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P07 1111_frauenbeauftragte_patinnenbuch_internet_SD.PDF D as P at in ne np ro je kt K ar ls ru he Die Tür öffnen Karlsruhe Stadt Karlsruhe Frauenbeauftragte D ie T ür ö ffn en – D as P at in ne np ro je kt K ar lsr uh e Karlsruhe Einheimische und zugewanderte Frauen ver- mitteln einen Einblick in ihre persönlichen Er- fahrungen mit interkulturellen Begegnungen in Karlsruhe. Sie berichten, wie sie neue Welten im Kontakt mit Frauen aus Afrika, Asien, Latein- amerika und Europa entdeckten und zugleich neue Freundinnen gewannen. Die Autorinnen schildern auch aufgetretene Schwierigkeiten. Dennoch beschreiben alle Frauen die neuen Er- fahrungen als einen Gewinn, den sie nicht mis- sen möchten. „Das Gefühl willkommen zu sein hat mir die Tür für ein neues Leben ganz weit geöffnet!”, so formuliert es eine der Frauen. Die persönlichen Berichte werden ergänzt durch eine Vorstellung des Karlsruher Patinnen- projekts. Dieses bot den Rahmen für die be- schriebenen Begegnungen. 1 D as P at in ne np ro je kt K ar ls ru he Die Tür öffnen 2 Herausgeberin: Stadt Karlsruhe, Frauenbeauftragte Endredaktion: Annette Niesyto und Gun Strecker Texte und Interviews: Nafissa Azizi, Irma Boss, Renate Braun-Schmitz, Dalila Chikaoni, Anne Deisler, Susanne Dittmann, Veronika Eger, Amangül Eziz, Jelena Feddersen-Stefanic, Dr. Alice Haidinger, Anne Lie Hopf, Annette Huerre, Larissa Kolpina, Kathleen Kühmel, Olga Lebedkin, Sandra Lucyga, Waltraud Motschall, Annette Niesyto, Lina Ratner, Marianne Rupp-Huth, Lubova Saberi, Irandokht Safi-Miri , Irena Sarchisova, Regina Schneider, Svetlana Schreiber, Marion Schuchardt, Gun Strecker, Jutta Thimm-Walter, Katia Vakalaki Umschlaggestaltung und Layout: Sabine Zürn, Karlsruhe Fotos: Wir danken den Teilnehmerinnen des Patinnenprojekts für die Erlaubnis, Fotos aus ihrem Privatbesitz zu veröffentlichen. Die Bildrechte verbleiben bei den Teilnehmerinnen. Druck: Druckcooperative, Karlsruhe Schutzgebühr: 2,50 Euro 3 Inhalt Vorwort des Oberbürgermeisters 5 Einleitung 7 1. Kapitel: Sich näher kommen Stimmen aus dem Projekt 10 Wie anders es in Deutschland ist 12 Der Geburtstagsbesuch 15 Gemischte Erfahrungen 16 Ist Dein Leben gut? 17 Nicht mehr allein 21 Neue Freundinnen 23 Ein Leben in vielen Ländern 24 Auseinanderbrechen des Tandems 25 2. Kapitel: Unterschiede willkommen heißen Stimmen aus dem Projekt 28 Begrüßung 29 Chiharu – Tausend Freuden 30 Von Patin zur Freundin 34 Ältere Menschen in Russland 36 Von Wladiwostock nach Karlsruhe 39 Unterschiede 41 3. Kapitel: Gruppe erleben Stimmen aus dem Projekt 44 Mein Leben in Russland und Deutschland 45 Kochabend 47 Die Mittwochstreffen 49 Die Gruppe 50 Der zweite Atem 51 Internationaler Frauentag 8. März 2006 54 Was eine schwerwiegende chronische 57 Erkrankung mit einem Kurs für Deutsch zu tun hat 4 4. Kapitel: Sich verändern Stimmen aus dem Projekt 60 Was bringt mir das Patinnen-Projekt? 61 Sprache von Herzen 62 Die Tür ganz weit geöffnet 64 Mit der Welt verbunden 65 Ein neues Leben beginnen 67 Erweiterte Kreise 69 Die Reise 71 5. Kapitel: Neuen Boden gewinnen Lernen auf beiden Seiten: Kulturschock 74 6. Kapitel: Den Rahmen gestalten Das Patinnenprojekt Karlsruhe 82 Notwendigkeit der Begleitung – 88 Rolle der Gruppe Meine Zeit mit der dritten Gruppe 95 Das Patinnenprojekt – ein Frauenprojekt 100 Das Internationale Begegnungszentrum – 102 ein besonderer Ort in Karlsruhe Empfehlungen 106 Anhang: Materialien aus dem Projekt Faltblatt 115 Fragebogen für neue Teilnehmerinnen 118 Merkpunkte für das Aufnahmegespräch 119 Hinweise für Patinnen und Patenfrauen 120 Hinweise für Gruppengespräche 120 Handout Kulturschock 121 Projektträgerinnen 122 5 Vorwort „Die Tür öffnen” – der Titel der vorliegen- den Broschüre verweist sowohl auf aktuelle Herausforderungen als auch auf die Traditio- nen unserer Stadt. Bereits im Jahr 1715 legte der Stadtgründer Markgraf Karl Wilhelm von Baden-Durlach den Grundstein für eine welt- offene und blühende Stadt, die schon in der Gründungsphase Menschen aus vielen Teilen Europas anzog. Heute hat fast ein Fünftel unserer Wohn- bevölkerung einen ausländischen Pass. Dies sind fast 59.000 Wohnberechtigte. Sie kommen aus mehr als 140 Ländern. Wir wissen, dass die- se kulturelle Vielfalt weiter zunehmen wird. Bewusst stellen wir uns unserer Verantwor- tung in der Tradition unserer weltoffenen Gründung. Für unseren 300. Stadtgeburtstag verfolgen wir mit dem Masterplan ein ehrgei- ziges Leitziel: „Karlsruhe 2015. Bei uns haben alle eine Chance. Karlsruhe bewältigt die durch die demografische Entwicklung der Bevölke- rung sowie den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Strukturwandel notwendig wer- denden Veränderungen offen und mutig in einem konstruktiven, erfolgreichen, verant- wortungsbewussten und zukunftsgerichteten Miteinander. Gerade in der Vielfalt der Bevöl- kerung sieht Karlsruhe große Chancen.” Gegenwärtig diskutieren wir den Entwurf der Karlsruher Leitlinien zur Integration und entwickeln ein Konzept, das viele Bereiche einbezieht. Hierzu zählen Sprachkurse und 6 Sprachförderung im Kindergarten, Bildung, Ausbildung und Erwerbsarbeit, Sport und Kul- tur, rechtliche und politische Teilhabe am Ge- sellschaftsleben. Allein können wir unsere Zie- le nicht erreichen. Politik und Verwaltung kön- nen für das Miteinander in der Stadt lediglich den notwendigen Rahmen schaffen. Wir brau- chen das Engagement der Menschen in unse- rer Stadt, um diesen Rahmen mit Leben zu fül- len. Dies gilt in besonderer Weise für die Inte- gration der zugewanderten Menschen. Die Beiträge der Frauen aus dem Patinnen- projekt sind ein beeindruckendes Beispiel für dieses Engagement. „Im Grunde sind es immer die Verbindungen mit Menschen, die dem Le- ben seinen Wert geben,” schrieb Wilhelm von Humboldt. Die Schilderungen der Frauen zei- gen anschaulich, wie stark die persönlichen Begegnungen darüber entscheiden, ob sich neu hinzugekommene Menschen in unserer Stadt willkommen fühlen. Sie verdeutlichen zu- gleich, wie bereichernd der Kontakt mit zuge- wanderten Menschen sein kann. Allen Frauen, die sich im Patinnenprojekt engagiert haben, meinen herzlichen Dank! Die- ser gilt den Teilnehmerinnen, der Frauen- beauftragten und dem Internationalen Begeg- nungszentrum und insbesondere den Frauen, die ehrenamtlich die Leitung von Gruppen oder Sprachkursen übernommen haben: Gun Strecker und Katia Vakalaki, Sandra Lucyga und Rose Starlander sowie Susanne Dittmann und Annette Huerre. Heinz Fenrich Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe 7 Einleitung Freude an den gemeinsamen Begegnungen und am Vertraut-Werden mit zuvor Unbekann- tem führte bei Frauen aus dem Karlsruher Patinnenprojekt zur Idee „Wir schreiben ge- meinsam ein Buch!”. Als Gruppe betraten wir damit Neuland – so wie jede der teilnehmen- den Frauen es zuvor getan hatte, als sie bewusst eine Partnerschaft mit einer ihr unbekannten Frau suchte und einging. Das erste Treffen er- schien als Wagnis. Manche der Teilnehmerin- nen fragten sich beispielsweise vor dem ersten Treffen: Was ziehe ich bloß an? Wie begrüße ich die mir noch unbekannte Frau? Sprechen wir uns mit Du oder Sie an? Verstehe ich sie sprachlich und kann ich mich verständlich ma- chen? Finden wir Kontakt zueinander? Alle Frauen sind das Wagnis eingegangen und öffneten ihre Türen. Keine hat dies bereut. Sie konnten bisher unbekannte Welten im Kontakt mit Frauen aus Afrika, Asien, Lateinamerika oder anderen europäischen Ländern entdecken. Für Der Rote Platz in Moskau, Reggae in Jamaika, Salon de thé aus Lille... ich bin verzaubert, ich bin neugierig, ich bin fremd! Man könnte meinen, ich wäre auf Reisen. Aber ich bin es nicht. Ich bin in Karlsruhe. Genau das schätze ich am Patinnenprojekt. Es gibt mir die Chance, Menschen zu treffen, die anders sind. (Kathleen Kühmel) 8 die zugewanderten Frauen waren dies zugleich Türen nach Deutschland und in unsere Stadt hinein. Oder wie es eine Teilnehmerin aus- drückte: „Wenn Du eine deutsche Freundin hast, bist Du integriert”. In den ersten fünf Kapiteln dieser Veröffent- lichung erzählen Frauen von ihren persönlichen Erfahrungen mit den neuen Kontakten und Freundschaften. Ergänzend sind den Kapiteln „Stimmen aus dem Projekt” voran gestellt. Die- se lassen weitere Frauen zu Wort kommen. Das sechste Kapitel und der Anhang informieren über Konzeption, Vorgehen und Erfahrungen der Trägerinnen und Gruppenleiterinnen. Das Projekt hat seine Aufbauphase nun be- endet. Für das Jahr 2008 hat der Karlsruher Ge- meinderat Mittel zu Verfügung gestellt. Wir freuen uns, dass hierdurch das Projekt ab dem Jahr 2008 in alleiniger Trägerschaft des Inter- nationalen Begegnungszentrums weiterge- führt werden kann. Wir danken allen Frauen aus dem Patinnen- projekt für ihr Engagement und ihre Herzlich- keit, ihre Offenheit und Neugierde, ihren Mut aufeinander zu zugehen und sich gemeinsam auf den Weg zu machen – und nicht zuletzt für den Humor, der immer wieder so wichtig war! Unser besonderer Dank geht an die Frauen, die für diese Broschüre Beiträge geschrieben oder Fotos zur Verfügung gestellt haben. Gemein- sam mit allen Autorinnen wünschen wir uns, dass die Lektüre anregt, Neugierde und Lust auf neue Begegnungen und „Türen öffnen” weckt! Annette Niesyto Frauenbeauftragte der Stadt Karlsruhe Marion Schuchardt Leiterin des Internationalen Begegnungszentrums (ibz) 9 1 . Si ch n äh er k om m en 10 St im m en a us d em P ro je kt Mir gefällt die Vielfalt der Frauen, die Vielfalt der Nationalitäten. (Patenfrau und Patin) Mir gefällt, dass ich mich als Frau weiterentwickeln kann. Deutsche Frauen haben Ziele und verwirkli- chen sich. Das macht mir Mut. (Patenfrau) Ich finde es gut, dass wir nur Frauen sind. Unter Frau- en fällt es leichter, sich zu öffnen. Für mich war es besonders toll, dass ich nun endlich deutsche Frauen kennen gelernt habe. Früher hatte ich keine deutschen Bekannten. (Patenfrau) Ich kann nun viele Fragen stellen, die den deutschen Alltag betreffen, und ich bekomme immer Antwor- ten. Das macht mir das Leben hier leichter und ich fühle mich sicherer. Mein Leben ist inhaltsreicher und sinnvoller geworden. (Patenfrau) Mit meiner deutschen Freundin kann ich über alles sprechen. Das gefällt mir besonders. (Patenfrau) Überrascht haben mich die vielen Gemeinsamkeiten trotz unterschiedlicher Nationalitäten. (Patenfrau ) Erstaunlich war, dass einige Patenschaften nicht po- sitiv verlaufen sind und man sich wieder getrennt hat. (Patenfrau und Patin) 11 Das Interesse für meine Kultur, das Interesse an mei- nem Land – das hat mich erstaunt. Außerhalb des Projekts habe ich das ganz anders erlebt. (Patenfrau) Es fällt mir immer noch sehr schwer, mich mit Patin- nen und Patenfrauen in Deutsch zu unterhalten. (Patenfrau) Überraschend war für mich, dass meine Patin sich immer bemüht leicht verständliches Deutsch zu spre- chen und ich daher besser verstehen kann. (Patenfrau) Erstaunt hat mich die Offenheit der Frauen. Und ob- wohl ich schon lange hier wohne, hatte ich früher keinen Kontakt zu Deutschen. (Patenfrau) Erstaunt hat mich, dass meine Patenfrau so schnell die deutsche Sprache gelernt hat. (Patin) Die Verständigung in deutscher Sprache, vor allem bei kritischen Gesprächsinhalten, ist für mich schwer. (Patenfrau ) Besonders schwer war für mich das Ende meines Tan- dems. Die Form der Beendigung hat mich sehr gestört und traurig gemacht. (Patin) Es fällt mir sehr schwer, die japanische Sprache (die Sprache meiner Patenfrau) zu lernen. (Patin) 12 Bei unserem ersten Treffen war es sehr kalt. Olga trug einen langen Ledermantel, ein war- mes Wolltuch um den Hals und eine Strick- mütze auf dem Kopf. Wenn man aus Sibirien kommt, weiß man, was Kälte bedeutet und wie man sich am effizientesten gegen sie schützt. Für mich sind Handschuhe wichtiger. Russen tragen eher keine, wie Olga mir später berich- tet, und wundern sich, warum Deutsche ihre Finger schützen, nicht aber ihren Kopf. Außer- dem kleiden sich russische Frauen femininer und schicker. Besonders im Büro ist das wich- tig. Ihre deutschen Kollegen waren verwun- dert, als sie im Kostüm zur Arbeit erschien, er- zählt Olga. Und die Witze, die sie wegen ihrer warmen Winterkleidung gemacht haben, wa- ren verletzend. In Russland, geschweige denn in Sibirien, bin ich noch nicht gewesen, meine Vorstellung wird gespeist durch Zeitungsfotos, Fernsehbilder und Romanhandlungen in verschneiten Wei- ten, die Reisende in Troikas oder Dampfzügen durchqueren. Russlanddeutsche kenne ich nur wenige. Während meines Studiums habe ich Schülern aus Kasachstan Nachhilfe in Deutsch gegeben. Durch Olga weiß ich jetzt, dass Russ- landdeutsche aus Sibirien Russlanddeutsche aus Kasachstan nicht besonders mögen. Für die kleinen Machos, denen ich Grammatik und Regina Schneider, geboren 1970 in Deutschland Wie anders es in Deutschland ist 13 Rechtschreibung beibringen wollte, stand ich als Frau ziemlich weit unten auf der Autoritäts- skala. Das harte „r“ und die weiche Satzmelodie der jungen Kasachen klangen mir noch in den Ohren, als ich Olga zum ersten Mal traf. Ihr ist es unangenehm, dass die meisten Deutschen sofort erkennen, aus welchem Teil der Welt sie kommt. Und eine große Überra- schung, dass es in Deutschland so viele Dialekte gibt. Dass selbst Einheimische ihre Schwierigkeiten haben, wenn sie b e i s p i e l s w e i s e von Südwestfalen über Franken ins Badische ziehen. Aber auch die Deutschen oder die Franzosen er- kennt man ja so- fort, wenn sie versuchen, Englisch zu sprechen. Wir haben uns von Anfang an gut verstanden. Besonders schwer hatten wir es nicht, denn Olga spricht schon gut Deutsch. Vor allem die „Feinheiten“ will sie sich aneignen, fragt da- nach, wann man „selbst“ und wann „selber“ sagt und bringt mich so manches Mal ins Schleudern. Ihre Fragen ermutigen mich aber auch, ab und an ungefragt einen Sprachtipp zu geben. Wobei ich immer denke: Gut, dass ich mit Mitte dreißig nicht noch Russisch ler- nen muss. Gut, dass ich keine Bewerbung auf Olga Oruzilo und Regina Schneider 14 Französisch schreiben muss. Wie anders es in Deutschland ist, erzählt Olga: Die angenehme trockene Kälte fehlt, Fleisch und Gemüse ha- ben einen anderen Geschmack und manches Gericht lässt sich hier gar nicht kochen. Zum Glück gibt es jetzt einige Läden, in denen vor allem aus Russland Importiertes in den Rega- len liegt. Ich gewöhne mir an, kein Mineralwas- ser zum Essen auf den Tisch zu stellen, wenn Olga und ihr Mann zu Besuch kommen, son- dern nach dem Essen schwarzen Tee mit Sü- ßigkeiten zu servieren. Bei Olga wiederum steht jetzt eine Flasche Balsamico-Essig im Schrank und als wir zum Schaschlik-Grillen ein- geladen waren, gab es auch einen bunten Sa- lat ohne Mayonnaise. Wenn Olga zu mir kommt, gehen wir häufig ins Café. Da haben wir Zeit zum Erzählen. Etwa darüber, wie schwierig es manchmal ist, mit dem einen Bein schon in Deutschland und mit dem anderen noch in Sibirien zu stehen. Dass die Angst da war, es hier nicht zu schaffen. Jetzt gib es kein zurück mehr. Und alle waren nach ihrem letz- ten Besuch in Sibirien froh, wieder „nach Hau- se“ zu fahren. Nach Deutschland. Auch wenn die Datscha fehlt und die Wohnung in einem wenig zentralen Viertel liegt, in dem vor allem Immigranten leben. Eine gute und der Ausbil- dung entsprechende Arbeit zu finden, ist fast unmöglich. Das legt sich auf die Seele. Aber die Kinder haben hier eine bessere Perspekti- ve, müssen nicht in die russische Armee. Da fällt es dann weniger schwer, als Ingenieur Jobs an- nehmen zu müssen, für die man überquali- fiziert ist. 15 Irena Sarchisova, geboren 1949 in Aserbaidschan Der Geburtstagsbesuch An meinem Geburtstag hat es an der Tür geklopft (die Klingel ist kaputt). Ich mache auf und die Annette steht vor der Tür – mit einem Blumenstrauß. Ein Geschenk hat sie auch mit- gebracht, einen Gutschein für die Bibliothek. Sie wollte nicht reinkommen. Sie sagte, wir tref- fen uns später. Ich war so überrascht, ich wusste nicht, was ich machen sollte. Eine Woche spä- ter hat sie Lina und mich in die Städtische Bi- bliothek eingeladen. Es war so schön und in- teressant. Wir haben Bücher mit Kassetten ausgeliehen, damit ich den Text auch hören kann. 16 Ich habe mich für das PatinnenProjekt an- gemeldet, weil ich meine Kontakte zu Deut- schen erweitern wollte. Ich hatte sowohl gute als auch weniger gute Erlebnisse mit Patinnen. Zunächst hatte ich zwei verschiedene Patinnen, mit denen ich einfach nicht weiter kam. Es war schwierig gemeinsame Treffen zu verein- baren. Da wollte ich nur eine Patin, die ich selber aussuchte. Mit ihr lief es anfangs auch nicht so glatt. Mittlerweile sind wir Freundinnen. Dazu kam noch eine Frau, die mich als Patenfrau wollte. Nach etwa einem Jahr trennte sie sich plötzlich von mir. Das war ziemlich schmerzhaft. Die Gruppe bedeutet für mich viel, denn ich habe die Möglichkeit mich mit mehreren Frauen zu treffen um uns zu unterhal- ten, zu informieren oder Mei- nungen auszutauschen. Die Zeit im PP empfinde ich als eine Bereicherung. Ich habe nicht nur die deutsche Kultur kennen gelernt, sondern auch andere, wie die französi- sche, die iranische oder die tunesische Kultur. Svetlana Schreiber, geboren 1970 in Russland Gemischte Erfahrungen Svetlana Schreiber mit Sohn Markus 17 „Ist Dein Leben jetzt gut?“, wiederholte Kismet ihre Frage, die für mich so unvorberei- tet kam und in einer Offenheit, wie ich sie in Deutschland nicht gewöhnt war. Wir saßen ge- rade bei einem Latte Macciato an der Bar im ZKM. Ja, doch, mein Leben ist gerade gut, ant- wortete ich nach einigem Zögern. „Meines nicht so“ lächelte Kismet. Und sie lacht und lächelt so oft bei allem was sie sagt, dass der Barmann, hätte er uns wohl zugehört, nur schwer glauben könnte, was er da hörte. Kismet und ich hatten uns vor etwa zwei Jahren über das Patinnenprojekt beim Inter- nationalen Begegnungszentrum (ibz) kennen gelernt. Uns verbanden von Anfang an meh- rere Gemeinsamkeiten: beides Frauen Anfang dreißig, verheiratet, mit je zwei Kindern. Bei- de kamen wir kurz zuvor, relativ ungerne – eher aus Vernunftsgründen – nach Karlsruhe. Kismets Mann arbeitete bereits zwei Jahre zu- vor hier und jetzt kam sie mit ihren beiden Kin- dern Ezgi (9) und Mert (6) aus Istanbul nach. Wir lebten zuvor in Salzburg. Mein Mann nahm in Karlsruhe eine interessante Stelle an und so kamen wir früher wieder „Richtung Heimat“ als geplant. Beide Familien zogen in die Weststadt und wir Frauen hatten ziemliche Be- fürchtungen hier keinen Job mehr zu finden. Kismet ist Modedesignerin, arbeitete bereits in Istanbul und wusste, dass sie hier kaum eine Chance haben würde – schon alleine aufgrund Annette Huerre, geboren 1970 in Deutschland Ist Dein Leben gut? 18 der Sprachschwierigkeiten – einen adäquaten Job zu finden. Meine Sorgen lagen insbeson- dere darin begründet, dass ich als Mutter von zwei kleinen Kindern weder eine angemesse- ne Kinderbetreuung, noch einen verantwor- tungsvollen Job erhalten würde. Etwas, das ich mir in Öster- reich gut auf- gebaut hatte - hier musste ich jetzt völlig neu begin- nen. Beide nah- men wir uns jedoch fest vor, die Sache positiv anzu- nehmen und auch Karlsruhe von seiner schönsten Seite ken- nen zu lernen. Wir trafen uns also – meist mit den Kindern – im Schwimmbad, zum Picknick im Schlosspark, auf dem Fest, an der Alb, im ZKM, … und alles schien sich für uns beide sehr gut zu entwickeln. Kismet besuchte Deutsch- kurse im ibz und lernte sehr, sehr schnell. Ihre Tochter lernte sogar noch schneller in der letz- ten Grundschulklasse und auch ihr Sohn, der einige Anfangsschwierigkeiten mit der deut- schen Sprache hatte und lieber mit seinen tür- kischen Freunden spielte, lernte gut Deutsch in einer Integrationsklasse. Ich erhielt ganz unverhofft einen Platz für meine 4-jährige Tochter in einer Kindertages- stätte direkt neben uns und organisierte eine Tagesmutter für die 2-jährige Schwester, so Kismet Cat (links) mit Tochter Ezgi (rechts) und Annette Huerre mit Sohn Victor 19 dass ich mich jetzt ganz der Jobsuche widmen konnte. Bald fanden wir auch beide eine Ar- beit. Fast schämte ich mich dafür, dass ich für eine äußerst interessante Stelle bei der Bewer- bung Karlsruhes als Kulturhauptstadt Europas „angeheuert“ wurde. Eine echte Herausforde- rung – eine interessante Aufgabe mit sehr net- ten Kollegen. Kismet erhielt einen Reinigungsjob, jeden Abend bei den BNN – ironischerweise im Kulturressort. Auch Kismet war dankbar über diese Stelle. Sie trug damit zum Familienein- kommen bei und es verschaffte ihr eine gewis- se Unabhängigkeit, auch eigenes Geld zu ver- dienen. Allerdings bemerkte ich, dass Kismet kaum noch Fortschritte in Deutsch machte. Sie erklär- te mir, dass sie die Deutschkurse nicht mehr besuchte. Es wurde ihr zuviel: täglich das Hin- und Herfahren der Kinder, Haushalt und Ar- beiten. Außerdem meinte sie, keine wirklichen Fortschritte mehr mit dem Deutschkurs ge- macht zu haben. Ganz unangenehm war mir, als ich ihr bei einem unserer Treffen freudestrahlend davon berichtete, dass ich meine Arbeitszeit – in mei- nem heiß geliebten Job – aufgrund von Um- strukturierungen stark reduzieren kann und trotzdem als Selbstständige beim Projekt mit- wirken kann – ein sehr guter Kompromiss um Familie, Beruf und Freunde zu vereinbaren, wie ich fand. Sie berichtete mir im selben Atem- zug, dass ihr Mann seinen Job verloren habe und schon alleine deswegen der „Hausfrieden“ ziemlich schief hing. So saßen wir also im ZKM und beschlossen, 20 dass mein Leben, so wie es gerade war, gut war und ihres nicht so gut. Kismets Mann hatte nach einem Jahr noch immer keine Arbeit ge- funden. Kismet versuchte mehr zu arbeiten, was sich aber schwierig gestaltete. (Bei einem weiteren Minijob als Tagesmutter wurde sie nach zwei Monaten gar nicht bezahlt.) „Wir haben es falsch gemacht“, meinte Kismet. Wenn ihr Mann nicht bald wieder eine Arbeitsstelle findet, wollen sie zurück in die Türkei. „Schlimm wird das vor allem für die Kin- der“, meint Kismet, die sich hier ganz toll ein- gelebt haben. Die Lehrerin ihrer Tochter ist auch ganz begeistert und meint, dass Ezgi be- stimmt den Sprung von der Hauptschule auf die Realschule schaffen kann. Kismet nimmt sich aber fürs nächste Jahr auch ganz fest vor, alles zu versuchen. Insbe- sondere hat sie sich wieder für einen Deutsch- kurs angemeldet, was mich sehr gefreut hat. Das letzte Mal, wo wir uns dann in 2004 mit den Kindern trafen, war auf dem vorweih- nachtlichen Eislaufplatz. Wir hatten alle viel Spaß. Kismet war sehr wackelig auf den Bei- nen und ich, schwanger, mit meinem dicken Bauch auch. Den Kindern fiel es leichter – be- stimmt auch, weil sie keine Angst hatten. Am leichtesten fiel es Kismets Tochter. Sie schweb- te wie eine Eiskunstläuferin davon und half ihrer Mutter beim Fahren. Wir fielen hin – wir lachten – und wir stan- den wieder auf! 21 Als ältestes Kind von vier Geschwistern bin ich in Teheran aufgewachsen. Nach der Aus- bildung habe ich als Laborantin an dem Insti- tut für Pharmakologie der Universität Teheran gearbeitet. Bei einem Besuch meiner Schwester 1993 in Darmstadt, wo sie studierte, habe ich meinen Mann kennengelernt. Wir heirateten im Au- gust 1993 und ich blieb hier in Karls- ruhe. Am A n f a n g war das Leben für mich see- lisch sehr s c h w e r , weil ich oft Heim- weh hat- te. Mein Mann war den ganzen Tag an der Uni Karlsruhe und ich war meistens allein. Ich be- gann Deutsch zu lernen an der Volkshochschu- le von Karlsruhe. Eine Lehrerin bat mich, ihr bei den Vorbereitungen für den Pfennigbazar und den späteren Verkauf in ihrer Abteilung zu hel- fen. Nach dieser Zusammenarbeit wurde ich Mitglied des Internationalen Frauenclubs Karlsruhe. Hier lernte ich einige nette Frauen Irandokht Safi-Miri, geboren 1953 im Iran Nicht mehr allein Irena Sarchisova, Irina Kapralova, Rose Starlander und Irandokht Safi-Miri 22 kennen. Im Jahr 2001 hat eine Freundin von mir mich ins ibz eingeführt. Im Patinnenprojekt lernte ich 2003 viele nette Frauen kennen und bekam eine Partnerin, die sich sehr um mich kümmert. Wir besuchen Museen, Ausstellun- gen oder unternehmen etwas gemeinsam. Wir nehmen an vielen Veranstaltungen, die im ibz oder durch das ibz angeboten werden, teil. Ich bin jetzt nicht mehr allein, meine Zeit ist aus- gefüllt und ich fühle mich hier wohl. Zum Schluss möchte ich sagen, dass die aus- ländischen Frauen, die in Karlsruhe leben, sehr froh und dankbar sein müssen, dass sie hier im ibz herzliche, nette und hilfsbereite Frauen ge- funden haben. 23 Ich bin Mutter von drei Kindern. Bevor ich das Patinnen-Projekt im ibz kannte, hatte ich keinen Kontakt zu anderen Leuten. Als ich von dem Projekt erfuhr und ich daran teilnahm, wusste ich, dass es das Richtige für mich ist. Ich lernte neue Frauen kennen, kam mit ih- nen ins Gespräch. Meine Patin ist sehr nett und hat sich gut um mich gekümmert. Ich bekam auch viele neue Freundin- nen. Wir tausch- ten uns aus und erfuhren eine Menge von ein- ander. Jeden Dienstag treffe ich mich mit Su- sanne, Kathleen und Ina zum Joggen. Ich bin seit etwa zwei Jah- ren dabei und bin immer noch froh mitgemacht zu haben; ich kann dieses Projekt nur weiter- empfehlen. Sandra Lucyga und Dalila Chikhaoni (am Liegestuhl die Tochter einer anderen Patin) Dalila Chikhaoni, geboren 1962 in Tunesien Neue Freundinnen 24 Ich komme aus der Hauptstadt Kabul. Ich habe an der Pädagogischen Hochschule in Ka- bul Physik studiert, außerdem in Moskau und Baku. Ich arbeitete als Lehrerin in Kabul, an der Malalai UNI. Mein Mann und ich haben zwei Kinder, 1960 und 1967 geboren. Von 1979 bis 1980 lebten wir in Indien. Mein Mann war Diplomat. Mit Hilfe von Diploma- tenpässen konnten wir 1981 von Indien nach Deutschland ausreisen. Russland führte da- mals Krieg gegen Afghanistan. Mein Schwager lebte schon in Karlsruhe, deswegen kamen wir hierher. Mein Mann hat nie eine Arbeit hier gefunden, er sprach nicht sehr gut Deutsch. Er starb leider vor fünf Jahren. Ich habe sechs Jah- re im Mädchentreff gearbeitet - ich habe Hausaufgabenbe- treuung gemacht. Ein Jahr habe ich in der Uh- land Grundschule Mathematik unterrichtet, aber dann wurde das Geld gestrichen. Seit vie- len Jahren unterrichte ich afghanischen Kin- dern in der persischen Sprache einmal in der Woche im ibz. Durch das Patinnen-Projekt habe ich viele neue Kontakte bekommen. Mit mei- ner Patin gehe ich viel spazieren oder wir un- terhalten uns bei mir zu Hause. Den Konver- sationskurs besuche ich jeden Montag. Elke Zillmann-Ferguson und Nafissa Azizi Nafissa Azizi, geboren 1943 in Afghanistan Ein Leben in vielen Ländern 25 Über einen Zeitungsartikel habe ich über das Patinnen-Projekt erfahren. Meine Beweggrün- de zur Teilnahme waren hauptsächlich, ande- re Kulturen und Menschen kennen zu lernen, denn ich bin offen für alles Neue. Nachdem ich über ein Jahr ein Tandem mit einer Patenfrau bil- dete, ging dieses doch auseinan- der. Am Anfang hatte ich deswe- gen große Selbstzweifel. Im Nachhinein erfuhr ich dann aber, dass die Patenfrau vor mir wohl schon eine andere Patin hatte. Diese Patenschaft ging ebenfalls auseinander. Im Rückblick gesehen habe ich aus dieser Partnerschaft keinen großen Gewinn gezogen. Meine Patenfrau meldete sich eigentlich nur, wenn es ihr schlecht ging und ich ihr helfen sollte, was ich auch versucht habe. Ich selbst konnte meine Patenfrau nicht erreichen, da sie kein Telefon hatte. Auch von neutraler Seite wurde mir bestätigt, allerdings erst nach dem Auseinanderbrechen, dass diese Patenschaft von einem Ungleichgewicht getra- gen wurde. Direkt nach dem Zerbrechen des Tandems wollte ich aussteigen, doch die Gruppe hat Waltraud Motschall (Mitte) Waltraud Motschall, geboren 1951 in Deutschland Auseinanderbrechen des Tandems 26 mich überzeugt, dabei zu bleiben. Auch hätte ich mir seinerzeit nicht vorstellen können, ein neues Tandem zu bilden. Doch nachdem nun eine Zeit vergangen ist, würde ich es eventuell wieder versuchen. Abschließend sei noch zu bemerken, dass die Großgruppe ein positiver Gewinn ist und in- zwischen eine größere Bedeutung hat als am Anfang. Dabei denke ich auch an die Gruppen- treffen zu bestimmten Themen, Sommerfeste, Kinotreffs oder Kochgruppe. 27 2. U nt er sc hi ed e w ill ko m m en h ei ße n 28 St im m en a us d em P ro je kt Die Möglichkeit, neue beziehungsweise unter- schiedliche Sichtweisen kennen zu lernen („Un- terschiede“) finde ich besonders gut. (Patenfrau und Patin) Fremde Kulturen kennen zu lernen, das gefällt mir sehr! (Patenfrau und Patin) Es war und ist erstaunlich, dass der Altersun- terschied gar keine Schwierigkeiten bereitet hat. (Patin) Mein Bild einer „Russin“ stimmt überhaupt nicht mit meiner Patenfrau überein. Das war eine Überraschung. (Patin) Es ist sehr schwierig, die Gefühlslage von Frau- en mit einem anderen kulturellen Hintergrund richtig einzuschätzen. (Patenfrau und Patin) Ich finde es schwierig, dass man mit deutschen Frauen immer Termine vereinbaren muss, für spontane Sachen bleibt kaum Raum. (Patenfrau) Frauen aus anderen Kulturkreisen sind mir näher gekommen. (Patenfrau und Patin) 29 Als ich noch in Russland lebte, dachte ich nie über die Begrüßung nach. Bei uns ist es so: Männer geben sich gegenseitig die Hand, Frau- en kommen ohne Körperkontakt aus. Nur un- ter engen Freunden und Verwandten (wenn sie nicht gerade im Streit liegen) gibt es Umarmun- gen und Küsschen. Hier in Deutschland war es anders: Frauen wie Männer schütteln sich die Hände. Anfangs war es für mich fremd und es kam mir männlich und emanzipiert vor. Auf der anderen Seite, als ich eine gute Bekannte von meinem zukünftigen Ehemann kennen lern- te, gab sie mir sofort zwei Küsse an die Wan- gen. Sie war allerdings Französin. Da war ich sprachlos und dachte: „Was soll das? Wir ha- ben uns erst kennen gelernt und schon Küs- se?!“ Dass diese Begrüßung unter Franzosen üblich ist, erfuhr ich erst später. Mittlerweile schüttele ich dem russischen Freund meines Mannes die Hand ohne zu stocken. Svetlana Schreiber, geboren 1970 in Russland Begrüßung 30 Wenn ich den kleinen Chiharu in den Armen halte, empfinde ich ein großes Glück. Wie kam es dazu? Alles begann im Januar 2003 mit dem „Pa- tinnenprojekt“ im ibz. Unsere älteste Tochter lebt in Japan und ist mit einem Japaner verhei- ratet. Deshalb lerne ich Japanisch, um mich mit den Verwandten in ihrer Sprache verständigen zu können. Von Gun Strecker erfuhr ich, dass sich die junge Japanerin Tamami Norinaga an dem Patinnenprojekt beteiligen wolle. Mit ih- rem Einverständnis berichte ich unsere Ge- schichte. Die erste Begegnung im Januar 2003 im ibz - Café vergesse ich nie. Tamamis Deutsch- kenntnisse waren gering, mein Japanisch dürf- tig. So unterhielten wir uns überwiegend in Englisch. Doch eines war klar, wir waren uns sofort sympathisch, hatten viel zu sagen und zu fragen. Ihr Ehemann Koyo war als Stipen- diat der Humboldt-Stiftung für zwei Jahre nach Deutschland gekommen, um als Chemiker an der Universität Karlsruhe zu forschen. Beide lebten zum ersten Mal im Ausland. Sie wohn- ten in einer möblierten Mansardenwohnung in einem Karlsruher Vorort. Tamami fühlte sich dort einsam und isoliert. In Gesprächen erfuhren wir unsere ge- genseitigen Lebensläufe. Tamami ist Stadt- planerin und wollte Karlsruhe näher ken- nenlernen. Wir trafen uns wöchentlich, be- sichtigten das Schloss, die Majolika und die Anne Lie Hopf, geboren 1941 in Deutschland Chiharu - Tausend Freuden 31 Kunsthal le, besuchten Ausstellungen, das ZKM, eine Blumenschau, Kinovorstellungen usw. Unsere Ausflüge schlossen wir jeweils mit einem Cafébesuch ab, um das Erlebte zu be- sprechen. Wir sandten uns Emails in Deutsch und Japanisch, die wir wechselseitig korrigier- ten. Tamami lernte sehr schnell Deutsch. Nach dem Alter könnte ich Tamamis Mut- ter sein. Doch von Anfang an fühlten wir uns als Freun- dinnen. Tamami kam gerne zu uns nach Hause. Ich er- kannte, wie schwer für sie die kleinen und großen Pro- bleme im Ausland zu lösen waren: Was macht man, wenn man alle Schlüssel verliert, die Bank wechseln will, wenn man die Formulare der Krankenkasse und Behörden nicht versteht? Aber gemeinsam konnten wir alle Schwierigkeiten lösen. Wir unternahmen Radtouren in die nähere Umgebung. Tamami war von den vielen Schrebergärten begeistert, weil es Vergleichbares in Japan nicht gibt. Wir kochten, backten, aßen zusammen und tausch- ten Rezepte aus. Unsere Ehemänner mochten sich, wenn sie auch meistens im Hintergrund wirkten. Ab Mitte 2003 hatten sich ihre Sprach- kenntnisse wesentlich verbessert. Tamami war Anne Lie Hopf mit Chiharu und Tamami Norinaga 31 Kunsthal le, besuchten Ausstellungen, das ZKM, eine Blumenschau, Kinovorstellungen usw. Unsere Ausflüge schlossen wir jeweils mit einem Cafébesuch ab, um das Erlebte zu be- sprechen. Wir sandten uns Emails in Deutsch und Japanisch, die wir wechselseitig korrigier- ten. Tamami lernte sehr schnell Deutsch. Nach dem Alter könnte ich Tamamis Mut- ter sein. Doch von Anfang an fühlten wir uns als Freun- dinnen. Tamami kam gerne zu uns nach Hause. Ich er- kannte, wie schwer für sie die kleinen und großen Pro- bleme im Ausland zu lösen waren: Was macht man, wenn man alle Schlüssel verliert, die Bank wechseln will, wenn man die Formulare der Krankenkasse und Behörden nicht versteht? Aber gemeinsam konnten wir alle Schwierigkeiten lösen. Wir unternahmen Radtouren in die nähere Umgebung. Tamami war von den vielen Schrebergärten begeistert, weil es Vergleichbares in Japan nicht gibt. Wir kochten, backten, aßen zusammen und tausch- ten Rezepte aus. Unsere Ehemänner mochten sich, wenn sie auch meistens im Hintergrund wirkten. Ab Mitte 2003 hatten sich ihre Sprach- kenntnisse wesentlich verbessert. Tamami war Anne Lie Hopf mit Chiharu und Tamami Norinaga 33 dem winzigen Embryo ein fertiger Mensch ent- wickelte. Was für ein großartiges Erlebnis! Im August 2004 besuchten Tamamis Eltern ihre Tochter. Gemeinsam besichtigten wir die Babystation des Krankenhauses. Der hohe Stan- dard der Klinik beeindruckte alle. Beruhigt kehrten die Eltern nach Japan zurück. Wir über- legten, was alles vorzubereiten war: Babyaus- stattung, Kinderbettchen, Kinderwagen usw. Vieles kaufte sie im Internet. Es bereitete uns großen Spaß, die Babykleidung einzukaufen. Koyo und Tamami besuchten gemeinsam einen Geburtsvorbereitungskurs. Am Sonntag, 19. Dezember 2004, 7:39 Uhr, wurde ihr Sohn Chiharu in Gegenwart seines Vaters geboren. Schon am Nachmittag besuchten wir die glück- lichen Eltern und bewunderten das gesunde, hübsche, schwarzhaarige Baby. Tamami und ich trafen uns weiterhin wö- chentlich, besprachen die vielen Dinge, die es zu regeln galt, machten gemeinsame Ausfahr- ten und ich erlebte, wie prächtig sich Chiharu entwickelte. Ich war für ihn seine deutsche Großmutter. So hat sich das Patinnenprojekt auf Chiharu erweitert und mir, wie sein Name verheißt, „tausend Freuden“ bereitet. 2006 kehrten Tamami und ihre Familie nach Japan zurück. Bei einer Japanreise im selben Jahr trafen wir uns in Kyoto wieder und ich erlebte die grosse Gastfreundschaft ihrer Fa- milie. Unsere enge und intensive Verbindung dauert weiterhin an. 2007 wurde ihre Tochter Tohko geboren. Über Internet nehmen wir an allen wichtigen Ereignissen teil. Wir tauschen Fotos und kleine Geschenke aus und hoffen auf ein baldiges Wiedersehen. 34 Meine Patenfrau heißt also Khojesta und ist eine Juristin aus Afghanistan. Ich übe den un- gewohnten Namen und frage mich: Konnte man denn bei den Taliban als Frau Jura studie- ren und was war das für ein Recht? Es besucht mich eine bezaubernde Frau mit Augen wie aus 1001 Nacht. Sie ist etwa 40 Jahre, Mut- ter von drei Kindern, mit einem afghanischen Juri- sten verheiratet. Schon vor der Zeit der Taliban, vor den Russen, ist sie geflüch- tet und ihrem Mann nach Deutschland gefolgt, des- sen Familie hier Asyl erhal- ten hatte. Sie ist inzwischen deutsche Staatsbürgerin, aber sie bringt mir eine ganz neue Welt. Sie stammt aus einer alten Patrizierfamilie in Kabul, hat dort als Staatsanwältin gearbeitet. Damals gab es schon Professorinnen an der Universität, zu der Zeit eine Rarität bei uns in Deutschland. Später zeigt sie mir Fotos aus der guten alten Zeit, die Damen hochelegant teils in Pa- riser Roben. Sie erzählt von einem reichen Khojesta Ebrahimkehl Dr. Alice Haidinger, geboren 1921 in Deutschland Von Patin zur Freundin 35 kulturellen Leben und ich werde still vor der Kultur, die weit älter ist als die unsrige. Wie schwer muss es sein nun als Flüchtling zu leben; den geliebten Beruf nicht ausüben zu können. Tapfer hat sie mehrere Möglichkei- ten versucht. Und nun ist sie schwanger. Sie muss einige Zeit vor der Geburt ins Kranken- haus und ich besuche sie. Völlig unerwartet liegt da neben ihr in einem blauen Gitterbett- chen ein kleiner Junge und ich habe das Ge- fühl, ein neues Enkelkind bekommen zu haben. Ich eile in die Stadt, um für ihn einzukaufen. Ich werde bei ihr eingeladen und finde eine warme Häuslichkeit vor und esse mit Genuss die afghanischen Festspeisen, staune über die wohlerzogenen Kinder. Die Familie besucht mich auf meinem Wochenendhaus. Es ist wie- der die warme Atmosphäre da, die wir so oft nicht haben. Wir kaufen für den ersten Geburtstag meines afgha- nischen Enkels ein. Er sieht in sei- nem rot karierten Hemd zum Fressen aus. Sein Bild steht zwi- schen meinen anderen sieben En- kelkindern und wird akzeptiert. Und dieses Weihnachten bekam ich das schönste Geschenk von Khojesta, nämlich einen afghani- schen Seidenschal und war damit im Festspielhaus in Baden-Baden sicher die eleganteste Dame!! Aber das beste Geschenk ist Khojesta selbst mit ihrer Wärme, blitzenden Intelligenz, Humor und Erfindungs- reichtum, die ihr schweres Leben bewunderns- wert meistert. Dr. Alice Haidinger und Takal 36 Anne: Ich könnte vom Alter her Deine Mutter sein. War das ein Problem für Dich? Olga: Nein, eigentlich nicht. Ich habe mich schon oft mit älteren Frauen gut verstanden. Anne: Unterscheiden sich ältere russische Frau- en von gleichaltrigen deutschen Frauen durch Kleidung, Aussehen, Verhalten? Olga: Ja, es gibt große Unterschiede. Ältere Frauen in Russland fühlen sich alt und ver- braucht. Sie tun wenig für ihr Aussehen, klei- den sich oft dunkel und unauffällig und ma- chen keinen Sport. Man muss wissen, dass die Lebenserwartung in Russland viel niedriger ist. Männer und Frauen führen ein anstrengendes Leben. Der Arbeitstag ist lang. Die Energie ist verbraucht. Oft zum Beispiel ernähren sie sich auch ungesund. Anne: Denkst Du, dass es in Deutschland ei- nen „Jugendwahn“ gibt, das heißt, dass Älter- werden als Makel empfunden wird? Olga: Ich denke, dass in Deutschland das ju- gendliche Aussehen besonders wichtig ist. Ich finde es aber gut, dass Frauen und Männer sich fit halten und auf ihr Aussehen achten. Olga Lebedkin, geboren 1972 in Russland Anne Deisler, geboren 1940 in Deutschland Ältere Menschen in Russland 37 Anne: Ab wann gehen Frauen in Russland ge- wöhnlich in Rente? Olga: Frauen können ab 55 Jahren und Män- ner ab 60 in Rente gehen. Aber die Rente ist nicht hoch, so dass die Leute gezwungen sind, etwas dazu zu verdienen. Das ist bis zu einem bestimmten Betrag auch erlaubt. Einige haben eine gute Pension, zum Bei- spiel ehemalige Mi- litärs. Die Privilegi- en, für die kürzlich die Rentner auf die Straße gingen, zum Beispiel kostenlose Medikamente, ko- stenlose öffentliche Verkehrsmittel und so weiter werden nach und nach ge- strichen. Anne: Wie ist es mit Altersheimen? Olga: Es gibt gute Altersheime, zum Beispiel für ehemalige Schauspieler und Militäran- gehörige. Staatliche Altersheime sind ganz schrecklich. Die Sozialdienste sind überlastet. Also besorgen sich die Leute fremde Hilfe, zum Beispiel eine Frau aus dem Bekanntenkreis. Anne: Genießen ältere Menschen in Russland Achtung und Anerkennung? Hört man auf ih- ren Rat? Olga: Diese Achtung nimmt leider ab. Man ist zu sehr mit sich selbst beschäftigt. Olga Lebedkin und Anne Deisler 38 Anne: Warum fällt es Dir und Deinem Mann schwer, uns zu duzen? Olga: Das Du ist traditionell der Familie und engerer Verwandtschaft vorbehalten. Es ist un- gewöhnlich, ältere Bekannte zu duzen. Anne: Das Wort „babuschka“ klingt freundlich und gemütlich. Sind Omas noch bereit, ihr Le- ben in den Dienst der jungen Familie zu stel- len, wie auf die Enkel aufzupassen? Olga: Es ist üblich, dass die Generationen zu- sammen wohnen, zumal die junge Familie meist bei den Eltern wohnen muss (oft in einer zu engen Wohnung). Gewöhnlich arbeiten beide und die Großmutter muss auf die Kinder auf- passen. Das kann Nachteile haben und zu Kon- flikten führen, wenn die Oma glaubt, die Kin- dererziehung in die Hand nehmen zu müssen. Anne: Ich danke Dir für das Interview, Olga. 39 1953 habe ich mit meinem Studium der rus- sischen Sprache und Literatur angefangen. Während der fünf Studentenjahre habe ich 1955 meinen Mann geheiratet, 1959 wurde un- sere Tochter geboren. Ich habe indonesische Militärangehörige in der russischen Sprache und Literatur unterrichtet. 1962 zogen wir nach Baku, wo wir zehn Jahre blieben. Baku ist ein se- parater Staat, sehr südlich mit vielen Früchten, für uns aus Wladiwostock sehr erstaunlich. Es war eine Zweimillionenstadt mit sehr freundlichen Leuten. Zwei Jahre lang habe ich keine Arbeit gefunden, dann doch abends Arbeiter unterrich- tet. Von dort aus zogen wir 1972 nach Lenin- grad, wo fünf Millionen leben. Die Menschen sind sehr verschlossen, sie sind ohne Grund ein- gebildet. Sehr freundlich sind sie auch nicht. Ich arbeitete im Touristenmanagement, mein Mann war arbeitslos. Nach 1985 veränderte sich unser Leben total, das ganze soziale und poli- tische Leben. Warum? Unsere Rente wurde im- mer kleiner. 1989 wurde mein Mann sehr krank. Wir mussten für alles privat bezahlen. Zweimal wurde er mit dem Rettungswagen ins Kranken- haus eingeliefert, er wurde nicht behandelt, man sagte er sei zu alt. Wir haben uns entschie- den nach Deutschland zu gehen. 1995 gaben wir unsere Papiere ab. Sechs Jahre später, 2001, konnten wir ausreisen. Lina Ratner, geboren 1935 in Russland Von Wladiwostock nach Karlsruhe 40 Meine eigene Meinung von Deutschland ist sehr hoch, vielleicht wegen der ärztlichen Be- handlung. Mein Mann wurde nach nur zwei Wochen in Deutschland operiert. Alle waren der Meinung der Tumor sei bösartig. Ein jun- ger Arzt hat das Ergebnis aus dem Labor be- kommen, er kam uns am Gang entgegen und hat ganz laut gerufen: „Es ist doch nicht bös- artig!“ Meinem Mann wurde ein zweites Le- ben geschenkt. Wir ha- ben eine sehr freund- liche, aufmerksame Nachbarin. Sie kommt oft zu uns, erzählt uns etwas. Erstaunlich ist, dass so viele Leute hier freiwillig etwas machen, zum Beispiel Deutsch für Auslän- der unterrichten. In Russland machen sie es nicht, sie wollen nicht ihre Freizeit abgeben. Im Deutschkurs im ibz habe ich vom Patinnen- Projekt gehört. 2003 habe ich Annette durch das Patinnen-Projekt kennen gelernt, sie ist im Alter unserer Tochter. Wir haben viele Muse- en und Ausstellungen besucht, Karlsruhe er- kundet. Inzwischen treffen wir uns meist bei mir zu Hause, weil mein Mann krank ist. Wir diskutieren oft über Literatur, was uns alle sehr interessiert. Nun lernt Annette Russisch und sie plant eine Reise in unsere Heimat! Ich habe im Patinnen-Projekt einmal Alexander Puschkin vorgestellt, das fand großes Interesse. Der Aus- tausch zwischen deutschen und ausländischen Frauen ist sehr anregend. Lina Ratner und Annette Horwedel 41 Ich verstehe jetzt erst nach einigen Jahren den kulturellen Unterschied bezüglich Anrede und Nähe / Distanz. In vielen Ländern zeigt man als junger Mensch unbedingt Respekt den Äl- teren gegenüber. Das, was ich als Abwehr mir persönlich als älterem Menschen gegenüber wahrgenommen habe, kann ich heute eher als Kulturunterschied erklären. Wünschenswert wäre, Normen und Werte wie Begrüßung und Anrede früher in der Gruppe zu besprechen, um auf Unterschiede aufmerksam zu machen. Dann ist es leichter, im Tandem richtig darauf zu reagieren. Renate Braun-Schmitz, geboren1930 in Deutschland Unterschiede 42 43 3 . G ru pp e er le be n 44 St im m en a us d em P ro je kt Mir gefallen besonders die regelmäßigen Tref- fen, aber auch die Treffen und Unternehmun- gen in kleineren Gruppen. (Patenfrau und Patin) Mir gefällt besonders Gruppenarbeit, die er- möglicht gemeinsam ein Thema zu entwickeln. (Patenfrau und Patin) Strukturierte Gesprächsrunden, die alle Ge- sprächsteilnehmerinnen ermutigen aktiv mit- zudiskutieren, das finde ich gut. (Patenfrau und Patin) Ich finde besonders gut, dass sich nun Inter- essenskreise gebildet haben, die mich auch mit anderen Frauen in Kontakt bringen. (Patenfrau und Patin) Die „Unverbindlichkeit“ mancher Frauen ist nicht einfach für mich. Bei den Treffen ist nur ein Bruchteil der Frauen aus dem Projekt da. Es fehlt mir die Rückmeldung an die Groß- gruppe bzw. ich hätte gerne einen noch grö- ßeren Erfahrungsaustausch. (Patin) 45 Ich bin in Leningrad geboren. Mein Vater war Arzt, meine Mutter war zu Hause mit meinem älteren Bruder und mit mir. Meine Eltern leb- ten ein gutes Leben – sie sind sogar gleichzeitig gestorben, nach fünfzig Jahren zusammen. Nach der Mittelschule studierte ich am Me- dizinischen Institut. Ich arbeitete in einer Poli- klinik und im Krankenhaus. Mit meinem Kopf, meinen Händen, mei- nem Herzen habe ich vierzig Jahre lang für Kinder gearbeitet, ohne Apparate, ohne Com- puter. Mein Chef hat jetzt angerufen, ob ich nicht wiederkommen will! Meine Tochter, 1963 geboren, kam mit ihrem Mann und Sohn vor acht Jahren nach Deutsch- land. Nach Karlsruhe zogen wir vor vier Jah- ren. Mein Enkel, Kirill, ist jetzt sechzehn Jahre alt. Er besucht das Lessinggymnasium, er hat immer gute Noten! Er ist ein freundlicher, lie- ber Junge. Meine Tochter, auch Ärztin, mach- te vor kurzem ihr Examen als Altenpflegerin. Larissa Kolpina (rechts) und Sandra Lucyga Larissa Kolpina, geboren 1938 in Russland Mein Leben in Russland und Deutschland 46 Der Schwiegersohn ist Funkingenieur, arbeitet zur Zeit für eine Leihfirma. Sie sind zufrieden mit ihrem Leben hier. Seit 2003 bin ich im Patinnen-Projekt. Mon- tags treffen wir uns im ibz zum Reden und Le- sen, Dienstag und Freitag habe ich Unterricht bei Sandra Lucyga. Donnerstags bin ich seit län- gerer Zeit im Städtischen Klinikum ehrenamt- lich beschäftigt. Ich bin froh, dass ich etwas Nützliches tun kann. Zwischen 10 und 13 Uhr basteln und spielen wir mit den Kindern, de- ren Eltern zu einer Untersuchung ins Kranken- haus müssen. Es sind fünf bis zehn Kinder, im Alter zwischen vier und sieben, manchmal auch ganz Kleine. Es ist für mich sehr interessant und ich kann Deutsch sprechen üben. 47 Wie lernt man eigentlich neue Menschen, ihre Bräuche und Sitten und die verschiedenen Essensspezialitäten kennen? Muss man denn weit reisen in andere Länder, um neue Erfah- rungen zu sammeln und neue Menschen ken- nen zu lernen? Haben wir nicht auch hier in Karlsruhe die Vielfalt der Kulturen? Aber si- cher, beispielsweise die Frauen vom Patinnen- Projekt. Beim gemeinsamen Kochen kann man sich besser kennen lernen, hat sich eine Grup- pe der Frauen gedacht. Renate Braun-Schmitz hat den ersten Kochabend in ihrer schönen Wohnung organisiert und lud interessierte Frauen dazu herzlich ein. An diesem ersten Abend kochten wir Borscht, ein russisches Nationalgericht. Für mich war das etwas, was ich noch nie gegessen hat- te und einfach gut schmeckte. Alle Frauen ga- ben sich große Mühe und waren mit Begeisterung dabei. Zwiebeln, Möhren, Kohl schneiden – dazu im- mer wieder ein Glas Rot- wein von unserer freund- lichen Gastgeberin. So wie diese verschiedenen Zuta- ten, die zusammen eine Einheit bilden, so sind auch wir Frauen aus unterschiedlichen Natio- nen, wir bilden auch eine Einheit und zwar eine Jelena Feddersen-Stefanic, geboren 1951 in Kroatien Kochabend Renate Braun-Schmitz (links) und Jelena Feddersen-Stefanic 48 interkulturelle. Es war nicht nur lustig, sondern auch sehr interessant und es herrschte eine gemütliche und freundliche Atmosphäre. Zehn Frauen unterschiedlichster Nationalität und Kultur von einer großen Welt saßen an diesem Abend an einem kleinen Tisch zusammen. Die Welt war an diesem Abend trotz ihrer Größe klein und zum Greifen nahe. Nach dem Essen haben wir es uns gemütlich gemacht und uns über verschiedene Themen unterhalten. Kom- munikation spielt bei solchen Treffen eine gro- ße Rolle in unserer kleinen Runde. Wir kamen aus verschiedenen Gründen nach Deutschland, jede mit ihrem Schicksal, mit ihrem Lebensstil, der zum Teil ganz anders als der westliche Le- bensstil ist. Jede kam mit einer anderen Vision und eigenen Vorstellungen über das Leben in Deutschland, für manche ein Kulturschock. Es war dennoch schön zu sehen, wie diese Frauen zusammen saßen und auch viel lachen konn- ten. Es bleibt nur zu hoffen, dass es noch mehr solche Abende geben wird. 49 Ich bin zum Patinnen-Projekt gekommen, weil ich auch in der Fremde bin. Ich bin zwar Deutsche, aber ich komme nicht aus Karlsru- he. Ich kenne kaum Leute hier. Die, die ich kann- te, waren von hier. Mit ihnen musste man ei- nen Termin ausmachen, denn sie haben Fami- lie, Verwandte und Freunde. Die Mitt- wochstreffen fand ich sehr schön, einfach über alles reden, nicht nur unter Migrantinnen, son- dern unter Frauen. Bei der Geburt von meinem Sohn ging es mir so wie Khojesta aus Afghanistan: Ich hatte keine Verwand- te, die mich begleitete. Als Svetlana ihr Kind bekam, war ihre Mutter aus Moskau angereist. Das fand ich so schön, wie die Mutter für sie gekocht hat – da habe ich sie beneidet, als Deutsche in der Fremde. So bin ich zum PP gekommen, weil ich keine Bekann- ten habe. Jetzt ist es schwer, weil ich mein Kind habe, da kann ich nicht weg am Abend. Irena Sarchisova und Veronika Eger Veronika Eger, geboren 1965 in Deutschland Die Mittwochstreffen 50 Gleich das erste Gruppentreffen zur Einfüh- rung vor inzwischen vier Jahren hat mir gut ge- fallen. Spielerisch haben wir Paare gebildet und gleich viel von einander erfahren. Bei den Gruppentreffen alle zwei Monate war ich im- mer dabei. Ich habe wirklich dazugelernt. Ich bin ein Mensch, der nicht viel reist, ich kenne kein außereuropäisches Land. Für mich ist dieses Pro- jekt eine Möglichkeit, ohne mühsame Reisen von anderen Kulturen zu hören und zu lernen. Ich fühle mich als Mensch von der Gruppe an- genommen, ich bekomme positi- ves feed-back von Frauen, die an den Diskussionen teilgenommen haben. In meinem persönlichen Bekanntenkreis von früher habe ich überhaupt keine Migrantin gehabt. Ich hatte vielleicht eine etwas romantische Vorstellung von ihnen. Mein Alltag war be- stimmt durch deutsche Frauen. Ich habe mich ausländischen Frau- en auch nicht genähert. Das finde ich im Nach- hinein schade. Ich bin immer wieder erstaunt und manchmal ergriffen, wenn ich von diesen Schicksalen höre. Was diese Frauen erlebt ha- ben, wäre mir sonst verschlossen geblieben. Das hat mich sehr nachdenklich gemacht. Es hat mei- nen Gesichtskreis sehr erweitert in Bezug auf politische Verhältnisse in anderen Ländern - wie ungerecht den Menschen mitgespielt wird. Renate Braun-Schmitz und Marianne Rupp-Huth Renate Braun-Schmitz, geboren 1930 in Deutschland Die Gruppe 51 Der Kies knirscht unter den Joggingschuhen, Schweiß steht auf unserer Stirn. Neben uns gluckert ein Flüsschen. Seit einem halben Jahr treffen wir uns regelmäßig zum PP-Lauftreff. Einmal pro Woche lassen wir an- gefangene Bewerbungsschrei- ben, aufgeschlagene Lehrbü- cher, schmutzige Wäsche und halbfertige Programme links lie- gen und joggen stattdessen ge- meinsam eine Runde entlang der Alb. Laufen ist eine angenehme Weise, sich fit zu halten. Keine Halle muss gemietet, keine teu- ren Sportgeräte gekauft werden. Einfach nur in T-Shirt, Sporthose und Joggingschuhe steigen und los geht’s. Wir lassen es uns natürlich nicht nehmen, dabei auch ein bisschen zu schnattern. Über all- tägliche Dinge. Über ganz klei- ne oder auch mal über ganz gro- ße Probleme – russische, tunesische, deutsche Gedanken und eine „wilde“ Mischung daraus. Darüber kann schon mal der Sauerstoff knapp werden. Besonders im Hochsommer. An einem solchen Dienstagnachmittag mit 35°C im Schatten schleppten wir uns kraftlos Susanne Dittmann und Ina Milin Susanne Dittmann, geboren 1962 in Deutschland und Kathleen Kühmel, geboren 1977 in der DDR Der zweite Atem 52 durch die Hitze. Plötzlich überraschte uns Ina, als sie völlig unerwartet zu einer Verlängerung unserer gewohnten Runde ansetzte. Erstaunt fragten wir, was denn heute los sei. „Ich habe den ‚zweiten Atem’!“, erklärte sie voll Über- zeugung und wir nahmen eine zusätzliche Schleife in Angriff. Inzwischen wurde der Be- griff „zweiter Atem“ zu einem geflügelten Wort in unserer kleinen Runde und wird meist von einem Grinsen begleitet. Dieser sprichwörtliche „zweite Atem“ kommt uns immer wieder in den Sinn, wenn wir an die Entwicklung des PP-Projekts denken. Den brauchen wir gelegentlich, wenn wir ver- suchen Freundinnen zu unterstützen, zu moti- vieren oder einfach nur um uns zu treffen. Das PP-Projekt lebt von und durch die Initiative der teilnehmenden Frauen, und ist das, was wir daraus machen. Erst wenn man sich engagiert, ausprobiert, gemeinsame Interessen pflegt und zusammen Herausforderungen annimmt, wird die Hülle des PP-Projekts gefüllt. In Deutschland leben, weil die politischen oder wirtschaftlichen Umstände besser als im Ursprungsland sind, ist nur ein erster Schritt. Hier eine Heimat zu finden, sich hier wirklich zu Hause zu fühlen, bedarf vieler weiterer Schritte. Hindernisse lassen sich überwinden, das zeigt sich gerade beim Laufen. Und ge- meinsam trauen wir uns mehr zu. Inzwischen gehört der kleine Lauftreff fest zu unserem Alltag. Etwas, was uns mit Karlsruhe als neuer und alter Heimat verbindet und das wir nicht mehr aufgeben möchten. Der Höhepunkt unserer gemeinsamen sport- lichen Betätigung ist die jährliche Teilnahme 53 Beim 24-Stunden-Lauf für Kinderrechte am „24-Stunden-Lauf für Kinderrechte“. Dabei werden in einer frei einteilbaren Staffel von ver- schiedenen Teams in 24 Stunden möglichst vie- le Runden walkend oder laufend zurückgelegt. Als PP-Lauftreff bil- den wir ein kleines, aber starkes Sub- team. In diesem Jahr konnten wir sogar im eigenen Team-T-Shirt star- ten, um das uns so mancher beneidet hat. Der „24-Stun- den-Lauf für Kin- derrechte“ findet immer auf einer richtigen Sportan- lage mit 400-Me- ter-Bahnen statt. Vom Zuschauerrang aus sieht so eine Runde recht überschaubar aus. Ist man selbst auf der Bahn, kann sie sehr lang sein. Aber das ist kein Problem für uns, es gibt ja den „zweiten Atem“! 54 Die Reihe der acht Paar Schuhe und Stiefel im Flur sagen einiges aus über diesen Tag. Das Wetter ist scheußlich, regnerisch und windig. Die wohlerzogenen Frauen haben sich gleich nach der Begrüßungszeremonie die Schuhe aus- gezogen. Die Iranerin und Afghanin küssen dreimal, die Russinnen, die Mexikanerin und die Französin zweimal, Handschlag und Kuss von der Deutschen und einen leichten Drük- ker von der Schwedin. Kaum haben wir den heißen Tee getrunken, holt die kleine energische Irena ihr Aufgaben- heft heraus und zusammen mit Paula aus Me- xiko, Lina aus Russland und Annette aus Karls- ruhe, lösen sie die schwierigen Aufgaben der deutschen Sprache. Wollten wir nicht kochen? Irandokht aus Iran sucht die richtigen Töp- fe zusammen um Reis und Linsen zu kochen. Die kleinen Hackfleischbällchen hat sie fertig mitgebracht. Nafissa aus Afghanistan bereitet den Nachtisch vor, Ferni. Rose aus Frankreich gibt Tipps über interessante Veranstaltungen und gute Filme, die zur Zeit laufen. Irina aus Russland erzählt aus ihrem Leben, sie ist erst seit 2005 in Deutschland, spricht schon sehr gut deutsch. Die Jüngste, Paula, ist recht neu in der Runde. Mit ihrem fröhlichen Lachen steckt sie alle anderen an. Zwischendurch wird in die Töpfe geguckt und beraten. Rosinen werden Gun Strecker, geboren 1945 in Schweden Internationaler Frauentag, 8. März 2006 55 gewaschen und in Butter geschwenkt, Safran in heißes Wasser aufgelöst und mit einigen Löf- feln des fertigen Reis-Linsengerichts gemischt. Auf einer großen Platte wird das Essen deko- rativ verteilt. Wir genießen den schönen An- blick des irani- schen Gerichtes und essen mit gutem Appetit. Der feine Nach- tisch schmilzt auf der Zunge, der Kardamom überrascht den Gaumen. Zum Kaffee gibt es die russische Süßigkeit „Vo- gelmilch“, eine rosa Creme in Schokolade ge- taucht. Für kur- ze Zeit sind die üblichen Fragen des Übergewichtes vergessen! Die Frauen aus Russland erinnern sich gern an frühere Frauentage in der Heimat. An die- sem Tag gingen sie nicht zur Arbeit, an diesem Tag spülten die Männer, es gab kleine Geschen- ke von Freundinnen, Töchter, Mutter. Gegen- seitig schenkte man sich Blumen, abends wur- de ein Fest gefeiert – für manche der schönste Tag im Jahr! „Hast du alle Tassen im Schrank?“ – „Du siehst zum Anbeißen aus!“ – „Sich mit fremden Federn schmücken!“ – „Hinter schwedischen Gardinen!“ Lina Ratner, Irena Sarchisova und Paula Wiegel 56 – diese Frauen wollen unbedingt wissen, wann man diese Sprüche richtig einsetzen kann! Die Heiterkeit verrät nicht, was manche dieser Frauen hinter sich haben: Flucht, Krankheit, Angst. Für viele ist die Arbeitslosigkeit ein sehr aktuelles Thema. Sie sind hoch motiviert ihr Deutsch zu verbessern. Zeit zum Aufbrechen, obwohl es draußen immer noch gießt. Unter viel Gelächter wer- den die Schuhe gesucht und angezogen. Mit dreifachen, zweifachen oder einfachen Küss- chen verabschieden wir uns an diesem Inter- nationalen Frauentag, am 8. März 2006. 57 Sandra Lucyga Als Gun mich bat, einen Beitrag zu dem Buch übers Patinnenprojekt zu schreiben, lag ich mal wieder mit einer Erkältung im Bett. Eine Erkältung, das ist für die meisten Leute keine große Sache. Ärgerlich, aber hin- nehmbar. Mich aber legt eine Erkältung regelrecht flach. Ich habe dann meistens Fieber, bin elend schlapp und kann - vor al- lem - nicht mehr gehen, denn ich habe MS. Und das ist auch der Grund, weshalb ich den Sprachkurs für das PP gebe. Bevor ich auf das PP gesto- ßen bin, hatte ich schon jahre- lang im Bereich Deutsch als Fremdsprache gearbeitet und wollte dies auch mit zwei klei- nen Kindern weiter tun. Aber die MS ließ es nicht zu. Anfangs war der Kurs für mich ein Trotz gegen die Krankheit. Trotzig wollte ich mir und dem Rest der Welt beweisen, dass ich mich von der Krankheit nicht unterkriegen ließ und dass Sandra Lucyga, geboren 1969 in Deutschland Was eine schwerwiegende chronische Erkrankung mit einem Kurs für Deutsch zu tun hat 58 es hauptsächlich an der Belastung durch zwei kleine Kinder lag, dass ich nicht mehr berufs- tätig war. Dann gab es eine Zeit, da wurde der Kurs für mich zu einer Überlebenshilfe. Ich konnte mich darauf verlassen, dass der Kurs regelmä- ßig zu einer bestimmten Zeit statt fand und dass ich dann in meinem fachlichen Können gefordert war. Inzwischen habe ich es aufge- geben, die MS negieren zu wollen und so zu tun als gäbe es überhaupt keine Krankheit für mich, die mich jeden Tag einschränkt. MS ist eine „fiese Möp“. Hinterhältig schlägt sie ge- nau dann zu, wenn das Leben so richtig begin- nen kann; zwischen 20 und 30. Auch wenn nicht jede MS zwangsläufig im Rollstuhl enden muss, so musste ich doch begreifen, dass es passie- ren kann und dass es bei mir so gekommen ist. Heute geben mir das Patinnenprojekt und der Deutschkurs die Möglichkeit, mein Fach- wissen in einer sinnvollen Aufgabe anzuwen- den. Sinnvoll deshalb, weil Deutschunterricht für alle Migranten notwendig ist und es einen Unterschied für die Migrantinnen macht, ob es ihn gibt oder nicht. 59 4 . Si ch v er än de rn 60 Vorurteile und Klischees konnten abgebaut werden. Der Blick über den Tellerrand hat mir gut getan. (Patenfrau und Patin) Meine Einsamkeit hat sich aufgelöst. (Patenfrau) Ich habe nun neben meiner Familie noch eine weitere Familie – Schwestern. (Patenfrau) Über das PP habe ich viele Informationen über das kulturelle Leben in Karlsruhe bekommen. Wir unternehmen viel, alleine würde ich mich nicht auf den Weg machen. (Patenfrau) Ich habe mehr Mut bekommen vor fremden Leuten den Mund aufzumachen, ohne Angst, dass ich dabei Fehler mache. (Patenfrau) Durch das Projekt habe ich erfahren, dass es auch freundliche deutsche Leute gibt. Leute, die versuchen, Ausländer zu verstehen. (Patenfrau) Nach dem ersten Treffen im ibz haben wir uns gleich selbstständig gemacht und unsere ge- meinsamen Treffen unabhängig organisiert. (Patin) St im m en a us d em P ro je kt 61 die Auseinandersetzung mit meinen „neu- en“ Freundinnen und deren Probleme zwingt mich oft meine eigenen Konzepte und Vorstel- lungen zu hinterfragen, das PP war / ist immer wie- der Anlass für Diskussionen in- nerhalb meiner Familie und mit meinen „alten“ Freunden und in- tensiviert und belebt auch diesen Austausch, viele, viele schöne Stunden mit euch allen, freundschaftlichen Kontakt und Austausch mit interessanten Frauen, fernab von „klassischen Hausfrauen- und Mutter- gesprächen“, dass dieses Projekt unglaub- lich viele Möglichkeiten, mensch- liche Potentiale birgt und offen- bart und es dadurch in schönen wie auch ern- sten Situationen spannend bleibt, dass ich neugierig zuhören darf, wenn Frau- en aus ihrem Leben erzählen, und ich es als Be- reicherung meines Lebens aufnehmen kann. Susanne Dittmann Susanne Dittmann, geboren 1962 in Deutschland Was bringt mir das Patinnen-Projekt? 62 Im April 2005 war ich in Sankt-Petersburg. Das Wetter war nicht so gut. In der Regel ist diese Jahreszeit in St. Petersburg zum Spazie- ren gehen nicht geeignet. Aber ich wollte mei- ne geliebte Stadt wieder sehen. Ich ging durch den Nevski Prospekt und hielt einen Regenschirm in meiner Hand. Nicht weit von mir entfernt stand eine Gruppe von leb- haften Touristen und betrachtete einen Stadt- plan. Plötzlich kam eine Frau aus der Gruppe zu mir und versuchte mit großen Schwierigkei- ten mich etwas zu fragen. Ich hörte nur „…Die Eremitage“ und „…wie kommen wir …?“ Ich verstand, dass diese Gruppe aus Deutschland kam. Ich fasste mein Glück nicht. Ich habe mei- ne Landsleute gefunden. Und in diesem Mo- ment stellte ich fest, wie schwer es diesen Leu- ten fiel, etwas auf Russisch zu sagen, wenn sie die Sprache nicht können. Wie quälte sie sich um mich etwas zu fragen! Und dann fragte ich diese Frau mit vollem Stolz: „Sprechen Sie Deutsch?“ Man hätte ihr Gesicht sehen sollen! Sie schloss mich in ihre Arme und führte mich zu ihren Freunden. Jetzt spielte ich eine große Rolle in dieser Gruppe. „Das werde ich schon schaffen“, dachte ich mir. Ich erinnerte mich an meinen ganzen Wortschatz und redete und zeigte ihnen den Weg. Ich begleitete sie fast bis zur Eremitage und wir trennten uns als Freun- de. Offen gesagt, ich war mit mir zufrieden. Larissa Kolpina, geboren 1938 in Russland Sprache von Herzen 63 Diese Aufgabe habe ich nicht schlecht ge- löst. Meine neuen Bekannten leben in Düsseldorf und sie luden mich ein, sie zuhause zu besu- chen. Jetzt bin ich davon überzeugt, dass Men- schen einander verstehen können, wenn sie es nur wollen. Aber die deutsche Sprache muss ich noch besser lernen, damit ich nie mehr Scham vor Leuten zu haben brauche. 64 Das Schicksal hat mich mit meiner Patin zu- sammengeführt, daran glaube ich ganz fest. Damals, vor vier Jahren, hat sie mir durch ihre Ehrlichkeit und ein Gefühl von Schutz ein gutes Funda- ment für ein neues Leben gegeben. Sie ist eine Freundin, manchmal wie eine Mutter; sie gibt mir Si- cherheit. Da- durch bin ich se lbstständig geworden. Im Projekt habe ich die deutsche Spra- che gelernt. Ohne Angst konnte ich mit den anderen Frauen im Konversationskurs spre- chen. Das finde ich ganz wichtig! Die Freun- dinnen, die ich damals gefunden habe, bedeu- ten mir immer noch viel. Das Gefühl, willkommen zu sein, hat mir die Tür für ein neues Leben ganz weit geöffnet! Interviews Lubova Saberi, Irma Boss, Ina Milin, Irina Hoffmann, Claudia Villar de Cozzi Lubova Saberi, geboren 1972 in Lettland Die Tür ganz weit geöffnet 65 Warum hast du dich für das Patinnen-Pro- jekt interessiert? Grundsätzlich bin ich an Menschen aus anderen Län- dern interessiert. Aber ich wollte außerdem eine solche Initiative der Stadt unterstüt- zen und etwas zurückgeben, denn als Zugezogene habe ich viele positive Seiten der Stadt erlebt – sie ist bürgernah und am Bürger interessiert. Nach über vier Jahren im Projekt – was hast du erfah- ren? Ich habe eine echte Erfah- rung gemacht, nämlich wie einzelne Migrantinnen mit ihren Familien hier leben. Ich habe nicht nur die Informati- on aus den Medien über die Situation dieser Menschen, sondern ich erlebe mit welchen Schwierigkei- ten sie konfrontiert werden. Vor diesen Frau- en habe ich sehr großen Respekt, vor ihrer En- ergie und Stärke. Diese Erfahrung ist eine Be- reicherung für mich. Ich kann dieses Wissen auf viele andere in der Stadt übertragen, ich kann deren Situation dadurch ganz, ganz anders be- urteilen – ein großer Unterschied. Ich kann jetzt Marianne Rupp-Huth Marianne Rupp-Huth, geboren 1954 in Deutschland Mit der Welt verbunden 66 im sozialen oder politischen Bereich eher ein- schätzen, was schon von der Stadt geleistet wur- de oder was noch zu tun wäre. Unterschiede – Gemeinsamkeiten? Man lernt viele kulturelle Unterschiede ken- nen, was interessant ist. Andererseits lernt man auch, dass, obwohl die Menschen anders aus- sehen und anders wirken, sie genau so sind wie wir: Sie haben Ängste und Probleme – eine Mut- ter hat Probleme mit ihren Kindern, es gibt Probleme zwischen Jung und Alt, zwischen Mann und Frau. Die Empfindsamkeit, der Wunsch nach Anerkennung und Zuwendung ist bei allen Menschen gleich. Ich spüre viel eher die Gemeinsamkeiten als die Unterschiede; ich fühle mich ein Stück mehr verbunden mit der Welt. 67 Mit unseren beiden Töchtern kam ich 2003 nach Karlsruhe. Ich habe meine Arbeit als Jour- nalistin bei der größten Zeitung in meiner Heimatstadt aufgegeben, um meinem Mann zu folgen. Er bekam drei Jahre vorher Asyl in Deutschland. Anfangs war es sehr schwer für mich, ich habe mich immer beschwert bei meinem Mann. Die Töchter sind beide bald ins Gymnasium gegangen, sie sind sehr gut in der Schu- le. Langsam habe ich mich eingelebt. Ich bekam einen Ein- Euro-Job in der Küche eines Altersheims. Das hat mir gut gefal- len. Ich koche gern und arbeite schnell, außer- dem bin ich gern mit alten Menschen zusam- men. Mein Vertrag wurde immer wieder ver- längert, aber leider ist die Zeit für diese Arbeit begrenzt. Eine Mitarbeiterin dort, Waltraud Motschall, hat mich zum Patinnen-Projekt mit- genommen. Dadurch habe ich bald viele Be- kannte und Freunde bekommen. In München könnte ich eine Arbeitsstelle be- kommen bei dem Uighurischen Information Center, außerdem leben da viele Landsleute Amangül Eziz mit ihren Töchtern, links Heidi Rappold Amangül Eziz, geboren 1969 in Uighurien Ein neues Leben beginnen 68 von uns. Ich möchte Karlsruhe nicht verlassen, obwohl wir die einzigen Uighuren in der Stadt sind. Mein Mann ist Dolmetscher und Fotograf, jetzt macht er eine Fortbildung als internatio- naler Kaufmann. Das Geld, 350 Euro im Mo- nat, sammeln unsere Geschwister und schicken es uns. Unsere Kinder möchten auch hier blei- ben, sie haben Freunde gefunden. Früher habe ich gehört, dass die Deutschen nicht sehr freundlich sind. Im PP habe ich so viel Hilfe bekommen, viele der Frauen sind wie meine Schwestern! Das Projekt ist sehr gut für mich gewesen am Anfang, ich habe mich bes- ser gefühlt. Ich weiß jetzt, ich muss hier ein neues Leben beginnen. 69 Von einer Kollegin erfuhr ich von der hoch- interessanten Idee des Patinnen-Projektes. Da- mals, 2003, wollte ich mich gern engagieren und habe mich angemeldet. Das Interview ganz am Anfang fand ich sehr wichtig, es war eine gute Erfahrung. Die Ver- mittlung zu meiner Patenfrau ging sehr schnell. Wir haben uns gleich gut verstanden und sie ist mir sehr ans Herz gewachsen. Luba ist wie ein befreundetes Familienmitglied; sie versteht sich auch mit meinen bei- den Kindern gut. Im Tandem konn- te eine intensive Beziehung aufge- baut werden, danach wurden wir in die Gruppe eingebunden. Luba hat meine Freundinnen ken- nen gelernt, ich habe ihre Freundin- nen aus aller Welt kennen gelernt – unsere Kreise haben sich beide er- weitert. Ich bin vor allem den russi- schen Frauen und ihrer Lebensplanung näher gekommen. Im Laufe der Zeit habe ich die Entwicklung der Migrantinnen als sehr stark erlebt. An den Gruppenabenden dominierten anfangs die deutschen Frauen sehr. Die zunehmende Si- cherheit innerhalb der Gruppe führte zu mehr Offenheit unter den Migrantinnen, das ist ei- ner der Haupterfolge der Patenfrauen. Sie trau- ten sich über persönliche Dinge zu sprechen. Irma Boss Irma Boss, geboren 1952 in Deutschland Erweiterte Kreise 70 Gemeinsam zeigten alle Frauen die Bereit- schaft sich aufeinander einzulassen. Luba suchte damals Arbeit und hatte keine Ahnung wie man eine Bewerbung schreibt. Da dies zu meinem Berufsfeld gehört, habe ich sie dabei unterstützt. Lubas Freundinnen haben davon erfahren – so entstand die Idee zu ei- nem Bewerbungstraining für eine Gruppe aus dem Projekt. Schon für Deutsche ist es eine Kunst eine Bewerbung zu schreiben, für Men- schen aus anderen Kulturen noch viel schwie- riger. Was muss ich tun? Was will ich? Wer bin ich? Was kann ich besser als andere? Wie be- schreibt man die individuellen Eigenschaften; welche sind in Deutschland gefragt, welche nicht? Über manche Eigenschaften spricht man in anderen Kulturen nicht - sich selbst positiv darzustellen fällt vielen Frauen auch außerhalb Deutschlands sehr schwer. Kritikfähigkeit ist in manchen Kulturen keine positive Eigenschaft – man darf einem Vorgesetzten niemals wider- sprechen. Für mich war es sehr interessant die asiatische oder russische Kultur aus dieser Sicht kennen zu lernen. Die Frauen sind gut ausge- bildet und sehr motiviert, aber sie haben we- nige Chancen auf dem Arbeitsmarkt, der heu- te gnadenlos ist. Eine intensive Begleitung wäre notwendig. Heute, vier Jahre später, sehe ich das Patin- nen-Projekt immer noch sehr positiv. Ich erin- nere mich an manche Frauen, an die gemein- samen Abende und Veranstaltungen und ich freue mich immer, wenn ich einer Frau aus dem Patinnen-Projekt begegne und wir uns voll ge- genseitigem Interesse über unser Leben unter- halten. 71 Annette Huerre, geboren 1970 in Deutschland Die Reise Wir sind auf einer Reise. Alle! Von einem Land in ein neues Land. Oder auch nur von einem Tag in den nächsten Tag. Wir tragen unser Gepäck. Alle! Unsere Vergangenheit, Erinnerungen und auch Träume. Von einem neuen Land. Von einer guten Zukunft. Und das Wichtigste dabei ist vorwärts zu gehen. Gemeinsam! 72 73 5. N eu en B od en g ew in ne n 74 Annette Niesyto Lernen auf beiden Seiten: Kulturschock „Weißt Du, es ist wohl meine Berufskrank- heit: Wenn es mir schlecht geht, versuche ich zu begreifen, warum dies so ist und was gera- de mit mir passiert. Dann stürze ich mich auf Bücher …,“ erzählte mir Alina1 , eine der er- sten Teilnehmerinnen des Patinnenprojekts. Sie lebte damals gerade ein gutes Jahr in Deutsch- land, das sie zuvor nur von Besuchen kannte. Mit großem Eifer hatte sie sich gleich nach ih- rer Ankunft zu einem Deutschkurs angemel- det, um die Sprache des Landes zu lernen, in dem sie künftig leben und arbeiten wollte. Die Schwierigkeiten, eine neue Sprache zu erler- nen, schreckten sie nicht und ich bewunderte ihre Disziplin und Unerschrockenheit, mit der sie dieses neue Kapitel angegangen war. Dann begann sie, von ihrer Anfangszeit zu berichten und warum das Patinnenprojekt und die neuen Erfahrungen und Freundschaften so wichtig geworden waren2 . 75 Hier in Deutschland machte Alina eine für sie bis dahin unbekannte Erfahrung. Kannte sie sich bisher als selbstbewusste Frau, die ihren anspruchsvollen Alltag gut bewältigen konnte – so erlebte sie sich plötzlich als zutiefst verunsichert und deprimiert. Stress Schock Verlorenheit Alltagsleben ist unverständlich Am Anfang: Lebenssituation Ohne die Sprache: Keine Kommunikation Missverständnis Das Fremde ist für beide Seiten schwer. Toleranz ist nicht einfach, wenn es keinen Dialog gibt. ? ? ? Bla BlaBla Bla 75 Hier in Deutschland machte Alina eine für sie bis dahin unbekannte Erfahrung. Kannte sie sich bisher als selbstbewusste Frau, die ihren anspruchsvollen Alltag gut bewältigen konnte – so erlebte sie sich plötzlich als zutiefst verunsichert und deprimiert. Stress Schock Verlorenheit Alltagsleben ist unverständlich Am Anfang: Lebenssituation Ohne die Sprache: Keine Kommunikation Missverständnis Das Fremde ist für beide Seiten schwer. Toleranz ist nicht einfach, wenn es keinen Dialog gibt. ? ? ? Bla BlaBla Bla 77 Dann entdeckte sie Beschreibungen des so- genannten Kulturschocks und begriff, dass dies genau das war, was sie und andere Teilnehmerinnen aus dem Patinnen- projekt nach ihrer Ankunft in Deutsch- land erlebt hatten: „Kulturschock ist … der unvermeidliche Prozess, den wir durchlaufen, wenn wir mit einer fremden Kultur in Kontakt kommen. Wir merken, dass unsere vertrauten Maßstäbe und Verhaltensmuster nicht mehr gelten, dass unsere alltäglichen Strategien zur Bewältigung der Lebenssituation nicht mehr funktionieren, dass es in der fremden Kultur ein völlig anderes Wertesystem gibt, dass andere Regeln das Dasein bestimmen. In Kulturschock- situationen sind wir uns nicht mehr sicher, was von uns erwartet wird und was wir von den Personen um uns herum erwarten können“4 . Die Erkenntnis, dass alle diesen „unvermeidli- chen“ Prozess durchlaufen, wenn sie in eine neue Kultur kommen und dass die tiefe Ver- unsicherung als Tiefpunkt ein notwendiges Es ist nicht einfach sich selbst zu erkennen ... wer ich bin? Konsequenz Angst Verlust des Selbstbewusstseins Traurigkeit Depression Einsamkeit Verschlossenkeit 78 Alina merkte, wie gut ihr die neuen Kon- takte im Patinnenprojekt taten: Sie gewann neue Freundinnen und konnte mit ihnen Ge- meinsamkeiten entdecken und sich zugleich über die unterschiedlichen Reaktionen und Empfindungen austauschen. „Weißt Du,“ sag- te sie lachend, „Ihr habt mit dem Patinnen- projekt ein strategisches Projekt zur Bewälti- gung des Kulturschocks geschaffen, auch wenn Ihr diesen Erklärungsansatz damals noch nicht gekannt habt“. Erst da begriff ich, wie wichtig die einheimischen Frauen als Kulturvermitt- lerinnen für die zugewanderten Frauen sind. Zuvor hatte ich selbst viele Aha-Erlebnisse im Projekt, wenn Konflikte als interkulturelle Missverständnisse erkannt und verstanden wurden. Dies half mit bei anderen Kontakten mit zugewanderten Menschen in Karlsruhe und auch auf privaten Reisen. Wir einheimische Frauen haben sehr viel über andere Kulturen Durchgangsstadium ist, erleichterte sie. Einsamkeit Partnerschaft Traurigkeit / Probleme Umgetauscht Missverständnis Vermittlung Man braucht viel Arbeit, die Sprache zu verbessern, Initiative und Offenheit. Patinnen Projekt: eine Chance 79 1 Name geändert. 2 Alle Illustrationen wurden von Alina erstellt. 3 Hall 1959, S. 59, Übersetzung zitiert nach Zeuner 1998, online. 4 Otten, M. (2001) Kulturschock. Studienbriefe „Inter- kulturelle Zusammenarbeit“, Karlsruhe, 2001. 5 vgl. Handout Kulturschock S. 121. und damit zugleich über uns selbst gelernt – und jetzt noch über die Erfahrungen und Er- klärungen einer Teilnehmerin eine Vorstellung davon erhalten, was Kulturschock5 bedeutet. „Kulturschock“ war seit Alinas Erläuterungen Thema bei vielen Treffen des Projekts mit neu- en Teilnehmerinnen, die sehr anschaulich ei- gene Erfahrungen hierzu beisteuerten. Diese Horizonterweiterung auf beiden Seiten und Weiterentwicklung unserer Arbeit begeister- te mich. Wenn das kein guter Boden ist, ge- meinsam unsere Zukunft zu gestalten! Das Patinnen Projekt ist für mich eine Chance, ein Weg ... Kulturdialog, Toleranz, Integration 79 1 Name geändert. 2 Alle Illustrationen wurden von Alina erstellt. 3 Hall 1959, S. 59, Übersetzung zitiert nach Zeuner 1998, online. 4 Otten, M. (2001) Kulturschock. Studienbriefe „Inter- kulturelle Zusammenarbeit“, Karlsruhe, 2001. 5 vgl. Handout Kulturschock S. 121. und damit zugleich über uns selbst gelernt – und jetzt noch über die Erfahrungen und Er- klärungen einer Teilnehmerin eine Vorstellung davon erhalten, was Kulturschock5 bedeutet. „Kulturschock“ war seit Alinas Erläuterungen Thema bei vielen Treffen des Projekts mit neu- en Teilnehmerinnen, die sehr anschaulich ei- gene Erfahrungen hierzu beisteuerten. Diese Horizonterweiterung auf beiden Seiten und Weiterentwicklung unserer Arbeit begeister- te mich. Wenn das kein guter Boden ist, ge- meinsam unsere Zukunft zu gestalten! Das Patinnen Projekt ist für mich eine Chance, ein Weg ... Kulturdialog, Toleranz, Integration 81 6. D en R ah m en g es ta lt en 82 Das Patinnenprojekt startete im Jahr 2003 mit folgenden Zielen, die auch heute noch gelten: Verbesserung der Situation von Migran- tinnen in Karlsruhe über deren Stärkung Aktivierung und Sensibilisierung von einheimischen Frauen und Migrantinnen Interkulturelles Lernen für einheimische und zugewanderte Frauen Herstellung von Öffentlichkeit für die Themen / Anliegen der interkulturellen Be- gegnung und des Zusammenlebens Unsere Strategie setzt auf Aktivierung und Nutzung eigener Res- sourcen, die Unabhängigkeit schaffen; Gestaltung von sozialen Räumen für die Artikulation von Interessen politische Sensibilisierung über eigene Erfahrungen und deren Reflexion. Für uns waren und sind die Teilnehmerin- nen ebenso wie wir selbst gemeinsam Lernen- de, die das Konzept und die Praxis entwickeln und in der Öffentlichkeit vertreten. Patinnenprojekt als politisches Projekt Nicht nur die Ziele sind politisch, sondern Annette Niesyto Das Patinnenprojekt Karlsruhe 83 auch die Entstehungsgeschichte: Die Lenkungs- gruppe Migration unter Leitung des Sozial- und Integrationsdezernenten der Stadt Karls- ruhe verfolgte das Ziel, ein gesamtstädtisches Konzept zur Integration zu entwickeln. Sie er- teilte uns, dem Internationalen Begegnungs- zentrum und der Frauenbeauftragte auf unse- ren Vorschlag hin den Auftrag zur Vorberei- tung und Durchführung einer Anhörung. Die- se sollte die Situation von Migrantinnen in Karlsruhe zum Thema haben und ein erster Schritt zu einer öffentlichen Bestandsaufnah- me sein. Vorbereitet und durchgeführt wurde das Hearing unter Beteiligung einer großen Anzahl von Migrantinnen, einige in ihren je- weiligen beruflichen Funktionen, andere als Ehrenamtliche. Die Projektidee entstand im Rahmen der Auswertung des Hearings. Bei der Konzepterstellung gingen wir von unseren Erfahrungen und Konzepten aus, die wir in anderen Zusammenhängen in den letzten Jahren entwickelt hatten und prakti- zierten: Denen des Bürgerschaftlichen Engage- ments, des Empowerments und des Mentoring. Eine vierte „Ideen-Grundlage“ gesellte sich im Laufe der Zeit durch Anregungen einer Teil- nehmerin dazu: Das Patinnenprojekt als Ant- wort auf den Kulturschock1 . Beim Bürgerschaftlichen Engagement geht es um Eigenverantwortlichkeit und gemein- schaftliche Gestaltung des Zusammenlebens. Frauen und Männer wollen sich aktiv für sich selbst und die Gemeinschaft engagieren. Sie 84 benötigen hierfür Angebote und einen Rah- men, der sie als Subjekte teilhaben und ihr so- ziales Leben gestalten lässt. Ein Stichwort ist: Ermöglichungsstrukturen. Wir wollten für Frauen einen Rahmen für Interkulturelles Ler- nen schaffen, aber nur so viel wie notwendig. Ihn zu füllen, dies liegt in der Verantwortung der Ehrenamtlichen und der Teilnehmerinnen des Projekts. Mentoring ist ein hervorragendes Instru- ment zur „Personalentwicklung und Frauen- förderung“. In einem Projekt betrieben eignet es sich für die Einführung und Orientierung in einer neuen Kultur, die Vermittlung von Kon- takten („Türöffner-Funktion“) und den Aufbau von Netzwerken. Bei unserem Verständnis von Mentoring gibt es für uns keine Hierarchie, sondern ein gleichwertiges Voneinander – Ler- nen, gerade weil die Erfahrungen und Perspek- tiven unterschiedlich sind. „Dialog auf Augen- höhe“ ist hier unser Stichwort. Und dieses braucht Ausgestaltung und Aufmerksamkeit. Nicht ganz glücklich waren wir in diesem Zu- sammenhang über den Namen Patinnen- projekt, weil der Begriff Patin zunächst eine Hierarchie nahe legt, die wir gerade nicht wol- len. Deshalb entschieden wir uns dann zu dem Begriffs-Paar „Patin und Patenfrau“ – eine Be- nennung, die etwas quer liegt – wir haben also zwei Paten bzw. Patinnen je nach dem aus wel- cher Perspektive ich es sehe: beide sind Kultur- vermittler und Lehrende, beide sind Lernende. 85 Empowerment, unser dritter Ausgangspunkt ist eine weitere, ein Ansatz, der Ihnen sicherlich aus der Frauenbewegung sowie aus Basis- bewegungen ebenfalls bestens bekannt ist. Projekt-Verlauf Das Projekt startete Anfang 2003 in Träger- schaft des Internationalen Begegnungs- zentrums (ibz) und der Frauenbeauftragten. Die Resonanz auf das erste Faltblatt und Pres- se war groß: Trotz Verzicht auf weiter gehen- de Werbung waren bis zum Spätherbst 2003 schon 100 Frauen im Projekt mit seinen zwei Gruppen oder auf der Warteliste. Die be- schränkten Kapazitäten machten einen Auf- nahmestopp im gesamten Jahr 2004 notwendig. Die ersten beiden Gruppen wurden von eh- renamtlichen Gruppenleiterinnen aufgebaut und begleitet. Im Jahr 2005 konnten wieder neue Frauen aufgenommen werden: Eine hauptamtliche und eine ehrenamtliche Frau übernahmen den Aufbau einer dritten Grup- pe. Bald wurde wieder ein Aufnahmestopp notwendig. Teilnehmerinnen der ersten beiden Gruppen organisieren inzwischen ihre Aktivitäten eigen- ständig; die dritte Gruppe ist dabei, sich zu verselbstständigen. Und: Das Projekt ist wie- der offen. Anfang 2008 kann eine vierte Grup- pe aufgebaut werden. Die Trägerschaft liegt ab Januar 2008 alleine beim Internationalen Begegnungszentrum (ibz). 86 Organisation und Struktur des Projekts Tandem als Kern: Patenfrau und Patin Angeleitete feste Gruppe aus Tandems und neuen Frauen, die noch auf der Suche nach einer Tandempartnerin sind. Nach einer Aufbauphase wird die Gruppe für Neuzugän- ge geschlossen. Thematische Gruppentreffen alle zwei Monate sowie gemeinsame Unter- nehmungen. Ziel ist die Verselbstständigung nach gewisser Zeit. Weitere Gruppen: Sprachkurs, Konversationskurs und temporäre Gruppen (je nach Interesse und Initiative Einzelner). Gruppenübergreifend: Thematische Treffen, Feste und Unternehmungen, kleine- re Projekte für alle Teilnehmerinnen, gemein- same Präsentation in der Öffentlichkeit. Internationales Begegnungszentrum (ibz)2 als “Heimat” für das Projekt, Räumlichkeit für eigene Initiativen und Vernetzungsangebote. Gruppenleiterinnen als Ansprechpartne- rinnen für Einzelne und Tandems bei Informationsbedarf, Unterstützungs- wünschen oder Problemen. Projektteam zur Planung, Abstimmung und Auswertung der Arbeit: Trägerinnen, haupt- und ehrenamtliche Gruppenleiter- innen sowie ehrenamtliche Leiterinnen / Koordinatorinnen von Untergruppen oder Teilprojekten. Trägerinnen: : : : : zuständig für Gesamtlei- tung und Finanzen; Ansprechpartnerinnen 87 für alle Aktiven sowie bei weitergehendem Informationsbedarf oder Vermittlungswunsch an andere, auch für die Teilnehmerinnen; Öffentlichkeitsarbeit – Einladung und Vorbe- reitung der Projektteam-Sitzungen sowie besonderer Aktivitäten. Konkretes Vorgehen3 : Erstgespräch mit interessierter Frau durch Gruppenbegleiterin(nen). Vermittlungsvorschlag und Hinweise für erstes Treffen (ggf. Begleitung zum kurzen Bekannt-Machen der beiden Frauen). Entscheidung der beiden Frauen zur Tandembildung (inkl. „Probezeit“). Einführung im Rahmen von Gruppen- treffen (Gruppentreffen ca. alle zwei Monate). Handreichungen und Tipps (werden im Vorgespräch, in Gruppe und z. T. in Sprach- kurs besprochen). Verselbstständigung der Gruppen nach einiger Zeit; Übernahme der Koordinations- funktion durch Teilnehmerinnen. 1 Vgl. Kapitel 5: Neuen Boden gewinnen. 2 Vgl. auch den Beitrag von Marion Schuchardt zur Bedeutung des ibz auf Seite 102. 3 Vgl. auch die Beiträge der Gruppenleiterinnen auf den Seiten 88ff. 88 Im vorausgegangen Beitrag finden sie eine Übersicht über den organisatorischen Ablauf des Projektes. Hier möchten wir Begleiterinnen nun unsere Vorgehensweise genauer beleuch- ten und reflektieren. Dialogischer Ansatz gelingt nicht automatisch Es wurde mit jeder Interessentin im Vorge- spräch ein Fragekatalog durchgegangen. Dar- in ging es vor allem darum, die Frau, ihre Er- wartungen und Interessen, kennen zu lernen. Hier stellten wir auch die Grundsätze des Pro- jektes klar: gegenseitiges Lernen Begegnung auf Augenhöhe Eigeninitiative Frauen, die diesen Grundsätzen nicht zu- stimmen können, sind für das Patinnen-Projekt nicht geeignet. Es gibt weitere Gründe eine Frau nicht in das Projekt aufzunehmen, wie z.B. zu geringe Deutschkenntnisse, oder zu schwer- wiegende soziale, persönliche Probleme einer Frau, mit denen eine Ehrenamtliche im Tandem überfordert wäre. Nicht geeignete Interessen- tinnen versuchten wir an andere Projekte oder Stellen zu vermitteln. Katia Vakalaki und Gun Strecker Notwendigkeit der Begleitung – Rolle der Gruppe 89 In dem Vorgespräch bekamen die Frauen auch schriftliche Handreichungen und Tipps4 für die Gestaltung ihres Tandems. Damit lie- ßen wir die Frauen nicht alleine, sondern ga- ben ihnen einen Rahmen für ihre Tandem- beziehung, wodurch wir diese aber auch im Sinne der oben genannten Grundsätze unter- stützen konnten. Diese persönlichen Gespräche waren uner- lässlich für eine gelungene Zusammenstellung der Tandems, die wichtig für den Erfolg des Projektes ist. Bei der Zuteilung beachteten wir Temperament, Charakter, Interessen, zeitliche Möglichkeiten und in einigen Fällen auch Fa- milienstand und Beruf der Frauen. Der Erstkontakt der Tandems wurde mei- stens von den Frauen alleine organisiert und gestaltet. Auf Wunsch übernahmen wir Beglei- terinnen die Organisation und waren beim er- sten Treffen dabei, um die Hemmschwelle ab- zubauen. Wir suchten immer wieder den Kontakt zu den einzelnen Frauen eines Tandems, um den Verlauf der Tandembeziehung mitzubekom- men. Mit Rückfragen signalisierten wir unser Interesse und die Bereitschaft, bei möglichen Fragen und Problemen den Frauen zur Seite zu stehen. So konnten wir schnell auf eventuelle Missverständnisse im Tandem reagieren. Trotz dieser intensiven Begleitung waren Trennungen, die erwartungsgemäß vorkom- men, nicht immer problemlos. Manche Frauen 90 waren enttäuscht und verletzt, dass ihr Tan- dem nicht erfolgreich verlief. Gründe für Tren- nungen waren zeitliche Probleme, zwischen- menschliche Unstimmigkeiten („Chemie stim- mte nicht“) und falsche oder zu hohe Erwar- tungen an die Partnerin. Ein wichtiger Punkt ist aber auch der kulturell unterschiedliche Umgang mit Unstimmigkeiten und Konflikten. Vor allem die Migrantinnen sind teilweise so respektvoll und dankbar für die Unterstützung, dass sie niemals das Projekt oder ihre Partne- rin kritisieren würden. So gibt es einige Tabu- themen, die zu durchbrechen sehr schwierig sind. Je nach Wunsch der Teilnehmerin such- ten wir entweder eine neue Partnerin oder aber die Frau blieb – zunächst ohne Partnerin – wei- terhin in der Gruppe. Diese intensive Begleitung schafft eine Vertrauensbasis zwischen den Teilnehmerinnen und Begleiterinnen, wodurch eine Anbindung an das Projekt über die Begleiterinnen entsteht. Gruppe als Ressource und Lernfeld Initiiert wurde die Gruppe durch eine ge- meinsame Einführung. Ziel war zum Einen das gegenseitige Kennenlernen und zum Anderen wurden der gemeinsame Rahmen und Grund- sätze festgelegt, so z. B. gegenseitiger Respekt, gleichberechtigtes Miteinander, die Etablie- rung einer Kultur des Zuhörens, das Verhin- dern von Dominanzen. Unsere Einführung wurde ergänzt durch einen Workshop, der von einer professionellen interkulturellen Traine- rin (Psychologin) geleitet wurde. 91 Danach gab es alle zwei Monate Gruppen- treffen, die sogenannten PP-Treffs. Dort ent- standen vor allem zwischen den Migrantinnen unterschiedlichster Herkunft schnell intensive Kontakte. Durch ähnliche Erfahrungen als Frem- de konnten sie sich austauschen und unterstüt- zen. Diese Freundschaften hatten für viele vor- her eher isolierte Frauen eine sehr große Be- deutung. Es kristallisierte sich eine Kerngruppe von deutschen und zugewanderten Frauen heraus, die regelmäßig zu den PP-Treffs kamen, und neue oder unregelmäßig kommende Frau- en gern integrierten. Dadurch entstand ein starkes Gruppen- und Zugehörigkeitsgefühl im Patinnen-Projekt. Dies wurde in gemeinsamen Sommerfesten gefeiert und verstärkt. Die PP-Treffen wurden nach den themati- schen Wünschen der Frauen gestaltet. Zu Be- ginn wurden vor allem Themen gewählt, die direkt die Tandemsituation betrafen. Um allen Frauen eine offenere und freiere Gesprächs- situation zu geben, teilten wir die Gruppe im- mer wieder in Patenfrauen und Patinnen auf. Danach wurde in der Großgruppe aus den bei- den Untergruppen berichtet. Diese Trennung war besonders für die Patenfrauen wichtig, da sie sich so eher trauten über Missverständnisse und Probleme im Tandem zu sprechen. Man- che wollten auch deshalb nicht gerne in der Großgruppe sprechen, weil sie sich für ihr Deutsch schämten. Als die Gruppe sich schon länger kannte und vertraut war, verlagerte sich das Interesse auf 92 gesellschaftspolitische Themen. Durch die ver- schiedenen Sichtweisen der Frauen entstanden interessante Diskussionen, die zu einer allge- meinen Wissens- und Horizonterweiterung führten. Außerdem war es in der vertrauten respektvollen Gruppe möglich, verschiedene Diskussionskulturen kennen zu lernen. Die PP- Treffen boten Raum für gegenseitiges Lernen, für Anregungen und Impulse sowie für inter- kulturelles Lernen. Auch wurden in vielen Ge- sprächen die Grenzen der Konfliktansprache und Lösungen erweitert. Des Weiteren gaben sie vielen Frauen Bestätigung und Mut. Außer- dem boten die vielfältigen Ressourcen der Teil- nehmerinnen ein großes Potential an kompe- tenten Ansprechpartnerinnen für die unter- schiedlichsten Anfragen. Die Gruppenabende motivierten uns Beglei- terinnen immer wieder neu, um das Projekt weiter zu führen. Unserer Meinung nach ga- ben sie aber auch den Teilnehmerinnen immer wieder neue Motivation für ihre Tandem- beziehungen. Wir hatten in der Planungsphase des Pro- jektes die immense Bedeutung der Gruppe unterschätzt und nahmen in der Durchführung voller Freude die vielen positiven Effekte der Gruppe wahr und richteten verstärkt unseren Fo- kus darauf. Manche Frauen sind in keinem Tan- dem, sondern nur an die Gruppe angebunden. Es gibt aber auch Tandems, die die Gruppe nicht nutzen oder brauchen. Mit der Zeit entstand eine Anbindung an das Projekt über die Gruppe. 93 Übergreifende Aktivitäten und Wege in die Öffentlichkeit Ein weiterer positiver Effekt des guten Gruppengefühles waren die übergreifenden Aktivitäten und Angebote, die auf Eigeninitia- tive mancher Frauen entstanden, indem sie ihre eigenen Interessen und Kompetenzen ein- brachten. So gab es z. B. einen Sprachkurs, ei- nen Konversationskurs, einen Bewerbungs- workshop, einen Lauftreff und immer wieder Besuche von kulturellen Angeboten in Karls- ruhe. Es gab sehr viele Ideen aus der Gruppe für solche Aktivitäten, doch wurde deutlich, wie wichtig das Engagement einer Verantwortli- chen zum Entstehen und Erhalten solch einer Kleingruppe ist. Ohne eine Frau, die die Orga- nisation übernahm verliefen viele gute Impul- se im Sande. Besondere Ereignisse für die Frauen waren auch die Auftritte in der Öffentlichkeit, um das Patinnen-Projekt vorzustellen. Die Präsentati- on des eigenen Projektes bewirkte eine noch stärkere Anbindung an das Patinnen-Projekt. Mutmachen ist eine wichtige Komponente bei öffentlichen Auftritten. Viele Migrantinnen sind davon überzeugt, schlecht Deutsch zu spre- chen. Daher sind diese „Selbstdarstellungen im kleinen Rahmen“ sehr nützliche Mutmacher, natürlich auch für deutsche Frauen. In einer „Zukunftswerkstatt“ entstand die Idee, gemeinsam eine Broschüre über das Pro- jekt zu schreiben. Auch die Reflexion und das 94 Erarbeiten der Texte trugen dazu bei, die An- bindung an das Projekt öffentlich zu zeigen. Abschließend wollen wir noch einmal beto- nen, welch wichtige Basis die persönliche und vertrauensvolle Beziehung zwischen den Teil- nehmerinnen und Begleiterinnen ist. Viele Frauen bestätigen uns dies immer wieder. Wir haben uns gerne für dieses erfolgver- sprechende Modell engagiert. Durch den gro- ßen Zulauf und die vielen positiven Rückmel- dungen sehen wir einer weiteren guten Ent- wicklung in Karlsruhe entgegen. Wir hoffen, dass dieses Projekt nicht nur hier in Karlsruhe weitergeführt wird, sondern in vielen anderen Städten zur Nachahmung anregt. 95 Von Januar 2005 bis Ende 2007 wurde die dritte Gruppe des Patinnenprojekts von Rose Starlander-Lefèvre und mir begleitet. Die Erst- gespräche mit den Migrantinnen und den deut- schen Frauen waren für mich besondere Stun- den - ich begegnete Frauen unterschiedlichster Kulturen und Lebenserfahrungen. Die Motiva- tionen, weshalb Frauen an dem Projekt teilneh- men wollten, waren unterschiedlich: Überwin- dung der Isolation, Verbesserung der Sprach- kompetenz, Freundschaften zu schließen bis hin zum eigenen Beitrag für die Völkerverstän- digung. Das Internet hat für unser Patinnen-Projekt bis nach Moskau die Werbetrommel gerührt. Eine junge Russin informierte sich bereits vor ihrer Ausreise nach Deutschland über das Pro- jekt und nahm gleich nach ihrer Ankunft in Karlsruhe Kontakt zu uns auf. Das Zusammenführen von Patenfrau und Patin zu einem Tandem verlief sehr unter- schiedlich. Die Begegnung auf gleicher Augen- höhe fiel einigen Tandems sehr leicht, andere Frauen konnten sich nur schwer darauf einlas- sen. Dies konnte ich sowohl bei ausländischen als auch bei deutschen Frauen beobachten. Jutta Thimm-Walter Meine Zeit mit der dritten Gruppe 96 Einigen deutschen Frauen fiel die „Hel- ferinnenrolle“ leichter als die gleichberechtig- te Partnerschaft. Manche Migrantin war stolz auf ihre deutsche Bekannte, fand aber keine Zeit für gemeinsame Treffen. Nicht alle Projektteilnehmerinnen waren bereit, die Stolperstellen des Tandems anzuschauen und über mögliche Veränderungsansätze nachzu- denken. In der dritten Gruppe haben die einzelnen Frauen und Tandems ein tragfähiges Netzwerk geknüpft. Gemeinsame kulturelle Begegnungen wurden ebenso organisiert wie auch konkrete Unterstützung bei der Wohnungsrenovierung. Einige Teilnehmerinnen unserer Gruppe besuchten regelmäßig den Sprach- und Kon- versationskurs, den Rose Montag nachmittags anbot. Die Frauen waren hochmotiviert die deutsche Sprache besser zu erlernen und ihre Kenntnisse zu vertiefen. Sie wollten sich über aktuelle Themen informieren und ihren Wis- sensdurst mit der Lektüre anspruchsvoller Tex- te stillen. In den Gesprächen mit den Migran- tinnen konnte ich über Monate hinweg beob- achten, welche enormen Fortschritte sie beim Erlernen der deutschen Sprache machten und wie mit der Sprache auch ihre Selbstsicherheit in Begegnungen und dem Auftreten innerhalb der Gruppe wuchs. Integration kann nur mit Sprache gelingen! Die Bedeutung von Sprache für die Bewälti- gung des Alltags und für die Suche nach dem 97 eigenen Platz in der hiesigen Gesellschaft wur- de mir sehr bewusst. Einen der ersten Gruppenabende widmeten wir dem Thema „Kulturschock“. Die Frauen lauschten gespannt den Ausführungen und Erläuterungen, mancher Migrantin fiel es wie Schuppen von den Augen. Zu dieser Zeit ging es einer Frau mit dunkler Hautfarbe besonders schlecht. Die Liebe ihres Lebens war die Trieb- feder von einer europäischen Metropole nach Karlsruhe zu ziehen und eine feste Anstellung aufzugeben. Sie sprach sehr gut deutsch, ihre Ersparnisse setzte sie für weitere Sprachkurse ein. Trotzdem war eine berufliche Perspektive nicht in Sicht. Die Migrantin erzählte im Gruppengespräch sehr eindrücklich, welche Auswirkungen der Kulturschock in den einzelnen Phasen auf sie hatte. Die Auseinandersetzung mit der Theo- rie des Kulturschocks erlebte sie als erlösend. Diese Frau wollte nicht in die Armut abstürzen und begab sich auf Stellensuche nach Großbri- tannien. Sie versprach sich von der Suche dort bessere Chancen eine Anstellung zu finden. Die Briten haben aufgrund ihrer Kolonialgeschich- te eine andere Einstellung zu farbigen Men- schen. Überglücklich berichtete sie uns von ei- ner Anstellung in Birmingham. Kurz vor ihrem Umzug kam sie nochmals zum Gruppenabend und bedankte sich bei der Gruppe für die Un- terstützung, die sie von den Teilnehmerinnen des Patinnenprojekts erhalten hatte. 98 Im Sommer 2006 besuchten wir die Ausstel- lung im Badischen Landesmuseum „Typisch deutsch?“. Eine deutsche Projektteilnehmerin entwickelte einen Fragebogen für die Gruppe als Reflexions- und Gesprächsgrundlage. Wir unterhielten uns sehr angeregt über unsere Eindrücke der Exponate. Die Wahrnehmung der Migrantinnen und der deutschen Frauen war vielfältig und facettenreich. Was wird als kulturspezifisch bezeichnet, was wird von Er- ziehung geprägt ...? Dieses Thema wurde auch in einem diesjährigen Gruppenabend aufge- griffen, der sich mit den „Dimensionen kultu- reller Unterschiede“ befasste und von einer Patin vorbereitet wurde. Mir persönlich fiel und fällt die Identifikation mit der deutschen Iden- tität und Kultur nicht leicht, die Geschichte des Faschismus überlagert immer wieder die Suche nach den eigenen Wurzeln. Krieg und politische Verfolgung hinterlas- sen Spuren, die man nicht mit der Kleidung ablegen kann. Einige Frauen waren von den Erlebnissen in ihrer Vergangenheit schwer traumatisiert. Trotz Behandlung gelingt es ih- nen nicht ein psychisches Gleichgewicht zu er- langen, die Wunden haben sich tief eingegra- ben und beeinträchtigen das ganze Leben. Hartz IV war auch in unserer Gruppe ein The- ma. Obwohl die meisten Migrantinnen einen hohen Schulabschluss und einen akademischen Abschluss erlangt haben zeigte sich am Horizont keine berufliche Perspektive. Die Tätigkeiten der Zwei-Euro-Jobs basieren auf der traditionellen 99 Ausrichtung der frauenspezifischen Berufe. Mehr als nachdenklich stimmt mich die Tatsa- che, dass die Ressource der technischen Inge- nieurinnen aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion mit ihrer in vielen Jahren gesam- melten Berufserfahrung gesellschaftlich brach liegt. Die Patenfrauen und Patinnen der dritten Gruppe waren und sind in Bewegung und er- leben hautnah die Bedeutung des inter- kulturellen Lernens. Das Netzwerk der Grup- pe ist ein weiterer Baustein auf dem Weg zur Integration. 100 Am Patinnenprojekt nehmen ausschließlich Frauen teil. Wir wurden oft gefragt, ob sich Kon- zeption nicht auf gemischte Projekte übertra- gen lasse. So global gestellt ist aus meiner Sicht die Frage eindeutig zu verneinen – dies gilt nicht für einzelne Elemente, von denen sich sicher- lich einige übertragen lassen. Die gemeinsame Basis im Projekt besteht zu- nächst darin, dass alle Frauen sind und zumin- dest über rudimentäre Kenntnisse der deut- schen Sprache verfügen. Letzteres ist Aufnahme- voraussetzung, um überhaupt eine Verständi- gung in der Gruppe zu ermöglichen. Darüber hinaus zeigten alle Interesse, andere Frauen ken- nen zu lernen. Alles andere war und ist unter- schiedlich – nicht nur das Heimatland und der jeweilige kulturelle Hintergrund. Die Teilnehme- rinnen kommen aus allen Altersgruppen (21 Jahre bis über 80 Jahre) und Bildungsschichten (von Analphabetin bis hin zu Frauen mit Hoch- schulabschluss). Es gibt Frauen mit und ohne Kinder, allein und in Partnerschaft lebende Frau- en, Frauen in Studium oder Beruf ebenso wie Familienfrauen oder Arbeitsuchende, Frauen mit und ohne Behinderungen. Trotz aller Unterschiedlichkeit zeigte sich von Anfang an ein breites Spektrum von gemeinsa- men Erfahrungen und Interessen. Teilnehmerin- nen berichteten, dass sie viel mehr Gemeinsam- keiten als Unterschiede bemerkten. Eine zentrale Annette Niesyto Das Patinnenprojekt - ein Frauenprojekt 101 Rolle bei Aktivitäten in Untergruppen spielten gemeinsame Mahlzeiten und das gemeinsame Kochen. Hier entstand schnell eine vertraute Atmosphäre, die intensive und sehr persönliche Gespräche ermöglichte. Im Projektzeitraum wurden viele Kinder geboren. Partnerschaft, Schwangerschaft, Geburt, Kinder und Familie waren immer wieder wichtige Gesprächsthe- men. Dies sind Anknüpfungspunkte, aber dar- auf beschränkte sich der Austausch keineswegs. Also Küche und Kinder – die klassischen Rollen- Zuschreibungen? Das Gegenteil zeigte sich bis- lang für mich: Gerade weil die Ausformungen der Frauenrolle in den Herkunftsländern so un- terschiedlich sind, wird eine viel größere Viel- falt sichtbar. Begrenzungen durch traditionelle Rollenbilder im eigenen Denken und Handeln können hierdurch verringert werden. Im wert- schätzenden Sich-In-Beziehung-Setzen zur An- deren wird das Eigene bewusst und hinterfrag- bar. Dies vergrößert oder weckt gerade die „Lust an der Unterschiedlichkeit”. Unterschiedlichkeit unter Frauen kann so als Fülle und Reichtum er- lebt werden. Gegenseitiges Lernen und Stär- kung wird möglich. Türen für die individuelle Entwicklung öffnen sich. Im Austausch über die kulturellen Unterschiede und die ungeschriebe- nen Regeln eines im jeweiligen Land angemes- senen Alltagsverhaltens ging es immer wieder um Themen wie Nähe und Distanz, Rollenzu- schreibungen für Frauen oder Männer, das Ver- hältnis zwischen Frauen und Männern oder un- terschiedliche Kommunikationsstile. Die Ver- trautheit im Frauenkreis bietet hier einen not- wendigen Schutz- und Experimentierraum, in dem die Frauen sich mit sehr viel Offenheit aus- tauschen können. 102 Wofür steht das Internationale Begeg- nungszentrum (ibz) in Karlsruhe? Das ibz wur- de 1995 auf Beschluss des Gemeinderats der Stadt Karlsruhe gegründet. Das Ziel ist, den interkulturellen Dialog zwischen Einheimischen und Zugewanderten zu fördern. So wird ein Beitrag gegen Rassismus und Fremden- feindlichkeit geleistet. Bis heute ist ein solches Haus, mit dieser Konzeption, das zu 100 Prozent von der Stadt Karlsruhe finanziert wird, in Baden-Württem- berg einmalig. Das ibz bietet zwölf ausländisch-deutschen Vereinen und der AG der ausländischen Mit- glieder des Ausländerbeirats Platz und Raum für ihre Vereinsbüros. Im Erdgeschoss gibt es auch einen offenen Bereich: Ein gemütliches Café Glo- bus und einen großen Veranstaltungsraum. Marion Schuchardt Das Internationale Begegnungszentrum – ein besonderer Ort in Karlsruhe „Mit großem Vergnügen komme ich in das Internationale Begegnungszentrum”, (eine Projektteilnehmerin) 103 Regelmäßige Aktivitäten und Veranstaltun- gen für zugewanderte und einheimische Men- schen bietet das ibz an und veröffentlicht drei- mal jährlich ein Veranstaltungsprogramm: den Kulturdialog. Darüber hinaus werden Seminar- räume vermietet. Bedeutung des ibz für das Patinnenprojekt Es war nahe liegend, dieses Zentrum als so- zialen Ort der Begegnung für das Patinnen- Projekt zu nutzen. Hier findet in der Regel das Erstgespräch mit den Patenfrauen und / oder der Patin statt. Im Laufe des Projekts kristallisierte sich zu- nehmend die Bedeutung des ibz für das Pro- jekt heraus. Es ist ein Ort des interkulturellen Dialoges, an dem viele Frauen des Projekts an- deren Frauen begegnen und an dem sich die Tandems treffen. Frauen, die noch keine Tandempartnerin haben, halten hier kontinu- ierlich Kontakt mit anderen. Besonders wich- tig für die Patenfrauen ist das Internationale Frauencafé. In der interkulturellen Atmosphä- re des Café Globus begegnen sich jeden Don- nerstag Frauen aus verschiedenen Kulturen. Hier besteht auch die Möglichkeit, die Sprache zu verbessern und Kontakte zu knüpfen oder sich in die Arbeit des Internationalen Frau- encafés einzubringen, wie z. B. bei der Organi- sation eines Benefiz - Abends. Projektfrauen besuchen auch – einzeln oder verabredet – Fe- ste und Veranstaltungen und treffen sich dort wieder. Kurzum: Hier findet jede Frau immer eine passende Ansprechpartnerin. 104 Hintergrund Als Migrantin zu leben, ist nicht einfach. Denn Einwanderinnen sind auch mit der Absa- ge fundamentaler Bürgerinnenrechte konfron- tiert, wie etwa dem Wahlrecht oder dem Schutz vor Abschiebung. Einwanderinnen wird so oft der Anspruch auf Örtlichkeit in der Bundesrepublik verwehrt. Nicht selten konstituiert sich das eigene Han- deln oft auch durch den Gedanken an die “Rückkehr“.1 Trotz des Lebensalltages an einem Ort wer- den Sie ständig darauf hingewiesen, “woan- ders hinzugehören”. Diese Aufforderung zur “Rückkehr” bedeutet, sich an keinem Ort rich- tig niederlassen zu können. Dies hat eine fun- damentale Be- und Verhinderung der Lebens- planung vieler MigrantInnen zur Folge. Die Folge ist ein Zwangsmechanismus, der nur ein kurzfristiges Denken erlaubt. Sie können sich schwer nur auf die Gesell- schaft, in der sie leben, einlassen, Pläne für die Zukunft schmieden usw. Sie werden ständig auf den Ort der Herkunft verwiesen und der Ort, an dem sie leben, wird ihnen streitig ge- macht. So wird der Aufenthalt von Mi- grantinnen zum Provisorium, während gleich- zeitig im Herkunftsland kein Alltag mehr exi- stiert. Dieser Zustand der “Entortung” oder “displacement”3 , der geschaffen wird, ist es, 105 1 Elisabeth Beck-Gernsheim, Wir und die Anderen. Vom Blick der Deutschen auf Migranten und Min- derheiten., Frankfurt am Main 2004 2 Adrienne Rich beschreibt mit dem „Begriff der Ört- lichkeit“ die Sichtbarmachung des Ortes, von dem aus gesprochen und gehandelt wird, in: Macht und Sinnlichkeit, hrsg. vom Dagmar Schultz, Berlin 1991 3 Gutiérrez Rodriguez, Intellektuelle Migrantinnen: Subjektivitäten im Zeitalter der Globalisierung. Eine dekonstruktive Analyse von Biographien im Span- nungsverhältnis von Ethnisierung und Vergeschlecht lichung. Opladen 1999 4 Jürgen Habermas, Der herrschaftsfreie Diskurs, Frankfurt am Main, 1972 der Strategien einer „Politik der Örtlichkeit”2 notwendig macht. Zurückkommend zu dem Titel: Ein Ort, der gerade die Begegnung von Migrantinnen und Zugewanderten in einem möglichst „herr- schaftsfreien Raum”4 ermöglicht, hat eine ganz wichtige Bedeutung und wird von den Betrof- fenen gerne – sogar mit Vergnügen – angenom- men. 106 Tandem-Ansätze und -Projekte werden in vielen Bereichen erfolgreich praktiziert. Ziel- gruppen sind Menschen allen Alters. Die Initiierung und Begleitung von Lern-Partner- schaften finden wir u. a. in Schulen und Uni- versitäten, Ausbildung und Arbeitswelt (hier vor allem als Mentoring), Politik und Vereinen. Besonders geeignet erweisen sich Lernpart- nerschaften zum breit angelegten Inter- kulturellen Lernen wie im Patinnenprojekt. Denn Interkulturelles Lernen braucht die direk- te Begegnung mit Menschen anderer kulturel- ler Prägungen. Unser Wahrnehmen, Denken, Empfinden und Verhalten wird strukturiert durch unsere jeweiligen eigenen kulturellen Standards. Die- se sind uns selbst nicht bewusst. Sie können uns jedoch in der Begegnung mit Menschen ande- rer kultureller Prägungen bewusst werden. Dann erscheinen sie meist als Basis einer Irrita- tion oder eines „Missverständnisses“, welches sich dann im interessierten gegenseitigen Nachfragen klären lässt. Das Bewusstwerden eigener kultureller Prägung vollzieht sich so im Wahrnehmen des Anderen, im Spiegel der Anderen. In der Sensibilisierung und in der Entwicklung eines Verständnisses für die un- terschiedlichen kulturellen Prägungen entsteht die Basis für Interkulturelle Kompetenz. Annette Niesyto und Gun Strecker Empfehlungen 107 Freiwillige Tandem-Partnerschaften ermög- lichen einen längerfristigen, zielgerichteten, direkten und persönlichen Austausch, der selbstbestimmt gestaltet wird. Dessen beson- dere Qualität lässt sich nicht durch institutio- nelle Unterrichtsangebote ersetzen. Somit geht es vor allem um notwendige qualitative Res- sourcen, die über bürgerschaftliches Engage- ment für Interkulturelles Lernen erschlossen und genutzt werden können. Die folgenden Empfehlungen für inter- kulturelle Tandem-Projekte wurden auf dem Hintergrund der eigenen Erfahrungen im Patinnenprojekt formuliert. 1. Ausgangspunkt: Ziele und Zielgruppen klar definieren Der Ansatz des Tandem-Projektes lässt sich für vieles nutzen. Da die konkrete Ausgestal- tung des Projekts jeweils abhängig ist von Zie- len und Zielgruppen, sollten diese am Anfang an klar definiert und die Zielerreichung im Projektzeitraum systematisch überprüft werden. 2. Ganzheitlicher Ansatz macht Begleitung notwendig. Das Ziel des Interkulturellen Lernens lässt sich nur in einem ganzheitlichen Ansatz erreichen, der die Menschen in ihrem Wahrnehmen, Den- ken, Empfinden und Verhalten anspricht. Gera- de im Nachfragen und der Reflexion über Irri- tationen und „kritische Situationen“ im Tandem und in der Gruppe wird am meisten gelernt. In der Findungsphase der Tandems und der 108 Aufbauphase der Gruppen ist Begleitung un- abdingbar. Die Einführung sowie die Beglei- tung der Tandems und Gruppen sind Voraus- setzungen für eine klare Auseinandersetzung mit den Erwartungen der jeweiligen Frau und für die Verwirklichung eines dialogischen An- satzes. Dieser wurde von Anfang an angespro- chen und auch in Hinweisen1 für die Teilneh- merinnen thematisiert. Die Begleitung sollte idealer Weise von min- destens zwei Personen2 wahrgenommen wer- den, die alle beteiligten Frauen einer Gruppe3 kennen und immer wieder in Kontakt mit den Tandems und den einzelnen Frauen stehen. Es zeigte sich, dass bestimmte konflikt- trächtige Themen in vielen Tandems gleichzei- tig auftauchten. Viele der bekannten Kultur- standards waren und sind hier Thema und Quelle von latenten oder auch offenen Kon- flikten. Durch die Begleitung können diese frühzeitig aufgegriffen und thematisiert wer- den. Hierzu bietet sich ein Mix aus Erzählun- gen, „Theorie-Inputs“ und Gesprächen bei Gruppentreffen an. Indem Erfahrungen so re- flektierend strukturiert werden, vollzieht sich Interkulturelles Lernen. 3. „Auf Augenhöhe“ erfordert Auseinandersetzung. Der von uns angestrebte „Dialog auf Au- genhöhe“ ergibt sich nicht im Selbstlauf. Im Gegenteil: Wir alle sind geprägt von unserer Herkunft und haben auch mehr oder weni- ger Vorurteile, Urteile und Einstellungen die nicht (mehr) der sich wandelnden Realität entsprechen. Einheimische Frauen haben in 109 unserer Gesellschaft eine stärkere rechtliche Position als die meisten der zugewanderten Frauen. Innerhalb der Gruppen sind zudem die sozialen und bildungsmäßigen Unterschiede zwischen den einzelnen Frauen oft sehr groß. Ein respektvolles und wirklich gleichberechtig- tes Miteinander im Projekt ist ein Ideal, dem sich nur durch beharrliche und offene gemein- same Arbeit und Auseinandersetzung schritt- weise angenähert werden kann. Diese muss ganz bewusst gestaltet werden. Die Weichen hierzu sollten und können be- reits im Vorgespräch gestellt werden. Indem jede Interessierte sorgfältig nach ihren Interes- sen und Lernzielen gefragt und somit in ihrer Eigenverantwortung angesprochen wird, be- ginnt ein erster Reflexionsprozess. Das im Erst- gespräch erstellte Profil unterstützt zudem die sorgfältige Suche nach einer geeigneten Part- nerin. Die Vermittlung sollte nicht um jeden Preis sofort erfolgen, sondern gegebenenfalls Raum für eine weitere Suche gelassen werden. Eigeninitiative sollte immer gefördert werden. Die Schaffung eines wertschätzenden und gleichberechtigten Miteinanders muss im ge- samten Projektverlauf immer wieder als heraus- fordernde Aufgabe bewusst angenommen und thematisiert werden. Dies gilt für alle Ebenen: die Träger und Kooperationspartner, der bei- den Leiterinnen einer Gruppe, der Haupt- und Ehrenamtlichen, der Tandem-Partnerinnen ebenso wie für das Miteinander zwischen ein- heimischen und zugewanderten Frauen. Auch das Verhältnis von Frauen verschiedener 110 Herkunftsländer innerhalb der Gruppe der zu- gewanderten Frauen oder unterschiedlicher Ge- nerationen usw. sollte im Auge behalten werden. 4. Gruppe als Ressource nutzen und Regeln verankern Zu Beginn des Projektes haben wir die Be- deutung der Gruppen unterschätzt. Die Grup- pe ist eine wichtige Ressource und ermöglicht freundschaftliche Kontakte, Lernen und Teil- haben an Erfahrungen anderer, Informations- gewinnung und Netzwerkbildung. Die Kontak- te in der Gruppe waren und sind auch Aus- gangspunkt für eigenständige Initiativen und kleinere Projekte der Teilnehmerinnen. Zu- gleich birgt die Gruppe mit der ihr eigenen Dynamik Konfliktpotential. Eine wichtige und herausfordernde Aufga- be für die Begleiterinnen ist es, der Dominanz einzelner Frauen oder Gruppen entgegen zu wirken. Notwendig ist die Entwicklung einer Kultur des Erzählens und Zuhörens, der wert- schätzenden Kommunikation. Klare Strukturie- rung und Interventionen haben sich bewährt. Letztere sind auch erforderlich, um punktuell auftretenden fremdenfeindlichen Äußerun- gen oder Abwertungen zu begegnen. Angesichts des unterschiedlichen Sprach- niveaus ist die Entwicklung einfacher Regeln in der Gruppe hilfreich. Eine der Gruppen ei- nigte sich auf diese folgende drei Hinweise, die auf Schilder geschrieben und immer wieder in Erinnerung gerufen wurden: „Kurze Sätze“, 111 „Langsam sprechen “, sowie „Keine Vorträge halten“. 5. Flexibilität im Vorgehen entwickeln Die Begleitung der Gruppe stellt insbeson- dere hohe Anforderungen, wenn es um den Umgang mit Konflikten geht. Oftmals sind deren Entstehungsgeschichte und Ursachen sehr komplex. Persönliche, soziale, kulturelle Aspekte sowie die jeweilige Gruppendynamik können hier eine Rolle spielen. Nicht nur die persönlichen Möglichkeiten der Einzelnen, son- dern auch die Vereinbarungen der Gruppe und kulturelle Unterschiede im Kommunikations- stil und im Umgang mit Konflikten müssen bei der Entwicklung eines Vorgehens sorgfältig bedacht werden. Das offene und explizite Ana- lysieren und Thematisieren von Konflikten mit allen Beteiligten ist oft nicht zielführend. Hier brauchen Begleiterinnen großes Fingerspitzen- gefühl und ein vielfältiges Repertoire an Interventionsmöglichkeiten. In diesen Situatio- nen ist Supervision für die Gruppenleiterinnen sehr zu empfehlen. 6. Gestaltungsräume schaffen Ein fester Treffpunkt als „Projekt-Heimat“ und sozialer Raum trägt viel zum Gelingen des Projektes bei. In Karlsruhe ist dies das Interna- tionale Begegnungszentrum (ibz)4 . Neben of- fenen Angeboten zum Treffen auch unabhän- gig vom Patinnenprojekt bietet das ibz zugleich den Anschluss an weitere Netzwerke sowie Gestaltungsräume und Öffentlichkeit. 112 7. Öffentlichkeit nutzen und herstellen Für die Erreichung unserer Projektziele war und ist das gemeinsame In-die-Öffentlichkeit- Gehen notwendig. Einheimische und zugewan- derte Frauen werden hierbei mit ihren Erfah- rungen und Kompetenzen sichtbar, vertreten ihre Interessen und leisten zugleich einen Bei- trag für andere. Dies führt auch zu einer Er- weiterung eigener Handlungsmöglichkeiten und zu einer größeren Identifikation mit dem Gesamt-Projekt. 8. Weiterentwicklung sichern Keine Gruppe ist wie eine andere Gruppe, jede Situation gibt es nur einmal: Dies gilt nicht nur für interkulturelle Tandemprojekte, für diese aber in besonderer Weise! Damit Projekte lebendig und entwicklungs- fähig bleiben, ist es notwendig die Arbeit als gemeinsamen Lernprozess aller Beteiligter zu begreifen und bewusst zu organisieren. Dies erfordert Zeit, Raum, Strukturen und nicht zu- letzt Disziplin, um dies im „Alltagsgeschäft“ der vielen Aktiven zu sichern. Gelingt dies, so winken einzigartige Lernerfahrungen nicht nur für Teilnehmerinnen und Ehrenamtliche, son- dern auch für Hauptamtliche und Träger. 1 Vgl. die beispielhaften Hinweise im Anhang auf Seite 120. 2 Ideal ist es, wenn diese selbst ein interkulturelles „Tandem“ sind. 3 Im Patinnenprojekt waren dies jeweils 30 bis 40 Frauen. 4 Vgl. auch den Beitrag von Marion Schuchardt über die Bedeutung des Internationalen Begegnungs- zentrums für das Projekt auf Seite 102. 113 7. A nh an g 114 Im folgenden werden einige der Materiali- en dokumentiert, die in der praktischen Pro- jektarbeit entwickelt und weiter entwickelt wurden. Je nach Einschätzung der Gruppen- leiterinnen und Situation in der Gruppe und im Projekt erfolgten Modifizierungen und Wei- terentwicklungen. Dies wird auch künftig not- wendig bleiben. 1. Faltblatt (2006) 2. Fragebogen für neue Teilnehmerinnen (Patenfrau / Patin) 3. Merkpunkte für das Aufnahmegespräch 4. Hinweise für Patinnen und Patenfrauen 5. Gruppenregeln (einer Gruppe) 6. Handout Kulturschock Anhang 115 1. Faltblatt (2006) PatinnenProjekt Karlsruhe Interkulturelle Partnerschaften Mit der Anregung und Unterstützung bürgerschaft- lichen Engagements wollen wir Migrantinnen in Karlsruhe stärken. Gleichzeitig erhalten einheimi- sche Frauen die Möglichkeiten, das Leben von Migrantinnen in Deutschland näher kennen zu lernen und interkulturelle Kom- petenz zu gewinnen. Patenfrau Eine Migrantin, die sich eine Ansprechpart- nerin wünscht. Sie ist bereit, ihre Lebens- erfahrung und Sichtweise an die Patin wei- terzugeben und sucht den Austausch. Durch die Patin erhalten Sie als Patenfrau eine inter- essierte Ansprechpartnerin, die Ihnen bei Alltagsfra- gen und spezifischen Themen zur Seite steht oder Kontakte vermitteln kann. Durch die interkulturelle Partnerschaft können Sie neues Wissen, erweiterte Sprachkenntnisse, neue Kontakte und neue Erfah- rungen gewinnen. Diese können Sie für die Verbes- serung Ihrer Lebenssituation oder die Lösung spezi- fischer Probleme nutzen. Patin Eine mit der deutschen Gesellschaft vertraute Frau, die bereit ist, ihre Erfahrungen, ihr Wissen und ihre Kontakte an eine Patenfrau (Migrantin) weiterzuge- ben. Sie ist ihrerseits daran interessiert, neue Einsich- ten und Lebenserfahrungen zu gewinnen. Als Patin erhalten Sie Einblick in die Situation von Migrantinnen die hier leben und dadurch einen er- weiterten Blick auf Deutschland. Dabei können Sie eigene Sichtweisen überprüfen und ergänzen, neue Handlungsmöglichkeiten und Kontakte erschließen und (weitere) interkulturelle Kompetenz erwerben. Sie und Ihre Partnerin entscheiden von Anfang an gemeinsam, wie Sie Ihre Treffen gestalten werden. 116 Wir bieten Ihnen: Vermittlung einer Patenfrau oder Patin Begleitung und Beratung bei Bedarf regelmäßige Gruppentreffen vielseitige Aktivitäten wie z. B. Joggen, Kino, Konversation, Museumsbesuche Was erwarten wir von Ihnen? Interesse und Neugier an Frauen aus anderen Ländern / Kulturen Bereitschaft zur Reflexion Interesse an der Weitergabe eigener Erfahrungen und Informationen Engagement und Eigeninitiative Teilnahme an den Gruppentreffen Grundkenntnisse in Deutsch Ablauf des Projektes: Erstgespräch (zur Klärung Ihrer Kontakt- wünsche und -möglichkeiten) Vermittlung einer Patenfrau oder Patin Einführung beim ersten Gruppentreffen Treffen zwischen den beiden Frauen (je nach Vereinbarung, Empfehlung: mindestens alle zwei Wochen) alle zwei Monate ein Gruppentreffen Haben Sie Lust bekommen bei diesem Projekt mitzumachen? Dann melden Sie sich doch bei uns - wir freuen uns von Ihnen zu hören! 117 Warum dieses Projekt? Die Lebenssituation von Migrantinnen: Sprachbarrieren und Kommunikationsprobleme erschweren oftmals das Leben von Migrantinnen in Deutschland. Hinzu kommen oft weitere Proble- me, wie geringere berufliche Chancen, Hemm- schwellen gegenüber deutschen Behörden und Einrichtungen. Vielen von ihnen fehlt auch die Möglichkeit, eigene Erfahrungen und Kompetenzen in Kontak- te mit einheimischen Frauen einzubringen. Die Lebenssituation von einheimischen Frauen: Viele einheimische Frauen haben nur punktuell Kontakt zu Migrantinnen und wenig Einblick in deren Alltag - gleichzeitig interessieren sie sich für die Lebenssituation von Migrantinnen. Doch es besteht Unsicherheit darüber, wie der Kontakt hergestellt werden kann. Das Patinnen-Projekt ist ein Angebot zum gemein- samen Lernen und zur gegenseitigen Unterstüt- zung in Partnerschaften zwischen einheimischen und zugewanderten Frauen. Im Tandem – in der Gruppe: Seit Beginn des Projektes im Frühjahr 2003 haben über 100 Frauen am Patinnenprojekt teilgenom- men. Heute sind noch mehr als die Hälfte der Frauen im Projekt aktiv. Aus den Partnerschaften sind viele Freundschaften entstanden. Nicht nur die Beziehung zwischen zwischen den beiden Tandemfrauen ist von Bedeutung, auch das regel- mäßige Gruppentreffen stellt für die Migrantinnen sowie für die Einheimischen einen wichtigen Bestandteil des Patinnenprojekts dar. Bei diesen themenbezogenen Treffen beteiligen sich die Frauen aktiv an der Weiterentwicklung des Projekts. Interessierte Frauen erhalten weitere Info’s bei .... 118 2. Fragebogen neue Teilnehmerinnen (Patenfrau oder Patin) Den Fragebogen erhalten die Frauen im Rahmen des Aufnahmegesprächs. Die Frauen werden gebeten, den ersten Teil (Angaben zur Person) selbst auszufüllen. Je nach Sprachniveau wird Hilfestellung hierzu gegeben. Die sich anschließen- den Fragen zu Motivation, Erwartungen usw. werden vor schriftlicher Dokumentation ausführ- lich mit den Frauen besprochen. Vorname: .............................................................. Name: ................................................................... PLZ, Wohnort: ....................................................... Straße:................................................................... Telefon: ................................................................ Handy: .................................................................. Fax: ...................................................................... E-Mail: .................................................................. Alter: .................................................................... Herkunftsland: ...................................................... Seit wann sind Sie in Deutschland:......................... Ausbildung / Studium: .......................................... Berufstätigkeit: ..................................................... Sprachkenntnisse: .................................................. Hobbys: ................................................................. Weitere Infos (z. B. Familienstand, Kinder): ........... Welches Ziel / Motivation haben Sie für das Projekt? Welche Erwartungen und Wünsche haben Sie an die Patin / Patenfrau? Was möchten Sie einbringen? Welche Zeiten sind günstig für Sie? Wie wollen Sie die Patin / Patenfrau kennen lernen? Alleine: Mit Begleitung aus dem Projektteam: Ja / Nein Sonstiges: .............................. Datum 119 3. Merkpunkte für das Aufnahmegespräch Diese Merkpunkte dienen den Gruppenleiterinnen als Erinnerungsstütze während des Aufnahme- gesprächs. Gewinn für beide Frauen Nähe - Distanz: Nicht bei jedem kleinen Problem bei der Partnerin anrufen. Wünsche der anderen beachten, kulturelle Unterschiede erklären. Geldprobleme? 1 bis 2 Monate Probezeit der Tandems. Trennung kein Scheitern! Beratung durch Leiterin - auch telefonisch. Eigene Telefon-Nummer geben! Einführung der Gruppe Rolle (welche Erwartungen?) Nicht für schwerwiegende Probleme zuständig, dafür sind professionelle Einrichtungen Hilfsmöglichkeit Bedeutung der Gruppe erklären. Themen- bezogene Gruppentreffen alle zwei Monate Eigeninitiative von beiden Seiten wichtig! Auf ibz-Veranstaltungen hinweisen und Kulturdialog mitgeben! Einverständnis für die Weitergabe von Daten 120 4. Hinweise für Patinnen und Patenfrauen Diese Hinweise werden den Teilnehmerinnen in schriftlicher Form gegeben und bei Einführung oder Gruppentreffen gemeinsam besprochen. Eine vertiefende Besprechung im Rahmen des Sprach- kurses kann sinnvoll sein. Teilweise wurden in der Besprechung in der Gruppe auch Formulierungen verändert, so dass die jeweilige Gruppenfassung die exakten Vereinbarungen der Gruppe enthielt und für alle sprachlich verständlich war. Zwischen Patin und Patenfrau besteht eine gleichberechtigte Beziehung. Ich respektiere die politische und religiöse Einstellung meiner Partnerin. Persönliche Inhalte der Gespräche dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Hilfe zur Selbsthilfe – eigene Stärken weiter- entwickeln (Vergleiche: Empowerment). Offenheit gegenüber der Partnerin bedeutet auch die Bereitschaft zur Reflexion meiner Werte und Einstellungen (Vergleiche: Interkulturelle Kompetenz). Mit Engagement und Eigeninitiative kann ich die Partnerschaft fördern. Eigene Grenzen und die der Partnerin müssen wahrgenommen und eingehalten werden. Ort und Gestaltung der Treffen werden gemeinsam beschlossen. Welche gemeinsamen Ziele setzen wir uns nach dem ersten Kennenlernen? 5. Hinweise für die Gruppengespräche Kurze Sätze Langsam sprechen Keine Vorträge 121 1. Phase: Euphorie Die eigene Kultur wird nicht in Frage gestellt, man ist Zuschauer. 2. Phase: Entfremdung Erste Kontakt- schwierigkeiten, man gibt sich selbst die Schuld. 3. Phase: Eskalation Schuldzuweisungen an die fremde Kultur und Verherrlichung der eigenen Kultur. 4. Phase: Missverständnisse werden erkannt Konflikte werden als Missverständnisse aufgrund kultureller Unterschiede wahrgenommen (Interkulturelles Lernen). 6. Handout Kulturschock 5. Phase: Verständigung Die unterschiedlichen kulturellen Werte und Normen werden verstanden, geduldet, geschätzt und angenommen. Die Phasen des Kulturschocks 122 Projekt-Trägerinnen Frauenbeauftragte der Stadt Karlsruhe Annette Niesyto Rathaus am Marktplatz, 76124 Karlsruhe Tel.: 07 21 / 1 33-30 60 / -30 62 Fax: 07 21 / 1 33-30 69 e-mail: fb@karlsruhe.de http://www.karlsruhe.de/rathaus/ordnung/frauen/ (Trägerin des Patinnenprojekts 2003 bis Ende 2007) Die Frauenbeauftragte der Stadt Karlsruhe ist Anlaufstelle für Frauen mit Anregungen und Beschwerden; zeigt vorhandene Defizite bei der Gleichstellung von Frauen in der Stadt und in der Stadtverwaltung auf; erarbeitet Vorschläge zur Verbesserung der Situation von Frauen und Mädchen und initiiert hierzu konkrete Projekte; kooperiert mit Frauen und Frauengruppen, Verbänden, Gewerkschaften, u. a. betreibt Öffentlichkeitsarbeit. Termine und die jeweiligen Projekte werden auf der Internetseite veröffentlicht. Zahlreiche Veröffentlichungen, u.a. Karlsruher Frauenhandbuch „Wer-Wo-Was” (kostenlos) mit Angeboten und Adressen von Frauenorganisation, Anlauf- und Beratungsstellen. Frauen erzählen, Karlsruher Frauenporträts (Schutzgebühr: 2,50 Euro) – Gun Strecker porträtiert 13 zugewanderte Frauen, die in Karlsruhe leben. Gewalt gegen Frauen (kostenlos erhältlich in deutscher, englischer, französischer, kroatischer, russischer und türkischer Sprache) 123 Internationales Begegnungszentrum Marion Schuchardt (Leiterin) Kaiserallee 12 d, 76133 Karlsruhe Tel.: 07 21/84 44 79 Fax: 07 21/84 44 10 e-mail: ibz@karlsruhe.de (Trägerin des Patinnenprojekts seit 2003, ab 2008 alleinige Trägerin des Projekts) Im Erdgeschoss des ibz befindet sich das Café Globus. Dem gemütlichen Caféraum ist ein multi- funktionaler Veranstaltungssaal angeschlossen. Jeden Donnerstag Nachmittag findet das interna- tionale Frauencafé statt. Interessierte Frauen sind jederzeit herzlich willkommen! Das Internationale Begegnungszentrum stellt Räume für Arbeit zum Thema Migration und für interkulturelle Begegnungen zur Verfügung. Regelmäßige Veranstaltungen, weitere Integrationsprojekte und vielfältige Aktivitäten tragen zum Dialog zwischen der verschiedenen Kulturen und zum Abbau von Ängsten und Fremdenfeindlichkeit bei. Unter dem Titel “Kulturdialog” gibt das ibz regelmäßig ein Pro- grammheft mit den aktuellen Terminen heraus.
https://www.karlsruhe.de/b4/stadtverwaltung/gleichstellung/publikationen/publikationsliste/HF_sections/content/1468231323515/ZZmSmOZ3WVY4Cb/Die%20T%C3%BCr%20%C3%B6ffnen.pdf
MEHR BIO IN KOMMUNEN Strategien und Konzepte zur erfolgreichen Einführung von Bio-Lebensmitteln im Verpflegungsbereich von Kommunen – Ein Projekt des Netzwerks deutscher Biostädte Ein Praxisleitfaden des Netzwerks deutscher Biostädte 2 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ IMPRESSUM Herausgeber: Netzwerk deutscher Biostädte c/o Stadt Nürnberg Referat für Umwelt und Gesundheit Hauptmarkt 18 90403 Nürnberg Telefon: 0911 / 231 - 4189 www.biostaedte.de Autorinnen und Autoren: Melanie Fülles, Rainer Roehl, Dr. Carola Strassner; a‘verdis – Roehl & Dr. Strassner GbR Andreas Hermann und Dr. Jenny Teufel; Ökoinstitut e.V. Redaktion: Rainer Roehl; a‘verdis – Roehl & Dr. Strassner GbR Astrid Engel; Landeshauptstadt München, Referat für Gesundheit und Umwelt Gestaltung: bioculture GmbH Druck: Bavaria Druck 100 % Recyclingpapier, zertifiziert mit dem Blauen Engel Fotos: Titelseite: Oekolandbau.de/Thomas Stephan, a‘verdis, Archiv Stadt München Stadt Nürnberg/Christine Dierenbach: S 3 Eleana Hegerich: S. 3, Adobe Stock: S. 10, 24 Oekolandbau.de/Dominic Menzler: S. 14, 43, 64, Oekolandbau.de/Thomas Stephan: S. 16, 24, 26, 29, 47, 66 Peter Vogel: S. 58, Christian Buck: S. 61, 62 a‘verdis: S. 8, 20, 25, 32, 35, 37, 38, 41, 42, 44, 49, 50, 52, 53, 54, 56, 57, 59, 60, 67, 69, 70 Das Projekt wurde gefördert vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft. Der Leitfaden wurde erstellt im Rahmen des Projektes: „Strategien und Konzepte zur erfolgreichen Einführung von Bio-Lebensmitteln im Verpflegungsbereich von Kommunen“ der Biostädte Augsburg, Freiburg, Heidelberg, Lauf, München und Nürnberg. Ansprechpartnerin: Astrid Engel (Landeshauptstadt München, Referat für Gesundheit und Umwelt, E-Mail: astrid.engel@muenchen.de) Wir bedanken uns bei unseren Sponsoren: Stand: Februar 2017 Echt Bio für Großverbraucher www.biostaedte.de Oekolandbau.de/Thomas Oekolandbau.de/Dominic Oekolandbau.de/Thomas mailto:astrid.engel@muenchen.de Vorwort des Herausgebers 3 VORWORT DES HERAUSGEBERS Eine wachsende Anzahl von Städten und Gemein- den legt Wert auf eine schmackhafte und qualitativ hochwertige Verpflegung in ihren Einrichtungen und bei der Bewirtung ihrer Gäste, ihrer Mitarbei- terinnen und Mitarbeiter und vor allen ihrer Kinder und Jugendlichen. Tragen doch Kommunen Ver- antwortung für die zukunftsfähige Gestaltung der Lebensbedingungen ihrer Bürgerinnen und Bürger. Genau diesen Ansprüchen werden Lebensmittel aus ökologischem Landbau gerecht: Sie werden nicht nur umweltverträglich produziert und scho- nend verarbeitet, sie sind auch gesund und lecker. Die Kommunen, die sich im Netzwerk deutscher Bio-Städte zusammengeschlossen haben, haben sich daher zum Ziel gesetzt, den Einsatz von Biole- bensmitteln kontinuierlich zu steigern. Darüber hi- naus wollen wir möglichst viele andere Städte und Gemeinden motivieren und dabei unterstützen, ebenfalls verstärkt Bio-Produkte zu verwenden. Als Bio-Städte haben wir seit vielen Jahren Erfah- rungen mit der Beschaffung und dem Einsatz von Produkten aus ökologischem Landbau gesammelt. Im Austausch mit anderen Städten und Gemeinden wurde uns klar, dass es viele offene Fragen im Hin- blick auf den Bio-Einsatz gibt. Vor diesem Hinter- grund entstand das Projekt „Mehr Bio in Kommu- nen“. Es ging uns darum, alle Themen rund um die Bio-Einführung zusammen zu tragen, gut verständ- lich aufzubereiten und allen interessierten Kommu- nen zur Verfügung zu stellen. Dies ist der erste Leitfaden zum Thema Einsatz von Biolebensmitteln, der sich direkt an Kommu- nen richtet. Wir wollen damit alle ansprechen, die mit dem Einkauf und dem Einsatz von Verpflegung in einer Kommunen befasst sind – angefangen von den politischen Entscheidungsträgern über Be- schaffungsverantwortliche in der Verwaltung bis hin zu Küchenleitungen. Zusätzlich zu diesem Leitfaden gibt es umfangrei- ches weiteres Informationsmaterial das Kommu- nen bei der Bio-Einführung unterstützen soll. Es ist auf der Homepage des Bio-Städtenetzwerks (www. biostaedte.de) zu finden. An dieser Stelle möchten wir uns herzlich bei dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirt- schaft für die finanzielle Unterstützung bedanken, ohne die die Umsetzung dieses Projekts nicht mög- lich gewesen wäre. Wir hoffen, dass Sie in diesem Leitfaden viele hilf- reiche Anregungen finden für Ihr Vorhaben, Bio-Le- bensmittel in der eigenen Gemeinde einzusetzen – und wünschen uns, dass unser Netzwerk noch stärker wächst als bisher! Im Namen des Netzwerks deutscher Bio-Städte Dr. Peter Pluschke - Sprecher des Bio-Städte-Netzwerks - Stephanie Jacobs Referentin für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München www.biostaedte.de www.biostaedte.de 4 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ VORWORT DES HERAUSGEBERS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 1. EINLEITUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 2. DER AUSSER-HAUS-VERPFLEGUNGSMARKT IN DEUTSCHLAND . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 2.1 Marktstruktur und Marktentwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 2.2 Herausforderungen für gastronomische Dienstleister heute und in Zukunft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 2.3 Besonderheiten für eine Gastronomie in öffentlicher Trägerschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 2.4 Besonderheiten verschiedener Verpflegungsanlässe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 2.5 Besonderheiten verschiedener Verpflegungssysteme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 3. BIO-LEBENSMITTEL ALS BAUSTEIN EINER NACHHALTIGEN BESCHAFFUNGSSTRATEGIE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 3.1 Eckpfeiler einer nachhaltigen gastronomischen Dienstleistung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 3.2 Herkunft und Qualität der Lebensmittel als zentrales Handlungsfeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 3.3 Argumente für den Einsatz von Bio-Lebensmitteln benennen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 4. DER RECHTSRAHMEN FÜR EINE NACHHALTIGE ÖFFENTLICHE BESCHAFFUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 4.1 Entwicklungsgeschichte der Berücksichtigung von Umweltkriterien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 4.2 Im Vergaberecht zu beachtende Grundsätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 4.3 Überblick über die anzuwendenden Vergabevorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 5. NOTWENDIGE SCHRITTE IN POLITIK UND VERWALTUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 5.1 Nachhaltige Beschaffung als Managementaufgabe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 5.2 Strategische Planung und politische Beschlüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 5.3 Durchführung und Einbettung in das Verwaltungsgeschehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 5.4 Erfolgskontrolle und Monitoring der Zielerreichung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 5.5 Lernen und Berichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 6. FAHRPLAN FÜR DAS VERGABEVERFAHREN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 6.1 Bestimmung von Beschaffungsgegenstand, Auftragswert und Vergabeart . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 6.2 Anforderungen an die Bietereignung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 6.3 Erstellen der Leistungsbeschreibung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 6.4 Angebotsbewertung und Zuschlagserteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 INHALTSVERZEICHNIS Inhaltsverzeichnis 5 7. VORSCHLÄGE FÜR DIE FORMULIERUNG DER VERGABEANFORDERUNGEN . . . . . . . . . . . . . . . . 45 7.1 Formulierungsvorschläge für Mindestanforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 7.1.1 Anforderungen an den Anteil von Bio-Lebensmitteln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 7.1.2 Anforderungen an den Anteil von Fisch aus nachhaltigem Fischfang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 7.1.3 Anforderungen an den Anteil von fair gehandelten Produkten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 7.2 Formulierungsvorschläge für Auftragsdurchführungsklauseln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 7.2.1 Anforderungen an die Zusammensetzung der Speisenpläne bzw. angebotenen Speisen: Obst und Gemüse gemäß der Saison . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 7.2.2 Anforderungen hinsichtlich Abfallvermeidung und Abfallentsorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 7.2.3 Anforderungen hinsichtlich der Vermeidung von Lebensmittelabfällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 7.3 Zusätzliche Auftragsdurchführungsklauseln für den Betrieb von Kantinen und anderen langfristigen Cateringdienstleistungen (z. B. Mittagsverpflegung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 7.3.1 Anforderungen an die Zusammensetzung der Speisenpläne bzw. angebotenen Speisen: Reduktion des Fleischkonsums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 7.3.2 Anforderungen an die Zusammensetzung der Speisenpläne bzw. angebotenen Speisen: zielgruppenorientierte Berücksichtigung von allgemein akzeptierten Nährstoffempfehlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 7.3.3 Kunden-Feedback . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 7.4 Zusätzliche Klauseln für Catering-Dienstleistungen bei Einzelveranstaltungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 7.4.1 Anforderungen an die Zusammensetzung der angebotenen Speisen: Reduktion des Fleischkonsums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 7.4.2 Anforderungen hinsichtlich Abfallvermeidung und -entsorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 7.5 Bewertung mit Nutzwertanalyse und Wertungsmatrix . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 8. SCHRITTE ZUR ERFOLGREICHEN EINFÜHRUNG VON BIO-LEBENSMITTELN . . . . . . . . . . . . . . . . 53 8.1 Gründe für den Einsatz von Bio-Lebensmitteln in der eigenen Einrichtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 8.2 Entscheidung für den Einsatz und die Menge von Bio-Lebensmitteln treffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 8.3 Konzept für den Einsatz von Bio-Lebensmitteln festlegen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 8.4 Bio-Lieferanten vergleichen und auswählen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 8.5 Strategie für die Preisgestaltung finden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 8.6 Das Bio-Angebot intern und extern kommunizieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 8.7 Die Verwendung von Bio-Lebensmitteln kontrollieren und zertifizieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 9. ERFOLGSBEISPIELE AUS DEUTSCHLAND UND EUROPA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 9.1 Bio-Erfolge in nicht-kommunalen öffentlichen Einrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 9.2 Bio-Erfolge in kommunalen Einrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 9.2.1 Beispiele aus Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 9.2.2 Beispiele aus Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 6 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ 10. FAZIT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 11. SERVICETEIL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 11.1 Literatur und Links . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 11.1.1 Bücher, Broschüren und Fachbeiträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 11.1.2 Websites . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 11.1.3 Weiterbildungsangebote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 11.2 Adressen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 11.2.1 Ministerien und Behörden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 11.2.2 Öko-Kontrollstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 11.2.3 Verbände und andere Multiplikatoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 11.2.4 Bio-Lieferanten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 11.3 Beispiele für Ausschreibungstexte, Stadtratsbeschlüsse u.a. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 ABBILDUNGS- UND TABELLENVERZEICHNIS Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Außer-Haus-Markt Konsum/Umsatzentwicklung 2014 zu 2015 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Abbildung 2: Ebenen für ökologisch ausgerichtetes Angebot im öffentlichen Bereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Abbildung 3: Kreislaufwirtschaft im ökologischen Landbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Abbildung 4: Beipiele für Vorgaben gemäß Berliner Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Abbildung 5: Management-Zyklus einer nachhaltigen Beschaffung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Abbildung 6: Fahrplan für das Vergabeverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Bewertung der Verpflegungssysteme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Tabelle 2: Überblick über die Vergabevorschriften ober- und unterhalb der EU-Schwellenwerte . . . . . . 28 Tabelle 3: Bewertungsschlüssel für die Nutzwertanalyse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Tabelle 4: Rechenbeispiel einer Nutzwertanalyse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Tabelle 5: Zusatzpunkte für den Bio-Lebensmittelanteil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 INHALTSVERZEICHNIS Abkürzungsverzeichnis 7 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS AG Aktiengesellschaft AHV Außer-Haus-Verpflegung AHVM Außer-Haus-Verpflegungsmarkt AOK Allgemeine Ortskrankenkasse ASC Aquaculture Stewardship Council BerlAVG Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz BGBl Bundesgesetzblatt BMEL Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft BÖLN Bundesprogramm ökologische Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft BÖLW Bund Ökologischer Lebensmittelwirtschaft BVergG Bundesvergabegesetz CO 2 Kohlendioxid D-A-CH Deutschland, Österreich, Schweiz DGE Deutsche Gesellschaft für Ernährung EG Europäische Gemeinschaft EG-Öko-VO EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau e.V. eingetragener Verein EU Europäische Union EuGH Europäischer Gerichtshof EMAS Eco-Management and Audit Scheme FIBL Forschungsinstitut für biologischen Landbau GEPA Gesellschaft zur Förderung der Partnerschaft mit der Dritten Welt mbH GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GVO Gentechnisch veränderte Organismen GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung ILO Internationale Arbeitsorganisation KiTa Kindertagesstätte KNB Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung LWL Landschaftsverband Westfalen-Lippe MSC Marine Stewardship Council QM Qualitätsmanagement RNE Rat für Nachhaltige Entwicklung VgV Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge VOL/A Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOF Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen VwVBU Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (Berlin) WWF World Wide Fund For Nature 8 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ 1. EINLEITUNG 1. Einleitung 9 1. EINLEITUNG Öffentliche Auftraggeber in Deutschland beschaffen jährlich Produkte, Bau- und Dienstleistungen in einem Umfang von rund 19 Prozent des Bruttoinlandprodukts. Im Jahr 2010 lag das Einkaufsvolumen bei knapp 480 Mrd. Euro, mit jährlich steigender Tendenz.1 Etwa die Hälfte der Ausgaben entfällt auf Bund und Län- der, die andere Hälfte auf Kommunen und Landkreise. Als Großverbraucher verfügt die öffentliche Hand über eine starke Marktmacht, die sie nutzen kann, um nachhaltigere Produkte am Markt zu etablieren und umweltpolitische Ziele oder faire Arbeitsbedingungen zu fördern. Die Beschaffung nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen setzt auch ein deutliches Signal in Richtung privater Anbieter2 und unterstützt deren nachhaltiges Wirtschaften. Dies gilt auch für den wachsenden Markt gastronomischer Dienstleistungen, z. B. in Kindergärten, Schulen, Betrieben, Krankenhäusern und auf Veranstaltungen. Mit einem Umsatzvolumen von gut 70 Mrd. Euro bei 11 Mrd. Besuchen gehört der Außer-Haus-Markt zu den wichtigsten Segmenten der Lebensmittelwirt- schaft. Im Vergleich zum Lebensmitteleinzelhandel spielt der Einsatz von Bio-Lebensmitteln hier aber noch eine eher kleine Rolle. Nach vorsichtigen Schätzungen3 machen Bio-Lebensmittel im Außer-Haus-Bereich gerade einmal fünf Prozent des gesamten Bio-Marktes aus. Im Vergleich zu anderen Absatzmärkten ist das Bio-Potenzial für diesen Markt demnach noch sehr groß. Wichtige Gründe für diese zurückhaltende Nach- frage sind die zu geringe aktive Gästenachfrage, die auf den ersten Blick höheren Preise für Bio-Lebensmittel und der im Vergleich zu herkömmlichen Produkten höhere Beschaffungsaufwand. Und schließlich wird die Bio-Zertifizierung von Küchen teilweise als unklar, unflexibel und aufwändig eingeschätzt.4 Auch in den öffentlichen Verpflegungseinrichtungen von Bund, Ländern und Kommunen spielen Bio-Le- bensmittel trotz zahlreicher erfolgreicher Umsetzungsbeispiele z. B. in den Kommunen, die sich im Netz- werk deutscher Biostädte5 zusammengeschlossen haben, derzeit eine eher geringe Rolle. Neben den oben genannten Gründen liegt dies möglicherweise auch an der fehlenden Kenntnis, wie die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen korrekt in öffentlichen Ausschreibungsverfahren umgesetzt werden können und an der fehlenden Erfahrung, wie eine politische Entscheidung für den Einsatz von Bio-Lebensmitteln in einer Kommune konkret herbeigeführt und erfolgreich umgesetzt werden kann. Der vorliegende Leitfaden beleuchtet die genannten Ursachen und gibt kommunalen Beschafferinnen und Beschaffern eine praxisorientierte Hilfestellung bei der erfolgreichen Einführung von Bio-Lebensmitteln bzw. bei der Erhöhung des Anteils an Bio-Lebensmitteln in ihren Einrichtungen. 1 European Commission (2011): Public procurement indicators 2010. ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/docs/indicators2010_en.pdf 2 Praxisbeispiele, wie nachhaltige Beschaffung derzeit schon umgesetzt wird, sind beispielsweise in den Produktwegweisern, die von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg herausgegeben werden, dargestellt. 3 BÖLW (2015): Zahlen. Daten. Fakten. Die Bio-Branche 2015. 4 Nießen, J., Paffe, M. (2010): Außer-Haus-Verpflegung und Bio-Lebensmittel in Deutschland. Trends, Hemmnisse, Chancen. Ergebnisse einer Expertenbefragung. Vita rustica & Vita urbana 4 5 www.biostaedte.de ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/docs/indicators2010_en.pdf www.biostaedte.de 10 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ 2. DER AUSSER-HAUS-VERPFLEGUNGSMARKT IN DEUTSCHLAND 2.1 Marktstruktur und Marktentwicklung 2.2 Herausforderungen für gastronomische Dienstleister heute und in Zukunft 2.3 Besonderheiten für eine Gastronomie in öffentlicher Trägerschaft 2.4 Besonderheiten verschiedener Verpflegungsanlässe 2. Der Außer-Haus-Verpflegungsmarkt in Deutschland 11 2. DER AUSSER-HAUS-VERPFLEGUNGSMARKT IN DEUTSCHLAND 2.1 Marktstruktur und Marktentwicklung Der Außer-Haus-Verpflegungsmarkt (AHVM) in Deutschland ist ein spannender und perspektiven- reicher Milliardenmarkt. Gleichwohl ist dieses Seg- ment der Lebensmittel- und Dienstleistungswirt- schaft äußerst komplex und sehr heterogen. Die Betriebstypen reichen von der Imbissbude an der Ecke, über die Kantine in der Behörde bis zum Ster- nerestaurant auf dem Land. Die Größenordnungen bewegen sich von Kindertagesstätten, in denen nur 20 Mittagessen pro Tag ausgegeben werden bis zu Großveranstaltungen mit 20.000 Gästen an einem Abend. Jeder der drei großen Bereiche, Gastrono- mie, Hotellerie und Gemeinschaftsverpflegung, hat andere Strukturen, Herausforderungen und Kalku- lationsmodelle. Das Verbraucherpanel Crest online der npdgroup aus Nürnberg ermittelt jedes Jahr die Verbraucher- ausgaben im Außer-Haus-Markt. 2015 waren dies in Deutschland mehr als 70 Mrd. Euro. Bei diesen Zahlen fehlen allerdings wichtige Bereiche, etwa die Geschäftsnachfrage beim Event-Catering und der Verzehr in Krankenhäusern, Seniorenheimen und Gefängnissen, die häufig als öffentliche Einrich- tungen betrieben werden. Gleiches gilt auch für das große Feld der Betriebskantinen in Eigenregie. Hier erlösten 2014 allein die zehn größten Eigenregie- betriebe (darunter Daimler, Siemens und Deutsche Bahn) an 405 Standorten nahezu 580 Mio. Euro. Der Gesamtumsatz im Außer-Haus-Markt dürfte demnach deutlich über 75 Mrd. Euro liegen. Im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung wach- sen die Bereiche Schulverpflegung, bedingt durch den bundesweiten Ausbau der Ganztagsschulen, und die Seniorenverpflegung am stärksten. Beson- ders viele Essen werden in Studentenwerken, grö- ßeren Betriebsrestaurants und Krankenhäusern ausgegeben. Das Speisenangebot wird derzeit von drei zentralen Trends geprägt: Die Gäste suchen nach Sicherheit (Herkunft & Regionalität), Gesundheit (vegetari- sche und vegane Angebote, Salate) und Frische (Zu- bereitung vor dem Gast). Das mit Abstand stärkste Nachfragewachstum haben vegetarische und vega- ne Speiseangebote. Auf dieser Grundlage werden nicht nur laufend neue Restaurants eröffnet, in der Gemeinschaftsverpflegung verlangen insbesondere jüngere Gäste verstärkt nach vegetarischen Speisen. 2.2 Herausforderungen für gastronomische Dienstleister heute und in Zukunft Die Diskussionen über Klimawandel und Ressour- cenverknappung prägen zunehmend auch das wirtschaftliche Handeln in der Außer-Haus-Ver- pflegung. Stichworte wie Green-Hospitality oder Klimaschutz mit Messer und Gabel tauchen nicht nur häufiger in den gastronomischen Fachmedien auf, sondern entwickeln sich zu elementaren Be- standteilen gastronomischer Dienstleistungen. Hintergrund für diese Entwicklung sind im We- sentlichen globale Herausforderungen, die unsere derzeitige Lebens-, Wirtschafts- und Ernährungs- weise in Frage stellen: Klimawandel, Ressourcen- verknappung, globaler Süßwassermangel, Bio- diversitätsverlust, Entwaldung, Wüstenbildung, demografischer Wandel, Bevölkerungswachstum und die Zunahme von Armut. Erzeugung, Produk- tion und Handel von und mit Lebensmitteln haben erhebliche Auswirkungen auf die genannten globa- len Herausforderungen. Bezogen auf den ökologi- schen Fußabdruck, einem Indikator für die Berech- nung der ökologischen Belastung von Lebensstilen, macht die Ernährung (inkl. Außer-Haus-Verpfle- gung) eines durchschnittlichen Deutschen einen Anteil von gut einem Drittel6 aus. Die Verantwor- 6 www.footprint.at/fileadmin/zf/dokumente/Footprint_Deutschland_2008__2_.pdf www.footprint.at/fileadmin/zf/dokumente/Footprint_Deutschland_2008__2_.pdf 12 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ tung für Wirtschaft, Ökologie und Gesellschaft ist also sehr groß. Für die Gemeinschaftsgastronomie in Kitas, Schu- len, Betrieben und Krankenhäusern gehört das Thema Gesundheit zu einer weiteren prägenden Herausforderung. Neben der Lebensmittelsicher- heit durch eine gute Hygienepraxis geht es dabei um eine ausgewogene Nährstoffversorgung, das Vermeiden unerwünschter Zutaten und ein funkti- onierendes Allergenmanagement. Auch die Entstrukturierung unserer Lebensstile stellt gastronomische Anbieter vor große Her- ausforderungen. Anstelle von drei Mahlzeiten im Kreise der Familie essen Menschen heute zu jeder Zeit und an nahezu jedem Ort. Viele Anbieter von Schulverpflegung leiden unter dieser Entwicklung, denn immer mehr Kinder und Jugendliche empfin- den es als nicht zeitgemäß ein Tellergericht im Klas- senverband zu sich zu nehmen. Stattdessen ist es angesagt, unterwegs im Kreise der besten Freunde zu „snacken“. Die Bedürfnisse der verschiedenen Zielgruppen zu erkennen und zu bedienen wird nicht einfacher, denn Essen bedeutet eben nicht nur Nahrungsauf- nahme sondern entwickelt sich für viele Menschen zu einem wichtigen Teil des persönlichen Lebens- stils. Was ich esse und besonders auch das, was ich nicht esse wird immer häufiger Ausdruck einer per- sönlichen ökologischen, politischen oder ethischen Überzeugung. 2.3 Besonderheiten für eine Gastronomie in öffentlicher Trägerschaft Die Bedarfe öffentlicher Auftraggeber (z. B. Städte, Gemeinden oder Landkreise) werden in der Regel über öffentliche Auftragsvergaben gedeckt. Dies sind entgeltliche Verträge mit Unternehmen zur Beschaffung von Liefer-, Bau- oder Dienstleistun- gen. Kaufen öffentliche Auftraggeber Lebensmittel ein oder vergeben Pachtverträge, unterliegen auch diese Aufträge dem Vergaberecht (vgl. Kapitel 4), das heißt, es muss in der Regel eine Ausschreibung stattfinden. In diesen Fällen richtet sich der Einkaufsprozess oder der Inhalt des Pachtvertrages nach den be- reits bei der Formulierung des Ausschreibungs- textes definierten Vorgaben. Um sicherzustellen, Schnellgastronomie 23,4 (+3,7 %) Erlebnisgastronomie 12,8 (+3,0 %) Arbeits- und Ausbildungsplatzverpflegung** 6,9 (+4,4 %) Bediengastronomie/ Hotelrestaurants* 29,0 (+3,1 %) Andere 1,4 (+5,5 %) Abb.1: Außer-Haus-Markt Konsum/Umsatzentwicklung 2014 zu 2015 Ausgaben in Mrd. € (Veränderung im Vergleich zu 2014 in Klammern) Quelle: CRESTonline Deutschland, npdgroup deutschland GmbH, Nürnberg * Hotellerie inkl. Frühstück bei Übernachtung ** inkl. Vending am Arbeits-/Ausbildungsplatz 2. Der Außer-Haus-Verpflegungsmarkt in Deutschland 13 dass Bio-Lebensmittel berücksichtigt werden, ist es darum sehr wichtig, dieses bereits in einem sehr frühen Stadium, also bei der inhaltlichen Gestaltung der Ausschreibung, zu verankern (vgl. Kap. 6 und 7). Bewirten Pächter oder Catering-Unternehmen öffentliche Kantinen, regeln die jeweiligen Pacht- verträge, wer die verschiedenen Arten der Auf- wendungen zu tragen hat. In der Regel werden die Kosten für die Fläche, die Energie, das Wasser, die Entsorgung und für größere Investitionen vom Auf- traggeber übernommen, während der Pächter oder Caterer mit dem Verkaufspreis die Kosten für Wa- reneinsatz, Personal, Verbrauchsgüter und seinen unternehmerischen Gewinn erwirtschaften muss. In einzelnen Fällen wird auch eine Pacht erhoben. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn eine Kantine auch für externe Gäste geöffnet wird. Auch eine Beteiligung der Auftraggeber an den Kosten für kleinere Investitionen (z. B. Geschirr) ist möglich. Eine weitere Besonderheit ist die Preisbindung für in der Regel zwei Hauptspeisen in öffentlichen Kan- tinen. Damit soll den Beschäftigten in Ämtern und Behörden ein günstiges Mittagessen ermöglicht werden. Höhere Preise für Lebensmittel aus öko- logischer Erzeugung, regionaler Herkunft oder art- gerechter Tierhaltung können also nicht über einen höheren Verkaufspreis für diese Essen aufgefangen werden, sondern müssen anders kompensiert wer- den, um nicht den notwendigen Gewinn zu schmä- lern. Dies setzt ökologisch motivierte und gastrono- misch versierte Betreiber voraus. Setzen Einrichtungen wie Schulen oder Kinderta- geseinrichtungen Bio-Lebensmittel ein, ist unter Umständen eine unterstützende interne und ex- terne Kommunikation zum Speisenangebot, unter Hilfestellung der Stadt oder Gemeinde, hilfreich. Dadurch kann unter anderem die Akzeptanz der Verpflegungsleistung gesteigert werden, auf der anderen Seite dokumentiert der öffentliche Auf- traggeber bzw. Träger damit seinen eigenen Vor- bildcharakter. 2.4 Besonderheiten verschiedener Verpflegungsanlässe Die Gelegenheiten, bei denen in einer Kommu- ne gastronomische Dienstleistungen angeboten werden, sind vielfältiger als es auf den ersten Blick scheint. Angefangen bei der Verpflegung in Kinder- tageseinrichtungen über die Schul-, Kantinen- und Krankenhausverpflegung bis zum Catering bei öf- fentlichen Anlässen und Festen; überall hier ist es möglich, Bio-Lebensmittel einzusetzen. Verpflegung in Kindertageseinrichtungen An dieser Stelle besteht eine gute Möglichkeit, sich sehr früh positiv in das Verpflegungsangebot der Kleinsten einzubringen. Das Ernährungsverhalten von morgen wird bereits in jungen Jahren geprägt. Das Angebot einer vollwertigen, gesunden Bio- Kost kann einen wertvollen Beitrag zur gesunden Entwicklung der Kindergartenkinder einer Kommu- ne darstellen. Viele Eltern wählen bewusst solche Einrichtungen für Ihre Kinder aus, die das Thema Ernährung in Kombination mit Bewegung in ihrem Konzept verankert haben. Viele Einrichtungen wer- ben deshalb offensiv mit einem Bio-Angebot und zeigen damit ihr Verantwortungsbewusstsein für den Nachwuchs. Verpflegung in Schulen Das Bio-Angebot in Schulen ist in den letzten Jahren immer mehr ausgeweitet worden. Egal, ob die Bio- Komponenten in der Mensa, der faire Bio-Schoko- riegel am Kiosk oder der Bio-Kaffee aus fairem Han- del im Lehrerzimmer: Schulen sind ein gutes Setting, um Bio-Lebensmittel einzusetzen. Das Thema kann außerdem in verschiedenen Fächern (z. B. Sozial- kunde, Politik, Erdkunde, Ernährungslehre, Bio- logie) aufgegriffen werden und Schülerinnen und Schüler können durch Mensabeiräte, Schülerfirmen oder andere Arbeitsgemeinschaften in die Gestal- tung eines Bio-Angebots einbezogen werden. In Verbindung mit entsprechenden ernährungspäda- gogischen Angeboten sind Biolebensmittel in Schu- len also eine große Chance, um Ernährungsbildung und Ernährungserziehung erlebbar zu gestalten. 14 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ Kantinenverpflegung Viele Städte und Kommunen verfügen über eine ei- gene Kantine. Hier besteht die Möglichkeit, Verant- wortung für eine lebenswerte Umwelt zu überneh- men und gleichzeitig die gesundheitliche Qualität des Verpflegungsangebots für die Beschäftigten zu beeinflussen. Verpflegung in Kliniken und Heimen Menschen in Krankenhäusern und Seniorenheimen befinden sich in der Regel in besonderen Lebens- situationen, in denen die Ernährung eine wichti- ge Rolle spielen kann. Trotz enger Budgets ist ein gewisser Bio-Anteil auch in den Großküchen von kommunalen Krankenhäusern und Seniorenheimen umsetzbar. Einige Beispiele finden sich im Informa- tionsportal www.oekolandbau.de.7 Verpflegung bei Festen, Tagungen, Kultur- und Sportveranstaltungen Ob die kleine Vorführung einer kommunalen Musik- 7 www.oekolandbau.de/grossverbraucher/betriebsmanagement/betriebskonzepte/ bio-in-krankenhaeusern/biokonzepte-trotz-knapper-budgets/ schule oder das große Volksfest einmal im Jahr, in der Regel werden bei solchen Anlässen Speisen und Getränke angeboten. Feste, Tagungen und andere Veranstaltungen im Kultur- und Sportbereich bieten immer eine gute Gelegenheit, das gastronomische Angebot nachhaltig auszurichten und Bio-Produkte einzusetzen. Bio-Angebote haben sich inzwischen bei Events überall in Deutschland etabliert. Tipp: Für alle Bereiche gilt: Werden Bio-Lebens- mittel ausgelobt und gewerbsmäßig in Verkehr gebracht, müssen die gastronomischen Ein- richtungen am Kontrollverfahren gemäß den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau teilnehmen. Weitere ausführliche Infor- mationen dazu finden sich in der Broschüre: „Mit einfachen Schritten zum Bio-Zertifikat“8. Aus- genommen von der Kontrollpflicht sind Schulen und Kindertagesstätten, die nur für sich selbst kochen und keine anderen Tischgäste bedienen als die eigenen Schul- bzw. Kindergartenkinder. 8 www.oekolandbau.de/grossverbraucher/bio-zertifizierung/ Abb.: Kreislaufwirtschaft im ökologischen Landbau. www.oekolandbau.de www.oekolandbau.de/grossverbraucher/betriebsmanagement/betriebskonzepte/bio-in-krankenhaeusern/biokonzepte www.oekolandbau.de/grossverbraucher/betriebsmanagement/betriebskonzepte/bio-in-krankenhaeusern/biokonzepte www.oekolandbau.de/grossverbraucher/bio 2. Der Außer-Haus-Verpflegungsmarkt in Deutschland 15 2.5 Besonderheiten verschiedener Verpflegungssysteme Zunächst muss unterschieden werden, ob es sich um eine Küche handelt, die in Eigen- oder Fremdre- gie bewirtschaftet wird. Des Weiteren gilt es zu unterscheiden, ob es sich um eine Vollverpflegung handelt (z. B. in Krankenhäusern), oder um einzel- ne Essensangebote (z. B. Frühstück, Mittagessen, Abendessen, Pausenverpflegung). Und schließlich ist es nicht unerheblich, mit welchem Verpflegungs- system gearbeitet wird. Der Begriff Verpflegungssystem umfasst alle As- pekte, die am Prozess der Speisenherstellung beteiligt sind. Dazu gehören beispielsweise das Produktionsverfahren, die Betriebs- und Hilfs- mittelausstattung sowie das Personal. Zwischen folgenden vier Verpflegungssystemen wird unter- schieden: Frisch- und Mischküche (frisch kochen vor Ort mit eigener Küche), Warmverpflegung (Anlieferung von warm gehaltenem Essen), Cook & Chill (Belieferung mit gekühlten Speisen, die in einer Aufbereitungsküche regeneriert werden) und das Tiefkühlsystem (Belieferung mit tiefge- kühlten Speisen, die in einer Aufbereitungsküche regeneriert werden). Eine Bewertung der ver- schiedenen Systeme ist nicht einfach und muss verschiedene Aspekte beinhalten. Dazu gehören insbesondere die ernährungsphysiologische und sensorische Qualität sowie ökologische und wirt- schaftliche Aspekte, wie die Höhe der Investitions- kosten und die laufenden Betriebskosten (vgl. Tab. 1). Für die Frisch- und Mischküche sind die Qualifikations- anforderungen an das Personal höher als für die drei anderen Systeme. Die geringsten Anforderungen be- stehen bei der Warmverpflegung. Jedes Verpflegungs- system hat seine spezifischen Stärken und Schwächen; diese können zum Teil durch ergänzende Maßnahmen (z. B. frische Salate oder Obst bei Warmverpflegung) ausgeglichen werden. Welches System für eine Einrich- tung in Frage kommt, hängt zunächst von der Hauptziel- setzung ab. Dies kann eine höchstmögliche Attraktivi- tät, ausgedrückt in hohen Gästezahlen, oder möglichst niedrige Kosten, etwa Personalkosten, sein. Darüber hinaus sind die gewünschte Angebotsbreite, die räumli- chen Gegebenheiten, die personelle Situation sowie das verfügbare Investitionsbudget von Bedeutung. Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Verpflegungssysteme werden, beispielhaft für die Kitaverpflegung, auf der Sei- te der Initiative Fit Kid dargestellt9. 9 www.fitkid-aktion.de/wissenswertes/fuer-kitas/verpflegungssysteme.html Tabelle 1: Bewertung der Verpflegungssysteme Ernährungsphysio- logische Qualität Sensorische Qualität Hygienische Qualität Frisch- und Mischküche gut bis sehr gut, abhängig von Rezepturen gut bis sehr gut gut, abhängig von der Schulung des Personals Cook & Chill gut, Produktpalette leicht eingeschränkt gut bis sehr gut sehr gut Tiefkühlmenüs gut, Produktpalette leicht eingeschränkt gut bis sehr gut sehr gut Warmverpflegung gut bis mittelmäßig, auch abhängig vom Transport gut bis mittelmäßig, ab- hängig vom Transport gut, abhängig von der Schulung des Personal www.fitkid-aktion.de/wissenswertes/fuer-kitas/verpflegungssysteme.html 16 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ 3. BIO-LEBENSMITTEL ALS BAUSTEIN EINER NACHHALTIGEN BESCHAFFUNGSSTRATEGIE 3.1 Eckpfeiler einer nachhaltigen gastronomischen Dienstleistung 3.2 Herkunft und Qualität der Lebensmittel als zentrales Handlungsfeld 3.3 Argumente für den Einsatz von Bio-Lebensmitteln benennen 3. Bio-Lebensmittel als Baustein einer nachhaltigen Beschaffungsstrategie 17 3. BIO-LEBENSMITTEL ALS BAUSTEIN EINER NACHHALTIGEN BESCHAFFUNGSSTRATEGIE 3.1 Eckpfeiler einer nachhaltigen gastronomischen Dienstleistung Für jede professionelle Gastronomie und Gemein- schaftsverpflegung geht es zukünftig immer mehr darum, die Aspekte „Genuss“ und „Gesundheit“ mit den klassischen Themen einer nachhaltigen Ent- wicklung (wirtschaftliche, ökologische und soziale Verantwortung) zu einem schlüssigen Ganzen zu verbinden. Daraus ergeben sich fünf zentrale An- forderungen. Eine zukunftsfähige Gastronomie … … ist wirtschaftlich für Küche (Pächter, Caterer), Unternehmen (Träger) und Gäste, … bietet ein attraktives Speisen- und Geträn- keangebot, ein angenehmes Umfeld und einen gastorientierten Service, … fördert die Gesunderhaltung, die Leistungs- fähigkeit und das Wohlbefinden der Gäste, … trägt auf allen Prozessstufen zur Schonung der Umwelt bei und … basiert auf einer partnerschaftlichen Zu- sammenarbeit mit Gästen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Lieferantinnen und Lieferanten. Zunächst muss die Verpflegungsleistung wirt- schaftlich für alle Beteiligten sein. Für den Gastro- nomen bedeutet das, mit dem Erlös der verkauften Essen Personal zu entlohnen, Waren einzukaufen, die laufenden Betriebskosten zu bezahlen und da- rüber hinaus mit einem positiven Betriebsergebnis Rücklagen für zukünftige Investitionen zu erwirt- schaften. Bei der Gesundheit ist die Berücksichtigung aner- kannter Standards, wie etwa der DGE-Qualitäts- standard (Deutsche Gesellschaft für Ernährung), ebenso wichtig wie die Einhaltung hygienerechtli- cher Bestimmungen. Um vom Markt akzeptiert zu werden, spielt die Attraktivität des Speisenange- botes eine große Rolle. Nicht nur in Kindergärten, Schulen und Betriebskantinen gehören der Ge- schmack und die Optik der angebotenen Speisen zu den wichtigsten Auswahlkriterien. Ein gewisses Maß an Abwechslung und die Erfüllung zielgrup- penspezifischer Anforderungen sind weitere wich- tige Aspekte. Durch die in Kapitel 2 beschriebenen globalen Her- ausforderungen wird ein ökologisch ausgerichtetes Angebot auch im öffentlichen Bereich immer wich- tiger. Dabei geht es um zwei zentrale Ebenen: 1. Lebensmittelebene: Speisenplanung und Lebensmitteleinkauf Im Rahmen der Rezeptgestaltung, Speisenplanung und Einkaufspolitik wird über Menge, Häufigkeit und Qualität der eingesetzten Lebensmittel ent- schieden. Zwei wichtige Maßnahmen in diesem Zusammenhang sind die deutliche Reduktion des Einsatzes von Fleisch und der verstärkte Einkauf von ökologisch erzeugten und fair gehandelten Le- bensmitteln. 2. Technikebene: Ressourcen schonende Prozesse und Geräte Die Reduktion des Ressourcenverbrauchs (Fläche, Energie, Wasser, Lebensmittel) wird insbesondere durch eine effiziente Gerätetechnik und effektive Prozessabläufe erreicht. Wichtige Maßnahmen in diesem Einflussbereich sind die Umstellung auf Ökostrom und die Reduktion der Lebensmittelab- fälle. Über 18 Mio. Tonnen Lebensmittel werden in Deutschland jährlich als Abfall entsorgt, davon gut 18 Prozent in Großküchen und Restaurants10. Hier 10 WWF (2015): Das große Wegschmeißen. Vom Acker bis zum Verbraucher: Ausmaß und Umwelteffekte der Lebensmittelverschwendung in Deutschland. 18 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ bietet sich ein enormes finanzielles Sparpotenzial – das für eventuelle Mehrausgaben beim Kauf von Bio-Lebensmitteln genutzt werden kann. 3.2 Herkunft und Qualität der Lebensmittel als zentrales Handlungsfeld Aufgrund der Bedeutung und Wirksamkeit des Lebensmitteleinkaufs für eine nachhaltige Verpfle- gungsleistung hat das Deutsche Studentenwerk 2011 neun Leitlinien für einen nachhaltigen Le- bensmitteleinkauf verabschiedet: 1. Bevorzugung von Produkten aus der Region und gemäß der Saison 2. Einkauf von Produkten aus ökologischer Erzeugung 3. Fleisch und Geflügel bevorzugt aus artge- rechter Tierhaltung 4. Fisch bevorzugt aus Bestand schonender Fischerei 5. Bevorzugung von Produkten aus fairem Handel 6. Keine kennzeichnungspflichtig gentech- nisch veränderten Produkte 7. Kein Fleisch von geklonten Tieren 8. Möglichst keine deklarationspflichtigen Zusatzstoffe 9. Bei Auftragsvergabe bevorzugt Mehrweg- verpackungen und Mehrwegsysteme bzw. sortenreine Verpackungen Die Leitlinien berücksichtigen alle derzeit disku- tierten Qualitätsaspekte von Lebensmitteln, be- inhalten alle relevanten Siegel und Zertifikate und dienen den einzelnen Studentenwerken als Orien- tierung für zukünftige Einkaufsentscheidungen.11 Eine der wichtigsten Möglichkeiten, umweltverträg- lich zu wirtschaften, bietet der verstärkte Einsatz von Lebensmitteln aus ökologischer Erzeugung. Aus diesem Grund spricht der Rat für Nachhalti- ge Entwicklung in seinen Empfehlungen für eine nachhaltige Gestaltung der Agrarwende auch vom „Gold-Standard Ökolandbau“12. In dem Entwurf der Bundesregierung für die Deutsche Nachhaltigkeits- strategie13 wird der ökologische Landbau als „eine besonders ressourcenschonende und umweltver- trägliche Wirtschaftsform“ beschrieben, deren Erzeugnisse nicht nur von einer wachsenden Zahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern wertge- schätzt wird, sondern der aufgrund seiner Prinzi- pien (z. B. Kreislaufwirtschaft, flächengebundene und besonders tiergerechte Haltung) insbesondere kleineren und mittelgroßen Familienbetrieben eine 11 Die Leitlinien wurden 2014 überarbeitet und werden 2016 in dritter Auflage erscheinen. Sie stehen bisher ausschließlich den 58 Studentenwerken in Deutschland zur Verfügung. 12 RNE (2011): Gold-Standard Ökolandbau. Für eine nachhaltige Gestaltung der Ag- rarwende. Empfehlungen des Rates für Nachhaltige Entwicklung vom 11. Juli 2011. 13 www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/Nachhaltigkeit/0- Buehne/2016-05-31-text-zum-entwurf-nachhaltigkeitsstrategie.html LEBENSMITTELEBENE Speisenplanung und Lebensmitteleinkauf TECHNIKEBENE Ressourcen schonende Prozesse und Geräte & A b b .2 : E b en en fü r ö ko lo gi sc h a u sg er ic h te te s A n ge b o t im ö ff en tl ic h en B er ei ch www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/Nachhaltigkeit/0-Buehne/2016-05-31-text-zum-entwurf-nachhaltigkeitsstrategie.html www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/Nachhaltigkeit/0-Buehne/2016-05-31-text-zum-entwurf-nachhaltigkeitsstrategie.html 3. Bio-Lebensmittel als Baustein einer nachhaltigen Beschaffungsstrategie 19 Entwicklungsperspektive für die Zukunft bietet. Erklärtes Ziel der Bundesregierung im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie ist es daher, dass der Ökologische Landbau einen Flächenanteil von 20 Prozent der landwirtschaftlichen Gesamt- fläche erreicht. Im Gegensatz zu vielen anderen Qualitätsbeschrei- bungen ist die Kennzeichnung von ökologisch er- zeugten Lebensmitteln gesetzlich geregelt. Alle als Bio-Lebensmittel gehandelten Waren müssen die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Land- bau erfüllen. Bio-Lebensmittel, die nach den Krite- rien der deutschen ökologischen Anbauverbände (z. B. Demeter, Bioland, Naturland) erzeugt werden, übertreffen diese Anforderungen noch hinsichtlich Umwelt- und Tierschutz. Die Einhaltung der Bio- Standards wird zudem regelmäßig und systema- tisch kontrolliert. Bei landwirtschaftlichen Produkten aus Entwick- lungs- und Schwellenländern sind die Arbeitsbe- dingungen, unter denen diese produziert werden, nicht zu vernachlässigen. Durch fairen Handel soll die Existenz von Kleinbauern gesichert und soziale Mindeststandards von Plantagenarbeitern umge- setzt werden. Eine gesetzliche Definition ähnlich den EU-Vorgaben für ökologische Produkte exis- tiert für den fairen Handel nicht. Es gibt jedoch pri- vatrechtliche Regelungen auf internationaler und nationaler Ebene. Eine Bewertung der verschiede- nen Siegel hat die Organisation Stiftung Warentest vorgenommen.14 Die Gebote für den internationalen fairen Handel wie gegenseitiger Respekt, Verlässlichkeit und fai- re Preise haben auch für nationale und regionale Lieferpartnerschaften Bedeutung. Durch bereits im Vorfeld verhandelte Konditionen im Vertragsan- bau profitieren Anbieter (Landwirte, Produzenten, Verarbeiter) und Abnehmer (Küchen, Händler) glei- chermaßen und zu guter Letzt auch die Gäste. 14 www.test.de/Nachhaltigkeitssiegel-Koennen-Verbraucher-Fairtrade-Utz-Co-ver- trauen-5007466-0/ Aus ökologischen und ethischen Gründen ist es außerdem zu empfehlen, Fleisch aus artgerechter Tierhaltung und Fisch aus bestandschonender Fi- scherei zu beziehen. Auch für eine artgerechte Tier- haltung gibt es bisher keine gesetzliche Regelung. Sie orientiert sich an den natürlichen Bedürfnissen der Tiere und versucht, ihnen den Lebensraum zu schaffen, der ihren angeborenen Eigenschaften und ihrer ursprünglichen Lebensweise entspricht. Wichtige Kriterien sind ein ausreichendes Plat- zangebot für jedes Tier, voneinander getrennte Bereiche für Fressen und Liegen, ein der Tierart an- gepasstes Stallklima und ein tiergerechtes Futter- angebot. Diese Kriterien sind Teil der EU-Rechts- vorschriften für den ökologischen Landbau und werden insbesondere auch durch die Standards der Anbauverbände sicher geregelt. Lebensmittel aus ökologischer Erzeugung, artge- rechter Tierhaltung und fairem Handel sind in der Regel zwar vordergründig teurer als konventionell hergestellte Produkte, dennoch ist der Einsatz von Bio-Produkten nicht nur ökologisch sinnvoll, son- dern beispielsweise bei Grundnahrungsmitteln wie Kartoffeln, Gemüse, Reis oder Teigwaren in bestimmten Anteilen auch nahezu kostenneutral realisierbar. Auch das Angebot von Fleisch aus art- gerechter Tierhaltung und von Kaffee und Tee aus fairem Handel lässt sich ohne nennenswerte finan- zielle Belastungen für den Betrieb und die Gäste einkaufen und anbieten, wenn bestimmte Anpas- sungen bei der Rezept- und Speisenplangestaltung vorgenommen werden. Ein Ansatz ist die Reduktion der Gesamtmengen an Fleisch- und Fischproduk- ten. Mit anderen Worten: Weniger häufig Fleisch- gerichte anbieten, häufiger Speisen mit einem ge- ringen Fleischanteil auf die Karte setzen und die Rohgewichte in den Rezepturen grundsätzlich re- duzieren. Dies hat nicht nur ökologische Vorteile, sondern dient auch der Gesundheit der Gäste.15 15 Weniger Fleisch essen heißt aktiv und wirkungsvoll Klimaschutz zu betreiben. Darüber hinaus ist auch aus gesundheitlichen Gründen eine deutliche Reduktion des Pro-Kopf-Konsums von Fleisch entsprechend den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung zu befürworten (vgl. Teufel et al. 2014). www.test.de/Nachhaltigkeitssiegel 20 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ 3.3 Argumente für den Einsatz von Bio-Lebensmitteln benennen Der Einsatz von Bio-Lebensmitteln berücksichtigt nicht nur das verstärkte Interesse der Gäste nach Herkunft und Qualität von Lebensmitteln, sondern leistet darüber hinaus einen Beitrag zum Klima- schutz, was sich auf die Außendarstellung der Städ- te und Gemeinden positiv auswirken kann. Die Produktion von Bio-Lebensmitteln unterschei- det sich in drei großen Bereichen von der sog. kon- ventionellen Produktion: In der Pflanzenprodukti- on, bei der Tierhaltung und bei der Verarbeitung. Hinsichtlich der Tierhaltung geht der ökologische Landbau von einem geschlossenen Betriebskreis- lauf aus, bei dem die Anzahl der Tiere, die auf dem Hof gehalten werden, an die Betriebsgröße gekop- pelt ist. Somit steht genug Fläche zur Verfügung, um auf der einen Seite Futter anbauen zu können und auf der anderen Seite keine Überdüngung durch zu viel Mist zu verursachen. Pro Hektar Land dür- fen beispielsweise zwei Großvieheinheiten (z. B. Kühe) gehalten werden. Der Auslauf ist streng vorgeschrieben und Liegebereiche müssen mit Stroh ausgestattet werden. Zudem wird den Tie- ren ermöglicht, ihre arttypischen Verhaltensweisen auszuleben: Hühner dürfen picken und Schwei- ne im Stroh wühlen. Der Einsatz von Antibiotika ist eingeschränkt. Das systematische Stutzen von Schnäbeln, das Kupieren von Schwänzen und Oh- ren sowie das Abschleifen von Zähnen sind im Öko-Landbau verboten. In der Pflanzenproduktion gibt es ebenfalls stren- ge Richtlinien für Bio-Erzeuger. Der Einsatz che- misch-synthetischer Düngemittel ist nicht erlaubt, stattdessen werden organische Dünger eingesetzt und Leguminosen zur natürlichen Anreicherung des Bodens mit Stickstoff angepflanzt. Statt che- misch-synthetischer Pflanzenschutzmittel kommt 3. Bio-Lebensmittel als Baustein einer nachhaltigen Beschaffungsstrategie 21 eine Vielzahl anderer ökologischer Maßnahmen zur Anwendung. So werden beispielsweise Nützlinge wie Schlupfwespen und Marienkäfer eingesetzt, um Schädlinge auszuschalten. Für die Unkraut- vernichtung werden thermische und mechanische Verfahren verwendet. Durch die Wahl robuster Sorten, die an die Bedürfnisse des Standortes an- gepasst sind, die Förderung der Bodengesundheit und eine vielfältige Fruchtfolge wird Krankheiten vorgebeugt. Auch in der Verarbeitung gibt es deutliche Unter- schiede. Im Gegensatz zur konventionellen Verar- beitung, die EU-weit über 300 Zusatzstoffe zulässt, dürfen in Bio-Produkten gemäß EU-Öko-Verord- nung nur weniger als 50 Zusatzstoffe zur Anwen- dung kommen. Die ökologischen Anbauverbände sind hier sogar noch strenger. Künstliche Farbstof- fe, synthetische Süßstoffe, Stabilisatoren und Ge- schmacksverstärker sind verboten. Und Lebens- mittelzusatzstoffe sind in Bio-Produkten nur in den Fällen erlaubt, in denen die Lebensmittel ohne diese weder hergestellt noch haltbar gemacht wer- den können. Gerade im Hinblick auf die Kennzeich- nungspflicht auf Speisekarten und mit Rücksicht auf die Gäste, die auf Zusatzstoffe empfindlich re- agieren, kann der Einsatz von Bio-Lebensmitteln also eine Wertsteigerung des Essens bewirken. Durch den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und einen – im Vergleich zu konventionell wirtschaf- tenden Landwirten – viel geringeren Einsatz von Stickstoffdünger tragen Bio-Erzeuger zum Schutz des Grundwassers bei. Um die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten, fördern Bio-Landwirte die wichtige Hu- musbildung in den Böden. Der ökologische Landbau fördert außerdem die Artenvielfalt, sowohl durch die Art und Weise des Wirtschaftens auf den land- wirtschaftlichen Flächen als auch durch die (Re-) Kultivierung alter Tierrassen und Gemüsesorten. Die ökologische Landwirtschaft ist somit prakti- scher Umweltschutz, der beim Anbau der Lebens- mittel beginnt. Und schließlich schont der ökologische Landbau in besonderem Maße unsere Ressourcen und verur- sacht weniger Emissionen durch CO 2 16. Ein Grund dafür ist der Verzicht auf energieintensiv produ- zierten Mineraldünger. Ein weiterer Vorteil für unser Klima liegt in der erhöhten Bindung von CO 2 aus der Atmosphäre durch die Humusanreicherung in ökologisch bewirtschafteten Böden. Zusätzlich können die Böden mehr Wasser aufnehmen, in Ge- bieten mit erhöhtem Risiko für Überschwemmun- gen ein nicht zu unterschätzendes Argument. Regelmäßige Untersuchungen der Lebensmittel- überwachungsämter zeigen, dass Bio-Lebensmittel deutlich weniger Schadstoffe (z. B. Pestizidrück- stände, Schwermetalle, Nitrat) im Vergleich zu her- kömmlichen Lebensmitteln aufweisen. Der Einsatz von Gentechnik ist im ökologischen Landbau verbo- ten.17 16 www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/allgemein/publikationen/nachhaltige_ernaeh- rung_broschuere.pdf 17 www.boelw.de/uploads/media/pdf/Themen/Argumentationsleitfaden/Bio-Argu- mente_BOELW_Auflage4_2012_02.pdf www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/allgemein/publikationen/nachhaltige_ernaehrung_broschuere.pdf www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/allgemein/publikationen/nachhaltige_ernaehrung_broschuere.pdf www.boelw.de/uploads/media/pdf/Themen/Argumentationsleitfaden/Bio-Argumente_BOELW_Auflage4_2012_02.pdf www.boelw.de/uploads/media/pdf/Themen/Argumentationsleitfaden/Bio-Argumente_BOELW_Auflage4_2012_02.pdf 22 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ Exkurs: Kontrolle der ökologischen Lebensmittel- wirtschaft In Deutschland sind die Begriffe Bio und Öko ge- setzlich geschützt. Darunter fallen auch Kom- binationen wie „aus biologischem Landbau“ und „aus ökologischem Landbau“. Wer Lebensmittel also als Bio-Lebensmittel auslobt, verpflichtet sich zur Teilnahme am Kontrollverfahren gemäß den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Land- bau (EG-Öko-Basisverordnung (EG) Nr. 834/2007) und die Vorschriften und Kontrollen entlang der ge- samten Produktionskette einzuhalten. Mindestens einmal im Jahr wird der Betrieb durch eine der 18 in Deutschland zugelassenen Öko-Kontrollstellen ge- prüft. Dabei wird auch die Buchhaltung (Rechnun- gen, Lieferscheine usw.) überprüft, damit der Kun- de sicher sein kann, dass nur so viel Bio verkauft wird, wie Bio eingekauft wurde. Alle am Prozess be- teiligten Unternehmen unterliegen dieser Verord- nung, vom Produzenten über den Verarbeiter bis hin zum Verkäufer der Waren. Produkte die nach diesen Vorschriften zertifiziert wurden tragen das EU-Bio-Siegel. Zusätzlich dazu muss sich die Code- nummer der prüfenden Kontrollstelle im Format DE-Öko-0XX auf allen Bio-Produkten finden. Einige Bio-Betriebe unterwerfen sich freiwillig den in der Regel noch strengeren Richtlinien der Bio-Anbau- verbände (Naturland, Bioland, Demeter usw.). Die Einhaltung dieser Regelungen wird zusätzlich zur EG-Öko-Kontrolle ebenfalls regelmäßig geprüft. Abb. 3: Kreislaufwirtschaft im ökologischen Landbau. Vorbeugender Pflanzenschutz Flächengebundene Tierhaltung Erhalt der Bodenfruchtbarkeit Artgerechte Tierhaltung und Fütterung Vielseitige Fruchtfolgen Möglichst geschlossener Betriebskreislauf Betriebseigene organische Dünger Betriebseigene Futtermittel 3. Bio-Lebensmittel als Baustein einer nachhaltigen Beschaffungsstrategie 23 WICHTIGE GÜTEZEICHEN IM ÖKOLOGISCHEN LANDBAU Gesetzlich geregelte Bio-Siegel Seit dem 1. Juli 2010 ist das EU-Bio-Siegel verpflichtend für verpackte Ware aus der Europäi- schen Union zu verwenden. Für importierte Produkte ist es freiwillig. Das EU-Bio-Siegel wird zusätzlich zur Kennzeichnung der Öko-Kontrollstelle benutzt und erhöht somit den Wiederer- kennungswert von Bio-Produkten. Die Gestaltung und Verwendung des deutschen Bio-Siegels wird durch das Öko-Kennzeichen- Gesetz und die Öko-Kennzeichen-Verordnung geregelt. Voraussetzung für die Verwendung ist die Einhaltung der EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau. Das Bio-Siegel kann auch von gastronomischen Einrichtungen zur Kennzeichnung von Gerichten, Kompo- nenten oder ganzen Menüs verwendet werden. Das Bio-Siegel ist markenrechtlich geschützt; die Nutzung erfordert lediglich eine Anmeldung bei der Bio-Siegel-Informationsstelle in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Nähere Informationen s. www.oekolandbau/bio-siegel.de Bio-Kennzeichen der ökologischen Anbauverbände www.demeter.de www.bioland.de www.naturland.de www.gaea.de www.biokreis.de www.ecovin.de www.ecoland.de www.biopark.de www.verbund-oekohoefe.de www.oekolandbau/bio-siegel.de www.demeter.de www.bioland.de www.naturland.de www.gaea.de www.biokreis.de www.ecovin.de www.ecoland.de www.biopark.de www.verbund-oekohoefe.de 24 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ 4. DER RECHTSRAHMEN FÜR EINE NACHHALTIGE ÖFFENTLICHE BESCHAFFUNG 4.1 Entwicklungsgeschichte der Berücksichtigung von Umweltkriterien 4.2 Im Vergaberecht zu beachtende Grundsätze 4.3 Überblick über die anzuwendenden Vergabevorschriften 4. Der Rechtsrahmen für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung 25 4. DER RECHTSRAHMEN FÜR EINE NACHHALTIGE ÖFFENTLICHE BESCHAFFUNG 4.1 Entwicklungsgeschichte der Berücksichtigung von Umweltkriterien Das deutsche und das europäische Vergaberecht haben in der Vergangenheit unterschiedliche Zie- le verfolgt. Weil das deutsche Vergaberecht ur- sprünglich ein spezieller Teil des Haushaltsrechts war, wurden Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit immer in den Vordergrund gestellt. Die Zielsetzung des europäischen Vergaberechts ist es hingegen, die Marktöffnung zwischen den Mitgliedsstaaten zu fördern und dadurch den europäischen Binnen- markt zu verwirklichen. Dieses Ziel verfolgen auch die europäischen Grundfreiheiten, die im Rahmen der öffentlichen Beschaffung ober- und unterhalb der EU-Schwellenwerte beachtet werden müssen (vgl. Kap. 4.2). So würde eine Ausschreibung, die die Beschaffung von ökologischen Lebensmitteln oder Catering-Dienstleistungen aus einem anderen EU- Mitgliedsstaat ohne sachlichen Grund ausschließt, gegen die Warenverkehrs- und Dienstleistungs- freiheit verstoßen und damit rechtlich angefochten werden können. Von der deutschen Rechtswissenschaft wurde das Thema „umweltfreundliche öffentliche Beschaf- fung“ lange Zeit eher kritisch unter dem Stichwort „vergabefremde Aspekte“ diskutiert. Aber bereits 1984 hat der deutsche Gesetzgeber in den Erläu- terungen zu § 8 VOL/A (Vergabe- und Vertragsord- nung für Leistungen Teil A) klargestellt, dass das Vergaberecht die Beschaffungsstelle nicht daran hindert, auch Umweltanforderungen an die auszu- schreibende Leistung zu knüpfen. Gleichwohl spiel- te die europäische Rechtsprechung und Gesetzge- bung für die Anerkennung und Durchsetzung des Themas in Deutschland eine nicht unerhebliche Rolle. Wichtige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) waren dabei die „Concordia- Bus“-Entscheidung (2002) und die „Wienstrom“- Entscheidung (2003). In der „Concordia-Bus“-Entscheidung musste das Gericht die Frage klären, ob in der Ausschreibung Kriterien zur Verringerung der Stickoxid- und Lärm- emissionen der Busse festgelegt werden können, von denen von vornherein feststeht, dass nur we- nige Anbieter diese erfüllen können. Der EuGH sah darin keine Verletzung des Gleichbehandlungs- grundsatzes. Im „Wienstrom“-Urteil ging es um die Zulässigkeit von Zuschlagskriterien, die die Her- kunft des zu beschaffenden Stroms aus erneuerba- ren Energien forderten. Das Gericht urteilte, dass die Beschaffungsstellen auch bestimmte Produkti- onsverfahren fordern dürfen, wenn diese dazu bei- tragen, das Produkt zu charakterisieren; und zwar unabhängig davon, ob es sich um sichtbare oder un- sichtbare Charakteristika handelt. So unterschei- det sich „konventioneller Strom“ von „Strom aus erneuerbaren Energiequellen“ nur in der Produkti- onsweise. Beide EuGH-Entscheidungen können auch für die Beschaffung von ökologisch erzeugten Lebensmit- teln herangezogen werden, die sich von konventio- nellen Lebensmitteln insbesondere durch die Pro- duktionsweise unterscheiden und möglicherweise nur von einem begrenzten Kreis von Anbietern ge- liefert werden können. 26 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ Umweltaspekte lassen sich in allen Phasen des Ver- gabeverfahrens berücksichtigen: Bei der Auswahl des Auftragsgegenstands (z. B. Beschaffung von ökologisch erzeugten Kartoffeln), in der Leistungs- beschreibung (z. B. Forderung umweltfreundlicher Anbaumethoden), im Rahmen der Eignungsprü- fung (z. B. Teilnahme am Kontrollverfahren nach EG-Öko-Verordnung) und bei den Zuschlagskriteri- en für die Angebotswertung (z. B. geldwerter Anteil von Bio-Lebensmitteln). Voraussetzung dafür ist, dass die Kriterien •• im Zusammenhang mit dem Auftragsgegen- stand stehen, z. B. die Produkt- und Prozess- qualität des zu liefernden Lebensmittels betreffen, •• nicht diskriminierend sind, •• ausdrücklich in den Vergabeunterlagen (Leis- tungsverzeichnis oder Bekanntmachung) genannt sind und •• dem öffentlichen Auftraggeber keine unbe- schränkte Wahlfreiheit (Entscheidungsfreiheit) einräumen. Das heißt, sie müssen im Einklang mit den im Vergaberecht zu beachtenden Grundsätzen stehen (vgl. Kapitel 4.2). Der europäische Gesetzgeber hat die vorgenann- ten Regeln der Rechtsprechung in der Neufassung der EU-Beschaffungs-Richtlinien 2004/18/EG (so- genannte „Koordinierungsrichtlinie“) und 2004/17/ EG (sogenannte „Sektorenrichtlinie“) umgesetzt. Die Zulässigkeit der Einbeziehung von Umweltkri- terien war jedoch bereits vor der Reform der EU- Beschaffungs-Richtlinien durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs abgesichert (vgl. Concordia-Bus und Wienstrom-Urteil) und in ei- ner interpretierenden Mitteilung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2001 dargestellt worden. Die „Koordinierungsrichtlinie“ und die „Sekto- renrichtlinie“ wurden im April 2009, mit dem In- krafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts, vollständig in deutsches Recht um- gesetzt. Damit ist nun auch ausdrücklich im Gesetz geregelt, dass neben wirtschaftlichen Kriterien auch soziale und ökologische Kriterien berücksich- tigt werden können und sogar sollen. In § 97 Absatz 3 GWB heißt es: „Bei der Vergabe werden Aspekte der Qualität und der Innovation sowie soziale und umweltbezogene Aspekte nach Maßgabe dieses Teils berücksichtigt.“ Die vorgenannten Vergabe-Richtlinien wurden im April 2014 von den neuen EU-Vergaberichtlinien 2014/24/EU (neue Koordinierungsrichtlinie) und 2015/24/EU (neue Sektorenrichtlinie) abgelöst. Ein wesentlicher Anlass für die Reform des Verga- berechts war es, die öffentliche Beschaffung für die Förderung eines nachhaltigeren und sozialeren Wachstums in Europa zu nutzen. Zu diesem Zweck wurde auch die Verwendung von Gütezeichen als Nachweis der Leistungsbeschreibung (z. B. EU-Bio- Siegel oder Fairtrade-Siegel) eindeutig in Art. 2 und Art. 41 der neuen Koordinierungsrichtlinie gere- gelt. Nach der im April 2016 erfolgten Umsetzung in deutsches Recht können die Beschaffungsstellen von den Bietern verlangen, dass diese die Einhal- tung der Anforderungen in der Leistungsbeschrei- bung durch die Vorlage eines Gütezeichens nach- weisen (vgl. § 34 Vergabeverordnung; vgl. Kap. 6.3). Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das euro- päische und nationale Vergaberecht der Berück- sichtigung von Umweltkriterien in der Beschaffung in Deutschland nicht entgegensteht, sondern – im Gegenteil – dies sogar erwünscht ist. Das gilt in Deutschland für die europaweite (oberhalb der Schwellenwerte) und nationale Beschaffung (un- terhalb der Schwellenwerte) von ökologischen Lebensmitteln und Catering-Dienstleistungen. In bestimmten Vergabefällen sind Umweltkriterien sogar verpflichtend zu berücksichtigen, so z. B. bei der Beschaffung von Elektrogeräten die Energieef- fizienz, gem. § 67 VgV. 4. Der Rechtsrahmen für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung 27 4.2 Im Vergaberecht zu beachtende Grundsätze Unabhängig von der Art und dem Umfang der Ver- gabe sind bei der Beschaffung von ökologischen Lebensmitteln und Catering-Dienstleistungen die Grundsätze des EU-Vertrags einzuhalten. Die Grundsätze gelten auch bei einer Vergabe un- terhalb der EU-Schwellenwerte und auch bei der freihändigen Vergabe. Im Folgenden werden die Grundsätze wie sie in Deutschland in § 97 GWB umgesetzt wurden, kurz skizziert: Der Grundsatz des freien Warenverkehrs soll einen freien Verkehr von Waren zwischen EU-Mitglied- staaten gewähren. Dieser darf nicht durch staatliche Maßnahmen beschränkt werden, die zum Schutz der einheimischen Produktion ausländische Erzeugnis- se vom nationalen Markt fernhalten. Deshalb ist die ausdrückliche Beschränkung der Ausschreibung auf regionale Anbieter oder die Forderung nach regional erzeugten Lebensmitteln nicht unproblematisch und muss sachlich gut begründet sein. Dienstleistungsfreiheit soll es Angehörigen eines Mitgliedstaates ermöglichen, Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat zu erbringen, also z. B. einem niederländischen Catering-Unternehmen sei- ne Cateringleistungen in Deutschland anzubieten. Aufträge sind an fachkundige, leistungsfähige, ge- setzestreue und zuverlässige Bieter zu vergeben. Der öffentliche Auftraggeber soll jedoch durch die Auswahl der Vergabekriterien Bieter nicht diskri- minieren. Beispielsweise könnte durch die Wahl der Zuschlagskriterien eine unzulässige Einengung des Bieterkreises auf wenige oder einen einzelnen erfol- gen. Bei der Auftragsausführung können zusätzliche Anforderungen an soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte aber gestellt werden, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsge- genstand stehen und sich aus der Leistungsbeschrei- bung ergeben (s.o.). Vergabefremde Kriterien, wie z. B. Anforderungen an die umweltfreundliche Ge- staltung der Gebäude, in denen die Lebensmittel er- zeugt werden, dürfen hingegen keine Rolle spielen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass die gewählten Maßnahmen zur Erreichung des verfolgten Ziels angemessen und erforderlich sind. Dies bedeutet etwa für die Auswahl der Bewer- berinnen und Bewerber, dass keine technischen, fachlichen oder finanziellen Fähigkeiten verlangt werden dürfen, die in Bezug auf den Auftragsge- genstand als nicht angemessen anzusehen wären, z. B. ein Ausbildungsniveau des Cateringpersonals, das deutlich über der geforderten Aufgabe steht. Der Grundsatz der Transparenz hat zum Ziel, ein nachvollziehbares Vergabeverfahren durchzufüh- ren. Damit soll insbesondere ein unverfälschter Wettbewerb gewährleistet werden. Im Vergabe- recht bedeutet dies, dass die Vergabestelle einem potenziellen Bieter alle Informationen zur Verfü- gung stellen muss, die dieser zur Entscheidung der Teilnahme am Verfahren benötigt. So lange diese Grundsätze beachtet werden, kön- nen Umweltkriterien in öffentlichen Ausschreibun- gen aufgenommen werden, ohne dabei den nationa- len und EU-weiten Regelungen zu widersprechen. Exkurs: Beschaffung von Lebensmitteln aus regionaler Herkunft Die Beschaffung von Lebensmitteln aus regionaler Herkunft kann unterschiedliche positive Effekte haben, wie z. B. die Förderung lokaler Wirtschafts- kreisläufe. Allerdings ist bei der Verfolgung dieser Zielsetzung Vorsicht geboten. Denn die sachlich unbegründete Bevorzugung von Waren oder Er- zeugnissen ausschließlich aus regionaler Produk- tion oder die Vorgabe, Dienstleistungen nur durch ortansässige Anbieter durchführen zu lassen, ver- stößt gegen das Diskriminierungsverbot (siehe § 97 Abs. 2 GWB n.F.). Sachlich begründet und damit unproblematisch ist die Ausschreibung von saisonalen Lebensmittel oder solchen Lebensmitteln, die nicht in Gewächs- häusern gezogen worden sind. Zur Klarstellung ist es empfehlenswert, den Begriff „saisonal“ in der Leistungsbeschreibung zu definieren. Dies kann z. B. 28 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ durch Beifügung eines regionalen Saisonkalenders mit den entsprechenden Waren in der Leistungsbe- schreibung erfolgen. Sachlich begründet kann auch das Verlangen von kurzfristigen (z. B. innerhalb 4 Stunden) Nachlieferungen von Lebensmitteln für unvorhergesehene Cateringaufträge sein. 4.3 Überblick über die anzuwendenden Vergabevorschriften Das Vergaberecht regelt die Beschaffungsvorgänge der öffentlichen Hand. Dabei gelten die Gebote der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz, sodass ein fairer Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen sicherge- stellt ist und Korruption und Vetternwirtschaft wirksam verhindert werden. Außerdem kann die Vergabe öffentlicher Aufträge auch der Verwirk- lichung strategischer Politikziele dienen, indem nachhaltige und insbesondere umweltbezogene, soziale und innovative Kriterien einbezogen wer- den können.18 Gesetze, Verordnungen und der Wert der zu ver- gebenden Aufträge entscheiden in der Regel darü- ber, welches Vergabeverfahren im Einzelnen ange- wendet werden kann. Grundsätzlich wird zwischen 18 www.bmwi.de/DE/Themen/Wirtschaft/Oeffentliche-Auftraege-und-Vergabe/ uebersicht-und-rechtsgrundlagen.html Vergaben im Oberschwellen-Bereich (aktuell ab 209.000 €) und im Unterschwellen-Bereich (unter 209.000 €) unterschieden. „Mit einer umfassenden Reform, die am 18. April 2016 in Kraft getreten ist, wurde der Rechtsrahmen für die Vergabe öffentli- cher Aufträge der EU-weiten Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte reformiert, modernisiert, vereinfacht und anwenderfreundlicher gestaltet.“19 Eine Verfahrensordnung für die Vergabe öffent- licher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unter- halb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenver- gabeordnung – UVgO) soll 2017 in Kraft treten20. Die Beschaffung von ökologischen Lebensmitteln und Catering-Dienstleistungen ist dem Liefer- und Dienstleistungsbereich zuzuordnen, der den Kauf oder das Leasing von Waren, Miet- und Pachtver- hältnisse sowie Dienstleistungen betrifft. Viele Ver- gaben finden unterhalb der Schwellenwerte statt. Eine Übersicht der verschiedenen Verfahrensar- ten, die öffentliche Auftraggeber zur Vergabe öf- fentlicher Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträge wählen können, findet sich auf den Seiten des Bun- desministeriums für Wirtschaft und Energie.21 19 www.bmwi.de/DE/Themen/Wirtschaft/Oeffentliche-Auftraege-und-Vergabe/ reform-der-eu-weiten-vergaben,did=692720.html (abgerufen am 09.11.2016) 20 www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/C-D/diskussionsenetwurf-zur-unter- schwellenvergabeordnung-ugvo,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb= true.pdf 21 www.bmwi.de/DE/Themen/Wirtschaft/Oeffentliche-Auftraege-und-Vergabe/ verfahrensarten.html Nationales Vergabeverfahren (Auftragswert unter 209.000 €) EU-Vergabeverfahren (Auftragswert unter 209.000 €) EU-Primärrecht (Warenverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit, Diskriminierungsverbot, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Transparenzgebot) §§ 97 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbe- schränkungen (GWB n.F.) Haushaltsordnung des Bundes und der Länder Vergabeverordnung (VgV n.F.) Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – 1. Abschnitt (VOL/A) Verwaltungsvorschriften (z.B. Kantinenrichtlinie des Bundes) Tariftreue- und Vergabegesetze der Länder Verwaltungsvorschriften der Länder (z.B. Kantinenrichtlinien der Länder) Tabelle 2: Überblick über die Vergabevorschriften ober- und unterhalb der EU-Schwellenwerte www.bmwi.de/DE/Themen/Wirtschaft/Oeffentliche-Auftraege-und-Vergabe/uebersicht-und-rechtsgrundlagen.html www.bmwi.de/DE/Themen/Wirtschaft/Oeffentliche-Auftraege-und-Vergabe/uebersicht-und-rechtsgrundlagen.html www.bmwi.de/DE/Themen/Wirtschaft/Oeffentliche-Auftraege-und-Vergabe/reform www.bmwi.de/DE/Themen/Wirtschaft/Oeffentliche-Auftraege-und-Vergabe/reform 692720.html www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/C-D/diskussionsenetwurf true.pdf www.bmwi.de/DE/Themen/Wirtschaft/Oeffentliche-Auftraege-und-Vergabe/verfahrensarten.html www.bmwi.de/DE/Themen/Wirtschaft/Oeffentliche-Auftraege-und-Vergabe/verfahrensarten.html 4. Der Rechtsrahmen für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung 29 Nach § 97 Abs. 4 Satz 1 GWB sind „mittelständi- sche Interessen vornehmlich zu berücksichtigen“. Dies ist insbesondere durch die losweise Vergabe möglich. Hierunter versteht man die Aufteilung der Leistungen nach Menge (Teillose) oder nach Art und Fachgebiet (Fachlose). Eine gesamthafte Ver- gabe soll zulässig sein, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern, beispielsweise, um den erforderlichen Koordinationsaufwand nicht zu groß werden zu lassen.22 Liegt das Volumen der (losweise) zu vergeben- den Leistung unterhalb des Wertes, der eine be- schränkte Ausschreibung oder freihändige Verga- be erlaubt23, so kann der Auftraggeber gezielt eine begrenzte Auswahl von Unternehmen zur Ange- botsabgabe auffordern. Für die Auswahl der Bieter müssen objektive Gründe vorliegen (beispielsweise der Bedarf einer täglichen Belieferung mit tages- frischen Lebensmitteln), die idealerweise auch in eigenen Leitlinien für eine nachhaltige Beschaffung verankert sind. Um auch innerhalb dieser besonde- ren Anforderungen einen fairen Wettbewerb zu ge- währleisten, ist ein regelmäßiger Wechsel des Bie- terkreises empfehlenswert. Über die begründete Auswahl des Bieterkreises sollte außerdem immer ein Vermerk angelegt werden. Bei den verschiedenen Vergabeverfahren sind kei- ne Grenzbeträge eingetragen, da diese in den ver- schiedenen Bundesländern variieren24. Ebenso gibt es eigene Grenzen für die Ausschreibungen des Bundes. In Tabelle 2 sind die verschiedenen Geset- ze und Regelungen, die bei einer öffentlichen Ver- gabe greifen, aufgelistet. Exkurs: Vergabevorschriften der Länder Viele Bundesländer verfügen über länderspezifi- sche Vergabegesetze oder Verwaltungsvorschrif- ten zur öffentlichen Vergabe. Die Vergabevorschrif- ten und Verwaltungsvorschriften der einzelnen 22 vgl. §97 Abs. 4 GWB 23 www.bescha.bund.de/DE/Rechtsgrundlagen/Vergabeverfahren/node. html#doc4067806bodyText2 24 Ein Beispiel für das Bundesland NRW: www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/kom- munales/kommunale-finanzen/einzelthemen/vergabegrundsaetze.html Bundesländer ergänzen die bundesrechtlich vorge- geben Vertragsordnungen. Auch in den Kommunen gibt es Verwaltungsvorschriften oder Richtlinien für die öffentliche Beschaffung. Die Vorgaben der Länder und Kommunen ergänzen oder erläutern die Beschaffungsvorschriften der EU und des Bun- des. Dies ist insbesondere bei Ausschreibungen un- terhalb der EU-Schwellenwerte möglich. So nennen die landesrechtlichen Regelungen beispielsweise Wertgrenzen, bis zu denen eine beschränkte Aus- schreibung zulässig ist. Allerdings sind - bis auf wenige Ausnahmen - in den Vergabevorschriften der Länder keine spezifischen Regelungen für die Beschaffung von ökologischen Lebensmitteln oder Catering-Dienstleistungen enthalten. Zu den Ausnahmen zählt das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)25, wonach öffentliche Auftraggeber bei der Angebots- bewertung die vollständigen Lebenszykluskosten eines Produkts oder einer Dienstleistung (§ 7 Abs. 2 BerlAVG) berücksichtigen müssen. Das Gesetz fin- det auf alle Vergabevorgänge ab einem geschätzten Auftragswert von 10.000 Euro netto, hinsichtlich des Mindestlohns ab einem geschätzten Auftrags- wert von 500 Euro netto Anwendung. In welcher 25 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) vom 08.07.2010 (GVBl. S. 399), zuletzt geändert durch Änderungsgesetz vom 5. 6. 2012 (GVBl. S. 159). www.bescha.bund.de/DE/Rechtsgrundlagen/Vergabeverfahren/node.html www.bescha.bund.de/DE/Rechtsgrundlagen/Vergabeverfahren/node.html www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/kommunales/kommunale-finanzen/einzelthemen/vergabegrundsaetze.html www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/kommunales/kommunale-finanzen/einzelthemen/vergabegrundsaetze.html 30 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ Weise die vollständigen Lebenszykluskosten von Lebensmitteln oder Catering-Dienstleistungen zu ermitteln sind, muss allerdings noch konkretisiert werden. Vorgaben für die Ausschreibung von Kan- tinen, Essen- und Getränkelieferanten sind ferner in Nr. 23 des Anhangs I der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU)26 enthalten. Danach sind folgende Anforderungen in der Leis- tungsbeschreibung verpflichtend aufzunehmen: 26 Erste Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift für die Anwendung von Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen (Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU), siehe: www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/beschaffung/index. shtml#vwvbu_neu (so am 31.10.2016). •• Lebensmittel müssen zu mind. 15 Prozent (be- zogen auf den Gesamtwareneinsatz) aus biolo- gischer Landwirtschaft gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 stammen. Mindestens eine Speisekomponente pro Tag muss in Bio-Qua- lität angeboten werden (z. B. Kartoffeln oder Gemüse). •• Das Standardangebot von Lebensmitteln (z. B. Zucker, Milch usw.) wird nicht in Portionsverpa- ckungen dargereicht. Bei Kunststoffmehrweg- geschirr ist hochwertiger, umweltfreundlicher Kunststoff, z. B. Polypropylen oder Polycarbo- nat zu verwenden. •• Es dürfen nur Küchenrollen und Papierhandtü- cher aus Altpapier genutzt werden und Back-/ Koch- und Heißfilterpapiere (z. B. Kaffee- und Teefilter) müssen aus ungebleichtem Papier sein. •• Speisenabfälle, Altglas, Pappe, Papier und Leichtverpackungen sowie Fette und Öle wer- den der Wertstoffsammlung zugeführt. Standardangebot nicht in Portions- verpackungen. Bei Kunststoffgeschirr - nur hochwertiges / umweltfreundliches Material Küchenrollen, Papierhandtücher, Backpapiere, Heißfilter- papiere aus Altpapier Lebensmittel zu mind. 15 Prozent aus biologischer Landwirtschaft Abfälle werden der Wertstoffsammlung zugeführt Vorgaben für die Ausschreibung von Kantinen, Essen- und Getränkelieferanten Abb.4: Beipiele für Vorgaben gemäß Berliner Verwaltungsvor- schrift Beschaffung und Umwelt. Siehe nebenstehender Text. www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/beschaffung/index.shtml www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/beschaffung/index.shtml 4. Der Rechtsrahmen für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung 31 Die vorgenannten Anforderungen sind auch bei der Ausschreibung von Großveranstaltungen zu beach- ten, außerdem folgende Vorgaben an die Abfallver- meidung (nach Nr. 24 des Anhangs I): •• Die Verwendung von Einweggeschirr (inkl. Getränkebecher), Einwegbesteck und Einweg- getränkeverpackungen (mit Ausnahme von Kar- tonverpackungen, Schlauchbeutelverpackun- gen und Folien-Standbeutel) ist nicht zulässig. •• Das Rücknahmesystem und die Wiederverwen- dung von Mehrweggeschirr sowie Mehrwegbe- steck und Mehrweggetränkeverpackungen (mit Ausnahme von Kartonverpackungen, Schlauch- beutelverpackungen und Folien-Standbeutel) werden durch ein Pfandsystem und ein ausrei- chendes Angebot der Annahmestellen sicher- gestellt. In Bayern27, Nordrhein-Westfalen28, Brandenburg29 und Sachsen-Anhalt30 gelten Kantinenrichtlinien für den Betrieb von Kantinen der Landesdienststel- len, die sich inhaltlich an den Kantinenrichtlinien des Bundes orientieren. Sie können Vorgaben zum Kantinenangebot und den Qualitätsanforderungen an das Essen enthalten. Explizite gesetzliche Vor- schriften zur Verwendung von Lebensmitteln aus ökologischer Erzeugung, regionaler Herkunft oder fairem Handel enthalten die untersuchten Kanti- nenrichtlinien aber nicht. 27 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über die Ein- richtung von Kantinen bei Dienststellen des Freistaates Bayern vom 10. November 1960 ; i.d.F. vom 16.3.1970. 28 Richtlinien für Kantinen bei Dienststellen des Landes (Kantinenrichtlinien), Rund- erlass des Finanzministeriums - B 3115 - 0.3 - IV A 2 v. 15.1.2015. 29 Richtlinien für Kantinen bei Dienststellen des Landes Brandenburg (Kantinen- richtlinien), Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 13. Novem- ber 2013, Amtsblatt 13, Nr. 51, S. 3011. 30 Ministerium der Finanzen Verwaltungsvorschrift Kantinenrichtlinien; i. d. F. v. 12.12.2007. 32 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ 5. NOTWENDIGE SCHRITTE IN POLITIK UND VERWALTUNG 5.1 Nachhaltige Beschaffung als Managementaufgabe 5.2 Strategische Planung und politische Beschlüsse 5.3 Durchführung und Einbettung in das Verwaltungsgeschehen 5.4 Erfolgskontrolle und Monitoring der Zielerreichung 5.5 Lernen und Berichten 5. Notwendige Schritte in Politik und Verwaltung 33 5. NOTWENDIGE SCHRITTE IN POLITIK UND VERWALTUNG 5.1 Nachhaltige Beschaffung als Management- aufgabe Eine umweltfreundliche und sozialverträgliche Be- schaffung – und damit auch der Einkauf von Bio- Lebensmitteln, ist eine klassische Managementauf- gabe und sollte auch als solche verstanden werden. Beschaffungsstellen sind weit mehr als nur Annah- mestellen für die Bestellungen der verschiedenen Bedarfsträger. Bei ihnen laufen vielmehr die Fäden für das nachhaltige Wirtschaften der jeweiligen Kommune oder Verwaltungseinheit zusammen. Die Einführung von Bio-Lebensmitteln erfordert ein systematisches und zugleich flexibles strategisches Vorgehen, bei dem die spezifische Beschaffungssi- tuation vor Ort berücksichtigt und kontinuierlich überprüft wird. Letztlich ist die nachhaltige Beschaffung, wie jede andere Managementaufgabe auch, ein zyklischer Prozess (vgl. PDCA-Zyklus in Abb. 5), der sich von der Planung über die Durchführung, die Erfolgs- kontrolle und schließlich die Ableitung von Schluss- folgerungen für zukünftige Beschaffungsvorgänge immer wiederholt. 5.2 Strategische Planung und politische Beschlüsse Für die erfolgreiche Umsetzung des Vorhabens „Mehr Bio in Kommunen“ muss für die zuständigen Beschaffungsstellen ein klarer politischer Hand- lungsrahmen geschaffen werden. Dazu gehören ein möglichst genauer Grundsatzbeschluss der politi- schen Ebene (z. B. Gemeinderat, Stadtrat) und ein klares Bekenntnis der Verwaltungsspitze. Konkrete Ziele, wie beispielsweise die Angabe eines bestimm- ten Prozent-Anteils, zu dem Bio-Lebensmittel in ge- nau definierten Geschäfts- und Aufgabenbereichen (z. B. Verpflegung in Kindertagesstätten, Verpfle- gung in Schulen, bei Empfängen der Stadt oder Ge- meinde etc.) eingesetzt werden sollen, sind zielfüh- render als allgemein gehaltene Vorgaben, wie etwa: „Der Anteil an Bio-Lebensmitteln in der Stadtverwal- tung soll erhöht werden“. Erster Schritt ist die gründliche Bestandsaufnahme der aktuellen Beschaffungssituation und die Iden- tifikation der auszuschreibenden Verpflegungsan- lässe. Möglicherweise bietet es sich an, bereits in dieser Phase interessierte Kreise, wie beispielswei- se lokale Agenda-Gruppen einzubeziehen. Beispiel- haft für eine solche Vorgehensweise sind die Städte München, Nürnberg, Freiburg und Berlin. Die dort gefassten Beschlüsse beruhen in der Regel auf ei- ner soliden Bestandsaufnahme und bauen aufein- ander auf. Folgende Fragen sind in diesem Zusam- menhang von Bedeutung: •• Wo bzw. in welchem Rahmen werden Bio-Le- bensmittel schon eingesetzt? •• Geschieht das systematisch oder nur punktuell? •• Welcher Bedarf besteht qualitativ und quanti- tativ? •• Wer ist für welche Beschaffung zuständig? •• Wen muss ich im Hinblick auf Änderungen im Beschaffungsvorgang einbeziehen oder infor- mieren? •• Wie und wann müssen diese Informationen fließen? Dieser Schritt ist zwar mit einem gewissen Auf- wand verbunden. Eine gute Datenbasis ist aber Vo- raussetzung für eine effektive Planung und Erfolgs- kontrolle. 34 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ 5.3 Durchführung und Einbettung in das Verwaltungsgeschehen Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung der verabschiedeten Grundsatzbeschlüsse sind eine gut geplante Kommunikationsstrategie und das Ange- bot von weiteren Unterstützungsmaßnahmen (u. a. die Bereitstellung von entsprechenden schriftli- chen Unterlagen, fachlicher Beratung oder motivie- render Veranstaltungen). Alle Beteiligten müssen eingebunden werden, wobei es sinnvoll ist, ihnen konkrete Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Grundlegend für eine erfolgreiche nachhaltige Be- schaffungspraxis sind die klare Benennung von Ver- antwortlichkeiten und die Bereitstellung von perso- nellen und finanziellen Ressourcen. Wer sammelt die notwendigen Informationen zu den Themen „nachhaltige Ernährung, Bio-Lebensmittel, Fairer Handel etc.?“ Kann diese Verantwortung beispiels- weise einer Person übertragen werden, die als gene- relle Umwelt- oder Nachhaltigkeitsbeauftragte im Beschaffungswesen allgemein bestellt wird? Je nach Größe oder Komplexität des Auftragsgegenstandes ist es sinnvoll, das Umweltamt, das Umweltreferat, das Referat für Gesundheit oder andere, auch ex- terne Stellen (z. B. die zuständige Vernetzungsstelle Schulverpflegung) zu beteiligen bzw. deren Beteili- gung verbindlich festzuschreiben. Hilfreich ist die Bereitstellung von unterstützenden Handreichungen. Diese gibt es in verschiedenen Formaten, wie z. B. dieser Leitfaden, als Umwelt- schutzanforderungen wie in der Berliner Verwal- tungsvorschrift31 oder als sogenannte Produktweg- weiser32, wie sie für verschiedene Produktgruppen in Baden-Württemberg erarbeitet wurden. Eine Übersicht über verschiedene Leitfäden und Hand- lungshilfen für verschiedene Produktgruppen hat die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung der Bundesregierung auf einer Internetseite zusam- mengestellt33. 31 www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/beschaffung/index. shtml 32 www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/231737/ 33 www.nachhaltige-beschaffung.info/DE/Produktgruppen/produktgruppen_node. html Abb.5: Management-Zyklus einer nachhaltigen Beschaffung PLAN CHECK DOACT • Erarbeitung von Verbesserungsmöglichkeiten • Ausweitung oder Reduktion der Aktivitäten • Berichterstattung (intern / extern) • Auswertung der Beschaffungsvorgänge • Erstellen von Kennzahlen • Vergleich mit der Zielsetzung • Zielsetzung durch Leitungsgremium (z.B. Amtsleitung, Gemeinderat) • Bestandsaufnahme (Identifikation der wichti- gen Umsetzungsbereiche) • Einbeziehung interessierter Kreise (z.B. Verbände, NGOs) • Ressourcen bereitstellen (z.B. Personal, Finanzmittel) • Erstellen von Muster ausschreibungsunterlagen • Beschaffung nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/beschaffung/index.shtml www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/beschaffung/index.shtml www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is www.nachhaltige-beschaffung.info/DE/Produktgruppen/produktgruppen_node.html www.nachhaltige-beschaffung.info/DE/Produktgruppen/produktgruppen_node.html 5. Notwendige Schritte in Politik und Verwaltung 35 Auch Musterausschreibungen, die sich bei Bedarf an andere Beschaffungsvorgänge (z. B. die Verga- be von Lizenzen für Verpflegungsstände auf Märk- ten) anpassen lassen, sind nützlich. Das Kapitel „Vorschläge für die Formulierung der Vergabean- forderungen“ enthält Textbausteine, die in entspre- chende Ausschreibungen aufgenommen werden können. (vgl. Kap. 7) Als Einstieg in die öffentliche Beschaffung von Bio-Lebensmitteln bieten sich sogenannte Rou- tinebeschaffungen an, wie die Ausschreibung der Verpflegungsleistung an Schulen oder Kinderta- geseinrichtungen, die Konzessionsvergabe einer Kantine oder die Ausschreibung einer einmaligen Catering-Dienstleistung im Rahmen einer Veran- staltung. Im ersten Schritt kommt es nicht vorrangig darauf an, einen möglichst hohen prozentualen Bio- Anteil zu fordern, sondern vielmehr darauf, dass mit der Umsetzung gestartet wird und sich geeignete Anbieter auf die (neuen) Anforderungen einstellen können. Trotzdem sollten die Anforderungen klar formuliert und ein bestimmter Prozent-Anteil an Bio-Lebensmitteln festgeschrieben werden. 5.4 Erfolgskontrolle und Monitoring der Zielerreichung Ein gewisses Maß an Kontrolle ist unerlässlich. Zum einen, um der Verwaltungsspitze und den politi- schen Gremien Auskunft darüber zu geben, inwie- weit die Vorgaben tatsächlich umgesetzt werden34 und zum anderen, um die beteiligten Akteure für die Umsetzung zu motivieren. Sind die notwendigen In- formationen zu Mengen, Beschaffungsvolumina und Nachhaltigkeitskriterien der zu beschaffenden Produkte erst einmal zusammengetragen, lassen sich unterschiedliche Bewertungen vornehmen. So können etwa Kennzahlen gebildet und Fortschritte leicht nachverfolgt werden. Dabei ist es wichtig, die unternommenen Schritte gut zu dokumentieren, damit diese auch später nachvollzogen werden kön- nen. Geeignete Kennzahlen sind beispielsweise: 34 www.nuernberg.de/imperia/md/biomodellstadt/dokumente/bericht_biometropo- le_2012.pdf •• Anzahl der Beschaffungsvorgänge, bei denen Lebensmittel in Bioqualität oder Fairtrade-Pro- dukte eingekauft wurden, •• Quotient aus nachhaltigem Beschaffungsvolu- men (z. B. Anzahl Mittagessen mit Bio-Anteil) zum gesamten Beschaffungsvolumen (Anzahl Mittagessen insgesamt), •• Anteil Bio-Lebensmittel am geldwerten Lebens- mitteleinsatz insgesamt, •• Anteil fair gehandelter Produkte am Gesam- teinsatz ausgewählter Produktgruppen (z. B. Kaffee, Schwarz-Tee, Grüner Tee, Bananen, Zucker), •• Anteil Fisch aus nachhaltiger Fischerei oder nachhaltiger Aquakultur am gesamten Fischein- satz, •• Ggf. Treibhausgaseinsparungen durch die Erhöhung des Anteils von Speisen mit einem geringen CO 2 -Fußabdruck. www.nuernberg.de/imperia/md/biomodellstadt/dokumente/bericht_biometropole_2012.pdf www.nuernberg.de/imperia/md/biomodellstadt/dokumente/bericht_biometropole_2012.pdf 36 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ Kennzahlen und Erfolgsindikatoren machen dann Sinn, wenn sie einfach zu erfassen sind und zum an- deren Auskunft über die Zielerreichung geben. Der Vergleich von Zielerreichung und Zielsetzung zeigt, ob die ergriffenen Maßnahmen zielführend waren und die Ziele weiter verstetigt werden können. Die Erfolgskontrolle ist gerade bei einer schrittwei- sen Umsetzung bzw. einer klar definierten Erhö- hung des Anteils an Bio-Lebensmitteln (z. B. um 10 Prozent) wichtig, um gegebenenfalls gegensteuern zu können. Vor diesem Hintergrund ist die Veranke- rung einer Berichtspflicht, also einer regelmäßigen Information von Gemeinderat, Hausspitze oder der Öffentlichkeit zum Stand der Dinge, empfehlens- wert. 5.5 Lernen und Berichten Damit die nachhaltige Lebensmittelbeschaffung bzw. die Beschaffung von Bio-Lebensmitteln einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess unterliegt, müssen die gemachten Erfahrungen ausgewertet und daraus Rückschlüsse für weitere Aktivitäten abgeleitet werden. Die gesammelten Erkenntnisse sollten immer auch gegenüber dem Gremium berichtet werden, das für die Festlegung der Ziele zuständig ist, also bei- spielsweise gegenüber der Amtsleitung oder dem Gemeinderat. Nur so kann erreicht werden, dass die Ziele bei Bedarf angepasst werden. Darüber hinaus bietet sich ein regelmäßiger Erfah- rungsaustausch mit anderen Beschaffungsverant- wortlichen an, z. B. in Veranstaltungen und Fortbil- dungsseminaren, um Anregungen zu bekommen, eigene Erfahrungen weiterzugeben und die Vernet- zung voranzutreiben. 5. Notwendige Schritte in Politik und Verwaltung 37 Tue Gutes und rede darüber: Die gewünschte Vorbildwirkung der öffentlichen Hand gegenüber Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern lässt sich nur erzielen, wenn über die Ergebnisse auch öffentlich berichtet und dadurch das kommunale Engagement sichtbar wird. Der Internetauftritt der Kommune, regionale Tageszeitungen oder ähnliche Plattformen sind geeignete Instrumente hierfür. Nachfolgend drei Beispiele für öffentlichkeitswirk- same Maßnahmen: •• Bewirtung eines Empfangs im Rathaus mit Bio-Lebensmitteln durch eine hauswirtschaft- lich ausgerichtete Berufsschule. •• Mitmachaktion zum Thema „regionale und saisonale Küche“, mit dem Ziel ein „kommunales Kochbuch“ zu gestalten35. •• Event mit einer entsprechenden Partnerstadt zum Thema „nachhaltige Ernährungssysteme“. 35 vgl. z. B. Projekt „Klimagesunde Schulküche“ der Stadt Bielefeld (www.bielefeld. de/de/un/kli/jsc/kgs/) www.bielefeld.de/de/un/kli/jsc/kgs www.bielefeld.de/de/un/kli/jsc/kgs 38 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ 6. FAHRPLAN FÜR DAS VERGABEVERFAHREN 6.1 Bestimmung von Beschaffungsgegenstand, Auftragswert und Vergabeart 6.2 Anforderungen an die Bietereignung 6.3 Erstellen der Leistungsbeschreibung 6.4 Angebotsbewertung und Zuschlagserteilung 6. Fahrplan für das Vergabeverfahren 39 6. FAHRPLAN FÜR DAS VERGABEVERFAHREN 6.1 Bestimmung von Beschaffungsgegenstand, Auftragswert und Vergabeart Vor der Durchführung einer Ausschreibung muss der öffentliche Auftraggeber den Beschaffungsge- genstand, den voraussichtlichen Auftragswert und das Vergabeverfahren festlegen. Bei der Definition des Beschaffungsgegenstandes hat der Auftraggeber eine große Freiheit, die Anforderun- gen an die zu beschaffenden Waren (z. B. Bio-Lebens- mittel) und Dienstleistungen (z. B. Anforderungen an die Qualität des Essens beim Catering) zu bestimmen, da die Festlegung des Beschaffungsgegenstandes we- der von europäischen noch von nationalen Vergabe- vorschriften erfasst wird. Bereits bei der Formulierung des Titels der Ausschreibung kann den potenziellen Bietern von Verpflegungsdienstleistungen signalisiert werden, dass es sich um eine Dienstleistung mit beson- deren Schwerpunkten handelt, z. B. durch die Formu- lierung „Gemeinschaftsverpflegung mit Lebensmitteln aus ökologischer Erzeugung und fair gehandelten Pro- dukten.“ In der Leistungsbeschreibung (siehe unten) wird der Inhalt des Auftrages dann im Detail beschrie- ben. Sämtliche Anforderungen an den Bieter sind dort aufzuführen. Bestimmte Herstellungsverfah- ren oder Produktionsabläufe (z. B. Warmverpfle- gung oder Cook & Chill) können beispielsweise von einer Vergabe ausgeschlossen werden. Der voraussichtliche Auftragswert beinhaltet die geschätzte Gesamtvergütung einschließlich aller Optionen und Vertragsverlängerungen. Verträge für Verpflegungsdienstleistungen werden üblicher- weise nicht für mehr als 3-4 Jahre geschlossen. Um die Interessen kleiner und mittelständischer Unternehmen zu berücksichtigen (vgl. §97 Abs. 4 Satz 1 GWB n.F.), kann eine Aufteilung der zu ver- gebenen Leistungen in Lose sinnvoll sein. Schreiben große Städte beispielsweise die komplette Grund- schulverpflegung in einem Los aus, kann es schnell um 5.000-10.000 Essen pro Tag gehen. Kleinere und mittelständische Unternehmen könnten mit diesem Volumen überfordert sein. Bei der loswei- sen Vergabe – beispielsweise eine Aufteilung inner- halb der Schulgrenzbezirke oder Ortsteile – haben auch kleinere Anbieter eine Chance im Wettbe- werb. Eine besondere Vergabeart ist die Dienstleistungs- konzession. Hierbei erhält der Auftragnehmer als Gegenleistung statt eines Entgelts das Recht zur kommerziellen Nutzung und/oder Verwertung sei- ner Dienste, d.h. das Recht, die erbrachte Dienstleis- tung Dritten in Rechnung zu stellen. Damit trägt er also das wesentliche wirtschaftliche Nutzungs- und Verwertungsrisiko.36 Die Konzession muss derzeit ab einem Auftragswert von 5.225.000 €37 EU-weit ausgeschrieben werden; dabei sind die Vergabe- vorschriften der 2016 in Kraft getretene Konzes- sionsvergabeverordnung (KonzVgV)38 einzuhalten. Unterhalb des Schwellenwertes muss nicht das ge- samte Ausschreibungsprozedere durchlaufen wer- den, aber die Grundprinzipien des EU-Vertrages (Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung) sind zwingend einzuhalten. Ebenfalls kommt das Wirtschaftlichkeitsprinzip zur Anwendung. 6.2 Anforderungen an die Bietereignung Der öffentliche Auftraggeber kann auch Anforde- rungen an die Eignung des Bieters stellen, wenn dies für den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist. Die Eignungsprüfung darf sich nur auf die Fach- kunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit des Bieters beziehen. So kann er 36 http://www.verbraucherzentrale.nrw/mediabig/233391A.pdf 37 www.gesetze-im-internet.de/konzvgv/BJNR068300016.html 38 ebd. http://www.verbraucherzentrale.nrw/mediabig/233391A.pdf www.gesetze-im-internet.de/konzvgv/BJNR068300016.html 40 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ z. B. Referenzen über die in der Vergangenheit er- brachten Leistungen in der ökologischen Lebens- mittelbeschaffung oder des ökologischen Caterings verlangen. Individuell auf die Bedürfnisse von Auf- traggebern zugeschnittene Nachweise zur fach- lichen Eignung der Bieter, wie z. B. die Forderung einer bestimmten Tätigkeitsdauer am Markt (zum Ausschluss von Newcomern), sind dagegen nicht unbedingt sinnvoll. Ferner kann der Auftraggeber auch Eignungsan- forderungen an das Personal stellen, welches den Auftrag ausführt. So z. B. bei der Kantinenbewirt- schaftung, dass: •• die Speisenplanung und -kennzeichnung durch ernährungswissenschaftlich geschultes Fach- personal durchgeführt wird; •• für die Zubereitung der Speisen eine ausge- bildete Köchin/ein ausgebildeter Koch verant- wortlich ist und •• die Essensausgabe nur durch geschultes Ser- vicepersonal vorgenommen werden darf. Die Bestandteile der Eignungsprüfung sind voll- ständig und abschließend durch die folgenden drei Kategorien in § 122 Abs. 2 GWB bestimmt: •• Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, •• wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähig- keit und •• technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Als Nachweis für die technische Leistungsfähigkeit kann der Auftraggeber z. B. eine Zertifizierung nach EMAS oder eine Bio-Zertifizierung39 verlangen. Er muss aber gleichwertige Nachweise akzeptieren. Wichtig ist, dass die Eignungsanforderungen an den Bieter im Zusammenhang mit der konkret zu erbringenden Leistung stehen (§ 124 Abs. 4 GWB i.V.m. § 75 Abs. 4 VgV). So kann der Auftraggeber unter dem Stichwort „Qualität“ nicht allgemeine Anforderungen an die ökologischen oder sozialen Regelungen oder Aktivitäten des Bieters stellen (z. B. die Gestaltung der Produktionsstätte). Anhand der aufgestellten Eignungskriterien ist die 39 www.oekolandbau.de/grossverbraucher/bio-zertifizierung/ 1 2 3 4 Abb. 6: Fahrplan für das Vergabeverfahren Bestimmung von Beschaffungs- gegenstand, Auftragswert und Vergabeart Anforderungen an die Bietereignung Erstellen der Leistungs - beschreibung Angebots- bewertung und Zuschlags- erteilung www.oekolandbau.de/grossverbraucher/bio 6. Fahrplan für das Vergabeverfahren 41 Eignung des Bieters zwingend vor der wirtschaftli- chen Wertung des Angebots zu überprüfen. Ist der Bieter für die Ausführung der konkreten Leistung nicht geeignet, z. B., weil er kein Bio-Zertifikat nach- weisen kann und den Nachweis auch nicht anstrebt, ist er vom weiteren Vergabeverfahren auszuschlie- ßen (vgl. § 57 VgV). 6.3 Erstellen der Leistungsbeschreibung Der Auftraggeber muss die Leistung eindeutig und erschöpfend beschreiben. Dazu müssen die Aus- schreibungsunterlagen eine detaillierte Beschrei- bung aller Anforderungen inkl. der technischen Anforderungen (technische Spezifikationen) ent- halten, in der die zu beschaffende Leistung mittels eines Kriterienkatalogs charakterisiert wird. Mit der Leistungsbeschreibung muss es allen Bietern möglich sein, die Angebotspreise möglichst sicher und ohne umfangreiche Recherchen zu kalkulieren. Die Beschaffungskriterien in der Leistungsbe- schreibung können in der Form von Mindestkrite- rien und Bewertungskriterien formuliert werden: •• Mindestkriterien sind solche Anforderungen, welche die zu beschaffende Leistung erfüllen muss. Andernfalls führt dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Andere Bezeich- nungen für Mindestkriterien sind Ausschluss- kriterien, Mindestanforderungen oder Muss- Anforderungen. Beispiele für Mindestkriterien sind Mindestanteile von Bio-Lebensmitteln oder die Kennzeichnung bzw. Verbote von bestimmten Inhaltsstoffen. •• Bewertungskriterien (auch Wertungs-, Zuschlags- oder Soll-Kriterien genannt) sind solche Anforderungen, die quantitativ oder qualitativ bewertet werden und deren Erfül- lungsgrad zur Angebotsbewertung beiträgt. Beispiel für ein Bewertungskriterium ist der Preis. Bewertungskriterien sollten in Form einer Nutzwertanalyse (vgl. Kap. 7.5) ausge- wertet werden. Nach dem Vergaberecht können als Beschaffungs- kriterien neben Eigenschaften, wie beispielsweise der Qualität, auch soziale und umweltbezogene Aspekte als Mindest- und Bewertungskriterium festgelegt werden (vgl. § 97 Absatz 3 GWB bzw. § 127 GWB). Wesentlich ist, dass die Umweltan- forderungen an den Leistungsgegenstand Einfluss auf die Beschaffenheit des Produktes (z. B. Spei- senangebot mit Bio-Anteil) oder die Dienstleistung haben. Die Kriterien müssen also mit dem Auftrags- gegenstand in Verbindung stehen, z. B. Umweltei- genschaften und Betriebskosten (vgl. § 127 GWB). Wichtig ist, dass die Bewertungskriterien bereits in der Leistungsbeschreibung gewichtet und bekannt gemacht werden, z. B. in Form von Prozentwerten oder Punkten. Bewertungskriterien, die nicht be- kannt gemacht wurden, dürfen bei der Angebots- wertung nicht angewendet werden. Ferner dürfen die Kriterien nicht diskriminierend sein. Als Mindestkriterien an die Verpflegungsdienst- leistung können z. B. Anforderungen an das Produk- tionssystem, Anforderungen an die Speisen(plan) qualität und Anforderungen an die Herkunft und Qualität der Lebensmittel formuliert werden: •• Das Bewirtschaftungssystem: Eigen- oder Fremdregie; •• das Verpflegungssystem: Frisch- oder Mischkü- che, Warmverpflegung, Cook & Chill, Tiefkühl- kost; •• die Speisen(plan)-Qualität: Häufigkeiten von beispielsweise Fleisch- und Fischgerichten, von Salat und Rohkostangeboten, von Vollkornpro- dukten oder der Wiederholung von Menüs; •• die Herkunft und Qualität der Lebensmittel: X-Prozent der eingesetzten Lebensmittel (bezogen auf den Gesamtwareneinsatz) stam- men aus biologischer Landwirtschaft nach der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische 42 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ Produktion und die Kennzeichnung von ökolo- gischen/biologischen Erzeugnissen; •• die Beschreibung der Speisenherstellung, z. B. durch Angabe von max. Warmhaltezeiten der fertigen Speisen; •• die Servicequalität beim Betrieb der Kantine; •• das Hygienemanagement, z. B. durch Benen- nung von Anforderungen aus der Lebensmittel- hygiene-Verordnung (LMHV)40; •• die Verarbeitungsqualität der Lebensmittel; Obst nur frisch oder tiefgekühlt, ohne Zucker- zusatz oder Gemüse und Salat nur frisch oder tiefgekühlt; •• das Verbot des Einsatzes z. B. von gentechnisch veränderten Lebensmitteln, Geschmacksver- stärkern, künstlichen Aromen oder vitamini- sierten Produkten; •• Mitlieferung eines Musterspeiseplanes oder •• Alternativangebote bei Schweinefleisch für Muslime. Die vorgenannten Aspekte können auch als Be- wertungskriterien beschrieben werden. Der Er- füllungsgrad dieser Bewertungskriterien schlägt sich dann in der Angebotswertung nieder (Gewich- tungsbeispiel: 50 Prozent Preis, 30 Prozent Spei- senqualität, 20 Prozent Servicekonzept). Positiv in die Bewertung kann auch eingehen, wenn ein Bieter einen höheren Prozentanteil an Bio-Lebensmitteln einsetzt als gefordert ist (Gewichtungsbeispiel: 40 Prozent Preis, 20 Prozent Bioanteil oberhalb des geforderten Mindestanteils, 30 Prozent Qualität, 10 Prozent Servicekonzept). Die Kriterien und ihre Gewichtung sind in der Leistungsbeschreibung ex- plizit zu benennen. 40 Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln (Lebensmittelhygiene-Verordnung - LMHV) vom 08.08.2007, BGBl. I S. 1816, 1817), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verord- nung vom 14. Juli 2010 (BGBl. I S. 929). Exkurs: Beschaffung von Bio-Lebensmitteln und Verwendung von Gütezeichen Wie bereits dargestellt, ist es bei Dienstleistungs- aufträgen zulässig, die Herkunft eines Produkts aus ökologischer Landwirtschaft bzw. aus fairem Handel als Zuschlagskriterium zu berücksichti- gen. So hat die Vergabekammer des Landes Berlin bei der Belieferung einer Schulkantine die folgen- de Vorgabe in der Leistungsbeschreibung als zu- lässig angesehen: Das Speisenangebot sowie die Speisenplangestaltung müssen den „Vorgaben der Qualitätsstandards für die Schulverpflegung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirt- schaft und Verbraucherschutz und der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE)“ entsprechen und mindestens 20 Prozent des Wareneinsatzes müssen auf Lebensmittel aus ökologisch/biologi- scher Erzeugung entfallen.“ Als Nachweis kann die Vorlage eines entsprechenden Gütezeichens ver- langt werden. Allerdings kann der öffentliche Auftraggeber nach geltender Rechtslage Anforderungen an ökolo- gische Lebensmittel in Form von Leistungs- und Funktionsanforderungen nur dann in Bezug auf Gütezeichen vorschreiben, wenn er diejenigen Spezifikationen oder Teile davon in der Leistungs- beschreibung verwendet, die in europäischen, mul- tinationalen oder anderen Gütezeichen definiert sind. Dazu gehören z. B. die Siegel der Verbände des ökologischen Landbaus (z. B. Demeter, Bioland, Naturland), das europäische Bio-Siegel oder das Fairtrade-Siegel. Wichtig außerdem: Die Gütezei- chen müssen bestimmten Anforderungen genügen, insbesondere auf der Grundlage von wissenschaft- lich abgesicherten Information ausgearbeitet, in ei- nem offenen und transparenten Verfahren erlassen worden und allen Bietern zugänglich sein (vgl. § 34 Abs. 2 VgV). Dies trifft beispielsweise auf das EU- Bio-Siegel und die Siegel der ökologischen Anbau- verbände zu. Nicht zulässig ist es, in der Leistungsbeschreibung pauschal auf die Anforderungen eines Gütezei- chens (z. B. Bioland oder Rainforst Alliance) zu 6. Fahrplan für das Vergabeverfahren 43 verweisen. Problematisch ist es außerdem, wenn nur Anbieter mit einem Siegel der ökologischen An- bauverbände (etwa Bioland, Demeter, Naturland) zugelassen werden, ohne gleichwertige Anbieter zuzulassen, die die Voraussetzungen dieser Siegel ebenfalls erfüllen. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn ein Erzeuger oder Hersteller am Kontrollverfahren nach den EU-Rechtsvorschriften teilnimmt und außerdem die Anforderungen eines Anbauverbandes erfüllt (z. B. keine Verwendung von Nitritpökelsalz bei Fleisch und Wurstwaren), ohne aber vertraglich mit diesem Anbauverband verbunden zu sein. Deshalb sollte die Forderung ei- nes bestimmten Siegels als Nachweis in den Verga- beunterlagen immer durch den Zusatz „oder gleich- wertig“ ergänzt werden (vgl. § 34 Abs. 4 VgV). Vorgaben für die Auftragsausführung (Auftrags- ausführungsklauseln) In der Leistungsbeschreibung können zusätzliche Anforderungen an eine nachhaltige Beschaffung bei der Vertragsausführung formuliert werden (vgl. § 128 Abs. 2 GWB). In diesen zusätzlichen An- forderungen, sogenannten Auftragsausführungs- klauseln, kann die Einhaltung von sozialen und umweltbezogenen Aspekten vorgeschrieben wer- den, denn sie knüpfen nicht an die Beschaffenheit oder das Ergebnis der Leistung an (im Gegensatz zu den technischen Spezifikationen, die an Art, Ei- genschaft oder Güte der Leistung anknüpfen müs- sen). Vorausgesetzt wird vielmehr, dass sie mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben. Der Auf- tragnehmer kann diese Klauseln nicht ändern oder streichen, sondern sie entweder akzeptieren oder sich nicht an der Ausschreibung beteiligen. Im Bereich der Verpflegungsdienstleistungen sind insbesondere Vorgaben zur Art und Weise der Wa- renanlieferung geeignet. So kann z. B. für das Stan- dardangebot von Lebensmitteln wie Zucker, Milch oder Marmelade vorgeschrieben werden, dass zur Abfallvermeidung keine Portionsverpackungen an- geboten werden dürfen. Nicht zulässig sind hingegen Auftragserfüllungs- klauseln, die über den konkreten Auftrag hinaus generelle Anforderungen an den Betrieb oder die Organisation des Auftragnehmers stellen (z. B. die Verwendung von Öko-Strom im Betrieb des Auf- tragnehmers). 6.4 Angebotsbewertung und Zuschlagserteilung Im nächsten Schritt erfolgt die inhaltliche Bewer- tung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien. Der Zuschlag ist nach dem Kriterium des wirt- schaftlich günstigsten Angebotes (das beste Preis-Leistungs-Verhältnis) zu erteilen, wobei die Kriterien je nach Auftrag wechseln und mit unter- schiedlichem Gewicht berücksichtigt werden kön- nen (§ 127 GWB). Der öffentliche Auftraggeber kann auch Festpreise oder Festkosten vorgeben, sodass das wirtschaftlichste Angebot ausschließ- lich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozi- alen Zuschlagskriterien bestimmt wird (§ 58 Abs. 2 Satz 3 VgV). Um neben dem Preis nicht-monetäre Bewertungs- kriterien wie z. B. Qualität, Umwelteinfluss oder Gesundheitsaspekte des Angebots bewerten zu können, wird eine Nutzwertanalyse mit einer Wer- tungsmatrix empfohlen (vgl. Kap. 7.5). Das Ergebnis der Nutzwertanalyse ist eine Punktewertung (ma- ximal 100 Punkte), die das Produkt mit dem höchs- ten Nutzen im Sinne der Leistungsbeschreibung mit der höchsten Punktzahl bewertet und damit gleich- zeitig das wirtschaftlichste Angebot identifiziert. Die Zuschlagsbewertung kann auch an ein Probees- sen durch eine Essenskommission geknüpft wer- den. In diesem Fall muss der Essenskommission ein differenziertes Bewertungsschema zur Verfügung gestellt werden. Unzulässig ist es, den Zuschlag von einem Probeessen abhängig zu machen, wenn nur zwei Bewertungskategorien zur Verfügung stehen: den präferierten Zulieferer mit der Note „1“ zu be- werten und alle anderen pauschal mit der Note „6“. 44 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ 7. VORSCHLÄGE FÜR DIE FORMULIERUNG DER VERGABEANFORDERUNGEN 7.1 Formulierungsvorschläge für Mindestanforderungen 7.2 Formulierungsvorschläge für Auftragsdurchführungsklauseln 7.3 Zusätzliche Auftragsdurchführungsklauseln für den Betrieb von Kantinen und anderen langfristigen Cateringdienstleistungen 7.4 Zusätzliche Klauseln für Catering-Dienstleistungen bei Einzelveranstaltungen 7.5 Bewertung mit Nutzwertanalyse und Wertungsmatrix 7. Vorschläge für die Formulierung der Vergabeanforderungen 45 7. VORSCHLÄGE FÜR DIE FORMULIERUNG DER VERGABEANFORDERUNGEN 7.1 Formulierungsvorschläge für Mindest- anforderungen Im Folgenden sind Formulierungsvorschläge aufge- führt, die leicht an die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen einer Kommune angepasst werden können. Egal ob es um Ausschreibungen im Bereich der Krankenhausverpflegung, dem Event-Catering oder um die Pausenverpflegung am Schulkiosk geht; die vorgefertigten Textbausteine bieten eine gute Orientierung, um alle Forderungen zu formulieren. 7.1.1 Anforderungen an den Anteil von Bio-Le- bensmitteln Es bietet sich an, für die Verwendung von Bio-Le- bensmitteln einen Mindestanteil entweder in Bezug auf das Gewicht oder den monetären Warenein- satz über alle Warengruppen hinweg festzulegen. Da sich die Rahmenbedingungen regional und von Kommune zu Kommune stark unterscheiden kön- nen, wird hier bewusst kein genereller Mindestan- teil vorgeschlagen. Die Senatsverwaltung Berlin hat in ihren Leistungsblättern einen Mindestanteil von 15 Prozent festgelegt, Baden-Württemberg emp- fiehlt einen Mindestanteil von 25 Prozent (bezogen auf das Gewicht) und die Stadt München fordert ei- nen Mindestanteil von 50 Prozent (bezogen auf den monetären Wareneinsatz) bei einer Ausschreibung von Mittagsverpflegung. Formulierungsvorschlag: Lebensmittel stammen zu mind. x Prozent (des Gewichtes/des monetären Wareneinsatzes) be- zogen auf den Gesamtwareneinsatz aus biologi- scher Landwirtschaft nach der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische / biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen / bio- logischen Erzeugnissen. Nachweis: Der Anbieter erklärt die Einhaltung der Anforde- rung. Bei der Auftragsdurchführung erstellt der Dienstleister eine Bilanz des Gesamtwareneinsat- zes und stellt diese zusammen mit dem Bio-Zertifi- kat dem Auftraggeber zur Verfügung. 7.1.2 Anforderungen an den Anteil von Fisch aus nachhaltigem Fischfang Es wird vorgeschlagen für den Anteil an Fisch aus nachhaltigem Fischfang oder nachhaltiger Aquakul- tur einen Mindestanteil entweder in Bezug auf das Gewicht oder den monetären Wareneinsatz fest- zulegen. Da sich die Rahmenbedingungen regional stark unterscheiden können, wird hier bewusst kein Mindestanteil vorgeschlagen. Eine Ausschreibung für die Mittagsverpflegung der Stadt München sieht einen Mindestanteil von 100 Prozent vor. Ba- den-Württemberg empfiehlt ebenfalls einen Anteil von 100 Prozent. Formulierungsvorschlag: Fisch und andere Meeresprodukte stammen zu X Prozent (des Gewichtes/des monetären Wa- reneinsatzes) bezogen auf den Gesamteinsatz an Fischprodukten aus nachhaltigem Fisch- fang oder wurden mit nachhaltigen Methoden produziert. Nachweis: Der Anbieter erklärt die Einhaltung der Anforde- rung. Bei der Auftragsdurchführung müssen die eingesetzten Aquakultur- und Meeresprodukte mit einem Gütezeichen für nachhaltige Fischerei oder Aquakultur versehen sein (z. B. MSC (Marine Ste- wardship Council), ASC (Aquaculture Stewardship Council) bzw. mit dem EU-Bio- Zeichen für biologi- schen Landbau, Naturland, Bioland, Demeter oder einem vergleichbaren Gütezeichen. 46 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ 7.1.3 Anforderungen an den Anteil von fair gehan- delten Produkten Es wird vorgeschlagen, für den Anteil von aus Asien, Afrika oder Lateinamerika stammenden Waren, die aus fairem Handel erhältlich sind, einen Mindest- anteil entweder in Bezug auf das Gewicht oder den monetären Wareneinsatz auf den Gesamtwaren- einsatz dieses Sortiments festzulegen. Formulierungsvorschlag: Kaffee, Tee, Kakao, Schokolade stammen zu X Prozent (des Gewichtes/des monetären Wa- reneinsatzes) bezogen auf den Gesamteinsatz dieser Waren aus fairem Handel. D. h., diese Produkte aus Asien, Afrika oder Lateinamerika wurden unter Einhaltung der Kernarbeitsnor- men der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO41 -Übereinkommen Nr. 29, Nr. 87, Nr. 100, Nr. 105, Nr. 111, Nr. 138 und Nr. 182) produ- ziert. Nachweis: Vorlage einer Zertifizierung der Produkte, bei- spielsweise mit einem der Gütezeichen Fairtrade, GEPA oder einem gleichwertigen Gütezeichen. Bei der Auftragsdurchführung erstellt der Dienstleis- ter eine Bilanz des Gesamtwareneinsatzes. Min- destens x Prozent der eingesetzten Waren bezo- gen auf die vorher definierten Waren müssen aus fairem Handel stammen. 7.2 Formulierungsvorschläge für Auftrags- durchführungsklauseln 7.2.1 Anforderungen an die Zusammensetzung der Speisenpläne bzw. angebotenen Speisen: Obst und Gemüse gemäß der Saison Durch die Forderung von saisonal angepassten Speisenplänen, können regional produzierte Le- bensmittel indirekt gefördert werden. Es wird vor- geschlagen, für den Anteil an saisonalen Rohwaren 41 International Labour Organization – Internationale Arbeitsorganisation (ILO) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit Hauptsitz in Genf. Sie ist zustän- dig für die Formulierung und Durchsetzung internationaler Arbeits- und Sozialstan- dards. Die weltweit geltenden Mindeststandards sollen die Rechte bei der Arbeit und damit menschenwürdige Arbeit für alle Menschen auf der Welt sicherstellen. www. ilo.org einen Mindestanteil entweder in Bezug auf das Gewicht oder den monetären Wareneinsatz bezo- gen auf den Gesamtwareneinsatz an frisch verwen- deten Zutaten (Salat, Kräuter, Gemüse und Obst) festzulegen. Da sich die Marktbedingungen regio- nal stark unterscheiden können, wird hier bewusst kein Mindestanteil vorgeschlagen. Formulierungsvorschlag: Bei der Speisengestaltung werden saisonale Rohwaren sowie die Verwendung von frischen Zutaten bevorzugt berücksichtigt. Frische Zu- taten (Salat, Kräuter, Gemüse und Obst) gemäß der Saison machen mindestens x Prozent (des Gewichtes/des monetären Wareneinsatzes), be- zogen auf den Gesamteinsatz, aus. Nachweis: Der Anbieter erklärt schriftlich die Einhaltung der Anforderung und legt beispielhafte Speisenpläne für den Jahresverlauf vor. Bei Zuschlag wird jeweils monatlich im Voraus ein Vierwochen-Speisenplan vorgelegt. 7.2.2 Anforderungen hinsichtlich Abfallvermei- dung und Abfallentsorgung Formulierungsvorschlag: Das Standardangebot von Lebensmitteln (z. B. Zucker, Milch, Marmelade, Senf usw.) wird zur Abfallvermeidung nicht in Portionsverpackun- gen angeboten. Sofern Kunststoffmehrweggeschirr zum Einsatz kommt, muss dieses aus hochwertigem umwelt- freundlichem Kunststoff, z. B. Polypropylen, Po- lycarbonat gefertigt sein. Zur Abfallverwertung werden Speiseabfälle, Fet- te und Öle, Altglas, Pappe, Papier und Leichtver- packungen getrennt gesammelt und entsorgt. Nachweis: Der Anbieter erklärt schriftlich die Einhaltung der genannten Anforderungen. www.ilo.org www.ilo.org 7. Vorschläge für die Formulierung der Vergabeanforderungen 47 7.2.3 Anforderungen hinsichtlich der Vermeidung von Lebensmittelabfällen Formulierungsvorschlag: Der Bieter verpflichtet sich, die Menge der zu entsorgenden Lebensmittelabfälle so gering wie möglich zu halten. Dazu ist eine Dokumentation der anfallenden Nassmüllmenge zu führen, mit dem Ziel diese kontinuierlich zu verringern. Die- se ist in regelmäßigen Abständen (z. B. halbjähr- lich oder jährlich) zusammen mit Optimierungs- vorschlägen der Auftraggeberin unaufgefordert vorzulegen. Nachweis Der Anbieter erklärt schriftlich die Einhaltung der genannten Anforderungen. 7.3 Zusätzliche Auftragsdurchführungsklauseln für den Betrieb von Kantinen und anderen lang- fristigen Cateringdienstleistungen (z. B. Mittags- verpflegung) 7.3.1 Anforderungen an die Zusammensetzung der Speisenpläne bzw. angebotenen Speisen: Reduktion des Fleischkonsums Die Umstellung auf einen höheren Anteil an fleischlosen oder fleischarmen Gerichten geht mit einer deutlichen Reduktion der Umweltbelastun- gen einher und wird aus gesundheitlichen Gründen auch von der Deutschen Gesellschaft für Ernäh- rung (DGE)42 empfohlen. Es wird daher vorgeschla- gen, eine Anforderung zu formulieren, die diesen Aspekt berücksichtigt. 42 Die DGE empfiehlt einen durchschnittlichen Fleischkonsum von 300 bis maximal 600 g Fleisch/Woche (vgl. www.dge.de/presse/pm/weniger-fleisch-auf-dem-teller-schont-das-klima/) www.dge.de/presse/pm/weniger 48 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ Formulierungsvorschlag: Stehen täglich zwei oder mehr Menüs zur Aus- wahl, wird maximal ein Fleischgericht ange- boten. Wird nur ein Menü pro Tag angeboten, stehen wöchentlich maximal zwei fleischhaltige Menüs auf dem Speisenplan, um den Fleisch- konsum auf ein aus Umwelt- und Gesundheits- sicht sinnvolles und verantwortungsvolles Maß zu reduzieren. Die Deutsche Gesellschaft für Er- nährung empfiehlt aus gesundheitlichen Grün- den beispielsweise einen Fleischkonsum von 15 bis 30 kg/Jahr und Person. Nachweis: Der Anbieter erklärt die Einhaltung der Anforde- rung und legt einen beispielhaften Speisenplan für den Jahresverlauf vor. Bei Zuschlag wird jeweils monatlich im Voraus ein Vierwochen-Speisenplan vorgelegt. 7.3.2 Anforderungen an die Zusammensetzung der Speisenpläne bzw. angebotenen Speisen: zielgrup- penorientierte Berücksichtigung von allgemein ak- zeptierten Nährstoffempfehlungen Eine nachhaltige Gestaltung von Gemeinschaftsver- pflegung berücksichtigt auch gesundheitliche Aspek- te. Es wird daher vorgeschlagen, eine Anforderung zu formulieren, die diesen Aspekt berücksichtigt. Formulierungsvorschlag: Die Zusammenstellung der angebotenen Menüs erfolgt unter Berücksichtigung von allgemein ak- zeptierten Empfehlungen (z. B. den DGE-Qua- litätsstandards für die Schul- oder Betriebsver- pflegung, bzw. die jeweiligen altersspezifischen D-A-CH-Referenzwerte der DGE für weitere Zielgruppen). Nachweis: Der Anbieter erklärt die Einhaltung der Anforde- rung und legt einen beispielhaften Speisenplan für den Jahresverlauf vor. Bei Zuschlag wird jeweils monatlich im Voraus ein Vierwochen-Speisenplan vorgelegt. 7.3.3 Kunden-Feedback Von großer Bedeutung für die Akzeptanz des An- gebotes sind Geschmack, Qualität und Abwechs- lung. Idealerweise erfolgt die Planung mit Hilfe der Zielgruppe, beispielsweise durch Befragungen oder ein Feedback-System (Bewertung der Qualität und Quantität durch die Kunden). Dadurch kann die Akzeptanz erhöht werden, Lebensmittelabfälle ver- mieden und gegebenenfalls Kosten durch bedarfs- gerechte Mengenplanung gesenkt werden. Formulierungsvorschlag: Der Anbieter verpflichtet sich, ein Feedback- System einzurichten, das eine regelmäßige Be- fragung der versorgten Personen zur Bewertung der Qualität und Quantität des Angebots bein- haltet. Das System soll das Ziel verfolgen, die Akzeptanz des Angebots stetig zu verbessern und Lebensmittelabfälle durch das Angebot von zu großen Portionen zu reduzieren. Nachweis: Der Anbieter erklärt die Einhaltung der Anforderung und legt eine schriftliche Beschreibung des vorgese- henen Feedback-Systems sowie eine Auswertung der Verbesserungsvorschläge und deren Umsetzung vor. 7.4 Zusätzliche Klauseln für Catering- Dienstleistungen bei Einzelveranstaltungen 7.4.1 Anforderungen an die Zusammensetzung der angebotenen Speisen: Reduktion des Fleischkonsums Zur Reduktion des Fleischkonsums wird empfoh- len, auch für das Catering von Einzel-Veranstaltun- gen, eine Anforderung zu formulieren. Formulierungsvorschlag: Mindestens X Prozent der angebotenen Speisen im Rahmen eines Caterings sind vegetarisch. Nachweis: Die Anbieter erklärt die Einhaltung der Anforde- rung und belegt die Einhaltung durch das Angebot. Wichtig ist die Klärung, was unter „Speisen“ ver- 7. Vorschläge für die Formulierung der Vergabeanforderungen 49 standen wird, z. B. Hauptspeisen oder alle Speisen inkl. Vorspeisen, Beilagen und Desserts. 7.4.2 Anforderungen hinsichtlich Abfallvermei- dung und -entsorgung Formulierungsvorschlag: Die Verwendung von Einweggeschirr (inkl. Ge- tränkebecher), Einwegbesteck und Einweg-Ge- tränkeverpackungen (mit Ausnahme von Kar- tonverpackungen, Schlauchbeutelverpackungen und Folien-Standbeutel) ist nicht zulässig. Das Rücknahmesystem und die Wiederverwen- dung von Mehrweggeschirr, Mehrwegbesteck und Mehrweggetränkeverpackungen (mit Aus- nahme von Kartonverpackungen, Schlauchbeu- telverpackungen und Folien-Standbeutel) werden durch geeignete Maßnahmen (z. B. ein Pfandsys- tem) und ein ausreichendes Angebot der Annah- mestellen sichergestellt. Nachweis: Der Anbieter erklärt die Einhaltung der genannten Anforderungen und zeigt anhand konkreter Bei- spiele, wie die Anforderungen erfüllt werden. Eine Möglichkeit ist die (vertragliche) Vereinbarung von Statusberichten, die je nach Fall monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder auch jährlich beim Auftraggeber einzureichen sind. Den Statusberich- ten können Lieferscheine o.ä. beigefügt werden, um glaubhaft zu vermitteln, dass die Forderungen tat- sächlich eingehalten wurden. 7.5 Bewertung mit Nutzwertanalyse und Wertungsmatrix Die Einhaltung der Mindestanforderungen und Klauseln für die Auftragsdurchführung (vgl. Kap. 7.1-7.4) ist verpflichtend. Angebote, die die formu- lierten Anforderungen nicht einhalten, werden von der Auftragsvergabe ausgeschlossen. Tabelle 3: Bewertungsschlüssel für die Nutzwertanalyse Bewertungskriterium Punktewertung Gewichtung Angebotspreis Minimalwert x 100 / Bieterwert 60 % Lebensmittel stammen zu mehr als der in der Ausschreibung festgelegten x % (des Gewichtes/ des Volumens/des monetären Wareneinsatzes) bezogen auf den Gesamtwareneinsatz aus bio- logischer Landwirtschaft nach der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 (Bioanteil – x %) / (100 –x ) % * 100 20 % Juryentscheid der Verkostung mit Menüs des regulären Angebotes 0 Punkte: ungenügend, minderwertig 30 Punkte: ausreichend 50 Punkte: befriedigend 80 Punkte: gut 100 Punkte: sehr gut, optimal 20 % 50 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ Ergänzend zur Bewertung der Angebote nach dem Preis können weitere Bewertungskriterien hinzu- gezogen werden. Beispielsweise kann positiv ge- wertet werden, wenn mehr als der festgelegte Min- destanteil bezogen auf den Gesamtwareneinsatz aus biologischer Landwirtschaft nach der Verord- nung (EG) Nr. 834/2007 stammen. Da für die Akzeptanz und den Erfolg des Verpfle- gungsangebotes die Qualität und der Geschmack von großer Bedeutung sind, kann vor der Auftrags- vergabe eine Verkostung mit Menüs des regulären Speisenangebots stattfinden, in der eine Jury des Auftraggebers anhand verschiedener Kriterien (z. B. Geschmack, Frische, Konsistenz, Aussehen) das Essen qualitativ bewertet. Die gemittelte Be- wertung der Jury kann dann ebenfalls in die Ange- botsbewertung in Form von Punkten eingehen. Es ist empfehlenswert, bei der Nutzwertanalyse die Angebote anhand von Punkten zu bewerten. In den Tabellen 3 und 4 ist ein dazu passendes Re- Tabelle 4: Rechenbeispiel einer Nutzwertanalyse; in der Ausschreibung festgelegter Bioanteil beträgt 15 % Bewertungskriterium Berechnungsformel Gewichtung Angebotskonditionen Kriterienerfüllung Teilnutzen Bieter 1 Bieter 2 Bieter 1 Bieter 2 Bieter 1 Bieter 2 Angebotspreis Minimalwert x 100 / Bieterwert 60 % 180.000 € 210.000 € 100 86 60 52 Bioanteil (Bioanteil – 15 %) / (100 –15 ) % * 100 20 % 20% 50% 6 41 1 8 Verkostung 20 % gut Sehr gut 80 100 16 20 Punktesumme 77 80 7. Vorschläge für die Formulierung der Vergabeanforderungen 51 chenbeispiel und ein exemplarischer Bewertungs- schlüssel dargestellt. Die prozentuale Gewichtung der verschiedenen Bewertungskriterien kann nach Bedarf verändert werden. Der Bewertungs- schlüssel muss in den Vergabeunterlagen bekannt gemacht werden. Ein Beispiel aus Berlin (vgl. Kapitel 9): 2013 und 2014 wurde das Schulessen für die Berliner Grund- schulen neu ausgeschrieben. Dabei wurden 15 Prozent des geldwerten Warenanteils der verwen- deten Lebensmittel in Bio-Qualität als Mindestkri- terium gefordert. Insgesamt wurden vier Bewer- tungskriterien festgelegt: 1. Sensorische Qualitätsbewertung des Test- essens (Maximal 50 Punkte) 2. Schulisches Umsetzungskonzept des Caterers (Maximal 25 Punkte) 3. Warmhaltezeiten (Maximal 15 Punkte) 4. Höhe des Bio-Anteils (Maximal 10 Punkte) Der Bioanteil war ein Mindestkriterium, die Nicht- erreichung der 15 Prozent Bio-Anteil führte zum Ausschluss. Weiterhin gab es folgenden Bewer- tungsschlüssel für den geldwerten Bio-Anteil: Tabelle 5: Zusatzpunkte für den Bio-Lebensmittelanteil Anteil Bio-Lebensmittel Zusatzpunkte 15 Prozent 1 Punkt 16-25 Prozent 2 Punkte 26-35 Prozent 4 Punkte 36-45 Prozent 8 Punkte Mehr als 55 Prozent 10 Punkte Tabelle 4: Rechenbeispiel einer Nutzwertanalyse; in der Ausschreibung festgelegter Bioanteil beträgt 15 % Bewertungskriterium Berechnungsformel Gewichtung Angebotskonditionen Kriterienerfüllung Teilnutzen Bieter 1 Bieter 2 Bieter 1 Bieter 2 Bieter 1 Bieter 2 Angebotspreis Minimalwert x 100 / Bieterwert 60 % 180.000 € 210.000 € 100 86 60 52 Bioanteil (Bioanteil – 15 %) / (100 –15 ) % * 100 20 % 20% 50% 6 41 1 8 Verkostung 20 % gut Sehr gut 80 100 16 20 Punktesumme 77 80 52 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ 8. SCHRITTE ZUR ERFOLGREICHEN EINFÜHRUNG VON BIO-LEBENSMITTELN 8.1 Gründe für den Einsatz von Bio-Lebensmitteln in der eigenen Einrichtung 8.2 Entscheidung für den Einsatz und die Menge von Bio-Lebensmitteln treffen 8.3 Konzept für den Einsatz von Bio-Lebensmitteln festlegen 8.4 Bio-Lieferanten vergleichen und auswählen 8.5 Strategie für die Preisgestaltung finden 8.6 Das Bio-Angebot intern und extern kommunizieren 8.7 Die Verwendung von Bio-Lebensmitteln kontrollieren und zertifizieren 8. Schritte zur erfolgreichen Einführung von Bio-Lebensmitteln 53 8. SCHRITTE ZUR ERFOLGREICHEN EINFÜHRUNG VON BIO-LEBENSMITTELN Die nachfolgende Gliederung und die Inhalte die- ses Kapitels sind in Anlehnung an die Fragen auf- gebaut, die sich jede professionelle Küche stellen muss, wenn sie Bio-Lebensmittel einführen oder das Bio-Angebot ausbauen will: 1. Welche Gründe sprechen dafür, in unserer Einrichtung bzw. für diesen Verpflegungs- anlass Bio-Lebensmitteln einzusetzen? 2. Wer entscheidet (mit), ob und wenn ja, in welcher Größenordnung Bio-Lebensmit- tel eingesetzt werden? 3. Welches Bio-Konzept (z. B. einzelne Lebensmittel oder ganze Speisen in Bio- Qualität) ist am sinnvollsten für unseren Zweck? 4. Welche Bio-Lieferanten (z.B. Bio-Groß- händler, einzelne Landwirte) passen am besten zum eigenen Bio-Konzept? 5. Wie lassen sich die (möglichen) Mehr- kosten für Bio-Lebensmittel am besten kompensieren? 6. Soll die Verwendung von Bio-Lebensmit- teln kommuniziert werden und wenn ja, offensiv oder eher zurückhaltend? 7. Wie kann die Teilnahme am Kontrollver- fahren nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau (Bio-Zerti- fizierung) im Alltag geregelt werden? 8.1 Gründe für den Einsatz von Bio- Lebensmitteln in der eigenen Einrichtung Die Gründe für den Einsatz von Bio-Lebensmitteln sind so vielfältig wie die Betriebe selbst. Es gibt eine Vielzahl objektiver Gründe für den Einkauf und Ein- satz von Lebensmitteln aus ökologischer Erzeugung (vgl. Kap. 3.3). Darüber hinaus kann es aber weitere Gründe geben, die eine Kommune dazu veranlas- sen, Bio-Lebensmittel einzukaufen bzw. Speisen mit Bio-Lebensmitteln anzubieten. Es gibt verschiedene Anspruchsgruppen, die den Anstoß dazu geben können, Bio-Lebensmittel in der Gemeinschaftsverpflegung zu integrieren. In eini- gen Bereichen sind es die Gäste, die diesen Wunsch äußern. In Kindertagesstätten können es beispiels- weise Elterninitiativen sein, die sich an die Einrich- tungen oder direkt an die Politik wenden, um eine Qualitätsverbesserung des Essens ihrer Kinder zu bewirken. Oftmals ist es auch die Führungsebene oder die Küchenleitung, die sich persönlich für das Thema interessiert und dieses dann im eigenen Be- trieb umsetzen möchte. Immer häufiger sind Bio-Produkte Teil eines um- fassenden Nachhaltigkeitskonzeptes einer Kom- mune und betreffen deshalb auch den Caterer oder Pächter einer städtischen Verpflegungsein- richtung. Denn das Thema Nachhaltigkeit wird in vielen engagierten Unternehmen, Städten und Gemeinden mittlerweile ganzheitlich gesehen und schließt neben der Produktionsweise und dem Umgang mit Mitarbeitern viele weitere Themen mit ein. Die Qualität des Essens in der Kantine ist ein Bereich der, auch im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements, immer mehr in den Fo- kus rückt. Eine gute Mitarbeiterzufriedenheit kann durch viele Faktoren unterstützt werden, eine at- traktive Ernährung ist nicht nur langfristig eine gute Investition in die Gesundheit der Mitarbeiter, sie kann auch zum täglichen Wohlbefinden beitragen. 54 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ Mit Bio-Lebensmitteln kann nicht nur eine Verant- wortung dem Mitarbeiter gegenüber, sondern auch eine gesellschaftliche und ökologische Verantwor- tung gezeigt werden. Jede gute Küchenleiterin und jeder gute Küchen- leiter möchte „gutes Essen“ anbieten, das den Menschen gut schmeckt. Und dazu gehört auch ein gewisser Qualitätsanspruch hinsichtlich der einge- kauften Lebensmittel. Der Aufwand der in den Kü- chen durch kennzeichnungspflichtige Zusatzstoffe auf den Speiseplänen verursacht wird, ist nicht zu unterschätzen. Werden Bio-Produkte eingesetzt, nehmen die Zahl der Zusatzstoffe und somit auch der Aufwand, diese in den Speiskarten zu kenn- zeichnen deutlich ab. Eine Vielzahl an Küchen nutzt die Werbung mit dem Bio-Siegel um sich am Markt zu profilieren, um sich von der großen Masse gastronomischer Anbieter abzusetzen und ein eigenes, ganzheitliches Quali- tätsverständnis zu kommunizieren. 8.2 Entscheidung für den Einsatz und die Menge von Bio-Lebensmitteln treffen Die Entscheidung für den Einkauf von Bio-Produk- ten wird meist bewusst getroffen, und zwar von Personen, die sich in einer „Entscheider-Position“ (z.B. Geschäftsleitung oder Küchenleitung) oder „Mitentscheider-Position“ (z. B. Betriebs- oder Per- sonalrat) befinden. Häufig ist die Entscheidung für die Verwendung von Bio-Lebensmitteln mit einem konkreten Bio-Anteil (z.B. 10 % vom Warenwert) verbunden. Auch können bestimmte Lebensmittel (z. B. Gemüse) bevorzugt in Bio-Qualität gefordert werden. 8.3 Konzept für den Einsatz von Bio- Lebensmitteln festlegen Bio-Produkte werden je nach Einrichtung in unter- schiedlicher Häufigkeit und Intensität verwendet. Die am weitesten verbreitete Variante ist das Ange- bot von Menükomponenten in Bio-Qualität (z. B. Bio- Salat oder Bio-Kartoffeln als Beilage), gefolgt vom kompletten Austausch einzelner Rohstoffe in Bio- Qualität. Am wenigsten häufig ist mittlerweile das Angebot kompletter Bio-Menüs (neben konventio- nellen Speisen). Welches Konzept gewählt wird, be- einflusst alle nachfolgenden Themen (vgl. 8.3 – 8.7). Austausch einzelner Rohstoffe in Bio-Qualität (z. B. alle Nudelsorten) Viele Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung und auch viele Restaurants entscheiden sich dafür, be- stimmte Produkte nur noch in Bio-Qualität einzu- kaufen und dies entsprechend zu bewerben. Ein Aushang im Eingangsbereich einer Kantine oder eine Seite im Intranet kann transparent machen, welche Produkte das sind. Beispielsweise: “Alle Milchprodukte, also Milch, Sahne, Joghurt, Butter, bieten wir ausnahmslos in Bio-Qualität an.“ Der große Vorteil dieser Variante liegt in der Be- schaffung und Lagerung. Da eine oder mehrere Zu- taten nur noch in Bio-Qualität eingekauft werden, kann es nicht zu Verwechslungen mit konventionel- len Produkten kommen. Die Überprüfung des Wa- renflusses bei den Bio-Kontrollen ist damit verein- facht möglich. Menükomponenten in Bio-Qualität (z. B. Bio-Salat oder Bio-Kartoffeln als Beilage) Häufig finden sich Beilagen wie Kartoffeln und Reis oder Gemüse und Salat als Bio-Komponenten auf den Speisenplänen wieder. Diese Variante ist be- sonders bei Betrieben mit Selbstbedienungstheke (sog. Free Flow Ausgabe) beliebt und wird außer- dem häufig in Kliniken, Kindertageseinrichtungen und Schulküchen umgesetzt. Ein Vorteil bei dieser Methode liegt in der Variationsmöglichkeit der Bei- lagen. In der Sommersaison kann es beispielsweise der Salat sein (z. B. der Bio-Gurkensalat), in den kalten Monaten eher das Gemüse (z. B. Bio-Rahm- wirsing) und im Februar vielleicht die Bio-Nudeln. Hierbei muss beachtet werden, dass alle Zutaten der Komponente (auch die Gewürze, die Sahne etc.) Bio-Qualität aufweisen. 8. Schritte zur erfolgreichen Einführung von Bio-Lebensmitteln 55 Komplette Bio-Menüs Eher selten werden komplette Bio-Menüs neben konventionellen Menüs angeboten. Dafür gibt es im Wesentlichen drei Gründe: Erstens ist der Aufwand für die Trennung der Bio-Zutaten von konventionel- ler Ware im Lager sehr aufwendig; zweitens kann das Menü nicht als Bio-Menü gekennzeichnet wer- den, wenn nur eine Zutat des Menüs nicht in der ge- wünschten Bio-Qualität verfügbar ist und drittens machen viele Gastronomen die Erfahrung, dass für die meisten Gäste „Bio“ nicht entscheidend für die Wahl einer Speise ist, sondern eher die Menüzu- sammensetzung. (Fast) Alles Bio Einige Betriebe im Außer-Haus-Markt gehen bisher den konsequenten Weg und kaufen ausschließlich Bio-Lebensmittel ein. Die vollständige Umstellung auf Bio-Zutaten ist technisch gesehen heute für je- den Betrieb der Außer-Haus-Verpflegung möglich, denn Bio-Hersteller und Bio-Händler haben sich schon länger auf die Bedürfnisse von Großküchen und Gastronomie eingestellt, sodass ein hundert- prozentiger Einkauf von Bio-Lebensmitteln qualita- tiv und logistisch grundsätzlich möglich ist. 8.4 Bio-Lieferanten vergleichen und auswählen Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Bio-Lebens- mittel einzukaufen. So beispielsweise direkt beim Erzeuger, beim Bio-Großhändler oder beim kon- ventionellen Grossisten mit Bio-Sortiment. Jede Einkaufsquelle hat Vor- und Nachteile. Hier gibt es kein richtig oder falsch, der Lieferpartner muss zum Betrieb und zum Bio-Konzept passen und der Aufwand für die Beschaffung muss realistisch sein. Verantwortliche, denen die Qualität der eingekauf- ten Waren am Herzen liegt, beschäftigen sich in der Regel intensiv mit der Herkunft und Qualität der Produkte, egal ob in biologischer oder in konventi- oneller Qualität. Bei öffentlichen Ausschreibungen hängt die Wahl des Lieferanten natürlich auch vom Ergebnis der Ausschreibung ab. 8.5 Strategie für die Preisgestaltung finden Keine Frage: Bio-Lebensmittel sind in der Regel teurer als konventionell erzeugte Produkte. Erfolgreiche Bio-Küchen schaffen es mit einem durchdachten, effektiven Einkauf und einer an die Bio-Lebensmittel angepassten Speisenplanung die Mehrkosten im Rahmen zu halten oder sogar zu kompensieren. Es gibt viele Stellschrauben, um mögliche Mehrkosten unter Kontrolle zu halten. Abgesehen von den gesundheitlichen und ökologi- schen Vorteilen die eine fleischärmere Kost für die Tischgäste mit sich bringt, kann sie sich auch posi- tiv auf die Höhe des Wareneinsatzes auswirken. Attraktive, vegetarische Gerichte erfreuen sich nicht nur bei der jüngeren, weiblichen Kundschaft immer größerer Beliebtheit. Eine weitere Mög- lichkeit, um Kosten einzusparen ist es, die Verluste durch Lebensmittelreste so gering wie möglich zu halten. Sicher gibt es in den meisten Küchen einen Kellenplan; wird dieser aber auch regelmäßig und von allen Mitarbeitern genutzt? Das Nachfüllen von Buffets sollte gegen Ende der Mittagszeit nur noch mengenangepasst stattfinden. Ergebnis sind ein geringerer Wareneinsatz, und geringere Entsor- gungskosten. Die Verkaufspreise in öffentlichen Kantinen (auch in Schulen und Kitas) sind in der Regel zumindest teilweise festgeschrieben. Bei einer Erhöhung der Kosten für den Wareneinsatz werden häufig stan- dardisierte Kalkulationsfaktoren für die Berech- nung der Abgabepreise zugrunde gelegt. Die so errechneten Verkaufspreise sind deutlich höher als die Mehrkosten für den Wareneinsatz. Ein hö- herer Wareneinsatz durch Bio-Produkte erhöht jedoch nicht automatisch auch die Betriebs- oder die Personalkosten. Wird lediglich die Erhöhung der Lebensmittelkosten an den Gast weitergege- ben, so kommt es zu einer geringeren Erhöhung der Gesamtkosten, bei gleichbleibenden Neben- kosten. Wichtig ist es, die Berechnungsgrundlagen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ehrlich zu diskutieren und verbindliche Vereinbarungen zu treffen. 56 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ Warum sind Bio-Lebensmittel teurer? Dafür gibt es viele (gute) Gründe: Der größe- re Platzbedarf in der Tierhaltung, der höhere personelle Aufwand im Gartenbau, der grö- ßere Arbeitsaufwand durch den Weidegang der Tiere oder die aufwendigeren Anbaume- thoden, die die Fruchtfolge vorschreibt. Dazu kommt noch, dass viele Kosten (sog. externe Kosten) die andere Anbaumethoden verursa- chen, nicht im tatsächlichen Verkaufspreis der Produkte enthalten sind. Muss das Trinkwas- ser durch aufwendige Methoden von Nitrat- rückständen, die häufig in Gebieten mit Mas- sentierhaltung vorkommen, befreit werden, so werden diese Kosten nicht direkt an den Verbraucher weitergegeben. Würde man die Kosten mit in die Produkte einrechnen, wür- den sich auch für konventionelle Waren ande- re Preise ergeben. Der Ökolandbau versucht die Auswirkungen auf die Umwelt durch die Art und Weise der Bewirtschaftung so gering wie möglich zu halten. Davon profitieren alle, die im Endeffekt für die Kosten aufkommen.43 43 Inhalte und Aufbau angelehnt an: aid Infodienst (2015): Bio-Lebensmittel. Fragen und Antworten. Bonn: aid. 8.6 Das Bio-Angebot intern und extern kommunizieren Einige Unternehmen profilieren sich durch das Bio- Angebot. Sie nutzen die Chance, um sich durch die Qualität positiv vom Markt abzuheben. Andere Be- triebe setzen nahezu 100 Prozent Bio-Lebensmit- tel ein, ohne es zu bewerben. Wichtig ist zu klären, ob und wenn ja, wie das Bio-Angebot intern und ex- tern kommuniziert werden soll. Eine Erhöhung der Kosten für ein Essen wird in der Regel nicht positiv aufgenommen, nicht nur in Kin- dertageseinrichtungen und Schulen kann dies zu Konflikten führen. „Wenn das Bio-Essen 3,50 Euro kostet, wäre es ohne Bio vielleicht für 3,00 Euro zu haben.“ Solche Aussagen sind nicht unüblich. Hier hilft eine offene und gezielte Kommunikation mit allen Beteiligten: Warum werden Bio-Lebensmittel eingesetzt? Welche Vorteile sind damit verbunden, für uns und für zukünftige Generationen? „Ihr Kind ist uns wichtig, darum fordern wir Bio-Produkte in der Schulverpflegung“, solche Strategien werden in der Regel positiv aufgenommen. Dies gilt auch für Betriebskantinen, denn zum betrieblichen Gesund- 8. Schritte zur erfolgreichen Einführung von Bio-Lebensmitteln 57 heitsschutz gehören nicht nur rückenfreundliche Stühle und Bewegung in der Mittagspause, sondern auch ein attraktives Essensangebot. Bio-Lebens- mittel können ein Teil davon sein. Wie diese gelebte Wertschätzung gegenüber den Gästen kommuni- ziert wird, liegt an den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der einzelnen Betriebe und Kommu- nen. Infomaterial, welches an die Tischgäste ver- teilt wird, die Veröffentlichung im eigenen Intranet, Bio-Aktionstage, Verkostungen und Vorträge zu nachhaltiger Ernährung sind nur einige Beispiele. Entscheidend für den unternehmerischen Erfolg sind und bleiben die Menschen. Nur gut informierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der je- weiligen Verpflegungseinrichtungen, die mitbestim- men können und fair entlohnt werden, sind willens und in der Lage, qualitativ hochwertige Lebensmit- tel einzukaufen und Speisen zuzubereiten, effektive Arbeitsabläufe umzusetzen, einen gastorientierten Service anzubieten und notwendige Innovationen mitzutragen. Deshalb ist es unabdingbar, alle Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter – vor allem die mit Gäs- tekontakt – vor der Bio-Einführung zu schulen, damit diese auf Fragen der Gäste klare und gute Antworten geben können. 8.7 Die Verwendung von Bio-Lebensmitteln kontrollieren und zertifizieren Grundsätzlich gilt: Jede gewerbsmäßig betriebe- ne Einrichtung der Außer-Haus-Verpflegung, die Bio-Produkte in den Verkehr bringt und als solche kennzeichnet, muss in Deutschland gemäß Öko- Landbaugesetz am Kontrollverfahren nach den EU- Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau teilnehmen. Für die Kontrollpflicht ist weder die Höhe noch die Häufigkeit des Bio-Einsatzes aus- schlaggebend. Es spielt also weder eine Rolle, ob ein Betrieb ein- zelne Zutaten, einzelne Komponenten oder voll- ständige Gerichte in Bio-Qualität anbietet und aus- lobt noch ob der Bio-Anteil 5 Prozent, 25 Prozent oder 75 Prozent des gesamten Wareneinkaufes ausmacht. Auch eine Bio-Aktionswoche muss bei einer Öko-Kontrollstelle (Adressen siehe Service- Teil) angemeldet werden. Hierfür wurde ein stan- dardisiertes Verfahren entwickelt. Keine Kontrollpflicht besteht erstens für den Ver- kauf nicht weiter verarbeiteter, abgepackter Han- delsware im Kioskbereich, zweitens für Einrich- tungen, die nicht gewerbsmäßig betrieben werden (Kindertageseinrichtungen und Schulen, in denen ein Essensangebot vor Ort frisch zubereitet wird) und drittens, wenn das Bio-Angebot nicht als sol- ches gekennzeichnet wird. Der 2017 aktualisierte Küchenleitfaden „Mit ein- fachen Schritten zum Bio-Zertifikat“ beantwortet sehr praxisnah alle Fragen rund um das Thema Bio- Zertifizierung von Gemeinschaftsverpflegung und Gastronomie44. Viele Küchen scheuen die Kontrollpflicht und zögern aus diesem Grund vor der Einführung ökologisch er- zeugter Produkte. Auch die Kosten einer Zertifizie- rung sind vielen Küchen nicht bekannt, die Befürch- tung einer Überschreitung des Budgets ist zum Teil groß. Um den Kostenrahmen vorab einschätzen zu können, empfiehlt es sich, Angebote verschiedener Öko-Kontrollstellen einzuholen. Mit etwa 300,- bis 800,- Euro pro Jahr (je nach Größe des Betriebes und je nach Bio-Konzept) muss gerechnet werden. Bei der Kontrolle geht es in erster Linie darum, dem Kunden die Gewissheit zu geben, dass alle Produk- te, die als Bio-Produkte ausgegeben werden, auch wirklich Bio-Produkte sind. Darum wird beispiels- weise der Warenfluss geprüft: Wie viele Bio-Kar- toffeln wurden eingekauft und wie viele Bio-Kartof- feln wurden ausgegeben? Die dadurch gewonnene Sicherheit für den Gast kann sehr gut als akzep- tanzfördernde Maßnahme eingesetzt werden: „Bei uns ist Bio drin wo Bio drauf steht, das lassen wir uns von einer Öko-Kontrollstelle bescheinigen.“ 44 www.oekolandbau.de/grossverbraucher/bio-zertifizierung/ www.oekolandbau.de/grossverbraucher/bio 58 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ 9. ERFOLGSBEISPIELE AUS DEUTSCHLAND UND EUROPA 9.1 Bio-Erfolge in nicht-kommunalen öffentlichen Einrichtungen 9.1 Bio-Erfolge in kommunalen Einrichtungen 9. Erfolgsbeispiele aus Deutschland und Europa 59 9. ERFOLGSBEISPIELE AUS DEUTSCHLAND UND EUROPA Nachfolgend werden einige Beispiele von Einrich- tungen und Kommunen vorgestellt, die Bio-Lebens- mittel in ihrer Verpflegung erfolgreich eingeführt haben. Es wird aufgezeigt, wer den Bio-Einsatz initiiert und maßgeblich vorangetrieben hat und welche Erfolgsfaktoren eine Rolle gespielt haben und immer noch spielen. Jedes Erfolgsbeispiel ent- hält außerdem Informationen darüber, in welcher Form und in welcher Größenordnung Bio-Lebens- mittel eingesetzt werden. Weitere Beispiele sowie ausführlichere Beschreibungen der hier vorge- stellten Best-Practice-Beispiele wurden in einer Status-Quo-Analyse zusammengestellt, die auf der Website des Bio-Städte-Netzwerks heruntergela- den werden kann (vgl. www.biostaedte.de). 9.1 Bio-Erfolge in nicht-kommunalen öffentlichen Einrichtungen Studentenwerk Oldenburg An den vier Standorten des Studentenwerks Olden- burg (Elsfleth, Emden, Oldenburg und Wilhelmsha- ven) werden in den sechs Mensen und vier Cafete- rien täglich etwa 7.000 Essen an Studierende sowie Lehrende und externe Gäste ausgegeben45. Doris Senf ist dort seit über 30 Jahren für den Einkauf zu- ständig und seit 2016 auch Leiterin der gesamten Hochschulgastronomie. Zu den wichtigen Qualitäts- kriterien für den Einkauf gehören neben dem Preis ein möglichst hoher Anteil frischer und ökologisch erzeugter Lebensmittel sowie ein regionaler Einkauf. Der Bio-Anteil liegt bei über 25 Prozent vom gesam- ten Warenwert. Über 40 Prozent aller verwendeten Lebensmittel stammen aus der Region, viele direkt von Bio-Landwirten. Regionale Partnerschaften und eine regionale Wertschöpfung sind gelebte Realität. Kaffee, Tee und Kakao stammen ausschließlich aus dem fairen Handel und sind außerdem in Bio-Quali- tät. Der Seefisch kommt ausschließlich aus MSC-zer- 45 www.oekolandbau.de/grossverbraucher/betriebsmanagement/betriebskonzepte/ interviews/nachgefragt-bei-biomentorin-doris-senf/ tifizierten nachhaltigen Quellen, Fleisch grundsätz- lich aus artgerechter Tierhaltung. Das Studentenwerk Oldenburg war nicht nur eine der ersten großen Küchen in Deutschland, die Bio-Le- bensmittel eingekauft haben, sondern auch das erste Studentenwerk mit Bio-Zertifikat. Maßgeblich betei- ligt am langfristigen Erfolg dieser Entwicklung ist die heutige gastronomische Leiterin Doris Senf. Sie hat das nachhaltige Wirtschaftskonzept mit der dama- ligen Geschäftsführung auf den Weg gebracht und zusammen mit der Küchenleitung der Hauptmensa umgesetzt. Das Einkaufsmanagement wurde über viele Jahre hinweg kontinuierlich optimiert und der Bio-Anteil nach und nach erhöht. Ein wichtiger Fak- tor für den Erfolg ist neben dem persönlichen Einsatz die eher nüchterne, in der Sache aber deutliche Gäs- tekommunikation des Nachhaltigkeitskonzeptes und des Bio-Angebotes, beispielsweise auf den eigenen Internetseiten der Hochschulgastronomie.46 Psychiatrisches Zentrum Nordbaden in Wiesloch In der Zentralküche des Psychiatrischen Zentrums, die seit 2006 von der eigenen Tochtergesellschaft Servicegesellschaft Nordbaden mbh betrieben wird, werden vom 90-köpfigen Küchenteam täglich rund 4.000 Essen zubereitet. Küchenleiter Bertold Kohm ist an den vorgegeben Essenssatz der Kran- kenkassen gebunden und erreicht trotzdem einen Bio-Anteil von durchschnittlich 15 Prozent. Seit 2007 werden Bio-Lebensmittel in der Zent- ralküche eingesetzt. Anfangs war es noch möglich, einen Bioanteil von 10 Prozent ohne gravierende Mehrkosten zu realisieren. Seitdem sind die Preise für Bio-Produkte allerdings angestiegen und tragen zu einer Erhöhung des Wareneinsatzes pro Tag und Patient um 0,20 bis 0,25 Euro bei. Trotzdem konn- te der Bio-Anteil bei 15 Prozent des Warenwertes bis heute gehalten werden. Frischkartoffeln, Reis, 46 www.studentenwerk-oldenburg.de/de/gastronomie/oekologie-im-studentenwerk. html www.biostaedte.de www.oekolandbau.de/grossverbraucher/betriebsmanagement/betriebskonzepte/interviews/nachgefragt www.oekolandbau.de/grossverbraucher/betriebsmanagement/betriebskonzepte/interviews/nachgefragt www.studentenwerk-oldenburg.de/de/gastronomie/oekologie-im-studentenwerk.html www.studentenwerk-oldenburg.de/de/gastronomie/oekologie-im-studentenwerk.html 60 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ Teigwaren (vorwiegend), Trockenhülsenfrüchte, Tiefkühl-Produkte, Kaffee, Tee, Bananen, Milchpro- dukte, Senf, Ketchup, und Gewürze werden aus- schließlich in Bio-Qualität eingekauft. Zudem wer- den in der Mitarbeiterkantine Bio-Getränke und -Süßwaren angeboten. Geliefert wird die Bio-Ware von einem Biogroßhändler. Initiiert wurde der Bio-Einsatz vom zuständigen GV-Betriebsleiter Bertold Kohm, der aufgrund der steigenden Preise durch einen achtsamen Umgang mit den Lebensmitteln und die Vermeidung von Ab- fällen Einsparungen generiert, welche dann für Bio- Produkte verwendet werden können. Auch attrakti- ve vegetarische Gerichte sorgen bei den Patienten für eine hohe Akzeptanz des fleischlosen Angebotes und wirken sich positiv auf den Wareneinsatz aus. 9.2 Bio-Erfolge in kommunalen Einrichtungen 9.2.1 Beispiele aus Deutschland „Nachhaltiges Wirtschaften, um zukunftsfähig zu sein“. Immer mehr Städte und Gemeinden in Deutsch- land nutzen den Einsatz ökologischer Lebensmittel als wichtigen Baustein des nachhaltigen Wirtschaf- tens. Dem Biostädte Netzwerk47 haben sich derzeit 12 aktive Städte angeschlossen, die es sich unter an- derem zum Ziel gesetzt haben, Bio-Lebensmittel ver- stärkt im kommunalen Bereich zu fördern um somit den Ökolandbau weiter voran zu treiben. Die im Mai 2015 durch Bundeslandwirtschaftsmi- nister Christian Schmidt ins Leben gerufene Initiati- ve „Zukunftsstrategie Ökologischer Landbau“48 soll den Ökologischen Landbau in Deutschland stärken sowie den Flächenanteil der ökologisch bewirt- schafteten landwirtschaftlichen Fläche ausweiten. Ein Handlungsfeld im Rahmen der Zukunftsstra- tegie ist eine ökologische öffentliche Beschaffung. Auch der vorliegende Leitfaden ist Teil dieser Maß- nahme. 47 www.biostaedte.de/ 48 www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Nachhaltige-Landnutzung/Oekolandbau/_Tex- te/ZukunftsstrategieOekologischerLandbau.html Schulessen Berlin: Verbindlicher Bio-Anteil von 15 Prozent In der bundesdeutschen Hauptstadt haben mehre- re Gesetze und Vorschriften der letzten Jahre zu ei- nem verpflichtenden Bio-Anteil in Berliner Schulen von mindestens 15 Prozent geführt. Bereits 2003 wurde die Vernetzungsstelle Schulverpflegung mit dem Ziel gegründet, das Verpflegungsangebot an Grundschulen zu verbessern. Im Auftrag der AOK und der Senatsverwaltung Berlin wurden die „Ber- liner Qualitätskriterien“ erarbeitet, in welchen ein Bio-Anteil von 10 Prozent empfohlen wird.49 2006 wurde im Rahmen der Berliner Agenda, die sieben Handlungsfelder für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung vorgibt, das Ziel definiert, bis 2015 einen Bio-Anteil von 15 Prozent und bis 2030 einen Bio-Anteil von 30 Prozent in öffentlichen Ein- richtungen umzusetzen. Vier Jahre später, im Jahr 2010, erschien dann eine Neufassung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG), welches zwar keine konkreten Forderungen bezüg- lich der Beschaffung von Bio-Lebensmitteln stellt, aber Auftraggeber ausdrücklich dazu verpflichtet bei der Vergabe von Aufträgen ökologische Kriteri- en zu berücksichtigen. Somit ist bei der Vergabe um- weltfreundlichen Produkten der Vorzug zu geben.50 Eine weitere Arbeitsgrundlage wurde im Januar 2013 mit der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU51 veröffentlicht. Neben dem Ziel sicherzustellen, dass sich die Beschaffung nicht nur an den eigenen finanziellen Interessen des Auf- traggebers orientiert, sondern auch ökologische Kri- terien berücksichtigt werden, soll die Verwaltungs- vorschrift zudem für eine Vereinfachung und mehr Transparenz in der öffentlichen Beschaffung sorgen. Im gleichen Jahr trat das Gesetz über die Qualitäts- verbesserung des Schulmittagessens in Kraft, wel- 49 Leistungsverzeichnis zur Vergabe der Verpflegungsorganisation von Ganz- tagsschulen an externe Dienstleister. Teil 1 – Berliner Qualitätskriterien. Online verfügbar unter: www.vernetzungsstelle-berlin.de/fileadmin/downloadDateien/ QualitaetsstandardsKindertageseinrichtungen.pdf (Zugriff 23.09.2915) 50 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) vom 08.07.2010. Online verfügbar unter: www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/rechtsquellen/ mdb-berlavg_12_06_17_lesefassung.doc. (Zugriff 23.09.2915) 51 Verwaltungsvorschrift für die Anwendung von Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen (VwVBU) vom 23. Oktober 2012 Online verfügbar unter: www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestex- te/de/beschaffung/index.shtml (Zugriff 31.10.2016) www.biostaedte.de www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Nachhaltige-Landnutzung/Oekolandbau/_Texte/ZukunftsstrategieOekologischerLandbau.html www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Nachhaltige-Landnutzung/Oekolandbau/_Texte/ZukunftsstrategieOekologischerLandbau.html www.vernetzungsstelle-berlin.de/fileadmin/downloadDateien/QualitaetsstandardsKindertageseinrichtungen.pdf www.vernetzungsstelle-berlin.de/fileadmin/downloadDateien/QualitaetsstandardsKindertageseinrichtungen.pdf www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/rechtsquellen/mdb-berlavg_12_06_17_lesefassung.doc www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/rechtsquellen/mdb-berlavg_12_06_17_lesefassung.doc www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/beschaffung/index.shtml www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/beschaffung/index.shtml 9. Erfolgsbeispiele aus Deutschland und Europa 61 ches die Integration von Lebensmitteln aus ökolo- gischer Erzeugung in das Schulmittagessen fordert. Angaben über einen Prozentsatz werden in diesem Dokument jedoch nicht gemacht. 2013 und 2014 wurde schließlich das Schulessen für alle Berliner Grundschulen neu ausgeschrieben. Im Zuge dieser Neuordnung des schulischen Mittagessens werden nun 15 Prozent des geldwerten Warenanteils der verwendeten Lebensmittel in Bio-Qualität als Min- destkriterium gefordert. Wird ein höherer Bio-Anteil umgesetzt, schlägt sich das positiv auf die Bewertung aus. (16 bis 25 Prozent: 2 Punkte, 26 bis 35 Prozent: 4 Punkte, 36 bis 45 Prozent: 8 Punkte und mehr als 55 Prozent: 10 Punkte).52 Da eine Nichterfüllung zum Ausschluss führt, wird der Mindestanteil von 15 Prozent bereits in allen Grundschulen umgesetzt, laut der Fördergemeinschaft Ökologischer Landbau Berlin-Brandenburg e.V. liegt der durchschnittliche Anteil an Bio-Lebensmitteln bereits bei 40 Prozent53. Kindergarten- und Schulessen in der BioStadt München Im Jahr 2006 wurde die „BioStadt München“ im Rah- men eines einstimmigen Stadtratsbeschlusses auf den Weg gebracht. Darin eingebettet sind die einzel- nen Aufgabenbereiche „Bio in Kinderbetreuungsein- richtungen“, „Bio in der Gastronomie“ und „Bio in der städtischen Verwaltung“54. Gleichzeitig wurde das Modellprojekt „Bio für Kinder“55 entwickelt, welches auf Initiative der Tollwood GmbH56 und in Kooperati- on mit dem Münchener Referat für Gesundheit und Umwelt entstanden ist. Mithilfe von Paten aus der Privatwirtschaft bekamen Kindertageseinrichtun- gen finanzielle Unterstützung bei der Umstellung auf Bio. Die Einrichtungen wurden in der Startphase mit bis zu einem Euro pro Mahlzeit gefördert sowie 52 Neuordnung des schulischen Mittagessens an offenen und gebundenen Ganz- tagsgrundschulen sowie für Förderzentren im Land Berlin. Online verfügbar unter: www.berlin.de/imperia/md/content/sen-bildung/besondere_paedagogische_konzep- te/gute_gesunde_schule/hr_neuordnung_schul_mittagessen.pdf (Zugriff 23.09.2915) 53 Fördergemeinschaft Ökologischer Landbau Berlin-Brandenburg e.V: Berlin: Bio-Hauptstadt beim Schulmittagessen. Vom 24.11.2014. Online verfügbar unter: www.bio-berlin-brandenburg.de/presse/detailansicht/meldungen/berlin-bio-haupt- stadt-beim-schulmittagessen-vernetzungsstelle-schulverpflegung-berlin/ (Zugriff 31.10.2016) 54 Leitprojekte der Biostadt. Online verfügbar unter: www.muenchen.de/rathaus/ Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und-Umwelt/Bio_regional_fair/Biostadt_ Muenchen/Leitprojekte.html. (Zugriff 23.09.2915) 55 Modellprojekt: Bio für Kinder. Online verfügbar unter: www.muenchen.de/ rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und-Umwelt/Bio_regional_fair/ Biostadt_Muenchen/Leitprojekte/Bio_fuer_Kinder.html (Zugriff 02.08.2016) 56 Die Tollwood GmbH ist eine privatwirtschaftliche Gesellschaft für kulturelle Veranstaltungen und Umweltaktivitäten, siehe auch www.tollwood.de. durch Beratungs- und Coachingangebote umfassend unterstützt. Seit 2014 steht auch ein Bio-Speise- planmanager57 bereit, den Kindereinrichtungen und Beratungsstellen kostenlos nutzen können. Saisonale und gesunde Speisepläne, Portionen-, Kosten- und Einkaufsrechner sowie eine umfangreiche Rezept- datenbank erleichtern die Umstellung auf eine gut schmeckende Bioküche. Die Rezepte sind mit Prei- sen (durchschnittliche Preise Münchner Großhänd- ler) und Zutatenlisten versehen und können an die eigenen Küchenbedarfe angepasst werden. In den letzten Ausschreibungen für öffentliche Ki- tas in München ist ein Bio-Anteil von 50 Prozent verbindliche Vorgabe, bei den Fleischkomponenten liegt er sogar bei 90 Prozent. In den Kindertagesein- richtungen wird außerdem viel Wert auf frische und gesunde Bioverpflegung gelegt. Im Rahmen einer „Bio-Offensive“ kommen aktuell alle Einrichtungen in den Genuss von Schulungen zum Einsatz frischer Bioprodukte. Neben der Vermittlung theoretischen Wissens, etwa zu Lagerung, dem Einkauf und zur Kalkulation, gibt es auch kochpraktische Einheiten und Rezeptvorschläge, die problemlos in den einzel- nen Einrichtungen umgesetzt werden können. Heidelberg: Ausschreibung der städtischen Kitas verlangt 30 Prozent Bio-Anteil Das Thema Bio im Bereich der Kommune ist in Hei- delberg seit einigen Jahren allgegenwärtig. Im Rah- men von „bio.regional.fair“, einem Projekt zur Förde- rung von Bio, regionalen und fairen Lebensmitteln in Heidelberg, werden Heidelbergs Einwohnerinnen und Einwohner sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung für das Thema sensibili- siert. So sind es neben der Elternschaft der Kitas und Schulen auch die Fachämter, wie das Kinder- und Jugendamt, die die Diskussion um einen Bio-Anteil in der Verpflegung von Kindern auf die Agenda brin- gen. Der Einfluss der verschiedenen fachlich kom- petenten Beteiligten führt seit 2015 dazu, dass nun konkret in der Ausschreibung der Essensversorgung in den 23 städtischen Kindertageseinrichtungen der 57 www.biospeiseplan.de www.berlin.de/imperia/md/content/sen-bildung/besondere_paedagogische_konzepte/gute_gesunde_schule/hr_neuordnung_schul_mittagessen.pdf www.berlin.de/imperia/md/content/sen-bildung/besondere_paedagogische_konzepte/gute_gesunde_schule/hr_neuordnung_schul_mittagessen.pdf www.bio-berlin-brandenburg.de/presse/detailansicht/meldungen/berlin www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und-Umwelt/Bio_regional_fair/Biostadt_Muenchen/Leitprojekte.html www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und-Umwelt/Bio_regional_fair/Biostadt_Muenchen/Leitprojekte.html www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und-Umwelt/Bio_regional_fair/Biostadt_Muenchen/Leitprojekte.html www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und-Umwelt/Bio_regional_fair/Biostadt_Muenchen/Leitprojekte/Bio_fuer_Kinder.html www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und-Umwelt/Bio_regional_fair/Biostadt_Muenchen/Leitprojekte/Bio_fuer_Kinder.html www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und-Umwelt/Bio_regional_fair/Biostadt_Muenchen/Leitprojekte/Bio_fuer_Kinder.html www.tollwood.de bio.regional.fair www.biospeiseplan.de 62 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ Bio-Anteil mindestens 30 Prozent beträgt. Bereits in einem älteren Vertrag hat das Kinder- und Jugend- amt einen Bio-Anteil mit einem Caterer vereinbart. In der genannten Ausschreibung sind die Lebens- mittelgruppen nicht festgelegt und können selbst bestimmt werden. Im Rahmen der Ausschreibung spielen die folgenden Kriterien eine Rolle: Umwelt- freundlichkeit, Nachhaltigkeit, Müllmenge, Bezug regionaler Frischekomponenten, Umfang der Pro- duktpalette, Umgang mit individuellen Problemstel- lungen und besonderen Bedürfnissen der Kinder bei der Essensversorgung. Für die Zukunft wird ein weiterer Ausbau des Bio- Anteils in Erwägung gezogen. Ein Erfolgsfaktor in Heidelberg ist sicher das Zusammenspiel der ver- schiedenen Akteure, die sich sozusagen am runden Tisch austauschen um die Impulse, die vom Projekt „bio.regional.fair“, den Eltern sowie den einzelnen Fachämtern ausgehen, zu realisieren. 9.2.2 Beispiele aus Europa Auf Europäischer Ebene gibt es sehr viele privat- wirtschaftliche und öffentliche Aktivitäten zur Förderung einer nachhaltigen Beschaffung von Le- bensmitteln und Catering-Dienstleistungen. Einen guten Überblick gibt die Internetseite von INNO- CAT (= Eco-innovative catering)58. Kopenhagen, Dänemark Die dänische Hauptstadt Kopenhagen wurde 2014 von der Europäischen Kommission zu Europas grüns- ter Hauptstadt gewählt59. Der Titel wird von einer Jury vergeben, die sich aus Vertretern der Europäi- schen Kommission, der Europäischen Umweltagen- tur und maßgeblicher europäischer und internatio- naler Umweltorganisationen zusammensetzt. Den Titel bekommt eine Stadt in Europa verliehen, der es in besonderer Weise gelungen ist, Umweltschutz und wirtschaftliches Wachstum mit einer hervorragen- den Lebensqualität ihrer Einwohner zu verbinden. 58 www.sustainable-catering.eu/home/ 59 www.visitdenmark.co.uk/en-gb/copenhagen/transportation/green-and-laid-back- capital Täglich werden für alle städtischen Einrichtungen, dazu zählen Alten- und Pflegeheime, Schulen, Kin- dertagestätten und Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung, 20.000 Essen in 80 städti- schen Großküchen gekocht. Kopenhagen hat es sich zum Ziel gesetzt, die Verpflegung nachhaltiger zu gestalten und arbeitet diesbezüglich mit der 2007 von der Stadt gegründetem unabhängigen Stiftung Copenhagen House of Food zusammen.60 Bereits 2011 wurde in gemeinsamer Arbeit erreicht, dass 75 Prozent aller eingekauften Lebensmittel aus ökologi- scher Erzeugung stammen. Auch das anschließende Ziel, Gemüse zu 100 Prozent aus biologischem, re- gionalem Anbau (entsprechend der Saison) zu bezie- hen und bis 2015 insgesamt 90 Prozent aller einge- kauften Lebensmittel in Bio-Qualität einzusetzen, wurde erreicht61. Um die Ausgaben für die Beschaffung überblicken zu können, wurde das Excel-Tool „Food Basket“ ein- geführt. Dieses zeigt, dass bei einer Reduzierung des Fleischanteils und einer gleichzeitigen Erhö- hung der Gemüsemenge, die Beschaffung von Bio- Lebensmitteln nicht teurer ist, als auf konventionel- lem Wege.62 Den Lieferanten wird vorgeschrieben energieeffizient zu wirtschaften, die umweltfreund- lichsten Transportmöglichkeiten zu nutzen und Verpackungen einzusparen, indem recyclingfähige Materialien eingesetzt werden. Für die Vergabe gelten laut Gesetz folgende Krite- rien: Preis (40 Prozent), Qualität (35 Prozent) und die Größe des Sortiments (25 Prozent). Obst und Gemüse bezieht die Stadt seit August 2014 von ei- nem Lieferanten, der eine große Auswahl an saiso- nalem Obst und Gemüse anbietet. Die Kopenhagener Bemühungen sind Teil eines ambitionierten Plans zur Förderung der biologi- 60 Innocat. Procurement of eco-innovative catering (2015) Sustainable Public Procurement of School Catering Services. A good practice report. Online verfügbar unter: www.sustainable-catering.eu/fileadmin/user_upload/enewsletter/Documents/ InnocatReportFINAL_interactive.pdf 61 www.foodlinkscommunity.net/foodlinks-good-examples/public-sector-food- procurement/foodlinks-green-cities.html 62 Innocat. Procurement of eco-innovative catering (2015) Sustainable Public Procurement of School Catering Services. A good practice report. Online verfügbar unter: www.sustainable-catering.eu/fileadmin/user_upload/enewsletter/Documents/ INNOCAT_Catering_Report_FINAL.pdf. bio.regional.fair www.sustainable-catering.eu/home www.visitdenmark.co.uk/en-gb/copenhagen/transportation/green www.sustainable-catering.eu/fileadmin/user_upload/enewsletter/Documents/InnocatReportFINAL_interactive.pdf www.sustainable-catering.eu/fileadmin/user_upload/enewsletter/Documents/InnocatReportFINAL_interactive.pdf www.foodlinkscommunity.net/foodlinks-good-examples/public-sector-food-procurement/foodlinks-green-cities.html www.foodlinkscommunity.net/foodlinks-good-examples/public-sector-food-procurement/foodlinks-green-cities.html www.sustainable-catering.eu/fileadmin/user_upload/enewsletter/Documents/INNOCAT_Catering_Report_FINAL.pdf www.sustainable-catering.eu/fileadmin/user_upload/enewsletter/Documents/INNOCAT_Catering_Report_FINAL.pdf 9. Erfolgsbeispiele aus Deutschland und Europa 63 schen Landwirtschaft in Dänemark, der im Sommer 2012 vom dänischen Landwirtschaftsministerium bekannt gegeben wurde. Demnach soll sich der Bio-Markt bis zum Jahr 2020 verdoppeln. Zu dem Massnahmenbündel gehört auch die Unterstüt- zung für den Bereich der öffentlichen Verpflegung und der Schulobstvergabe. Eines der Ziele ist das landesweite Erreichen der 60 Prozent-Marke mit Bio-Produkten in der Außer-Haus-Verpflegung in allen öffentlichen Einrichtungen bis zum Jahr 2020. Wien, Österreich Wien hat es sich zum Ziel gesetzt, vermehrt Lebens- mittel aus ökologischem Anbau zu beschaffen, der Anteil soll bei mindestens 30 Prozent des Warenwer- tes liegen. Des Weiteren soll Obst und Gemüse mög- lichst entsprechend der Saison und aus der Region eingekauft werden. Dies ist Teil des Klimaschutzpro- gramms der Stadt Wien. Im Bereich des Lebensmittel- einkaufs hat die „Arbeitsgruppe 09 Lebensmittel“ ei- nen Kriterienkatalog zum Einkauf von Lebensmitteln und ökologischen Erzeugnissen erarbeitet, welcher den Mitarbeitern der Stadt Wien, die mit den ent- sprechenden Ausschreibungen betraut sind, zur Ver- fügung steht. Darin wird auf den großen Beitrag, den die Beschaffung biologisch erzeugter Lebensmittel zum Klimaschutzprogramm der Stadt Wien beiträgt, hingewiesen. Die schonende Nutzung der Böden, das Verbot chemisch-synthetischer Pflanzenschutz- mittel sowie der Umwelt- und Tierschutz durch die biologische, extensive Tierhaltung werden genauso erwähnt wie die Vorteile des regionalen Einkaufs. Den Ausschreibungsunterlagen sind die Zertifikate der anerkannten Öko-Kontrollstellen beizufügen. Ausgeweitet werden die Anforderungen auch auf die Verpackungen; soweit am Markt verfügbar, sind Geträn- ke sowie Obst und Gemüse in Mehrwegverpackungen anzuliefern.63 Weitere von der Arbeitsgruppe entwickel- ten Kriterienkataloge beschäftigen sich mit den Themen: 63 Öko-Kauf-Wien, Kriterienkatalog 09001, 22. November 2012, Lebensmittel sowie Erzeugnisse aus biologischer Landwirtschaft, AG 09 Lebensmittel. Hrsg. Magistrat der Stadt Wien, Programm für umweltgerechte Leistungen „ÖkoKauf Wien“, 1082 Wien, Rathaus, www.wien.gv.at/umweltschutz/oekokauf/pdf/lebensmittel.pdf •• Lebensmittel mit einem möglichst geringen Anteil an Transfettsäuren (auch dabei ist ein Textbaustein formuliert, der in Ausschreibun- gen eingefügt werden kann).64 •• Beschaffung von Hühnerfrischei (Schalenei), pasteurisiertem Hühnervollei, Hühnereigelb und Hühnereiweiß aus Freilandhaltung. Gefor- dert wird hier die Herkunft aus konventioneller Freilandhaltung oder aus kontrolliert biologi- schem Landbau.65 •• Beschaffung von konventionellen GVO-freien Lebensmitteln. Hier werden die Risiken und Probleme des Einsatzes von GVO kurz erläu- tert und wiederum ein Textbaustein angeboten. •• Zwei Positionspapiere informieren über den Einsatz von Fisch- und Fischprodukten sowie die ökologische und ökonomische Bereitstel- lung von Trinkwasser. Der Bereich Catering/Cateringdienstleistungen wird durch die Richtlinie „Ökologisierung von Ver- anstaltungen“ abgedeckt. Hier wurde von der „Ar- beitsgruppe 16 Veranstaltungen“ eine Handrei- chung veröffentlicht, die bei Veranstaltungen, die durch die Stadt Wien organisiert oder beauftragt werden, zur Anwendung kommt. Diese sollen einem ökologischen Mindeststandard entsprechen. Da- rüber hinaus sollen die Akteure motiviert werden, weitere ökologische Aspekte zu berücksichtigen. Die Bereiche: Kulinarik, Abfallwirtschaft, Verkehr, Energieverbrauch und –versorgung sowie Ankün- digungen machen auf Handlungsfelder aufmerk- sam und zeigen Möglichkeiten zur ökologischen Gestaltung auf. Ebenso gibt es die Möglichkeit eine kostenlose bzw. geförderte ÖkoEvent-Beratung im Bereich der „Umweltberatung Wien“ in Anspruch zu nehmen.66 64 www.wien.gv.at/umweltschutz/oekokauf/pdf/transfett.pdf 65 www.wien.gv.at/umweltschutz/oekokauf/pdf/frischei.pdf 66 www.wien.gv.at/umweltschutz/oekokauf/pdf/veranstaltung.pdf www.wien.gv.at/umweltschutz/oekokauf/pdf/lebensmittel.pdf www.wien.gv.at/umweltschutz/oekokauf/pdf/transfett.pdf www.wien.gv.at/umweltschutz/oekokauf/pdf/frischei.pdf www.wien.gv.at/umweltschutz/oekokauf/pdf/veranstaltung.pdf 64 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ 10. FAZIT 10. Fazit 65 10. FAZIT Warum Bio in Kommunen? Die großen Herausforderungen denen wir heute und in Zukunft gegenüberstehen (Ressourcen- verknappung, Klimawandel u.v.a.) drängen darauf, einen Beitrag zu einer lebenswerten Umwelt für uns und die nachfolgenden Generationen zu leis- ten. Dazu kommt die starke Marktmacht, über die die öffentliche Hand im Bereich des Einkaufs ver- fügt und die sie beispielsweise nutzen kann, um umweltpolitische Ziele zu verfolgen oder um faire Arbeitsbedingungen zu fördern und damit den pri- vaten Anbietern mit gutem Beispiel voranzugehen. Bio-Lebensmittel bieten hierfür ein enormes Po- tenzial (vgl. Kap 3). Wer setzt es schon wie um? Die Einführung von Bio-Lebensmitteln im Bereich der Außer-Haus-Verpflegung findet in einem sich wandelnden Umfeld statt, das es zu beachten gilt (vgl. Kap. 2). Und: In immer mehr Städten und Kom- munen ist die „grüne Beschaffung“ längst gängige Einkaufspraxis. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist die Verwendung ökologisch erzeugter Produkte bei der Beschaffung von Lebensmitteln und bei der Vergabe von Cateringdienstleistungen. Sehr gute Beispiele sind hier die Mitglieder des Biostädte- Netzwerks67. Aber auch zahlreiche andere kom- munale und nicht-kommunale Beispiele zeigen, dass der Einsatz ökologisch erzeugter Lebensmittel wirtschaftlich machbar umzusetzen ist (vgl. Kap. 9). 67 www.biostaedte.de/ Was muss ich tun? Wie kann ich beginnen? „Einen Schritt nach dem anderen“ und am besten starten Sie mit viel Rückenwind. Suchen Sie sich engagierte Mitstreiter in Ihrer Kommune, dann ha- ben Sie bereits einen ersten Schritt in die richtige Richtung getan. Wie Sie grundsätzlich vorgehen können, finden Sie in Kapitel 5 „Notwendige Schrit- te in Politik und Verwaltung“, Kapitel 6 „Fahrplan für das Vergabeverfahren“ und Kapitel 8 „Schritte zur erfolgreichen Einführung von Bio-Lebensmitteln“. Wo finde ich Formulierungsvorschläge? Nicht immer muss das Rad neu erfunden werden. Mit den Formulierungsvorschlägen in Kapitel 7 er- halten Sie eine wertvolle Hilfestellung bei der Ge- staltung Ihrer Ausschreibungen. Angepasst auf Ihre persönlichen Vorstellungen und Bedürfnisse bieten Sie ein gutes Gerüst, um die entsprechenden Pas- sagen in den Ausschreibungsunterlagen zu formu- lieren. Wo bekomme ich Unterstützung? Im Serviceteil dieses Leitfadens stehen viele nützli- che Adressen. Verschiedene Anbieter bieten Schu- lungen zum Thema, einige Adressen dazu finden Sie ebenfalls im Service-Teil (vgl. Weiterbildungsange- bote). www.biostaedte.de 66 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ 11. SERVICETEIL 11.1 Literatur und Links 11.2 Adressen 11.3 Beispiele für Ausschreibungstexte, Stadtratsbeschlüsse u.a. 11. Serviceteil 67 11. SERVICETEIL Hier erhalten Sie nützliche Informationen in Form von Literaturverweisen und Links, Websites, Wei- terbildungsangeboten, sowie Adressen rund um das Thema Einführung von Biolebensmitteln in Kommunen. 11.1 Literatur und Links 11.1.1 Bücher, Broschüren und Fachbeiträge aid Infodienst (2015): Bio-Lebensmittel. Fragen und Antworten. Bonn: aid. Online abrufbar: www.aid.de/_ data/files/0392_2015_bio_lebensmittel_x000.pdf Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) (2014): Umweltschutz in Behörden. Ratgeber zur Berück- sichtigung von Umweltgesichtspunkten in öffent- lichen Einrichtungen. Augsburg: Online abrufbar unter: www.lfu.bayern.de/umweltqualitaet/umweltleitfa- den/leitfaden_behoerden/rechtliche_grundlagen/ index.htm Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (2014): Informationsbroschüre über die Arbeit und das Angebot der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung. Bonn. Online verfügbar unter: www.nachhaltige-beschaffung.info/SharedDocs/ DokumenteNB/141211_Broschüre_KNB.pdf BÖLW (2012): 28 Antworten zum Stand des Wis- sens rund um Ökolandbau und Bio-Lebensmittel. Berlin: mediabogen GbR. Online abrufbar unter: www.boelw.de/uploads/media/pdf/Themen/Argu- mentationsleitfaden/Bio-Argumente_BOELW_Auf- lage4_2012_02.pdf Hepperle, Florian (2016): Nachhaltigkeit in der öf- fentlichen Beschaffung. Eine empirische Studie auf kommunaler Ebene in Baden-Württemberg. Wies- baden: Springer Gabler. Isenheim, Monique (2011): Nachhaltige öffentliche Beschaffung. Potentiale, Rahmenbedingungen und praktische Ansätze zur Integration von Nachhaltig- keitskriterien in der Vergabe öffentlicher Aufträge. München: Grin. Keck, Wolfgang (2015): Nachhaltige Beschaffung. Wie Sie mit Verhaltenskodizes und/oder Risiko- und Selbstbewertungen Ihrer Lieferanten eine nachhal- tige Beschaffungsstrategie umsetzen. Herne: NWB Verlag GmbH & Co. KG. Laux, Dieter (2014): Nachhaltige Beschaffung: Ein Leitfaden für Bedarfsstellen, Beschaffungsverant- wortliche und Studenten der öffentlichen Verwal- tung im VOL-Bereich. Norderstedt: Books On De- mand. Roehl, R., Strassner, C. (2012): Expertise - Inhalte und Umsetzung einer nachhaltigen Verpflegung. Projektschriftenreihe Nachhaltigkeitsorientiertes Rahmencurriculum für die Ernährungs- und Haus- wirtschaftsberufe Bd. 1. 11.1.2 Websites Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung KNB (als Teil des Beschaffungsamtes des Bun- desministeriums des Innern) Zentrales Portal für nachhaltige Beschaffung öf- fentlicher Auftraggeber. Informationen über Ge- setze, Regelungen, Leitfäden, Beispiele aus Bund, Ländern und Kommunen. www.nachhaltige-beschaffung.info Information zur Nachhaltigkeit für die Produktgrup- pe Lebensmittel/Catering www.nachhaltige-beschaffung.info/SharedDocs/ DokumenteNB/Produktblätter/Lebensmittel_Ca- tering.pdf https://www.aid.de/_data/files/0392_2015_bio_lebensmittel_x000.pdf https://www.aid.de/_data/files/0392_2015_bio_lebensmittel_x000.pdf www.lfu.bayern.de/umweltqualitaet/umweltleitfaden/leitfaden_behoerden/rechtliche_grundlagen/index.htm www.lfu.bayern.de/umweltqualitaet/umweltleitfaden/leitfaden_behoerden/rechtliche_grundlagen/index.htm www.lfu.bayern.de/umweltqualitaet/umweltleitfaden/leitfaden_behoerden/rechtliche_grundlagen/index.htm http://www.nachhaltige-beschaffung.info/SharedDocs/DokumenteNB/141211_Brosch http://www.nachhaltige-beschaffung.info/SharedDocs/DokumenteNB/141211_Brosch BCre_KNB.pdf http://www.boelw.de/uploads/media/pdf/Themen/Argumentationsleitfaden/Bio-Argumente_BOELW_Auflage4_2012_02.pdf http://www.boelw.de/uploads/media/pdf/Themen/Argumentationsleitfaden/Bio-Argumente_BOELW_Auflage4_2012_02.pdf http://www.boelw.de/uploads/media/pdf/Themen/Argumentationsleitfaden/Bio-Argumente_BOELW_Auflage4_2012_02.pdf http://www.nachhaltige-beschaffung.info/DE/Home/home_node.html http://www.nachhaltige-beschaffung.info/SharedDocs/DokumenteNB/Produktbl http://www.nachhaltige-beschaffung.info/SharedDocs/DokumenteNB/Produktbl Lebensmittel_Catering.pdf Lebensmittel_Catering.pdf 68 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ Vernetzungsstellen Schulverpflegung Für die Ausschreibung von Schulverpflegung bie- tet die Vernetzungsstelle Schulverpflegung NRW Checklisten zur Vergabe von Schulverpflegungsleis- tungen (Dienstleistungsauftrag und Dienstleistungs- konzession). Dazu bekommt der Nutzer die Möglich- keit, ein Leistungsverzeichnis online zu erstellen. Die wichtigsten Wertungsmethoden zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden vorgestellt. Ein Bewertungsbogen für ein Probeessen/eine Verkos- tung rundet das Angebot ab. Ein Handlungsleitfaden Ausschreibung & Leistungsbeschreibung sowie Ar- beitshilfen zur schulinternen Qualitätssicherung der Mittagsverpflegung liefern weitergehende Hilfen. www.verbraucherzentrale.nrw/vergabe-schulverpflegung Die Vernetzungsstellen werden durch das Bundes- ministerium für Ernährung und Landwirtschaft ge- fördert und sind Teil der Initiative InForm. Die Initiative „Bio kann jeder - nachhaltig essen in Kita und Schule“ informiert, wie Bio-Lebensmittel in Ausschreibungen und somit in die Verpflegung integriert werden können. Aktuelle Workshops und eine Liste der Regionalpartner gibt es unter folgen- dem Link: www.biokannjeder.de. Städte und Kom- munen können über die Regionalpartner Work- shops initiieren. Kompass Nachhaltigkeit – Öffentliche Beschaffung Kompass Nachhaltigkeit informiert und unterstützt Beschafferinnen und Beschaffer aller Verwaltungs- ebenen, soziale und ökologische Belange im öffent- lichen Einkauf stärker zu berücksichtigen. www.kompass-nachhaltigkeit.de Die Internetplattform Kompass Nachhaltigkeit wurde im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) durch die Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und bezüglich des Kommunalen Service durch die Servicestelle Kom- munen in der Einen Welt der Engagement Global gGmbH aufgebaut. Die inhaltliche Überarbeitung der Internetplattform wurde vom ICLEI Europase- kretariat Freiburg unterstützt. Die technische Um- setzung erfolgte durch LGMi Berlin. Green Public Procurement 2020 GPP 2020 möchte in ganz Europa klimafreundliche Beschaffungsverfahren fördern um das von der EU gesteckte Ziel zu erreichen die Treibhausgasemis- Liste der Vernetzungsstellen Schulverpflegung in Deutschland Baden-Württemberg www.dge-bw.de/schulverpflegung Bayern www.schulverpflegung.bayern.de Berlin www.vernetzungsstelle-berlin.de Brandenburg www.bildungsserver.berlin-brandenburg.de/schule/schulkultur/schulverpflegung-bb Bremen www.vernetzungsstelle-bremen.de.1bin.de/ Hamburg www.hag-vernetzungsstelle.de Hessen www.schuleundgesundheit.hessen.de/themen/ernaehrung/vernetzungsstelle-schulverpflegung Meck.-Vorpommern www.dgeveki-mv.de NRW www.verbraucherzentrale.nrw/link563921A.html Niedersachsen www.dgevesch-ni.de Rheinland-Pfalz www.schulverpflegung.rlp.de Saarland www.vernetzungsstelle-saarland.de Sachsen-Anhalt www.lvg-lsa.de/o.red.c/lvgform-vernetzung.php Schleswig-Holstein www.dgevesch-sh.de Thüringen www.vzth.de/schulverpflegung http://www.verbraucherzentrale.nrw/vergabe www.biokannjeder.de.Städte http://oeffentlichebeschaffung.kompass-nachhaltigkeit.de http://www.dge-bw.de/schulverpflegung http://www.schulverpflegung.bayern.de http://www.vernetzungsstelle-berlin.de/aktuelles.html bildungsserver.berlin-brandenburg.de/schule/schulkultur/schulverpflegung-bb www.vernetzungsstelle-bremen.de.1bin.de http://www.hag-vernetzungsstelle.de http://www.schuleundgesundheit.hessen.de/themen/ernaehrung/vernetzungsstelle-schulverpflegung.html http://www.dgeveki-mv.de http://www.verbraucherzentrale.nrw/link563921A.html http://www.dgevesch-ni.de http://www.schulverpflegung.rlp.de/Internet/global/inetcntr.nsf/dlr_web_full.xsp?src=I7MV5327L4&p1=26442O215P&p3=567Z405A6F&p4=211E87Q5GR http://www.vernetzungsstelle-saarland.de http://www.lvg-lsa.de/o.red.c/lvgform-vernetzung.php http://www.dgevesch-sh.de www.vzth.de/schulverpflegung 11. Serviceteil 69 sionen um 20 Prozent zu senken, den Anteil der erneuerbaren Energien auf 20 Prozent zu heben sowie die Energieeffizienz um 20 Prozent zu stei- gern. Die Seite bietet viele Informationen, Beispiele sowie direkte Schulungen zum Thema klimafreund- liche Beschaffung für Beschaffer und Beschafferin- nen sowie Seminare zur „Ausbildung der Ausbilder“ Das GPP 2020-Konsortium besteht aus 19 Part- nern. Es vereint wichtige Auftraggeber und un- terstützende Stellen aus Österreich, Kroatien, Deutschland, Italien, den Niederlanden, Portugal, Slowenien und Spanien. Das Projekt wird von ICLEI – Local Governments for Sustainability koordiniert und von einem schwedischen Expertengremium für Beschaffungsfragen gefördert. www.gpp2020.eu Lebensmittel und Verpflegungsdienstleistungen, Europäische Kommission GPP-Schulungs-Toolkit - Modul 3: Beschaffungsempfehlungen: ec.europa.eu/environment/gpp/pdf/toolkit/food_ GPP_product_sheet_de.pdf ICLEI Local Governments for Sustainability Der weltweite Verband von Städten und Gemein- den die sich der nachhaltigen Entwicklung ver- pflichtet haben, engagiert sich auf verschiedenen Ebenen, so begleitet er beispielsweise Kommunen auf ihrem Weg zu mehr Nachhaltigkeit. Die Seite in englischer Sprache informiert unter anderem über Sustainable Procurement. www.iclei-europe.org/ PROCURA + Das europaweite Netzwerk hat zum Ziel, Behörden und öffentliche Einrichtungen bei der Umsetzung nachhaltiger Beschaffung und bei der Bewerbung ihrer Arbeit zu helfen. Es wurde im Jahr 2004 von ICLEI-Local Governments ins Leben gerufen. www.procuraplus.org Für die Produktgruppen Lebensmittel und Cate- ringdienstleistungen gibt es ein Produktinforma- tionsblatt und eine Detailinformation zum Einkauf biologisch erzeugter Produkte sowie zum Thema Fairer Handel. www.procuraplus.org/manual Informationsdienst des Umweltbundesamtes zur umweltfreundlichen Beschaffung Von der umweltfreundlichen Beschaffung in Ihrer Institution über Umweltaspekte im Vergabever- fahren bis zu guten Praxisbeispielen und Veranstal- tungen werden auf dieser Seite viele Informationen bereitgestellt. Online abrufbar unter: www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft- konsum/umweltfreundliche-beschaffung Rat für nachhaltige Entwicklung: Der nachhaltige Warenkorb (Essen und Trinken) Der Nachhaltige Warenkorb bietet Konsumalternati- ven und Tipps für alle, die nachhaltig leben möchten. www.nachhaltiger-warenkorb.de Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz (2014): Klimaschutz & Beschaffung. Praktische Ansätze für Kommunen zur Förderung einer klimafreundlichen Beschaffung. Berlin: Deut- sches Institut für Urbanistik. Online abrufbar unter: www.difu.de/publikationen/2014/klimaschutz-be- schaffung.html 11.1.3 Weiterbildungsangebote Die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung bietet Schulungen zur Nachhaltigen Beschaffung. Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung beim Beschaffungsamt des Bundesministerium des Innern (BMI) Brühler Str. 3, 53119 Bonn Tel. 0228 / 99610 2345 E-mail: nachhaltigkeit@bescha.bund.de www.nachhaltige-beschaffung.info http://www.gpp2020.eu/de/home http://ec.europa.eu/environment/gpp/pdf/toolkit/food_GPP_product_sheet_de.pdf http://ec.europa.eu/environment/gpp/pdf/toolkit/food_GPP_product_sheet_de.pdf http://www.iclei-europe.org/search http://www.procuraplus.org www.procuraplus.org/manual https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/umweltfreundliche https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/umweltfreundliche http://nachhaltiger-warenkorb.de http://www.difu.de/publikationen/2014/klimaschutz-beschaffung.html http://www.difu.de/publikationen/2014/klimaschutz-beschaffung.html mailto:nachhaltigkeit@bescha.bund.de http://www.nachhaltige-beschaffung.info/DE/Schulungen/schulungen_node.html 70 Praxisleitfaden „Mehr Bio in Kommunen“ Vernetzungsstelle Schulverpflegung Die Vernetzungsstellen Schulverpflegung in den einzelnen Bundesländern bieten in unregelmäßi- gen Abständen Schulungen zum Thema „Ausschrei- bungen in der Schulverpflegung“ an68. Termine und Inhalte finden Sie auf den Seiten der Vernetzungs- stellen der Bundesländer. 68 www.verbraucherzentrale.nrw/vergaberecht-in-der-schulverpflegung---qualitaet- faengt-bei-der-ausschreibung-an-- 11.2 Adressen 11.2.1 Ministerien und Behörden Bundesministerium für Ernährung und Landwirt- schaft (BMEL) Dienstsitz Bonn Besucheranschrift: Rochusstraße 1 53123 Bonn Postanschrift: Postfach 14 02 70, 53107 Bonn Telefon: 02 28 / 9 95 29 - 0 Telefax: 02 28 / 9 95 29 - 42 62 Dienstsitz Berlin Besucheranschrift: Wilhelmstraße 54 10117 Berlin Postanschrift: 11055 Berlin Telefon: 03 0 / 1 85 29 - 0 Telefax: 03 0 / 1 85 29 - 42 62 E-Mail: poststelle@bmel.bund.de http://www.verbraucherzentrale.nrw/vergaberecht mailto:poststelle@bmel.bund.de 11. Serviceteil 71 Umweltbundesamt Wörlitzer Platz 1 06844 Dessau-Roßlau Telefon: 0340 / 2103-0 Fax: 0340 / 2103-2285 E-Mail: buergerservice@uba.de Zentrale Vergabestelle für den Geschäftsbereich des BMEL Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Deichmanns Aue 29 53179 Bonn www.ble.de Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung Brühler Str. 3 53119 Bonn Telefon: 0228 / 99610-2345 E-mail: nachhaltigkeit@bescha.bund.de 11.2.2 Öko-Kontrollstellen Eine umfassende Aufstellung aller deutschen Öko-Kontrollstellen findet sich auf der Sei- te des Internet-Portals Oekolandbau.de unter: www.oekolandbau.de/bio-siegel/info-fuer-unter- nehmen/kontrollen/kontrollstellen/ 11.2.3 Verbände und andere Multiplikatoren In der Mitgliederliste des Bundes Ökologische Le- bensmittelwirtschaft finden Sie Kontaktdaten der Verbände. Die Liste finden Sie unter folgendem Link: www.boelw.de/boelw-mitglieder. Von diesen Seiten aus gelangen Sie auch zu den einzelnen Lan- desverbänden der Anbauverbände. 11.2.4 Bio-Lieferanten Auf der Seite des Internetportals www.oekoland- bau.de finden Sie eine Vielzahl an Internetangebo- ten für die Suche nach dem passenden Lieferanten. www.oekolandbau.de/haendler/betriebsmanage- ment/unternehmensfuehrung/biolieferantinnen- und-lieferanten/. Auch unter www.oekolandbau.de/service/adres- sen/einkaufsfuehrer/ finden sich zahlreiche, nach Bundesland geordnete, Einkaufsquellen. 11.3 Beispiele für Ausschreibungstexte, Stadtratsbeschlüsse u.a. Auf der Website des Biostädte-Netzwerks (www. biostaedte.de) finden sich Texte von Ausschreibun- gen, Stadtratsbeschlüssen und andere Dokumente, an denen sich Kommunen orientieren können. Unter anderem befindet sich dort eine Ausschrei- bung zur Schulverpflegung der Berliner Grund- schulen als Best-Practice-Beispiel, welcher Sie un- ter anderem hilfreiche Formulierungsvorschläge entnehmen können. mailto:buergerservice@uba.de www.ble.de mailto:nachhaltigkeit@bescha.bund.de Oekolandbau.de www.oekolandbau.de/bio-siegel/info-fuer-unternehmen/kontrollen/kontrollstellen www.oekolandbau.de/bio-siegel/info-fuer-unternehmen/kontrollen/kontrollstellen http://www.boelw.de/boelw-mitglieder/mitglieder www.oekolandbau.de www.oekolandbau.de www.oekolandbau.de/haendler/betriebsmanagement/unternehmensfuehrung/biolieferantinnen www.oekolandbau.de/haendler/betriebsmanagement/unternehmensfuehrung/biolieferantinnen www.oekolandbau.de/service/adressen/einkaufsfuehrer www.oekolandbau.de/service/adressen/einkaufsfuehrer www.biostaedte.de www.biostaedte.de www.biostaedte.de DIE BIOSTÄDTE STELLEN SICH VOR Die Bio-Branche ist eine der nachhaltigs- ten und zukunftsträchtigsten Branchen. Durch die beachtliche Zahl an Unter- nehmen und Arbeitsplätzen erlangt die Biobranche an wirtschaftlicher Bedeu- tung. Der ökologische Landbau schont Böden, sorgt für weniger belastetes Abwasser, fördert die Artenvielfalt und trägt dazu bei, unser Klima zu schonen. In Biolebensmitteln finden sich in der Regel mehr sekundäre Pflanzeninhalts- stoffe, weniger Rückstände von Agro- Chemikalien und chemischen Kunst- düngern. Es finden bei der Verarbeitung auch weniger Zusatzstoffe Einsatz. Seit 2010 arbeiten Städte, die den Öko- landbau und Bio-Lebensmittel fördern, zusammen. Im Vordergrund stehen Er- fahrungsaustausch, gemeinsame Projek- te, die Akquise von Fördermitteln und öf- fentlichkeitswirksame Aktionen. Durch das gemeinsame Auftreten im Netzwerk der deutschen Bio-Städte, -Gemeinden und -Landkreise soll dem Anliegen ein höheres politisches Gewicht verliehen werden. Möglichst viele Städte, Gemein- den und Landkreise sollen sich deshalb dem Netzwerk anschließen. ZIELE DES NETZWERKS 1. Den Ökolandbau, die Weiterverar- beitung und die Nachfrage nach Bio- Lebensmitteln mit kurzen Transport- wegen und regionaler Wertschöpfung fördern. 2. Vorrang für Bio-Lebensmittel bei öf- fentlichen Einrichtungen, Veranstal- tungen und Märkten. Insbesondere bei der Essenversorgung von Kindern und Jugendlichen auf gesunde Bio- Lebensmittel setzen. 3. Über vielfältige Aktionen, Veranstal- tungen und Maßnahmen private Ver- braucherinnen und Verbraucher, aber auch Betriebskantinen und Catering- unternehmen ansprechen. 4. Im Rahmen der Wirtschaftsförderung die Bio-Branche vernetzen und Ar- beitsplätze in einer Zukunftsbranche fördern. 5. Darauf hinwirken, dass sich die staat- liche Förderpolitik wesentlich stärker auf die Bio-Branche und entsprechen- de Kooperationsprojekte fokussiert, und agrarpolitische und wirtschafts- politische Maßnahmen enger mit den kommunalen Aktivitäten verzahnt werden. Das Netzwerk der Bio-Städte, -Gemein- den und -Landkreise ist ein Aktiven-Netz- werk im besten Sinne, ohne feste Organi- sationsform und Mitgliedsbeiträge. Je nach Projekt und Aktion wird die Finan- zierung gemeinsam besprochen und fest- gelegt. Grundlage der Zusammenarbeit ist eine Kooperationsvereinbarung, die von den Gründungsstädten gemeinsam erarbeitet wurde. Alle interessierten Städte, Gemeinden und Landkreise sind eingeladen, das Netzwerk kennenzuler- nen und darin mitzuarbeiten. www.biostaedte.de Strategien und Konzepte zur erfolgreichen Einführung von Bio-Lebensmitteln im Verpflegungsbereich von Kommunen – Ein Projekt des Netzwerks deutscher Biostädte impressum VORWORT DEs HERAUSGEBERs inhaltsverzeichnis inhaltsverzeichnis Abbildungs- und tabellenverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 1. Einleitung 2. Der Außer-Haus-Verpflegungsmarkt in Deutschland 2.1 Marktstruktur und Marktentwicklung 2.2 Herausforderungen für gastronomische Dienstleister heute und in Zukunft 2.3 Besonderheiten für eine Gastronomie in öffentlicher Trägerschaft 2.4 Besonderheiten verschiedener Verpflegungsanlässe 2.5 Besonderheiten verschiedener Verpflegungssysteme Tabelle 1: Bewertung der Verpflegungssysteme 3. Bio-Lebensmittel als Baustein einer nachhaltigen Beschaffungsstrategie 3.1 Eckpfeiler einer nachhaltigen gastronomischen Dienstleistung 3.2 Herkunft und Qualität der Lebensmittel als zentrales Handlungsfeld 3.3 Argumente für den Einsatz von Bio-Lebensmitteln benennen Vielseitige Fruchtfolgen Vorbeugender Pflanzenschutz Erhalt der Bodenfruchtbarkeit Betriebseigene Futtermittel Möglichst geschlossener Betriebskreislauf Betriebseigene organische Dünger Flächengebundene Tierhaltung Artgerechte Tierhaltung und Fütterung Wichtige Gütezeichen im Ökologischen Landbau Gesetzlich geregelte Bio-Siegel Bio-Kennzeichen der ökologischen Anbauverbände 4. Der Rechtsrahmen für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung 4.1 Entwicklungsgeschichte der Berücksichtigung von Umweltkriterien 4.2 Im Vergaberecht zu beachtende Grundsätze 4.3 Überblick über die anzuwendenden Vergabevorschriften 5. Notwendige Schritte in Politik und Verwaltung 5.1 Nachhaltige Beschaffung als Managementaufgabe 5.2 Strategische Planung und politische Beschlüsse 5.3 Durchführung und Einbettung in das Verwaltungsgeschehen 5.4 Erfolgskontrolle und Monitoring der Zielerreichung 5.5 Lernen und Berichten 6. Fahrplan für das Vergabeverfahren 6.1 Bestimmung von Beschaffungsgegenstand, Auftragswert und Vergabeart 6.2 Anforderungen an die Bietereignung 1 2 3 4 6.3 Erstellen der Leistungsbeschreibung 6.4 Angebotsbewertung und Zuschlagserteilung 7. Vorschläge für die Formulierung der Vergabeanforderungen 7.1 Formulierungsvorschläge für Mindest- anforderungen 7.1.1 Anforderungen an den Anteil von Bio-Lebensmitteln 7.1.2 Anforderungen an den Anteil von Fisch aus nachhaltigem Fischfang 7.1.3 Anforderungen an den Anteil von fair gehandelten Produkten 7.2 Formulierungsvorschläge für Auftrags- durchführungsklauseln 7.2.2 Anforderungen hinsichtlich Abfallvermeidung und Abfallentsorgung 7.2.3 Anforderungen hinsichtlich der Vermeidung von Lebensmittelabfällen 7.3 Zusätzliche Auftragsdurchführungsklauseln für den Betrieb von Kantinen und anderen langfristigen Cateringdienstleistungen (z. B. Mittagsverpflegung) 7.3.1 Anforderungen an die Zusammensetzung der Speisenpläne bzw. angebotenen Speisen: Reduktion des Fleischkonsums 7.3.2 Anforderungen an die Zusammensetzung der Speisenpläne bzw. angebotenen Speisen: zielgruppenorientierte Berücksichtigung von allgemein akzeptierten Nährstoffempfehlungen 7.3.3 Kunden-Feedback 7.4 Zusätzliche Klauseln für Catering- Dienstleistungen bei Einzelveranstaltungen 7.4.1 Anforderungen an die Zusammensetzung der angebotenen Speisen: Reduktion des Fleischkonsums 7.5 Bewertung mit Nutzwertanalyse und Wertungsmatrix 8. Schritte zur erfolgreichen Einführung von Bio-Lebensmitteln 8.1 Gründe für den Einsatz von Bio- Lebensmitteln in der eigenen Einrichtung 8.2 Entscheidung für den Einsatz und die Menge von Bio-Lebensmitteln treffen 8.3 Konzept für den Einsatz von Bio- Lebensmitteln festlegen 8.4 Bio-Lieferanten vergleichen und auswählen 8.5 Strategie für die Preisgestaltung finden 8.6 Das Bio-Angebot intern und extern kommunizieren 8.7 Die Verwendung von Bio-Lebensmitteln kontrollieren und zertifizieren 9. Erfolgsbeispiele aus Deutschland und Europa 9.1 Bio-Erfolge in nicht-kommunalen öffentlichen Einrichtungen 9.2 Bio-Erfolge in kommunalen Einrichtungen 9.2.1 Beispiele aus Deutschland 9.2.2 Beispiele aus Europa 10. fazit 11. Serviceteil 11.1 Literatur und Links 11.1.1 Bücher, Broschüren und Fachbeiträge 11.1.2 Websites 11.1.3 Weiterbildungsangebote 11.2.1 Ministerien und Behörden 11.2.2 Öko-Kontrollstellen 11.2.3 Verbände und andere Multiplikatoren 11.2.4 Bio-Lieferanten 11.3 Beispiele für Ausschreibungstexte, Stadtratsbeschlüsse u.a. Die Biostädte stellen sich vor Ziele des Netzwerks
https://www.karlsruhe.de/b3/natur_und_umwelt/umweltschutz/bio-stadt/schwerpunkt/HF_sections/content/ZZnhSNvB6ccFPK/Leitfaden%20Mehr%20Bio%20in%20Kommunen.pdf
Broschüre_Europabericht.indd Stadt Karlsruhe Außenbeziehungen EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE 2010 – 2015 2 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 3 VORWORT Städte sind das Bindeglied zwischen der EU und ihren Bürgerinnen und Bürgern. In den Städten wird der europäische Gedanke gelebt, verbreitet und weiterentwickelt sowie ein Großteil der europäischen Gesetzgebung umgesetzt. Dies hebt die Bedeutung der kommunalen Europaarbeit hervor und spiegelt sich in den europäisch ausgerichteten Aktivitäten der Stadtverwaltung Karlsruhe deutlich wider. Angefangen bei der EU-Projektarbeit über das Engagement im Rahmen von Städtepartnerschaften und in verschiedenen Netzwerken bis hin zu den lokalen Auswirkungen der Vorgaben des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission veranschaulicht der Europabericht die Bandbreite der Berührungspunkte und die Verzahnung zwischen kommunaler und europäischer Ebene. Karlsruher Vorzeigeprojekte, Beispiele erfolgreicher Vernetzung und der konkrete Umgang mit EU-Recht geben Einblicke in aktuell und zukünftig bedeutsame Themenfelder. Die Europaarbeit der Stadtverwaltung Karlsruhe ist von großer Vielfalt geprägt. Sie bringt zahlreiche strategisch wichtige Themen in Netzwerken mit einer beeindruckenden geographischen Ausdehnung voran. Dies möchten wir sichtbar machen – nicht nur innerhalb der Stadt selbst und der TechnologieRegion Karlsruhe, sondern auch darüber hinaus. Europa wird von jeder und jedem Einzelnen getragen. Daher ist der vorliegende Europabericht auch erstmals eine Plattform für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, das bestehende Engagement beispielhaft zu veranschaulichen. Ich möchte mich an dieser Stelle sehr herzlich für den Einsatz bedanken, der in den einzelnen Beiträgen zum Ausdruck kommt. Ich bin davon überzeugt, dass der Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen in ganz Europa eine fachliche und interkulturelle Bereicherung ist. Und es ist mir wichtig, dass dadurch der Erfahrungsschatz der Stadt Karlsruhe weitergegeben werden kann und der Bekanntheitsgrad der Stadt mit ihren Herangehensweisen, Zielen und Visionen weiter gesteigert wird. Das städtische Engagement im Bereich Europaarbeit ist sowohl auf strategischer als auch auf operativer Ebene von großer Bedeutung. In den vergangenen fünf Jahren haben wir viel erreicht und wollen gemeinsam diesen Weg weitergehen, in dem wir die Europakompetenz der Stadtverwaltung weiter stärken. Mit dem Europabericht sollen Impulse gegeben werden für die strategische Ausrichtung und das Potenzial der Karlsruher Europaarbeit. Denn das europapolitische Engagement Karlsruhes ist heute wichtiger denn je: Auf EU-Ebene wird derzeit eine „Urbane Agenda“ vorangetrieben, die die städtische Dimension der Europapolitik, die kommunalen Problemstellungen und Bedürfnisse, stärker in den Fokus der europäischen Entscheidungsträger rückt und damit den Einfl uss der Städte erhöhen soll. Dazu möchte die Stadtverwaltung Karlsruhe ihren Beitrag leisten. Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister 4 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 5 INHALTSVERZEICHNIS ZUSAMMENFASSUNG | RÉSUMÉ | SUMMARY 6 1. DIE EUROPAARBEIT DER STADT KARLSRUHE 8 Prioritäten setzen, Potenziale ausschöpfen, Herausforderungen angehen 8 2. EU-PROJEKTARBEIT IN STRATEGISCH WICHTIGEN BEREICHEN 10 2.1 Überblick: Die EU bietet fi nanzielle Chancen und unterstützt zentrale städtische Vorhaben 10 Abgeschlossene EU-Projekte | 2010 bis 2014 10 Aktuelle EU-Projekte 12 Geplante EU-Projekte 13 2.2 Einblick: EU-Projektarbeit einzelner städtischer Schlüsselakteure 13 Die AFB-Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH nutzen den ESF als innovative Anschubfi nanzierung 13 EU-Projektarbeit und -förderung durch die Stabsstelle Außenbeziehungen 15 EU-Projekte der Wirtschaftsförderung bringen europaweiten Austausch zum Thema Cluster voran und erzeugen Synergien für den Wirtschaftsstandort Karlsruhe 17 International und innovativ – EU-Projektförderung im ZKM | Zentrum für Kunst und Medientechnologie Karlsruhe 18 2.3 Ausblick: Die EU-Förderkulisse für die städtischen Dienststellen und Gesellschaften 2014 bis 2020 20 3. STÄDTEPARTNERSCHAFTEN – BRÜCKEN ZWISCHEN DEN MENSCHEN 22 3.1 Austausch mit Tradition 22 Beispielhaftes Praktikumsprojekt – Entwicklung eines Netzwerks mit großem Potenzial 23 Zivilgesellschaftliches Engagement 24 3.2 Kooperation in Beruf und Ausbildung 24 Erfolgreiche Zusammenarbeit im Gesundheitswesen 24 Modellhafter Austausch der Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft 24 Azubi-Austausch Karlsruhe – Halle macht „gemeinsames Deutschland“ erlebbar 25 Intensive Zusammenarbeit des Central College Nottingham und der Carl-Hofer Schule Karlsruhe 25 3.3 Ausblick 25 4. KARLSRUHE VERNETZT SICH – REGIONAL, GRENZÜBERSCHREITEND, EUROPAWEIT 26 4.1 Regionale und bundesweite Netzwerkarbeit 26 Europa und die Region – Die TechnologieRegion Karlsruhe als europäischer Akteur 26 Landes- und bundesweite Vernetzung 28 Deutscher Städtetag (DST) und Städtetag Baden-Württemberg 28 4.2 Grenzüberschreitende Vernetzung im Oberrheinraum 29 Eurodistrikt PAMINA 29 Trinationale Metropolregion Oberrhein 30 Ausblick 30 4.3 Europaweite Vernetzung 31 Europäisches Städtenetzwerk EUROCITIES 31 Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) 32 Europäische Städtekoalition gegen Rassismus (ECCAR) 33 Magistrale für Europa 34 5. WIRTSCHAFTSSTANDORT KARLSRUHE IN EUROPA NACHHALTIG STÄRKEN 36 Karlsruhes Städtepartnerschaften – Impulse für die Wirtschaft 36 PAMINA – Erfolgsmodell der deutsch-französischen Wirtschaftskooperation 36 Branchennetzwerke fördern Synergien im trinationalen Wirtschaftsraum 36 6. EUROPÄISCHE RECHTSETZUNG UND DEBATTEN VOR ORT 38 6.1 Weitreichende Auswirkungen von EU-Gesetzgebung 38 Beihilfe und Vergabe 38 Umweltschutz 39 6.2 Aktuelle EU-Themen und Debatten 41 Das Transatlantische Freihandelsabkommen TTIP – Kommunale Spitzenverbände positionieren sich 41 Das neue EU-Transparenzregister und seine Auswirkungen auf die Vertretung kommunaler Interessen in Brüssel 42 Klimapartnerschaft im Europäischen Jahr der Entwicklung 2015 42 Eine „Urbane Agenda“ für Europa – stärkere Einbeziehung städtischer Anliegen auf EU-Ebene 43 ANHANG 44 I. Abgeschlossene EU-Projekte der Stadtverwaltung Karlsruhe | 2010 bis 2014 45 II. Aktuelle EU-Projekte der Stadtverwaltung Karlsruhe 47 III. EU-Projekte mit Unterstützung durch die Stadtverwaltung Karlsruhe | seit 2010 49 IV. Weitere grenzüberschreitende/europäische Schlüsselprojekte ohne EU-Förderung | Auswahl | seit 2010 51 V. Grenzüberschreitende/Europaweite Netzwerkaktivitäten der Stadtverwaltung Karlsruhe | Auswahl 53 Organigramm Stabsstelle Außenbeziehungen 56 Weitere Institutionen, Vereine und Kontaktstellen im Bereich Europaarbeit für die Stadt Karlsruhe | Auswahl 57 Abkürzungsverzeichnis/Glossar 58 6 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 7 ZUSAMMENFASSUNG Karlsruhe ist eine internationale Stadt. Daher nimmt die Europaarbeit der Stadtverwaltung einen hohen Stellenwert ein. Durch die Internationalisierungsstrategie in ihren Grundzügen festgelegt, zeichnet sie sich durch eine große Vielfalt von Themen, Projekten, Netzwerken und Akteuren aus. Der Rückblick auf die vergangenen fünf Jahre zeigt:  EU-Fördermittel wurden erfolgreich eingesetzt, um strategisch wichtige Themen in der Stadt und der Region voranzutreiben;  die dynamische Zusammenarbeit mit den (Projekt-)Partnerstädten war und ist eine große Bereicherung – für die Bürgergesellschaft genauso wie für die Stadtverwaltung;  Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung tauschen sich gewinnbringend in zahlreichen regionalen, grenzüberschreitenden und europaweiten Netzwerken zu aktuellen Themen aus – insbesondere mit Blick auf fachspezifische Fragestellungen sind diese Kooperationen oft unverzichtbar;  die europäische Ausrichtung der wirtschaftspolitischen Aktivitäten wurde innerhalb der letzten Jahre weiter ausgebaut und intensiviert. Gemeinsam mit europäischen Partnern werden so Synergien genutzt, um den Wirtschafts-, Wissenschafts- und Kulturstandort Karlsruhe in Europa nachhaltig zu stärken. Darüber hinaus sind zahlreiche Dienststellen mit EU-Themen und Debatten befasst, nicht zuletzt weil sich europäische Rechtsetzung in vielen Bereichen direkt oder indirekt auf die kommunale Ebene auswirkt. Der Mehrwert der Europaarbeit liegt auf der Hand: Neue Kontakte können geknüpft, innovative Herangehensweisen erprobt und Netzwerke mit Partnerinnen und Partnern in vielen europäischen Ländern auf- und ausgebaut werden. Karlsruhe kann das städtische Know-how in die europäische Netzwerkarbeit einbringen und der Stadt damit international eine Stimme geben. Darüber hinaus setzen EU-Fördermittel einen Anreiz, zusätzliche Mittel zu mobilisieren und entwickeln nicht selten eine starke Hebelwirkung. Zugleich werden zahlreiche grenzüberschreitende und europäische Schlüsselprojekte auch ohne EU-Förderung mit großem persönlichen Einsatz durchgeführt. Aufgabe der Stadtverwaltung ist es jetzt, weiteres Potenzial der Europaarbeit zu identifi zieren und auszuschöpfen – mit Fokus auf strategische Handlungsfelder und aktuelle Entwicklungen vor Ort. ZUSAMMENFASSUNG | RÉSUMÉ | SUMMARY RÉSUMÉ Karlsruhe est une ville internationale. Cela se traduit par l‘importance des activités européennes au sein de l‘administration municipale. Leurs éléments clés sont précisés dans la stratégie d‘internationalisation, et elles se caractérisent par une grande diversité de thèmes, de projets, de réseaux et d‘acteurs. Le bilan des cinq dernières années montre que  les fonds européens étaient utilisés de façon à faire avancer les thèmes d‘importance stratégique à la ville et à la région;  la coopération dynamique concernant les villes jumelées ainsi que d‘autres partenariats était et reste un grand enrichissement – autant pour les citoyennes et citoyens que pour la municipalité;  les collaborateurs et collaboratrices de l‘administration locale mènent un échange fructueux à travers les réseaux régionaux, transfrontaliers et européens sur des thèmes actuels – une telle coopération s‘avère particulièrement indispensable en ce qui concerne les questions techniques;  l‘orientation européenne des activités économiques a été continuellement renforcée et intensifiée. Ainsi, conjointement, la ville de Karlsruhe avec ses partenaires européens profi te de synergies afi n de renforcer durablement le rôle de Karlsruhe en tant que plaque tournante pour l‘économie, les sciences et la culture en Europe. De plus, nombreux sont les services qui suivent les débats et les thèmes européens, notamment parce que la législation européenne intervient directement ou indirectement dans de multiples domaines au niveau communal. La valeur ajoutée des activités européennes est évidente : de nouveaux contacts peuvent être noués, des actions innovantes expérimentées et des réseaux partenaires construits et développés dans de multiples pays européens. Karlsruhe peut apporter son savoir-faire par le biais du travail en réseau au niveau européen et ainsi donner un écho international à la ville. Par ailleurs, les fonds européens encouragent la mobilisation de moyens supplémentaires et entraînent souvent un effet de levier important. Parallèlement, bon nombre de projets transfrontaliers et européens sont mis en œuvre dans l‘esprit d‘un véritable engagement personnel sans intervention financière de l‘Europe. La priorité de la municipalité consiste aujourd‘hui à identifier et à exploiter les futures possibilités relatives aux activités européennes, avec un focus sur les champs d‘action stratégiques et sur les développements locaux actuels. SUMMARY Karlsruhe is an international city. This is why the municipality attaches great importance to European activities. Their key elements are set out in its Internationalisation Strategy, and they are characterised by a great variety of topics, networks and partners. Looking back on the past fi ve years confi rms that  European funding has been applied to optimum effect in order to promote issues of strategic importance to both City and region;  active cooperation with the twin cities and through project partnerships was and still is a great asset for the civil society and the municipality;  the municipality‘s staff engage in a fruitful exchange with numerous regional, cross-border and pan-European networks on topical issues – such cooperation work is often essential, especially in relation to technical issues;  in recent years, the efforts in giving economic activities a more European dimension have been further developed and intensified. Thus, in cooperaration with European partners, synergies are used to enhance Karlsruhe‘s position as a hub for business, science and culture in Europe in a sustainable manner. In addition, numerous departments have to deal with European issues and debates, not least because EU-legislation has a direct or indirect impact on many issues at the local level. The added value of engaging in European activities is evident. New contacts can be established, innovative approaches can be tested and networks with partners in various European countries can be created and further developed. Karlsruhe is able to bring its know-how into European networking and will thereby make the City‘s voice heard internationally. Furthermore, European funding provides an incentive to mobilise additional funding and develops quite often a powerful leverage effect. At the same time, a signifi cant number of transnational and European key projects are also being implemented without European funding with great personal commitment. It is now up to the municipality to identify and exploit further opportunities for European activities with a focus on strategic fi elds of action and current local developments. 8 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 9 1. DIE EUROPAARBEIT DER STADT KARLSRUHE PRIORITÄTEN SETZEN, POTENZIALE AUSSCHÖPFEN, HERAUSFORDERUNGEN ANGEHEN Rund 70 Prozent aller kommunalen Entscheidungen werden durch Vorgaben der Europäischen Union beeinfl usst und wirken sich somit auf eine Vielzahl städtischer Aufgaben- und Zuständigkeitsbereiche aus. Damit ist die kommunale Europaarbeit auch in Karlsruhe eine klassische Querschnittsaufgabe, zu der viele städtische Dienststellen und Gesellschaften ihren Beitrag leisten. Der vorliegende dritte Europabericht verdeutlicht die gestiegene thematische Vielfalt der Karlsruher Europaarbeit und zeigt die große Zahl der beteiligten städtischen Akteure auf. „EUROPAKOMPETENZ“ ALS QUERSCHNITTSAUFGABE VERANKERN Mit der zunehmenden „Europäisierung“ der Kommunalpolitik und des kommunalen Verwaltungshandelns kommt der städtischen Europaarbeit eine immer größere Bedeutung zu. Um als Stadtverwaltung erfolgreich „europaaktiv“ zu agieren, braucht es Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die den gestiegenen Anforderungen der „Europakompetenz“ gerecht werden, die die kommunale Relevanz von Europapolitik frühzeitig erkennen und mit entsprechendem Know-how für die Umsetzung europäischer Vorgaben und Projekte ausgestattet sind. Hierzu gehören einerseits Fachkenntnisse in den relevanten Themengebieten und der einschlägigen EU-Gesetzgebung, andererseits auch Kenntnisse der EU-Förderprogramme und der EU-fi nanzierten Projektarbeit. Internationale Projekt- und Netzwerkarbeit stellt zudem erhöhte Anforderungen an die Fremdsprachenkompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie an die Fähigkeit, interkulturell zu agieren. Das breite thematische Spektrum der städtischen Europaaktivitäten führt darüber hinaus zunehmend zu Überschneidungen der Ressorts, was einen gesteigerten Abstimmungsbedarf innerhalb der Verwaltung erforderlich macht. STRATEGISCHE AUSRICHTUNG DER STÄDTISCHEN EUROPAARBEIT Die Stadt Karlsruhe hat es sich daher zum Ziel gesetzt, ihre Europaarbeit strategisch auszubauen und die Stärkung der Europafähigkeit als Querschnittsaufgabe auf allen Ebenen zu verankern. Mit der Erweiterung ihrer Zuständigkeiten, insbesondere der internationalen Beziehungen, und der erfolgten personellen Aufstockung übernimmt die Stabsstelle Außenbeziehungen (ABZ) künftig verstärkt Aufgaben der konzeptionellen Beratung und Begleitung sowie der operativen Abstimmung und Koordination der städtischen Europaarbeit. Aufgabe ist es, die dezentral verteilten Europaaktivitäten der städtischen Dienststellen und Gesellschaften zu bündeln, miteinander zu vernetzen und auf gemeinsame Ziele auszurichten. Die thematischen Prioritäten und Schwerpunkte werden dabei durch das „Integrierte Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2020“ (ISEK) und die Karlsruher Internationalisierungsstrategie vorgegeben. Besondere Bedeutung kommt dem weiteren Ausbau des internen Netzwerks „europaaktiver“ Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu, die als feste Ansprechpartner für das jeweilige Amt und als Multiplikatoren nach innen und außen fungieren. Durch den gegenseitigen Informations- und Erfahrungsaustausch und den Abgleich der Ziele lassen sich die wünschenswerten Synergieeffekte zwischen den jeweiligen Europaaktivitäten der Ämter erzielen. STÄRKUNG DER EUROPÄISCHEN NETZWERKARBEIT Zur Stärkung der Europafähigkeit trägt wesentlich die aktive Mitarbeit in internationalen Netzwerken bei. Der Europabericht zeigt die thematische Breite und Vielzahl der Netzwerke auf, in denen die Stadt Karlsruhe bereits aktiv ist. Auch EUROCITIES, die Interessenvertretung europäischer Großstädte, der Karlsruhe seit 2011 angehört, bietet hier in vielfacher Hinsicht einen Mehrwert: Mehrere Ämter und Dienststellen nutzen EUROCITIES bereits kontinuierlich, um sich in den Foren und Arbeitsgruppen auf den aktuellen Stand der relevanten EU-Gesetzgebung zu bringen. Auf den Fachveranstaltungen des Netzwerks tauschen sie sich mit den Kolleginnen und Kollegen anderer europäischer Städte über aktuelle Themen der europapolitischen Agenda aus und diskutieren Lösungsansätze für lokale Problemstellungen. EUROCITIES bietet darüber hinaus noch viel Potenzial für städtisches Engagement: So kann das Netzwerk beispielsweise verstärkt strategisch zur politischen Einfl ussnahme genutzt werden, indem Karlsruher Interessen durch Mitarbeit an EUROCITIES-Positionspapieren Eingang in die Lobbyarbeit des Netzwerks fi nden. Durch die Teilnahme an EUROCITIES- Projekten kann vermehrt Karlsruher Know-how auf europäischer Ebene sichtbar gemacht werden. In anderen Bereichen kann Karlsruhe von den Fachkenntnissen und den Erfahrungen anderer europäischer Städte profi tieren und lernen. Die Aufgabe der Stabsstelle Außenbeziehungen wird es weiterhin sein, thematische Anknüpfungspunkte zu eruieren, um eine aktivere Mitarbeit der städtischen Ämter und Gesellschaften in EUROCITIES zu fördern. GEZIELTE TEILNAHME AN EU-FÖRDERPROGRAMMEN Der EU-Projektarbeit kommt bei der Stärkung der „Europakompetenz“ eine Schlüsselfunktion zu. Daher wird die Stadt Karlsruhe mit der „Zentralen Anlaufstelle für EU-Fördermittel“ künftig einen neuen Schwerpunkt setzen. Angesiedelt bei der Stabsstelle Außenbeziehungen (ABZ), soll sich die Fördermittelakquisition innerhalb der Stadtverwaltung auch hier an den Zielen des ISEK ausrichten. Information zu aktuellen Förderprogrammen, Fördermittelberatung zu technischen und strukturellen Aspekten sowie die Begleitung der städtischen Dienststellen und Gesellschaften bei der Antragstellung und Umsetzung der Projekte sollen das Unterstützungsangebot abrunden. Der Mehrwert der EU-Projektarbeit liegt auf der Hand: EU- Fördermittel ermöglichen die Entwicklung von innovativen Strategien und Lösungsansätzen für konkrete lokale Herausforderungen; internationale Kooperationen fördern die Fremdsprachenkompetenz und die interkulturelle Kommunikationsfähigkeit der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. FÖRDERUNG DER EUROPÄISCHEN INTEGRATION Der Mehrwert der Karlsruher Europaarbeit zeigt sich zudem in der langjährigen Städtepartnerschaftsarbeit. Diese wird künftig vermehrt in Form von Projektarbeit aktuelle Themen der europapolitischen Agenda aufnehmen. Davon profi tieren fachlich nicht nur die Projektpartner aus Zivilgesellschaft, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur. Die Städtepartnerschaftsarbeit leistet damit auch einen wertvollen Beitrag zur Entwicklung einer aktiven europäischen Bürgergesellschaft und zur Förderung der europäischen Integration. AKTIVE MITGESTALTUNG DER EUROPAPOLITIK Die zunehmende Bedeutung der EU-Gesetzgebung für die kommunale Ebene macht es zudem erforderlich, dass sich Städte frühzeitig in die Europapolitik einmischen und diese aktiv in ihrem Sinne mitgestalten. Aktuell legt die Europäische Kommission ihre grundsätzlichen Strategien für die kommenden Jahre fest – ein guter Zeitpunkt für Kommunen, ihre Belange sichtbar zu machen und Einfl uss zu nehmen auf EU-Politik und künftige Gesetzgebung. Auch für die Stadt Karlsruhe gilt es, ihre Anliegen auf EU-Ebene zu transportieren – durch die Europabüros der kommunalen Spitzenverbände oder das Büro der baden-württembergischen Kommunen in Brüssel. Das Einspielen von Karlsruher Expertise zu aktuellen Themen der europapolitischen Agenda wird von den Europabüros ausdrücklich begrüßt; es trägt zur Stärkung einer fachlich fundierten und praxisorientierten Interessenvertretung bei. Auch EUROCITIES und der Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) bieten Karlsruhe die Möglichkeit der politischen Einfl ussnahme. Im Zusammenschluss mit anderen europäischen Städten sind die Chancen größer, bei den EU-Institutionen Gehör zu fi nden. Aufgabe der Karlsruher Europaarbeit ist es, diese etablierten Netzwerke verstärkt zur eigenen Interessenvertretung und zur internationalen Profi lierung zu nutzen – sei es auf Ebene der Verwaltung oder der Politik. Die Entscheidung des Gemeinderats zur strategischen Neuaufstellung im RGRE durch Entsendung von Städträtinnen und Stadträten in die RGRE-Fachausschüsse ist ein Schritt in diese Richtung. Letztlich ist die Vertretung der Karlsruher Interessen kein Selbstzweck der Stadtverwaltung, sondern liegt im Interesse der Karlsruher Bürgerinnen und Bürger, deren Alltag konkret von europäischen Vorgaben bestimmt wird. Ansprechpersonen bei der Stadtverwaltung Stabsstelle Außenbeziehungen | Jochen Ehlgötz und Regina Hartig E-Mail: jochen.ehlgoetz@abz.karlsruhe.de E-Mail: regina.hartig@abz.karlsruhe.de 10 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 11 2.1 ÜBERBLICK: DIE EU BIETET FINANZIELLE CHANCEN UND UNTERSTÜTZT ZENTRALE STÄDTISCHE VORHABEN Die Stadtverwaltung Karlsruhe, gemeinsam mit ihren Gesellschaften, ist in der Planung und Umsetzung einer großen Bandbreite von EU-Projekten aktiv. Die folgende Zusammenfassung gibt einen Überblick über die EU- Projektarbeit der vergangenen fünf Jahre (Details zu abgeschlossenen und laufenden Projekten sind im Anhang aufgelistet). ABGESCHLOSSENE EU-PROJEKTE | 2010 BIS 2014 In Kooperation mit Partnerorganisationen aus ganz Europa wurden zwischen 2010 und 2014 insgesamt 28 EU-Projekte in strategisch wichtigen Themenbereichen erfolgreich umgesetzt. Thematische Ausrichtung der EU-Projekte In den vergangenen fünf Jahren wurden insgesamt neun EU- Förderprogramme mobilisiert. Eine tragende Rolle spielten das grenzüberschreitende Programm INTERREG A Oberrhein sowie der Europäische Sozialfonds (ESF). 1 1 1 1 1 2 5 7 9 TEN (transeuropäische Netze) FP 6 (Forschung) EFRE (Regionalentwicklung) EFF (Flüchtlinge) EFF (Fischerei) INTERREG C (interregional) KULTUR ESF (Soziales) INTERREG A (Oberrhein) Nutzung verschiedener EU-Programme Anzahl Projekte 2010 bis 2014 Entsprechend wurde eine Vielzahl von Themen bearbeitet, die sich im „Integrierten Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2020“ (ISEK) wiederfi nden, allen voran in den Bereichen sozialer Zusammenhalt und Bildung, regionale und überregionale Kooperation sowie Kultur. 2. EU-PROJEKTARBEIT IN STRATEGISCH WICHTIGEN BEREICHEN 8 7 7 3 2 1 Bezug zu den ISEK-Handlungsfeldern Anzahl Projekte 2010 bis 2014 Sozialer Zusammenhalt und Bildung Regionale und überregionale Kooperation Kultur Wirtschaft und Arbeit Mobilität Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Geografi sche Ausrichtung der EU-Projekte Über zwei Drittel der EU-Projekte der Stadtverwaltung Karlsruhe wurden in Zusammenarbeit mit 19 europäischen Ländern sowie Brasilien und Russland durchgeführt, insbesondere mit dem Nachbarland Frankreich im Rahmen von grenzüberschreitenden Kooperationen (siehe dazu auch Kapitel 4.2). Bei mehr als einem Drittel der Kooperationsprojekte bestanden Konsortien aus Akteuren aus vier oder mehr europäischen Ländern. 6 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 4 6 15 Sonstige Ungarn Spanien Rumänien Portugal Österreich Norwegen Italien Griechenland Belgien Niederlande Großbritannien Schweiz Frankreich EU-Projekte in Kooperation mit europäischen Ländern Anzahl Projekte 2010 bis 2014 DESIGN AM OBERRHEIN Das trinationale Kooperationsprojekt „Design am Oberrhein“ soll die Designschaffenden im Programmgebiet verorten und den gesamten Bereich Kreativwirtschaft in Stadt und Region fördern. Die Vernetzung der Hochschulen und der Austausch mit Unternehmen und Industrie soll verstärkt werden, um die Erfolgschancen kreativer Kleinbetriebe am Oberrhein zu erhöhen. Zur Kommunikation ist eine Messe wie die eunique – arts and crafts eine optimale Plattform und erhöht die zielführende Vernetzung zwischen den verschiedenen Zielgruppen. Zusammen mit der IHK Karlsruhe wird die Projektarbeit auf der eunique als Unternehmertag „Design am Oberrhein“ fortgeführt. Hierzu werden Studierende und Unternehmen im Rahmen von Designvorträgen jährlich eingeladen. EU-Programm: INTERREG IV A Oberrhein Projektleitung: artforum3 e. V. Städtischer Träger: Karlsruher Messe- und Kongress GmbH | Beate Frères Partnerorganisationen: Universitäten, Kammern und Gebietskörperschaften in Deutschland, Frankreich und der Schweiz Laufzeit: Oktober 2010 bis September 2013 Gesamtprojektvolumen: 1.699.110 Euro EU-Fördersumme | KMK: 164.004 Euro Bulgarien, Dänemark, Finnland, Malta, Schweden, Zypern 12 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 13 Mehrwert der EU-Projektarbeit Die Projektarbeit hat in vielen Fällen einen deutlichen Mehrwert für die beteiligten städtischen Dienstellen und Gesellschaften, für die Stadt Karlsruhe sowie die Region als Ganzes – ohne EU-Förderung wäre die Umsetzung vieler Projekte nicht oder nicht im gleichen Umfang möglich. EU- Gelder haben oft eine starke Hebelwirkung und setzen den Anreiz, zusätzliche Mittel zu mobilisieren. Neue Zielgruppen werden auf innovative Weise erreicht, beispielsweise im sozialen Bereich oder in der Kreativwirtschaft. Darüber hinaus können neue Verfahren und Herangehensweisen erprobt und innerstädtische, regionale, grenzüberschreitende und europaweite Netzwerke auf- und ausgebaut werden (siehe auch Kapitel 4). Finanzielle Unterstützung durch die EU Zwischen 2010 und 2014 wurden EU-Projekte mit rund 2,7 Millionen Euro durch die Europäische Union gefördert. Der Hauptanteil fl oss aus dem Programm INTERREG A Oberrhein, aus dem Europäischen Sozialfonds sowie aus dem Europäischen Fischereifonds.1 110.000 € 134.596 € 207.687 € 225.000 € 259.800 € 330.500 € 650.000 € 812.559 € TEN V EFF (Flüchtlinge) INTERREG C EFRE FP 6 (Forschung) ESF EFF (Fischerei) INTERREG A EU-Fördersummen an die Stadt Karlsruhe 2010 bis 2014 1 Diese Schätzung enthält keine Daten zum EU-Programm KULTUR beziehungsweise KREATIVES EUROPA, da keine Angaben zur Aufteilung des Gesamtfördervolumens auf einzelne Trägerorganisationen gemacht werden können. AKTUELLE EU-PROJEKTE Aktuell werden insgesamt 17 EU-Projekte von 10 städtischen Dienststellen und Gesellschaften umgesetzt. Die EU-Förderung beläuft sich auf rund 957.500 Euro.1 Die Projekte werden mit 21 europäischen Ländern umgesetzt und fallen – wie in den Jahren davor – vor allem in die thematischen Bereiche sozialer Zusammenhalt und Bildung, Kultur sowie regionale und überregionale Kooperation. EWOS ABILITY LINK*KIT Eines der jüngsten EU-Projekte mit Beteiligung der Stadtverwaltung Karlsruhe startete im Mai 2015. Unter der Federführung des Europäischen Paralympischen Komitees und der Sportentwicklungsexperten von SPIN Sport Innovation entwickelt das Schul- und Sportamt Karlsruhe Strukturen, die die Teilnahme am Sport und die körperliche Aktivität von Menschen mit einer Behinderung fördern und nachhaltig steigern sollen. Das von der Europäischen Union geförderte Projekt fi ndet im Rahmen der European Week of Sport (EWoS) statt. EU-Programm: ERASMUS+ Sport Projektleitung: European Paralympic Committee Städtischer Träger: Schul- und Sportamt | Ulrike Wernert Partnerorganisationen: Partnerorganisationen aus Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Irland, Österreich und Ungarn Laufzeit: Mai 2015 bis Juli 2016 Gesamtprojektvolumen: 288.000 Euro EU-Fördersumme | SuS: 12.870 Euro GEPLANTE EU-PROJEKTE Derzeit befi nden sich mehrere EU-Projekte in Planung, die unter anderem durch den Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE, INTERREG), den Europäischen Sozialfonds (ESF), das Programm KREATIVES EUROPA, sowie im Rahmen des Forschungsrahmenprogramms Horizont 2020 gefördert werden sollen. Folgende Themen stehen dabei im Fokus: Verringerung von Schulabbruch und Langzeitarbeitslosigkeit, grenzüberschreitende Ausbildung, regionale und grenzüberschreitende Mobilität, Clusterentwicklung, kulturelle Kooperationsprojekte, Fort- und Weiterbildung sowie Forschung und Entwicklung im Gesundheitsbereich. 2.2 EINBLICK: EU-PROJEKTARBEIT EINZELNER STÄDTISCHER SCHLÜSSELAKTEURE Städtische Akteure sind teils Empfänger von Fördermitteln, teils sind sie auch vermittelnd tätig oder in die Fördermittelberatung und -vergabe eingebunden. In einigen Fällen konnte sich aus punktueller Projektarbeit eine langfristig und strategisch ausgerichtete Zusammenarbeit in bestimmten Themenfeldern und Netzwerken entwickeln. Im Folgenden werden exemplarisch einige Leuchtturmprojekte der Stadtverwaltung Karlsruhe und ihrer Gesellschaften vorgestellt. DIE AFB-ARBEITSFÖRDERUNGSBETRIEBE GGMBH NUTZEN DEN ESF ALS INNOVATIVE ANSCHUBFINANZIERUNG Für die Stadt Karlsruhe spielt der Europäische Sozialfonds (ESF) eine strategische Rolle als innovative Anschubfi nanzierung in der Langzeitperspektive. Die AFB-Arbeitsförderungsbetriebe Karlsruhe entwickeln und betreuen einerseits ESF-Projekte, anderseits tragen sie mit der regionalen ESF-Geschäftsstelle aktiv zur Umsetzung des ESF in Baden-Württemberg bei. Die AFB setzen erfolgreich EU-Projekte um Als Projektträger führen die AFB derzeit die ESF-Projekte „BiMAQ“ (Arbeit mit türkischen Eltern, siehe Infobox), „Bleib dran“ (Stabilisierung gefährdeter Ausbildungsverhältnisse) und „Frauen Kreativ“ (Beschäftigung kombiniert mit einem Theaterprojekt, einem Gesundheitsprogramm und Bewegungsangeboten) durch. Gleichzeitig sind sie im Rahmen des Landesarbeitsmarktprogramms am ESF-geförderten Verbundprojekt „Durante“ zur assistierten Beschäftigung und Begleitung ehemaliger Langzeitarbeitsloser beteiligt. BIMAQ – BILDUNGSBERATUNG FÜR MIGRANTINNEN UND MIGRANTEN ZUR AUSBILDUNG UND QUALIFIZIERUNG Das EU-Projekt „BiMAQ“ informiert über das deutsche Bildungs- und Ausbildungssystem, unterstützt Jugendliche beim Finden der passenden Ausbildung und begleitet sie während der gesamten Ausbildungsdauer. Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es zudem für interessierte Familienangehörige. „BiMAQ“ baut auf ein Netzwerk mit dem Türkischen Generalkonsulat, türkischen und ausländischen Vereinen, dem Internationalen Begegnungszentrum (IBZ), Kammern, Schulen, interkulturellen Elterncafés, der Berufsberatung und schwerpunktmäßig ausländisch geführten KMU auf. Der Mehrwert von „BiMAQ“ ergibt sich aus verschiedenen Faktoren. Nach dem Grundsatz des türkischen Sprichworts: „Meslek Altın Bileziktir!“ (Beruf ist ein goldenes Armband) sind gerade türkische Eltern unsicher, ob eine Berufsausbildung für ihre Kinder das Richtige ist. Beruf und Ansehen werden für sie in erster Linie durch ein Studium oder den Besuch einer „höheren“ Schule erreicht. „BiMAQ“ hebt diese Teilinformationen durch kompetente Beratung, externes Ausbildungscoaching und interdisziplinäre Zusammenarbeit auf und gibt den Familien Sicherheit bei der Berufswahl ihrer Kinder. EU-Programm: Europäischer Sozialfonds Baden-Württemberg Projektleitung: Arbeitsförderungsbetriebe | Belgin Abaygil Laufzeit: Mai 2015 bis April 2018 Gesamtprojektvolumen: 265.000 Euro EU-Fördersumme | AFB: 159.000 Euro Weitere Informationen zu den Arbeitsförderungsbetrieben gGmbH: www.afb-karlsruhe.de Die AFB gewährleisten die Erfüllung der ESF-Ziele Seit dem Jahr 2000 werden Teile des baden- württembergischen ESF-Programms auf regionaler Ebene umgesetzt. Dafür wurde in der Stadt Karlsruhe ein ESF- Arbeitskreis unter dem Vorsitz des Sozialbürgermeisters gegründet. Der Arbeitskreis bringt Vertreterinnen und Vertreter der Stadt, des Deutschen Gewerkschaftsbundes, der Wohlfahrtsverbände, des Netzwerks Fortbildung, der Agentur für Arbeit, des Jobcenters, des Arbeitgeberverbands Südwestmetall, der Schulen, der Handwerkskammer, der Industrie- und Handelskammer sowie der Kreishandwerkerschaft Karlsruhe zusammen. Der ESF-Arbeitskreis ist zuständig für  die Erstellung einer regionalen Strategie,  die inhaltliche Bewertung regionaler Projektanträge und die Erstellung einer Vorschlagsliste,  die Ergebnissicherung und Begleitung laufender Projekte und  die Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit des ESF in Karlsruhe. 14 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 15 In der Förderperiode 2014 bis 2020 können jährlich 440.000 Euro an innovative Projekte vergeben werden, die die Verringerung der Langzeitarbeitslosigkeit und die Vermeidung von Schulabbruch zum Ziel haben. Seit Januar 2014 ist der ESF-Arbeitskreis auch zuständig für Projektanträge im Rahmen des „Gesamtkonzepts Arbeit“ der Stadt Karlsruhe. Strategiesitzung des ESF-Arbeitskreises | Mai 2015 Die bei den AFB angegliederte ESF-Geschäftsstelle fungiert als Schnittstelle zwischen Antragstellenden, Projektträgern, dem ESF-Arbeitskreis, der L-Bank und dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden Württemberg. Die Geschäftsstelle steht in regelmäßigem Kontakt mit allen Beteiligten, berät Projektträger während der Projektkonzeptionierung, Antragstellung und während der Projektlaufzeit. „Der ESF – Chancen aus Europa – innovative Projekte für Karlsruhe!“ Peter Dressler Geschäftsführender des ESF-Arbeitskreises Die strategische Rolle des ESF in Karlsruhe Die Nachhaltigkeit der ESF-Förderung wird an Projekten deutlich, die erfolgreich von Trägern in den Bereichen der berufl ichen Bildung, der sozialpädagogischen Unterstützungsarbeit und der sozialen Dienstleistungen umgesetzt werden. Nicht selten werden diese Projekte durch die Stadtverwaltung im Sinne einer Nachhaltigkeit langfristig weiterfi nanziert. DER SOZIALE GARTEN In Eigeninitiative und mit Unterstützung durch den ESF wurde eine stillgelegte Biogärtnerei wiederbelebt. Besonders für langzeitarbeitslose Menschen mit Brüchen im Lebenslauf und/oder Suchtproblemen werden sinnvolle und wertvolle Arbeitsgelegenheiten geschaffen. Teilnehmende des Projekts sind bei diesem ganzheitlichen Arbeitsprozess mit großem Einsatz dabei. Im „sozialen Garten” können sie täglich in zwei Schichten bis zu sechs Stunden mitarbeiten. Das Projekt arbeitet mit dem Konzept Arbeit statt Drogen. Die dabei zum Einsatz kommende Gartenpädagogik (Arbeits- und Gesundheitsförderung) setzt darauf, dass die Teilnehmenden lernen, für etwas Lebendiges zu sorgen und damit Verantwortung zu übernehmen. Sie werden vom Betreuten zur Betreuerin beziehungsweise zum Betreuer und erleben durch diesen Erfolg eine andere Art von Belohnung als durch ihren Drogenkonsum. Die Verkostung der Gartenprodukte stärkt das gemeinsame Sinnerleben in der Gruppe und trägt dazu bei, auch für sich und die eigene Gesundheit Verantwortung zu übernehmen. EU-Programm: Europäischer Sozialfonds Baden-Württemberg Projektleitung: Initial e.V. | Nevenka Miljkovic Laufzeit: Januar 2012 bis Dezember 2015 Weitere Informationen: www.initial-karlsruhe.de/projekte/der-soziale-garten LABOR – LUST AUF BESCHÄFTIGUNG, ORIENTIERUNG, RICHTUNG Das EU-Projekt „LaBOR“ richtet sich an benachteiligte, junge Erwachsene mit multiplen Vermittlungshemmnissen, die ihnen ein erfolgreiches Durchlaufen der üblichen Arbeits- und Beschäftigungsmaßnahmen erschweren oder unmöglich machen. Projektziel ist es, eine fl exible und individuell ausgerichtete Förderung anzubieten, die eine schrittweise Annäherung an die Anforderungen des realen Arbeitslebens unter Berücksichtigung der besonderen individuellen Lebenssituation darstellt. Individuelle Lernziele werden festgelegt und praktische Arbeitsinhalte durch theoretische Qualifi zierungen und sozialpädagogische Angebote ergänzt. Im Juni 2012 war „LaBOR“ Preisträger des Good-Practice- Wettbewerbs des Landes, mit dem die Gleichstellung von Frauen und Männern in Baden-Württemberg vorangebracht werden soll. Der Mehrwert des Projekts liegt in den Chancen, die sich jungen Menschen durch dieses niederschwellige Angebot erschließen. Gerade bei jungen Frauen ist in den vergangenen Jahren ein überproportionaler Anstieg in der (verdeckten) Wohnungslosigkeit festzustellen. Insoweit trägt „LaBOR“ in hohem Maße dem Gender-Gedanken Rechnung. Da die Bezuschussung von „LaBOR“ mittlerweile von der Stadt Karlsruhe übernommen wurde, ist dem Nachhaltigkeitswunsch der EU Rechnung getragen. EU-Programm: Europäischer Sozialfonds Baden-Württemberg Projektleitung: Sozpädal e.V. | Jörg Mauter Laufzeit: Mai 2010 bis Dezember 2013 Weitere Informationen: www.sozpaedal.de/jungeWohnungslose/LaBOR.php5 Weitere Informationen zum ESF-Arbeitskreis: www.afb-karlsruhe.de/de/esf-projektberatung/esf-arbeitskreis.html Ansprechperson: ESF-Geschäftsstelle, Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH | Peter Dressler E-Mail: peter.dressler@afb-karlsruhe.de EU-PROJEKTARBEIT UND -FÖRDERUNG DURCH DIE STABSSTELLE AUSSENBEZIEHUNGEN Die Stabsstelle Außenbeziehungen (vormals EURegKA) verfügt über langjährige Erfahrung in der Umsetzung von EU-Projekten im Bereich regionaler, grenzüberschreitender und überregionaler Kooperation. Darüber hinaus unterstützt sie städtische Dienststellen und Gesellschaften bei der Entwicklung und Umsetzung von EU-Projekten. Künftig sollen die Unterstützungsleistungen ausgeweitet und strategischer ausgerichtet werden. Grenzüberschreitende EU-Projektarbeit Die EU-Projekte im Verantwortungsbereich der Stabsstelle Außenbeziehung fallen vor allem in den Bereich der grenzüberschreitenden Kooperation. Oft haben sie eine verstärkte Vernetzung zum Ziel, zum Beispiel im Rahmen des Städtenetzes oder der „Trinationalen Metropolregion Oberrhein“ (siehe auch Kapitel 4.2). UPPER RHINE VALLEY Upper Rhine Valley ist ein Leuchtturmprojekt der „Trinationalen Metropolregion Oberrhein“. Es hat die touristische Vermarktung des Oberrheins im Ausland zum Ziel und beschäftigt sich ebenfalls mit den Bereichen Ausbildung und Innovation innerhalb der Region. Das erfolgreiche Projekt wurde mit einem Folgeantrag einmal verlängert. Durch gemeinsames Handeln von deutschen, französischen und Schweizer Partnern sollen Synergien geschaffen und Marketingmaßnahmen länderübergreifend zusammengeführt werden. Im Zuge dessen etablieren sich auch professionelle Netzwerke, die künftig noch bessere touristische Angebote für diese Region entwickeln sollen. EU-Programm: INTERREG IV A Oberrhein Projektleitung: Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KG Städtischer Träger: Stabsstelle Außenbeziehungen | Hartmut Otto Partnerorganisationen: unter anderem Stadt Karlsruhe, TechnologieRegion Karlsruhe GbR, Gebietskörperschaften, Kammern und Tourismusverbände in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, im Elsass und in der Schweiz Laufzeit: Mai 2009 bis Juli 2012 und April 2013 bis März 2015 Gesamtprojektvolumen: 3.210.000 Euro EU-Fördersumme | ABZ: 75.000 Euro Weitere Informationen: www.upperrhinevalley.com/de © Peter Empel 16 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 17 Regionale und überregionale EU-Projektarbeit Die Stadt Karlsruhe ist Gesellschafterin bei der TechnologieRegion Karlsruhe (siehe auch Kapitel 4.1). Diese bedient sich bei EU-Projekten mit regionalem beziehungsweise überregionalem Fokus mangels eigenen Personals ihrer Geschäftsstelle bei der Stabsstelle Außenbeziehungen. Ein Beispiel in diesem Zusammenhang ist das EU-Projekt CODE24, das die europaweite Vernetzung im Bereich überregionaler Verkehrsplanung zum Ziel hat. CODE24 CODE24 (Corridor 24 Development Rotterdam – Genoa) ist eine von der kommunalen und regionalen Ebene ausgehende Strategieinitiative in Kooperation mit Frankreich, Italien, den Niederlanden und der Schweiz. Die Verzahnung von wirtschaftlicher Entwicklung, Raum-, Verkehrs- und Umweltplanung entlang des Verkehrskorridors Rhein-Alpen im transeuropäischen Kernnetz (TEN-V-Kernnetzkorridor) trägt dazu bei, dringliche Kapazitäts-, Nachhaltigkeits- und Lebensqualitätskonfl ikte entlang dieses Korridors anzugehen. EU-Programm: INTERREG IV B Nordwesteuropa Projektleitung: Verband Region Rhein-Neckar Städtischer Träger: Stabsstelle Außenbeziehungen | Hartmut Otto Partnerorganisationen: unter anderem TechnologieRegion Karlsruhe GbR, Gebietskörperschaften, Häfen, Forschungseinrichtungen und KMU in Frankreich, Italien, den Niederlanden und der Schweiz Laufzeit: Januar 2010 bis März 2015 Gesamtprojektvolumen: 7.659.670 Euro EU-Fördersumme: 46.300 Euro | Personalkostenanteil ABZ für TRK Weitere Informationen: www.egtc-rhine-alpine.eu/code24 Einige Partner des Projekts CODE24 aus Deutschland, den Niederlanden und Italien, unter ihnen die Stadt Karlsruhe und die TechnologieRegion Karlsruhe GbR, beschlossen im April 2015 die Überführung in den „Europäischen Verbund territorialer Zusammenarbeit“ EVTZ Rhein-Alpen Korridor. Dieser ist ein gutes Beispiel für die Verstetigung eines EU- geförderten Kooperationsprojekts. Der EVTZ Rhein-Alpen Korridor ist der erste Verbund nach deutschem Recht der noch relativ neuen EU-weiten Rechtsform zur Förderung grenzüberschreitender, transnationaler oder interregionaler Zusammenarbeit. Er betont den wegweisenden europäischen Kooperationscharakter des Verbunds und soll die enge Abstimmung seiner Mitglieder nachhaltig sicherstellen. Übergeordnet strebt der interregionale Verbund eine Vereinigung und Bündelung der gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder gegenüber nationalen, europäischen und für Infrastruktur zuständigen Institutionen an. Weitere Informationen: egtc-rhine-alpine.eu Ansprechperson bei der Stadtverwaltung Stabsstelle Außenbeziehungen | Markus Lorenz E-Mail: markus.lorenz@abz.karlsruhe.de Aufbau einer zentralen Anlaufstelle für EU-Fördermittel Seit Anfang 2015 wird innerhalb der Stabsstelle Außenbeziehungen ein Konzept für eine zentrale Anlaufstelle für EU-Fördermittel entwickelt. Diese soll künftig allen interessierten städtischen Dienststellen und Gesellschaften beratend zur Verfügung stehen. Es ist geplant, die Beratungstätigkeit passgenau an den Bedürfnissen der unterschiedlichen Akteure zu orientieren, von der Informationsweitergabe zu Fördermöglichkeiten, bis zur Unterstützung während der Antragstellungs- und Umsetzungsphase. Langfristig soll die Fördermittelakquise strategisch und im Einklang mit den Handlungsfeldern des „Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Karlsruhe 2020“ ausgerichtet werden. Ansprechperson bei der Stadtverwaltung Stabsstelle Außenbeziehungen | Frederike Groß E-Mail: frederike.gross@abz.karlsruhe.de EU-PROJEKTE DER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG BRINGEN EUROPAWEITEN AUSTAUSCH ZUM THEMA CLUSTER VORAN UND ERZEUGEN SYNERGIEN FÜR DEN WIRTSCHAFTSSTANDORT KARLSRUHE In den vergangenen Jahren wurden die wirtschaftspolitischen Aktivitäten mit europäischer Ausrichtung weiter ausgebaut (siehe Kapitel 5). Auf dieser Basis gedeihen Netzwerke mit europäischen Partnern ebenso wie branchenorientierte, regionale Cluster. Ziel der von der Wirtschaftsförderung initiierten und begleiteten EU-Projekte ist es, die Partner aus Industrie und Forschung dabei zu unterstützen, Nachfolgeprojekte eigenständig zu übernehmen. In diesem Kontext entstand auch ein breit aufgestelltes regionales Netzwerk, das gemeinsam an einer Vision für die Entwicklung der Stadt Karlsruhe arbeitet. CLUSTERIX Ziel des EU-Projekts ClusteriX war es, gemeinsam mit europäischen Partnern innovative und nachhaltige Clusterförderungsmodelle zu erarbeiten. Als zentraler Bestandteil erwies sich dabei der Ansatz der „intelligenten Spezialisierung“. Dieser nimmt jetzt in zahlreichen Förderprogrammen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene eine wichtige Rolle ein. So tragen die Ergebnisse von ClusteriX heute zur strategischen Reorganisation der Clusterpolitik in Europa bei und erhöhen gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen. Im Rahmen des EU-Projektes wurde auch das Konzept der „SmarterCity Karlsruhe 2030“ erarbeitet. Mit mehr als 60 regionalen Partnern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung entstand hier ein Masterplan für Innovationen. Dieser dient als Grundlage für die strategische Weiterentwicklung der Karlsruher Cluster in den Bereichen IT, Energie, Mobilität sowie Kultur- und Kreativwirtschaft. Das Konzept wurde zudem in das „Integrierte Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2020“ aufgenommen. EU-Programm: INTERREG IV C Projektleitung: Wirtschaftsagentur Niederösterreich (ecoplus) Städtischer Träger: Wirtschaftsförderung | Steffen Buhl Partnerorganisationen: Gebietskörperschaften in Dänemark, Frankreich, Italien, Ungarn, Rumänien und Schweden Laufzeit: 2012 bis 2014 Gesamtprojektvolumen: 1.687.872 Euro EU-Fördersumme | Wifö: 132.000 Euro Weitere Informationen: web3.karlsruhe.de/Wirtschaft/wifoe_ cluster_netzwerke/Clusterix.php IT2RHINE Die Oberrhein-Region, die die Länder Deutschland, Frankreich und Schweiz verbindet, ist eine der führenden Wirtschaftsregionen in Europa. Einen besonderen Schwerpunkt bildet hier die innovative IT- und IT-affi ne Hightech-Branche. Hier setzt das Netzwerk IT2RHINE an, ein Zusammenschluss der deutschen, französischen und schweizerischen Wirtschaftsregionen des Oberrheins. Im Rahmen des EU-Projektes wurden die Aktivitäten der in der Region ansässigen IT-Cluster gebündelt und gemeinsam eine IT- Strategie für den gesamten Wirtschaftsraum entwickelt. Die bereits vorhandene IT-Exzellenz wurde durch diese Bündelung und den Ausbau der Aktivitäten sowie die Förderung der Netzwerkbildung weiter unterstützt. Erklärtes Ziel des länderübergreifenden Verbundes war es, die Rahmenbedingungen für IT- sowie IT-affi ne Unternehmen zu verbessern, die herausragende Stellung der trinationalen IT-Region innerhalb Europas weiter zu entwickeln und unter einem gemeinsamen Dach nach außen zu kommunizieren. Damit leistete IT2RHINE einen wichtigen Beitrag dazu, innovative Unternehmen auch künftig an den Oberrheinraum zu binden, Neuansiedlungen zu fördern und so die Region zukunftssicher aufzustellen. EU-Programm: INTERREG IV A Oberrhein Projektleitung: Association pour le Développement des Entreprises et des Compétences (ADEC) Städtischer Träger: Wirtschaftsförderung | Ralf Eichhorn Partnerorganisationen: Kammern, Vereine, Unternehmen und Wirtschaftsförderer aus Deutschland, Frankreich und der Schweiz Laufzeit: Januar 2009 – Dezember 2011 Gesamtprojektvolumen: 1.809.274 Euro EU-Fördersumme | Wifö: 145.790 Euro Weitere Informationen: www.it2rhine2020.eu/de Ansprechpersonen bei der Stadtverwaltung Wirtschaftsförderung | Ralf Eichhorn, Steffen Buhl E-Mail: ralf.eichhorn@wifoe.karlsruhe.de E-Mail: steffen.buhl@wifoe.karlsruhe.de 18 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 19 DIGITALE MEDIENKUNST AM OBERRHEIN. KONSERVIERUNG – RESTAURIERUNG – ZUKUNFTSSICHERUNG Das dreijährige Forschungsprojekt widmete sich der Erforschung von Strategien für die Konservierung digitaler Kunst. Dabei lag der Schwerpunkt des Projekts auf Werken, die auf digitaler Programmierung und dem Einsatz von digitalen Technologien beruhen. Das Projekt wurde am ZKM initiiert und erfolgte in Zusammenarbeit mit fünf weiteren Institutionen aus der Region Oberrhein. Im Projektverlauf wurde die Frage der Erhaltung digitaler Kunst aus theoretischer wie praktischer Perspektive analysiert. Anhand der exemplarischen Behandlung von zehn Kunstwerken aus Sammlungen der Region wurden außerdem konkrete Strategien für die Erhaltung eines breiten Spektrums digitaler Kunstwerke erprobt und kritisch abgewogen. Das Forschungsprojekt wurde begleitet von Fachsymposien und einer Ausstellung. Eine großzügige Publikation in drei Sprachausgaben (deutsch, englisch, französisch) dokumentiert umfassend alle Aktivitäten des Projekts und präsentiert die Ergebnisse der Fallstudien. EU-Programm: INTERREG IV A Oberrhein Projektleitung: ZKM | Bernhard Serexhe Partnerorganisationen: Institutionen aus Frankreich und der Schweiz (École supérieure des arts décoratifs de Strasbourg; Video les Beaux Jours, Strasbourg; Espace Multimédia Gantner, Bourogne; Plugin DAC/DAS, Basel; Hochschule der Künste Bern) Laufzeit: 2010 bis 2013 Gesamtprojektvolumen: 1.769.412 Euro EU-Fördersumme | ZKM: 359.455 Euro Weitere Informationen: www.digitalartconservation.org INTERNATIONAL UND INNOVATIV – EU- PROJEKTFÖRDERUNG IM ZKM | ZENTRUM FÜR KUNST UND MEDIENTECHNOLOGIE KARLSRUHE Das ZKM nutzt EU-Fördermittel, um innovative Projekte in Kooperation mit zahlreichen europäischen Partnern, insbesondere auch aus Mitgliedstaaten mit weniger guter fi nanzieller Ausstattung, und mit großer Außenwirkung umzusetzen. Über die Jahre hat die EU-Förderung zur Steigerung des internationalen Bekanntheitsgrads des ZKM beigetragen. Das ZKM setzt EU-Förderung im Kulturbereich gewinnbringend ein Das ZKM ist federführend in der Umsetzung zahlreicher EU- Projekte aktiv, allen voran unterstützt durch das Teilprogramm KULTUR des Rahmenprogramms KREATIVES EUROPA, sowie im Rahmen des grenzüberschreitenden Programms INTERREG IV A Oberrhein (siehe Infokästen). Die EU-Koordinationsstelle im ZKM bietet professionelle Unterstützung für Projektträger Die EU-Koordinationsstelle wurde 2002 vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg eingerichtet. Aufgabe der EU-Koordinationsstelle ist es, das ZKM | Zentrum für Kunst und Medientechnologie Karlsruhe und die Staatlichen Museen des Landes Baden-Württemberg über die europäischen Förderprogramme zu informieren und bei der Antragstellung und Durchführung von EU-Projekten zu beraten. Hierzu führt die EU-Koordinationsstelle öffentliche Informationsveranstaltungen zu den offenen EU- Ausschreibungen durch, stellt die jeweils notwendigen Programmunterlagen zur Verfügung und berät bei der Antragstellung. Weitere Informationen zur EU-Koordinationsstelle im ZKM: http://zkm.de/eu-koordinationsstelle Ansprechperson: Belinda Montúfar de Maschke E-Mail: maschke@zkm.de PIPES | PARTICIPATORY INVESTIGATION OF PUBLIC ENGAGING SPACES Im Rahmen des PIPES-Projekts entwickelt sich das interaktive Instrument „inconuu“, ein soziales Netzwerk der nächsten Generation. Über alle Sprachgrenzen hinweg bietet es eine Art sinnliche Stenographie. Nutzerinnen und Nutzer können diese permanent erweitern, um eigene visuelle Geschichten zu gestalten. Das Prinzip einer zeitgenössischen „Participatory Culture“ basiert auf sozialer Vernetzung und Demokratisierung und nutzt neueste kollaborative Technologien. „inconuu“ ist über das Netz jederzeit verfügbar und wird darüber hinaus durch Installationen in Barcelona, Budapest, Reykjavík, Seoul und Wuhan in der Öffentlichkeit präsentiert. Diese Installationen sollen Kulturinteressierte zur Kommunikation mit Menschen auf der ganzen Welt motivieren und so die Grenzen der Sprache durch visuelle Ausdrucksformen sprengen. PIPES fördert den interdisziplinären Dialog zwischen Medienkunst, Kommunikation, Wissenschaft, Architektur und der globalen Öffentlichkeit. Zusammen mit „inconuu“ ist es Teil der GLOBALE, dem neuen Kunstereignis im digitalen Zeitalter. EU-Programm: KULTUR Projektleitung: ZKM | Christiane Riedel Partnerorganisationen: BRAINZ (Prag), CIANT (Prag), HANGAR (Barcelona) Laufzeit: 2013 bis 2015 Gesamtprojektvolumen: 400.000 Euro EU-Fördersumme (ZKM): 75.000 Euro Weitere Informationen: www.pipes-project.net 20 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 21 DIE EU-FÖRDERKULISSE FÜR DIE STÄDTISCHEN DIENSTSTELLEN UND GESELLSCHAFTEN 2014 BIS 2020 EU -V ER W A LT ET E PR O G R A M M E Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) – Beschäftigung, sozialer Schutz, Arbeitsbedingungen (930 Mio €) „Connecting Europe“ Fazilität (CEF) – Transeuropäische Netze (TEN: Verkehr, Energie, Breitband) (33,25 Mrd €) COSME – Wettbewerbsfähigkeit, KMU-Förderung (2,25 Mrd €) EFRE – Nachhaltige Stadtentwicklung  URBACT: Vernetzung (74 Mio €)  Innovative Maßnahmen: Pilotprojekte, Studien (371 Mio €) ERASMUS+ – Bildung, Jugend, Sport (14,79 Mrd €) Europa für Bürgerinnen und Bürger (EfBB) – Geschichtsbewusstsein, Bürgerbeteiligung (185,4 Mio €) Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF) (6,4 Mrd €) Gesundheit – Gesunde Lebensführung, Gesundheitsgefahren, -systeme und -versorgung (500 Mio €) HORIZONT 2020 – Forschung und Innovation (77 Mrd €)  Gesellschaftliche Herausforderungen (30 Mrd €), u. a.  Gesundheit, demografi scher Wandel, Wohlergehen  intelligenter, umweltfreundlicher, integrierter Verkehr  Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffi zienz („Smart Cities“)  Sichere Gesellschaften Katastrophenschutz – Prävention, Vorsorge (220 Mio €) KREATIVES EUROPA – Kultur und Medien (1,47 Mrd €) LIFE – Umwelt und Klimapolitik (3,6 Mrd €) Nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden im Entwicklungsprozess – (449 Mio €) Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft – (440 Mio €) (Ü BE R- )R EG IO N A L V ER W A LT ET E PR O G R A M M E EFRE – INTERREG V A OBERRHEIN (110 Mio €) Forschung und Innovation, nachhaltige Entwicklung, Beschäftigung, territorialer Zusammenhalt EFRE – INTERREG V B  Nordwesteuropa (396 Mio €)  Mitteleuropa (274 Mio €)  Donauraum (202 Mio €) Innovation, CO2-Reduzierung, Ressourceneffi zienz, Nachhaltigkeit, Verkehr/Vernetzung, institutionelle Kapazitäten (nur Donauraum) EFRE – INTERREG EUROPE (359 Mio €) Integrierte Entwicklungsansätze, „Policy Learning“ – Forschung und Innovation, Wettbewerbsfähigkeit von KMU, CO2-Reduzierung, Ressourceneffi zienz Bundesprogramm transnationale Zusammenarbeit Vorlauffi nanzierung/Kofi nanzierung für INTERREG B-Projekte VO M B U N D V ER W A LT ET E PR O G R A M M E Asyl, Migration, Integration (AMIF) Gemeinsames Europäisches Asylsystem, Integration von Drittstaatsangehörigen und legale Migration, Rückkehr (215 Mio €) Europäischer Hilfsfonds für am stärksten benachteiligte Personen (EHAP) Soziale Eingliederung von armutsgefährdeten und von sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen (Migrantinnen und Migranten, Wohnungslose) (92,8 Mio €) Operationelles Programm ESF Bund (2.7 Mrd €) A – Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte (674 Mio €), u. a.  ESF-Qualifi zierung im Kontext Anerkennungsgesetz  „rückenwind“ für Beschäftigte und Unternehmen in der Sozialwirtschaft (30 Mio €)  Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestalten B – Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung (1 Mrd €), u. a.  Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ) (90 Mio €), JUGEND Stärken im Quartier (JUSTiQ): Übergang Schule-Beruf  Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (SGB II) (470 Mio €)  Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund, ESF-Integrationsrichtlinie Bund C – Investitionen in Bildung, Ausbildung, und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen (883 Mio €), u. a.  Berufsbildung für nachhaltige Entwicklung (BBNE) (35 Mio €)  „Bildung integriert“: Integration lokaler Bildungsakteure und -systeme  „JOBSTARTER plus“, zum Beispiel interregionale Kooperationen zum Ausgleich von Disparitäten regionaler Ausbildungsmärkte  „Zukunft der Arbeit“: Personal-, Organisations- und Kompetenzentwicklung (demografi scher Wandel, Work-Life-Balance) VO M L A N D BA D EN -W Ü RT TE M BE RG V ER W A LT ET E PR O G R A M M E EFRE OPERATIONELLES PROGRAMM: INNOVATION & ENERGIEWENDE A – Forschung, Technologische Entwicklung, Innovation (173 Mio €) B – Verringerung der CO2-Emissionen (61 Mio €) ESF OPERATIONELLES PROGRAMM: CHANCEN FÖRDERN A – Nachhaltige, hochwertige Beschäftigung und Arbeitskräftemobilität (119 Mio €) B – Soziale Inklusion, Bekämpfung von Armut und Diskriminierung (62,5 Mio €) C – Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen (67,5 Mio €)  ESF-Arbeitskreis der Stadt Karlsruhe 440.000 €/annum unter Prioritäten B und C MEPL III LÄNDLICHER RAUM (1,9 Mrd €), u. a. naturnahe Waldwirtschaft und Gewässerentwicklung SCHULFRUCHTPROGRAMM (6,7 Mio €) Quelle: Stabsstelle Außenbeziehungen | Stand: Juni 2015 2.3 AUSBLICK: DIE EU-FÖRDERKULISSE FÜR DIE STÄDTISCHEN DIENSTSTELLEN UND GESELLSCHAFTEN 2014 BIS 2020 Seit mehreren Jahrzehnten werden EU-Fördermittel strategisch eingesetzt, um die Ziele der Europäischen Union zu verwirklichen. In der aktuellen Förderperiode 2014 bis 2020 geht es vorrangig um die Förderung von Wachstum und Beschäftigung sowie die Steigerung der Lebensqualität in Europa. Die fi nanzielle Unterstützung wird im Rahmen von zahlreichen Förderprogrammen verwaltet und deckt ein großes Themenspektrum ab. Da die Neuordnung und Verabschiedung der EU-Programme – wie auch in vorangegangenen Förderperioden – Zeit in Anspruch genommen hat, ist die Förderkulisse erst 2015 vollständig aufgestellt. Dabei wird der Großteil der fi nanziellen Mittel von nationalen und regionalen Behörden verwaltet, während 20 Prozent in Programme fl ießen, die zentral in Brüssel betreut werden (siehe Schaubild). Maßgebend für die EU-Förderung ist die 2010 verabschiedete „EU 2020 Strategie“, die intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum befördern soll. Seit 2014 fi ndet eine Bestandsaufnahme der Strategie statt, in deren Rahmen eine Konsultation durchgeführt wurde. Diese zeigte, dass die Ziele und Prioritäten der „EU 2020 Strategie“ weiterhin gültig sind. Gleichzeitig gibt es Spielraum, die Umsetzung der Strategie durch die verstärkte Einbindung der Basis zu verbessern. Auf dieser Grundlage erarbeitet die Europäische Kommission vor Ende des Jahres 2015 Änderungsvorschläge. Die Beantragung und Verwendung europäischer Fördermittel bringt, abhängig von Art und Größe des Projekts, einen gewissen administrativen Aufwand mit sich. Um diesen insbesondere im Bereich der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (EFRE, ESF) zu verringern, sprach sich die Europäische Kommission im Juni 2015 für die Einsetzung einer Expertengruppe aus. Unter anderem soll so die Unterstützung von Projekten auf kommunaler Ebene verbessert werden. In seiner Entschließung zur städtischen Dimension der EU-Politikfelder im September 2015 (siehe Kapitel 6.2) fordert das Europäische Parlament zudem die stärkere Einbindung von Städten und Großstädten in die Struktur- und Investitionsfondsprogramme auch und vor allem im Hinblick auf die Entwicklung der Kohäsionspolitik nach 2020.2 Ansprechperson bei der Stadtverwaltung Stabsstelle Außenbeziehungen | Frederike Groß E-Mail: frederike.gross@abz.karlsruhe.de 2 Europäisches Parlament (2015) Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. September 2015 zur städtischen Dimension der EU-Politikfelder. 22 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 23 3. STÄDTEPARTNERSCHAFTEN – BRÜCKEN ZWISCHEN DEN MENSCHEN „Städtepartnerschaften sind das Rückgrat der bilateralen Beziehungen zwischen Ländern. Die Zukunft der Städtepartnerschaften wird in einem internationalen Städtenetzwerk gesehen, bei dem die Verbindungen und das Know-how der Städtepartner genutzt werden.“ Martin Wiederkehr Amtsleitung Hauptamt 3.1 AUSTAUSCH MIT TRADITION Grenzen verschwinden. Netzwerke entstehen und verbinden die Länder Europas. Städtepartnerschaften spielen in diesem Prozess eine wichtige Rolle. Die Städtepartnerschaften haben, rückblickend auf die 70 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges, einen entscheidenden Anteil am Zusammenwachsen Europas. Karlsruhe und seine Partnerstädte haben diese Entwicklung durch die Städte- partnerschaftsarbeit aktiv begleitet. Bürgerschaftliches Engagement nimmt hier seit jeher einen großen Stellenwert ein. Aussöhnung, Annäherung und Verständigung waren anfänglich die Beweggründe für Städtepartnerschaften. Dass diese Werte nicht an Bedeutung verloren haben, zeigt sich gerade in der heutigen Zeit. STÄDTEPARTNERSCHAFTEN 1955 – Nancy 1969 – Nottingham 1989 – Halle 1992 – Krasnodar 1992 – Temeswar PROJEKTPARTNERSCHAFT 2011 – Rijeka AUSZEICHNUNGEN, ANERKENNUNG UND WÜRDIGUNG DER STÄDTEPARTNERSCHAFTSARBEIT 2007 Preis der Robert-Bosch-Stiftung für deutsch-russisches Bürgerengagement 2006 Goldene Sterne der Städtepartnerschaft 2004 Ehrenurkunde der Robert-Bosch-Stiftung für deutsch-russisches Bürgerengagement 1998 Europaplakette des Europarates 1974 Prix France-Allemagne 1969 Europapreis 1963 Aristide-Briand-Medaille 1962 Europafahne des Europarates Das Hauptamt kümmert sich um die Organisation, berät Dienststellen, koordiniert Städtepartnerschaftsaktivitäten und ist der zentrale Ansprechpartner für interne und externe Partner. BEISPIELHAFTES PRAKTIKUMSPROJEKT – ENTWICKLUNG EINES NETZWERKS MIT GROSSEM POTENZIAL Jedes Jahr führt die Stadt Karlsruhe im August ein multikulturelles Projekt mit Studierenden aus den Partnerstädten durch. Es handelt sich dabei um ein Praktikum bei der Stadtverwaltung Karlsruhe, das teilweise vom Deutsch-Französischen Jugendwerk gefördert wird. Neben Studierenden aus Nancy nehmen auch Studierende aus Nottingham, Halle, Krasnodar, Temeswar, aus der Projektpartnerstadt Rijeka sowie aus der polnischen Partnerstadt von Nancy, Lublin, an diesem Praktikumsprojekt in Karlsruhe teil. In der Partnerstadt Nancy fi ndet das gleiche Projekt mit Studierenden aus Karlsruhe und den Partnerstädten von Nancy sowie zwei Studierenden der Karlsruher Partnerstadt Temeswar statt. Bei diesem Arbeitsaufenthalt lernen Studierende aus den Partnerstädten die Arbeitswelt und die Sprache des Partners als Voraussetzung für die Vermittlung von dessen Kultur sowie für kulturelle, wissenschaftliche und wirtschaftliche Kooperationen kennen. Zugleich erhalten die Dienststellen der Stadt Karlsruhe multikulturelle Verstärkung. Studierende wie auch Betreuende bekommen die Möglichkeit, ihre interkulturellen Kompetenzen zu verfeinern. So wird die berufl iche beziehungsweise die berufsvorbereitende Ebene in die Partnerschaftsbeziehungen eingebunden. Aus dem 1973 begonnenen deutsch-französischen Austausch hat sich mittlerweile ein internationales Projekt entwickelt, das Freundschaften quer durch Europa entstehen lässt und Jugendliche in einem Netzwerk mit großem Potenzial verbindet. Ein Europa für Bürgerinnen und Bürger wächst gerade auch aus den Erfahrungen, die vor allem die Städtepartnerschaften in solchen zwischenmenschlichen Begegnungen und dem kulturellen Austausch zu bieten vermögen. Bei einer Tagung des Deutsch-Französischen Jugendwerkes 2011 wurde vom französischen Botschafter das Praktikumsprojekt der Stadt Karlsruhe als einziges herausragendes und beispielhaftes Projekt, das über die deutsch-französischen Begegnungen hinausgeht, erwähnt. Der französische Botschafter wies darauf hin, dass die Stadt Karlsruhe bereits kurz nach der Wende Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Halle in den Austausch integriert und in den folgenden Jahren auch Jugendliche aus den englischen, russischen und rumänischen Partnerstädten sowie Studierende aus Lublin, Polen, eingebunden hat. Das Projekt der Stadt Karlsruhe wurde daher ausdrücklich zur Nachahmung empfohlen. INTERNATIONALE JUGENDKONFERENZ MIT DEN KARLSRUHER PARTNERSTÄDTEN – YOUCONF2015 „RELAUNCH KARLSRUHE 2.0 – FEEL FREE: IT‘S YOURS!“ Karlsruhe wurde vor 300 Jahren als „perfekte Stadt“ auf dem Reißbrett geplant. Sie sollte den Visionen der Erbauer und den Bedürfnissen ihrer künftigen Bewohnerinnen und Bewohnern gerecht werden. 2015 stellt sich die Frage: Wie würden Jugendliche heute eine „perfekte Stadt 2051“ planen, die den aktuellen Bedürfnissen nach Leben in der Stadt gerecht wird? Welche Fragen werfen sie auf – welche Lösungen beziehungsweise Antworten fi nden sie dafür? Der Schwerpunkt der YouConf2015 lag im internationalen Jugendaustausch zwischen den Jugendlichen der Partnerstädte. Mit der Präsentation der Ergebnisse der YouConf2015 „Relaunch Karlsruhe 2.0 – Feel free: it‘s YOURS!“ durch die beteiligten Jugendgruppen in ihren Partnerstädten erfährt Karlsruhe dort eine neue, ganz eigene zukunftsorientierte Präsenz. EU-Programm: Erasmus+ Projektleitung: Stadtjugendausschuss e. V. Karlsruhe | Jack Herbst Partnerorganisationen: Ville de Nancy, Jugendkomitee der Stadt Krasnodar, Nottingham City Council, Municipiul Timisoara Laufzeit: 1. Januar bis 30. September 2015 Gesamtprojektvolumen: circa 60.000 Euro EU-Fördersumme | stja: circa 20.000 Euro Weitere Informationen: www.youconf2015.eu 24 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 25 ZIVILGESELLSCHAFTLICHES ENGAGEMENT Die Zusammenarbeit mit den Partnerstädten beruht wesentlich auf dem zivilgesellschaftlichen Engagement der Bürgerinnen und Bürger sowie der Pfl ege und Förderung bürgerschaftlicher Kontakte. Hierbei leisten Vereine und Gesellschaften zur Förderung der einzelnen Städtepartnerschaften (Städtepartnerschaftsvereine) einen ganz wesentlichen Beitrag. Zu ihren vielfältigen Aktivitäten zählen unter anderem Informationsveranstaltungen, Bürgerreisen, interkulturelle Begegnungen sowie Kultur-, Jugend- und Sportprojekte. Die Städtepartnerschaftsvereine sind privilegierte Partner der Verwaltung bei der Planung und Umsetzung städtepartnerschaftlicher Aktivitäten. Darüber hinaus engagieren sich viele weitere Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Institutionen aktiv für die Städtepartnerschaftsidee. 3.2 KOOPERATION IN BERUF UND AUSBILDUNG ERFOLGREICHE ZUSAMMENARBEIT IM GESUNDHEITSWESEN Die 2007 zum 15-jährigen Jubiläum der Städtepartnerschaft Karlsruhe – Krasnodar geschlossene Zusatzvereinbarung im Gesundheitswesen trägt weiterhin Früchte: Im Rahmen des Austauschs im Gesundheitswesen hospitieren jährlich Ärztinnen und Ärzte aus Krankenhäusern der Partnerstadt Krasnodar beim Städtischen Klinikum Karlsruhe gGmbH. Im Gegenzug nahmen 2014 Karlsruher Klinikdirektoren in Krasnodar an einem Fachaustausch teil. Neben dem Programm für die Hospitationen der Krasnodarer Ärzteschaft führt das Städtische Klinikum Karlsruhe seit vielen Jahren ein Fortbildungsprogramm für Pfl egepersonal aus der russischen Partnerstadt durch. Die Fortbildung der russischen Krankenschwestern und -pfl eger dient dazu, den Klinikalltag in Deutschland kennenzulernen. Neben dem Praxiseinsatz auf den Stationen durchläuft das Pfl egepersonal auch einen einwöchigen theoretischen Unterricht in der Krankenpfl egeschule des Klinikums. Das Programm wurde 2015 auf die Partnerstadt Nancy ausgeweitet. Berufsschülerinnen und -schüler der Pfl ege aus Nancy trafen im Oktober mit Auszubildenden der Pfl ege aus Karlsruhe zusammen und stellten gemeinsam die Ausbildungsinhalte in Frankreich und Deutschland gegenüber. MODELLHAFTER AUSTAUSCH DER HOCHSCHULE KARLSRUHE – TECHNIK UND WIRTSCHAFT Die Fakultät für Elektro- und Informationstechnik der Hochschule Karlsruhe bietet seit September 2012 das Projekt „ProKaTim (Signal Processing Karlsruhe-Timişoara)“ an. In diesem wird die Vorlesung Digitale Signalprozessoren gemeinsam mit dem Studiengang Elektronik und Telekommunikation der Polytechnischen Universität im rumänischen Temeswar durchgeführt. Bereits 180 Studierende aus der Partnerstadt haben an diesem internationalen Austausch teilgenommen. Damit ist dies kein punktueller Austausch einzelner Studierender mehr, sondern ein modellhafter Beitrag zu der im Struktur- und Entwicklungsplan der Hochschule verankerten Strategie der weiteren Internationalisierung des Bildungsangebots. Erfreulich ist die Tatsache, dass Studierende, die im Rahmen ihrer Beteiligung an ProKaTim die Hochschule Karlsruhe kennengelernt haben, ihr Studium im Masterstudiengang Elektro- und Informationstechnik in Karlsruhe fortsetzen. ProKaTim wird mit rund 140.000 Euro über das „Baden- Württemberg-STIPENDIUM für Studierende – BWS plus“ unterstützt, einem Programm der Baden-Württemberg Stiftung, mit dem innovative Kooperationen von Hochschulen mit anderen internationalen Institutionen gefördert werden. AZUBI-AUSTAUSCH KARLSRUHE – HALLE MACHT „GEMEINSAMES DEUTSCHLAND“ ERLEBBAR Seit über 14 Jahren fi ndet zwischen den Stadtverwaltungen Karlsruhe und der Partnerstadt Halle ein Azubi-Austausch statt. Jährliche Besuche hier und in Halle ermöglichen es den Azubis, sich einen Eindruck von der Ausbildung und Verwaltung der jeweiligen Stadt zu verschaffen. Die Azubis der jeweiligen Gastgeberstadt organisieren ein Kultur- und Freizeitprogramm, um die Highlights der Stadt bekannt zu machen. Solche Austausche zwischen Menschen aus Karlsruhe und Halle sind wichtig, um ein „gemeinsames Deutschland“ zu erleben. Die Kontakte, die in der Ausbildungszeit geknüpft werden, können später wachsen. Sie erleichtern die Zusammenarbeit – und tragen bei zu einer gemeinsamen deutschen Identität. Gerade in der heutigen Zeit, in der Europa immer wichtiger wird, eine wichtige Grundlage. INTENSIVE ZUSAMMENARBEIT DES CENTRAL COLLEGE NOTTINGHAM UND DER CARL-HOFER SCHULE KARLSRUHE Das Central College Nottingham und die Carl-Hofer Schule Karlsruhe sind seit 2013 Projektpartner im Rahmen des EU- Programms LEONARDO DA VINCI (Aktion Mobilität) und pfl egen einen intensiven Austausch. Für Workshops und Praktika im kreativen Bereich reisten 2015 15 Studierende der Partnerhochschule in Nottingham nach Karlsruhe. 3.3 AUSBLICK Die Inhalte der Städtepartnerschaften haben in den vergangenen Jahren eine neue Dimension gewonnen, die Projektorientierung gewinnt mehr und mehr an Bedeutung. Die Zukunft wird zunehmend in einem internationalen Städtenetzwerk gesehen, bei dem die Verbindungen und das Know-how der Städtepartner genutzt werden. Lokale Probleme und Herausforderungen, vor die sich Kommunen zu Beginn des 21. Jahrhundert gestellt sehen, werden gemeinsam aufgegriffen und in Projektform bearbeitet. Dadurch wird jede einzelne Stadt wirkungsvoll gestärkt, und alle profi tieren voneinander. Themenfelder für den interkommunalen Austausch im Rahmen von Projekten sind beispielsweise: Gesundheitswesen, Klimaschutz, Klimawandel, erneuerbare Energien, Mobilität, nachhaltige Stadtentwicklung, demografi scher Wandel, Citymarketing, Smarter Cities, Bürgerbeteiligung sowie Migration. Weitere Kooperationen ergeben sich für die Stadt Karlsruhe in internationalen Projekten. DEUTSCH-RUSSISCHE STÄDTEPARTNERKONFERENZ ALS AUSGANGSPUNKT FÜR EINE AUSWEITUNG DER PARTNERSCHAFTLICHEN BEZIEHUNGEN Im Rahmen der Deutsch-Russischen Städtepartnerkonferenz, die vom 28. bis 30. Juni 2015 in Karlsruhe stattfand, bekundete die Partnerstadt Nancy ihr Interesse an einer Vernetzung und Zusammenarbeit mit der Partnerstadt Krasnodar. Mögliche Anknüpfungspunkte in den Bereichen Jugend, Hochschule, Wirtschaft und Kultur wurden bei einer Delegationsreise nach Krasnodar im September 2015 zwischen Nancy und Krasnodar ausgelotet. Im Gespräch ist auch ein Jugendfriedensgipfel, der Jugendliche aus Karlsruhe, Krasnodar und Nancy zusammenbringen soll. Weitere Informationen: www.karlsruhe.de/partnerstaedte Ansprechpersonen bei der Stadtverwaltung Hauptamt | Christine Bregler, Agnes Meinhardt E-Mail: christine.bregler@ha.karlsruhe.de E-Mail: agnes.meinhardt@ha.karlsruhe.de 26 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 27 4.1 REGIONALE UND BUNDESWEITE NETZWERKARBEIT Die Vernetzung zu europäischen Themen mit Kolleginnen und Kollegen aus der Region und ganz Deutschland nimmt einen hohen Stellenwert ein. Sie wurde im Laufe der vergagenen Jahre verstärkt und soll themenspezifi sch weiter ausgebaut werden. EUROPA UND DIE REGION – DIE TECHNOLOGIEREGION KARLSRUHE ALS EUROPÄISCHER AKTEUR Europäische Politiken richten sich in ihren Zielen und Maßnahmen vielfach an „die Regionen“ – entsprechend denkt die Europäische Kommission in regionalen Dimensionen. Sie bestimmt über ihre Vorgaben direkt und indirekt in ganz erheblichem Maße kommunales und regionales Handeln. Gemeinsam mit ihren Partnern hat sich die TechnologieRegion Karlsruhe (TRK), deren Geschäftsstelle bei der Stadt Karlsruhe angesiedelt ist, daher in den vergangenen Jahren zunehmend für die Positionierung ihrer Interessen in Brüssel eingesetzt. Europäische Institutionen in der TRK, wie das Institut für Transurane oder die Europäische Schule Karlsruhe (ESK) sind wichtige Partner in diesem Prozess. Europa in der TRK verankern Mit dem Besuch des Vorsitzenden der TRK in Brüssel im Jahr 2013 wurde der politische Auftakt zu einem intensiven europapolitischen Engagement der Region gegeben. Sichtbares Zeichen und Ergebnis ist die erfolgreiche Teilnahme der TRK am Landes-Wettbewerb RegioWIN – Regionale Wettbewerbsfähigkeit durch Innovation und Nachhaltigkeit – im Jahr 2014. Mit ihrer regionalen Strategie und den Leuchtturmprojekten „RegieMOVE“ und „efeuCampus“ (siehe Infobox) zählt sie zu den Gewinnern dieses Nachhaltigkeitswettbewerbs. Dabei wird rund die Hälfte des Projektvolumens von 18,5 Millionen Euro vom Land Baden- Württemberg über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) fi nanziert. RegioWIN ist das Kernelement der EFRE-Strategie des Landes für die Förderperiode 2014 bis 2020, mit der die Ziele der EU-Kommission umgesetzt werden. 4. KARLSRUHE VERNETZT SICH – REGIONAL, GRENZÜBERSCHREITEND, EUROPAWEIT REGIOWIN-WETTBEWERBSGEWINNER TRK Mit „RegioMOVE“ wird die gesamte TRK zur Modellregion für multimodale Personenmobilität. Ermöglichen soll das ein einziger, anbieterübergreifender Verkehrsverbund mit einem ebensolchen Informationssystem und barrierefreien, multimodalen Zugangspunkten für die optimierte Verzahnung von Fuß-, Rad- und Autoverkehr mit dem ÖPNV. Das Projekt steht unter Federführung der Karlsruher Verkehrsverbund GmbH (KVV). Weitere Partner sind unter anderem das Forschungszentrum Informatik (FZI), die Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft sowie der Regionalverband Mittlerer Oberrhein (RVMO). „efeuCampus“ verwirklicht in Bruchsal ein regionales Innovations- und Kompetenzzentrum, das emissionsfreie Gütertransportkonzepte für den städtischen und den ländlichen Raum entwickelt und im Praxistest anwendet. Die Regionale Wirtschaftsförderung Bruchsal und die SEW-EURODRIVE als federführende Partner in einem von Unternehmen, Wissenschaft und Administration getragenen Projektkonsortium gehen damit den Schritt von Industrie 4.0 zu Güterverkehr 4.0. Die TRK nach Europa bringen Um verstärkt inhaltliche Beiträge und Impulse zu den aktuellen Diskussionen – nicht zuletzt im Themencluster „intelligente Spezialisierung“ – in Brüssel zu leisten, ist es für die TRK unerlässlich, Kontakte zu folgenden Institutionen und Akteuren aufzubauen und zu pfl egen:  Europäische Kommission, speziell zu den Generaldirektionen, insbesondere zu GD CONNECT, GD MOVE, GD ENERGY, GD REGIO und dem Joint Research Centre (JRC),  Europäisches Parlament und  Europäische Verbände und Netzwerke. Mit der Konferenz „Energie der Zukunft“ präsentierte sich die TRK deshalb im April 2015 in der Vertretung des Landes Baden-Württemberg bei der Europäischen Union in Brüssel. Die rund 60 Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik aus der TRK stellten die prozessorientierte Systemkompetenz in Energiefragen überzeugend dar – sowohl in Fachgesprächen mit ausgewählten Vertreterinnen und Vertretern der Generaldirektionen und Interessenverbänden, als auch während der Podiumsdiskussion. Neben dem Kernthema Energie konnten auch wichtige Impulse aus Sicht der Region zu den Querschnittsthemen Informationstechnologie und Mobilität platziert werden. Zudem wurden die Möglichkeiten, europäische Förderinstrumente für die Region zu nutzen, ausgelotet. „Wir sind eine starke Gemeinschaft für die Interessen der TechnologieRegion Karlsruhe und übernehmen dabei gerne Verantwortung für europäische Fragen. Unsere besondere Stärke liegt in der Verbindung von Wissenschaft, technischem Know- how und der Unterstützung durch alle Verwaltungsebenen, insbesondere der kommunalen. Dieses exzellente Netzwerk aller regionalen Akteure macht Karlsruhe nicht nur zu einem hochqualifi zierten und lebenswerten Technologiestandort, sondern auch zu einem relevanten Partner für Projekte und Modell- oder Forschungsvorhaben der EU.“ Prof. Dr. Anke Karmann-Woessner Amtsleitung Stadtplanungsamt Interessenvertretung der TRK in Brüssel | Vladimír Šucha, Generaldirektor der gemeinsamen Forschungsstelle der EU, Peter Friedrich, Minister des Landes Baden-Württemberg für den Bundesrat, Europa und internationale Angelegenheiten, Dr. Frank Mastiaux, Vorstandsvorsitzender der EnBW Baden-Württemberg, Wolfgang Grenke, Präsident der IHK Karlsruhe, Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup, Vorsitzender der TechnologieRegion Karlsruhe, Daniel Caspary, Mitglied des Europäischen Parlaments, Johannes Jung, Leiter der Vertretung des Landes Baden-Württemberg bei der EU und Dr. Karl-Friedrich Ziegahn, Bereichsleiter für den Bereich „Natürliche und gebaute Umwelt“ am Karlsruher Institut für Technologie. Weitere Informationen: www.technologieregion-karlsruhe.de Ansprechpersonen bei der Stadtverwaltung Stabsstelle Außenbeziehungen | Jochen Ehlgötz und Nicole Walther E-Mail: jochen.ehlgoetz@abz.karlsruhe.de E-Mail: nicole.walther@abz.karlsruhe.de 28 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 29 4.2 GRENZÜBERSCHREITENDE VERNETZUNG IM OBERRHEINRAUM Aufgrund der besonderen Verantwortung Karlsruhes, resultierend aus der Lage in unmittelbarer Grenznähe und der funktionalen Verfl echtungen in der Region, engagiert sich die Stadt seit vielen Jahren in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im PAMINA-Raum und am Oberrhein im Grenzraum zwischen Frankreich, Deutschland und der Schweiz. EURODISTRIKT PAMINA Karlsruhe ist Gründungsmitglied des 2003 nach dem „Karlsruher Übereinkommen“ gegründeten grenzüberschreitenden örtlichen Zweckverbandes „Eurodistrikt PAMINA“. Die Vertretung der Stadt Karlsruhe mit zwei Sitzen in der Verbandsversammlung wird von Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup und Erstem Bürgermeister Wolfram Jäger wahrgenommen. Hauptziele des Eurodistrikts PAMINA sind die Förderung und Koordinierung der grenzüberschreitenden Kooperation durch die Motivierung und Begleitung grenzüberschreitender Akteure und Netzwerke. Wichtige Themen umfassen eine ausgewogene Raumentwicklung, die Entwicklung eines harmonisierten Arbeitsmarktes, den grenzüberschreitenden ÖPNV, die Unterstützung von grenzüberschreitenden Begegnungen und die Förderung der Zweisprachigkeit. Der Eurodistrikt fungiert als Plattform für den Informationsaustausch und bündelt aufgabenbezogen die Kompetenzen der regionalen Akteure. Mit der Informations- und Beratungsstelle für grenzüberschreitende Fragen (INFOBEST) unterstützt er den Abbau alltäglicher Grenzhemmnisse. Neben der Stabsstelle Außenbeziehungen, die die PAMINA- Zusammenarbeit innerhalb der Stadtverwaltung koordiniert, sind zahlreiche Dienststellen regelmäßig in thematischen PAMINA- Netzwerken aktiv oder beteiligen sich punktuell an Projekten:  Die Karlsruher Wirtschaftsförderung engagiert sich im Vorstand des PAMINA Business Club (zuvor Club der Wirtschaftsförderer PAMINA) (siehe Kapitel 5).  Über die VHS Karlsruhe bringt sich das Kulturamt in die Umsetzung des Veranstaltungsprogramms der grenzüberschreitenden UP PAMINA VHS ein.  Der Stadtjugendausschuss Karlsruhe ist im PAMINA- Jugendnetzwerk aktiv, das die Vernetzung der Fachkräfte der Jugendarbeit zum Ziel hat. Gemeinsam mit der UP PAMINA VHS plant der Stadtjugendausschuss außerdem ein Projekt zur Berufsorientierung in sozialen Berufen.  Das Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz ist, inhaltlich getragen über das Naturschutzzentrum Karlsruhe- Rappenwört, Mitglied im PAMINA-Rheinpark, der die Auenlandschaft als Museum präsentiert.  Die KTG – bis 2014 als Teil der KMK – ist langjähriges Mitglied im Vorstand der Touristik-Gemeinschaft Baden-Elsass-Pfalz, die die Tourismusakteure der drei Ferienregionen vereint und das grenzüberschreitende Informationsbüro Vis-à-Vis in Lauterbourg betreibt. Eurodistrikt PAMINA | Infolge eines Neuzuschnitts der französischen Verwaltungsgrenzen 2015 vergrößerte sich der Eurodistrikt um 71.762 Einwohner und umfasst 66 neue Gemeinden. Karte Stand 2006 INTERREG A OBERRHEIN – DER KLEINPROJEKTEFONDS PAMINA21 Von großer Bedeutung für die Karlsruher Akteure ist die Beteiligung am europäischen Förderprogramm INTERREG A Oberrhein. In der Förderperiode 2007 bis 2013 wurden zahlreiche Projekte mit Karlsruher Beteiligung durchgeführt (siehe Kapitel 2). Als Teilprojekt zielte der vom Eurodistrikt PAMINA getragene PAMINA21-Kleinprojektefonds auf die Förderung grenzüberschreitender Projekte von lokaler Bedeutung, welche die direkte, interkulturelle Begegnung von Bürgerinnen und Bürgern zum Inhalt haben. So wurden beispielsweise eine Veranstaltung des Kulturvereins „wirkstatt“ und ein Fotowettbewerb des Centre Culturel Franco-Allemand gefördert (siehe Anhang). Die Stadt Karlsruhe wird sich auch in das neue Förderprogramm INTERREG V A Oberrhein 2014 bis 2020 einbringen und die Fortführung des PAMINA-Kleinprojektefonds unterstützen. Weitere Informationen: www.interreg-oberrhein.eu LANDES- UND BUNDESWEITE VERNETZUNG Deutscher Städtetag (DST) und Städtetag Baden-Württemberg Die Stadtverwaltung Karlsruhe ist in einer Vielzahl themenspezifi scher Arbeitskreise vertreten, in denen europarechtliche Aspekte mit Relevanz für die Stadt Karlsruhe thematisiert werden. Eine themenübergreifende Vernetzung zu aktuellen Schwerpunkten der europapolitischen Agenda erfolgt darüber hinaus im Arbeitskreis „Internationale Angelegenheiten“ des Deutschen Städtetags und im Arbeitskreis der Europakoordinatoren des Städtetags Baden- Württemberg. Beide Gremien werden durch die Stabsstelle Außenbeziehungen besetzt. In beiden Gremien stehen die Informationsvermittlung – teils durch externe Referentinnen und Referenten – und der gegenseitige Erfahrungsaustausch im Vordergrund. Aktuelle Themen sind unter anderem die „Urbane Agenda“ auf EU-Ebene (siehe Kapitel 6.2), Maßnahmen und Good-practice zur Steigerung der Europafähigkeit, der Erfahrungsaustausch zum Umgang mit EU-Fördermitteln und zur EU-Projektarbeit, die kommunale Entwicklungszusammenarbeit, die europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik sowie die internationalen Handelsabkommen TTIP und CETA. Die gewonnen Informationen und Erkenntnisse fließen in die Arbeit der Stabsstelle Außenbeziehungen ein beziehungsweise werden an relevante Dienststellen weitergeleitet. Ansprechperson bei der Stadtverwaltung Stabsstelle Außenbeziehungen | Regina Hartig E-Mail: regina.hartig@abz.karlsruhe.de EUROPABÜRO DER BADEN- WÜRTTEMBERGISCHEN KOMMUNEN Auf EU-Ebene getroffene Entscheidungen beeinfl ussen die kommunale Ebene auf beispiellose Art und Weise. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, wurde 1999 das Europabüro der baden-württembergischen Kommunen gegründet. Es ist in einer Bürogemeinschaft mit den Europabüros der bayerischen und der sächsischen Kommunen organisiert. Mit dem Ziel, die Europafähigkeit der Kommunen zu stärken, erfüllt es folgende Aufgaben:  frühzeitige Informationsbeschaffung  Interessenvertretung  Beratung bezüglich EU-Förderprogrammen  Vermittlung von Gesprächskontakten  Vorträge zu kommunalrelevanten EU-Themen  Praktikums- und Hospitationsangebot, Möglichkeit zur Ableistung einer Station im juristischen Vorbereitungsdienst In dem von der Bürogemeinschaft wöchentlich herausgegebenen Mitteilungsblatt „Brüssel Aktuell“ informiert das Europabüro zeitnah und kompetent über kommunalrelevantes europäisches Geschehen. Eine Anmeldung zum Verteiler ist über die Stabsstelle Außenbeziehungen möglich. Träger des Europabüros sind die kommunalen Landesverbände – Gemeindetag, Städtetag und Landkreistag Baden-Württemberg. Städte und Landkreise aus Baden-Württemberg können sich direkt an das Europabüro in Brüssel wenden. Weitere Informationen: www.europabuero-bw.de Ansprechperson: Europabüro der baden-württembergischen Kommunen | Dr. Martin Silzer E-Mail: m.silzer@europabuero-bw.de 30 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 31 4.3 EUROPAWEITE VERNETZUNG Die Stadtverwaltung ist in über 45 europaweit ausgerichteten Netzwerken aktiv (siehe Anhang). Neben themenübergreifenden Netzwerken, wie beispielsweise EUROCITIES und dem RGRE, sind die Kooperationen oft sehr spezifi sch am Bedarf der städtischen Dienststellen und Gesellschaften ausgerichtet. Der fachliche Wissens- und Erfahrungsaustausch mit den Kolleginnen und Kollegen anderer europäischer Städte eröffnet der Stadt Karlsruhe die Möglichkeit, aktuelle Herausforderungen der lokalen Agenda zu diskutieren, eigene Lösungsansätze vorzustellen und vom Know-how und den Erfahrungen anderer Städte zu profi tieren. Die internationale Netzwerkarbeit bringt damit einen spürbaren, ganz konkreten Mehrwert für die beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. EUROPÄISCHES STÄDTENETZWERK EUROCITIES Das europäische Städtenetzwerk EUROCITIES, in dem Karlsruhe seit 2011 Mitglied ist, gehört als Plattform der 130 größten Städte Europas zu den einfl ussreichsten Vertretungen kommunaler Interessen auf EU-Ebene. In sechs Themenforen und einer Vielzahl von Arbeitsgruppen, Projekten und Fachveranstaltungen deckt EUROCITIES die Kernthemen der lokalen Agenda ab: Wirtschaft, Kultur, Umwelt, Wissensgesellschaft, Mobilität und Soziales (siehe Abbildung). Durch gezieltes Einbringen kommunaler Anliegen und Positionen in den europapolitischen Diskurs trägt EUROCITIES entscheidend dazu bei, aktuelle städtische Problemstellungen und Herausforderungen sichtbar zu machen, praxisorientierte Lösungsvorschläge anzubieten und EU-Gesetzgebung im Sinne der Städte positiv zu beeinfl ussen. Übergeordnetes Ziel des Netzwerks ist die Stärkung der Städte im politischen Mehrebenensystem der EU und damit ein größerer Einfl uss auf die EU-Politikgestaltung. Die Stadtverwaltung Karlsruhe ist in mehreren Foren und Arbeitsgruppen vertreten:  Ein besonders aktives Engagement erfolgt im Kulturforum: Hier bringt das Kulturamt seine Expertise regelmäßig in die Arbeitsgruppen „Mobility of Artists“ und „Cultural Access & Entitlement“ ein. Das Thema „Zugang zu Kultur“ ist für Karlsruhe – insbesondere auch vor dem Hintergrund des starken Zuzugs von Migrantinnen und Migranten – ein wichtiges Anliegen. Das Kulturamt konnte einige erfolgreiche Good-Practice-Beispiele aus Karlsruhe TRINATIONALE METROPOLREGION OBERRHEIN Mit der Einrichtung der Trinationalen Metropolregion Oberrhein (TMO) im Jahr 2010 werden die vielfältigen grenzüberschreitenden Vernetzungen von Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft gebündelt. In der Säule Politik ist Karlsruhe durch die Mitgliedschaft im Eurodistrikt PAMINA, im Städtenetz Oberrhein sowie im Oberrheinrat vertreten und setzt sich so für die Weiterentwicklung der TMO ein. Städtenetz Oberrhein Das 2002 vor dem Hintergrund der polyzentralen Struktur des Oberrheins auf Initiative Karlsruhes gegründete Städtenetz Oberrhein widmet sich aktuell vorrangig dem Austausch in den Bereichen Zukunftsmobilität und Kultur. Die engen bilateralen Kontakte zu Strasbourg als Oberzentrum des (Nord-)Elsass zeigen sich zudem durch die Vertretung der Stadt Karlsruhe (Stadtplanungsamt) im Entwicklungsbeirat der „Eurométropôle Strasbourg“ mit dem Ziel, die überregionale Bedeutung der großen Städte am Oberrhein voranzutreiben. Das Städtenetz Oberrhein und seine Kernfunktionen Oberrheinrat 1997 gegründet, gehören dem Oberrheinrat 71 gewählte Mandatsträgerinnen und Mandatsträger aus dem Elsass, Nord- und Südbaden, der Südpfalz sowie der Nordwestschweiz an. Der Karlsruher Oberbürgermeister ist Mitglied dieses trinationalen „Parlaments“. Primäre Aufgaben des Oberrheinrates sind die gegenseitige Information und die politische Absprache zu wichtigen, die Oberrheinregion betreffenden Fragen. Seine Anregungen richtet er in Form von Resolutionen an die nationalen und regionalen Regierungen sowie weitere Adressaten und fungiert somit als ein zentraler Impulsgeber in der dreistaatlichen Zusammenarbeit. Oberrheinkonferenz Die 1975 durch das Bonner Abkommen gegründete deutsch- französisch-schweizerische Oberrheinkonferenz (ORK) bildet den institutionellen Rahmen der grenzüberschreitenden regionalen Zusammenarbeit am Oberrhein. Ihre Hauptaufgabe ist es, die Zusammenarbeit zwischen Behörden am Oberrhein zu stärken und für die Bewohnerinnen und Bewohner ein attraktives Lebensumfeld zu schaffen. Die Stadt Karlsruhe ist nicht direkt Mitglied in der Oberrheinkonferenz, unterstützt deren Aktivitäten jedoch punktuell in thematischen Arbeitsgruppen (Kultur, Jugend) und bei Veranstaltungen. AUSBLICK Eine neue Herausforderung für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Oberrhein ergibt sich durch die aktuelle Gebietsreform in Frankreich, mit der die territoriale Architektur Frankreichs verändert und eine weitreichende Modernisierung vorangebracht werden soll. Die urbanen Realitäten der städtischen Ballungsräume und der Wettbewerb zwischen europäischen Metropolregionen sollen zum Ausgangspunkt für Verwaltungshandeln und Kompetenzverteilung werden. Die sichtbarsten Veränderungen sind die Zusammenfassung der städtischen Ballungszentren in eigenen Verwaltungseinheiten (am Oberrhein betrifft dies die neugeschaffene „Eurométropôle de Strasbourg“) und die Zusammenlegung und damit Reduzierung der Anzahl der Regionen von 22 auf 13 mit veränderten Zuständigkeiten und Mitteln (neue Großregion Elsass-Lothringen – Champagne-Ardenne ab 2016). Die konkreten Auswirkungen dieser Reformen auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit sind noch nicht abzusehen, bieten jedoch auch die Chance, die zentralen Zukunftsthemen mit neuen Partnern und Netzwerken voranzubringen. Ansprechperson bei der Stadtverwaltung Stabsstelle Außenbeziehungen | Andrea Zechnall E-Mail: andrea.zechnall@abz.karlsruhe.de EUROCITIES, Organigramm der Foren und Arbeitsgruppen 32 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 33 in den Fachaustausch mit den europäischen Kolleginnen und Kollegen einbringen. Darüber hinaus beteiligt sich das Kulturamt an themenspezifi schen Umfragen, um die Karlsruher Expertise in die Studien und Positionen von EUROCITIES einfl ießen zu lassen. Die Wirtschaftsförderung rundet das städtische Engagement im Kulturforum durch die Mitarbeit in der Arbeitsgruppe „Creative Industries“ ab. Der Kreativpark Alter Schlachthof wurde 2015 von EUROCITIES als Vorzeigeprojekt ausgewählt (siehe Kapitel 5).  Neben dem Kulturamt arbeitet auch der Zentrale Juristische Dienst (ZJD) seit mehreren Jahren kontinuierlich bei EUROCITIES mit: In der Arbeitsgruppe „Public Services“ beteiligte sich der ZJD beispielsweise gemeinsam mit anderen europäischen Städten an der EUROCITIES Stellungnahme zu „High Quality Local Public Services“. Zudem fl ossen Fachinformationen zu aktuellen Themen wie der Reform des Vergaberechts und zur Entwicklung des Europäischen Beihilferechts zurück in die Karlsruher Stadtverwaltung (siehe Kapitel 6.1).  Bei den „Awareness Raising Days 2015“ des EUROCITIES Sozialforums war Karlsruhe durch die Sozial- und Jugendbehörde (SJB) vertreten.  Seit 2014 ist die Stabsstelle Außenbeziehungen (ABZ) auf der EUROCITIES Cooperation Platform vertreten. Dort treffen sich die EUROCITIES Contact Offi cers der Mitgliedsstädte, um sich themenübergreifend über aktuelle Aktivitäten der Interessenvertretung, künftige Schwerpunktthemen und Projekte des Netzwerks zu informieren sowie Möglichkeiten für eine verstärkte Mitarbeit der eigenen Stadtverwaltung zu eruieren. Einen Beitrag zur Lobbyarbeit von EUROCITIES gegenüber den neuen Europaabgeordneten leistete die ABZ im Oktober 2014: In einem Brief rief Oberbürgermeister Dr. Mentrup die baden-württembergischen Europaabgeordneten dazu auf, sich in der „URBAN Intergroup“, der interfraktionellen Arbeitsgruppe zu städtischen Belangen, zu engagieren und städtische Interessen im politischen Diskurs der EU-Institutionen sichtbar zu machen. Baden-Württemberg ist in der „URBAN Intergroup“ nun mit drei Europaabgeordneten vertreten und stellt mit MdEP Peter Simon einen der Vizepräsidenten. „Für die Kulturarbeit der Stadt Karlsruhe ist die internationale Vernetzung ein Grundpfeiler! Vor allem die Mitarbeit in den europäischen Städtenetzwerken EUROCITIES und ECCAR bringt wertvolle Erweiterungen des eigenen Blicks, einen gewinnbringenden Erfahrungsaustausch und vor allem wesentliche Bereicherungen für die Schaffung einer europäischen Identität, die ohne die Beiträge von Kunst und Kultur nicht denkbar ist.“ Dr. Susanne Asche Amtsleitung Kulturamt Weitere Informationen: www.eurocities.eu Ansprechperson bei der Stadtverwaltung Stabsstelle Außenbeziehungen | Regina Hartig, EUROCITIES Contact Offi cer E-Mail: regina.hartig@abz.karlsruhe.de RAT DER GEMEINDEN UND REGIONEN EUROPAS (RGRE) Seit 2000 ist Karlsruhe als ordentliches Mitglied im Rat der Gemeinden und Regionen Europas – Deutsche Sektion (RGRE) vernetzt. Durch die Stabsstelle Außenbeziehungen nimmt sie regelmäßig an der Arbeitsgemeinschaft der EU- und Förderreferentinnen und -referenten teil, ein Arbeitskreis, dem bundesweit mehr als 100 Mitglieder angehören. Hier werden aktuelle Themen der europapolitischen Agenda und deren konkrete Auswirkungen auf die deutschen Kommunen diskutiert. Externe Referentinnen und Referenten aus deutschen und europäischen Organisationen und Verbänden bringen spezifi sches Know-how ein und stehen im Weiteren als Arbeitskontakte zur Verfügung. Einen weiteren Schwerpunkt bildet der Informations- und Erfahrungsaustausch zur aktuellen EU-Fördermittelpolitik und zu EU-Projekten. Die projekt- und themenbezogenen Informationen fl ießen in die Arbeit der Stabsstelle Außenbeziehungen ein beziehungsweise werden an relevante Dienststellen und Gesellschaften weitergeleitet. Mit ihrer diesjährigen Entscheidung zur strategischen Neuaufstellung im RGRE möchte die Stadt Karlsruhe auch auf politischer Ebene den themenbezogenen, interkommunalen Informationsaustausch stärken: Im Oktober 2015 nahmen vier Stadträtinnen und Stadträte als Vertreter an der RGRE-Delegiertenversammlung teil und informierten sich aus erster Hand unter anderem durch EU- Kommissar Günther Oettinger zum Thema „Kommunen im digitalen Zeitalter – Herausforderungen, Chancen, Möglichkeiten“. In den kommenden drei Jahren ist Karlsruhe zudem mit drei Stadträtinnen und Stadträten im Deutsch- Französischen Ausschuss und im Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit vertreten. Um Fachwissen und Impulse aus der Ausschussarbeit strategisch in die Arbeit der Verwaltung einfl ießen zu lassen, wird künftig eine systematische, wechselseitige Rückkoppelung zwischen den Ausschussmitgliedern und den thematisch zuständigen Dienststellen angestrebt. Ansprechperson bei der Stadtverwaltung Stabsstelle Außenbeziehungen | Regina Hartig E-Mail: regina.hartig@abz.karlsruhe.de EUROPÄISCHE STÄDTEKOALITION GEGEN RASSISMUS (ECCAR) Seit 2007 ist Karlsruhe Mitglied in der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus und – vertreten durch das Kulturamt – seitdem auch im Lenkungsausschuss dieses europaweiten Städtenetzwerks aktiv. Ausgangspunkt für die Mitgliedschaft war die Erkenntnis, dass Städte einen wesentlichen Beitrag zur Abwehr von Rassismus und Diskriminierung leisten können und müssen. Dem Netzwerk gehören rund 120 Städte aus 20 europäischen Ländern an, die sich mit ihrer Mitgliedschaft dazu verpfl ichtet haben, einen 10-Punkte-Aktionsplan auf lokaler Ebene umzusetzen. Auf Einladung der Stadt tagte im Oktober 2015 die diesjährige ECCAR-Generalkonferenz in Karlsruhe: Vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingskrise in Europa diskutierten unter dem Titel „Welcoming cities – Keys for an anti-racist culture“ Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus Europa, den USA und Libyen sowie hochrangige Vertreterinnen und Vertreter deutscher, europäischer und internationaler Organisationen über die europäische Flüchtlingspolitik, die Lage der Flüchtlinge und die Herausforderungen, vor denen Städte aktuell bei der Aufnahme der Menschen stehen. In zwei Foren tauschten sich Expertinnen und Experten über Bedingungen für ein menschenrechtskonformes und wertschätzendes Zusammenleben mit Asylbewerberinnen und -bewerbern in europäischen Städten aus und stellten ihre jeweiligen Best-Practice-Beispiele zur Etablierung und Umsetzung einer gelebten Willkommenskultur in den Kommunen vor. In einer Reihe von Workshops wurden diese Themen mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vertieft behandelt. Die Stadtverwaltung Karlsruhe stellte ihre konkreten Maßnahmen – vor allem in der Kulturarbeit – zur Implementierung des 10-Punkte-Aktionsplans von ECCAR gegen Rassismus und Diskriminierung vor. Auch wenn Karlsruhe als „Residenz des Rechts“ und als Stadt der Grund- und Menschenrechte bereits vielfältige Anstrengungen unternimmt, um Rassismus und Diskriminierung zu bekämpfen oder gar nicht erst entstehen zu lassen, stehen mit den aktuellen gesellschaftspolitischen Entwicklungen in ganz Europa – aber auch in Karlsruhe – viele neue Herausforderungen an. Für diese Herausforderungen ist Karlsruhe durch den Fachaustausch innerhalb der ECCAR sehr gut gewappnet – und dies ist auch das erfreuliche Fazit der ECCAR-Generalkonferenz. Weitere Informationen: www.eccar.info | www.karlsruhe.de/b1/kultur/themen/kulturrecht/eccar.de Ansprechperson bei der Stadtverwaltung Kulturamt | Dr. Susanne Asche, Leiterin E-Mail: kulturamt@karlsruhe.de 34 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 35 MAGISTRALE FÜR EUROPA Die Initiative „Magistrale für Europa“ engagiert sich seit 1990 für den raschen Ausbau der Schienenachse Paris-Strasbourg- Karlsruhe-München-Wien-Budapest. Als transnationale Allianz für die Schiene tritt sie für attraktive Personen- und Güterverkehre für alle über die Magistrale führenden Teilrelationen ein und fördert daher grenzüberschreitende Schienenprojekte. Der Initiative gehören gegenwärtig 28 Städte, Regionen und Industrie- und Handelskammern aus Deutschland, Frankreich, Österreich, der Slowakei und Ungarn an, die sich aus standortpolitischen Gründen für ihre „Magistrale für Europa“ engagieren. Sie handeln aus der Überzeugung heraus, dass eine leistungsfähige Anbindung an das hochrangige Schienennetz für Personen- und Güterverkehre ein Standortfaktor ersten Ranges ist. Das Engagement der länderübergreifenden Initiative erfolgt über koordinierte Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Informationsaustausch zwischen den Mitgliedern, Stellungnahmen sowie öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen. Als transnationale Allianz für die Schiene entwickelt die „Magistrale für Europa“ daher eigene fachlich fundierte Entwicklungsvorstellungen und vertritt die legitimen Interessen ihrer Mitglieder gegenüber den politischen Entscheidungsträgern im Bund und in der EU. Vorsitzender der Initiative ist der Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe, Dr. Frank Mentrup. Auch die Geschäftsstelle der Initiative ist bei der Stadt Karlsruhe angesiedelt. Die letzte Hauptversammlung der Initiative fand im November 2015 in Ulm statt. Im Rahmen des hochrangig besetzten Podiums wurden – auch mit Blick auf den Bundesverkehrswegeplan 2015 – die weiteren Investitionen entlang des Korridors diskutiert. Vor dem Hintergrund des neuen EU-Konzepts der „Kernkorridore“ ist der Austausch mit den Entscheidungsträgern auf deutscher und europäischer Ebene die Voraussetzung, um die Interessen der Mitglieder in Berlin und Brüssel erfolgreich vertreten zu können. Weitere Informationen: www.magistrale.org Ansprechperson bei der Stadtverwaltung Stabsstelle Außenbeziehungen | Markus Lorenz E-Mail: markus.lorenz@abz.karlsruhe.de DIE KARLSRUHER BÄDERGESELLSCHAFT ENGAGIERT SICH IN DER EUROPEAN WATERPARK ASSOCIATION (EWA) Jahrelanges Engagement im Vorstand der EWA macht sich bezahlt – der intensive Kontakt und die Teilnahme an Veranstaltungen, Weiterbildungen, Workshops und Messen ermöglicht konkreten Know-How-Transfer, Benchmarking, Weiterbildung und Ideen-Input in vielen Bereichen (unter anderem Wassertechnik, Gesetzgebung, DIN/Normen, Marketing, Betrieb, Gastronomie und Kassensysteme). Die European Waterpark Association ist die Interessenvertretung der europäischen Freizeitbäder, Thermen- und Wasserparks. Sie unterstützt eine marktwirtschaftliche und bedarfsorientierte Freizeitpolitik und strebt europaweit einheitliche Standards und Normen an. Gleichzeitig setzt sie sich für eine nachhaltige und ressourcenschonende Entwicklung der Bäder- und Freizeitbranche ein. Mitglieder der Freizeitindustrie aus Deutschland, den Niederlanden, Österreich, Polen, Schweden, der Schweiz, Spanien, der Türkei und Ungarn tauschen so erfolgreich Erfahrungen aus. Weitere Informationen: www.freizeitbad.de/ewa/die-ewa/willkommen.html Ansprechperson: Oliver Sternagel E-Mail: oliver.sternagel@ka-baeder.de DIE ZUSAMMENARBEIT DES STÄDTISCHEN KLINIKUMS MIT DER EUROPEAN SOCIETY FOR BLOOD AND MARROW TRANSPLANTATION (EBMT) IST PRODUKTIV UND FÜR BEIDE PARTNER GEWINNBRINGEND Zum Thema der Knochenmark- und Blutstammzelltransplantation steht die Transplantationseinheit der III. Medizinischen Klinik des Städtischen Klinikums in direktem Kontakt mit vielen anderen Mitgliedern der EBMT. Diese baut ein weltweites Netzwerk von Transplantationszentren auf, um Erfahrungsaustausch und gemeinsame Forschung zu unterstützen. Die intensive Kooperation in der EBMT ermöglicht auch die Durchführung der Blutstammzelltransplantationen von Fremdspendern. Weiterhin besteht eine enge Kooperation bei klinischen Forschungsvorhaben und der gemeinsamen Auswertung von Behandlungen. Gemeinsame Projekte führten bereits zu zahlreichen Publikationen und Vorträgen auf internationalen Kongressen. Die Zusammenarbeit wird durch die aktuell geplante europäische JACIE-Zertifi zierung (Joint Accreditation Committee ISCT EBMT) weiter intensiviert werden und bestätigt damit die Behandlungsqualität auf universitärem Niveau. Weitere Informationen: www.ebmt.org Ansprechpersonen: Prof. Dr. Mark Ringhoffer und Prof. Dr. Martin Bentz E-Mail: mark.ringhoffer@klinikum-karlsruhe.de E-Mail: onkologie@klinikum-karlsruhe.de 36 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 37 KARLSRUHES STÄDTEPARTNERSCHAFTEN – IMPULSE FÜR DIE WIRTSCHAFT Eine wichtige Ausgangsbasis stellen die langjährigen Städtepartnerschaften etwa mit Nancy, Nottingham aber auch Temeswar dar. Neben den anfänglich sozio-kulturellen Aspekten rücken heute die wirtschaftlichen Gesichtspunkte mehr und mehr in den Vordergrund. Unterstützt wird dies durch themenbezogene Delegationsreisen mit Wirtschaftsvertretern, gemeinsame EU-Förderprojekte sowie den gezielten Wissenstransfer, etwa in den Themenbereichen der SmarterCity Initiative und den Fokusbranchen Energie, Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), Mobilität sowie Kreativwirtschaft. Karlsruhe pfl egt zudem projektbezogene Kooperationen mit europäischen Städten wie Paris, Lyon, Salzburg und Kopenhagen. PAMINA – ERFOLGSMODELL DER DEUTSCH- FRANZÖSISCHEN WIRTSCHAFTSKOOPERATION Ein wichtiges Bindeglied zu den französischen Nachbarn stellt der PAMINA Business Club dar. Dieser Zusammenschluss von rund 50 regionalen Wirtschaftsförderungen und Kammern im deutsch-französischen Grenzraum arbeitet seit mehr als 15 Jahren erfolgreich zusammen. Dabei dient das Netzwerk als Ausgangspunkt für die grenzüberschreitende wirtschaftliche Zusammenarbeit und als Schnittstelle zu den Unternehmen der Region. Die gemeinsame Veranstaltungsreihe „Zukunftswerkstatt“ greift aktuelle, für Unternehmen, Wirtschaftsförderung und Politik relevante Themen auf wie zum Beispiel Duale Ausbildung, Stärkung der Innenstädte und des Einzelhandels oder Holzwirtschaft. So wird das deutsch- französische Netzwerk zum Impulsgeber für die regionale und internationale Entwicklung des Wirtschaftsraums PAMINA (siehe Kapitel 4.2). BRANCHENNETZWERKE FÖRDERN SYNERGIEN IM TRINATIONALEN WIRTSCHAFTSRAUM Besonderes Augenmerk richtet die Wirtschaftsförderung auf den Ausbau der Kooperationen im trinationalen Wirtschaftsraum Deutschland-Frankreich-Schweiz. Davon profi tieren insbesondere die Branchennetzwerke aus den Bereichen Energie, Mobilität, IKT sowie Kultur- und Kreativwirtschaft mit ihren Partnern aus Industrie und Forschung. 5. WIRTSCHAFTSSTANDORT KARLSRUHE IN EUROPA NACHHALTIG STÄRKEN „Unsere Aktivitäten sind darauf ausgerichtet, den Austausch mit unseren europäischen Partnern zu fördern und den Wirtschaftsstandort Karlsruhe zu stärken. Eine Win-win- Situation für alle.“ Michael Kaiser Direktor der Wirtschaftsförderung Städte und Regionen stehen zunehmend im nationalen und internationalen Wettbewerb um Unternehmen und Investitionen, aber auch um Einwohnerinnen und Einwohner und Fachkräfte. Um den Wirtschaftsstandort Karlsruhe im internationalen Vergleich nachhaltig zu stärken und seine Sichtbarkeit weiter zu erhöhen, hat die Wirtschaftsförderung Karlsruhe ihre Aktivitäten in Europa in den vergangenen Jahren weiter intensiviert und die Zusammenarbeit mit europäischen Partnern erhöht. Ziel ist es, gemeinsam Innovationspotenziale zu nutzen und Synergien zu erzeugen – für ein wirtschaftlich starkes Europa.  Um die Mobilität der Zukunft voran zu treiben, arbeitet das Automotive Engineering Network Südwest (AEN) eng mit seinem französischen Partnernetzwerk Pôle Véhicule du Futur zusammen. Nach der erfolgreichen Teilnahme des AEN am Clusterwettbewerb des Landes Baden-Württemberg wurde die Clusterinitiative selbst mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Hier entstanden unter anderem Innovationsprojekte wie „Rheinmobil“, bei dem es um den Einsatz einer Flotte aus E-Fahrzeugen für den grenzüberschreitenden Pendlerverkehr geht.  Das IT-Netzwerk CyberForum wurde von der Wirtschaftsförderung in die Projektarbeit des Netzwerks IT2Rhine zwischen Deutschland, Frankreich und der Schweiz eingebunden. Das trinationale EU-Projekt bündelt die Aktivitäten der IT-Cluster am Oberrhein und entwickelte eine IT-Strategie für den gemeinsamen Wirtschaftsraum (siehe Kapitel 2.2).  Das EnergieForum Karlsruhe ist eng mit TRION-climate, einem deutsch-französisch-schweizerischen Netzwerk der Energieakteure verbunden. Gemeinsames Ziel ist es, die Metropolregion Oberrhein auf dem Weg zur Energie-Vorbildregion zu unterstützen. Dabei nimmt das EnergieForum mit seinen 270 Experten aus dem Energiebereich eine zentrale Koordinationsfunktion ein. Diese vielfältigen Kontakte zu europäischen Partnernetzwerken vereinfachen und befördern den Erfahrungsaustausch sowie den Technologietransfer. Erfolgreich abgeschlossene Förderprojekte aus Karlsruhe werden so zu Best-Practice- Beispielen auf EU-Ebene. Wie etwa die SmarterCity Studie „Energieeffi zientes Gewerbegebiet“: Hier zeigt Karlsruhe, wie Unternehmen durch den Einsatz von innovativen Methoden Energie optimal nutzen und Kosten sparen können und kann so in Europa zum Vorreiter in Sachen Energie werden. Wie EU-Projekte das Innovationspotenzial in Karlsruhe befl ügeln, zeigt auch das EU-Projekt ClusteriX (siehe Kapitel 2.2). Daraus entstand die Initiative für die Ausarbeitung der Strategie der SmarterCity Karlsruhe 2030. Mit mehr als 60 Partnern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung wurde ein Masterplan für Innovationen erarbeitet. Dieser dient auch als Grundlage für die strategische Weiterentwicklung der Karlsruher Branchennetzwerke. Vier Handlungsfelder spielen dabei eine zentrale Rolle:  die Entwicklung eines Modellquartiers – Smart Quarter/Zukunftsstadt,  die Realisierung eines Hightech-Produktionsparks – SmartProduction Park,  die Entwicklung einer intermodalen Mobilitätsplattform – RegioMOVE (siehe Kapitel 4.1) sowie  die oben genannte SmarterCity Studie „Energieeffi zientes Gewerbegebiet“. Die Gesamtstrategie wurde schließlich in das „Integrierte Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2020“ (ISEK) aufgenommen. EUROCITIES: KREATIVPARK ALTER SCHLACHTHOF ALS BEST-PRACTICE-PROJEKT Das K³ Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro, erster Ansprechpartner für die Kultur- und Kreativwirtschaft in Karlsruhe und gemeinsame Einrichtung des Kulturamtes und der Wirtschaftsförderung, ist bei EUROCITIES aktiv (siehe Kapitel 4.3). Hier wurde der Kreativpark Alter Schlachthof als Fallstudie im Rahmen des EU-Projekts „Culture for Cities and Regions“ aufgenommen. Damit reiht sich Karlsruhe in die Liste der Städte ein, die bereits für erfolgreiche Konzepte in der Kultur- und Kreativwirtschaft bekannt sind, wie Barcelona, Amsterdam, Wien und Helsinki. Als Erfolgsfaktoren für das Karlsruher Projekt wurden das Kreativgründungszentrum Perfekt Futur, das K³ Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro, die vielfältige Kulturszene, die eigenständigen Kreativnetzwerke sowie die exzellente Hochschullandschaft herausgestellt. Das Städtenetzwerk EUROCITIES führt Fallstudien im Bereich Kultur- und Kreativwirtschaft durch und ermöglicht Einblicke in die Projekte europäischer Städte. Damit wird die Relevanz der Kultur- und Kreativwirtschaft für die Gesamtwirtschaft aufgezeigt und ihr Beitrag für die Attraktivität der Städte und Regionen sichtbar gemacht. Weitere Informationen: www.k3-karlsruhe.de/k3-kultur-und- kreativwirtschaftsbuero-karlsruhe Dokument: nws.eurocities.eu/MediaShell/media/Karlsruhe_ Kreativpark%20Alter%20Schlachthof_13082015.pdf Ansprechpersonen bei der Stadtverwaltung K³ Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro Karlsruhe Wirtschaftsförderung | Dirk Metzger E-Mail: dirk.metzger@wifoe.karlsruhe.de Kulturamt – Kulturbüro | Sabrina Isaac-Fütterer E-Mail: sabrina.isaac-fuetterer@kultur.karlsruhe.de Weitere Informationen: www.karlsruhe.de/b2/wifoe.de Ansprechperson bei der Stadtverwaltung Wirtschaftsförderung | Michael Kaiser, Direktor E-Mail: Michael.Kaiser@wifoe.karlsruhe.de 38 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 39 6. EUROPÄISCHE RECHTSETZUNG UND DEBATTEN VOR ORT 6.1 WEITREICHENDE AUSWIRKUNGEN VON EU-GESETZGEBUNG Mit Fortschreiten des Europäischen Integrationsprozesses nimmt der Einfl uss des Europäischen Rechts und der Rechtsprechung der höchsten Europäischen Gerichte auf sämtliche Betätigungen der Stadt Karlsruhe stetig zu. BEIHILFE UND VERGABE In den Bereichen der kommunalen Daseinsvorsorge und der öffentlichen Auftragsvergabe müssen sich die Stadt Karlsruhe und ihre Beteiligungsunternehmen vermehrt mit europäischen Rechtsvorschriften auseinandersetzen. Streng regulierter Spielraum für staatliche Beihilfen Nach Artikel 107 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Binnenmarkt unvereinbar und damit grundsätzlich verboten, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen. Um dennoch rechtmäßig Beihilfen gewähren zu können, besteht die Möglichkeit, geplante Maßnahmen bei der Europäischen Kommission genehmigen zu lassen (Notifi zierung). Aktuell hat die Stadt Karlsruhe die Notifi zierung des Projekts „Neues Fußballstadion im Wildpark“ bei der Europäischen Kommission beantragt. Darüber hinaus können bestimmte Beihilfen nach Vorgaben der EU- Kommission als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen und von der Notifi zierung befreit werden. Insbesondere bei Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) ist es möglich, durch einen Betrauungsakt Ausgleichsleistungen zu gewähren. Auf Grundlage des Freistellungsbeschlusses der Europäischen Kommission hat der Gemeinderat im vergangenen Jahr die formelle Betrauung des Städtischen Klinikums und 2015 der Karlsruher Messe- und Kongress GmbH beschlossen. Städtisches Engagement im Rahmen der Modernisierung des Vergaberechts und E-Vergabe Der Europäische Gesetzgeber hat mit dem Paket zur Modernisierung des Europäischen Vergaberechts vom 26. Februar 2014 ein vollständig überarbeitetes Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vorgelegt. Die EU-Vergaberechtsmodernisierung zielt darauf ab, das Regelwerk für die Vergaben entsprechend den aktuellen Bedürfnissen des fortschreitenden Binnenmarkts weiter zu entwickeln und innerhalb der Europäischen Union stärker zu vereinheitlichen. Insbesondere die Konzessionsrichtlinie war im Gesetzgebungsverfahren stark umstritten. Durch erfolgreiche Lobbyarbeit der kommunalen Spitzenverbände, sowie durch die erste erfolgreiche Bürgerinitiative in der Europäischen Union „Right2water“ konnten die Vorschläge zur Konzessionsvergabe im Bereich der Wasserversorgung entschärft werden. Hierzu hat auch das europäische Städtenetzwerk EUROCITIES mit intensiver Lobbyarbeit beigetragen. Durch die regelmäßige Mitarbeit in der EUROCITIES-Arbeitsgruppe Daseinsvorsorge hat die Stadt Karlsruhe ihr spezifi sches Know-how in die Positionspapiere des Netzwerks einfl ießen lassen (siehe Kapitel 4.3). Die Umsetzung der Richtlinien in nationales Recht soll zum 18. April 2016 erfolgen. Es bleibt abzuwarten, ob dabei die kommunalen Handlungsspielräume, etwa bei der In-House- Vergabe, erhalten oder sogar erweitert werden. Zudem wird es für die Vergabe oberhalb der EU-Schwellenwerte die verbindliche Einführung der E-Vergabe geben. Dies bedeutet für die Stadt Karlsruhe, dass Vergaben nach der  Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – VOB  Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – VOL und  Vergabeordnung für freiberufl iche Dienstleistungen – VOF elektronisch an das EU-Amtsblatt zu übermitteln sind, und die Vergabeunterlagen elektronisch frei zugänglich sein müssen. Darüber hinaus soll nach den neuen Vergaberichtlinien künftig die Rechtssicherheit bei der Berücksichtigung ökologischer und sozialer Kriterien erhöht werden. Die Vergabedienstanweisung der Stadt Karlsruhe enthält bereits seit 2008 Regelungen zur Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialkriterien in der städtischen Beschaffung. Ob und inwiefern die für 2016 angekündigte Umsetzung der EU-Richtlinien in diesem Bereich zu einer weitergehenden Klärung der Rechtssituation führen wird, und wie die Kriterien in der Praxis Anwendung fi nden können ist noch nicht abzusehen. Ansprechpersonen bei der Stadtverwaltung Zentraler Juristischer Dienst | Alexander Koch E-Mail: alexander.koch@zjd.karlsruhe.de Hauptamt – Zentrale Vergabestelle | Ingo Werle, Reiner Krempel E-Mail: ingo.werle@ha.karlsruhe.de E-Mail: reiner.krempel@ha.karlsruhe.de Umwelt- und Arbeitsschutz | Susanne Gerner E-Mail: susanne.gerner@ua.karlsruhe.de UMWELTSCHUTZ Die konkreten Auswirkungen von EU-Normen lassen sich auch im Bereich des Umweltschutzes beobachten. Weitreichende Auswirkungen auf die Kommunen im Bereich des Umweltrechts EU-Normen werden zunächst in nationales Recht übernommen und dort entweder in bereits vorhandene Gesetze integriert (beispielsweise wird die EU-Umgebungslärmrichtlinie in das Bundes-Immissionsschutzgesetz überführt), oder es werden neue Gesetze beschlossen, wie im Fall des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Das nationale Umweltrecht könnte dabei die Anforderungen schärfer fassen als von der EU vorgegeben, darf jedoch nicht hinter die EU-Vorgaben zurückfallen. In den meisten Fällen werden die EU-Normen übernommen. Die einzuhaltenden Anforderungen sind dabei oft bis ins Detail vorgeschrieben. Sofern die EU- Normen nicht vollinhaltlich eingehalten werden, sind Vertragsverletzungsverfahren zu erwarten. Zuständig für den Gesetzesvollzug sind in der Regel die Behörden der Landesverwaltung. Eine Ausnahme davon ist das Thema Lärm; hier sind für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen die Kommunen selbst zuständig. Dabei ist es keine Ermessensentscheidung, ob die Kommunen einen Lärmaktionsplan aufstellen wollen. Sofern die Lärmkartierungen nachweisen, dass Teile der Bevölkerung hohen Lärmbelastungen ausgesetzt sind, haben die Kommunen die Pfl icht, Lärmaktionspläne zu entwickeln und Maßnahmen zur Lärmminderung auszuarbeiten. Bei der Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist die Bevölkerung zu beteiligen. „Das Umweltrecht ist vorwiegend von der EU geprägt und damit schlagkräftiger geworden. Da es sich direkt auf das kommunale Handeln vor Ort auswirkt, ist es wichtig, die kommunalen Belange frühzeitig und wirksam gegenüber der EU zu vertreten.“ Norbert Hacker Amtsleitung Umwelt- und Arbeitsschutz In der Praxis bedeutet dies, dass unter anderem zu prüfen ist, ob Lärmschutzwälle oder -wände in Betracht kommen, ob in bestimmten Straßenabschnitten Temporeduzierungen möglich sind, ob lärmarmer Asphalt aufgebracht und ob Rasengleise für die Straßenbahn eingebaut werden können. Die Kostenlast für Baumaßnahmen liegt in der Regel bei den Kommunen. Die Ausweisung von Umweltzonen ist ebenfalls auf EU-Normen zurückzuführen. Da die EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid dauerhaft überschritten sind, müssen Luftreinhaltepläne aufgestellt werden. Ursächlich für die schlechte Luftqualität ist in erster Linie der Straßenverkehr. In Wirkungsanalysen wurden unterschiedliche Maßnahmen auf ihre Minderungswirkung untersucht, dabei stellte sich die Umweltzone als die effektivste heraus. Weitere wichtige Regelwerke im Umweltschutz 40 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 41 umfassen die Wasserrahmenrichtlinie, nach der die Gewässerqualität von Fließ- und Stillgewässern verbessert werden muss, sowie die Richtlinie über Industrieemissionen, mit der Überwachungsaufgaben und -fristen von gewerblichen Anlagen vorgegeben werden. Aktuell im Fokus – der Naturschutz In den vergangenen zwanzig Jahren wurden großfl ächige Bereiche als sogenannte Fauna-Flora-Habitat (FFH)- Schutzgebiete und Vogelschutzgebiete gemeldet. Diese basieren auf zwei EU-Richtlinien im Rahmen des EU-Netzwerks für Schutzgebiete „NATURA 2000“ (derzeit aktuelle Fassung):  Richtlinie 92/43/EWG vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pfl anzen (FFH-Richtlinie),  Richtlinie 2009/147/EG vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten. Darin sind auch viele bereits vorher als Landschafts- und Naturschutzgebiet ausgewiesene Bereiche enthalten. In der Praxis wird hiermit der Schutz von bisher lediglich als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesenen Bereichen deutlich erhöht. So müssen bei Vorhaben in FFH- und Vogelschutzgebieten oder auch außerhalb, Verträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden, wenn zu befürchten ist, dass Beeinträchtigungen im Schutzgebiet zu erwarten sind. Sofern die Schutzziele beeinträchtigt werden, sind die Vorhaben nur noch unter Berücksichtigung strenger Anforderungen genehmigungsfähig. Eine weitere bedeutende Konsequenz aus der FFH-Richtlinie ist eine erhebliche Aufwertung des Artenschutzes. So sind in den Anhängen der FFH- und der Vogelschutz-Richtlinie Artenlisten mit streng und besonders geschützten Arten enthalten. Diese Tiere dürfen nicht verletzt oder getötet und deren Lebensstätten nicht zerstört werden. Selbst eine erhebliche Störung kann schon ein Tatbestand sein. In Karlsruhe bedeutsam und häufi g vorkommend sind zum Beispiel der Heldbock, Fledermäuse, Zaun- und Mauereidechse, Amphibien sowie alle Singvögel. Es gilt in erster Linie der Individualschutz, die Größe der vorhandenen Population spielt eine untergeordnete Rolle. Auch bei Arten, die häufi g vorkommen, wie Mauereidechsen und Vögel, fällt also ein erheblicher Prüfungsaufwand an. Zudem ist in Schutzgebieten das Töten von geschützten Arten oder auch nur die Zerstörung von Gelegen ein Verstoß gegen das Strafgesetzbuch (§ 329 StGB). Heldbock Damit werden für die Naturschutzverwaltung alle Planungen und fast jede Aktivität im Freien ob innerhalb oder außerhalb eines Schutzgebietes zu einem Prüffall: Ob Baumfällungen und -pfl ege, Beseitigung von Sträuchern, Radwegebau, Rückbau von Brücken oder Gebäuden, Fassadenrenovierungen und alle sonstigen öffentlichen und privaten Hoch- und Tiefbauvorhaben – in all diesen Fällen ist der Artenschutz fast regelmäßig tangiert. Das bedeutet zum einen hohen Abstimmungsaufwand, zum anderen detaillierte Prüfung der Situation vor Ort und häufi g die Festlegung von Maßnahmen zur Eingriffsminimierung. Als Eingriffsminimierung kommen viele Möglichkeiten in Betracht: Verschiebung des Vorhabens auf andere Zeiträume, Vergrämen oder Entfernen der zu schützenden Arten, Errichtung neuer Lebensräume für die geschützten Arten, Errichtung von Schutzmaßnahmen wie Amphibienzäunen oder Modifi zierung des geplanten Eingriffs. Dies stellt die Naturschutzverwaltung schon wegen der Vielzahl der Vorhaben vor große Anforderungen und macht deutlich, dass mehr Zeit für die Vorbereitung und Planung notwendig wird, um beispielsweise Bauverzögerungen oder sonstigen Zeitverzug bei der Umsetzung geplanter Maßnahmen zu vermeiden. DIE BRANDDIREKTION BETEILIGT SICH AN LANGJÄHRIGER LOBBYARBEIT ZUR EU-ARBEITSZEITRICHTLINIE Die Festlegungen der Arbeitszeitrichtlinie haben unmittelbaren Einfl uss auf die Möglichkeiten der kommunalen deutschen Feuerwehren, den Bürgerinnen und Bürgern rund um die Uhr den notwendigen Schutz zu bieten. Die Defi nition „Bereitschaftsdienst“ und die Frage der Ausgleichsruhezeiten haben direkten Einfl uss auf die Erstellung sinnvoller Dienstpläne für die Dienststelle und die Einsatzkräfte. Dabei ist der Gesundheits- und Arbeitsschutz für die Einsatzkräfte von besonderer Bedeutung, ebenso die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren (AGBF) – eine Vereinigung im Deutschen Städtetag – nimmt regelmäßig Stellung im Rahmen der Anhörung der Europäischen Kommission zur Novellierung der Arbeitszeitrichtlinie. Der Amtsleiter der Branddirektion ist kraft seiner Funktion ständiges Mitglied in der AGBF Baden- Württemberg, die wiederum der AGBF zuarbeitet. Die Regelungen in der Arbeitszeitrichtlinie wirken sich direkt aus auf die Frage des 24-Stundendienstes und auf die Möglichkeit der Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit. Zum einen haben diese Entscheidungen Auswirkungen auf die Attraktivität des Berufs und damit die Gewinnung von qualifi zierten Arbeitskräften, zum anderen bestimmen sich über diese Festlegungen auch der Bedarf an Personal und somit die Personalkosten der Branddirektion. Das Engagement ermöglicht es, rechtzeitig die Themen aufzugreifen und die Positionen der Stadt einfl ießen lassen zu können. Weitere Informationen: www.karlsruhe.de/b4/buergerdienste/feuerwehr.de Ansprechpersonen: Florian Geldner und Iris Ade E-Mail: fl orian.geldner@bd.karlsruhe.de E-Mail: iris.ade@bd.karlsruhe.de 6.2 AKTUELLE EU-THEMEN UND DEBATTEN Strategische Interessenvertretung zur aktiven Mitgestaltung einer bürgernahen Europapolitik ist auch für Städte in Deutschland von immer größerer Bedeutung – schließlich beeinfl ussen EU-Richtlinien und Verordnungen in weiten Teilen kommunales Handeln und damit das Leben der Bürgerinnen und Bürger. Die Interessen der Stadt Karlsruhe werden durch die kommunalen Spitzenverbände vertreten, die mit eigenen Büros in Brüssel vertreten sind und damit in direktem Kontakt mit EU-Entscheidungsträgern stehen. Neben dem Deutschen Städtetag (DST) und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) ist auch das Büro der baden- württembergischen Kommunen aktiv an der Beobachtung und Analyse aktueller Gesetzesinitiativen beteiligt und trägt damit zur Positionierung städtischer Interessen bei (siehe Kapitel 4.1). Aktuelles Beispiel kommunaler Interessenvertretung sind die Verhandlungen zum transatlantischen Handelsabkommen TTIP und die Einführung des neuen Transparenzregisters. DAS TRANSATLANTISCHE FREIHANDELSABKOMMEN TTIP – KOMMUNALE SPITZENVERBÄNDE POSITIONIEREN SICH Die Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) werden nicht nur von der Bürgergesellschaft, sondern auch von der Stadtverwaltung verfolgt. Seit Anfang 2014 bearbeitete die Verwaltung mehrere Anfragen und Anträge aus dem Gemeinderat. Dabei ging es insbesondere um die Frage möglicher Auswirkungen von TTIP auf die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge. TTIP wurde in öffentlicher Sitzung zunächst im Gemeinderat diskutiert und dann zur weitergehenden Diskussion in den Hauptausschuss verwiesen. Aufgrund der schwierigen Informationslage erfolgte die Bearbeitung der Anfragen und Anträge in enger Rücksprache mit den Europabüros der kommunalen Spitzenverbände sowie dem Europabüro der baden-württembergischen Kommunen. Auf Veranlassung der Stabsstelle Außenbeziehungen wurde zur Diskussion im Hauptausschuss im Dezember 2014 der Direktor des Europabüros des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) eingeladen, der über den aktuellen Verhandlungsstand informierte und sowohl Chancen als auch Risiken von TTIP aus Sicht der Kommunen skizzierte. Die Erstellung einer gemeinsamen, fraktionsübergreifenden Position zu TTIP fand bisher keine Mehrheit. Die relevanten Dienststellen werden die kommenden Verhandlungsrunden weiter mit verfolgen. In ihrem gemeinsamen Positionspapier vom Juni 2015 betonten die kommunalen Spitzenverbände, der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), dass die hohe Qualität der Daseinsvorsorge auch durch 42 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 43 TTIP nicht gefährdet werden dürfe. Auch dürfe es keine Einschränkungen bei Rekommunalisierungen, den Umwelt- und Verbraucherschutzstandards sowie dem Vergaberecht geben; der Spielraum der Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben dürfe nicht eingeschränkt werden – weder durch TTIP noch durch andere internationale Handelsabkommen. Das vollständige Positionspapier ist nachzulesen unter: www.staedtetag.de Ansprechperson bei der Stadtverwaltung Stabsstelle Außenbeziehungen | Regina Hartig E-Mail: regina.hartig@abz.karlsruhe.de DAS NEUE EU-TRANSPARENZREGISTER UND SEINE AUSWIRKUNGEN AUF DIE VERTRETUNG KOMMUNALER INTERESSEN IN BRÜSSEL TTIP ist nur ein Beispiel dafür, wie wichtig eine zielgerichtete und kontinuierliche Vertretung kommunaler Interessen auf EU- Ebene ist. Die Arbeit der kommunalen Spitzenverbände in Brüssel könnte künftig jedoch durch die neue Transparenzinitiative der EU-Kommission nicht unerheblich erschwert und damit die Rolle der Kommunen bei der Gestaltung der EU-Politik geschwächt werden. Teil der Transparenzinitiative ist die Einführung eines Transparenzregisters für das Europaparlament und die EU- Kommission. Organisationen, Verbände und Beratungsfi rmen, die durch Lobbyarbeit Einfl uss auf die Erarbeitung, Entscheidung und Umsetzung politischer Maßnahmen der EU-Organe nehmen, sollen sich künftig im Transparenzregister eintragen lassen. Ziel ist es, offen zu legen, welche Akteure an Gesetzgebungsverfahren unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind. Die Transparenzinitiative wird von den kommunalen Spitzenverbänden grundsätzlich begrüßt. Kritisch gesehen wird allerdings die Erweiterung des Anwendungsbereichs auf europaaktive Kommunen und deren Verbände einschließlich der Europabüros in Brüssel. Kommunale Vertreter üben aktiv Einfl uss auf die Gestaltung von EU- Politiken aus: Gemeinderäte verabschieden Resolutionen zu EU-Themen, Städte beteiligen sich an Konsultationen und führen öffentliche Informationsveranstaltungen zu EU- Themen durch, Stadtverwaltungen schulen ihr Personal in Fragen der EU-Fördermittelakquise, Fachämter arbeiten an den Positionspapieren von DST und DStGB mit, kommunale Delegationen führen Gespräche mit Brüsseler Entscheidungsträgern und vieles mehr. Aufgrund dieser Aktivitäten sind alle kommunalen Vertreter – also nicht nur Verbände, sondern auch Einzelkommunen – aufgerufen, sich im Transparenzregister einzutragen. Von Bundes- und Landesbehörden wird dies dagegen nicht gefordert. Sowohl diese unterschiedliche Behandlung als auch die Gleichsetzung unter anderem mit Wirtschaftslobbyisten ist nicht nachvollziehbar und wird der Rolle der Kommunen nicht gerecht – vertreten diese doch als Teil des politischen Mehrebenensystems nicht etwa Partikularinteressen, sondern Interessen des Gemeinwohls und der kommunalen Selbstverwaltung. Die kommunalen Spitzenverbände und das Büro der baden-württembergischen Kommunen setzen sich daher dafür ein, dass Kommunalvertreter aus dem Anwendungsbereich des Transparenzregisters herausgenommen und gleichgestellt werden mit Bundes- und Landesbehörden. Die EU-Kommission plante, noch 2015 einen Vorschlag für ein verpfl ichtendes Transparenzregister vorzulegen, welches dann bereits 2016 in Kraft treten soll. Aktuell bestehende Anreize zur Eintragung in das Register könnten dann im Umkehrschluss zu Sanktionen bei Nichteintragung führen (zum Beispiel Einschränkung des Kontakts zu Bediensteten der EU- Institutionen, eingeschränkte Möglichkeit zur Teilnahme von Kommunalvertretern an Expertengruppen der EU-Kommission, eingeschränkte Weitergabe von Informationen, beispielsweise zu Konsultationen). Hier werden die kommunalen Spitzenverbände, auch mit Unterstützung der Stadt Karlsruhe, entschieden argumentieren, um die grundsätzliche Stellung der Kommunen bei der Gestaltung der künftigen Europapolitik zu stärken. Um die eigene Position nicht auszuhöhlen, legen sie ihren Mitgliedern daher nahe, von einer Eintragung im Transparenzregister vorerst abzusehen. KLIMAPARTNERSCHAFT IM EUROPÄISCHEN JAHR DER ENTWICKLUNG 2015 Die Stärkung der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit ist erklärtes Ziel der Karlsruher Internationalisierungsstrategie. Viele Organisationen und Vereine aus Karlsruhe machen sich bereits seit Jahren stark für entwicklungspolitische Bildungsarbeit, sind aktiv im Bereich fairer Handel und unterstützen konkrete Projekte in Ländern des Globalen Südens. Als Ergänzung zu diesem vielfältigen, lebendigen, oftmals ehrenamtlichen Engagement startete die Stadt Karlsruhe Anfang 2015 in eine Klimapartnerschaft mit der Stadt San Miguel de Los Bancos in Ecuador. Mit der Klimapartnerschaft leistet die Stadt Karlsruhe einen aktiven Beitrag zum Europäischen Jahr der Entwicklung 2015. Die Klimapartnerschaft ist eingebettet in das bundesweite, vollfi nanzierte Projekt „50 kommunale Klimapartnerschaften bis 2015“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Grundgedanke der Partnerschaft ist es, die fachliche Zusammenarbeit zwischen den Stadtverwaltungen von Karlsruhe und Los Bancos im Bereich Klimaschutz (unter anderem Erneuerbare Energien, Abfallwirtschaft, Aufforstung, naturnaher Tourismus) zu stärken. Die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK) übernimmt dabei die fachliche Betreuung des Projekts. Zusätzliches Know-how zur Ausgestaltung der Klimapartnerschaft fl ießt durch die Einbeziehung der IHK Karlsruhe, der Stadtwerke Karlsruhe, dem Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS) am KIT sowie der Organisation Engineers without Borders ein. Neben klima- und umwelttechnischen Aspekten ist es das erklärte Ziel des Projekts, junge Menschen für die Themen Entwicklungszusammenarbeit und Klimaschutz zu sensibilisieren. Hier erhält die Stadtverwaltung Unterstützung durch das Gymnasium Neureut und die Aktion Partnerschaft Dritte Welt e. V. Karlsruher Delegation in San Miguel de Los Bancos, Ecuador, August 2015 | von links nach rechts: Alba Fernandez und Vanesa Salcedo (Umweltabteilung, San Miguel de Los Bancos), Dirk Vogeley, Geschäftsführer KEK, Harald Denecken, Erster Bürgermeister i. R., Dr. Volker Stelzer, KIT. Ansprechperson bei der Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH Dirk Vogeley, Geschäftsführer E-Mail: info@kek-karlsruhe.de Ansprechperson bei der Stadtverwaltung Stabsstelle Außenbeziehungen | Regina Hartig E-Mail: regina.hartig@abz.karlsruhe.de EINE „URBANE AGENDA“ FÜR EUROPA – STÄRKERE EINBEZIEHUNG STÄDTISCHER ANLIEGEN AUF EU-EBENE Rund 72 Prozent der EU-Bevölkerung lebt heute in Städten – Tendenz steigend. Die Europäische Kommission schätzt, dass der Anteil der Stadtbevölkerung im Jahr 2050 bei mehr als 80 Prozent liegen wird. Dies macht Städte schon jetzt – aber insbesondere auch in Zukunft – zu zentralen Akteuren der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Europäischen Union. Städten kommt eine Schlüsselrolle zu, wenn es darum geht, die großen Herausforderungen unserer Zeit anzugehen und innovative, bürgernahe Lösungen für drängende Problemstellungen zu entwickeln – sei es in den Bereichen Wirtschaft, Beschäftigung, Verkehr, Umwelt und Klima oder mit Blick auf den sozialen Zusammenhalt, die Armutsbekämpfung, die Förderung einer partizipativen Demokratie und der gesellschaftlichen Teilhabe. Die bedeutende Rolle der Städte ist auf EU-Ebene anerkannt. Allerdings wird vielfach kritisiert, dass die bestehenden Initiativen oft nicht aufeinander abgestimmt sind. Der Wunsch nach stärkerer Koordinierung der relevanten EU- Politiken und der Ruf nach einer stärkeren Berücksichtigung der städtischen Anliegen bei der Politikgestaltung und der Gestaltung von Förderprogrammen führten zu einer breiten Debatte über die Entwicklung einer eigenen EU- Städteagenda. Laut der EU-Kommission könnte diese dazu dienen, die Qualität, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der politischen Maßnahmen durch zielgerichtete Koordinierung der Aktivitäten, Akteure und Entscheidungsebenen zu verbessern. Das EU-Parlament befürwortet diese Entwicklung und verabschiedete im September 2015 mit großer Mehrheit eine entsprechende Position.1 Städtische Interessenvertretungen, wie beispielsweise der Deutsche Städtetag und das europäische Städtenetzwerk EUROCITIES, begrüßen die Initiative und bringen sich seit Beginn der Debatte aktiv in die Ausgestaltung der „Urbanen Agenda“ ein. Die Stabsstelle Außenbeziehungen wird die Entwicklungen künftig bei EUROCITIES in der „Working Group Urban Agenda“ mit verfolgen und in die Stadtverwaltung zurück spiegeln sowie thematische Aufhänger für eine aktive Einbringung Karlsruher Interessen aufzeigen. Ansprechperson bei der Stadtverwaltung Stabsstelle Außenbeziehungen | Regina Hartig E-Mail: regina.hartig@abz.karlsruhe.de 1 Europäisches Parlament (2015) Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. September 2015 zur städtischen Dimension der EU-Politikfelder. www.europarl.europa.eu/ sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+TA+P8-TA-2015-0307+0+DOC+PDF+V0//DE 44 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 45 I. ABGESCHLOSSENE EU-PROJEKTE DER STADTVERWALTUNG KARLSRUHE | 2010 BIS 2014 PROJEKTTITEL | ZIELSETZUNG TRÄGER LAUFZEIT, PROGRAMM EU-FÖRDER- SUMME (€)1 BETEIL. LÄNDER INTERNET ISEK-HANDLUNGSFELD | Wirtschaft und Arbeit Automotive Engineering Network (AEN) | Förderung des regionalen Clusters mit dem Ziel, die Zusammenarbeit von Unternehmen und Forschungseinrichtungen zu unterstützen und neue EU-Projekte anzustoßen Wifö (Projektpartner) 01/2011 – 12/2013, EFRE 225.000 FR BOO Games | Sensibilisierung regionaler Wirtschaftsförderer bezüglich der Rolle der Spieleindustrie Wifö (Projektpartner) 01/2012 – 12/2014, INTERREG C 75.687 AT, BG, ES, GB, IT, MT www.boogames.eu ClusteriX | Verbesserung und strategische Neuorientierung von Cluster-Politiken („Intelligente Spezialisierung“) Wifö (Projektpartner) 01/2012 – 12/2014, INTERREG C 132.000 DK, FR, HU, IT, RO, SE www.clusterix.info ISEK-HANDLUNGSFELD | Regionale und überregionale Kooperation Umgestaltung und Erweiterung des Alten Zollhauses in Lauterbourg | Investition in ein „Haus der grenzüberschreitenden Kooperation“ zur Steuerung des grenzüberschreitenden Entwicklungsprozesses ABZ (Projektpartner) 03/2008 – 12/2010, INTERREG A Oberrhein 25.910 FR BioValley | Cluster der Lebenswissenschaften und der Medizintechnik für die wirtschaftliche Entwicklung der Metropolregion Oberrhein ABZ für TRK (Projektpartner) 10/2008 – 03/2012, INTERREG A Oberrhein 3.000 CH, FR www.biovalley.com/biovalley/ interreg-program Auf dem Weg zur Trinationalen Metropolregion Oberrhein | Schaffung eines nachhaltigen trinationalen Netzwerkes im Mehrebenensystem am Oberrhein ABZ für Städtenetz (Projektpartner) 06/2010 – 12/2013, INTERREG A Oberrhein 10.000 CH, FR www.rmtmo.eu/fr/politique/ projets/coordination-de-la-region- metropolitaine-trinationale-du- rhin-superieur.html Tourismus in der Trinationalen Metropolregion am Oberrhein | Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkiet des Oberrheinraums im Bereich Tourismus ABZ (Projektpartner) 05/2009 – 07/2012, INTERREG A Oberrhein 45.000 CH, FR Design am Oberrhein | Ermittlung und Zusammenführung von Designakteuren, Verknüpfung zwischen Wissenschaft und Industrie (Verortung der Projektarbeit im Rahmen der eunique zusammen mit der IHK Karlsruhe als Unternehmertag „Design am Oberrhein“) KMK (Projektpartner) 10/2010 –12/2013, INTERREG A Oberrhein 164.004 CH, FR www.artforum3.de/projekte. html#DaO LBBR: Lupus BioBank des OberRheins | Erforschung von Autoimmunerkrankungen mit Hilfe einer gemeinsamen Datenbank Städtisches Klinikum (Projektpartner) 01/2011 – 09/2014, INTERREG A Oberrhein 45.900 FR IT2Rhine | Zusammenführung vorhandener IT-Cluster am Oberrhein (Rhénatic, CyberForum, Medien Forum, Unternehmen in der Basler Region, IT-Forum Rhein-Neckar) Wifö (Projektpartner) 01/2009 –12/2011, INTERREG A Oberrhein 145.790 CH, FR www.it2rhine2020.eu/de ISEK-HANDLUNGSFELD | Sozialer Zusammenhalt und Bildung Welcome Center TRK | Konzeption eines physischen Welcome Centers als Anlaufstelle für internationale Fachkräfte und eines digitalen Willkommensportals ABZ für TRK (Projektleitung) 01 – 12/2014, ESF 127.500 www.welcome. technologieregion- karlsruhe.de/de Adim, Adim – Schritt für Schritt in Ausbildung und Beruf | Information türkischer Eltern über Ausbildungsmöglichkeiten, um ihre Kinder in Ausbildung zu bringen AFB (Projektleitung) 01/2010 – 05/2011, ESF 18.000 ANHANG BILDNACHWEIS Seite 15 LaBOR – Lust auf Beschäftigung, Orientierung, Richtung © Peter Empl Seite 27 Zitat Prof. Dr. Anke Karmann-Woessner © kernwein-portrait Seite 27 Interessenvertretung der TRK in Brüssel © Felix Kindermann „FKPH“ Seite 30 Das Städtenetz Oberrhein und seine Kernfunktionen © SIGRIS, 2011 Seite 31 EUROCITIES, Organigramm der Foren und Arbeitsgruppen © EUROCITIES 2015 Seite 34 Magistrale für Europa © Deutsche Bahn AG Seite 40 Heldbock © UA – H. Niederstrasser VERWENDETE LÄNDERKÜRZEL AT Österreich BA Bosnien und Herzegowina BE Belgien BG Bulgarien BR Brasilien CH Schweiz CN China CY Zypern CZ Tschechische Republik DE Deutschland DK Dänemark EE Estland EL Griechenland ES Spanien FI Finnland FR Frankreich GB Großbritannien GE Georgien HR Kroatien HU Ungarn IE Irland IL Israel IT Italien LU Luxembourg MA Marokko MT Malta NL Niederlande NO Norwegen PL Polen PT Portugal RO Rumänien RU Russland SE Schweden SI Slowenien SK Slowakei TR Türkei 46 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 47 PROJEKTTITEL | ZIELSETZUNG TRÄGER LAUFZEIT, PROGRAMM EU-FÖRDER- SUMME (€)1 BETEIL. LÄNDER INTERNET ISEK-HANDLUNGSFELD | Sozialer Zusammenhalt und Bildung AIKA – Ausbildung International Karlsruhe | Gewinnung von Ausbildungsplätzen in ausländisch geführten Betrieben; sozialpädagogische Begleitung der Azubis AFB (Projektleitung) 01/2010 – 12/2011, ESF 53.000 EQJ-Plus – Gemeinsam zum Ziel! | Stärkung von Jugendlichen und Vermittlung in Ausbildung; Erhöhung des Anteils von Jugendlichen mit Migrationshintergrund auf dem Ausbildungsmarkt AFB (Projektleitung) 01/2010 – 05/2011, ESF 42.000 ESF-Geschäftsstelle | Erfüllung der ESF-Ziele durch Koordination des regionalen Arbeitskreises, regelmäßige Kontakte mit allen Beteiligten und Beratung von Antragstellenden und Begünstigten AFB (Projektleitung) 01/2010 – 12/2020 ESF ca. 18.000 p. a. www.afb-karlsruhe.de/ de/esf-projektberatung Stärken vor Ort | Verbesserung der sozialen, schulischen und berufl ichen Integration von jungen Menschen mit schlechteren Startchancen und von Frauen mit Problemen beim (Wieder-)Einstieg in das Erwerbsleben Lokale Koor- dinierungsstelle im Bereich Sozialplanung des Sozialamts 2009 – 2011, ESF nicht vorhanden www.karlsruhe.de/b3/soziales/ einrichtungen/staerken_vor_ort BeoPlus | Heranführung von Jugendlichen und Schulen an den sozial-pfl egerischen, MINT und kreativ- künstlerischen Bereich stja (Projektpartner) 01/2012 – 12/2014, ESF nicht vorhanden www.jugendstiftung.de/index. php?id=110 www.beoplus.de Förderung der schulischen Bildung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Heimstiftung (Projektleitung) 09/2010 – 08/2014, EFF 134.596 www.heimstiftung-karlsruhe. de/95-0-Foerderprojekte- des-Europaeischen- Fluechtlingsfonds-EFF.html ISEK-HANDLUNGSFELD | Kultur Young Europe 2 | Entwicklung eines mehrsprachigen Theaterrepertoires für junge Menschen Badisches Staatstheater (Projektpartner) 10/2011 – 09/2013, KULTUR nicht vorhanden CY, FI, FR, HU, NL, NO www.etc-cte.org/young_ europe Fotowettbewerb „Wasser: Quelle aller Inspirationen“ | grenzüberschreitende Sensibilisierung für die Thematik Wasser sowie den Umgang mit diesem, Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung im PAMINA-Raum CCFA (Projektleitung) 04/2009 – 03/2010, INTERREG A Kleinprojekte- fonds PAMINA21 13.500 FR http://www.eurodistrict- pamina.eu/pamina/spip. php?article1364&lang=pl Ambiant Creativity | interdisziplinäre Vernetzung und Entwicklung einer Lehrmethode in digitaler Komposition ZKM (Projektpartner) 2009 – 2011, KULTUR nicht vorhanden FR, EL www.acroe.imag.fr/proj/ ambiant CwithS – Composing with Sounds | Entwicklung einer Musikbearbeitungssoftware, um junge Menschen an die elektronische Musik heranzuführen ZKM (Projektpartner) 2011 – 2013, KULTUR nicht vorhanden FR, GB, EL, NO, PT www.cws.dmu.ac.uk/EN/1 Digitale Medienkunst am Oberrhein | Erforschung von Strategien für die Konservierung digitaler Kunst ZKM (Projektleitung) 01/2010 – 03/2013, INTERREG A Oberrhein 359.455 CH, FR www.digitalartconservation. org/index.php/de.html Multimedia Amazon Opera | Musiktheaterprojekt, um Kinder und Jugendliche für die Situation des Regenwalds und die Grundlagen des indigenen Lebens zu sensibilisieren ZKM (Projektpartner) 2008 – 2010, KULTUR nicht vorhanden AT, BR, NL, PT www.goethe.de/ins/pt/lis/prj/ ama/deindex.htm PRACTICs | Konservierung zeitgenössischer Kunst ZKM (Projektpartner) 2009 – 2011, KULTUR nicht vorhanden BE, ES, GB, NL zkm.de/projekt/practics ISEK-HANDLUNGSFELD | Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Durchlassbauwerk in der Alb bei Karlsruhe | Beseitigung von Fischwanderhindernis laut EU-Richtlinie, Gewässersanierung TBA (Projektleitung) 12/2009 – 02/2013, Europäischer Fischereifonds 650.000 web1.karlsruhe.de/Aktuell/ Stadtzeitung11/sz2701.htm ISEK-HANDLUNGSFELD | Mobilität Urban Track | Gleissanierung Kaiserstraße vom Kronenplatz zum Durlacher Tor mit Fertigteilplatten VBK (Projektpartner) 09/2006 – 08/2010, FP 6 259.800 BE www.urbantrack.eu Upper Rhine Ports: A Connected Corridor | Schaffung eines Hafenmanagements am Oberrhein in Form einer strategischen Allianz KVVH GmbH, GB Rheinhäfen (Projektpartner) 09/2012 – 12/2014, TEN-V 110.000 CH, FR www.upper-rhine-ports.eu 1 Für städtischen Träger laut Antrag II. AKTUELLE EU-PROJEKTE DER STADTVERWALTUNG KARLSRUHE PROJEKTTITEL | ZIELSETZUNG TRÄGER LAUFZEIT, PROGRAMM EU-FÖRDER- SUMME (€)1 BETEIL. LÄNDER INTERNET ISEK-HANDLUNGSFELD | Wirtschaft und Arbeit Clouding SMEs | Unterstützung von KMU bei der Entwicklung und Nutzung von Cloud-basierten Anwendungen (das Projekt wurde innerhalb der Messen CLOUDZONE (2014) und LEARNTEC (2015) vorgestellt) KMK (Projektpartner) 07/2013 – 06/2015, FP7 21.850 BE, EL, IT, LU www.cloudingsmes.eu ISEK-HANDLUNGSFELD | Regionale und überregionale Kooperation UPSIDE | Stärkung von regionaler Forschung und Innovationspotenzial im Bereich partizipativer Innovationen durch Clusterentwicklung im IT-Bereich Wifö (Projektpartner) 07/2013 – 06/2016, FP7 80.000 DK, EE, NL, SI, SE www.upside-project.eu Upper Rhine Valley | touristische Vermarktung des Oberrheins im Ausland (Nachfolgeprojekt des EU-Projekts „Tourismus in der Trinationalen Metropolregion am Oberrhein“) ABZ (Projektpartner) 04/2013 – 03/2015, INTERREG A Oberrhein 30.000 CH, FR www.upperrhinevalley.com/de CODE24 | transnational abgestimmte Entwicklungsstrategie zur Optimierung und Weiterentwicklung der Verkehrsachse Rotterdam – Genua ABZ für TRK (Projektpartner) 01/2010 – 03/2015, INTERREG B Nordwest- europa 46.300 (Personal- kostenanteil ABZ für TRK) CH, FR, IT, NL www.egtc-rhine-alpine.eu/ code24 ISEK-HANDLUNGSFELD | Sozialer Zusammenhalt und Bildung DURANTE – assistierte Beschäftigung | Begleitung für Benachteiligte, die keinen Anspruch mehr auf Hilfe haben AFB (Projektleitung) 01/2013 – 12/2017, ESF 115.000 www.afb-karlsruhe.de/de/ arbeitssuchende/durante.html Bleib dran | Unterstützung von Auszubildenden und Betrieben, um Schwierigkeiten in der Ausbildung zu beheben, die Ausbildung fortzusetzen und erfolgreich abzuschließen AFB (Projektleitung) 01/2015 – 12/2016, ESF 32.000 www.afb-karlsruhe.de/de/ schueler-und-azubis/bleib-dran. html BiMAQ – Bildungsberatung für Migrantinnen und Migranten zur Ausbildung und Qualifi zierung | umfassende Information über das deutsche Bildungs- und Ausbildungssystem AFB (Projektleitung) 05/2015 – 04/2018, ESF 159.000 www.afb-karlsruhe.de/de/ schueler-und-azubis/bimaq. html Frauen Kreativ | langzeitarbeitslose Frauen durch kreative Tätigkeiten aus der Isolation führen und stärken AFB (Projektleitung) 05/2015 – 04/2016, ESF 53.000 www.afb-karlsruhe.de/de/ arbeitssuchende/frauen-kreativ. html ESF-Geschäftsstelle | Erfüllung der ESF-Ziele durch Koordination des regionalen Arbeitskreises, regelmäßige Kontakte mit allen Beteiligten und Beratung von Antragstellenden und Begünstigen AFB (Projektleitung) 01/2010 – 12/2020 ESF ca. 18.000 p. a. www.afb-karlsruhe.de/de/esf- projektberatung ISEK-HANDLUNGSFELD | Kultur The Art of Ageing | Theaterprojekt mit Rumänischem Nationaltheater Temeswar „Die Uhr tickt“ Badisches Staatstheater (Projektpartner) 2013 – 2015, KULTUR nicht vorhanden HR, RO, SK2 www.artofageing.eu EASTN | Zugang zu digitaler Kreativität durch Wissensvermittlung bzgl. aktueller künstlerischer Entwicklungen und zugrunde liegender Technologien ZKM (Projektpartner) 2013 – 2015, KULTUR nicht vorhanden ES, FR, EL www.eastn.eu PIPES | Experimentieren mit neuen Modellen und den symbolischen Bedeutungen von Kommunikation ZKM (Projektleitung) 2013 – 2015, KREATIVES EUROPA 75.000 CZ, ES www.pipes-project.net Ich bin hier – Europäische Gesichter ZKM (Projektleitung) 2015 – 2017, KREATIVES EUROPA nicht vorhanden FR, GB ISEK-HANDLUNGSFELD | Sport, Freizeit und Gesundheit EWOS ABILITY LINK*KIT | nachhaltige Steigerung der körperlichen Aktivität von Menschen mit einer Behinderung SuS (Projektpartner) 05/2015 – 07/2016, ERASMUS+ 12.870 AT, BG, FR, HU, IE www.europaralympic.org/ index.php?option=com_conte nt&view=article&id=265&Ite mid=129 48 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 49 PROJEKTTITEL | ZIELSETZUNG TRÄGER LAUFZEIT, PROGRAMM EU-FÖRDER- SUMME (€)1 BETEIL. LÄNDER INTERNET ISEK-HANDLUNGSFELD | Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün WatERP – Water Enhanced Resource Planning | Reduzierung des Wasser- und Energieverbrauchs durch innovative IT-Methoden Stadtwerke (Projektpartner) 10/2012 – 09/2015, FP 7 155.520 ES, GB, EL www.waterp-fp7.eu ISEK-HANDLUNGSFELD | Zukunft Innenstadt und öffentlicher Raum / Regionale und überregionale Kooperation YouConf2015 „Relaunch Karlsruhe 2.0 – Feel free: it‘s YOURS!“ | internationale Jugendkonferenz mit den Karlsruher Partnerstädten anlässlich des 300. Stadtgeburtstags stja (Projektleitung) mit Hauptamt 01 – 09/2015 ERASMUS+ 15.000 FR, GB, RO, RU2 www.youconf2015.eu ISEK-HANDLUNGSFELD | Mobilität RheinPorts Information System (RPIS) | Verkehrsmanagementsystem für den Oberrhein, Beschleunigung der Prozesse in der Containerschifffahrt unter Berücksichtigung der Energieeffi zienz und Logistik KVVH GmbH, GB Rheinhäfen (Projektpartner) 07/2015 – 06/2017, CEF 144.000 CH, FR www.upper-rhine-ports.eu/ de/aktuelles/upper-rhine- ports/168-eu-foerdert-das- verkehrsmanagement.html 1 Für städtischen Träger laut Antrag 2 Mit Beteiligung der jeweiligen Partnerstadt/Partnerstädte III. EU-PROJEKTE MIT UNTERSTÜTZUNG DURCH DIE STADTVERWALTUNG KARLSRUHE | SEIT 2010 PROJEKTTITEL | ZIELSETZUNG STÄDT. AKTEUR (PROJEKTTRÄGER) LAUFZEIT PROGRAMM BETEIL. LÄNDER INTERNET ISEK-HANDLUNGSFELD | Sozialer Zusammenhalt und Bildung ESF-Geschäftsstelle | Erfüllung der ESF-Ziele durch regelmäßige Kontakte mit allen Beteiligten und Beratung von Antragstellenden und Projektträgern AFB 2010 – 2020 ESF (440.000 Euro p. a. Kofi nan- zierungsmittel für regionale Projekte) www.afb-karlsruhe.de/ de/esf-projektberatung LaBOR – Lust auf Beschäftigung, Orientierung | Niedrigschwelliges Arbeits- und Beschäftigungsprojekt für junge Erwachsene mit multiplen Vermittlungshemmnissen AFB: ESF-Geschäftsstelle (Sozpädal) 05/2010 – 12/2013 ESF www.sozpaedal.de/ index.php5 Gesundheit für alle | Beschäftigungsprojekt für suchtkranke AGH-Teilnehmer und Teilnehmerinnen (Produktion gesunden Gemüses im Projektgarten und Betrieb eines Bistros, um Kreislauf vom Saatgut bis zur fertigen Speise zu schließen) AFB: ESF-Geschäftsstelle (initial e.V.) 01/2010 – 12/2011 ESF www.initial-karlsruhe.de Qualifi zierung für junge Mütter und Väter im Stadtteil Mühlburg | Integration in Ausbildung und Arbeit AFB: ESF-Geschäftsstelle (CJD) 01/2011 – 12/2012 ESF www.cjd-karlsruhe.de Teilzeitausbildung für junge Mütter und Väter in der Stadt Karlsruhe | Vorbereitung und Durchführung von betrieblichen Teilzeitausbildungen AFB: ESF-Geschäftsstelle (CJD) 01/2010 – 12/2013 ESF www.cjd-karlsruhe.de Projekt U 25 | Integration arbeitssuchender junger Frauen und Männer unter 25 durch Qualifi zierung und Gruppenangebote AFB: ESF-Geschäftsstelle (Caritas) 01/2010 – 12/2010 ESF www.caritas-karlsruhe.de PAXXan Plus | Angebot für Jugendliche zur Heranführung an den Schulabschluss AFB: ESF-Geschäftsstelle (IB) 01/2010 – 12/2010 ESF www.internationaler- bund.de Fit mit Kid | Begleitung junger Mütter, die über das Projekt „Teilzeitausbildung für junge Mütter und Väter“ eine Ausbildung begonnen haben; Vorbereitung von jungen Frauen und Männern mit Kindern unter drei Jahren auf den berufl ichen Einstieg AFB: ESF-Geschäftsstelle (CJD) 01/2014 – 12/2014 ESF www.cjd-karlsruhe.de Working Mum | Verknüpfung von sozialpädagogischer Betreuung und Arbeitsgelegenheiten für alleinerziehende ALG-II Bezieherinnen AFB: ESF-Geschäftsstelle (Caritas) 01/2011 – 12/2012 ESF www.cjd-karlsruhe.de café initial – das Lernrestaurant | erweiterte Gemüseproduktion, um Kreislauf vom Saatgut bis zur fertigen Speise zu schließen; Ausbildungsunterstützung im Gastgewerbe AFB: ESF-Geschäftsstelle (initial e. V.) 01/2012 – 12/2015 ESF www.cafe-initial.de Der soziale Garten/Der grüne Kompass | sinnvolle und wertvolle Arbeitsgelegenheiten für langzeitarbeitslose Menschen mit Brüchen im Lebenslauf AFB: ESF-Geschäftsstelle (initial e. V.) 01/2011 – 12/2015 ESF www.initial-karlsruhe. de/projekte/der-soziale- garten BOBiE – Berufl iche Orientierung und Beratung in Elternzeit | Information, Beratung und individuelles Coaching AFB: ESF-Geschäftsstelle (CJD) 01/2015 – 12/2016 ESF www.cjd-karlsruhe. de/angebote/ wiedereinstieg-fuer- junge-eltern/bobie- berufl iche-orientierung- und-beratung-in- elternzeit AWOrks – Offene Beschäftigungsangebote für Menschen mit Handicap | Verbesserung der Wiedereingliederungschancen AFB: ESF-Geschäftsstelle (AWO) 01/2012 – 12/2015 ESF www.awo-karlsruhe.de/ fi leadmin/awo-karlsruhe/ images/wohnen_ und_arbeiten/2012/ Flyer_AWOrks.pdf 50 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 51 PROJEKTTITEL | ZIELSETZUNG STÄDT. AKTEUR (PROJEKTTRÄGER) LAUFZEIT PROGRAMM BETEIL. LÄNDER INTERNET ISEK-HANDLUNGSFELD | Sozialer Zusammenhalt und Bildung Integration durch Theater | Unterstützung von arbeitslosen Migrantinnen und Migranten in ihrer Persönlichkeitsentwicklung durch Theaterworkshops AFB: ESF-Geschäftsstelle (Isis Che Gambatté) 01/2014 – 12/2014 ESF www.gambatte.name/ integrationdurchtheater. html STÄRKEN vor Ort | Verbesserung der sozialen, schulischen und beruflichen Integration von jungen Menschen mit schlechteren Startchancen und von Frauen mit Problemen beim (Wieder-)Einstieg in das Erwerbsleben Vergabe von Mikrozuschüssen durch lokale Koordinierungsstelle im Sozialamt 2009 – 2011 ESF (100.000 Euro pro Förderjahr und -gebiet, 15 % städtische Kofi nanzierung) www.karlsruhe.de/b3/ soziales/einrichtungen/ staerken_vor_ort ISEK-HANDLUNGSFELD | Kultur Karlsruhe & Haguenau: Tanz, Musik und Folklore aus aller Welt | gemeinsames Workshop-Konzept, interkulturelle Begegnungen Kulturamt | Kulturbüro | FB 2 (wirkstatt e. V.) 04 –10/2012 INTERREG A Kleinprojekte- fonds PAMINA21 FR www.eurodistrict-regio- pamina.eu/pamina/spip. php?article1853&lang=en Dovetail | trinationale Lernpartnerschaft zu Themen der allgemeinen Erwachsenenbildung unter anderem mittels „Kreativer Schreibwerkstätten“ Kulturamt | Kulturbüro | FB 2: Unterstützung in der Partnersuche, Kofi nanzierung (GEDOK) 2012 – 2014 GRUNDTVIG GB, HU1 www.gedok-karlsruhe. de/vorschau/Dovetail/ Dovetail_GEDOK_ Karlsruhe.html Central Creative Enterprise Project – Visual Arts & Digital Media | Studienaufenthalt von Studierenden aus Nottingham, gemeinsame Workshops mit Schülerinnen und Schülern der Carl-Hofer-Schule und Einblicke in das Berufsleben durch Kurzpraktika in kreativen Unternehmen Kulturamt | Kulturbüro | FB 2: Unterstützung in der Partnersuche und in der Durchführung der Studienaufenthalte in Karlsruhe (Carl-Hofer- Schule) 2013 – 2015 LEONARDO – Life-long- learning- Programme GB1 www.creativequarter. com/about/partners/ central-college- nottingham 1 Mit Beteiligung der jeweiligen Partnerstadt/Partnerstädte IV. WEITERE GRENZÜBERSCHREITENDE/EUROPÄISCHE SCHLÜSSELPROJEKTE OHNE EU-FÖRDERUNG | AUSWAHL | SEIT 2010 PROJEKTTITEL | ZIELSETZUNG TRÄGER LAUFZEIT PROGRAMM BETEIL. LÄNDER INTERNET ISEK-HANDLUNGSFELD | Wirtschaft und Arbeit Fortbildungsmaßnahme für Pfl egepersonal aus Krasnodar Städtisches Klinikum, HA jährlich RU1 Hospitationen von Ärzten aus Krasnodar Städtisches Klinikum, HA jährlich RU1 Azubi-Austausch Karlsruhe-Halle POA, HA jährlich DE1 Qualifi zierungsprogramm für Handwerker aus Krasnodar HA 10 – 11/2011 Eberhard- Schöck-Stiftung RU1 ISEK-HANDLUNGSFELD | Hochschulen, Wissenschaft, Forschung und innovative Technologien ProKaTim | Signal Processing Karlsruhe-Timisoara Hochschule Karlsruhe, HA jährlich BWS plus RO1 Stipendium für Studierende aus Nancy zum Studium am KIT KIT, HA jährlich FR1 Stipendien für Studierende aus den Partnerstädten Timisoara und Krasnodar zum Studium an einer Karlsruher Hochschule HA, Kulturamt 2010 – 2012 je Semester RO, RU1 ISEK-HANDLUNGSFELD | Regionale und überregionale Kooperation Gemeinsam neue Wege gehen | jährlich stattfi ndende Maßnahme des Jugend- und Fachkräfteaustauschs mit der Partnerstadt Krasnodar stja (federführend) mit Hauptamt jährlich Stiftung Dt.- Russ. Jugend- austausch (3.000 – 10.000 Euro) RU1 Jugend- und Fachkräfteaustausch mit der Partnerstadt Nancy stja (federführend) mit Hauptamt fortlaufend Ggf. Dt.-Frz. Jugendwerk FR1 up PAMINA vhs | grenzüberschreitende Bildungsarbeit und Völkerverständigung VHS fortlaufend aus EU-Projekt hervor- gegangen FR www.up-pamina-vhs. org/4.0.html Praktikumsprojekt mit Studierenden aus den Partnerstädten HA jährlich D, FR, GB, HR, PL, RO, RU1 Jugendfriedensgipfel mit der Partnerstadt Nancy und Kiriat Schmona HA, stja 2013 FR1, IL Unterzeichnung einer gemeinsamen Vereinbarung zur Zusammenarbeit im Rahmen des Tierschutzes HA 07/2015 RO1 Unterstützung der Partnerstadt Timisoara bei der Akquirierung von ESF-Mitteln ESF-Geschäfts- stelle Karlsruhe 11/2015 RO1 ISEK-HANDLUNGSFELD | Kultur Kunst kennt keine Grenzen – Au-delà des apparences | Integration von Menschen mit Behinderung im künstlerischen Bereich CCFA 06/2014 – 10/2014 Baden- Württemberg Stiftung (25.000 Euro) FR www.fi chier-pdf.fr/2014/06/18/ brochure-kkkg-version-fi nale/ brochure-kkkg-version-fi nale. pdf Come Together der Jugendorchester der Partnerstädte Kulturamt, Hauptamt 07/2011 FR, GB1 www.jugendorchester-ka.de/ gesch.html Jugendorchester-Treffen der Partnerstädte in Karlsruhe Kulturamt, Hauptamt 07/2012 RO, RU1 www.jugendorchester-ka.de/ gesch.html Come together 2015 der Jugendorchester aus den Partnerstädten zum 300. Stadtgeburtstag von Karlsruhe Kulturamt, Hauptamt 07/2015 GB, RO, RU1 www.jugendorchester-ka.de/ gesch.html Museumsleitertreffen (Kunst- und Designmuseen) der Partnerstädte Kulturamt, Kulturbüro | FB2 03/2014 FR, GB, HR, RO1 52 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 53 V. GRENZÜBERSCHREITENDE/EUROPAWEITE NETZWERKAKTIVITÄTEN DER STADTVERWALTUNG KARLSRUHE | AUSWAHL NETZWERK THEMEN TRÄGER/ STÄDT. AKTEUR BETEIL. LÄNDER INTERNET THEMENÜBERGREIFEND CEMR | Council of European Municipalities and Regions Aktuelle Themen der europapolitischen Agenda ABZ europaweit www.ccre.org DST | Deutscher Städtetag Aktuelle Themen der europapolitischen Agenda ABZ www.staedtetag.de EUROCITIES | Network of major European cities Zugang zu Kultur, Urbane Agenda, Creative Cities, Mobilität und Verkehr, TTIP ABZ, Kulturamt (Culture Forum, Creative Industries), Wifö, ZJD europaweit www.eurocities.eu RGRE | Rat der Gemeinden und Regionen Europas, Deutsche Sektion Aktuelle Themen der europapolitischen Agenda ABZ www.rgre.de Städtetag Baden-Württemberg, AG Europakoordinatorinnen und -koordinatoren Aktuelle Themen der europapolitischen Agenda ABZ www.staedtetag-bw.de ISEK-HANDLUNGSFELD | Wirtschaft und Arbeit European Cluster Alliance | Netzwerk auf EU- Ebene zur Entwicklung von Clusterpolitik Analyse und Unterstützung von Clustern Wifö europaweit www.eca-tactics.eu/eca/about EVVC | Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren e.V. Veranstaltungsorganisation, Marketing KMK europaweit www.evvc.org ICCA | International Congress and Convention Association Branchennetzwerk KMK weltweit www.iccaworld.com IDFA | Interessengemeinschaft Deutscher Fachmessen und Ausstellungsstädte Planungserfahrungen, Rolle der Messe als Gestalter im Globalisierungsprozess KMK Partner- verbände in AT und CH www.idfa.de PAMINA Business Club | Netzwerk für grenzüberschreitende Kontakte, Projekte und Innovationen Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts und der Unternehmen Wifö FR www.pamina-business.com/de Vernetzung mit Partnerstädten Delegationsreisen mit Wirtschaftsvertretern, EU- Förderprojekte, Wissenstransfer in den SmarterCity Fokusbranchen Energie, IKT, Mobilität und Kreativwirtschaft Wifö F, GB, RO, HR1 Vis-à-vis | Touristikgemeinschaft Baden – Elsass – Pfalz Tourismus im Eurodistrikt PAMINA KTG FR www.vis-a-vis-pamina. eu/?lang=de ISEK-HANDLUNGSFELD | Hochschulen, Wissenschaft, Forschung und innovative Technologien Centre for Environmental Health Engineering an der University of Surrey, England, WHO Collaboration Centre Notwasserversorgung, Brunnen, Wasseraufbereitung Stadtwerke (mit Technolo- giezentrum Wasser, HS für Technik und Wirtschaft, KIT) europa-/ weltweit www.surrey.ac.uk/cee/ research/wehe/cehe EBMT | European Society for Blood and Marrow Transplantation Knochenmark- und Blutstammzelltransplantation Städtisches Klinikum weltweit www.ebmt.org Konrad-Zuse-Zentrum für Informationstechnik Berlin Strömungssimulation der Atemwege Städtisches Klinikum europa-/ weltweit www.zib.de KOWI | Kooperationsstelle EU der Wissenschaftsorganisationen Austausch zur Europäischen Forschungsförderung ZKM www.kowi.de Rhinoplasty Society of Europe | Gesellschaft für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie Internationale Operationskurse (Gesichtschirurgie) Städtisches Klinikum europa-/ weltweit www.rhinoplastysociety.eu PROJEKTTITEL | ZIELSETZUNG TRÄGER LAUFZEIT PROGRAMM BETEIL. LÄNDER INTERNET ISEK-HANDLUNGSFELD | Kultur ORGANUM | mediengestütztes internationales Orgelspektakel zum 300. Stadtgeburtstag Karlsruhes mit der Staatlichen Hochschule für Gestaltung Karlsruhe Kulturamt | Kulturbüro 2013 – 2015 Siemens Musikstiftung (20.000 Euro) FR, GB, RO1 ka300.de/programm/ ideenwettbewerb/organum Festival PREMIERES | grenzüberschreitendes, binationales Festival Badisches Staatstheater seit 2013 Baden- Württemberg Stiftung FR www.festivalpremieres.eu ISEK-HANDLUNGSFELD | Sport, Freizeit und Gesundheit Teilnahme von Sportlerinnen und Sportlern aus den Partnerstädten am Hafen-Kultur-Fest und am Baden-Marathon GB Rheinhäfen, SuS, HA jährlich DE, FR, GB, RO, RU1 www.festivalpremieres.eu ISEK-HANDLUNGSFELD | Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün DACH – Energieeffi ziente Stadt | Erfahrungsaustausch zur Beschleunigung der Energie-Effi zienzsteigerung UA mit HGW, StPlA, Stadt- werke, VOWO 2012 – 2015 EnEff:Stadt (BMWi) AT, CH www.dach-energieeffi ziente- stadt.eu Open Flood Risk Map | Unterstützung der Alarm- und Einsatzplanung im Hochwassermanagement TBA (Personal, Bewertung, Verifi zierung) 2014 – 2015 KLIMOPASS (UM) www.geog.uni-heidelberg.de/ gis/open_fl ood_risk_map.html Fachaustausch mit der Partnerstadt Nancy zum Thema Klimaschutz/Energieeffi zienz UA, HGW Juli 2013 FR1 60 Jahre Partnerschaft Karlsruhe-Nancy | Mitarbeit der Auszubildenden des GBA bei der Erstellung des Jardin éphémère in Nancy GBA 09 – 11/2015 FR1 1 Mit Beteiligung der jeweiligen Partnerstadt/Partnerstädte 54 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 55 NETZWERK THEMEN TRÄGER/ STÄDT. AKTEUR BETEIL. LÄNDER INTERNET Netzwerk Junge Ohren Vernetzung, Konzeption innovativer und internationaler Produktionen, Personalaustausch, Aufführungsaustausch, Digitales Theater Badisches Staatstheater AT, CH www.jungeohren.com Opera Europa | Dienstleister für professionelle Opernhäuser und Opernfestivals Vernetzung, Konzeption innovativer und internationaler Produktionen, Personalaustausch, Aufführungsaustausch, Digitales Theater Badisches Staatstheater europaweit www.opera-europa.org/de REMA | Europäisches Netzwerk für alte Musik Vernetzung, Konzeption innovativer und internationaler Produktionen, Personalaustausch, Aufführungsaustausch, Digitales Theater Badisches Staatstheater europaweit www.rema-eemn.net/?lang=de Reseo | European Network for Opera and Dance Education Vernetzung, Konzeption innovativer und internationaler Produktionen, Personalaustausch, Aufführungsaustausch, Digitales Theater Badisches Staatstheater europaweit reseo.org/ Vernetzung mit Partnerstädten/ grenzüberschreitende Netzwerke Kooperationen zwischen Museen, Kulturinstitutionen, Designern und Künstlerinnen und Künstlern Kulturamt DE, FR, GB, HR, RO, RU1 Yourope | The European Festival Organisation Veranstaltungssicherheit, Künstlerverträge KEG europaweit www.yourope.org ISEK-HANDLUNGSFELD | Sport, Freizeit und Gesundheit EWA | European Waterpark Association Wassertechnik, Gesetzgebung, DIN-Normen, Marketing, Betrieb, Gastronomie, Kassensysteme etc. BB AT, CH, CZ, DK, ES, GE, HU, LU, NL, PL, SE, TR www.freizeitbad.de/ewa/die- ewa/willkommen.html ISEK-HANDLUNGSFELD | Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün AWBR | Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke an Bodensee und Rhein Schutz der Wasserressourcen, Trinkwasserqualität Stadtwerke AT, CH, FR www.awbr.org Covenant of Mayors | Europäische Bewegung zur Steigerung der Energieeffi zienz und Nutzung nachhaltiger Energiequellen Klimaschutz UA europaweit www.covenantofmayors.eu/ index_en.html Klima-Bündnis der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder e. V. Klimaschutz UA europaweit www.klimabuendnis.org/home. html?&L=1 PAMINA-Rheinpark | Räumliches Museum beiderseits des Rheins Naturschutzprojekte ABZ, UA CH, FR www.pamina-rheinpark.org TRION-climate | Netzwerk für Energie und Klima der Trinationalen Metropolregion Oberrhein Energie, Klimaschutz, Nachhaltigkeit HGW, KEK, Wifö CH, FR www.trion-climate.net Vernetzung mit der Partnerstadt Nancy Fachlicher Austausch zwischen den Gartenbauämtern GBA FR1 ISEK-HANDLUNGSFELD | Städtebau EURHONET | European Housing Network Energieeinsparung und -effi zienz, Neubau, gesellschaftliche Verantwortung, nachbarschaftliches Miteinander VOWO FR, GB, IT, SE www.eurhonet.eu ISEK-HANDLUNGSFELD | Zukunft Innenstadt und öffentlicher Raum EFUS | Europäisches Forum für urbane Sicherheit OA europaweit www.efus.eu NETZWERK THEMEN TRÄGER/ STÄDT. AKTEUR BETEIL. LÄNDER INTERNET ISEK-HANDLUNGSFELD | Regionale und überregionale Kooperation Eurodistrikt PAMINA | Region im badisch-pfälzisch- elsässischen Grenzraum Grenzüberschreitende Themen in der PAMINA-Region ABZ, KMK, Kulturamt, stja, UA, VHS Wifö, FR www.eurodistrict-pamina.eu/ pamina/?lang=de Euro-Initiative Karlsruhe – Nottingham Fachlicher Austausch zwischen Kolleginnen und Kollegen der beiden Stadtverwaltungen StPlA federführend) GB1 www.karlsruhe.de/b4/ international/partnerstaedte/ aktuell_nottingham/ euroinitiative.de EVTZ Rhein-Alpen Korridor | Europäischer Verbund Territorialer Zusammenarbeit (hervorgegangen aus EU-Projekt CODE24) Länderübergreifender Personen- und Güterverkehr auf der Schiene im Rhein-Alpen Raum ABZ IT, NL egtc-rhine-alpine.eu Initiative „Magistrale für Europa“ | Transnationale Allianz für die Schiene Länderübergreifender Personen- und Güterverkehr auf der Schiene im Rhein-Donau Raum Geschäfts- stelle bei ABZ angesiedelt AT, FR, HU, SK www.magistrale.org Oberrheinrat | politische grenzüberschreitende Instanz zur gegenseitigen Information und politischen Absprache Grenzüberschreitende Themen im Bereich der Trinationalen Oberrheinregion ABZ CH, FR www.conseilrhenan.org/de ORK | Deutsch-Französisch-Schweizerische Oberrheinkonferenz Grenzüberschreitende Themen im Bereich der Trinationalen Oberrheinregion Kulturamt (Forum Kultur), stja (AG Jugend) CH, FR www.oberrheinkonferenz.org/ de/home.html Städtenetz Oberrhein | Informations- und Kooperationsplattform Mobilität der Zukunft, Kultur ABZ CH, FR www.rmtmo.eu/de/politik/ akteure/staedtenetz.html TMO | Trinationale Metropolregion Oberrhein Politik, Wissenschaft, Wirtschaft, Zivilgesellschaft ABZ CH, FR www.rmtmo.eu/de/home.html Vernetzung mit Partnerstädten Projekte im Rahmen der Städtepartnerschaftsarbeit Hauptamt D, FR, GB, HR, RO, RU1 ISEK-HANDLUNGSFELD | Sozialer Zusammenhalt und Bildung Beratung bei der Gründung von Volkshochschulen Finanzierung, Programm- und Lobbyarbeit, strategisches Management VHS CN, EL, MA ECCAR | Europäische Städtekoalition gegen Rassismus Rassismus, Diskriminierung, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Rechtsextremismus, Willkommenskultur, Vielfalt, Integration Kulturamt europaweit www.eccar.info ISEK-HANDLUNGSFELD | Kultur Assitej | Internationale Vereinigung des Theaters für Kinder und Jugendliche Vernetzung, Konzeption innovativer und internationaler Produktionen, Personalaustausch, Aufführungsaustausch, Digitales Theater Badisches Staatstheater europa-/ weltweit www.assitej.de/ CPDO | Chambre Professionnelle des Directions d‘Opéra Vernetzung, Konzeption innovativer und internationaler Produktionen, Personalaustausch, Aufführungsaustausch, Digitales Theater Badisches Staatstheater europaweit cpdo.fr/missions/ ETC | European Theatre Convention Vernetzung, Konzeption innovativer und internationaler Produktionen, Personalaustausch, Aufführungsaustausch, Digitales Theater Badisches Staatstheater AT, BE, BA, CY, FI, FR, HR www.etc-cte.org ICOM | International Council of Museums Internationales Netzwerk von Museen und Museumsfachleuten ZKM weltweit icom.museum 56 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 57 NETZWERK THEMEN TRÄGER/ STÄDT. AKTEUR BETEIL. LÄNDER INTERNET ISEK-HANDLUNGSFELD | Mobilität Arbeitsgemeinschaft der öffentlichen Binnenhäfen Baden-Württemberg Kooperation, (Hafen-) Logistik, Infrastruktur, Öffentlichkeitsarbeit, regionale Themen KVVH GmbH, GB Rheinhäfen www.binnenhafen-bw.de Bundesverband öffentlicher Binnenhäfen Kooperation, (Hafen-) Logistik, Infrastruktur, Öffentlichkeitsarbeit KVVH GmbH, GB Rheinhäfen www.binnenhafen.de/home Grenzüberschreitende Mobilität am Oberrhein Nachhaltige und umwelt- verträgliche Verkehrspolitik KVV CH, FR UITP | International Association of Public Transport EU-Aktivitäten VBK weltweit www.uitp.org VDV | Verband deutscher Verkehrsunternehmen EU-Recht (Information und Einfl ussnahme auf die betreffende EU-Gesetzgebung) VBK www.vdv.de ISEK-HANDLUNGSFELD | Bürgergesellschaft Mayors for Peace | Bürgermeister für den Frieden Abschaffung von Atomwaffen ABZ weltweit www.mayorsforpeace.de 1 Mit Beteiligung der jeweiligen Partnerstadt/Partnerstädte ORGANIGRAMM STABSSTELLE AUSSENBEZIEHUNGEN WEITERE INSTITUTIONEN, VEREINE UND KONTAKTSTELLEN IM BEREICH EUROPAARBEIT FÜR DIE STADT KARLSRUHE | AUSWAHL Centre Culturel Franco-Allemand | CCFA Karlstraße 16 b, 76133 Karlsruhe Telefon: +49 721 160380 E-Mail: info@ccf-ka.de www.ccf-ka.de CyberForum e. V. Services Förderprojekte Haid-und-Neu-Straße 18, 76131 Karlsruhe Telefon: +49 721 602-8970 E-Mail: info@cyberforum.de www.cyberforum.de/angebote/fuer- unternehmer/fi nanzierung-foerderung Deutscher Städtetag Hausvogteiplatz 1, 10117 Berlin Telefon: +49 30 377110 E-Mail: post@staedtetag.de www.staedtetag.de ESF-Geschäftsstelle Karlsruhe Daimlerstraße 8, 76185 Karlsruhe Telefon: +49 721 97246-22 E-Mail: peter.dressler@afb-karlsruhe.de www.afb-karlsruhe.de/de/esf-projektberatung.html EU-Koordinationsstelle im ZKM | Zentrum für Kunst und Medientechnologie Lorenzstraße 19, 76135 Karlsruhe Telefon: + 49 721 81001033 E-Mail: maschke@zkm.de eu-koordination.zkm.de Eurodistrikt PAMINA Altes Zollhaus, Hagenbacher Straße 5 a, 76768 Neulauterburg/Berg Telefon: +49 7277 8999020 E-Mail: info@eurodistrict-pamina.eu www.eurodistrict-pamina.eu/pamina/?lang=de Europabüro der baden-württembergischen Kommunen Rue Guimard 7, 1040 Brüssel, Belgien Telefon: +32 2 5136408 E-Mail: sekretariat@europabuero-bw.de www.europabuero-bw.de Europabüro des deutschen Städte- und Gemeindebunds Avenue des Nerviens 9 – 31, bte. 3, 1040 Brüssel, Belgien Telefon: +32 27401640 E-Mail: dstgb@eurocommunal.eu www.eurocommunal.eu Europäische Schule Karlsruhe Albert-Schweitzer-Straße 1, 76139 Karlsruhe Telefon: +49 721 680090 E-Mail: info@eskar.org www.eskar.org/home.html Europa-Union Karlsruhe Weißdornweg 23, 76149 Karlsruhe Telefon: +49 721 754930 E-Mail: heinz.golombeck@t-online.de www.europa-union-karlsruhe.de Europazentrum Baden-Württemberg Nadlerstraße 4, 70173 Stuttgart Telefon: +49 711 2349367 europa-zentrum.de Europe Direct Karlsruhe Bürgerinformationszentrum im Regierungspräsidium Karlsruhe Markgrafenstraße 46, 76133 Karlsruhe Telefon: +49 721 9267404 E-Mail: europa@rpk.bwl.de https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt2/ Ref27/Seiten/Europe_Direct_Karlsruhe.aspx Grenzüberschreitendes Beratungsnetz | TransInfoNet Handwerkskammer Karlsruhe Friedrichsplatz 4 – 5, 76133 Karlsruhe Telefon: +49 721 16000 E-Mail: info@hwk-karlsruhe.de www.transinfonet.org/de-de Hochschule Karlsruhe Technik und Wirtschaft Akademisches Auslandsamt Moltkestraße 30, 76133 Karlsruhe Telefon: +49 721 9251084 E-Mail: aaa@hs-karlsruhe.de www.hs-karlsruhe.de/aaa.html Industrie- und Handelskammer Karlsruhe Außenwirtschaftsberatung Lammstraße 13 – 17, 76133 Karlsruhe Telefon: +49 721 1740 E-Mail: info@karlsruhe.ihk.de www.karlsruhe.ihk.de/international Internationales Begegnungszentrum | IBZ Kaiserallee 12 d, 76133 Karlsruhe Telefon: +49 721 89333710 E-Mail: info@ibz-karlsruhe.de ibz-karlsruhe.de Institut für Transurane (ITU) Hermann-von-Helmholtz-Platz 1 76344 Eggenstein-Leopoldshafen Telefon: +49 72479510 www.ec.europa.eu/jrc/en/institutes/itu Karlsruher Institut für Technologie | KIT Dienstleistungseinheit Internationales, Regionalstrategie und Information (ReSI) Adenauerring 2, 76131 Karlsruhe Telefon: +49 721 608-41978 E-Mail: resi@intl.kit.edu www.intl.kit.edu/intl/resi.php Rat der Gemeinden und Regionen Europas | Deutsche Sektion Gereonstraße 18 – 32, 50670 Köln Telefon: +49 221 3771311 E-Mail: post@rgre.de www.rgre.de Regierungspräsidium Karlsruhe Grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Europa Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 27 Markgrafenstraße 46, 76131 Karlsruhe Telefon: +49 721 9260 E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt2/ Ref27/Seiten/default.aspx Regionaler ESF-Arbeitskreis Landratsamt Karlsruhe, Amt für Grundsatz und Soziales Wolfartsweierer Straße 5, 76131 Karlsruhe Telefon: +49 721 936-7771 E-Mail: geschaeftsstelle.esf@landratsamt- karlsruhe.de www.landkreis-karlsruhe.de Regionalverband Mittlerer Oberrhein (RVMO) HAUS DER REGION Baumeisterstraße 2, 76137 Karlsruhe Telefon: +49 721 355 020 E-Mail: rvmo@region-karlsruhe.de www.region-karlsruhe.de Städtetag Baden-Württemberg e. V. Königstraße 2, 70173 Stuttgart Telefon: +49 711 22 9210 E-Mail: post@staedtetag-bw.de www.staedtetag-bw.de Steinbeis-Europa-Zentrum Karlsruhe EU-Beratungsstelle für Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen und regionale Wirtschaftsförderer Haus der Wirtschaft Erbprinzenstraße 4 – 12, 76133 Karlsruhe Telefon: +49 711 1234010 E-Mail: info@steinbeis-europa.de www.steinbeis-europa.de/sez-karlsruhe.html Vertretung des Landes Baden-Württemberg bei der Europäischen Union Rue Belliard 60 – 62, 1040 Brüssel, Belgien Telefon: +32 2 7417722 E-Mail: poststelle@bruessel.bwl.de https://stm.baden-wuerttemberg.de/de/ landesvertretungen/vertretung-des-landes-bei- der-eu/ LEITUNG Jochen Ehlgötz INTERNE DIENSTE | MAGISTRALE FÜR EUROPA Sekretariat Heike Ratschke Sonderaufgaben | Interne Dienste Hartmut Otto Geschäftsführung Magistrale für Europa Markus Lorenz EUROPA | INTERNATIONALES Bereichsleitung Regina Hartig Europa | Internationales Katharina Fuß Europäische Fördermittel Frederike Groß GRENZÜBERSCHREITENDE UND REGIONALE ZUSAMMENARBEIT Bereichsleitung Jochen Ehlgötz Grenzüberschreitende Zusammenarbeit Andrea Zechnall Regionale Zusammenarbeit Nicole Walther 58 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 59 FREUNDESKREISE DER PARTNERSTÄDTE Deutsch-Englischer Freundeskreis e. V. Postfach 41 02 48, 76002 Karlsruhe Telefon: +49 721 7569503 E-Mail: info@def-karlsruhe.de www.def-karlsruhe.de Deutsch-Französischer Freundeskreis e. V. Postfach 21 53, 76009 Karlsruhe E-Mail: info@dff-karlsruhe.de www.dff-karlsruhe.de Freundeskreis Karlsruhe-Halle (Saale) e. V. Ebertstraße 9 a, 76135 Karlsruhe Telefon: +49 721 387950 E-Mail: velten@ka-hal.de www.ka-hal.de Freundeskreis Karlsruhe-Temeswar Telefon: +49 721 133-1900 E-Mail: alexandra.ries@durlach.de Freundschaftsgesellschaft Karlsruhe-Krasnodar e. V. www.freundschaftsgesellschaft.krasnodar.org MITGLIEDER DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS FÜR BADEN-WÜRTTEMBERG Caspary, Daniel | CDU Europäische Volkspartei Mitglied Ausschuss für internationalen Handel E-Mail: daniel.caspary@europarl.europa.eu www.caspary.de Gebhardt, Evelyne | SPD Progressive Allianz der Sozialdemokraten Mitglied Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz E-Mail: evelyne.gebhardt@europarl.europa.eu www.evelyne-gebhardt.eu/de Gräßle, Dr. Inge | CDU Europäische Volkspartei Vorsitzende Haushaltskontrollausschuss Mitglied Haushaltsausschuss E-Mail: ingeborg.graessle@europarl.europa.eu www.inge-graessle.eu Heubuch, Maria | Bündnis 90/Die Grünen Die Grünen/Europäische Freie Allianz Mitglied Entwicklungsausschuss E-Mail: maria.heubuch@europarl.europa.eu www.maria-heubuch.de Kölmel, Bernd | AfD Europäische Konservative und Reformer Mitglied Haushaltsausschuss E-Mail: bernd.koelmel@europarl.europa.eu www.bernd-koelmel.de Lins, Norbert | CDU Europäische Volkspartei Mitglied Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit E-Mail: norbert.lins@europarl.europa.eu www.norbert-lins.de Schwab, Dr. Andreas | CDU Europäische Volkspartei Mitglied Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz E-Mail: andreas.schwab@europarl.europa.eu www.andreas-schwab.de/de Simon, Peter | SPD Progressive Allianz der Sozialdemokraten Ausschuss für Wirtschaft und Währung E-Mail: peter.simon@europarl.europa.eu www.simon2009.de Starbatty, Prof. Dr. Joachim | AfD Europäische Konservative und Reformer Ausschuss für internationalen Handel E-Mail: joachim.starbatty@europarl.europa.eu www.joachim-starbatty.de Theurer, Michael | FDP Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa Mitglied Haushaltskontrollausschuss, Ausschuss für Wirtschaft und Währung und Sonderausschuss zu Steuervorbescheiden und anderen Maßnahmen ähnlicher Art und Wirkung E-Mail: michael.theurer@europarl.europa.eu www.michaeltheurer.eu Wieland, Rainer | CDU Europäische Volkspartei Mitglied Entwicklungsausschuss und Ausschuss für konstitutionelle Fragen E-Mail: rainer.wieland@europarl.europa.eu www.mdep.de/de ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS/GLOSSAR ABZ Stabsstelle Außenbeziehungen (vormals EURegKA) AEN Automotive Engineering Network Südwest AFB Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH AGH Arbeitsgelegenheit ALG Arbeitslosengeld AMIF Europäischer Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds AWO Arbeiterwohlfahrt BB Bäderbetriebe BBNE ESF-Programm Berufsbildung für nachhaltige Entwicklung BD Branddirektion BIWAQ ESF-Programm Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Energie BMZ Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung BWS plus Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende CCFA Centre Culturel Franco-Allemand CEF Connecting Europe Facility – Finanzierungsverordnung für transeuropäische Netze CETA Comprehensive Economic and Trade Agreement EU-Kanada CJD Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands gemeinnütziger e. V. COSME EU-Förderprogramm zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen DAWI Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse DST Deutscher Städtetag DStGB Deutscher Städte- und Gemeindebund EaSI EU-Programm für Beschäftigung und soziale Innovation ECCAR European Coalition of Cities against Racism EfBB EU-Programm Europa für Bürgerinnen und Bürger EFF Europäischer Fischereifonds (2007 – 2013) EFF Europäischer Flüchtlingsfonds EFRE Europäischer Fonds für regionale Entwicklung EHAP Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen EMFF Europäischer Meeres- und Fischereifonds (2014 – 2020) EnEFF:Stadt Forschung für die energieeffi ziente Stadt (BMWi) ESF Europäischer Sozialfonds ERASMUS+ EU-Programm für allgemeine und berufl iche Bildung, Jugend und Sport EU Europäische Union EURegKA Koordinierungsstelle für europäische und regionale Beziehungen (heute: ABZ) Europa 2020 Auf zehn Jahre angelegte Wachstumsstrategie der EU EVTZ Europäischer Verbund territorialer Zusammenarbeit EWoS European Week of Sport FFH-Richtlinie Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie FP 6/7 6. /7. Forschungsrahmenprogramm (bis Ende 2006/2013) FZI Forschungszentrum Informatik GBA Gartenbauamt GD Generaldirektion GEDOK Verband der Gemeinschaften der Künstlerinnen und Kunstförderer e. V. GRUNDTVIG Teilprogramm des EU-Programms für lebenslanges Lernen 2007 – 2013 HA Hauptamt HGW Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft HORIZONT 2020 Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung und Innovation (ab 2014) IB Internationaler Bund e. V. IBZ Internationales Begegnungszentrum Karlsruhe IHK Industrie- und Handelskammer IKT Informations- und Kommunikationstechnologien INFOBEST Informations- und Beratungsstelle für grenzüberschreitende Fragen INTERREG Europäische territoriale Zusammenarbeit (Ausrichtung A: grenzübergreifend, Ausrichtung B: transnational, Ausrichtung C: interregional) ISEK 2020 Integriertes Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2020 IT Informationstechnologien JRC Joint Research Centre JUSTiQ ESF-Programm JUGEND Stärken im Quartier KEG Karlsruhe Event GmbH KEK Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH KIT Karlsruher Institut für Technologie KLIMOPASS Klimaforschungsprogramm „Klimawandel und modellhafte Anpassung in Baden-Württemberg“ KMK Karlsruher Messe- und Kongress GmbH KMU Kleine und mittlere Unternehmen KREATIVES EU-Programm zur Unterstützung der EUROPA Kultur- und Kreativbranche (2014 – 2020) KTG Karlsruhe Tourismus GmbH KULTUR EU-Programm zur Förderung der kulturellen Zusammenarbeit (2007 – 2013) KVV Karlsruher Verkehrsverbund GmbH KVVH Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH L-Bank Staatsbank Baden-Württemberg LEONARDO Teilprogramm des EU-Programms für DA VINCI lebenslanges Lernen (2007 – 2013) LIFE EU-Förderprogramm für Umwelt und Klima MdEP Mitglied des Europäischen Parlaments MEPL Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum MINT Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik OA Ordnungsamt OP Operationelles Programm ORK Oberrheinkonferenz ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr POA Personal- und Organisationsamt RVMO Regionalverband Mittlerer Oberrhein SGB II Sozialgesetzbuch Zweites Buch SJB Sozial- und Jugendbehörde Sozpädal Sozialpädagogische Alternativen e. V. StGB Strafgesetzbuch stja Stadtjugendausschuss StPlA Stadtplanungsamt SuS Schul- und Sportamt TBA Tiefbauamt TEN-V Transeuropäische Verkehrsnetze TMO Trinationale Metropolregion Oberrhein TRK TechnologieRegion Karlsruhe GbR TTIP Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft UA Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz UBA Umweltbundesamt UM Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg UP Université Populaire (französische VHS) VBK Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH VHS Volkshochschule VKU Verband kommunaler Unternehmen VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOF Vergabeordnung für freiberufl iche Dienstleistungen VOL Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen KTG Karlsruhe Tourismus GmbH Vowo Volkswohnung GmbH Wifö Wirtschaftsförderung ZJD Zentraler Juristischer Dienst ZKM Zentrum für Kunst und Medientechnologie Karlsruhe IMPRESSUM Bezüglich der Vollständigkeit und der Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Die Publikation entstand dank der Mitarbeit und durch Beiträge aller städtischer Dienststellen und Gesellschaften der Stadtverwaltung Karlsruhe. Die Erstellung des Berichts wurde von der Stabsstelle Außenbeziehungen, Abteilung Europa/Internationales, koordiniert. Haben Sie Rückfragen oder wünschen Sie weitere Informationen? Dann wenden Sie sich gerne an uns, wir helfen Ihnen weiter: abz@karlsruhe.de. Stadt Karlsruhe Stabsstelle Außenbeziehungen (ABZ) Jochen Ehlgötz Weinbrennerhaus am Marktplatz Zähringerstraße 65, 76133 Karlsruhe Telefon: + 49 721 133-1871 Fax: + 49 721 133-1879 abz@karlsruhe.de Redaktion Frederike Groß Regina Hartig Titelbild | Layout C. Streeck Stand November 2015 Gedruckt in der Rathausdruckerei auf 100 Prozent Recyclingpapier.
https://www.karlsruhe.de/b4/international/europa/europapolitik/HF_sections/content/ZZmzpQDKkm563x/1504098877550/Europabericht%20der%20Stadt%20Karlsruhe%202010%20-%202015_final.pdf
Broschüre_Europabericht.indd Stadt Karlsruhe Außenbeziehungen EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE 2010 – 2015 2 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 3 VORWORT Städte sind das Bindeglied zwischen der EU und ihren Bürgerinnen und Bürgern. In den Städten wird der europäische Gedanke gelebt, verbreitet und weiterentwickelt sowie ein Großteil der europäischen Gesetzgebung umgesetzt. Dies hebt die Bedeutung der kommunalen Europaarbeit hervor und spiegelt sich in den europäisch ausgerichteten Aktivitäten der Stadtverwaltung Karlsruhe deutlich wider. Angefangen bei der EU-Projektarbeit über das Engagement im Rahmen von Städtepartnerschaften und in verschiedenen Netzwerken bis hin zu den lokalen Auswirkungen der Vorgaben des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission veranschaulicht der Europabericht die Bandbreite der Berührungspunkte und die Verzahnung zwischen kommunaler und europäischer Ebene. Karlsruher Vorzeigeprojekte, Beispiele erfolgreicher Vernetzung und der konkrete Umgang mit EU-Recht geben Einblicke in aktuell und zukünftig bedeutsame Themenfelder. Die Europaarbeit der Stadtverwaltung Karlsruhe ist von großer Vielfalt geprägt. Sie bringt zahlreiche strategisch wichtige Themen in Netzwerken mit einer beeindruckenden geographischen Ausdehnung voran. Dies möchten wir sichtbar machen – nicht nur innerhalb der Stadt selbst und der TechnologieRegion Karlsruhe, sondern auch darüber hinaus. Europa wird von jeder und jedem Einzelnen getragen. Daher ist der vorliegende Europabericht auch erstmals eine Plattform für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, das bestehende Engagement beispielhaft zu veranschaulichen. Ich möchte mich an dieser Stelle sehr herzlich für den Einsatz bedanken, der in den einzelnen Beiträgen zum Ausdruck kommt. Ich bin davon überzeugt, dass der Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen in ganz Europa eine fachliche und interkulturelle Bereicherung ist. Und es ist mir wichtig, dass dadurch der Erfahrungsschatz der Stadt Karlsruhe weitergegeben werden kann und der Bekanntheitsgrad der Stadt mit ihren Herangehensweisen, Zielen und Visionen weiter gesteigert wird. Das städtische Engagement im Bereich Europaarbeit ist sowohl auf strategischer als auch auf operativer Ebene von großer Bedeutung. In den vergangenen fünf Jahren haben wir viel erreicht und wollen gemeinsam diesen Weg weitergehen, in dem wir die Europakompetenz der Stadtverwaltung weiter stärken. Mit dem Europabericht sollen Impulse gegeben werden für die strategische Ausrichtung und das Potenzial der Karlsruher Europaarbeit. Denn das europapolitische Engagement Karlsruhes ist heute wichtiger denn je: Auf EU-Ebene wird derzeit eine „Urbane Agenda“ vorangetrieben, die die städtische Dimension der Europapolitik, die kommunalen Problemstellungen und Bedürfnisse, stärker in den Fokus der europäischen Entscheidungsträger rückt und damit den Einfl uss der Städte erhöhen soll. Dazu möchte die Stadtverwaltung Karlsruhe ihren Beitrag leisten. Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister 4 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 5 INHALTSVERZEICHNIS ZUSAMMENFASSUNG | RÉSUMÉ | SUMMARY 6 1. DIE EUROPAARBEIT DER STADT KARLSRUHE 8 Prioritäten setzen, Potenziale ausschöpfen, Herausforderungen angehen 8 2. EU-PROJEKTARBEIT IN STRATEGISCH WICHTIGEN BEREICHEN 10 2.1 Überblick: Die EU bietet fi nanzielle Chancen und unterstützt zentrale städtische Vorhaben 10 Abgeschlossene EU-Projekte | 2010 bis 2014 10 Aktuelle EU-Projekte 12 Geplante EU-Projekte 13 2.2 Einblick: EU-Projektarbeit einzelner städtischer Schlüsselakteure 13 Die AFB-Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH nutzen den ESF als innovative Anschubfi nanzierung 13 EU-Projektarbeit und -förderung durch die Stabsstelle Außenbeziehungen 15 EU-Projekte der Wirtschaftsförderung bringen europaweiten Austausch zum Thema Cluster voran und erzeugen Synergien für den Wirtschaftsstandort Karlsruhe 17 International und innovativ – EU-Projektförderung im ZKM | Zentrum für Kunst und Medientechnologie Karlsruhe 18 2.3 Ausblick: Die EU-Förderkulisse für die städtischen Dienststellen und Gesellschaften 2014 bis 2020 20 3. STÄDTEPARTNERSCHAFTEN – BRÜCKEN ZWISCHEN DEN MENSCHEN 22 3.1 Austausch mit Tradition 22 Beispielhaftes Praktikumsprojekt – Entwicklung eines Netzwerks mit großem Potenzial 23 Zivilgesellschaftliches Engagement 24 3.2 Kooperation in Beruf und Ausbildung 24 Erfolgreiche Zusammenarbeit im Gesundheitswesen 24 Modellhafter Austausch der Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft 24 Azubi-Austausch Karlsruhe – Halle macht „gemeinsames Deutschland“ erlebbar 25 Intensive Zusammenarbeit des Central College Nottingham und der Carl-Hofer Schule Karlsruhe 25 3.3 Ausblick 25 4. KARLSRUHE VERNETZT SICH – REGIONAL, GRENZÜBERSCHREITEND, EUROPAWEIT 26 4.1 Regionale und bundesweite Netzwerkarbeit 26 Europa und die Region – Die TechnologieRegion Karlsruhe als europäischer Akteur 26 Landes- und bundesweite Vernetzung 28 Deutscher Städtetag (DST) und Städtetag Baden-Württemberg 28 4.2 Grenzüberschreitende Vernetzung im Oberrheinraum 29 Eurodistrikt PAMINA 29 Trinationale Metropolregion Oberrhein 30 Ausblick 30 4.3 Europaweite Vernetzung 31 Europäisches Städtenetzwerk EUROCITIES 31 Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) 32 Europäische Städtekoalition gegen Rassismus (ECCAR) 33 Magistrale für Europa 34 5. WIRTSCHAFTSSTANDORT KARLSRUHE IN EUROPA NACHHALTIG STÄRKEN 36 Karlsruhes Städtepartnerschaften – Impulse für die Wirtschaft 36 PAMINA – Erfolgsmodell der deutsch-französischen Wirtschaftskooperation 36 Branchennetzwerke fördern Synergien im trinationalen Wirtschaftsraum 36 6. EUROPÄISCHE RECHTSETZUNG UND DEBATTEN VOR ORT 38 6.1 Weitreichende Auswirkungen von EU-Gesetzgebung 38 Beihilfe und Vergabe 38 Umweltschutz 39 6.2 Aktuelle EU-Themen und Debatten 41 Das Transatlantische Freihandelsabkommen TTIP – Kommunale Spitzenverbände positionieren sich 41 Das neue EU-Transparenzregister und seine Auswirkungen auf die Vertretung kommunaler Interessen in Brüssel 42 Klimapartnerschaft im Europäischen Jahr der Entwicklung 2015 42 Eine „Urbane Agenda“ für Europa – stärkere Einbeziehung städtischer Anliegen auf EU-Ebene 43 ANHANG 44 I. Abgeschlossene EU-Projekte der Stadtverwaltung Karlsruhe | 2010 bis 2014 45 II. Aktuelle EU-Projekte der Stadtverwaltung Karlsruhe 47 III. EU-Projekte mit Unterstützung durch die Stadtverwaltung Karlsruhe | seit 2010 49 IV. Weitere grenzüberschreitende/europäische Schlüsselprojekte ohne EU-Förderung | Auswahl | seit 2010 51 V. Grenzüberschreitende/Europaweite Netzwerkaktivitäten der Stadtverwaltung Karlsruhe | Auswahl 53 Organigramm Stabsstelle Außenbeziehungen 56 Weitere Institutionen, Vereine und Kontaktstellen im Bereich Europaarbeit für die Stadt Karlsruhe | Auswahl 57 Abkürzungsverzeichnis/Glossar 58 6 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 7 ZUSAMMENFASSUNG Karlsruhe ist eine internationale Stadt. Daher nimmt die Europaarbeit der Stadtverwaltung einen hohen Stellenwert ein. Durch die Internationalisierungsstrategie in ihren Grundzügen festgelegt, zeichnet sie sich durch eine große Vielfalt von Themen, Projekten, Netzwerken und Akteuren aus. Der Rückblick auf die vergangenen fünf Jahre zeigt:  EU-Fördermittel wurden erfolgreich eingesetzt, um strategisch wichtige Themen in der Stadt und der Region voranzutreiben;  die dynamische Zusammenarbeit mit den (Projekt-)Partnerstädten war und ist eine große Bereicherung – für die Bürgergesellschaft genauso wie für die Stadtverwaltung;  Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung tauschen sich gewinnbringend in zahlreichen regionalen, grenzüberschreitenden und europaweiten Netzwerken zu aktuellen Themen aus – insbesondere mit Blick auf fachspezifische Fragestellungen sind diese Kooperationen oft unverzichtbar;  die europäische Ausrichtung der wirtschaftspolitischen Aktivitäten wurde innerhalb der letzten Jahre weiter ausgebaut und intensiviert. Gemeinsam mit europäischen Partnern werden so Synergien genutzt, um den Wirtschafts-, Wissenschafts- und Kulturstandort Karlsruhe in Europa nachhaltig zu stärken. Darüber hinaus sind zahlreiche Dienststellen mit EU-Themen und Debatten befasst, nicht zuletzt weil sich europäische Rechtsetzung in vielen Bereichen direkt oder indirekt auf die kommunale Ebene auswirkt. Der Mehrwert der Europaarbeit liegt auf der Hand: Neue Kontakte können geknüpft, innovative Herangehensweisen erprobt und Netzwerke mit Partnerinnen und Partnern in vielen europäischen Ländern auf- und ausgebaut werden. Karlsruhe kann das städtische Know-how in die europäische Netzwerkarbeit einbringen und der Stadt damit international eine Stimme geben. Darüber hinaus setzen EU-Fördermittel einen Anreiz, zusätzliche Mittel zu mobilisieren und entwickeln nicht selten eine starke Hebelwirkung. Zugleich werden zahlreiche grenzüberschreitende und europäische Schlüsselprojekte auch ohne EU-Förderung mit großem persönlichen Einsatz durchgeführt. Aufgabe der Stadtverwaltung ist es jetzt, weiteres Potenzial der Europaarbeit zu identifi zieren und auszuschöpfen – mit Fokus auf strategische Handlungsfelder und aktuelle Entwicklungen vor Ort. ZUSAMMENFASSUNG | RÉSUMÉ | SUMMARY RÉSUMÉ Karlsruhe est une ville internationale. Cela se traduit par l‘importance des activités européennes au sein de l‘administration municipale. Leurs éléments clés sont précisés dans la stratégie d‘internationalisation, et elles se caractérisent par une grande diversité de thèmes, de projets, de réseaux et d‘acteurs. Le bilan des cinq dernières années montre que  les fonds européens étaient utilisés de façon à faire avancer les thèmes d‘importance stratégique à la ville et à la région;  la coopération dynamique concernant les villes jumelées ainsi que d‘autres partenariats était et reste un grand enrichissement – autant pour les citoyennes et citoyens que pour la municipalité;  les collaborateurs et collaboratrices de l‘administration locale mènent un échange fructueux à travers les réseaux régionaux, transfrontaliers et européens sur des thèmes actuels – une telle coopération s‘avère particulièrement indispensable en ce qui concerne les questions techniques;  l‘orientation européenne des activités économiques a été continuellement renforcée et intensifiée. Ainsi, conjointement, la ville de Karlsruhe avec ses partenaires européens profi te de synergies afi n de renforcer durablement le rôle de Karlsruhe en tant que plaque tournante pour l‘économie, les sciences et la culture en Europe. De plus, nombreux sont les services qui suivent les débats et les thèmes européens, notamment parce que la législation européenne intervient directement ou indirectement dans de multiples domaines au niveau communal. La valeur ajoutée des activités européennes est évidente : de nouveaux contacts peuvent être noués, des actions innovantes expérimentées et des réseaux partenaires construits et développés dans de multiples pays européens. Karlsruhe peut apporter son savoir-faire par le biais du travail en réseau au niveau européen et ainsi donner un écho international à la ville. Par ailleurs, les fonds européens encouragent la mobilisation de moyens supplémentaires et entraînent souvent un effet de levier important. Parallèlement, bon nombre de projets transfrontaliers et européens sont mis en œuvre dans l‘esprit d‘un véritable engagement personnel sans intervention financière de l‘Europe. La priorité de la municipalité consiste aujourd‘hui à identifier et à exploiter les futures possibilités relatives aux activités européennes, avec un focus sur les champs d‘action stratégiques et sur les développements locaux actuels. SUMMARY Karlsruhe is an international city. This is why the municipality attaches great importance to European activities. Their key elements are set out in its Internationalisation Strategy, and they are characterised by a great variety of topics, networks and partners. Looking back on the past fi ve years confi rms that  European funding has been applied to optimum effect in order to promote issues of strategic importance to both City and region;  active cooperation with the twin cities and through project partnerships was and still is a great asset for the civil society and the municipality;  the municipality‘s staff engage in a fruitful exchange with numerous regional, cross-border and pan-European networks on topical issues – such cooperation work is often essential, especially in relation to technical issues;  in recent years, the efforts in giving economic activities a more European dimension have been further developed and intensified. Thus, in cooperaration with European partners, synergies are used to enhance Karlsruhe‘s position as a hub for business, science and culture in Europe in a sustainable manner. In addition, numerous departments have to deal with European issues and debates, not least because EU-legislation has a direct or indirect impact on many issues at the local level. The added value of engaging in European activities is evident. New contacts can be established, innovative approaches can be tested and networks with partners in various European countries can be created and further developed. Karlsruhe is able to bring its know-how into European networking and will thereby make the City‘s voice heard internationally. Furthermore, European funding provides an incentive to mobilise additional funding and develops quite often a powerful leverage effect. At the same time, a signifi cant number of transnational and European key projects are also being implemented without European funding with great personal commitment. It is now up to the municipality to identify and exploit further opportunities for European activities with a focus on strategic fi elds of action and current local developments. 8 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 9 1. DIE EUROPAARBEIT DER STADT KARLSRUHE PRIORITÄTEN SETZEN, POTENZIALE AUSSCHÖPFEN, HERAUSFORDERUNGEN ANGEHEN Rund 70 Prozent aller kommunalen Entscheidungen werden durch Vorgaben der Europäischen Union beeinfl usst und wirken sich somit auf eine Vielzahl städtischer Aufgaben- und Zuständigkeitsbereiche aus. Damit ist die kommunale Europaarbeit auch in Karlsruhe eine klassische Querschnittsaufgabe, zu der viele städtische Dienststellen und Gesellschaften ihren Beitrag leisten. Der vorliegende dritte Europabericht verdeutlicht die gestiegene thematische Vielfalt der Karlsruher Europaarbeit und zeigt die große Zahl der beteiligten städtischen Akteure auf. „EUROPAKOMPETENZ“ ALS QUERSCHNITTSAUFGABE VERANKERN Mit der zunehmenden „Europäisierung“ der Kommunalpolitik und des kommunalen Verwaltungshandelns kommt der städtischen Europaarbeit eine immer größere Bedeutung zu. Um als Stadtverwaltung erfolgreich „europaaktiv“ zu agieren, braucht es Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die den gestiegenen Anforderungen der „Europakompetenz“ gerecht werden, die die kommunale Relevanz von Europapolitik frühzeitig erkennen und mit entsprechendem Know-how für die Umsetzung europäischer Vorgaben und Projekte ausgestattet sind. Hierzu gehören einerseits Fachkenntnisse in den relevanten Themengebieten und der einschlägigen EU-Gesetzgebung, andererseits auch Kenntnisse der EU-Förderprogramme und der EU-fi nanzierten Projektarbeit. Internationale Projekt- und Netzwerkarbeit stellt zudem erhöhte Anforderungen an die Fremdsprachenkompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie an die Fähigkeit, interkulturell zu agieren. Das breite thematische Spektrum der städtischen Europaaktivitäten führt darüber hinaus zunehmend zu Überschneidungen der Ressorts, was einen gesteigerten Abstimmungsbedarf innerhalb der Verwaltung erforderlich macht. STRATEGISCHE AUSRICHTUNG DER STÄDTISCHEN EUROPAARBEIT Die Stadt Karlsruhe hat es sich daher zum Ziel gesetzt, ihre Europaarbeit strategisch auszubauen und die Stärkung der Europafähigkeit als Querschnittsaufgabe auf allen Ebenen zu verankern. Mit der Erweiterung ihrer Zuständigkeiten, insbesondere der internationalen Beziehungen, und der erfolgten personellen Aufstockung übernimmt die Stabsstelle Außenbeziehungen (ABZ) künftig verstärkt Aufgaben der konzeptionellen Beratung und Begleitung sowie der operativen Abstimmung und Koordination der städtischen Europaarbeit. Aufgabe ist es, die dezentral verteilten Europaaktivitäten der städtischen Dienststellen und Gesellschaften zu bündeln, miteinander zu vernetzen und auf gemeinsame Ziele auszurichten. Die thematischen Prioritäten und Schwerpunkte werden dabei durch das „Integrierte Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2020“ (ISEK) und die Karlsruher Internationalisierungsstrategie vorgegeben. Besondere Bedeutung kommt dem weiteren Ausbau des internen Netzwerks „europaaktiver“ Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu, die als feste Ansprechpartner für das jeweilige Amt und als Multiplikatoren nach innen und außen fungieren. Durch den gegenseitigen Informations- und Erfahrungsaustausch und den Abgleich der Ziele lassen sich die wünschenswerten Synergieeffekte zwischen den jeweiligen Europaaktivitäten der Ämter erzielen. STÄRKUNG DER EUROPÄISCHEN NETZWERKARBEIT Zur Stärkung der Europafähigkeit trägt wesentlich die aktive Mitarbeit in internationalen Netzwerken bei. Der Europabericht zeigt die thematische Breite und Vielzahl der Netzwerke auf, in denen die Stadt Karlsruhe bereits aktiv ist. Auch EUROCITIES, die Interessenvertretung europäischer Großstädte, der Karlsruhe seit 2011 angehört, bietet hier in vielfacher Hinsicht einen Mehrwert: Mehrere Ämter und Dienststellen nutzen EUROCITIES bereits kontinuierlich, um sich in den Foren und Arbeitsgruppen auf den aktuellen Stand der relevanten EU-Gesetzgebung zu bringen. Auf den Fachveranstaltungen des Netzwerks tauschen sie sich mit den Kolleginnen und Kollegen anderer europäischer Städte über aktuelle Themen der europapolitischen Agenda aus und diskutieren Lösungsansätze für lokale Problemstellungen. EUROCITIES bietet darüber hinaus noch viel Potenzial für städtisches Engagement: So kann das Netzwerk beispielsweise verstärkt strategisch zur politischen Einfl ussnahme genutzt werden, indem Karlsruher Interessen durch Mitarbeit an EUROCITIES-Positionspapieren Eingang in die Lobbyarbeit des Netzwerks fi nden. Durch die Teilnahme an EUROCITIES- Projekten kann vermehrt Karlsruher Know-how auf europäischer Ebene sichtbar gemacht werden. In anderen Bereichen kann Karlsruhe von den Fachkenntnissen und den Erfahrungen anderer europäischer Städte profi tieren und lernen. Die Aufgabe der Stabsstelle Außenbeziehungen wird es weiterhin sein, thematische Anknüpfungspunkte zu eruieren, um eine aktivere Mitarbeit der städtischen Ämter und Gesellschaften in EUROCITIES zu fördern. GEZIELTE TEILNAHME AN EU-FÖRDERPROGRAMMEN Der EU-Projektarbeit kommt bei der Stärkung der „Europakompetenz“ eine Schlüsselfunktion zu. Daher wird die Stadt Karlsruhe mit der „Zentralen Anlaufstelle für EU-Fördermittel“ künftig einen neuen Schwerpunkt setzen. Angesiedelt bei der Stabsstelle Außenbeziehungen (ABZ), soll sich die Fördermittelakquisition innerhalb der Stadtverwaltung auch hier an den Zielen des ISEK ausrichten. Information zu aktuellen Förderprogrammen, Fördermittelberatung zu technischen und strukturellen Aspekten sowie die Begleitung der städtischen Dienststellen und Gesellschaften bei der Antragstellung und Umsetzung der Projekte sollen das Unterstützungsangebot abrunden. Der Mehrwert der EU-Projektarbeit liegt auf der Hand: EU- Fördermittel ermöglichen die Entwicklung von innovativen Strategien und Lösungsansätzen für konkrete lokale Herausforderungen; internationale Kooperationen fördern die Fremdsprachenkompetenz und die interkulturelle Kommunikationsfähigkeit der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. FÖRDERUNG DER EUROPÄISCHEN INTEGRATION Der Mehrwert der Karlsruher Europaarbeit zeigt sich zudem in der langjährigen Städtepartnerschaftsarbeit. Diese wird künftig vermehrt in Form von Projektarbeit aktuelle Themen der europapolitischen Agenda aufnehmen. Davon profi tieren fachlich nicht nur die Projektpartner aus Zivilgesellschaft, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur. Die Städtepartnerschaftsarbeit leistet damit auch einen wertvollen Beitrag zur Entwicklung einer aktiven europäischen Bürgergesellschaft und zur Förderung der europäischen Integration. AKTIVE MITGESTALTUNG DER EUROPAPOLITIK Die zunehmende Bedeutung der EU-Gesetzgebung für die kommunale Ebene macht es zudem erforderlich, dass sich Städte frühzeitig in die Europapolitik einmischen und diese aktiv in ihrem Sinne mitgestalten. Aktuell legt die Europäische Kommission ihre grundsätzlichen Strategien für die kommenden Jahre fest – ein guter Zeitpunkt für Kommunen, ihre Belange sichtbar zu machen und Einfl uss zu nehmen auf EU-Politik und künftige Gesetzgebung. Auch für die Stadt Karlsruhe gilt es, ihre Anliegen auf EU-Ebene zu transportieren – durch die Europabüros der kommunalen Spitzenverbände oder das Büro der baden-württembergischen Kommunen in Brüssel. Das Einspielen von Karlsruher Expertise zu aktuellen Themen der europapolitischen Agenda wird von den Europabüros ausdrücklich begrüßt; es trägt zur Stärkung einer fachlich fundierten und praxisorientierten Interessenvertretung bei. Auch EUROCITIES und der Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) bieten Karlsruhe die Möglichkeit der politischen Einfl ussnahme. Im Zusammenschluss mit anderen europäischen Städten sind die Chancen größer, bei den EU-Institutionen Gehör zu fi nden. Aufgabe der Karlsruher Europaarbeit ist es, diese etablierten Netzwerke verstärkt zur eigenen Interessenvertretung und zur internationalen Profi lierung zu nutzen – sei es auf Ebene der Verwaltung oder der Politik. Die Entscheidung des Gemeinderats zur strategischen Neuaufstellung im RGRE durch Entsendung von Städträtinnen und Stadträten in die RGRE-Fachausschüsse ist ein Schritt in diese Richtung. Letztlich ist die Vertretung der Karlsruher Interessen kein Selbstzweck der Stadtverwaltung, sondern liegt im Interesse der Karlsruher Bürgerinnen und Bürger, deren Alltag konkret von europäischen Vorgaben bestimmt wird. Ansprechpersonen bei der Stadtverwaltung Stabsstelle Außenbeziehungen | Jochen Ehlgötz und Regina Hartig E-Mail: jochen.ehlgoetz@abz.karlsruhe.de E-Mail: regina.hartig@abz.karlsruhe.de 10 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 11 2.1 ÜBERBLICK: DIE EU BIETET FINANZIELLE CHANCEN UND UNTERSTÜTZT ZENTRALE STÄDTISCHE VORHABEN Die Stadtverwaltung Karlsruhe, gemeinsam mit ihren Gesellschaften, ist in der Planung und Umsetzung einer großen Bandbreite von EU-Projekten aktiv. Die folgende Zusammenfassung gibt einen Überblick über die EU- Projektarbeit der vergangenen fünf Jahre (Details zu abgeschlossenen und laufenden Projekten sind im Anhang aufgelistet). ABGESCHLOSSENE EU-PROJEKTE | 2010 BIS 2014 In Kooperation mit Partnerorganisationen aus ganz Europa wurden zwischen 2010 und 2014 insgesamt 28 EU-Projekte in strategisch wichtigen Themenbereichen erfolgreich umgesetzt. Thematische Ausrichtung der EU-Projekte In den vergangenen fünf Jahren wurden insgesamt neun EU- Förderprogramme mobilisiert. Eine tragende Rolle spielten das grenzüberschreitende Programm INTERREG A Oberrhein sowie der Europäische Sozialfonds (ESF). 1 1 1 1 1 2 5 7 9 TEN (transeuropäische Netze) FP 6 (Forschung) EFRE (Regionalentwicklung) EFF (Flüchtlinge) EFF (Fischerei) INTERREG C (interregional) KULTUR ESF (Soziales) INTERREG A (Oberrhein) Nutzung verschiedener EU-Programme Anzahl Projekte 2010 bis 2014 Entsprechend wurde eine Vielzahl von Themen bearbeitet, die sich im „Integrierten Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2020“ (ISEK) wiederfi nden, allen voran in den Bereichen sozialer Zusammenhalt und Bildung, regionale und überregionale Kooperation sowie Kultur. 2. EU-PROJEKTARBEIT IN STRATEGISCH WICHTIGEN BEREICHEN 8 7 7 3 2 1 Bezug zu den ISEK-Handlungsfeldern Anzahl Projekte 2010 bis 2014 Sozialer Zusammenhalt und Bildung Regionale und überregionale Kooperation Kultur Wirtschaft und Arbeit Mobilität Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Geografi sche Ausrichtung der EU-Projekte Über zwei Drittel der EU-Projekte der Stadtverwaltung Karlsruhe wurden in Zusammenarbeit mit 19 europäischen Ländern sowie Brasilien und Russland durchgeführt, insbesondere mit dem Nachbarland Frankreich im Rahmen von grenzüberschreitenden Kooperationen (siehe dazu auch Kapitel 4.2). Bei mehr als einem Drittel der Kooperationsprojekte bestanden Konsortien aus Akteuren aus vier oder mehr europäischen Ländern. 6 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 4 6 15 Sonstige Ungarn Spanien Rumänien Portugal Österreich Norwegen Italien Griechenland Belgien Niederlande Großbritannien Schweiz Frankreich EU-Projekte in Kooperation mit europäischen Ländern Anzahl Projekte 2010 bis 2014 DESIGN AM OBERRHEIN Das trinationale Kooperationsprojekt „Design am Oberrhein“ soll die Designschaffenden im Programmgebiet verorten und den gesamten Bereich Kreativwirtschaft in Stadt und Region fördern. Die Vernetzung der Hochschulen und der Austausch mit Unternehmen und Industrie soll verstärkt werden, um die Erfolgschancen kreativer Kleinbetriebe am Oberrhein zu erhöhen. Zur Kommunikation ist eine Messe wie die eunique – arts and crafts eine optimale Plattform und erhöht die zielführende Vernetzung zwischen den verschiedenen Zielgruppen. Zusammen mit der IHK Karlsruhe wird die Projektarbeit auf der eunique als Unternehmertag „Design am Oberrhein“ fortgeführt. Hierzu werden Studierende und Unternehmen im Rahmen von Designvorträgen jährlich eingeladen. EU-Programm: INTERREG IV A Oberrhein Projektleitung: artforum3 e. V. Städtischer Träger: Karlsruher Messe- und Kongress GmbH | Beate Frères Partnerorganisationen: Universitäten, Kammern und Gebietskörperschaften in Deutschland, Frankreich und der Schweiz Laufzeit: Oktober 2010 bis September 2013 Gesamtprojektvolumen: 1.699.110 Euro EU-Fördersumme | KMK: 164.004 Euro Bulgarien, Dänemark, Finnland, Malta, Schweden, Zypern 12 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 13 Mehrwert der EU-Projektarbeit Die Projektarbeit hat in vielen Fällen einen deutlichen Mehrwert für die beteiligten städtischen Dienstellen und Gesellschaften, für die Stadt Karlsruhe sowie die Region als Ganzes – ohne EU-Förderung wäre die Umsetzung vieler Projekte nicht oder nicht im gleichen Umfang möglich. EU- Gelder haben oft eine starke Hebelwirkung und setzen den Anreiz, zusätzliche Mittel zu mobilisieren. Neue Zielgruppen werden auf innovative Weise erreicht, beispielsweise im sozialen Bereich oder in der Kreativwirtschaft. Darüber hinaus können neue Verfahren und Herangehensweisen erprobt und innerstädtische, regionale, grenzüberschreitende und europaweite Netzwerke auf- und ausgebaut werden (siehe auch Kapitel 4). Finanzielle Unterstützung durch die EU Zwischen 2010 und 2014 wurden EU-Projekte mit rund 2,7 Millionen Euro durch die Europäische Union gefördert. Der Hauptanteil fl oss aus dem Programm INTERREG A Oberrhein, aus dem Europäischen Sozialfonds sowie aus dem Europäischen Fischereifonds.1 110.000 € 134.596 € 207.687 € 225.000 € 259.800 € 330.500 € 650.000 € 812.559 € TEN V EFF (Flüchtlinge) INTERREG C EFRE FP 6 (Forschung) ESF EFF (Fischerei) INTERREG A EU-Fördersummen an die Stadt Karlsruhe 2010 bis 2014 1 Diese Schätzung enthält keine Daten zum EU-Programm KULTUR beziehungsweise KREATIVES EUROPA, da keine Angaben zur Aufteilung des Gesamtfördervolumens auf einzelne Trägerorganisationen gemacht werden können. AKTUELLE EU-PROJEKTE Aktuell werden insgesamt 17 EU-Projekte von 10 städtischen Dienststellen und Gesellschaften umgesetzt. Die EU-Förderung beläuft sich auf rund 957.500 Euro.1 Die Projekte werden mit 21 europäischen Ländern umgesetzt und fallen – wie in den Jahren davor – vor allem in die thematischen Bereiche sozialer Zusammenhalt und Bildung, Kultur sowie regionale und überregionale Kooperation. EWOS ABILITY LINK*KIT Eines der jüngsten EU-Projekte mit Beteiligung der Stadtverwaltung Karlsruhe startete im Mai 2015. Unter der Federführung des Europäischen Paralympischen Komitees und der Sportentwicklungsexperten von SPIN Sport Innovation entwickelt das Schul- und Sportamt Karlsruhe Strukturen, die die Teilnahme am Sport und die körperliche Aktivität von Menschen mit einer Behinderung fördern und nachhaltig steigern sollen. Das von der Europäischen Union geförderte Projekt fi ndet im Rahmen der European Week of Sport (EWoS) statt. EU-Programm: ERASMUS+ Sport Projektleitung: European Paralympic Committee Städtischer Träger: Schul- und Sportamt | Ulrike Wernert Partnerorganisationen: Partnerorganisationen aus Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Irland, Österreich und Ungarn Laufzeit: Mai 2015 bis Juli 2016 Gesamtprojektvolumen: 288.000 Euro EU-Fördersumme | SuS: 12.870 Euro GEPLANTE EU-PROJEKTE Derzeit befi nden sich mehrere EU-Projekte in Planung, die unter anderem durch den Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE, INTERREG), den Europäischen Sozialfonds (ESF), das Programm KREATIVES EUROPA, sowie im Rahmen des Forschungsrahmenprogramms Horizont 2020 gefördert werden sollen. Folgende Themen stehen dabei im Fokus: Verringerung von Schulabbruch und Langzeitarbeitslosigkeit, grenzüberschreitende Ausbildung, regionale und grenzüberschreitende Mobilität, Clusterentwicklung, kulturelle Kooperationsprojekte, Fort- und Weiterbildung sowie Forschung und Entwicklung im Gesundheitsbereich. 2.2 EINBLICK: EU-PROJEKTARBEIT EINZELNER STÄDTISCHER SCHLÜSSELAKTEURE Städtische Akteure sind teils Empfänger von Fördermitteln, teils sind sie auch vermittelnd tätig oder in die Fördermittelberatung und -vergabe eingebunden. In einigen Fällen konnte sich aus punktueller Projektarbeit eine langfristig und strategisch ausgerichtete Zusammenarbeit in bestimmten Themenfeldern und Netzwerken entwickeln. Im Folgenden werden exemplarisch einige Leuchtturmprojekte der Stadtverwaltung Karlsruhe und ihrer Gesellschaften vorgestellt. DIE AFB-ARBEITSFÖRDERUNGSBETRIEBE GGMBH NUTZEN DEN ESF ALS INNOVATIVE ANSCHUBFINANZIERUNG Für die Stadt Karlsruhe spielt der Europäische Sozialfonds (ESF) eine strategische Rolle als innovative Anschubfi nanzierung in der Langzeitperspektive. Die AFB-Arbeitsförderungsbetriebe Karlsruhe entwickeln und betreuen einerseits ESF-Projekte, anderseits tragen sie mit der regionalen ESF-Geschäftsstelle aktiv zur Umsetzung des ESF in Baden-Württemberg bei. Die AFB setzen erfolgreich EU-Projekte um Als Projektträger führen die AFB derzeit die ESF-Projekte „BiMAQ“ (Arbeit mit türkischen Eltern, siehe Infobox), „Bleib dran“ (Stabilisierung gefährdeter Ausbildungsverhältnisse) und „Frauen Kreativ“ (Beschäftigung kombiniert mit einem Theaterprojekt, einem Gesundheitsprogramm und Bewegungsangeboten) durch. Gleichzeitig sind sie im Rahmen des Landesarbeitsmarktprogramms am ESF-geförderten Verbundprojekt „Durante“ zur assistierten Beschäftigung und Begleitung ehemaliger Langzeitarbeitsloser beteiligt. BIMAQ – BILDUNGSBERATUNG FÜR MIGRANTINNEN UND MIGRANTEN ZUR AUSBILDUNG UND QUALIFIZIERUNG Das EU-Projekt „BiMAQ“ informiert über das deutsche Bildungs- und Ausbildungssystem, unterstützt Jugendliche beim Finden der passenden Ausbildung und begleitet sie während der gesamten Ausbildungsdauer. Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es zudem für interessierte Familienangehörige. „BiMAQ“ baut auf ein Netzwerk mit dem Türkischen Generalkonsulat, türkischen und ausländischen Vereinen, dem Internationalen Begegnungszentrum (IBZ), Kammern, Schulen, interkulturellen Elterncafés, der Berufsberatung und schwerpunktmäßig ausländisch geführten KMU auf. Der Mehrwert von „BiMAQ“ ergibt sich aus verschiedenen Faktoren. Nach dem Grundsatz des türkischen Sprichworts: „Meslek Altın Bileziktir!“ (Beruf ist ein goldenes Armband) sind gerade türkische Eltern unsicher, ob eine Berufsausbildung für ihre Kinder das Richtige ist. Beruf und Ansehen werden für sie in erster Linie durch ein Studium oder den Besuch einer „höheren“ Schule erreicht. „BiMAQ“ hebt diese Teilinformationen durch kompetente Beratung, externes Ausbildungscoaching und interdisziplinäre Zusammenarbeit auf und gibt den Familien Sicherheit bei der Berufswahl ihrer Kinder. EU-Programm: Europäischer Sozialfonds Baden-Württemberg Projektleitung: Arbeitsförderungsbetriebe | Belgin Abaygil Laufzeit: Mai 2015 bis April 2018 Gesamtprojektvolumen: 265.000 Euro EU-Fördersumme | AFB: 159.000 Euro Weitere Informationen zu den Arbeitsförderungsbetrieben gGmbH: www.afb-karlsruhe.de Die AFB gewährleisten die Erfüllung der ESF-Ziele Seit dem Jahr 2000 werden Teile des baden- württembergischen ESF-Programms auf regionaler Ebene umgesetzt. Dafür wurde in der Stadt Karlsruhe ein ESF- Arbeitskreis unter dem Vorsitz des Sozialbürgermeisters gegründet. Der Arbeitskreis bringt Vertreterinnen und Vertreter der Stadt, des Deutschen Gewerkschaftsbundes, der Wohlfahrtsverbände, des Netzwerks Fortbildung, der Agentur für Arbeit, des Jobcenters, des Arbeitgeberverbands Südwestmetall, der Schulen, der Handwerkskammer, der Industrie- und Handelskammer sowie der Kreishandwerkerschaft Karlsruhe zusammen. Der ESF-Arbeitskreis ist zuständig für  die Erstellung einer regionalen Strategie,  die inhaltliche Bewertung regionaler Projektanträge und die Erstellung einer Vorschlagsliste,  die Ergebnissicherung und Begleitung laufender Projekte und  die Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit des ESF in Karlsruhe. 14 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 15 In der Förderperiode 2014 bis 2020 können jährlich 440.000 Euro an innovative Projekte vergeben werden, die die Verringerung der Langzeitarbeitslosigkeit und die Vermeidung von Schulabbruch zum Ziel haben. Seit Januar 2014 ist der ESF-Arbeitskreis auch zuständig für Projektanträge im Rahmen des „Gesamtkonzepts Arbeit“ der Stadt Karlsruhe. Strategiesitzung des ESF-Arbeitskreises | Mai 2015 Die bei den AFB angegliederte ESF-Geschäftsstelle fungiert als Schnittstelle zwischen Antragstellenden, Projektträgern, dem ESF-Arbeitskreis, der L-Bank und dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden Württemberg. Die Geschäftsstelle steht in regelmäßigem Kontakt mit allen Beteiligten, berät Projektträger während der Projektkonzeptionierung, Antragstellung und während der Projektlaufzeit. „Der ESF – Chancen aus Europa – innovative Projekte für Karlsruhe!“ Peter Dressler Geschäftsführender des ESF-Arbeitskreises Die strategische Rolle des ESF in Karlsruhe Die Nachhaltigkeit der ESF-Förderung wird an Projekten deutlich, die erfolgreich von Trägern in den Bereichen der berufl ichen Bildung, der sozialpädagogischen Unterstützungsarbeit und der sozialen Dienstleistungen umgesetzt werden. Nicht selten werden diese Projekte durch die Stadtverwaltung im Sinne einer Nachhaltigkeit langfristig weiterfi nanziert. DER SOZIALE GARTEN In Eigeninitiative und mit Unterstützung durch den ESF wurde eine stillgelegte Biogärtnerei wiederbelebt. Besonders für langzeitarbeitslose Menschen mit Brüchen im Lebenslauf und/oder Suchtproblemen werden sinnvolle und wertvolle Arbeitsgelegenheiten geschaffen. Teilnehmende des Projekts sind bei diesem ganzheitlichen Arbeitsprozess mit großem Einsatz dabei. Im „sozialen Garten” können sie täglich in zwei Schichten bis zu sechs Stunden mitarbeiten. Das Projekt arbeitet mit dem Konzept Arbeit statt Drogen. Die dabei zum Einsatz kommende Gartenpädagogik (Arbeits- und Gesundheitsförderung) setzt darauf, dass die Teilnehmenden lernen, für etwas Lebendiges zu sorgen und damit Verantwortung zu übernehmen. Sie werden vom Betreuten zur Betreuerin beziehungsweise zum Betreuer und erleben durch diesen Erfolg eine andere Art von Belohnung als durch ihren Drogenkonsum. Die Verkostung der Gartenprodukte stärkt das gemeinsame Sinnerleben in der Gruppe und trägt dazu bei, auch für sich und die eigene Gesundheit Verantwortung zu übernehmen. EU-Programm: Europäischer Sozialfonds Baden-Württemberg Projektleitung: Initial e.V. | Nevenka Miljkovic Laufzeit: Januar 2012 bis Dezember 2015 Weitere Informationen: www.initial-karlsruhe.de/projekte/der-soziale-garten LABOR – LUST AUF BESCHÄFTIGUNG, ORIENTIERUNG, RICHTUNG Das EU-Projekt „LaBOR“ richtet sich an benachteiligte, junge Erwachsene mit multiplen Vermittlungshemmnissen, die ihnen ein erfolgreiches Durchlaufen der üblichen Arbeits- und Beschäftigungsmaßnahmen erschweren oder unmöglich machen. Projektziel ist es, eine fl exible und individuell ausgerichtete Förderung anzubieten, die eine schrittweise Annäherung an die Anforderungen des realen Arbeitslebens unter Berücksichtigung der besonderen individuellen Lebenssituation darstellt. Individuelle Lernziele werden festgelegt und praktische Arbeitsinhalte durch theoretische Qualifi zierungen und sozialpädagogische Angebote ergänzt. Im Juni 2012 war „LaBOR“ Preisträger des Good-Practice- Wettbewerbs des Landes, mit dem die Gleichstellung von Frauen und Männern in Baden-Württemberg vorangebracht werden soll. Der Mehrwert des Projekts liegt in den Chancen, die sich jungen Menschen durch dieses niederschwellige Angebot erschließen. Gerade bei jungen Frauen ist in den vergangenen Jahren ein überproportionaler Anstieg in der (verdeckten) Wohnungslosigkeit festzustellen. Insoweit trägt „LaBOR“ in hohem Maße dem Gender-Gedanken Rechnung. Da die Bezuschussung von „LaBOR“ mittlerweile von der Stadt Karlsruhe übernommen wurde, ist dem Nachhaltigkeitswunsch der EU Rechnung getragen. EU-Programm: Europäischer Sozialfonds Baden-Württemberg Projektleitung: Sozpädal e.V. | Jörg Mauter Laufzeit: Mai 2010 bis Dezember 2013 Weitere Informationen: www.sozpaedal.de/jungeWohnungslose/LaBOR.php5 Weitere Informationen zum ESF-Arbeitskreis: www.afb-karlsruhe.de/de/esf-projektberatung/esf-arbeitskreis.html Ansprechperson: ESF-Geschäftsstelle, Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH | Peter Dressler E-Mail: peter.dressler@afb-karlsruhe.de EU-PROJEKTARBEIT UND -FÖRDERUNG DURCH DIE STABSSTELLE AUSSENBEZIEHUNGEN Die Stabsstelle Außenbeziehungen (vormals EURegKA) verfügt über langjährige Erfahrung in der Umsetzung von EU-Projekten im Bereich regionaler, grenzüberschreitender und überregionaler Kooperation. Darüber hinaus unterstützt sie städtische Dienststellen und Gesellschaften bei der Entwicklung und Umsetzung von EU-Projekten. Künftig sollen die Unterstützungsleistungen ausgeweitet und strategischer ausgerichtet werden. Grenzüberschreitende EU-Projektarbeit Die EU-Projekte im Verantwortungsbereich der Stabsstelle Außenbeziehung fallen vor allem in den Bereich der grenzüberschreitenden Kooperation. Oft haben sie eine verstärkte Vernetzung zum Ziel, zum Beispiel im Rahmen des Städtenetzes oder der „Trinationalen Metropolregion Oberrhein“ (siehe auch Kapitel 4.2). UPPER RHINE VALLEY Upper Rhine Valley ist ein Leuchtturmprojekt der „Trinationalen Metropolregion Oberrhein“. Es hat die touristische Vermarktung des Oberrheins im Ausland zum Ziel und beschäftigt sich ebenfalls mit den Bereichen Ausbildung und Innovation innerhalb der Region. Das erfolgreiche Projekt wurde mit einem Folgeantrag einmal verlängert. Durch gemeinsames Handeln von deutschen, französischen und Schweizer Partnern sollen Synergien geschaffen und Marketingmaßnahmen länderübergreifend zusammengeführt werden. Im Zuge dessen etablieren sich auch professionelle Netzwerke, die künftig noch bessere touristische Angebote für diese Region entwickeln sollen. EU-Programm: INTERREG IV A Oberrhein Projektleitung: Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KG Städtischer Träger: Stabsstelle Außenbeziehungen | Hartmut Otto Partnerorganisationen: unter anderem Stadt Karlsruhe, TechnologieRegion Karlsruhe GbR, Gebietskörperschaften, Kammern und Tourismusverbände in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, im Elsass und in der Schweiz Laufzeit: Mai 2009 bis Juli 2012 und April 2013 bis März 2015 Gesamtprojektvolumen: 3.210.000 Euro EU-Fördersumme | ABZ: 75.000 Euro Weitere Informationen: www.upperrhinevalley.com/de © Peter Empel 16 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 17 Regionale und überregionale EU-Projektarbeit Die Stadt Karlsruhe ist Gesellschafterin bei der TechnologieRegion Karlsruhe (siehe auch Kapitel 4.1). Diese bedient sich bei EU-Projekten mit regionalem beziehungsweise überregionalem Fokus mangels eigenen Personals ihrer Geschäftsstelle bei der Stabsstelle Außenbeziehungen. Ein Beispiel in diesem Zusammenhang ist das EU-Projekt CODE24, das die europaweite Vernetzung im Bereich überregionaler Verkehrsplanung zum Ziel hat. CODE24 CODE24 (Corridor 24 Development Rotterdam – Genoa) ist eine von der kommunalen und regionalen Ebene ausgehende Strategieinitiative in Kooperation mit Frankreich, Italien, den Niederlanden und der Schweiz. Die Verzahnung von wirtschaftlicher Entwicklung, Raum-, Verkehrs- und Umweltplanung entlang des Verkehrskorridors Rhein-Alpen im transeuropäischen Kernnetz (TEN-V-Kernnetzkorridor) trägt dazu bei, dringliche Kapazitäts-, Nachhaltigkeits- und Lebensqualitätskonfl ikte entlang dieses Korridors anzugehen. EU-Programm: INTERREG IV B Nordwesteuropa Projektleitung: Verband Region Rhein-Neckar Städtischer Träger: Stabsstelle Außenbeziehungen | Hartmut Otto Partnerorganisationen: unter anderem TechnologieRegion Karlsruhe GbR, Gebietskörperschaften, Häfen, Forschungseinrichtungen und KMU in Frankreich, Italien, den Niederlanden und der Schweiz Laufzeit: Januar 2010 bis März 2015 Gesamtprojektvolumen: 7.659.670 Euro EU-Fördersumme: 46.300 Euro | Personalkostenanteil ABZ für TRK Weitere Informationen: www.egtc-rhine-alpine.eu/code24 Einige Partner des Projekts CODE24 aus Deutschland, den Niederlanden und Italien, unter ihnen die Stadt Karlsruhe und die TechnologieRegion Karlsruhe GbR, beschlossen im April 2015 die Überführung in den „Europäischen Verbund territorialer Zusammenarbeit“ EVTZ Rhein-Alpen Korridor. Dieser ist ein gutes Beispiel für die Verstetigung eines EU- geförderten Kooperationsprojekts. Der EVTZ Rhein-Alpen Korridor ist der erste Verbund nach deutschem Recht der noch relativ neuen EU-weiten Rechtsform zur Förderung grenzüberschreitender, transnationaler oder interregionaler Zusammenarbeit. Er betont den wegweisenden europäischen Kooperationscharakter des Verbunds und soll die enge Abstimmung seiner Mitglieder nachhaltig sicherstellen. Übergeordnet strebt der interregionale Verbund eine Vereinigung und Bündelung der gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder gegenüber nationalen, europäischen und für Infrastruktur zuständigen Institutionen an. Weitere Informationen: egtc-rhine-alpine.eu Ansprechperson bei der Stadtverwaltung Stabsstelle Außenbeziehungen | Markus Lorenz E-Mail: markus.lorenz@abz.karlsruhe.de Aufbau einer zentralen Anlaufstelle für EU-Fördermittel Seit Anfang 2015 wird innerhalb der Stabsstelle Außenbeziehungen ein Konzept für eine zentrale Anlaufstelle für EU-Fördermittel entwickelt. Diese soll künftig allen interessierten städtischen Dienststellen und Gesellschaften beratend zur Verfügung stehen. Es ist geplant, die Beratungstätigkeit passgenau an den Bedürfnissen der unterschiedlichen Akteure zu orientieren, von der Informationsweitergabe zu Fördermöglichkeiten, bis zur Unterstützung während der Antragstellungs- und Umsetzungsphase. Langfristig soll die Fördermittelakquise strategisch und im Einklang mit den Handlungsfeldern des „Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Karlsruhe 2020“ ausgerichtet werden. Ansprechperson bei der Stadtverwaltung Stabsstelle Außenbeziehungen | Frederike Groß E-Mail: frederike.gross@abz.karlsruhe.de EU-PROJEKTE DER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG BRINGEN EUROPAWEITEN AUSTAUSCH ZUM THEMA CLUSTER VORAN UND ERZEUGEN SYNERGIEN FÜR DEN WIRTSCHAFTSSTANDORT KARLSRUHE In den vergangenen Jahren wurden die wirtschaftspolitischen Aktivitäten mit europäischer Ausrichtung weiter ausgebaut (siehe Kapitel 5). Auf dieser Basis gedeihen Netzwerke mit europäischen Partnern ebenso wie branchenorientierte, regionale Cluster. Ziel der von der Wirtschaftsförderung initiierten und begleiteten EU-Projekte ist es, die Partner aus Industrie und Forschung dabei zu unterstützen, Nachfolgeprojekte eigenständig zu übernehmen. In diesem Kontext entstand auch ein breit aufgestelltes regionales Netzwerk, das gemeinsam an einer Vision für die Entwicklung der Stadt Karlsruhe arbeitet. CLUSTERIX Ziel des EU-Projekts ClusteriX war es, gemeinsam mit europäischen Partnern innovative und nachhaltige Clusterförderungsmodelle zu erarbeiten. Als zentraler Bestandteil erwies sich dabei der Ansatz der „intelligenten Spezialisierung“. Dieser nimmt jetzt in zahlreichen Förderprogrammen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene eine wichtige Rolle ein. So tragen die Ergebnisse von ClusteriX heute zur strategischen Reorganisation der Clusterpolitik in Europa bei und erhöhen gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen. Im Rahmen des EU-Projektes wurde auch das Konzept der „SmarterCity Karlsruhe 2030“ erarbeitet. Mit mehr als 60 regionalen Partnern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung entstand hier ein Masterplan für Innovationen. Dieser dient als Grundlage für die strategische Weiterentwicklung der Karlsruher Cluster in den Bereichen IT, Energie, Mobilität sowie Kultur- und Kreativwirtschaft. Das Konzept wurde zudem in das „Integrierte Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2020“ aufgenommen. EU-Programm: INTERREG IV C Projektleitung: Wirtschaftsagentur Niederösterreich (ecoplus) Städtischer Träger: Wirtschaftsförderung | Steffen Buhl Partnerorganisationen: Gebietskörperschaften in Dänemark, Frankreich, Italien, Ungarn, Rumänien und Schweden Laufzeit: 2012 bis 2014 Gesamtprojektvolumen: 1.687.872 Euro EU-Fördersumme | Wifö: 132.000 Euro Weitere Informationen: web3.karlsruhe.de/Wirtschaft/wifoe_ cluster_netzwerke/Clusterix.php IT2RHINE Die Oberrhein-Region, die die Länder Deutschland, Frankreich und Schweiz verbindet, ist eine der führenden Wirtschaftsregionen in Europa. Einen besonderen Schwerpunkt bildet hier die innovative IT- und IT-affi ne Hightech-Branche. Hier setzt das Netzwerk IT2RHINE an, ein Zusammenschluss der deutschen, französischen und schweizerischen Wirtschaftsregionen des Oberrheins. Im Rahmen des EU-Projektes wurden die Aktivitäten der in der Region ansässigen IT-Cluster gebündelt und gemeinsam eine IT- Strategie für den gesamten Wirtschaftsraum entwickelt. Die bereits vorhandene IT-Exzellenz wurde durch diese Bündelung und den Ausbau der Aktivitäten sowie die Förderung der Netzwerkbildung weiter unterstützt. Erklärtes Ziel des länderübergreifenden Verbundes war es, die Rahmenbedingungen für IT- sowie IT-affi ne Unternehmen zu verbessern, die herausragende Stellung der trinationalen IT-Region innerhalb Europas weiter zu entwickeln und unter einem gemeinsamen Dach nach außen zu kommunizieren. Damit leistete IT2RHINE einen wichtigen Beitrag dazu, innovative Unternehmen auch künftig an den Oberrheinraum zu binden, Neuansiedlungen zu fördern und so die Region zukunftssicher aufzustellen. EU-Programm: INTERREG IV A Oberrhein Projektleitung: Association pour le Développement des Entreprises et des Compétences (ADEC) Städtischer Träger: Wirtschaftsförderung | Ralf Eichhorn Partnerorganisationen: Kammern, Vereine, Unternehmen und Wirtschaftsförderer aus Deutschland, Frankreich und der Schweiz Laufzeit: Januar 2009 – Dezember 2011 Gesamtprojektvolumen: 1.809.274 Euro EU-Fördersumme | Wifö: 145.790 Euro Weitere Informationen: www.it2rhine2020.eu/de Ansprechpersonen bei der Stadtverwaltung Wirtschaftsförderung | Ralf Eichhorn, Steffen Buhl E-Mail: ralf.eichhorn@wifoe.karlsruhe.de E-Mail: steffen.buhl@wifoe.karlsruhe.de 18 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 19 DIGITALE MEDIENKUNST AM OBERRHEIN. KONSERVIERUNG – RESTAURIERUNG – ZUKUNFTSSICHERUNG Das dreijährige Forschungsprojekt widmete sich der Erforschung von Strategien für die Konservierung digitaler Kunst. Dabei lag der Schwerpunkt des Projekts auf Werken, die auf digitaler Programmierung und dem Einsatz von digitalen Technologien beruhen. Das Projekt wurde am ZKM initiiert und erfolgte in Zusammenarbeit mit fünf weiteren Institutionen aus der Region Oberrhein. Im Projektverlauf wurde die Frage der Erhaltung digitaler Kunst aus theoretischer wie praktischer Perspektive analysiert. Anhand der exemplarischen Behandlung von zehn Kunstwerken aus Sammlungen der Region wurden außerdem konkrete Strategien für die Erhaltung eines breiten Spektrums digitaler Kunstwerke erprobt und kritisch abgewogen. Das Forschungsprojekt wurde begleitet von Fachsymposien und einer Ausstellung. Eine großzügige Publikation in drei Sprachausgaben (deutsch, englisch, französisch) dokumentiert umfassend alle Aktivitäten des Projekts und präsentiert die Ergebnisse der Fallstudien. EU-Programm: INTERREG IV A Oberrhein Projektleitung: ZKM | Bernhard Serexhe Partnerorganisationen: Institutionen aus Frankreich und der Schweiz (École supérieure des arts décoratifs de Strasbourg; Video les Beaux Jours, Strasbourg; Espace Multimédia Gantner, Bourogne; Plugin DAC/DAS, Basel; Hochschule der Künste Bern) Laufzeit: 2010 bis 2013 Gesamtprojektvolumen: 1.769.412 Euro EU-Fördersumme | ZKM: 359.455 Euro Weitere Informationen: www.digitalartconservation.org INTERNATIONAL UND INNOVATIV – EU- PROJEKTFÖRDERUNG IM ZKM | ZENTRUM FÜR KUNST UND MEDIENTECHNOLOGIE KARLSRUHE Das ZKM nutzt EU-Fördermittel, um innovative Projekte in Kooperation mit zahlreichen europäischen Partnern, insbesondere auch aus Mitgliedstaaten mit weniger guter fi nanzieller Ausstattung, und mit großer Außenwirkung umzusetzen. Über die Jahre hat die EU-Förderung zur Steigerung des internationalen Bekanntheitsgrads des ZKM beigetragen. Das ZKM setzt EU-Förderung im Kulturbereich gewinnbringend ein Das ZKM ist federführend in der Umsetzung zahlreicher EU- Projekte aktiv, allen voran unterstützt durch das Teilprogramm KULTUR des Rahmenprogramms KREATIVES EUROPA, sowie im Rahmen des grenzüberschreitenden Programms INTERREG IV A Oberrhein (siehe Infokästen). Die EU-Koordinationsstelle im ZKM bietet professionelle Unterstützung für Projektträger Die EU-Koordinationsstelle wurde 2002 vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg eingerichtet. Aufgabe der EU-Koordinationsstelle ist es, das ZKM | Zentrum für Kunst und Medientechnologie Karlsruhe und die Staatlichen Museen des Landes Baden-Württemberg über die europäischen Förderprogramme zu informieren und bei der Antragstellung und Durchführung von EU-Projekten zu beraten. Hierzu führt die EU-Koordinationsstelle öffentliche Informationsveranstaltungen zu den offenen EU- Ausschreibungen durch, stellt die jeweils notwendigen Programmunterlagen zur Verfügung und berät bei der Antragstellung. Weitere Informationen zur EU-Koordinationsstelle im ZKM: http://zkm.de/eu-koordinationsstelle Ansprechperson: Belinda Montúfar de Maschke E-Mail: maschke@zkm.de PIPES | PARTICIPATORY INVESTIGATION OF PUBLIC ENGAGING SPACES Im Rahmen des PIPES-Projekts entwickelt sich das interaktive Instrument „inconuu“, ein soziales Netzwerk der nächsten Generation. Über alle Sprachgrenzen hinweg bietet es eine Art sinnliche Stenographie. Nutzerinnen und Nutzer können diese permanent erweitern, um eigene visuelle Geschichten zu gestalten. Das Prinzip einer zeitgenössischen „Participatory Culture“ basiert auf sozialer Vernetzung und Demokratisierung und nutzt neueste kollaborative Technologien. „inconuu“ ist über das Netz jederzeit verfügbar und wird darüber hinaus durch Installationen in Barcelona, Budapest, Reykjavík, Seoul und Wuhan in der Öffentlichkeit präsentiert. Diese Installationen sollen Kulturinteressierte zur Kommunikation mit Menschen auf der ganzen Welt motivieren und so die Grenzen der Sprache durch visuelle Ausdrucksformen sprengen. PIPES fördert den interdisziplinären Dialog zwischen Medienkunst, Kommunikation, Wissenschaft, Architektur und der globalen Öffentlichkeit. Zusammen mit „inconuu“ ist es Teil der GLOBALE, dem neuen Kunstereignis im digitalen Zeitalter. EU-Programm: KULTUR Projektleitung: ZKM | Christiane Riedel Partnerorganisationen: BRAINZ (Prag), CIANT (Prag), HANGAR (Barcelona) Laufzeit: 2013 bis 2015 Gesamtprojektvolumen: 400.000 Euro EU-Fördersumme (ZKM): 75.000 Euro Weitere Informationen: www.pipes-project.net 20 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 21 DIE EU-FÖRDERKULISSE FÜR DIE STÄDTISCHEN DIENSTSTELLEN UND GESELLSCHAFTEN 2014 BIS 2020 EU -V ER W A LT ET E PR O G R A M M E Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) – Beschäftigung, sozialer Schutz, Arbeitsbedingungen (930 Mio €) „Connecting Europe“ Fazilität (CEF) – Transeuropäische Netze (TEN: Verkehr, Energie, Breitband) (33,25 Mrd €) COSME – Wettbewerbsfähigkeit, KMU-Förderung (2,25 Mrd €) EFRE – Nachhaltige Stadtentwicklung  URBACT: Vernetzung (74 Mio €)  Innovative Maßnahmen: Pilotprojekte, Studien (371 Mio €) ERASMUS+ – Bildung, Jugend, Sport (14,79 Mrd €) Europa für Bürgerinnen und Bürger (EfBB) – Geschichtsbewusstsein, Bürgerbeteiligung (185,4 Mio €) Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF) (6,4 Mrd €) Gesundheit – Gesunde Lebensführung, Gesundheitsgefahren, -systeme und -versorgung (500 Mio €) HORIZONT 2020 – Forschung und Innovation (77 Mrd €)  Gesellschaftliche Herausforderungen (30 Mrd €), u. a.  Gesundheit, demografi scher Wandel, Wohlergehen  intelligenter, umweltfreundlicher, integrierter Verkehr  Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffi zienz („Smart Cities“)  Sichere Gesellschaften Katastrophenschutz – Prävention, Vorsorge (220 Mio €) KREATIVES EUROPA – Kultur und Medien (1,47 Mrd €) LIFE – Umwelt und Klimapolitik (3,6 Mrd €) Nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden im Entwicklungsprozess – (449 Mio €) Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft – (440 Mio €) (Ü BE R- )R EG IO N A L V ER W A LT ET E PR O G R A M M E EFRE – INTERREG V A OBERRHEIN (110 Mio €) Forschung und Innovation, nachhaltige Entwicklung, Beschäftigung, territorialer Zusammenhalt EFRE – INTERREG V B  Nordwesteuropa (396 Mio €)  Mitteleuropa (274 Mio €)  Donauraum (202 Mio €) Innovation, CO2-Reduzierung, Ressourceneffi zienz, Nachhaltigkeit, Verkehr/Vernetzung, institutionelle Kapazitäten (nur Donauraum) EFRE – INTERREG EUROPE (359 Mio €) Integrierte Entwicklungsansätze, „Policy Learning“ – Forschung und Innovation, Wettbewerbsfähigkeit von KMU, CO2-Reduzierung, Ressourceneffi zienz Bundesprogramm transnationale Zusammenarbeit Vorlauffi nanzierung/Kofi nanzierung für INTERREG B-Projekte VO M B U N D V ER W A LT ET E PR O G R A M M E Asyl, Migration, Integration (AMIF) Gemeinsames Europäisches Asylsystem, Integration von Drittstaatsangehörigen und legale Migration, Rückkehr (215 Mio €) Europäischer Hilfsfonds für am stärksten benachteiligte Personen (EHAP) Soziale Eingliederung von armutsgefährdeten und von sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen (Migrantinnen und Migranten, Wohnungslose) (92,8 Mio €) Operationelles Programm ESF Bund (2.7 Mrd €) A – Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte (674 Mio €), u. a.  ESF-Qualifi zierung im Kontext Anerkennungsgesetz  „rückenwind“ für Beschäftigte und Unternehmen in der Sozialwirtschaft (30 Mio €)  Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestalten B – Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung (1 Mrd €), u. a.  Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ) (90 Mio €), JUGEND Stärken im Quartier (JUSTiQ): Übergang Schule-Beruf  Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (SGB II) (470 Mio €)  Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund, ESF-Integrationsrichtlinie Bund C – Investitionen in Bildung, Ausbildung, und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen (883 Mio €), u. a.  Berufsbildung für nachhaltige Entwicklung (BBNE) (35 Mio €)  „Bildung integriert“: Integration lokaler Bildungsakteure und -systeme  „JOBSTARTER plus“, zum Beispiel interregionale Kooperationen zum Ausgleich von Disparitäten regionaler Ausbildungsmärkte  „Zukunft der Arbeit“: Personal-, Organisations- und Kompetenzentwicklung (demografi scher Wandel, Work-Life-Balance) VO M L A N D BA D EN -W Ü RT TE M BE RG V ER W A LT ET E PR O G R A M M E EFRE OPERATIONELLES PROGRAMM: INNOVATION & ENERGIEWENDE A – Forschung, Technologische Entwicklung, Innovation (173 Mio €) B – Verringerung der CO2-Emissionen (61 Mio €) ESF OPERATIONELLES PROGRAMM: CHANCEN FÖRDERN A – Nachhaltige, hochwertige Beschäftigung und Arbeitskräftemobilität (119 Mio €) B – Soziale Inklusion, Bekämpfung von Armut und Diskriminierung (62,5 Mio €) C – Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen (67,5 Mio €)  ESF-Arbeitskreis der Stadt Karlsruhe 440.000 €/annum unter Prioritäten B und C MEPL III LÄNDLICHER RAUM (1,9 Mrd €), u. a. naturnahe Waldwirtschaft und Gewässerentwicklung SCHULFRUCHTPROGRAMM (6,7 Mio €) Quelle: Stabsstelle Außenbeziehungen | Stand: Juni 2015 2.3 AUSBLICK: DIE EU-FÖRDERKULISSE FÜR DIE STÄDTISCHEN DIENSTSTELLEN UND GESELLSCHAFTEN 2014 BIS 2020 Seit mehreren Jahrzehnten werden EU-Fördermittel strategisch eingesetzt, um die Ziele der Europäischen Union zu verwirklichen. In der aktuellen Förderperiode 2014 bis 2020 geht es vorrangig um die Förderung von Wachstum und Beschäftigung sowie die Steigerung der Lebensqualität in Europa. Die fi nanzielle Unterstützung wird im Rahmen von zahlreichen Förderprogrammen verwaltet und deckt ein großes Themenspektrum ab. Da die Neuordnung und Verabschiedung der EU-Programme – wie auch in vorangegangenen Förderperioden – Zeit in Anspruch genommen hat, ist die Förderkulisse erst 2015 vollständig aufgestellt. Dabei wird der Großteil der fi nanziellen Mittel von nationalen und regionalen Behörden verwaltet, während 20 Prozent in Programme fl ießen, die zentral in Brüssel betreut werden (siehe Schaubild). Maßgebend für die EU-Förderung ist die 2010 verabschiedete „EU 2020 Strategie“, die intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum befördern soll. Seit 2014 fi ndet eine Bestandsaufnahme der Strategie statt, in deren Rahmen eine Konsultation durchgeführt wurde. Diese zeigte, dass die Ziele und Prioritäten der „EU 2020 Strategie“ weiterhin gültig sind. Gleichzeitig gibt es Spielraum, die Umsetzung der Strategie durch die verstärkte Einbindung der Basis zu verbessern. Auf dieser Grundlage erarbeitet die Europäische Kommission vor Ende des Jahres 2015 Änderungsvorschläge. Die Beantragung und Verwendung europäischer Fördermittel bringt, abhängig von Art und Größe des Projekts, einen gewissen administrativen Aufwand mit sich. Um diesen insbesondere im Bereich der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (EFRE, ESF) zu verringern, sprach sich die Europäische Kommission im Juni 2015 für die Einsetzung einer Expertengruppe aus. Unter anderem soll so die Unterstützung von Projekten auf kommunaler Ebene verbessert werden. In seiner Entschließung zur städtischen Dimension der EU-Politikfelder im September 2015 (siehe Kapitel 6.2) fordert das Europäische Parlament zudem die stärkere Einbindung von Städten und Großstädten in die Struktur- und Investitionsfondsprogramme auch und vor allem im Hinblick auf die Entwicklung der Kohäsionspolitik nach 2020.2 Ansprechperson bei der Stadtverwaltung Stabsstelle Außenbeziehungen | Frederike Groß E-Mail: frederike.gross@abz.karlsruhe.de 2 Europäisches Parlament (2015) Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. September 2015 zur städtischen Dimension der EU-Politikfelder. 22 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 23 3. STÄDTEPARTNERSCHAFTEN – BRÜCKEN ZWISCHEN DEN MENSCHEN „Städtepartnerschaften sind das Rückgrat der bilateralen Beziehungen zwischen Ländern. Die Zukunft der Städtepartnerschaften wird in einem internationalen Städtenetzwerk gesehen, bei dem die Verbindungen und das Know-how der Städtepartner genutzt werden.“ Martin Wiederkehr Amtsleitung Hauptamt 3.1 AUSTAUSCH MIT TRADITION Grenzen verschwinden. Netzwerke entstehen und verbinden die Länder Europas. Städtepartnerschaften spielen in diesem Prozess eine wichtige Rolle. Die Städtepartnerschaften haben, rückblickend auf die 70 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges, einen entscheidenden Anteil am Zusammenwachsen Europas. Karlsruhe und seine Partnerstädte haben diese Entwicklung durch die Städte- partnerschaftsarbeit aktiv begleitet. Bürgerschaftliches Engagement nimmt hier seit jeher einen großen Stellenwert ein. Aussöhnung, Annäherung und Verständigung waren anfänglich die Beweggründe für Städtepartnerschaften. Dass diese Werte nicht an Bedeutung verloren haben, zeigt sich gerade in der heutigen Zeit. STÄDTEPARTNERSCHAFTEN 1955 – Nancy 1969 – Nottingham 1987 – Halle 1992 – Krasnodar 1992 – Temeswar PROJEKTPARTNERSCHAFT 2011 – Rijeka AUSZEICHNUNGEN, ANERKENNUNG UND WÜRDIGUNG DER STÄDTEPARTNERSCHAFTSARBEIT 2007 Preis der Robert-Bosch-Stiftung für deutsch-russisches Bürgerengagement 2006 Goldene Sterne der Städtepartnerschaft 2004 Ehrenurkunde der Robert-Bosch-Stiftung für deutsch-russisches Bürgerengagement 1998 Europaplakette des Europarates 1974 Prix France-Allemagne 1969 Europapreis 1963 Aristide-Briand-Medaille 1962 Europafahne des Europarates Das Hauptamt kümmert sich um die Organisation, berät Dienststellen, koordiniert Städtepartnerschaftsaktivitäten und ist der zentrale Ansprechpartner für interne und externe Partner. BEISPIELHAFTES PRAKTIKUMSPROJEKT – ENTWICKLUNG EINES NETZWERKS MIT GROSSEM POTENZIAL Jedes Jahr führt die Stadt Karlsruhe im August ein multikulturelles Projekt mit Studierenden aus den Partnerstädten durch. Es handelt sich dabei um ein Praktikum bei der Stadtverwaltung Karlsruhe, das teilweise vom Deutsch-Französischen Jugendwerk gefördert wird. Neben Studierenden aus Nancy nehmen auch Studierende aus Nottingham, Halle, Krasnodar, Temeswar, aus der Projektpartnerstadt Rijeka sowie aus der polnischen Partnerstadt von Nancy, Lublin, an diesem Praktikumsprojekt in Karlsruhe teil. In der Partnerstadt Nancy fi ndet das gleiche Projekt mit Studierenden aus Karlsruhe und den Partnerstädten von Nancy sowie zwei Studierenden der Karlsruher Partnerstadt Temeswar statt. Bei diesem Arbeitsaufenthalt lernen Studierende aus den Partnerstädten die Arbeitswelt und die Sprache des Partners als Voraussetzung für die Vermittlung von dessen Kultur sowie für kulturelle, wissenschaftliche und wirtschaftliche Kooperationen kennen. Zugleich erhalten die Dienststellen der Stadt Karlsruhe multikulturelle Verstärkung. Studierende wie auch Betreuende bekommen die Möglichkeit, ihre interkulturellen Kompetenzen zu verfeinern. So wird die berufl iche beziehungsweise die berufsvorbereitende Ebene in die Partnerschaftsbeziehungen eingebunden. Aus dem 1973 begonnenen deutsch-französischen Austausch hat sich mittlerweile ein internationales Projekt entwickelt, das Freundschaften quer durch Europa entstehen lässt und Jugendliche in einem Netzwerk mit großem Potenzial verbindet. Ein Europa für Bürgerinnen und Bürger wächst gerade auch aus den Erfahrungen, die vor allem die Städtepartnerschaften in solchen zwischenmenschlichen Begegnungen und dem kulturellen Austausch zu bieten vermögen. Bei einer Tagung des Deutsch-Französischen Jugendwerkes 2011 wurde vom französischen Botschafter das Praktikumsprojekt der Stadt Karlsruhe als einziges herausragendes und beispielhaftes Projekt, das über die deutsch-französischen Begegnungen hinausgeht, erwähnt. Der französische Botschafter wies darauf hin, dass die Stadt Karlsruhe bereits kurz nach der Wende Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Halle in den Austausch integriert und in den folgenden Jahren auch Jugendliche aus den englischen, russischen und rumänischen Partnerstädten sowie Studierende aus Lublin, Polen, eingebunden hat. Das Projekt der Stadt Karlsruhe wurde daher ausdrücklich zur Nachahmung empfohlen. INTERNATIONALE JUGENDKONFERENZ MIT DEN KARLSRUHER PARTNERSTÄDTEN – YOUCONF2015 „RELAUNCH KARLSRUHE 2.0 – FEEL FREE: IT‘S YOURS!“ Karlsruhe wurde vor 300 Jahren als „perfekte Stadt“ auf dem Reißbrett geplant. Sie sollte den Visionen der Erbauer und den Bedürfnissen ihrer künftigen Bewohnerinnen und Bewohnern gerecht werden. 2015 stellt sich die Frage: Wie würden Jugendliche heute eine „perfekte Stadt 2051“ planen, die den aktuellen Bedürfnissen nach Leben in der Stadt gerecht wird? Welche Fragen werfen sie auf – welche Lösungen beziehungsweise Antworten fi nden sie dafür? Der Schwerpunkt der YouConf2015 lag im internationalen Jugendaustausch zwischen den Jugendlichen der Partnerstädte. Mit der Präsentation der Ergebnisse der YouConf2015 „Relaunch Karlsruhe 2.0 – Feel free: it‘s YOURS!“ durch die beteiligten Jugendgruppen in ihren Partnerstädten erfährt Karlsruhe dort eine neue, ganz eigene zukunftsorientierte Präsenz. EU-Programm: Erasmus+ Projektleitung: Stadtjugendausschuss e. V. Karlsruhe | Jack Herbst Partnerorganisationen: Ville de Nancy, Jugendkomitee der Stadt Krasnodar, Nottingham City Council, Municipiul Timisoara Laufzeit: 1. Januar bis 30. September 2015 Gesamtprojektvolumen: circa 60.000 Euro EU-Fördersumme | stja: circa 20.000 Euro Weitere Informationen: www.youconf2015.eu 24 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 25 ZIVILGESELLSCHAFTLICHES ENGAGEMENT Die Zusammenarbeit mit den Partnerstädten beruht wesentlich auf dem zivilgesellschaftlichen Engagement der Bürgerinnen und Bürger sowie der Pfl ege und Förderung bürgerschaftlicher Kontakte. Hierbei leisten Vereine und Gesellschaften zur Förderung der einzelnen Städtepartnerschaften (Städtepartnerschaftsvereine) einen ganz wesentlichen Beitrag. Zu ihren vielfältigen Aktivitäten zählen unter anderem Informationsveranstaltungen, Bürgerreisen, interkulturelle Begegnungen sowie Kultur-, Jugend- und Sportprojekte. Die Städtepartnerschaftsvereine sind privilegierte Partner der Verwaltung bei der Planung und Umsetzung städtepartnerschaftlicher Aktivitäten. Darüber hinaus engagieren sich viele weitere Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Institutionen aktiv für die Städtepartnerschaftsidee. 3.2 KOOPERATION IN BERUF UND AUSBILDUNG ERFOLGREICHE ZUSAMMENARBEIT IM GESUNDHEITSWESEN Die 2007 zum 15-jährigen Jubiläum der Städtepartnerschaft Karlsruhe – Krasnodar geschlossene Zusatzvereinbarung im Gesundheitswesen trägt weiterhin Früchte: Im Rahmen des Austauschs im Gesundheitswesen hospitieren jährlich Ärztinnen und Ärzte aus Krankenhäusern der Partnerstadt Krasnodar beim Städtischen Klinikum Karlsruhe gGmbH. Im Gegenzug nahmen 2014 Karlsruher Klinikdirektoren in Krasnodar an einem Fachaustausch teil. Neben dem Programm für die Hospitationen der Krasnodarer Ärzteschaft führt das Städtische Klinikum Karlsruhe seit vielen Jahren ein Fortbildungsprogramm für Pfl egepersonal aus der russischen Partnerstadt durch. Die Fortbildung der russischen Krankenschwestern und -pfl eger dient dazu, den Klinikalltag in Deutschland kennenzulernen. Neben dem Praxiseinsatz auf den Stationen durchläuft das Pfl egepersonal auch einen einwöchigen theoretischen Unterricht in der Krankenpfl egeschule des Klinikums. Das Programm wurde 2015 auf die Partnerstadt Nancy ausgeweitet. Berufsschülerinnen und -schüler der Pfl ege aus Nancy trafen im Oktober mit Auszubildenden der Pfl ege aus Karlsruhe zusammen und stellten gemeinsam die Ausbildungsinhalte in Frankreich und Deutschland gegenüber. MODELLHAFTER AUSTAUSCH DER HOCHSCHULE KARLSRUHE – TECHNIK UND WIRTSCHAFT Die Fakultät für Elektro- und Informationstechnik der Hochschule Karlsruhe bietet seit September 2012 das Projekt „ProKaTim (Signal Processing Karlsruhe-Timişoara)“ an. In diesem wird die Vorlesung Digitale Signalprozessoren gemeinsam mit dem Studiengang Elektronik und Telekommunikation der Polytechnischen Universität im rumänischen Temeswar durchgeführt. Bereits 180 Studierende aus der Partnerstadt haben an diesem internationalen Austausch teilgenommen. Damit ist dies kein punktueller Austausch einzelner Studierender mehr, sondern ein modellhafter Beitrag zu der im Struktur- und Entwicklungsplan der Hochschule verankerten Strategie der weiteren Internationalisierung des Bildungsangebots. Erfreulich ist die Tatsache, dass Studierende, die im Rahmen ihrer Beteiligung an ProKaTim die Hochschule Karlsruhe kennengelernt haben, ihr Studium im Masterstudiengang Elektro- und Informationstechnik in Karlsruhe fortsetzen. ProKaTim wird mit rund 140.000 Euro über das „Baden- Württemberg-STIPENDIUM für Studierende – BWS plus“ unterstützt, einem Programm der Baden-Württemberg Stiftung, mit dem innovative Kooperationen von Hochschulen mit anderen internationalen Institutionen gefördert werden. AZUBI-AUSTAUSCH KARLSRUHE – HALLE MACHT „GEMEINSAMES DEUTSCHLAND“ ERLEBBAR Seit über 14 Jahren fi ndet zwischen den Stadtverwaltungen Karlsruhe und der Partnerstadt Halle ein Azubi-Austausch statt. Jährliche Besuche hier und in Halle ermöglichen es den Azubis, sich einen Eindruck von der Ausbildung und Verwaltung der jeweiligen Stadt zu verschaffen. Die Azubis der jeweiligen Gastgeberstadt organisieren ein Kultur- und Freizeitprogramm, um die Highlights der Stadt bekannt zu machen. Solche Austausche zwischen Menschen aus Karlsruhe und Halle sind wichtig, um ein „gemeinsames Deutschland“ zu erleben. Die Kontakte, die in der Ausbildungszeit geknüpft werden, können später wachsen. Sie erleichtern die Zusammenarbeit – und tragen bei zu einer gemeinsamen deutschen Identität. Gerade in der heutigen Zeit, in der Europa immer wichtiger wird, eine wichtige Grundlage. INTENSIVE ZUSAMMENARBEIT DES CENTRAL COLLEGE NOTTINGHAM UND DER CARL-HOFER SCHULE KARLSRUHE Das Central College Nottingham und die Carl-Hofer Schule Karlsruhe sind seit 2013 Projektpartner im Rahmen des EU- Programms LEONARDO DA VINCI (Aktion Mobilität) und pfl egen einen intensiven Austausch. Für Workshops und Praktika im kreativen Bereich reisten 2015 15 Studierende der Partnerhochschule in Nottingham nach Karlsruhe. 3.3 AUSBLICK Die Inhalte der Städtepartnerschaften haben in den vergangenen Jahren eine neue Dimension gewonnen, die Projektorientierung gewinnt mehr und mehr an Bedeutung. Die Zukunft wird zunehmend in einem internationalen Städtenetzwerk gesehen, bei dem die Verbindungen und das Know-how der Städtepartner genutzt werden. Lokale Probleme und Herausforderungen, vor die sich Kommunen zu Beginn des 21. Jahrhundert gestellt sehen, werden gemeinsam aufgegriffen und in Projektform bearbeitet. Dadurch wird jede einzelne Stadt wirkungsvoll gestärkt, und alle profi tieren voneinander. Themenfelder für den interkommunalen Austausch im Rahmen von Projekten sind beispielsweise: Gesundheitswesen, Klimaschutz, Klimawandel, erneuerbare Energien, Mobilität, nachhaltige Stadtentwicklung, demografi scher Wandel, Citymarketing, Smarter Cities, Bürgerbeteiligung sowie Migration. Weitere Kooperationen ergeben sich für die Stadt Karlsruhe in internationalen Projekten. DEUTSCH-RUSSISCHE STÄDTEPARTNERKONFERENZ ALS AUSGANGSPUNKT FÜR EINE AUSWEITUNG DER PARTNERSCHAFTLICHEN BEZIEHUNGEN Im Rahmen der Deutsch-Russischen Städtepartnerkonferenz, die vom 28. bis 30. Juni 2015 in Karlsruhe stattfand, bekundete die Partnerstadt Nancy ihr Interesse an einer Vernetzung und Zusammenarbeit mit der Partnerstadt Krasnodar. Mögliche Anknüpfungspunkte in den Bereichen Jugend, Hochschule, Wirtschaft und Kultur wurden bei einer Delegationsreise nach Krasnodar im September 2015 zwischen Nancy und Krasnodar ausgelotet. Im Gespräch ist auch ein Jugendfriedensgipfel, der Jugendliche aus Karlsruhe, Krasnodar und Nancy zusammenbringen soll. Weitere Informationen: www.karlsruhe.de/partnerstaedte Ansprechpersonen bei der Stadtverwaltung Hauptamt | Christine Bregler, Agnes Meinhardt E-Mail: christine.bregler@ha.karlsruhe.de E-Mail: agnes.meinhardt@ha.karlsruhe.de 26 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 27 4.1 REGIONALE UND BUNDESWEITE NETZWERKARBEIT Die Vernetzung zu europäischen Themen mit Kolleginnen und Kollegen aus der Region und ganz Deutschland nimmt einen hohen Stellenwert ein. Sie wurde im Laufe der vergagenen Jahre verstärkt und soll themenspezifi sch weiter ausgebaut werden. EUROPA UND DIE REGION – DIE TECHNOLOGIEREGION KARLSRUHE ALS EUROPÄISCHER AKTEUR Europäische Politiken richten sich in ihren Zielen und Maßnahmen vielfach an „die Regionen“ – entsprechend denkt die Europäische Kommission in regionalen Dimensionen. Sie bestimmt über ihre Vorgaben direkt und indirekt in ganz erheblichem Maße kommunales und regionales Handeln. Gemeinsam mit ihren Partnern hat sich die TechnologieRegion Karlsruhe (TRK), deren Geschäftsstelle bei der Stadt Karlsruhe angesiedelt ist, daher in den vergangenen Jahren zunehmend für die Positionierung ihrer Interessen in Brüssel eingesetzt. Europäische Institutionen in der TRK, wie das Institut für Transurane oder die Europäische Schule Karlsruhe (ESK) sind wichtige Partner in diesem Prozess. Europa in der TRK verankern Mit dem Besuch des Vorsitzenden der TRK in Brüssel im Jahr 2013 wurde der politische Auftakt zu einem intensiven europapolitischen Engagement der Region gegeben. Sichtbares Zeichen und Ergebnis ist die erfolgreiche Teilnahme der TRK am Landes-Wettbewerb RegioWIN – Regionale Wettbewerbsfähigkeit durch Innovation und Nachhaltigkeit – im Jahr 2014. Mit ihrer regionalen Strategie und den Leuchtturmprojekten „RegieMOVE“ und „efeuCampus“ (siehe Infobox) zählt sie zu den Gewinnern dieses Nachhaltigkeitswettbewerbs. Dabei wird rund die Hälfte des Projektvolumens von 18,5 Millionen Euro vom Land Baden- Württemberg über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) fi nanziert. RegioWIN ist das Kernelement der EFRE-Strategie des Landes für die Förderperiode 2014 bis 2020, mit der die Ziele der EU-Kommission umgesetzt werden. 4. KARLSRUHE VERNETZT SICH – REGIONAL, GRENZÜBERSCHREITEND, EUROPAWEIT REGIOWIN-WETTBEWERBSGEWINNER TRK Mit „RegioMOVE“ wird die gesamte TRK zur Modellregion für multimodale Personenmobilität. Ermöglichen soll das ein einziger, anbieterübergreifender Verkehrsverbund mit einem ebensolchen Informationssystem und barrierefreien, multimodalen Zugangspunkten für die optimierte Verzahnung von Fuß-, Rad- und Autoverkehr mit dem ÖPNV. Das Projekt steht unter Federführung der Karlsruher Verkehrsverbund GmbH (KVV). Weitere Partner sind unter anderem das Forschungszentrum Informatik (FZI), die Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft sowie der Regionalverband Mittlerer Oberrhein (RVMO). „efeuCampus“ verwirklicht in Bruchsal ein regionales Innovations- und Kompetenzzentrum, das emissionsfreie Gütertransportkonzepte für den städtischen und den ländlichen Raum entwickelt und im Praxistest anwendet. Die Regionale Wirtschaftsförderung Bruchsal und die SEW-EURODRIVE als federführende Partner in einem von Unternehmen, Wissenschaft und Administration getragenen Projektkonsortium gehen damit den Schritt von Industrie 4.0 zu Güterverkehr 4.0. Die TRK nach Europa bringen Um verstärkt inhaltliche Beiträge und Impulse zu den aktuellen Diskussionen – nicht zuletzt im Themencluster „intelligente Spezialisierung“ – in Brüssel zu leisten, ist es für die TRK unerlässlich, Kontakte zu folgenden Institutionen und Akteuren aufzubauen und zu pfl egen:  Europäische Kommission, speziell zu den Generaldirektionen, insbesondere zu GD CONNECT, GD MOVE, GD ENERGY, GD REGIO und dem Joint Research Centre (JRC),  Europäisches Parlament und  Europäische Verbände und Netzwerke. Mit der Konferenz „Energie der Zukunft“ präsentierte sich die TRK deshalb im April 2015 in der Vertretung des Landes Baden-Württemberg bei der Europäischen Union in Brüssel. Die rund 60 Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik aus der TRK stellten die prozessorientierte Systemkompetenz in Energiefragen überzeugend dar – sowohl in Fachgesprächen mit ausgewählten Vertreterinnen und Vertretern der Generaldirektionen und Interessenverbänden, als auch während der Podiumsdiskussion. Neben dem Kernthema Energie konnten auch wichtige Impulse aus Sicht der Region zu den Querschnittsthemen Informationstechnologie und Mobilität platziert werden. Zudem wurden die Möglichkeiten, europäische Förderinstrumente für die Region zu nutzen, ausgelotet. „Wir sind eine starke Gemeinschaft für die Interessen der TechnologieRegion Karlsruhe und übernehmen dabei gerne Verantwortung für europäische Fragen. Unsere besondere Stärke liegt in der Verbindung von Wissenschaft, technischem Know- how und der Unterstützung durch alle Verwaltungsebenen, insbesondere der kommunalen. Dieses exzellente Netzwerk aller regionalen Akteure macht Karlsruhe nicht nur zu einem hochqualifi zierten und lebenswerten Technologiestandort, sondern auch zu einem relevanten Partner für Projekte und Modell- oder Forschungsvorhaben der EU.“ Prof. Dr. Anke Karmann-Woessner Amtsleitung Stadtplanungsamt Interessenvertretung der TRK in Brüssel | Vladimír Šucha, Generaldirektor der gemeinsamen Forschungsstelle der EU, Peter Friedrich, Minister des Landes Baden-Württemberg für den Bundesrat, Europa und internationale Angelegenheiten, Dr. Frank Mastiaux, Vorstandsvorsitzender der EnBW Baden-Württemberg, Wolfgang Grenke, Präsident der IHK Karlsruhe, Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup, Vorsitzender der TechnologieRegion Karlsruhe, Daniel Caspary, Mitglied des Europäischen Parlaments, Johannes Jung, Leiter der Vertretung des Landes Baden-Württemberg bei der EU und Dr. Karl-Friedrich Ziegahn, Bereichsleiter für den Bereich „Natürliche und gebaute Umwelt“ am Karlsruher Institut für Technologie. Weitere Informationen: www.technologieregion-karlsruhe.de Ansprechpersonen bei der Stadtverwaltung Stabsstelle Außenbeziehungen | Jochen Ehlgötz und Nicole Walther E-Mail: jochen.ehlgoetz@abz.karlsruhe.de E-Mail: nicole.walther@abz.karlsruhe.de 28 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 29 4.2 GRENZÜBERSCHREITENDE VERNETZUNG IM OBERRHEINRAUM Aufgrund der besonderen Verantwortung Karlsruhes, resultierend aus der Lage in unmittelbarer Grenznähe und der funktionalen Verfl echtungen in der Region, engagiert sich die Stadt seit vielen Jahren in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im PAMINA-Raum und am Oberrhein im Grenzraum zwischen Frankreich, Deutschland und der Schweiz. EURODISTRIKT PAMINA Karlsruhe ist Gründungsmitglied des 2003 nach dem „Karlsruher Übereinkommen“ gegründeten grenzüberschreitenden örtlichen Zweckverbandes „Eurodistrikt PAMINA“. Die Vertretung der Stadt Karlsruhe mit zwei Sitzen in der Verbandsversammlung wird von Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup und Erstem Bürgermeister Wolfram Jäger wahrgenommen. Hauptziele des Eurodistrikts PAMINA sind die Förderung und Koordinierung der grenzüberschreitenden Kooperation durch die Motivierung und Begleitung grenzüberschreitender Akteure und Netzwerke. Wichtige Themen umfassen eine ausgewogene Raumentwicklung, die Entwicklung eines harmonisierten Arbeitsmarktes, den grenzüberschreitenden ÖPNV, die Unterstützung von grenzüberschreitenden Begegnungen und die Förderung der Zweisprachigkeit. Der Eurodistrikt fungiert als Plattform für den Informationsaustausch und bündelt aufgabenbezogen die Kompetenzen der regionalen Akteure. Mit der Informations- und Beratungsstelle für grenzüberschreitende Fragen (INFOBEST) unterstützt er den Abbau alltäglicher Grenzhemmnisse. Neben der Stabsstelle Außenbeziehungen, die die PAMINA- Zusammenarbeit innerhalb der Stadtverwaltung koordiniert, sind zahlreiche Dienststellen regelmäßig in thematischen PAMINA- Netzwerken aktiv oder beteiligen sich punktuell an Projekten:  Die Karlsruher Wirtschaftsförderung engagiert sich im Vorstand des PAMINA Business Club (zuvor Club der Wirtschaftsförderer PAMINA) (siehe Kapitel 5).  Über die VHS Karlsruhe bringt sich das Kulturamt in die Umsetzung des Veranstaltungsprogramms der grenzüberschreitenden UP PAMINA VHS ein.  Der Stadtjugendausschuss Karlsruhe ist im PAMINA- Jugendnetzwerk aktiv, das die Vernetzung der Fachkräfte der Jugendarbeit zum Ziel hat. Gemeinsam mit der UP PAMINA VHS plant der Stadtjugendausschuss außerdem ein Projekt zur Berufsorientierung in sozialen Berufen.  Das Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz ist, inhaltlich getragen über das Naturschutzzentrum Karlsruhe- Rappenwört, Mitglied im PAMINA-Rheinpark, der die Auenlandschaft als Museum präsentiert.  Die KTG – bis 2014 als Teil der KMK – ist langjähriges Mitglied im Vorstand der Touristik-Gemeinschaft Baden-Elsass-Pfalz, die die Tourismusakteure der drei Ferienregionen vereint und das grenzüberschreitende Informationsbüro Vis-à-Vis in Lauterbourg betreibt. Eurodistrikt PAMINA | Infolge eines Neuzuschnitts der französischen Verwaltungsgrenzen 2015 vergrößerte sich der Eurodistrikt um 71.762 Einwohner und umfasst 66 neue Gemeinden. Karte Stand 2006 INTERREG A OBERRHEIN – DER KLEINPROJEKTEFONDS PAMINA21 Von großer Bedeutung für die Karlsruher Akteure ist die Beteiligung am europäischen Förderprogramm INTERREG A Oberrhein. In der Förderperiode 2007 bis 2013 wurden zahlreiche Projekte mit Karlsruher Beteiligung durchgeführt (siehe Kapitel 2). Als Teilprojekt zielte der vom Eurodistrikt PAMINA getragene PAMINA21-Kleinprojektefonds auf die Förderung grenzüberschreitender Projekte von lokaler Bedeutung, welche die direkte, interkulturelle Begegnung von Bürgerinnen und Bürgern zum Inhalt haben. So wurden beispielsweise eine Veranstaltung des Kulturvereins „wirkstatt“ und ein Fotowettbewerb des Centre Culturel Franco-Allemand gefördert (siehe Anhang). Die Stadt Karlsruhe wird sich auch in das neue Förderprogramm INTERREG V A Oberrhein 2014 bis 2020 einbringen und die Fortführung des PAMINA-Kleinprojektefonds unterstützen. Weitere Informationen: www.interreg-oberrhein.eu LANDES- UND BUNDESWEITE VERNETZUNG Deutscher Städtetag (DST) und Städtetag Baden-Württemberg Die Stadtverwaltung Karlsruhe ist in einer Vielzahl themenspezifi scher Arbeitskreise vertreten, in denen europarechtliche Aspekte mit Relevanz für die Stadt Karlsruhe thematisiert werden. Eine themenübergreifende Vernetzung zu aktuellen Schwerpunkten der europapolitischen Agenda erfolgt darüber hinaus im Arbeitskreis „Internationale Angelegenheiten“ des Deutschen Städtetags und im Arbeitskreis der Europakoordinatoren des Städtetags Baden- Württemberg. Beide Gremien werden durch die Stabsstelle Außenbeziehungen besetzt. In beiden Gremien stehen die Informationsvermittlung – teils durch externe Referentinnen und Referenten – und der gegenseitige Erfahrungsaustausch im Vordergrund. Aktuelle Themen sind unter anderem die „Urbane Agenda“ auf EU-Ebene (siehe Kapitel 6.2), Maßnahmen und Good-practice zur Steigerung der Europafähigkeit, der Erfahrungsaustausch zum Umgang mit EU-Fördermitteln und zur EU-Projektarbeit, die kommunale Entwicklungszusammenarbeit, die europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik sowie die internationalen Handelsabkommen TTIP und CETA. Die gewonnen Informationen und Erkenntnisse fließen in die Arbeit der Stabsstelle Außenbeziehungen ein beziehungsweise werden an relevante Dienststellen weitergeleitet. Ansprechperson bei der Stadtverwaltung Stabsstelle Außenbeziehungen | Regina Hartig E-Mail: regina.hartig@abz.karlsruhe.de EUROPABÜRO DER BADEN- WÜRTTEMBERGISCHEN KOMMUNEN Auf EU-Ebene getroffene Entscheidungen beeinfl ussen die kommunale Ebene auf beispiellose Art und Weise. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, wurde 1999 das Europabüro der baden-württembergischen Kommunen gegründet. Es ist in einer Bürogemeinschaft mit den Europabüros der bayerischen und der sächsischen Kommunen organisiert. Mit dem Ziel, die Europafähigkeit der Kommunen zu stärken, erfüllt es folgende Aufgaben:  frühzeitige Informationsbeschaffung  Interessenvertretung  Beratung bezüglich EU-Förderprogrammen  Vermittlung von Gesprächskontakten  Vorträge zu kommunalrelevanten EU-Themen  Praktikums- und Hospitationsangebot, Möglichkeit zur Ableistung einer Station im juristischen Vorbereitungsdienst In dem von der Bürogemeinschaft wöchentlich herausgegebenen Mitteilungsblatt „Brüssel Aktuell“ informiert das Europabüro zeitnah und kompetent über kommunalrelevantes europäisches Geschehen. Eine Anmeldung zum Verteiler ist über die Stabsstelle Außenbeziehungen möglich. Träger des Europabüros sind die kommunalen Landesverbände – Gemeindetag, Städtetag und Landkreistag Baden-Württemberg. Städte und Landkreise aus Baden-Württemberg können sich direkt an das Europabüro in Brüssel wenden. Weitere Informationen: www.europabuero-bw.de Ansprechperson: Europabüro der baden-württembergischen Kommunen | Dr. Martin Silzer E-Mail: m.silzer@europabuero-bw.de 30 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 31 4.3 EUROPAWEITE VERNETZUNG Die Stadtverwaltung ist in über 45 europaweit ausgerichteten Netzwerken aktiv (siehe Anhang). Neben themenübergreifenden Netzwerken, wie beispielsweise EUROCITIES und dem RGRE, sind die Kooperationen oft sehr spezifi sch am Bedarf der städtischen Dienststellen und Gesellschaften ausgerichtet. Der fachliche Wissens- und Erfahrungsaustausch mit den Kolleginnen und Kollegen anderer europäischer Städte eröffnet der Stadt Karlsruhe die Möglichkeit, aktuelle Herausforderungen der lokalen Agenda zu diskutieren, eigene Lösungsansätze vorzustellen und vom Know-how und den Erfahrungen anderer Städte zu profi tieren. Die internationale Netzwerkarbeit bringt damit einen spürbaren, ganz konkreten Mehrwert für die beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. EUROPÄISCHES STÄDTENETZWERK EUROCITIES Das europäische Städtenetzwerk EUROCITIES, in dem Karlsruhe seit 2011 Mitglied ist, gehört als Plattform der 130 größten Städte Europas zu den einfl ussreichsten Vertretungen kommunaler Interessen auf EU-Ebene. In sechs Themenforen und einer Vielzahl von Arbeitsgruppen, Projekten und Fachveranstaltungen deckt EUROCITIES die Kernthemen der lokalen Agenda ab: Wirtschaft, Kultur, Umwelt, Wissensgesellschaft, Mobilität und Soziales (siehe Abbildung). Durch gezieltes Einbringen kommunaler Anliegen und Positionen in den europapolitischen Diskurs trägt EUROCITIES entscheidend dazu bei, aktuelle städtische Problemstellungen und Herausforderungen sichtbar zu machen, praxisorientierte Lösungsvorschläge anzubieten und EU-Gesetzgebung im Sinne der Städte positiv zu beeinfl ussen. Übergeordnetes Ziel des Netzwerks ist die Stärkung der Städte im politischen Mehrebenensystem der EU und damit ein größerer Einfl uss auf die EU-Politikgestaltung. Die Stadtverwaltung Karlsruhe ist in mehreren Foren und Arbeitsgruppen vertreten:  Ein besonders aktives Engagement erfolgt im Kulturforum: Hier bringt das Kulturamt seine Expertise regelmäßig in die Arbeitsgruppen „Mobility of Artists“ und „Cultural Access & Entitlement“ ein. Das Thema „Zugang zu Kultur“ ist für Karlsruhe – insbesondere auch vor dem Hintergrund des starken Zuzugs von Migrantinnen und Migranten – ein wichtiges Anliegen. Das Kulturamt konnte einige erfolgreiche Good-Practice-Beispiele aus Karlsruhe TRINATIONALE METROPOLREGION OBERRHEIN Mit der Einrichtung der Trinationalen Metropolregion Oberrhein (TMO) im Jahr 2010 werden die vielfältigen grenzüberschreitenden Vernetzungen von Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft gebündelt. In der Säule Politik ist Karlsruhe durch die Mitgliedschaft im Eurodistrikt PAMINA, im Städtenetz Oberrhein sowie im Oberrheinrat vertreten und setzt sich so für die Weiterentwicklung der TMO ein. Städtenetz Oberrhein Das 2002 vor dem Hintergrund der polyzentralen Struktur des Oberrheins auf Initiative Karlsruhes gegründete Städtenetz Oberrhein widmet sich aktuell vorrangig dem Austausch in den Bereichen Zukunftsmobilität und Kultur. Die engen bilateralen Kontakte zu Strasbourg als Oberzentrum des (Nord-)Elsass zeigen sich zudem durch die Vertretung der Stadt Karlsruhe (Stadtplanungsamt) im Entwicklungsbeirat der „Eurométropôle Strasbourg“ mit dem Ziel, die überregionale Bedeutung der großen Städte am Oberrhein voranzutreiben. Das Städtenetz Oberrhein und seine Kernfunktionen Oberrheinrat 1997 gegründet, gehören dem Oberrheinrat 71 gewählte Mandatsträgerinnen und Mandatsträger aus dem Elsass, Nord- und Südbaden, der Südpfalz sowie der Nordwestschweiz an. Der Karlsruher Oberbürgermeister ist Mitglied dieses trinationalen „Parlaments“. Primäre Aufgaben des Oberrheinrates sind die gegenseitige Information und die politische Absprache zu wichtigen, die Oberrheinregion betreffenden Fragen. Seine Anregungen richtet er in Form von Resolutionen an die nationalen und regionalen Regierungen sowie weitere Adressaten und fungiert somit als ein zentraler Impulsgeber in der dreistaatlichen Zusammenarbeit. Oberrheinkonferenz Die 1975 durch das Bonner Abkommen gegründete deutsch- französisch-schweizerische Oberrheinkonferenz (ORK) bildet den institutionellen Rahmen der grenzüberschreitenden regionalen Zusammenarbeit am Oberrhein. Ihre Hauptaufgabe ist es, die Zusammenarbeit zwischen Behörden am Oberrhein zu stärken und für die Bewohnerinnen und Bewohner ein attraktives Lebensumfeld zu schaffen. Die Stadt Karlsruhe ist nicht direkt Mitglied in der Oberrheinkonferenz, unterstützt deren Aktivitäten jedoch punktuell in thematischen Arbeitsgruppen (Kultur, Jugend) und bei Veranstaltungen. AUSBLICK Eine neue Herausforderung für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Oberrhein ergibt sich durch die aktuelle Gebietsreform in Frankreich, mit der die territoriale Architektur Frankreichs verändert und eine weitreichende Modernisierung vorangebracht werden soll. Die urbanen Realitäten der städtischen Ballungsräume und der Wettbewerb zwischen europäischen Metropolregionen sollen zum Ausgangspunkt für Verwaltungshandeln und Kompetenzverteilung werden. Die sichtbarsten Veränderungen sind die Zusammenfassung der städtischen Ballungszentren in eigenen Verwaltungseinheiten (am Oberrhein betrifft dies die neugeschaffene „Eurométropôle de Strasbourg“) und die Zusammenlegung und damit Reduzierung der Anzahl der Regionen von 22 auf 13 mit veränderten Zuständigkeiten und Mitteln (neue Großregion Elsass-Lothringen – Champagne-Ardenne ab 2016). Die konkreten Auswirkungen dieser Reformen auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit sind noch nicht abzusehen, bieten jedoch auch die Chance, die zentralen Zukunftsthemen mit neuen Partnern und Netzwerken voranzubringen. Ansprechperson bei der Stadtverwaltung Stabsstelle Außenbeziehungen | Andrea Zechnall E-Mail: andrea.zechnall@abz.karlsruhe.de EUROCITIES, Organigramm der Foren und Arbeitsgruppen 32 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 33 in den Fachaustausch mit den europäischen Kolleginnen und Kollegen einbringen. Darüber hinaus beteiligt sich das Kulturamt an themenspezifi schen Umfragen, um die Karlsruher Expertise in die Studien und Positionen von EUROCITIES einfl ießen zu lassen. Die Wirtschaftsförderung rundet das städtische Engagement im Kulturforum durch die Mitarbeit in der Arbeitsgruppe „Creative Industries“ ab. Der Kreativpark Alter Schlachthof wurde 2015 von EUROCITIES als Vorzeigeprojekt ausgewählt (siehe Kapitel 5).  Neben dem Kulturamt arbeitet auch der Zentrale Juristische Dienst (ZJD) seit mehreren Jahren kontinuierlich bei EUROCITIES mit: In der Arbeitsgruppe „Public Services“ beteiligte sich der ZJD beispielsweise gemeinsam mit anderen europäischen Städten an der EUROCITIES Stellungnahme zu „High Quality Local Public Services“. Zudem fl ossen Fachinformationen zu aktuellen Themen wie der Reform des Vergaberechts und zur Entwicklung des Europäischen Beihilferechts zurück in die Karlsruher Stadtverwaltung (siehe Kapitel 6.1).  Bei den „Awareness Raising Days 2015“ des EUROCITIES Sozialforums war Karlsruhe durch die Sozial- und Jugendbehörde (SJB) vertreten.  Seit 2014 ist die Stabsstelle Außenbeziehungen (ABZ) auf der EUROCITIES Cooperation Platform vertreten. Dort treffen sich die EUROCITIES Contact Offi cers der Mitgliedsstädte, um sich themenübergreifend über aktuelle Aktivitäten der Interessenvertretung, künftige Schwerpunktthemen und Projekte des Netzwerks zu informieren sowie Möglichkeiten für eine verstärkte Mitarbeit der eigenen Stadtverwaltung zu eruieren. Einen Beitrag zur Lobbyarbeit von EUROCITIES gegenüber den neuen Europaabgeordneten leistete die ABZ im Oktober 2014: In einem Brief rief Oberbürgermeister Dr. Mentrup die baden-württembergischen Europaabgeordneten dazu auf, sich in der „URBAN Intergroup“, der interfraktionellen Arbeitsgruppe zu städtischen Belangen, zu engagieren und städtische Interessen im politischen Diskurs der EU-Institutionen sichtbar zu machen. Baden-Württemberg ist in der „URBAN Intergroup“ nun mit drei Europaabgeordneten vertreten und stellt mit MdEP Peter Simon einen der Vizepräsidenten. „Für die Kulturarbeit der Stadt Karlsruhe ist die internationale Vernetzung ein Grundpfeiler! Vor allem die Mitarbeit in den europäischen Städtenetzwerken EUROCITIES und ECCAR bringt wertvolle Erweiterungen des eigenen Blicks, einen gewinnbringenden Erfahrungsaustausch und vor allem wesentliche Bereicherungen für die Schaffung einer europäischen Identität, die ohne die Beiträge von Kunst und Kultur nicht denkbar ist.“ Dr. Susanne Asche Amtsleitung Kulturamt Weitere Informationen: www.eurocities.eu Ansprechperson bei der Stadtverwaltung Stabsstelle Außenbeziehungen | Regina Hartig, EUROCITIES Contact Offi cer E-Mail: regina.hartig@abz.karlsruhe.de RAT DER GEMEINDEN UND REGIONEN EUROPAS (RGRE) Seit 2000 ist Karlsruhe als ordentliches Mitglied im Rat der Gemeinden und Regionen Europas – Deutsche Sektion (RGRE) vernetzt. Durch die Stabsstelle Außenbeziehungen nimmt sie regelmäßig an der Arbeitsgemeinschaft der EU- und Förderreferentinnen und -referenten teil, ein Arbeitskreis, dem bundesweit mehr als 100 Mitglieder angehören. Hier werden aktuelle Themen der europapolitischen Agenda und deren konkrete Auswirkungen auf die deutschen Kommunen diskutiert. Externe Referentinnen und Referenten aus deutschen und europäischen Organisationen und Verbänden bringen spezifi sches Know-how ein und stehen im Weiteren als Arbeitskontakte zur Verfügung. Einen weiteren Schwerpunkt bildet der Informations- und Erfahrungsaustausch zur aktuellen EU-Fördermittelpolitik und zu EU-Projekten. Die projekt- und themenbezogenen Informationen fl ießen in die Arbeit der Stabsstelle Außenbeziehungen ein beziehungsweise werden an relevante Dienststellen und Gesellschaften weitergeleitet. Mit ihrer diesjährigen Entscheidung zur strategischen Neuaufstellung im RGRE möchte die Stadt Karlsruhe auch auf politischer Ebene den themenbezogenen, interkommunalen Informationsaustausch stärken: Im Oktober 2015 nahmen vier Stadträtinnen und Stadträte als Vertreter an der RGRE-Delegiertenversammlung teil und informierten sich aus erster Hand unter anderem durch EU- Kommissar Günther Oettinger zum Thema „Kommunen im digitalen Zeitalter – Herausforderungen, Chancen, Möglichkeiten“. In den kommenden drei Jahren ist Karlsruhe zudem mit drei Stadträtinnen und Stadträten im Deutsch- Französischen Ausschuss und im Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit vertreten. Um Fachwissen und Impulse aus der Ausschussarbeit strategisch in die Arbeit der Verwaltung einfl ießen zu lassen, wird künftig eine systematische, wechselseitige Rückkoppelung zwischen den Ausschussmitgliedern und den thematisch zuständigen Dienststellen angestrebt. Ansprechperson bei der Stadtverwaltung Stabsstelle Außenbeziehungen | Regina Hartig E-Mail: regina.hartig@abz.karlsruhe.de EUROPÄISCHE STÄDTEKOALITION GEGEN RASSISMUS (ECCAR) Seit 2007 ist Karlsruhe Mitglied in der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus und – vertreten durch das Kulturamt – seitdem auch im Lenkungsausschuss dieses europaweiten Städtenetzwerks aktiv. Ausgangspunkt für die Mitgliedschaft war die Erkenntnis, dass Städte einen wesentlichen Beitrag zur Abwehr von Rassismus und Diskriminierung leisten können und müssen. Dem Netzwerk gehören rund 120 Städte aus 20 europäischen Ländern an, die sich mit ihrer Mitgliedschaft dazu verpfl ichtet haben, einen 10-Punkte-Aktionsplan auf lokaler Ebene umzusetzen. Auf Einladung der Stadt tagte im Oktober 2015 die diesjährige ECCAR-Generalkonferenz in Karlsruhe: Vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingskrise in Europa diskutierten unter dem Titel „Welcoming cities – Keys for an anti-racist culture“ Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus Europa, den USA und Libyen sowie hochrangige Vertreterinnen und Vertreter deutscher, europäischer und internationaler Organisationen über die europäische Flüchtlingspolitik, die Lage der Flüchtlinge und die Herausforderungen, vor denen Städte aktuell bei der Aufnahme der Menschen stehen. In zwei Foren tauschten sich Expertinnen und Experten über Bedingungen für ein menschenrechtskonformes und wertschätzendes Zusammenleben mit Asylbewerberinnen und -bewerbern in europäischen Städten aus und stellten ihre jeweiligen Best-Practice-Beispiele zur Etablierung und Umsetzung einer gelebten Willkommenskultur in den Kommunen vor. In einer Reihe von Workshops wurden diese Themen mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vertieft behandelt. Die Stadtverwaltung Karlsruhe stellte ihre konkreten Maßnahmen – vor allem in der Kulturarbeit – zur Implementierung des 10-Punkte-Aktionsplans von ECCAR gegen Rassismus und Diskriminierung vor. Auch wenn Karlsruhe als „Residenz des Rechts“ und als Stadt der Grund- und Menschenrechte bereits vielfältige Anstrengungen unternimmt, um Rassismus und Diskriminierung zu bekämpfen oder gar nicht erst entstehen zu lassen, stehen mit den aktuellen gesellschaftspolitischen Entwicklungen in ganz Europa – aber auch in Karlsruhe – viele neue Herausforderungen an. Für diese Herausforderungen ist Karlsruhe durch den Fachaustausch innerhalb der ECCAR sehr gut gewappnet – und dies ist auch das erfreuliche Fazit der ECCAR-Generalkonferenz. Weitere Informationen: www.eccar.info | www.karlsruhe.de/b1/kultur/themen/kulturrecht/eccar.de Ansprechperson bei der Stadtverwaltung Kulturamt | Dr. Susanne Asche, Leiterin E-Mail: kulturamt@karlsruhe.de 34 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 35 MAGISTRALE FÜR EUROPA Die Initiative „Magistrale für Europa“ engagiert sich seit 1990 für den raschen Ausbau der Schienenachse Paris-Strasbourg- Karlsruhe-München-Wien-Budapest. Als transnationale Allianz für die Schiene tritt sie für attraktive Personen- und Güterverkehre für alle über die Magistrale führenden Teilrelationen ein und fördert daher grenzüberschreitende Schienenprojekte. Der Initiative gehören gegenwärtig 28 Städte, Regionen und Industrie- und Handelskammern aus Deutschland, Frankreich, Österreich, der Slowakei und Ungarn an, die sich aus standortpolitischen Gründen für ihre „Magistrale für Europa“ engagieren. Sie handeln aus der Überzeugung heraus, dass eine leistungsfähige Anbindung an das hochrangige Schienennetz für Personen- und Güterverkehre ein Standortfaktor ersten Ranges ist. Das Engagement der länderübergreifenden Initiative erfolgt über koordinierte Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Informationsaustausch zwischen den Mitgliedern, Stellungnahmen sowie öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen. Als transnationale Allianz für die Schiene entwickelt die „Magistrale für Europa“ daher eigene fachlich fundierte Entwicklungsvorstellungen und vertritt die legitimen Interessen ihrer Mitglieder gegenüber den politischen Entscheidungsträgern im Bund und in der EU. Vorsitzender der Initiative ist der Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe, Dr. Frank Mentrup. Auch die Geschäftsstelle der Initiative ist bei der Stadt Karlsruhe angesiedelt. Die letzte Hauptversammlung der Initiative fand im November 2015 in Ulm statt. Im Rahmen des hochrangig besetzten Podiums wurden – auch mit Blick auf den Bundesverkehrswegeplan 2015 – die weiteren Investitionen entlang des Korridors diskutiert. Vor dem Hintergrund des neuen EU-Konzepts der „Kernkorridore“ ist der Austausch mit den Entscheidungsträgern auf deutscher und europäischer Ebene die Voraussetzung, um die Interessen der Mitglieder in Berlin und Brüssel erfolgreich vertreten zu können. Weitere Informationen: www.magistrale.org Ansprechperson bei der Stadtverwaltung Stabsstelle Außenbeziehungen | Markus Lorenz E-Mail: markus.lorenz@abz.karlsruhe.de DIE KARLSRUHER BÄDERGESELLSCHAFT ENGAGIERT SICH IN DER EUROPEAN WATERPARK ASSOCIATION (EWA) Jahrelanges Engagement im Vorstand der EWA macht sich bezahlt – der intensive Kontakt und die Teilnahme an Veranstaltungen, Weiterbildungen, Workshops und Messen ermöglicht konkreten Know-How-Transfer, Benchmarking, Weiterbildung und Ideen-Input in vielen Bereichen (unter anderem Wassertechnik, Gesetzgebung, DIN/Normen, Marketing, Betrieb, Gastronomie und Kassensysteme). Die European Waterpark Association ist die Interessenvertretung der europäischen Freizeitbäder, Thermen- und Wasserparks. Sie unterstützt eine marktwirtschaftliche und bedarfsorientierte Freizeitpolitik und strebt europaweit einheitliche Standards und Normen an. Gleichzeitig setzt sie sich für eine nachhaltige und ressourcenschonende Entwicklung der Bäder- und Freizeitbranche ein. Mitglieder der Freizeitindustrie aus Deutschland, den Niederlanden, Österreich, Polen, Schweden, der Schweiz, Spanien, der Türkei und Ungarn tauschen so erfolgreich Erfahrungen aus. Weitere Informationen: www.freizeitbad.de/ewa/die-ewa/willkommen.html Ansprechperson: Oliver Sternagel E-Mail: oliver.sternagel@ka-baeder.de DIE ZUSAMMENARBEIT DES STÄDTISCHEN KLINIKUMS MIT DER EUROPEAN SOCIETY FOR BLOOD AND MARROW TRANSPLANTATION (EBMT) IST PRODUKTIV UND FÜR BEIDE PARTNER GEWINNBRINGEND Zum Thema der Knochenmark- und Blutstammzelltransplantation steht die Transplantationseinheit der III. Medizinischen Klinik des Städtischen Klinikums in direktem Kontakt mit vielen anderen Mitgliedern der EBMT. Diese baut ein weltweites Netzwerk von Transplantationszentren auf, um Erfahrungsaustausch und gemeinsame Forschung zu unterstützen. Die intensive Kooperation in der EBMT ermöglicht auch die Durchführung der Blutstammzelltransplantationen von Fremdspendern. Weiterhin besteht eine enge Kooperation bei klinischen Forschungsvorhaben und der gemeinsamen Auswertung von Behandlungen. Gemeinsame Projekte führten bereits zu zahlreichen Publikationen und Vorträgen auf internationalen Kongressen. Die Zusammenarbeit wird durch die aktuell geplante europäische JACIE-Zertifi zierung (Joint Accreditation Committee ISCT EBMT) weiter intensiviert werden und bestätigt damit die Behandlungsqualität auf universitärem Niveau. Weitere Informationen: www.ebmt.org Ansprechpersonen: Prof. Dr. Mark Ringhoffer und Prof. Dr. Martin Bentz E-Mail: mark.ringhoffer@klinikum-karlsruhe.de E-Mail: onkologie@klinikum-karlsruhe.de 36 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 37 KARLSRUHES STÄDTEPARTNERSCHAFTEN – IMPULSE FÜR DIE WIRTSCHAFT Eine wichtige Ausgangsbasis stellen die langjährigen Städtepartnerschaften etwa mit Nancy, Nottingham aber auch Temeswar dar. Neben den anfänglich sozio-kulturellen Aspekten rücken heute die wirtschaftlichen Gesichtspunkte mehr und mehr in den Vordergrund. Unterstützt wird dies durch themenbezogene Delegationsreisen mit Wirtschaftsvertretern, gemeinsame EU-Förderprojekte sowie den gezielten Wissenstransfer, etwa in den Themenbereichen der SmarterCity Initiative und den Fokusbranchen Energie, Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), Mobilität sowie Kreativwirtschaft. Karlsruhe pfl egt zudem projektbezogene Kooperationen mit europäischen Städten wie Paris, Lyon, Salzburg und Kopenhagen. PAMINA – ERFOLGSMODELL DER DEUTSCH- FRANZÖSISCHEN WIRTSCHAFTSKOOPERATION Ein wichtiges Bindeglied zu den französischen Nachbarn stellt der PAMINA Business Club dar. Dieser Zusammenschluss von rund 50 regionalen Wirtschaftsförderungen und Kammern im deutsch-französischen Grenzraum arbeitet seit mehr als 15 Jahren erfolgreich zusammen. Dabei dient das Netzwerk als Ausgangspunkt für die grenzüberschreitende wirtschaftliche Zusammenarbeit und als Schnittstelle zu den Unternehmen der Region. Die gemeinsame Veranstaltungsreihe „Zukunftswerkstatt“ greift aktuelle, für Unternehmen, Wirtschaftsförderung und Politik relevante Themen auf wie zum Beispiel Duale Ausbildung, Stärkung der Innenstädte und des Einzelhandels oder Holzwirtschaft. So wird das deutsch- französische Netzwerk zum Impulsgeber für die regionale und internationale Entwicklung des Wirtschaftsraums PAMINA (siehe Kapitel 4.2). BRANCHENNETZWERKE FÖRDERN SYNERGIEN IM TRINATIONALEN WIRTSCHAFTSRAUM Besonderes Augenmerk richtet die Wirtschaftsförderung auf den Ausbau der Kooperationen im trinationalen Wirtschaftsraum Deutschland-Frankreich-Schweiz. Davon profi tieren insbesondere die Branchennetzwerke aus den Bereichen Energie, Mobilität, IKT sowie Kultur- und Kreativwirtschaft mit ihren Partnern aus Industrie und Forschung. 5. WIRTSCHAFTSSTANDORT KARLSRUHE IN EUROPA NACHHALTIG STÄRKEN „Unsere Aktivitäten sind darauf ausgerichtet, den Austausch mit unseren europäischen Partnern zu fördern und den Wirtschaftsstandort Karlsruhe zu stärken. Eine Win-win- Situation für alle.“ Michael Kaiser Direktor der Wirtschaftsförderung Städte und Regionen stehen zunehmend im nationalen und internationalen Wettbewerb um Unternehmen und Investitionen, aber auch um Einwohnerinnen und Einwohner und Fachkräfte. Um den Wirtschaftsstandort Karlsruhe im internationalen Vergleich nachhaltig zu stärken und seine Sichtbarkeit weiter zu erhöhen, hat die Wirtschaftsförderung Karlsruhe ihre Aktivitäten in Europa in den vergangenen Jahren weiter intensiviert und die Zusammenarbeit mit europäischen Partnern erhöht. Ziel ist es, gemeinsam Innovationspotenziale zu nutzen und Synergien zu erzeugen – für ein wirtschaftlich starkes Europa.  Um die Mobilität der Zukunft voran zu treiben, arbeitet das Automotive Engineering Network Südwest (AEN) eng mit seinem französischen Partnernetzwerk Pôle Véhicule du Futur zusammen. Nach der erfolgreichen Teilnahme des AEN am Clusterwettbewerb des Landes Baden-Württemberg wurde die Clusterinitiative selbst mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Hier entstanden unter anderem Innovationsprojekte wie „Rheinmobil“, bei dem es um den Einsatz einer Flotte aus E-Fahrzeugen für den grenzüberschreitenden Pendlerverkehr geht.  Das IT-Netzwerk CyberForum wurde von der Wirtschaftsförderung in die Projektarbeit des Netzwerks IT2Rhine zwischen Deutschland, Frankreich und der Schweiz eingebunden. Das trinationale EU-Projekt bündelt die Aktivitäten der IT-Cluster am Oberrhein und entwickelte eine IT-Strategie für den gemeinsamen Wirtschaftsraum (siehe Kapitel 2.2).  Das EnergieForum Karlsruhe ist eng mit TRION-climate, einem deutsch-französisch-schweizerischen Netzwerk der Energieakteure verbunden. Gemeinsames Ziel ist es, die Metropolregion Oberrhein auf dem Weg zur Energie-Vorbildregion zu unterstützen. Dabei nimmt das EnergieForum mit seinen 270 Experten aus dem Energiebereich eine zentrale Koordinationsfunktion ein. Diese vielfältigen Kontakte zu europäischen Partnernetzwerken vereinfachen und befördern den Erfahrungsaustausch sowie den Technologietransfer. Erfolgreich abgeschlossene Förderprojekte aus Karlsruhe werden so zu Best-Practice- Beispielen auf EU-Ebene. Wie etwa die SmarterCity Studie „Energieeffi zientes Gewerbegebiet“: Hier zeigt Karlsruhe, wie Unternehmen durch den Einsatz von innovativen Methoden Energie optimal nutzen und Kosten sparen können und kann so in Europa zum Vorreiter in Sachen Energie werden. Wie EU-Projekte das Innovationspotenzial in Karlsruhe befl ügeln, zeigt auch das EU-Projekt ClusteriX (siehe Kapitel 2.2). Daraus entstand die Initiative für die Ausarbeitung der Strategie der SmarterCity Karlsruhe 2030. Mit mehr als 60 Partnern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung wurde ein Masterplan für Innovationen erarbeitet. Dieser dient auch als Grundlage für die strategische Weiterentwicklung der Karlsruher Branchennetzwerke. Vier Handlungsfelder spielen dabei eine zentrale Rolle:  die Entwicklung eines Modellquartiers – Smart Quarter/Zukunftsstadt,  die Realisierung eines Hightech-Produktionsparks – SmartProduction Park,  die Entwicklung einer intermodalen Mobilitätsplattform – RegioMOVE (siehe Kapitel 4.1) sowie  die oben genannte SmarterCity Studie „Energieeffi zientes Gewerbegebiet“. Die Gesamtstrategie wurde schließlich in das „Integrierte Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2020“ (ISEK) aufgenommen. EUROCITIES: KREATIVPARK ALTER SCHLACHTHOF ALS BEST-PRACTICE-PROJEKT Das K³ Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro, erster Ansprechpartner für die Kultur- und Kreativwirtschaft in Karlsruhe und gemeinsame Einrichtung des Kulturamtes und der Wirtschaftsförderung, ist bei EUROCITIES aktiv (siehe Kapitel 4.3). Hier wurde der Kreativpark Alter Schlachthof als Fallstudie im Rahmen des EU-Projekts „Culture for Cities and Regions“ aufgenommen. Damit reiht sich Karlsruhe in die Liste der Städte ein, die bereits für erfolgreiche Konzepte in der Kultur- und Kreativwirtschaft bekannt sind, wie Barcelona, Amsterdam, Wien und Helsinki. Als Erfolgsfaktoren für das Karlsruher Projekt wurden das Kreativgründungszentrum Perfekt Futur, das K³ Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro, die vielfältige Kulturszene, die eigenständigen Kreativnetzwerke sowie die exzellente Hochschullandschaft herausgestellt. Das Städtenetzwerk EUROCITIES führt Fallstudien im Bereich Kultur- und Kreativwirtschaft durch und ermöglicht Einblicke in die Projekte europäischer Städte. Damit wird die Relevanz der Kultur- und Kreativwirtschaft für die Gesamtwirtschaft aufgezeigt und ihr Beitrag für die Attraktivität der Städte und Regionen sichtbar gemacht. Weitere Informationen: www.k3-karlsruhe.de/k3-kultur-und- kreativwirtschaftsbuero-karlsruhe Dokument: nws.eurocities.eu/MediaShell/media/Karlsruhe_ Kreativpark%20Alter%20Schlachthof_13082015.pdf Ansprechpersonen bei der Stadtverwaltung K³ Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro Karlsruhe Wirtschaftsförderung | Dirk Metzger E-Mail: dirk.metzger@wifoe.karlsruhe.de Kulturamt – Kulturbüro | Sabrina Isaac-Fütterer E-Mail: sabrina.isaac-fuetterer@kultur.karlsruhe.de Weitere Informationen: www.karlsruhe.de/b2/wifoe.de Ansprechperson bei der Stadtverwaltung Wirtschaftsförderung | Michael Kaiser, Direktor E-Mail: Michael.Kaiser@wifoe.karlsruhe.de 38 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 39 6. EUROPÄISCHE RECHTSETZUNG UND DEBATTEN VOR ORT 6.1 WEITREICHENDE AUSWIRKUNGEN VON EU-GESETZGEBUNG Mit Fortschreiten des Europäischen Integrationsprozesses nimmt der Einfl uss des Europäischen Rechts und der Rechtsprechung der höchsten Europäischen Gerichte auf sämtliche Betätigungen der Stadt Karlsruhe stetig zu. BEIHILFE UND VERGABE In den Bereichen der kommunalen Daseinsvorsorge und der öffentlichen Auftragsvergabe müssen sich die Stadt Karlsruhe und ihre Beteiligungsunternehmen vermehrt mit europäischen Rechtsvorschriften auseinandersetzen. Streng regulierter Spielraum für staatliche Beihilfen Nach Artikel 107 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Binnenmarkt unvereinbar und damit grundsätzlich verboten, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen. Um dennoch rechtmäßig Beihilfen gewähren zu können, besteht die Möglichkeit, geplante Maßnahmen bei der Europäischen Kommission genehmigen zu lassen (Notifi zierung). Aktuell hat die Stadt Karlsruhe die Notifi zierung des Projekts „Neues Fußballstadion im Wildpark“ bei der Europäischen Kommission beantragt. Darüber hinaus können bestimmte Beihilfen nach Vorgaben der EU- Kommission als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen und von der Notifi zierung befreit werden. Insbesondere bei Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) ist es möglich, durch einen Betrauungsakt Ausgleichsleistungen zu gewähren. Auf Grundlage des Freistellungsbeschlusses der Europäischen Kommission hat der Gemeinderat im vergangenen Jahr die formelle Betrauung des Städtischen Klinikums und 2015 der Karlsruher Messe- und Kongress GmbH beschlossen. Städtisches Engagement im Rahmen der Modernisierung des Vergaberechts und E-Vergabe Der Europäische Gesetzgeber hat mit dem Paket zur Modernisierung des Europäischen Vergaberechts vom 26. Februar 2014 ein vollständig überarbeitetes Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vorgelegt. Die EU-Vergaberechtsmodernisierung zielt darauf ab, das Regelwerk für die Vergaben entsprechend den aktuellen Bedürfnissen des fortschreitenden Binnenmarkts weiter zu entwickeln und innerhalb der Europäischen Union stärker zu vereinheitlichen. Insbesondere die Konzessionsrichtlinie war im Gesetzgebungsverfahren stark umstritten. Durch erfolgreiche Lobbyarbeit der kommunalen Spitzenverbände, sowie durch die erste erfolgreiche Bürgerinitiative in der Europäischen Union „Right2water“ konnten die Vorschläge zur Konzessionsvergabe im Bereich der Wasserversorgung entschärft werden. Hierzu hat auch das europäische Städtenetzwerk EUROCITIES mit intensiver Lobbyarbeit beigetragen. Durch die regelmäßige Mitarbeit in der EUROCITIES-Arbeitsgruppe Daseinsvorsorge hat die Stadt Karlsruhe ihr spezifi sches Know-how in die Positionspapiere des Netzwerks einfl ießen lassen (siehe Kapitel 4.3). Die Umsetzung der Richtlinien in nationales Recht soll zum 18. April 2016 erfolgen. Es bleibt abzuwarten, ob dabei die kommunalen Handlungsspielräume, etwa bei der In-House- Vergabe, erhalten oder sogar erweitert werden. Zudem wird es für die Vergabe oberhalb der EU-Schwellenwerte die verbindliche Einführung der E-Vergabe geben. Dies bedeutet für die Stadt Karlsruhe, dass Vergaben nach der  Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – VOB  Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – VOL und  Vergabeordnung für freiberufl iche Dienstleistungen – VOF elektronisch an das EU-Amtsblatt zu übermitteln sind, und die Vergabeunterlagen elektronisch frei zugänglich sein müssen. Darüber hinaus soll nach den neuen Vergaberichtlinien künftig die Rechtssicherheit bei der Berücksichtigung ökologischer und sozialer Kriterien erhöht werden. Die Vergabedienstanweisung der Stadt Karlsruhe enthält bereits seit 2008 Regelungen zur Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialkriterien in der städtischen Beschaffung. Ob und inwiefern die für 2016 angekündigte Umsetzung der EU-Richtlinien in diesem Bereich zu einer weitergehenden Klärung der Rechtssituation führen wird, und wie die Kriterien in der Praxis Anwendung fi nden können ist noch nicht abzusehen. Ansprechpersonen bei der Stadtverwaltung Zentraler Juristischer Dienst | Alexander Koch E-Mail: alexander.koch@zjd.karlsruhe.de Hauptamt – Zentrale Vergabestelle | Ingo Werle, Reiner Krempel E-Mail: ingo.werle@ha.karlsruhe.de E-Mail: reiner.krempel@ha.karlsruhe.de Umwelt- und Arbeitsschutz | Susanne Gerner E-Mail: susanne.gerner@ua.karlsruhe.de UMWELTSCHUTZ Die konkreten Auswirkungen von EU-Normen lassen sich auch im Bereich des Umweltschutzes beobachten. Weitreichende Auswirkungen auf die Kommunen im Bereich des Umweltrechts EU-Normen werden zunächst in nationales Recht übernommen und dort entweder in bereits vorhandene Gesetze integriert (beispielsweise wird die EU-Umgebungslärmrichtlinie in das Bundes-Immissionsschutzgesetz überführt), oder es werden neue Gesetze beschlossen, wie im Fall des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Das nationale Umweltrecht könnte dabei die Anforderungen schärfer fassen als von der EU vorgegeben, darf jedoch nicht hinter die EU-Vorgaben zurückfallen. In den meisten Fällen werden die EU-Normen übernommen. Die einzuhaltenden Anforderungen sind dabei oft bis ins Detail vorgeschrieben. Sofern die EU- Normen nicht vollinhaltlich eingehalten werden, sind Vertragsverletzungsverfahren zu erwarten. Zuständig für den Gesetzesvollzug sind in der Regel die Behörden der Landesverwaltung. Eine Ausnahme davon ist das Thema Lärm; hier sind für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen die Kommunen selbst zuständig. Dabei ist es keine Ermessensentscheidung, ob die Kommunen einen Lärmaktionsplan aufstellen wollen. Sofern die Lärmkartierungen nachweisen, dass Teile der Bevölkerung hohen Lärmbelastungen ausgesetzt sind, haben die Kommunen die Pfl icht, Lärmaktionspläne zu entwickeln und Maßnahmen zur Lärmminderung auszuarbeiten. Bei der Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist die Bevölkerung zu beteiligen. „Das Umweltrecht ist vorwiegend von der EU geprägt und damit schlagkräftiger geworden. Da es sich direkt auf das kommunale Handeln vor Ort auswirkt, ist es wichtig, die kommunalen Belange frühzeitig und wirksam gegenüber der EU zu vertreten.“ Norbert Hacker Amtsleitung Umwelt- und Arbeitsschutz In der Praxis bedeutet dies, dass unter anderem zu prüfen ist, ob Lärmschutzwälle oder -wände in Betracht kommen, ob in bestimmten Straßenabschnitten Temporeduzierungen möglich sind, ob lärmarmer Asphalt aufgebracht und ob Rasengleise für die Straßenbahn eingebaut werden können. Die Kostenlast für Baumaßnahmen liegt in der Regel bei den Kommunen. Die Ausweisung von Umweltzonen ist ebenfalls auf EU-Normen zurückzuführen. Da die EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid dauerhaft überschritten sind, müssen Luftreinhaltepläne aufgestellt werden. Ursächlich für die schlechte Luftqualität ist in erster Linie der Straßenverkehr. In Wirkungsanalysen wurden unterschiedliche Maßnahmen auf ihre Minderungswirkung untersucht, dabei stellte sich die Umweltzone als die effektivste heraus. Weitere wichtige Regelwerke im Umweltschutz 40 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 41 umfassen die Wasserrahmenrichtlinie, nach der die Gewässerqualität von Fließ- und Stillgewässern verbessert werden muss, sowie die Richtlinie über Industrieemissionen, mit der Überwachungsaufgaben und -fristen von gewerblichen Anlagen vorgegeben werden. Aktuell im Fokus – der Naturschutz In den vergangenen zwanzig Jahren wurden großfl ächige Bereiche als sogenannte Fauna-Flora-Habitat (FFH)- Schutzgebiete und Vogelschutzgebiete gemeldet. Diese basieren auf zwei EU-Richtlinien im Rahmen des EU-Netzwerks für Schutzgebiete „NATURA 2000“ (derzeit aktuelle Fassung):  Richtlinie 92/43/EWG vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pfl anzen (FFH-Richtlinie),  Richtlinie 2009/147/EG vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten. Darin sind auch viele bereits vorher als Landschafts- und Naturschutzgebiet ausgewiesene Bereiche enthalten. In der Praxis wird hiermit der Schutz von bisher lediglich als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesenen Bereichen deutlich erhöht. So müssen bei Vorhaben in FFH- und Vogelschutzgebieten oder auch außerhalb, Verträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden, wenn zu befürchten ist, dass Beeinträchtigungen im Schutzgebiet zu erwarten sind. Sofern die Schutzziele beeinträchtigt werden, sind die Vorhaben nur noch unter Berücksichtigung strenger Anforderungen genehmigungsfähig. Eine weitere bedeutende Konsequenz aus der FFH-Richtlinie ist eine erhebliche Aufwertung des Artenschutzes. So sind in den Anhängen der FFH- und der Vogelschutz-Richtlinie Artenlisten mit streng und besonders geschützten Arten enthalten. Diese Tiere dürfen nicht verletzt oder getötet und deren Lebensstätten nicht zerstört werden. Selbst eine erhebliche Störung kann schon ein Tatbestand sein. In Karlsruhe bedeutsam und häufi g vorkommend sind zum Beispiel der Heldbock, Fledermäuse, Zaun- und Mauereidechse, Amphibien sowie alle Singvögel. Es gilt in erster Linie der Individualschutz, die Größe der vorhandenen Population spielt eine untergeordnete Rolle. Auch bei Arten, die häufi g vorkommen, wie Mauereidechsen und Vögel, fällt also ein erheblicher Prüfungsaufwand an. Zudem ist in Schutzgebieten das Töten von geschützten Arten oder auch nur die Zerstörung von Gelegen ein Verstoß gegen das Strafgesetzbuch (§ 329 StGB). Heldbock Damit werden für die Naturschutzverwaltung alle Planungen und fast jede Aktivität im Freien ob innerhalb oder außerhalb eines Schutzgebietes zu einem Prüffall: Ob Baumfällungen und -pfl ege, Beseitigung von Sträuchern, Radwegebau, Rückbau von Brücken oder Gebäuden, Fassadenrenovierungen und alle sonstigen öffentlichen und privaten Hoch- und Tiefbauvorhaben – in all diesen Fällen ist der Artenschutz fast regelmäßig tangiert. Das bedeutet zum einen hohen Abstimmungsaufwand, zum anderen detaillierte Prüfung der Situation vor Ort und häufi g die Festlegung von Maßnahmen zur Eingriffsminimierung. Als Eingriffsminimierung kommen viele Möglichkeiten in Betracht: Verschiebung des Vorhabens auf andere Zeiträume, Vergrämen oder Entfernen der zu schützenden Arten, Errichtung neuer Lebensräume für die geschützten Arten, Errichtung von Schutzmaßnahmen wie Amphibienzäunen oder Modifi zierung des geplanten Eingriffs. Dies stellt die Naturschutzverwaltung schon wegen der Vielzahl der Vorhaben vor große Anforderungen und macht deutlich, dass mehr Zeit für die Vorbereitung und Planung notwendig wird, um beispielsweise Bauverzögerungen oder sonstigen Zeitverzug bei der Umsetzung geplanter Maßnahmen zu vermeiden. DIE BRANDDIREKTION BETEILIGT SICH AN LANGJÄHRIGER LOBBYARBEIT ZUR EU-ARBEITSZEITRICHTLINIE Die Festlegungen der Arbeitszeitrichtlinie haben unmittelbaren Einfl uss auf die Möglichkeiten der kommunalen deutschen Feuerwehren, den Bürgerinnen und Bürgern rund um die Uhr den notwendigen Schutz zu bieten. Die Defi nition „Bereitschaftsdienst“ und die Frage der Ausgleichsruhezeiten haben direkten Einfl uss auf die Erstellung sinnvoller Dienstpläne für die Dienststelle und die Einsatzkräfte. Dabei ist der Gesundheits- und Arbeitsschutz für die Einsatzkräfte von besonderer Bedeutung, ebenso die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren (AGBF) – eine Vereinigung im Deutschen Städtetag – nimmt regelmäßig Stellung im Rahmen der Anhörung der Europäischen Kommission zur Novellierung der Arbeitszeitrichtlinie. Der Amtsleiter der Branddirektion ist kraft seiner Funktion ständiges Mitglied in der AGBF Baden- Württemberg, die wiederum der AGBF zuarbeitet. Die Regelungen in der Arbeitszeitrichtlinie wirken sich direkt aus auf die Frage des 24-Stundendienstes und auf die Möglichkeit der Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit. Zum einen haben diese Entscheidungen Auswirkungen auf die Attraktivität des Berufs und damit die Gewinnung von qualifi zierten Arbeitskräften, zum anderen bestimmen sich über diese Festlegungen auch der Bedarf an Personal und somit die Personalkosten der Branddirektion. Das Engagement ermöglicht es, rechtzeitig die Themen aufzugreifen und die Positionen der Stadt einfl ießen lassen zu können. Weitere Informationen: www.karlsruhe.de/b4/buergerdienste/feuerwehr.de Ansprechpersonen: Florian Geldner und Iris Ade E-Mail: fl orian.geldner@bd.karlsruhe.de E-Mail: iris.ade@bd.karlsruhe.de 6.2 AKTUELLE EU-THEMEN UND DEBATTEN Strategische Interessenvertretung zur aktiven Mitgestaltung einer bürgernahen Europapolitik ist auch für Städte in Deutschland von immer größerer Bedeutung – schließlich beeinfl ussen EU-Richtlinien und Verordnungen in weiten Teilen kommunales Handeln und damit das Leben der Bürgerinnen und Bürger. Die Interessen der Stadt Karlsruhe werden durch die kommunalen Spitzenverbände vertreten, die mit eigenen Büros in Brüssel vertreten sind und damit in direktem Kontakt mit EU-Entscheidungsträgern stehen. Neben dem Deutschen Städtetag (DST) und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) ist auch das Büro der baden- württembergischen Kommunen aktiv an der Beobachtung und Analyse aktueller Gesetzesinitiativen beteiligt und trägt damit zur Positionierung städtischer Interessen bei (siehe Kapitel 4.1). Aktuelles Beispiel kommunaler Interessenvertretung sind die Verhandlungen zum transatlantischen Handelsabkommen TTIP und die Einführung des neuen Transparenzregisters. DAS TRANSATLANTISCHE FREIHANDELSABKOMMEN TTIP – KOMMUNALE SPITZENVERBÄNDE POSITIONIEREN SICH Die Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) werden nicht nur von der Bürgergesellschaft, sondern auch von der Stadtverwaltung verfolgt. Seit Anfang 2014 bearbeitete die Verwaltung mehrere Anfragen und Anträge aus dem Gemeinderat. Dabei ging es insbesondere um die Frage möglicher Auswirkungen von TTIP auf die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge. TTIP wurde in öffentlicher Sitzung zunächst im Gemeinderat diskutiert und dann zur weitergehenden Diskussion in den Hauptausschuss verwiesen. Aufgrund der schwierigen Informationslage erfolgte die Bearbeitung der Anfragen und Anträge in enger Rücksprache mit den Europabüros der kommunalen Spitzenverbände sowie dem Europabüro der baden-württembergischen Kommunen. Auf Veranlassung der Stabsstelle Außenbeziehungen wurde zur Diskussion im Hauptausschuss im Dezember 2014 der Direktor des Europabüros des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) eingeladen, der über den aktuellen Verhandlungsstand informierte und sowohl Chancen als auch Risiken von TTIP aus Sicht der Kommunen skizzierte. Die Erstellung einer gemeinsamen, fraktionsübergreifenden Position zu TTIP fand bisher keine Mehrheit. Die relevanten Dienststellen werden die kommenden Verhandlungsrunden weiter mit verfolgen. In ihrem gemeinsamen Positionspapier vom Juni 2015 betonten die kommunalen Spitzenverbände, der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), dass die hohe Qualität der Daseinsvorsorge auch durch 42 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 43 TTIP nicht gefährdet werden dürfe. Auch dürfe es keine Einschränkungen bei Rekommunalisierungen, den Umwelt- und Verbraucherschutzstandards sowie dem Vergaberecht geben; der Spielraum der Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben dürfe nicht eingeschränkt werden – weder durch TTIP noch durch andere internationale Handelsabkommen. Das vollständige Positionspapier ist nachzulesen unter: www.staedtetag.de Ansprechperson bei der Stadtverwaltung Stabsstelle Außenbeziehungen | Regina Hartig E-Mail: regina.hartig@abz.karlsruhe.de DAS NEUE EU-TRANSPARENZREGISTER UND SEINE AUSWIRKUNGEN AUF DIE VERTRETUNG KOMMUNALER INTERESSEN IN BRÜSSEL TTIP ist nur ein Beispiel dafür, wie wichtig eine zielgerichtete und kontinuierliche Vertretung kommunaler Interessen auf EU- Ebene ist. Die Arbeit der kommunalen Spitzenverbände in Brüssel könnte künftig jedoch durch die neue Transparenzinitiative der EU-Kommission nicht unerheblich erschwert und damit die Rolle der Kommunen bei der Gestaltung der EU-Politik geschwächt werden. Teil der Transparenzinitiative ist die Einführung eines Transparenzregisters für das Europaparlament und die EU- Kommission. Organisationen, Verbände und Beratungsfi rmen, die durch Lobbyarbeit Einfl uss auf die Erarbeitung, Entscheidung und Umsetzung politischer Maßnahmen der EU-Organe nehmen, sollen sich künftig im Transparenzregister eintragen lassen. Ziel ist es, offen zu legen, welche Akteure an Gesetzgebungsverfahren unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind. Die Transparenzinitiative wird von den kommunalen Spitzenverbänden grundsätzlich begrüßt. Kritisch gesehen wird allerdings die Erweiterung des Anwendungsbereichs auf europaaktive Kommunen und deren Verbände einschließlich der Europabüros in Brüssel. Kommunale Vertreter üben aktiv Einfl uss auf die Gestaltung von EU- Politiken aus: Gemeinderäte verabschieden Resolutionen zu EU-Themen, Städte beteiligen sich an Konsultationen und führen öffentliche Informationsveranstaltungen zu EU- Themen durch, Stadtverwaltungen schulen ihr Personal in Fragen der EU-Fördermittelakquise, Fachämter arbeiten an den Positionspapieren von DST und DStGB mit, kommunale Delegationen führen Gespräche mit Brüsseler Entscheidungsträgern und vieles mehr. Aufgrund dieser Aktivitäten sind alle kommunalen Vertreter – also nicht nur Verbände, sondern auch Einzelkommunen – aufgerufen, sich im Transparenzregister einzutragen. Von Bundes- und Landesbehörden wird dies dagegen nicht gefordert. Sowohl diese unterschiedliche Behandlung als auch die Gleichsetzung unter anderem mit Wirtschaftslobbyisten ist nicht nachvollziehbar und wird der Rolle der Kommunen nicht gerecht – vertreten diese doch als Teil des politischen Mehrebenensystems nicht etwa Partikularinteressen, sondern Interessen des Gemeinwohls und der kommunalen Selbstverwaltung. Die kommunalen Spitzenverbände und das Büro der baden-württembergischen Kommunen setzen sich daher dafür ein, dass Kommunalvertreter aus dem Anwendungsbereich des Transparenzregisters herausgenommen und gleichgestellt werden mit Bundes- und Landesbehörden. Die EU-Kommission plante, noch 2015 einen Vorschlag für ein verpfl ichtendes Transparenzregister vorzulegen, welches dann bereits 2016 in Kraft treten soll. Aktuell bestehende Anreize zur Eintragung in das Register könnten dann im Umkehrschluss zu Sanktionen bei Nichteintragung führen (zum Beispiel Einschränkung des Kontakts zu Bediensteten der EU- Institutionen, eingeschränkte Möglichkeit zur Teilnahme von Kommunalvertretern an Expertengruppen der EU-Kommission, eingeschränkte Weitergabe von Informationen, beispielsweise zu Konsultationen). Hier werden die kommunalen Spitzenverbände, auch mit Unterstützung der Stadt Karlsruhe, entschieden argumentieren, um die grundsätzliche Stellung der Kommunen bei der Gestaltung der künftigen Europapolitik zu stärken. Um die eigene Position nicht auszuhöhlen, legen sie ihren Mitgliedern daher nahe, von einer Eintragung im Transparenzregister vorerst abzusehen. KLIMAPARTNERSCHAFT IM EUROPÄISCHEN JAHR DER ENTWICKLUNG 2015 Die Stärkung der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit ist erklärtes Ziel der Karlsruher Internationalisierungsstrategie. Viele Organisationen und Vereine aus Karlsruhe machen sich bereits seit Jahren stark für entwicklungspolitische Bildungsarbeit, sind aktiv im Bereich fairer Handel und unterstützen konkrete Projekte in Ländern des Globalen Südens. Als Ergänzung zu diesem vielfältigen, lebendigen, oftmals ehrenamtlichen Engagement startete die Stadt Karlsruhe Anfang 2015 in eine Klimapartnerschaft mit der Stadt San Miguel de Los Bancos in Ecuador. Mit der Klimapartnerschaft leistet die Stadt Karlsruhe einen aktiven Beitrag zum Europäischen Jahr der Entwicklung 2015. Die Klimapartnerschaft ist eingebettet in das bundesweite, vollfi nanzierte Projekt „50 kommunale Klimapartnerschaften bis 2015“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Grundgedanke der Partnerschaft ist es, die fachliche Zusammenarbeit zwischen den Stadtverwaltungen von Karlsruhe und Los Bancos im Bereich Klimaschutz (unter anderem Erneuerbare Energien, Abfallwirtschaft, Aufforstung, naturnaher Tourismus) zu stärken. Die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK) übernimmt dabei die fachliche Betreuung des Projekts. Zusätzliches Know-how zur Ausgestaltung der Klimapartnerschaft fl ießt durch die Einbeziehung der IHK Karlsruhe, der Stadtwerke Karlsruhe, dem Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS) am KIT sowie der Organisation Engineers without Borders ein. Neben klima- und umwelttechnischen Aspekten ist es das erklärte Ziel des Projekts, junge Menschen für die Themen Entwicklungszusammenarbeit und Klimaschutz zu sensibilisieren. Hier erhält die Stadtverwaltung Unterstützung durch das Gymnasium Neureut und die Aktion Partnerschaft Dritte Welt e. V. Karlsruher Delegation in San Miguel de Los Bancos, Ecuador, August 2015 | von links nach rechts: Alba Fernandez und Vanesa Salcedo (Umweltabteilung, San Miguel de Los Bancos), Dirk Vogeley, Geschäftsführer KEK, Harald Denecken, Erster Bürgermeister i. R., Dr. Volker Stelzer, KIT. Ansprechperson bei der Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH Dirk Vogeley, Geschäftsführer E-Mail: info@kek-karlsruhe.de Ansprechperson bei der Stadtverwaltung Stabsstelle Außenbeziehungen | Regina Hartig E-Mail: regina.hartig@abz.karlsruhe.de EINE „URBANE AGENDA“ FÜR EUROPA – STÄRKERE EINBEZIEHUNG STÄDTISCHER ANLIEGEN AUF EU-EBENE Rund 72 Prozent der EU-Bevölkerung lebt heute in Städten – Tendenz steigend. Die Europäische Kommission schätzt, dass der Anteil der Stadtbevölkerung im Jahr 2050 bei mehr als 80 Prozent liegen wird. Dies macht Städte schon jetzt – aber insbesondere auch in Zukunft – zu zentralen Akteuren der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Europäischen Union. Städten kommt eine Schlüsselrolle zu, wenn es darum geht, die großen Herausforderungen unserer Zeit anzugehen und innovative, bürgernahe Lösungen für drängende Problemstellungen zu entwickeln – sei es in den Bereichen Wirtschaft, Beschäftigung, Verkehr, Umwelt und Klima oder mit Blick auf den sozialen Zusammenhalt, die Armutsbekämpfung, die Förderung einer partizipativen Demokratie und der gesellschaftlichen Teilhabe. Die bedeutende Rolle der Städte ist auf EU-Ebene anerkannt. Allerdings wird vielfach kritisiert, dass die bestehenden Initiativen oft nicht aufeinander abgestimmt sind. Der Wunsch nach stärkerer Koordinierung der relevanten EU- Politiken und der Ruf nach einer stärkeren Berücksichtigung der städtischen Anliegen bei der Politikgestaltung und der Gestaltung von Förderprogrammen führten zu einer breiten Debatte über die Entwicklung einer eigenen EU- Städteagenda. Laut der EU-Kommission könnte diese dazu dienen, die Qualität, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der politischen Maßnahmen durch zielgerichtete Koordinierung der Aktivitäten, Akteure und Entscheidungsebenen zu verbessern. Das EU-Parlament befürwortet diese Entwicklung und verabschiedete im September 2015 mit großer Mehrheit eine entsprechende Position.1 Städtische Interessenvertretungen, wie beispielsweise der Deutsche Städtetag und das europäische Städtenetzwerk EUROCITIES, begrüßen die Initiative und bringen sich seit Beginn der Debatte aktiv in die Ausgestaltung der „Urbanen Agenda“ ein. Die Stabsstelle Außenbeziehungen wird die Entwicklungen künftig bei EUROCITIES in der „Working Group Urban Agenda“ mit verfolgen und in die Stadtverwaltung zurück spiegeln sowie thematische Aufhänger für eine aktive Einbringung Karlsruher Interessen aufzeigen. Ansprechperson bei der Stadtverwaltung Stabsstelle Außenbeziehungen | Regina Hartig E-Mail: regina.hartig@abz.karlsruhe.de 1 Europäisches Parlament (2015) Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. September 2015 zur städtischen Dimension der EU-Politikfelder. www.europarl.europa.eu/ sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+TA+P8-TA-2015-0307+0+DOC+PDF+V0//DE 44 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 45 I. ABGESCHLOSSENE EU-PROJEKTE DER STADTVERWALTUNG KARLSRUHE | 2010 BIS 2014 PROJEKTTITEL | ZIELSETZUNG TRÄGER LAUFZEIT, PROGRAMM EU-FÖRDER- SUMME (€)1 BETEIL. LÄNDER INTERNET ISEK-HANDLUNGSFELD | Wirtschaft und Arbeit Automotive Engineering Network (AEN) | Förderung des regionalen Clusters mit dem Ziel, die Zusammenarbeit von Unternehmen und Forschungseinrichtungen zu unterstützen und neue EU-Projekte anzustoßen Wifö (Projektpartner) 01/2011 – 12/2013, EFRE 225.000 FR BOO Games | Sensibilisierung regionaler Wirtschaftsförderer bezüglich der Rolle der Spieleindustrie Wifö (Projektpartner) 01/2012 – 12/2014, INTERREG C 75.687 AT, BG, ES, GB, IT, MT www.boogames.eu ClusteriX | Verbesserung und strategische Neuorientierung von Cluster-Politiken („Intelligente Spezialisierung“) Wifö (Projektpartner) 01/2012 – 12/2014, INTERREG C 132.000 DK, FR, HU, IT, RO, SE www.clusterix.info ISEK-HANDLUNGSFELD | Regionale und überregionale Kooperation Umgestaltung und Erweiterung des Alten Zollhauses in Lauterbourg | Investition in ein „Haus der grenzüberschreitenden Kooperation“ zur Steuerung des grenzüberschreitenden Entwicklungsprozesses ABZ (Projektpartner) 03/2008 – 12/2010, INTERREG A Oberrhein 25.910 FR BioValley | Cluster der Lebenswissenschaften und der Medizintechnik für die wirtschaftliche Entwicklung der Metropolregion Oberrhein ABZ für TRK (Projektpartner) 10/2008 – 03/2012, INTERREG A Oberrhein 3.000 CH, FR www.biovalley.com/biovalley/ interreg-program Auf dem Weg zur Trinationalen Metropolregion Oberrhein | Schaffung eines nachhaltigen trinationalen Netzwerkes im Mehrebenensystem am Oberrhein ABZ für Städtenetz (Projektpartner) 06/2010 – 12/2013, INTERREG A Oberrhein 10.000 CH, FR www.rmtmo.eu/fr/politique/ projets/coordination-de-la-region- metropolitaine-trinationale-du- rhin-superieur.html Tourismus in der Trinationalen Metropolregion am Oberrhein | Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkiet des Oberrheinraums im Bereich Tourismus ABZ (Projektpartner) 05/2009 – 07/2012, INTERREG A Oberrhein 45.000 CH, FR Design am Oberrhein | Ermittlung und Zusammenführung von Designakteuren, Verknüpfung zwischen Wissenschaft und Industrie (Verortung der Projektarbeit im Rahmen der eunique zusammen mit der IHK Karlsruhe als Unternehmertag „Design am Oberrhein“) KMK (Projektpartner) 10/2010 –12/2013, INTERREG A Oberrhein 164.004 CH, FR www.artforum3.de/projekte. html#DaO LBBR: Lupus BioBank des OberRheins | Erforschung von Autoimmunerkrankungen mit Hilfe einer gemeinsamen Datenbank Städtisches Klinikum (Projektpartner) 01/2011 – 09/2014, INTERREG A Oberrhein 45.900 FR IT2Rhine | Zusammenführung vorhandener IT-Cluster am Oberrhein (Rhénatic, CyberForum, Medien Forum, Unternehmen in der Basler Region, IT-Forum Rhein-Neckar) Wifö (Projektpartner) 01/2009 –12/2011, INTERREG A Oberrhein 145.790 CH, FR www.it2rhine2020.eu/de ISEK-HANDLUNGSFELD | Sozialer Zusammenhalt und Bildung Welcome Center TRK | Konzeption eines physischen Welcome Centers als Anlaufstelle für internationale Fachkräfte und eines digitalen Willkommensportals ABZ für TRK (Projektleitung) 01 – 12/2014, ESF 127.500 www.welcome. technologieregion- karlsruhe.de/de Adim, Adim – Schritt für Schritt in Ausbildung und Beruf | Information türkischer Eltern über Ausbildungsmöglichkeiten, um ihre Kinder in Ausbildung zu bringen AFB (Projektleitung) 01/2010 – 05/2011, ESF 18.000 ANHANG BILDNACHWEIS Seite 15 LaBOR – Lust auf Beschäftigung, Orientierung, Richtung © Peter Empl Seite 27 Zitat Prof. Dr. Anke Karmann-Woessner © kernwein-portrait Seite 27 Interessenvertretung der TRK in Brüssel © Felix Kindermann „FKPH“ Seite 30 Das Städtenetz Oberrhein und seine Kernfunktionen © SIGRIS, 2011 Seite 31 EUROCITIES, Organigramm der Foren und Arbeitsgruppen © EUROCITIES 2015 Seite 34 Magistrale für Europa © Deutsche Bahn AG Seite 40 Heldbock © UA – H. Niederstrasser VERWENDETE LÄNDERKÜRZEL AT Österreich BA Bosnien und Herzegowina BE Belgien BG Bulgarien BR Brasilien CH Schweiz CN China CY Zypern CZ Tschechische Republik DE Deutschland DK Dänemark EE Estland EL Griechenland ES Spanien FI Finnland FR Frankreich GB Großbritannien GE Georgien HR Kroatien HU Ungarn IE Irland IL Israel IT Italien LU Luxembourg MA Marokko MT Malta NL Niederlande NO Norwegen PL Polen PT Portugal RO Rumänien RU Russland SE Schweden SI Slowenien SK Slowakei TR Türkei 46 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 47 PROJEKTTITEL | ZIELSETZUNG TRÄGER LAUFZEIT, PROGRAMM EU-FÖRDER- SUMME (€)1 BETEIL. LÄNDER INTERNET ISEK-HANDLUNGSFELD | Sozialer Zusammenhalt und Bildung AIKA – Ausbildung International Karlsruhe | Gewinnung von Ausbildungsplätzen in ausländisch geführten Betrieben; sozialpädagogische Begleitung der Azubis AFB (Projektleitung) 01/2010 – 12/2011, ESF 53.000 EQJ-Plus – Gemeinsam zum Ziel! | Stärkung von Jugendlichen und Vermittlung in Ausbildung; Erhöhung des Anteils von Jugendlichen mit Migrationshintergrund auf dem Ausbildungsmarkt AFB (Projektleitung) 01/2010 – 05/2011, ESF 42.000 ESF-Geschäftsstelle | Erfüllung der ESF-Ziele durch Koordination des regionalen Arbeitskreises, regelmäßige Kontakte mit allen Beteiligten und Beratung von Antragstellenden und Begünstigten AFB (Projektleitung) 01/2010 – 12/2020 ESF ca. 18.000 p. a. www.afb-karlsruhe.de/ de/esf-projektberatung Stärken vor Ort | Verbesserung der sozialen, schulischen und berufl ichen Integration von jungen Menschen mit schlechteren Startchancen und von Frauen mit Problemen beim (Wieder-)Einstieg in das Erwerbsleben Lokale Koor- dinierungsstelle im Bereich Sozialplanung des Sozialamts 2009 – 2011, ESF nicht vorhanden www.karlsruhe.de/b3/soziales/ einrichtungen/staerken_vor_ort BeoPlus | Heranführung von Jugendlichen und Schulen an den sozial-pfl egerischen, MINT und kreativ- künstlerischen Bereich stja (Projektpartner) 01/2012 – 12/2014, ESF nicht vorhanden www.jugendstiftung.de/index. php?id=110 www.beoplus.de Förderung der schulischen Bildung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Heimstiftung (Projektleitung) 09/2010 – 08/2014, EFF 134.596 www.heimstiftung-karlsruhe. de/95-0-Foerderprojekte- des-Europaeischen- Fluechtlingsfonds-EFF.html ISEK-HANDLUNGSFELD | Kultur Young Europe 2 | Entwicklung eines mehrsprachigen Theaterrepertoires für junge Menschen Badisches Staatstheater (Projektpartner) 10/2011 – 09/2013, KULTUR nicht vorhanden CY, FI, FR, HU, NL, NO www.etc-cte.org/young_ europe Fotowettbewerb „Wasser: Quelle aller Inspirationen“ | grenzüberschreitende Sensibilisierung für die Thematik Wasser sowie den Umgang mit diesem, Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung im PAMINA-Raum CCFA (Projektleitung) 04/2009 – 03/2010, INTERREG A Kleinprojekte- fonds PAMINA21 13.500 FR http://www.eurodistrict- pamina.eu/pamina/spip. php?article1364&lang=pl Ambiant Creativity | interdisziplinäre Vernetzung und Entwicklung einer Lehrmethode in digitaler Komposition ZKM (Projektpartner) 2009 – 2011, KULTUR nicht vorhanden FR, EL www.acroe.imag.fr/proj/ ambiant CwithS – Composing with Sounds | Entwicklung einer Musikbearbeitungssoftware, um junge Menschen an die elektronische Musik heranzuführen ZKM (Projektpartner) 2011 – 2013, KULTUR nicht vorhanden FR, GB, EL, NO, PT www.cws.dmu.ac.uk/EN/1 Digitale Medienkunst am Oberrhein | Erforschung von Strategien für die Konservierung digitaler Kunst ZKM (Projektleitung) 01/2010 – 03/2013, INTERREG A Oberrhein 359.455 CH, FR www.digitalartconservation. org/index.php/de.html Multimedia Amazon Opera | Musiktheaterprojekt, um Kinder und Jugendliche für die Situation des Regenwalds und die Grundlagen des indigenen Lebens zu sensibilisieren ZKM (Projektpartner) 2008 – 2010, KULTUR nicht vorhanden AT, BR, NL, PT www.goethe.de/ins/pt/lis/prj/ ama/deindex.htm PRACTICs | Konservierung zeitgenössischer Kunst ZKM (Projektpartner) 2009 – 2011, KULTUR nicht vorhanden BE, ES, GB, NL zkm.de/projekt/practics ISEK-HANDLUNGSFELD | Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Durchlassbauwerk in der Alb bei Karlsruhe | Beseitigung von Fischwanderhindernis laut EU-Richtlinie, Gewässersanierung TBA (Projektleitung) 12/2009 – 02/2013, Europäischer Fischereifonds 650.000 web1.karlsruhe.de/Aktuell/ Stadtzeitung11/sz2701.htm ISEK-HANDLUNGSFELD | Mobilität Urban Track | Gleissanierung Kaiserstraße vom Kronenplatz zum Durlacher Tor mit Fertigteilplatten VBK (Projektpartner) 09/2006 – 08/2010, FP 6 259.800 BE www.urbantrack.eu Upper Rhine Ports: A Connected Corridor | Schaffung eines Hafenmanagements am Oberrhein in Form einer strategischen Allianz KVVH GmbH, GB Rheinhäfen (Projektpartner) 09/2012 – 12/2014, TEN-V 110.000 CH, FR www.upper-rhine-ports.eu 1 Für städtischen Träger laut Antrag II. AKTUELLE EU-PROJEKTE DER STADTVERWALTUNG KARLSRUHE PROJEKTTITEL | ZIELSETZUNG TRÄGER LAUFZEIT, PROGRAMM EU-FÖRDER- SUMME (€)1 BETEIL. LÄNDER INTERNET ISEK-HANDLUNGSFELD | Wirtschaft und Arbeit Clouding SMEs | Unterstützung von KMU bei der Entwicklung und Nutzung von Cloud-basierten Anwendungen (das Projekt wurde innerhalb der Messen CLOUDZONE (2014) und LEARNTEC (2015) vorgestellt) KMK (Projektpartner) 07/2013 – 06/2015, FP7 21.850 BE, EL, IT, LU www.cloudingsmes.eu ISEK-HANDLUNGSFELD | Regionale und überregionale Kooperation UPSIDE | Stärkung von regionaler Forschung und Innovationspotenzial im Bereich partizipativer Innovationen durch Clusterentwicklung im IT-Bereich Wifö (Projektpartner) 07/2013 – 06/2016, FP7 80.000 DK, EE, NL, SI, SE www.upside-project.eu Upper Rhine Valley | touristische Vermarktung des Oberrheins im Ausland (Nachfolgeprojekt des EU-Projekts „Tourismus in der Trinationalen Metropolregion am Oberrhein“) ABZ (Projektpartner) 04/2013 – 03/2015, INTERREG A Oberrhein 30.000 CH, FR www.upperrhinevalley.com/de CODE24 | transnational abgestimmte Entwicklungsstrategie zur Optimierung und Weiterentwicklung der Verkehrsachse Rotterdam – Genua ABZ für TRK (Projektpartner) 01/2010 – 03/2015, INTERREG B Nordwest- europa 46.300 (Personal- kostenanteil ABZ für TRK) CH, FR, IT, NL www.egtc-rhine-alpine.eu/ code24 ISEK-HANDLUNGSFELD | Sozialer Zusammenhalt und Bildung DURANTE – assistierte Beschäftigung | Begleitung für Benachteiligte, die keinen Anspruch mehr auf Hilfe haben AFB (Projektleitung) 01/2013 – 12/2017, ESF 115.000 www.afb-karlsruhe.de/de/ arbeitssuchende/durante.html Bleib dran | Unterstützung von Auszubildenden und Betrieben, um Schwierigkeiten in der Ausbildung zu beheben, die Ausbildung fortzusetzen und erfolgreich abzuschließen AFB (Projektleitung) 01/2015 – 12/2016, ESF 32.000 www.afb-karlsruhe.de/de/ schueler-und-azubis/bleib-dran. html BiMAQ – Bildungsberatung für Migrantinnen und Migranten zur Ausbildung und Qualifi zierung | umfassende Information über das deutsche Bildungs- und Ausbildungssystem AFB (Projektleitung) 05/2015 – 04/2018, ESF 159.000 www.afb-karlsruhe.de/de/ schueler-und-azubis/bimaq. html Frauen Kreativ | langzeitarbeitslose Frauen durch kreative Tätigkeiten aus der Isolation führen und stärken AFB (Projektleitung) 05/2015 – 04/2016, ESF 53.000 www.afb-karlsruhe.de/de/ arbeitssuchende/frauen-kreativ. html ESF-Geschäftsstelle | Erfüllung der ESF-Ziele durch Koordination des regionalen Arbeitskreises, regelmäßige Kontakte mit allen Beteiligten und Beratung von Antragstellenden und Begünstigen AFB (Projektleitung) 01/2010 – 12/2020 ESF ca. 18.000 p. a. www.afb-karlsruhe.de/de/esf- projektberatung ISEK-HANDLUNGSFELD | Kultur The Art of Ageing | Theaterprojekt mit Rumänischem Nationaltheater Temeswar „Die Uhr tickt“ Badisches Staatstheater (Projektpartner) 2013 – 2015, KULTUR nicht vorhanden HR, RO, SK2 www.artofageing.eu EASTN | Zugang zu digitaler Kreativität durch Wissensvermittlung bzgl. aktueller künstlerischer Entwicklungen und zugrunde liegender Technologien ZKM (Projektpartner) 2013 – 2015, KULTUR nicht vorhanden ES, FR, EL www.eastn.eu PIPES | Experimentieren mit neuen Modellen und den symbolischen Bedeutungen von Kommunikation ZKM (Projektleitung) 2013 – 2015, KREATIVES EUROPA 75.000 CZ, ES www.pipes-project.net Ich bin hier – Europäische Gesichter ZKM (Projektleitung) 2015 – 2017, KREATIVES EUROPA nicht vorhanden FR, GB ISEK-HANDLUNGSFELD | Sport, Freizeit und Gesundheit EWOS ABILITY LINK*KIT | nachhaltige Steigerung der körperlichen Aktivität von Menschen mit einer Behinderung SuS (Projektpartner) 05/2015 – 07/2016, ERASMUS+ 12.870 AT, BG, FR, HU, IE www.europaralympic.org/ index.php?option=com_conte nt&view=article&id=265&Ite mid=129 48 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 49 PROJEKTTITEL | ZIELSETZUNG TRÄGER LAUFZEIT, PROGRAMM EU-FÖRDER- SUMME (€)1 BETEIL. LÄNDER INTERNET ISEK-HANDLUNGSFELD | Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün WatERP – Water Enhanced Resource Planning | Reduzierung des Wasser- und Energieverbrauchs durch innovative IT-Methoden Stadtwerke (Projektpartner) 10/2012 – 09/2015, FP 7 155.520 ES, GB, EL www.waterp-fp7.eu ISEK-HANDLUNGSFELD | Zukunft Innenstadt und öffentlicher Raum / Regionale und überregionale Kooperation YouConf2015 „Relaunch Karlsruhe 2.0 – Feel free: it‘s YOURS!“ | internationale Jugendkonferenz mit den Karlsruher Partnerstädten anlässlich des 300. Stadtgeburtstags stja (Projektleitung) mit Hauptamt 01 – 09/2015 ERASMUS+ 15.000 FR, GB, RO, RU2 www.youconf2015.eu ISEK-HANDLUNGSFELD | Mobilität RheinPorts Information System (RPIS) | Verkehrsmanagementsystem für den Oberrhein, Beschleunigung der Prozesse in der Containerschifffahrt unter Berücksichtigung der Energieeffi zienz und Logistik KVVH GmbH, GB Rheinhäfen (Projektpartner) 07/2015 – 06/2017, CEF 144.000 CH, FR www.upper-rhine-ports.eu/ de/aktuelles/upper-rhine- ports/168-eu-foerdert-das- verkehrsmanagement.html 1 Für städtischen Träger laut Antrag 2 Mit Beteiligung der jeweiligen Partnerstadt/Partnerstädte III. EU-PROJEKTE MIT UNTERSTÜTZUNG DURCH DIE STADTVERWALTUNG KARLSRUHE | SEIT 2010 PROJEKTTITEL | ZIELSETZUNG STÄDT. AKTEUR (PROJEKTTRÄGER) LAUFZEIT PROGRAMM BETEIL. LÄNDER INTERNET ISEK-HANDLUNGSFELD | Sozialer Zusammenhalt und Bildung ESF-Geschäftsstelle | Erfüllung der ESF-Ziele durch regelmäßige Kontakte mit allen Beteiligten und Beratung von Antragstellenden und Projektträgern AFB 2010 – 2020 ESF (440.000 Euro p. a. Kofi nan- zierungsmittel für regionale Projekte) www.afb-karlsruhe.de/ de/esf-projektberatung LaBOR – Lust auf Beschäftigung, Orientierung | Niedrigschwelliges Arbeits- und Beschäftigungsprojekt für junge Erwachsene mit multiplen Vermittlungshemmnissen AFB: ESF-Geschäftsstelle (Sozpädal) 05/2010 – 12/2013 ESF www.sozpaedal.de/ index.php5 Gesundheit für alle | Beschäftigungsprojekt für suchtkranke AGH-Teilnehmer und Teilnehmerinnen (Produktion gesunden Gemüses im Projektgarten und Betrieb eines Bistros, um Kreislauf vom Saatgut bis zur fertigen Speise zu schließen) AFB: ESF-Geschäftsstelle (initial e.V.) 01/2010 – 12/2011 ESF www.initial-karlsruhe.de Qualifi zierung für junge Mütter und Väter im Stadtteil Mühlburg | Integration in Ausbildung und Arbeit AFB: ESF-Geschäftsstelle (CJD) 01/2011 – 12/2012 ESF www.cjd-karlsruhe.de Teilzeitausbildung für junge Mütter und Väter in der Stadt Karlsruhe | Vorbereitung und Durchführung von betrieblichen Teilzeitausbildungen AFB: ESF-Geschäftsstelle (CJD) 01/2010 – 12/2013 ESF www.cjd-karlsruhe.de Projekt U 25 | Integration arbeitssuchender junger Frauen und Männer unter 25 durch Qualifi zierung und Gruppenangebote AFB: ESF-Geschäftsstelle (Caritas) 01/2010 – 12/2010 ESF www.caritas-karlsruhe.de PAXXan Plus | Angebot für Jugendliche zur Heranführung an den Schulabschluss AFB: ESF-Geschäftsstelle (IB) 01/2010 – 12/2010 ESF www.internationaler- bund.de Fit mit Kid | Begleitung junger Mütter, die über das Projekt „Teilzeitausbildung für junge Mütter und Väter“ eine Ausbildung begonnen haben; Vorbereitung von jungen Frauen und Männern mit Kindern unter drei Jahren auf den berufl ichen Einstieg AFB: ESF-Geschäftsstelle (CJD) 01/2014 – 12/2014 ESF www.cjd-karlsruhe.de Working Mum | Verknüpfung von sozialpädagogischer Betreuung und Arbeitsgelegenheiten für alleinerziehende ALG-II Bezieherinnen AFB: ESF-Geschäftsstelle (Caritas) 01/2011 – 12/2012 ESF www.cjd-karlsruhe.de café initial – das Lernrestaurant | erweiterte Gemüseproduktion, um Kreislauf vom Saatgut bis zur fertigen Speise zu schließen; Ausbildungsunterstützung im Gastgewerbe AFB: ESF-Geschäftsstelle (initial e. V.) 01/2012 – 12/2015 ESF www.cafe-initial.de Der soziale Garten/Der grüne Kompass | sinnvolle und wertvolle Arbeitsgelegenheiten für langzeitarbeitslose Menschen mit Brüchen im Lebenslauf AFB: ESF-Geschäftsstelle (initial e. V.) 01/2011 – 12/2015 ESF www.initial-karlsruhe. de/projekte/der-soziale- garten BOBiE – Berufl iche Orientierung und Beratung in Elternzeit | Information, Beratung und individuelles Coaching AFB: ESF-Geschäftsstelle (CJD) 01/2015 – 12/2016 ESF www.cjd-karlsruhe. de/angebote/ wiedereinstieg-fuer- junge-eltern/bobie- berufl iche-orientierung- und-beratung-in- elternzeit AWOrks – Offene Beschäftigungsangebote für Menschen mit Handicap | Verbesserung der Wiedereingliederungschancen AFB: ESF-Geschäftsstelle (AWO) 01/2012 – 12/2015 ESF www.awo-karlsruhe.de/ fi leadmin/awo-karlsruhe/ images/wohnen_ und_arbeiten/2012/ Flyer_AWOrks.pdf 50 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 51 PROJEKTTITEL | ZIELSETZUNG STÄDT. AKTEUR (PROJEKTTRÄGER) LAUFZEIT PROGRAMM BETEIL. LÄNDER INTERNET ISEK-HANDLUNGSFELD | Sozialer Zusammenhalt und Bildung Integration durch Theater | Unterstützung von arbeitslosen Migrantinnen und Migranten in ihrer Persönlichkeitsentwicklung durch Theaterworkshops AFB: ESF-Geschäftsstelle (Isis Che Gambatté) 01/2014 – 12/2014 ESF www.gambatte.name/ integrationdurchtheater. html STÄRKEN vor Ort | Verbesserung der sozialen, schulischen und beruflichen Integration von jungen Menschen mit schlechteren Startchancen und von Frauen mit Problemen beim (Wieder-)Einstieg in das Erwerbsleben Vergabe von Mikrozuschüssen durch lokale Koordinierungsstelle im Sozialamt 2009 – 2011 ESF (100.000 Euro pro Förderjahr und -gebiet, 15 % städtische Kofi nanzierung) www.karlsruhe.de/b3/ soziales/einrichtungen/ staerken_vor_ort ISEK-HANDLUNGSFELD | Kultur Karlsruhe & Haguenau: Tanz, Musik und Folklore aus aller Welt | gemeinsames Workshop-Konzept, interkulturelle Begegnungen Kulturamt | Kulturbüro | FB 2 (wirkstatt e. V.) 04 –10/2012 INTERREG A Kleinprojekte- fonds PAMINA21 FR www.eurodistrict-regio- pamina.eu/pamina/spip. php?article1853&lang=en Dovetail | trinationale Lernpartnerschaft zu Themen der allgemeinen Erwachsenenbildung unter anderem mittels „Kreativer Schreibwerkstätten“ Kulturamt | Kulturbüro | FB 2: Unterstützung in der Partnersuche, Kofi nanzierung (GEDOK) 2012 – 2014 GRUNDTVIG GB, HU1 www.gedok-karlsruhe. de/vorschau/Dovetail/ Dovetail_GEDOK_ Karlsruhe.html Central Creative Enterprise Project – Visual Arts & Digital Media | Studienaufenthalt von Studierenden aus Nottingham, gemeinsame Workshops mit Schülerinnen und Schülern der Carl-Hofer-Schule und Einblicke in das Berufsleben durch Kurzpraktika in kreativen Unternehmen Kulturamt | Kulturbüro | FB 2: Unterstützung in der Partnersuche und in der Durchführung der Studienaufenthalte in Karlsruhe (Carl-Hofer- Schule) 2013 – 2015 LEONARDO – Life-long- learning- Programme GB1 www.creativequarter. com/about/partners/ central-college- nottingham 1 Mit Beteiligung der jeweiligen Partnerstadt/Partnerstädte IV. WEITERE GRENZÜBERSCHREITENDE/EUROPÄISCHE SCHLÜSSELPROJEKTE OHNE EU-FÖRDERUNG | AUSWAHL | SEIT 2010 PROJEKTTITEL | ZIELSETZUNG TRÄGER LAUFZEIT PROGRAMM BETEIL. LÄNDER INTERNET ISEK-HANDLUNGSFELD | Wirtschaft und Arbeit Fortbildungsmaßnahme für Pfl egepersonal aus Krasnodar Städtisches Klinikum, HA jährlich RU1 Hospitationen von Ärzten aus Krasnodar Städtisches Klinikum, HA jährlich RU1 Azubi-Austausch Karlsruhe-Halle POA, HA jährlich DE1 Qualifi zierungsprogramm für Handwerker aus Krasnodar HA 10 – 11/2011 Eberhard- Schöck-Stiftung RU1 ISEK-HANDLUNGSFELD | Hochschulen, Wissenschaft, Forschung und innovative Technologien ProKaTim | Signal Processing Karlsruhe-Timisoara Hochschule Karlsruhe, HA jährlich BWS plus RO1 Stipendium für Studierende aus Nancy zum Studium am KIT KIT, HA jährlich FR1 Stipendien für Studierende aus den Partnerstädten Timisoara und Krasnodar zum Studium an einer Karlsruher Hochschule HA, Kulturamt 2010 – 2012 je Semester RO, RU1 ISEK-HANDLUNGSFELD | Regionale und überregionale Kooperation Gemeinsam neue Wege gehen | jährlich stattfi ndende Maßnahme des Jugend- und Fachkräfteaustauschs mit der Partnerstadt Krasnodar stja (federführend) mit Hauptamt jährlich Stiftung Dt.- Russ. Jugend- austausch (3.000 – 10.000 Euro) RU1 Jugend- und Fachkräfteaustausch mit der Partnerstadt Nancy stja (federführend) mit Hauptamt fortlaufend Ggf. Dt.-Frz. Jugendwerk FR1 up PAMINA vhs | grenzüberschreitende Bildungsarbeit und Völkerverständigung VHS fortlaufend aus EU-Projekt hervor- gegangen FR www.up-pamina-vhs. org/4.0.html Praktikumsprojekt mit Studierenden aus den Partnerstädten HA jährlich D, FR, GB, HR, PL, RO, RU1 Jugendfriedensgipfel mit der Partnerstadt Nancy und Kiriat Schmona HA, stja 2013 FR1, IL Unterzeichnung einer gemeinsamen Vereinbarung zur Zusammenarbeit im Rahmen des Tierschutzes HA 07/2015 RO1 Unterstützung der Partnerstadt Timisoara bei der Akquirierung von ESF-Mitteln ESF-Geschäfts- stelle Karlsruhe 11/2015 RO1 ISEK-HANDLUNGSFELD | Kultur Kunst kennt keine Grenzen – Au-delà des apparences | Integration von Menschen mit Behinderung im künstlerischen Bereich CCFA 06/2014 – 10/2014 Baden- Württemberg Stiftung (25.000 Euro) FR www.fi chier-pdf.fr/2014/06/18/ brochure-kkkg-version-fi nale/ brochure-kkkg-version-fi nale. pdf Come Together der Jugendorchester der Partnerstädte Kulturamt, Hauptamt 07/2011 FR, GB1 www.jugendorchester-ka.de/ gesch.html Jugendorchester-Treffen der Partnerstädte in Karlsruhe Kulturamt, Hauptamt 07/2012 RO, RU1 www.jugendorchester-ka.de/ gesch.html Come together 2015 der Jugendorchester aus den Partnerstädten zum 300. Stadtgeburtstag von Karlsruhe Kulturamt, Hauptamt 07/2015 GB, RO, RU1 www.jugendorchester-ka.de/ gesch.html Museumsleitertreffen (Kunst- und Designmuseen) der Partnerstädte Kulturamt, Kulturbüro | FB2 03/2014 FR, GB, HR, RO1 52 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 53 V. GRENZÜBERSCHREITENDE/EUROPAWEITE NETZWERKAKTIVITÄTEN DER STADTVERWALTUNG KARLSRUHE | AUSWAHL NETZWERK THEMEN TRÄGER/ STÄDT. AKTEUR BETEIL. LÄNDER INTERNET THEMENÜBERGREIFEND CEMR | Council of European Municipalities and Regions Aktuelle Themen der europapolitischen Agenda ABZ europaweit www.ccre.org DST | Deutscher Städtetag Aktuelle Themen der europapolitischen Agenda ABZ www.staedtetag.de EUROCITIES | Network of major European cities Zugang zu Kultur, Urbane Agenda, Creative Cities, Mobilität und Verkehr, TTIP ABZ, Kulturamt (Culture Forum, Creative Industries), Wifö, ZJD europaweit www.eurocities.eu RGRE | Rat der Gemeinden und Regionen Europas, Deutsche Sektion Aktuelle Themen der europapolitischen Agenda ABZ www.rgre.de Städtetag Baden-Württemberg, AG Europakoordinatorinnen und -koordinatoren Aktuelle Themen der europapolitischen Agenda ABZ www.staedtetag-bw.de ISEK-HANDLUNGSFELD | Wirtschaft und Arbeit European Cluster Alliance | Netzwerk auf EU- Ebene zur Entwicklung von Clusterpolitik Analyse und Unterstützung von Clustern Wifö europaweit www.eca-tactics.eu/eca/about EVVC | Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren e.V. Veranstaltungsorganisation, Marketing KMK europaweit www.evvc.org ICCA | International Congress and Convention Association Branchennetzwerk KMK weltweit www.iccaworld.com IDFA | Interessengemeinschaft Deutscher Fachmessen und Ausstellungsstädte Planungserfahrungen, Rolle der Messe als Gestalter im Globalisierungsprozess KMK Partner- verbände in AT und CH www.idfa.de PAMINA Business Club | Netzwerk für grenzüberschreitende Kontakte, Projekte und Innovationen Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts und der Unternehmen Wifö FR www.pamina-business.com/de Vernetzung mit Partnerstädten Delegationsreisen mit Wirtschaftsvertretern, EU- Förderprojekte, Wissenstransfer in den SmarterCity Fokusbranchen Energie, IKT, Mobilität und Kreativwirtschaft Wifö F, GB, RO, HR1 Vis-à-vis | Touristikgemeinschaft Baden – Elsass – Pfalz Tourismus im Eurodistrikt PAMINA KTG FR www.vis-a-vis-pamina. eu/?lang=de ISEK-HANDLUNGSFELD | Hochschulen, Wissenschaft, Forschung und innovative Technologien Centre for Environmental Health Engineering an der University of Surrey, England, WHO Collaboration Centre Notwasserversorgung, Brunnen, Wasseraufbereitung Stadtwerke (mit Technolo- giezentrum Wasser, HS für Technik und Wirtschaft, KIT) europa-/ weltweit www.surrey.ac.uk/cee/ research/wehe/cehe EBMT | European Society for Blood and Marrow Transplantation Knochenmark- und Blutstammzelltransplantation Städtisches Klinikum weltweit www.ebmt.org Konrad-Zuse-Zentrum für Informationstechnik Berlin Strömungssimulation der Atemwege Städtisches Klinikum europa-/ weltweit www.zib.de KOWI | Kooperationsstelle EU der Wissenschaftsorganisationen Austausch zur Europäischen Forschungsförderung ZKM www.kowi.de Rhinoplasty Society of Europe | Gesellschaft für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie Internationale Operationskurse (Gesichtschirurgie) Städtisches Klinikum europa-/ weltweit www.rhinoplastysociety.eu PROJEKTTITEL | ZIELSETZUNG TRÄGER LAUFZEIT PROGRAMM BETEIL. LÄNDER INTERNET ISEK-HANDLUNGSFELD | Kultur ORGANUM | mediengestütztes internationales Orgelspektakel zum 300. Stadtgeburtstag Karlsruhes mit der Staatlichen Hochschule für Gestaltung Karlsruhe Kulturamt | Kulturbüro 2013 – 2015 Siemens Musikstiftung (20.000 Euro) FR, GB, RO1 ka300.de/programm/ ideenwettbewerb/organum Festival PREMIERES | grenzüberschreitendes, binationales Festival Badisches Staatstheater seit 2013 Baden- Württemberg Stiftung FR www.festivalpremieres.eu ISEK-HANDLUNGSFELD | Sport, Freizeit und Gesundheit Teilnahme von Sportlerinnen und Sportlern aus den Partnerstädten am Hafen-Kultur-Fest und am Baden-Marathon GB Rheinhäfen, SuS, HA jährlich DE, FR, GB, RO, RU1 www.festivalpremieres.eu ISEK-HANDLUNGSFELD | Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün DACH – Energieeffi ziente Stadt | Erfahrungsaustausch zur Beschleunigung der Energie-Effi zienzsteigerung UA mit HGW, StPlA, Stadt- werke, VOWO 2012 – 2015 EnEff:Stadt (BMWi) AT, CH www.dach-energieeffi ziente- stadt.eu Open Flood Risk Map | Unterstützung der Alarm- und Einsatzplanung im Hochwassermanagement TBA (Personal, Bewertung, Verifi zierung) 2014 – 2015 KLIMOPASS (UM) www.geog.uni-heidelberg.de/ gis/open_fl ood_risk_map.html Fachaustausch mit der Partnerstadt Nancy zum Thema Klimaschutz/Energieeffi zienz UA, HGW Juli 2013 FR1 60 Jahre Partnerschaft Karlsruhe-Nancy | Mitarbeit der Auszubildenden des GBA bei der Erstellung des Jardin éphémère in Nancy GBA 09 – 11/2015 FR1 1 Mit Beteiligung der jeweiligen Partnerstadt/Partnerstädte 54 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 55 NETZWERK THEMEN TRÄGER/ STÄDT. AKTEUR BETEIL. LÄNDER INTERNET Netzwerk Junge Ohren Vernetzung, Konzeption innovativer und internationaler Produktionen, Personalaustausch, Aufführungsaustausch, Digitales Theater Badisches Staatstheater AT, CH www.jungeohren.com Opera Europa | Dienstleister für professionelle Opernhäuser und Opernfestivals Vernetzung, Konzeption innovativer und internationaler Produktionen, Personalaustausch, Aufführungsaustausch, Digitales Theater Badisches Staatstheater europaweit www.opera-europa.org/de REMA | Europäisches Netzwerk für alte Musik Vernetzung, Konzeption innovativer und internationaler Produktionen, Personalaustausch, Aufführungsaustausch, Digitales Theater Badisches Staatstheater europaweit www.rema-eemn.net/?lang=de Reseo | European Network for Opera and Dance Education Vernetzung, Konzeption innovativer und internationaler Produktionen, Personalaustausch, Aufführungsaustausch, Digitales Theater Badisches Staatstheater europaweit reseo.org/ Vernetzung mit Partnerstädten/ grenzüberschreitende Netzwerke Kooperationen zwischen Museen, Kulturinstitutionen, Designern und Künstlerinnen und Künstlern Kulturamt DE, FR, GB, HR, RO, RU1 Yourope | The European Festival Organisation Veranstaltungssicherheit, Künstlerverträge KEG europaweit www.yourope.org ISEK-HANDLUNGSFELD | Sport, Freizeit und Gesundheit EWA | European Waterpark Association Wassertechnik, Gesetzgebung, DIN-Normen, Marketing, Betrieb, Gastronomie, Kassensysteme etc. BB AT, CH, CZ, DK, ES, GE, HU, LU, NL, PL, SE, TR www.freizeitbad.de/ewa/die- ewa/willkommen.html ISEK-HANDLUNGSFELD | Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün AWBR | Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke an Bodensee und Rhein Schutz der Wasserressourcen, Trinkwasserqualität Stadtwerke AT, CH, FR www.awbr.org Covenant of Mayors | Europäische Bewegung zur Steigerung der Energieeffi zienz und Nutzung nachhaltiger Energiequellen Klimaschutz UA europaweit www.covenantofmayors.eu/ index_en.html Klima-Bündnis der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder e. V. Klimaschutz UA europaweit www.klimabuendnis.org/home. html?&L=1 PAMINA-Rheinpark | Räumliches Museum beiderseits des Rheins Naturschutzprojekte ABZ, UA CH, FR www.pamina-rheinpark.org TRION-climate | Netzwerk für Energie und Klima der Trinationalen Metropolregion Oberrhein Energie, Klimaschutz, Nachhaltigkeit HGW, KEK, Wifö CH, FR www.trion-climate.net Vernetzung mit der Partnerstadt Nancy Fachlicher Austausch zwischen den Gartenbauämtern GBA FR1 ISEK-HANDLUNGSFELD | Städtebau EURHONET | European Housing Network Energieeinsparung und -effi zienz, Neubau, gesellschaftliche Verantwortung, nachbarschaftliches Miteinander VOWO FR, GB, IT, SE www.eurhonet.eu ISEK-HANDLUNGSFELD | Zukunft Innenstadt und öffentlicher Raum EFUS | Europäisches Forum für urbane Sicherheit OA europaweit www.efus.eu NETZWERK THEMEN TRÄGER/ STÄDT. AKTEUR BETEIL. LÄNDER INTERNET ISEK-HANDLUNGSFELD | Regionale und überregionale Kooperation Eurodistrikt PAMINA | Region im badisch-pfälzisch- elsässischen Grenzraum Grenzüberschreitende Themen in der PAMINA-Region ABZ, KMK, Kulturamt, stja, UA, VHS Wifö, FR www.eurodistrict-pamina.eu/ pamina/?lang=de Euro-Initiative Karlsruhe – Nottingham Fachlicher Austausch zwischen Kolleginnen und Kollegen der beiden Stadtverwaltungen StPlA federführend) GB1 www.karlsruhe.de/b4/ international/partnerstaedte/ aktuell_nottingham/ euroinitiative.de EVTZ Rhein-Alpen Korridor | Europäischer Verbund Territorialer Zusammenarbeit (hervorgegangen aus EU-Projekt CODE24) Länderübergreifender Personen- und Güterverkehr auf der Schiene im Rhein-Alpen Raum ABZ IT, NL egtc-rhine-alpine.eu Initiative „Magistrale für Europa“ | Transnationale Allianz für die Schiene Länderübergreifender Personen- und Güterverkehr auf der Schiene im Rhein-Donau Raum Geschäfts- stelle bei ABZ angesiedelt AT, FR, HU, SK www.magistrale.org Oberrheinrat | politische grenzüberschreitende Instanz zur gegenseitigen Information und politischen Absprache Grenzüberschreitende Themen im Bereich der Trinationalen Oberrheinregion ABZ CH, FR www.conseilrhenan.org/de ORK | Deutsch-Französisch-Schweizerische Oberrheinkonferenz Grenzüberschreitende Themen im Bereich der Trinationalen Oberrheinregion Kulturamt (Forum Kultur), stja (AG Jugend) CH, FR www.oberrheinkonferenz.org/ de/home.html Städtenetz Oberrhein | Informations- und Kooperationsplattform Mobilität der Zukunft, Kultur ABZ CH, FR www.rmtmo.eu/de/politik/ akteure/staedtenetz.html TMO | Trinationale Metropolregion Oberrhein Politik, Wissenschaft, Wirtschaft, Zivilgesellschaft ABZ CH, FR www.rmtmo.eu/de/home.html Vernetzung mit Partnerstädten Projekte im Rahmen der Städtepartnerschaftsarbeit Hauptamt D, FR, GB, HR, RO, RU1 ISEK-HANDLUNGSFELD | Sozialer Zusammenhalt und Bildung Beratung bei der Gründung von Volkshochschulen Finanzierung, Programm- und Lobbyarbeit, strategisches Management VHS CN, EL, MA ECCAR | Europäische Städtekoalition gegen Rassismus Rassismus, Diskriminierung, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Rechtsextremismus, Willkommenskultur, Vielfalt, Integration Kulturamt europaweit www.eccar.info ISEK-HANDLUNGSFELD | Kultur Assitej | Internationale Vereinigung des Theaters für Kinder und Jugendliche Vernetzung, Konzeption innovativer und internationaler Produktionen, Personalaustausch, Aufführungsaustausch, Digitales Theater Badisches Staatstheater europa-/ weltweit www.assitej.de/ CPDO | Chambre Professionnelle des Directions d‘Opéra Vernetzung, Konzeption innovativer und internationaler Produktionen, Personalaustausch, Aufführungsaustausch, Digitales Theater Badisches Staatstheater europaweit cpdo.fr/missions/ ETC | European Theatre Convention Vernetzung, Konzeption innovativer und internationaler Produktionen, Personalaustausch, Aufführungsaustausch, Digitales Theater Badisches Staatstheater AT, BE, BA, CY, FI, FR, HR www.etc-cte.org ICOM | International Council of Museums Internationales Netzwerk von Museen und Museumsfachleuten ZKM weltweit icom.museum 56 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 57 NETZWERK THEMEN TRÄGER/ STÄDT. AKTEUR BETEIL. LÄNDER INTERNET ISEK-HANDLUNGSFELD | Mobilität Arbeitsgemeinschaft der öffentlichen Binnenhäfen Baden-Württemberg Kooperation, (Hafen-) Logistik, Infrastruktur, Öffentlichkeitsarbeit, regionale Themen KVVH GmbH, GB Rheinhäfen www.binnenhafen-bw.de Bundesverband öffentlicher Binnenhäfen Kooperation, (Hafen-) Logistik, Infrastruktur, Öffentlichkeitsarbeit KVVH GmbH, GB Rheinhäfen www.binnenhafen.de/home Grenzüberschreitende Mobilität am Oberrhein Nachhaltige und umwelt- verträgliche Verkehrspolitik KVV CH, FR UITP | International Association of Public Transport EU-Aktivitäten VBK weltweit www.uitp.org VDV | Verband deutscher Verkehrsunternehmen EU-Recht (Information und Einfl ussnahme auf die betreffende EU-Gesetzgebung) VBK www.vdv.de ISEK-HANDLUNGSFELD | Bürgergesellschaft Mayors for Peace | Bürgermeister für den Frieden Abschaffung von Atomwaffen ABZ weltweit www.mayorsforpeace.de 1 Mit Beteiligung der jeweiligen Partnerstadt/Partnerstädte ORGANIGRAMM STABSSTELLE AUSSENBEZIEHUNGEN WEITERE INSTITUTIONEN, VEREINE UND KONTAKTSTELLEN IM BEREICH EUROPAARBEIT FÜR DIE STADT KARLSRUHE | AUSWAHL Centre Culturel Franco-Allemand | CCFA Karlstraße 16 b, 76133 Karlsruhe Telefon: +49 721 160380 E-Mail: info@ccf-ka.de www.ccf-ka.de CyberForum e. V. Services Förderprojekte Haid-und-Neu-Straße 18, 76131 Karlsruhe Telefon: +49 721 602-8970 E-Mail: info@cyberforum.de www.cyberforum.de/angebote/fuer- unternehmer/fi nanzierung-foerderung Deutscher Städtetag Hausvogteiplatz 1, 10117 Berlin Telefon: +49 30 377110 E-Mail: post@staedtetag.de www.staedtetag.de ESF-Geschäftsstelle Karlsruhe Daimlerstraße 8, 76185 Karlsruhe Telefon: +49 721 97246-22 E-Mail: peter.dressler@afb-karlsruhe.de www.afb-karlsruhe.de/de/esf-projektberatung.html EU-Koordinationsstelle im ZKM | Zentrum für Kunst und Medientechnologie Lorenzstraße 19, 76135 Karlsruhe Telefon: + 49 721 81001033 E-Mail: maschke@zkm.de eu-koordination.zkm.de Eurodistrikt PAMINA Altes Zollhaus, Hagenbacher Straße 5 a, 76768 Neulauterburg/Berg Telefon: +49 7277 8999020 E-Mail: info@eurodistrict-pamina.eu www.eurodistrict-pamina.eu/pamina/?lang=de Europabüro der baden-württembergischen Kommunen Rue Guimard 7, 1040 Brüssel, Belgien Telefon: +32 2 5136408 E-Mail: sekretariat@europabuero-bw.de www.europabuero-bw.de Europabüro des deutschen Städte- und Gemeindebunds Avenue des Nerviens 9 – 31, bte. 3, 1040 Brüssel, Belgien Telefon: +32 27401640 E-Mail: dstgb@eurocommunal.eu www.eurocommunal.eu Europäische Schule Karlsruhe Albert-Schweitzer-Straße 1, 76139 Karlsruhe Telefon: +49 721 680090 E-Mail: info@eskar.org www.eskar.org/home.html Europa-Union Karlsruhe Weißdornweg 23, 76149 Karlsruhe Telefon: +49 721 754930 E-Mail: heinz.golombeck@t-online.de www.europa-union-karlsruhe.de Europazentrum Baden-Württemberg Nadlerstraße 4, 70173 Stuttgart Telefon: +49 711 2349367 europa-zentrum.de Europe Direct Karlsruhe Bürgerinformationszentrum im Regierungspräsidium Karlsruhe Markgrafenstraße 46, 76133 Karlsruhe Telefon: +49 721 9267404 E-Mail: europa@rpk.bwl.de https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt2/ Ref27/Seiten/Europe_Direct_Karlsruhe.aspx Grenzüberschreitendes Beratungsnetz | TransInfoNet Handwerkskammer Karlsruhe Friedrichsplatz 4 – 5, 76133 Karlsruhe Telefon: +49 721 16000 E-Mail: info@hwk-karlsruhe.de www.transinfonet.org/de-de Hochschule Karlsruhe Technik und Wirtschaft Akademisches Auslandsamt Moltkestraße 30, 76133 Karlsruhe Telefon: +49 721 9251084 E-Mail: aaa@hs-karlsruhe.de www.hs-karlsruhe.de/aaa.html Industrie- und Handelskammer Karlsruhe Außenwirtschaftsberatung Lammstraße 13 – 17, 76133 Karlsruhe Telefon: +49 721 1740 E-Mail: info@karlsruhe.ihk.de www.karlsruhe.ihk.de/international Internationales Begegnungszentrum | IBZ Kaiserallee 12 d, 76133 Karlsruhe Telefon: +49 721 89333710 E-Mail: info@ibz-karlsruhe.de ibz-karlsruhe.de Institut für Transurane (ITU) Hermann-von-Helmholtz-Platz 1 76344 Eggenstein-Leopoldshafen Telefon: +49 72479510 www.ec.europa.eu/jrc/en/institutes/itu Karlsruher Institut für Technologie | KIT Dienstleistungseinheit Internationales, Regionalstrategie und Information (ReSI) Adenauerring 2, 76131 Karlsruhe Telefon: +49 721 608-41978 E-Mail: resi@intl.kit.edu www.intl.kit.edu/intl/resi.php Rat der Gemeinden und Regionen Europas | Deutsche Sektion Gereonstraße 18 – 32, 50670 Köln Telefon: +49 221 3771311 E-Mail: post@rgre.de www.rgre.de Regierungspräsidium Karlsruhe Grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Europa Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 27 Markgrafenstraße 46, 76131 Karlsruhe Telefon: +49 721 9260 E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt2/ Ref27/Seiten/default.aspx Regionaler ESF-Arbeitskreis Landratsamt Karlsruhe, Amt für Grundsatz und Soziales Wolfartsweierer Straße 5, 76131 Karlsruhe Telefon: +49 721 936-7771 E-Mail: geschaeftsstelle.esf@landratsamt- karlsruhe.de www.landkreis-karlsruhe.de Regionalverband Mittlerer Oberrhein (RVMO) HAUS DER REGION Baumeisterstraße 2, 76137 Karlsruhe Telefon: +49 721 355 020 E-Mail: rvmo@region-karlsruhe.de www.region-karlsruhe.de Städtetag Baden-Württemberg e. V. Königstraße 2, 70173 Stuttgart Telefon: +49 711 22 9210 E-Mail: post@staedtetag-bw.de www.staedtetag-bw.de Steinbeis-Europa-Zentrum Karlsruhe EU-Beratungsstelle für Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen und regionale Wirtschaftsförderer Haus der Wirtschaft Erbprinzenstraße 4 – 12, 76133 Karlsruhe Telefon: +49 711 1234010 E-Mail: info@steinbeis-europa.de www.steinbeis-europa.de/sez-karlsruhe.html Vertretung des Landes Baden-Württemberg bei der Europäischen Union Rue Belliard 60 – 62, 1040 Brüssel, Belgien Telefon: +32 2 7417722 E-Mail: poststelle@bruessel.bwl.de https://stm.baden-wuerttemberg.de/de/ landesvertretungen/vertretung-des-landes-bei- der-eu/ LEITUNG Jochen Ehlgötz INTERNE DIENSTE | MAGISTRALE FÜR EUROPA Sekretariat Heike Ratschke Sonderaufgaben | Interne Dienste Hartmut Otto Geschäftsführung Magistrale für Europa Markus Lorenz EUROPA | INTERNATIONALES Bereichsleitung Regina Hartig Europa | Internationales Katharina Fuß Europäische Fördermittel Frederike Groß GRENZÜBERSCHREITENDE UND REGIONALE ZUSAMMENARBEIT Bereichsleitung Jochen Ehlgötz Grenzüberschreitende Zusammenarbeit Andrea Zechnall Regionale Zusammenarbeit Nicole Walther 58 | EUROPABERICHT DER STADT KARLSRUHE AUSSENBEZIEHUNGEN | 59 FREUNDESKREISE DER PARTNERSTÄDTE Deutsch-Englischer Freundeskreis e. V. Postfach 41 02 48, 76002 Karlsruhe Telefon: +49 721 7569503 E-Mail: info@def-karlsruhe.de www.def-karlsruhe.de Deutsch-Französischer Freundeskreis e. V. Postfach 21 53, 76009 Karlsruhe E-Mail: info@dff-karlsruhe.de www.dff-karlsruhe.de Freundeskreis Karlsruhe-Halle (Saale) e. V. Ebertstraße 9 a, 76135 Karlsruhe Telefon: +49 721 387950 E-Mail: velten@ka-hal.de www.ka-hal.de Freundeskreis Karlsruhe-Temeswar Telefon: +49 721 133-1900 E-Mail: alexandra.ries@durlach.de Freundschaftsgesellschaft Karlsruhe-Krasnodar e. V. www.freundschaftsgesellschaft.krasnodar.org MITGLIEDER DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS FÜR BADEN-WÜRTTEMBERG Caspary, Daniel | CDU Europäische Volkspartei Mitglied Ausschuss für internationalen Handel E-Mail: daniel.caspary@europarl.europa.eu www.caspary.de Gebhardt, Evelyne | SPD Progressive Allianz der Sozialdemokraten Mitglied Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz E-Mail: evelyne.gebhardt@europarl.europa.eu www.evelyne-gebhardt.eu/de Gräßle, Dr. Inge | CDU Europäische Volkspartei Vorsitzende Haushaltskontrollausschuss Mitglied Haushaltsausschuss E-Mail: ingeborg.graessle@europarl.europa.eu www.inge-graessle.eu Heubuch, Maria | Bündnis 90/Die Grünen Die Grünen/Europäische Freie Allianz Mitglied Entwicklungsausschuss E-Mail: maria.heubuch@europarl.europa.eu www.maria-heubuch.de Kölmel, Bernd | AfD Europäische Konservative und Reformer Mitglied Haushaltsausschuss E-Mail: bernd.koelmel@europarl.europa.eu www.bernd-koelmel.de Lins, Norbert | CDU Europäische Volkspartei Mitglied Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit E-Mail: norbert.lins@europarl.europa.eu www.norbert-lins.de Schwab, Dr. Andreas | CDU Europäische Volkspartei Mitglied Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz E-Mail: andreas.schwab@europarl.europa.eu www.andreas-schwab.de/de Simon, Peter | SPD Progressive Allianz der Sozialdemokraten Ausschuss für Wirtschaft und Währung E-Mail: peter.simon@europarl.europa.eu www.simon2009.de Starbatty, Prof. Dr. Joachim | AfD Europäische Konservative und Reformer Ausschuss für internationalen Handel E-Mail: joachim.starbatty@europarl.europa.eu www.joachim-starbatty.de Theurer, Michael | FDP Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa Mitglied Haushaltskontrollausschuss, Ausschuss für Wirtschaft und Währung und Sonderausschuss zu Steuervorbescheiden und anderen Maßnahmen ähnlicher Art und Wirkung E-Mail: michael.theurer@europarl.europa.eu www.michaeltheurer.eu Wieland, Rainer | CDU Europäische Volkspartei Mitglied Entwicklungsausschuss und Ausschuss für konstitutionelle Fragen E-Mail: rainer.wieland@europarl.europa.eu www.mdep.de/de ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS/GLOSSAR ABZ Stabsstelle Außenbeziehungen (vormals EURegKA) AEN Automotive Engineering Network Südwest AFB Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH AGH Arbeitsgelegenheit ALG Arbeitslosengeld AMIF Europäischer Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds AWO Arbeiterwohlfahrt BB Bäderbetriebe BBNE ESF-Programm Berufsbildung für nachhaltige Entwicklung BD Branddirektion BIWAQ ESF-Programm Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Energie BMZ Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung BWS plus Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende CCFA Centre Culturel Franco-Allemand CEF Connecting Europe Facility – Finanzierungsverordnung für transeuropäische Netze CETA Comprehensive Economic and Trade Agreement EU-Kanada CJD Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands gemeinnütziger e. V. COSME EU-Förderprogramm zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen DAWI Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse DST Deutscher Städtetag DStGB Deutscher Städte- und Gemeindebund EaSI EU-Programm für Beschäftigung und soziale Innovation ECCAR European Coalition of Cities against Racism EfBB EU-Programm Europa für Bürgerinnen und Bürger EFF Europäischer Fischereifonds (2007 – 2013) EFF Europäischer Flüchtlingsfonds EFRE Europäischer Fonds für regionale Entwicklung EHAP Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen EMFF Europäischer Meeres- und Fischereifonds (2014 – 2020) EnEFF:Stadt Forschung für die energieeffi ziente Stadt (BMWi) ESF Europäischer Sozialfonds ERASMUS+ EU-Programm für allgemeine und berufl iche Bildung, Jugend und Sport EU Europäische Union EURegKA Koordinierungsstelle für europäische und regionale Beziehungen (heute: ABZ) Europa 2020 Auf zehn Jahre angelegte Wachstumsstrategie der EU EVTZ Europäischer Verbund territorialer Zusammenarbeit EWoS European Week of Sport FFH-Richtlinie Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie FP 6/7 6. /7. Forschungsrahmenprogramm (bis Ende 2006/2013) FZI Forschungszentrum Informatik GBA Gartenbauamt GD Generaldirektion GEDOK Verband der Gemeinschaften der Künstlerinnen und Kunstförderer e. V. GRUNDTVIG Teilprogramm des EU-Programms für lebenslanges Lernen 2007 – 2013 HA Hauptamt HGW Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft HORIZONT 2020 Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung und Innovation (ab 2014) IB Internationaler Bund e. V. IBZ Internationales Begegnungszentrum Karlsruhe IHK Industrie- und Handelskammer IKT Informations- und Kommunikationstechnologien INFOBEST Informations- und Beratungsstelle für grenzüberschreitende Fragen INTERREG Europäische territoriale Zusammenarbeit (Ausrichtung A: grenzübergreifend, Ausrichtung B: transnational, Ausrichtung C: interregional) ISEK 2020 Integriertes Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2020 IT Informationstechnologien JRC Joint Research Centre JUSTiQ ESF-Programm JUGEND Stärken im Quartier KEG Karlsruhe Event GmbH KEK Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH KIT Karlsruher Institut für Technologie KLIMOPASS Klimaforschungsprogramm „Klimawandel und modellhafte Anpassung in Baden-Württemberg“ KMK Karlsruher Messe- und Kongress GmbH KMU Kleine und mittlere Unternehmen KREATIVES EU-Programm zur Unterstützung der EUROPA Kultur- und Kreativbranche (2014 – 2020) KTG Karlsruhe Tourismus GmbH KULTUR EU-Programm zur Förderung der kulturellen Zusammenarbeit (2007 – 2013) KVV Karlsruher Verkehrsverbund GmbH KVVH Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH L-Bank Staatsbank Baden-Württemberg LEONARDO Teilprogramm des EU-Programms für DA VINCI lebenslanges Lernen (2007 – 2013) LIFE EU-Förderprogramm für Umwelt und Klima MdEP Mitglied des Europäischen Parlaments MEPL Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum MINT Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik OA Ordnungsamt OP Operationelles Programm ORK Oberrheinkonferenz ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr POA Personal- und Organisationsamt RVMO Regionalverband Mittlerer Oberrhein SGB II Sozialgesetzbuch Zweites Buch SJB Sozial- und Jugendbehörde Sozpädal Sozialpädagogische Alternativen e. V. StGB Strafgesetzbuch stja Stadtjugendausschuss StPlA Stadtplanungsamt SuS Schul- und Sportamt TBA Tiefbauamt TEN-V Transeuropäische Verkehrsnetze TMO Trinationale Metropolregion Oberrhein TRK TechnologieRegion Karlsruhe GbR TTIP Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft UA Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz UBA Umweltbundesamt UM Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg UP Université Populaire (französische VHS) VBK Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH VHS Volkshochschule VKU Verband kommunaler Unternehmen VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOF Vergabeordnung für freiberufl iche Dienstleistungen VOL Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen KTG Karlsruhe Tourismus GmbH Vowo Volkswohnung GmbH Wifö Wirtschaftsförderung ZJD Zentraler Juristischer Dienst ZKM Zentrum für Kunst und Medientechnologie Karlsruhe IMPRESSUM Bezüglich der Vollständigkeit und der Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Die Publikation entstand dank der Mitarbeit und durch Beiträge aller städtischer Dienststellen und Gesellschaften der Stadtverwaltung Karlsruhe. Die Erstellung des Berichts wurde von der Stabsstelle Außenbeziehungen, Abteilung Europa/Internationales, koordiniert. Haben Sie Rückfragen oder wünschen Sie weitere Informationen? Dann wenden Sie sich gerne an uns, wir helfen Ihnen weiter: abz@karlsruhe.de. Stadt Karlsruhe Stabsstelle Außenbeziehungen (ABZ) Jochen Ehlgötz Weinbrennerhaus am Marktplatz Zähringerstraße 65, 76133 Karlsruhe Telefon: + 49 721 133-1871 Fax: + 49 721 133-1879 abz@karlsruhe.de Redaktion Frederike Groß Regina Hartig Titelbild | Layout C. Streeck Stand November 2015 Gedruckt in der Rathausdruckerei auf 100 Prozent Recyclingpapier.
https://www.karlsruhe.de/b4/international/europa/netzwerkarbeit/HF_sections/content/ZZmzl64vfwmL6n/ZZncNZRYQK7XpD/Europabericht%20der%20Stadt%20Karlsruhe%202010%20-%202015_final.pdf
Microsoft Word - 2011_Leitfaden_endgueltig_fuer_Uebers_eng_20110511.doc Leitfaden für die kommunale Entwicklungszusammenarbeit Leitfaden für die kommunale Entwicklungszusammenarbeit (KEZ) Herausgeber: Deutscher Städtetag unter Mitarbeit von: • Ehling, Dr. Frank W. (Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit) • Ehm, Dr. Dietmar (Hanns-Seidel-Stiftung) • Haussecker, Pamina (Servicestelle Kommunen in der Einen Welt) • Hechenberger, Renate (Landeshauptstadt München) • Jänsch, Helga (Stadt Dortmund) • Kirchholtes, Hermann Josef (Landeshauptstadt Stuttgart) • Krakow,Thomas (Leipzig) • Lübben, Dr. Stefan (Stadtreinigung Hamburg) • Mitzscherlich, Karin (Landeshauptstadt Dresden) • Patzelt, Katharina (Hanns-Seidel-Stiftung) • Pohl, Wolfgang (Heinrich-Böll-Stiftung) • Reifeld, Dr. Helmut (Konrad-Adenauer-Stiftung) • Röhrig, Anja (Servicestelle Kommunen in der Einen Welt) • Schütz-Lembach, Gabriele (Stadt Aachen) • Seifert, Bernd (Stadt Köln) • Selmikeit, Katja (Arbeitsgemeinschaft der Eine Welt Landesnetzwerke in Deutschland) • Spengler, Ines (Deutscher Städtetag) • Spiekermann, Meinolf (Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit)) • Steiner, Sylvia (Centrum für internationale Migration und Entwicklung) • Stremplat-Platte, Dr. Petra (Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit) • Wagner, Stefan (Stadt Bonn) • Walsleben, Kirstin (Deutscher Städtetag) • Welte, Thorben (Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit) • Wolf, Frieder (Stadt Köln) Hauptgeschäftstelle: Sabine Drees (Referentin) Dorothea Kesberger (Redaktion) Stand: Januar 2011 Deutscher Städtetag| Hauptgeschäftsstelle Berlin, Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin, Tel. 030/37711-0, Fax 030/37711-139 Hauptgeschäftsstelle Köln, Gereonsstraße 18-32, 50670 Köln, Tel. 0221/3771-0, Fax 0221/3771-128 Internet: www.staedtetag.de; E-Mail: post@staedtetag.de - 2 - Inhaltsverzeichnis 1. Einführung 5 2. Best Practice-Beispiele aus den Städten 7 2.1 Aachen: Klimaticket der Aachen-Kapstadt Partnerschaft 7 2.2 Bonn: Das SPICE-Projekt der Städte Bonn und Buchara 9 2.3 Dortmund: Die Partnerschaft Dortmund-Bondo 11 2.4 Dresden: Bündnis „Dresden-hilft“-Nothilfe nach der Erdbeben- Katastrophe in Haiti 14 2.5 Hamburg: Kooperation zwischen der Stadtreinigung Hamburg und dem Department of Solid Waste Management in Dar es Salaam 16 2.6 Köln: Bildungsprojekte in Pretoria 18 2.7 Leipzig: Städtepartnerschaft: „Leipzig Addis Abeba“ 20 2.8 Stuttgart: INTEGRATION – Deutsch-Lateinamerikanische Kooperation zur Brachflächenentwicklung 25 2.9 Städtenetz Kaukasus: Lernende Städte 29 2.10 Südafrika 2010: Partnerschaft mit Kick 32 2.11 Maghreb: Innovative Ideen für Stadtentwicklung 36 2.12 Unterstützung des palästinensischen Städte- und Gemeindetages APLA) durch kommunale Experten aus Deutschland 39 3. Städtepartnerschaften in der kommunalen EZ 42 3.1 Städtepartnerschaft München-Harare 42 3.2 Städtepartnerschaft Köln–Tel-Aviv–Bethlehem 45 4. Dienst- und Arbeitsrecht: Kommunale Mitarbeiter im Auslandseinsatz 49 5. Kurzbeschreibungen der Durchführungs- und Unterstützungsorganisationen 53 5.1 Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) 53 5.1.1 Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ) 53 5.1.2 Internationale Weiterbildung (InWEnt) 54 5.1.3 Entsendung von Entwicklungshelfern (DED) 55 - 3 - 5.1.4 Centrum für internationale Migration und Entwicklung (CIM) 56 5.2 Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) 58 5.3 Arbeitsgemeinschaft der Eine-Welt-Landesnetzwerke (agl) e.V. 59 5.4 Politische Stiftungen 62 5.4.1 Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) 62 5.4.2 Friedrich- Ebert- Stiftung (FES) 64 5.4.3 Heinrich-Böll-Stiftung (HBS) 65 5.4.4 Hanns-Seidel-Stiftung (HSS) 66 6. EU-Förderprogramme 69 7. RGRE- Datenbank zu kommunalen Entwicklungsprojekten und Liste kommunaler Experten 73 8. Anhang 74 - 4 - Vorwort Mehr als 500 Kommunen in Deutschland unterhalten Beziehungen zu Städten in Asien, Afri- ka und Lateinamerika, sind zeitlich befristete Projektpartnerschaften eingegangen oder sogar Bestandteil eines umfassenden Nord-Süd-Städtenetzwerkes geworden. In dieser Broschüre werden 15 Beispiele aus der Mitgliedschaft des Deutschen Städtetages mit Partnern aus 18 Ländern vorgestellt, die die verschiedenen Möglichkeiten und Formen des Engagements aufzeigen. Ohne die Unterstützung der Städte können die Probleme in der Welt nicht gelöst werden. Fast die Hälfte der Weltbevölkerung lebt in städtischen Gebieten, bis 2015 wird mit einer Zunahme auf bis zu 60 Prozent gerechnet. Städten in Entwicklungsländern können Städte aus Industrieländern als Kooperationspartner helfen, beispiellose demografische Verschie- bungen zu bewältigen. Auch der Kampf gegen die negativen Auswirkungen des Klimawandels wird in den Städten gewonnen oder verloren. Die Einsatzmöglichkeiten für kommunale Experten sind enorm. Die kommunale Selbstver- waltung in Deutschland hat weltweit einen Spitzenruf, und deutsche Kommunen sind gefragte Partner beim Aufbau selbstverwalteter Strukturen. Auch das Fachwissen der Exper- ten aus Stadtverwaltungen von der Energieversorgung über die Abfallwirtschaft bis hin zur sozialen Fürsorge ist weltweit gefragt. Ziel des Leitfadens ist es, Möglichkeiten für Städte aufzuzeigen, die noch nicht in der kom- munalen Entwicklungszusammenarbeit aktiv sind und es vielleicht werden wollen. Andere Städte führen bereits Projekte mit Kommunen aus Entwicklungs- und Transformationslän- dern durch und möchten die Zusammenarbeit aktiver gestalten und durch nachhaltige Projekte intensivieren. Sie finden Ansprechpartner, um sich mit anderen Akteuren zu vernet- zen, oder sie profitieren von den Ideen anderer Akteure für die eigene Arbeit. Der Leitfaden richtet sich auch an potenzielle Kooperationspartner für Kommunen, wie Durchführungsorganisationen des BMZ, die sich mit dem Vorhaben tragen, ein kommunales Projekt aufzubauen. Sie haben die Möglichkeit, sich einen Überblick über das kommunale Wissen in der Entwicklungszusammenarbeit zu verschaffen, um die kommunale Arbeit in ihre Entwicklungszusammenarbeit zu integrieren. Städte handeln nicht nur aus globaler Verantwortung in der Einen Welt. Durch die Internatio- nalisierung der Stadtverwaltungen profitieren Städte im internationalen Standortwettbewerb, Kommunen können über ihr weltweites Profil für sich werben und somit den eigenen Stand- ort und die kommunale Wirtschaft stärken. Bei den einzelnen Projektbeispielen haben wir nicht nur danach gefragt, wie die Projekte im Ausland wirken, sondern auch danach, welchen Nutzen sie im Inland entfalten. Wir bedanken uns bei allen Partnern und Autoren für Ihre Mitwirkung an diesem Leitfaden. Dr. Stephan Articus - 5 - 1. Einführung Städte als Akteure in der Entwicklungszusammenarbeit Städte geraten als Akteure in der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) mehr und mehr in den Fokus der Entwicklungspolitik. Was sind die Aufgaben der Kommunen in der EZ? Kommu- nen haben eine große Bedeutung beim Aufbau demokratischer, selbstverwalteter und damit bürgernaher Strukturen in Entwicklungsländern. Städte sind sogar in Krisengebieten für den Frieden aktiv (Städtediplomatie), denn internationale Beziehungen sind nicht mehr exklusiv den Nationalregierungen vorbehalten. So bleiben oftmals Kontakte von Bürgern zu Bürgern oder von Kommunen zu Kommunen bestehen, auch wenn sich auf nationaler Ebene Span- nungen ergeben. Insgesamt gibt es einen Trend zu mehr Dezentralisierung in der Einen Welt. So werden nach dem Subsidiaritätsprinzip vermehrt Aufgaben auf die lokale Ebene übertragen. Damit Kommunen diese Aufgaben erfüllen können, benötigen sie Selbstbestim- mungsrechte und finanzielle Spielräume. Ein weiteres Alleinstellungsmerkmal der Kommunen ist die kommunale Facharbeit, die lang- fristig und nachhaltig in den Stadtverwaltungen erbracht wird. Dabei tragen Fachleute aus Kommunen ihr Wissen in alle Regionen der Welt, und sie kooperieren auf Augenhöhe mit ihren internationalen Fachkollegen. Die Projekte umfassen verschiedene Sachgebiete, vom Umwelt- und Klimaschutz und der Daseinsvorsorge, über Stadt- und Raumplanung bis hin zur Sozialplanung. Dieser sogenannte „Kollegen-Ansatz“ ist sehr erfolgreich. Er basiert auf Vertrauen, ist oft in städtische Projektbeziehungen eingebettet und besticht durch Nachhal- tigkeit. So bestehen die Kontakte zwischen Kollegen häufig weiter, auch wenn das Projekt abgeschlossen ist. Anerkennung des kommunalen Engagements Der Beitrag der Kommunen in der EZ wird von den Vereinten Nationen (VN) und ihren Agen- turen für Entwicklungszusammenarbeit zunehmend gewürdigt. So ist die Bedeutung der kommunalen Ebene für die EZ im Rahmen des „High Level Forum on Aid Effectivness“ in Accra, Ghana (September 2008) ausdrücklich anerkannt worden. Auch die Kommission der Europäischen Union (Mitteilung 2008) misst den Kommunen in der EZ eine große Bedeutung bei. Der Weltverband „United Cities and Local Governments“ ruft seine Mitgliedsverbände – darunter den Deutschen Städtetag – auf, die kommunale Entwicklungszusammenarbeit (KEZ) der Städte sichtbarer zu machen. Auch der Bund-Länder-Ausschuss Entwicklungszu- sammenarbeit (BLA EZ) zur kommunalen Entwicklungspolitik (KEpol) erkennt in seinen Empfehlungen (Juni 2010) ausdrücklich das bereits vorhandene vielfältige und ideenreiche Engagement vieler deutscher Kommunen an. Organisation der kommunalen Einsätze Grundsätzlich sind die Formen des kommunalen Engagements in der Entwicklungszusam- menarbeit so vielfältig wie die Projekte selbst. Während sich anfänglich die kommunale Entwicklungszusammenarbeit vor allem über Städtepartnerschaften abbildete, haben sich in jüngster Zeit auch viele Projektpartnerschaften ergeben. Viele Kommunen scheuen formali- sierte Partnerschaften und sind eher bereit, Projektpartnerschaften einzugehen. Die Formen der Entwicklungszusammenarbeit sind sehr unterschiedlich und reichen von eher kurzen Einsätzen zusammen mit der GTZ und anderen Durchführungsorganisationen (DO) des BMZ über EU-Projekte zu langjährigen Partnerschaften unter Einbeziehung der lokalen Bevölke- rung. Der Deutsche Städtetag führt eine Liste von rund 140 Experten aus deutschen Kommunen, die weltweit an Einsätzen in Entwicklungsländern teilgenommen haben. - 6 - Finanzierung des kommunalen Engagements Einsätze in Entwicklungsländern sind kostspielig und in der Regel nicht ohne weiteres aus städtischen Haushalten zu finanzieren. Die staatlichen Ebenen benötigen den Sachverstand der Kommunen als Träger der kommunalen Selbstverwaltung und als Experten für die kom- munale Facharbeit. Kommunen, die keine originäre Zuständigkeit für die Entwicklungszusammenarbeit haben, benötigen den Sachverstand des Bundes. Damit die kommunalen Experten ihr Wissen auch einbringen können, benötigen sie hierfür die finan- zielle Unterstützung des Staates. Das geschieht beispielsweise dadurch, dass kommunale Projekte in Kooperation mit Partnern durchgeführt werden und die Durchführungskosten (zumindest teilweise) von staatlichen DO getragen werden. Andere Projekte werden über EU-Förderprogramme, aus Spenden oder Eigenmitteln finanziert. Vorteile der Entwicklungszusammenarbeit für die Städte Durch die Internationalisierung der Stadtverwaltungen profitieren Städte im internationalen Standortwettbewerb, Kommunen können über ihr weltweites Profil für sich werben und somit den eigenen Standort stärken. Einigen Städten ist es gelungen, sich weltweit als „Global Ci- ty“ zu vermarkten und internationale Unternehmen und Institutionen zu gewinnen. Auslandseinsätze bieten auch Vorteile innerhalb der Stadtverwaltungen. Die Qualifizierung des Personals erhöht sich durch fachliche und organisatorische Herausforderungen in sach- verwandten Problemlagen. Mitarbeiter können von den Einsätzen wertvolle Erfahrungen für die eigene Kommune mitbringen. Dies können z.B. fortschrittliche Managementtechniken sein, aber auch interkulturelle Fähigkeiten und Sprachen. Kommunale Entwicklungs- und Projektpartnerschaften schaffen Nähe zum Bürger und för- dern das Zusammenleben in der Kommune. Migranten und Migrantinnen aus Entwicklungs- und Transformationsländern (communities) kommt eine bedeutende Rolle als Mittler zwi- schen Stadtverwaltungen und Partnerkommunen aus Migrationsländern und der jeweiligen Bevölkerung zu. Durch ihre Bürgernähe haben die Kommunen viele Möglichkeiten, in der Bevölkerung ein Bewusstsein für entwicklungspolitische Themen zu entwickeln und so die Zivilgesellschaft für die EZ zu mobilisieren. Wichtig hierfür ist eine enge Verzahnung von Auslands- und Inlandsaktivitäten in den Kommunen, um die entwicklungspolitische Bildungs- arbeit überzeugend gestalten zu können. - 7 - 2. Best-Practice-Beispiele aus den Städten Die Projekte der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit greifen weltweit. Die folgenden Best-Practice Beispiele zeigen einen Ausschnitt dieses Wirkens. Im folgenden Teil werden Projekte der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit aus 18 Ländern beschrieben. Die Wirkungsstätten kommunaler Entwicklungszusammenarbeit sind in Süd- und Ostafrika, in Regionen wie dem Kaukasus (Aserbaidschan, Armenien, Georgien), den Maghrebstaaten (Marokko, Algerien, Tunesien) oder im Nahen Osten (Palästinensische Autonomiegebiete). Abb. 1: Wirkungsstätten der Projekte des Leitfadens (Quelle: eigene Darstellung) 2.1 Aachen: Klimaticket der Aachen-Kapstadt-Partnerschaft Der Klimawandel stellt auch in der Entwicklungszusammenarbeit eine der größten Heraus- forderungen in den kommenden Jahrzehnten dar. Der steigende CO2-Ausstoß führt dazu, dass Wetteranomalien und schwere Naturkatastrophen zunehmen werden. Umso wichtiger ist es, Verknüpfungspunkte zwischen umweltbewusstem Verhalten und der Entwicklungszu- sammenarbeit zu schaffen. Das ist Grundlage für das Aachener Klimaticket im Rahmen der Agenda 21-Partnerschaft. Die Agenda 21-Partnerschaft zwischen Aachen und Kapstadt ist 1999 im Rahmen des Agenda-Prozesses in Aachen entstanden. Nichtregierungsorganisatio- nen schlugen eine Partnerschaft im Entwicklungszusammenhang vor: Es bestanden Kontakte des Aachener Welthaus e.V. mit einer Nichtregierungsorganisation (NGO) in einem Township in Kapstadt. Der Rat der Stadt folgte dem Vorschlag einer kommunalen Entwick- lungspartnerschaft; seit dem Jahr 2000 arbeiten die beiden Kommunen, verschiedene Vereine in Nord und Süd und engagierte Einzelpersonen erfolgreich zusammen. Die Partnerschaft besteht aus vielen Einzelprojekten, die jeweils Themenbereiche miteinan- der verbinden. So werden Agenda-21-Inhalte auf konkreter lokaler Ebene erfahrbar gemacht. Gerade in Kapstadt wird der Klimawandel in Zukunft erhebliche Auswirkungen haben, durch - 8 - die Küstenlage am Atlantik wird die Stadt durch den steigenden Meeresspiegel starken Ver- änderungen ausgesetzt werden. Projektbeschreibung Klimagerechtes Handeln ist wichtig, dennoch können nicht alle Menschen auf ihr Auto oder das Flugzeug verzichten. Ein Ansatz, wie klimagerechtes Verhalten dennoch möglich ist, zeigt das Aachener „Klimaticket“ auf. Dem iegt der allgemeine Gedanke von Klima- Kompensationstickets zugrunde: Durch einen symbolischen Geldbetrag sollen die freigesetz- ten Emissionen (überwiegend des klimaschädlichen CO2) kompensiert werden. Große Organisationen (z.B. myclimate, atmosfair) investieren weltweit in Klimaschutzprojekte, sind professionelle Organisationen geworden und arbeiten mit führenden Reiseunternehmen zu- sammen. Small is beautiful: Der Förderverein der Aachen-Kapstadt-Partnerschaft erfand ein lokales Klimaticket. So können an den Förderverein Aachen-Kapstadt e.V. pro Flugstunde 5Euro Kompensationsgebühren gespendet werden. Bei einem Hin- und Rückflug nach Mallorca fallen somit 20Euro Kompensation an, wovon in Kapstadt ein etwa 100m² großer Gemüse- garten geschaffen werden kann. Die Aachener Spenden-Gelder fließen im Süden direkt in ein besonderes Begrünungsprojekt. Der Verein Abalimi Bezekhaya (das bedeutet „Pflanzer rund ums Haus“ in der Landessprache Xhosa) arbeitet in den ärmsten Vierteln der Stadt und lehrt die Menschen kompostieren, Beete anlegen, pflanzen, ernten und die Ernte verarbei- ten. Die Aachener Spendengelder nutzt Abalimi für das Projekt „Harvest of Hope“ und verbessert sofort und dauerhaft die Lebensbedingungen, die Ernährung der Menschen, auch die Infra- struktur und das Mikroklima. Es gelingt, die Spenden nahezu ohne Verluste zu überweisen, weil der Förderverein alle Absprachen und Buchungen ehrenamtlich erledigt. Das erste Jahr Aachener Klimaticket lässt sich sehr positiv bilanzieren: über 1500 Euro Spenden wurden eingenommen. Dies sichert ein Jahr lang für mindestens 12 Kleinfarmer und deren Familien (über 60 Menschen) Nahrung und Einkommen. Mehr als 700 kg Gemüse werden im Laufe eines ganzen Jahres erzeugt: Was über den Eigenverbrauch hinaus erwirtschaftet wird, wird vermarktet. Inhaltlicher Input der Kommune Die Stadt Aachen unterstützt die gesamte Partnerschaft organisatorisch und strukturell (Teil einer Sachbearbeiterstelle, Öffentlichkeitsarbeit, Koordination und öffentliche Präsenz). Auswirkungen im Partnerland Das Projekt „Harvest of Hope“ von Abalimi ist ein soziales Unternehmen, das die „Communi- ty Gardens“ dauerhaft am lokalen Markt unterstützt. „Harvest of Hope“ arbeitet seit 2008 in Khayelitsha und Nyanga: Menschen werden ausgebildet und übernehmen Verantwortung für das Ernten, Verpacken, Ausliefern der Ware. Die Farmerinnen erzielen ein faires Einkom- men, die Kunden erhalten organisch angebautes Gemüse aus lokaler Produktion (niedriger CO2-Fußabdruck) – das Gemüse wird in „green bags“ über Schulen und lokale Märkte erfolg- reich vermarktet. Abalimi kann mit den Spenden aus Aachen die Arbeit ausweiten, die internationale Unterstützung erhöht die Anerkennung im eigenen Land. Auswirkungen im Inland Die Zusammenarbeit zwischen Aachen und Kapstadt führt seit 10 Jahren die Arbeit von Ver- einen, Verwaltung und engagierten Einzelpersonen zum Thema „Nachhaltigkeit in der Praxis“ zusammen. Die Projekte werden von vielen Einzelpersonen und namhaften Organi- sationen sowie staatlichen Durchführungsorganisationen unterstützt (InWEnt, gtz, Misereor, - 9 - Sternsinger, Egidius-Braun-Stiftung etc.). Diese Form von praktischer Entwicklungszusam- menarbeit ist vorbildhaft. Besonders viele junge Menschen haben sich an Austauschprogrammen beteiligt, wichtige Impulse für ihr Leben erhalten und sind dem Ent- wicklungszusammenhang treu geblieben; bisher haben zwei politisch besetzte Aachener Delegationen Kapstadt besucht. Finanzierung Das hier beschriebene „Klimaticket“ wird rein aus Privatspenden finanziert, eine Gruppe kümmert sich um Spendenwerbung, Anerkennungskultur und Öffentlichkeitsarbeit. Die Stadt Aachen übernimmt teilweise Personalkosten. Ansprechpartnerin: Gabriele Schütz-Lembach c/o Aachen Fachbereich Umwelt Reumontstraße 1 52066 Aachen Tel.: 0241 4323615 Fax: 0241 4323699 Mail: gsl@mail.aachen.de Homepage: www.aachen-kapstadt.de oder Abalimi Bezekhaya www.abalimi.org.za und www.harvestofhope.co.za 2.2. Bonn: Das SPICE-Projekt der Städte Bonn und Buchara Internationale Ausrichtung hat in Bonn Tradition. Fast 50 Jahre als Bundeshauptstadt und Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland haben Bonn geprägt und seine internationa- le Kompetenz in besonderer Weise entwickelt. Dies kommt der Stadt jetzt zugute: seit 1996 ist Bonn deutsche UNO-Stadt. 18 UN-Organisationen mit mehr als 850 Mitarbeitern haben in Bonn ihren Sitz, darunter das Klimasekretariat der Vereinten Nationen. Auch zahlreiche staatliche und nichtstaatliche Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit sind in Bonn ansässig. Die Stadt Buchara (Usbekistan) ist eine alte Karawanenstadt am Knotenpunkt der histori- schen Seidenstraße. Hier vereinen sich Kultur und Architektur zweier Kontinente. Die Altstadt Bucharas mit ihren Moscheen und Medresen gehört zum UNESCO-Weltkulturerbe. Die Stadt, am Rand einer Oase mitten in der Wüste gelegen, hat in besonderer Weise mit den Folgen des Klimawandels zu kämpfen. Seit 2000 besteht eine Partnerschaft mit der Stadt Bonn. Schwerpunkt der Zusammenarbeit bilden Projekte zum Umwelt- und Klima- schutz und zur Förderung eines nachhaltigen Tourismus. Projektbeschreibung “SPICE“ SPICE (Schools Partnership to Improve the Conservation of Energy) ist ein Schulprojekt zur Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarerer Energie. Es wurde in den Jahren 2005-2007 mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union durchgeführt. Ziel des Projektes ist es, das Bewusstsein für die Ursachen und Folgen des Klimawandels bei jungen Menschen in beiden Städten zu stärken und eigene Beiträge zum Klimaschutz zu entwickeln. Hierzu ge- hört der sparsamere Umgang mit Energie (z. B. durch den Einbau von Energiesparlampen) ebenso wie die Nutzung von Solarenergie im Schulbereich. Im Rahmen des SPICE- Projektes fand über zwei Jahre hinweg ein intensiver Austausch von Schülern und Lehrern aus Buchara und Bonn statt. Gemeinsam wurden u. a. Lehrmaterialien erarbeitet, Informati- onsbroschüren und Ausstellungen entwickelt, eine eigene Projektwebsite erstellt. Begleitet wurde das Projekt im Rahmen der Städtepartnerschaft Bonn – Buchara durch den Aus- tausch von Schul- und Verwaltungsexperten. Auch nach dem Auslaufen der finanziellen - 10 - Förderung im Jahr 2007 besteht die Zusammenarbeit zwischen den Schulen weiter fort. Das Projekt erhielt bereits mehrere Auszeichnungen, u. a. als offizielles Projekt der UN-Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“. Vom 19.-25. September 2010 wurde das SPICE- Projekt auf der Urban Best Practice Area im Rahmen der Weltausstellung EXPO 2010 in Shanghai präsentiert, die in diesem Jahr unter dem Motto „Better cities – better life“ steht. Inhaltlicher Input der Kommune Das Projekt „SPICE“ ist unmittelbar aus der Städtepartnerschaft Bonn – Buchara heraus er- wachsen. Im Jahr 2003 fand in Buchara eine Jugend-Zukunftskonferenz statt, an der auch die damalige Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn, Bärbel Dieckmann, teilgenommen hat. Dabei wurde die Idee geboren, den Austausch von jungen Menschen aus beiden Städten über globale Zukunftsfragen wie Umwelt- und Klimaschutz zu intensivieren. Hieraus wurde die Idee des SPICE-Projekts entwickelt, das mit finanzieller Förderung der EU durchgeführt werden konnte und dazu beigetragen hat, über den Erfahrungsaustausch hinaus ein Netz- werk von Kontakten zwischen Schüler, Lehrern, Verwaltungsfachkräften und Mitgliedern von Vereinen und Organisationen aus Bonn und Buchara aufzubauen, das bis heute trägt. Ergebnisse / Veränderungen im Partnerland Lange Zeit war in Buchara das Thema Energie nur von geringer Bedeutung. Grund hierfür war das große Vorkommen an fossilen Energieträgern. Erst das rasante Ansteigen der E- nergiepreise in den vergangenen Jahren hat auch hier zu einem Umdenken geführt. Darüber hinaus ist Buchara von den Folgen des Klimawandels in besonderer Weise betroffen. Die Region leidet bereits heute unter den Folgen der Trockenheit und der zunehmenden Versal- zung der Böden. Das SPICE-Projekt kam daher zur rechten Zeit. Es sollte zum einen zum schrittweisen Bewusstseinswandel insbesondere bei der jungen Bevölkerung Bucharas bei- tragen, zum anderen aber auch einen konkreten Beitrag zur Bildung und Qualifizierung leisten. Durch die Installation einer Solaranlage auf dem Dach der Projektpartnerschule in Buchara können die Schüler nicht nur Solarstrom zur eigenen Verwendung erzeugen, son- dern lernen im Unterricht auch den Umgang mit Solartechnik und deren Anwendungsmöglichkeiten. Mittlerweile nehmen alle Schulen in Buchara am SPICE-Projekt teil, so dass ein breiter Erfahrungsaustausch sichergestellt wird. Das Interesse an den ange- botenen Arbeitsgruppen ist sehr groß. Auch die Stadtverwaltung (Hokimiat) von Buchara unterstützt das Projekt. In Zukunft soll die Zusammenarbeit beim Klimaschutz noch weiter ausgebaut werden. Ein Ansatz hierfür ist das Modellprojekt „Kommunale Klimapartnerschaf- ten“ der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt / InWent, an dem sich Bonn mit seinen Partnerstädten Buchara und Cape Coast (Ghana) beteiligen möchte. Ergebnisse / Veränderungen im Inland Auch in Bonn hat das SPICE-Projekt Wirkung entfaltet. Im Rahmen von Ausstellungen, In- formationsveranstaltungen und Pressekonferenzen warben die Schülerinnen und Schüler für den Klimaschutz. Mehrfach wurde das Projekt auf Veranstaltungen in Bonn präsentiert, so zum Beispiel beim Tag der Vereinten Nationen 2009 auf dem Bonner Marktplatz. Das SPICE-Projekt hat nachhaltig zu einer Intensivierung der Beziehungen zwischen Bonn und Buchara beigetragen und den Klimaschutz zum wichtigsten Thema der städtepartnerschaftli- chen Zusammenarbeit gemacht. Finanzierung Gesamtvolumen: 184.450 Euro Finanzierungsanteil EU: 143.000 Euro Eigenanteil Bonn/Buchara; 41.450 Euro - 11 - Perspektiven Das SPICE-Projekt bettet sich ein in die seit 1999 bestehende Partnerschaft zwischen Bonn und Buchara. Die Städtepartnerschaft bildet den Rahmen für dieses und andere Projekte – auch in der Zukunft. So ist vorgesehen, die Zusammenarbeit insbesondere in Fragen des Klimaschutzes weiter auszubauen. Dazu gehört auch der fachliche Austausch in Fragen des Abfallmanagements und der Förderung eines nachhaltigen Tourismus, z. B. durch die Aus- bildung von Fachkräften aus der Gastronomie und der Tourismusindustrie. Ansprechpartner Stefan Wagner Stadt Bonn Vorstandsreferat Internationale Angelegenheiten und Repräsentation Altes Rathaus Markt 53111 Bonn Tel.: 0228 773500 Fax: 0228 775341 Mail: stefan.wagner@bonn.de Homepage: www.spice.bonn.de 2.3 Dortmund: Die Partnerschaft Dortmund-Bondo Kenia hat wirtschaftlich aufgeholt, so ist Nairobi zum dominierenden Wirtschafts- und Han- delszentrum in Ostafrika herangewachsen. Die aufstrebende Wirtschaftsmacht Kenia hat aber auch eine Kehrseite, die vom Wirtschaftswachstum nicht profitiert. Im aktuellen Human Development Index (HDI) von 2009 belegt Kenia Platz 147 von 182 untersuchten Ländern. Hiermit rangiert es auf einer ähnlichen Ebene wie Haiti, Bangladesch oder Papua- Neuguinea. Diese enormen Gegensätze zeigen sich sehr gut am Problem der Wasserver- sorgung im westlich gelegenen Bezirk Bondo. Obwohl einige Regionen des Bezirks Bondo an den Victoriasee grenzen, mangelt es an sauberem Trinkwasser. Durch die Versalzung und Verlandung der Wasserstellen sowie die Verschmutzung durch fehlende Sanitäranlagen und gesonderte Tränken für das Vieh entste- hen weitere erhebliche Probleme, die wiederum zu Krankheiten wie Durchfall, Parasitenbefall, Haut- und Augenkrankheiten führen. Aus diesem Grund gehört der Bezirk Bondo zu den am meisten benachteiligten Regionen Kenias, er hat außerdem eine vergleichsweise schlechte Infrastruktur und eine höhere Ar- beitslosenquote als andere Regionen. Vor allem die arbeitende Bevölkerung, aber auch andere Bevölkerungsschichten, weisen eine hohe Infektionsrate von Malaria und AIDS auf. Ein weiteres Problem ergibt sich dadurch, dass die Versorgung mit Trinkwasser Aufgabe der Frauen und Mädchen ist. Oftmals werden dadurch wesentliche Unterrichtsinhalte an Schulen verpasst, da lange Wege während der Schulzeiten zurückgelegt werden müssen. Die Kon- sequenz ist der Verlust der Chancengleichheit der Mädchen in Bezug auf Bildung. Diesem Problemkomplex hat sich das Dortmunder Projekt „Jeder Tropfen zählt“ angenom- men. Die Anfänge liegen im Jahr 1995, in dem die Weltgruppe Aplerbeck der Evangelischen Georgs-Kirchengemeinde Dortmund eine enge Verbindung zur GENO Development Com- munity Initiative, einer seit 2007 anerkannten Nichtregierungs-Organisation in Bondo aufgenommen hat. Schwerpunkte der kontinuierlichen Arbeit GENOs sind AIDS-Prophylaxe, Malaria-Prophylaxe und der Zugang zu sauberem Trinkwasser. Weiterhin ist GENO bemüht, Kleinerwerbstätigkeiten zu schaffen, Schulungen im ökologischen Landbau durchzuführen sowie Flüchtlingshilfe und Friedensarbeit zu leisten. - 12 - Durch die Zusammenarbeit im Dortmunder Aktionsbündnis zum Fairen Handel entstand 2007 der Kontakt der Katholischen Hauptschule in Husen zur Nyangoma Boys’ School in Bondo, woraus sich eine auf beiden Seiten beruhende Schulpartnerschaft entwickelte. Die Stadt Dortmund unterstützt die Projektpartnerschaft durch die Arbeit im Dortmunder Aktions- bündnis zum Fairen Handel. Partner in Kenia sind neben der bereits erwähnten Nyangoma Secondary School und der GENO Community Development Initiative die Deutsche Gesellschaft für Technische Zu- sammenarbeit (GTZ), beratend in Nairobi, sowie das Bondo County Council. Das generelle Ziel des Projekts ist es, die Versorgung mit sauberem Trinkwasser zu gewähr- leisten und damit die Lebensqualität der Menschen zu erhöhen. Dabei geht es immer auch um frauenspezifische Belange. Witwen bekommen als „Wasserwächterinnen“ die Möglichkeit eines geringfügigen Verdienstes, damit ihnen ein eigenständiges und selbstbestimmendes Leben möglich wird. Projektbeschreibung Das Projekt gliedert sich bisher in zwei Projektphasen. Für die erste Phase des Modellpro- jekts wurden zunächst die vier Regionen Central Sawaka, West Sawaka, Township und North Yimbo ausgewählt, wo insgesamt acht große und zwölf kleine Regenwassertanks auf- gestellt werden konnten. In jeweils einer Region wurden, sowohl an einer Kirche als auch an einer Schule Regenwassertanks mit einem Volumen von je 24.000 Litern installiert. Zusätz- lich zu diesen Standorten bekamen in jeder Region jeweils drei Grundstücke von Witwen einen Regenwassertank mit einem Fassungsvermögen von 6.000 Litern, so dass rund 6.300 Menschen mit sauberem Trinkwasser versorgt werden konnten. Im zweiten Schritt wurden weitere sechs Regenwassertanks an Schulen gebaut. Inhaltlicher Input der Kommune Die Kommune unterstützt das Projekt durch die Suche nach möglichen Sponsoren, durch die Finanzierung einer Wasserstudie und einer Akquise-Broschüre sowie Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung mit anderen Akteuren aus dem Aktionsbündnis. Ergebnisse / Veränderungen im Partnerland Nach den ersten beiden Phasen des Projekts ist es den Verantwortlichen gelungen, die Wasserknappheit in der Gesamtregion Bondo zu reduzieren. Zugleich erhöht das saubere Trinkwasser die Lebensqualität der Einwohner und schützt vor Krankheitserregern. Die zuvor in der kenianischen Gesellschaft verachteten Witwen haben sich inzwischen als „Wasser- verwalterinnen“ neu etabliert. Die Mädchen an den beteiligten Schulen erhalten zudem die gleichen Chance auf Bildung, da sie regelmäßig am Unterricht teilnehmen können. Auch unter ökonomischen Gesichtspunkten konnte den Bewohnern von Bondo geholfen werden. Der Zugang zu Wasser erlaubt nun eine bessere landwirtschaftliche Nutzung wie z.B. für den Anbau von Heilkräutern, deren Wirkung in Seminaren weitergegeben wird und den Aufbau einer kleinen Ziegenherde. Als weiteres Ergebnis wurde das Ecosan-Projekt der GTZ auch in der Bondo-Region etabliert. Bei Ecosan wird Abwasser soweit aufbereitet, dass es zur Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen verwendet werden kann und Fäkalien zur Düngung der Felder genutzt werden können. Diese Weiterverwertung führt auch zu einem Rückgang der Schadstoffbelastungen im Wasser und orientiert sich stark am Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit. - 13 - Ergebnisse / Veränderungen im Inland Im Jahr 2007 entstand, Dank der Mitarbeit im Dortmunder Aktionsbündnis zum Fairen Han- del, der Kontakt der Katholischen Hauptschule in Husen zur Nyangoma Boy´s School in Bondo, so dass der Grundstein für eine bis heute andauernde, lebendige Schulpartnerschaft gelegt werden konnte. Auch durch Aktionen in Deutschland wurde das Projekt „Jeder Tropfen zählt“ voran gebracht. Die Klasse 8c der Gertrud Bäumer Realschule führte im Juli 2010 eine „Faire Autowaschak- tion“ durch und servierte für Wartende „fair gehandelten“ Kaffee, Tee und Snacks. Die Erlöse wurden direkt an das Bondoprojekt gespendet. Bei der alljährlichen „Wanderung gegen den Hunger“ der Hauptschule Husen, kamen die Erlöse der „Nyang’oma Secondary School“ in Bondo zugute. Des Weiteren wurden Unterrichtsstunden zu dem Projekt durchgeführt. Das von der Weltgruppe Aplerbeck geleitete „Bistro Karibu“ realisiert jeden letzten Freitag im Monat eine Benefizveranstaltung zu Gunsten der Anti-AIDS-Arbeit der GENO in Bondo. Zu- sätzlich werden Erlöse weiterer Aktionen der Kirchengemeinde gespendet, z.B. 50 Euro pro Monat für Moskitonetze durch das Gemeindecafé. Finanzierung Das Projekt hat ein Volumen von bislang ca. 50.000 Euro. Es wird finanziert durch Landes- mittel über InWEnt sowie einen Eigenanteil, der von den Projektpartnern aus Dortmund aufgebracht wird. Perspektiven Auch weiterhin soll der Region Bondo geholfen werden. So sollen dort zusätzliche Regen- wassertanks aufgestellt werden. Außerdem planen die Verantwortlichen, einen Motorroller anzuschaffen, damit die Betreuer einfacher und schneller zu den einzelnen Standorte gelan- gen können. Ansprechpartner Allmut Vierling Weltgruppe Aplerbeck der Ev. Georgs-Kirchengemeinde Ruinenstr. 37 44287 Dortmund Tel.: 0231 44 34 96 Mail: info@weltladen-aplerbeck.de Homepage: www.weltladen-aplerbeck.de Helga Jänsch Stadt Dortmund-Agenda Büro Südwall 2-4 44122 Dortmund Tel.: 0231 5022067 Fax: 0231 5026447 Mail: Hjaensch@stadtdo.de Homepage: www.Dortmund.de/agenda Hauptschule Husen Frau Eva Pieper Husener Eichwaldstr. 270, 44319 Dortmund E-Mail: hshusendo@compuserve.de www.hshusen.de - 14 - Informationszentrum Dritte Welt Herr Günter Schulz Schürener Str. 85, 44269 Dortmund E-Mail: info@iz3wdo.de www.iz3wdo.de 2.4. Dresden: Bündnis „Dresden-hilft“ - Nothilfe nach der Erdbebenkatastrophe in Haiti Das Bündnis „Dresden hilft“ ist seit 2004 ein etablierter Partner in der Entwicklungszusam- menarbeit. Entstanden ist das Bündnis nach der Tsunami Katastrophe im Indischen Ozean am 25. Dezember 2004. Damals schlossen sich die Landeshauptstadt Dresden und die Hilfsorganisation "arche noVa" im Aktionsbündnis „Dresden hilft“ zusammen. Diesem Akti- onsbündnis schlossen sich weitere Institutionen, Vereine und Bürger an, so dass das Aktionsbündnis auf eine breite Unterstützungsbasis zurückgreifen kann. In der Bevölkerung des 2002 vom Elbehochwasser stark getroffen Dresden entwickelte sich ein Solidaritätsge- fühl und der Wunsch zu handeln. So reiste die Dresdner Hilfsorganisation "Arche noVa - Initiative für Menschen in Not e.V". in die vom Tsunami betroffenen Gebiete um Soforthilfe- maßnahmen zu initiieren. Seit dieser Zeit werden neben Soforthilfeeinsätzen auch Projekte der Entwicklungszusammenarbeit und der Bildungsarbeit durchgeführt, so z.B. in Asien, Zentralafrika, auf dem Balkan und in Mittelamerika. Auch 2010 wurde das Know-how von arche noVa wieder für einen Soforthilfeeinsatz benö- tigt. Am 12. Januar 2010 erschütterte ein Beben mit der Stärke 7,3 auf der Richterskala Haiti. Dieses Beben traf das ärmste Land Amerikas mit voller Härte. Haiti, das unter schwachen- staatlichen Institutionen und einer mangelhaften Infrastruktur leidet, war nur unzureichend auf das Erdbeben vorbereitet. Die Hauptstadt Port-au-Prince in der etwa 2,2 Millionen der 9 Millionen Haitianer leben, wurde durch das Erdbeben nahezu komplett zerstört. Schätzungen gehen davon aus, dass durch das Erdbeben bis zu 220.000 Menschen umgekommen sind. Haiti gehört im Index der gescheiterten Staaten seit einiger Zeit zu den 20 schwächsten Län- dern der Welt. Innerhalb weniger Wochen wurde von der Weltgemeinschaft ein beispielloser Nothilfeeinsatz organisiert. An diesem beteiligte sich auch die Stadt Dresden im Rahmen des Bündnisses „Dresden hilft“. Projektbeschreibung Direkt nach dem Erdbeben reisten sechs Mitarbeiter von arche noVa nach Haiti und errichte- ten in dem besonders betroffenen Ort Léogâne, direkt über dem Epizentrum des Hauptbebens, eine Trinkwasseraufbereitung. Diese versorgte die Menschen vor Ort täglich mit etwa 12.000 Litern Trinkwasser. Zudem wurden Lebensmittel vor Ort verteilt und ein Feldlazarett eingerichtet, in dem innerhalb von zwei Wochen etwa 1.500 Patienten versorgt wurden. Zur Verbesserung der hygienischen Situation vor Ort wurden Waschplätze und tem- poräre Toilettenanlagen errichtet. Eine weitere Trinkwasseraufbereitungsanlage wurde in Carrefour, einer 500.000 Einwohner Stadt in der Nähe von Port-au-Prince errichtet, die als eine der größten und gefährlichsten Slumsiedlungen der Insel gilt. Nach diesen Soforthilfe- maßnahmen richtet sich die Hilfe von arche noVa nun auf ein längerfristiges Engagement auf Haiti ein. Mittelfristig steht nicht mehr die Soforthilfe sondern die dauerhafte Verbesserung der Le- bensbedingungen auf der Insel im Mittelpunkt. Arche noVa engagiert sich nun in Petit Goâve etwa 60 Kilometer westlich von Port-au-Prince. Die 120.000 Einwohner Stadt und ihr Umland waren lange Zeit ohne Hilfe gewesen und es fehlte an den grundlegendsten Versorgungs- gütern. In Kooperation mit anderen Hilfsorganisationen, dem US-amerikanischen und dem spanischen Militär, hat arche noVa ein Versorgungskonzept für die Region. In der gesamten Region werden mit australischer Hilfe, 30 Anlagen zur Wasserfilterung installiert, welche oh- - 15 - ne Strom arbeiten. Durch diese neuen Anlagen konnten die Trinkwasseraufbereitungsan- lagen aus Carrefour nach Petit Goâve überführt werden. In den Gemeinden Charlemagne und Lacule, in der Nähe von Petit Goâve wurden von arche noVa Speichersysteme an vor- handenen Quellen errichtet und eine neue Quelle für den Ort erschlossen. Dadurch können die in der Vergangenheit auftretenden Versorgungsengpässe mit Trinkwasser verhindert werden. Um die katastrophalen hygienischen Zustände zu verbessern, wurden Waschplätze für Haushalt und Körperhygiene eingerichtet. So wird Infektionskrankheiten vorgebeugt. Inhaltlicher Input der Kommune Die Landeshauptstadt Dresden unterstützt die Hilfsorganisation arche noVa durch gemein- same Pressearbeit und Aufrufe zu Spendenaktionen. Die Stadt hilft bei der Vermittlung von Ansprechpartnern und leistet finanzielle Unterstützung. Im Dresdener Umweltzentrum kön- nen sich Bürger die Verwendung der Spenden erläutern lassen. Auch die DREWAG Stadtwerke Dresden GmbH unterstützt das Bündnis. Ergebnisse / Veränderungen im Partnerland Der Nothilfeeinsatz von arche noVa ist weitgehend abgeschlossen. In den am stärksten be- troffenen Städten im Großraum Port-au-Prince ist es gelungen, eine grundlegende Wasserversorgung herzustellen. Nun konzentriert sich das Engagement des Bündnisses auf die dauerhafte Verbesserung der Situation auf der Insel. Dieses Engagement findet in enger Zusammenarbeit mit den anderen internationalen Orga- nisationen der Entwicklungszusammenarbeit auf der Insel statt. Auch die Bevölkerung wird durch Hygieneschulungen und Lehrgänge in die Aufbauarbeit eingebunden. Damit soll eine dauerhafte Verbesserung der Lebensumstände erreicht werden. Diese Einbindung ist in Haiti von besonderer Bedeutung, da somit der Bevölkerung ein positives Handlungsbewusstsein gegeben wird. Nur dadurch kann in diesem Land, das durch jahrzehntelange Misswirtschaft und bürgerkriegsähnliche Zustände geprägt ist, eine nachhaltige Veränderung bewirkt wer- den. Ergebnisse / Veränderungen im Inland Die Aktionen des Dresdner Bündnisses finden in der Bevölkerung eine breite Unterstüt- zungsbasis in der Bevölkerung zurückgreifen. Dies gelingt durch eine Einbindung und Information über die Problematik vor Ort. So fand an Dresdner Schulen das Bildungsprojekt „Eine Welt=Deine Welt“ statt. Auch an Schulen werden verschiedene Themen als Themen- module für den Lehrplan angeboten. Diese werden individuell auf die teilnehmende Gruppe abgestimmt. So lernen Schüler im Themenmodul „Wasser- Aus dem Hahn aus dem Sinn“ etwa, mit acht Litern Wasser am Tag umzugehen. Hiermit wird spielerisch die Situation in Entwicklungsländern nachempfunden. Auch durch andere Projekte findet eine Sensibilisie- rung der Bevölkerung statt. So fand in Kooperation mit dem Sportstätten- und Bäderbetrieb Dresden die Aktion „Schwimm für Wasser“ statt. Die Teilnehmer „erschwammen“ so Spen- dengelder, mit denen die Dorfschule in Ajethiyamalai im Südosten Sri Lankas mit Wasser- und Sanitäranlagen ausgestattet werden konnte. Das Dresdner Umweltzentrum erläutert die Verwendung von Spenden in Krisengebieten und leistet einen Beitrag zur entwicklungspoliti- schen Bildung der Bürger. Finanzierung Die Projekte des Bündnisses „Dresden hilft“ gemeinsam mit der arche noVa-Initiative für Menschen in Not e.V. finanzieren sich zu einem großen Teil aus Spenden, die aus einer Bandbreite an Aktionen fließen. Für den Nothilfeeinsatz kamen bis zwei Monate nach der Katastrophe 230.000 Euro an Spenden zusammen. Das Gesamtbudget der Arbeit auf Haiti wird sich bis 2012 vermutlich auf 700.000 Euro belaufen. - 16 - Perspektiven Die Projekte des Bündnisses „Dresden hilft“ in Kooperation mit der arche noVa sind als So- forthilfeprojekte angelegt. So soll den Menschen ein Werkzeug zur Selbsthilfe an die Hand gegeben werden. Die Projekte orientieren sich also immer an Orten, an denen die Hilfe sehr dringend benötigt wird. Dies können sowohl Regionen sein die durch Naturkatastrophen be- troffen sind, wie Myanmar nach dem Zyklon oder Haiti nach dem Erdbeben, als auch von Bürgerkriegen gezeichnete Staaten, wie Sri Lanka oder die Republik Kongo. Nach einem Soforthilfeeinsatz, bei dem es um eine Wiederherstellung der grundlegendsten Infrastruktur geht, folgt meist ein langfristiges Engagement vor Ort, bei dem es darum geht, eine nachhal- tige Verbesserung der Lebensumstände am Wirkungsplatz zu erreichen. Diesem Ziel wird das Bündnis „Dresden hilft“ auch in Zukunft verpflichtet sein. Ansprechpartnerin Karin Mitzscherlich Stadtverwaltung Dresden Abteilung Europäische und Internationale Angelegenheiten Postfach 120020 01001 Dresden Tel.: 0351 4883069 Fax: 0351 4882238 Mail: kmitzscherlich@dresden.de Homepage: www.dresden.de 2.5 Hamburg: Kooperation zwischen der Stadtreinigung Hamburg und dem Department of Solid Waste Management in Dar es Salaam Zwischen den Hafenstädten Hamburg und Dar es Salaam gibt es schon seit Ende des 19. Jahrhunderts Handelsbeziehungen. Als ehemals deutsche Kolonie war „Deutsch-Ostafrika“ der entscheidende Zugangspunkt zum afrikanischen Kontinent. Heute ist Dar es Salaam mit einer Einwohnerzahl von 3 Mio. Einwohnern die größte Stadt sowie Regierungssitz Tansani- as und gehört aufgrund der Landflucht zu einer der am schnellsten wachsenden Städte der Welt. Hierdurch treten typische Probleme einer tropischen Megastadt auf, wie eine zu lang- sam wachsende Infrastruktur, schlechte hygienische Versorgung und ein niedriger Alphabetisierungsgrad. Aufgrund der langen Handelsbeziehungen haben in den letzten Jah- ren verschiedene Hamburger Institutionen (Kirchen, Schulen, Museen, Krankenhäuser, Wasserwerke und auch die Stadtreinigung Hamburg) Kontakt mit den entsprechenden Ein- richtungen in Dar es Salaam aufgenommen. In den meisten Fällen geht es darum, den Partnern in Dar es Salaam Wissen und Know-how zu vermitteln, damit sie bei meist sehr knappen finanziellen Mitteln durch besseres Management oder bessere Technik die Infra- struktur der Millionenmetropole verbessern. Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) steht seit 2004 mit dem Dar es Salaam City Council – Department for Solid Waste Management (DCC) in Verbindung. Während mehrerer gegen- seitiger Besuche wurden die Interessen abgeklopft und Ziele einer Zusammenarbeit besprochen. Im März 2007 unterzeichneten die Bürgermeister der beiden Städte ein ge- meinsames Memorandum of Cooperation. Vorgesehen waren für die Abfallwirtschaft ein Expertenaustausch, Unterstützung bei der technischen und organisatorischen Optimierung der Abfallsammlung und Ablagerung sowie die Entwicklung eines Gebührensystems. Für acht unterschiedliche Bereiche wurden solche Vereinbarungen getroffen. Im Juni 2009 wur- de dieses Memorandum auf 14 Bereiche erweitert, für die Abfallwirtschaft wurde der Aufbau einer Pilotanlage zur Kompostierung von organischen Abfällen hinzugenommen. Am 1. Juli 2010 unterzeichneten die Bürgermeister offiziell die Vereinbarung einer Städtepartnerschaft. - 17 - Schon bei den ersten Besuchen in Dar es Salaam fiel das enorm hohe Potenzial an organi- schen Bestandteilen im Abfall auf, das bei deutlich über 80 Prozent liegt. Da der Müll bislang nur auf einfachsten Deponien abgelagert wird, treten dadurch enorme Umweltbelastungen wie etwa Grundwasserverunreinigungen oder die Entstehung von schädlichen Methangasen auf. Die jahrelangen Bemühungen der Stadtreinigung Hamburg, den DCC dazu zu bewegen, sich vor Inbetriebnahme der neuen Deponie in Pugu Kinyamwezi um eine Basisabdichtung zu bemühen, waren nicht erfolgreich. Die SRH hat ihre Aktivitäten daher auf den Aufbau der Bioabfallkompostierung fokussiert und dieses zu ihrem wichtigsten Ziel der abfallwirtschaftli- chen Maßnahmen in Dar es Salaam gemacht, da dadurch die organischen Substanzen von den Deponien ferngehalten, das Grundwasser geschützt, Methanemissionen vermieden und zudem organische Dünger (Kompost) als Substitut für die in Tansania sehr teuren Mineral- dünger hergestellt werden können. Projektbeschreibung Im Oktober 2007 wurden drei Abfall-Fachleute aus Dar es Salaam bei der SRH im Rahmen eines 14tägigen Workshops intensiv in die Grundlagen der Kompostierung eingewiesen. In den zwei Wochen wurde ein gemeinsames Kompost-Manual erstellt, in welchem die Fach- leute aus Dar es Salaam beschrieben, wie in ihrer Stadt ein Pilotprojekt zur Kompostierung aufgezogen werden könnte. Das Konzept wurde bewusst so aufgesetzt, dass es mit wenigen technischen Hilfsmitteln und wenig investiven Maßnahmen bis zum Betrieb eines Kompost- platzes umgesetzt werden konnte. In Dar es Salaam standen die notwendigen Flächen für den Kompostplatz einige Monate später zwar zur Verfügung, allerdings konnte der Platz erst im November errichtet werden. Aufgrund fehlender finanzieller Ressourcen wurde der ge- plante Platz mehrfach verkleinert. Der im Februar 2010 fertig gestellte Platz soll eine Betonplatte von 100 m² Größe haben, daneben wurde eine 12m² Hütte für den gebrauchten Shredder mit 25 PS-Motor errichtet. Anfang März 2010 wurde der Platz in Betrieb genom- men. Input der Stadtreinigung Hamburg Der Stadtreinigung Hamburg war es von Anfang an wichtig, nicht durch Material- oder Geld- Transfer zu unterstützen, sondern durch Wissenstransfer. In den vergangenen Jahren waren – unabhängig vom Kompostierungsprojekt – bereits ein Radlader, ein Kompaktor und drei Klein-LKW nach Dar es Salaam verschifft worden. Die Transporte erfolgten in enger Zu- sammenarbeit mit THW, Feuerwehr, GTZ und wurden teilweise von der GTZ finanziert. Die Fahrzeuge wurden von der SRH zur Verfügung gestellt. Ergebnisse / Veränderungen im Partnerland Obwohl die SRH mit dem bis 2009 in Hamburg lebenden Honorarkonsul von Tansania einen hervorragenden Promotor für ihre Projekte hatte und somit auf höchster Ebene (Minister, Bürgermeister) jederzeit Gehör fand, hat es zweieinhalb Jahre gedauert, einen Kompostplatz für ca. 5.000 Euro zu errichten. Das lag auch an dem häufigen Wechsel des Führungsperso- nals im DCC. Aus Sicht der SRH ist an der Umweltproblematik im DCC nicht genügend gearbeitet worden, die ungeordnete Deponierung wird trotz neuer Deponie weitergehen. An- dere Investitionen, zum Beispiel zur Sicherung der Ernährungssicherheit, wurden vorgezogen. Aus Sicht der SRH ist die Kompostierung ein Baustein zur nachhaltigen Sicher- stellung der Ernährung der Millionenstadt, da durch sie das Ausmaß der Grundwasserverunreinigung im Deponieumfeld verringert und zudem ein nährstoffreicher Bodenverbesserer für die Landwirtschaft hergestellt werden kann. Zudem ist es möglich, durch den Kompostverkauf als Dünger wirtschaftliche Erfolge zu erzielen. - 18 - Ergebnisse / Veränderungen im Inland Die Abläufe in Dar es Salaam sind langwierig, deshalb ist auch ein entsprechendes Durch- haltevermögen erforderlich. Die SRH ist davon überzeugt, dass die Kompostierung ein sehr guter Weg ist, die Abfallwirtschaft der Millionenstadt deutlich besser aufzustellen. Inzwischen ist aus der Projektpartnerschaft zwischen Dar es Salaam und Hamburg eine nachhaltige Partnerschaft entstanden. Am 1. Juli 2010 wurde die Städtepartnerschaft besiegelt. Finanzierung Im Rahmen des Kompostierungsprojektes sind von der SRH vorerst getragene Kosten in Höhe von rund 12.000 Euro für die Durchführung des Kompostworkshops entstanden. 10.000 Euro hat davon die Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg, Referat Ent- wicklungspolitik, übernommen. Für den Bau und die Ausstattung des Kompostplatzes hat die SRH kein Geld und auch kein Equipment beigesteuert; durch die Eigenbeteiligung des Part- ners sollte auch die Eigenverantwortung des Partners gestärkt werden. Perspektiven Die SRH verhält sich zurzeit eher abwartend und beobachtend, sie beschränkt sich vorerst auf die Kompostierung und bietet dazu jederzeit Hilfe bei Problemen (Know-how-Transfer) an. Ansprechpartner Dr. Stefan Lübben (Agraringenieur) Stadtreinigung Hamburg (Anstalt öffentlichen Rechts) Bullerdeich 19 20537 Hamburg Tel.: 040 25761071 Mail: s.luebben@srhh.de 2.6 Köln: Bildungsprojekte in Pretoria Pretoria, die Hauptstadt der Republik Südafrika, stellt sich wie die anderen südafrikanischen Großstädte auch, als eine Stadt der Gegensätze und des Umbruchs dar. Die Stadt ist eines der Wirtschaftszentren Südafrikas und bildet in der Region Gauteng, gemeinsam mit Johan- nesburg, die wirtschaftlich wichtigste Region auf dem afrikanischen Kontinent überhaupt. In der Stadt gibt es ein gut ausgebautes Bildungssystem und die Universitäten zählen zu den renommiertesten Einrichtungen des Landes. Es existiert daneben aber auch noch ein ande- res Pretoria. So lebt ein Großteil der Bevölkerung in Townships mit starker Kriminalität, unzureichender Infrastruktur und einer hohen Rate HIV-Infizierter und besitzt immer noch eine unzureichende Chance auf Bildung. Südafrika erreicht daher eine Alphabetisierungs- quote von etwa 80 Prozent. Trotz guter wirtschaftlicher Entwicklung des Landes in den vergangenen Jahren sind noch zu viele Menschen von der Teilhabe an diesen neuen Chancen ausgeschlossen. Diese Gegensätze spiegeln sich auch in der Entwicklungszu- sammenarbeit in Pretoria wider. Diesen Problemen und Diskrepanzen in der Teilhabe haben sich das Jugendamt der Stadt Köln und einige Kölner Schulen angenommen. So besteht seit 1997 ein Austauschprogramm zwischen dem Jugendamt Köln, dem Blücher-Gymnasium Köln sowie der „Deutschen Schu- le Pretoria“. Diese Schule besitzt eine lange Tradition, die bis ins Jahr 1897 zurückreicht. Aus dieser Verbindung entwickelte sich im Jahre 2003 eine Partnerschaft zwischen der Köl- ner Grundschule Stenzelbergstraße und der Primary School Pula Difate im Township Mamelodi. Die positiven Erfahrungen veranlassten auch die Grundschule in Köln-Weiden - 19 - dazu, sich der Zusammenarbeit anzuschließen und mit der Makgatho Primary School im Township Attridgeville eine Zusammenarbeit zu beginnen. Die unterschiedlichen Kooperatio- nen werden in Köln von Schulamt und Jugendamt und in Pretoria vom Bildungsdezernat begleitet. Die Koordination für die Sicherung der Angebote liegt in der Verantwortung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in Köln. An der inhaltlichen Gestaltung sind Lehrkräfte der Schulen, das Schulamtsdirektorat und die Abteilung für Kinderinteressen beteiligt. Projektbeschreibung Die Partnerschaft zwischen dem Kölner Gymnasium und der Deutschen Schule auf der ei- nen Seite und die zwischen den Grundschulen auf der anderen Seite unterscheiden sich im Wesentlichen durch ihre Zielgruppen. Während an den Austauschprogrammen des Sekun- darschulbereiches Schülerinnen und Schüler teilnehmen, sind es bei den Grundschulen Fachkräfte aus Schule und Jugendhilfe. Seit 2008 sind in die Kooperation auch Freiwillige des BMZ Programms „Weltwärts“ eingebunden. Sowohl im Schüler- als auch im Fachkräfteaustausch gibt es jährlich stattfindende Begeg- nungen, abwechselnd in Pretoria und in Köln. Während die Schülergruppen weitestgehend in schulische Aktivitäten eingebunden sind, geht es bei den Fachbegegnungen um Strategien zur Verbesserung des Unterrichts, um Förderprogramme für leistungsschwache bzw. –starke Schülerinnen und Schüler, um schulinterne freizeitpädagogische Aktivitäten und um Maß- nahmen zur Verbesserung der Infrastruktur. So wurde auf dem Schulgelände in Mamelodi eine als Fußballplatz genutzte Brache gesäu- bert, gewalzt und es wurden Tore, die von der Deutschen Schule Pretoria gesponsert wurden, aufgestellt. Auf einer weiteren Brache, auf der umgestürzte Bäume lagen, schufen Projektteilnehmer eine Klettermöglichkeit. Da die Schülerinnen und Schüler bei gemeinsa- men Veranstaltungen im Innenhof der Schule der Sonne ungeschützt ausgesetzt sind, wurde ein Schattensegel installiert. Ein als Lagerraum genutzter Gebäudeteil wurde zu einer Kanti- ne umgebaut, ein verwahrloster Schulgarten neu bepflanzt, ein Gemüsegarten neu angelegt. Lehrmaterial für den Mathematik- und Leseunterricht wurde bereitgestellt. Es wurden neue Musikinstrumente angeschafft, alte repariert und instandgesetzt. Bälle und Reifen für den Sportunterricht sind angeschafft worden. Die Schulbibliothek ist neu geordnet, Sitzmobiliar wurde dafür geordert. Im Rahmen des fachlichen Austausches wurden Unterrichtsmethoden besprochen, vor allem für die Fächer Englisch und Mathematik. Darüber hinaus wurden För- dergruppen eingerichtet, die in den beiden Partnerschulen von den Weltwärts-Freiwilligen geleitet werden. Diese verantworten auch freizeitpädagogische Programme, die auf dem Schulgelände stattfinden. Veränderungen im Inland und im Partnerland Ziel ist auch, den Blick ins Partnerland zu schärfen. So haben Grundschüler in Köln im Rah- men ihrer Projektwoche „Afrika“ thematisiert. Außerdem informiert eine permanente Fotoausstellung über die Partnerschule in Südafrika. Den beiden Grundschulen in Köln ge- stalten die Partnerschaft mit hohem Engagement. Der Zugewinn für die Schulgemeinschaf- ten hier ist die aktive Mitwirkung an einem konkreten entwicklungspolitischen Projekt und dessen Einbeziehung in den Schulalltag. Afrika ist für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Kollegien nicht etwas nur Abstraktes, sondern besitzt eine Kontur und vermittelt über die persönlichen Kontakte ein Gefühl der Solidarität. Die Zusammenarbeit mit den afrikanischen Partnerschulen fließt in unterschiedlicher Form in den Unterricht ein und löst Fremdheit durch Vertrautheit ab. Finanzierung des Projektes - 20 - Die Kosten der Partnerschaft verteilt sich auf mehrere Schultern. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie sichert den organisatorischen und logistischen Rahmen der Fachbesuche und ist beteiligt am Freiwilligenprogramm „Weltwärts“. Die Kölner Schulen leisten ihren finanziel- len Beitrag durch Sponsorenläufe oder andere schulische Aktivitäten. Die beteiligten Fachkräfte beider Seiten tragen aus privaten Mitteln einen Teil der Reise- und Aufenthalts- kosten und sind auf Kölner Seite an der Bereitstellung von Unterrichtsmaterial finanziell beteiligt. Drittmittel werden, sofern bewilligt, über den Bundesjugendplan akquiriert. Insge- samt liegen die jährlichen Ausgaben bei Besuchen in Südafrika im Durchschnitt bei 10.000 Euro und bei Besuchen in Deutschland bei 5.000 Euro. Besonders zu betonen ist, dass die Übergabe von Bargeld an die Partnerschulen vermieden wird. Notwendige Installationen oder Ergänzungskäufe werden direkt vor Ort abgewickelt. Ansprechpartner Bernd Seifert Stadt Köln – Amt für Kinder, Jugend und Familie Im Mediapark 7 50670 Köln Tel.: 0221 5743 275 Mail: bernd.seifert2@stadt-koeln.de 2.7 Leipzig: Städtepartnerschaft: „Leipzig Addis Abeba“ Die Stadt Leipzig mit der seit 1165 existierenden ältesten Messe der Welt, auch Mutter aller Messen genannt, ist damit nicht nur zum Synonym eines Messe- und Handelsortes in der Welt geworden sondern gleichzeitig Durchzugs- und Aufenthaltsort der unterschiedlichsten Träger nationaler und kultureller Vielfalt aus allen Himmelsrichtungen. Vertretungen, wie z.B. ein Griechenhaus oder gut 200 Jahre diplomatische Vertretungen Rußlands und der USA in Leipzig gehören zur Tradition dieser internationalen Stadt. Totalitäre Herrschaftsstrukturen in zwei deutschen Diktaturen haben dies über fast 60 Jahre eingeschränkt aber nicht verhin- dert. Nach dem 2. Weltkrieg wurde auch der in der westlichen Welt virulente und auf Aussöhnung ehemaliger Kriegsgegner gerichtete Gedanke der Partnerschaft von unten, des Kennenler- nens an der Basis von Gesellschaften, auch im Osten etabliert und gepflegt. Leipzig verfügt heute über 13 Partnerstädte auf vier Kontinenten, und pflegt intensive, auch informelle Kon- takte in viele Teile der Welt. In der DDR wurde vor allem die Stadt Leipzig als Messestadt aber auch die größte Universi- tät dieses Teiles Deutschlands ein Träger des internationalen Gedankens. Der Aufbruch vor allem Afrikas aus der Kolonialherrschaft wurde an der damaligen „Karl-Marx-Universität“ wissenschaftlich aber auch ideologisch begleitet. Das hier gegründe- te Institut für Afrikanistik übernahm diesen, besonders auf Zeitgeschichte und –geschehen gerichteten Teil der Orientalistik. Seit langem wurden hier schon viele afrikanische Sprachen gelehrt, bis 1992 gehörte auch die äthiopische Amtssprache Amharisch dazu. Ein aus politischer Übereinstimmung resultierender Vertrag führte dazu, dass zwischen 1979 und 1990 rund 4000 Äthiopier in der DDR ein Studium absolvierten und die Mehrzahl von ihnen am darauf spezialisierten Herderinstitut Deutsch als Fremdsprache erlernten. Nach Ihrer Rückkehr behielten viele Äthiopier enge Bindungen insbesondere an Leipzig, viele ost- deutsche Spezialisten, vor allem Mediziner, trugen Ihre zum Teil sehr persönlichen Erinnerungen im Herzen. Ausgehend von in Addis Abeba gut organisierten Absolventen deutscher Hochschulen wur- de der Wunsch nach einer engeren Zusammenarbeit vor allem seitens des Oberbürgermeisters der äthiopischen Hauptstadt und des Botschafters der Bundesrepublik Deutschland an die Stadt Leipzig herangetragen. - 21 - Am 11. Dezember 2004 unterzeichneten die damaligen Oberbürgermeister Wolfgang Tiefen- see und Arkebe Oqubai den Partnerschaftsvertrag. Während seines gleichzeitig stattfindenden Äthiopienbesuches würdigte Bundespräsident Horst Köhler vor Ort diese ba- sisorientierte Kooperation als zukunftsweisend. Projektbeschreibung Entgegen den politisch opportunen und damit oft verordneten, trotzdem meist auch umfang- reich mit Leben erfüllten Partnerschaften zwischen 1961 und 1990 sind heute grundlegende Bedingungen einer anvisierten Städtepartnerschaft das bürgerschaftliche Engagement, be- stehende Kontakte und Interessen in beiden Kommunen. Positive Voraussetzung sind auch bestehende politische Kontakte und Kooperationen in überregionalen und internationalen Gremien. Basierend auf dem Hauptentwicklungsgebiet der Stadt Addis Abeba, einer funktionierenden Stadtplanung, die nur mit einer effizienten Stadtverwaltung umzusetzen ist, sondierten zwei Mitarbeiter des Oberbürgermeisters mit Äthiopienerfahrung, ein Afrikanist und ein Stadtpla- ner, die Möglichkeiten der Verknüpfung unterschiedlicher Handlungsträger zu einem unterstützenden Netzwerk. In Leipzig regten gleichzeitig viele ehemals in Äthiopien einge- setzte Experten das verstärkte Engagement der Stadt Leipzig an und gründeten 2003 als Träger des Partnerschaftsgedankens den „Städtepartnerschaftsverein Leipzig - Addis Abeba e.V. . Das „Projekt“ Städtepartnerschaft hat sich inzwischen in mehrere Einzelprojekte aufgeglie- dert, an denen die Stadt Leipzig unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. 1. Partnerschaftsverein und Schulpartnerschaften Es existieren zwei Schulpartnerschaften zwischen dem Friedrich-Schiller-Gymnasium Leip- zig und der Menelik II. High School in Addis Abeba ebenso wie zwischen der 24. Grundschule und der Sefere Selam Primary School. Neben der Beschäftigung mit dem je- weiligen Land und der Entwicklung von Brieffreundschaften wird in Leipzig fakultativ Unterricht in amharischer Sprache angeboten. Beides wird von der Stadt Leipzig unterstützt aber vor allem durch den Städtepartnerschaftsverein koordiniert. Dieser organisiert nach 2009 bereits die zweite Reise für Leipziger Bürger nach Äthiopien selbst, nachdem 2007 die erste Bürgerreise durch die Stadt Leipzig; Referat Internationale Zusammenarbeit, initiiert wurde. Ofizieller Aufhänger ist die Lauffreude der Äthiopier und der immer im Herbst stattfindende Great Ethiopian Run. Dessen Initiator, der mehrfache Mara- thonweltmeister Haile Gebreselassie, ist heute Botschafter für die Städtepartnerschaft. 2. Situation des Löwengeheges und Zoo der Zukunft – Konzept in Addis Abeba Ende 2006 gab es eine weltweite Pressekampagne, weil die aus Platzmangel und auch zoo- logisch durchaus nachvollziehbaren Gründen (eine Auswilderung von Zoo-Nachwuchs ist durch die Gewöhnung an den Menschen in der ersten Generation nicht möglich) durchge- führte Tötung von Jungtieren im Löwengehege öffentlich gemacht und fälschlich mit Hungersnöten in inhaltliche Verbindung gebracht wurde. Anfang 2007 wurde die Partnerstadt Leipzig gebeten, die Tiere im Löwengehege in Addis Abeba tierärztlich zu untersuchen und deren Abstammung zu klären, um als unabhängige Gutacher der Weltpresse zu zeigen, wie der tatsächliche Zustand der Löwen ist. Das Löwengehege in Addis Abeba beherbergt 18 ausgewachsene Löwen, deren Abstam- mung zur Zeit ungeklärt ist. Es gibt Anzeichen, dass es sich hier entweder um eine eigene Subspezies oder um Löwen handelt, deren Art bereits ausgestorben ist (Berberlöwe/ Kaplö- we). Der Schutz der Tiere genießt bei den staatlichen Behörden allerhöchste Priorität. Sie sind für das gesamte Land ein nationales Symbol von herausragender Bedeutung. In einem Fernsehinterview mit dem MDR verdeutlichte der Oberbürgermeister von Addis Abeba, - 22 - Berhane Deressa, die besondere Wertschätzung der Löwen in Äthiopien mit dem Hinweis, dass auch in Notzeiten der Fortbestand der Löwen immer gesichert wurde. Während des Aufenthalts von Zoodirektor Dr. Junhold, Zootierarzt Prof. Eulenberger sowie Vertretern der Stadt Leipzig wurde die Idee an Leipzig herangetragen, Addis Abeba bei der Etablierung eines neuen Zoos zu unterstützen, da die gegenwärtige Anlage zwar einen aus- reichenden Mindeststandard bietet, aber nicht den Anforderungen an eine artgerechte Haltung nach modernen Maßstäben entspricht. Als Referenzbeispiel für die Partnerstadt Ad- dis Abeba gilt das international anerkannte und erfolgreich umgesetzte Konzept des „Zoos der Zukunft“ in Leipzig. Addis Abeba besitzt zurzeit keine, einem Zoologischen Garten im europäischen Verständnis entsprechende Einrichtung., die die Bevölkerung für die Schönheiten ihrer Heimat, ihre Landschaften und ihre Fauna sensibilisiert. Äthiopien besitzt für die gesamte Menschheit wertvolle endemische Arten, deren Schutz von besonderen Interesse ist. Gerade in Zeiten von wirtschaftlichem Aufschwung stehen deshalb besonders die Fragen der ethischen und biologischen Bildung der eigenen Bevölkerung sowie der Artenschutz von bedrohten Tierar- ten im Zentrum einer Zoo-Planung in Addis Abeba. Das Projekt hat die einmalige Chance, eine enge Verbindung mit den Nationalparks im Land einzugehen und einen wichtigen Bei- trag zur Auswilderung von bedrohten Tierarten und internationalen wissenschaftlichen Programmen zu liefern, bei denen der Leipziger Zoo und die in Leipzig ansässigen For- schungsinstitute eine führende Rolle bereits jetzt spielen. Die Etablierung eines neuen Zoos ist auch ein städtebauliches Projekt, dessen Management eine Herausforderung für die dortigen Akteure bietet. Das Zoo-Projekt kann deshalb ein be- sonders anschauliches Pilotprojekt werden, das die Aspekte der nachhaltigen, ressourcenschonenden und sozial ausgeglichenen Stadtentwicklung ganzheitliche betrach- tet. Der Zoo wird als grüne Oase inmitten der Stadt wirken und mit dem Peacock-Park ein Stück öffentlichen Grünraum vor dem enormen Siedlungsdruck bewahren. Die Durchführung des Projektes mit Leipziger Hilfe unterstützt den Aufbau von effizienten Planungskapazitäten und erhöht die Steuerungsfähigkeit der Verwaltung, die unter schwierigen Bedingungen ei- nen der weltweit schnellsten Urbanisierungsprozesse meistern muss. Weiterhin sucht die Stadt Addis Abeba - Kontakte bei den Schwerpunkten der öffentliche Daseinsvorsorge: Öffentlicher Nah- verkehr, Abfallmanagement, Wasser/Abwasser - Aufbau eines Landinformationssystems (Kataster- und Grundbuchwesen) Inhaltlicher Input der Kommune Das Zooprojekt bildet hier bisher den Schwerpunkt Das Leipziger Projektteam setzt sich aus Mitarbeitern des Zoos, des Referates für Internati- onale Zusammenarbeit und des Stadtplanungsamtes zusammen und ist verantwortlich für die folgenden Themenbereiche: Zoologisches/wissenschaftliches Konzept/ Artenschutz : Zoo Leipzig (Herr Prof. Eulenberger) Fördermittel/ Abstimmung mit den Partnern in Addis: REIZ (Herr Krakow) Städtebau/Projektsteuerung: Stadtplanungsamt (Herr Loebner) Die Koordination der Arbeitsgruppe liegt beim Stadtplanungsamt. Bei Bedarf werden weitere Mitarbeiter des Dezernates VI und des Zoo Leipzigs hinzugezogen. Zur Erstellung der Entwicklungsstudie benötigte das Projektteam die Unterstützung von ex- ternen Fachleuten. Für diese Arbeit konnten externe Architekten gewonnen werden. Peter - 23 - Rasbach z.B. ist Autor des Masterplanes „Zoo der Zukunft“ in Leipzig und ein erfahrener und international anerkannter Zoo-Planer. Die Stadt Leipzig wird, wie bei internationalen Projekten üblich, den Eigenanteil durch die Personalkosten der eingesetzten Mitarbeiter erbringen. Für die Initialphase des Projektes (Erarbeitung des Projektablaufes/-struktur/ Konzeptstudie „Zoo der Zukunft Addis Abeba“) entstanden durch die Unterstützung der externen Berater Kosten. Diese wurden je zur Hälfte durch das Dezernat VI und das Referat für Internationale Zusammenarbeit übernommen. Zu den oben genannten Themenschwerpunkten der Stadt Addis Abeba haben Kontakte be- reits stattgefunden, bei hochrangigen Besuchen der Stadtregierung von Addis Abeba in Leipzig und die Entsendung von Experten nach Äthiopien. Ergebnisse / Veränderungen in der Partnerstadt Für die äthiopische Seite ist der Erfahrungszuwachs in hohem Maße bedeutsam. Man ist sich der Tatsache bewusst, dass die Leistungen vor Ort in Eigenregie erbracht werden müs- sen und die Aufgaben in Eigenverantwortung zu bewältigen sind. Dabei stehen die Leipziger Experten uneigennützig und der Partnerschaft verpflichtet auf Wunsch der äthiopischen Kol- legen beratend zu Seite. Erfahrungen für die äthiopische Seite sind vor allem die ganzheitliche Betrachtung der The- men, die langfristige Planung und Organisation der entsprechenden Arbeitsschritte. Abläufe und Strukturen einer Verwaltung, die in Deutschland über sehr lange Zeiträume gewachsen sind, und die Erfahrungen Ihrer Arbeitsweise können so bei Bedarf abgerufen und genutzt werden. Im Rahmen des stattfindenden Demokratisierungsprozesses wird auch von der äthiopischen Seite die zunehmende, vor allem frühzeitige, Bürgerbeteiligung bei Vorhaben und Planun- gen erkannt und angewendet. Es hat sich die Erkenntnis durchgesetzt durchgesetzt, dass auf diese Weise Konfliktpotential erkannt und vermieden werden kann. Dieser Prozess des „good governance“ wird nach den ersten Erfahrungen als große Chance betrachtet. Die Stringenz der Umsetzung ist aber von dem Maß der Bereitschaft von Politik, Verwaltung und Bürgern abhängig. Hiezu haben bereits Reisen von Vertretern der Stadtregierung aber auch Sub - Cities nach Leipzig stattgefunden. Erfahrungen wurden vor allem im Bereich der Bür- gerbeteiligung bei Planungsverfahren aber auch der allgemeinen Bürgernähe in Form von Bürgerbüros abgerufen und teilweise übernommen. Ergebnisse/Veränderungen im Inland Es liegt in der Natur de Sache, dass weder Politiker, Mitarbeiter der Stadtverwaltung noch Bürger mit Geschichte und Tradition sowie kultureller und gesellschaftlicher Entwicklung des Landes und seiner Menschen vertraut sind. Hier liegt ein Aufgabenspektrum sowohl für die überschaubare Zahl von Verwaltungsmitarbeitern mit der vorhandenen interkulturellen Kom- petenz aber auch die Mitglieder des Städtepartnerschaftsvereins. Ihre Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen tragen in hohem Maß dazu bei, ein entsprechendes Bewusstsein und Sensibilität in der Bevölkerung für Probleme, Chancen und Herausforderungen in Äthiopien selbst aber auch in der Zusammenarbeit der beiden Städte und Länder zu entwickeln. Das Spektrum der Kontakte und Kooperationen hat sich so schrittweise erweitert, so dass inzwischen ein fruchtbarer und lebendiger Kontakt auch zwischen der evangelischen Ge- meinde St. Thomas und einer Gemeinde der Mekane Yesus Kirche in Addis Abeba entstanden ist. Das Netz der Akteure und Interessierten erweitert sich so kontinuierlich. Die Stadtverwaltung sieht einen großen Mehrwert vor allem in folgenden Effekten, die aber durch Kooperationen darüber hinaus reichen: - 24 - • Internationale Vernetzung und Einbindung in außenpolitische Schwerpunktsetzungen der Bundesregierung • Anbahnung von Wirtschaftskontakten (VCL, Leipziger Leuchten, Sachsenwasser) in aufstrebende Märkte • Profilierung und Renommee in internationalen Organisationen (z.B. WAZA) und Pro- grammen (Artenschutz) • Personalentwicklung von Mitarbeitern durch Einsätze vor Ort. Finanzierung Die Pflege und Entwicklung der Städtepartnerschaft wird aus verschiedenen Haushaltstellen des Referates Internationale Zusammenarbeit im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters finanziert. Hierbei hat der Stadtrat bei seiner Zustimmung zum Partnerschaftsvertrag bereits den Schwerpunkt auf die Begriffe Partnerschaft und Gegenseitigkeit gelegt. Für Dienstreisende der beiden Städte, auch bei Politikerreisen, besteht das Prinzip der Ge- genseitigkeit der Kostenübernahmen für Unterkunft, Verpflegung und Transport vor Ort. Dazu kann innerhalb des Haushalts des Referates auf die Haushaltstellen Städtepartner- schaften, Dienstreisekosten und Honorarmittel zurückgegriffen werden. Diese dienen aber auch der Pflege der übrigen 12 Städtepartnerschaften und anderer internationaler Arbeit. Zur Förderung der Arbeit von Verbänden und Vereinen und damit dem bürgerschaftlichen Enga- gement der Leipziger werden „Projektfördermittel für externe Stellen“ ausgereicht, die das ganze Spektrum der internationalen Arbeit und Partnerschaftspflege umfassen. Die Städtepartnerschaft zwischen Leipzig und der äthiopischen Hauptstadt Addis Abeba ist damit nur ein, wenn auch ein sehr bedeutendes Außenverhältnis der Stadt Leipzig. Perspektiven Entsprechend den vorhandenen Rahmenbedingungen sind die Voraussetzungen für eine kontinuierliche Entwicklung und Prosperität der Städtepartnerschaft gegeben. Zwischen Po- litikern und Verwaltungen hat sich im Laufe der Jahre ein Vertrauensverhältnis entwickelt, das ein gesundes Fundament für die weitere Zusammenarbeit bildet. Hierbei spielt die in den letzten 18 Jahren eine sehr große Rolle. Die herausragende wirtschaftliche Entwicklung mit Wachstumsraten von durchschnittlich 11% sowie die innenpolitische Stabilität Äthiopiens haben dazu beigetragen, dass eine selbsttragende Entwicklung stattfindet, die einen Demo- kratisierungsprozess in den Strukturen des Landes befördert. Die Leipziger Seite ist weit davon entfernt, die Prozesse in Äthiopien und der Partnerstadt mit deutschen Maßstäben zu messen. Beide Länder und Gesellschaftlichen blicken auf grundsätzlich verschiedene kulturhistorische Entwicklungsprozesse zurück, deren Erfah- rungsschatz nutzbringend und sinnstiftend zur Anwendung gebracht werden sollte. Hierbei geht es nicht um Belehrung sondern Beratung sowie Kooperation auf Augenhöhe. Hierbei ist eine entsprechende interkulturelle Kompetenz bei den Handlungsträgern vorhan- den. Best practice – Beispiele können vertieft und angewendet werden. Die Bereitschaft zur weiteren Zusammenarbeit auch auf anderen Themenfeldern ist auf beiden Seiten hoch. Der Partnerschaftsvertrag zwischen beiden Städten wurde durch die Oberbürgermeister Burk- hard Jung und Kuma Demeksa Tokon im März 2010 in Addis Abeba auf unbestimmte Zeit verlängert. Ansprechpartner Stadt Leipzig, Der Oberbürgermeister /City of Leipzig Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters / Mayor's Department Referat Internationale Zusammenarbeit / Office for International Affairs Postanschrift / Mail Adress: 04092 Leipzig Hausanschrift / Adress: Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig - 25 - Tel.: 0049 341 123 2066 Fax: 0049 341 123 2055 E-Mail: international@leipzig.de Internet: http://www.leipzig.de/international 2.8 Stuttgart: INTEGRATION – Integrierte Stadtentwicklung Deutsch- Lateinamerikanische Kooperation zur Brachflächenentwicklung Schon heute leben mehr Menschen in Städten als auf dem Land. Experten nehmen an, dass dieser Prozentsatz bis 2015 auf etwa 60 Prozent ansteigen wird. Auch in Südamerika wer- den viele Menschen in ausufernden Megastädten mit weit über zehn Millionen Einwohnern leben. Zu diesen Megastädten zählen Mexico-City, Sao Paulo, Buenos Aires, Rio de Janeiro und Bogotá. Aber auch „kleinere“ Städte wie Guadalajara, Chihuahua oder Quito haben be- reits rund zwei Millionen Einwohner. Städtewachstum, Industrialisierung und Bevölkerungskonzentration haben in den Ballungsräumen Lateinamerikas ihre Spuren in Boden und Grundwasser hinterlassen, vor allem in den Regionen intensiver Rohstoffexplora- tion und industrieller Produktion. Die Bewirtschaftung und der Schutz der Ressource Boden sind eng mit dem ausufernden Wachstum von Metropolen und Metropolregionen verbunden. Hier treten die Konflikte, die sich aus der wachsenden Nachfrage nach städtischem Wohn- und Lebensraum ergeben, besonders in Erscheinung. Durch unkontrollierte Siedlung armer Bevölkerungsschichten in Stadtrandgebieten (urban sprawl) sowie durch die Besiedlung von kontaminierten Flächen oder Altlasten (Brachflächen) und damit verbundener Gesundheits- gefährdung entstehen soziale Konflikte. In den armen Bevölkerungsschichten Lateinamerikas führen Verunreinigungen von Boden und Grundwasser insbesondere zu folgenden Problemen: • Soziale Ausgrenzung aus der Gesellschaft (auch) als Folge fehlender Artikulationsmög- lichkeiten. • Schwierigkeiten bei der Kommunikation von Umwelt- und Gesundheitsrisiken gegenüber den verantwortlichen Behörden. • Mangelnde Erfahrung in der Beurteilung der Relevanz von Bodenverunreinigungen bei Planungs- und Aufsichtsbehörden (auch mangels Altlastenkataster). • Fehlende gesetzliche Grundlagen für die Wiederverwendung innerstädtischen Baulan- des, insbesondere bei vermuteten oder vorhandenen Bodenverunreinigungen auf den Brachflächen. • Mangelndes Interesse privater Investoren an der Erstellung von wirtschaftlich und ökolo- gisch akzeptablen (sozialen) Wohnungsprojekten für die armen Bevölkerungsschichten. Um hier Abhilfe zu schaffen, bedarf es eines integrierten Vorgehens von Stadtplanung, Wohnungsbau, Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Wirtschaft. Dies kann durch die Op- timierung der technischen und organisatorischen Kompetenzen der beteiligten öffentlichen Akteure erreicht werden. Dabei kann man auf die Erfahrungen europäischer Städte aufbau- en, welche ein ähnlich rasantes Stadtwachstum im 19. Jahrhundert erlebten und in den vergangenen Jahrzehnten beeindruckende Ergebnisse bei der Brachflächenrevitalisierung vorweisen konnten. Diese Erfahrungen aus dem europäischen Raum sind dabei wertvoll, jedoch benötigt die Anwendung in Lateinamerika ein hohes Maß an Anpassung an die lokalen Gegebenheiten. Hierbei kommt dem Projekt INTEGRATION eine besondere Bedeutung zu. INTEGRATION (Integrierte Stadtentwicklung) zielt auf die nachhaltige Stadtinnenentwicklung und das Brach- flächenrecycling ab. Ökologische und soziale Aspekte sollen in integrierte städtische Planungskonzepte einfließen. Die Schaffung von gesunden Wohn-, Arbeits- und Lebensbe- dingungen auf städtischen Brachflächen wird als wichtiger Beitrag zur Erreichung einer angemessenen städtischen Umweltqualität unterstützt. Die Kompetenzen der Kommunalbe- - 26 - hörden hinsichtlich einer umweltfreundlichen und sozialen städtebaulichen Entwicklung wer- den gestärkt. Empfehlungen für angepasste staatliche Regelungen im Bereich des Umwelt- und Gesundheitsschutzes werden – sofern notwendig – erarbeitet. Der soziale Wohnungs- bau auf Brachflächen soll unter öffentlicher Beteiligung sowie unter Einbeziehung benachteiligter Bevölkerungsschichten erfolgen. Das öffentliche Bewusstsein soll hinsichtlich eines besseren Umweltbewusstseins, einer Wahrnehmung der Landschaftszersiedlung und der Notwendigkeit einer nachhaltigen Stadtinnenentwicklung, bei der die notwendigen Min- destanforderungen an die urbane Lebensqualität berücksichtigt werden, gestärkt werden. Projektbeschreibung An INTEGRATION beteiligen sich Partner aus fünf Nationen: Brasilien, Deutschland, Ecua- dor, Kolumbien und Mexiko, darunter sechs Städte, ein mexikanischer Bundesstaat und zwei Nichtregierungsorganisationen (NGOs). Neben der Landeshauptstadt Stuttgart sind dies das mexikanische Guadalajara, die brasilianischen Städte Sao Paulo und Rio de Janeiro, sowie Bogotá in Kolumbien und Quito in Ecuador und der mexikanische Bundesstaat Chihuahua mit seinem Staatsministerium für Stadtplanung und Ökologie. Als nicht-staatliche Akteure nehmen die NGOs „Kontaktstelle für Umwelt und Entwicklung“ (KATE) und die „Local Go- vernments for Sustainability“ (ICLEI) an INTEGRATION teil. Das Projekt INTEGRATION gliedert sich in mehrere Schritte. Zunächst werden bestehende nationale Rechtsgrundlagen sowie administrative Konzepte und Strukturen im Bereich des städtischen Brachflächenmanagements in Lateinamerika und Europa analysiert. Soweit not- wendig, werden auf dieser Grundlage in Zusammenarbeit mit bestehenden lateinamerikanischen Netzwerken Empfehlungen für eine legislative Optimierung auf natio- naler Ebene entwickelt. Abgeschlossene Projekte der Partner werden dokumentiert, z. B. in Stuttgart die Bearbeitung früherer militärisch genutzter Brachflächen und ihre Umnutzung. Jeder Partner analysiert die dabei angewendeten Verwaltungsverfahren und erarbeitet Opti- mierungsvorschläge im Hinblick auf eine nachhaltige Stadtinnenentwicklung auf Brachflächen. Im Rahmen von INTEGRATION bearbeitet jede lateinamerikanische Gebietskörperschaft Pilotprojekte, d.h. je ein lokales Städtebau- und Umweltprojekt, das für die Anwendung eines exemplarischen, integrierten Planungsansatzes geeignet ist. Die Partner wählen dafür pas- sende lokale Projekte aus und bereiten die Umsetzung angemessener Planungs- und Untersuchungsmaßnahmen in den Pilotprojekten vor. Das INTEGRATION Projekt unterstützt konkrete Maßnahmen im Rahmen der Pilotprojekte: • Kommunikationsmaßnahmen, um gesundheitlichen Schäden insbesondere der armen Bevölkerungsschichten vorzubeugen. • Identifizierung von kontaminierten Flächen und gefährdungsbezogene Erstbewertun- gen im Hinblick auf die Flächennutzung. • Untersuchung und Bewertung von Bodenkontaminationen an den Pilotstandorten. • Stadt- und Infrastrukturplanung für eine integrierte Brachflächenrevitalisierung auf den Pilotstandorten. • Maßnahmen zur Mobilisierung privaten Kapitals für den sozialen Wohnungsbau und zur Sanierung verunreinigter Standorte. • Abfallwirtschaftsmanagement auf Brachflächenstandorten und Altablagerungen. • Öffentliche Politikansätze zum Brachflächenrecycling in innenstädtischen Bereichen. Ergebnisse, Erfahrungen und abgeleitete Konzepte werden in Broschüren veröffentlicht und in Seminaren und in der Schlusskonferenz vorgestellt. So wurden beispielsweise bei einem einwöchigen Workshop in Stuttgart die Vertreter der Partnerstädte über die Stuttgarter Erfah- rungen und Lösungsansätze der integrierten Stadtinnenentwicklung informiert. Im Rahmen - 27 - von Kurzzeiteinsätzen und Praktika findet zudem ein reger Erfahrungsaustausch zwischen Stuttgart und den Partnerkommunen statt. Ergebnisse im Inland Das Projekt INTEGRATION trägt zu den Millenniumszielen „Sicherstellung der Umweltnach- haltigkeit“ und „Entwicklung einer globalen Partnerschaft für Entwicklung“ bei. Im November 2008 haben die Oberbürgermeister von Stuttgart und Bogota, Dr. Wolfgang Schuster und Samuel Moreno Rojas, auf dieser Grundlage eine Entwicklungspartnerschaft im Bereich „Umweltgerechte Stadtentwicklung auf kontaminierten Flächen“ vereinbart. Die öffentliche Akzeptanz und das öffentliche Bewusstsein werden durch Mitteilungen in der Lokalpresse, durch Filme und Artikel in Fachzeitschriften gestärkt. So erschienen in Deutsch- land allein 2009 35 Artikel über das Projekt INTEGRATION. Auch die Einbindung Stuttgarter Unternehmen in das Programm INTEGRATION ist vorgese- hen. Es geht dabei um Stadtplanung im Innenbereich, sozialen Wohnungsbau, Umweltuntersuchungen und deren Bewertung, Projektmanagement, Geografische Informati- onssysteme und Abfalltechnik (Sammlung, Transport, Deponierung von Abfällen und Deponienachsorge). Finanzierung Die Europäische Kommission hat für INTEGRATION einen Budgetrahmen in Höhe von 3,6 Mio. Euro als förderfähig anerkannt und gewährt einen Zuschuss von 80 Prozent zu den förderfähigen Kosten. Die Laufzeit von INTEGRATION beträgt 48 Monate, sie begann am 1. Dezember 2008 und endet planmäßig am 30.11.2012. Perspektiven Die Partner haben die Auswahl ihrer Pilotprojekte abgeschlossen. In Quito, Guadalajara und Chihuahua haben erste Untersuchungen und Planungen begonnen, die Bürgerbeteiligung ist in Quito und Guadalajara im Gange. 2010 soll die Bestandsaufnahme der rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen und der bisherigen Projekterfahrungen der kommu- nalen Partner abgeschlossen werden. Die Erfahrungen innerhalb des Projektes sollen von den beteiligten Stadtverwaltungen dazu genutzt werden, die dabei erworbenen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen in künftigen Projekten der Innenentwicklung einzusetzen, ihre Organisationen an die neuen fachlichen Anforderungen einer integrierten Stadtinnenent- wicklung anzupassen und vorhandene oder neue Strategien zur Förderung der Innenentwicklung zu erarbeiten Vom 13. bis 17. September 2010 ist in Sao Paulo und Rio de Janeiro (Brasilien) ein Work- shop zum Thema „Die kompakte Stadt“ geplant. Ansprechpartner und an INTEGRATION beteiligte Partner Hermann Josef Kirchholtes, Manfred Barlin Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz Gaisburgstr. 4 70182 Stuttgart Tel.: 0711 21688717 Fax: 0711 21688620 Mail: Hermann.Josef.Kirchholtes@stuttgart.de Homepage: www.urbal-integration.eu Beschreibung der Partner und der assoziierten Partner: - 28 - An INTEGRATION beteiligen sich als Partner aus fünf Nationen: Brasilien, Deutschland E- cuador, Kolumbien und Mexiko, darunter sechs Städte, ein mexikanischer Bundesstaat und zwei Nichtregierungsorganisationen (NGO). • Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz, Deutschland (Antragstellung, Projekt- koordination und Verwaltung der EU-Fördergelder) • Stadt Guadalajara, Stabsabteilung für politische Beziehungen (Dirección de Vinculación Política), Mexiko • Stadt Sao Paulo, Amt für Grünflächen und Umwelt (SVMA – Secretaría Municipal do Verde e do Medio Ambiente), Brasilien • Stadt Quito, Amt zur Koordination der Gebietskörperschaft (Coordinacíon Territorial), Ecuador • Stadt Bogotá, Umweltamt (Secretaría Distrital de Ambiente), Kolumbien • Stadt Rio de Janeiro, Umweltamt (Secretaria Municipal de Meio Ambiente), Brasilien • Bundesstaat Chihuahua, Staatsministerium für Stadtplanung und Ökologie (Secretaría de Desarrollo Urbano y Ecología), Mexiko • KATE (Kontaktstelle für Umwelt & Entwicklung), Stuttgart (NGO) • ICLEI (Local Gouvernments for Sustainability) Sao Paulo (NGO). In das Projekt sind beratend auch fünf assoziierte Partner eingebunden: • Bundesumweltamt Dessau, Deutschland • Amt für Stadtplanung der Stadt Guadalajara (Ayuntamiento de Guadalajara, Comisión de Planeación Urbana), Mexiko (Guadalajara) • Koordinierungsstelle für Innovation und Entwicklung des Bundesstaates Jalisco (Coordi- nación General de Innovación y Desarrollo del Gobierno del De Estado Jalisco) Mexiko (Guadalajara) • Institut für Verkehrs- und Entwicklungsstrategien (Institute for Transportation and Deve- lopment Policy), Mexiko (Guadalajara) • Stadt Viña del Mar, Chile, mit der Katholischen Universität Valparaíso und der Nationalen Umweltkommission CONAMA. - 29 - 2.9 Das Städtenetz Kaukasus: Lernende Städte Die Länder des Südkaukasus haben nach ihrer Unabhängigkeit einen Reformkurs zu mehr Demokratie und Marktwirtschaft eingeschlagen. Die dabei der lokalen Ebene übertragenen Aufgaben werden nur unzureichend erfüllt. Im Rahmen einer vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) von 2002 bis 2009 finanzierten Maßnahme der Technischen Zusammenarbeit wird die fachliche Beratung der Partner in den Kommunalverwaltungen der Städte Tbilissi und Telavi in Georgien, Sumgait in Aserbai- dschan und der Stadt Vanadzor in Armenien unterstützt. Der kommunale Fachaustausch zwischen den Ländern wird gefördert. Projektbeschreibung / Ziele Bessere Dienstleistungen für die Bürger sind im Südkaukasus keine Selbstverständlichkeit. Weitgehend unbekannt war der Gedanke, dass Bürger Zugang zum Rathaus suchen, um Dienstleistungen zu erhalten und sich die Stadtverwaltungen für Bedürfnisse ihrer Bürger interessieren. Das Vorhaben arbeitet im entwicklungspolitischen Kontext der Kaukasus- Initiative des BMZ länderübergreifend. Angesichts der Tatsache, dass Armenien und Aser- baidschan noch keinen Friedensvertrag geschlossen haben, tragen die Kontakte auf kommunaler Ebene auch dazu bei, den Frieden in der Region zu stabilisieren. Seit die Regierungen im Südkaukasus die europäische Charta der kommunalen Selbstver- waltung unterzeichnet haben, wird eine moderne, transparente und bürgerfreundliche Stadtverwaltung gewünscht. Die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung in einer noch jungen Demokratie wie Georgien und erste Schritte zu kommunaler Governance in Aserbai- dschan und Armenien sind Voraussetzung für effiziente Dienstleistungen der Städte und ihre nachhaltige Entwicklung. Leistungen und Wirkungen Unterstützung von Capacity Development Um die kaukasischen Partner an den von ihnen gewünschten Standard der kommunalen Selbstverwaltung heranzuführen, wurden erstmals in einer Maßnahme der Technischen Zu- sammenarbeit bereits bestehende Städtepartnerschaften zwischen deutschen und kaukasischen Kommunen entwicklungspolitisch genutzt. Dies führte zu einer vertrauensvol- len Zusammenarbeit mit den Partnern und unmittelbaren Akzeptanz des erforderlichen Wissens. Im Städtenetz werden Kompetenzen durch die deutschen Kollegen aus den Part- nerstädten auf gleicher Augenhöhe mit den kaukasischen Partnern entwickelt. Dabei sind neue Kompetenzen gefragt, die teilweise in den alten Stadtregierungen nach sowjetischer Art nicht vorhanden und auch nicht erwünscht waren. Die deutschen Städte Saarbrücken, Biberach an der Riß und Ludwigshafen konnten von der GTZ gewonnen werden, ihre kom- munale Fachexpertise für ausgewählte Beratungsthemen im Kaukasus einzusetzen. Die Kontakte der Stadt und des Landkreises Leipzig nach Armenien beruhen auf einer neu ge- schaffenen kommunalen Projektpartnerschaft. Das praktische Wissen aus deutschen Kommunalverwaltungen wurde rasch von den Verantwortlichen der kaukasischen Kommu- nen, Bürgermeistern, Amtsleiterinnen und Kommunalbediensteten absorbiert, als sie erkannten, dass ihre deutschen Kollegen sich täglich mit ähnlichen Problemen befassen wie sie. Diese Beratung auf Augenhöhe hat sich in der unmittelbaren Anwendung der kommu- nalen Praxis bereits für die Bürger sichtbar positiv ausgewirkt, wie Befragungen der Einwohner von Tbilissi zeigen. Der Nutzen für die Bürger ist in kurzer Zeit erkennbar: Durch Hospitationen der jeweiligen Amtsleiter in der deutschen Kommunalverwaltung und mit gemeinsamen Trainings vor Ort für eine neue Organisation und das Management von Anträgen der Bürger an die Stadtver- waltung in sogenannten Bürgerbüros sind in den kaukasischen Partnerstädten erfolgreiche - 30 - Entwicklungen angestoßen worden. Angestellte, die im Bürgerbüro der georgischen Haupt- stadt hinter den Kulissen mit großem Engagement und gegen viel Widerstand die Arbeitsabläufe nach Saarbrücker Vorbild völlig neu organisieren, erhalten auch eine bessere Bezahlung durch ihren kommunalen Arbeitgeber als früher. Hospitationen bei ihren fachli- chen Peers gehören zum Capacity Development genauso wie die beispielhafte Erarbeitung von kommunalen Abfallkonzepten für Telavi, der georgischen Partnerstadt von Biberach. Die Fachleute des Ludwigshafener Umweltamtes bringen Erfahrungen eines Chemiestandorts zu ihren Kollegen der Stadt Sumgait, wie sie ein Kataster für die Stadtplanung nutzen, um die industriellen Altlasten der ex-sowjetischen Kombinate in ihren unterschiedlichen Gefähr- dungsstufen beherrschen zu lernen. Dadurch werden die Dienstleistungen nicht nur effizienter, sondern sie sind auch besser auf die Bedürfnisse der Bürger ausgerichtet. Obwohl weder die deutschen noch die georgischen, aserischen und armenischen Kommu- nalexperten die Landessprachen teilen, haben sie doch eine gemeinsame Fachsprache und das Teilen von Wissen und Erfahrungen funktionieren ausgezeichnet. Eine wesentliche Rolle spielen dabei die nationalen Fachkräfte der GTZ aus den drei Ländern, die sowohl für die Organisation und die Übersetzungen als auch für die Verbreitung des Gelernten sorgen. Die Einbettung der Städtepartnerschaften in eine Maßnahme der Technischen Zusammenarbeit gewährleistet die entwicklungspolitischen Prinzipien wie Ownership der Partner und partizi- pative Vorgehensweise. Auch der Zeitpunkt für das jeweilige Capacity Development und die gemeinsame Auswahl der Lerninhalte ist Aufgabe der Maßnahme der Technischen Zusam- menarbeit, um mit entsprechender Vor- und Nachbereitung vor Ort im Kaukasus das Gelernte situationsgerecht in den Partnerstädten anwenden zu können. Zuschussverträge der GTZ für die deutschen Kommunen ermöglichen gemeinsame Planung und Begleitung von Entwicklungsprozessen mit den kaukasischen Partnerstädten. Die deut- sche kommunale Expertise wird dabei ohne Beratungshonorar erbracht. Die Maßnahme der deutschen Technischen Zusammenarbeit im Südkaukasus übernimmt die Reisekosten der kommunalen Experten beider Seiten, damit sowohl in den deutschen als auch in den kauka- sischen Städten der Wissensaustausch und das gemeinsame Lernen erfolgen können. Die deutschen kommunalen Experten werden jeweils von ihrer Kommunalverwaltung für die Be- ratungseinsätze freigestellt. Diese Einsätze in den Partnerstädten sind mit etwa drei bis fünf Tagen angesetzt. Vernetzung Kommunales Management der Abfallbeseitigung in den Städten war für alle Beteiligten ein wesentliches Thema in der Stadtverwaltung. Bei den bilateralen Hospitationen in deutschen Städten erweiterte sich die Beratungspalette, die Themen bekamen immer mehr Schnittstel- len zu den Kommunalverwaltungen der Partner. Daher konnte ein größerer Hebel für das gemeinsame Lernen in einem Lernforum für alle Beteiligten gefunden werden. Zu diesem Lernforum wurden auch Vertreter der Privatwirtschaft eingeladen, die teilweise im kommu- nalen Auftrag die Dienstleistungen erbringen. Dort konnte ein armenischer Unternehmer sich erstmals mit einem aserischen Abfallexperten austauschen, als sich eine georgische Stadt als „neutraler“ Veranstaltungsort anbot. Im Rahmen dieser Lernveranstaltungen haben sich andere Themen der kommunalen Selbstverwaltung entwickelt, die den Wissenstransfer einer deutschen Stadt zu ihrem Part- ner für mehrere Kommunen attraktiv gestaltet. Dabei geht es vor allem um eine neue Verwaltungsorganisation, z.B. wie welche Ämter zukünftig zusammenarbeiten sollen. Es sind in Zusammenarbeit mit Benachteiligten und Organisationen der Zivilgesellschaft durch die deutschen Beispiele innovative Herangehensweisen in der Stadt und neue Dezernate ent- standen, z.B. für eine bisher nicht existente kommunale Sozialpolitik. Die gegenseitigen Fachberatungen haben quer zu den bilateralen Städtepartnerschaften zugenommen, so dass eine echte Vernetzung der Städte untereinander entstanden ist. Das Städtenetz bietet eine Lernplattform für seine Mitglieder, die die Städte allein in ihren Ländern nicht etablieren - 31 - konnten und die eine Dialogbereitschaft erschließt, die auf lokaler Ebene entgegen allen na- tionalen Verlautbarungen über feindliche Nachbarschaft im Kaukasusgebirge sehr positiv wirkt. Jährliche Wirtschaftsforen in der georgischen Hauptstadt Tbilissi zu verschiedenen Themen, die von allen Partnerstädten des Städtenetzes aktiv gestaltet werden, sind eine attraktive Veranstaltung auch für nicht am Städtenetz beteiligte Kommunen. Diese Wirt- schaftsforen werden darüber hinaus auch von Städten und internationalen Gebern in Georgien und den Nachbarländern als Kontaktbörse genutzt, aus denen weitere Dialogver- anstaltungen jenseits der Themen des Städtenetzes entstehen. Nach Aussagen beteiligter Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister profitieren auch die deutschen Städte von dem partnerschaftlichen Austausch und bringen Innovationen mit zurück in die eigene Kommunalverwaltung. Sei es zur Integrationspolitik auf kommunaler Ebene, sei es zu kostensparenden, einfacheren Lösungsansätzen in der bürgernahen Ver- waltung. Perspektiven Städte untereinander zu vernetzen, um gemeinsames Lernen anzuregen, ist zukunftsorien- tiert und entspricht dem entwicklungspolitischen Prinzip der Beratung von Partnern in idealer Weise. Die entwicklungspolitisch genutzten Städtepartnerschaften sind eine innovative Leis- tungsmodalität in Programmen der Technischen Zusammenarbeit. Sie sind nachhaltig, da die Städtepartnerschaften auch jenseits der geförderten Maßnahme bestehen bleiben. Sie sind von den Partnern sehr geschätzt, denn sie stellen durch die Peer-to-Peer-Methode eine Beratung auf Augenhöhe sicher. Sie sind eine kostengünstige Leistungsmodalität, da die kommunale Expertise im Rahmen von Finanzierungsbeiträgen ohne individuelle Gutachter- honorare erbracht wird und den aktuellen Stand der kommunalen Selbstverwaltung repräsentiert. Dass Städte gemeinsam und voneinander lernen, hat ein erhebliches Potenzial für die tech- nische Zusammenarbeit, welches in Deutschland noch nicht ausgeschöpft ist. Es sind auch Dreieckspartnerschaften denkbar, in denen mehrere Städtepartner zusammenarbeiten. Die Ausstrahlung der Lernenden Städte auf andere entwicklungspolitische Vorhaben ist durch die Netzwerkarbeit in der Region gegeben, was sich in gemeinsame Veranstaltungen mit benachbarten Programmen auswirkt. Die strategische Einbettung von Städtepartnerschaften in Maßnahmen der Technischen Zu- sammenarbeit wird empfohlen. Die Einsätze deutscher kommunaler Expertise erfordern zusammen mit den Partnern vor Ort eine intensive Vor- und Nachbereitung, um effektiv und zum richtigen Zeitpunkt genutzt zu werden. Die Lernerfolge in dieser Leistungsmodalität sind öffentlichkeitswirksam und die internationale Vernetzung ist für alle Beteiligten attraktiv. Da in vielen Partnerländern die Kommunalverbände noch nicht hinreichend Dienstleistungen für ihre Mitgliedsstädte erbringen, ist der Netzwerkaufbau mit Städten, die voneinander lernen wollen, ein erster Schritt zum Teilen von Wissen und Erfahrungen der Städte untereinander. Die Verantwortlichen der Partnerschaften und die Oberbürgermeister der beteiligten deut- schen Städte haben ihre Bereitschaft signalisiert, auch weiterhin kommunale Expertise ihrer Städte zu Verfügung zu stellen. Dies geht weit über die Aktivitäten klassischer Städtepart- nerschaften hinaus und wird in dieser Form auch von den deutschen kommunalen Spitzenverbänden unterstützt. Entwicklungspolitisch genutzte Städtepartnerschaften bieten auf deutscher Seite die Gele- genheit, dem Bürger in seiner Kommune unmittelbar die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit zu verdeutlichen. Auch die in den Kommunen lebendigen Partnerschaftsvereine zur Unterstützung einer Städtepartnerschaft haben vielen Bürgern die Sinnhaftigkeit der Entwicklungszusammenarbeit anschaulich vor Augen geführt. Die Chan- cen, die solche „Lernenden Städte“ bieten, sollte die Entwicklungspolitik vermehrt nutzen. - 32 - Die Partner in den Kommunen haben erheblich an Selbstbewusstsein gewonnen und tragen mit der neu errungenen kommunalen Selbstverwaltung und Leistungen nach europäischem Standard zu einem demokratischen Staatswesen bei, das stärker auf seine Bürger und de- ren Bedürfnisse orientiert ist. Ansprechpartnerin Dr. Petra Stremplat-Platte Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Abteilung Staat und Demokratie Postfach 5180 65760 Eschborn Tel.: 06196 791647 Mail: petra.stremplat-platte@giz.de 2.10 Südafrika 2010: Partnerschaft mit Kick Mit Austragung der FIFA Fußball-WeltmeisterschaftTM (WM) präsentierte sich Südafrika 2010 als erster afrikanischer Gastgeber des größten globalen Sportereignisses und rückte damit in den Fokus der internationalen Öffentlichkeit. Wie in Deutschland während der WM 2006 – dem viel gerühmten Sommermärchen – hing der erfolgreiche Verlauf dieses Großereignisses maßgeblich von der Planung, Organisation und Durchführung auf kommunaler Ebene in den WM-Austragungsstädten und den Teamstandorten ab. Projektbeschreibung / Ziele Vor diesem Hintergrund sah das vierjährige Projekt "Südafrika 2010 - Deutschland 2006: Stärkung kommunaler Zusammenarbeit und Entwicklung - Partnerschaft mit Kick!" einen kollegialen Fach- und Erfahrungsaustausch zwischen den deutschen und südafrikanischen Austragungsstädten und Teamstandorten der Weltmeisterschaft 2006 und 2010 vor. Damit sollte erstens ein Beitrag zum erfolgreichen Ablauf der WM in Südafrika 2010 geleistet und zweitens die Stadtentwicklung der südafrikanischen Kommunen über 2010 hinaus nachhaltig gefördert werden. Drittens galt es, durch den Austausch internationale Erfahrung und ent- wicklungspolitische Bildung in deutschen Kommunen auszubauen. Viertens bot das Projekt Gelegenheit, die deutsch-südafrikanische kommunale Zusammenarbeit zu stärken und vor- handene Projekt- oder Städtepartnerschaften zu vertiefen oder Grundsteine für neue zu legen. Das WM-Projekt „Partnerschaft mit Kick!“ wurde im Auftrag des Bundesministeriums für wirt- schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) von InWEnt - Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH in Bonn durchgeführt. Federführend waren die Servi- cestelle Kommunen in der einen Welt (SKEW) bei InWEnt und das InWent-Regionalbüro in Pretoria, Südafrika, das in Kooperation mit dem DED geleitet wird. Seit Mitte 2008 wurde das Projekt außerdem in Kooperation mit der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) durchgeführt. Programmpartner bzw. Zielgruppe des Projekts waren die Mitarbeiter/- innen von Kommunalverwaltungen in Deutschland und Südafrika (WM-Austragungsstädte und -Teamstandorte 2006 und 2010) und die Mitarbeiter/-innen von Landes- und Bundesbe- hörden, die mit der Vorbereitung und Durchführung der WM betraut waren, in Deutschland (z.B. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren, Landespolizei NRW, u.a.) und in Südafrika (z.B. National De- saster Management Centre, South African Police Service). Ebenso beteiligt waren die kommunalen Spitzenverbände in Deutschland (Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund) und in Südafrika (South African Local Government Association SALGA, South African Cities Network SACN) sowie die Mitarbeiter/-innen nationaler Ministerien in - 33 - Südafrika (Department for Cooperative Governance and Traditional Affairs COGTA, Depart- ment of Environmental Affairs and Tourism DEAT). Als strategische Partner fungierten ferner die Deutsche Botschaft in Pretoria (Koordination der Programme der deutschen EZ zur WM 2010) und die Südafrikanische Botschaft in Berlin (Strategische Allianz zur Durchführung von Maßnahmen der Bildungs- und Öffentlichkeitsar- beit in Deutschland, vor allem hochrangig besetzte Podiumsdiskussionen und Pressekonferenzen). Ebenso war das InWEnt-Auslandsbüro Südafrika mit Sitz des südafri- kanischen Projektbüros eingebunden, sowie die InWEnt-Regionalzentren, die vor allem im Bereich der entwicklungsbezogenen Bildungsarbeit in Deutschland aktiv waren. Projektbeschreibung Das Projekt „Partnerschaft mit Kick!“ war Bestandteil der deutsch-südafrikanischen Regie- rungsvereinbarungen. Auf dieser Grundlage unterzeichneten die Oberbürgermeister/-innen der deutschen WM-Austragungsstädte und Teamstandorte 2006 eine Absichtserklärung (Letter of Intent, LoI), mit welcher sie ihre Bereitschaft zur Teilnahme bekräftigten. Nur bei zwei Städten blieb es bei einer losen Kooperationsabsichtserklärung. Über 70 deutsche WM-Expert/-innen aus insgesamt 13 deutschen WM-Städten beteiligten sich an knapp 200 Beratungseinsätzen in 9 südafrikanischen WM-Austragungsorten. Die Beratungen erfolgten immer bedarfsorientiert. Das Aufgabenspektrum der deutschen Ex- pert/-innen betraf fast alle kommunalen Arbeitsfelder, ob Transport und Verkehr, Sicherheit, Energieversorgung, Abfall, Marketing oder Öffentlichkeitsarbeit. So wurden u.a. auf der Basis der WM-Beratungen Arbeitsstrukturen in den Verwaltungen der Host Cities an die Heraus- forderungen einer WM angepasst, Regelwerke für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr verabschiedet, Kosteneinsparungen beim Stadionbau (z.B. in Port Elisabeth) erzielt, die Problemwahrnehmung für Vertragsverpflichtungen gegenüber der FIFA geschärft, der Dialog zwischen den einzelnen Austragungsstädten in Gang gesetzt und vieles mehr. Qualifizierungsmaßnahmen für WM-Expert/-innen Ein eigens für die WM-Expert/-innen konzipierter, einwöchiger Vorbereitungskurs in der Vor- bereitungsstätte für Entwicklungszusammenarbeit (V-EZ), Bad Honnef, bot ein landeskundliches, interkulturelles und fremdsprachliches Training an alle erstmalig ausrei- senden Expert/-innen an. Dieser mit maximal 8 Teilnehmern geleitete Intensivkurs erweiterte die entwicklungspolitische und interkulturelle Kompetenz der Teilnehmer/-innen und erleich- terte die Beratungstätigkeit in Südafrika. Zusätzlich gab es im Verlauf des Projekts flankierende Schulungen (z.B. zur Beraterrolle). Die Beratungseinsätze wurden vorab durch das InWEnt-Regionalbüro in Pretoria vorbereitet, so dass diese bereits begutachtet und je nach Bedarf ergänzt und vorbereitet werden konnten. Auch während der Einsätze vor Ort war das InWEnt-Team in Pretoria ständiger Ansprechpartner für die Kommunalexpert/-innen. Die Experten-Einsätze wechselten ab mit regelmäßig stattfindenden Netzwerktreffen in Deutschland, die den deutschen Kommunalexpert/-innen die Möglichkeit zum Austausch, zur Kurskorrektur und Kritik gaben. Ebenfalls gab es Rückmeldungen des südafrikanischen In- WEnt-Büros über konkrete Einflüsse der bereits geleisteten Arbeit in den Host Cities. Ab 2008 wurden zunehmend Fachkräfte aus dem Bereich der nichtpolizeilichen Gefahren- abwehr, namentlich Vertreter/-innen des Bundesamtes für Bevölkerungs- und Katastrophenschutz (BBK) und der für das WM-Projekt erneut ins Leben gerufenen Arbeits- gemeinschaft der Berufsfeuerwehren (AGBF) in das kommunale Netzwerk eingegliedert. Durch die regelmäßigen Beratungs- und Abstimmungsgespräche, auch mit anderen Fach- partner/-innen wurden ausreisende Expert/-innen nicht nur auf ihre Einsätze vorbereitet, sondern auch immer wieder für entwicklungspolitische Perspektiven sensibilisiert. Gemein- - 34 - same Planungs- und Evaluierungsworkshops förderten überdies die Netzwerkbildung sowie den interkommunalen Fach- und Erfahrungsaustausch. Informations- und Bildungsmaßnahmen in Deutschland In Deutschland wurden in Zusammenarbeit mit den deutschen WM-Städten und anderen Projektpartnern Maßnahmen der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit durchgeführt. Der Fokus lag dabei bewusst auf der Ansprache neuer Zielgruppen für die entwicklungspolitische Bildungsarbeit. Dementsprechend breit war das Spektrum an Forma- ten: Sie reichten von fachbezogenen Vorträgen, über Podiumsdiskussionen zu Journalisten- und Lehrerfortbildungen bis hin zu Public Viewing-Auftritten vor jungem Publikum, u.a. beim FIFA FanFest in Berlin mit mehr als 200.000 Teilnehmern. Ein zentrales Element der Vermittlung des deutsch-südafrikanischen Städte-Projekts erwies sich der Projektfilm "Partnerschaft mit Kick!" - der in ganz Deutschland zu den unterschied- lichsten Anlässen ausgestrahlt wurde (z.B. auf dem 7. Niedersächsischen Außenhandelswirtschaftstag, Hannover, Dialogforum Global in Bremen oder dem Public Viewing der Stadt Nürnberg etc.). Er fand u.a. auch Eingang in ein Bildungsprojekt der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Dadurch konnte die Arbeit der Kommunalexpert/-innen der deutschen Städte einer breiten Öffentlichkeit vermittelt werden. Ergebnisse / Veränderungen im Inland Aus den Projektpartnerschaften haben sich bei mindestens 4 Kommunen langfristige Part- nerschaften ergeben. Inwiefern diese Partnerschaften institutionalisiert werden konnten, bleibt abzuwarten. Außerdem konnte durch die Informations- und Bildungsarbeit im Inland eine breite, fußballinteressierte Öffentlichkeit für die entwicklungspolitische Thementrias Afri- ka - Sport - Entwicklung sensibilisiert und für den partnerschaftlichen Gedanken der deutsch- südafrikanischen Entwicklungszusammenarbeit gewonnen werden. Gleichzeitig zeigten erste Feed-Back-Gespräche mit den beteiligten Kommunalverwaltungen, dass die Akzeptanz und die Bereitschaft zur Mitwirkung an Projekten der kommunalen Ent- wicklungszusammenarbeit zunimmt. Die Qualifizierung der am Projekt beteiligten Mitarbeiter/innen wurde von den Verwaltungen öffentlichkeitswirksam "vermarktet" (Lokalzei- tungen, Online-Newslettern, Mitarbeiterzeitungen, etc.), was als Beleg dafür gelten kann, dass die Möglichkeiten der Imageverbesserung und Profilierung der Kommunen durch ein kommunales, entwicklungspolitisches Engagement erkannt wurde. Ergebnisse / Veränderungen im Partnerland Südafrika hat eine gut organisierte, professionelle WM ausgerichtet und die Welt hat sich an fairen und friedlichen Spielen erfreut. Damit hat die WM 2010 die Chance erfüllt, das Ver- trauen der internationalen Öffentlichkeit in die Entwicklung Afrikas und ebenso das afrikanische Selbstvertrauen zu stärken. Die Arbeit der deutschen Kommunalexpert/-innen konnte wesentlich dazu beigetragen, die kommunalen Kompetenzen und Fähigkeiten zur Vorbereitung und Durchführung der WM vor Ort entscheidend zu stärken. Dieser Kompe- tenzgewinn stellte einen Beitrag zur nachhaltigen Stärkung kommunaler Strukturen dar. Finanzierung Insgesamt verfügte das Projekt mit seiner Laufzeit von 01/2007 bis 12/2010 über ein Ge- samtbudget von rund 3,5 Millionen Euro. Auf die deutschen Kommunen kamen nur indirekte Kosten durch die kurzfristige Freistellung ihrer Mitarbeiter zu. Perspektiven - 35 - Das SKEW-Projekt „Partnerschaft mit Kick!“ wird erst gegen Endes des Jahres 2010 abge- schlossen sein, eine Evaluierung und Dokumentation, die eine abschließende Bewertung erlauben würden, liegen noch nicht vor. Dennoch darf man aufgrund des erfolgreichen Ver- laufs und des positiven Ergebnisses des WM-Projekts schlussfolgern, dass dieses Projekt der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit ein herausragendes Beispiel darstellt für die Möglichkeiten, die der Sport als Vehikel der Entwicklungszusammenarbeit bietet. Ferner zeigt es, dass die genuin kommunale Expertise in der Daseinsvorsorge und Stadtentwick- lung deutscher Städte ein wichtiger Beitrag für die Stärkung kommunaler Kompetenzen in Entwicklungsländern und Schwellenländern leisten kann. Im Gegenzug hält der partner- schaftliche Dialog ein enormes Potenzial an Internationalisierung der deutschen Stadtverwaltungen bereit. Die internationale Vernetzung, der Ausbau an Lösungsansätzen und die erhöhte Qualifizie- rung des eigenen Personals (interkulturelle und sprachliche Kompetenzen, vertiefte Regionalkenntnisse und fortschrittliche Managementtechniken) birgt für deutsche Kommu- nen politisch und wirtschaftlich großes Wachstumspotential. Als konkrete Auswirkungen des Projekts darf man die von der südafrikanischen Seite geäu- ßerte Absichtserklärung nach Fortführung und Ausweitung der deutschen, kommunalen Entwicklungszusammenarbeit vor allem in den ländlichen Gebieten, werten. Überdies hat die "Partnerschaft mit Kick!" dazu beigetragen, dass deutsche Städte ein weltweit wirkendes Profil entwickeln konnten. So haben angesichts der Fußball-WM 2014 in Brasilien, bereits brasilianische Städtevertreter/-innen ihr Interesse an einem Fach- und Erfahrungsaustausch bekundet und erste Gespräche aufgenommen. Brasilien, mit seinen Megastädten und sei- nem enormen Investitionspotential ist für deutsche Städte attraktiv und ein Austausch birgt vielfache Entwicklungschancen für deutsche Kommunen. Die "Partnerschaft mit Kick!" ist eine Partnerschaft mit Wachstumspotential. Ansprechpartnerin Anita Reddy Abteilungsleiterin Entwicklungsbezogene Bildung/Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Friedrich-Ebert-Allee 40 53113 Bonn Tel.: 0228 4460 1634 Fax: 0228 4460 1601 Mail: anita.reddy@giz.de Pamina Haussecker Projektleiterin „Partnerschaft mit Kick!“ Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Friedrich-Ebert-Allee 40 53113 Bonn Tel.: 0228 4460 1763 Fax : 0228 4460 1601 Mail: pamina.haussecker@giz.de Ausführliche Informationen unter: http://www.service-eine-welt.de/wm/wm-start.html - 36 - 2.11 Maghreb: Stärkung kommunaler Strukturen In den Ländern Algerien, Marokko und Tunesien leben ca. 60 Prozent der Menschen in Städ- ten. Bei jährlichen Wachstumsraten von 3 Prozent und mehr wird sich deren Bevölkerung in ca. 30 Jahren voraussichtlich verdoppelt haben. In den großen Städten konzentrieren sich Armut, Wohnungsnot, Umweltrisiken und soziale Verwahrlosung mit ihren Potenzialen für politische Radikalisierung. Der sehr hohe Jugendanteil (50 Prozent der Bevölkerung sind jünger als 20 Jahre) stellt besondere Anforderungen an die Kommunen hinsichtlich der Wohnungs- und Infrastrukturversorgung sowie der Bereitstellung von Bildungs- und Arbeits- chancen. Lokalregierungen dienen tendenziell als verlängerter Arm des Zentralstaats (Algerien, Tunesien) oder müssen sich mit dessen weit reichender Kontrolle (Marokko) aus- einandersetzen. Ihrer politischen, technischen und finanziellen Gestaltungsfähigkeit sind damit enge Grenzen gesetzt. Soziale und wirtschaftliche Entwicklung ist auf funktionierende Strukturen in den Städten und die Leistungsfähigkeit von Stadtverwaltungen und kommuna- len Dienstleistern angewiesen. Größere kommunalpolitische Autonomie einschließlich stärkerer Teilhabe der Zivilgesellschaft ist daher für die künftige Entwicklung in den drei Län- dern von entscheidender Bedeutung. Dies betrifft die lokale Entwicklung, aber auch die effiziente Umsetzung nationaler Programme auf regionaler und lokaler Ebene, wie auch den Prozess der Annäherung an die EU im Rahmen der Union für das Mittelmeer. Bei ähnlichen Herausforderungen an die Kommunen und Entwicklungstrends in der Region liegt es nahe, einen strukturierten und länderübergreifenden kommunalpolitischen Dialog und Wissenstransfer zu fördern. Bereits eingeführte Ansätze und Beispiele für eine situations- adäquate Gestaltung lokaler Entwicklungsprozesse können dadurch genutzt werden. Im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fördert die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ GmbH) mit dem Programm „CoMun“ seit 2008 den Aufbau und die Nutzung eines kommunal- und stadtent- wicklungspolitischen Lernnetzwerkes zwischen Ländern des Maghreb. Im Hinblick der die Unterstützung laufender (Marokko) oder geplanter (Algerien, Tunesien) Dezentralisierungs- prozesse richtet sich das Programm dabei gleichermaßen an die kommunale wie die zentralstaatliche Ebene. Projektbeschreibung Der Ansatz des Vorhabens CoMun besteht im Aufbau und der anschließenden Beratung eines regionalen Lernnetzwerks zwischen Kommunen (Algerien und Marokko: ab 150.000 EW, Tunesien: ab 75.000 EW) sowie staatlichen und privaten Akteuren der Kommunal- und Stadtentwicklung der drei Länder. Durch organisierten Erfahrungsaustausch über aktuelle Schlüsselthemen der Kommunal- und Stadtentwicklung erhalten Städte Zugang zu bereits erprobtem Praxiswissen und entwicklungsorientierten Ansätzen aus Ländern mit vergleich- baren Kontexten. Letztlich werden kommunale Strukturen und Entwicklungskompetenzen gestärkt. Dem ausdrücklichen Interesse vieler Maghreb-Kommunen am deutschen Modell der kommunalen Selbstverwaltung entsprechend wird nach Möglichkeit auch deutsches kommunalpolitisches Know-How in diesen Prozess einbezogen. Diese Zielsetzung will das Programm durch zwei Leistungskomponenten erreichen: Direkte Unterstützungsleistungen für ausgewählte Städte bei der Konzipierung und Durch- führung von im regionalen Kontext innovativen und Nachhaltigkeit versprechenden Entwicklungsvorhaben: diese Leistungen können aus fachlich-technischer Beratung, Finan- zierungszuschüssen und/oder der Unterstützung bei der Einwerbung von Drittmitteln (z.B. internat. Geberinstitutionen, versch. Stiftungen) sowie der Vermittlung von Projektpartner- schaften mit deutschen Städten oder einem Mix aus diesen Leistungen bestehen. Städte qualifizieren sich hierfür entweder über einen Wettbewerb (Marokko, Bewerbungsschluss im Sept. 2010) oder werden von den jeweiligen Kommunalverbänden (Tunesien) oder der Re- - 37 - gierung (Algerien) ausgewählt. Durch diese Komponente wird sichergestellt, dass die Aktivi- täten im Rahmen des Lernnetzwerkes aktuell und nachfrageorientiert sind. Dialog und Lernnetzwerk: Initiierung, Aufbau und fachliche wie organisatorische Begleitung eines regionalen Lernnetzwerkes für nachhaltige Stadtentwicklung durch: Dialogveranstal- tungen und organisierten Erfahrungsaustausch, Erarbeitung von Trainingsmaterialien und Arbeitshilfen, Studienreisen etc. Dabei wird eng mit vorhandenen Wissensplattformen und Netzwerkinstitutionen (insbes. dem UCLG Mittelmeersekretariat, MedCities) im Mittelmeer- raum zusammengearbeitet. Die Themen werden in einer ersten Runde aus den im Rahmen des Wettbewerbs eingereichten Projekten abgeleitet. Im Laufe des Dialogprozesses kom- men weitere Themen hinzu. Zu diesem Dialog sind alle Städte eingeladen, die sich an oben erwähnten Wettbewerben beteiligen oder im Rahmen der jew. Ländermodelle benannt wur- den. Der Dialog sieht einen möglichen Austausch über folgende Themenkomplexe vor: • Stadtplanung, integrierte Stadtentwicklung, • Infrastruktur und Wohnen, • Klima und umweltgerechte Stadt, • Verwaltungsorganisation und -modernisierung, Finanzen, Transparenz, Effizienz, • Dienstleistungen und Bürgerorientierung, • Wirtschaftsförderung, • Sicherheit und Ordnung, • Erhaltung und In-Wertsetzung von kulturellem Erbe, • Steuerung und Entwicklung städtischer Ballungsräume. Unterstützt wird das Programm CoMun von einem beratenden Gremium, existierend aus der regionalen Vertretung von UCLG, einer noch zu identifizierenden reg. Trägerorganisation, den Präsidenten der maghrebinischen Städteverbände (Marokko, Tunesien) und wissen- schaftlichen Instituten. Mögliche Leistungen deutscher Kommunen Vermittelt durch das Programm CoMun können deutsche Kommunen Projektpartnerschaften mit ausgewählten maghrebinischen Kommunen eingehen, die sich an den o.a. Themen aus- richten. Diese sind auf eine konkrete Aufgabe/ein konkretes Projekt mit einem klaren Entwicklungsziel zugeschnitten und auf eine im gemeinsamen Dialog festzulegende Zeit be- grenzt. Leistungen deutscher Partnerkommunen können sein: • fachlich-technische Beratung, vor Ort oder zu Hause bei Besuchen von Partnerfach- kräften aus dem Maghreb, • Darstellung der eigenen Praxis im Rahmen von Studienreisen Maghreb. Partnerfach- kräfte oder anlässlich thematischer Foren, Konferenzen etc., • zeitlich begrenzte Aufnahme/Betreuung von Partnerpersonal im Rahmen von Praktika, • Angebot praxisorientierten Wissens, • Weitergabe von Equipment (Computer, Fahrzeuge, Geräte etc.), • ggf. politische Unterstützung und Weiteres. Je nach Art, Thema und Bedarf wird seitens der deutschen Kommune ein Leistungsumfang von ca. 20 – 30 Fachkrafttagen über eine Gesamtlaufzeit von 2 – 4 Jahren erwartet. Das Programm CoMun kann nach vorheriger Vereinbarung Reisekosten (Flüge, Übernach- tung) von Fachkräften deutscher Partnerkommunen in das entspr. Partnerland entsprechend den GTZ Richtlinien übernehmen. Gleiches gilt für den Versand von Fahrzeugen und Gerä- ten. Projektpartnerschaften können inhaltlich und organisatorisch vom GTZ Vorhaben CoMun unterstützt werden. Ihre Vermittlung verläuft in enger Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städtetag. - 38 - Erwartete Ergebnisse / Veränderungen im Partnerland Wirtschaftliche Entwicklung ist auf funktionierende Strukturen in den Städten angewiesen. Diese tragen damit entscheidend zur Erreichung auch nationaler Entwicklungsziele bei. Die Milleniumsziele lassen sich nur mit – und teilweise in – den Städten erreichen. Das deutsche System der kommunalen Selbstverwaltung ist weltweit beispielhaft für lokale Entwicklungs- kompetenz. Die Partnerländer des Programms befinden sich in einem Prozess der mehr oder weniger raschen Dezentralisierung – Marokko ist dabei am weitesten fortgeschritten. Sie sind am deutschen kommunalpolitischen Modell und an praktischen Lösungsansätzen der Stadtentwicklung aus Deutschland – wo übertragbar - interessiert. Durch die direkte Zu- sammenarbeit mit deutschen Städten erhalten die Partnerkommunen des Vorhabens in den drei Maghrebländern Zugang zu diesem Know-How. Durch dessen Nutzung erhalten Bürger und Wirtschaft bessere städt. Dienstleistungen. Erwartete Ergebnisse / Veränderungen in Deutschland Für die deutschen Kommunen kann eine Projektpartnerschaft im Rahmen des Programms CoMun aus folgenden Gründen attraktiv sein: • Unterstützung wirtschaftlicher Interessen in den drei Partnerländern, Beitrag zur Image- pflege und zur Internationalisierung des Profils, • Stärkung der interkulturellen und entwicklungspolitischen Kompetenz ihrer Fachkräfte, • Attraktivitätssteigerung des Arbeitsplatzes von Fachkräften durch sporadische Kurzzeit- einsätze in den 3 Partnerländern, • Ggf. Ermöglichung eines Süd-Nord Wissenstransfers durch innovative Projekte der ma- ghrebinischen Kommunen, • Erhöhung entwicklungspolitischen Verständnisses und Engagements innerhalb der Bür- gerschaft, • Beitrag zum interkulturellen Dialog in den deutschen Partnerstädten und damit zur Integ- ration von Migranten aus den drei Ländern. Darüber hinaus trägt die konkrete Projekt- und Ergebnisorientierung zur Sichtbarkeit und damit zur Argumentationssicherheit hinsichtlich des entwicklungspolitischen Engagements bei. Die Zusammenarbeit mit einer etablierten deutschen Entwicklungsorganisation schafft Kontinuität und hilft, das kommunale entw.-pol. Engagement zu professionalisieren. Finanzierung Der deutsche Beitrag zum Programm CoMun wird vom BMZ finanziert. Leistungen dt. Kom- munen werden von diesen selbst getragen (z.B. Fortzahlung der Gehälter während der Einsätze eigener Fachkräfte). Für zeitlich begrenzte Beratungseinsätze von Fachkräften deutscher Partnerkommunen in den drei Partnerländern können Reisekosten (Flüge, Über- nachtung) nach vorheriger Vereinbarung entsprechend den GTZ Richtlinien vom Programm CoMun übernommen werden. Perspektiven Das Programm CoMun geht davon aus, dass je nach Programmfortschritt und Interesse der maghrebinischen Kommunen ca. 10 – 20 deutsch-maghrebinische Projektpartnerschaften im Laufe der nächsten 4 Jahre vermittelt und unterstützt werden können. Nach derzeitigem Stand endet das Programm im April 2014. Ansprechpartner Meinolf Spiekermann, Programmleiter Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH - 39 - Postfach 5180 65726 Eschborn Tel.: 0049 619679 2323 Fax: 0049 619679 802330 Mob.: 0049 160 90153099 Mail: meinolf.spiekermann@giz.de Homepage: http://www.co-mun.net; http://www.giz.de 2.12 Unterstützung des palästinensischen Städte- und Gemeindetages (APLA) durch kommunale Expertise aus Deutschland APLA wurde 1997 auf Anordnung von Yassir Arafat persönlich als der erste Kommunalver- band in einem Arabischen Land gegründet, gleichzeitig sind alle Kommunen durch den Erlass zur Mitgliedschaft verpflichtet. Diese Entstehungsgeschichte gibt APLA auch heute noch ein ganz besonderes Gewicht. Zudem ist den politisch Verantwortlichen und auch den NGOs, die mit APLA zusammenarbeiten, klar, dass eine funktionierende und auf demokrati- schen Prinzipien und Mechanismen gegründete kommunale Verwaltung das Rückgrat der geplanten Staatlichkeit Palästinas sein könnte. Der Verband hat 527 Mitgliedsgemeinden oder -verbände. APLA’s Präsident ist der Bürgermeister von Gaza City, Dr. Ramadan. APLA hat ein Präsidium, einen Hauptausschuss, vier Ausschüsse, einen Geschäftsführer sowie die Mitgliederversammlung mit entsprechenden Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Durch kommunale Expertise soll im Rahmen eines Gemeinschaftsprojektes mit dem DED und der GTZ der Kommunalverband APLA unterstützt werden. Die Verbandsmitarbeiter von APLA befinden sich in Palästina in einer überaus schwierigen Situation: Sie haben schon einige Zeit kein Gehalt bekommen. Die Mitgliedsgemeinden hatten ihre Mitgliedsbeiträge nicht bezahlt. Telefon, Internet, Strom und andere notwendige regelmäßige Ausgaben konn- ten nicht bezahlt werden. Die Mitarbeiter, einschließlich des Geschäftsführers, waren entsprechend demotiviert und nur mehr oder weniger sporadisch in der Geschäftsstelle an- zutreffen. Die Aufforderung an die Mitgliedsgemeinden, ihre Beiträge zu bezahlen, wurde zumeist frostig aufgenommen: Warum sollten sie Mitgliedsbeiträge bezahlen? Was wären die Vorteile von der Mitgliedschaft bei APLA? APLA hatte also gegenüber den Mitgliedern nachzuweisen, dass der Verband seinen Mitgliedern etwas bieten kann. Projektbeschreibung Unterstützt von Experten aus Deutschland, entwickelte APLA zusammen mit den Ausschüs- sen einen umfangreichen Arbeitsplan für 2009/2010 mit Veranstaltungen, Projekten und Aktivitäten, wie z.B. die Herausgabe eines Newsletters und anderer Veröffentlichungen für Bürgermeister, Räte und kommunale Partner, die Aktualisierung der Homepage, verschiede- ne Learning days, eine Kommunal-EXPO und vieles mehr. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Aktivitäten, die man sofort und mit unmittelbar sicht- und spürbarer Wirkung für die Mitglieds- kommunen und deren Repräsentanten umsetzen kann. In der im vergangenen Jahr entwickelten Arbeitsstrategie für APLA werden drei Hauptbereiche und Zielgruppen definiert: Zum einen geht es um institutionelles und persönliches Capacity Building für die Mitglieds- kommunen und deren hauptamtliche Vertreter, zum anderen um Angebote für die gewählten Repräsentanten der Städte und Gemeinden, also die Ehrenamtlichen. Als dritter und für den Demokratisierungsprozess mindestens genauso wichtiger Arbeitsbereich steht die Einbezie- hung der Zivilgesellschaft, der Bürger und kommunalen Institutionen in lokale Politik-, Strategie- und Konzeptentwicklung auf der Agenda von APLA. Aufgrund dieser Aktivitäten konnten finanzielle Quellen erschlossen werden, die die generel- le Arbeitsfähigkeit des Verbandes wieder herstellten. Gegenwärtig ist APLA sehr aktiv, deutsche Kommunen, die eine Partnerschaft mit Palästinensischen Kommunen anstreben, organisatorisch und vermittelnd zu unterstützen. - 40 - Obwohl die politische Situation die Arbeit in den Führungsgremien von APLA sehr erschwert (z.B. benötigt der Präsident Dr. Ramadan für jede Einreise in die West Bank eine Sonderge- nehmigung, die im Allgemeinen 14 Tage vorher beantragt werden muss und nicht immer erteilt wird), konnte durch die Beratungstätigkeit in den letzten Monaten eine deutliche Ver- stetigung der Führungsarbeit im Verband erreicht werden. Die Ausschüsse tagen und fassen Beschlüsse, die dann auch nach und nach umgesetzt werden. Was in Deutschland als völlig selbstverständlich anmutet, ist in dieser Region, die seit langer Zeit keine politische und insti- tutionelle Stabilität kennt, ein deutlicher Fortschritt. Wirkungsfelder und ausgewählte Beispiele für Aktivitäten von APLA Die Ausgangslage für die Arbeit eines „nationalen“ Kommunalverbandes in den besetzten Palästinensischen Gebieten ist in vielerlei Beziehung einmalig, aber es gibt doch auch etli- che Parallelen zu den notwendigen Reformen und Veränderungen, die in der Folge der deutschen Wiedervereinigung durch die ostdeutschen Kommunen zu bewältigen waren. Poli- tisch gewollt ist auch hier eine nachhaltige Dezentralisierung und die Einführung des Subsidiaritätsprinzips mit der Übertragung von Zuständigkeiten auf die lokalen Entscheider. Es ist in der PNA (Palestinian National Authority – die von Israel als Gesprächspartner aner- kannte Regierung in den besetzten Palästinensischen Gebieten) allgemein akzeptiert, dass nur auf diese Weise eine Demokratisierung der gesellschaftlichen Strukturen und gleichzeitig die Entwicklung eines staatsbürgerlichen Bewusstseins möglich ist. Selbstverständlich trifft man auch hier „Dezentralisierungsskeptiker“, wie wir sie in Deutschland ja auch finden. Kommunale Selbstverwaltung und uneingeschränkte Zuständigkeit für lokale Angelegenhei- ten muss durch die Kommunen selbst immer wieder erkämpft und gesichert werden. Finanzierung Finanziert wird das Projekt durch die staatlichen Durchführungsorganisationen DED und GTZ, wobei der DED die Personalkosten trägt und die GTZ konkrete Projekte finanziell un- terstützt. APLA Hauptamtliche Kommunalbe- dienstete Ehrenamtliche Repräsentanten (Räte) Zivilgesellschaft (Bürger, lokale Institutionen) Capacity Building Ausschussarbeit regelmäßige Konsultationen Learning days Newsletter, Informationsmaterial Handbücher Handbuch und Kommentierung zur Kommunalverfassung und allen relevanten Gesetzen Learning days „Kommunaler Führerschein“ Newsletter individuelle Beratung Verschiedene Handbücher und Booklets (z.B. „Wie erhalte ich die Baugenehmigung“) Unterstützung der Bürgerbüros in den Kommunen Auszeichnung für Kommune mit den besten Möglichkeiten für Bürgerbeteiligung (Award for Civic Participation) Antrag auf EU-Förderung für die Etablierung einer „Palästinensischen Bürgeraka- demie“ - 41 - Perspektiven Perspektivisch hat APLA als kommunaler Dachverband große Chancen, den Aufbau der kommunalen Selbstverwaltung in Palästina, die Dezentralisierung und Demokratieentwick- lung auf lokaler Ebene nachhaltig positiv zu beeinflussen und zu fördern. Dabei wird APLA sich denselben Problemen gegenübersehen, wie es vergleichbare Verbände tun, als ernst zu nehmender Partner der nationalen Politik den Belangen der Kommunen nachdrücklich Gehör zu verschaffen. Ein besonderes Manko für die kommunale Selbstverwaltung und für die öffentliche Verwal- tung überhaupt ist, dass es in den Palästinensischen Gebieten keine geregelte und den allgemeinen Standards vergleichbare Berufsausbildung für Verwaltungsangestellte gibt. Ge- rade in den Bereichen, die wir als mittleren und gehobenen Dienst kennen, arbeiten zumeist Menschen, die entweder überqualifiziert sind, etwas ganz anderes studiert haben oder durch reinen Zufall auf diese Positionen gelangten. Sehr oft ist es der Fall, dass die Mitarbeiter kei- ne Vorstellung davon zu haben scheinen, was eigentlich ihre Aufgabe ist. Deshalb ist ein ganz wesentliches Projekt von APLA, in Kooperation mit der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung Köln die Gründung einer vergleichbaren Institution in Palästina vorzubereiten und umzusetzen. Bereits in diesem Herbst werden die ersten konkreten Missionen stattfin- den, wobei die Unterstützung aus Deutschland essentiell für den Erfolg sein wird. Ansprechpartner Dr. Frank. W. Ehling, Deutscher Entwicklungsdienst (DED) Al-Quds Street, Al-Bireh, Palestine, Tel.: 0097 2542897394 Mail: frank.ehling@ded.com - 42 - 3. Städtepartnerschaften in der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit 3.1 Die Städtepartnerschaft München – Harare Seit 1996 gibt es diese Partnerschaft, die in München vor allem auf drei Standbeinen steht: Die offiziellen Kontakte und Projekte werden bei der Stadt München im Büro des 3. Bürger- meisters koordiniert. Der von Münchner Stadträten gegründete Verein „München für Harare e.V.“ unterstützt mit Spendensammlungen gemeinnützige Initiativen in Harare. Um die bür- gerschaftlichen Verbindungen kümmert sich HaMuPa (Harare München Partnerschaft), ein Arbeitskreis Ehrenamtlicher, der beim Nord-Süd-Forum München e.V. angesiedelt ist. Wer die jüngste Geschichte Zimbabwes verfolgt hat, wird sich fragen, wie unter diesen Be- dingungen überhaupt eine Städtepartnerschaft gestaltet werden kann. Tatsächlich hat sich die Beziehung anders entwickelt als ursprünglich vorgesehen. Die Kooperationsprojekte zwi- schen den beiden Stadtverwaltungen hatten zwar schwungvoll begonnen: Experten aus der Wasserversorgung und des Müllmanagements tauschten ihr Fachwissen aus und wurden in München weitergebildet. Müllwagen aus München wurden nach Harare geschickt, ebenso eine Solaranlage für ein Krankenhaus und Werkzeuge für eine Ausbildungsstätte. Über Work-Camps, Begegnungsreisen und Jugendaustauschprogramme konnten sich Menschen aus beiden Städten treffen, und Partnerschaften zwischen Schulen und Krankenhäusern bahnten sich an. Die erste „Eiszeit“ (1999 - 2002) Diese Kooperationen und Projekte mussten aber leider immer wieder unterbrochen werden, auch Kultur- und Bürgerbegegnungen mussten wegen der unsicheren politischen Lage zeit- weise eingestellt werden. Die erste Unterbrechung war im Jahr 1999 erforderlich, als die zimbabwische Regierung den Stadtrat und Bürgermeister von Harare suspendieren ließ und durch eine Regierungskommission ersetzte. Die kommunalen Nachwahlen wurden danach jahrelang verzögert, um die aufkommende politische Opposition in der Hauptstadt nicht ans Ruder zu lassen. Die Stadt München legte aus Protest gegen diese undemokratische Vorge- hensweise und gegen die wachsenden Menschenrechtsverletzungen der zimbabwischen Regierung die formellen Kontakte zur Stadtverwaltung Harare auf Eis, erklärte aber aus- drücklich ihren Willen zur Fortführung der Partnerschaft mit den Bürgern von Harare. Während dieser Eiszeit verlagerte sich die Partnerschaft dann auch sehr stark auf die bür- gerschaftliche Ebene. HaMuPa knüpfte Kontakte zu Menschenrechtsinitiativen und Bürgerorganisationen, als wichtigste davon die Combined Harare Residents Association (CHRA). CHRA ist mit mehr als 5000 Mitgliedern und Vertretungen in allen Stadtvierteln ein wichtiger Ansprechpartner sowohl für Stadtteil-Selbsthilfeprojekte als auch für Bürgerbeteili- gung und politische Bildung auf kommunaler Ebene. Der Organisation ist es auch zu verdanken, dass im Jahr 2002 endlich wieder Kommunalwahlen in Harare stattfinden konn- ten – sie hatte dies in einem langwierigen Gerichtsverfahren unter großem und für die Mitglieder nicht ungefährlichem Einsatz erkämpft. Ein kurzer Hoffnungsschimmer Mit der neuen, demokratisch legitimierten Stadtregierung von Harare – mit großer Mehrheit wählten die Hararer die damalige Oppositionspartei MDC (Movement for Democratic Chan- ge) in den Stadtrat – konnten die formellen Kontakte zwischen München und Harare wieder aufgenommen werden. Sehr hilfreich waren dabei die vertrauten Ansprechpartner bei CHRA, so dass wir bei den ersten Gesprächen mit dem neue Oberbürgermeister von Harare, Elias Mudzuri, schon über wichtige Hintergründe informiert waren. - 43 - Es war klar, dass der politische Druck von Seiten der Regierung ebenso wie die sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen nur gemeistert werden können, wenn alle demokrati- schen Kräfte zusammenwirken. Dennoch waren die Beziehungen zwischen CHRA und dem Oberbürgermeister von Harare anfangs schwierig, was vor allem mit unterschiedlichen Er- wartungen und Vorstellungen zu Bürgerbeteiligung und Exekutive zu tun hatte. Die Stadt München konnte viel dazu beitragen, dass sich dieses Verhältnis sehr entspannt hat, sowohl durch Überzeugungsarbeit als auch dadurch, dass wir konsequent immer beide Ebenen der Partnerschaft – die offizielle und die bürgerschaftliche – eingebunden haben, so dass sich die gute Zusammenarbeit; die wir in München vorgelebt haben, auch auf Harare übertragen hat. Oberbürgermeister Mudzuri und sein Stadtrat leisteten dann angesichts der äußerst schwierigen Rahmenbedingungen eine beachtliche Arbeit und die Mandatsträger waren bei den Bürgern Harares entsprechend beliebt. Die zweite „Eiszeit“ (2003 - 2008) Leider zu beliebt: Noch bevor die Kooperationsprojekte zwischen den Stadtverwaltungen München und Harare wieder in Gang kommen konnten, ereilte Mudzuri das Schicksal seines Vorgängers: Er wurde knapp ein Jahr nach seiner Wahl vom Minister für Lokale Angelegen- heiten wegen „Ungehorsam“ vom Dienst suspendiert – übrigens genau an dem Tag im April 2003, an dem eine Stadtratsdelegation aus München in Harare zu Besuch war und zu einem feierlichen Empfang der Stadt Harare empfangen war. Es folgte die nächste Eiszeit, die diesmal sogar fünf Jahre dauern sollte, bis es im März 2008 endlich wieder zu Stadtratswahlen kam. Die Stadt München hielt in der Zeit Kontakt mit dem abgesetzten Oberbürgermeister, der zeitweise im Ausland leben musste, weil sein Leben in Zimbabwe bedroht war, ebenso zu CHRA und zu weiteren zivilgesellschaftlichen Partnern in Harare. Nachdem die politischen Repressalien und Gewalttaten stark zunahmen, konzent- rierten sich HaMuPa und weitere Münchner Akteure verstärkt auf Solidaritäts- und Menschenrechtsarbeit und vernetzten sich dazu auch mit internationalen Menschenrechtsor- ganisationen. Sie informieren regelmäßig über die Entwicklung in Zimbabwe, organisierten Diskussionen und Protestaktionen, initiieren oder unterstützten „Urgent Actions“ zum Schutz von Verhafteten und Entführten, laden Menschen- und Bürgerechtsaktivisten nach Deutsch- land ein, die eine Verschnaufpause brauchen und oder hier über die Vorfälle im Land berichten wollen. Auch die Stadt München hat – zusammen mit weiteren Partnern wie den Münchner Kirchen - immer wieder öffentlich gegen Menschenrechtsverletzungen in Harare protestiert und ihre Solidarität mit den Betroffenen bekundet. Die Wirtschaftskrise in Zimbabwe erreichte in dieser Zeit einen dramatischen Höhepunkt mit unvorstellbaren (10-stelligen!) Inflationsraten und einer Arbeitslosenrate von über 90 Prozent. Im Land, das früher Lebensmittel exportierte, drohte nun eine Hungersnot. Eine große „Säu- berungsaktion“ der Regierung im Jahr 2005 zur Beseitigung der Slums in den Großstädten Zimbabwes führte dazu, dass weit über eine Million Menschen obdachlos oder erwerbslos wurden. Insgesamt waren immer mehr Menschen auf fremde Hilfe angewiesen. Der Verein „München für Harare e.V.“ intensivierte in dieser Zeit seine Aktivitäten und nahm weitere so- ziale Projekte in sein Spendenprogramm auf. Darüber hinaus entwickelten auch zahlreiche Münchner Bürgerinnen und Bürger, die durch die Städtepartnerschaft Kontakte mit Harare geknüpft hatten, eigene Spendeninitiativen. Aber auch ganz „normale“ Partnerschaftsaktivitäten fanden in dieser „Eiszeit“ statt: Gemein- same Kulturprojekte – mit privaten Partnern in Harare – wurden durchgeführt, Künstler aus Harare zu Stipendienaufenthalten nach München eingeladen. Münchner Studentinnen und Studenten arbeiteten als Praktikanten in den Partnerorganisationen in Harare mit, und Mitar- beiter aus diesen Organisationen kamen zur Weiterbildung nach München. Die Katholische Jugend nahm das Jugendaustauschprogramm, das wegen politischer Unruhen in Jahr 2000 eingestellt worden war, wieder auf. Zum 10. Jubiläum am 1. April 2006 organisierte die Stadt München unter anderem eine Geburtstagsfeier auf dem Münchner Marienplatz, bei der auch - 44 - ernste Themen angesprochen und der Menschenrechtsopfer in der Partnerstadt gedacht wurde. Die Wahlen 2008 – mit bitteren Folgen Im Frühjahr Jahr 2008 wurden dann endlich wieder – zeitgleich mit den Präsidentschaftswah- len – Kommunalwahlen abgehalten. Wegen des politischen Terrors, der das Land in den darauffolgenden Monaten bis zur Präsidenten-Stichwahl im Juli 2008 weitgehend lahmlegte, konnten die neu gewählten Stadträte und Bürgermeister erst mehrere Monate später ihr Amt antreten. In dieser schlimmen Zeit mussten auch viele Akteure aus Münchens Partnerorgani- sationen zeitweise untertauchen, wurden verhaftet, gefoltert oder terrorisiert. Leider wurde der stellvertretende Bürgermeister, Emmanuel Chiroto, ebenfalls Opfer des Terrors: Seine Frau wurde ermordet und sein Haus niedergebrannt. Als Chiroto nur wenige Monate später nach München reiste, war er noch sichtlich von den schrecklichen Erlebnissen gezeichnet. Er betonte aber, dass der Kampf nun erst recht nicht aufgegeben werden könne und sprach sich vor dem Münchner Stadtrat sehr eindrucksvoll für einen Fortbestand der Städtepartnerschaft aus. Mit ihm und dem Vorsitzenden der CHRA, der mit nach München eingeladen wurden war, wurden dann auch erste Eckpunkte für eine Wiederaufnahme der Kooperationen mit der neuen Stadtregierung von Harare besprochen. Sind Kooperationen wieder möglich? Erst nachdem sich im Jahr 2009 mit der Etablierung einer Koalitionsregierung die Situation in Zimbabwe etwas entspannt hat, erscheint nun eine konkrete Fortführung der Zusammenar- beit zwischen den Stadtverwaltungen denkbar. Der Münchner Bürgermeister Hep Monatzeder reiste dann auch im Herbst 2009 mit einer Stadtratsdelegation nach Harare, um sich ein Bild von der aktuellen Lage zu machen und einzuschätzen, ob und in welchen Berei- chen derzeit Kooperationsprojekte möglich und sinnvoll sind. Die Herausforderungen in Harare sind immens: Die Regierungskommission, die die Geschäf- te der Stadt in den vergangenen Jahren geführt hat, hat so gut wie keine Investitionen getätigt, so dass die öffentlichen Einrichtungen in einem desolaten Zustand sind: Abwasser fließt ungereinigt in das Trinkwasserreservoir und das entnommene „Frischwasser“ kann aufgrund fehlender Mittel für Reparaturen und Chemikalien nur unzureichend aufbereitet werden. Viele Abwasserrohre sind geplatzt und überfluten die Straßen. Die Müllentsorgung funktioniert kaum mehr, Müllberge häufen sich überall auf den Straßen und der Fuhrpark der Straßenreinigung gleicht einem Schrottplatz. Die Ausstattung in den Krankenhäusern ist so schlecht, dass eine Behandlung und die Einhaltung einfachster Hygienevorgaben nur sehr schwer möglich ist. Problematisch ist auch der Brain Drain der letzten Jahre – wegen der unzureichenden Bezahlung haben viele Fachleute das Land verlassen. Diese dramatische Situation hatte schon im Winter 2008/2009 zu einer schlimmen Cholera-Epidemie geführt, die sich jederzeit wiederholen kann. Dazu kommt der politische Schraubstock, in dem sich auch der neue Stadtrat befindet: Er muss sowohl mit den politischen Gegnern des machtvollen Ministeriums für lokale Angelegenheiten zurechtkommen als auch mit einer Stadtverwaltung, in der die Regierungskommission der letzten Jahre vermehrt ihre eigenen Leute platziert hat und in der Korruption, Vetternwirtschaft und selbst politische Sabotage existieren. Es war klar, dass München nur sehr kleine Beiträge zur Lösung dieser enormen Probleme leisten kann. In einer Kooperationsvereinbarung, die die Bürgermeister beider Städte am Ende der Reise unterzeichneten, ist festgehalten, wie diese Beiträge aussehen können: Zum einen geht es um technische Zusammenarbeit vor allem in den Bereichen Wasser, Abwas- ser, Müll: Beratung bei der Identifizierung von Erstmaßnahmen und bei der Erstellung von längerfristigen Masterplänen, Unterstützung bei der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten und bei der Formulierung von Förderanträgen, Weiterbildung von Fachpersonal oder ausran- giertes Gerät, das aus München nach Harare geliefert werden soll. Vereinbart wurde aber - 45 - auch, die neuen, weitgehend unerfahrenen Stadträte bei ihrer schweren Aufgabe zu unter- stützen, durch Qualifizierungsmaßnahmen und Hospitanzen in München, aber auch durch Berater aus der Stadtverwaltung München, die sie bei Bedarf zu fachlichen Themen kurzfris- tig ansprechen können. In der Kooperationsvereinbarung wurde ausdrücklich festgehalten, dass auch die Bürgeror- ganisationen beider Städte in die Projekte eingebunden werden sollen. Sie erhalten jederzeit Informationen über den Projektstand und vor allem finden ihre Stellungnahmen bei der Eva- luierung der Projekte Berücksichtigung. Damit wollen wir der nach wie vor sehr präsenten Gefahr von Korruption und Unterschlagung in der Stadtverwaltung begegnen, aber auch die Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft stärken. Perspektive und ein Resumée Erste Schritte zur Umsetzung der Kooperationsvereinbarungen wurden getan, und wir hoffen sehr, dass die weitere politische Entwicklung in Zimbabwe ein wenig Ruhe und Beständigkeit in der Partnerschaft ermöglicht. Die Stärkung der zivilgesellschaftlichen Ebene ist weiterhin ein wesentliches Anliegen und unseres Erachtens die einzige Möglichkeit, um Zimbabwe und Harare langfristig zu stabilisieren. Im Februar 2010 veranstaltete die Stadt München deswe- gen eine internationale Konferenz zur Rolle der Zivilgesellschaft, zu der auch Politiker, Bürgerrechtler und Menschenrechtsaktivisten aus Harare eingeladen waren. Dabei wurde – wieder einmal – klar, dass die Städtepartnerschaft mit Harare trotz aller Schwierigkeiten eine sehr wertvolle Partnerschaft ist. Die Münchnerinnen und Münchner, die sich für die Städte- partnerschaft engagieren, lernen viel durch die Kontakte mit den engagierten und mutigen Aktivisten aus Harare: Sie lernen, wie schnell Machtmissbrauch geschehen kann, wie wichtig Wachsamkeit bei der Einhaltung der Menschenrechte und bei der Bewahrung der Demokra- tie ist, und sie lernen, dass Zivilcourage leicht gesagt, aber schwer getan ist. Ansprechpartnerin Renate Hechenberger Stadt München Büro 3. Bürgermeister Rathaus Marienplatz 8 80331 München Tel.: 089 233 92776 Fax: 089 233 989 92776 Mail: renate.hechenberger@muenchen.de Homepage: www.muenchen.de 3.2 Allianzen für den Frieden im Nahen Osten: Köln – Tel Aviv – Bethlehem Köln – Tel Aviv Am 25. Dezember 1959 wurde die neu eingeweihte Kölner Synagoge mit Hakenkreuzen be- schmiert. In den Folgemonaten kam es quer durch Deutschland zu Hunderten weiterer Fälle neonazistischer und antisemitischer Vorfälle, die zu heftigen Reaktionen in der ausländi- schen Presse führten. Plötzlich war das Wirtschaftswunder von der verdrängten Geschichte eingeholt. In der deutschen Öffentlichkeit begann eine Debatte über die versäumte Aufarbei- tung der NS-Vergangenheit. Heinrich Böll schrieb den noch heute lesenswerten Essay „Zeichen an der Wand“. In genau diese Zeit fiel eine schon länger geplante Mitgliederreise der Kölnischen Gesell- schaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit nach Israel, an der auch der damalige - 46 - Schuldezernent der Stadt Köln, Johannes Giesberts, teilnahm. In Tel Aviv suchte er den Kontakt zu seinem dortigen Amtskollegen Scha´ul Levin. Levin stammte aus Deutschland und war nach zeitweiliger Inhaftierung durch die Nazis rechtzeitig nach Palästina ausgewan- dert. Wie Levin später schilderte, stimmten beide Dezernenten nach einem langen und intensiven Gespräch darin überein, dass die Begegnung junger Deutscher mit jungen Israelis die wirkungsvollste Methode sei, Antisemitismus vorzubeugen. Gemeinsam wurden sie so zu maßgeblichen Wegbereitern des deutsch-israelischen Jugendaustauschs, trotz der damals vorherrschenden Vorbehalte gegen persönliche Begegnungen zwischen Kindern der Opfer- und Tätergeneration. Bereits 1960 fand die erste Begegnung zwischen Kölner und Tel Aviver Jugendlichen statt. Seit nunmehr 50 Jahren bildet dieser Jugendaustausch die große Konstante in den engen freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Städten. Auch in Zeiten politischer Krisen wurde er nicht unterbrochen und schließlich 1979 mit der Gründung der offiziellen Städtepartnerschaft auf eine noch breitere Grundlage gestellt. Auslöser waren nicht zuletzt die „Zeichen an der Wand“. Die politischen Interessen der jungen Bundesrepublik gegenüber Israel waren damals durchaus widersprüchlich: Mit dem Festhalten an der Hallstein-Doktrin blockierte die damali- ge Bundesregierung die Aufnahme offizieller diplomatischer Beziehungen, während der frühere Kölner Oberbürgermeister und Bundeskanzler Konrad Adenauer gleichzeitig die An- näherung an und Aussöhnung mit Israel suchte. Dass Städte manchmal freier agieren und mehr bewegen können als Staaten, zeigte sich auch hier: Während der Bundeskanzler ein deutsch-israelisches Austauschprogramm erst noch in einem Staatsabkommen verankern wollte, schuf sein Sohn Max Adenauer, von 1953 bis 1965 Oberstadtdirektor der Stadt Köln, mit der aktiven Unterstützung des städtischen Jugendaustauschs mit Tel Aviv bereits Tatsa- chen. Die Aufnahme offizieller diplomatischer Beziehungen zwischen den beiden Staaten folgte fünf Jahre später, nämlich 1965. Köln – Bethlehem 87 offizielle Städtepartnerschaften und -freundschaften zwischen deutschen und israelischen Kommunen zählt die Datenbank der kommunalen Partnerschaften der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen. Ganz anders dagegen die Zahl der deutsch- palästinensischen: Nur zwei sind es, nämlich die zwischen Köln und Bethlehem und die zwi- schen Bergisch Gladbach und Beit Jala. Die Städtepartnerschaft zwischen Köln und Bethlehem wurde 1996 geschlossen, wenige Jahre nach dem Osloer Friedensabkommen und in einer Phase anpackender Zuversicht. Neben dem Ziel, den Aufbau kommunaler Selbstverwaltungsstrukturen in den palästinensi- schen Autonomiegebieten zu unterstützen und die soziale und wirtschaftliche Situation Bethlehems zu verbessern, wollte Köln mit dieser Städtepartnerschaft von Anfang an auch einen kommunalen Beitrag zum Nahost-Friedensprozess leisten. Sie ist insofern eine konse- quente Weiterentwicklung der engen freundschaftlichen Beziehungen zu Tel Aviv, der Köln 1988 für den Stadtteil Jaffa einen jüdisch-arabischen Friedenskindergarten geschenkt hat. Beide Städtepartnerschaften helfen nicht nur, die Komplexität des Nahen Ostens zu verste- hen und Einseitigkeiten zu vermeiden, sie stellen die Städtepartnerschaftsidee als „größte Friedensbewegung Europas“ auch in den Kontext der dortigen politischen Wirklichkeit. Bethlehem – Köln – Tel Aviv Zwei trilaterale Jugendbegegnungen zwischen Bethlehem, Köln und Tel Aviv fanden in den Anfangsjahren statt, die vielversprechend verliefen: Im September 2000 reisten zweihundert Kölnerinnen und Kölner erwartungsvoll nach Bethlehem und Tel Aviv-Yafo, unter ihnen der Jugendchor St. Stephan, die Bläck Föös und weitere bekannte Kölner Künstler, mit einem umfangreichen Kulturprogramm im Gepäck. Am 29. September landete die letzte Gruppe auf - 47 - dem Flughafen Ben Gurion. Am Tag davor hatte der damalige Oppositionsführer Ariel Scha- ron den unter arabischer Verwaltung stehenden Tempelberg besucht. Die politischen Folgen sind bekannt: Die Al-Aqsa-Intifada brach aus, der zweite, diesmal gewaltsame Aufstand der Palästinenser gegen die israelische Besatzungsmacht. Der Oslo-Prozess war endgültig ge- scheitert. Bereits in der ersten Nacht kamen auf palästinensischer Seite Menschen ums Leben. Präsident Jassir Arafat verhängte eine offizielle Staatstrauer. Alle öffentlichen Veran- staltungen wurden abgesagt. Bethlehem wurde sukzessiv abgeriegelt, die gewaltgeladene Stimmung in der Stadt immer bedrohlicher. Es folgte die Krise in der Krise: Kaum begonnen, musste die Reise abrupt abgebrochen und die gesamte Gruppe nach und nach über ein Ausweichquartier im israelischen Netanjah ausgeflogen werden. Zwei Tage nach der Heim- kehr der gesamten Gruppe explodierte in einem Müllcontainer neben der Netanjaher Notunterkunft eine Bombe und verletzte drei Menschen schwer. Die Erfahrung saß! Städtepartnerschaftliche Beziehungen während der zweiten Intifada Die bilateralen Kontakte wurden trotz eskalierender politischer Entwicklungen fortgeführt. Dazu zählen der Schüler- und Jugendaustausch zwischen Köln und Tel Aviv-Yafo ebenso wie der seit 1993 ununterbrochen stattfindende, auf Kölner Seite vom Jugendamt, dem Ju- gendring e.V. und dem Städtepartnerschaftsverein Köln – Tel Aviv-Yafo gemeinsam organisierte Austausch von Fachkräften der Jugend- und Sozialarbeit. 2004 feierten beide Städte das 25-jährige Städtepartnerschaftsjubiläum. Zahlreiche Kunst- und Kulturprojekte wurden seit 2000 durchgeführt und Austauschprogramme zwischen Ratsmitgliedern und Verwaltungskräften zu Fragen der Stadtentwicklung, der Integrations-, Senioren-, Kulturar- beit etc. organisiert. Die Zahl der Schulpartnerschaften wächst. Seit 2006 findet auf einem der zentralen Kölner Plätze der alljährliche ILI-Tag statt, der unter der Schirmherrschaft des Kölner Oberbürgermeisters gemeinsam von der Synagogengemeinde, dem Städtepartner- schaftsverein und vielen weiteren Vereinen veranstaltet wird. Seit 2008 gibt es einen regen Austausch zwischen den schwul-lesbischen Szenen. Das Centennial Tel Avivs wurde auch in Köln mit einem umfangreichen Programm gefeiert. Nach der Premiere im letzten Jahr or- ganisierte der Städtepartnerschaftsverein auch zum diesjährigen Purimfest am Strand von Tel Aviv eine Kölsche Karnevalsparty, die sich wachsender Beliebtheit erfreut. Der Städtepartnerschaftsverein Köln – Bethlehem organisierte seit 2000 zahlreiche humani- täre Hilfsaktionen, initiierte z.B. die „Brot für Bethlehem-Aktion“, um über den Salesianerorden Brot und Milch an bedürftige Kinder zu verteilen, unterstütze Altenheime und Krankenhäuser in der Partnerstadt und führte zahlreiche Benefiz-, Kultur- und Informati- onsveranstaltungen durch. Die Stadt Köln hilft in Bethlehem zum Beispiel beim Auf- und Ausbau des Gesundheitswesens, insbesondere des Caritas Babyhospitals sowie des „Gui- dance and Training Center for the Child and Family“, des bislang einzigen Zentrums zur Behandlung traumatisierter Kinder und Jugendlicher in der Westbank. Mit Unterstützung des DFB, des 1. FC Köln und der GTZ führte das städtische Sportamt in 2007 und 2008 zwei erfolgreiche Lehrgänge für Fußballtrainerinnen und -trainer aus Bethlehem und der West- bank durch, die Prominenteste unter ihnen Honey Thalijeh, die aus Bethlehem stammende Kapitänin der palästinensischen Frauenfußballnationalmannschaft. Zusammen mit der Fach- hochschule für öffentliche Verwaltung NRW wird die Stadt Köln beim Aufbau der vom palästinensischen Städteverband APLA geplanten kommunalen Verwaltungsakademie mit- wirken (siehe auch 2.11). Oberbürgermeister Jürgen Roter plant, im Dezember 2010 Bethlehem und Tel Aviv-Yafo zu besuchen. Parallel dazu organisiert der Städtepartner- schaftsverein Köln – Bethlehem eine große Bürgerreise. Es wird die erste dieser Art seit 2000 sein. Wiederaufnahme trilateraler Begegnungen und Projekte Ausdrücklich aufgefordert durch die Stadt Tel Aviv bemüht sich Köln seit 2007 wieder ver- stärkt um die Durchführung trilateraler Maßnahmen, die bilaterale Beziehungen nicht ersetzen, sondern ergänzen sollen. Keine einfache Aufgabe, denn immer wieder auffla- - 48 - ckernde Gewalt, gegenseitige Schuldzuschreibungen, Vorurteile und politische Entwicklun- gen machen die Realisierung trilateraler Projekte alles andere als selbstverständlich. Trotz alledem: Ein erster Austausch zwischen Schülerinnen aus Bethlehem, Köln und Tel Aviv fand im März 2009 in Köln statt. Unter dem Eindruck einer Delegationsreise nach Bethlehem und Tel Aviv hatte dafür der Rat der Stadt Köln, in dem es zu den städtepartnerschaftlichen Aktivitäten über alle Jahre hinweg einen breiten Konsens gab, zusätzliche Sondermittel be- reit gestellt. Woran vor einem Jahr kaum jemand zu glauben wagte, wurde am 11. März 2010 Realität: Schülerinnen aller drei Schulen trafen sich in Tel Aviv, darunter neun aus Bethlehem. Dank des beharrlichen Insistierens der Tel Aviver Stadtverwaltung hatten die israelischen Sicherheitsbehörden die notwendigen Genehmigungen erteilt. Was in der Regel nur außerhalb beider Länder und durch Vermittlung Dritter möglich ist, nämlich eine direkte zwischenmenschliche Begegnung, fand plötzlich im Zentrum von Tel Aviv-Yafo statt, und das nicht konspirativ, sondern mit Zustimmung der Eltern und ganz offiziell. Auf Initiative der Stadt Köln wird das bislang auf Israel begrenzte Projekt „Football for Peace“ in 2010 über ein Pilotprojekt mit Bethlehem erstmals nach Palästina ausgedehnt. Im Mai fand an der Kölner Sporthochschule ein Lehrgang statt, an der Trainerinnen und Trainer aus Bethlehem und Tel Aviv- Yafo teilnahmen, darunter wiederum Honey Thalijeh, die danach mit weiteren Teamkolleginnen zu einem Trainingscamp nach Bremen reiste. Anlässlich der Frauen-Fußball- WM in 2011 plant die Stadt Köln ein Turnier mit Frauenfußballteams aus Bethlehem, Tel Aviv-Yafo und weiteren Kölner Partnerstädten. Weitere Projekte sind in Vorbereitung. Dazu zählt insbesondere eine Konferenz von Bürger- meistern israelischer, palästinensischer, europäischer und arabischer Städte, die unter dem Motto „Städte als Friedensstifter“ im Mai 2011 in Köln geplant ist. Die Konferenz soll beste- hende Kooperationen zwischen israelischen und palästinensischen Kommunen ins öffentliche Bewusstsein rücken und neue bi-, tri- und multilaterale Kooperationsprojekte zwi- schen europäischen, israelischen, palästinensischen und arabischen Städten anstoßen. Mitveranstalter werden mehrere Kölner Partnerstädte, die deutsche Sektion des Rats der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) sowie die Kommunalverbände Israels, Palästi- nas, Frankreichs und der Niederlande sein. Ansprechpartner Frieder Wolf Stadt Köln Büro für Internationale Angelegenheiten Willy-Brandt- Platz 3 50679 Köln Tel.: 0221 221 26031 Fax: 0221 221 21849 Mail: frieder.wolf@stadt-koeln.de - 49 - 4. Dienst- und Arbeitsrecht: Kommunale Mitarbeiter im Auslandseinsatz Dienst- und arbeitsrechtliche Fragen bei Auslandseinsätzen Auslandseinsätze von Beschäftigten werfen bei den Kommunen als Arbeitgeber und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Fragen auf: Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage? Was ge- schieht in dieser Zeit mit der Bezahlung? Wie lange kann ein Einsatz dauern? Bin ich während des Auslandseinsatzes versichert? Die meisten Fragen sind aus dienst- und ar- beitsrechtlicher Sicht relativ unkompliziert zu beantworten. Bei der Betrachtung ist zwischen kurzfristigen und langfristigen Einsätzen zu differenzieren. Kurzzeitiger Einsatz Eine rechtliche Grundlage für einen kurzzeitigen Einsatz eines Beamten im Ausland bietet das Reisekostenrecht. Gemäß § 23 Abs. 3.1 TVöD gilt das Reisekostenrecht der Beamten auch für die tariflich Beschäftigten. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind hier nur die Bun- desvorschriften zitiert. Gleiche Vorschriften enthalten aber auch, ggf. mit geringfügigen Abweichungen, die Landesreisekostengesetze, die für die Kommunen und deren Beschäftig- ten gelten. Nach § 2 Abs. 1 Bundesreisekostengesetz (BRKG) sind Dienstreisen im Sinne dieses Ge- setzes "...Reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststätte. Sie müssen, , schriftlich oder elektronisch angeordnet oder genehmigt worden sein, “ Hierzu zählen nach § 14 BRKG auch Auslandsdienstreisen. Liegt der Einsatz des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin im kommunalen Interesse, weil es bei- spielsweise um Unterstützung eines Projektes im Rahmen einer Städte- oder Projektpartnerschaft geht oder weil es im Zuge der Personalentwicklung für sinnvoll erachtet wird, dem Mitarbeiter Auslandserfahrung zu vermitteln, wird die Dienstreise in der Regel auf Anordnung bzw. mit Genehmigung des Dienstherrn erfolgen. Während der Dienstreise hat der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge/Vergütung sowie auf Ersatz der Reisekosten. Dazu gehören die Kosten der An- und Abreise, der Unterkunft sowie der Verpflegungsmehraufwand. Die Höhe bemisst sich nach den Regelungen des BRKG in Verbindung mit der Verordnung über die Reisekostenvergütung bei Auslandsdienstreisen (Auslandsreisekostenverordnung). Bei einer mehr als 14-tägigen Auslandsdienstreise wird nach § 14 BRKG in Verbindung mit § 5 der Auslandsreisekostenverordnung vom 15. Tag an ein ermäßigtes Tagegeld gewährt. Soweit der Dienstreisende von dritter Seite (Veranstalter, Projektträger etc.) Zuwendungen erhält, sind diese gemäß § 3 Abs.2 BRKG anzurechnen. Zahlt also ein Dritter dem Mitarbei- ter/der Mitarbeiterin die Reise- und Übernachtungskosten bzw. ein Honorar, können diese bei den Reisekosten, auf die der Beschäftigte gegenüber seinem Dienstherrn / Arbeitgeber einen Erstattungsanspruch hat, in Abzug gebracht werden. Versicherungsrechtlich bestehen bei Dienstreisen keine Besonderheiten gegenüber der normalen dienstlichen Tätigkeit am heimatlichen Dienstort. Dies gilt vor allem für den Unfall- schutz, weil es sich bei der Dienstreise eben um die genehmigte Wahrnehmung eines Dienstgeschäftes, nur an einem anderen Ort, handelt. Allerdings sollte man sich bei der per- sönlichen Krankenkasse erkundigen, welche privaten Ergänzungen des normalen Krankenversicherungsschutzes möglicherweise notwendig und sinnvoll sind. Denkbar ist natürlich auch, dass der Einsatz nicht im unmittelbaren Interesse des kommuna- len Dienstherren liegt, sondern dem persönlichen Interesse des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin dient. In diesen Fällen kommt die Gewährung von Sonderurlaub in Betracht. Die Sonderur- - 50 - laubsverordnung des Bundes (SUrlVO) bzw. die entsprechenden landesgesetzlichen Rege- lungen enthalten für diese Fälle einen speziellen Regelungstatbestand (bspw. § 9 Abs. 3 SUrlVO des Bundes). Danach kann die oberste Dienstbehörde (die Kommunalvertretung) zur Übernahme von Aufgaben der Entwicklungszusammenarbeit Urlaub unter Wegfall der Besoldung gewähren, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Eine zeitliche Be- grenzung für diesen Sonderurlaub besteht nicht. Nach dieser Vorschrift steht es also im Ermessen der Kommune, ob sie in den Fällen, in denen der Auslandseinsatz nicht in ihrem eigenen unmittelbaren Interesse liegt, für die Dauer des Auslandseinsatzes Sonderurlaub gewährt. Allerdings ist die Ermessensausübung dadurch eingeschränkt, dass dienstliche Gründe zur Ablehnung der Sonderurlaubsgewährung berechtigen. Dienstliche Gründe sind gegeben, wenn die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben, für die der Beamte an sich vorgese- hen ist, ohne ihn erheblich beeinträchtigt oder gar verhindert würden. Dienstliche Gründe können eine knappe Personaldecke, urlaubs- und krankheitsbedingte Engpässe sowie Ar- beitsrückstände sein. Es genügt aber beispielsweise nicht, dass für die Dauer der Abwesenheit eines Beschäftigten Vertretungsregelungen getroffen werden müssen. Die Vorschrift stellt aber auch klar, dass für die Dauer der Sonderurlaubsgewährung kein Anspruch auf Fortzahlung der Besoldung bzw. Vergütung besteht. Nehmen Mitarbeiter für den Auslandseinsatz Sonderurlaub in Anspruch, müssen sie also selbst dafür sorgen, dass der Projektträger in dieser Zeit die Zahlung der Besoldung/Vergütung übernimmt. Da wäh- rend des Sonderurlaubs das Beamten- bzw. Anstellungsverhältnis grundsätzlich bestehen bleibt, gehört bei Angestellten zu diesem durch den Dritten zu tragenden Vergütungsan- spruch auch die Übernahme der Kranken-, Sozial- und Rentenversicherungsbeiträge. Ob möglicherweise der Krankenversicherungsschutz für die Dauer der Auslandstätigkeit im Rahmen eines Sonderurlaubs ergänzt werden muss, sollte individuell mit der jeweiligen Krankenkasse geklärt werden. Hinsichtlich des Anspruchs auf Beihilfe für Beamte ist die Sonderurlaubsverordnung Bund (SUrlV Bund) bzw. sind die einzelnen landesrechtlichen Re- gelungen zu beachten. Nach der SUrlV Bund lässt bspw. ein Urlaub unter Wegfall der Besoldung von längstens einem Monat den Anspruch auf Beihilfe unberührt (§ 17 Abs.3 SUrlV Bund). In Nordrhein-Westfalen werden Beihilfen für die Dauer dieser Urlaube gewährt, sofern eine oder mehrere Sonderbeurlaubungen ohne Dienstbezüge insgesamt 30 Tage im Kalenderjahr nicht überschreiten (§ 74 Abs.1 Satz 2 Landesbeamtengesetz NRW). Eine ggf. bestehende Versicherungslücke kann dadurch geschlossen werden, dass der Dienstherr die Beihilfeleistungen zwar übernimmt, sich durch Vereinbarung mit dem Dritten (Projektträger) die tatsächlichen Aufwendungen aber erstatten lassen. Eine andere Möglichkeit ist, dass der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin sich für die Zeit des Auslandseinsatzes zu 100 Prozent privat krankenversichert, durch Vereinbarung mit dem Dritten die (Mehr-)Kosten der Krankenversi- cherung aber von diesem übernommen werden. Zu berücksichtigen sind natürlich bei Auslandseinsätzen auch die versorgungsrechtlichen Aspekte. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Beamtenversorgungsgesetz sind nämlich Zeiten einer Beur- laubung ohne Dienstbezüge (§ 9 Abs. 3 SUrlVO Bund) grundsätzlich nicht ruhegehaltfähig. Allerdings kann der Dienstherr spätestens bei Beendigung der Beurlaubung die Zeiten als ruhegehaltfähig anerkennen, wenn die Beurlaubung öffentlichen Belangen oder dienstlichen Interessen dient. Bei einer Beurlaubung für die Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit (§ 9 Abs. 3 SUrlVO) dürfte jedenfalls die erste Alternative re- gelmäßig einschlägig sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn es um einen nur kurzzeitigen Auslandseinsatz geht. Regelmäßig werden diese Anerkennungen des Dienstherrn verbun- den mit Vereinbarungen mit dem Projektträger, durchschnittlich 30 Prozent des bisherigen Besoldungsaufwands als Versorgungsbeitrag zu erstatten. Für tariflich Beschäftigte ist die Handhabung einfach, weil mit der Übernahme der Vergütung durch den Dritten auch die Rentenversicherungsbeiträge abgedeckt werden. Diese werden durch den Projektträger entweder unmittelbar an den zuständigen Rentenversicherungsträger gezahlt oder dem bis- herigen Arbeitgeber erstattet, wenn dieser sie während des Auslandseinsatzes weiterhin bezahlt. - 51 - Langfristiger Einsatz Für einen langfristigen Auslandseinsatz kommen zwei Rechtsgrundlagen in Betracht. Zum einen besteht auch hier wieder die Möglichkeit, den Auslandseinsatz über die Gewährung von Sonderurlaub nach der Sonderurlaubsverordnung zu ermöglichen, weil diese Regelung für Beurlaubungen zur Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der Entwicklungszusam- menarbeit eben keine zeitliche Begrenzung vorsieht. Es gelten für Beamte wie für Angestellte die Ausführungen unter 4.1.1 gleichermaßen. Die Gewährung von Sonderurlaub ist deshalb auch die regelmäßig angewandte Rechtsgrundlage für längere Beurlaubungen zu Auslandseinsätzen. Denkbar ist aber auch für Beamte wie für Angestellte die Zuweisung nach § 20 Beamtensta- tusgesetz (BeamtStG) bzw. § 4 Abs.2 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Beide Vorschriften ermöglichen die Zuweisung an Einrichtungen, die nicht dem materiellen Anwendungsbereich des Beamtenstatusgesetzes oder des TVöD unterfallen und die gerade keine Dienstherrneigenschaft haben. Gerade an der Dienstherrneigenschaft wird es Projek- ten im Rahmen der Entwicklungshilfe regelmäßig fehlen. Voraussetzung für die Zuweisung ist zum einen, dass der Beschäftigte mit ihr einverstanden ist. Sie kann also nicht gegen sei- nen Willen erfolgen. Wenn Mitarbeiter sich aber gerade persönlich in einem Projekt der Entwicklungszusammenarbeit engagieren möchten, wird die Erfüllung dieser Voraussetzung zumeist unproblematisch sein. Weiterhin ist die Zuweisung an die Voraussetzung gebunden, dass die Zuweisung öffentlichen Interessen dient. Dieses "öffentliche Interesse" kann aus allen Interessen des deutschen Staates und seiner Institutionen herrühren. Das Engagement der Bundesrepublik Deutschland an Entwicklungszusammenarbeit genügt deshalb, um das öffentliche Interesse im Rahmen des § 20 BeamtStG bzw. § 4 Abs.2 TVöD zu begründen. Weder das Beamtenrechtsrahmengesetz noch der BAT sehen für die Zuweisung eine zeitli- che Befristung vor. Allgemein wird aber davon ausgegangen, dass die Zuweisung nur vorübergehend sein darf. Diese Anforderung ist nach der Rechtsprechung erfüllt, wenn sie nicht für mehr als fünf Jahre vorgesehen wird. Während der Zuweisung besteht das Beamten- bzw. Anstellungsverhältnis mit der Kommune unverändert fort. Dies bedeutet, dass der Mitarbeiter / die Mitarbeiterin alle Ansprüche und Rechte aus dem ursprünglichen Beschäftigungsverhältnis behält. Hinsichtlich der Besol- dung / Vergütung gibt es wiederum zwei Möglichkeiten: Entweder zahlt die Kommune weiterhin die Besoldung oder Vergütung. Durch vertragliche Vereinbarungen mit dem Pro- jektträger wird in diesen Fällen ein Erstattungsanspruch für diese Kosten vereinbart. Die andere Möglichkeit ist, dass zwar der grundsätzliche Anspruch des Mitarbeiters gegenüber der Kommune gewahrt bleibt, die tatsächlichen Leistungen aber unmittelbar durch den Pro- jektträger erbracht werden. Für Angestellte gilt bei der Zuweisung, dass neben dem Vergütungsanspruch auch weiterhin der Anspruch auf Beiträge zur Kranken-, Sozial- und Rentenversicherung besteht. Je nach Vereinbarung werden diese durch die Kommune bzw. durch den Projektträger wahrgenom- men. Dazu können auch die (Mehr-)Kosten für einen ergänzenden Krankenversicherungsschutz gehören. Bei Beamten hat die Zuweisung gegenüber der Gewährung von Sonderurlaub den Vorteil, dass keine besonderen Vorkehrungen für das Ruhen des Beihilfeanspruchs bzw. zur Siche- rung der Versorgungsansprüche getroffen werden, weil sich diese Ansprüche nach wie vor gegen den bisherigen Dienstherrn richten und für die Dauer der Zuweisung bestehen blei- ben. Auch hier sollte aber die evtl. Notwendigkeit eines ergänzenden Krankenversicherungsschutzes sorgfältig durch den Beschäftigten geklärt werden. Der Dienstherr seinerseits kann sich die materiellen Leistungen allerdings wie auch im Fall des Sonderurlaubs durch den Dritten erstatten lassen. - 52 - Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt Auslandseinsätze im Rahmen der EZ stellen hohe Anforderungen an die Beteiligten. Oft steht man ungeahnten Problemen gegenüber, mit denen man nicht gerechnet hat. Bevor man ins Ausland geht, sollte man sich deshalb gut auf seinen Einsatz vorbereiten. Nicht nur, um sich schon vor der Abreise so gut es geht auf mögliche Situationen und etwaige Proble- me vor Ort einzustellen, sondern auch um den Erfolg des Einsatzes nicht zu gefährden. Eine länderspezifische Vorbereitung, unterstützt durch den Erwerb eines entwicklungspolitischen Grundwissen, ist für ein effektives Arbeiten vor Ort deshalb sehr hilfreich. Länderspezifische Vorbereitung: Punkte, über die man sich vor dem Einsatz informieren sollte, sind: Die Kultur des Landes, Sprache, politische und soziale Rahmenbedingungen vor Ort, landesspezifische Gegeben- heiten wie Klima, Gesundheitsfragen, Währung, Unterbringung und Aufenthaltsformalitäten. (Eine Übersicht über die wichtigsten Informationsangebote findet sich auf der Internetseite des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (www.rgre.de) unter der Rubrik „Kommu- nale Entwicklungszusammenarbeit“.) - 53 - 5. Kurzbeschreibungen der Durchführungs- und Unterstützungsorganisationen 5.1 Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) Die GIZ bündelt seit Januar 2011 die Kompetenzen und langjährigen Erfahrungen des Deut- schen Entwicklungsdienstes (DED) gGmbH, der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH und der Inwent - Internationale Weiterbildung und Entwick- lung gGmbH. Im Folgenden werden die ehemaligen Durchführungsorganisationen beschrieben, die die GIZ bilden. Homepage: www.giz.de 5.1.1 Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH Die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH ist ein weltweit tätiges Bundesunternehmen der internationalen Zusammenarbeit mit Hauptsitz in Eschborn. Sie beschäftigt etwa 15.000 Mitarbeiter im In- und Ausland, davon mehr als 11.000 einheimi- sche Kräfte. Die GTZ ist in 128 Ländern tätig und in 88 Ländern mit eigenen Büros vertreten. Aufgabe der GTZ Die GTZ unterstützt die Bundesregierung bei der Verwirklichung ihrer entwicklungspoliti- schen Ziele. Sie bietet zukunftsfähige Lösungen für politische, wirtschaftliche, ökologische und soziale Entwicklungen in einer globalisierten Welt und fördert komplexe Reformen und Veränderungsprozesse auch unter schwierigen Bedingungen. Ihr Ziel ist es, die Lebensbe- dingungen der Menschen nachhaltig zu verbessern. Die GTZ nimmt ihre Aufgaben gemeinnützig wahr. Die Bandbreite der vielen Arbeitsfelder, in denen die GTZ ihre Dienst- leistungen anbietet reicht von Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung über Aufbau von Staat und Demokratie, Gesundheit und Grundbildung bis zu Umwelt- und Ressourcenschutz, Agrarwirtschaft, Fischerei, Ernährung und Sicherheit, Wiederaufbau und Frieden. In allen Arbeitsfeldern trägt die GTZ dazu bei, das Leistungsvermögen von Menschen und Organisa- tionen zu erhöhen. Kooperation mit Kommunen Die GTZ ist auf lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene tätig, um eine größtmögliche Wirkung zu erzielen. Unter den verschiedenen Dienstleistungsarten ist Capa- city Development die wichtigste, um nachhaltige Entwicklung in die Praxis umzusetzen. Insbesondere in den Themen „Dezentralisierung“, „Stadt- und Kommunalentwicklung“ und Umwelt (Klima) sind Kommunen wichtige Partner. Beispielhaft hierfür ist das Städtenetzwerk Südkaukasus, das auf Städtepartnerschaften aufbaut. Dort wird gezielt die Kompetenz kommunaler Mitarbeiter eingesetzt. Diese unterstützen das Capacitiy Development der Part- ner vor Ort, und es werden auch wertvolle Erfahrungen aus der Zusammenarbeit in die heimische Kommune zurück gebracht. - 54 - Ansprechpartnerin Dr. Petra Stremplat-Platte Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Abteilung Staat und Demokratie Postfach 5180 65760 Eschborn Tel.: 06196 791647 Mail: petra.stremplat-platte@giz.de Homepage: www.giz.de 5.1.2 Internationale Weiterbildung (InWEnt) gGmbH Die Internationale Weiterbildung und Entwicklung (InWEnt) gGmbH ist ein global tätiges Un- ternehmen mit den Auftragsschwerpunkten Personalentwicklung und Weiterbildung. Der Hauptsitz von InWEnt befindet sich in Bonn. InWEnt beschäftigt etwa 815 Mitarbeiter. Ne- ben Bonn bestehen 16 weitere regionale Standorte in nahezu jedem Bundesland. Im Ausland wird der Service von InWEnt von 14 Auslandsvertretungen durchgeführt, die ge- meinsam mit anderen deutschen Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit unterhalten werden. Der Umsatz von InWEnt beträgt etwa 142 Mio. Euro. Aufgabe von InWEnt Die Aufgabe von InWEnt ist es, durch sogenanntes „Capacity Building“ Fach- und Führungs- kräfte zu schulen, um eine nachhaltige globale Entwicklung und Reformen durchzusetzen. Werkzeuge des „Capacity Building“ sind Seminare, Dialogveranstaltungen, Personalentwick- lungsberatung, das Knüpfen von Netzwerken und E-Learning. InWEnt schult und berät Partner in Entwicklungs-, Transformations- und Industrieländern. Das Unternehmen führt Beratungsdienste für Fachkräfte, die einen Auslandsaufenthalt anstreben durch, bietet Fremdsprachenkurse an, oder wirkt unterstützend mit Managementkursen. Um seine Aufga- ben wirksam zu erfüllen, ist InWEnt in neun Unternehmensbereiche untergliedert: • Planung und Steuerung der Arbeit von InWEnt • Internationale Regelwerke/Gute Regierungsführung/Wirtschaftspolitik • Soziale Entwicklung • Nachhaltiges Wirtschaften • Umwelt, natürliche Ressourcen und Ernährung • Industrie- und Transformationsländer • Zusammenarbeit mit den Ländern, entwicklungsbezogene Bildung • Vorbereitungsstätte für Entwicklungszusammenarbeit • Verwaltung Kooperation mit Kommunen InWEnt schult kommunale Experten aus Entwicklungsländern in Deutschland und arbeitet hierbei eng mit dem Deutschen Städtetag und seinen Mitgliedern zusammen. Veranstaltet werden beispielsweise Fachseminare im In-und Ausland für Kommunalpolitiker, und es wer- den Bürgermeister/innen-Dialoge durchgeführt. - 55 - Ansprechpartnerin Anita Reddy Abteilungsleiterin Entwicklungsbezogene Bildung/Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Friedrich-Ebert-Allee 40 53113 Bonn Tel.: 0228 4460 1634 Fax: 0228 4460 1601 Mail: anita.reddy@giz.de Homepage: www.giz.de 5.1.3 Entsendung von Entwicklungshelfern (DED) Der Deutsche Entwicklungsdienst (DED) ist einer der führenden europäischen Personalent- sendedienste in der Entwicklungszusammenarbeit. Seit seiner Gründung im Jahr 1963 haben sich rund 16.000 erfahrene und engagierte Entwicklungshelferinnen und -helfer dafür eingesetzt, die Lebensbedingungen von Menschen in Afrika, Asien und Lateinamerika zu verbessern. Durch die Zusammenarbeit mit Einheimischen Fachkräften stärkt der DED die lokalen Kompetenzen und die Eigenverantwortung der Partnerorganisationen. Der DED ar- beitet im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und ist zurzeit mit ca. 3.000 Mitarbeitern in 48 Ländern tätig. Aufgabe des DED Die Aufgabe des DED besteht in der Entsendung von Fachkräften auf Anfrage von staatli- chen und nicht-staatlichen Organisationen der Partnerländer. Mehr als die Hälfte der Fachkräfte werden nach Afrika entsendet. Hier liegen etwa 55 Prozent des Engagements des DED. Es folgen Asien und der Nahe Osten mit 25 Prozent und Lateinamerika mit 20Prozent der Entsendungen. Hauptaugenmerk liegt auf der Minderung der Armut und eine selbstbestimmte, nachhaltige Entwicklung. Durch fachliche Beratung stärkt der DED die Ka- pazität lokaler zivilgesellschaftlicher Organisationen und kommunaler Verwaltungen. Wichtiges Themenfeld des DED ist die Unterstützung dezentraler staatlicher Strukturen (Kommunalverwaltungen) und die Stärkung der Zivilgesellschaft. Im Rahmen von Dezentralisierungsprozessen erfahren die Kommunen in den Partnerländern des DED einen Zugewinn an Zuständigkeiten und Aufgaben, deren Bewältigung die Kom- munalpolitiker/innen und Mitarbeiter/innen der Verwaltungen jedoch oftmals noch nicht gewachsen sind. Um den Kriterien von "good local governance" zu genügen, sind die Kom- munen aufgefordert, die Partizipation der Bürger/innen an kommunalpolitischen Planungs- und Entscheidungsprozessen sicherzustellen, bürgerorientierte Dienstleistungen zu erbrin- gen, Transparenz in den Verwaltungsabläufen zu gewährleisten und ihrer Rechenschaftspflicht gegenüber der Bevölkerung nachzukommen. Kooperation mit Kommunen Für kommunale Expertinnen und Experten besteht die Möglichkeit, die Maßnahmen der Partnerorganisationen als Entwicklungshelfer, Friedensfachkraft oder Koordinator zu unter- stützen. Der DED wirbt über Ausschreibungen gezielt kommunale Experten für Einsätze. Die Mindestvertragsdauer beträgt in der Regel 2 Jahre. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung, Berufserfahrung sowie erforderliche Kompetenzen. Hierbei zahlt der DED ein weltweit einheitliches Unterhaltsgeld. Dieses staffelt sich in drei verschiedene Stufen je nach erreichter Dienstzeit. Mit dem „Nachwuchsförderungsprogramm“ gibt der DED Berufs- - 56 - anfängern die Möglichkeit, Erfahrungen in einem Partnerland zu sammeln. Junge Freiwillige können im Programm „weltwärts mit dem DED“ interkulturelle Kompetenzen erwerben. Ansprechpartnerin Angela Krug Deutscher Entwicklungsdienst (DED) Pressesprecherin und Leiterin Stabsstelle Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Publikationen Tulpenfeld 7 53113 Bonn Tel.: +49 (0)228-2434-131 Fax: +49 (0)228-2434-139 Mail: angela.krug@giz.de Homepage: http://www.giz.de 5.1.4 Centrum für internationale Migration und Entwicklung (CIM) Das Centrum für internationale Migration und Entwicklung (CIM) ist der Personalvermittler der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Als Arbeitsgemeinschaft zwischen der Deut- schen Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH und der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (BA) vereint CIM entwicklungs- politische und arbeitsmarktpolitische Expertise. Seinen Sitz hat das Centrum für internationale Migration und Entwicklung in Frankfurt am Main. Die Finanzierung von CIM erfolgt zum Großteil durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Weitere Mittel erhält CIM von anderen Ministerien, staatlichen und halbstaatli- chen Institutionen, Nichtregierungsorganisationen und aus der Privatwirtschaft. Auch die Kommunen können durch die Kofinanzierung von Fachkraft-Einsätzen und anderen Beiträ- gen gemeinsam mit CIM in der Entwicklungszusammenarbeit tätig werden. Aufgaben und Leistungen des CIM Programm Integrierte Fachkräfte Im Programm Integrierte Fachkräfte vermittelt CIM qualifizierte und erfahrene Fach- und Führungskräfte nach Asien, Afrika, Lateinamerika sowie Ost- und Südosteuropa. Derzeit sind über 700 Integrierte Fachkräfte in über 75 Ländern in verschiedensten Sektoren im Einsatz. In vielen Tätigkeitsgebieten wie dem Energie-, Wasser- und Abfallmanagement sowie dem Aufbau von Kommunalverwaltungen und in der Stadtentwicklung werden auch kommunale Experten eingesetzt. Die Partner von CIM vor Ort sind entwicklungspolitisch relevante Ar- beitgeber aus dem öffentlichen Dienst, der Privatwirtschaft und der Zivilgesellschaft. Diese wenden sich an CIM, wenn sie ihren Bedarf an hochqualifizierten Fachkräften im eigenen Land zu ortsüblichen Bedingungen nicht decken können. Die von CIM auf dem deutschen Arbeitsmarkt rekrutierten deutschen und europäischen Fachkräfte werden durch einen loka- len Arbeitsvertrag und gemeinsam vereinbarte Ziele fest in die Strukturen der Arbeitgeber vor Ort integriert. Eingebunden in das Netzwerk der GTZ-Büros und der deutschen Botschaf- ten tragen sie zu den entwicklungspolitischen Zielen der Bundesregierung bei. Die Einsätze der Integrierten Fachkräfte begleitet CIM durch Serviceleistungen und Zuschüsse zum loka- len Gehalt, die die finanzielle Differenz zum marktüblichen Vergütungsniveau abdecken. Darüber hinaus übernimmt CIM Reise- und Transportkosten und beteiligt sich an Versiche- rungsbeiträgen. Programm Rückkehrende Fachkräfte - 57 - Über das Programm Rückkehrende Fachkräfte werden jährlich über 600 hochqualifizierte und rückkehrinteressierte Hochschulabsolventen und in Deutschland tätige berufserfahrene Fachkräfte aus Entwicklungs-, Schwellen- und Transformationsländern bei der beruflichen Reintegration in ihre Heimatländer unterstützt. Im Vordergrund steht dabei die Vermittlung von Fachpersonal in entwicklungspolitisch bedeutsame Bereiche sowie in die Wirtschaftsko- operation und die internationale Wissenschaftlich-Technische Zusammenarbeit. Neben Vermittlungs- und Beratungsdienstleistungen bietet das Programm rückkehrinteressierten Fachkräften auch finanzielle Förderungen an. Einen Beitrag zur Entwicklungszusammenar- beit können die Kommunen z.B. durch das Angebot von Fortbildungsprogrammen oder Praktika für die ausländischen Hochschulabsolventen vor deren Rückkehr in ihre Heimatlän- der leisten. Beispiel zum Einsatz von integrierten und rückkehrenden Fachkräften in der Stadt- verwaltung Nach dem Tsunami 2004 war der Wiederaufbau der Stadtverwaltung in Banda Aceh, Indo- nesien eine der zentralen Herausforderungen. Diesen unterstützte CIM in einem ersten Schritt durch die Vermittlung von zwei Verwaltungsexperten aus Deutschland zur Beratung des Bürgermeisters und der stellvertretenden Bürgermeisterin. Verstärkung erhielten die bei- den integrierten Fachkräfte später durch die Vermittlung von drei aus Deutschland in ihre indonesische Heimat zurückkehrende Experten für Gemeindeentwicklung, Frauenrechte und Wirtschaftsförderung. Mit ihrem unterschiedlichen Fachwissen und kulturellen Kenntnissen konnten die integrierten und rückkehrenden Fachkräfte im Tandem gemeinsam mehr errei- chen und die gewonnene Kompetenz nachhaltig in der Stadtverwaltung verankern (siehe auch CIM case sheet im Anhang). Zusammenarbeit mit der Diaspora Ab Januar 2011 wird CIM darüber hinaus mit Mitteln des BMZ die Förderung von Entwick- lungsprojekten der in Deutschland ansässigen Migrantenorganisationen (der sog. Diaspora) unterstützen, die diese in ihren Heimatländern durchführen. Auch hier gibt es interessante Anknüpfungsmöglichkeiten für die Kommunen: Institutionen in Deutschland, die sich bei- spielsweise in der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit engagieren (z.B. Agenda 21- Initiativen, Städtepartnerschaften), können mit Diasporagemeinschaften weitere zivilgesell- schaftliche Akteure in Deutschland und auch in den Herkunftsländern der Migranten als Partner für ihre Aktivitäten gewinnen. Durch den Dialog mit Diasporagemeinschaften in Deutschland können sie ihre Initiativen um die Perspektive der Diaspora ergänzen und in- haltlich und durch neue Formen der Zusammenarbeit bereichern lassen. Pilotprojekt temporäre Arbeitsmigration Der drohende Fachkräftemangel in Deutschland ist derzeit in aller Munde. In seinem neues- ten Projekt vermittelt CIM Fachkräfte aus Entwicklungs- und Schwellenländern für temporäre Arbeitsaufenthalte nach Deutschland. Damit unterstützt CIM gleichzeitig die Deckung des Fachkräftebedarfs deutscher Arbeitgeber in ausgewählten Sektoren sowie die berufliche Weiterqualifizierung von ausländischen Fachkräften in Deutschland. Durch die entwicklungs- politisch begleitete Rückkehr dieser Fachkräfte in ihre Heimatländer leistet CIM schließlich einen Beitrag zum Know-how-Transfer. Auch kommunale Arbeitgeber können perspekti- visch, z.B. im Gesundheitsbereich, von der Vermittlung von Pflegekräften profitieren und dabei durch die Weiterqualifizierung dieser Fachkräfte einen Beitrag zur Entwicklungszu- sammenarbeit leisten. - 58 - Ansprechpartnerin Sylvia Steiner Centrum für internationale Migration und Entwicklung (CIM) Mendelssohnstr. 75-77 60325 Frankfurt am Main Tel.: + 49 (0)69-719121-0 Fax: + 49 (0)69-719121-19 Mail: cim@gtz.de Homepage: www.cimonline.de 5.2 Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) Die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) unterstützt kommunale Akteure bei der Realisierung nachhaltiger, kommunaler Entwicklungspolitik. Die Servicestelle wird seit 2002 in Trägerschaft der Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH (InWEnt) durchgeführt (die 2011 mit DED und der GTZ zur Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, GIZ, fusionierte). Die Servicestelle wird gefördert aus Mitteln des Bundes- ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nord- rhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen und der Bundesstadt Bonn. Gegründet wurde die SKEW 2001, um die kommunale Entwicklungspoli- tik im Sinne der Agenda 21 zu stärken und den kommunalen Beitrag zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele der Vereinten Nationen bis 2015 zu unterstützen. Da die Be- teiligungsstruktur der SKEW das gesamte Spektrum kommunaler Akteure und wichtige Fachministerien und -einrichtungen auf Bundes- und Landesebene abdeckt, bietet sie eine einzigartige Möglichkeit für die Unterstützung kommunaler Entwicklungspolitik in Deutsch- land. Aufgabe und Leistungen der SKEW Die SKEW bietet Leistungen zu drei kommunalen Zukunftsthemen an: • Auf- und Ausbau kommunaler Partnerschaften mit Entwicklungsländern, • Migration und Entwicklung – Zusammenarbeit mit lokalen Diasporen und • Faires Beschaffungswesen – der kommunale Beitrag zur Ausweitung des Fairen Han- dels. Ihre Aufgabe ist es Städte, Gemeinden und Landkreise über diese Themen zu informieren und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie diese Themen gefördert werden können. Ziel ist die Stärkung der kommunalen Entwicklungspolitik als Ganzes. Somit richten sich die Angebote der SKEW primär an Kommunalpolitik und -verwaltung, bezieht aber auch die Partner der Kommunen in Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft ein. Die SKEW verdeutlicht ge- genüber den Kommunen auch, dass die Möglichkeiten der Kommunalen Entwicklungspolitik vielfältig sind. So fördert die sie beispielsweise den Know-how Austausch vom Kommunal- experten und ihren Partnern in Entwicklungs- und Transformationsländern, effektive entwicklungspolitische Informationsarbeit deutscher Kommunen oder das Bemühen kommu- nale Entwicklungspolitik als Teil der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zu verankern. Die Servicestelle bietet lokalen Akteuren zahlreiche Informationsmöglichkeiten. Sie reichen von der Fachpublikationsreihe „Dialog Global“ und einer eigenen Materialreihe über den mo- natlichen Newsletter „Eine Welt Nachrichten“ bis hin zu der umfangreichen Internetplattform www.service-eine-welt.de mit aktuellen Informationen. Dort stehen alle Publikationen der Servicestelle zum Download und Bestellen bereit. Besonders oft genutzt wird auch der Fi- nanzierungsratgeber für Projekte. - 59 - Arbeitsweise der SKEW und Kooperation mit Kommunen Neben den Veröffentlichungen unterstützt die Servicestelle kommunale Akteure auch durch eine persönliche und kostenlose Beratung. Zahlreiche Workshops, Netzwerktreffen und Kon- ferenzen befördern den Austausch zwischen den Kommunen. Wettbewerbe, wie der zur „Fairen Hauptstadt“, würdigen und unterstützen beispielhaftes kommunales Engagement. Mit den Bundeskonferenzen der Kommunen und Initiativen, mit internationalen Bürgermeister- treffen und mit bundesweiten Konferenzen zu kommunalen Partnerschaften (im November 2010 erstmals zu Afrika und 2011 zu Lateinamerika) bietet die Servicestelle gezielt lokalen und regionalen Entscheidungsträgern ein Forum für Dialog und Vernetzung zu Themen nachhaltiger Entwicklung und kommunaler Entwicklungspolitik. Die SKEW versucht Partner und Projekte zusammen zu bringen. Hierdurch sollen Wege und Möglichkeiten aufgezeigt werden, aus vielleicht nur kurzfristigen Projekten eine langfristige Partnerschaft aufzubauen. Dies kann etwa durch innovative Projekte wie "50 Kommunale Klimapartnerschaften bis 2015" oder "kommunale Dreieckspartnerschaften" erreicht werden. Beispielhaft hierfür ist das Projekt der kommunalen WM-Partnerschaften in denen die Spiel- orte der FIFA-WM 2010 in Südafrika von den Erfahrungen der deutschen Spielstätten der FIFA-WM 2006 profitierten. Gleichzeitig flossen jedoch auch aus Südafrika Erfahrungen in deutsche Städte ein. Die Servicestelle tritt auch dafür ein, die Chancen der Migration für Entwicklung zu nutzen, indem das Wissen und die Erfahrungen von Migranten und Migran- tinnen aktiv einbezogen werden. Ziel ist eine Kultur der Vielfalt und die Zusammenarbeit zwischen entwicklungspolitisch aktiven Menschen mit Migrationshintergrund und Akteuren der kommunalen Eine-Welt-Arbeit. Ansprechpartnerin Anita Reddy Abteilungsleiterin Entwicklungsbezogene Bildung/Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Friedrich-Ebert-Allee 40 53113 Bonn Tel.: 0228 4460 1634 Fax: 0228 4460 1601 Mail: anita.reddy@giz.de Homepage: www.service-eine-welt.de 5.3 Arbeitsgemeinschaft der Eine Welt-Landesnetzwerke in Deutschland (agl) e.V. In allen 16 Bundesländern haben sich Eine Welt Organisationen und Initiativen in Eine Welt- Landesnetzwerken zusammengeschlossen. Die Eine Welt Landesnetzwerke vertreten ge- meinsame Positionen ihrer Mitgliedsgruppen gegenüber Politik und Verwaltung auf Landesebene. Durch Beratungs- und Qualifizierungsangebote tragen sie zu einer Qualifizie- rung und Professionalisierung der Eine Welt-Arbeit in ihrem Bundesland bei. Auf Bundesebene arbeiten die Eine Welt-Landesnetzwerke in der Arbeitsgemeinschaft der Eine Welt-Landesnetzwerke in Deutschland (agl) e.V. zusammen. Ziele der Arbeit von agl und Eine Welt-Landesnetzwerken sind die Professionalisierung und der Ausbau der lokalen Eine Welt-Arbeit vor Ort. agl und Eine Welt Landesnetzwerke ermu- tigen und unterstützen zivilgesellschaftliche Akteure dabei, sich engagiert und sachkundig an der Gestaltung einer zukunftsfähigen, ökologisch und sozial verträglichen globalen Entwick- lung zu beteiligen. Die Eine Welt Landesnetzwerke zeichnen sich aus durch ihren direkten Kontakt mit den Gruppen vor Ort. Sie sind Ansprechpartner in Nord-Süd-Fragen für Landes- - 60 - regierungen, Kommunen und andere gesellschaftliche Gruppen und Institutionen, sie bieten entwicklungspolitische Diskussionsforen und vernetzen bürgerschaftliches Eine Welt- Engagement als Partner auf lokaler Ebene. Themen und Angebote Über die agl oder die einzelnen Eine Welt-Landesnetzwerke finden Landesregierungen, Kommunen und andere gesellschaftliche Gruppen vor Ort kompetente und engagierte An- sprechpersonen zu Eine Welt-Themen wie z.B. Partnerschaftsarbeit, Fairer Handel, Globales Lernen, Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien in der öffentlichen Beschaffung, Migration und Entwicklung, „bio-regional-fair“, Menschenrechte oder Partizipation von Ju- gendlichen im Kampf gegen die Folgen des Klimawandels. Über Publikationen, Ausstellungen und online-Ressourcen stellt die agl Informationen rund um Eine Welt- Themen und Eine Welt-Arbeit bereit (www.agl-einewelt.de). Nachfolgend finden Sie einige ausgewählte Beispiele für kommunale Eine Welt-Arbeit, die als Anregungen für eigene kommunale Projekte und Aktivitäten dienen können. Nähere Informationen zu Projekten, Aktivitäten und Ansprechpersonen vor Ort erhalten Sie bei Ihrem jeweiligen Eine Welt- Landesnetzwerk (siehe Adressübersicht im Anhang). Fairer Handel und Kommunen z.B. die Kampagne „Rheinische Affäre“: Engagierte aus Stadtverwaltungen, Vereinen, Weltläden, den Eine Welt-Landesnetzwerken Rheinland-Pfalz (ELAN) und Nordrhein- Westfalen (Eine Welt Netz NRW) setzen sich für die Einführung fair gehandelter Städtekaf- fees entlang des Rheins ein. http://www.die-rheinische-affaire.de/ Zahlreiche Beispiele für faire Städteschokoladen und faire Städtekaffees in Bayern finden sich unter www.fairerhandel-bayern.de Die Projekte bieten eine gute Kooperationsmöglichkeit für lokale Touristikbüros und Weltläden vor Ort. z.B. „FA!R KAUFEN. MEHR WERT. FÜR ALLE.“, ein dreijähriges Projekt in Nordrhein- Westfalen zur Beratung und Qualifikation von Einzelhändlern, Weltläden und kommunalen Beschaffern zum Thema Fairer Handel. www.fairkaufennrw.de z.B. Projekte zu sozial und ökologisch verantwortlicher Beschaffung wie „Es geht auch anders!“ in Bremen (www.ben-bremen.de) oder „Sachsen kauft fair“ (www.sachsen-kauft- fair.de), die sich für ökologische und soziale Kriterien bei Einkaufsentscheidungen in der öf- fentlichen Verwaltung einsetzen. Globales Lernen in Kommunen z.B. Partnerschaften zwischen Städten und Kommunen in Deutschland und Nicaragua: Frankfurt am Main – Granada www.ffm-granada.org, Berlin-Kreuzberg – San Rafael del Sur www.staepa-berlin.de oder Wuppertal – Matagalpa www.matagalpa.de. Zusammen mit Ak- teuren in den Partnerkommunen organisieren die Freundschaftsvereine Schul- und Kulturaustausche und führen gemeinsam Projekte rund um Themen wie Gesundheit, Bildung oder Menschenrechte durch. In einigen Bundesländern gibt es von Eine Welt- Landesnetzwerken getragene Internetportale, die Partnerschaften von Kommunen, Schulen, Kirchengemeinden oder Nichtregierungsorganisationen mit ihren Partnern in sogenannten Entwicklungsländern aufzeigen (siehe u.a. www.bayern-einewelt.de) z.B. Unterstützung bei der Suche nach Referentinnen/Referenten sowie nach Materialien für Eine Welt-Aktivitäten an kommunalen Volkshochschulen. - 61 - Ansprechpartner Arbeitsgemeinschaft der Eine Welt-Landesnetzwerke in Deutschland (agl) e.V. Hausmannstr. 9-10 30159 Hannover Tel.: 0511 123 1983 Fax: 0511 / 391675 Mail: info@agl-einewelt.de Homepage: www.agl-einewelt.de Die Adressen der Landesnetzwerke stehen unter Kontaktadressen im Anhang. - 62 - 5.4 Politische Stiftungen Als politische Stiftungen gelten in Deutschland - seit 2000 - sechs Organisationen, die den im Bundestag vertretenen Parteien nahe stehen: die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung (FES), die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS), die CSU-nahe Hanns-Seidel-Stiftung (HSS), die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung (FNS), die den Bündnisgrünen naheste- hende Heinrich-Böll-Stiftung (HBS) und die der Linkspartei nahestehende Rosa-Luxemburg- Stiftung (RLS). Für ihre internationale Arbeit haben die politischen Stiftungen eigene Abtei- lungen aufgebaut. Die Projekte der politischen Stiftungen werden grundsätzlich in Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen durchgeführt. Das bedeutet, dass die Stiftungen nur dann tätig werden können, wenn sie in dem jeweiligen Entwicklungsland Partner gefun- den haben, die sich den in diesen Grundsätzen "formulierten Zielen verpflichtet wissen und zumindest in der Zukunft eine Chance haben, strukturwirksam tätig zu werden". Dies können politische Parteien, Gewerkschaften, Kommunalverbände und Kommunen und andere Selbsthilfeorganisationen sein. Dabei spielt auch der Aufbau selbstverwalteter kommunaler Strukturen eine große Rolle. Stiftungen können wie Durchführungsorganisationen kommuna- le Experten verpflichten oder gemeinsame Veranstaltungen und Projekte durchführen. 5.4.1 Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) Die Konrad Adenauer Stiftung ist in Deutschland in zwei Bildungszentren und 16 Bildungs- werken aktiv und hat ihren Hauptsitz in Sankt Augustin bei Bonn und Berlin. Derzeit betreuen 78 Auslandsbüros weltweit rund 200 Projekte in über 100 Ländern. Aufgaben der Internationalen Zusammenarbeit der "Konrad-Adenauer-Stiftung" Aus christlicher Verantwortung heraus setzt sich die Stiftung weltweit für die Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, die Durchsetzung sozialer und marktwirtschaftlicher Strukturen sowie die Verwirklichung der Menschenrechte ein. Durch Aus- und Weiterbil- dungsmaßnamen unterstützt sie insbesondere die Entwicklung von politischen Parteien und zivilgesellschaftlichen Gruppen. Mit einer Vielzahl von Beratungs- und Dialogprogrammen fördert sie auch den Auf- und Ausbau kommunaler und regionaler Selbstverwaltungsstruktu- ren. Mit ihren über Jahrzehnte gewachsenen Netzwerken zu den politischen und gesellschaftlichen Eliten in den Einsatzländern sowie den langjährigen Verbindungen zu Partnerorganisationen wirkt sie nachhaltig an der weltweiten Politikgestaltung mit. Sie er- gänzt die Außenpolitik der Bundesregierung Deutschland und die staatliche Entwicklungszusammenarbeit und trägt dadurch weltweit zur Festigung von Sicherheit und Frieden bei. Angesichts neuer, Regionen übergreifender Herausforderungen in einer globali- sierten Welt erweitert die KAS ihre bislang auf klassischen Länderprogrammen basierende regionale Kompetenz um eine inhaltlich-sektorale: Durch überregionale Rechtsstaats- und Medienprogramme sowie durch das von der Zentrale in Berlin koordinierte Sektorprogramm "Globale Ordnungspolitik" werden Themen wie Energie- und Ressourcensicherheit oder der Werte- und Religionsdialog sowie globale Risiken wie Terrorismus oder Klimawandel als Querschnittsthemen aufgegriffen. Entwicklungszusammenarbeit im Bereich kommunaler Selbstverwaltung Als deutsche Politische Stiftung weiß die KAS, wie leistungsfähig Gebietskörperschaften sind, wie gelebte Demokratie auf subnationaler Ebene funktioniert und Mechanismen des Interessenausgleichs zwischen den Gebietskörperschaften etabliert werden können. Das macht sie weltweit zu einem kompetenten und vertrauenswürdigen Partner, wenn es um Fö- deralismus und/oder kommunale Selbstverwaltung geht. Viele Staaten stehen heute vor der Herausforderung, politische Dezentralisierung wirksam zu gestalten, um die soziale und wirt- schaftliche Entwicklung anzuregen und die Lebensbedingungen der Menschen zu verbessern. Bei ihrer kommunalpolitischen Arbeit geht es der Stiftung dabei nicht nur um die - 63 - Verlagerung von administrativen Funktionen auf nach- geordnete Verwaltungseinheiten in den Regionen, Provinzen und Gemeinden, sondern vor allem um eine politische Dezentrali- sierung von Macht und der Förderung politischer Partizipation in allen Teilen eines Landes, insbesondere auf der lokalen und regionalen Ebene. Daher unterstützt die Konrad- Adenauer-Stiftung seit Jahrzehnten kommunale Selbstverwaltungsorgane und deren Spit- zenverbände. Projekte und Programme Als besonders erfolgreich erweisen sich die Deutschlandprogramme für Lokalpolitiker aus aller Welt. Ziel dieser von der KAS organisierten Besuche ist es, den Gästen Erfahrungen über Grundsätze, Prozesse und Verfahren der politischen Dezentralisierung und der Regio- nalentwicklung in Deutschland zu vermitteln. Diese können dann mit neuen Anregungen für die Stärkung regionaler und kommunaler Institutionen und Prozesse in ihre Länder zurück- kehren. So initiierte etwa die KAS Senegal ein Besucherprogramm für Bürgermeister und kommunale Mandatsträger in Deutschland. Im Mittelpunkt standen die Themen kommunale Daseinsvorsorge, kommunales Marketing und Wirtschaftsförderung auf kommunaler Ebene. Mit den Gesprächspartnern aus deutschen Kommunen, der Kommunalpolitischen Vereini- gung, der AG Kommunen im Deutschen Bundestag und einem kommunalen Spitzenverband konnten Ideen für die Arbeit der eigenen Gemeinde entwickelt und Möglichkeiten zur Durch- setzung kommunaler Interessen auf nationaler und parlamentarischer Ebene diskutiert werden. Um von deutschen Erfahrungen in der Kommunalpolitik zu profitieren, waren im März 2010 auch zwölf Bürgermeister aus Brasilien der Einladung der KAS nach Deutschland gefolgt. Im Mittelpunkt des Programms stand der Austausch mit deutschen Praktikern über Themen wie Wirtschaftsförderung, Umweltschutz, effiziente Verwaltung und kommunale Zu- sammenarbeit. Besonderen Eindruck hinterließ bei den brasilianischen Gästen die ausgeprägte bürgerschaftliche Kultur. Da eine Partnerschaft nur über intensive persönliche Kontakte erfolgreich gepflegt werden kann, unterstützt die KAS auch Delegationsbesuche kommunaler Entscheidungsträger. Ein weiteres erfolgreiches Beispiel aus der Stiftungsarbeit sind in diesem Kontext spezielle Bera- tungseinsätze. Auf Anfrage von Partnern, öffentlichen Institutionen oder anderen interessierten Entscheidungsträgern organisiert die KAS Experteneinsätze zur Förderung einer effektiven Verwaltungsarbeit auf lokaler Ebene. So wurden etwa Beratungsmaßnah- men zu Föderalismus, Verfassung, Verwaltungsreformen und Anti-Korruption aber auch zu praxisorientierten Themen wie Transport, Gesundheit, Armutsbekämpfung oder Umwelt- schutz durchgeführt. Die Konrad-Adenauer-Stiftung setzt nicht nur internationale Experten ein, sondern vernetzt diese auch in den Regionen selbst: Seit einigen Jahren hat der philippinische Partner LOGODEF eine Gruppe von 15 angesehenen Wissenschaftlern, kommunalpolitischen Ex- perten und Vertretern der Kommunalverbände in einem eigenen Studienkreis zusammengeführt, der jährlich ein ehrgeiziges, auf aktuelle Problemfragen bezogenes Stu- dien- und Publikationsprogramm durchführt. Um diese Erkenntnisse auch in die politische Diskussion einzuführen, werden in Rundtischgesprächen und Fachseminaren mit dem Wirt- schaftsplanungsbüro des Senats und der Planungs- und Haushaltsabteilung des Kongresses regelmäßig mögliche Gesetzesinitiativen diskutiert, die zu einer Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und Verbesserung von guter Regierungsführung auf örtlicher Ebene bei- tragen können. In Südafrika bildete sich auf Initiative der KAS eine Expertenarbeitsgruppe, die sich mit der Zukunft der Regionalpolitik im Land auseinandersetzte. Ihre Schlussfolge- rungen und Empfehlungen finden sich in einer Publikation wieder, die auch im Parlament eingereicht und bei einer Reihe von Workshops verbreitet wurde. - 64 - Kooperationsmöglichkeiten mit Kommunen Um einen dauerhaften kommunalpolitischen Austausch zu gewährleisten, unterstützt die Konrad-Adenauer-Stiftung im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch die Entstehung und Vertie- fung von Städtekooperationen und -partnerschaften. Ansprechpartner Dr. Helmut Reifeld Teamleiter Grundsatzfragen / Head of Division: Planning and Concepts Internationale Zusammenarbeit / International Cooperation Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. Klingelhöferstr. 23 10785 Berlin (Besucheranschrift / visitors) 10907 Berlin (Postzustellung / Mail) Tel.: 0049 - (0)30 - 26996 3467 Fax: 0049 - (0)30 - 26996 3555 Homepage: http://www.kas.de 5.4.2 Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) Ziele der internationalen Arbeit der Friedrich- Ebert-Stiftung (FES) sind die weltweite Förde- rung der Demokratie sowie ihr Beitrag zu Frieden und Sicherheit. Weitere Anliegen sind die Gestaltung einer demokratischen und sozialen Globalisierung und die Erweiterung und Ver- tiefung der Europäischen Union. Über Projekte in mehr als 100 Länder begleitet die Stiftung aktiv den Aufbau und die Konsolidierung kommunaler, zivilgesellschaftlicher und staatlicher Strukturen zur Förderung von Demokratie und sozialer Gerechtigkeit. Politische Parteien und Gewerkschaften sind daher wichtige, aber nicht exklusive Partner der gesellschaftspolitischen Zusammenarbeit der Friedrich-Ebert-Stiftung. Verbände, unabhän- gige Medien, Bildungseinrichtungen und organisierte Interessenvertretungen gesellschaftspolitischer Akteure und NROs gehören ebenfalls zu den Partnern der internati- onalen Zusammenarbeit. Die Demokratieförderung auf den jeweils nationalen Ebenen wird durch Kooperationen zwi- schen Staaten und gesellschaftlichen Organisationen im regionalen und internationalen Kontext ergänzt. Staaten und gesellschaftliche Organisationen zu befähigen, nicht nur nach innen demokratisches Zusammenleben zu gestalten, sondern sich darüber hinaus an den Prozessen einer „globalen Politik“ zu beteiligen, gehört zu Aufgaben der internationalen Zu- sammenarbeit der Friedrich-Ebert-Stiftung. Mit ihrem weltweiten Netzwerk an Auslandsbüros und Partnern verfügt die Friedrich-Ebert-Stiftung über ein Instrumentarium, das es ihr er- laubt, zu politischen und inhaltlichen Debatten beizutragen und kommunale Expertise einzubinden. Die Förderung der kommunalen Selbstverwaltung und der Dezentralisierung sind Themen- felder, denen sich die FES heute in unterschiedlichem Maße im Rahmen ihrer weltweiten Projektarbeit widmet. Es gab in den 90er Jahren eine Phase der Entwicklungszusammenar- beit, bei der die kommunale Selbstverwaltung/Dezentralisierung deutlich stärker im Blickpunkt einzelner Projektaktivitäten gestanden hat.1 Inzwischen gibt es projektbezogene Beschäftigungen mit diesem Thema, die nicht einer zentralen Gesamtkonzeption oder Ko- 1 s. auch eine Bilanz dieser Aktivitäten in: "Dezentralisierung und kommunale Selbstverwaltung : zur kommunal- politischen Projektarbeit der Friedrich-Ebert-Stiftung in Afrika, Asien, Lateinamerika", 2000, Volltext unter http://library.fes.de/fulltext/iez/00650toc.htm - 65 - ordinierung unterliegen, sondern die in der Eigenverantwortung einzelner FES-Vertretungen durchgeführt werden.Einzelheiten zu den Ansätzen und Partnern lassen sich daher am bes- ten auf den länderbezogenen internationalen Webseiten unter www.fes.de finden. Ansprechpartner Dr. Jochen Steinhilber Leiter Referat Globale Politik und Entwicklung Tel.: 030/26935-7410 Mail: jochen.steinhilber@fes.de Homepage: http://www.fes.de 5.4.3 Heinrich-Böll-Stiftung (HBS) Demokratie und Menschenrechte durchsetzen, gegen Umweltzerstörung angehen, soziale Teilhabe für alle gewährleisten, Konflikte mit zivilen Mitteln lösen, die Freiheit des Indivi- duums verteidigen – das sind die Ziele, die das Handeln der Heinrich- Böll-Stiftung bestimmen. Die Heinrich-Böll-Stiftung versteht sich als eine Agentur für grüne Ideen und Pro- jekte, als eine reformpolitische Zukunftswerkstatt sowie ein internationales Netzwerk. Sie steht der Partei Bündnis 90/Die Grünen nahe und fördert die Entwicklung einer demokrati- schen Zivilgesellschaft im In- und Ausland. Heinrich Bölls Aufforderung zur zivilgesellschaftlichen Einmischung in die Politik ist Vorbild für die Arbeit der Stiftung. Vorrangige Aufgabe der Stiftung ist die politische Bildung im In- und Ausland. Zur Ver- wirklichung ihrer Ziele entwickelt die Stiftung ein allgemein zugängliches Bildungs- und Weiterbildungsangebot, das eine Vielfalt von Bildungsformen berücksichtigt (Tagungen, Se- minare, Kongresse, Websites, Publikationen, Studien, Vorträge). Die Heinrich-Böll-Stiftung arbeitet mit 160 Projektpartnern in über 60 Ländern zusammen und unterhält Büros in 28 Ländern. Das Studienwerk der Heinrich-Böll-Stiftung fördert begabte, gesellschaftspolitisch engagier- te Studierende und Graduierte im In- und Ausland, die sich aktiv mit den Grundwerten der Stiftung, Ökologie, Gewaltfreiheit, Solidarität und Demokratie, auseinandersetzen. Derzeit gibt es rund 750 Stipendiatinnen und Stipendiaten im Jahr, davon sind etwa 3/4 Studierende und 1/4 Promovierende. Leitbild sowohl für die interne Zusammenarbeit als auch für öffentliche Tätigkeit aller Berei- che ist die Geschlechterdemokratie, also ein von Abhängigkeit und Dominanz freies Verhältnis der Geschlechter. Das Gunda-Werner-Institut in der Heinrich-Böll-Stiftung (GWI) bündelt geschlechterpolitische Themen und entwickelt die Auseinandersetzung um Femi- nismus und Geschlechterdemokratie weiter. Kommunalpolitik Die Heinrich-Böll-Stiftung betreibt im Internet eine kommunalpolitische Infothek mit aktuellen Nachrichten und Themendossiers (http://www.kommunale-info.de/), organisiert bundesweite kommunalpolitische Kongresse und veröffentlicht Studien. Zur Internationalen Zusammenarbeit der Kommunen wurde 2010 die Publikation „Kommuna- le Partnerschaften und Netzwerke – Ein Beitrag zu einer transnationalen Politik der Nachhaltigkeit“ veröffentlicht. Die Heinrich-Böll-Stiftung wird zu diesem Thema weitere Ta- gungen und Fachgesprächen durchführen. Näheres siehe http://www.kommunale.info/staedtepartnerschaften. Dort steht auch die erwähnte Publikation zum Download bereit. - 66 - Ansprechpartner Wolfgang Pohl Heinrich-Böll-Stiftung Kommunalpolitische Infothek, Abt. Politische Bildung Inland Schumannstraße 8 10117 Berlin Tel.: 030 / 285 34-247 Fax: 030 / 285 34-5247 Mail: pohl@boell.de, infothek@boell.de Homepage: http://www.boell.de 5.4.4 Hanns-Seidel-Stiftung (HSS) Die CSU-nahe Hanns-Seidel-Stiftung (HSS) ist eine deutsche politische Stiftung, die „im Dienst von Demokratie, Frieden und Entwicklung“ politische Bildungsarbeit im In- und Aus- land leistet. Zur Überzeugungsarbeit für die Demokratie und die freiheitliche, rechtsstaatliche und soziale Ordnung gehört auch die Verankerung der Grundwerte und Normen des Ge- meinwesens im Bewusstsein der Bürger. Aufgaben der Entwicklungszusammenarbeit Seit über 30 Jahren engagiert sich die HSS im Rahmen des jetzigen Instituts für Internatio- nale Zusammenarbeit (IIZ) in der Entwicklungszusammenarbeit (EZ), mit derzeit rund 90 Projekten in rund 60 Ländern weltweit. Ziel der auf christlich-sozialen Idealen basierenden internationalen Tätigkeit ist es, menschenwürdige Lebensverhältnisse zu fördern und durch die Stärkung von Frieden, Demokratie und Sozialer Marktwirtschaft einen Beitrag zur nach- haltigen Entwicklung zu leisten. Gemeinsam mit den lokalen Partnern verwirklicht die HSS Projekte in den Bereichen Politikberatung, politische Bildung sowie zivilgesellschaftliche und rechtsstaatliche Strukturen. Dabei sind die deutschen politischen Stiftungen in ihrer Form einzigartig: Kaum ein Land verfügt über ähnliche Institutionen, die sich weltweit in der Entwicklungspolitik engagieren. Dabei zeigt das Nebeneinander der Stiftungen die Pluralität des freiheitlich-demokratischen Systems sowie des politischen Ansatzes in der Entwicklungszusammenarbeit. Folgende Schwerpunkte charakterisieren die internationale Zusammenarbeit: • Stärkung zivilgesellschaftlicher Strukturen im städtischen und ländlichen Raum • Förderung dezentraler, partizipativer Verwaltungsstrukturen • Beratung von Entscheidungsträgern aus Politik und Wirtschaft • Entwicklung ländlicher Räume und strukturschwacher Regionen • Gesellschaftspolitische Förderung der Frauen • Unterstützung des wirtschaftlichen Fortschritts durch berufliche Bildung und Management- training • Überwindung der sozialen und ethnischen Spaltung • Stärkung des Umweltbewusstseins der Bevölkerung Mögliche Leistungen Da die Hanns-Seidel-Stiftung selbst Zuwendungsempfänger von Seiten des Bundesministe- riums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ist, kann sie keine Projekte Dritter bezuschussen. Es gibt lediglich fallweise die Möglichkeit, Einzelmaßnahmen in bereits bestehende Projektkonzeptionen zu integrieren. - 67 - Auf der anderen Seite kann die Hanns-Seidel-Stiftung aber durch ihre Partner- und Büro- struktur in den Ländern vor Ort im Rahmen von kommunalen Projektideen mit Beratung und administrativer Unterstützung zur Seite stehen. Arbeitsweise Jede Tätigkeit im Ausland beruht auf durch das BMZ bewilligten Projektanträgen für ein Land oder eine Region. Die Förderphase für die Bezuschussung läuft in der Regel drei Jahre, mit der grundsätzlichen Option auf Verlängerung. Über diese BMZ-Projektmittel werden die Bü- roinfrastruktur vor Ort sowie die Projektaktivitäten gemeinsam mit den Partnerorganisationen finanziert. Die Durchführung der Bildungsveranstaltungen erfolgt in enger Kooperation mit den lokalen Partnerorganisationen. Kooperationsmöglichkeiten mit deutschen Kommunen im Rahmen der EZ In folgenden Ländern engagiert sich die HSS derzeit auf kommunaler Ebene: Projektland Projekt Aktivitäten Albanien Verwaltungsförderung und Institutionenbildung Fortbildung von lokalen Entscheidungsträgern im Kommunalrecht zum Thema Dezentralisie- rung und kommunale Selbstverwaltung; Veranstaltungen mit dem Albanischen Städte- tag Argentinien Nachhaltige gesellschaft- liche Entwicklung Fortbildung von Entscheidungsträgern und Be- amten der Kommunalebene (Themen: Gemeinde-/Finanzmanagement, Wirtschafts- entwicklung, Sozialprogramme, Umweltwirkungen von Projekten, Gemeindeas- soziierung, Bürgerbeteiligung und Accountability) Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan Management- und Ver- waltungsförderung Aus- und Fortbildung von Bediensteten aus der Lokalen Selbstverwaltung sowie der öffentli- chen Verwaltung Marokko Rechts- und Verwal- tungsreform im Maghreb Fortbildung von regionalen und kommunalen Funktionsträgern zur praktischen Umsetzung von Gesetzen und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der administrativen Dezentralisierung Philippinen Personal- und Organisa- tionsentwicklung Weiterbildungsmaßnahmen für gewählte Ver- treter des Kommunalbereichs (Bürgermeister, Gemeinderäte) und hochrangiges Verwal- tungspersonal zum Thema Regierungs- und Verwaltungsmanagement Tansania Demokratieförderung Fortbildungs- und Sensibilisierungsmaßnah- men für Ortschaftsvorsitzende und Zivilgesellschaft zur Guten Regierungsführung auf lokaler Ebene (Local Government) Tunesien Rechts- und Verwal- tungsreform im Maghreb Fortbildung von regionalen und kommunalen Funktionsträgern zur praktischen Umsetzung von Gesetzen und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der administrativen Dezentralisierung - 68 - Ansprechpartner Dr. Dietmar Ehm Referatsleiter Grundsatzfragen Entwicklungspolitisches Europabüro Brüssel Tel: (089) 1258-284 Fax: (089) 1258-359 Mail: ehm@hss.de Homepage: http://www.hss.de - 69 - 6. Money makes the world go around? – EU-Förderung von Projekten mit Drittländern Mit ihren zahlreichen Programmen unterstützt die EU den Austausch, die Zusammenarbeit und die Entwicklung innovativer Ansätze für die Verbreitung guter Ideen und Praktiken im europäischen Raum. In zunehmendem Maße versteht sich die EU aber auch als bedeuten- der Akteur in der Entwicklungszusammenarbeit; so wurden die Mittel seit 2007 zur Unterstützung von Projekten in und für die Partnerländer erheblich angehoben, die Pro- grammstruktur reformiert und die Unterstützung für projektwillige Antragsteller verbessert. Die Maßnahmen der Europäischen Union im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit ba- sieren auf folgenden Grundsätzen: Wirksamkeit der Hilfe, Koordination mit den Mitgliedstaaten und internationalen Akteuren sowie Gewährleistung der Kohärenz zwischen der europäischen Politik und den Entwicklungszielen. Der „Europäische Konsens über die Entwicklungspolitik“ legt den allgemeinen Rahmen für die Maßnahmen der Union und der Mitgliedstaaten in diesem Bereich fest. Ferner setzt sich die Union insbesondere für die Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele der Vereinten Nationen ein. Dafür hat sie verschiedene Instrumente geschaffen, die auch dazu dienen, die Wirkung der EU-Maßnahmen zu verstärken. Die Zusammenarbeit mit den Partnerländern erstreckt sich auf folgende Regionen: • Afrika, den karibischen Raum und den Pazifischen Ozean (AKP) • Asien • Lateinamerika • den Nahen Osten • die südlichen und östlichen Nachbarländer der Europäischen Union. Die nachfolgend aufgeführten Programme ermöglichen Projekte, die auch mit kommunaler Beteiligung umgesetzt werden können. Im Rahmen der neuen Programmperiode 2007-2013 wurde die gesamte Programmstruktur gerafft, um die Programme transparenter zu machen und bessere Synergieeffekte zu erzielen. So bilden die aktuellen Rahmenprogramme das Dach für zahlreiche Einzelprogramme. Bei den Rahmenprogrammen handelt es sich im Ein- zelnen um: Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument 2007–2013 Mit dem Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) wird die Nach- barschaftspolitik mit den südlichen und östlichen Anrainerstaaten der EU unterstützt. Zu den Empfängerländern von ENPI zählen bestimmte Länder des Mittelmeerraums und der „Ge- meinschaft Unabhängiger Staaten“. Im Mittelpunkt von ENPI stehen die nachhaltige Entwicklung und die Annäherung an die EU- Politik und das Gemeinschaftsrecht. Der besondere Schwerpunkt liegt auf der Umsetzung der entsprechenden Aktionspläne, die jedes der Empfängerländer vorlegt. Dabei geht es beispielsweise um die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung, den Kampf gegen die Ar- mut, aber auch um Maßnahmen, die zu einer allmählichen Einbindung in den EU- Binnenmarkt führen. Ein weiteres Element ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit (ENPI CBC). Dabei werden gemeinsame Programme finanziert, bei denen Regionen der Mitgliedstaaten und Partnerländer mit einer gemeinsamen Grenze zusammengebracht wer- den. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit als Bestandteil des ENPI wird vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) mitfinanziert. Die Antragstellung steht grundsätzlich allen juristischen Personen aus den EU- Mitgliedstaaten, den EFTA/EWR-Ländern und den ENPI-Ländern offen. Darunter zählen u.a. - 70 - Kommunen, Regionen (und deren Zusammenschlüsse), Wirtschaftsunternehmen, Nichtre- gierungsorganisationen, Verbände, Hochschulen, Kirchen, Medien, internationale Organisationen. Der Kreis der berechtigten Antragsteller kann je nach Einzelaufruf und the- matischen Schwerpunkten variieren. Internet: http://ec.europa.eu/world/enp/index_de.htm http://ec.europa.eu/world/enp/funding_de.htm Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit 2007–2013 Mit dem Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (EZI) wird insbeson- dere die Kooperation der EU mit denjenigen Ländern in Lateinamerika, Asien, Mittelasien, im Nahen und Mittleren Osten sowie Südafrika gefördert, die nicht durch das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument oder das Instrument für Heranführungshilfe (s.u.) erfasst sind. Die Entwicklungshilfe der Gemeinschaft wird mit Hilfe von geografischen und thematischen Programmen umgesetzt. Oberstes Ziel ist die Beseitigung der Armut in den Partnerländern und -regionen unter Beachtung der Nachhaltigkeitskomponente (Umset- zung der Millenniums-Entwicklungsziele) sowie die Förderung der Demokratie, einer verantwortungsvollen Staatsführung und der Achtung der Menschenrechte und der Rechts- staatlichkeit. Die Durchführung des EZI erfolgt auf der Grundlage von Arbeitsprogrammen, in denen die Ziele des Programms näher definiert werden. Die thematischen Programmbereiche lauten „In die Menschen investieren“, „Umweltschutz und nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, einschließlich Energie“, „Nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden im Ent- wicklungsprozess“, „Ernährungssicherheit“ und „Migrations- und Asylpolitik“. Anträge können lokale Gebietskörperschaften, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Nichtregierungsorga- nisationen, internationale Organisationen sowie natürliche Personen aus den EU- Mitgliedstaaten, den Partnerländern oder Drittländern stellen. Internet: http://ec.europa.eu/europeaid/what/delivering-aid/funding-instruments/index_en.htm Europäischer Entwicklungsfonds (EEF) Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit den AKP-Staaten und den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) stellt der Europäische Entwicklungsfonds (EEF) das wichtigste Hilfeinstrument der EU dar. Die aktuelle 10. Auflage des EEF deckt den Zeitraum 2008-2013 ab. Für den EEF ist eine Mittelausstattung in Höhe von 22,682 Mrd. Euro veranschlagt. Von diesem Gesamtbetrag werden 21,966 Mrd. Euro den AKP, 286 Mio. Euro den überseeischen Ländern und Gebieten und 430 Mio. Euro der Kommission für Unterstützungsausgaben im Zusammenhang mit der Programmplanung und Durchführung des EEF zugewiesen. Der den AKP zugewiesene Betrag wird wie folgt verteilt: 17,766 Mio. Euro zur Finanzierung der nationalen und regionalen Richtprogramme, 2,7 Mio. Euro für die Finanzierung der Zu- sammenarbeit innerhalb der Gruppe der AKP-Staaten und der interregionalen Zusammenarbeit, 1,5 Mio. Euro dient der Finanzierung der Investitionsfazilität. Der Großteil der Mittel kommt den Regionalprogrammen zugute, wodurch die Bedeutung der regionalen wirtschaftlichen Integration als Basis der nationalen und lokalen Entwicklung betont wird. Den Großteil der Mittel stellt die EU für Regionalprogramme zur Verfügung. Dadurch soll die Bedeutung der regionalen wirtschaftlichen Integration als Basis der nationalen und lokalen Entwicklung betont werden. Zu den spezifischen Instrumenten des EEF zählen • Wasserfazilität zu Gunsten der AKP-Länder • Energiefazilität zu Gunsten der AKP-Länder • Friedensfazilität für Afrika • AKP-EU Mikrofinanzfazilität. - 71 - Hierzu veröffentlicht die EU-Kommission regelmäßig Aufrufe zur Einreichung von Vorschlä- gen („Calls for proposals“), für die Nichtregierungsorganisationen und die öffentliche Hand Projektvorschläge einreichen können. Instrument für Heranführungshilfe 2007–2013 Das Instrument für Heranführungshilfe (IPA) ist das Finanzierungsinstrument der EU für den Heranführungsprozess im Zeitraum 2007-2013. IPA unterstützt die derzeitigen Beitrittskandi- daten Kroatien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und die Türkei sowie die potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien und den Kosovo. IPA besteht aus fünf Komponenten: Übergangshilfe und Institutionenaufbau, grenzübergrei- fende Zusammenarbeit, regionale Entwicklung, Entwicklung der Humanressourcen sowie ländliche Entwicklung. Schwerpunkte bei der Umsetzung des Programms sind die Stärkung der demokratischen Institutionen und der Rechtsstaatlichkeit, die Förderung und der Schutz der Menschenrechte einschl. Gleichstellung der Geschlechter, die Reform der öffentlichen Verwaltung und der Wirtschaft, die Entwicklung der Zivilgesellschaft, die soziale Integration, Aussöhnung, vertrauensbildende Maßnahmen und Wiederaufbau sowie eine regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle natürlichen und juristische Personen mit Sitz in den teilnahmeberechtigten Ländern. Je nach den Erfordernissen des ausgeschriebenen Pro- grammbereichs kann dieser Kreis genauer definiert werden. Internet: http://ec.europa.eu/enlargement/index_de.htm Förderung der Demokratie und der Menschenrechte 2007–2013 Bei dem Finanzierungsinstrument für die weltweite Förderung der Demokratie und der Men- schenrechte handelt es sich um ein horizontales Programm, d.h. im Gegensatz zu den vorgenannten Programmen geht es weniger um die Konzentration auf einen geografischen Schwerpunkt als vielmehr um die Unterstützung des thematischen Schwerpunktes. Die von der EU gewährten Finanzhilfen werden für Zuschüsse zur Finanzierung von Projek- ten, Programmen oder Betriebskosten, die Vergabe öffentlicher Aufträge, Arbeitsverträge oder Finanzierungsvereinbarungen verwendet. Vorrangig sollen Maßnahmen auf der natio- nalen und der regionalen Ebene umgesetzt werden. Allerdings ist für die lokale Ebene eine Zuschussmöglichkeit vorgesehen, aus der kleinere Initiativen lokaler zivilgesellschaftlicher Organisationen gefördert werden. Somit soll kleinen Organisationen der Zugang zu dieser Fördermöglichkeit erleichtert werden. Auf der Basis einer Mehrjahresprogrammierung nimmt die Kommission jährliche Aktionspro- gramme an, in denen die spezifischen Ziele, die vorrangig zu unterstützenden Maßnahmen, die erwarteten Ergebnisse sowie die Richtbeträge definiert sind. Internet: http://ec.europa.eu/europeaid/what/human-rights/index_en.htm. Aber auch EU-Programme, die nicht explizit an die Drittländer adressiert sind, beinhalten Elemente der internationalen Projektzusammenarbeit. Hierzu zählen beispielsweise die Pro- gramme Kultur, Jugend in Aktion, MEDIA, Erasmus. Das Programm Kultur mit der Unteraktion 1.3: Kooperationsprojekte mit Drittländern fördert die Kooperation zwischen Kulturorganisationen aus Teilnehmerländern und Kulturakteuren aus sog. Drittländern. Diese Drittländer wechseln und werden jährlich neu benannt. Mit der Aktion 3.1 „Zusammenarbeit mit benachbarten Partnerländern“ fördert das EU- Programm JUGEND IN AKTION sowohl Jugendbegegnungen wie auch Trainings- und Ver- - 72 - netzungsprojekte mit benachbarten Partnerländern. Darunter fallen die Länder aus den Re- gionen Euro-Med (Partnerländer aus dem Mittelmeerraum), Osteuropa/Kaukasus sowie Süd- Ost-Europa. Mit dem Programm MEDIA soll die europäische audiovisuelle Industrie gestärkt werden. Zie- le des neu aufgelegten Teilprogramms MEDIA-MUNDUS (2011 – 2013) sind die Förderung des Informationsaustauschs zwischen Fachleuten aus Europa und aus Drittländern, die Ver- besserung der Wettbewerbsfähigkeit und des grenzüberschreitenden Vertriebs audiovisueller Werke in aller Welt sowie die Verbesserung der weltweiten Verbreitung und Aufführung audiovisueller Werke und Steigerung der Nachfrage aus der Öffentlichkeit (vor allem beim jungen Publikum) nach kulturell vielfältigen audiovisuellen Inhalten. ERASMUS, das Hochschulprogramm der EU, beinhaltet ebenfalls eine auf die Zusammen- arbeit mit Drittländern fokussierte Unteraktion. Unter dem Titel „ERASMUS MUNDUS“ werden Projekte initiiert und durchgeführt, die zur Verbesserung der Qualität der Hochschul- bildung und Förderung des interkulturellen Verständnisses durch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten beitragen sollen. - 73 - 7. RGRE-Datenbank zu kommunalen Entwicklungsprojekten und Liste kommunaler Experten Der Deutsche Städtetag betreibt seit 2004 die Datenbank über „Kommunale Entwicklungs- zusammenarbeit (KEZ)“. Dieser Datenbank, die auf den Seiten des „Rats der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)“ zu finden ist, liegt eine bundesweite Befragung der Kommu- nen durch einen Fragebogen zugrunde. In der Datenbank wird das Engagement der deut- schen Kommunen in der „Einen Welt“ dargestellt. Dadurch werden interes- sierten Kommunen und anderen Akteuren Mög- lichkeiten aufgezeigt, wie sie kommunale Entwick- lungszusammenarbeit voran bringen können. Dieses kommunale En- gagement kann im Rahmen einer Städte- partnerschaft oder Städtefreundschaft stattfinden, jedoch werden vermehrt auch zeitlich be- grenzte KEZ -Projekte durchgeführt. Des Weiteren gibt die Projektdatenbank Auskunft über die Finanzierung des Projektes, die beteiligten Akteure, die Projektdauer und die Schwer- punkte. In einer Kurzbeschreibung wird ein knapper Abriss über die genauen Inhalte des Projektes geliefert. Kontaktadressen ermöglichen den Akteuren eine direkte Austauschmöglichkeit. Anfang 2010 wurde die Datenbank grundlegend aktualisiert. Aktuell befinden sich 142 Projekte in der Da- tenbank. Diese wird ständig aktualisiert und ausgebaut. Interessierte Kommunen können den unter www.rgre.de abgelegten Fragebogen nutzen, um ihr kommunales Engagement in der Entwicklungszusammenarbeit dem Deutschen Städtetag mitzuteilen und in die Datenbank aufgenommen zu werden. Neben der Datenbank zur kommunalen Entwicklungszusammenarbeit führt der Deutsche Städtetag auch eine Liste kommunaler Experten, die bereit sind, für einen begrenzten Zeit- raum ins Ausland zu gehen. Die Liste enthält Personen aus den verschiedensten Bereichen der Kommunalverwaltung. Aktive oder ehemalige Bürgermeister und Wahlbeamte sind e- benso vertreten wie Sachbearbeiter und Referenten. Breit gefächert ist auch das Spektrum der jeweiligen Expertise, welche diese in die Entwicklungszusammenarbeit einbringen kön- nen. Sie reicht von Ver- und Entsorgung, Gesundheitsvorsorge über Wirtschaftsförderung und Finanzen bis hin zu Fragen des Bau- und Verwaltungsrechts und der Stadtentwicklung. Die meisten kommunalen Experten verfügen bereits über Auslandserfahrungen und über Sprachkenntnisse in englisch oder französisch. Die Einsatzdauer der Experten ist meist auf Kurzzeiteinsätze von einigen Wochen ausgelegt. Da die Liste aus Datenschutzgründen nicht öffentlich ist, kann bei konkreten Anfragen vom Deutschen Städtetag eine Auswahl geeigne- ter Personen vermittelt werden. Wirkungsorte kommunaler EZ (Quelle: RGRE) 39% 33% 14% 14% Afrika Amerika Asien Osteuropa - 74 - 8. Anhang Eine Welt Landesnetzwerke: Baden-Württemberg: Dachverband Entwicklungspolitik in Baden-Württemberg (DEAB) e.V. Vogelsangstr. 62, 70197 Stuttgart Tel.: 0711 / 66487360 E-Mail: info@deab.de www.deab.de Bayern: Eine Welt Netzwerk Bayern e.V. Weiße Gasse 3, 86150 Augsburg Tel. 089 / 350 407 96 E-Mail: info@eineweltnetzwerkbayern.de www.eineweltnetzwerkbayern.de Berlin: Berliner Entwicklungspolitischer Ratschlag (BER) e.V. Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin Tel. 030 / 4285 1587, Fax: 030 / 49855381 E-Mail: buero@ber-ev.de www.ber-ev.de Brandenburg: Verbund Entwicklungspolitischer Nichtregierungsorganisationen Brandenburgs e.V. (VENROB) Schulstr. 8b, 14482 Potsdam Tel.: 0331 / 7048966, Fax: 0331 / 270 8690 E-Mail: info@venrob.org Internet: www.venrob.org Bremen: Bremer entwicklungspolitisches Netzwerk (BeN) Breitenweg 25 , 28195 Bremen Tel. 0421 / 3260 459 E-Mail: info@ben-bremen.de www.ben-bremen.de Hamburg: Eine Welt Netzwerk Hamburg e.V. Große Bergstraße 255, 22767 Hamburg Tel.: 040 / 3589386, Fax: 040 / 3589388 E-Mail: Info@ewnw.de www.ewnw.de Hessen: Entwicklungspolitisches Netzwerk Hessen (EPN) Vilbeler Str. 36, 60313 Frankfurt/M. Fon: 069/ 91395170, Fax: 069/ 29 51 04 e-Mail: info@epn-hessen.de www.epn-hessen.de - 75 - Mecklenburg-Vorpommern: Eine Welt Landesnetzwerk Mecklenburg-Vorpommern Goethestr. 1, 18055 Rostock Tel.: 0381 /4902410, Fax: 0381 / 4902491 E-mail: info@eine-welt-mv.de Niedersachsen: Verband Entwicklungspolitik Niedersachsen e.V. (VEN) Hausmannstr. 9-10, 30159 Hannover Tel.: 0511 / 391650, Fax: 0511 / 391675 E-Mail: hannover@ven-nds.de Internet: www.ven-nds.de Nordrhein-Westfalen: Eine Welt Netz NRW e.V. Achtermannstr. 10-12, 48143 Münster Tel.: 0251 / 284669-0, Fax: 0251 / 284669-10 E-Mail: info@Eine-Welt-Netz-NRW.de Internet: www.Eine-Welt-Netz-NRW.de Rheinland-Pfalz: ELAN Entwicklungspolitisches Landesnetzwerk Rheinland-Pfalz Frauenlobstr. 15-19, 55118 Mainz Tel. 06131 / 972 0867, Fax 06131 / 972 0869 E-Mail: info@elan-rlp.de www.elan-rlp.de Saarland: Netzwerk Entwicklungspolitik im Saarland e.V. Haus der Umwelt Evangelisch-Kirch-Str. 8, 66111 Saarbrücken Tel.: 0681 / 938 52-35, Fax: 0681 / 938 35-64 E-Mail: info@nes-web.de www.nes-web.de Sachsen: Entwicklungspolitisches Netzwerk Sachsen (ENS) Kreuzstr. 7, 01067 Dresden Tel.: 0351 / 4923364, Fax: 0351 / 4923360 E-Mail: kontakt@einewelt-sachsen.de www.einewelt-sachsen.de Sachsen-Anhalt: Eine-Welt Landesnetzwerk Sachsen-Anhalt e.V. Johannisstr. 18, 06844 Dessau Tel.: 0340 / 2301122, Fax: 0340 / 2301121 E-Mail: ewnsa@web.de Schleswig-Holstein: Bündnis Eine Welt in Schleswig-Holstein (BEI-SH) Papenkamp 62, 24114 Kiel Tel.: 0431 / 6614532, Fax: 0431 / 6580558 E-Mail: info@bei-sh.org www.bei-sh.org - 76 - Thüringen: Eine Welt Netzwerk Thüringen Gutenbergstr. 1 07743 Jena Tel.: 03641 / 35 65 24, Fax: 03641 / 2076916 E-Mail: info@ewnt.de www.ewnt.de
https://www.karlsruhe.de/b4/international/entwicklungszusammenarbeit/HF_sections/content/ZZmv7meLMZXyDn/1629804465250/leitfaden_entwicklungszusammenarbeit_2009.pdf
STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle 2 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 INHALT ERLÄUTERUNGEN 5 1 STADTGEBIET UND FLÄCHENNUTZUNG 7 Begriffserklärungen 8 2 KENNZIFFERN FÜR GROSSSTÄDTE 15 Begriffserklärungen 16 Großstädte im Bundesgebiet 17 Großstädte in Baden-Württemberg 18 3 BEVÖLKERUNG 27 Begriffserklärungen 28 Entwicklung und Struktur 29 Eheschließungen und Ehescheidungen 55 Bevölkerungsbilanz 57 Zu- und Fortzüge 59 Vorausrechnungen 70 4 BAUEN UND WOHNEN 73 Begriffserklärungen 74 Gebäude- und Wohnungsbestand 75 Bautätigkeit 79 Grundbesitz und Baulandpreise 94 5 WIRTSCHAFT UND VERKEHR 99 Begriffserklärungen 100 Wertschöpfung 101 Erwerbstätigkeit und Arbeitsmarkt 102 Landwirtschaft 119 Verarbeitendes Gewerbe 121 Tourismus 124 Preisindizes 128 Verkehr 133 6 ÖKOLOGIE, VER- UND ENTSORGUNG 147 Begriffserklärungen 148 Klima 149 Umwelt 152 Energie- und Wasserversorgung 158 Entsorgung 162 AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 3 www.karlsruhe.de 7 GESUNDHEIT UND SOZIALES 165 Begriffserklärungen 166 Gesundheitswesen 167 Sozialwesen 173 8 BILDUNG 201 Begriffserklärungen 202 Schulen 203 Hochschulen und sonstige Bildungseinrichtungen 216 9 KULTUR UND FREIZEIT 233 Begriffserklärungen 234 Bibliotheken, Museen und Sammlungen 235 Theater, Konzerte und Veranstaltungen 239 Freizeit und Sport 245 10 POLITIK UND VERWALTUNG 253 Begriffserklärungen 254 Wahlen 255 Kommunale Verwaltung und Finanzen 261 Sicherheit 267 11 STADTTEILE IM ÜBERBLICK 273 Begriffserklärungen 274 12 REGIONALSTATISTIK 281 Begriffserklärungen 282 Raum PAMINA 283 Region Mittlerer Oberrhein 286 Raum Südpfalz 292 Gebiet des Oberrheinrats/Der Oberrheinkonferenz 295 SCHLAGWORTVERZEICHNIS 299 IMPRESSUM 305 4 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 5 www.karlsruhe.de ERLÄUTERUNGEN Berichtsjahr 2016, soweit nichts anderes angegeben. Soweit nicht besonders hervorgehoben, beziehen sich die Angaben auf den jeweiligen Gebietsstand der Stadt Karlsruhe. Bestandszahlen geben den Stand am Ende des Monats, des Quartals oder des jeweiligen Berichtsjahres wieder. Zur Veröffentlichung gelangen Daten der amtlichen Statistik der Statistischen Landesämter Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, des Institut National de la Statistique et des Etudes Economiques, Direction Régional de Strasbourg (INSEE), eigene Daten sowie Angaben städtischer und nichtstädtischer Stellen. Davon = vollständige Aufgliederung einer Summe Darunter = teilweise Aufgliederung einer Summe SYMBOLE | ZEICHEN - (waagerechter Strich) = nichts vorhanden (genau null) . (Punkt) = Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten X = Tabellenfeld gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll ... (drei Punkte) = Angabe fällt später an 0 (Null) = Zahl zwar vorhanden, jedoch kleiner als die Hälfte der jeweils verwendeten kleinsten Zähleinheit () = Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert Fehler aufweisen kann p = vorläufi ge Zahl r = berichtigte Zahl s = Zahl ist geschätzt z = Änderung einer Reihe aus methodischen Gründen (Vergleichbarkeit beeinträchtigt) ABKÜRZUNGEN a. n. g. = (soweit) anderweitig nicht genannt Mill. = Million JD = Jahresdurchschnitt % = Prozent MD = Monatsdurchschnitt hPa = Hektopascal NHN = Normalhöhennull °C = Grad Celsius Vj. = Vierteljahr h = Stunde mm = Millimeter ng = Nanogramm cm = Zentimeter μg = Mikrogramm m = Meter mg = Milligramm km = Kilometer kg = Kilogramm m² = Quadratmeter dt = Dezitonne (100 kg) km² = Quadratkilometer t = Tonne ha = Hektar m³ = Kubikmeter l = Liter CO = Kohlenmonoxid kW = Kilowatt CO2 = Kohlendioxid MW = Megawatt NO = Stickstoffmonoxid kWh = Kilowattstunde NO2 = Stickstoffdioxid MWh = Megawattstunde SO2 = Schwefeldioxid MJ = Megajoule O3 = Ozon NMVOC = fl üchtige organische Verbindungen (ohne Methan) Aus Gründen der sprachlichen Einfachheit und des besseren Verständnisses sind die in dieser Veröffentlichung in Tabellen und Grafi ken verwendeten Bezeichnungen als geschlechtsneutral zu interpretieren und gelten demnach gleichermaßen für Frauen und Männer. 6 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 1 STADTGEBIET UND FLÄCHENNUTZUNG 8 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Gemarkungsfl äche, auch Bodenfl äche oder Katasterfl äche, ist die durch amtliche Vermessung festgestellte Gesamtfl äche einer Gemeinde. Gebäude- und Freifl ächen sind Flächen mit Gebäuden und baulichen Anlagen sowie unbebaute Flächen (Freifl ächen), die Zwecken der Gebäude untergeordnet sind. Unbebaute Flächen wie Vorgärten, Hausgärten (bis zu 10 Ar), Spielplätze oder Stellplätze gelten gewöhnlich als der Bebauung untergeordnet, wenn sie das Zehnfache der bebauten Fläche nicht überschreiten. Flächen bis zu 0,2 Hektar gelten bei obiger Nutzung als der Bebauung untergeordnet. Aus erhebungstechnischen Gründen ist hierin bis 1995 außerdem die Betriebsfl äche enthalten. Betriebsfl ächen sind unbebaute Flächen, die vorherrschend gewerblich, industriell oder für Zwecke der Ver- und Entsorgung genutzt werden (nur soweit diese Flächen nicht in die Gebäude- und Freifl ächen einbezogen werden können). Hierzu gehören insbesondere Abbauland (Steinbrüche, Kiesgruben und dergleichen), Mülldeponien, Lager- und Stapelplätze. Erholungsfl ächen sind unbebaute Flächen, die dem Straßen-, Schienen- und Luftverkehr dienen. Hierzu zählen auch Wege, sofern sie nach allgemeiner Auffassung als „Weg“ zu bezeichnen sind. Zu den als „Straße“ nachzuweisenden Flächen gehören gewöhnlich auch die Trenn- und Seitenstreifen, Brücken, Gräben und Böschungen, Radwege und Gehwege, Parkstreifen und ähnliche Einrichtungen. Gartenland sind die Flächen von Kleingärten oder Schrebergartenkolonien. Landwirtschaftliche Flächen sind Acker-, Wiesen- und Weidefl ächen, ferner Flächen für Sonderkulturen, den Erwerbsgartenbau und den Obstbau. Hierzu zählen auch Moor- und Heidefl ächen sowie Brachfl ächen, die zwar der Landwirtschaft dienen, aber offensichtlich seit längerem nicht mehr entsprechend genutzt werden. Forstwirtschaftliche Flächen sind mit Bäumen und Sträuchern bewachsene und hauptsächlich forstwirtschaftlich genutzte Flächen (auch Gehölze, Waldblößen, Pfl anzgärten, Wildäsungsfl ächen und andere). Wasserfl ächen sind ständig oder zeitweilig mit Wasser bedeckte Flächen (Seen, größere Teiche, Wasserläufe wie Flüsse und Kanäle und so weiter), gleichgültig, ob das Wasser in natürlichen oder künstlichen Betten abfl ießt oder steht. Hierzu gehören auch Böschungen, Leinpfade und dergleichen. Flächen anderer Nutzung sind Flächen, die nicht mit einer der vorgenannten Nutzungsarten bezeichnet werden können. Hierzu gehören insbesondere Übungsplätze (zum Beispiel. Truppenübungsplätze), Schutzfl ächen, historische Anlagen (sofern nicht vom Charakter der Anlage her die Zuordnung „Gebäudefl äche und Freifl äche“ zutreffender ist), Friedhöfe und das Unland (zum Beispiel Felsen, Steinriegel, stillgelegtes Abbauland). BEGRIFFSERKLÄRUNGEN AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 9 Tabelle 101 GEOGRAFISCHE ANGABEN Lage: 8° 24‘ 18‘‘ östliche Länge; 49° 00‘ 54‘‘ nördliche Breite (Schlossturm) Der 49. Breitengrad verläuft südlich des Stadtgartensees. Ortszeit: Die Karlsruher Ortszeit bleibt gegenüber der mitteleuropäischen Zeit (MEZ) um 26 Minuten 20 Sekunden zurück. Höhenlage: Höhe Stadtmitte: 115 m über NHN (Marktplatz) Tiefster Punkt: 100 m über NHN (Rhein beim Ölhafen) Höchster Punkt: 323 m über NHN (Tiergehege Grünwettersbach) Fläche Stadtgebiet: 173,46 km² Ausdehnung: Nord-Süd-Richtung 16,8 km Ost-West-Richtung 19,3 km Stadtgrenze: 82,4 km, davon 11,5 km entlang des Rheins (zugleich Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz/Landkreis Germersheim) Bevölkerungszahl: 304.619 Einwohner am 31. Dezember 2016 Einwohnerdichte: 1.756 Einwohner pro km² Ausgewählte Wasserläufe: Rhein 11,5 km, Alb 20 km, Pfi nz 10,3 km, Pfi nzentlastungskanal 8,2 km Ausgewählte Seen: Knielinger See 86,1 ha, Grötzinger See 35,4 ha, Kleiner Bodensee 20,5 ha, Erlachsee 7,6 ha, Saumseen 4,3 ha, Ententeich Rappenwört 3,5 ha Tabelle 102 EINGLIEDERUNG EHEMALS SELBSTSTÄNDIGER GEMEINDEN Datum der Eingliederung Gemarkungsfläche in ha Bevölkerung zum Zeitpunkt der Eingliederung Bevölkerung der Stadt vor der Eingliederung 28.08.1812 8,25 598 13.477 01.01.1886 211,25 4.110 56.969 01.01.1907 159,97 2.280 114.023 01.01.1907 169,18 2.068 114.023 01.01.1907 799,70 2.640 114.023 01.01.1909 121,57 2.022 123.742 01.01.1910 1.068,27 4.227 127.661 01.04.1929 529,42 2.450 152.420 01.04.1935 2.087,17 5.250 154.120 01.04.1938 781,51 2.761 163.170 01.04.1938 2.934,29 19.014 163.170 01.01.1972 645,76 1.926 258.675 01.01.1972 412,32 1.410 258.675 01.01.1973 195,29 2.639 261.610 01.01.1974 1.135,79 7.166 262.644 01.01.1975 753,02 4.766 268.158 Grünwettersbach 615,33 3.393 x Palmbach 137,69 1.373 x 14.02.1975 1.922,28 13.641 272.402 Wolfartsweier Grötzingen Wettersbach Neureut Gemeinde davon Klein-Karlsruhe Mühlburg, Stadt Beiertheim Rintheim Rüppurr Grünwinkel Daxlanden Bulach Knielingen Hagsfeld Durlach, Stadt Stupferich Hohenwettersbach 1 1 1 1 1 2 1 31. Dezember des Vorjahres. 2 31. Januar 1975. 10 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 103 ENTWICKLUNG DER KARLSRUHER STADTGEBIETSFLÄCHE SEIT 1715 Abbildung 1.1 FLÄCHENNUTZUNG IN KARLSRUHE 2016 Bebaute Flächen 27,1 % Verkehrsflächen 12,5 % Grünflächen 4,9 % Landwirtschaftsflächen 21,1 % Waldflächen 26,1 % Gewässer 4,1 % Sonstige Flächen 4,3 % Stadtgebiet in ha Bevölkerung Stadtgebiet in ha Bevölkerung 1715 158,00 - - 1930 6.505,11 155.100 2.384 1719 158,00 1.994 1.262 1935 8.592,61 158.950 1.849 1780 159,84 3.858 2.413 1938 12.308,83 186.350 1.513 1800 204,45 7.275 3.566 1939 12.312,51 196.680 1.573 1809 256,47 9.048 3.527 1947 12.312,84 184.376 1.498 1812 264,81 13.726 519 1950 12.311,55 201.013 1.633 1837 270,37 22.545 8.338 1956 12.311,64 225.074 1.828 1867 283,00 32.004 11.308 1961 12.281,84 244.942 1.994 1873 536,80 39.759 7.418 1970 12.282,72 258.894 2.108 1876 549,01 44.202 8.051 1980 17.346,00 269.789 1.555 1881 624,58 50.941 8.164 1990 17.344,37 270.379 1.559 1884 790,39 55.464 7.021 2000 17.346,24 268.651 1.549 1886 1.088,63 60.314 5.544 2003 17.346,24 272.262 1.570 1890 1.144,28 73.684 6.439 2004 17.346,26 273.930 1.579 1892 1.205,63 77.822 6.458 2005 17.346,25 275.049 1.586 1895 1.232,07 84.030 6.820 2006 17.346,26 275.629 1.589 1896 1.281,58 86.661 6.765 2007 17.346,25 278.047 1.603 1901 1.464,89 100.167 6.837 2008 17.346,24 279.312 1.610 1903 2.107,41 103.052 4.891 2009 17.346,15 280.327 1.616 1907 3.241,75 122.536 3.779 2010 17.346,08 283.048 1.632 1909 3.363,32 127.661 3.795 2011 17.346,41 285.688 1.647 1910 4.432,19 134.494 3.034 2012 17.346,44 289.655 1.670 1914 4.500,12 145.859 3.241 2013 17.346,44 293.142 1.690 1919 4.508,90 138.670 3.075 2014 17.346,44 299.482 1.726 1925 4.532,63 147.184 3.247 2015 17.346,44 307.263 1.771 1929 5.062,04 156.050 3.083 2016 17.346,44 304.619 1.756 Bevölkerungs- dichte je km² Bevölkerungs- dichte je km² Jahr Jahr am Jahresende am Jahresende AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 11 Tabelle 104 ART DER FLÄCHENNUTZUNG DES STADTGEBIETS Tabelle 105 STÄDTISCHER GRUNDBESITZ NACH NUTZUNGSARTEN ha % ha % ha % ha % Bebaute Flächen1 4.784,76 27,6 4.755,88 27,4 4.690,54 27,0 4.693,08 27,1 Straßen, Wege, Plätze und sonstige Verkehrsflächen 2.129,20 12,3 2.136,24 12,3 2.162,59 12,5 2.165,09 12,5 Öffentliche Parks und Grünanlagen 482,49 2,8 776,16 4,5 843,14 4,9 844,71 4,9 Friedhöfe 77,38 0,4 80,24 0,5 80,31 0,5 80,29 0,5 Sportflächen 251,21 1,4 248,67 1,4 294,55 1,7 288,73 1,7 Gartenland 495,97 2,9 275,37 1,6 270,07 1,6 270,83 1,6 Landwirtschaftliche Flächen 3.767,29 21,7 3.712,66 21,4 3.664,97 21,1 3.668,73 21,1 Forstwirtschaftliche Flächen 4.516,71 26,0 4.533,80 26,1 4.525,46 26,0 4.529,91 26,1 Gewässer 661,54 3,8 690,51 4,0 706,75 4,1 704,67 4,1 Sonstige 179,70 1,0 136,73 0,8 108,03 0,6 100,40 0,6 Insgesamt 17.346,25 100 17.346,26 100 17.346,41 100 17.346,44 100 2001 2006 2011 2016 Nutzungsart 1 Gebäude- und Freiflächen, einschließlich Betriebsflächen. Quelle: Stadt Karlsruhe | Liegenschaftsamt. im Stadtgebiet außerhalb im Stadtgebiet außerhalb im Stadtgebiet außerhalb im Stadtgebiet außerhalb Bebaute Flächen1 440,60 0,10 400,66 0,07 367,24 0,07 364,07 0,07 Straßen, Wege, Plätze und sonstige Verkehrsflächen 1.522,73 0,80 1.564,52 - 1.563,81 1.589,93 - Öffentliche Parks und Grünanlagen 419,23 - 455,17 - 485,07 473,91 - Friedhöfe 75,72 - 78,46 - 78,49 - 79,56 - Sportflächen 180,99 - 181,39 - 201,26 - 205,05 - Gartenland 187,25 - 172,24 0,13 237,19 0,13 249,26 0,13 Landwirtschaftliche Flächen 1.075,38 1,40 1.028,24 1,31 778,86 0,27 1.094,49 0,20 Forstwirtschaftliche Flächen 2.033,43 22,80 2.118,92 23,21 2.156,33 23,21 2.223,21 23,21 Gewässer 254,95 - 226,60 - 318,99 - 330,91 - Sonstige 179,70 - 410,86 0,05 473,31 0,05 121,00 - Insgesamt 6.369,98 25,10 6.637,06 24,77 6.660,55 23,73 6.731,39 23,61 Nutzungsart Fläche in ha 2001 2006 2011 2016 1 Gebäude- und Freiflächen, einschließlich Betriebsflächen. Quelle: Stadt Karlsruhe | Liegenschaftsamt. 12 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 106 FLÄCHE, BEVÖLKERUNG UND BEVÖLKERUNGSDICHTE DER STADTTEILE UND STADTVIERTEL Fläche in ha Bevöl- kerung Bevölke- rungsdichte je ha Fläche in ha Bevöl- kerung Bevölke- rungsdichte je ha 01 Innenstadt-Ost 160,12 6.725 42,00 13 Beiertheim-Bulach 285,52 6.974 24,43 011 Nordöstlicher Teil 128,83 1.471 11,42 131 Beiertheim 51,33 4.126 80,38 012 Südwestlicher Teil 31,28 5.254 167,96 132 Bulach 234,19 2.848 12,16 02 Innenstadt-West 240,32 10.283 42,79 14 Weiherf.-Dammerstock 304,19 6.029 19,82 021 Östlicher Teil 80,33 2.177 27,10 141 Weiherfeld 116,11 2.866 24,68 022 Westlicher Teil 159,99 8.106 50,67 142 Dammerstock 188,07 3.163 16,82 03 Südstadt 220,49 20.121 91,26 15 Rüppurr 702,68 10.630 15,13 031 Nördlicher Teil 38,08 6.900 181,20 151 Alt-Rüppurr 334,33 3.430 10,26 032 Südlicher Teil 144,09 8.496 58,96 152 Neu-Rüppurr 37,79 1.530 40,48 033 Östlicher Teil 38,32 4.725 123,30 153 Gartenstadt 103,14 3.158 30,62 154 Rüppurr-Südost 227,41 2.512 11,05 04 Südweststadt 296,65 20.709 69,81 041 Östlicher Teil 104,94 6.372 60,72 16 Waldstadt 1.035,38 12.484 12,06 042 Mittlerer Teil 68,99 12.684 183,85 161 Waldlage 946,03 9.222 9,75 043 Beiertheimer Feld 122,72 1.653 13,47 162 Feldlage 89,35 3.262 36,51 05 Weststadt 172,51 20.489 118,77 17 Rintheim 332,90 5.991 18,00 051 Mittlerer Teil 66,18 3.072 46,42 171 Alt-Rintheim 311,03 3.463 11,13 052 Südlicher Teil 106,33 17.417 163,81 172 Rintheimer Feld 21,88 2.528 115,56 06 Nordweststadt 375,90 11.755 31,27 18 Hagsfeld 717,62 7.140 9,95 061 Alter Flugplatz 113,11 4.942 43,69 181 Alt-Hagsfeld 578,49 2.835 4,90 062 Binsenschlauch 113,95 3.197 28,06 182 Westlicher Teil 139,13 4305 30,94 063 Lange Richtstatt 55,48 1.009 18,19 064 Rennbuckel 93,36 2.607 27,92 19 Durlach 2.294,03 30.473 13,28 191 Alt-Durlach 561,74 11.384 20,27 07 Oststadt 518,59 22.808 43,98 192 Dornwald-Untermühl 69,02 1.331 19,28 071 Nördlicher Teil 137,48 5.244 38,14 193 Hanggebiet 829,41 5.554 6,70 072 Südlicher Teil 193,84 10.942 56,45 194 Bergwald 71,60 1.335 18,65 073 Westlicher Teil 187,27 6.622 35,36 195 Aue 212,78 7.562 35,54 196 Lohn-Lissen 32,30 2.872 88,92 08 Mühlburg 526,41 17.149 32,58 197 Killisfeld 517,18 435 0,84 081 Alt-Mühlburg 79,89 11.658 145,92 082 Weingärtensiedlung 68,09 1.636 24,03 20 Grötzingen 1.133,58 9.138 8,06 083 Rheinhafen 347,60 1.278 3,68 201 Nördlich der Pfinz 996,89 6.136 6,16 084 Mühlburger Feld 30,83 2.577 83,57 202 Südlich der Pfinz 136,69 3.002 21,96 09 Daxlanden 1.092,08 11.695 10,71 21 Stupferich 650,33 2.782 4,28 091 Alt-Daxlanden 921,35 2.451 2,66 22 Hohenwettersbach 413,15 3.023 7,32 092 Neu-Daxlanden 58,01 2.688 46,34 23 Wolfartsweier 200,59 3.156 15,73 093 Daxlanden-Ost 37,31 2.156 57,78 24 Grünwettersbach 603,42 4.082 6,76 094 Rheinstrandsiedlung 75,42 4.400 58,34 25 Palmbach 137,50 1.936 14,08 10 Knielingen 2.064,28 10.137 4,91 26 Neureut 1.917,76 18.877 9,84 101 Alt-Knielingen 631,30 3.088 4,89 261 Südlicher Teil 234,66 3.799 16,19 102 Neu-Knielingen 1.432,98 7.049 4,92 262 Nördlicher Teil 625,00 7.627 12,20 263 Kirchfeld 949,77 4.866 5,12 11 Grünwinkel 440,91 10.709 24,29 264 Heide 108,34 2.585 23,86 111 Alt-Grünwinkel 113,72 4.218 37,09 112 Hardecksiedlung 47,16 811 17,20 27 Nordstadt 267,31 9.770 36,55 113 Albsiedlung 67,14 1.179 17,56 271 Hardtwaldsiedlung 65,17 3.179 48,78 114 Alte Heidenstückersiedl. 140,41 2.135 15,21 272 Amerikanersiedlung 202,14 6.591 32,61 115 Neue Heidenstückersiedl. 72,47 2.366 32,65 12 Oberreut 242,21 9.554 39,44 121 Feldlage 180,86 6.030 33,34 122 Waldlage 61,35 3.524 57,44 Stadt Karlsuhe 2016 17.346,44 304.619 17,56 Stadtteil/ Stadtviertel Stadtteil/ Stadtviertel Quelle: Stadteigene Bevölkerungsstatistik. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 13 Karte 1.1 GEBIETSGLIEDERUNG DER STADT KARLSRUHE 2016 Kartengrundlage: Stadt Karlsruhe | Liegenschaftsamt. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadtgrenze Stadtteilgrenze Stadtviertelgrenze 01 Innenstadt-Ost 10 Knielingen 19 Durlach 02 Innenstadt-West 11 Grünwinkel 20 Grötzingen 03 Südstadt 12 Oberreut 21 Stupferich 04 Südweststadt 13 Beiertheim-Bulach 22 Hohenwettersbach 05 Weststadt 14 Weiherfeld-Dammerstock 23 Wolfartsweier 06 Nordweststadt 15 Rüppurr 24 Grünwettersbach 07 Oststadt 16 Waldstadt 25 Palmbach 08 Mühlburg 17 Rintheim 26 Neureut 09 Daxlanden 18 Hagsfeld 27 Nordstadt ZeichenerklärungStadtteile 16 26 10 06 27 0205 08 09 11 12 13 14 15 01 07 17 18 20 19 23 24 22 21 25 04 03 083 084 271 272 051 052 022 021 043 112 111 113 115 114 122 121 092 093 094 132 141 142 151 153 152 154 231 191 202 201 196 072 192 073 162 161 071 172 182 181 102 261 262 063 064 062 061 082 081 263 264 091 032 033031 041 042 194 241 251 211 221 193195197 011 012 171 2 14 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 2 KENNZIFFERN FÜR GROSSSTÄDTE GROSSSTÄDTE IM BUNDESGEBIET 17 GROSSSTÄDTE IN BADEN-WÜRTTEMBERG 18 16 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Quelle für die Daten zu den Grossstädten im Bundesgebiet ist die amtliche Fortschreibung auf der Basis des Zensus 2011. Bundesvergleiche beruhen auf den amtlichen Zahlen des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS). Die Daten für Grossstädte in Baden-Württemberg basieren auf amtlichen Angaben des Statistischen Landesamtes Baden- Württemberg. Für die Erarbeitung von Kennziffern konnten lediglich solche Merkmale herangezogen werden, zu denen Daten für die jeweiligen Vergleichsstädte bis Redaktionsschluss verfügbar waren. Angaben, welche die Stadt Karlsruhe betreffen, können in tieferer sachlicher und räumlicher Gliederung den einzelnen Sachkapiteln entnommen werden. Für den landesweiten Vergleich wurden die Stadtkreise mit mehr als 100.000 Einwohnern (Grossstädte) ausgewählt. Die Steuerkraft einer Gemeinde wird ausgedrückt in der Steuerkraftmesszahl. Dies ist die Summe aus dem Grundsteuer- und Gewerbesteuernettoaufkommen, dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und 80 % der Umsatzsteuer sowie den Zuweisungen im Rahmen des Familienleistungsausgleichs. Es wird jedoch nicht das Istaufkommen der Realsteuern zu Grunde gelegt, sondern ein auf einen einheitlichen Hebesatz umgerechnetes Aufkommen. Für alle genannten Werte sind die Aufkommen des zweitvorangegangenen Jahres maßgebend (§ 6 FAG). Bemessungsgrundlage der Umlage bei den Gemeinden ist die Steuerkraftsumme. Die Steuerkraftsumme einer Gemeinde wird gebildet aus der Grundsteuer, der Gewerbesteuer, den Gemeindeanteilen an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer, den Schlüsselzuweisungen und den Zuweisungen im Rahmen des Familienleistungsausgleichs abzüglich der Gewerbesteuerumlage jeweils des zweitvorangegangenen Jahres. BEGRIFFSERKLÄRUNGEN AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 17 Abbildung 2.1 DEUTSCHE GROSSSTÄDTE MIT MEHR ALS 200.000 EINWOHNERINNEN UND EINWOHNERN (STAND 31. DEZEMBER 2015) GROSSSTÄDTE IM BUNDESGEBIET Neuere Daten lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden. 0 250.000 500.000 750.000 1.000.000 1.250.000 1.500.000 1.750.000 2.000.000 Rostock Mainz Erfurt Oberhausen Lübeck Krefeld Freiburg i. Br. Magdeburg Halle (Saale) Aachen Kiel Chemnitz Braunschweig Mönchengladbach Gelsenkirchen Wiesbaden Augsburg Mannheim Karlsruhe Münster Bonn Bielefeld Wuppertal Bochum Duisburg Nürnberg Hannover Dresden Bremen Leipzig Essen Dortmund Düsseldorf Stuttgart Frankfurt a. M. Köln München Hamburg Berlin Einwohnerzahl Berlin: 3,52 Mill. Einwohner/-innen 18 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 201 STRUKTURDATEN FÜR GROSSSTÄDTE IN BADEN-WÜRTTEMBERG (NUR STADTKREISE) GROSSSTÄDTE IN BADEN-WÜRTTEMBERG Merkmal Maßeinheit Karls- ruhe Stutt- gart Mann- heim Frei- burg Heidel- berg Heil- bronn Pforz- heim Ulm Stadtgebiet km2 173,5 207,4 145,0 153,1 108,8 99,9 98,0 118,7 Siedlungs- und Verkehrsflächen 2015 % 46,5 51,6 58,2 31,9 30,2 35,7 31,0 32,3 Siedlungsdichte (Einwohner je km2 Siedlungs- und Verkehrsfläche)* Einw. je km2 3.716 5.724 3.558 4.544 4.697 3.351 3.918 3.133 Einwohnerdichte* Einw. je km2 1.730 2.953 2.068 1.451 1.421 1.200 1.217 1.017 Bevölkerung am 31. Dezember 2015 Anzahl 307.755 623.738 305.780 226.393 156.267 122.567 122.247 122.636 Altersgliederung unter 3 Jahren % 2,7 2,9 2,8 3,1 2,6 2,9 3,0 2,9 03 bis unter 06 Jahren % 2,4 2,6 2,5 2,8 2,4 2,8 2,7 2,7 06 bis unter 15 Jahren % 7,0 7,4 7,3 7,4 6,5 8,5 8,3 7,8 15 bis unter 18 Jahren % 2,5 2,5 2,7 2,7 2,2 3,0 3,1 2,8 unter 18 Jahren % 14,6 15,3 15,4 15,9 13,6 17,2 17,2 16,2 18 bis unter 65 Jahren % 67,0 66,6 66,1 68,0 70,2 63,0 62,4 65,2 65 und mehr Jahren % 18,5 18,0 18,6 16,1 16,2 19,8 20,4 18,5 Deutsche % 82,0 76,2 77,4 83,7 81,3 77,5 77,0 82,2 Ausländerinnen und Ausländer % 18,0 23,8 22,6 16,3 18,7 22,5 23,0 17,8 Anzahl 2.937 6.410 3.002 2.431 1.467 1.235 1.356 1.249 je 1.000 Einw. 9,5 10,3 9,8 10,7 9,4 10,1 11,1 10,2 Anzahl 2.957 5.480 3.199 1.953 1.240 1.298 1.377 1.209 je 1.000 Einw. 9,6 8,8 10,5 8,6 7,9 10,6 11,3 9,9 Anzahl -20 930 -197 478 227 -63 -21 40 je 1.000 Einw. -0,1 1,5 -0,6 2,1 1,5 -0,5 -0,2 0,3 Zugezogene 2015 je 1.000 Einw. 201,5 94,1 120,2 104,1 123,4 98,6 93,4 103,5 Fortgezogene 2015 je 1.000 Einw. 176,4 77,6 100,3 87,8 115,0 75,8 69,1 88,2 Anzahl 7.708 10.319 6.082 3.691 1.301 2.794 2.968 1.875 je 1.000 Einw. 25,0 16,5 19,9 16,3 8,3 22,8 24,3 15,3 Fläche Bevölkerung* Geburtenüberschuss/-defizit (-) Gestorbene 2015 Lebendgeborene 2015 Wanderungsgewinn/-verlust (-) * Amtliche Einwohnerzahlen des Statistischen Landesamtes Baden Württemberg. Daten zum Stand 31.12.2016 lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 19 noch Tabelle 201 STRUKTURDATEN FÜR GROSSSTÄDTE IN BADEN-WÜRTTEMBERG (NUR STADTKREISE) Maßeinheit Karls- ruhe Stutt- gart Mann- heim Frei- burg Heidel- berg Heil- bronn Pforz- heim Ulm Produzierenden Gewerbe % 14,0 19,0 24,5 11,1 12,0 20,5 26,7 19,7 Dienstleistungsbereich % 85,9 80,9 75,3 88,6 87,7 78,9 73,1 80,0 Anzahl 173.336 396.516 183.055 119.149 89.455 69.270 56.548 91.869 Anzahl 27.090 79.362 51.517 15.667 14.898 16.882 17.589 20.482 je 1.000 Besch. 156 200 281 131 167 244 311 223 Anzahl 146.120 316.749 131.199 103.292 74.433 52.159 38.907 71.308 je 1.000 Besch. 843 799 717 867 832 753 688 776 darunter Ausländer (insgesamt) je 1.000 Besch. 129 167 157 122 123 170 153 144 Frauen (insgesamt) je 1.000 Besch. 476 459 437 527 531 492 514 478 Tätige Personen in Handwerksunter- nehmen am 31. Dezember 2015 darunter sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Anzahl 12.658 27.541 18.193 8.433 6.722 7.825 6.088 8.275 geringfüg entlohnte Beschäftigte Anzahl 2.315 6.186 3.544 1.404 1.285 1.479 1.006 3.133 Arbeitslose am 30. September 2016 Anzahl 7.890 17.185 9.125 6.822 3.259 3.747 4.477 2.950 von 1.000 Arbeitslosen sind: Frauen Anzahl 458 449 482 449 447 464 464 441 Arbeitslose unter 25 Jahren Anzahl 87 79 50 55 80 110 98 130 Ausländer Anzahl 287 434 380 293 299 425 442 391 Langzeitarbeitslose (1 Jahr und länger) Anzahl 312 395 382 338 336 280 328 256 % 4,9 5,2 5,6 5,8 4,6 5,5 6,9 4,3 Mill. Euro 16.884 46.031 16.835 9.780 7.292 5.766 4.448 8.055 darunter Mill. Euro 3.160 16.085 6.046 1.717 1.397 1.678 1.502 2.190 % 18,7 34,9 35,9 17,6 19,2 29,1 33,8 27,2 Mill. Euro 13.714 29.926 10.785 8.045 5.886 4.077 2.938 5.858 % 81,2 65,0 64,1 82,3 80,7 70,7 66,1 72,7 Bruttoinlandsprodukt 2015 Euro je Erw.tät. 79.718 99.988 77.856 63.497 68.671 67.934 64.768 73.788 Landeswert = 100 Index 105,3 132,1 102,8 83,9 90,7 89,7 85,5 97,5 BIP in jeweiligen Preisen Mill. Euro 18.759 51.143 18.705 10.866 8.102 6.407 4.943 8.950 Euro je Einw. 21.955 24.517 20.171 20.856 24.742 35.663 22.428 25.909 Land Ba.-Wü. = 100 Messziffer 93,3 104,2 85,7 88,6 105,1 151,5 95,3 110,1 in 1.000 240,3511,5 Arbeitslosenquote 30. September 2016 235,3 Erwerbstätige (WZ 2008) am Arbeitsort 2015 im … Merkmal Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort am 30. Juni 2016 (nach WZ 2008) und zwar im Produzierenden Gewerbe Dienstleistungsbereiche Wirtschaft und Arbeitsmarkt 94,3 76,3 121,3 11.058 8.685 10.167 7.89816.779 118,0 Produzierendes Gewerbe 171,1 12.058Anzahl im Dienstleistungssektor 36.840 Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte 2015 Bruttowertschöpfung in jeweiligen Preisen 2015 23.620 Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. 20 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 noch Tabelle 201 STRUKTURDATEN FÜR GROSSSTÄDTE IN BADEN-WÜRTTEMBERG (NUR STADTKREISE) Maßeinheit Karls- ruhe Stutt- gart Mann- heim Frei- burg Heidel- berg Heil- bronn Pforz- heim Ulm Anzahl 161.295 341.858 170.455 106.130 68.107 74.893 67.023 75.577 je 1.000 Einw. 538 558 568 478 440 625 562 626 Anzahl 137.811 298.172 147.189 89.897 59.202 64.536 58.997 64.133 je 1.000 Einw. 459 487 491 405 383 539 495 531 Übernachtungen 2016 Anzahl 1.101.223 3.706.017 1.300.255 1.438.319 1.412.887 346.311 247.784 611.466 (einschließlich Campingplätze) je 1.000 Einw. 3.598 5.919 4.272 6.359 8.939 2.813 2.016 4.959 Anzahl 4.262 144.527 58.663 -10.151 24.063 14.595 8.026 6.169 % 0,4 4,1 4,7 -0,7 1,7 4,4 3,3 1,0 % 46,0 51,5 48,4 48,8 54,6 50,4 41,3 48,5 Anzahl 41.037 74.648 40.652 25.804 19.650 21.397 18.195 20.600 % 62,4 50,2 60,6 56,7 58,9 70,9 67,3 71,9 Wohnungsbestand 2016 Anzahl 156.291 310.310 165.362 114.247 79.170 59.655 60.929 61.875 darunter mit 1 bis 2 Räumen % 17,1 19,4 24,8 24,3 25,7 12,3 14,3 14,8 3 Räumen % 25,3 28,2 29,7 25,0 24,5 22,5 27,2 23,3 4 Räumen % 30,8 29,6 24,5 26,1 23,3 31,0 29,9 29,5 Genehmigte Wohnungen 2016 Anzahl 877 2.134 2.380 1.693 1.124 810 637 802 Anzahl 548 2.125 835 558 598 682 297 608 Baufertigstell. Je 1.000 Whg. im Bestand 3,5 6,9 5,1 4,9 7,6 11,6 4,9 9,9 Pers. je Whg. 2,0 2,0 1,8 2,0 2,0 2,1 2,0 2,0 Anzahl 27.070 58.254 29.952 24.654 15.088 14.997 14.696 15.318 Grundschulen2 Anzahl 8.735 19.872 9.401 7.430 4.465 4.570 4.279 4.237 Werkreal-/Hauptschulen Anzahl 1.505 3.503 2.639 1.358 192 1.474 1.658 628 Gemeinschaftsschulen3 Anzahl 911 1.205 357 404 379 364 105 765 Sonderschulen Anzahl 1.326 2.524 1.446 1.058 543 973 802 695 Realschulen Anzahl 3.714 8.599 4.352 3.011 1.530 3.011 2.367 2.450 Gymnasien Anzahl 9.870 19.855 8.986 8.757 6.199 4.192 4.734 5.740 Sonstige Anzahl 1.009 2.696 2.771 2.636 1.780 413 751 803 Übergangsquote 2015/16 von Grundschulen auf4 Werkreal-/Hauptschulen % 5,0 3,0 8,6 5,2 1,7 10,5 16,1 2,4 Gemeinschaftsschulen % 10,2 7,3 5,3 5,3 4,9 7,6 8,1 11,3 Realschulen % 21,8 27,9 26,4 20,4 14,0 37,5 30,3 31,9 Gymnasien % 59,1 57,6 47,0 52,6 65,7 42,6 43,7 51,0 Sonstige % 3,8 4,2 12,7 16,5 13,7 1,7 1,9 3,5 Anzahl 19.464 39.211 16.121 17.786 9.779 14.644 9.290 13.049 Zu-/Abnahme (-) zum Vorjahr Auslastung der angebotenen Schlafgelegenheiten 2016 Wohngebäude-Bestand 2016 darunter mit 1 bis 2 Wohnungen Fertiggestellte Wohnungen 2016 Bauen und Wohnen Merkmal Verkehr Tourismus Kfz-Bestand 2016 darunter Pkw Schüler an beruflichen Schulen 2016/20175 Bestandserneuerungsquote 2016 Belegungsdichte 2016 Bildung4 Schüler an allgemein bildenden Schulen 2016/20171 1 Öffentliche und private Schulen. 2 Einschließlich der Grundstufe an Gemeinschaftsschulen. 3 Nur Sekundarstufe 1. 4 Öffentliche und private Schulen; die Daten beziehen sich auf das Ende des Schuljahres. 5 Öffentliche und private Schulen, einschließlich Schulen des Gesundheitswesens. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 21 noch Tabelle 201 STRUKTURDATEN FÜR GROSSSTÄDTE IN BADEN-WÜRTTEMBERG (NUR STADTKREISE) Maßeinheit Karls- ruhe Stutt- gart Mann- heim Frei- burg Heidel- berg Heil- bronn Pforz- heim Ulm Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) 2016 Bedarfsgemeinschaften Anzahl 10.690 22.498 15.120 8.909 3.897 4.673 5.889 3.095 Leistungsempfänger Anzahl 18.758 41.190 29.982 17.051 7.017 9.014 12.375 5.878 davon Arbeitslosengeld II Anzahl 13.324 30.062 20.488 11.599 5.019 6.203 8.111 3.956 Sozialgeld Anzahl 4.655 10.720 8.115 4.674 1.724 2.410 3.802 1.652 Erfasste Straftaten 2016 Anzahl 31.821 58.868 35.421 28.854 16.128 9.258 9.281 10.923 je 100.000 Einw. 10.340 9.438 11.584 12.745 10.321 7.553 7.592 8.907 Zu- und Abnahme gegenüber 2015 in % -4,5 -11,4 1,4 -2,3 6,1 1,7 -4,8 -10,1 Anteil in % 21,1 15,1 24,4 19,8 21,1 16,0 15,8 18,3 je 100.000 Einw. 2.181 1.428 2.825 2.529 2.178 1.210 1.201 1.628 Anz. der Fälle ... Raub, räuberischer Erpressung, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer je 100.000 Einw. 71 95 109 89 61 48 52 68 Körperverletzung je 100.000 Einw. 748 1.176 953 1.332 861 764 995 863 Diebstahl je 100.000 Einw. 4.159 2.885 5.006 4.824 4.484 2.678 2.666 3.429 Sachbeschädigung je 100.000 Einw. 741 964 817 982 852 871 973 879 Rauschgiftkriminalität je 100.000 Einw. 579 787 906 807 623 386 372 554 Gewaltkriminalität je 100.000 Einw. 303 413 424 407 327 242 274 308 Maßeinheit Karls- ruhe1 Stutt- gart Mann- heim Frei- burg Heidel- berg Heil- bronn Pforz- heim2 Ulm Ärzte in freier Praxis 2015 Allgemeinarzt Anzahl 315 294 . 218 . . 145 95 Internist Anzahl 200 185 . 100 . . 76 42 Frauenarzt Anzahl 91 98 . 51 . . 40 28 Kinderarzt Anzahl 56 55 . 22 . . 18 13 Einwohner pro Facharzt 2015 Allgemeinarzt Anzahl 2.361 2.123 . 1.039 . . 2.195 1.291 Internist Anzahl 3.718 3.372 . 2.264 . . 4.188 2.920 Frauenarzt3 Anzahl 4.072 3.196 . 2.323 . . 4.033 2.223 Kinderarzt4 Anzahl 1.137 1.006 . 947 . . 1.589 865 Krankenhausbetten 2015 je 10.000 Einw. 91 82 81 97 194 89 98 125 Apotheken 2015 Einwohner je Apotheke 4.049 4.586 3.597 3.234 3.189 4.226 3.943 3.607 Gesundheitswesen5 Merkmal Soziales Sicherheit darunter Fälle von Straßenkriminalität Unter den erfassten Straftaten entfallen auf Fälle von …. Merkmal 1 Ärzte im Stadt-und Landkreis Karlsruhe zusammen. 2 Ärzte im Enzkreis und Stadtkreis Pforzheim zusammen. 3 Bezugsgröße ist die weibliche Bevölkerung. 4 Bezugsgröße ist die Bevölkerung im Alter unter 10 Jahren. 5 Aktuellere Daten lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Quellen: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Landeskriminalamt Baden-Württemberg. 22 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 noch Tabelle 201 STRUKTURDATEN FÜR GROSSSTÄDTE IN BADEN-WÜRTTEMBERG (NUR STADTKREISE) Maßeinheit Karls- ruhe Stutt- gart Mann- heim Frei- burg Heidel- berg Heil- bronn Pforz- heim Ulm Steuerkraftmesszahl 2016 Euro je Einw. 1.059 1.202 1.117 922 957 1.049 933 1.090 Steuerkraftsumme 2016 Euro je Einw. 1.789 2.068 1.744 1.872 1.748 1.669 1.512 1.466 Schuldenstand 20161 Euro je Einw. 602 674 2.877 1.623 2.171 1.118 2.553 1.584 Grundsteuer A 2015 Istaufkommen Euro je Einw. 1 1 - 2 1 2 1 1 Hebesatz % 420 520 260 600 400 330 400 325 Grundsteuer B 2015 Istaufkommen Euro je Einw. 155 246 212 218 174 210 204 209 Hebesatz % 420 520 450 600 470 430 500 430 Gewerbesteuer 2015 Istaufkommen Euro je Einw. 702 817 839 652 708 823 553 685 Hebesatz % 430 420 430 420 400 400 420 360 Euro je Einw. 510 554 478 459 479 439 399 536 Abwasser (gesplittete Abwassergebühr) Schmutzwasser3 Euro/m3 1,59 1,66 1,68 1,27 1,10 1,78 1,95 1,61 Niederschlagswasser4 Euro/m2 0,42 0,71 0,81 0,74 0,75 0,38 1,01 0,51 Trinkwasser Verbrauchergebühr Euro/m3 2,14 2,61 2,23 2,01 2,43 2,42 2,41 1,82 Grundgebühr Euro/Monat 4,07 3,93 571,00 3,27 2,56 2,73 3,11 6,05 nach der Gemeinderatswahl am 25. Mai 2014 Insgesamt Anzahl 48 60 48 48 48 40 40 40 darunter Frauen % 33,3 35,0 33,3 31,3 31,3 27,5 22,5 47,5 CDU Sitze 13 17 12 9 10 12 12 9 SPD Sitze 10 9 13 8 8 11 6 8 FDP Sitze 3 4 2 2 2 4 3 2 GRÜNE Sitze 9 14 8 11 10 5 - 7 andere Parteien Sitze 8 7 8 1 18 3 6 2 Wählervereinigungen Sitze 5 9 5 17 - 5 13 12 Ratsmitglieder Merkmal Kommunalfinanzen Preise für Trink- und Abwasser 20172 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 2015 1 Schulden beim öffentlichen und nicht öffentlichen Bereich. 2 Stichtag ist jeweils der 1. Januar. 3 Nach Frischwasserverbrauch. 4 Je m2 versiegelter Fläche. Quellen: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg; eigene Erhebungen. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 23 Abbildung 2.2 BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG* IN DEN GROSSSTÄDTEN BADEN-WÜRTTEMBERGS SEIT DEM 9. MAI 2011 Abbildung 2.3 EIGENTÜMERQUOTE DER WOHNUNGEN IN DEN GROSSSTÄDTEN BADEN-WÜRTTEMBERGS AM 9. MAI 2011 28,6 30,5 27,5 27,4 25,0 43,9 35,5 34,7 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 Karlsruhe Stuttgart Mannheim Freiburg Heidelberg Heilbronn Pforzheim Ulm von Eigentümerin oder Eigentümer bewohnt % Anteil an allen Wohnungen Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. 18.582 37.848 15.663 16.764 9.516 6.508 7.836 5.875 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 35.000 40.000 Karlsruhe Stuttgart Mannheim Freiburg Heidelberg Heilbronn Pforzheim Ulm Zunahme in %Anzahl Personen * Stand 31. Dezember 2015. Ergebnisse für 31. Dezember 2016 lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. 24 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Abbildung 2.4 ERFASSTE STRAFTATEN IN DEN GROSSSTÄDTEN BADEN-WÜRTTEMBERGS 2011 UND 2016 Abbildung 2.5 ENTWICKLUNG DER ERFASSTEN STRAFTATEN IN DEN GROSSSTÄDTEN BADEN-WÜRTTEMBERGS 2011 BIS 2016 9. 37 9 9. 85 3 10 .3 95 12 .5 12 8. 50 1 8. 06 0 8. 15 7 8. 71 5 10 .3 40 9. 43 8 11 .5 84 1 2. 74 5 10 .3 21 7. 55 3 7. 59 2 8. 90 7 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 Karlsruhe Stuttgart Mannheim Freiburg Heidelberg Heilbronn Pforzheim Ulm Erfasste Straftaten je 100.000 Einwohner1 2011 2016 1 Bevölkerungsstand für Werte 2016 = 2015. Quellen: Landeskriminalamt Baden-Württemberg, eigene Berechnungen. 16,2 1,1 16,9 7,6 27,8 -1,6 -1,2 6,6 -5 0 5 10 15 20 25 30 Karlsruhe Stuttgart Mannheim Freiburg Heidelberg Heilbronn Pforzheim Ulm Zu/-Abnahme in % Quelle: Landeskriminalamt Baden-Württemberg. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 25 26 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 3 BEVÖLKERUNG ENTWICKLUNG UND STRUKTUR 29 EHESCHLIESSUNGEN UND EHESCHEIDUNGEN 55 BEVÖLKERUNGSBILANZ 57 ZU- UND FORTZÜGE 59 VORAUSRECHNUNGEN 70 28 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 EINWOHNERZAHL Die Fortschreibung der Bevölkerung erfolgt seit der Einführung neuer Meldegesetze im Frühjahr 1993 einheitlich nach dem Begriff der Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Seit der Volkszählung 1987 und der damit verbundenen Neubasierung der Bevölkerungsfortschreibung wird auch die amtliche Einwohnerzahl (des Statistischen Landesamtes) nach dem neuen Bevölkerungsbegriff ermittelt. Seit dem Zensus 2011 wird die amtliche Einwohnerzahl auf Basis des Zensus 2011 fortgeschrieben. Da die kommunalen Melderegister gemäß Volkszählungsgesetz nach der Volkszählung 1987 nicht bereinigt werden durften, weicht die kommunale Einwohnerzahl von der amtlichen Einwohnerzahl des Statistischen Landesamtes ab. Um den Unterschied zwischen amtlicher Einwohnerzahl und kommunaler Einwohnerzahl zu verdeutlichen, wird jeweils die Quelle (Statistisches Landesamt oder stadteigene Bevölkerungsstatistik) vermerkt. Zur Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung gehören diejenigen Personen, die im betreffenden Gebiet ihre alleinige Wohnung beziehungsweise von mehreren Wohnungen die Hauptwohnung haben. Personen, die nicht meldepfl ichtig sind (Angehörige der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen), sich aber dennoch anmelden, werden nicht gezählt. Zur Wohnbevölkerung einer Gemeinde zählen alle Personen, die dort ihre alleinige Wohnung haben. Personen mit mehreren Wohnungen werden statistisch der Gemeinde zugeordnet, von der aus sie zur Arbeit oder zur Ausbildung gehen; gehen sie weder zur Arbeit noch zur Ausbildung, werden sie dort gezählt, wo sie sich überwiegend aufhalten (Bevölkerungsbegriff der Volkszählung 1970). Zur wohnberechtigten Bevölkerung zählen alle Personen, die in der Gemeinde eine Wohnung haben („gemeldet sind”), unabhängig davon, ob es sich um eine Hauptwohnung oder eine Nebenwohnung handelt. Als mittlere Bevölkerung wird die durchschnittliche Bevölkerungszahl für einen bestimmten Zeitraum (zum Beispiel Jahr) bezeichnet, berechnet als arithmetisches Mittel aus Anfangs- und Endbestand oder aus dem Durchschnitt der mittleren monatlichen Bevölkerungszahlen. . Ausländer sind Personen, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder staatenlos sind beziehungsweise deren Staatsangehörigkeit nicht geklärt ist. Nicht in der Ausländerzahl enthalten sind Personen, die  neben der deutschen noch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen (dies gilt insbesondere bei Aussiedlern, die neben ihrer ausländischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit angeben)  Angehörige der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen  Lebendgeborene, bei denen nur ein Elternteil Ausländer ist (vergleiche auch Artikel 4 des Gesetzes zur Änderung asylverfahrens-, ausländer- und staatsangehörigkeits- rechtlicher Vorschriften vom 30. Juni 1993 (BGBl. I S. 1062)). Zu den Migranten zählen sowohl Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (Ausländer) als auch die Personen, die eine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und gleichzeitig anhand der Eintragungen im Einwohnermelderegister einen persönlichen Migrationshintergrund erkennen lassen. Hierzu werden auch (deutsche) Kinder- und Jugendliche mit einer Option auf die deutsche Staatsangehörigkeit gerechnet. Nicht in der Gruppe der Migranten enthalten sind Personen mit einem (lediglich) familiären Migrationshintergrund (zum Beispiel in Deutschland geborene Kinder von (Spät-)Aussiedlern). Haushalte: Nach der Defi nition der amtlichen Statistik bilden Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften, einen Haushalt. Wer allein wirtschaftet, bildet einen Einpersonenhaushalt – auch wenn er mit anderen Personen eine gemeinsame Wohnung bewohnt (zum Beispiel Wohngemeinschaften). Im Zuge der Haushaltegenerierung (HHGen) werden Personen, die an derselben Adresse gemeldet sind, nach einem mathematisch-statistischen Verfahren – mit überregional festgelegten Kriterien – zu Haushalten zusammengefasst. Haushaltsformen wie nichteheliche Lebensgemeinschaften können dabei jedoch nur dann als Paar generiert werden, wenn gemeinsame Zuordnungsmerkmale vorhanden sind. Ist dies nicht der Fall, werden die Partner jeweils als getrennte (Einpersonen-) Haushalte ausgewiesen. Ferner werden als Kinder nur ledige Personen unter 18 Jahren im Haushalt eines Erziehungsberechtigten geführt. Folglich gelten als Alleinerziehende nur Erziehungsberechtigte ohne (Ehe-)Partner, die mit ledigen Kindern unter 18 Jahren im generierten Haushalt zusammenleben. Hierbei ist unerheblich, ob noch weitere Personen wie volljährige Kinder oder Großeltern im Haushalt leben. BEGRIFFSERKLÄRUNGEN AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 29 Tabelle 301 WOHNBERECHTIGTE BEVÖLKERUNG MIT HAUPT- ODER NEBENWOHNSITZ IN KARLSRUHE Abbildung 3.1 ENTWICKLUNG DER BEVÖLKERUNG MIT NEBENWOHNUNG IN KARLSRUHE SEIT 1996 ENTWICKLUNG UND STRUKTUR Anzahl Anzahl1 % Anzahl % 1988 279.069 261.416 93,7 17.653 6,3 1989 282.735 266.169 94,1 16.566 5,9 1990 284.468 269.964 94,9 14.504 5,1 1991 286.655 272.884 95,2 13.771 4,8 1992 287.466 272.766 94,9 14.700 5,1 1993 286.721 271.340 94,6 15.381 5,4 1994 286.209 269.773 94,3 16.436 5,7 1995 286.330 269.456 94,1 16.874 5,9 1996 286.885 268.886 93,7 17.999 6,3 1997 286.561 267.758 93,4 18.803 6,6 1998 287.186 267.668 93,2 19.518 6,8 1999 288.560 268.040 92,9 20.520 7,1 2000 290.358 268.732 92,6 21.626 7,4 2001 292.688 269.869 92,2 22.819 7,8 2002 294.773 271.282 92,0 23.491 8,0 2003 296.245 272.344 91,9 23.901 8,1 2004 298.289 274.012 91,9 24.277 8,1 2005 299.608 275.125 91,8 24.483 8,2 2006 300.134 275.699 91,9 24.435 8,1 2007 301.441 278.116 92,3 23.325 7,7 2008 301.643 279.372 92,6 22.271 7,4 2009 302.001 280.388 92,8 21.613 7,2 2010 300.850 283.104 94,1 17.746 5,9 2011 303.066 285.688 94,3 17.326 5,7 2012 307.047 289.655 94,3 17.392 5,7 2013 310.227 293.142 94,5 17.085 5,5 2014 316.346 299.482 94,7 16.864 5,3 20153 323.900 307.263 94,9 16.637 5,1 2016 311.635 304.619 97,7 7.016 2,3 Jahr Wohnberechtigte Bevölkerung davon in Karlsruhe mit … Hauptwohnung Nebenwohnung 1 Vereinzelte Abweichungen zur Bevölkerung (Tabelle 304 ff.) aus erhebungstechnischen Gründen. 2 Veränderungen ergeben sich auch durch die Kampagne „Studenten -– Erstwohnsitz Karlsruhe”, die im September 2007 gestartet wurde. 3 2015 Starker Anstieg der Bevölkerung mit Hauptwohnung durch die zentrale Flüchtlingsunterbringung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) in Karlsruhe. 2016 Abnahme der Bevölkerung durch rückläufige Flüchtlingszahlen. 4 Starker Rückgang der Zahl der Nebenwohnungen 2016 aufgrund der zum 1. Januar 2017 angekündigten Einführung der Zweitwohnungssteuer. 2 2 2 2 2 2 2 2 2 4 17.999 18.803 19.518 20.520 21.626 22.819 23.491 23.901 24.277 24.483 24.435 23.325 22.271 21.613 17.746 17.326 17.392 17.085 16.864 16.637 7.016 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 19 96 19 97 19 98 19 99 20 00 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 20 16 Anzahl Start der Kampagne „Studenten - Erst- wohnsitz Karlsruhe” im September 2007 2016: Abmeldungen aufgrund der zum 1. Januar 2017 angekündigten Zweitwohnungsteuer und Ausweitung der Erstwohnsitz-Kampagne zum Beginn des Ausbildungsjahres 2016/2017 30 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Abbildung 3.2 ALTERSAUFBAU DER WOHNBERECHTIGTEN 2016 NACH DEM WOHNSITZ Tabelle 302 WOHNBERECHTIGTE BEVÖLKERUNG 2016 IN DEN KARLSRUHER STADTTEILEN Haupt- wohnung Anzahl in % 01 Innenstadt-Ost 6.967 3.901 3.066 6.725 242 3,5 02 Innenstadt-West 10.747 5.986 4.761 10.283 464 4,3 03 Südstadt 20.640 11.102 9.538 20.121 519 2,5 04 Südweststadt 21.283 10.694 10.589 20.709 574 2,7 05 Weststadt 21.064 10.792 10.272 20.489 575 2,7 06 Nordweststadt 12.053 6.177 5.876 11.755 298 2,5 07 Oststadt1 23.542 13.761 9.781 22.808 734 3,1 08 Mühlburg 17.481 8.852 8.629 17.149 332 1,9 09 Daxlanden 11.833 5.727 6.106 11.695 138 1,2 10 Knielingen 10.296 5.286 5.010 10.137 159 1,5 11 Grünwinkel 10.878 5.513 5.365 10.709 169 1,6 12 Oberreut 9.639 4.641 4.998 9.554 85 0,9 13 Beiertheim-Bulach 7.114 3.551 3.563 6.974 140 2,0 14 Weiherfeld-Dammerstock 6.145 2.919 3.226 6.029 116 1,9 15 Rüppurr 10.864 5.210 5.654 10.630 234 2,2 16 Waldstadt 12.749 6.240 6.509 12.484 265 2,1 17 Rintheim 6.100 3.050 3.050 5.991 109 1,8 18 Hagsfeld 7.297 3.769 3.528 7.140 157 2,2 19 Durlach 31.104 15.373 15.731 30.473 631 2,0 20 Grötzingen 9.356 4.622 4.734 9.138 218 2,3 21 Stupferich 2.827 1.385 1.442 2.782 45 1,6 22 Hohenwettersbach 3.099 1.583 1.516 3.023 76 2,5 23 Wolfartsweier 3.237 1.602 1.635 3.156 81 2,5 24 Grünwettersbach 4.160 2.046 2.114 4.082 78 1,9 25 Palmbach 1.970 986 984 1.936 34 1,7 26 Neureut 19.228 9.661 9.567 18.877 351 1,8 27 Nordstadt 9.962 5.046 4.916 9.770 192 1,9 Stadt Karlsruhe 311.635 159.475 152.160 304.619 7.016 2,3 Stadtteil Wohn- berechtigte Bevölkerung davon davon in Karlsruhe mit … männlich weiblich Nebenwohnung 1 Karlsruhe ist Standort der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA), deren Bewohnerinnen und Bewohner meldepflichtig sind und in die Einwohnerstatistik einfließen. 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 70.000 unter 3 J. 3 - u. 6 J. 6 - u.10 J. 10 - u.15 J. 15 - u.18 J. 18 - u. 25 J. 25 - u. 30 J. 30 - u. 45 J. 45 - u. 60 J. 60 - u. 65 J. 65 - u. 75 J. 75 - u. 85 J. 85 J. u. älter Personen Alter Bevölkerung mit Hauptwohnung Bevölkerung mit Nebenwohnung AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 31 Tabelle 303 ALTERSAUFBAU DER WOHNBERECHTIGTEN KARLSRUHER BEVÖLKERUNG 2016 NACH STADTTEILEN 15 bis unter 18 01 Innenstadt-Ost 153 105 288 89 1.573 2.581 1.295 883 6.967 02 Innenstadt-West 209 149 386 137 2.519 4.183 1.971 1.193 10.747 03 Südstadt 668 466 936 360 2.978 8.657 4.197 2.378 20.640 04 Südweststadt 675 520 1.360 519 2.315 7.513 5.314 3.067 21.283 05 Weststadt 627 510 1.281 442 2.473 7.254 5.322 3.155 21.064 06 Nordweststadt 283 245 800 254 1.803 2.994 3.005 2.669 12.053 07 Oststadt 569 468 1.215 372 5.153 9.367 3.864 2.534 23.542 08 Mühlburg 474 370 1.037 442 1.836 5.727 4.458 3.137 17.481 09 Daxlanden 243 246 833 336 969 2.517 3.595 3.094 11.833 10 Knielingen 289 299 761 234 926 2.994 2.921 1.872 10.296 11 Grünwinkel 271 290 809 273 877 2.723 3.205 2.430 10.878 12 Oberreut 252 259 839 289 729 2.410 2.945 1.916 9.639 13 Beiertheim-Bulach 186 174 488 155 636 2.061 2.073 1.341 7.114 14 Weiherfeld-Dammerstock 161 135 447 134 427 1.436 1.732 1.673 6.145 15 Rüppurr 254 272 877 287 905 2.385 3.229 2.655 10.864 16 Waldstadt 343 356 1.019 327 1.155 3.171 3.298 3.080 12.749 17 Rintheim 151 141 513 149 678 1.697 1.553 1.218 6.100 18 Hagsfeld 203 190 556 224 712 2.069 2.197 1.146 7.297 19 Durlach 819 745 2.146 739 2.507 8.624 8.955 6.569 31.104 20 Grötzingen 206 201 715 308 704 2.082 2.832 2.308 9.356 21 Stupferich 81 89 201 67 206 673 876 634 2.827 22 Hohenwettersbach 83 99 377 143 225 645 1.016 511 3.099 23 Wolfartsweier 73 73 235 94 228 781 1.038 715 3.237 24 Grünwettersbach 114 103 340 128 274 882 1.281 1.038 4.160 25 Palmbach 65 80 186 53 148 495 602 341 1.970 26 Neureut 515 524 1.521 558 1.693 4.822 5.586 4.009 19.228 27 Nordstadt 219 262 1.128 434 1.338 2.366 2.972 1.243 9.962 Stadt Karlsruhe 8.186 7.371 21.294 7.547 35.987 93.109 81.332 56.809 311.635 01 Innenstadt-Ost 2,2 1,5 4,1 1,3 22,6 37,0 18,6 12,7 100 02 Innenstadt-West 1,9 1,4 3,6 1,3 23,4 38,9 18,3 11,1 100 03 Südstadt 3,2 2,3 4,5 1,7 14,4 41,9 20,3 11,5 100 04 Südweststadt 3,2 2,4 6,4 2,4 10,9 35,3 25,0 14,4 100 05 Weststadt 3,0 2,4 6,1 2,1 11,7 34,4 25,3 15,0 100 06 Nordweststadt 2,3 2,0 6,6 2,1 15,0 24,8 24,9 22,1 100 07 Oststadt 2,4 2,0 5,2 1,6 21,9 39,8 16,4 10,8 100 08 Mühlburg 2,7 2,1 5,9 2,5 10,5 32,8 25,5 17,9 100 09 Daxlanden 2,1 2,1 7,0 2,8 8,2 21,3 30,4 26,1 100 10 Knielingen 2,8 2,9 7,4 2,3 9,0 29,1 28,4 18,2 100 11 Grünwinkel 2,5 2,7 7,4 2,5 8,1 25,0 29,5 22,3 100 12 Oberreut 2,6 2,7 8,7 3,0 7,6 25,0 30,6 19,9 100 13 Beiertheim-Bulach 2,6 2,4 6,9 2,2 8,9 29,0 29,1 18,9 100 14 Weiherfeld-Dammerstock 2,6 2,2 7,3 2,2 6,9 23,4 28,2 27,2 100 15 Rüppurr 2,3 2,5 8,1 2,6 8,3 22,0 29,7 24,4 100 16 Waldstadt 2,7 2,8 8,0 2,6 9,1 24,9 25,9 24,2 100 17 Rintheim 2,5 2,3 8,4 2,4 11,1 27,8 25,5 20,0 100 18 Hagsfeld 2,8 2,6 7,6 3,1 9,8 28,4 30,1 15,7 100 19 Durlach 2,6 2,4 6,9 2,4 8,1 27,7 28,8 21,1 100 20 Grötzingen 2,2 2,1 7,6 3,3 7,5 22,3 30,3 24,7 100 21 Stupferich 2,9 3,1 7,1 2,4 7,3 23,8 31,0 22,4 100 22 Hohenwettersbach 2,7 3,2 12,2 4,6 7,3 20,8 32,8 16,5 100 23 Wolfartsweier 2,3 2,3 7,3 2,9 7,0 24,1 32,1 22,1 100 24 Grünwettersbach 2,7 2,5 8,2 3,1 6,6 21,2 30,8 25,0 100 25 Palmbach 3,3 4,1 9,4 2,7 7,5 25,1 30,6 17,3 100 26 Neureut 2,7 2,7 7,9 2,9 8,8 25,1 29,1 20,8 100 27 Nordstadt 2,2 2,6 11,3 4,4 13,4 23,8 29,8 12,5 100 Stadt Karlsruhe 2,6 2,4 6,8 2,4 11,5 29,9 26,1 18,2 100 Personen im Alter von … Jahren Anzahl % Stadtteil zusammenunter 3 3 bis unter 6 6 bis unter 15 65 und mehr 45 bis unter 65 25 bis unter 45 18 bis unter 25 32 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 304 BEVÖLKERUNG IN KARLSRUHE NACH GESCHLECHT UND STAATSANGEHÖRIGKEIT SEIT 1967 Mittlere männlich Deutsche Einwohner- Anzahl Anzahl % Anzahl Anzahl % zahl 1967 255.192 118.133 137.059 53,7 241.713 13.479 5,3 255.136 1968 256.242 119.007 137.235 53,6 240.729 15.513 6,1 255.578 1969 257.869 120.218 137.651 53,4 239.411 18.458 7,2 256.816 1970 258.894 121.308 137.586 53,1 241.422 17.472 6,7 258.730 1971 258.675 121.309 137.366 53,1 239.831 18.844 7,3 258.775 1972 261.610 122.871 138.739 53,0 240.755 20.855 8,0 261.839 1973 262.644 123.534 139.110 53,0 239.838 22.806 8,7 263.529 1974 268.158 126.240 141.918 52,9 244.722 23.436 8,7 268.594 1975 281.745 133.098 148.647 52,8 258.310 23.435 8,3 283.302 1976 277.509 130.677 146.832 52,9 254.933 22.576 8,1 279.270 1977 275.650 129.768 145.882 52,9 253.555 22.095 8,0 276.383 1978 273.620 128.948 144.672 52,9 250.788 22.832 8,3 274.446 1979 271.175 127.790 143.385 52,9 247.337 23.838 8,8 271.889 1980 269.789 127.560 142.229 52,7 245.409 24.380 9,0 269.547 1981 268.810 127.838 140.972 52,4 243.476 25.334 9,4 267.938 1982 266.850 127.244 139.606 52,3 241.775 25.075 9,4 266.146 1983 264.053 126.001 138.052 52,3 238.953 25.100 9,5 265.215 1984 262.457 125.290 137.167 52,3 237.915 24.542 9,4 262.413 1985 258.580 123.071 135.509 52,4 234.856 23.724 9,2 258.336 1986 257.101 122.716 134.385 52,3 233.003 24.098 9,4 256.330 1987 260.862 124.215 136.647 52,4 235.915 24.947 9,6 263.376 1988 262.843 125.306 137.537 52,3 236.851 25.992 9,9 264.959 1989 267.284 128.055 139.229 52,1 240.068 27.216 10,2 267.867 1990 270.327 130.146 140.181 51,9 241.948 28.379 10,5 268.733 1991 272.962 131.829 141.133 51,7 242.394 30.568 11,2 271.206 1992 273.174 131.960 141.214 51,7 241.532 31.642 11,6 273.306 1993 271.032 130.692 140.340 51,8 239.567 31.465 11,6 271.754 1994 269.585 129.930 139.655 51,8 237.654 31.931 11,8 270.539 1995 269.322 129.827 139.495 51,8 236.313 33.009 12,3 269.364 1996 268.759 129.273 139.486 51,9 235.514 33.245 12,4 268.993 1997 267.677 128.650 139.027 51,9 234.528 33.149 12,4 268.506 1998 267.598 128.776 138.822 51,9 233.408 34.190 12,8 267.598 1999 267.959 129.097 138.862 51,8 232.701 35.258 13,2 267.659 2000 268.651 129.628 139.023 51,7 232.446 36.205 13,5 268.079 2001 269.785 130.383 139.402 51,7 232.916 36.869 13,7 269.248 2002 271.207 131.413 139.794 51,5 233.442 37.765 13,9 270.445 2003 272.262 132.229 140.033 51,4 233.904 38.358 14,1 271.806 2004 273.930 133.380 140.550 51,3 234.989 38.941 14,2 273.142 2005 275.049 134.233 140.816 51,2 235.729 39.320 14,3 274.116 2006 275.629 134.699 140.930 51,1 235.877 39.752 14,4 275.430 2007 278.047 136.288 141.759 51,0 237.771 40.276 14,5 276.136 2008 279.312 137.132 142.180 50,9 239.572 39.740 14,2 278.225 2009 280.327 138.173 142.154 50,7 240.734 39.593 14,1 279.201 2010 283.048 140.094 142.954 50,5 241.896 41.152 14,5 281.161 2011 285.688 142.167 143.521 50,2 242.838 42.850 15,0 283.649 2012 289.655 144.957 144.698 50,0 243.888 45.767 15,8 287.246 2013 293.142 147.245 145.897 49,8 244.908 48.234 16,5 291.042 2014 299.482 151.339 148.143 49,5 244.937 54.545 18,2 296.102 20152 307.263 157.053 150.210 48,9 245.152 62.111 20,2 302.127 2016 304.619 155.168 149.451 49,1 247.109 57.510 18,9 302.806 Jahr Bevölkerung insgesamt1 Geschlecht Staatsangehörigkeit weiblich Ausländer 1 Ab 1980: Stadteigene Bevölkerungsstatistik (Bestandsauswertung der Einwohnerdatei); kann aus DV-technischen Gründen vom ermittelten Saldo der Bewegungsstatistik abweichen; ab 1983: Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. 2 Starker Anstieg der Bevölkerung durch die zentrale Flüchtlingsunterbringung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) in Karlsruhe. 2016 Abnahme der Bevölkerung aufgrund rückläufiger Flüchtlingszahlen. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 33 Tabelle 305 DEUTSCHE UND AUSLÄNDISCHE BEVÖLKERUNG IN KARLSRUHE NACH DEM GESCHLECHT SEIT 1967 Bevölkerung insgesamt1 männlich männlich Anzahl Anzahl % Anzahl Anzahl % 1967 255.192 109.598 132.115 54,7 8.535 4.944 36,7 1968 256.242 109.997 130.732 54,3 9.010 6.503 41,9 1969 257.869 109.389 130.022 54,3 10.829 7.629 41,3 1970 258.894 111.201 130.221 53,9 10.107 7.365 42,2 1971 258.675 110.253 129.578 54,0 11.056 7.788 41,3 1972 261.610 110.840 129.915 54,0 12.031 8.824 42,3 1973 262.644 110.154 129.684 54,1 13.380 9.426 41,3 1974 268.158 112.491 132.231 54,0 13.749 9.687 41,3 1975 281.745 119.479 138.831 53,7 13.619 9.816 41,9 1976 277.509 117.667 137.266 53,8 13.010 9.566 42,4 1977 275.650 116.954 136.601 53,9 12.814 9.281 42,0 1978 273.620 115.740 135.048 53,8 13.208 9.624 42,2 1979 271.175 114.049 133.288 53,9 13.741 10.097 42,4 1980 269.789 113.399 132.010 53,8 14.161 10.219 41,9 1981 268.810 113.203 130.273 53,5 14.635 10.699 42,2 1982 266.850 112.819 128.956 53,3 14.425 10.650 42,5 1983 264.053 111.525 127.428 53,3 14.475 10.625 42,3 1984 262.457 111.084 126.831 53,3 14.205 10.337 42,1 1985 258.580 109.588 125.268 53,3 13.482 10.242 43,2 1986 257.101 109.125 123.878 53,2 13.591 10.507 43,6 1987 260.862 110.166 125.749 53,3 14.049 10.898 43,7 1988 262.843 110.730 126.121 53,2 14.576 11.416 43,9 1989 267.284 112.917 127.151 53,0 15.138 12.078 44,4 1990 270.327 114.296 127.652 52,8 15.850 12.529 44,1 1991 272.962 114.848 127.546 52,6 16.981 13.587 44,4 1992 273.174 114.497 127.035 52,6 17.463 14.179 44,8 1993 271.032 113.437 126.130 52,6 17.255 14.210 45,2 1994 269.585 112.421 125.233 52,7 17.509 14.422 45,2 1995 269.322 111.778 124.535 52,7 18.049 14.960 45,3 1996 268.759 111.328 124.186 52,7 17.945 15.300 46,0 1997 267.677 110.757 123.771 52,8 17.893 15.256 46,0 1998 267.598 110.333 123.075 52,7 18.443 15.747 46,1 1999 267.959 110.114 122.587 52,7 18.983 16.275 46,2 2000 268.651 110.315 122.131 52,5 19.313 16.892 46,7 2001 269.785 110.804 122.112 52,4 19.579 17.290 46,9 2002 271.207 111.483 121.959 52,2 19.930 17.835 47,2 2003 272.262 112.042 121.862 52,1 20.187 18.171 47,4 2004 273.930 112.960 122.029 51,9 20.420 18.521 47,6 2005 275.049 113.557 122.172 51,8 20.676 18.644 47,4 2006 275.629 113.780 122.097 51,8 20.919 18.833 47,4 2007 278.047 115.265 122.506 51,5 21.023 19.253 47,8 2008 279.312 116.602 122.970 51,3 20.530 19.210 48,3 2009 280.327 117.783 122.951 51,1 20.390 19.203 48,5 2010 283.048 118.784 123.112 50,9 21.310 19.842 48,2 2011 285.688 119.807 123.031 50,7 22.360 20.490 47,8 2012 289.655 120.750 123.138 50,5 24.207 21.560 47,1 2013 293.142 121.502 123.406 50,4 25.743 22.491 46,6 2014 299.482 121.659 123.278 50,3 29.680 24.865 45,6 20152 307.263 121.988 123.164 50,2 35.065 27.046 43,5 2016 304.619 123.241 123.868 50,1 31.927 25.583 44,5 weiblich weiblich Jahr Staatsangehörigkeit Deutsche Ausländer/-innen 1 Ab 1980: Stadteigene Bevölkerungsstatistik (Bestandsauswertung der Einwohnerdatei); kann aus DV-technischen Gründen vom ermittelten Saldo der Bewegungsstatistik abweichen; ab 1983: Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. 2 Starker Anstieg der Bevölkerung durch die zentrale Flüchtlingsunterbringung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) in Karlsruhe. 2016 Abnahme der Bevölkerung aufgrund rückläufiger Flüchtlingszahlen. 34 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Abbildung 3.3 BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG SEIT 1950 NACH DEUTSCHEN UND AUSLÄNDERINNEN UND AUSLÄNDERN Tabelle 306 BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG IN DEN KARLSRUHER STADTTEILEN SEIT 1950 Stadtteil 1950 1960 1970 1980 1990 2000 2010 2016 01 Innenstadt-Ost 11.259 10.252 6.457 5.959 6.532 5.487 5.988 6.725 02 Innenstadt-West 11.441 12.735 11.354 9.672 9.134 7.964 9.111 10.283 03 Südstadt 19.484 19.896 17.061 15.279 14.817 13.307 16.505 20.121 04 Südweststadt 23.379 24.838 22.308 19.738 19.454 17.993 19.336 20.709 05 Weststadt 30.065 30.714 25.887 22.193 22.820 17.977 19.337 20.489 06 Nordweststadt1 - - 13.865 11.666 11.346 10.721 10.950 11.755 07 Oststadt 18.956 20.422 20.500 19.294 17.800 16.379 18.527 22.808 08 Mühlburg 16.194 28.183 19.256 16.527 16.102 15.401 15.714 17.149 09 Daxlanden 7.125 9.623 10.811 12.838 12.489 11.873 11.714 11.695 10 Knielingen 6.204 7.896 9.961 9.050 8.763 8.865 8.862 10.137 11 Grünwinkel 4.727 6.976 11.704 10.669 11.213 10.234 10.234 10.709 12 Oberreut - - 6.210 5.660 6.430 9.937 9.689 9.554 13 Beiertheim-Bulach 6.850 7.629 7.155 6.660 6.295 6.265 6.594 6.974 14 Weiherfeld-Dammerstock 6.266 7.396 6.487 6.784 6.482 6.147 6.016 6.029 15 Rüppurr 9.223 10.094 11.718 11.060 10.292 10.132 10.151 10.630 16 Waldstadt - 5.612 13.705 12.094 12.883 12.340 12.291 12.484 17 Rintheim 1.968 6.555 6.345 6.329 6.111 5.805 5.546 5.991 18 Hagsfeld 3.039 4.165 4.752 4.500 4.210 6.976 6.974 7.140 19 Durlach 24.007 27.435 33.358 30.745 29.946 28.924 29.534 30.473 20 Grötzingen 5.269 5.490 6.718 7.941 9.137 9.181 9.238 9.138 21 Stupferich 1.373 1.546 1.893 2.415 2.742 2.759 2.687 2.782 22 Hohenwettersbach 889 998 1.392 1.328 1.664 2.178 2.866 3.023 23 Wolfartsweier 1.013 1.416 1.956 2.924 3.399 3.282 3.160 3.156 24 Grünwettersbach 1.805 2.142 3.349 3.730 3.977 4.019 3.991 4.082 25 Palmbach 539 554 1.127 1.397 1.331 1.788 1.685 1.936 26 Neureut 7.070 11.070 12.000 13.337 14.958 15.989 16.950 18.877 27 Nordstadt2 - - - - - 6.728 9.398 9.770 Stadt Karlsruhe 218.145 263.637 287.329 269.789 270.327 268.651 283.048 304.619 1 1975 aus Teilen der Weststadt und Mühlburgs gebildet (Zahl für 1970 rückgerechnet). 2 1996 aus Teilen der Weststadt gebildet. 3 Ab 1980 stadteigene Bevölkerungsstatistik; Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. 3 0 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000 300.000 350.000 19 50 19 55 19 60 19 65 19 70 19 75 19 80 19 85 19 90 19 95 20 00 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 20 16 Deutsche Ausländer/-innen Anzahl AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 35 Abbildung 3.4 BEVÖLKERUNGSVERÄNDERUNG IN DEN KARLSRUHER STADTTEILEN 2012 BIS 2016 570 964 3.228 1.257 945 725 4.020 1.232 -6 1.095 440 -156 405 39 403 97 425 180 831 -75 145 148 -18 61 188 1.528 252 -600 -300 0 300 600 900 1.200 1.500 1.800 2.100 2.400 2.700 3.000 3.300 3.600 3.900 4.200 Innenstadt-Ost Innenstadt-West Südstadt Südweststadt Weststadt Nordweststadt Oststadt Mühlburg Daxlanden Knielingen Grünwinkel Oberreut Beiertheim-Bulach Weih.-Dammerst. Rüppurr Waldstadt Rintheim Hagsfeld Durlach Grötzingen Stupferich Hohenwettersbach Wolfartsweier Grünwettersbach Palmbach Neureut Nordstadt Karlsruhe insgesamt: +18.923 Personen Abnahme Zunahme 1 1 Einschließlich meldepflichtiger Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). 36 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 307 BEVÖLKERUNG 2016 IN DEN KARLSRUHER STADTTEILEN UND STADTVIERTELN NACH GESCHLECHT UND STAATSANGEHÖRIGKEIT insgesamt männlich weiblich zusammen männlich weiblich zusammen männlich weiblich 01 Innenstadt-Ost 6.725 3.733 2.992 4.572 2.561 2.011 2.153 1.172 981 011 Nordöstlicher Teil 1.471 875 596 963 566 397 508 309 199 012 Südwestlicher Teil 5.254 2.858 2.396 3.609 1.995 1.614 1.645 863 782 02 Innenstadt-West 10.283 5.686 4.597 7.289 3.930 3.359 2.994 1.756 1.238 021 Östlicher Teil 2.177 1.240 937 1.432 787 645 745 453 292 022 Westlicher Teil 8.106 4.446 3.660 5.857 3.143 2.714 2.249 1.303 946 03 Südstadt 20.121 10.764 9.357 14.700 7.821 6.879 5.421 2.943 2.478 031 Nördlicher Teil 6.900 3.854 3.046 4.689 2.595 2.094 2.211 1.259 952 032 Südlicher Teil 8.496 4.437 4.059 6.049 3.110 2.939 2.447 1.327 1.120 033 Östlicher Teil 4.725 2.473 2.252 3.962 2.116 1.846 763 357 406 04 Südweststadt 20.709 10.359 10.350 17.145 8.506 8.639 3.564 1.853 1.711 041 Östlicher Teil 6.372 3.243 3.129 5.224 2.638 2.586 1.148 605 543 042 Mittlerer Teil 12.684 6.325 6.359 10.597 5.244 5.353 2.087 1.081 1.006 043 Beiertheimer Feld 1.653 791 862 1.324 624 700 329 167 162 05 Weststadt 20.489 10.420 10.069 16.218 8.097 8.121 4.271 2.323 1.948 051 Mittlerer Teil 3.072 1.490 1.582 2.668 1.291 1.377 404 199 205 052 Südlicher Teil 17.417 8.930 8.487 13.550 6.806 6.744 3.867 2.124 1.743 06 Nordweststadt 11.755 6.006 5.749 9.414 4.620 4.794 2.341 1.386 955 061 Alter Flugplatz 4.942 2.289 2.653 4.015 1.857 2.158 927 432 495 062 Binsenschlauch 3.197 1.889 1.308 2.278 1.201 1.077 919 688 231 063 Lange Richtstatt 1.009 513 496 883 442 441 126 71 55 064 Rennbuckel 2.607 1.315 1.292 2.238 1.120 1.118 369 195 174 07 Oststadt1 22.808 13.258 9.550 14.657 8.057 6.600 8.151 5.201 2.950 071 Nördlicher Teil 5.244 2.980 2.264 3.974 2.223 1.751 1.270 757 513 072 Südlicher Teil1 10.942 6.531 4.411 5.698 3.019 2.679 5.244 3.512 1.732 073 Westlicher Teil 6.622 3.747 2.875 4.985 2.815 2.170 1.637 932 705 08 Mühlburg 17.149 8.659 8.490 12.839 6.124 6.715 4.310 2.535 1.775 081 Alt-Mühlburg 11.658 5.754 5.904 9.283 4.492 4.791 2.375 1.262 1.113 082 Weingärtensiedlung 1.636 965 671 1.066 527 539 570 438 132 083 Rheinhafen 1.278 767 511 665 366 299 613 401 212 084 Mühlburger Feld 2.577 1.173 1.404 1.825 739 1.086 752 434 318 09 Daxlanden 11.695 5.651 6.044 10.449 5.019 5.430 1.246 632 614 091 Alt-Daxlanden 2.451 1.209 1.242 2.152 1.053 1.099 299 156 143 092 Neu-Daxlanden 2.688 1.325 1.363 2.311 1.128 1.183 377 197 180 093 Daxlanden-Ost 2.156 1.049 1.107 1.952 953 999 204 96 108 094 Rheinstrandsiedlung 4.400 2.068 2.332 4.034 1.885 2.149 366 183 183 10 Knielingen 10.137 5.182 4.955 8.398 4.217 4.181 1.739 965 774 101 Alt-Knielingen 3.088 1.605 1.483 2.339 1.159 1.180 749 446 303 102 Neu-Knielingen 7.049 3.577 3.472 6.059 3.058 3.001 990 519 471 11 Grünwinkel 10.709 5.421 5.288 8.855 4.331 4.524 1.854 1.090 764 111 Alt-Grünwinkel 4.218 2.175 2.043 3.192 1.519 1.673 1.026 656 370 112 Hardecksiedlung 811 435 376 733 390 343 78 45 33 113 Albsiedlung 1.179 572 607 1.036 503 533 143 69 74 114 Alte Heidenstückersiedlung 2.135 1.065 1.070 1.949 964 985 186 101 85 115 Neue Heidenstückersiedlung 2.366 1.174 1.192 1.945 955 990 421 219 202 12 Oberreut 9.554 4.589 4.965 8.011 3.859 4.152 1.543 730 813 121 Feldlage 6.030 2.953 3.077 5.140 2.517 2.623 890 436 454 122 Waldlage 3.524 1.636 1.888 2.871 1.342 1.529 653 294 359 Ausländer/-innenDeutscheBevölkerungStadtteil/ Stadtviertel 1 Karlsruhe ist Standort der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA), deren Bewohnerinnen und Bewohner meldepflichtig sind und in die Einwohnerstatistik einfließen. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 37 noch Tabelle 307 BEVÖLKERUNG 2016 IN DEN KARLSRUHER STADTTEILEN UND STADTVIERTELN NACH GESCHLECHT UND STAATSANGEHÖRIGKEIT insgesamt männlich weiblich zusammen männlich weiblich zusammen männlich weiblich 13 Beiertheim-Bulach 6.974 3.457 3.517 6.140 3.014 3.126 834 443 391 131 Beiertheim 4.126 2.024 2.102 3.601 1.752 1.849 525 272 253 132 Bulach 2.848 1.433 1.415 2.539 1.262 1.277 309 171 138 14 Weiherfeld-Dammerstock 6.029 2.858 3.171 5.408 2.538 2.870 621 320 301 141 Weiherfeld 2.866 1.393 1.473 2.612 1.245 1.367 254 148 106 142 Dammerstock 3.163 1.465 1.698 2.796 1.293 1.503 367 172 195 15 Rüppurr 10.630 5.089 5.541 9.778 4.683 5.095 852 406 446 151 Alt-Rüppurr 3.430 1.703 1.727 3.048 1.502 1.546 382 201 181 152 Neu-Rüppurr 1.530 694 836 1.390 647 743 140 47 93 153 Gartenstadt 3.158 1.477 1.681 3.001 1.406 1.595 157 71 86 154 Rüppurr-Südost 2.512 1.215 1.297 2.339 1.128 1.211 173 87 86 16 Waldstadt 12.484 6.082 6.402 10.371 5.019 5.352 2.113 1.063 1.050 161 Waldlage 9.222 4.465 4.757 7.502 3.612 3.890 1.720 853 867 162 Feldlage 3.262 1.617 1.645 2.869 1.407 1.462 393 210 183 17 Rintheim 5.991 2.985 3.006 4.842 2.359 2.483 1.149 626 523 171 Alt-Rintheim 3.463 1.817 1.646 2.897 1.474 1.423 566 343 223 172 Rintheimer Feld 2.528 1.168 1.360 1.945 885 1.060 583 283 300 18 Hagsfeld 7.140 3.677 3.463 6.075 3.081 2.994 1.065 596 469 181 Alt-Hagsfeld 2.835 1.487 1.348 2.337 1.175 1.162 498 312 186 182 Westlicher Teil 4.305 2.190 2.115 3.738 1.906 1.832 567 284 283 19 Durlach 30.473 14.982 15.491 25.270 12.301 12.969 5.203 2.681 2.522 191 Alt-Durlach 11.384 5.648 5.736 9.127 4.442 4.685 2.257 1.206 1.051 192 Dornwald-Untermühl 1.331 662 669 1.094 545 549 237 117 120 193 Hanggebiet 5.554 2.708 2.846 4.975 2.441 2.534 579 267 312 194 Bergwald 1.335 652 683 1.093 522 571 242 130 112 195 Aue 7.562 3.690 3.872 6.360 3.075 3.285 1.202 615 587 196 Lohn-Lissen 2.872 1.378 1.494 2.275 1.097 1.178 597 281 316 197 Killisfeld 435 244 191 346 179 167 89 65 24 20 Grötzingen 9.138 4.506 4.632 8.000 3.902 4.098 1.138 604 534 201 Nördlich der Pfinz 6.136 3.004 3.132 5.459 2.673 2.786 677 331 346 202 Südlich der Pfinz 3.002 1.502 1.500 2.541 1.229 1.312 461 273 188 21 Stupferich 2.782 1.359 1.423 2.570 1.253 1.317 212 106 106 22 Hohenwettersbach 3.023 1.536 1.487 2.842 1.455 1.387 181 81 100 23 Wolfartsweier 3.156 1.554 1.602 2.845 1.383 1.462 311 171 140 24 Grünwettersbach 4.082 1.999 2.083 3.778 1.855 1.923 304 144 160 25 Palmbach 1.936 967 969 1.795 901 894 141 66 75 26 Neureut 18.877 9.458 9.419 16.472 8.145 8.327 2.405 1.313 1.092 261 Südlicher Teil 3.799 1.861 1.938 3.318 1.612 1.706 481 249 232 262 Nördlicher Teil 7.627 3.786 3.841 6.556 3.210 3.346 1.071 576 495 263 Kirchfeld 4.866 2.498 2.368 4.305 2.174 2.131 561 324 237 264 Heide 2.585 1.313 1.272 2.293 1.149 1.144 292 164 128 27 Nordstadt 9.770 4.931 4.839 8.376 4.210 4.166 1.394 721 673 271 Hardtwaldsiedlung 3.179 1.570 1.609 2.810 1.386 1.424 369 184 185 272 Amerikanersiedlung 6.591 3.361 3.230 5.566 2.824 2.742 1.025 537 488 Stadt Karlsruhe 2016 304.619 155.168 149.451 247.109 123.241 123.868 57.510 31.927 25.583 Bevölkerung Deutsche Ausländer/-innenStadtteil/ Stadtviertel 38 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 308 BEVÖLKERUNG IN KARLSRUHE 2016 NACH GEBURTS- UND ALTERSJAHREN SOWIE GESCHLECHT männlich weiblich männlich weiblich 2016 unter 1 2.894 1.431 1.463 1960 56 4.096 2.090 2.006 2015 1 2.643 1.349 1.294 1959 57 3.816 1.875 1.941 2014 2 2.635 1.434 1.201 1958 58 3.645 1.872 1.773 2013 3 2.564 1.320 1.244 1957 59 3.595 1.770 1.825 2012 4 2.366 1.209 1.157 1956 60 3.390 1.635 1.755 2011 5 2.416 1.253 1.163 1955 61 3.259 1.604 1.655 2010 6 2.484 1.286 1.198 1954 62 3.314 1.599 1.715 2009 7 2.331 1.186 1.145 1953 63 3.104 1.467 1.637 2008 8 2.410 1.229 1.181 1952 64 2.936 1.377 1.559 2007 9 2.334 1.213 1.121 1951 65 2.960 1.391 1.569 2006 10 2.296 1.129 1.167 1950 66 2.963 1.354 1.609 2005 11 2.387 1.205 1.182 1949 67 2.934 1.369 1.565 2004 12 2.305 1.173 1.132 1948 68 2.800 1.347 1.453 2003 13 2.306 1.222 1.084 1947 69 2.569 1.181 1.388 2002 14 2.296 1.217 1.079 1946 70 2.178 1.001 1.177 2001 15 2.338 1.244 1.094 1945 71 1.946 882 1.064 2000 16 2.478 1.308 1.170 1944 72 2.549 1.181 1.368 1999 17 2.629 1.476 1.153 1943 73 2.492 1.118 1.374 1998 18 3.119 1.780 1.339 1942 74 2.452 1.104 1.348 1997 19 4.133 2.367 1.766 1941 75 2.931 1.287 1.644 1996 20 4.756 2.768 1.988 1940 76 2.949 1.321 1.628 1995 21 5.025 2.859 2.166 1939 77 2.851 1.236 1.615 1994 22 5.451 3.128 2.323 1938 78 2.575 1.092 1.483 1993 23 5.809 3.351 2.458 1937 79 2.475 1.050 1.425 1992 24 6.027 3.459 2.568 1936 80 2.153 889 1.264 1991 25 5.783 3.287 2.496 1935 81 2.048 833 1.215 1990 26 5.988 3.356 2.632 1934 82 1.732 698 1.034 1989 27 5.733 3.153 2.580 1933 83 1.442 601 841 1988 28 5.519 3.024 2.495 1932 84 1.314 494 820 1987 29 5.290 2.932 2.358 1931 85 1.248 486 762 1986 30 5.057 2.702 2.355 1930 86 1.150 414 736 1985 31 4.763 2.578 2.185 1929 87 1.046 361 685 1984 32 4.726 2.538 2.188 1928 88 929 293 636 1983 33 4.465 2.420 2.045 1927 89 776 247 529 1982 34 4.533 2.408 2.125 1926 90 686 195 491 1981 35 4.469 2.340 2.129 1925 91 522 134 388 1980 36 4.401 2.337 2.064 1924 92 436 117 319 1979 37 3.941 2.087 1.854 1923 93 364 102 262 1978 38 3.766 1.939 1.827 1922 94 311 69 242 1977 39 3.789 1.983 1.806 1921 95 234 48 186 1976 40 3.603 1.870 1.733 1920 96 169 30 139 1975 41 3.595 1.858 1.737 1919 97 101 10 91 1974 42 3.705 1.939 1.766 1918 98 34 4 30 1973 43 3.614 1.866 1.748 1917 99 29 3 26 1972 44 3.764 1.951 1.813 1916 100 19 4 15 1971 45 3.865 2.042 1.823 1915 101 14 1 13 1970 46 4.097 2.083 2.014 1914 102 8 2 6 1969 47 4.296 2.210 2.086 1913 103 6 1 5 1968 48 4.657 2.436 2.221 1912 104 2 - 2 1967 49 4.537 2.349 2.188 1911 105 5 - 5 1966 50 4.547 2.365 2.182 1910 106 - - - 1965 51 4.529 2.334 2.195 1909 107 - - - 1964 52 4.626 2.415 2.211 1908 108 - - - 1963 53 4.500 2.321 2.179 1907 109 - - - 1962 54 4.330 2.236 2.094 1906 110 - - - 1961 55 4.141 1.974 2.167 1905 111 1 - 1 Insgesamt X 304.619 155.168 149.451 davondavonGeburts- jahrgang Alter in Jahren Personen Geburts- jahrgang Alter in Jahren Personen AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 39 Abbildung 3.5 ALTERSAUFBAU DER KARLSRUHER BEVÖLKERUNG AM 31. DEZEMBER 2016 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 unt. 1 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 22 24 26 28 30 32 34 36 38 40 42 44 46 48 50 52 54 56 58 60 62 64 66 68 70 72 74 76 78 80 82 84 86 88 90 92 94 96 98 100 Frauenüberschuss 05001.0001.5002.0002.5003.0003.500 Männerüberschuss Ausländer Deutsche Männer Frauen im Alter von … Jahren über 100 40 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 309 ENTWICKLUNG DER KARLSRUHER BEVÖLKERUNG 2006 BIS 2016 NACH AUSGEWÄHLTEN ALTERSGRUPPEN Anzahl % Anzahl % Säuglinge unter 1 2.433 0,88 1.205 0,89 1.228 0,87 Kleinkinder unter 3 7.362 2,67 3.716 2,76 3.646 2,59 Kindergartenjahrgänge 3 – unter 6 6.958 2,52 3.663 2,72 3.295 2,34 Noch nicht Schulpflichtige unter 6 14.320 5,20 7.379 5,48 6.941 4,93 Schulpflichtige 6 – unter 15 21.204 7,69 10.911 8,10 10.293 7,30 Berufsschulpflichtige/Lehrlinge 15 – unter 18 7.442 2,70 3.829 2,84 3.613 2,56 Kinder und Jugendliche (Minderjährige) unter 18 42.966 15,59 22.119 16,42 20.847 14,79 Volljährige 18 und älter 232.663 84,41 112.580 83,58 120.083 85,21 Erwerbsfähige 15 – unter 65 185.886 67,44 94.814 70,39 91.072 64,62 Nicht mehr Erwerbsfähige 65 und mehr 54.219 19,67 21.595 16,03 32.624 23,15 Frauen im gebärfähigen Alter 15 – unter 45 56.668 20,56 X X 56.668 40,21 Insgesamt 275.629 100 134.699 100 140.930 100 Säuglinge unter 01 2.554 0,89 1.341 0,94 1.213 0,85 Kleinkinder unter 03 7.445 2,61 3.821 2,69 3.624 2,53 Kindergartenjahrgänge 3 – unter 6 7.052 2,47 3.552 2,50 3.500 2,44 Noch nicht Schulpflichtige unter 06 14.497 5,07 7.373 5,19 7.124 4,96 Schulpflichtige 6 – unter 15 20.630 7,22 10.613 7,47 10.017 6,98 Berufsschulpflichtige/Lehrlinge 15 – unter 18 6.904 2,42 3.554 2,50 3.350 2,33 Kinder und Jugendliche (Minderjährige) unter 18 42.031 14,71 21.540 15,15 20.491 14,28 Volljährige 18 und älter 243.657 85,29 120.627 84,85 123.030 85,72 Erwerbsfähige 15 – unter 65 195.751 68,52 101.477 71,38 94.274 65,69 Nicht mehr Erwerbsfähige 65 und mehr 54.810 19,19 22.704 15,97 32.106 22,37 Frauen im gebärfähigen Alter 15 – unter 45 56.926 19,93 X X 56.926 39,66 Insgesamt 285.688 100 142.167 100 143.521 100 Säuglinge unter 1 2.894 0,95 1.431 0,92 1.463 0,98 Kleinkinder unter 3 8.172 2,68 4.214 2,72 3.958 2,65 Kindergartenjahrgänge 3 – unter 6 7.346 2,41 3.782 2,44 3.564 2,38 Noch nicht Schulpflichtige unter 6 15.518 5,09 7.996 5,15 7.522 5,03 Schulpflichtige 6 – unter 15 21.149 6,94 10.860 7,00 10.289 6,88 Berufsschulpflichtige/Lehrlinge 15 – unter 18 7.445 2,44 4.028 2,60 3.417 2,29 Kinder und Jugendliche (Minderjährige) unter 18 44.112 14,48 22.884 14,75 21.228 14,20 Volljährige 18 und älter 260.507 85,52 132.284 85,25 128.223 85,80 Erwerbsfähige 15 – unter 65 211.549 69,45 112.362 72,41 99.187 66,37 Nicht mehr Erwerbsfähige 65 und mehr 56.403 18,52 23.950 15,43 32.453 21,71 Frauen im gebärfähigen Alter 15 – unter 45 59.961 19,68 X X 59.961 40,12 Insgesamt 304.619 100 155.168 100 149.451 100 Alter in Jahren Anzahl % Insgesamt Bevölkerungsgruppe 2006 2011 2016 Geschlecht weiblichmännlich AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 41 Tabelle 310 ALTERSAUFBAU DER KARLSRUHER BEVÖLKERUNG 2016 IN DEN STADTTEILEN 01 Innenstadt-Ost 152 102 286 89 1.508 2.470 1.244 874 6.725 02 Innenstadt-West 207 149 382 136 2.395 4.019 1.841 1.154 10.283 03 Südstadt 667 463 928 357 2.867 8.432 4.049 2.358 20.121 04 Südweststadt 674 518 1.353 513 2.193 7.306 5.128 3.024 20.709 05 Weststadt 627 508 1.270 433 2.367 7.037 5.128 3.119 20.489 06 Nordweststadt 282 245 795 247 1.685 2.905 2.945 2.651 11.755 07 Oststadt 568 467 1.206 370 4.928 9.015 3.733 2.521 22.808 08 Mühlburg 474 370 1.036 436 1.766 5.593 4.358 3.116 17.149 09 Daxlanden 243 246 832 333 938 2.469 3.546 3.088 11.695 10 Knielingen 289 297 757 231 894 2.941 2.869 1.859 10.137 11 Grünwinkel 269 289 799 269 839 2.675 3.154 2.415 10.709 12 Oberreut 251 259 836 286 707 2.378 2.926 1.911 9.554 13 Beiertheim-Bulach 185 173 487 154 610 2.003 2.037 1.325 6.974 14 Weiherfeld-Dammerstock 161 134 443 134 395 1.402 1.697 1.663 6.029 15 Rüppurr 253 272 866 283 848 2.309 3.164 2.635 10.630 16 Waldstadt 342 356 1.011 324 1.111 3.077 3.197 3.066 12.484 17 Rintheim 151 138 510 147 658 1.647 1.529 1.211 5.991 18 Hagsfeld 203 190 554 218 684 2.005 2.147 1.139 7.140 19 Durlach 819 743 2.133 727 2.398 8.431 8.693 6.529 30.473 20 Grötzingen 206 201 704 303 656 2.010 2.764 2.294 9.138 21 Stupferich 81 89 201 67 198 656 860 630 2.782 22 Hohenwettersbach 83 99 375 142 208 624 988 504 3.023 23 Wolfartsweier 73 73 232 93 217 761 999 708 3.156 24 Grünwettersbach 114 102 337 128 257 859 1.251 1.034 4.082 25 Palmbach 65 80 184 53 140 481 595 338 1.936 26 Neureut 514 521 1.506 544 1.590 4.698 5.505 3.999 18.877 27 Nordstadt 219 262 1.126 428 1.263 2.301 2.933 1.238 9.770 Stadt Karlsruhe 8.172 7.346 21.149 7.445 34.320 90.504 79.280 56.403 304.619 01 Innenstadt-Ost 2,3 1,5 4,3 1,3 22,4 36,7 18,5 13,0 100 02 Innenstadt-West 2,0 1,4 3,7 1,3 23,3 39,1 17,9 11,2 100 03 Südstadt 3,3 2,3 4,6 1,8 14,2 41,9 20,1 11,7 100 04 Südweststadt 3,3 2,5 6,5 2,5 10,6 35,3 24,8 14,6 100 05 Weststadt 3,1 2,5 6,2 2,1 11,6 34,3 25,0 15,2 100 06 Nordweststadt 2,4 2,1 6,8 2,1 14,3 24,7 25,1 22,6 100 07 Oststadt 2,5 2,0 5,3 1,6 21,6 39,5 16,4 11,1 100 08 Mühlburg 2,8 2,2 6,0 2,5 10,3 32,6 25,4 18,2 100 09 Daxlanden 2,1 2,1 7,1 2,8 8,0 21,1 30,3 26,4 100 10 Knielingen 2,9 2,9 7,5 2,3 8,8 29,0 28,3 18,3 100 11 Grünwinkel 2,5 2,7 7,5 2,5 7,8 25,0 29,5 22,6 100 12 Oberreut 2,6 2,7 8,8 3,0 7,4 24,9 30,6 20,0 100 13 Beiertheim-Bulach 2,7 2,5 7,0 2,2 8,7 28,7 29,2 19,0 100 14 Weiherfeld-Dammerstock 2,7 2,2 7,3 2,2 6,6 23,3 28,1 27,6 100 15 Rüppurr 2,4 2,6 8,1 2,7 8,0 21,7 29,8 24,8 100 16 Waldstadt 2,7 2,9 8,1 2,6 8,9 24,6 25,6 24,6 100 17 Rintheim 2,5 2,3 8,5 2,5 11,0 27,5 25,5 20,2 100 18 Hagsfeld 2,8 2,7 7,8 3,1 9,6 28,1 30,1 16,0 100 19 Durlach 2,7 2,4 7,0 2,4 7,9 27,7 28,5 21,4 100 20 Grötzingen 2,3 2,2 7,7 3,3 7,2 22,0 30,2 25,1 100 21 Stupferich 2,9 3,2 7,2 2,4 7,1 23,6 30,9 22,6 100 22 Hohenwettersbach 2,7 3,3 12,4 4,7 6,9 20,6 32,7 16,7 100 23 Wolfartsweier 2,3 2,3 7,4 2,9 6,9 24,1 31,7 22,4 100 24 Grünwettersbach 2,8 2,5 8,3 3,1 6,3 21,0 30,6 25,3 100 25 Palmbach 3,4 4,1 9,5 2,7 7,2 24,8 30,7 17,5 100 26 Neureut 2,7 2,8 8,0 2,9 8,4 24,9 29,2 21,2 100 27 Nordstadt 2,2 2,7 11,5 4,4 12,9 23,6 30,0 12,7 100 Stadt Karlsruhe 2,7 2,4 6,9 2,4 11,3 29,7 26,0 18,5 100 insgesamt Anzahl % Stadtteil Personen im Alter von … Jahren unter 3 3 bis unter 6 6 bis unter 15 15 bis unter 18 18 bis unter 25 25 bis unter 45 45 bis unter 65 65 und mehr 42 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 311 AUSLÄNDISCHE BEVÖLKERUNG1 IN KARLSRUHE 2016 NACH DEM HERKUNFTSLAND Männer Frauen Kinder (18 Jahre (18 Jahre unter u. älter) u. älter) 18 Jahren Staaten der EU Belgien 130 65 58 7 Bulgarien 1.336 691 511 134 Dänemark 50 20 26 4 Estland 54 23 25 6 Finnland 95 39 51 5 Frankreich 1.893 967 844 82 Griechenland 1.176 611 462 103 Großbritannien 442 248 159 35 Irland 87 46 34 7 Italien 4.472 2.482 1.731 259 Kroatien 3.013 1.489 1.340 184 Lettland 158 67 82 9 Litauen 342 110 195 37 Luxemburg 228 166 61 1 Malta 3 2 1 - Niederlande 264 140 107 17 Österreich 734 414 294 26 Polen 3.153 1.454 1.403 296 Portugal 509 272 205 32 Rumänien 5.657 2.926 1.966 765 Schweden 81 40 35 6 Slowakische Republ. 211 89 96 26 Slowenien 98 46 41 11 Spanien 1.491 743 667 81 Tschechische Republ. 228 88 124 16 Ungarn 1.190 660 440 90 Zypern 17 12 3 2 EU-Staaten zus. 27.112 13.910 10.961 2.241 sonst. europäische Staaten Bosnien-Herzegow. 1.122 528 474 120 Island 21 10 10 1 Kosovo 715 378 206 131 Mazedonien 591 237 223 131 Norwegen 37 18 18 1 Russische Föderation 1.743 595 981 167 Schweiz 236 112 118 6 Serbien und Montenegro Türkei 5.672 2.850 2.562 260 Ukraine 1.104 392 636 76 Weißrussland 147 37 90 20 übrige europ. Staaten 697 298 262 137 Europa 40.939 20.125 17.350 3.464 Ägypten 189 126 41 22 Äthiopien 83 41 25 17 Algerien 307 238 46 23 Eritrea 167 80 54 33 Ghana 91 33 45 13 Kamerun 411 227 139 45 Marokko 309 178 120 11 Nigeria 192 126 44 22 Somalia 155 78 41 36 Tunesien 669 504 158 7 übr. afrik. Staaten 694 398 197 99 Afrika 3.267 2.029 910 328 1.742 760 809 173 Herkunftsland Aus- länder zu- sammen davon Männer Frauen Kinder (18 Jahre (18 Jahre unter u. älter) u. älter) 18 Jahren Argentinien 51 25 23 3 Bolivien 19 6 13 - Brasilien 316 117 190 9 Chile 74 44 30 - Haiti 2 2 - - Kanada 98 48 47 3 Kolumbien 154 67 81 6 Mexiko 203 116 82 5 Peru 90 30 56 4 Venezuela 53 29 23 1 Vereinigte Staaten 674 378 260 36 übr. amerikanische Staaten Amerika 1.963 987 902 74 Afghanistan 485 225 68 192 China (Volksrepublik) 2.579 1.436 1.049 94 Georgien 327 127 164 36 Indien 892 542 253 97 Indonesien 268 149 108 11 Irak 757 426 173 158 Iran 505 280 203 22 Israel 88 52 27 9 Japan 201 57 134 10 Jordanien 47 27 18 2 Kasachstan 183 77 97 9 Libanon 142 95 39 8 Malaysia 68 43 20 5 Pakistan 449 308 86 55 Philippinen 93 21 70 2 Sri Lanka 136 71 54 11 Süd-Korea 318 122 171 25 Syrien 1.115 641 214 260 Taiwan (Rep. China) 96 28 64 4 Thailand 406 62 332 12 Vietnam 427 200 184 43 übrige asiatische Staaten Asien 10.218 5.290 3.808 1.120 Australien 93 56 32 5 Neuseeland 16 9 6 1 übr. ozeanische Staaten Ohne Angabe/Sonstige2 1.012 424 158 430 Insgesamt 13.304 6.767 4.907 1.630 Herkunftsland Aus- länder zu- sammen davon 636 229 125 97 7 301 280 55 2 1 1 - Australien und Ozeanien 111 66 39 6 1 Einschließlich meldepflichtiger Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). 2 Einschließlich überseeische Länder und Hoheitsgebiete. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 43 Abbildung 3.6 DIE HÄUFIGSTEN NATIONALITÄTEN UNTER DER AUSLÄNDISCHEN BEVÖLKERUNG IN KARLSRUHE 2016 5.672 5.657 4.472 3.153 3.013 2.579 1.893 1.743 1.491 1.336 1.190 1.176 1.122 1.115 1.104 892 822 771 757 734 715 674 669 591 514 509 505 485 449 442 427 411 406 342 327 318 316 309 307 270 268 264 236 228 211 203 201 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 Türkei Rumänien Italien Polen Kroatien China Frankreich Russische Föderation Spanien Bulgarien Ungarn Griechenland Bosnien und Herzegowina Syrien Ukraine Indien Serbien und Montenegro Serbien Irak Österreich Kosovo Vereinigte Staaten/USA Tunesien Mazedonien Albanien Portugal Iran Afghanistan Pakistan Vereinigtes Königreich Vietnam Kamerun Thailand Litauen Georgien Korea, Republik Brasilien Marokko Algerien Gambia Indonesien Niederlande Schweiz Luxemburg Slowakei Mexiko Japan Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind nur Nationalitäten mit 200 und mehr Personen aufgelistet. Anzahl der in Karlsruhe lebenden Ausländer1 insgesamt: 57.510 Personen (Stand 31. Dezember 2016). Anzahl 1 Karlsruhe ist Standort der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA), deren Bewohnerinnen und Bewohner meldepflichtig sind und in die Einwohnerstatistik einfließen. 44 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 312 AUSLÄNDER IN DEN KARLSRUHER STADTTEILEN 2016 NACH DEN AUSGEWÄHLTEN HERKUNFTSLÄNDERN/-GEBIETEN Abbildung 3.7 AUSLÄNDER IN KARLSRUHE NACH DER STAATSANGEHÖRIGKEIT 2016 01 Innenstadt-Ost 255 199 124 83 744 512 236 2.153 02 Innenstadt-West 203 317 199 124 1.159 659 333 2.994 03 Südstadt 736 646 484 291 1.946 841 477 5.421 04 Südweststadt 251 239 296 154 1.566 652 406 3.564 05 Weststadt 447 421 342 260 1.751 699 351 4.271 06 Nordweststadt 210 504 102 91 847 360 227 2.341 07 Oststadt1 523 222 195 153 2.782 2.506 1.770 8.151 08 Mühlburg 481 532 384 345 1.655 466 447 4.310 09 Daxlanden 179 135 135 97 497 109 94 1.246 10 Knielingen 224 311 114 95 672 209 114 1.739 11 Grünwinkel 241 172 120 220 740 226 135 1.854 12 Oberreut 147 123 164 120 693 183 113 1.543 13 Beiertheim-Bulach 65 103 90 48 375 87 66 834 14 Weiherfeld-Dammerstock 54 69 33 43 267 89 66 621 15 Rüppurr 37 56 92 49 364 142 112 852 16 Waldstadt 163 249 126 190 785 359 241 2.113 17 Rintheim 168 107 95 72 419 187 101 1.149 18 Hagsfeld 64 156 57 59 459 185 85 1.065 19 Durlach 665 441 738 297 1.959 722 381 5.203 20 Grötzingen 170 116 103 78 405 192 74 1.138 21 Stupferich 5 53 20 16 76 15 27 212 22 Hohenwettersbach 7 17 23 7 90 24 13 181 23 Wolfartsweier 25 27 49 24 114 44 28 311 24 Grünwettersbach 9 39 29 34 118 37 38 304 25 Palmbach 3 14 30 1 46 26 21 141 26 Neureut 189 261 245 158 929 384 239 2.405 27 Nordstadt 151 128 83 44 527 303 158 1.394 Stadt Karlsruhe 5.672 5.657 4.472 3.153 21.985 10.218 6.353 57.510 RumänienStadtteil Türkei Italien Polen Übriges Europa Asien Sonstige Ausländer insgesamt 1 Karlsruhe ist Standort der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA), deren Bewohnerinnen und Bewohner meldepflichtig sind und in die Einwohnerstatistik einfließen. Sonstige/ohne Angabe 8,1 % Amerikaner 3,4 % Franzosen 3,3 % Asiaten 17,8 % Afrikaner 5,7 % übrige Europäer 14,6 % Griechen 2,0 % Rumänen 9,8 % Türken 9,9 % Personen aus den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien 12,7 % Italiener 7,8 % Spanier 2,6 % Polen 5,5 % Russen 3,0 % AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 45 Tabelle 313 BEVÖLKERUNG MIT ERKENNBAREM MIGRATIONSHINTERGRUND IN KARLSRUHE 2016 NACH STADTTEILEN Tabelle 314 BEVÖLKERUNG MIT ERKENNBAREM MIGRATIONSHINTERGRUND IN KARLSRUHE 2016 NACH ALTER UND ART DER STAATSANGEHÖRIGKEIT Anzahl Anzahl % Anzahl % Anzahl % 01 Innenstadt-Ost 6.725 2.153 32,0 970 14,4 3.123 46,4 02 Innenstadt-West 10.283 2.994 29,1 831 8,1 3.825 37,2 03 Südstadt 20.121 5.421 26,9 2.148 10,7 7.569 37,6 04 Südweststadt 20.709 3.564 17,2 1.846 8,9 5.410 26,1 05 Weststadt 20.489 4.271 20,8 1.898 9,3 6.169 30,1 06 Nordweststadt 11.755 2.341 19,9 1.407 12,0 3.748 31,9 07 Oststadt2 22.808 8.151 35,7 1.812 7,9 9.963 43,7 08 Mühlburg 17.149 4.310 25,1 2.086 12,2 6.396 37,3 09 Daxlanden 11.695 1.246 10,7 1.233 10,5 2.479 21,2 10 Knielingen 10.137 1.739 17,2 980 9,7 2.719 26,8 11 Grünwinkel 10.709 1.854 17,3 1.073 10,0 2.927 27,3 12 Oberreut 9.554 1.543 16,2 2.205 23,1 3.748 39,2 13 Beiertheim-Bulach 6.974 834 12,0 486 7,0 1.320 18,9 14 Weiherfeld-Dammerstock 6.029 621 10,3 419 6,9 1.040 17,2 15 Rüppurr 10.630 852 8,0 620 5,8 1.472 13,8 16 Waldstadt 12.484 2.113 16,9 1.740 13,9 3.853 30,9 17 Rintheim 5.991 1.149 19,2 880 14,7 2.029 33,9 18 Hagsfeld 7.140 1.065 14,9 959 13,4 2.024 28,3 19 Durlach 30.473 5.203 17,1 2.992 9,8 8.195 26,9 20 Grötzingen 9.138 1.138 12,5 680 7,4 1.818 19,9 21 Stupferich 2.782 212 7,6 106 3,8 318 11,4 22 Hohenwettersbach 3.023 181 6,0 153 5,1 334 11,0 23 Wolfartsweier 3.156 311 9,9 191 6,1 502 15,9 24 Grünwettersbach 4.082 304 7,4 185 4,5 489 12,0 25 Palmbach 1.936 141 7,3 95 4,9 236 12,2 26 Neureut 18.877 2.405 12,7 2.017 10,7 4.422 23,4 27 Nordstadt 9.770 1.394 14,3 1.618 16,6 3.012 30,8 Stadt Karlsruhe 304.619 57.510 18,9 31.630 10,4 89.140 29,3 Bevölkerung am Ort der HauptwohnungStadtteil darunter Ausländer/-innen Migranten1 zusammen Deutsche mit persönlichem Migrationshintergrund 1 Ohne in Deutschland geborene Kinder von Bewohnerinnen und Bewohnern mit erkennbarem persönlichen Migrationshintergrund. 2 Karlsruhe ist Standort der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA), deren Bewohnerinnen und Bewohner meldepflichtig sind und in die Einwohnerstatistik einfließen. 3 – unter 3 2.768 1.455 727 1 97 488 3 – unter 6 16.085 10.227 4.116 1 239 1.502 6 – unter 10 3.715 1.999 1.191 1 97 427 10 – unter 15 5.155 3.187 1.290 - 97 581 15 – unter 18 24.687 17.693 4.284 1 230 2.479 18 – unter 25 12.177 8.983 1.045 172 31 1.946 25 – unter 45 14.956 9.566 1.253 944 64 3.129 45 – unter 65 4.532 2.007 94 1375 6 1.050 65 und älter 5.065 2.393 451 966 55 1.200 Insgesamt 89.140 57.510 14.451 3.461 916 12.802 Personen mit persönlichem Migrations- hintergrund Alter in Jahren erste Staatsangehörigkeit deutsch durch … davon Rechtsstellung als Deutscher Option auf Einbürgerung Einbürgerung erste Staats- angehörigkeit nicht deutsch Staatsangehörig- keitsurkunde oder ähnliches 46 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Abbildung 3.8 KINDER, JUGENDLICHE UND JUNGE ERWACHSENE NACH DEM MIGRATIONSHINTERGRUND IN KARLSRUHE 2016 Abbildung 3.9 OPTIONSDEUTSCHE IN KARLSRUHE 2016 NACH DER ZWEITEN STAATSANGEHÖRIGKEIT 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 u. 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 Anzahl Alter Ausländer/-innen Deutsche mit Migrationshintergrund Deutsche ohne Migrationshintergrund Sonstige/ohne Angabe 8,1 % Afrikaner 4,4 % Kroaten 8,2 % Asiaten 9,7 % übrige Europäer 4,6 % übrige Südost- und Osteuropäer 18,5 % Serben und Montenegriner 4,5 % Italiener 9,6 % Türken 32,2 % AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 47 Abbildung 3.10 KINDER, JUGENDLICHE UND JUNGE ERWACHSENE MIT MIGRATIONSHINTERGRUND IN KARLSRUHE 2016 Abbildung 3.11 IM AUSLAND GEBORENE DEUTSCHE MIT ERKENNBAREM PERSÖNLICHEN MIGRATIONSHINTERGRUND IN KARLSRUHE 2016 NACH IHREM GEBURTSLAND 19,4 20,2 22,8 23,4 25,2 24,7 30,5 28,0 27,1 33,1 39,5 37,8 35,4 34,3 34,4 35,1 34,5 34,6 33,7 32,1 33,2 35,4 37,4 35,9 38,5 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 u. 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 Anteil an der jeweiligen Altersgruppe in % Alter Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund 6.518 2.471 1.452 967 725 349 3.723 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 Gebiet der ehemaligen Sowjetunion Rumänien Polen Türkei Gebiet des ehemaligen Jugoslawien Iran Sonstiges Ausland Anzahl 48 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Abbildung 3.13 ALTERSSTRUKTUR DER EINGEBÜRGERTEN PERSONEN IN KARLSRUHE 2016 Abbildung 3.12 HERKUNFTSGEBIETE DER EINGEBÜRGERTEN PERSONEN IN KARLSRUHE 2016 35 29 38 53 238 81 41 156 0 50 100 150 200 250 Kroatien Polen Rumänien Türkei übriges Europa Afrika Amerika Asien Anzahl Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Eingebürgerte Personen insgesamt: 691 Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. 50 Jahre und älter 10,1 % 30 bis unter 50 Jahre 55,3 % 18 bis unter 30 Jahre 23,6 % unter 18 Jahre 11,0 % Eingebürgerte Personen insgesamt: 691 AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 49 Tabelle 315 BEVÖLKERUNG IN KARLSRUHE NACH DER RELIGIONSZUGEHÖRIGKEIT Anzahl % Anzahl % Anzahl % 01.12.1900 97.185 51.344 52,8 42.188 43,4 3.653 3,8 16.06.1925 145.694 72.567 49,8 67.355 46,2 5.772 4,0 17.05.1939 184.489 92.998 50,4 78.869 42,7 12.622 6,8 13.09.1950 198.840 102.870 51,7 88.358 44,4 7.612 3,8 06.06.1961 241.929 122.787 50,8 104.229 43,1 14.913 6,2 27.05.1970 259.245 125.705 48,5 113.869 43,9 19.671 7,6 25.05.1987 260.591 107.683 41,3 107.567 41,3 45.341 17,4 31.12.1990 270.327 107.209 39,7 111.401 41,2 51.717 19,1 31.12.1991 272.962 105.889 38,8 111.775 40,9 55.298 20,3 31.12.1992 273.174 103.910 38,0 110.328 40,4 58.936 21,6 31.12.1993 271.032 101.910 37,6 108.231 39,9 60.891 22,5 31.12.1994 269.585 100.280 37,2 106.016 39,3 63.289 23,5 31.12.1995 269.322 98.760 36,7 104.546 38,8 66.016 24,5 31.12.1996 268.759 97.518 36,3 102.817 38,3 68.424 25,5 31.12.1997 267.677 95.985 35,9 101.151 37,8 70.541 26,4 31.12.1998 267.598 94.617 35,4 99.611 37,2 73.370 27,4 31.12.1999 267.959 93.222 34,8 98.167 36,6 76.570 28,6 31.12.2000 268.651 92.187 34,3 96.702 36,0 79.762 29,7 31.12.2001 269.785 91.119 33,8 95.625 35,4 83.041 30,8 31.12.2002 271.207 89.982 33,2 95.028 35,0 86.197 31,8 31.12.2003 272.262 88.869 32,6 94.198 34,6 89.195 32,8 31.12.2004 273.930 88.475 32,3 93.500 34,1 91.955 33,6 31.12.2005 275.049 87.853 31,9 92.929 33,8 94.267 34,3 31.12.2006 275.629 87.128 31,6 92.350 33,5 96.151 34,9 31.12.2007 278.047 86.807 31,2 92.575 33,3 98.665 35,5 31.12.2008 279.312 86.465 31,0 92.267 33,0 100.580 36,0 31.12.2009 280.327 85.906 30,6 91.547 32,7 102.874 36,7 31.12.2010 283.048 85.290 30,1 90.875 32,1 106.883 37,8 31.12.2011 285.688 84.877 29,7 90.676 31,7 110.135 38,6 31.12.2012 289.655 84.365 29,1 90.723 31,3 114.567 39,6 31.12.2013 293.142 83.498 28,5 89.885 30,7 119.759 40,9 31.12.2014 299.482 82.125 27,4 89.217 29,8 128.140 42,8 31.12.2015 307.263 80.842 26,3 88.432 28,8 137.989 44,9 31.12.2016 304.619 80.418 26,4 88.663 29,1 135.538 44,5 Datum Bevölkerung insgesamt Religionszugehörigkeit evangelisch römisch-katholisch sonstige/konfessionslos Quelle: Bis 1987 Volkszählungsergebnisse; danach stadteigene Bevölkerungsstatistik. 50 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 316 RELIGIONSZUGEHÖRIGKEIT DER BEVÖLKERUNG IN KARLSRUHE 2016 NACH STADTTEILEN evangelisch römisch-katholisch sonstige/konfessionslos Anzahl % Anzahl % Anzahl % 01 Innenstadt-Ost 6.725 1.316 19,6 1.849 27,5 3.560 52,9 02 Innenstadt-West 10.283 2.231 21,7 2.900 28,2 5.152 50,1 03 Südstadt 20.121 4.085 20,3 5.630 28,0 10.406 51,7 04 Südweststadt 20.709 4.939 23,8 5.966 28,8 9.804 47,3 05 Weststadt 20.489 4.621 22,6 5.759 28,1 10.109 49,3 06 Nordweststadt 11.755 2.983 25,4 3.443 29,3 5.329 45,3 07 Oststadt1 22.808 4.673 20,5 5.415 23,7 12.720 55,8 08 Mühlburg 17.149 3.798 22,1 5.147 30,0 8.204 47,8 09 Daxlanden 11.695 2.903 24,8 4.708 40,3 4.084 34,9 10 Knielingen 10.137 2.972 29,3 2.785 27,5 4.380 43,2 11 Grünwinkel 10.709 2.575 24,0 3.625 33,9 4.509 42,1 12 Oberreut 9.554 2.390 25,0 3.481 36,4 3.683 38,5 13 Beiertheim-Bulach 6.974 1.776 25,5 2.442 35,0 2.756 39,5 14 Weiherfeld-Dammerstock 6.029 1.887 31,3 1.875 31,1 2.267 37,6 15 Rüppurr 10.630 3.524 33,2 3.206 30,2 3.900 36,7 16 Waldstadt 12.484 3.459 27,7 3.633 29,1 5.392 43,2 17 Rintheim 5.991 1.666 27,8 1.753 29,3 2.572 42,9 18 Hagsfeld 7.140 2.257 31,6 1.946 27,3 2.937 41,1 19 Durlach 30.473 8.941 29,3 8.176 26,8 13.356 43,8 20 Grötzingen 9.138 3.286 36,0 2.347 25,7 3.505 38,4 21 Stupferich 2.782 693 24,9 1.259 45,3 830 29,8 22 Hohenwettersbach 3.023 1.129 37,3 753 24,9 1.141 37,7 23 Wolfartsweier 3.156 1.154 36,6 805 25,5 1.197 37,9 24 Grünwettersbach 4.082 1.658 40,6 1.061 26,0 1.363 33,4 25 Palmbach 1.936 818 42,3 496 25,6 622 32,1 26 Neureut 18.877 6.196 32,8 5.584 29,6 7.097 37,6 27 Nordstadt 9.770 2.488 25,5 2.619 26,8 4.663 47,7 Stadt Karlsruhe 304.619 80.418 26,4 88.663 29,1 135.538 44,5 Religionszugehörigkeit Stadtteil Bevölkerung insgesamt 1 Karlsruhe ist Standort der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA), deren Bewohnerinnen und Bewohner meldepflichtig sind und in die Einwohnerstatistik einfließen. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 51 Tabelle 317 HAUSHALTE IN DEN KARLSRUHER STADTTEILEN 2016 NACH DER HAUSHALTSGRÖSSE 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 u. mehr Pers. 01 Innenstadt-Ost 4.690 3.253 949 258 152 78 02 Innenstadt-West 7.385 5.176 1.510 390 213 96 03 Südstadt 12.729 7.928 2.942 1.005 572 282 04 Südweststadt 12.537 7.413 2.928 1.160 737 299 05 Weststadt 12.613 7.631 2.869 1.135 696 282 06 Nordweststadt 6.661 3.468 1.892 659 461 181 07 Oststadt 14.808 9.602 3.399 872 564 371 08 Mühlburg 10.687 6.543 2.521 876 540 207 09 Daxlanden 6.220 2.880 1.932 762 478 168 10 Knielingen 5.283 2.492 1.428 729 454 180 11 Grünwinkel 5.631 2.621 1.670 694 469 177 12 Oberreut 4.866 2.178 1.436 656 416 180 13 Beiertheim-Bulach 3.997 2.130 1.110 396 264 97 14 Weiherfeld-Dammerstock 3.365 1.741 943 333 247 101 15 Rüppurr 5.573 2.546 1.660 683 509 175 16 Waldstadt 6.754 3.225 2.038 771 516 204 17 Rintheim 3.248 1.613 914 350 266 105 18 Hagsfeld 3.686 1.737 970 486 346 147 19 Durlach 17.097 8.898 4.635 1.881 1.242 441 20 Grötzingen 4.709 2.033 1.489 595 435 157 21 Stupferich 1.333 477 461 216 129 50 22 Hohenwettersbach 1.284 396 385 190 227 86 23 Wolfartsweier 1.693 780 518 211 138 46 24 Grünwettersbach 1.911 641 671 314 213 72 25 Palmbach 866 302 243 150 133 38 26 Neureut 9.651 4.280 2.845 1.230 994 302 27 Nordstadt 4.719 2.070 1.214 639 533 263 Stadt Karlsruhe 173.996 94.054 45.572 17.641 11.944 4.785 Stadtteil 01 Innenstadt-Ost 100 69,4 20,2 5,5 3,2 1,7 02 Innenstadt-West 100 70,1 20,4 5,3 2,9 1,3 03 Südstadt 100 62,3 23,1 7,9 4,5 2,2 04 Südweststadt 100 59,1 23,4 9,3 5,9 2,4 05 Weststadt 100 60,5 22,7 9,0 5,5 2,2 06 Nordweststadt 100 52,1 28,4 9,9 6,9 2,7 07 Oststadt 100 64,8 23,0 5,9 3,8 2,5 08 Mühlburg 100 61,2 23,6 8,2 5,1 1,9 09 Daxlanden 100 46,3 31,1 12,3 7,7 2,7 10 Knielingen 100 47,2 27,0 13,8 8,6 3,4 11 Grünwinkel 100 46,5 29,7 12,3 8,3 3,1 12 Oberreut 100 44,8 29,5 13,5 8,5 3,7 13 Beiertheim-Bulach 100 53,3 27,8 9,9 6,6 2,4 14 Weiherfeld-Dammerstock 100 51,7 28,0 9,9 7,3 3,0 15 Rüppurr 100 45,7 29,8 12,3 9,1 3,1 16 Waldstadt 100 47,7 30,2 11,4 7,6 3,0 17 Rintheim 100 49,7 28,1 10,8 8,2 3,2 18 Hagsfeld 100 47,1 26,3 13,2 9,4 4,0 19 Durlach 100 52,0 27,1 11,0 7,3 2,6 20 Grötzingen 100 43,2 31,6 12,6 9,2 3,3 21 Stupferich 100 35,8 34,6 16,2 9,7 3,8 22 Hohenwettersbach 100 30,8 30,0 14,8 17,7 6,7 23 Wolfartsweier 100 46,1 30,6 12,5 8,2 2,7 24 Grünwettersbach 100 33,5 35,1 16,4 11,1 3,8 25 Palmbach 100 34,9 28,1 17,3 15,4 4,4 26 Neureut 100 44,3 29,5 12,7 10,3 3,1 27 Nordstadt 100 43,9 25,7 13,5 11,3 5,6 Stadt Karlsruhe 100 54,1 26,2 10,1 6,9 2,8 Stadtteil Haushalte insgesamt davon Haushalte mit … Anzahl % Die Anzahl der 173.996 Haushalte liegt um 17.866 über der Anzahl der Wohnungen (156.130) in Karlsruhe. Zu den Wohnungen sind weitere Heimplätze hinzuzurechnen, deren Bewohner als Einpersonenhaushalte gezählt werden (rund 580 Wohnungslose, rund 5.100 Studentenheimplätze, rund 3.600 Pflege-/Behindertenheimplätze). Darüber hinaus kommen weitere Personen in Wohngemeinschaften und Personen mit einem Lebenspartner hinzu, die im Zuge der Haushaltegenerierung nicht als Mehrpersonenhaushalte identifiziert werden und somit als Einpersonenhaushalte in die Haushaltsstatistik eingehen. Ebenso berücksichtigt (da meldepflichtig) sind die in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) untergebrachten Haushalte von Flüchtlingen, unter denen der Anteil an Einpersonenhaushalten besonders hoch ist. 52 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 318 STRUKTUR DER HAUSHALTE IN KARLSRUHE 2016 NACH STADTTEILEN UND STADTVIERTELN 01 Innenstadt-Ost 4.690 3.253 1.437 805 260 130 242 011 Nordöstlicher Teil 1.079 790 289 163 49 28 49 012 Südwestlicher Teil 3.611 2.463 1.148 642 211 102 193 02 Innenstadt-West 7.385 5.176 2.209 1.333 409 151 316 021 Östlicher Teil 1.604 1.165 439 246 86 28 79 022 Westlicher Teil 5.781 4.011 1.770 1.087 323 123 237 03 Südstadt 12.729 7.928 4.801 2.668 1.197 362 574 031 Nördlicher Teil 4.872 3.441 1.431 766 303 131 231 032 Südlicher Teil 5.419 3.446 1.973 1.088 444 184 257 033 Östlicher Teil 2.438 1.041 1.397 814 450 47 86 04 Südweststadt 12.537 7.413 5.124 2.626 1.497 435 566 041 Östlicher Teil 3.749 2.126 1.623 841 472 123 187 042 Mittlerer Teil 7.761 4.674 3.087 1.549 914 289 335 043 Beiertheimer Feld 1.027 613 414 236 111 23 44 05 Weststadt 12.613 7.631 4.982 2.584 1.354 432 612 051 Mittlerer Teil 1.765 963 802 405 237 52 108 052 Südlicher Teil 10.848 6.668 4.180 2.179 1.117 380 504 06 Nordweststadt 6.661 3.468 3.193 1.851 718 242 382 061 Alter Flugplatz 2.742 1.377 1.365 750 312 152 151 062 Binsenschlauch 1.938 1.098 840 522 165 35 118 063 Lange Richtstatt 547 263 284 162 67 17 38 064 Rennbuckel 1.434 730 704 417 174 38 75 07 Oststadt 14.808 9.602 5.206 3.038 1.182 348 638 071 Nördlicher Teil 3.454 2.105 1.349 896 231 71 151 072 Südlicher Teil 6.641 4.237 2.404 1.292 656 178 278 073 Westlicher Teil 4.713 3.260 1.453 850 295 99 209 08 Mühlburg 10.687 6.543 4.144 2.130 954 460 600 081 Alt-Mühlburg 7.258 4.414 2.844 1.497 693 288 366 082 Weingärtensiedlung 969 558 411 234 81 26 70 083 Rheinhafen 826 554 272 136 63 28 45 084 Mühlburger Feld 1.634 1.017 617 263 117 118 119 09 Daxlanden 6.220 2.880 3.340 1.924 759 282 375 091 Alt-Daxlanden 1.241 533 708 419 163 44 82 092 Neu-Daxlanden 1.430 673 757 405 184 74 94 093 Daxlanden-Ost 1.106 477 629 361 159 49 60 094 Rheinstrandsiedlung 2.443 1.197 1.246 739 253 115 139 10 Knielingen 5.283 2.492 2.791 1.510 794 195 292 101 Alt-Knielingen 1.691 882 809 452 208 69 80 102 Neu-Knielingen 3.592 1.610 1.982 1.058 586 126 212 11 Grünwinkel 5.631 2.621 3.010 1.715 780 211 304 111 Alt-Grünwinkel 2.390 1.254 1.136 631 271 99 135 112 Hardecksiedlung 395 150 245 152 60 9 24 113 Albsiedlung 657 329 328 195 75 32 26 114 Alte Heidenstückersiedl. 1.021 382 639 379 174 29 57 115 Neue Heidenstückersiedl. 1.168 506 662 358 200 42 62 12 Oberreut 4.866 2.178 2.688 1.411 653 334 290 121 Feldlage 3.115 1.396 1.719 1.005 392 161 161 122 Waldlage 1.751 782 969 406 261 173 129 Stadtteil/Stadtviertel Haushalte insgesamt Von den Mehrpersonenhaushalten waren …davon Einpersonen- haushalte Mehrpersonen- haushalte Ehe-/Paare ohne Kinder Ehe-/Paare mit Kindern Alleinstehende mit Kindern sonstige Mehr- personenhaushalte1 AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 53 noch Tabelle 318 STRUKTUR DER HAUSHALTE IN KARLSRUHE 2016 NACH STADTTEILEN UND STADTVIERTELN 13 Beiertheim-Bulach 3.997 2.130 1.867 1.037 494 138 198 131 Beiertheim 2.447 1.369 1.078 602 278 86 112 132 Bulach 1.550 761 789 435 216 52 86 14 Weiherfeld-Dammerst. 3.365 1.741 1.624 892 413 118 201 141 Weiherfeld 1.607 836 771 408 220 59 84 142 Dammerstock 1.758 905 853 484 193 59 117 15 Rüppurr 5.573 2.546 3.027 1.733 816 211 267 151 Alt-Rüppurr 1.800 851 949 527 277 60 85 152 Neu-Rüppurr 839 425 414 224 111 27 52 153 Gartenstadt 1.667 760 907 505 228 91 83 154 Rüppurr-Südost 1.267 510 757 477 200 33 47 16 Waldstadt 6.754 3.225 3.529 1.929 913 313 374 161 Waldlage 4.861 2.237 2.624 1.328 726 273 297 162 Feldlage 1.893 988 905 601 187 40 77 17 Rintheim 3.248 1.613 1.635 853 425 149 208 171 Alt-Rintheim 2.003 1.097 906 524 235 53 94 172 Rintheimer Feld 1.245 516 729 329 190 96 114 18 Hagsfeld 3.686 1.737 1.949 1.070 556 148 175 181 Alt-Hagsfeld 1.503 762 741 381 215 57 88 182 Westlicher Teil 2.183 975 1.208 689 341 91 87 19 Durlach 17.097 8.898 8.199 4.513 2.114 683 889 191 Alt-Durlach 6.811 3.928 2.883 1.580 731 256 316 192 Dornwald-Untermühl 720 360 360 185 95 41 39 193 Hanggebiet 2.948 1.355 1.593 935 419 91 148 194 Bergwald 664 266 398 207 111 37 43 195 Aue 4.170 2.122 2.048 1.145 509 168 226 196 Lohn-Lissen 1.544 747 797 398 221 83 95 197 Killisfeld 240 120 120 63 28 7 22 20 Grötzingen 4.709 2.033 2.676 1.572 681 168 255 201 Nördlich der Pfinz 3.112 1.284 1.828 1.076 470 110 172 202 Südlich der Pfinz 1.597 749 848 496 211 58 83 21 Stupferich 1.333 477 856 528 215 50 63 22 Hohenwettersbach 1.284 396 888 443 354 41 50 23 Wolfartsweier 1.693 780 913 514 244 51 104 24 Grünwettersbach 1.911 641 1.270 758 346 70 96 25 Palmbach 866 302 564 279 206 26 53 26 Neureut 9.651 4.280 5.371 2.960 1.517 366 528 261 Südlicher Teil 2.048 977 1.071 651 250 75 95 262 Nördlicher Teil 4.067 1.857 2.210 1.254 524 185 247 263 Kirchfeld 2.202 862 1.340 617 537 65 121 264 Heide 1.334 584 750 438 206 41 65 27 Nordstadt 4.719 2.070 2.649 1.221 890 280 258 271 Hardtwaldsiedlung 1.640 792 848 435 255 76 82 272 Amerikanersiedlung 3.079 1.278 1.801 786 635 204 176 Stadt Karlsruhe 173.996 94.054 79.942 43.897 20.741 6.394 8.910 Stadtteil/Stadtviertel Haushalte insgesamt Von den Mehrpersonenhaushalten waren …davon Einpersonen- haushalte Mehrpersonen- haushalte Ehe-/Paare ohne Kinder Ehe-/Paare mit Kindern Alleinstehende mit Kindern sonstige Mehr- personenhaushalte1 1 Kinder im Alter von unter 18 Jahren. Die Anzahl der 173.996 Haushalte liegt um 17.866 über der Anzahl der Wohnungen (156.130) in Karlsruhe. Zu den Wohnungen sind weitere Heimplätze hinzuzurechnen, deren Bewohner als Einpersonenhaushalte gezählt werden (rund 580 Wohnungslose, rund 5.100 Studentenheimplätze, rund 3.600 Pflege-/Behindertenheimplätze). Darüber hinaus kommen weitere Personen in Wohngemeinschaften und Personen mit einem Lebenspartner hinzu, die im Zuge der Haushaltegenerierung nicht als Mehrpersonenhaushalte identifiziert werden und somit als Einpersonenhaushalte in die Haushaltsstatistik eingehen. Ebenso berücksichtigt (da meldepflichtig) sind die in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) untergebrachten Haushalte von Flüchtlingen, unter denen der Anteil an Einpersonenhaushalten besonders hoch ist. 54 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Abbildung 3.14 EINPERSONENHAUSHALTE IN DEN KARLSRUHER STADTTEILEN 2016 NACH AUSGEWÄHLTEN ALTERSGRUPPEN 1 Einschließlich der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Unter den Bewohnerinnen/Bewohnern der LEA finden sich zahlreiche jungen alleinreisende Personen, was einerseits eine große Anzahl an unter 30-jährigen Einpersonenhaushalten in der Oststadt bedingt. Andererseits liegt der Anteil von Singlehaushalten in der Oststadt aufgrund der zahlreichen dort wohnenden jungen Studierendenhaushalte bereits überdurchschnittlich hoch. 52,4 50,5 40,5 32,3 33,6 33,4 66,2 26,2 15,8 26,8 20,8 14,8 22,1 16,0 19,0 24,1 32,7 27,7 21,4 18,0 16,4 15,9 21,2 15,8 18,9 24,7 32,6 010203040506070 %-Anteil der Einpersonenhaushalte im Alter unter 30 Jahre an allen Einpersonenhaushalten Gesamtstädtischer Durchschnitt: 33,2 % 26,8 27,7 16,1 15,1 17,0 23,7 23,4 32,6 14,1 28,8 45,5 28,7 37,4 43,3 32,0 46,2 40,5 41,6 30,6 26,3 34,2 42,0 37,7 43,4 32,3 43,5 35,4 33,1 25,7 0 10 20 30 40 50 60 70 Innenstadt -Ost Innenstadt -West Südstadt Südweststadt Weststadt Nordweststadt Oststadt Mühlburg Daxlanden Knielingen Grünwinkel Oberreut Beiertheim-Bulach Weih.-Dammerst. Rüppurr Waldstadt Rintheim Hagsfeld Durlach Grötzingen Stupferich Hohenwettersbach Wolfartsweier Grünwettersbach Palmbach Neureut Nordstadt %-Anteil der Einpersonenhaushalte im Alter 60 Jahre und älter an allen Einpersonenhaushalten Gesamtstädtischer Durchschnitt: 27,8 % 22,4 22,722,7 22,4 1 AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 55 Tabelle 319 EHESCHLIESSUNGEN1 IN KARLSRUHE SEIT 2011 EHESCHLIESSUNGEN UND EHESCHEIDUNGEN Abbildung 3.15 ENTWICKLUNG DER EHESCHLIESSUNGEN1 IN KARLSRUHE NACH STAATSANGEHÖRIGKEIT Tabelle 320 EHESCHLIESSUNGEN1 IN KARLSRUHE 2016 NACH MONATEN UND STAATSANGEHÖRIGKEIT Jahr Eheschließungen Eheschließungen auf 1.000 Personen der mittleren Bevölkerung 2011 1.376 4,7 2012 1.473 5,0 2013 1.441 4,8 2014 1.409 4,7 2015 1.468 3,0 2016 1.458 4,8 1 Zahl der beim Standesamt Karlsruhe (Standesamtsbezirke Karlsruhe-Stadt, Durlach, Grötzingen, Neureut und Wettersbach) registrierten Eheschließungen. Neuere Daten lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. 1.070 1.149 1.132 1.093 1.185 1.171 249 270 252 245 233 23757 54 57 71 50 50 1.376 1.473 1.441 1.409 1.468 1.458 0 200 400 600 800 1.000 1.200 1.400 1.600 2011 2012 2013 2014 2015 2016 beide deutsch einer Ausländer/-in beide Ausländer Von den Ehepartnern sind/ist ... Anzahl 1 Zahl der beim Standesamt Karlsruhe (Standesamtsbezirke Karlsruhe-Stadt, Durlach, Grötzingen, Neureut und Wettersbach) registrierten Eheschließungen. Neuere Daten lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Mann Frau beide Januar 36 19 5 11 1 Februar 56 34 8 8 6 März 52 40 3 8 1 April 114 84 8 17 5 Mai 140 129 8 0 3 Juni 175 145 7 14 9 Juli 174 144 13 12 5 August 177 150 13 9 5 September 179 147 11 16 5 Oktober 132 111 6 11 4 November 62 48 4 7 3 Dezember 161 120 16 22 3 Jahr 2016 1.458 1.171 102 135 50 Monat Eheschließungen davon beide deutsch davon Ausländer 1 Zahl der beim Standesamt Karlsruhe (Standesamtsbezirke Karlsruhe-Stadt, Durlach, Grötzingen, Neureut und Wettersbach) registrierten Eheschließungen. Neuere Daten lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. 56 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 321 EHESCHEIDUNGEN1 IN KARLSRUHE SEIT 2011 Tabelle 322 EHESCHEIDUNGEN1 IN KARLSRUHE 2016 NACH ANTRAGSTELLER Abbildung 3.16 EHESCHEIDUNGEN1 IN KARLSRUHE UND BADEN-WÜRTTEMBERG 2016 NACH EHEDAUER Jahr Ehescheidungen Durch Scheidung betroffene Kinder 2011 648 474 2012 587 422 2013 505 407 2014 423 295 2015 397 265 2016 361 251 1 Zahl der beim Standesamt Karlsruhe (Standesamtsbezirke Karlsruhe-Stadt,Durlach, Grötzingen, Neureut und Wettersbach) registrierten Ehescheidungen. Neuere Daten lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. 15,8 28,5 17,5 15,0 8,9 14,4 16,1 22,2 17,7 15,5 12,6 15,8 0 5 10 15 20 25 30 bis 5 6 bis 10 11 bis 15 16 bis 20 21 bis 25 26 und mehr Karlsruhe Land Baden-Württemberg Ehedauer der Geschiedenen in ... Jahren % 1 Zahl der beim Standesamt Karlsruhe (Standesamtsbezirke Karlsruhe-Stadt, Durlach, Grötzingen, Neureut und Wettersbach) registrierten Ehescheidungen. Neuere Daten lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Antragsteller/Antragstellerin Ehescheidungen Ehescheidungen insgesamt 361 darunter Verfahren beantragt… vom Mann 155 mit Zustimmung der Frau 148 ohne Zustimmung der Frau 7 von der Frau 202 mit Zustimmung des Mannes 200 ohne Zustimmung des Mannes 2 von beiden 4 1 Zahl der beim Standesamt Karlsruhe (Standesamtsbezirke Karlsruhe-Stadt,Durlach, Grötzingen, Neureut und Wettersbach) registrierten Ehescheidungen. Neuere Daten lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 57 Tabelle 323 BEVÖLKERUNGSBEWEGUNG IN KARLSRUHE SEIT 2007 Abbildung 3.17 NATÜRLICHE BEVÖLKERUNGSBEWEGUNG IN KARLSRUHE 1985 BIS 2016 Tabelle 324 BEVÖLKERUNGSBEWEGUNG IN KARLSRUHE NACH MONATEN BEVÖLKERUNGSBILANZ Lebend- geborene Gestorbene Geburtenüber- schuss/-defizit (-) Zugezogene Fortgezogene Gewinn/ Verlust (-) 2007 2.593 2.735 -142 21.732 19.156 2.576 2.434 2008 2.640 2.720 -80 22.812 21.473 1.339 1.259 2009 2.488 2.777 -289 23.276 21.978 1.298 1.009 2010 2.639 2.889 -250 25.334 22.366 2.968 2.718 2011 2.667 2.807 -140 27.388 24.609 2.779 2.639 2012 2.559 2.979 -420 30.665 26.286 4.379 3.959 2013 2.777 2.784 -7 36.589 31.682 4.907 4.900 2014 2.805 2.820 -15 43.319 38.138 5.181 5.166 20151 2.876 2.994 -118 61.551 50.446 11.105 10.987 2016 3.127 2.956 171 32.267 38.114 -5.847 -5.676 Jahr Natürliche Bevölkerungsbewegung Wanderungsbewegung Bevölkerungs- zu-/abnahme (-) insgesamt Aus methodischen Gründen weicht die Bestandsauswertung vom ermittelten Saldo der Bewegungsstatistik ab. 1 Starker Anstieg der Wanderungsbewegungen (Zu- und Fortzüge) aufgrund des großen Zustroms an Asylsuchenden und Flüchtlingen und die zentrale Flüchtlingsunterbringung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 4.000 19 85 19 86 19 87 19 88 19 89 19 90 19 91 19 92 19 93 19 94 19 95 19 96 19 97 19 98 19 99 20 00 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 20 16 Sterbefälle Geburten Anzahl Jahr Januar 287 272 15 3.576 6.764 -3.188 1.612 -3.173 Februar 257 227 30 2.421 4.200 -1.779 1.617 -1.749 März 263 271 -8 2.628 3.500 -872 1.663 -880 April 194 235 -41 2.508 3.244 -736 1.818 -777 Mai 264 243 21 2.060 2.728 -668 1.742 -647 Juni 258 246 12 2.053 2.622 -569 1.628 -557 Juli 300 243 57 1.922 2.684 -762 1.568 -705 August 266 233 33 2.530 2.999 -469 1.852 -436 September 298 228 70 3.521 2.568 953 1.772 1.023 Oktober 289 259 30 4.063 2.579 1.484 1.802 1.514 November 233 234 -1 2.368 2.262 106 1.681 105 Dezember 218 265 -47 2.617 1.964 653 1.512 606 Jahr 2016 3.127 2.956 171 32.267 38.114 -5.847 20.267 -5.676 Monat Natürliche Bevölkerungsbewegung Wanderungsbewegung Zu-/Ab- nahme (-) insgesamt Lebend- geborene Gestorbene Geburten- überschuss/- defizit (-) Außenwanderung1 Inner- städtische Umzüge Zugezogene Fortgezogene Gewinn/ Verlust (-) 1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Einschließlich meldepflichtiger Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). 58 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 325 NATÜRLICHE BEVÖLKERUNGSBEWEGUNG DER LETZTEN ZEHN JAHRE IN KARLSRUHE darunter je 1.000 darunter je 1.000 darunter je 1.000 weiblich Einwohner weiblich Einwohner weiblich Einwohner 2007 2.593 1.239 9,3 2.735 1.482 9,8 -142 -243 -0,5 2008 2.640 1.263 9,5 2.720 1.486 9,7 -80 -223 -0,3 2009 2.488 1.197 8,9 2.777 1.540 9,9 -289 -343 -1,0 2010 2.639 1.295 9,3 2.889 1.573 10,2 -250 -278 -0,9 2011 2.667 1.279 9,3 2.807 1.518 9,8 -140 -239 -0,5 2012 2.559 1.202 8,8 2.979 1.629 10,3 -420 -427 -1,5 2013 2.777 1.334 9,5 2.784 1.434 9,5 -7 -100 0,0 2014 2.805 1.295 9,4 2.820 1.486 9,4 -15 -191 -0,1 2015 2.876 1.390 9,4 2.994 1.640 9,7 -118 -250 -0,4 2016 3.127 1.571 10,3 2.956 1.511 9,7 171 60 0,6 2007 2.366 1.131 10,0 2.613 1.426 11,0 -247 -295 -1,0 2008 2.383 1.138 9,9 2.588 1.434 10,8 -205 -296 -0,9 2009 2.213 1.058 9,2 2.637 1.484 11,0 -424 -426 -1,8 2010 2.333 1.145 9,6 2.731 1.526 11,3 -398 -381 -1,6 2011 2.271 1.089 9,4 2.671 1.454 11,0 -400 -365 -1,6 2012 2.144 1.030 8,8 2.815 1.564 11,5 -671 -534 -2,8 2013 2.350 1.134 9,6 2.620 1.364 10,7 -270 -230 -1,1 2014 2.429 1.125 9,9 2.659 1.425 10,9 -230 -300 -0,9 2015 2.243 1.100 9,1 2.817 1.577 11,5 -574 -477 -2,3 2016 2.438 1.229 9,9 2.785 1.449 11,3 -347 -220 -1,4 2007 227 108 5,6 122 56 3,0 105 52 2,6 2008 257 125 6,5 132 52 3,3 125 73 3,1 2009 275 139 6,9 140 56 3,5 135 83 3,4 2010 306 150 7,4 158 47 3,8 148 103 3,6 2011 396 190 9,2 136 64 3,2 260 126 6,1 2012 415 172 9,1 164 65 3,6 251 107 5,5 2013 427 200 8,9 164 70 3,4 263 130 5,5 2014 376 170 6,9 161 61 3,0 215 109 3,9 2015 633 290 10,2 177 63 2,8 456 227 7,3 2016 689 342 12,0 171 62 3,0 518 280 9,0 Deutsche und Ausländerinnen/Ausländer zusammen Deutsche Ausländerinnen/Ausländer Jahr Lebendgeborene Gestorbene Geburtenüberschuss/-defizit (-) Insgesamt Insgesamt Insgesamt AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 59 Tabelle 326 WANDERUNGEN1 VON UND NACH KARLSRUHE NACH STAATSANGEHÖRIGKEIT UND GESCHLECHT ZU- UND FORTZÜGE männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich 2007 21.732 12.476 9.256 19.156 10.980 8.176 2.576 1.496 1.080 2008 22.812 13.133 9.679 21.473 12.433 9.040 1.339 700 639 2009 23.276 13.600 9.676 21.978 12.618 9.360 1.298 982 316 2010 25.334 14.807 10.527 22.366 12.917 9.449 2.968 1.890 1.078 2011 27.388 16.310 11.078 24.609 14.334 10.275 2.779 1.976 803 2012 30.665 18.276 12.389 26.286 15.492 10.794 4.379 2.784 1.595 2013 36.589 22.165 14.424 31.682 19.093 12.589 4.907 3.072 1.835 2014 43.319 26.588 16.731 38.138 23.397 14.741 5.181 3.191 1.990 20152 61.551 39.550 22.001 50.446 31.707 18.739 11.105 7.843 3.262 2016 32.267 19.351 12.916 38.114 23.499 14.615 -5.847 -4.148 -1.699 2007 13.350 7.395 5.955 11.733 6.185 5.548 1.617 1.210 407 2008 13.873 7.574 6.299 12.361 6.570 5.791 1.512 1.004 508 2009 13.653 7.489 6.164 12.554 6.549 6.005 1.099 940 159 2010 13.514 7.258 6.256 12.390 6.478 5.912 1.124 780 344 2011 14.209 7.867 6.342 13.432 7.091 6.341 777 776 1 2012 14.029 7.602 6.427 13.011 6.869 6.142 1.018 733 285 2013 13.543 7.332 6.211 13.079 6.948 6.131 464 384 80 2014 13.047 7.036 6.011 13.646 7.373 6.273 -599 -337 -262 2015 13.290 7.279 6.011 13.737 7.428 6.309 -447 -149 -298 2016 15.092 8.426 6.666 13.712 7.464 6.248 1.380 962 418 2007 8.382 5.081 3.301 7.423 4.795 2.628 959 286 673 2008 8.939 5.559 3.380 9.112 5.863 3.249 -173 -304 131 2009 9.623 6.111 3.512 9.424 6.069 3.355 199 42 157 2010 11.820 7.549 4.271 9.976 6.439 3.537 1.844 1.110 734 2011 13.179 8.443 4.736 11.177 7.243 3.934 2.002 1.200 802 2012 16.636 10.674 5.962 13.275 8.623 4.652 3.361 2.051 1.310 2013 23.046 14.833 8.213 18.603 12.145 6.458 4.443 2.688 1.755 2014 30.272 19.552 10.720 24.492 16.024 8.468 5.780 3.528 2.252 20152 48.261 32.271 15.990 36.709 24.279 12.430 11.552 7.992 3.560 2016 17.175 10.925 6.250 24.402 16.035 8.367 -7.227 -5.110 -2.117 Wanderungen insgesamt Deutsche Ausländerinnen/Ausländer Jahr Zugezogene Fortgezogene Wanderungsbilanz Insgesamt davon Insgesamt davon Insgesamt davon 1 Einschließlich der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). 2 Starker Anstieg der Wanderungsbewegungen (Zu- und Fortzüge) aufgrund des großen Zustroms an Asylsuchenden und Flüchtlingen und die zentrale Flüchtlingsunterbringung in der LEA. 60 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 327 BEVÖLKERUNGSBEWEGUNG 2016 IN DEN KARLSRUHER STADTTEILEN UND STADTVIERTELN Innenstadt-Ost 64 49 15 1.092 941 151 666 767 -101 65 Nordöstlicher Teil 11 8 3 325 234 91 162 197 -35 59 Südwestlicher Teil 53 41 12 767 707 60 504 570 -66 6 Innenstadt-West 82 98 -16 2.160 1.592 568 1.080 1.407 -327 225 Östlicher Teil 19 8 11 493 350 143 241 343 -102 52 Westlicher Teil 63 90 -27 1.667 1.242 425 839 1.064 -225 173 Südstadt 268 141 127 2.620 1.988 632 1.916 1.871 45 804 Nördlicher Teil 57 44 13 1.022 863 159 728 815 -87 85 Südlicher Teil 100 79 21 1.109 721 388 817 719 98 507 Östlicher Teil 111 18 93 489 404 85 371 337 34 212 Südweststadt 262 146 116 1.984 1.650 334 1.436 1.541 -105 345 Östlicher Teil 84 43 41 597 540 57 453 437 16 114 Mittlerer Teil 157 77 80 1.174 939 235 851 981 -130 185 Beiertheimer Feld 21 26 -5 213 171 42 132 123 9 46 Weststadt 234 182 52 2.131 1.775 356 1.604 1.628 -24 384 Mittlerer Teil 35 44 -9 280 256 24 215 193 22 37 Südlicher Teil 199 138 61 1.851 1.519 332 1.389 1.435 -46 347 Nordweststadt 118 156 -38 1.128 851 277 646 737 -91 148 Alter Flugplatz 59 72 -13 375 271 104 262 275 -13 78 Binsenschlauch 24 24 - 477 369 108 198 272 -74 34 Lange Richtstatt 10 13 -3 81 49 32 42 49 -7 22 Rennbuckel 25 47 -22 195 162 33 144 141 3 14 Oststadt2 318 155 163 8.604 18.246 -9.642 1.698 1.836 -138 -9.617 Nördlicher Teil 36 33 3 852 605 247 458 494 -36 214 Südlicher Teil2 222 65 157 6.681 16.835 -10.154 643 649 -6 -10.003 Westlicher Teil 60 57 3 1.071 806 265 597 693 -96 172 Mühlburg 195 215 -20 2.182 1.708 474 1.301 1.223 78 532 Alt-Mühlburg 149 142 7 1.104 898 206 914 825 89 302 Weingärtensiedlung 6 16 -10 374 310 64 58 60 -2 52 Rheinhafen 17 8 9 270 166 104 114 111 3 116 Mühlburger Feld 23 49 -26 434 334 100 215 227 -12 62 Daxlanden 69 163 -94 438 445 -7 631 505 126 25 Alt-Daxlanden 12 39 -27 122 125 -3 173 92 81 51 Neu-Daxlanden 16 29 -13 154 126 28 147 152 -5 10 Daxlanden-Ost 16 32 -16 45 71 -26 109 82 27 -15 Rheinstrandsiedlung 25 63 -38 117 123 -6 202 179 23 -21 Knielingen 101 95 6 777 677 100 701 630 71 177 Alt-Knielingen 32 31 1 330 298 32 236 282 -46 -13 Neu-Knielingen 69 64 5 447 379 68 465 348 117 190 Grünwinkel 95 152 -57 690 600 90 594 589 5 38 Alt-Grünwinkel 43 68 -25 359 256 103 240 227 13 91 Hardecksiedlung 4 8 -4 52 57 -5 59 53 6 -3 Albsiedlung 12 14 -2 50 66 -16 63 62 1 -17 Alte Heidenstückersiedl. 12 29 -17 78 92 -14 92 100 -8 -39 Neue Heidenstückersiedl. 24 33 -9 151 129 22 140 147 -7 6 Oberreut 92 121 -29 362 371 -9 527 539 -12 -50 Feldlage 50 69 -19 252 232 20 318 332 -14 -13 Waldlage 42 52 -10 110 139 -29 209 207 2 -37 Stadtteil/ Stadtviertel1 Geburten- überschuss/- defizit (-) innerstädtische UmzügeAußenwanderung Natürliche Bevölkerungsbewegung Zu-/Ab- nahme (-) insgesamt Wanderungsbewegung Lebend- geborene Ge- storbene Zuge- zogene Fortge- zogene Gewinn/ Verlust (-) Zuge- zogene Fortge- zogene Gewinn/ Verlust (-) 1 Schlüsselnummern siehe Tabelle 106. 2 Einschließlich Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Starker Anstieg der Wanderungsbewegungen (Zu- und Fortzüge) aufgrund des großen Zustroms an Asylsuchenden und Flüchtlingen und die zentrale Flüchtlingsunterbringung in der LEA. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 61 noch Tabelle 327 BEVÖLKERUNGSBEWEGUNG 2016 IN DEN KARLSRUHER STADTTEILEN UND STADTVIERTELN Beiertheim-Bulach 74 59 15 474 353 121 477 420 57 193 Beiertheim 53 27 26 316 212 104 300 245 55 185 Bulach 21 32 -11 158 141 17 177 175 2 8 Weiherf.-Dammerstock 56 83 -27 311 306 5 398 315 83 61 Weiherfeld 30 15 15 133 163 -30 181 143 38 23 Dammerstock 26 68 -42 178 143 35 217 172 45 38 Rüppurr 97 99 -2 541 489 52 511 483 28 78 Alt-Rüppurr 37 24 13 223 192 31 177 174 3 47 Neu-Rüppurr 12 16 -4 140 110 30 88 77 11 37 Gartenstadt 32 34 -2 74 84 -10 152 139 13 1 Rüppurr-Südost 16 25 -9 104 103 1 94 93 1 -7 Waldstadt 125 146 -21 787 753 34 789 732 57 70 Waldlage 103 101 2 564 553 11 570 540 30 43 Feldlage 22 45 -23 223 200 23 219 192 27 27 Rintheim 53 56 -3 437 339 98 346 309 37 132 Alt-Rintheim 28 29 -1 345 247 98 215 221 -6 91 Rintheimer Feld 25 27 -2 92 92 - 131 88 43 41 Hagsfeld 65 63 2 511 481 30 433 410 23 55 Alt-Hagsfeld 26 44 -18 234 172 62 179 155 24 68 Westlicher Teil 39 19 20 277 309 -32 254 255 -1 -13 Durlach 294 322 -28 1.893 1.695 198 1.788 1.781 7 177 Alt-Durlach 110 122 -12 878 743 135 709 772 -63 60 Dornwald-Untermühl. 12 10 2 68 57 11 74 93 -19 -6 Hanggebiet 39 92 -53 332 299 33 334 272 62 42 Bergwald 14 12 2 70 66 4 78 87 -9 -3 Aue 76 64 12 389 370 19 447 414 33 64 Lohn-Lissen 40 20 20 130 134 -4 134 128 6 22 Killisfeld 3 2 1 26 26 - 12 15 -3 -2 Grötzingen 62 112 -50 551 480 71 378 428 -50 -29 Nördlich der Pfinz 47 67 -20 286 286 - 205 264 -59 -79 Südlich der Pfinz 15 45 -30 265 194 71 173 164 9 50 Stupferich 26 32 -6 148 143 5 158 103 55 54 Hohenwettersbach 29 18 11 109 99 10 99 87 12 33 Wolfartsweier 29 20 9 147 163 -16 154 156 -2 -9 Grünwettersbach 38 37 1 170 188 -18 219 154 65 48 Palmbach 24 13 11 72 102 -30 93 87 6 -13 Neureut 180 173 7 1.263 1.106 157 1.100 971 129 293 Südlicher Teil 40 43 -3 274 206 68 290 273 17 82 Nördlicher Teil 73 68 5 485 465 20 450 369 81 106 Kirchfeld 43 49 -6 346 292 54 209 191 18 66 Heide 24 13 11 158 143 15 151 138 13 39 Nordstadt 77 50 27 685 573 112 524 558 -34 105 Hardtwaldsiedlung 24 17 7 197 161 36 184 186 -2 41 Amerikanersiedlung 53 33 20 488 412 76 340 372 -32 64 Stadt Karlsruhe 3.127 2.956 171 32.267 38.114 -5.847 20.267 20.267 X -5.676 Stadtteil/ Stadtviertel1 Natürliche Bevölkerungsbewegung Zu-/Ab- nahme (-) insgesamt Geburten- überschuss/- defizit (-) Außenwanderung innerstädtische Umzüge Zuge- zogene Fortge- zogene Gewinn/ Verlust (-) Zuge- zogene Fortge- zogene Gewinn/ Verlust (-) Wanderungsbewegung Lebend- geborene Gestorbene 2 1 Schlüsselnummern siehe Tabelle 106. 2 Einschließlich Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Starker Anstieg der Wanderungsbewegungen (Zu- und Fortzüge) aufgrund des großen Zustroms an Asylsuchenden und Flüchtlingen und die zentrale Flüchtlingsunterbringung in der LEA. 62 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 328 WANDERUNGEN1 VON UND NACH KARLSRUHE 2016 NACH ALTERSGRUPPEN, STAATSANGEHÖRIGKEIT UND GESCHLECHT Abbildung 3.18 ENTWICKLUNG DER ZU- UND FORTZÜGE1 VON UND NACH KARLSRUHE PRO 1.000 EINWOHNER 2007 BIS 2016 unter 6 1.570 764 3.192 1.553 -1.622 -789 556 150 6 bis unter 15 1.533 677 2.836 1.302 -1.303 -625 874 421 15 bis unter 25 13.125 4.964 10.959 3.718 2.166 1.246 6.647 4.269 25 bis unter 45 12.788 5.077 17.122 6.335 -4.334 -1.258 2.760 321 45 bis unter 65 2.600 1.049 3.238 1.259 -638 -210 364 204 65 und mehr 651 385 767 448 -116 -63 -96 -184 Insgesamt 32.267 12.916 38.114 14.615 -5.847 -1.699 11.105 5.181 unter 6 489 233 989 476 -500 -243 -356 -373 6 bis unter 15 319 148 493 251 -174 -103 -189 -133 15 bis unter 25 6.740 2.922 3.430 1.685 3.310 1.237 1.875 1.654 25 bis unter 45 5.874 2.567 6.871 2.953 -997 -386 -1.358 -1.383 45 bis unter 65 1.166 501 1.379 555 -213 -54 -305 -193 65 und mehr 504 295 550 328 -46 -33 -114 -171 Insgesamt 15.092 6.666 13.712 6.248 1.380 418 -447 -599 unter 6 1.081 531 2.203 1.077 -1.122 -546 912 523 6 bis unter 15 1.214 529 2.343 1.051 -1.129 -522 1.063 554 15 bis unter 25 6.385 2.042 7.529 2.033 -1.144 9 4.772 2.615 25 bis unter 45 6.914 2.510 10.251 3.382 -3.337 -872 4.118 1.704 45 bis unter 65 1.434 548 1.859 704 -425 -156 669 397 65 und mehr 147 90 217 120 -70 -30 18 -13 Insgesamt 17.175 6.250 24.402 8.468 -7.227 -2.117 11.552 5.780 2015 Ausländerinnen/Ausländer Deutsche Wanderungen insgesamt insgesamt insgesamt insgesamt 2014 Alter nach Jahren WanderungsbilanzZugezogene Fortgezogene Wanderungsbilanz darunter weiblich darunter weiblich darunter weiblich 1 Einschließlich Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Starker Anstieg der Wanderungsbewegungen (Zu- und Fortzüge) aufgrund des großen Zustroms an Asylsuchenden und Flüchtlingen und die zentrale Flüchtlingsunterbringung in der LEA. -50 0 50 100 150 200 250 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Zuzüge Fortzüge Saldo Jahr Anzahl 1 Einschließlich Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Starker Anstieg der Wanderungsbewegungen (Zu- und Fortzüge) aufgrund des großen Zustroms an Asylsuchenden und Flüchtlingen und die zentrale Flüchtlingsunterbringung in der LEA, insbesondere im Jahr 2015. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 63 Tabelle 329 WANDERUNGEN1 2016 NACH HERKUNFTS- UND ZIELGEBIETEN Deutsche Ausländer Deutsche Ausländer Deutsche Ausländer Deutsche Ausländer Insgesamt 15.091 11.298 13.706 8.259 1.385 3.039 -447 3.275 Region Mittlerer Oberrhein 3.269 1.154 4.065 1.350 -796 -196 -643 -213 davon Stadtkreis Baden-Baden 138 46 120 32 18 14 11 -7 Landkreis Karlsruhe 2.478 913 3.348 1.112 -870 -199 -640 -198 Landkreis Rastatt 653 195 597 206 56 -11 -14 -8 Region Nordschwarzwald 877 199 663 241 214 -42 83 -63 davon Stadtkreis Pforzheim 207 63 150 101 57 -38 14 -29 Landkreis Calw 212 63 192 70 20 -7 2 -38 Enzkreis 343 56 255 59 88 -3 70 -7 Landkreis Freudenstadt 115 17 66 11 49 6 -3 11 Region Unterer Neckar 971 238 689 174 282 64 81 15 davon Stadtkreis Heidelberg 198 104 196 42 2 62 13 53 Stadtkreis Mannheim 205 64 182 58 23 6 -4 -13 Neckar-Odenwald-Kreis 130 13 43 7 87 6 22 -10 Rhein-Neckar-Kreis 438 57 268 67 170 -10 50 -15 5.117 1.591 5.417 1.765 -300 -174 -479 -261 Regierungsbezirk Freiburg 1.631 245 927 175 704 70 345 -30 Regierungsbezirk Stuttgart 1.839 345 1.395 421 444 -76 4 -178 Regierungsbezirk Tübingen 657 110 431 156 226 -46 73 -57 Baden-Württemberg 9.244 2.291 8.170 2.517 1.074 -226 -57 -526 Schleswig-Holstein 86 27 79 18 7 9 13 10 Hamburg 84 26 120 22 -36 4 -46 2 Niedersachsen 277 114 181 83 96 31 -14 49 Bremen 33 11 25 11 8 - 4 -7 Nordrhein-Westfalen 713 392 596 201 117 191 60 123 Hessen 688 204 550 172 138 32 100 5 Rheinland-Pfalz 1.515 233 1.140 322 375 -89 15 -71 darunter Landkreis Germersheim 388 95 513 144 -125 -49 -95 -75 Bayern 772 256 733 333 39 -77 -122 -12 Saarland 164 27 65 19 99 8 31 -5 Berlin 196 106 318 84 -122 22 -59 33 Brandenburg 63 22 66 18 -3 4 -5 -2 Mecklenburg-Vorpommern 26 25 28 7 -2 18 10 4 Sachsen 121 62 147 45 -26 17 -22 16 Sachsen-Anhalt 60 30 42 21 18 9 3 4 Thüringen 84 39 63 26 21 13 23 32 14.126 3.865 12.323 3.899 1.803 -34 -66 -345 Ausland 579 7.224 740 4.301 -161 2.923 -171 4.322 Herkunfts- bzw. Zielgebiet Zugezogene Fortgezogene Wanderungsbilanz Zum Vergleich: Wanderungsbilanz 20152016 2016 2016 darunter Regierungsbezirk Karlsruhe Bundesrepublik Deutschland 1 Soweit Herkunfts- beziehungsweise Zielgebiet bekannt. Ohne Bewohnerinnen und Bewohner der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). 64 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 330 WANDERUNGSBILANZ1 GEGENÜBER AUSGEWÄHLTEN HERKUNFTS- UND ZIELGEBIETEN 2007 BIS 2016 Abbildung 3.19 SUMME DER ZUZÜGE UND FORTZÜGE1 IM ZEITRAUM VON 2007 BIS 2016 NACH AUSGEWÄHLTEN HERKUNFTS- UND ZIELGEBIETEN Tabelle 331 WANDERUNG VON UND NACH KARLSRUHE 2016 NACH HERKUNFTS- UND ZIELGEBIETEN IM AUSLAND1 Nachbarschafts- verband Karlsruhe übr. Region Mittl. Oberrhein übriges Baden- Württemberg Landkreis Germersheim übriges Bundesgebiet Ausland 2007 2.508 -676 -62 1.772 -32 1.152 406 20082 1.947 -395 182 1.669 57 808 -299 2009 1.257 -861 215 1.859 -73 728 -99 2010 2.648 -549 106 1.438 -47 675 1.150 2011 2.758 -657 177 1.309 -48 177 1.965 2012 3.770 -788 112 1.342 -158 447 3.031 2013 3.301 -458 -64 869 -235 240 2.912 2014 2.414 -654 -152 381 -138 114 3.940 2015 2.828 -650 -206 273 -170 342 4.151 2016 4.424 -1.018 26 1.840 -174 1.095 2.762 Jahr Überschuss der Zu- bzw. Fort- züge (-) insgesamt darunter gegenüber 1 Soweit Herkunfts- beziehungsweise Zielgebiet bekannt. Ohne Bewohnerinnen und Bewohner der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). 2 Der große Wanderungsgewinn ergibt sich unter anderem durch die Kampagne „Studenten - Erstwohnsitz Karlsruhe”, die im September 2007 gestartet wurde. 23.125 9.633 7.192 1.491 57.378 4.809 51.847 64.179 29.831 9.857 6.807 1.318 44.626 5.827 46.069 44.260 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 70.000 80.000 Nachbarschafts- verband Karlsruhe übriger Lkr. Karlsruhe Lkr. Rastatt Stkr. Baden-Baden übriges Baden- Württemberg Lkr. Germersheim übriges Bundesgebiet Ausland Zuzüge Fortzüge Anzahl 1 Soweit Herkunfts- beziehungsweise Zielgebiet bekannt. Ohne Bewohnerinnen und Bewohner der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). insgesamt darunter Deutsche insgesamt darunter Deutsche insgesamt darunter Deutsche Europa 4.929 352 3.450 497 1.479 -145 davon Bulgarien 230 2 164 6 66 -4 Frankreich 397 93 294 77 103 16 Italien 397 93 294 77 103 - Österreich 140 26 128 59 12 -33 Polen 140 26 128 59 12 -33 Rumänien 1.001 4 697 1 304 - Schweiz 114 66 175 128 -61 -62 Russland 108 10 53 8 55 2 Spanien 255 29 204 36 51 -7 Türkei 188 18 169 33 19 -15 Ungarn 206 1 194 5 12 -4 übrige Staaten 1.753 -16 950 8 803 -24 Afrika 702 23 152 21 550 2 Amerika 543 99 520 118 23 -19 Asien 1.589 92 868 83 721 9 Australien/Ozeanien 40 13 51 21 -11 -8 Insgesamt 7.803 579 5.041 740 2.762 -161 Zugezogene Fortgezogene WanderungsbilanzHerkunfts- bzw. Zielgebiet 1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Ohne Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Soweit Herkunfts- beziehungsweise Zielgebiet bekannt. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 65 Abbildung 3.20 WANDERUNGSPLUS BEZIEHUNGSWEISE -VERLUST KARLSRUHES GEGENÜBER DEN GEMEINDEN DER LANDKREISE KARLSRUHE, RASTATT UND GERMERSHEIM 2016 22 -3 18 -8 -108 -157 -1 -4 -16 8 -36 -32 12 3 -21 -44 -49 -15 -3 8 17 -108 7 -204 -131 1 -2 1 -126 -9 -89 - -1 -13 7 65 2 -9 4 - 14 -26 7 -2 -3 2 3 -11 1 12 -24 10 - -2 9 -9 -60 -7 -6 -32 -15 8 -53 -250 -200 -150 -100 -50 0 50 100 150 Bad Schönborn Bretten, Stadt Bruchsal, Stadt Dettenheim Eggenstein-Leopoldshafen Ettlingen, Stadt Forst Gondelsheim Graben-Neudorf Hambrücken Karlsbad Karlsdorf-Neuthard Kraichtal, Stadt Kronau Kürnbach Linkenheim-Hochstetten Malsch Marxzell Oberderdingen Oberhausen-Rheinhausen Östringen, Stadt Pfinztal Philippsburg, Stadt Rheinstetten, Stadt Stutensee, Stadt Sulzfeld Ubstadt-Weiher Waghäusel, Stadt Waldbronn Walzbachtal Weingarten Zaisenhausen Au am Rhein Bietigheim Bischweier Bühl, Stadt Bühlertal Durmersheim Elchesheim-Illingen Forbach Gaggenau, Stadt Gernsbach, Stadt Hügelsheim Iffezheim Kuppenheim, Stadt Lichtenau, Stadt Loffenau Muggensturm Ötigheim Ottersweier Rastatt, Stadt Rheinmünster Sinzheim Steinmauern Weisenbach Germersheim, Stadt Wörth/Rhein, Stadt VG Hagenbach, Stadt VG Bellheim VG Jockgrim VG Kandel VG Lingenfeld VG Rülzheim 1 Gemeinden des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe. Ohne Bewohnerinnen und Bewohner der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Wanderungsplus durch Zuzüge aus ... Wanderungsverlust durch Fortzüge nach ... Anzahl 66 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 332 INNERHALB DES STADTGEBIETS UMGEZOGENE PERSONEN 2016 NACH STADTTEILEN Tabelle 333 INNERHALB DES STADTGEBIETS UMGEZOGENE PERSONEN 2016 NACH UMZUGSMONAT, STAATSANGEHÖRIGKEIT UND GESCHLECHT 01 Innenstadt-Ost 666 291 767 327 -101 -36 02 Innenstadt-West 1.080 425 1.407 615 -327 -190 03 Südstadt 1.916 664 1.871 666 45 -2 04 Südweststadt 1.436 388 1.541 429 -105 -41 05 Weststadt 1.604 492 1.628 492 -24 - 06 Nordweststadt 646 242 737 256 -91 -14 07 Oststadt 1.698 612 1.836 631 -138 -19 08 Mühlburg 1.301 482 1.223 435 78 47 09 Daxlanden 631 120 505 103 126 17 10 Knielingen 701 232 630 238 71 -6 11 Grünwinkel 594 174 589 206 5 -32 12 Oberreut 527 128 539 117 -12 11 13 Beiertheim-Bulach 477 117 420 113 57 4 14 Weiherfeld-Dammerstock 398 68 315 62 83 6 15 Rüppurr 511 105 483 86 28 19 16 Waldstadt 789 265 732 208 57 57 17 Rintheim 346 140 309 101 37 39 18 Hagsfeld 433 139 410 125 23 14 19 Durlach 1.788 503 1.781 479 7 24 20 Grötzingen 378 101 428 110 -50 -9 21 Stupferich 158 17 103 9 55 8 22 Hohenwettersbach 99 28 87 18 12 10 23 Wolfartsweier 154 31 156 27 -2 4 24 Grünwettersbach 219 40 154 25 65 15 25 Palmbach 93 34 87 12 6 22 26 Neureut 1.100 339 971 299 129 40 27 Nordstadt 524 169 558 157 -34 12 Stadt Karlsruhe 20.267 6.346 20.267 6.346 X X Stadtteil Zugezogene Fortgezogene Wanderungsbilanz insgesamt insgesamt insgesamt darunter Ausländer darunter Ausländer darunter Ausländer Einschließlich Umzüge innerhalb des Stadtteils. Umgezogene Personen Januar 1.126 533 486 207 1.612 740 Februar 1.133 568 484 213 1.617 781 März 1.102 546 561 228 1.663 774 April 1.194 589 624 253 1.818 842 Mai 1.198 594 544 216 1.742 810 Juni 1.097 509 531 221 1.628 730 Juli 1.094 558 474 210 1.568 768 August 1.272 629 580 254 1.852 883 September 1.210 607 562 256 1.772 863 Oktober 1.239 589 563 238 1.802 827 November 1.189 569 492 206 1.681 775 Dezember 1.067 503 445 183 1.512 686 Jahr 2016 13.921 6.794 6.346 2.685 20.267 9.479 2015 14.691 7.104 7.003 2.816 21.694 9.920 2014 14.342 6.979 6.344 2.686 20.686 9.665 2013 14.758 7.226 5.638 2.404 20.396 9.630 Monat Deutsche Ausländerinnen/Ausländer darunter weiblich insgesamt insgesamt insgesamt darunter weiblich darunter weiblich Einschließlich Umzüge innerhalb des Stadtteils. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 67 Abbildung 3.21 ALTERSSTRUKTUR DER ZU- UND FORTGEZOGENEN PERSONEN1 IN KARLSRUHE 2016 1.782 995 415 1.459 1.377 1.240 2.248 1.305 6.166 7.644 4.747 2.905 1.826 1.289 952 635 362 257 128 382 880 494 196 738 795 1.270 3.244 1.768 6.843 6.197 3.284 2.010 1.297 990 796 518 296 219 122 310 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000 unter 3 3 bis unter 5 5 bis unter 6 6 bis unter 10 10 bis unter 15 15 bis unter 18 18 bis unter 20 20 bis unter 21 21 bis unter 25 25 bis unter 30 30 bis unter 35 35 bis unter 40 40 bis unter 45 45 bis unter 50 50 bis unter 55 55 bis unter 60 60 bis unter 65 65 bis unter 70 70 bis unter 75 75 und älter Personen Alter in Jahren Zuzüge Fortzüge 1 Einschließlich Bewohnerinnen und Bewohner der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). 68 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Ta be lle 3 34 IN N ER H A LB D ES S TA D TG EB IE TS U M G EZ O G EN E PE RS O N EN 2 01 6 N A CH H ER KU N FT S- U N D Z IE LS TA D TT EI LE N In ne ns ta dt -O st - 73 10 2 58 58 24 92 40 18 13 9 10 7 In ne ns ta dt -W es t 72 - 15 5 13 2 12 5 32 14 3 11 0 44 39 33 6 26 Sü ds ta dt 69 87 - 13 3 13 0 42 15 8 80 26 51 57 25 45 Sü dw es ts ta dt 40 11 1 15 8 - 18 7 36 13 9 57 23 30 25 26 67 W es ts ta dt 58 13 0 10 4 15 2 - 60 11 3 15 2 40 44 68 26 25 N or dw es ts ta dt 30 35 49 29 60 - 57 62 10 41 20 7 6 O st st ad t 95 10 9 23 3 13 1 13 4 55 - 72 41 22 20 16 46 M üh lb ur g 23 51 79 82 12 6 56 60 - 35 39 53 21 24 Da xl an de n 1 14 17 17 22 16 9 49 - 20 63 19 2 Kn ie lin ge n 13 12 44 26 30 26 21 41 17 - 12 25 10 G rü nw in ke l 16 16 33 34 33 21 24 53 62 35 - 20 19 O be rre ut 6 8 23 18 35 7 10 31 15 23 21 - 10 Be ie rth ei m -B ul ac h 5 14 37 46 30 5 22 25 10 8 16 9 - W ei he rfe ld -D am m er st oc k 6 4 9 14 14 9 15 12 9 3 14 3 14 Rü pp ur r 8 15 27 22 22 9 19 11 8 5 9 2 20 W al ds ta dt 25 28 42 31 30 13 57 14 12 10 8 24 5 Ri nt he im 5 9 26 21 13 - 32 16 15 5 5 7 4 Ha gs fe ld 14 15 30 18 23 5 39 10 8 7 5 8 1 Du rla ch 38 60 92 72 81 20 91 51 29 28 26 15 18 G rö tz in ge n 9 15 14 21 19 5 29 14 4 13 4 1 11 St up fe ric h - 2 1 3 1 - 3 2 1 3 3 - 3 Ho he nw et te rs ba ch 1 2 2 - 1 2 5 2 1 1 - 2 1 W ol fa rts w ei er 2 4 4 3 6 3 7 7 1 8 1 4 1 G rü nw et te rs ba ch 1 4 9 4 9 - 11 2 - 4 - - 2 Pa lm ba ch 2 1 1 6 3 - 9 1 - 4 - 3 2 N eu re ut 32 39 65 38 48 47 51 45 21 39 32 7 8 N or ds ta dt 15 45 34 21 30 17 46 26 4 28 7 8 10 St ad t Ka rl sr uh e 58 6 90 3 1. 39 0 1. 13 2 1. 27 0 51 0 1. 26 2 98 5 45 4 52 3 51 1 29 4 38 7 U m zu g vo n St ad tt ei l … na ch S ta dt te il … In ne ns ta dt - O st In ne ns ta dt - W es t Sü dw es ts ta dt N or dw es t- st ad t Be ie rth ei m - Bu la ch G rü nw in ke l O be rre ut Sü ds ta dt W es ts ta dt O st st ad t M üh lb ur g Da xl an de n Kn ie lin ge n 1 O hn e Um zü ge in ne rh al b de s St ad tte ils . AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 69 no ch T ab el le 3 34 IN N ER H A LB D ES S TA D TG EB IE TS U M G EZ O G EN E PE RS O N EN 2 01 6 N A CH H ER KU N FT S- U N D Z IE LS TA D TT EI LE N W ol fa rts - w ei er In ne ns ta dt -O st 16 5 16 20 9 61 5 3 - 9 3 5 18 13 In ne ns ta dt -W es t 15 26 39 25 24 77 7 6 10 1 5 5 37 36 Sü ds ta dt 32 36 32 23 29 96 32 12 - 7 14 3 72 54 Sü dw es ts ta dt 32 32 34 16 10 87 8 4 7 11 7 10 53 27 W es ts ta dt 23 25 44 21 25 61 11 6 9 4 8 6 50 29 N or dw es ts ta dt 7 5 19 4 13 37 8 1 4 - 2 11 63 21 O st st ad t 35 20 61 60 31 10 5 12 5 7 6 9 3 45 27 M üh lb ur g 14 15 28 14 14 41 17 4 3 5 4 - 58 41 Da xl an de n 3 12 5 5 5 23 7 1 - 1 3 - 13 1 Kn ie lin ge n 7 9 22 6 13 25 7 2 - 1 5 2 56 20 G rü nw in ke l 3 12 21 9 10 37 3 1 - 3 3 2 27 9 O be rre ut 6 7 13 6 9 24 1 - - 1 - - 16 16 Be ie rth ei m -B ul ac h 12 22 12 1 3 26 5 2 - - 2 - 15 3 W ei he rfe ld -D am m er st oc k - 36 5 8 2 18 6 1 - - 5 1 11 12 Rü pp ur r 29 - 12 1 9 30 10 3 - - 10 - 12 10 W al ds ta dt 24 8 - 21 29 29 4 - 2 1 - - 35 16 Ri nt he im 2 3 21 - 27 17 4 2 - 1 2 - 9 6 Ha gs fe ld 4 1 44 10 - 23 11 - 2 2 - - 26 1 Du rla ch 20 28 40 12 37 - 70 36 19 27 35 3 36 21 G rö tz in ge n 4 4 9 4 10 57 - 3 - 14 6 2 16 4 St up fe ric h - - - 1 - 20 - - 2 1 11 2 6 - Ho he nw et te rs ba ch 2 1 - - - 15 - 4 - 2 11 7 1 1 W ol fa rts w ei er - 3 5 5 2 27 5 8 2 - 6 3 2 4 G rü nw et te rs ba ch 2 - - - 1 18 - 6 4 8 - 9 6 3 Pa lm ba ch - 1 - - 2 3 - 9 - 10 9 - 4 - N eu re ut 8 10 28 13 13 25 6 1 3 1 6 - - 32 N or ds ta dt 14 10 15 4 3 30 3 - 2 5 2 2 60 - St ad t Ka rl sr uh e 31 4 33 1 52 5 28 9 33 0 1. 01 2 24 2 12 0 76 12 1 16 8 76 74 7 40 7 U m zu g vo n St ad tt ei l … na ch S ta dt te il … H oh en - w et te rs ba ch G rü n- w et te rs ba ch W ei he rfe ld - Da m m er st oc k St up fe ric h Pa lm ba ch N eu re ut N or ds ta dt Rü pp ur r W al ds ta dt Ri nt he im Ha gs fe ld Du rla ch G rö tz in ge n O hn e Um zü ge in ne rh al b de s St ad tte ils . 70 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 335 VORAUSGERECHNETE ENTWICKLUNG DER WOHNBERECHTIGTEN BEVÖLKERUNG IN KARLSRUHE 2015 BIS 2035 NACH VERSCHIEDENEN PROGNOSESZENARIEN (OHNE LEA) Abbildung 3.22 VORAUSGERECHNETE ENTWICKLUNG DER WOHNBERECHTIGTEN BEVÖLKERUNG IN KARLSRUHE 2015 BIS 2035 NACH VERSCHIEDENEN PROGNOSESZENARIEN (OHNE LEA) VORAUSRECHNUNGEN 300.000 305.000 310.000 315.000 320.000 325.000 330.000 335.000 340.000 345.000 350.000 355.000 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 Anzahl Jahr Dynamisches Szenario Verhaltenes Szenario 2015 = Ausgangsjahr der Prognose; Zahlen entstammen dem kommunalen Einwohnermelderegister. Verhaltenes Szenario Dynamisches Szenario 2015 312.842 312.842 2016 315.190 315.190 2017 312.317 312.317 2018 314.891 314.891 2019 318.703 318.703 2020 323.236 323.380 2021 327.037 327.330 2022 330.177 330.625 2023 332.150 332.758 2024 333.521 334.132 2025 335.013 336.716 2026 335.968 338.655 2027 336.154 340.073 2028 336.277 341.483 2029 336.333 342.619 2030 336.667 344.647 2031 336.926 345.959 2032 337.165 347.251 2033 337.380 348.521 2034 337.481 349.518 2035 337.500 350.268 Wohnberechtigte Bevölkerung (ohne LEA) Jahr 1 1 Ausgangsjahr der Prognose; Zahlen stammen aus dem kommunalen Einwohnermelderegister. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 71 Tabelle 336 ENTWICKLUNG DER WOHNBERECHTIGTEN BEVÖLKERUNG IN KARLSRUHE 2015 BIS 2035 NACH ALTERSGRUPPEN UND VERSCHIEDENEN PROGNOSESZENARIEN1 – BESTAND UND PROGNOSE männlich weiblich insgesamt männlich weiblich insgesamt männlich weiblich insgesamt 0 – unter 3 4.138 3.782 7.920 4.552 4.330 8.882 4.303 4.091 8.394 3 – unter 6 3.724 3.492 7.216 4.334 4.124 8.458 4.204 4.000 8.203 6 – unter 10 4.659 4.599 9.258 5.496 5.257 10.753 5.595 5.335 10.930 10 – unter 18 9.898 9.058 18.956 10.415 9.883 20.298 11.132 10.676 21.807 18 – unter 30 35.746 28.594 64.340 35.698 28.399 64.098 32.993 26.446 59.439 30 – unter 45 34.400 30.557 64.957 39.917 35.016 74.933 37.571 33.392 70.963 45 – unter 65 42.385 40.712 83.097 44.401 41.148 85.549 44.574 41.212 85.786 65 – unter 85 21.877 27.065 48.942 23.307 27.720 51.027 28.407 31.962 60.369 85 und älter 2.459 5.697 8.156 4.053 6.963 11.016 4.405 7.202 11.608 Insgesamt 159.286 153.556 312.842 172.173 162.841 335.013 173.184 164.316 337.500 0 – unter 3 4.138 3.782 7.920 4.609 4.383 8.992 4.613 4.398 9.011 3 – unter 6 3.724 3.492 7.216 4.352 4.142 8.494 4.509 4.315 8.825 6 – unter 10 4.659 4.599 9.258 5.492 5.251 10.743 5.954 5.721 11.674 10 – unter 18 9.898 9.058 18.956 10.420 9.880 20.300 11.538 11.083 22.621 18 – unter 30 35.746 28.594 64.340 36.043 28.712 64.755 34.079 27.393 61.473 30 – unter 45 34.400 30.557 64.957 40.295 35.316 75.611 39.825 35.611 75.436 45 – unter 65 42.385 40.712 83.097 44.490 41.223 85.713 45.906 42.231 88.137 65 – unter 85 21.877 27.065 48.942 23.341 27.749 51.090 28.822 32.423 61.245 85 und älter 2.459 5.697 8.156 4.053 6.965 11.018 4.469 7.379 11.848 Insgesamt 159.286 153.556 312.842 173.095 163.622 336.716 179.714 170.554 350.268 Wohnberechtigte Bevölkerung (ohne LEA) Verhaltenes Szenario Dynamisches Szenario Basisjahr 2015 2025 2035 Bestand PrognoseAlter 1 Die Zahlenwerte der Prognose sind gerundet. Daher ergeben sich bei Aufsummierung eventuell Rundungsdifferenzen. 72 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 4 BAUEN UND WOHNEN GEBÄUDE- UND WOHNUNGSBESTAND 75 BAUTÄTIGKEIT 79 GRUNDBESITZ UND BAULANDPREISE 94 74 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Die Bautätigkeit erstreckt sich auf alle genehmigungs- und zustimmungspfl ichtigen sowie nach der Baufreistellungs- verordnung kenntnisgabepfl ichtigen Baumaßnahmen und Abgänge im Hochbau, bei denen Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen, verändert oder der Nutzung (zum Beispiel durch Abbruch) entzogen wird. Erfasst werden Baugenehmigungen, Baufertigstellungen, Abgänge sowie der Bauüberhang (genehmigte, aber noch nicht fertiggestellte Bauvorhaben). Wohngebäude sind Gebäude, die mindestens zur Hälfte (gemessen an der Gesamtnutzfl äche) Wohnzwecken dienen. Nichtwohngebäude sind Gebäude, die überwiegend für Nichtwohnzwecke (gemessen an der Gesamtnutzfl äche) bestimmt sind. Hierzu zählen beispielsweise Bürogebäude oder gewerbliche Betriebsgebäude. Wohneinheiten sind als nach außen abgeschlossene, zu Wohnzwecken bestimmte und in der Regel zusammenhängende Räume zu verstehen, welche die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen. Wohnungen sind Wohneinheiten, die mit Küche oder Kochnische ausgestattet sind. Wohnräume sind Wohn- und Schlafräume mit sechs und mehr Quadratmetern Wohnfl äche sowie Küchen (ohne Rücksicht auf die Größe) und gewerblich genutzte Räume (zweckentfremdete Wohnräume) mit mindestens sechs Quadratmetern Wohnfl äche. Nicht dazu gehören Bäder, Toiletten, Flure, Abstellräume, Zubehörräume und Räume unter sechs Quadratmetern. Zur Wohnfl äche gehören Flächen von Wohn- und Schlafräumen, Küchen und Nebenräumen (Dielen, Abstellräume, Bäder und dergleichen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern). Raumteile mit einer lichten Höhe von ein bis zwei Metern werden nur mit halber Fläche, unter einem Meter gar nicht angerechnet. Balkone und Loggien werden mit einer Teilfl äche berücksichtigt. Nicht gezählt werden die Flächen der Zubehörräume (Keller, Waschküchen, Dachböden und so weiter), der Wirtschaftsräume sowie der Geschäftsräume und der zur gemeinsamen Nutzung verfügbaren Räume (Ausnahme: Wohnheime). Als Nutzfl äche gilt derjenige Teil der Nettogrundrissfl äche (ohne Wohnfl äche), welcher der Zweckbestimmung und Nutzung des Bauwerks dient. Dazu gehören die Hauptnutzungsfl ächen (Büroarbeit, Produktion, Lagern, Verteilen und Verkaufen, Unterricht und Kultur sowie Heilen und Pfl egen) und die Nebennutzungsfl ächen (Sanitärräume und Saunen, Garderoben, Abstellräume, Garagen aller Art). Nicht zur Nutzfl äche gehören die Konstruktions-, Funktions- und Verkehrsfl ächen (Wände, Säulen, Müllschächte, Rauchabzüge, Flure, Treppenräume, Rampen und so weiter). Umbauter Raum oder Rauminhalt ist das von den äußeren Begrenzungsfl ächen eines Gebäudes eingeschlossene Volumen (Bruttorauminhalt), das heißt das Produkt aus der überbauten Fläche und der anzusetzenden Höhe; es umfasst auch den Rauminhalt der Konstruktion (nach DIN 277). Als Rohzugang wird der Zugang ohne Rücksicht des Abgangs von Gebäuden/Gebäudeteilen durch Abbruch oder Umbau bezeichnet. Der Reinzugang ergibt sich rechnerisch aus dem Rohzugang, vermindert um den Abgang. Für den Mietpreisindex werden die Aufwendungen der privaten Haushalte in Baden-Württemberg für Wohnungsmieten (ohne Energie) zu Grunde gelegt. Berücksichtigung fi nden hierbei die Mieten für Altbauwohnungen sowie für Neubauwohnungen im sozialen und auch frei fi nanzierten Wohnungsbau. Die Daten werden monatlich vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg erhoben. Sozialmietwohnungen sind Wohnungen, die einer Mietpreis- und Belegungsbindung (Wohnberechtigungsschein) für eine bestimmte Zeit unterliegen. Bei Sozialmietwohnungen werden folgende Förderwege unterschieden:  1. Förderweg (§ 6 Zweites Wohnungsbaugesetz): bis 1989.  3. und 4. Förderweg (§§ 88d, 88e Zweites Wohnungsbaugesetz): 1990 bis 2001.  Förderung nach dem Wohnraumförderungsgesetz: 2002 bis 2007.  Förderung nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz: seit 2008. BEGRIFFSERKLÄRUNGEN AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 75 Tabelle 401 WOHNUNGEN UND WOHNGEBÄUDE IN KARLSRUHE SEIT 1950 Tabelle 402 WOHNUNGSBESTAND IN KARLSRUHE NACH STADTTEILEN GEBÄUDE- UND WOHNUNGSBESTAND Jahr Wohngebäude Wohnungen Personen je Wohnung Wohnungen je Wohngebäude 1950 14.254 49.131 4,04 3,35 1956 17.434 64.091 3,47 3,68 1961 20.575 77.990 3,10 3,79 1968 22.999 93.429 2,74 4,06 1987 33.879 125.671 2,15 3,72 1990 34.708 127.837 2,23 3,68 2009 39.432 146.089 2,07 3,70 2011 40.289 152.802 1,98 3,79 2012 40.476 154.117 1,99 3,81 2013 40.590 154.659 2,01 3,81 2014 40.824 155.199 2,04 3,80 2015 40.916 155.699 2,08 3,81 2016 40.969 156.130 2,00 3,81 1 1 Ab 2011: Fortschreibung auf Basis des Zensus 2011 (Gebäude- und Wohnungszählung). Wohnungen 2011 2016 01 Innenstadt-Ost 3.824 3.834 0,26 1,80 1,82 02 Innenstadt-West 5.866 5.921 0,94 1,79 1,82 03 Südstadt 9.778 10.708 9,51 1,85 1,93 04 Südweststadt 10.902 11.069 1,53 1,92 1,92 05 Weststadt 10.847 10.963 1,07 1,93 1,92 06 Nordweststadt 6.112 6.277 2,70 1,92 1,92 07 Oststadt 10.174 10.650 4,68 2,04 2,21 08 Mühlburg 8.920 9.010 1,01 1,87 1,94 09 Daxlanden 5.958 5.999 0,69 2,02 1,97 10 Knielingen 4.633 4.849 4,66 2,03 2,12 11 Grünwinkel 5.031 5.154 2,44 2,12 2,11 12 Oberreut 4.672 4.766 2,01 2,12 2,02 13 Beiertheim-Bulach 3.798 3.832 0,90 1,82 1,86 14 Weiherfeld-Dammerstock 3.087 3.095 0,26 2,04 1,99 15 Rüppurr 5.197 5.377 3,46 2,08 2,02 16 Waldstadt 6.439 6.453 0,22 2,03 1,98 17 Rintheim 2.839 2.855 0,56 2,05 2,14 18 Hagsfeld 3.345 3.414 2,06 2,18 2,14 19 Durlach 16.387 16.632 1,50 1,90 1,87 20 Grötzingen 4.519 4.513 -0,13 2,15 2,07 21 Stupferich 1.322 1.363 3,10 2,10 2,07 22 Hohenwettersbach 1.196 1.243 3,93 2,54 2,49 23 Wolfartsweier 1.683 1.696 0,77 1,98 1,91 24 Grünwettersbach 1.903 1.917 0,74 2,21 2,17 25 Palmbach 797 853 7,03 2,32 2,31 26 Neureut 8.998 9.505 5,63 2,02 2,02 27 Nordstadt 3.992 4.182 4,76 2,49 2,38 Stadt Karlsruhe 152.219 156.130 2,57 1,99 2,00 Belegungsdichte (Personen je Wohnung)Stadtteil 9. Mai 20111 31. Dezember 2016 Zu-/Abnahme (-) in % 1 Gebäude- und Wohnungszählung Zensus 2011. 76 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 403 WOHNUNGSBESTAND IN DEN KARLSRUHER STADTTEILEN NACH DER WOHNUNGSGRÖSSE 2016 IM VERGLEICH ZUM ZENSUS IM MAI 2011 1 und 2 3 4 5 und 6 7 und mehr Innenstadt-Ost 2016 325 3.834 1.259 1.116 898 469 92 2011 323 3.824 1.259 1.115 897 463 90 Innenstadt-West 2016 626 5.921 1.938 1.565 1.388 864 166 2011 626 5.866 1.913 1.554 1.382 855 162 Südstadt 2016 1.196 10.708 2.401 3.970 3.003 1.225 109 2011 1.141 9.778 2.281 3.619 2.691 1.090 97 Südweststadt 2016 1.282 11.069 2.057 2.779 3.549 2.390 294 2011 1.273 10.902 2.011 2.728 3.511 2.365 287 Weststadt 2016 1.513 10.963 2.058 2.730 3.642 2.150 383 2011 1.507 10.847 2.052 2.677 3.612 2.130 376 Nordweststadt 2016 1.822 6.277 1.199 1.364 2.031 1.233 450 2011 1.811 6.112 1.041 1.365 2.032 1.225 449 Oststadt 2016 1.190 10.650 2.679 3.063 3.377 1.303 228 2011 1.190 10.174 2.234 3.070 3.362 1.287 221 Mühlburg 2016 1.308 9.010 1.553 2.923 3.082 1.216 236 2011 1.304 8.920 1.534 2.900 3.065 1.199 222 Daxlanden 2016 1.949 5.999 490 1.353 2.568 1.223 365 2011 1.939 5.958 476 1.345 2.567 1.214 356 Knielingen 2016 2.060 4.849 588 1.121 1.529 1.230 381 2011 1.919 4.633 569 1.118 1.474 1.123 349 Grünwinkel 2016 2.334 5.154 570 1.131 1.501 1.463 489 2011 2.285 5.031 540 1.112 1.490 1.416 473 Oberreut 2016 821 4.766 963 1.404 1.478 787 134 2011 819 4.672 924 1.364 1.461 789 134 Beiertheim-Bulach 2016 998 3.832 582 1.026 1.223 820 181 2011 986 3.798 580 1.015 1.215 817 171 Weiherfeld- 2016 1.073 3.095 283 823 1.064 651 274 Dammerstock 2011 1.073 3.087 282 828 1.066 642 269 Rüppurr 2016 2.682 5.377 413 787 1.675 1.813 689 2011 2.654 5.197 388 785 1.590 1.763 671 Waldstadt 2016 1.821 6.453 888 1.361 2.496 1.234 474 2011 1.812 6.439 885 1.363 2.495 1.230 466 Stadtteil/Jahr Wohn- gebäude Wohnungen insgesamt1 davon mit Wohnräumen (einschließlich Küchen) AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 77 noch Tabelle 403 WOHNUNGSBESTAND IN DEN KARLSRUHER STADTTEILEN NACH DER WOHNUNGSGRÖSSE 2016 IM VERGLEICH ZUM ZENSUS IM MAI 2011 1 und 2 3 4 5 und 6 7 und mehr Rintheim 2016 772 2.855 297 813 1.100 475 170 2011 770 2.839 268 824 1.113 471 163 Hagsfeld 2016 1.353 3.414 683 761 838 815 317 2011 1.291 3.345 679 762 840 759 305 Durlach 2016 4.614 16.632 2.463 4.670 4.912 3.318 1.269 2011 4.565 16.387 2.428 4.603 4.852 3.277 1.227 Grötzingen 2016 2.088 4.513 406 834 1.309 1.375 589 2011 2.088 4.519 406 837 1.317 1.372 587 Stupferich 2016 797 1.363 109 224 325 476 229 2011 766 1.322 109 230 321 446 216 Hohenwettersbach 2016 879 1.243 78 140 248 471 306 2011 861 1.196 78 135 238 448 297 Wolfartsweier 2016 652 1.696 208 372 515 428 173 2011 646 1.683 209 368 512 423 171 Grünwettersbach 2016 1.245 1.917 110 250 442 691 424 2011 1.231 1.903 110 250 435 688 420 Palmbach 2016 525 853 73 117 187 286 190 2011 478 797 70 111 184 268 164 Neureut 2016 3.976 9.505 1.678 1.909 2.423 2.567 928 2011 3.697 8.998 1.607 1.818 2.284 2.414 875 Nordstadt 2016 1.068 4.182 744 828 1.258 1.194 158 2011 1.067 3.992 559 828 1.260 1.191 154 Stadt Karlsruhe 2016 40.969 156.130 26.770 39.434 48.061 32.167 9.698 2011 40.122 152.219 25.492 38.724 47.266 31.365 9.372 Stand Jahresanfang 40.916 155.699 26.774 39.288 47.937 32.054 9.646 Bautätigkeit 95 587 79 176 145 131 56 42 156 83 30 21 18 4 Reinzu-/-abgang (-) 53 431 -4 146 124 113 52 40.969 156.130 26.770 39.434 48.061 32.167 9.698Stand Jahresende Jahresbilanz 2016 Stadtteil/Jahr Wohnungen insgesamt1 Wohn- gebäude Wohnräumen (einschließlich Küchen) davon mit Abgang (Abbruch usw.) 1 In Wohn- und Nichtwohngebäuden. 2016: Fortschreibung auf Basis der Gebäude- und Wohnungszählung Zensus 2011. 78 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 404 WOHNGEBÄUDEBESTAND1 NACH ZAHL DER WOHNUNGEN IN DEN KARLSRUHER STADTTEILEN 2016 1 2 3 bis 6 7 und mehr 01 Innenstadt-Ost 325 14 16 104 191 02 Innenstadt-West 626 50 40 256 280 03 Südstadt 1.196 80 17 350 749 04 Südweststadt 1.282 43 28 463 748 05 Weststadt 1.513 123 83 643 664 06 Nordweststadt 1.822 909 332 403 178 07 Oststadt 1.190 174 32 275 709 08 Mühlburg 1.308 322 112 268 606 09 Daxlanden 1.949 989 319 437 204 10 Knielingen 2.060 929 471 570 90 11 Grünwinkel 2.334 1.583 311 300 140 12 Oberreut 821 469 32 58 262 13 Beiertheim-Bulach 998 333 145 334 186 14 Weiherfeld-Dammerstock 1.073 546 153 278 96 15 Rüppurr 2.682 1.837 299 429 117 16 Waldstadt 1.821 1.222 131 93 375 17 Rintheim 772 284 148 263 77 18 Hagsfeld 1.353 788 264 215 86 19 Durlach 4.614 1.913 855 1.197 649 20 Grötzingen 2.088 1.209 428 371 80 21 Stupferich 797 499 180 109 9 22 Hohenwettersbach 879 662 150 61 6 23 Wolfartsweier 652 298 157 144 53 24 Grünwettersbach 1.245 813 303 125 4 25 Palmbach 525 326 121 76 2 26 Neureut 3.976 2.423 710 628 215 27 Nordstadt 1.068 687 38 88 255 Stadt Karlsruhe 2016 40.969 19.525 5.875 8.538 7.031 davon mit ... Wohnungen Wohngebäude insgesamt Stadtteil 1 Fortschreibung auf Basis der Gebäude- und Wohnungszählung Zensus 2011. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 79 Tabelle 405 ERTEILTE BAUGENEHMIGUNGEN IN KARLSRUHE SEIT 1991 Abbildung 4.1 GENEHMIGTE UND FERTIGGESTELLTE WOHNUNGEN PRO 1.000 EINWOHNER IN KARLSRUHE 1991 BIS 2016 BAUTÄTIGKEIT Wohnbau Nichtwohnbau 1991 417 89 1.558 13 126,1 163,8 153,3 144,1 1992 377 79 1.507 26 118,8 253,2 151,6 299,1 1993 408 76 1.588 25 128,2 321,3 179,5 423,8 1994 363 61 1.905 19 144,2 219,6 197,9 223,2 1995 347 51 1.633 46 132,5 132,2 161,0 103,3 1996 169 39 668 42 60,8 123,1 88,2 109,3 1997 196 52 940 27 88,0 89,6 95,9 101,7 1998 311 78 1.368 10 121,4 166,1 209,4 218,0 1999 350 60 634 43 84,5 122,2 105,0 117,3 2000 217 65 404 15 57,3 180,5 82,4 139,8 2001 165 83 475 7 57,2 175,9 76,8 168,6 2002 247 71 560 7 65,3 191,1 90,6 265,7 2003 300 68 578 1 72,9 99,4 99,5 91,5 2004 212 43 755 4 90,2 82,0 99,4 94,8 2005 276 46 630 7 72,8 108,3 84,4 82,1 2006 303 43 1.175 4 127,1 120,5 166,1 91,4 2007 176 47 733 3 78,6 303,7 97,4 65,7 2008 193 39 942 - 99,7 100,1 112,8 72,4 2009 157 37 410 1 49,1 98,9 70,9 161,4 2010 177 42 677 -8 71,6 100,5 121,6 147,5 2011 182 42 589 4 70,2 87,8 111,1 96,8 2012 166 50 447 42 60,8 100,1 87,8 109,9 2013 164 43 513 53 66,9 135,2 95,1 151,5 2014 178 55 896 28 90,7 117,2 129,4 144,9 2015 248 43 803 1 82,7 122,9 146,5 204,0 2016 154 54 791 3 80,3 147,7 150,1 271,0 Veranschlagte reine Baukosten in Mill. EuroJahr Neubau von Bau1 von Wohnungen in Wohnfläche Nutzfläche2 Wohn- gebäuden Nichtwohn- gebäuden Wohn- gebäuden Nichtwohn- gebäuden in 1.000 m² 1 Einschließlich Aus- und Umbau bestehender Gebäude. Negative Werte ergeben sich durch den Wegfall von Wohnungen (Umnutzung, Zusammenlegungen und anderes). 2 Als Nutzfläche gilt derjenige Teil der Nettogrundrissfläche (ohne Wohnfläche), welcher der Zweckbestimmung und Nutzung des Bauwerks dient. Nicht zur Nutzfläche gehören die Konstruktions-, Funktions- und Verkehrsfläche. 0,0 1,0 2,0 3,0 4,0 5,0 6,0 7,0 8,0 9,0 0,0 1,0 2,0 3,0 4,0 5,0 6,0 7,0 8,0 9,0 Wohnungen pro 1.000 Einwohner Anzahl Fertiggestellte Wohnungen pro 1.000 Einwohner Genehmigte Wohnungen pro 1.000 Einwohner 80 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Abbildung 4.2 ENTWICKLUNG DER BAUTÄTIGKEIT VON WOHNUNGEN1 IN KARLSRUHE 2007 BIS 2016 Abbildung 4.3 BAUFERTIGSTELLUNGEN VON NEUBAUWOHNUNGEN1 IN WOHNGEBÄUDEN NACH DEM GEBÄUDETYP IN KARLSRUHE 2007 BIS 2016 736 942 411 669 593 489 566 924 804 794 460 810 794 591 615 705 598 588 576 587 -300 200 700 1.200 1.700 2.200 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Baugenehmigungen Baufertigstellungen Bauüberhang Wohnungen 1 Anzahl der Wohnungen mit Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden und ab 2014 mit Wohnheimen. 271 658 579 413 397 472 379 226 351 451 131 129 128 130 153 173 116 239 93 68 0 200 400 600 800 1.000 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Ein- und Zweifamilienhäuser Mehrfamilienhäuser Häuser 1 Anzahl der Wohnungen ohne Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden und ab 2014 mit Wohnheimen. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 81 Tabelle 406 BAUFERTIGSTELLUNGEN IN KARLSRUHE SEIT 2007 NACH GEBÄUDEART UND BAUMASSNAHME Tabelle 407 NEUBAU VON BÜROGEBÄUDEN IN KARLSRUHE SEIT 2007 2007 314 147 119 7 6 9 6 28 139 2008 330 165 125 4 5 16 15 47 118 2009 318 169 114 4 14 22 15 39 110 2010 335 151 119 2 9 6 15 48 136 2011 304 177 142 4 8 19 4 37 90 2012 382 200 158 4 8 18 12 47 135 2013 307 135 107 1 6 10 11 38 134 2014 458 251 225 4 4 13 5 47 160 2015 258 110 78 3 9 12 8 41 107 2016 233 95 63 2 4 12 14 33 105 2007 460 402 131 21 31 96 123 5 53 2008 810 787 129 12 28 161 457 1 22 2009 794 707 128 12 69 225 273 6 81 2010 591 543 130 6 43 68 296 3 45 2011 615 550 153 12 39 251 95 4 61 2012 705 645 173 12 44 160 256 15 45 2013 598 495 116 3 28 92 256 2 101 2014 588 465 239 12 18 118 78 42 81 2015 576 444 93 9 48 105 189 58 74 2016 587 519 68 6 20 110 315 6 62 7 bis 12 13 und mehr davon mit …. Wohnungen Erstellte Wohnungen Jahr Baufertig- stellungen insgesamt Neubau von Wohn- gebäuden Neubau von Nichtwohn- gebäuden Aus- und Umbau11 bis 2 3 4 bis 6 Fertiggestellte Gebäude sowie Gebäudeteile 1 Baumaßnahmen an bestehenden Wohn- und Nichtwohnbauten sind in der Gesamtsumme enthalten. 2007 12 37,3 7 9,0 2008 4 13,2 13 47,8 2009 4 20,9 6 6,0 2010 12 24,3 9 13,6 2011 7 9,0 7 12,2 2012 9 38,4 10 21,3 2013 10 31,6 6 26,1 2014 8 13,9 10 28,9 2015 3 13,5 11 32,3 2016 13 37,1 4 10,4 Jahr Gebäude Gebäude BaufertigstellungenBaugenehmigungen Nutzfläche in 1.000 m2 Nutzfläche in 1.000 m2 82 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 408 NEUBAU VON GEWERBLICHEN BETRIEBSGEBÄUDEN IN KARLSRUHE SEIT 2007 Tabelle 409 BAUFERTIGSTELLUNGEN IM WOHNBAU IN KARLSRUHE SEIT 2007 Tabelle 410 BAUFERTIGSTELLUNGEN IM NICHTWOHNBAU IN KARLSRUHE SEIT 2007 2007 14 26.438 2008 16 48.831 2009 22 28.137 2010 25 65.956 2011 15 38.861 2012 22 54.446 2013 20 27.475 2014 22 26.242 2015 26 44.650 2016 18 71.768 Jahr Baufertigstellungen Gebäude Nutzfläche in m2 Wohnräume 2007 147 446 1.925 436 194,5 49,5 14,1 61,8 2008 165 809 3.085 750 378,7 74,1 27,9 98,1 2009 169 794 3.229 771 359,3 80,7 18,4 102,0 2010 151 588 2.561 582 276,7 65,6 13,4 83,4 2011 177 612 2.464 581 284,0 68,9 16,5 92,4 2012 200 697 2.850 627 325,0 72,8 24,1 116,8 2013 135 598 2.313 539 252,4 62,8 13,6 89,9 2014 251 549 2.569 529 286,1 69,1 17,5 103,5 2015 110 524 2.035 504 246,4 51,6 21,8 83,5 2016 95 588 2.394 549 280,9 61,4 16,8 89,2 Jahr insgesamt Gebäude Wohnungen1 Umbauter Raum in 1.000 m3 Veranschlagte reine Baukosten in Mill. Eurodarunter Küchen in 1.000 m² Wohnfläche Nutzfläche 1 Einschließlich Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden. 2007 28 14 78 13 180,8 1,8 43,9 40,2 2008 47 1 7 1 758,7 0,7 128,8 111,9 2009 39 - 11 - 254,3 0,8 73,5 69,1 2010 48 3 29 3 543,4 1,1 103,4 152,9 2011 37 3 -5 - 321,3 0,3 62,8 101,7 2012 47 8 -10 8 513,2 1,3 100,5 165,2 2013 38 - 1 - 325,9 0,5 73,7 118,0 2014 47 39 101 39 384,0 3,7 68,5 113,5 2015 41 52 132 46 476,0 4,6 81,4 168,2 2016 33 -1 2 -2 1.151,3 0,9 106,9 113,9 Jahr Gebäude1 Wohnungen2 insgesamt darunter Küchen Veranschlagte reine Baukosten in Mill. Euro Umbauter Raum in 1.000 m3 Wohnräume Wohnfläche Nutzfläche in 1.000 m² 1 Als Nichtwohngebäude gelten Gebäude, die gemessen an der Gesamtnutzfläche weniger als die Hälfte an Wohnfläche vorweisen. 2 Einschließlich Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden. Negative Werte ergeben sich durch den Wegfall von Wohnungen im Zuge von Baumaßnahmen an bestehenden Wohnungen (Umnutzungen, Zusammenlegung von Wohnungen und anderes). AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 83 Tabelle 411 BAUFERTIGSTELLUNGEN IM WOHN- UND NICHTWOHNBAU ZUSAMMEN IN KARLSRUHE SEIT 2007 Tabelle 412 FERTIGGESTELLTE WOHNUNGEN IN KARLSRUHE SEIT 2007 NACH BAUHERREN Tabelle 413 FERTIGGESTELLTE WOHNUNGEN IN KARLSRUHE SEIT 2007 NACH DER GRÖSSE Wohnräume 2007 175 460 2.003 449 375,3 51,3 58,0 102,0 2008 212 810 3.092 751 1.137,4 74,8 156,7 210,0 2009 208 794 3.240 771 613,6 81,5 91,9 171,1 2010 199 591 2.590 585 820,1 66,7 116,8 236,3 2011 214 615 2.459 581 605,3 69,2 79,3 194,1 2012 247 705 2.840 635 838,2 74,1 124,6 282,0 2013 173 598 2.314 539 578,3 63,3 87,3 207,9 2014 298 588 2.670 568 670,1 72,8 86,0 217,0 2015 151 576 2.167 550 722,4 56,2 103,2 251,7 2016 128 587 2.396 547 1.432,2 62,3 123,7 203,1 Veranschlagte reine Baukosten in Mill. Euroin 1.000 m² Jahr Wohnfläche Nutzfläche Gebäude Wohnungen1 insgesamt darunter Küchen Umbauter Raum in 1.000 m3 1 Einschließlich Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden. 2007 460 16 276 50 118 2008 810 36 476 187 111 2009 794 - 547 107 140 2010 591 2 472 10 107 2011 615 - 487 4 124 2012 705 6 532 9 158 2013 598 - 472 2 124 2014 588 22 371 15 180 2015 576 41 318 4 213 2016 587 - 383 1 203 Jahr Wohnungen insgesamt1 davon erstellt durch ... Freie Wohnungs- unternehmen3 Öffentliche Bauherren2 Wirtschaftsunternehmen/ Freie Berufe private Bauherren 1 Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden. 2 Gebietskörperschaften, Sozialversicherung, Organisationen ohne Erwerbszweck. 3 Einschließlich ehemals gemeinnütziger Wohnungsunternehmen. 1 2 3 4 5 und 6 7 und mehr 2007 460 8 78 83 83 139 69 11 2008 810 60 29 302 207 165 47 59 2009 794 24 102 170 214 243 41 23 2010 591 1 49 163 133 194 51 6 2011 615 33 86 124 157 169 46 34 2012 705 65 109 113 198 156 64 70 2013 598 55 71 146 138 146 42 59 2014 588 10 64 121 133 177 83 20 2015 576 28 139 148 115 92 54 26 2016 587 39 40 175 144 136 53 40 davon mit ... Wohnräumen (einschließlich Küchen)Wohnungen insgesamt1 Jahr darunter mit Kochnische 1 Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden. 84 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 414 BESTAND AN SOZIALMIETWOHNUNGEN IN KARLSRUHE1 SEIT 2008 Abbildung 4.4 ENTWICKLUNG DES SOZIALMIETWOHNUNGSBESTANDS IN KARLSRUHE SEIT 2005 Bestand am Jahresanfang Zugang Wegfall2 Bestand am Jahresende 2008 6.690 61 1.222 5.529 2009 5.785 7 144 5.648 2010 5.648 22 308 5.362 2011 5.362 - 330 5.032 2012 5.032 - 358 4.674 2013 4.674 - 866 3.808 2014 3.808 35 172 3.671 2015 3.671 24 81 3.614 2016 3.614 84 71 3.627 Sozialmietwohnungen Jahr 3 3 1 Mit Bundes-, Landes- oder städtischen Mitteln geförderte Wohnungen. 2 Wegfall aufgrund Aufhebung der Förderung. 3 Statistikbereinigung aufgrund eines neuen Auswertungsverfahrens. Quelle: Stadt Karlsruhe | Liegenschaftsamt. 4.622 4.563 4.494 3.530 3.115 2.915 2.914 2.810 2.699 2.699 2.668 2.638 2.526 2.344 2.196 1.999 2.533 2.447 2.118 1.864 1.109 972 946 989 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000 10.000 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Anzahl sonstige Förderwege 1. Förderweg Quelle: Stadt Karlsruhe | Liegenschaftsamt. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 85 Abbildung 4.5 JÄHRLICHER WEGFALL AN ÖFFENTLICH GEFÖRDERTEN SOZIALMIETWOHNUNGEN IM 1. FÖRDERWEG IN KARLSRUHE 2005 BIS 2016 Abbildung 4.6 ERSTELLTE SOZIALMIETWOHNUNGEN1 NACH DEM WOHNRAUMFÖRDERUNGSGESETZ UND LANDESWOHNRAUMFÖRDERUNGSGESETZ IN KARLSRUHE 2005 BIS 2016 -682 -86 -96 -1.025 -107 -200 -1 -104 -111 -172 -31 -71 -1.200 -1.050 -900 -750 -600 -450 -300 -150 0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Anzahl Quelle: Stadt Karlsruhe | Liegenschaftsamt. 91 315 27 61 7 22 0 0 0 35 24 84 0 50 100 150 200 250 300 350 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Anzahl 1. Förderweg und sonstige Förderwege 1 Geförderte, aber noch nicht bezugsfertige Neubauwohnungen sind im Zugang nicht enthalten. Quelle: Stadt Karlsruhe | Liegenschaftsamt. 86 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 415 WOHNUNGSBESTAND UND SOZIALMIETWOHNUNGEN IN KARLSRUHE 2016 NACH STADTTEILEN 01 Innenstadt-Ost 3.834 365 359 6 02 Innenstadt-West 5.921 45 9 36 03 Südstadt 10.708 201 165 36 04 Südweststadt 11.069 59 56 3 05 Weststadt 10.963 98 82 16 06 Nordweststadt 6.277 75 24 51 07 Oststadt 10.650 102 58 44 08 Mühlburg 9.010 148 136 12 09 Daxlanden 5.999 363 319 44 10 Knielingen 4.849 53 - 53 11 Grünwinkel 5.154 222 201 21 12 Oberreut 4.766 877 554 323 13 Beiertheim-Bulach 3.832 1 - 1 14 Weiherfeld-Dammerstock 3.095 85 72 13 15 Rüppurr 5.377 18 18 - 16 Waldstadt 6.453 136 48 88 17 Rintheim 2.855 344 312 32 18 Hagsfeld 3.414 2 - 2 19 Durlach 16.632 129 35 94 20 Grötzingen 4.513 35 35 - 21 Stupferich 1.363 - - - 22 Hohenwettersbach 1.243 - - - 23 Wolfartsweier 1.696 - - - 24 Grünwettersbach 1.917 - - - 25 Palmbach 853 1 - 1 26 Neureut 9.505 234 167 67 27 Nordstadt 4.182 34 - 34 Stadt Karlsruhe 156.130 3.627 2.650 977 Stadtteil Sozialmietwohnungen insgesamt davonAnzahl der Wohnungen insgesamt 1. Förderweg sonstige Förderwege Quellen: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Liegenschaftsamt. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 87 Abbildung 4.7 VERÄNDERUNG DES BESTANDS AN SOZIALMIETWOHNUNGEN (1. FÖRDERWEG) IN DEN KARLSRUHER STADTTEILEN 2007 BIS 2016 -15 -57 -46 -17 -71 -45 -11 -92 -8 -11 -6 -920 -43 -19 -337 75 -52 -24 -59 -14 -44 -6 20 -1.000 -800 -600 -400 -200 0 200 400 27 Nordstadt 26 Neureut 21 bis 25 Höhenstadtteile und Wolfartsweier zus.* 20 Grötzingen 19 Durlach 18 Hagsfeld 17 Rintheim 16 Waldstadt 15 Rüppurr 14 Weiherfeld-Dammerstock 13 Beiertheim-Bulach 12 Oberreut 11 Grünwinkel 10 Knielingen 09 Daxlanden 08 Mühlburg 07 Oststadt 06 Nordweststadt 05 Weststadt 04 Südweststadt 03 Südstadt 02 Innenstadt-West 01 Innenstadt-Ost Anzahl Wohnungen Stadtteil ZunahmeAbnahme * Summe der Ergebnisse für Stupferich, Hohenwettersbach, Wolfartsweier, Grünwettersbach und Palmbach. Quelle: Stadt Karlsruhe | Liegenschaftsamt. 88 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Abbildung 4.8 AUS DER BINDUNG FALLENDE SOZIALMIETWOHNUNGEN IN DEN KARLSRUHER STADTTEILEN NACH ZEITRÄUMEN 2 12 54 19 67 3 2 240 15 50 2 8 45 32 15 4 6 18 39 35 50 3 14 121 192 205 30 3 24 7 52 67 5 2 5 2 4 11 1 6 3 8 2 1 33 36 1 0 50 100 150 200 250 300 350 400 Nordstadt Neureut Höhenstadtteile +Wolfartsweier* Grötzingen Durlach Hagsfeld Rintheim Waldstadt Rüppurr Weiherfeld-Dammerst. Beiertheim-Bulach Oberreut Grünwinkel Knielingen Daxlanden Mühlburg Oststadt Nordweststadt Weststadt Südweststadt Südstadt Innenstadt-West Innenstadt-Ost Anzahl 2015 bis 2019 2020 bis 2024 2025 bis 2029 * Summe der Ergebnisse für Stupferich, Hohenwettersbach, Wolfartsweier, Grünwettersbach und Palmbach. Quelle: Stadt Karlsruhe | Liegenschaftsamt. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 89 Tabelle 416 FERTIGGESTELLTE WOHNGEBÄUDE UND WOHNUNGEN IN KARLSRUHE 2016 NACH STADTTEILEN in m3 01 Innenstadt-Ost - - 2 180 - 250 02 Innenstadt-West - - 21 2.238 - 2.936 03 Südstadt 13 84.069 236 19.014 6.752 19.341 04 Südweststadt 6 65.868 96 7.571 357 12.231 05 Weststadt 1 3.332 10 1.199 57 2.239 06 Nordweststadt - - 1 207 - 265 07 Oststadt 1 1.060 2 726 140 714 08 Mühlburg 3 21.622 42 4.413 1.390 6.969 09 Daxlanden 3 7.459 16 1.877 546 2.638 10 Knielingen 2 2.585 14 1.071 160 1.386 11 Grünwinkel 5 3.648 5 999 528 1.923 12 Oberreut - - - - 74 - 13 Beiertheim-Bulach 2 4.739 10 1.599 359 3.192 14 Weiherfeld-Dammerstock - - 3 394 37 733 15 Rüppurr 1 944 7 452 76 706 16 Waldstadt 1 1.292 1 763 - 590 17 Rintheim 2 2.397 3 456 277 837 18 Hagsfeld 3 4.750 9 1.234 374 2.149 19 Durlach 10 26.529 44 5.959 2.096 11.774 20 Grötzingen 3 5.037 6 962 334 1.717 21 Stupferich 13 11.450 14 2.922 881 4.352 22 Hohenwettersbach 5 5.489 5 1.010 409 1.664 23 Wolfartsweier 2 1.686 2 413 104 574 24 Grünwettersbach 1 966 2 465 93 911 25 Palmbach 7 11.029 14 2.180 920 3.638 26 Neureut 10 13.960 21 2.903 815 5.017 27 Nordstadt 1 1.023 2 232 - 430 Stadt Karlsruhe 2016 95 280.934 588 61.439 16.779 89.176 Veranschlagte Baukosten in 1.000 Euro Stadtteil Wohnfläche Nutzfläche in m² Erstellte Gebäude Zu-/Abgang an Wohnungen1 Umbauter Raum 1 Einschließlich Zugang/Abgang an Wohnungen in bestehenden Gebäuden. 90 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 417 BAUFERTIGSTELLUNGEN IM NICHTWOHNBAU IN KARLSRUHE 2016 NACH STADTTEILEN in m3 01 Innenstadt-Ost - - - - - - 02 Innenstadt-West 1 7.260 - 38 1.457 3.877 03 Südstadt 6 78.201 - - 18.379 41.926 04 Südweststadt 3 52.359 4 762 5.516 10.465 05 Weststadt - - - - - - 06 Nordweststadt - - - - - - 07 Oststadt - - - - - - 08 Mühlburg 6 15.694 1 78 1.926 1.109 09 Daxlanden - - - - - - 10 Knielingen 4 53.403 1 30 9.955 8.435 11 Grünwinkel 3 19.469 - - 3.371 3.298 12 Oberreut - - - - - - 13 Beiertheim-Bulach - - - - 216 660 14 Weiherfeld-Dammerstock - - - - 343 607 15 Rüppurr 1 4.951 - - 1.168 2.216 16 Waldstadt - - - - - - 17 Rintheim 1 7.325 - 15 871 4.202 18 Hagsfeld 1 504.586 - - 41.401 14.410 19 Durlach 5 406.582 -1 - 21.518 21.887 20 Grötzingen 1 852 - - 313 457 21 Stupferich - - -6 - 261 - 22 Hohenwettersbach - - - - - - 23 Wolfartsweier 1 645 - - 189 365 24 Grünwettersbach - - - - - - 25 Palmbach - - - - - - 26 Neureut - - - - - - 27 Nordstadt - - - - - - Stadt Karlsruhe 2016 33 1.151.327 -1 923 106.884 113.914 Veranschlagte Baukosten in 1.000 Euro Umbauter RaumStadtteil Wohnfläche Nutzfläche in m² Erstellte Gebäude1 Zu-/Abgang an Wohnungen2 1 Als Nichtwohngebäude gelten Gebäude, die gemessen an der Gesamtnutzfläche weniger als die Hälfte an Wohnfläche aufweisen. 2 Einschließlich Zugang/Abgang an Wohnungen in bestehenden Gebäuden. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 91 Tabelle 419 BAUÜBERHANG AM JAHRESENDE IN KARLSRUHE SEIT 2007 NACH GEBÄUDEART UND BAULICHEM ZUSTAND Tabelle 418 ZU- UND ABGANG AN WOHNUNGEN IN KARLSRUHE 2016 NACH STADTTEILEN Zugang Wegfall Zugang Wegfall 01 Innenstadt-Ost 2 - 2 - - - - 2 02 Innenstadt-West 21 - 1 - 20 - 9 12 03 Südstadt 236 233 3 - - - - 236 04 Südweststadt 100 100 - - - - - 100 05 Weststadt 10 7 3 - - - - 10 06 Nordweststadt 1 - 1 - - - 1 - 07 Oststadt 2 1 - 2 3 - 79 -77 08 Mühlburg 43 39 1 - 3 - 5 38 09 Daxlanden 16 15 1 - - - 2 14 10 Knielingen 15 6 4 - 5 - 22 -7 11 Grünwinkel 5 5 - - - - 2 3 12 Oberreut - - - - - - - - 13 Beiertheim-Bulach 10 10 1 1 - - - 10 14 Weiherfeld-Dammerstock 3 - - - 3 - 4 -1 15 Rüppurr 7 1 5 - 1 - 3 4 16 Waldstadt 1 1 - - - - 1 - 17 Rintheim 3 3 - - - - 5 -2 18 Hagsfeld 9 8 - - 1 - 5 4 19 Durlach 43 33 4 - 7 1 9 34 20 Grötzingen 6 5 - - 1 - 1 5 21 Stupferich 8 13 - - 1 6 - 8 22 Hohenwettersbach 5 5 - - - - 1 4 23 Wolfartsweier 2 2 - - - - - 2 24 Grünwettersbach 2 1 1 - - - 2 - 25 Palmbach 14 14 - - - - - 14 26 Neureut 21 21 1 - - 1 4 17 27 Nordstadt 2 2 - - - - 1 1 Stadt Karlsruhe 2016 587 525 28 3 45 8 156 431 Abgang durch Abbrüche Rein- zugang/ -abgang Bilanz aus Zugang und Wegfall insgesamt Neubau- zugang Stadtteil und zwar Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden ohne Umwidmungen durch Umwidmung Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden 2007 565 472 93 63 24 478 1.757 2008 557 475 82 70 49 438 1.920 2009 490 414 76 45 21 424 1.398 2010 482 424 58 41 20 421 1.352 2011 471 410 61 36 33 402 1.273 2012 460 390 70 43 45 372 1.119 2013 506 432 74 93 50 363 1.131 2014 453 373 80 72 33 348 1.610 2015 606 536 70 94 65 447 1.858 2016 688 587 101 237 84 367 2.148 nach Bauzustand Jahr Gebäude insgesamt Vorgesehene Wohnungen insgesamt Wohn- gebäude Nichtwohn- gebäude unter Dach (rohbaufertig) noch nicht unter Dach noch nicht begonnen davon 92 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 420 WOHNUNGEN IM BAUÜBERHANG IN KARLSRUHE 2016 NACH STADTTEILEN 01 Innenstadt-Ost - 10 - 3 7 02 Innenstadt-West 8 87 - 11 76 03 Südstadt 2 174 50 2 122 04 Südweststadt 7 32 12 16 4 05 Weststadt 3 31 4 - 27 06 Nordweststadt 6 140 9 - 131 07 Oststadt 13 156 33 - 123 08 Mühlburg 5 33 2 8 23 09 Daxlanden 2 13 - 8 5 10 Knielingen 183 353 232 57 64 11 Grünwinkel 19 125 106 5 14 12 Oberreut 21 229 - 187 42 13 Beiertheim-Bulach 6 33 14 1 18 14 Weiherfeld-Dammerstock 2 2 - 1 1 15 Rüppurr 8 19 5 4 10 16 Waldstadt 9 58 54 - 4 17 Rintheim 15 111 104 - 7 18 Hagsfeld 20 38 2 - 36 19 Durlach 58 199 19 23 149 20 Grötzingen 16 45 3 12 30 21 Stupferich 51 61 26 4 31 22 Hohenwettersbach 14 22 3 1 18 23 Wolfartsweier 3 7 - 3 4 24 Grünwettersbach 10 13 1 5 7 25 Palmbach 33 37 3 - 34 26 Neureut 72 118 13 5 100 27 Nordstadt 1 2 - - 2 Stadt Karlsruhe 2016 587 2.148 695 356 1.089 Stadtteil davon waren nach dem Stand der BauarbeitenBauüberhang am Jahresende 1 Wohngebäude Wohnungen unter Dach (rohbaufertig) noch nicht unter Dach noch nicht begonnen 1 Ohne Nichtwohngebäude; Wohnungen einschließlich Nichtwohngebäuden sowie Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden. 0,0 20,0 40,0 60,0 80,0 100,0 120,0 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000 19 89 19 90 19 91 19 92 19 93 19 94 19 95 19 96 19 97 19 98 19 99 20 00 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 20 16 Wohnungssuchende Liegenschaftsamt (aus rechtlichen Gründen stehen ab 2014 keine Daten mehr zur Verfügung) Wohnungssuchende Volkswohnung Wohnungsmieten in Baden-Württemberg (einschließlich Nebenkosten), (Messziffer 2010 = 100) Anzahl Messziffer (2010 = 100) Abbildung 4.9 WOHNUNGSSUCHENDE (HAUSHALTE) IN KARLSRUHE SOWIE ENTWICKLUNG DES INDEX FÜR WOHNUNGSMIETE IN BADEN-WÜRTTEMBERG SEIT 1989 AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 93 Tabelle 421 BAUFERTIGSTELLUNGEN 2016 IN DEN KARLSRUHER STADTTEILEN NACH GEBÄUDEART 01 Innenstadt-Ost - - - - - 02 Innenstadt-West - - - - - 03 Südstadt 13 2 - 1 10 04 Südweststadt 6 - - - 6 05 Weststadt 1 - - - 1 06 Nordweststadt - - - - - 07 Oststadt 1 1 - - - 08 Mühlburg 3 - - - 3 09 Daxlanden 3 2 - - 1 10 Knielingen 2 1 - 1 - 11 Grünwinkel 5 5 - - - 12 Oberreut - - - - - 13 Beiertheim-Bulach 2 1 - - 1 14 Weiherfeld-Dammerstock - - - - - 15 Rüppurr 1 1 - - - 16 Waldstadt 1 1 - - - 17 Rintheim 2 1 1 - - 18 Hagsfeld 3 2 - 1 - 19 Durlach 10 6 - 2 2 20 Grötzingen 3 1 2 - - 21 Stupferich 13 13 - - - 22 Hohenwettersbach 5 5 - - - 23 Wolfartsweier 2 2 - - - 24 Grünwettersbach 1 1 - - - 25 Palmbach 7 6 - - 1 26 Neureut 10 7 1 1 1 27 Nordstadt 1 - 1 - - Stadt Karlsruhe 2016 95 58 5 6 26 davon … Stadtteil Wohngebäude insgesamt Einfamilienhäuser Zweifamilien- häuser Gebäude mit 3 bis 6 Wohnungen Gebäude mit 7 und mehr Wohnungen 94 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 423 GRUNDSTÜCKSVERKÄUFE IN KARLSRUHE SEIT 2012 NACH GRUNDSTÜCKSARTEN Tabelle 422 WECHSEL VON WOHNUNGSEIGENTUM DURCH KAUF IN DEN KARLSRUHER STADTTEILEN SEIT 2012 GRUNDBESITZ UND BAULANDPREISE Anzahl der Fälle 2012 2013 2014 2015 2016 01 Innenstadt-Ost 45 36 35 36 19 02 Innenstadt-West 39 50 34 42 39 03 Südstadt 328 215 115 72 69 04 Südweststadt 116 92 99 88 86 05 Weststadt 116 199 138 134 119 06 Nordweststadt 22 28 26 17 20 07 Oststadt 70 79 46 82 68 08 Mühlburg 137 85 81 89 79 09 Daxlanden 19 13 14 14 20 10 Knielingen 34 71 24 35 72 11 Grünwinkel 39 28 31 26 32 12 Oberreut 44 70 53 54 57 13 Beiertheim-Bulach 41 60 48 27 30 14 Weiherfeld-Dammerstock 31 16 25 20 18 15 Rüppurr 27 32 21 16 24 16 Waldstadt 58 62 65 48 37 17 Rintheim 13 10 7 12 10 18 Hagsfeld 62 92 28 43 24 19 Durlach 213 242 162 210 197 20 Grötzingen 36 32 29 38 29 21 Stupferich 3 2 5 9 7 22 Hohenwettersbach 12 8 13 5 9 23 Wolfartsweier 9 10 18 13 9 24 Grünwettersbach 1 4 2 7 7 25 Palmbach - 2 3 12 7 26 Neureut 145 95 99 92 86 27 Nordstadt 31 44 32 22 18 Stadt Karlsruhe 1.691 1.677 1.253 1.263 1.192 Stadtteil Quelle: Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten und sonstige Wertermittlungen in Karlsruhe. a 35 . - . b 413,66 . - . a 29 . - . b 234,35 . - . a 9 9 - - b 367,85 367,85 - - a 12 12 - - b 373,37 373,37 - - a 70 . - . b 209,82 . - . 2016 2015 2013 2014 davon entfallen auf ... Jahr 2012 Baulandverkäufe insgesamt baureifes Land Rohbauland Industrie- und Verkehrsflächen a = Übereignete Fläche in 1.000 m². Abweichungen in der Summe durch Runden der Flächenangaben. b = Durchschnittspreise je m² in Euro. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 95 Abbildung 4.11 TYPISCHE PREISE FÜR WEITERVERKÄUFE VON WOHNUNGSEIGENTUM NACH BAUJAHREN IN MITTLERER BIS GUTER LAGE IN KARLSRUHE SEIT 2012 Abbildung 4.10 TYPISCHE PREISE FÜR ERSTVERKÄUFE VON WOHNUNGSEIGENTUM IN KARLSRUHE SEIT 2011 1.872 1.519 1.555 1.765 2.439 2.030 1.701 1.810 1.990 2.626 2.171 1.810 1.961 2.095 2.795 2.381 1.953 2.022 2.250 3.097 2.640 2.280 2.313 2.450 3.247 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 bis 1949 1950 bis 1974 1975 bis 1989 1990 bis 2004 2005 bis 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Baujahr Euro/m2 Wohnfläche Quelle: Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten und sonstige Wertermittlungen in Karlsruhe. 2.316 2.824 1) 3.092 1) 3.271 3.197 3.562 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 4.000 mäßige Lage mittlere bis gute Lage sehr gute Lage 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Euro/m2 Wohnfläche 1 Keine auswertbaren Kauffälle vorhanden. Quelle: Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten und sonstige Wertermittlungen in Karlsruhe. 96 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Abbildung 4.12 TYPISCHE PREISE FÜR UNBEBAUTES WOHNBAULAND IN KARLSRUHE SEIT 2013 Tabelle 424 KAUFWERTE FÜR BAULAND IN KARLSRUHE UND AUSGEWÄHLTEN NACHBARKREISEN SEIT 2007 300 370 440 595 * * 440 * * 430 * * 290 370 440 590 390 440 320 430 490 530 360 460 550 730 480 550 380 520 590 640 0 100 200 300 400 500 600 700 800 mäßige Lage mittlere Lage gute Lage sehr gute Lage mäßige Lage mittlere Lage gute Lage sehr gute Lage mäßige Lage mittlere Lage gute Lage sehr gute Lage Ein- und Zweifamilienhäuser Reihenhäuser Mehrfamilienhausbau 2013 2014 2016 Euro/m² * Keine auswertbaren Kauffälle vorhanden. Für das Jahr 2016 wurde die Indexreihe 2014 bis zum 1.7.2016 fortgeschrieben Quelle: Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten und sonstige Wertermittlungen in Karlsruhe. 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Stadtkreis Karlsruhe 302 322 358 257 449 414 234 368 373 210 Landkreis Karlsruhe 225 162 223 212 195 202 189 239 246 224 Landkreis Rastatt 151 150 126 176 133 79 138 186 195 175 Landkreis Germersheim 87 64 113 81 136 117 122 - 137 132 Stadtkreis Karlsruhe 302 330 358 339 . . . 368 373 . Landkreis Karlsruhe 238 178 . . 212 207 . . 262 253 Landkreis Rastatt 207 . 141 186 . 180 . 186 195 . Landkreis Germersheim . 166 157 166 178 177 178 - 217 204 Stadtkreis Karlsruhe - - - . - - - - - - Landkreis Karlsruhe . 242 . . . . . 204 - - Landkreis Rastatt . 95 . . 42 . . - - - Landkreis Germersheim . 60 75 61 . . . - - . Durchschnittspreise in Euro/m2 Bauland insgesamt darunter baureifes Land darunter Rohbauland Kreis Angaben beruhen auf Unterlagen der Finanzbehörden und sind mit den Daten des Gutachterausschusses aus methodischen Gründen nicht vergleichbar. Quellen: Statistische Landesämter Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 97 98 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 5 WIRTSCHAFT UND VERKEHR WERTSCHÖPFUNG 101 ERWERBSTÄTIGKEIT UND ARBEITSMARKT 102 LANDWIRTSCHAFT 119 VERARBEITENDES GEWERBE 121 TOURISMUS 124 PREISINDIZES 128 VERKEHR 133 100 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 VOLKSWIRTSCHAFTLICHE GESAMTRECHNUNGEN Die Ergebnisse der vorliegenden Veröffentlichung basieren auf der VGR-Revision 2011, deren wesentliche Neuerung die Umstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen auf die Klassifi kation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) anstelle der bisherigen Ausgabe 2003 (WZ 2003) war. Im Rahmen der Revision 2011 wurden außerdem methodische Verbesserungen realisiert und neue Datenquellen erschlossen. Das Bruttoinlandsprodukt umfasst den Wert aller innerhalb eines Wirtschaftsgebietes während einer bestimmten Periode produzierten Waren und Dienstleistungen. Es entspricht der Bruttowertschöpfung aller Wirtschaftsbereiche zuzüglich der Gütersteuern und abzüglich der Gütersubventionen. Die Bruttowertschöpfung, die zu Herstellungspreisen bewertet wird, ergibt sich für jeden Wirtschaftsbereich aus dem Bruttoproduktionswert zu Herstellungspreisen abzüglich der Vorleistungen zu Anschaffungspreisen. ARBEITSLOSE Die Defi nition der Arbeitslosigkeit hat sich durch die Einführung des SGB II nicht geändert. Das SGB II selbst enthält keine Defi nition der Arbeitslosigkeit, da diese keine Voraussetzung für den Erhalt von Leistungen nach dem SGB II ist. Für Leistungsbezieher nach dem SGB II fi ndet die Defi nition der Arbeitslosigkeit nach dem SGB III Anwendung. Danach ist arbeitslos, wer keine Beschäftigung hat (weniger als 15 Wochenstunden), Arbeit sucht, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und bei einer Agentur für Arbeit oder einem Träger der Grundsicherung arbeitslos gemeldet ist. Nach dieser Defi nition sind nicht alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen als arbeitslos zu zählen. Nach den Regelungen der §§ 428 SGB III und 252 Abs. 8 SGB VI müssen 58-Jährige oder Ältere dem Arbeitsmarkt nicht mehr voll zur Verfügung stehen und werden auch nicht mehr als Arbeitslose gezählt. Die beiden Agenturen für Arbeit Karlsruhe und Rastatt haben zum 1. Oktober 2012 fusioniert. Die neue Agentur trägt den Namen Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt. Die Geschäftsführung hat ihren Sitz in Karlsruhe. Aus Gründen der Vergleichbarkeit werden die Ergebnisse weiterhin ohne die Dienststellen Rastatt, Baden-Baden, Gaggenau und Bühl ausgewiesen. FREMDENVERKEHR Der Reiseverkehr basiert auf der Fremdenverkehrsstatistik; einbezogen sind Beherbergungstätten ab zehn Betten sowie Campingplätze (ohne Dauercamping) mit zehn und mehr Stellplätzen. Die Bettenauslastung dokumentiert den Anteil der tatsächlichen Übernachtungen an den möglichen Übernachtungen (Betten x Kalendertage). VERBRAUCHERPREISINDIZES Die Preisstatistik weist die Entwicklung der Preise in bestimmten Bereichen von Erzeugung und Handel nach. Die Waren und Leistungen werden auf repräsentativer Basis nach Art, Qualität, Handelsstufe und Abnahmemenge beschrieben und zu Durchschnittspreisen zusammengefasst. Die Wertansätze für die Waren und Leistungen (Wägungsschema) beziehen sich auf ein Basisjahr und werden nur in größeren Zeitabständen revidiert. Der Verbraucherpreisindex ist von großer Allgemeinbedeutung, da er die durchschnittliche Verschiebung des Preisniveaus im Hinblick auf den privaten Verbrauch misst, zur Beurteilung des Geldwertes herangezogen und vielfach der Einkommensentwicklung gegenübergestellt wird. PERSONENNAHVERKEHR Im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) werden beförderte Personen in aller Regel anhand des Verkaufs von Fahrausweisen ermittelt. Dabei werden Zeit- und Mehrfahrtenkarten entsprechend ihrer Ausnutzung mehrfach gezählt, Umsteiger im Liniennetz als ein Beförderungsfall gezählt. Wagenkilometer sind die Entfernungen, die Zugfahrzeuge und mitgeführte Anhänger im Einsatz für die Personenbeförderung zurückgelegt haben. Platzkilometer errechnen sich durch Multiplikation der Wagenkilometer mit der Zahl der Steh- und Sitzplätze der Zugfahrzeuge und mitgeführten Anhänger. Seit 2005 werden bei Linien über 75 Kilometer Länge nur Sitzplatzkilometer ermittelt. BEGRIFFSERKLÄRUNGEN AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 101 Tabelle 501 BRUTTOINLANDSPRODUKT, ERWERBSTÄTIGE UND PRO-KOPF-WERTE IN KARLSRUHE SEIT 2010 Tabelle 502 BRUTTOWERTSCHÖPFUNG (BWS) IN JEWEILIGEN PREISEN IN KARLSRUHE SEIT 2010 Abbildung 5.1 BRUTTOINLANDSPRODUKT IN JEWEILIGEN PREISEN IN KARLSRUHE SEIT 2009 WERTSCHÖPFUNG Mill. Euro Zu-/Abn.(-) gg. Vorjahr in % Anteil am Land in % in Euro Zu-/Abn.(-) gg. Vorjahr in % Landeswert = 100 Anzahl in 1.000 Zu-/Abn.(-) gg. Vorjahr in % 2010 16.360 4,2 4,3 72.558 3,1 107,6 225,5 1,0 2011 16.632 1,7 4,1 72.656 0,1 103,8 228,9 1,5 2012 17.090 2,8 4,1 74.031 1,9 105,3 230,8 0,8 2013 17.281 1,1 4,1 74.218 0,3 104,3 232,8 0,9 2014 17.688 2,4 4,0 74.137 -0,1 102,0 238,6 2,5 2015 18.759 6,1 4,1 79.718 7,5 105,3 235,3 -1,4 Erwerbstätige Jahr Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätigen Quelle: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder, Ergebnisse der Revision 2014, (Berechnungsstand November 2016). 2010 7 3.535 2.252 11.179 3.939 3.975 3.265 14.721 2011 10 3.385 2.187 11.545 4.063 4.112 3.369 14.939 2012 11 3.329 2.234 12.017 4.314 4.272 3.431 15.357 2013 12 3.124 2.253 12.411 4.459 4.433 3.519 15.547 2014 11 3.046 2.271 12.861 4.669 4.492 3.700 15.918 2015 10 3.160 2.378 13.714 5.409 4.692 3.612 16.884 2010 0,0 24,0 15,3 75,9 26,8 27,0 22,2 100 2011 0,1 22,7 14,6 77,3 27,2 27,5 22,6 100 2012 0,1 21,7 14,5 78,3 28,1 27,8 22,3 100 2013 0,1 20,1 14,5 79,8 28,7 28,5 22,6 100 2014 0,1 19,1 14,3 80,8 29,3 28,2 23,2 100 2015 0,1 18,7 14,1 81,2 32,0 27,8 21,4 100 davon Bruttowertschöpfung in Mill. Euro Anteil in % der Karlsruher Bruttowertschöpfung Jahr Land- und Forstwirt- schaft, Fischerei Produzie- rendes Gewerbe Dienst- leistungs- bereich Bruttowert- schöpfung insgesamt Handel, Gastgewerbe, Verkehr und IuK Finanzg., Ver- mietung, Untern.- dienstleister Öffentliche und private Dienstleister darunter Verarbeitendes Gewerbe Quelle: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder, Ergebnisse der Revision 2014, (Berechnungsstand November 2016). 40.000 45.000 50.000 55.000 60.000 65.000 70.000 75.000 80.000 85.000 90.000 12.000 13.000 14.000 15.000 16.000 17.000 18.000 19.000 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 EuroMill. Euro Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen (Mill. Euro) Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätigen (Euro) 102 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Abbildung 5.2 ERWERBSTÄTIGE AM ARBEITSORT KARLSRUHE SEIT 2000 NACH AUSGEWÄHLTEN WIRTSCHAFTSBEREICHEN (MESSZIFFER 2000 = 100, WZ 2008) Tabelle 503 ERWERBSTÄTIGE AM ARBEITSORT KARLSRUHE SEIT 2000 NACH WIRTSCHAFTSBEREICHEN (WZ 2008) ERWERBSTÄTIGKEIT UND ARBEITSMARKT insgesamt1 darunter Arbeit- nehmer Handel, Gastgewerbe und Verkehr Finanzierung, Ver- mietung, Unter- nehmensdienstl. öffentliche u. private Dienstleister 2000 215,7 200,5 0,3 41,9 28,9 173,5 63,4 40,2 69,9 2001 217,5 201,9 0,3 41,5 28,7 175,7 64,2 41,0 70,5 2002 216,9 200,9 0,3 40,0 28,0 176,6 64,2 41,3 71,1 2003 213,8 197,6 0,3 38,2 26,9 175,3 62,1 41,4 71,9 2004 215,5 198,7 0,3 37,2 25,9 178,1 63,2 42,1 72,9 2005 217,7 200,2 0,3 37,3 25,6 180,1 63,2 42,4 74,4 2006 218,9 201,0 0,3 37,3 25,3 181,4 63,9 43,6 73,8 2007 220,6 202,4 0,2 37,1 24,9 183,3 64,3 43,6 75,5 2008 222,1 204,0 0,2 37,3 24,9 184,6 64,6 44,0 76,0 2009 223,2 205,5 0,2 37,0 24,3 185,9 64,0 44,7 77,3 2010 225,5 207,9 0,2 36,6 23,6 188,6 64,8 46,0 77,8 2011 228,9 210,8 0,2 37,2 23,8 191,4 65,3 47,1 79,0 2012 230,8 212,6 0,3 36,2 23,6 194,5 66,0 48,9 79,6 2013 232,8 214,8 0,2 34,7 23,6 197,9 67,5 50,2 80,3 2014 238,6 220,2 0,2 34,4 23,6 204,0 69,8 52,1 82,1 2015 235,3 217,1 0,3 32,9 23,0 202,2 69,8 54,1 78,2 Erwerbstätige im Wirtschaftsbereich ... (in 1.000) davon Jahr Land- und Forst- wirtschaft, Fischerei Produ- zierendes Gewerbe darunter Verarbeiten- des Gewerbe Dienst- leistungs- bereich Erwerbstätige (in 1.000) Jeweils Jahresdurchschnitte. Berechnungsstand August 2016. 1 Alle Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen (Beamte einschließlich Soldaten, Angestellte, Arbeiter und Auszubildende), als Selbständige ein Gewerbe beziehungsweise Landwirtschaft betreiben, einen freien Beruf ausüben oder als mithelfende Familienangehörige tätig sind, unabhängig von der Höhe des Verdienstes oder der Arbeitszeit. Quelle: Ergebnisse des Arbeitskreises Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder. 70 80 90 100 110 120 130 140 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Erwerbstätige insgesamt Finanzierung, Vermietung, Unternehmensdienstleistung öffentliche und private Dienstleister Handel, Gastgewerbe und Verkehr Produzierendes Gewerbe Messziffer 2000 = 100 AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 103 Tabelle 504 EINPENDLER UND AUSPENDLER MIT ARBEITSORT BEZIEHUNGSWEISE WOHNORT KARLSRUHE SEIT 2007 Tabelle 505 SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHTIG BESCHÄFTIGTE ARBEITNEHMER MIT WOHNORT KARLSRUHE BEZIEHUNGSWEISE ARBEITSORT KARLSRUHE SEIT 2007 Landkreis Karlsruhe Lkr. RA und Stkr. BAD Südpfalz1 Frankreich Landkreis Karlsruhe Lkr. RA und Stkr. BAD Landkreis Germersheim 2007 87.908 39.446 8.893 12.753 3.408 28.919 12.650 2.992 1.265 2008 89.928 40.026 9.161 12.782 3.257 30.628 13.047 3.101 1.551 2009 89.493 39.825 9.186 12.763 3.024 30.523 12.881 3.094 1.469 2010 91.500 40.783 9.295 12.948 3.004 30.585 12.880 3.185 1.441 2011 93.089 41.619 9.536 12.875 2.950 32.077 13.336 3.469 1.519 2012 94.318 42.391 9.702 12.944 2.847 33.610 13.620 3.685 1.751 2013 95.255 42.458 9.839 13.049 2.779 35.004 14.152 3.811 1.778 2014 98.967 44.159 10.214 13.361 2.755 36.060 14.457 3.942 1.914 2015 99.663 44.145 10.420 13.301 2.712 39.988 17.311 4.108 1.918 2016 101.114 44.417 10.434 13.094 2.699 41.809 17.877 4.315 2.019 darunter mit Wohnort in ... darunter mit Arbeitsort in … Jahr Einpendler insgesamt Auspendler insgesamt Erfasst werden nur sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Stand jeweils 30. Juni; Datenbestand ab 2014 nach der Revision im August 2014. Die Daten ab 2014 sind gegenüber den Vorjahren nur bedingt vergleichbar. 1 Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße sowie kreisfreie Stadt Landau, ohne Mittelbereich Dahn. Quelle: Bundesagentur für Arbeit. Auspendler Wohnort = Arbeitsort 2007 152.120 87.908 92.875 28.919 63.956 2008 155.143 89.928 95.393 30.628 64.765 2009 154.881 89.493 95.756 30.523 65.233 2010 158.268 91.500 96.912 30.585 66.327 2011 161.111 93.089 99.953 32.077 67.876 2012 164.659 94.318 102.813 33.610 69.203 2013 166.547 95.255 104.884 35.004 69.880 2014 171.260 98.967 108.065 36.060 72.005 2015 170.842 99.663 111.095 39.988 71.107 2016 173.336 101.114 113.957 41.809 72.148 absolut 15.068 9.614 17.045 11.224 5.821 % 9,5 10,5 17,6 36,7 8,8 Zu-/Abnahme (-) seit 2010 davon Jahr Beschäftigte am Arbeitsort Karlsruhe darunter Einpendler darunter Beschäftigte mit Wohnort Karlsruhe Stand jeweils 30. Juni; Datenbestand ab 2014 nach der Revision im August 2014. Die Daten ab 2014 sind gegenüber den Vorjahren nur bedingt vergleichbar. Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer umfassen alle Arbeiter und Angestellten einschließlich Auszubildende, die kranken- und rentenversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig zur Arbeitslosenversicherung sind beziehungsweise für die von den Arbeitgebern Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen zu entrichten sind. Quelle: Bundesagentur für Arbeit. 104 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 506 DIE WICHTIGSTEN WOHNORTE DER BERUFSEINPENDLER NACH KARLSRUHE Ettlingen, Stadt (KA) 5.156 2.576 5.105 2.548 5.156 2.578 Stutensee, Stadt (KA) 4.495 2.233 4.422 2.231 4.437 2.232 Rheinstetten, Stadt (KA) 4.055 2.141 4.082 2.133 4.103 2.156 Eggenstein-Leopoldshafen (KA) 3.468 1.853 3.457 1.855 3.484 1.861 Pfinztal (KA) 3.113 1.572 3.096 1.561 3.131 1.614 Bruchsal, Stadt (KA) 2.989 1.510 3.056 1.564 3.075 1.564 Frankreich 2.775 945 2.712 939 2.699 940 Wörth am Rhein, Stadt (GER) 2.594 1.363 2.601 1.365 2.526 1.317 Linkenheim-Hochstetten (KA) 2.292 1.182 2.246 1.175 2.260 1.173 Durmersheim (RA) 1.772 960 1.767 952 1.789 955 Malsch (KA) 1.763 924 1.737 916 1.752 912 Rastatt, Stadt (RA) 1.659 779 1.731 778 1.700 779 Karlsbad (KA) 1.602 764 1.622 792 1.668 815 Waldbronn (KA) 1.600 747 1.632 761 1.649 773 Weingarten (KA) 1.608 789 1.611 814 1.621 814 Pforzheim, Stadtkreis 1.569 654 1.540 639 1.564 632 Walzbachtal (KA) 1.468 734 1.466 729 1.437 715 Bretten, Stadt (KA) 1.215 615 1.239 635 1.240 627 Mannheim, Stadtkreis 982 395 1.001 378 1.101 419 Graben-Neudorf (KA) 1.123 575 1.116 574 1.094 569 Baden-Baden, Stadtkreis 1.047 501 1.077 499 1.076 498 Waghäusel, Stadt (KA) 916 454 908 447 933 473 Dettenheim (KA) 929 491 905 482 902 490 Landau, Krsfr. Stadt 973 370 940 363 893 344 Gaggenau, Stadt (RA) 808 400 888 429 886 431 Jockgrim (GER)* 895 464 895 461 864 444 Karlsdorf-Neuthard (KA) 879 444 859 438 851 416 Hagenbach, Stadt (GER)* 829 409 826 404 836 407 Stuttgart, Stadtkreis 759 272 786 292 792 318 Kandel, Stadt (GER)* 811 351 803 357 779 343 Ubstadt-Weiher (KA) 699 355 748 382 736 389 Remchingen (Enzkreis) 700 312 735 338 724 331 Kraichtal, Stadt (KA) 686 334 691 335 700 336 Bietigheim (RA) 712 374 684 372 690 368 Bad Herrenalb, Stadt (CW) 588 271 612 276 648 300 Marxzell (KA) 595 266 624 281 639 294 Heidelberg, Stadtkreis 559 243 536 233 617 267 Philippsburg, Stadt (KA) 584 302 608 312 578 300 Rülzheim (GER)* 575 266 564 261 552 251 Forst (KA) 501 250 505 241 522 249 Au am Rhein (RA) 524 274 508 264 521 272 Germersheim, Stadt* 501 185 517 183 515 193 Bühl, Stadt (RA) 474 209 484 213 494 227 Rheinzabern (GER)* 477 235 468 224 469 224 Herxheim (SÜW )* 474 207 471 207 452 189 Bad Schönborn (KA) 422 193 433 200 443 195 Muggensturm (RA) 431 215 425 211 426 220 Neuburg am Rhein (GER)* 412 191 402 186 407 194 Östringen Stadt (KA) 410 187 400 193 405 196 30. Juni 2016 Berufs- einpendler darunter Frauen Wohngemeinde (Kreis)1 Berufs- einpendler Berufs- einpendler darunter Frauen 30. Juni 201530. Juni 2014 darunter Frauen Nur sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer. Mit * gekennzeichnete Gemeinden (in der Südpfalz) betreffen nur die jeweilige Ortsgemeinde, nicht die Verbandsgemeinde. 1 Geordnet nach Zahl der Einpendler (mindestens 400; Stand 2016). Quelle: Bundesagentur für Arbeit. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 105 Kn itt lin ge n Kü rn - ba ch Za be r- fe ld O be r- de rd in ge n St er ne n- fe ls M au lb ro nn M üh l- ac ke r Ki es el br on n Ö tis he im Br et te n Br uc hs al Kö ni gs - ba ch -S te in W al z- ba ch ta l G on de ls- he im Ei sin ge nN eu - lin ge n Kä m - pf el - ba ch Re m - ch in ge n Et tl in ge n St ra ub en - ha rd t M ar xz el l M al sc h Ka rls ba d Ke lte rn St ut en se e W ei ng ar te n N eu en - bü rg Ba d- He rre n- al b Hö fe n LK R. KA RL SR U H E W al d- br on n ST KR . KA RL SR U H E W Ü RT TE M BE RG Do be l G er ns ba ch W ild ba d Lo ffe na u W ei se nb ac h Bü hlS in zh ei m Se ew al d En z- kl ös te rle Bü hl er - ta l Hü ge ls- he im Iff ez - he im Fo rb ac h Bi sc hw ei er Ku pp en - he im Ra st at t G ag ge na u M ug ge n- st ur m ST KR . BA D EN - BA D EN St ei n- m au er n Bi et ig - he im Rh ei n- st et te n Ö tig - he im El ch es he im - Ill in ge n Du rm er s- he im Au am R he in W ör th am R he in CC d e la Pl ai ne d u Rh in Jo ck gr im Rhei n Ha ge n- ba ch Ka nd el Li ng en fe ld Be llh ei m Rü lzh ei m He rx he im O ffe n- ba ch G er m er s- he im Eg ge n- st ei n Le op ol ds - ha fe nLi nk en he im - Ho ch st et te nG ra be n- N eu do rf De tte n- he im W ag hä us el Fo rs t Ph ili pp s- bu rg Ha m - br üc ke n Ka rls do rf- N eu th ar d Kr on au Ba d Sc hö nb or n Ub st ad t- W ei he r Si ns he im Ö st rin ge n An ge l- ba ch ta l Di el he im W ie s- lo ch M al sc h St . Le on - Ro t O be rh au se n- Rh ei nh au se n Du de n- ho fe n Rö m er - be rg W al l- do rf Ho ck en he im Re ili ng en Bö hl - Ig ge lh ei m BA D EN - LK R. H EI LB RO N N Ep pi ng en Su lzf el d Za ise n- ha us en Ha ß- lo ch Kr fr. St . Sp ey er Al t- Lu ßh ei m N eu - Ro da lb en Ha ue ns te in An nw ei le r am Tr ife ls Pi rm as en s- La nd Kr fr. St . Pi rm as en s RH EI N LA N D -P FA LZ Da hn Ba d Be rg za be rn La nd au - La ndM ai ka m m er Ed en ko be n Kr fr. St . La nd au W ba ch Bu rg al be n LK R. BA D D Ü RK H EI M La m br ec ht / Pf al z Kr fr. St .N eu st ad t a. d . W ei ns tr aß e H ag ue na u W iss em bo ur g A RR O N D IS SE M EN T H AG U EN AU -W IS SE M BO U RG AR RO N DI SS EM EN T DE S AV ER N E FR A N CE CC d e Ha na u- La P et ite P ie rre CC d u Pa ys d e N ie de rb ro nn -le s- Ba in s CA d e Ha gu en au CC S au er - Pe ch el br on n CC d u Pa ys de W iss em bo ur g CC d e l‘O ut re -F or êt CC d u Pa ys R hé na n Rh ei n- m ün st er Li ch te na u Sa ve rn e CC d u Pa ys de Z or n CC d e la Ba ss e- Zo rn A ch er n Ke hl W ill - st ät tRh ei na u St ra sb ou rg Se eb ac h Sa sb ac h- w al de n Sa s- ba ch La uf Ba ie rs br on n O tte rs - w ei er Ka pp el - ro de ck Ap pe n- w ei er Ö lb ro nn - Dü rrn M üh lh au se n LK R. L U D W IG SH A FE N Va i- hi ng en a. d. En z Re nc he n Kr ai ch ta l ÜB RI G E RE G IO N RH EI N -N EC KA R- O DE N W AL D 82 7 LK R. KA RL SR U H E 44 .4 17 M AN N HE IM 1. 10 1 RH EI N -N EC KA R- KR EI S 2. 74 3 PF O RZ HE IM 1. 56 4 RE G. BE Z. ST UT TG AR T 3. 58 0 EN ZK RE IS 3. 56 8 LA N DA U 89 3 LK R. SÜ D L. W EI N ST RA SS E 2. 64 4 LK R. G ER M ER SH EI M 9. 55 9 ÜB R. R EG . B EZ . RH EI N HE SS EN -P FA LZ 2. 34 1 RE G IO N S ÜD L. O BE RR HE IN 2. 49 9 BA DE N -B AD EN 1. 07 6 LK R. FR EU DE N ST AD T 45 LK R. CA LW 1. 11 2 LK R. RA ST AT T 9. 35 8F RA N KR EI CH 2. 69 9 Be ru fs ei np en dl er n ac h Ka rl sr uh e (S ta nd 3 0. Ju ni 2 01 6) M aß st ab 1 : 50 0 00 0 Q ue lle :B un de sa ge nt ur fü rA rb ei t 1 00 0 Pe rs on en e Ar be itn eh m er un te r 1 0% 25 % b is un te r 5 0% 10 % b is un te r 2 5% 50 % u nd m eh r Ar be its pl ät ze je 1 0 00 E in w oh ne r Ka rte 5 .1 Re gi on K ar lsr uh e/ Ra um P AM IN A G re nz e de r K re ise b ez ie hu ng sw ei se de r A rro nd iss em en ts G re nz e de r ( Ve rb an ds -) G em ei nd en be zie hu ng sw ei se d er C om m un au té s 106 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 507 DIE WICHTIGSTEN ZIELORTE DER BERUFSAUSPENDLER AUS KARLSRUHE Abbildung 5.3 SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHTIG BESCHÄFTIGTE FRAUEN UND MÄNNER AM ARBEITSORT KARLSRUHE 2007 BIS 2016 Eggenstein-Leopoldshafen (KA) 2.098 755 4.488 1.586 4.603 1.641 Ettlingen, Stadt (KA) 3.919 1.414 4.039 1.467 4.136 1.527 Stuttgart, Stadtkreis 1.807 737 1.861 707 1.928 724 Bruchsal, Stadt (KA) 1.461 601 1.576 691 1.617 690 Rastatt, Stadt (RA) 1.435 405 1.456 404 1.520 427 Pforzheim, Stadtkreis 1.351 606 1.353 594 1.394 616 Wörth am Rhein, Stadt (GER) 1.136 247 1.128 253 1.176 252 Stutensee, Stadt (KA) 1.023 348 1.105 377 1.144 404 Rheinstetten, Stadt (KA) 992 346 1.027 379 1.051 379 Baden-Baden, Stadtkreis 943 441 1.003 500 1.019 512 Mannheim, Stadtkreis 935 384 925 388 1.003 427 Karlsbad (KA) 830 367 830 363 853 374 Frankfurt am Main, Stadtkreis 630 299 641 290 669 301 Waldbronn (KA) 535 236 564 270 658 317 Walldorf, Stadt (Rhein-Neckar-Kreis) 603 173 612 175 630 174 Pfinztal (KA) 638 255 625 259 626 257 Bretten, Stadt (KA) 575 179 601 185 606 184 Malsch (KA) 615 169 611 167 588 165 Heidelberg, Stadtkreis 522 255 459 208 485 209 München, Landeshauptstadt 324 105 433 148 455 160 Freiburg, Stadt 428 191 432 192 455 216 Bühl (RA) 370 114 401 117 443 113 Weingarten (KA) 402 146 425 145 431 147 Gaggenau, Stadt (RA) 312 105 331 108 325 110 30. Juni 2016 Berufs- auspendler darunter Frauen Berufs- auspendler darunter Frauen 30. Juni 201530. Juni 2014 Arbeitsort (Kreis)1 darunter Frauen Berufs- auspendler Nur sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer. 1 Geordnet nach Zahl der Auspendler (mindestens 300; Stand 2016). Quelle: Bundesagentur für Arbeit. 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 70.000 80.000 90.000 100.000 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Männer Frauen Anzahl Stand jeweils 30. Juni. Quellen: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg beziehungsweise Bundesagentur für Arbeit. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 107 Be ru fs au sp en dl er n ac h Ka rl sr uh e (S ta nd 3 0. Ju ni 2 01 6) M aß st ab 1 : 50 0 00 0 Q ue lle :B un de sa ge nt ur fü rA rb ei t 1 00 0 Pe rs on en e Ar be itn eh m er un te r 3 00 40 0 bi s un te r 5 00 30 0 bi s un te r 4 00 50 0 un d m eh r Ar be its pl ät ze je 1 0 00 E in w oh ne r Ka rte 5 .2 Re gi on K ar lsr uh e/ Ra um P AM IN A G re nz e de r K re ise b ez ie hu ng sw ei se de r A rro nd iss em en ts G re nz e de r ( Ve rb an ds -) G em ei nd en be zie hu ng sw ei se d er C om m un au té s Kn itt lin ge n Kü rn - ba ch Za be r- fe ld O be r- de rd in ge n St er ne n- fe ls M au lb ro nn M üh l- ac ke r Ki es el br on n Ö tis he im Br et te n Br uc hs al Kö ni gs - ba ch -S te in W al z- ba ch ta l G on de ls- he im Ei sin ge nN eu - lin ge n Kä m - pf el - ba ch Re m - ch in ge n Et tl in ge n St ra ub en - ha rd t M ar xz el l M al sc h Ka rls ba d Ke lte rn St ut en se e W ei ng ar te n N eu en - bü rg Ba d- He rre n- al b Hö fe n LK R. KA RL SR U H E W al d- br on n ST KR . KA RL SR U H E W Ü RT TE M BE RG Do be l G er ns ba ch W ild ba d Lo ffe na u W ei se nb ac h Bü hlS in zh ei m Se ew al d En z- kl ös te rle Bü hl er - ta l Hü ge ls- he im Iff ez - he im Fo rb ac h Bi sc hw ei er Ku pp en - he im Ra st at t G ag ge na u M ug ge n- st ur m ST KR . BA D EN - BA D EN St ei n- m au er n Bi et ig - he im Rh ei n- st et te n Ö tig - he im El ch es he im - Ill in ge n Du rm er s- he im Au am R he in W ör th am R he in CC d e la Pl ai ne d u Rh in Jo ck gr im Rhei n Ha ge n- ba ch Ka nd el Li ng en fe ld Be llh ei m Rü lzh ei m He rx he im O ffe n- ba ch G er m er s- he im Eg ge n- st ei n Le op ol ds - ha fe nLi nk en he im - Ho ch st et te nG ra be n- N eu do rf De tte n- he im W ag hä us el Fo rs t Ph ili pp s- bu rg Ha m - br üc ke n Ka rls do rf- N eu th ar d Kr on au Ba d Sc hö nb or n Ub st ad t- W ei he r Si ns he im Ö st rin ge n An ge l- ba ch ta l Di el he im W ie s- lo ch M al sc h St . Le on - Ro t O be rh au se n- Rh ei nh au se n Du de n- ho fe n Rö m er - be rg W al l- do rf Ho ck en he im Re ili ng en Bö hl - Ig ge lh ei m BA D EN - LK R. H EI LB RO N N Ep pi ng en Su lzf el d Za ise n- ha us en Ha ß- lo ch Kr fr. St . Sp ey er Al t- Lu ßh ei m N eu - Ro da lb en Ha ue ns te in An nw ei le r am Tr ife ls Pi rm as en s- La nd Kr fr. St . Pi rm as en s RH EI N LA N D -P FA LZ Da hn Ba d Be rg za be rn La nd au - La ndM ai ka m m er Ed en ko be n Kr fr. St . La nd au W ba ch Bu rg al be n LK R. BA D D Ü RK H EI M La m br ec ht / Pf al z Kr fr. St .N eu st ad t a. d . W ei ns tr aß e H ag ue na u W iss em bo ur g A RR O N D IS SE M EN T H AG U EN AU -W IS SE M BO U RG AR RO N DI SS EM EN T DE S AV ER N E FR A N CE CC d e Ha na u- La P et ite P ie rre CC d u Pa ys d e N ie de rb ro nn -le s- Ba in s CA d e Ha gu en au CC S au er - Pe ch el br on n CC d u Pa ys de W iss em bo ur g CC d e l‘O ut re -F or êt CC d u Pa ys R hé na n Rh ei n- m ün st er Li ch te na u Sa ve rn e CC d u Pa ys de Z or n CC d e la Ba ss e- Zo rn A ch er n Ke hl W ill - st ät tRh ei na u St ra sb ou rg Se eb ac h Sa sb ac h- w al de n Sa s- ba ch La uf Ba ie rs br on n O tte rs - w ei er Ka pp el - ro de ck Ap pe n- w ei er Ö lb ro nn - Dü rrn M üh lh au se n LK R. L U D W IG SH A FE N Va i- hi ng en a. d. En z Re nc he n Kr ai ch ta l ÜB RI G E RE G IO N RH EI N -N EC KA R- O DE N W AL D 52 0 LK R. KA RL SR U H E 17 .8 77 M AN N HE IM 1. 00 3 FR AN KF UR T A. M AI N 66 9 RH EI N -N EC KA R- KR EI S 1. 24 3 PF O RZ HE IM 1. 39 4 RE G. BE Z. ST UT TG AR T 3. 87 9 EN ZK RE IS 93 8 LU DW IG SH AF EN 23 4 ÜB R. RE G. BE Z. DA RM ST AD T 1. 31 5 LA N DA U 26 4 LK R. SÜ D L. W EI N ST RA SS E 27 9 LK R. G ER M ER SH EI M 2. 01 9 ÜB R. R EG . B EZ . RH EI N HE SS EN -P FA LZ 55 2 RE G IO N S ÜD L. O BE RR HE IN 1. 01 7 BA DE N -B AD EN 1. 01 9 LK R. FR EU DE N ST AD T 45 LK R. CA LW 22 2 LK R. RA ST AT T 3. 29 6 108 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 508 SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHTIG BESCHÄFTIGTE AM ARBEITSORT KARLSRUHE SEIT 2014 NACH WIRTSCHAFTSGRUPPEN (WZ 2008) Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % A Land- und Forstwirtschaft; Fischerei 126 0,1 132 0,1 125 0,1 B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden . . . . . . C Verarbeitendes Gewerbe 19.746 11,5 19.304 11,3 18.926 10,9 10 Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln 639,0 0,4 600 0,4 697,0 0,4 11 Getränkeherstellung . . . . . . 12 Tabakverarbeitung . . . . . . 13 Herstellung von Textilien 26 0,0 . . 23 0,0 14 Herstellung von Bekleidung . . . . . . 15 Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen - - - - - - 16 Herstellung von Holz-, Korb-, Korkwaren (ohne Möbel) 386 0,2 386 0,2 348 0,2 17 Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus . . . . . . 18 Druckgewerbe und Vervielfältigung 279 0,2 157 0,1 145 0,1 19 Kokerei und Mineralölverarbeitung . . . . . . 20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen 1.568 0,9 . . . . 21 Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen . . . . . . 22 Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren . . . . . . 23 Herstellung von Glas, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden . . 121 0,1 . . 24 Metallerzeugung und -bearbeitung . . . . . . 25 Herstellung von Metallerzeugnissen 890 0,5 877 0,5 807 0,5 26 Herst. von DV-Geräten, elektrischen und optischen Erzeugnissen 1.862 1,1 1.842 1,1 1.692 1,0 27 Herstellung von elektrischen Ausrüstungen . . 362 0,2 480 0,3 28 Maschinenbau 1.020 0,6 930 0,5 838 0,5 29 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen . . 881 0,5 . . 30 Sonstiger Fahrzeugbau . . . . . . 31 Herstellung von Möbeln . . 173 0,1 . . 32 Herstellung von sonstigen Waren 1.225 0,7 1.174 0,7 1.090 0,6 33 Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen - - . . . . D Energie und Versorgung 1080 0,6 1108 0,6 1.123 0,6 35 Energieversorgung 1.080 0,6 1.108 0,6 1.123 0,6 E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung; Beseitigung von Umweltverschmutzungen 1.139 0,7 1.045 0,6 991 0,6 36 Wasserversorgung . . . . . . 37 Abwasserentsorgung . . . . . . 38 Sammlungen, Behandlung und Beseitigung von Abfällen; Rückgewinnung 309 0,2 208 0,1 184 0,1 39 Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung . . . . . . F Baugewerbe 6.000 3,5 6.015 3,5 6.042 3,5 41 Hochbau 1.001 0,6 935 0,5 959 0,6 42 Tiefbau 519 0,3 551 0,3 551 0,3 43 Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation sowie Ausbaugewerbe 4.480 2,6 4.529 2,7 4.532 2,6 B-F Produzierendes Gewerbe 27.965 16,3 27.482 16,1 27.090 15,6 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 23.347 13,6 23.810 13,9 24.073 13,9 45 Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von Kfz 4.988 2,9 5.103 3,0 5.227 3,0 46 Großhandel (ohne Handel mit Kfz) 6.594 3,9 7.022 4,1 7.142 4,1 47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kfz) 11.765 6,9 11.685 6,8 11.704 6,8 H Verkehr und Lagerei 8.425 4,9 8.718 5,1 9.042 5,2 49 Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen 3.370 2,0 3.555 2,1 3.751 2,2 50 Schifffahrt . . . . . . 51 Luftfahrt - . - . . . 52 Lagerei und Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr 3.541 2,1 3.531 2,1 3.648 2,1 53 Post-, Kurier- und Expressdienste 1.467 0,9 1.581 0,9 1.593 0,9 I Gastgewerbe 4.557 2,7 4.364 2,6 4.494 2,6 55 Beherbergung 764 0,4 789 0,5 789 0,5 56 Gastronomie 3.793 2,2 3.575 2,1 3.705 2,1 201620152014 Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 109 noch Tabelle 508 SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHTIG BESCHÄFTIGTE AM ARBEITSORT KARLSRUHE SEIT 2014 NACH WIRTSCHAFTSGRUPPEN (WZ 2008) Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % J Information und Kommunikation 16.580 9,7 16.335 9,6 16.731 9,7 58 Verlagswesen 2.180 1,3 2.014 1,2 1.921 1,1 59 Film, TV, Kino und Tonstudio 107 0,1 126 0,1 140 0,1 60 Rundfunkveranstalter 99 0,1 98 0,1 93 0,1 61 Telekommunikation 2.568 1,5 2.111 1,2 795 0,5 62 Dienstleistungen der Informationstechnologie 11.033 6,4 11.515 6,7 12.236 7,1 63 Informationsdienstleistungen 593 0,3 471 0,3 1.546 0,9 K Finanz- und Versicherungsdienstleister 11.113 6,5 10.949 6,4 10.756 6,2 64 Erbringung von Finanzdienstleistungen 5.558 3,2 5.511 3,2 5.371 3,1 65 Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen (ohne Soz. Vers.) 4.862 2,8 4.737 2,8 4.481 2,6 66 Mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten 693 0,4 701 0,4 904 0,5 L Grundstücks- und Wohnungswesen 1.276 0,7 1.230 0,7 1.214 0,7 68 Grundstücks- und Wohnungswesen 1.276 0,7 1.230 0,7 1.214 0,7 M Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen 15.832 9,2 17.008 10,0 17.476 10,1 69 Rechts-, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung 2.360 1,4 2.390 1,4 2.434 1,4 70 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben; Unternehmensberatung 6.336 3,7 6.870 4,0 6.978 4,0 71 Architektur-, Ingenieurbüros; Labore 4.111 2,4 4.662 2,7 4.721 2,7 72 Forschung und Entwicklung 1.978 1,2 2.033 1,2 2.130 1,2 73 Werbung und Marktforschung 706 0,4 730 0,4 869 0,5 74 Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeit 284 0,2 258 0,2 270 0,2 75 Veterinärwesen . . 65 0,0 74 0,0 N Sonstige Unternehmensdienstleister 12.724 7,4 14.300 8,4 14.416 8,3 77 Vermietung von beweglichen Sachen 241 0,1 246 0,1 248 0,1 78 Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften 5.332 3,1 5.363 3,1 4.942 2,9 79 Reisebüros, -veranstalter und sonstige Reservier.-Dienstleistungen 337 0,2 372 0,2 360 0,2 80 Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien 2.244 1,3 3.473 2,0 3.768 2,2 81 Gebäudebetreuung; Garten- und Landschaftsbau 3.063 1,8 3.492 2,0 3.646 2,1 82 Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g. 1.507 0,9 1.354 0,8 1.452 0,8 O+U Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung und exterritoriale Organisationen 12.657 7,4 12.774 7,5 13.328 7,7 84+99 Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 12.657 7,4 12.774 7,5 13.328 7,7 P Erziehung und Unterricht 9.658 5,6 5.681 3,3 5.842 3,4 85 Erziehung und Unterricht 9.658 5,6 5.681 3,3 5.842 3,4 Q Gesundheits- und Sozialwesen 20.032 11,7 20.905 12,2 21.552 12,4 86 Gesundheitswesen 12.594 7,4 12.998 7,6 13.162 7,6 87 Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime) 2.553 1,5 2.861 1,7 2.898 1,7 88 Sozialwesen (ohne Heime) 4.886 2,9 5.046 3,0 5.492 3,2 R Kunst, Unterhaltung und Erholung 2.131 1,2 2.177 1,3 2.223 1,3 90 Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeiten . . . . . . 91 Bibliotheken, Archive, Museen, botanische und zoologische Gärten 652 0,4 669 0,4 662 0,4 92 Spiel-, Wett- und Lotteriewesen 209 0,1 216 0,1 236 0,1 93 Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und der Erholung 444 0,3 463 0,3 490 0,3 S Sonstige Dienstleister a. n. g. 4.562 2,7 4.705 2,8 4.707 2,7 94 Interessenvertretungen sowie kirchliche u. sonstige religiöse Vereinigungen 3.272 1,9 3.348 2,0 3.252 1,9 95 Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern 74 0,0 83 0,0 77 0,0 96 Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen 1.216 0,7 1.274 0,7 1.378 0,8 T Häusliche Dienste 251 0,1 264 0,2 266 0,2 97 Private Haushalte mit Hauspersonal 251 0,1 264 0,2 266 0,2 G-U Dienstleistungsbereiche 143.145 83,6 143.220 83,8 146.120 84,3 Insgesamt1 171.260 100 170.842 100 173.336 100 2014 Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) 2015 2016 1 Stand jeweils 30. Juni Aufgrund einer rückwirkenden Revision der Beschäftigungsstatistik im August 2014 können diese Daten von zuvor veröffentlichten Daten abweichen. Quellen: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg beziehungsweise Bundesagentur für Arbeit. n 110 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 509 SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHTIG UND GERINGFÜGIG ENTLOHNTE BESCHÄFTIGTE AM ARBEITSORT KARLSRUHE 2009 BIS 2016 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Insgesamt 154.881 158.268 161.111 164.659 166.547 171.260 170.842 173.336 davon Männer 81.724 83.933 85.519 87.070 87.553 90.096 89.751 90.914 Frauen 73.157 74.335 75.592 77.589 78.994 81.164 81.091 82.422 darunter Jüngere unter 25 Jahren 17.590 17.297 16.795 17.641 17.661 17.928 17.611 17.564 25 bis 34 Jahre 34.751 36.219 37.352 37.993 38.785 39.982 38.429 39.561 55 bis 64 Jahre 20.513 21.928 23.199 24.568 26.019 28.024 29.549 30.619 65 Jahre und älter 697 687 732 849 957 1.084 1.259 1.418 davon Vollzeitbeschäftigte 118.883 120.195 . . 122.442 125.234 126.072 127.014 Teilzeitbeschäftigte 34.885 36.915 . . 42.659 44.665 44.743 46.315 davon Deutsche 140.027 142.722 144.749 147.251 148.435 151.313 149.952 150.953 Ausländerinnen/Ausländer 14.744 15.435 16.293 17.344 18.025 19.884 20.852 22.335 Insgesamt 34.494 35.703 36.152 36.751 37.380 38.711 35.378 35.715 davon Männer 13.712 14.681 14.905 15.286 15.564 16.226 14.236 14.666 Frauen 20.782 21.022 21.247 21.465 21.816 22.485 21.142 21.049 darunter Jüngere unter 25 Jahren 7.965 8.509 8.687 8.879 8.966 9.389 7.663 7.660 25 bis 34 Jahre 6.699 6.918 6.790 6.804 7.241 7.535 6.447 6.759 55 bis 64 Jahre 3.981 4.152 4.563 4.863 5.055 5.253 5.259 5.326 65 Jahre und älter 3.187 3.195 3.191 3.417 3.544 3.832 3.824 4.020 davon Deutsche 29.475 30.404 30.778 31.115 31.446 32.014 29.041 29.203 Ausländerinnen/Ausländer 4.947 5.230 5.303 5.571 5.874 6.636 6.273 6.441 Insgesamt 23.544 24.145 24.184 24.265 24.344 25.137 21.938 21.604 davon Männer 8.927 9.566 9.574 9.776 9.838 10.291 8.422 8.444 Frauen 14.617 14.579 14.610 14.489 14.506 14.846 13.516 13.160 darunter Jüngere unter 25 Jahren 6.871 7.275 7.251 7.564 7.600 7.904 6.194 6.005 25 bis 34 Jahre 4.227 4.279 4.081 4.040 4.195 4.388 3.421 3.473 55 bis 64 Jahre 2.778 2.812 3.082 3.221 3.226 3.268 3.213 3.182 65 Jahre und älter 3.125 3.126 3.115 3.325 3.444 3.710 3.692 3.869 davon Deutsche 19.877 20.332 20.402 20.328 20.327 20.617 17.929 17.639 Ausländerinnen/Ausländer 3.596 3.745 3.712 3.872 3.958 4.459 3.946 3.895 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Geringfügig entlohnte Beschäftigte insgesamt darunter ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte Merkmal Beschäftigte jeweils am 30. Juni AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 111 noch Tabelle 509 SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHTIG UND GERINGFÜGIG ENTLOHNTE BESCHÄFTIGTE AM ARBEITSORT KARLSRUHE 2009 BIS 2016 Tabelle 510 SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHTIG BESCHÄFTIGTE AM ARBEITSORT KARLSRUHE SEIT 2009 NACH ALTER UND NATIONALITÄT 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Insgesamt 10.950 11.558 11.986 12.486 13.036 13.574 13.440 14.111 davon Männer 4.785 5.115 5.331 5.510 5.726 5.935 5.814 6.222 Frauen 6.165 6.443 6.637 6.976 7.310 7.639 7.626 7.889 darunter Jüngere unter 25 Jahren 1.186 1.234 1.166 1.315 1.366 1.485 1.469 1.655 25 bis 34 Jahre 2.472 2.639 2.709 2.764 3.046 3.147 3.026 3.286 55 bis 64 Jahre 1.203 1.340 1.481 1.642 1.829 1.985 2.046 2.144 65 Jahre und älter 62 69 76 92 100 122 132 151 davon Deutsche . . . . 11.119 11.397 11.112 11.564 Ausländerinnen/Ausländer . . . . 1.916 2.177 2.327 2.546 Insgesamt 6.034 6.073 6.509 6.525 6.674 6.648 6.053 … davon Männer 1.766 1.833 2.006 2.008 2.077 2.179 1.912 … Frauen 4.268 4.240 4.503 4.517 4.597 4.469 4.141 … Merkmal Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Midijob (31. Dezember) Geringfügig entlohnte Beschäftigte im Nebenjob Beschäftigte jeweils am 30. Juni Aufgrund einer rückwirkenden Revision der Beschäftigungsstatistik im August 2014 können diese Daten von zuvor veröffentlichten Daten abweichen. Quelle: Bundesagentur für Arbeit. Frauen Ausländerinnen und Ausländer Deutsche Ausländerinnen und Ausländer Deutsche Ausländerinnen und Ausländer Deutsche Ausländerinnen und Ausländer 2009 154.881 73.157 14.744 16.005 1.586 67.075 8.504 57.047 4.654 2010 158.268 74.335 15.435 15.666 1.631 67.460 8.907 59.700 4.897 2011 161.111 75.592 16.293 15.097 1.699 67.227 9.402 62.484 5.192 2012 164.659 77.589 17.344 15.829 1.812 66.355 9.893 65.124 5.639 2013 166.547 78.994 18.025 15.809 1.852 65.461 10.304 67.239 5.869 2014 171.260 81.164 19.884 15.774 2.154 65.567 11.188 70.023 6.542 2015 170.842 81.091 20.845 15.384 2.226 63.394 11.571 71.212 7.048 2016 173.336 82.422 22.335 15.102 2.462 64.008 12.380 71.891 7.493 Jahr unter 25 25 bis unter 45 45 und mehr Insgesamt und zwar Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Alter von ... Jahren Stand jeweils 30. Juni; Datenbestand nach der Revision im August 2014. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. 112 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 511 SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHTIG BESCHÄFTIGTE AM ARBEITSORT KARLSRUHE SEIT 2014 (WZ 2008) Abbildung 5.4 BESCHÄFTIGTENENTWICKLUNG AM ARBEITSORT KARLSRUHE 2009 BIS 20161 154.881 158.268 161.111 164.659 166.547 171.260 170.842 173.336 34.494 35.703 36.152 36.751 37.380 38.711 35.378 35.715 0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 120.000 140.000 160.000 180.000 200.000 220.000 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Anzahl Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte geringfügig entlohnte Beschäftigte 1 Stand jeweils 30. Juni. Aufgrund einer rückwirkenden Revision der Beschäftigungsstatistik im August 2014 können diese Daten von zuvor veröffentlichten Daten abweichen. Quellen: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg beziehungsweise Bundesagentur für Arbeit. Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % A Land- und Forstwirtschaft; Fischerei 126 0,1 132 0,1 125 0,1 B-F Produzierendes Gewerbe 27.965 16,3 27.482 16,1 27.090 15,6 B,D,E Bergbau, Energie- und Wasserversorgung 2.219 1,3 2.153 1,3 2.122 1,2 C Verarbeitendes Gewerbe 19.746 11,5 19.304 11,3 18.926 10,9 F Baugewerbe 6.000 3,5 6.015 3,5 6.042 3,5 G-U Dienstleistungsbereiche 143.145 83,6 143.220 83,8 146.120 84,3 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 23.347 13,6 23.810 13,9 24.073 13,9 H Verkehr und Lagerei 8.425 4,9 8.718 5,1 9.042 5,2 I Gastgewerbe 4.557 2,7 4.364 2,6 4.494 2,6 J Information und Kommunikation 16.580 9,7 16.335 9,6 16.731 9,7 K Finanz- und Versicherungsdienstleister 11.113 6,5 10.949 6,4 10.756 6,2 L Grundstücks- und Wohnungswesen 1.276 0,7 1.230 0,7 1.214 0,7 M Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleister 15.832 9,2 17.008 10,0 17.476 10,1 N Sonstige Unternehmensdienstleister 12.724 7,4 14.300 8,4 14.416 8,3 O+U Öffentl. Verwaltung; Verteidigung; Sozialvers. u. exterritoriale Organisationen 12.657 7,4 12.774 7,5 13.328 7,7 P Erziehung und Unterricht 9.658 5,6 5.681 3,3 5.842 3,4 Q Gesundheits- und Sozialwesen 20.032 11,7 20.905 12,2 21.552 12,4 R Kunst, Unterhaltung und Erholung 2.131 1,2 2.177 1,3 2.223 1,3 S Sonstige Dienstleister a. n. g. 4.562 2,7 4.705 2,8 4.707 2,7 T Häusliche Dienste 251 0,1 264 0,2 266 0,2 Insgesamt1 171.260 100 170.842 100 173.336 100 30. JUNI 2016 Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) 30. Juni 2014 30. Juni 2015 1 Einschließlich Fälle ohne Angabe zur Wirtschaftsgliederung. Mit dem Jahr 2008 wurde der Nachweis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige – Ausgabe 2008 (WZ 2008) umgestellt. Diese Neuverschlüsselung brachte beträchtliche Änderungen in der wirtschaftsfachlichen Zuordnung mit sich. Dadurch sind die Ergebnisse nach WZ 2008 auch bei gleichlautenden Bezeichnungen einzelner Gliederungen keinesfalls mit denen der bisherigen Systematik (WZ 2003) vergleichbar und es kommt zu einem Bruch in der Zeitreihe. Aufgrund einer rückwirkenden Revision der Beschäftigungsstatistik im August 2014 können diese Daten von zuvor veröffentlichten Daten abweichen. Quellen: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg beziehungsweise Bundesagentur für Arbeit. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 113 Tabelle 512 ARBEITSMARKTLAGE IM BEZIRK DER AGENTUR FÜR ARBEIT KARLSRUHE (SGB III UND SGB II) SEIT 2000 Abbildung 5.5 ENTWICKLUNG DER GERINGFÜGIG ENTLOHNTEN BESCHÄFTIGTEN AM ARBEITSORT KARLSRUHE 2009 BIS 20161 23.544 24.145 24.184 24.265 24.344 25.137 21.938 21.604 10.950 11.558 11.968 12.486 13.036 13.574 13.440 14.111 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 35.000 40.000 45.000 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Anzahl ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte geringfügig entlohnte Beschäftigte im Nebenjob 36.751 35.71535.703 36.152 37.380 38.711 35.37834.494 1 Stand jeweils 30. Juni. Aufgrund einer rückwirkenden Revision der Beschäftigungsstatistik im August 2014 können diese Daten von zuvor veröffentlichten Daten abweichen. Quelle: Bundesagentur für Arbeit. alle zivilen Erwerbspersonen abhängig zivile Erwerbspersonen alle zivilen Erwerbspersonen abhängig zivile Erwerbspersonen 2000 19.833 5,8 6,4 12.180 6,3 6,9 2001 18.512 5,2 5,7 11.579 5,8 6,5 2002 21.048 5,8 6,5 12.940 6,5 7,2 2003 23.924 6,6 7,3 14.882 7,4 8,2 2004 24.296 6,7 7,4 14.843 7,3 8,2 2005 26.855 7,4 8,2 16.352 8,1 9,0 2006 23.670 6,4 7,2 14.709 7,2 8,1 2007 20.008 5,4 6,0 12.225 5,9 6,6 2008 17.193 4,6 5,2 11.032 5,4 6,0 2009 19.987 5,3 5,9 12.004 5,8 6,5 2010 17.625 4,7 5,2 10.773 5,2 5,8 2011 15.466 4,1 4,6 9.762 4,7 5,2 2012 15.854 4,1 4,6 10.054 4,7 5,3 2013 16.219 4,1 4,6 10.225 4,7 5,3 2014 16.560 4,1 4,6 10.291 4,7 5,2 2015 16.362 4,0 4,4 10.408 4,7 5,2 2016 15.660 3,8 4,2 9.619 4,2 4,7 Jahr1 Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt 2 darunter Hauptagentur Karlsruhe3 Arbeitslose Arbeitslosenquote in % bezogen auf ... Arbeitslose Arbeitslosenquote in % bezogen auf ... 1 Bis 2000 jeweils Stand zum 30. Juni; danach 30. September. 2 Ohne die Dienststellen Rastatt, Baden-Baden, Gaggenau und Bühl. 3 Zur Hauptagentur zählen neben Karlsruhe die Gemeinden Dettenheim, Eggenstein-Leopoldshafen, Linkenheim-Hochstetten, Pfinztal, Rheinstetten, Stutensee, Walzbachtal und Weingarten. Quelle: Bundesagentur für Arbeit. 114 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 513 ENTWICKLUNG DER ARBEITSLOSENZAHL IM STADTKREIS KARLSRUHE SEIT 2000 Tabelle 514 ARBEITSLOSE IM STADTKREIS KARLSRUHE SEIT 2015 NACH AUSGEWÄHLTEN GRUPPEN Frauen Ausländerinnen und Ausländer Junge Arbeitslose unter 25 Jahre Langzeit-Arbeitslose (mindestens 1 Jahr) 2000 9.153 6,5 4.086 1.857 843 3.207 2001 9.123 6,5 4.085 1.886 860 2.862 2002 10.191 7,1 4.323 2.243 1.162 2.937 2003 11.767 8,2 5.063 2.616 1.278 3.410 2004 11.883 8,3 5.245 2.680 1.164 4.142 2005 13.045 9,1 6.116 3.105 1.411 4.409 2006 11.959 8,3 5.619 2.916 1.215 4.649 2007 9.993 6,8 4.935 2.409 937 3.479 2008 9.232 6,4 4.593 2.255 856 2.907 2009 9.726 6,6 4.451 2.422 950 2.630 2010 8.973 6,1 4.185 2.261 795 2.607 2011 8.352 5,7 3.917 2.173 695 2.541 2012 8.509 5,7 3.962 2.176 742 2.691 2013 8.622 5,6 3.997 2.235 735 2.713 2014 8.626 5,5 3.987 2.337 866 2.742 2015 8.682 5,5 3.949 2.475 756 2.753 2016 7.890 4,9 3.615 2.264 683 2.458 Jahr (jeweils Stand 30. September) unter den Arbeitslosen sind …Arbeitslose insgesamt1 Arbeitslosen- quote in %2 1 Ab 2005 SGB III und SGB II. 2 In % aller zivilen Erwerbspersonen. Quelle: Bundesagentur für Arbeit. März Juni September Dezember März Juni September Dezember Arbeitslose insgesamt 8.761 8.478 8.682 8.441 8.614 7.784 7.890 7.790 darunter Frauen 3.842 3.767 3.949 3.735 3.719 3.415 3.615 3.420 Ausländerinnen und Ausländer 2.496 2.394 2.475 2.408 2.459 2.197 2.264 2.271 darunter Frauen 1.213 1.213 1.268 1.180 1.165 1.073 1.139 1.097 Jüngere unter 20 Jahre 132 124 178 126 114 104 176 110 20 bis unter 25 Jahre 589 496 578 508 558 459 507 463 Ältere 55 Jahre und älter 1.559 1.557 1.552 1.559 1.580 1.511 1.459 1.435 Langzeitarbeitslose (länger als 1 Jahr) 2.732 2.715 2.753 2.690 2.811 2.609 2.458 2.420 Schwerbehinderte 587 573 617 584 586 570 564 591 Arbeitslosenquote bezogen auf ... alle zivilen Erwerbspersonen 5,6 5,3 5,5 5,3 5,4 4,8 4,9 4,8 darunter Frauen 5,3 5,1 5,4 5,1 5,0 4,6 4,8 4,6 abhängige Erwerbspersonen 6,3 5,9 6,0 5,9 6,0 5,3 5,4 5,3 2015 2016 Quelle: Bundesagentur für Arbeit. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 115 Tabelle 515 ARBEITSLOSIGKEIT IN DEN KARLSRUHER STADTTEILEN AM 30. SEPTEMBER 2016 (SGB III UND SGB II) 01 Innenstadt-Ost 5.160 337 6,5 6,9 5,8 2,5 7,6 02 Innenstadt-West 8.152 287 3,5 3,5 3,6 1,0 6,0 03 Südstadt 15.242 713 4,7 4,5 5,2 2,0 6,7 04 Südweststadt 14.842 520 3,5 3,2 4,8 1,5 3,9 05 Weststadt 14.766 625 4,2 3,6 6,2 1,7 4,8 06 Nordweststadt 7.682 218 2,8 2,7 3,3 0,9 3,1 07 Oststadt 14.297 501 3,5 3,1 4,5 0,9 6,2 08 Mühlburg 12.011 626 5,2 5,1 5,5 3,0 5,6 09 Daxlanden 7.245 330 4,6 4,4 5,2 3,2 3,6 10 Knielingen 6.895 243 3,5 3,3 4,5 2,6 4,2 11 Grünwinkel 6.863 294 4,3 3,9 5,7 3,4 4,1 12 Oberreut 6.320 426 6,7 6,0 9,9 3,3 5,0 13 Beiertheim-Bulach 4.776 160 3,4 3,1 4,8 1,7 3,7 14 Weiherfeld-Dammerstock 3.620 110 3,0 2,7 5,3 1,2 3,4 15 Rüppurr 6.591 174 2,6 2,5 3,7 1,4 3,0 16 Waldstadt 7.632 305 4,0 3,9 4,2 2,0 3,6 17 Rintheim 3.909 177 4,5 3,9 6,5 1,7 6,3 18 Hagsfeld 5.050 153 3,0 2,9 3,6 1,0 3,3 19 Durlach 20.046 740 3,7 3,2 5,4 1,6 4,1 20 Grötzingen 5.779 143 2,5 2,2 3,8 1,2 3,1 21 Stupferich 1.784 40 2,2 2,1 4,0 1,5 2,2 22 Hohenwettersbach 1.956 23 1,2 1,1 2,1 0,3 3,1 23 Wolfartsweier 2.070 62 3,0 2,9 3,8 1,0 2,5 24 Grünwettersbach 2.502 47 1,9 1,9 1,9 0,3 1,4 25 Palmbach 1.275 30 2,4 2,2 4,4 1,0 4,0 26 Neureut 12.221 321 2,6 2,3 4,6 1,9 2,2 27 Nordstadt 6.860 239 3,5 3,2 4,7 2,0 4,1 Ohne Zuordnung X 46 X X X X X Stadt Karlsruhe 205.546 7.890 3,8 3,5 5,1 1,8 4,2 Anzahl Stadtteil Erwerbs- fähige1 Arbeits- lose Anteil an Erwerbsfä- higen in % Deutsche Ausländerinnen und Ausländer unter 25 Jahre 55 bis unter 65 Jahre Arbeitslosenanteil in %2 1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung im Alter von 15 bis unter 65 Jahren. Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) . 2 Bezogen auf die jeweilige erwerbsfähige Bevölkerungsgruppe. Quelle: Bundesagentur für Arbeit; stadteigene Bevölkerungsstatistik, eigene Berechnung. 116 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Ta be lle 5 16 A RB EI TS LO SE IN D EN K A RL SR U H ER S TA D TT EI LE N 2 01 61 N A CH A U SG EW Ä H LT EN G RU PP EN (S G B III U N D S G B II) un te r d en A rb ei ts lo se n sin d ... Au slä nd er in ne n un d Au slä nd er An za hl % An za hl % An za hl % An za hl % An za hl % 01 In ne ns ta dt -O st 33 7 12 3 36 ,5 37 11 ,0 42 12 ,5 12 0 35 ,6 10 8 32 ,0 02 In ne ns ta dt -W es t 28 7 11 3 39 ,4 23 8, 0 48 16 ,7 92 32 ,1 96 33 ,4 03 Sü ds ta dt 71 3 29 7 41 ,7 57 8, 0 11 0 15 ,4 23 1 32 ,4 22 8 32 ,0 04 Sü dw es ts ta dt 52 0 23 8 45 ,8 36 6, 9 80 15 ,4 15 6 30 ,0 14 3 27 ,5 05 W es ts ta dt 62 5 28 7 45 ,9 46 7, 4 10 3 16 ,5 17 8 28 ,5 22 3 35 ,7 06 N or dw es ts ta dt 21 8 11 2 51 ,4 16 7, 3 42 19 ,3 61 28 ,0 68 31 ,2 07 O st st ad t 50 1 20 2 40 ,3 34 6, 8 90 18 ,0 14 6 29 ,1 16 8 33 ,5 08 M üh lb ur g 62 6 29 6 47 ,3 64 10 ,2 10 5 16 ,8 21 2 33 ,9 20 5 32 ,7 09 Da xl an de n 33 0 16 3 49 ,4 40 12 ,1 58 17 ,6 12 6 38 ,2 53 16 ,1 10 Kn ie lin ge n 24 3 10 2 42 ,0 28 11 ,5 54 22 ,2 62 25 ,5 65 26 ,7 11 G rü nw in ke l 29 4 13 9 47 ,3 36 12 ,2 60 20 ,4 85 28 ,9 84 28 ,6 12 O be rre ut 42 6 22 8 53 ,5 33 7, 7 77 18 ,1 15 3 35 ,9 11 7 27 ,5 13 Be ie rth ei m -B ul ac h 16 0 74 46 ,3 13 8, 1 32 20 ,0 45 28 ,1 34 21 ,3 14 W ei he rfe ld -D am m er st oc k 11 0 51 46 ,4 6 5, 5 26 23 ,6 35 31 ,8 27 24 ,5 15 Rü pp ur r 17 4 90 51 ,7 15 8, 6 41 23 ,6 52 29 ,9 26 14 ,9 16 W al ds ta dt 30 5 15 0 49 ,2 28 9, 2 57 18 ,7 85 27 ,9 72 23 ,6 17 Ri nt he im 17 7 89 50 ,3 13 7, 3 46 26 ,0 51 28 ,8 62 35 ,0 18 Ha gs fe ld 15 3 70 45 ,8 9 5, 9 33 21 ,6 50 32 ,7 32 20 ,9 19 Du rla ch 74 0 32 8 44 ,3 47 6, 4 15 8 21 ,4 26 1 35 ,3 22 8 30 ,8 20 G rö tz in ge n 14 3 75 52 ,4 12 8, 4 40 28 ,0 39 27 ,3 36 25 ,2 21 St up fe ric h 40 23 57 ,5 4 10 ,0 9 22 ,5 8 20 ,0 7 17 ,5 22 Ho he nw et te rs ba ch 23 15 65 ,2 1 4, 3 12 52 ,2 6 26 ,1 3 13 ,0 23 W ol fa rts w ei er 62 32 51 ,6 3 4, 8 12 19 ,4 23 37 ,1 10 16 ,1 24 G rü nw et te rs ba ch 47 25 53 ,2 1 2, 1 8 17 ,0 16 34 ,0 5 10 ,6 25 Pa lm ba ch 30 15 50 ,0 2 6, 7 10 33 ,3 11 36 ,7 5 16 ,7 26 N eu re ut 32 1 15 3 47 ,7 39 12 ,1 56 17 ,4 71 22 ,1 88 27 ,4 27 N or ds ta dt 23 9 11 0 46 ,0 33 13 ,8 44 18 ,4 71 29 ,7 57 23 ,8 O hn e Zu or dn un g 46 15 32 ,6 7 15 ,2 6 13 ,0 12 26 ,1 14 30 ,4 St ad t Ka rl sr uh e 7. 89 0 3. 61 5 45 ,8 68 3 8, 7 1. 45 9 18 ,5 2. 45 8 31 ,2 2. 26 4 28 ,7 St ad tt ei l Fr au en un te r 2 5 Ja hr e 55 Ja hr e un d äl te r La ng ze ita rb ei ts lo se 2 A rb ei ts lo se in sg es am t 1 St an d 30 .S ep te m be r 2 01 6. 2 Üb er e in Ja hr a rb ei ts lo s. Q ue lle : Bu nd es ag en tu r f ür Ar be it. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 117 Tabelle 517 INSOLVENZVERFAHREN IN KARLSRUHE SEIT 2008 Abbildung 5.6 BEANTRAGTE INSOLVENZVERFAHREN IN KARLSRUHE 2015 Tabelle 518 INSOLVENZEN VON PRIVATPERSONEN IN KARLSRUHE SEIT 2009 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Insolvenzverfahren insgesamt 474 521 535 513 458 418 405 387 und zwar eröffnet 432 482 504 479 413 384 369 338 Abweisung mangels Masse 34 33 22 22 36 28 26 36 Schuldenbereinigungsplan 8 6 9 12 9 6 10 13 Unternehmensinsolvenzen 52 55 59 57 69 51 52 43 Privatinsolvenzen 422 466 476 456 389 367 353 322 Betroffene Beschäftigte 573 212 374 643 383 376 425 1.136 Voraussichtliche Forderungen (in 1.000 Euro) 51.820 45.906 127.976 75.360 84.527 111.660 113.080 118.650 Merkmal Bei Redaktionsschluss lagen noch keine neueren Daten vor. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Merkmal 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Verfahren insgesamt 466 476 456 389 367 353 322 314 Anteil am Land Baden-Württemberg (%) 3,4 3,2 3,4 3,3 3,4 3,3 3,2 3,3 Veränderung im Vergleich zum Vorjahr (%) 10,4 2,1 -4,2 -14,7 -5,7 -3,8 -8,8 -2,5 Voraussichtliche Forderungen (in 1.000 Euro) 32.509 37.440 37.939 34.317 25.190 82.192 21.523 36.365 Anteil am Land Baden-Württemberg (%) 2,2 2,5 2,5 2,7 2,1 5,8 2,0 4,2 Voraussichtliche Forderungen je Insolvenzverfahren (in Euro) 69.762 78.658 83.200 88.219 68.638 232.839 66.842 115.812 Insolvenzhäufigkeit (Verfahren je 10.000 Einwohner) 16,1 16,2 15,4 12,9 9,6 11,8 10,5 10,2 Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Insgesamt 387 Insolvenzverfahren Schuldenbereinigungsplan 13 eröffnete Insolvenzverfahren 338 Abweisung mangels Masse 36 Bei Redaktionsschluss lagen noch keine neueren Daten vor. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. 118 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 519 GEWERBEANZEIGEN IN KARLSRUHE 2015 UND 2016 NACH WIRTSCHAFTSBEREICHEN (WZ 2008) Betriebs- gründung sonstige Neugründung Betriebs- aufgabe sonstige Stilllegung Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 4 1 3 1 - 1 Verarbeitendes Gewerbe 107 19 70 71 18 37 Energieversorgung 10 2 5 6 2 1 Baugewerbe 316 43 246 365 38 253 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz 545 110 320 533 128 297 Verkehr und Lagerei 75 11 49 93 14 58 Gastgewerbe 222 39 24 211 44 86 Information und Kommunikation 193 30 127 174 38 84 Finanz-, Versicherungsdienstleistungen 91 9 65 101 12 56 Grundstücks- und Wohnungswesen 61 20 25 84 16 40 Freiberufliche, wissenschaftl. u. techn. Dienstleistungen 321 40 238 244 26 155 Sonst. wirtschaftl. Dienstleistungen 333 37 258 306 42 222 Erziehung und Unterricht 52 4 38 37 8 21 Gesundheits- und Sozialwesen 21 - 17 18 5 10 Kunst, Unterhaltung und Erholung 84 14 60 41 3 30 Sonstige Dienstleistungen 142 21 98 158 14 114 Übrige Wirtschaftszweige 4 - 2 1 - 1 Insgesamt 2.581 400 1.645 2.444 408 1.466 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 4 - 3 1 - 1 Verarbeitendes Gewerbe 84 21 46 66 12 39 Energieversorgung 17 5 9 5 2 1 Baugewerbe 250 50 161 297 33 207 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz 529 107 306 589 106 327 Verkehr und Lagerei 63 14 34 72 16 41 Gastgewerbe 189 31 31 201 42 63 Information und Kommunikation 211 49 130 178 31 96 Finanz-, Versicherungsdienstleistungen 96 8 67 88 13 57 Grundstücks- und Wohnungswesen 85 26 46 63 11 34 Freiberufliche, wissenschaftl. u. techn. Dienstleistungen 307 60 207 258 35 148 Sonst. wirtschaftl. Dienstleistungen 314 52 233 290 22 222 Erziehung und Unterricht 47 12 31 33 3 20 Gesundheits- und Sozialwesen 26 2 22 18 2 14 Kunst, Unterhaltung und Erholung 70 5 55 54 4 37 Sonstige Dienstleistungen 200 19 135 211 18 134 Übrige Wirtschaftszweige 2 2 - 3 1 - Insgesamt 2.494 463 1.516 2.427 351 1.441 2015 2016 Wirtschaftszweige Insgesamt Anmeldungen Insgesamt Abmeldungen darunter Neugründung darunter vollständige Aufgabe Mit dem Jahr 2008 wurde der Nachweis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige – Ausgabe 2008 (WZ 2008) umgestellt. Diese Neuverschlüsselung brachte beträchtliche Änderungen in der wirtschaftsfachlichen Zuordnung mit sich. Dadurch sind die Ergebnisse nach WZ 2008 auch bei gleichlautenden Bezeichnungen einzelner Gliederungen keinesfalls mit denen der bisherigen Systematik (WZ 2003) vergleichbar und es kommt zu einem Bruch in der Zeitreihe. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 119 Tabelle 520 LANDWIRTSCHAFTLICHE BODENNUTZUNG IM STADTKREIS KARLSRUHE SEIT 2003 NACH HAUPTNUTZUNGS- UND KULTURARTEN Abbildung 5.7 LANDWIRTSCHAFTLICHE BETRIEBE1 IN KARLSRUHE 2016 NACH GRÖSSENKLASSEN DER LANDWIRTSCHAFTLICH GENUTZTEN FLÄCHE LANDWIRTSCHAFT 2003 2005 2007 2010 2016 ha % ha % ha % ha % ha % Bewirtschaftetes Ackerland 2.075 79,8 2.055 78,9 2.065 78,4 1.983 78,8 1.898 73,1 Obstanlagen 54 2,1 49 1,9 46 1,7 54 2,1 . . Baumschulen 17 0,7 15 0,6 . . 17 0,7 . . Dauergrünland 443 17,0 473 18,2 497 18,9 453 18,0 590 22,7 Rebland . . . . 9 0,3 . . . . sonstige landwirtschaftlich genutzte Fläche . . . . . . . . . . Landwirtschaft genutzte Fläche zusammen 2.600 100 2.605 100 2.635 100 2.518 100 2.597 100 Nutzung1 1 2003 bis 2007: Landwirtschaftliche Betriebe mit 2 ha und mehr landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF) oder Mindesterzeugungseinheiten; ab 2010: Landwirtschaftliche Betriebe mit 5 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche oder Mindesterzeugungseinheiten. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Insgesamt 62 Betriebe 1 Landwirtschaftliche Betriebe mit 5 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche oder Mindesterzeugungseinheiten. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. unter 5 ha 11 Betriebe 17,7 % 5 bis unter 10 ha 9 Betriebe 14,5 % 10 bis unter 20 ha 13 Betriebe 21,0 % 20 bis unter 50 ha 17 Betriebe 27,4 % 50 ha und mehr 12 Betriebe 19,4 % 120 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 521 VIEHHALTUNG IN KARLSRUHE SEIT 2001 insgesamt darunter Milchkühe insgesamt darunter Zuchtschweine 2001 379 94 1.484 164 196 2003 303 80 1.400 150 92 2007 284 . 1.322 163 . 2010 292 . 1.211 . 881 2016 364 . . . 153 2001 16 5 11 3 11 2003 12 4 14 4 8 2007 10 1 10 3 8 2010 9 . 8 . 6 2016 12 1 7 1 4 Jahr Anzahl der Tiere Anzahl der Betriebe Schafe Rinder Schweine 1 2001 bis 2007: Landwirtschaftliche Betriebe mit 2 ha und mehr landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF) oder Mindesterzeugungseinheiten; ab 2010: Landwirtschaftliche Betriebe mit 5 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche oder Mindesterzeugungseinheiten. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 121 Tabelle 522 BAUHAUPTGEWERBE IN KARLSRUHE SEIT 2009 Abbildung 5.8 BETRIEBE UND BESCHÄFTIGTE IM VERARBEITENDEN GEWERBE 2007 BIS 2016 VERARBEITENDES GEWERBE 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Betriebe am Jahresende1 26 29 27 29 28 26 27 25 Beschäftigte am Jahresende 2.811 2.975 3.054 3.190 3.229 3.594 3.867 3.936 darunter Arbeiter . . . . . . . . Angestellte . . . . . . . . Beschäftigte im Jahresdurchschnitt 2.796 2.853 3.026 3.143 3.266 3.536 3.781 3.898 Beschäftigte je Betrieb im Jahresdurchschnitt 112 106 108 114 116 131 143 150 Lohn- und Gehaltsumme in 1.000 Euro 71.850 71.515 75.930 79.605 85.484 94.382 98.813 119.626 Umsatz in 1.000 Euro (ohne MwSt.) 325.398 319.026 378.051 399.106 409.963 466.276 554.173 603.313 davon im Wohnungsbau 20.508 21.646 27.737 34.800 26.109 37.841 42.106 48.775 Gewerbe- und Industriebau2 249.130 229.915 276.543 306.764 338.500 373.579 448.639 488.589 öffentliche Bauten und Verkehrsbauten 55.760 67.465 73.771 57.542 45.354 54.856 63.431 65.946 1 Betriebe mit im allgemeinen 20 und mehr Beschäftigten. 2 Einschließlich landwirtschaftlicher Bau. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. 0 25 50 75 100 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Anzahl der Beschäftigten in Betrieben (50 und mehr) Anzahl der Betriebe mit 50 und mehr Beschäftigten Beschäftigte Betriebe 122 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 524 VERARBEITENDES GEWERBE IN KARLSRUHE 2016 NACH MONATEN Tabelle 523 VERARBEITENDES GEWERBE IN KARLSRUHE SEIT 2007 insgesamt darunter Export 2007 65 19.220 29.306 909,5 9.121,7 2.306,1 2008 68 19.306 29.775 933,9 9.461,7 2.278,2 2009 624 17.965 27.080 895,9 8.364,6 1.841,7 2010 58 17.545 27.385 896,2 8.497,9 2.079,6 2011 58 17.859 27.761 934,2 9.262,3 2.109,2 2012 56 17.725 27.345 955,9 9.383,2 2.129,8 2013 54 17.646 27.014 974,0 9.291,2 2.098,9 2014 54 17.720 26.843 1.000,3 9.436,5 2.220,2 2015 53 17.441 26.533 1.026,3 9.310,1 2.322,5 2016 53 17.293 26.049 1.049,7 9.566,2 2.330,9 Bruttolohn- und Gehaltssumme in Mill. Euro Geleistete Ar- beitsstunden in 1.000 Jahr Umsatz Betriebe1, 2 in Mill. Euro Beschäftigte1, 3 1 Monats- beziehungsweise Jahresdurchschnitte. 2 Betriebe von Unternehmen mit 50 und mehr Beschäftigten. 3 Einschließlich Auszubildende, Heimarbeiter sowie tätige Inhaber und Mitinhaber. 4 Ab 2009 Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008); mit Vorjahren nicht vergleichbar. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (Jahresübersichten). in Mill. Euro je Beschäftigten in Euro Januar 53 17.328 1.981 95,4 5.507 687,8 588,9 Februar 53 17.243 2.245 78,3 4.539 777,5 647,8 März 53 17.253 2.248 87,1 5.048 840,5 707,6 April 53 17.236 2.275 82,8 4.806 818,3 685,0 Mai 53 17.204 2.013 88,9 5.168 764,3 650,0 Juni 53 17.219 2.276 92,2 5.357 817,6 701,0 Juli 53 17.240 2.153 80,8 4.685 790,1 659,7 August 53 17.278 2.111 81,6 4.724 802,0 671,8 September 53 17.380 2.231 80,6 4.639 831,8 698,7 Oktober 53 17.369 2.146 79,6 4.582 781,5 655,2 November 53 17.374 2.268 116,2 6.687 847,2 714,0 Dezember 52 17.342 2.068 86,0 4.960 775,8 680,4 Insgesamt 53 17.293 26.049 1.049,7 60.702 9.566,2 8.066,2 darunter aus Eigenerzeugung in Mill. Euro Umsatz insgesamt in Mill. Euro Monat Betriebe1 Beschäftigte insgesamt2 Geleistete Arbeits- stunden in 1.000 Bruttolohn- und Gehaltssumme 1 Betriebe von Unternehmen mit 50 und mehr Beschäftigten. 2 Einschließlich Auszubildende, Heimarbeiter sowie tätige Inhaber und Mitinhaber. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 123 Tabelle 525 HANDWERKSUNTERNEHMEN, TÄTIGE PERSONEN UND UMSATZ IN KARLSRUHE 2015 NACH GEWERBEGRUPPEN Tabelle 526 DAS ZULASSUNGSPFLICHTIGE UND ZULASSUNGSFREIE HANDWERK IN KARLSRUHE 2015 sozialver- sicherungs- pflichtig Beschäftigte geringfügig entlohnte Beschäftigte in 1.000 Euro Euro I Bauhauptgewerbe 133 . . . . . . II Ausbaugewerbe 696 5.619 4.484 411 8 629.408 112.014 III Handwerke für den gewerblichen Bedarf 296 3.777 2.367 1.105 13 327.376 86.676 IV Kraftfahrzeuggewerbe 141 2.746 2.372 224 19 875.399 318.791 V Lebensmittelgewerbe 45 . . . . . . VI Gesundheitsgewerbe 91 853 658 100 9 (60.769) (71.242) VII Handwerke für den privaten Bedarf 324 . . . . . . Handwerker insgesamt 1.726 16.779 12.658 2.315 10 2.203.419 131.320 Gewerbegruppe Hand- werks- unter- nehmen1 Tätige Personen im Jahresdurchschnitt 2015 Umsatz3 2015 insgesamt 2 darunter je Unter- nehmen insgesamt je tätige Person Anzahl Ergebnisse der Handwerkszählung 2015. 1 Nur Unternehmen (einschließlich der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Berichtsjahr 2015. 2 Einschließlich tätiger Unternehmer (geschätzt). 3 Mit geschätzten Umsätzen bei Organschaftsmitgliedern; ohne Umsatzsteuer. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. sozialver- sicherungs- pflichtig Beschäftigte geringfügig entlohnte Beschäftigte in 1.000 Euro Euro Anzahl 1.242 13.576 11.017 1.254 11 2.064.151 152.044 % x 100 81,2 9,2 x x x Anzahl 484 3.203 1.641 1.061 7 139.268 43.480 % x 100 51,2 33,1 x x x Handwerk insgesamt 1.726 16.779 12.658 2.315 10 2.203.419 131.320 Merkmal Handwerks- unter- nehmen1 Tätige Personen im Jahresdurchschnitt 2015 Umsatz3 2015 insgesamt 2 darunter je Unter- nehmen insgesamt je tätige Person Anzahl Zulassungspflichtiges Handwerk Zulassungsfreies Handwerk Ergebnisse der Handwerkszählung 2015. 1 Nur Unternehmen (einschließlich der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Berichtsjahr 2015. 2 Einschließlich tätiger Unternehmer (geschätzt). 3 Mit geschätzten Umsätzen bei Organschaftsmitgliedern; ohne Umsatzsteuer. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. 124 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 528 ANGEKOMMENE GÄSTE UND ÜBERNACHTUNGEN IN KARLSRUHE 2016 NACH MONATEN Tabelle 527 ANGEKOMMENE GÄSTE UND ÜBERNACHTUNGEN IN BEHERBERGUNGSBETRIEBEN IN KARLSRUHE SEIT 2001 TOURISMUS in Tagen in % 2001 318.304 62.325 611.949 120.146 1,9 38,5 2002 316.432 61.489 600.250 120.370 1,9 35,2 2003 330.311 61.207 617.341 121.204 1,9 35,4 2004 367.854 74.693 657.348 139.247 1,8 29,0 2005 382.203 75.777 732.596 145.747 1,9 41,4 2006 401.386 79.930 762.953 160.512 1,9 42,7 2007 425.396 83.334 777.716 170.292 1,8 42,0 2008 466.628 93.046 841.430 183.599 1,8 40,0 2009 461.599 91.715 825.523 182.060 1,8 40,5 2010 517.393 108.714 943.516 220.361 1,8 45,0 2011 539.010 107.644 986.860 225.882 1,8 46,8 2012 548.859 120.910 1.007.217 252.416 1,8 47,0 2013 571.039 134.196 1.024.275 267.545 1,8 46,4 2014 596.689 136.608 1.047.422 274.254 1,8 46,0 2015 621.128 138.389 1.096.961 269.621 1,8 47,4 2016 638.846 140.777 1.101.223 268.877 1,7 46,0 Auslastung der Schlafgelegenheiten Verweildauer pro Gast ÜbernachtungenAngekommene Gäste Jahr insgesamt insgesamt darunter aus dem Ausland darunter aus dem Ausland 1 Ab 2008 einschließlich Jugendherberge und Campingplatz. Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Januar 39.183 32.075 7.108 67.856 54.229 13.627 36.131 63.558 Februar 46.469 36.465 10.004 79.095 60.149 18.946 45.260 76.630 März 50.926 41.451 9.475 88.833 70.576 18.257 49.082 97.132 April 53.127 42.351 10.776 92.059 71.166 20.893 48.055 87.988 Mai 51.286 40.156 11.130 86.468 66.896 19.572 54.770 92.825 Juni 56.784 43.862 12.922 96.118 71.602 24.516 58.542 100.660 Juli 65.624 46.313 19.311 113.142 76.665 36.477 61.752 108.502 August 54.361 36.770 17.591 95.445 63.180 32.265 53.160 95.831 September 61.512 49.179 12.333 107.875 83.196 24.679 57.506 101.098 Oktober 57.851 46.714 11.137 100.759 78.058 22.701 58.232 102.253 November 53.556 44.544 9.012 93.934 74.422 19.512 52.568 92.132 Dezember 48.167 38.189 9.978 79.639 62.207 17.432 46.070 78.352 Jahr 2016 638.846 498.069 140.777 1.101.223 832.346 268.877 621.128 1.096.961 Zum Vergleich:Angekommene Gäste Übernach- tungenaus Deutschland aus dem Ausland1 aus Deutschland aus dem Ausland1 Gäste im Jahr 2015 Monat insgesamt davon insgesamt davon Übernachtungen 1 Einschließlich ohne Angabe. Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 125 Abbildung 5.9 ANKÜNFTE UND ÜBERNACHTUNGEN IN KARLSRUHER BEHERBERGUNGSBETRIEBEN SEIT 1982 Abbildung 5.10 ENTWICKLUNG DER ANKÜNFTE UND ÜBERNACHTUNGEN IN KARLSRUHER BEHERBERGUNGSBETRIEBEN SEIT 1982 NACH HERKUNFT DER GÄSTE 0 200.000 400.000 600.000 800.000 1.000.000 1.200.000 1982 1984 1986 1988 1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 Ankünfte Übernachtungen Anzahl 1 Ab 2008 einschließlich Jugendherberge und Campingplatz. Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. 50 100 150 200 250 300 350 400 1982 1984 1986 1988 1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 Ankünfte Deutschland Ankünfte Ausland Übernachtungen Deutschland Übernachtungen Ausland Messziffer 1982 = 100 Messziffer 1 Ab 2008 einschließlich Jugendherberge und Campingplatz. Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. 126 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 529 AUSLANDSGÄSTE IN KARLSRUHER BEHERBERGUNGSBETRIEBEN SEIT 2014 NACH HERKUNFTSLÄNDERN angekommene Gäste Übernachtungen angekommene Gäste Übernachtungen angekommene Gäste Übernachtungen Belgien 7.121 9.709 7.116 9.659 8.200 10.913 Bulgarien 620 2.688 461 1.361 850 1.757 Dänemark 2.043 3.385 2.003 2.973 1.935 3.065 Finnland 838 1.565 803 1.437 776 1.695 Frankreich 11.091 17.660 11.271 18.053 11.753 18.617 Griechenland 809 2.254 656 1.795 627 1.788 Großbritannien 10.109 17.264 9.951 18.582 7.964 14.383 Irland 1.121 1.815 1.636 3.163 1.514 3.000 Italien 6.348 11.642 6.418 12.903 5.937 10.807 Luxemburg 1.174 1.711 1.234 1.908 1.327 2.042 Niederlande 18.078 22.713 17.270 22.585 20.677 26.519 Norwegen 821 1.478 756 1.286 792 1.300 Österreich 6.300 12.611 6.353 12.745 6.243 12.422 Polen 3.323 6.643 3.841 6.181 3.473 5.702 Portugal 511 1.442 557 1.431 506 1.244 Rumänien 1.515 5.053 2.251 9.541 1.937 10.821 Russland 2.820 7.371 1.839 4.270 1.866 4.567 Schweden 1.744 2.961 1.685 2.733 1.890 3.147 Schweiz 14.716 21.940 16.385 25.135 16.453 24.882 Slowakische Republik 409 939 488 944 515 1.223 Slowenien 357 920 305 752 360 688 Spanien 3.908 8.381 3.754 8.202 4.271 9.513 Tschechische Republik 1.495 2.552 1.575 2.909 1.502 2.534 Türkei 1.614 5.880 1.752 4.598 1.826 4.607 Ungarn 1.138 3.366 1.124 2.200 1.103 2.406 Übriges Europa 3.089 7.766 3.796 8.001 4.362 8.800 Europa zusammen 103.112 181.709 105.280 185.347 108.659 188.442 Afrika 842 2.703 947 2.523 1.034 2.485 Kanada 942 2.575 804 2.206 700 1.885 USA 10.095 24.192 7.003 17.395 8.304 22.097 Mittelamerika/Karibik 294 1.088 316 1.317 325 920 Brasilien 1.083 3.055 903 2.857 1.260 2.848 Übriges Amerika 534 2.405 516 1.405 612 1.615 Amerika zusammen 12.948 33.315 9.542 25.180 11.201 29.365 Arabische Golfstaaten 1.606 4.754 1.211 3.567 1.373 4.118 China/Hongkong 5.133 12.803 5.760 14.240 4.853 12.184 Indien 1.352 9.579 1.549 8.793 2.110 7.169 Israel 6.100 16.208 5.371 11.037 4.501 10.126 Japan 1.550 3.093 1.753 3.750 1.742 3.819 Südkorea 962 2.121 1.500 2.864 771 1.512 Übriges Asien 2.066 5.798 2.672 6.829 2.784 6.240 Asien zusammen 18.769 54.356 19.816 51.080 18.134 45.168 Australien/ Neuseeland/Ozeanien 937 2.171 776 1.906 732 1.561 Ohne Angabe2 - - 2.028 3.585 1.017 1.856 Insgesamt 136.608 274.254 138.389 269.621 140.777 268.877 2014 2015 2016 Herkunftsland1 1 Ständiger Wohnsitz der Auslandsgäste. 2 „Ohne Angabe” wird seit 2015 unter „Ausland” zusammengefasst. Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 127 Tabelle 530 BEHERBERGUNGSBETRIEBE IN KARLSRUHE SEIT 2010 Abbildung 5.11 BETTENAUSLASTUNG IN KARLSRUHE SEIT 2005 NACH STERNEKATEGORIEN1 (MESSZIFFER 2005 = 100) Abbildung 5.12 ÜBERNACHTUNGEN IN KARLSRUHER BEHERBERGUNGSBETRIEBEN SEIT 2007 NACH STERNEKATEGORIEN1, 2 Anzahl Schlafgele- genheiten Anzahl Schlafgele- genheiten Anzahl Schlafgele- genheiten Anzahl Schlafgele- genheiten Anzahl Schlafgele- genheiten 2010 66 6.147 27 3.121 24 1.914 11 337 4 775 2011 66 6.198 27 3.130 24 1.902 11 361 4 805 2012 62 6.297 25 3.097 21 2.000 11 358 5 842 2013 62 6.491 25 3.128 21 2.142 11 358 5 863 2014 z3 63 6.486 24 3.538 25 1.823 9 324 5 801 2015 62 6.662 24 3.515 25 1.988 8 306 5 853 2016 62 6.698 20 2.967 29 2.566 8 312 5 853 Jahr1 Betriebe insgesamt davon geführt als … sonstige Betriebe2GasthofHotel garniHotel 1 Stand jeweils 1. Juli. 2 Erholungsheim, Sportschule, Jugendherberge, Naturfreundehaus (ab 10/2012) und Campingplatz (ab 2008). 3 Aufgrund des Kategorienwechsels von Betrieben im Berichtsjahr 2014 ist die Vergleichbarkeit mit vorangegangenen Jahren beeinträchtigt. Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. 70,0 80,0 90,0 100,0 110,0 120,0 130,0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 4 und mehr Sterne 3 Sterne bis zu 2 Sterne Messziffer 1 Nach dem Unterkunftsverzeichnis der Karlsruher Messe- und Kongress-GmbH. Ohne sonstige Betriebe. Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. 0 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000 300.000 350.000 400.000 450.000 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 z 2015 2016 4 und mehr Sterne 3 Sterne bis zu 2 Sterne Anzahl 1 Nach dem Unterkunftsverzeichnis der Karlsruher Messe- und Kongress-GmbH. 2 Aufgrund des Kategorienwechsels von Betrieben im Berichtsjahr 2014 ist die Vergleichbarkeit mit vorangegangenen Jahren beeinträchtigt. Ohne sonstige Betriebe. Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. 128 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 531 VERBRAUCHERPREISINDIZES DEUTSCHLAND UND BADEN-WÜRTTEMBERG (BASIS: 2010 = 100) PREISINDIZES Verbraucherpreisindex Veränderung gegenüber Vorjahreszeitpunkt (%) Verbraucherpreisindex Veränderung gegenüber Vorjahreszeitpunkt (%) 2008 Jahresdurchschnitt 98,6 2,6 98,7 2,7 2009 Jahresdurchschnitt 98,9 0,3 98,9 0,2 2010 Jahresdurchschnitt 100,0 1,1 100,0 1,1 2011 Jahresdurchschnitt 102,1 2,1 102,1 2,1 2012 Jahresdurchschnitt 104,1 2,0 103,9 1,8 2013 Jahresdurchschnitt 105,7 1,5 105,3 1,3 2014 Jahresdurchschnitt 106,6 0,9 106,2 0,9 2015 Jahresdurchschnitt 106,9 0,3 106,4 0,2 2016 Jahresdurchschnitt 107,4 0,5 106,8 0,4 2014 Januar 105,9 1,3 105,5 1,3 Februar 106,4 1,2 106,0 1,1 März 106,7 1,0 106,2 1,0 April 106,5 1,3 106,2 1,4 Mai 106,4 0,9 106,0 0,8 Juni 106,7 1,0 106,3 0,9 Juli 107,0 0,8 106,5 0,8 August 107,0 0,8 106,5 0,9 September 107,0 0,8 106,5 0,8 Oktober 106,7 0,8 106,3 0,8 November 106,7 0,6 106,3 0,5 Dezember 106,7 0,2 106,2 0,1 2015 Januar 105,5 -0,4 105,2 -0,3 Februar 106,5 0,1 106,1 0,1 März 107,0 0,3 106,6 0,4 April 107,0 0,5 106,6 0,4 Mai 107,1 0,7 106,7 0,7 Juni 107,0 0,3 106,5 0,2 Juli 107,2 0,2 106,7 0,2 August 107,2 0,2 106,7 0,2 September 107,0 0,0 106,5 0,0 Oktober 107,0 0,3 106,6 0,3 November 107,1 0,4 106,6 0,3 Dezember 107,0 0,3 106,5 0,3 2016 Januar 106,1 0,5 105,5 0,3 Februar 106,5 0,0 105,8 -0,3 März 107,3 0,3 106,7 0,1 April 106,9 -0,1 106,3 -0,3 Mai 107,2 0,1 106,7 0,0 Juni 107,3 0,3 106,7 0,2 Juli 107,6 0,4 107,0 0,3 August 107,6 0,4 106,9 0,2 September 107,7 0,7 107,2 0,7 Oktober 107,9 0,8 107,4 0,8 November 108,0 0,8 107,5 0,8 Dezember 108,8 1,7 108,2 1,6 Deutschland Baden-Württemberg Jahr/Monat Berechnung der Indexveränderung: Die Indexveränderung in Prozent ergibt sich nach der Formel: Neuer Indexstand / alter Indexstand x 100 - 100. Quellen: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden beziehungsweise Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 129 Tabelle 532 VERBRAUCHERPREISINDIZES FÜR DEUTSCHLAND NACH HAUPTGRUPPEN (BASIS: 2010 = 100) Nahrungs- mittel und alkohol- freie Getränke Alkohol. Getränke und Tabak- waren Beklei- dung, Schuhe Wohnung, Wasser, Strom, Gas u. a. Brenn- stoffe Möbel, Haushalt und lfd. Instand- haltung Gesund- heits- pflege Verkehr Nach- richten- über- mittlung Freizeit, Unter- haltung und Kultur Beher- bergungs- u. Gast- stätten- dienst- leistungen 2008 JD 98,6 100,1 95,9 98,0 98,6 98,3 98,2 98,6 104,6 98,6 96,8 2009 JD 98,9 98,8 98,4 99,3 99,0 99,9 99,2 96,7 102,3 100,3 98,9 2010 JD 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 2011 JD 102,1 102,8 101,8 101,2 103,1 100,4 100,7 104,5 96,5 99,7 101,5 2012 JD 104,1 106,3 104,8 103,3 105,4 101,1 103,2 107,7 94,8 100,6 103,6 2013 JD 105,7 110,4 107,0 104,4 107,5 102,1 99,4 107,5 93,4 103,1 106,0 2014 JD 106,6 111,5 110,3 105,5 108,4 102,5 101,4 107,3 92,3 104,4 108,2 2015 JD 106,9 112,3 113,4 106,3 108,0 103,2 103,4 105,5 91,2 105,0 111,0 2016 JD 107,4 113,2 116,0 107,0 107,9 103,8 105,1 104,6 90,3 106,1 113,2 2014 Januar 105,9 112,6 109,4 100,2 108,0 102,2 100,1 106,6 92,8 102,3 106,9 Februar 106,4 112,5 109,3 103,1 108,2 102,1 100,2 107,0 92,9 104,8 107,2 März 106,7 112,1 109,7 108,0 108,2 102,6 100,6 106,8 92,6 105,2 107,5 April 106,5 111,7 109,8 108,1 108,4 102,6 100,9 107,6 92,6 102,5 107,5 Mai 106,4 111,5 109,9 106,7 108,4 102,5 101,1 107,8 92,4 101,3 108,0 Juni 106,7 111,4 109,7 104,2 108,5 102,6 101,2 108,3 92,3 104,1 108,3 Juli 107,0 111,4 110,0 100,5 108,6 102,5 101,9 108,5 92,2 106,9 108,4 August 107,0 110,9 110,3 103,1 108,6 102,4 102,0 108,1 92,0 106,9 108,4 September 107,0 111,1 111,0 108,6 108,7 102,4 101,9 108,0 91,9 104,2 109,0 Oktober 106,7 111,1 111,4 108,2 108,5 102,4 102,1 107,3 91,9 103,2 109,0 November 106,7 110,7 111,6 107,9 108,6 102,6 102,1 106,4 91,9 104,4 109,0 Dezember 106,7 111,1 111,6 106,9 108,0 102,8 102,2 104,7 91,8 107,4 109,1 2015 Januar 105,6 111,5 111,8 101,3 107,7 102,8 102,4 103,3 91,9 101,8 109,6 Februar 106,5 112,3 112,0 102,2 108,1 102,7 102,8 104,3 91,8 106,0 109,9 März 107,0 112,3 112,2 108,6 108,2 103,0 103,1 105,7 91,6 105,1 110,3 April 107,0 113,1 112,6 109,1 108,2 103,2 103,2 106,5 91,5 102,6 110,7 Mai 107,1 113,1 112,6 106,9 108,3 103,3 103,3 107,2 91,3 103,0 110,9 Juni 107,0 112,6 113,4 105,0 108,2 103,3 103,4 107,0 91,1 103,5 111,3 Juli 107,2 111,9 114,1 101,4 108,1 103,1 103,7 107,4 91,1 107,4 111,2 August 107,2 111,6 114,3 104,5 107,9 103,2 103,7 106,3 90,9 107,8 111,3 September 107,0 112,1 114,3 110,0 107,9 103,2 103,8 105,0 90,9 104,7 111,8 Oktober 107,0 112,5 114,3 110,4 107,9 103,5 103,8 104,6 90,8 104,8 111,9 November 107,1 112,7 114,5 109,4 107,9 103,6 103,9 104,8 90,7 105,3 111,7 Dezember 107,0 112,3 114,4 106,4 107,4 103,8 103,9 103,7 90,6 108,5 111,9 2016 Januar 106,1 112,4 114,6 101,8 107,2 103,6 104,3 102,9 90,9 103,2 112,1 Februar 106,5 113,1 114,4 102,6 107,2 103,7 104,5 102,5 90,8 105,4 112,2 März 107,3 113,5 114,6 108,3 107,5 103,9 104,7 103,0 90,7 108,2 112,6 April 106,9 113,7 115,5 110,2 107,5 104,0 104,8 103,8 90,6 102,0 112,8 Mai 107,2 113,1 116,0 109,1 107,8 104,1 105,0 104,7 90,3 104,1 113,2 Juni 107,3 112,7 116,3 105,5 107,9 103,8 105,0 105,5 90,2 105,1 113,4 Juli 107,6 113,0 116,4 101,9 107,9 103,5 105,3 105,3 90,2 109,2 113,4 August 107,6 112,5 116,5 103,1 107,9 103,5 105,4 104,7 90,1 109,3 113,5 September 107,7 112,7 117,0 109,6 108,1 103,6 105,4 105,2 90,1 105,9 114,0 Oktober 107,9 112,8 116,8 111,5 108,4 103,8 105,5 105,9 90,1 105,3 113,8 November 108,0 114,1 116,9 111,2 108,4 103,8 105,5 105,3 90,0 105,3 113,8 Dezember 108,8 114,9 116,8 108,6 108,9 103,9 105,5 106,4 90,0 110,4 113,9 davon Jahr/Monat Gesamt- index Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden. 130 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Abbildung 5.13 ENTWICKLUNG DER VERBRAUCHERPREISE IN DEUTSCHLAND SEIT 2008 (BASIS: 2010 = 100) – AUSGEWÄHLTE VERBRAUCHSGRUPPEN – 85,0 90,0 95,0 100,0 105,0 110,0 115,0 1 2008 3 5 7 9 11 1 2009 3 5 7 9 11 1 2010 3 5 7 9 11 1 2011 3 5 7 9 11 1 2012 3 5 7 9 11 1 2013 3 5 7 9 11 1 2014 3 5 7 9 11 1 2015 3 5 7 9 11 1 2016 3 5 7 9 11 Gesamtindex Wohnungsmiete, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe Einrichtungsgegenstände und Ähnliches für den Haushalt und deren Instandhaltung Verkehr Nachrichtenübermittlung Messziffer 2010 = 100 AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 131 Tabelle 533 VERBRAUCHERPREISINIZES FÜR BADEN-WÜRTTEMBERG NACH HAUPTGRUPPEN (BASIS: 2010 = 100) Nahrungs- mittel und alkohol- freie Getränke Alkohol. Getränke und Tabak- waren Beklei- dung, Schuhe Wohnung, Wasser, Strom, Gas u. a. Brenn- stoffe Möbel, Haushalt und lfd. Instand- haltung Gesund- heits- pflege Verkehr Nach- richten- über- mittlung Freizeit, Unter- haltung und Kultur Beher- bergungs- u. Gast- stätten- dienst- leistungen 2008 JD 98,7 101,3 95,7 97,3 98,5 98,7 97,9 98,7 104,6 98,5 97,6 2009 JD 98,9 99,9 98,5 98,3 99,1 99,3 99,1 96,5 102,3 100,2 99,1 2010 JD 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 2011 JD 102,1 102,3 101,6 101,3 103,0 100,7 100,6 104,9 96,5 99,7 101,5 2012 JD 103,9 105,9 104,4 103,4 105,0 101,1 102,9 108,6 94,8 100,4 103,5 2013 JD 105,3 110,1 106,8 104,1 106,9 101,8 98,9 108,1 93,4 102,8 106,0 2014 JD 106,2 110,7 109,9 104,7 108,0 102,2 100,9 107,9 92,3 104,1 107,7 2015 JD 106,4 111,1 112,7 104,9 107,8 103,2 102,7 106,2 91,2 104,5 110,1 2016 JD 106,8 111,7 115,0 105,6 107,4 103,7 104,4 105,4 90,3 105,6 112,6 2014 Januar 105,5 112,1 109,1 99,0 107,6 102,1 99,5 107,1 92,8 101,9 106,5 Februar 106,0 112,0 108,9 102,0 107,7 102,1 99,6 107,8 92,9 104,6 106,6 März 106,2 111,3 109,1 107,8 107,7 102,3 99,8 107,3 92,6 105,0 106,9 April 106,2 111,3 109,3 107,8 107,9 102,4 100,6 108,3 92,6 102,2 107,3 Mai 106,0 110,5 109,3 106,6 108,1 102,1 100,9 108,4 92,4 101,1 107,4 Juni 106,3 110,4 109,2 103,9 108,2 102,1 101,1 109,0 92,3 103,9 107,6 Juli 106,5 110,5 109,6 100,4 108,1 102,3 101,8 108,9 92,2 106,5 108,1 August 106,5 110,0 109,7 101,8 108,2 102,3 101,7 108,5 92,0 106,5 107,8 September 106,5 110,2 110,6 107,5 108,2 102,1 101,6 108,5 91,9 103,6 108,2 Oktober 106,3 110,2 111,1 107,5 108,0 102,1 101,5 107,8 91,9 102,6 108,5 November 106,3 110,3 111,2 107,0 108,1 102,3 101,5 107,0 91,9 103,8 108,6 Dezember 106,2 109,9 111,2 105,4 107,7 102,1 101,6 105,6 91,8 106,9 108,4 2015 Januar 105,2 110,8 111,6 99,2 107,6 102,5 101,7 103,8 91,9 101,2 108,5 Februar 106,1 111,3 111,5 99,6 107,9 102,8 102,1 105,0 91,7 105,9 109,0 März 106,6 111,2 111,5 107,5 107,9 103,1 102,3 106,6 91,6 104,8 109,7 April 106,6 112,2 112,1 108,2 108,1 103,2 102,4 107,2 91,5 102,0 109,8 Mai 106,7 111,7 112,0 106,0 108,2 103,3 102,5 107,9 91,3 102,6 110,2 Juni 106,5 111,0 112,5 103,9 108,1 103,1 102,6 107,7 91,1 103,0 110,9 Juli 106,7 110,4 113,0 100,3 107,9 103,0 102,7 107,9 91,1 106,9 110,7 August 106,7 110,2 113,4 103,0 107,8 103,0 102,8 107,1 90,9 107,3 110,4 September 106,5 110,9 113,6 108,8 107,7 103,0 103,0 106,0 90,9 103,9 110,6 Oktober 106,6 111,2 113,6 109,5 107,7 103,2 103,2 105,3 90,8 104,4 111,0 November 106,6 111,4 113,5 108,3 107,8 103,7 103,3 105,7 90,7 104,6 110,4 Dezember 106,5 110,7 113,7 105,0 107,3 103,9 103,4 104,7 90,6 107,9 110,4 2016 Januar 105,5 111,3 113,7 100,5 106,8 103,5 103,7 103,6 90,9 102,4 111,0 Februar 105,8 111,5 113,1 99,7 106,9 103,6 103,7 103,4 90,8 104,8 111,4 März 106,7 111,9 113,7 106,8 107,1 103,8 103,8 103,8 90,7 107,4 112,0 April 106,3 112,2 114,4 109,3 107,1 103,8 104,0 104,7 90,6 101,4 112,3 Mai 106,7 111,4 115,0 108,2 107,3 103,8 104,2 105,3 90,3 103,8 112,5 Juni 106,7 111,2 115,5 104,0 107,4 103,8 104,2 106,2 90,2 104,6 113,1 Juli 107,0 111,6 115,6 100,6 107,2 103,4 104,6 105,8 90,2 108,8 112,7 August 106,9 110,9 115,6 100,6 107,3 103,2 104,8 105,9 90,1 108,8 112,8 September 107,2 111,5 115,9 108,8 107,4 103,7 105,0 106,1 90,1 105,3 113,3 Oktober 107,4 111,4 115,7 110,8 107,9 104,1 105,0 106,6 90,1 104,8 113,5 November 107,5 112,6 115,8 110,9 107,8 104,2 105,1 106,4 90,0 104,9 113,2 Dezember 108,2 113,1 115,9 107,5 108,3 103,9 105,1 107,2 90,0 109,9 112,9 davon Jahr/Monat Gesamt- index Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. 132 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 534 PREISINDIZES FÜR BAULEISTUNGEN AN WOHNGEBÄUDEN IN DEUTSCHLAND (BASIS: 2010 = 100) Tabelle 535 BAUPREISINDIZES IN BADEN-WÜRTTEMBERG SEIT 2009 NACH AUSGEWÄHLTEN BAUWERKSTYPEN (BASIS: 2010 = 100) Abbildung 5.14 BAUPREISENTWICKLUNG1 FÜR WOHNGEBÄUDE (BAULEISTUNGEN AM BAUWERK) IN BADEN-WÜRTTEMBERG SEIT 2009 Rohbauarbeiten Ausbauarbeiten 2009 Jahresdurchschnitt 99,0 99,1 99,0 2010 Jahresdurchschnitt 100,0 100,0 100,0 2011 Jahresdurchschnitt 102,8 102,8 102,7 2012 Jahresdurchschnitt 105,4 105,3 105,5 2013 Jahresdurchschnitt 107,5 107,1 107,9 2014 Jahresdurchschnitt 109,4 108,7 110,0 2015 Jahresdurchschnitt 111,1 109,9 112,2 2016 Jahresdurchschnitt 113,4 111,7 114,8 Februar 112,5 110,7 114,0 Mai 113,2 111,5 114,5 August 113,7 112,1 115,1 November 114,1 112,3 115,6 davon nach AbschnittenJahr/Monat Wohngebäude insgesamt Einschließlich Mehrwertsteuer. Quelle: Statistisches Bundesamt Wiesbaden. Jahr/Monat Wohngebäude Bürogebäude Gewerbliche Betriebsgebäude Straßenbau Ortskanäle 2009 Jahresdurchschnitt 99,1 98,7 98,8 99,4 100,2 2010 Jahresdurchschnitt 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 2011 Jahresdurchschnitt 103,0 103,1 103,7 101,7 101,8 2012 Jahresdurchschnitt 105,5 105,7 106,4 105,5 103,8 2013 Jahresdurchschnitt 107,4 107,8 108,4 107,9 105,6 2014 Jahresdurchschnitt 109,6 110,3 111,0 109,4 107,0 2015 Jahresdurchschnitt 111,9 112,9 113,4 110,6 111,2 2016 Jahresdurchschnitt 114,5 115,8 115,9 111,0 112,8 Februar 113,5 114,6 114,8 110,6 112,3 Mai 114,4 115,7 115,8 111,1 112,6 August 115,0 116,3 116,5 111,1 112,9 November 115,2 116,5 116,6 111,3 113,3 Einschließlich Mehrwertsteuer. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. 2,2 0,5 -0,3 0,2 -0,2 0,9 1,2 1,6 2,7 3,0 3,1 3,1 2,9 2,5 2,1 2,2 1,8 1,6 1,9 1,8 2,1 2,0 1,9 2,1 2,1 2,2 2,2 2,0 2,1 2,4 2,5 2,5 -02 00 02 04 06 08 10 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 % Quartal/Jahr Veränderung gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartal in % 1 Einschließlich Mehrwertsteuer. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 133 Karte 5.3 ZUGELASSENE PKW IN DEN KARLSRUHER STADTVIERTELN 2016 VERKEHR Stadtteile 01 Innenstadt-Ost 15 Rüppurr 02 Innenstadt-West 16 Waldstadt 03 Südstadt 17 Rintheim 04 Südweststadt 18 Hagsfeld 05 Weststadt 19 Durlach 06 Nordweststadt 20 Grötzingen 07 Oststadt 21 Stupferich 08 Mühlburg 22 Hohenwettersbach 09 Daxlanden 23 Wolfartsweier 10 Knielingen 24 Grünwettersbach 11 Grünwinkel 25 Palmbach 12 Oberreut 26 Neureut 13 Beiertheim-Bulach 27 Nordstadt 14 Weiherfeld-Dammerstock Zugelassene Pkw je 1.000 Einwohnerinnen/Einwohner* * ohne Personen in der Landes- erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quellen: Kraftfahrt-Bundesamt. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung – eigene Berechnungen. Karlsruher Durchschnitt: 458,2 unter 300 300 bis unter 500 500 bis unter 700 700 bis unter 900 900 und mehr Zeichenerklärung Stadtgrenze Stadtteilgrenze 16 26 10 06 27 02 05 08 09 11 12 13 14 15 01 07 17 18 20 19 23 24 22 21 25 04 03 171 083 084 271 272 051 052 022 021 043112 111 113 115 114 122 121 092 093 094 132 141 142 151 153 152 154 231 191 202 201 196 072 192 073 162 161 071 172 182 181 102 261 262 063 064 062 061 082 081 263 264 091 032 033031 041 042 194 241 251 211221 193195197 011101 134 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 536 ZUGELASSENE KRAFTFAHRZEUGE 2016 IN DEN KARLSRUHER STADTTEILEN UND STADTVIERTELN Personen- kraftwagen Krafträder Lastkraftwagen und Sonstige Innenstadt-Ost 2.049 1.677 122 250 304,7 249,4 Nordöstlicher Teil 646 481 28 137 439,2 327,0 Südwestlicher Teil 1.403 1.196 94 113 267,0 227,6 Innenstadt-West 4.215 3.718 270 227 409,9 361,6 Östlicher Teil 1.245 1.105 62 78 571,9 507,6 Westlicher Teil 2.970 2.613 208 149 366,4 322,4 Südstadt 7.148 6.235 504 409 355,3 309,9 Nördlicher Teil 2.201 1.887 173 141 319,0 273,5 Südlicher Teil 2.949 2.484 225 240 347,1 292,4 Östlicher Teil 1.998 1.864 106 28 422,9 394,5 Südweststadt 9.579 7.794 663 1.122 462,6 376,4 Östlicher Teil 3.518 2.493 186 839 552,1 391,2 Mittlerer Teil 4.610 4.084 414 112 363,5 322,0 Beiertheimer Feld 1.451 1.217 63 171 877,8 736,2 Weststadt 8.118 7.278 638 202 396,2 355,2 Mittlerer Teil 1.827 1.697 99 31 594,7 552,4 Südlicher Teil 6.291 5.581 539 171 361,2 320,4 Nordweststadt 5.819 5.061 456 302 495,0 430,5 Alter Flugplatz 2.027 1.860 124 43 410,2 376,4 Binsenschlauch 1.345 1.158 143 44 420,7 362,2 Lange Richtstatt 618 531 47 40 612,5 526,3 Rennbuckel 1.829 1.512 142 175 701,6 580,0 Oststadt 9.822 8.287 598 937 517,9 437,0 Nördlicher Teil 2.305 2.022 178 105 439,5 385,6 Südlicher Teil 4.462 3.540 213 709 628,6 498,7 Westlicher Teil 3.055 2.725 207 123 461,3 411,5 Mühlburg 8.917 7.375 498 1.044 520,0 430,1 Alt-Mühlburg 4.592 4.112 336 144 393,9 352,7 Weingärtensiedlung 1.229 949 77 203 751,2 580,1 Rheinhafen 2.332 1.611 37 684 1.824,7 1.260,6 Mühlburger Feld 764 703 48 13 296,5 272,8 Daxlanden 7.270 5.901 644 725 621,6 504,6 Alt-Daxlanden 2.345 1.595 197 553 956,8 650,8 Neu-Daxlanden 1.478 1.261 142 75 549,9 469,1 Daxlanden-Ost 1.107 1.007 84 16 513,5 467,1 Rheinstrandsiedlung 2.340 2.038 221 81 531,8 463,2 Knielingen 6.892 5.764 590 538 679,9 568,6 Alt-Knielingen 2.001 1.535 197 269 648,0 497,1 Neu-Knielingen 4.891 4.229 393 269 693,9 599,9 Grünwinkel 8.208 6.704 555 949 766,5 626,0 Alt-Grünwinkel 2.653 2.111 163 379 629,0 500,5 Hardecksiedlung 1.259 937 57 265 1.552,4 1.155,4 Albsiedlung 1.426 1.254 72 100 1.209,5 1.063,6 Alte Heidenstückersiedlung 1.542 1.300 168 74 722,2 608,9 Neue Heidenstückersiedlung 1.328 1.102 95 131 561,3 465,8 Oberreut 4.045 3.708 254 83 423,4 388,1 Feldlage 2.903 2.656 192 55 481,4 440,5 Waldlage 1.142 1.052 62 28 324,1 298,5 Stadtteil/Stadtviertel Kraft- fahrzeuge insgesamt1 Kfz auf 1.000 Einwohner2 Pkw auf 1.000 Einwohner2 davon AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 135 noch Tabelle 536 ZUGELASSENE KRAFTFAHRZEUGE 2016 IN DEN KARLSRUHER STADTTEILEN UND STADTVIERTELN Personen- kraftwagen Krafträder Lastkraftwagen und Sonstige Beiertheim-Bulach 4.400 3.660 375 365 630,9 524,8 Beiertheim 1.792 1.533 187 72 434,3 371,5 Bulach 2.608 2.127 188 293 915,7 746,8 Weiherfeld-Dammerstock 3.031 2.715 262 54 502,7 450,3 Weiherfeld 1.606 1.412 160 34 560,4 492,7 Dammerstock 1.425 1.303 102 20 450,5 412,0 Rüppurr 6.290 5.500 599 191 591,7 517,4 Alt-Rüppurr 2.064 1.703 227 134 601,7 496,5 Neu-Rüppurr 808 724 69 15 528,1 473,2 Gartenstadt 1.771 1.549 199 23 560,8 490,5 Rüppurr-Südost 1.647 1.524 104 19 655,7 606,7 Waldstadt 5.605 5.142 365 98 449,0 411,9 Waldlage 3.982 3.624 289 69 431,8 393,0 Feldlage 1.623 1.518 76 29 497,5 465,4 Rintheim 3.334 2.967 191 176 556,5 495,2 Alt-Rintheim 2.507 2.205 148 154 723,9 636,7 Rintheimer Feld 827 762 43 22 327,1 301,4 Hagsfeld 4.468 3.677 326 465 625,8 515,0 Alt-Hagsfeld 2.224 1.738 156 330 784,5 613,1 Westlicher Teil 2.244 1.939 170 135 521,3 450,4 Durlach 19.310 16.482 1.247 1.581 633,7 540,9 Alt-Durlach 6.917 5.954 459 504 607,6 523,0 Dornwald-Untermühl 656 573 63 20 492,9 430,5 Hanggebiet 3.525 3.153 223 149 634,7 567,7 Bergwald 778 726 39 13 582,8 543,8 Aue 4.002 3.467 342 193 529,2 458,5 Lohn-Lissen 1.278 1.149 93 36 445,0 400,1 Killisfeld 2.154 1.460 28 666 4.951,7 3.356,3 Grötzingen 6.683 5.494 445 744 731,3 601,2 Nördlich der Pfinz 4.886 3.919 309 658 796,3 638,7 Südlich der Pfinz 1.797 1.575 136 86 598,6 524,7 Stupferich 2.263 1.806 189 268 813,4 649,2 Hohenwettersbach 1.878 1.654 155 69 621,2 547,1 Wolfartsweier 2.061 1.743 224 94 653,0 552,3 Grünwettersbach 2.923 2.491 280 152 716,1 610,2 Palmbach 1.313 1.133 135 45 678,2 585,2 Neureut 11.273 9.951 774 548 597,2 527,1 Südlicher Teil 2.078 1.835 165 78 547,0 483,0 Nördlicher Teil 5.179 4.494 328 357 679,0 589,2 Kirchfeld 2.478 2.238 176 64 509,2 459,9 Heide 1.538 1.384 105 49 595,0 535,4 Nordstadt 4.351 3.873 342 136 445,3 396,4 Hardtwaldsiedlung 1.387 1.211 132 44 436,3 380,9 Amerikanersiedlung 2.964 2.662 210 92 449,7 403,9 Fahrzeuge, die nicht zugeordnet werden können 30 21 1 8 - - Stadt Karlsruhe 161.295 137.811 11.702 11.782 536,3 458,2 Pkw auf 1.000 Einwohner2 Stadtteil/Stadtviertel davonKraft- fahrzeuge insgesamt1 Kfz auf 1.000 Einwohner2 1 Ohne vorübergehende Stilllegungen. Daten sind mit Ergebnissen vor 2007 nicht vergleichbar. 2 Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quellen: Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg; eigene Berechnungen. 136 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 537 ENTWICKLUNG DES KRAFTFAHRZEUGBESTANDES IN KARLSRUHE SEIT 1971 Personen- kraftwagen Krafträder Lastkraftwagen und Sonstige 1971 84.277 76.174 1.206 6.897 306,9 294,5 379,9 1972 86.374 78.351 1.170 6.853 302,9 299,5 385,7 1973 87.468 79.350 1.257 6.861 331,9 302,1 387,8 1974 85.955 78.149 1.302 6.504 320,0 291,4 372,7 1975 90.624 82.650 1.498 6.476 319,9 293,4 380,4 1976 96.269 87.290 2.295 6.684 344,7 314,6 397,7 1977 101.419 91.996 2.409 7.014 367,0 333,7 419,0 1978 107.667 97.637 2.620 7.410 392,3 356,8 444,7 1979 113.006 102.195 2.897 7.914 415,6 376,9 466,7 1980 113.506 102.105 3.258 8.143 419,3 376,8 462,7 1981 115.168 102.916 4.017 8.235 424,5 379,3 461,9 1982 117.570 104.560 4.627 8.383 432,9 385,0 465,4 1983 121.934 108.148 5.128 8.658 452,7 401,5 482,0 1984 124.500 110.467 5.304 8.729 463,9 411,6 490,5 1985 126.160 111.935 5.293 8.932 470,6 417,5 494,8 1986 130.505 115.966 5.319 9.220 488,8 432,2 504,9 1987 134.046 119.203 5.330 9.513 507,2 451,1 514,4 1988 136.895 121.765 5.424 9.706 514,3 457,5 536,3 1989 142.730 126.734 5.688 10.308 529,0 469,7 550,8 1990 143.244 126.846 5.783 10.615 529,8 469,1 550,4 1991 147.355 130.258 6.058 11.039 539,8 477,2 561,0 1992 152.326 134.441 6.534 11.351 557,6 492,1 579,4 1993 153.423 134.828 7.202 11.393 566,1 497,5 587,4 1994 154.556 134.964 7.779 11.813 573,3 500,6 592,4 1995 155.857 135.449 8.269 12.139 578,7 502,9 596,5 1996 157.123 136.127 8.787 12.209 584,6 506,5 602,1 1997 158.005 135.429 9.252 13.324 590,3 505,9 603,2 1998 158.600 135.672 9.750 13.178 592,7 507,0 604,5 1999 160.111 137.062 9.939 13.110 597,5 511,5 609,8 2000 165.028 141.205 10.426 13.397 614,3 525,6 626,4 2001 167.119 143.007 10.661 13.451 619,5 530,1 631,8 2002 168.131 143.847 10.849 13.435 619,9 530,4 631,6 2003 167.780 143.660 10.770 13.350 616,2 527,7 628,2 2004 168.329 144.326 10.970 13.033 614,5 526,9 626,6 20052 168.624 146.160 11.015 11.449 613,1 531,4 630,8 2006 169.370 146.636 11.075 11.659 614,5 532,0 630,3 2007 151.232 129.943 10.029 11.260 543,9 467,3 552,5 2008 150.671 129.031 10.312 11.328 539,4 462,0 545,2 2009 151.318 129.434 10.527 11.357 539,8 461,7 543,7 2010 152.737 130.478 10.701 11.558 539,6 461,0 541,7 2011 154.384 131.995 10.855 11.534 540,4 462,0 541,7 2012 155.878 133.429 11.064 11.385 538,2 460,6 539,3 2013 157.272 134.780 11.266 11.226 536,5 459,8 538,6 2014 157.108 134.706 11.457 10.945 524,6 449,8 528,0 20153 158.382 135.651 11.587 11.144 534,7 457,9 535,6 2016 161.295 137.811 11.702 11.782 536,3 458,2 535,3 davonKraft- fahrzeuge insgesamt1 Jahr Kfz auf 1.000 Einwohner Pkw auf 1.000 Einwohner Pkw auf 1.000 Einwohner2 im Alter von 18 u. mehr Jahren 1 Bis 2006 einschließlich der aus steuerlichen und sonstigen Gründen vorübergehend stillgelegten Fahrzeuge; ab 2007 ohne vorübergehende Stilllegungen. Daten sind mit früheren Ergebnissen nicht vergleichbar. 2 Durch die Harmonisierung und Einführung neuer Fahrzeugdokumente zum 1. Oktober 2005 werden Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung (Wohnmobile, Krankenwagen und andere) nicht mehr unter „Sonstige” sondern unter „Pkw” geführt. 3 Ab 2015 ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quellen: Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg; eigene Berechnungen. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 137 Tabelle 538 PERSONENKRAFTWAGEN IN KARLSRUHE SEIT 2009 NACH HUBRAUMKLASSEN Tabelle 539 BEFESTIGTE STRASSEN IN KARLSRUHE SEIT 2012 (LÄNGE IN km) Abbildung 5.15 ZAHL DER PERSONENKRAFTWAGEN IN KARLSRUHE SEIT 2009 NACH HUBRAUMKLASSEN Jahr Insgesamt Bis 1.399 cm³ 1.400 – 1.999 cm³ 2.000 cm³ und mehr Mit Elektromotor Unbekannt 2009 129.434 35.224 69.031 25.151 . 28 2010 130.478 36.642 68.701 25.101 . 34 2011 131.995 37.916 68.544 25.470 . 65 2012 133.429 39.180 68.562 25.616 . 71 2013 134.780 40.539 68.861 25.293 67 20 2014 134.706 41.316 68.665 24.604 102 19 2015 135.651 42.259 68.901 24.343 132 16 2016 137.811 43.599 69.624 24.403 172 13 Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg. 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 70.000 80.000 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 bis 1.399 cm³ 1.400 bis 1.999 cm³ 2.000 cm³ und mehr Anzahl Pkw 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 718,2 1.285,8 1.287,8 1.297,0 1.308,9 1.310,2 1.319,9 1.335,0 1.338,1 1.340,4 davon Gemeindestraßen1 630,1 783,0 775,0 775,0 775,2 775,2 777,0 777,0 777,9 776,8 Wohnwege2 . 64,5 65,1 66,2 67,9 67,9 69,0 70,0 70,2 70,6 Fuß-/Radwege2 . 195,0 197,0 201,0 210,0 210,0 210,0 210,0 210,0 210,0 Wege mit Treppenanlagen2 . 3,1 3,2 3,3 3,4 3,4 3,4 3,5 3,5 3,5 Feldwege2 . 152,0 153,0 157,0 157,9 159,1 166,0 180,0 182,0 185,0 Kreisstraßen 37,4 37,4 44,0 44,0 44,0 44,0 44,0 44,0 44,0 44,0 Landesstraßen 30,9 31,0 31,8 31,8 31,8 31,8 31,8 31,8 31,8 31,8 Bundesstraßen 19,8 19,8 18,7 18,7 18,7 18,7 18,7 18,7 18,7 18,7 außerdem Bundesautobahnen3 50,9 50,9 50,9 50,9 50,9 50,9 50,9 50,9 50,9 50,9 Art der Straße In Baulast der Stadt insgesamt 4 1 Gemeindestraßen, Gemeindeverbindungsstraßen, Hauptverkehrsstraßen, Fußgängerzone, Fahrradstraße. 2 Unterhaltung durch das Tiefbauaumt. 3 Einschließlich Ein- und Ausfahrten. 4 2008 wurde das gesamte Straßennetz in Karlsruhe nacherfasst. Quelle: Stadt Karlsruhe | Tiefbauamt. 138 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 540 VERKEHRSANLAGEN IM STADTGEBIET KARLSRUHE SEIT 20012 Tabelle 541 AUSGEGEBENE FAHRERLAUBNISSE UND ENTZOGENE FÜHRERSCHEINE IN KARLSRUHE SEIT 2012 Tabelle 542 VERKEHRSUNFÄLLE IN KARLSRUHE SEIT 2012 Betriebs- strecken Linien Länge in km Länge in km Fläche in ha1 Länge in km Länge in km Länge in km Fläche in ha Fläche in ha 2012 1.310,2 49,3 59,4 71,1 127,1 203,7 41,8 274,0 2013 1.319,9 49,3 59,4 71,5 139,5 203,7 41,8 274,0 2014 1.335,0 49,3 59,4 69,2 140,2 203,7 41,8 276,0 2015 1.338,1 49,3 59,4 69,2 140,7 203,7 41,8 276,0 2016 1.340,4 49,3 59,4 71,5 139,4 203,7 41,8 276,0 Gehwege im Unterhalt der Stadt Straßenbahn Radwege im Unterhalt der StadtJahr Straßen im Unterhalt der Stadt Klassifizierte Straßen; nicht im Unterhalt der Stadt2 1 Einschließlich Plätze. 2 Einschließlich Privatstraßen. Quellen: Stadt Karlsruhe | Tiefbauamt | Verkehrsbetriebe. Ausgegebene Fahrerlaubnisse für Fahrerlaubnisse1 Begleitetes Fahren davon durch (nur Ersterteilungen) ab 17 Jahre (BF17) Verwaltungsbehörde3 Gericht4 2012 1.700 680 315 138 177 2013 1.711 743 309 149 160 2014 1.643 728 304 133 171 2015 1.774 760 254 121 133 2016 1.766 689 277 133 144 Anzahl Jahr Entzogene Führerscheine2 1 Ersterteilungen ab 18 Jahren. 2 Ohne erteilte Fahrverbote. 3 Bei Mehrfachtätern, geistigen und körperlichen Gebrechen oder bei Drogenkonsum. 4 Wegen Alkohol am Steuer, Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs. Quelle: Stadt Karlsruhe | Ordnungs- und Bürgeramt. Bagatellunfälle mit Personenschaden Anzahl darunter stationär behandelt 2012 9.875 5.807 1.194 9 1.431 234 2013 10.248 6.006 1.235 12 1.483 220 2014 10.621 6.389 1.216 4 1.471 226 2015 10.648 6.269 1.237 5 1.486 196 2016 10.446 6.032 1.218 1 1.495 213 Verletzte Personendarunter Jahr Verkehrsunfälle insgesamt Getötete Personen Quelle: Polizeipräsidium Karlsruhe. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 139 Tabelle 543 VERKEHRSUNFÄLLE IN KARLSRUHE SEIT 2012 NACH BETEILIGTEN PERSONEN UND FAHRZEUGEN Abbildung 5.16 KRAFTFAHRZEUGBESTAND UND ZAHL DER VERKEHRSUNFÄLLE IN KARLSRUHE SEIT 1982 0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 120.000 140.000 160.000 180.000 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 16.000 1983 1985 1987 1989 1991 1993 1995 1997 1999 2001 2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 Verkehrsunfälle Kfz Bestand Verkehrsunfälle Kfz-Bestand 1 2007 nur noch zugelassene Kfz. 1 2012 6.238 93 655 3.572 385 173 179 1.181 2013 6.528 91 684 3.686 416 155 191 1.305 2014 6.540 130 683 3.722 346 147 155 1.357 2015 6.750 127 672 3.888 377 147 161 1.378 2016 6.792 114 719 3.882 376 170 145 1.386 Fußgänger Beteiligte Fahrzeuge Jahr Unfall- beteiligte insgesamt Sonstige/ unbekannte FahrzeugePkw Lkw Krafträder und Leicht- krafträder Kleinkraft- und Fahrräder1 Straßenbahn/ Eisenbahn/ Omnibus 1 Einschließlich mit Hilfsmotor. Quelle: Polizeipräsidium Karlsruhe. 140 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 545 LINIEN, FAHRZEUGE UND BETRIEBSLEISTUNGEN DER VERKEHRSBETRIEBE KARLSRUHE (VBK) SEIT 2008 Tabelle 544 GEMEINDLICHER VOLLZUGSDIENST UND BUSSGELDBESCHEIDE IN KARLSRUHE SEIT 2002 Verkehrs- ordnungs- widrigkeiten Verkehrsunfälle allgemeine Ordnungs- widrigkeiten 2002 270.817 883 41.393 36.558 2.039 2.796 46.050 2003 285.695 1.687 41.770 34.639 2.071 5.060 42.713 2004 326.530 1.767 52.447 45.634 2.007 4.806 45.173 2005 285.241 2.068 48.961 41.877 2.049 5.035 45.173 2006 280.309 1.351 49.849 44.495 1.667 3.687 41.187 2007 . . . . . . . 2008 247.476 1.300 26.874 24.297 1.215 1.362 28.519 2009 229.911 1.744 36.260 31.643 1.660 2.957 14.220 2010 567.651 1.791 32.904 27.963 1.632 3.309 21.146 2011 647.450 1.360 44.257 38.879 1.897 3.481 13.781 2012 565.975 1.361 39.875 35.304 1.770 2.801 12.739 2013 506.406 1.016 44.265 39.576 1.728 2.961 13.371 2014 492.287 1.391 39.650 35.491 1.747 2.412 14.292 2015 507.422 1.540 41.414 38.292 1.765 3.122 12.037 2016 545.376 1.536 45.477 40.730 1.665 3.082 11.926 Jahr Erteilte Verwarnungen Abschlepp- vorgänge Kosten- bescheide Halterhaftunginsgesamt Erlassene Bußgeldbescheide davon 1 1 Aus DV-technischen Gründen liegen für 2007 keine Zahlen vor. Quelle: Stadt Karlsruhe | Ordnungs- und Bürgeramt. 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 TRAM/Stadtbahn Linien Anzahl 11 11 11 11 11 11 11 11 11 Linienlänge km 123,2 123,2 123,2 123,2 127,1 139,5 140,2 140,7 139,4 Betriebsstreckenlänge km 68,4 68,9 68,9 68,9 71,1 71,5 69,2 69,2 71,5 Gelenkzüge Anzahl 31 31 31 25 25 22 17 11 13 Niederflurwagen Anzahl 70 70 70 70 70 70 70 79 97 Stadtbahnwagen1 Anzahl 181 180 180 180 180 175 13 13 13 Wagen-km 1.000 km 8.970,0 8.929,6 8.967,3 9.067,8 9.178,5 9.041,4 8.671,0 9.041,4 8.480,9 Platz-km Mill. km 1.854,3 1.847,4 1.855,7 1.874,8 1.882,8 1.864,1 1.775,3 1.921,8 1.826,1 Omnibusse Linien Anzahl 23 27 27 30 30 31 31 31 31 Linienlänge2 km 141,7 148,8 148,8 158,3 166,7 172,6 181,5 183,0 183,0 Fahrzeuge (eigene) Standardbusse Anzahl 41 41 41 41 41 42 44 43 43 Gelenkbusse Anzahl 11 12 12 12 12 12 12 12 12 Wagen-km 1.000 km 3.913,8 4.059,1 4.063,3 3.932,3 3.973,4 4.012,2 4.294,0 4.373,7 4.525,8 Platz-km Mill. km 275,5 282,6 282,8 275,4 271,8 281,5 305,3 308,4 322,6 Kraftstoffverbrauch3 1.000 l 1.242 1.274 1.279 1.239 1.317 1.353 1.389 1.292 1.296 Verkehrsbetriebe Karlsruhe Betriebsleistungen (inklusive Anmietung) Betriebsleistungen Fahrzeuge 3 Nur eigene Fahrzeuge. Quelle: Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH. 1 Bis 2013 einschließlich Stadtbahnwagen der AVG. Ab 2014 nur eigene Fahrzeuge. 2 Zusätzlich Nachtnetz: 4 Buslinien 51,0 km Linienlänge und 5 Anruflinientaxibezirke. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 141 Tabelle 547 BEFÖRDERUNGSLEISTUNGEN DER VERKEHRSBETRIEBE KARLSRUHE (VBK) SEIT 2011 Tabelle 546 LINIEN, FAHRZEUGE UND BETRIEBSLEISTUNGEN DER ALBTAL-VERKEHRS-GESELLSCHAFT (AVG) SEIT 2008 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Schienenverkehr Linien Anzahl 10 10 12 12 12 13 14 14 14 Eigene Infrastruktur Betriebsstreckenlänge1 km 284,6 284,6 284,6 284,8 284,8 286,9 286,9 286,9 286,9 Befahrenes Verkehrsnetz Streckenlänge Schienenverkehr2 km 460,1 460,1 500,9 506,9 506,9 508,9 561,3 561,3 561,3 Fahrzeuge Stadtbahnwagen3 Anzahl 124 136 134 134 134 133 186 191 191 Dieseltriebwagen Anzahl 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Betriebsleistungen Wagen-km 1.000 km 18.630 17.482 18.115 18.275 18.117 17.999 17.087 18.324 18.219 Platz-km Mill. km 2.722,0 2.512,3 2.576,6 2.652,8 2.642,7 2.636,1 2.481,6 2.734,8 2.903,0 Omnibusse Linien Anzahl 35 35 35 35 22 21 22 23 16 Linienlänge km 487,9 480,6 480,6 480,6 262,8 252,0 252,0 255,1 185,4 Fahrzeuge (Eigene) Omnibusse Anzahl 30 34 30 29 29 30 30 32 33 Pkw (8 Sitzplätze)4 Anzahl 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Betriebsleistungen (incl. Anmietung) Wagen-km 1.000 km 1.504 1.591 1.487 1.495 1.557 1.293 1.392 1.309 1.313 Platz-km5 Mill. km 24,8 24,3 18,3 19,0 16,3 5,5 5,9 4,9 3,8 Kraftstoffverbrauch5 1.000 l 515 561 531 543 541 434 493 476 488 Albtal-Verkehrs-Gesellschaft 1 Eigene und gepachtete Strecken. 2 Nur im Taktverkehr befahrene Strecken. 3 Auch in Bereichen der VBK im Einsatz. 4 Nur zur Personenbeförderung. 5 Nur eigene Fahrzeuge. Quelle: Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH. 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Einzelfahrkarten 3.562.873 3.778.989 3.984.729 3.838.244 3.830.427 3.848.821 4er-Karte 1.780.296 1.607.148 1.601.334 1.312.747 1.300.932 1.304.835 Zeitkarten Regeltarif und Karte ab 60 41.468.950 41.578.630 43.870.875 41.624.927 41.250.303 41.374.053 Zeitkarten Ausbildungstarife 49.583.718 49.544.218 50.954.854 52.701.466 52.227.152 52.383.833 Tageskarten 6.645.392 6.130.906 5.630.292 4.753.006 4.710.229 4.724.360 Beförderung Schwerbehinderter 6.613.548 5.892.014 5.963.842 4.896.108 4.852.108 4.866.385 Sonstige Fahrausweise 4.734.403 5.221.804 3.121.169 3.110.089 3.102.336 3.099.375 114.389.180 113.753.709 115.127.095 112.236.587 111.273.487 111.601.662 davon Straßenbahn 99.906.878 99.375.505 100.359.092 97.419.380 96.914.863 97.197.274 Omnibus 14.333.766 14.234.305 14.624.229 14.271.538 14.197.212 14.235.589 Turmberg-/Schlossgartenbahn 148.535 143.899 143.774 135.908 161.412 168.799 Art des Fahrausweises Fahrgäste insgesamt Quelle: Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH. 142 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 548 BEFÖRDERUNGSLEISTUNGEN DER ALBTAL-VERKEHRS-GESELLSCHAFT (AVG) SEIT 2011 Tabelle 549 ZUGVERBINDUNGEN (KARLSRUHE-HAUPTBAHNHOF) SEIT 2009 Tabelle 550 FLUGBETRIEB AM REGIONALFLUGHAFEN KARLSRUHE/BADEN-BADEN SEIT 2007 Art des Fahrausweises 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Einzelfahr-/4er-Karten1 14.557.762 16.396.161 17.079.704 15.957.594 17.430.480 17.817.778 Zeitkarten Regeltarif und Karte ab 60 24.484.600 23.069.802 24.165.618 22.574.486 24.836.446 25.394.077 Zeitkarten Ausbildungstarife 23.332.239 21.806.106 22.122.295 20.667.808 23.038.406 23.559.895 Tageskarten und sonstige Fahrausweise1 4.286.048 6.236.125 4.433.885 4.138.876 4.612.415 4.716.471 Beförderung Schwerbehinderter 3.626.884 2.864.846 3.317.492 3.095.853 3.300.867 3.376.394 Fahrgäste insgesamt 70.287.533 70.373.040 71.118.994 66.434.617 73.218.614 74.864.615 1 Einschließlich Eisenbahn-Kooperationstarife. Quelle: Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH. Zugverbindungen1 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 TGV 9 9 9 11 11 11 12 18 ICE 58 61 61 60 60 66 67 65 EC 7 7 6 6 6 6 6 5 IC 73 64 72 73 74 72 68 69 IRE 27 29 29 29 28 26 26 15 Insgesamt 174 170 177 179 179 181 179 172 1 Tägliches Zugangebot von Montag bis Freitag, ohne sonstigen Regional- und Nahverkehr. Quellen: Deutsche Bahn AG; eigene Auswertungen. kommerzieller Verkehr nichtkommerzieller Verkehr kommerzieller Verkehr nichtkommerzieller Verkehr 2007 46.022 26.128 19.894 978.848 967.781 11.067 2008 47.453 28.467 18.986 1.151.583 1.141.070 10.513 2009 43.487 26.165 17.322 1.101.733 1.087.875 13.858 2010 44.790 28.914 15.876 1.192.409 1.177.149 15.260 2011 45.298 28.004 17.294 1.126.732 1.114.503 12.229 2012 42.271 26.373 15.898 1.299.252 1.287.378 11.874 2013 38.196 22.287 15.909 1.073.866 1.059.125 14.741 2014 35.574 19.569 16.005 997.068 983.478 13.590 2015 34.933 19.141 15.792 1.064.409 1.051.438 12.971 2016 36.543 21.393 15.150 1.113.900 1.105.093 8.807 Jahr Fluggäste insgesamt Starts und Landungen insgesamt davon davon Quelle: Baden Airpark GmbH, Rheinmünster-Söllingen. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 143 Tabelle 553 GÜTERUMSCHLAG IN DEN KARLSRUHER RHEINHÄFEN (IN TONNEN) SEIT 2012 Tabelle 552 SCHIFFSVERKEHR IN DEN KARLSRUHER RHEINHÄFEN SEIT 2012 Tabelle 551 FLUGBETRIEB AM REGIONALFLUGHAFEN KARLSRUHE/BADEN-BADEN 2016 NACH MONATEN kommerzieller Verkehr nichtkommerzieller Verkehr kommerzieller Verkehr nichtkommerzieller Verkehr Januar 1.996 1.144 852 37.359 36.926 433 Februar 3.028 1.251 1.777 39.413 38.864 549 März 2.863 1.685 1.178 61.980 61.205 775 April 3.362 1.790 1.572 99.086 98.227 859 Mai 3.437 2.021 1.416 118.539 117.454 1.085 Juni 3.332 1.889 1.443 120.381 119.637 744 Juli 3.756 2.446 1.310 130.182 129.303 879 August 3.412 2.208 1.204 134.073 133.173 900 September 3.410 2.051 1.359 128.566 127.673 893 Oktober 3.191 1.988 1.203 120.256 119.580 676 November 2.916 1.672 1.244 64.248 63.609 639 Dezember 1.840 1.248 592 59.817 59.442 375 Jahr 2016 36.543 21.393 15.150 1.113.900 1.105.093 8.807 Monat Fluggäste insgesamt Starts und Landungen insgesamt davon davon Quelle: Baden Airpark GmbH, Rheinmünster-Söllingen. 2012 2013 2014 2015 2016 Angekommene Schiffe mit eigener Triebkraft 4.470 4.227 4.477 5.129 4.535 ohne eigene Triebkraft 308 274 354 391 269 Güterumschlag (in t) und zwar Rheinhafen 2.620.580 2.698.408 2.938.538 2.880.717 2.435.085 Ölhafen 4.153.543 4.134.153 4.046.347 4.144.150 4.220.872 Hafen Maxau 70.499 62.979 65.085 49.049 37.972 Containerverkehr 243.084 212.269 275.106 250.081 241.799 Städtisches Fahrgastschiff Beförderte Personen mit der "MS Karlsruhe"1 37.716 31.745 30.796 29.156 26.450 Schiffsverkehr 1 Das alte Fahrgastschiff mit einer Kapazität von 250 Personen wurde im Jahr 2010 durch ein neu erworbenes Schiff mit einer Kapazität von bis zu 600 Personen, darunter 350 im Innenraum, ersetzt. Quelle: KVVH, Geschäftsbereich Rheinhäfen. zu Berg zu Tal zusammen zu Berg zu Tal zusammen 2012 3.377.820 238.689 3.616.509 876.950 2.351.163 3.228.113 6.844.622 2013 2.932.941 253.542 3.186.483 661.923 3.047.134 3.709.057 6.895.540 2014 3.171.755 285.311 3.457.066 666.106 2.927.981 3.594.087 7.051.153 2015 3.520.556 221.517 3.742.073 736.323 2.595.520 3.331.843 7.073.916 2016 2.658.813 99.743 2.758.556 867.318 3.068.055 3.935.373 6.693.929 Jahr Güterempfang Güterversand Umschlag insgesamt Quelle: KVVH, Geschäftsbereich Rheinhäfen. 144 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 554 GÜTERUMSCHLAG IN DEN KARLSRUHER RHEINHÄFEN 2015 UND 2016 NACH GÜTERARTEN (IN TONNEN) 2015 Ankunft (t) Abgang (t) Gesamt (t) Gesamt (t) - 69.696 69.696 52.136 darunter Futtergerste - 1.699 1.699 1.617 Futtermais - 42.607 42.607 36.505 Stammholz - - - - Weizen - 24.452 24.452 14.014 Kohle; rohes Erdöl und Erdgas 960.064 - 960.064 1.423.445 darunter Kohle 922.652 - 922.652 1.369.738 Steinkohle 37.412 - 37.412 53.707 Erze, Steine und Erden, sonstige Bergbauerzeugnisse 74.111 3.595 77.706 197.682 Nahrungs- und Genussmittel 294.802 - 294.802 287.346 darunter Biodiesel 294.802 - 294.802 287.346 Holz sowie Holz-, Kork- und Flechtwaren (ohne Möbel); Papier - - - 13.443 Kokereierzeugnisse und Mineralölerzeugnisse 1.004.883 3.505.336 4.510.219 4.338.291 darunter Benzin 87.655 1.560.055 1.647.710 1.357.370 Dieselkraftstoff 396.248 229.332 625.580 912.273 Chem. Erzeugnisse u. Chemiefasern; Gummi- u. Kunststoffwaren 186.132 10.080 196.212 199.536 Sonstige Mineralerzeugnisse 747 - 747 - 129.993 - 129.993 129.767 - - - 857 Möbel, Schmuck und sonstige Erzeugnisse 5.163 - 5.163 - Sekundärrohstoffe; kommunale Abfälle und sonstige Abfälle 28.137 179.391 207.528 181.332 Geräte und Material für die Güterbeförderung (Container) 74.524 167.275 241.799 250.081 Sonstige Güter anderweitig nicht genannt - - - - 2.758.556 3.935.373 6.693.929 7.073.916 2016 Güterabteilungen NST 2007 Metalle und Halbzeug daraus; Metallerzeugnisse, ohne Maschinen und Geräte Erzeugnisse der Landwirtschaft, Jagd und Forstwirtschaft; Fische und Fischereierzeugnisse Insgesamt Maschinen und Ausrüstungen a.n.g.; Büromaschinen, DV-Geräte Quelle: KVVH, Geschäftsbereich Rheinhäfen. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 145 146 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 6 ÖKOLOGIE, VER- UND ENTSORGUNG KLIMA 149 UMWELT 152 ENERGIE- UND WASSERVERSORGUNG 158 ENTSORGUNG 162 BEGRIFFSERKLÄRUNGEN 148 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Immissions-Konzentrationsmessungen In Baden-Württemberg wird die Belastung der Luft durch die wichtigsten Schadstoffe mit Hilfe des vollautomatischen Luftmessnetzes laufend erfasst. Die veröffentlichten Werte stützen sich im Wesentlichen auf die laufenden Aufzeichnungen der Vielkomponenten-Messstationen des Landes. Sie lassen in der Regel Rückschlüsse auf die großfl ächige Belastung der Luft zu. Die Auswertung und Darstellung der Ergebnisse erfolgt durch das Zentrum für Umweltmessungen, Umwelterhebungen und Gerätesicherheit Baden-Württemberg (UMEG) in Karlsruhe. Biochemischer Sauerstoffbedarf (BSB5) ist die Menge an gelöstem Sauerstoff in mg/l, die von Mikroorganismen benötigt wird, um die im Wasser enthaltenen organischen Stoffe in fünf Tagen oxidativ abzubauen. Mit dem BSB5 werden die biologisch leicht abbaubaren organischen Stoffe erfasst, die im Gewässer sauerstoffzehrend wirken. Der Einwohnergleichwert (EGW) ist eine Einheit zum Vergleich von gewerblichem oder industriellem Abwasser mit häuslichem Abwasser, gemessen als BSB5. Üblicherweise entspricht 1 EGW = 60 g BSB5 je Einwohner und Tag. Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) ist die Menge an gelöstem Sauerstoff in mg/l, die zur völligen chemischen Oxidation organischer Stoffe im Wasser benötigt wird. Als chemisches Oxidationsmittel wird Kaliumdichromat (K2Cr2O7) verwendet. Der CSB ist ein Maß für die organische Gesamtbelastung des Abwassers. Das Verhältnis des CSB zum BSB5 ist ein Hinweis auf die Abbaubarkeit der organischen Inhaltsstoffe. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 149 Tabelle 601 WITTERUNGSVERHÄLTNISSE noch Tabelle 601 WITTERUNGSVERHÄLTNISSE KLIMA Monatsmittel absolut tiefste (Minimum) absolut höchste (Maximum) langjähriges Monatsmittel Abweichung vom langjährigen Mittel1 Januar 1.022 4,0 -8,2 15,8 0,9 3,1 94 Februar 1.019 6,0 -1,6 15,6 2,1 3,9 93 März 1.015 6,0 -1,4 16,2 5,7 0,3 94 April 1.014 11,0 1,3 21,2 9,5 1,5 93 Mai 1.014 15,0 5,2 27,5 13,8 1,2 94 Juni 1.010 19,0 11,4 34,0 17,0 2,0 93 Juli 1.012 22,0 11,9 34,8 19,1 2,9 98 August 1.014 21,0 9,7 36,0 18,5 2,5 98 September 1.015 20,0 8,6 32,1 15,0 5,0 98 Oktober 1.021 10,0 4,2 19,2 10,0 0,0 100 November 1.020 6,0 -4,2 17,1 4,9 1,1 99 Dezember 1.030 2,0 -5,7 9,8 1,9 0,1 100 Jahr 2016 1.017 11,8 -8,2 36,0 9,9 2,0 96 Höchste relative Luftfeuchtigkeit (%) Lufttemperatur in °C Monat Höchster Luftdruck in hPa 1 Langjähriges Mittel ist der Durchschnittswert der Jahre 1961 bis 1990. Quelle: Deutscher Wetterdienst, Wetterstation Rheinstetten (116 m über NHN). Monat Regentage Höchste Windstärke (km/h)1 Eistage (immer unter 0 °C) Frosttage (0 °C und weniger) Sommertage (25 °C und mehr) Heiße Tage (30 °C und mehr) Schwüle Tage2 Tropen- nächte3 Januar 16 71 3 8 - - - - Februar 14 89 - 4 - - - - März 17 75 - 2 - - - - April 15 64 - - - - - - Mai 16 62 - - 7 - 2 - Juni 18 44 - - 7 2 8 2 Juli 9 72 - - 22 3 19 4 August 1 52 - - 19 5 14 1 September - 44 - - 15 3 7 - Oktober 12 48 - - - - - - November 11 70 - 5 - - - - Dezember 6 57 4 18 - - - - Jahr 2016 135 62 7 37 70 13 50 7 1 Deutscher Wetterdienst, Wetterstation Rheinstetten (116 m über NHN). 2 Morgendliche Tiefsttemperatur von mehr als 15 °C. 3 Morgendliche Tiefsttemperatur von mehr als 20 °C. Quelle: Gemeinsame Wetterstation der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg und der Stadt Karlsruhe, Fritz-Erler-Straße 16 (116 m über NHN). 150 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Abbildung 6.1 DIE TEMPERATUREN IN DEN EINZELNEN MONATEN IN KARLSRUHE 2016 Abbildung 6.2 DIE DURCHSCHNITTSTEMPERATUR IN KARLSRUHE 2016 IN DEN EINZELNEN MONATEN IM VERGLEICH ZUM LANGJÄHRIGEN MONATSMITTEL1 -16 -12 -8 -4 0 4 8 12 16 20 24 28 32 36 40 Januar Februar März April Mai Juni Juli August Sept. Okt. Nov. Dez. Durchschnittstemperatur absolut höchste (Maximum) absolut tiefste (Minimum) in °C 0 5 10 15 20 25 Januar Februar März April Mai Juni Juli August Sept. Okt. Nov. Dez. mittlere Lufttemperatur Langjähriges Monatsmittel 1961 – 1990 in °C 1 Langjähriges Mittel ist der Durchschnittswert der Jahre 1961 bis 1990. Quelle: Gemeinsame Wetterstation der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg und der Stadt Karlsruhe, Fritz-Erler-Straße 16 (116 m über NHN). AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 151 Abbildung 6.3 DIE NIEDERSCHLAGSMENGE IN KARLSRUHE IM VERGLEICH ZUM LANGJÄHRIGEN MITTEL1 (JAHRESSUMME: 855,5 mm) Abbildung 6.4 DIE SONNENSCHEINDAUER IN KARLSRUHE IM VERGLEICH ZUM LANGJÄHRIGEN MITTEL1 (JAHRESSUMME: 1.609 STUNDEN) 1.500 1.600 1.700 1.800 1.900 2.000 2.100 2.200 2012 2013 2014 2015 2016 Sonnenscheindauer in Stunden Langjähriges Mittel (1961 – 1990) Sonnenscheindauer der letzten fünf Jahre in Karlsruhe im Vergleich zum langjährigen Mittel1 in Std. 0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 Jan. Febr. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Niederschläge in mm Langjähriges Mittel (1961 – 1990) in mm Die Niederschlagsmenge in den einzelnen Monaten 2016 im Vergleich zum langjährigen Mittel1 400 500 600 700 800 900 1.000 1.100 2012 2013 2014 2015 2016 Niederschläge in mm Langjähriges Mittel (1961 – 1990) Die Niederschlagsmenge der letzten fünf Jahre im Vergleich zum langjährigen Mittel1 in mm 1 Langjähriges Mittel ist der Durchschnittswert der Jahre 1961 bis 1990. Quelle: Gemeinsame Wetterstation der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg und der Stadt Karlsruhe, Fritz-Erler-Straße 16 (116 m über NHN). 0 50 100 150 200 250 300 350 Jan. Febr. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Sonnenscheindauer in Stunden Langjähriges Mittel (1961 – 1990) Sonnenscheindauer in den einzelnen Monaten 2016 im Vergleich zum langjährigen Monatsmittel1 in Std. 1 Langjähriges Mittel ist der Durchschnittswert der Jahre 1961 bis 1990. Quelle: Gemeinsame Wetterstation der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg und der Stadt Karlsruhe, Fritz-Erler-Straße 16 (116 m über NHN). 152 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 602 NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE SOWIE NATURDENKMALE IN KARLSRUHE Tabelle 603 ZUSCHÜSSE FÜR DEN EINBAU VON SCHALLSCHUTZFENSTERN Tabelle 604 IMMISSIONSKONZENTRATION AUSGEWÄHLTER SCHADSTOFFE SEIT 2002 (JAHRESMITTELWERTE IN mg/m3) UMWELT Naturdenkmale1 Anzahl Fläche in ha Anzahl Fläche in ha Anzahl 2012 6 710,4 17 5.760 56 2013 6 710,4 17 5.760 70 2014 6 710,4 17 5.760 70 2015 6 710,4 17 5.731 70 2016 6 710,4 18 6.062 69 Jahr LandschaftsschutzgebieteNaturschutzgebiete 1 Einschließlich drei flächenhafte Naturdenkmale. Quelle: Stadt Karlsruhe | Zentraler Juristischer Dienst – Naturschutzbehörde. Jahr Anzahl der Anträge1 Zuschuss in 1.000 Euro Fensterfläche in m² 2012 22 141 548 2013 18 78 316 2014 14 35 138 2015 9 145 639 2016 12 64 264 1 Nach städtischem Förderprogramm. Quelle: Stadt Karlsruhe | Liegenschaftsamt. CO CO2 NO NO2 SO2 O3 CmHn NMVOC PM10 Benzol 2002 . 738,4 0,014 0,027 0,006 0,042 0,042 . 0,022 . 2003 0,3 735,9 0,013 0,028 0,007 0,049 . 0,043 . . 2004 0,2 731,9 0,010 0,025 0,006 0,045 . 0,030 0,022 0,0017 2005 0,2 743,9 0,010 0,024 0,005 0,043 . . 0,021 0,0011 2006 . . . 0,025 0,006 0,046 . . 0,024 0,0013 2007 0,2 . . 0,023 0,005 0,043 . . 0,019 0,0010 2008 0,2 . . 0,023 0,004 0,045 . . 0,018 0,0012 2009 0,2 . . 0,025 0,004 0,043 . . 0,021 0,0011 2010 . . . 0,025 0,004 0,045 . . 0,021 0,0012 2011 . . . 0,023 0,003 0,045 . . 0,020 . 2012 . . . 0,023 0,002 0,047 . . 0,018 . 2013 . . . 0,023 0,002 0,045 . . 0,019 . 2014 . . . 0,023 0,002 0,030 . . 0,017 . 2015 . . . 0,024 0,002 0,034 . . 0,017 . 2016 . . . 0,023 . . . . 0,016 . Karlsruhe-Nordwest Jahr Quelle: LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 153 Abbildung 6.5 IMMISSIONSDATEN NACH AUSGEWÄHLTEN KOMPONENTEN KARLSRUHE-NORDWEST 5,0 4,6 3,9 3,8 3,7 3,5 4,0 3,4 3,4 3,8 3,0 3,1 3,2 3,5 3,0 2,9 2,9 2,9 0,0 1,0 2,0 3,0 4,0 5,0 6,0 1997 1999 2001 2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 LaQx Indexwert: bis 1,4 sehr gut 1,5 - 2,4 gut 2,5 - 3,4 befriedigend 3,5 - 4,4 ausreichend 4,5 - 5,4 schlecht > 5,5 sehr schlecht Luftqualität Langzeitindex (LaQx) * Der Wert für 2015 liegt noch nicht vor. Index * 40 43 45 42 43 42 49 45 43 46 43 45 43 45 45 47 45 30 34 0 30 60 90 120 1997 1999 2001 2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 Ozon O3 (μg/m3): bis 20 21 - 40 41 - 60 61 - 80 81 - 120 > 120 μg/m3 Jahresmittelwerte Ozon (O3) 22 24 26 22 21 24 19 18 21 21 20 18 19 17 17 0 10 20 30 40 50 60 2001 2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 PM10 (μg/m3): 0 - 10 11 - 20 21 - 28 29 - 40 41 - 80 > 80 μg/m3 Jahresmittelwerte Feinstaub PM10 Grenzwert 40 μg/m3 38 40 34 34 28 27 28 25 24 26 23 23 25 25 23 23 23 23 24 0 10 20 30 40 50 60 1997 1999 2001 2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 Stickstoffdioxid NO2 (μg/m3): 0 - 12 13 - 26 27 - 32 33 - 40 41 - 60 > 60 Jahresmittelwerte Stickstoffdioxid (NO2) Grenzwert ab 2010: 40 μg/m3 μg/m3 5,5 7,1 3,8 3,1 2,7 1,8 2,4 1,7 1,7 _ 1,3 1,6 2,9 1,6 _ _ _ _ _ 0 2 4 6 8 10 1997 1999 2001 2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 Kohlenmonoxid CO (mg/m3): 0 - 0,9 1 - 1,9 2 - 3,9 4 - 10 11 - 30 > 30 Jahresmittelwerte Kohlenmonoxid (CO) Maximale 8-Stundenmittelwerte Grenzwert: 10 mg/m3 mg/m3 13 10 8 8 7 6 7 6 5 6 5 4 4 4 3 2 2 2 2 0 5 10 15 20 25 30 1997 1999 2001 2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 Schwefeldioxid SO2 (μg/m3): 0 - 4 5 - 8 9 - 12 13 - 20 21 - 40 > 40 Jahresmittelwerte Schwefeldioxid (SO2) μg/m3 Hinweis: Gefettete Klassen in den jeweiligen Legenden geben die vorkommenden Werteklassen an. Der Langzeit-LuftQualitätsindex (LaQx) informiert über die durchschnittliche Luftqualität eines Jahres. Er fasst die Jahresmittelwerte von fünf für die Langzeitbelastung wesentlichen Luftschadstoffkomponenten zusammen und berücksichtigt deren gesundheitliche Wirkungen. Der LaQx eignet sich daher für die Beschreibung der längerfristigen Luftqualität, für Planungszwecke und für die Dokumentation der zeitlichen Entwicklung. Quelle: LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg. 154 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 noch Abbildung 6.5 IMMISSIONSDATEN NACH AUSGEWÄHLTEN KOMPONENTEN KARLSRUHE-STRASSE 66 62 66 61 60 63 61 55 58 55 52 51 52 45 49 52 48 46 45 0 10 20 30 40 50 60 70 80 1997 1999 2001 2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 Stickstoffdioxid NO2 (μg/m³): 0 - 12 13 - 26 27 - 32 33 - 40 41 - 60 > 60 Jahresmittelwerte Stickstoffdioxid (NO2) Grenzwert ab 2010: 40 μg/m3 μg/m3 28 30 33 29 30 30 26 24 25 25 24 22 23 22 22 0 10 20 30 40 50 60 2001 2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 PM10 (μg/m3): 0 - 10 11 - 20 21 - 28 29 - 40 41 - 80 > 80 Jahresmittelwerte Feinstaub PM10 Grenzwert 40 μg/m3 μg/m3 9,7 11,2 7,4 8,7 6,7 6,7 3,8 5,8 2,5 3,9 2,5 3,3 4,1 2,8 2,5 2,02,0 1,5 1,5 0 2 4 6 8 10 12 14 1997 1999 2001 2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 Kohlenmonoxid CO (μg/m3): 0 - 0,9 1 - 1,9 2 - 3,9 4 - 10,9 11 - 30 > 30 Jahresmittelwerte Kohlenmonoxid (CO) Maximale 8-Stundenmittelwerte Grenzwert 10 μg/m3 μg/m3 9,7 9,4 8,8 5,4 4,9 4,2 3,6 3,3 - 3,0 2,7 2,4 2,2 1,9 1,9 1,8 1,8 1,5 1,3 0 2 4 6 8 10 12 1997 1999 2001 2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 Benzol C6H6 (μg/m3): 0 - 1,9 2 - 2,9 3 - 3,9 4 - 5,9 6 - 10 > 10 Jahresmittelwerte Benzol (C6H6) Grenzwert ab 2010: 5 μg/m3 μg/m3 31 26 23 21 16 16 15 13 12 11 9 8 7 7 7 5,4 5,4 5,9 5,3 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 1997 1999 2001 2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 Blei Pb (ng/m3): 0 - 200 201 - 300 301 - 400 401 - 500 500 - 1000 > 1000 Jahresmittelwerte Blei (Pb) Grenzwert: 500 ng/m3 ng/m3 Hinweis: Gefettete Klassen in den jeweiligen Legenden geben die vorkommenden Werteklassen an. Quelle: LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 155 Tabelle 605 BESTAND AN PERSONENKRAFTWAGEN IN KARLSRUHE NACH EMISSIONSGRUPPEN Abbildung 6.6 BESTAND AN PERSONENKRAFTWAGEN IN KARLSRUHE NACH EMISSIONSGRUPPEN Jahr Insgesamt Nicht reduziert EURO 1 EURO 2 EURO 3 EURO 4 EURO 5 EURO 6 Sonstige 1993 134.828 43.166 78.668 - - - - - 12.994 1994 134.964 37.266 85.232 - - - - - 12.466 1995 135.449 31.326 87.643 4.863 - - - - 11.617 1996 136.127 25.705 85.438 14.336 - - - - 10.648 1997 135.429 19.293 79.628 21.393 6.032 - - - 9.083 1999 137.062 9.436 69.487 26.459 25.479 31 - - 6.170 2000 141.205 7.496 65.512 26.705 35.397 839 - - 5.256 2001 143.007 5.712 59.856 25.974 43.719 3.497 - - 4.249 2002 143.847 4.401 53.620 24.936 50.385 7.160 - - 3.345 2003 143.660 3.614 47.837 23.942 54.478 11.204 - - 2.585 2004 144.326 3.074 41.864 23.286 56.083 17.992 - - 2.027 2005 146.160 3.418 33.065 25.575 53.432 26.779 - - 3.891 2006 146.636 2.995 28.119 44.300 31.077 36.994 - - 3.151 20071 129.943 2.041 17.405 39.057 26.916 42.672 - - 1.852 2008 129.031 1.814 14.233 36.570 25.589 49.177 317 1 1.330 2009 129.434 1.798 10.796 32.437 25.105 54.474 3.856 9 959 2010 130.478 1.729 8.893 29.955 24.068 54.248 10.736 30 819 2011 131.995 1.646 7.444 27.227 22.755 50.943 21.176 63 741 2012 133.429 1.667 6.101 24.299 21.066 49.088 30.326 241 641 2013 134.780 1.693 5.042 21.338 19.515 47.477 38.035 1.083 597 2014 134.706 1.752 4.264 18.730 17.983 45.565 42.192 3.654 566 2015 135.651 1.813 3.645 16.459 16.443 43.740 41.905 11.062 584 2016 137.811 1.896 3.144 14.426 14.951 41.566 39.904 21.336 588 Für 1998 liegen keine Daten vor. 1 Ab 2007 nur noch angemeldete Fahrzeuge ohne vorübergehende Stillegungen/Außerbetriebsetzungen. Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg. nicht reduziert Sonstige EURO 1 EURO 2 EURO 3 EURO 4 EURO 5 EURO 6 0 30.000 60.000 90.000 120.000 150.000 19 93 19 94 19 95 19 96 19 97 19 99 20 00 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 20 16 Anzahl 156 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 606 PERSONENKRAFTWAGEN UND NUTZFAHRZEUGE IN KARLSRUHE 2016 NACH SCHADSTOFFGRUPPEN Abbildung 6.7 EINSTUFUNG DER PERSONENKRAFTWAGEN 2016 NACH SCHADSTOFFGRUPPEN Abbildung 6.8 PERSONENKRAFTWAGEN 2016 NACH SCHADSTOFFGRUPPEN UND VERBRENNUNGSART Anzahl % Anzahl % Insgesamt 137.811 100 11.782 100 davon mit Plakette 135.294 98,2 10.263 87,1 ohne Plakette 2.517 1,8 1.519 12,9 davon rote Plakette 786 0,6 327 2,8 gelbe Plakette 4.607 3,3 1.237 10,5 grüne Plakette 129.901 94,3 8.699 73,8 Personenkraftwagen Nutzfahrzeuge Quellen: Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg; eigene Berechnungen. grüne Plakette 94,3 % ohne Plakette 1,8 % rote Plakette 0,6 % gelbe Plakette 3,3 % Pkw Benziner1: 1.909 Pkw Benziner1: 88.144 Pkw Diesel: 608 Pkw Diesel: 41.757 Pkw Diesel: 4.607 Pkw Diesel: 786 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 70.000 80.000 90.000 100.000 110.000 120.000 130.000 ohne Plakette grüne Plakette gelbe Plakette rote Plakette Anzahl 1 Einschließlich sonstiger Kraftstoffe. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 157 Tabelle 607 BESTAND AN PERSONENKRAFTWAGEN 2016 NACH KRAFTSTOFFARTEN UND SCHADSTOFFGRUPPEN Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Innenstadt-Ost 1.677 1.633 97,4 44 2,6 982 952 96,9 695 12 1,7 81 11,7 588 84,6 Innenstadt-West 3.718 3.628 97,6 90 2,4 2.126 2.052 96,5 1.592 17 1,1 130 8,2 1.429 89,8 Südstadt 6.235 6.130 98,3 105 1,7 3.977 3.899 98,0 2.258 23 1,0 186 8,2 2.022 89,5 Südweststadt 7.794 7624 97,8 170 2,2 4.874 4.739 97,2 2.920 52 1,8 280 9,6 2.553 87,4 Weststadt 7.278 7.084 97,3 194 2,7 4.744 4.581 96,6 2.534 35 1,4 265 10,5 2.203 86,9 Nordweststadt 5.061 4.941 97,6 120 2,4 3.587 3.507 97,8 1.474 41 2,8 175 11,9 1.218 82,6 Oststadt 8.287 8.158 98,4 129 1,6 4.692 4.602 98,1 3.595 41 1,1 242 6,7 3.273 91,0 Mühlburg 7.375 7.260 98,4 115 1,6 4.962 4.874 98,2 2.413 32 1,3 230 9,5 2.124 88,0 Daxlanden 5.901 5.792 98,2 109 1,8 4.310 4.236 98,3 1.591 31 1,9 196 12,3 1.329 83,5 Knielingen 5.764 5.688 98,7 76 1,3 3.775 3.724 98,6 1.989 36 1,8 170 8,5 1.758 88,4 Grünwinkel 6.704 6.577 98,1 127 1,9 4.051 3.953 97,6 2.653 37 1,4 187 7,0 2.400 90,5 Oberreut 3.708 3.679 99,2 29 0,8 2.544 2.522 99,1 1.164 18 1,5 148 12,7 991 85,1 Beiertheim-Bulach 3.660 3.588 98,0 72 2,0 2.233 2.183 97,8 1.427 34 2,4 122 8,5 1.249 87,5 Weiherfeld-Damm. 2.715 2.646 97,5 69 2,5 1.974 1.923 97,4 741 19 2,6 102 13,8 602 81,2 Rüppurr 5.500 5.367 97,6 133 2,4 3.993 3.888 97,4 1.507 54 3,6 152 10,1 1.273 84,5 Waldstadt 5.142 5.068 98,6 74 1,4 3.715 3.664 98,6 1.427 29 2,0 200 14,0 1.175 82,3 Rintheim 2.967 2.925 98,6 42 1,4 1.864 1.829 98,1 1.103 15 1,4 89 8,1 992 89,9 Hagsfeld 3.677 3.622 98,5 55 1,5 2.162 2.122 98,1 1.515 27 1,8 140 9,2 1.333 88,0 Durlach 16.482 16.158 98,0 324 2,0 10.488 10.225 97,5 5.994 86 1,4 524 8,7 5.323 88,8 Grötzingen 5.494 5.397 98,2 97 1,8 3.509 3.438 98,0 1.985 24 1,2 181 9,1 1.754 88,4 Stupferich 1.806 1.780 98,6 26 1,4 1.163 1.142 98,2 643 9 1,4 56 8,7 573 89,1 Hohenwettersbach 1.654 1.624 98,2 30 1,8 1.114 1.089 97,8 540 8 1,5 57 10,6 470 87,0 Wolfartsweier 1.743 1.718 98,6 25 1,4 1.290 1.270 98,4 453 15 3,3 62 13,7 371 81,9 Grünwettersbach 2.491 2.457 98,6 34 1,4 1.741 1.714 98,4 750 15 2,0 78 10,4 650 86,7 Palmbach 1.133 1.119 98,8 14 1,2 783 772 98,6 350 6 1,7 31 8,9 310 88,6 Neureut 9.951 9.797 98,5 154 1,5 6.858 6.749 98,4 3.093 50 1,6 355 11,5 2.643 85,5 Nordstadt 3.873 3.814 98,5 59 1,5 2.530 2.483 98,1 1.343 20 1,5 168 12,5 1.143 85,1 Ohne Zuordnung 21 20 95,2 1 4,8 12 12 100,0 9 - - - - 8 88,9 Insgesamt 137.811 135.294 98,2 2.517 1,8 90.053 88.144 97,9 47.758 786 1,6 4.607 9,6 41.757 87,4 darunter mit grüner Plakette Stadtteil davon Benziner3 davon Diesel Pkw ins- gesamt1 ins- gesamt ins- gesamt davon mit Plakette2 davon ohne Plakette2 darunter mit grüner Plakette darunter mit roter Plakette darunter mit gelber Plakette 1 Ohne vorübergehende Stilllegungen. Daten sind mit Ergebnissen vor 2007 nicht vergleichbar. 2 Einstufung beziehungsweise Zuordnung in die jeweilige Schadstoffgruppe. 3 Einschließlich sonstiger Kraftstoff-/Antriebsarten. Nachgerüstete Rußpartikelfilter konnten nicht berücksichtigt werden. Quellen: Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg; eigene Berechnungen. 158 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 608 EINRICHTUNGEN DER STADTWERKE KARLSRUHE ZUR STROMVERSORGUNG UND STROMBEHEIZTE WOHNUNGEN Tabelle 609 NUTZBARE STROMABGABE DURCH DIE STADTWERKE KARLSRUHE (IN MWh) Abbildung 6.9 STROMABGABE DER STADTWERKE IN KARLSRUHE 2012 UND 2016 NACH VERBRAUCHERGRUPPEN (IN MWh) ENERGIE- UND WASSERVERSORGUNG Kabel Freileitungen Anzahl in %2 2012 2.445 353 925 47.299 187.733 4.282 2,9 2013 2.445 349 922 46.897 187.802 4.166 2,8 2014 2.467 345 925 47.290 189.667 4.112 2,7 2015 2.497 331 925 47.950 190.775 3.957 2,5 2016 2.517 325 930 48.271 191.288 3.817 2,4 Beheizte Wohnungen1 Jahr ZählerNetzstationen Haus- anschlüsseNetzlänge in km 1 Kunden mit Nachtstromheizung. 2 Anteil am Wohnungsbestand im Stromversorgungsgebiet. Quelle: Stadtwerke Karlsruhe GmbH. Haushalte Gewerbe Industrie, Großkunden städtische Stellen Nachtstrom- kunden 2012 1.904.210 626.528 1.277.682 317.575 153.806 623.617 135.040 47.644 2013 1.858.978 662.263 1.196.715 307.069 147.327 557.459 137.393 47.467 2014 1.774.440 657.485 1.116.955 290.758 141.867 520.032 125.589 38.709 2015 1.778.237 688.225 1.090.010 284.020 142.306 506.843 118.991 37.850 2016 1.716.129 662.684 1.053.445 278.330 139.018 484.191 114.502 37.405 Jahr davon abgegeben an ...Nutzbare Stromabgabe insgesamt Durchgeleiteter Strom anderer Anbieter Nutzbare Stromabgabe der Stadtwerke Quelle: Stadtwerke Karlsruhe GmbH. 623.617 135.040 47.644 153.806 317.575 484.191 114.502 37.405 139.018 278.330 0 100.000 200.000 300.000 400.000 500.000 600.000 700.000 Industrie/ Großkunden Städtische Stellen Nachtstrom- kunden Gewerbe Haushalte 2012 2016 Megawattstunden (MWh) AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 159 Tabelle 610 FERNWÄRMEVERSORGUNGSNETZ DER STADT KARLSRUHE UND FERNWÄRMEBEHEIZTE WOHNUNGEN Abbildung 6.10 FERNWÄRMEABGABE DER STADTWERKE IN KARLSRUHE 2012 UND 2016 NACH AUSGEWÄHLTEN VERBRAUCHERGRUPPEN (IN MWh) Tabelle 611 ABGABE VON FERNWÄRME DURCH DIE STADTWERKE KARLSRUHE (IN MWh) 62.073 65.231 131.101 149.573 242.204 16.863 67.273 66.759 135.820 145.682 279.937 36.329 0 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000 300.000 Industrie/ Großkunden Städtische Stellen Behörden Gewerbe Haushalte Weiterverteiler 2012 2016 Megawattstunden (MWh) Wohnungen in %1 2012 170 631 2.512 25.795 17,4 2013 179 635 2.543 26.436 17,6 2014 180 658 2.617 30.358 19,6 2015 187 670 2.698 32.296 20,8 2016 202 695 2.819 33.412 21,4 Jahr Fernwärmeversorgung ZählerNetzlänge in km Anschlusswerte in MW 1 Anteile fernwärmeversorgter Wohnungen am Wohnungsbestand. Quelle: Stadtwerke Karlsruhe GmbH. Haushalte Handel und Gewerbe Industrie, Großkunden Behörden städtische Stellen Weiter- verteiler 2012 667.045 242.204 149.573 62.073 131.101 65.231 16.863 2013 719.943 262.386 157.401 67.668 141.609 71.576 19.303 2014 578.508 219.110 117.826 53.954 111.611 55.830 20.177 2015 683.890 262.022 138.891 59.991 128.250 62.437 32.299 2016 731.800 279.937 145.682 67.273 135.820 66.759 36.329 Jahr Nutzbare Abgabe insgesamt davon abgegeben an ... Quelle: Stadtwerke Karlsruhe GmbH. 160 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 612 GASVERSORGUNGSNETZ DER STADTWERKE IN KARLSRUHE UND GASBEHEIZTE WOHNUNGEN Tabelle 613 ABGABE VON GAS DURCH DIE STADTWERKE IN KARLSRUHE (IN MWh) Abbildung 6.11 GASABGABE DER STADTWERKE IN KARLSRUHE 2012 UND 2016 NACH VERBRAUCHERGRUPPEN (IN MWh) Gasbeheizte Wohnungen Anzahl in %1 2012 785 26.776 68.534 93.178 63,0 2013 787 27.057 67.912 93.672 62,3 2014 793 27.292 68.079 91.323 58,9 2015 797 27.498 68.053 90.227 58,0 2016 800 27.697 67.895 89.483 57,3 Jahr ZählerHausanschlüsseRohrnetzlänge in km 1 Anteil am Wohnungsbestand. Quelle: Stadtwerke Karlsruhe GmbH. Haushalte1 Heizgas- kunden2 Industrie, Großkunden Kunden außerhalb3 Sonstige4 2012 1.784.688 1.783.236 34.401 1.158.422 347.517 13.045 229.851 2013 1.783.019 1.781.097 33.649 1.208.111 338.730 19.935 180.672 2014 1.604.852 1.602.841 32.240 910.144 363.394 16.085 280.978 2015 1.629.559 1.628.991 690.362 259.451 188.080 190.519 300.579 2016 1.676.688 1.666.091 730.387 156.777 270.640 210.301 297.985 Jahr Gasbezug Nutzbare Abgabe insgesamt davon abgegeben an ... 1 Gasabgabe zum Betreiben von Gasherden und Gasboilern; ab 2015 auch mit Heizgasmengen der Haushaltskunden. 2 Gasabgabe zum Betreiben von Heizungsanlagen; ab 2015 nur noch Kunden mit Sondervertrag. 3 Ab 2015 inklusive drei externer Großkunden, die in der Vergangenheit den internen Kunden zugeordnet waren. 4 Städtische Dienststellen, Stadtwerke Eigenverbrauch, Gewerbe und Kraftwerke. Quelle: Stadtwerke Karlsruhe GmbH. 1.158.422 347.517 34.401 13.045 216.806 156.777 270.640 730.387 210.301 297.985 0 200.000 400.000 600.000 800.000 1.000.000 1.200.000 1.400.000 Heizgaskunden Industrie, Großkunden Haushalte Kunden außerhalb Sonstige 2012 2016 Megawattstunden (MWh) 431 2 1 Gasabgabe zum Betreiben von Heizungsanlagen; ab 2015 nur noch Kunden mit Sondervertrag. 2 Gasabgabe zum Betreiben von Gasherden und Gasboilern; ab 2015 auch mit Heizgasmengen der Haushaltskunden. 3 Ab 2015 inklusive drei externer Großkunden, die in der Vergangenheit den internen Kunden zugeordnet waren. 4 Städtische Dienststellen, Stadtwerke Eigenverbrauch, Gewerbe und Kraftwerke. Quelle: Stadtwerke Karlsruhe GmbH. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 161 Tabelle 614 WASSERVERSORGUNGSNETZ DER STADTWERKE KARLSRUHE Tabelle 615 WASSERABGABE DER STADTWERKE KARLSUHE (IN 1.000 m3) Abbildung 6.12 WASSERABGABE DER STADTWERKE IN KARLSRUHE 2012 UND 2016 NACH VERBRAUCHERGRUPPEN (IN 1.000 m3) 15.010 1.021 784 5.392 15.612 961 671 5.403 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 16.000 18.000 Tarifkunden Sonderleistungskunden Städtische Stellen Weiterverteiler 2012 2016 in 1.000 m3 Jahr Rohrnetzlänge in km Hausanschlüsse Zähler 2012 913 39.803 44.403 2013 913 40.021 44.553 2014 913 40.101 44.526 2015 914 40.028 44.788 2016 919 40.062 44.131 Quelle: Stadtwerke Karlsruhe GmbH. Tarifkunden Sonderleistungs- kunden städtische Stellen Weiterverteiler 2012 23.596 22.207 15.010 1.021 784 5.392 2013 23.095 22.915 15.121 916 667 6.211 2014 24.234 23.019 15.134 894 748 6.243 2015 24.653 23.484 15.458 919 751 6.356 2016 23.865 22.647 15.612 961 671 5.403 Jahr Wasser- förderung Nutzbare Abgabe davon abgegeben an ... Quelle: Stadtwerke Karlsruhe GmbH. 162 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 616 ABFÄLLE ZUR BESEITIGUNG UND THERMISCHEN ENTSORGUNG (IN TONNEN) Tabelle 617 ERFASSTE WERTSTOFFE AUS STÄDTISCHER SAMMLUNG (IN TONNEN) ENTSORGUNG 2012 2013 2014 2015 2016 Haushalten/Stadtreinigung u. a. zus. davon Restmüllbehälter 36.269 35.628 34.964 34.546 34.058 Krankenhausabfälle 1.906 1.915 1.913 1.970 2.067 Straßenkehricht/Marktabfall 1.561 1.651 1.453 1.238 1.292 Thermisch beseitigbarer Abfall aus Gewerbebetrieben zusammen Therm. nicht beseitigbare Abfälle zus. 1.511 2.114 1.812 2.892 2.194 davon Bauschutt 1.230 1.133 1.469 2.565 1.922 Bodenaushub - 717 - - - Mineralfaserabfälle/Asbest 281 264 343 327 272 44.477 44.251 43.083 43.827 42.792Insgesamt 38.330 37.417 3.181 Abfallart Thermisch beseitigbarer Abfall aus 3.231 2.944 2.941 37.754 3.180 39.735 39.193 Quelle: Stadt Karlsruhe | Amf für Abfallwirtschaft. 2012 2013 2014 2015 2016 Wertstoffbehälter 28.244 28.835 28.706 23.459 22.614 Bioabfallbehälter 14.135 14.057 14.716 14.536 14.350 Papierabfallbehälter - - - 6.304 8.069 Straßensammlung Altpapier 6.870 4.205 3.471 7.875 2.031 Altkleidersammlung 1.046 1.188 1.239 1.305 1.184 Holz aus Sperrmüllsammlung 2.797 2.512 2.016 2.695 3.310 Elektronikschrott aus Sperrmüllsammlung 376 381 442 408 497 Altglascontainer 7.850 7.821 7.835 7.754 7.743 Wertstoffe von Wertstoffstationen 9.551 8.980 9.440 9.321 9.167 Grün- und Gartenabfälle 27.005 25.995 29.258 26.808 29.308 Verwertung (thermisch) über GfA2 davon: Sperrmüll/wilde Ablagerungen 6.832 5.938 5.844 5.913 6.691 Gewerbe- und Baustellenabfälle 661 939 940 773 505 Restmüll Bringsystem/Baumüll 1.208 818 753 778 850 Verwertung von Straßenkehricht 2.038 2.771 2.886 2.424 2.373 Verwertung von Bauschutt 3.609 3.257 3.764 3.137 3.349 108.772 105.304 108.669 112.710 112.040 Wertstoffart1 Summe der Abfälle zur Verwertung insgesamt3 1 Wertstoffe aus überwiegend privater Herkunft. 2 Aufbereitung durch die Gesellschaft für Abfallwirtschaft (GfA). Die Abfälle werden zu einem industriellen Brennstoff aufbereitet. 3 Ohne Sortierreste an die GfA und ohne Nachkompostierung von Gärresten, da die Mengen schon in der Summe „Wertstoff- und Bioabfallbehälter" enthalten sind. Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Abfallwirtschaft. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 163 Abbildung 6.13 AUFKOMMEN AN RESTMÜLL, WERTSTOFFEN UND GRÜN-, GARTEN- SOWIE BIOABFÄLLEN IN kg PRO EINWOHNER IN KARLSRUHE Abbildung 6.14 ENTWICKLUNG DER ABFÄLLE UND WERTSTOFFE IN KARLSRUHE NACH AUSGEWÄHLTEN BEHÄLTERN (MESSZIFFER 1999 = 100) Tabelle 618 ABWASSERBESEITIGUNG 0 200 400 600 800 1.000 1.200 1.400 1987 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Grün-, Garten- und Bioabfälle Wertstoffe Restmüll kg/EW 0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 200 220 240 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Bioabfallbehälter Wertstoffbehälter Restmüllbehälter Messziffer 1999 = 100 Messziffer Bemessungswert der biologischen Kläranlage1 Behandelte Abwassermengen Gesamte organische Restfracht2 Restfracht Phosphor3 Restfracht Stickstoff4 1.000 m3 t CSB t P t N 2011 875 35.237 1.655 26,3 483 2012 875 35.603 1.849 29,7 466 2013 875 44.521 1.974 32,9 585 2014 875 38.281 1.627 25,2 503 2015 875 35.474 1.720 28,5 489 2016 875 39.440 1.787 27,1 598 Jahr 1 Einwohnergleichwerte in Tausend. 2 In Gewässern; CSB=Chemischer Sauerstoffbedarf. 3 Summe Phosphor. 4 Summe Stickstoff. Quelle: Stadt Karlsruhe | Tiefbauamt. 164 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 7 GESUNDHEIT UND SOZIALES GESUNDHEITSWESEN 167 SOZIALWESEN 173 166 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 GESUNDHEITSWESEN Krankenhäuser dienen der Krankenbehandlung und Geburts- hilfe; hier steht die intensive aktive und fortdauernde ärztliche Betreuung im Vordergrund. Die Pfl ege ist dieser ärztlichen Behandlung in der Regel untergeordnet. In Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen sind die pfl egerische Betreuung und die ärztliche Behandlung dagegen eher gleichrangig. Die Zahl der Pfl egetage entspricht der Summe der an den einzelnen Tagen des Berichtsjahres um 24.00 Uhr vollstationär untergebrachten Patienten (Summe der Mitternachtsbestände). Die Zahl der Pfl egetage entspricht der Summe der an den einzelnen Tagen des Berichtsjahres um 24 Uhr vollstationär untergebrachten Patienten (Summe der Mitternachtsbestände). Der Grad der Bettenausnutzung gibt in Prozent die Auslastung der jeweiligen Krankenhausbetten an. Er wird wie folgt berechnet: Pfl egetage x 100 / Zahl der durchschnittlich aufgestellten Betten x 365. Die Verweildauer gibt die Zahl der Tage an, die ein Patient durchschnittlich in stationärer Behandlung verbringt. Sie wird wie folgt berechnet: Pfl egetage / Zahl der Patienten. SOZIALHILFE Die Stadt Karlsruhe gewährt Sozialleistungen nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches, Zwölftes Buch (SGB XII); diese Leistungen werden als „Sozialhilfe“ bezeichnet. „Hilfe zum Lebensunterhalt“ erhalten Personen, die weder einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II, noch auf „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ haben. Dies sind überwiegend Personen, welche eine Rente wegen Erwerbsminderung auf Zeit, oder eine vorgezogene Altersrente beziehen (SGB XII, Drittes Kapitel). Die „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ wird ab Vollendung des 65. Lebensjahres gewährt, oder davor bei Vorliegen einer dauerhaften Erwerbsminderung, welche vom Rententräger (Deutsche Rentenversicherung) festgestellt werden muss. Die Leistung setzt frühestens ab Vollendung des 18. Lebensjahres ein (SGB XII, Viertes Kapitel). Voraussetzung für eine Leistungsgewährung ist stets die Bedürftigkeit des Antragstellers. Diese liegt dann vor, wenn der Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestritten werden kann. Das Einkommen des Ehegatten oder Lebenspartners, welches dessen notwendigen Lebensunterhalt übersteigt, muss berücksichtigt werden. Im Bereich der „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs- minderung“ bleiben nach dem Willen des Gesetzgebers Unterhaltsansprüche gegenüber den Eltern oder den Kindern der Leistungsberechtigten weitgehend unberücksichtigt. Die beiden Hilfearten werden sowohl innerhalb als auch außerhalb von Einrichtungen gewährt. Bei der Gewährung in einer Einrichtung wird gleichzeitig zum Beispiel in erster Linie (vom Aufwand her gesehen) „Hilfe zur Pfl ege“ oder „Eingliederungshilfe“ gewährt. Neben den genannten Leistungen für den „reinen“ Lebensunterhalt gewährt die Stadt Karlsruhe noch folgende Leistungen nach den Vorschriften des SGB XII:  Hilfen zur Gesundheit (Fünftes Kapitel).  Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (Sechstes Kapitel).  Hilfe zur Pfl ege (Siebtes Kapitel).  Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Achtes Kapitel).  Hilfe in anderen Lebenslagen (Neuntes Kapitel). Weitere Sozialleistungen nach anderen Vorschriften:  Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.  Kriegsopferfürsorge nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes; in diesen Bereich fällt auch das so genannte „Soziale Entschädigungsrecht” (unter anderem für Opfer von Gewalttaten).  Jugendhilfe nach den Vorschriften des SGB VIII. Erwerbsfähige Hilfebedürftige, welche das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten „Grundsicherung für Arbeitssuchende“. Die Leistung wird als „Arbeitslosengeld II“ bezeichnet. Die im Haushalt befi ndlichen Angehörigen, welche nicht erwerbsfähig sind, erhalten „Sozialgeld“. Eine Anwartschaftszeit ist nicht erforderlich. In Karlsruhe werden diese Leistungen von insgesamt drei Jobcentern (Standorte: Agentur für Arbeit, Rathaus West, Stadtamt Durlach) gewährt. Die Stadt Karlsruhe hat die Kosten der Unterkunft zu tragen. Für den Bezug von „Arbeitslosengeld“ nach dem SGB III ist (nach wie vor) eine Anwartschaftszeit erforderlich. Die Leistung wird auch als „Arbeitslosengeld I“ bezeichnet. Die Dauer des Anspruchs ist abhängig von der Dauer der bisherigen versicherungspfl ichtigen Beschäftigungsverhältnisse und vom Alter der Leistungsberechtigten. Sie liegt zwischen sechs und achtzehn Monaten. Zuständig ist die Agentur für Arbeit. Im Anschluss an das „Arbeitslosengeld I“ besteht bei Bedürftigkeit Anspruch auf das „Arbeitslosengeld II“. BEGRIFFSERKLÄRUNGEN AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 167 Tabelle 701 NIEDERGELASSENE HAUSÄRZTE SOWIE ZAHNÄRZTE IN DEN KARLSRUHER STADTTEILEN GESUNDHEITSWESEN 2011 2016 2011 2016 2011 2016 2011 2016 01 Innenstadt-Ost 5 7 1.230 963 15 10 410 674 02 Innenstadt-West 6 20 1.553 515 30 24 311 429 03 Südstadt 10 11 1.689 1.847 5 4 3.378 5.079 04 Südweststadt 17 17 1.144 1.225 25 25 778 833 05 Weststadt 8 16 2.442 1.289 26 27 752 764 06 Nordweststadt 3 9 3.677 1.312 4 5 2.758 2.361 07 Oststadt 6 8 3.132 2.427 11 11 1.708 1.765 08 Mühlburg 6 6 2.653 2.910 10 9 1.592 1.940 09 Daxlanden 7 9 1.672 1.299 4 3 2.926 3.896 10 Knielingen 4 5 2.259 2.048 3 4 3.012 2.560 11 Grünwinkel 4 4 2.567 2.678 3 4 3.423 2.678 12 Oberreut 4 4 2.427 2.389 3 3 3.236 3.185 13 Beiertheim-Bulach 2 5 3.284 1.413 2 2 3.284 3.533 14 Weiherfeld-Dammerstock 4 7 1.498 866 2 2 2.996 3.030 15 Rüppurr 4 7 2.557 1.526 5 5 2.046 2.136 16 Waldstadt 3 6 4.129 2.082 7 7 1.770 1.785 17 Rintheim 2 3 2.783 2.017 2 2 2.783 3.026 18 Hagsfeld 3 2 2.320 3.588 2 4 3.480 1.794 19 Durlach 11 22 2.695 1.387 21 21 1.412 1.453 20 Grötzingen 8 9 1.152 1.021 4 4 2.303 2.297 21 Stupferich 1 1 2.637 2.819 1 1 2.637 2.819 22 Hohenwettersbach 2 1 1.437 3.048 1 1 2.874 3.048 23 Wolfartsweier - 1 - 3.152 1 - 3.174 - 24 Grünwettersbach 1 1 4.021 4.123 2 2 2.011 2.062 25 Palmbach 1 2 1.748 967 - - - - 26 Neureut 8 8 2.169 2.379 10 10 1.735 1.903 27 Nordstadt 3 4 3.173 2.448 3 3 3.173 3.264 Stadt Karlsruhe 133 195 2.148 1.553 202 193 1.414 1.569 Anzahl Einwohner pro Arzt Zahnärzte Stadtteil Anzahl Einwohner pro Arzt Hausärzte1 1 Aufgrund geänderter Zuordnungen ist die Vergleichbarkeit mit anderen Jahren nicht mehr gegeben. Quellen: Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg und Kassenzahnärztliche Vereinigung für den Regierungsbezirk Karlsruhe. 168 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Abbildung 7.1 STATIONÄR BEHANDELTE PATIENTEN IM STÄDTISCHEN KLINIKUM KARLSRUHE 2016 NACH IHREM WOHNSITZ Tabelle 702 FACHÄRZTE IN KARLSRUHE NACH VERSORGUNGSBEREICHEN Augen- ärzte Frauen- ärzte HNO- ärzte Haut- ärzte Inter- nisten2 Kinder- ärzte Ortho- päden Sonstige Mitte 2016 390 277 14 34 13 24 39 10 21 235 2011 409 244 15 37 14 20 78 29 22 194 West 2016 68 1.331 4 4 2 - 7 12 1 38 2011 136 625 6 8 7 5 23 15 1 71 Süd 2016 36 661 2 5 - - 2 2 1 24 2011 53 430 3 7 3 - 9 7 2 22 Ost 2016 105 767 7 11 4 2 3 8 7 63 2011 106 738 5 8 3 2 28 10 4 46 Insgesamt 2016 599 504 27 54 19 26 51 32 30 360 2011 704 406 29 60 27 27 138 61 29 333 Ärzte nach Fachrichtungen Versorgungs- bereich1 Ins- gesamt Einwohner pro Facharzt Ohne private Ärzte. 1 Versorgungsbereich Mitte: Stadtteile 001, 002, 003, 004, 005, 007, 027. Versorgungsbereich West: Stadtteile 006, 008, 009, 010, 011, 012, 026. Versorgungsbereich Süd: Stadtteile 013, 014, 015. Versorgungsbereich Ost: Stadtteile 016, 017, 018, 019, 020, 021, 022, 023, 024, 025. 2 Aufgrund geänderter Zuordnungen ist die Vergleichbarkeit mit anderen Jahren nicht mehr gegeben. Quellen: Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg und Kassenzahnärztliche Vereinigung für den Regierungsbezirk Karlsruhe. Patienten insgesamt: 65.459 Stadt Karlsruhe 28.419 43,4 % Sonstige 5.881 9,0 % Rheinland-Pfalz 4.628 7,1 % Stadt Pforzheim 527 0,8 % Enzkreis 1.422 2,2 % Landkreis Rastatt 5.032 7,7 % Landkreis Calw 514 0,8 % Landkreis Karlsruhe 19.036 29,1 % AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 169 Tabelle 703 BETTENBESTAND DER KLINIKEN IN KARLSRUHE 2016 NACH FACHRICHTUNGEN Tabelle 704 DATEN ZUR STATIONÄREN VERSORGUNG IN DEN KARLSRUHER KLINIKEN 2016 St. Vincentius- Kliniken gAG1 Diakonissen- krankenhaus1 Paracelsus- Klinik Klinik für Herzchirurgie Klinik am Stadtgarten Innere Medizin 353 233 106 81 - 8 781 Chirurgie 191 168 130 49 - - 538 Herzchirurgie - - - - 89 - 89 Urologie 71 - - - - - 71 Hautkrankheiten 31 - - - - - 31 HNO-Krankheiten 39 66 44 - - - 149 Radiologie/Nuklearmedizin 34 48 - - - - 82 Augenkrankheiten 27 55 30 - - - 112 Zahn-, Mund-, Kieferkrankheiten 28 - - - - - 28 Orthopädie/Neuro-Chirurgie 54 134 - 26 - - 214 Gynäkologie/Geburtshilfe 69 61 80 - - - 210 Pädiatrie 101 - - - - - 101 Kinderchirurgie 22 - - - - - 22 Neurologie 75 - - - - - 75 Psychiatrie 203 - 19 - - - 222 Kinderpsychiatrie 28 - - - - - 28 Abt. für rehabilitative Geriatrie - - 65 - - - 65 Anästhesie und Intensivmedizin 3 - - - - - 3 Psychiatrische Tagesklinik 49 - 5 - - - 54 Insgesamt 1.378 765 479 156 89 8 2.875 darunter Intensivbetten 75 25 14 6 40 - 160 Freigemeinnützige Kliniken Private Kliniken Fachrichtung Städtisches Klinikum Insgesamt 1 Die beiden Kliniken fusionierten und werden ab Mai 2016 unter dem Namen „ViDia - Christliche Kliniken Karlsruhe” geführt. Quellen: Jeweilige Klinik. St. Vincentius- Kliniken gAG1 Diakonissen- krankenhaus1 Paracelsus- Klinik Klinik für Herzchirurgie Klinik am Stadtgarten 545 256 171 52 51 3 1.078 Pflegepersonal 1.488 909 325 124 104 4 2.954 Behandelte Patienten 61.912 29.798 20.919 4.598 2.285 179 119.691 Stand Jahresanfang 900 354 250 44 27 - 1.575 Zugänge 61.725 29.784 20.932 4.554 2.258 179 119.432 darunter Auswärtige 35.238 8.459 - - - - 43.697 Abgänge 61.766 29.811 20.906 4.542 2.251 179 119.455 darunter Auswärtige 35.239 8.466 - - - - 43.705 Stand Jahresende 859 327 276 54 34 - 1.550 Pflegetage insgesamt 451.191 194.407 125.619 29.553 23.293 431 824.494 7,3 6,5 6,0 6,4 10,2 2,4 6,9 Bettenausnutzung in % 89,7 69,6 71,9 51,9 71,7 14,8 78,6 Hauptamtlich tätige Ärzte und Zahnärzte Durchschnittliche Verweildauer je Patient (in Tagen) Insgesamt Städtisches Klinikum Freigemeinnützige Kliniken Private Kliniken 1 Die beiden Kliniken fusionierten und werden ab Mai 2016 unter dem Namen "ViDia - Christliche Kliniken Karlsruhe" geführt. Quellen: Jeweilige Klinik. 170 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Ta be lle 7 05 ST AT IO N Ä R BE H A N D EL TE P AT IE N TE N IM S TÄ D TI SC H EN K LI N IK U M N A CH E IN ZU G SG EB IE TE N Ka rls ru he r Pa tie nt en au sw är tig e Pa tie nt en St ad tk re is Ka rls ru he La nd kr ei s Ka rls ru he La nd kr ei s Ra st at t La nd kr ei s Ca lw En zk re is St ad tk re is Pf or zh ei m Rh ei nl an d- Pf al z So ns tig e Ch iru rg isc he K lin ik 7. 76 9 48 ,2 51 ,8 3. 74 8 1. 98 4 49 6 53 11 8 32 54 0 79 8 N eu ro ch iru rg isc he K lin ik 1. 82 1 25 ,8 74 ,2 47 0 51 4 18 5 33 33 26 18 3 37 7 Ur ol og isc he K lin ik 4. 31 8 45 ,3 54 ,7 1. 95 7 1. 08 1 50 0 23 26 2 25 9 47 0 Fr au en kl in ik in kl . N eu ge bo re ne 7. 52 2 47 ,0 53 ,0 3. 53 6 2. 44 3 41 8 46 17 6 23 43 6 44 4 HN O -K lin ik 2. 99 5 22 ,4 77 ,6 67 0 92 0 61 0 27 98 46 34 7 27 7 Au ge nk lin ik 2. 08 8 26 ,7 73 ,3 55 7 64 8 11 7 10 58 44 29 5 35 9 Za hn -M un d- Ki ef er kl in ik 1. 57 1 21 ,3 78 ,7 33 4 37 0 25 7 13 94 48 21 5 24 0 I. M ed .-N ep hr ol og isc he K lin ik 4. 33 4 53 ,0 47 ,0 2. 29 6 1. 14 1 20 0 30 52 16 30 7 29 2 I. M ed .-G as tro en te ro lo gi sc he K lin ik 4. 32 6 51 ,3 48 ,7 2. 22 0 1. 07 1 34 4 35 66 12 17 2 40 6 II. M ed .-H äm at ol og isc he K lin ik 2. 15 5 43 ,1 56 ,9 92 8 60 4 13 0 20 49 25 22 7 17 2 II. M ed .-K ar di ol og isc he K lin ik 7. 53 2 40 ,2 59 ,8 3. 02 5 2. 80 4 41 8 68 13 7 38 39 4 64 8 Ps yc hi at ris ch e Kl in ik 2. 74 9 83 ,9 16 ,1 2. 30 7 22 1 34 5 16 5 32 12 9 St ra hl en kl in ik 59 6 28 ,5 71 ,5 17 0 22 5 50 17 42 9 51 32 Kl in ik fü r N uk le ar m ed izi n 41 5 20 ,5 79 ,5 85 73 47 9 21 16 80 84 Ha ut kl in ik 2. 15 3 24 ,4 75 ,6 52 5 58 8 30 3 23 14 0 10 3 23 3 23 8 Ki nd er ch iru rg isc he K lin ik 2. 27 0 37 ,0 63 ,0 83 9 79 6 18 0 9 50 10 19 5 19 1 Ki nd er kl in ik 6. 18 2 38 ,5 61 ,5 2. 38 2 2. 16 9 49 1 70 20 9 60 39 0 41 1 Ki nd er -/J ug en dp sy ch ia tr. -A bt ei lu ng 48 1 42 ,6 57 ,4 20 5 24 4 6 1 6 1 4 14 N eu ro lo gi sc he K lin ik 3. 45 3 47 ,5 52 ,5 1. 64 1 99 8 21 7 15 28 11 26 0 28 3 Ps yc hi at ris ch e Ta ge sk lin ik 65 4 75 ,7 24 ,3 49 5 11 3 19 7 2 - 6 12 Kl in ik fü r A nä st he sie u nd In te ns iv m ed izi n 75 38 ,7 61 ,3 29 29 10 - 1 - 2 4 In sg es am t 20 16 1 A nz ah l 65 .4 59 X X 28 .4 19 19 .0 36 5. 03 2 51 4 1. 42 2 52 7 4. 62 8 5. 88 1 % -A nt ei l d er E in zu gs ge bi et e 10 0 43 ,4 56 ,6 43 ,4 29 ,1 7, 7 0, 8 2, 2 0, 8 7, 1 9, 0 Fa ch be re ic h In sg es am t Za hl d er b eh an de lt en P at ie nt en n ac h de m W oh ns it z A nt ei l i n % 1 In d en Z ah le n sin d in te rn e Zu -u nd A bg än ge e nt ha lte n (o hn e Di al ys e) . Q ue lle :S tä dt isc he s Kl in ik um K ar lsr uh e gG m bH . AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 171 Ta be lle 7 06 ST AT IO N Ä R BE H A N D EL TE P AT IE N TE N IN D EN S T. V IN CE N TI U S- K LI N IK EN 1 N A CH E IN ZU G SG EB IE TE N Ka rls ru he r Pa tie nt en au sw är tig e Pa tie nt en St ad tk re is Ka rls ru he La nd kr ei s Ka rls ru he La nd kr ei s Ra st at t La nd kr ei s Ca lw En zk re is St ad tk re is Ba de n- Ba de n St ad tk re is Pf or zh ei m Rh ei nl an d- Pf al z Re g. -B ez irk St ut tg ar t So ns tig e Ch iru rg isc he K lin ik 6. 30 8 48 ,9 51 ,1 3. 08 3 1. 74 3 43 3 49 11 0 50 49 57 4 35 18 2 Fr au en kl in ik 2 2. 29 6 56 ,9 43 ,1 1. 30 6 62 8 86 18 39 5 6 14 5 9 54 HN O -K lin ik 2. 45 5 32 ,1 67 ,9 78 9 52 7 39 8 11 41 84 20 49 2 10 83 Au ge nk lin ik 3. 06 6 21 ,9 78 ,1 67 1 78 0 44 5 22 12 0 16 6 62 48 1 11 3 20 6 St ra hl en kl in ik 95 7 22 ,3 77 ,7 21 3 34 1 81 9 77 12 40 13 8 4 42 Kl in ik fü r N uk le ar m ed izi n 62 9 11 ,4 88 ,6 72 17 4 86 19 69 19 42 62 7 79 O rth op äd ie 2. 78 7 40 ,4 59 ,6 1. 12 6 97 3 28 1 26 35 45 26 21 5 8 52 In ne re M ed izi n 10 .0 81 50 ,3 49 ,7 5. 06 7 2. 96 9 46 2 15 7 23 3 97 84 68 2 80 25 0 da vo n St . V in ce nt iu s- Kl in ik 28 .5 79 43 ,1 56 ,9 12 .3 27 8. 13 5 2. 27 2 31 1 72 4 47 8 32 9 2. 78 9 26 6 94 8 St . M ar ie n- Kl in ik 94 3 53 ,9 46 ,1 50 8 31 4 35 12 13 0 3 32 0 26 In sg es am t 20 16 29 .5 22 43 ,5 56 ,5 12 .8 35 8. 44 9 2. 30 7 32 3 73 7 47 8 33 2 2. 82 1 26 6 97 4 % -A nt ei l d er E in zu gs ge bi et e 10 0 43 ,5 56 ,5 43 ,5 28 ,6 7, 8 1, 1 2, 5 1, 6 1, 1 9, 6 0, 9 3, 3 A nt ei l i n % In sg es am t Fa ch be re ic h Za hl d er b eh an de lt en P at ie nt en n ac h de m W oh ns it z 1 Di e Kl in ik fu sio ni er te m it de m D ia ko ni ss en kr an ke nh au s. Be id e Kl in ik en w er de n ab M ai 2 01 6 un te r d em N am en " Vi Di a -C hr ist lic he K lin ik en K ar lsr uh e" g ef üh rt. 2 Fa llz ah l o hn e Sä ug lin ge u nd o hn e in te rn e Ve rle gu ng en . Q ue lle : S t. Vi nc en tiu s- Kl in ik en g AG . 172 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 707 APOTHEKEN IN KARLSRUHE Tabelle 708 BESTATTUNGEN AUF STÄDTISCHEN FRIEDHÖFEN IN KARLSRUHE Tabelle 709 ART DER BESTATTUNGEN IN KARLSRUHE Jahr Zahl der Apotheken Versorgungsgrad (Einwohner pro Apotheke) Außerdem: Krankenhausapotheken 2011 83 3.442 3 2012 83 3.490 3 2013 84 3.490 3 2014 83 3.608 3 2015 79 3.889 3 2016 77 3.933 3 Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stadtteil/Stadtviertel 2012 2013 2014 2015 2016 Hauptfriedhof (Oststadt) 1.469 1.371 1.395 1.560 1.455 Aue 79 79 79 79 57 Beiertheim 41 24 30 19 29 Bulach 34 34 33 38 32 Daxlanden 126 104 141 155 156 Durlach 180 187 168 160 176 Grötzingen 68 53 55 54 81 Grünwettersbach 28 35 39 25 36 Grünwinkel 65 84 94 73 82 Hagsfeld 38 44 38 33 43 Hohenwettersbach 18 12 23 19 21 Knielingen 94 74 65 80 98 Mühlburg 101 117 115 95 95 Neureut 123 109 152 130 154 Nordweststadt 83 101 111 105 104 Oberreut 51 58 52 59 64 Palmbach 14 17 13 13 15 Rintheim 13 19 10 14 15 Rüppurr 199 188 159 175 174 Stupferich 23 19 26 26 36 Wolfartsweier 21 17 27 15 15 Insgesamt 2.868 2.746 2.825 2.927 2.938 Quelle: Stadt Karlsruhe | Friedhof- und Bestattungsamt. Nach der Grabstätte Reihengrab Familien-/Wahlgrab Urnengrab1 2011 2.810 29 216 985 1.609 3.237 2012 2.868 30 210 1.013 1.645 3.305 2013 2.746 23 176 942 1.628 3.586 2014 2.825 21 169 991 1.665 3.569 2015 2.927 36 207 985 1.735 4.398 2016 2.938 41 192 942 1.804 4.390 Jahr Außerdem Einäscherungen2 Darunter Kinder Bestattungen insgesamt 1 Einschließlich Beisetzungen in den Kolumbarien (Hauptfriedhof, Rüppurr, Mühlburg, Daxlanden, Bulach und Nordweststadt). 2 Im Krematorium Hauptfriedhof. Quelle: Stadt Karlsruhe | Friedhof- und Bestattungsamt. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 173 Abbildung 7.2 PERSONEN MIT BEZUG VON LEISTUNGEN DER BASISSICHERUNGSSYSTEME IN KARLSRUHE 09/2016 Abbildung 7.3 EMPFÄNGERINNEN UND EMPFÄNGER VON AUSGEWÄHLTEN SOZIALLEISTUNGEN IN KARLSRUHE SEIT 2007 SOZIALWESEN 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 16.000 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Empfänger/-innen Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt Empfängerinnen und Empfänger von Alg I Empfängerinnen und Empfänger von Sozialgeld Empfängerinnen und Empfänger von Alg II zum Vergleich: Bestand an Arbeitslosen (SGB III + II) SGB III Arbeitslosengeld (Alg I) Hilfe zum Lebensunterhalt Sonstige Hilfen nach § 8, Kapitel 5 bis 9 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2.503 arbeitslos gemeldet Alg II 13.324 Sozialgeld 4.655 315 3.371 4.311 davon: 5.387 arbeitslos gemeldet 7.937 Erwerbsfähige mit Anspruch auf Maßnahmen SGB II SGB XII zusammen: 18.758 (Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger) 7.890 Arbeitslose (Bestand: SGB III + II) Betroffener Personenkreis: 26.755 Menschen Grundsicherung für Arbeitssuchende (Alg II und Sozialgeld) Sozialhilfe Bezieherinnen und Bezieher am 31. Dezember 2016: 7.997 Ohne Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Leistungen an Auszubildende. 174 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 710 BEDARFSGEMEINSCHAFTEN IM SOZIALBEREICH DER STADT KARLSRUHE SEIT 2012 Tabelle 711 KENNZAHLEN AUS DEM SOZIALBEREICH DER STADT KARLSRUHE AM 31. DEZEMBER 2016 Tabelle 712 KENNZAHLEN DES ARBEITSMARKTES IM STADTKREIS KARLSRUHE Stichtag (31. Dezember) Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)1 Grundsicherung Im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung2 Sozialhilfe2 (Hilfe zum Lebensunterhalt) Insgesamt 2012 10.712 2.875 211 13.798 2013 10.804 3.023 240 14.067 2014 10.970 3.165 281 14.416 2015 10.845 3.281 292 14.418 2016 10.562 3.545 315 14.422 1 Endgültige Werte. 2 Außerhalb von Einrichtungen. Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde. Bedarfsgemeinschaften Anzahl 1.000 Euro Verteilung in % Arbeitslosengeld II2 10.562 29.314 20,4 Eingliederungshilfe (Erwachsene) 1.929 44.950 31,3 Grundsicherung3 3.545 - - Hilfe zum Lebensunterhalt3 315 5.266 3,7 Hilfe zur Pflege (ambulant) 585 5.899 4,1 Hilfe zur Pflege (stationär) 1.045 13.648 9,5 Jugendhilfe4 4.703 44.450 31,0 Insgesamt 22.684 143.527 100 Netto-Ausgaben1 Art der Hilfeleistung 1 Der Soziallastenausgleich in Höhe von 8,5 Mill. Euro wurde nicht berücksichtigt. Er verringert die Nettoausgaben weiter. 2 Aufwendungen für das „Bildungs- und Teilhabepaket” in Höhe von 2,2 Mill. Euro sind hier enthalten. 3 Außerhalb von Einrichtungen. 4 Laufende Fälle am 31. Dezember 2016 inklusive Tageseinrichtungen und Tagespflege; Netto-Ausgaben Jugendhilfe inklusive Kostenerstattungen und inklusive Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, ohne Unterhaltsvorschussleistungen. Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde. 31.03. 30.06. 30.09. 31.12. 31.03. 30.06. 30.09. 31.12. Leistungsempfänger Arbeitslosengeld I (Agentur für Arbeit)1 2.724 2.473 2.600 2.587 2.598 2.305 2.503 2.418 194 181 169 180 204 207 176 196 Arbeitslosengeld II (Jobcenter)2 14.094 14.013 13.783 13.543 13.478 13.347 13.324 13.157 Sozialgeld2 5.118 5.115 5.048 5.009 4.789 4.710 4.655 4.563 Bedarfsgemeinschaften2 11.171 11.133 10.973 10.845 10.960 10.849 10.690 10.562 mit 1 Person 6.910 6.908 6.788 6.749 6.543 6.491 6.383 6.356 mit 2 Personen 2.051 2.031 2.033 1.956 2.152 2.135 2.124 2.053 mit 3 und mehr Personen 2.210 2.194 2.152 2.140 2.265 2.223 2.183 2.153 mit 1 Kind 1.744 1.736 1.750 1.693 1.756 1.728 1.694 1.634 mit 2 Kindern 927 926 903 921 1.073 1.049 1.023 1.017 mit 3 und mehr Kindern 424 432 421 416 533 534 531 531 Personen in Bedarfsgemeinschaften insgesamt2 19.212 19.128 18.831 18.552 19.233 19.019 18.758 18.475 Personen je Bedarfsgemeinschaft2 1,72 1,72 1,72 1,71 1,75 1,75 1,75 1,75 2015 2016 Merkmal Unterhaltsgeld oder Arbeitslosengeld während beruflicher Weiterbildung (AlgW)1 Endgültige Werte. 1 Rechtskreis SGB III. 2 Rechtskreis SGB II. Quelle: Bundesagentur für Arbeit. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 175 Tabelle 713 FINANZIELLE BELASTUNG DER STADT KARLSRUHE DURCH SOZIALLEISTUNGEN SEIT 2012 (IN 1.000 EURO) 2012 2013 2014 2015 2016 in 1.000 Euro % Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII) 93.105 101.645 107.157 114.892 117.573 2.681 2,3 darunter Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen 4.804 4.931 4.719 5.421 6.062 641 11,8 Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen 12.913 13.838 14.840 14.399 15.497 1.098 7,6 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 41.662 44.799 47.184 48.961 51.338 2.377 4,9 Hilfen zur Gesundheit 2.749 4.482 4.494 5.031 3.492 -1.539 -30,6 Hilfen für blinde Menschen 1.227 1.208 1.140 1.149 1.164 15 1,3 Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen 2.853 3.109 3.740 3.948 3.764 -184 -4,7 Hilfe zum Lebensunterhalt innerhalb von Einrichtungen 888 751 703 2.856 2.470 -386 -13,5 Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen 17.794 19.228 20.751 22.450 23.711 1.261 5,6 Grundsicherung innerhalb von Einrichtungen 5.981 6.232 6.367 6.700 5.730 -970 -14,5 sonstige soziale Leistungen 389 510 481 590 543 -47 -8,0 Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten 1.779 2.464 2.604 3.196 3.336 140 4,4 Kostenerstattung an Gemeinden 66 93 131 192 467 275 143,0 Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz 762 951 1.073 965 929 -36 -3,8 Soziales Entschädigungsrecht (inkl. Kriegsopferfürsorge) 1.445 1.447 1.347 1.099 1.165 66 6,0 Jugendhilfe (ohne Unterhaltsvorschussleistungen) 46.153 51.855 57.049 69.469 69.526 57 0,1 darunter Förderung in Tageseinrichtungen 5.242 6.345 7.417 7.827 8.010 183 2,3 Hilfe zur Erziehung 29.705 31.573 33.663 36.709 36.728 19 0,1 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und Hilfe für junge Volljährige 6.280 7.188 9.133 10.963 12.916 1.953 17,8 Übrige Hilfen (zum Beispiel Inobhutnahme, frühe Prävention) 4.926 6.749 6.836 13.970 11.872 -2.098 -15,0 Arbeitslosengeld II - Grundsicherung für Arbeitssuchende 52.043 54.756 56.801 57.603 56.580 -1.023 -1,8 193.507 210.654 223.428 244.028 245.772 1.744 0,7 SGB XII (inklusive Erstattung für die Grundsicherung im Alter) 20.402 28.690 37.101 38.821 39.652 831 2,1 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 20 24 35 17 17 0 0,6 Kriegsopferfürsorge 1.221 1.287 1.121 904 962 58 6,4 Jugendhilfe 8.083 7.648 10.127 15.678 25.076 9.398 59,9 Arbeitslosengeld II 21.420 23.974 22.449 24.837 27.265 2.428 9,8 Soziallastenausgleich (§ 21 Finanzausgleichsgesetz (FAG)) 8.399 9.265 8.593 10.141 8.480 -1.661 -16,4 59.545 70.888 79.426 90.398 101.453 11.055 12,2 133.962 139.766 144.001 153.631 144.320 -9.311 -6,1 + Umlage an den Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) 1.167 1.253 1.345 1.563 1.516 -47 -3,0 + Status-Quo-Ausgleich nach § 22 Finanzausgleichsgesetz (FAG) 3.702 3.267 4.745 4.862 3.720 -1.142 -23,5 138.832 144.286 150.091 160.056 149.556 -10.500 -6,6Nettobelastung Nettoausgaben der Hilfen in den Einzelfällen Summe der Einnahmen Zu-/Abnahme (-) 2015/2016 Einnahmen Ausgaben Hilfearten Summe der Ausgaben in 1.000 Euro Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial-und Jugendbehörde. 176 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Ta be lle 7 14 EM PF Ä N G ER IN N EN U N D E M PF Ä N G ER V O N S G B II -L EI ST U N G EN IN K A RL SR U H E A M 3 0. S EP TE M BE R 20 16 01 In ne ns ta dt -O st 51 0 81 2 62 6 56 24 2 12 8 13 6 12 0 99 63 36 02 In ne ns ta dt -W es t 41 2 63 9 49 7 55 15 6 12 8 11 1 10 1 81 49 32 03 Sü ds ta dt 1. 00 5 1. 56 5 1. 20 1 13 7 43 0 32 0 21 6 23 5 19 8 11 5 83 04 Sü dw es ts ta dt 67 0 1. 08 1 79 7 11 1 28 5 23 7 11 5 16 0 15 6 90 66 05 W es ts ta dt 83 8 1. 40 5 1. 04 8 12 1 32 2 31 6 18 4 22 5 19 2 10 2 90 06 N or dw es ts ta dt 31 8 63 5 40 8 91 10 6 15 8 51 93 12 3 58 65 07 O st st ad t 61 1 1. 01 0 75 5 95 25 9 20 9 12 2 16 4 13 6 78 58 08 M üh lb ur g 91 6 1. 61 7 1. 12 9 18 4 37 7 35 9 16 5 22 6 26 4 13 5 12 9 09 Da xl an de n 46 1 88 2 59 9 10 9 22 1 27 3 45 60 15 4 79 75 10 Kn ie lin ge n 27 4 49 4 33 8 58 11 2 90 62 74 85 44 41 11 G rü nw in ke l 38 9 71 2 51 8 70 17 9 17 3 73 91 10 3 54 49 12 O be rre ut 73 1 1. 51 8 1. 00 3 19 6 30 8 41 6 99 18 0 27 7 15 0 12 7 13 Be ie rth ei m -B ul ac h 18 7 29 1 21 5 39 71 83 30 31 45 30 15 14 W ei he rfe ld -D am m er st oc k 15 1 26 5 18 2 31 60 63 26 33 44 25 19 15 Rü pp ur r 17 2 30 0 20 8 29 76 84 17 31 46 26 20 16 W al ds ta dt 43 9 84 8 55 2 12 6 16 1 22 1 63 10 6 17 1 10 5 66 17 Ri nt he im 25 9 53 5 34 2 60 97 13 6 43 66 96 48 48 18 Ha gs fe ld 21 9 39 1 26 7 43 88 99 36 44 63 32 31 19 Du rla ch 1. 00 6 1. 71 1 1. 23 2 19 1 41 8 38 2 18 3 24 8 26 0 14 5 11 5 20 G rö tz in ge n 16 4 31 4 20 5 43 60 63 33 49 56 26 30 21 St up fe ric h 30 62 40 11 14 20 4 . 13 8 5 22 Ho he nw et te rs ba ch 20 33 27 . 12 10 . . . . . 23 W ol fa rts w ei er 63 92 76 9 30 26 8 12 10 5 5 24 G rü nw et te rs ba ch 41 78 48 11 17 23 4 4 15 9 6 25 Pa lm ba ch 27 51 33 6 10 13 4 6 9 4 5 26 N eu re ut 41 6 69 2 49 8 79 15 8 18 0 79 80 10 1 53 48 27 N or ds ta dt 29 2 63 9 40 9 72 12 5 14 5 62 76 11 2 45 67 oh ne A ng ab en b zw . o hn e Zu or dn un g 69 86 71 . 36 15 . 13 . . . St ad t Ka rl sr uh e 10 .6 90 18 .7 58 13 .3 24 2. 04 3 4. 43 0 4. 37 0 1. 97 9 2. 53 3 2. 92 2 1. 58 7 1. 33 5 da ru nt er er w er bs fä hi ge Hi lfe be dü rft ig e in sg es am t Be da rf s- ge m ei ns ch af te n in sg es am t St ad tt ei l Pe rs on en in sg es am t Be da rf s- ge m ei ns ch af te n m it K in de rn m it 2 un d m eh r Ki nd er n Al le in - er zie he nd e An za hl da vo n un d zw ar De ut sc he Au slä nd er m än nl ich w ei bl ich m än nl ich w ei bl ich m it 1 Ki nd 1 O hn e Pe rs on en in d er L an de se rs ta uf na hm ee in ric ht un g fü r F lü ch tli ng e (L EA ). Q ue lle : Bu nd es ag en tu r f ür A rb ei t. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 177 no ch T ab el le 7 14 EM PF Ä N G ER IN N EN U N D E M PF Ä N G ER V O N S G B II -L EI ST U N G EN IN K A RL SR U H E A M 3 0. S EP TE M BE R 20 16 01 In ne ns ta dt -O st 10 ,7 12 ,4 12 ,1 45 ,2 12 ,5 9, 4 13 ,4 14 ,3 25 ,6 27 ,4 23 ,1 02 In ne ns ta dt -W es t 5, 4 6, 3 6, 1 35 ,0 5, 1 5, 4 6, 9 9, 3 14 ,4 14 ,8 13 ,9 03 Sü ds ta dt 7, 9 8, 0 7, 9 35 ,8 7, 2 6, 6 9, 0 11 ,7 12 ,8 12 ,3 13 ,6 04 Sü dw es ts ta dt 5, 3 5, 3 5, 4 24 ,1 4, 7 4, 1 7, 3 11 ,3 8, 1 8, 2 7, 8 05 W es ts ta dt 6, 5 6, 9 7, 1 26 ,4 5, 6 5, 8 9, 4 14 ,0 10 ,7 10 ,2 11 ,4 06 N or dw es ts ta dt 4, 7 5, 4 5, 3 34 ,7 3, 6 5, 8 4, 1 11 ,6 12 ,6 11 ,4 13 ,9 07 O st st ad t1 4, 7 5, 5 5, 3 28 ,6 4, 3 4, 6 5, 8 10 ,2 11 ,6 11 ,2 12 ,2 08 M üh lb ur g 8, 5 9, 5 9, 4 39 ,6 8, 9 8, 8 7, 3 15 ,6 18 ,6 17 ,0 20 ,7 09 Da xl an de n 7, 4 7, 6 8, 3 37 ,8 7, 1 8, 8 8, 6 12 ,2 14 ,9 14 ,1 15 ,9 10 Kn ie lin ge n 5, 1 4, 9 4, 9 28 ,0 3, 9 3, 5 7, 6 11 ,7 8, 6 8, 2 9, 0 11 G rü nw in ke l 6, 9 6, 7 7, 5 32 ,0 6, 5 6, 6 8, 4 15 ,1 10 ,4 10 ,5 10 ,3 12 O be rre ut 14 ,9 15 ,9 15 ,9 56 ,3 12 ,1 16 ,1 17 ,4 29 ,2 27 ,8 28 ,7 26 ,8 13 Be ie rth ei m -B ul ac h 4, 6 4, 2 4, 5 27 ,7 3, 5 4, 1 8, 1 9, 2 7, 1 8, 6 5, 3 14 W ei he rfe ld -D am m er st oc k 4, 5 4, 4 5, 0 25 ,4 3, 9 4, 0 9, 6 14 ,0 8, 2 9, 3 7, 1 15 Rü pp ur r 3, 1 2, 8 3, 2 13 ,1 2, 6 2, 8 5, 1 8, 3 4, 4 4, 9 3, 8 16 W al ds ta dt 6, 4 6, 8 7, 2 40 ,1 5, 3 7, 7 7, 2 12 ,6 14 ,0 16 ,9 11 ,0 17 Ri nt he im 8, 0 9, 0 8, 7 40 ,5 6, 4 9, 4 8, 4 15 ,2 16 ,8 16 ,8 16 ,8 18 Ha gs fe ld 5, 9 5, 5 5, 3 27 ,6 4, 1 4, 9 7, 3 11 ,0 8, 9 8, 6 9, 3 19 Du rla ch 5, 9 5, 7 6, 1 27 ,3 5, 2 4, 9 8, 4 12 ,2 9, 3 9, 5 9, 0 20 G rö tz in ge n 3, 4 3, 4 3, 5 23 ,8 2, 5 2, 6 6, 5 11 ,3 6, 5 6, 1 6, 9 21 St up fe ric h 2, 2 2, 2 2, 2 22 ,0 1, 8 2, 5 4, 6 . 4, 9 5, 6 4, 0 22 Ho he nw et te rs ba ch 1, 5 1, 1 1, 4 . 1, 3 1, 1 . . . . . 23 W ol fa rts w ei er 3, 7 2, 9 3, 7 16 ,4 3, 4 2, 8 5, 9 9, 7 3, 4 3, 2 3, 5 24 G rü nw et te rs ba ch 2, 1 1, 9 1, 9 15 ,3 1, 5 2, 1 3, 3 2, 9 3, 6 4, 4 2, 9 25 Pa lm ba ch 3, 1 2, 6 2, 6 . 1, 7 2, 3 . 9, 5 . . . 26 N eu re ut 4, 3 3, 7 4, 1 21 ,3 3, 0 3, 6 7, 4 9, 2 5, 4 5, 6 5, 2 27 N or ds ta dt 6, 2 6, 6 6, 0 25 ,1 4, 3 5, 3 9, 8 13 ,2 9, 5 8, 2 10 ,6 oh ne A ng ab en b zw . o hn e Zu or dn un g X X X X X X X X X X X 6, 1 6, 3 6, 5 31 ,0 5, 3 5, 7 8, 0 12 ,5 10 ,9 11 ,0 10 ,7 Au slä nd er St ad t Ka rl sr uh e da ru nt er er w er bs fä hi ge Hi lfe be dü rft ig e in sg es am t St ad tt ei l Be da rf s- ge m ei ns ch af te n in sg es am t Pe rs on en in sg es am t Be da rf s- ge m ei ns ch af te n m it K in de rn un d zw ar An te il de r S G B II- Be zie he r a n de r j ew ei lig en B ev öl ke ru ng sg ru pp e1 in % m it 1 Ki nd m it 2 un d m eh r Ki nd er n m än nl ich w ei bl ich m än nl ich w ei bl ich da vo n Al le in - er zie he nd e De ut sc he 1 O hn e Pe rs on en in d er L an de se rs ta uf na hm ee in ric ht un g fü r F lü ch tli ng e (L EA ). Q ue lle : Bu nd es ag en tu r f ür A rb ei t. 178 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 715 EMPFÄNGERINNEN UND EMPFÄNGER BEDARFSORIENTIERTER GRUNDSICHERUNG IM ALTER UND BEI ERWERBSMINDERUNG IN KARLSRUHE AM 31. DEZEMBER 2016 weiblich Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % 01 Innenstadt-Ost 191 97 50,8 94 49,2 128 67,0 63 33,0 02 Innenstadt-West 150 78 52,0 72 48,0 103 68,7 47 31,3 03 Südstadt 383 198 51,7 185 48,3 257 67,1 126 32,9 04 Südweststadt 273 134 49,1 139 50,9 214 78,4 59 21,6 05 Weststadt 264 126 47,7 138 52,3 199 75,4 65 24,6 06 Nordweststadt 157 72 45,9 85 54,1 102 65,0 55 35,0 07 Oststadt 201 82 40,8 119 59,2 137 68,2 64 31,8 08 Mühlburg 346 144 41,6 202 58,4 256 74,0 90 26,0 09 Daxlanden 173 81 46,8 92 53,2 151 87,3 22 12,7 10 Knielingen 56 26 46,4 30 53,6 39 69,6 17 30,4 11 Grünwinkel 142 76 53,5 66 46,5 109 76,8 33 23,2 12 Oberreut 319 130 40,8 189 59,2 185 58,0 134 42,0 13 Beiertheim-Bulach 78 38 48,7 40 51,3 59 75,6 19 24,4 14 Weiherfeld-Dammerstock 58 29 50,0 29 50,0 46 79,3 12 20,7 15 Rüppurr 68 37 54,4 31 45,6 59 86,8 9 13,2 16 Waldstadt 131 52 39,7 79 60,3 114 87,0 17 13,0 17 Rintheim 132 57 43,2 75 56,8 87 65,9 45 34,1 18 Hagsfeld 95 43 45,3 52 54,7 70 73,7 25 26,3 19 Durlach 412 193 46,8 219 53,2 294 71,4 118 28,6 20 Grötzingen 89 48 53,9 41 46,1 72 80,9 17 19,1 21 Stupferich 8 . . . . . . . . 22 Hohenwettersbach 13 7 53,8 6 46,2 9 69,2 4 30,8 23 Wolfartsweier 19 7 36,8 12 63,2 13 68,4 6 31,6 24 Grünwettersbach 11 . . . . 11 100,0 - - 25 Palmbach 8 . . . . . . . . 26 Neureut 170 81 47,6 89 52,4 118 69,4 52 30,6 27 Nordstadt 54 31 57,4 23 42,6 36 66,7 18 33,3 Keinem Stadtteil zuordenbar 310 195 62,9 115 37,1 293 94,5 17 5,5 Stadt Karlsruhe 4.311 2.074 48,1 2.237 51,9 3.175 73,6 1.136 26,4 männlich Deutsche Ausländer und zwar Stadtteil Empfänger/ -innen insgesamt Räumliche Zuordnung nach der bei der Beantragung angegebenen Adresse. Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 179 Abbildung 7.4 ALTERSSTRUKTUR DER EMPFÄNGERINNEN UND EMPFÄNGER VON GRUNDSICHERUNG IM ALTER UND BEI ERWERBSMINDERUNG IN KARLSRUHE AM 31. DEZEMBER 2016 Abbildung 7.5 ALTERSZUSAMMENSETZUNG DER GRUNDSICHERUNGSEMPFÄNGERINNEN UND -EMPFÄNGER IM ALTER UND BEI ERWERBSMINDERUNG IN KARLSRUHE AM 31. DEZEMBER 2016 4 72 116 114 143 126 147 222 239 296 965 678 673 311 143 55 7 0 200 400 600 800 1.000 1.200 18 bis unter 20 20 bis unter 25 25 bis unter 30 30 bis unter 35 35 bis unter 40 40 bis unter 45 45 bis unter 50 50 bis unter 55 55 bis unter 60 60 bis unter 65 65 bis unter 70 70 bis unter 75 75 bis unter 80 80 bis unter 85 85 bis unter 90 90 bis unter 95 95 und älter Alter in Jahren Anzahl Personen Grundsicherungsempfänger/-innen insgesamt 4.311 Personen 18 bis unter 65 Jahre 1.479 34,3 % 65 Jahre und älter 2.832 65,7 % 180 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 716 EMPFÄNGERINNEN UND EMPFÄNGER VON LEISTUNGEN NACH DEM 5. BIS 9. KAPITEL SGB XII IN DEN KARLSRUHER STADTTEILEN AM 31. DEZEMBER 2016 Abbildung 7.6 EMPFÄNGERINNEN UND EMPFÄNGER VON LEISTUNGEN NACH DEM 5. BIS 9. KAPITEL SGB XII IN KARLSRUHE AM 31. DEZEMBER 2016 NACH HILFEARTEN weiblich Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % 01 Innenstadt-Ost 113 68 60,2 45 39,8 95 84,1 18 15,9 02 Innenstadt-West 166 85 51,2 81 48,8 151 91,0 15 9,0 03 Südstadt 188 94 50,0 94 50,0 152 80,9 36 19,1 04 Südweststadt 236 127 53,8 109 46,2 216 91,5 20 8,5 05 Weststadt 270 124 45,9 146 54,1 242 89,6 28 10,4 06 Nordweststadt 116 56 48,3 60 51,7 87 75,0 29 25,0 07 Oststadt 158 69 43,7 89 56,3 141 89,2 17 10,8 08 Mühlburg 206 77 37,4 129 62,6 178 86,4 28 13,6 09 Daxlanden 93 46 49,5 47 50,5 89 95,7 4 4,3 10 Knielingen 42 23 54,8 19 45,2 38 90,5 4 9,5 11 Grünwinkel 106 56 52,8 50 47,2 94 88,7 12 11,3 12 Oberreut 135 65 48,1 70 51,9 84 62,2 51 37,8 13 Beiertheim-Bulach 32 15 46,9 17 53,1 . . . . 14 Weiherfeld-Dammerstock 34 17 50,0 17 50,0 30 88,2 4 11,8 15 Rüppurr 41 16 39,0 25 61,0 37 90,2 4 9,8 16 Waldstadt 81 37 45,7 44 54,3 75 92,6 6 7,4 17 Rintheim 67 33 49,3 34 50,7 50 74,6 17 25,4 18 Hagsfeld 98 52 53,1 46 46,9 89 90,8 9 9,2 19 Durlach 318 160 50,3 158 49,7 274 86,2 44 13,8 20 Grötzingen 101 50 49,5 51 50,5 90 89,1 11 10,9 21 Stupferich 8 . . . . 8 100,0 - - 22 Hohenwettersbach 4 . . . . . . . . 23 Wolfartsweier 13 9 69,2 4 30,8 13 100,0 - - 24 Grünwettersbach 9 . . . . 9 100,0 - - 25 Palmbach 6 . . . . 6 100,0 - - 26 Neureut 92 38 41,3 54 58,7 79 85,9 13 14,1 27 Nordstadt 44 30 68,2 14 31,8 39 88,6 5 11,4 Ohne Angabe 594 355 59,8 239 40,2 567 95,5 27 4,5 Stadt Karlsruhe 3.371 1.712 50,8 1.659 49,2 2.967 88,0 404 12,0 männlich Deutsche Ausländer und zwar Stadtteil Empfänger/ -innen insgesamt Empfängerinnen und Empfänger ohne Mehrfachleistungen. Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde. 41 688 954 14 4 31 1.125 585 16 4 0 200 400 600 800 1.000 1.200 1.400 1.600 1.800 2.000 Hilfe zur Gesundheit – Kap. 5 Eingliederungshilfe für Behinderte – Kap. 6 Hilfe zur Pflege – Kap. 7 Überwindung besond. soz. Schwierigkeiten – Kap. 8 Hilfe in anderen Lebenslagen – Kap. 9 Männer Frauen Anzahl 1.813 1.539 72 830 Einschließlich Mehrfachleistungen in verschiedenen Kapiteln zum Stichtag. Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 181 Abbildung 7.7 EMPFÄNGERINNEN UND EMPFÄNGER VON LEISTUNGEN NACH DEM 5. BIS 9. KAPITEL SGB XII IN KARLSRUHE AM 31. DEZEMBER 2016 NACH ALTERSGRUPPEN Tabelle 717 VON WOHNUNGSLOSIGKEIT BEDROHTE PERSONEN UND ZAHL DER WOHNUNGSLOSEN IN KARLSRUHE 303 165 610 962 381 522 428 0 200 400 600 800 1.000 1.200 unter 15 15 bis unter 25 25 bis unter 45 45 bis unter 65 65 bis unter 75 75 bis unter 85 85 und älter Anzahl Alter in Jahren Empfängerinnen und Empfänger ohne Mehrfachleistungen. Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde. 2012 2013 2014 2015 2016 Bekanntgewordene Mieträumungsklagen Fälle 928 925 993 937 901 Vorliegende Räumungsmitteilungen Fälle 180 151 168 163 167 darunter aus bekannten Räumungsklagefällen Fälle 80 84 155 158 167 Mietsicherungen Fälle 156 149 144 120 122 Mietrückstandsübernahmen Fälle 239 240 251 244 210 nach § 22 Absatz 5 SGB II und § 34 SGB XII Personen 598 449 513 455 425 Sozialhilfeaufwand durch Mietrückstandsübernahmen in 1.000 Euro 478 487 538 541 510 Aufwand pro Person in Euro 800 1.085 1.049 1.189 1.200 Parteien/Jahr 690 740 805 880 1.005 Parteien/Jahresende 235 278 327 367 382 Personen/Jahr 819 932 1.073 1.207 1.371 Personen/Jahresende 290 362 448 509 579 Zahl der Wohnungslosen Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde. 182 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Abbildung 7.8 ENTWICKLUNG DER ANZAHL DER WOHNUNGSLOSEN PERSONEN IN KARLSRUHE SEIT 1997 Abbildung 7.9 RÄUMUNGSTERMINE NACH DER HAUSHALTSSTRUKTUR IN KARLSRUHE SEIT 2012 207 177 183 226 241 311 340 303 294 333 317 296 287 256 235 290 362 448 509 579 0 100 200 300 400 500 600 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Wohnungslose 68,3 9,5 7,2 15,0 64,8 15,2 7,6 12,4 69,1 8,9 6,5 15,5 77,3 8,7 2,9 11,1 66,9 11,6 7,0 14,5 0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 70,0 80,0 Alleinstehende Alleinerziehende Paare Familien 2012 2013 2014 2015 2016 % AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 183 Tabelle 719 EMPFÄNGERINNEN UND EMPFÄNGER VON WOHNGELD IN KARLSRUHE SEIT 2013 Tabelle 718 AUSGABEN UND EINNAHMEN DER KRIEGSOPFERFÜRSORGE IN KARLSRUHE Abbildung 7.10 VERFAHREN ZUR EINSCHÄTZUNG DER GEFÄHRDUNG DES KINDESWOHLS IN KARLSRUHE 2016 Leistungsdaten 2006 2008 2010 2012 2014 2016 Bruttoausgaben 857 857 738 637 1.342 1.163 darunter Hilfe zur Pflege 799 806 697 594 620 476 Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt 52 43 33 43 27 26 Einnahmen 339 118 60 46 141 151 Reine Ausgaben 518 739 678 591 1.201 1.012 Alle Angaben in 1.000 Euro. Die Erhebung wird alle zwei Jahre durchgeführt. Leistungen an ehemalige Soldaten der Bundeswehr und deren Hinterbliebene – entsprechend dem Soldatenversorgungsgesetz – werden seit dem Berichtsjahr 2016 nur noch zentral und bundesweit durch das Statistische Bundesamt erhoben und sind in den hier vorgelegten Zahlen nicht mehr enthalten. Eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahren ist daher nur eingeschränkt möglich. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. 2013 2014 2015 2016 Wohngeldempfängerinnen und -empfänger insgesamt Anzahl 2.346 2.055 1.636 2.466 davon Mietzuschuss Anzahl 2.282 2.003 1.587 2.407 Lastenzuschuss Anzahl 64 52 49 59 Durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch je Empfänger/-in Euro 123 122 130 176 davon Mietzuschuss Euro 122 122 139 175 Lastenzuschuss Euro 160 152 153 219 Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. 835 Verfahren insgesamt akute Kindeswohlgefährdung 123 Verfahren 14,7 % latente Kindeswohlgefährdung 342 Verfahren 41,0 % keine Kindeswohlgefährdung aber Hilfebedarf 208 Verfahren 24,9 % keine Kindeswohlgefährdung und kein (weiterer) Hilfebedarf 162 Verfahren 19,4 % 184 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 720 VERFAHREN ZUR EINSCHÄTZUNG DER GEFÄHRDUNG DES KINDESWOHLS IN KARLSRUHE SEIT 2013 Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Verfahren insgesamt 620 100 706 100 748 100 835 100 davon männlich 310 50,0 386 54,7 376 50,3 416 49,8 weiblich 310 50,0 320 45,3 372 49,7 419 50,2 akute Kindeswohlgefährdung 62 100 101 100 112 100 123 100 unter 3 11 17,7 24 23,8 29 25,9 29 23,6 3 – 6 15 24,2 14 13,9 21 18,8 17 13,8 6 – 10 12 19,4 19 18,8 21 18,8 23 18,7 10 – 18 24 38,7 44 43,6 41 36,6 54 43,9 latente Kindeswohlgefährdung 174 100 207 100 229 100 342 100 unter 3 36 20,7 32 15,5 38 16,6 69 20,2 3 – 6 33 19,0 42 20,3 49 21,4 66 19,3 6 – 10 39 22,4 56 27,1 51 22,3 78 22,8 10 – 18 66 37,9 77 37,2 91 39,7 129 37,7 keine Kindeswohlgefährdung aber Hilfebedarf 193 100 221 100 237 100 208 100 unter 3 36 18,7 56 25,3 64 27,0 45 21,6 3 – 6 39 20,2 40 18,1 44 18,6 47 22,6 6 – 10 44 22,8 56 25,3 50 21,1 40 19,2 10 – 18 74 38,3 69 31,2 79 33,3 76 36,5 191 100 177 100 170 100 162 100 unter 3 47 24,6 47 26,6 44 25,9 31 19,1 3 – 6 41 21,5 39 22,0 47 27,6 31 19,1 6 – 10 43 22,5 40 22,6 37 21,8 50 30,9 10 – 18 60 31,4 51 28,8 42 24,7 50 30,9 201620152014 davon nach dem Alter des/der Minderjährigen1 von … bis unter … Jahren keine Kindeswohlgefährdung und kein weiterer Hilfebedarf 2013 davon nach dem Alter des/der Minderjährigen1 von … bis unter … Jahren davon nach dem Alter des/der Minderjährigen1 von … bis unter … Jahren davon nach dem Alter des/der Minderjährigen1 von … bis unter … Jahren davon nach dem Ergebnis der Gefährdungseinschätzung: 1 Zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 185 Tabelle 723 INOBHUTNAHME VON KINDERN UND JUGENDLICHEN NACH PERSÖNLICHEN MERKMALEN IN KARLSRUHE Tabelle 721 VERFAHREN ZUR EINSCHÄTZUNG DER GEFÄHRDUNG DES KINDESWOHLS NACH DEN/DER BEKANNT MACHENDEN INSTITUTION/-EN ODER PERSON/-EN IN KARLSRUHE SEIT 2013 Tabelle 722 AMTSPFLEGSCHAFTEN, AMTSVORMUNDSCHAFTEN, BEISTANDSCHAFTEN FÜR EINEN ELTERNTEIL IN KARLSRUHE Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Verfahren insgesamt 620 100 706 100 748 100 835 100 Polizei/Gericht/Staatsanwaltschaft 122 19,7 162 22,9 161 21,5 245 29,3 Bekannte/Nachbarn 89 14,4 102 14,4 105 14,0 96 11,5 Schule 58 9,4 50 7,1 55 7,4 89 10,7 Eltern(-teil)/Personensorgeberechtigte/-r 68 11,0 85 12,0 88 11,8 73 8,7 Einrichtung der Jugendarbeit/Kinder-und Jugendhilfe 29 4,7 42 5,9 28 3,7 51 6,1 Sozialer Dienst oder Jugendamt 28 4,5 43 6,1 54 7,2 49 5,9 Verwandte 46 7,4 32 4,5 40 5,3 43 5,1 Kindertageseinrichtung oder Pflegeperson 26 4,2 29 4,1 34 4,5 38 4,6 andere/-r Einrichtung/Dienst der Erziehungshilfe 27 4,4 21 3,0 23 3,1 36 4,3 Hebamme/Arzt/Klinik/Gesundheitsamt/ähnliche Dienste 35 5,6 45 6,4 48 6,4 34 4,1 Sonstige 27 4,4 14 2,0 40 5,3 27 3,2 anonyme Meldung 36 5,8 60 8,5 46 6,1 23 2,8 Minderjährige/-r selbst 17 2,7 14 2,0 12 1,6 20 2,4 Beratungsstelle 12 1,9 7 1,0 14 1,9 11 1,3 20162013 2014 davon nach den/der bekannt machenden Institution oder Person/-en 2015 Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. 2012 2013 2014 2015 2016 Kinder und Jugendliche in ... gesetzlicher Amtsvormundschaft 8 8 14 13 11 bestellter Amtspflegschaft 83 66 66 72 72 bestellter Amtsvormundschaft 98 114 215 206 188 Beistandschaft für einen Elternteil 1.987 2.022 1.956 1.903 1.790 Bezeichnung Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. 2012 2013 2014 2015 2016 Inobhutmaßnahmen insgesamt 180 283 355 1.268 1.108 darunter unbegleitete Einreise Minderjähriger aus dem Ausland (UMAs) . . 158 982 730 Anteil in % . . 44,5 77,4 65,9 und zwar männlich 86 163 247 1.091 856 Maßnahmen auf eigenen Wunsch 43 50 39 49 89 im Alter von unter 14 Jahren 91 81 88 177 198 Aufenthalt vor der Maßnahme in der Familie1 152 156 156 225 230 Maßnahme endet mit Rückkehr zum Personensorgeberechtigten 75 101 101 156 126 6 3 - - -nachrichtlich: Anzahl der Herausnahmen Die Zunahme der Inobhutnahmen ab dem Jahr 2015 resultiert aus dem Zustrom von unbegleiteten jugendlichen Flüchtlingen. 1 Aufenthalt in der Familie heißt: Bei den Eltern, bei einem Elternteil mit Stiefeltern oder Partnern, bei alleinerziehendem Elternteil, bei Großeltern/Verwandten, in einer Pflegefamilie oder bei einer sonstigen Person. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. 186 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 725 KINDER IN ÖFFENTLICH GEFÖRDERTER KINDERTAGESPFLEGE IN KARLSRUHE Tabelle 724 AUSGABEN UND EINNAHMEN DER JUGENDHILFE IN KARLSRUHE Abbildung 7.11 KINDER NACH BETREUUNGSTAGEN PRO WOCHE IN DER ÖFFENTLICH GEFÖRDERTEN KINDERTAGESPFLEGE IN KARLSRUHE AM 1. MÄRZ 2016 2011 2012 2013 2014 2015 Bruttoausgaben 119.034 132.234 157.081 172.238 196.348 darunter für Einzel- und Gruppenhilfen öffentlicher Träger zusammen 45.270 47.156 62.281 67.736 81.553 für Einrichtungen 73.764 85.078 94.801 104.502 11.479 Einnahmen 6.167 6.459 6.739 7.794 7.557 Reine Ausgaben 112.867 125.775 150.342 164.444 188.791 darunter für Kindertageseinrichtungen … öffentlicher Träger 12.960 14.066 15.492 16.681 16.088 freier Träger 46.502 55.888 63.151 71.033 81.733 Leistungsdaten in 1.000 Euro Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. 2012 2013 2014 2015 2016 Insgesamt 504 555 642 669 681 davon Mädchen 257 307 337 318 317 Jungen 247 248 305 351 364 darunter Alter in Jahren unter 1 34 25 29 30 21 1 bis unter 3 295 340 422 436 477 3 bis unter 6 86 93 81 99 77 6 bis unter 8 33 34 42 36 47 8 bis unter 11 40 44 47 44 43 11 bis unter 14 16 19 21 24 16 unter 3 Jahre zusammen 329 365 451 466 498 3 bis unter 8 Jahre zusammen 119 127 123 135 124 Kinder mit Migrationshintergrund Kinder mit ausländischem Herkunftsland mindestens eines Elternteils 106 139 154 169 135 vorrangig in der Familie gesprochene Sprache nicht deutsch 34 51 78 97 53 Merkmal Betreute Kinder Stand jeweils 1. März. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Insgesamt 681 Kinder 1 Tag 37 Kinder (5,4 %) 2 Tage 68 Kinder (10,0 %) 3 Tage 136 Kinder (20,0 %) 4 Tage 189 Kinder (27,8 %) 5 bis 7 Tage 251 Kinder (39,0 %) AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 187 Tabelle 726 TAGESEINRICHTUNGEN IN KARLSRUHE FÜR KINDER UNTER 3 JAHREN UND IM KINDERGARTENALTER 3 BIS 6/7 JAHRE Kinder unter 3 Jahren im Kindergarten- alter von 3 bis 6/7 Jahren im Alter unter 3 Jahren im Alter von 3 bis 6/7 Jahren 01 Innenstadt-Ost 7 25 134 231 99 249 02 Innenstadt-West 8 28 144 281 132 226 03 Südstadt 9 35,5 163 402 142 413 04 Südweststadt 11 35 144 437 130 446 05 Weststadt 10 31 95 428 88 430 06 Nordweststadt 8 25,5 102 322 88 319 07 Oststadt 9 27 102 341 94 333 08 Mühlburg 10 32 153 339 109 366 09 Daxlanden 7 20 63 276 50 268 10 Knielingen 7 25 105 305 95 301 11 Grünwinkel 6 21 86 267 68 264 12 Oberreut 5 19 53 301 46 278 13 Beiertheim-Bulach 5 15 86 138 67 153 14 Weiherfeld-Dammerstock 5 19 94 203 67 203 15 Rüppurr 7 19 74 253 64 254 16 Waldstadt 8 30 141 324 130 328 17 Rintheim 6 24 118 242 97 251 18 Hagsfeld 6 23,5 116 250 105 256 19 Durlach 22 62,5 227 805 207 816 20 Grötzingen 4 18 77 218 64 221 21 Stupferich 1 6 28 68 18 82 22 Hohenwettersbach 2 6,5 24 92 21 94 23 Wolfartsweier 1 6 28 70 18 74 24 Grünwettersbach 3 10 46 102 47 103 25 Palmbach 1 4 12 62 8 71 26 Neureut 13 48 204 562 175 543 27 Nordstadt 8 27 78 381 70 357 Nicht stadtteilbezogene Einrichtungen 6 23 169 129 161 129 Stadt Karlsruhe 195 664,5 2.866 7.829 2.460 7.828 Anzahl der Tages- einrichtungen für Kinder Belegte Plätze für Kinder1 Stadtteil Anzahl der Gruppen am 1. März 2017 Vorhandene Platzkapazität 1 In der Regel Plätze in Gruppen mit erweiterter Altersmischung. Stand 1. März 2017. Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde. 188 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 727 ENTWICKLUNG DER PLATZKAPAZITÄTEN IN KARLSRUHER TAGESEINRICHTUNGEN NACH ANGEBOTSFORM FÜR KINDER VON 3 BIS 6/7 JAHREN SEIT 1997 Abbildung 7.12 ENTWICKLUNG IM KINDERGARTENBEREICH IN KARLSRUHE SEIT 1997 Jahr Halbtags- kindergarten Regel- kindergarten Kindergarten mit verlängerter Öffnungszeit Ganztags- kindergarten Gesamt- kapazität 1997 - 5.162 1.973 1.064 8.199 1998 - 5.093 1.819 1.087 7.999 1999 77 4.765 2.097 1.012 7.951 2000 58 4.487 2.363 1.019 7.927 2001 69 4.580 2.310 1.055 8.014 2002 47 4.209 2.594 1.176 8.026 2003 77 3.959 2.786 1.274 8.096 2004 72 3.667 2.995 1.304 8.038 2005 32 2.771 3.556 1.538 7.897 2006 32 2.033 3.868 1.661 7.594 2008 20 1.852 3.786 1.934 7.592 2009 - 1.528 3.996 2.202 7.726 2010 - 1.267 4.014 2.390 7.671 2011 - 977 4.111 2.738 7.826 2012 - 820 4.143 2.993 7.956 2013 - 647 4.153 3.132 7.932 2014 - 312 3.991 3.514 7.817 2015 - 273 3.797 3.731 7.801 2016 - 179 3.904 3.812 7.895 2017 - 80 3.738 4.011 7.829 2008: Stand 15. März. Ab 2009: Stand jeweils 1. März. Ohne Sonderschulkindergärten. Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde. 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000 97 98 99 00 01 02 03 04 05 06 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 Halbtagskindergarten Art der Plätze Regelkindergarten (i. d. R. Vormittagsangebot und einige Nachmittage, Schließzeit über Mittag) Kindergarten mit verlängerter Öffnungszeit Ganztagskindergarten 2008: Stand 15. März. Ab 2009: Stand jeweils 1. März. Ohne Sonderschulkindergärten. Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde. Anzahl Plätze AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 189 Tabelle 728 ENTWICKLUNG DES BETREUUNGSANGEBOTS IN DEN KARLSRUHER TAGESEINRICHTUNGEN FÜR KINDER UNTER 3 JAHREN SEIT 2008 Abbildung 7.13 BETREUUNGSANGEBOT IN DEN KARLSRUHER TAGESEINRICHTUNGEN FÜR KINDER UNTER 3 JAHREN NACH DER ART DER PLÄTZE (AM 1. MÄRZ 2017) Abbildung 7.14 ENTWICKLUNG DES BETREUUNGSANGEBOTS IN DEN TAGESEINRICHTUNGEN IN KARLSRUHE FÜR KINDER UNTER 3 JAHREN SEIT 2005 Jahr Plätze Veränderung zum Vorjahr in % 2008 922 18,8 2009 1.165 26,4 2010 1.304 11,9 2011 1.638 25,6 2012 1.840 12,3 2013 2.012 9,3 2014 2.321 15,4 2015 2.661 14,6 2016 2.790 4,8 2017 2.866 2,7 2008: Stand 15. März. Ab 2009: Stand jeweils 1. März. Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde. Anzahl Plätze 560 776 922 1.165 1.304 1.638 1.840 2.012 2.321 2.661 2.790 2.866 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 2005 2006 2007 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2008: Stand 15. März. Ab 2009: Stand jeweils 1. März. Insgesamt 2.866 Plätze 2.274 Ganztagesplätze 79,3 % 542 Plätze mit verlängerter Öffnungszeit 18,9 % 50 Halbtagesplätze 1,7 % 190 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 729 ENTWICKLUNG DES SCHULKINDERBETREUUNGSANGEBOTS IN KARLSRUHE SEIT 2007 Abbildung 7.15 ENTWICKLUNG DES SCHULKINDERBETREUUNGSANGEBOTS IN KARLSRUHE SEIT 2007 Angebotsform vormittags nachmittags ganztags 2007 1.587 1.549 67 644 838 63 2008 1.822 1.817 93 761 963 47 2009 2.054 2.056 85 959 1.012 67 2010 2.136 2.132 77 1.301 754 140 2011 2.336 2.298 61 1.190 1.047 74 2012 2.541 2.483 20 1.257 1.206 152 2013 2.394 2.391 8 1.444 939 166 2014 2.377 2.326 - 1.522 804 92 2015 2.289 2.243 - 1.469 774 80 2016 2.293 2.206 - 1.413 813 86 Jahr Vorhandene Kapazität Belegte Plätze Ergänzende Betreuung zur verlässlichen Grundschule Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde. 0 200 400 600 800 1.000 1.200 1.400 1.600 1.800 2.000 2.200 2.400 2.600 2.800 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 vorhandene Kapazität belegte Plätze ganztags nachmittags vormittags Anzahl AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 191 Tabelle 730 TAGESEINRICHTUNGEN FÜR KINDER IM SCHULKINDALTER (6 BIS 10/12 JAHRE) IN KARLSRUHE 2016 NACH STADTTEILEN Ergänzende Betreuung zur verlässlichen Grundschule vorhandene Plätze betreute Kinder2 betreute Kinder 01 Innenstadt-Ost - - - - - 02 Innenstadt-West 2 4 60 65 - 03 Südstadt 1 5 100 81 - 04 Südweststadt 2 9 199 129 - 05 Weststadt 2 4 65 68 - 06 Nordweststadt 1 2 40 40 - 07 Oststadt 2 4,5 100 91 - 08 Mühlburg 3 8,5 170 182 23 09 Daxlanden 2 6,5 114 98 - 10 Knielingen 1 7 140 173 28 11 Grünwinkel 2 6 120 122 - 12 Oberreut 2 4 71 55 - 13 Beiertheim-Bulach 1 5 100 90 - 14 Weiherfeld-Dammerstock - - - - - 15 Rüppurr 2 8 160 161 - 16 Waldstadt 2 6 145 145 - 17 Rintheim 2 4 85 78 - 18 Hagsfeld - - - - - 19 Durlach 3 8 144 139 - 20 Grötzingen 1 5 100 136 35 21 Stupferich - - - - - 22 Hohenwettersbach 1 2 50 56 - 23 Wolfartsweier - - - - - 24 Grünwettersbach - - - - - 25 Palmbach - - - - - 26 Neureut 2 8 150 144 - 27 Nordstadt 3 9 180 197 - Stadt Karlsruhe 37 114,5 2.293 2.240 86 Stadtteil Anzahl der Schülerhorte Anzahl der Gruppen Schülerhorte1 1 Einschließlich Plätze in Horten an der Schule, Spiel- und Lernstuben und altersgemischten Tageseinrichtungen für Kinder und Nachmittagsbetreuungsgruppen an Schulen. 2 Betreuung entweder nachmittags oder ganztags. Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde. 192 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 732 ZUGÄNGE AN BETREUUNGEN/EINSTWEILIGEN ANORDNUNGEN IM KALENDERJAHR NACH ALTER, GESCHLECHT UND UNTERBRINGUNG IN KARLSRUHE SEIT 2012 Abbildung 7.16 BETREUTE PERSONEN1 NACH DEM BETREUUNGSGESETZ IN KARLSRUHE SEIT 2007 Tabelle 731 WOHNHEIME UND WOHNUNGEN FÜR BEHINDERTE IN KARLSRUHE 3.838 3.883 4.051 4.314 4.527 3.737 3.634 3.688 3.635 3.423 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 20162 Anzahl 1 Eine rechtliche Betreuung erhalten volljährige Menschen, die auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können. 2 Auf Grund einer Datenbereinigung sind die Ergebnisse vor 2012 nur sehr bedingt vergleichbar. Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde – Betreuungsbehörde. insgesamt darunter weiblich 18 bis 25 26 bis 35 36 bis 45 46 bis 55 56 und mehr 2008 4 101 54 155 72 19 14 36 56 30 2009 4 99 69 168 74 19 17 36 63 33 2010 4 98 75 173 81 21 16 31 69 36 2011 4 95 84 179 79 26 18 26 66 43 2012 4 95 102 197 89 30 26 29 65 47 2013 4 101 102 203 95 30 30 32 62 49 2014 4 101 130 221 100 29 46 47 60 39 2015 4 101 131 220 103 23 48 26 59 64 2016 4 101 146 247 108 28 54 26 62 64 davon im Alter von ... Jahren Jahr Zahl der Heime Vorhandene Plätze in Heimen (Personen) Ambulantes begleitetes Wohnen (Personen) Betreute Personen Träger: Hagsfelder Werkstätten & Wohngemeinschaft Karlsruhe gGmbH (HWK). Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % 18 bis 30 80 8,7 90 9,7 80 10,0 79 9,7 78 10,6 31 bis 40 48 5,2 31 3,4 46 5,7 46 5,6 49 6,7 41 bis 50 65 7,1 80 8,6 71 8,9 73 8,9 51 6,9 51 bis 60 85 9,3 104 11,2 89 11,1 93 11,4 92 12,5 61 bis 70 85 9,3 109 11,8 93 11,6 91 11,2 85 11,6 71 bis 80 217 23,6 227 24,5 172 21,5 180 22,1 171 23,3 81 bis 90 252 27,5 206 22,3 194 24,2 200 24,5 160 21,8 über 90 86 9,4 78 8,4 56 7,0 54 6,6 48 6,5 Insgesamt 918 100 925 100 801 100 816 100 734 100 davon Männer 429 46,7 470 50,8 403 50,3 412 50,5 377 51,4 Frauen 489 53,3 455 49,2 398 49,7 404 49,5 357 48,6 in stationäre Einrichtung1 237 25,8 283 30,6 250 31,2 262 32,1 188 25,6 außerhalb stationärer Einrichtung 681 74,2 642 69,4 551 68,8 554 67,9 546 74,4 20162015 Alter in Jahren 20142012 2013 1 Bei Betreuungsverfügung. Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde – Betreuungsbehörde. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 193 Abbildung 7.17 ZUGÄNGE AN BETREUUNGEN/EINSTWEILIGEN ANORDNUNGEN IM KALENDERJAHR NACH DEM ÜBERWIEGENDEN GRUND DER BETREUUNG IN KARLSRUHE SEIT 2012 Tabelle 733 BEENDETE BETREUUNGEN1 NACH DEM GRUND DER BEENDIGUNG IN KARLSRUHE SEIT 2012 Tabelle 734 PLÄTZE UND VERSORGTE PERSONEN IN KARLSRUHER PFLEGEHEIMEN 231 47 271 260 109 264 56 292 226 87 219 42 310 205 25 235 35 304 204 38 219 35 272 181 27 0 100 200 300 400 500 Seelische/psychische Behinderung Geistige Behinderung Körperliche Behinderung Altersdemenz Sonstiges 2012 2013 2014 2015 2016 Anzahl Ohne Mehrfachnennungen. Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde – Betreuungsbehörde. 2007 2009 2011 2013 2015 Anzahl Pflegeheime 42 44 45 47 51 Pflegebedürftige in Pflegeheimen1 2.950 3.140 3.115 3.244 3.219 je 1.000 Einwohner ab 65 Jahren 53 51 51 53 52 davon Pflegestufe I 1.014 1.197 1.196 1.227 1.239 Pflegestufe II 1.272 1.284 1.215 1.267 1.272 Pflegestufe III zusammen 570 604 648 650 675 darunter Härtefälle 5 12 16 18 25 bisher keiner Pflegestufe zugeordnet 94 55 56 100 33 3.068 3.281 3.271 3.261 3.346 je 1.000 Einwohner ab 65 Jahren 55 58 58 57 59 für teilstationäre Pflege zusammen 122 75 92 106 146 Bezeichnung Verfügbare Plätze in Pflegeheimen für vollstationäre Pflege 1 Einschließlich Tagespflege. Stand jeweils 15. Dezember. Die Erhebung wird alle zwei Jahre durchgeführt. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Merkmal 2012 2013 2014 2015 2016 Wegfall der Voraussetzungen 146 288 180 162 183 Wegzug 92 125 83 161 159 Tod 605 615 484 560 604 Insgesamt 843 1.028 747 883 946 1 Volljährige Menschen, die auf Grund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten allein zu besorgen. Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde – Betreuungsbehörde. 194 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Abbildung 7.18 PFLEGEBEDÜRFTIGE IN KARLSRUHER PFLEGEHEIMEN NACH PFLEGESTUFEN 2015 Abbildung 7.19 PFLEGEBEDÜRFTIGE IN KARLSRUHE NACH AUSGEWÄHLTEN ALTERSSTUFEN SEIT 2007 bisher keiner Pflegestufe zugeordnet 33 Personen 1,0 % Pflegestufe I 1.239 Personen 38,5 % Pflegestufe III (einschließlich Härtefälle) 675 Personen 21,0 % Pflegestufe II 1.272 Personen 39,5 % 1. 09 4 65 0 1. 48 8 2. 77 9 1. 16 7 1. 02 2 63 7 1. 49 1 3. 03 1 1. 14 8 1. 07 3 64 1 1. 61 1 3. 10 3 1. 48 3 1. 19 5 68 6 1. 76 0 3. 16 9 1. 58 1 1. 21 5 68 4 1. 78 3 3. 32 2 1. 66 7 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 4.000 unter 60 60 bis unter 70 70 bis unter 80 80 bis unter 90 90 oder mehr 2007 2009 2011 2013 2015 Alter von ... bis ... Jahren Anzahl Stand: Jeweils 15. Dezember. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 195 Abbildung 7.20 PFLEGEBEDÜRFTIGE IN KARLSRUHE NACH DEM GESCHLECHT UND AUSGEWÄHLTEN ALTERSSTUFEN AM 15. DEZEMBER 2015 Abbildung 7.21 PFLEGEBEDÜRFTIGE IN KARLSRUHE BEZOGEN AUF 1.000 GLEICHALTRIGE EINWOHNERINNEN UND EINWOHNER AM 15. DEZEMBER 2015 NACH ALTER UND GESCHLECHT 680 357 734 1.035 312 535 327 1.049 2.287 1.355 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 unter 60 60 bis unter 70 70 bis unter 80 80 bis unter 90 90 oder mehr Männer Frauen Alter von ... bis ... Jahren Anzahl 5 20 29 45 79 154 290 411 724 5 15 27 52 90 201 370 560 817 0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1.000 1.100 1.200 unter 60 60 – u. 65 65 – u. 70 70 – u. 75 75 – u. 80 80 – u. 85 85 – u. 90 90 – u. 95 95 o. mehr Männer Frauen Männer und Frauen zusammen Alter von ... bis ... Jahren je 1.000 gleichaltrige Einwohner/-innen Anzahl 196 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 735 LEISTUNGSEMPFÄNGERINNEN UND -EMPFÄNGER IN KARLSRUHE AM 15. DEZEMBER 2015 NACH ALTERSGRUPPEN, ART DER PFLEGELEISTUNG UND PFLEGESTUFEN zusammen Dauerpflege Kurzzeitpflege 60 bis unter 60 1.215 128 177 173 4 5 910 60 bis unter 65 290 30 93 92 1 2 167 65 bis unter 70 394 34 124 122 2 8 236 70 bis unter 75 624 84 215 204 11 7 325 75 bis unter 80 1.159 173 399 390 9 34 587 80 bis unter 85 1.521 293 559 541 18 45 669 85 bis unter 90 1.801 350 702 684 18 38 749 90 bis unter 95 1.233 271 562 546 16 23 400 95 oder mehr 434 93 220 214 6 6 121 Insgesamt 8.671 1.456 3.051 2.966 85 168 4.164 60 bis unter 60 643 51 77 77 - 1 515 60 bis unter 65 176 21 44 44 - 1 111 65 bis unter 70 232 16 56 54 2 6 160 70 bis unter 75 353 43 90 80 10 2 220 75 bis unter 80 667 105 154 148 6 19 408 80 bis unter 85 850 186 187 175 12 24 477 85 bis unter 90 967 203 265 254 11 24 499 90 bis unter 95 624 169 199 187 12 14 256 95 oder mehr 182 50 71 66 5 5 61 Insgesamt 4.694 844 1.143 1.085 58 96 2.707 60 bis unter 60 333 41 48 46 2 2 244 60 bis unter 65 87 8 29 28 1 1 50 65 bis unter 70 124 13 46 46 - 2 65 70 bis unter 75 201 34 78 77 1 4 89 75 bis unter 80 378 52 169 167 2 14 157 80 bis unter 85 482 88 233 229 4 18 161 85 bis unter 90 633 118 293 286 7 14 222 90 bis unter 95 430 83 229 226 3 8 118 95 oder mehr 155 32 83 82 1 1 40 Insgesamt 2.823 469 1.208 1.187 21 64 1.146 60 bis unter 60 232 36 45 44 1 2 151 60 bis unter 65 26 1 19 19 - - 6 65 bis unter 70 36 5 20 20 - - 11 70 bis unter 75 70 7 47 47 - 1 16 75 bis unter 80 110 16 72 72 - 1 22 80 bis unter 85 186 19 136 134 2 2 31 85 bis unter 90 195 29 138 138 - - 28 90 bis unter 95 171 19 126 126 - 1 26 95 oder mehr 96 11 65 65 - - 20 Insgesamt 1.122 143 668 665 3 7 311 60 bis unter 60 7 - 7 6 1 - - 60 bis unter 65 1 - 1 1 - - - 65 bis unter 70 2 - 2 2 - - - 70 bis unter 75 - - - - - - - 75 bis unter 80 4 - 4 3 1 - - 80 bis unter 85 3 - 3 3 - 1 - 85 bis unter 90 6 - 6 6 - - - 90 bis unter 95 8 - 8 7 1 - - 95 oder mehr 1 - 1 1 - - - Insgesamt 32 - 32 29 3 1 - Pflegestufe III Bisher noch keiner Pflegestufe zugeordnet Leistungsempfänger/-innen Insgesamt Pflegestufe I Pflegestufe II vollstationäre PflegeAlter in Jahren Insgesamt ambulante Pflege nachrichtlich: Tagespflege Pflegegeld1 1 Stichtag: 31. Dezember 2015. Ohne Empfängerinnen und Empfänger von Kombinationsleistungen, die schon bei der ambulanten oder stationären Pflege enthalten sind. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 197 Tabelle 736 PFLEGEBEDÜRFTIGE IN AMBULANTEN PFLEGEDIENSTEN IN KARLSRUHE AM 15. DEZEMBER 2015 NACH ALTERSGRUPPEN, GESCHLECHT UND PFLEGESTUFEN Insgesamt männlich % weiblich % 60 bis unter 60 128 59 46,1 69 53,9 60 bis unter 65 30 19 63,3 11 36,7 65 bis unter 70 34 16 47,1 18 52,9 70 bis unter 75 84 33 39,3 51 60,7 75 bis unter 80 173 69 39,9 104 60,1 80 bis unter 85 293 99 33,8 194 66,2 85 bis unter 90 350 115 32,9 235 67,1 90 bis unter 95 271 57 21,0 214 79,0 95 oder mehr 93 14 15,1 79 84,9 Insgesamt 1.456 481 33,0 975 67,0 60 bis unter 60 51 17 33,3 34 66,7 60 bis unter 65 21 12 57,1 9 42,9 65 bis unter 70 16 7 43,8 9 56,3 70 bis unter 75 43 14 32,6 29 67,4 75 bis unter 80 105 33 31,4 72 68,6 80 bis unter 85 186 51 27,4 135 72,6 85 bis unter 90 203 56 27,6 147 72,4 90 bis unter 95 169 30 17,8 139 82,2 95 oder mehr 50 6 12,0 44 88,0 Insgesamt 844 226 26,8 618 73,2 60 bis unter 60 41 18 43,9 23 56,1 60 bis unter 65 8 7 87,5 1 12,5 65 bis unter 70 13 6 46,2 7 53,8 70 bis unter 75 34 13 38,2 21 61,8 75 bis unter 80 52 29 55,8 23 44,2 80 bis unter 85 88 39 44,3 49 55,7 85 bis unter 90 118 42 35,6 76 64,4 90 bis unter 95 83 21 25,3 62 74,7 95 oder mehr 32 4 12,5 28 87,5 Insgesamt 469 179 38,2 290 61,8 60 bis unter 60 36 24 66,7 12 33,3 60 bis unter 65 1 - - 1 100,0 65 bis unter 70 5 3 60,0 2 40,0 70 bis unter 75 7 6 85,7 1 14,3 75 bis unter 80 16 7 43,8 9 56,3 80 bis unter 85 19 9 47,4 10 52,6 85 bis unter 90 29 17 58,6 12 41,4 90 bis unter 95 19 6 31,6 13 68,4 95 oder mehr 11 4 36,4 7 63,6 Insgesamt 143 76 53,1 67 46,9 Pflegebedürftige Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III (inklusive Härtefälle) Insgesamt Alter in Jahren Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. 198 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 737 PFLEGEBEDÜRFTIGE IN STATIONÄREN PFLEGEHEIMEN IN KARLSRUHE AM 15. DEZEMBER 2015 NACH ALTERSGRUPPEN, ART DER PFLEGELEISTUNG UND PFLEGESTUFEN Dauerpflege Kurzzeitpflege 60 bis unter 60 177 173 4 5 60 bis unter 65 93 92 1 2 65 bis unter 70 124 122 2 8 70 bis unter 75 215 204 11 7 75 bis unter 80 399 390 9 34 80 bis unter 85 559 541 18 45 85 bis unter 90 702 684 18 38 90 bis unter 95 562 546 16 23 95 oder mehr 220 214 6 6 Insgesamt 3.051 2.966 85 168 60 bis unter 60 77 77 - 1 60 bis unter 65 44 44 - 1 65 bis unter 70 56 54 2 6 70 bis unter 75 90 80 10 2 75 bis unter 80 154 148 6 19 80 bis unter 85 187 175 12 24 85 bis unter 90 265 254 11 24 90 bis unter 95 199 187 12 14 95 oder mehr 71 66 5 5 Insgesamt 1.143 1.085 58 96 60 bis unter 60 48 46 2 2 60 bis unter 65 29 28 1 1 65 bis unter 70 46 46 - 2 70 bis unter 75 78 77 1 4 75 bis unter 80 169 167 2 14 80 bis unter 85 233 229 4 18 85 bis unter 90 293 286 7 14 90 bis unter 95 229 226 3 8 95 oder mehr 83 82 1 1 Insgesamt 1.208 1.187 21 64 60 bis unter 60 45 44 1 2 60 bis unter 65 19 19 - - 65 bis unter 70 20 20 - - 70 bis unter 75 47 47 - 1 75 bis unter 80 72 72 - 1 80 bis unter 85 136 134 2 2 85 bis unter 90 138 138 - - 90 bis unter 95 126 126 - 1 95 oder mehr 65 65 - - Insgesamt 668 665 3 7 60 bis unter 60 7 6 1 - 60 bis unter 65 1 1 - - 65 bis unter 70 2 2 - - 70 bis unter 75 - - - - 75 bis unter 80 4 3 1 - 80 bis unter 85 3 3 - 1 85 bis unter 90 6 6 - - 90 bis unter 95 8 7 1 - 95 oder mehr 1 1 - - Insgesamt 32 29 3 1 davon nach Art der PflegeleistungAlter in Jahren Pflegestufe III Bisher noch keiner Pflegestufe zugeordnet Pflegestufe I Pflegestufe II Insgesamt Pflegebedürftige vollstationär insgesamt Nachrichtlich: Tagespflege Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 199 Tabelle 738 STUDIERENDENWOHNHEIME IN KARLSRUHE Tabelle 739 ANTEIL DER IN KARLSRUHER STUDIERENDENWOHNHEIMEN UNTERGEBRACHTEN STUDIERENDEN Abbildung 7.22 ENTWICKLUNG DER STUDIERENDENZAHLEN IN KARLSRUHE 2012 2013 2014 2015 2016 2012 2013 2014 2015 2016 Studierendenwerk Karlsruhe 18 18 18 18 18 2.282 2.281 2.284 2.282 2.282 Studierendenwohnheime des KIT e. V. 4 4 4 4 4 1.260 1.261 1.274 1.274 1.274 Katholische Studierendenwohnheime 2 2 2 2 2 259 259 259 259 259 Sonstige 31 31 30 30 30 1.313 1.312 1.303 1.305 1.349 Insgesamt 55 55 54 54 54 5.114 5.113 5.120 5.120 5.164 Zahl der Wohnheime1 Belegte Heimplätze2 Träger 1 Eigene Erhebungen; soweit Meldungen vorliegen. 2 Jeweils Wintersemester. Wintersemester Eingeschriebene Studierende insgesamt In Studierendenwohnheimen untergebrachte Studierende1 Versorgungsgrad in % 2007/08 30.737 4.146 13,5 2008/09 31.658 4.234 13,4 2009/10 33.427 4.470 13,4 2010/11 34.867 4.520 13,0 2011/12 37.543 4.621 12,3 2012/13 40.186 5.114 12,7 2013/14 41.785 5.113 12,2 2014/15 42.346 5.120 12,1 2015/16 42.607 5.120 12,0 2016/17 43.247 5.164 11,9 1 Eigene Erhebungen; soweit Meldungen vorliegen. 8,0 9,0 10,0 11,0 12,0 13,0 14,0 15,0 16,0 0 20 40 60 80 100 120 140 160 03/04 04/05 05/06 06/07 07/08 08/09 09/10 10/11 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 16/17 Eingeschriebene Studierende WS 2003/04 = 100 % In Studierendenwohnheimen untergebrachte Studierende Versorgungsgrad in % Versorgungsgrad in %Wintersemester 2003/04 = 100 % 200 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 8 BILDUNG SCHULEN 203 HOCHSCHULEN UND SONSTIGE BILDUNGSEINRICHTUNGEN 216 BEGRIFFSERKLÄRUNGEN 202 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Schulpfl icht besteht nach § 72 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchG) für alle Kinder, die im Land ihren ständigen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt beziehungsweise ihre Lehr- oder Arbeitsstätte haben. An die Erfüllung der Vollzeitschulpfl icht – vier Jahre Grundschule und fünf Jahre weiterführende Schulen – schließen sich drei Pfl ichtjahre Berufsschule an. Wird über das neunte Schuljahr hinaus eine weiterführende Schule besucht, endet die Schulpfl icht mit dem Schuljahr, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird. Öffentliche Schulen sind Schulen, die von einer Gemeinde, einem Landkreis, einem Regionalverband oder einem Schulverband gemeinsam mit dem Land oder vom Land allein getragen werden. Private Schulen sind Schulen in nichtöffentlicher (freier) Trägerschaft. Zu den allgemein bildenden Schulen gehören im Primärbereich die Grundschulen und als weiterführende Schulen im Sekundärbereich die Hauptschulen, Werkrealschulen, Gemeinschaftsschulen, Realschulen und Gymnasien. Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ – bis zum Schuljahr 2014/15 Sonderschulen) decken den Primär- und Sekundärbereich ab. Zu den berufl ichen Schulen gehören Berufsschulen, Berufsfachschulen, Berufskollegs, Berufsoberschulen, berufl iche Gymnasien und Fachschulen. Berufsschulen begleiten eine gewerbliche, kaufmännische oder hauswirtschaftliche Ausbildung nach dem dualen System. An den berufl ichen Schulen (unter anderem Berufskollegs, berufl iche Gymnasien) können auch höhere Abschlüsse erreicht werden, zum Beispiel die Mittlere Reife, die Fachhochschulreife oder die Hochschulreife. Für die Weiterqualifi zierung nach abgeschlossener Berufsausbildung stehen Meisterschulen, Technikerschulen, Akademien und spezielle Fachschulen zur Verfügung. Hochschulen sind Einrichtungen des tertiären Bildungs- bereiches mit wissenschaftlicher Ausbildung. In Karlsruhe gehören dazu die Universität, die ab Oktober 2009 mit dem Forschungszentrum Karlsruhe zusammen das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) bildet, die Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft, die Pädagogische Hochschule, die Duale Hochschule Baden-Württemberg, die Kunsthochschulen sowie die private Karlshochschule International University und der Privathochschule EC Europa Campus. Hochschulabschluss Hochschule Allgemeine Hochschulreife (HSR) Kolleg Abend- gymna- sium Beruf- liches Gymna- sium G ym na si al e O be rs tu fe Fachge- bundene HSR Berufsoberschule G em ei ns ch af ts sc hu le ( G M S) Se ku nd ar st uf e II Abschluss im Ausbildungsberuf Berufs- schule Berufs- kolleg Realschul- beziehungsweise mittlerer Bildungsabschluss G ym na si um 5 . b is 9 ./1 0. 3 Kl as se Re al sc hu le 5 . b is 1 0. K la ss e W er kr ea ls ch ul e 10 . K la ss e 10 . K la ss e G em ei ns ch af ts sc hu le ( G M S) SE KU N D A RS TU FE I Abend- real- schule Zwei- jährige Berufs- fachschule Berufskolleg1 Fachschule1 BERUF Abschluss im Ausbildungsberuf Berufsfach- schule Berufs- schule Grundschule 1. bis 4. Klasse (auch Grundschule im Verbund mit einer GMS) Grundschulförderklasse (1 Jahr) | Schulkindergarten (1 bis 3 Jahre) Kindertageseinrichtung Sonder- schule2 Hauptschulabschluss Werkreal-/ Hauptschule 5. bis 10. Klasse Gemeinschafts- schule (GMS) 5. bis 9. Klasse AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 203 Fachhochschulreife Berufs- aufbau- schule 4 Abbildung 8.1 BILDUNGSWEGE IN BADEN-WÜRTTEMBERG | STAND: 2013 1 Die Fachhochschulreife kann an Berufskollegs und Fachschulen über Zusatzkurse erworben werden, daneben aber auch am einjährigen „Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife“. 2 Zum Teil mit Bildungsgängen der Hauptschule, des Gymnasiums, der Berufsschule beziehungsweise der Berufsfachschule. 3 Neun- beziehungsweise achtjähriger gymnasialer Bildungsgang. 4 Bei einer berufl ichen Fortbildung. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. SCHULEN 204 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 801 ÖFFENTLICHE UND PRIVATE GRUND- UND WERKREAL-/HAUPTSCHULEN IN KARLSRUHE 2015 UND 2016 Klassen Schüler/ -innen Grund- schule Werkreal-/ Haupt- schule Klassen Schüler/ -innen Grund- schule Werkreal-/ Haupt- schule Adam-Remmele- 09 12 248 154 94 11 219 150 69 Anne-Frank- 12 21 459 337 122 20 421 339 82 Augustenburg (Grötzingen) 20 12 260 260 - 12 267 267 - Beiertheim 13 8 150 150 - 8 154 154 - Bergwald- 19 4 59 59 - 4 62 62 - Bulach 13 4 75 75 - 4 69 69 - Daxlanden 09 8 165 165 - 8 169 169 - Drais- (GHS) 08 12 240 207 33 11 228 212 16 Eichelgarten- 15 8 178 178 - 8 177 177 - Eichendorff- 16 18 379 281 98 18 395 314 81 Ernst-Reuter- 16 16 340 137 203 12 254 82 172 Friedrich-Ebert- 08 8 137 137 - 8 146 146 - Garten- 04 12 271 271 - 12 266 266 - Grundschule am Wasserturm 03 6 102 102 - 8 136 136 - Grünwinkel 11 13 288 288 - 13 282 282 - Gutenberg- 05 22 463 187 276 23 491 182 309 Hagsfeld 18 7 128 128 - 7 141 141 - Hans-Thoma- 01 12 208 208 - 11 202 202 - Hardt- 08 8 123 123 - 9 140 140 - Hebel- 02 8 146 146 - 8 162 162 - Heinrich-Köhler- 17 5 85 85 - 4 79 79 - Heinz-Barth- 24 9 198 198 - 9 196 196 - Knielingen 10 4 64 64 - 4 72 72 - Leopold- 02 8 138 138 - 9 155 155 - Maryland- 27 18 404 404 - 17 380 380 - Nebenius- 03 11 192 192 - 11 192 192 - Nord- 26 12 269 181 88 10 225 183 42 Oberwald- 19 14 274 171 103 14 302 174 128 Pestalozzi- 19 23 456 267 189 23 450 262 188 Rennbuckel- 06 7 124 124 - 7 133 133 - Ried- 15 8 180 180 - 8 191 191 - Rintheim 17 4 86 86 - 4 84 84 - Schiller- 07 19 321 140 181 17 279 136 143 Schloss- 19 17 389 389 - 17 389 389 - Schule im Lustgarten 22 7 148 148 - 8 157 157 - Stupferich 21 5 77 77 - 4 71 71 - Süd- 26 5 99 99 - 6 113 113 - Südend- 04 17 389 354 35 16 365 365 - Tulla- 07 11 232 232 - 10 214 214 - Viktor-von-Scheffel- 10 10 225 225 - 10 217 217 - Wald- 26 15 311 311 - 16 311 311 - Weiherwald- 14 8 189 189 - 8 173 173 - Weinbrenner- 04 8 187 187 - 8 193 193 - Werner-von-Siemens- 06 23 489 253 236 24 491 246 245 Wolfartsweier 23 8 157 157 - 8 171 171 - Zusammen - 495 10.102 8.444 1.658 487 9.984 8.509 1.475 Freie Aktive Schule (privat) 27 - 70 31 39 - 61 31 30 element-i-Schule im Technido (privat) 17 - 60 60 - - 58 58 - Evang. Grundschule (privat) 06 6 135 135 - 7 137 137 - Insgesamt - 501 10.367 8.670 1.697 494 10.240 8.735 1.505 Schule Stadtteil Herbst 2015 Herbst 2016 4 4 2 1 3 1 Seit dem Schuljahr 2014/2015 Gemeinschaftsschule; die Daten beziehen sich im Bereich der Grundschule auf die Primarstufe der Gemeinschaftsschule. 2 Seit dem Schuljahr 2012/2013 Gemeinschaftsschule; die Daten beziehen sich im Bereich der Grundschule auf die Primarstufe der Gemeinschaftsschule. 3 Seit dem Schuljahr 2013/2014 auch Gemeinschaftsschule. 4 Keine reinen Klassen; jahrgangsübergreifender Unterricht. Quelle: Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt. 4 4 4 4 AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 205 Tabelle 802 ÖFFENTLICHE UND PRIVATE GEMEINSCHAFTSSCHULEN IN KARLSRUHE 2015 UND 2016 Tabelle 803 SCHULABGÄNGE VON ÖFFENTLICHEN WERKREAL-/HAUPTSCHULEN IN KARLSRUHE IM SCHULJAHR 2015/16 NACH BEENDIGUNG DER VOLLZEITSCHULPFLICHT darunter Ausländer darunter Ausländer Anne-Frank- 12 19 428 149 89 22 475 200 102 davon Primarstufe der GMS 15 337 119 73 16 339 143 74 Sekundarstufe I der GMS 4 91 30 16 6 136 57 28 Augustenburg- (Grötzingen) 20 22 498 50 12 24 536 65 15 davon Primarstufe der GMS 12 260 33 8 12 267 36 9 Sekundarstufe I der GMS 10 238 17 4 12 269 29 6 Drais-1 08 11 258 66 23 14 325 104 39 Ernst-Reuter-1 16 2 54 27 5 4 109 53 17 Zusammen - 54 1.238 292 129 64 1.445 422 173 davon Primarstufe der GMS 27 597 152 81 28 606 179 83 Sekundarstufe I der GMS 27 641 140 48 36 839 243 90 Evang. Jakobusschule1 (privat) 06 1 26 - - 4 72 2 - - 55 1.264 292 129 68 1.517 424 173 davon Primarstufe der GMS 27 597 152 81 28 606 179 83 Sekundarstufe I der GMS 28 667 140 48 40 911 245 90 Insgesamt Schule Stadt- teil Herbst 2015 Herbst 2016 Klassen Schüler/ -innen mit Migrations- hintergrund Klassen Schüler/ -innen mit Migrations- hintergrund 1 Nur Sekundarstufe I der GMS. Quelle: Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt. Adam-Remmele- 63 22 62 17 44 15 18 7 1 1 - - - Anne-Frank- 63 25 60 19 46 18 14 6 3 2 1 1 - Drais- 17 11 17 - 16 10 1 1 - - - - - Eichendorff- 54 18 54 13 45 12 9 6 - - - - - Ernst-Reuter- 39 18 38 23 38 17 - - 1 1 1 - - Gutenberg- 41 21 39 22 28 16 11 4 2 2 1 - - Nord- 42 24 42 37 39 22 3 2 - - - - - Oberwald- 27 8 23 14 21 5 2 1 4 2 1 2 1 Pestalozzi- 62 29 60 22 49 26 11 3 2 - - 2 - Schiller- 34 22 34 18 13 9 21 13 - - - - - Südend- 16 8 14 - 12 5 2 1 2 2 2 - - Werner-von-Siemens- 60 27 58 43 36 17 22 8 2 2 2 - - Insgesamt 518 233 501 228 387 172 114 52 17 12 8 5 1 ohne Abschlusszeugnis Werkreal-/Hauptschulabgänger/-innen davon davon davon insge- samt darunter weiblich insge- samt darunter weiblich Schule insge- samt dar- unter weib- lich insge- samt darunter mit Realschul- abschluss mit Abschlusszeugnis Deutsche Ausländer insge- samt darunter weiblich insge- samt darunter weiblich insge- samt Deutsche Ausländer Schuljahr 2015/2016. Ohne Abgänge aus Vorbereitungsklassen. Quelle: Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt. 206 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 804 ÜBERGÄNGE AUS DER 4. KLASSENSTUFE DER ÖFFENTLICHEN KARLSRUHER GRUNDSCHULEN AUF WEITERFÜHRENDE SCHULEN AM ENDE DES SCHULJAHRES 2015/16 Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Adam-Remmele- 40 1 2,5 20 50,0 13 32,5 5 12,5 1 2,5 Anne-Frank-2 71 3 4,2 22 31,0 18 25,4 27 38,0 1 1,4 Augustenburg (Grö.)2 56 1 1,8 11 19,6 34 60,7 9 16,1 1 1,8 Beiertheim 31 3 9,7 5 16,1 22 71,0 - - 1 3,2 Bergwald 15 3 20,0 4 26,7 8 53,3 - - - - Bulach 16 - - 7 43,8 9 56,3 - - - - Daxlanden 44 2 4,5 9 20,5 23 52,3 8 18,2 2 4,5 Drais- 37 - - 7 18,9 25 67,6 4 10,8 1 2,7 Eichelgarten- 48 1 2,1 11 22,9 34 70,8 2 4,2 - - Eichendorff- 56 - - 6 10,7 33 58,9 17 30,4 - - Ernst-Reuter- 47 - - 5 10,6 26 55,3 16 34,0 - - Friedrich-Ebert- 34 2 5,9 1 2,9 25 73,5 6 17,6 - - Garten- 62 - - 12 19,4 48 77,4 1 1,6 1 1,6 Grünwinkel 74 2 2,7 28 37,8 37 50,0 7 9,5 - - Gutenberg- 39 7 17,9 4 10,3 26 66,7 1 2,6 1 2,6 Hagsfeld 32 - - 5 15,6 24 75,0 2 6,3 1 3,1 Hans-Thoma- 55 9 16,4 10 18,2 28 50,9 7 12,7 1 1,8 Hardt- 30 3 10,0 5 16,7 14 46,7 7 23,3 1 3,3 Hebel- 33 2 6,1 10 30,3 21 63,6 - - - - Heinrich-Köhler- 30 1 3,3 16 53,3 11 36,7 2 6,7 - - Heinz-Barth- 42 3 7,1 10 23,8 26 61,9 3 7,1 - - Knielingen 14 2 14,3 1 7,1 5 35,7 6 42,9 - - Leopold- 18 2 11,1 4 22,2 12 66,7 - - - - Maryland- 109 2 1,8 23 21,1 70 64,2 4 3,7 10 9,2 Nebenius- 53 4 7,5 11 20,8 33 62,3 5 9,4 - - Nord- 40 - - 10 25,0 28 70,0 2 5,0 - - Oberwald- 38 4 10,5 18 47,4 15 39,5 1 2,6 - - Pestalozzi- 57 8 14,0 14 24,6 29 50,9 4 7,0 2 3,5 Rennbuckel- 31 1 3,2 13 41,9 16 51,6 1 3,2 - - Ried- 34 - - 12 35,3 22 64,7 - - - - Rintheim 21 - - 5 23,8 13 61,9 2 9,5 1 4,8 Schiller- 30 2 6,7 10 33,3 11 36,7 7 23,3 - - Schloss- 82 1 1,2 11 13,4 67 81,7 3 3,7 - - Schule im Lustgarten 34 - - 6 17,6 26 76,5 - - 2 5,9 Stupferich 28 - - 9 32,1 16 57,1 3 10,7 - - Süd- 23 1 4,3 6 26,1 16 69,6 - - - - Südend- 71 3 4,2 6 8,5 55 77,5 7 9,9 - - Tulla- 56 5 8,9 15 26,8 36 64,3 - - - - Viktor-von-Scheffel- 65 7 10,8 15 23,1 42 64,6 1 1,5 - - Wald- 67 2 3,0 8 11,9 47 70,1 10 14,9 - - Weiherwald- 54 - - 15 27,8 34 63,0 4 7,4 1 1,9 Weinbrenner- 47 4 8,5 3 6,4 37 78,7 3 6,4 - - Werner-von-Siemens- 64 11 17,2 10 15,6 35 54,7 8 12,5 - - Wolfartsweier 32 1 3,1 9 28,1 16 50,0 4 12,5 2 6,3 Insgesamt 1.960 103 5,3 442 22,6 1.186 60,5 199 10,2 30 1,5 Wiederholer und sonstige Ab-/ ÜbergängeSchule Schüler/ -innen in Klassenstufe 4 zusammen 1 Davon Übergänge auf weiterführende Schularten Werkreal-/ Hauptschule Realschule Gymnasium Gemeinschafts- schule 1 Ohne Schüler/-innen die keine Grundschulempfehlung erhielten. 2 Primarstufe der Gemeinschaftsschule (GMS). Die spezifischen Lehraufträge der einzelnen Schulen sind zu berücksichtigen. Quelle: Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 207 Tabelle 807 SCHULABGÄNGE VON ÖFFENTLICHEN REALSCHULEN IN KARLSRUHE IM SCHULJAHR 2015/16 Tabelle 805 ÖFFENTLICHE UND PRIVATE SONDERPÄDAGOGISCHE BILDUNGS- UND BERATUNGSZENTREN (SBBZ) MIT FÖRDERSCHWERPUNKTEN (SONDER- UND FÖRDERSCHULEN) IN KARLSRUHE 2014 BIS 2016 Tabelle 806 ÖFFENTLICHE UND PRIVATE REALSCHULEN IN KARLSRUHE 2014 BIS 2016 Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Förderschulen für Lernbehinderte zusammen - 36 429 37 391 38 383 davon Kimmelmann- 04 8 95 8 91 9 67 Lidell- 07 8 91 9 87 9 95 Schule am Turmberg 19 10 123 10 107 10 112 Vogesen- 08 10 120 10 106 10 109 Schwerhörige und Sprachbehinderte (Erich Kästner-) 06 25 244 25 241 26 253 Sehbehinderte (Am Weinweg) 17 16 101 12 90 12 92 Geistigbehinderte (Alb-) 14 27 159 21 128 22 131 06 - 64 - 60 - 62 Erziehungshilfe (Federbach-) 09 7 49 7 53 6 52 Öffentl. Sonder- und Förderschulen zusammen - 111 1.046 102 963 104 973 03 9 67 8 65 9 65 18 21 162 22 163 34 353 08 3 26 4 28 4 37 Insgesamt - 144 1.301 136 1.219 151 1.428 HERBST 2016Herbst 2015Herbst 2014 Heinz von Förster Schule (private Hauptschule für Erziehungshilfe) In längerer Krankenhausbehandlung stehende Kinder und Jugendliche (Kinderklinik) Parzivalschulen (privat) Augartenschule (private Förderschule, Grundschule und Werkrealschule für Erziehungshilfe) Sonder-/Förderschule Stadt- teil 11 1 1 Wird nicht klassenmäßig geführt. Quelle: Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt. 1 Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Drais- 08 8 206 6 157 4 101 Friedrich- 19 18 484 17 447 17 422 Hebel- 02 16 417 16 409 16 397 Nebenius- 03 12 263 12 266 12 264 Neureut 26 20 524 20 517 20 494 Rennbuckel- 06 13 370 13 374 13 368 Rüppurr 15 12 335 12 339 12 326 Sophie-Scholl- 12 18 430 19 457 19 478 Tulla- 17 18 470 18 475 17 442 Öffentliche Realschulen zusammen - 135 3.499 133 3.441 130 3.292 Comenius- (privat) 26 16 335 15 331 15 330 Johannes Kepler- (privat) 06 6 99 6 105 6 91 Insgesamt - 157 3.933 154 3.877 151 3.713 HERBST 2016Herbst 2015 Realschule Herbst 2014Stadt- teil Quelle: Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt. männlich weiblich mit Migrationshintergrund Ausländer Realschulabschluss 673 324 349 129 83 Hauptschulabschluss 15 12 3 3 1 Ohne Hauptschulabschluss 15 13 2 3 2 davon darunterArt des Abschlusses Insgesamt Schuljahr 2015/2016. | Quelle: Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt. 208 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 809 SCHULABGÄNGE VON ÖFFENTLICHEN GYMNASIEN IN KARLSRUHE IM SCHULJAHR 2015/16 Allgemeine Hochschulreife 969 489 480 51 42 Realschulabschluss 79 49 30 9 2 Mit Hauptschulabschluss 15 10 5 2 - Ohne Hauptschulabschluss 3 - 3 - - Art des Abschlusses Insgesamt männlich weiblich Ausländer mit Migrations- hintergrund darunterdavon Schuljahr 2015/2016. Quelle: Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt. Tabelle 808 ALLGEMEIN BILDENDE GYMNASIEN IN KARLSRUHE 2014 BIS 2016 Klassen1 Schüler Klassen1 Schüler Klassen1 Schüler Bismarck- 02 19 500 20 493 20 479 Fichte- 02 24 819 25 829 25 797 Goethe- 04 25 907 25 900 26 924 Helmholtz- 05 26 892 25 893 25 887 Humboldt- 06 27 907 27 901 27 903 Kant- 01 13 424 13 416 12 386 Lessing- 05 25 773 24 750 23 757 Markgrafen- 19 29 1.016 29 998 28 961 Max-Planck- 15 29 992 28 962 27 948 Neureut 26 21 729 22 716 21 700 Otto-Hahn- 16 31 1.098 28 1.030 28 1.041 Öffentliche Gymnasien zusammen - 269 9.057 266 8.888 262 8.783 Heisenberg-Gymnasium2 27 18 399 18 390 18 389 Mädchengymnasium St. Dominikus 02 28 658 28 635 26 616 Johannes Kepler- (privat)3 06 8 121 8 127 8 81 26 4 72 6 117 7 146 - 327 10.307 326 10.157 321 10.015 außerdem: Europäische Schule4, 5 16 23 486 22 438 23 427 Freie Waldorfschule e.G.6 16 27 849 27 831 27 833 Insgesamt - 377 11.642 375 11.426 371 11.275 Herbst 2016Herbst 2015Stadt- teil Öffentliche und private Gymnasien zusammen Wirtschaftsgymnasium Merkur Akademie (3-/6-jährig; privat) Gymnasium Herbst 2014 1 Jeweils nur 5. bis 10./11. Klassenstufe. 2 Ohne Schüler der Standorte Ettlingen und Bruchsal. 3 Bis zum Schuljahr 2011/2012 Ekol-Privatschule. 4 Gemeinsame Trägerschaft der EU-Mitgliedstaaten; führt zur europäischen Reifeprüfung (Baccalaureat). 5 Jeweils 6. bis 12. Schuljahr; die Oberstufe (12.) wird nicht klassenmäßig geführt. 6 Alle Klassenstufen. Quelle: Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt. 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 öffentliche Gymnasien Grundschulen (einschließlich Primarstufe der GMS) Realschulen Werkreal-/Hauptschulen private Gymnasien Sonder-/Förderschulen Gemeinschaftsschulen (nur Sekundarstufe I) Anzahl AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 209 Tabelle 810 AUSWÄRTIGE SCHÜLER AN ÖFFENTLICHEN ALLGEMEIN BILDENDEN SCHULEN IN KARLSRUHE 2016/17 Tabelle 811 SCHÜLER MIT MIGRATIONSHINTERGRUND AN ÖFFENTLICHEN ALLGEMEIN BILDENDEN SCHULEN IN KARLSRUHE 2016/2017 Abbildung 8.2 SCHÜLER AN ÖFFENTLICHEN UND PRIVATEN ALLGEMEIN BILDENDEN SCHULEN IN KARLSRUHE SEIT 2012/13 Grund- schulen1 Werkreal-/ Haupt- Schulen Gemein- schafts- schulen2 SBBZ3 Realschulen Gymnasien Insgesamt Schüler insgesamt 8.509 1.475 839 973 3.292 8.783 23.871 darunter mit Migrations- hintergrund 2.793 823 243 346 917 1.214 6.336 in % 32,8 55,8 29,0 35,6 27,9 13,8 26,5 darunter Ausländer 1.063 522 90 134 387 550 2.746 in % 12,5 35,4 10,7 13,8 11,8 6,3 11,5 Merkmal 1 Einschließlich Schülerinnen und Schüler der Primarstufe der Gemeinschaftsschulen. 2 Nur Sekundarstrufe I. 3 Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (bis 2014/15 Sonder-/Förderschulen). Quelle: Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt. Grund-, Werkreal- und Hauptschulen1 Gemeinschafts- schulen2 SBBZ3 Realschulen Gymnasien Insgesamt Schüler insgesamt 9.984 839 973 3.292 8.783 23.871 darunter Auswärtige 210 93 255 374 1.564 2.496 in % 2,1 11,1 26,2 11,4 17,8 10,5 Auswärtige Schüler nach ihrer Herkunft Landkreis Karlsruhe 198 86 204 354 1.472 2.314 Landkreis Rastatt 4 2 17 5 25 53 sonstige Gemeinden in B-W 2 3 25 5 40 75 Gemeinden in Rheinland-Pfalz 4 2 9 10 23 48 Gemeinden im Elsass 1 - - - 4 5 Sonstige 1 - - - - 1 Merkmal 1 Einschließlich Schülerinnen und Schüler der Primarstufe der Gemeinschaftsschulen. 2 Nur Sekundarstufe I. 3 Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (bis 2014/15 Sonder-/Förderschulen). Quelle: Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt. 210 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 812 GANZTAGESBETREUUNG AN ÖFFENTLICHEN KARLSRUHER SCHULEN SEIT DEM SCHULJAHR 2012/13 Abbildung 8.3 GANZTAGESBETREUUNG AN ÖFFENTLICHEN KARLSRUHER SCHULEN NACH SCHULARTEN SEIT DEM SCHULJAHR 2012/13 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 Anne-Frank-Schule GS - - 40 83 121 GMS - - 41 89 136 WRS 104 103 114 82 62 zusammen 104 103 195 254 319 Draisschule GS - 21 58 86 117 GMS - 101 185 258 325 zusammen - 122 243 344 42 Eichendorffschule GS - - 27 78 97 Ernst-Reuter-Schule WRS 233 248 241 203 172 GMS - - - 54 109 zusammen 233 248 241 257 281 Augustenburg (Grö.) GMS 78 152 195 238 269 Hans-Thoma-Schule GS - 46 64 98 113 Hebelschule GS - - 25 44 70 Heinrich-Köhler-Schule GS - - - 34 57 Leopoldschule GS - 26 40 53 86 Marylandschule GS 86 87 89 90 91 Nordschule Neureut GS - - 25 57 86 Oberwaldschule GS - - - - 36 WRS 132 120 123 103 129 zusammen 132 120 123 103 165 Pestalozzischule GS 90 95 88 90 87 Schillerschule GS - - - 35 29 WRS 55 33 18 - - zusammen 55 33 18 35 29 Schloss-Schule GS - 82 138 174 180 Schule am Wasserturm GS - 42 73 102 136 Tullaschule GS 50 87 113 108 102 Weinbrennerschule GS - - 106 132 159 Weiherwaldschule GS - - - 72 68 Werner-von-Siemens-Schule GS 71 79 80 82 83 WRS 245 247 243 236 246 zusammen 316 326 323 318 329 Grundschulen zusammen GS 297 565 966 1.418 1.718 WRS/GMS zusammen WRS/GMS 847 1.004 1.160 1.263 1.448 Nebenius-Realschule RS 54 80 41 50 51 Schüler insgesamt X 1.198 1.649 2.167 2.731 3.217 Schule Schulart Betreute Schülerinnen und Schüler GS = Grundschule | WRS = Werkrealschule | GMS = Gemeinschaftsschule | RS = Realschule Ohne Gymnasien. Quelle: Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt. 297 565 966 1.418 1.718 847 1.004 1.160 1.263 1.448 54 80 41 50 51 0 200 400 600 800 1.000 1.200 1.400 1.600 1.800 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 Grundschulen Werkreal-/Gemeinschaftsschulen Nebenius-Realschule Anzahl Ohne Gymnasien. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 211 Tabelle 813 ENTWICKLUNG DER SCHÜLERZAHLEN AN ÖFFENTLICHEN UND PRIVATEN ALLGEMEINBILDENDEN UND BERUFLICHEN SCHULEN IN KARLSRUHE SEIT 1980/81 NACH SCHULARTEN 1980/ 1981 1990/ 1991 2000/ 2001 2005/ 2006 2010/ 2011 2014/ 2015 2015/ 2016 2016/ 2017 35.275 24.640 29.061 30.144 29.793 28.694 28.304 28.150 und zwar 124 181 164 178 181 148 153 147 Grundschulen (reine GS) 9.186 8.290 9.586 9.177 8.442 7.916 7.847 7.903 Grundschulen (einschließlich Primarstufe der GMS) - - - - - 8.509 8.444 8.509 - - - - 27 57 60 58 - - - - 28 98 135 137 - - 20 32 57 62 70 61 Öffentliche Gemeinschaftsschulen zusammen - - - - - 1.023 1.238 1.475 davon Gemeinschaftsschulen (Primarstufe) - - - - - 593 597 606 Gemeinschaftsschulen (Sekundarstufe I) - - - - - 430 641 839 - - - - - - 26 72 6.000 3.308 3.725 3.400 2.463 1.934 1.658 1.475 1.063 528 554 507 496 429 391 383 690 553 556 579 632 617 572 590 - - 15 37 44 20 17 16 - - 6 54 128 82 80 94 - - - 9 59 60 66 67 Karl-Stockmeyer-Schule (privat) - - - - - 116 146 176 - - - - - 26 28 37 - - 16 49 46 67 65 65 5.343 2.927 3.637 3.863 3.722 3.499 3.441 3.292 - - - 60 327 335 331 330 - - - - 73 99 105 91 10.461 6.241 7.661 8.909 9.910 9.057 8.888 8.783 642 418 543 708 711 658 635 616 94 361 427 435 443 399 390 389 - - - - 67 121 127 81 - - - - - 72 117 146 312 472 785 867 850 849 831 833 875 1.059 1.100 978 840 786 736 745 - - 9 - - - - - 177 55 48 50 37 32 26 30 133 61 85 127 103 42 37 47 175 186 124 125 107 90 88 11 Europäische Schule3 International School of Karlsruhe (Privatschule) Abendhauptschule Abendrealschule Abendgymnasium Freie Waldorfschule e. G. Parzivalschule für Seelenpflegebedürftige (privat) Heinz von Förster Schule (private HS f. Erz.-hilfe) Augartenschule (private Förderschule, Grundschule und Werkrealschule für Erziehungshilfe) Realschulen Comenius-Realschule (privat) Johannes Kepler-Realschule (privat)2 Öffentliche Gymnasien St. Dominikus-Gymnasium (privat) Heisenberg-Gymnasium (privat) Johannes Kepler-Gymnasium (privat)2 Wirtschaftsgym. Merkur Akad. (6-jährig.; privat) Parzivalschule für Erziehungshilfe (privat) Schulart Allgemein bildende Schulen zusammen Öffentliche Grundschulförderklassen und Schulkindergärten element-i-Schule im Technido (private GS) Evangelische Jakobusschule (private GS) Freie Aktive Schule K'he e. V. (private GS und HS) Evangelische Jakobusschule; private Gemeinschaftsschule (Sekundarstufe I) Haupt-/Werkrealschulen Sonderschulen für Lernbehinderte Sonderschulen anderer Art1 Parzival-Förderschule (privat) Seit dem Schuljahr 2015/2016 werden die Sonder- und Förderschulen unter der Bezeichnung "Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)" geführt. 1 Sonderschule für Körperbehinderte ab 1983/1984 in Karlsbad-Langensteinbach ansässig. 2 Bis zum Schuljahr 2011/12 Ekol-Privatschulen. 3 Ohne Vorschule/Kindergarten. 4 Einschließlich Berufsaufbauschulen. 5 Einschließlich Berufskollegs und Berufsgrundbildungsjahr (BGJ ab 2000/2001 bei BS enthalten). 6 Öffentliche und private Schuleinrichtungen. 7 Das Telekolleg II wird in Baden-Württemberg seit dem Schuljahr 2000/2001 nicht mehr weitergeführt. 8 Einschließlich Schul- und Sonderschulkindergärten. Quellen: Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt; eigene Erhebungen. 212 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 noch Tabelle 813 ENTWICKLUNG DER SCHÜLERZAHLEN AN ÖFFENTLICHEN UND PRIVATEN ALLGEMEINBILDENDEN UND BERUFLICHEN SCHULEN IN KARLSRUHE NACH SEIT 1980/81 SCHULARTEN 1980/ 1981 1990/ 1991 2000/ 2001 2005/ 2006 2010/ 2011 2014/ 2015 2015/ 2016 2016/ 2017 Berufliche Schulen zusammen 23.654 19.597 19.948 20.193 20.768 20.760 20.692 20.537 davon Berufliche Gymnasien 882 801 896 1.011 998 1.173 1.143 1.166 Berufsoberschulen4 295 339 147 121 121 109 72 58 Gewerbliche Berufsschulen 9.854 6.833 6.672 6.115 6.383 5.859 5.786 5.617 Gewerbliche Berufsfach- u. Fachschulen5 2.618 2.680 1.967 2.228 2.178 2.115 2.139 2.098 Kaufmännische Berufsschulen 5.498 5.127 5.049 4.929 5.286 4.988 4.955 5.119 Kaufmännische Berufsfach- u. Fachschulen5 879 1.016 1.233 1.456 1.417 1.337 1.218 1.178 Hauswirtschaftliche Berufsschulen 646 275 255 347 308 233 210 212 Hauswirtschaftl. Berufsfach- u. Fachschulen5 555 426 659 789 689 679 703 672 Sozialpäd. berufl. Gymnasium (privat) - - - - 70 120 98 84 Schulen für Berufe im Gesundheitswesen6 926 807 1.055 1.154 1.253 1.447 1.330 1.399 Sonstige berufliche Schulen6 1.332 1.093 2.015 2.043 2.065 2.700 3.038 2.934 Telekollegs7 169 200 - - - - - - 58.929 44.237 49.009 50.337 50.561 49.454 48.996 48.687 Schulart Allgemeinbildendende und berufliche Schulen insgesamt8 Seit dem Schuljahr 2015/2016 werden die Sonder- und Förderschulen unter der Bezeichnung "Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)" geführt. 1 Sonderschule für Körperbehinderte ab 1983/1984 in Karlsbad-Langensteinbach ansässig. 2 Bis zum Schuljahr 2011/12 Ekol-Privatschule. 3 Ohne Vorschule/Kindergarten. 4 Einschließlich Berufsaufbauschulen. 5 Einschließlich Berufskollegs und Berufsgrundbildungsjahr (BGJ ab 2000/2001 bei BS enthalten). 6 Öffentliche und private Schuleinrichtungen. 7 Das Telekolleg II wird in Baden-Württemberg seit dem Schuljahr 2000/2001 nicht mehr weitergeführt. 8 Einschließlich Schul- und Sonderschulkindergärten. Quellen: Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt; eigene Erhebungen. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 213 Tabelle 814 ÖFFENTLICHE BERUFLICHE SCHULEN IN KARLSRUHE IM SCHULJAHR 2016/17 NACH SCHULARTEN Carl-Benz-Schule 52 - 52 1.107 - 1.107 450 273 117 Carl-Engler-Schule 27 - 27 642 - 642 574 109 74 Carl-Hofer-Schule 37 - 37 660 - 660 503 98 75 Gewerbeschule Durlach 18 - 18 341 - 341 249 71 54 Heinrich-Hertz-Schule 54 - 54 1.192 - 1.192 862 136 70 Heinrich-Hübsch-Schule 72 - 72 1.407 - 1.407 1.127 387 179 Heinrich-Meidinger-Schule 13 - 13 268 - 268 78 66 41 Zusammen 273 - 273 5.617 - 5.617 3.843 1.140 610 Carl-Benz-Schule - 4 4 - 104 104 67 47 38 Carl-Engler-Schule 1 1 - 15 15 1 15 15 Carl-Hofer-Schule - 9 9 - 171 171 52 102 87 Gewerbeschule Durlach - 12 12 - 200 200 25 134 98 Heinrich-Hertz-Schule - 5 5 - 96 96 43 23 20 Heinrich-Hübsch-Schule - 7 7 - 127 127 68 32 26 Heinrich-Meidinger-Schule - 3 3 - 54 54 15 30 27 Zusammen - 41 41 - 767 767 271 383 311 Carl-Benz-Schule 3 - 3 48 - 48 32 10 4 Carl-Engler-Schule - 8 8 - 180 180 137 47 16 Carl-Hofer-Schule - 6 6 - 135 135 77 30 21 Gewerbeschule Durlach 1 - 1 11 - 11 5 2 1 Heinrich-Hertz-Schule 3 3 6 53 81 134 84 23 12 Zusammen 7 17 24 112 396 508 335 112 54 Carl-Benz-Schule 6 2 8 124 41 165 139 34 15 Carl-Engler-Schule 2 - 2 54 - 54 44 5 2 Carl-Hofer-Schule 1 - 1 11 - 11 9 2 1 Heinrich-Hertz-Schule 4 7 11 102 148 250 210 16 6 Heinrich-Hübsch-Schule - 11 11 - 195 195 155 21 6 Heinrich-Meidinger-Schule 1 8 9 21 127 148 108 16 8 Zusammen 14 28 42 312 511 823 665 94 38 Carl-Engler-Schule - 3 3 - 58 58 36 7 2 Carl-Engler-Schule1 - 9 9 - 213 213 92 36 22 Insgesamt 34 60 94 692 1.232 1.924 1.221 345 184 Gewerbliche Schulen insgesamt Auswärtige mit Migrations- hintergrund darunter Ausländer Gewerbliche Berufsschulen Gewerbliche Berufsfachschulen Gewerbliche Berufskollegs Schule Klassen Schülerinnen und Schüler Teilzeit Vollzeit ins- gesamt Teilzeit Vollzeit ins- gesamt darunter Gewerbliche Fachschulen Gewerbliche Berufsoberschule Technisches Gymnasium 1 Einschließlich fiktiver Klassen (Kurssystem in den Jahrgangsstufen 12 und 13). Quelle: Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt. 214 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 noch Tabelle 814 ÖFFENTLICHE BERUFLICHE SCHULEN IN KARLSRUHE IM SCHULJAHR 2016/17 NACH SCHULARTEN Engelbert-Bohn-Schule 41 - 41 931 - 931 742 169 104 Friedrich-List-Schule 62 - 62 1.421 - 1.421 1.141 426 157 Ludwig-Erhard-Schule 71 - 71 1.670 - 1.670 1.177 400 257 Walter-Eucken-Schule 42 - 42 1.097 - 1.097 631 167 111 Zusammen 216 - 216 5.119 - 5.119 3.691 1.162 629 Engelbert-Bohn-Schule - 4 4 - 90 90 22 43 18 Friedrich-List-Schule - 1 1 - 15 15 - 15 15 Ludwig-Erhard-Schule - 1 1 - 11 11 - 11 11 Walter-Eucken-Schule - 1 1 - 14 14 - 14 14 Zusammen - 7 7 - 130 130 22 83 58 Engelbert-Bohn-Schule - 3 3 - 90 90 24 40 25 Friedrich-List-Schule 9 - 9 208 - 208 163 42 13 Ludwig-Erhard-Schule 2 6 8 35 152 187 93 73 31 Walter-Eucken-Schule 4 15 19 77 408 485 214 80 68 Zusammen 15 24 39 320 650 970 494 235 137 Walter-Eucken-Schule - 4 4 - 78 78 58 10 3 Friedrich-List-Schule1 - 19 19 - 511 511 198 208 72 Ludwig-Erhard-Schule - 6 6 - 142 142 71 53 24 Zusammen - 25 25 - 653 653 269 261 96 Insgesamt 231 60 291 5.439 1.511 6.950 4.534 1.751 923 Elisabeth-Selbert-Schule 13 - 13 210 - 210 105 38 43 Elisabeth-Selbert-Schule 4 19 23 99 342 441 133 228 209 Elisabeth-Selbert-Schule 2 8 10 44 196 240 146 72 35 Elisabeth-Selbert-Schule 1 - 1 22 - 22 9 8 3 Elisabeth-Selbert-Schule1 - 12 12 - 302 302 131 64 33 Insgesamt 20 39 59 375 840 1.215 524 410 323 Insgesamt 551 193 744 11.935 4.291 16.226 10.903 3.933 2.333 Kaufmännische Berufskollegs Schule Klassen Schülerinnen und Schüler Teilzeit Vollzeit ins- gesamt Teilzeit Vollzeit ins- gesamt darunter Auswärtige mit Migrations- hintergrund darunter Ausländer Kaufmännische Berufsschulen Kaufmännische Berufsfachschulen Kaufmännische Fachschulen Kaufmännische Gymnasien Kaufmännische Schulen insgesamt Berufliche Schulen insgesamt Hauswirtschaftliche Berufsschulen Hauswirtschaftliche Berufsfachschulen Hauswirtschaftliche Berufskollegs Hauswirtschaftliche Fachschulen Ernährungswissenschaftliches und biotechnologisches Gymnasium Hauswirtschaftliche Schulen insgesamt 1 Einschließlich fiktiver Klassen (Kurssystem in den Jahrgangsstufen 12 und 13). Quelle: Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 215 Tabelle 815 ENTWICKLUNG DER KLASSEN- UND SCHÜLERZAHLEN AN DEN ÖFFENTLICHEN BERUFLICHEN SCHULEN IN KARLSRUHE Tabelle 816 SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER AN EINRICHTUNGEN DES ZWEITEN BILDUNGSWEGS IN KARLSRUHE 2016/17 Anzahl % Anzahl % Carl-Benz-Schule 65 67 1.438 1.424 2 3,1 -14 -1,0 Carl-Engler-Schule1 52 50 1.186 1.162 -2 -3,8 -24 -2,0 Carl-Hofer-Schule 54 53 1.013 977 -1 -1,9 -36 -3,6 Gewerbeschule Durlach 36 31 571 552 -5 -13,9 -19 -3,3 Heinrich-Hertz-Schule 75 76 1.673 1.672 1 1,3 -1 -0,1 Heinrich-Hübsch-Schule 92 90 1.823 1.729 -2 -2,2 -94 -5,2 Heinrich-Meidinger-Schule 25 25 504 470 - - -34 -6,7 Zusammen 399 392 8.208 7.986 -7 -1,8 -222 -2,7 Engelbert-Bohn-Schule 46 48 1.035 1.111 2 4,3 76 7,3 Friedrich-List-Schule1 89 91 2.143 2.155 2 2,2 12 0,6 Ludwig-Erhard-Schule 85 86 1.984 2.010 1 1,2 26 1,3 Walter-Eucken-Schule 66 66 1.641 1.674 - - 33 2,0 Zusammen 286 291 6.803 6.950 5 1,7 147 2,2 Elisabeth-Selbert-Schule1 57 59 1.228 1.215 2 3,5 -13 -1,1 Insgesamt 742 742 16.239 16.151 0 0,0 -88 -0,5 Gewerbliche Schulen Kaufmännische Schulen Hauswirtschaftliche Schulen Berufliche Schulen insgesamt Schule Veränderung (+/-) 2015/2016 2016/2017 2015/2016 2016/2017 Klassen Schüler Schüler/-innenKlassen 1 Bei den beruflichen Gymnasien wurden die fiktiven Klassen (Kurssystem in den Jahrgangsstufen 12 und 13) gezählt. Stand jeweils Schuljahresbeginn. Quelle: Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt. männlich weiblich Abendhauptschule 30 14 16 25 Abendrealschule 47 27 20 19 Abendgymnasium 90 47 43 24 Schulart Anzahl der Schüler/-innen darunter mit Migrationshintergrund davon Stand Schuljahresbeginn Herbst 2016. Träger: Volkshochschule Karlsruhe e. V. (siehe auch Tabellen 813 und 836). 216 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 817 STUDIERENDE IN KARLSRUHE Tabelle 818 STUDIERENDE AM KARLSRUHER INSTITUT FÜR TECHNOLOGIE (KIT) HOCHSCHULEN UND SONSTIGE BILDUNGSEINRICHTUNGEN Karlsruher Institut für Techno- logie (KIT)1 Hoch- schule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft Pädago- gische Hoch- schule Duale Hochschule Baden- Württemberg (DHBW)2 Hoch- schule für Musik Staatliche Akademie der Bildenden Künste Staatliche Hochschule für Gestaltung Karls- hochschule International University3 SRH Fachhoch- schule für Gesundheit 2007/08 30.737 18.353 5.789 2.932 2.019 584 306 424 320 10 - 2008/09 31.658 18.748 5.977 2.975 2.228 589 307 415 382 37 - 2009/10 33.427 19.721 6.279 3.315 2.376 590 316 428 402 - - 2010/11 34.867 20.771 6.531 3.289 2.392 556 322 432 424 - 150 2011/12 37.543 22.552 6.972 3.431 2.532 587 316 438 465 - s 250 2012/13 40.186 23.905 7.584 3.687 2.809 655 316 456 524 - s 250 2013/14 41.785 24.528 8.100 3.911 3.043 652 326 444 531 - s 250 2014/15 42.346 24.778 8.313 3.808 3.056 654 313 429 645 - s 350 2015/16 42.607 25.196 8.423 3.740 3.039 632 297 419 511 - s 350 2016/17 43.247 25.892 8.344 3.791 3.051 621 296 409 493 - s 350 Winter- semester Studie- rende insge- samt davon Privat- hoch- schule EC Europa Campus 1 Durch die Verschmelzung des Forschungszentrums Karlsruhe mit der Universität entstand ab 1. Oktober 2009 das Karlsruher Institut für Technologie (KIT). 2 Zum 1. März 2009 wurde die Berufsakademie Baden-Württemberg in die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) umgewandelt und erlangte dadurch Hochschulstatus. 3 Im Mai 2009 wurde die Merkur International FH Karlsruhe in die Karlshochschule International University umbenannt. Quelle: Jeweilige Hochschule. zusammen darunter weiblich 2007/2008 18.353 14.372 3.981 4.851 3.495 1.105 2008/2009 18.748 14.424 4.324 4.992 3.321 1.068 2009/2010 19.721 15.315 4.406 5.361 3.395 1.109 2010/2011 20.771 15.867 4.904 5.691 3.466 1.172 2011/2012 22.552 16.599 5.953 5.998 3.543 1.188 2012/2013 23.905 17.736 6.169 6.422 3.859 1.275 2013/2014 24.528 18.088 6.440 6.777 4.192 1.417 2014/2015 24.778 18.137 6.641 6.873 4.587 1.549 2015/2016 25.196 18.056 7.140 7.036 5.125 1.700 2016/2017 25.892 18.693 7.199 7.289 5.781 1.881 Winter- semester Eingeschriebene Studierende und zwar Rückmelder1 Neuimmatrikulierte weiblich Ausländer/-innen 1 Einschließlich Beurlaubte. Quelle: Karlsruher Institut für Technologie (KIT). AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 217 Tabelle 819 STUDIERENDE AM KARLSRUHER INSTITUT FÜR TECHNOLOGIE (KIT) NACH ABSCHLUSSZIEL UND FACHSEMESTER (WINTERSEMESTER 2016/17) Tabelle 820 EXMATRIKULATIONEN AM KARLSRUHER INSTITUT FÜR TECHNOLOGIE (KIT) bestandene Prüfung Aufgabe oder Unterbrechung des Studiums Hochschul- wechsel sonstige Gründe Nichtrück- melder 2008/2009 1.821 799 195 122 117 588 2009/2010 1.935 863 243 142 146 541 2010/2011 2.057 1.014 244 139 99 561 2011/2012 2.216 975 199 193 128 721 2012/2013 2.516 1.121 274 252 107 762 2013/2014 2.542 1.184 185 193 146 834 2014/2015 2.679 1.226 261 206 171 815 2015/2016 2.704 1.143 323 198 194 846 2016/2017 2.929 1.384 323 201 184 837 Winter- semester Studierende insgesamt Quelle: Karlsruher Institut für Technologie (KIT). Diplom- prüfung Staats- examen (ohne Lehramt) Promotion Lehramt Gymnasien Lehramt BA Gymnasien Bachelor Master Sonstige 1. 7.220 - - 58 2 172 4.526 1.928 534 2. 1.552 - - 41 7 3 52 1.376 73 3. 5.461 - - 64 35 77 3.240 1.993 52 4. 1.486 - - 25 - 1 161 1.296 3 5. 4.118 - - 64 85 2 2.599 1.368 - 6. 900 - - 59 2 3 174 660 2 7. 2.676 - - 62 92 - 2.145 376 1 8. 229 - - 27 5 - 98 99 - 9. 1.058 - - 38 73 - 888 57 2 10. 80 - - 22 5 - 35 18 - 11. 340 1 1 13 99 - 218 8 - 12. 29 - 2 10 4 - 10 3 - 13. und mehr 743 461 20 72 77 - 99 11 3 Insgesamt 25.892 462 23 555 486 258 14.245 9.193 670 Studie- rende davon mit vorgesehenem Abschluss … Fachsemester Quelle: Karlsruher Institut für Technologie (KIT). 218 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 821 KARLSRUHER INSTITUT FÜR TECHNOLOGIE (KIT) (WINTERSEMESTER 2016/17) Rückmelder Erst-1 immatrikulierte Neu-2 immatrikulierte weiblich Ausländer (1 Studienfach) 760 532 143 71 229 87 Mathematik 702 501 124 67 214 83 Technomathematik 58 31 19 4 15 4 1.291 902 249 123 278 107 Geophysik 81 56 14 10 25 6 Meteorologie 96 61 18 16 37 3 Physik 1.114 785 217 97 216 98 1.630 1.111 348 155 863 199 Biologie 529 362 115 48 325 66 Chemie 686 479 141 56 240 85 Chemische Biologie 161 106 32 21 95 26 Lebensmittelchemie 254 164 60 30 203 22 1.565 1.151 270 127 916 116 Allgem. Literaturwissenschaft 5 5 - - 3 1 Berufspädagogik 1 1 - - 1 - Deutsch/Germanistik 410 319 60 23 310 50 Europäische Kultur und Ideengeschichte 220 136 56 25 120 19 Geschichte 7 7 - - 2 1 Ingenieurpädagogik 121 77 24 20 43 6 Pädagogik 143 115 17 9 120 14 Philosophie 5 5 - - 1 - Sport zusammen 460 366 66 25 164 13 Wissenschaft, Medienkommunikation 193 120 47 25 152 12 1.058 671 227 134 646 212 Altbauinstandsetzung 11 5 2 3 7 3 Architektur 863 584 158 96 504 200 Kunstgeschichte 184 82 67 35 135 9 2.421 1.689 455 241 907 428 Angewandte Geowissenschaft 294 210 48 33 90 16 Bauingenieurwesen 1.352 931 313 93 439 273 Funktionaler und Konstruktiver Ingenieurbau 150 114 1 29 51 24 Geodäsie und Geoinformatik 121 80 23 16 29 22 Geographie 144 110 17 15 86 2 Geoökologie 212 152 32 24 135 16 Mobilität und Infrastruktur 68 46 7 12 26 20 Regionalwissenschaft 50 36 6 8 33 36 Water Science and Engineering 30 10 8 11 18 19 Architektur Bauingenieur-, Geo- und Umweltwissenschaften Fakultät Fachrichtung (1. Studienfach) Studierende insgesamt und zwar Mathematik Physik Chemie und Biowissenschaften Geistes- und Sozialwissenschaften AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 219 noch Tabelle 821 KARLSRUHER INSTITUT FÜR TECHNOLOGIE (KIT) (WINTERSEMESTER 2016/17) Rückmelder Erst-1 immatrikulierte Neu-2 immatrikulierte weiblich Ausländer 5.051 3.764 922 305 773 1.864 Energietechnik 26 22 2 2 8 16 Energy Technologies 62 39 13 10 11 52 Maschinenbau 4.642 3.510 800 276 651 1.645 Materialwirtschaft und Werkstofftechnik 321 193 107 17 103 151 1.714 1.213 312 171 567 278 Bioingenieurwesen 389 290 65 30 178 54 Chemieingenieurwesen u. Verfahrenstechnik 1.309 915 243 137 387 222 Naturwissenschaft und Technik 16 8 4 4 2 2 2.197 1.551 466 163 332 765 Elektrotechnik und Informationstechnik 2.028 1.435 421 156 280 612 Optics and Photonics 169 116 45 7 52 153 3.008 2.110 665 197 400 649 3.624 2.524 537 262 996 488 Technische Volkswirtschaftslehre 203 146 30 26 78 35 Volkswirtschaft 1 1 - - - 1 Wirtschaftsingenieurwesen 3.420 2.377 507 236 918 452 1.246 783 311 127 296 323 Informationswirtschaft3 615 407 121 66 169 128 Mechatronik4 - - - - - - Mechatronik und Informationstechnik4 458 292 129 36 54 165 Wirtschaftsmathematik5 173 84 61 25 73 30 97 51 46 - 14 37 Energy Engineering and Management 24 16 8 - 1 15 Financial Engineering 3 3 - - - 3 Green Mobility Engineering 1 1 - - - - Management of Product Development 6 6 - - 2 2 Production and Operations Management 25 13 12 - 5 12 Service Management and Engineering 32 12 20 - 5 3 Electronic Systems Engineering and Management 6 - 6 - 1 2 Studienkolleg (keiner Fakultät angehörend) 230 58 172 - 72 228 Insgesamt 25.892 18.110 5.123 2.076 7.289 5.781 Fakultät Fachrichtung (1. Studienfach) Studierende insgesamt und zwar Maschinenbau International Department Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik Elektrotechnik und Informationstechnik Informatik Wirtschaftswissenschaften Interfakultative Studiengänge 1 Erstmalig an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben (1. Studien- und Fachsemester). 2 Studienortwechsler, Studienfachwechsler und andere. 3 Studiengang wird von der Fakultät für Informatik und von der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften angeboten. 4 Studiengang wird von der Fakultät für Maschinenbau und von der Fakultät für Elektrotechnik und Informtionstechnik angeboten. 5 Studiengang wird von der Fakultät für Mathematik und von der Fakultät der Wirtschaftswissenschaften angeboten. Quelle: Karlsruher Institut für Technologie (KIT). 220 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 822 HOCHSCHULE KARLSRUHE – TECHNIK UND WIRTSCHAFT Sommer- semester 2014 Winter- semester 2014/2015 Sommer- semester 2015 Winter- semester 2015/2016 Sommer- semester 2016 Winter- semester 2016/ 2017 7.879 8.313 8.127 8.423 8.025 8.344 weiblich 1.923 2.113 2.047 2.236 2.108 2.292 Ausländer 1.105 1.108 1.178 1.151 1.164 1.169 Architektur und Bauwesen 1.249 1.311 1.286 1.317 1.254 1.304 Architektur/Diplom 1 - - - - - Architektur/Bachelor 154 164 147 150 136 164 Architektur/Master 63 74 70 91 82 98 Bauingenieurwesen/Bachelor 344 368 367 352 334 328 Bauingenieurwesen/Master 82 82 94 89 103 108 Bauingenieurwesen Trinational/Bachelor 68 78 68 86 71 88 Bauingenieurwesen Trinational/Master 13 10 12 6 10 5 Baumanagement und Baubetrieb/Bachelor 361 350 358 350 351 319 Baumanagement/Master (nicht konsekutiv) 98 96 93 93 86 85 Infrastructure Engineering/Bachelor 65 89 77 100 81 109 Elektro- und Informationstechnik 1.235 1.249 1.242 1.218 1.181 1.133 Elektro- und Automatisierungstechnik/Bachelor 305 286 278 261 247 239 189 218 216 238 215 201 Elekrotechnik und Informationstechnik/Master 91 129 151 161 173 180 Elektrotechnik/Master 32 18 4 - - - Elektro-und Informationstechnik/Bachelor 217 231 231 213 195 193 Elektrotechnik – Sensorik/Bachelor 250 250 238 247 226 210 Sensor Systems Technology/Master (nicht konsekutiv) 128 106 123 98 125 110 Sensorsystemtechnik/Master 23 11 1 - - - Informatik und Wirtschaftsinformatik 1.231 1.301 1.302 1.354 1.323 1.422 Informatik/Bachelor 415 420 390 393 361 389 Informatik/Master 109 119 121 123 134 128 International IT Business/Bachelor - - - - - 43 Medien- und Kommunikationsinformatik 104 118 131 157 171 199 Wirtschaftsinformatik/Bachelor 519 563 575 593 565 563 Wirtschaftsinformatik/Master 84 81 85 88 92 100 Informationsmanagement und Medien 791 906 802 909 797 919 Geoinformationsmanagement/Bachelor 161 192 173 198 163 181 Geomatics/Master (nicht konsekutiv) 40 47 53 63 53 55 Geomatik/Master 22 19 9 1 - - Kartographie und Geomatik/Diplom 1 1 1 1 1 1 Kartographie und Geomatik/Bachelor 43 28 24 11 2 - KulturMediaTechnologie/Bachelor 61 80 63 80 70 87 Kommunikation und Medienmanagement/Bachelor 262 282 256 272 243 288 Kommunikation und Medienmanagement/Master 49 57 46 58 51 62 Vermessung und Geomatik/Diplom - - 1 - - - Verkehrssystemmanagement/Bachelor 55 83 78 113 99 116 Verkehrssystemmanagement/Master - - 7 9 28 25 Geodäsie und Navigation/Bachelor 97 117 91 103 87 104 Studiengänge/Fakultäten darunter Studierende insgesamt Elektro-, Energietechnik und Erneuerbare Energien/Bachelor AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 221 noch Tabelle 822 HOCHSCHULE KARLSRUHE – TECHNIK UND WIRTSCHAFT Sommer- semester 2014 Winter- semester 2014/2015 Sommer- semester 2015 Winter- semester 2015/2016 Sommer- semester 2016 Winter- semester 2016/2017 Maschinenbau und Mechatronik 1.654 1.639 1.681 1.665 1.648 1.657 Fahrzeugtechnologie/Bachelor 358 360 361 367 349 344 31 41 33 37 30 40 Maschinenbau/Diplom - - - - 1 - Maschinenbau/Bachelor 700 704 733 714 708 714 Maschinenbau/Master 109 97 104 101 96 95 Maschinenbau-Mechatronik/Master 7 - - - - - Mechatronik/Bachelor 399 393 406 408 409 411 Mechatronik/Master 33 29 37 27 46 40 17 15 7 11 9 13 Wirtschaftswissenschaften 1.597 1.801 1.662 1.861 1.699 1.801 International Management/Bachelor 652 737 687 743 673 726 International Management/Master 46 57 49 63 57 51 Tricontinental Master in Global Studies - - - 15 14 29 Wirtschaftsingenieurwesen/Bachelor 837 950 875 972 887 936 Wirtschaftsingenieurwesen/Master 62 57 51 68 68 59 Eingeschränkte Zulassung 122 106 152 99 123 108 622 659 679 661 640 649 davon hauptamtlich 192 202 203 209 206 209 Lehrbeauftragte 430 457 476 452 434 440 Dozenten insgesamt Effiziente Mobilität in der Fahrzeugtechnologie/Master Studiengänge/Fakultäten Mechatronik and Micro-Mechatronic Systems/Master (nicht konsekutiv) Quelle: Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft. 222 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 823 PÄDAGOGISCHE HOCHSCHULE KARLSRUHE (WINTERSEMESTER) 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 3.687 3.911 3.808 3.740 3.791 darunter weiblich 2.982 3.135 3.070 3.023 3.077 Ausländer 172 182 214 193 199 Von den Studierenden gehören zum:2 Lehramt an Grund- und Hauptschulen3 950 634 340 79 32 Schwerpunkt Grundschule 749 509 259 50 19 Schwerpunkt Hauptschule 201 125 81 29 13 Europalehramt an Grund- und Hauptschulen 157 106 72 28 4 Europalehramt an Realschulen 140 114 66 35 8 Lehramt an Realschulen 558 398 242 90 42 Lehramt an Grundschulen 549 760 884 886 735 Lehramt an Werkreal-, Haupt- und Realschulen 609 927 1.072 988 817 Europalehramt an Grundschulen 120 182 201 187 158 Europalehramt an Werkreal-, Haupt- und Realschulen 99 107 105 94 77 Bachelor Education (Primarstufe) - - - 179 408 Bachelor Education (Sekundarstufe) - - - 235 492 Europalehramt Bachelor Education (Primarstufe) - - - 50 95 Europalehramt Bachelor Education (Sekundarstufe) - - - 15 30 9 8 11 1 - Bachelor Sport - Gesundheit - Freizeit 117 158 207 208 168 Bachelor Pädagogik der Kindheit 207 313 340 366 341 Master Bildungswissenschaft 47 47 52 40 46 61 70 80 79 84 Master Biodiversität und Umweltbildung - - 14 31 49 Master Bildung im Alter - - 5 12 11 9 6 4 1 1 8 2 - - - Eingeschriebene Doktoranden 32 36 32 30 29 Dozenten insgesamt 303 313 349 325 303 hauptamtlich 171 199 197 196 190 Lehrbeauftragte 132 114 152 129 113 darunter musikalische Fachpraxis 16 16 14 16 15 davon Studierende insgesamt1 Erweiterungsfach für Lehramt an Realschulen (Informatik, Medienpädagogik und Ethik) Master Interkulturelle Bildung, Migration und Mehrsprachigkeit Trinationaler Master-Studiengang "Mehrsprachigkeit" Diplom-Aufbaustudiengänge Ausländer- und Schulpädagogik 1 Kopfstatistik: Jeder Studierende wird nur einmal als Person gezählt. 2 Fallstatistik: Jeder Studierende wird mit den Studienfächern, für die er immatrikuliert ist, gezählt. 3 Einschließlich Erweiterungsfachstudiengänge. Quelle: Pädagogische Hochschule. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 223 Tabelle 824 STAATLICHE SEMINARE FÜR DIDAKTIK UND LEHRERBILDUNG, PÄDAGOGISCHES FACHSEMINAR Gymnasien Berufliche Schulen 2016 384 285 252 921 2015 366 284 270 920 2014 415 300 262 977 2013 464 314 265 1.043 2012 484 286 278 1.048 darunter weiblich: 2016 269 187 168 624 2015 270 190 199 659 2014 312 182 206 700 2013 330 181 196 707 2012 343 168 208 719 2016 26 30 41 97 2015 27 30 34 91 2014 33 28 35 96 2013 25 27 35 87 2012 28 25 37 90 2016 85 111 11 207 2015 96 123 15 234 2014 93 124 14 231 2013 94 116 15 225 2012 86 125 11 222 Lehrkräfte (Teilbeschäftigte) Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung Seminare für Schulpädagogik Pädagogisches Fachseminar Insgesamt Lehrkräfte (Vollbeschäftigte) Absolventen Stand: Jeweils Monat März. Quellen: Seminare für Didaktik und Lehrerbildung beziehungsweise Pädagogisches Fachseminar. 17.909 15.686 18.515 22.552 25.892 4.725 5.006 5.845 6.972 8.344 2.361 2.428 3.301 3.431 3.791 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 16.000 18.000 20.000 22.000 24.000 26.000 28.000 1996/97 2001/2002 2006/2007 2011/2012 2016/2017 Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft Pädagogische Hochschule Wintersemester Anzahl Abbildung 8.4 STUDIERENDE DES KARLSRUHER INSTITUTS FÜR TECHNOLOGIE (KIT), DER HOCHSCHULE KARLSRUHE – TECHNIK UND WIRTSCHAFT UND DER PÄDAGOGISCHEN HOCHSCHULE SEIT 1996/97 224 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 825 DUALE HOCHSCHULE BADEN-WÜRTTEMBERG (DHBW) KARLSRUHE 2012 2013 2014 2015 2016 Studierende insgesamt 2.809 3.043 3.056 3.039 3.051 darunter weiblich 957 1.032 1.049 1.045 1.065 Fakultät Wirtschaft 1.596 1.710 1.714 1.749 1.762 darunter Bank 194 199 181 167 131 Handel 306 340 370 393 422 Industrie 357 377 357 350 322 RSW Steuern und Prüfungswesen 88 96 98 111 124 Versicherung 156 155 138 141 114 Wirtschaftsinformatik 368 406 409 375 408 BWL - Unternehmertum 63 67 66 75 95 Int. Business Administration 64 70 78 75 70 Angewandte Gesundheitswissenschaft - - 17 62 72 BWL-Deutsch-Französisch Management - - - - 4 Fakultät Technik 1.213 1.333 1.342 1.290 1.289 darunter Elektrotechnik 134 123 130 112 115 Maschinenbau 259 317 338 325 314 Mechatronik 70 79 78 83 91 Papiertechnik 55 50 43 40 45 Informatik 318 368 364 386 386 Wirtschaftsingenieurwesen 232 242 236 204 212 Sicherheitswesen 99 108 107 92 78 Physican Assistent 46 46 46 48 48 Ausländische Gaststudierende . . . . 40 darunter weiblich . . . . 24 Lehrkräfte insgesamt 1.050 1.100 1.080 1.050 1.100 darunter hauptamtlich 66 66 68 69 72 Stand: Jeweils 1. Oktober. Quelle: Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW). AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 225 Tabelle 826 STAATLICHE HOCHSCHULE FÜR GESTALTUNG KARLSRUHE Tabelle 827 STAATLICHE AKADEMIE DER BILDENDEN KÜNSTE KARLSRUHE 2012 2013 2014 2015 2016 Studierende insgesamt 456 444 429 419 409 weiblich 251 253 236 228 224 Ausländer 50 60 54 54 59 darunter weiblich 32 36 35 33 35 Kunstwissenschaft und Medienphilosophie (MA) 99 86 82 80 72 zu Praxisstudiengängen: Produktdesign (Dipl.) 82 83 75 74 81 Kommunikationsdesign (Dipl.) 117 113 112 110 110 Ausstellungsdesign und Szenografie (Dipl.) 39 42 38 35 36 Medienkunst (Dipl.) 119 120 122 120 110 Dozenten insgesamt 76 79 79 73 55 17 16 15 12 23 Von den Studierenden gehören … zum Theoriestudiengang: darunter hauptamtlich darunter Stand: Jeweils Wintersemester. Quelle: Staatliche Hochschule für Gestaltung. weiblich Ausländer beurlaubt Künstl. Lehramt freiberufl. Tätigkeit Aufbau- studiengang 2012/2013 316 177 43 9 100 211 5 48 35 2013/2014 326 183 50 7 95 220 11 51 34 2014/2015 313 185 54 5 82 218 13 48 35 2015/2016 297 181 65 12 72 213 12 46 35 2016/2017 296 177 71 7 67 216 13 46 37 darunter haupt- amtlich Winter- semester Studierende insgesamt Studierende nach Studienziel Lehrkräfte insgesamt darunter Stand: Jeweils Wintersemester. Quelle: Staatliche Akademie der Bildenden Künste. 226 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 828 KARLSHOCHSCHULE INTERNATIONAL UNIVERSITY 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/2017 Studierende insgesamt 524 531 645 511 493 weiblich 389 356 437 361 358 Ausländer 70 104 113 129 138 darunter weiblich 51 72 79 90 94 darunter 108 116 122 101 105 darunter weiblich 90 91 82 61 78 Von den Studierenden gehören zum Studiengang: International Business 63 77 99 78 74 Interkulturelles Management und Kommunikation 114 101 106 63 56 Internationales Marketing 74 68 84 67 57 Internationales Tourismusmanagement 75 54 65 36 43 Internationales Eventmanagement 67 61 72 45 34 Kunst- und Kulturmanagement 41 42 44 32 29 Energiemanagement 30 27 34 16 14 International Media and Communication Management 22 30 41 38 37 International Relations - - - 13 27 Politics, Philosophy and Economics - - - 4 9 Internationales Programm (Studierende aus dem Ausland) 28 50 59 69 60 Studienkolleg - - - - 9 Premaster - - - - 4 Master: MM Management - 13 41 50 40 Master: M.A. Leadership 10 8 - - - Dozenten insgesamt 75 75 84 84 94 darunter hauptamtlich (Professoren) 17 18 16 16 15 darunter immatrikulierte Studierende, die zur Zeit ein Semester im Ausland absolvieren Stand: Jeweils Wintersemester. Quelle: Karlshochschule International University. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 227 Tabelle 829 STAATLICHE HOCHSCHULE FÜR MUSIK KARLSRUHE Tabelle 830 BADISCHES KONSERVATORIUM KARLSRUHE 2012 2013 2014 2015 2016 Studierende insgesamt 655 652 654 632 621 darunter weiblich 343 335 349 339 340 Ausländer (ohne EU) 171 161 164 167 165 davon Fachrichtung: Schulmusik 73 75 74 73 76 Opernklasse (Dipl.) - - - - - Konzertexamen/Solistenexamen 32 29 21 26 25 Diplom-Künstlerische Ausbildung 2 1 - - - Musikwissenschaft/Musikinformatik (BA) 64 69 65 50 46 Musikwissenschaft/Musikinformatik (MA) 25 31 33 34 32 Bachelor of Musical Arts (BA) 170 158 149 143 140 Master of Musical Arts (MA) 153 136 160 164 151 Oper (BA) 22 25 18 15 15 Oper (MA) 20 20 20 13 15 Musikjournalismus für Rundfunk und Multimedia (BA) 4 8 10 11 13 Musikjournalismus für Rundfunk und Multimedia (MA) 14 13 13 14 13 KulturMediaTechnologie (BA) 51 60 62 66 72 Promotionsstudenten (immatrikuliert) 12 13 8 8 5 Certificate of Advanced Studies (CAS) 10 8 14 6 8 Zusatzstudiengänge/Ergänzungsstudiengänge 3 6 7 9 10 außerdem Vorschüler (keine Vollstudierende) 25 22 25 27 27 Kontaktstudenten (keine Vollstudierende) 5 5 8 7 2 Austauschstudenten 10 23 24 15 7 Lehrkräfte insgesamt 270 257 263 263 252 68 67 61 63 60darunter hauptamtlich Stand: Jeweils Wintersemester. Quelle: Hochschule für Musik Karlsruhe. 2012 2013 2014 2015 2016 Schülerinnen und Schüler insgesamt 3.109 3.192 3.270 3.070 2.922 darunter weiblich 1.677 1.692 1.780 1.678 1.576 Beleger/-innen insgesamt 3.776 3.799 3.911 3.772 3.490 davon entfallen auf 1.366 1.283 1.229 1.139 1.080 davon musikalische Früherziehung 301 280 257 253 265 musikalische Grundausbildung 71 63 62 86 20 Kurse "Singen-Bewegen-Sprechen" 538 497 466 409 390 Sonstige 456 443 444 391 405 1.572 1.523 1.565 1.572 1.517 552 512 535 502 442 286 481 582 559 451 Lehrkräfte (ohne Schulleitung) 87 91 89 94 83 Grundstufe zusammen zeitlich begrenzte Angebote und Projekte Ergänzungsfächer Hauptstufe Quelle: Badisches Konservatorium. 228 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 831 JUGENDMUSIKSCHULE NEUREUT Tabelle 832 JUGENDKUNSTSCHULE KARLSRUHE (JUKS) 2012 2013 2014 2015 2016 Schülerinnen und Schüler insgesamt1 465 455 467 476 459 243 232 241 251 236 25 24 24 - - davon entfallen auf: Grundstufe zusammen3 40 38 50 56 66 davon musikalische Früherziehung 26 32 41 32 30 musikalische Grundausbildung 14 6 9 24 10 Hauptstufe (Instrumentalunterricht)3 433 424 417 518 481 Ergänzungsfächer zusammen3 242 252 306 425 110 davon Musiklehre und Hörerziehung - - 36 - - Harmonielehre 28 28 - - - Orchesterschüler 148 142 139 63 52 Instrumentalgruppen 31 47 88 20 30 Kammermusik 35 35 43 10 28 Lehrkräfte insgesamt 19 19 19 17 18 7 7 8 14 13 außerdem Schüler/-innen des Landesförderprogramms „Singen-Bewegen-Sprechen"2 darunter hauptamtlich darunter weiblich 4 4 4 4 1 Zahl der tatsächlichen Schülerinnen und Schüler. 2 Seit Oktober 2010. 3 Schülerinnen und Schüler, die mehrere Fächer belegen, sind entsprechend mehrfach gezählt. 4 Ohne Honorarkräfte für Vertretung. Quelle: Ortsverwaltung Neureut. 4 2011 2012 2013 2014 2015 Teilnehmer und Besucher insgesamt 21.851 28.078 27.863 27.826 37.423 davon entfallen auf 21.635 27.649 27.261 26.875 36.289 Unterrichtseinheiten 2.595 3.736 3.225 5.232 4.173 Fortlaufende Kurse 764 485 446 1.461 2.361 Wochenend-, Ferien- und Schnupperkurse 481 766 489 956 726 316 252 313 1.122 695 Einzelveranstaltungen1 20.074 25.370 25.420 21.790 33.641 Projekte (Teilnehmerinnen und Teilnehmer) 216 429 602 951 1.134 Unterrichtseinheiten 765 548 991 2.656 1.648 Projekte mit Schulen 216 429 602 951 1.134 Lehrkräfte insgesamt 62 41 47 52 40 darunter hauptamtlich 1 - - 1 1 Bildende Kunst, Medien- und Bühnenkunst (Teilnehmer) Vormittagsveranstaltungen für Schulen und Kindergärten; Kindergeburtstage 1 Vorträge, Aufführungen, Lesungen, Ausstellungen. Zum Redaktionsschluss lagen noch keine neuen Daten vor. Quelle: Jugendkunstschule Karlsruhe (JUKS). AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 229 Tabelle 833 VERWALTUNGS- UND WIRTSCHAFTS-AKADEMIE BADEN e. V. Tabelle 834 FÜHRUNGSAKADEMIE DES LANDES BADEN-WÜRTTEMBERG 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 Dozenten 22 22 23 24 28 Vortragsredner 261 310 307 301 387 Hörer insgesamt 5.776 6.585 6.707 6.457 8.012 darunter Vollhörer 331 356 293 255 213 darunter weiblich 178 186 171 147 117 Vorlesungsstunden 5.661 5.995 6.134 5.643 6.755 Prüfungsteilnehmer 73 72 92 92 80 Ausgehändigte Diplome 59 62 77 70 76 Nur Hauptanstalt Karlsruhe, ohne Zweigstellen Mosbach und Pforzheim. Stand: Jeweils Wintersemester. Quelle: Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Baden e. V. 8. Juni 2009 31. Januar 2010 14. Juni 2012 20. Januar 2014 8. Juni 2015 16. Januar 2017 Teilnehmer/-innen 20 20 20 20 20 20 darunter weiblich 5 10 7 11 10 12 Ausbildungskurse (Beginn) Quelle: Führungsakademie des Landes Baden-Württemberg. 230 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 836 VOLKSHOCHSCHULE KARLSRUHE e. V. Tabelle 835 VERWALTUNGSSCHULE DES GEMEINDETAGS BADEN-WÜRTTEMBERG Verwaltungs- angestellte Mittlerer Verwaltungs- dienst Angestellte I Angestellte II (Verwaltungs- wirt) Qualifi- zierungs- lehrgang1 Kommunaler Ordnungs- dienst2 2012 Lehrgänge 2 1 2 2 1 - 249 Teilnehmer 209 47 14 69 22 - 5.248 davon bestanden 192 47 14 69 21 - - 2013 Lehrgänge 2 1 1 1 1 - 232 Teilnehmer 199 33 25 59 25 - 5.455 davon bestanden 185 33 25 47 25 - - 2014 Lehrgänge 2 1 1 2 - - 421 Teilnehmer 194 38 10 80 - - 11.123 davon bestanden 182 38 10 79 - - - 2015 Lehrgänge 2 1 1 1 1 1 328 Teilnehmer 187 33 20 51 52 16 7.502 davon bestanden 187 33 20 50 52 16 - 2016 Lehrgänge 2 1 1 4 1 1 338 Teilnehmer 209 39 9 183 8 27 6.707 davon bestanden 202 39 9 172 8 27 - Jahr Fortbildungs- lehrgänge Lehrgangsgruppe 1 Qualifizierungslehrgang für Beamtinnen und Beamte des mittleren in den gehobenen Dienst. 2 Fortbildungslehrgang für den Kommunalen Ordnungsdienst. Quelle: Verwaltungsschule des Gemeindetags Baden-Württemberg. Anzahl Teil- nehmer Anzahl Teil- nehmer Schüler erfolgreicher Abschluss Schüler erfolgreicher Abschluss Schüler erfolgreicher Abschluss 2012 650 3.514 32.651 242 7.545 37 10 87 32 80 22 2013 780 3.722 38.149 275 4.244 32 8 60 32 81 14 2014 770 3.994 42.287 254 3.970 32 11 42 35 90 17 2015 750 3.993 41.015 230 3.390 26 15 37 24 88 13 2016 925 3.942 41.628 340 5.233 30 9 47 11 90 8 Abendrealschule Abendgymnasium Jahr Kursleiter/ Dozenten Kurse, Arbeits- gemeinschaften u. ä. Einzel- veranstaltungen Abendhauptschule Abendschulen: siehe auch Tabellen 813 und 816. Quelle: Volkshochschule Karlsruhe e. V. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 231 232 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 KULTUR UND FREIZEIT BIBLIOTHEKEN, MUSEEN UND SAMMLUNGEN 235 THEATER, KONZERTE UND VERANSTALTUNGEN 239 FREIZEIT UND SPORT 245 9 BEGRIFFSERKLÄRUNGEN 234 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 SPIELFLÄCHENVERSORGUNG Die Spielfl ächenversorgung bildet den Bestand und Bedarf der Nettospielfl ächen in den Stadtteilen ab, ohne Berücksichtigung räumlicher Barrieren. Nettospielfl ächen umfassen die bespielbaren Flächen der öffentlichen Spiel- und Sportanlagen. Dem Bedarf wurde 1,7 m² bespielbare Fläche/Bewohner zugrunde gelegt. Ausführliche Informationen sind dem Spielfl ächenentwicklungsplan der Stadt Karlsruhe zu entnehmen. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 235 Tabelle 901 BESTÄNDE DER STADTBIBLIOTHEK IN KARLSRUHE 2016 Tabelle 902 ENTLEIHUNGEN DER STADTBIBLIOTHEK IN KARLSRUHE 2016 BIBLIOTHEKEN, MUSEEN UND SAMMLUNGEN Belletristik Sachliteratur Jugend- literatur Fremdsprachl. Literatur Non-Books 1 Hauptbibliothek 111.073 22.241 61.433 - 6.397 21.002 14.168 Kinder- u. Jugendbibliothek 46.690 569 7.131 25.434 3.779 9.777 6.715 Durlach 28.306 4.111 7.588 7.975 535 8.097 3.332 Grötzingen 12.543 2.221 2.722 3.842 92 3.666 2.028 Mühlburg 13.860 2.880 3.555 3.788 195 3.442 1.988 Neureut 25.641 4.578 6.184 7.889 182 6.808 2.582 Waldstadt 25.902 3.899 6.830 8.635 403 6.135 3.137 Amerikanische Bibliothek2 40.761 8.079 17.920 8.575 - 6.187 2.719 Medienbus 13.302 2.085 2.036 5.195 62 3.924 2.033 Digitale Bibliothek/ Onleihe 23.061 X X X X X X 341.139 50.663 115.399 71.333 11.645 69.038 38.702 darunter Internationale Medien insg.2, 3 52.406 X X X X X X davon entfallen auf ... Bestand Bestands- zugänge Insgesamt Ausleihstelle 1 CDs, Hörbücher, Blu-ray Discs, DVDs, CD-ROMs, Spiele, Konsolenspiele, Zeitschriften. 2 Ausschließlich englischsprachige Bücher und Medien. 3 Fremdsprachige Literatur an allen Standort außer Amerikanische Bibliothek. Quelle: Stadt Karlsruhe | Stadtbibliothek. Belletristik Sach- literatur Jugend- literatur Fremd- sprachl. Literatur Non-Books1 Hauptbibliothek 12.100 284.456 638.070 114.216 255.648 - 15.901 252.305 2.604 Kinder- u. Jugendbibliothek 6.738 76.652 350.571 2.311 28.117 195.643 14.328 110.172 1.306 Durlach 2.345 47.087 128.168 14.340 17.265 43.065 912 52.586 437 Grötzingen 831 13.771 56.076 8.130 6.085 17.721 234 23.906 117 Mühlburg 740 12.165 50.811 9.698 6.272 15.589 301 18.951 131 Neureut 1.344 25.929 99.894 15.028 11.239 37.125 514 35.988 251 Waldstadt 1.976 56.386 131.707 16.047 19.318 46.675 547 49.120 342 Amerikanische Bibliothek2 607 15.848 60.273 9.584 10.395 15.621 - 24.673 202 Medienbus 1.317 16.499 74.296 7.247 6.438 33.917 202 26.492 253 Digitale Bibliothek/Onleihe X X 155.783 X X X X X X 27.998 548.793 1.745.649 196.601 360.777 405.356 32.939 594.193 5.643 darunter Internat. Medien insg.2, 3 X X 93.212 X X X X X X Datenbanken X X 15.255 X X X X X X Ausleihstelle Insgesamt Neue Leser im Berichts- jahr Besuche Aktive Leser DavonEntleih- ungen insgesamt 1 CDs, Hörbücher, Blu-ray Discs, DVDs, CD-ROMs, Spiele, Konsolenspiele, Zeitschriften. 2 Ausschließlich englischsprachige Bücher und Medien. 3 Fremdsprachige Literatur an allen Standorten außer Amerikanischer Bibliothek. Quelle: Stadt Karlsruhe | Stadtbibliothek. 3 236 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 903 BADISCHE LANDESBIBLIOTHEK KARLSRUHE Tabelle 904 BIBLIOTHEK DES ZENTRUMS FÜR KUNST UND MEDIENTECHNOLOGIE (ZKM) UND DER HOCHSCHULE FÜR GESTALTUNG KARLSRUHE (HfG) 2012 2013 2014 2015 2016 Erledigte Buchbestellungen 845.731 799.312 771.384 779.284 745.373 Ortsleihe 808.961 763.906 735.881 745.404 713.962 Fernleihe 30.920 29.534 30.090 29.516 27.628 durch Kopien 5.850 5.872 5.413 4.364 3.783 Verliehene Druckschriften 839.881 793.440 765.971 774.920 741.590 Ortsleihe 808.961 763.906 735.881 745.404 713.962 Fernleihe 30.920 29.534 30.090 29.516 27.628 Entleihungen über auswärtige Bibliotheken Bestellungen 16.125 18.297 17.199 15.633 15.084 erhaltene Bände und Kopien 14.543 16.457 15.383 13.942 13.440 Medieneinheiten am Jahresende 2.511.022 2.544.474 2.585.384 2.620.403 2.657.157 gedruckte Bücher/Zeitschriften 2.032.090 2.061.429 2.094.453 2.124.763 2.156.618 laufende Zeitschriften und Zeitungen (nicht elektronisch) 8.332 8.311 9.093 8.570 6.711 digitale Bestände (ohne elektronische Zeitschriften) 16.123 29.678 38.494 45.999 51.692 lizenzierte elektronische Zeitschriften und Zeitungen 21.739 22.538 30.250 28.154 27.624 davon davon darunter Quelle: Badische Landesbibliothek. 2012 56.926 55.189 1.737 11.072 9.327 2013 59.743 57.833 1.910 11.429 9.280 2014 61.807 59.795 2.012 10.274 8.104 2015 59.121 57.091 2.030 8.868 7.283 2016 67.430 65.130 2.300 7.684 6.630 davon Jahr Bestand insgesamt darunter Bibliothek Besucherinnen und Besucher Bücher CD-ROMs und DVDs 1 1 Nach Umstieg auf ein neues Bibliotheksystem sind noch nicht alle Bestände erfasst. Quelle: Gemeinsame Bibliothek von ZKM und der Hochschule für Gestaltung (HfG). 2012 2013 2014 2015 2016 Physische Bibliotheksbesuche 1.859.676 3.019.529 3.062.413 3.210.234 . Aktive Entleiher 29.958 29.735 29.925 29.340 28.364 Erledigte Buchbestellungen 849.850 792.013 744.353 704.090 641.883 Ortsleihe 836.780 779.992 732.818 693.706 632.929 Fernleihe 9.223 8.583 8.193 7.108 6.344 durch Kopien 3.847 3.438 3.342 3.276 2.610 Verliehene Druckschriften 846.003 788.575 741.011 700.814 639.273 Ortsleihe 836.780 779.992 732.818 693.706 632.929 Fernleihe 9.223 8.583 8.193 7.108 6.344 Entleihungen über auswärtige Bibliotheken Bestellungen 9.407 7.595 6.560 5.594 4.994 erhaltene Bände und Kopien 8.129 6.490 5.695 5.072 4.504 Medieneinheiten am Jahresende 2.050.931 2.038.672 2.052.975 2.061.980 2.059.498 gedruckte Dissertationen 170.487 171.185 171.748 172.321 172.939 gedruckte Bücher/Zeitschriften 1.979.362 1.963.918 1.957.696 1.958.705 1.936.911 Bücher in elektronischer Form 45.000 51.650 67.782 74.746 86.321 Zeitschriften in gedruckter Form 2.409 2.054 1.407 1.400 1.287 Zeitschriften in elektronischer Form 68.326 69.164 73.572 107.421 114.920 Digitale Bestände 71.569 74.754 90.079 103.275 122.587 Nutzung der elektronischen Dienste Suchanfragen in lokalen Online-Katalogen 3.793.328 4.050.386 6.980.031 6.215.666 6.433.407 Vollanzeigen von Zeitschriftenartikeln 1.984.677 2.347.230 2.022.519 2.301.783 2.488.737 Vollanzeigen von digitalen Einzeldokumenten 3.265.833 5.291.142 7.117.554 6.689.656 9.147.858 davon davon darunter Anmerkung: Zum 1. Oktober 2009 fusionierten die Bibliothek des Forschungszentrums und die Universitätsbibliothek zur KIT-Bibliothek. Ab 2011 sind die Daten der ehemaligen Bibliothek des Forschungszentrums Karlsruhe (KIT-Bibliothek Nord) in dieser Tabelle enthalten. Quelle: KIT-Bibliothek. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 237 Tabelle 905 KIT-BIBLIOTHEK 238 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 906 BESUCHERINNEN UND BESUCHER DER KARLSRUHER MUSEEN, SAMMLUNGEN UND AUSSTELLUNGEN Abbildung 9.1 BESUCHERINNEN UND BESUCHER DER KARLSRUHER MUSEEN, SAMMLUNGEN UND AUSSTELLUNGEN SEIT 2007 2012 2013 2014 2015 2016 Badisches Landesmuseum 167.900 111.400 113.101 126.653 138.673 Staatliche Kunsthalle 149.520 106.838 115.057 145.971 97.781 Staatliches Museum für Naturkunde 144.958 179.134 123.957 115.282 233.739 Zentrum für Kunst und Medientechnologie (ZKM) insgesamt 210.360 223.838 206.632 195.510 212.539 Medienmuseum/Wechselausstellungen 104.739 111.251 83.034 67.367 65.434 Museum für Neue Kunst 67.729 67.913 70.189 87.894 95.105 Sonstige Besucher 37.892 44.674 53.409 40.249 52.000 Regierungspräsidium am Rondellplatz 100.170 114.950 105.510 109.750 104.540 Städtische Galerie, Lichthof 10 51.361 45.776 52.824 30.858 41.471 Stadtmuseum 14.064 16.770 17.485 17.333 15.463 Pfinzgaumuseum Durlach 9.425 11.610 14.952 12.100 12.702 Museum der Karpatendeutschen 657 682 485 1.003 908 Badischer Kunstverein e. V. 13.350 10.810 10.721 11.755 10.933 Generallandesarchiv 12.777 8.150 11.383 10.777 12.318 Museum für Literatur am Oberrhein 10.313 9.904 11.053 10.609 9.473 Verkehrsmuseum 3.663 3.942 3.814 4.066 3.733 Rechtshistorisches Museum 3.000 3.500 3.500 3.500 4.000 Museum Knielingen 11.000 1.392 2.012 10.385 2.389 Heimathaus Neureut 828 925 754 895 925 Heimatmuseum Stupferich 200 490 520 250 450 Badisches Schulmuseum1 1.800 1.950 1.025 3.000 3.500 Wasser – und Brunnenmuseum 80 543 300 607 649 Zeitgeist – Uhrenmuseum 4.600 3.600 . . . Workuta – Zeitzeugenmuseum und Museum für Menschenrechte 8 5 7 5 4 BMX – Museum 30 30 30 30 30 Rachengold – Museum - 11 20 10 - Skimuseum - 110 95 75 69 910.064 856.360 795.237 810.424 906.289Besucher insgesamt 1 Ohne Veranstaltungen außerhalb. 2 Wegen Renovierung teilweise geschlossen. 2 Die Daten sind teilweise geschätzt. Quelle: Jeweiliges Museum. 2 2 2 2 2 0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1.000 1.100 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 in Tsd. Quelle: Jeweiliges Museum. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 239 Tabelle 907 AUFFÜHRUNGEN SOWIE BESUCHERINNEN UND BESUCHER DES BADISCHEN STAATSTHEATERS IN KARLSRUHE NACH JAHREN BEZIEHUNGSWEISE SPIELZEITEN Tabelle 908 AUFFÜHRUNGEN SOWIE BESUCHERINNEN UND BESUCHER DES BADISCHEN STAATSTHEATERS NACH MONATEN THEATER, KONZERTE UND VERANSTALTUNGEN 2012 764 287.488 232 197.229 86,5 270 67.928 80,3 2013 1.184 319.556 220 189.959 86,9 302 81.081 83,7 2014 1.318 322.885 222 172.726 82,8 313 83.604 84,0 2015 1.270 329.008 221 179.971 81,8 304 79.330 81,4 2016 1.165 318.029 213 183.083 86,2 300 78.001 80,4 2011/2012 793 276.484 225 190.010 86,1 257 62.892 76,7 2012/2013 1.162 316.913 217 188.982 87,4 287 77.479 86,0 2013/2014 1.304 327.892 229 187.864 78,4 308 81.359 81,8 2014/2015 1.314 331.943 218 169.258 77,8 314 86.097 86,3 2015/2016 1.159 321.546 217 188.004 87,1 294 75.870 80,1 Jahr/Spielzeit darunter Opernhaus Schauspielhaus Besucher/ -innen Platzaus- nutzung in % insgesamt Auffüh- rungen Besucher/ -innen Platzaus- nutzung in % Auffüh- rungen Besucher- innen/ Besucher1 Auffüh- rungen1 2 2 2 2 2 2 2 2 1 Einschießlich sonstige Veranstaltungen und auswärtige Gastspiele. 2 Ab dem Jahr 2013 beziehungsweise Spielzeit 2012/2013 wurden auch theaternahe Veranstaltungen und Führungen in die Spielzeit mit aufgenommen. Die Daten sind daher mit den Vorjahren nur bedingt vergleichbar. Quelle: Badisches Staatstheater Karlsruhe. 2 2 2 2 2 2 22 Aufführungen Besucher/ -innen Platzausnutzung in % Aufführungen Besucher/ -innen Platzausnutzung in % Januar 21 18.716 89,4 30 8.575 86,4 Februar 25 23.962 95,9 28 7.308 82,3 März 20 16.698 83,7 23 5.299 74,0 April 19 16.948 89,5 23 6.374 87,9 Mai 19 15.736 83,0 25 5.645 73,5 Juni 22 19.530 89,0 23 5.398 74,3 Juli 18 16.344 91,1 21 5.869 87,0 August - - - - - - September 9 6.944 77,5 6 1.468 82,1 Oktober 19 13.805 73,0 26 5.759 73,4 November 17 12.559 74,1 34 8.191 71,3 Dezember 24 21.841 91,4 61 18.115 86,3 Jahr 2016 213 183.083 86,2 300 78.001 80,4 Monat Opernhaus Schauspielhaus Quelle: Badisches Staatstheater Karlsruhe. 240 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 909 AUFFÜHRUNGEN SOWIE BESUCHERINNEN UND BESUCHER DES BADISCHEN STAATSTHEATERS NACH SPIELGATTUNGEN IM JAHR 2016 Tabelle 910 AUFFÜHRUNGEN SOWIE BESUCHERINNEN UND BESUCHER AUSGEWÄHLTER PRIVATTHEATER NACH MONATEN Auffüh- rungen Besucher/ -innen Auffüh- rungen Besucher/ -innen Auffüh- rungen Besucher/ -innen Auffüh- rungen Besucher/ -innen Opern 96 77.275 96 77.275 - - 1 965 Operetten - - - - - - - - Musical 36 34.616 36 34.616 - - 3 1.198 Schauspiele 190 48.474 - - 190 48.474 28 4.123 Ballett 53 41.239 45 38.569 8 2.670 8 8.496 Konzerte 49 30.256 26 24.912 23 5.344 2 4.600 Kinder-/Jugendtheater 76 24.336 8 5.908 68 18.428 6 984 Sonstige 13 4.888 2 1.803 11 3.085 - - Insgesamt1 513 261.084 213 183.083 300 78.001 48 20.366 SchauspielhausOpernhaus Auswärtige GastspieleZusammen Spielgattung 1 Außerdem 652 sonstige Veranstaltungen mit 56.945 Besucherinnen und Besuchern. Quelle: Badisches Staatstheater Karlsruhe. Aufführungen Besucher/-innen Aufführungen Besucher/-innen Aufführungen Besucher/-innen Januar 49 4.727 45 9.522 65 5.309 Februar 33 2.253 37 7.043 42 3.599 März 43 3.108 32 6.046 40 2.608 April 33 1.815 45 8.486 33 2.247 Mai 28 2.603 34 4.994 30 2.136 Juni 23 1.038 27 5.980 28 1.752 Juli 22 1.414 25 4.134 20 960 August - - 7 456 12 728 September 32 2.785 45 6.687 11 834 Oktober 28 1.515 45 6.645 44 3.272 November 31 2.117 43 5.782 51 4.539 Dezember 64 5.693 47 8.470 105 10.398 Jahr 2016 386 29.068 432 74.245 481 38.382 Monat Kinder- und JugendtheaterKammertheater1 einschließlich Kinder- und Jugendtheater einschließlich Kinder- und Jugendtheater in den eigenen Häusern zusammen2 Sandkorn-Theater1 1 Ohne auswärtige Gastspiele. 2 Theaterstücke, die in den eigenen Häusern der beteiligten Theater aufgeführt werden (Jakobustheater, Sandkorntheater, Kammertheater, „Die Käuze”, „marotte–Figurentheater” und „Die Spur”). Quelle: Jeweiliges Theater. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 241 Tabelle 911 KINEMATHEK KARLSRUHE e. V. Tabelle 913 AUFFÜHRUNGEN SOWIE BESUCHERINNEN UND BESUCHER d´Badisch Bühn Tabelle 912 VERANSTALTUNGEN SOWIE BESUCHERINNEN UND BESUCHER DER KULTURVEREINE SUBSTAGE, TEMPEL UND TOLLHAUS 2012 2013 2014 2015 2016 Vorhandene Sitzplätze 146 146 146 146 146 Aufführungen 630 617 655 652 576 darunter Kinderkino 125 135 117 123 116 Besucher/-innen insgesamt 16.876 16.426 16.933 16.386 16.678 darunter Kinderkino 2.023 3.048 1.902 2.379 2.5851 1 Zahl ist tatsächlich höher, es liegt eine Untererfassung vor. Quelle: Kinemathek Karlsruhe e. V. 1 Veranstaltungen Besucher/-innen Veranstaltungen1 Besucher/-innen2 Veranstaltungen Besucher/-innen 2007 113 42.297 1.186 61.200 247 101.511 2008 99 39.789 1.160 58.300 203 82.806 2009 105 41.053 1.126 58.800 215 88.085 2010 92 43.187 1.154 54.800 225 92.211 2011 104 57.765 1.157 56.300 253 106.816 2012 108 60.943 1.210 53.600 254 112.853 2013 104 54.106 1.244 56.070 274 116.013 2014 103 56.466 1.275 61.560 289 127.890 2015 107 56.120 1.234 60.854 274 139.786 2016 101 53.434 1.248 65.906 289 136.274 Substage Rockrampe Karlsruhe e. V. Kulturverein Tempel e. V. Kulturverein Tollhaus e. V. Jahr 1 Veranstaltungen, Kurse, Ausstellungen und sonstige Aktivitäten. 2 Teilweise geschätzt. Quelle: Jeweiliger Verein. Jahr Aufführungen Besucherinnen und Besucher 2012 95 14.500 2013 90 14.000 2014 95 14.000 2015 92 13.500 2016 104 14.400 Quelle: d'Badisch Bühn. 242 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 914 KINOS IN KARLSRUHE Abbildung 9.2 ENTWICKLUNG DER BESUCHERZAHLEN IN DEN KARLSRUHER KINOS Jahr Besucherinnen und Besucher Veränderung gegenüber dem Vorjahr in % 2007 1.297.146 -7,6 2008 1.355.853 4,5 2009 1.539.567 13,5 2010 1.387.595 -9,9 2011 1.386.385 -0,1 2012 1.437.751 3,7 2013 1.367.858 -4,9 2014 1.273.311 -6,9 2015 1.359.919 6,8 2016 1.191.852 -12,4 Quelle: Filmförderanstalt (FFA), Berlin. 1.297.146 1.355.853 1.539.567 1.387.595 1.386.385 1.437.751 1.367.858 1.273.311 1.359.919 1.191.852 0 200.000 400.000 600.000 800.000 1.000.000 1.200.000 1.400.000 1.600.000 1.800.000 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Besucher/-innen Quelle: Filmförderanstalt (FFA), Berlin. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 243 Tabelle 915 BELEGUNG DER RÄUMLICHKEITEN DER KARLSRUHER MESSE- UND KONGRESS-GESELLSCHAFT Tabelle 916 VERANSTALTUNGEN IN DEN RÄUMLICHKEITEN DER KARLSRUHER MESSE- UND KONGRESS-GESELLSCHAFT Schwarzwald- halle Kongresszentrum (Stadthalle) Gartenhalle Konzerthaus3 Messe Karlsruhe 2012 Tage 3.543 54 1.267 159 332 1.731 Besucher/-innen 723.426 . . . . 493.570 2013 Tage 3.745 214 1.455 173 377 1.526 Besucher/-innen 726.955 . . . . 480.537 2014 Tage 3.910 348 1.470 174 398 1.520 Besucher/-innen 759.525 . . . . 472.173 2015 Tage 3.739 365 1.226 178 360 1.610 Besucher/-innen 795.317 . . . . 529.640 2016 Tage 3.379 426 828 153 236 1.736 Besucher/-innen 775.789 . . . . 516.723 und zwar Jahr Ausnutzung Belegungstage und Besucherinnen/Besucher insgesamt1, 2 1 Besucher/-innen unter Ausschluss von Mehrfachzählungen. Die Ergebnisse stellen die Summe der Belegung aller Säle und Hallen dar. 2 Bedingt durch Zwei-Jahres-Turnus sind ungerade Jahre starke Messejahre. 3 Einschließlich mobile Ausstellungshallen, Freigelände und externe Veranstaltungsstätten. Quelle: Karlsruher Messe- und Kongress-GmbH (KMK). Ver- anstal- tungen Raum- bele- gungen Besucher/ -innen Ver- anstal- tungen Raum- bele- gungen Besucher/ -innen Ver- anstal- tungen Raum- bele- gungen Besucher/ -innen Kongresse, Tagungen, Seminare 145 1.830 137.563 125 1.602 134.009 116 1.332 114.156 Messen, Ausstellungen, Präsentationen 45 1.321 445.602 48 1.329 482.860 41 1.349 449.453 Veranstaltungen 147 759 176.360 151 808 178.448 131 698 212.180 davon Konzerte Ernste Musik 38 . . 54 . . 28 . . Unterhaltungsmusik 28 . . 24 . . 25 . . Theater/Shows 39 . . 30 . . 43 . . Gesellschaftliche Veranstaltungen 26 . . 24 . . 18 . . Sportveranstaltungen 3 . . 9 . . 8 . . Kirchliche Veranstaltungen - . . - . . - . . Sonstige Veranstaltungen 13 . . 10 . . 9 . . 337 3.910 759.525 324 3.739 795.317 288 3.379 775.789 2016 Insgesamt 20152014 Art der Veranstaltung Quelle: Karlsruher Messe- und Kongress-GmbH (KMK). 244 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 917 BADNERLANDHALLE Abbildung 9.3 BELEGUNGSTAGE SOWIE BESUCHERINNEN UND BESUCHER DER KARLSRUHER MESSE- UND KONGRESS-GESELLSCHAFT SEIT 2001 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 4.000 4.500 5.000 0 100.000 200.000 300.000 400.000 500.000 600.000 700.000 800.000 900.000 1.000.000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Besucher/-innen insgesamt Belegungstage Besucher/-innen Belegungstage 1 Besucher/-innen Belegungstage 1 Eröffnung der neuen Messe Karlsruhe im September 2003. Quelle: Karlsruher Messe- und Kongress–GmbH (KMK). Ver- anstaltungen Belegungs- tage Besucherinnen und Besucher Ver- anstaltungen Belegungs- tage Besucherinnen und Besucher Konzerte, sonstige musikalische Veranstaltungen 14 15 8.490 17 18 9.180 Theater, Kabarett, Kulturelles 13 13 7.910 17 19 11.490 Gesellschaftliche Veranstaltungen 37 38 16.280 35 35 15.365 Kirchliche Veranstaltungen 1 1 400 2 2 1.110 Prüfungen 21 21 2.560 15 15 1.560 Vorträge, Seminare 31 31 5.810 31 38 7.035 Mitgliederversammlungen, Tagungen 1 1 450 4 4 1.190 Betriebsversammlungen 6 6 2.750 7 7 3.200 Präsentationen, Ausstellungen 1 2 1.000 - - - Märkte, Börsen, Messen 6 8 4.500 7 10 6.050 Insgesamt 131 136 50.150 135 148 56.180 Art der Veranstaltung 2015 2016 Quelle: Ortsverwaltung Neureut. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 245 Tabelle 918 ZOOLOGISCHER STADTGARTEN Tabelle 919 BESUCHERINNEN UND BESUCHER DER KARLSRUHER HALLENBÄDER Abbildung 9.4 BESUCHERINNEN UND BESUCHER DER KARLSRUHER BÄDER SEIT 2012 FREIZEIT UND SPORT Tageskarten Jahreskarten 2012 1.392.231 378.240 427.330 134.749 2013 1.281.721 365.974 552.660 105.177 2014 1.406.235 409.727 538.860 131.970 2015 1.525.898 470.815 613.450 134.735 2016 1.007.119 466.009 287.321 114.593 darunter mitJahr Besucherinnen und Besucher insgesamt Bootsfahrten (Gondoletta) Quellen: Stadt Karlsruhe | Zoo | Gartenbauamt. 0 100.000 200.000 300.000 400.000 500.000 600.000 700.000 800.000 900.000 2012 2013 2014 2015 2016 Europabad Fächerbad übrige Hallenbäder zus. Freibäder Besucher/-innen Europabad Fächerbad Vierordtbad1 Weiherhofbad Durlach Hallenbad Grötzingen Adolf-Ehrmann- Bad Neureut Oberwaldbad 2012 1.160.115 468.572 338.959 119.561 85.895 41.522 58.358 47.248 2013 1.172.980 488.872 340.877 111.918 91.109 42.423 51.730 46.051 2014 1.156.305 486.174 327.892 105.947 94.309 42.373 52.002 47.608 2015 1.117.025 468.133 325.581 107.235 77.503 40.954 49.434 48.185 2016 1.092.932 464.755 291.025 108.352 89.096 40.771 52.387 46.546 Jahr Besucherinnen und Besucher insgesamt davon im ... 1 Einschließlich Badehaus und Sauna; ohne private (verpachtete) Einrichtungen. Quellen: Stadt Karlsruhe | Bäderbetriebe, Fächerbad und Oberwaldbad. 246 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 920 BESUCHERINNEN UND BESUCHER DER KARLSRUHER FREIBÄDER NACH MONATEN Tabelle 921 BESUCHERINNEN UND BESUCHER DER KARLSRUHER BÄDER NACH MONATEN Rheinstrandbad Rappenwörth Sonnenbad Freibad Rüppurr Turmbergbad Durlach Freibad Wolfartsweier3 Mai 44.448 5.960 26.933 4.203 6.325 1.027 Juni 61.367 12.433 15.144 14.635 16.396 2.759 Juli 156.660 48.509 25.763 34.714 40.259 7.415 August 181.143 67.137 26.768 35.871 43.956 7.411 September 83.173 19.006 34.783 11.160 13.857 4.367 Jahr 2016 526.791 153.045 129.391 100.583 120.793 22.979 2015 590.261 192.579 118.615 111.246 140.063 27.758 2014 363.859 98.874 102.691 65.975 80.769 15.550 2013 548.608 166.097 119.337 107.573 129.358 26.243 2012 492.447 147.955 126.256 85.701 106.220 26.315 Monat/Jahr Besucherinnen und Besucher insgesamt davon im ... 2 1 1 Einschließlich Februar bis April. 2 Einschließlich Oktober bis November. 3 Seit 2008 vom Förderverein Freibad Wolfartsweier e. V. privat geführt. Quellen: Stadt Karlsruhe | Bäderbetriebe, Förderverein Freibad Wolfartsweier e. V. Europabad Fächerbad sonstige städtische Hallenbäder zus. Oberwaldbad Januar - 123.576 53.991 33.196 32.264 4.125 Februar 839 111.625 45.758 31.355 30.075 4.437 März 6.797 103.040 42.272 28.544 27.499 4.725 April 7.870 100.341 38.703 29.344 27.831 4.463 Mai 28.942 87.898 39.972 25.329 19.072 3.525 Juni 61.367 92.803 34.854 27.921 24.764 5.264 Juli 156.660 64.789 37.721 2.787 20.277 4.004 August 181.143 53.868 41.850 3.424 8.514 80 September 71.414 54.312 14.397 18.944 16.973 3.998 Oktober 6.693 97.920 35.023 29.925 28.849 4.123 November 5.066 108.742 41.655 32.111 30.463 4.513 Dezember - 94.018 38.559 28.145 24.025 3.289 Jahr 2016 526.791 1.092.932 464.755 291.025 290.606 46.546 2015 590.261 1.117.025 468.133 325.581 275.126 48.185 2014 363.859 1.156.305 486.174 327.892 294.631 47.608 2013 548.608 1.172.980 488.872 340.877 297.180 46.051 2012 492.447 1.160.115 468.572 338.959 305.336 47.248 davon Monat/Jahr Freibäder insgesamt Hallenbäder insgesamt Quellen: Stadt Karlsruhe | Bäderbetriebe, Fächerbad, Oberwaldbad, Förderverein Freibad Wolfartsweier e. V. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 247 Tabelle 922 SPORT- UND SPIELANLAGEN IN KARLSRUHE Tabelle 923 SPIELE, BESUCHERINNEN UND BESUCHER DES WILDPARKSTADIONS Städtische Anlagen Vereinsanlagen Sonstige3 Turn- und Sporthallen ( 405 m2) 64 35 18 9 Turn-/Sporthallen und Gymnastikräume (<405 m2) 134 53 77 4 Großspielfelder ( 5.400 m2) 116 3 109 4 Kleinspielfelder (< 5.400 m2) 255 154 96 5 Rundbahnen 17 2 14 1 Hallenbäder 8 5 1 2 Freibäder 5 4 1 - Badmintonhalle 1 - 1 - Beachvolleyballanlagen 38 13 20 5 BMX-Bahn/Dirt-Bike 6 1 3 2 Bouleanlagen 11 - 11 - Bowlingcenter 1 - - 1 Golfanlage 1 - - 1 Kegelanlagen 63 - 63 - Kletterhallen 2 - 1 1 Minigolfplätze 4 2 1 1 Paintballanlage/Lasertag 2 - - 2 Reithallen 7 - 7 - Reitplätze 12 - 12 - Rollschuhbahnen 1 1 - - Schießstände 444 - 444 - Skateranlagen 11 9 1 1 Squashhallen 1 - 1 - Tennisfelder im Freien 283 - 274 9 Tennisfelder in Hallen 26 - 26 - Trabrennbahn 1 - 1 - Art der Anlage1 Anlagen insgesamt davon 2 2 3 Nur für die Öffentlichkeit zugängliche Einrichtungen. Die Daten sind daher mit früheren Ergebnissen nicht vergleichbar. 1 Inklusive kommerzieller Anbieter soweit dem Schul- und Sportamt bekannt. 2 Einschließlich Hallen der Karlsruher Sportstätten-Betriebs-GmbH. 3 Soweit dem Schul- und Sportamt Informationen vorliegen. 4 Einschließlich Bogenschießhalle. Stand: Mai 2017. Quelle: Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt. 4 Spiele Besucher/-innen 2007 16 458.123 2008 17 484.437 2009 17 396.826 2010 17 255.897 2011 18 281.716 2012 19 240.283 2013 17 257.142 2014 16 248.875 2015 17 322.348 2016 17 247.628 Jahr Wildparkstadion 1 1 Nur Liga-Heimspiele des Karlsruher SC. Quelle: Karlsruher Sportclub (KSC). 248 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 924 SPIELFLÄCHENVERSORGUNG 2016 IN DEN KARLSRUHER STADTTEILEN UND STADTVIERTELN Anzahl der Anlagen Bespiel- bare Flächen (m2) Spielflächen- fehlbedarf (-)/ -überschuss in m2 01 Innenstadt-Ost 3 11.015 -829 011 Nordöstlicher Teil 1 10.571 7.960 012 Südwestlicher Teil 2 444 -8.789 02 Innenstadt-West 4 9.294 -8.976 021 Östlicher Teil 2 1.676 -2.195 022 Westlicher Teil 2 7.618 -6.781 03 Südstadt 12 17.502 -17.586 031 Nördlicher Teil 3 2.933 -9.195 032 Südlicher Teil 5 9.631 -5.072 033 Östlicher Teil 4 4.938 -3.319 04 Südweststadt 11 39.968 3.787 041 Östlicher Teil 2 3.541 -7.584 042 Mittlerer Teil 5 10.439 -11.695 043 Beiertheimer Feld 4 25.988 23.066 05 Weststadt 8 18.232 -17.577 051 Mittlerer Teil 2 3.854 -1.566 052 Südlicher Teil 6 14.378 -16.011 06 Nordweststadt 18 40.505 20.015 061 Alter Flugplatz 9 13.864 5.305 062 Binsenschlauch 2 4.210 -1.431 063 Lange Richtstatt 2 20.547 18.784 064 Rennbuckel 5 1.884 -2.643 07 Oststadt 13 30.461 -9.560 071 Nördlicher Teil 2 11.560 2.280 072 Südlicher Teil 6 7.475 -11.502 073 Westlicher Teil 5 11.426 -338 08 Mühlburg 10 14.223 -15.495 081 Alt-Mühlburg 4 7.807 -12.452 082 Weingärtensiedlung 2 1.472 -1.340 083 Rheinhafen 1 598 -1.614 084 Mühlburger Feld 3 4.346 -89 09 Daxlanden 15 41.531 21.415 091 Alt-Daxlanden 2 5.847 1.616 092 Neu-Daxlanden 2 9.735 5.109 093 Daxlanden-Ost 3 3.111 -592 094 Rheinstrandsiedlung 8 22.838 15.282 10 Knielingen 9 30.449 12.946 101 Alt-Knielingen 4 9.746 4.418 102 Neu-Knielingen 5 20.703 8.528 11 Grünwinkel 10 21.801 3.308 111 Alt-Grünwinkel 1 2.656 -4.613 112 Hardecksiedlung 1 2.971 1.569 113 Albsiedlung 3 5.403 3.358 114 Alte Heidenstückers. 2 1.482 -2.217 115 Neue Heidenstückers. 3 9.289 5.212 12 Oberreut 23 30.477 14.091 121 Feldlage 20 16.570 6.207 122 Waldlage 3 13.907 7.884 Stadtteil/Stadtviertel Ohne offene Schulhöfe. Quelle: Stadt Karlsruhe | Gartenbauamt. Anzahl der Anlagen Bespiel- bare Flächen (m2) Spielflächen- fehlbedarf (-)/ -überschuss in m2 13 Beiertheim-Bulach 6 6.647 -5.447 131 Beiertheim 3 2.746 -4.425 132 Bulach 3 3.901 -1.022 14 Weiherf.-Damm. 6 9.108 -1.339 141 Weiherfeld 2 1.877 -3.101 142 Dammerstock 4 7.231 1.762 15 Rüppurr 10 19.690 1.221 151 Alt-Rüppurr 2 4.898 -1.027 152 Neu-Rüppurr . . -2.723 153 Gartenstadt 5 3.985 -1.458 154 Rüppurr-Südost 3 10.807 6.430 16 Waldstadt 28 37.630 15.957 161 Waldlage 18 8.986 -6.962 162 Feldlage 10 28.644 22.918 17 Rintheim 8 10.445 75 171 Alt-Rintheim 5 6.649 609 172 Rintheimer Feld 3 3.795 -534 18 Hagsfeld 11 22.672 10.267 181 Alt-Hagsfeld 5 8.115 3.219 182 Westlicher Teil 6 14.557 7.048 19 Durlach 38 42.121 -10.756 191 Alt-Durlach 9 12.058 -7.677 192 Dornwald-Untermühl 2 2.565 268 193 Hanggebiet 6 7.321 -2.403 194 Bergwald 2 969 -1.360 195 Aue 11 4.804 -8.269 196 Lohn-Lissen 5 6.263 1.301 197 Killisfeld 3 8.141 7.385 20 Grötzingen 13 15.373 -532 201 Nördlich der Pfinz 9 10.017 -662 202 Südlich der Pfinz 4 5.356 130 21 Stupferich 5 3.514 -1.292 22 Hohenwettersbach 9 9.651 4.383 23 Wolfartsweier 9 10.850 5.347 24 Grünwettersbach 11 6.697 -375 25 Palmbach 6 5.005 1.656 26 Neureut 24 36.953 4.265 261 Südlicher Teil 6 5.559 -1.027 262 Nördlicher Teil 9 18.489 5.304 263 Kirchfeld 4 5.556 -2.859 264 Heide 5 7.349 2.847 27 Nordstadt 8 24.782 7.847 271 Hardtwaldsiedlung 2 3.668 -1.860 272 Amerikanersiedlung 6 21.114 9.707 Insgesamt 328 566.596 36.817 Stadtteil/Stadtviertel AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 249 Abbildung 9.5 SPIELFLÄCHENVERSORGUNG IN DEN KARLSRUHER STADTTEILEN 2016 -829 -8.976 -17.586 3.787 -17.577 20.015 -9.560 -15.495 21.415 12.946 3.308 14.091 -5.447 -1.339 1.221 15.957 75 10.267 -10.756 -532 -1.292 4.383 5.347 -375 1.656 4.265 7.847 -30.000 -25.000 -20.000 -15.000 -10.000 -5.000 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 Innenstadt-Ost Innenstadt-West Südstadt Südweststadt Weststadt Nordweststadt Oststadt Mühlburg Daxlanden Knielingen Grünwinkel Oberreut Beiertheim-Bulach Weih.-Dammerst. Rüppurr Waldstadt Rintheim Hagsfeld Durlach Grötzingen Stupferich Hohenwettersbach Wolfartsweier Grünwettersbach Palmbach Neureut Nordstadt Spielflächenversorgung in m2 Unterversorgung Überversorgung Quelle: Stadt Karlsruhe | Gartenbauamt. 250 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 925 MITGLIEDER IN SPORTVEREINEN NACH ALTERSGRUPPEN UND GESCHLECHT Tabelle 926 VEREINE UND DEREN MITGLIEDER NACH AUSGEÜBTEN SPORTARTEN männlich weiblich zusammen männlich weiblich zusammen unter 15 Jahre 10.873 7.945 18.818 11.599 8.534 20.133 15 bis 18 Jahre 3.628 2.352 5.980 3.649 2.361 6.010 19 bis 21 Jahre 2.213 1.244 3.457 2.312 1.279 3.591 22 bis 60 Jahre 29.023 15.937 44.960 30.002 16.762 46.764 61 Jahre und älter 11.504 7.759 19.263 11.882 7.931 19.813 Insgesamt1 57.241 35.237 92.478 59.444 36.867 96.311 2015 Altersgruppe 2016 1 Aktive und passive Mitglieder. Quellen: Badischer Sportbund; eigene Erhebungen. insgesamt darunter weiblich unter 15 15 bis 18 19 bis 21 22 bis 60 61 und mehr Basketball 13 1.301 326 383 175 74 600 69 Behinderten-/Rehasport 23 2.136 1.063 208 48 17 669 1.194 Boxen 3 1.342 311 145 162 88 892 55 Flugsport 2 549 24 0 18 12 374 145 Fußball 56 20.465 2.550 4.621 1.545 894 10.254 3.151 Handball 16 2.759 851 705 305 201 1.269 279 Judo 10 1.126 308 507 102 31 404 82 Kanu 10 1.050 369 142 84 49 585 190 Kegeln/Bowling 10 356 119 6 4 9 220 117 Leichtathletik 25 3.425 1.699 883 231 103 1.349 859 Radsport 6 674 163 114 45 30 426 59 Reiten 10 1.571 1.220 259 128 112 903 169 Rudern 2 421 120 19 31 36 255 80 Schießen 12 2.171 480 56 55 44 1.308 708 Schwimmen 9 2.146 1.147 1.056 184 45 698 163 Skilauf 18 1.358 519 62 44 41 781 430 Tanzen 13 1.946 1.307 330 88 76 1.145 307 Tennis 48 7.008 2.741 1.132 580 236 3.136 1.924 Tischtennis 23 1.167 160 190 94 65 564 254 Turnen/Gymnastik 65 22.659 13.531 7.432 1.018 595 7.802 5.812 Volleyball 30 2.182 1.047 250 176 138 1.426 192 Wandern 4 892 552 17 14 3 193 665 Sonstige 112 18.434 6.490 1.821 933 732 11.959 2.989 Insgesamt 520 97.138 37.097 20.338 6.064 3.631 47.212 19.893 davon sind ... Jahre alt Sportart Vereine 1 (Abteilungen) Mitglieder 20162 1 Vereine mit mehreren Abteilungen sind entsprechend mehrfach gezählt. 2 Aktive Mitglieder, die sich an verschiedenen Sportarten des gleichen Vereins beteiligen, sind mehrfach gezählt. Quellen: Badischer Sportbund; eigene Erhebungen. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 251 Tabelle 927 MITGLIEDER KARLSRUHER JUGENDORGANISATIONEN unter 15 Jahre 15 bis 26 Jahre unter 15 Jahre 15 bis 26 Jahre 1 Adventjugend Karlsruhe 3 16 4 6 3 3 20 2 AFS - Interkulturelle Begegnungen 1 24 . 11 . 13 . 3 Alpenvereinsjugend 13 1.014 170 410 181 253 1.729 4 Arbeiter-Samariter-Bund-Jugend 2 . . . . . . 5 Arbeiterwohlfahrt-Jugendwerk 1 171 - 52 - 119 146 6 Arbeitskreis BdP-PsD (Pfadfinder) 28 288 91 68 73 56 275 7 Badischer Sportbund - Sportkreisjugend 148 18.413 4.961 6.515 3.510 3.427 22.322 8 BDKJ -Dekanat Karlsruhe- 85 2.612 694 623 746 549 2.814 9 Bläserjugend 15 897 193 261 224 219 906 10 BUND-Jugend 1 273 61 76 56 80 293 11 BWLV-Luftsportjugend 2 70 4 54 3 9 68 12 Deutsche Jugend in Europa 10 211 49 25 95 42 280 13 DLRG-Jugend 4 1.441 521 241 453 226 1.439 14 Evangelisches Jugendwerk 85 2.642 719 453 731 739 2.676 15 Freireligiöser Jugendbund Baden . . . . . . 63 16 Gewerkschaftsjugend DGB 8 2.300 - 1.500 - 800 3.064 17 Grüne Jugend . . . . . 42 18 Harmonikajugend 12 606 52 79 166 309 606 19 Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.2 . . . . . . . 20 Jugend der evang.-freikirchl. Gemeinde . . . . . . 56 21 Jugend der evang.-method. Kirche 3 139 22 34 37 46 108 22 Jugend im Festausschuss K`her Fastnacht e. V. 67 789 45 87 305 352 761 23 Jugend der Türkisch Islamischen Gemeinde K´he . . . . - . 65 24 Jugendfeuerwehr 17 481 146 249 33 53 494 25 Jugend- und Kulturverein e. V. . 25 . 10 1 14 . 26 Jugendrotkreuz . . . . . . 108 27 Jugendzentrum Neureut e. V.2 . . . . . . 28 Junge Briefmarkenfreunde Karlsruhe2 . . . . . . 29 Junge Liberale 1 15 - 12 - 3 16 30 Junge Union 3 139 1 97 - 41 120 31 Jungsozialisten in der SPD 1 100 - 78 - 22 208 32 Naturfreundejugend 5 354 66 117 70 101 315 33 Naturschutzjugend im DBV 1 272 34 110 43 85 206 34 Pfadfinderbund Süd e. V. . . . . . . . 35 Ring Junger Bünde 3 11 3 - 3 5 5 36 Rollen- u. Brettspielverein "Thoule" e. V. 1 96 14 40 20 22 104 37 Schwarzwaldverein e. V.2 . 13 2 4 2 5 . 38 Schwule Jungs 1 26 . 26 - - 26 39 SJD - Die Falken 4 253 19 117 26 91 240 40 Solidaritätsjugend 3 75 21 30 15 9 71 41 swhv-Jugend . . . . . . . 42 THW-Jugend 1 33 16 8 7 2 35 Insgesamt3 2016 527 33.799 7.908 11.393 6.803 7.695 X 2015 541 X 10.275 12.519 8.497 8.285 39.681 Organisation1 Gruppen Mit- glieder 2015 Mit- glieder 2016 davon weiblichmännlich 1 Soweit Mitglied im Stadtjugendausschuss Karlsruhe e. V. 2 Ruhendes Mitglied. 3 Soweit Meldungen vorliegen. Quelle: Stadtjugendausschuss Karlsruhe e. V. 252 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 10 POLITIK UND VERWALTUNG WAHLEN 255 KOMMUNALE VERWALTUNG UND FINANZEN 261 SICHERHEIT 267 254 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 KOMMUNALE VERWALTUNG UND FINANZEN Mit dem Jahr 2007 hat die Stadtverwaltung Karlsruhe auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) umgestellt. Die Jahresabschlüsse werden nach dem Regelwerk des NKHR erstellt und aus einer Bilanz (Vermögensrechnung), einer Ergebnisrechung (im betriebswirtschaftlichen Sprachgebrauch Erfolgsrechnung oder Gewinn- und Verlustrechnung genannt) und einer Finanzrechnung bestehen. Die Ergebnisrechnung umfasst alle Erträge und Aufwendungen; sie ist das Herzstück der Doppik. Sie stellt das gesamte Ressourcenaufkommen und den Ressourcenverbrauch dar. Hier wird der Werteverzehr und Wertezuwachs der Kommune wiedergegeben. Das Ergebnis aus Aufwand und Ertrag gibt Auskunft darüber, ob die Gemeinde leistungsfähig ist und ob sie ihre Aufgaben mit den vorhandenen Mitteln erfüllen kann. Die Finanzrechnung enthält sämtliche Einzahlungen und Auszahlungen. Hier werden die Investitions- und Finanzierungstätigkeiten dargestellt. Weiterhin gibt die Finanzrechnung Aufschluss darüber, ob der Stadt Karlsruhe genügend liquide Mittel zur Verfügung stehen, um ihren Zahlungsverpfl ichtungen nach zu kommen. Das Steueraufkommen der Gemeinde wird wie folgt dargestellt:  Vor der Verteilung: Die Gewerbesteuer wird brutto, das heißt einschließlich der an Bund und Land abzuführenden Gewerbesteuerumlage nachgewiesen.  Nach der Verteilung: Die Gewerbesteuerumlage wurde abgesetzt (Nettonachweis) und der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer hinzugefügt. Grundsteuer wird von der Gemeinde für den in ihrem Gebiet gelegenen Grundbesitz erhoben.  Grundsteuer A: Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.  Grundsteuer B: Für sonstige Grundstücke. Besteuerungsgrundlage ist der Einheitswert des Betriebes oder Grundstücks, anhand dessen der Steuermessbetrag durch das Finanzamt festgesetzt wird. Mit Hilfe des per Satzung festgelegten Hebesatzes wird die Grundsteuerschuld ermittelt. Die Gewerbesteuer ist aus der Sicht der kommunalen Selbstverwaltung immer noch die bedeutendste Gemeindesteuer. Der Gewerbesteuerpfl icht unterliegen grundsätzlich alle Gewerbebetriebe. Besteuerungsgrundlage sind der Gewerbeertrag und das im Betrieb eingesetzte Gewerbekapital. Für beide wird jeweils mit einer Steuermesszahl ein Messbetrag errechnet. Die beiden Messbeträge zusammen ergeben dann den einheitlichen Gewerbesteuermessbetrag. Dieser wiederum wird mit dem in der Haushaltssatzung festgelegten Hebesatz vervielfältigt. Das ergibt die Steuerschuld, die dem Steuerpfl ichtigen im Gewerbesteuerbescheid bekanntgegeben wird. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist eine im Grundgesetz verankerte Beteiligung der Gemeinden an einer Gemeinschaftssteuer von Bund und Ländern. Sie beträgt 15 % des im Land erzielten Aufkommens dieser Steuer. SICHERHEIT Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine kombinierte Statistik. In ihr werden alle Straftaten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche, denen eine polizeilich bearbeitete Anzeige zugrunde liegt, erfasst. Nicht erfasst werden lediglich Staatsschutzdelikte, Verkehrsdelikte und Straftaten, die außerhalb des Geltungsbereichs der Strafgesetze der Bundesrepublik Deutschland begangen wurden. Sie wird dabei als Ausgangsstatistik geführt, das heißt ein Fall wird beim Abschluss des polizeilichen Ermittlungsverfahrens und bei der Abgabe des Vorgangs an die Strafverfolgungsbehörde oder das Gericht statistisch erfasst. Daneben wird jeder ermittelte Tatverdächtige erfasst und zu jeder von ihm begangenen Deliktsart mindestens einmal, bei mehrfacher Zählung in den Summen der Hauptdeliktsgruppen und in der Endsumme jedoch nur einmal gezählt. Tatverdächtig ist jede Person, die auf Grund des polizeilichen Ermittlungsergebnisses hinreichend verdächtig ist, eine rechtswidrige (Straf-)Tat begangen zu haben. Dazu zählen auch Mittäter, Anstifter und Gehilfen. Aufgeklärter Fall ist die Straftat, die nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis ein mindestens namentlich bekannter oder auf frischer Tat ergriffener Tatverdächtiger begangen hat. BEGRIFFSERKLÄRUNGEN AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 255 Tabelle 1001 ERGEBNISSE DER GEMEINDERATSWAHLEN IN KARLSRUHE SEIT 1959 Abbildung 10.1 SITZVERTEILUNG IM KARLSRUHER GEMEINDERAT SEIT 1975 (JEWEILS NACH DER WAHL) WAHLEN 32 31 30 27 22 22 19 14 13 21 25 22 22 16 12 12 10 10 2 8 7 8 5 8 10 9 6 7 5 6 3 5 4 6 3 1 2 3 3 3 3 2 1 4 2 1 2 5 11 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 (60 Sitze) 1975 (65 Sitze) 1980 (66 Sitze) 1984 (68 Sitze) 1989 (54 Sitze) 1994 (48 Sitze) 1999 (48 Sitze) 2004 (48 Sitze) 2009 (48 Sitze) 2014 Sonstige KAL FDP GL/GRÜNE SPD CDU Anzahl Sonstige: FWV Sonstige: ÖDP (1), REP (3) Sonstige: ÖDP (1), REP (1) Sonstige: PDS Sonstige: PDS (1), BüKa+ödp (1) Sonstige: DIE LINKE (2), FWK-BüKa (2), Gemeinsam für Karlsruhe (1) Parteien: Wahljahr 1 Sonstige: FW (1), DIE LINKE (2), Gemeinsam für Karlsruhe (2), PIRATEN (2), Die PARTEI (1), AfD (3) 1 1999 Listenverbindung F.D.P./Aufbruch für Karlsruhe. CDU GRÜNE2 SPD FDP3 Sonstige 08.11.1959 160.340 59,0 31,8 - 44,6 10,2 13,4 4.11.1962 169.478 53,0 33,6 - 47,3 10,1 9,0 7.11.1965 171.107 50,5 38,0 - 47,9 10,5 3,6 20.11.1968 171.006 55,6 35,9 - 45,1 11,6 7,4 24.10.1971 179.100 54,8 45,9 - 41,7 6,1 6,3 20.04.1975 203.762 60,4 48,9 - 36,7 10,9 3,5 22.06.1980 189.725 54,7 46,0 4,2 37,3 11,2 1,3 28.10.1984 190.046 53,4 44,4 12,3 32,8 7,9 2,6 22.10.1989 198.722 52,9 37,3 10,8 30,9 8,4 12,6 12.06.1994 201.847 56,2 37,8 13,6 28,4 6,3 13,9 24.10.1999 202.030 43,4 43,8 9,8 24,7 10,0 11,8 13.06.2004 205.100 44,4 37,2 16,6 23,8 9,6 12,7 7.06.2009 212.255 42,7 28,2 20,1 19,6 12,6 19,5 25.05.2014 228.816 45,2 26,7 19,9 21,9 6,1 25,4 Wahltag1 Abgegebene gültige Stimmen in % für … Wahl- berechtigte Wahl- beteiligung in % 1 Bis einschließlich 1971 rollierendes System: alle drei Jahre 24 Stadträte neu gewählt. 2 Einschließlich Grüne Liste Grötzingen (GLG). 3 Auch als FDP/DVP beziehungsweise F.D.P./Aufbruch für Karlsruhe (1999). 256 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 1002 ERGEBNISSE DER ORTSCHAFTSRATSWAHLEN IN DEN KARLSRUHER STADTTEILEN MIT ORTSCHAFTSVERFASSUNG 1994 BIS 2014 12. Juni 1994 22.370 52,0 37,5 27,5 18,3 6,8 9,9 24. Oktober 1999 22.397 40,4 46,1 26,5 13,6 10,2 3,5 13. Juni 2004 22.636 42,1 39,2 25,4 23,6 11,8 - 7. Juni 2009 22.817 41,8 33,3 24,8 25,2 16,7 - 25. Mai 2014 23.707 44,1 32,7 22,1 26,8 8,8 9,6 12. Juni 1994 7.032 65,3 33,3 41,0 16,0 9,7 - 24. Oktober 1999 7.048 55,3 40,3 35,8 13,3 10,7 - 13. Juni 2004 7.256 54,5 36,3 33,6 18,0 12,0 - 7. Juni 2009 7.294 53,6 30,8 32,1 21,1 16,0 - 25. Mai 2014 7.448 54,0 31,6 34,7 22,5 11,1 - 12. Juni 1994 2.037 71,7 37,1 17,5 - - 45,4 24. Oktober 1999 2.167 62,0 38,5 15,5 - - 46,0 13. Juni 2004 2.215 64,2 39,4 15,7 - - 44,9 7. Juni 2009 2.232 58,2 40,8 14,9 - - 44,3 25. Mai 2014 2.273 57,2 48,1 - - - 51,9 12. Juni 1994 1.340 69,3 37,3 50,8 - 11,9 - 24. Oktober 1999 1.523 61,5 59,1 40,9 - - - 13. Juni 2004 1.798 65,7 54,4 45,6 - - - 7. Juni 2009 2.066 61,1 48,8 51,2 - - - 25. Mai 2014 2.240 64,5 40,5 50,8 - - 8,8 12. Juni 1994 2.634 63,0 37,6 34,0 18,5 9,9 - 24. Oktober 1999 2.639 54,1 45,3 34,5 10,5 9,6 - 13. Juni 2004 2.593 52,6 46,6 37,1 - 16,3 - 7. Juni 2009 2.598 50,3 37,2 43,0 - 19,8 - 25. Mai 2014 2.607 48,9 36,2 49,4 - 14,4 - 12. Juni 1994 4.437 65,6 40,5 35,8 8,8 14,9 - 24. Oktober 1999 4.558 54,8 41,6 34,0 7,3 17,1 - 13. Juni 2004 4.526 59,3 42,9 38,2 - 18,9 - 7. Juni 2009 4.572 57,1 43,3 34,5 - 22,3 - 25. Mai 2014 4.825 58,0 41,4 25,8 - 12,1 20,8 12. Juni 1994 12.097 57,7 40,8 29,2 10,2 19,8 - 24. Oktober 1999 12.360 46,2 48,0 23,4 6,4 22,1 - 13. Juni 2004 12.744 48,1 45,6 24,9 8,8 20,6 - 7. Juni 2009 13.101 44,1 37,3 25,2 11,7 25,8 - 25. Mai 2014 14.705 46,5 38,4 25,3 19,1 16,6 0,6 Wettersbach4 Neureut Durlach Grötzingen Stupferich Hohenwettersbach Wolfartsweier Abgegebene gültige Stimmen in % für … Wahltag CDU GRÜNE SPD SonstigeFDP Wahl- berechtigte Wahl- beteiligung in % 2 2 2 2 2 1 1 1 1 1 3 3 3 3 3 5 5 5 5 5 4 Unechte Teilortswahl für die Stadtteile Grünwettersbach und Palmbach bis einschließlich 1999. 5 Listenverbindung CDU/FWV. 1 Grüne Liste Grötzingen (GLG). 2 Listenverbindung SPD/BLS. 3 Freie Wählervereinigung (FWV). AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 257 Tabelle 1003 ERGEBNISSE DER OBERBÜRGERMEISTERWAHLEN IN KARLSRUHE 1978 BIS 2012 Tabelle 1004 ERGEBNISSE DER LANDTAGSWAHLEN IN KARLSRUHE SEIT 1960 Wahltag Wahlberechtigte Wahl- beteiligung in % Stimmenanteile in % für … 19. April 1978 200.471 56,8 Dullenkopf, Otto (CDU) 69,6; Salisch, Heinke (SPD) 28,8; Sonstige 1,6 13. April 1986 193.865 55,6 Prof. Dr. Seiler, Gerhard (CDU) 56,6; Pfeifle, Ulrich (SPD) 39,0; Reetz, Christa (GRÜNE) 3,1; Sonstige 1,3 17. April 1994 202.585 51,2 Prof. Dr. Seiler, Gerhard (CDU) 58,9; Salisch, Heinke (SPD) 31,0; Cramer, Lüppo (KAL) 7,1; Sonstige 3,1 5. Juli 1998 203.901 50,2 Fenrich, Heinz (CDU) 39,8; Salisch, Heinke (SPD) 27,1; Eidenmüller, Ullrich (F.D.P.) 24,0; Storck, Monika (GRÜNE) 4,7; Cramer, Lüppo (KAL) 2,5; Sonstige 1,9 19. Juli 1998 (Neuwahl) 203.572 49,3 Fenrich, Heinz (CDU) 45,9; Salisch, Heinke (SPD) 30,2; Eidenmüller, Ullrich (F.D.P.) 23,1; Sonstige 0,7 2. Juli 2006 207.111 30,3 Fenrich, Heinz (CDU) 55,5; Müllerschön, Ute (SPD) 24,9; Stapf, Klaus (GRÜNE) 8,5; Cramer, Lüppo (KAL) 8,3; Sonstige 2,8 2. Dezember 2012 218.143 42,2 Dr. Mentrup, Frank (SPD) 55,3; Wellenreuther, Ingo (CDU) 35,4; Kalmbach, Friedemann (GfK) 4,5; Fostiropoulos, Niko (DIE LINKE) 2,4; Wenzel, Jürgen (FWK) 1,5; Sonstige 1,0 CDU GRÜNE SPD FDP/DVP REP Sonstige 15. Mai 1960 172.458 55,8 38,0 - 44,5 9,1 - 8,4 26. April 1964 184.556 55,1 46,6 - 42,3 7,2 - 3,9 28. April 1968 184.469 64,7 39,7 - 33,7 12,7 - 13,9 23. April 1972 184.299 76,9 47,5 - 41,3 10,7 - 0,5 04. April 1976 196.272 72,8 51,7 - 37,3 9,0 - 2,0 16. März 1980 191.028 71,1 47,5 - 34,6 13,0 - 4,9 25. März 1984 192.613 67,8 45,1 9,9 35,7 8,9 - 0,4 20. März 1988 201.019 67,3 45,5 9,5 35,0 6,0 1,2 2,8 25. April 1992 207.196 67,5 36,3 10,9 33,1 6,0 10,1 3,6 24. März 1996 199.899 62,5 37,3 16,8 27,7 9,7 6,0 2,5 25. März 2001 194.504 57,6 37,9 10,6 38,7 8,7 2,5 1,5 26. März 2006 196.777 50,1 37,3 16,3 28,7 10,3 1,1 6,4 27. März 2011 202.713 63,8 30,7 30,2 25,1 5,1 0,5 8,4 13. März 2016 205.579 69,4 21,1 35,7 13,3 7,2 0,1 22,6 Abgegebene gültige Stimmen in % für … Wahltag Wahl- berechtigte Wahl- beteiligung in % 1 2 3 4 1 Darunter NPD mit 11,4 %. 2 Darunter WASG mit 4,1 %. 3 Darunter die PIRATEN und DIE LINKE mit jeweils 3,4 %. 4 Darunter AfD mit 12,9 %. 258 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 1005 ERGEBNISSE DER LANDTAGSWAHLEN IM WAHLKREIS KARLSRUHE-OST SEIT 1960 Tabelle 1006 ERGEBNISSE DER LANDTAGSWAHLEN IM WAHLKREIS KARLSRUHE-WEST SEIT 1960 CDU GRÜNE SPD FDP/DVP REP Sonstige 15. Mai 1960 83.961 56,1 35,3 - 48,4 8,4 - 7,9 26. April 1964 92.235 55,4 44,1 - 45,0 6,9 - 4,0 28. April 1968 94.003 65,2 38,3 - 35,7 12,2 - 13,8 23. April 1972 95.126 76,5 46,4 - 42,8 10,3 - 0,4 24. April 1976 99.767 73,9 51,8 - 36,8 9,6 - 1,8 16. März 1980 97.323 72,6 47,0 4,2 34,1 14,3 - 0,4 25. März 1984 97.510 69.2 44,6 9,9 34,9 10,1 - 0,5 20. März 1988 102.569 68,8 45,7 9,6 34,4 6,3 1,1 2,9 25. April 1992 105.530 69,4 36,1 12,1 32,2 6,2 9,9 3,5 24. März 1996 102.721 64,2 36,6 17,1 27,2 10,5 5,9 2,7 25. März 2001 98.069 59,9 37,4 11,0 38,1 9,4 2,4 1,7 26. März 2006 98.614 52,5 36,4 16,2 28,2 11,8 1,0 6,4 27. März 2011 101.962 66,0 30,8 30,2 25,2 5,3 0,5 8,0 13. März 2016 103.271 71,2 21,2 36,2 13,2 7,7 0,1 21,6 Abgegebene gültige Stimmen in % für … Wahltag Wahl- berechtigte Wahl- beteiligung in % 1 1 Darunter AfD mit 12,0 %. CDU GRÜNE SPD FDP/DVP REP Sonstige 15. Mai 1960 88.497 55,4 40,5 - 40,7 9,8 - 9,0 26. April 1964 92.321 54,9 49,2 - 39,6 7,4 - 3,8 28. April 1968 90.466 64,2 41,2 - 31,6 13,2 - 14,0 23. April 1972 89.173 77,3 48,4 - 40,5 10,6 - 0,5 24. April 1976 96.505 71,6 51,7 - 37,9 8,4 - 2,0 16. März 1980 93.705 69,6 48,1 4,7 35,3 11,6 - 0,3 25. März 1984 95.103 66,3 45,6 9,8 36,5 7,6 - 0,5 20. März 1988 98.450 65,7 45,3 9,3 35,6 5,6 1,2 3,0 25. April 1992 101.666 65,5 36,5 9,6 34,2 5,8 10,4 3,5 24. März 1996 97.178 60,8 38,2 16,4 28,3 8,8 6,2 2,2 25. März 2001 96.435 55,2 38,4 10,3 39,4 8,0 2,5 1,4 26. März 2006 98.165 47,7 38,2 16,4 29,2 8,7 1,2 6,3 27. März 2011 100.751 61,5 30,6 30,3 25,1 4,8 0,6 8,6 13. März 2016 102.308 67,5 21,0 35,1 13,4 6,7 0,1 23,7 Wahltag Abgegebene gültige Stimmen in % für … Wahl- berechtigte Wahl- beteiligung in % 1 1 Darunter AfD mit 13,9 %. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 259 Tabelle 1007 ERGEBNISSE DER BUNDESTAGSWAHLEN IN KARLSRUHE SEIT 1949 CDU SPD GRÜNE FDP AfD DIE LINKE 3 Sonstige 14. August 1949 138.542 71,4 E 27,4 37,0 - 16,5 - - 19,1 E 48,0 33,4 - 8,1 - - 10,5 Z 50,0 31,6 - 7,7 - - 10,7 E 48,8 35,3 - 9,2 - - 6,7 Z 54,1 31,8 - 8,6 - - 5,5 E 45,0 35,2 - 12,6 - - 6,2 Z 45,4 34,4 - 13,4 - - 6,8 E 46,1 39,3 - 9,4 - - 5,2 Z 44,4 38,2 - 11,9 - - 5,5 E 44,1 45,3 - 4,8 - - 5,8 Z 44,3 42,1 - 6,9 - - 6,7 E 44,6 50,3 - 4,0 - - 1,1 Z 45,5 41,8 - 11,4 - - 1,3 E 47,5 44,4 - 6,9 - - 1,2 Z 48,3 40,9 - 9,7 - - 1,1 E 43,9 45,2 2,1 8,3 - - 0,5 Z 43,1 41,1 1,7 13,6 - - 0,5 E 49,0 41,8 4,9 3,6 - - 0,7 Z 46,1 36,2 8,0 9,2 - - 0,5 E 47,7 34,4 11,5 4,9 - - 1,5 Z 43,0 31,9 12,1 11,3 - - 1,7 E 44,9 36,0 7,7 7,1 - - 4,3 Z 41,7 32,9 7,2 12,7 - - 5,5 E 41,5 36,9 9,1 8,1 - 0,9 3,5 Z 38,5 33,0 12,2 10,7 - 1,4 4,2 E 33,0 40,0 7,9 14,4 - 1,1 3,6 Z 33,6 39,0 10,6 10,2 - 1,5 5,1 E 32,7 39,9 8,2 14,4 - 1,1 3,7 Z 33,3 38,9 10,9 10,3 - 1,6 5,0 E 35,1 40,0 8,9 13,9 - 1,3 0,8 Z 35,4 37,2 14,4 8,4 - 1,6 3,0 E 41,3 39,4 9,1 4,3 - 4,3 1,6 Z 32,9 32,1 14,7 12,0 - 5,0 3,3 E 38,1 26,7 15,2 8,4 - 7,1 4,5 Z 28,6 20,6 18,4 17,4 - 8,3 6,7 E 39,5 29,6 13,7 3,2 4,0 4,9 5,1 Z 37,5 22,7 15,0 6,0 5,6 6,0 7,2 E 28,6 23,6 17,6 8,6 10,0 7,6 4,0 Z 27,6 16,9 18,3 11,9 10,4 9,6 5,3 79,1 80,6 80,6197.498 207.563 203.359 212.837 80,9 77,8 75,2 87,2 182.556 194.583 191.719 192.035 86,1 85,0 175.965 80,4 175.469 81,6 88,5 149.569 77,2 160.264 81,6 171.770 81,4 Abgegebene Stimmen in % für … Wahltag Wahl- berechtigte Wahl- beteiligung in % Erst-/ Zweit- stimme 06. September 1953 15. September 1957 17. September 1961 19. September 1965 28. September 1969 19. November 1972 03. Oktober 1976 05. Oktober 1980 22. September 2002 27. September 1998 05. März 1983 25. Januar 1987 02. Dezember 1990 16. Oktober 1994 24. September 2017 208.868 77,5 a) b) 18. September 2005 27. September 2009 22. September 2013 197.500 196.039 197.356 201.833 205.735 72,9 71,1 76,1 1 Nur 1 Stimme. 2 a) = Wahlkreis 175 (Stadt Karlsruhe einschließlich Rheinstetten | b) = nur Stadtkreis Karlsruhe. 3 Bis 2002 PDS. 1 2 260 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 1008 ERGEBNISSE DER EUROPAWAHLEN IN KARLSRUHE SEIT 1979 Abbildung 10.2 ENTWICKLUNG DER WAHLBETEILIGUNG BEI AUSGEWÄHLTEN WAHLEN IN KARLSRUHE SEIT 19891 CDU GRÜNE SPD FDP/DVP Sonstige 10. Juni 1979 192.150 59,5 48,0 3,9 38,2 9,2 0,7 17. Juni 1984 193.481 50,7 45,4 11,7 31,0 7,7 4,2 18. Juni 1989 203.186 57,3 35,2 12,6 32,5 7,2 12,5 12. Juni 1994 204.701 56,3 37,2 15,7 31,5 5,4 10,2 13. Juni 1999 196.485 40,7 44,5 12,8 29,1 5,9 7,7 13. Juni 2004 197.232 45,9 37,5 21,0 22,4 8,8 10,3 7. Juni 2009 202.253 44,8 30,1 21,9 19,9 14,8 13,3 25. Mai 2014 207.006 48,9 28,8 19,2 25,5 4,7 21,8 Abgegebene gültige Stimmen in % für … Wahltag Wahl- berechtigte Wahl- beteiligung in % 1 In den Jahren 1991, 1993, 1995, 1997,2000,2003, 2007, 2008, 2010, 2012 und 2015 fanden keine Wahlen statt. 57,3 56,3 40,7 45,9 44,8 48,9 52,9 56,2 43,4 44,4 42,7 45,2 67,5 62,5 57,6 50,1 63,8 69,4 75,2 77,8 80,6 79,1 76,1 71,1 72,9 77,5 0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 70,0 80,0 90,0 1989 1990 1992 1994 1996 1998 1999 2001 2002 2004 2005 2006 2009 2011 2013 2014 2016 2017 Europawahlen Kommunalwahlen Landtagswahlen Bundestagswahlen % AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 261 Tabelle 1009 SCHULDENSTAND, SCHULDENAUFNAHME UND SCHULDENDIENST DER STADT KARLSRUHE (IN 1.000 EURO) Tabelle 1010 AUFWENDUNGEN (ERGEBNISRECHNUNG) UND INVESTIVE AUSZAHLUNGEN (FINANZRECHNUNG) DER STADT KARLSRUHE 2015 UND 2016 NACH TEILHAUSHALTEN (IN MILL. EURO) KOMMUNALE VERWALTUNG UND FINANZEN Tilgung Zinsen 2007 - 22.545 11.665 185.097 672 2008 - 25.264 10.027 159.884 576 2009 - 15.658 10.270 144.226 518 2010 20.000 16.563 11.802 147.663 526 2011 20.000 12.078 12.939 155.585 527 2012 - 12.928 12.269 143.004 479 2013 - 13.890 8.923 129.081 432 2014 50.000 11.200 8.623 167.886 561 2015 49.000 14.500 10.817 202.388 663 2016 9.100 25.637 5.675 186.112 605 SchuldendienstSchulden- aufnahme Jahr Schuldenstand am Jahresende Schulden in Euro je Einwohner Soll-Zahlen, jeweils ohne Kassenkredite sowie ohne Eigenbetriebe (zum Beispiel Stadtwerke, Klinikum). Quelle: Stadt Karlsruhe | Stadtkämmerei. 2015 2016 2015 2016 Hauptverwaltung 15,73 15,65 0,38 0,14 Personal und Organisation 20,61 19,77 1,15 0,51 Stadtentwicklung 2,50 2,79 0,03 0,02 Presse und Information 2,12 2,29 0,02 0,00 Rechnungsprüfung 2,49 2,52 0,01 0,00 Ortsverwaltungen 5,07 5,11 0,36 0,21 Finanzen 210,77 264,13 2,50 16,07 Zentraler Juristischer Dienst 4,24 4,38 0,03 0,03 Umwelt 5,22 5,97 0,02 0,02 Ordnungs- und Bürgeramt 27,96 28,56 0,86 1,00 Feuerwehr 20,10 21,68 8,84 10,95 Schulen und Sport 48,38 50,18 5,14 5,64 Kultur 52,85 51,50 0,71 1,40 Musikschulen 4,41 4,44 0,04 0,02 Soziales und Jugend 421,33 432,28 6,60 3,43 Bäder 9,50 9,46 1,36 0,76 Stadtplanung 6,67 6,83 0,63 0,77 Liegenschaften 17,53 17,52 2,80 5,00 Bauordnung 4,22 3,37 0,02 0,06 Tiefbau 51,00 50,46 23,23 18,19 Gartenbau 25,25 25,46 5,10 5,38 Zoo 8,04 8,54 8,21 2,56 Friedhof und Bestattung 10,55 10,72 0,73 1,39 Abfallwirtschaft 52,34 51,90 4,13 4,23 Märkte 2,08 2,60 - - Stadtentwässerung 29,86 31,67 21,64 19,28 Wirtschaftsförderung 2,88 3,21 0,01 0,74 Hochbau und Gebäudewirtschaft 81,96 85,77 39,82 37,74 Sonderrechnung 110,05 108,43 - - Insgesamt 1.255,71 1.327,19 134,37 135,54 Teilhaushalt Ergebnisrechnung Finanzrechnung Quelle: Stadt Karlsruhe | Stadtkämmerei. 262 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 1011 ERGEBNIS- UND FINANZRECHNUNG DER STADT KARLSRUHE 2015 UND 2016 NACH TEILHAUSHALTEN (IN MILL. EURO) 2015 2016 2015 2016 2015 2016 2015 2016 1000 Hauptverwaltung 0,56 0,40 15,73 15,65 - 0,02 0,38 0,14 1100 Personal und Organisation 6,06 6,90 20,61 19,77 - - 1,15 0,51 1200 Stadtentwicklung 0,04 0,34 2,50 2,79 - - 0,03 0,02 1300 Presse und Information 0,06 0,06 2,12 2,29 - - 0,02 - 1400 Rechnungsprüfung 0,90 0,88 2,49 2,52 - - 0,01 - 1500 Ortsverwaltungen 0,63 0,70 5,07 5,11 0,02 0,01 0,36 0,21 2000 Finanzen 789,51 896,63 210,77 264,13 8,25 2,38 2,50 16,07 3000 Zentraler Juristischer Dienst 0,33 0,44 4,24 4,38 - - 0,03 0,03 3100 Umwelt 0,19 1,36 5,22 5,97 - - 0,02 0,02 3200 Ordnungs- und Bürgeramt 18,66 20,34 27,96 28,56 - 0,01 0,86 1,00 3700 Feuerwehr 1,65 1,99 20,10 21,68 0,73 0,39 8,84 10,95 4000 Schulen und Sport 33,15 34,31 48,38 50,18 0,03 0,13 5,14 5,64 4100 Kultur 2,09 1,92 52,85 51,50 - 0,02 0,71 1,40 4300 Musikschulen 2,44 2,47 4,41 4,44 - - 0,04 0,02 5000 Soziales und Jugend 148,59 160,63 421,33 432,28 - 0,14 6,60 3,43 5200 Bäder 3,17 3,29 9,50 9,46 0,08 0,02 1,36 0,76 6100 Stadtplanung 0,37 0,42 6,67 6,83 0,13 0,52 0,63 0,77 6200 Liegenschaften 6,27 6,15 17,53 17,52 15,57 16,30 2,80 5,00 6300 Bauordnung 2,99 4,20 4,22 3,37 - - 0,02 0,06 6600 Tiefbau 16.83 15,93 51,00 50,46 5,10 5,33 23,23 18,19 6700 Gartenbau 3,61 4,03 25,25 25,46 0,25 0,10 5,10 5,38 6800 Zoo 2,95 3,74 8,04 8,54 - 0,53 8,21 2,56 6900 Friedhof und Bestattung 9,75 9,77 10,55 10,72 - - 0,73 1,39 7000 Abfallwirtschaft 43,08 38,41 52,34 51,90 0,08 0,11 4,13 4,23 7200 Märkte 2,24 2,49 2,08 2,60 - - - - 7300 Lebensmittelüberw./Veterinärwesen - - - - - - - - 7400 Stadtentwässerung 37,15 36,21 29,86 31,67 1,50 1,78 21,64 19,28 8000 Wirtschaftsförderung 0,67 0,62 2,88 3,21 - - 0,01 0,74 8800 Hochbau und Gebäudewirtschaft 14,32 15,22 81,96 85,77 1,07 5,66 39,82 37,74 9000 Sonderrechnung 10,44 8,54 110,05 108,43 - - - - Insgesamt 1.141,87 1.278,39 1.255,71 1.327,19 34,07 33,45 134,37 135,54 Buchungskreis ordentl. Erträge ordentl. Aufwendungen Einzahlungen Auszahlungen Ergebnisrechnung Finanzrechnung Quelle: Stadt Karlsruhe | Stadtkämmerei. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 263 Tabelle 1012 ERGEBNISRECHNUNG DER STADT KARLSRUHE SEIT 2012 (IN MILL. EURO) NACH ERTRAGS- UND AUFWANDSARTEN 2012 2013 2014 2015 2016 Erträge insgesamt 1.079,70 1.109,22 1.059,76 1.148,26 1.269,85 Steuern und ähnliche Abgaben 498,84 515,12 434,03 487,72 559,11 davon Steuern und ähnliche Abgaben 485,44 498,98 418,89 472,30 543,12 Leistungen nach dem Familienausgleich 11,28 11,31 11,54 12,45 12,96 Weitergabe Wohngeldentlastung 2,12 4,83 3,60 2,97 3,03 Zuweisungen und Zuwendungen 325,69 356,44 371,74 405,52 462,98 davon Schlüsselzuweisungen vom Land 183,67 204,22 220,33 229,28 286,69 sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land 8,24 8,52 8,90 9,07 9,00 Zuweisungen für laufende Zwecke 104,94 116,62 114,20 136,11 133,74 Auflösung Sonderposten aus Zuweisungen und Beiträgen 9,93 10,00 9,98 10,00 10,21 Leistungsbeteiligung für Umsetzung der Grundsicherung von Arbeitssuchenden 18,91 17,08 18,33 21,06 23,34 Sonstige Transfererträge 15,84 13,79 14,69 15,30 14,71 öffentlich-rechtliche Entgelte 94,68 96,85 99,43 102,07 99,05 privatrechtliche Leistungsentgelte 41,01 42,23 40,99 44,28 46,56 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 24,97 27,74 29,43 32,20 40,24 Zinsen 39,62 1,30 1,65 0,93 1,02 aktivierte Eigenleistungen 6,43 6,50 6,95 7,41 8,09 sonstige ordentliche Erträge 32,62 49,25 60,85 52,83 38,09 davon Konzessionsabgaben 22,02 20,72 20,69 21,72 22,16 Auflösung von Rückstellungen 9,28 1,01 24,20 7,61 1,46 sonstige Erträge 1,32 27,52 15,96 23,50 14,47 Aufwendungen insgesamt 1.020,60 1.042,35 1.045,44 1.145,66 1.218,76 davon Personalaufwendungen 255,04 255,39 269,63 282,90 305,83 Versorgungsaufwendungen 14,50 15,13 15,69 16,14 5,91 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 127,67 132,55 135,73 143,64 146,43 planmäßige Abschreibungen 60,88 63,63 67,31 77,25 69,92 Zinsen 12,27 8,92 8,62 10,82 10,10 Transferaufwendungen 468,24 477,17 450,27 509,20 574,32 davon Gewerbesteuerumlage 49,79 39,00 42,07 31,46 57,91 Finanzausgleichsumlage 136,82 131,65 118,38 125,96 124,72 Inanspruchnahme FAG-Rückstellungen - - 38,11 20,20 21,46 Umlage KVJS 1,17 1,25 1,34 1,56 1,52 Zuweisungen, Zuschüsse 136,64 147,89 158,58 183,52 178,45 soziale Leistungen 143,78 157,34 167,97 186,86 190,24 sonstige Transferaufwendungen 0,04 0,04 0,04 0,04 0,02 sonstige ordentliche Aufwendungen 82,00 89,56 98,19 105,71 106,25 Quelle: Stadt Karlsruhe | Stadtkämmerei. 264 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 1013 FINANZRECHNUNG DER STADT KARLSRUHE SEIT 2012 OHNE HAUSHALTSUNWIRKSAME EIN- UND AUSZAHLUNGEN (IN MILL. EURO) Tabelle 1014 STEUERERTRÄGE DER STADT KARLSRUHE (IN 1.000 EURO) 2012 2013 2014 2015 2016 Einzahlungen insgesamt 1.072,20 1.108,81 1.122,41 1.214,32 1.314,09 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.050,24 1.085,32 1.038,28 1.132,45 1.271,48 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 21,91 23,43 34,07 32,81 33,45 8,52 5,04 7,65 6,54 11,17 1,09 1,40 0,61 1,35 0,99 9,87 14,30 23,37 16,58 18,73 2,39 0,35 0,04 0,12 0,19 0,04 2,34 2,40 8,22 2,37 Kredite, innere Darlehen, Rückflüsse aus Darlehen 0,05 0,06 50,06 49,06 9,16 Auszahlungen insgesamt 1.007,98 1.103,52 1.177,23 1.238,42 1.287,19 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 911,16 973,21 1.017,79 1.089,55 1.126,01 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 83,90 116,42 148,24 134,37 135,54 davon Baumaßnahmen 54,99 67,91 96,73 99,81 84,34 Hochbau 21,75 30,27 41,27 50,85 43,16 Tiefbau 31,68 35,81 53,60 46,92 40,15 Sonstige Anlagen 1,56 1,83 1,86 2,04 1,03 Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 8,29 8,99 13,29 5,61 8,41 Erwerb von Sachvermögen 12,30 12,69 16,68 17,72 17,11 Erwerb von Finanzvermögen 2,49 17,78 6,16 1,50 10,00 Investitionsförderungsmaßnahmen 5,83 9,05 15,38 9,73 15,68 Tilgung und innere Darlehen 12,92 13,89 11,20 14,50 25,64 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit davon davon Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen Einzahlungen aus Investitionszuwendungen Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen Quelle: Stadt Karlsruhe | Stadtkämmerei. Art der Abgabe 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Grundsteuer A 155 159 158 155 155 155 143 Grundsteuer B 44.821 45.132 45.962 46.053 46.639 47.215 48.007 Gewerbesteuer 224.816 205.215 281.147 285.298 196.949 232.185 295.984 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 106.571 112.627 127.389 135.645 141.738 155.605 160.773 Hundesteuer 804 820 867 883 895 908 951 Sonstige 25.913 28.698 29.921 30.948 32.516 36.236 37.266 Insgesamt 403.080 392.651 485.444 498.982 418.892 472.304 543.124 Quelle: Stadt Karlsruhe | Stadtkämmerei. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 265 Tabelle 1015 REGISTRIERTE HUNDE IN DEN KARLSRUHER STADTTEILEN Registrierte Hunde2 Anteil Hunde (im Stadtteil) an der Gesamtstadt Hunde je 1.000 Bewohnerinnen und Bewohner Hunde je 1.000 Haushalte Anzahl in % 01 Innenstadt-Ost 6.967 102 1,2 14,6 21,7 02 Innenstadt-West 10.747 132 1,6 12,3 17,9 03 Südstadt 20.640 326 3,9 15,8 25,6 04 Südweststadt 21.283 292 3,5 13,7 23,3 05 Weststadt 21.064 414 4,9 19,7 32,8 06 Nordweststadt 12.053 341 4,1 28,3 51,2 07 Oststadt 19.697 256 3,1 13,0 19,8 08 Mühlburg 17.481 389 4,6 22,3 36,4 09 Daxlanden 11.833 549 6,6 46,4 88,3 10 Knielingen 10.296 373 4,5 36,2 70,6 11 Grünwinkel 10.878 397 4,7 36,5 70,5 12 Oberreut 9.639 356 4,2 36,9 73,2 13 Beiertheim-Bulach 7.114 190 2,3 26,7 47,5 14 Weiherfeld-Dammerstock 6.145 190 2,3 30,9 56,5 15 Rüppurr 10.864 426 5,1 39,2 76,4 16 Waldstadt 12.749 394 4,7 30,9 58,3 17 Rintheim 6.100 168 2,0 27,5 51,7 18 Hagsfeld 7.297 195 2,3 26,7 52,9 19 Durlach 31.104 982 11,7 31,6 57,4 20 Grötzingen 9.356 300 3,6 32,1 63,7 21 Stupferich 2.827 128 1,5 45,3 96,0 22 Hohenwettersbach 3.099 141 1,7 45,5 109,8 23 Wolfartsweier 3.237 130 1,6 40,2 76,8 24 Grünwettersbach 4.160 177 2,1 42,5 92,6 25 Palmbach 1.970 101 1,2 51,3 116,6 26 Neureut 19.228 638 7,6 33,2 66,1 27 Nordstadt 9.962 278 3,3 27,9 58,9 Keinem Stadtteil zuordenbar X 13 X X X Stadt Karlsruhe 307.790 8.378 100 27,2 48,7 Anzahl Stadtteil Wohnberechtigte Bevölkerung1 Ohne Tierheim. 1 Stand: 31. Dezember 2016. 2 Stand: 5. April 2017. Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quellen: Stadt Karlsruhe | Stadtkämmerei; eigene Berechnungen. 266 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Karte 10.1 HUNDE IN DEN KARLSRUHER STADTVIERTELN 2017 Stadtteile 01 Innenstadt-Ost 15 Rüppurr 02 Innenstadt-West 16 Waldstadt 03 Südstadt 17 Rintheim 04 Südweststadt 18 Hagsfeld 05 Weststadt 19 Durlach 06 Nordweststadt 20 Grötzingen 07 Oststadt 21 Stupferich 08 Mühlburg 22 Hohenwettersbach 09 Daxlanden 23 Wolfartsweier 10 Knielingen 24 Grünwettersbach 11 Grünwinkel 25 Palmbach 12 Oberreut 26 Neureut 13 Beiertheim-Bulach 27 Nordstadt 14 Weiherfeld-Dammerstock Zeichenerklärung unter 20 20 bis unter 40 40 bis unter 60 60 bis unter 80 80 bis unter 100 100 und mehr Hunde je 1.000 Haushalte* * ohne Landeserstaufnahme- einrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quellen: Stadt Karlsruhe | Stadtkämmerei. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung – eigene Berechnungen (Stand 5. April 2017). Karlsruher Durchschnitt: 48,7 Hunde Stadtgrenze Stadtteilgrenze 16 26 10 06 27 02 05 08 09 11 12 13 14 15 01 07 17 18 20 19 23 24 22 21 25 04 03 171 083 084 271 272 051 052 022 021 043 112 111 113 115 114 122 121 092 093 094 132 141 142 151 153 152 154 231 191 202 201 196 072 192 073 162 161 071 172 182 181 102 261 262 063 064 062 061 082 081 263 264 091 032 033 031 041 042 194 241 251 211221 193195197 011 AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 267 Tabelle 1016 POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK FÜR DEN STADTKREIS KARLSRUHE SICHERHEIT 2015 2016 2015 2016 2015 2016 Straftaten insgesamt 33.323 31.821 18.945 19.166 56,9 60,2 darunter entfallen auf Straftaten gegen das Leben 12 9 12 8 100,0 88,9 darunter Mord 2 - 3 - 150,0 - Totschlag und Tötung auf Verlangen 10 9 9 8 90,0 88,9 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 167 192 122 145 73,1 75,5 darunter Vergewaltigung/sexuelle Nötigung 28 28 28 21 100,0 75,0 sonstige sexuelle Nötigung 18 20 14 16 77,8 80,0 sexueller Missbrauch von Kindern 30 41 18 35 60,0 85,4 3.149 3.066 2.659 2.607 84,4 85,0 darunter Raub und räuberische Erpressung/räuberischer Angriff 282 220 140 116 49,6 52,7 Körperverletzung 2.327 2.303 2.029 1.998 87,2 86,8 Straftaten gegen die persönliche Freiheit 540 543 490 493 90,7 90,8 Diebstahl 14.915 12.800 4.194 3.701 28,1 28,9 darunter in/aus Verkaufsräumen einschließlich Ladendiebstähle 3.625 2.951 2.985 2.450 82,3 83,0 in/aus Wohnungen 683 718 112 138 16,4 19,2 in/aus Kraftfahrzeugen 2.011 1.449 162 121 8,1 8,4 von Kraftwagen/unbefugte Ingebrauchnahme 57 72 19 22 33,3 30,6 von Fahrrädern/unbefugte Ingebrauchnahme 2.378 2.383 131 149 5,5 6,3 Vermögens- und Fälschungsdelikte 7.457 7.767 6.446 6.894 86,4 88,8 darunter Betrug 6.528 6.887 5.815 6.269 89,1 91,0 Sachbeschädigung 2.290 2.282 504 427 22,0 18,7 darunter an Kraftfahrzeugen 1.010 1.007 159 154 15,7 15,3 Straftaten gegen die Umwelt 38 49 19 29 50,0 59,2 Rauschgiftdelikte nach Betäubungsmittelgesetz 1.487 1.766 1.414 1.661 95,1 94,1 1.822 1.608 1.816 1.603 99,7 99,7 Straftaten gegen das Aufenthaltsgesetz/ Asylgesetz/Freizügigkeitsgesetz EU Bekannt gewordene Fälle Aufgeklärte Fälle 1 Aufklärungsquote in %2Straftat Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit 1 Einschließlich noch ungeklärter Fälle aus vorangegangenen Jahren, die im Berichtsjahr aufgeklärt wurden. Aufgrund unterschiedlicher Erfassungsmodalitäten ist die Zahl der aufgeklärten Fälle mit der in Tabelle 1017 ausgewiesenen Zahl der Straftaten nicht vergleichbar. 2 Unter eventueller Einbeziehung nicht aufgeklärter Fälle der letzten Jahre, nur bei Straftaten gegen das Leben. Quelle: Landeskriminalamt Baden-Württemberg. 268 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 1017 TATVERDÄCHTIGE NACH STRAFTATEN UND ALTERSGRUPPEN IN KARLSRUHE 2016 Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Personen insgesamt1 13.825 259 1,9 1.275 9,2 1.775 12,8 10.516 76,1 Begangene Straftaten Straftaten gegen das Leben 14 - - - - 4 28,6 10 71,4 darunter Mord - - - - - - - - - Totschlag und Tötung auf Verlangen 14 - - - - 4 28,6 10 71,4 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 142 3 2,1 21 14,8 7 4,9 111 78,2 darunter Vergewaltigung/sexuelle Nötigung 23 - - 3 13,0 1 4,3 19 82,6 sonstige sexuelle Nötigung 18 2 11,1 4 22,2 1 5,6 11 61,1 sexueller Missbrauch von Kindern 37 1 2,7 6 16,2 3 8,1 27 73,0 2.463 39 1,6 186 7,6 255 10,4 1.983 80,5 darunter Raub und räuberische Erpressung/räuberischer Angriff 160 1 0,6 31 19,4 29 18,1 99 61,9 Körperverletzung 1.947 33 1,7 153 7,9 207 10,6 1.554 79,8 Straftaten gegen die persönliche Freiheit 491 5 1,0 27 5,5 26 5,3 433 88,2 Diebstahl 3.011 125 4,2 376 12,5 342 11,4 2.168 72,0 darunter in/aus Verkaufsräumen einschließlich Ladendiebstähle 2.139 96 4,5 276 12,9 226 10,6 1.541 72,0 in/aus Wohnungen 139 - - 14 10,1 20 14,4 105 75,5 in/aus Kraftfahrzeugen 79 2 2,5 9 11,4 12 15,2 56 70,9 von Kraftwagen/unbefugte Ingebrauchnahme 21 - - 1 4,8 - - 20 95,2 von Fahrrädern/unbefugte Ingebauchnahme 133 8 6,0 20 15,0 23 17,3 82 61,7 Vermögens- und Fälschungsdelikte 5.273 27 0,5 465 8,8 718 13,6 4.063 77,1 darunter Betrug 4.692 21 0,4 426 9,1 679 14,5 3.566 76,0 Sachbeschädigung 391 19 4,9 58 14,8 46 11,8 268 68,5 darunter an Kraftfahrzeugen 108 7 6,5 6 5,6 12 11,1 83 76,9 Straftaten gegen die Umwelt 33 - - - - - - 33 100,0 Rauschgiftdelikte nach Betäubungsmittelgesetz 1.540 3 0,2 175 11,4 311 20,2 1.051 68,2 1.592 52 3,3 216 13,6 292 18,3 1.032 64,8 Straftaten gegen das Aufenthaltsgesetz/ Asylgesetz/Freizügigkeitsgesetz EU Tatver- dächtige insgesamt Straftat Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit davon Erwachsene (ab 21 Jahre) Kinder (unter 14 Jahre) Jugendliche (14 bis u. 18 Jahre) Heranwachsende (18 bis u. 21 Jahre) 1 Tatverdächtige, die mehrere Straftaten begangen haben, werden als tatverdächtige Person nur einmal gezählt. Bei Straftaten, die im Einzelnen ausgewiesen sind, können tatverdächtige Personen mehrfach erfasst sein. Quelle: Landeskriminalamt Baden-Württemberg. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 269 Abbildung 10.3 KINDER- UND JUGENDKRIMINALITÄT IN KARLSRUHE 2016 NACH ART DER BEGANGENEN STRAFTATEN Kinder (unter 14 Jahren) Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre) Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahre) Diebstahl 29,4 % Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit 14,5 % Sachbeschädigung 4,5 % Sonstige 1,6 % Vermögens- und Fälschungsdelikte/Betrug 36,3 % Rauschgiftdelikte 13,7 % Diebstahl 29,4 % Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit 14,5 % Sachbeschädigung 4,5 % Sonstige 1,6 % Vermögens- und Fälschungsdelikte/Betrug 36,3 % Rauschgiftdelikte 13,7 % Sonstige 15,2 % Sachbeschädigung 8,8 % Diebstahl 57,9 % Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit 18,1 % 270 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Karte 10.2 EINSÄTZE DES KOMMUNALEN ORDNUNGSDIENSTES (KOD) UND STRAFTATEN IN DEN KARLSRUHER STADTTEILEN 2016 (OHNE STRAFTATEN GEGEN DAS AUFENTHALTSGESETZ/ASYLVERFAHRENSGESETZ) Stadtteile 01 Innenstadt-Ost 15 Rüppurr 02 Innenstadt-West 16 Waldstadt 03 Südstadt 17 Rintheim 04 Südweststadt 18 Hagsfeld 05 Weststadt 19 Durlach 06 Nordweststadt 20 Grötzingen 07 Oststadt 21 Stupferich 08 Mühlburg 22 Hohenwettersbach 09 Daxlanden 23 Wolfartsweier 10 Knielingen 24 Grünwettersbach 11 Grünwinkel 25 Palmbach 12 Oberreut 26 Neureut 13 Beiertheim-Bulach 27 Nordstadt 14 Weiherfeld-Dammerstock KOD-Einsätze gemeldete Straftaten aus der polizeilichen Kriminalstatistik In Karlsruhe insgesamt:* 30.213 Straftaten 10.282 KOD-Einsätze * Tatorte im jeweiligen Stadtteil, Stadtteile ohne Säulen oder Werte: keine beziehungsweise unter 10 Delikte im Jahr 2016. Nicht auf Stadtteile zuordenbare Straftaten: 5.423. Quellen: Stadt Karlsruhe | Ordnungs- und Bürgeramt | Amt für Stadtentwicklung. Polizeipräsidium Karlsruhe. Zeichenerklärung Stadtgrenze Stadtteilgrenze 159 481 440 677 70 461 108 623 983 1.822 1.706 588 15 96 13 29 17 88 14 81 12 27 33 414 213 360 448 2.162 1.952 2.950 66 401 113 525 638 71 611 194 656 219 284 654 1.794 1.029 1.740 1.369 4.025 1.286 1.665 37 241 106 415 73 16 26 10 06 27 02 05 08 09 11 12 13 14 15 01 07 17 18 20 19 23 24 22 21 25 04 03 AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 271 Abbildung 10.5 FEUERWEHREINSÄTZE IN KARLSRUHE SEIT 2008 Tabelle 1018 FEUERWEHREINSÄTZE 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Feueralarme insgesamt 1.200 1.206 1.109 1.143 1.138 1.092 1.213 1.466 1.359 606 600 566 558 578 445 469 575 531 Tatsächliche Brände 594 606 543 585 560 536 744 891 828 Technische Hilfeleistungen insgesamt 1.347 1.526 1.735 1.362 1.257 1.977 1.358 1.507 1.534 Fehlalarmierungen 151 175 306 237 168 205 154 162 197 Menschenrettungen mit Türöffnen 157 202 256 386 387 427 394 432 539 Umwelteinsätze insgesamt 106 123 91 84 102 95 101 98 114 8 11 5 5 9 3 4 4 15 darunter Fehlalarmierungen darunter Fehlalarmierungen darunter Feuerwehren im Stadtgebiet: 1 Berufsfeuerwehr, 1 Freiwillige Feuerwehr mit 16 Abteilungen, 4 Werkfeuerwehren. Quelle: Stadt Karlsruhe | Branddirektion. Abbildung 10.4 EINSÄTZE DES KOMMUNALEN ORDNUNGSDIENSTES (KOD) IN KARLSRUHE SEIT 20131 1.200 1.206 1.109 1.143 1.138 1.092 1.213 1.466 1.359 594 606 543 585 560 536 744 891 828 1.347 1.526 1.735 1.362 1.257 1.977 1.358 1.507 1.534 106 123 91 84 102 95 101 98 114 0 200 400 600 800 1.000 1.200 1.400 1.600 1.800 2.000 2.200 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Feueralarme Brandstellen Technische Hilfeleistungen Umwelteinsätze Anzahl 5.153 5.302 7.758 7.721 1.779 3.043 2.833 2.561 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 2013 2014 2015 2016 übrige Stadtteile Innenstadtbereich 6.932 8.345 10.591 10.282 Anzahl 1 Zum Innenstadtbereich werden hier folgende Stadtteile gezählt: Innenstadt-Ost, Innenstadt-West, Südstadt, Südweststadt, Weststadt, Oststadt und Mühlburg. 272 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 11 STADTTEILE IM ÜBERBLICK 274 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 EINWOHNERZAHL Die Fortschreibung der Bevölkerung erfolgt seit der Einführung neuer Meldegesetze im Frühjahr 1993 einheitlich nach dem Begriff der Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Seit der Volkszählung 1987 und der damit verbundenen Neubasierung der Bevölkerungsfortschreibung wird auch die amtliche Einwohnerzahl (des Statistischen Landesamtes) nach dem neuen Bevölkerungsbegriff ermittelt. Seit dem Zensus 2011 wird die amtliche Einwohnerzahl auf Basis des Zensus 2011 fortgeschrieben. Zur Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung gehören diejenigen Personen, die im betreffenden Gebiet ihre alleinige Wohnung beziehungsweise von mehreren Wohnungen die Hauptwohnung haben. Personen, die nicht meldepfl ichtig sind (Angehörige der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen), sich aber dennoch anmelden, werden nicht gezählt. Zur wohnberechtigten Bevölkerung zählen alle Personen, die in der Gemeinde eine Wohnung haben (“gemeldet sind”), unabhängig davon, ob es sich um eine Hauptwohnung oder eine Nebenwohnung handelt. Ausländer sind Personen, die eine ausländische Staats- angehörigkeit besitzen oder staatenlos sind beziehungsweise deren Staatsangehörigkeit nicht geklärt ist. Nicht in der Ausländerzahl enthalten sind Personen, die  neben der deutschen noch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen (dies gilt insbesondere bei Aussiedlern, die neben ihrer ausländischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit angeben)  Angehörige der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen  Lebendgeborene, bei denen nur ein Elternteil Ausländer ist (vergleiche auch Artikel 4 des Gesetzes zur Änderung asylverfahrens-, ausländer- und staatsangehörigkeits- rechtlicher Vorschriften vom 30. Juni 1993 (BGBl. I S. 1062)). Lebendgeborene sind Kinder, bei denen nach der Scheidung vom Mutterleib entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. Die übrigen Kinder gelten als Totgeborene, wenn sie mindestens 500 Gramm schwer sind. Zu den Gestorbenen gehören alle Sterbefälle mit Ausnahme von Totgeborenen. Ebenso zählen hierzu standesamtlich beurkundete Kriegssterbefälle und gerichtliche Todeserklärungen. Ein Haushalt ist ein Verband von Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften, insbesondere ihren Lebensunterhalt gemeinsam fi nanzieren (Mehrpersonenhaushalt). Wer allein wirtschaftet, bildet einen eigenen Haushalt (Einpersonen- haushalt), und zwar auch dann, wenn er mit anderen Personen eine gemeinsame Wohnung hat. Wohnungen sind Wohneinheiten, die mit Küche oder Kochnische ausgestattet sind. ARBEITSLOSE Die Defi nition der Arbeitslosigkeit hat sich durch die Einführung des SGB II nicht geändert. Das SGB II selbst enthält keine Defi nition der Arbeitslosigkeit, da diese keine Voraussetzung für den Erhalt von Leistungen nach dem SGB II ist. Für Leistungsbezieher nach dem SGB II fi ndet die Defi nition der Arbeitslosigkeit nach dem SGB III Anwendung. Danach ist arbeitslos, wer keine Beschäftigung hat (weniger als 15 Wochenstunden), Arbeit sucht, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und bei einer Agentur für Arbeit oder einem Träger der Grundsicherung arbeitslos gemeldet ist. Nach dieser Defi nition sind nicht alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen als arbeitslos zu zählen. Mit dem dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (in Kraft seit 1. Januar 2004) wurde im § 16 SGB III klargestellt, dass Teilnehmer in Maßnahmen aktiver Arbeitspolitik prinzipiell nicht als arbeitslos gelten. Das entsprach grundsätzlich der schon vorher angewandten Praxis; eine Änderung ergab sich allein für Teilnehmer an Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen, die bis Ende 2003 auch während des Maßnahmebesuchs als Arbeitslose gezählt wurden. Bei Vergleichen der Arbeitslosenzahl mit Daten vor 2004 ist das zu beachten. Nach den Regelungen der §§ 428 SGB III und 252 Absatz 8 SGB VI müssen 58-Jährige oder Ältere dem Arbeitsmarkt nicht mehr voll zur Verfügung stehen und werden auch nicht mehr als Arbeitslose gezählt. VERKEHR Der Bestand an Kraftfahrzeugen bezieht sich auf angemeldete zulassungsfreie (ohne Fahrzeugbrief beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil II) und zulassungspfl ichtige (mit Brief beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil II) Fahrzeuge mit amtlichem Kennzeichen. BEGRIFFSERKLÄRUNGEN AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 275 Karte 11.1 DIE KARLSRUHER STADTTEILE Kartengrundlage: Stadt Karlsruhe | Liegenschaftsamt. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadtgrenze Stadtteilgrenze 01 Innenstadt-Ost 10 Knielingen 19 Durlach 02 Innenstadt-West 11 Grünwinkel 20 Grötzingen 03 Südstadt 12 Oberreut 21 Stupferich 04 Südweststadt 13 Beiertheim-Bulach 22 Hohenwettersbach 05 Weststadt 14 Weiherfeld-Dammerstock 23 Wolfartsweier 06 Nordweststadt 15 Rüppurr 24 Grünwettersbach 07 Oststadt 16 Waldstadt 25 Palmbach 08 Mühlburg 17 Rintheim 26 Neureut 09 Daxlanden 18 Hagsfeld 27 Nordstadt ZeichenerklärungStadtteile 16 26 10 06 27 0205 08 09 11 12 13 14 15 01 07 17 18 20 19 23 24 22 21 25 04 03 276 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 1101 STADTTEILDATEN ha % 01 Innenstadt-Ost 160,12 42,00 6.725 4.572 2.153 32,0 3,8 5,6 77,7 13,0 02 Innenstadt-West 240,32 42,79 10.283 7.289 2.994 29,1 3,5 5,0 80,3 11,2 03 Südstadt 220,49 91,26 20.121 14.700 5.421 26,9 5,6 6,4 76,3 11,7 04 Südweststadt 296,65 69,81 20.709 17.145 3.564 17,2 5,8 9,0 70,6 14,6 05 Weststadt 172,51 118,77 20.489 16.218 4.271 20,8 5,5 8,3 70,9 15,2 06 Nordweststadt 375,90 31,27 11.755 9.414 2.341 19,9 4,5 8,9 64,1 22,6 07 Oststadt1 518,59 43,98 22.808 14.657 8.151 35,7 4,5 6,9 77,5 11,1 08 Mühlburg 526,41 32,58 17.149 12.839 4.310 25,1 4,9 8,6 68,3 18,2 09 Daxlanden 1.092,08 10,71 11.695 10.449 1.246 10,7 4,2 10,0 59,5 26,4 10 Knielingen 2.064,28 4,91 10.137 8.398 1.739 17,2 5,8 9,7 66,1 18,3 11 Grünwinkel 440,91 24,29 10.709 8.855 1.854 17,3 5,2 10,0 62,3 22,6 12 Oberreut 242,21 39,45 9.554 8.011 1.543 16,2 5,3 11,7 62,9 20,0 13 Beiertheim-Bulach 285,52 24,43 6.974 6.140 834 12,0 5,1 9,2 66,7 19,0 14 Weiherfeld-Dammerstock 304,19 19,82 6.029 5.408 621 10,3 4,9 9,6 58,0 27,6 15 Rüppurr 702,68 15,13 10.630 9.778 852 8,0 4,9 10,8 59,5 24,8 16 Waldstadt 1.035,38 12,06 12.484 10.371 2.113 16,9 5,6 10,7 59,2 24,6 17 Rintheim 332,90 18,00 5.991 4.842 1.149 19,2 4,8 11,0 64,0 20,2 18 Hagsfeld 717,62 9,95 7.140 6.075 1.065 14,9 5,5 10,8 67,7 16,0 19 Durlach 2.294,03 13,28 30.473 25.270 5.203 17,1 5,1 9,4 64,1 21,4 20 Grötzingen 1.133,58 8,06 9.138 8.000 1.138 12,5 4,5 11,0 59,4 25,1 21 Stupferich 650,33 4,28 2.782 2.570 212 7,6 6,1 9,6 61,6 22,6 22 Hohenwettersbach 413,15 7,32 3.023 2.842 181 6,0 6,0 17,1 60,2 16,7 23 Wolfartsweier 200,59 15,73 3.156 2.845 311 9,9 4,6 10,3 62,6 22,4 24 Grünwettersbach 603,42 6,76 4.082 3.778 304 7,4 5,3 11,4 58,0 25,3 25 Palmbach 137,50 14,08 1.936 1.795 141 7,3 7,5 12,2 62,8 17,5 26 Neureut 1.917,76 9,84 18.877 16.472 2.405 12,7 5,5 10,9 62,5 21,2 27 Nordstadt 267,31 36,55 9.770 8.376 1.394 14,3 4,9 15,9 66,5 12,7 Stadt Karlsruhe 17.346,44 17,56 304.619 247.109 57.510 18,9 5,1 9,4 67,0 18,5 Bevölkerung am 31. Dezember 2016 Stadtteil davon Deutsche davon Ausländer unter 6 Fläche Personen je ha Personen insgesamt Anzahl Bevölkerung im Alter von … Jahren 6 bis unter 18 18 bis unter 65 65 und mehr % 1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Einschließlich meldepflichtiger Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 277 noch Tabelle 1101 STADTTEILDATEN ins- gesamt darunter Aus- länder ins- gesamt darunter Aus- länder 01 Innenstadt-Ost 64 9,5 49 7,3 151 4 65 -65 737 460 02 Innenstadt-West 82 8,0 98 9,5 568 295 233 90 1.172 647 03 Südstadt 268 13,2 141 6,9 632 238 807 218 3.616 1.150 04 Südweststadt 262 12,6 146 7,0 334 214 345 132 1.373 753 05 Weststadt 234 11,3 182 8,8 356 211 387 150 1.152 767 06 Nordweststadt 118 10,0 156 13,2 277 114 142 85 805 1.000 07 Oststadt1 318 16,4 155 8,0 -9.642 -10.137 -6.622 -7.091 4.281 3.543 08 Mühlburg 195 11,2 215 12,3 474 364 559 409 1.435 1.284 09 Daxlanden 69 5,9 163 13,9 -7 64 27 65 -19 309 10 Knielingen 101 9,9 95 9,3 100 93 173 63 1.275 654 11 Grünwinkel 95 8,9 152 14,2 90 149 44 116 475 626 12 Oberreut 92 9,6 121 12,7 -9 41 -47 30 -135 220 13 Beiertheim-Bulach 74 10,5 59 8,4 121 74 196 65 380 239 14 Weiherfeld-Dammerstock 56 9,2 83 13,7 5 30 68 36 13 143 15 Rüppurr 97 9,1 99 9,3 52 33 75 40 479 262 16 Waldstadt 125 10,0 146 11,7 34 80 53 107 193 501 17 Rintheim 53 8,8 56 9,3 98 83 127 107 445 440 18 Hagsfeld 65 9,1 63 8,8 30 69 51 65 166 272 19 Durlach 294 9,6 322 10,5 198 262 186 229 939 1.206 20 Grötzingen 62 6,7 112 12,2 71 132 -25 121 -100 362 21 Stupferich 26 9,2 32 11,4 5 13 54 21 95 112 22 Hohenwettersbach 29 9,5 18 5,9 10 15 35 22 157 56 23 Wolfartsweier 29 9,2 20 6,3 -16 -1 -8 3 -4 113 24 Grünwettersbach 38 9,2 37 9,0 -18 28 48 47 91 146 25 Palmbach 24 12,4 13 6,7 -30 3 -11 27 251 47 26 Neureut 180 9,5 173 9,1 157 212 297 240 1.927 770 27 Nordstadt 77 7,9 50 5,1 112 90 97 67 372 276 Stadt Karlsruhe 3.127 10,3 2.956 9,8 -5.847 -7.227 -2.644 -4.601 21.571 16.358 Stadtteil 2015 2010 Lebendgeborene 2016 Gestorbene 2016 Wanderungssaldo 2016 Zu-/Abnahme (-) der Bevölkerung gegenüber Anzahl je 1.000 Ein- wohner Anzahl je 1.000 Ein- wohner ins- gesamt darunter Aus- länder 1 Einschließlich meldepflichtiger Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). 278 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 noch Tabelle 1101 STADTTEILDATEN 2015 2010 Anzahl % 01 Innenstadt-Ost 6.967 -287 165 4.690 69,4 3.834 2 10 1,82 02 Innenstadt-West 10.747 -394 354 7.385 70,1 5.921 21 51 1,82 03 Südstadt 20.640 81 2.871 12.729 62,3 10.708 236 695 1,93 04 Südweststadt 21.283 -431 457 12.537 59,1 11.069 100 166 1,92 05 Weststadt 21.064 -351 326 12.613 60,5 10.963 10 108 1,92 06 Nordweststadt 12.053 -218 339 6.661 52,1 6.277 1 165 1,92 07 Oststadt1 23.542 -7.691 2.964 14.808 64,8 10.650 2 447 2,21 08 Mühlburg 17.481 113 977 10.687 61,2 9.010 43 103 1,94 09 Daxlanden 11.833 -183 -243 6.220 46,3 5.999 16 35 1,97 10 Knielingen 10.296 -53 1.047 5.283 47,2 4.849 15 185 2,12 11 Grünwinkel 10.878 -192 238 5.631 46,5 5.154 5 85 2,11 12 Oberreut 9.639 -185 -240 4.866 44,8 4.766 0 94 2,02 13 Beiertheim-Bulach 7.114 9 155 3.997 53,3 3.832 10 20 1,86 14 Weiherfeld-Dammerstock 6.145 -122 -165 3.365 51,7 3.095 3 5 1,99 15 Rüppurr 10.864 -243 126 5.573 45,7 5.377 7 178 2,02 16 Waldstadt 12.749 -368 -250 6.754 47,7 6.453 1 13 1,98 17 Rintheim 6.100 -58 297 3.248 49,7 2.855 3 18 2,14 18 Hagsfeld 7.297 -143 1 3.686 47,1 3.414 9 58 2,14 19 Durlach 31.104 -587 14 17.097 52,0 16.632 43 229 1,87 20 Grötzingen 9.356 -318 -386 4.709 43,2 4.513 6 -12 2,07 21 Stupferich 2.827 -23 13 1.333 35,8 1.363 8 26 2,07 22 Hohenwettersbach 3.099 -50 69 1.284 30,8 1.243 5 42 2,49 23 Wolfartsweier 3.237 -102 -98 1.693 46,1 1.696 2 6 1,91 24 Grünwettersbach 4.160 -77 -17 1.911 33,5 1.917 2 10 2,17 25 Palmbach 1.970 -67 190 866 34,9 853 14 55 2,31 26 Neureut 19.228 -166 1.457 9.651 44,3 9.505 21 346 2,02 27 Nordstadt 9.962 -159 124 4.719 43,9 4.182 2 190 2,38 Stadt Karlsruhe 311.635 -12.265 10.785 173.996 54,1 156.130 587 3.328 2,00 Stadtteil Wohnberechtigte 2016 Haushalte2 insgesamt Zu-/Abnahme (-) gegenüber darunter mit einer Person Wohnungs- bestand 2016 Fertig- gestellte Woh- nungen 2016 Zunahme der Woh- nungen seit 2011 Personen je Wohnung Anzahl Personen insgesamt 1 Einschließlich meldepflichtiger Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). 2 Ergebnisse der Haushaltegenerierung auf der Basis des Einwohnermelderegisters. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 279 noch Tabelle 1101 STADTTEILDATEN 01 Innenstadt-Ost 337 63 110 320 356 2.049 1.677 249,4 02 Innenstadt-West 287 34 80 334 321 4.215 3.718 361,6 03 Südstadt 713 45 80 320 324 7.148 6.235 309,9 04 Südweststadt 520 34 69 275 300 9.579 7.794 376,4 05 Weststadt 625 42 74 357 285 8.118 7.278 355,2 06 Nordweststadt 218 28 73 312 280 5.819 5.061 430,5 07 Oststadt 501 34 68 335 291 9.822 8.287 437,0 08 Mühlburg 626 52 102 327 339 8.917 7.375 430,1 09 Daxlanden 330 45 121 161 382 7.270 5.901 504,6 10 Knielingen 243 35 115 267 255 6.892 5.764 568,6 11 Grünwinkel 294 42 122 286 289 8.208 6.704 626,0 12 Oberreut 426 68 77 275 359 4.045 3.708 388,1 13 Beiertheim-Bulach 160 33 81 213 281 4.400 3.660 524,8 14 Weiherfeld-Dammerstock 110 30 55 245 318 3.031 2.715 450,3 15 Rüppurr 174 26 86 149 299 6.290 5.500 517,4 16 Waldstadt 305 40 92 236 279 5.605 5.142 411,9 17 Rintheim 177 44 73 350 288 3.334 2.967 495,2 18 Hagsfeld 153 30 59 209 327 4.468 3.677 515,0 19 Durlach 740 37 64 308 353 19.310 16.482 540,9 20 Grötzingen 143 25 84 252 273 6.683 5.494 601,2 21 Stupferich 40 22 100 175 200 2.263 1.806 649,2 22 Hohenwettersbach 23 12 43 130 261 1.878 1.654 547,1 23 Wolfartsweier 62 30 48 161 371 2.061 1.743 552,3 24 Grünwettersbach 47 19 21 106 340 2.923 2.491 610,2 25 Palmbach 30 24 67 167 367 1.313 1.133 585,2 26 Neureut 321 26 121 274 221 11.273 9.951 527,1 27 Nordstadt 239 35 138 238 297 4.351 3.873 396,4 Ohne Zuordnung 46 X 152 304 261 30 21 X Stadt Karlsruhe 7.890 38 87 287 312 161.295 137.811 458,2 Stadtteil Arbeitslose1 Kraftfahrzeugbestand2 darunter Pkw insgesamt insgesamt je 1.000 Einwohner im Alter von 15 bis unter 65 Jahre Anzahl je 1.000 Einwohner Langzeit- arbeitslose Ausländer unter 25 Jahren von 1.000 Arbeitslosen waren 1 Stand 30. September 2016. 2 Ohne vorübergehende Stilllegungen. Daten sind mit Ergebnissen vor 2007 nicht vergleichbar. Quellen: Bundesagentur für Arbeit; Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg; eigene Berechnungen. 280 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 RAUM PAMINA 283 REGION MITTLERER OBERRHEIN 286 RAUM SÜDPFALZ 292 GEBIET DES OBERRHEINRATS/ 295 DER OBERRHEINKONFERENZ 12 REGIONALSTATISTIK 282 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 EINWOHNERZAHL Die Fortschreibung der Bevölkerung erfolgt seit der Einführung neuer Meldegesetze im Frühjahr 1993 einheitlich nach dem Begriff der Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Seit der Volkszählung 1987 und der damit verbundenen Neubasierung der Bevölkerungsfortschreibung wird auch die amtliche Einwohnerzahl (des Statistischen Landesamtes) nach dem neuen Bevölkerungsbegriff ermittelt. Seit dem Zensus 2011 wird die amtliche Einwohnerzahl auf Basis des Zensus 2011 fortgeschrieben. Da die kommunalen Melderegister gemäß Volkszählungsgesetz nach der Volkszählung 1987 nicht bereinigt werden durften, weicht die kommunale Einwohnerzahl von der amtlichen Einwohnerzahl des Statistischen Landesamtes ab. Um den Unterschied zwischen amtlicher Einwohnerzahl und kommunaler Einwohnerzahl zu verdeutlichen, wird jeweils die Quelle (Statistisches Landesamt oder stadteigene Bevölkerungsstatistik) vermerkt. Zur Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung gehören diejenigen Personen, die im betreffenden Gebiet ihre alleinige Wohnung beziehungsweise von mehreren Wohnungen die Hauptwohnung haben. Personen, die nicht meldepfl ichtig sind (Angehörige der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen), sich aber dennoch anmelden, werden nicht gezählt. Ausländer sind Personen, die eine ausländische Staats- angehörigkeit besitzen oder staatenlos sind beziehungsweise deren Staatsangehörigkeit nicht geklärt ist. Nicht in der Ausländerzahl enthalten sind Personen, die  neben der deutschen noch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen (dies gilt insbesondere bei Aussiedlern, die neben ihrer ausländischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit angeben)  Angehörige der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen  Lebendgeborene, bei denen nur ein Elternteil Ausländer ist (vergleiche auch Artikel 4 des Gesetzes zur Änderung asylverfahrens-, ausländer- und staatsangehörigkeits- rechtlicher Vorschriften vom 30. Juni 1993 (BGBl. I S. 1062)). Wohnungen sind Wohneinheiten, die mit Küche oder Kochnische ausgestattet sind. ARBEITSLOSE Die Defi nition der Arbeitslosigkeit hat sich durch die Einführung des SGB II nicht geändert. Das SGB II selbst enthält keine Defi nition der Arbeitslosigkeit, da diese keine Voraussetzung für den Erhalt von Leistungen nach dem SGB II ist. Für Leistungsbezieher nach dem SGB II fi ndet die Defi nition der Arbeitslosigkeit nach dem SGB III Anwendung. Danach ist arbeitslos, wer keine Beschäftigung hat (weniger als 15 Wochenstunden), Arbeit sucht, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und bei einer Agentur für Arbeit oder einem Träger der Grundsicherung arbeitslos gemeldet ist. Nach dieser Defi nition sind nicht alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen als arbeitslos zu zählen. Mit dem dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (in Kraft seit 1. Januar 2004) wurde im § 16 SGB III klargestellt, dass Teilnehmer in Maßnahmen aktiver Arbeitspolitik prinzipiell nicht als arbeitslos gelten. Das entsprach grundsätzlich der schon vorher angewandten Praxis; eine Änderung ergab sich allein für Teilnehmer an Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen, die bis Ende 2003 auch während des Maßnahmebesuchs als Arbeitslose gezählt wurden. Bei Vergleichen der Arbeitslosenzahl mit Daten vor 2004 ist das zu beachten. Nach den Regelungen der §§ 428 SGB III und 252 Absatz 8 SGB VI müssen 58-Jährige oder Ältere dem Arbeitsmarkt nicht mehr voll zur Verfügung stehen und werden auch nicht mehr als Arbeitslose gezählt. VERKEHR Der Bestand an Kraftfahrzeugen bezieht sich auf angemeldete zulassungsfreie (ohne Fahrzeugbrief beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil II) und zulassungspfl ichtige (mit Brief beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil II) Fahrzeuge mit amtlichem Kennzeichen. BEGRIFFSERKLÄRUNGEN AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 283 Karte 12.1 REGION KARLSRUHE/RAUM PAMINA RAUM PAMINA St ad t K ar lsr uh e | A m t f ür S ta dt en tw ick lu ng . Re gi on K ar lsr uh e | R au m P AM IN A G re nz e de r K re ise be zie hu ng sw ei se d es A rro nd iss em en ts G re nz e de r ( Ve rb an ds -) G em ei nd en be zie hu ng sw ei se d er C om m un au té s Re gi on K ar lsr uh e| Ra um P AM IN A St ad tre gi on – K er ng eb ie t m it G eb ie t d es N ac hb ar sc ha fts ve rb an ds K ar lsr uh e Re gi on K ar ls ru he | Ra um P A M IN A Kü rn - ba ch O be r- de rd in ge n Br et te n Br uc hs al W al z- ba ch ta lG on de ls- he im Et tl in ge n M ar xz el l M al sc h Ka rls ba d St ut en se e W ei ng ar te n LK R. KA RL SR U H E W al d- br on n ST KR . KA RL SR U H E G er ns ba ch Lo ffe na u W ei se nb ac h Bü hlS in zh ei m Bü hl er - ta l Hü ge ls- he im Iff ez - he im Fo rb ac h Bi sc hw ei er Ku pp en - he im Ra st at t G ag ge na u M ug ge n- st ur m ST KR . BA D EN - BA D EN St ei n- m au er n Bi et ig - h ei m Rh ei n- st et te n Ö tig - he im El ch es he im - Ill in ge n Du rm er sh ei m Au am R he in W ör th am R he in CC d e la Pl ai ne d u Rh in Jo ck gr im Rhei n Ha ge n- ba ch Ka nd el Li ng en fe ld Be llh ei m R ül zh ei m He rx he im O ffe n- ba ch G er m er s- he im Eg ge n- st ei n Le op ol ds - ha fe n Li nk en he im - Ho ch st et te nG ra be n- N eu do rf De tte n- he im W ag hä us el Fo rs t Ph ili pp s- bu rg Ha m - br üc ke n Ka rls do rf- N eu th ar d Kr on au Ba d Sc hö nb or n Ub st ad t- W ei he r Ö st rin ge n O be r- ha us en - Rh ei nh au se n Su lzf el d Za ise n- ha us en Ha ue ns te in An nw ei le r am Tr ife ls Da hn Ba d Be rg za be rn La nd au - La ndM ai ka m m er Ed en ko be n Kr fr. St . La nd au H ag ue na u W iss em bo ur g A RR O N D IS SE M EN T H AG U EN AU -W IS SE M BO U RG AR RO N DI SS EM EN T DE S AV ER N E FR A N CE CC d e Ha na u- La P et ite P ie rre CC d u Pa ys d e N ie de rb ro nn -le s- Ba in s CA d e Ha gu en au CC S au er - Pe ch el br on n CC d u Pa ys de W iss em bo ur g CC d e l‘O ut re -F or êt CC d u Pa ys R hé na n Rh ei n- m ün st er Li ch te na u Sa ve rn e CC d u Pa ys de Z or n CC d e la Ba ss e- Zo rn O tte rs - w ei er Kr ai ch ta l CC d e l‘A lsa ce B ou ss e Ba d- H er re n- al b CC S av er ne - M ar m ou tie r-S om m er au CC d u Ko ch er sb er g Ka nd el Br uc hs al Ka rls ru he St ut tg ar t Pf or zh ei m Ra st at t Ba de n- Ba de n Pi rm as en s N eu st ad t Ka ise rs la ut er n Lu dw ig sh af en M an nh ei m Rhein He id el be rg Sp ey er Da hn Sa ar br üc ke n La nd au G er m er s- he im M I PA Ha gu en au St ra sb ou rg Sa ve rn e Sa rre bo ur g Rh in W iss em bo ur g N A 284 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 VERZEICHNIS DER GEBIETSKÖRPERSCHAFTEN1 DER REGION KARLSRUHE (RAUM PAMINA) Landkreis Rastatt Landkreis Südliche Weinstraße Au am Rhein VG Annweiler am Trifels Stadtkreis Baden-Baden Bietigheim VG Bad Bergzabern Stadtkreis Karlsruhe Bischweier VG Edenkoben Landkreis Karlsruhe Bühl, Stadt VG Herxheim Bad Schönborn Bühlertal VG Landau-Land Bretten, Stadt Durmersheim VG Maikammer Bruchsal, Stadt Elchesheim-Illingen VG Offenbach a. d. Queich Dettenheim Forbach Eggenstein-Leopoldshafen Gaggenau, Stadt Ettlingen, Stadt Gernsbach, Stadt VG Dahner Felsenland Forst Hügelsheim VG Hauenstein Gondelsheim Iffezheim Graben-Neudorf Kuppenheim, Stadt Hambrücken Lichtenau, Stadt Karlsbad Loffenau Arrondissement Haguenau- Karlsdorf-Neuthard Muggensturm Wissembourg Kraichtal, Stadt Ötigheim Communauté de Communes (CC) Kronau Ottersweier CC de la Plaine du Rhin Kürnbach Rastatt, Stadt CC du Pays de Wissembourg Linkenheim-Hochstetten Rheinmünster CC de l'Outre-Forêt Malsch Sinzheim CC Sauer-Pechelbronn Marxzell Steinmauern CC du Pays Rhénan Oberderdingen Weisenbach CC de la Basse-Zorn Oberhausen-Rheinhausen CC du Pays de Niederbronn-les-Bains Östringen, Stadt Raum Südpfalz Communauté d'Agglomération de Haguenau Pfinztal Kreisfreie Stadt Landau Philippsburg, Stadt Landkreis Germersheim Arrondissement de Saverne Rheinstetten, Stadt Germersheim, Stadt Communauté de Communes (CC) Stutensee, Stadt Wörth am Rhein, Stadt CC de l'Alsace Bossue Sulzfeld Hagenbach, Stadt CC de Hanau-La Petite Pierre Ubstadt-Weiher VG Bellheim CC Saverne-Marmoutier-Sommerau Waghäusel, Stadt VG Jockgrim CC du Pays de la Zorn Waldbronn VG Kandel CC du Kochersberg Walzbachtal VG Lingenfeld Weingarten VG Rülzheim Zaisenhausen TechnologieRegion Karlsruhe/ Region Mittlerer Oberrhein Nördlicher Bereich des Departements Bas-Rhin der Région Alsace2 Mittelbereich Dahn (Landkreis Südwestpfalz) 1 In Rheinland-Pfalz: Verbandsgemeinden (VG), im Elsass: Communauté de Communes und Communauté d'Agglomération . 2 Im Zuge der neuen räumlichen Organisation des französischen Staatsgebiets ergaben sich ab dem Jahr 2015 Änderungen der Abgrenzung der Arrondissements und deren Teilgebiete im Departement Bas-Rhin. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 285 Tabelle 1201 STRUKTURDATEN DER REGION KARLSRUHE (RAUM PAMINA) Fläche in km² Einwohnerdichte je km² Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung Wohnungs- bestand 2016 Belegungs- dichte (Personen je Wohnung) Stadtkreis Baden-Baden 140,2 386 54.160 29.607 1,83 Stadtkreis Karlsruhe 173,5 1.774 307.755 156.291 1,97 Landkreis Karlsruhe 1.084,9 402 435.841 203.044 2,15 Landkreis Rastatt 738,7 308 227.474 108.653 2,09 Zusammen 2.137,3 480 1.025.230 497.595 2,06 darunter: Nachbarschaftsverband Karlsruhe 502,6 956 480.218 239.860 2,00 Kreisfreie Stadt Landau 83,0 547 45.362 24.099 1,88 Landkreis Germersheim 463,3 275 127.303 59.797 2,13 Landkreis Südliche Weinstraße 639,8 173 110.526 55.030 2,01 Raum Südpfalz zusammen 1.186,0 239 283.191 138.926 2,04 Mittelbereich Dahn1 325,5 72 23.281 12.205 1,91 Zusammen 1.511,5 203 306.472 151.131 2,03 Arrondissement Haguenau-Wissembourg 1.421,9 169 240.402 98.070 2,45 Arrondissement Saverne 1.243,8 104 129.272 52.623 2,46 Zusammen 2.665,7 139 369.674 150.693 2,45 6.314,5 269 1.701.376 799.419 2,13 Region Karlsruhe/ Raum PAMINA insgesamt Gebiet Region Mittlerer Oberrhein Raum Südpfalz einschließlich Mittelbereich Dahn Nördlicher Bereich des Departements Bas-Rhin (Elsass) 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3 3 4 4 4 1 Gehört zum Landkreis Südwestpfalz (bis 1996 der frühere Landkreis Pirmasens). 2 Bevölkerung in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz: Stand 31. Dezember 2015; Daten zur Bevölkerung am 31. Dezember 2016 lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Fläche in Baden-Württemberg: Stand 31. Dezember 2015, Fläche in Rheinland-Pfalz: Stand 31. Dezember 2014. 3 Résultats du recensement de la population 2014. 4 Résultats du recensement de la population 2014; Hauptwohnungen ohne Ferien-/leerstehende Wohnungen. Quellen: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg und Landesamt Rheinland-Pfalz; 286 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 1202 STRUKTURDATEN FÜR DIE GEMEINDEN DER REGION MITTLERER OBERRHEIN REGION MITTLERER OBERRHEIN 2016 seit 2012 Anzahl % Anzahl % Bad Schönborn 24,11 535 12.896 13,2 192 1,5 217 1,7 -18 134 Bretten, Stadt 71,11 405 28.826 17,4 367 1,3 359 1,3 33 215 Bruchsal, Stadt 93,01 474 44.104 15,2 1.074 2,5 777 1,8 188 882 Dettenheim 30,89 210 6.494 6,6 21 0,3 -10 -0,2 13 152 Eggenstein-Leopoldshafen1 26,09 610 15.919 8,6 -11 -0,1 -216 -1,3 84 172 Ettlingen, Stadt1 56,74 687 38.982 11,7 121 0,3 475 1,2 176 540 Forst 11,46 696 7.980 10,1 43 0,5 35 0,4 21 40 Gondelsheim 14,86 250 3.722 13,0 61 1,7 319 9,4 4 28 Graben-Neudorf 28,80 409 11.778 9,8 207 1,8 201 1,7 19 88 Hambrücken 10,97 502 5.504 5,9 6 0,1 25 0,5 -8 3 Karlsbad1 38,02 416 15.807 8,9 73 0,5 133 0,8 87 349 Karlsdorf-Neuthard 14,01 726 10.176 9,7 134 1,3 111 1,1 46 107 Kraichtal, Stadt 80,56 184 14.806 10,8 230 1,6 -88 -0,6 18 93 Kronau 10,91 518 5.648 7,5 113 2,0 144 2,6 -3 11 Kürnbach 12,67 184 2.330 10,0 43 1,9 44 1,9 21 36 Linkenheim-Hochstetten1 23,60 502 11.855 11,4 162 1,4 -129 -1,1 48 74 Malsch 51,24 275 14.103 8,5 80 0,6 -401 -2,8 82 48 Marxzell1 34,92 146 5.088 7,5 41 0,8 -243 -4,6 23 86 Oberderdingen 33,57 314 10.540 15,4 114 1,1 112 1,1 3 -14 Oberhausen-Rheinhausen 18,95 497 9.409 7,4 -54 -0,6 -115 -1,2 -8 -14 Östringen, Stadt 53,23 237 12.627 10,3 65 0,5 -189 -1,5 -2 -34 Pfinztal1 31,05 577 17.914 11,4 313 1,8 110 0,6 133 354 Philippsburg, Stadt 50,56 251 12.680 18,1 16 0,1 252 2,0 -11 -32 Rheinstetten, Stadt1 32,29 630 20.330 8,5 51 0,3 -165 -0,8 214 839 Stutensee, Stadt1 45,68 527 24.063 11,7 234 1,0 455 1,9 155 375 Sulzfeld 18,76 253 4.741 12,5 72 1,5 137 3,0 18 32 Ubstadt-Weiher 36,50 358 13.057 8,2 91 0,7 177 1,4 16 453 Waghäusel, Stadt 42,84 482 20.629 9,5 251 1,2 -30 -0,1 9 121 Waldbronn1 11,35 1.094 12.421 8,5 170 1,4 -65 -0,5 142 264 Walzbachtal 36,69 263 9.642 9,2 159 1,7 424 4,6 10 131 Weingarten1 29,40 343 10.084 8,8 80 0,8 17 0,2 93 82 Zaisenhausen 10,10 167 1.686 10,9 7 0,4 -9 -0,5 - -2 Landkreis Karlsruhe Gemeinde/Kreis Fläche in km² Bevölkerung am 31. Dezember 2015 Zu-/Abnahme (-) der Bevölkerung 2015 seit 2011 Wanderungs- gewinn aus bzw. -verluste (-) nach Karlsruhe Anzahl Ein- wohner je km² Anzahl darunter Ausländer in % 1 Gemeinden des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe. Daten zur Bevölkerung am 31.12.2016 lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Quellen: Fläche, Bevölkerung: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg; Wanderungen: Stadt Karlsuhe, stadteigene Statistik. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 287 noch Tabelle 1202 STRUKTURDATEN FÜR DIE GEMEINDEN DER REGION MITTLERER OBERRHEIN 2016 seit 2012 Anzahl % Anzahl % Au am Rhein 13,29 248 3.295 3,4 69 2,1 -45 -1,3 1 29 Bietigheim 13,90 455 6.324 7,3 13 0,2 238 3,9 13 53 Bischweier 4,59 660 3.031 7,9 17 0,6 -89 -2,9 -7 19 Bühl, Stadt 73,20 395 28.882 11,0 258 0,9 -607 -2,1 -5 157 Bühlertal 17,68 457 8.085 11,1 149 1,9 143 1,8 13 7 Durmersheim 26,15 467 12.199 10,5 205 1,7 -3 0,0 9 138 Elchesheim-Illingen 10,14 316 3.208 4,2 -3 -0,1 -58 -1,8 -4 -11 Forbach 131,82 37 4.895 10,5 108 2,3 -282 -5,4 13 76 Gaggenau, Stadt 65,05 446 29.032 14,1 399 1,4 182 0,6 27 -2 Gernsbach, Stadt 82,09 172 14.085 11,3 136 1,0 -222 -1,6 59 240 Hügelsheim 14,91 346 5.153 15,7 120 2,4 139 2,8 -7 -16 Iffezheim 19,92 247 4.927 7,6 151 3,2 22 0,4 2 -4 Kuppenheim, Stadt 18,08 454 8.209 10,9 144 1,8 252 3,2 15 150 Lichtenau, Stadt 27,63 180 4.973 10,0 57 1,2 -14 -0,3 -2 -21 Loffenau 17,07 147 2.513 7,1 8 0,3 -53 -2,1 -3 -4 Muggensturm 11,55 535 6.179 9,9 43 0,7 29 0,5 11 35 Ötigheim 10,97 424 4.651 7,6 155 3,4 128 2,8 -1 29 Ottersweier 29,22 215 6.280 7,5 98 1,6 237 3,9 34 67 Rastatt, Stadt 59,02 814 48.051 16,7 465 1,0 388 0,8 215 532 Rheinmünster 42,50 161 6.825 7,5 107 1,6 249 3,8 -10 -3 Sinzheim 28,50 390 11.119 8,8 98 0,9 -105 -0,9 1 13 Steinmauern 12,40 248 3.076 6,9 7 0,2 67 2,2 2 1 Weisenbach 9,07 274 2.482 9,7 -17 -0,7 -21 -0,8 -9 -15 Stadtkreis Baden-Baden 140,21 386 54.160 17,0 818 1,5 -301 -0,6 88 197 Stadtkreis Karlsruhe 173,46 1.774 307.755 18,0 7.704 2,6 10.267 3,5 X X Landkreis Karlsruhe 1.084,94 402 435.841 11,3 4.526 1,0 2.864 0,7 1.606 5.613 Landkreis Rastatt 738,75 308 227.474 11,7 2.787 1,2 575 0,3 367 1470 2.137,38 479,67 1.025.230 13,7 15.835 1,6 13.405 1,3 2.061 7.280 darunter: Nachbarschafts- verband Karlsruhe1 502,60 955 480.218 15,2 8.938 1,9 12.889 2,8 1.155 3.135 Gemeinde/Kreis Anzahl Anzahl Wanderungs- gewinn aus bzw. -verlust (-) nach Karlsruhe Fläche in km² Bevölkerung am 31. Dezember 2015 Zu-/Abnahme (-) der Bevölkerung 2015 seit 2011 Ein- wohner je km² darunter Ausländer in % Landkreis Rastatt Region Mittlerer Oberrhein Region Mittlerer Oberrhein 1 Einschließlich Stadtkreis Karlsruhe. Daten zur Bevölkerung am 31.12.2016 lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Quellen: Fläche, Bevölkerung: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg; Wanderungen: Stadt Karlsruhe, stadteigene Statistik. 288 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 noch Tabelle 1202 STRUKTURDATEN FÜR DIE GEMEINDEN DER REGION MITTLERER OBERRHEIN Bad Schönborn 5.733 16 16 13 13 8.047 6.915 536 Bretten, Stadt 12.784 25 39 26 22 20.522 17.106 593 Bruchsal, Stadt 21.104 194 139 52 44 31.033 25.994 589 Dettenheim 2.948 7 4 4 4 5.571 4.422 681 Eggenstein-Leopoldshafen1 7.870 42 37 17 11 11.563 9.784 615 Ettlingen, Stadt1 19.832 164 142 24 16 29.188 24.948 640 Forst 3.589 20 22 11 9 5.976 5.041 632 Gondelsheim 1.540 28 27 19 19 2.793 2.274 611 Graben-Neudorf 5.023 31 31 11 5 8.668 7.184 610 Hambrücken 2.359 9 7 5 5 4.269 3.527 641 Karlsbad1 7.365 25 25 18 17 12.498 10.354 655 Karlsdorf-Neuthard 4.559 64 61 35 32 7.726 6.552 644 Kraichtal, Stadt 6.588 32 35 23 22 11.840 9.132 617 Kronau 2.558 21 23 20 19 4.516 3.773 668 Kürnbach 1.081 5 5 4 4 1.948 1.503 645 Linkenheim-Hochstetten1 5.467 12 12 7 6 8.197 7.033 593 Malsch 6.592 28 25 21 20 11.409 9.144 648 Marxzell1 2.485 6 7 7 7 4.154 3.343 657 Oberderdingen 4.521 28 26 19 18 8.094 6.440 611 Oberhausen-Rheinhausen 4.323 21 23 11 10 7.332 6.070 645 Östringen, Stadt 5.841 34 27 22 22 9.982 7.959 630 Pfinztal1 8.474 49 45 13 12 11.831 9.983 557 Philippsburg, Stadt 5.579 26 28 23 22 8.984 7.475 590 Rheinstetten, Stadt1 9.986 136 136 32 21 15.191 12.940 636 Stutensee, Stadt1 10.840 126 89 49 46 16.602 14.034 583 Sulzfeld 2.152 48 19 5 4 3.631 2.908 613 Ubstadt-Weiher 5.960 131 133 32 27 10.176 8.160 625 Waghäusel, Stadt 9.454 190 190 37 30 15.908 13.501 654 Waldbronn1 6.422 104 112 20 13 9.126 7.949 640 Walzbachtal 4.393 27 24 17 16 6.876 5.577 578 Weingarten1 4.828 42 38 38 38 7.204 5.940 589 Zaisenhausen 794 7 7 6 6 1.565 1.140 676 Kraftfahrzeugbestand 20162Wohnungen Baufertigstellungen 2016 darunter 1- und 2- Familien- häuser darunter Pkw darunter je 1.000 Einwohner Wohn- gebäude insgesamt Landkreis Karlsruhe Gemeinde/Kreis Bestand 2016 Zu-/Abnahme gegenüber 2015 Wohnungen 1 Gemeinden des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe. 2 Ohne vorübergehende Stilllegungen. Die Daten sind mit Ergebnissen vor 2007 nicht vergleichbar. Quellen: Wohnungen, Baufertigstellungen: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg; Kraftfahrzeuge: Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg; eigene Berechnungen. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 289 noch Tabelle 1202 STRUKTURDATEN FÜR DIE GEMEINDEN DER REGION MITTLERER OBERRHEIN Au am Rhein 1.503 2 2 2 2 2.806 2.253 684 Bietigheim 2.837 8 7 6 6 4.754 3.966 627 Bischweier 1.466 17 16 14 14 2.536 1.989 656 Bühl, Stadt 13.507 83 77 40 37 23.465 19.319 669 Bühlertal 4.018 14 10 9 9 6.247 5.230 647 Durmersheim 5.935 38 20 14 12 9.258 7.750 635 Elchesheim-Illingen 1.458 11 9 8 8 2.541 2.087 651 Forbach 2.488 1 1 1 1 3.634 2.892 591 Gaggenau, Stadt 14.376 74 65 43 40 23.037 18.998 654 Gernsbach, Stadt 7.062 32 26 13 11 10.504 8.803 625 Hügelsheim 2.087 8 8 8 8 3.737 3.150 611 Iffezheim 2.403 125 51 37 35 4.089 3.331 676 Kuppenheim, Stadt 3.845 6 7 6 6 6.174 5.191 632 Lichtenau, Stadt 2.196 6 7 7 7 4.225 3.269 657 Loffenau 1.245 -1 1 1 1 2.084 1.658 660 Muggensturm 2.851 12 14 11 10 5.172 4.180 676 Ötigheim 2.107 29 22 11 8 3.636 2.994 644 Ottersweier 2.779 14 12 10 10 5.461 4.166 663 Rastatt, Stadt 23.509 206 114 55 49 32.268 27.811 579 Rheinmünster 3.057 14 13 11 10 6.057 4.749 696 Sinzheim 5.401 49 48 23 20 9.325 7.605 684 Steinmauern 1.316 -2 2 2 2 2.615 2.071 673 Weisenbach 1.207 1 1 1 1 2.009 1.603 646 Stadtkreis Baden-Baden 29.607 160 175 56 48 39.839 33.499 619 Stadtkreis Karlsruhe 156.291 398 439 113 88 161.295 137.811 448 Landkreis Karlsruhe 203.044 1.698 1.554 641 560 322.420 268.105 615 Landkreis Rastatt 108.653 747 533 333 307 175.634 145.065 638 497.595 3.003 2.701 1.143 1.003 699.188 584.480 570 darunter: Nachbarschaftsverband Karlsruhe1 239.860 1.104 1.082 338 275 286.849 244.119 508 Region Mittlerer Oberrhein Gemeinde/Kreis Landkreis Rastatt Region Mittlerer Oberrhein Baufertigstellungen 2016 Kraftfahrzeugbestand 20162Wohnungen Bestand 2016 Zu-/ Abnahme gegenüber 2015 Wohnungen Wohn- gebäude darunter 1- und 2- Familien- häuser insgesamt darunter Pkw darunter je 1.000 Einwohner 1 Einschließlich Stadtkreis Karlsruhe. 2 Ohne vorübergehende Stilllegungen. Die Daten sind mit Ergebnissen vor 2007 nicht vergleichbar. Quellen: Wohnungen, Baufertigstellungen: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg; Kraftfahrzeuge: Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg; eigene Berechnungen. 290 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 noch Tabelle 1202 STRUKTURDATEN FÜR DIE GEMEINDEN DER REGION MITTLERER OBERRHEIN 2015 2011 Bad Schönborn 3.193 1.849 434 793 568 1.826 3,4 7,9 253 66 Bretten, Stadt 13.910 6.008 3.961 6.390 1.751 5.762 2,2 19,5 641 229 Bruchsal, Stadt 24.485 11.177 3.333 7.248 5.450 11.740 0,5 11,0 1.063 302 Dettenheim 1.210 440 248 325 177 703 7,9 57,6 85 11 Eggenstein-Leopoldshafen1 11.945 4.591 1.723 1.514 698 9.692 1,3 66,4 274 48 Ettlingen, Stadt1 21.032 8.974 2.766 5.983 5.262 9.777 1,6 -12,1 584 129 Forst 2.107 979 442 797 574 721 0,6 8,9 118 20 Gondelsheim 461 220 144 129 113 213 3,4 35,2 69 19 Graben-Neudorf 4.204 1.253 538 3.054 394 741 2,5 10,5 164 30 Hambrücken 674 360 74 398 131 141 -2,9 3,5 76 5 Karlsbad1 6.264 2.850 692 2.470 1.156 2.622 0,6 -2,6 216 46 Karlsdorf-Neuthard 1.914 768 388 510 747 607 8,0 27,9 166 23 Kraichtal, Stadt 2.657 1.094 357 1.537 376 717 -3,0 -1,3 263 63 Kronau 1.130 418 227 544 316 267 0,2 -0,6 105 15 Kürnbach 436 190 79 229 52 150 2,3 16,6 46 15 Linkenheim-Hochstetten1 1.377 723 141 347 293 735 3,2 26,1 169 28 Malsch 4.283 1.654 745 1.401 1.672 1.178 2,7 47,9 180 34 Marxzell1 618 328 73 144 109 338 11,8 2,1 77 5 Oberderdingen 4.687 2.042 652 3.083 918 657 -1,9 13,9 195 75 Oberhausen-Rheinhausen 1.324 725 130 225 331 762 -1,8 13,4 134 23 Östringen, Stadt 2.609 1.121 486 774 931 872 4,5 1,2 241 68 Pfinztal1 3.236 1.462 486 950 516 1.740 2,5 10,5 264 66 Philippsburg, Stadt 4.202 1.120 731 2.555 833 800 -0,2 -7,5 295 93 Rheinstetten, Stadt1 4.903 2.071 1.022 1.919 1.317 1.645 1,7 30,3 279 54 Stutensee, Stadt1 5.780 2.393 778 2.480 1.204 2.086 2,2 24,8 327 66 Sulzfeld 1.217 465 285 592 139 466 18,3 -2,0 87 21 Ubstadt-Weiher 2.185 1.029 285 841 556 775 3,5 16,8 192 22 Waghäusel, Stadt 7.196 3.320 824 2.770 2.864 1.519 0,7 17,8 309 56 Waldbronn1 3.737 1.968 434 1.218 690 1.825 18,9 31,2 193 44 Walzbachtal 1.718 703 212 861 185 670 3,5 30,1 122 26 Weingarten1 2.580 1.049 395 1.097 442 1.036 1,4 13,3 126 34 Zaisenhausen 621 211 122 567 9 40 3,3 2,6 32 13 Landkreis Karlsruhe darunter Ausländer darunter Frauen darunter Ausländer Produ- zierendes Gewerbe Handel, Verkehr, Gast- gewerbe Sonstige Dienstleis- tungen ins- gesamt Arbeitslose am 30. Juni 2016 darunter im Wirtschaftsbereich2 Gemeinde/Kreis Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer am Arbeitsort am 30. Juni 2016 Zu-/Abnahme (-) der sozialver- sicherungspflichtig Beschäftigten in % seit ins- gesamt 1 Gemeinden des Nachbarschftsverbandes Karlsruhe. 2 Durch die Umstellung auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) sind die Ergebnisse keinesfalls mit der bisherigen Systematik (WZ 2003) vergleichbar und es kommt zu einem Bruch in der Zeitreihe. Quellen: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Bundesagentur für Arbeit. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 291 noch Tabelle 1202 STRUKTURDATEN FÜR DIE GEMEINDEN DER REGION MITTLERER OBERRHEIN 2015 2011 Au am Rhein 334 141 26 138 87 109 -2,1 5,0 42 . Bietigheim 1.326 566 291 190 606 517 -4,9 5,1 110 18 Bischweier 416 145 49 231 62 123 7,8 10,1 39 8 Bühl, Stadt 19.258 7.496 3.031 12.198 2.731 4.279 2,1 10,8 414 128 Bühlertal 1.441 548 188 957 110 364 4,1 -0,7 118 30 Durmersheim 2.096 945 450 730 615 707 3,9 19,4 227 43 Elchesheim-Illingen 290 133 32 179 35 76 2,8 10,7 38 . Forbach 455 196 41 . . 162 -16,2 9,6 86 29 Gaggenau, Stadt 11.463 3.784 1.422 7.403 1.272 2.770 -0,7 2,5 493 141 Gernsbach, Stadt 3.577 1.640 440 1.705 475 1.358 3,1 13,8 220 47 Hügelsheim 726 324 146 262 178 285 6,6 18,4 99 19 Iffezheim 1.806 705 377 948 269 564 5,6 5,6 60 8 Kuppenheim, Stadt 1.833 790 317 782 562 485 21,6 31,7 145 38 Lichtenau, Stadt 1.280 489 288 637 250 383 0,5 8,4 78 17 Loffenau 176 80 9 . . 77 -2,2 3,5 40 6 Muggensturm 2.248 863 519 1.043 750 450 2,7 17,5 86 23 Ötigheim 1.117 446 232 377 204 532 -5,7 21,8 60 6 Ottersweier 2.333 899 380 1.267 567 478 -1,0 23,0 73 15 Rastatt, Stadt 29.312 10.415 5.642 1.593 4.298 9.686 1,1 12,4 1.557 488 Rheinmünster 3.052 1.045 584 1.320 802 922 2,8 9,9 88 14 Sinzheim 2.898 1.482 445 644 740 1.480 -1,3 29,5 124 29 Steinmauern 416 203 77 228 55 133 1,0 14,3 38 8 Weisenbach 446 172 55 304 80 62 -5,1 -14,6 44 5 Stadtkreis Baden-Baden 29.480 16.256 4.504 7.112 6.696 15.559 1,8 -3,9 1.546 532 Stadtkreis Karlsruhe 173.336 82.422 22.335 27.090 37.609 108.511 1,5 7,7 7.784 2.197 Landkreis Karlsruhe 147.895 63.555 23.207 53.745 30.774 62.823 1,9 11,8 7.345 1.749 Landkreis Rastatt 88.299 33.507 15.041 46.953 14.906 26.002 1,4 11,3 4.279 1.124 439.010 195.740 65.087 134.900 89.985 212.895 1,6 8,9 20.954 5.602 darunter: Nachbarschaftsverband Karlsruhe1 234.808 108.831 30.845 45.212 49.296 140.007 1,7 8,4 10.293 2.717 darunter Ausländer ins- gesamt Region Mittlerer Oberrhein Gemeinde/Kreis Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer am Arbeitsort am 30. Juni 2016 Zu-/Abnahme (-) der sozial- versicherungs- pflichtig Beschäftigten in % seit ins- gesamt darunter Frauen darunter Ausländer Landkreis Rastatt Region Mittlerer Oberrhein Arbeitslose am 30. Juni 2016 darunter im Wirtschaftsbereich2 Produ- zierendes Gewerbe Handel, Verkehr, Gast- gewerbe Sonstige Dienstleis- tungen 1 Einschließlich Stadtkreis Karlsruhe. 2 Durch die Umstellung auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) sind die Ergebnisse keinesfalls mit der bisherigen Systematik (WZ 2003) vergleichbar und es kommt zu einem Bruch in der Zeitreihe. Quellen: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Bundesagentur für Arbeit. 292 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Tabelle 1203 STRUKTURDATEN FÜR DIE GEMEINDEN IM RAUM SÜDPFALZ RAUM SÜDPFALZ 2016 seit 2012 Anzahl % Anzahl % Germersheim, Stadt 21,7 948 20.587 22,5 245 1,2 -106 -0,5 9 2 Wörth am Rhein, Stadt 131,6 134 17.645 11,4 120 0,7 266 1,5 60 309 VG Hagenbach, Stadt 33,8 314 10.803 7,8 200 1,9 192 1,8 7 107 VG Bellheim 43,6 314 13.653 5,6 27 0,2 245 1,8 6 14 VG Jockgrim 40,9 417 17.073 7,7 54 0,3 295 1,8 32 295 VG Kandel 69,0 234 16.170 10,2 168 1,0 695 4,5 15 120 VG Lingenfeld 69,8 237 16.572 9,3 140 0,9 486 3,0 -8 -9 VG Rülzheim 53,0 279 14.800 5,5 83 0,6 228 1,6 53 87 VG Annweiler am Trifels 129,9 130 16.868 6,4 192 1,2 300 1,8 -23 -22 VG Bad Bergzabern 164,6 146 23.990 6,3 35 0,1 117 0,5 28 60 VG Edenkoben2 119,6 169 20.245 8,1 354 1,8 546 2,8 7 -1 VG Herxheim 50,0 301 15.049 5,5 135 0,9 496 3,4 -7 29 VG Landau-Land 90,4 153 13.807 4,6 25 0,2 -92 -0,7 -1 18 VG Maikammer2 39,7 204 8.102 6,6 -19 -0,2 31 0,4 5 4 VG Offenbach a. d. Queich 45,6 273 12.465 5,2 233 1,9 253 2,1 -12 -3 VG Dahner Felsenland 215,6 67 14.524 4,3 -15 -0,1 -220 -1,5 -3 -6 VG Hauenstein 109,9 80 8.757 4,0 -1 -0,0 -164 -1,8 -3 3 Kreisfreie Stadt Landau 83,0 547 45.362 8,8 897 2,0 1.405 3,2 -30 -64 Landkreis Germersheim 463,4 275 127.303 10,7 1.037 0,8 2.301 1,8 174 656 Landkreis Südl. Weinstraße 639,8 173 110.526 6,2 791 0,7 1.651 1,5 -3 28 Südpfalz zusammen 1.186,1 239 283.191 8,7 2.725 1,0 5.357 1,9 141 620 Mittelbereich Dahn1 325,5 72 23.281 4,2 -16 -0,1 -384 -1,6 -6 -3 Insgesamt 1.511,6 203 306.472 8,3 2.709 0,9 4.973 1,6 135 617 Mittelbereich Dahn1 Landkreis Südliche Weinstraße Landkreis Germersheim Gemeinde/Kreis Anzahl Fläche in km² Bevölkerung am 31. Dezember 2015 Gesamtgebiet Anzahl insgesamt Zu-/Abnahme (-) der Bevölkerung Wanderungs- gewinn aus bzw. -verlust (-) nach Karlsruhe 2015 seit 2011 Ein- wohner je km² darunter Ausländer in % 1 Landkreis Südwestpfalz (bis 1996 Landkreis Pirmasens) beziehungsweise Region Westpfalz. 2 Zusammenlegung der VG Edenkoben und VG Maikammer im Jahr 2014 wurde wieder rückgängig gemacht. Zu-/Abnahme der Bevölkerung und Wanderungsgewinn/-verlust nach Karlsruhe beziehen sich bei diesen beiden Verbandsgemeinden auf den Stand 21. Dezember 2013. Quellen: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 293 noch Tabelle 1203 STRUKTURDATEN FÜR DIE GEMEINDEN IM RAUM SÜDPFALZ Germersheim, Stadt 9.715 21 8 5 4 11.831 10.391 505 Wörth am Rhein, Stadt 8.583 96 60 39 38 13.233 11.154 632 VG Hagenbach, Stadt 5.057 31 67 42 41 8.637 7.087 656 VG Bellheim 6.382 70 37 19 16 10.678 8.616 631 VG Jockgrim 7.997 70 60 52 51 13.971 11.173 657 VG Kandel 7.629 119 103 53 41 12.708 10.201 631 VG Lingenfeld 7.284 81 75 55 53 13.117 10.481 638 VG Rülzheim 7.132 58 52 32 29 12.056 10.215 690 VG Annweiler am Trifels 8.625 54 47 40 39 13.800 1.357 80 VG Bad Bergzabern 12.614 104 83 67 65 19.725 15.582 650 VG Edenkoben 10.062 116 82 51 48 17.423 13.511 667 VG Herxheim 6.951 68 54 24 22 12.477 10.084 676 VG Landau-Land 6.778 51 42 32 31 12.916 9.508 689 VG Maikammer 4.160 47 38 20 17 6.844 5.238 647 VG Offenbach a. d. Queich 5.840 46 38 25 24 10.982 8.812 707 VG Dahner Felsenland 7.736 20 21 16 15 12.172 9.677 666 VG Hauenstein 4.469 14 13 7 6 7.046 5.943 679 Kreisfreie Stadt Landau 24.099 546 240 53 36 30.842 26.172 577 Landkreis Germersheim 59.797 564 462 297 273 96.231 79.320 623 Landkreis Südliche Weinstraße 55.030 486 384 259 246 94.167 73.611 666 Südpfalz zusammen 138.926 17.433 1.086 609 555 221.240 179.103 632 Mittelbereich Dahn2 12.205 34 34 23 21 19.218 15.620 671 Insgesamt 151.131 17.467 1.120 632 576 240.458 194.723 635 Gemeinde/Kreis Landkreis Germersheim Landkreis Südliche Weinstraße Mittelbereich Dahn2 Gesamtgebiet Wohnungen Bestand 2016 Zu-/Abnahme gegenüber 2015 Wohnungen Wohn- gebäude insgesamt darunter 1- und 2- Familien- häuser darunter Pkw darunter je 1.000 Einwohner Baufertigstellungen 2016 Kraftfahrzeugbestand 20161 1 Ohne vorübergehende Stilllegungen. Die Daten sind mit Ergebnissen vor 2007 nicht vergleichbar. 2 Landkreis Südwestpfalz (bis 1996 Landkreis Pirmasens) beziehungsweise Region Westpfalz. Quellen: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz; Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg. 294 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 noch Tabelle 1203 STRUKTURDATEN FÜR DIE GEMEINDEN IM RAUM SÜDPFALZ 2015 2011 Germersheim, Stadt 9.840 3.997 1.205 . . 7.395 2,8 1,5 936 339 Wörth am Rhein, Stadt 17.040 3.505 2.907 . 13.962 . 0,1 4,2 311 79 VG Hagenbach, Stadt 2.191 951 582 . . 1.669 3,1 17,1 171 16 VG Bellheim 2.277 1.030 263 . 793 . 0,9 2,3 292 48 VG Jockgrim 2.512 1.361 263 16 1.005 1.491 0,2 -1,1 278 48 VG Kandel 4.264 2.274 551 69 847 3.348 2,6 16,5 258 39 VG Lingenfeld 2.624 1.171 541 281 693 1.650 0,8 20,8 319 65 VG Rülzheim 2.886 1.515 264 18 1.069 1.799 1,9 40,6 271 21 VG Annweiler am Trifels 3.199 1.546 192 30 1.480 1.689 2,0 3,4 225 26 VG Bad Bergzabern 6.503 4.116 593 108 669 5.726 2,2 10,7 594 101 VG Edenkoben 5.631 2.068 1.058 284 2.468 2.879 -0,5 23,6 425 101 VG Herxheim 4.557 2.335 577 43 1.466 3.048 3,4 12,0 258 30 VG Landau-Land 1.694 715 236 213 682 799 -1,3 16,0 236 30 VG Maikammer 1.645 916 262 108 364 1.173 3,7 25,2 116 17 VG Offenbach a. d. Queich 6.302 2.712 538 37 1.555 4.709 2,9 63,9 249 46 VG Dahner Felsenland 2.856 1.585 230 14 667 2.175 1,0 2,7 273 . VG Hauenstein 1.936 1.050 88 . . 1.052 0,4 8,4 211 . Kreisfreie Stadt Landau 21.800 11.401 1.998 96 4.067 17.637 2,8 13,5 1.227 306 Landkreis Germersheim 43.634 15.804 6.576 505 21.303 21.826 1,3 9,1 2.836 662 Landkreis Südl. Weinstraße 29.531 14.408 3.456 823 8.684 20.023 1,9 23,3 2.351 436 Südpfalz zusammen 94.965 41.613 12.030 1.424 34.054 59.486 1,8 14,2 6.414 1.404 Mittelbereich Dahn2 4.792 2.635 318 . . 3.227 0,7 4,9 484 . Insgesamt 99.757 44.248 12.348 1.424 34.054 62.713 1,8 13,7 6.898 . ins- gesamt Gemeinde/Kreis Landkreis Germersheim Landkreis Südliche Weinstraße Mittelbereich Dahn2 Gesamtgebiet darunter im Wirtschaftsbereich1 darunter Ausländer Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer am Arbeitsort am 30. Juni 2016 Zu-/Abnahme (-) der sozial- versicherungs- pflichtig Beschäftigten in % seit Arbeitslose am 30. Juni 2016 Land- und Forstwirt- schaft, Fischerei Produ- zierendes Gewerbe Dienst- leistungs- bereichins- gesamt darunter Frauen darunter Ausländer 1 Durch die Umstellung auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) sind die Ergebnisse keinesfalls mit der bisherigen Systematik (WZ 2003) vergleichbar und es kommt zu einem Bruch in der Zeitreihe. 2 Landkreis Südwestpfalz (bis 1996 Landkreis Pirmasens) beziehungsweise Region Westpfalz. Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz. AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 295 Tabelle 1204 FLÄCHE UND BEVÖLKERUNG DER GEBIETSEINHEITEN IM GEBIET DES OBERRHEINRATES/ DER OBERRHEINKONFERENZ („EuroRegion Oberrhein“) GEBIET DES OBERRHEINRATS/DER OBERRHEINKONFERENZ Bevölkerung insgesamt Fläche in km2 Einwohner/-innen je km2 2.485.723 8.137 305 Stadtkreis Baden-Baden 54.160 140 386 Stadtkreis Karlsruhe 307.755 173 1.774 Landkreis Karlsruhe 435.841 1.085 402 Landkreis Rastatt 227.474 739 308 Stadtkreis Freiburg im Breisgau 226.393 153 1.479 Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 257.343 1.378 187 Landkreis Emmendingen 162.082 680 238 Landkreis Ortenaukreis3 420.106 1.851 227 Landkreis Lörrach 226.708 807 281 Landkreis Waldshut 167.861 1.131 148 306.472 1.512 203 Kreisfreie Stadt Landau 45.362 83 547 Landkreis Germersheim 127.303 463 275 Landkreis Südliche Weinstraße 110.526 640 173 Verbandsgemeinde Dahner Felsenland 14.524 216 67 Verbandsgemeinde Hauenstein 8.757 110 80 1.872.949 8.280 226 Departement Bas-Rhin 1.112.815 4.755 234 Arrondissement Haguenau-Wissembourg 240.402 1.422 169 Arrondissement Molsheim 103.068 771 134 Arrondissement Saverne 129.272 1.244 104 Arrondissement Sélestat-Erstein 155.916 981 159 Arrondissement Strasbourg 484.157 338 1.434 Departement Haut-Rhin 760.134 3.525 216 Arrondissement Altkirch 69.645 663 105 Arrondissement Colmar-Ribeauvillé 200.243 1.127 178 Arrondissement Mulhouse 350.032 707 495 Arrondissement Thann-Guebwiller 140.214 1.028 136 1.484.719 3.587 414 Kanton Aargau 663.462 1.404 473 Kanton Basel-Stadt 193.070 37 5.225 Kanton Basel-Landschaft 285.624 518 552 Kanton Jura 73.122 839 87 Kanton Solothurn 269.441 790 341 Insgesamt 6.149.863 21.516 286 Gebietsgliederung Region Alsace2 Raum Südpfalz1 Baden1 Nordwestschweiz4 1 Baden, Raum Südpfalz: Bevölkerung Stand 31. Dezember 2015; Fläche: Baden Stand 31. Dezember 2015, Raum Südpfalz Stand 31. Dezember 2014. 2 Summe Departements Bas-Rhin und Haut-Rhin. Résultats du recensement de la population 2014. 3 Ohne gemeindefreies Gebiet Rheinau. 4 Stand 31. Dezember 2016. Quellen: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg und Landesamt Rheinland-Pfalz; Bundesamt für Statistik der Schweiz; Institut National de la Statistique et des Etudes Economiques (INSEE) Direction Régionale de Strasbourg ; eigene Erhebungen. 296 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 Karte 12.2 GEBIET DES OBERRHEINRATS/DER OBERRHEINKONFERENZ AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 297 298 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 SCHLAGWORTVERZEICHNIS 300 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 A Abbrüche (Baustatistik) .................................................................77, 91 Abendschulen (2. Bildungsweg/VHS) ................................. 211, 215, 230 Abfall/Abwasser ....................................................................... 161, 162 Abiturienten .....................................................................................208 Abschleppvorgänge (städtischer Vollzugsdienst).............................. ...140 Abwasserbeseitigung............................................................. .......... .163 Abwasserpreis ....................................................................................22 Ackerland......................................................................... .......... 11, 119 Ärzte (-Dichte) ....................................................................... 21, 167 ff. Akademie der Bildenden Künste (Staatl.) ................................... 216, 225 Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG)...................................... ...... 141, 142 Alleinerziehende ..................................................... 52 ff., 174, 176, 177 Altenheime (-pfl ege) ..................................................................... 193 ff. Altersaufbau (Bevölkerung) ................................... 18, 30, 31, 38 ff., 276 Altersgruppen (Arbeitnehmer) ...........................................................112 Amtspfl eg-/vormundschaften.............................................................183 Apotheken ................................................................................. 21, 172 Arbeitnehmer ..................................................19, 102 ff., 290, 291, 294 Arbeitslose ..................................19, 113 ff., 173 ff., 279, 290, 291, 294 Augartenschule (private Schule für Erziehungshilfe) ................... 207, 211 Ausländer ...........................................18, 32 ff., 276, 277, 286, 287,292 Auspendler (Arbeitnehmer) ............................................... 103, 106, 107 Ausstellungen ................................................................... 238, 243, 244 Auswärtige Patienten .................................................................... 168 ff. Auswärtige Schüler ........................................................... 209, 213, 214 B Bäder ........................................................................................... 245 ff. Baden-Airpark (Regionalfl ughafen) ............................................ 142, 143 Badisches Konservatorium für Musik .................................................227 Badisches Schulmuseum ...................................................................238 Badnerlandhalle Neureut ..................................................................244 Bahnverbindungen (Hauptbahnhof) ...................................................142 Baugenehmigungen .................................................................. 20, 79 ff. Baugewerbe .................................................................................... 121 Baukosten (Bautätigkeit) ............................................. 79, 82, 83, 89, 90 Baukosten (Index) .............................................................................132 Baulandpreise (Verkäufe) ................................................................ 94 ff. Bauschutt .........................................................................................162 Bautätigkeit ...............................................20, 79 ff., 278, 288, 289, 293 Bauüberhang ................................................................................91, 92 Beheizung von Wohnungen (Stadtwerke) ....................................... 158 ff. Beherbergungsgewerbe ............................................................... 124 ff. Behinderte (Heime/Einrichtungen) .....................................................191 Belegungsdichte (Wohnungen) ...................................... 20, 75, 278, 285 Berufl iche Schulen .......................................................... 20, 203, 212 ff. Berufspendler (Arbeitnehmer)........................................................ 103 ff. Beschäftigte Arbeitnehmer ..............................19, 103 ff., 290, 291, 294 Beschäftigte (Erwerbstätige)......................................................... 102 ff. Beschäftigte im Verarbeitenden Gewerbe ............108, 109, 118, 121, 122 Bestattungen ....................................................................................172 Betreute Personen ........................................................................ 192 ff. Bettenangebot/-auslastung (Fremdenverkehr) ...................... 20, 124, 127 Bevölkerung (eigene Fortschreibung) .................... 9, 10,12, 29 ff., 276 ff. Bevölkerung (amtliche Fortschreibung) .........17, 18, 23, 285 ff., 292, 295 Bevölkerungsbewegung .............................18, 57 ff., 277, 286, 287, 292 Bibliotheken ................................................................................. 235 ff. Bildung .................................................................................. 20, 203 ff. Bioabfälle ................................................................................. 162, 163 Bodennutzung ...................................................................... 10, 11, 119 Brandbekämpfung ............................................................................271 Bruttowertschöpfung/-inlandsprodukt ......................................... 19, 101 Bürofl ächen/-gebäude .........................................................................81 Bundestagswahlen .................................................................... 259, 260 Bußgeldbescheide (Verkehr) .............................................................140 C Comenius-Realschule ................................................................ 207, 211 D d‘Badisch Bühn ................................................................................241 Deutsche Bahn (Zugangebot) ............................................................142 Diakonissenkrankenhaus ..................................................................169 Diebstahl ............................................................................... 21, 267 ff. Dienstleistungssektor ........... 19, 101, 102, 108, 109, 112, 290, 291, 294 Dioxidmessungen ......................................................................... 152 ff. Dominikus-Gymnasium ............................................................. 208, 211 Duale Hochschule ..................................................................... 216, 224 E EC Europa Campus (Privathochschule) ...............................................216 Ehelösungen (gerichtliche) ..................................................................56 Eheschließungen .................................................................................55 Eigentumswohnungen (Verkäufe) ..................................................94, 95 Eigentümerquote ................................................................................23 Einäscherungen (Krematorium) ..........................................................172 Einbürgerungen ...................................................................... 45, 46, 48 Eingemeindungen .................................................................................9 Eingliederungshilfe ................................................................... 174, 175 Einkommen (verfügbares) = Kaufkraft .................................................19 Einkommensteuer (Gemeindeanteil) ............................................ 22, 264 Einpendler (Arbeitnehmer) ........................................................... 103 ff. Einwohnerdichte ......................................9 ff., 18, 276, 285 ff., 292, 295 Einzelhandelspreis-Indizes ............................................................. 128 ff. Elektrizitätsversorgung ......................................................................158 Elsass (Region/Raum PAMINA) ..........................................................285 Energieversorgung (Stadtwerke) .................................................... 158 ff. Entsorgung ............................................................................... 162, 163 Ergebnisrechnung ......................................................................... 261 ff. Erwerbsfähige ................................................................... 40, 114, 115 Erwerbstätige ..................................................19, 101 ff., 290, 291, 294 Erziehung (Jugendhilfe) ..................................................... 175, 183, 184 Europäische Schule ................................................................... 208, 211 AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 301 Europabad ............................................................................... 245, 246 Europawahlen ..................................................................................260 Evangelische Schulen ........................................................ 204, 205, 211 Exmatrikulationen (KIT) .....................................................................217 Exportumsatz (Verarbeitendes Gewerbe) ............................................122 F Fachärzte ................................................................................... 21, 168 Fachschulen .................................................................................. 213 ff. Fächerbad ................................................................................ 245, 246 Fahrerlaubnisse ................................................................................138 Fahrgäste (ÖPNV) ........................................................................ 140 ff. Fahrgastschifffahrt (”MS Karlsruhe”) .................................................143 Feinstaubplaketten ................................................................... 156, 158 Fernwärmeversorgung .......................................................................159 Feuerbestattungen ............................................................................172 Feuerwehr ........................................................................................271 Filmtheater ............................................................................... 241, 242 Finanzen (städtisch) ................................................................ 22, 261 ff. Finanzrechnung ........................................................................... 261 ff. Fläche .....................................................9 ff., 18, 276, 285 ff., 292, 295 Flächennutzung .................................................................... 10, 11, 119 Flugverkehr (Baden-Airpark) ...................................................... 142, 143 Förderschulen (Sozialpädagogische Bildungs- und Beratunszentren; SBBZ – Sonder- und Förderschulen) ................................... 207, 209, 211 Forstfl äche.................................................................................. 11, 119 Fortzüge ............................................ 18, 57, 59 ff., 277, 286, 287, 292 Freibäder .................................................................................. 245, 247 Freie Aktive Schule Karlsruhe e. V. ............................................. 204, 211 Fremdenverkehr ..................................................................... 20, 124 ff. Friedhöfe .................................................................................... 11, 172 Führerscheine ...................................................................................138 Führungsakademie des Landes Baden-Württemberg ..........................229 G Galerie, städtische (Kunstsammlungen) ..............................................238 Ganztagesbetreuung (Schulen) ..........................................................210 Gartenland .........................................................................................11 Gastgewerbe .......................................................................... 20, 124 ff. Geburten/-quoten ............................................................. 18, 57 ff., 277 Gehwege .........................................................................................138 Gasversorgung .................................................................................160 Gemarkung .............................................9 ff., 18, 276, 285 ff., 292, 295 Gemeindeergebnisse (Region).................... ............. 63 ff., 104 ff., 283 ff. Gemeinschaftsschulen..................................................... 20, 205, 209 ff. Gemeinderat .............................................................................. 22, 255 Generallandesarchiv..........................................................................238 Geografi sche Angaben ..........................................................................9 Gerichtliche Ehelösungen ....................................................................56 Geringfügig Beschäftigte ................................................... 110, 111, 113 Gestaltung (Hochschule für ...) ................................................ 216, 225 Gestorbene .................................................18, 57, 58, 60, 61, 172, 277 Gesundheitsberufe (Schulen für ...) ..................................................212 Gesundheitsberufe (tätige Personen) ....................................... 21, 167 ff. Gewässer (Fläche, Länge) ..................................................................9 ff. Gewerbean-/-abmeldungen ...............................................................118 Gewerbliche Schulen .................................................................... 212 ff. Gewerbesteuer ................................................................... 22, 263, 264 Glas (Wertstofferfassung) ..................................................................162 Grenzgänger (Einpendler aus dem Elsass) ...................................... 103 ff. Großstädte (Städtevergleiche/Kennziffern) ....................................... 17 ff. Grünfl ächen ......................................................................... 10, 11, 119 Grundbesitz (städtisch) .......................................................................11 Grundsicherung ...................................................... 21, 173 ff., 178, 179 Grund-/Haupt-/Werkrealschulen .................................. 20, 204 ff., 209 ff. Grundsteuer ............................................................................... 22, 264 Grundstücksverkäufe(-preise) ........................................................94, 96 Güterumschlag (Rheinhafen).. ................................................... 143, 144 Gymnasien ................................................................. 20, 208, 209, 211 H Hafen (Schiffs-/Güterverkehr) .................................................... 143, 145 Hallen (Kongresszentrum) ......................................................... 243, 244 Hallenbäder .............................................................................. 245, 246 Handwerk ........................................................................................123 Haupt-/Werkrealschulabgänge ..........................................................205 Hauptwohnung (Bevölkerung) ................................................. 29 ff., 276 Hausärzte ................................................................................... 21, 167 Haushalte ............................................................................... 51 ff., 278 Haushaltsplan (städtisch) ........................................................ 22, 261 ff. Hausmüll .................................................................................. 162, 163 Hauswirtschaftliche Schulen .............................................. 212, 214, 215 Hebesatz (städtisch Steuern) ...............................................................22 Heimatmuseen .................................................................................238 Heime .................................................................................. 191, 193 ff. Heizung (Strom, Fernwärme) ......................................................... 158 ff. Herzchirurgie (private Klinik ..............................................................169 Hochschulen ................................................................................. 216 ff. Hochschule Karlsruhe - Technik und Wirtschaft .......... 216, 220, 221, 223 Höhenlage (über NHN) .........................................................................9 Horte ....................................................................................... 190, 191 Hundesteuer ................................................................................. 264 ff. I Immissionen ................................................................................. 152 ff. Indizes für Bauleistungen ..................................................................132 Indizes für Lebenshaltung (Infl ationsrate) ...................................... 128 ff. Indizes für Wohnungsmiete (Grafi k) .....................................................92 Industrie (Verarbeitendes Gewerbe) ........................................... 121, 122 Innerstädtische Wanderungen ..................................... 60, 61, 66, 68, 69 Inobhutnahmen ................................................................................185 Insolvenzen ......................................................................................117 Internisten .................................................................................. 21, 168 302 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 J Johannes Kepler-Schulen ................................................... 207, 208, 211 Jugendhilfe ........................................................................... 175, 183 ff. Jugendkriminalität .................................................................... 268, 269 Jugendkunstschule (JUKS) .................................................................228 Jugendmusikschule Neureut ..............................................................228 Jugendorganisationen (Stadtjugendausschuss) ...................................251 K Kammertheater .................................................................................240 Karlshochschule International University .................................... 216, 226 Karlsruher Institut für Technologie (Universität) .............................. 216 ff. Karlsruher Sportclub (KSC) ................................................................247 Karpatendeutsches Museum .............................................................238 Kaufkraft (Verfügbares Einkommen) ....................................................19 Kaufmännische Schulen .................................................... 212, 214, 215 Kennziffern (Großstädte) ................................................................. 17 ff. Kinderärzte ................................................................................. 21, 168 Kindergartenjahrgänge .......................................................................40 Kindertagesstätten ........................................................................ 187 ff. Kinderspielplätze ...................................................................... 248, 249 Kindeswohlgefährdung ................................................................. 183 ff. Kinemathek e. V. ..............................................................................241 Kinos ....................................................................................... 241, 242 KIT-Bibliothek ...................................................................................237 Kläranlage/-schlamm (Abwasser) .......................................................163 Klimawerte ................................................................................... 149 ff. Klinikum (Städtisches) ................................................................... 168 ff. Kommunaler Ordnungsdienst (KOD) .......................................... 270, 271 Kommunalfi nanzen ................................................................. 22, 261 ff. Konfession (Bevölkerung) ..............................................................49, 50 Kongresse ................................................................................ 243, 244 Konservatorium für Musik (Badisches) ...............................................227 Kraftfahrzeuge ............................ 20, 133 ff., 155 ff., 279, 288, 289, 293 Krankenanstalten .................................................................... 21, 168 ff. Krematorium ....................................................................................172 Kriegsopferfürsorge .................................................................. 175, 183 Kriminalität ...................................................................... 21, 24, 267 ff. Kulturvereine ....................................................................................243 Kunstakademie (Staatliche Akademie der Bildenden Künste) ...... 218, 227 Kunsthalle (Staatliche) ......................................................................238 Kunstschule (JUKS) ...........................................................................228 Kunstverein (Badischer) .....................................................................238 L Lage (geografi sche) ..............................................................................9 Landesbibliothek (Badische) ..............................................................236 Landesmuseum (Badisches) ...............................................................238 Landschaftsschutzgebiete....................................................... ...........152 Landtagswahlen ............................................................... 257, 258, 260 Landwirtschaft ....................................................................... 11, 118 ff. Lebendgeborene ............................................................... 18, 57 ff., 277 Lebenshaltung (Preisindizes) ......................................................... 128 ff. Lebensunterhalt (Sozial-)Hilfe zum ................................................ 173 ff. Lernwerkstatt TECHNIDO .......................................................... 204, 211 Lichtspieltheater ....................................................................... 241, 242 Literaturmuseum (ehemaliges Oberrheinisches Dichtermuseum) ..........238 Luftdruck/-temperatur .......................................................................149 Luftverkehr ............................................................................... 142, 143 Luftverschmutzung .......................................................................152 ff. M Messe- und Kongress-GmbH ..................................................... 243, 244 Mietpreis-Index (Lebenshaltung) ............................................. 92, 128 ff. Mieträumungsklagen ................................................................ 181, 182 Migranten ...................................................................................... 42 ff. Mitglieder (Sportvereine/Jugendorganisationen) ......................... 250, 251 Mittlere Einwohnerzahl .......................................................................32 Mittlerer Oberrhein (Region) ............................................... 63 ff., 285 ff. Mord/Totschlag ........................................................................ 267, 268 Motorisierung ............................. 20, 133 ff., 155 ff., 279, 288, 289, 293 Müllbeseitigung ........................................................................ 162, 163 Museen ............................................................................................238 Musik(hoch-)schule (Staatliche Hochschule für Musik) ................ 216, 227 N Nachbarschaftsverband ....................................................... 63 ff., 288 ff. Nationalität (ausländische Einwohner) ............................................. 42 ff. Natürliche Bevölkerungsbewegung ................................... 18 , 57 ff., 277 Naturdenkmale (-schutzgebiete) ........................................................152 Naturkundemuseum (Staatliches) ......................................................238 Nebenjobs .................................................................................... 110 ff. Nebenwohnung (Bevölkerung) .................................................... 29, 30 Neue Messe .................................................................................... 243 Nichtwohnbau .............................................................. 79, 81 ff., 90, 91 Niederschläge ............................................................................ 149,151 Nutzung (Flächen) ................................................................ 10, 11, 119 O Oberbürgermeisterwahlen .................................................................257 Oberrheinrat/-konferenz ........................................................... 295, 296 Oberwaldbad ............................................................................ 245, 246 Obstanlagen .....................................................................................119 Ökologie ...................................................................................... 149 ff. ÖPNV ........................................................................................... 140 ff. Omnibusverkehr (VBK, AVG) ...................................................... 140, 141 Optionsdeutsche ...........................................................................45, 46 Ordnungswidrigkeiten (Verkehr) ........................................................140 Ortschaftsratswahlen ........................................................................256 Ortsumzüge ................................................................ 57, 60, 61, 68, 69 Ortszeit (MEZ) .....................................................................................9 Ozonmessungen ....................................................................... 152, 153 AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 303 P Pädagogische Hochschule/Seminare .................................. 216, 222, 223 PAMINA-Raum ............................................................................. 283 ff. Paracelsusklinik ................................................................................169 Parzivalschulen ......................................................................... 207, 211 Pendler (Arbeitnehmer) ................................................................. 103 ff. Personalaufwendungen (Stadt) .........................................................263 Personenkraftwagen ........................20, 133, 155 ff., 279, 288, 289, 293 Personenschifffahrt (städtisch) ...........................................................143 Personenverkehr (ÖPNV) ............................................................... 140 ff. Pfalz (Ergebnisse) ....................................63 ff., 96, 103 ff., 285, 292 ff. Pfi nzgaumuseum ..............................................................................238 Pfl egeheime/-einrichtungen/-versicherung ...................................... 193 ff. Pfl egepersonal ..................................................................................169 Polizeiliche Kriminalstatistik .............................................. 21, 24, 267 ff. Preise für Bauland/Wohnungseigentum ........................................... 94 ff. Preisindizes .................................................................................. 128 ff. Prinz-Max-Palais ...............................................................................238 Privathaushalte ...................................................................... 51 ff., 278 Privathochschule ...................................................................... 216, 226 Privatinsolvenzen .............................................................................117 Privatschulen ........................................................ 204, 207 ff., 211, 212 Privattheater ........................................................................... 240, 241 Produzierender Sektor (Gewerbe) ............................................................ ........................................... 19, 101, 102, 108, 109, 111, 290, 291, 293 Prognose (Bevölkerung) ................................................................70, 71 R Radwege ..........................................................................................138 Ratsmitglieder ............................................................................ 22, 255 Räumungsfälle ....................................................................... 181, 182 Rauschmitteldelikte ................................................................ 21, 267 ff. Realschulen .................................................................... 20, 207, 209 ff. Rebland ...........................................................................................119 Rechtshistorisches Museum ...............................................................238 Recycling (Wertstofferfassung) .................................................. 162, 163 Regierungspräsidium am Rondellplatz .............................................. 238 Regionalergebnisse ............................................63 ff., 96, 103 ff., 283 ff. Regionalfl ughafen Karlsruhe/Baden-Baden ................................ 142, 143 Reiseverkehr ........................................................................... 20, 124 ff. Religion (Bevölkerung) ................................................................. 49, 50 Rheinhäfen (städtisch) .............................................................. 143, 144 Rohbau (Bauüberhang) .................................................................91, 92 S Sandkorn-Theater .............................................................................240 Schadstoffmessungen .................................................................. 152 ff. Schadstoffreduzierte Pkw .............................................................. 155 ff. Schallschutzfenster (Förderung) .........................................................152 Scheidungen .......................................................................................56 Schienenverkehr ......................................................................... 140 ff. Schiffsverkehr ...................................................................................143 Schlossgartenbahn .......................................................................... 141 Schülerhorte ............................................................................. 190, 191 Schulabgänge/-übergänge ...................................................... 20, 205 ff. Schulden (städtisch) .................................................................... 22, 261 Schulen .................................................................................. 20, 203 ff. Schulmuseum (Badisches) .................................................................238 Schulpfl ichtige ....................................................................................40 Schutzgebiete (Natur-/Landschafts-) ..................................................152 Schwarzwaldhalle .............................................................................243 Seminare für (Schul-) Pädagogik ........................................................223 Senioren ....................................................................... 18, 30, 31, 38 ff. Sexualvergehen ............................................................................ 267 ff. Sicherheit ......................................................................... 21, 24, 267 ff. Siedlungsfl äche/-dichte ...........9, 10, 12, 18, 276, 285, 286, 287, 292, 295 Single-Haushalte .................................................................... 51 ff., 278 Sonderschulen (Sozialpädagogische Bildungs- und Betreuungszentren; SBBZ – Sonder- und Förderschulen) ............................. 20, 207, 209, 211 Sonnenscheindauer ...........................................................................151 Sozialgeld/SGB II ............................................................... 21, 173, 174 Sozialgesetzbuch (SGB) ........................................................... 21, 173 ff. Sozialleistungen ........................................................................... 173 ff. Sozialversicherungspfl ichtig Beschäftigte ..........19, 103 ff., 290, 291, 294 Sozialwohnungen ........................................................................... 84 ff. Sozialpädagogische Bildungs- und Betreuungszentren ............................. (SBBZ – Sonder- und Förderschulen) ............................ 20, 207, 209, 211 Spielplätze ............................................................................... 248, 249 Sportanlagen/-fl ächen ................................................................. 11, 247 Sportarten (Vereinsmitglieder) ...........................................................250 St. Vincentius-Kliniken ............................................................... 169, 171 Staatsangehörigkeit (Ausländer) ................................ 32 ff., 36, 37, 42 ff. Staatstheater (Badisches) .......................................................... 239, 240 Stadtbibliothek .................................................................................235 Stadtgarten (Zoologischer Stadtgarten)..............................................245 Stadtgebiet/-grenzen .......................................... 9 ff., 18, 275, 276, 283 Stadthalle .........................................................................................243 Stadtjugendausschuss (Mitglieder) ....................................................251 Stadtmuseum/Galerie ........................................................................238 Stadtrat (Sitzverteilung) .............................................................. 22, 255 Stadtregion (Karte) ...........................................................................283 Stadtviertel (Ergebnisse) ........... 12, 36, 37, 52, 53, 60, 61, 134, 135, 248 Stadtwerke (Versorgungsbetriebe) ................................................. 158 ff. Städtevergleiche (Kennziffern) ......................................................... 17 ff. Staubmessungen (Schadstoffe) ...................................................... 152 ff. Sterbefälle/-quote ............................................... 18, 57, 58, 60, 61, 277 Steuereinnahmen ................................................................ 22, 263, 264 Steuerkraft (städtisch) .........................................................................22 Straftaten ......................................................................... 21, 24, 267 ff. Straßen .................................................................................... 137, 138 Straßenbahnen ............................................................................. 140 ff. Straßenverkehr (Unfälle)............................................................ 138, 139 Stromversorgung ..............................................................................158 Studentenwohnheime .......................................................................198 Studierende .......................................................................... 198, 216 ff. Substage Rockrampe e. V. ..................................................................241 304 | STATISTISCHES JAHRBUCH 2017 T Tageseinrichtungen für Kinder ....................................................... 186 ff. TECHNIDO (Lernwerkstatt) ....................................................... 204, 211 TechnologieRegion Karlsruhe ........................................................ 284 ff. Tempel e. V. (Kulturverein) ..................................................................241 Temperaturen (Klima)................................................................ 149, 150 Teuerung (Preisindizes) ................................................................. 128 ff. Theater ........................................................................................ 239 ff. Tierhaltung .......................................................................................120 Tourismus ............................................................................... 20, 124 ff. TRAM .......................................................................................... 140 ff. Tollhaus e. V. (Kulturverein) ................................................................241 Trinkwasserpreis .................................................................................22 Turmbergbahn ..................................................................................141 U Übergänge (weiterführende Schulen) ........................................... 20, 206 Übernachtungen ..................................................................... 20, 124 ff. Umlandergebnisse .............................................63 ff., 96, 103 ff., 285 ff. Umweltbelastungen ...................................................................... 152 ff. Umwelteinsätze (Feuerwehr) .............................................................270 Unfälle (Straßenverkehr)............................................................ 138, 139 Universität (siehe: Karlsruher Institut für Technologie) .................... 216 ff. Universitätsbibliothek (siehe: KIT-Bibliothek) ......................................237 Urnengräber (Bestattungen) ..............................................................172 V Verarbeitendes Gewerbe ........................................................... 121, 122 Verbraucherpreisindizes ................................................................ 128 ff. Verbrechen ....................................................................... 21, 24, 267 ff. Vereine (Sport) .................................................................................250 Verkehrsbetriebe (VBK) ............................................................. 140, 141 Verkehrsfl ächen/-anlagen .............................................. 10, 11, 137, 138 Verkehrsmuseum ..............................................................................238 Verkehrsüberwachung .......................................................................140 Verkehrsunfälle ......................................................................... 138, 139 Versorgungsbetriebe (Stadtwerke) ................................................. 158 ff. Verwaltungsschule (Gemeindetag) .....................................................229 Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie .............................................229 Verwarnungen (Verkehr) ...................................................................140 ViDia – Christliche Kliniken Karlsruhe ........................................ 169, 171 Viehhaltung ......................................................................................120 Vivarium (Staatliches Museum für Naturkunde) ..................................238 Volkshochschule ............................................................... 211, 215, 230 Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen ...................................... 19, 101 Vollzugsdienst (städtisch) ..................................................................140 W Wahlen .................................................................................. 22, 255 ff. Waldfl äche ...................................................................................10, 11 Waldorfschule........................................................................... 208, 211 Wanderungsbewegung ..............................18, 57 ff., 277, 286, 287, 292 Wasser- und Brunnenmuseum ...........................................................238 Wasserpreis ........................................................................................22 Wasserversorgung ............................................................................161 Wege (Rad-/Gehwege) .............................................................. 137, 138 Werkrealschulen ......................................................... 20, 204 ff., 209 ff. Wertschöpfung .......................................................................... 19, 101 Wertstoff (Abfallwirtschaft) ....................................................... 162, 163 Wildparkstadion ...............................................................................247 Wirtschaftsfl äche (Landwirtschaft) ......................................... 10, 11, 119 Wirtschaftskraft/-wachstum ...............................................................101 Witterungsverhältnisse .................................................................. 149 ff. Wohnberechtigte Bevölkerung ................................................ 29 ff., 278 Wohngebäude .......................................................................... 20, 75 ff. Wohngeld ........................................................................................183 Wohngemeinden (Berufseinpendler) .............................................. 103 ff. Wohnheime .......................................................................... 191, 193 ff. Wohnungen ......................................20, 75 ff., 278, 285, 288, 289, 293 Wohnungsbau ...........................................20, 79 ff., 278, 288, 289, 293 Wohnungseigentum (Verkäufe) .....................................................94, 95 Wohnungslose .......................................................................... 181, 182 Wohnungsmiete (Index) .......................................................... 92, 129 ff. Wohnungssuchende Haushalte (Grafi k) ...............................................92 Workuta-Zeitzeugenmuseum und Museum für Menschenrechte ..........................................................................238 Z Zahnärzte ................................................................................... 21, 167 Zeitgeist-Uhrenmuseum ....................................................................238 Zielgemeinden (Berufsauspendler) ..................................... 103, 106, 107 ZKM Zentrum für Kunst und Medientechnologie ................................238 Zoologischer Stadtgarten ..................................................................245 Zugangebot (Hauptbahnhof) .............................................................142 Zugezogene.........................................18, 57, 59 ff., 277, 286, 287, 292 Zuweisungen (Haushalt) ...................................................................263 Zweiter Bildungsweg (VHS) ............................................... 211, 215, 230 AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | STATISTIKSTELLE | 305 IMPRESSUM Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung Zähringerstraße 61 76133 Karlsruhe Leiterin: Dr. Edith Wiegelmann-Uhlig Bereich: Statistikstelle Andrea Rosemeier Bearbeitung: Thorsten Ach Manuela Cretu Willi Pradl Andrea Rosemeier Juliane Schaber Ralf Späth Alexander Süß Layout: Stefanie Groß Telefon: 0721 133-1230 Telefax: 0721 133-1239 E-Mail: statistik@karlsruhe.de Internet: statistik.karlsruhe.de Bildnachweis: © panthermedia.net/Arne Trautmann Seite 27 © pixelio.de/Gerd Kleinert Seite 145 Samuel Degen Seite 271 Martin Noth, Amt für Stadtentwicklung, Stadt Karlsruhe Seiten 7, 15, 73, 297 Presse- und Informationsamt, Stadt Karlsruhe Seiten 1, 97, 199, 231, 251 Monika Müller-Gmelin, Stadtplanungsamt Karlsruhe Titelfoto Roland Fränkle, Presseamt Stadt Karlsruhe Seiten 163, 279 Stand: November 2017 Gedruckt in der Rathausdruckerei auf 100 Prozent Recyclingpapier © Stadt Karlsruhe Alle Rechte vorbehalten. 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Ganzumschlag_10mm Rücken_Langfassung IfZ.indd A nl ag e II – In ha lt sk on ze pt Fo ru m R ec ht K ar ls ru he Konzept für Forum Recht, Karlsruhe Autoren: Axel Drecoll, Frieder Günther, Johannes Hürter, Michael Schwartz, Martina Steber Andreas Wirsching, Magnus Brechtken Konzept für Forum Recht, Karlsruhe Anlage II Inhaltskonzept des Instituts für Zeitgeschichte IfZ, München – Berlin Gesamtschau der Themen I. Alles, was Recht ist. Grundbegriffe und Grundprobleme II. Recht in Deutschland. Eine lange Geschichte 1. Der Weg zum modernen Rechtsstaat 2. Streben nach Freiheit. Bürgerliche Grundrechte 3. Die Gesellschaft ordnen. Arbeits- und Sozialrecht 4. Pervertierung des Rechts. Das NS-Regime 5. Recht in der SED-Diktatur. Die DDR III. Rechtsstaat Bundesrepublik. Kernfragen der Demokratie 6. Freiheit und Sicherheit. Ein Balanceakt 7. Die Ordnung der Wirtschaft durch Recht 8. Rechtsstaat und soziale Gerechtigkeit 9. Das Erbe der Diktaturen. Erfahrungen und Aufarbeitung 10. „Furchtbare Juristen“. Die nationalsozialistische Belastung der Justiz 11. Inländer und Ausländer. Wer ist deutscher Staatsbürger? 12. Kampf um Gleichheit. Recht und Geschlecht 13. Verbraucherschutz und Umwelt. Gesellschaftliche Mobilisie- rung und rechtliche Innovation IV. Der Rechtsstaat auf dem Prüfstand. Lob, Kritik, Verachtung 14. „Recht muss Recht bleiben“. Verfassungspatriotismus und Rechtsstaatsvertrauen 15. „Die Kleinen hängt man, und die Großen lässt man laufen“. Kritik und Enttäuschung 16. „Legal, illegal, scheißegal“. Angriffe von links und rechts V. Kulturen des Rechts. Symbole, Medien, Orte 17. Justitia, Waage und Richterrobe 18. Gesetzbuch und Kommentar, Akte und Paragraf 19. Vertrag und Unterschrift 20. Ampel und Strafzettel 21. Theater und Spielfilm 22. Gerichtsreportagen und Gerichtssendungen 23. Universität 24. Gerichtssaal 25. Gefängnis VI. Gestalter des Rechts. Menschen und Institutionen 26. Bürgerinnen und Bürger. Teilhaben und Mitwirken 27. Das Recht und seine Berufe. Von Richtern, Anwälten und Rechtspflegern 28. Durch alle Instanzen. Vom Amtsgericht zum Bundesgerichtshof 29. „Bürokratie“. Verwaltung und rechtsstaatliche Praxis 30. Parlamente. Orte der Rechtsetzung 31. „Karlsruhe“. Das Bundesverfassungsgericht im politischen Kon- fliktfeld 32. Ein Volk von „Prozesshanseln“? Die Deutschen und der Rechtsweg VII. Recht international. Europa und das Globale 33. Völkerrecht und Souveränität 34. Europäische Union und nationales Recht 35. Asyl, Flucht und Migration. Die Herausforderung des Globalen 36. Recht in einer globalisierten Welt. Freihandel und Menschen- rechte Meilensteine des Bundesdeutschen Rechtsstaats 20.09.1945 Kontrollratsgesetz Nr. 1 zur Aufhebung von NS-Recht: Gesetze dürfen nicht mehr angewandt werden, die jemanden „aufgrund seiner Rasse, Staatsangehörigkeit, seines Glaubens oder seiner Opposition zur NSDAP oder ihrer Lehren“ benachteiligen könnten 20.11.1945 Beginn des Nürnberger Prozesses gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärtribunal der Alliierten 24.05.1949 Inkrafttreten des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland 01.10.1950 Gründung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe als oberste Instanz für Zivil- und Strafsachen 28.09.1951 Gründung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe 23.09.1952 Gründung des Bundesverwaltungsgerichts in Berlin als zentrale Instanz zur bundesweiten Vereinheitlichen der Verwaltungsrechtsprechung 03.09.1953 Inkrafttreten der Europäischen Menschenrechtskonvention, Gründung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte am 20.04.1959 24.06.1954 Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu den Rechten eines Bedürftigen bei gesetzlichen Pflichten des Fürsorgeträgers gegenüber dem Bedürfti- gen: Gewährleistung subjektiver Rechte in der sozialstaatlichen Leistungsverwaltung 25.03.1957 Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), Festschreibung von vier Grundfreiheiten und Schaffung neuer europäischer Instituti- onen 15.01.1958 Lüth-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Die Grundrechte konstituieren eine objektive Wertordnung, die auch gegenüber dem Privat- recht eine mittelbare Drittwirkung entfaltet; das Bundesverfassungsgericht entwickelt sich vor diesem Hintergrund in Richtung einer obersten Re- visionsinstanz für alle Rechtsbereiche 20.12.1963 Beginn des ersten Auschwitz-Prozesses am Landgericht in Frankfurt am Main gegen frühere Täter im NS-Konzentrationslager Auschwitz 30.05.1968 Verabschiedung einer Notstandsverfassung durch den Bundestag trotz massiver öffentlicher Proteste: Die „Notstandsgesetze“ sollen die Hand- lungsfähigkeit des Staates und zugleich rechtsstaatliche Standards in Krisensituationen sichern 01.09.1969 Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Reform des Strafrechts, mit der eine Liberalisierung des bundesdeutschen Strafrechts eingeleitet wird (Große Strafrechtsreform) 14.03.1972 Das besondere Gewaltverhältnis fällt: Das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass Grundrechte grundsätzlich auch in Schulen, im Militär oder im Gefängnis gelten 01.01.1977 Inkrafttreten des Verwaltungsverfahrensgesetzes: erstmalige Kodifizierung der wichtigsten allgemeinen Regeln des Verwaltungsrechts 01.07.1977 Inkrafttreten des ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts im Sinne einer Gleichberechtigung der Ehepartner 03.10.1990 Wiedervereinigung: Beitritt der fünf neuen Bundesländer zum Geltungsbereich des Grundgesetzes 01.11.1993 Gründung der Europäischen Union durch den Vertrag von Maastricht, der die europäische Integration – auch im Hinblick auf den Rechtsstaat – voranbringt 01.01.2002 Inkrafttreten des Sicherheitspaketes II als bundesdeutsche Reaktion auf die Terror-Anschläge vom 11.09.2001, weitere Anti-Terror-Gesetze folgen, breite öffentliche Debatte über den „attackierten Rechtsstaat“ Inhaltskonzept Gliederung des Inhaltskonzepts Einführung 1 I. Alles, was Recht ist. Grundbegriffe und Grundprobleme 4 II. Recht in Deutschland. Eine lange Geschichte 6 1. Der Weg zum modernen Rechtsstaat 6 2. Streben nach Freiheit. Bürgerliche Grundrechte 7 3. Die Gesellschaft ordnen. Arbeits- und Sozialrecht 9 4. Pervertierung des Rechts. Das NS-Regime 10 5. Recht in der SED-Diktatur. Die DDR 13 III. Rechtsstaat Bundesrepublik. Kernfragen der Demokratie 15 1. Freiheit und Sicherheit. Ein Balanceakt 15 2. Die Ordnung der Wirtschaft durch Recht 16 3. Rechtsstaat und soziale Gerechtigkeit 17 4. Das Erbe der Diktaturen. Erfahrungen und Aufarbeitung 20 5. „Furchtbare Juristen“. Die nationalsozialistische Belastung der Justiz 22 6. Inländer und Ausländer. Wer ist deutscher Staatsbürger? 23 7. Kampf um Gleichheit. Recht und Geschlecht 25 8. Verbraucherschutz und Umwelt. Gesellschaftliche Mobilisierung und rechtliche Innovation 27 IV. Der Rechtsstaat auf dem Prüfstand. Lob, Kritik, Verachtung 30 1. „Recht muss Recht bleiben“. Verfassungspatriotismus und Rechtsstaatsvertrauen 30 2. „Die Kleinen hängt man, und die Großen lässt man laufen“. Kritik und Enttäuschung 31 3. „Legal, illegal, scheißegal“. Angriffe von links und rechts 34 V. Kulturen des Rechts. Symbole, Medien, Orte 35 1. Justitia, Waage und Richterrobe 35 2. Gesetzbuch und Kommentar, Akte und Paragraf 36 3. Vertrag und Unterschrift 37 4. Ampel und Strafzettel 39 5. Theater und Spielfilm 40 6. Gerichtsreportagen und Gerichtssendungen 42 7. Universität 43 8. Gerichtssaal 44 9. Gefängnis 44 VI. Gestalter des Rechts. Menschen und Institutionen 46 1. Die Bürger und Bürgerinnen. Teilhaben und Mitwirken 46 2. Das Recht und seine Berufe. Von Richtern, Anwälten und Rechtspflegern 47 3. Durch alle Instanzen. Vom Amtsgericht zum Bundesgerichtshof 49 4. „Bürokratie“. Verwaltung und rechtsstaatliche Praxis 50 5. Parlamente. Orte der Rechtsetzung 52 6. „Karlsruhe“. Das Bundesverfassungsgericht im politischen Konfliktfeld 53 7. Ein Volk von „Prozesshanseln“? Die Deutschen und der Rechtsweg 55 VII. Recht international. Europa und das Globale 57 1. Völkerrecht und Souveränität 57 2. Europäische Union und nationales Recht 58 3. Asyl, Flucht und Migration. Die Herausforderung des Globalen 60 4. Recht in einer globalisierten Welt. Freihandel und Menschenrechte 62 Auswahlbibliographie Meilensteine des Bundesdeutschen Rechtsstaats 1 Einführung Recht und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland in ihrer historischen Di- mension, ihrer gegenwärtigen Bedeutung und ihren zukünftigen Po- tentialen begreifbar und erlebbar zu machen – das ist das Ziel des Fo- rums Recht. Dabei stellt die Erinnerung an den Rechtsstaat in Deutsch- land eine besondere Herausforderung dar. Denn sie grenzt sich einer- seits ab von der dominierenden Erinnerung an die Herrschaft von Dik- tatur, Unrecht und Gewalt im 20. Jahrhundert und geht andererseits in der Erinnerung an die Demokratie nicht auf. Der Rechtsstaat reicht historisch viel weiter zurück. Die oftmals verborgene historische Tie- fendimension von Recht und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland prägt aktuelle Zusammenhänge und setzt Pfade für zukünftige Handlungs- möglichkeiten. Dies legt das Forum Recht offen und lädt zur Diskussion ein. Es schlägt folglich ganz neue inhaltliche und gestalterische Wege ein. Vier Kernaussagen sollen im Forum Recht im Mittelpunkt stehen: 1. Erleben: Recht bestimmt und prägt den Alltag der Menschen. Die Besucher/innen sollen das Recht und den Rechtsstaat als Teil ihrer Lebenswirklichkeit erkennen, um von dort aus weiterführende Per- spektiven zu entwickeln. Es gilt, durch die Art der interaktiven und multiperspektivischen Vermittlung die Abstrakta Recht und Rechts- staat nicht als hermetisches System, sondern als unmittelbar erlebbar, vielfältig erfahrbar und folgerichtig in verschiedensten Rechts-Räumen begehbar zu machen. Dies wird erleichtert durch die Lage des Forums in Karlsruhe als einem zentralen authentischen Ort des Rechts in der Bundesrepublik. 2. Geschichte: Recht und Rechtsstaat sind nicht einfach gegeben, sondern nur zu verstehen, wenn man ihre historische Entwicklung berücksichtigt. Der Rechtsstaat besitzt eine einzigartige historische Dimension. Sie prägt gegenwärtiges Handeln und zukünftige Problem- konstellationen. Dies wird jeweils in unterschiedlichen thematischen Kontexten verdeutlicht. Die Erfahrung der Geschichte führt zu der Er- kenntnis, dass nichts – auch nicht der Rechtsstaat – selbstverständlich und unveränderlich ist, dass es der Anstrengung zu seiner Bewahrung bedarf und dass Veränderungen von Rechtsanschauungen nichts Au- ßergewöhnliches, sondern historisch gesehen der Regelfall sind. Insbe- sondere gilt es aufzuzeigen, wie der Rechtsstaat in der bundesdeut- schen Geschichte immer wieder neu verhandelt und in verschiedenen politischen und sozialen Konstellationen durchgesetzt bzw. modifiziert wurde. Dabei ist ein besonderes Augenmerk auf neueste Rechtsent- wicklungen – etwa im Kontext von Europäisierung oder neuen Medien – zu richten, wobei aber auch hier an die historische Dimension und an Parallelen zu früheren Entwicklungen explizit zu erinnern ist. 3. Ambivalenz: Recht schützt und ermöglicht individuelle Freiheit, aber es kann sie auch beschränken. Das Forum folgt keinem linearen und kontinuierlich voranschreitenden Fortschritts- oder Erfolgsnarra- tiv, sondern verdeutlicht die Ambivalenzen, Spannungsfelder und Wi- dersprüchlichkeiten von Recht und Rechtsstaatlichkeit sowie die Wan- delbarkeit rechtsstaatlicher Anschauungen und Praktiken aus ver- schiedenen thematischen Perspektiven und in verschiedenen narrati- 2 ven Anläufen. Die dem Recht innewohnende Gefahr, Ungleichheit zu reproduzieren, repressiv zu wirken oder – im Extremfall – sogar Un- recht zu schaffen, tritt besonders deutlich beim Blick auf die national- sozialistische Herrschaft und die SED-Diktatur hervor. Aber auch die Geschichte der Bundesrepublik von 1949 bis heute weist solche Aspek- te auf. 4. Partizipation: Der einzelne Bürger, die einzelne Bürgerin kann das Recht selbst beeinflussen und mitgestalten. Recht ist nichts Stati- sches, sondern unterliegt – zumal in der parlamentarischen Demokra- tie – einem permanenten, dynamischen und situationsbedingten Aus- handlungsprozess. An diesem Prozess sind verschiedenste Akteure, darunter ausgebildete Jurist/innen, Politiker/innen, die Öffentlichkeit, aber auch einzelne Bürger/innen, beteiligt. Die Besucher/innen sollen im Forum und seiner Ausstellung motiviert werden, der geltenden Rechtsordnung als mündige Bürger/innen konstruktiv-kritisch zu be- gegnen, sich in die Rechtsdebatten einzumischen und somit am Aus- handlungsprozess über den Rechtsstaat bewusst teilzuhaben. Sich auf einer informierten Grundlage in gesellschaftliche Debatten einzubrin- gen – das ist ein demokratisches Grundrecht, dessen Wert im Forum Recht deutlich und erfahrbar gemacht wird. Dabei stellt das Forum – trotz aller Ambivalenzen – das Recht und den Rechtsstaat als etwas unbedingt Erhaltenswertes und Schützenswertes, ja für eine freie, plu- ralistische Gesellschaft unerlässlich Notwendiges dar. Zugleich ist zu fragen, ob das Recht zuweilen nicht überfordert wird, ob nicht immer wieder überzogene Erwartungen auf den Rechtsstaat gerichtet wer- den. Das Inhaltskonzept für das Forum Recht folgt einem Verständnis von Rechtsgeschichte im Sinne einer modernen Sozial- und Kulturgeschich- te, die zwar den normativen Aspekt des Rechts ernst nimmt, zugleich aber die enge Wechselwirkung des Rechts mit Politik und Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur aufzeigt und die Frage nach Formen, Symbo- len, Deutungen, Praktiken und Aushandlungsprozessen in den Vorder- grund rückt. Das Inhaltskonzept konzentriert sich auf die Bundesre- publik, die in längeren Entwicklungslinien und in deutsch-deutschen Zusammenhängen verankert wird. Sieben übergeordnete Themenein- heiten, die wiederum in Module unterteilt sind, behandeln Recht und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland: I. Alles, was Recht ist. Grundprobleme und Grundbegriffe II. Rechtsstaat in Deutschland. Eine lange Geschichte III. Rechtsstaat Bundesrepublik. Kernfragen der Demokratie IV. Der Rechtsstaat auf dem Prüfstand. Lob, Kritik, Verachtung V. Kulturen des Rechts. Symbole, Medien, Orte VI. Gestalter des Rechts. Menschen und Institutionen VII. Recht international. Europa und das Globale Gleichzeitig durchziehen fünf Themenstränge die Ausstellung, die auf- grund ihrer zentralen Bedeutung kontinuierlich präsent sind. Sie keh- ren in den einzelnen Modulen immer wieder und werden dort auf un- terschiedliche Weise und mit Hilfe verschiedener Beispiele angespro- chen und problematisiert: 1. Sprache des Rechts: Das Recht verfügt über eigene Begriffe und Rechtsfiguren (z.B. formeller und materieller Rechtsstaat, Verhält- nismäßigkeit, Eigentum), deren Bedeutung sich dem Nicht-Juristen 3 nicht einfach erschließt. Für die Kommunikation unter Juristen be- sitzt das sogenannte „Juristendeutsch“ eine zentrale Bedeutung. 2. Biografien und das Recht: Menschen haben eine Geschichte, mit deren Hilfe sich ihr Verhalten – beispielsweise gegenüber dem Recht – erklären und veranschaulichen lässt. Menschen prägen aber auch mit ihren biographischen Erfahrungen das Recht und den Rechtsstaat. 3. Erinnerungsorte des Rechtsstaats: In symbolisch aufgeladenen Erinnerungsorten – wobei der Begriff nicht nur den geografischen Ort meint – manifestieren sich historisch-soziale Vorstellungen, die wiederum kollektive Identitäten stiften. Zentrale Erinnerungsorte des Rechtsstaats sind z.B. Karlsruhe, Straßburg oder das Grundge- setz. 4. Erfahrungen mit dem Unrechtsstaat: Die Menschen in Deutsch- land erlebten im 20. Jahrhundert mit der nationalsozialistischen Herrschaft und der DDR zwei Diktaturen, die ihr Verständnis des bundesdeutschen Rechtsstaats und ihren Umgang mit dem Recht maßgeblich beeinflussten. 5. Technik und das Recht: Das Recht und der Rechtsstaat stehen immer wieder vor der Herausforderung, auf technische Neuerungen (z.B. „Automation“, Internet, Digitalisierung, „Industrie 4.0“) zu rea- gieren und zugleich die neuen Möglichkeiten für die Rechtsanwen- dung zu nutzen. Die verschiedenen Teilgebiete des Rechts (mit allen Einzelgebieten des Öffentliches Rechts, des Strafrechts und des Zivilrechts) werden nicht als separate thematische Blöcke behandelt. Vielmehr werden Module, Themen und Beispiele so ausgewählt, dass sie zusammen die Vielfalt und die Breite des Rechts anschaulich zum Ausdruck bringen. Mit Hilfe der Themeneinheiten und Themenstränge soll die Vorstellung einer geschlossenen „Metaerzählung“ (Jean-François Lyotard) über den Rechtsstaat infrage gestellt werden. Stattdessen werden die Besu- cher/innen des Forums mit unterschiedlichen, teilweise sogar sich wi- dersprechenden Deutungsangeboten und Themenperspektiven kon- frontiert. Sie sollen auf diese Weise darin bestärkt werden, sich im Sinne der pluralistischen Demokratie eine sachlich begründete eigene Meinung zu bilden und so als mündige Bürger/innen die Zukunft des Rechtsstaats aktiv mitzugestalten. 4 I. Alles, was Recht ist. Grundprobleme und Grundbegriffe Was ist Recht? Ganze Bibliotheken sind gefüllt worden, um diese scheinbar so einfache Frage zu beantworten. Dass es keine einfache Antwort darauf gibt, dass diese Antwort immer wieder neu ausgehan- delt werden muss und dass die Geschichte eine Reihe von alternativen Antworten bereithält, all dies zeigt das Forum Recht. Verallgemeinernd kann man indes sagen: Recht ist die Gesamtheit der gesellschaftlich als verbindlich festgelegten Rechtsnormen, also der Regeln mit allgemei- nem Geltungsanspruch. Man kann diese Gesamtheit auch als „Rechts- ordnung” oder „Rechtssystem” bezeichnen. Was ist ein Rechtsstaat? Nicht alle Staaten sind Rechtsstaaten, denn ein Rechtsstaat ist nur ein solcher Staat, dessen verfassungsmäßige Gewalten jeweils durch das Recht in ihrer Handlungsmacht an Regeln gebunden sind. Auch die Rechtsentwicklung im Rechtsstaat ist damit an rechtlich geordnete Verfahren gebunden. Im Rechtsstaat sichert das Recht die Freiheit des Einzelnen gegen staatliche Willkür und schafft Rechtssicherheit, auch im Zivilrecht. In der Ordnung der Bun- desrepublik fallen Rechtsstaatlichkeit und Demokratie zusammen. His- torisch gesehen ist dies keine Zwangsläufigkeit ‒ es gab und gibt un- demokratisch organisierte Rechtsstaaten. Rechtsstaatlichkeit ist je- doch eine unerlässliche Vorbedingung für Demokratieentwicklung. Durch die Gewaltenteilung der modernen Demokratie (und gegebe- nenfalls durch eine föderalistische Staatsverfassung) wird umgekehrt die Rechtsstaatlichkeit am wirksamsten gegen Gefährdungen gesi- chert. Diese können allerdings ebenso der Demokratie innewohnen: Auch demokratisch legitimierte Verfassungsorgane können rechts- staatswidrige Wege gehen. Der demokratische Rechtsstaat ist ein Versprechen für seine Bür- ger/innen. Er verspricht Freiheit, Sicherheit, Ordnung und Gerechtig- keit. Die deutsche Nationalhymne drückt die Hoffnung nicht nur auf Einigkeit, sondern eben auch auf „Recht und Freiheit” aus. Dabei ste- hen all diese Versprechen des demokratischen Rechtsstaats in elemen- tarer Spannung zueinander. Eindeutige Antworten gibt es im Rechts- staat selten, viel eher Uneindeutigkeiten, Widersprüche und Span- nungsfelder. Immer wieder müssen Kompromisse neu ausgehandelt werden ‒ etwa zwischen Freiheit und Sicherheit oder zwischen Ord- nung und Gerechtigkeit. Dies zu vermitteln ist ein zentrales Anliegen des Forums Recht. Die erste Themeneinheit des Forums führt in diese Grundfragen ein und konfrontiert die Besucher/innen mit den Spannungsfeldern von Rechtsstaatlichkeit. Sie werden ihnen an vielen Stellen begegnen. So können vier gebrochene Säulen die vier Versprechen des Rechts- staats symbolisieren ‒ vier gebrochene Säulen wohlgemerkt, die das Nicht-Selbstverständliche und das stets neu Auszuhandelnde versinn- bildlichen. Multimediale Module sollen sie umrunden, welche die wi- dersprüchlichen Dimensionen der einzelnen Grundbegriffe aufschlüs- seln. 1) Recht soll Freiheit sichern, etwa die Meinungsfreiheit, die Religions- freiheit, die Unverletzlichkeit der Wohnung, das Briefgeheimnis und vieles mehr. Aber zugleich engt Recht Freiheit ein, bindet diese an Re- 5 geln. Die Freiheit der Einzelnen ist nur so weit unbeschränkt, wie dadurch nicht die Freiheit anderer beeinträchtigt wird. In der frühen Bundesrepublik wurde individuelle Freiheit in der Rechtsprechung zu- dem sehr stark durch Abwägung mit dem Interesse der Gesamtheit der Bevölkerung relativiert, während heute individuelle Freiheitsrechte höher gewichtet werden. 2) Recht soll Sicherheit gewährleisten, insbesondere im Inneren (inne- re Sicherheit), aber auch nach außen, im Verkehr mit anderen Staaten, Menschen und Nationen. Die rechtsstaatliche Balance zwischen Frei- heit und Sicherheit ist das Kerndilemma jeder wehrhaften Demokratie. Zugleich ist die alltägliche Anerkennung der Gültigkeit des Rechtsstaats ‒ also die freiwillige Unterordnung der Einzelnen unter dessen Nor- men und Verfahrensregeln ‒ eine sich ständig wiederholende Frie- densstiftung, indem das Gewaltmonopol des Rechtsstaats alltäglich neu anerkannt wird. 3) Recht soll Ordnung schaffen und sichern. Dies geschieht staatlicher- seits durch die Organisation einer allgemeinen Verwaltung, die für alle Bürger/innen möglichst gleiche und jederzeit überprüfbare Verfahren gewährleistet. Darüber hinaus hält der Rechtsstaat für den Umgang von Privatpersonen untereinander geordnete Verfahren bereit: Recht ordnet das Private, Recht ordnet die Wirtschaft. Die Ordnung, die das Recht schafft, gerät indes grundsätzlich mit der Freiheit in Konflikt, die der Rechtsstaat verspricht. Zudem muss sich die ordnende Kraft des Rechts stets mit dem Anspruch auf Gerechtigkeit auseinandersetzen. 4) Recht und Gerechtigkeit sind eng miteinander verbunden. Das Ver- sprechen von Gerechtigkeit basiert im Rechtsstaat der Bundesrepublik in hohem Maße auf der Gewährleistung subjektiver Gleichheitsrechte – beginnend mit der Menschenwürde, aber eben auch mit der Gleich- heit vor dem Recht. Allerdings kann sich der Rechtsstaat dem Ziel der Gerechtigkeit allenfalls durch die Einhaltung geregelter Verfahren an- nähern. Auch wenn formale Gleichheit im Recht gegeben ist, behin- dern soziale und kulturelle Ungleichheiten immer wieder den gleichbe- rechtigten Zugang zum Recht. Der Staat sucht hier ausgleichend einzu- greifen, wodurch Freiheitsrechte, aber auch formale Gleichheitsrechte berührt sind. Zugleich ist die Frage, was gerecht ist, einem steten Wandel unterworfen ‒ die Geschichte des Rechtsstaats illustriert diese oftmals mühsame Suche nach der Gerechtigkeit. 6 II. Recht in Deutschland. Eine lange Geschichte 1. Der Weg zum modernen Rechtsstaat Der Rechtsstaatsbegriff entstand im Vormärz. Er meinte zunächst vor allem die Bindung des Monarchen an das Recht und bezog sich damit auf eine zentrale Forderung der Aufklärung. Von nun an unterlag die Frage, wie der Rechtsstaatsbegriff zu verstehen ist und welche Krite- rien er umfassen sollte (z.B. geschriebene Verfassung, Gleichheit vor dem Gesetz, Vorbehalt des Gesetzes, Gerechtigkeit, Justizrechte, Grundrechte), einem grundlegenden Wandlungsprozess. Seine all- mähliche Verwirklichung im 19. Jahrhundert – die beispielsweise in der Durchsetzung des Rechtsetzungs- und Gewaltmonopols des Staates, in der zunehmenden Kodifizierung des Rechts und der Verrechtlichung vieler Lebensbereiche zum Ausdruck kam – befriedete gewaltsame innerstaatliche Konflikte, ermöglichte bürgerliche Rechtssicherheit : und sicherte somit die Parameter, in denen die moderne kapitalisti- sche Gesellschaft sich evolutionär zu entfalten und Deutschland als Industriestaat herauszubilden vermochte. Dabei ist es für die Entwicklung des Rechtsstaats in Deutschland wäh- rend des 19. Jahrhunderts charakteristisch, dass er häufig als Kompen- sation für die fehlende politische Partizipation angesehen wurde. Der Begriff war im 20. Jahrhundert so populär geworden, dass sich teilwei- se sogar Jurist/innen während der nationalsozialistischen Herrschaft und in der DDR unter Bezugnahme auf den „nationalen Rechtsstaat” oder den „sozialistischen Rechtsstaat” (bzw. die „sozialistische Ge- setzlichkeit” als Ersatzbegriff) darauf beriefen. Durch das Grundgesetz erfuhr der Rechtsstaat eine spezifische Ausformung, die sich erst aus der Gesamtschau verschiedener Artikel ergibt: vor allem Art. 1 III und 20 III (Verfassungs- und Grundrechtsbindung aller staatlichen Gewalt, Gesetzesbindung von Justiz und Verwaltung), Art. 20 II (Gewaltenglie- derung), Art. 28 I 1 (Rechtsstaatlichkeit der Länder), Art. 19 IV (Rechtsweggarantie), Art. 97 I (Unabhängigkeit der Richter), Art. 103 II (keine unzulässige Rückwirkung insbes. bei Strafen) und Art. 79 III (Verbot der Beseitigung des Rechtsstaats). Für die Entwicklung in der Bundesrepublik ist es entscheidend, dass der zunächst vor allem for- mal verstandene Rechtsstaatsbegriff seit den 1960er Jahren materiell aufgeladen wurde und damit zum Synonym für den Gerechtigkeits- staat wurde. Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Darstellung der Legende vom Rechtsstreit des Müllers Arnold und seiner Unterstützung durch Friedrich II. von Preußen ● Das Reichskammergericht in Speyer und Wetzlar als Ort vor- moderner Rechtsprechung ● Kontrastierung der unterschiedlichen Rechtsstaatskriterien auf einer interaktiven politischen Landkarte Deutschlands seit dem 18. Jahrhundert, auf diese Weise differenzierte Antwort auf die Fragen: Wie entwickelte sich der Rechtsstaat? Inwiefern waren z.B. das Deutsche Kaiserreich oder das „Dritte Reich” Rechts- 7 staaten? Hervorhebung der besonderen Bedeutung des Föde- ralismus ● Kontrastierung der „rechtsstaatlichen Landkarte” (Verwirkli- chung des Rechtsstaats) mit der „demokratischen Landkarte” (Verwirklichung politischer Rechte) Deutschlands seit dem aus- gehenden 18. Jahrhundert in interaktiver Form ● Der Modernisierungsschub durch die Einführung des Code civil in westlichen Teilen Deutschlands ( „Rheinbund”) und dessen Fortgeltung nach 1815 ● Karl von Rotteck / Carl Theodor Welcker, Staats-Lexikon, 1838 (Rechtsstaat) ● Rudolf von Gneist: Der Rechtsstaat, Berlin 1872, als juristisches Zentralwerk des frühen Kaiserreichs ● Praxis der Patrimonialgerichtsbarkeit, teilweise bis ins späte 19. Jahrhundert hinein ● Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches im Jahr 1900 als entscheidender Schritt der Kodifizierung des Zivilrechts ● Hochverratsprozess gegen Adolf Hitler nach Hitler-Putsch und anschließende Festungshaft in Landsberg ● Prozess „Preußen contra Reich” vor dem Staatsgerichtshof in Leipzig nach dem Preußenschlag 1932 ● Aufsatz: Otto Koellreutter, Der nationale Rechtsstaat, in: Deut- sche Juristenzeitung 38 (1933), Sp. 517-524, als Beispiel für die Diskussion um den Rechtsstaat ab 1933 ● Ernst Forsthoff/Otto Bachof, Begriff und Wesen des sozialen Rechtsstaats, in: Veröffentlichungen der Vereinigung der Deut- schen Staatsrechtslehrer 12 (1954), S. 8-125. ● Staat und Recht 1967, Bd. 2, S. 1492-1494 (Sozialistischer Rechtsstaat) 2. Streben nach Freiheit. Bürgerliche Grundrechte Der Gegensatz zwischen der Staatsgewalt und der Freiheit des Einzel- nen begleitete die politische und gesellschaftliche Entwicklung des deutschen Nationalstaats. Nach dem Vorbild der amerikanischen Bill of Rights und der französischen Erklärung der Menschen- und Bürger- rechte (beide 1789) forderten auch deutsche Liberale im 19. Jahrhun- dert die Verbriefung von bürgerlichen Freiheitsrechten als Abwehr- rechte des Individuums gegen staatliche Eingriffe. Darunter wurden und werden vor allem der Schutz der Person und seiner Privatsphäre, der Schutz des Eigentums, das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren sowie Meinungs- und Pressefreiheit, Versammlungs- und Vereinsfrei- heit, Gewissens- und Religionsfreiheit verstanden. Anders als die Paulskirchenverfassung von 1849 enthielt jedoch die Reichsverfas- sung von 1871 keinen Grundrechtskatalog, so dass erst die Weimarer Verfassung von 1919 Freiheitsrechte für ganz Deutschland gültig wer- den ließ. Die Aufhebung dieser Rechte durch das NS-Regime, insbe- sondere durch die „Reichstagsbrandverordnung“ von 1933, begrün- dete den NS-Unrechtsstaat. Nach diesen Erfahrungen besaß der Schutz der bürgerlichen Freiheits- rechte beim Aufbau des „republikanischen, demokratischen und so- 8 zialen Rechtsstaats” (Art. 28 GG; siehe v.a. auch Art. 20 und 79 III GG) umso höhere Priorität, zusätzlich gefördert durch den Transfer demo- kratischer Leitbilder aus dem sogenannten Westen. Mit dem „Pathos der Geste ‘nie wieder’“ (Michael Stolleis) wurden die Freiheitsrechte als Grundrechte an den Anfang des Grundgesetzes von 1949 gestellt und zum unmittelbar geltenden Recht erklärt (Art. 1 III). Eine Voraus- setzung von Freiheit ist die allgemeine Gleichheit vor dem Gesetz, aber auch die Entwicklung von Gleichberechtigungsnormen, so dass Frei- heitsrechte eng mit der Gewährung von Gleichheitsrechten verknüpft sind. Über Verfassungsbeschwerden von „jedermann“ gegen die Ver- letzung von Grundrechten durch die öffentliche Gewalt entscheidet das Bundesverfassungsgericht (Art. 93 I 4a), das 1951 seine Arbeit auf- nahm. Dem Bundesverfassungsgericht kommt seither die rechtsstaatli- che Schlüsselstellung zu, die unmittelbare Geltung der Grundrechte umzusetzen und zu konkretisieren. Außerdem sind auch die Fachge- richtsbarkeiten, etwa die Verwaltungsgerichte, in diese Aufgabe ein- gebunden. Auch die erste Verfassung der DDR von 1949 enthielt einen umfas- senden Grundrechtskatalog, der in der Praxis jedoch zur Disposition der SED-Diktatur gestellt wurde. Die zweite DDR-Verfassung von 1968 formulierte neben diesen „Grundrechten” – ähnlich wie schon die Weimarer Reichsverfassung – ausdrücklich auch „Grundpflichten” und schränkte diverse Grundrechte wieder ein: So galt Freizügigkeit nur für das Staatsgebiet der DDR, das Recht auf Wohnraum wurde an ökono- mische und örtliche Bedingungen geknüpft. Auf der anderen Seite pos- tulierte die DDR-Verfassung konkrete soziale Grundrechte wie das Recht auf Arbeit, auf Bildung, auf Gesundheit, auf Freizeit und Erho- lung – wenngleich das reale Niveau faktisch begrenzt blieb. Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Freiheitsbaum im Rheinland, ca. 1800 (Abbildung, noch besser: Original) ● Grundrechte des Deutschen Volkes, Frankfurt 1848 (Abbildung) ● Weimarer Verfassung von 1919, Beginn des Zweiten Hauptteils: Grundrechte und Grundpflichten der Deutschen (Text) ● Grundrechte im Grundgesetz von 1949: Wochenschau über Debatte und Verkündung, Text, öffentliche Resonanz (Presse, juristische Kritik etc.) ● „DDR: Verfassung. Für immer beseitigt”, in: Der Spiegel, 15.4.1968 ● Soziale Grundrechte der DDR-Verfassung von 1968/74; Debat- ten um individuelle und soziale Grundrechte im Kontext der KSZE-Konferenzen ● Beispiel für eine frühe (die erste?) Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht ● Beispiel für (das aktuelle) Spannungsfeld Freiheitsrech- te/Sicherheit: Massenbeschwerde gegen Vorratsdatenspeiche- rung (z.B. Foto: 12 Kisten mit Beschwerdeschriften in Karlsruhe) 9 3. Die Gesellschaft ordnen. Arbeits- und Sozialrecht Die Regulierung von Arbeitsverhältnissen zählt zu den ältesten Gegen- ständen der europäischen Rechtsentwicklung. Doch die Fortschreibung des Arbeitsrechts erhielt eine ganz neue Intensität unter den Bedin- gungen der industriellen und dann der post-industriellen Gesellschaf- ten der letzten zweihundert Jahre. Das moderne Arbeitsrecht entwi- ckelte sich im 19. Jahrhundert als Interventionsrecht des Staates zur Einschränkung der generellen Vertragsfreiheit, mit dem Ziel des Schut- zes des schwächeren Vertragspartners vor Übervorteilung oder Über- forderung. Vom Ende des 19. Jahrhunderts bis zu den 1920er Jahren ergänzten die Gewerkschaften, zunächst vom Staate behindert und erst seit dem Ersten Weltkrieg als Tarifpartner akzeptiert, mit dem Tarifvertragsrecht die individuelle Ebene des Arbeitsrechts um eine kollektive Ebene. Diese „Tarifpartnerschaft” ab 1949 führte in der Bundesrepublik zu einer vergleichsweise starken Zurückhaltung des Staates in diesem Bereich. Dagegen wurde in der DDR mittels einer gleichgeschalteten Einheitsgewerkschaft und der weitgehenden Ent- eignung privaten Unternehmertums ein ganz anderer planwirtschaftli- cher Ansatz realisiert. Mit der Etablierung einer wirtschaftlichen Schiedsgerichtsbarkeit eröffnete bereits die Weimarer Republik eine wichtige neue Traditionslinie für die deutsche Rechtsentwicklung, an welche die Bundesrepublik anknüpfte – und die heute die aktuelle Debatte bestimmt. Stärker noch als die Weimarer Reichsverfassung von 1919 sicherte das Grundgesetz ab 1949 in der Bundesrepublik die Koalitionsfreiheit der Arbeitnehmer/innen (Recht auf gewerkschaftliche Vertretung) und damit sehr weitgehend auch deren Streikrecht, das lediglich den Be- amten vorenthalten blieb. Zugleich wurden in der Bundesrepublik – anders als etwa in der Weimarer Republik, wo der reaktionäre „Kapp- Putsch” 1920 durch einen Generalstreik zur Bewahrung der Demokra- tie beendet wurde – politische Streiks verpönt. Der strukturelle Kon- flikt zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern wurde als „Tarifpartnerschaft” kooperativ abgemildert und in die ausgeprägte deutsche Tradition eines konfliktdämpfenden Korporatismus gestellt. Das viel genutzte Instrument der kompromissorientierten Schlichtung von Arbeitskämpfen zur Vermeidung ihrer (kostenträchtigen) Eskalati- on trug ebenfalls dazu bei. Zu dieser Zeit hatte der die Arbeitsbeziehungen regelnde Staat längst begonnen, weitere soziale Verhältnisse interventionistisch zu beein- flussen – beginnend mit Regelungen zur Alters-, Invaliden- und Unfall- versicherung seit den 1880er Jahren, mit denen die Ausdifferenzierung eines immer komplexeren Sozialrechts begann. Ging es zunächst da- rum, nach dem Versicherungsprinzip (Leistung gegen Gegenleistung) Einzelne vor Überforderung in Notfällen zu bewahren, weitete sich der sozialrechtlich organisierte Sozialstaat in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts zu einem expansiven Akteur der Beeinflussung fast aller sozialer Beziehungen aus – in der westdeutschen Demokratie ebenso wie in der einheitsparteilich beherrschten DDR. Dieser Prozess hält trotz einer gegenläufigen Tendenz zum Rückbau von Sozialstaatlich- keit (Deregulierung) durch den parallelen Trend zu fortwährender Aufgabenexpansion bis heute an. Ungelöst ist bis heute der damit verbundene Konflikt um das Ausmaß sozialer Gleichheit: Haben Sozial- politik und Sozialrecht dem Ideal größtmöglicher sozialer Gleichheit zu 10 folgen? Oder allenfalls dem Ideal größtmöglicher Chancengleichheit, was die Akzeptanz höchst unterschiedlicher Ergebnisse der individuel- len Wahrnehmung von Chancen impliziert? Zugleich sieht sich die nationalstaatlich organisierte Arbeits- und Sozi- algesetzgebung durch neuere Entwicklungstrends zu übergeordnetem internationalem Recht (europäische Rechtsebene), aber auch durch alternative Formen von Rechtsetzung und Konfliktlösung jenseits der rechtsstaatlichen Ordnung (Auswirkungen von internationalen Frei- handelsabkommen wie TTIP) ergänzt oder in Frage gestellt. Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Einschränkung von Kinderarbeit seit dem 19. Jahrhundert; Zu- sammenhang mit Durchsetzung der allgemeinen Schulpflicht ● Fabrikinspektionen im 19. Jahrhundert; Arbeitsschutz heute ● Bismarcksches Sozialversicherungsmodell; Sozialistengesetze ● Christliche Sozialbewegung des 19. Jahrhunderts; patriarchali- sche Modelle der Arbeiterfürsorge ● Arbeitskämpfe im 19. und frühen 20. Jahrhundert ● Betriebliche Konfliktkommissionen und Arbeitsrechtskonflikte in der DDR; Vergleich mit Betriebsjustiz in der Bundesrepublik ● Debatten über den Nutzen von Rentenversicherung 1880 – nach 1945 – um 2000 – heute ● Entwicklung der Schiedsgerichtsbarkeit – historische Tiefendi- mension der gegenwärtigen Debatten um internationale Schiedsgerichte (TTIP usw.) 4. Pervertierung des Rechts. Das NS-Regime Das nationalsozialistische Regime pervertierte die Prinzipien des libe- ralen Rechtsstaats. An die Stelle der Gewaltenteilung trat der totalitäre „Führerstaat“. Fundamentalprinzipien wie Freiheit, Sicherheit und Gleichheit sollten durch eine auf rassischen Homogenitätsvorstellun- gen basierende „Volksgemeinschaft“ ersetzt werden, die auf Ungleich- heit, Unfreiheit und das ungehemmte Konkurrenzprinzip zielte. Sie und nicht mehr die Gesamtheit der Staatsbürger/innen war der Bezugs- punkt des „Rechts“ im Nationalsozialismus. Alle Gruppen, die als nicht zugehörig oder nicht leistungskonform galten, wurden brutal verfolgt und häufig ermordet. Es galt das absolute Primat des Politischen: Al- les, was Hitler oder hohe Vertreter der NSDAP als notwendig erachte- ten, konnte und musste umgesetzt werden. Rechtliche Schranken für den „Führerwillen“ sollte es nicht geben, im Gegenteil: Er wurde als oberste Rechtsquelle konstruiert. Der deutsch-jüdische Jurist und Poli- tologe Franz Neumann hat das nationalsozialistische Regime daher als „Unstaat“ bezeichnet, sein Kollege Ernst Fraenkel sprach von einem „Belagerungszustand“, um die „Verfassung des Dritten Reiches“ zu charakterisieren. „Recht“, so soll es der Chefideologe der NSDAP Alf- red Rosenberg formuliert haben, „ ist das, was arische Männer für Recht befinden“. Diese vollkommene Aushöhlung des liberalen Rechtsstaats sollte al- lerdings nicht zu der Annahme verleiten, der Nationalsozialismus habe jede Form rechtbasierten Handelns über Bord geworfen. Seine Hülle blieb weiterhin bestehen. Um die Leistungsfähigkeit des Staates ge- währleisten zu können, behielt das NS-Regime, etwa in einzelnen Be- 11 reichen des Wirtschaftssystems, schriftlich fixierte und zum Teil auch einklagbare Normen aus dem liberalen Rechtsstaat der Weimarer Re- publik bei. Das galt etwa für den Bereich der Rüstungsindustrie und ihrer Unternehmen, die auf die Vorhersehbarkeit und Regulierung staatlichen Handelns zwingend angewiesen waren. Und selbst die bru- tale Gegnerverfolgung kleidete das Regime, um sie mit bürokratischer Effizienz durchführen zu können, in scheinlegale Gewänder. So war es vor allem eine Flut von Gesetzen und Verordnungen, die Juden, politi- sche Gegner und andere Minderheiten stigmatisierten, aus dem wirt- schaftlichen und sozialen Leben ausschlossen und sie, durch die er- zwungene Emigration oder durch Ermordung, endgültig ihrer (deut- schen) Identität berauben sollten. Ernst Fraenkel hat das dadurch hervorgerufene Nebeneinander von willkürlichen Gewaltakten und normenbasiertem Handeln als Doppel- staat beschrieben. Im immer stärker ausufernden Bereich der „Geg- nerverfolgung“ ging es demnach nur um den Zweck der Bekämpfung, gegen die es für die Opfer keinerlei rechtlichen Schutz gab (Maßnah- menstaat). Und nur dort, wo der Maßnahmenstaat nicht unbedingt erforderlich war, blieben Rudimente einer liberalen Rechtsordnung bestehen (Normenstaat). Der hohe NS-Funktionär, SS Obergruppen- führer und Jurist Werner Best bezeichnete die Staatstätigkeit des „Dritten Reiches“ prinzipiell als „normfrei“, da sich Recht von „Volks- gemeinschaft“ als „höherem Prinzip“ ableite. Normen konnten nach Best nur noch gegenüber den „positiv aufbauenden Kräften des Staa- tes“, also der „rassenreinen Volksgemeinschaft“, Gültigkeit haben. Die „Gegner“ waren nach Best hingegen nach Maßgabe des Notwen- digen zu verfolgen, ohne dass es hier rechtliche Hindernisse geben dürfe. Wer als „Gegner“ im „Dritten Reich“ zu gelten hatte, definierte freilich das NS-Regime selbst. Dieses Modul setzt sich als wichtiges Element im Forum Recht mit der Pervertierung des Rechtsgedankens und den Konsequenzen für die Millionen Opfer im In- und Ausland auseinander. Es ist ein zentraler Bezugspunkt für die anderen Module im Forum Recht, da konstitutive Elemente des liberalen Rechtstaatsgedankens vor dem Hintergrund der Massenverbrechen des „Dritten Reiches“ analysiert und diskutiert werden können. Es nähert sich dem Thema auf mehreren themati- schen Pfaden. Neben besonders prägnanten Äußerungen oder Darle- gungen hochrangiger NS-Funktionäre sollen jeweils eine Verfolgungs- maßnahme, ein maßgeblicher NS-Protagonist sowie ausgewählte Ver- folgtenbiografien im Zentrum des Moduls stehen. So kann der unmit- telbare Zusammenhang zwischen Pervertierung des Rechtsstaats, NS- „Rechtsetzung“ und Gewalt gegen Minderheiten deutlich gemacht werden. Einbezogen werden soll auch die gesellschaftliche Dimension der Rechtsstaatspervertierung: die Handlungen gewöhnlicher Männer und Frauen, die als Mitglieder der „Volksgemeinschaft“ zur Beteiligung an den Unrechtsmaßnahmen aufgefordert waren. 12 Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● NS-Staat und die Verfolgung von Minderheiten: Gesetz zur „Einziehung volksfeindlichen und kommunistischen Vermö- gens“, „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamten- tums“, „Nürnberger Gesetze“, Gesetze zur Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz, die 11. Verordnung zum Reichsbür- gergesetz, der Schutzhaftbefehl u.ä. (in Beziehung mit den nicht rechtlich geregelten Gewaltakten, etwa Boykotten und Pogromen); große Bandbreite an verfolgten Gruppen: Juden, Sinti und Roma, homosexuelle Frauen und Männer, politisch Verfolgte etc. ● Die gesellschaftliche Dimension des Unrechts: Täter, Akteure und Profiteure (bspw. „Arisierung“ jüdischen Vermögens) ● Die Etablierung der neuen Ordnung: Ermächtigungsgesetz, Reichstagsbrandverordnung und deren Folgen ● Denker und Protagonisten der Pervertierung (bspw. Werner Best, Carl Schmitt, Heinrich Himmler – Posener Reden, Karl Larenz) ● Schleichende Pervertierung: NS-„Recht“ im Alltag der „Volks- gemeinschaft“ (bspw. Steueranpassungsgesetz von 1934 = Steuern sind nach Maßgabe der „NS-Weltanschauung“ zu ver- anlagen; Privat und Öffentlich: wie und inwieweit griff der NS- Staat in die Privatsphäre der Bürger/innen ein) ● „Recht”-Sprechung in NS Gerichten (Volksgerichtshof) und die Karrieren von NS-Juristen (bis in die Zeit nach 1945 hinein – Schnittstelle zu „furchtbare Juristen”) 13 5. Recht in der SED-Diktatur. Die DDR Der „zweite deutsche Staat”, den es neben der Bundesrepublik zwi- schen 1949 und 1990 gab und der bis auf die letzten Monate seiner Existenz von einer straffen kommunistischen Parteidiktatur der SED gelenkt wurde, verstand sich dezidiert als Gegenentwurf zur bürgerli- chen Demokratie und deren Rechtsordnung. Zwar gab sich die „Deut- sche Demokratische Republik” (DDR) erst 1968 eine sozialistische Ver- fassung, während deren Vorläuferin 1949 noch an bürgerlich- demokratische Traditionen anzuknüpfen schien. Dies war – mitsamt der in der DDR-Verfassung garantierten Grundrechte – jedoch im Kon- fliktfall wenig wert, wenn es darum ging, den politischen Willen der herrschenden Partei durchzusetzen. Gerade weil Recht in der DDR grundsätzlich nicht herrschaftsbegrenzend wirken konnte, sondern zur Durchsetzung des Gestaltungsanspruchs der herrschenden Partei in- strumentalisiert wurde, war die DDR ganz bewusst kein Rechtsstaat im westlich-demokratischen Sinne. Als hochentwickelte Industriegesellschaft konnte die Gesellschaft der DDR das Recht als Steuerungsinstrument nicht entbehren. Bezeich- nenderweise blieb das „Bürgerliche Gesetzbuch” (BGB) des Kaiserrei- ches auch in der DDR lange in Kraft, bevor es 1976 durch ein eigenes „Zivilgesetzbuch” (ZGB) ersetzt wurde. Auch das leicht modifizierte „Reichsstrafgesetzbuch” blieb in der DDR längere Zeit gültig, wobei allerdings manche Verschärfungen der NS-Zeit frühzeitig getilgt wur- den, bevor mit dem „Strafrechtsergänzungsgesetz” von 1957 größere Eingriffe erfolgten und 1968 schließlich ein gänzlich neues „Strafge- setzbuch” (StGB) der DDR verkündet wurde. Schon 1965 setzte ein eigenständiges „Familiengesetzbuch” (FGB) für die DDR innovative Akzente. Bei alledem war die Rechtsentwicklung in der DDR von einer tiefgreifenden Ambivalenz geprägt. Auf der einen Seite diente Recht der Herrschaftssicherung der SED. So zielte das „Gesetz zum Schutze des Friedens” von 1950 auf die Unter- drückung unerwünschter politischer Meinungsäußerung und Selbstor- ganisation, wobei es sich formal gegen nationalsozialistische Hetzerei- en zu richten schien. Auch Kritik an der Anerkennung der Oder-Neiße- Grenze zu Polen, die die DDR-Regierung 1950 vollzogen hatte und die in der Bundesrepublik von sämtlichen politischen Parteien außer der KPD geäußert wurde, konnte auf Basis dieses Gesetzes schwer bestraft werden. Einige Jahre später schuf die DDR-Regierung verschärfte Strafbestimmungen gegen den illegalen Grenzübertritt ihrer Bür- ger/innen nach Westdeutschland, um die diffamierend so genannte „Republikflucht” zu bekämpfen, die dem Ansehen des SED-Regimes ebenso schadete wie der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der DDR. Auch das „Gesetz über die Bildung eines Ministeriums für Staatssi- cherheit” von 1950 zeigt die enge Verklammerung von Recht und Un- recht im SED-Staat. Auf der anderen Seite wurde in der DDR eine gesellschaftspolitische Rechtsentwicklung sichtbar, die häufig auf Reformdebatten der Wei- marer Arbeiterbewegung (KPD und SPD) zurückgriff und nicht selten parallelen Reformen der Bundesrepublik vorauseilte. Namentlich die Arbeits- und Sozialgesetzgebung der DDR war von sozialdemokrati- schen Reform-Traditionen geprägt. Durch das FGB wurde 1965 das Scheidungsrecht am Zerrüttungsprinzip orientiert, während die Bun- desrepublik 1961 ein scheidungsbehinderndes Schuld- und Konsens- 14 prinzip eingeführt hatte, das erst 1977 zugunsten des Zerrüttungsprin- zips wieder aufgegeben wurde. Zudem verankerte das FGB die rechtli- che Gleichstellung unehelicher Kinder, die in Westdeutschland mit dem „Nichtehelichengesetz” erst 1970 vollzogen wurde. Die Straf- rechtsreform der DDR entkriminalisierte homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen 1968 schon vor der ähnlich ausgerichteten bundesrepublikanischen Reform von 1969 und beendete die Ungleich- behandlung von Homosexuellen im Strafrecht schon 1988/89, was für den westdeutschen Teil der 1990 vereinigten Bundesrepublik erst 1994 nachvollzogen wurde. Ein anderes Beispiel ist der Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen (Reformgesetz 1972). Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Friedensschutzgesetz der DDR 1950 (Gesetzestext; Tagebuch- notiz des Volkskammerabgeordneten Victor Klemperer; Fallbei- spiel für Prozess nach diesem Gesetz) ● Familiengesetzbuch (FGB) 1965 (Einschränkung des elterlichen Erziehungsrechts durch sozialistisches Erziehungsziel; Gleich- stellung unehelicher Kinder) ● Schwangerschaftsunterbrechungsgesetz 1972 (DDR-Recht 1950 und West-§ 218 StGB; Geheimerlass 1965; Haltung der Kirchen 1965 und 1972; CDU-Abstimmungsverhalten in Volkskammer 1972; West-Reaktionen 1972ff.) ● Alltagsbeispiele (Literatur: Markovits, Gerechtigkeit in Lüritz; Behling, Die Kriminalgeschichte der DDR; Wolff, Einigkeit und Recht; Werkentin, Politische Strafjustiz in der Ära Ulbricht) 15 III. Rechtsstaat Bundesrepublik. Kernfragen der Demokratie 1. Freiheit und Sicherheit. Ein Balanceakt Die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik ist mit einem Sicherheitsversprechen des Staates gegenüber den Bür- ger/innen verbunden. Im weiteren Sinne meint dies auch soziale Absi- cherung, im engeren Sinne zuerst die Innere Sicherheit vor Kriminali- tät, Radikalismus und politisch motivierter Gewalt. „Demokratie und innere Sicherheit gehören zusammen“, formulierte Willy Brandt und folgte damit dem Konzept der „wehrhaften Demokratie“, die, anders als die als „schwach“ wahrgenommene Weimarer Republik, den frei- heitlichen Rechtsstaat sicherte und verteidigte. Die Geschichte der Bundesrepublik durchzieht eine Kette an exekutiven, legislativen und judikativen Maßnahmen zum Republikschutz, der sich seit 1949 zu- nächst vor allem auf die Abwehr der „kommunistischen Gefahr” rich- tete und in den 1960er Jahren zu teilweise heftigen Diskussionen um das Notstandsrecht führte, bevor dann Anfang der 1970er Jahre der Kampf gegen Terrorismus in den Mittelpunkt der staatlichen Sicher- heitsarchitektur rückte. Ausbau und Modernisierung der Strafverfol- gungsbehörden, Parteienverbote und Einstellungsverbote für „Radika- le“, Prozesse gegen linke wie rechte Extremisten und Terroristen, Son- dergesetze gegen den Terrorismus, Änderungen von Strafrecht und Strafprozessrecht, Eingriffe in den Datenschutz – in solchen Maßnah- men und ihrer Kritik spiegelt sich bis heute das Dilemma der engen Verknüpfung von Freiheit und Sicherheit: Wie lässt sich der liberale Rechtsstaat westlicher Prägung wirksam schützen, ohne die Grund- rechte und damit das, was seinen Kern ausmacht, anzutasten und zu gefährden? Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Verbotsverfahren SRP (1952) und KPD (1956); Vergleich mit dem gescheiterten Verbotsverfahren gegen die NPD (2017) ● Debatte um Notstandsgesetzgebung: Demonstrationen, Bun- destagsdebatten etc. ● Radikalenerlass (1972) und Kritik aus Politik, Recht und Gesell- schaft ● „Terroristengesetze“ gegen die RAF: Beispiel Kontaktsperrege- setz (1977) ● Ausbau der Polizei, besonders des Bundeskriminalamts, in den 1970er und 1980er Jahren und öffentliche Gegenbewegung ge- gen den „Überwachungsstaat“ ● „Terroristengesetze“ zur Inneren Sicherheit nach 9/11 und Ur- teile des Bundesverfassungsgerichts: Beispiele Luftsicherheits- gesetz (2006) und Vorratsdatenspeicherung (2007) ● Aktuelle Debatten um Verfassungsschutz: Reform des Verfas- sungsschutzes, gemeinsames Terrorabwehrzentrum, NSA- Affäre etc. ● Auszug aus Thomas Fischer (Bundesrichter a.D.), Sicherheit und Sinn, in: Die Zeit Nr. 26 v. 22.6.2017 16 2. Die Ordnung der Wirtschaft durch Recht Die Soziale Marktwirtschaft gehört zu den Fundamenten, auf denen die zweite deutsche Demokratie errichtet wurde. Dieses wirtschafts- und gesellschaftspolitische Konzept, das von der ordoliberalen Frei- burger Schule in Auseinandersetzung mit den Totalitarismen in den 1930er und 1940er Jahren entwickelt worden war, fußt auf dem Prin- zip der Ordnungspolitik. Dem Staat wird zur Aufgabe gemacht, zum einen eine funktionierende Rechtsordnung zu strukturieren, innerhalb derer sich wirtschaftliche Tätigkeit entfalten kann. Auf der anderen Seite hat der Staat den freien und fairen wirtschaftlichen Wettbewerb zu sichern – und damit zugleich das demokratische Prinzip individueller Freiheit zu schützen. Dem kommt er mittels Rechtsetzung nach. Die Ordnung der Wirtschaft wird in der Bundesrepublik über das Recht gewährleistet. Die demokratietheoretische Bedeutung des Wirtschaftsrechts wird in diesem Modul zunächst am Beispiel der Kartellgesetzgebung aufge- zeigt. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, das auch als „Grundgesetz der Sozialen Marktwirtschaft“ bezeichnet wird, wurde 1957 unter der Ägide des Bundeswirtschaftsministers Ludwig Erhard verabschiedet. Über die Vorgeschichte des Gesetzes sowie die hitzigen Debatten, die ihm vorangingen, lässt sich der Einfluss alliierter Besat- zungspolitik, die Bedeutung des warnenden Beispiels der Weimar Re- publik und des NS-Regimes für die frühe Bundesrepublik sowie die Rolle, die dem Recht in der Sozialen Marktwirtschaft zuerkannt wurde, aufzeigen. Die jüngst erfolgte Übernahme von Tengelmann durch Ede- ka macht die aktuelle Bedeutung des Wettbewerbsrechts anschaulich. Dies aktuelle Beispiel lässt sich durch die Darstellung der wichtigsten Stationen der Kartellgesetzgebung in die historische Perspektive set- zen. Dabei wird der Grundkonflikt der Ordnungspolitik, nämlich das Verhältnis zwischen Freiheit und Ordnung sowie jenes zwischen Staatsintervention und Ordnung durch das Recht, aufgezeigt. Vier weitere Beispiele vertiefen diese Perspektiven: 1. Handelsrecht: Wer ist ein Kaufmann? Was ist ein Unterneh- men? An der multimedialen Darstellung der Definition des Kauf- manns im Handelsrecht und des historischen Wegs vom Kauf- mann zum Unternehmer sowie der unterschiedlichen Rechts- formen des Unternehmensrechts (Aktiengesellschaft, GmbH, KG, OHG etc.) und ihrer historischen Entwicklung wird die Komplexität der Regelungen sowie die Differenz zwischen All- tags- und Rechtssprache verdeutlicht. 2. Gewerblicher Rechtsschutz: Markenrecht Über die ubiquitäre Verbreitung von Marken im Alltag der Kon- sumgesellschaft wird das Markenrecht aufgeschlossen. Dabei wird einerseits das Verfahren zur Eintragung einer Marke (Markenschutz) dargestellt, andererseits werden bekannte Ver- fahren und Entscheidungen erläutert: 1) Haribo gegen Lindt & Sprüngli: Gummibär „Goldbär“ vs. Schokoladenbär „Teddy“; 2) Sparkasse gegen Santander: Rot; 3) Puma gegen Thomas Horn: springender Puma vs. springender Pudel. 17 3. Wirtschaftsstrafrecht Der Bedeutungsgewinn sowie die Konkretisierung des Wirt- schaftsstrafrechts gehört zu den wichtigsten rechtshistorischen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte. Dabei spielen Prozesse eine wichtige Rolle. Dementsprechend wird an dem Beispiel ei- nes großen Prozesses, des Mannesmann-Prozesses, 2004-2006, zum einen die rechtliche wie politische Problematik entfaltet, die mit der Verfolgung von schwer zu greifenden und zu bewei- senden Straftatbeständen im Wirtschaftsrecht einhergeht, und zum anderen die Medialisierung und Popularisierung der Rechtsprechung kritisch beleuchtet. Als Ausblick dient die ak- tuelle Diskussion über die Strafbarkeit von Unternehmen, die zudem auf die internationale Bedeutung des Themas hinweist. 4. Steuerrecht Das deutsche Steuerrecht ist in der Spezifik und Komplexität seiner Bestimmungen einzigartig. In ihm drücken sich das Stre- ben nach Gerechtigkeit und Ordnung so plastisch aus wie in kaum einem anderen Rechtsbereich. Zugleich offenbart es die Gefahren staatlicher Überregulierung, der Entfremdung der Bürger/innen vom Staat und der Nutzung von komplexitätsbe- dingten „Steuerschlupflöchern” durch findige Steuerpflichtige. Am jüngsten Beispiel von Cum-Ex-Geschäften, von prominen- ten Prozessen wegen Steuerflucht und der Debatte um die Erb- schaftssteuerreform wird das Thema entfaltet. Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Wand mit einer Fülle von Markenlogos; multimediale Darstel- lung der Markenschutz-Prozesse ● Multimediale Station: Wer ist ein Kaufmann? Was ist ein Un- ternehmen? ● Mannesmann-Prozess: Einführung der Verfahrensbeteiligten und ihrer Hintergründe über Personenstationen; Pressebe- richterstattung; ikonische Bilder aus dem Prozess; Darstellung des gesamten Verfahrens in einem Schaubild ● Soziale Marktwirtschaft und Kartellgesetzgebung: Filmstatio- nen (Bundestagsdebatten) und Hörstationen (Radiobeiträge); Darstellung der gegensätzlichen Positionen über paradigmati- sche Zitate ● Tengelmann-Fall: Einkaufswagen mit Lebensmitteln im Zent- rum; Markenlogos usw. ● Steuerrecht: Friedrich Merz’ Bierdeckel; Cum-Ex-Geschäfte: Grafik; Schweizer Daten-CDs 3. Rechtsstaat und soziale Gerechtigkeit Wie kann soziale Gerechtigkeit realisiert werden? Die Gründerväter und -mütter der zweiten Demokratie versprachen den neuen Bundes- bürger/innen nicht allein Freiheit, sondern auch soziale Sicherheit und Gerechtigkeit. So erhielt insbesondere das sich ausbildende Sozial- und Arbeitsrecht eine wichtige demokratiestabilisierende Funktion und 18 wurde mit dem gesellschaftspolitischen Anspruch bundesrepublikani- scher Politik verknüpft. Der Ausbau des Sozialstaats als „sozialer Rechtsstaat“ im Sinne des Grundgesetzes (Sozialstaatsprinzip Art. 20 und 28 GG) kennzeichnet die Geschichte der Bundesrepublik. In dem Begriff kristallisiert sich das sozialpolitische Versprechen der Bundesrepublik. Deren Geschichte ist durchzogen von der Diskussion, wie soziale Gerechtigkeit tatsächlich zu realisieren ist, wie ein Ausgleich von Freiheit und Gerechtigkeit ge- funden werden kann, und gleichermaßen von der Kritik an einem Zu- viel sozialstaatlicher Intervention, zumal vor dem Hintergrund des Sys- temkonflikts mit der DDR. Mit dem Ausbau des Sozialstaats und der Verrechtlichung der Leis- tungsverwaltung etablierte sich seit den 1950er Jahren das Sozialrecht als Teilbereich des öffentlichen Rechts, welches das Verhältnis zwi- schen Bürger/in und Staat im Bereich der Sozialverwaltung regelt. Um Gerechtigkeit in der Wirtschaft (Befriedungsfunktion) und um den Schutz des Arbeitnehmers (Schutzfunktion) kreist das Arbeitsrecht. Der obligatorische Einsatz ehrenamtlicher Richter an Sozial- wie Ar- beitsgerichten unterstreicht die Bedeutung des Sozial- und Arbeits- rechts für das Selbstverständnis der bundesrepublikanischen Gesell- schaft. Ein erster Bereich dieses Moduls verdeutlicht die Bedeutung des Sozial- und Arbeitsrechts für die Legitimation der Bundesrepublik (1), fokussierend auf die Debatten um: ● Rentenreform 1957 ● Arbeitsförderungsgesetz 1969 ● Hartz-Reformen 2003-2006 Vier weitere Bereiche dienen der Vertiefung: Das Verhältnis der Bürger/innen zum Staat wurde im Sozialrecht im Laufe der 1950er Jahre in entscheidender Weise neu definiert. Erst durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wurden dem Einzelnen im Bereich der Leistungsverwaltung einklagbare Rechte zugesprochen. Die Subjektivierung des Verhältnisses von Bürger und Staat (2) (Otto Bachof) markierte das Ende des Untertanenverhältnis- ses in der Leistungsverwaltung, es lag am Grunde des Sozialrechts und der Sozialgerichtsbarkeit. Diese Entwicklung wird am Beispiel wegwei- sender historischer Urteile sowie unter Darstellung der aktuellen Tä- tigkeit der Sozialgerichte verdeutlicht. Am Beispiel des Fürsorgerechts (3) wird die Entwicklung des Rechts auf soziale Teilhabe diskutiert und an ausgewählten Biografien er- schlossen. Erst das Bundessozialhilfegesetz 1962 ersetzte das aus ar- menpolizeilichen Begründungszusammenhängen stammende Konzept der „Fürsorge” durch das der „Sozialhilfe” und etablierte einen ein- klagbaren Anspruch auf Leistungen. Zugleich wurde die gegenseitige Bezogenheit von bürgerlichen und sozialen Rechten verankert, aus denen das Recht auf soziale Teilhabe abgeleitet wurde. Mit der Aus- weitung von Leistungen und Zugangsberechtigung in den 1970er Jah- ren entwickelte sich die Sozialhilfe zu einem umfassenden System der Daseinssicherung, das seither zu einer steten Expansion sozialstaatli- cher Instrumente geführt hat. An diesem Beispiel kann die Frage nach den Grenzen des Sozialstaats und damit des Rechts auf soziale Teilha- be diskutiert werden, wofür sich die Zusammenlegung von Arbeitslo- sen- und Sozialhilfe mitsamt der Bindung der Anspruchsberechtigung an die Erbringung von Leistungen in der Hartz IV-Reform anbietet. 19 Die hitzige Debatte um die betriebliche wie unternehmerische Mitbe- stimmung (4) von Arbeitnehmer/innen der 1960er und 1970er Jahre, die schließlich in die Neufassung des Betriebsverfassungsgesetzes 1972 (Neufassung des Gesetzes von 1952) und das Mitbestimmungs- gesetz 1976 mündete, illustriert die Bedeutung der Arbeitsverfassung für die Geschichte der Bundesrepublik. An ihrem Beispiel wird sowohl die Entwicklung des kollektiven Arbeitsrechts wie des Gesellschafts- rechts deutlich. Es gewährt zudem einen Blick in eine Zeit, als Arbeit- nehmer-Arbeitgeber-Konflikte vor dem Hintergrund von Klassenmo- dellen als Auseinandersetzungen zwischen „Kapital” und „Arbeit” ge- sehen wurden und den Gewerkschaften als organisierte Vertretung von Arbeitnehmerinteressen eine weit höhere Bedeutung zukam, als dies in der Gegenwart der Fall ist. Am historischen Wandel der Arbeitszeitregime (5) wird das individuel- le Arbeitsrecht illustriert. Geregelt bis 1994 in der Arbeitszeitordnung, dann im Arbeitsgesetz, strukturiert die Arbeitszeitregelung die Zeit- ordnung, innerhalb derer sich das Leben von Millionen von Arbeit- nehmer/innen abspielt. Während die gesetzliche Regelung einen Rah- men definiert, war und ist Zeitpolitik stets auch ein wichtiges Element in tarifvertraglichen Übereinkommen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern. Dabei setzte sich seit den 1980er Jahren ein Flexibilisie- rungsparadigma durch, das Arbeitszeitregime individualisierte (Gleit- zeit, Teilzeit, Arbeitszeitkonten usw.), damit zunehmend der gewerk- schaftlichen Verhandlungsmasse entzog und dabei einerseits als emanzipatorisches Projekt daherkam, andererseits die unternehmeri- sche Verfügungsgewalt über den Arbeitnehmer verstärkte (neue For- men der Zeitmessung und -kontrolle, Arbeitsverhältnisse auf Abruf usw.). An seinem Beispiel lassen sich die Ambivalenz von Individuali- sierung und Flexibilisierung sowie die Wirkungen der Digitalisierung in der Arbeitswelt aufzeigen ‒ ein brandaktuelles Thema. Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Stechuhr, digitale Arbeitszeiterfassungssysteme usw. ● Schaumodelle zur Stimmverteilung in Aufsichtsräten; aktuelle Beispiele aus Unternehmen ● Betriebsverfassungsgesetz 1976 ● Filmstationen: Ausschnitte aus entscheidenden Bundestagsde- batten; Originalaufnahmen von Arbeitskämpfen (z.B. Ausei- nandersetzungen um 35-Stunden-Woche, 1984) ● Plakate der Gewerkschaften („Samstags gehört Vati mir”, DGB, 1956, usw.) ● Hörstationen: Interviews mit ehrenamtlichen Richtern an Sozi- al- und Arbeitsgerichten ● Entscheidende Passagen aus Urteilen des Bundesverwaltungs- gerichts zur Definition staatsbürgerlicher Rechte bzgl. sozial- staatlicher Unterstützung ● Multimediale, interaktive Stationen zur Erschließung der ein- zelnen inhaltlichen Schwerpunkte 20 4. Das Erbe der Diktaturen. Erfahrungen und Aufarbeitung Die Nachwirkungen der nationalsozialistischen Diktatur beeinflussen bis heute unser politisches und gesellschaftliches Leben. Das Grundge- setz der Bundesrepublik Deutschland ist eine unmittelbare Reaktion auf das totalitäre Regime: Die Formulierung und Festigung individuel- ler und fundamentaler Freiheitsrechte war eine unmittelbare Antwort auf den NS-Unterdrückungsapparat, der eben diese Rechte negierte und die Verfolgung von Minderheiten aus rassischen, politischen und religiösen Gründen zum Staatsziel erhob. In vielfältiger Weise prägen die Erfahrungen mit der Pervertierung von Recht im Unrechtsstaat daher auch aktuell Debatten in Politik und Gesellschaft. Dazu gehören etwa Diskussionen über die Verwendung verfassungsfeindlicher Sym- bole (§ 86 a und b StGB), das NPD-Verbotsverfahren, ausgesprochen kontrovers erörterte Themen wie der sogenannte große Lauschangriff oder die Restitution von verfolgungsbedingt entzogenen Kunst- und Kulturgütern, die in den größeren Kontext der Rückerstattung und Entschädigung von nationalsozialistischem Unrecht (Wiedergutma- chung) einzuordnen ist. Stets vergangenheitspolitisch beeinflusst sind Debatten um die Zentralisierung polizeilicher Aufgaben, etwa zur ver- besserten Terrorismusbekämpfung. Das Thema „Recht im ‚Unrechtsstaat‘“ verweist daher auf die funda- mentale Bedeutung historischer Erfahrungen für unsere heutige Rechtsauffassung und Verfassung. Es verweist zudem auf den ausge- sprochen dynamischen Charakter von Recht, als Resultat von kritischer Diskussion, Definition, Verhandlung und Anpassungsleistungen. Auch hierbei geht es – in einer stark politisierten historischen Dimension – um Recht und Freiheit, Recht und Ordnung, Recht und Gerechtigkeit. Eine der zentralen Arenen, in der in der Bundesrepublik Deutschland über die Unrechtsstaaten auf deutschem Boden verhandelt wird, ist der Gerichtssaal. In dieser Funktion sind Sitzungsräume zu zentralen Orten bundesdeutscher und internationaler Erinnerungskultur avan- ciert. In zahlreichen Verfahren wurde und wird versucht, das diktatori- sche Unrecht mit den Mitteln der Justiz zu bewältigen. Bis heute sind diese Sitzungsräume gleichzeitig Orte der Vergangenheitsverhandlung und Orte, in denen selbst Geschichte geschrieben wird. Die tragende Rolle dieser Verfahren im erinnerungskulturellen Kon- text erklärt sich durch ihre Funktion als Projektionsflächen für den liberalen Rechtsstaat. Als Foren des Rechts sollen sie die formalrecht- lich verbrämte Unrechtsherrschaft der Diktaturen kontrastieren und wissen sich dem Sühnegedanken für begangene Taten verpflichtet. Die Geschichte der Vergangenheit vor Gericht zeigt allerdings auch die enge Verflechtung juristischer Aufarbeitungsversuche mit politischen und gesellschaftlichen Formen der Geschichtsverarbeitung. Gerade die vergleichsweise geringe Zahl entsprechender Verfahren nach 1949 und nach 1990 stößt bis heute auf harsche Kritik. Unverständnis ruft häufig die Notwendigkeit des individuellen Schuldnachweises hervor, die mit gängigen Gerechtigkeitsvorstellungen nur schwer in Einklang zu brin- gen ist. Insofern ist die Geschichte der NS-Prozesse immer auch die Geschichte der Schwierigkeiten ihrer juristischen und gesellschaftspolitischen Durchsetzung und reflektiert dem Rechtsstaat immanente Spannungs- 21 verhältnisse. Dies kann an prominenten Beispielen wie dem Ulmer Einsatzgruppenprozess 1958 oder den drei Frankfurter Auschwitz- Prozessen von 1963 bis 1968 demonstriert werden. Für die Aufarbei- tung der SED-Diktatur bieten sich vergleichbare Prozesse zu Mauer- schützen und Schießbefehl an. Wichtig ist auch die 1958 erfolgte Einrichtung der „Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen” in Ludwigsburg, die mit zehn Staatsanwälten begann, zehn Jahre später bereits 121 Mitarbeiter beschäftigte. Fragen der schwierigen Abwägung und Gewichtung verschiedener Rechtsgüter und Rechtssätze mit Bezug zur Diktaturerfahrung können anhand verschiedener Schnittstellen von Rechtsdiskursen aufgewor- fen, im historischen Kontext verortet und auf dieser Grundlage erör- tert werden. Das Modul fokussiert zudem auf aktuelle Prozesse mit Vergangenheitsbezug. Ausgehend von diesen Verhandlungen im Zent- rum der Sektion werden historische Prozesse in der Bundesrepublik und der DDR dargestellt, die die Charakteristika der (und Debatten über die) gegenwärtigen Prozesse erklären können. Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland: Lernen aus Diktaturerfahrung (Grundsätze – Bezug zu „Staat und Gesell- schaft I”) ● Abwägungssache: Sicherheit versus Persönlichkeitsrechte („großer Lauschangriff“, damit Bezug zu Thema „Freiheit und Sicherheit“, „Staat und Gesellschaft I”) ● Abwägungssache: Wehrhafte Demokratie versus Freiheitsrech- te (NPD Verbotsverfahren, § 86 a und b StGB, Verbot von „Mein Kampf“, damit: Bezug zu Thema „Freiheit und Sicher- heit“) ● Abwägungssache: Strafrecht, Sühne und Wiedergutmachung versus Integration, Rechtsfrieden und Rechtssicherheit ● Aus Opfern werden Berechtigte: Restitution und Entschädi- gung; vergessene Opfer; die späte Wiedergutmachung von Ver- folgtengruppen; zweite Verfolgung: BGH Urteile und verweiger- te Wiedergutmachung gegenüber Sinti und Roma ● Aburteilung oder Wiedereingliederung: zum Umgang mit Tä- tern und Verbrechen ● Demjanjuk und Hanning: Verjährungsdebatte ● Erinnerungsort Gerichtssaal: Nürnberg; Frankfurter Auschwitz- prozess ● Die Mauerschützenprozesse: BGHSt 39 und 41 (Frage des Rückwirkungsverbots) ● Richter und Rechtsbeugung: Das BGH Urteil vom 15. September 1995; wann wird aus formalem Recht erkennbares Unrecht? ● Exponatvorschläge: z.B. Auszüge aus dem NPD-Urteil des BVerfG, NS-Symbole, die illegal verwendet wurden (Bestand Ainring IfZ), (kommentierte) Ausgabe von „Mein Kampf); Einzel- fall(akte) zu Restitution und Entschädigung mit biographischen 22 Erläuterungen bezüglich Anspruchsteller, Pflichtigen und zu- ständigen Beamten und Richtern; Faksimile, audiovisuelle Er- klärungen und Kommentare; interaktive Stationen, in denen Leitsätze aufgerufen und dann erläutert werden können; Nürn- berg: Kopfhörer von Hermann Göring, Bestand USHMM; Auschwitzprozess 5. „Furchtbare Juristen“. Die nationalsozialistische Belastung der Justiz Am Wiederaufbau des demokratischen Rechtsstaats nach 1945 betei- ligten sich Tausende Juristen in Justiz und Verwaltung, die durch die Mitwirkung am NS-Unrechtsstaat belastet waren. Die Kehrseite dieser Integrationsleistung war, neben den fragwürdigen personellen (und teilweise auch sachlichen) Kontinuitäten, ein weitgehender Verzicht auf die Strafverfolgung und Aufarbeitung von justiziellen NS- Verbrechen in der Bundesrepublik. Nach dem amerikanischen Mili- tärtribunal in Nürnberg gegen führende NS-Juristen (1947) wurden in Westdeutschland so gut wie keine Richter und Staatsanwälte für ihre Tätigkeit im Dritten Reich verurteilt (einzige Ausnahme: der Jurist und RSHA-Mitarbeiter Walter Huppenkothen; vgl. dazu das heute scharf kritisierte Urteil des BGH von 1956; vgl. auch den Prozess gegen den ehemaligen Richter am Volksgerichtshof Hans-Joachim Rehse, der in erster Instanz 1967 wegen Beihilfe zum Mord zu einer Zuchthausstrafe verurteilt, im Revisionsverfahren jedoch 1968 freigesprochen wurde). In der SBZ/DDR hingegen wurden 130 Juristen 1950 in den berüchtig- ten „Waldheimer Prozessen” ohne angemessene Verteidigung und mit politisch festgelegten Urteilen abgeurteilt. Die Richter dieser Schauprozesse wurden nach 1990 ihrerseits von der bundesdeutschen Justiz vor Gericht gestellt. Schon in den 1950er und 1960er Jahren wurde der Umgang mit dem Erbe der NS-Justiz und die personelle Kontinuität im Justizwesen wie- derholt öffentlich thematisiert, etwa in der „Blutrichter-Kampagne” (seit 1957) und den „Braunbüchern” der DDR, dem erfolgreichen Kino- film „Rosen für den Staatsanwalt” (1959) oder der Wanderausstellung „Ungesühnte Nazijustiz” des SDS-Aktivisten Reinhard Strecker (1959- 1962). Konkrete Folgen für das Rechtswesen blieben allerdings aus. Größere Publizität bekam das Thema 1978 durch die Affäre um den Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg und ehemaligen Mari- nerichter Hans Filbinger (CDU), der vom Schriftsteller Rolf Hochhuth als „furchtbarer Jurist“ bezeichnet wurde und sich selbst mit dem seit- her geflügelten Wort zu verteidigen suchte: „Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein.” Nach der Pionierstudie von Ingo Mül- ler (1987) förderte schließlich auch das Bundesjustizministerium die (freilich späte) Aufklärung über die Justiz im Nationalsozialismus und die Karrieren der Täter nach 1945 (Wanderausstellung seit 1989, Ro- senburg-Projekt seit 2012). Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Beispiele für NS-Unrechtsjustiz und personelle Kontinuität, et- wa: Josef Schafheutle, vor 1945 im Reichsjustizministerium (zu- ständig für politisches Strafrecht) und Landgerichtsdirektor (Karlsruhe), nach 1949 als Ministerialdirektor Leiter der Abtei- 23 lung II (Strafrecht) im BMJ; Eduard Dreher, vor 1945 Erster Staatsanwalt am Sondergericht Innsbruck, nach 1949 Ministe- rialdirigent im BMJ; Theodor Maunz, vor 1945 NSDAP-Mitglied und Rechtsprofessor in Freiburg i.Br., nach 1949 einer der füh- renden Verfassungsrechtler der Bundesrepublik; Karl Larenz, einflussreicher Theoretiker des Zivilrechts sowohl im NS-Staat als auch in der Bundesrepublik. ● Eröffnungserklärung Telford Taylors im Nürnberger Juristen- prozess, 5. März 1947: Die Angeklagten hätten den „deutschen Tempel des Rechts“ entweiht und Deutschland der Diktatur ausgeliefert, „mit allen ihren Methoden des Terrors und ihrer zynischen und offenen Verweigerung der Herrschaft des Rechts“. (Bild/Ton) ● Waldheimer DDR-Schauprozesse auch gegen NS-Juristen 1950: teilweise berechtigte Anklagen, jedoch keine Rechtsstaatlich- keit des Verfahrens. ● Verfahren gegen die SS-Juristen Thorbeck und Huppenkothen: 1955 Verurteilung durch Landgericht Augsburg wegen Beihilfe zum Mord, 1956 Revisionsurteil des Bundesgerichtshofs: Frei- spruch für Thorbeck. (Fotos, Presse) ● Beispiele für Kritik in den 1950er und 1960er Jahren: DDR- Broschüre „Gestern Hitlers Blutrichter – Heute Bonner Justiz- Elite” (1957), Braunbuch-Kampagne der DDR, Kinofilm „Rosen für den Staatsanwalt” (1959, Wolfgang Staudte), Wanderaus- stellung „Ungesühnte Nazijustiz” (1959-1962, Reinhard Stre- cker). ● Filbinger-Affäre 1978 (Bild, Ton, Printmedien). ● Auslage wichtiger „Aufarbeitungsbücher“: Rüthers, Die unbe- grenzte Auslegung (1968); Müller, Furchtbare Juristen (1987); Gruchmann, Justiz im Dritten Reich 1933-1940 (1988); Ausstel- lungskatalog „Im Namen des Deutschen Volkes – Justiz und Na- tionalsozialismus“ (1989); Görtemaker/Safferling, Die Akte Ro- senburg (2016). Dazu: öffentliche Wahrnehmung dieser Projek- te (Bild, Ton, Printmedien). ● Aktuelle filmische Schlaglichter: „Im Labyrinth des Schweigens” (2014); „Der Staat gegen Fritz Bauer” (2015); „Die Akte Gene- ral” (2016); „Landgericht” (2017) – sämtlich auch zur Thematik der personellen NS-Kontinuitäten in der Justiz der Bundesre- publik. 6. Inländer und Ausländer. Wer ist deutscher Staatsbürger? Wer ist deutscher Staatsbürger? Der Rechtsstaat regelt Zugehörigkeit und definiert die Kriterien für Staatsbürgerschaft. Diese wurden und werden immer wieder neu verhandelt – und zwar vor allem immer dann, wenn Menschen in großen Zahlen aus dem Ausland zuwandern und die deutsche Gesellschaft mit deren Anfragen nach rechtlicher Gleichstellung konfrontiert wird. Das Modul erzählt entlang exemplari- scher Biografien und aus der Perspektive der Betroffenen die Entwick- lung des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts sowie der anderer Sta- tusdefinitionen hin zu einem System gestufter Zugehörigkeit. Die gro- ßen Wanderungsbewegungen seit 1945 geben der Erzählung Struktur und erschließen die historische Dimension der aktuellen Debatte. 24 Mit der ersten großen Wanderungsbewegung war die Bundesrepublik zum Zeitpunkt ihrer Entstehung konfrontiert: Die Integration der soge- nannten Vertriebenen war eine der großen Aufgaben, die sich der jun- gen Republik stellte. Das Bundesvertriebenengesetz regelte 1953 die Staatsangehörigkeitsfrage: Es ging vom Abstammungsprinzip aus und integrierte völkische Interpretamente des NS-Regimes. Sie schliffen sich nur langsam ab, das ius sanguinis hingegen blieb in seiner auf das Reichsbürgergesetz von 1913 zurückgehenden Form bis zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000 bestehen. Die zweite Wanderungsbewegung, die eine Debatte um die Zugehörig- keit anstieß, war die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte in den 1950er und 1960er Jahren. Im Ausländergesetz von 1965 wurde ihr Aufenthalt in der Bundesrepublik geregelt, wobei die Hürden für eine Einbürgerung hoch angesetzt waren. Der Anwerbestopp 1973 und die Regelung des Familiennachzuges veränderten die Situation der Einge- wanderten grundsätzlich. Das Modul thematisiert die Folgen für die bundesrepublikanische Gesellschaft, in der die Integration der „Gast- arbeiter“ beiderseits zunächst nicht gewollt war und daher auch in vielen Fällen nicht gelang. Die dritte große Wanderungsbewegung erfolgte nach dem Fall des Eisernen Vorhangs in den 1990er Jahren. Sie wurde geprägt von soge- nannten „Spätaussiedlern”, Asylbewerbern aus afrikanischen Staaten sowie jugoslawischen Bürgerkriegsflüchtlingen und stieß eine ambiva- lente Entwicklung des Rechts an: zum einen eine exkludierende, zu- wanderungsbegrenzende Reihe von Rechtsänderungen, zum anderen eine inkludierende integrationspolitische Debatte über die Grundsätze des Staatsangehörigkeitsrechts, die schließlich in das große Reformge- setz des Jahres 2000 floss. Es führte nach heftigen politischen Ausei- nandersetzungen – allerdings in einem engen Rahmen – die doppelte Staatsbürgerschaft ein. Eine bedeutende Veränderungsdynamik setzte zudem die europäische Integration frei. Mit der im Vertrag von Maastricht (1992) definierten Unionsbürgerschaft sind Zuwanderungs- und Partizipationsrechte ver- bunden, die in den Mitgliedstaaten geltend gemacht werden können. Deutlichen Ausdruck findet die Unionsbürgerschaft im kommunalen Wahlrecht sowie im Sozialrecht. Die aktuelle Zuwanderungswelle wird in Kapitel VII.3 in ihren interna- tionalen Zusammenhängen ausführlich dargestellt; hier wird nur da- rauf verwiesen. Der Ausgang der erneuten Debatte über das Staatsan- gehörigkeitsrecht ist offen. Darstellungsform: Exemplarische Biografien ● durch den Zweiten Weltkrieg und NS-Regime ausgelöste Wanderungsbewegungen: Vertriebene aus Gebieten des Rei- ches in den Grenzen von 1937; Vertriebene, die als „Volksdeut- sche” klassifiziert wurden; „displaced persons” (NS- Zwangsarbeiter, KZ-Häftlinge, aber auch frühere NS- Kollaborateure aus Osteuropa), die über das Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet (1951) zwar gegenüber anderen Ausländern über einen privilegierten Status verfügten, aber nicht automatisch die Staatsangehörig- keit erhielten und gegenüber Vertriebenen diskriminiert wur- den 25 ● „Gastarbeiter”: „Gastarbeiter” aus verschiedenen Ländern und ihre Familiengeschichten (Italien, Spanien, Türkei); Angehörige der zweiten und dritten Generation ● „Aussiedler”, afrikanische Asylbewerber und Bürgerkriegs- flüchtlinge; „Aussiedler” aus der Ukraine und Russland; Bürger- kriegsflüchtlinge aus Bosnien und Kroatien; Asylbewerber aus Mali (2. Tuareg-Rebellion, 1990-1995) und Eritrea (Unabhän- gigkeit 1993, Krieg gegen Äthiopien, 1998-2000) ● Zuwanderung von EU-Bürgern: junger Südeuropäer im MobiPro-Programm; EU-Bürger aus Rumänien; europäische Ehen Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Passdokumente, Asylbescheid, Bescheid über Flüchtlingsstatus oder Duldung, Staatsangehörigkeitsausweis usw. ● Hörstationen mit Interviews ● Symbole für Flucht, Vertreibung usw.: Koffer, Leiterwagen, Plastiktüte usw.; zeitgenössische Hörfunk-Dokumente (Radio- reportagen, Interviews) ● zentrale Paragrafen aus Staatsangehörigkeitsgesetz (Bsp. §10), um die Sprache des Rechts zu verdeutlichen ● Nachbau einer Behörden-Szenerie: Wie und wo wird über die deutsche Staatsangehörigkeit entschieden? 7. Kampf um Gleichheit. Recht und Geschlecht Geschlechterverhältnisse wurden auf vielfältige Weise durch den Rechtsstaat beeinflusst – sie wurden durch das Recht entweder ze- mentiert oder aber durch neue Gesetze oder gerichtliche Entscheidun- gen aufgebrochen. Dabei werden Spannungen zwischen Ordnung und Freiheit sichtbar – konkret: zwischen der jeweils etablierten Ge- schlechter-Ordnung und der Freiheit privater Akteure, selbst nach ei- genen Vorlieben entscheiden zu können. Dazu kommt mit dem Thema Jugendschutz im Sexualstrafrecht oder bei zivilrechtlichen Anordnun- gen gegen häusliche Gewalt auch das Spannungsverhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit als Schutz vor Gewalt. Das Spannungsverhältnis zwischen Recht und Gerechtigkeit spielt bei Rehabilitierungsfragen zur Wiedergutmachung von in früheren Geschlechterordnungen erlittenen Strafen eine Rolle, die – wie die Strafbarkeit schwuler Sexualität – da- mals als rechtens, aber heute als rechtsstaatlich praktiziertes Unrecht bewertet werden. Das Grundgesetz legte die Gleichberechtigung von Männern und Frauen als Grundrecht fest (ähnlich wie die erste Verfassung der DDR), doch was unter dieser „Gleichberechtigung” konkret zu verstehen war, blieb Sache gesellschaftlicher, politischer und damit auch rechtspoliti- scher Aushandlungsprozesse von denkbar großer inhaltlicher Spann- breite. In der DDR ging es zunächst primär um die Steigerung der weib- lichen Erwerbstätigkeit, die hingegen in der frühen Bundesrepublik politisch nicht erwünscht war. Noch bis 1989/90 zeichneten sich beide deutsche Staaten durch stark unterschiedliche Frauenerwerbsquoten aus; im internationalen Vergleich liegt die Quote bis heute niedrig. In 26 der Bundesrepublik entschied der Gesetzgeber erst 1957 für ein erstes begrenztes Gleichberechtigungsgesetz, das den Gleichberechtigungs- grundsatz des Grundgesetzes erstmals konkretisierte; nicht vor 1977 wurde das gleichberechtigte Partnerschaftsprinzip in der Ehe durch- gesetzt und das 1961 durch das Verschuldensprinzip verschärfte Scheidungsrecht wieder auf das Zerrüttungsprinzip zurückgeführt, was im Familiengesetzbuch der DDR schon 1965 geschehen war. Verände- rungen hat hier vielfach das Bundesverfassungsgericht erzwingen müs- sen. Großen Einfluss auf den Wandel von Geschlechterrollen hatte eben diese Entwicklung des Ehe- und Familienrechts (Verhältnis der Ehe- gatten, Arbeitsrecht der Ehefrau, Scheidungs- und Unterhaltsrecht). Nur an Frauen gerichtete Bestimmungen im Arbeits- und Arbeits- schutzrecht, die auf Reproduktionsfähigkeit und Mutterschaft Rück- sicht nahmen, wurden erst in jüngster Zeit – und wiederum aufgrund verfassungsgerichtlicher Entscheidung – durch differenzierte Regelun- gen ersetzt, um Diskriminierung zu verhindern. Im frühen 20. Jahrhun- dert spielte die Erkämpfung politischer Partizipationsrechte für Frauen eine zentrale Rolle (Wahlrecht 1919), im späten 20. Jahrhundert ging es vor allem um die Durchsetzung gesellschaftlicher Emanzipation, ggf. auch durch frauenspezifische Förderregeln (die sogenannte „Quo- te“ oder auch Frauenbeauftragte). Eine wichtige, auch symbolpolitische Rolle spielten Konflikte um das den Schwangerschaftsabbruch (Abtreibung) betreffende Strafrecht (§ 218 StGB): Während dieses in beiden deutschen Staaten restriktive Strafrecht 1972 in der DDR einer Fristenlösung wich, die die Entschei- dung innerhalb einer bestimmten Frist der werdenden Mutter über- antwortete, wurde eine ähnliche in der Bundesrepublik 1974 einge- führte Fristenlösung durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aufgehoben und 1976 vom Gesetzgeber durch ein erweitertes Indika- tionenmodell ersetzt, das seinerseits in den 1990er Jahren reformiert wurde. Die Entdiskriminierung und Gleichstellung sexueller Minderheiten (insb. homosexueller Männer oder Frauen) erfolgte erst im letzten Drittel des 20. Jahrhunderts, nachdem insbesondere die NS-Diktatur den Höhepunkt der Verfolgung homosexueller Handlungen unter Männern markiert hatte (unter anderem massive Verschärfung des § 175 StGB, darüber hinaus oft KZ-Inhaftierung). Weitaus stärker als in der DDR wurde seit 1949 in den ersten beiden Jahrzehnten der bun- desrepublikanischen Demokratie im Zuge konservativ-christlicher Sitt- lichkeitspolitik auch in der Rechtspolitik (z.B. Strafrechtsreform, Bun- desverfassungsgerichtsurteil 1957) männliche Homosexualität krimina- lisiert und männliche sowie weibliche Homosexualität diskriminiert. Erst die Erosion der heterosexuell-bürgerlichen Geschlechterrollen ermöglichte eine wachsende Akzeptanz bisher diskriminierter und zum Teil strafrechtlich verfolgter sexueller Lebensformen. Die Entkriminali- sierung homosexueller Handlungen zwischen Männern beschloss der Gesetzgeber erst zwischen 1968/69 und 1988/94 (für die DDR bzw. den Westteil der vereinigten Bundesrepublik). Zugleich wuchs die Sen- sibilität für gesellschaftliche, aber auch juristische Diskriminierungen von homosexuellen Frauen (die in der DDR zwischen 1968 und 1988/89 mit Blick auf sexuellen Jugendschutz auch strafrechtlich eben- so kriminalisiert wurden wie Männer) sowie von trans- und interge- schlechtlichen Menschen. 27 Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● § 218 StGB und § 175 StGB als Symbole umstrittenen Straf- rechts; Bundesverfassungsgericht und (männliche) Homosexua- lität: Urteile von 1957 (Billigung der Kriminalisierung) und von 2002 (Lebenspartnerschaft) und 2015 (Sukzessivadoption; dort ausdrücklich gegen 1957); Konflikte um die Reform des Abtrei- bungsstrafrechts: insb. 1974 – 1976 – 1990er Jahre; Urteile des Bundesverfassungsgerichts 1975 und 1993 ● Geschlechterverhältnisse und Erwerbsarbeit im Recht (Bundes- republik und DDR, bis hin zu „Frauen in die Aufsichtsräte“, Zeit- schiene) ● Familien- und Eherecht (Bundesrepublik und DDR, Zeitschiene) ● Gleichstellungsrecht von Art. 3 Grundgesetz 1949 über Gleich- berechtigungsgesetz 1957 bis zum AGG; DDR-Verfassungen 1949 und 1968 ● Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte: Institutionen des Rechtsschutzes (im Vergleich mit Datenschutzbeauftragten u.ä.) ● Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Rechtliche Regelungen zur Elternzeit ● Bundeswehr und Geschlechterrollen: Militär als „Männerbund“ vs. Frauen, Homosexuelle; Streit um Einführung eines obligato- rischen Wehrersatzdienstes auch für Frauen; Entscheidung des EuGH (Rs. Kreil) und Änderung des Grundgesetzes als Beispiel für Europäisierung ● Geschäfte machen: Verbot der Diskriminierung bei Waren und Dienstleistungen (am Beispiel des Streits um Versicherungstari- fe, auch als Beispiel für Europäisierung) ● Rehabilitierung und Entschädigung von strafrechtlich verfolgten Homosexuellen: Zum Wandel gesellschaftlicher und juristischer Anschauungen ● Kinder? Gemeinsame Sorge, Adoptionsrecht homosexueller Paare (Zeitschiene seit 1990) ● Geschlechteridentitäten und Recht (Transsexualität, Transgen- der, Intersexualität, am Beispiel Personenstandsrecht und Zu- weisung bei Geburt, dazu auch Völkerrecht) 8. Verbraucherschutz und Umwelt. Gesellschaftliche Mobilisierung und rechtliche Innovation Das Recht entwickelt sich so dynamisch wie die Gesellschaften, für die es formuliert ist. Die Verwobenheit von Recht und Gesellschaft zeigt sich kaum besser als in der Geschichte des Verbraucherschutz- und Umweltrechts. Beide Rechtsbereiche gewannen erst in den 1960er und 1970er Jahren an Form wie Substanz, als ein tief greifender gesell- schaftlicher, kultureller und politischer Wandel die Bundesrepublik erfasste und die Grundlagen des demokratischen Gemeinwesens neu verhandelt wurden. Zudem spielten internationale Debatten und Insti- tutionen bei der Entstehung und Kodifizierung beider Rechtsbereiche eine bedeutende Rolle, nicht zuletzt durch Rechtsvorgaben der Euro- päischen Union. Globales und nationales Handeln sind seit diesen 28 Jahrzehnten eng verflochten, das lässt sich diesen beiden Beispielen paradigmatisch zeigen. Emanzipierende Hilfe zugunsten des Schwächeren kannte zwar bereits das 19. Jahrhundert, doch erst seit den frühen 1960er Jahren wurde „Verbraucherschutz“ bzw. „consumer protection“ zu einem Schlag- wort, das das Versprechen der westlichen, kapitalistischen Demokratie im Kalten Krieg verkörperte: Der Zugang zum Markt sollte nicht nur frei, sondern ebenso von Gleichheit geprägt sein, der Machtasymmet- rie, die im Institut der Privatautonomie nicht abgebildet ist, durch ge- setzliche Regelung begegnet werden. Der Schutz des Verbrauchers vor Übervorteilung und Betrug wurde zu einem Ausweis von Gerechtigkeit in den westlichen Gesellschaften, in denen der allgemeine Wohl- standsschub alltäglichen Konsum zu einer Selbstverständlichkeit hatte werden lassen. In der Bundesrepublik, in der Verbraucherschutzver- bände bereits seit den 1950er Jahren auf Reform drängten, machte vor allem der Contergan-Skandal seit 1961 die Notwendigkeit gesetzli- cher Regulierung deutlich. Die Reform des Arzneimittelrechts 1967 durch die Große Koalition war neben der Ausformulierung des sozialen Mietrechts (1963-1967) dann auch eine der ersten Maßnahmen, auf die eine ganze Reihe von Gesetzen, für die die sozialliberale Koalition verantwortlich zeichnete, folgten. Die Überzeugung, dass für einen effektiven Schutz des Verbrauchers in alle Rechtsbereiche eingegriffen werden musste, hatte sich in Rechtswissenschaft und Politik durchge- setzt, wobei in der Rechtsauslegung bereits seit den 1950er Jahren den Verbraucher schützende Argumente zum Tragen gekommen waren. Allerdings folgte die Gesetzgebung keinem einheitlichen Konzept, sie wurde nicht in einem Gesetzbuch zusammengefasst und systematisch ins Privatrecht eingebaut, sondern in bestehende Gesetze eingebun- den oder über Sondergesetze realisiert. Erst die Schuldrechtsreform brachte 2001 eine Einbindung großer Teile des Verbraucherschutzes in das BGB. Im Kern des Verbraucherschutzrechts steht die Frage nach dem Ver- hältnis zwischen Freiheit, Gleichheit und Sicherheit. Sie wird die Leit- frage dieses Moduls bilden: Wie kann der Schutz des Verbrauchers gewährleistet werden, ohne die Vertragsfreiheit zu beschneiden? Wie kann der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes mit dem Grundsatz der Privatautonomie ausbalanciert werden? Als Konsument/innen sind wir mit dem Verbraucherschutzrecht täglich konfrontiert, das sollte den Besucher/innen deutlich werden. Dafür eignen sich drei Beispiele, an denen a) die historische Entwicklung und b) die Problematik des Verbraucherschutzes zwischen Freiheit, Gleich- heit und Sicherheit jeweils von einem aktuellen Beispiel ausgehend aufgezeigt werden: 1. Das Mietrecht 2. Das Arzneimittelrecht 3. Das AGB-Gesetz 1977 und folgende Regelungen Das Umweltrecht ist ebenfalls ein Kind der 1960er und 1970er Jahre, als die Umweltverschmutzung als globales Phänomen erkannt und politisiert wurde. Mittels Gesetzgebung versuchten Regierungen der Umweltzerstörung Einhalt zu gebieten, 1994 wurde der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen als Staatszielbestimmung in das Grund- gesetz aufgenommen. Neue soziale Bewegungen machten den Um- 29 weltschutz zu ihrem Anliegen und entwickelten neue Lebensstile. Die Warnung vor der Umweltzerstörung kippte dabei nicht selten in Apo- kalyptik. Es gilt, diese gesellschaftliche Dimension in der Entwicklung des Umweltrechts darzustellen. Am Beispiel des Abfallbeseitigungsgesetzes von 1972 und seiner Ent- wicklung über das Abfallgesetz 1986 (Integration von Verwertungsas- pekten) hin zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (1996, 2012) kann die Ge- schichte des Umweltrechts, das immer auch eine wirtschaftsrechtliche Komponente hatte, plastisch erzählt werden. Dabei bietet es sich an, internationale Perspektiven einzubinden, um die Spezifik des deut- schen umweltpolitischen Weges aufzuzeigen. Die sorgfältige Abfallent- sorgung ist geradezu zu einem Symbol und Identitätsmarker des Bildes vom Deutschen geworden. Zugleich gilt es, auf Problematiken und Widersprüche der deutschen Umweltrechtspolitik aufmerksam zu ma- chen (z.B. Scheitern des Wertstoffgesetzes). Als zweites Beispiel mag die Umweltverträglichkeitsprüfung dienen, mittels derer zum einen die Bedeutung europarechtlicher Initiativen (EU-Richtlinie 1985, deutsche Umsetzung 1990) und zum anderen der Wandel hin zum Konzept der „nachhaltigen Entwicklung“ (Brundt- landt-Bericht „Our Common Future“, 1987) demonstriert werden kann. Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Contergan-Skandal: Pillenschachtel; Fotos; Beipackzettel; Pres- seberichterstattung; Fotos rund um das Verfahren; Urteilsbe- gründung ● Arzneimittelrecht: Beipackzettel aus verschiedenen Jahrzehn- ten ● Mietrecht: Modell eines Hauses bzw. einer Wohnung ● AGB-Gesetz: große Tafel/Projektion mit AGB in vielen Variatio- nen; Widerrufsbelehrungen ● Abfallbeseitigung: typische Recycling-Tonnen; Anweisungen für die Müllsortierung; Bilder/Projektionen von Müllverbrennungs- anlagen, Wertstoffhöfen, Müllbergen usw.; Warnungen vor Müllmengen in Werbespots und in der Presse; Karikaturen ● Umweltverträglichkeitsprüfung: Modell mit Begriff der Nach- haltigkeit im Zentrum; internationale Definitionen von Nachhal- tigkeit; EU-Richtlinie, Gesetze usw.; multimediale Station: Ver- fahrensweg Umweltverträglichkeitsprüfung 30 IV. Der Rechtsstaat auf dem Prüfstand. Lob, Kritik, Verachtung Die Besucher/innen des Forums Recht erhalten in dieser Themenein- heit die Möglichkeit, ihre eigene Meinung zu äußern, wie sie den Rechtsstaat wahrnehmen und bewerten. Diese Stellungnahmen soll- ten festgehalten werden, wobei multiple mediale Wege der Aufnahme (Audio, Video, Schrift) und Kommunikation (Twitter, Facebook etc.) denkbar sind. 1. „Recht muss Recht bleiben“. Verfassungspatriotismus und Rechtsstaatsvertrauen Nach der Erfahrung mit dem nationalsozialistischen Unrechtsstaat und in Abgrenzung vom anderen „Unrechtsstaat” in der DDR erfreut sich der durch das Grundgesetz 1949 geschaffene Rechtsstaat in weiten Teilen der deutschen Bevölkerung breiter Akzeptanz. Das Vertrauen in seine Funktionsfähigkeit ist groß. Dafür sprechen nicht nur die Zu- stimmungswerte des Rechtsstaatsbegriffs bei statistischen Meinungs- umfragen, sondern auch, mit welch positiven Assoziationen das Recht und der Rechtsschutz beispielsweise in der Werbung konnotiert sind. Unter Jurist/inn/en entwickelte sich der Rechtsstaat schon bald nach 1949 sogar zum neuen Konsensbegriff. Als die Wiedervereinigung während der 1970er Jahre in immer weitere Ferne rückte, entwickelte sich eine Debatte, ob nicht in Anlehnung an das Konzept der Zivilreligion in den USA ein neuer Verfassungspatrio- tismus die traditionelle Orientierung am Nationalstaat ersetzen könne. Damit einher gingen Versuche konservativer Intellektueller (bspw. Dolf Sternberger, Wilhelm Hennis, Hans Maier), die Begriffe des Grundge- setzes bewusst zu besetzen, um sie damit „linker” Vereinnahmung zu entziehen und so die bestehende Verfassungsordnung zu „retten”. In dieser Linie ist auch die Entstehung des Handbuchs des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland durch Paul Kirchhof und Josef Isensee zu sehen. Im sogenannten Historikerstreit der 1980er Jahre, der auch ein Intellektuellenstreit um das historische Selbstverständnis der Bun- desrepublik war, wurde der Begriff Verfassungspatriotismus schließlich als Alternative zu angeblichen Versuchen nationalhistorischer Sinnstif- tung ins Feld geführt. Bei der Wiedervereinigung wollte man sich auf das Experiment einer neuen gesamtdeutschen Verfassung nicht einlas- sen, sondern vollzog den Beitritt der fünf neuen Bundesländer über Art. 23 GG a.F. Auch eine anschließend eingesetzte Gemeinsame Ver- fassungskommission sah die bestehende Verfassungsordnung und ih- ren Rechtsstaat als weitgehend bewährt an und schlug nur marginale Veränderungen am Grundgesetz vor. Insgesamt sind politische Debat- ten in der bundesdeutschen Öffentlichkeit von einer starken Verrecht- lichung der Argumente geprägt. Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Statistische Zufriedenheit der deutschen Bevölkerung mit dem Rechtsstaat in zahlreichen Meinungsumfragen ● In Fernsehwerbungen der Rechtsschutzversicherung „Allianz” der 1980er Jahre wird Glück und Sicherheit versprochen 31 ● Verhandlungsgegenstand „Begriff und Wesen des sozialen Rechtsstaats” in der Staatsrechtslehrervereinigung 1953, in: Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staats- rechtslehrer 12 (1954), S. 8-125 ● Willy Brandts Politik „Mehr Demokratie wagen” war überwie- gend als eine Reform mit Gesetzen und durch Gesetze konzi- piert, der Rechtsstaat erschien hier als Reformstaat ● Artikel von Dolf Sternberger über Verfassungspatriotismus, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 23.5.1979 ● Art. 23 a.F. in Kontrast zu Art. 146 des Grundgesetzes ● Abschlussbericht der Gemeinsamen Verfassungskommission vom 5.11.1993 ● Rücktritt von Bundespräsident Horst Köhler am 31.5.2010 nach dem Vorwurf von Jürgen Trittin: „Es ist mit unserer Verfassung nicht zu vereinbaren, Kanonenbootpolitik zu betreiben.” Dar- stellung der Ereignisse mit Hilfe von Filmausschnitten aus Nachrichtensendungen. Zudem starke Verrechtlichung der poli- tischen Debatten um Auslandseinsätze der Bundeswehr, die Eurorettung oder die Flüchtlingskrise. ● Rechtsstaat als Exportartikel: L’État de droit im französischen Verfassungsrecht der Fünften Republik, Art. 2 des EU-Vertrages 2. „Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen“. Kritik und Enttäuschung Solange Recht und Rechtsstaatlichkeit existieren, waren sie der gesell- schaftlichen Kritik ausgesetzt. Einen zentralen Kritikpunkt – nämlich die Ungleichbehandlung einflussreicher und weniger einflussreicher Personen – formuliert das volkstümliche Sprichwort „Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen“. Schon die Entnazifizierung durch Spruchkammerverfahren, bei denen die einfachen Fälle vorgezogen, die komplexeren später oft eingestellt wurden, speisten diese Wahr- nehmung. Noch bei der juristischen Aufarbeitung der Verantwortung für das Massenunglück bei der Duisburger Loveparade 2010 wurde dieser langlebige Kritikpunkt reaktiviert. Als wenig später ein Steuer- strafverfahren gegen den Fußballmanager Uli Hoeneß das Gegenteil bewies, wandte sich ein Teil der öffentlichen Meinung wiederum ge- gen diese Anwendung rechtsstaatlicher Sanktionen, während andere die Bestrafung dieses Prominenten und die rasche Strafaussetzung als viel zu milde kritisierten. Vielbeachtet und hoch umstritten war schon die juristische Aufarbeitung der Parteispendenaffäre („Flick-Affäre”) der 1980er Jahre – bis hin zur Aussageverweigerung des früheren Bundeskanzlers Helmut Kohl 1999. In neuerer Zeit spielten gerichtliche Verfahren zu Wirtschaftsaffären (Mannesmann-Verfahren 2004-2006) und Banken-Affären im Zuge der Weltfinanzkrise ab 2008 eine ver- gleichbare Rolle. In Deutschland wurde in den letzten Jahren zudem die Frage der Verfolgung von Steuerhinterziehung – nicht nur im Fall Hoeneß – zum Testfall für Strafverfolgung ohne Ansehen der Person. Dies verband sich nicht selten mit der Frage, ob andere Delikte (z.B. 32 Datendiebstahl via „Steuer-CD“) zum Zwecke der Strafverfolgung in Kauf genommen werden sollten oder nicht. Die sozial bedingte Ungleichbehandlung im Rechtsstaat ist seit länge- rem auch das selbstkritische Thema von Juristen - insbesondere von sozialdemokratischer oder sonstiger „linker” Seite. „Streitbare Juris- ten” und „kritische Juristen” haben im Laufe der Geschichte der Bun- desrepublik immer wieder zu dieser Selbstreflexion des Rechtsstaats beigetragen. Die Rechtssoziologie bemüht sich um unpolemisch- nüchterne Erörterung des Problems der sozialen Befangenheit. Eine politisch-ideologische Variante bietet überdies die alte marxisti- sche Grundsatzkritik an der „Klassenjustiz“ der kapitalistischen Ge- sellschaftsordnung, die nach 1949 auch seitens der DDR artikuliert und in der Bundesrepublik im Zuge der „68er”-Bewegung ebenfalls geäu- ßert wurde. Diese Kritik ist auch im vereinigten Deutschland ab 1990 nicht völlig verschwunden. Enttäuschung über den Rechtsstaat mani- festierte sich bei DDR-Bürgerrechtlern, die große Erwartungen und Hoffnungen mit der rechtsstaatlichen Demokratie verbunden hatten. Bärbel Bohleys Kritik an der rechtsstaatlichen Aufarbeitung der SED- Diktatur wurde zum viel zitierten Aphorismus: „Wir wollten Gerechtig- keit und bekamen den Rechtsstaat.” Zugleich wurde bei der Aufarbei- tung von DDR-Unrecht oft kritisiert, dass wiederum angeblich nur „die kleinen” Täter der untersten Ebene (z.B. Mauerschützen) zur Rechen- schaft gezogen würden – obwohl sich auch einige ehemalige Politbü- romitglieder der SED vor Gericht verantworten mussten. Nachdem die „Rassenjustiz” der NS-Diktatur in Deutschland 1945 ihr Ende gefunden hat, wurde in jüngerer Zeit die Befangenheit der Justiz gegenüber ethnischen Minderheiten bzw. Migranten kritisch disku- tiert. Die Wendung in den Kopftuch-Urteilen des Bundesverfassungs- gerichts von 2003 und 2015 verweist eher auf das Gegenteil. Die De- batte erweiterte sich mittlerweile in Bezug auf muslimische Einwan- derer zu einem Disput über Diskriminierung oder (kulturalistisch mo- tivierte) Privilegierung – je nach juristischer Beurteilung von Delikten wie den sogenannten Ehrenmorden. Auch das Kölner “Beschneidungs- urteil” motivierte Debatten über „Rassismus und Justiz”. Gleichzeitig wurden kritische Debatten über die Existenz einer islamischen „Paral- leljustiz” in Deutschland geführt. Ein weiteres Problem von „groß” und „klein” im Rechtsstaat ist der durchaus ungleiche Einfluss auf die Rechtsetzung selbst – die zuneh- mende Problematik von Lobbyisten-Einflüssen und des Gesetzge- bungs-Outsourcing in Richtung hochspezialisierter Anwaltskanzleien oder Verbandsjuristen. Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Entnazifizierung nach 1945 (Felbick, Schlagwörter der Nach- kriegszeit; Reichel, Vergangenheitsbewältigung) ● Kürzinger, Private Strafanzeige und polizeiliche Reaktion, 1978: Je höher das Bildungsniveau, desto seltener die Zustimmung zu dieser Volksweisheit ● Ralf Geffken, Klassenjustiz, Frankfurt/M. 1972 (Marxistische Ta- schenbücher) 33 ● Theo Rasehorn, Recht und Klassen. Zur Klassenjustiz in der Bundesrepublik, 1974 ● Gerhard Struck, Rechtssoziologie, 2011: „Klassenjustiz und Be- fangenheit” ● ADAC Motorwelt 2008 (Umweltplakette, Ausnahmegenehmi- gung für Fahrzeuge des Berliner Senats und der Polizei) ● SPIEGEL-Titel 49/1982: „Haben wir eine Bakschisch-Republik?” (Medienkommentare zur Flick-Affäre) ● Vorurteile gegen die „in Nadelstreifen“ (Tödter, Affentheater, 2013); Bankmanager-Prozesse nach der Weltfinanzkrise 2008ff. (SPIEGEL 2010: „Sehnsucht nach Sühne”) ● Anwendung des Rechts oder Milde? Der Fall Hoeneß in den Medien ● Benachteiligung oder Privilegierung von Migranten? „Ehren- mord”-Prozesse in Deutschland ● Migrationsrat Berlin-Brandenburg e.V., „Rassismus und Justiz”, Berlin ca. 2015 ● BMJV-Studie: „Gibt es eine Paralleljustiz in Deutschland?” ● Unterschiedliche Kopftuch-Urteile des Bundesverfassungsge- richts 2003 und 2015 ● „Outsourcing im Bundestag: Steuergelder für Gesetz- Ghostwriter”, in: taz (Tageszeitung) v. 2.12.2009 34 3. „Legal, illegal, scheißegal“. Angriffe von links und rechts Die Protestbewegung von „1968“ unternahm einen Tabubruch auch darin, dass sie vehement und in aller Öffentlichkeit die Autorität und Legitimität des bundesdeutschen Rechtsstaats und seiner Justiz an- zweifelte. Die Kritik gründete auf der Wahrnehmung, dass die Justiz als Instrument eines repressiven Staates politischen Zwecken diene („Poli- tische Justiz“), mit antiliberalen Gesetzen (teilweise aus der Zeit vor 1945) gegen den linken Protest vorgehe und von „Altnazis“ durchsetzt sei. Während der „Justizkampagne“ der Außerparlamentarischen Op- position (APO) kam es seit 1967 zu gezielten Protestaktionen vor Ge- richt, mit denen nicht nur der Inhalt, sondern auch die Form rechts- staatlicher Verfahren diskreditiert werden sollte. Der Gerichtssaal wurde als politische Bühne genutzt, um juristische Akteure und Ord- nungen in Frage zu stellen, der Lächerlichkeit preiszugeben und Ver- fahren zu verschleppen. Damit wurde ein performatives Vorgehen zur Delegitimierung rechtsstaatlicher Instanzen eingeführt, das in den folgenden Jahrzehnten in vielen Varianten von linksextremen, anar- chistischen, autonomen, später auch rechtsextremen Aktivisten und Gruppen angewandt wurde, oft begleitet von einer radikal justizkriti- schen Publizistik und Subkultur. Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● „Justizkampagne“ 1967/68: Gerichtsverhandlung als politisches Happening – Rainer Langhans und Fritz Teufel im Berliner „Brandstiftungsprozess“ („… wenn es der Wahrheitsfindung dient“) ● Stammheim-Prozess (1975-1977): Auftreten der angeklagten RAF-Terroristen und ihrer Anwälte vor Gericht – gezielte Pro- vokationen und Beleidigungen des Gerichts (Tondokumente!) ● Lied „Legal, illegal, scheißegal“ der deutschen Punkband Slime (1982) ● Hausbesetzungen, Instandsetzung und Eigentumsrechte (Kon- flikte in Zeitschiene) ● Rechtsradikale Strategien zur Delegitimierung und zugleich Ausnutzung rechtsstaatlicher Verfahren: „Katz-und-Maus-Spiel“ von Neonazis mit § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen ver- fassungswidriger Organisationen), Prozessverschleppung im NSU-Prozess seit 2013, „Reichsbürger” 35 V. Kulturen des Rechts. Symbole, Medien, Orte 1. Justitia, Waage und Richterrobe Die Göttin Justitia, häufig mit Augenbinde, Schwert und Waage, war seit der Antike, das Auge des Gesetzes seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert eine weit verbreitete symbolische Darstellungsform für das Recht, seinen Anspruch auf Gerechtigkeit und den Rechtsstaat. Aber in Kunstwerken des 20. Jahrhunderts wird auf diese Motive kaum mehr zurückgegriffen. Laut Michael Stolleis zeigen sich darin die For- malisierung und das Verblassen des metaphysischen Wahrheitsan- spruchs des Rechts seit der Mitte des 19. Jahrhunderts. Wenn man beide Darstellungsformen überhaupt noch findet, so steht folglich der historische Aspekt im Vordergrund – die Stadt bzw. der Staat stellten das eigene Rechtssystem in ein historisches Kontinuum. Insgesamt zeigt sich seit 1949 eine deutliche Versachlichung, Entper- sonalisierung und Abstrahierung der Rechtssymbole, welche in Kunst- werken verarbeitet und dargestellt werden. In bundesdeutschen Kari- katuren wird überwiegend mit Hilfe von Paragrafenzeichen, Richterro- be, Richterhut, Richterhammer und Waage auf das Rechtssystem ver- wiesen. Gerichtsgebäude und Gerichtssäle verzichten meist ganz auf Kunstwerke und auf eine symbolische Selbstdarstellung und sind oft von einer betonten Sachlichkeit geprägt, sofern sie nicht noch aus „re- präsentativen” Epochen des 19. und frühen 20. Jahrhunderts stam- men. In der öffentlichen Debatte wird häufig auf Schlagwörter wie „Nürnberg”, „Straßburg” oder „Karlsruhe” zurückgegriffen, die sich auf einen symbolischen Erinnerungsort des Rechts beziehen. Allenfalls in der politischen Karikatur lebt die Figur der blinden Justitia noch weiter – um sich ungesehen von Bankern bestechen zu lassen oder Angehöri- gen der im afghanischen Kundus durch einen Bundeswehreinsatz Ge- töteten Recht zu verwehren. Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Das Auge des Gesetzes z.B. auf der Ein-Dollar-Note oder auf dem Titelblatt der Juristischen Zeitung für das Königreich Han- nover, Nr. 1, vom 1.1.1826 ● Blinde Justitia als Skulptur auf dem Gerechtigkeitsbrunnen auf dem Römerberg in Frankfurt a. M. oder in der Fassade des Rat- hauses von Lüneburg ● Die Skulptur „Die Gerechtigkeit” von André Bucher im Gebäude des Bundesverfassungsgerichts ● Das Relief „Die Waage” von Karl Heinz Türk am Eingang des Amtsgerichts Nürtingen ● Zeitungs- und Zeitschriftenkarikaturen mit Rechtssymbolen aus verschiedenen Zeitabschnitten der bundesdeutschen Geschich- te; z.B. diverse Paragrafen-Karikaturen, u.a. mit „Der Schrei” von E. Munch ● Abbildungen oder Nachbildung von aktuellen Gerichtsgebäu- den und Gerichtssälen 36 ● Als Beispiel für den Rückgriff auf das Schlagwort „Nürnberg”: Thomas Darnstädt, Nürnberg. Menschheitsverbrechen vor Ge- richt 1945, München/Berlin 2015 ● Inszenierung von Richter/innen mit Richterrobe auf offiziellen Portraits zu verschiedenen Zeiten: z.B. Eduard von Simson als Präsident des Reichsgerichts (Fritz Paulsen 1880); Ausschnitt des Richters aus „Die Stützen der Gesellschaft” von George Grosz 2. Gesetzbuch und Kommentar, Akte und Paragraf Das deutsche Rechtssystem charakterisiert ein ungewöhnlich hohes Maß an Schriftlichkeit und Kodifikation. Der Vorrang der Rechtsetzung durch Gesetze unterscheidet den deutschen vom anglo- amerikanischen Rechtskreis, in dem das Fallrecht (case law), also die Rechtsetzung durch Rechtsprechung, eine wesentlich größere Rolle spielt. Recht wird in Deutschland traditionell und bis heute mit dicken Gesetzbüchern und umfangreichen Kommentaren sowie allgemein mit Schriftstücken und Paragrafen identifiziert. Besonders große Symbolkraft besitzt dabei das Bürgerliche Gesetz- buch (BGB), das neben dem Grundgesetz und dem Strafgesetzbuch das bekannteste Gesetzbuch Deutschlands ist. Seit 1900 in Kraft, steht das BGB für die Einheit der Privatrechtsordnung nach Jahrhunderten der Rechtszersplitterung. Neben der Rechtseinheit symbolisiert es den Schutz von Individualrechten in der bürgerlichen Gesellschaft und da- mit den Rechtsstaat. Auch weil es mehrere Systembrüche und zwei Diktaturen – wenn auch mit grundlegenden Modifikationen – über- dauert hat, ist das BGB ein zentraler symbolischer Erinnerungsort und ein Denkmal der Rechtskultur, das liebste Rechtsbuch der Deutschen. Entsprechend bekannt und bedeutsam sind seine wichtigsten Kom- mentare, als Langkommentar „der“ Staudinger und als Kurzkommen- tar „der“ Palandt, von dem unter Juristen der Spruch kursiert: Quod non est in Palandto, non est in mundo („was nicht im Palandt steht, gibt es nicht“). Doch auch die anderen großen Gesetzbücher und ihre grundlegenden Kommentare werden nicht allein in ihrer normativen Bedeutung, son- dern auch als Rechtsdenkmäler wahrgenommen, allen voran das Grundgesetz (GG), das in der Bundesrepublik alles Recht verfassungs- rechtlich überformt, dann das Strafgesetzbuch (StGB), das Sozialge- setzbuch (SGB), das Handelsgesetzbuch (HGB) sowie die Strafprozess- ordnung (StPO) und die Zivilprozessordnung (ZPO), außerdem als wich- tige Kodifikationen des Verwaltungsrechts das Verwaltungsverfah- rensgesetz (VwVfG) und die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Sinnbilder für die Geltungsmacht von Schrifttum und „gesetztem“ Recht im deutschen Rechtssystem sind außerdem „die“ Akte und „der“ Paragraf mit seinem Zeichen (§). Diese bekanntesten Symbole des Rechts und der Justiz werden sowohl zu ihrer Hochschätzung als auch zu ihrer Karikierung und Abwertung verwendet – bis in die All- tagssprache hinein: „Aktenhuber“, „Paragrafenreiter“, „Paragrafen- dschungel“ etc. 37 Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Wandfläche: künstlerische Verarbeitung oder großes Graffiti des Paragrafenzeichens ● Karte der Rechtszersplitterung Deutschlands bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts ● Gedicht auf das BGB aus Anlass seiner Inkraftsetzung: Ernst von Wildenbruch, Das Deutsche Recht, in: Deutsche Juristen- Zeitung, 1.1.1900, S. 1 ● BGB: Erstausgabe und verschiedene weitere Ausgaben (Wei- mar, NS, BRD, DDR – hier vielleicht auch Ersetzung durch Zivil- gesetzbuch der DDR im Jahr 1976 thematisieren) ● Auslage der anderen wichtigsten Gesetzbücher (GG, StGB, SGB, HGB, VwVfG) ● Als Beispiel für „klassische“ Kommentare (beide zu BGB): Stau- dinger, Palandt. Außerdem vielleicht die wichtigsten Grundge- setzkommentare ● Foto: Verteilung des Grundgesetzes an Bürger/innen, z.B. in der Schule ● Foto: Aktenberg in einem Gerichtssaal, etwa bei einem Wirt- schaftsstrafverfahren ● Herkunft und Entwicklung des Paragrafenzeichens ● „§ 218” oder „§ 175” als weithin bekannte Einzelbestimmungen des Strafrechts (Symbol für Schutz des ungeborenen Lebens oder aber für Entrechtung von Frauen; Symbol für Verfolgung homosexueller Männer und ihrer Sexualität) ● Karikaturen, welche die Symbole Akte und Paragraf verwenden ● Und vielleicht: Rechtsdatenbank für Besucher/innen mit der Suchfunktion, über bestimmte Begriffe zu einem dazu passen- den Gesetz zu gelangen 3. Vertrag und Unterschrift Unser Leben spielt sich von der Geburt bis zum Tod in Urkunden und Verträgen ab ‒ dies soll dieses Modul des Forums Recht verdeutlichen. Täglich sind wir mit Verträgen konfrontiert, täglich schließen wir Ver- träge, doch in den meisten Fällen erfolgt dies unbewusst. Der Einkauf im Supermarkt oder in der Drogerie wird durch einen Kaufvertrag be- siegelt, das Herunterladen von MP3-Dateien im Internet ebenfalls. Eine Unterschrift der Vertragsparteien ist in diesen Fällen nicht nötig – ein Vertrag kommt zustande, wenn sich beide Parteien durch Willens- erklärung über den Inhalt des Vertrages einigen, und das kann auch mündlich geschehen. Allerdings schreibt der Gesetzgeber oftmals die schriftliche Abfassung (Textform) sowie in besonderen Fällen die schriftliche Abfassung sowie die ein- oder beiderseitige Unterschrift vor (Schriftformerfordernis): etwa bei der Kündigung eines Miet- oder Arbeitsvertrages, dem Schuldanerkenntnis oder bei einem Verbrau- cherdarlehensvertrag. Öffentlich-rechtliche Verträge bedürfen eben- falls der Schriftform. In einigen Fällen ist zusätzlich eine notarielle Be- urkundung nötig: so bei Schenkungsversprechen oder bei Grund- stücksgeschäften. Dabei stellt die Digitalisierung der Korrespondenz die handschriftliche Unterschrift zunehmend infrage. Die qualifizierte elektronische Signatur, die indes nicht in allen Fällen das Schriftfor- 38 merfordernis erfüllt, ist für Vertragsabschlüsse eine seit 2001 beste- hende Möglichkeit, eine digitale Unterschrift zu leisten. Die Unterschrift ist aber nicht allein bei Verträgen gesetzlich bindend: Die Patientenverfügung bedarf der eigenhändigen Unterschrift, ein privatschriftliches Testament ist nur gültig, wenn es vom Erblasser ei- genhändig geschrieben und unterschrieben wurde. Und nicht zuletzt ist eine vor dem Standesamt geschlossene Ehe nur gültig, wenn der Ehebucheintrag von beiden Partnern unterschrieben wird. Der eigen- händigen Unterschrift kommt im Rechtsverkehr eine hohe Bedeutung zu: Sie ist der unverwechselbare Ausweis des Rechtssubjekts, sie drückt die Identität des mit vollen Rechten ausgestatteten Bürgers aus, sie sichert Authentizität und die Echtheit der Zertifizierung. Die Fäl- schung einer Unterschrift wird daher streng geahndet. Die handschrift- liche Unterschrift trägt hohe symbolische Bedeutung. Wird einem mit der Unterschrift besiegelten Vertragsabschluss eine weitere öffentliche Bedeutung zugeschrieben, wird dieser in vielen Fällen inszeniert, ritualisiert und medial transportiert: so besonders bei zwischenstaatlichen Verträgen vor einer internationalen Öffentlichkeit, aber auch bei der standesamtlichen Trauung. Solche Bilder sind Teil des kollektiven Gedächtnisses. Hier setzt das Modul, erstens, an. Dar- aus wird die Bedeutung von a) Vertrag und b) Unterschrift erklärend erschlossen, genauso wie in die Problematik der Digitalisierung einge- führt wird. Ein zweiter Themenbereich greift die Debatte um die Vertragstreue, um den ursprünglich religiös motivierten Grundsatz pacta sunt ser- vanda, auf: Müssen Verträge tatsächlich in allen Fällen eingehalten werden? Die Darstellung des schwierigen Verhältnisses der Prinzipien von Sicherheit und Freiheit steht hier im Zentrum. Denn die Leitidee des Vertragsrechts, wie sie im BGB definiert wird, ist die Privatauto- nomie des freien, mündigen Bürgers. Allerdings wird die Vertragsfrei- heit seit den 1960er Jahren nicht nur durch den Grundsatz pacta sunt servanda, sondern auch durch neue Formerfordernisse immer stärker eingeschränkt, mit der Maßgabe des Schutzes der strukturell benach- teiligten Vertragspartei. Besonders der Verbraucherschutz, seit den 1990er Jahren zusätzlich durch europäische Regelungen vorangetrie- ben, entfaltet eine starke Dynamik. Am Beispiel von Widerrufsbeleh- rungen lässt sich das plastisch zeigen. Zum Dritten thematisiert das Modul die Geschäftsfähigkeit. Welche Verträge kann eine Minderjährige, kann ein Minderjähriger abschlie- ßen? Was darf erworben werden? Wer haftet bei Rechtsverletzungen, etwa bei Downloads aus dem Internet? Welche Voraussetzungen müs- sen gegeben sein, dass die Geschäftsfähigkeit entzogen wird? Mittels einer multimedialen Darstellung oder eines Quizes kann an diesem Beispiel die Schutzfunktion des Rechts veranschaulicht werden. Dar- über hinaus wird die Bedeutung des Rechts in einer alternden Gesell- schaft erklärt (Betreuungsvollmacht, Vorsorgevollmacht, Patientenver- fügung etc.). Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Ikonische Inszenierungen von Vertragsabschlüssen aus der Ge- schichte der Bundesrepublik (internationale Verträge; Rund- funkstaatsvertrag; Kirchenstaatsverträge; Tarifverträge) sowie 39 von Bildern von Vertragsunterzeichnungen aus dem privaten Bereich (Hochzeit; Testament; Mietvertrag; Arbeitsvertrag) ● Projektion von einer Fülle von Unterschriften, jeweils gekoppelt mit dem Porträt des Unterschreibenden ● „Pacta sunt servanda?” ‒ Schriftzug, wenn möglich dreidimen- sional; rechtswissenschaftliche Diskussion über paradigmati- sche, kurze Debattenbeiträge; zwei Modelle des Bürgers ge- genüberstellen ● Geschäftsfähigkeit: multimediale Station ‒ Quiz mit konkreten Fragen; über Antworten wird die Rechtslage erschlossen; Pati- entenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht etc. 4. Ampel und Strafzettel In kaum einem anderen Bereich greift Recht in das Alltagsleben der Bürger/innen so offensichtlich ein wie im Straßenverkehr. Laut Anga- ben des Kraftfahrt-Bundesamts betrug die Anzahl zugelassener Kraft- fahrzeuge im Januar 2017 62,6 Millionen. Statistisch gesehen ist damit nur auf jeden vierten Deutschen kein Auto zugelassen. Ob bei der Füh- rerschein- und Zulassungsstelle, der gekennzeichneten Parkbucht, dem Verkehrsschild, der Ampel oder dem sogenannten Strafzettel: Überall begegnen wir Rechtssätzen, die ein ausgesprochen komplexes System von Berechtigungen, Beschränkungen oder Schutzmechanismen etab- lieren; und das nicht nur für Autofahrer. Auch andere Verkehrsteil- nehmer wie etwa Fahrradfahrer oder Fußgänger sind vielfältigen Stra- ßenverkehrsregelungen unterworfen. Was aber genau beinhalten die mit den Symbolen „Ampel” und „Straf- zettel” verbundenen Rechtsregelungen für den Straßenverkehr? Wie ist das für viele Verkehrsteilnehmer oft undurchsichtige System der Ahndung von Verstößen aufgebaut und begründet? Wer ist für was wann zuständig? Wie sind die Bürger/innen in das Rechtssystem Stra- ßenverkehr eingebunden? Ampel und Strafzettel stehen in diesem Modul synonym für die Rege- lungs- und Sanktionsnotwendigkeiten im Rechtssystem Straßenver- kehr, das grundlegende Prinzipien wie etwa Ordnung, Sicherheit oder Gerechtigkeit gewährleisten soll. Gleichermaßen illustrieren diese Bei- spiele die Bedeutung von Verwaltungsakten im Alltag der Bür- ger/innen. In dem Modul verdeutlichen ausgewählte Situationen im Straßenverkehr die verschiedenen Rechte und Pflichten, die das kom- plexe Regelsystem aufrechterhalten und die Notwendigkeit von Rechtsregelungen erklären helfen. Ziel ist es also, die tatsächliche oder intendierte Wirksamkeit rechtsstaatlicher Prinzipien anhand eines be- sonders lebensnahen Beispiels zu diskutieren. Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Beispiel I: Fahrsimulatoren. In Fahrsimulatoren können Besu- cher/innen virtuell am Straßenverkehr teilnehmen. Bei Regel- verstößen wird auf die Folgen hingewiesen und die Notwendig- keit von Sanktionsmaßnahmen (Unfallstatistik, Reaktionszeit bei überhöhter Geschwindigkeit etc.) erläutert. ● Beispiel II: Don’t drink and drive. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Thema Alkohol am Steuer. Diskutiert wird der Zu- 40 sammenhang von verkehrsgefährdendem Verhalten und dar- aus resultierenden Regelungs- und Sanktionsnotwendigkeiten. Hier besteht ebenfalls die Möglichkeit, die eingeschränkte oder fehlende Fahrtüchtigkeit nach Alkoholkonsum zu simulieren, um dadurch ein Problembewusstsein zu schaffen. ● Beispiel III: Der „Strafzettel“. Ein besonders geeignetes Beispiel, um die Komplexität des Regelungssystems darzustellen. Der Begriff ist insofern irreführend, als es sich eben nicht um eine Strafe, sondern um eine Buße handelt und zunächst nicht die Justiz, sondern die Exekutive zuständig ist. Hier lässt sich die Frage „Mit wem habe ich es (nach einem Verstoß) im Straßen- verkehr wann, wo und warum zu tun?“ exemplarisch aufwer- fen; vgl. hier: ARD/BR-Comedy „Grünwald”, Folge „Der Straf- zettel”; Mr. Bean – Folge: „Traffic Lights” (An der Ampel). 5. Theater und Spielfilm Das Verhältnis zwischen Recht und Gerechtigkeit ist sowohl für das Medium Theater als auch für die jüngeren Medien Spielfilm und Fern- sehen ein zentrales, schier unerschöpfliches Thema. Seit zweihundert Jahren ist der die eigene Untat verbergende Dorfrichter Adam aus Heinrich von Kleists „Zerbrochenem Krug“ (Uraufführung 1808) eine beständige Theaterfigur; Bertolt Brecht stellte im „Kaukasischen Krei- dekreis“ (1948) die Suche nach Gerechtigkeit über das herkömmliche Elternrecht (soziale Mutterschaft steht über leiblicher Mutterschaft); eine jüngste Ausprägung hat das Genre des Gerichtsdramas mit Ferdi- nand von Schirachs „Terror“ (2016) über die Berechtigung zum Ab- schuss einer von Terroristen entführten Passagiermaschine erhalten – ein Drama, das zum Beweis seiner Aktualität bereits umgehend seine Fernsehverfilmung erlebt hat, die übrigens mit einer höchst fragwürdi- gen Zuschauer-Abstimmung endete. Das öffentlich-rechtliche Fernse- hen führte mit dieser Demonstration des juristisch ungeschulten „Volksempfindens” den Rechtsstaat regelrecht vor. Ebenso verbreitet ist die Thematik der Rechtsfindung im Gerichtsver- fahren im Medium Spielfilm – ganz abgesehen vom unüberschaubaren Genre des Kriminalfilms. Allein für Hollywood stellt das Gerichtsdrama eine stark ausdifferenzierte Geschichte dar – von Klassikern wie „Die 12 Geschworenen“ (1957, US-Neuverfilmung 1997) – der auch eine deutsche und sogar eine russische Nachverfilmung (2007) erlebte – über „The Verdict“ (Anwaltsdrama, 1982) bis hin zu „Philadelphia“ (Aids-Drama, 1993). Die absurde Übermacht eines unbegreiflichen Justizapparates war schon Gegenstand des Kafka-Romans „Der Pro- zess” (1915), den Orson Welles 1962 verfilmte. Auch der deutschspra- chige Film verfolgte das Thema von Justiz und Rechtsstaatlichkeit im- mer wieder – von diversen Filmadaptionen des um verwehrte Gerech- tigkeit kämpfenden Kleist-Helden „Michael Kohlhaas“ (1967-2013) über Geißendörfers die Manipulierbarkeit des Justizsystems offenle- gende Romanverfilmung von Dürrenmatts „Justiz“ (1993) bis zu Terro- risten-Strafprozessen („Stammheim“, 1986). Einen Sonderfall – inter- national wie national – stellen Verfilmungen des Nürnberger Prozesses gegen die NS-Hauptkriegsverbrecher von 1946 dar („Das Urteil von Nürnberg”, 1961; „Nürnberg – Im Namen der Menschlichkeit”, 2000; „Speer und Er”, 2005). Ein spektakulärer Gerichtsprozess um die ver- heerenden Nebenwirkungen des Medikaments Contergan in den 41 1960er Jahren wurde 2007 in Deutschland ebenfalls verfilmt – und prompt Anlass für einen weiteren Prozess, da die seinerzeit verant- wortliche Firma und ein beteiligter Anwalt gegen die Ausstrahlung klagten. Auch die Medien Rundfunk und Fernsehen sind – ähnlich wie vom Kriminalfilmgenre – maßgeblich vom Genre des Gerichtsfilms geprägt. Sendungen wie „Königlich Bayerisches Amtsgericht“ (ZDF, 1969-1972) oder die erfolgreiche Anwaltsserie „Liebling Kreuzberg“ (ARD, 1986- 1998) wussten dem Genre erhebliche humoristische, im letzteren Fall aber auch informative Aspekte abzugewinnen. Ähnlich arbeitete aus der Perspektive einer Ermittlungsbürokratie (jenseits der verbreiteten Kripo- oder Polizeifilme) die Zollfahndungsserie „Schwarz-Rot-Gold” (ARD, 1982-1996). Verspätet kam auch „Der Staatsanwalt” zu gesamt- deutschen Fernseh-Ehren (ZDF/SRF/ORF, seit 2005), nachdem „Der Staatsanwalt hat das Wort” im Fernsehen der DDR bereits ein lange erfolgreiches Format gewesen war (DFF, 1965-1991). Doch auch der Alltagsbezug von Recht wurde bei filmisch inszenierten Konflikten inszeniert – so bei der folgenschweren Klage eines Nach- barn wegen Verstoßes gegen die Baugenehmigung eines Eigenheims („Einmal im Leben – Geschichte eines Eigenheims”, 1972). Schließlich wurden gerade in jüngster Zeit auch spektakuläre Justizirrtümer zum Thema von Fernsehspielen gemacht (Fall Wörtz 2014; Fall Mollath 2015). Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: Heinrich von Kleist, „Der zerbrochene Krug“; Ernst Toller, „Die blinde Göttin”; Bertolt Brecht, „Kaukasischer Kreidekreis“; Fer- dinand von Schirach, „Terror“ Theateradaptionen, Verfilmungen und Comic-Adaptionen der Roman-Dystopie „Der Prozess” von Franz Kafka; die geschilder- te Absurdität und Hilflosigkeit kann beitragen, den Wert rechtsstaatlicher Verfahren herauszuarbeiten (Verfilmungen Orson Welles 1962, Steven Soderbergh 1991, David Hugh Jones 1993, Cornelia Köhler 2015; Comics: Guido Crepax, Il processo di Franz Kafka, Piemme 1999; Chantal Montellier/David Zane Mairowitz, The Trial. A Graphic Novel, London 2008). Spielfilm-Versionen von „Die 12 Geschworenen“ (1957 von Sid- ney Lumet, 1963 von Günter Gräwert, 1997 von William Friedkin, 2007 von Nikita Michalkow) Fernsehfilme/-serien: „Königlich Bayerisches Amtsgericht“ (Fol- ge „Die Haberer”, 1970/71); „Liebling Kreuzberg“ („Wissen ist Macht”, 1994); „Schwarz-Rot-Gold” (Folge „Hammelsprung”, 1990); „Der Staatsanwalt” (ZDF/SRF/ORF, Folge, „Amtsmiss- brauch”, 2011); „Der Staatsanwalt hat das Wort”(DFF, Folge „Risiko”, 1979, Flucht über die Mauer, produziert, bis 1989 nicht ausgestrahlt); „Einmal im Leben – Geschichte eines Ei- genheims” (ARD/NDR, 1972; Gewährleistungsprozess gegen Handwerker); Verfilmung eines Justizirrtums: „Unter Anklage: 42 Der Fall Harry Wörtz”, 2014; Dokumentarfilm über den Jus- tizskandal Gustl Mollath „Und plötzlich bist du verrückt” (2015) 6. Gerichtsreportagen und Gerichtssendungen Gerichtsberichterstattung in der Presse ist seit dem 19. Jahrhundert als mediales Genre der Vermittlung zwischen Justiz und Öffentlichkeit etabliert. In einem freiheitlichen Gemeinwesen kann sie dazu dienen, Strafverfolgung und Justiz kritisch zu begleiten und an ihren rechts- staatlichen Ansprüchen zu messen. Reportagen aus dem Gericht bie- ten außerdem die Möglichkeit, einem Laienpublikum komplizierte fo- rensische und juristische Verfahrenswege zu erklären und damit das allgemeine Verständnis für den Rechtsstaat in der Gesellschaft zu för- dern. Da in Deutschland Ton- und Bildaufnahmen im Gerichtssaal ver- boten sind, kommen dem Gerichtsreporter und auch dem Gerichts- zeichner eine besonders große Bedeutung zu. In Gerichtsreportagen spiegelt sich die Entwicklung der Rechtspraxis sowie der gesellschaftlichen Wahrnehmung von Tätern und Opfern, Kriminalisten, Juristen und Gutachtern. In der frühen Bundesrepublik fanden vor allem die Reportagen der großen überregionalen Tageszei- tungen Beachtung. Nach 1964 wurde dann der „Justiz- und Kriminalre- porter“ des SPIEGEL, Gerhard Mauz, für über drei Jahrzehnte zum ein- flussreichsten Gerichtsreporter der Bundesrepublik. Seit den 1960er Jahren erfreuen sich außerdem Gerichtssendungen in Rundfunk und Fernsehen großer Beliebtheit. Sie sind wegen ihrer in der Regel stark vereinfachenden oder sogar schlichtweg falschen (Beispiel: angebliche Kreuzverhöre in deutschen Gerichtssälen) Darstellung von fiktionalen oder nachgestellten realen Rechtsfällen bis heute stark umstritten. Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Beispiel für frühe westdeutsche Gerichtsreportagen, etwa in der Süddeutschen Zeitung, möglichst mit Gerichtszeichnungen ● Foto/Gerichtszeichnung: Gerichtsreporter bei der Arbeit ● Prozess über Soldatenmorde von Lebach 1970: Urteil des Bun- desverfassungsgerichts von 1972 verhindert die Ausstrahlung eines ZDF-Dokumentarspiels, zum Schutze der Resozialisierung eines Verurteilten; Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1999 wegen geplanter SAT.1-Dokumentation schränkt das Ur- teil von 1972 ein ● Porträt Gerhard Mauz und ein Beispiel seiner SPIEGEL- Reportagen, etwa Strafverfahren gegen Marianne Bachmeier (1982) ● Gerichtssendungen („Gerichtsshows“) in Bild und Ton sowie Kontextualisierung und Kritik, etwa „Das Fernsehgericht tagt“ (ARD, 1961-1978), „Ehen vor Gericht“ (ZDF, 1970-2000), „Rich- terin Barbara Salesch” (SAT.1, 2000-2012), „Richter Alexander Hold“ (SAT.1, 2001-2013) ● Dokumentation von besonders schwerwiegenden Fehlern der Darstellung von Recht in Gerichtssendungen 43 7. Universität Juristische Fakultäten sind Orte der Auslese, der Ausbildung und der Sozialisation von Jurist/innen als Berufsgruppe. Angehende Ju- rist/innen sollen hier das spezifisch juristische Denken, das juristische Argumentieren und die juristische Sprache erlernen. Außerdem wird den Jura-Student/innen an der Universität auf unbewusste Weise der juristische Habitus vermittelt. Während der Ausbildung an der Univer- sität, aber auch in juristischen Fachschaften und Studentenverbindun- gen bilden sich Netzwerke, die später den Austausch und das Voran- kommen im Berufsleben erleichtern sollen. Darüber hinaus werden an Universitäten innovative juristische Konzepte entwickelt, die zur Rechtsfortbildung beitragen und später von der Rechtsprechung oder vom Gesetzgeber aufgegriffen werden. In der Vergangenheit bildeten akademische Lehrer Schulen, die durch einen gemeinsamen juristi- schen Ansatz zusammengehalten wurden, manchmal über eigene Pub- likationsorgane verfügten und später beispielsweise bei Lehrstuhlbe- setzungen zusammenarbeiteten. Das Thema sollte mit Hilfe persönlicher Erfahrungsberichte vermittelt werden, in denen fertig ausgebildete, bekannte Juristen (z.B. Otto Schily, Frank-Walter Steinmeier, Andreas Voßkuhle, Thomas Fischer, Bernhard Schlink, Ferdinand von Schirach) von ihrer Studentenzeit an der Universität erzählen. Auf diese Weise wird die Erzählung vom be- sonderen Profil juristischer Fakultäten mit unterhaltsamen Anekdoten verbunden. Themen, die dabei angesprochen werden könnten, sind: ● Unterbringung von juristischen Fakultäten häufig in besonders prestigeträchtigen, zentral gelegenen, altehrwürdigen Gebäu- den (z.B. Neue Aula in Tübingen, Altes Palais und die „Kommo- de” der Humboldt Universität zu Berlin), Ausdruck des hohen Sozialprofils von Juristen ● Vergleichsweise gute Ausstattung der juristischen Fakultäten mit Personal, Räumlichkeiten und Sachmitteln ● Besondere Pflege der Tradition an juristischen Fakultäten, so- mit Zielscheibe der Studentenbewegung 1968 ● Traditionelle Männerdominanz, besonders unter Professoren, unter Studenten/innen heute im Schwinden ● Besonderer Leistungsdruck unter Studenten/innen, anfangs große Studentenzahlen und am Ende geringere Abschlusszah- len ● Anspruch der Universitäten, Generalisten für alle in Frage kommenden juristischen Berufsfelder auszubilden, um dem Leitbild des Richters zu entsprechen ● Große Vorlesungen und Fallbesprechungen als üblicher Veran- staltungstyp an juristischen Fakultäten ● Zurückdrängen der Grundlagenfächer angesichts zunehmender „Vermarktlichung” der Universität Darüber hinaus sollte eine akademische Schule von Juristen beispiel- haft dargestellt werden, etwa die Carl Schmitt-Schule mit Carl Schmitt als Gründungsfigur, Ernst Forsthoff und Werner Weber als einflussrei- che Vertreter der ersten Schülergeneration sowie Ernst-Wolfgang Bö- ckenförde und Roman Schnur als Vertreter der zweiten Schülergenera- tion. Außerdem: die Zeitschrift „Der Staat” als „eigenes” Publikations- organ; Ausstellung der Stammtafeln der Staatsrechtslehrer von Hel- muth Schulze-Fielitz. 44 8. Gerichtssaal Ob in zahlreichen Dokusoaps, Fernsehspielen, Hollywoodfilmen, Ro- manen oder in der täglichen medialen Berichterstattung: Als Ort, an dem Recht gesprochen wird, steht der Gerichtssaal in vielfältiger Wei- se und wie wohl kein anderes Symbol für das Recht und die Judikative als wichtiges Organ der Gewaltenteilung. Schuld und Sühne, Wahrheit und Lüge, Täter und Opfer, Rache und Gnade, Verantwortung und Verantwortungslosigkeit, Politik und Ver- fassung, Freiheit und Zwang: Es scheinen die Grundsatzfragen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens zu sein, die mit dem Gericht in Verbindung stehen und die dort immer wieder aufs Neue verhandelt werden. Wann und warum stehen Menschen vor Gericht? Welche Gerichte gibt es, für welche Bürgerrechte und -pflichten stehen diese Gerichte? Welchen Rechtsregelungen folgt die so häufig inszenierte Kommuni- kation vor Gericht, wie wird dort rechtsrelevante Wahrheit ermittelt? Das Modul greift solche Fragen auf und verbindet verschiedene The- men des Forums Recht (Freiheit und Sicherheit; Recht im Unrechts- staat; legal, illegal, scheißegal; Karlsruhe). Erklärt werden Funktionen und Aufgaben der verschiedenen Prozessparteien, sowie die Regeln, nach denen vor Gericht verhandelt und entschieden wird. Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Diese Sektion sollte so gestaltet sein, dass in der Arbeit mit Gruppen verschiedene Prozessgeschehen simuliert und damit Rechtsprobleme durchgespielt und erörtert werden können. Durch eine interaktive Zeitleiste können die Veränderungen der deutschen Rechtssysteme am Beispiel des Verhandlungsgrun- des, der Verhandlungsführung und der Urteilsfindung aufge- zeigt werden. ● Räumliche Darstellung des Gerichtssaals mit den verschiedenen Parteien; Veränderungen je nach Prozessart (Strafprozess, Zi- vilprozess o.ä.) und Verhandlungszeitraum (bspw. frühe Neu- zeit, 19. Jahrhundert, Nationalsozialismus, frühe Bundesrepub- lik, Gegenwart) ● Eine besondere Bedeutung kommt hier dem Urteil als symbol- trächtiger Entscheidung auf rechtsstaatlicher Basis zu. Formale Vorgaben der Urteilsfindung und Verkündigung können hier genauso diskutiert werden, wie verschiedene geschichtsträch- tige oder besonders kritisch diskutierte Gerichtsurteile. 9. Gefängnis Rechtsstaatlichkeit wird auch an einem humanen Strafvollzug gemes- sen, der in Deutschland Teil der Justizverwaltung und damit der Exeku- tive ist. Vor dem Erfahrungshintergrund der NS-Verbrechen an Inhaf- tierten stand die Organisation des Haftvollzugs seit Gründung der Bundesrepublik immer wieder auf der politischen Agenda und in der öffentlichen Kritik. Dabei wurde zunehmend der sanktionsrechtliche Aspekt der Strafe und Vergeltung durch die progressive Idee der Reso- zialisierung und Rehabilitierung überlagert. Skandale über Missstände in Gefängnissen förderten in den 1960er Jahren den politischen und 45 administrativen Willen, den Strafvollzug zu modernisieren und zu re- formieren. Die Strafrechtsreform von 1969 schaffte die Zuchthausstra- fe ab, durch das Strafvollzugsgesetz von 1976 wurde das Ziel der Re- sozialisierung gesetzlich verankert. Ungeachtet dieser Reformen wurde das Gefängnis in den 1970er Jah- ren zu einem Brennpunkt der Auseinandersetzung zwischen Staat und Terrorismus. Die Frage, unter welchen Bedingungen Gewalttäter und andere Inhaftierte im Gefängnis radikalisiert und zusätzlich kriminali- siert statt diszipliniert und resozialisiert werden, steht bis heute zur Debatte. Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Spiegel-Titel „Aus dem Blechnapf“ – Artikel von Bertrand Rus- sell, in: Der Spiegel, 1961, Nr. 4, mit der These, der Strafvollzug in der Bundesrepublik habe sich seit Ende der NS-Diktatur nicht verbessert ● „Klingelpütz“ und „Glocke“ – Synonyme für die Gefängnisskan- dale der 1960er Jahre: 1964 Tod eines Untersuchungshäftlings nach Festsetzung in einer schalldichten Sonderzelle („Glocke“); 1967 Skandal wegen der Misshandlung von Häftlingen in der Kölner JVA „Klingelpütz“ ● Protest nach „1968“ gegen „repressive Einsperrung“ in Gefäng- nissen, Heimen und Psychiatrien: Beispiel „Knastcamp“ in E- brach, Juli 1969 ● Sozialwissenschaftliche Kritik am Gefängnis: Foucault, Überwa- chen und Strafen; Goffman, Asyle („totale Institution“) ● JVA Stuttgart-Stammheim (Neubau 1959-1963) als Muster ei- ner zugleich sicheren und menschenwürdigen Reformhaftan- stalt (Presse, Fotos, Architekturpläne) ● Konträre Wahrnehmungen von Gefängnis während der „bleier- nen Jahre“: „Isolationsfolter“ und „Vernichtungshaft“ versus „Privilegien für Terroristen“ (Haftbedingungen in Stammheim) ● Öffentliche Thematisierung von Gefängnis im Fall Uli Hoeneß ● Einblicke in die gegenwärtige Vollzugspraxis (Fotos aus JVA, Ta- gesplan, Interviews mit Häftlingen etc.) ● „Jurastudenten verordnen sich Knast-Aufenthalt”, Spiegel Onli- ne, 19.4.2013 46 VI. Gestalter des Rechts. Menschen und Institutionen 1. Bürger und Bürgerinnen. Teilhaben und Mitwirken Aus postmoderner Perspektive lassen sich das Recht und der Rechts- bereich nicht eindeutig bestimmen. Eine klare Abgrenzung gegenüber der Sitte und der Moral ist nicht möglich. Recht ist aus dieser Perspek- tive das, was beansprucht, Recht zu sein, und was tatsächlich von den Menschen als Recht angesehen wird. Folglich erweitert sich der Kreis möglicher Rechtsakteure deutlich. Jede/r Bürger/in hat Einfluss auf das Recht, indem er/sie dem Recht folgt oder nicht oder indem er/sie Rechtsverstöße sanktioniert oder nicht. Speziell gewinnen vor diesem Hintergrund die Medienöffentlichkeit und die Zivilgesellschaft zentrale Rollen, da sie beispielsweise zum Rechtsbewusstsein beitragen, auf Rechtsmissstände hinweisen und Gesetzesinitiativen anregen, um das Recht den gesellschaftlichen Realitäten anzupassen. Nicht die autoritä- re Rechtsetzung von oben, sondern das pluralistische Aushandeln von Recht – und teilweise auch von Rechtsstaatlichkeit – besitzt somit eine zentrale Bedeutung. Beispielhaft kann die Verjährungsdebatte über die Verjährungsfrist nationalsozialistischer Morde behandelt werden. Sie begann Ende der 1950er und setzte sich bis zum Ende der 1970er Jahre fort. Sie fällt damit in einen Zeitabschnitt, als Liberalisierungstendenzen in der bun- desdeutschen Gesellschaft eine immer größere Rolle spielten. Es ging hierbei um die grundlegende Frage, ob eine rückwirkende Verlänge- rung der Verjährungsfrist gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz „Nul- la poena sine lege” verstieß oder ob die Opfer und ihre Nachfahren sich auf einen übergesetzlichen Anspruch zur Ahndung auch lange zu- rückreichender NS-Verbrechen berufen konnten, zumal entsprechende Verfahren von der Justiz jahrelang verschleppt worden waren. Eine zentrale Rolle spielten hierbei linksliberale Medien, das Ausland und Interessengruppen speziell von NS-Opfern, die auf den bundesdeut- schen Gesetzgeber Druck ausübten, entsprechende Gesetzgebungsini- tiativen zu ergreifen. Bundesregierung und Bundestag agierten hinge- gen in dieser Frage zurückhaltend und tendierten, potentiell täter- freundlich, zu einem Schlussstrich. Erst aufgrund der Einflussnahme von außen sahen sie sich gezwungen, aktiv zu werden, um eine Verjäh- rung zu verhindern. Der Aushandlungscharakter zeigt sich darin, dass 1960, 1965 und 1969 jeweils die Verjährung nur um eine bestimmte Frist verlängert wurde, um dem öffentlichen Druck entgegenzukom- men, und erst 1979 die Verjährung ganz aufgehoben wurde. Auf diese Weise wurde ein tief greifender Wandel im Rechtsbewusstsein bei der Bewertung von Mord angeregt, so dass selbst heute, gut 70 Jahre nach dem Ende der NS-Herrschaft greise NS-Täter noch zur Rechenschaft gezogen werden (siehe z.B. den Fall Oskar Gröning). Der hier zum Aus- druck kommende grundlegende Einstellungswandel wirkte sich bei- spielsweise auch auf die jüngste Verlängerung von Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch aus. 47 Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Kontinuierliche Behandlung von Fragen der Gleichberechtigung in den Zeitschriften „Brigitte”, „Emma” und anderen Frauen- zeitschriften ● Das Beispiel Sexualstrafrecht: Unterordnung des Rechts unter moralische Mehrheitsmeinung während der 1950er und 1960er Jahre, neuerdings Reduzierung auf „moralisches Minimum” ● Immer wiederkehrende Diskussion über die Wiedereinführung der Todesstrafe nach grausamen Gewalttaten, so auch nach tödlichen Angriffen auf Polizeibeamte bei Demonstration gegen die Startbahn West in Frankfurt a. M. 1987 ● Anpassung der Rechtsprechung und der Gesetzgebung zur ehe- ähnlichen Gemeinschaft an gesellschaftliche Realitäten seit den 1990er Jahren ● Debatte zum Embryonenschutz und zur pränatalen Diagnostik und anschließende Regelung der Fragen durch den Gesetzge- ber ● Breite öffentliche Debatte nach Androhung von Folter gegen- über Magnus Gäfgen, dem Entführer des Bankierssohns Jakob von Metzler, 2002/2003 ● Hartes Strafmaß gegen Jugendliche nach Mord an Dominik Brunner in München 2010, nachdem die Tat große öffentliche Anteilnahme erregt hatte ● Verschärfung der Strafe für Blockieren der Rettungsgasse auf Autobahnen durch Gesetzgeber nach öffentlicher Empörung 2017 ● Bedeutung des Petitionsrechts, um sich als Individuum mit ei- genem Anliegen an Parlamente und andere staatliche Instituti- onen zu wenden und auf Rechtsetzung Einfluss auszuüben ● Buchreihe „Recht für Dummies” soll dem juristisch nicht ge- schulten Leser Grundverständnis für Rechtsprobleme im Alltag vermitteln 2. Das Recht und seine Berufe. Von Richtern, Anwälten und Rechtspflegern Der Rechtsstaat ist auch deshalb in der bundesrepublikanischen Ge- sellschaft verankert, weil die Praktiker des Rechts diese als Bür- ger/innen mitprägen. Der Rechtsstaat hat eine Vielzahl an Rechtsberu- fen in Gerichten, Verwaltungen und Unternehmen, in Rechtsanwalt- schaft und Staatsanwaltschaft, Notariat und Universität ausgebildet, worunter sich auch viele weniger bekannte Berufe wie Rechtspfle- ger/in, Rechtsanwaltsfachangestellte/r oder Justizvollzugsbeamter bzw. -beamtin befinden. Dabei ist es eine deutsche Besonderheit, dass der Staat die Ausbil- dungswege und Abschlüsse exklusiv definiert. Besonders die beiden juristischen Staatsexamina, die für alle akademischen Rechtsberufe Voraussetzung sind, sorgen für eine einzigartige Einheitlichkeit in der deutschen Juristenausbildung. Sie fördert eine starke berufliche Iden- 48 tität, die sowohl Ansprüche begründet als auch einem ethischen Code verpflichtet ist. Sie war rechtlich durch Standesprivilegien gestützt, die zum Teil bis heute im Berufsrecht überdauert haben. Männer in aka- demischen Rechtsberufen gehörten seit dem späten 18. Jahrhundert zum Kern des deutschen Bürgertums und gestalteten Politik und Ge- sellschaft an vorderster Stelle mit. Die überkommenen Privilegien des Juristenstandes wurden in Westdeutschland ‒ anders als in der SBZ/DDR ‒ auch über das Jahr 1945 hinaus tradiert. Ein gutes Beispiel ist dafür die Verfasstheit der Anwaltschaft in Anwaltskammern und in der Bundesrechtsanwaltskammer. Erst ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1987 hob eine Reihe von Standesrichtlinien auf und liberalisierte das Anwaltswesen einschneidend. Die Aufhebung des Verbots überörtlicher Sozietäten führte zur Etablierung von Großkanzleien, jene des Spezialisierungs- verbots zur Herausbildung einer Vielzahl von Fachanwaltsqualifizie- rungen; neue Formen von Dienstleistungen entstanden, so etwa die Mediation und die telefonische Beratung. Im Jahr 2000 fiel zudem die Beschränkung auf den Ort der Zulassung, schließlich brachte das Euro- parecht das Ende der nationalen Zulassungsbeschränkung. Die Zahl der Rechtsanwälte stieg seit den 1980er Jahren exponentiell an. Dazu kam, dass der Beruf weiblicher wurde: Waren 1970 nur 4,52 % aller zugelassenen Rechtsanwälte weiblich, machten Rechtsanwältin- nen 2016 bereits ein Drittel (33,87 %) ihres Berufsstandes aus. Beson- ders an deutschen Gerichten ist indessen eine Verweiblichung seit den 1980er Jahren festzustellen. Das Sozialprofil des Juristen bzw. der Ju- ristin wandelte sich damit beträchtlich. Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Geschichte von Vereinen, Vereinigungen und Verbänden: Deut- scher Anwaltverein; Juristische Gesellschaften in ausgewählten Städten; Verband der Rechtspfleger; Richterbund ● Rechtsanwaltsfachangestellte und Rechtsanwälte: Beispiele aus Fernsehserien und Filmen ● Juristen in Parlamenten: biographische Beispiele und zahlen- mäßige Entwicklung (Bundestag, 18. Wahlperiode: 136 Ju- rist/innen von 634 Bundestagsabgeordneten) ● Frauen in Rechtsberufen: biographische Beispiele (bedeutende Frauen, z.B. Elisabeth Selbert, Erna Scheffler, Jutta Limbach usw.; aktuelle Beispiele aus dem Rechtswesen); zahlenmäßige Entwicklung; Deutscher Juristinnenbund (Einsatz für Gleichbe- rechtigung der Geschlechter, Familienrecht, Rentenrecht) ● Habitus eines Juristen im Wandel: 1) Selbstbilder: private Foto- grafien, Fotografien wichtiger Karrierestationen (zweites Staatsexamen, Assessortitel, Verpartnerung in Kanzlei, Ernen- nung zum Richter, zum Staatsanwalt usw.), Egodokumente; 2) Fremdbilder: Juristen in der Karikatur ● Juristen in Karlsruhe: Leben in einer besonderen Stadt (Wohn- viertel, Engagement in der Stadt, Leben mit Personenschutz): historische Veränderung des Milieus am lokalen Beispiel auf- zeigen 49 3. Durch alle Instanzen. Vom Amtsgericht zum Bundesgerichtshof „Das lasse ich mir nicht gefallen“, „ich klage mich durch alle Instanzen“ oder „damit gehe ich bis zum Bundesverfassungsgericht“, solche oder ähnliche Sätze sind inzwischen geflügelte Worte. Was im heutigen Sprachgebrauch wie selbstverständlich Verwendung findet, beinhaltet nicht weniger als fundamentale Errungenschaften des liberalen Rechtsstaats. Gemeint ist damit das durch die Verfassung gewährleis- tete Recht (Art. 19 IV GG) von Bürger/innen, gegen Entscheidungen der ausübenden Gewalt (Exekutive), gegen Rechtsverletzungen durch Dritte sowie gegen Entscheidungen von Gerichten mit Hilfe der Justiz (Judikative) vorzugehen und dabei – wie auch in allen anderen Berei- chen gerichtlicher Auseinandersetzungen – die Entscheidung zur Nachprüfung vor ein Gericht höherer Ordnung (nächste Instanz) zu bringen. Gemeint ist darüber hinaus, auf dem Zivilrechtsweg die Mög- lichkeit der Überprüfung durch ein unabhängiges Gericht zu erhalten. Im Rahmen der Verfassungsbeschwerde ist es Bürger/innen sogar möglich, bei mutmaßlicher Verletzung ihrer Grundrechte durch die öffentliche Gewalt nach Ausschöpfung des Rechtsweges das Bundes- verfassungsgericht anzurufen. Durch die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung durch unabhängige Gerichte werden Bürger/innen zu berechtigten Akteuren des Rechtsstaats. Dieses Prinzip sichert ihnen fundamentale Freiheitsrechte durch den Schutz vor staatlichen Willkü- rentscheidungen und garantiert ihnen die durch das Grundgesetz ge- währleistete Gleichheit vor dem Gesetz. Gleichzeitig garantiert das Grundgesetz die Unabhängigkeit von Richter/innen (Art. 97 GG). In welchen Fällen ist allerdings welches Gericht zuständig und welche Instanzen können wann angerufen werden? Dieses Modul gibt den Besucher/innen einen Überblick über die verschiedenen Rechtsberei- che (Strafrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Verwaltungsrecht, Steuerrecht) und erläutert Zuständigkeiten und Kompetenzen der ver- schiedenen Gerichte. Ein aktueller Trend geht hingegen zu einer Infragestellung der Ge- richtsbarkeit – Mediationsverfahren gewinnen zunehmend an Attrak- tivität, sowohl im innergerichtlichen als auch im außergerichtlichen Bereich. Diese Entwicklung hat bislang unabsehbare Folgen für die Konstruktion des Rechtsstaats. Auch sie ist im Forum Recht zu thema- tisieren. Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Anhand ausgewählter Klagegründe oder Straftatbestände („Fallkarten“) können Besucher/innen verschiedene Instanzen- züge „durchspielen“, um mehr über die fundamentalen Rechts- instrumente der Klage/Anklage, Berufung, Revision oder der Beschwerde zu erfahren. ● Dargestellt werden kann zudem die Einspruchsmöglichkeit ge- genüber einem behördlichen Entscheid vor den Verwaltungsge- richten (zudem evtl. Finanzgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbar- keit) ● Eine besondere Bedeutung kommt hier den Letztenscheidun- gen des BGH zu, anhand derer die (notwendig) komplexe Ent- scheidungsstruktur verdeutlicht werden kann. ● Nach einem erläuternden Schauspiel gibt es multimediale Sta- tionen, die die Charakteristika der jeweiligen Instanz für die Be- 50 sucher/innen zugänglich machen. Durch interaktive Schnittstel- len ist es möglich, je nach „Fallkarte“ verschiedene Instanzen- wege aufzuzeigen und Lösungsmöglichkeiten anzubieten. ● Diese Sektion basiert auf multimedialen Stationen bzw. Schau- bildern. Bilder einzelner Gerichtsgebäude können die jeweilige Instanz symbolisieren, ansonsten bedarf es keiner originalen Exponate. ● interaktive Mehrebenen-Karte, auf der alle Bundesgerichte zu historisch jeweils unterschiedlichen Zeitpunkten eingetragen sind (Kaiserreich, Weimarer Republik, Bundesrepublik vor und nach 1990), davon ausgehend werden die jeweiligen Instanzen- züge erläutert ● Darstellung und Erläuterung von gerichtsinternen und außerge- richtlichen Mediationsverfahren: Entwicklung (Debatten bis hin zur EU Richtlinie 2008/52/EG und zum Mediationsgesetz 2012) – Felder – Folgen der zunehmenden Attraktivität von Mediati- onsverfahren für den Rechtsstaat und vor allem die Gerichts- barkeit 4. „Bürokratie“. Verwaltung und rechtsstaatliche Praxis Bürokratie oder Verwaltung prägen die Alltagserfahrungen aller Bür- ger/innen mit Recht in vielfältiger Weise. Intensivster Begegnungsort mit solchem Verwaltungshandeln ist die Kommunalverwaltung in ih- ren vielfältigen Ausprägungen. Für Deutschland ist die kommunale Ebene durch eine hochgradige Unabhängigkeit von Vorgaben höherer Ebenen (Länder, Bund) gekennzeichnet, so dass dortiges Verwaltungs- handeln stark durch politische und bürgerschaftliche Mitsprache be- einflusst wird. Bürokratie und Verwaltung sind als klassische Verkörperung von Recht und Ordnung eine langfristig entwickelte, zentrale Dimension eines jeden Rechtsstaats. Ursprünglich als Werkzeug des absolutistischen Fürstenstaats entstanden, vermochte die Beamtenschaft die monar- chische Spitze sukzessive selbst rechtlich zu binden. Dadurch wurden die Beamten faktisch zur herrschenden Schicht des Verwaltungsstaats unter rechtsstaatlichen Bedingungen, worauf schon im 18. Jahrhun- dert der „Bürokratie“-Begriff (Herrschaft der Amtsstuben) polemisch hinwies, aber zugleich auch zu einem zentralen Akteur beim Ausbau dieses Verwaltungsstaats zum liberalen Verfassungsstaat im 19. Jahr- hundert. Die „Machtergreifung” der Beamtenschaft mit den Mitteln des Rechts – im Wechselspiel zwischen Verwaltung und „Beamtenpar- lamenten” – war somit ambivalent; gegen „Bürokratie“ wurde (schon in der französischen Ursprungsform des Begriffs) permanent polemi- siert, doch andererseits interpretierten maßgebende Soziologen wie Max Weber dieselbe Bürokratie als rationale Form legaler Herrschaft und haben die Herrschaft der Verwaltung damit dezidiert legitimiert. In dieser etatistisch-bürokratischen Tradition wurde noch nach Grün- dung der Bundesrepublik ein folgenschweres „Erbe der Monarchie” identifiziert (Thomas Ellwein 1954). Auch wenn sich seither das Ver- ständnis heutiger Verwaltung von einer Repräsentanz des hoheitlichen Staates bzw. von einer Selbstdeutung als den eigentlichen Trägern der „Staatsidee” hin zu einer bürgernahen Dienstleistungsorganisation verschoben hat, bleibt die rechtsstaatliche Bindung der Bürokratie unverändert wichtig. Letztere soll die Gleichbehandlung aller sachlich 51 identischen Verwaltungsvorgänge ohne Ansehen der Person und zu- gleich deren dokumentierte (akten- oder datenbasierte) Nachprüfbar- keit sichern. Die damit einhergehende Umständlichkeit und Zeitdauer der Verfahren wurde und wird allerdings immer wieder kritisiert. Der Dauerkonflikt zwischen Verwaltungsexpansion und Verwaltungsver- einfachung dürfte jedoch auch in Zukunft erhalten bleiben, denn bei- des wird von der Zivilgesellschaft gleichermaßen erwartet. Gerade für die Rechtsstaatsentwicklung in Deutschland ist die kritische Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen durch eine ausgeprägte Verwaltungsgerichtsbarkeit ein bedeutendes Merkmal, das nur unter den NS- und SED-Diktaturen systematisch missachtet wurde. Mittler- weile ist das Verwaltungsrecht von starker Europäisierung geprägt – ein wichtiger Faktor für eine weitere Verrechtlichung und Rechtsex- pansion. Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Bürokratie in der modernen Industriegesellschaft: Aufgabenex- pansion, gesellschaftliche Kritik, wissenschaftliche Deutungen ● Totalitäre Kritik bürokratischer Verwaltung und Zerstörung rechtsstaatlicher Administration: Nationalsozialismus und Kommunismus ● Autoritäre Verwaltung und Demokratie: Lernprozesse in der frühen Bundesrepublik ● Aufgabenexpansion versus Bürgerorientierung und Deregulie- rung: Verwaltungsreformen der jüngsten Zeit ● „St. Bürokratius“ – die Geschichte eines Begriffs ● Wolfgang Bruno, Der heilige Bürokratismus. Beamtenhumores- ken, 1937 ● Max Zachert, Der Bürokratismus und seine Überwindung, Mün- chen 1948 ● Karl Korn, Sprache in der verwalteten Welt, 1962 ● Herbert Lattmann, Bürokratismus. Der Staat ist uns abnehmend lieb und zunehmend teuer, 1979 ● „Passierschein A38“ in „Asterix erobert Rom“ (Zeichentrickfilm 1976) ● Reinhard Meys Lied „Ein Antrag auf Erteilung eines Antragfor- mulars“ (1977) ● Absurde Bürokratie-Szenen im dystopischen Kultfilm „Brazil“ von Terry Gilliam (1985) ● Absurde Bürokratie im US-Spielfilm „Terminal“ von Steven Spielberg (2004) ● „Untersuchung deckt erhebliche Mängel bei Asylverfahren auf”, in: Die Welt 31.5.2017 ● „Unternehmen versinken in der Bürokratie”, in: Handelsblatt 5.10.2012 52 5. Parlamente. Orte der Rechtsetzung In der Demokratie kommt die Gesetzgebungsfunktion den in allgemei- nen, unmittelbaren, freien, geheimen und gleichen Wahlen gewählten Parlamenten zu. Das demokratische Prinzip der Gewaltenteilung (Le- gislative, Exekutive, Judikative) wird in diesem Modul des Forums Recht eingeführt und in seiner freiheitssichernden Funktion erläutert (1). Dabei wird die Rechtsetzung über parlamentarische Gesetzgebung als formelle Rechtsetzung eingeordnet und von der materiellen Recht- setzung über Verordnungen geschieden. Die Bedeutung der Rechtset- zung der Europäischen Union und ihr Einfluss auf die nationale Gesetz- gebungspraxis in der Bundesrepublik sind ebenfalls zu adressieren. Neben dem Deutschen Bundestag verfügen in der Bundesrepublik die Länderparlamente über Gesetzgebungskompetenz. Der deutsche Fö- deralismus (2) manifestiert sich in der Staatlichkeit der Länder und der Bundesstaatlichkeit der Bundesrepublik. Die Landesverfassungen der einzelnen Bundesländer dürfen jedoch nur innerhalb des durch das Homogenitätsprinzip definierten Rahmens vom Grundgesetz abwei- chen. Der Gesetzgebungsprozess folgt einer festgeschriebenen Struktur. In ihn sind eine Vielzahl von Institutionen und Personengruppen einge- bunden. Nicht zuletzt ist eine Reihe von Gesetzen von der Zustimmung des Bundesrats abhängig. Von besonderer Bedeutung für den Gesetz- gebungsprozess sind die jeweils zuständigen Fachausschüsse des Bun- destages; in ihnen erfolgt die Beratung über eingebrachte Gesetzent- würfe unter Heranziehung von Experten, Ministerien, Lobbygruppen, zivilgesellschaftlichen Akteuren usw. in enger Abstimmung mit den Fraktionen. Ist ein Gesetz verabschiedet, bedarf es der Unterschrift des Bundespräsidenten. Bleibt diese aus, wird ein Organstreitverfah- ren (3) vor dem Bundesverfassungsgericht angestrengt. An der Nicht- Unterzeichnung des Flugsicherheitsgesetzes 2006 durch Horst Köhler wird dieser Fall exemplifiziert. Dieses Beispiel weist zudem auf Prob- leme einer Gesetzgebung im Eilverfahren hin. Eine wichtige Funktion im Gesetzgebungsverfahren kommt der abs- trakten und konkreten Normenkontrolle (4) zu, durch welche die Ver- fassungsbindung des Gesetzgebers zusätzlich gewährleistet wird. Sie stellt ein weiteres Machtpotential des Bundesverfassungsgerichts bzw. der Landesverfassungsgerichte dar und gibt der Opposition in den deutschen Parlamenten ein scharfes Schwert an die Hand. Am Beispiel der Normenkontrollklage der Bayerischen Staatsregierung gegen den Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik und der DDR 1973 sowie der SPD-regierter Länder und SPD-Bundestagsabgeordneter ge- gen das „Kriegsdienstverweigerer-Neuordnungsgesetz” 1985 wird die- ses Rechtsinstrument vorgestellt. Die Komplexität des Gesetzgebungsverfahrens wird in der allgemeinen Presseberichterstattung selten deutlich. Umso wichtiger ist es, sie den Besucher/innen zu veranschaulichen. Als Beispiel dafür dient die Gro- ße Strafrechtsreform (5), die vornehmlich in den 1960er und 1970er Jahren eine grundlegende Reform des Strafgesetzbuches bewerkstel- ligte. Die Beratungen, die 1953 durch eine Initiative von Justizminister Thomas Dehler ihren Anfang nahmen, wurden von einer aktiven Rolle von Rechtswissenschaftlern und Richtern geprägt, die sowohl in den bestellten Kommissionen arbeiteten als auch von außen kritisch in die Diskussion eingriffen. Die schließlich 1969, 1970, 1973 und 1974 ver- 53 abschiedeten Gesetze waren das Ergebnis einer vielschichtigen Debat- te, die im Bundestag ihr Zentrum hatte. Gesetzgebung, das illustriert dieses Beispiel, ist Ausfluss gesellschaftlicher Debatten, ist in der De- mokratie ein multidimensionaler, gesellschaftlich verankerter Prozess. Zugleich indes liegen in ihm auch Gefahren verborgen. Durch die Ein- bindung von zivilgesellschaftlichen Kräften und Experten in die Formu- lierung und Beratung von Gesetzen wird Lobbyinteressen (6) ein direk- ter Zugang zur Gesetzgebung gegeben. Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Bilder der 16 Landesparlamente und eine interaktive Grafik, die die bundesstaatliche Verfasstheit erläutert; Schulsystem in der Bundesrepublik: interaktive Karte ● Multimediale Station: Gesetzgebungsverfahren auf Bundes- ebene ‒ jeweils mit Hintergrundinformationen zu den einzel- nen beteiligten Institutionen ● Organstreitverfahren, Flugsicherheitsgesetz 2006: Medienbe- richterstattung, Begründung von Horst Köhler, Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ● Große Strafrechtsreform: Strafgesetzbuch in verschiedenen Auflagen und Ausführungen; Porträts der beteiligten Protago- nisten (Justizminister, Juristen, Politiker); verschiedene Entwür- fe (Große Strafrechtskommission, Alternativ-Entwurf); Proto- kolle des Rechtsausschusses; Hörstation: Auszüge aus Diskussi- onen im Bundestag und im Rechtsausschuss ● Schaubild: Was sind Lobbyisten?; zugelassene Lobbyisten beim Bundestag; Methoden des Lobbying (Monitoring; Agenda- Setting; Bereitstellen von Expertise usw.); Kritik an Lobbyismus, z.B. Anti-Lobby-Organisationen (LobbyControl u.a.); Karikatu- ren 6. „Karlsruhe“. Das Bundesverfassungsgericht im politischen Konfliktfeld Als Verfassungsorgan und „oberster Hüter der Verfassung” besitzt das Bundesverfassungsgericht eine herausragende Stellung im politischen System der Bundesrepublik. Diese Stellung war mit seiner Konstituie- rung im Jahr 1951 nicht automatisch gegeben, sondern musste vom Gericht erst erkämpft werden. Nachdem es sich im Statusstreit von der Aufsicht durch das Bundesjustizministerium losgelöst hatte, weitete es seine Prüfungskompetenz und Entscheidungswirkung zulasten von Parlament, Regierung und anderen Gerichten kontinuierlich aus. Sein Charakter als hochpolitisches und „entgrenztes Gericht” (Matthias Jestaedt) entwickelte sich also als Ergebnis institutioneller Konflikte (und der öffentlichen Anerkennung ihrer Resultate) und immer neuer rechtsargumentativer Herausforderungen. Das Gericht beanspruchte Macht in einem Umfang, der im internationalen Vergleich einzigartig ist, der aber aus Sicht der Richter notwendig war, um antiliberale Überhänge in Recht, Politik und Gesellschaft aus der Zeit vor 1945 zu beseitigen. Insofern kommt ihm eine maßgebliche Rolle beim Prozess der gesellschaftlichen Liberalisierung und der Demokratisierung des politischen Systems zu. 54 Das Bundesverfassungsgericht erfreut sich weiter der Zustimmung in der Bevölkerung, aber es zieht auch immer wieder öffentliche Kritik auf sich. Dies zeigte sich besonders während der 1970er Jahre, als es wiederholt als konservativer Bremser sozialliberaler Reformpolitik in Erscheinung trat (Deutschlandpolitik, Abtreibungsrechtsreform). Wäh- rend der 1990er Jahre stand es vor einer ähnlichen Herausforderung wie schon in den 1950er Jahren, denn im Zuge der deutschen Vereini- gung ab 1990 galt es, erneut größere Teile der Bevölkerung in ein Ge- meinwesen, das sie überwiegend als fremd wahrnahmen, zu integrie- ren, sie von der freiheitssichernden Wirkung des Rechtsstaats zu über- zeugen und zugleich als vergangenheitspolitischer Akteur in Erschei- nung zu treten. Aufgrund von Globalisierung und Europäisierung spricht manches dafür, dass das Gericht seit einiger Zeit an Einfluss und Bedeutung verliert und sich dieser Prozess in Zukunft fortsetzen wird. Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Als Eyecatcher werden die auffälligen scharlachroten Richter- roben der Bundesverfassungsrichter verwendet, die der Richt- ertracht der Stadt Florenz aus dem 15. Jahrhundert nachemp- funden wurden. ● Aus didaktischen Gründen erscheint es sinnvoll, ein oder zwei beispielhafte Fälle vor dem Bundesverfassungsgericht in den Mittelpunkt zu stellen und diese mit ihren unterschiedlichen Verfahrensschritten darzustellen, um so das Besondere des Verfassungsgerichtsprozesses deutlich zu machen (Klageerhe- bung, Auswahl des Berichterstatters unter den Richtern, Anfor- derung von Gutachten und Stellungnahmen, mündliche Ver- handlung mit Prozessparteien, Zeugen und Gutachtern, evtl. Ortsbegehung, geheime interne Beratung und Abstimmung un- ter den Richtern, Versuche der Einflussnahme von außen, Ver- fassen von Sondervoten, Urteilsverkündung, Reaktion der Pro- zessparteien und der politischen Öffentlichkeit). Aufgrund der 60-Jahre-Sperrung der internen Bundesverfassungsgerichtsak- ten würde sich hierfür das KPD-Verbotsverfahren eignen. Die- ses Verfahren von 1956 ließe sich dem gescheiterten NPD- Verbotsverfahren von 2017 gegenüberstellen. ● Zugleich soll ein Überblick über maßgebliche Richtungsent- scheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die in der Medi- enöffentlichkeit eine besondere Resonanz fanden, und ihren historischen Kontext gegeben werden, z.B. 131er, Fernseh- streit, Grundlagenvertrag, Schwangerschaftsabbruch I und II, Volkszählung, Maastricht, „Soldaten sind Mörder”, Kruzifix und Luftsicherheitsgesetz. ● Darstellung der Architektur des Gebäudes des Bundesverfas- sungsgerichts ● Aufriss der Biografie einzelner Richterpersönlichkeiten, z.B. Wil- li Geiger, Gerhard Leibholz, Ernst Benda, Wiltraut Rupp-von Brünneck, Ernst-Wolfgang Böckenförde, Roman Herzog, Jutta Limbach ● Behandlung der gescheiterten Nominierung Horst Dreiers 2008 als Beispiel für komplexes und parteipolitisch gesteuertes Aus- 55 wahlverfahren der Bundesverfassungsrichter und die wichtige Veto-Rolle der Medienöffentlichkeit ● Zunehmendes Konfliktverhältnis zwischen Bundesverfassungs- gericht und Europäischem Gerichtshof 7. Ein Volk von „Prozesshanseln“? Die Deutschen und der Rechtsweg Gleichheit vor dem Recht war – in Bezug auf die Möglichkeit der An- strengung juristischer Verfahren – stets auch materiell bedingt. Zur Abmilderung sozialer Ungleichheit wurden staatliche Hilfen durch Kos- tenübernahme geschaffen. Das Institut des ggf. von der Staatskasse bezahlten Pflichtverteidigers in Strafprozessen hat eine solche Wir- kung, die beim 1980 eingeführten Beratungshilfegesetz „für Bürger mit geringem Einkommen” auch intentional gegeben ist. Ebenso ver- hält es sich für die auf Antrag zu gewährende Prozesskostenhilfe. Auch die Zivilgesellschaft wusste sich zu helfen – namentlich durch das freiwillige Vertragsinstitut der Rechtsschutzversicherung, das wiede- rum auf gilden- und genossenschaftlichen Selbsthilfe-Vorläufern auf- baute. Die Rechtsschutzversicherung in Deutschland entwickelte sich – anknüpfend an internationale Vorläufer insbesondere in Frankreich – seit den 1920er Jahren infolge des wachsenden Automobilverkehrs. Bis heute ist der KfZ-Rechtsschutz das häufigste Einstiegsszenario. Doch bereits seit den 1930er Jahren wurden auch andere Rechtsberei- che versichert. In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts scheint der weltkriegsbedingte Drang der Deutschen zur „Suche nach Sicherheit” (Eckart Conze) einen wichtigen alltagsgeschichtlichen Ausdruck in der Zunahme der Rechtsschutzversicherungen zu finden: Heute ist das Beitragsvolumen deutscher Rechtsschutzversicherer deutlich höher als das aller übrigen europaweit Versicherten. Die damit verbundene materielle Erleichterung für Prozessführung mündete in den letzten Jahrzehnten in gesteigerte Verfahrenszahlen. Gegen notorisch klagefreudige „Prozesshanseln“ wehren sich jedoch Versicherer durch Kündigungen und die Anlage „schwarzer Listen”. Zugleich diente in jüngster Zeit die erweiterte Möglichkeit der Wahr- nehmung von Schiedsverfahren und Mediationen vor einem Ge- richtsprozess der Kosten- und Prozesszahlen-Senkung. 2012 konnte der Direktor einer großen Rechtsschutzversicherungsgesellschaft da- her beruhigt feststellen: „Die Deutschen sind keine Prozesshanseln mehr.“ Freilich könnte diese Erfolgsmeldung auch anders gelesen wer- den – als womöglich schwindendes Vertrauen in den Rechtsstaat. Zugleich bedeutet der versicherungsbasierte Zugang zum Klageweg auch eine erhebliche soziale Demokratisierung des Rechtsweges – auf dem Wege seiner seit den 1990er Jahren EU-weit intensivierten Ver- marktlichung. Dieser Zugang wird unterschiedlich in Anspruch ge- nommen: Großstädter nutzen die Rechtsschutzversicherung in dieser Hinsicht häufiger als Bewohner ländlicher Gebiete, Westdeutsche stär- ker als Ostdeutsche, Familien stärker als Alleinstehende. Am häufigs- ten sind vertrags- und arbeitsrechtliche Konflikte Ursache von versi- cherungsfinanzierten Prozessen. 56 Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Franz A. Mathy, Rechtsschutz-Alphabet, Karlsruhe 2. Aufl. 2000, S. 661-662: Mediale Klagen über Deutsche als klagefreudige „Prozesshanseln“ und den Hintergrund steigender Zahlen der Rechtsschutzversicherungen ● Ratgeberliteratur: z.B. Stiftung Warentest 2002; NTV 2015, „Tenhagens Tipps: Braucht man eine Rechtsschutzversiche- rung?“ ● Werbungen für Rechtsschutzversicherungen, z.B. „Advocard ist Anwalts Liebling”, Fernsehwerbung 1991 mit „Liebling Kreuz- berg”-Star Manfred Krug ● Rechtsschutzversicherung Cartoons im Netz ● Prozesskostenhilfe am Beispiel Scheidungsverfahren: Ausgleich geschlechtstypischer Ungleichheiten (nichtberufstätige Ehe- partner/innen) 57 VII. Recht international. Europa und das Globale 1. Völkerrecht und Souveränität Das Problem, wem die Souveränität, das heißt die Letztentscheidungs- befugnis in einem Staatswesen, zukommt, wirft eine doppelte Frage auf. Innenpolitisch geht es um die Staatsform. Die westlichen Demo- kratien, die zumeist aus Monarchien hervorgingen, ruhen heute auf dem Prinzip der Volkssouveränität, sei es in kodifizierter Form wie in den Republiken der USA, Frankreichs, Italiens oder Deutschlands; sei es de facto wie in den parlamentarischen Monarchien Großbritanni- ens, Schwedens oder der Niederlande. Auf der internationalen Bühne geht es dagegen darum, ob der in Frage stehende Staat, rechtlich frei von äußeren Einflüssen, die uneingeschränkte Entscheidungsmacht über seine inneren und äußeren Angelegenheiten besitzt. Historisch betrachtet, ist die Geschichte der Nationalstaaten seit dem 17. Jahrhundert und zugleich die Entwicklung des europäischen Völ- kerrechts eng mit dem Streben nach nationaler Souveränität und un- beschränkter Selbstbestimmung verbunden – wobei die äußere Sou- veränität tatsächlich nie unbegrenzt war. Dennoch ist das Prinzip, wo- nach niemand anders als der Träger der Souveränität – heute also die Nation – über die eigenen Belange zu entscheiden habe, bis in die Ge- genwart hinein ein wichtiger Maßstab für die internationale Politik. So ist das britische Votum für den Austritt aus der Europäischen Union („Brexit“) maßgeblich mit dem Prinzip der Souveränität des britischen Parlaments („parliamentary sovereignty“) begründet worden. Und auch in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union regen sich Skepsis oder sogar Widerstand gegen einen zu großen Einfluss der Brüsseler Kommission auf das nationale Recht (siehe VII.2.). Allerdings wird immer wieder die Frage gestellt, ob die (national- )staatliche Souveränität heute nicht ohnehin eine Fiktion sei. Die weltweite Verflechtung nimmt ebenso zu wie die Anzahl gültiger in- ternationaler Verträge sowie das Gewicht internationaler Organisatio- nen wie der Vereinten Nationen oder des Internationalen Währungs- fonds. Zahlreiche Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die meist durch bestimmte Interessen oder ethisch begründete Positionen ange- trieben werden, erhöhen ihren internationalen Einfluss und leisten einen zunehmenden Beitrag zur Durchsetzung des Völkerrechts. Zu- gleich sind globale Herausforderungen wie der Klimawandel, Ernäh- rungsfragen oder auch die weltweiten Flüchtlings- und Migrations- ströme schon längst nicht mehr auf der nationalstaatlichen Ebene al- lein zu bewältigen. Darüber hinaus wurden massive Menschenrechts- verletzungen in jüngster Zeit zum Anlass genommen, um ein humani- täres Interventionsrecht zu begründen und mit militärischer Gewalt in die inneren Angelegenheiten eines Staates einzugreifen (z.B. Irak, So- malia, ehemaliges Jugoslawien). Diese Entwicklungen weisen darauf hin, dass das traditionelle Konzept des geschlossenen und souveränen Rechtsstaats kaum mehr die Wirklichkeit angemessen erfasst. Andererseits zeigen zahlreiche jüngste Beispiele staatlichen Handelns die nach wie vor bestehende, partiell sogar wieder ansteigende Be- deutung der nationalen Souveränität oder zumindest dessen, was als solche beansprucht wird. Insofern ist die Balance zwischen national- 58 staatlicher Letztentscheidung und übernationalen Interventionen und Einflüssen historisch wandelbar, und es ist auch nicht erkennbar, dass es eine lineare Entwicklung zu einem „postnationalen“ oder „nicht- staatlichen“ Zeitalter gäbe. Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Klassische Darstellung des Souveräns auf dem Titelblatt von Thomas Hobbes’ „Leviathan“ (1651) evtl. als dreidimensionales Objekt ● Briefmarke zur „weitgehenden Souveränität” der Bundesrepub- lik 1955, ARD-Tagesschau, 12.9.1990: „Souveränität erklärt” (Zwei-plus-Vier-Vertrag) ● Die Völkerrechtsfreundlichkeit und „offene Staatlichkeit“ des Grundgesetzes – die Artikel, die Lehre, die Rechtsprechung, da- bei Völkerrecht bis 1990 als Klammer für den bundesdeutschen Anspruch auf Wiedervereinigung ● Vom Umweltkonflikt zum kalkulierten Rechtsverstoß: Aktionen von Greenpeace ● Chronologische Darstellung des Jugoslawien-Konfliktes, der entsprechenden Resolutionen des UN-Sicherheitsrates, der Auseinandersetzung um eine deutsche Beteiligung an UN- bzw. NATO-Operationen und der Prozesse gegen die Kriegsverbre- cher vor dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemali- ge Jugoslawien in Den Haag ● Das Pariser Klimaschutzabkommen von 2015, die Kündigung durch die USA und die Reaktionen der bundesdeutschen und internationalen Öffentlichkeit 2. Europäische Union und nationales Recht Die Europäische Union hat sich zu einem historisch singulären Staa- tenverbund entwickelt, da die Mitgliedstaaten zunehmend ihre Souve- ränitätsrechte an sie abgetreten haben. Die Europäische Union verfügt über einen direkten Durchgriff auf die innerstaatlichen Rechtsordnun- gen und stellt damit das traditionelle Konzept des nationalen und ge- schlossenen Rechtsstaats grundlegend infrage. Bereits die Keimzelle der heutigen EU, die 1951 gegründete Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, sah entsprechende Regelungen vor und vergemein- schaftete den Markt für schwerindustrielle Rohstoffe und Produkte. Die Gründungsmitglieder – die Bundesrepublik Deutschland, Frank- reich und Italien sowie die Benelux-Staaten – verzichteten dement- sprechend auf nationale Souveränitätsrechte im Bereich der Zölle, Marktregulierungen und Kontingentierungen und übertrugen diese auf die neu geschaffene „Hohe Behörde“. Über die Römischen Verträge von 1957, den Vertrag von Maastricht von 1992 und zuletzt den Ver- trag von Lissabon von 2007 hat sich dieses supranationale Prinzip der Europäischen Union, Rückschläge wie das Scheitern der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft 1954 mit eingerechnet, kontinuierlich wei- terentwickelt. Heute ist die Europäische Wirtschafts- und Währungs- union über weite Strecken realisiert. Auch firmiert die europäische Außen- und Sicherheitspolitik als gemeinsames Ziel. Die supranationa- 59 len Akteure verkörpern dabei die Kommission als Nukleus einer euro- päischen „Exekutive“ mit einem noch recht schwachen Europäischen Parlament als Gegenüber, zudem der Europäische Gerichtshof und – für den Euroraum – die Europäische Zentralbank. Sie werden freilich ergänzt durch den Ministerrat und den Europäischen Rat der Staats- und Regierungschefs, die das für die EU weiterhin konstitutive zwi- schenstaatliche, „intergouvernementale“ Prinzip verkörpern. Nach wie vor werden hier die entscheidenden politischen Weichenstellungen Europas verhandelt, und diese Verhandlungen entsprechen zumindest der Form nach weitgehend dem gleichberechtigten Interessenaustrag zwischen den Regierungen souveräner Nationalstaaten. Europäisches Recht beruht auf den zwischen den Mitgliedstaaten ge- schlossenen Verträgen (europäisches Primärrecht). Hiervon abgeleite- tes Recht kann auf dem Wege der europäischen Gesetzgebung durch Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse gesetzt werden; seine Kom- patibilität und Rechtsförmigkeit wird ggf. durch den EuGH geprüft. Auf diese Weise hat sich das europäische Recht bereits tief in das jeweilige nationale Recht der Mitgliedstaaten eingeschrieben. Der Rechtsalltag der EU-Bürger/innen ist auf vielfältige Weise vom europäischen Recht geprägt. Neben den Verfahren der Europäischen Union gibt es weitere Rechts- gebiete, die im europäischen Rahmen geregelt sind, und zwar durch herkömmliche multilaterale Abkommen. Hierzu gehören zum Beispiel die Festsetzung eines Menschenrechtsstandards durch die Europäi- sche Menschenrechtskonvention mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, das Patentwesen mit der Europäi- schen Patentorganisation mit Sitz in München, die Regelung der Schiff- fahrt auf dem Rhein mit der Zentralkommission für die Rheinschiff- fahrt in Straßburg, aber auch die Freizügigkeit im sogenannten Schen- gen-Raum. Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Darstellung der Befugnisse der EU-Institutionen (Kommission, Parlament, EuGH) – mit historischer Dimension (EGKS, Römi- sche Verträge) ● Darstellung von „Costa ./. ENEL“ als klassischer Fall von 1964, in dem der EuGH den Vorrang von Europäischem Gemeinschafts- recht vor nationalem Recht begründet ● Die rechtlichen Grundlagen der Währungsunion: die Europäi- sche Zentralbank und die Beschneidung der griechischen Sou- veränität in der Euro-Krise, zur Visualisierung Ausstellung von Ein-Euro-Münzen aus den verschiedenen Ländern der Europäi- schen Währungsunion ● Ausschreibungspflicht: Öffentliche Einrichtungen müssen ab ei- nem bestimmten Schwellenwert Aufträge europaweit aus- schreiben, Darstellung eines einzelnen beispielhaften Falles durch die Dokumentation sämtlicher Arbeitsschritte ● EG-Bananenmarktverordnung vom 16.9.1994 (Nr. 2257/94): Zunächst intergouvernemental ausgehandelte Kontingentie- rung mit sehr unterschiedlichen Interessen zwischen (überwie- gend in Außereuropa) produzierenden Ländern und reinen Konsumentenländern (Handelsrecht); dann die Verordnung, die 60 Qualität und Beschaffenheit der „Finger“ regelt (Verbraucher- schutz, Transportaspekte); Kritik am Brüsseler „Bürokratismus” ● Kopftuchstreit: Unterschiedliche und differenziert argumentie- rende Rechtsprechung auf nationaler und europäischer Ebene, ob Kopftuch im öffentlichen Dienst oder bei privaten Arbeitge- bern getragen werden darf und welcher rechtlichen Anforde- rungen Verbote genügen müssen (z.B. BVerfGE 108, 282, 1 BvR 471/10; EuGH: C 157/15; EGMR: Beschwerde-Nr. 6484611) ● Privatisierung von Post, Telekommunikation und Bahn; ent- scheidende Rolle der Europäischen Richtlinien (z.B. 91/440/EWR); genaue Darstellung des Zustandekommens der Richtlinie und der Umsetzung in bundesdeutsches Recht ● Personenfreizügigkeit als Kernbereich des Unionsrechts, zudem freier Personenverkehr im Schengen-Raum (Visualisierung, z.B. durch Ausstellung von Pässen, Visa und Aufenthaltsgenehmi- gungen als historische Exponate) ● Europalandkarte zur Darstellung der allmählichen Erweiterung der Europäischen Gemeinschaften und der unterschiedlichen Integrationsgebiete (z.B. Schengen-Raum, Wirtschafts- und Währungsunion) ● Als Beispiel für positive Auswirkungen der EU für den einzelnen Verbraucher: Abschaffung der Roaming-Gebühren zum 15.6.2017 ● Am Beispiel des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001, das in einer „großen Lösung” eine tiefgreifen- de Reform des BGB bewerkstelligte, wird die Wirkung von EU- Richtlinien auf nationales Recht dargestellt. ● Vertragsverletzungsverfahren; Verfahren gegen Mitgliedslän- der bei Nicht-Umsetzung von EU-Richtlinien 3. Flucht, Asyl und Migration. Die Herausforderung des Globalen Kaum ein Lebensbereich ist stärker durch die Verschränkung unter- schiedlicher Rechtsgebiete gekennzeichnet als die Regulierung von Asyl, Flucht und Migration. Die Staaten Europas – und Deutschland im Besonderen – sind über das ganze 20. Jahrhundert hinweg Zielländer für Migrant/innen gewesen; ein Prozess, der sich durch die Flücht- lingswellen aus Afrika sowie dem Nahen und Mittleren Osten seit ca. 2010 und dann vor allem 2015/16 massiv zugespitzt hat. In der rechtli- chen Behandlung der Flüchtlinge und Migrant/innen verschränken sich unterschiedliche Rechtsnormen: Zunächst gelten in ganz Europa – ab- gesehen von den Vorschriften der nationalen Rechtsordnungen – die Menschenrechte bestehend aus der 1950 vom Europarat verabschie- deten Europäischen Menschenrechtskonvention sowie der 2009 in Kraft getretenen EU-Grundrechtecharta. Außerdem einigte man sich 1951 auf einer UN-Sonderkonferenz auf die Genfer Flüchtlingskonven- tion. Alle diese internationalen Verträge begründen verbindliches Völker- recht; für die Ausgestaltung des konkreten Flüchtlings- und Asylrechts sind sie bindend. Darüber hinaus hat das Zusammenwachsen Europas die Diskussion über die Notwendigkeit eines gemeinsamen Asyl- und Flüchtlingsrechts intensiviert. Derzeit besteht dieses einerseits aus 61 mehreren europäischen Richtlinien (Aufnahme-, Qualifikations- und Asylverfahrensrichtlinie), die einen menschenrechtskonformen Min- deststandard beim Umgang von Behörden mit Flüchtlingen gewähr- leisten sollen. Europarechtlich zentral sind andererseits das Dublin- Abkommen und die dazugehörige sogenannte „Dublin III- Verordnung“, mit der die nationalen Zuständigkeiten und die territori- ale Zuweisung des einzelnen Flüchtlings geregelt wurden. In der Praxis hat sich dies nicht bewährt, denn aufgrund des Fehlens eines Rechts auf legale Zuwanderung landen die meisten Flüchtlinge an den Außen- grenzen der EU, das heißt in den Anrainerstaaten des Mittelmeers, die mit dieser Bürde chronisch überlastet sind. Auch die partiellen prakti- schen Modifikationen von Dublin III wie das Aussetzen der Rückschie- bung von Flüchtlingen nach Griechenland und das sog. „Selbsteintritts- recht“ – also die Möglichkeit der Staaten, Asylverfahren unabhängig vom Einreiseland durchzuführen – haben die funktionalen Defizite von Dublin III nicht beseitigt. Die bislang 2016 einmalig eingeführten Quo- ten zur europäischen Weiterverteilung von Flüchtlingen sind ebenfalls kaum umgesetzt und schon gar nicht zu einem Regelverfahren erwei- tert worden. Einzelne EU-Mitgliedstaaten klagten gegen diese Vertei- lungsquote vor dem Europäischen Gerichtshof. Neben den sehr unterschiedlichen wirtschaftlichen und sozialen Ver- hältnissen in den Mitgliedstaaten der EU – aus denen für die Flüchtlin- ge unterschiedlich starke Anziehungs-Faktoren resultieren – liegt dies auch an dem national zersplitterten Asyl- und Einwanderungs- bzw. Staatsbürgerrecht. So kennt Deutschland kein kohärentes Einwande- rungsrecht, zugleich aber ein nach wie vor relativ liberales Asylrecht. In Zeiten internationaler Massenmigration ist dieses jedoch funktional überlastet, wie nicht zuletzt die ambivalente Tätigkeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge unterstreicht. Die Behörde prüft die Asylanträge im Einzelfallverfahren gemäß den geltenden, zum Teil wi- dersprüchlichen Rechtsnormen. Angesichts des Massenandrangs von Asylbewerbern mit sehr unterschiedlichen Lebensgeschichten und Migrationsmotivationen stoßen die Mitarbeiter der Behörde an ihre Grenzen. In diesem Modul soll einerseits die Verschränkung der Rechtsquellen, die hier in besonders plastischer Weise das „Mehrebenensystem“ der Europäischen Union dokumentiert, verdeutlicht werden. Andererseits gilt es, anhand von Einzelfällen und Einzelschicksalen die Erfahrungs- geschichte der Betroffenen greifbar und erlebbar zu machen. Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Chronologische Darstellung der Entwicklung der Migration und Einwanderung in Deutschland seit dem späten 19. Jahrhundert ● Darstellung der territorialen Verteilung von Flüchtlingen und Asylbewerber/innen gemäß Dublin III auf interaktiver, chrono- logisch voranschreitender Europalandkarte ● Flucht- und Migrationsgeschichten – sowohl „positive“ mit langfristigem Aufenthalt bis hin zum Erwerb der Staatsangehö- rigkeit; Dokumentation der einzelnen rechtlichen Etappen; als auch „negative“ mit prekärer Rechtslage und möglicher Ab- schiebung; Darstellung der verschiedenen Stationen des Fluchtweges vom Heimatland ins Zielland und dem Weg der Abschiebung 62 ● Interviews mit Personen, die auf verschiedenen Ebenen mit Flüchtlingen, Asylbewerber/innen und Immigrant/innen zu tun haben (z.B. Polizei, Richter/innen, Anwält/innen, Mitarbei- ter/innen des BAMF, des Bundesgrenzschutzes, von Frontex, von Flüchtlingsunterkünften) ● Medienstation mit Filmausschnitten zur jüngsten Flüchtlingskri- se; Darstellung der Zusammenkünfte des Europäischen Rates und der Europäischen Ministerräte sowie der außerordentli- chen Treffen der europäischen Regierungschefs und -innen; Verschränkung der Diskurse über Migration, innere Sicherheit, Frauenrechte und Terrorismusbekämpfung 4. Recht in der globalisierten Welt. Freihandel und Menschenrechte Tendenzen der Globalisierung durchziehen die gesamte Geschichte der Neuzeit, sie erlangten aber seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs und noch einmal verstärkt mit dem Ende des Ost-West-Konflikts eine neue Dimension. Solche Entwicklungen manifestierten sich einerseits im Recht, indem Staaten neue internationale Verpflichtungen eingingen und zugleich Rahmenbedingungen mit Hilfe des Völkerrechts schufen, die die welt- weite Zirkulation von Menschen, Waren, Kapital und Ideen ermögli- chen, erleichtern und regulieren sollten. Um den Freihandel zunächst innerhalb des Bündnissystems der USA zu regeln und zu fördern, schlossen 1947 – im Anschluss an die Konferenz von Bretton Woods (1944) – 23 Staaten das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT). In den folgenden 40 Jahren unterzeichneten 100 weitere Staa- ten das Abkommen, darunter schon 1950 die Bundesrepublik Deutsch- land. Im Rahmen des GATT fanden verschiedene Verhandlungsrunden statt, um Probleme beim Abbau von Zöllen und Handelsschranken zu lösen, weil Staaten ihre nationalen Produktionszweige weiterhin vor internationaler Konkurrenz schützen wollten. Da sich vor allem die „Entwicklungsländer“ in diesem System aufgrund der Ungleichgewich- te beim Handel zwischen Nord und Süd benachteiligt fühlten, trat 1995 an die Stelle des GATT die Welthandelsorganisation (WTO) mit Sitz in Genf. Diese ist ebenfalls im Sinne einer Liberalisierung des Welthandels für die Koordination der nationalen Wirtschaftspolitiken sowie für Streitschlichtung zwischen den Mitgliedsstaaten zuständig. Heute gehören der WTO 164 Mitglieder an. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Initiativen, dass Staaten weitere Institutionen schaffen, um den Handel untereinander zu liberalisieren und zu steuern. Das viel- leicht bekannteste Beispiel solcher Verhandlungen ist gegenwärtig die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP), die zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union ausge- handelt und von massiven öffentlichen Protesten begleitet wird, da viele Menschen befürchten, dass soziale Rechte sowie – aufgrund der vorgesehenen Schiedsgerichtsbarkeit – nationale Standards an Rechts- staatlichkeit geschwächt werden. Andererseits wird auf das Recht zurückgegriffen, um Konflikte im Kon- text der Globalisierung auszutragen und beizulegen. Besondere Bedeu- tung erlangten hierbei die 1948 von den Vereinten Nationen kodifizier- ten Menschenrechte („Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“) im Sinne einer neuen universalen „säkularen Religion“ mit hegemonia- lem Anspruch. Unabhängigkeitsbewegungen in Staaten der „Dritten 63 Welt“ – oft unterstützt von Teilen der Zivilgesellschaften des „Wes- tens“ – nutzten die Sprache der Menschenrechte, um ihrem Kampf um eine Beendigung der Kolonialherrschaft Nachdruck zu verleihen. Zu- gleich stößt der Universalitätsanspruch der Menschenrechte bei be- stimmten Regimen auf kulturrelativistische Einwände, die in der Regel vor allem deren genuiner Herrschaftslegitimation und -stabilisierung dienen. So proklamierten 1993 in der gemeinsamen Erklärung von Bangkok führende asiatische Staaten (China, Singapur, Malaysia) aus ihrer Sicht mit dem universalen Menschenrechtskonzept unvereinbare „asiatische Werte“. Namentlich seit der Islamischen Revolution im Iran 1979 stellt sich ebenfalls weltweit zunehmend die Frage nach dem Verhältnis zwischen islamischer Religion, abgeleiteter Gesellschafts- ordnung und universalen Menschenrechten. Außerdem wurde im Ost- West-Konflikt der Vorwurf der Menschenrechtsverletzung von den Regierungen auf beiden Seiten des Eisernen Vorhangs genutzt, um gegenüber dem Gegner den Anspruch auf moralische Überlegenheit zu untermauern (z.B. KSZE-Prozess der 1970er und 1980er Jahre). Seit einigen Jahren versucht die Bundesrepublik, die Rechtsstaatlichkeit in außereuropäischen Ländern zu fördern, indem sie mit einzelnen Staa- ten in einem kontinuierlichen Rechtsstaatsdialog steht (z.B. deutsch- chinesischer Rechtsstaatsdialog seit dem Jahr 2000) und zudem die Vergabe von Entwicklungshilfe davon abhängig macht, dass Kriterien wie „Good Governance“ und Menschenrechte verwirklicht sind. Aufgrund der Globalisierung deuten sich im nationalen Recht tief grei- fende Transformationen an, die mittelfristig einen Bedeutungsverlust des nationalen Rechts und einen Einflussverlust nationaler politischer Institutionen bewirken und damit traditionelle Schutzmechanismen des Rechtsstaats schwächen dürften. Exemplarische Vertiefungen, Ausstellungsmodi und konkrete Exponate: ● Vom Bretton Woods-System über GATT zur WTO: Historische Darstellung der allmählichen Liberalisierung des Welthandels seit 1945 und ihrer Gegenkräfte ● Darstellung der Gründung der Vereinten Nationen mit UN- Charta 1945 und Allgemeiner Erklärung der Menschenrechte 1948 ● Die Schlussakte von Helsinki von 1975 (Korb III) als zentrales Dokument, um Menschenrechtsverletzungen im sogenannten Ostblock im Rahmen der Konferenz für Sicherheit und Zusam- menarbeit in Europa zu thematisieren; subversive Wirkung, da die Schlussakte von osteuropäischen Menschenrechtsgruppen als zentraler Bezugspunkt genutzt wurde (z.B. Charta 77 in der CSSR) ● Darstellung des globalen Kampfes gegen das Apartheitsregime in Südafrika und für die Freilassung Nelson Mandelas als Bei- spiel für eine zunehmende Bedeutung der Berufung auf univer- sale Menschenrechte ● Entwicklung hin zur UN-Kinderrechtskonvention von 1989 und ihre Auswirkungen ● Darstellung kulturrelativistischer Positionen in der außerwestli- chen Welt: Erklärung von Bangkok 1993, in der führende asiati- 64 sche Staaten (darunter VR China, Singapur, Malaysia, Süd- Korea) mit dem westlichen Menschenrechtskonzept unverein- bare „asiatische Werte“ proklamierten, oder Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam von 1990 ● Vereinbarung zum Austausch und der Zusammenarbeit im Rechtsbereich vom 30.06.2000 zwischen der Volksrepublik Chi- na und der Bundesrepublik Deutschland: Rechtsstaatsdialog mit jährlich stattfindenden Rechtssymposien ● Das Unternehmen google mit Hauptsitz in Kalifornien als Bei- spiel für einen multinationalen Technologiekonzern, der sich der nationalen Kontrolle weitgehend entzieht ● Reiserecht, das den internationalen Tourismus ermöglicht und sich aus Regelungen des nationalen, europäischen und interna- tionalem Rechts (z.B. Montrealer Abkommen über den Flugver- kehr, Fremdenrecht) zusammensetzt ● Maßnahmen der Europäischen Union als Reaktion auf autoritä- ren Umbau der Türkei und auf die Nichtbeachtung von Men- schenrechten 2017: Senkung von Kreditzusagen und Debatte über Aussetzung von Beitrittsverhandlungen 1 Auswahlbibliographie Die vorliegende Bibliographie bezieht sich auf die inhaltlichen Schwerpunkte des Ausstellungskonzepts. Primär- und Sekundärtexte werden aus pragmati- schen Gründen nicht unterschieden, sondern nach Sachgesichtspunkten auf- geführt. Übergreifendes zur Rechtsgeschichte Aichele, Alexander, Rechtsgeschichte, München 2017. Ebel, Friedrich/Thielmann, Georg, Rechtsgeschichte. Von der Römischen An- tike bis zur Neuzeit, 3. Aufl., Heidelberg 2003. Falk, Ulrich/Luminati, Michele/Schmoeckel, Mathias, Fälle aus der Rechtsge- schichte, München 2008. Fasel, Urs, Repetitorium zur Rechtsgeschichte, Bern u.a. 2004. Haft, Fritjof, Aus der Waagschale der Justitia. 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Statistisches Jahrbuch 2018 Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle © Monika Müller-Gmelin | Stadtplanungsamt Karlsruhe 2 | Statistisches Jahrbuch 2018 Impressum Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung Zähringerstraße 61 76133 Karlsruhe Leiterin: Dr. Edith Wiegelmann-Uhlig Bereich: Statistikstelle Andrea Rosemeier Bearbeitung: Manuela Cretu Peter Dammert Meral Elmas Willi Pradl Andrea Rosemeier Ralf Späth Alexander Süß Layout: Stefanie Groß Telefon: 0721 133-1230 Telefax: 0721 133-1239 E-Mail: statistik@karlsruhe.de Internet: statistik.karlsruhe.de Stand: Juli 2019 Gedruckt in der Rathausdruckerei auf 100 Prozent Recyclingpapier © Stadt Karlsruhe Alle Rechte vorbehalten. Ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers ist es nicht gestattet, diese Veröffentlichung oder Teile daraus zu vervielfältigen oder in elektronischen Systemen anzubieten. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 3 Statistisches Jahrbuch 2018 4 | Statistisches Jahrbuch 2018 Inhalt Erläuterungen .........................................................................................................................................................................6 1 Stadtgebiet und Flächennutzung ....................................................................................................................................9 Begriffserklärungen 10 2 Kennziffern für Großstädte ...........................................................................................................................................17 Begriffserklärungen 18 Großstädte im Bundesgebiet 19 Großstädte in Baden-Württemberg 20 3 Bevölkerung ....................................................................................................................................................................29 Begriffserklärungen 30 Entwicklung und Struktur 31 Eheschließungen und Ehescheidungen 57 Bevölkerungsbilanz 59 Zu- und Fortzüge 61 Vorausrechnungen 72 4 Bauen und Wohnen ........................................................................................................................................................75 Begriffserklärungen 76 Gebäude- und Wohnungsbestand 77 Bautätigkeit 81 Grundbesitz und Baulandpreise 96 5 Wirtschaft und Verkehr ................................................................................................................................................101 Begriffserklärungen 102 Wertschöpfung 103 Erwerbstätigkeit und Arbeitsmarkt 104 Landwirtschaft 121 Verarbeitendes Gewerbe 123 Tourismus 126 Preisindizes 130 Verkehr 135 6 Ökologie, Ver- und Entsorgung ...................................................................................................................................149 Begriffserklärungen 150 Klima 151 Umwelt 154 Energie- und Wasserversorgung 160 Entsorgung 164 Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 5 7 Gesundheit und Soziales ..............................................................................................................................................167 Begriffserklärungen 168 Gesundheitswesen 169 Sozialwesen 175 8 Bildung ..........................................................................................................................................................................205 Begriffserklärungen 206 Schulen 207 Hochschulen und sonstige Bildungseinrichtungen 221 9 Kultur und Freizeit .......................................................................................................................................................239 Begriffserklärungen 240 Bibliotheken, Museen und Sammlungen 241 Theater, Konzerte und Veranstaltungen 245 Freizeit und Sport 252 10 Politik und Verwaltung ................................................................................................................................................261 Begriffserklärungen 262 Wahlen 263 Kommunale Verwaltung und Finanzen 269 Sicherheit 275 11 Stadtteile im überblick .................................................................................................................................................281 Begriffserklärungen 282 12 Regionalstatistik ...........................................................................................................................................................289 Begriffserklärungen 290 Raum PAMINA 291 Region Mittlerer Oberrhein 294 Raum Südpfalz 300 Gebiet des Oberrheinrats/der Oberrheinkonferenz 303 Schlagwortverzeichnis .......................................................................................................................................................307 6 | Statistisches Jahrbuch 2018 Erläuterungen Berichtsjahr 2017, soweit nichts anderes angegeben. Soweit nicht besonders hervorgehoben, beziehen sich die Angaben auf den jeweiligen Gebietsstand der Stadt Karlsruhe. Bestandszahlen geben den Stand am Ende des Monats, des Quartals oder des jeweiligen Berichtsjahres wieder. Zur Veröffentlichung gelangen Daten der amtlichen Statistik der Statistischen Landesämter Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, des Institut National de la Statistique et des Etudes Economiques, Direction Régional de Strasbourg (INSEE), eigene Daten sowie Angaben städtischer und nichtstädtischer Stellen. Davon = vollständige Aufgliederung einer Summe Darunter = teilweise Aufgliederung einer Summe Symbole | Zeichen - (waagerechter Strich) = nichts vorhanden (genau Null) . (Punkt) = Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten X = Tabellenfeld gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll ... (drei Punkte) = Angabe fällt später an 0 (Null) = mehr als nichts, jedoch weniger als die Hälfte der kleinsten verwendeten Einheit () = Aussagewert eingeschränkt, da Zahlenwert statistisch relativ unsicher p = vorläufige Zahl r = berichtigte Zahl s = geschätzte Zahl z = Änderung einer Reihe aus methodischen Gründen (Vergleichbarkeit beeinträchtigt) Abkürzungen a. n. g. = (soweit) anderweitig nicht genannt Mill. = Millionen JD = Jahresdurchschnitt % = Prozent MD = Monatsdurchschnitt hPa = Hektopascal NHN = Normalhöhennull °C = Grad Celsius Vj. = Vierteljahr h = Stunde mm = Millimeter ng = Nanogramm cm = Zentimeter μg = Mikrogramm m = Meter mg = Milligramm km = Kilometer kg = Kilogramm m² = Quadratmeter dt = Dezitonne (100 kg) km² = Quadratkilometer t = Tonne ha = Hektar m³ = Kubikmeter l = Liter CO = Kohlenmonoxid kW = Kilowatt CO2 = Kohlendioxid MW = Megawatt NO = Stickstoffmonoxid Wh = Kilowattstunde NO2 = Stickstoffdioxid MWh = Megawattstunde SO2 = Schwefeldioxid MJ = Megajoule O3 = Ozon NMVOC = flüchtige organische Verbindungen (ohne Methan) Aus Gründen der sprachlichen Einfachheit und des besseren Verständnisses sind die in dieser Veröffentlichung in Tabellen und Grafiken verwendeten Bezeichnungen als geschlechtsneutral zu interpretieren. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 7 8 | Statistisches Jahrbuch 2018 Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 9 1 Stadtgebiet und Flächennutzung © Martin Noth | Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung 10 | Statistisches Jahrbuch 2018 Begriffserklärungen Gemarkungsfläche, auch Bodenfläche oder Katasterfläche, ist die durch amtliche Vermessung festgestellte Gesamtfläche einer Gemeinde. Gebäude- und Freiflächen sind Flächen mit Gebäuden und baulichen Anlagen sowie unbebaute Flächen (Freiflächen), die Zwecken der Gebäude untergeordnet sind. Unbebaute Flächen wie Vorgärten, Hausgärten (bis zu 10 Ar), Spielplätze oder Stellplätze gelten gewöhnlich als der Bebauung untergeordnet, wenn sie das Zehnfache der bebauten Fläche nicht überschreiten. Flächen bis zu 0,2 Hektar gelten bei obiger Nutzung als der Bebauung untergeordnet. Aus erhebungstechnischen Gründen ist hierin bis 1995 außerdem die Betriebsfläche enthalten. Betriebsflächen sind unbebaute Flächen, die vorherrschend gewerblich, industriell oder für Zwecke der Ver- und Entsorgung genutzt werden (nur soweit diese Flächen nicht in die Gebäude- und Freiflächen einbezogen werden können). Hierzu gehören insbesondere Abbauland (Steinbrüche, Kiesgruben und dergleichen), Mülldeponien, Lager- und Stapelplätze. Erholungsflächen sind unbebaute Flächen, die dem Straßen-, Schienen- und Luftverkehr dienen. Hierzu zählen auch Wege, sofern sie nach allgemeiner Auffassung als „Weg“ zu bezeichnen sind. Zu den als „Straße“ nachzuweisenden Flächen gehören gewöhnlich auch die Trenn- und Seitenstreifen, Brücken, Gräben und Böschungen, Radwege und Gehwege, Parkstreifen und ähnliche Einrichtungen. Gartenland sind die Flächen von Kleingärten oder Schrebergartenkolonien. Landwirtschaftliche Flächen sind Acker-, Wiesen- und Weideflächen, ferner Flächen für Sonderkulturen, den Erwerbsgartenbau und den Obstbau. Hierzu zählen auch Moor- und Heideflächen sowie Brachflächen, die zwar der Landwirtschaft dienen, aber offensichtlich seit längerem nicht mehr entsprechend genutzt werden. Forstwirtschaftliche Flächen sind mit Bäumen und Sträuchern bewachsene und hauptsächlich forstwirtschaftlich genutzte Flächen (auch Gehölze, Waldblößen, Pflanzgärten, Wildäsungsflächen und andere). Wasserflächen sind ständig oder zeitweilig mit Wasser bedeckte Flächen (Seen, größere Teiche, Wasserläufe wie Flüsse und Kanäle und so weiter), gleichgültig, ob das Wasser in natürlichen oder künstlichen Betten abfließt oder steht. Hierzu gehören auch Böschungen, Leinpfade und dergleichen. Flächen anderer Nutzung sind Flächen, die nicht mit einer der vorgenannten Nutzungsarten bezeichnet werden können. Hierzu gehören insbesondere Übungsplätze (zum Beispiel. Truppenübungsplätze), Schutzflächen, historische Anlagen (sofern nicht vom Charakter der Anlage her die Zuordnung „Gebäudefläche und Freifläche“ zutreffender ist), Friedhöfe und das Unland (zum Beispiel Felsen, Steinriegel, stillgelegtes Abbauland). Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 11 Tabelle 101 Geografische Angaben Lage: 8° 24‘ 18‘‘ östliche Länge; 49° 00‘ 54‘‘ nördliche Breite (Schlossturm) Der 49. Breitengrad verläuft südlich des Stadtgartensees. Ortszeit: Die Karlsruher Ortszeit bleibt gegenüber der mitteleuropäischen Zeit (MEZ) um 26 Minuten 20 Sekunden zurück. Höhenlage: Höhe Stadtmitte: 115 m über NHN (Marktplatz) Tiefster Punkt: 100 m über NHN (Rhein beim Ölhafen) Höchster Punkt: 323 m über NHN (Tiergehege Grünwettersbach) Fläche Stadtgebiet: 173,46 km² Ausdehnung: Nord-Süd-Richtung 16,8 km Ost-West-Richtung 19,3 km Stadtgrenze: 82,4 km, davon 11,5 km entlang des Rheins (zugleich Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz/Landkreis Germersheim) Bevölkerungszahl: 304.619 Einwohner am 31. Dezember 2016 Einwohnerdichte: 1.756 Einwohner pro km² Ausgewählte Wasserläufe: Rhein 11,5 km, Alb 20 km, Pfinz 10,3 km, Pfinzentlastungskanal 8,2 km Ausgewählte Seen: Knielinger See 86,1 ha, Grötzinger See 35,4 ha, Kleiner Bodensee 20,5 ha, Erlachsee 7,6 ha, Saumseen 4,3 ha, Ententeich Rappenwört 3,5 ha Tabelle 102 Eingliederung ehemals selbstständiger Gemeinden Datum der Eingliederung Gemarkungsfläche in ha Bevölkerung zum Zeitpunkt der Eingliederung Bevölkerung der Stadt vor der Eingliederung 28.08.1812 8,25 598 13.477 01.01.1886 211,25 4.110 56.969 01.01.1907 159,97 2.280 114.023 01.01.1907 169,18 2.068 114.023 01.01.1907 799,70 2.640 114.023 01.01.1909 121,57 2.022 123.742 01.01.1910 1.068,27 4.227 127.661 01.04.1929 529,42 2.450 152.420 01.04.1935 2.087,17 5.250 154.120 01.04.1938 781,51 2.761 163.170 01.04.1938 2.934,29 19.014 163.170 01.01.1972 645,76 1.926 258.675 01.01.1972 412,32 1.410 258.675 01.01.1973 195,29 2.639 261.610 01.01.1974 1.135,79 7.166 262.644 01.01.1975 753,02 4.766 268.158 Grünwettersbach 615,33 3.393 x Palmbach 137,69 1.373 x 14.02.1975 1.922,28 13.641 272.402 Hohenwettersbach Wolfartsweier Grötzingen Wettersbach Neureut Gemeinde davon Klein-Karlsruhe Mühlburg, Stadt Beiertheim Rintheim Rüppurr Grünwinkel Daxlanden Bulach Knielingen Hagsfeld Durlach, Stadt Stupferich 1 1 1 1 1 2 1 31. Dezember des Vorjahres. 2 31. Januar 1975. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 12 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 103 Entwicklung der Karlsruher Stadtgebietsfläche seit 1715 Stadtgebiet in ha Bevölkerung Stadtgebiet in ha Bevölkerung 1715 158,00 - - 1930 6.505,11 155.100 2.384 1719 158,00 1.994 1.262 1935 8.592,61 158.950 1.849 1780 159,84 3.858 2.413 1938 12.308,83 186.350 1.513 1800 204,45 7.275 3.566 1939 12.312,51 196.680 1.573 1809 256,47 9.048 3.527 1947 12.312,84 184.376 1.498 1812 264,81 13.726 519 1950 12.311,55 201.013 1.633 1837 270,37 22.545 8.338 1956 12.311,64 225.074 1.828 1867 283,00 32.004 11.308 1961 12.281,84 244.942 1.994 1873 536,80 39.759 7.418 1970 12.282,72 258.894 2.108 1876 549,01 44.202 8.051 1980 17.346,00 269.789 1.555 1881 624,58 50.941 8.164 1990 17.344,37 270.379 1.559 1884 790,39 55.464 7.021 2000 17.346,24 268.651 1.549 1886 1.088,63 60.314 5.544 2004 17.346,26 273.930 1.579 1890 1.144,28 73.684 6.439 2005 17.346,25 275.049 1.586 1892 1.205,63 77.822 6.458 2006 17.346,26 275.629 1.589 1895 1.232,07 84.030 6.820 2007 17.346,25 278.047 1.603 1896 1.281,58 86.661 6.765 2008 17.346,24 279.312 1.610 1901 1.464,89 100.167 6.837 2009 17.346,15 280.327 1.616 1903 2.107,41 103.052 4.891 2010 17.346,08 283.048 1.632 1907 3.241,75 122.536 3.779 2011 17.346,41 285.688 1.647 1909 3.363,32 127.661 3.795 2012 17.346,44 289.655 1.670 1910 4.432,19 134.494 3.034 2013 17.346,44 293.142 1.690 1914 4.500,12 145.859 3.241 2014 17.346,44 299.482 1.726 1919 4.508,90 138.670 3.075 2015 17.346,44 307.263 1.771 1925 4.532,63 147.184 3.247 2016 17.346,44 304.619 1.756 1929 5.062,04 156.050 3.083 2017 17.346,44 305.220 1.760 Bevölkerungs- dichte je km² Bevölkerungs- dichte je km² Jahr Jahr am Jahresende am Jahresende Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Abbildung 1.1 Flächennutzung in Karlsruhe 2017 Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Landwirtschaftsflächen 21,1 % Weideflächen 26,1 % Gewässer 4,1 % Sonstige Flächen 4,3 % Bebaute Flächen 27,1 % Verkehrsflächen 12,5 % Grünflächen 4,9 % Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 13 Tabelle 104 Art der tatsächlichen Flächennutzung des Stadtgebiets ha % ha % ha % Wohnbaufläche 2.246 12,9 2.270 13,1 2.314 13,3 Industrie- und Gewerbefläche 1.710 9,9 1.717 9,9 1.738 10,0 Sport-, Freizeit und Erholungsfläche 1.135 6,5 1.181 6,8 1.188 6,9 Friedhof 80 0,5 80 0,5 81 0,5 Verkehr 2.145 12,4 2.165 12,5 2.184 12,6 Landwirtschaft 3.989 23,0 3.940 22,7 3.919 22,6 Wald 4.467 25,8 4.457 25,7 4.446 25,6 Gewässer 683 3,9 703 4,1 703 4,1 Sonstige 891 5,1 833 4,8 769 4,4 Insgesamt 17.346 100 17.346 100 17.342 100 darunter Siedlungs- und Verkehrsfläche 7.986 46,0 8.063 46,5 8.094 46,7 Nutzungsart 2008 2012 2017 1 1 Flächenangaben nach ALKIS (Geometrieflächen). Aufgrund von unterschiedlichen Berechnungsmethoden kann es zu Abweichungen gegenüber der früher üblichen Buchfläche kommen. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 105 Städtischer Grundbesitz nach Nutzungsarten im Stadtgebiet außerhalb im Stadtgebiet außerhalb im Stadtgebiet außerhalb Bebaute Flächen1 474,94 0,07 376,99 0,07 377,79 0,07 Straßen, Wege, Plätze und sonstige Verkehrsflächen 1.599,71 - 1.553,64 - 1.570,60 - Öffentliche Parks und Grünanlagen 471,54 - 469,60 - 706,10 - Friedhöfe 78,65 - 78,47 - 78,81 - Sportflächen 186,41 - 195,19 - 199,44 - Gartenland 186,79 - 240,48 - 55,88 - Landwirtschaftliche Flächen 1.002,80 0,40 1.104,08 0,40 1.160,70 0,38 Forstwirtschaftliche Flächen 2.156,62 23,21 2.178,67 23,21 2.141,94 23,23 Gewässer 310,46 - 328,02 - 366,92 - Sonstige 197,69 0,05 141,49 0,05 47,98 - Insgesamt 6.665,61 23,73 6.666,63 23,73 6.706,16 23,68 Nutzungsart Fläche in ha 2008 2012 2017 1 Gebäude- und Freiflächen, einschließlich Betriebsflächen. Quelle: Stadt Karlsruhe | Liegenschaftsamt. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 14 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 106 Fläche, Bevölkerung und Bevölkerungsdichte der Stadtteile und Stadtviertel Fläche in ha Bevöl- kerung Bevölke- rungsdichte je ha Fläche in ha Bevöl- kerung Bevölke- rungsdichte je ha 01 Innenstadt-Ost 160,12 6.729 42,03 13 Beiertheim-Bulach 285,52 6.949 24,34 011 Nordöstlicher Teil 128,83 1.495 11,60 131 Beiertheim 51,33 4.093 79,74 012 Südwestlicher Teil 31,28 5.234 167,32 132 Bulach 234,19 2.856 12,20 02 Innenstadt-West 240,32 10.329 42,98 14 Weiherf.-Dammerstock 304,19 6.022 19,80 021 Östlicher Teil 80,33 2.207 27,47 141 Weiherfeld 116,11 2.855 24,59 022 Westlicher Teil 159,99 8.122 50,77 142 Dammerstock 188,07 3.167 16,84 03 Südstadt 220,49 20.388 92,47 15 Rüppurr 702,68 10.634 15,13 031 Nördlicher Teil 38,08 6.930 181,99 151 Alt-Rüppurr 334,33 3.466 10,37 032 Südlicher Teil 144,09 8.661 60,11 152 Neu-Rüppurr 37,79 1.496 39,58 033 Östlicher Teil 38,32 4.797 125,18 153 Gartenstadt 103,14 3.124 30,29 154 Rüppurr-Südost 227,41 2.548 11,20 04 Südweststadt 296,65 20.828 70,21 041 Östlicher Teil 104,94 6.339 60,41 16 Waldstadt 1.035,38 12.461 12,04 042 Mittlerer Teil 68,99 12.816 185,77 161 Waldlage 946,03 9.157 9,68 043 Beiertheimer Feld 122,72 1.673 13,63 162 Feldlage 89,35 3.304 36,98 05 Weststadt 172,51 20.534 119,03 17 Rintheim 332,90 6.334 19,03 051 Mittlerer Teil 66,18 3.002 45,36 171 Alt-Rintheim 311,03 3.529 11,35 052 Südlicher Teil 106,33 17.532 164,89 172 Rintheimer Feld 21,88 2.805 128,22 06 Nordweststadt 375,90 11.566 30,77 18 Hagsfeld 717,62 7.190 10,02 061 Alter Flugplatz 113,11 4.969 43,93 181 Alt-Hagsfeld 578,49 2.853 4,93 062 Binsenschlauch 113,95 2.966 26,03 182 Westlicher Teil 139,13 4337 31,17 063 Lange Richtstatt 55,48 1.022 18,42 064 Rennbuckel 93,36 2.609 27,94 19 Durlach 2.294,03 30.614 13,35 191 Alt-Durlach 561,74 11.399 20,29 07 Oststadt 518,59 21.884 42,20 192 Dornwald-Untermühl 69,02 1.339 19,40 071 Nördlicher Teil 137,48 5.326 38,74 193 Hanggebiet 829,41 5.590 6,74 072 Südlicher Teil 193,84 9.854 50,84 194 Bergwald 71,60 1.339 18,70 073 Westlicher Teil 187,27 6.704 35,80 195 Aue 212,78 7.623 35,83 196 Lohn-Lissen 32,30 2.870 88,85 08 Mühlburg 526,41 17.282 32,83 197 Killisfeld 517,18 454 0,88 081 Alt-Mühlburg 79,89 11.754 147,12 082 Weingärtensiedlung 68,09 1.671 24,54 20 Grötzingen 1.133,58 9.190 8,11 083 Rheinhafen 347,60 1.300 3,74 201 Nördlich der Pfinz 996,89 6.159 6,18 084 Mühlburger Feld 30,83 2.557 82,93 202 Südlich der Pfinz 136,69 3.031 22,17 09 Daxlanden 1.092,08 11.745 10,75 21 Stupferich 650,33 2.809 4,32 091 Alt-Daxlanden 921,35 2.439 2,65 22 Hohenwettersbach 413,15 2.998 7,26 092 Neu-Daxlanden 58,01 2.697 46,49 23 Wolfartsweier 200,59 3.119 15,55 093 Daxlanden-Ost 37,31 2.206 59,12 24 Grünwettersbach 603,42 4.058 6,73 094 Rheinstrandsiedlung 75,42 4.403 58,38 25 Palmbach 137,50 1.990 14,47 10 Knielingen 2.064,28 10.420 5,05 26 Neureut 1.917,76 18.903 9,86 101 Alt-Knielingen 631,30 3.114 4,93 261 Südlicher Teil 234,66 3.793 16,16 102 Neu-Knielingen 1.432,98 7.306 5,10 262 Nördlicher Teil 625,00 7.650 12,24 263 Kirchfeld 949,77 4.905 5,16 11 Grünwinkel 440,91 11.003 24,96 264 Heide 108,34 2.555 23,58 111 Alt-Grünwinkel 113,72 4.525 39,79 112 Hardecksiedlung 47,16 808 17,13 27 Nordstadt 267,31 9.784 36,60 113 Albsiedlung 67,14 1.184 17,64 271 Hardtwaldsiedlung 65,17 3.165 48,57 114 Alte Heidenstückersiedl. 140,41 2.109 15,02 272 Amerikanersiedlung 202,14 6.619 32,74 115 Neue Heidenstückersiedl. 72,47 2.377 32,80 12 Oberreut 242,21 9.457 39,04 121 Feldlage 180,86 5.916 32,71 122 Waldlage 61,35 3.541 57,72 Stadt Karlsruhe 2017 17.346,44 305.220 17,60 Stadtteil/ Stadtviertel Stadtteil/ Stadtviertel Quelle: Stadteigene Bevölkerungsstatistik. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 15 Karte 1.1 Gebietsgliederung der Stadt Karlsruhe 2017 Kartengrundlage: Stadt Karlsruhe | Liegenschaftsamt. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Stadtgrenze Stadtteilgrenze Stadtviertelgrenze 01 Innenstadt-Ost 10 Knielingen 19 Durlach 02 Innenstadt-West 11 Grünwinkel 20 Grötzingen 03 Südstadt 12 Oberreut 21 Stupferich 04 Südweststadt 13 Beiertheim-Bulach 22 Hohenwettersbach 05 Weststadt 14 Weiherfeld-Dammerstock 23 Wolfartsweier 06 Nordweststadt 15 Rüppurr 24 Grünwettersbach 07 Oststadt 16 Waldstadt 25 Palmbach 08 Mühlburg 17 Rintheim 26 Neureut 09 Daxlanden 18 Hagsfeld 27 Nordstadt ZeichenerklärungStadtteile 16 26 10 06 27 0205 08 09 11 12 13 14 15 01 07 17 18 20 19 23 24 22 21 25 04 03 083 084 271 272 051 052 022 021 043 112 111 113 115 114 122 121 092 093 094 132 141 142 151 153 152 154 231 191 202 201 196 072 192 073 162 161 071 172 182 181 102 261 262 063 064 062 061 082 081 263 264 091 032 033031 041 042 194 241 251 211 221 193195197 011 012 171 Karte 1.1 Gebietsgliederung der Stadt Karlsruhe 2016 16 | Statistisches Jahrbuch 2018 Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 17 2 Kennziffern für Großstädte Großstädte im Bundesgebiet 19 Großstädte in Baden-Württemberg 20 © Martin Noth | Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung 18 | Statistisches Jahrbuch 2018 Begriffserklärungen Quelle für die Daten zu den Großstädten im Bundesgebiet ist die amtliche Fortschreibung auf der Basis des Zensus 2011. Bundesvergleiche beruhen auf den amtlichen Zahlen des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS). Die Daten für Großstädte in Baden-Württemberg basieren auf amtlichen Angaben des Statistischen Landesamtes Baden- Württemberg. Für die Erarbeitung von Kennziffern konnten lediglich solche Merkmale herangezogen werden, zu denen Daten für die jeweiligen Vergleichsstädte bis Redaktionsschluss verfügbar waren. Angaben, welche die Stadt Karlsruhe betreffen, können in tieferer sachlicher und räumlicher Gliederung den einzelnen Sachkapiteln entnommen werden. Für den landesweiten Vergleich wurden die Stadtkreise mit mehr als 100.000 Einwohnern (Großstädte) ausgewählt. Die Steuerkraft einer Gemeinde wird in der Steuerkraft- messzahl ausgedrückt. Dies ist die Summe aus dem Grundsteuer- und Gewerbesteuernettoaufkommen, dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und 80 Prozent der Umsatzsteuer sowie den Zuweisungen im Rahmen des Familienleistungsausgleichs. Es wird jedoch nicht das Ist-Aufkommen der Realsteuern zu Grunde gelegt, sondern ein auf einen einheitlichen Hebesatz umgerechnetes Aufkommen. Für alle genannten Werte sind die Aufkommen des zweitvorangegangenen Jahres maßgebend (§ 6 FAG). Bemessungsgrundlage der Umlage bei den Gemeinden ist die Steuerkraftsumme. Die Steuerkraftsumme einer Gemeinde wird gebildet aus der Grundsteuer, der Gewerbesteuer, den Gemeindeanteilen an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer, den Schlüsselzuweisungen und den Zuweisungen im Rahmen des Familienleistungsausgleichs abzüglich der Gewerbesteuerumlage jeweils des zweitvorangegangenen Jahres. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 19 Großstädte im Bundesgebiet Abbildung 2.1 Deutsche Großstädte mit mehr als 200.000 Einwohnerinnen und Einwohnern (Stand 31. Dezember 2017) Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 200.736 208.409 211.422 212.988 215.110 216.318 226.699 229.636 238.478 239.173 246.272 246.855 247.943 248.023 260.305 262.188 278.654 292.851 307.997 311.919 313.559 325.490 332.552 353.590 365.529 498.110 515.201 535.061 551.072 568.006 581.980 583.393 586.600 617.280 632.743 746.878 1.080.394 1.456.039 1.830.584 3.613.495 0 250.000 500.000 750.000 1.000.000 1.250.000 1.500.000 1.750.000 2.000.000 Kassel Rostock Mainz Erfurt Oberhausen Lübeck Krefeld Freiburg i. Br. Magdeburg Halle (Saale) Aachen Kiel Chemnitz Braunschweig Mönchengladbach Gelsenkirchen Wiesbaden Augsburg Mannheim Karlsruhe Münster Bonn Bielefeld Wuppertal Bochum Duisburg Nürnberg Hannover Dresden Bremen Leipzig Essen Dortmund Düsseldorf Stuttgart Frankfurt a. M. Köln München Hamburg Berlin Einwohnerzahl Berlin: 3,61 Mill. Einwohner/-innen 20 | Statistisches Jahrbuch 2018 Großstädte in Baden-Württemberg Tabelle 201 Strukturdaten für Großstädte in Baden-Württemberg (nur Stadtkreise) Merkmal Maßeinheit Karls- ruhe Stutt- gart Mann- heim Frei- burg Heidel- berg Heil- bronn Pforz- heim Ulm Stadtgebiet km2 173,4 207,4 145,0 153,0 108,9 99,9 98,1 118,7 Siedlungs- und Verkehrsflächen 2017 % 46,7 51,7 58,1 32,2 30,4 36,0 31,2 33,0 Siedlungsdichte (Einwohner je km2 Siedlungs- und Verkehrsfläche)* Einw. je km2 3.854 5.902 3.653 4.662 4.848 3.476 4.066 3.204 Einwohnerdichte* Einw. je km2 1.799 3.052 2.125 1.501 1.475 1.253 1.267 1.058 Bevölkerung am 31. Dezember 2017 Anzahl 311.919 632.743 307.997 229.636 160.601 125.113 124.289 125.596 Altersgliederung unter 3 Jahren % 2,7 3,0 2,9 3,1 2,9 3,2 3,2 3,0 03 bis unter 06 Jahren % 2,4 2,6 2,6 2,8 2,4 2,9 2,9 2,7 06 bis unter 15 Jahren % 6,9 7,4 7,3 7,5 6,6 8,4 8,4 7,8 15 bis unter 18 Jahren % 2,4 2,4 2,5 2,5 2,1 2,9 3,1 2,7 unter 18 Jahren % 14,3 15,4 15,4 15,9 14,0 17,3 17,6 16,2 18 bis unter 65 Jahren % 67,4 66,7 66,1 67,8 69,8 63,1 62,1 65,4 65 und mehr Jahren % 18,3 17,9 18,5 16,3 16,2 19,5 20,3 18,4 Deutsche % 81,5 75,4 76,7 82,9 79,4 75,4 74,7 80,7 Ausländerinnen und Ausländer % 18,5 24,6 23,3 17,1 20,6 24,6 25,3 19,3 Anzahl 2.832 6.719 3.172 2.628 1.644 1.334 1.339 1.315 je 1.000 Einw. 9,1 10,6 10,3 11,4 10,2 10,7 10,8 10,5 Anzahl 3.022 5.419 3.222 1.847 1.198 1.356 1.488 1.099 je 1.000 Einw. 9,7 8,6 10,5 8,0 7,5 10,8 12,0 8,8 Anzahl -190 1.300 -50 781 446 -22 -149 216 je 1.000 Einw. -0,6 2,1 -0,2 3,4 2,8 -0,2 -1,2 1,7 Zugezogene 2017 je 1.000 Einw. 89,4 80,6 97,7 91,8 186,0 88,9 80,0 92,9 Fortgezogene 2017 je 1.000 Einw. 82,1 75,2 88,4 86,5 185,3 78,5 71,3 82,0 Anzahl 2.286 3.459 2.888 1.207 105 1.301 1.081 1.373 je 1.000 Einw. 7,3 5,5 9,4 5,3 0,7 10,4 8,7 10,9 Fläche Bevölkerung* Geburtenüberschuss/-defizit (-) Gestorbene 2017 Lebendgeborene 2017 Wanderungsgewinn/-verlust (-) * Amtliche Einwohnerzahlen des Statistischen Landesamtes Baden–Württemberg. Quelle: Statistisches Landesamt Baden–Württemberg. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 21 noch Tabelle 201 Strukturdaten für Großstädte in Baden-Württemberg (nur Stadtkreise) Maßeinheit Karls- ruhe Stutt- gart Mann- heim Frei- burg Heidel- berg Heil- bronn Pforz- heim Ulm Produzierenden Gewerbe % 13,8 19,2 24,0 11,0 11,8 20,5 26,5 19,4 Dienstleistungsbereich % 86,2 80,6 75,8 88,7 87,9 78,8 73,3 80,4 Anzahl 176.296 405.383 185.371 123.082 91.173 70.658 57.714 93.953 Anzahl 27.543 82.143 51.809 15.852 15.184 17.238 16.887 20.479 je 1.000 Besch. 156 203 279 129 167 244 293 218 Anzahl 148.630 322.845 133.331 107.031 75.855 53.214 40.774 73.414 je 1.000 Besch. 843 796 719 870 832 753 706 781 darunter Ausländer (insgesamt) je 1.000 Besch. 137 172 165 129 130 175 164 155 Frauen (insgesamt) je 1.000 Besch. 474 460 436 526 533 491 511 474 Tätige Personen in Handwerksunter- nehmen am 31. Dezember 2016 darunter sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Anzahl 12.486 29.044 18.269 8.525 6.689 8.066 6.052 7.537 geringfüg entlohnte Beschäftigte Anzahl 2.219 6.531 3.416 1.423 1.261 1.473 909 2.117 Arbeitslose am 30. September 2017 Anzahl 7.209 15.501 8.617 6.437 3.233 3.533 3.993 2.585 von 1.000 Arbeitslosen sind: Frauen Anzahl 458 459 462 447 447 451 481 449 Arbeitslose unter 25 Jahren Anzahl 89 76 52 70 57 111 84 131 Ausländer Anzahl 285 441 386 310 313 439 454 408 Langzeitarbeitslose (1 Jahr und länger) Anzahl 302 377 386 310 295 240 281 237 % 4,4 4,6 5,2 5,3 4,4 5,1 6,1 3,7 Mill. Euro 17.568 46.452 17.731 10.145 7.558 5.769 4.452 8.334 darunter Mill. Euro 3.409 15.701 6.518 1.750 1.340 1.475 1.382 2.305 % 19,4 33,8 36,8 17,2 17,7 25,6 31,0 27,7 Mill. Euro 14.151 30.733 11.211 8.378 6.210 4.284 3.063 6.022 % 80,5 66,2 63,2 82,6 82,2 74,3 68,8 72,3 Bruttoinlandsprodukt 2016 Euro je Erw.tät. 82.815 99.311 81.020 65.248 69.946 66.396 64.584 75.568 Landeswert = 100 Index 107,2 128,6 104,9 84,5 90,6 86,0 83,6 97,8 BIP in jeweiligen Preisen Mill. Euro 19.505 51.571 19.685 11.264 8.391 6.405 4.943 9.253 Euro je Einw. 22.045 25.012 20.592 21.256 23.189 32.366 22.882 29.641 Land Ba.-Wü. = 100 Messziffer 92,1 104,4 86,0 88,8 96,8 135,2 95,6 123,8 in 1.000 243,0519,3 Arbeitslosenquote 30. September 2017 235,5 Erwerbstätige (WZ 2008) am Arbeitsort 2016 im … Merkmal Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort am 30. Juni 2017 (nach WZ 2008) und zwar im Produzierenden Gewerbe Dienstleistungsbereiche Wirtschaft und Arbeitsmarkt 96,5 76,5 122,4 11.108 8.583 10.350 7.69716.390 120,0 Produzierendes Gewerbe 172,6 10.268Anzahl im Dienstleistungssektor 38.494 Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte 2016 Bruttowertschöpfung in jeweiligen Preisen 2016 23.445 Quelle: Statistisches Landesamt Baden–Württemberg. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 22 | Statistisches Jahrbuch 2018 noch Tabelle 201 Strukturdaten für Großstädte in Baden-Württemberg (nur Stadtkreise) Maßeinheit Karls- ruhe Stutt- gart Mann- heim Frei- burg Heidel- berg Heil- bronn Pforz- heim Ulm Anzahl 163.169 346.429 174.299 107.831 69.063 76.310 68.556 77.061 je 1.000 Einw. 530 555 570 476 442 623 561 628 Anzahl 139.186 301.508 149.700 91.325 59.986 65.650 60.313 65.342 je 1.000 Einw. 452 483 490 403 384 536 493 533 Übernachtungen 2017 Anzahl 1.168.584 3.781.564 1.396.845 1.551.862 1.435.705 341.102 246.140 640.067 (einschließlich Campingplätze) je 1.000 Einw. 3.746 5.976 4.535 6.758 8.940 2.726 1.980 5.096 Anzahl 67.361 75.547 96.590 113.543 22.818 -5.209 -1.644 28.601 % 6,1 2,0 7,4 7,9 1,6 -1,5 -0,7 4,7 % 48,0 50,5 49,9 48,5 54,4 50,1 42,1 50,0 Anzahl 41.174 74.844 40.831 25.887 19.682 21.434 18.275 20.702 % 62,4 50,0 60,7 56,7 58,9 70,9 67,2 72,0 Wohnungsbestand 2017 Anzahl 156.848 312.371 165.951 115.016 79.726 59.772 61.173 62.160 darunter mit 1 bis 2 Räumen % 17,2 19,5 24,7 24,4 26,0 12,2 14,3 14,8 3 Räumen % 25,3 28,1 29,7 25,1 24,4 22,5 27,2 23,3 4 Räumen % 30,8 29,5 24,5 26,0 23,2 31,0 29,9 29,5 Genehmigte Wohnungen 2017 Anzahl 676 1.460 677 997 428 1.031 391 551 Anzahl 656 2.129 683 954 685 323 276 319 Baufertigstell. Je 1.000 Whg. im Bestand 4,2 6,8 4,1 8,3 8,6 5,4 4,5 5,1 Pers. je Whg. 2,0 2,0 1,9 2,0 2,0 2,1 2,0 2,0 Anzahl 27.136 58.308 29.678 24.748 15.165 14.878 14.692 15.351 Grundschulen2 Anzahl 8.862 19.718 9.427 7.508 4.575 4.510 4.338 4.286 Werkreal-/Hauptschulen Anzahl 1.360 2.856 2.338 1.184 97 1.266 1.662 474 Gemeinschaftsschulen3 Anzahl 1.121 1.668 561 506 506 502 176 969 (SBBZ) Sonderschulen Anzahl 1.300 2.703 1.330 1.116 455 959 774 700 Realschulen Anzahl 3.686 8.726 4.354 2.926 1.527 3.084 2.330 2.345 Gymnasien Anzahl 9.812 19.953 8.954 8.867 6.239 4.150 4.652 5.774 Sonstige Anzahl 995 2.684 2.714 2.641 1.766 407 760 803 Übergangsquote 2016/17 von Grundschulen auf4 Werkreal-/Hauptschulen % 4,7 2,7 7,3 3,9 1,9 8,0 16,6 1,3 Gemeinschaftsschulen % 10,7 7,2 6,9 6,8 4,4 9,9 6,9 13,9 Realschulen % 24,6 26,7 25,4 19,9 12,6 39,8 30,9 31,1 Gymnasien % 57,9 58,4 47,1 56,1 68,2 40,1 41,7 50,2 Sonstige % 2,1 5,1 13,2 13,3 12,9 2,2 3,9 3,6 Anzahl 19.598 40.184 15.973 17.777 9.994 14.812 8.935 12.678 Schüler an beruflichen Schulen 2017/20185 Bestandserneuerungsquote 2017 Belegungsdichte 2017 Bildung Schüler an allgemein bildenden Schulen 2017/20181 Merkmal Verkehr Tourismus Kfz-Bestand 2017 darunter Pkw Zu-/Abnahme (-) zum Vorjahr Auslastung der angebotenen Schlafgelegenheiten 2017 Wohngebäudebestand 2017 darunter mit 1 bis 2 Wohnungen Fertiggestellte Wohnungen 2017 Bauen und Wohnen 1 Öffentliche und private Schulen. 2 Einschließlich der Grundstufe an Gemeinschaftsschulen. 3 Nur Sekundarstufe 1. 4 Öffentliche und private Schulen; die Daten beziehen sich auf das Ende des Schuljahres. 5 Öffentliche und private Schulen, einschließlich Schulen des Gesundheitswesens. Quelle: Statistisches Landesamt Baden–Württemberg. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 23 noch Tabelle 201 Strukturdaten für Großstädte in Baden-Württemberg (nur Stadtkreise) Maßeinheit Karls- ruhe Stutt- gart Mann- heim Frei- burg Heidel- berg Heil- bronn Pforz- heim Ulm Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) 2017 Bedarfsgemeinschaften Anzahl 10.160 23.116 14.966 8.524 3.808 4.724 5.804 3.090 Leistungsempfänger Anzahl 17.841 43.208 29.568 16.590 6.890 9.275 12.551 6.034 davon Arbeitslosengeld II Anzahl 12.682 31.105 20.260 11.212 4.924 6.307 8.183 4.001 Sozialgeld Anzahl 4.462 11.708 8.008 4.687 1.718 2.583 3.917 1.736 Erfasste Straftaten 2017 Anzahl 27.644 54.255 34.891 27.850 16.346 8.439 9.091 9.739 je 100.000 Einw. 8.863 8.575 11.328 12.128 10.178 6.745 7.314 7.754 Zu- und Abnahme gegenüber 2016 in % -13,1 -7,8 -1,5 -3,5 1,4 -8,8 -2,0 -10,8 Anteil in % 19,4 14,9 22,5 18,3 19,3 17,3 15,7 17,0 je 100.000 Einw. 1.722 1.281 2.545 2.215 1.963 1.165 1.151 1.316 Anz. der Fälle ... Raub, räuberischer Erpressung, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer je 100.000 Einw. 64 81 95 85 45 50 47 57 Körperverletzung je 100.000 Einw. 644 1.097 927 1.208 831 727 884 799 Diebstahl je 100.000 Einw. 3.195 2.453 4.736 4.273 4.039 2.116 2.368 2.982 Sachbeschädigung je 100.000 Einw. 679 914 762 881 795 862 855 710 Rauschgiftkriminalität je 100.000 Einw. 607 814 1.001 1.014 727 533 497 412 Gewaltkriminalität je 100.000 Einw. 274 389 383 380 293 275 274 298 Maßeinheit Karls- ruhe1 Stutt- gart Mann- heim Frei- burg Heidel- berg Heil- bronn Pforz- heim2 Ulm Ärzte in freier Praxis 2017 Allgemeinarzt Anzahl 304 288 . 207 . . 138 93 Internist Anzahl 200 180 . 101 . . 73 40 Frauenarzt Anzahl 89 94 . 50 . . 36 26 Kinderarzt Anzahl 56 54 . 22 . . 18 15 Einwohner pro Facharzt 2017 Allgemeinarzt Anzahl 2.482 2.197 . 1.109 . . 2.238 1.350 Internist Anzahl 3.773 3.515 . 2.274 . . 4.420 3.140 Frauenarzt3 Anzahl 3.676 2.942 . 2.099 . . 3.916 2.116 Kinderarzt4 Anzahl 1.744 1.526 . 1.400 . . 2.537 1.136 Krankenhausbetten 2017 je 10.000 Einw. 89 79 78 98 188 87 96 122 Apotheken 2017 Einwohner je Apotheke 4.215 4.982 3.623 3.377 3.346 4.812 4.009 3.925 Gesundheitswesen5 Merkmal Soziales Sicherheit darunter Fälle von Straßenkriminalität Unter den erfassten Straftaten entfallen auf Fälle von …. Merkmal 1 Ärzte im Stadt-und Landkreis Karlsruhe zusammen. 2 Ärzte im Enzkreis und Stadtkreis Pforzheim zusammen. 3 Bezugsgröße ist die weibliche Bevölkerung. 4 Bezugsgröße ist die Bevölkerung im Alter unter 10 Jahren. 5 Aktuellere Daten lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Quellen: Statistisches Landesamt Baden–Württemberg, Landeskriminalamt Baden–Württemberg. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 24 | Statistisches Jahrbuch 2018 noch Tabelle 201 Strukturdaten für Großstädte in Baden-Württemberg (nur Stadtkreise) Maßeinheit Karls- ruhe Stutt- gart Mann- heim Frei- burg Heidel- berg Heil- bronn Pforz- heim Ulm Steuerkraftmesszahl 2017 Euro je Einw. 1.108 1.277 1.202 1.026 1.092 1.171 898 1.243 Steuerkraftsumme 2017 Euro je Einw. 1.862 2.196 2.044 1.950 1.921 1.700 1.531 1.728 Schuldenstand 20171 Euro je Einw. 610 574 2.889 1.610 2.190 1.093 2.741 1.460 Grundsteuer A 2016 Istaufkommen Euro je Einw. - 1 - - 1 2 1 - Hebesatz % 420 520 416 600 400 330 400 325 Grundsteuer B 2016 Istaufkommen Euro je Einw. 156 248 223 216 175 207 203 212 Hebesatz % 420 520 487 600 470 430 500 430 Gewerbesteuer 2015 Istaufkommen Euro je Einw. 702 817 839 652 708 823 553 685 Hebesatz % 430 420 430 420 400 400 420 360 Euro je Einw. 510 554 478 459 479 439 399 536 Abwasser (gesplittete Abwassergebühr) Schmutzwasser3 Euro/m3 1,59 1,66 1,68 1,27 1,10 1,78 1,95 1,59 Niederschlagswasser4 Euro/m2 0,42 0,71 0,81 0,74 0,75 0,39 1,01 0,49 Trinkwasser Verbrauchergebühr Euro/m3 2,25 2,66 2,23 2,01 2,43 2,42 2,41 1,82 Grundgebühr Euro/Monat 4,07 4,01 4,37 3,27 2,56 2,73 4,68 6,64 nach der Gemeinderatswahl am 25. Mai 2014 Insgesamt Anzahl 48 60 48 48 48 40 40 40 darunter Frauen % 33,3 35,0 33,3 31,3 31,3 27,5 22,5 47,5 CDU Sitze 13 17 12 9 10 12 12 9 SPD Sitze 10 9 13 8 8 11 6 8 FDP Sitze 3 4 2 2 2 4 3 2 GRÜNE Sitze 9 14 8 11 10 5 - 7 andere Parteien Sitze 8 7 8 1 18 3 6 2 Wählervereinigungen Sitze 5 9 5 17 - 5 13 12 Ratsmitglieder Merkmal Kommunalfinanzen Preise für Trink- und Abwasser 20182 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 2015 1 Schulden beim öffentlichen und nicht öffentlichen Bereich. 2 Stichtag ist jeweils der 1. Januar. 3 Nach Frischwasserverbrauch. 4 Je m2 versiegelter Fläche. Quellen: Statistisches Landesamt Baden–Württemberg; eigene Erhebungen. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 25 Abbildung 2.2 Bevölkerungsentwicklung* in den Großstädten Baden-Württembergs seit dem 9. Mai 2011 Abbildung 2.3 Eigentümerquote der Wohnungen in den Großstädten Baden-Württembergs am 9. Mai 2011 28,6 30,5 27,5 27,4 25,0 43,9 35,5 34,7 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 Karlsruhe Stuttgart Mannheim Freiburg Heidelberg Heilbronn Pforzheim Ulm von Eigentümerin oder Eigentümer bewohnt % Anteil an allen Wohnungen Quelle: Statistisches Landesamt Baden–Württemberg. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 22.746 46.853 17.880 20.007 13.850 9.054 9.878 8.835 0 2 4 6 8 10 12 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 35.000 40.000 45.000 50.000 Karlsruhe Stuttgart Mannheim Freiburg Heidelberg Heilbronn Pforzheim Ulm Zunahme in %Anzahl Personen * Stand 31. Dezember 2017. Quelle: Statistisches Landesamt Baden–Württemberg. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 26 | Statistisches Jahrbuch 2018 Abbildung 2.4 Erfasste Straftaten in den Großstädten Baden-Württembergs 2012 und 2017 Abbildung 2.5 Entwicklung der erfassten Straftaten in den Großstädten Baden-Württembergs 2012 bis 2017 9. 61 4 9. 91 5 9. 94 9 12 .0 34 8. 35 5 7. 80 0 7. 57 6 8. 53 5 8. 86 3 8. 57 5 11 .3 28 12 .1 28 10 .1 78 6. 74 5 7. 31 4 7. 75 4 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 Karlsruhe Stuttgart Mannheim Freiburg Heidelberg Heilbronn Pforzheim Ulm 2012 2017 Quellen: Landeskriminalamt Baden–Württemberg, eigene Berechnungen. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Erfasste Straftaten je 100.000 Einwohner -2,9 -8,5 19,0 6,1 30,1 -7,9 3,1 -3,3 -15 -10 -5 0 5 10 15 20 25 30 35 Karlsruhe Stuttgart Mannheim Freiburg Heidelberg Heilbronn Pforzheim Ulm Zu-/Abnahme in % Quelle: Landeskriminalamt Baden–Württemberg. Stadt Karlsruhe| Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 27 28 | Statistisches Jahrbuch 2018 Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 29 3 Bevölkerung Entwicklung und Struktur 31 Eheschließungen und Ehescheidungen 57 Bevölkerungsbilanz 59 Zu- und Fortzüge 61 Vorausrechnungen 72 © Panthermedia.net/Arne Trautmann 30 | Statistisches Jahrbuch 2018 Begriffserklärungen Einwohnerzahl Die Fortschreibung der Bevölkerung erfolgt seit der Einführung neuer Meldegesetze im Frühjahr 1993 einheitlich nach dem Begriff der Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Seit der Volkszählung 1987 und der damit verbundenen Neubasierung der Bevölkerungsfortschreibung wird auch die amtliche Einwohnerzahl (des Statistischen Landesamtes) nach dem neuen Bevölkerungsbegriff ermittelt. Seit dem Zensus 2011 wird die amtliche Einwohnerzahl auf Basis des Zensus 2011 fortgeschrieben. Da die kommunalen Melderegister gemäß Volkszählungsgesetz nach der Volkszählung 1987 nicht bereinigt werden durften, weicht die kommunale Einwohnerzahl von der amtlichen Einwohnerzahl des Statistischen Landesamtes ab. Um den Unterschied zwischen amtlicher Einwohnerzahl und kommunaler Einwohnerzahl zu verdeutlichen, wird jeweils die Quelle (Statistisches Landesamt oder stadteigene Bevölkerungsstatistik) vermerkt. Zur Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung gehören diejenigen Personen, die im betreffenden Gebiet ihre alleinige Wohnung beziehungsweise von mehreren Wohnungen die Hauptwohnung haben. Personen, die nicht meldepflichtig sind (Angehörige der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen), sich aber dennoch anmelden, werden nicht gezählt. Zur Wohnbevölkerung einer Gemeinde zählen alle Personen, die dort ihre alleinige Wohnung haben. Personen mit mehreren Wohnungen werden statistisch der Gemeinde zugeordnet, von der aus sie zur Arbeit oder zur Ausbildung gehen; gehen sie weder zur Arbeit noch zur Ausbildung, werden sie dort gezählt, wo sie sich überwiegend aufhalten (Bevölkerungsbegriff der Volkszählung 1970). Zur wohnberechtigten Bevölkerung zählen alle Personen, die in der Gemeinde eine Wohnung haben („gemeldet sind”), unabhängig davon, ob es sich um eine Hauptwohnung oder eine Nebenwohnung handelt. Als mittlere Bevölkerung wird die durchschnittliche Bevölkerungszahl für einen bestimmten Zeitraum (zum Beispiel Jahr) bezeichnet, berechnet als arithmetisches Mittel aus Anfangs- und Endbestand oder aus dem Durchschnitt der mittleren monatlichen Bevölkerungszahlen. Ausländer sind Personen, die eine ausländische Staats- angehörigkeit besitzen oder staatenlos sind beziehungsweise deren Staatsangehörigkeit nicht geklärt ist. Nicht in der Ausländerzahl enthalten sind Personen, die „„ neben der deutschen noch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen (dies gilt insbesondere bei Aussiedlern, die neben ihrer ausländischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit angeben) „„ Angehörige der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen „„ Lebendgeborene, bei denen nur ein Elternteil Ausländer ist (vergleiche auch Artikel 4 des Gesetzes zur Änderung asylverfahrens-, ausländer- und staatsangehörigkeits- rechtlicher Vorschriften vom 30. Juni 1993 (BGBl. I S. 1062)). Zu den Migranten zählen sowohl Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (Ausländer) als auch die Personen, die eine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und gleichzeitig anhand der Eintragungen im Einwohnermelderegister einen persönlichen Migrations- hintergrund erkennen lassen. Hierzu werden auch (deutsche) Kinder- und Jugendliche mit einer Option auf die deutsche Staatsangehörigkeit gerechnet. Nicht in der Gruppe der Migranten enthalten sind Personen mit einem (lediglich) familiären Migrationshintergrund (zum Beispiel in Deutschland geborene Kinder von (Spät-)Aussiedlern). Haushalte: Nach der Definition der amtlichen Statistik bilden Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften, einen Haushalt. Wer allein wirtschaftet, bildet einen Einpersonenhaushalt – auch wenn er mit anderen Personen eine gemeinsame Wohnung bewohnt (zum Beispiel Wohngemeinschaften). Im Zuge der Haushaltegenerierung (HHGen) werden Personen, die an derselben Adresse gemeldet sind, nach einem mathematisch-statistischen Verfahren – mit überregional festgelegten Kriterien – zu Haushalten zusammengefasst. Haushaltsformen wie nichteheliche Lebensgemeinschaften können dabei jedoch nur dann als Paar generiert werden, wenn gemeinsame Zuordnungsmerkmale vorhanden sind. Ist dies nicht der Fall, werden die Partner jeweils als getrennte (Einpersonen-) Haushalte ausgewiesen. Ferner werden als Kinder nur ledige Personen unter 18 Jahren im Haushalt eines Erziehungsberechtigten geführt. Folglich gelten als Alleinerziehende nur Erziehungsberechtigte ohne (Ehe-)Partner, die mit ledigen Kindern unter 18 Jahren im generierten Haushalt zusammenleben. Hierbei ist unerheblich, ob noch weitere Personen wie volljährige Kinder oder Großeltern im Haushalt leben. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 31 Entwicklung und Struktur Tabelle 301 Wohnberechtigte Bevölkerung mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Karlsruhe Abbildung 3.1 Entwicklung der Bevölkerung mit Nebenwohnung in Karlsruhe seit 1997 Anzahl Anzahl1 % Anzahl % 1989 282.735 266.169 94,1 16.566 5,9 1990 284.468 269.964 94,9 14.504 5,1 1991 286.655 272.884 95,2 13.771 4,8 1992 287.466 272.766 94,9 14.700 5,1 1993 286.721 271.340 94,6 15.381 5,4 1994 286.209 269.773 94,3 16.436 5,7 1995 286.330 269.456 94,1 16.874 5,9 1996 286.885 268.886 93,7 17.999 6,3 1997 286.561 267.758 93,4 18.803 6,6 1998 287.186 267.668 93,2 19.518 6,8 1999 288.560 268.040 92,9 20.520 7,1 2000 290.358 268.732 92,6 21.626 7,4 2001 292.688 269.869 92,2 22.819 7,8 2002 294.773 271.282 92,0 23.491 8,0 2003 296.245 272.344 91,9 23.901 8,1 2004 298.289 274.012 91,9 24.277 8,1 2005 299.608 275.125 91,8 24.483 8,2 2006 300.134 275.699 91,9 24.435 8,1 2007 301.441 278.116 92,3 23.325 7,7 2008 301.643 279.372 92,6 22.271 7,4 2009 302.001 280.388 92,8 21.613 7,2 2010 300.850 283.104 94,1 17.746 5,9 2011 303.066 285.688 94,3 17.326 5,7 2012 307.047 289.655 94,3 17.392 5,7 2013 310.227 293.142 94,5 17.085 5,5 2014 316.346 299.482 94,7 16.864 5,3 20153 323.900 307.263 94,9 16.637 5,1 2016 311.635 304.619 97,7 7.016 2,3 2017 309.519 305.220 98,6 4.299 1,4 Jahr Wohnberechtigte Bevölkerung davon in Karlsruhe mit … Hauptwohnung Nebenwohnung 1 Vereinzelte Abweichungen zur Bevölkerung (Tabelle 304 ff.) aus erhebungstechnischen Gründen. 2 Veränderungen ergeben sich auch durch die Kampagne „Studenten -– Erstwohnsitz in Karlsruhe”, die im September 2007 gestartet wurde. 3 2015 Starker Anstieg der Bevölkerung mit Hauptwohnung durch die zentrale Flüchtlingsunterbringung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) in Karlsruhe. 2016 Abnahme der Bevölkerung durch rückläufige Flüchtlingszahlen. 4 Starker Rückgang der Zahl der Nebenwohnungen 2016 aufgrund der zum 1. Januar 2017 angekündigten Einführung der Zweitwohnungssteuer. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 2 2 2 2 2 2 2 2 2 4 4 18.803 19.518 20.520 21.626 22.819 23.491 23.901 24.277 24.483 24.435 23.325 22.271 21.613 17.746 17.326 17.392 17.085 16.864 16.637 7.016 4.299 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 19 97 19 98 19 99 20 00 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 Anzahl Start der Kampagne „Studenten – Erstwohnsitz in Karlsruhe” im September 2007 2016: Abmeldungen aufgrund der zum 1. Januar 2017 angekündigten Zweitwohnungssteuer und Ausweitung der Erstwohnsitz-Kampagne zum Beginn des Ausbildungsjahres 2016/2017 Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 32 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 302 Wohnberechtigte Bevölkerung 2017 in den Karlsruher Stadtteilen Abbildung 3.2 Altersaufbau der Wohnberechtigten 2017 nach dem Wohnsitz Haupt- wohnung Anzahl in % 01 Innenstadt-Ost 6.862 3.835 3.027 6.729 133 1,9 02 Innenstadt-West 10.585 5.930 4.655 10.329 256 2,4 03 Südstadt 20.699 11.161 9.538 20.388 311 1,5 04 Südweststadt 21.176 10.644 10.532 20.828 348 1,6 05 Weststadt 20.890 10.733 10.157 20.534 356 1,7 06 Nordweststadt 11.746 5.888 5.858 11.566 180 1,5 07 Oststadt1 22.254 12.913 9.341 21.884 370 1,7 08 Mühlburg 17.467 8.834 8.633 17.282 185 1,1 09 Daxlanden 11.836 5.734 6.102 11.745 91 0,8 10 Knielingen 10.522 5.371 5.151 10.420 102 1,0 11 Grünwinkel 11.103 5.654 5.449 11.003 100 0,9 12 Oberreut 9.517 4.566 4.951 9.457 60 0,6 13 Beiertheim-Bulach 7.039 3.544 3.495 6.949 90 1,3 14 Weiherfeld-Dammerstock 6.109 2.906 3.203 6.022 87 1,4 15 Rüppurr 10.794 5.164 5.630 10.634 160 1,5 16 Waldstadt 12.595 6.190 6.405 12.461 134 1,1 17 Rintheim 6.404 3.227 3.177 6.334 70 1,1 18 Hagsfeld 7.298 3.796 3.502 7.190 108 1,5 19 Durlach 31.046 15.397 15.649 30.614 432 1,4 20 Grötzingen 9.325 4.592 4.733 9.190 135 1,4 21 Stupferich 2.840 1.391 1.449 2.809 31 1,1 22 Hohenwettersbach 3.057 1.556 1.501 2.998 59 1,9 23 Wolfartsweier 3.164 1.551 1.613 3.119 45 1,4 24 Grünwettersbach 4.117 2.042 2.075 4.058 59 1,4 25 Palmbach 2.011 1.003 1.008 1.990 21 1,0 26 Neureut 19.129 9.639 9.490 18.903 226 1,2 27 Nordstadt 9.934 5.015 4.919 9.784 150 1,5 Stadt Karlsruhe 309.519 158.276 151.243 305.220 4.299 1,4 Stadtteil Wohn- berechtigte Bevölkerung davon davon in Karlsruhe mit … männlich weiblich Nebenwohnung 1 Karlsruhe ist Standort der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA), deren Bewohnerinnen und Bewohner meldepflichtig sind und in die Einwohnerstatistik einfließen. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 70.000 unter 3 J. 3 - u. 6 J. 6 - u.10 J. 10 - u.15 J. 15 - u.18 J. 18 - u. 25 J. 25 - u. 30 J. 30 - u. 45 J. 45 - u. 60 J. 60 - u. 65 J. 65 - u. 75 J. 75 - u. 85 J. 85 J. u. älter Personen Alter Bevölkerung mit Hauptwohnung Bevölkerung mit Nebenwohnung Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 33 Tabelle 303 Altersaufbau der wohnberechtigten Karlsruher Bevölkerung 2017 nach Stadtteilen 15 bis unter 18 01 Innenstadt-Ost 141 104 290 106 1.606 2.530 1.215 870 6.862 02 Innenstadt-West 187 147 392 127 2.476 4.184 1.885 1.187 10.585 03 Südstadt 693 451 978 343 2.974 8.650 4.206 2.404 20.699 04 Südweststadt 656 541 1.376 508 2.385 7.376 5.262 3.072 21.176 05 Weststadt 618 511 1.289 414 2.462 7.198 5.262 3.136 20.890 06 Nordweststadt 309 260 809 257 1.766 2.823 2.873 2.649 11.746 07 Oststadt 534 427 1.076 339 4.912 8.796 3.712 2.458 22.254 08 Mühlburg 500 369 1.013 358 1.825 5.752 4.527 3.123 17.467 09 Daxlanden 268 253 819 321 941 2.551 3.596 3.087 11.836 10 Knielingen 320 314 804 262 911 3.067 2.945 1.899 10.522 11 Grünwinkel 300 302 912 277 922 2.758 3.205 2.427 11.103 12 Oberreut 253 261 810 287 695 2.364 2.915 1.932 9.517 13 Beiertheim-Bulach 176 185 465 167 564 2.087 2.055 1.340 7.039 14 Weiherfeld-Dammerstock 175 144 431 143 405 1.413 1.747 1.651 6.109 15 Rüppurr 274 275 878 293 869 2.363 3.206 2.636 10.794 16 Waldstadt 319 352 1.043 304 1.134 3.156 3.235 3.052 12.595 17 Rintheim 179 180 541 166 719 1.834 1.563 1.222 6.404 18 Hagsfeld 203 175 554 212 740 2.076 2.178 1.160 7.298 19 Durlach 804 742 2.127 705 2.532 8.630 8.929 6.577 31.046 20 Grötzingen 205 216 707 296 691 2.093 2.813 2.304 9.325 21 Stupferich 72 96 206 76 190 686 861 653 2.840 22 Hohenwettersbach 78 95 371 141 219 624 1.015 514 3.057 23 Wolfartsweier 75 64 228 92 237 743 1.009 716 3.164 24 Grünwettersbach 102 115 333 125 259 880 1.265 1.038 4.117 25 Palmbach 64 83 201 47 161 500 611 344 2.011 26 Neureut 485 511 1.536 503 1.701 4.800 5.571 4.022 19.129 27 Nordstadt 211 245 1.078 435 1.392 2.315 2.984 1.274 9.934 Stadt Karlsruhe 8.201 7.418 21.267 7.304 35.688 92.249 80.645 56.747 309.519 01 Innenstadt-Ost 2,1 1,5 4,2 1,5 23,4 36,9 17,7 12,7 100 02 Innenstadt-West 1,8 1,4 3,7 1,2 23,4 39,5 17,8 11,2 100 03 Südstadt 3,3 2,2 4,7 1,7 14,4 41,8 20,3 11,6 100 04 Südweststadt 3,1 2,6 6,5 2,4 11,3 34,8 24,8 14,5 100 05 Weststadt 3,0 2,4 6,2 2,0 11,8 34,5 25,2 15,0 100 06 Nordweststadt 2,6 2,2 6,9 2,2 15,0 24,0 24,5 22,6 100 07 Oststadt 2,4 1,9 4,8 1,5 22,1 39,5 16,7 11,0 100 08 Mühlburg 2,9 2,1 5,8 2,0 10,4 32,9 25,9 17,9 100 09 Daxlanden 2,3 2,1 6,9 2,7 8,0 21,6 30,4 26,1 100 10 Knielingen 3,0 3,0 7,6 2,5 8,7 29,1 28,0 18,0 100 11 Grünwinkel 2,7 2,7 8,2 2,5 8,3 24,8 28,9 21,9 100 12 Oberreut 2,7 2,7 8,5 3,0 7,3 24,8 30,6 20,3 100 13 Beiertheim-Bulach 2,5 2,6 6,6 2,4 8,0 29,6 29,2 19,0 100 14 Weiherfeld-Dammerstock 2,9 2,4 7,1 2,3 6,6 23,1 28,6 27,0 100 15 Rüppurr 2,5 2,5 8,1 2,7 8,1 21,9 29,7 24,4 100 16 Waldstadt 2,5 2,8 8,3 2,4 9,0 25,1 25,7 24,2 100 17 Rintheim 2,8 2,8 8,4 2,6 11,2 28,6 24,4 19,1 100 18 Hagsfeld 2,8 2,4 7,6 2,9 10,1 28,4 29,8 15,9 100 19 Durlach 2,6 2,4 6,9 2,3 8,2 27,8 28,8 21,2 100 20 Grötzingen 2,2 2,3 7,6 3,2 7,4 22,4 30,2 24,7 100 21 Stupferich 2,5 3,4 7,3 2,7 6,7 24,2 30,3 23,0 100 22 Hohenwettersbach 2,6 3,1 12,1 4,6 7,2 20,4 33,2 16,8 100 23 Wolfartsweier 2,4 2,0 7,2 2,9 7,5 23,5 31,9 22,6 100 24 Grünwettersbach 2,5 2,8 8,1 3,0 6,3 21,4 30,7 25,2 100 25 Palmbach 3,2 4,1 10,0 2,3 8,0 24,9 30,4 17,1 100 26 Neureut 2,5 2,7 8,0 2,6 8,9 25,1 29,1 21,0 100 27 Nordstadt 2,1 2,5 10,9 4,4 14,0 23,3 30,0 12,8 100 Stadt Karlsruhe 2,6 2,4 6,9 2,4 11,5 29,8 26,1 18,3 100 Personen im Alter von … Jahren Anzahl % Stadtteil zusammenunter 3 3 bis unter 6 6 bis unter 15 65 und mehr 45 bis unter 65 25 bis unter 45 18 bis unter 25 Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 34 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 304 Bevölkerung in Karlsruhe seit 1968 nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit Mittlere männlich Deutsche Einwohner- Anzahl Anzahl % Anzahl Anzahl % zahl 1968 256.242 119.007 137.235 53,6 240.729 15.513 6,1 255.578 1969 257.869 120.218 137.651 53,4 239.411 18.458 7,2 256.816 1970 258.894 121.308 137.586 53,1 241.422 17.472 6,7 258.730 1971 258.675 121.309 137.366 53,1 239.831 18.844 7,3 258.775 1972 261.610 122.871 138.739 53,0 240.755 20.855 8,0 261.839 1973 262.644 123.534 139.110 53,0 239.838 22.806 8,7 263.529 1974 268.158 126.240 141.918 52,9 244.722 23.436 8,7 268.594 1975 281.745 133.098 148.647 52,8 258.310 23.435 8,3 283.302 1976 277.509 130.677 146.832 52,9 254.933 22.576 8,1 279.270 1977 275.650 129.768 145.882 52,9 253.555 22.095 8,0 276.383 1978 273.620 128.948 144.672 52,9 250.788 22.832 8,3 274.446 1979 271.175 127.790 143.385 52,9 247.337 23.838 8,8 271.889 1980 269.789 127.560 142.229 52,7 245.409 24.380 9,0 269.547 1981 268.810 127.838 140.972 52,4 243.476 25.334 9,4 267.938 1982 266.850 127.244 139.606 52,3 241.775 25.075 9,4 266.146 1983 264.053 126.001 138.052 52,3 238.953 25.100 9,5 265.215 1984 262.457 125.290 137.167 52,3 237.915 24.542 9,4 262.413 1985 258.580 123.071 135.509 52,4 234.856 23.724 9,2 258.336 1986 257.101 122.716 134.385 52,3 233.003 24.098 9,4 256.330 1987 260.862 124.215 136.647 52,4 235.915 24.947 9,6 263.376 1988 262.843 125.306 137.537 52,3 236.851 25.992 9,9 264.959 1989 267.284 128.055 139.229 52,1 240.068 27.216 10,2 267.867 1990 270.327 130.146 140.181 51,9 241.948 28.379 10,5 268.733 1991 272.962 131.829 141.133 51,7 242.394 30.568 11,2 271.206 1992 273.174 131.960 141.214 51,7 241.532 31.642 11,6 273.306 1993 271.032 130.692 140.340 51,8 239.567 31.465 11,6 271.754 1994 269.585 129.930 139.655 51,8 237.654 31.931 11,8 270.539 1995 269.322 129.827 139.495 51,8 236.313 33.009 12,3 269.364 1996 268.759 129.273 139.486 51,9 235.514 33.245 12,4 268.993 1997 267.677 128.650 139.027 51,9 234.528 33.149 12,4 268.506 1998 267.598 128.776 138.822 51,9 233.408 34.190 12,8 267.598 1999 267.959 129.097 138.862 51,8 232.701 35.258 13,2 267.659 2000 268.651 129.628 139.023 51,7 232.446 36.205 13,5 268.079 2001 269.785 130.383 139.402 51,7 232.916 36.869 13,7 269.248 2002 271.207 131.413 139.794 51,5 233.442 37.765 13,9 270.445 2003 272.262 132.229 140.033 51,4 233.904 38.358 14,1 271.806 2004 273.930 133.380 140.550 51,3 234.989 38.941 14,2 273.142 2005 275.049 134.233 140.816 51,2 235.729 39.320 14,3 274.116 2006 275.629 134.699 140.930 51,1 235.877 39.752 14,4 275.430 2007 278.047 136.288 141.759 51,0 237.771 40.276 14,5 276.136 2008 279.312 137.132 142.180 50,9 239.572 39.740 14,2 278.225 2009 280.327 138.173 142.154 50,7 240.734 39.593 14,1 279.201 2010 283.048 140.094 142.954 50,5 241.896 41.152 14,5 281.161 2011 285.688 142.167 143.521 50,2 242.838 42.850 15,0 283.649 2012 289.655 144.957 144.698 50,0 243.888 45.767 15,8 287.246 2013 293.142 147.245 145.897 49,8 244.908 48.234 16,5 291.042 2014 299.482 151.339 148.143 49,5 244.937 54.545 18,2 296.102 20152 307.263 157.053 150.210 48,9 245.152 62.111 20,2 302.127 2016 304.619 155.168 149.451 49,1 247.109 57.510 18,9 302.806 2017 305.220 155.628 149.592 49,0 247.329 57.891 19,0 305.447 Jahr Bevölkerung insgesamt1 Geschlecht Staatsangehörigkeit weiblich Ausländer 1 Ab 1980: Stadteigene Bevölkerungsstatistik (Bestandsauswertung der Einwohnerdatei); kann aus DV-technischen Gründen vom ermittelten Saldo der Bewegungsstatistik abweichen; ab 1983: Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. 2 Starker Anstieg der Bevölkerung durch die zentrale Flüchtlingsunterbringung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) in Karlsruhe. 2016 Abnahme der Bevölkerung aufgrund rückläufiger Flüchtlingszahlen. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 35 Tabelle 305 Deutsche und ausländische Bevölkerung in Karlsruhe seit 1968 nach dem Geschlecht Bevölkerung insgesamt1 männlich männlich Anzahl Anzahl % Anzahl Anzahl % 1968 256.242 109.997 130.732 54,3 9.010 6.503 41,9 1969 257.869 109.389 130.022 54,3 10.829 7.629 41,3 1970 258.894 111.201 130.221 53,9 10.107 7.365 42,2 1971 258.675 110.253 129.578 54,0 11.056 7.788 41,3 1972 261.610 110.840 129.915 54,0 12.031 8.824 42,3 1973 262.644 110.154 129.684 54,1 13.380 9.426 41,3 1974 268.158 112.491 132.231 54,0 13.749 9.687 41,3 1975 281.745 119.479 138.831 53,7 13.619 9.816 41,9 1976 277.509 117.667 137.266 53,8 13.010 9.566 42,4 1977 275.650 116.954 136.601 53,9 12.814 9.281 42,0 1978 273.620 115.740 135.048 53,8 13.208 9.624 42,2 1979 271.175 114.049 133.288 53,9 13.741 10.097 42,4 1980 269.789 113.399 132.010 53,8 14.161 10.219 41,9 1981 268.810 113.203 130.273 53,5 14.635 10.699 42,2 1982 266.850 112.819 128.956 53,3 14.425 10.650 42,5 1983 264.053 111.525 127.428 53,3 14.475 10.625 42,3 1984 262.457 111.084 126.831 53,3 14.205 10.337 42,1 1985 258.580 109.588 125.268 53,3 13.482 10.242 43,2 1986 257.101 109.125 123.878 53,2 13.591 10.507 43,6 1987 260.862 110.166 125.749 53,3 14.049 10.898 43,7 1988 262.843 110.730 126.121 53,2 14.576 11.416 43,9 1989 267.284 112.917 127.151 53,0 15.138 12.078 44,4 1990 270.327 114.296 127.652 52,8 15.850 12.529 44,1 1991 272.962 114.848 127.546 52,6 16.981 13.587 44,4 1992 273.174 114.497 127.035 52,6 17.463 14.179 44,8 1993 271.032 113.437 126.130 52,6 17.255 14.210 45,2 1994 269.585 112.421 125.233 52,7 17.509 14.422 45,2 1995 269.322 111.778 124.535 52,7 18.049 14.960 45,3 1996 268.759 111.328 124.186 52,7 17.945 15.300 46,0 1997 267.677 110.757 123.771 52,8 17.893 15.256 46,0 1998 267.598 110.333 123.075 52,7 18.443 15.747 46,1 1999 267.959 110.114 122.587 52,7 18.983 16.275 46,2 2000 268.651 110.315 122.131 52,5 19.313 16.892 46,7 2001 269.785 110.804 122.112 52,4 19.579 17.290 46,9 2002 271.207 111.483 121.959 52,2 19.930 17.835 47,2 2003 272.262 112.042 121.862 52,1 20.187 18.171 47,4 2004 273.930 112.960 122.029 51,9 20.420 18.521 47,6 2005 275.049 113.557 122.172 51,8 20.676 18.644 47,4 2006 275.629 113.780 122.097 51,8 20.919 18.833 47,4 2007 278.047 115.265 122.506 51,5 21.023 19.253 47,8 2008 279.312 116.602 122.970 51,3 20.530 19.210 48,3 2009 280.327 117.783 122.951 51,1 20.390 19.203 48,5 2010 283.048 118.784 123.112 50,9 21.310 19.842 48,2 2011 285.688 119.807 123.031 50,7 22.360 20.490 47,8 2012 289.655 120.750 123.138 50,5 24.207 21.560 47,1 2013 293.142 121.502 123.406 50,4 25.743 22.491 46,6 2014 299.482 121.659 123.278 50,3 29.680 24.865 45,6 20152 307.263 121.988 123.164 50,2 35.065 27.046 43,5 2016 304.619 123.241 123.868 50,1 31.927 25.583 44,5 2017 305.220 123.674 123.655 50,0 31.954 25.937 44,8 weiblich weiblich Jahr Staatsangehörigkeit Deutsche Ausländer/-innen 1 Ab 1980: Stadteigene Bevölkerungsstatistik (Bestandsauswertung der Einwohnerdatei); kann aus DV-technischen Gründen vom ermittelten Saldo der Bewegungsstatistik abweichen; ab 1983: Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. 2 Starker Anstieg der Bevölkerung durch die zentrale Flüchtlingsunterbringung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) in Karlsruhe. 2016 Abnahme der Bevölkerung aufgrund rückläufiger Flüchtlingszahlen. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 36 | Statistisches Jahrbuch 2018 Abbildung 3.3 Bevölkerungsentwicklung seit 1950 nach Staatsangehörigkeit Tabelle 306 Bevölkerungsentwicklung in den Karlsruher Stadtteilen seit 1950 Stadtteil 1950 1960 1970 1980 1990 2000 2010 2017 01 Innenstadt-Ost 11.259 10.252 6.457 5.959 6.532 5.487 5.988 6.729 02 Innenstadt-West 11.441 12.735 11.354 9.672 9.134 7.964 9.111 10.329 03 Südstadt 19.484 19.896 17.061 15.279 14.817 13.307 16.505 20.388 04 Südweststadt 23.379 24.838 22.308 19.738 19.454 17.993 19.336 20.828 05 Weststadt 30.065 30.714 25.887 22.193 22.820 17.977 19.337 20.534 06 Nordweststadt1 - - 13.865 11.666 11.346 10.721 10.950 11.566 07 Oststadt 18.956 20.422 20.500 19.294 17.800 16.379 18.527 21.884 08 Mühlburg 16.194 28.183 19.256 16.527 16.102 15.401 15.714 17.282 09 Daxlanden 7.125 9.623 10.811 12.838 12.489 11.873 11.714 11.745 10 Knielingen 6.204 7.896 9.961 9.050 8.763 8.865 8.862 10.420 11 Grünwinkel 4.727 6.976 11.704 10.669 11.213 10.234 10.234 11.003 12 Oberreut - - 6.210 5.660 6.430 9.937 9.689 9.457 13 Beiertheim-Bulach 6.850 7.629 7.155 6.660 6.295 6.265 6.594 6.949 14 Weiherfeld-Dammerstock 6.266 7.396 6.487 6.784 6.482 6.147 6.016 6.022 15 Rüppurr 9.223 10.094 11.718 11.060 10.292 10.132 10.151 10.634 16 Waldstadt - 5.612 13.705 12.094 12.883 12.340 12.291 12.461 17 Rintheim 1.968 6.555 6.345 6.329 6.111 5.805 5.546 6.334 18 Hagsfeld 3.039 4.165 4.752 4.500 4.210 6.976 6.974 7.190 19 Durlach 24.007 27.435 33.358 30.745 29.946 28.924 29.534 30.614 20 Grötzingen 5.269 5.490 6.718 7.941 9.137 9.181 9.238 9.190 21 Stupferich 1.373 1.546 1.893 2.415 2.742 2.759 2.687 2.809 22 Hohenwettersbach 889 998 1.392 1.328 1.664 2.178 2.866 2.998 23 Wolfartsweier 1.013 1.416 1.956 2.924 3.399 3.282 3.160 3.119 24 Grünwettersbach 1.805 2.142 3.349 3.730 3.977 4.019 3.991 4.058 25 Palmbach 539 554 1.127 1.397 1.331 1.788 1.685 1.990 26 Neureut 7.070 11.070 12.000 13.337 14.958 15.989 16.950 18.903 27 Nordstadt2 - - - - - 6.728 9.398 9.784 Stadt Karlsruhe 218.145 263.637 287.329 269.789 270.327 268.651 283.048 305.220 1 1975 aus Teilen der Weststadt und Mühlburgs gebildet (Zahl für 1970 rückgerechnet). 2 1996 aus Teilen der Weststadt gebildet. 3 Ab 1980 stadteigene Bevölkerungsstatistik; Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 3 0 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000 300.000 350.000 19 50 19 55 19 60 19 65 19 70 19 75 19 80 19 85 19 90 19 95 20 00 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 Deutsche Ausländer/-innen Anzahl Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 37 Abbildung 3.4 Bevölkerungsveränderung in den Karlsruher Stadtteilen 2013 bis 2017 418 754 2.709 1.272 850 380 2.196 1.223 56 1.156 553 -203 288 37 305 73 717 181 954 22 153 108 -41 2 191 1.100 111 -600 -300 0 300 600 900 1.200 1.500 1.800 2.100 2.400 2.700 3.000 Innenstadt-Ost Innenstadt-West Südstadt Südweststadt Weststadt Nordweststadt Oststadt Mühlburg Daxlanden Knielingen Grünwinkel Oberreut Beiertheim-Bulach Weih.-Dammerst. Rüppurr Waldstadt Rintheim Hagsfeld Durlach Grötzingen Stupferich Hohenwettersbach Wolfartsweier Grünwettersbach Palmbach Neureut Nordstadt Karlsruhe insgesamt: +15.565 Personen Abnahme Zunahme 1 1 Einschließlich meldepflichtiger Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 38 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 307 Bevölkerung 2017 in den Karlsruher Stadtteilen und Stadtvierteln nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit insgesamt männlich weiblich zusammen männlich weiblich zusammen männlich weiblich 01 Innenstadt-Ost 6.729 3.743 2.986 4.517 2.532 1.985 2.212 1.211 1.001 011 Nordöstlicher Teil 1.495 888 607 967 564 403 528 324 204 012 Südwestlicher Teil 5.234 2.855 2.379 3.550 1.968 1.582 1.684 887 797 02 Innenstadt-West 10.329 5.764 4.565 7.305 3.944 3.361 3.024 1.820 1.204 021 Östlicher Teil 2.207 1.246 961 1.448 780 668 759 466 293 022 Westlicher Teil 8.122 4.518 3.604 5.857 3.164 2.693 2.265 1.354 911 03 Südstadt 20.388 10.956 9.432 14.921 7.961 6.960 5.467 2.995 2.472 031 Nördlicher Teil 6.930 3.894 3.036 4.732 2.608 2.124 2.198 1.286 912 032 Südlicher Teil 8.661 4.554 4.107 6.168 3.210 2.958 2.493 1.344 1.149 033 Östlicher Teil 4.797 2.508 2.289 4.021 2.143 1.878 776 365 411 04 Südweststadt 20.828 10.434 10.394 17.200 8.557 8.643 3.628 1.877 1.751 041 Östlicher Teil 6.339 3.237 3.102 5.211 2.638 2.573 1.128 599 529 042 Mittlerer Teil 12.816 6.404 6.412 10.655 5.294 5.361 2.161 1.110 1.051 043 Beiertheimer Feld 1.673 793 880 1.334 625 709 339 168 171 05 Weststadt 20.534 10.506 10.028 16.184 8.103 8.081 4.350 2.403 1.947 051 Mittlerer Teil 3.002 1.453 1.549 2.595 1.249 1.346 407 204 203 052 Südlicher Teil 17.532 9.053 8.479 13.589 6.854 6.735 3.943 2.199 1.744 06 Nordweststadt 11.566 5.779 5.787 9.454 4.655 4.799 2.112 1.124 988 061 Alter Flugplatz 4.969 2.292 2.677 3.975 1.827 2.148 994 465 529 062 Binsenschlauch 2.966 1.640 1.326 2.353 1.254 1.099 613 386 227 063 Lange Richtstatt 1.022 512 510 884 436 448 138 76 62 064 Rennbuckel 2.609 1.335 1.274 2.242 1.138 1.104 367 197 170 07 Oststadt1 21.884 12.648 9.236 14.907 8.246 6.661 6.977 4.402 2.575 071 Nördlicher Teil 5.326 3.053 2.273 4.018 2.268 1.750 1.308 785 523 072 Südlicher Teil1 9.854 5.752 4.102 5.844 3.095 2.749 4.010 2.657 1.353 073 Westlicher Teil 6.704 3.843 2.861 5.045 2.883 2.162 1.659 960 699 08 Mühlburg 17.282 8.726 8.556 12.764 6.081 6.683 4.518 2.645 1.873 081 Alt-Mühlburg 11.754 5.797 5.957 9.255 4.466 4.789 2.499 1.331 1.168 082 Weingärtensiedlung 1.671 1.026 645 1.055 530 525 616 496 120 083 Rheinhafen 1.300 773 527 644 350 294 656 423 233 084 Mühlburger Feld 2.557 1.130 1.427 1.810 735 1.075 747 395 352 09 Daxlanden 11.745 5.681 6.064 10.448 5.019 5.429 1.297 662 635 091 Alt-Daxlanden 2.439 1.207 1.232 2.147 1.056 1.091 292 151 141 092 Neu-Daxlanden 2.697 1.321 1.376 2.301 1.118 1.183 396 203 193 093 Daxlanden-Ost 2.206 1.071 1.135 1.978 956 1.022 228 115 113 094 Rheinstrandsiedlung 4.403 2.082 2.321 4.022 1.889 2.133 381 193 188 10 Knielingen 10.420 5.303 5.117 8.584 4.308 4.276 1.836 995 841 101 Alt-Knielingen 3.114 1.629 1.485 2.341 1.177 1.164 773 452 321 102 Neu-Knielingen 7.306 3.674 3.632 6.243 3.131 3.112 1.063 543 520 11 Grünwinkel 11.003 5.598 5.405 8.884 4.378 4.506 2.119 1.220 899 111 Alt-Grünwinkel 4.525 2.353 2.172 3.253 1.568 1.685 1.272 785 487 112 Hardecksiedlung 808 437 371 733 392 341 75 45 30 113 Albsiedlung 1.184 587 597 1.031 515 516 153 72 81 114 Alte Heidenstückersiedlung 2.109 1.055 1.054 1.912 948 964 197 107 90 115 Neue Heidenstückersiedlung 2.377 1.166 1.211 1.955 955 1.000 422 211 211 12 Oberreut 9.457 4.533 4.924 7.876 3.792 4.084 1.581 741 840 121 Feldlage 5.916 2.892 3.024 5.023 2.461 2.562 893 431 462 122 Waldlage 3.541 1.641 1.900 2.853 1.331 1.522 688 310 378 Ausländer/-innenDeutscheBevölkerungStadtteil/ Stadtviertel 1 Karlsruhe ist Standort der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA), deren Bewohnerinnen und Bewohner meldepflichtig sind und in die Einwohnerstatistik einfließen. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 39 noch Tabelle 307 Bevölkerung 2017 in den Karlsruher Stadtteilen und Stadtvierteln nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit insgesamt männlich weiblich zusammen männlich weiblich zusammen männlich weiblich 13 Beiertheim-Bulach 6.949 3.485 3.464 6.093 3.022 3.071 856 463 393 131 Beiertheim 4.093 2.039 2.054 3.545 1.748 1.797 548 291 257 132 Bulach 2.856 1.446 1.410 2.548 1.274 1.274 308 172 136 14 Weiherfeld-Dammerstock 6.022 2.863 3.159 5.409 2.551 2.858 613 312 301 141 Weiherfeld 2.855 1.389 1.466 2.616 1.253 1.363 239 136 103 142 Dammerstock 3.167 1.474 1.693 2.793 1.298 1.495 374 176 198 15 Rüppurr 10.634 5.089 5.545 9.724 4.664 5.060 910 425 485 151 Alt-Rüppurr 3.466 1.714 1.752 3.075 1.519 1.556 391 195 196 152 Neu-Rüppurr 1.496 682 814 1.346 624 722 150 58 92 153 Gartenstadt 3.124 1.460 1.664 2.948 1.381 1.567 176 79 97 154 Rüppurr-Südost 2.548 1.233 1.315 2.355 1.140 1.215 193 93 100 16 Waldstadt 12.461 6.113 6.348 10.220 4.958 5.262 2.241 1.155 1.086 161 Waldlage 9.157 4.480 4.677 7.329 3.550 3.779 1.828 930 898 162 Feldlage 3.304 1.633 1.671 2.891 1.408 1.483 413 225 188 17 Rintheim 6.334 3.186 3.148 5.025 2.472 2.553 1.309 714 595 171 Alt-Rintheim 3.529 1.874 1.655 2.895 1.485 1.410 634 389 245 172 Rintheimer Feld 2.805 1.312 1.493 2.130 987 1.143 675 325 350 18 Hagsfeld 7.190 3.724 3.466 6.028 3.077 2.951 1.162 647 515 181 Alt-Hagsfeld 2.853 1.499 1.354 2.313 1.161 1.152 540 338 202 182 Westlicher Teil 4.337 2.225 2.112 3.715 1.916 1.799 622 309 313 19 Durlach 30.614 15.126 15.488 25.266 12.340 12.926 5.348 2.786 2.562 191 Alt-Durlach 11.399 5.692 5.707 9.102 4.461 4.641 2.297 1.231 1.066 192 Dornwald-Untermühl 1.339 675 664 1.104 555 549 235 120 115 193 Hanggebiet 5.590 2.727 2.863 4.979 2.441 2.538 611 286 325 194 Bergwald 1.339 653 686 1.094 523 571 245 130 115 195 Aue 7.623 3.745 3.878 6.386 3.098 3.288 1.237 647 590 196 Lohn-Lissen 2.870 1.376 1.494 2.257 1.086 1.171 613 290 323 197 Killisfeld 454 258 196 344 176 168 110 82 28 20 Grötzingen 9.190 4.515 4.675 8.031 3.898 4.133 1.159 617 542 201 Nördlich der Pfinz 6.159 2.998 3.161 5.463 2.658 2.805 696 340 356 202 Südlich der Pfinz 3.031 1.517 1.514 2.568 1.240 1.328 463 277 186 21 Stupferich 2.809 1.370 1.439 2.580 1.252 1.328 229 118 111 22 Hohenwettersbach 2.998 1.522 1.476 2.815 1.434 1.381 183 88 95 23 Wolfartsweier 3.119 1.523 1.596 2.780 1.341 1.439 339 182 157 24 Grünwettersbach 4.058 2.008 2.050 3.749 1.859 1.890 309 149 160 25 Palmbach 1.990 994 996 1.825 911 914 165 83 82 26 Neureut 18.903 9.506 9.397 16.375 8.121 8.254 2.528 1.385 1.143 261 Südlicher Teil 3.793 1.863 1.930 3.287 1.594 1.693 506 269 237 262 Nördlicher Teil 7.650 3.812 3.838 6.545 3.215 3.330 1.105 597 508 263 Kirchfeld 4.905 2.526 2.379 4.280 2.167 2.113 625 359 266 264 Heide 2.555 1.305 1.250 2.263 1.145 1.118 292 160 132 27 Nordstadt 9.784 4.933 4.851 8.365 4.198 4.167 1.419 735 684 271 Hardtwaldsiedlung 3.165 1.574 1.591 2.772 1.371 1.401 393 203 190 272 Amerikanersiedlung 6.619 3.359 3.260 5.593 2.827 2.766 1.026 532 494 Stadt Karlsruhe 2017 305.220 155.628 149.592 247.329 123.674 123.655 57.891 31.954 25.937 Bevölkerung Deutsche Ausländer/-innenStadtteil/ Stadtviertel Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 40 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 308 Bevölkerung in Karlsruhe 2017 nach Geburts- und Altersjahren sowie Geschlecht männlich weiblich männlich weiblich 2017 unter 1 2.752 1.406 1.346 1960 57 4.083 2.078 2.005 2016 1 2.864 1.423 1.441 1959 58 3.771 1.841 1.930 2015 2 2.575 1.304 1.271 1958 59 3.601 1.842 1.759 2014 3 2.556 1.395 1.161 1957 60 3.540 1.740 1.800 2013 4 2.529 1.311 1.218 1956 61 3.352 1.612 1.740 2012 5 2.309 1.198 1.111 1955 62 3.222 1.583 1.639 2011 6 2.376 1.239 1.137 1954 63 3.244 1.556 1.688 2010 7 2.439 1.269 1.170 1953 64 3.059 1.443 1.616 2009 8 2.308 1.168 1.140 1952 65 2.891 1.347 1.544 2008 9 2.407 1.229 1.178 1951 66 2.901 1.345 1.556 2007 10 2.325 1.206 1.119 1950 67 2.900 1.315 1.585 2006 11 2.293 1.127 1.166 1949 68 2.881 1.332 1.549 2005 12 2.383 1.204 1.179 1948 69 2.756 1.324 1.432 2004 13 2.313 1.182 1.131 1947 70 2.528 1.153 1.375 2003 14 2.299 1.220 1.079 1946 71 2.140 983 1.157 2002 15 2.313 1.231 1.082 1945 72 1.905 860 1.045 2001 16 2.375 1.273 1.102 1944 73 2.469 1.137 1.332 2000 17 2.524 1.339 1.185 1943 74 2.431 1.086 1.345 1999 18 3.128 1.802 1.326 1942 75 2.396 1.070 1.326 1998 19 4.042 2.382 1.660 1941 76 2.839 1.247 1.592 1997 20 4.917 2.865 2.052 1940 77 2.869 1.281 1.588 1996 21 5.251 3.032 2.219 1939 78 2.747 1.180 1.567 1995 22 5.414 3.083 2.331 1938 79 2.463 1.040 1.423 1994 23 5.704 3.286 2.418 1937 80 2.389 997 1.392 1993 24 6.053 3.484 2.569 1936 81 2.032 827 1.205 1992 25 6.169 3.524 2.645 1935 82 1.938 784 1.154 1991 26 5.736 3.231 2.505 1934 83 1.607 642 965 1990 27 5.814 3.258 2.556 1933 84 1.348 553 795 1989 28 5.648 3.099 2.549 1932 85 1.189 436 753 1988 29 5.345 2.890 2.455 1931 86 1.145 428 717 1987 30 5.098 2.806 2.292 1930 87 1.043 369 674 1986 31 4.881 2.617 2.264 1929 88 930 315 615 1985 32 4.622 2.479 2.143 1928 89 806 235 571 1984 33 4.556 2.437 2.119 1927 90 633 197 436 1983 34 4.346 2.345 2.001 1926 91 572 151 421 1982 35 4.405 2.326 2.079 1925 92 431 108 323 1981 36 4.350 2.259 2.091 1924 93 359 94 265 1980 37 4.303 2.263 2.040 1923 94 289 82 207 1979 38 3.901 2.060 1.841 1922 95 221 43 178 1978 39 3.720 1.913 1.807 1921 96 178 33 145 1977 40 3.692 1.900 1.792 1920 97 115 21 94 1976 41 3.572 1.851 1.721 1919 98 67 8 59 1975 42 3.532 1.828 1.704 1918 99 23 4 19 1974 43 3.689 1.915 1.774 1917 100 12 - 12 1973 44 3.568 1.822 1.746 1916 101 12 2 10 1972 45 3.737 1.927 1.810 1915 102 9 1 8 1971 46 3.810 1.984 1.826 1914 103 4 1 3 1970 47 4.079 2.068 2.011 1913 104 2 - 2 1969 48 4.282 2.201 2.081 1912 105 2 - 2 1968 49 4.634 2.412 2.222 1911 106 2 - 2 1967 50 4.493 2.307 2.186 1910 107 - - - 1966 51 4.518 2.350 2.168 1909 108 - - - 1965 52 4.519 2.332 2.187 1908 109 - - - 1964 53 4.586 2.409 2.177 1907 110 - - - 1963 54 4.444 2.284 2.160 1906 111 - - - 1962 55 4.308 2.225 2.083 1905 112 1 - 1 1961 56 4.067 1.922 2.145 Insgesamt X 305.220 155.628 149.592 davondavonGeburts- jahrgang Alter in Jahren Personen Geburts- jahrgang Alter in Jahren Personen Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 41 Abbildung 3.5 Altersaufbau der Karlsruher Bevölkerung am 31. Dezember 2017 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 unt. 1 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 22 24 26 28 30 32 34 36 38 40 42 44 46 48 50 52 54 56 58 60 62 64 66 68 70 72 74 76 78 80 82 84 86 88 90 92 94 96 98 100 Frauenüberschuss 05001.0001.5002.0002.5003.0003.500 Männerüberschuss Ausländer Deutsche Männer Frauen im Alter von … Jahren über 100 Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 42 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 309 Entwicklung der Karlsruher Bevölkerung 2007 bis 2017 nach ausgewählten Altersgruppen Anzahl % Anzahl % Säuglinge unter 1 2.533 0,91 1.309 0,96 1.224 0,86 Kleinkinder unter 3 7.379 2,65 3.740 2,74 3.639 2,57 Kindergartenjahrgänge 3 – unter 6 7.004 2,52 3.596 2,64 3.408 2,40 Noch nicht Schulpflichtige unter 6 14.383 5,17 7.336 5,38 7.047 4,97 Schulpflichtige 6 – unter 15 20.978 7,54 10.833 7,95 10.145 7,16 Berufsschulpflichtige/Lehrlinge 15 – unter 18 7.503 2,70 3.852 2,83 3.651 2,58 Kinder und Jugendliche (Minderjährige) unter 18 42.864 15,42 22.021 16,16 20.843 14,70 Volljährige 18 und älter 235.183 84,58 114.267 83,84 120.916 85,30 Erwerbsfähige 15 – unter 65 188.137 67,66 96.231 70,61 91.906 64,83 Nicht mehr Erwerbsfähige 65 und älter 54.549 19,62 21.888 16,06 32.661 23,04 Frauen im gebärfähigen Alter 15 – unter 45 57.027 20,51 X X 57.027 40,23 Insgesamt 278.047 100 136.288 100 141.759 100 Säuglinge unter 01 2.495 0,86 1.305 0,90 1.190 0,82 Kleinkinder unter 03 7.560 2,61 3.916 2,70 3.644 2,52 Kindergartenjahrgänge 3 – unter 6 7.112 2,46 3.628 2,50 3.484 2,41 Noch nicht Schulpflichtige unter 06 14.672 5,07 7.544 5,20 7.128 4,93 Schulpflichtige 6 – unter 15 20.501 7,08 10.512 7,25 9.989 6,90 Berufsschulpflichtige/Lehrlinge 15 – unter 18 7.054 2,44 3.587 2,47 3.467 2,40 Kinder und Jugendliche (Minderjährige) unter 18 42.227 14,58 21.643 14,93 20.584 14,23 Volljährige 18 und älter 247.428 85,42 123.314 85,07 124.114 85,77 Erwerbsfähige 15 – unter 65 199.601 68,91 104.038 71,77 95.563 66,04 Nicht mehr Erwerbsfähige 65 und älter 54.881 18,95 22.863 15,77 32.018 22,13 Frauen im gebärfähigen Alter 15 – unter 45 57.744 19,94 X X 57.744 39,91 Insgesamt 289.655 100 144.957 100 144.698 100 Säuglinge unter 1 2.752 0,90 1.406 0,90 1.346 0,90 Kleinkinder unter 3 8.191 2,68 4.133 2,66 4.058 2,71 Kindergartenjahrgänge 3 – unter 6 7.394 2,42 3.904 2,51 3.490 2,33 Noch nicht Schulpflichtige unter 6 15.585 5,11 8.037 5,16 7.548 5,05 Schulpflichtige 6 – unter 15 21.143 6,93 10.844 6,97 10.299 6,88 Berufsschulpflichtige/Lehrlinge 15 – unter 18 7.212 2,36 3.843 2,47 3.369 2,25 Kinder und Jugendliche (Minderjährige) unter 18 43.940 14,40 22.724 14,60 21.216 14,18 Volljährige 18 und älter 261.280 85,60 132.904 85,40 128.376 85,82 Erwerbsfähige 15 – unter 65 212.017 69,46 112.716 72,43 99.301 66,38 Nicht mehr Erwerbsfähige 65 und älter 56.475 18,50 24.031 15,44 32.444 21,69 Frauen im gebärfähigen Alter 15 – unter 45 60.068 19,68 X X 60.068 40,15 Insgesamt 305.220 100 155.628 100 149.592 100 Alter in Jahren Anzahl % Insgesamt Bevölkerungsgruppe 2007 2012 2017 Geschlecht weiblichmännlich Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 43 Tabelle 310 Altersaufbau der Karlsruher Bevölkerung 2017 in den Stadtteilen 01 Innenstadt-Ost 141 102 287 104 1.560 2.480 1.193 862 6.729 02 Innenstadt-West 187 147 390 126 2.417 4.100 1.805 1.157 10.329 03 Südstadt 692 450 968 340 2.904 8.545 4.103 2.386 20.388 04 Südweststadt 656 538 1.369 503 2.309 7.267 5.136 3.050 20.828 05 Weststadt 617 509 1.279 404 2.387 7.086 5.142 3.110 20.534 06 Nordweststadt 309 259 805 253 1.689 2.777 2.833 2.641 11.566 07 Oststadt 533 426 1.069 336 4.807 8.645 3.621 2.447 21.884 08 Mühlburg 500 368 1.012 355 1.778 5.691 4.473 3.105 17.282 09 Daxlanden 268 253 818 318 913 2.529 3.564 3.082 11.745 10 Knielingen 320 313 799 261 880 3.038 2.915 1.894 10.420 11 Grünwinkel 299 300 907 270 890 2.734 3.182 2.421 11.003 12 Oberreut 252 261 807 284 675 2.350 2.900 1.928 9.457 13 Beiertheim-Bulach 176 184 464 167 542 2.052 2.036 1.328 6.949 14 Weiherfeld-Dammerstock 175 143 427 142 374 1.388 1.727 1.646 6.022 15 Rüppurr 273 273 869 285 816 2.323 3.172 2.623 10.634 16 Waldstadt 317 352 1.037 301 1.107 3.120 3.183 3.044 12.461 17 Rintheim 179 178 536 166 699 1.811 1.549 1.216 6.334 18 Hagsfeld 203 175 553 209 719 2.033 2.143 1.155 7.190 19 Durlach 802 741 2.116 696 2.440 8.524 8.745 6.550 30.614 20 Grötzingen 205 216 698 292 657 2.059 2.766 2.297 9.190 21 Stupferich 72 96 206 76 181 677 852 649 2.809 22 Hohenwettersbach 78 95 369 140 201 607 1.000 508 2.998 23 Wolfartsweier 75 64 227 92 228 736 987 710 3.119 24 Grünwettersbach 102 114 330 125 238 868 1.244 1.037 4.058 25 Palmbach 64 83 201 45 153 494 607 343 1.990 26 Neureut 485 509 1.523 493 1.625 4.736 5.515 4.017 18.903 27 Nordstadt 211 245 1.077 429 1.320 2.277 2.956 1.269 9.784 Stadt Karlsruhe 8.191 7.394 21.143 7.212 34.509 90.947 79.349 56.475 305.220 01 Innenstadt-Ost 2,1 1,5 4,3 1,5 23,2 36,9 17,7 12,8 100 02 Innenstadt-West 1,8 1,4 3,8 1,2 23,4 39,7 17,5 11,2 100 03 Südstadt 3,4 2,2 4,7 1,7 14,2 41,9 20,1 11,7 100 04 Südweststadt 3,1 2,6 6,6 2,4 11,1 34,9 24,7 14,6 100 05 Weststadt 3,0 2,5 6,2 2,0 11,6 34,5 25,0 15,1 100 06 Nordweststadt 2,7 2,2 7,0 2,2 14,6 24,0 24,5 22,8 100 07 Oststadt 2,4 1,9 4,9 1,5 22,0 39,5 16,5 11,2 100 08 Mühlburg 2,9 2,1 5,9 2,1 10,3 32,9 25,9 18,0 100 09 Daxlanden 2,3 2,2 7,0 2,7 7,8 21,5 30,3 26,2 100 10 Knielingen 3,1 3,0 7,7 2,5 8,4 29,2 28,0 18,2 100 11 Grünwinkel 2,7 2,7 8,2 2,5 8,1 24,8 28,9 22,0 100 12 Oberreut 2,7 2,8 8,5 3,0 7,1 24,8 30,7 20,4 100 13 Beiertheim-Bulach 2,5 2,6 6,7 2,4 7,8 29,5 29,3 19,1 100 14 Weiherfeld-Dammerstock 2,9 2,4 7,1 2,4 6,2 23,0 28,7 27,3 100 15 Rüppurr 2,6 2,6 8,2 2,7 7,7 21,8 29,8 24,7 100 16 Waldstadt 2,5 2,8 8,3 2,4 8,9 25,0 25,5 24,4 100 17 Rintheim 2,8 2,8 8,5 2,6 11,0 28,6 24,5 19,2 100 18 Hagsfeld 2,8 2,4 7,7 2,9 10,0 28,3 29,8 16,1 100 19 Durlach 2,6 2,4 6,9 2,3 8,0 27,8 28,6 21,4 100 20 Grötzingen 2,2 2,4 7,6 3,2 7,1 22,4 30,1 25,0 100 21 Stupferich 2,6 3,4 7,3 2,7 6,4 24,1 30,3 23,1 100 22 Hohenwettersbach 2,6 3,2 12,3 4,7 6,7 20,2 33,4 16,9 100 23 Wolfartsweier 2,4 2,1 7,3 2,9 7,3 23,6 31,6 22,8 100 24 Grünwettersbach 2,5 2,8 8,1 3,1 5,9 21,4 30,7 25,6 100 25 Palmbach 3,2 4,2 10,1 2,3 7,7 24,8 30,5 17,2 100 26 Neureut 2,6 2,7 8,1 2,6 8,6 25,1 29,2 21,3 100 27 Nordstadt 2,2 2,5 11,0 4,4 13,5 23,3 30,2 13,0 100 Stadt Karlsruhe 2,7 2,4 6,9 2,4 11,3 29,8 26,0 18,5 100 insgesamt Anzahl % Stadtteil Personen im Alter von … Jahren unter 3 3 bis unter 6 6 bis unter 15 15 bis unter 18 18 bis unter 25 25 bis unter 45 45 bis unter 65 65 und mehr Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 44 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 311 Ausländische Bevölkerung1 in Karlsruhe 2017 nach dem Herkunftsland Männer Frauen Kinder (18 Jahre (18 Jahre unter u. älter) u. älter) 18 Jahren Staaten der EU Belgien 132 70 55 7 Bulgarien 1.360 694 520 146 Dänemark 55 25 25 5 Estland 52 22 27 3 Finnland 88 31 52 5 Frankreich 1.833 945 806 82 Griechenland 1.208 618 469 121 Großbritannien 401 231 134 36 Irland 84 44 33 7 Italien 4.451 2.472 1.736 243 Kroatien 3.231 1.624 1.378 229 Lettland 167 68 87 12 Litauen 330 105 188 37 Luxemburg 226 163 63 - Malta 2 1 1 - Niederlande 271 144 109 18 Österreich 729 404 295 30 Polen 3.079 1.443 1.372 264 Portugal 513 267 218 28 Rumänien 5.784 2.834 2.077 873 Schweden 72 34 34 4 Slowakische Republ. 208 90 98 20 Slowenien 108 59 40 9 Spanien 1.489 731 668 90 Tschechische Republ. 220 89 118 13 Ungarn 1.191 665 431 95 Zypern 16 10 4 2 EU-Staaten zus. 27.300 13.883 11.038 2.379 sonst. europäische Staaten Bosnien-Herzegow. 1.116 550 467 99 Island 22 10 10 2 Kosovo 686 372 206 108 Mazedonien 705 306 243 156 Norwegen 37 19 18 - Russische Föderation 1.701 580 972 149 Schweiz 220 96 120 4 Serbien und Montenegro Türkei 5.635 2.865 2.557 213 Ukraine 1.127 388 657 82 Weißrussland 154 41 93 20 übrige europ. Staaten 683 303 258 122 Europa 41.179 20.209 17.441 3.529 Ägypten 234 159 49 26 Äthiopien 79 45 25 9 Algerien 278 205 49 24 Eritrea 154 77 57 20 Ghana 97 37 46 14 Kamerun 351 190 125 36 Marokko 317 187 119 11 Nigeria 182 116 45 21 Somalia 140 69 43 28 Tunesien 680 502 164 14 übr. afrik. Staaten 681 403 222 56 Afrika 3.193 1.990 944 259 1.799 796 808 195 Herkunftsland Aus- länder zu- sammen davon Männer Frauen Kinder (18 Jahre (18 Jahre unter u. älter) u. älter) 18 Jahren Argentinien 51 26 22 3 Bolivien 23 10 13 - Brasilien 332 119 201 12 Chile 93 51 41 1 Haiti 2 2 - - Kanada 107 50 52 5 Kolumbien 153 65 85 3 Mexiko 197 110 82 5 Peru 101 31 65 5 Venezuela 61 30 29 2 Vereinigte Staaten 689 389 260 40 übr. amerikanische Staaten Amerika 2.060 1.026 953 81 Afghanistan 441 255 63 123 China (Volksrepublik) 2.819 1.571 1.143 105 Georgien 308 108 164 36 Indien 1.043 593 323 127 Indonesien 255 148 98 9 Irak 688 386 164 138 Iran 506 289 191 26 Israel 101 61 27 13 Japan 203 61 133 9 Jordanien 55 34 18 3 Kasachstan 184 76 102 6 Libanon 140 90 43 7 Malaysia 73 46 23 4 Pakistan 414 284 89 41 Philippinen 101 19 80 2 Sri Lanka 139 72 55 12 Süd-Korea 335 120 191 24 Syrien 1.129 674 214 241 Taiwan (Rep. China) 105 30 69 6 Thailand 407 65 329 13 Vietnam 444 196 206 42 übrige asiatische Staaten Asien 10.556 5.495 4.020 1.041 Australien 98 61 32 5 Neuseeland 18 12 5 1 übr. ozeanische Staaten Ohne Angabe/Sonstige2 786 298 109 379 Insgesamt 57.891 29.091 23.505 5.295 1 - 1 - Australien und Ozeanien 117 73 38 6 251 125 97 7 Herkunftsland Aus- länder zu- sammen davon 666 317 295 54 1 Einschließlich meldepflichtiger Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). 2 Einschließlich überseeische Länder und Hoheitsgebiete. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 45 Abbildung 3.6 Die häufigsten Nationalitäten unter der ausländischen Bevölkerung in Karlsruhe 2017 5.784 5.635 4.451 3.231 3.079 2.819 1.833 1.799 1.701 1.489 1.360 1.208 1.191 1.129 1.127 1.116 1.043 729 705 689 688 686 680 513 506 505 444 441 414 407 401 351 335 332 330 317 308 278 271 255 234 226 220 220 210 208 203 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 Rumänien Türkei Italien Kroatien Polen China Frankreich Serbien und Montenegro Russische Föderation Spanien Bulgarien Griechenland Ungarn Syrien Ukraine Bosnien und Herzegowina Indien Österreich Mazedonien Vereinigte Staaten/USA Irak Kosovo Tunesien Portugal Iran Albanien Vietnam Afghanistan Pakistan Thailand Vereinigtes Königreich Kamerun Korea, Republik Brasilien Litauen Marokko Georgien Algerien Niederlande Indonesien Ägypten Luxemburg Tschechische Republik Schweiz Gambia Slowakei Japan Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind nur Nationalitäten mit 200 und mehr Personen aufgelistet. Anzahl der in Karlsruhe lebenden Ausländer1 insgesamt: 57.891 Personen (Stand 31. Dezember 2017). Anzahl 1 Karlsruhe ist Standort der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA), deren Bewohnerinnen und Bewohner meldepflichtig sind und in die Einwohnerstatistik einfließen. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 46 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 312 Ausländer in den Karlsruher Stadtteilen 2017 nach ausgewählten Herkunftsländern/-gebieten Abbildung 3.7 Ausländer in Karlsruhe nach der Staatsangehörigkeit 2017 01 Innenstadt-Ost 249 207 123 72 742 556 263 2.212 02 Innenstadt-West 212 311 199 98 1.131 717 356 3.024 03 Südstadt 734 629 463 273 1.923 919 526 5.467 04 Südweststadt 252 253 286 151 1.503 745 438 3.628 05 Weststadt 438 475 341 262 1.762 695 377 4.350 06 Nordweststadt 207 252 101 99 865 359 229 2.112 07 Oststadt1 520 224 198 134 2.472 2.128 1.301 6.977 08 Mühlburg 480 632 396 334 1.755 507 414 4.518 09 Daxlanden 171 137 133 101 525 118 112 1.297 10 Knielingen 226 318 126 112 714 220 120 1.836 11 Grünwinkel 245 182 128 200 946 266 152 2.119 12 Oberreut 135 143 166 127 688 209 113 1.581 13 Beiertheim-Bulach 61 110 88 47 377 107 66 856 14 Weiherfeld-Dammerstock 60 62 29 39 265 94 64 613 15 Rüppurr 37 59 86 55 407 137 129 910 16 Waldstadt 156 286 117 201 825 392 264 2.241 17 Rintheim 173 117 107 81 481 245 105 1.309 18 Hagsfeld 63 164 52 61 503 216 103 1.162 19 Durlach 662 457 739 286 1.974 812 418 5.348 20 Grötzingen 170 120 111 78 402 195 83 1.159 21 Stupferich 3 59 24 14 83 20 26 229 22 Hohenwettersbach 7 15 24 6 82 35 14 183 23 Wolfartsweier 26 31 47 23 135 48 29 339 24 Grünwettersbach 10 44 30 34 117 38 36 309 25 Palmbach 5 15 30 1 65 27 22 165 26 Neureut 185 336 225 146 958 457 221 2.528 27 Nordstadt 148 146 82 44 530 294 175 1.419 Stadt Karlsruhe 5.635 5.784 4.451 3.079 22.230 10.556 6.156 57.891 RumänienStadtteil Türkei Italien Polen Übriges Europa Asien Sonstige Ausländer insgesamt 1 Karlsruhe ist Standort der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA), deren Bewohnerinnen und Bewohner meldepflichtig sind und in die Einwohnerstatistik einfließen. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Sonstige/ohne Angabe 1,6 % Amerikaner 3,6 % Franzosen 3,2 % Asiaten 18,2 % Afrikaner 5,5 % übrige Europäer 14,4 % Griechen 2,1% Rumänen 10,0 % Türken 9,7 % Personen aus den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien 13,2 % Italiener 7,7 % Spanier 2,6 % Polen 5,3 % Russen 2,9 % Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 47 Tabelle 313 Bevölkerung mit erkennbarem Migrationshintergrund in Karlsruhe 2017 nach Stadtteilen Tabelle 314 Bevölkerung mit erkennbarem Migrationshintergrund in Karlsruhe 2017 nach Alter und Art der Staatsangehörigkeit Anzahl Anzahl % Anzahl % Anzahl % 01 Innenstadt-Ost 6.729 2.212 32,9 944 14,0 3.156 46,9 02 Innenstadt-West 10.329 3.024 29,3 839 8,1 3.863 37,4 03 Südstadt 20.388 5.467 26,8 2.241 11,0 7.708 37,8 04 Südweststadt 20.828 3.628 17,4 1.910 9,2 5.538 26,6 05 Weststadt 20.534 4.350 21,2 1.925 9,4 6.275 30,6 06 Nordweststadt 11.566 2.112 18,3 1.401 12,1 3.513 30,4 07 Oststadt2 21.884 6.977 31,9 1.841 8,4 8.818 40,3 08 Mühlburg 17.282 4.518 26,1 2.085 12,1 6.603 38,2 09 Daxlanden 11.745 1.297 11,0 1.269 10,8 2.566 21,8 10 Knielingen 10.420 1.836 17,6 1.028 9,9 2.864 27,5 11 Grünwinkel 11.003 2.119 19,3 1.105 10,0 3.224 29,3 12 Oberreut 9.457 1.581 16,7 2.170 22,9 3.751 39,7 13 Beiertheim-Bulach 6.949 856 12,3 501 7,2 1.357 19,5 14 Weiherfeld-Dammerstock 6.022 613 10,2 424 7,0 1.037 17,2 15 Rüppurr 10.634 910 8,6 659 6,2 1.569 14,8 16 Waldstadt 12.461 2.241 18,0 1.708 13,7 3.949 31,7 17 Rintheim 6.334 1.309 20,7 953 15,0 2.262 35,7 18 Hagsfeld 7.190 1.162 16,2 944 13,1 2.106 29,3 19 Durlach 30.614 5.348 17,5 3.002 9,8 8.350 27,3 20 Grötzingen 9.190 1.159 12,6 707 7,7 1.866 20,3 21 Stupferich 2.809 229 8,2 116 4,1 345 12,3 22 Hohenwettersbach 2.998 183 6,1 161 5,4 344 11,5 23 Wolfartsweier 3.119 339 10,9 196 6,3 535 17,2 24 Grünwettersbach 4.058 309 7,6 184 4,5 493 12,1 25 Palmbach 1.990 165 8,3 105 5,3 270 13,6 26 Neureut 18.903 2.528 13,4 2.016 10,7 4.544 24,0 27 Nordstadt 9.784 1.419 14,5 1.633 16,7 3.052 31,2 Stadt Karlsruhe 305.220 57.891 19,0 32.067 10,5 89.958 29,5 Bevölkerung am Ort der HauptwohnungStadtteil darunter Ausländer/-innen Migranten1 zusammen Deutsche mit persönlichem Migrationshintergrund 1 Ohne in Deutschland geborene Kinder von Bewohnerinnen und Bewohnern mit erkennbarem persönlichen Migrationshintergrund. 2 Karlsruhe ist Standort der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA), deren Bewohnerinnen und Bewohner meldepflichtig sind und in die Einwohnerstatistik einfließen. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 3 – unter 3 1.730 967 8 600 1 154 3 – unter 6 1.792 880 45 583 1 283 6 – unter 10 2.648 1.139 88 747 4 670 10 – unter 15 4.202 1.299 161 939 7 1.796 15 – unter 18 2.545 1.010 158 488 7 882 18 – unter 25 11.994 8.718 1.082 199 31 1.964 25 – unter 45 35.884 26.245 5.468 35 273 3.863 45 – unter 65 20.256 12.595 5.402 2 337 1.920 65 und älter 8.907 5.038 2.385 1 231 1.252 Insgesamt 89.958 57.891 14.797 3.594 892 12.784 Personen mit persönlichem Migrations- hintergrund Alter in Jahren erste Staatsangehörigkeit deutsch durch … davon Rechtsstellung als Deutscher Option auf Einbürgerung Einbürgerung erste Staats- angehörigkeit nicht deutsch Staatsangehörig- keitsurkunde oder ähnliches Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 48 | Statistisches Jahrbuch 2018 Abbildung 3.8 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Karlsruhe 2017 nach dem Migrationshintergrund Abbildung 3.9 Optionsdeutsche in Karlsruhe 2017 nach der zweiten Staatsangehörigkeit 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 u. 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 Anzahl Alter Ausländer/-innen Deutsche mit Migrationshintergrund Deutsche ohne Migrationshintergrund Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Sonstige/ohne Angabe 12,5 % Afrikaner 4,3 % Kroaten 7,7 % Asiaten 9,3 % übrige Europäer 4,4 % übrige Südost- und Osteuropäer 17,6 % Serben und Montenegriner 4,3 % Italiener 9,3 % Türken 30,6 % Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 49 Abbildung 3.10 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit erkennbarem persönlichen Migrationshintergrund in Karlsruhe 2017 Abbildung 3.11 Im Ausland geborene Deutsche mit erkennbarem persönlichen Migrationshintergrund in Karlsruhe 2017 nach ihrem Geburtsland 20,2 21,2 22,0 23,8 24,2 24,8 24,7 30,6 28,2 27,5 33,6 39,3 38,0 35,8 34,2 34,9 36,1 34,9 34,2 32,6 31,1 34,0 36,0 37,3 36,6 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 u. 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 Alter Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Anteil an der jeweiligen Altersgruppe in % 6.172 2.423 1.433 971 726 345 4.289 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 Gebiet der ehemaligen Sowjetunion Rumänien Polen Türkei Gebiet des ehemaligen Jugoslawien Iran Sonstiges Ausland Anzahl Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 50 | Statistisches Jahrbuch 2018 Abbildung 3.12 Herkunftsgebiete der eingebürgerten Personen in Karlsruhe 2017 Abbildung 3.13 Altersstruktur der eingebürgerten Personen in Karlsruhe 2017 32 27 42 51 226 78 44 163 0 50 100 150 200 250 Kroatien Polen Rumänien Türkei übriges Europa Afrika Amerika Asien Anzahl Quelle: Statistisches Landesamt Baden–Württemberg. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Eingebürgerte Personen insgesamt: 675 Quelle: Statistisches Landesamt Baden–Württemberg. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 50 Jahre und älter 12,3 % 30 bis unter 50 Jahre 55,3 % 18 bis unter 30 Jahre 20,6 % unter 18 Jahre 11,9 % Eingebürgerte Personen insgesamt: 675 Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 51 Tabelle 315 Bevölkerung in Karlsruhe nach der Religionszugehörigkeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % 01.12.1900 97.185 51.344 52,8 42.188 43,4 3.653 3,8 16.06.1925 145.694 72.567 49,8 67.355 46,2 5.772 4,0 17.05.1939 184.489 92.998 50,4 78.869 42,7 12.622 6,8 13.09.1950 198.840 102.870 51,7 88.358 44,4 7.612 3,8 06.06.1961 241.929 122.787 50,8 104.229 43,1 14.913 6,2 27.05.1970 259.245 125.705 48,5 113.869 43,9 19.671 7,6 25.05.1987 260.591 107.683 41,3 107.567 41,3 45.341 17,4 31.12.1990 270.327 107.209 39,7 111.401 41,2 51.717 19,1 31.12.1991 272.962 105.889 38,8 111.775 40,9 55.298 20,3 31.12.1992 273.174 103.910 38,0 110.328 40,4 58.936 21,6 31.12.1993 271.032 101.910 37,6 108.231 39,9 60.891 22,5 31.12.1994 269.585 100.280 37,2 106.016 39,3 63.289 23,5 31.12.1995 269.322 98.760 36,7 104.546 38,8 66.016 24,5 31.12.1996 268.759 97.518 36,3 102.817 38,3 68.424 25,5 31.12.1997 267.677 95.985 35,9 101.151 37,8 70.541 26,4 31.12.1998 267.598 94.617 35,4 99.611 37,2 73.370 27,4 31.12.1999 267.959 93.222 34,8 98.167 36,6 76.570 28,6 31.12.2000 268.651 92.187 34,3 96.702 36,0 79.762 29,7 31.12.2001 269.785 91.119 33,8 95.625 35,4 83.041 30,8 31.12.2002 271.207 89.982 33,2 95.028 35,0 86.197 31,8 31.12.2003 272.262 88.869 32,6 94.198 34,6 89.195 32,8 31.12.2004 273.930 88.475 32,3 93.500 34,1 91.955 33,6 31.12.2005 275.049 87.853 31,9 92.929 33,8 94.267 34,3 31.12.2006 275.629 87.128 31,6 92.350 33,5 96.151 34,9 31.12.2007 278.047 86.807 31,2 92.575 33,3 98.665 35,5 31.12.2008 279.312 86.465 31,0 92.267 33,0 100.580 36,0 31.12.2009 280.327 85.906 30,6 91.547 32,7 102.874 36,7 31.12.2010 283.048 85.290 30,1 90.875 32,1 106.883 37,8 31.12.2011 285.688 84.877 29,7 90.676 31,7 110.135 38,6 31.12.2012 289.655 84.365 29,1 90.723 31,3 114.567 39,6 31.12.2013 293.142 83.498 28,5 89.885 30,7 119.759 40,9 31.12.2014 299.482 82.125 27,4 89.217 29,8 128.140 42,8 31.12.2015 307.263 80.842 26,3 88.432 28,8 137.989 44,9 31.12.2016 304.619 80.418 26,4 88.663 29,1 135.538 44,5 31.12.2017 305.220 79.260 26,0 87.488 28,7 138.472 45,4 Datum Bevölkerung insgesamt Religionszugehörigkeit evangelisch römisch-katholisch sonstige/konfessionslos Quelle: Bis 1987 Volkszählungsergebnisse; danach stadteigene Bevölkerungsstatistik. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 52 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 316 Religionszugehörigkeit der Bevölkerung in Karlsruhe 2017 nach Stadtteilen evangelisch römisch-katholisch sonstige/konfessionslos Anzahl % Anzahl % Anzahl % 01 Innenstadt-Ost 6.729 1.305 19,4 1.800 26,7 3.624 53,9 02 Innenstadt-West 10.329 2.265 21,9 2.862 27,7 5.202 50,4 03 Südstadt 20.388 4.062 19,9 5.567 27,3 10.759 52,8 04 Südweststadt 20.828 4.883 23,4 5.844 28,1 10.101 48,5 05 Weststadt 20.534 4.556 22,2 5.678 27,7 10.300 50,2 06 Nordweststadt 11.566 2.965 25,6 3.388 29,3 5.213 45,1 07 Oststadt1 21.884 4.670 21,3 5.416 24,7 11.798 53,9 08 Mühlburg 17.282 3.738 21,6 5.077 29,4 8.467 49,0 09 Daxlanden 11.745 2.867 24,4 4.600 39,2 4.278 36,4 10 Knielingen 10.420 2.961 28,4 2.846 27,3 4.613 44,3 11 Grünwinkel 11.003 2.557 23,2 3.587 32,6 4.859 44,2 12 Oberreut 9.457 2.290 24,2 3.385 35,8 3.782 40,0 13 Beiertheim-Bulach 6.949 1.742 25,1 2.378 34,2 2.829 40,7 14 Weiherfeld-Dammerstock 6.022 1.828 30,4 1.848 30,7 2.346 39,0 15 Rüppurr 10.634 3.420 32,2 3.155 29,7 4.059 38,2 16 Waldstadt 12.461 3.381 27,1 3.553 28,5 5.527 44,4 17 Rintheim 6.334 1.688 26,6 1.779 28,1 2.867 45,3 18 Hagsfeld 7.190 2.198 30,6 1.944 27,0 3.048 42,4 19 Durlach 30.614 8.782 28,7 8.088 26,4 13.744 44,9 20 Grötzingen 9.190 3.254 35,4 2.312 25,2 3.624 39,4 21 Stupferich 2.809 681 24,2 1.244 44,3 884 31,5 22 Hohenwettersbach 2.998 1.101 36,7 743 24,8 1.154 38,5 23 Wolfartsweier 3.119 1.114 35,7 788 25,3 1.217 39,0 24 Grünwettersbach 4.058 1.611 39,7 1.041 25,7 1.406 34,6 25 Palmbach 1.990 808 40,6 499 25,1 683 34,3 26 Neureut 18.903 6.107 32,3 5.471 28,9 7.325 38,8 27 Nordstadt 9.784 2.426 24,8 2.595 26,5 4.763 48,7 Stadt Karlsruhe 305.220 79.260 26,0 87.488 28,7 138.472 45,4 Religionszugehörigkeit Stadtteil Bevölkerung insgesamt 1 Karlsruhe ist Standort der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA), deren Bewohnerinnen und Bewohner meldepflichtig sind und in die Einwohnerstatistik einfließen. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 53 Tabelle 317 Haushalte in den Karlsruher Stadtteilen 2017 nach der Haushaltsgröße 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 u. mehr Pers. 01 Innenstadt-Ost 4.649 3.248 939 247 128 87 02 Innenstadt-West 7.317 5.139 1.515 367 200 96 03 Südstadt 12.750 7.900 3.025 969 570 286 04 Südweststadt 12.514 7.415 2.940 1.109 776 274 05 Weststadt 12.515 7.558 2.891 1.091 698 277 06 Nordweststadt 6.453 3.298 1.884 644 449 178 07 Oststadt 14.185 9.214 3.339 795 549 288 08 Mühlburg 10.670 6.516 2.526 893 528 207 09 Daxlanden 6.225 2.900 1.901 778 484 162 10 Knielingen 5.378 2.516 1.469 719 500 174 11 Grünwinkel 5.673 2.601 1.697 697 479 199 12 Oberreut 4.819 2.164 1.422 647 412 174 13 Beiertheim-Bulach 3.980 2.160 1.079 387 253 101 14 Weiherfeld-Dammerstock 3.324 1.711 934 316 261 102 15 Rüppurr 5.527 2.496 1.691 669 491 180 16 Waldstadt 6.744 3.284 2.009 753 502 196 17 Rintheim 3.370 1.655 951 360 280 124 18 Hagsfeld 3.720 1.773 990 479 329 149 19 Durlach 17.147 8.940 4.730 1.824 1.207 446 20 Grötzingen 4.695 2.040 1.490 555 447 163 21 Stupferich 1.332 458 481 219 120 54 22 Hohenwettersbach 1.271 389 384 201 213 84 23 Wolfartsweier 1.658 764 521 192 132 49 24 Grünwettersbach 1.914 661 667 310 205 71 25 Palmbach 895 315 268 132 147 33 26 Neureut 9.642 4.290 2.873 1.184 1.006 289 27 Nordstadt 4.777 2.114 1.275 610 541 237 Stadt Karlsruhe 173.144 93.519 45.891 17.147 11.907 4.680 Stadtteil 01 Innenstadt-Ost 100 69,9 20,2 5,3 2,8 1,9 02 Innenstadt-West 100 70,2 20,7 5,0 2,7 1,3 03 Südstadt 100 62,0 23,7 7,6 4,5 2,2 04 Südweststadt 100 59,3 23,5 8,9 6,2 2,2 05 Weststadt 100 60,4 23,1 8,7 5,6 2,2 06 Nordweststadt 100 51,1 29,2 10,0 7,0 2,8 07 Oststadt 100 65,0 23,5 5,6 3,9 2,0 08 Mühlburg 100 61,1 23,7 8,4 4,9 1,9 09 Daxlanden 100 46,6 30,5 12,5 7,8 2,6 10 Knielingen 100 46,8 27,3 13,4 9,3 3,2 11 Grünwinkel 100 45,8 29,9 12,3 8,4 3,5 12 Oberreut 100 44,9 29,5 13,4 8,5 3,6 13 Beiertheim-Bulach 100 54,3 27,1 9,7 6,4 2,5 14 Weiherfeld-Dammerstock 100 51,5 28,1 9,5 7,9 3,1 15 Rüppurr 100 45,2 30,6 12,1 8,9 3,3 16 Waldstadt 100 48,7 29,8 11,2 7,4 2,9 17 Rintheim 100 49,1 28,2 10,7 8,3 3,7 18 Hagsfeld 100 47,7 26,6 12,9 8,8 4,0 19 Durlach 100 52,1 27,6 10,6 7,0 2,6 20 Grötzingen 100 43,5 31,7 11,8 9,5 3,5 21 Stupferich 100 34,4 36,1 16,4 9,0 4,1 22 Hohenwettersbach 100 30,6 30,2 15,8 16,8 6,6 23 Wolfartsweier 100 46,1 31,4 11,6 8,0 3,0 24 Grünwettersbach 100 34,5 34,8 16,2 10,7 3,7 25 Palmbach 100 35,2 29,9 14,7 16,4 3,7 26 Neureut 100 44,5 29,8 12,3 10,4 3,0 27 Nordstadt 100 44,3 26,7 12,8 11,3 5,0 Stadt Karlsruhe 100 54,0 26,5 9,9 6,9 2,7 Stadtteil Haushalte insgesamt davon Haushalte mit … Anzahl % Die Anzahl der 173.144 Haushalte liegt um 16.472 über der Anzahl der Wohnungen (156.672) in Karlsruhe. Zu den Wohnungen sind weitere Heimplätze hinzuzurechnen, deren Bewohner als Einpersonenhaushalte gezählt werden (rund 550 Wohnungslose, rund 5.100 Studentenheimplätze, rund 3.200 Pflege-/Behindertenheimplätze). Darüber hinaus kommen weitere Personen in Wohngemeinschaften und Personen mit einem Lebenspartner hinzu, die im Zuge der Haushaltegenerierung nicht als Mehrpersonenhaushalte identifiziert werden und somit als Einpersonenhaushalte in die Haushaltsstatistik eingehen. Ebenso berücksichtigt (da meldepflichtig) sind die in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) untergebrachten Haushalte von Flüchtlingen, unter denen der Anteil an Einpersonenhaushalten besonders hoch ist. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 54 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 318 Struktur der Haushalte in Karlsruhe 2017 nach Stadtteilen und Stadtvierteln 01 Innenstadt-Ost 4.649 3.248 1.401 788 255 127 231 011 Nordöstlicher Teil 1.061 767 294 168 48 31 47 012 Südwestlicher Teil 3.588 2.481 1.107 620 207 96 184 02 Innenstadt-West 7.317 5.139 2.178 1.347 376 162 293 021 Östlicher Teil 1.602 1.162 440 258 85 32 65 022 Westlicher Teil 5.715 3.977 1.738 1.089 291 130 228 03 Südstadt 12.750 7.900 4.850 2.695 1.202 377 576 031 Nördlicher Teil 4.817 3.403 1.414 751 300 137 226 032 Südlicher Teil 5.481 3.442 2.039 1.159 445 182 253 033 Östlicher Teil 2.452 1.055 1.397 785 457 58 97 04 Südweststadt 12.514 7.415 5.099 2.614 1.468 454 563 041 Östlicher Teil 3.690 2.080 1.610 826 456 136 192 042 Mittlerer Teil 7.785 4.709 3.076 1.551 907 288 330 043 Beiertheimer Feld 1.039 626 413 237 105 30 41 05 Weststadt 12.515 7.558 4.957 2.571 1.333 446 607 051 Mittlerer Teil 1.714 943 771 396 222 55 98 052 Südlicher Teil 10.801 6.615 4.186 2.175 1.111 391 509 06 Nordweststadt 6.453 3.298 3.155 1.827 725 267 336 061 Alter Flugplatz 2.745 1.384 1.361 725 316 168 152 062 Binsenschlauch 1.741 936 805 517 167 45 76 063 Lange Richtstatt 554 271 283 164 66 18 35 064 Rennbuckel 1.413 707 706 421 176 36 73 07 Oststadt 14.185 9.214 4.971 2.953 1.062 342 614 071 Nördlicher Teil 3.456 2.112 1.344 898 229 64 153 072 Südlicher Teil 6.083 3.894 2.189 1.203 550 175 261 073 Westlicher Teil 4.646 3.208 1.438 852 283 103 200 08 Mühlburg 10.670 6.516 4.154 2.122 977 452 603 081 Alt-Mühlburg 7.255 4.397 2.858 1.493 709 277 379 082 Weingärtensiedlung 998 598 400 225 72 26 77 083 Rheinhafen 841 574 267 131 65 30 41 084 Mühlburger Feld 1.576 947 629 273 131 119 106 09 Daxlanden 6.225 2.900 3.325 1.925 755 274 371 091 Alt-Daxlanden 1.232 528 704 411 163 49 81 092 Neu-Daxlanden 1.432 672 760 418 177 69 96 093 Daxlanden-Ost 1.115 484 631 366 158 48 59 094 Rheinstrandsiedlung 2.446 1.216 1.230 730 257 108 135 10 Knielingen 5.378 2.516 2.862 1.507 837 227 291 101 Alt-Knielingen 1.677 850 827 448 219 77 83 102 Neu-Knielingen 3.701 1.666 2.035 1.059 618 150 208 11 Grünwinkel 5.673 2.601 3.072 1.718 815 220 319 111 Alt-Grünwinkel 2.463 1.258 1.205 663 308 98 136 112 Hardecksiedlung 394 151 243 140 60 11 32 113 Albsiedlung 646 317 329 195 75 28 31 114 Alte Heidenstückersiedl. 993 360 633 368 173 33 59 115 Neue Heidenstückersiedl. 1.177 515 662 352 199 50 61 12 Oberreut 4.819 2.164 2.655 1.399 643 340 273 121 Feldlage 3.077 1.392 1.685 990 373 167 155 122 Waldlage 1.742 772 970 409 270 173 118 Stadtteil/Stadtviertel Haushalte insgesamt Von den Mehrpersonenhaushalten waren …davon Einpersonen- haushalte Mehrpersonen- haushalte Ehe-/Paare ohne Kinder Ehe-/Paare mit Kindern Alleinstehende mit Kindern sonstige Mehr- personenhaushalte1 Quelle: Statistisches Landesamt Baden–Württemberg. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 55 noch Tabelle 318 Struktur der Haushalte in Karlsruhe 2017 nach Stadtteilen und Stadtvierteln 13 Beiertheim-Bulach 3.980 2.160 1.820 1.019 488 133 180 131 Beiertheim 2.442 1.393 1.049 588 272 83 106 132 Bulach 1.538 767 771 431 216 50 74 14 Weiherfeld-Dammerst. 3.324 1.711 1.613 891 417 123 182 141 Weiherfeld 1.575 801 774 406 228 61 79 142 Dammerstock 1.749 910 839 485 189 62 103 15 Rüppurr 5.527 2.496 3.031 1.737 808 228 258 151 Alt-Rüppurr 1.808 854 954 521 280 75 78 152 Neu-Rüppurr 816 412 404 225 108 30 41 153 Gartenstadt 1.654 753 901 504 219 90 88 154 Rüppurr-Südost 1.249 477 772 487 201 33 51 16 Waldstadt 6.744 3.284 3.460 1.898 894 327 341 161 Waldlage 4.859 2.293 2.566 1.296 708 284 278 162 Feldlage 1.885 991 894 602 186 43 63 17 Rintheim 3.370 1.655 1.715 874 476 154 211 171 Alt-Rintheim 2.032 1.124 908 524 231 55 98 172 Rintheimer Feld 1.338 531 807 350 245 99 113 18 Hagsfeld 3.720 1.773 1.947 1.079 549 131 188 181 Alt-Hagsfeld 1.518 784 734 379 208 50 97 182 Westlicher Teil 2.202 989 1.213 700 341 81 91 19 Durlach 17.147 8.940 8.207 4.565 2.068 686 888 191 Alt-Durlach 6.795 3.922 2.873 1.587 716 254 316 192 Dornwald-Untermühl 720 359 361 189 96 41 35 193 Hanggebiet 2.964 1.376 1.588 956 406 79 147 194 Bergwald 665 272 393 209 109 35 40 195 Aue 4.198 2.124 2.074 1.154 499 178 243 196 Lohn-Lissen 1.547 748 799 404 213 93 89 197 Killisfeld 258 139 119 66 29 6 18 20 Grötzingen 4.695 2.040 2.655 1.563 692 181 219 201 Nördlich der Pfinz 3.109 1.295 1.814 1.079 464 122 149 202 Südlich der Pfinz 1.586 745 841 484 228 59 70 21 Stupferich 1.332 458 874 536 222 48 68 22 Hohenwettersbach 1.271 389 882 442 351 44 45 23 Wolfartsweier 1.658 764 894 520 232 53 89 24 Grünwettersbach 1.914 661 1.253 756 347 62 88 25 Palmbach 895 315 580 296 200 34 50 26 Neureut 9.642 4.290 5.352 3.004 1.491 341 516 261 Südlicher Teil 2.075 1.022 1.053 638 252 60 103 262 Nördlicher Teil 4.032 1.835 2.197 1.292 515 172 218 263 Kirchfeld 2.228 876 1.352 626 526 68 132 264 Heide 1.307 557 750 448 198 41 63 27 Nordstadt 4.777 2.114 2.663 1.242 847 294 280 271 Hardtwaldsiedlung 1.657 812 845 429 247 72 97 272 Amerikanersiedlung 3.120 1.302 1.818 813 600 222 183 Stadt Karlsruhe 173.144 93.519 79.625 43.888 20.530 6.527 8.680 Stadtteil/Stadtviertel Haushalte insgesamt Von den Mehrpersonenhaushalten waren …davon Einpersonen- haushalte Mehrpersonen- haushalte Ehe-/Paare ohne Kinder Ehe-/Paare mit Kindern Alleinstehende mit Kindern sonstige Mehr- personenhaushalte1 1 Kinder im Alter von unter 18 Jahren. Die Anzahl der 173.144 Haushalte liegt um 16.472 über der Anzahl der Wohnungen (156.672) in Karlsruhe. Zu den Wohnungen sind weitere Heimplätze hinzuzurechnen, deren Bewohner als Einpersonenhaushalte gezählt werden (rund 550 Wohnungslose, rund 5.100 Studentenheimplätze, rund 3.200 Pflege-/Behindertenheimplätze). Darüber hinaus kommen weitere Personen in Wohngemeinschaften und Personen mit einem Lebenspartner hinzu, die im Zuge der Haushaltegenerierung nicht als Mehrpersonenhaushalte identifiziert werden und somit als Einpersonenhaushalte in die Haushaltsstatistik eingehen. Ebenso berücksichtigt (da meldepflichtig) sind die in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) untergebrachten Haushalte von Flüchtlingen, unter denen der Anteil an Einpersonenhaushalten besonders hoch ist. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 56 | Statistisches Jahrbuch 2018 Abbildung 3.14 Einpersonenhaushalte in den Karlsruher Stadtteilen 2017 nach ausgewählten Altersgruppen 1 Einschließlich der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Unter den Bewohnerinnen/Bewohnern der LEA finden sich zahlreiche junge alleinreisende Personen, was einerseits eine große Anzahl an unter 30-jährigen Einpersonenhaushalten in der Oststadt bedingt. Andererseits liegt der Anteil von Singlehaushalten in der Oststadt aufgrund der zahlreichen dort wohnenden jungen Studierendenhaushalte bereits überdurchschnittlich hoch. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 51,4 49,8 39,4 32,7 33,4 33,7 50,5 26,3 14,8 26,4 20,1 13,4 23,1 15,6 19,1 22,9 32,9 28,4 20,9 18,5 18,1 17,0 19,5 16,3 18,7 24,1 31,2 010203040506070 %-Anteil der Einpersonenhaushalte im Alter unter 30 Jahre an allen Einpersonenhaushalten Gesamtstädtischer Durchschnitt: 31,1 % 26,4 28,4 16,3 15,2 17,3 23,7 23,3 34,2 14,8 29,2 46,6 29,1 38,7 44,5 31,3 46,3 40,8 42,0 31,0 26,5 34,7 42,6 39,1 46,8 34,2 42,1 34,6 33,8 26,8 0 10 20 30 40 50 60 70 Innenstadt -Ost Innenstadt -West Südstadt Südweststadt Weststadt Nordweststadt Oststadt Mühlburg Daxlanden Knielingen Grünwinkel Oberreut Beiertheim-Bulach Weih.-Dammerst. Rüppurr Waldstadt Rintheim Hagsfeld Durlach Grötzingen Stupferich Hohenwettersbach Wolfartsweier Grünwettersbach Palmbach Neureut Nordstadt %-Anteil der Einpersonenhaushalte im Alter 60 Jahre und älter an allen Einpersonenhaushalten Gesamtstädtischer Durchschnitt: 28,3 % 23,7 23,3 1 26,3 Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 57 Tabelle 319 Eheschließungen1 in Karlsruhe 2017 nach bisherigem Familienstand der Ehepartner Eheschließungen und Ehescheidungen Abbildung 3.15 Entwicklung der Eheschließungen1 in Karlsruhe nach Staatsangehörigkeit Tabelle 320 Eheschließungen1 in Karlsruhe 2017 nach Monaten und Staatsangehörigkeit 1.149 1.132 1.093 1.185 1.171 1.172 270 252 245 233 237 243 54 57 71 50 50 53 1.473 1.441 1.409 1.468 1.458 1.468 0 200 400 600 800 1.000 1.200 1.400 1.600 2012 2013 2014 2015 2016 2017 beide deutsch einer Ausländer/-in beide Ausländer Insgesamt Von den Ehepartnern sind/ist ... Anzahl 1 Zahl der beim Standesamt Karlsruhe (Standesamtsbezirke Karlsruhe-Stadt, Durlach, Grötzingen, Neureut und Wettersbach) registrierten standesamtlichen Trauungen. Die regionale Zuordnung der Eheschließungen erfolgt nach dem Ort ihrer Registrierung, d.h. nach dem Standesamt, vor dem die Ehe geschlossen und beurkundet wurde. Quelle: Statistisches Landesamt Baden–Württemberg. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. ledig verwitwet geschieden ledig 1.114 6 100 1.220 verwitwet 7 4 8 19 geschieden 103 9 117 229 Insgesamt 1.224 19 225 1.468 Bisheriger Familienstand der Frau Bisheriger Familienstand des Mannes Insgesamt 1 Zahl der beim Standesamt Karlsruhe (Standesamtsbezirke Karlsruhe-Stadt, Durlach, Grötzingen, Neureut und Wettersbach) registrierten standesamtlichen Trauungen. Die regionale Zuordnung der Eheschließungen erfolgt nach dem Ort ihrer Registrierung, d.h. nach dem Standesamt, vor dem die Ehe geschlossen und beurkundet wurde. Quelle: Statistisches Landesamt Baden–Württemberg. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Mann Frau beide Januar 35 23 4 4 4 Februar 45 29 1 14 1 März 64 50 4 4 6 April 86 67 2 9 8 Mai 132 108 7 12 5 Juni 159 130 12 15 2 Juli 196 159 17 16 4 August 168 136 11 15 6 September 198 161 18 14 5 Oktober 129 108 7 11 3 November 88 69 6 10 3 Dezember 168 132 11 19 6 Jahr 2017 1.468 1.172 100 143 53 Monat Eheschließungen davon beide deutsch davon Ausländer 1 Zahl der beim Standesamt Karlsruhe (Standesamtsbezirke Karlsruhe-Stadt, Durlach, Grötzingen, Neureut und Wettersbach) registrierten standesamtlichen Trauungen. Die regionale Zuordnung der Eheschließungen erfolgt nach dem Ort ihrer Registrierung, d.h. nach dem Standesamt, vor dem die Ehe geschlossen und beurkundet wurde. Quelle: Statistisches Landesamt Baden–Württemberg. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 58 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 321 Ehescheidungen1 in Karlsruhe seit 2012 Jahr Ehescheidungen Durch Scheidung betroffene Kinder 2012 587 422 2013 505 407 2014 423 295 2015 397 265 2016 361 251 2017 373 251 1 Zahl der gerichtlichen Ehelösungen vor dem Familiengericht Karlsruhe. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 322 Ehescheidungen1 in Karlsruhe seit 2017 nach Antragsteller Antragsteller/Antragstellerin Ehescheidungen Ehescheidungen insgesamt 373 darunter Verfahren beantragt… vom Mann 162 mit Zustimmung der Frau 157 ohne Zustimmung der Frau 5 von der Frau 209 mit Zustimmung des Mannes 208 ohne Zustimmung des Mannes 1 von beiden 2 1 Zahl der gerichtlichen Ehelösungen vor dem Familiengericht Karlsruhe. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg.. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Abbildung 3.16 Ehescheidungen1 in Karlsruhe und Baden-Württemberg 2017 nach Ehedauer 17,2 22,5 20,6 13,7 12,6 13,4 16,2 21,8 17,7 15,7 12,8 15,8 0 5 10 15 20 25 bis 5 6 bis 10 11 bis 15 16 bis 20 21 bis 25 26 und mehr Karlsruhe Land Baden-Württemberg Ehedauer der Geschiedenen in ... Jahren % 1 Zahl der gerichtlichen Ehelösungen vor dem Familiengericht Karlsruhe. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwickung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 59 Tabelle 324 Bevölkerungsbewegung in Karlsruhe nach Monaten Bevölkerungsbilanz Tabelle 323 Bevölkerungsbewegung in Karlsruhe seit 2008 Lebend- geborene Gestorbene Geburtenüber- schuss/-defizit (-) Zugezogene Fortgezogene Gewinn/ Verlust (-) 2008 2.640 2.720 -80 22.812 21.473 1.339 1.259 2009 2.488 2.777 -289 23.276 21.978 1.298 1.009 2010 2.639 2.889 -250 25.334 22.366 2.968 2.718 2011 2.667 2.807 -140 27.388 24.609 2.779 2.639 2012 2.559 2.979 -420 30.665 26.286 4.379 3.959 2013 2.777 2.784 -7 36.589 31.682 4.907 4.900 2014 2.805 2.820 -15 43.319 38.138 5.181 5.166 20151 2.876 2.994 -118 61.551 50.446 11.105 10.987 2016 3.127 2.956 171 32.267 38.114 -5.847 -5.676 2017 2.859 3.058 -199 28.543 27.678 865 666 Jahr Natürliche Bevölkerungsbewegung Wanderungsbewegung Bevölkerungs- zu-/abnahme (-) insgesamt Aus methodischen Gründen weicht die Bestandsauswertung vom ermittelten Saldo der Bewegungsstatistik ab. 1 Starker Anstieg der Wanderungsbewegungen (Zu- und Fortzüge) aufgrund des großen Zustroms an Asylsuchenden und Flüchtlingen in der zentralen Flüchtlingsunterbringung (LEA). Stadt Karlsruhe| Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Abbildung 3.17 Natürliche Bevölkerungsbewegung in Karlsruhe 1985 bis 2017 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 4.000 19 85 19 86 19 87 19 88 19 89 19 90 19 91 19 92 19 93 19 94 19 95 19 96 19 97 19 98 19 99 20 00 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 Sterbefälle Geburten Anzahl Jahr Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwickung | Statistisches Jahrbuch 2018. Januar 271 303 -32 2.194 1.899 295 1.544 263 Februar 202 281 -79 1.876 1.993 -117 1.427 -196 März 222 254 -32 2.484 2.206 278 1.880 246 April 210 238 -28 2.313 2.208 105 1.664 77 Mai 231 269 -38 1.868 1.948 -80 1.715 -118 Juni 236 262 -26 1.739 2.023 -284 1.540 -310 Juli 263 241 22 2.240 2.433 -193 1.684 -171 August 267 241 26 2.663 3.065 -402 2.056 -376 September 225 203 22 3.366 2.724 642 1.826 664 Oktober 281 253 28 3.770 2.749 1.021 1.789 1.049 November 214 249 -35 2.333 2.323 10 1.770 -25 Dezember 237 264 -27 1.697 2.107 -410 1.398 -437 Jahr 2017 2.859 3.058 -199 28.543 27.678 865 20.293 666 Monat Natürliche Bevölkerungsbewegung Wanderungsbewegung Zu-/Ab- nahme (-) insgesamt Lebend- geborene Gestorbene Geburten- überschuss/- defizit (-) Außenwanderung1 Inner- städtische Umzüge Zugezogene Fortgezogene Gewinn/ Verlust (-) 1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Einschließlich meldepflichtiger Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 60 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 325 Natürliche Bevölkerungsbewegung der letzten zehn Jahre in Karlsruhe darunter je 1.000 darunter je 1.000 darunter je 1.000 weiblich Einwohner weiblich Einwohner weiblich Einwohner 2008 2.640 1.263 9,5 2.720 1.486 9,8 -80 -223 -0,3 2009 2.488 1.197 8,9 2.777 1.540 9,9 -289 -343 -1,0 2010 2.639 1.295 9,4 2.889 1.573 10,3 -250 -278 -0,9 2011 2.667 1.279 9,4 2.807 1.518 9,9 -140 -239 -0,5 2012 2.559 1.202 8,9 2.979 1.629 10,4 -420 -427 -1,5 2013 2.777 1.334 9,5 2.784 1.434 9,6 -7 -100 0,0 2014 2.805 1.295 9,5 2.820 1.486 9,5 -15 -191 -0,1 2015 2.876 1.390 9,5 2.994 1.640 9,9 -118 -250 -0,4 2016 3.127 1.571 10,3 2.956 1.511 9,8 171 60 0,6 2017 2.859 1.416 9,4 3.058 1.574 10,0 -199 -158 -0,7 2008 2.383 1.138 10,0 2.588 1.434 10,9 -205 -296 -0,9 2009 2.213 1.058 9,2 2.637 1.484 11,0 -424 -426 -1,8 2010 2.333 1.145 9,7 2.731 1.526 11,3 -398 -381 -1,7 2011 2.271 1.089 9,4 2.671 1.454 11,0 -400 -365 -1,7 2012 2.144 1.030 8,8 2.815 1.564 11,6 -671 -534 -2,8 2013 2.350 1.134 9,6 2.620 1.364 10,7 -270 -230 -1,1 2014 2.429 1.125 9,9 2.659 1.425 10,9 -230 -300 -0,9 2015 2.243 1.100 9,2 2.817 1.577 11,5 -574 -477 -2,3 2016 2.438 1.229 9,9 2.785 1.449 11,3 -347 -220 -1,4 2017 2.246 1.128 9,1 2.891 1.503 11,7 -645 -375 -2,6 2008 257 125 6,4 132 52 3,3 125 73 3,1 2009 275 139 7,0 140 56 3,5 135 83 3,4 2010 306 150 7,6 158 47 3,9 148 103 3,7 2011 396 190 9,5 136 64 3,3 260 126 6,2 2012 415 172 9,4 164 65 3,7 251 107 5,7 2013 427 200 9,1 164 70 3,5 263 130 5,6 2014 376 170 7,4 161 61 3,1 215 109 4,2 2015 633 290 11,0 177 63 3,1 456 227 7,9 2016 689 342 12,0 171 62 3,0 518 280 9,0 2017 613 288 10,5 167 71 2,9 446 217 7,6 Deutsche und Ausländerinnen/Ausländer zusammen Deutsche Ausländerinnen/Ausländer Jahr Lebendgeborene Gestorbene Geburtenüberschuss/-defizit (-) Insgesamt Insgesamt Insgesamt Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 61 Zu- und Fortzüge Tabelle 326 Wanderungen1 von und nach Karlsruhe nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich 2008 22.812 13.133 9.679 21.473 12.433 9.040 1.339 700 639 2009 23.276 13.600 9.676 21.978 12.618 9.360 1.298 982 316 2010 25.334 14.807 10.527 22.366 12.917 9.449 2.968 1.890 1.078 2011 27.388 16.310 11.078 24.609 14.334 10.275 2.779 1.976 803 2012 30.665 18.276 12.389 26.286 15.492 10.794 4.379 2.784 1.595 2013 36.589 22.165 14.424 31.682 19.093 12.589 4.907 3.072 1.835 2014 43.319 26.588 16.731 38.138 23.397 14.741 5.181 3.191 1.990 20152 61.551 39.550 22.001 50.446 31.707 18.739 11.105 7.843 3.262 2016 32.267 19.351 12.916 38.114 23.499 14.615 -5.847 -4.148 -1.699 2017 28.543 17.367 11.176 27.678 16.825 10.853 865 542 323 2008 13.873 7.574 6.299 12.361 6.570 5.791 1.512 1.004 508 2009 13.653 7.489 6.164 12.554 6.549 6.005 1.099 940 159 2010 13.514 7.258 6.256 12.390 6.478 5.912 1.124 780 344 2011 14.209 7.867 6.342 13.432 7.091 6.341 777 776 1 2012 14.029 7.602 6.427 13.011 6.869 6.142 1.018 733 285 2013 13.543 7.332 6.211 13.079 6.948 6.131 464 384 80 2014 13.047 7.036 6.011 13.646 7.373 6.273 -599 -337 -262 2015 13.290 7.279 6.011 13.737 7.428 6.309 -447 -149 -298 2016 15.092 8.426 6.666 13.712 7.464 6.248 1.380 962 418 2017 13.894 7.694 6.200 14.025 7.478 6.547 -131 216 -347 2008 8.939 5.559 3.380 9.112 5.863 3.249 -173 -304 131 2009 9.623 6.111 3.512 9.424 6.069 3.355 199 42 157 2010 11.820 7.549 4.271 9.976 6.439 3.537 1.844 1.110 734 2011 13.179 8.443 4.736 11.177 7.243 3.934 2.002 1.200 802 2012 16.636 10.674 5.962 13.275 8.623 4.652 3.361 2.051 1.310 2013 23.046 14.833 8.213 18.603 12.145 6.458 4.443 2.688 1.755 2014 30.272 19.552 10.720 24.492 16.024 8.468 5.780 3.528 2.252 20152 48.261 32.271 15.990 36.709 24.279 12.430 11.552 7.992 3.560 2016 17.175 10.925 6.250 24.402 16.035 8.367 -7.227 -5.110 -2.117 2017 14.649 9.673 4.976 13.653 9.347 4.306 996 326 670 Wanderungen insgesamt Deutsche Ausländerinnen/Ausländer Jahr Zugezogene Fortgezogene Wanderungsbilanz Insgesamt davon Insgesamt davon Insgesamt davon 1 Einschließlich der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). 2 Starker Anstieg der Wanderungsbewegungen (Zu- und Fortzüge) aufgrund des großen Zustroms an Asylsuchenden und Flüchtlingen in der zentralen Flüchtlingsunterbringung (LEA). Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 62 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 327 Bevölkerungsbewegung 2017 in den Karlsruher Stadtteilen und Stadtvierteln Innenstadt-Ost 42 58 -16 1.035 912 123 650 749 -99 8 Nordöstlicher Teil 10 6 4 305 232 73 144 195 -51 26 Südwestlicher Teil 32 52 -20 730 680 50 506 554 -48 -18 Innenstadt-West 73 95 -22 2.013 1.733 280 1.063 1.270 -207 51 Östlicher Teil 19 8 11 451 337 114 181 273 -92 33 Westlicher Teil 54 87 -33 1.562 1.396 166 882 997 -115 18 Südstadt 279 155 124 2.354 2.244 110 1.811 1.771 40 274 Nördlicher Teil 70 30 40 938 873 65 703 776 -73 32 Südlicher Teil 88 91 -3 1.009 867 142 718 687 31 170 Östlicher Teil 121 34 87 407 504 -97 390 308 82 72 Südweststadt 249 149 100 1.794 1.677 117 1.433 1.528 -95 122 Östlicher Teil 70 36 34 503 521 -18 443 493 -50 -34 Mittlerer Teil 163 100 63 1.112 1.007 105 850 883 -33 135 Beiertheimer Feld 16 13 3 179 149 30 140 152 -12 21 Weststadt 234 186 48 2.146 1.904 242 1.437 1.678 -241 49 Mittlerer Teil 25 44 -19 254 243 11 167 229 -62 -70 Südlicher Teil 209 142 67 1.892 1.661 231 1.270 1.449 -179 119 Nordweststadt 95 164 -69 1.116 1.236 -120 762 761 1 -188 Alter Flugplatz 49 66 -17 341 316 25 297 277 20 28 Binsenschlauch 17 29 -12 486 688 -202 258 275 -17 -231 Lange Richtstatt 9 18 -9 73 59 14 78 70 8 13 Rennbuckel 20 51 -31 216 173 43 129 139 -10 2 Oststadt2 203 141 62 5.267 6.021 -754 1.668 1.876 -208 -900 Nördlicher Teil 41 29 12 735 646 89 399 418 -19 82 Südlicher Teil2 103 70 33 3.575 4.555 -980 633 751 -118 -1.065 Westlicher Teil 59 42 17 957 820 137 636 707 -71 83 Mühlburg 205 203 2 1.696 1.613 83 1.186 1.137 49 134 Alt-Mühlburg 145 128 17 1.025 923 102 782 803 -21 98 Weingärtensiedlung 9 17 -8 276 201 75 70 102 -32 35 Rheinhafen 11 13 -2 230 193 37 78 90 -12 23 Mühlburger Feld 40 45 -5 165 296 -131 256 142 114 -22 Daxlanden 94 164 -70 434 421 13 621 514 107 50 Alt-Daxlanden 16 51 -35 121 108 13 131 121 10 -12 Neu-Daxlanden 14 25 -11 140 133 7 141 128 13 9 Daxlanden-Ost 17 30 -13 64 56 8 145 90 55 50 Rheinstrandsiedlung 47 58 -11 109 124 -15 204 175 29 3 Knielingen 102 82 20 765 717 48 901 685 216 284 Alt-Knielingen 29 24 5 317 301 16 263 258 5 26 Neu-Knielingen 73 58 15 448 416 32 638 427 211 258 Grünwinkel 95 148 -53 1.683 1.454 229 741 619 122 298 Alt-Grünwinkel 48 45 3 1.325 1.160 165 446 303 143 311 Hardecksiedlung 6 8 -2 54 40 14 36 51 -15 -3 Albsiedlung 5 15 -10 53 48 5 55 45 10 5 Alte Heidenstückersiedl. 20 33 -13 93 97 -4 74 83 -9 -26 Neue Heidenstückersiedl. 16 47 -31 158 109 49 130 137 -7 11 Oberreut 84 112 -28 355 411 -56 496 506 -10 -94 Feldlage 41 74 -33 241 266 -25 252 307 -55 -113 Waldlage 43 38 5 114 145 -31 244 199 45 19 Wanderungsbewegung Lebend- geborene Ge- storbene Zuge- zogene Fortge- zogene Gewinn/ Verlust (-) Zuge- zogene Fortge- zogene Gewinn/ Verlust (-) Stadtteil/ Stadtviertel1 Geburten- überschuss/- defizit (-) innerstädtische UmzügeAußenwanderung Natürliche Bevölkerungsbewegung Zu-/Ab- nahme (-) insgesamt 1 Schlüsselnummern siehe Tabelle 106. 2 Einschließlich Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Starker Anstieg der Wanderungsbewegungen (Zu- und Fortzüge) aufgrund des großen Zustroms an Asylsuchenden und Flüchtlingen in der zentralen Flüchtlingsunterbringung (LEA). Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 63 noch Tabelle 327 Bevölkerungsbewegung 2017 in den Karlsruher Stadtteilen und Stadtvierteln Beiertheim-Bulach 59 58 1 410 393 17 367 410 -43 -25 Beiertheim 36 39 -3 276 268 8 252 290 -38 -33 Bulach 23 19 4 134 125 9 115 120 -5 8 Weiherf.-Dammerstock 66 104 -38 284 288 -4 325 291 34 -8 Weiherfeld 37 26 11 132 153 -21 148 149 -1 -11 Dammerstock 29 78 -49 152 135 17 177 142 35 3 Rüppurr 85 103 -18 508 520 -12 572 537 35 5 Alt-Rüppurr 31 24 7 207 209 -2 197 165 32 37 Neu-Rüppurr 12 23 -11 120 120 - 83 106 -23 -34 Gartenstadt 20 27 -7 75 104 -29 171 169 2 -34 Rüppurr-Südost 22 29 -7 106 87 19 121 97 24 36 Waldstadt 89 152 -63 864 804 60 727 745 -18 -21 Waldlage 83 103 -20 635 611 24 527 595 -68 -64 Feldlage 6 49 -43 229 193 36 200 150 50 43 Rintheim 60 76 -16 448 364 84 684 408 276 344 Alt-Rintheim 38 38 - 329 260 69 249 252 -3 66 Rintheimer Feld 22 38 -16 119 104 15 435 156 279 278 Hagsfeld 63 58 5 474 440 34 361 350 11 50 Alt-Hagsfeld 25 34 -9 210 173 37 154 164 -10 18 Westlicher Teil 38 24 14 264 267 -3 207 186 21 32 Durlach 284 347 -63 1.919 1.731 188 1.857 1.840 17 142 Alt-Durlach 109 126 -17 869 742 127 782 874 -92 18 Dornwald-Untermühl. 17 17 - 54 57 -3 81 70 11 8 Hanggebiet 35 93 -58 358 306 52 326 283 43 37 Bergwald 12 8 4 66 74 -8 73 66 7 3 Aue 76 72 4 379 377 2 405 353 52 58 Lohn-Lissen 31 24 7 144 142 2 151 161 -10 -1 Killisfeld 4 7 -3 49 33 16 39 33 6 19 Grötzingen 56 104 -48 488 484 4 484 386 98 54 Nördlich der Pfinz 39 68 -29 304 298 6 313 265 48 25 Südlich der Pfinz 17 36 -19 184 186 -2 171 121 50 29 Stupferich 27 26 1 167 180 -13 160 120 40 28 Hohenwettersbach 21 18 3 81 108 -27 117 118 -1 -25 Wolfartsweier 25 28 -3 142 146 -4 145 175 -30 -37 Grünwettersbach 29 51 -22 166 165 1 161 163 -2 -23 Palmbach 19 15 4 107 74 33 81 64 17 54 Neureut 157 200 -43 1.219 1.067 152 994 1.077 -83 26 Südlicher Teil 41 48 -7 267 206 61 245 305 -60 -6 Nördlicher Teil 59 89 -30 521 455 66 434 446 -12 24 Kirchfeld 37 42 -5 317 275 42 196 194 2 39 Heide 20 21 -1 114 131 -17 119 132 -13 -31 Nordstadt 64 61 3 608 571 37 489 515 -26 14 Hardtwaldsiedlung 24 30 -6 170 187 -17 187 177 10 -13 Amerikanersiedlung 40 31 9 438 384 54 302 338 -36 27 Stadt Karlsruhe 2.859 3.058 -199 28.543 27.678 865 20.293 20.293 X 666 Wanderungsbewegung Lebend- geborene Gestorbene Stadtteil/ Stadtviertel1 Natürliche Bevölkerungsbewegung Zu-/Ab- nahme (-) insgesamt Geburten- überschuss/- defizit (-) Außenwanderung innerstädtische Umzüge Zuge- zogene Fortge- zogene Gewinn/ Verlust (-) Zuge- zogene Fortge- zogene Gewinn/ Verlust (-) 2 1 Schlüsselnummern siehe Tabelle 106. 2 Einschließlich Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Starker Anstieg der Wanderungsbewegungen (Zu- und Fortzüge) aufgrund des großen Zustroms an Asylsuchenden und Flüchtlingen in der zentralen Flüchtlingsunterbringung (LEA). Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 64 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 328 Wanderungen1 von und nach Karlsruhe 2017 nach Altersgruppen, Staatsangehörigkeit und Geschlecht unter 6 1.202 539 1.631 803 -429 -264 -1.622 556 6 bis unter 15 1.030 496 1.091 525 -61 -29 -1.303 874 15 bis unter 25 11.336 4.368 7.641 2.941 3.695 1.427 2.166 6.647 25 bis unter 45 11.888 4.533 13.652 5.091 -1.764 -558 -4.334 2.760 45 bis unter 65 2.515 935 2.901 1.051 -386 -116 -638 364 65 und mehr 572 305 762 442 -190 -137 -116 -96 Insgesamt 28.543 11.176 27.678 10.853 865 323 -5.847 11.105 unter 6 491 212 1.004 504 -513 -292 -500 -356 6 bis unter 15 334 167 479 241 -145 -74 -174 -189 15 bis unter 25 6.137 2.697 3.496 1.770 2.641 927 3.310 1.875 25 bis unter 45 5.379 2.408 7.040 3.085 -1.661 -677 -997 -1.358 45 bis unter 65 1.103 470 1.414 595 -311 -125 -213 -305 65 und mehr 450 246 592 352 -142 -106 -46 -114 Insgesamt 13.894 6.200 14.025 6.547 -131 -347 1.380 -447 unter 6 711 327 627 299 84 28 -1.122 912 6 bis unter 15 696 329 612 284 84 45 -1.129 1.063 15 bis unter 25 5.199 1.671 4.145 1.171 1.054 500 -1.144 4.772 25 bis unter 45 6.509 2.125 6.612 2.006 -103 119 -3.337 4.118 45 bis unter 65 1.412 465 1.487 456 -75 9 -425 669 65 und mehr 122 59 170 90 -48 -31 -70 18 Insgesamt 14.649 4.976 13.653 4.306 996 670 -7.227 11.552 2016 Ausländerinnen/Ausländer Deutsche Wanderungen insgesamt insgesamt insgesamt insgesamt 2015 Alter nach Jahren WanderungsbilanzZugezogene Fortgezogene Wanderungsbilanz darunter weiblich darunter weiblich darunter weiblich 1 Einschließlich Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Starker Anstieg der Wanderungsbewegungen (Zu- und Fortzüge) aufgrund des großen Zustroms an Asylsuchenden und Flüchtlingen in der zentralen Flüchtlingsunterbringung (LEA). Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Abbildung 3.18 Entwicklung der Zu- und Fortzüge1 nach und von Karlsruhe pro 1.000 Einwohner 2008 bis 2017 -50 0 50 100 150 200 250 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Zuzüge Fortzüge Saldo Jahr Anzahl 1 Einschließlich Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Starker Anstieg der Wanderungsbewegungen (Zu- und Fortzüge) aufgrund des großen Zustroms an Asylsuchenden und Flüchtlingen in der zentralen Flüchtlingsunterbringung (LEA), insbesondere im Jahr 2015. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 65 Tabelle 329 Wanderungen1 2017 nach Herkunfts- und Zielgebieten Deutsche Ausländer Deutsche Ausländer Deutsche Ausländer Deutsche Ausländer Insgesamt 13.893 10.841 14.019 8.741 -126 2.100 1.385 3.039 Region Mittlerer Oberrhein 3.297 1.248 4.002 1.250 -705 -2 -796 -196 davon Stadtkreis Baden-Baden 122 41 122 39 X 2 18 14 Landkreis Karlsruhe 2.587 1.005 3.286 1.023 -699 -18 -870 -199 Landkreis Rastatt 588 202 594 188 -6 14 56 -11 Region Nordschwarzwald 812 177 697 171 115 6 214 -42 davon Stadtkreis Pforzheim 198 74 146 61 52 13 57 -38 Landkreis Calw 188 46 181 46 7 X 20 -7 Enzkreis 330 47 298 53 32 -6 88 -3 Landkreis Freudenstadt 96 10 72 11 24 -1 49 6 Region Unterer Neckar 832 229 733 151 99 78 282 64 davon Stadtkreis Heidelberg 191 97 186 47 5 50 2 62 Stadtkreis Mannheim 187 68 197 56 -10 12 23 6 Neckar-Odenwald-Kreis 76 6 48 5 28 1 87 6 Rhein-Neckar-Kreis 378 58 302 43 76 15 170 -10 4.941 1.654 5.432 1.572 -491 82 -300 -174 Regierungsbezirk Freiburg 1.382 236 1.032 187 350 49 704 70 Regierungsbezirk Stuttgart 1.541 419 1.470 365 71 54 444 -76 Regierungsbezirk Tübingen 569 97 416 92 153 5 226 -46 Baden-Württemberg 8.433 2.406 8.350 2.216 83 190 1.074 -226 Schleswig-Holstein 108 40 84 10 24 30 7 9 Hamburg 108 32 148 27 -40 5 -36 4 Niedersachsen 287 106 228 97 59 9 96 31 Bremen 31 9 24 7 7 2 8 - Nordrhein-Westfalen 717 342 548 225 169 117 117 191 Hessen 648 191 535 212 113 -21 138 32 Rheinland-Pfalz 1.347 258 1.218 298 129 -40 375 -89 darunter Landkreis Germersheim 396 127 545 145 -149 -18 -125 -49 Bayern 735 325 824 393 -89 -68 39 -77 Saarland 130 23 90 24 40 -1 99 8 Berlin 181 93 284 99 -103 -6 -122 22 Brandenburg 47 12 36 14 11 -2 -3 4 Mecklenburg-Vorpommern 38 18 33 13 5 5 -2 18 Sachsen 104 66 152 102 -48 -36 -26 17 Sachsen-Anhalt 47 21 44 27 3 -6 18 9 Thüringen 78 27 57 41 21 -14 21 13 13.039 3.969 12.655 3.805 384 164 1.803 -34 Ausland 531 6.669 739 4.843 -208 1.826 -161 2.923 darunter Regierungsbezirk Karlsruhe Bundesrepublik Deutschland Herkunfts- bzw. Zielgebiet Zugezogene Fortgezogene Wanderungsbilanz Zum Vergleich: Wanderungsbilanz 20162017 2017 2017 1 Soweit Herkunfts- beziehungsweise Zielgebiet bekannt. Ohne Bewohnerinnen und Bewohner der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 66 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 330 Wanderungsbilanz1 gegenüber ausgewählten Herkunfts- beziehungsweise Zielgebieten 2008 bis 2017 Nachbarschafts- verband Karlsruhe übr. Region Mittl. Oberrhein übriges Baden- Württemberg Landkreis Germersheim übriges Bundesgebiet Ausland 20082 1.947 -395 182 1.669 57 808 -299 2009 1.257 -861 215 1.859 -73 728 -99 2010 2.648 -549 106 1.438 -47 675 1.150 2011 2.758 -657 177 1.309 -48 177 1.965 2012 3.770 -788 112 1.342 -158 447 3.031 2013 3.301 -458 -64 869 -235 240 2.912 2014 2.414 -654 -152 381 -138 114 3.940 2015 2.828 -650 -206 273 -170 342 4.151 2016 4.424 -1.018 26 1.840 -174 1.095 2.762 2017 1.974 -632 -75 980 -167 442 1.618 Jahr Überschuss der Zu- bzw. Fort- züge (-) insgesamt darunter gegenüber 1 Soweit Herkunfts- beziehungsweise Zielgebiet bekannt. Ohne Bewohnerinnen und Bewohner der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). 2 Der große Wanderungsgewinn ergibt sich unter anderem durch die Kampagne „Studenten - Erstwohnsitz Karlsruhe”, die im September 2007 gestartet wurde. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Abbildung 3.19 Summe der Zuzüge und Fortzüge1 im Zeitraum von 2008 bis 2017 nach ausgewählten Herkunfts- und Zielgebieten 23.415 9.870 7.379 1.531 58.478 4.828 52.397 65.861 30.077 10.102 7.003 1.354 46.518 5.981 47.329 44.730 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 70.000 80.000 Nachbarschafts- verband Karlsruhe übriger Lkr. Karlsruhe Lkr. Rastatt Stkr. Baden-Baden übriges Baden- Württemberg Lkr. Germersheim übriges Bundesgebiet Ausland Zuzüge Fortzüge Anzahl 1 Soweit Herkunfts- beziehungsweise Zielgebiet bekannt. Ohne Bewohnerinnen und Bewohner der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 331 Wanderungen von und nach Karlsruhe 2017 nach Herkunfts- und Zielgebieten im Ausland1 insgesamt darunter Deutsche insgesamt darunter Deutsche insgesamt darunter Deutsche Europa 4.815 327 4.118 483 697 -156 davon Bulgarien 189 3 149 6 40 -3 Frankreich 347 77 395 91 -48 -14 Italien 290 7 232 16 58 - Österreich 109 19 150 50 -41 -31 Polen 358 8 384 9 -26 -1 Rumänien 1.055 3 1.027 6 28 - Schweiz 97 55 193 128 -96 -73 Russland 101 10 78 11 23 -1 Spanien 233 30 199 38 34 -8 Türkei 181 22 136 23 45 -1 Ungarn 211 6 202 3 9 3 übrige Staaten 1.644 87 973 102 671 -15 Afrika 433 24 111 20 322 4 Amerika 586 91 463 112 123 -21 Asien 1.321 74 837 88 484 -14 Australien/Ozeanien 45 15 53 36 -8 -21 Insgesamt 7.200 531 5.582 739 1.618 -208 Zugezogene Fortgezogene WanderungsbilanzHerkunfts- bzw. Zielgebiet 1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Ohne Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Soweit Herkunfts- beziehungsweise Zielgebiet bekannt. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 67 Abbildung 3.20 Wanderungsplus beziehungsweise -verlust Karlsruhes gegenüber den Gemeinden der Landkreise Karlsruhe, Rastatt und Germersheim 2017 3 30 -23 3 -50 -89 7 -17 -52 6 -48 -21 6 -3 1 15 -34 9 -1 2 5 -44 -1 -177 -130 6 40 -9 -52 -34 -66 1 - -4 - 19 5 -26 -1 7 6 9 -2 14 6 - -7 -10 4 -2 -23 7 4 -3 5 35 -118 -13 -5 -45 -13 5 -13 -250 -200 -150 -100 -50 0 50 100 150 Bad Schönborn Bretten, Stadt Bruchsal, Stadt Dettenheim Eggenstein-Leopoldshafen Ettlingen, Stadt Forst Gondelsheim Graben-Neudorf Hambrücken Karlsbad Karlsdorf-Neuthard Kraichtal, Stadt Kronau Kürnbach Linkenheim-Hochstetten Malsch Marxzell Oberderdingen Oberhausen-Rheinhausen Östringen, Stadt Pfinztal Philippsburg, Stadt Rheinstetten, Stadt Stutensee, Stadt Sulzfeld Ubstadt-Weiher Waghäusel, Stadt Waldbronn Walzbachtal Weingarten Zaisenhausen Au am Rhein Bietigheim Bischweier Bühl, Stadt Bühlertal Durmersheim Elchesheim-Illingen Forbach Gaggenau, Stadt Gernsbach, Stadt Hügelsheim Iffezheim Kuppenheim, Stadt Lichtenau, Stadt Loffenau Muggensturm Ötigheim Ottersweier Rastatt, Stadt Rheinmünster Sinzheim Steinmauern Weisenbach Germersheim, Stadt Wörth/Rhein, Stadt VG Hagenbach, Stadt VG Bellheim VG Jockgrim VG Kandel VG Lingenfeld VG Rülzheim 1 Gemeinden des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe. Ohne Bewohnerinnen und Bewohner der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Wanderungsplus durch Zuzüge aus ... Wanderungsverlust durch Fortzüge nach ... Anzahl 68 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 332 Innerhalb des Stadtgebiets umgezogene Personen 2017 nach Stadtteilen 01 Innenstadt-Ost 650 310 749 324 -99 -14 02 Innenstadt-West 1.063 449 1.270 558 -207 -109 03 Südstadt 1.811 650 1.771 645 40 5 04 Südweststadt 1.433 422 1.528 446 -95 -24 05 Weststadt 1.437 430 1.678 493 -241 -63 06 Nordweststadt 762 242 761 256 1 -14 07 Oststadt 1.668 623 1.876 758 -208 -135 08 Mühlburg 1.186 518 1.137 378 49 140 09 Daxlanden 621 121 514 120 107 1 10 Knielingen 901 328 685 251 216 77 11 Grünwinkel 741 288 619 253 122 35 12 Oberreut 496 130 506 108 -10 22 13 Beiertheim-Bulach 367 87 410 93 -43 -6 14 Weiherfeld-Dammerstock 325 54 291 65 34 -11 15 Rüppurr 572 102 537 94 35 8 16 Waldstadt 727 234 745 196 -18 38 17 Rintheim 684 248 408 131 276 117 18 Hagsfeld 361 103 350 102 11 1 19 Durlach 1.857 514 1.840 527 17 -13 20 Grötzingen 484 110 386 107 98 3 21 Stupferich 160 36 120 38 40 -2 22 Hohenwettersbach 117 16 118 21 -1 -5 23 Wolfartsweier 145 31 175 26 -30 5 24 Grünwettersbach 161 26 163 35 -2 -9 25 Palmbach 81 8 64 9 17 -1 26 Neureut 994 298 1.077 327 -83 -29 27 Nordstadt 489 135 515 152 -26 -17 Stadt Karlsruhe 20.293 6.513 20.293 6.513 X X Stadtteil Zugezogene Fortgezogene Wanderungsbilanz insgesamt insgesamt insgesamt darunter Ausländer darunter Ausländer darunter Ausländer Einschließlich Umzüge innerhalb des Stadtteils. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 333 Innerhalb des Stadtgebiets umgezogene Personen1 2017 nach Umzugsmonat, Staatsangehörigkeit und Geschlecht Umgezogene Personen Januar 1.120 542 424 169 1.544 711 Februar 977 479 450 180 1.427 659 März 1.194 604 686 292 1.880 896 April 1.162 570 502 200 1.664 770 Mai 1.188 574 527 229 1.715 803 Juni 1.014 497 526 225 1.540 722 Juli 1.096 509 588 242 1.684 751 August 1.459 711 597 231 2.056 942 September 1.237 595 589 251 1.826 846 Oktober 1.195 554 594 254 1.789 808 November 1.200 590 570 239 1.770 829 Dezember 938 453 460 182 1.398 635 Jahr 2017 13.780 6.678 6.513 2.694 20.293 9.372 2016 13.921 6.794 6.346 2.685 20.267 9.479 2015 14.691 7.104 7.003 2.816 21.694 9.920 2014 14.342 6.979 6.344 2.686 20.686 9.665 Monat Deutsche Ausländerinnen/Ausländer darunter weiblich insgesamt insgesamt insgesamt darunter weiblich darunter weiblich 1 Einschließlich Umzüge innerhalb des Stadtteils. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 69 Abbildung 3.21 Altersstruktur der zu- und fortgezogenen Personen1 in Karlsruhe 2017 978 463 190 555 536 627 1.431 922 4.661 6.207 3.754 2.299 1.392 1.107 811 606 377 225 139 398 702 336 164 484 546 731 3.110 1.653 5.842 5.670 3.042 1.959 1.217 990 749 507 269 171 110 291 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 unter 3 3 bis unter 5 5 bis unter 6 6 bis unter 10 10 bis unter 15 15 bis unter 18 18 bis unter 20 20 bis unter 21 21 bis unter 25 25 bis unter 30 30 bis unter 35 35 bis unter 40 40 bis unter 45 45 bis unter 50 50 bis unter 55 55 bis unter 60 60 bis unter 65 65 bis unter 70 70 bis unter 75 75 und älter Personen Alter in Jahren Zuzüge Fortzüge 1 Einschließlich Bewohnerinnen und Bewohner der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 70 | Statistisches Jahrbuch 2018 Ta be lle 3 34 In ne rh al b de s St ad tg eb ie ts u m ge zo ge ne P er so ne n1 2 01 7 na ch H er ku nf ts - u nd Z ie ls ta dt te ile n In ne ns ta dt -O st - 49 11 0 64 49 19 10 8 42 16 12 9 14 8 In ne ns ta dt -W es t 80 - 14 7 11 8 11 5 53 11 8 68 38 39 14 13 14 Sü ds ta dt 77 99 - 19 3 12 5 47 15 6 82 30 39 48 26 38 Sü dw es ts ta dt 40 11 6 16 9 - 16 6 21 98 73 30 49 40 22 49 W es ts ta dt 73 12 8 15 0 13 6 - 93 10 8 15 8 38 60 58 26 27 N or dw es ts ta dt 25 46 49 26 67 - 68 50 8 44 24 16 17 O st st ad t 73 11 1 20 2 14 9 11 8 42 - 14 4 11 39 12 2 22 20 M üh lb ur g 30 55 63 59 92 51 63 - 53 93 77 19 21 Da xl an de n 13 10 25 29 31 13 15 25 - 31 53 17 9 Kn ie lin ge n 19 21 30 29 50 43 22 24 21 - 34 18 3 G rü nw in ke l 10 7 30 41 36 17 60 60 40 18 - 42 17 O be rre ut 5 11 16 18 16 13 12 27 41 24 22 - 10 Be ie rth ei m -B ul ac h 8 29 32 30 31 6 24 14 13 18 21 7 - W ei he rfe ld -D am m er st oc k 7 5 23 23 12 4 18 17 4 6 6 8 3 Rü pp ur r 12 12 29 40 18 17 24 11 17 6 14 3 14 W al ds ta dt 18 34 34 24 34 24 53 26 8 19 10 8 5 Ri nt he im 8 14 20 15 17 1 43 25 3 11 4 3 6 Ha gs fe ld 2 16 18 10 14 12 30 14 8 11 7 4 4 Du rla ch 31 49 97 43 68 25 93 48 27 43 18 21 12 G rö tz in ge n 3 3 22 12 10 7 25 10 2 7 9 2 - St up fe ric h 2 1 12 3 8 2 9 2 1 - 4 3 - Ho he nw et te rs ba ch 1 3 2 9 2 1 2 1 - 4 3 - - W ol fa rts w ei er 1 4 8 7 3 4 6 2 4 3 - 2 5 G rü nw et te rs ba ch 1 3 8 3 8 2 3 - 2 6 4 1 - Pa lm ba ch 1 - 1 3 1 1 1 2 3 3 - - - N eu re ut 22 51 48 26 64 66 60 38 41 62 20 20 7 N or ds ta dt 10 25 32 29 22 33 38 32 6 25 8 6 4 St ad t Ka rl sr uh e 57 2 90 2 1. 37 7 1. 13 9 1. 17 7 61 7 1. 25 7 99 5 46 5 67 2 62 9 32 3 29 3 U m zu g vo n St ad tt ei l … na ch S ta dt te il … In ne ns ta dt - O st In ne ns ta dt - W es t Sü dw es ts ta dt N or dw es t- st ad t Be ie rth ei m - Bu la ch G rü nw in ke l O be rre ut Sü ds ta dt W es ts ta dt O st st ad t M üh lb ur g Da xl an de n Kn ie lin ge n 1 O hn e Um zü ge in ne rh al b de s St ad tte ils . St ad t K ar lsr uh e | A m tf ür S ta dt en tw ick lu ng | St at ist isc he s Ja hr bu ch 2 01 8. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 71 no ch T ab el le 3 34 In ne rh al b de s St ad tg eb ie ts u m ge zo ge ne P er so ne n1 2 01 7 na ch H er ku nf ts - u nd Z ie ls ta dt te ile n W ol fa rts - w ei er In ne ns ta dt -O st 14 21 23 27 16 30 6 - 4 1 1 1 13 14 In ne ns ta dt -W es t 10 20 26 27 23 77 17 2 2 3 7 4 47 27 Sü ds ta dt 13 26 45 39 25 10 7 15 3 1 4 10 1 59 29 Sü dw es ts ta dt 46 46 25 28 17 83 15 1 8 5 3 2 56 26 W es ts ta dt 23 35 42 37 27 72 18 1 1 3 6 2 57 39 N or dw es ts ta dt 3 11 13 12 12 24 5 6 1 3 1 1 50 34 O st st ad t 8 22 60 74 26 91 31 2 - 7 4 3 41 43 M üh lb ur g 7 17 31 22 9 51 8 2 1 5 10 3 67 37 Da xl an de n 4 10 1 8 5 23 4 3 1 4 1 1 18 4 Kn ie lin ge n 1 6 29 12 7 35 9 - 1 5 2 - 30 5 G rü nw in ke l 15 13 10 11 1 24 11 1 - 1 1 - 37 4 O be rre ut 4 3 13 22 7 28 3 3 1 3 1 1 24 5 Be ie rth ei m -B ul ac h 22 20 4 6 2 15 12 - - 3 - 1 13 5 W ei he rfe ld -D am m er st oc k - 23 6 2 2 18 14 - - 1 1 - 2 11 Rü pp ur r 21 - 10 7 6 27 2 7 1 6 7 1 8 - W al ds ta dt 4 7 - 66 40 38 11 - - 4 4 1 25 20 Ri nt he im 5 1 18 - 6 25 7 10 1 2 1 1 11 8 Ha gs fe ld 3 5 34 24 - 41 3 2 - 2 1 - 4 4 Du rla ch 18 26 53 59 19 - 10 6 38 17 27 20 8 32 26 G rö tz in ge n 4 17 4 5 4 71 - 8 6 1 - 1 4 - St up fe ric h - - - - 1 15 - - 4 - 3 - 3 1 Ho he nw et te rs ba ch - 4 1 1 - 18 6 9 - 4 3 - 1 2 W ol fa rts w ei er - 2 5 7 - 41 8 4 - - 8 8 - - G rü nw et te rs ba ch 3 1 5 - 7 13 6 1 17 3 - 16 1 1 Pa lm ba ch - 1 1 - - 3 1 2 5 1 10 - 1 - N eu re ut 10 12 26 23 12 42 12 9 3 4 3 1 - 45 N or ds ta dt 12 6 14 23 10 29 5 - 1 - 5 1 40 - St ad t Ka rl sr uh e 25 0 35 5 49 9 54 2 28 4 1. 04 1 33 5 11 4 76 10 2 11 3 58 64 4 39 0 U m zu g vo n St ad tt ei l … na ch S ta dt te il … H oh en - w et te rs ba ch G rü n- w et te rs ba ch W ei he rfe ld - Da m m er st oc k St up fe ric h Pa lm ba ch N eu re ut N or ds ta dt Rü pp ur r W al ds ta dt Ri nt he im Ha gs fe ld Du rla ch G rö tz in ge n 1 O hn e Um zü ge in ne rh al b de s St ad tte ils . St ad tK ar lsr uh e | A m t f ür S ta dt en tw ick lu ng | St at ist isc he s Ja hr bu ch 2 01 8. 72 | Statistisches Jahrbuch 2018 Vorausrechnungen Tabelle 335 Vorausgerechnete Entwicklung der wohnberechtigten Bevölkerung in Karlsruhe 2015 bis 2035 nach verschiedenen Prognoseszenarien (ohne LEA) Verhaltenes Szenario Dynamisches Szenario 2015 312.842 312.842 2016 315.190 315.190 2017 312.317 312.317 2018 314.891 314.891 2019 318.703 318.703 2020 323.236 323.380 2021 327.037 327.330 2022 330.177 330.625 2023 332.150 332.758 2024 333.521 334.132 2025 335.013 336.716 2026 335.968 338.655 2027 336.154 340.073 2028 336.277 341.483 2029 336.333 342.619 2030 336.667 344.647 2031 336.926 345.959 2032 337.165 347.251 2033 337.380 348.521 2034 337.481 349.518 2035 337.500 350.268 Wohnberechtigte Bevölkerung (ohne LEA) Jahr 1 1 Ausgangsjahr der Prognose; Zahlen stammen aus dem kommunalen Einwohnermelderegister. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Abbildung 3.22 Vorausgerechnete Entwicklung der wohnberechtigten Bevölkerung in Karlsruhe 2015 bis 2035 nach verschiedenen Prognoseszenarien (ohne LEA) 300.000 305.000 310.000 315.000 320.000 325.000 330.000 335.000 340.000 345.000 350.000 355.000 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 Anzahl Jahr Dynamisches Szenario Verhaltenes Szenario 2015 = Ausgangsjahr der Prognose; Zahlen stammen aus dem kommunalen Einwohnermelderegister. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung| Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 73 Tabelle 336 Entwicklung der wohnberechtigten Bevölkerung in Karlsruhe 2015 bis 2035 nach Altersgruppen und verschiedenen Prognoseszenarien1 – Bestand und Prognose männlich weiblich insgesamt männlich weiblich insgesamt männlich weiblich insgesamt 0 – unter 3 4.138 3.782 7.920 4.552 4.330 8.882 4.303 4.091 8.394 3 – unter 6 3.724 3.492 7.216 4.334 4.124 8.458 4.204 4.000 8.203 6 – unter 10 4.659 4.599 9.258 5.496 5.257 10.753 5.595 5.335 10.930 10 – unter 18 9.898 9.058 18.956 10.415 9.883 20.298 11.132 10.676 21.807 18 – unter 30 35.746 28.594 64.340 35.698 28.399 64.098 32.993 26.446 59.439 30 – unter 45 34.400 30.557 64.957 39.917 35.016 74.933 37.571 33.392 70.963 45 – unter 65 42.385 40.712 83.097 44.401 41.148 85.549 44.574 41.212 85.786 65 – unter 85 21.877 27.065 48.942 23.307 27.720 51.027 28.407 31.962 60.369 85 und älter 2.459 5.697 8.156 4.053 6.963 11.016 4.405 7.202 11.608 Insgesamt 159.286 153.556 312.842 172.173 162.841 335.013 173.184 164.316 337.500 0 – unter 3 4.138 3.782 7.920 4.609 4.383 8.992 4.613 4.398 9.011 3 – unter 6 3.724 3.492 7.216 4.352 4.142 8.494 4.509 4.315 8.825 6 – unter 10 4.659 4.599 9.258 5.492 5.251 10.743 5.954 5.721 11.674 10 – unter 18 9.898 9.058 18.956 10.420 9.880 20.300 11.538 11.083 22.621 18 – unter 30 35.746 28.594 64.340 36.043 28.712 64.755 34.079 27.393 61.473 30 – unter 45 34.400 30.557 64.957 40.295 35.316 75.611 39.825 35.611 75.436 45 – unter 65 42.385 40.712 83.097 44.490 41.223 85.713 45.906 42.231 88.137 65 – unter 85 21.877 27.065 48.942 23.341 27.749 51.090 28.822 32.423 61.245 85 und älter 2.459 5.697 8.156 4.053 6.965 11.018 4.469 7.379 11.848 Insgesamt 159.286 153.556 312.842 173.095 163.622 336.716 179.714 170.554 350.268 Wohnberechtigte Bevölkerung (ohne LEA) Verhaltenes Szenario Dynamisches Szenario Basisjahr 2015 2025 2035 Bestand PrognoseAlter 1 Die Zahlenwerte der Prognose sind gerundet. Daher ergeben sich bei Aufsummierung eventuell Rundungsdifferenzen. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 74 | Statistisches Jahrbuch 2018 Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 75 4 Bauen und Wohnen Gebäude- und Wohnungsbestand 77 Bautätigkeit 81 Grundbesitz und Baulandpreise 96 © Martin Noth | Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung 76 | Statistisches Jahrbuch 2018 Begriffserklärungen Die Bautätigkeit erstreckt sich auf alle genehmigungs- und zustimmungspflichtigen sowie nach der Baufreistellungs- verordnung kenntnisgabepflichtigen Baumaßnahmen und Abgänge im Hochbau, bei denen Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen, verändert oder der Nutzung (zum Beispiel durch Abbruch) entzogen wird. Erfasst werden Baugenehmigungen, Baufertigstellungen, Abgänge sowie der Bauüberhang (genehmigte, aber noch nicht fertiggestellte Bauvorhaben). Wohngebäude sind Gebäude, die mindestens zur Hälfte (gemessen an der Gesamtnutzfläche) Wohnzwecken dienen. Nichtwohngebäude sind Gebäude, die überwiegend für Nichtwohnzwecke (gemessen an der Gesamtnutzfläche) bestimmt sind. Hierzu zählen beispielsweise Bürogebäude oder gewerbliche Betriebsgebäude. Wohneinheiten sind als nach außen abgeschlossene, zu Wohnzwecken bestimmte und in der Regel zusammenhängende Räume zu verstehen, welche die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen. Wohnungen sind Wohneinheiten, die mit Küche oder Kochnische ausgestattet sind. Wohnräume sind Wohn- und Schlafräume mit sechs und mehr Quadratmetern Wohnfläche sowie Küchen (ohne Rücksicht auf die Größe) und gewerblich genutzte Räume (zweckentfremdete Wohnräume) mit mindestens sechs Quadratmetern Wohnfläche. Nicht dazu gehören Bäder, Toiletten, Flure, Abstellräume, Zubehörräume und Räume unter sechs Quadratmetern. Zur Wohnfläche gehören Flächen von Wohn- und Schlafräumen, Küchen und Nebenräumen (Dielen, Abstellräume, Bäder und dergleichen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern). Raumteile mit einer lichten Höhe von ein bis zwei Metern werden nur mit halber Fläche, unter einem Meter gar nicht angerechnet. Balkone und Loggien werden mit einer Teilfläche berücksichtigt. Nicht gezählt werden die Flächen der Zubehörräume (Keller, Waschküchen, Dachböden und so weiter), der Wirtschaftsräume sowie der Geschäftsräume und der zur gemeinsamen Nutzung verfügbaren Räume (Ausnahme: Wohnheime). Als Nutzfläche gilt derjenige Teil der Nettogrundrissfläche (ohne Wohnfläche), welcher der Zweckbestimmung und Nutzung des Bauwerks dient. Dazu gehören die Hauptnutzungsflächen (Büroarbeit, Produktion, Lagern, Verteilen und Verkaufen, Unterricht und Kultur sowie Heilen und Pflegen) und die Nebennutzungsflächen (Sanitärräume und Saunen, Garderoben, Abstellräume, Garagen aller Art). Nicht zur Nutzfläche gehören die Konstruktions-, Funktions- und Verkehrsflächen (Wände, Säulen, Müllschächte, Rauchabzüge, Flure, Treppenräume, Rampen und so weiter). Umbauter Raum oder Rauminhalt ist das von den äußeren Begrenzungsflächen eines Gebäudes eingeschlossene Volumen (Bruttorauminhalt), das heißt das Produkt aus der überbauten Fläche und der anzusetzenden Höhe; es umfasst auch den Rauminhalt der Konstruktion (nach DIN 277). Als Rohzugang wird der Zugang ohne Rücksicht des Abgangs von Gebäuden/Gebäudeteilen durch Abbruch oder Umbau bezeichnet. Der Reinzugang ergibt sich rechnerisch aus dem Rohzugang, vermindert um den Abgang. Für den Mietpreisindex werden die Aufwendungen der privaten Haushalte in Baden-Württemberg für Wohnungsmieten (ohne Energie) zu Grunde gelegt. Berücksichtigung finden hierbei die Mieten für Altbauwohnungen sowie für Neubauwohnungen im sozialen und auch frei finanzierten Wohnungsbau. Die Daten werden monatlich vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg erhoben. Sozialmietwohnungen sind Wohnungen, die einer Mietpreis- und Belegungsbindung (Wohnberechtigungsschein) für eine bestimmte Zeit unterliegen. Bei Sozialmietwohnungen werden folgende Förderwege unterschieden: „„ 1. Förderweg (§ 6 Zweites Wohnungsbaugesetz): bis 1989. „„ 3. und 4. Förderweg (§§ 88d, 88e Zweites Wohnungsbaugesetz): 1990 bis 2001. „„ Förderung nach dem Wohnraumförderungsgesetz: 2002 bis 2007. „„ Förderung nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz: seit 2008. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 77 Gebäude- und Wohnungsbestand Tabelle 401 Wohnungen und Wohngebäude in Karlsruhe seit 1950 Jahr Wohngebäude Wohnungen Personen je Wohnung Wohnungen je Wohngebäude 1950 14.254 49.131 4,04 3,35 1956 17.434 64.091 3,47 3,68 1961 20.575 77.990 3,10 3,79 1968 22.999 93.429 2,74 4,06 1987 33.879 125.671 2,15 3,72 1990 34.708 127.837 2,23 3,68 2009 39.432 146.089 2,07 3,70 2011 40.289 152.802 1,98 3,79 2013 40.590 154.659 2,01 3,81 2014 40.824 155.199 2,04 3,80 2015 40.916 155.699 2,08 3,81 2016 40.969 156.130 2,00 3,81 2017 41.096 156.672 1,98 3,81 1 1 Ab 2011: Fortschreibung auf Basis des Zensus 2011 (Gebäude- und Wohnungszählung). Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 402 Wohnungsbestand in Karlsruhe nach Stadtteilen Wohnungen 2011 2017 01 Innenstadt-Ost 3.824 3.844 0,52 1,80 1,79 02 Innenstadt-West 5.866 5.937 1,21 1,79 1,78 03 Südstadt 9.778 10.753 9,97 1,85 1,92 04 Südweststadt 10.902 11.127 2,06 1,92 1,90 05 Weststadt 10.847 10.994 1,36 1,93 1,90 06 Nordweststadt 6.112 6.299 3,06 1,92 1,86 07 Oststadt 10.174 10.678 4,95 2,04 2,08 08 Mühlburg 8.920 9.034 1,28 1,87 1,93 09 Daxlanden 5.958 6.006 0,81 2,02 1,97 10 Knielingen 4.633 4.924 6,28 2,03 2,14 11 Grünwinkel 5.031 5.201 3,38 2,12 2,13 12 Oberreut 4.672 4.706 0,73 2,12 2,02 13 Beiertheim-Bulach 3.798 3.836 1,00 1,82 1,83 14 Weiherfeld-Dammerstock 3.087 3.095 0,26 2,04 1,97 15 Rüppurr 5.197 5.389 3,69 2,08 2,00 16 Waldstadt 6.439 6.493 0,84 2,03 1,94 17 Rintheim 2.839 2.965 4,44 2,05 2,16 18 Hagsfeld 3.345 3.424 2,36 2,18 2,13 19 Durlach 16.387 16.657 1,65 1,90 1,86 20 Grötzingen 4.519 4.519 0,00 2,15 2,06 21 Stupferich 1.322 1.376 4,08 2,10 2,06 22 Hohenwettersbach 1.196 1.244 4,01 2,54 2,46 23 Wolfartsweier 1.683 1.696 0,77 1,98 1,87 24 Grünwettersbach 1.903 1.916 0,68 2,21 2,15 25 Palmbach 797 855 7,28 2,32 2,35 26 Neureut 8.998 9.520 5,80 2,02 2,01 27 Nordstadt 3.992 4.184 4,81 2,49 2,37 Stadt Karlsruhe 152.219 156.672 2,93 1,99 1,98 Belegungsdichte (Personen je Wohnung)Stadtteil 9. Mai 20111 31. Dezember 2017 Zu-/Abnahme (-) in % 1 Gebäude- und Wohnungszählung Zensus 2011. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 78 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 403 Wohnungsbestand in den Karlsruher Stadtteilen nach der Wohnungsgröße 2017 im Vergleich zum Zensus 2011 1 und 2 3 4 5 und 6 7 und mehr Innenstadt-Ost 2017 326 3.844 1.263 1.116 899 474 92 2011 323 3.824 1.259 1.115 897 463 90 Innenstadt-West 2017 628 5.937 1.949 1.567 1.392 865 164 2011 626 5.866 1.913 1.554 1.382 855 162 Südstadt 2017 1.197 10.753 2.444 3.972 3.003 1.225 109 2011 1.141 9.778 2.281 3.619 2.691 1.090 97 Südweststadt 2017 1.287 11.127 2.098 2.782 3.557 2.396 294 2011 1.273 10.902 2.011 2.728 3.511 2.365 287 Weststadt 2017 1.514 10.994 2.087 2.730 3.643 2.151 383 2011 1.507 10.847 2.052 2.677 3.612 2.130 376 Nordweststadt 2017 1.826 6.299 1.201 1.371 2.039 1.236 452 2011 1.811 6.112 1.041 1.365 2.032 1.225 449 Oststadt 2017 1.190 10.678 2.691 3.069 3.382 1.306 230 2011 1.190 10.174 2.234 3.070 3.362 1.287 221 Mühlburg 2017 1.310 9.034 1.570 2.924 3.092 1.211 237 2011 1.304 8.920 1.534 2.900 3.065 1.199 222 Daxlanden 2017 1.949 6.006 490 1.361 2.568 1.222 365 2011 1.939 5.958 476 1.345 2.567 1.214 356 Knielingen 2017 2.090 4.924 614 1.135 1.550 1.241 384 2011 1.919 4.633 569 1.118 1.474 1.123 349 Grünwinkel 2017 2.342 5.201 583 1.141 1.513 1.473 491 2011 2.285 5.031 540 1.112 1.490 1.416 473 Oberreut 2017 819 4.706 929 1.396 1.466 781 134 2011 819 4.672 924 1.364 1.461 789 134 Beiertheim-Bulach 2017 999 3.836 583 1.025 1.223 826 179 2011 986 3.798 580 1.015 1.215 817 171 Weiherfeld- 2017 1.073 3.095 283 822 1.062 652 276 Dammerstock 2011 1.073 3.087 282 828 1.066 642 269 Rüppurr 2017 2.684 5.389 427 784 1.673 1.816 689 2011 2.654 5.197 388 785 1.590 1.763 671 Waldstadt 2017 1.825 6.493 916 1.368 2.497 1.236 476 2011 1.812 6.439 885 1.363 2.495 1.230 466 Stadtteil/Jahr Wohn- gebäude Wohnungen insgesamt1 davon mit Wohnräumen (einschließlich Küchen) 1 In Wohn- und Nichtwohngebäuden. 2017: Fortschreibung auf Basis der Gebäude- und Wohnungszählung Zensus 2011. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 79 noch Tabelle 403 Wohnungsbestand in den Karlsruher Stadtteilen nach der Wohnungsgröße 2017 im Vergleich zum Zensus 2011 1 und 2 3 4 5 und 6 7 und mehr Rintheim 2017 785 2.965 315 844 1.143 492 171 2011 770 2.839 268 824 1.113 471 163 Hagsfeld 2017 1.363 3.424 683 761 839 821 320 2011 1.291 3.345 679 762 840 759 305 Durlach 2017 4.627 16.657 2.464 4.672 4.915 3.328 1.278 2011 4.565 16.387 2.428 4.603 4.852 3.277 1.227 Grötzingen 2017 2.090 4.519 406 834 1.312 1.376 591 2011 2.088 4.519 406 837 1.317 1.372 587 Stupferich 2017 810 1.376 111 223 327 482 233 2011 766 1.322 109 230 321 446 216 Hohenwettersbach 2017 880 1.244 78 141 246 474 305 2011 861 1.196 78 135 238 448 297 Wolfartsweier 2017 652 1.696 208 372 515 425 176 2011 646 1.683 209 368 512 423 171 Grünwettersbach 2017 1.246 1.916 109 249 442 691 425 2011 1.231 1.903 110 250 435 688 420 Palmbach 2017 527 855 73 118 187 287 190 2011 478 797 70 111 184 268 164 Neureut 2017 3.988 9.520 1.677 1.912 2.420 2.573 938 2011 3.697 8.998 1.607 1.818 2.284 2.414 875 Nordstadt 2017 1.069 4.184 744 828 1.258 1.195 159 2011 1.067 3.992 559 828 1.260 1.191 154 Stadt Karlsruhe 2017 41.096 156.672 26.996 39.517 48.163 32.255 9.741 2011 40.122 152.219 25.492 38.724 47.266 31.365 9.372 Stand Jahresanfang 40.969 156.130 26.770 39.434 48.061 32.167 9.698 Bautätigkeit 155 656 271 98 125 110 52 28 114 45 15 23 22 9 Reinzu-/-abgang (-) 127 542 226 83 102 88 43 41.096 156.672 26.996 39.517 48.163 32.255 9.741Stand Jahresende Jahresbilanz 2017 Stadtteil/Jahr Wohnungen insgesamt1 Wohn- gebäude Wohnräumen (einschließlich Küchen) davon mit Abgang (Abbruch usw.) 1 In Wohn- und Nichtwohngebäuden. 2017: Fortschreibung auf Basis der Gebäude- und Wohnungszählung Zensus 2011. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 80 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 404 Wohngebäudebestand1 nach Zahl der Wohnungen in den Karlsruher Stadtteilen 2017 1 2 3 bis 6 7 und mehr 01 Innenstadt-Ost 326 14 16 105 191 02 Innenstadt-West 628 49 40 258 281 03 Südstadt 1.197 80 17 350 750 04 Südweststadt 1.287 48 28 463 748 05 Weststadt 1.514 123 83 643 665 06 Nordweststadt 1.826 909 332 407 178 07 Oststadt 1.190 175 30 274 711 08 Mühlburg 1.310 322 112 268 608 09 Daxlanden 1.949 988 319 438 204 10 Knielingen 2.090 930 493 577 90 11 Grünwinkel 2.342 1.586 312 300 144 12 Oberreut 819 469 32 58 260 13 Beiertheim-Bulach 999 334 144 335 186 14 Weiherfeld-Dammerstock 1.073 546 153 278 96 15 Rüppurr 2.684 1.838 299 429 118 16 Waldstadt 1.825 1.224 131 93 377 17 Rintheim 785 286 148 264 87 18 Hagsfeld 1.363 798 264 215 86 19 Durlach 4.627 1.922 859 1.197 649 20 Grötzingen 2.090 1.211 428 371 80 21 Stupferich 810 511 182 108 9 22 Hohenwettersbach 880 663 150 61 6 23 Wolfartsweier 652 298 157 144 53 24 Grünwettersbach 1.246 814 303 125 4 25 Palmbach 527 328 121 76 2 26 Neureut 3.988 2.433 712 628 215 27 Nordstadt 1.069 687 39 88 255 Stadt Karlsruhe 2017 41.096 19.586 5.904 8.553 7.053 davon mit ... Wohnungen Wohngebäude insgesamt Stadtteil 1 Fortschreibung auf Basis der Gebäude- und Wohnungszählung Zensus 2011. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 81 Bautätigkeit Tabelle 405 Erteilte Baugenehmigungen in Karlsruhe seit 1991 Wohnbau Nichtwohnbau 1991 417 89 1.558 13 126,1 163,8 153,3 144,1 1992 377 79 1.507 26 118,8 253,2 151,6 299,1 1993 408 76 1.588 25 128,2 321,3 179,5 423,8 1994 363 61 1.905 19 144,2 219,6 197,9 223,2 1995 347 51 1.633 46 132,5 132,2 161,0 103,3 1996 169 39 668 42 60,8 123,1 88,2 109,3 1997 196 52 940 27 88,0 89,6 95,9 101,7 1998 311 78 1.368 10 121,4 166,1 209,4 218,0 1999 350 60 634 43 84,5 122,2 105,0 117,3 2000 217 65 404 15 57,3 180,5 82,4 139,8 2001 165 83 475 7 57,2 175,9 76,8 168,6 2002 247 71 560 7 65,3 191,1 90,6 265,7 2003 300 68 578 1 72,9 99,4 99,5 91,5 2004 212 43 755 4 90,2 82,0 99,4 94,8 2005 276 46 630 7 72,8 108,3 84,4 82,1 2006 303 43 1.175 4 127,1 120,5 166,1 91,4 2007 176 47 733 3 78,6 303,7 97,4 65,7 2008 193 39 942 - 99,7 100,1 112,8 72,4 2009 157 37 410 1 49,1 98,9 70,9 161,4 2010 177 42 677 -8 71,6 100,5 121,6 147,5 2011 182 42 589 4 70,2 87,8 111,1 96,8 2012 166 50 447 42 60,8 100,1 87,8 109,9 2013 164 43 513 53 66,9 135,2 95,1 151,5 2014 178 55 896 28 90,7 117,2 129,4 144,9 2015 248 43 803 1 82,7 122,9 146,5 204,0 2016 154 54 791 3 80,3 147,7 150,1 271,0 2017 124 43 648 28 63,5 192,3 122,4 401,3 Veranschlagte reine Baukosten in Mill. EuroJahr Neubau von Bau1 von Wohnungen in Wohnfläche Nutzfläche2 Wohn- gebäuden Nichtwohn- gebäuden Wohn- gebäuden Nichtwohn- gebäuden in 1.000 m² 1 Einschließlich Aus- und Umbau bestehender Gebäude. Negative Werte ergeben sich durch den Wegfall von Wohnungen (Umnutzung, Zusammenlegungen und anderes). 2 Als Nutzfläche gilt derjenige Teil der Nettogrundrissfläche (ohne Wohnfläche), welcher der Zweckbestimmung und Nutzung des Bauwerks dient. Nicht zur Nutzfläche gehören die Konstruktions-, Funktions- und Verkehrsfläche. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Abbildung 4.1 Genehmigte und fertiggestellte Wohnungen pro 1.000 Einwohner in Karlsruhe 1991 bis 2017 0,0 1,0 2,0 3,0 4,0 5,0 6,0 7,0 8,0 9,0 0,0 1,0 2,0 3,0 4,0 5,0 6,0 7,0 8,0 9,0 Wohnungen pro 1.000 Einwohner Anzahl Fertiggestellte Wohnungen pro 1.000 Einwohner Genehmigte Wohnungen pro 1.000 Einwohner Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 82 | Statistisches Jahrbuch 2018 Abbildung 4.2 Entwicklung der Bautätigkeit von Wohnungen1 in Karlsruhe 2008 bis 2017 942 411 669 593 489 566 924 804 794 676 810 794 591 615 705 598 588 576 587 656 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Baugenehmigungen Baufertigstellungen Bauüberhang Wohnungen 1 Anzahl der Wohnungen mit Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden und ab 2014 mit Wohnheimen. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Abbildung 4.3 Baufertigstellungen von Neubauwohnungen1 in Wohngebäuden nach dem Gebäudetyp in Karlsruhe 2008 bis 2017 658 579 413 397 472 379 226 351 451 378 129 128 130 153 173 116 239 93 68 147 0 200 400 600 800 1.000 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Ein- und Zweifamilienhäuser Mehrfamilienhäuser Wohnungen 1 Anzahl der Wohnungen ohne Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden und ab 2014 mit Wohnheimen. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 83 Tabelle 406 Baufertigstellungen in Karlsruhe seit 2008 nach Gebäudeart und Baumaßnahme 2008 330 165 125 4 5 16 15 47 118 2009 318 169 114 4 14 22 15 39 110 2010 335 151 119 2 9 6 15 48 136 2011 304 177 142 4 8 19 4 37 90 2012 382 200 158 4 8 18 12 47 135 2013 307 135 107 1 6 10 11 38 134 2014 458 251 225 4 4 13 5 47 160 2015 258 110 78 3 9 12 8 41 107 2016 233 95 63 2 4 12 14 33 105 2017 325 155 112 5 14 19 5 34 136 2008 810 787 129 12 28 161 457 1 22 2009 794 707 128 12 69 225 273 6 81 2010 591 543 130 6 43 68 296 3 45 2011 615 550 153 12 39 251 95 4 61 2012 705 645 173 12 44 160 256 15 45 2013 598 495 116 3 28 92 256 2 101 2014 588 465 239 12 18 118 78 42 81 2015 576 444 93 9 48 105 189 58 74 2016 587 519 68 6 20 110 315 6 62 2017 656 525 147 15 73 196 94 34 97 7 bis 12 13 und mehr davon mit …. Wohnungen Erstellte Wohnungen Jahr Baufertig- stellungen insgesamt Neubau von Wohn- gebäuden Neubau von Nichtwohn- gebäuden Aus- und Umbau11 bis 2 3 4 bis 6 Fertiggestellte Gebäude sowie Gebäudeteile 1 Baumaßnahmen an bestehenden Wohn- und Nichtwohnbauten sind in der Gesamtsumme enthalten. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 407 Neubau von Bürogebäuden in Karlsruhe seit 2008 2008 4 13,2 13 47,8 2009 4 20,9 6 6,0 2010 12 24,3 9 13,6 2011 7 9,0 7 12,2 2012 9 38,4 10 21,3 2013 10 31,6 6 26,1 2014 8 13,9 10 28,9 2015 3 13,5 11 32,3 2016 13 37,1 4 10,4 2017 14 89,2 8 16,9 Jahr Gebäude Gebäude BaufertigstellungenBaugenehmigungen Nutzfläche in 1.000 m2 Nutzfläche in 1.000 m2 Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 84 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 408 Neubau von nichtlandwirtschaftlichen Betriebsgebäuden in Karlsruhe seit 2008 Tabelle 409 Baufertigstellungen im Wohnungsbau in Karlsruhe seit 2007 Wohnräume 2007 147 446 1.925 194,5 49,5 14,1 61,8 2008 165 809 3.085 378,7 74,1 27,9 98,1 2009 169 794 3.229 359,3 80,7 18,4 102,0 2010 151 588 2.561 276,7 65,6 13,4 83,4 2011 177 612 2.464 284,0 68,9 16,5 92,4 2012 200 697 2.850 325,0 72,8 24,1 116,8 2013 135 598 2.313 252,4 62,8 13,6 89,9 2014 251 549 2.569 286,1 69,1 17,5 103,5 2015 110 524 2.035 246,4 51,6 21,8 83,5 2016 95 588 2.394 280,9 61,4 16,8 89,2 2017 155 624 2.192 273,8 57,7 8,8 104,7 Jahr insgesamt Gebäude Wohnungen1 Umbauter Raum in 1.000 m3 Veranschlagte reine Baukosten in Mill. Euroin 1.000 m² Wohnfläche Nutzfläche 1 Einschließlich Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 410 Baufertigstellungen im Nichtwohnbau in Karlsruhe seit 2007 Wohnräume 2007 28 14 78 180,8 1,8 43,9 40,2 2008 47 1 7 758,7 0,7 128,8 111,9 2009 39 - 11 254,3 0,8 73,5 69,1 2010 48 3 29 543,4 1,1 103,4 152,9 2011 37 3 -5 321,3 0,3 62,8 101,7 2012 47 8 -10 513,2 1,3 100,5 165,2 2013 38 - 1 325,9 0,5 73,7 118,0 2014 47 39 101 384,0 3,7 68,5 113,5 2015 41 52 132 476,0 4,6 81,4 168,2 2016 33 -1 2 1.151,3 0,9 106,9 113,9 2017 34 32 34 334,7 3,9 69,2 142,3 Jahr Gebäude1 Wohnungen2 insgesamt Veranschlagte reine Baukosten in Mill. Euro Umbauter Raum in 1.000 m3 Wohnfläche Nutzfläche in 1.000 m² 1 Als Nichtwohngebäude gelten Gebäude, die gemessen an der Gesamtnutzfläche weniger als die Hälfte an Wohnfläche vorweisen. 2 Einschließlich Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden. Negative Werte ergeben sich durch den Wegfall von Wohnungen im Zuge von Baumaßnahmen an bestehenden Wohnungen (Umnutzungen, Zusammenlegung von Wohnungen und anderes). Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 2008 16 48.831 2009 22 28.137 2010 25 65.956 2011 15 38.861 2012 22 54.446 2013 20 27.475 2014 22 26.242 2015 26 44.650 2016 18 71.768 2017 16 21.385 Jahr Baufertigstellungen Gebäude Nutzfläche in m2 Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 85 Tabelle 411 Baufertigstellungen im Wohn- und Nichtwohnbau zusammen in Karlsruhe seit 2007 Wohnräume 2007 175 460 2.003 375,3 51,3 58,0 102,0 2008 212 810 3.092 1.137,4 74,8 156,7 210,0 2009 208 794 3.240 613,6 81,5 91,9 171,1 2010 199 591 2.590 820,1 66,7 116,8 236,3 2011 214 615 2.459 605,3 69,2 79,3 194,1 2012 247 705 2.840 838,2 74,1 124,6 282,0 2013 173 598 2.314 578,3 63,3 87,3 207,9 2014 298 588 2.670 670,1 72,8 86,0 217,0 2015 151 576 2.167 722,4 56,2 103,2 251,7 2016 128 587 2.396 1.432,2 62,3 123,7 203,1 2017 189 656 2.226 608,5 61,6 78,1 247,0 Veranschlagte reine Baukosten in Mill. Euroin 1.000 m² Jahr Wohnfläche Nutzfläche Gebäude Wohnungen1 insgesamt Umbauter Raum in 1.000 m3 1 Einschließlich Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 412 Fertiggestellte Wohnungen in Karlruhe seit 2007 nach Bauherren 2007 460 16 276 50 118 2008 810 36 476 187 111 2009 794 - 547 107 140 2010 591 2 472 10 107 2011 615 - 487 4 124 2012 705 6 532 9 158 2013 598 - 472 2 124 2014 588 22 371 15 180 2015 576 41 318 4 213 2016 587 - 383 1 203 2017 656 14 400 61 181 Jahr Wohnungen insgesamt1 davon erstellt durch ... Freie Wohnungs- unternehmen3 Öffentliche Bauherren2 Wirtschaftsunternehmen/ Freie Berufe private Bauherren 1 Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden. 2 Gebietskörperschaften, Sozialversicherung, Organisationen ohne Erwerbszweck. 3 Einschließlich ehemals gemeinnütziger Wohnungsunternehmen. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 413 Fertiggestellte Wohnungen in Karlsruhe seit 2008 nach der Größe 1 2 3 4 5 und 6 7 und mehr 2008 810 60 29 302 207 165 47 2009 794 24 102 170 214 243 41 2010 591 1 49 163 133 194 51 2011 615 33 86 124 157 169 46 2012 705 65 109 113 198 156 64 2013 598 55 71 146 138 146 42 2014 588 10 64 121 133 177 83 2015 576 28 139 148 115 92 54 2016 587 39 40 175 144 136 53 2017 656 129 142 98 125 110 52 davon mit ... Wohnräumen (einschließlich Küchen)Wohnungen insgesamt1 Jahr 1 Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 86 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 414 Bestand an Sozialmietwohnungen in Karlsruhe1 seit 2008 Bestand am Jahresanfang Zugang Wegfall2 Bestand am Jahresende 2008 6.690 61 1.222 5.529 2009 5.785 7 144 5.648 2010 5.648 22 308 5.362 2011 5.362 - 330 5.032 2012 5.032 - 358 4.674 2013 4.674 - 866 3.808 2014 3.808 35 172 3.671 2015 3.671 24 81 3.614 2016 3.614 84 71 3.627 2017 3.627 338 388 3.577 Sozialmietwohnungen Jahr 3 3 1 Mit Bundes-, Landes- oder städtischen Mitteln geförderte Wohnungen. 2 Wegfall aufgrund Aufhebung der Förderung. 3 Statistikbereinigung aufgrund eines neuen Auswertungsverfahrens. Quelle: Stadt Karlsruhe | Liegenschaftsamt. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Abbildung 4.4 Entwicklung des Sozialmietwohnungsbestands in Karlsruhe seit 2008 3.530 3.115 2.915 2.914 2.810 2.699 2.699 2.668 2.638 2.638 1.999 2.533 2.447 2.118 1.864 1.109 972 946 989 939 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Anzahl sonstige Förderwege 1. Förderweg Quelle: Stadt Karlsruhe | Liegenschaftsamt. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 87 Abbildung 4.5 Jährlicher Wegfall an öffentlich geförderten Sozialmietwohnungen im 1. Förderweg und sonstige Förderwege in Karlsruhe 2009 bis 2017 Abbildung 4.6 Erstellte Sozialmietwohnungen1 nach dem Wohnraumförderungsgesetz und Landeswohnraumförderungsgesetz in Karlsruhe 2008 bis 2017 -144 -308 -330 -358 -866 -172 -81 -71 -388 -1.000 -800 -600 -400 -200 0 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Anzahl Quelle: Stadt Karlsruhe | Liegenschaftsamt. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 61 7 22 0 0 0 35 24 84 338 0 50 100 150 200 250 300 350 400 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Anzahl 1. Förderweg und sonstige Förderwege 1 Geförderte, aber noch nicht bezugsfertige Neubauwohnungen sind im Zugang nicht enthalten. Quelle: Stadt Karlsruhe | Liegenschaftsamt. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 88 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 415 Wohnungsbestand und Sozialmietwohnungen in Karlsruhe 2017 nach Stadtteilen 01 Innenstadt-Ost 3.844 364 358 6 02 Innenstadt-West 5.937 45 9 36 03 Südstadt 10.753 200 165 35 04 Südweststadt 11.127 52 50 2 05 Weststadt 10.994 92 82 10 06 Nordweststadt 6.299 65 20 45 07 Oststadt 10.678 100 58 42 08 Mühlburg 9.034 147 136 11 09 Daxlanden 6.006 349 319 30 10 Knielingen 4.924 99 - 99 11 Grünwinkel 5.201 246 201 45 12 Oberreut 4.706 744 554 190 13 Beiertheim-Bulach 3.836 - - - 14 Weiherfeld-Dammerstock 3.095 84 72 12 15 Rüppurr 5.389 18 18 - 16 Waldstadt 6.493 134 48 86 17 Rintheim 2.965 419 312 107 18 Hagsfeld 3.424 2 - 2 19 Durlach 16.657 115 35 80 20 Grötzingen 4.519 35 35 - 21 Stupferich 1.376 - - - 22 Hohenwettersbach 1.244 1 - 1 23 Wolfartsweier 1.696 67 - 67 24 Grünwettersbach 1.916 33 - 33 25 Palmbach 855 - - - 26 Neureut 9.520 166 166 - 27 Nordstadt 4.184 - - - Stadt Karlsruhe 156.672 3.577 2.638 939 Stadtteil Sozialmietwohnungen insgesamt davonAnzahl der Wohnungen insgesamt1 1. Förderweg sonstige Förderwege 1 Vorläufige Ergebnisse. Quellen: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Liegenschaftsamt. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 89 Abbildung 4.7 Veränderung des Bestands an Sozialmietwohnungen (1. Förderweg) in den Karlsruher Stadtteilen 2007 bis 2017 -15 -58 -46 -17 -71 -45 -11 -92 -8 -11 -6 -920 -43 -19 -337 75 -52 -28 -59 -20 -44 -6 19 -1.000 -800 -600 -400 -200 0 200 400 27 Nordstadt 26 Neureut 21 bis 25 Höhenstadtteile und Wolfartsweier zus.* 20 Grötzingen 19 Durlach 18 Hagsfeld 17 Rintheim 16 Waldstadt 15 Rüppurr 14 Weiherfeld-Dammerstock 13 Beiertheim-Bulach 12 Oberreut 11 Grünwinkel 10 Knielingen 09 Daxlanden 08 Mühlburg 07 Oststadt 06 Nordweststadt 05 Weststadt 04 Südweststadt 03 Südstadt 02 Innenstadt-West 01 Innenstadt-Ost Anzahl Wohnungen Stadtteil ZunahmeAbnahme * Summe der Ergebnisse für Stupferich, Hohenwettersbach, Wolfartsweier, Grünwettersbach und Palmbach. Quelle: Stadt Karlsruhe | Liegenschaftsamt. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 90 | Statistisches Jahrbuch 2018 Abbildung 4.8 Aus der Bindung fallende Sozialmietwohnungen in den Karlsruher Stadtteilen nach Zeiträumen 2 12 54 19 67 3 2 240 15 50 2 8 45 32 15 4 6 18 39 35 50 3 14 121 192 205 30 3 24 7 52 67 5 2 5 2 4 11 1 6 3 8 2 1 33 36 1 0 50 100 150 200 250 300 350 400 Nordstadt Neureut Höhenstadtteile +Wolfartsweier* Grötzingen Durlach Hagsfeld Rintheim Waldstadt Rüppurr Weiherfeld-Dammerst. Beiertheim-Bulach Oberreut Grünwinkel Knielingen Daxlanden Mühlburg Oststadt Nordweststadt Weststadt Südweststadt Südstadt Innenstadt-West Innenstadt-Ost Anzahl 2015 bis 2019 2020 bis 2024 2025 bis 2029 * Summe der Ergebnisse für Stupferich, Hohenwettersbach, Wolfartsweier, Grünwettersbach und Palmbach. Quelle: Stadt Karlsruhe | Liegenschaftsamt. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung| Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 91 Tabelle 416 Fertiggestellte Wohngebäude und Wohnungen in Karlsruhe 2017 nach Stadtteilen in m3 01 Innenstadt-Ost 1 2.942 11 768 151 1.152 02 Innenstadt-West 3 5.687 18 912 323 2.009 03 Südstadt 1 1.957 12 384 32 509 04 Südweststadt 5 2.450 64 3.561 2.506 4.796 05 Weststadt 1 5.770 31 1.119 2 2.547 06 Nordweststadt 4 14.160 22 2.205 871 4.863 07 Oststadt 3 12.304 36 3.404 37 4.733 08 Mühlburg 3 8.287 25 1.955 731 3.071 09 Daxlanden 1 2.368 8 687 100 957 10 Knielingen 32 38.110 77 6.911 1.510 10.997 11 Grünwinkel 9 24.383 48 4.096 970 6.040 12 Oberreut - - - - - - 13 Beiertheim-Bulach 4 3.376 8 700 158 990 14 Weiherfeld-Dammerstock - - - 269 201 553 15 Rüppurr 4 8.163 16 948 1.031 4.360 16 Waldstadt 4 16.418 40 3.067 1.296 8.036 17 Rintheim 14 58.742 111 10.126 1.113 20.309 18 Hagsfeld 10 8.039 10 1.557 709 2.383 19 Durlach 18 24.687 32 6.226 706 11.096 20 Grötzingen 2 1.569 6 837 382 1.331 21 Stupferich 15 14.445 19 2.847 935 4.564 22 Hohenwettersbach 2 2.032 2 503 152 844 23 Wolfartsweier - - - 153 - 318 24 Grünwettersbach 2 1.248 3 581 44 943 25 Palmbach 2 1.637 2 334 70 502 26 Neureut 14 13.977 21 3.238 964 6.086 27 Nordstadt 1 1.023 2 288 21 645 Ohne Zuordnung - - - 21 - 62 Stadt Karlsruhe 2017 155 273.774 624 57.697 8.837 104.696 Veranschlagte Baukosten in 1.000 Euro Stadtteil Wohnfläche Nutzfläche in m² Erstellte Gebäude Zu-/Abgang an Wohnungen1 Umbauter Raum 1 Einschließlich Zugang/Abgang an Wohnungen in bestehenden Gebäuden. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 92 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 417 Baufertigstellungen im Nichtwohnbau in Karlsruhe 2017 nach Stadtteilen in m3 01 Innenstadt-Ost - - - - - - 02 Innenstadt-West 1 34.219 1 448 3.964 8.725 03 Südstadt 4 53.280 33 4.506 14.374 15.169 04 Südweststadt 1 57.563 1 117 7.540 32.780 05 Weststadt - - - - 71 278 06 Nordweststadt 4 20.167 - 123 3.236 4.575 07 Oststadt - - - - 812 3.007 08 Mühlburg 3 7.302 - - 1.134 732 09 Daxlanden 1 2.455 - - 365 115 10 Knielingen 2 18.990 - - 3.436 4.728 11 Grünwinkel 4 67.612 - - 10.070 15.445 12 Oberreut - - - - - - 13 Beiertheim-Bulach - - - - 169 314 14 Weiherfeld-Dammerstock - - - - 743 3.455 15 Rüppurr 2 7.988 1 100 1.119 2.935 16 Waldstadt - - - - - - 17 Rintheim 3 26.592 - - 4.554 8.328 18 Hagsfeld 3 19.170 - - 2.979 6.460 19 Durlach 2 10.609 4 379 3.137 17.378 20 Grötzingen 1 500 - - 150 333 21 Stupferich 1 639 -2 150 435 240 22 Hohenwettersbach - - - - - - 23 Wolfartsweier - - - - - - 24 Grünwettersbach - - - - - - 25 Palmbach - - - - 9.108 13.000 26 Neureut - - - - 597 851 27 Nordstadt 2 7.606 - - 1.248 1.959 Ohne Zuordnung - - - - - 1.500 Stadt Karlsruhe 2017 34 334.692 32 3.947 69.241 142.307 Veranschlagte Baukosten in 1.000 Euro Umbauter RaumStadtteil Wohnfläche Nutzfläche in m² Erstellte Gebäude1 Zu-/Abgang an Wohnungen2 1 Als Nichtwohngebäude gelten Gebäude, die gemessen an der Gesamtnutzfläche weniger als die Hälfte an Wohnfläche aufweisen. 2 Einschließlich Zugang/Abgang an Wohnungen in bestehenden Gebäuden. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 93 Tabelle 418 Zu- und Abgang an Wohnungen in Karlsruhe 2017 nach Stadtteilen ohne Umwidmungen durch Umwidmung Zugang/Wegfall (-) Zugang/Wegfall (-) 01 Innenstadt-Ost 11 6 3 2 1 10 02 Innenstadt-West 17 18 - -1 1 16 03 Südstadt 45 44 1 - - 45 04 Südweststadt 63 5 - 58 5 58 05 Weststadt 31 29 2 - - 31 06 Nordweststadt 22 22 - - - 22 07 Oststadt 36 23 13 - 8 28 08 Mühlburg 25 22 1 2 1 24 09 Daxlanden 8 6 2 - 1 7 10 Knielingen 77 78 -1 - 2 75 11 Grünwinkel 48 48 - - 1 47 12 Oberreut - - - - 60 -60 13 Beiertheim-Bulach 8 8 - - 4 4 14 Weiherfeld-Dammerstock - - - - - - 15 Rüppurr 15 16 - -1 3 12 16 Waldstadt 40 40 - - - 40 17 Rintheim 111 111 - - 1 110 18 Hagsfeld 10 10 - - - 10 19 Durlach 36 27 10 -1 11 25 20 Grötzingen 6 2 -1 5 - 6 21 Stupferich 17 17 2 -2 4 13 22 Hohenwettersbach 2 2 - - 1 1 23 Wolfartsweier - - - - - - 24 Grünwettersbach 3 2 - 1 4 -1 25 Palmbach 2 2 - - - 2 26 Neureut 21 19 1 1 6 15 27 Nordstadt 2 2 - - - 2 Stadt Karlsruhe 2017 656 559 33 64 114 542 Abgang durch Abbrüche Rein- zugang/ -abgang Bilanz aus Zugang und Wegfall insgesamt Neubau- zugang Stadtteil und zwar Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 419 Bauüberhang am Jahresende in Karlsruhe seit 2008 nach Gebäudeart und baulichem Zustand 2008 557 475 82 70 49 438 1.920 2009 490 414 76 45 21 424 1.398 2010 482 424 58 41 20 421 1.352 2011 471 410 61 36 33 402 1.273 2012 460 390 70 43 45 372 1.119 2013 506 432 74 93 50 363 1.131 2014 453 373 80 72 33 348 1.610 2015 606 536 70 94 65 447 1.858 2016 688 587 101 237 84 367 2.148 2017 479 393 86 265 75 139 1.697 nach Bauzustand Jahr Gebäude insgesamt Vorgesehene Wohnungen insgesamt Wohn- gebäude Nichtwohn- gebäude unter Dach (rohbaufertig) noch nicht unter Dach noch nicht begonnen davon Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 94 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 420 Wohnungen im Bauüberhang in Karlsruhe 2017 nach Stadtteilen 01 Innenstadt-Ost 1 22 - 6 16 02 Innenstadt-West 4 80 13 6 61 03 Südstadt 2 71 44 9 18 04 Südweststadt 3 38 18 1 19 05 Weststadt 10 52 5 16 31 06 Nordweststadt 5 33 11 3 19 07 Oststadt 12 141 11 109 21 08 Mühlburg 8 31 19 29 -17 09 Daxlanden 4 15 2 2 11 10 Knielingen 160 396 265 101 30 11 Grünwinkel 8 69 64 3 2 12 Oberreut 21 236 236 - - 13 Beiertheim-Bulach 5 35 4 14 17 14 Weiherfeld-Dammerstock 2 1 2 - -1 15 Rüppurr 8 32 23 1 8 16 Waldstadt 2 28 16 - 12 17 Rintheim 2 1 1 - - 18 Hagsfeld 8 21 3 12 6 19 Durlach 47 210 147 18 45 20 Grötzingen 7 52 40 2 10 21 Stupferich 29 37 13 3 21 22 Hohenwettersbach 6 14 4 2 8 23 Wolfartsweier 3 3 1 4 -2 24 Grünwettersbach 11 12 7 2 3 25 Palmbach 2 3 2 1 - 26 Neureut 23 64 29 3 32 27 Nordstadt - - - - - Stadt Karlsruhe 2017 393 1.697 980 347 370 Stadtteil davon waren nach dem Stand der BauarbeitenBauüberhang am Jahresende 1 Wohngebäude Wohnungen unter Dach (rohbaufertig) noch nicht unter Dach noch nicht begonnen 1 Ohne Nichtwohngebäude; Wohnungen einschließlich Nichtwohngebäuden sowie Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Abbildung 4.9 Wohnungssuchende (Haushalte) in Karlsruhe sowie Entwicklung des Index für Wohnungsmiete in Baden-Württemberg seit 1998 0,0 20,0 40,0 60,0 80,0 100,0 120,0 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000 19 98 19 99 20 00 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 Wohnungssuchende Liegenschaftsamt (aus rechtlichen Gründen stehen ab 2014 keine Daten mehr zur Verfügung) Wohnungssuchende Volkswohnung Wohnungsmieten in Baden-Württemberg (einschließlich Nebenkosten), (Messziffer 2010 = 100) Anzahl Messziffer (2010 = 100) Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 95 Tabelle 421 Baufertigstellungen 2017 in den Karlsruher Stadtteilen nach Gebäudeart 01 Innenstadt-Ost 1 - - 1 - 02 Innenstadt-West 3 - - 2 1 03 Südstadt 1 - - - 1 04 Südweststadt 5 5 - - - 05 Weststadt 1 - - - 1 06 Nordweststadt 4 - - 4 - 07 Oststadt 3 1 - - 2 08 Mühlburg 3 1 - - 2 09 Daxlanden 1 - - 1 - 10 Knielingen 32 3 22 7 - 11 Grünwinkel 9 4 1 - 4 12 Oberreut - - - - - 13 Beiertheim-Bulach 4 3 - 1 - 14 Weiherfeld-Dammerstock - - - - - 15 Rüppurr 4 2 1 - 1 16 Waldstadt 4 2 - - 2 17 Rintheim 14 3 - 1 10 18 Hagsfeld 10 10 - - - 19 Durlach 18 12 5 1 - 20 Grötzingen 2 2 - - - 21 Stupferich 15 13 2 - - 22 Hohenwettersbach 2 2 - - - 23 Wolfartsweier - - - - - 24 Grünwettersbach 2 2 - - - 25 Palmbach 2 2 - - - 26 Neureut 14 10 3 1 - 27 Nordstadt 1 - 1 - - Stadt Karlsruhe 2017 155 77 35 19 24 davon … Stadtteil Wohngebäude insgesamt Einfamilienhäuser Zweifamilien- häuser Gebäude mit 3 bis 6 Wohnungen Gebäude mit 7 und mehr Wohnungen Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 96 | Statistisches Jahrbuch 2018 Grundbesitz und Baulandpreise Tabelle 422 Wechsel von Wohnungseigentum durch Kauf in den Karlsruher Stadtteilen seit 2013 2013 2014 2015 2016 2017 01 Innenstadt-Ost 36 35 36 19 20 02 Innenstadt-West 50 34 42 39 38 03 Südstadt 215 115 72 69 87 04 Südweststadt 92 99 88 86 90 05 Weststadt 199 138 134 119 104 06 Nordweststadt 28 26 17 20 28 07 Oststadt 79 46 82 68 58 08 Mühlburg 85 81 89 79 79 09 Daxlanden 13 14 14 20 12 10 Knielingen 71 24 35 72 45 11 Grünwinkel 28 31 26 32 30 12 Oberreut 70 53 54 57 40 13 Beiertheim-Bulach 60 48 27 30 31 14 Weiherfeld-Dammerstock 16 25 20 18 13 15 Rüppurr 32 21 16 24 30 16 Waldstadt 62 65 48 37 61 17 Rintheim 10 7 12 10 10 18 Hagsfeld 92 28 43 24 16 19 Durlach 242 162 210 197 180 20 Grötzingen 32 29 38 29 50 21 Stupferich 2 5 9 7 1 22 Hohenwettersbach 8 13 5 9 3 23 Wolfartsweier 10 18 13 9 19 24 Grünwettersbach 4 2 7 7 2 25 Palmbach 2 3 12 7 8 26 Neureut 95 99 92 86 70 27 Nordstadt 44 32 22 18 31 Stadt Karlsruhe 1.677 1.253 1.263 1.192 1.156 Stadtteil Anzahl der Fälle Quelle: Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten und sonstige Wertermittlungen in Karlsruhe. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 423 Grundstücksverkäufe in Karlsruhe seit 2013 nach Grundstücksarten a 29 . - . b 234,35 . - . a 9 9 - - b 367,85 367,85 - - a 12 12 - - b 373,37 373,37 - - a 70 . - . b 209,82 . - . a 62 49 - 14 b 403,61 457,22 - 210,99 2017 2016 2015 2013 2014 davon entfallen auf ... Jahr Baulandverkäufe insgesamt baureifes Land Rohbauland Industrie-, Verkehrs- und Freiflächen a = Übereignete Fläche in 1.000 m². Abweichungen in der Summe durch Runden der Flächenangaben. b = Durchschnittspreise je m² in Euro. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwiclung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 97 Abbildung 4.10 Typische Preise für Erstverkäufe von Wohnungseigentum in Karlsruhe seit 2013 Abbildung 4.11 Typische Preise für Weiterverkäufe von Wohnungseigentum nach Baujahren in Karlsruhe seit 2013 2.030 1.701 1.810 1.990 2.626 2.171 1.810 1.961 2.095 2.795 2.381 1.953 2.022 2.250 3.097 2.640 2.280 2.313 2.450 3.247 2.744 2.416 2.515 2.660 3.452 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 4.000 bis 1949 1950 bis 1974 1975 bis 1989 1990 bis 2004 ab 2005 2013 2014 2015 2016 2017 Baujahr Euro/m2 Wohnfläche Quelle: Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten und sonstige Wertermittlungen in Karlsruhe. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 1) 3.092 1) 3.271 3.197 3.562 3.764 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 4.000 mäßige Lage mittlere bis gute Lage sehr gute Lage 2013 2014 2015 2016 2017 Euro/m2 Wohnfläche 1 Keine auswertbaren Kauffälle vorhanden. Ohne Penthouses. Quelle: Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten und sonstige Wertermittlungen in Karlsruhe. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 98 | Statistisches Jahrbuch 2018 Abbildung 4.12 Typische Preise für unbebautes Wohnbauland in Karlsruhe seit 2014 290 370 440 590 390 440 320 430 490 530 360 460 550 730 480 550 380 520 590 640 370 480 580 780 510 580 410 550 620 680 0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 mäßige Lage mittlere Lage gute Lage sehr gute Lage mäßige Lage mittlere Lage gute Lage sehr gute Lage mäßige Lage mittlere Lage gute Lage sehr gute Lage Ein- und Zweifamilienhäuser Reihenhäuser Mehrfamilienhausbau 2014 2016 2017 Euro/m² * * * Keine auswertbaren Kauffälle vorhanden. Mit Indexreihe fortgeschriebene Daten. Quelle: Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten und sonstige Wertermittlungen in Karlsruhe. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 424 Kaufwerte für Bauland in Karlsruhe und ausgewählten Nachbarkreisen seit 2008 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Stadtkreis Karlsruhe 322 358 257 449 414 234 368 373 210 404 Landkreis Karlsruhe 162 223 212 195 202 189 239 246 224 203 Landkreis Rastatt 150 126 176 133 79 138 186 195 175 248 Landkreis Germersheim 64 113 81 136 117 122 - 137 132 121 Stadtkreis Karlsruhe 330 358 339 . . . 368 373 . 457 Landkreis Karlsruhe 178 . . 212 207 . . 262 253 289 Landkreis Rastatt . 141 186 . 180 . 186 195 . . Landkreis Germersheim 166 157 166 178 177 178 - 217 204 . Stadtkreis Karlsruhe - - . - - - - - - - Landkreis Karlsruhe 242 . . . . . 204 - - . Landkreis Rastatt 95 . . 42 . . - - - - Landkreis Germersheim 60 75 61 . . . - - . . Kreis Bauland insgesamt darunter baureifes Land darunter Rohbauland Durchschnittspreise in Euro/m2 Angaben beruhen auf Unterlagen der Finanzbehörden und sind mit den Daten des Gutachterausschusses aus methodischen Gründen nicht vergleichbar. Quellen: Statistische Landesämter Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 99 100 | Statistisches Jahrbuch 2018 Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 101 5 Wirtschaft und Verkehr Wertschöpfung 103 Erwerbstätigkeit und Arbeitsmarkt 104 Landwirtschaft 121 Verarbeitendes Gewerbe 123 Tourismus 126 Preisindizes 130 Verkehr 135 © Stadt Karlsruhe | Presse- und Informationsamt 102 | Statistisches Jahrbuch 2018 Begriffserklärungen Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung Die Ergebnisse der vorliegenden Veröffentlichung basieren auf der VGR-Revision 2011, deren wesentliche Neuerung die Umstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) anstelle der bisherigen Ausgabe 2003 (WZ 2003) war. Im Rahmen der Revision 2011 wurden außerdem methodische Verbesserungen realisiert und neue Datenquellen erschlossen. Das Bruttoinlandsprodukt umfasst den Wert aller innerhalb eines Wirtschaftsgebietes während einer bestimmten Periode produzierten Waren und Dienstleistungen. Es entspricht der Bruttowertschöpfung aller Wirtschaftsbereiche zuzüglich der Gütersteuern und abzüglich der Gütersubventionen. Die Bruttowertschöpfung, die zu Herstellungspreisen bewertet wird, ergibt sich für jeden Wirtschaftsbereich aus dem Bruttoproduktionswert zu Herstellungspreisen abzüglich der Vorleistungen zu Anschaffungspreisen. Arbeitslose Die Definition der Arbeitslosigkeit hat sich durch die Einführung des SGB II nicht geändert. Das SGB II selbst enthält keine Definition der Arbeitslosigkeit, da diese keine Voraussetzung für den Erhalt von Leistungen nach dem SGB II ist. Für Leistungsbezieher nach dem SGB II findet die Definition der Arbeitslosigkeit nach dem SGB III Anwendung. Danach ist arbeitslos, wer keine Beschäftigung hat (weniger als 15 Wochenstunden), Arbeit sucht, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und bei einer Agentur für Arbeit oder einem Träger der Grundsicherung arbeitslos gemeldet ist. Nach dieser Definition sind nicht alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen als arbeitslos zu zählen. Nach den Regelungen der §§ 428 SGB III und 252 Abs. 8 SGB VI müssen 58-Jährige oder Ältere dem Arbeitsmarkt nicht mehr voll zur Verfügung stehen und werden auch nicht mehr als Arbeitslose gezählt. Die beiden Agenturen für Arbeit Karlsruhe und Rastatt haben zum 1. Oktober 2012 fusioniert. Die neue Agentur trägt den Namen Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt. Die Geschäftsführung hat ihren Sitz in Karlsruhe. Aus Gründen der Vergleichbarkeit werden die Ergebnisse weiterhin ohne die Dienststellen Rastatt, Baden-Baden, Gaggenau und Bühl ausgewiesen. Fremdenverkehr Der Reiseverkehr basiert auf der Fremdenverkehrsstatistik; einbezogen sind Beherbergungstätten ab zehn Betten sowie Campingplätze (ohne Dauercamping) mit zehn und mehr Stellplätzen. Die Bettenauslastung dokumentiert den Anteil der tatsächlichen Übernachtungen an den möglichen Übernachtungen (Betten x Kalendertage). Verbraucherindizes Die Preisstatistik weist die Entwicklung der Preise in bestimmten Bereichen von Erzeugung und Handel nach. Die Waren und Leistungen werden auf repräsentativer Basis nach Art, Qualität, Handelsstufe und Abnahmemenge beschrieben und zu Durchschnittspreisen zusammengefasst. Die Wertansätze für die Waren und Leistungen (Wägungsschema) beziehen sich auf ein Basisjahr und werden nur in größeren Zeitabständen revidiert. Der Verbraucherpreisindex ist von großer Allgemeinbedeutung, da er die durchschnittliche Verschiebung des Preisniveaus im Hinblick auf den privaten Verbrauch misst, zur Beurteilung des Geldwertes herangezogen und vielfach der Einkommensentwicklung gegenübergestellt wird. Personennahverkehr Im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) werden beförderte Personen in aller Regel anhand des Verkaufs von Fahrausweisen ermittelt. Dabei werden Zeit- und Mehrfahrtenkarten entsprechend ihrer Ausnutzung mehrfach gezählt, Umsteiger im Liniennetz als ein Beförderungsfall gezählt. Wagenkilometer sind die Entfernungen, die Zugfahrzeuge und mitgeführte Anhänger im Einsatz für die Personenbeförderung zurückgelegt haben. Platzkilometer errechnen sich durch Multiplikation der Wagenkilometer mit der Zahl der Steh- und Sitzplätze der Zugfahrzeuge und mitgeführten Anhänger. Seit 2005 werden bei Linien über 75 Kilometer Länge nur Sitzplatzkilometer ermittelt. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 103 Wertschöpfung Tabelle 501 Bruttoinlandsprodukt, Erwerbstätige und Pro-Kopf-Werte in Karlsruhe seit 2011 Mill. Euro Zu-/Abn.(-) gg. Vorjahr in % Anteil am Land in % in Euro Zu-/Abn.(-) gg. Vorjahr in % Landeswert = 100 Anzahl in 1.000 Zu-/Abn.(-) gg. Vorjahr in % 2011 16.635 1,7 4,1 72.669 0,2 103,8 228,9 1,5 2012 17.090 2,7 4,1 74.031 1,9 105,3 230,8 0,8 2013 17.280 1,1 4,1 74.214 0,2 104,1 232,8 0,9 2014 17.718 2,5 4,0 74.251 0,0 101,5 238,6 2,5 2015 18.888 6,6 4,1 80.271 8,1 105,1 235,3 -1,4 2016 19.505 3,3 4,1 82.815 3,2 107,2 235,5 0,1 Erwerbstätige Jahr Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätigen Quelle: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder, Ergebnisse der Revision 2014, (Berechnungsstand August 2017). Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 502 Bruttowertschöpfung (BWS) in jeweiligen Preisen in Karlsruhe seit 2011 2011 10 3.385 2.187 11.547 4.063 4.112 3.372 14.942 2012 11 3.329 2.234 12.017 4.314 4.272 3.431 15.357 2013 13 3.116 2.246 12.418 4.469 4.431 3.518 15.547 2014 11 3.019 2.241 12.920 4.700 4.522 3.698 15.950 2015 10 3.177 2.398 13.818 5.423 4.801 3.593 17.005 2016 9 3.409 2.614 14.151 5.623 4.804 3.724 17.568 2011 0,1 22,7 14,6 77,3 27,2 27,5 22,6 100 2012 0,1 21,7 14,5 78,3 28,1 27,8 22,3 100 2013 0,1 20,0 14,4 79,9 28,7 28,5 22,6 100 2014 0,1 18,9 14,1 81,0 29,5 28,4 23,2 100 2015 0,1 18,7 14,1 81,3 31,9 28,2 21,1 100 2016 0,1 19,4 14,9 80,5 32,0 27,3 21,2 100 davon Bruttowertschöpfung in Mill. Euro Anteil in % der Karlsruher Bruttowertschöpfung Jahr Land- und Forstwirt- schaft, Fischerei Produzie- rendes Gewerbe Dienst- leistungs- bereich Bruttowert- schöpfung insgesamt Handel, Gastgewerbe, Verkehr und IuK Finanzg., Ver- mietung, Untern.- dienstleister Öffentliche und private Dienstleister darunter Verarbeitendes Gewerbe Quelle: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder, Ergebnisse der Revision 2014, (Berechnungsstand August 2017). Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Abbildung 5.1 Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen in Karlsruhe seit 2011 40.000 45.000 50.000 55.000 60.000 65.000 70.000 75.000 80.000 85.000 90.000 12.000 13.000 14.000 15.000 16.000 17.000 18.000 19.000 20.000 2011 2012 2013 2014 2015 2016 EuroMill. Euro Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen (Mill. Euro) Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätigen (Euro) Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 104 | Statistisches Jahrbuch 2018 Erwerbstätigkeit und Arbeitsmarkt Tabelle 503 Erwerbstätige am Arbeitsort Karlsruhe seit 2002 nach Wirtschaftsbereichen (WZ 2008) insgesamt1 darunter Arbeit- nehmer Handel, Gastgewerbe und Verkehr Finanzierung, Ver- mietung, Unter- nehmensdienstl. öffentliche u. private Dienstleister 2002 216,9 200,9 0,3 40,0 28,0 176,6 64,2 41,3 71,1 2003 213,8 197,6 0,3 38,2 26,9 175,3 62,1 41,4 71,9 2004 215,5 198,7 0,3 37,2 25,9 178,1 63,2 42,1 72,9 2005 217,7 200,2 0,3 37,3 25,6 180,1 63,2 42,4 74,4 2006 218,9 201,0 0,3 37,3 25,3 181,4 63,9 43,6 73,8 2007 220,6 202,4 0,2 37,1 24,9 183,3 64,3 43,6 75,5 2008 222,1 204,0 0,2 37,3 24,9 184,6 64,6 44,0 76,0 2009 223,2 205,5 0,2 37,0 24,3 185,9 64,0 44,7 77,3 2010 225,5 207,9 0,2 36,6 23,6 188,6 64,8 46,0 77,8 2011 228,9 210,8 0,2 37,2 23,8 191,4 65,3 47,2 79,0 2012 230,8 212,6 0,3 36,2 23,6 194,4 66,0 48,9 79,6 2013 232,8 214,8 0,2 34,7 23,6 197,9 67,5 50,2 80,2 2014 238,6 220,2 0,2 34,4 23,6 204,0 69,8 52,1 82,1 2015 235,3 217,1 0,3 32,9 23,0 202,2 69,9 54,1 78,1 2016 235,5 217,8 0,2 32,4 24,5 202,9 70,2 54,1 78,6 Erwerbstätige im Wirtschaftsbereich ... (in 1.000) davon Jahr Land- und Forst- wirtschaft, Fischerei Produ- zierendes Gewerbe darunter Verarbeiten- des Gewerbe Dienst- leistungs- bereich Erwerbstätige (in 1.000) Jeweils Jahresdurchschnitte. Berechnungsstand August 2017. 1 Alle Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen (Beamte einschließlich Soldaten, Angestellte, Arbeiter und Auszubildende), als Selbständige ein Gewerbe beziehungsweise Landwirtschaft betreiben, einen freien Beruf ausüben oder als mithelfende Familienangehörige tätig sind, unabhängig von der Höhe des Verdienstes oder der Arbeitszeit. Quelle: Ergebnisse des Arbeitskreises Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Abbildung 5.2 Erwerbstätige am Arbeitsort Karlsruhe seit 2000 nach ausgewählten Wirtschaftsbereichen (Messziffer 2000 = 100, WZ 2008) 70 80 90 100 110 120 130 140 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Erwerbstätige insgesamt Finanzierung, Vermietung, Unternehmensdienstleistung öffentliche und private Dienstleister Handel, Gastgewerbe und Verkehr Produzierendes Gewerbe Messziffer 2000 = 100 Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 105 Tabelle 504 Einpendler und Auspendler mit Arbeitsort beziehungsweise Wohnort Karlsruhe seit 2008 Landkreis Karlsruhe Lkr. RA und Stkr. BAD Südpfalz1 Frankreich Landkreis Karlsruhe Lkr. RA und Stkr. BAD Landkreis Germersheim 2008 89.928 40.026 9.161 12.782 3.257 30.628 13.047 3.101 1.551 2009 89.493 39.825 9.186 12.763 3.024 30.523 12.881 3.094 1.469 2010 91.500 40.783 9.295 12.948 3.004 30.585 12.880 3.185 1.441 2011 93.089 41.619 9.536 12.875 2.950 32.077 13.336 3.469 1.519 2012 94.318 42.391 9.702 12.944 2.847 33.610 13.620 3.685 1.751 2013 95.255 42.458 9.839 13.049 2.779 35.004 14.152 3.811 1.778 2014 98.967 44.159 10.214 13.361 2.755 36.060 14.457 3.942 1.914 2015 99.663 44.145 10.420 13.301 2.712 39.988 17.311 4.108 1.918 2016 101.114 44.417 10.434 13.094 2.699 41.809 17.877 4.315 2.019 2017 102.780 44.762 10.579 13.234 2.611 44.505 18.864 4.553 2.159 Jahr darunter mit Wohnort in ... darunter mit Arbeitsort in … Einpendler insgesamt Auspendler insgesamt Erfasst werden nur sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Stand jeweils 30. Juni; Datenbestand ab 2014 nach der Revision im August 2014. Die Daten ab 2014 sind gegenüber den Vorjahren nur bedingt vergleichbar. 1 Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße sowie kreisfreie Stadt Landau, ohne Mittelbereich Dahn. Quelle: Bundesagentur für Arbeit. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 505 Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer mit Wohnort Karlsruhe beziehungsweise Arbeitsort Karlsruhe seit 2008 Auspendler Wohnort = Arbeitsort 2008 155.143 89.928 95.393 30.628 64.765 2009 154.881 89.493 95.756 30.523 65.233 2010 158.268 91.500 96.912 30.585 66.327 2011 161.117 93.089 99.953 32.077 67.876 2012 164.659 94.318 102.813 33.610 69.203 2013 166.539 95.255 104.884 35.004 69.880 2014 171.250 98.967 108.065 36.060 72.005 2015 170.842 99.663 111.095 39.988 71.107 2016 173.697 101.114 113.957 41.809 72.148 2017 176.296 102.780 117.937 44.505 73.432 absolut 15.179 9.691 17.984 12.428 5.556 % 9,4 10,4 18,0 38,7 8,2 Zu-/Abnahme (-) seit 2011 davon Jahr Beschäftigte am Arbeitsort Karlsruhe darunter Einpendler darunter Beschäftigte mit Wohnort Karlsruhe Stand jeweils 30. Juni; Datenbestand ab 2014 nach der Revision im August 2014. Die Daten ab 2014 sind gegenüber den Vorjahren nur bedingt vergleichbar. Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer umfassen alle Arbeiter und Angestellten einschließlich Auszubildende, die kranken- und rentenversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig zur Arbeitslosenversicherung sind beziehungsweise für die von den Arbeitgebern Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen zu entrichten sind. Quelle: Bundesagentur für Arbeit. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 106 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 506 Die wichtigsten Wohnorte der Berufseinpendler nach Karlsruhe Ettlingen, Stadt (KA) 5.105 2.548 5.156 2.578 5.267 2.618 Stutensee, Stadt (KA) 4.422 2.231 4.437 2.232 4.391 2.223 Rheinstetten, Stadt (KA) 4.082 2.133 4.103 2.156 4.087 2.122 Eggenstein-Leopoldshafen (KA) 3.457 1.855 3.484 1.861 3.502 1.875 Pfinztal (KA) 3.096 1.561 3.131 1.614 3.185 1.619 Bruchsal, Stadt (KA) 3.056 1.564 3.075 1.564 3.121 1.570 Frankreich 2.712 939 2.699 940 2.611 887 Wörth am Rhein, Stadt (GER) 2.601 1.365 2.526 1.317 2.602 1.313 Linkenheim-Hochstetten (KA) 2.246 1.175 2.260 1.173 2.261 1.199 Durmersheim (RA) 1.767 952 1.789 955 1.810 952 Malsch (KA) 1.737 916 1.752 912 1.782 928 Pforzheim, Stadtkreis 1.540 639 1.564 632 1.767 672 Rastatt, Stadt (RA) 1.731 778 1.700 779 1.765 833 Karlsbad (KA) 1.622 792 1.668 815 1.681 844 Waldbronn (KA) 1.632 761 1.649 773 1.651 769 Weingarten (KA) 1.611 814 1.621 814 1.624 811 Walzbachtal (KA) 1.466 729 1.437 715 1.492 749 Bretten, Stadt (KA) 1.239 635 1.240 627 1.248 635 Mannheim, Stadtkreis 1.001 378 1.101 419 1.171 449 Graben-Neudorf (KA) 1.116 574 1.094 569 1.132 586 Baden-Baden, Stadtkreis 1.077 499 1.076 498 1.088 484 Waghäusel, Stadt (KA) 908 447 933 473 930 480 Landau, Krsfr. Stadt 940 363 893 344 911 340 Gaggenau, Stadt (RA) 888 429 886 431 905 424 Stuttgart, Stadtkreis 786 292 792 318 897 364 Dettenheim (KA) 905 482 902 490 890 477 Karlsdorf-Neuthard (KA) 859 438 851 416 882 431 Jockgrim (GER)* 895 461 864 444 872 443 Hagenbach, Stadt (GER)* 826 404 836 407 843 410 Kandel, Stadt (GER)* 803 357 779 343 797 346 Ubstadt-Weiher (KA) 748 382 736 389 749 403 Remchingen (Enzkreis) 735 338 724 331 706 327 Bietigheim (RA) 684 372 690 368 705 376 Kraichtal, Stadt (KA) 691 335 700 336 681 333 Bad Herrenalb, Stadt (CW) 612 276 648 300 671 285 Heidelberg, Stadtkreis 536 233 617 267 638 270 Marxzell (KA) 624 281 639 294 637 294 Philippsburg, Stadt (KA) 608 312 578 300 629 318 Berlin, Hauptstadt BRD 537 151 561 155 610 171 Rülzheim (GER)* 564 261 552 251 560 265 Au am Rhein (RA) 508 264 521 272 530 284 Forst (KA) 505 241 522 249 522 253 Bühl, Stadt (RA) 484 213 494 227 501 230 Germersheim, Stadt* 517 183 515 193 493 184 Rheinzabern (GER)* 468 224 469 224 480 218 München, Stadt (Bayern) 382 112 477 132 476 143 Herxheim (SÜW )* 471 207 452 189 454 189 Bad Schönborn (KA) 433 200 443 195 453 208 Muggensturm (RA) 425 211 426 220 421 222 Königsbach-Stein (Enzkreis) 389 176 406 192 419 198 Neuburg am Rhein (GER)* 402 186 407 194 403 196 30. Juni 2017 Berufs- einpendler darunter Frauen Berufs- einpendler darunter Frauen Berufs- einpendler darunter Frauen 30. Juni 2016 Wohngemeinde (Kreis)1 30. Juni 2015 Nur sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer. Mit * gekennzeichnete Gemeinden (in der Südpfalz) betreffen nur die jeweilige Ortsgemeinde, nicht die Verbandsgemeinde. 1 Geordnet nach Zahl der Einpendler (mindestens 400; Stand 2017). Quelle: Bundesagentur für Arbeit. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 107 Kn itt lin ge n Kü rn - ba ch Za be r- fe ld O be r- de rd in ge n St er ne n- fe ls M au lb ro nn M üh l- ac ke r Ki es el br on n Ö tis he im Br et te n Br uc hs al Kö ni gs - ba ch -S te in W al z- ba ch ta l G on de ls- he im Ei sin ge nN eu - lin ge n Kä m - pf el - ba ch Re m - ch in ge n Et tl in ge n St ra ub en - ha rd t M ar xz el l M al sc h Ka rls ba d Ke lte rn St ut en se e W ei ng ar te n Pfi nz ta l N eu en - bü rg Ba d- He rre n- al b Hö fe n LK R. KA RL SR U H E W al d- br on n ST KR . KA RL SR U H E W Ü RT TE M BE RG Do be l G er ns ba ch W ild ba d Lo ffe na u W ei se nb ac h Bü hlS in zh ei m Se ew al d En z- kl ös te rle Bü hl er - ta l Hü ge ls- he im Iff ez - he im Fo rb ac h Bi sc hw ei er Ku pp en - he im Ra st at t G ag ge na u M ug ge n- st ur m ST KR . 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W ei ns tr aß e H ag ue na u W iss em bo ur g A RR O N D IS SE M EN T H AG U EN AU -W IS SE M BO U RG AR RO N DI SS EM EN T DE S AV ER N E FR A N CE CC d e Ha na u- La P et ite P ie rre CC d u Pa ys d e N ie de rb ro nn -le s- Ba in s CA d e Ha gu en au CC S au er - Pe ch el br on n CC d u Pa ys de W iss em bo ur g CC d e l‘O ut re -F or êt CC d u Pa ys R hé na n Rh ei n- m ün st er Li ch te na u Sa ve rn e CC d u Pa ys de Z or n CC d e la Ba ss e- Zo rn A ch er n Ke hl W ill - st ät tRh ei na u St ra sb ou rg Se eb ac h Sa sb ac h- w al de n Sa s- ba ch La uf Ba ie rs br on n O tte rs - w ei er Ka pp el - ro de ck Ap pe n- w ei er Ö lb ro nn - Dü rrn M üh lh au se n LK R. L U D W IG SH A FE N Va i- hi ng en a. d. En z Re nc he n Kr ai ch ta l ÜB RI G E RE G IO N RH EI N -N EC KA R- O DE N W AL D 83 1 LK R. KA RL SR U H E 44 .7 62 M AN N HE IM 1. 17 1 RH EI N -N EC KA R- KR EI S 2. 81 4 PF O RZ HE IM 1. 76 7 RE G. BE Z. ST UT TG AR T 4. 09 5 EN ZK RE IS 3. 63 5 LA N DA U 91 1 LK R. SÜ D L. W EI N ST RA SS E 2. 64 5 LK R. G ER M ER SH EI M 9. 67 8 ÜB R. R EG . B EZ . RH EI N HE SS EN -P FA LZ 2. 47 9 RE G IO N S ÜD L. O BE RR HE IN 2. 55 5 BA DE N -B AD EN 1. 08 8 LK R. FR EU DE N ST AD T 16 7 LK R. CA LW 1. 16 9 LK R. RA ST AT T 9. 49 1F RA N KR EI CH 2. 61 1 Be ru fs ei np en dl er n ac h Ka rl sr uh e (S ta nd 3 0. Ju ni 2 01 7) M aß st ab 1 : 50 0 00 0 Q ue lle :B un de sa ge nt ur fü rA rb ei t 1. 00 0 Pe rs on en nu r s oz ia lv er sic he ru ng sp fli ch tig b es ch äf tig te Ar be itn eh m er un te r 1 0% 25 % b is un te r 5 0% 10 % b is un te r 2 5% 50 % u nd m eh r An te il de r A us pe nd le r n ac h Ka rls ru he a n al le n Be ru fs - au sp en dl er n in d en G em ei nd en d er R eg io n Ka rls ru he Ka rte 5 .1 Re gi on K ar lsr uh e/ Ra um P AM IN A G re nz e de r K re ise b ez ie hu ng sw ei se de r A rro nd iss em en ts G re nz e de r ( Ve rb an ds -) G em ei nd en be zie hu ng sw ei se d er C om m un au té s St ad t K ar lsr uh e | A m t f ür S ta dt en tw ic kl un g | S ta tis tis ch es Ja hr bu ch 2 01 8. 108 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 507 Die wichtigsten Zielorte der Berufsauspendler aus Karlsruhe Eggenstein-Leopoldshafen (KA) 4.488 1.586 4.603 1.641 4.986 1.793 Ettlingen, Stadt (KA) 4.039 1.467 4.136 1.527 4.341 1.648 Stuttgart, Stadtkreis 1.861 707 1.928 724 2.089 787 Bruchsal, Stadt (KA) 1.576 691 1.617 690 1.735 707 Rastatt, Stadt (RA) 1.456 404 1.520 427 1.600 451 Pforzheim, Stadtkreis 1.353 594 1.394 616 1.435 626 Wörth am Rhein, Stadt (GER) 1.128 253 1.176 252 1.217 279 Stutensee, Stadt (KA) 1.105 377 1.144 404 1.179 405 Rheinstetten, Stadt (KA) 1.027 379 1.051 379 1.164 404 Baden-Baden, Stadtkreis 1.003 500 1.019 512 1.052 515 Mannheim, Stadtkreis 925 388 1.003 427 968 397 Karlsbad (KA) 830 363 853 374 879 400 Walldorf, Stadt (Rhein-Neckar-Kreis) 612 175 630 174 712 192 Frankfurt am Main, Stadtkreis 641 290 669 301 693 303 Waldbronn (KA) 564 270 658 317 693 324 Pfinztal (KA) 625 259 626 257 657 269 Bretten, Stadt (KA) 601 185 606 184 616 192 Malsch (KA) 611 167 588 165 584 160 München, Landeshauptstadt 433 148 455 160 529 183 Heidelberg, Stadtkreis 459 208 485 209 524 221 Freiburg, Stadt 432 192 455 216 508 269 Bühl (RA) 401 117 443 113 476 124 Weingarten (KA) 425 145 431 147 464 160 Berlin Hauptstadt BRD 297 128 350 147 425 171 Gaggenau, Stadt (RA) 331 108 325 110 348 115 30. Juni 2017 Berufs- auspendler darunter Frauen Arbeitsort (Kreis)1 30. Juni 2015 30. Juni 2016 Berufs- auspendler darunter Frauen Berufs- auspendler darunter Frauen Nur sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer. 1 Geordnet nach Zahl der Auspendler (mindestens 300; Stand 2017). Quelle: Bundesagentur für Arbeit. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Abbildung 5.3 Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Frauen und Männer am Arbeitsort Karlsruhe 2008 bis 2017 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 70.000 80.000 90.000 100.000 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Männer Frauen Anzahl Stand jeweils 30. Juni. Quellen: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg beziehungsweise Bundesagentur für Arbeit. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 109 10 00 P ER SO N EN = 1 m m (A nz ah l : 10 00 ) M in de st st ric hs tä rk e 0, 12 m m Be ru fs au sp en dl er a us K ar ls ru he (S ta nd 3 0. Ju ni 2 01 7) M aß st ab 1 : 50 0 00 0 Q ue lle :B un de sa ge nt ur fü rA rb ei t 1. 00 0 Pe rs on en nu r s oz ia lv er sic he ru ng sp fli ch tig b es ch äf tig te Ar be itn eh m er un te r 3 00 40 0 bi s un te r 5 00 30 0 bi s un te r 4 00 50 0 un d m eh r Ar be its pl ät ze je 1 .0 00 E in w oh ne r Ka rte 5 .2 Re gi on K ar lsr uh e/ Ra um P AM IN A G re nz e de r K re ise b ez ie hu ng sw ei se de r A rro nd iss em en ts G re nz e de r ( Ve rb an ds -) G em ei nd en be zie hu ng sw ei se d er C om m un au té s Kn itt lin ge n Kü rn - ba ch Za be r- fe ld O be r- de rd in ge n St er ne n- fe ls M au lb ro nn M üh l- ac ke r Ki es el br on n Ö tis he im Br et te n Br uc hs al Kö ni gs - ba ch -S te in W al z- ba ch ta l G on de ls- he im Ei sin ge nN eu - lin ge n Kä m - pf el - ba ch Re m - ch in ge n Et tl in ge n St ra ub en - ha rd t M ar xz el l M al sc h Ka rls ba d Ke lte rn St ut en se e W ei ng ar te n Pfi nz ta l N eu en - bü rg Ba d- He rre n- al b Hö fe n LK R. KA RL SR U H E W al d- br on n ST KR . KA RL SR U H E W Ü RT TE M BE RG Do be l G er ns ba ch W ild ba d Lo ffe na u W ei se nb ac h Bü hlS in zh ei m Se ew al d En z- kl ös te rle Bü hl er - ta l Hü ge ls- he im Iff ez - he im Fo rb ac h Bi sc hw ei er Ku pp en - he im Ra st at t G ag ge na u M ug ge n- st ur m ST KR . BA D EN - BA D EN St ei n- m au er n Bi et ig - he im Rh ei n- st et te n Ö tig - he im El ch es he im - Ill in ge n Du rm er s- he im Au am R he in W ör th am R he in CC d e la Pl ai ne d u Rh in Jo ck gr im Rhei n Ha ge n- ba ch Ka nd el Li ng en fe ld Be llh ei m Rü lzh ei m He rx he im O ffe n- ba ch G er m er s- he im Eg ge n- st ei n Le op ol ds - ha fe nLi nk en he im - Ho ch st et te nG ra be n- N eu do rf De tte n- he im W ag hä us el Fo rs t Ph ili pp s- bu rg Ha m - br üc ke n Ka rls do rf- N eu th ar d Kr on au Ba d Sc hö nb or n Ub st ad t- W ei he r Si ns he im Ö st rin ge n An ge l- ba ch ta l Di el he im W ie s- lo ch M al sc h St . Le on - Ro t O be rh au se n- Rh ei nh au se n Du de n- ho fe n Rö m er - be rg W al l- do rf Ho ck en he im Re ili ng en Bö hl - Ig ge lh ei m BA D EN - LK R. H EI LB RO N N Ep pi ng en Su lzf el d Za ise n- ha us en Ha ß- lo ch Kr fr. St . Sp ey er Al t- Lu ßh ei m N eu - Ro da lb en Ha ue ns te in An nw ei le r am Tr ife ls Pi rm as en s- La nd Kr fr. St . Pi rm as en s RH EI N LA N D -P FA LZ Da hn Ba d Be rg za be rn La nd au - La ndM ai ka m m er Ed en ko be n Kr fr. St . La nd au W al dfi sc h- ba ch Bu rg al be n LK R. BA D D Ü RK H EI M La m br ec ht / Pf al z Kr fr. St .N eu st ad t a. d . W ei ns tr aß e H ag ue na u W iss em bo ur g A RR O N D IS SE M EN T H AG U EN AU -W IS SE M BO U RG AR RO N DI SS EM EN T DE S AV ER N E FR A N CE CC d e Ha na u- La P et ite P ie rre CC d u Pa ys d e N ie de rb ro nn -le s- Ba in s CA d e Ha gu en au CC S au er - Pe ch el br on n CC d u Pa ys de W iss em bo ur g CC d e l‘O ut re -F or êt CC d u Pa ys R hé na n Rh ei n- m ün st er Li ch te na u Sa ve rn e CC d u Pa ys de Z or n CC d e la Ba ss e- Zo rn A ch er n Ke hl W ill - st ät tRh ei na u St ra sb ou rg Se eb ac h Sa sb ac h- w al de n Sa s- ba ch La uf Ba ie rs br on n O tte rs - w ei er Ka pp el - ro de ck Ap pe n- w ei er Ö lb ro nn - Dü rrn M üh lh au se n LK R. L U D W IG SH A FE N Va i- hi ng en a. d. En z Re nc he n Kr ai ch ta l ÜB RI G E RE G IO N RH EI N -N EC KA R- O DE N W AL D 55 1 LK R. KA RL SR U H E 18 .8 64 M AN N HE IM 96 8 FR AN KF UR T A. M AI N 69 3 RH EI N -N EC KA R- KR EI S 1. 32 1 PF O RZ HE IM 1. 43 5 RE G. BE Z. ST UT TG AR T 4. 33 6 EN ZK RE IS 1. 02 4 LU DW IG SH AF EN 23 4 ÜB R. RE G. BE Z. DA RM ST AD T 1. 45 0 LA N DA U 27 8 LK R. SÜ D L. W EI N ST RA SS E 27 2 LK R. G ER M ER SH EI M 2. 15 9 ÜB R. R EG . B EZ . RH EI N HE SS EN -P FA LZ 52 5 RE G IO N S ÜD L. O BE RR HE IN 1. 08 1 BA DE N -B AD EN 1. 05 2 LK R. FR EU DE N ST AD T 43 LK R. CA LW 23 7 LK R. RA ST AT T 3. 50 1 St ad t K ar lsr uh e | A m t f ür S ta dt en tw ic kl un g | S ta tis tis ch es Ja hr bu ch 2 01 8. 110 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 508 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort Karlsruhe seit 2015 nach Wirtschaftsgruppen (WZ 2008) Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % A Land- und Forstwirtschaft; Fischerei 132 0,1 126 0,1 122 0,1 B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden . . . . . . C Verarbeitendes Gewerbe 19.304 11,3 18.951 10,9 19.348 11,0 10 Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln 600 0,4 697 0,4 706 0,4 11 Getränkeherstellung . . . . . . 12 Tabakverarbeitung . . . . . . 13 Herstellung von Textilien . . 23 0,0 26 0,0 14 Herstellung von Bekleidung . . . . . . 15 Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen - - - - - - 16 Herstellung von Holz-, Korb-, Korkwaren (ohne Möbel) 386 0,2 348 0,2 . . 17 Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus . . . . . . 18 Druckgewerbe und Vervielfältigung 157 0,1 145 0,1 152 0,1 19 Kokerei und Mineralölverarbeitung . . . . . . 20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen . . . . . . 21 Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen . . . . . . 22 Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren . . . . . . 23 Herstellung von Glas, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden 121 0,1 . . . . 24 Metallerzeugung und -bearbeitung . . . . . . 25 Herstellung von Metallerzeugnissen 877 0,5 807 0,5 799 0,5 26 Herst. von DV-Geräten, elektrischen und optischen Erzeugnissen 1.842 1,1 1.692 1,0 1.884 1,1 27 Herstellung von elektrischen Ausrüstungen 362 0,2 480 0,3 451 0,3 28 Maschinenbau 930 0,5 838 0,5 1.018 0,6 29 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen 881 0,5 . . . . 30 Sonstiger Fahrzeugbau . . . . . . 31 Herstellung von Möbeln 173 0,1 . . . . 32 Herstellung von sonstigen Waren 1.174 0,7 1.090 0,6 1.097 0,6 33 Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen . . . . . . D Energie und Versorgung 1.108 0,6 1.123 0,6 . . 35 Energieversorgung 1.108 0,6 1.123 0,6 . . E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung; Beseitigung von Umweltverschmutzungen 1.045 0,6 991 0,6 1.026 0,6 36 Wasserversorgung . . . . . . 37 Abwasserentsorgung . . . . . . 38 Sammlungen, Behandlung und Beseitigung von Abfällen; Rückgewinnung 208 0,1 184 0,1 203 0,1 39 Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung . . . . . . F Baugewerbe 6.015 3,5 6.049 3,5 6.026 3,4 41 Hochbau 935 0,5 959 0,6 981 0,6 42 Tiefbau 551 0,3 551 0,3 538 0,3 43 Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation sowie Ausbaugewerbe 4.529 2,7 4.532 2,6 4.507 2,6 B-F Produzierendes Gewerbe 27.482 16,1 27.133 15,6 27.543 15,6 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 23.810 13,9 24.133 13,9 24.323 13,8 45 Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von Kfz 5.103 3,0 5.227 3,0 5.368 3,0 46 Großhandel (ohne Handel mit Kfz) 7.022 4,1 7.142 4,1 7.162 4,1 47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kfz) 11.685 6,8 11.704 6,7 11.793 6,7 H Verkehr und Lagerei 8.718 5,1 9.062 5,2 9.335 5,3 49 Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen 3.555 2,1 3.751 2,2 3.864 2,2 50 Schifffahrt . . . . . 51 Luftfahrt - . . . . . 52 Lagerei und Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr 3.531 2,1 3.648 2,1 3.817 2,2 53 Post-, Kurier- und Expressdienste 1.581 0,9 1.593 0,9 1.612 0,9 I Gastgewerbe 4.364 2,6 4.497 2,6 4.649 2,6 55 Beherbergung 789 0,5 789 0,5 842 0,5 56 Gastronomie 3.575 2,1 3.705 2,1 3.807 2,2 2016 2017 Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) 2015 Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 111 noch Tabelle 508 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort Karlsruhe seit 2015 nach Wirtschaftsgruppen (WZ 2008) Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % J Information und Kommunikation 16.335 9,6 16.784 9,7 17.416 9,9 58 Verlagswesen 2.014 1,2 1.921 1,1 2.155 1,2 59 Film, TV, Kino und Tonstudio 126 0,1 140 0,1 138 0,1 60 Rundfunkveranstalter 98 0,1 93 0,1 . . 61 Telekommunikation 2.111 1,2 795 0,5 766 0,4 62 Dienstleistungen der Informationstechnologie 11.515 6,7 12.236 7,0 12.827 7,3 63 Informationsdienstleistungen 471 0,3 1.546 0,9 1.432 0,8 K Finanz- und Versicherungsdienstleister 10.949 6,4 10.765 6,2 10.597 6,0 64 Erbringung von Finanzdienstleistungen 5.511 3,2 5.371 3,1 5.290 3,0 65 Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen (ohne Soz. Vers.) 4.737 2,8 4.481 2,6 4.387 2,5 66 Mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten 701 0,4 904 0,5 920 0,5 L Grundstücks- und Wohnungswesen 1.230 0,7 1.214 0,7 1.317 0,7 68 Grundstücks- und Wohnungswesen 1.230 0,7 1.214 0,7 1.317 0,7 M Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen 17.008 10,0 17.476 10,1 18.281 10,4 69 Rechts-, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung 2.390 1,4 2.434 1,4 2.451 1,4 70 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben; Unternehmensberatung 6.870 4,0 6.978 4,0 7.728 4,4 71 Architektur-, Ingenieurbüros; Labore 4.662 2,7 4.721 2,7 4.681 2,7 72 Forschung und Entwicklung 2.033 1,2 2.130 1,2 2.265 1,3 73 Werbung und Marktforschung 730 0,4 869 0,5 768 0,4 74 Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeit 258 0,2 270 0,2 314 0,2 75 Veterinärwesen 65 0,0 74 0,0 74 0,0 N Sonstige Unternehmensdienstleister 14.300 8,4 14.416 8,3 14.803 8,4 77 Vermietung von beweglichen Sachen 246 0,1 248 0,1 241 0,1 78 Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften 5.363 3,1 4.942 2,8 5.348 3,0 79 Reisebüros, -veranstalter und sonstige Reservier.-Dienstleistungen 372 0,2 360 0,2 351 0,2 80 Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien 3.473 2,0 3.768 2,2 3.545 2,0 81 Gebäudebetreuung; Garten- und Landschaftsbau 3.492 2,0 3.646 2,1 3.610 2,0 82 Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g. 1.354 0,8 1.452 0,8 1.708 1,0 O+U Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung und exterritoriale Organisationen 12.774 7,5 13.388 7,7 13.444 7,6 84+99 Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 12.774 7,5 13.388 7,7 13.444 7,6 P Erziehung und Unterricht 5.681 3,3 5.864 3,4 5.364 3,0 85 Erziehung und Unterricht 5.681 3,3 5.864 3,4 5.364 3,0 Q Gesundheits- und Sozialwesen 20.905 12,2 21.552 12,4 21.736 12,3 86 Gesundheitswesen 12.998 7,6 13.162 7,6 12.084 6,9 87 Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime) 2.861 1,7 2.898 1,7 4.142 2,3 88 Sozialwesen (ohne Heime) 5.046 3,0 5.492 3,2 5.510 3,1 R Kunst, Unterhaltung und Erholung 2.177 1,3 2.223 1,3 2.279 1,3 90 Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeiten . . . . . . 91 Bibliotheken, Archive, Museen, botanische und zoologische Gärten 669 0,4 662 0,4 665 0,4 92 Spiel-, Wett- und Lotteriewesen 216 0,1 236 0,1 241 0,1 93 Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und der Erholung 463 0,3 490 0,3 522 0,3 S Sonstige Dienstleister a. n. g. 4.705 2,8 4.707 2,7 4.830 2,7 94 Interessenvertretungen sowie kirchliche u. sonstige religiöse Vereinigungen 3.348 2,0 3.252 1,9 3.438 2,0 95 Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern 83 0,0 77 0,0 85 0,0 96 Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen 1.274 0,7 1.378 0,8 1.307 0,7 T Häusliche Dienste 264 0,2 266 0,2 256 0,1 97 Private Haushalte mit Hauspersonal 264 0,2 266 0,2 256 0,1 G-U Dienstleistungsbereiche 143.220 83,8 146.427 84,3 148.630 84,3 Insgesamt1 170.842 100 173.697 100 176.296 100 Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) 2015 2016 2017 1 Stand jeweils 30. Juni Aufgrund einer rückwirkenden Revision der Beschäftigungsstatistik im August 2014 können diese Daten von zuvor veröffentlichten Daten abweichen. Quellen: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg beziehungsweise Bundesagentur für Arbeit. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 112 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 509 Sozialversicherungspflichtig und geringfügig entlohnte Beschäftigte am Arbeitsort Karlsruhe 2010 bis 2017 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Insgesamt 158.268 161.117 164.659 166.539 171.250 170.842 173.697 176.296 davon Männer 83.933 85.522 87.071 87.554 90.096 89.751 91.106 92.763 Frauen 74.335 75.595 77.588 78.985 81.154 81.091 82.591 83.533 darunter Jüngere unter 25 Jahren 17.301 16.799 17.649 17.661 17.928 17.611 17.590 17.760 25 bis 34 Jahre 36.221 37.358 37.997 38.787 39.982 38.429 39.656 40.344 55 bis 64 Jahre 21.928 23.201 24.565 26.022 28.024 29.549 30.667 32.243 65 Jahre und älter 683 732 849 955 1.084 1.259 1.417 1.566 davon Vollzeitbeschäftigte 120.202 120.161 122.954 123.561 125.239 126.072 127.262 128.693 Teilzeitbeschäftigte 36.915 39.752 41.414 42.541 44.666 44.743 46.428 47.603 davon Deutsche 142.723 144.760 147.253 148.436 151.314 149.952 151.290 152.028 Ausländerinnen/Ausländer 15.441 16.298 17.349 18.029 19.885 20.852 22.359 24.212 Insgesamt 35.723 36.173 36.765 37.398 38.732 35.378 35.758 35.722 davon Männer 14.687 14.912 15.292 15.571 16.233 14.236 14.682 14.929 Frauen 21.036 21.261 21.473 21.827 22.499 21.142 21.076 20.793 darunter Jüngere unter 25 Jahren 8.410 8.575 8.761 8.859 9.273 7.577 7.584 7.676 25 bis 34 Jahre 6.921 6.794 6.806 7.244 7.539 6.447 6.752 6.579 55 bis 64 Jahre 4.154 4.566 4.865 5.057 5.254 5.264 5.341 5.409 65 Jahre und älter 3.191 3.195 3.418 3.548 3.836 3.824 4.030 4.239 davon Deutsche 30.404 30.795 31.124 31.459 32.030 29.041 29.245 29.174 Ausländerinnen/Ausländer 5.230 5.306 5.576 5.878 6.641 6.273 6.442 6.490 Insgesamt 24.160 24.200 24.276 24.361 25.154 21.938 21.613 21.127 davon Männer 9.570 9.580 9.780 9.845 10.295 8.422 8.447 8.446 Frauen 14.590 14.620 14.496 14.516 14.859 13.516 13.166 12.681 darunter Jüngere unter 25 Jahren 7.175 7.408 7.446 7.493 7.788 6.108 5.925 5.960 25 bis 34 Jahre 4.281 4.084 4.042 4.198 4.392 3.421 3.463 3.158 55 bis 64 Jahre 2.814 3.084 3.223 3.228 3.269 3.216 3.189 3.128 65 Jahre und älter 3.122 3.119 3.326 3.448 3.713 3.692 3.879 4.063 davon Deutsche 20.332 20.402 20.328 20.327 20.617 17.929 17.647 17.215 Ausländerinnen/Ausländer 3.745 3.712 3.872 3.958 4.459 3.946 3.896 3.855 Geringfügig entlohnte Beschäftigte insgesamt darunter ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Merkmal Beschäftigte jeweils am 30. Juni Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 113 noch Tabelle 509 Sozialversicherungspflichtig und geringfügig entlohnte Beschäftigte am Arbeitsort Karlsruhe 2010 bis 2017 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Insgesamt 11.563 11.973 12.489 13.037 13.578 13.440 14.145 14.595 davon Männer 5.117 5.332 5.512 5.726 5.938 5.814 6.235 6.483 Frauen 6.446 6.641 6.977 7.311 7.640 7.626 7.910 8.112 darunter Jüngere unter 25 Jahren 1.235 1.167 1.315 1.366 1.485 1.469 1.659 1.716 25 bis 34 Jahre 2.640 2.710 2.764 3.046 3.147 3.026 3.289 3.421 55 bis 64 Jahre 1.340 1.482 1.642 1.829 1.985 2.048 2.152 2.281 65 Jahre und älter 69 76 92 100 123 132 151 176 davon Deutsche . 10.376 10.787 11.119 11.397 11.112 11.598 11.959 Ausländerinnen/Ausländer . 1.591 1.699 1.916 2.177 2.327 2.546 2.635 Insgesamt 6.073 6.515 6.527 6.673 6.648 6.091 5.886 … davon Männer 1.833 2.010 2.008 2.077 2.179 1.930 1.894 … Frauen 4.240 4.505 4.519 4.596 4.469 4.161 3.992 … Merkmal Beschäftigte jeweils am 30. Juni Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Midijob (31. Dezember) Geringfügig entlohnte Beschäftigte im Nebenjob Aufgrund einer rückwirkenden Revision der Beschäftigungsstatistik im August 2014 können diese Daten von zuvor veröffentlichten Daten abweichen. Quelle: Bundesagentur für Arbeit. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 510 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort Karlsruhe seit 2010 nach Alter und Staatsangehörigkeit Frauen Ausländerinnen und Ausländer Deutsche Ausländerinnen und Ausländer Deutsche Ausländerinnen und Ausländer Deutsche Ausländerinnen und Ausländer 2010 158.268 74.335 15.435 15.666 1.631 67.460 8.907 59.700 4.897 2011 161.117 75.595 16.293 15.097 1.699 67.227 9.402 62.484 5.192 2012 164.659 77.588 17.344 15.829 1.812 66.355 9.893 65.124 5.639 2013 166.539 78.985 18.025 15.809 1.852 65.461 10.304 67.239 5.869 2014 171.250 81.154 19.884 15.774 2.154 65.567 11.188 70.023 6.542 2015 170.842 81.091 20.845 15.384 2.226 63.394 11.571 71.212 7.048 2016 173.697 82.591 22.335 15.102 2.462 64.008 12.380 71.891 7.493 2017 176.296 83.533 24.212 14.999 2.761 64.360 13.369 72.725 8.082 Jahr unter 25 25 bis unter 45 45 und mehr Insgesamt und zwar Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Alter von ... Jahren Stand jeweils 30. Juni; Datenbestand nach der Revision im August 2014. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 114 | Statistisches Jahrbuch 2018 Abbildung 5.4 Beschäftigtenentwicklung am Arbeitort Karlsruhe 2010 bis 20171 Tabellle 511 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort Karlsruhe seit 2015 (WZ 2008) Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % A Land- und Forstwirtschaft; Fischerei 132 0,1 126 0,1 122 0,1 B-F Produzierendes Gewerbe 27.482 16,1 27.133 15,6 27.543 15,6 B,D,E Bergbau, Energie- und Wasserversorgung 2.153 1,3 2.133 1,2 2.169 1,2 C Verarbeitendes Gewerbe 19.304 11,3 18.951 10,9 19.348 11,0 F Baugewerbe 6.015 3,5 6.049 3,5 6.026 3,4 G-U Dienstleistungsbereiche 143.220 83,8 146.427 84,3 148.630 84,3 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 23.810 13,9 24.133 13,9 24.323 13,8 H Verkehr und Lagerei 8.718 5,1 9.062 5,2 9.335 5,3 I Gastgewerbe 4.364 2,6 4.497 2,6 4.649 2,6 J Information und Kommunikation 16.335 9,6 16.784 9,7 17.416 9,9 K Finanz- und Versicherungsdienstleister 10.949 6,4 10.765 6,2 10.597 6,0 L Grundstücks- und Wohnungswesen 1.230 0,7 1.214 0,7 1.317 0,7 M Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleister 17.008 10,0 17.476 10,1 18.281 10,4 N Sonstige Unternehmensdienstleister 14.300 8,4 14.416 8,3 14.803 8,4 O+U Öffentl. Verwaltung; Verteidigung; Sozialvers. u. exterritoriale Organisationen 12.774 7,5 13.388 7,7 13.444 7,6 P Erziehung und Unterricht 5.681 3,3 5.864 3,4 5.364 3,0 Q Gesundheits- und Sozialwesen 20.905 12,2 21.552 12,4 21.736 12,3 R Kunst, Unterhaltung und Erholung 2.177 1,3 2.223 1,3 2.279 1,3 S Sonstige Dienstleister a. n. g. 4.705 2,8 4.707 2,7 4.830 2,7 T Häusliche Dienste 264 0,2 266 0,2 256 0,1 Insgesamt1 170.842 100 173.697 100 176.296 100 30. Juni 201730. Juni 2016 Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) 30. Juni 2015 1 Einschließlich Fälle ohne Angabe zur Wirtschaftsgliederung. Mit dem Jahr 2008 wurde der Nachweis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige – Ausgabe 2008 (WZ 2008) umgestellt. Diese Neuverschlüsselung brachte beträchtliche Änderungen in der wirtschaftsfachlichen Zuordnung mit sich. Dadurch sind die Ergebnisse nach WZ 2008 auch bei gleichlautenden Bezeichnungen einzelner Gliederungen keinesfalls mit denen der bisherigen Systematik (WZ 2003) vergleichbar und es kommt zu einem Bruch in der Zeitreihe. Aufgrund einer rückwirkenden Revision der Beschäftigungsstatistik im August 2014 können diese Daten von zuvor veröffentlichten Daten abweichen. Quellen: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg beziehungsweise Bundesagentur für Arbeit. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 158.268 161.117 164.659 166.539 171.250 170.842 173.697 176.296 35.723 36.173 36.765 37.398 38.732 35.378 35.758 35.722 0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 120.000 140.000 160.000 180.000 200.000 220.000 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Anzahl Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte geringfügig entlohnte Beschäftigte 1 Stand jeweils 30. Juni. Aufgrund einer rückwirkenden Revision der Beschäftigungsstatistik im August 2014 können diese Daten von zuvor veröffentlichten Daten abweichen. Quellen: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg beziehungsweise Bundesagentur für Arbeit. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 115 Abbildung 5.5 Entwicklung der geringfügig entlohnten Beschäftigten am Arbeitort Karlsruhe 2010 bis 20171 24.160 24.200 24.276 24.361 25.154 21.938 21.613 21.127 11.563 11.973 12.489 13.037 13.578 13.440 14.145 14.595 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 35.000 40.000 45.000 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Anzahl ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte geringfügig entlohnte Beschäftigte im Nebenjob 36.765 35.75835.723 36.173 37.398 38.732 35.378 35.722 1 Stand jeweils 30. Juni. Aufgrund einer rückwirkenden Revision der Beschäftigungsstatistik im August 2014 können diese Daten von zuvor veröffentlichten Daten abweichen. Quelle: Bundesagentur für Arbeit. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 512 Arbeitsmarktlage im Bezirk der Agentur für Arbeit Karlsruhe (SGB III und SGB II) seit 2001 alle zivilen Erwerbspersonen abhängig zivile Erwerbspersonen alle zivilen Erwerbspersonen abhängig zivile Erwerbspersonen 2001 18.512 5,2 5,7 11.579 5,8 6,5 2002 21.048 5,8 6,5 12.940 6,5 7,2 2003 23.924 6,6 7,3 14.882 7,4 8,2 2004 24.296 6,7 7,4 14.843 7,3 8,2 2005 26.855 7,4 8,2 16.352 8,1 9,0 2006 23.670 6,4 7,2 14.709 7,2 8,1 2007 20.008 5,4 6,0 12.225 5,9 6,6 2008 17.193 4,6 5,2 11.032 5,4 6,0 2009 19.987 5,3 5,9 12.004 5,8 6,5 2010 17.625 4,7 5,2 10.773 5,2 5,8 2011 15.466 4,1 4,6 9.762 4,7 5,2 2012 15.854 4,1 4,6 10.054 4,7 5,3 2013 16.219 4,1 4,6 10.225 4,7 5,3 2014 16.560 4,1 4,6 10.291 4,7 5,2 2015 16.362 4,0 4,4 10.408 4,7 5,2 2016 15.660 3,8 4,2 9.619 4,2 4,7 2017 14.709 3,5 3,8 8.807 3,8 4,2 Jahr Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt 1 darunter Hauptagentur Karlsruhe2 Arbeitslose Arbeitslosenquote in % bezogen auf ... Arbeitslose Arbeitslosenquote in % bezogen auf ... 1 Ohne die Dienststellen Rastatt, Baden-Baden, Gaggenau und Bühl. 2 Zur Hauptagentur zählen neben Karlsruhe die Gemeinden Dettenheim, Eggenstein-Leopoldshafen, Linkenheim-Hochstetten, Pfinztal, Rheinstetten, Stutensee, Walzbachtal und Weingarten. Quelle: Bundesagentur für Arbeit. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 116 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 513 Entwicklung der Arbeitslosenzahl im Stadtkreis Karlsruhe seit 2001 Frauen Ausländerinnen und Ausländer Junge Arbeitslose unter 25 Jahre Langzeit-Arbeitslose (mindestens 1 Jahr) 2001 9.123 6,5 4.085 1.886 860 2.862 2002 10.191 7,1 4.323 2.243 1.162 2.937 2003 11.767 8,2 5.063 2.616 1.278 3.410 2004 11.883 8,3 5.245 2.680 1.164 4.142 2005 13.045 9,1 6.116 3.105 1.411 4.409 2006 11.959 8,3 5.619 2.916 1.215 4.649 2007 9.993 6,8 4.935 2.409 937 3.479 2008 9.232 6,4 4.593 2.255 856 2.907 2009 9.726 6,6 4.451 2.422 950 2.630 2010 8.973 6,1 4.185 2.261 795 2.607 2011 8.352 5,7 3.917 2.173 695 2.541 2012 8.509 5,7 3.962 2.176 742 2.691 2013 8.622 5,6 3.997 2.235 735 2.713 2014 8.626 5,5 3.987 2.337 866 2.742 2015 8.682 5,5 3.949 2.475 756 2.753 2016 7.890 4,9 3.615 2.264 683 2.458 2017 7.209 4,4 3.305 2.056 643 2.179 Jahr (jeweils Stand 30. September) unter den Arbeitslosen sind …Arbeitslose insgesamt1 Arbeitslosen- quote in %2 1 Ab 2005 SGB III und SGB II. 2 In % aller zivilen Erwerbspersonen. Quelle: Bundesagentur für Arbeit. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 514 Arbeitslose im Stadtkreis Karlsruhe seit 2016 nach ausgewählten Gruppen März Juni September Dezember März Juni September Dezember Arbeitslose insgesamt 8.614 7.784 7.890 7.790 7.630 7.205 7.209 6.825 darunter Frauen 3.719 3.415 3.615 3.420 3.357 3.228 3.305 3.011 Ausländerinnen und Ausländer 2.459 2.197 2.264 2.271 2.186 1.983 2.056 2.046 darunter Frauen 1.165 1.073 1.139 1.097 1.046 962 1.013 966 Jüngere unter 20 Jahre 114 104 176 110 113 104 138 94 20 bis unter 25 Jahre 558 459 507 463 485 434 505 409 Ältere 55 Jahre und älter 1.580 1.511 1.459 1.435 1.452 1.408 1.402 1.317 Langzeitarbeitslose (länger als 1 Jahr) 2.811 2.609 2.458 2.420 2.324 2.220 2.179 2.001 Schwerbehinderte 586 570 564 591 574 558 536 495 Arbeitslosenquote bezogen auf ... alle zivilen Erwerbspersonen 5,4 4,8 4,9 4,8 4,7 4,4 4,4 4,2 darunter Frauen 5,0 4,6 4,8 4,6 4,5 4,2 4,3 4,0 abhängige Erwerbspersonen 6,0 5,3 5,4 5,3 5,2 4,8 4,8 4,6 2016 2017 Quelle: Bundesagentur für Arbeit. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 117 Tabelle 515 Arbeitslosigkeit in den Karlsruher Stadtteilen am 30. September 2017 (SGB III und SGB II) 01 Innenstadt-Ost 5.241 318 6,1 5,6 6,8 2,6 7,8 02 Innenstadt-West 8.317 270 3,2 3,2 3,3 1,5 4,9 03 Südstadt 15.757 629 4,0 3,7 4,7 1,1 6,5 04 Südweststadt 15.186 465 3,1 2,8 4,1 1,2 3,7 05 Weststadt 14.989 531 3,5 3,2 4,6 1,6 4,5 06 Nordweststadt 7.491 225 3,0 2,9 3,2 1,1 3,5 07 Oststadt 15.067 404 2,7 2,5 3,2 0,8 5,1 08 Mühlburg 12.157 535 4,4 4,2 4,9 2,6 4,8 09 Daxlanden 7.355 312 4,2 4,1 5,0 2,3 3,1 10 Knielingen 7.045 231 3,3 2,9 4,5 2,0 4,5 11 Grünwinkel 6.882 256 3,7 3,5 4,5 2,8 3,7 12 Oberreut 6.228 424 6,8 6,2 9,3 4,8 5,2 13 Beiertheim-Bulach 4.786 163 3,4 3,3 4,3 1,2 3,9 14 Weiherfeld-Dammerstock 3.626 95 2,6 2,3 4,6 2,1 3,0 15 Rüppurr 6.608 140 2,1 2,0 2,7 0,6 2,4 16 Waldstadt 7.678 296 3,9 3,9 3,8 2,0 3,9 17 Rintheim 4.154 177 4,3 4,1 4,8 2,0 5,4 18 Hagsfeld 5.099 156 3,1 2,7 4,4 1,4 2,7 19 Durlach 20.353 680 3,3 3,0 4,6 1,3 3,9 20 Grötzingen 5.752 122 2,1 1,9 3,3 1,2 2,6 21 Stupferich 1.787 42 2,4 2,1 4,3 3,1 2,4 22 Hohenwettersbach 1.937 29 1,5 1,3 3,7 0,6 2,5 23 Wolfartsweier 2.053 52 2,5 2,4 3,3 1,6 3,5 24 Grünwettersbach 2.485 45 1,8 1,6 3,8 0,5 1,5 25 Palmbach 1.287 28 2,2 1,9 4,7 1,0 3,3 26 Neureut 12.347 319 2,6 2,3 4,2 1,5 2,7 27 Nordstadt 6.934 239 3,4 3,0 5,6 1,6 2,7 Ohne Zuordnung X 26 X X X X X Stadt Karlsruhe 208.601 7.209 3,5 3,2 4,5 1,6 3,9 Anzahl Stadtteil Erwerbs- fähige1 Arbeits- lose Anteil an Erwerbsfä- higen in % Deutsche Ausländerinnen und Ausländer unter 25 Jahre 55 bis unter 65 Jahre Arbeitslosenanteil in %2 1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung im Alter von 15 bis unter 65 Jahren. Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) . 2 Bezogen auf die jeweilige erwerbsfähige Bevölkerungsgruppe. Quelle: Bundesagentur für Arbeit; stadteigene Bevölkerungsstatistik, eigene Berechnung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 118 | Statistisches Jahrbuch 2018 Ta be lle 5 16 A rb ei ts lo se in d en K ar ls ru he r St ad tt ei le n 20 17 1 n ac h au sg ew äh lt en G ru pp en (S G B III u nd S G B II) un te r d en A rb ei ts lo se n sin d ... Au slä nd er in ne n un d Au slä nd er An za hl % An za hl % An za hl % An za hl % An za hl % 01 In ne ns ta dt -O st 31 8 11 1 34 ,9 40 12 ,6 44 13 ,8 88 27 ,7 12 8 40 ,3 02 In ne ns ta dt -W es t 27 0 10 9 40 ,4 37 13 ,7 39 14 ,4 78 28 ,9 89 33 ,0 03 Sü ds ta dt 62 9 26 9 42 ,8 36 5, 7 10 8 17 ,2 20 2 32 ,1 21 4 34 ,0 04 Sü dw es ts ta dt 46 5 19 8 42 ,6 32 6, 9 78 16 ,8 14 4 31 ,0 12 8 27 ,5 05 W es ts ta dt 53 1 24 4 46 ,0 43 8, 1 98 18 ,5 16 5 31 ,1 16 8 31 ,6 06 N or dw es ts ta dt 22 5 11 1 49 ,3 21 9, 3 47 20 ,9 67 29 ,8 57 25 ,3 07 O st st ad t 40 4 16 2 40 ,1 35 8, 7 76 18 ,8 12 9 31 ,9 12 3 30 ,4 08 M üh lb ur g 53 5 25 2 47 ,1 52 9, 7 92 17 ,2 14 6 27 ,3 18 1 33 ,8 09 Da xl an de n 31 2 15 5 49 ,7 29 9, 3 53 17 ,0 12 2 39 ,1 53 17 ,0 10 Kn ie lin ge n 23 1 10 1 43 ,7 22 9, 5 59 25 ,5 66 28 ,6 68 29 ,4 11 G rü nw in ke l 25 6 11 1 43 ,4 31 12 ,1 55 21 ,5 73 28 ,5 67 26 ,2 12 O be rre ut 42 4 23 0 54 ,2 48 11 ,3 81 19 ,1 13 9 32 ,8 11 0 25 ,9 13 Be ie rth ei m -B ul ac h 16 3 80 49 ,1 8 4, 9 35 21 ,5 44 27 ,0 30 18 ,4 14 W ei he rfe ld -D am m er st oc k 95 47 49 ,5 11 11 ,6 24 25 ,3 30 31 ,6 23 24 ,2 15 Rü pp ur r 14 0 59 42 ,1 7 5, 0 34 24 ,3 41 29 ,3 20 14 ,3 16 W al ds ta dt 29 6 13 5 45 ,6 28 9, 5 62 20 ,9 87 29 ,4 70 23 ,6 17 Ri nt he im 17 7 90 50 ,8 17 9, 6 40 22 ,6 50 28 ,2 52 29 ,4 18 Ha gs fe ld 15 6 68 43 ,6 13 8, 3 28 17 ,9 48 30 ,8 43 27 ,6 19 Du rla ch 68 0 32 1 47 ,2 40 5, 9 15 5 22 ,8 21 8 32 ,1 20 0 29 ,4 20 G rö tz in ge n 12 2 60 49 ,2 11 9, 0 35 28 ,7 32 26 ,2 31 25 ,4 21 St up fe ric h 42 23 54 ,8 8 19 ,0 10 23 ,8 13 31 ,0 8 19 ,0 22 Ho he nw et te rs ba ch 29 17 58 ,6 2 6, 9 10 34 ,5 6 20 ,7 5 17 ,2 23 W ol fa rts w ei er 52 23 44 ,2 5 9, 6 17 32 ,7 18 34 ,6 9 17 ,3 24 G rü nw et te rs ba ch 45 23 51 ,1 2 4, 4 9 20 ,0 13 28 ,9 10 22 ,2 25 Pa lm ba ch 28 12 42 ,9 2 7, 1 9 32 ,1 4 14 ,3 6 21 ,4 26 N eu re ut 31 9 15 7 49 ,2 32 10 ,0 68 21 ,3 81 25 ,4 88 27 ,6 27 N or ds ta dt 23 9 12 9 54 ,0 28 11 ,7 31 13 ,0 69 28 ,9 67 28 ,0 O hn e Zu or dn un g 26 8 30 ,8 3 11 ,5 5 19 ,2 6 23 ,1 8 30 ,8 St ad t Ka rl sr uh e 7. 20 9 3. 30 5 45 ,8 64 3 8, 9 1. 40 2 19 ,4 2. 17 9 30 ,2 2. 05 6 28 ,5 St ad tt ei l Fr au en un te r 2 5 Ja hr e 55 Ja hr e un d äl te r La ng ze ita rb ei ts lo se 2 A rb ei ts lo se in sg es am t 1 St an d 30 .S ep te m be r 2 01 7. 2 Üb er e in Ja hr a rb ei ts lo s. Q ue lle : Bu nd es ag en tu r f ür Ar be it. St ad t K ar lsr uh e | A m t f ür St ad te nt w ick lu ng | St at ist isc he s Ja hr bu ch 2 01 8. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 119 Tabelle 517 Insolvenzverfahren in Karlsruhe seit 2008 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Insolvenzverfahren insgesamt 474 521 535 513 458 418 405 387 und zwar eröffnet 432 482 504 479 413 384 369 338 Abweisung mangels Masse 34 33 22 22 36 28 26 36 Schuldenbereinigungsplan 8 6 9 12 9 6 10 13 Unternehmensinsolvenzen 52 55 59 57 69 51 52 43 Privatinsolvenzen 422 466 476 456 389 367 353 322 Betroffene Beschäftigte 573 212 374 643 383 376 425 1.136 Voraussichtliche Forderungen (in 1.000 Euro) 51.820 45.906 127.976 75.360 84.527 111.660 113.080 118.650 Merkmal Bei Redaktionsschluss lagen noch keine neueren Daten vor. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Abbildung 5.6 Beantragte Insolvenzverfahren in Karlsruhe 2015 Tabelle 518 Insolvenzen von Privatpersonen in Karlsruhe seit 2010 Merkmal 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Verfahren insgesamt 476 456 389 367 353 322 314 326 Anteil am Land Baden-Württemberg (%) 3,2 3,4 3,3 3,4 3,3 3,4 3,3 3,4 Veränderung im Vergleich zum Vorjahr (%) 2,1 -4,2 -14,7 -5,7 -3,8 -8,8 -2,5 +3,8 Voraussichtliche Forderungen (in 1.000 Euro) 37.440 37.939 34.317 25.190 82.192 21.523 36.365 29.255 Anteil am Land Baden-Württemberg (%) 2,5 2,5 2,7 2,1 5,8 2,0 4,2 3,3 Voraussichtliche Forderungen je Insolvenzverfahren (in Euro) 78.658 83.200 88.219 68.638 232.839 66.842 115.812 89.739 Insolvenzhäufigkeit (Verfahren je 10.000 Einwohner) 16,2 15,4 12,9 9,6 11,8 10,5 10,2 10,5 Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Insgesamt 62 Betriebe 1 Landwirtschaftliche Betriebe mit 5 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche oder Mindesterzeugungseinheiten. Im Jahr 2020 findet die nächste Landwirtschaftszählung statt. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. unter 5 ha 11 Betriebe 17,7 % 5 bis unter 10 ha 9 Betriebe 14,5 % 10 bis unter 20 ha 13 Betriebe 21,0 % 20 bis unter 50 ha 17 Betriebe 27,4 % 50 ha und mehr 12 Betriebe 19,4 % 120 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 519 Gewerbeanzeigen in Karlsruhe 2016 und 2017 nach Wirtschaftsbereichen (WZ 2008) Betriebs- gründung sonstige Neugründung Betriebs- aufgabe sonstige Stilllegung Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 4 - 3 1 - 1 Verarbeitendes Gewerbe 84 21 46 66 12 39 Energieversorgung 17 5 9 5 2 1 Baugewerbe 250 50 161 297 33 207 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz 529 107 306 589 106 327 Verkehr und Lagerei 63 14 34 72 16 41 Gastgewerbe 189 31 31 201 42 63 Information und Kommunikation 211 49 130 178 31 96 Finanz-, Versicherungsdienstleistungen 96 8 67 88 13 57 Grundstücks- und Wohnungswesen 85 26 46 63 11 34 Freiberufliche, wissenschaftl. u. techn. Dienstleistungen 307 60 207 258 35 148 Sonst. wirtschaftl. Dienstleistungen 314 52 233 290 22 222 Erziehung und Unterricht 47 12 31 33 3 20 Gesundheits- und Sozialwesen 26 2 22 18 2 14 Kunst, Unterhaltung und Erholung 70 5 55 54 4 37 Sonstige Dienstleistungen 200 19 135 211 18 134 Übrige Wirtschaftszweige 2 2 - 3 1 - Insgesamt 2.494 463 1.516 2.427 351 1.441 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 3 1 2 5 - 4 Verarbeitendes Gewerbe 89 18 53 83 18 45 Energieversorgung 20 12 8 17 10 2 Baugewerbe 248 40 171 288 38 212 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz 482 89 301 538 119 317 Verkehr und Lagerei 74 21 39 74 14 46 Gastgewerbe 198 35 25 214 41 78 Information und Kommunikation 193 51 107 165 29 87 Finanz-, Versicherungsdienstleistungen 107 14 78 96 14 48 Grundstücks- und Wohnungswesen 67 21 33 65 12 30 Freiberufliche, wissenschaftl. u. techn. Dienstleistungen 323 44 232 261 30 173 Sonst. wirtschaftl. Dienstleistungen 289 47 214 263 36 181 Erziehung und Unterricht 39 3 28 45 5 26 Gesundheits- und Sozialwesen 11 - 11 21 2 16 Kunst, Unterhaltung und Erholung 56 6 40 60 3 39 Sonstige Dienstleistungen 182 24 129 164 11 115 Übrige Wirtschaftszweige 2 1 1 1 1 - Insgesamt 2.383 427 1.472 2.360 383 1.419 2016 2017 Wirtschaftszweige Insgesamt Anmeldungen Insgesamt Abmeldungen darunter Neugründung darunter vollständige Aufgabe Mit dem Jahr 2008 wurde der Nachweis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige – Ausgabe 2008 (WZ 2008) umgestellt. Diese Neuverschlüsselung brachte beträchtliche Änderungen in der wirtschaftsfachlichen Zuordnung mit sich. Dadurch sind die Ergebnisse nach WZ 2008 auch bei gleichlautenden Bezeichnungen einzelner Gliederungen keinesfalls mit denen der bisherigen Systematik (WZ 2003) vergleichbar und es kommt zu einem Bruch in der Zeitreihe. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 121 Landwirtschaft Tabelle 520 Landwirtschaftliche Bodennutzung im Stadtkreis Karlsruhe seit 2003 nach Hauptnutzungs- und Kulturarten 2003 2005 2007 2010 2016 ha % ha % ha % ha % ha % Bewirtschaftetes Ackerland 2.075 79,8 2.055 78,9 2.065 78,4 1.983 78,8 1.898 73,1 Obstanlagen 54 2,1 49 1,9 46 1,7 54 2,1 . . Baumschulen 17 0,7 15 0,6 . . 17 0,7 . . Dauergrünland 443 17,0 473 18,2 497 18,9 453 18,0 590 22,7 Rebland . . . . 9 0,3 . . . . sonstige landwirtschaftlich genutzte Fläche . . . . . . . . . . Landwirtschaft genutzte Fläche zusammen 2.600 100 2.605 100 2.635 100 2.518 100 2.597 100 Nutzung1 1 2003 bis 2007: Landwirtschaftliche Betriebe mit 2 ha und mehr landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF) oder Mindesterzeugungseinheiten; ab 2010: Landwirtschaftliche Betriebe mit 5 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche oder Mindesterzeugungseinheiten. Im Jahr 2020 findet die nächste Landwirtschaftszählung statt. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Abbildung 5.7 Landwirtschaftliche Betriebe1 in Karlsruhe 2016 nach Grössenklassen der landwirtschaftlich genutzten Flächen Insgesamt 62 Betriebe 1 Landwirtschaftliche Betriebe mit 5 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche oder Mindesterzeugungseinheiten. Im Jahr 2020 findet die nächste Landwirtschaftszählung statt. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. unter 5 ha 11 Betriebe 17,7 % 5 bis unter 10 ha 9 Betriebe 14,5 % 10 bis unter 20 ha 13 Betriebe 21,0 % 20 bis unter 50 ha 17 Betriebe 27,4 % 50 ha und mehr 12 Betriebe 19,4 % 122 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 521 Viehhaltung in Karlsruhe seit 2001 insgesamt darunter Milchkühe insgesamt darunter Zuchtschweine 2001 379 94 1.484 164 196 2003 303 80 1.400 150 92 2007 284 . 1.322 163 . 2010 292 . 1.211 . 881 2016 364 . . . 153 2001 16 5 11 3 11 2003 12 4 14 4 8 2007 10 1 10 3 8 2010 9 . 8 . 6 2016 12 1 7 1 4 Jahr Anzahl der Tiere Anzahl der Betriebe Schafe Rinder Schweine 1 2001 bis 2007: Landwirtschaftliche Betriebe mit 2 ha und mehr landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF) oder Mindesterzeugungseinheiten; ab 2010: Landwirtschaftliche Betriebe mit 5 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche oder Mindesterzeugungseinheiten. Im Jahr 2020 findet die nächste Landwirtschaftszählung statt. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 123 Verarbeitendes Gewerbe Tabelle 522 Bauhauptgewerbe in Karlsruhe seit 2010 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Betriebe am Jahresende1 29 27 29 28 26 27 25 28 Beschäftigte am Jahresende 2.975 3.054 3.190 3.229 3.594 3.867 3.936 4.233 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt 2.853 3.026 3.143 3.266 3.536 3.781 3.898 4.098 Beschäftigte je Betrieb im Jahresdurchschnitt 106 108 114 116 131 143 150 146 gezahlte Entgelte in 1.000 Euro 71.515 75.930 79.605 85.484 94.382 98.813 119.626 161.381 Umsatz in 1.000 Euro (ohne MwSt.) 319.026 378.051 399.106 409.963 466.276 554.173 603.313 655.075 davon im Wohnungsbau 21.646 27.737 34.800 26.109 37.841 42.106 48.775 42.271 Gewerbe- und Industriebau2 229.915 276.543 306.764 338.500 373.579 448.639 488.589 552.504 öffentliche Bauten und Verkehrsbauten 67.465 73.771 57.542 45.354 54.856 63.431 65.946 60.301 1 Betriebe mit im allgemeinen 20 und mehr Beschäftigten. 2 Einschließlich landwirtschaftlicher Bau. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Abbildung 5.8 Betriebe und Beschäftigte im Verarbeitenden Gewerbe 2008 bis 2017 0 25 50 75 100 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Anzahl der Beschäftigten in Betrieben (50 und mehr) Anzahl der Betriebe mit 50 und mehr Beschäftigten Beschäftigte Betriebe Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 124 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 523 Verarbeitendes Gewerbe in Karlsruhe seit 2008 insgesamt darunter Export 2008 68 19.306 29.775 933,9 9.461,7 2.278,2 2009 624 17.965 27.080 895,9 8.364,6 1.841,7 2010 58 17.545 27.385 896,2 8.497,9 2.079,6 2011 58 17.859 27.761 934,2 9.262,3 2.109,2 2012 56 17.725 27.345 955,9 9.383,2 2.129,8 2013 54 17.646 27.014 974,0 9.291,2 2.098,9 2014 54 17.720 26.843 1.000,3 9.436,5 2.220,2 2015 53 17.441 26.533 1.026,3 9.310,1 2.322,5 2016 53 17.293 26.049 1.049,7 9.566,2 2.330,9 2017 52 17.354 25.953 1.084,4 10.190,2 2.418,0 Bruttolohn- und Gehaltssumme in Mill. Euro Geleistete Ar- beitsstunden in 1.000 Jahr Umsatz Betriebe1, 2 in Mill. Euro Beschäftigte1, 3 1 Monats- beziehungsweise Jahresdurchschnitte. 2 Betriebe von Unternehmen mit 50 und mehr Beschäftigten. 3 Einschließlich Auszubildende, Heimarbeiter sowie tätige Inhaber und Mitinhaber. 4 Ab 2009 Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008); mit Vorjahren nicht vergleichbar. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (Jahresübersichten). Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 524 Verarbeitendes Gewerbe in Karlsruhe 2017 nach Monaten in Mill. Euro je Beschäftigten in Euro Januar 52 17.340 2.129 99,2 5.721 760,7 642,7 Februar 52 17.321 2.179 81,8 4.722 815,7 676,9 März 52 17.223 2.440 91,2 5.293 981,9 797,7 April 52 17.288 2.021 92,0 5.324 785,3 655,2 Mai 52 17.320 2.268 90,4 5.217 856,5 729,5 Juni 52 17.363 2.090 88,7 5.106 826,1 720,8 Juli 52 17.381 2.182 82,6 4.757 850,3 710,5 August 52 17.306 2.160 84,4 4.876 839,5 710,4 September 52 17.407 2.139 82,6 4.746 859,4 707,7 Oktober 52 17.389 2.101 83,6 4.808 836,8 704,0 November 52 17.435 2.291 120,4 6.908 900,6 765,6 Dezember 52 17.345 1.953 87,5 5.044 877,9 739,3 Insgesamt 52 17.354 25.953 1.084,4 62.484 10.190,2 8.556,4 darunter aus Eigenerzeugung in Mill. Euro Umsatz insgesamt in Mill. Euro Monat Betriebe1 Beschäftigte insgesamt2 Geleistete Arbeits- stunden in 1.000 Bruttolohn- und Gehaltssumme 1 Betriebe von Unternehmen mit 50 und mehr Beschäftigten. 2 Einschließlich Auszubildende, Heimarbeiter sowie tätige Inhaber und Mitinhaber. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 125 Tabelle 525 Handwerksunternehmen, tätige Personen und Umsatz in Karlsruhe 2016 nach Gewerbegruppen sozialver- sicherungs- pflichtig Beschäftigte geringfügig entlohnte Beschäftigte in 1.000 Euro Euro I Bauhauptgewerbe 125 . . . . . . II Ausbaugewerbe 658 5.389 4.298 409 8 604.165 112.111 III Handwerke für den gewerblichen Bedarf 273 3.593 2.290 1.022 13 309.683 86.191 IV Kraftfahrzeuggewerbe 135 2.820 2.450 227 21 953.956 338.282 V Lebensmittelgewerbe 44 . . . . . . VI Gesundheitsgewerbe 82 842 666 90 10 (60.584) (71.952) VII Handwerke für den privaten Bedarf 3.000 . . . . . . Handwerk insgesamt 1.617 16.390 12.486 2.219 10 2.251.078 137.345 Gewerbegruppe Hand- werks- unter- nehmen1 Tätige Personen im Jahresdurchschnitt 2016 Umsatz3 2016 insgesamt 2 darunter je Unter- nehmen insgesamt je tätige Person Anzahl Ergebnisse der Handwerkszählung 2016. 1 Nur Unternehmen (einschließlich der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Berichtsjahr 2016. 2 Einschließlich tätiger Unternehmer (geschätzt). 3 Mit geschätzten Umsätzen bei Organschaftsmitgliedern; ohne Umsatzsteuer. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 526 Das zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerk in Karlsruhe 2016 sozialver- sicherungs- pflichtig Beschäftigte geringfügig entlohnte Beschäftigte in 1.000 Euro Euro Anzahl 1.179 13.302 10.846 1.220 11 2.115.464 159.034 % x 100 81,5 9,2 x x x Anzahl 438 3.088 1.640 999 7 135.614 43.916 % x 100 53,1 32,4 x x x Handwerk insgesamt 1.617 16.390 12.486 2.219 10 2.251.078 137.345 Merkmal Handwerks- unter- nehmen1 Tätige Personen im Jahresdurchschnitt 2016 Umsatz3 2016 insgesamt 2 darunter je Unter- nehmen insgesamt je tätige Person Anzahl Zulassungspflichtiges Handwerk Zulassungsfreies Handwerk Ergebnisse der Handwerkszählung 2016. 1 Nur Unternehmen (einschließlich der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Berichtsjahr 2016. 2 Einschließlich tätiger Unternehmer (geschätzt). 3 Mit geschätzten Umsätzen bei Organschaftsmitgliedern; ohne Umsatzsteuer. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 126 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tourismus Tabelle 527 Angekommene Gäste und Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben in Karlsruhe seit 2001 in Tagen in % 2001 318.304 62.325 611.949 120.146 1,9 38,5 2002 316.432 61.489 600.250 120.370 1,9 35,2 2003 330.311 61.207 617.341 121.204 1,9 35,4 2004 367.854 74.693 657.348 139.247 1,8 29,0 2005 382.203 75.777 732.596 145.747 1,9 41,4 2006 401.386 79.930 762.953 160.512 1,9 42,7 2007 425.396 83.334 777.716 170.292 1,8 42,0 2008 466.628 93.046 841.430 183.599 1,8 40,0 2009 461.599 91.715 825.523 182.060 1,8 40,5 2010 517.393 108.714 943.516 220.361 1,8 45,0 2011 539.010 107.644 986.860 225.882 1,8 46,8 2012 548.859 120.910 1.007.217 252.416 1,8 47,0 2013 571.039 134.196 1.024.275 267.545 1,8 46,4 2014 596.689 136.608 1.047.422 274.254 1,8 46,0 2015 621.128 138.389 1.096.961 269.621 1,8 47,4 2016 638.846 140.777 1.101.223 268.877 1,7 46,0 2017 669.579 151.882 1.168.584 295.655 1,7 48,0 Auslastung der Schlafgelegenheiten Verweildauer pro Gast ÜbernachtungenAngekommene Gäste Jahr1 insgesamt insgesamt darunter aus dem Ausland darunter aus dem Ausland 1 Ab 2008 einschließlich Jugendherberge und Campingplatz. Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 528 Angekommene Gäste und Übernachtungen in Karlsruhe 2017 nach Monaten Januar 43.472 35.823 7.649 75.620 59.497 16.123 39.183 67.856 Februar 46.865 36.942 9.923 82.014 62.438 19.576 46.469 79.095 März 54.058 43.638 10.420 94.852 74.235 20.617 50.926 88.833 April 52.318 41.081 11.237 91.231 69.574 21.657 53.127 92.059 Mai 61.797 47.920 13.877 107.817 81.306 26.511 51.286 86.468 Juni 55.539 43.004 12.535 94.960 70.671 24.289 56.784 96.118 Juli 66.590 47.123 19.467 115.727 78.695 37.032 65.624 113.142 August 58.881 40.702 18.179 104.600 72.722 31.878 54.361 95.445 September 63.003 48.321 14.682 111.870 81.635 30.235 61.512 107.875 Oktober 58.176 46.007 12.169 104.664 79.118 25.546 57.851 100.759 November 55.028 45.592 9.436 96.365 75.657 20.708 53.556 93.934 Dezember 53.852 41.544 12.308 88.864 67.381 21.483 48.167 79.639 Jahr 2017 669.579 517.697 151.882 1.168.584 872.929 295.655 638.846 1.101.223 Zum Vergleich:Angekommene Gäste Übernach- tungenaus Deutschland aus dem Ausland1 aus Deutschland aus dem Ausland1 Gäste im Jahr 2016 Monat insgesamt davon insgesamt davon Übernachtungen 1 Einschließlich ohne Angabe. Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 127 Abbildung 5.9 Ankünfte und Übernachtungen in Karlsruher Beherbergungsbetrieben seit 19821 0 200.000 400.000 600.000 800.000 1.000.000 1.200.000 1982 1984 1986 1988 1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 Ankünfte Übernachtungen Anzahl 1 Ab 2008 einschließlich Jugendherberge und Campingplatz. Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Abbildung 5.10 Entwicklung der Ankünfte und Übernachtungen in Karlsruher Beherberungsbetrieben seit 1982 nach Herkunft der Gäste1 50 100 150 200 250 300 350 400 1982 1984 1986 1988 1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 Ankünfte Deutschland Ankünfte Ausland Übernachtungen Deutschland Übernachtungen Ausland Messziffer 1982 = 100 Messziffer 1 Ab 2008 einschließlich Jugendherberge und Campingplatz. Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 128 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 529 Auslandsgäste in Karlsruher Beherbergungsbetrieben seit 2015 nach Herkunftsländern angekommene Gäste Übernachtungen angekommene Gäste Übernachtungen angekommene Gäste Übernachtungen Belgien 7.116 9.659 8.200 10.913 8.545 11.011 Bulgarien 461 1.361 850 1.757 780 2.173 Dänemark 2.003 2.973 1.935 3.065 2.133 2.991 Finnland 803 1.437 776 1.695 844 1.435 Frankreich 11.271 18.053 11.753 18.617 12.396 19.494 Griechenland 656 1.795 627 1.788 766 2.396 Irland, Republik 1.636 3.163 1.514 3.000 1.974 3.605 Italien 6.418 12.903 5.937 10.807 6.692 11.953 Luxemburg 1.234 1.908 1.327 2.042 1.345 2.031 Niederlande 17.270 22.585 20.677 26.519 20.997 25.718 Norwegen 756 1.286 792 1.300 825 1.520 Österreich 6.353 12.745 6.243 12.422 6.678 12.737 Polen 3.841 6.181 3.473 5.702 4.414 7.319 Portugal 557 1.431 506 1.244 564 1.180 Rumänien 2.251 9.541 1.937 10.821 2.382 17.300 Russland 1.839 4.270 1.866 4.567 2.439 5.853 Schweden 1.685 2.733 1.890 3.147 2.067 3.219 Schweiz 16.385 25.135 16.453 24.882 16.355 26.360 Slowakische Republik 488 944 515 1.223 534 1.041 Slowenien 305 752 360 688 524 980 Spanien 3.754 8.202 4.271 9.513 3.668 7.722 Tschechische Republik 1.575 2.909 1.502 2.534 1.566 2.758 Türkei 1.752 4.598 1.826 4.607 2.109 5.678 Ungarn 1.124 2.200 1.103 2.406 1.662 5.022 Vereinigtes Königreich 9.951 18.582 7.964 14.383 7.475 13.313 Übriges Europa 3.796 8.001 4.362 8.800 4.727 11.323 Europa zusammen 105.280 185.347 108.659 188.442 114.461 206.132 Afrika 947 2.523 1.034 2.485 1.345 4.048 Brasilien 903 2.857 1.260 2.848 1.147 3.887 Mittelamerika/Karibik 316 1.317 325 920 320 752 Kanada 804 2.206 700 1.885 760 1.809 USA 7.003 17.395 8.304 22.097 7.661 17.659 Übriges Amerika 516 1.405 612 1.615 1.164 2.529 Amerika zusammen 9.542 25.180 11.201 29.365 11.052 26.636 Arabische Golfstaaten 1.211 3.567 1.373 4.118 1.830 6.522 China VR, Hongkong 5.760 14.240 4.853 12.184 7.446 14.673 Indien 1.549 8.793 2.110 7.169 2.629 8.993 Israel 5.371 11.037 4.501 10.126 4.080 11.370 Japan 1.753 3.750 1.742 3.819 2.201 4.338 Südkorea 1.500 2.864 771 1.512 1.106 1.904 Übriges Asien 2.672 6.829 2.784 6.240 3.805 7.279 Asien zusammen 19.816 51.080 18.134 45.168 23.097 55.079 Australien/ Neuseeland/Ozeanien 776 1.906 732 1.561 794 1.843 Ohne Angabe 2.028 3.585 1.017 1.856 1.133 1.917 Insgesamt 138.389 269.621 140.777 268.877 151.882 295.655 2015 2016 2017 Herkunftsland1 1 Ständiger Wohnsitz der Auslandsgäste. Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 129 Tabelle 530 Beherbergungsbetriebe in Karlsruhe seit 2011 Anzahl Schlafgele- genheiten Anzahl Schlafgele- genheiten Anzahl Schlafgele- genheiten Anzahl Schlafgele- genheiten Anzahl Schlafgele- genheiten 2011 66 6.198 27 3.130 24 1.902 11 361 4 805 2012 62 6.297 25 3.097 21 2.000 11 358 5 842 2013 62 6.491 25 3.128 21 2.142 11 358 5 863 2014 z3 63 6.486 24 3.538 25 1.823 9 324 5 801 2015 62 6.662 24 3.515 25 1.988 8 306 5 853 2016 62 6.698 20 2.967 29 2.566 8 312 5 853 2017 62 6.863 21 3.102 28 2.698 8 330 5 733 Jahr1 Betriebe insgesamt davon geführt als … sonstige Betriebe2GasthofHotel garniHotel 1 Stand jeweils 1. Juli. 2 Erholungsheim, Sportschule, Jugendherberge, Naturfreundehaus (ab 10/2012) und Campingplatz (ab 2008). 3 Aufgrund des Kategorienwechsels von Betrieben im Berichtsjahr 2014 ist die Vergleichbarkeit mit vorangegangenen Jahren beeinträchtigt. Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Abbildung 5.11 Bettenauslastung in Karlsruhe seit 2005 nach Sternekategorien1 (Messziffer 2005 =100) Abbildung 5.12 Übernachtungen in Karlsruher Beherbergungsbetrieben seit 2008 nach Sternekategorien1, 2 70,0 80,0 90,0 100,0 110,0 120,0 130,0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 4 und mehr Sterne 3 Sterne bis zu 2 Sterne Messziffer 1 Nach dem Unterkunftsverzeichnis der Karlsruher Messe- und Kongress-GmbH. Ohne sonstige Betriebe. Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 0 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000 300.000 350.000 400.000 450.000 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 z 2015 2016 2017 4 und mehr Sterne 3 Sterne bis zu 2 Sterne Anzahl 1 Nach dem Unterkunftsverzeichnis der Karlsruher Messe- und Kongress-GmbH. 2 Aufgrund des Kategorienwechsels von Betrieben im Berichtsjahr 2014 ist die Vergleichbarkeit mit vorangegangenen Jahren beeinträchtigt. Ohne sonstige Betriebe. Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 130 | Statistisches Jahrbuch 2018 Preisindizes Tabelle 531 Verbraucherpreisindizes Deutschland und Baden-Württemberg (Basis: 2010 = 100) Verbraucherpreisindex Veränderung gegenüber Vorjahreszeitpunkt (%) Verbraucherpreisindex Veränderung gegenüber Vorjahreszeitpunkt (%) 2009 Jahresdurchschnitt 98,9 0,3 98,9 0,2 2010 Jahresdurchschnitt 100,0 1,1 100,0 1,1 2011 Jahresdurchschnitt 102,1 2,1 102,1 2,1 2012 Jahresdurchschnitt 104,1 2,0 103,9 1,8 2013 Jahresdurchschnitt 105,7 1,5 105,3 1,3 2014 Jahresdurchschnitt 106,6 0,9 106,2 0,9 2015 Jahresdurchschnitt 106,9 0,3 106,4 0,2 2016 Jahresdurchschnitt 107,4 0,5 106,8 0,4 2017 Jahresdurchschnitt 109,3 1,8 108,7 1,8 2015 Januar 105,5 -0,4 105,2 -0,3 Februar 106,5 0,1 106,1 0,1 März 107,0 0,3 106,6 0,4 April 107,0 0,5 106,6 0,4 Mai 107,1 0,7 106,7 0,7 Juni 107,0 0,3 106,5 0,2 Juli 107,2 0,2 106,7 0,2 August 107,2 0,2 106,7 0,2 September 107,0 0,0 106,5 0,0 Oktober 107,0 0,3 106,6 0,3 November 107,1 0,4 106,6 0,3 Dezember 107,0 0,3 106,5 0,3 2016 Januar 106,1 0,5 105,5 0,3 Februar 106,5 0,0 105,8 -0,3 März 107,3 0,3 106,7 0,1 April 106,9 -0,1 106,3 -0,3 Mai 107,2 0,1 106,7 0,0 Juni 107,3 0,3 106,7 0,2 Juli 107,6 0,4 107,0 0,3 August 107,6 0,4 106,9 0,2 September 107,7 0,7 107,2 0,7 Oktober 107,9 0,8 107,4 0,8 November 108,0 0,8 107,5 0,8 Dezember 108,8 1,7 108,2 1,6 2017 Januar 108,1 1,9 107,5 1,9 Februar 108,8 2,2 108,1 2,2 März 109,0 1,6 108,4 1,6 April 109,0 2,0 108,4 2,0 Mai 108,8 1,5 108,3 1,5 Juni 109,0 1,6 108,4 1,6 Juli 109,4 1,7 108,8 1,7 August 109,5 1,8 108,9 1,9 September 109,6 1,8 109,2 1,9 Oktober 109,6 1,6 109,0 1,5 November 109,9 1,8 109,4 1,8 Dezember 110,6 1,7 110,1 1,8 Deutschland Baden-Württemberg Jahr/Monat Berechnung der Indexveränderung: Die Indexveränderung in Prozent ergibt sich nach der Formel: Neuer Indexstand / alter Indexstand x 100 - 100. Quellen: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden beziehungsweise Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 131 Tabelle 532 Verbraucherpreisindex für Deutschland nach Hauptgruppen (Basis: 2010 = 100) Nahrungs- mittel und alkohol- freie Getränke Alkohol. Getränke und Tabak- waren Beklei- dung, Schuhe Wohnung, Wasser, Strom, Gas u. a. Brenn- stoffe Möbel, Haushalt und lfd. Instand- haltung Gesund- heits- pflege Verkehr Nach- richten- über- mittlung Freizeit, Unter- haltung und Kultur Beher- bergungs- u. Gast- stätten- dienst- leistungen 2009 JD 98,9 98,8 98,4 99,3 99,0 99,9 99,2 96,7 102,3 100,3 98,9 2010 JD 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 2011 JD 102,1 102,8 101,8 101,2 103,1 100,4 100,7 104,5 96,5 99,7 101,5 2012 JD 104,1 106,3 104,8 103,3 105,4 101,1 103,2 107,7 94,8 100,6 103,6 2013 JD 105,7 110,4 107,0 104,4 107,5 102,1 99,4 107,5 93,4 103,1 106,0 2014 JD 106,6 111,5 110,3 105,5 108,4 102,5 101,4 107,3 92,3 104,4 108,2 2015 JD 106,9 112,3 113,4 106,3 108,0 103,2 103,4 105,5 91,2 105,0 111,0 2016 JD 107,4 113,2 116,0 107,0 107,9 103,8 105,1 104,6 90,3 106,1 113,2 2017 JD 109,3 116,4 118,9 108,5 109,6 104,1 107,0 107,6 89,9 108,0 115,5 2015 Januar 105,6 111,5 111,8 101,3 107,7 102,8 102,4 103,3 91,9 101,8 109,6 Februar 106,5 112,3 112,0 102,2 108,1 102,7 102,8 104,3 91,8 106,0 109,9 März 107,0 112,3 112,2 108,6 108,2 103,0 103,1 105,7 91,6 105,1 110,3 April 107,0 113,1 112,6 109,1 108,2 103,2 103,2 106,5 91,5 102,6 110,7 Mai 107,1 113,1 112,6 106,9 108,3 103,3 103,3 107,2 91,3 103,0 110,9 Juni 107,0 112,6 113,4 105,0 108,2 103,3 103,4 107,0 91,1 103,5 111,3 Juli 107,2 111,9 114,1 101,4 108,1 103,1 103,7 107,4 91,1 107,4 111,2 August 107,2 111,6 114,3 104,5 107,9 103,2 103,7 106,3 90,9 107,8 111,3 September 107,0 112,1 114,3 110,0 107,9 103,2 103,8 105,0 90,9 104,7 111,8 Oktober 107,0 112,5 114,3 110,4 107,9 103,5 103,8 104,6 90,8 104,8 111,9 November 107,1 112,7 114,5 109,4 107,9 103,6 103,9 104,8 90,7 105,3 111,7 Dezember 107,0 112,3 114,4 106,4 107,4 103,8 103,9 103,7 90,6 108,5 111,9 2016 Januar 106,1 112,4 114,6 101,8 107,2 103,6 104,3 102,9 90,9 103,2 112,1 Februar 106,5 113,1 114,4 102,6 107,2 103,7 104,5 102,5 90,8 105,4 112,2 März 107,3 113,5 114,6 108,3 107,5 103,9 104,7 103,0 90,7 108,2 112,6 April 106,9 113,7 115,5 110,2 107,5 104,0 104,8 103,8 90,6 102,0 112,8 Mai 107,2 113,1 116,0 109,1 107,8 104,1 105,0 104,7 90,3 104,1 113,2 Juni 107,3 112,7 116,3 105,5 107,9 103,8 105,0 105,5 90,2 105,1 113,4 Juli 107,6 113,0 116,4 101,9 107,9 103,5 105,3 105,3 90,2 109,2 113,4 August 107,6 112,5 116,5 103,1 107,9 103,5 105,4 104,7 90,1 109,3 113,5 September 107,7 112,7 117,0 109,6 108,1 103,6 105,4 105,2 90,1 105,9 114,0 Oktober 107,9 112,8 116,8 111,5 108,4 103,8 105,5 105,9 90,1 105,3 113,8 November 108,0 114,1 116,9 111,2 108,4 103,8 105,5 105,3 90,0 105,3 113,8 Dezember 108,8 114,9 116,8 108,6 108,9 103,9 105,5 106,4 90,0 110,4 113,9 2017 Januar 108,1 115,8 117,0 103,3 109,1 103,8 106,1 107,1 90,1 104,8 114,1 Februar 108,8 117,7 117,0 103,1 109,2 103,8 106,4 107,6 90,0 107,4 114,4 März 109,0 116,0 116,8 111,3 109,2 104,0 106,7 107,2 89,9 107,5 114,6 April 109,0 115,6 118,0 111,7 109,5 104,0 106,9 107,9 89,8 105,4 114,8 Mai 108,8 115,7 118,8 111,0 109,4 104,0 107,0 107,2 89,8 104,9 115,3 Juni 109,0 115,6 119,5 107,3 109,3 104,2 107,0 107,0 89,7 107,9 115,7 Juli 109,4 115,9 119,7 103,3 109,5 104,2 107,2 107,1 89,5 111,6 116,0 August 109,5 115,7 119,8 105,9 109,6 104,0 107,3 107,5 89,6 111,1 116,1 September 109,6 116,3 119,7 111,7 109,8 104,2 107,2 107,9 89,7 107,9 116,5 Oktober 109,6 117,1 120,3 112,3 110,0 104,3 107,3 107,7 89,6 106,4 116,3 November 109,9 117,3 120,0 111,5 110,3 104,5 107,3 108,4 89,7 108,0 116,0 Dezember 110,6 118,2 120,3 109,7 110,4 104,6 107,4 108,6 89,6 112,9 116,3 davon Jahr/Monat Gesamt- index Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 132 | Statistisches Jahrbuch 2018 Abbildung 5.13 Entwicklung der Verbraucherpreise in Deutschland seit 2009 (Basis: 2010 = 100) – ausgewählte Verbrauchsgruppen – 85,0 90,0 95,0 100,0 105,0 110,0 115,0 1 2009 3 5 7 9 11 1 2010 3 5 7 9 11 1 2011 3 5 7 9 11 1 2012 3 5 7 9 11 1 2013 3 5 7 9 11 1 2014 3 5 7 9 11 1 2015 3 5 7 9 11 1 2016 3 5 7 9 11 1 2017 3 5 7 9 11 Gesamtindex Wohnungsmiete, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe Einrichtungsgegenstände und Ähnliches für den Haushalt und deren Instandhaltung Verkehr Nachrichtenübermittlung Messziffer 2010 = 100 Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 133 Tabelle 533 Verbraucherpreisindex für Baden-Württemberg nach Hauptgruppen (Basis: 2010 = 100) Nahrungs- mittel und alkohol- freie Getränke Alkohol. Getränke und Tabak- waren Beklei- dung, Schuhe Wohnung, Wasser, Strom, Gas u. a. Brenn- stoffe Möbel, Haushalt und lfd. Instand- haltung Gesund- heits- pflege Verkehr Nach- richten- über- mittlung Freizeit, Unter- haltung und Kultur Beher- bergungs- u. Gast- stätten- dienst- leistungen 2009 JD 98,9 99,9 98,5 98,3 99,1 99,3 99,1 96,5 102,3 100,2 99,1 2010 JD 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 2011 JD 102,1 102,3 101,6 101,3 103,0 100,7 100,6 104,9 96,5 99,7 101,5 2012 JD 103,9 105,9 104,4 103,4 105,0 101,1 102,9 108,6 94,8 100,4 103,5 2013 JD 105,3 110,1 106,8 104,1 106,9 101,8 98,9 108,1 93,4 102,8 106,0 2014 JD 106,2 110,7 109,9 104,7 108,0 102,2 100,9 107,9 92,3 104,1 107,7 2015 JD 106,4 111,1 112,7 104,9 107,8 103,2 102,7 106,2 91,2 104,5 110,1 2016 JD 106,8 111,7 115,0 105,6 107,4 103,7 104,4 105,4 90,3 105,6 112,6 2017 JD 108,7 114,8 117,4 107,3 108,8 104,6 107,0 108,5 89,8 107,5 114,1 2015 Januar 105,2 110,8 111,6 99,2 107,6 102,5 101,7 103,8 91,9 101,2 108,5 Februar 106,1 111,3 111,5 99,6 107,9 102,8 102,1 105,0 91,7 105,9 109,0 März 106,6 111,2 111,5 107,5 107,9 103,1 102,3 106,6 91,6 104,8 109,7 April 106,6 112,2 112,1 108,2 108,1 103,2 102,4 107,2 91,5 102,0 109,8 Mai 106,7 111,7 112,0 106,0 108,2 103,3 102,5 107,9 91,3 102,6 110,2 Juni 106,5 111,0 112,5 103,9 108,1 103,1 102,6 107,7 91,1 103,0 110,9 Juli 106,7 110,4 113,0 100,3 107,9 103,0 102,7 107,9 91,1 106,9 110,7 August 106,7 110,2 113,4 103,0 107,8 103,0 102,8 107,1 90,9 107,3 110,4 September 106,5 110,9 113,6 108,8 107,7 103,0 103,0 106,0 90,9 103,9 110,6 Oktober 106,6 111,2 113,6 109,5 107,7 103,2 103,2 105,3 90,8 104,4 111,0 November 106,6 111,4 113,5 108,3 107,8 103,7 103,3 105,7 90,7 104,6 110,4 Dezember 106,5 110,7 113,7 105,0 107,3 103,9 103,4 104,7 90,6 107,9 110,4 2016 Januar 105,5 111,3 113,7 100,5 106,8 103,5 103,7 103,6 90,9 102,4 111,0 Februar 105,8 111,5 113,1 99,7 106,9 103,6 103,7 103,4 90,8 104,8 111,4 März 106,7 111,9 113,7 106,8 107,1 103,8 103,8 103,8 90,7 107,4 112,0 April 106,3 112,2 114,4 109,3 107,1 103,8 104,0 104,7 90,6 101,4 112,3 Mai 106,7 111,4 115,0 108,2 107,3 103,8 104,2 105,3 90,3 103,8 112,5 Juni 106,7 111,2 115,5 104,0 107,4 103,8 104,2 106,2 90,2 104,6 113,1 Juli 107,0 111,6 115,6 100,6 107,2 103,4 104,6 105,8 90,2 108,8 112,7 August 106,9 110,9 115,6 100,6 107,3 103,2 104,8 105,9 90,1 108,8 112,8 September 107,2 111,5 115,9 108,8 107,4 103,7 105,0 106,1 90,1 105,3 113,3 Oktober 107,4 111,4 115,7 110,8 107,9 104,1 105,0 106,6 90,1 104,8 113,5 November 107,5 112,6 115,8 110,9 107,8 104,2 105,1 106,4 90,0 104,9 113,2 Dezember 108,2 113,1 115,9 107,5 108,3 103,9 105,1 107,2 90,0 109,9 112,9 2017 Januar 107,5 113,9 115,7 101,8 108,3 103,9 105,8 107,9 90,1 104,1 112,7 Februar 108,1 115,8 115,9 99,3 108,4 104,0 106,3 108,6 90,0 106,8 113,4 März 108,4 114,0 115,6 110,7 108,4 104,6 106,7 108,0 89,9 107,0 113,6 April 108,4 113,8 117,0 111,2 108,7 104,1 106,9 108,7 89,8 105,0 113,8 Mai 108,3 113,9 117,2 110,6 108,7 104,4 107,0 108,1 89,8 104,4 114,0 Juni 108,4 113,6 117,5 106,3 108,6 104,8 107,0 108,0 89,7 107,4 114,3 Juli 108,8 114,2 118,0 102,2 108,7 105,1 107,4 108,2 89,5 111,0 114,3 August 108,9 114,0 118,0 104,0 108,8 104,5 107,3 108,6 89,6 110,8 114,4 September 109,2 115,1 118,3 110,8 109,0 104,8 107,3 108,8 89,7 107,5 114,8 Oktober 109,0 115,9 118,4 111,4 109,2 104,9 107,4 108,5 89,6 106,0 114,7 November 109,4 116,1 118,5 110,6 109,5 105,2 107,3 109,3 89,7 107,5 114,5 Dezember 110,1 117,4 119,2 108,3 109,6 105,0 107,4 109,6 89,6 112,5 114,3 davon Jahr/Monat Gesamt- index Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 134 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 534 Preisindizes für Bauleistungen an Wohngebäuden in Deutschland (Basis: 2010 = 100) Rohbauarbeiten Ausbauarbeiten 2010 Jahresdurchschnitt 100,0 100,0 100,0 2011 Jahresdurchschnitt 102,8 102,8 102,7 2012 Jahresdurchschnitt 105,4 105,3 105,5 2013 Jahresdurchschnitt 107,5 107,1 107,9 2014 Jahresdurchschnitt 109,4 108,7 110,0 2015 Jahresdurchschnitt 111,1 109,9 112,2 2016 Jahresdurchschnitt 113,4 111,7 114,8 2017 Jahresdurchschnitt 116,8 115,1 118,2 Februar 115,4 113,5 117,0 Mai 116,4 114,6 117,9 August 117,2 115,5 118,7 November 118,0 116,6 119,3 davon nach AbschnittenJahr/Monat Wohngebäude insgesamt Einschließlich Mehrwertsteuer. Quelle: Statistisches Bundesamt Wiesbaden. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 535 Baupreisindizes in Baden-Württemberg seit 2010 nach ausgewählten Bauwerkstypen (Basis: 2010 = 100) Jahr/Monat Wohngebäude Bürogebäude Gewerbliche Betriebsgebäude Straßenbau Ortskanäle 2010 Jahresdurchschnitt 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 2011 Jahresdurchschnitt 103,0 103,1 103,7 101,7 101,8 2012 Jahresdurchschnitt 105,5 105,7 106,4 105,5 103,8 2013 Jahresdurchschnitt 107,4 107,8 108,4 107,9 105,6 2014 Jahresdurchschnitt 109,6 110,3 111,0 109,4 107,0 2015 Jahresdurchschnitt 111,9 112,9 113,4 110,6 111,2 2016 Jahresdurchschnitt 114,5 115,8 115,9 111,0 112,8 2017 Jahresdurchschnitt 118,0 119,9 120,1 114,1 115,1 Februar 116,7 118,5 118,6 112,9 114,0 Mai 117,8 119,7 119,8 113,7 114,6 August 118,3 120,2 120,4 114,6 115,5 November 119,2 121,3 121,5 115,3 116,3 Einschließlich Mehrwertsteuer. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Abbildung 5.14 Baupreisentwicklung1 für Wohngebäude (Bauleistungen am Bauwerk) in Baden-Württemberg seit 2010 -0,2 0,9 1,2 1,6 2,7 3,0 3,1 3,1 2,9 2,5 2,1 2,2 1,8 1,6 1,9 1,8 2,1 2,0 1,9 2,1 2,1 2,2 2,2 2,0 2,1 2,4 2,5 2,5 2,8 3,0 2,9 3,5 -02 00 02 04 06 08 10 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 % Quartal/Jahr Veränderung gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartal in % 1 Einschließlich Mehrwertsteuer. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 135 Verkehr Karte 5.3 Zugelassene PKW in den Karlsruher Stadtvierteln 2017 Stadtteile 01 Innenstadt-Ost 15 Rüppurr 02 Innenstadt-West 16 Waldstadt 03 Südstadt 17 Rintheim 04 Südweststadt 18 Hagsfeld 05 Weststadt 19 Durlach 06 Nordweststadt 20 Grötzingen 07 Oststadt 21 Stupferich 08 Mühlburg 22 Hohenwettersbach 09 Daxlanden 23 Wolfartsweier 10 Knielingen 24 Grünwettersbach 11 Grünwinkel 25 Palmbach 12 Oberreut 26 Neureut 13 Beiertheim-Bulach 27 Nordstadt 14 Weiherfeld-Dammerstock Zugelassene Pkw je 1.000 Einwohnerinnen/Einwohner* * ohne Personen in der Landes- erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quellen: Kraftfahrt-Bundesamt; Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung – eigene Berechnungen. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Jahrbuch 2018. Karlsruher Durchschnitt: 460,5 unter 300 300 bis unter 500 500 bis unter 700 700 bis unter 900 900 und mehr Zeichenerklärung Stadtgrenze Stadtteilgrenze Stadtviertelgrenze 16 26 10 06 27 02 05 08 09 11 12 13 14 15 01 07 17 18 20 19 23 24 22 21 25 04 03 171 083 084 271 272 051 052 022 021 043112 111 113 115 114 122 121 092 093 094 132 141 142 151 153 152 154 231 191 202 201 196 072 192 073 162 161 071 172 182 181 102 261 262 063 064 062 061 082 081 263 264 091 032 033031 041 042 194 241 251 211221 193195197 011 012 101 Karte 5.3 Zugelassene PKW in den Karlsruher Stadtvierteln 2017 136 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 536 Zugelassene Kraftfahrzeuge 2017 in den Karlsruher Stadtteilen und Stadtvierteln Personen- kraftwagen Krafträder Lastkraftwagen und Sonstige Innenstadt-Ost 2.094 1.709 129 256 311,2 254,0 Nordöstlicher Teil 667 494 32 141 446,2 330,4 Südwestlicher Teil 1.427 1.215 97 115 272,6 232,1 Innenstadt-West 4.187 3.697 260 230 405,4 357,9 Östlicher Teil 1.291 1.147 61 83 585,0 519,7 Westlicher Teil 2.896 2.550 199 147 356,6 314,0 Südstadt 7.355 6.420 516 419 360,8 314,9 Nördlicher Teil 2.228 1.899 185 144 321,5 274,0 Südlicher Teil 3.023 2.553 224 246 349,0 294,8 Östlicher Teil 2.104 1.968 107 29 438,6 410,3 Südweststadt 9.633 7.838 687 1.108 462,5 376,3 Östlicher Teil 3.494 2.490 189 815 551,2 392,8 Mittlerer Teil 4.642 4.089 431 122 362,2 319,1 Beiertheimer Feld 1.497 1.259 67 171 894,8 752,5 Weststadt 8.279 7.418 665 196 403,2 361,3 Mittlerer Teil 1.921 1.785 101 35 639,9 594,6 Südlicher Teil 6.358 5.633 564 161 362,7 321,3 Nordweststadt 5.913 5.151 462 300 511,2 445,4 Alter Flugplatz 2.019 1.847 131 41 406,3 371,7 Binsenschlauch 1.390 1.206 139 45 468,6 406,6 Lange Richtstatt 632 545 49 38 618,4 533,3 Rennbuckel 1.872 1.553 143 176 717,5 595,2 Oststadt 9.694 8.179 601 914 502,0 423,5 Nördlicher Teil 2.269 1.987 164 118 426,0 373,1 Südlicher Teil 4.370 3.456 226 688 600,1 474,6 Westlicher Teil 3.055 2.736 211 108 455,7 408,1 Mühlburg 9.030 7.457 496 1.077 526,6 434,8 Alt-Mühlburg 4.782 4.280 345 157 406,8 364,1 Weingärtensiedlung 1.301 1.009 71 221 778,6 603,8 Rheinhafen 2.157 1.442 30 685 1.659,2 1.109,2 Mühlburger Feld 790 726 50 14 325,9 299,5 Daxlanden 7.344 5.987 636 721 625,3 509,7 Alt-Daxlanden 2.340 1.597 193 550 959,4 654,8 Neu-Daxlanden 1.504 1.289 140 75 557,7 477,9 Daxlanden-Ost 1.134 1.034 86 14 514,1 468,7 Rheinstrandsiedlung 2.366 2.067 217 82 537,4 469,5 Knielingen 7.136 5.945 616 575 684,8 570,5 Alt-Knielingen 2.051 1.540 215 296 658,6 494,5 Neu-Knielingen 5.085 4.405 401 279 696,0 602,9 Grünwinkel 8.173 6.661 558 954 758,9 618,5 Alt-Grünwinkel 2.695 2.155 176 364 628,1 502,2 Hardecksiedlung 1.198 864 57 277 1.482,7 1.069,3 Albsiedlung 1.408 1.242 67 99 1.189,2 1.049,0 Alte Heidenstückersiedlung 1.523 1.276 162 85 722,1 605,0 Neue Heidenstückersiedlung 1.349 1.124 96 129 567,5 472,9 Oberreut 4.048 3.692 269 87 428,0 390,4 Feldlage 2.898 2.642 197 59 489,9 446,6 Waldlage 1.150 1.050 72 28 324,8 296,5 Stadtteil/Stadtviertel Kraft- fahrzeuge insgesamt1 Kfz auf 1.000 Einwohner2 Pkw auf 1.000 Einwohner2 davon Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 137 noch Tabelle 536 Zugelassene Kraftfahrzeuge 2017 in den Karlsruher Stadtteilen und Stadtvierteln Personen- kraftwagen Krafträder Lastkraftwagen und Sonstige Beiertheim-Bulach 4.480 3.715 387 378 644,7 534,6 Beiertheim 1.825 1.552 203 70 445,9 379,2 Bulach 2.655 2.163 184 308 929,6 757,4 Weiherfeld-Dammerstock 3.092 2.770 268 54 513,5 460,0 Weiherfeld 1.623 1.426 162 35 568,5 499,5 Dammerstock 1.469 1.344 106 20 463,8 424,4 Rüppurr 6.356 5.541 624 191 597,7 521,1 Alt-Rüppurr 2.105 1.736 233 136 607,3 500,9 Neu-Rüppurr 812 726 74 12 542,8 485,3 Gartenstadt 1.767 1.542 200 25 565,6 493,6 Rüppurr-Südost 1.672 1.537 117 18 656,2 603,2 Waldstadt 5.666 5.203 356 107 454,7 417,5 Waldlage 4.025 3.665 283 77 439,6 400,2 Feldlage 1.641 1.538 73 30 496,7 465,5 Rintheim 3.458 3.086 190 182 545,9 487,2 Alt-Rintheim 2.541 2.237 149 155 720,0 633,9 Rintheimer Feld 917 849 41 27 326,9 302,7 Hagsfeld 4.634 3.733 333 568 644,5 519,2 Alt-Hagsfeld 2.317 1.759 161 397 812,1 616,5 Westlicher Teil 2.317 1.974 172 171 534,2 455,2 Durlach 19.613 16.700 1.258 1.655 640,7 545,5 Alt-Durlach 7.030 6.047 451 532 616,7 530,5 Dornwald-Untermühl 647 573 53 21 483,2 427,9 Hanggebiet 3.595 3.205 236 154 643,1 573,3 Bergwald 769 720 36 13 574,3 537,7 Aue 4.067 3.507 362 198 533,5 460,1 Lohn-Lissen 1.306 1.178 88 40 455,1 410,5 Killisfeld 2.199 1.470 32 697 4.843,6 3.237,9 Grötzingen 6.733 5.516 463 754 732,6 600,2 Nördlich der Pfinz 4.928 3.936 325 667 800,1 639,1 Südlich der Pfinz 1.805 1.580 138 87 595,5 521,3 Stupferich 2.315 1.862 182 271 824,1 662,9 Hohenwettersbach 1.910 1.673 166 71 637,1 558,0 Wolfartsweier 2.044 1.718 231 95 655,3 550,8 Grünwettersbach 2.934 2.497 283 154 723,0 615,3 Palmbach 1.350 1.166 138 46 678,4 585,9 Neureut 11.309 9.950 794 565 598,3 526,4 Südlicher Teil 2.140 1.881 178 81 564,2 495,9 Nördlicher Teil 5.144 4.451 324 369 672,4 581,8 Kirchfeld 2.485 2.233 186 66 506,6 455,2 Heide 1.540 1.385 106 49 602,7 542,1 Nordstadt 4.353 3.874 347 132 444,9 396,0 Hardtwaldsiedlung 1.383 1.209 130 44 437,0 382,0 Amerikanersiedlung 2.970 2.665 217 88 448,7 402,6 Fahrzeuge, die nicht zugeordnet werden können 36 28 1 7 - - Stadt Karlsruhe 163.169 139.186 11.916 12.067 539,8 460,5 Stadtteil/Stadtviertel Kraft- fahrzeuge insgesamt1 Kfz auf 1.000 Einwohner2 Pkw auf 1.000 Einwohner2 davon 1 Ohne vorübergehende Stilllegungen. Daten sind mit Ergebnissen vor 2007 nicht vergleichbar. 2 Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quellen: Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg; eigene Berechnungen. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 138 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 537 Entwicklung des Kraftfahrzeugbestandes in Karlsruhe seit 1972 Personen- kraftwagen Krafträder Lastkraftwagen und Sonstige 1972 86.374 78.351 1.170 6.853 302,9 299,5 385,7 1973 87.468 79.350 1.257 6.861 331,9 302,1 387,8 1974 85.955 78.149 1.302 6.504 320,0 291,4 372,7 1975 90.624 82.650 1.498 6.476 319,9 293,4 380,4 1976 96.269 87.290 2.295 6.684 344,7 314,6 397,7 1977 101.419 91.996 2.409 7.014 367,0 333,7 419,0 1978 107.667 97.637 2.620 7.410 392,3 356,8 444,7 1979 113.006 102.195 2.897 7.914 415,6 376,9 466,7 1980 113.506 102.105 3.258 8.143 419,3 376,8 462,7 1981 115.168 102.916 4.017 8.235 424,5 379,3 461,9 1982 117.570 104.560 4.627 8.383 432,9 385,0 465,4 1983 121.934 108.148 5.128 8.658 452,7 401,5 482,0 1984 124.500 110.467 5.304 8.729 463,9 411,6 490,5 1985 126.160 111.935 5.293 8.932 470,6 417,5 494,8 1986 130.505 115.966 5.319 9.220 488,8 432,2 504,9 1987 134.046 119.203 5.330 9.513 507,2 451,1 514,4 1988 136.895 121.765 5.424 9.706 514,3 457,5 536,3 1989 142.730 126.734 5.688 10.308 529,0 469,7 550,8 1990 143.244 126.846 5.783 10.615 529,8 469,1 550,4 1991 147.355 130.258 6.058 11.039 539,8 477,2 561,0 1992 152.326 134.441 6.534 11.351 557,6 492,1 579,4 1993 153.423 134.828 7.202 11.393 566,1 497,5 587,4 1994 154.556 134.964 7.779 11.813 573,3 500,6 592,4 1995 155.857 135.449 8.269 12.139 578,7 502,9 596,5 1996 157.123 136.127 8.787 12.209 584,6 506,5 602,1 1997 158.005 135.429 9.252 13.324 590,3 505,9 603,2 1998 158.600 135.672 9.750 13.178 592,7 507,0 604,5 1999 160.111 137.062 9.939 13.110 597,5 511,5 609,8 2000 165.028 141.205 10.426 13.397 614,3 525,6 626,4 2001 167.119 143.007 10.661 13.451 619,5 530,1 631,8 2002 168.131 143.847 10.849 13.435 619,9 530,4 631,6 2003 167.780 143.660 10.770 13.350 616,2 527,7 628,2 2004 168.329 144.326 10.970 13.033 614,5 526,9 626,6 20052 168.624 146.160 11.015 11.449 613,1 531,4 630,8 2006 169.370 146.636 11.075 11.659 614,5 532,0 630,3 2007 151.232 129.943 10.029 11.260 543,9 467,3 552,5 2008 150.671 129.031 10.312 11.328 539,4 462,0 545,2 2009 151.318 129.434 10.527 11.357 539,8 461,7 543,7 2010 152.737 130.478 10.701 11.558 539,6 461,0 541,7 2011 154.384 131.995 10.855 11.534 540,4 462,0 541,7 2012 155.878 133.429 11.064 11.385 538,2 460,6 539,3 2013 157.272 134.780 11.266 11.226 536,5 459,8 538,6 2014 157.108 134.706 11.457 10.945 524,6 449,8 528,0 20153 158.382 135.651 11.587 11.144 534,7 457,9 535,6 2016 161.295 137.811 11.702 11.782 536,3 458,2 535,3 2017 163.169 139.186 11.916 12.067 539,8 460,5 537,4 davonKraft- fahrzeuge insgesamt1 Jahr Kfz auf 1.000 Einwohner Pkw auf 1.000 Einwohner Pkw auf 1.000 Einwohner2 im Alter von 18 u. mehr Jahren 1 Bis 2006 einschließlich der aus steuerlichen und sonstigen Gründen vorübergehend stillgelegten Fahrzeuge; ab 2007 ohne vorübergehende Stilllegungen. Daten sind mit früheren Ergebnissen nicht vergleichbar. 2 Durch die Harmonisierung und Einführung neuer Fahrzeugdokumente zum 1. Oktober 2005 werden Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung (Wohnmobile, Krankenwagen und andere) nicht mehr unter „Sonstige” sondern unter „Pkw” geführt. 3 Ab 2015 ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quellen: Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg; eigene Berechnungen. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 139 Tabelle 538 Personenkraftwagen in Karlsruhe seit 2010 nach Hubraumklassen Jahr Insgesamt Bis 1.399 cm³ 1.400 – 1.999 cm³ 2.000 cm³ und mehr Mit Elektromotor Unbekannt 2010 130.478 36.642 68.701 25.101 . 34 2011 131.995 37.916 68.544 25.470 . 65 2012 133.429 39.180 68.562 25.616 . 71 2013 134.780 40.539 68.861 25.293 67 20 2014 134.706 41.316 68.665 24.604 102 19 2015 135.651 42.259 68.901 24.343 132 16 2016 137.811 43.599 69.624 24.403 172 13 2017 139.186 44.867 69.949 24.079 274 17 Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Abbildung 5.15 Zahl der Personenkraftwagen in Karlsruhe seit 2010 nach Hubraumklassen Tabelle 539 Befestigte Straßen in Karlsruhe seit 2008 (Länge in km) 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 1.285,8 1.287,8 1.297,0 1.308,9 1.310,2 1.319,9 1.335,0 1.338,1 1.340,4 1.343,0 davon Gemeindestraßen1 783,0 775,0 775,0 775,2 775,2 777,0 777,0 777,9 776,8 779,6 Wohnwege2 64,5 65,1 66,2 67,9 67,9 69,0 70,0 70,2 70,6 70,4 Fuß-/Radwege2 195,0 197,0 201,0 210,0 210,0 210,0 210,0 210,0 210,0 210,0 Wege mit Treppenanlagen2 3,1 3,2 3,3 3,4 3,4 3,4 3,5 3,5 3,5 3,5 Feldwege2 152,0 153,0 157,0 157,9 159,1 166,0 180,0 182,0 185,0 185,0 Kreisstraßen 37,4 44,0 44,0 44,0 44,0 44,0 44,0 44,0 44,0 44,0 Landesstraßen 31,0 31,8 31,8 31,8 31,8 31,8 31,8 31,8 31,8 31,8 Bundesstraßen 19,8 18,7 18,7 18,7 18,7 18,7 18,7 18,7 18,7 18,7 außerdem Bundesautobahnen3 50,9 50,9 50,9 50,9 50,9 50,9 50,9 50,9 50,9 50,9 Art der Straße In Baulast der Stadt insgesamt 4 1 Gemeindestraßen, Gemeindeverbindungsstraßen, Hauptverkehrsstraßen, Fußgängerzone, Fahrradstraße. 2 Unterhaltung durch das Tiefbauaumt. 3 Einschließlich Ein- und Ausfahrten. 4 2008 wurde das gesamte Straßennetz in Karlsruhe nacherfasst. Quelle: Stadt Karlsruhe | Tiefbauamt. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 70.000 80.000 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 bis 1.399 cm³ 1.400 bis 1.999 cm³ 2.000 cm³ und mehr Anzahl Pkw Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 140 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 540 Radwegenetz in Karlsruhe (Länge in km) 2017 Gewidmete Radwege insgesamt 258 davon Radwege 214 Radfahrstreifen 24 Schutzstreifen 9 Fahrradstraßen 10 Radnetz in verkehrsberuhigten Bereichen 3 nachrichtlich Radwegenetz insgesamt 500 Touristische Radrouten 4 Art der Radwege Die Längen der Angaben sind gerundet. Quelle: Stadt Karlsruhe | Stadtplanungsamt. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 541 Verkehrsanlagen im Stadtgebiet Karlsruhe seit 2013 Betriebs- strecken Linien Länge in km Länge in km Fläche in ha1 Länge in km Länge in km Fläche in ha 2013 1.319,9 49,3 59,4 71,5 139,5 274,0 2014 1.335,0 49,3 59,4 69,2 140,2 276,0 2015 1.338,1 49,3 59,4 69,2 140,7 276,0 2016 1.340,4 49,3 59,4 71,5 139,4 276,0 2017 1.343,0 49,3 59,4 71,5 139,4 276,0 Gehwege im Unterhalt der Stadt Straßenbahn Jahr Straßen im Unterhalt der Stadt Klassifizierte Straßen; nicht im Unterhalt der Stadt2 1 Einschließlich Plätze. 2 Einschließlich Privatstraßen. Quellen: Stadt Karlsruhe | Tiefbauamt | Verkehrsbetriebe. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 542 Ausgegebene Fahrerlaubnisse und entzogene Führerscheine in Karlsruhe seit 2013 Ausgegebene Fahrerlaubnisse für Fahrerlaubnisse1 Begleitetes Fahren davon durch (nur Ersterteilungen) ab 17 Jahre (BF17) Verwaltungsbehörde3 Gericht4 2013 1.711 743 309 149 160 2014 1.643 728 304 133 171 2015 1.774 760 254 121 133 2016 1.766 689 277 133 144 2017 1.727 717 317 175 142 Anzahl Jahr Entzogene Führerscheine2 1 Ersterteilungen ab 18 Jahren. 2 Ohne erteilte Fahrverbote. 3 Bei Mehrfachtätern, geistigen und körperlichen Gebrechen oder bei Drogenkonsum. 4 Wegen Alkohol am Steuer, Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs. Quelle: Stadt Karlsruhe | Ordnungs- und Bürgeramt. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 141 Tabelle 543 Verkehrsunfälle in Karlsruhe seit 2013 Bagatellunfälle mit Personenschaden Anzahl darunter stationär behandelt 2013 10.248 6.006 1.235 12 1.483 220 2014 10.621 6.389 1.216 4 1.471 226 2015 10.648 6.269 1.237 5 1.486 196 2016 10.446 6.032 1.218 1 1.495 213 2017 10.731 6.501 1.178 11 1.389 177 Verletzte Personendarunter Jahr Verkehrsunfälle insgesamt Getötete Personen Quelle: Polizeipräsidium Karlsruhe. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 544 Verkehrsunfälle in Karlsruhe seit 2013 nach Beteiligungsarten 2013 91 73 611 3.686 416 155 191 1.305 2014 130 86 599 3.722 346 147 155 1.357 2015 127 69 609 3.888 377 147 161 1.378 2016 114 72 657 3.882 376 170 145 1.386 2017 107 74 624 3.742 367 138 155 1.324 Jahr Fußgänger Sonstige/ unbekannte Fahrzeuge Moped/Mokick und Mofa 25 Fahrräder1 Pkw Lkw Straßenbahn/ Eisenbahn/ Omnibus Fahrzeugarten Krafträder und Leichtkrafträder 1 Einschließlich Pedelec. Quelle: Polizeipräsidium Karlsruhe. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Abbildung 5.16 Kraftfahrzeugbestand und Zahl der Verkehrsunfälle in Karlsruhe seit 1984 0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 120.000 140.000 160.000 180.000 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 16.000 1984 1986 1988 1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 Verkehrsunfälle Kfz Bestand Verkehrsunfälle Kfz-Bestand 1 2007 nur noch zugelassene Kfz. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 1 142 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 545 Gemeindlicher Vollzugsdienst und Bussgeldbescheide in Karlsruhe seit 2003 Verkehrs- ordnungs- widrigkeiten Verkehrsunfälle allgemeine Ordnungs- widrigkeiten 2003 285.695 1.687 41.770 34.639 2.071 5.060 42.713 2004 326.530 1.767 52.447 45.634 2.007 4.806 45.173 2005 285.241 2.068 48.961 41.877 2.049 5.035 45.173 2006 280.309 1.351 49.849 44.495 1.667 3.687 41.187 2007 . . . . . . . 2008 247.476 1.300 26.874 24.297 1.215 1.362 28.519 2009 229.911 1.744 36.260 31.643 1.660 2.957 14.220 2010 567.651 1.791 32.904 27.963 1.632 3.309 21.146 2011 647.450 1.360 44.257 38.879 1.897 3.481 13.781 2012 565.975 1.361 39.875 35.304 1.770 2.801 12.739 2013 506.406 1.016 44.265 39.576 1.728 2.961 13.371 2014 492.287 1.391 39.650 35.491 1.747 2.412 14.292 2015 507.422 1.540 41.414 38.292 1.765 3.122 12.037 2016 545.376 1.536 45.477 40.730 1.665 3.082 11.926 2017 585.269 2.000 44.976 41.454 1.474 3.519 14.244 Jahr Erteilte Verwarnungen Abschlepp- vorgänge Kosten- bescheide Halterhaftunginsgesamt Erlassene Bußgeldbescheide davon 1 1 Aus DV-technischen Gründen liegen für 2007 keine Zahlen vor. Quelle: Stadt Karlsruhe | Ordnungs- und Bürgeramt. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 546 Linien, Fahrzeuge und Betriebsleistungen der Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) seit 2009 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 TRAM/Stadtbahn Linien Anzahl 11 11 11 11 11 11 11 11 11 Linienlänge km 123,2 123,2 123,2 127,1 139,5 140,2 140,7 139,4 139,4 Betriebsstreckenlänge km 68,9 68,9 68,9 71,1 71,5 69,2 69,2 71,5 71,5 Gelenkzüge Anzahl 31 31 25 25 22 17 11 13 7 Niederflurwagen Anzahl 70 70 70 70 70 70 79 97 106 Stadtbahnwagen1 Anzahl 180 180 180 180 175 13 13 13 11 Wagen-km 1.000 km 8.929,6 8.967,3 9.067,8 9.178,5 9.041,4 8.671,0 9.041,4 8.480,9 8.733,3 Platz-km Mill. km 1.847,4 1.855,7 1.874,8 1.882,8 1.864,1 1.775,3 1.921,8 1.826,1 1.909,0 Omnibusse Linien Anzahl 27 27 30 30 31 31 31 31 31 Linienlänge2 km 148,8 148,8 158,3 166,7 172,6 181,5 183,0 183,0 183,0 Fahrzeuge (eigene) Standardbusse Anzahl 41 41 41 41 42 44 43 43 43 Gelenkbusse Anzahl 12 12 12 12 12 12 12 12 12 Wagen-km 1.000 km 4.059,1 4.063,3 3.932,3 3.973,4 4.012,2 4.294,0 4.373,7 4.525,8 4.588,7 Platz-km Mill. km 282,6 282,8 275,4 271,8 281,5 305,3 308,4 322,6 326,9 Kraftstoffverbrauch3 1.000 l 1.274 1.279 1.239 1.317 1.353 1.389 1.292 1.296 1.249 Verkehrsbetriebe Karlsruhe Betriebsleistungen (inklusive Anmietung) Betriebsleistungen Fahrzeuge 1 Bis 2013 einschließlich Stadtbahnwagen der AVG. Ab 2014 nur eigene Fahrzeuge. 2 Zusätzlich Nachtnetz: 4 Buslinien 51,0 km Linienlänge und 5 Anruflinientaxibezirke. 3 Nur eigene Fahrzeuge. Quelle: Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 143 Tabelle 547 Linien, Fahrzeuge und Betriebsleistungen der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) seit 2009 Tabelle 548 Beförderungsleistungen der Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) seit 2012 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Einzelfahrkarten 3.778.989 3.984.729 3.838.244 3.830.427 3.848.821 3.758.591 4er-Karte 1.607.148 1.601.334 1.312.747 1.300.932 1.304.835 1.273.519 Zeitkarten Regeltarif und Karte ab 60 41.578.630 43.870.875 41.624.927 41.250.303 41.374.053 40.381.076 Zeitkarten Ausbildungstarife 49.544.218 50.954.854 52.701.466 52.227.152 52.383.833 51.126.621 Tageskarten 6.130.906 5.630.292 4.753.006 4.710.229 4.724.360 4.610.975 Beförderung Schwerbehinderter 5.892.014 5.963.842 4.896.108 4.852.108 4.866.385 4.506.879 Sonstige Fahrausweise 5.221.804 3.121.169 3.110.089 3.102.336 3.099.375 3.118.806 113.753.709 115.127.095 112.236.587 111.273.487 111.601.662 108.776.467 davon Straßenbahn 99.375.505 100.359.092 97.419.380 96.914.863 97.197.274 94.739.818 Omnibus 14.234.305 14.624.229 14.271.538 14.197.212 14.235.589 13.869.760 Turmberg-/Schlossgartenbahn 143.899 143.774 135.908 161.412 168.799 166.890 Art des Fahrausweises Fahrgäste insgesamt Quelle: Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Schienenverkehr Linien Anzahl 10 12 12 12 13 14 14 14 14 Eigene Infrastruktur Betriebsstreckenlänge1 km 284,6 284,6 284,8 284,8 286,9 286,9 286,9 286,9 286,9 Befahrenes Verkehrsnetz Streckenlänge Schienenverkehr2 km 460,1 500,9 506,9 506,9 508,9 561,3 561,3 561,3 561,3 Fahrzeuge Stadtbahnwagen3 Anzahl 136 134 134 134 133 186 191 191 196 Dieseltriebwagen Anzahl 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Betriebsleistungen Wagen-km 1.000 km 17.482 18.115 18.275 18.117 17.999 17.087 18.324 18.219 17.192 Platz-km Mill. km 2.512,3 2.576,6 2.652,8 2.642,7 2.636,1 2.481,6 2.734,8 2.903,0 2.682,9 Omnibusse Linien Anzahl 35 35 35 22 21 22 23 16 15 Linienlänge km 480,6 480,6 480,6 262,8 252,0 252,0 255,1 185,4 179,2 Fahrzeuge (Eigene) Omnibusse Anzahl 34 30 29 29 30 30 32 33 38 Pkw (8 Sitzplätze)4 Anzahl 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Betriebsleistungen (incl. Anmietung) Wagen-km 1.000 km 1.591 1.487 1.495 1.557 1.293 1.392 1.309 1.313 1.434 Platz-km5 Mill. km 24,3 18,3 19,0 16,3 5,5 5,9 4,9 3,8 3,0 Kraftstoffverbrauch5 1.000 l 561 531 543 541 434 493 476 488 462 Albtal-Verkehrs-Gesellschaft 1 Eigene und gepachtete Strecken. 2 Nur im Taktverkehr befahrene Strecken. 3 Auch in Bereichen der VBK im Einsatz. 4 Nur zur Personenbeförderung. 5 Nur eigene Fahrzeuge. Quelle: Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 144 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 549 Beförderungsleistungen der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) seit 2012 Tabelle 550 Zugverbindungen (Karlsruhe-Hauptbahnhof) seit 2010 Zugverbindungen1 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 TGV 9 9 11 11 11 12 18 12 ICE 61 61 60 60 66 67 65 64 EC 7 6 6 6 6 6 5 7 IC 64 72 73 74 72 68 69 64 IRE 29 29 29 28 26 26 15 16 Insgesamt 170 177 179 179 181 179 172 163 1 Tägliches Zugangebot von Montag bis Freitag, ohne sonstigen Regional- und Nahverkehr. Quellen: Deutsche Bahn AG; eigene Auswertungen. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 551 Flugbetrieb am Regionalflughafen Karlsruhe / Baden-Baden (FKB) seit 2008 kommerzieller Verkehr nichtkommerzieller Verkehr kommerzieller Verkehr nichtkommerzieller Verkehr 2008 47.453 28.467 18.986 1.151.583 1.141.070 10.513 2009 43.487 26.165 17.322 1.101.733 1.087.875 13.858 2010 44.790 28.914 15.876 1.192.409 1.177.149 15.260 2011 45.298 28.004 17.294 1.126.732 1.114.503 12.229 2012 42.271 26.373 15.898 1.299.252 1.287.378 11.874 2013 38.196 22.287 15.909 1.073.866 1.059.125 14.741 2014 35.574 19.569 16.005 997.068 983.478 13.590 2015 34.933 19.141 15.792 1.064.409 1.051.438 12.971 2016 36.543 21.393 15.150 1.113.900 1.105.093 8.807 2017 38.094 23.059 15.035 1.249.292 1.240.544 8.748 Jahr Fluggäste insgesamt Starts und Landungen insgesamt davon davon Quelle: Baden Airpark GmbH, Rheinmünster-Söllingen. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Art des Fahrausweises 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Einzelfahr-/4er-Karten1 16.396.161 17.079.704 15.957.594 17.430.480 17.817.778 18.092.760 Zeitkarten Regeltarif und Karte ab 60 23.069.802 24.165.618 22.574.486 24.836.446 25.394.077 25.785.984 Zeitkarten Ausbildungstarife 21.806.106 22.122.295 20.667.808 23.038.406 23.559.895 23.923.494 Tageskarten und sonstige Fahrausweise1 6.236.125 4.433.885 4.138.876 4.612.415 4.716.471 4.789.260 Beförderung Schwerbehinderter 2.864.846 3.317.492 3.095.853 3.300.867 3.376.394 3.428.502 Fahrgäste insgesamt 70.373.040 71.118.994 66.434.617 73.218.614 74.864.615 76.020.000 1 Einschließlich Eisenbahn-Kooperationstarife. Quelle: Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 145 Tabelle 552 Flugbetrieb am Regionalflughafen Karlsruhe / Baden-Baden 2017 nach Monaten kommerzieller Verkehr nichtkommerzieller Verkehr kommerzieller Verkehr nichtkommerzieller Verkehr Januar 2.415 1.431 984 53.519 53.213 306 Februar 2.743 1.524 1.219 50.283 49.866 417 März 3.159 1.973 1.186 68.332 67.361 971 April 3.408 1.969 1.439 109.957 109.114 843 Mai 3.768 2.473 1.295 127.380 126.452 928 Juni 3.851 2.338 1.513 132.650 131.452 1.198 Juli 3.460 2.164 1.296 139.427 138.406 1.021 August 3.470 2.138 1.332 145.819 145.022 797 September 3.342 2.181 1.161 136.478 135.754 724 Oktober 3.572 2.153 1.419 122.233 121.640 593 November 2.746 1.456 1.290 81.482 80.924 558 Dezember 2.160 1.259 901 81.732 81.340 392 Jahr 2017 38.094 23.059 15.035 1.249.292 1.240.544 8.748 Monat Fluggäste insgesamt Starts und Landungen insgesamt davon davon Quelle: Baden Airpark GmbH, Rheinmünster-Söllingen. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 553 Schiffsverkehr in den Karlsruher Rheinhäfen seit 2013 2013 2014 2015 2016 2017 Angekommene Schiffe mit eigener Triebkraft 4.227 4.477 5.129 4.535 4.840 ohne eigene Triebkraft 274 354 391 269 441 Güterumschlag (in t) und zwar Rheinhafen 2.698.408 2.938.538 2.880.717 2.435.085 2.982.820 Ölhafen 4.134.153 4.046.347 4.144.150 4.220.872 4.232.181 Hafen Maxau 62.979 65.085 49.049 37.972 58.900 Containerverkehr 212.269 275.106 250.081 241.799 239.723 Städtisches Fahrgastschiff Beförderte Personen mit der "MS Karlsruhe"1 31.745 30.796 29.156 26.450 30.041 Schiffsverkehr 1 Das alte Fahrgastschiff mit einer Kapazität von 250 Personen wurde im Jahr 2010 durch ein neu erworbenes Schiff mit einer Kapazität von bis zu 600 Personen, darunter 350 im Innenraum, ersetzt. Quelle: KVVH, Geschäftsbereich Rheinhäfen. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 554 Güterumschlag in den Karlsruher Rheinhäfen seit 2013 (in Tonnen) zu Berg zu Tal zusammen zu Berg zu Tal zusammen 2013 2.932.941 253.542 3.186.483 661.923 3.047.134 3.709.057 6.895.540 2014 3.171.755 285.311 3.457.066 666.106 2.927.981 3.594.087 7.051.153 2015 3.520.556 221.517 3.742.073 736.323 2.595.520 3.331.843 7.073.916 2016 2.658.813 99.743 2.758.556 867.318 3.068.055 3.935.373 6.693.929 2017 3.067.584 91.392 3.158.976 1.126.953 2.987.972 4.114.925 7.273.901 Jahr Güterempfang Güterversand Umschlag insgesamt Quelle: KVVH, Geschäftsbereich Rheinhäfen. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 146 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 555 Güterumschlag in den Karlsruher Rheinhäfen 2016 und 2017 nach Güterarten (in Tonnen) 2016 Ankunft (t) Abgang (t) Gesamt (t) Gesamt (t) - 75.295 75.295 69.696 darunter Futtergerste - 4.632 4.632 1.699 Futtermais - 46.255 46.255 42.607 Stammholz - - - - Weizen - 21.582 21.582 24.452 Kohle; rohes Erdöl und Erdgas 1.461.443 - 1.461.443 960.064 darunter Kohle 1.436.584 - 1.436.584 922.652 Steinkohle 24.859 - 24.859 37.412 Erze, Steine und Erden, sonstige Bergbauerzeugnisse 70.840 1.609 72.449 77.706 Nahrungs- und Genussmittel 287.570 - 287.570 294.802 darunter Biodiesel 287.570 - 287.570 294.802 Holz sowie Holz-, Kork- und Flechtwaren (ohne Möbel); Papier - - - - Kokereierzeugnisse und Mineralölerzeugnisse 925.578 3.679.667 4.605.245 4.510.219 darunter Benzin 121.003 1.987.579 2.108.582 1.647.710 Dieselkraftstoff 359.101 248.505 607.606 625.580 Chem. Erzeugnisse u. Chemiefasern; Gummi- u. Kunststoffwaren 202.266 12.363 214.629 196.212 Sonstige Mineralerzeugnisse 770 - 770 747 133.149 - 133.149 129.993 - - - - Möbel, Schmuck und sonstige Erzeugnisse - - - 5.163 Sekundärrohstoffe; kommunale Abfälle und sonstige Abfälle 10.464 173.164 183.628 207.528 Geräte und Material für die Güterbeförderung (Container) 66.896 172.827 239.723 241.799 Sonstige Güter anderweitig nicht genannt - - - - #WERT! 4.114.925 7.273.901 6.693.929 2017 Güterabteilungen NST 2007 Metalle und Halbzeug daraus; Metallerzeugnisse, ohne Maschinen und Geräte Erzeugnisse der Landwirtschaft, Jagd und Forstwirtschaft; Fische und Fischereierzeugnisse Insgesamt Maschinen und Ausrüstungen a.n.g.; Büromaschinen, DV-Geräte Quelle: KVVH, Geschäftsbereich Rheinhäfen. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 147 148 | Statistisches Jahrbuch 2018 Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 149 © pixelio.de/Gerd Kleinert 6 Ökologie, Ver- und Entsorgung Klima 151 Umwelt 154 Energie- und Wasserversorgung 160 Entsorgung 164 150 | Statistisches Jahrbuch 2018 Begriffserklärungen Immissions-Konzentrationsmessungen In Baden-Württemberg wird die Belastung der Luft durch die wichtigsten Schadstoffe mit Hilfe des vollautomatischen Luftmessnetzes laufend erfasst. Die veröffentlichten Werte stützen sich im Wesentlichen auf die laufenden Aufzeichnungen der Vielkomponenten-Messstationen des Landes. Sie lassen in der Regel Rückschlüsse auf die großflächige Belastung der Luft zu. Die Auswertung und Darstellung der Ergebnisse erfolgt durch das Zentrum für Umweltmessungen, Umwelterhebungen und Gerätesicherheit Baden-Württemberg (UMEG) in Karlsruhe. Biochemischer Sauerstoffbedarf (BSB5) ist die Menge an gelöstem Sauerstoff in mg/l, die von Mikroorganismen benötigt wird, um die im Wasser enthaltenen organischen Stoffe in fünf Tagen oxidativ abzubauen. Mit dem BSB5 werden die biologisch leicht abbaubaren organischen Stoffe erfasst, die im Gewässer sauerstoffzehrend wirken. Der Einwohnergleichwert (EGW) ist eine Einheit zum Vergleich von gewerblichem oder industriellem Abwasser mit häuslichem Abwasser, gemessen als BSB5. Üblicherweise entspricht 1 EGW = 60 g BSB5 je Einwohner und Tag. Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) ist die Menge an gelöstem Sauerstoff in mg/l, die zur völligen chemischen Oxidation organischer Stoffe im Wasser benötigt wird. Als chemisches Oxidationsmittel wird Kaliumdichromat (K2Cr2O7) verwendet. Der CSB ist ein Maß für die organische Gesamtbelastung des Abwassers. Das Verhältnis des CSB zum BSB5 ist ein Hinweis auf die Abbaubarkeit der organischen Inhaltsstoffe. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 151 Klima Tabelle 601 Witterungsverhältnisse 2017 nach Monaten noch Tabelle 601 Witterungsverhältnisse 2017 nach Monaten Monatsmittel absolut tiefste (Minimum) absolut höchste (Maximum) langjähriges Monatsmittel Abweichung vom langjährigen Mittel1 Januar 1.026 -1,0 -9,3 8,3 0,9 -1,9 100 Februar 1.021 6,0 -2,1 18,4 2,1 3,9 99 März 1.018 10,0 2,3 24,1 5,7 4,3 98 April 1.021 11,0 -0,9 25,1 9,5 1,5 100 Mai 1.015 17,0 4,6 33,4 13,8 3,2 100 Juni 1.012 22,0 10,1 35,0 17,0 5,0 100 Juli 1.010 22,0 13,3 34,5 19,1 2,9 100 August 1.010 21,0 12,7 32,1 18,5 2,5 95 September 1.010 15,0 6,8 26,1 15,0 0,0 97 Oktober 1.016 13,0 1,9 25,4 10,0 3,0 95 November 1.013 7,0 -0,7 17,8 4,9 2,1 94 Dezember 1.023 4,0 -3,5 15,3 1,9 2,1 95 Jahr 2017 1.016 12,3 -9,3 35,0 9,9 2,4 98 Höchste relative Luftfeuchtigkeit (%) Lufttemperatur in °C Monat Höchster Luftdruck in hPa 1 Langjähriges Mittel ist der Durchschnittswert der Jahre 1961 bis 1990. Quelle: Deutscher Wetterdienst, Wetterstation Rheinstetten (116 m über NHN). Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Monat Regentage Höchste Windstärke (km/h)1 Eistage (immer unter 0 °C) Frosttage (0 °C und weniger) Sommertage (25 °C und mehr) Heiße Tage (30 °C und mehr) Schwüle Tage2 Tropen- nächte3 Januar 13 95 8 27 - - - - Februar 16 95 - 5 - - - - März 13 67 - - - - - - April 9 51 - 1 1 - - - Mai 16 57 - - 10 4 4 2 Juni 10 71 - - 20 7 14 4 Juli 17 67 - - 20 8 17 4 August 13 54 - - 20 5 22 4 September 10 84 - - 1 - 1 - Oktober 14 67 - - 1 - - - November 20 63 - 2 - - - - Dezember 21 93 - 8 - - - - Jahr 2017 172 72 8 43 73 24 58 14 1 Deutscher Wetterdienst, Wetterstation Rheinstetten (116 m über NHN). 2 Morgendliche Tiefsttemperatur von mehr als 15 °C. 3 Morgendliche Tiefsttemperatur von mehr als 20 °C. Quelle: Gemeinsame Wetterstation der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg und der Stadt Karlsruhe, Fritz-Erler-Straße 16 (116 m über NHN). Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 152 | Statistisches Jahrbuch 2018 Abbildung 6.1 Die Temperaturen in den einzelnen Monaten in Karlsruhe 2017 8,3 18,4 24,1 25,1 33,4 35,0 34,5 32,1 26,1 25,4 17,8 15,3 -9,3 -2,1 2,3 -0,9 4,6 10,1 13,3 12,7 6,8 1,9 -0,7 -3,5 -16 -12 -8 -4 0 4 8 12 16 20 24 28 32 36 40 Januar Februar März April Mai Juni Juli August Sept. Okt. Nov. Dez. Durchschnittstemperatur absolut höchste (Maximum) absolut tiefste (Minimum) in °C Quelle: Gemeinsame Wetterstation der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg und der Stadt Karlsruhe, Fritz-Erler-Straße 16 (116 m über NHN). Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Abbildung 6.2 Die Durchschnittstemperatur in Karlsruhe 2017 in den einzelnen Monaten im Vergleich zum langjährigen Monatsmittel1 -1,0 6,0 10,0 11,0 17,0 22,0 22,0 21,0 15,0 13,0 7,0 4,0 -5 0 5 10 15 20 25 Januar Februar März April Mai Juni Juli August Sept. Okt. Nov. Dez. mittlere Lufttemperatur Langjähriges Monatsmittel 1961 – 1990 in °C 1 Langjähriges Mittel ist der Durchschnittswert der Jahre 1961 bis 1990. Quelle: Gemeinsame Wetterstation der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg und der Stadt Karlsruhe, Fritz-Erler-Straße 16 (116 m über NHN). Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 153 Abbildung 6.3 Die Niederschlagsmenge in Karlsruhe im Vergleich zum langjährigen Mittel1 1.003,7 723,4 526,8 447,5 795,4 400 500 600 700 800 900 1.000 1.100 2013 2014 2015 2016 2017 Niederschläge in mm Langjähriges Mittel (1961 – 1990) Jahressumme: 795 mm langjähriges Mittel: 856 mm Die Niederschlagsmenge der letzten fünf Jahre im Vergleich zum langjährigen Mittel1 in mm 20,0 44,4 61,5 17,3 57,7 60,6 114,2 77,4 105,3 60,0 92,8 84,2 0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 Jan. Febr. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Niederschläge in mm Langjähriges Mittel (1961 – 1990) in mm Die Niederschlagsmenge in den einzelnen Monaten 2017 im Vergleich zum langjährigen Mittel1 Jahressumme: 795 mm langjähriges Mittel: 856 mm 73,3 85,7 173,8 208,8 245,8 281,9 220,5 217,7 158,8 124,6 46,7 26,9 0 50 100 150 200 250 300 350 Jan. Febr. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Sonnenscheindauer in Stunden Langjähriges Mittel (1961 – 1990) Sonnenscheindauer in den einzelnen Monaten 2017 im Vergleich zum langjährigen Monatsmittel1 in Std. Jahressumme: 1.865 Stunden langjähriges Mittel: 1.609 Stunden 1.602 1.835 1.856 1.697 1.865 1.500 1.600 1.700 1.800 1.900 2.000 2.100 2.200 2013 2014 2015 2016 2017 Sonnenscheindauer in Stunden Langjähriges Mittel (1961 – 1990) Sonnenscheindauer der letzten fünf Jahre in Karlsruhe im Vergleich zum langjährigen Mittel1 in Std. Jahressumme: 1.865 Stunden langjähriges Mittel: 1.609 Stunden Abbildung 6.4 Die Sonnenscheindauer in Karlsruhe im Vergleich zum langjährigen Mittel1 154 | Statistisches Jahrbuch 2018 Umwelt Tabelle 602 Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie Naturdenkmale in Karlsruhe Naturdenkmale1 Anzahl Fläche in ha Anzahl Fläche in ha Anzahl 2013 6 710,4 17 5.760 70 2014 6 710,4 17 5.760 70 2015 6 710,4 17 5.731 70 2016 6 710,4 18 6.062 69 2017 6 710,4 18 6.062 69 Jahr LandschaftsschutzgebieteNaturschutzgebiete 1 Einschließlich drei flächenhafte Naturdenkmale. Quelle: Stadt Karlsruhe | Zentraler Juristischer Dienst – Naturschutzbehörde. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 603 Zuschüsse für den Einbau von Schallschutzfenstern Jahr Anzahl der Anträge1 Zuschuss in 1.000 Euro Fensterfläche in m² 2013 18 78 316 2014 14 35 138 2015 9 145 639 2016 12 64 264 2017 15 81 296 1 Nach städtischem Förderprogramm. Quelle: Stadt Karlsruhe | Liegenschaftsamt. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 604 Immissionskonzentration ausgewählter Schadstoffe seit 2008 (Jahresmittelwerte in mg/m3) CO CO2 NO NO2 SO2 O3 CmHn NMVOC PM10 Benzol 2008 0,2 . . 0,023 0,004 0,045 . . 0,018 0,0012 2009 0,2 . . 0,025 0,004 0,043 . . 0,021 0,0011 2010 . . . 0,025 0,004 0,045 . . 0,021 0,0012 2011 . . . 0,023 0,003 0,045 . . 0,020 . 2012 . . . 0,023 0,002 0,047 . . 0,018 . 2013 . . . 0,023 0,002 0,045 . . 0,019 . 2014 . . . 0,023 0,002 0,030 . . 0,017 . 2015 . . . 0,024 0,002 0,034 . . 0,017 . 2016 . . . 0,023 0,002 . . . 0,016 . 2017 . . . 0,022 . . . . 0,016 . Karlsruhe-Nordwest Jahr Quelle: LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 155 Abbildung 6.5 Immissionsdaten nach ausgewählten Komponenten | Karlsruhe-Nordwest 3,9 3,8 3,7 3,5 4,0 3,4 3,4 3,8 3,0 3,1 3,2 3,5 3,0 2,9 2,9 2,9 0,0 1,0 2,0 3,0 4,0 5,0 6,0 1999 2001 2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 2017 LaQx Indexwert: bis 1,4 sehr gut 1,5 - 2,4 gut 2,5 - 3,4 befriedigend 3,5 - 4,4 ausreichend 4,5 - 5,4 schlecht > 5,5 sehr schlecht ** Luftqualität Langzeitindex (LaQx) * Es liegen keine Werte vor. Index * 45 42 43 42 49 45 43 46 43 45 43 45 45 47 45 30 34 0 30 60 90 120 1999 2001 2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 2017 Ozon O3 (µg/m3): bis 20 21 - 40 41 - 60 61 - 80 * µg/m3 Jahresmittelwerte Ozon (O3) * Es liegen keine Werte vor. * 26 22 21 24 19 18 21 21 20 18 19 17 17 16 16 0 10 20 30 40 50 60 2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 2017 PM10 (µg/m3): 0 - 10 11 - 20 21 - 28 29 - 40 41 - 80 > 80 µg/m3 Jahresmittelwerte Feinstaub PM10 Grenzwert 40 µg/m3 34 34 28 27 28 25 24 26 23 23 25 25 23 23 23 23 24 23 22 0 10 20 30 40 50 60 1999 2001 2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 2017 Stickstoffdioxid NO2 (µg/m3): 0 - 12 13 - 26 27 - 32 33 - 40 41 - 60 > 60 Jahresmittelwerte Stickstoffdioxid (NO2) Grenzwert ab 2010: 40 µg/m3 µg/m3 8 8 7 6 7 6 5 6 5 4 4 4 3 2 2 2 2 0 5 10 15 20 25 30 1999 2001 2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 2017 Schwefeldioxid SO2 (µg/m3): 0 - 4 5 - 8 9 - 12 13 - 20 21 - 40 > 40 * * Jahresmittelwerte Schwefeldioxid (SO2) µg/m3 3,8 3,1 2,7 1,8 2,4 1,7 1,7 1,3 1,6 2,9 1,6 * * * * * * * 0 2 4 6 8 10 1999 2001 2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 2017 Kohlenmonoxid CO (mg/m3): 0 - 0,9 1 - 1,9 2 - 3,9 4 - 10 11 - 30 > 30 Jahresmittelwerte Kohlenmonoxid (CO) Maximale 8-Stundenmittelwerte Grenzwert: 10 mg/m3 mg/m3 * Es liegen keine Werte vor. Hinweis: Gefettete Klassen in den jeweiligen Legenden geben die vorkommenden Werteklassen an. Der Langzeit-LuftQualitätsindex (LaQx) informiert über die durchschnittliche Luftqualität eines Jahres. Er fasst die Jahresmittelwerte von fünf für die Langzeitbelastung wesentlichen Luftschadstoffkomponenten zusammen und berücksichtigt deren gesundheitliche Wirkungen. Der LaQx eignet sich daher für die Beschreibung der längerfristigen Luftqualität, für Planungszwecke und für die Dokumentation der zeitlichen Entwicklung. Quelle: LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 156 | Statistisches Jahrbuch 2018 noch Abbildung 6.5 Immissionsdaten nach ausgewählten Komponenten | Karlsruhe-Straße 33 29 30 30 26 24 25 25 24 22 23 22 22 19 19 0 10 20 30 40 50 60 2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 2017 PM10 (µg/m3): 0 - 10 11 - 20 21 - 28 29 - 40 41 - 80 > 80 Jahresmittelwerte Feinstaub PM10 Grenzwert 40 µg/m3 µg/m3 66 61 60 63 61 55 58 55 52 51 52 45 49 52 48 46 45 39 39 0 10 20 30 40 50 60 70 80 1999 2001 2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 2017 Stickstoffdioxid NO2 (µg/m³): 0 - 12 13 - 26 27 - 32 33 - 40 41 - 60 > 60 Jahresmittelwerte Stickstoffdioxid (NO2) Grenzwert ab 2010: 40 µg/m3 µg/m3 7,4 8,7 6,7 6,7 3,8 5,8 2,5 3,9 2,5 3,3 4,1 2,8 2,5 2,0 2,0 1,51,5 1,9 2,5 0 2 4 6 8 10 12 14 1999 2001 2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 2017 Kohlenmonoxid CO (µg/m3): 0 - 0,9 1 - 1,9 2 - 3,9 4 - 10,9 11 - 30 > 30 Jahresmittelwerte Kohlenmonoxid (CO) Maximale 8-Stundenmittelwerte Grenzwert 10 µg/m3 µg/m3 8,8 5,4 4,9 4,2 3,6 3,3 3,0 2,7 2,4 2,2 1,9 1,9 1,8 1,8 1,5 1,3 1,2 0 2 4 6 8 10 12 1999 2001 2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 2017 Benzol C6H6 (µg/m3): 0 - 1,9 2 - 2,9 3 - 3,9 4 - 5,9 6 - 10 > 10 Jahresmittelwerte Benzol (C6H6) Grenzwert ab 2010: 5 µg/m3 µg/m3 * Es liegen keine Werte vor. * * 23 21 16 16 15 13 12 11 9 8 7 7 7 5,4 5,9 6,0 5,4 5,9 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 1999 2001 2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 2017 Blei Pb (ng/m3): 0 - 200 201 - 300 301 - 400 401 - 500 500 - 1000 > 1000 Jahresmittelwerte Blei (Pb) Grenzwert: 500 ng/m3 ng/m3 * Es liegen keine Werte vor. * Hinweis: Gefettete Klassen in den jeweiligen Legenden geben die vorkommenden Werteklassen an. Quelle: LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 157 Tabelle 605 Bestand an Personenkraftwagen in Karlsruhe nach Emissionsgruppen Jahr Insgesamt Nicht reduziert EURO 1 EURO 2 EURO 3 EURO 4 EURO 5 EURO 6 Sonstige 1997 135.429 19.293 79.628 21.393 6.032 - - - 9.083 1999 137.062 9.436 69.487 26.459 25.479 31 - - 6.170 2000 141.205 7.496 65.512 26.705 35.397 839 - - 5.256 2001 143.007 5.712 59.856 25.974 43.719 3.497 - - 4.249 2002 143.847 4.401 53.620 24.936 50.385 7.160 - - 3.345 2003 143.660 3.614 47.837 23.942 54.478 11.204 - - 2.585 2004 144.326 3.074 41.864 23.286 56.083 17.992 - - 2.027 2005 146.160 3.418 33.065 25.575 53.432 26.779 - - 3.891 2006 146.636 2.995 28.119 44.300 31.077 36.994 - - 3.151 20071 129.943 2.041 17.405 39.057 26.916 42.672 - - 1.852 2008 129.031 1.814 14.233 36.570 25.589 49.177 317 1 1.330 2009 129.434 1.798 10.796 32.437 25.105 54.474 3.856 9 959 2010 130.478 1.729 8.893 29.955 24.068 54.248 10.736 30 819 2011 131.995 1.646 7.444 27.227 22.755 50.943 21.176 63 741 2012 133.429 1.667 6.101 24.299 21.066 49.088 30.326 241 641 2013 134.780 1.693 5.042 21.338 19.515 47.477 38.035 1.083 597 2014 134.706 1.752 4.264 18.730 17.983 45.565 42.192 3.654 566 2015 135.651 1.813 3.645 16.459 16.443 43.740 41.905 11.062 584 2016 137.811 1.896 3.144 14.426 14.951 41.566 39.904 21.336 588 2017 139.186 2.037 2.778 12.663 13.385 39.320 37.464 30.884 655 Für 1998 liegen keine Daten vor. 1 Ab 2007 nur noch angemeldete Fahrzeuge ohne vorübergehende Stillegungen/Außerbetriebsetzungen. Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Abbildung 6.6 Bestand an Personenkraftwagen in Karlsruhe nach Emissionsgruppen nicht reduziert Sonstige EURO 1 EURO 2 EURO 3 EURO 4 EURO 5 EURO 6 0 30.000 60.000 90.000 120.000 150.000 19 97 19 99 20 00 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 Anzahl Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 158 | Statistisches Jahrbuch 2018 Abbildung 6.7 Einstufung der Personenkraftwagen 2017 nach Schadstoffgruppen Abbildung 6.8 Personenkraftwagen 2017 nach Schadstoffgruppen und Verbrennungsart Tabelle 606 Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge in Karlsruhe 2017 nach Schadstoffgruppen Anzahl % Anzahl % Insgesamt 139.186 100 12.067 100 davon mit Plakette 136.528 98,1 10.572 87,6 ohne Plakette 2.658 1,9 1.495 12,4 davon rote Plakette 701 0,5 278 2,3 gelbe Plakette 3.950 2,8 1.062 8,8 grüne Plakette 131.877 94,7 9.232 76,5 Personenkraftwagen Nutzfahrzeuge Quellen: Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg; eigene Berechnungen. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. grüne Plakette 94,7 % ohne Plakette 1,9 % rote Plakette 0,5 % gelbe Plakette 2,8 % Quellen: Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg; eigene Berechnungen. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Pkw Benziner1: 2.036 Pkw Benziner1: 89.062 Pkw Diesel: 622 Pkw Diesel: 42.815 Pkw Diesel: 3.950 Pkw Diesel: 701 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 70.000 80.000 90.000 100.000 110.000 120.000 130.000 ohne Plakette grüne Plakette gelbe Plakette rote Plakette Anzahl 1 Einschließlich sonstiger Kraftstoffe. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 159 Tabelle 607 Bestand an Personenkraftwagen 2017 nach Kraftstoffarten und Schadstoffgruppen Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Innenstadt-Ost 1.709 1.664 97,4 45 2,6 1.040 1.008 96,9 669 11 1,6 78 11,7 567 84,8 Innenstadt-West 3.697 3.599 97,3 98 2,7 2.190 2.107 96,2 1.507 18 1,2 111 7,4 1.363 90,4 Südstadt 6.422 6.302 98,1 120 1,9 4.075 3.986 97,8 2.347 25 1,1 172 7,3 2.119 90,3 Südweststadt 7.838 7663 97,8 175 2,2 4.886 4.752 97,3 2.952 47 1,6 246 8,3 2.618 88,7 Weststadt 7.420 7.208 97,1 212 2,9 4.819 4.640 96,3 2.601 35 1,3 241 9,3 2.292 88,1 Nordweststadt 5.152 5.029 97,6 123 2,4 3.603 3.516 97,6 1.549 34 2,2 149 9,6 1.330 85,9 Oststadt 8.179 8.032 98,2 147 1,8 4.668 4.564 97,8 3.511 38 1,1 195 5,6 3.235 92,1 Mühlburg 7.458 7.340 98,4 118 1,6 4.938 4.846 98,1 2.520 23 0,9 213 8,5 2.258 89,6 Daxlanden 5.987 5.878 98,2 109 1,8 4.386 4.311 98,3 1.601 23 1,4 167 10,4 1.377 86,0 Knielingen 5.947 5.864 98,6 83 1,4 3.840 3.784 98,5 2.107 32 1,5 154 7,3 1.894 89,9 Grünwinkel 6.662 6.535 98,1 127 1,9 4.040 3.946 97,7 2.622 29 1,1 174 6,6 2.386 91,0 Oberreut 3.694 3.665 99,2 29 0,8 2.559 2.539 99,2 1.135 14 1,2 126 11,1 986 86,9 Beiertheim-Bulach 3.715 3.640 98,0 75 2,0 2.303 2.250 97,7 1.412 29 2,1 108 7,6 1.253 88,7 Weiherfeld-Damm. 2.770 2.696 97,3 74 2,7 2.010 1.953 97,2 760 18 2,4 89 11,7 636 83,7 Rüppurr 5.541 5.399 97,4 142 2,6 4.051 3.937 97,2 1.490 47 3,2 131 8,8 1.284 86,2 Waldstadt 5.203 5.122 98,4 81 1,6 3.785 3.727 98,5 1.418 22 1,6 160 11,3 1.213 85,5 Rintheim 3.087 3.045 98,6 42 1,4 1.936 1.900 98,1 1.151 14 1,2 82 7,1 1.049 91,1 Hagsfeld 3.733 3.678 98,5 55 1,5 2.213 2.173 98,2 1.520 25 1,6 125 8,2 1.355 89,1 Durlach 16.700 16.347 97,9 353 2,1 10.614 10.326 97,3 6.086 81 1,3 443 7,3 5.497 90,3 Grötzingen 5.516 5.417 98,2 99 1,8 3.551 3.478 97,9 1.965 16 0,8 150 7,6 1.773 90,2 Stupferich 1.862 1.832 98,4 30 1,6 1.213 1.188 97,9 649 9 1,4 45 6,9 590 90,9 Hohenwettersbach 1.673 1.639 98,0 34 2,0 1.148 1.118 97,4 525 6 1,1 41 7,8 474 90,3 Wolfartsweier 1.718 1.692 98,5 26 1,5 1.265 1.245 98,4 453 13 2,9 47 10,4 387 85,4 Grünwettersbach 2.497 2.459 98,5 38 1,5 1.755 1.725 98,3 742 15 2,0 64 8,6 655 88,3 Palmbach 1.166 1.151 98,7 15 1,3 813 801 98,5 353 6 1,7 27 7,6 317 89,8 Neureut 9.950 9.798 98,5 152 1,5 6.858 6.747 98,4 3.092 51 1,6 272 8,8 2.728 88,2 Nordstadt 3.874 3.819 98,6 55 1,4 2.529 2.485 98,3 1.345 20 1,5 140 10,4 1.174 87,3 Ohne Zuordnung 16 15 93,8 1 6,3 10 10 100,0 6 - - - - 5 83,3 Insgesamt 139.186 136.528 98,1 2.658 1,9 91.098 89.062 97,8 48.088 701 1,5 3.950 8,2 42.815 89,0 darunter mit grüner Plakette Stadtteil davon Benziner3 davon Diesel Pkw ins- gesamt1 ins- gesamt ins- gesamt davon mit Plakette2 davon ohne Plakette2 darunter mit grüner Plakette darunter mit roter Plakette darunter mit gelber Plakette 1 Ohne vorübergehende Stilllegungen. Daten sind mit Ergebnissen vor 2007 nicht vergleichbar. 2 Einstufung beziehungsweise Zuordnung in die jeweilige Schadstoffgruppe. 3 Einschließlich sonstiger Kraftstoff-/Antriebsarten. Nachgerüstete Rußpartikelfilter konnten nicht berücksichtigt werden. Quellen: Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg; eigene Berechnungen. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 160 | Statistisches Jahrbuch 2018 Energie- und Wasserversorgung Tabelle 608 Einrichtungen der Stadtwerke Karlsruhe zur Stromversorgung und strombeheizte Wohnungen Kabel Freileitungen Anzahl in %2 2013 2.445 349 922 46.897 187.802 4.166 2,8 2014 2.467 345 925 47.290 189.667 4.112 2,7 2015 2.497 331 925 47.950 190.775 3.957 2,5 2016 2.517 325 930 48.271 191.288 3.817 2,4 2017 2.541 313 928 48.392 191.718 3.639 2,3 Beheizte Wohnungen1 Jahr ZählerNetzstationen Haus- anschlüsseNetzlänge in km 1 Kunden mit Nachtstromheizung. 2 Anteil am Wohnungsbestand im Stromversorgungsgebiet. Quelle: Stadtwerke Karlsruhe GmbH. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 609 Nutzbare Stromabgabe durch die Stadtwerke Karlsruhe (in MWh) Haushalte Gewerbe Industrie, Großkunden städtische Stellen Nachtstrom- kunden 2013 1.858.978 662.263 1.196.715 307.069 147.327 557.459 137.393 47.467 2014 1.774.440 657.485 1.116.955 290.758 141.867 520.032 125.589 38.709 2015 1.778.237 688.225 1.090.010 284.020 142.306 506.843 118.991 37.850 2016 1.716.129 662.684 1.053.445 278.330 139.018 484.191 114.502 37.405 2017 1.725.544 707.603 1.017.941 267.552 131.469 469.725 112.237 36.957 Jahr davon abgegeben an ...Nutzbare Stromabgabe insgesamt Durchgeleiteter Strom anderer Anbieter Nutzbare Stromabgabe der Stadtwerke Quelle: Stadtwerke Karlsruhe GmbH. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 557.459 137.393 47.467 147.327 307.069 469.725 112.237 36.957 131.469 267.552 0 100.000 200.000 300.000 400.000 500.000 600.000 Industrie/ Großkunden Städtische Stellen Nachtstrom- kunden Gewerbe Haushalte 2013 2017 Megawattstunden (MWh) Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Abbildung 6.9 Stromabgabe der Stadtwerke in Karlsruhe 2013 und 2017 nach Verbrauchergruppen (in MWh) Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 161 Tabelle 610 Fernwärmeversorgungsnetz der Stadt Karlsruhe und Fernwärmebeheizte Wohnungen Wohnungen in %1 2013 179 635 2.543 26.436 17,6 2014 180 658 2.617 30.358 19,6 2015 187 670 2.698 32.296 20,8 2016 202 695 2.819 33.412 21,4 2017 208 692 2.877 34.002 21,7 Jahr Fernwärmeversorgung ZählerNetzlänge in km Anschlusswerte in MW 1 Anteile fernwärmeversorgter Wohnungen am Wohnungsbestand. Quelle: Stadtwerke Karlsruhe GmbH. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 611 Abgabe von Fernwärme durch die Stadtwerke Karlsruhe (in MWh) 67.668 71.576 141.609 157.401 262.386 19.303 69.480 65.758 138.948 148.730 280.452 38.649 0 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000 300.000 Industrie/ Großkunden Städtische Stellen Behörden Gewerbe Haushalte Weiterverteiler 2013 2017 Megawattstunden (MWh) Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Abbildung 6.10 Fernwärmeabgabe der Stadtwerke in Karlsruhe 2013 und 2017 nach ausgewählten Verbrauchergruppen Haushalte Handel und Gewerbe Industrie, Großkunden Behörden städtische Stellen Weiter- verteiler 2013 719.943 262.386 157.401 67.668 141.609 71.576 19.303 2014 578.508 219.110 117.826 53.954 111.611 55.830 20.177 2015 683.890 262.022 138.891 59.991 128.250 62.437 32.299 2016 731.800 279.937 145.682 67.273 135.820 66.759 36.329 2017 742.017 280.452 148.730 69.480 138.948 65.758 38.649 Jahr Nutzbare Abgabe insgesamt davon abgegeben an ... Quelle: Stadtwerke Karlsruhe GmbH. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 162 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 612 Gasversorgungsnetz der Stadtwerke in Karlsruhe und gasbeheizte Wohnungen Gasbeheizte Wohnungen Anzahl in %1 2013 787 27.057 67.912 93.672 62,3 2014 793 27.292 68.079 91.323 58,9 2015 797 27.498 68.053 90.179 58,0 2016 800 27.697 67.895 89.491 57,3 2017 802 27.896 67.785 89.489 57,1 Jahr ZählerHausanschlüsseRohrnetzlänge in km 1 Anteil am Wohnungsbestand. Quelle: Stadtwerke Karlsruhe GmbH. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 613 Abgabe von Gas durch die Stadtwerke in Karlsruhe (in MWh) Haushalte1 Heizgas- kunden2 Industrie, Großkunden Kunden außerhalb3 Sonstige4 2013 1.783.019 1.781.097 33.649 1.208.111 338.730 19.935 180.672 2014 1.604.852 1.602.841 32.240 910.144 363.394 16.085 280.978 2015 1.629.559 1.628.991 690.362 259.451 188.080 190.519 300.579 2016 1.676.688 1.666.091 730.387 156.777 270.640 210.301 297.985 2017 1.548.201 1.550.682 720.090 168.371 257.172 128.875 276.175 Jahr Gasbezug Nutzbare Abgabe insgesamt davon abgegeben an ... 1 Gasabgabe zum Betreiben von Gasherden und Gasboilern; ab 2015 auch mit Heizgasmengen der Haushaltskunden. 2 Gasabgabe zum Betreiben von Heizungsanlagen; ab 2015 nur noch Kunden mit Sondervertrag. 3 Ab 2015 inklusive drei externer Großkunden, die in der Vergangenheit den internen Kunden zugeordnet waren. 4 Städtische Dienststellen, Stadtwerke Eigenverbrauch, Gewerbe und Kraftwerke. Quelle: Stadtwerke Karlsruhe GmbH. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 1.208.111 338.730 33.649 19.935 160.737168.371 257.172 720.090 128.875 276.175 0 200.000 400.000 600.000 800.000 1.000.000 1.200.000 1.400.000 Heizgaskunden Industrie, Großkunden Haushalte Kunden außerhalb Sonstige 2013 2017 Megawattstunden (MWh) 431 2 1 Gasabgabe zum Betreiben von Heizungsanlagen; ab 2015 nur noch Kunden mit Sondervertrag. 2 Gasabgabe zum Betreiben von Gasherden und Gasboilern; ab 2015 auch mit Heizgasmengen der Haushaltskunden. 3 Ab 2015 inklusive drei externer Großkunden, die in der Vergangenheit den internen Kunden zugeordnet waren. 4 Städtische Dienststellen, Stadtwerke Eigenverbrauch, Gewerbe und Kraftwerke. Quelle: Stadtwerke Karlsruhe GmbH. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Abbildung 6.11 Gasabgabe der Stadtwerke in Karlsruhe 2013 und 2017 nach Verbrauchergruppen (in MWh) Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 163 Tabelle 614 Wasserversorgungsnetz der Stadtwerke Karlsruhe Jahr Rohrnetzlänge in km Hausanschlüsse Zähler 2013 913 40.021 44.553 2014 913 40.101 44.526 2015 914 40.028 44.788 2016 919 40.062 44.131 2017 919 40.139 44.116 Quelle: Stadtwerke Karlsruhe GmbH. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 615 Wasserabgabe der Stadtwerke Karlsruhe (in 1.000 m3) Tarifkunden Sonderleistungs- kunden städtische Stellen Weiterverteiler 2013 23.095 22.915 15.121 916 667 6.211 2014 24.234 23.019 15.134 894 748 6.243 2015 24.653 23.484 15.458 919 751 6.356 2016 23.865 22.647 15.612 961 671 5.403 2017 23.984 22.804 15.637 1.021 668 5.478 Jahr Wasser- förderung Nutzbare Abgabe davon abgegeben an ... Quelle: Stadtwerke Karlsruhe GmbH. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Abbildung 6.12 Wasserabgabe der Stadtwerke in Karlsruhe 2013 und 2017 nach Verbrauchergruppen (in 1.000 m3) 15.121 916 667 6.211 15.637 1.021 668 5.478 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 16.000 18.000 Tarifkunden Sonderleistungskunden Städtische Stellen Weiterverteiler 2013 2017 in 1.000 m3 Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 164 | Statistisches Jahrbuch 2018 Entsorgung Tabelle 616 Abfälle zur Beseitigung und thermischen Entsorgung (in Tonnen) 2013 2014 2015 2016 2017 Haushalten/Stadtreinigung u. a. zus. davon Restmüllbehälter 35.628 34.964 34.546 34.058 33.321 Krankenhausabfälle 1.915 1.913 1.970 2.067 1.923 Straßenkehricht/Marktabfall 1.651 1.453 1.238 1.292 1.346 Thermisch beseitigbarer Abfall aus Gewerbebetrieben zusammen Therm. nicht beseitigbare Abfälle zus. 2.114 1.812 2.892 2.194 2.109 davon Bauschutt 1.133 1.469 2.565 1.922 1.826 Bodenaushub 717 - - - - Mineralfaserabfälle/Asbest 264 343 327 272 284 44.251 43.083 43.827 42.792 41.801Insgesamt Abfallart Thermisch beseitigbarer Abfall aus 2.944 2.941 39.193 36.591 3.101 38.330 37.417 3.181 37.754 3.180 Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Abfallwirtschaft. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 617 Erfasste Wertstoffe aus städtischer Sammlung (in Tonnen) 2013 2014 2015 2016 2017 Wertstoffbehälter 28.835 28.706 23.459 22.614 21.613 Bioabfallbehälter 14.057 14.716 14.536 14.350 14.213 Papierabfallbehälter - - 6.304 8.069 8.902 Wertstoffmulden gemischt 370 673 450 465 418 Straßensammlung Altpapier 4.205 3.471 7.875 2.031 1.575 Altkleidersammlung 1.188 1.239 1.305 1.184 1.108 Holz aus Sperrmüllsammlung 2.512 2.016 2.695 3.310 3.271 Elektronikschrott aus Sperrmüllsammlung 381 442 408 497 520 Altglascontainer 7.821 7.835 7.754 7.743 7.921 Wertstoffe von Wertstoffstationen 8.980 9.440 9.321 9.167 9.201 Grün- und Gartenabfälle 25.995 29.258 26.808 29.308 27.010 Verwertung (thermisch) über GfA2 davon: Sperrmüll/wilde Ablagerungen 5.938 5.844 5.913 6.691 6.760 Gewerbe- und Baustellenabfälle 939 940 773 505 379 Restmüll Bringsystem/Baumüll 818 753 778 850 825 Verwertung von Straßenkehricht 2.771 2.886 2.424 2.373 2.276 Verwertung von Bauschutt 3.257 3.764 3.137 3.349 3.724 103.565 109.343 113.161 112.504 109.717 Wertstoffart1 Summe der Abfälle zur Verwertung insgesamt3 1 Wertstoffe aus überwiegend privater Herkunft. 2 Aufbereitung durch die Gesellschaft für Abfallwirtschaft (GfA). Die Abfälle werden zu einem industriellen Brennstoff aufbereitet. 3 Ohne Sortierreste an die GfA und ohne Nachkompostierung von Gärresten, da die Mengen schon in der Summe „Wertstoff- und Bioabfallbehälter" enthalten sind. Quelle: Stadt Karlsruhe | Amt für Abfallwirtschaft. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 165 Abbildung 6.13 Aufkommen an Restmüll, Wertstoffen und Grün-, Garten- sowie Bioabfällen in kg pro Einwohner in Karlsruhe 0 100 200 300 400 500 600 700 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Grün-, Garten- und Bioabfälle Wertstoffe Restmüll kg/EW Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Abbildung 6.14 Entwicklung der Abfälle und Wertstoffe in Karlsruhe nach ausgewählten Behältern (Messziffer 1999 = 100) 0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 200 220 240 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Bioabfallbehälter Wertstoffbehälter Restmüllbehälter Messziffer 1999 = 100 Messziffer Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 618 Abwasserbeseitigung in Karlsruhe Behandelte Abwassermengen Gesamte organische Restfracht2 Restfracht Phosphor3 Restfracht Stickstoff4 1.000 m3 t CSB t P t N 2013 875 44.521 1.974 32,9 585 2014 875 38.281 1.627 25,2 503 2015 875 35.474 1.720 28,5 489 2016 875 39.440 1.787 27,1 598 2017 875 36.374 1.658 20,2 448 Jahr Bemessungswert der biologischen Kläranlage1 1 Einwohnergleichwerte in Tausend. 2 In Gewässern; CSB=Chemischer Sauerstoffbedarf. 3 Summe Phosphor. 4 Summe Stickstoff. Quelle: Stadt Karlsruhe | Tiefbauamt. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 166 | Statistisches Jahrbuch 2018 Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 167 © Roland Fränkle, Presseamt Stadt Karlsruhe 7 Gesundheit und Soziales Gesundheitswesen 169 Sozialwesen 175 168 | Statistisches Jahrbuch 2018 Begriffserklärungen Gesundheitswesen Krankenhäuser dienen der Krankenbehandlung und Geburts- hilfe; hier steht die intensive aktive und fortdauernde ärztliche Betreuung im Vordergrund. Die Pflege ist dieser ärztlichen Behandlung in der Regel untergeordnet. In Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen sind die pflegerische Betreuung und die ärztliche Behandlung dagegen eher gleichrangig. Die Zahl der Pflegetage entspricht der Summe der an den einzelnen Tagen des Berichtsjahres um 24 Uhr vollstationär untergebrachten Patienten (Summe der Mitternachtsbestände). Die Zahl der Pflegetage entspricht der Summe der an den einzelnen Tagen des Berichtsjahres um 24 Uhr vollstationär untergebrachten Patienten (Summe der Mitternachtsbestände). Der Grad der Bettenausnutzung gibt in Prozent die Auslastung der jeweiligen Krankenhausbetten an. Er wird wie folgt berechnet: Pflegetage x 100 / Zahl der durchschnittlich aufgestellten Betten x 365. Die Verweildauer gibt die Zahl der Tage an, die ein Patient durchschnittlich in stationärer Behandlung verbringt. Sie wird wie folgt berechnet: Pflegetage / Zahl der Patienten. Sozialhilfe Die Stadt Karlsruhe gewährt Sozialleistungen nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches, Zwölftes Buch (SGB XII); diese Leistungen werden als „Sozialhilfe“ bezeichnet. „Hilfe zum Lebensunterhalt“ erhalten Personen, die weder einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II, noch auf „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ haben. Dies sind überwiegend Personen, welche eine Rente wegen Erwerbsminderung auf Zeit, oder eine vorgezogene Altersrente beziehen (SGB XII, Drittes Kapitel). Die „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ wird ab Vollendung des 65. Lebensjahres gewährt, oder davor bei Vorliegen einer dauerhaften Erwerbsminderung, welche vom Rententräger (Deutsche Rentenversicherung) festgestellt werden muss. Die Leistung setzt frühestens ab Vollendung des 18. Lebensjahres ein (SGB XII, Viertes Kapitel). Voraussetzung für eine Leistungsgewährung ist stets die Bedürftigkeit des Antragstellers. Diese liegt dann vor, wenn der Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestritten werden kann. Das Einkommen des Ehegatten oder Lebenspartners, welches dessen notwendigen Lebensunterhalt übersteigt, muss berücksichtigt werden. Im Bereich der „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs- minderung“ bleiben nach dem Willen des Gesetzgebers Unterhaltsansprüche gegenüber den Eltern oder den Kindern der Leistungsberechtigten weitgehend unberücksichtigt. Die beiden Hilfearten werden sowohl innerhalb als auch außerhalb von Einrichtungen gewährt. Bei der Gewährung in einer Einrichtung wird gleichzeitig zum Beispiel in erster Linie (vom Aufwand her gesehen) „Hilfe zur Pflege“ oder „Eingliederungshilfe“ gewährt. Neben den genannten Leistungen für den „reinen“ Lebensunterhalt gewährt die Stadt Karlsruhe noch folgende Leistungen nach den Vorschriften des SGB XII: „„ Hilfen zur Gesundheit (Fünftes Kapitel). „„ Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (Sechstes Kapitel). „„ Hilfe zur Pflege (Siebtes Kapitel). „„ Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Achtes Kapitel). „„ Hilfe in anderen Lebenslagen (Neuntes Kapitel). „„ Weitere Sozialleistungen nach anderen Vorschriften: „„ Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. „„ Kriegsopferfürsorge nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes; in diesen Bereich fällt auch das so genannte „Soziale Entschädigungsrecht” (unter anderem für Opfer von Gewalttaten). „„ Jugendhilfe nach den Vorschriften des SGB VIII. Erwerbsfähige Hilfebedürftige, welche das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten „Grundsicherung für Arbeitssuchende“. Die Leistung wird als „Arbeitslosengeld II“ bezeichnet. Die im Haushalt befindlichen Angehörigen, welche nicht erwerbsfähig sind, erhalten „Sozialgeld“. Eine Anwartschaftszeit ist nicht erforderlich. In Karlsruhe werden diese Leistungen von insgesamt drei Jobcentern (Standorte: Agentur für Arbeit, Rathaus West, Stadtamt Durlach) gewährt. Die Stadt Karlsruhe hat die Kosten der Unterkunft zu tragen. Für den Bezug von „Arbeitslosengeld“ nach dem SGB III ist (nach wie vor) eine Anwartschaftszeit erforderlich. Die Leistung wird auch als „Arbeitslosengeld I“ bezeichnet. Die Dauer des Anspruchs ist abhängig von der Dauer der bisherigen versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse und vom Alter der Leistungsberechtigten. Sie liegt zwischen sechs und achtzehn Monaten. Zuständig ist die Agentur für Arbeit. Im Anschluss an das „Arbeitslosengeld I“ besteht bei Bedürftigkeit Anspruch auf das „Arbeitslosengeld II“. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 169 Gesundheitswesen Tabelle 701 Niedergelassene Hausärzte sowie Zahnärzte in den Karlsruher Stadtteilen 2016 2017 2016 2017 2016 2017 2016 2017 01 Innenstadt-Ost 7 8 963 841 02 Innenstadt-West 20 20 515 514 03 Südstadt 11 10 1.847 2.026 4 5 5.079 4.051 04 Südweststadt 17 17 1.225 1.225 25 25 833 833 05 Weststadt 16 15 1.289 1.370 27 27 764 761 06 Nordweststadt 9 10 1.312 1.169 5 3 2.361 3.895 07 Oststadt 8 8 2.427 2.805 11 11 1.765 2.040 08 Mühlburg 6 6 2.910 2.879 9 8 1.940 2.160 09 Daxlanden 9 9 1.299 1.307 3 2 3.896 5.882 10 Knielingen 5 4 2.048 2.580 4 3 2.560 3.440 11 Grünwinkel 4 4 2.678 2.723 4 4 2.678 2.723 12 Oberreut 4 4 2.389 2.382 3 3 3.185 3.176 13 Beiertheim-Bulach 5 5 1.413 1.394 2 2 3.533 3.485 14 Weiherfeld-Dammerstock 7 7 866 861 2 2 3.030 3.013 15 Rüppurr 7 7 1.526 1.522 5 5 2.136 2.131 16 Waldstadt 6 6 2.082 2.080 7 7 1.785 1.783 17 Rintheim 3 2 2.017 3.049 2 1 3.026 6.097 18 Hagsfeld 2 2 3.588 3.591 4 4 1.794 1.795 19 Durlach 22 23 1.387 1.331 21 21 1.453 1.458 20 Grötzingen 9 9 1.021 1.018 4 4 2.297 2.291 21 Stupferich 1 1 2.819 2.798 1 1 2.819 2.798 22 Hohenwettersbach 1 1 3.048 3.009 1 1 3.048 3.009 23 Wolfartsweier 1 1 3.152 3.148 - - - - 24 Grünwettersbach 1 1 4.123 4.083 2 2 2.062 2.042 25 Palmbach 2 2 967 980 - - - - 26 Neureut 8 8 2.379 2.364 10 9 1.903 2.101 27 Nordstadt 4 4 2.448 2.449 3 3 3.264 3.266 Stadt Karlsruhe 195 194 1.553 1.574 193 188 1.569 1.625 3534 486501 Anzahl Einwohner pro Zahnarzt Zahnärzte Stadtteil Anzahl Einwohner pro Arzt Hausärzte 1 Innenstadt-Ost und Innenstadt-West zusammen. Quellen: Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg und Kassenzahnärztliche Vereinigung für den Regierungsbezirk Karlsruhe. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 11 1 1 170 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 702 Fachärzte in Karlsruhe nach Versorgungsbereichen Augen- ärzte Frauen- ärzte HNO- ärzte Haut- ärzte Inter- nisten Kinder- ärzte Ortho- päden Sonstige Mitte 2016 390 277 14 34 13 24 39 10 21 235 2017 396 280 14 34 13 25 39 11 23 237 West 2016 106 854 4 11 2 - 7 12 7 63 2017 108 837 7 11 5 2 4 8 7 64 Süd 2016 36 661 2 5 - - 2 2 1 24 2017 39 606 2 5 - - 2 2 1 27 Ost 2016 67 1.202 7 4 4 2 3 8 1 38 2017 71 1.134 4 4 2 - 9 12 - 40 Insgesamt 2017 614 497 27 54 20 27 54 33 31 368 zum Vergleich 2016 599 506 27 54 19 26 51 32 30 360 Ärzte nach Fachrichtungen Versorgungs- bereich1 Ins- gesamt Einwohner pro Facharzt Ohne private Ärzte. 1 Versorgungsbereich Mitte: Stadtteile 001, 002, 003, 004, 005, 007, 027. Versorgungsbereich West: Stadtteile 006, 008, 009, 010, 011, 012, 026. Versorgungsbereich Süd: Stadtteile 013, 014, 015. Versorgungsbereich Ost: Stadtteile 016, 017, 018, 019, 020, 021, 022, 023, 024, 025. Quellen: Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg und Kassenzahnärztliche Vereinigung für den Regierungsbezirk Karlsruhe. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Abbildung 7.1 Stationär behandelte Patienten im Städtischen Klinikum Karlsruhe 2017 nach ihrem Wohnsitz Patienten insgesamt: 63.394 Stadt Karlsruhe 27.567 43,5 % Sonstige 5.186 8,2 % Rheinland-Pfalz 4.526 7,1 % Stadt Pforzheim 607 1,0 % Enzkreis 1.389 2,2 % Landkreis Rastatt 5.079 8,0 % Landkreis Calw 487 0,8 % Landkreis Karlsruhe 18.554 29,3 % Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 171 Tabelle 703 Bettenbestand der Kliniken in Karlsruhe 2017 nach Fachrichtungen St. Vincentius- Kliniken gAG1 Diakonissen- krankenhaus1 Paracelsus- Klinik Klinik für Herzchirurgie Klinik am Stadtgarten Innere Medizin 329 233 98 81 - - 741 Chirurgie 179 168 138 49 - 7 541 Herzchirurgie - - - - 89 - 89 Urologie 65 - - - - - 65 Hautkrankheiten 30 - - - - - 30 HNO-Krankheiten 30 66 44 - - - 140 Radiologie/Nuklearmedizin 28 48 - - - - 76 Augenkrankheiten 27 55 30 - - - 112 Zahn-, Mund-, Kieferkrankheiten 25 - - - - - 25 Orthopädie/Neuro-Chirurgie 51 134 - 26 - - 211 Gynäkologie/Geburtshilfe 67 61 80 - - - 208 Pädiatrie 99 - - - - - 99 Kinderchirurgie 22 - - - - - 22 Neurologie 78 - - - - - 78 Psychiatrie 203 - 19 - - - 222 Kinderpsychiatrie 32 - - - - - 32 Abt. für rehabilitative Geriatrie - - 65 - - - 65 Anästhesie und Intensivmedizin 2 - - - - - 2 Vollstationär zusammen 1.264 765 474 156 89 7 2.755 darunter Intensivbetten 73 25 14 6 40 - 158 Psychiatrische Tagesklinik 48 - 5 - - - 53 Dialysen- (teilstationär) 20 - - - - - 20 Haut- (teilstationär) 10 - - - - - 10 Kinderpsychologie (teilstationär) 8 - - - - - 8 Teilstationär zusammen 86 - 5 - - - 91 Insgesamt 1.350 765 479 156 89 7 2.846 Freigemeinnützige Kliniken Private Kliniken Fachrichtung Städtisches Klinikum Insgesamt 1 Die beiden Kliniken fusionierten und werden ab Mai 2016 unter dem Namen „ViDia - Christliche Kliniken Karlsruhe” geführt. Quellen: Jeweilige Klinik. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 704 Daten zur stationären Versorgung in den Karlsruher Kliniken 2017 St. Vincentius- Kliniken gAG1 Diakonissen- krankenhaus1 Paracelsus- Klinik Klinik für Herzchirurgie Klinik am Stadtgarten 553 253 145 40 55 3 1.049 Pflegepersonal 1.513 910 353 61 104 5 2.946 Behandelte Patienten 63.394 28.812 21.055 4.660 2.104 253 120.278 Stand Jahresanfang 858 327 286 57 34 - 1.562 Zugänge 60.792 28.784 21.064 4.606 2.089 253 117.588 darunter Auswärtige 35.054 7.953 - . . . 43.007 Abgänge 60.819 28.840 21.046 4.619 2.087 253 117.664 darunter Auswärtige 35.081 7.968 - . . . 43.049 Stand Jahresende 827 271 286 41 36 - 1.461 Pflegetage insgesamt 438.029 178.279 123.599 26.991 20.779 . 787.677 6,9 6,2 5,9 5,8 9,9 2,0 6,5 Bettenausnutzung in % 88,9 63,8 70,7 47,4 64,0 . 78,3 Hauptamtlich tätige Ärzte und Zahnärzte Durchschnittliche Verweildauer je Patient (in Tagen) Insgesamt Städtisches Klinikum Freigemeinnützige Kliniken Private Kliniken 1 Die beiden Kliniken fusionierten und werden ab Mai 2016 unter dem Namen "ViDia - Christliche Kliniken Karlsruhe" geführt. Quellen: Jeweilige Klinik. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 172 | Statistisches Jahrbuch 2018 Ta be lle 7 05 St at io nä r be ha nd el te n Pa ti en te n im S tä dt is ch en K lin ik um 2 01 7 na ch E in zu gs ge bi et en Ka rls ru he r Pa tie nt en au sw är tig e Pa tie nt en St ad tk re is Ka rls ru he La nd kr ei s Ka rls ru he La nd kr ei s Ra st at t La nd kr ei s Ca lw En zk re is St ad tk re is Pf or zh ei m Rh ei nl an d- Pf al z So ns tig e Ch iru rg isc he K lin ik 7. 23 8 48 ,5 51 ,5 3. 50 9 1. 87 7 52 1 45 12 9 52 48 5 62 1 N eu ro ch iru rg isc he K lin ik 1. 84 9 31 ,1 68 ,9 57 5 50 9 19 3 23 56 37 18 3 27 5 Ur ol og isc he K lin ik 4. 03 6 45 ,1 54 ,9 1. 82 0 1. 10 8 51 7 16 45 12 23 6 28 4 Fr au en kl in ik in kl . N eu ge bo re ne 7. 25 3 46 ,0 54 ,0 3. 33 3 2. 40 6 44 5 41 13 6 24 48 5 38 4 HN O -K lin ik 2. 70 6 21 ,1 78 ,9 57 1 75 5 45 8 27 81 30 28 3 50 3 Au ge nk lin ik 2. 11 0 25 ,4 74 ,6 53 5 66 5 12 9 14 57 40 31 7 35 4 Za hn -M un d- Ki ef er kl in ik 1. 78 2 24 ,0 76 ,0 42 8 44 3 23 0 30 88 52 21 0 30 3 I. M ed .-N ep hr ol og isc he K lin ik 4. 29 0 51 ,7 48 ,3 2. 21 9 1. 12 7 23 1 29 68 34 35 1 23 4 I. M ed .-G as tro en te ro lo gi sc he K lin ik 4. 17 1 52 ,4 47 ,6 2. 18 7 1. 06 5 33 6 23 65 8 17 6 31 3 II. M ed .-H äm at ol og isc he K lin ik 1. 99 2 42 ,1 57 ,9 83 9 55 2 14 0 17 38 42 16 5 20 0 II. M ed .-K ar di ol og isc he K lin ik 6. 57 2 42 ,7 57 ,3 2. 80 4 2. 31 0 35 2 61 12 4 40 40 8 47 4 Ps yc hi at ris ch e Kl in ik 2. 77 3 86 ,5 13 ,5 2. 40 0 19 5 30 6 11 5 16 11 2 St ra hl en kl in ik 58 8 26 ,2 73 ,8 15 4 13 9 10 2 8 33 32 73 49 Kl in ik fü r N uk le ar m ed izi n 41 0 21 ,2 78 ,8 87 70 50 2 30 12 78 82 Ha ut kl in ik 2. 15 8 23 ,8 76 ,2 51 3 60 1 37 6 22 12 2 98 19 0 23 7 Ki nd er ch iru rg isc he K lin ik 2. 26 7 34 ,2 65 ,8 77 5 85 6 18 4 21 49 9 19 4 18 1 Ki nd er kl in ik 6. 23 6 36 ,3 63 ,7 2. 26 4 2. 36 6 54 3 65 22 1 73 38 3 32 2 Ki nd er -/J ug en dp sy ch ia tr. -A bt ei lu ng 51 7 47 ,6 52 ,4 24 6 23 0 4 12 11 - 1 14 N eu ro lo gi sc he K lin ik 3. 65 5 48 ,4 51 ,6 1. 76 8 1. 11 0 21 7 18 25 5 28 2 23 2 Ps yc hi at ris ch e Ta ge sk lin ik 64 6 72 ,9 27 ,1 47 1 14 3 16 5 2 2 7 - Kl in ik fü r A nä st he sie u nd In te ns iv m ed izi n 87 44 ,6 55 ,4 39 2 7 6 3 1 3 3 5 Ra di ol og ie 58 59 ,0 41 ,0 34 4 3 1 - 3 5 8 In sg es am t 20 17 1 A nz ah l 63 .3 36 X X 27 .5 67 18 .5 54 5. 07 9 48 7 1. 38 9 60 7 4. 52 6 5. 18 5 % -A nt ei l d er E in zu gs ge bi et e 10 0 43 ,5 56 ,5 43 ,5 29 ,3 8, 0 0, 8 2, 2 1, 0 7, 1 8, 2 Fa ch be re ic h In sg es am t Za hl d er b eh an de lt en P at ie nt en n ac h de m W oh ns it z A nt ei l i n % 1 In d en Z ah le n sin d in te rn e Zu -u nd A bg än ge e nt ha lte n. Q ue lle : St äd tis ch es K lin ik um K ar lsr uh e gG m bH . St ad t K ar lsr uh e | A m t f ür S ta dt en tw ick lu ng | St at ist isc he s Ja hr bu ch 2 01 8. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 173 Ta be lle 7 06 St at io nä r be ha nd el te P at ie nt en in d en S t. V in ce nt iu s- Kl in ik en 1 2 01 7 na ch E in zu gs ge bi et en Ka rls ru he r Pa tie nt en au sw är tig e Pa tie nt en St ad tk re is Ka rls ru he La nd kr ei s Ka rls ru he La nd kr ei s Ra st at t La nd kr ei s Ca lw En zk re is St ad tk re is Ba de n- Ba de n St ad tk re is Pf or zh ei m Rh ei nl an d- Pf al z Re g. -B ez irk St ut tg ar t So ns tig e Au ge nk lin ik 2. 93 7 20 ,8 79 ,2 61 2 76 0 38 1 41 15 6 14 8 93 43 4 12 8 18 4 HN O -K lin ik 2. 49 0 29 ,9 70 ,1 74 5 56 4 45 1 31 46 10 1 13 44 9 21 69 O rth op äd ie 2. 68 5 41 ,5 58 ,5 1. 11 3 95 4 27 3 21 32 40 23 20 5 7 17 Ch iru rg ie in sg es am t 3 6. 11 7 48 ,4 51 ,6 2. 95 9 1. 72 9 47 7 51 13 0 51 51 56 3 42 64 da vo n al lg em . G ef äß ch iru rg ie 2. 75 8 48 ,6 51 ,4 1. 34 0 79 0 22 2 29 54 34 23 22 4 16 26 Un fa ll- u . H an dc hi ru rg ie 2. 72 3 51 ,7 48 ,3 1. 40 7 74 9 21 6 16 52 15 14 19 9 17 38 Th or ax ch iru rg ie 63 6 33 ,3 66 ,7 21 2 19 0 39 6 24 2 14 14 0 9 - In ne re M ed izi n 9. 88 2 49 ,5 50 ,5 4. 89 5 3. 13 6 45 2 10 2 23 1 10 6 70 57 0 65 25 5 da vo n G as tro en te ro lo gi e 2. 43 0 60 ,0 40 ,0 1. 45 8 61 9 88 17 15 9 5 98 5 11 6 Hä m at ol og ie /O nk ol og ie 1. 84 2 41 ,6 58 ,4 76 7 67 0 10 5 11 48 10 11 16 0 7 53 Ka rd io lo gi e 4. 51 9 48 ,6 51 ,4 2. 19 7 1. 51 8 19 2 62 11 1 76 45 21 5 48 55 Pn eu m ol og ie 1. 09 1 43 ,4 56 ,6 47 3 32 9 67 12 57 11 9 97 5 31 St ra hl en kl in ik 1. 07 8 28 ,6 71 ,4 30 8 32 3 87 18 61 37 38 17 5 5 26 N uk le ar m ed izi n 53 3 15 ,8 84 ,2 84 12 4 60 16 46 23 34 69 6 71 Pa lli at iv m ed izi n 29 6 55 ,1 44 ,9 16 3 95 8 - 6 - 3 20 - 1 Fr au en kl in i k 4 2. 16 1 57 ,7 42 ,3 1. 24 7 62 5 64 1 35 27 3 12 7 5 27 St . V in ce nt iu s- Kl in ik 28 .1 79 43 ,0 57 ,0 12 .1 26 8. 31 0 2. 25 3 28 1 74 3 53 3 32 8 2. 61 2 27 9 71 4 St . M ar ie n- Kl in ik 81 2 48 ,6 51 ,4 39 5 29 5 32 21 10 4 2 40 3 10 In sg es am t 20 17 28 .9 91 X X 12 .5 21 8. 60 5 2. 28 5 30 2 75 3 53 7 33 0 2. 65 2 28 2 72 4 % -A nt ei l d er E in zu gs ge bi et e 10 0 43 ,2 56 ,8 43 ,2 29 ,7 7, 9 1, 0 2, 6 1, 9 1, 1 9, 1 1, 0 2, 5 A nt ei l i n % In sg es am t 2 Fa ch be re ic h Za hl d er b eh an de lt en P at ie nt en n ac h de m W oh ns it z 1 Di e Kl in ik fu sio ni er te m it de m D ia ko ni ss en kr an ke nh au s. Be id e Kl in ik en w er de n ab M ai 2 01 6 un te r d em N am en " Vi Di a -C hr ist lic he K lin ik en K ar lsr uh e" g ef üh rt. 2 O hn e in te rn e Ve rle gu ng en . 3 Di e Zw isc he ns um m e au f H au pt ab te ilu ng se be ne s tim m t n ich t m it de r F ac hb er ei ch se be ne ü be re in , da n ur V er le gu ng en z w isc he n Ha up ta bt ei lu ng se be ne n be rü ck sic ht ig t w er de n. 4 Fa llz ah l o hn e Sä ug lin ge u nd o hn e in te rn e Ve rle gu ng en . Q ue lle : S t. Vi nc en tiu s- Kl in ik en g AG . St ad t K ar lsr uh e | A m t f ür S ta dt en tw ick lu ng | St at ist isc he s Ja hr bu ch 2 01 8. 174 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 707 Apotheken in Karlsruhe seit 2013 Jahr Zahl der Apotheken Versorgungsgrad (Einwohner pro Apotheke) Außerdem: Krankenhausapotheken 2013 79 3.684 3 2014 78 3.796 3 2015 78 3.873 3 2016 76 3.984 3 2017 74 4.128 3 Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, eigene Berechnung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 708 Bestattungen auf städtischen Friedhöfen in Karlsruhe seit 2013 Stadtteil/Stadtviertel 2013 2014 2015 2016 2017 Hauptfriedhof (Oststadt) 1.371 1.395 1.560 1.455 1.492 Aue 79 79 79 57 80 Beiertheim 24 30 19 29 17 Bulach 34 33 38 32 30 Daxlanden 104 141 155 156 135 Durlach 187 168 160 176 151 Grötzingen 53 55 54 81 60 Grünwettersbach 35 39 25 36 40 Grünwinkel 84 94 73 82 79 Hagsfeld 44 38 33 43 37 Hohenwettersbach 12 23 19 21 11 Knielingen 74 65 80 98 71 Mühlburg 117 115 95 95 119 Neureut 109 152 130 154 151 Nordweststadt 101 111 105 104 103 Oberreut 58 52 59 64 72 Palmbach 17 13 13 15 17 Rintheim 19 10 14 15 10 Rüppurr 188 159 175 174 198 Stupferich 19 26 26 36 27 Wolfartsweier 17 27 15 15 25 Insgesamt 2.746 2.825 2.927 2.938 2.925 Quelle: Stadt Karlsruhe | Friedhof- und Bestattungsamt. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 709 Art der Bestattungen in Karlsruhe seit 2013 Nach der Grabstätte Reihengrab Familien-/Wahlgrab Urnengrab1 2013 2.746 23 176 942 1.628 3.586 2014 2.825 21 169 991 1.665 3.569 2015 2.927 36 207 985 1.735 4.398 2016 2.938 41 192 942 1.804 4.390 2017 2.925 22 226 922 1.777 4.708 Jahr Außerdem Einäscherungen2 Darunter Kinder Bestattungen insgesamt 1 Einschließlich Beisetzungen in den Kolumbarien (Hauptfriedhof, Rüppurr, Mühlburg, Daxlanden, Bulach und Nordweststadt). 2 Im Krematorium Hauptfriedhof. Quelle: Stadt Karlsruhe | Friedhof- und Bestattungsamt. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 175 Sozialwesen Abbildung 7.2 Personen mit Bezug von Leistungen der Basissicherungssysteme in Karlsruhe 09/2017 SGB III Arbeitslosengeld (Alg I) Hilfe zum Lebensunterhalt Sonstige Hilfen nach § 8, Kapitel 5 bis 9 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2.514 arbeitslos gemeldet Alg II 12.682 Sozialgeld (nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte) 4.462 370 3.199 4.360 erwerbsfähige Leistungsberechtigte sonstige Leistungsberchtigte 104 davon: 4.695 arbeitslos gemeldet nicht Leistungsberechtigte 593 SGB II SGB XII zusammen: 17.841 Personen in Bedarfsgemeinschaften 7.209 Arbeitslose (Bestand: SGB III + II) Betroffener Personenkreis: 28.284 Menschen Grundsicherung für Arbeitssuchende (Alg II und Sozialgeld) Sozialhilfe Bezieherinnen und Bezieher am 31. Dezember 2017: 7.929 Ohne Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Leistungen an Auszubildende. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Abbildung 7.3 Empfängerinnen und Empfänger von ausgewählten Sozialleistungen in Karlsruhe seit 2008 15 9 18 1 17 9 18 5 21 1 24 0 28 1 29 2 31 5 37 0 2. 40 2 3 .3 68 2. 60 4 2. 14 3 2. 57 3 2. 56 6 2. 65 6 2. 60 0 2. 50 3 2. 51 4 5. 53 4 5. 31 1 5. 24 1 4. 13 0 4. 98 3 5. 02 2 5. 10 3 5. 04 8 4. 65 5 4. 46 2 14 .7 79 14 .9 24 14 .8 56 14 .1 35 13 .8 05 13 .7 76 13 .8 35 13 .7 83 13 .3 24 12 .6 82 9. 23 1 9. 72 6 8. 97 3 8. 35 2 8. 50 9 8. 62 2 8. 62 6 8. 68 2 7. 89 0 7. 20 9 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 16.000 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Empfänger/-innen Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt Empfängerinnen und Empfänger von Alg I Empfängerinnen und Empfänger von Sozialgeld Empfängerinnen und Empfänger von Alg II zum Vergleich: Bestand an Arbeitslosen (SGB III + II) Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 176 | Statistisches Jahrbuch 2018 Bedarfsgemeinschaften Anzahl 1.000 Euro Verteilung in % Arbeitslosengeld II 10.095 24.323 17,0 Eingliederungshilfe (Erwachsene) 1.960 47.261 33,0 Grundsicherung2, 3 3.577 - - Hilfe zum Lebensunterhalt3 370 2.611 1,8 Hilfe zur Pflege (ambulant) 326 5.344 3,7 Hilfe zur Pflege (stationär) 998 12.689 8,9 Jugendhilfe4 4.863 50.887 35,6 Insgesamt 22.189 143.115 100 Netto-Ausgaben1 Art der Hilfeleistung 1 Der Soziallastenausgleich wurde nicht berücksichtigt. Er verringert die Nettoausgaben noch anteilig. 2 Vollersatz vom Bund. 3 Außerhalb von Einrichtungen. 4 Laufende Fälle am 31. Dezember 2017 inklusive Tageseinrichtungen und Tagespflege; Netto-Ausgaben Jugendhilfe (Aufwendungen abzüglich erträgen) inklusive Kostenerstattungen und inklusive Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, ohne Unterhaltsvorschussleistungen. Anmerkung zum Alg II: Die Aufwendungen für das "Bildungs- und Teilhabepaket" sind hierin enthalten. Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 710 Bedarfsgemeinschaften im Sozialbereich der Stadt Karlsruhe seit 2013 Stichtag (31. Dezember) Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)1 Grundsicherung Im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung2 Sozialhilfe2 (Hilfe zum Lebensunterhalt) Insgesamt 2013 10.804 3.023 240 14.067 2014 10.970 3.165 281 14.416 2015 10.845 3.281 292 14.418 2016 10.562 3.545 315 14.422 2017 10.095 3.577 370 14.042 1 Endgültige Werte. 2 Außerhalb von Einrichtungen. Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 711 Kennzahlen aus dem Sozialbereich der Stadt Karlsruhe am 31. Dezember 2017 Tabelle 712 Kennzahlen des Arbeitsmarktes im Stadtkreis Karlsruhe seit 2016 31.03. 30.06. 30.09. 31.12. 31.03. 30.06. 30.09. 31.12. Leistungsempfänger Arbeitslosengeld I (Agentur für Arbeit)1 2.598 2.305 2.503 2.418 2.726 2.430 2.514 2.402 204 207 176 196 225 217 172 . Arbeitslosengeld II (Jobcenter)2 13.478 13.347 13.324 13.157 13.220 12.830 12.682 12.551 Sozialgeld2 4.789 4.710 4.655 4.563 4.532 4.453 4.462 4.354 Bedarfsgemeinschaften2 10.960 10.849 10.690 10.562 10.570 10.267 10.160 10.095 mit 1 Person 6.543 6.491 6.383 6.356 6.378 6.177 6.119 6.110 mit 2 Personen 2.152 2.135 2.124 2.053 2.040 1.984 1.936 1.933 mit 3 und mehr Personen 2.265 2.223 2.183 2.153 2.152 2.106 2.105 2.052 mit 1 Kind 1.756 1.728 1.694 1.634 1.605 1.558 1.535 1.524 mit 2 Kindern 1.073 1.049 1.023 1.017 1.018 1.003 1.009 987 mit 3 und mehr Kindern 533 534 531 531 519 508 514 503 Personen in Bedarfsgemeinschaften insgesamt2 19.233 19.019 18.758 18.475 18.464 17.967 17.841 17.636 Personen je Bedarfsgemeinschaft2 1,75 1,75 1,75 1,75 1,75 1,75 1,76 1,75 2016 2017 Merkmal Unterhaltsgeld oder Arbeitslosengeld während beruflicher Weiterbildung (AlgW)1 Endgültige Werte. 1 Rechtskreis SGB III. 2 Rechtskreis SGB II. Quelle: Bundesagentur für Arbeit. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 177 Tabelle 713 Finanzielle Belastung der Stadt Karlsruhe durch Sozialleistungen seit 2013 (in 1.000 Euro) 2013 2014 2015 2016 2017 in 1.000 Euro % Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII) 101.645 107.157 114.892 117.573 119.824 2.251 1,9 darunter Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen 4.931 4.719 5.421 6.062 5.765 -297 -4,9 Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen 13.838 14.840 14.399 15.497 13.846 -1.651 -10,7 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 44.799 47.184 48.961 51.338 53.808 2.470 4,8 Hilfen zur Gesundheit 4.482 4.494 5.031 3.492 3.637 145 4,1 Hilfen für blinde Menschen 1.208 1.140 1.149 1.164 1.149 -15 -1,3 Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen 3.109 3.740 3.948 3.764 3.917 153 4,1 Hilfe zum Lebensunterhalt innerhalb von Einrichtungen 751 703 2.856 2.470 2.210 -260 -10,5 Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen 19.228 20.751 22.450 23.711 24.102 392 1,7 Grundsicherung innerhalb von Einrichtungen 6.232 6.367 6.700 5.730 6.202 471 8,2 sonstige soziale Leistungen 510 481 590 543 615 73 13,4 Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten 2.464 2.604 3.196 3.336 3.882 545 16,3 Kostenerstattung an Gemeinden 93 131 192 467 691 225 48,2 Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz 951 1.073 965 929 1.021 93 10,0 Soziales Entschädigungsrecht (inkl. Kriegsopferfürsorge) 1.447 1.347 1.099 1.165 959 -206 -17,7 Jugendhilfe (ohne Unterhaltsvorschussleistungen) 51.855 57.049 69.469 69.526 74.401 4.875 7,0 darunter Förderung in Tageseinrichtungen 6.345 7.417 7.827 8.010 8.347 337 4,2 Hilfe zur Erziehung 31.573 33.663 36.709 36.728 40.419 3.691 10,0 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und Hilfe für junge Volljährige 7.188 9.133 10.963 12.916 14.820 1.904 14,7 Übrige Hilfen (zum Beispiel Inobhutnahme, frühe Prävention) 6.749 6.836 13.970 11.872 10.815 -1.057 -8,9 Arbeitslosengeld II - Grundsicherung für Arbeitssuchende 54.756 56.801 57.603 56.580 54.529 -2.051 -3,6 210.654 223.428 244.028 245.772 250.735 4.963 2,0 SGB XII (inklusive Erstattung für die Grundsicherung im Alter) 28.690 37.101 38.821 39.652 40.489 836 2,1 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 24 35 17 17 46 29 171,4 Kriegsopferfürsorge 1.287 1.121 904 962 860 -102 -10,6 Jugendhilfe 7.648 10.127 15.678 25.076 23.514 -1.562 -6,2 Arbeitslosengeld II 23.974 22.449 24.837 27.265 30.205 2.940 10,8 Soziallastenausgleich (§ 21 Finanzausgleichsgesetz (FAG)) 9.265 8.593 10.141 8.480 7.773 -707 -8,3 70.888 79.426 90.398 101.453 102.887 1.434 1,4 139.766 144.001 153.631 144.320 147.847 3.527 2,4 + Umlage an den Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) 1.253 1.345 1.563 1.516 1.619 103 6,8 + Status-Quo-Ausgleich nach § 22 Finanzausgleichsgesetz (FAG) 3.267 4.745 4.862 3.720 3.372 -348 -9,4 144.286 150.091 160.056 149.556 152.838 3.282 2,2Nettobelastung Nettoausgaben der Hilfen in den Einzelfällen Summe der Einnahmen Zu-/Abnahme (-) 2016/2017 Einnahmen Ausgaben Hilfearten Summe der Ausgaben in 1.000 Euro Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial-und Jugendbehörde. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 178 | Statistisches Jahrbuch 2018 Ta be lle 7 14 Em pf än ge ri nn en u nd E m pf än ge r vo n SG B II- Le is tu ng en in K ar ls ru he a m 3 0. S ep te m be r 20 17 01 In ne ns ta dt -O st 46 0 73 7 55 4 56 18 5 11 5 12 5 12 7 94 52 42 02 In ne ns ta dt -W es t 40 1 59 1 46 0 60 14 1 11 5 10 5 98 74 44 30 03 Sü ds ta dt 97 7 1. 51 2 1. 15 6 12 7 41 1 30 9 20 4 23 1 18 8 10 6 82 04 Sü dw es ts ta dt 63 0 98 6 74 1 10 5 27 5 22 1 10 5 14 0 13 9 83 56 05 W es ts ta dt 76 1 1. 24 2 93 3 11 1 30 1 28 2 16 7 18 2 17 0 98 72 06 N or dw es ts ta dt 32 5 62 5 41 4 95 11 6 17 3 43 82 11 8 62 56 07 O st st ad t 58 4 96 9 70 7 10 2 23 5 20 3 11 8 15 1 14 0 74 66 08 M üh lb ur g 84 6 1. 49 8 1. 04 7 16 2 35 4 31 5 15 5 22 1 23 9 12 5 11 4 09 Da xl an de n 45 7 88 2 60 0 10 8 21 9 27 4 42 65 15 0 78 72 10 Kn ie lin ge n 30 4 55 6 37 6 59 12 0 88 84 84 98 54 44 11 G rü nw in ke l 35 7 68 1 47 5 61 16 7 14 7 72 88 10 0 43 57 12 O be rre ut 69 2 1. 42 0 95 8 17 6 29 1 40 2 98 16 6 24 9 12 9 12 0 13 Be ie rth ei m -B ul ac h 18 8 28 7 21 7 33 75 86 29 27 39 22 17 14 W ei he rfe ld -D am m er st oc k 14 3 24 9 16 9 33 53 63 23 30 45 27 18 15 Rü pp ur r 16 6 27 4 19 6 32 80 78 13 25 41 21 20 16 W al ds ta dt 43 2 83 9 55 0 11 3 16 5 21 7 66 10 2 16 2 95 67 17 Ri nt he im 26 7 53 2 35 1 57 10 6 12 3 50 72 87 42 45 18 Ha gs fe ld 20 6 37 2 25 9 39 86 94 39 40 56 27 29 19 Du rla ch 92 8 1. 59 9 1. 16 5 17 4 39 0 35 4 17 6 24 5 24 9 14 5 10 4 20 G rö tz in ge n 14 6 27 8 18 8 33 56 57 27 48 48 24 24 21 St up fe ric h 32 63 42 11 12 21 7 . 13 9 4 22 Ho he nw et te rs ba ch 15 32 23 . 7 10 . . 4 . . 23 W ol fa rts w ei er 73 11 3 89 11 32 31 14 12 15 8 7 24 G rü nw et te rs ba ch 42 82 53 10 19 19 7 8 16 8 8 25 Pa lm ba ch 25 64 34 7 10 12 4 8 10 . 9 26 N eu re ut 40 4 71 0 51 3 72 15 4 17 5 90 92 10 0 49 51 27 N or ds ta dt 26 5 59 2 37 3 73 11 5 13 5 51 71 11 1 50 61 oh ne A ng ab en b zw . o hn e Zu or dn un g 34 56 39 . 21 8 . 6 11 8 . St ad t Ka rl sr uh e 10 .1 60 17 .8 41 12 .6 82 1. 92 0 4. 19 6 4. 12 7 1. 91 4 2. 42 1 2. 76 6 1. 48 3 1. 27 5 St ad tt ei l Pe rs on en in sg es am t Be da rf s- ge m ei ns ch af te n m it K in de rn m it 2 un d m eh r Ki nd er n Al le in - er zie he nd e An za hl da vo n un d zw ar De ut sc he Au slä nd er m än nl ich w ei bl ich m än nl ich w ei bl ich m it 1 Ki nd da ru nt er er w er bs fä hi ge Hi lfe be dü rft ig e in sg es am t Be da rf s- ge m ei ns ch af te n in sg es am t Q ue lle : Bu nd es ag en tu r f ür A rb ei t. St ad t K ar lsr uh e | A m t f ür S ta dt en tw ick lu ng | St at ist isc he s Ja hr bu ch 2 01 8. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 179 no ch T ab el le 7 14 Em pf än ge ri nn en u nd E m pf än ge r vo n SG B II- Le is tu ng en in K ar ls ru he a m 3 0. S ep te m be r 20 17 01 In ne ns ta dt -O st 10 ,1 11 ,1 10 ,6 47 ,1 9, 3 8, 4 12 ,0 15 ,3 24 ,0 22 ,8 25 ,6 02 In ne ns ta dt -W es t 5, 5 5, 8 5, 5 38 ,7 4, 5 4, 7 6, 3 9, 4 13 ,7 13 ,8 13 ,5 03 Sü ds ta dt 7, 7 7, 5 7, 3 34 ,0 6, 6 6, 2 8, 2 11 ,5 11 ,9 11 ,2 13 ,0 04 Sü dw es ts ta dt 5, 1 4, 7 4, 9 23 ,6 4, 4 3, 8 6, 5 9, 4 7, 2 7, 8 6, 4 05 W es ts ta dt 6, 1 6, 1 6, 2 25 ,8 5, 1 5, 1 8, 2 11 ,4 9, 6 10 ,1 9, 0 06 N or dw es ts ta dt 5, 1 5, 5 5, 5 37 ,7 3, 9 6, 3 4, 4 10 ,2 12 ,2 12 ,1 12 ,3 07 O st st ad t1 4, 6 5, 1 4, 7 33 ,6 3, 6 4, 3 5, 3 9, 3 11 ,8 10 ,7 13 ,3 08 M üh lb ur g 8, 0 8, 7 8, 6 35 ,4 8, 2 7, 6 7, 1 14 ,6 16 ,9 15 ,7 18 ,4 09 Da xl an de n 7, 3 7, 5 8, 2 39 ,6 7, 0 8, 7 7, 7 12 ,5 14 ,5 14 ,0 15 ,0 10 Kn ie lin ge n 5, 7 5, 3 5, 3 26 ,5 4, 2 3, 3 10 ,0 12 ,7 9, 2 9, 5 9, 0 11 G rü nw in ke l 6, 4 6, 4 6, 9 29 ,2 6, 0 5, 6 8, 2 14 ,1 10 ,1 8, 6 11 ,5 12 O be rre ut 14 ,3 15 ,0 15 ,4 52 ,9 11 ,6 15 ,9 17 ,5 26 ,6 25 ,5 25 ,2 25 ,8 13 Be ie rth ei m -B ul ac h 4, 8 4, 1 4, 5 25 ,8 3, 6 4, 2 7, 7 8, 4 6, 3 6, 5 6, 0 14 W ei he rfe ld -D am m er st oc k 4, 3 4, 1 4, 7 27 ,3 3, 4 4, 0 8, 8 12 ,7 8, 5 10 ,4 6, 6 15 Rü pp ur r 3, 0 2, 6 3, 0 15 ,2 2, 8 2, 6 3, 8 6, 2 4, 0 4, 2 3, 8 16 W al ds ta dt 6, 5 6, 7 7, 2 35 ,5 5, 5 7, 6 7, 0 11 ,6 13 ,3 15 ,3 11 ,2 17 Ri nt he im 8, 0 8, 5 8, 4 37 ,0 6, 7 8, 3 8, 5 14 ,8 14 ,1 14 ,0 14 ,1 18 Ha gs fe ld 5, 6 5, 2 5, 1 30 ,5 4, 0 4, 8 7, 1 9, 6 8, 1 7, 4 8, 9 19 Du rla ch 5, 4 5, 2 5, 7 25 ,6 4, 8 4, 5 7, 7 11 ,7 9, 0 9, 7 8, 2 20 G rö tz in ge n 3, 1 3, 0 3, 3 19 ,2 2, 3 2, 4 5, 3 10 ,9 5, 5 5, 5 5, 6 21 St up fe ric h 2, 4 2, 2 2, 4 20 ,8 1, 5 2, 6 7, 2 . 4, 8 6, 6 3, 0 22 Ho he nw et te rs ba ch 1, 2 1, 1 1, 2 . 0, 8 1, 1 . . 1, 0 . . 23 W ol fa rts w ei er 4, 4 3, 6 4, 3 19 ,3 3, 7 3, 4 9, 9 9, 2 5, 1 5, 1 5, 1 24 G rü nw et te rs ba ch 2, 2 2, 0 2, 1 16 ,4 1, 7 1, 7 5, 6 5, 8 3, 9 4, 0 3, 8 25 Pa lm ba ch 2, 8 3, 2 2, 6 23 ,3 1, 7 2, 1 6, 3 12 ,1 4, 3 . 7, 1 26 N eu re ut 4, 2 3, 8 4, 2 20 ,6 2, 9 3, 5 7, 8 9, 6 5, 4 5, 4 5, 3 27 N or ds ta dt 5, 6 6, 1 5, 4 25 ,0 3, 9 4, 9 8, 3 12 ,1 9, 7 9, 3 9, 9 oh ne A ng ab en b zw . o hn e Zu or dn un g X X X X X X X X X X X 6, 0 5, 9 6, 1 30 ,2 4, 9 5, 3 7, 6 11 ,7 10 ,3 10 ,5 10 ,1 Au slä nd er St ad t Ka rl sr uh e da ru nt er er w er bs fä hi ge Hi lfe be dü rft ig e in sg es am t St ad tt ei l Be da rf s- ge m ei ns ch af te n in sg es am t Pe rs on en in sg es am t Be da rf s- ge m ei ns ch af te n m it K in de rn un d zw ar An te il de r S G B II- Be zie he r a n de r j ew ei lig en B ev öl ke ru ng sg ru pp e1 in % m it 1 Ki nd m it 2 un d m eh r Ki nd er n m än nl ich w ei bl ich m än nl ich w ei bl ich da vo n Al le in - er zie he nd e De ut sc he 1 O hn e Pe rs on en in d er L an de se rs ta uf na hm ee in ric ht un g fü r F lü ch tli ng e (L EA ). Q ue lle : Bu nd es ag en tu r f ür A rb ei t. St ad t K ar lsr uh e | A m t f ür S ta dt en tw ick lu ng | St at ist isc he s Ja hr bu ch 2 01 8. 180 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 715 Empfängerinnen und Empfänger bedarfsorientierter Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Karlsruhe am 31. Dezember 2017 weiblich Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % 01 Innenstadt-Ost 188 96 51,1 92 48,9 130 69,1 58 30,9 02 Innenstadt-West 158 87 55,1 71 44,9 112 70,9 46 29,1 03 Südstadt 382 204 53,4 178 46,6 255 66,8 127 33,2 04 Südweststadt 278 140 50,4 138 49,6 215 77,3 63 22,7 05 Weststadt 252 118 46,8 134 53,2 182 72,2 70 27,8 06 Nordweststadt 155 71 45,8 84 54,2 105 67,7 50 32,3 07 Oststadt 205 88 42,9 117 57,1 140 68,3 65 31,7 08 Mühlburg 346 146 42,2 200 57,8 250 72,3 96 27,7 09 Daxlanden 180 89 49,4 91 50,6 158 87,8 22 12,2 10 Knielingen 56 29 51,8 27 48,2 39 69,6 17 30,4 11 Grünwinkel 151 73 48,3 78 51,7 112 74,2 39 25,8 12 Oberreut 330 132 40,0 198 60,0 189 57,3 141 42,7 13 Beiertheim-Bulach 73 36 49,3 37 50,7 57 78,1 16 21,9 14 Weiherfeld-Dammerstock 59 28 47,5 31 52,5 45 76,3 14 23,7 15 Rüppurr 68 37 54,4 31 45,6 61 89,7 7 10,3 16 Waldstadt 135 56 41,5 79 58,5 119 88,1 16 11,9 17 Rintheim 133 55 41,4 78 58,6 88 66,2 45 33,8 18 Hagsfeld 102 47 46,1 55 53,9 78 76,5 24 23,5 19 Durlach 411 198 48,2 213 51,8 285 69,3 126 30,7 20 Grötzingen 86 50 58,1 36 41,9 70 81,4 16 18,6 21 Stupferich 17 8 47,1 9 52,9 . . . . 22 Hohenwettersbach 12 7 58,3 5 41,7 8 66,7 4 33,3 23 Wolfartsweier 19 8 42,1 11 57,9 11 57,9 8 42,1 24 Grünwettersbach 9 . . . . 9 100,0 - - 25 Palmbach 8 . . . . . . . . 26 Neureut 173 84 48,6 89 51,4 122 70,5 51 29,5 27 Nordstadt 62 33 53,2 29 46,8 44 71,0 18 29,0 Keinem Stadtteil zuordenbar 312 192 61,5 120 38,5 296 94,9 16 5,1 Stadt Karlsruhe 4.360 2.121 48,6 2.239 51,4 3.202 73,4 1.158 26,6 männlich Deutsche Ausländer und zwar Stadtteil Empfänger/ -innen insgesamt Räumliche Zuordnung nach der bei der Beantragung angegebenen Adresse. Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 181 Tabelle 716 Anteil der Empfänger/-innen bedarfsorientierter Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in der Bevölkerung in Karlsruhe 2017 nach Stadtteilen 01 Innenstadt-Ost 862 129 15,0 02 Innenstadt-West 1.157 100 8,6 03 Südstadt 2.386 279 11,7 04 Südweststadt 3.050 164 5,4 05 Weststadt 3.110 161 5,2 06 Nordweststadt 2.641 119 4,5 07 Oststadt 2.430 143 5,9 08 Mühlburg 3.104 256 8,2 09 Daxlanden 3.082 125 4,1 10 Knielingen 1.894 35 1,8 11 Grünwinkel 2.420 105 4,3 12 Oberreut 1.928 261 13,5 13 Beiertheim-Bulach 1.328 55 4,1 14 Weiherfeld-Dammerstock 1.646 39 2,4 15 Rüppurr 2.623 47 1,8 16 Waldstadt 3.044 91 3,0 17 Rintheim 1.216 94 7,7 18 Hagsfeld 1.155 64 5,5 19 Durlach 6.550 293 4,5 20 Grötzingen 2.297 59 2,6 21 Stupferich 649 4 0,6 22 Hohenwettersbach 508 8 1,6 23 Wolfartsweier 710 16 2,3 24 Grünwettersbach 1.037 . . 25 Palmbach 343 . . 26 Neureut 4.017 125 3,1 27 Nordstadt 1.269 38 3,0 Keinem Stadtteil zuordenbar X 56 X Stadt Karlsruhe 56.456 2.875 5,1 Stadtteil Bevölkerung 1 im Alter von 65 und mehr Jahren Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter (65+) insgesamt2 Anteil der Grundsicherungsbeziehenden in der Bevölkerung in % 1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung (ohne LEA). 2 Räumliche Zuordnung nach der bei der Beantragung angegebenen Adresse. Quellen:Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde, eigene Berechnungen. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 182 | Statistisches Jahrbuch 2018 Abbildung 7.4 Alterszusammensetzung der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Karlsruhe am 31. Dezember 2017 2 58 113 118 141 142 159 214 244 294 961 712 627 368 154 45 8 0 200 400 600 800 1.000 1.200 18 bis unter 20 20 bis unter 25 25 bis unter 30 30 bis unter 35 35 bis unter 40 40 bis unter 45 45 bis unter 50 50 bis unter 55 55 bis unter 60 60 bis unter 65 65 bis unter 70 70 bis unter 75 75 bis unter 80 80 bis unter 85 85 bis unter 90 90 bis unter 95 95 und älter Alter in Jahren Anzahl Personen Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Abbildung 7.5 Alterszusammensetzung der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Karlsruhe am 31. Dezember 2017 Grundsicherungsempfänger/-innen insgesamt 4.360 Personen 18 bis unter 65 Jahre 1.485 34,1 % 65 Jahre und älter 2.875 65,9 % Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 183 Tabelle 717 Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII in den Karlsruher Stadtteilen am 31. Dezember 2017 weiblich Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % 01 Innenstadt-Ost 101 59 58,4 42 41,6 84 83,2 17 16,8 02 Innenstadt-West 154 82 53,2 72 46,8 144 93,5 10 6,5 03 Südstadt 185 90 48,6 95 51,4 150 81,1 35 18,9 04 Südweststadt 236 127 53,8 108 45,8 217 91,9 19 8,1 05 Weststadt 240 109 45,4 130 54,2 219 91,3 21 8,8 06 Nordweststadt 97 55 56,7 42 43,3 78 80,4 19 19,6 07 Oststadt 148 64 43,2 84 56,8 128 86,5 20 13,5 08 Mühlburg 192 69 35,9 123 64,1 169 88,0 23 12,0 09 Daxlanden 93 53 57,0 40 43,0 87 93,5 6 6,5 10 Knielingen 39 24 61,5 15 38,5 33 84,6 6 15,4 11 Grünwinkel 91 49 53,8 42 46,2 84 92,3 7 7,7 12 Oberreut 130 64 49,2 66 50,8 88 67,7 42 32,3 13 Beiertheim-Bulach 37 16 43,2 21 56,8 37 100,0 - - 14 Weiherfeld-Dammerstock 30 15 50,0 15 50,0 26 86,7 4 13,3 15 Rüppurr 36 14 38,9 22 61,1 34 94,4 2 5,6 16 Waldstadt 75 38 50,7 37 49,3 69 92,0 6 8,0 17 Rintheim 67 33 49,3 34 50,7 51 76,1 16 23,9 18 Hagsfeld 103 54 52,4 49 47,6 95 92,2 8 7,8 19 Durlach 296 146 49,3 150 50,7 265 89,5 31 10,5 20 Grötzingen 90 50 55,6 40 44,4 85 94,4 5 5,6 21 Stupferich 14 9 64,3 5 35,7 13 92,9 . . 22 Hohenwettersbach 7 . . . . . . . . 23 Wolfartsweier 15 10 66,7 5 33,3 15 100,0 - - 24 Grünwettersbach 13 . . . . 13 100,0 - - 25 Palmbach 6 . . . . . . . . 26 Neureut 79 34 43,0 45 57,0 72 91,1 7 8,9 27 Nordstadt 45 32 71,1 13 28,9 41 91,1 4 8,9 Ohne Angabe 580 345 59,5 235 40,5 553 95,3 27 4,7 Stadt Karlsruhe 3.199 1.655 51,7 1.542 48,2 2.862 89,5 337 10,5 männlich Deutsche Ausländer und zwar Stadtteil Empfänger/ -innen insgesamt Empfängerinnen und Empfänger ohne Mehrfachleistungen. Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Abbildung 7.6 Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII in Karlsruhe am 31. Dezember 2017 nach Hilfearten 50 685 774 8 79 28 1.127 480 13 56 0 200 400 600 800 1.000 1.200 1.400 1.600 1.800 2.000 Hilfe zur Gesundheit – Kap. 5 Eingliederungshilfe für Behinderte – Kap. 6 Hilfe zur Pflege – Kap. 7 Überwindung besond. soz. Schwierigkeiten – Kap. 8 Hilfe in anderen Lebenslagen – Kap. 9 Männer Frauen Anzahl 1.812 1.254 78 135 21 Einschließlich Mehrfachleistungen in verschiedenen Kapiteln zum Stichtag. Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 184 | Statistisches Jahrbuch 2018 Abbildung 7.7 Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII in Karlsruhe am 31. Dezember 2017 nach Altersgruppen 274 147 623 928 324 475 428 0 200 400 600 800 1.000 1.200 unter 15 15 bis unter 25 25 bis unter 45 45 bis unter 65 65 bis unter 75 75 bis unter 85 85 und älter Anzahl Alter in Jahren Empfängerinnen und Empfänger ohne Mehrfachleistungen. Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 718 Von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen und Zahl der Wohnungslosen in Karlsruhe seit 2013 2013 2014 2015 2016 2017 Bekanntgewordene Mieträumungsklagen Fälle 925 993 937 901 894 Vorliegende Räumungsmitteilungen Fälle 151 168 163 167 158 darunter aus bekannten Räumungsklagefällen Fälle 84 155 158 167 158 Mietsicherungen Fälle 149 144 120 122 118 Mietrückstandsübernahmen Fälle 240 251 244 210 213 nach § 22 Absatz 5 SGB II und § 34 SGB XII Personen 449 513 455 425 436 Sozialhilfeaufwand durch Mietrückstandsübernahmen in 1.000 Euro 487 538 541 510 555 Aufwand pro Person in Euro 1.085 1.049 1.189 1.200 1.272 Parteien/Jahr 740 805 880 1.005 1.051 Parteien/Jahresende 278 327 367 382 423 Personen/Jahr 932 1.073 1.207 1.371 1.412 Personen/Jahresende 362 448 509 579 548 Zahl der Wohnungslosen Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 185 Abbildung 7.8 Entwicklung der Anzahl der wohnungslosen Personen in Karlsruhe seit 1998 177 183 226 241 311 340 303 294 333 317 296 287 256 235 290 362 448 509 579 548 0 100 200 300 400 500 600 700 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Wohnungslose Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Abbildung 7.9 Räumungstermine nach der Haushaltsstruktur in Karlsruhe seit 2013 64,8 15,2 7,6 12,4 69,1 8,9 6,5 15,5 77,3 8,7 2,9 11,1 66,9 11,6 7,0 14,5 72,0 8,0 4,0 16,0 0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 70,0 80,0 Alleinstehende Alleinerziehende Paare Familien 2013 2014 2015 2016 2017 % Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 186 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 719 Ausgaben und Einnahmen der Kriegsopferfürsorge in Karlsruhe seit 2006 Leistungsdaten 2006 2008 2010 2012 2014 2016 Bruttoausgaben 857 857 738 637 1.342 1.163 darunter Hilfe zur Pflege 799 806 697 594 620 476 Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt 52 43 33 43 27 26 Einnahmen 339 118 60 46 141 151 Reine Ausgaben 518 739 678 591 1.201 1.012 Alle Angaben in 1.000 Euro. Die Erhebung wird alle zwei Jahre durchgeführt. Leistungen an ehemalige Soldaten der Bundeswehr und deren Hinterbliebene – entsprechend dem Soldatenversorgungsgesetz – werden seit dem Berichtsjahr 2016 nur noch zentral und bundesweit durch das Statistische Bundesamt erhoben und sind in den hier vorgelegten Zahlen nicht mehr enthalten. Eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahren ist daher nur eingeschränkt möglich. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 720 Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld in Karlsruhe seit 2014 2014 2015 2016 2017 Wohngeldempfängerinnen und -empfänger insgesamt Anzahl 2.055 1.636 2.466 2.281 davon Mietzuschuss Anzahl 2.003 1.587 2.407 2.225 Lastenzuschuss Anzahl 52 49 59 56 Durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch je Empfänger/-in Euro 122 130 176 167 davon Mietzuschuss Euro 122 139 175 166 Lastenzuschuss Euro 152 153 219 221 Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Abbildung 7.10 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls in Karlsruhe 2017 Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 761 Verfahren insgesamt akute Kindeswohlgefährdung 113 Verfahren 14,8 % latente Kindeswohlgefährdung 285 Verfahren 37,5 % keine Kindeswohlgefährdung aber Hilfebedarf 206 Verfahren 27,1 % keine Kindeswohlgefährdung und kein (weiterer) Hilfebedarf 157 Verfahren 20,6 % Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 187 Tabelle 721 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls in Karlsruhe seit 2014 Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Verfahren insgesamt 706 100 748 100 835 100 761 100 davon männlich 386 54,7 376 50,3 416 49,8 52,7 6,9 weiblich 320 45,3 372 49,7 419 50,2 47,3 6,2 akute Kindeswohlgefährdung 101 100 112 100 123 100 113 100 unter 3 24 23,8 29 25,9 29 23,6 26 23,0 3 – 6 14 13,9 21 18,8 17 13,8 14 12,4 6 – 10 19 18,8 21 18,8 23 18,7 31 27,4 10 – 18 44 43,6 41 36,6 54 43,9 42 37,2 0 0 latente Kindeswohlgefährdung 207 100 229 100 342 100 285 100 unter 3 32 15,5 38 16,6 69 20,2 55 19,3 3 – 6 42 20,3 49 21,4 66 19,3 44 15,4 6 – 10 56 27,1 51 22,3 78 22,8 77 27,0 10 – 18 77 37,2 91 39,7 129 37,7 109 38,2 keine Kindeswohlgefährdung aber Hilfebedarf 221 100 237 100 208 100 206 100 unter 3 56 25,3 64 27,0 45 21,6 42 20,4 3 – 6 40 18,1 44 18,6 47 22,6 51 24,8 6 – 10 56 25,3 50 21,1 40 19,2 45 21,8 10 – 18 69 31,2 79 33,3 76 36,5 68 33,0 177 100 170 100 162 100 157 100 unter 3 47 26,6 44 25,9 31 19,1 42 26,8 3 – 6 39 22,0 47 27,6 31 19,1 30 19,1 6 – 10 40 22,6 37 21,8 50 30,9 39 24,8 10 – 18 51 28,8 42 24,7 50 30,9 46 29,3 2017201620152014 davon nach dem Alter des/der Minderjährigen1 von … bis unter … Jahren keine Kindeswohlgefährdung und kein weiterer Hilfebedarf davon nach dem Alter des/der Minderjährigen1 von … bis unter … Jahren davon nach dem Alter des/der Minderjährigen1 von … bis unter … Jahren davon nach dem Alter des/der Minderjährigen1 von … bis unter … Jahren davon nach dem Ergebnis der Gefährdungseinschätzung: 1 Zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 188 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 722 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls nach den/der bekannt machenden Institution/-en oder Person/-en in Karlsruhe seit 2014 Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Verfahren insgesamt 706 100 748 100 835 100 761 100 Polizei/Gericht/Staatsanwaltschaft 162 22,9 161 21,5 245 29,3 188 24,7 Bekannte/Nachbarn 102 14,4 105 14,0 96 11,5 103 13,5 Eltern(-teil)/Personensorgeberechtigte/-r 85 12,0 88 11,8 73 8,7 81 10,6 Sozialer Dienst oder Jugendamt 43 6,1 54 7,2 49 5,9 70 9,2 Schule 50 7,1 55 7,4 89 10,7 61 8,0 Sonstige 14 2,0 40 5,3 27 3,2 46 6,0 Einrichtung der Jugendarbeit/Kinder-und Jugendhilfe 42 5,9 28 3,7 51 6,1 39 5,1 Verwandte 32 4,5 40 5,3 43 5,1 35 4,6 Hebamme/Arzt/Klinik/Gesundheitsamt/ähnliche Dienste 45 6,4 48 6,4 34 4,1 35 4,6 Kindertageseinrichtung oder Pflegeperson 29 4,1 34 4,5 38 4,6 30 3,9 anonyme Meldung 60 8,5 46 6,1 23 2,8 28 3,7 Beratungsstelle 7 1,0 14 1,9 11 1,3 16 2,1 andere/-r Einrichtung/Dienst der Erziehungshilfe 21 3,0 23 3,1 36 4,3 15 2,0 Minderjährige/-r selbst 14 2,0 12 1,6 20 2,4 14 1,8 davon nach den/der bekannt machenden Institution oder Person/-en 2015 201720162014 Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 723 Amtspflegschaften, Amtsvormundschaften, Beistandschaften für einen Elternteil in Karlsruhe seit 2013 2013 2014 2015 2016 2017 Kinder und Jugendliche in ... gesetzlicher Amtsvormundschaft 8 14 13 11 12 bestellter Amtspflegschaft 66 66 72 72 76 bestellter Amtsvormundschaft 114 215 206 188 145 Beistandschaft für einen Elternteil 2.022 1.956 1.903 1.790 1.713 Bezeichnung Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 189 Tabelle 724 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen nach persönlichen Merkmalen in Karlsruhe seit 2013 2013 2014 2015 2016 2017 Inobhutmaßnahmen insgesamt 283 355 1.268 1.108 654 darunter unbegleitete Einreise Minderjähriger aus dem Ausland (UMAs) . 158 982 730 400 Anteil in % . 44,5 77,4 65,9 61,2 und zwar männlich 163 247 1.091 856 493 Maßnahmen auf eigenen Wunsch 50 39 49 89 48 im Alter von unter 14 Jahren 81 88 177 198 122 Aufenthalt vor der Maßnahme in der Familie1 156 156 225 230 185 Maßnahme endet mit Rückkehr zum Personensorgeberechtigten 101 101 156 126 98 Anmerkung: Die Zunahme der Inobhutnahmen ab dem Jahr 2015 resultiert aus dem Zustrom von unbegleiteten jugendlichen Flüchtlingen. Ab Berichtsjahr 2017 wurden infolge einer Gesetzesänderung neben den bisher erfassten regulären Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII zusätzlich noch vorläufige Inobhutnahmen nach § 42a SGB VIII (UMA) erfasst. Dadurch ergibt sich ein methodischer Bruch, der sich auf die zeitliche Vergleichbarkeit der Ergebnisse auswirkt. Das Insgesamt-Ergebnis aus den vorigen Berichtsjahren ist somit mit dem Insgesamt-Ergebnis aus dem Berichtsjahr 2017 inhaltlich nicht unmittelbar vergleichbar. Vielmehr ist das Insgesamt-Ergebnis der vorigen Berichtsjahre inhaltich mit dem Ergebnis (nur) zu den regulären Inobhutnahmen nach § 42 vergleichbar. Einschränkend ist hierbei allerdings zu berücksichtigen, dass für die Berichtsjahre 2015 und 2016 Hinweise auf Übererfassungen vorliegen, und zwar aufgrund von Meldungen von vorläufigen Schutzmaßnahmen nach § 42a (UMA), die in diesen Jahren eigentlich (noch) nicht gemeldet werden sollten." 1 Aufenthalt in der Familie heißt: Bei den Eltern, bei einem Elternteil mit Stiefeltern oder Partnern, bei alleinerziehendem Elternteil, bei Großeltern/Verwandten in einer Pflegefamilie oder bei einer sonstigen Person. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 725 Ausgaben und Einnahmen der Jugendhilfe in Karlsruhe seit 2013 2013 2014 2015 2016 2017 Bruttoausgaben 157.081 172.238 196.348 201.219 215.591 darunter für Einzel- und Gruppenhilfen öffentlicher Träger zusammen 62.281 67.736 81.553 81.768 86.141 für Einrichtungen 94.801 104.502 114.794 119.451 129.451 Einnahmen 6.739 7.794 7.557 8.548 8.896 Reine Ausgaben 150.342 164.444 188.791 192.671 206.695 darunter für Kindertageseinrichtungen … öffentlicher Träger 15.492 16.681 16.088 14.994 16.199 freier Träger 63.151 71.033 81.733 85.733 93.988 Leistungsdaten Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 190 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 726 Kinder in öffentlich geförderter Kindertagespflege in Karlsruhe seit 2013 2013 2014 2015 2016 2017 Insgesamt 555 642 669 681 702 davon Mädchen 307 337 318 317 328 Jungen 248 305 351 364 374 darunter Alter in Jahren unter 1 25 29 30 21 26 1 bis unter 3 340 422 436 477 529 3 bis unter 6 93 81 99 77 66 6 bis unter 8 34 42 36 47 32 8 bis unter 11 44 47 44 43 33 11 bis unter 14 19 21 24 16 16 unter 3 Jahre zusammen 365 451 466 498 555 3 bis unter 8 Jahre zusammen 127 123 135 124 98 Kinder mit Migrationshintergrund Kinder mit ausländischem Herkunftsland mindestens eines Elternteils 139 154 169 135 155 vorrangig in der Familie gesprochene Sprache nicht deutsch 51 78 97 53 75 Merkmal Betreute Kinder Stand jeweils 1. März. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Abbildung 7.11 Kinder nach Betreuungsarten pro Woche in der öffentlich geförderten Kindertagespflege in Karlsruhe am 1. März 2017 Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Insgesamt 702 Kinder 1 Tag 23 Kinder (3,3 %) 2 Tage 62 Kinder (8,8 %) 3 Tage 172 Kinder (24,5 %) 4 Tage 196 Kinder (27,9 %) 5 bis 7 Tage 249 Kinder (35,5 %) Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 191 Tabelle 727 Tageseinrichtungen in Karlsruhe für Kinder unter drei Jahren und im Kindergartenalter drei bis sechs/sieben Jahre Kinder unter 3 Jahren im Kindergarten- alter von 3 bis 6/7 Jahren 01 Innenstadt-Ost 7 25 134 231 02 Innenstadt-West 9 29 154 273 03 Südstadt 9 36 163 412 04 Südweststadt 11 35 144 437 05 Weststadt 10 31 95 432 06 Nordweststadt 8 24,5 100 306 07 Oststadt 9 29 114 358 08 Mühlburg 10 32 153 339 09 Daxlanden 7 21 65 294 10 Knielingen 7 25 105 296 11 Grünwinkel 6 21 86 267 12 Oberreut 5 19 53 291 13 Beiertheim-Bulach 5 16 86 160 14 Weiherfeld-Dammerstock 5 19 94 203 15 Rüppurr 7 21 94 253 16 Waldstadt 8 30 141 324 17 Rintheim 6 23,5 124 228 18 Hagsfeld 6 24,5 133 232 19 Durlach 23 64,5 238 808 20 Grötzingen 4 18 77 218 21 Stupferich 2 8 42 76 22 Hohenwettersbach 2 6,5 24 92 23 Wolfartsweier 1 6 28 70 24 Grünwettersbach 3 11 56 112 25 Palmbach 1 4 9 64 26 Neureut 13 51 223 584 27 Nordstadt 7 26 78 359 Nicht stadtteilbezogene Einrichtungen 6 23 169 129 Stadt Karlsruhe 197 679,0 2.982 7.848 Anzahl der Tages- einrichtungen für Kinder Stadtteil Anzahl der Gruppen Vorhandene Platzkapazität am 1. März 2018 1 In der Regel Plätze in Gruppen mit erweiterter Altersmischung. Stand 1. März 2018. Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 192 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 728 Entwicklung der Platzkapazitäten in Karlsruher Tageseinrichtungen nach Angebotsform für Kinder von drei bis sechs/sieben Jahren seit 2009 Jahr Regel- kindergarten Kindergarten mit verlängerter Öffnungszeit Ganztags- kindergarten Gesamt- kapazität 2009 1.528 3.996 2.202 7.726 2010 1.267 4.014 2.390 7.671 2011 977 4.111 2.738 7.826 2012 820 4.143 2.993 7.956 2013 647 4.153 3.132 7.932 2014 312 3.991 3.514 7.817 2015 273 3.797 3.731 7.801 2016 179 3.904 3.812 7.895 2017 80 3.738 4.011 7.829 2018 40 3.551 4.257 7.848 Stand jeweils 1. März. Ohne Sonderschulkindergärten. Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Art der Plätze Regelkindergarten (i. d. R. Vormittagsangebot und einige Nachmittage, Schließzeit über Mittag) Kindergarten mit verlängerter Öffnungszeit Ganztagskindergarten Stand jeweils 1. März. Ohne Sonderschulkindergärten. Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Anzahl Plätze Abbildung 7.12 Entwicklung im Kindergartenbereich in Karlsruhe seit 2009 Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 193 Tabelle 729 Entwicklung des Betreuungsangebots in den Karlsruher Tageseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren seit 2009 Jahr Plätze Veränderung zum Vorjahr in % 2009 1.165 26,4 2010 1.304 11,9 2011 1.638 25,6 2012 1.840 12,3 2013 2.012 9,3 2014 2.321 15,4 2015 2.661 14,6 2016 2.790 4,8 2017 2.866 2,7 2018 2.982 4,0 Stand jeweils 1. März. Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Abbildung 7.13 Betreuungsangebot in den Karlsruher Tageseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren nach der Art der Plätze (am 1. März 2018) Anzahl Plätze 1.165 1.304 1.638 1.840 2.012 2.321 2.661 2.790 2.866 2.982 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Stand jeweils 1. März. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Insgesamt 2.982 Plätze 2.385 Ganztagesplätze 80,0 % 547 Plätze mit verlängerter Öffnungszeit 18,3 % 50 Halbtagesplätze 1,7 % Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Abbildung 7.14 Entwicklung des Betreuungsangebots in den Tageseinrichtungen Karlsruhe für Kinder unter drei Jahren seit 2009 194 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 730 Entwicklung des Schulkinderbetreuungsangebots in Karlsruhe seit 2008 Angebotsform vormittags nachmittags ganztags 2008 1.822 1.817 93 761 963 47 2009 2.054 2.056 85 959 1.012 67 2010 2.136 2.132 77 1.301 754 140 2011 2.336 2.298 61 1.190 1.047 74 2012 2.541 2.483 20 1.257 1.206 152 2013 2.394 2.391 8 1.444 939 166 2014 2.377 2.326 - 1.522 804 92 2015 2.289 2.243 - 1.469 774 80 2016 2.293 2.226 - 1.413 813 86 2017 2.178 2.154 - 1.323 831 95 Jahr Vorhandene Kapazität Belegte Plätze Ergänzende Betreuung zur verlässlichen Grundschule Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 0 200 400 600 800 1.000 1.200 1.400 1.600 1.800 2.000 2.200 2.400 2.600 2.800 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 vorhandene Kapazität belegte Plätze ganztags nachmittags vormittags Anzahl Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Abbildung 7.15 Entwicklung des Schulkinderbetreuungsangebots in Karlsruhe seit 2008 Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 195 Tabelle 731 Tageseinrichtungen für Kinder im Schulkindalter (sechs bis zehn/zwölf Jahre) in Karlsruhe 2017 nach Stadtteilen Ergänzende Betreuung zur verlässlichen Grundschule vorhandene Plätze betreute Kinder2 betreute Kinder 01 Innenstadt-Ost - - - - - 02 Innenstadt-West 1 3 50 46 - 03 Südstadt 1 5 100 80 - 04 Südweststadt 2 9 199 193 - 05 Weststadt 2 4 65 66 - 06 Nordweststadt 1 2 40 37 - 07 Oststadt 2 4 90 93 - 08 Mühlburg 3 8 160 156 28 09 Daxlanden 2 5,5 100 86 - 10 Knielingen 2 8 160 155 26 11 Grünwinkel 2 7 130 122 - 12 Oberreut 2 3 55 39 - 13 Beiertheim-Bulach 1 5 100 94 - 14 Weiherfeld-Dammerstock - - - - - 15 Rüppurr 2 8 160 162 - 16 Waldstadt 1 3 75 118 - 17 Rintheim 1 4 80 73 - 18 Hagsfeld - - - - - 19 Durlach 3 8 144 143 1 20 Grötzingen 1 5 100 110 40 21 Stupferich - - - - - 22 Hohenwettersbach 1 2 50 58 - 23 Wolfartsweier - - - - - 24 Grünwettersbach - - - - - 25 Palmbach - - - - - 26 Neureut 1 7 140 140 - 27 Nordstadt 3 9 180 183 - Stadt Karlsruhe 34 108,5 2.178 2.154 95 Stadtteil Anzahl der Schülerhorte Anzahl der Gruppen Schülerhorte1 1 Einschließlich Plätze in Horten an der Schule, Spiel- und Lernstuben und altersgemischten Tageseinrichtungen für Kinder und Nachmittagsbetreuungsgruppen an Schulen. 2 Betreuung entweder nachmittags oder ganztags. Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 196 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 732 Wohnheime und Wohnungen für Behinderte in Karlsruhe seit 2008 insgesamt darunter weiblich 18 bis 25 26 bis 35 36 bis 45 46 bis 55 56 und mehr 2008 4 101 54 155 72 19 14 36 56 30 2009 4 99 69 168 74 19 17 36 63 33 2010 4 98 75 173 81 21 16 31 69 36 2011 4 95 84 179 79 26 18 26 66 43 2012 4 95 102 197 89 30 26 29 65 47 2013 4 101 102 203 95 30 30 32 62 49 2014 4 101 130 221 100 29 46 47 60 39 2015 4 101 131 220 103 23 48 26 59 64 2016 4 101 146 247 108 28 54 26 62 64 2017 4 86 151 237 109 29 50 29 62 67 davon im Alter von ... Jahren Jahr Zahl der Heime Vorhandene Plätze in Heimen (Personen) Ambulantes begleitetes Wohnen (Personen) Betreute Personen Träger: Hagsfelder Werkstätten & Wohngemeinschaft Karlsruhe gGmbH (HWK). Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 3.883 4.051 4.314 4.527 3.737 3.634 3.688 3.635 3.423 3.291 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 20172 Anzahl 1 Eine rechtliche Betreuung erhalten volljährige Menschen, die auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können. 2 Auf Grund einer Datenbereinigung sind die Ergebnisse vor 2012 nur sehr bedingt vergleichbar. Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde – Betreuungsbehörde. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 733 Zugänge an Betreuungen/einstweiligen Anordnungen im Kalenderjahr nach Alter, Geschlecht und Unterbringung in Karlsruhe seit 2013 Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % 18 bis 30 90 9,7 80 10,0 79 9,7 78 10,6 82 10,6 31 bis 40 31 3,4 46 5,7 46 5,6 49 6,7 41 5,3 41 bis 50 80 8,6 71 8,9 73 8,9 51 6,9 67 8,6 51 bis 60 104 11,2 89 11,1 93 11,4 92 12,5 93 12,0 61 bis 70 109 11,8 93 11,6 91 11,2 85 11,6 103 13,3 71 bis 80 227 24,5 172 21,5 180 22,1 171 23,3 151 19,5 81 bis 90 206 22,3 194 24,2 200 24,5 160 21,8 186 24,0 über 90 78 8,4 56 7,0 54 6,6 48 6,5 53 6,8 Insgesamt 925 100 801 100 816 100 734 100 776 100 davon Männer 470 50,8 403 50,3 412 50,5 377 51,4 383 49,4 Frauen 455 49,2 398 49,7 404 49,5 357 48,6 393 50,6 in stationäre Einrichtung1 283 30,6 250 31,2 262 32,1 188 25,6 191 24,6 außerhalb stationärer Einrichtung 642 69,4 551 68,8 554 67,9 546 74,4 585 75,4 201720162015 Alter in Jahren 20142013 1 Bei Betreuungsverfügung. Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde – Betreuungsbehörde. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Abbildung 7.16 Betreute Personen1 nach dem Betreuungsgesetz in Karlsruhe seit 2008 Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 197 264 56 292 226 87 219 42 310 205 25 235 35 304 204 38 219 35 272 181 27 253 32 281 175 35 0 100 200 300 400 500 Seelische/psychische Behinderung Geistige Behinderung Körperliche Behinderung Altersdemenz Sonstiges 2013 2014 2015 2016 2017 Anzahl Ohne Mehrfachnennungen. Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde – Betreuungsbehörde. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Abbildung 7.17 Zugänge an Betreuungen/einstweiligen Anordnungen im Kalenderjahr nach dem überwiegenden Grund der Betreuung in Karlsruhe seit 2013 Tabelle 734 Beendete Betreuungen1 nach dem Grund der Beendigung in Karlsruhe seit 2013 Merkmal 2013 2014 2015 2016 2017 Wegfall der Voraussetzungen 288 180 162 183 209 Wegzug 125 83 161 159 162 Tod 615 484 560 604 537 Insgesamt 1.028 747 883 946 908 1 Volljährige Menschen, die auf Grund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten allein zu besorgen. Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde – Betreuungsbehörde. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 735 Plätze und versorgte Personen in Karlsruher Pflegeheimen 2007 2009 2011 2013 2015 Anzahl Pflegeheime 42 44 45 47 51 Pflegebedürftige in Pflegeheimen1 2.950 3.140 3.115 3.244 3.219 je 1.000 Einwohner ab 65 Jahren 53 51 51 53 52 davon Pflegestufe I 1.014 1.197 1.196 1.227 1.239 Pflegestufe II 1.272 1.284 1.215 1.267 1.272 Pflegestufe III zusammen 570 604 648 650 675 darunter Härtefälle 5 12 16 18 25 bisher keiner Pflegestufe zugeordnet 94 55 56 100 33 3.068 3.281 3.271 3.261 3.346 je 1.000 Einwohner ab 65 Jahren 55 58 58 57 59 für teilstationäre Pflege zusammen 122 75 92 106 146 Bezeichnung Verfügbare Plätze in Pflegeheimen für vollstationäre Pflege 1 Einschließlich Tagespflege. Stand jeweils 15. Dezember. Die Erhebung wird alle zwei Jahre durchgeführt. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 198 | Statistisches Jahrbuch 2018 Abbildung 7.18 Pflegebedürftige in Karlsruher Pflegeheimen nach Pflegestufen 2015 bisher keiner Pflegestufe zugeordnet 33 Personen 1,0 % Pflegestufe I 1.239 Personen 38,5 % Pflegestufe III (einschließlich Härtefälle) 675 Personen 21,0 % Pflegestufe II 1.272 Personen 39,5 % Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Abbildung 7.19 Pflegebedürftige in Karlsruhe nach ausgewählten Altersstufen seit 2007 1. 09 4 65 0 1. 48 8 2. 77 9 1. 16 7 1. 02 2 63 7 1. 49 1 3. 03 1 1. 14 8 1. 07 3 64 1 1. 61 1 3. 10 3 1. 48 3 1. 19 5 68 6 1. 76 0 3. 16 9 1. 58 1 1. 21 5 68 4 1. 78 3 3. 32 2 1. 66 7 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 4.000 unter 60 60 bis unter 70 70 bis unter 80 80 bis unter 90 90 oder mehr 2007 2009 2011 2013 2015 Alter von ... bis ... Jahren Anzahl Stand: Jeweils 15. Dezember. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 199 Abbildung 7.20 Pflegebedürftige in Karlsruhe nach dem Geschlecht und ausgewählten Altersstufen am 15. Dezember 2015 Abbildung 7.21 Pflegebedürftige in Karlsruhe bezogen auf 1.000 gleichaltrige Einwohnerinnen und Einwohner am 15. Dezember 2015 nach Alter und Geschlecht 5 20 29 45 79 154 290 411 724 5 15 27 52 90 201 370 560 817 0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1.000 1.100 1.200 unter 60 60 – u. 65 65 – u. 70 70 – u. 75 75 – u. 80 80 – u. 85 85 – u. 90 90 – u. 95 95 o. mehr Männer Frauen Männer und Frauen zusammen Alter von ... bis ... Jahren je 1.000 gleichaltrige Einwohner/-innen Anzahl Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 680 357 734 1.035 312 535 327 1.049 2.287 1.355 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 unter 60 60 bis unter 70 70 bis unter 80 80 bis unter 90 90 oder mehr Männer Frauen Alter von ... bis ... Jahren Anzahl Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 200 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 736 Leistungsempfängerinnen und Empfänger in Karlsruhe am 15. Dezember 2015 nach Altersgruppen, Art der Pflegeleistung und Pflegestufen zusammen Dauerpflege Kurzzeitpflege 60 bis unter 60 1.215 128 177 173 4 5 910 60 bis unter 65 290 30 93 92 1 2 167 65 bis unter 70 394 34 124 122 2 8 236 70 bis unter 75 624 84 215 204 11 7 325 75 bis unter 80 1.159 173 399 390 9 34 587 80 bis unter 85 1.521 293 559 541 18 45 669 85 bis unter 90 1.801 350 702 684 18 38 749 90 bis unter 95 1.233 271 562 546 16 23 400 95 oder mehr 434 93 220 214 6 6 121 Insgesamt 8.671 1.456 3.051 2.966 85 168 4.164 60 bis unter 60 643 51 77 77 - 1 515 60 bis unter 65 176 21 44 44 - 1 111 65 bis unter 70 232 16 56 54 2 6 160 70 bis unter 75 353 43 90 80 10 2 220 75 bis unter 80 667 105 154 148 6 19 408 80 bis unter 85 850 186 187 175 12 24 477 85 bis unter 90 967 203 265 254 11 24 499 90 bis unter 95 624 169 199 187 12 14 256 95 oder mehr 182 50 71 66 5 5 61 Insgesamt 4.694 844 1.143 1.085 58 96 2.707 60 bis unter 60 333 41 48 46 2 2 244 60 bis unter 65 87 8 29 28 1 1 50 65 bis unter 70 124 13 46 46 - 2 65 70 bis unter 75 201 34 78 77 1 4 89 75 bis unter 80 378 52 169 167 2 14 157 80 bis unter 85 482 88 233 229 4 18 161 85 bis unter 90 633 118 293 286 7 14 222 90 bis unter 95 430 83 229 226 3 8 118 95 oder mehr 155 32 83 82 1 1 40 Insgesamt 2.823 469 1.208 1.187 21 64 1.146 60 bis unter 60 232 36 45 44 1 2 151 60 bis unter 65 26 1 19 19 - - 6 65 bis unter 70 36 5 20 20 - - 11 70 bis unter 75 70 7 47 47 - 1 16 75 bis unter 80 110 16 72 72 - 1 22 80 bis unter 85 186 19 136 134 2 2 31 85 bis unter 90 195 29 138 138 - - 28 90 bis unter 95 171 19 126 126 - 1 26 95 oder mehr 96 11 65 65 - - 20 Insgesamt 1.122 143 668 665 3 7 311 60 bis unter 60 7 - 7 6 1 - - 60 bis unter 65 1 - 1 1 - - - 65 bis unter 70 2 - 2 2 - - - 70 bis unter 75 - - - - - - - 75 bis unter 80 4 - 4 3 1 - - 80 bis unter 85 3 - 3 3 - 1 - 85 bis unter 90 6 - 6 6 - - - 90 bis unter 95 8 - 8 7 1 - - 95 oder mehr 1 - 1 1 - - - Insgesamt 32 - 32 29 3 1 - Pflegestufe III Bisher noch keiner Pflegestufe zugeordnet Leistungsempfänger/-innen Insgesamt Pflegestufe I Pflegestufe II vollstationäre PflegeAlter in Jahren Insgesamt ambulante Pflege nachrichtlich: Tagespflege Pflegegeld1 1 Stichtag: 31. Dezember 2015. Ohne Empfängerinnen und Empfänger von Kombinationsleistungen, die schon bei der ambulanten oder stationären Pflege enthalten sind. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 201 Tabelle 737 Pflegebedürftige in ambulanten Pflegediensten in Karlsruhe am 15. Dezember 2015 nach Altersgruppen, Geschlecht und Pflegestufen Insgesamt männlich % weiblich % 60 bis unter 60 128 59 46,1 69 53,9 60 bis unter 65 30 19 63,3 11 36,7 65 bis unter 70 34 16 47,1 18 52,9 70 bis unter 75 84 33 39,3 51 60,7 75 bis unter 80 173 69 39,9 104 60,1 80 bis unter 85 293 99 33,8 194 66,2 85 bis unter 90 350 115 32,9 235 67,1 90 bis unter 95 271 57 21,0 214 79,0 95 oder mehr 93 14 15,1 79 84,9 Insgesamt 1.456 481 33,0 975 67,0 60 bis unter 60 51 17 33,3 34 66,7 60 bis unter 65 21 12 57,1 9 42,9 65 bis unter 70 16 7 43,8 9 56,3 70 bis unter 75 43 14 32,6 29 67,4 75 bis unter 80 105 33 31,4 72 68,6 80 bis unter 85 186 51 27,4 135 72,6 85 bis unter 90 203 56 27,6 147 72,4 90 bis unter 95 169 30 17,8 139 82,2 95 oder mehr 50 6 12,0 44 88,0 Insgesamt 844 226 26,8 618 73,2 60 bis unter 60 41 18 43,9 23 56,1 60 bis unter 65 8 7 87,5 1 12,5 65 bis unter 70 13 6 46,2 7 53,8 70 bis unter 75 34 13 38,2 21 61,8 75 bis unter 80 52 29 55,8 23 44,2 80 bis unter 85 88 39 44,3 49 55,7 85 bis unter 90 118 42 35,6 76 64,4 90 bis unter 95 83 21 25,3 62 74,7 95 oder mehr 32 4 12,5 28 87,5 Insgesamt 469 179 38,2 290 61,8 60 bis unter 60 36 24 66,7 12 33,3 60 bis unter 65 1 - - 1 100,0 65 bis unter 70 5 3 60,0 2 40,0 70 bis unter 75 7 6 85,7 1 14,3 75 bis unter 80 16 7 43,8 9 56,3 80 bis unter 85 19 9 47,4 10 52,6 85 bis unter 90 29 17 58,6 12 41,4 90 bis unter 95 19 6 31,6 13 68,4 95 oder mehr 11 4 36,4 7 63,6 Insgesamt 143 76 53,1 67 46,9 Pflegebedürftige Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III (inklusive Härtefälle) Insgesamt Alter in Jahren Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 202 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 738 Pflegebedürftige in stationären Pflegeheimen in Karlsruhe am 15. Dezember 2015 nach Altersgruppen, Art der Pflegeleistung und Pflegestufen Dauerpflege Kurzzeitpflege 60 bis unter 60 177 173 4 5 60 bis unter 65 93 92 1 2 65 bis unter 70 124 122 2 8 70 bis unter 75 215 204 11 7 75 bis unter 80 399 390 9 34 80 bis unter 85 559 541 18 45 85 bis unter 90 702 684 18 38 90 bis unter 95 562 546 16 23 95 oder mehr 220 214 6 6 Insgesamt 3.051 2.966 85 168 60 bis unter 60 77 77 - 1 60 bis unter 65 44 44 - 1 65 bis unter 70 56 54 2 6 70 bis unter 75 90 80 10 2 75 bis unter 80 154 148 6 19 80 bis unter 85 187 175 12 24 85 bis unter 90 265 254 11 24 90 bis unter 95 199 187 12 14 95 oder mehr 71 66 5 5 Insgesamt 1.143 1.085 58 96 60 bis unter 60 48 46 2 2 60 bis unter 65 29 28 1 1 65 bis unter 70 46 46 - 2 70 bis unter 75 78 77 1 4 75 bis unter 80 169 167 2 14 80 bis unter 85 233 229 4 18 85 bis unter 90 293 286 7 14 90 bis unter 95 229 226 3 8 95 oder mehr 83 82 1 1 Insgesamt 1.208 1.187 21 64 60 bis unter 60 45 44 1 2 60 bis unter 65 19 19 - - 65 bis unter 70 20 20 - - 70 bis unter 75 47 47 - 1 75 bis unter 80 72 72 - 1 80 bis unter 85 136 134 2 2 85 bis unter 90 138 138 - - 90 bis unter 95 126 126 - 1 95 oder mehr 65 65 - - Insgesamt 668 665 3 7 60 bis unter 60 7 6 1 - 60 bis unter 65 1 1 - - 65 bis unter 70 2 2 - - 70 bis unter 75 - - - - 75 bis unter 80 4 3 1 - 80 bis unter 85 3 3 - 1 85 bis unter 90 6 6 - - 90 bis unter 95 8 7 1 - 95 oder mehr 1 1 - - Insgesamt 32 29 3 1 davon nach Art der PflegeleistungAlter in Jahren Pflegestufe III Bisher noch keiner Pflegestufe zugeordnet Pflegestufe I Pflegestufe II Insgesamt Pflegebedürftige vollstationär insgesamt Nachrichtlich: Tagespflege Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 203 Tabelle 739 Studierendenwohnheime in Karlsruhe seit 2013 2013 2014 2015 2016 2017 2013 2014 2015 2016 2017 Studierendenwerk Karlsruhe 18 18 18 18 18 2.281 2.284 2.282 2.282 2.282 Studierendenwohnheime des KIT e. V. 4 4 4 4 4 1.261 1.274 1.274 1.274 1.276 Katholische Studierendenwohnheime 2 2 2 2 2 259 259 259 259 259 Sonstige 31 30 30 30 30 1.312 1.303 1.305 1.349 1.351 Insgesamt 55 54 54 54 54 5.113 5.120 5.120 5.164 5.168 Zahl der Wohnheime1 Belegte Heimplätze2 Träger 1 Eigene Erhebungen; soweit Meldungen vorliegen. 2 Jeweils Wintersemester. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 740 Anteil der in Karlsruher Studierendenwohnheimen untergebrachten Studierenden seit 2008 Wintersemester Eingeschriebene Studierende insgesamt In Studierendenwohnheimen untergebrachte Studierende1 Versorgungsgrad in % 2008/09 31.658 4.234 13,4 2009/10 33.427 4.470 13,4 2010/11 34.867 4.520 13,0 2011/12 37.543 4.621 12,3 2012/13 40.186 5.114 12,7 2013/14 41.785 5.113 12,2 2014/15 42.346 5.120 12,1 2015/16 42.607 5.120 12,0 2016/17 43.247 5.164 11,9 2017/18 42.592 5.168 12,1 1 Eigene Erhebungen; soweit Meldungen vorliegen. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 8,0 9,0 10,0 11,0 12,0 13,0 14,0 15,0 16,0 0 20 40 60 80 100 120 140 160 03/04 04/05 05/06 06/07 07/08 08/09 09/10 10/11 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 16/17 17/18 Eingeschriebene Studierende WS 2003/04 = 100 % In Studierendenwohnheimen untergebrachte Studierende Versorgungsgrad in % Versorgungsgrad in %Wintersemester 2003/04 = 100 % Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Abbildung 7.22 Entwicklung der Studierendenzahlen in Karlsruhe seit 2003 204 | Statistisches Jahrbuch 2018 Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 205 © Stadt Karlsruhe | Presse- und Informationsamt 8 Bildung Schulen 207 Hochschulen und sonstige Bildungseinrichtungen 222 206 | Statistisches Jahrbuch 2018 Begriffserklärungen Schulpflicht besteht nach § 72 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchG) für alle Kinder, die im Land ihren ständigen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt beziehungsweise ihre Lehr- oder Arbeitsstätte haben. An die Erfüllung der Vollzeitschulpflicht – vier Jahre Grundschule und fünf Jahre weiterführende Schulen – schließen sich drei Pflichtjahre Berufsschule an. Wird über das neunte Schuljahr hinaus eine weiterführende Schule besucht, endet die Schulpflicht mit dem Schuljahr, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird. Öffentliche Schulen sind Schulen, die von einer Gemeinde, einem Landkreis, einem Regionalverband oder einem Schulverband gemeinsam mit dem Land oder vom Land allein getragen werden. Private Schulen sind Schulen in nichtöffentlicher (freier) Trägerschaft. Zu den allgemein bildenden Schulen gehören im Primärbereich die Grundschulen und als weiterführende Schulen im Sekundärbereich die Hauptschulen, Werkrealschulen, Gemeinschaftsschulen, Realschulen und Gymnasien. Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ – bis zum Schuljahr 2014/15 Sonderschulen) decken den Primär- und Sekundärbereich ab. Zu den beruflichen Schulen gehören Berufsschulen, Berufsfachschulen, Berufskollegs, Berufsoberschulen, berufliche Gymnasien und Fachschulen. Berufsschulen begleiten eine gewerbliche, kaufmännische oder hauswirtschaftliche Ausbildung nach dem dualen System. An den beruflichen Schulen (unter anderem Berufskollegs, berufliche Gymnasien) können auch höhere Abschlüsse erreicht werden, zum Beispiel die Mittlere Reife, die Fachhochschulreife oder die Hochschulreife. Für die Weiterqualifizierung nach abgeschlossener Berufsausbildung stehen Meisterschulen, Technikerschulen, Akademien und spezielle Fachschulen zur Verfügung. Hochschulen sind Einrichtungen des tertiären Bildungs- bereiches mit wissenschaftlicher Ausbildung. In Karlsruhe gehören dazu die Universität, die ab Oktober 2009 mit dem Forschungszentrum Karlsruhe zusammen das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) bildet, die Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft, die Pädagogische Hochschule, die Duale Hochschule Baden-Württemberg, die Hochschule für Musik, die Hochschule für Gestaltung, die Staatliche Akademie der Bildenden Künste sowie die private Karlshochschule International University und der Privathochschule EC Europa Campus. Die private FOM Hochschule für Oekonomie und Management wurde im Februar 2018 eröffnet. Hochschulabschluss Hochschule Allgemeine Hochschulreife (HSR) Kolleg Abend- gymna- sium Beruf- liches Gymna- sium G ym na si al e O be rs tu fe Fachge- bundene HSR Berufsoberschule G em ei ns ch af ts sc hu le ( G M S) Se ku nd ar st uf e II Abschluss im Ausbildungsberuf Berufs- schule Berufs- kolleg Realschul- beziehungsweise mittlerer Bildungsabschluss G ym na si um 5 . b is 9 ./1 0. 3 Kl as se Re al sc hu le 5 . b is 1 0. K la ss e W er kr ea ls ch ul e 10 . K la ss e 10 . K la ss e G em ei ns ch af ts sc hu le ( G M S) SE KU N D A RS TU FE I Abend- real- schule Zwei- jährige Berufs- fachschule Berufskolleg1 Fachschule1 BERUF Abschluss im Ausbildungsberuf Berufsfach- schule Berufs- schule Grundschule 1. bis 4. Klasse (auch Grundschule im Verbund mit einer GMS) Grundschulförderklasse (1 Jahr) | Schulkindergarten (1 bis 3 Jahre) Kindertageseinrichtung Sonder- schule2 Hauptschulabschluss Werkreal-/ Hauptschule 5. bis 10. Klasse Gemeinschafts- schule (GMS) 5. bis 9. Klasse Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 207 Fachhochschulreife Berufs- aufbau- schule 4 1 Die Fachhochschulreife kann an Berufskollegs und Fachschulen über Zusatzkurse erworben werden, daneben aber auch am einjährigen „Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife“. 2 Zum Teil mit Bildungsgängen der Hauptschule, des Gymnasiums, der Berufsschule beziehungsweise der Berufsfachschule. 3 Neun- beziehungsweise achtjähriger gymnasialer Bildungsgang. 4 Bei einer beruflichen Fortbildung. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Schulen Abbildung 8.1 Bildungswege in Baden-Württemberg | Stand: 2013 208 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 801 Öffentliche und private Grund- und Werkreal-/Hauptschulen in Karlsruhe 2016 und 2017 Klassen Schüler/ -innen Grund- schule Werkreal-/ Haupt- schule Klassen Schüler/ -innen Grund- schule Werkreal- schule Adam-Remmele- 09 11 219 150 69 10 207 164 43 Anne-Frank- 12 20 421 339 82 19 389 326 63 Augustenburg (Grötzingen) 20 12 267 267 - 12 283 283 - Beiertheim 13 8 154 154 - 8 151 151 - Bergwald- 19 4 62 62 - 4 60 60 - Bulach 13 4 69 69 - 4 63 63 - Daxlanden 09 8 169 169 - 8 181 181 - Drais- (GHS) 08 11 228 212 16 9 189 189 - Eichelgarten- 15 8 177 177 - 8 170 170 - Eichendorff- 16 18 395 314 81 19 442 375 67 Ernst-Reuter- 16 12 254 82 172 8 155 32 123 Friedrich-Ebert- 08 8 146 146 - 8 150 150 - Garten- 04 12 266 266 - 12 261 261 - Grundschule am Wasserturm 03 8 136 136 - 8 145 145 - Grünwinkel 11 13 282 282 - 14 300 300 - Gutenberg- 05 23 491 182 309 23 518 193 325 Hagsfeld 18 7 141 141 - 8 151 151 - Hans-Thoma- 01 11 202 202 - 11 198 198 - Hardt- 08 9 140 140 - 8 126 126 - Hebel- 02 8 162 162 - 8 151 151 - Heinrich-Köhler- 17 4 79 79 - 4 73 73 - Heinz-Barth- 24 9 196 196 - 10 218 218 - Knielingen 10 4 72 72 - 4 73 73 - Leopold- 02 9 155 155 - 9 172 172 - Maryland- 27 17 380 380 - 17 376 376 - Nebenius- 03 11 192 192 - 9 167 167 - Nord- 26 10 225 183 42 8 187 187 - Oberwald- 19 14 302 174 128 13 276 175 101 Pestalozzi- 19 23 450 262 188 24 470 275 195 Rennbuckel- 06 7 133 133 - 7 142 142 - Ried- 15 8 191 191 - 8 200 200 - Rintheim 17 4 84 84 - 4 87 87 - Schiller- 07 17 279 136 143 20 352 193 159 Schloss- 19 17 389 389 - 17 378 378 - Schule im Lustgarten 22 8 157 157 - 8 153 153 - Stupferich 21 4 71 71 - 5 87 87 - Süd- 26 6 113 113 - 6 117 117 - Südend- 04 16 365 365 - 16 354 354 - Tulla- 07 10 214 214 - 10 206 206 - Viktor-von-Scheffel- 10 10 217 217 - 11 225 225 - Wald- 26 16 311 311 - 15 330 330 - Weiherwald- 14 8 173 173 - 8 164 164 - Weinbrenner- 04 8 193 193 - 8 197 197 - Werner-von-Siemens- 06 24 491 246 245 25 488 235 253 Wolfartsweier 23 8 171 171 - 8 153 153 - Zusammen - 487 9.984 8.509 1.475 483 9.935 8.606 1.329 Freie Aktive Schule (privat) 27 - 61 31 30 - 60 29 31 element-i-Schule im Technido (privat) 17 - 58 58 - - 68 68 - Evang. Grundschule (privat) 06 7 137 137 - 8 161 161 - Insgesamt - 494 10.240 8.735 1.505 491 10.224 8.864 1.360 Schule Stadtteil Herbst 2016 Herbst 2017 4 2 1 3 1 Seit dem Schuljahr 2014/2015 Gemeinschaftsschule; die Daten beziehen sich im Bereich der Grundschule auf die Primarstufe der Gemeinschaftsschule. 2 Seit dem Schuljahr 2012/2013 Gemeinschaftsschule; die Daten beziehen sich im Bereich der Grundschule auf die Primarstufe der Gemeinschaftsschule. 3 Seit dem Schuljahr 2013/2014 auch Gemeinschaftsschule. 4 Keine reinen Klassen; jahrgangsübergreifender Unterricht. Quelle: Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 4 4 4 4 4 Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 209 Tabelle 802 Öffentliche und private Gemeinschaftsschulen in Karlsruhe 2016 und 2017 darunter Ausländer darunter Ausländer Anne-Frank- 12 22 475 200 102 24 507 198 82 davon Primarstufe der GMS 16 339 143 74 16 326 121 41 Sekundarstufe I der GMS 6 136 57 28 8 181 77 41 Augustenburg- (Grötzingen) 20 24 536 65 15 26 578 73 22 davon Primarstufe der GMS 12 267 36 9 12 283 39 11 Sekundarstufe I der GMS 12 269 29 6 14 295 34 11 Drais-1 08 14 325 104 39 17 392 126 42 Ernst-Reuter-1 16 4 109 53 17 6 156 80 18 Zusammen - 64 1.445 422 173 73 1.633 477 164 davon Primarstufe der GMS 28 606 179 83 28 609 160 52 Sekundarstufe I der GMS 36 839 243 90 45 1.024 317 112 Evang. Jakobusschule1 (privat) 06 4 72 2 - 5 91 3 - element-i-Schule1 (privat) 17 - - - - 1 5 - - - 68 1.517 424 173 79 1.729 480 164 davon Primarstufe der GMS 28 606 179 83 28 609 160 52 Sekundarstufe I der GMS 40 911 245 90 51 1.120 320 112 Insgesamt Schule Stadt- teil Herbst 2016 Herbst 2017 Klassen Schüler/ -innen mit Migrations- hintergrund Klassen Schüler/ -innen mit Migrations- hintergrund 1 Nur Sekundarstufe I der GMS. Quelle: Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 210 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 803 Schulabgänge von öffentlichen Werkreal-/Hauptschulen in Karlsruhe nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht im Schuljahr 2016/17 Adam-Remmele- 42 19 37 14 33 13 4 2 5 5 4 - - Anne-Frank- 28 10 25 17 16 6 9 3 3 2 1 1 - Drais- 16 9 16 - 14 8 2 1 - - - - - Eichendorff- 38 15 36 15 33 12 3 2 2 1 1 1 - Ernst-Reuter- 48 19 48 38 32 13 16 6 - - - - - Gutenberg- 47 17 39 33 21 6 18 10 8 4 1 4 - Nord- 42 18 41 21 33 15 8 2 1 1 1 - - Oberwald- 22 9 17 14 14 6 3 2 5 2 1 3 - Pestalozzi- 51 19 46 18 33 12 13 6 5 3 - 2 1 Schiller- 38 11 36 22 26 8 10 3 2 2 - - - Werner-von-Siemens- 69 31 65 48 52 22 13 7 4 4 2 - - Zusammen 441 177 406 240 307 121 99 44 35 24 11 11 1 außerdem Augustenburg (GMS) 14 6 14 - 14 6 - - - - - - - Insgesamt 455 183 420 240 321 127 99 44 35 24 11 11 1 insge- samt darunter weiblich insge- samt darunter weiblich insge- samt Deutsche Ausländer insge- samt darunter weiblich insge- samt darunter weiblich Schule insge- samt dar- unter weib- lich insge- samt darunter mit Realschul- abschluss mit Abschlusszeugnis Deutsche Ausländer ohne Abschlusszeugnis Werkreal-/Hauptschulabgänger/-innen davon davon davon Schuljahr 2016/2017. Ohne Abgänge aus Vorbereitungsklassen. Quelle: Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 211 Tabelle 804 Übergänge aus der 4. Klassenstufe der öffenlichen Karlsruher Grundschulen auf weiterführende Schulen am Ende des Schuljahres 2016/17 Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Adam-Remmele- 28 4 14,3 12 42,9 6 21,4 5 17,9 1 3,6 Anne-Frank-2 91 - - 31 34,1 29 31,9 30 33,0 1 1,1 Augustenburg (Grö.)2 55 2 3,6 13 23,6 33 60,0 6 10,9 1 1,8 Beiertheim 30 1 3,3 5 16,7 24 80,0 - - - - Bergwald 13 - - 6 46,2 7 53,8 - - - - Bulach 21 - - 9 42,9 10 47,6 2 9,5 - - Daxlanden 40 4 10,0 14 35,0 19 47,5 3 7,5 - - Drais- 54 2 3,7 16 29,6 32 59,3 4 7,4 - - Eichelgarten- 44 1 2,3 16 36,4 25 56,8 2 4,5 - - Eichendorff- 42 - - 7 16,7 19 45,2 15 35,7 1 2,4 Ernst-Reuter- 41 - - 4 9,8 20 48,8 17 41,5 - - Friedrich-Ebert- 31 1 3,2 6 19,4 17 54,8 7 22,6 - - Garten- 68 2 2,9 5 7,4 61 89,7 - - - - GS am Wasserturm 33 - - 4 12,1 29 87,9 - - - Grünwinkel 64 1 1,6 26 40,6 31 48,4 6 9,4 - - Gutenberg- 54 8 14,8 10 18,5 28 51,9 8 14,8 - - Hagsfeld 25 1 4,0 2 8,0 13 52,0 7 28,0 2 8,0 Hans-Thoma- 44 4 9,1 12 27,3 21 47,7 6 13,6 1 2,3 Hardt- 33 7 21,2 6 18,2 10 30,3 10 30,3 - - Hebel- 38 2 5,3 7 18,4 23 60,5 6 15,8 - - Heinrich-Köhler- 23 - - 14 60,9 7 30,4 2 8,7 - - Heinz-Barth- 41 1 2,4 14 34,1 24 58,5 2 4,9 - - Knielingen 18 - - 3 16,7 12 66,7 3 16,7 - - Leopold- 29 4 13,8 8 27,6 14 48,3 3 10,3 - - Maryland- 93 3 3,2 21 22,6 61 65,6 6 6,5 2 2,2 Nebenius- 43 1 2,3 18 41,9 20 46,5 4 9,3 - - Nord- 40 - - 19 47,5 15 37,5 5 12,5 1 2,5 Oberwald- 41 1 2,4 17 41,5 17 41,5 4 9,8 2 4,9 Pestalozzi- 59 10 16,9 12 20,3 31 52,5 4 6,8 2 3,4 Rennbuckel- 30 1 3,3 5 16,7 22 73,3 2 6,7 - - Ried- 44 1 2,3 15 34,1 28 63,6 - - - - Rintheim 22 - - 3 13,6 19 86,4 - - - - Schiller- 16 3 18,8 3 18,8 7 43,8 2 12,5 1 6,3 Schloss- 116 2 1,7 11 9,5 96 82,8 6 5,2 1 0,9 Schule im Lustgarten 43 - - 6 14,0 36 83,7 - - 1 2,3 Stupferich 17 1 5,9 6 35,3 8 47,1 2 11,8 - - Süd- 22 - - 10 45,5 11 50,0 1 4,5 - - Südend- 104 3 2,9 20 19,2 74 71,2 7 6,7 - - Tulla- 51 4 7,8 10 19,6 34 66,7 3 5,9 - - Viktor-von-Scheffel- 47 1 2,1 13 27,7 27 57,4 5 10,6 1 2,1 Wald- 54 1 1,9 7 13,0 38 70,4 8 14,8 - - Weiherwald- 47 - - 18 38,3 28 59,6 1 2,1 - - Weinbrenner- 41 2 4,9 3 7,3 35 85,4 1 2,4 - - Werner-von-Siemens- 59 8 13,6 17 28,8 30 50,8 3 5,1 1 1,7 Wolfartsweier 50 - - 21 42,0 28 56,0 1 2,0 - - Insgesamt 1.999 87 4,4 505 25,3 1.179 59,0 209 10,5 19 1,0 Wiederholer und sonstige Ab-/ ÜbergängeSchule Schüler/ -innen in Klassenstufe 4 zusammen 1 Davon Übergänge auf weiterführende Schularten Werkreal-/ Hauptschule Realschule Gymnasium Gemeinschafts- schule 1 Ohne Schüler/-innen die keine Grundschulempfehlung erhielten. 2 Primarstufe der Gemeinschaftsschule (GMS). Die spezifischen Lehraufträge der einzelnen Schulen sind zu berücksichtigen. Quelle: Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 212 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 805 Öffentliche und private Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit Förderschwerpunkten (Sonder- und Förderschulen) in Karlsruhe 2015 bis 2017 Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Förderschulen für Lernbehinderte zusammen - 37 391 38 383 36 333 davon Kimmelmann- 04 8 91 9 67 7 38 Lidell- 07 9 87 9 95 9 86 Schule am Turmberg 19 10 107 10 112 10 105 Vogesen- 08 10 106 10 109 10 104 Schwerhörige und Sprachbehinderte (Erich Kästner-) 06 25 241 26 253 27 259 Sehbehinderte (Am Weinweg) 17 12 90 12 92 10 86 Geistigbehinderte (Alb-) 14 21 128 22 131 24 137 06 - 60 - 62 - 63 Erziehungshilfe (Federbach-) 09 7 53 6 52 7 51 Öffentl. Sonder- und Förderschulen zusammen - 102 963 104 973 104 929 03 8 65 9 65 9 70 18 22 163 34 353 37 404 08 4 28 4 37 3 34 Insgesamt - 136 1.219 151 1.428 153 1.437 Herbst 2017Herbst 2016Herbst 2015 Heinz von Förster Schule (private Hauptschule für Erziehungshilfe) In längerer Krankenhausbehandlung stehende Kinder und Jugendliche (Kinderklinik) Parzivalschulen (privat) Augartenschule (private Förderschule, Grundschule und Werkrealschule für Erziehungshilfe) SBBZ - Sonder-/Förderschule Stadt- teil 11 1 1 Wird nicht klassenmäßig geführt. Quelle: Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 1 1 1 Tabelle 806 Öffentliche und private Realschulen in Karlsruhe 2015 bis 2017 Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Drais- 08 6 157 4 101 2 43 Friedrich- 19 17 447 17 422 17 421 Hebel- 02 16 409 16 397 16 397 Nebenius- 03 12 266 12 264 12 281 Neureut 26 20 517 20 494 19 488 Rennbuckel- 06 13 374 13 368 13 371 Rüppurr 15 12 339 12 326 12 339 Sophie-Scholl- 12 19 457 19 478 19 485 Tulla- 17 18 475 17 442 16 433 Öffentliche Realschulen zusammen - 133 3.441 130 3.292 126 3.258 Comenius- (privat) 26 15 331 15 330 15 333 Johannes Kepler- (privat) 06 6 105 6 91 6 94 Insgesamt - 154 3.877 151 3.713 147 3.685 Herbst 2017Herbst 2016 Realschule Herbst 2015Stadt- teil Quelle: Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 213 Tabelle 807 Schulabgänge von öffentlichen Realschulen in Karlsruhe im Schuljahr 2016/17 männlich weiblich mit Migrationshintergrund Ausländer/-innen Realschulabschluss 611 358 253 95 54 Hauptschulabschluss 30 20 10 8 3 Ohne Hauptschulabschluss 13 5 8 6 1 davon darunterArt des Abschlusses Insgesamt Schuljahr 2016/2017. | Quelle: Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 808 Allgemein bildende Gymnasien in Karlsruhe 2015 bis 2017 Klassen1 Schüler Klassen1 Schüler Klassen1 Schüler Bismarck- 02 20 493 20 479 20 507 Fichte- 02 25 829 25 797 25 799 Goethe- 04 25 900 26 924 26 914 Helmholtz- 05 25 893 25 887 25 877 Humboldt- 06 27 901 27 903 27 890 Kant- 01 13 416 12 386 12 371 Lessing- 05 24 750 23 757 23 742 Markgrafen- 19 29 998 28 961 27 931 Max-Planck- 15 28 962 27 948 28 955 Neureut 26 22 716 21 700 20 682 Otto-Hahn- 16 28 1.030 28 1.041 29 1.016 Öffentliche Gymnasien zusammen - 266 8.888 262 8.783 262 8.684 Heisenberg-Gymnasium2 27 18 390 18 389 18 383 Mädchengymnasium St. Dominikus 02 28 635 26 616 27 652 Johannes Kepler- (privat)3 06 8 127 8 81 8 93 26 6 117 7 146 9 176 - 326 10.157 321 10.015 324 9.988 außerdem: Europäische Schule4, 5 16 22 438 23 427 21 428 Freie Waldorfschule e.G.6 16 27 831 27 833 27 802 Insgesamt - 375 11.426 371 11.275 372 11.218 Herbst 2017Herbst 2016Stadt- teil Öffentliche und private Gymnasien zusammen Wirtschaftsgymnasium Merkur Akademie (3-/6-jährig; privat) Gymnasium Herbst 2015 1 Jeweils nur 5. bis 10./11. Klassenstufe. 2 Ohne Schüler der Standorte Ettlingen und Bruchsal. 3 Bis zum Schuljahr 2011/2012 Ekol-Privatschule. 4 Gemeinsame Trägerschaft der EU-Mitgliedstaaten; führt zur europäischen Reifeprüfung (Baccalaureat). 5 Jeweils 6. bis 12. Schuljahr; die Oberstufe (12.) wird nicht klassenmäßig geführt. 6 Alle Klassenstufen. Quelle: Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 214 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 809 Schulabgänge von öffenlichen Gymnasien in Karlsruhe im Schuljahr 2016/17 Allgemeine Hochschulreife 924 471 453 88 43 Realschulabschluss 63 37 26 5 4 Mit Hauptschulabschluss 11 7 4 2 1 Ohne Hauptschulabschluss - - - - - Art des Abschlusses Insgesamt männlich weiblich Ausländer/-innen mit Migrations- hintergrund darunterdavon Schuljahr 2016/2017. Quelle: Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 810 Auswärtige Schülerinnen und Schüler an öffentlichen allgemein bildenden Schulen in Karlsruhe 2017/18 Grund- und Werkrealschulen1 Gemeinschafts- schulen2 SBBZ3 Realschulen Gymnasien Insgesamt Schüler insgesamt 9.935 1.633 929 3.258 8.684 24.439 darunter Auswärtige 194 122 244 349 1.505 2.414 in % 2,0 7,5 26,3 10,7 17,3 9,9 Auswärtige Schüler nach ihrer Herkunft Landkreis Karlsruhe 182 114 193 333 1.407 2.229 Landkreis Rastatt 6 2 17 4 20 49 sonstige Gemeinden in B-W 1 3 25 5 43 77 Gemeinden in Rheinland-Pfalz 5 3 9 7 26 50 Gemeinden im Elsass - - - - 7 7 Sonstige - - - - 2 2 Merkmal 1 Einschließlich Schülerinnen und Schüler der Primarstufe der Gemeinschaftsschulen. 2 Nur Sekundarstufe I. 3 Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (bis 2014/15 Sonder-/Förderschulen). Quelle: Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 811 Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund an öffentlichen allgemein bildenden Schulen in Karlsruhe 2017/18 Grund- schulen1 Werkreal- schulen Gemein- schafts- schulen2 SBBZ3 Realschulen Gymnasien Insgesamt Schüler insgesamt 8.606 1.329 1.633 929 3.258 8.684 24.439 darunter mit Migrations- hintergrund 2.845 809 477 336 940 1.259 6.666 in % 33,1 60,9 29,2 36,2 28,9 14,5 27,3 darunter Ausländer 1.097 486 164 136 376 545 2.804 in % 12,7 36,6 10,0 14,6 11,5 6,3 11,5 Merkmal 1 Einschließlich Schülerinnen und Schüler der Primarstufe der Gemeinschaftsschulen. 2 Nur Sekundarstrufe I. 3 Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (bis 2014/15 Sonder-/Förderschulen). Quelle: Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 215 Abbildung 8.2 Schülerinnen und Schüler an öffentlichen und privaten allgemein bildenden Schulen in Karlsruhe seit 2013/14 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 öffentliche Gymnasien Grundschulen (einschließlich Primarstufe der GMS) Realschulen Werkreal-/Hauptschulen private Gymnasien Sonder-/Förderschulen Gemeinschaftsschulen (nur Sekundarstufe I) Anzahl Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Abbildung 8.3 Ganztagesbetreuung an öffentlichen Karlsruher Schulen nach Schularten seit dem Schuljahr 2013/14 565 966 1.418 1.718 2.012 1.004 1.160 1.263 1.448 1.537 80 41 50 51 67 0 400 800 1.200 1.600 2.000 2.400 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 Grundschulen Werkreal-/Gemeinschaftsschulen Realschulen Anzahl Ohne Gymnasien. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 216 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 812 Ganztagesbetreuung an öffentlichen Karlsruher Schulen seit dem Schuljahr 2013/14 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 Anne-Frank-Schule GS - 40 83 121 155 GMS - 41 89 136 181 WRS 103 114 82 62 36 zusammen 103 195 254 319 372 Draisschule GS 21 58 86 117 110 GMS 101 185 258 325 392 zusammen 122 243 344 42 502 Eichendorffschule GS - 27 78 97 177 Ernst-Reuter-Schule WRS 248 241 203 172 123 GMS - - 54 109 156 zusammen 248 241 257 281 279 Augustenburg (Grö.) GMS 152 195 238 269 295 Hans-Thoma-Schule GS 46 64 98 113 114 Hebelschule GS - 25 44 70 85 Heinrich-Köhler-Schule GS - - 34 57 72 Leopoldschule GS 26 40 53 86 102 Marylandschule GS 87 89 90 91 86 Nordschule Neureut GS - 25 57 86 110 Oberwaldschule GS - - - 36 59 WRS 120 123 103 129 101 zusammen 120 123 103 165 160 Pestalozzischule GS 95 88 90 87 104 Schillerschule GS - - 35 29 69 WRS 33 18 - - - zusammen 33 18 35 29 69 Schloss-Schule GS 82 138 174 180 155 Schule am Wasserturm GS 42 73 102 136 145 Tullaschule GS 87 113 108 102 106 Weinbrennerschule GS - 106 132 159 169 Weiherwaldschule GS - - 72 68 67 Werner-von-Siemens-Schule GS 79 80 82 83 85 WRS 247 243 236 246 253 zusammen 326 323 318 329 338 Wolfartsweier GS - - - - 42 Nebenius RS 80 41 50 51 41 Neureut RS - - - - 26 Grundschulen zusammen GS 565 966 1.418 1.718 2.012 WRS/GMS zusammen WRS/GMS 1.004 1.160 1.263 1.448 1.537 Realschulen zusammen RS 80 41 50 51 67 Schüler insgesamt X 1.649 2.167 2.731 3.217 3.616 Schule Schulart Betreute Schülerinnen und Schüler GS = Grundschule | WRS = Werkrealschule | GMS = Gemeinschaftsschule | RS = Realschule Ohne Gymnasien. Quelle: Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 217 Tabelle 813 Entwicklung der Schülerzahlen an öffentlichen und privaten allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Karlsruhe seit 1980/81 nach Schularten 1980/ 1981 1990/ 1991 2000/ 2001 2005/ 2006 2010/ 2011 2015/ 2016 2016/ 2017 2017/ 2018 35.275 24.640 29.061 30.144 29.793 28.304 28.229 28.244 und zwar 124 181 164 178 181 153 147 161 Grundschulen (reine GS) 9.186 8.290 9.586 9.177 8.442 7.847 7.903 7.997 Grundschulen (einschließlich Primarstufe der GMS) - - - - - 8.444 8.509 8.606 - - - - 27 60 58 68 - - - - 28 135 137 161 - - 20 32 57 70 61 60 Öffentliche Gemeinschaftsschulen zusammen - - - - - 1.238 1.475 1.633 davon Gemeinschaftsschulen (Primarstufe) - - - - - 597 606 609 Gemeinschaftsschulen (Sekundarstufe I) - - - - - 641 839 1.024 - - - - - 26 72 91 - - - - - - - 5 6.000 3.308 3.725 3.400 2.463 1.658 1.475 1.329 1.063 528 554 507 496 391 383 333 690 553 556 579 632 572 590 596 - - 15 37 44 17 16 21 - - 6 54 128 80 94 117 - - - 9 59 66 67 73 SBBZ (Karl Stockmeyer Schule; privat) - - - - - 146 176 193 - - - - - 28 37 34 - - 16 49 46 65 65 70 5.343 2.927 3.637 3.863 3.722 3.441 3.292 3.258 - - - 60 327 331 330 333 - - - - 73 105 91 94 10.461 6.241 7.661 8.909 9.910 8.888 8.783 8.684 642 418 543 708 711 635 616 652 94 361 427 435 443 390 389 383 - - - - 67 127 81 93 - - - - - 117 146 176 312 472 785 867 850 831 833 802 875 1.059 1.100 978 840 736 745 754 - - 9 - - - - - 177 55 48 50 37 26 30 24 133 61 85 127 103 37 47 49 175 186 124 125 107 88 90 78 SBBZ (Parzivalschule für Erziehungshilfe; privat) Schulart Allgemein bildende Schulen zusammen Öffentliche Grundschulförderklassen und Schulkindergärten element-i-Schule im Technido (private GS) Evangelische Jakobusschule (private GS) Freie Aktive Schule K'he e. V. (private GS und HS) Evangelische Jakobusschule; private Gemeinschaftsschule (Sekundarstufe I) Haupt-/Werkrealschulen SBBZ (öffentliche Sonderschulen für Lernbehinderte) SBBZ (öffentliche Sonderschulen anderer Art)1 SBBZ (Parzival-Förderschule; privat) element-i-Schule im Technido; private Gemeinschaftsschule (Sekundarstufe I) Freie Waldorfschule e. G. SBBZ (Parzivalschule für Seelenpflegebedürftige; privat) Heinz von Förster Schule (private HS f. Erz.-hilfe) Augartenschule (private Förderschule, Grundschule und Werkrealschule für Erziehungshilfe) Realschulen Comenius-Realschule (privat) Johannes Kepler-Realschule (privat)2 Öffentliche Gymnasien St. Dominikus-Gymnasium (privat) Heisenberg-Gymnasium (privat) Johannes Kepler-Gymnasium (privat)2 Wirtschaftsgym. Merkur Akad. (6-jährig.; privat) Europäische Schule3 International School of Karlsruhe (Privatschule) Abendhauptschule Abendrealschule Abendgymnasium Seit dem Schuljahr 2015/2016 werden die Sonder- und Förderschulen unter der Bezeichnung "Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)" geführt. 1 Sonderschule für Körperbehinderte ab 1983/1984 in Karlsbad-Langensteinbach ansässig. 2 Bis zum Schuljahr 2011/12 Ekol-Privatschulen. 3 Ohne Vorschule/Kindergarten. 4 Einschließlich Berufsaufbauschulen. 5 Einschließlich Berufskollegs und Berufsgrundbildungsjahr (BGJ ab 2000/2001 bei BS enthalten). 6 Öffentliche und private Schuleinrichtungen. 7 Das Telekolleg II wird in Baden-Württemberg seit dem Schuljahr 2000/2001 nicht mehr weitergeführt. 8 Einschließlich Schul- und Sonderschulkindergärten. Quellen: Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt; eigene Erhebungen. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 218 | Statistisches Jahrbuch 2018 noch Tabelle 813 Entwicklung der Schülerzahlen an öffentlichen und privaten allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Karlsruhe seit 1980/81 nach Schularten 1980/ 1981 1990/ 1991 2000/ 2001 2005/ 2006 2010/ 2011 2015/ 2016 2016/ 2017 2017/ 2018 Berufliche Schulen zusammen 23.654 19.597 19.948 20.193 20.768 20.692 20.537 20.406 davon Berufliche Gymnasien 882 801 896 1.011 998 1.143 1.166 1.164 Berufsoberschulen4 295 339 147 121 121 72 58 77 Gewerbliche Berufsschulen 9.854 6.833 6.672 6.115 6.383 5.786 5.617 5.772 Gewerbliche Berufsfach- u. Fachschulen5 2.618 2.680 1.967 2.228 2.178 2.139 2.098 2.023 Kaufmännische Berufsschulen 5.498 5.127 5.049 4.929 5.286 4.955 5.119 5.166 Kaufmännische Berufsfach- u. Fachschulen5 879 1.016 1.233 1.456 1.417 1.218 1.178 1.060 Hauswirtschaftliche Berufsschulen 646 275 255 347 308 210 212 229 Hauswirtschaftl. Berufsfach- u. Fachschulen5 555 426 659 789 689 703 672 624 Sozialpäd. berufl. Gymnasium (privat) - - - - 70 98 84 58 Schulen für Berufe im Gesundheitswesen6 926 807 1.055 1.154 1.253 1.330 1.399 1.394 Sonstige berufliche Schulen6 1.332 1.093 2.015 2.043 2.065 3.038 2.934 2.839 Telekollegs7 169 200 - - - - - - 58.929 44.237 49.009 50.337 50.561 48.996 48.766 48.650 Schulart Allgemein bildendende und berufliche Schulen insgesamt8 Seit dem Schuljahr 2015/2016 werden die Sonder- und Förderschulen unter der Bezeichnung "Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)" geführt. 1 Sonderschule für Körperbehinderte ab 1983/1984 in Karlsbad-Langensteinbach ansässig. 2 Bis zum Schuljahr 2011/12 Ekol-Privatschule. 3 Ohne Vorschule/Kindergarten. 4 Einschließlich Berufsaufbauschulen. 5 Einschließlich Berufskollegs und Berufsgrundbildungsjahr (BGJ ab 2000/2001 bei BS enthalten). 6 Öffentliche und private Schuleinrichtungen. 7 Das Telekolleg II wird in Baden-Württemberg seit dem Schuljahr 2000/2001 nicht mehr weitergeführt. 8 Einschließlich Schul- und Sonderschulkindergärten. Quellen: Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt; eigene Erhebungen. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 219 Tabelle 814 Öffentliche berufliche Schulen in Karlsruhe im Schuljahr 2017/18 nach Schularten Carl-Benz-Schule 50 - 50 1.094 - 1.094 887 260 121 Carl-Engler-Schule 30 - 30 685 - 685 610 120 84 Carl-Hofer-Schule 38 - 38 697 - 697 461 165 90 Gewerbeschule Durlach 18 - 18 337 - 337 245 81 60 Heinrich-Hertz-Schule 57 - 57 1.239 - 1.239 875 151 81 Heinrich-Hübsch-Schule 74 - 74 1.427 - 1.427 1.137 287 225 Heinrich-Meidinger-Schule 15 - 15 293 - 293 94 80 56 Zusammen 282 - 282 5.772 - 5.772 4.309 1.144 717 Carl-Benz-Schule - 4 4 - 98 98 70 45 38 Carl-Engler-Schule - - - - - - - - - Carl-Hofer-Schule - 9 9 - 190 190 61 133 118 Gewerbeschule Durlach - 12 12 - 198 198 50 127 103 Heinrich-Hertz-Schule - 4 4 - 79 79 39 21 21 Heinrich-Hübsch-Schule - 7 7 - 139 139 86 45 27 Heinrich-Meidinger-Schule - 2 2 - 44 44 12 18 4 Zusammen - 38 38 - 748 748 318 389 311 Carl-Benz-Schule 3 - 3 48 - 48 31 6 4 Carl-Engler-Schule - 9 9 - 212 212 160 68 32 Carl-Hofer-Schule - 6 6 - 139 139 84 38 15 Gewerbeschule Durlach - - - - - - - - - Heinrich-Hertz-Schule 3 3 6 48 68 116 78 13 7 Zusammen 6 18 24 96 419 515 353 125 58 Carl-Benz-Schule 6 2 8 127 44 171 147 30 11 Carl-Engler-Schule 2 - 2 50 - 50 39 3 2 Carl-Hofer-Schule 1 - 1 13 - 13 12 2 2 Heinrich-Hertz-Schule 4 6 10 89 130 219 177 17 9 Heinrich-Hübsch-Schule - 9 9 - 176 176 143 10 7 Heinrich-Meidinger-Schule 1 6 7 22 109 131 92 12 6 Zusammen 14 23 37 301 459 760 610 74 37 Carl-Engler-Schule - 4 4 - 77 77 45 8 4 Carl-Engler-Schule1 - 9 9 - 224 224 76 42 24 Insgesamt 302 92 394 6.169 1.927 8.096 5.711 1.782 1.151 Gewerbliche Schulen insgesamt Auswärtige mit Migrations- hintergrund darunter Ausländer Gewerbliche Berufsschulen Gewerbliche Berufsfachschulen Gewerbliche Berufskollegs Schule Klassen Schülerinnen und Schüler Teilzeit Vollzeit ins- gesamt Teilzeit Vollzeit ins- gesamt darunter Gewerbliche Fachschulen Gewerbliche Berufsoberschule Technisches Gymnasium 1 Einschließlich fiktiver Klassen (Kurssystem in den Jahrgangsstufen 12 und 13). Quelle: Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 220 | Statistisches Jahrbuch 2018 noch Tabelle 814 Öffentliche berufliche Schulen in Karlsruhe im Schuljahr 2017/18 nach Schularten Engelbert-Bohn-Schule 45 - 45 1.028 - 1.028 841 222 120 Friedrich-List-Schule 63 - 63 1.438 - 1.438 1.150 444 136 Ludwig-Erhard-Schule 72 - 72 1.672 - 1.672 1.161 384 198 Walter-Eucken-Schule 41 - 41 1.028 - 1.028 591 307 113 Zusammen 221 - 221 5.166 - 5.166 3.743 1.357 567 Engelbert-Bohn-Schule - 3 3 - 68 68 14 26 14 Friedrich-List-Schule - - - - - - - - - Ludwig-Erhard-Schule - - - - - - - - - Walter-Eucken-Schule - 1 1 - 17 17 - 17 16 Zusammen - 4 4 - 85 85 14 43 30 Engelbert-Bohn-Schule - 3 3 - 71 71 17 27 12 Friedrich-List-Schule 9 - 9 193 - 193 157 52 11 Ludwig-Erhard-Schule 2 5 7 31 137 168 76 62 27 Walter-Eucken-Schule 3 15 18 62 413 475 205 258 76 Zusammen 14 23 37 286 621 907 455 399 126 Walter-Eucken-Schule - 3 3 - 68 68 43 12 4 Friedrich-List-Schule1 - 18 18 - 490 490 196 224 53 Ludwig-Erhard-Schule - 6 6 - 146 146 68 58 28 Zusammen - 24 24 - 636 636 264 282 81 Insgesamt 235 54 289 5.452 1.410 6.862 4.519 2.093 808 Elisabeth-Selbert-Schule 15 - 15 229 - 229 163 96 72 Elisabeth-Selbert-Schule 5 16 21 113 291 404 126 239 206 Elisabeth-Selbert-Schule 3 7 10 62 158 220 107 59 27 Elisabeth-Selbert-Schule - - - - - - - - - Elisabeth-Selbert-Schule1 - 12 12 - 304 304 136 25 14 Insgesamt 23 35 58 404 753 1.157 532 419 319 Insgesamt 560 181 741 12.025 4.090 16.115 10.762 4.294 2.278 Kaufmännische Berufskollegs Schule Klassen Schülerinnen und Schüler Teilzeit Vollzeit ins- gesamt Teilzeit Vollzeit ins- gesamt darunter Auswärtige mit Migrations- hintergrund darunter Ausländer Kaufmännische Berufsschulen Kaufmännische Berufsfachschulen Kaufmännische Fachschulen Kaufmännische Gymnasien Kaufmännische Schulen insgesamt Berufliche Schulen insgesamt Hauswirtschaftliche Berufsschulen Hauswirtschaftliche Berufsfachschulen Hauswirtschaftliche Berufskollegs Hauswirtschaftliche Fachschulen Ernährungswissenschaftliches und biotechnologisches Gymnasium Hauswirtschaftliche Schulen insgesamt 1 Einschließlich fiktiver Klassen (Kurssystem in den Jahrgangsstufen 12 und 13). Quelle: Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 221 Tabelle 815 Entwicklung der Klassen- und Schülerzahlen an den öffenlichen beruflichen Schulen in Karlsruhe Tabelle 816 Schülerinnen und Schüler an Einrichtungen des Zweiten Bildungswegs in Karlsruhe 2017/18 Anzahl % Anzahl % Carl-Benz-Schule 67 65 1.424 1.411 -2 -3,0 -13 -0,9 Carl-Engler-Schule1 50 54 1.162 1.248 4 8,0 86 7,4 Carl-Hofer-Schule 53 54 977 1.039 1 1,9 62 6,3 Gewerbeschule Durlach 31 30 552 535 -1 -3,2 -17 -3,1 Heinrich-Hertz-Schule 76 77 1.672 1.653 1 1,3 -19 -1,1 Heinrich-Hübsch-Schule 90 90 1.729 1.742 - 0,0 13 0,8 Heinrich-Meidinger-Schule 25 24 470 468 -1 -4,0 -2 -0,4 Zusammen 392 394 7.986 8.096 2 0,5 110 1,4 Engelbert-Bohn-Schule 48 51 1.111 1.167 3 6,3 56 5,0 Friedrich-List-Schule1 91 90 2.155 2.121 -1 -1,1 -34 -1,6 Ludwig-Erhard-Schule 86 85 2.010 1.986 -1 -1,2 -24 -1,2 Walter-Eucken-Schule 66 63 1.674 1.588 -3 -4,5 -86 -5,1 Zusammen 291 289 6.950 6.862 -2 -0,7 -88 -1,3 Elisabeth-Selbert-Schule1 59 58 1.215 1.157 -1 -1,7 -58 -4,8 Insgesamt 742 741 16.151 16.115 -1 -0,1 -36 -0,2 Gewerbliche Schulen Kaufmännische Schulen Hauswirtschaftliche Schulen Berufliche Schulen insgesamt Schule Veränderung (+/-) 2016/2017 2017/2018 2016/2017 2017/2018 Klassen Schüler Schüler/-innenKlassen 1 Bei den beruflichen Gymnasien wurden die fiktiven Klassen (Kurssystem in den Jahrgangsstufen 12 und 13) gezählt. Stand jeweils Schuljahresbeginn. Quelle: Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. männlich weiblich mit Migrations- hintergrund Ausländer Abendhauptschule 24 17 7 18 - Abendrealschule 49 26 23 11 5 Abendgymnasium 78 38 40 23 10 Schulart Anzahl der Schüler/-innen davon darunter Stand Schuljahresbeginn Herbst 2017. Träger: Volkshochschule Karlsruhe e. V. (siehe auch Tabellen 813 und 835). Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 222 | Statistisches Jahrbuch 2018 Karlsruher Institut für Techno- logie (KIT)1 Hoch- schule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft Pädago- gische Hoch- schule Duale Hochschule Baden- Württemberg (DHBW)2 Hoch- schule für Musik Staatliche Akademie der Bildenden Künste Staatliche Hochschule für Gestaltung Karls- hochschule International University3 SRH Fachhoch- schule für Gesundheit 2008/09 31.658 18.748 5.977 2.975 2.228 589 307 415 382 37 - 2009/10 33.427 19.721 6.279 3.315 2.376 590 316 428 402 - - 2010/11 34.867 20.771 6.531 3.289 2.392 556 322 432 424 - 150 2011/12 37.543 22.552 6.972 3.431 2.532 587 316 438 465 - s 250 2012/13 40.186 23.905 7.584 3.687 2.809 655 316 456 524 - s 250 2013/14 41.785 24.528 8.100 3.911 3.043 652 326 444 531 - s 250 2014/15 42.346 24.778 8.313 3.808 3.056 654 313 429 645 - s 350 2015/16 42.607 25.196 8.423 3.740 3.039 632 297 419 511 - s 350 2016/17 43.247 25.892 8.344 3.791 3.051 621 296 409 493 - s 350 2017/18 42.592 25.495 8.327 3.500 3.138 619 297 394 472 - s 350 Winter- semester Studie- rende insge- samt davon Privat- hoch- schule EC Europa Campus 1 Durch die Verschmelzung des Forschungszentrums Karlsruhe mit der Universität entstand ab 1. Oktober 2009 das Karlsruher Institut für Technologie (KIT). 2 Zum 1. März 2009 wurde die Berufsakademie Baden-Württemberg in die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) umgewandelt und erlangte dadurch Hochschulstatus. 3 Im Mai 2009 wurde die Merkur International FH Karlsruhe in die Karlshochschule International University umbenannt. Quelle: Jeweilige Hochschule. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Hochschulen und sonstige Bildungseinrichtungen Tabelle 817 Studierende in Karlsruhe Tabelle 818 Studierende am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) zusammen darunter weiblich 2008/2009 18.748 14.424 4.324 4.992 3.321 1.068 2009/2010 19.721 15.315 4.406 5.361 3.395 1.109 2010/2011 20.771 15.867 4.904 5.691 3.466 1.172 2011/2012 22.552 16.599 5.953 5.998 3.543 1.188 2012/2013 23.905 17.736 6.169 6.422 3.859 1.275 2013/2014 24.528 18.088 6.440 6.777 4.192 1.417 2014/2015 24.778 18.137 6.641 6.873 4.587 1.549 2015/2016 25.196 18.056 7.140 7.036 5.125 1.700 2016/2017 25.892 18.693 7.199 7.289 5.781 1.881 2017/2018 25.495 19.113 6.382 7.346 5.960 1.970 Winter- semester Eingeschriebene Studierende und zwar Rückmelder1 Erst- und Neuimmatrikulierte weiblich Ausländer/-innen 1 Einschließlich Beurlaubte. Quelle: Karlsruher Institut für Technologie (KIT). Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 223 Tabelle 819 Studierende am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) nach Abschlussziel und Fachsemester (Wintersemester 2017/18) Diplom- prüfung Staats- examen (ohne Lehramt) Promotion Lehramt Gymnasien Lehramt BA Gymnasien Bachelor Master Sonstige 1. 6.340 - - 36 1 220 4.053 1.574 456 2. 1.604 - - 42 4 2 55 1.416 85 3. 5.604 - - 62 1 129 3.424 1.939 49 4. 1.494 - - 36 8 4 135 1.306 5 5. 4.477 - - 59 29 67 2.632 1.673 17 6. 1.047 - - 19 1 1 218 808 - 7. 2.768 - - 49 77 2 2.171 468 1 8. 295 - - 35 2 3 114 141 - 9. 1.104 - - 30 81 - 939 54 - 10. 67 - - 13 6 - 36 12 - 11. 323 - - 16 66 - 227 12 2 12. 30 - - 10 2 - 12 6 - 13. und mehr 342 57 14 68 73 - 113 15 2 Insgesamt 25.495 57 14 475 351 428 14.129 9.424 617 Studie- rende davon mit vorgesehenem Abschluss … Fachsemester Quelle: Karlsruher Institut für Technologie (KIT). Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 820 Exmatrikulationen am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) bestandene Prüfung Aufgabe oder Unterbrechung des Studiums Hochschul- wechsel sonstige Gründe Nichtrück- melder 2008/2009 1.821 799 195 122 117 588 2009/2010 1.935 863 243 142 146 541 2010/2011 2.057 1.014 244 139 99 561 2011/2012 2.216 975 199 193 128 721 2012/2013 2.516 1.121 274 252 107 762 2013/2014 2.542 1.184 185 193 146 834 2014/2015 2.679 1.226 261 206 171 815 2015/2016 2.704 1.143 323 198 194 846 2016/2017 2.929 1.384 323 201 184 837 2017/2018 2.950 1.403 266 216 277 788 Winter- semester Studierende insgesamt Quelle: Karlsruher Institut für Technologie (KIT). Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 224 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 821 Karlsruher Institut für Technologie (KIT) | Wintersemester 2017/18 Rückmelder Erst-1 immatrikulierte Neu-2 immatrikulierte weiblich Ausländer (1 Studienfach) 683 486 114 63 207 73 Mathematik 626 447 102 57 190 66 Technomathematik 57 39 12 6 17 7 1.166 853 206 80 251 99 Geophysik 57 41 7 8 21 8 Meteorologie 98 64 24 8 38 3 Physik 1.011 748 175 64 192 88 1.579 1.161 248 142 839 202 Biologie 531 373 91 59 331 65 Chemie 652 501 90 48 217 81 Chemische Biologie 153 113 27 12 94 33 Lebensmittelchemie 243 174 40 23 197 23 1.609 1.169 237 171 935 116 Literaturwissenschaft 5 5 - - 3 1 Berufspädagogik 1 1 - - 1 - Deutsch/Germanistik 391 296 46 38 282 48 Europäische Kultur und Ideengeschichte 200 133 42 23 100 16 Geschichte 6 6 - - 2 1 Ingenieurpädagogik 121 81 18 22 41 4 Pädagogik 129 93 18 13 111 14 Philosophie/Ethik 27 2 19 6 19 3 Soziologie 1 - - - 1 1 Sport zusammen 485 380 58 40 182 16 Wissenschaft, Medienkommunikation 243 172 36 29 193 12 1.053 718 161 152 660 224 Altbauinstandsetzung 12 5 - 7 5 4 Architektur 860 608 108 125 512 211 Kunstgeschichte 181 105 53 20 143 9 2.331 1.725 351 217 908 449 Angewandte Geowissenschaft 257 185 42 28 89 16 Bauingenieurwesen 1.277 918 250 85 430 270 Funktionaler und Konstruktiver Ingenieurbau 142 132 - 8 50 25 Geodäsie und Geoinformatik 109 81 15 11 28 20 Geographie 137 106 21 7 77 4 Geoökologie 211 156 22 29 133 15 Mobilität und Infrastruktur 90 73 1 15 35 32 Regionalwissenschaft 49 36 - 13 33 31 Water Science and Engineering 59 38 - 21 33 36 Architektur Bauingenieur-, Geo- und Umweltwissenschaften Fakultät Fachrichtung (1. Studienfach) Studierende insgesamt und zwar Mathematik Physik Chemie und Biowissenschaften Geistes- und Sozialwissenschaften Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 225 noch Tabelle 821 Karlsruher Institut für Technologie (KIT) | Wintersemester 2017/18 Rückmelder Erst-1 immatrikulierte Neu-2 immatrikulierte weiblich Ausländer 5.006 3.844 532 480 813 1.933 Energietechnik 18 18 - - 8 13 Energy Technologies 50 44 - - 11 39 Maschinenbau 4.593 3.547 466 442 684 1.706 Materialwirtschaft und Werkstofftechnik 345 235 66 38 110 175 1.703 1.309 234 137 564 284 Bioingenieurwesen 390 294 61 29 187 56 Chemieingenieurwesen u. Verfahrenstechnik 1.294 1.005 169 103 374 227 Naturwissenschaft und Technik 19 10 4 5 3 1 2.129 1.668 226 197 317 786 Elektrotechnik und Informationstechnik 1.968 1.545 226 170 265 642 Optics and Photonics 161 123 - 27 52 144 2.878 2.002 567 215 385 600 3.602 2.537 532 271 1.038 508 Technische Volkswirtschaftslehre 182 142 17 17 68 31 Volkswirtschaft 1 1 - - - 1 Wirtschaftsingenieurwesen 3.419 2.394 515 254 970 476 1.429 959 250 182 343 435 Informationswirtschaft3 617 429 111 63 182 120 Mechatronik und Informationstechnik4 620 421 90 94 82 277 Wirtschaftsmathematik5 192 109 49 25 79 38 120 62 58 - 23 45 Energy Engineering and Management 19 14 5 - 2 12 Financial Engineering 5 1 4 - 2 2 Green Mobility Engineering 8 - 8 - 2 4 Management of Product Development 8 2 6 - 1 5 Production and Operations Management 29 16 13 - 6 13 Service Management and Engineering 36 23 13 - 8 5 Electronic Systems Engineering and Management 15 6 9 - 2 4 Studienkolleg (keiner Fakultät angehörend) 207 71 136 - 63 206 Insgesamt 25.495 18.564 3.852 2.307 7.346 5.960 Fakultät Fachrichtung (1. Studienfach) Studierende insgesamt und zwar Maschinenbau International Department Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik Elektrotechnik und Informationstechnik Informatik Wirtschaftswissenschaften Interfakultative Studiengänge 1 Erstmalig an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben (1. Studien- und Fachsemester). 2 Studienortwechsler, Studienfachwechsler und andere. 3 Studiengang wird von der Fakultät für Informatik und von der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften angeboten. 4 Studiengang wird von der Fakultät für Maschinenbau und von der Fakultät für Elektrotechnik und Informtionstechnik angeboten. 5 Studiengang wird von der Fakultät für Mathematik und von der Fakultät der Wirtschaftswissenschaften angeboten. Quelle: Karlsruher Institut für Technologie (KIT). Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 226 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 822 Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft Sommer- semester 2015 Winter- semester 2015/2016 Sommer- semester 2016 Winter- semester 2016/2017 Sommer- semester 2017 Winter- semester 2017/2018 8.127 8.423 8.025 8.344 7.979 8.327 weiblich 2.047 2.236 2.108 2.292 2.169 2.247 Ausländer 1.178 1.151 1.164 1.169 1.209 1.161 Architektur und Bauwesen 1.286 1.317 1.254 1.304 1.243 1.342 Architektur/Bachelor 147 150 136 164 149 187 Architektur/Master 70 91 82 98 83 98 Bauingenieurwesen/Bachelor 367 352 334 328 329 326 Bauingenieurwesen/Master 94 89 103 108 109 119 Bauingenieurwesen Trinational/Bachelor 68 86 71 88 67 91 Bauingenieurwesen Trinational/Master 12 6 10 5 8 5 Baumanagement und Baubetrieb/Bachelor 358 350 351 319 318 306 Baumanagement/Master (nicht konsekutiv) 93 93 86 85 88 91 Infrastructure Engineering/Bachelor 77 100 81 109 92 119 Elektro- und Informationstechnik 1.242 1.218 1.181 1.133 1.125 1.106 Elektro- und Automatisierungstechnik/Bachelor 278 261 247 239 235 217 216 238 215 201 186 206 Elekrotechnik und Informationstechnik/Master 151 161 173 180 170 174 Elektrotechnik/Master 4 - - - 7 12 Elektro-und Informationstechnik/Bachelor 231 213 195 193 195 197 Elektrotechnik – Sensorik/Bachelor 238 247 226 210 197 197 Sensor Systems Technology/Master (nicht konsekutiv) 123 98 125 110 135 103 Sensorsystemtechnik/Master 1 - - - - - Informatik und Wirtschaftsinformatik 1.302 1.354 1.323 1.422 1.361 1.388 Informatik/Bachelor 390 393 361 389 376 391 Informatik/Master 121 123 134 128 125 121 International IT Business/Bachelor - - - 43 37 86 Medien- und Kommunikationsinformatik 131 157 171 199 191 189 Wirtschaftsinformatik/Diplom - - - - - 1 Wirtschaftsinformatik/Bachelor 575 593 565 563 527 490 Wirtschaftsinformatik/Master 85 88 92 100 105 110 Informationsmanagement und Medien 802 909 797 919 823 907 Geoinformationsmanagement/Bachelor 173 198 163 181 162 164 Geomatics/Master (nicht konsekutiv) 53 63 53 55 51 46 Geomatik/Master 9 1 - - - - Kartographie und Geomatik/Diplom 1 1 1 1 - 1 Kartographie und Geomatik/Bachelor 24 11 2 - 1 - KulturMediaTechnologie/Bachelor 63 80 70 87 79 96 Kommunikation und Medienmanagement/Bachelor 256 272 243 288 248 282 Kommunikation und Medienmanagement/Master 46 58 51 62 51 54 Vermessung und Geomatik/Diplom 1 - - - - - Verkehrssystemmanagement/Bachelor 78 113 99 116 112 130 Verkehrssystemmanagement/Master 7 9 28 25 39 35 Geodäsie und Navigation/Bachelor 91 103 87 104 80 99 Studiengänge/Fakultäten darunter Studierende insgesamt Elektro-, Energietechnik und Erneuerbare Energien/Bachelor Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 227 noch Tabelle 822 Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft Sommer- semester 2015 Winter- semester 2015/2016 Sommer- semester 2016 Winter- semester 2016/2017 Sommer- semester 2017 Winter- semester 2017/2018 Maschinenbau und Mechatronik 1.681 1.665 1.648 1.657 1.651 1.632 Fahrzeugtechnologie/Bachelor 361 367 349 344 351 346 33 37 30 40 34 44 Maschinenbau/Diplom - - 1 - - - Maschinenbau/Bachelor 733 714 708 714 694 670 Maschinenbau/Master 104 101 96 95 95 101 Mechatronik/Bachelor 406 408 409 411 418 411 Mechatronik/Master 37 27 46 40 49 45 7 11 9 13 10 15 Wirtschaftswissenschaften 1.662 1.861 1.699 1.801 1.639 1.813 International Management/Bachelor 687 743 673 726 666 683 International Management/Master 49 63 57 51 56 49 Technologie - Entrepreneurship/Master - - - - - 19 Tricontinental Master in Global Studies - 15 14 29 15 29 Wirtschaftsingenieurwesen/Bachelor 875 972 887 936 859 969 Wirtschaftsingenieurwesen/Master 51 68 68 59 43 64 Eingeschränkte Zulassung 152 99 123 108 137 139 679 661 640 649 635 664 davon hauptamtlich 203 209 206 209 205 204 Lehrbeauftragte 476 452 434 440 430 460 Dozenten insgesamt Effiziente Mobilität in der Fahrzeugtechnologie/Master Studiengänge/Fakultäten Mechatronik and Micro-Mechatronic Systems/Master (nicht konsekutiv) Quelle: Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 228 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 823 Pädagogische Hochschule Karlsruhe (Wintersemester) 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 3.911 3.808 3.740 3.791 3.500 darunter weiblich 3.135 3.070 3.023 3.077 2.843 Ausländer 182 214 193 199 179 Von den Studierenden gehören zum:2 Lehramt an Grund- und Hauptschulen3 634 340 79 32 13 Schwerpunkt Grundschule 509 259 50 19 7 Schwerpunkt Hauptschule 125 81 29 13 6 Europalehramt an Grund- und Hauptschulen 106 72 28 4 - Europalehramt an Realschulen 114 66 35 8 3 Lehramt an Realschulen 398 242 90 42 9 Lehramt an Grundschulen 760 884 886 735 434 Lehramt an Werkreal-, Haupt- und Realschulen 927 1.072 988 817 560 Europalehramt an Grundschulen 182 201 187 158 106 Europalehramt an Werkreal-, Haupt- und Realschulen 107 105 94 77 29 Bachelor Education (Primarstufe) - - 179 408 601 Bachelor Education (Sekundarstufe) - - 235 492 611 Europalehramt Bachelor Education (Primarstufe) - - 50 95 121 Europalehramt Bachelor Education (Sekundarstufe) - - 15 30 46 8 11 1 - 9 Bachelor Sport - Gesundheit - Freizeit 158 207 208 168 147 Bachelor Pädagogik der Kindheit 313 340 366 341 326 Master Bildungswissenschaft 47 52 40 46 54 70 80 79 84 83 Master Biodiversität und Umweltbildung - 14 31 49 62 Master Bildung im Alter - 5 12 11 7 Master Kulturvermittlung - - - - 17 6 4 1 1 - 2 - - - - Eingeschriebene Doktoranden 36 32 30 29 22 Dozenten insgesamt 313 349 325 303 305 hauptamtlich 199 197 196 190 188 Lehrbeauftragte 114 152 129 113 117 darunter musikalische Fachpraxis 16 14 16 15 16 davon Studierende insgesamt1 Erweiterungsfach für Lehramt an Realschulen (Informatik, Medienpädagogik und Ethik) Master Interkulturelle Bildung, Migration und Mehrsprachigkeit Trinationaler Master-Studiengang "Mehrsprachigkeit" Diplom-Aufbaustudiengänge Ausländer- und Schulpädagogik 1 Kopfstatistik: Jeder Studierende wird nur einmal als Person gezählt. 2 Fallstatistik: Jeder Studierende wird mit den Studienfächern, für die er immatrikuliert ist, gezählt. 3 Einschließlich Erweiterungsfachstudiengänge. Quelle: Pädagogische Hochschule. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 229 Tabelle 824 Staatliche Seminare für Didaktik und Lehrerbildung, Pädagogisches Fachseminar Gymnasien Berufliche Schulen 2017 447 277 205 929 2016 384 285 252 921 2015 366 284 270 920 2014 415 300 262 977 2013 464 314 265 1.043 darunter weiblich 2017 317 186 133 636 2016 269 187 168 624 2015 270 190 199 659 2014 312 182 206 700 2013 330 181 196 707 2017 25 31 32 88 2016 26 30 41 97 2015 27 30 34 91 2014 33 28 35 96 2013 25 27 35 87 2017 90 121 9 220 2016 85 111 11 207 2015 96 123 15 234 2014 93 124 14 231 2013 94 116 15 225 Insgesamt Lehrkräfte (Vollbeschäftigte) Absolventen Lehrkräfte (Teilbeschäftigte) Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung Seminare für Schulpädagogik Pädagogisches Fachseminar Stand: Jeweils Monat März. Quellen: Seminare für Didaktik und Lehrerbildung beziehungsweise Pädagogisches Fachseminar. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Abbildung 8.4 Studierende des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT), der Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft und der Pädagogischen Hochschule seit 1997/1998 16.609 16.201 18.353 23.905 25.495 4.567 5.321 5.789 7.584 8.327 2.316 2.820 2.932 3.687 3.500 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 16.000 18.000 20.000 22.000 24.000 26.000 28.000 1997/1998 2002/2003 2007/2008 2012/2013 2017/2018 Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft Pädagogische Hochschule Wintersemester Anzahl Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 230 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 825 Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) Karlsruhe 2013 2014 2015 2016 2017 Studierende insgesamt 3.043 3.056 3.039 3.051 3.138 darunter weiblich 1.032 1.049 1.045 1.065 1.166 Fakultät Wirtschaft 1.710 1.714 1.749 1.762 1.818 darunter BWL-Bank 199 181 167 131 120 BWL-Handel 340 370 393 422 453 BWL-Industrie 377 357 350 322 331 RSW Steuern und Prüfungswesen 96 98 111 124 124 BWL-Versicherung 155 138 141 114 114 Wirtschaftsinformatik 406 409 375 408 416 BWL-Unternehmertum 67 66 75 95 97 BWL-Int. Business Administration 70 78 75 70 61 Angewandte Gesundheitswissenschaft - 17 62 72 78 BWL-Deutsch-Französisch Management - - - 4 14 Angewandte Hebammenwissenschaften - - - - 10 Fakultät Technik 1.333 1.342 1.290 1.289 1.320 darunter Elektrotechnik 123 130 112 115 110 Maschinenbau 317 338 325 314 300 Mechatronik 79 78 83 91 104 Papiertechnik 50 43 40 45 41 Informatik 368 364 386 386 415 Wirtschaftsingenieurwesen 242 236 204 212 206 Sicherheitswesen 108 107 92 78 87 Physican Assistent 46 46 48 48 57 Ausländische Gaststudierende . . . 40 29 darunter weiblich . . . 24 14 Lehrkräfte insgesamt 1.100 1.080 1.050 1.100 1.120 darunter hauptamtlich 66 68 69 72 72 Stand: Jeweils 1. Oktober. Quelle: Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW). Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 231 Tabelle 826 Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe Tabelle 827 Staatliche Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe weiblich Ausländer beurlaubt Künstl. Lehramt freiberufl. Tätigkeit Aufbau- studiengang 2013/2014 326 183 50 7 95 220 11 51 34 2014/2015 313 185 54 5 82 218 13 48 35 2015/2016 297 181 65 12 72 213 12 46 35 2016/2017 296 177 71 7 67 216 13 46 37 2017/2018 297 180 67 10 73 211 11 44 35 darunter haupt- amtlich Winter- semester Studierende insgesamt Studierende nach Studienziel Lehrkräfte insgesamt darunter Stand: Jeweils Wintersemester. Quelle: Staatliche Akademie der Bildenden Künste. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 2013 2014 2015 2016 2017 Studierende insgesamt 444 429 419 409 394 weiblich 253 236 228 224 214 Ausländer 60 54 54 59 61 darunter weiblich 36 35 33 35 34 Kunstwissenschaft und Medienphilosophie (MA) 86 82 80 72 67 zu Praxisstudiengängen: Produktdesign (Dipl.) 83 75 74 81 71 Kommunikationsdesign (Dipl.) 113 112 110 110 97 Ausstellungsdesign und Szenografie (Dipl.) 42 38 35 36 34 Medienkunst (Dipl.) 120 122 120 110 125 Dozenten insgesamt 79 79 73 55 52 16 15 12 23 16 Von den Studierenden gehören … zum Theoriestudiengang: darunter hauptamtlich darunter Stand: Jeweils Wintersemester. Quelle: Staatliche Hochschule für Gestaltung. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 232 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 828 Karlshochschule International University 2013/14 2014/15 2015/16 2016/2017 2017/2018 Studierende insgesamt 531 645 511 493 472 weiblich 356 437 361 358 330 Ausländer 104 113 129 138 169 darunter weiblich 72 79 90 94 117 darunter 116 122 101 105 101 darunter weiblich 91 82 61 78 76 Von den Studierenden gehören zum Studiengang: International Business 77 99 78 74 64 Interkulturelles Management und Kommunikation 101 106 63 56 53 Internationales Marketing 68 84 67 57 51 Internationales Tourismusmanagement 54 65 36 43 37 Internationales Eventmanagement 61 72 45 34 28 Kunst- und Kulturmanagement 42 44 32 29 29 Energiemanagement 27 34 16 14 6 International Media and Communication Management 30 41 38 37 22 International Relations - - 13 27 43 Politics, Philosophy and Economics - - 4 9 16 Internationales Programm (Studierende aus dem Ausland) 50 59 69 60 59 Studienkolleg - - - 9 21 Premaster - - - 4 6 Master: MM Management 13 41 50 40 37 Master: M.A. Leadership 8 - - - - Dozenten insgesamt 75 84 84 94 81 darunter hauptamtlich (Professoren) 18 16 16 15 15 darunter immatrikulierte Studierende, die zur Zeit ein Semester im Ausland absolvieren Stand: Jeweils Wintersemester. Quelle: Karlshochschule International University. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 233 Tabelle 829 Staatliche Hochschule für Musik Karlsruhe 2013 2014 2015 2016 2017 Studierende insgesamt 652 654 632 621 619 darunter weiblich 335 349 339 340 344 Ausländer (ohne EU) 161 164 167 165 180 davon Fachrichtung: Schulmusik 75 74 73 76 71 Konzertexamen/Solistenexamen 29 21 26 25 30 Diplom-Künstlerische Ausbildung 1 - - - - Musikwissenschaft/Musikinformatik (BA) 69 65 50 46 44 Musikwissenschaft/Musikinformatik (MA) 31 33 34 32 33 Bachelor of Music (BA) 158 149 143 140 127 Master of Music (MA) 136 160 164 151 149 Oper (BA) 25 18 15 15 19 Oper (MA) 20 20 13 15 24 Musikjournalismus für Rundfunk und Multimedia (BA) 8 10 11 13 14 Musikjournalismus für Rundfunk und Multimedia (MA) 13 13 14 13 11 KulturMediaTechnologie (BA) 60 62 66 72 71 Promotionsstudenten (immatrikuliert) 13 8 8 5 7 Certificate of Advanced Studies (CAS) 8 14 6 8 10 Zusatzstudiengänge/Ergänzungsstudiengänge 6 7 9 10 9 außerdem Vorschüler (keine Vollstudierende) 22 25 27 27 24 Kontaktstudenten (keine Vollstudierende) 5 8 7 2 3 Austauschstudenten 23 24 15 7 17 Lehrkräfte insgesamt 257 263 263 252 251 67 61 63 60 79darunter hauptamtlich Stand: Jeweils Wintersemester. Quelle: Hochschule für Musik Karlsruhe. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 234 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 830 Badisches Konservatorium Karlsruhe 2013 2014 2015 2016 2017 Schülerinnen und Schüler insgesamt 3.192 3.270 3.070 2.922 2.811 darunter weiblich 1.692 1.780 1.678 1.576 1.514 Beleger/-innen insgesamt 3.799 3.911 3.772 3.490 3.317 davon entfallen auf 1.283 1.229 1.139 1.080 1.126 davon musikalische Früherziehung 280 257 253 265 230 musikalische Grundausbildung 63 62 86 20 46 Kurse "Singen-Bewegen-Sprechen" 497 466 409 390 511 Sonstige 443 444 391 405 339 1.523 1.565 1.572 1.517 1.443 512 535 502 442 401 481 582 559 451 347 Lehrkräfte (ohne Schulleitung) 91 89 94 83 82 Grundstufe zusammen zeitlich begrenzte Angebote und Projekte Ergänzungsfächer Hauptstufe Quelle: Badisches Konservatorium. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 831 Jugendmusikschule Neureut 2013 2014 2015 2016 2017 Schülerinnen und Schüler insgesamt1 455 467 476 459 437 232 241 251 236 241 24 24 - - - davon entfallen auf: Grundstufe zusammen3 38 50 56 66 58 davon musikalische Früherziehung 32 41 32 30 37 musikalische Grundausbildung 6 9 24 10 21 Hauptstufe (Instrumentalunterricht)3 424 417 518 481 471 Ergänzungsfächer zusammen3 252 306 425 110 83 davon Musiklehre und Hörerziehung - 36 - - - Harmonielehre 28 - - - 14 Orchesterschüler 142 139 63 52 39 Instrumentalgruppen 47 88 20 30 15 Kammermusik 35 43 10 28 15 Lehrkräfte insgesamt 19 19 17 18 16 7 8 14 13 11 außerdem Schüler/-innen des Landesförderprogramms „Singen-Bewegen-Sprechen"2 darunter hauptamtlich darunter weiblich 4 4 4 4 1 Zahl der tatsächlichen Schülerinnen und Schüler. 2 Seit Oktober 2010. 3 Schülerinnen und Schüler, die mehrere Fächer belegen, sind entsprechend mehrfach gezählt. 4 Ohne Honorarkräfte für Vertretung. Quelle: Ortsverwaltung Neureut. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 4 4 Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 235 Tabelle 832 Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Baden e. V. 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 Dozenten 22 23 24 28 23 Vortragsredner 310 307 301 387 309 Hörer insgesamt 6.585 6.707 6.457 8.012 6.221 darunter Vollhörer 356 293 255 213 179 darunter weiblich 186 171 147 117 97 Vorlesungsstunden 5.995 6.134 5.643 6.755 5.882 Prüfungsteilnehmer 72 92 92 80 73 Ausgehändigte Diplome 62 77 70 76 67 Nur Hauptanstalt Karlsruhe, ohne Zweigstellen Mosbach und Pforzheim. Stand: Jeweils Wintersemester. Quelle: Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Baden e. V. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 833 Führungsakademie des Landes Baden-Württemberg 8. Juni 2009 31. Januar 2010 14. Juni 2012 20. Januar 2014 8. Juni 2015 16. Januar 2017 Teilnehmer/-innen 20 20 20 20 20 20 darunter weiblich 5 10 7 11 10 12 Ausbildungskurse (Beginn) Quelle: Führungsakademie des Landes Baden-Württemberg. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 236 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 834 Verwaltungsschule des Gemeindetags Baden-Württemberg Verwaltungs- angestellte Mittlerer Verwaltungs- dienst Angestellte I Angestellte II (Verwaltungs- wirt) Qualifi- zierungs- lehrgang1 Kommunaler Ordnungs- dienst2 2013 Lehrgänge 2 1 1 1 1 - 232 Teilnehmer 199 33 25 59 25 - 5.455 davon bestanden 185 33 25 47 25 - - 2014 Lehrgänge 2 1 1 2 - - 421 Teilnehmer 194 38 10 80 - - 11.123 davon bestanden 182 38 10 79 - - - 2015 Lehrgänge 2 1 1 1 1 1 328 Teilnehmer 187 33 20 51 52 16 7.502 davon bestanden 187 33 20 50 52 16 - 2016 Lehrgänge 2 1 1 4 1 1 338 Teilnehmer 209 39 9 183 8 27 6.707 davon bestanden 202 39 9 172 8 27 - 2017 Lehrgänge 2 1 1 1 1 1 398 Teilnehmer 184 46 13 77 26 25 7.088 davon bestanden 172 46 13 77 26 24 - Jahr Fortbildungs- lehrgänge Lehrgangsgruppe 1 Qualifizierungslehrgang für Beamtinnen und Beamte des mittleren in den gehobenen Dienst. 2 Fortbildungslehrgang für den Kommunalen Ordnungsdienst. Quelle: Verwaltungsschule des Gemeindetags Baden-Württemberg. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 835 Volkshochschule Karlsruhe e. V. Anzahl Teil- nehmer Anzahl Teil- nehmer Schüler erfolgreicher Abschluss Schüler erfolgreicher Abschluss Schüler erfolgreicher Abschluss 2013 780 3.722 38.149 275 4.244 32 8 60 32 81 14 2014 770 3.994 42.287 254 3.970 32 11 42 35 90 17 2015 750 3.993 41.015 230 3.390 26 15 37 24 88 13 2016 925 3.942 41.628 340 5.233 30 9 47 11 90 8 2017 1.012 3.462 35.794 482 9.133 24 24 50 14 69 19 Abendrealschule2 Abendgymnasium2 Jahr Kursleiter/ Dozenten Kurse, Arbeits- gemeinschaften und ähnliches1 Einzel- veranstaltungen1 Abendhauptschule2 1 Durch eine geänderte Zählweise sind die Daten für 2017 mit den Vorjahren nur bedingt vergleichbar. 2 Schüler am Jahresende. Abendschulen: siehe auch Tabellen 813 und 816. Quelle: Volkshochschule Karlsruhe e. V. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 237 238 | Statistisches Jahrbuch 2018 Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 239 9 Kultur und Freizeit Bibliotheken, Museen und Sammlungen 241 Theater, Konzerte und Veranstaltungen 245 Freizeit und Sport 252 © S ta dt K ar lsr uh e | P re ss e- u nd In fo rm at io ns am t 240 | Statistisches Jahrbuch 2018 Begriffserklärungen Spielflächenversorgung Die Spielflächenversorgung bildet den Bestand und Bedarf der Nettospielflächen in den Stadtteilen ab, ohne Berücksichtigung räumlicher Barrieren. Nettospielflächen umfassen die bespielbaren Flächen der öffentlichen Spiel- und Sportanlagen. Dem Bedarf wurde 1,7 m² bespielbare Fläche/Bewohner zugrunde gelegt. Ausführliche Informationen sind dem Spielflächenentwicklungsplan der Stadt Karlsruhe zu entnehmen. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 241 Bibliotheken, Museen und Sammlungen Tabelle 901 Bestände der Stadtbibliothek in Karlsruhe 2017 Belletristik Sachliteratur Jugend- literatur Fremdsprach. Literatur Non-Books 1 Hauptbibliothek 110.309 20.772 63.306 - 6.294 19.937 12.941 Kinder- u. Jugendbibliothek 44.922 482 6.088 24.123 4.141 10.088 5.779 Durlach 27.468 3.934 7.393 7.666 533 7.942 2.867 Grötzingen 11.298 1.974 1.941 3.508 75 3.800 1.620 Mühlburg 14.014 2.692 3.042 4.004 191 4.085 1.863 Neureut 26.120 4.594 6.230 8.173 198 6.925 2.052 Waldstadt 25.875 4.052 6.632 8.608 392 6.191 2.963 Amerikanische Bibliothek2 41.795 8.250 17.830 9.167 - 6.548 2.945 Medienbus 13.334 2.134 2.000 5.225 57 3.918 1.726 Digitale Bibliothek/ Onleihe 29.425 X X X X X X 344.560 48.884 114.462 70.474 11.881 69.434 34.756 darunter Internationale Medien insg.2, 3 53.676 X X X X X X davon entfallen auf ... Bestand Bestands- zugänge Insgesamt Ausleihstelle 1 CDs, Hörbücher, Blu-ray Discs, DVDs, CD-ROMs, Spiele, Konsolenspiele, Zeitschriften. 2 Ausschließlich englischsprachige Bücher und Medien. 3 Fremdsprachige Literatur an allen Standorten außer Amerikanische Bibliothek. Quelle: Stadt Karlsruhe | Stadtbibliothek. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 902 Entleihungen der Stadtbibliothek in Karlsruhe 2017 Belletristik Sach- literatur Jugend- literatur Fremd- sprachl. Literatur Non-Books1 Hauptbibliothek 12.085 256.410 592.929 112.136 261.608 - 14.833 204.352 2.350 Kinder- u. Jugendbibliothek 6.922 92.546 355.953 1.968 26.711 196.561 15.132 115.581 1.396 Durlach 2.253 43.898 119.920 13.211 16.267 41.798 915 47.729 422 Grötzingen 821 13.700 54.820 7.945 5.560 17.805 182 23.328 109 Mühlburg 718 10.464 50.591 9.342 5.702 15.928 354 19.265 122 Neureut 1.304 26.102 92.875 13.796 10.298 34.876 509 33.396 188 Waldstadt 1.935 51.111 125.594 15.479 17.757 46.597 689 45.072 290 Amerikanische Bibliothek2 581 13.098 58.681 9.821 10.168 18.287 - 20.405 142 Medienbus 1.318 15.604 65.291 7.028 5.692 30.462 166 21.943 195 Digitale Bibliothek/Onleihe X X 183.851 X X X X X X 27.937 522.933 1.700.505 190.726 359.763 402.314 32.780 531.071 5.214 darunter Internat. Medien insg.2, 3 X X 91.461 X X X X X X Datenbanken X X 21.097 X X X X X X Ausleihstelle Insgesamt Neue Leser im Berichts- jahr Besuche Aktive Leser DavonEntleih- ungen insgesamt 1 CDs, Hörbücher, Blu-ray Discs, DVDs, CD-ROMs, Spiele, Konsolenspiele, Zeitschriften. 2 Ausschließlich englischsprachige Bücher und Medien. 3 Fremdsprachige Literatur an allen Standorten außer Amerikanischer Bibliothek. Quelle: Stadt Karlsruhe | Stadtbibliothek. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 3 242 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 903 Badische Landesbibliothek Karlsruhe Tabelle 904 Bibliothek des Zentrums für Kunst und Medientechnologie (ZKM) und der Hochschule für Gestaltung Karlsruhe (HfG) seit 2013 2013 2014 2015 2016 2017 Physische Bibliotheksbesuche 496.650 538.594 547.167 543.248 533.507 Aktive Benutzer 24.997 24.019 24.262 23.893 24.117 Erledigte Buchbestellungen 799.312 771.384 779.284 745.373 691.983 Ortsleihe 763.906 735.881 745.404 713.962 662.861 Fernleihe 29.534 30.090 29.516 27.628 25.715 durch Kopien und elektronische Übermittlung 5.872 5.413 4.364 3.783 3.407 Verliehene Druckschriften 793.440 765.971 774.920 741.590 688.576 Ortsleihe 763.906 735.881 745.404 713.962 662.861 Fernleihe 29.534 30.090 29.516 27.628 25.715 Entleihungen über auswärtige Bibliotheken Bestellungen 18.297 17.199 15.633 15.084 14.055 erhaltene Bände und Kopien 16.457 15.383 13.942 13.440 12.622 Medieneinheiten am Jahresende (physisch) 2.544.474 2.585.384 2.620.403 2.657.157 2.692.790 gedruckte Bücher/Zeitschriften 2.061.429 2.094.453 2.124.763 2.156.618 2.187.935 Karten und Pläne 51.350 51.706 52.016 52.224 52.501 Noten 62.571 63.408 64.059 64.487 65.061 Handschriften und Autographen 83.731 83.930 83.972 84.069 84.163 laufende Zeitschriften und Zeitungen (nicht elektronisch) 8.311 9.093 8.570 6.711 6.825 29.678 38.494 45.999 51.692 64.417 Bücher in elektronischer Form . . . . 32.518 22.538 30.250 28.154 27.624 28.166 Nutzung der elektronischen Dienste Suchanfragen in lokalen Online-Katalogen 1.527.499 1.475.546 . 2.130.443 1.901.553 Vollanzeigen von Zeitschriftenartikeln . . . . 58.767 Vollanzeigen von digitalen Einzeldokumenten . . . . 99.342 davon davon darunter Digitale Bestände (ohne elektronische Zeitschriften) Lizenzierte elektronische Zeitschriften und Zeitungen Quelle: Badische Landesbibliothek. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 2013 59.743 11.429 9.280 2014 61.807 10.274 8.104 2015 59.121 8.868 7.283 2016 67.430 7.684 6.630 2017 69.787 8.319 7.285 Jahr Bestand an Büchern und elektronischen Medien insgesamt darunter in der Bibliothek Besucherinnen und Besucher 1 1 Nach Umstieg auf ein neues Bibliotheksystem waren noch nicht alle Bestände erfasst. Quelle: Gemeinsame Bibliothek von ZKM und der Hochschule für Gestaltung (HfG). Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 243 Tabelle 905 KIT-Bibliothek seit 2013 2013 2014 2015 2016 2017 Physische Bibliotheksbesuche 3.019.529 3.062.413 3.210.234 . . Aktive Entleiher 29.735 29.925 29.340 28.364 26.565 Erledigte Buchbestellungen 792.013 744.353 704.090 641.883 563.722 Ortsleihe 779.992 732.818 693.706 632.929 555.957 Fernleihe 8.583 8.193 7.108 6.344 5.520 durch Kopien 3.438 3.342 3.276 2.610 2.245 Verliehene Druckschriften 788.575 741.011 700.814 639.273 561.477 Ortsleihe 779.992 732.818 693.706 632.929 555.957 Fernleihe 8.583 8.193 7.108 6.344 5.520 Entleihungen über auswärtige Bibliotheken Bestellungen 7.595 6.560 5.594 4.994 4.489 erhaltene Bände und Kopien 6.490 5.695 5.072 4.504 4.066 Medieneinheiten am Jahresende 2.038.672 2.052.975 2.061.980 2.059.498 2.049.680 gedruckte Dissertationen 171.185 171.748 172.321 172.939 173.529 gedruckte Bücher/Zeitschriften 1.963.918 1.957.696 1.958.705 1.936.911 1.913.962 Bücher in elektronischer Form 51.650 67.782 74.746 86.321 103.208 Zeitschriften in gedruckter Form 2.054 1.407 1.400 1.287 1.250 Zeitschriften in elektronischer Form 69.164 73.572 107.421 114.920 105.804 Digitale Bestände 74.754 90.079 103.275 122.587 135.718 Nutzung der elektronischen Dienste Suchanfragen in lokalen Online-Katalogen 4.050.386 6.980.031 6.215.666 6.433.407 2.298.647 Vollanzeigen von Zeitschriftenartikeln 2.347.230 2.022.519 2.301.783 2.488.737 2.551.725 Vollanzeigen von digitalen Einzeldokumenten 5.291.142 7.117.554 6.689.656 9.147.858 9.187.603 davon davon darunter Quelle: KIT-Bibliothek. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 244 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 906 Besucherinnen und Besucher der Karlsruher Museen, Sammlungen und Ausstellungen seit 2013 2013 2014 2015 2016 2017 Badisches Landesmuseum 111.400 113.101 126.653 138.673 175.322 Staatliche Kunsthalle 106.838 115.057 145.971 97.781 140.378 Staatliches Museum für Naturkunde 179.134 123.957 115.282 233.739 208.636 Zentrum für Kunst und Medientechnologie (ZKM) insgesamt 223.838 206.632 195.510 212.539 221.865 Medienmuseum/Wechselausstellungen (ab 2017: Lichthof 8/9) 111.251 83.034 67.367 65.434 88.274 Museum für Neue Kunst (ab 2017: Lichthof 1/2) 67.913 70.189 87.894 95.105 82.294 Sonstige Besucher/-innen 44.674 53.409 40.249 52.000 51.297 Regierungspräsidium am Rondellplatz 114.950 105.510 109.750 104.540 69.145 Städtische Galerie, Lichthof 10 45.776 52.824 30.858 41.471 31.947 Stadtmuseum 16.770 17.485 17.333 15.463 14.129 Pfinzgaumuseum Durlach 11.610 14.952 12.100 12.702 15.260 Museum der Karpatendeutschen 682 485 1.003 908 1.003 Badischer Kunstverein e. V. 10.810 10.721 11.755 10.933 10.718 Generallandesarchiv 8.150 11.383 10.777 12.318 9.952 Museum für Literatur am Oberrhein 9.904 11.053 10.609 9.473 9.231 Verkehrsmuseum 3.942 3.814 4.066 3.733 3.775 Rechtshistorisches Museum 3.500 3.500 3.500 4.000 4.000 Museum Knielingen 1.392 2.012 10.385 2.389 6.356 Heimathaus Neureut 925 754 895 925 911 Heimatmuseum Stupferich 490 520 250 450 530 Badisches Schulmuseum1 1.950 1.025 3.000 3.500 3.700 Wasser – und Brunnenmuseum 543 300 607 649 158 Zeitgeist – Uhrenmuseum 3.600 . . . . Workuta – Zeitzeugenmuseum und Museum für Menschenrechte 5 7 5 4 - BMX – Museum 30 30 30 30 50 Rachengold – Museum 11 20 10 - - Skimuseum 110 95 75 69 72 856.360 795.237 810.424 906.289 927.138Besucher insgesamt 1 Ohne Veranstaltungen außerhalb. 2 Wegen Renovierung teilweise geschlossen. 2 Die Daten sind teilweise geschätzt. Quelle: Jeweiliges Museum. 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Abbildung 9.1 Besucherinnen und Besucher der Karlsruher Museen, Sammlungen und Ausstellungen seit 2008 933 900 928 839 910 856 795 810 906 927 0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1.000 1.100 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 in Tsd. Quelle: Jeweiliges Museum. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 245 Theater, Konzerte und Veranstaltungen Tabelle 907 Aufführungen sowie Besucherinnen und Besucher des Badischen Staatstheaters in Karlsruhe nach Jahren beziehungsweise Spielzeiten 2013 1.184 319.556 220 189.959 86,9 302 81.081 83,7 2014 1.318 322.885 222 172.726 82,8 313 83.604 84,0 2015 1.270 329.008 221 179.971 81,8 304 79.330 81,4 2016 1.165 318.029 213 183.083 86,2 300 78.001 80,4 2017 1.173 293.837 205 163.671 80,9 294 78.492 82,4 2012/2013 1.162 316.913 217 188.982 87,4 287 77.479 86,0 2013/2014 1.304 327.892 229 187.864 78,4 308 81.359 81,8 2014/2015 1.314 331.943 218 169.258 77,8 314 86.097 86,3 2015/2016 1.159 321.546 217 188.004 87,1 294 75.870 80,1 2016/2017 1.151 303.479 206 169.612 83,1 302 80.407 81,9 Jahr/Spielzeit darunter Großes Haus (Opernhaus) Kleines Haus (Schauspielhaus) Besucher/ -innen Platzaus- nutzung in % insgesamt Auffüh- rungen Besucher/ -innen Platzaus- nutzung in % Auffüh- rungen Besucher- innen/ Besucher1 Auffüh- rungen1 1 Einschießlich sonstige Veranstaltungen und auswärtige Gastspiele. Ab dem Jahr 2013 beziehungsweise Spielzeit 2012/2013 wurden auch theaternahe Veranstaltungen und Führungen in die Spielzeit mit aufgenommen. Die Daten sind daher mit den Vorjahren nur bedingt vergleichbar. Quelle: Badisches Staatstheater Karlsruhe. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 908 Aufführungen sowie Besucherinnen und Besucher des Badischen Staatstheaters nach Monaten 2017 Aufführungen Besucher/ -innen Platzausnutzung in % Aufführungen Besucher/ -innen Platzausnutzung in % Januar 19 16.998 89,8 36 10.751 89,0 Februar 19 17.437 92,1 28 7.459 84,2 März 21 18.359 87,8 29 7.883 87,3 April 22 16.223 74,0 23 5.845 80,5 Mai 23 19.477 86,0 20 4.865 77,2 Juni 18 14.211 81,4 23 6.152 83,2 Juli 15 11.758 80,8 16 3.919 76,3 August - - - - - - September 7 5.008 71,6 7 1.772 78,7 Oktober 19 13.276 71,8 24 5.394 71,4 November 18 11.653 66,6 36 9.522 80,0 Dezember 24 19.271 80,4 52 14.930 85,3 Jahr 2017 205 163.671 80,9 294 78.492 82,4 Monat Großes Haus (Opernhaus) Kleines Haus (Schauspielhaus) Quelle: Badisches Staatstheater Karlsruhe. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 246 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 909 Aufführungen sowie Besucherinnen und Besucher des Badischen Staatstheaters in Karlsruhe nach Spielgattungen im Jahr 2017 Auffüh- rungen Besucher/ -innen Auffüh- rungen Besucher/ -innen Auffüh- rungen Besucher/ -innen Auffüh- rungen Besucher/ -innen Opern 97 71.610 97 71.610 - - 1 794 Operetten 3 1.383 3 1.383 - - - - Musical 36 18.359 16 13.132 20 5.227 - - Schauspiele 163 43.267 4 1.533 159 41.734 33 6.451 Ballett 52 44.361 46 42.329 6 2.032 4 4.953 Konzerte 49 31.495 29 26.678 20 4.817 - - Kinder-/Jugendtheater 82 26.749 9 5.912 73 20.837 7 584 Sonstige 17 4.939 1 1.094 16 3.845 - - Insgesamt1 499 242.163 205 163.671 294 78.492 45 12.782 Kleines Haus (Schauspielhaus)Großes Haus (Opernhaus) Auswärtige GastspieleZusammen Spielgattung 1 Außerdem 674 sonstige Veranstaltungen mit 51.674 Besucherinnen und Besuchern. Quelle: Badisches Staatstheater Karlsruhe. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 910 Besucherinnen und Besucher sonstiger Veranstaltungen des Badischen Staatstheaters 2017 Aufführungen und Veranstaltungen Besucher/-innen Probebühne - - Foyers 8 316 Insel-Theater 150 12.153 sonstige Spielstätten 92 5.784 Studio 169 12.539 sonstige theaternahe Vorstellungen 185 19.222 Theaterführungen 70 1.660 Insgesamt 674 51.674 Sonstige Veranstaltungen Quelle: Badisches Staatstheater Karlsruhe. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 247 Tabelle 911 Aufführungen sowie Besucherinnen und Besucher ausgewählter Privattheater 2017 Aufführungen Besucher/-innen Aufführungen Besucher/-innen Januar 48 3.735 40 6.635 Februar 33 2.203 40 6.234 März 41 2.762 46 5.637 April 37 1.917 48 7.521 Mai 51 3.439 40 5.483 Juni 12 418 17 1.925 Juli . . 30 3.661 August . . 7 1.739 September . . 27 5.942 Oktober - - 35 7.123 November - - 31 8.081 Dezember - - 50 7.222 Jahr 2017 . . 411 67.203 Monat Kammertheater1Sandkorn-Theater1 1 Ohne auswärtige Gastspiele. 2 Das Sandkorn-Theater hatte seinen Spielbetrieb Ende September 2017 eingestellt und wurde im Januar 2018 unter neuer Leitung wieder eröffnet. Quelle: Jeweiliges Theater. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 2 2 Tabelle 912 Kinemathek Karlsruhe e. V. seit 2013 2013 2014 2015 2016 2017 Vorhandene Sitzplätze 146 146 146 146 146 Aufführungen 617 655 652 576 566 darunter Kinderkino 135 117 123 116 77 Besucher/-innen insgesamt 16.426 16.933 16.386 16.678 15.397 darunter Kinderkino 3.048 1.902 2.379 2.585 1.0541 1 Zahl ist tatsächlich höher, es liegt eine Untererfassung vor. Quelle: Kinemathek Karlsruhe e. V. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 1 248 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 913 Veranstaltungen sowie Besucherinnen und Besucher der Kulturvereine Substage, Tempel und Tollhaus seit 2008 Veranstaltungen Besucher/-innen Veranstaltungen1 Besucher/-innen2 Veranstaltungen Besucher/-innen 2008 99 39.789 1.160 58.300 203 82.806 2009 105 41.053 1.126 58.800 215 88.085 2010 92 43.187 1.154 54.800 225 92.211 2011 104 57.765 1.157 56.300 253 106.816 2012 108 60.943 1.210 53.600 254 112.853 2013 104 54.106 1.244 56.070 274 116.013 2014 103 56.466 1.275 61.560 289 127.890 2015 107 56.120 1.234 60.854 274 139.786 2016 101 53.434 1.248 65.906 289 136.274 2017 131 56.901 1.088 50.610 301 134.816 Substage Rockrampe Karlsruhe e. V. Kulturverein Tempel e. V. Kulturverein Tollhaus e. V. Jahr 1 Veranstaltungen, Kurse, Ausstellungen und sonstige Aktivitäten. 2 Teilweise geschätzt. Quelle: Jeweiliger Verein. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 914 Aufführungen sowie Besucherinnen und Besucher des Mundarttheaters Badisch Bühn seit 2013 Jahr Aufführungen Besucherinnen und Besucher 2013 90 14.000 2014 95 14.000 2015 92 13.500 2016 104 14.400 2017 105 14.800 Quelle: Badisch Bühn. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 249 Tabelle 915 Kinos in Karlsruhe seit 2008 Jahr Besucherinnen und Besucher Veränderung gegenüber dem Vorjahr in % 2008 1.355.853 4,5 2009 1.539.567 13,5 2010 1.387.595 -9,9 2011 1.386.385 -0,1 2012 1.437.751 3,7 2013 1.367.858 -4,9 2014 1.273.311 -6,9 2015 1.359.919 6,8 2016 1.191.852 -12,4 2017 1.151.921 -3,4 Quelle: Filmförderanstalt (FFA), Berlin. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Abbildung 9.2 Entwicklung der Besucherzahlen in den Karlsruher Kinos seit 2008 1.355.853 1.539.567 1.387.595 1.386.385 1.437.751 1.367.858 1.273.311 1.359.919 1.191.852 1.151.921 0 200.000 400.000 600.000 800.000 1.000.000 1.200.000 1.400.000 1.600.000 1.800.000 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Besucher/-innen Quelle: Filmförderanstalt (FFA), Berlin. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 250 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 916 Belegung der Räumlichkeiten der Karlsruher Messe- und Kongress-Gesellschaft seit 2013 Schwarzwald- halle Kongresszentrum (Stadthalle) 3 Gartenhalle Konzerthaus4 Messe Karlsruhe 2013 Tage 3.745 214 1.455 173 377 1.526 Besucher/-innen 726.955 . . . . 480.537 2014 Tage 3.910 348 1.470 174 398 1.520 Besucher/-innen 759.525 . . . . 472.173 2015 Tage 3.739 365 1.226 178 360 1.610 Besucher/-innen 795.317 . . . . 529.640 2016 Tage 3.379 426 828 153 236 1.736 Besucher/-innen 775.789 . . . . 516.723 2017 Tage 3.623 323 262 299 294 2.445 Besucher/-innen 800.174 . . . . 575.615 und zwar Jahr Ausnutzung Belegungstage und Besucherinnen/Besucher insgesamt1, 2 1 Besucher/-innen unter Ausschluss von Mehrfachzählungen. Die Ergebnisse stellen die Summe der Belegung aller Säle und Hallen dar. 2 Bedingt durch Zwei-Jahres-Turnus sind ungerade Jahre starke Messejahre. 3 Schließung der Stadthalle wegen Modernisierung ab Juli 2017. 4 Einschließlich mobile Ausstellungshallen, Freigelände und externe Veranstaltungsstätten. Quelle: Karlsruher Messe- und Kongress-GmbH (KMK). Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 917 Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der Karlsruher Messe- und Kongress-Gesellschaft seit 2015 Ver- anstal- tungen Raum- bele- gungen Besucher/ -innen Ver- anstal- tungen Raum- bele- gungen Besucher/ -innen Ver- anstal- tungen Raum- bele- gungen Besucher/ -innen Kongresse, Tagungen, Seminare 125 1.602 134.009 116 1.332 114.156 119 1.184 92.856 Messen, Ausstellungen, Präsentationen 48 1.329 482.860 41 1.349 449.453 42 1.463 448.436 Veranstaltungen 151 808 178.448 131 698 212.180 140 1.119 258.882 davon Konzerte Ernste Musik 54 . . 28 . . 30 . . Unterhaltungsmusik 24 . . 25 . . 19 . . Theater/Shows 30 . . 43 . . 40 . . Gesellschaftliche Veranstaltungen 24 . . 18 . . 23 . . Sportveranstaltungen 9 . . 8 . . 7 . . Kirchliche Veranstaltungen - . . - . . 1 . . Sonstige Veranstaltungen 10 . . 9 . . 20 . . 324 3.739 795.317 288 3.379 775.789 301 3.766 800.174 2017 12016 Insgesamt 2015 Art der Veranstaltung 1 Schließung der Stadthalle wegen Modernisierung ab Juli 2017. Quelle: Karlsruher Messe- und Kongress-GmbH (KMK). Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 251 Tabelle 918 Badnerlandhalle 2016 und 2017 Abbildung 9.3 Belegungstage sowie Besucherinnen und Besucher der Karlsruher Messe- und Kongress-Gesellschaft seit 2008 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 4.000 4.500 5.000 0 100.000 200.000 300.000 400.000 500.000 600.000 700.000 800.000 900.000 1.000.000 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Besucher/-innen insgesamt Belegungstage Besucher/-innen BelegungstageBesucher/-innen Belegungstage Quelle: Karlsruher Messe- und Kongress–GmbH (KMK). Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Ver- anstaltungen Belegungs- tage Besucherinnen und Besucher Ver- anstaltungen Belegungs- tage Besucherinnen und Besucher Konzerte, sonstige musikalische Veranstaltungen 17 18 9.180 16 17 12.730 Theater, Kabarett, Kulturelles 17 19 11.490 20 20 10.820 Gesellschaftliche Veranstaltungen 35 35 15.365 33 33 12.865 Kirchliche Veranstaltungen 2 2 1.110 1 1 480 Prüfungen 15 15 1.560 18 18 2.680 Vorträge, Seminare 31 38 7.035 40 40 8.418 Mitgliederversammlungen, Tagungen 4 4 1.190 4 5 1.680 Betriebsversammlungen 7 7 3.200 7 7 3.030 Präsentationen, Ausstellungen - - - 1 6 3.100 Märkte, Börsen, Messen 7 10 6.050 10 19 6.010 Insgesamt 135 148 56.180 150 166 61.813 2017 Art der Veranstaltung 2016 Quelle: Ortsverwaltung Neureut. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 252 | Statistisches Jahrbuch 2018 Freizeit und Sport Tabelle 919 Zoologischer Stadtgarten seit 2013 Tageskarten Jahreskarten 2013 1.281.721 365.974 552.660 105.177 2014 1.406.235 409.727 538.860 131.970 2015 1.525.898 470.815 613.450 134.735 2016 1 1.007.119 466.009 287.321 114.593 2017 2 1.010.435 449.547 265.749 111.666 darunter mitJahr Besucherinnen und Besucher insgesamt Bootsfahrten (Gondoletta) 1 Durch eine geänderte Zählweise bei den Jahreskartenbesuchern sind die Besucherzahlen ab dem Jahr 2016 nicht mit den Vorjahren vergleichbar. 2 Ab 2017 werden Gutschein-Tages- und Jahreskarten nicht mehr beim Kauf, sondern erst beim Einlösen gezählt. Quellen: Stadt Karlsruhe | Zoo | Gartenbauamt. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 920 Besucherinnen und Besucher der Karlsruher Hallenbäder seit 2013 Europabad Fächerbad Vierordtbad1 Weiherhofbad Durlach Hallenbad Grötzingen Adolf-Ehrmann- Bad Neureut Oberwaldbad 2013 1.172.980 488.872 340.877 111.918 91.109 42.423 51.730 46.051 2014 1.156.305 486.174 327.892 105.947 94.309 42.373 52.002 47.608 2015 1.117.025 468.133 325.581 107.235 77.503 40.954 49.434 48.185 2016 1.092.932 464.755 291.025 108.352 89.096 40.771 52.387 46.546 2017 1.125.040 473.826 329.966 99.911 84.216 40.827 50.220 46.074 Jahr Besucherinnen und Besucher insgesamt davon im ... 1 Einschließlich Badehaus und Sauna; ohne private (verpachtete) Einrichtungen. Quellen: Stadt Karlsruhe | Bäderbetriebe, Fächerbad und Oberwaldbad. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Abbildung 9.4 Besucherinnen und Besucher der Karlsruher Bäder seit 2013 0 100.000 200.000 300.000 400.000 500.000 600.000 700.000 800.000 2013 2014 2015 2016 2017 Europabad Fächerbad übrige Hallenbäder zus. Freibäder Besucher/-innen Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 253 Tabelle 921 Besucherinnen und Besucher der Karlsruher Freibäder nach Monaten Rheinstrandbad Rappenwörth Sonnenbad Freibad Rüppurr Turmbergbad Durlach Freibad Wolfartsweier3 Mai 96.431 19.642 36.930 15.951 20.446 3.462 Juni 141.031 41.500 22.899 32.928 36.945 6.759 Juli 98.658 27.264 17.561 23.351 25.123 5.359 August 112.828 36.843 18.215 22.517 29.969 5.284 September 26.481 871 22.542 1.069 1.604 395 Jahr 2017 475.429 126.120 118.147 95.816 114.087 21.259 2016 526.791 153.045 129.391 100.583 120.793 22.979 2015 590.261 192.579 118.615 111.246 140.063 27.758 2014 363.859 98.874 102.691 65.975 80.769 15.550 2013 548.608 166.097 119.337 107.573 129.358 26.243 Monat/Jahr Besucherinnen und Besucher insgesamt davon im ... 2 1 1 Einschließlich Februar bis April. 2 Einschließlich Oktober bis Dezember. 3 Seit 2008 vom Förderverein Freibad Wolfartsweier e. V. privat geführt. Quellen: Stadt Karlsruhe | Bäderbetriebe, Förderverein Freibad Wolfartsweier e. V. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 922 Besucherinnen und Besucher der Karlsruher Bäder nach Monaten Europabad Fächerbad sonstige städtische Hallenbäder zus. Oberwaldbad Januar - 115.625 47.011 33.773 30.500 4.341 Februar 3.363 104.702 41.956 30.874 27.533 4.339 März 9.066 109.432 40.743 34.873 28.736 5.080 April 8.181 98.391 44.978 29.189 20.142 4.082 Mai 75.821 95.847 33.698 33.483 23.784 4.882 Juni 141.031 80.708 30.134 30.315 16.651 3.608 Juli 98.658 96.128 39.830 32.150 19.929 4.219 August 112.828 55.153 46.634 - 8.519 - September 12.544 68.911 28.466 18.803 17.872 3.770 Oktober 7.622 101.595 43.724 26.058 27.624 4.189 November 5.784 106.514 39.642 32.295 29.994 4.583 Dezember 531 92.034 37.010 28.153 23.890 2.981 Jahr 2017 475.429 1.125.040 473.826 329.966 275.174 46.074 2016 526.791 1.092.932 464.755 291.025 290.606 46.546 2015 590.261 1.117.025 468.133 325.581 275.126 48.185 2014 363.859 1.156.305 486.174 327.892 294.631 47.608 2013 548.608 1.172.980 488.872 340.877 297.180 46.051 davon Monat/Jahr Freibäder insgesamt Hallenbäder insgesamt Quellen: Stadt Karlsruhe | Bäderbetriebe, Fächerbad, Oberwaldbad, Förderverein Freibad Wolfartsweier e. V. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 254 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 923 Sport- und Spielanlagen in Karlsruhe Städtische Anlagen Vereinsanlagen Sonstige3 Turn- und Sporthallen ( ≥405 m2) 64 35 18 9 Turn-/Sporthallen und Gymnastikräume (<405 m2) 134 53 77 4 Großspielfelder (≥ 5.400 m2) 116 3 109 4 Kleinspielfelder (< 5.400 m2) 255 154 96 5 Rundbahnen 17 2 14 1 Hallenbäder 8 5 1 2 Freibäder 5 4 1 - Badmintonhalle 1 - 1 - Beachvolleyballanlagen 38 13 20 5 BMX-Bahn/Dirt-Bike 6 1 3 2 Bouleanlagen 11 - 11 - Bowlingcenter 1 - - 1 Golfanlage 1 - - 1 Kegelanlagen 63 - 63 - Kletterhallen 2 - 1 1 Minigolfplätze 4 2 1 1 Paintballanlage/Lasertag 2 - - 2 Reithallen 7 - 7 - Reitplätze 12 - 12 - Rollschuhbahnen 1 1 - - Schießstände 444 - 444 - Skateranlagen 11 9 1 1 Squashhallen 1 - 1 - Tennisfelder im Freien 283 - 274 9 Tennisfelder in Hallen 26 - 26 - Trabrennbahn 1 - 1 - Art der Anlage1 Anlagen insgesamt davon 2 2 3 Nur für die Öffentlichkeit zugängliche Einrichtungen. Die Daten sind daher mit früheren Ergebnissen nicht vergleichbar. 1 Inklusive kommerzieller Anbieter soweit dem Schul- und Sportamt bekannt. 2 Einschließlich Hallen der Karlsruher Sportstätten-Betriebs-GmbH. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 3 Soweit dem Schul- und Sportamt Informationen vorliegen. 4 Einschließlich Bogenschießhalle. Stand: Mai 2017. Quelle: Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt. 4 Tabelle 924 Spiele, Besucherinnen und Besucher des Wildparkstadions1 Spiele Besucher/-innen Spiele Besucher/-innen 2008 17 484.437 2008/2009 17 477.308 2009 17 396.826 2009/2010 17 303.467 2010 17 255.897 2010/2011 17 251.414 2011 18 281.716 2011/2012 17 245.364 2012 19 240.283 2012/2013 19 227.785 2013 17 257.142 2013/2014 17 274.296 2014 16 248.875 2014/2015 17 295.110 2015 17 322.348 2015/2016 17 271.944 2016 17 247.628 2016/2017 17 235.712 2017 17 199.436 2017/2018 19 220.251 Jahr Heimspiele des KSC Saison Heimspiele des KSC 1 Nur Liga-Heimspiele des Karlsruher SC. Quelle: Karlsruher Sport-Club (KSC). Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 255 Tabelle 925 Spielflächenversorgung 2017 in den Karlsruher Stadtteilen und Stadtvierteln Anzahl der Anlagen Bespiel- bare Flächen (m2) Spielflächen- fehlbedarf (-)/ -überschuss in m2 01 Innenstadt-Ost 3 11.006 -659 011 Nordöstlicher Teil 1 10.562 7.964 012 Südwestlicher Teil 2 444 -8.624 02 Innenstadt-West 4 9.287 -8.708 021 Östlicher Teil 2 1.675 -2.189 022 Westlicher Teil 2 7.612 -6.518 03 Südstadt 12 17.504 -17.684 031 Nördlicher Teil 3 2.930 -9.065 032 Südlicher Teil 5 9.638 -5.257 033 Östlicher Teil 4 4.936 -3.362 04 Südweststadt 11 39.607 3.608 041 Östlicher Teil 2 3.539 -7.409 042 Mittlerer Teil 5 10.046 -12.091 043 Beiertheimer Feld 4 26.022 23.108 05 Weststadt 8 18.217 -17.296 051 Mittlerer Teil 2 3.851 -1.371 052 Südlicher Teil 6 14.366 -15.925 06 Nordweststadt 18 40.473 20.505 061 Alter Flugplatz 9 13.853 5.305 062 Binsenschlauch 2 4.207 -958 063 Lange Richtstatt 2 20.531 18.763 064 Rennbuckel 5 1.882 -2.606 07 Oststadt 13 30.438 -7.394 071 Nördlicher Teil 2 11.552 2.289 072 Südlicher Teil 6 7.469 -9.482 073 Westlicher Teil 5 11.417 -201 08 Mühlburg 10 14.220 -15.474 081 Alt-Mühlburg 4 7.855 -12.387 082 Weingärtensiedlung 2 1.470 -1.389 083 Rheinhafen 1 597 -1.633 084 Mühlburger Feld 3 4.298 -64 09 Daxlanden 15 41.483 21.362 091 Alt-Daxlanden 2 5.842 1.650 092 Neu-Daxlanden 2 9.763 5.141 093 Daxlanden-Ost 3 3.058 -704 094 Rheinstrandsiedlung 8 22.820 15.275 10 Knielingen 9 32.175 14.288 101 Alt-Knielingen 4 11.489 6.144 102 Neu-Knielingen 5 20.686 8.143 11 Grünwinkel 10 21.926 3.051 111 Alt-Grünwinkel 1 2.654 -5.093 112 Hardecksiedlung 1 2.969 1.582 113 Albsiedlung 3 5.398 3.365 114 Alte Heidenstückers. 2 1.481 -2.154 115 Neue Heidenstückers. 3 9.424 5.351 12 Oberreut 23 30.454 14.275 121 Feldlage 20 16.557 6.413 122 Waldlage 3 13.897 7.862 Stadtteil/Stadtviertel Ohne offene Schulhöfe. Quelle: Stadt Karlsruhe | Gartenbauamt. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Anzahl der Anlagen Bespiel- bare Flächen (m2) Spielflächen- fehlbedarf (-)/ -überschuss in m2 13 Beiertheim-Bulach 6 6.492 -5.474 131 Beiertheim 3 2.744 -4.316 132 Bulach 3 3.748 -1.158 14 Weiherf.-Damm. 6 11.131 746 141 Weiherfeld 2 3.906 -1.031 142 Dammerstock 4 7.225 1.777 15 Rüppurr 10 19.663 1.313 151 Alt-Rüppurr 2 4.881 -1.081 152 Neu-Rüppurr - - -2.615 153 Gartenstadt 5 3.983 -1.387 154 Rüppurr-Südost 3 10.799 6.396 16 Waldstadt 28 37.474 16.063 161 Waldlage 18 8.979 -6.729 162 Feldlage 10 28.495 22.792 17 Rintheim 8 10.611 -276 171 Alt-Rintheim 5 6.818 730 172 Rintheimer Feld 3 3.793 -1.006 18 Hagsfeld 11 22.654 10.247 181 Alt-Hagsfeld 5 8.109 3.215 182 Westlicher Teil 6 14.545 7.033 19 Durlach 37 40.709 -12.069 191 Alt-Durlach 9 12.112 -7.528 192 Dornwald-Untermühl 2 1.772 -528 193 Hanggebiet 6 7.182 -2.491 194 Bergwald 2 968 -1.344 195 Aue 10 4.676 -8.455 196 Lohn-Lissen 5 5.864 924 197 Killisfeld 3 8.135 7.353 20 Grötzingen 13 15.482 -371 201 Nördlich der Pfinz 9 10.029 -606 202 Südlich der Pfinz 4 5.453 236 21 Stupferich 5 3.808 -1.020 22 Hohenwettersbach 9 9.643 4.446 23 Wolfartsweier 9 10.612 5.233 24 Grünwettersbach 11 6.692 -307 25 Palmbach 6 5.001 1.582 26 Neureut 24 36.924 4.405 261 Südlicher Teil 6 5.555 -976 262 Nördlicher Teil 9 18.474 5.338 263 Kirchfeld 4 5.552 -2.894 264 Heide 5 7.343 2.937 27 Nordstadt 8 24.794 7.906 271 Hardtwaldsiedlung 2 3.697 -1.784 272 Amerikanersiedlung 6 21.097 9.690 Insgesamt 327 568.480 42.298 Stadtteil/Stadtviertel 256 | Statistisches Jahrbuch 2018 Abbildung 9.5 Spielflächenversorgung in den Karlsruher Stadtteilen 2017 -659 -8.708 -17.684 3.608 -17.296 20.505 -7.394 -15.474 21.362 14.288 3.051 14.275 -5.474 746 1.313 16.063 -276 10.247 -12.069 -371 -1.020 4.446 5.233 -307 1.582 4.405 7.906 -30.000 -25.000 -20.000 -15.000 -10.000 -5.000 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 Innenstadt-Ost Innenstadt-West Südstadt Südweststadt Weststadt Nordweststadt Oststadt Mühlburg Daxlanden Knielingen Grünwinkel Oberreut Beiertheim-Bulach Weih.-Dammerst. Rüppurr Waldstadt Rintheim Hagsfeld Durlach Grötzingen Stupferich Hohenwettersbach Wolfartsweier Grünwettersbach Palmbach Neureut Nordstadt Spielflächenversorgung in m2 Unterversorgung Überversorgung Quelle: Stadt Karlsruhe | Gartenbauamt. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 257 männlich weiblich zusammen männlich weiblich zusammen unter 15 Jahre 11.599 8.534 20.133 11.559 8.648 20.207 15 bis 18 Jahre 3.649 2.361 6.010 3.596 2.219 5.815 19 bis 21 Jahre 2.312 1.279 3.591 2.358 1.213 3.571 22 bis 60 Jahre 30.002 16.762 46.764 30.201 16.832 47.033 61 Jahre und älter 11.882 7.931 19.813 11.471 7.834 19.305 Insgesamt1 59.444 36.867 96.311 59.185 36.746 95.931 2016 Altersgruppe 2017 1 Aktive und passive Mitglieder. Quellen: Badischer Sportbund; eigene Erhebungen. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 926 Mitglieder in Sportvereinen nach Altersgruppen und Geschlecht 2016 und 2017 Tabelle 927 Vereine und deren Mitglieder nach ausgeübten Sportarten 2017 insgesamt darunter weiblich unter 15 15 bis 18 19 bis 21 22 bis 60 61 und mehr Basketball 12 1.363 334 449 173 80 588 73 Behinderten-/Rehasport 24 2.211 1.134 178 48 34 728 1.223 Boxen 3 1.400 311 155 143 107 935 60 Flugsport 2 544 32 2 12 10 353 167 Fußball 54 20.462 2.658 4.696 1.545 894 10.249 3.078 Handball 15 2.841 905 807 302 182 1.280 270 Judo 10 1.115 299 530 80 34 390 81 Kanu 9 1.006 376 151 75 49 556 175 Kegeln/Bowling 10 318 105 10 1 8 195 104 Leichtathletik 25 3.329 1.607 888 241 122 1.259 819 Radsport 6 737 182 153 40 22 477 45 Reiten 10 1.580 1.250 273 134 96 908 169 Rudern 2 462 138 26 31 38 269 98 Schießen 12 2.248 498 86 56 45 1.375 686 Schwimmen 9 2.224 1.201 1.095 185 59 719 166 Skilauf 16 1.283 478 84 49 35 738 377 Tanzen 13 1.929 1.260 316 79 74 1.156 304 Tennis 49 6.871 2.635 1.122 513 238 3.117 1.881 Tischtennis 25 1.187 166 165 99 48 604 271 Turnen/Gymnastik 66 23.107 13.829 7.676 1.068 613 7.868 5.882 Volleyball 31 2.310 1.101 282 199 136 1.479 214 Wandern 3 836 520 18 16 2 183 617 Sonstige 110 19.162 6.802 2.007 919 666 12.368 3.202 Insgesamt 516 98.525 37.821 21.169 6.008 3.592 47.794 19.962 davon sind ... Jahre alt Sportart Vereine 1 (Abteilungen) Mitglieder 20172 1 Vereine mit mehreren Abteilungen sind entsprechend mehrfach gezählt. 2 Aktive Mitglieder, die sich an verschiedenen Sportarten des gleichen Vereins beteiligen, sind mehrfach gezählt. Quellen: Badischer Sportbund; eigene Erhebungen. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 258 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 928 Mitglieder Karlsruher Jugendorganisationen 2017 im Vergleich zu 2016 unter 15 Jahre 15 bis 26 Jahre unter 15 Jahre 15 bis 26 Jahre 1 Adventjugend Karlsruhe . . . . . . 16 2 AFS - Interkulturelle Begegnungen 1 21 - 10 - 11 24 3 Alpenvereinsjugend 11 1.159 177 493 195 294 1.014 4 Arbeiterwohlfahrt-Jugendwerk 1 191 1 65 - 125 171 5 Arbeitskreis BdP-PsD (Pfadfinder) . . . . . . 288 6 Badischer Sportbund - Sportkreisjugend 207 29.290 8.301 9.799 5.876 5.314 18.413 7 BDKJ -Dekanat Karlsruhe- 72 2.631 703 632 748 548 2.612 8 Bläserjugend 15 611 116 136 159 200 897 9 BUND-Jugend . . . . . . 273 10 BWLV-Luftsportjugend 2 66 5 50 2 9 70 11 Deutsche Jugend in Europa 3 160 36 28 62 34 211 12 DLRG-Jugend 4 1.404 484 253 429 238 1.441 13 Evangelisches Jugendwerk 80 2.543 700 430 710 703 2.642 14 Freireligiöser Jugendbund Baden . . . . . . . 15 Gewerkschaftsjugend DGB 8 2.300 - 1.500 - 800 2.300 16 Grüne Jugend 1 18 - 10 - 8 . 17 Harmonikajugend 12 582 73 103 189 217 606 18 Jugend der evang.-freikirchl. Gemeinde 8 46 7 12 17 10 . 19 Jugend der evang.-method. Kirche 3 136 22 34 34 46 139 20 Jugend im Festausschuss K`her Fastnacht e. V. 69 795 51 89 299 356 789 21 Jugend der Türkisch Islamischen Gemeinde K´he . . . . . . . 22 Jugendfeuerwehr 20 400 162 171 37 30 481 23 Jugend- und Kulturverein e. V. 1 30 3 10 6 11 25 24 Jugendrotkreuz . . . . . . . 25 Junge Liberale 1 25 - 19 - 6 15 26 Junge Union 3 90 - 64 - 26 139 27 Jungsozialisten in der SPD . 122 - 94 - 28 100 28 Naturfreundejugend (NAJU) 5 366 70 123 70 103 354 29 Naturschutzjugend im DBV 1 328 39 104 54 131 272 30 Pfadfinderbund Süd e. V. . . . . . . . 31 K´her Wandervogel im Ring Junger Bünde 3 13 4 1 4 4 11 32 ROCK YOUR LIFE! e. V. 1 39 - 18 - 21 - 33 Rollen- u. Brettspielverein "Thoule" e. V. 1 97 11 45 19 22 96 34 Schwule Jungs 1 27 . 27 - - 26 35 SJD - Die Falken 4 219 17 101 27 74 253 36 Solidaritätsjugend 3 70 18 28 14 10 75 37 swhv-Jugend . . . . . . . 38 THW-Jugend 1 46 16 5 9 16 33 Insgesamt2 2017 542 43.825 11.016 14.454 8.960 9.395 X 2016 527 X 7.908 11.393 6.803 7.695 33.799 Organisation1 Gruppen Mit- glieder 2016 Mit- glieder 2017 davon weiblichmännlich 1 Soweit Mitglied im Stadtjugendausschuss Karlsruhe e. V. 2 Soweit Meldungen vorliegen. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Quelle: Stadtjugendausschuss Karlsruhe e. V. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 259 260 | Statistisches Jahrbuch 2018 © Martin Noth | Stadt Karlsruhe |Amt für Stadtentwicklung Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 261 10 Politik und Verwaltung Wahlen 263 Kommunale Verwaltung und Finanzen 269 Sicherheit 275 © Stadt Karlsruhe | Presse- und Informationsamt 262 | Statistisches Jahrbuch 2018 Begriffserklärungen Kommunale Verwaltung und Finanzen Mit dem Jahr 2007 hat die Stadtverwaltung Karlsruhe auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) umgestellt. Die Jahresabschlüsse werden nach dem Regelwerk des NKHR erstellt und aus einer Bilanz (Vermögensrechnung), einer Ergebnisrechung (im betriebswirtschaftlichen Sprachgebrauch Erfolgsrechnung oder Gewinn- und Verlustrechnung genannt) und einer Finanzrechnung bestehen. Die Ergebnisrechnung umfasst alle Erträge und Aufwendungen; sie ist das Herzstück der Doppik. Sie stellt das gesamte Ressourcenaufkommen und den Ressourcenverbrauch dar. Hier wird der Werteverzehr und Wertezuwachs der Kommune wiedergegeben. Das Ergebnis aus Aufwand und Ertrag gibt Auskunft darüber, ob die Gemeinde leistungsfähig ist und ob sie ihre Aufgaben mit den vorhandenen Mitteln erfüllen kann. Die Finanzrechnung enthält sämtliche Einzahlungen und Auszahlungen. Hier werden die Investitions- und Finanzierungstätigkeiten dargestellt. Weiterhin gibt die Finanzrechnung Aufschluss darüber, ob der Stadt Karlsruhe genügend liquide Mittel zur Verfügung stehen, um ihren Zahlungsverpflichtungen nach zu kommen. Das Steueraufkommen der Gemeinde wird wie folgt dargestellt: „„ Vor der Verteilung: Die Gewerbesteuer wird brutto, das heißt einschließlich der an Bund und Land abzuführenden Gewerbesteuerumlage nachgewiesen. „„ Nach der Verteilung: Die Gewerbesteuerumlage wurde abgesetzt (Nettonachweis) und der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer hinzugefügt. Grundsteuer wird von der Gemeinde für den in ihrem Gebiet gelegenen Grundbesitz erhoben. „„ Grundsteuer A: Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. „„ Grundsteuer B: Für sonstige Grundstücke. Besteuerungsgrundlage ist der Einheitswert des Betriebes oder Grundstücks, anhand dessen der Steuermessbetrag durch das Finanzamt festgesetzt wird. Mit Hilfe des per Satzung festgelegten Hebesatzes wird die Grundsteuerschuld ermittelt. Die Gewerbesteuer ist aus der Sicht der kommunalen Selbstverwaltung immer noch die bedeutendste Gemeindesteuer. Der Gewerbesteuerpflicht unterliegen grundsätzlich alle Gewerbebetriebe. Besteuerungsgrundlage sind der Gewerbeertrag und das im Betrieb eingesetzte Gewerbekapital. Für beide wird jeweils mit einer Steuermesszahl ein Messbetrag errechnet. Die beiden Messbeträge zusammen ergeben dann den einheitlichen Gewerbesteuermessbetrag. Dieser wiederum wird mit dem in der Haushaltssatzung festgelegten Hebesatz vervielfältigt. Das ergibt die Steuerschuld, die dem Steuerpflichtigen im Gewerbesteuerbescheid bekanntgegeben wird. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist eine im Grundgesetz verankerte Beteiligung der Gemeinden an einer Gemeinschaftssteuer von Bund und Ländern. Sie beträgt 15 % des im Land erzielten Aufkommens dieser Steuer. Sicherheit Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine kombinierte Statistik. In ihr werden alle Straftaten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche, denen eine polizeilich bearbeitete Anzeige zugrunde liegt, erfasst. Nicht erfasst werden lediglich Staatsschutzdelikte, Verkehrsdelikte und Straftaten, die außerhalb des Geltungsbereichs der Strafgesetze der Bundesrepublik Deutschland begangen wurden. Sie wird dabei als Ausgangsstatistik geführt, das heißt ein Fall wird beim Abschluss des polizeilichen Ermittlungsverfahrens und bei der Abgabe des Vorgangs an die Strafverfolgungsbehörde oder das Gericht statistisch erfasst. Daneben wird jeder ermittelte Tatverdächtige erfasst und zu jeder von ihm begangenen Deliktsart mindestens einmal, bei mehrfacher Zählung in den Summen der Hauptdeliktsgruppen und in der Endsumme jedoch nur einmal gezählt. Tatverdächtig ist jede Person, die auf Grund des polizeilichen Ermittlungsergebnisses hinreichend verdächtig ist, eine rechtswidrige (Straf-)Tat begangen zu haben. Dazu zählen auch Mittäter, Anstifter und Gehilfen. Aufgeklärter Fall ist die Straftat, die nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis ein mindestens namentlich bekannter oder auf frischer Tat ergriffener Tatverdächtiger begangen hat. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 263 Wahlen Tabelle 1001 Ergebnisse der Gemeinderatswahlen in Karlsruhe seit 1959 CDU GRÜNE2 SPD FDP3 Sonstige 08.11.1959 160.340 59,0 31,8 - 44,6 10,2 13,4 4.11.1962 169.478 53,0 33,6 - 47,3 10,1 9,0 7.11.1965 171.107 50,5 38,0 - 47,9 10,5 3,6 20.11.1968 171.006 55,6 35,9 - 45,1 11,6 7,4 24.10.1971 179.100 54,8 45,9 - 41,7 6,1 6,3 20.04.1975 203.762 60,4 48,9 - 36,7 10,9 3,5 22.06.1980 189.725 54,7 46,0 4,2 37,3 11,2 1,3 28.10.1984 190.046 53,4 44,4 12,3 32,8 7,9 2,6 22.10.1989 198.722 52,9 37,3 10,8 30,9 8,4 12,6 12.06.1994 201.847 56,2 37,8 13,6 28,4 6,3 13,9 24.10.1999 202.030 43,4 43,8 9,8 24,7 10,0 11,8 13.06.2004 205.100 44,4 37,2 16,6 23,8 9,6 12,7 7.06.2009 212.255 42,7 28,2 20,1 19,6 12,6 19,5 25.05.2014 228.816 45,2 26,7 19,9 21,9 6,1 25,4 Wahltag1 Abgegebene gültige Stimmen in % für … Wahl- berechtigte Wahl- beteiligung in % 1 Bis einschließlich 1971 rollierendes System: alle drei Jahre 24 Stadträte neu gewählt. 2 Einschließlich Grüne Liste Grötzingen (GLG). 3 Auch als FDP/DVP beziehungsweise F.D.P./Aufbruch für Karlsruhe (1999). Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Abbildung 10.1 Sitzverteilung im Karlsruher Gemeinderat seit 1975 (jeweils nach der Wahl) 32 31 30 27 22 22 19 14 13 21 25 22 22 16 12 12 10 10 2 8 7 8 5 8 10 9 6 7 5 6 3 5 4 6 3 1 2 3 3 3 3 2 1 4 2 1 2 5 11 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 (60 Sitze) 1975 (65 Sitze) 1980 (66 Sitze) 1984 (68 Sitze) 1989 (54 Sitze) 1994 (48 Sitze) 1999 (48 Sitze) 2004 (48 Sitze) 2009 (48 Sitze) 2014 Sonstige KAL FDP GL/GRÜNE SPD CDU Anzahl Sonstige: FWV Sonstige: ÖDP (1), REP (3) Sonstige: ÖDP (1), REP (1) Sonstige: PDS Sonstige: PDS (1), BüKa+ödp (1) Sonstige: DIE LINKE (2), FWK-BüKa (2), Gemeinsam für Karlsruhe (1) Parteien: Wahljahr 1 Sonstige: FW (1), DIE LINKE (2), Gemeinsam für Karlsruhe (2), PIRATEN (2), Die PARTEI (1), AfD (3) 1 1999 Listenverbindung F.D.P./Aufbruch für Karlsruhe. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 264 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 1002 Ergebnisse der Ortschaftsratswahlen in den Karlsruher Stadtteilen mit Ortschaftsverfassung 1994 bis 2014 12. Juni 1994 22.370 52,0 37,5 18,3 27,5 6,8 9,9 24. Oktober 1999 22.397 40,4 46,1 13,6 26,5 10,2 3,5 13. Juni 2004 22.636 42,1 39,2 23,6 25,4 11,8 - 7. Juni 2009 22.817 41,8 33,3 25,2 24,8 16,7 - 25. Mai 2014 23.707 44,1 32,7 26,8 22,1 8,8 9,6 12. Juni 1994 7.032 65,3 33,3 16,0 41,0 9,7 - 24. Oktober 1999 7.048 55,3 40,3 13,3 35,8 10,7 - 13. Juni 2004 7.256 54,5 36,3 18,0 33,6 12,0 - 7. Juni 2009 7.294 53,6 30,8 21,1 32,1 16,0 - 25. Mai 2014 7.448 54,0 31,6 22,5 34,7 11,1 - 12. Juni 1994 2.037 71,7 37,1 - 17,5 - 45,4 24. Oktober 1999 2.167 62,0 38,5 - 15,5 - 46,0 13. Juni 2004 2.215 64,2 39,4 - 15,7 - 44,9 7. Juni 2009 2.232 58,2 40,8 - 14,9 - 44,3 25. Mai 2014 2.273 57,2 48,1 - - - 51,9 12. Juni 1994 1.340 69,3 37,3 - 50,8 11,9 - 24. Oktober 1999 1.523 61,5 59,1 - 40,9 - - 13. Juni 2004 1.798 65,7 54,4 - 45,6 - - 7. Juni 2009 2.066 61,1 48,8 - 51,2 - - 25. Mai 2014 2.240 64,5 40,5 - 50,8 - 8,8 12. Juni 1994 2.634 63,0 37,6 18,5 34,0 9,9 - 24. Oktober 1999 2.639 54,1 45,3 10,5 34,5 9,6 - 13. Juni 2004 2.593 52,6 46,6 - 37,1 16,3 - 7. Juni 2009 2.598 50,3 37,2 - 43,0 19,8 - 25. Mai 2014 2.607 48,9 36,2 - 49,4 14,4 - 12. Juni 1994 4.437 65,6 40,5 8,8 35,8 14,9 - 24. Oktober 1999 4.558 54,8 41,6 7,3 34,0 17,1 - 13. Juni 2004 4.526 59,3 42,9 - 38,2 18,9 - 7. Juni 2009 4.572 57,1 43,3 - 34,5 22,3 - 25. Mai 2014 4.825 58,0 41,4 - 25,8 12,1 20,8 12. Juni 1994 12.097 57,7 40,8 10,2 29,2 19,8 - 24. Oktober 1999 12.360 46,2 48,0 6,4 23,4 22,1 - 13. Juni 2004 12.744 48,1 45,6 8,8 24,9 20,6 - 7. Juni 2009 13.101 44,1 37,3 11,7 25,2 25,8 - 25. Mai 2014 14.705 46,5 38,4 19,1 25,3 16,6 0,6 Wettersbach4 Neureut Durlach Grötzingen Stupferich Hohenwettersbach Wolfartsweier Abgegebene gültige Stimmen in % für … Wahltag CDU GRÜNE SPD SonstigeFDP Wahl- berechtigte Wahl- beteiligung in % 2 2 2 2 2 1 1 1 1 1 3 3 3 3 3 5 5 5 5 5 4 Unechte Teilortswahl für die Stadtteile Grünwettersbach und Palmbach bis einschließlich 1999. 5 Listenverbindung CDU/FWV. 1 Grüne Liste Grötzingen (GLG). 2 Listenverbindung SPD/BLS. 3 Freie Wählervereinigung (FWV). Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 265 Tabelle 1003 Ergebnisse der Oberbürgermeisterwahlen in Karlsruhe 1978 bis 2012 Wahltag Wahlberechtigte Wahl- beteiligung in % Stimmenanteile in % für … 19. April 1978 200.471 56,8 Dullenkopf, Otto (CDU) 69,6; Salisch, Heinke (SPD) 28,8; Sonstige 1,6 13. April 1986 193.865 55,6 Prof. Dr. Seiler, Gerhard (CDU) 56,6; Pfeifle, Ulrich (SPD) 39,0; Reetz, Christa (GRÜNE) 3,1; Sonstige 1,3 17. April 1994 202.585 51,2 Prof. Dr. Seiler, Gerhard (CDU) 58,9; Salisch, Heinke (SPD) 31,0; Cramer, Lüppo (KAL) 7,1; Sonstige 3,1 5. Juli 1998 203.901 50,2 Fenrich, Heinz (CDU) 39,8; Salisch, Heinke (SPD) 27,1; Eidenmüller, Ullrich (F.D.P.) 24,0; Storck, Monika (GRÜNE) 4,7; Cramer, Lüppo (KAL) 2,5; Sonstige 1,9 19. Juli 1998 (Neuwahl) 203.572 49,3 Fenrich, Heinz (CDU) 45,9; Salisch, Heinke (SPD) 30,2; Eidenmüller, Ullrich (F.D.P.) 23,1; Sonstige 0,7 2. Juli 2006 207.111 30,3 Fenrich, Heinz (CDU) 55,5; Müllerschön, Ute (SPD) 24,9; Stapf, Klaus (GRÜNE) 8,5; Cramer, Lüppo (KAL) 8,3; Sonstige 2,8 2. Dezember 2012 218.143 42,2 Dr. Mentrup, Frank (SPD) 55,3; Wellenreuther, Ingo (CDU) 35,4; Kalmbach, Friedemann (GfK) 4,5; Fostiropoulos, Niko (DIE LINKE) 2,4; Wenzel, Jürgen (FWK) 1,5; Sonstige 1,0 Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 1004 Ergebnisse der Landtagswahlen in Karlsruhe seit 1960 CDU GRÜNE SPD FDP/DVP REP Sonstige 15. Mai 1960 172.458 55,8 38,0 - 44,5 9,1 - 8,4 26. April 1964 184.556 55,1 46,6 - 42,3 7,2 - 3,9 28. April 1968 184.469 64,7 39,7 - 33,7 12,7 - 13,9 23. April 1972 184.299 76,9 47,5 - 41,3 10,7 - 0,5 04. April 1976 196.272 72,8 51,7 - 37,3 9,0 - 2,0 16. März 1980 191.028 71,1 47,5 - 34,6 13,0 - 4,9 25. März 1984 192.613 67,8 45,1 9,9 35,7 8,9 - 0,4 20. März 1988 201.019 67,3 45,5 9,5 35,0 6,0 1,2 2,8 25. April 1992 207.196 67,5 36,3 10,9 33,1 6,0 10,1 3,6 24. März 1996 199.899 62,5 37,3 16,8 27,7 9,7 6,0 2,5 25. März 2001 194.504 57,6 37,9 10,6 38,7 8,7 2,5 1,5 26. März 2006 196.777 50,1 37,3 16,3 28,7 10,3 1,1 6,4 27. März 2011 202.713 63,8 30,7 30,2 25,1 5,1 0,5 8,4 13. März 2016 205.579 69,4 21,1 35,7 13,3 7,2 0,1 22,6 Abgegebene gültige Stimmen in % für … Wahltag Wahl- berechtigte Wahl- beteiligung in % 1 2 3 4 1 Darunter NPD mit 11,4 %. 2 Darunter WASG mit 4,1 %. 3 Darunter die PIRATEN und DIE LINKE mit jeweils 3,4 %. 4 Darunter AfD mit 12,9 %. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 266 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 1005 Ergebnisse der Landtagswahlen im Wahlkreis Karlsruhe-Ost seit 1960 CDU GRÜNE SPD FDP/DVP REP Sonstige 15. Mai 1960 88.497 55,4 40,5 - 40,7 9,8 - 9,0 26. April 1964 92.321 54,9 49,2 - 39,6 7,4 - 3,8 28. April 1968 90.466 64,2 41,2 - 31,6 13,2 - 14,0 23. April 1972 89.173 77,3 48,4 - 40,5 10,6 - 0,5 24. April 1976 96.505 71,6 51,7 - 37,9 8,4 - 2,0 16. März 1980 93.705 69,6 48,1 4,7 35,3 11,6 - 0,3 25. März 1984 95.103 66,3 45,6 9,8 36,5 7,6 - 0,5 20. März 1988 98.450 65,7 45,3 9,3 35,6 5,6 1,2 3,0 25. April 1992 101.666 65,5 36,5 9,6 34,2 5,8 10,4 3,5 24. März 1996 97.178 60,8 38,2 16,4 28,3 8,8 6,2 2,2 25. März 2001 96.435 55,2 38,4 10,3 39,4 8,0 2,5 1,4 26. März 2006 98.165 47,7 38,2 16,4 29,2 8,7 1,2 6,3 27. März 2011 100.751 61,5 30,6 30,3 25,1 4,8 0,6 8,6 13. März 2016 102.308 67,5 21,0 35,1 13,4 6,7 0,1 23,7 Wahltag Abgegebene gültige Stimmen in % für … Wahl- berechtigte Wahl- beteiligung in % 1 1 Darunter AfD mit 13,9 %. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. CDU GRÜNE SPD FDP/DVP REP Sonstige 15. Mai 1960 83.961 56,1 35,3 - 48,4 8,4 - 7,9 26. April 1964 92.235 55,4 44,1 - 45,0 6,9 - 4,0 28. April 1968 94.003 65,2 38,3 - 35,7 12,2 - 13,8 23. April 1972 95.126 76,5 46,4 - 42,8 10,3 - 0,4 24. April 1976 99.767 73,9 51,8 - 36,8 9,6 - 1,8 16. März 1980 97.323 72,6 47,0 4,2 34,1 14,3 - 0,4 25. März 1984 97.510 69.2 44,6 9,9 34,9 10,1 - 0,5 20. März 1988 102.569 68,8 45,7 9,6 34,4 6,3 1,1 2,9 25. April 1992 105.530 69,4 36,1 12,1 32,2 6,2 9,9 3,5 24. März 1996 102.721 64,2 36,6 17,1 27,2 10,5 5,9 2,7 25. März 2001 98.069 59,9 37,4 11,0 38,1 9,4 2,4 1,7 26. März 2006 98.614 52,5 36,4 16,2 28,2 11,8 1,0 6,4 27. März 2011 101.962 66,0 30,8 30,2 25,2 5,3 0,5 8,0 13. März 2016 103.271 71,2 21,2 36,2 13,2 7,7 0,1 21,6 Abgegebene gültige Stimmen in % für … Wahltag Wahl- berechtigte Wahl- beteiligung in % 1 1 Darunter AfD mit 12,0 %. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 1006 Ergebnisse der Landtagswahlen im Wahlkreis Karlsruhe-West seit 1960 Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 267 Tabelle 1007 Ergebnisse der Bundestagswahlen in Karlsruhe seit 1949 CDU SPD GRÜNE FDP AfD DIE LINKE 3 Sonstige 14. August 1949 138.542 71,4 E 27,4 37,0 - 16,5 - - 19,1 E 48,0 33,4 - 8,1 - - 10,5 Z 50,0 31,6 - 7,7 - - 10,7 E 48,8 35,3 - 9,2 - - 6,7 Z 54,1 31,8 - 8,6 - - 5,5 E 45,0 35,2 - 12,6 - - 6,2 Z 45,4 34,4 - 13,4 - - 6,8 E 46,1 39,3 - 9,4 - - 5,2 Z 44,4 38,2 - 11,9 - - 5,5 E 44,1 45,3 - 4,8 - - 5,8 Z 44,3 42,1 - 6,9 - - 6,7 E 44,6 50,3 - 4,0 - - 1,1 Z 45,5 41,8 - 11,4 - - 1,3 E 47,5 44,4 - 6,9 - - 1,2 Z 48,3 40,9 - 9,7 - - 1,1 E 43,9 45,2 2,1 8,3 - - 0,5 Z 43,1 41,1 1,7 13,6 - - 0,5 E 49,0 41,8 4,9 3,6 - - 0,7 Z 46,1 36,2 8,0 9,2 - - 0,5 E 47,7 34,4 11,5 4,9 - - 1,5 Z 43,0 31,9 12,1 11,3 - - 1,7 E 44,9 36,0 7,7 7,1 - - 4,3 Z 41,7 32,9 7,2 12,7 - - 5,5 E 41,5 36,9 9,1 8,1 - 0,9 3,5 Z 38,5 33,0 12,2 10,7 - 1,4 4,2 E 33,0 40,0 7,9 14,4 - 1,1 3,6 Z 33,6 39,0 10,6 10,2 - 1,5 5,1 E 32,7 39,9 8,2 14,4 - 1,1 3,7 Z 33,3 38,9 10,9 10,3 - 1,6 5,0 E 35,1 40,0 8,9 13,9 - 1,3 0,8 Z 35,4 37,2 14,4 8,4 - 1,6 3,0 E 41,3 39,4 9,1 4,3 - 4,3 1,6 Z 32,9 32,1 14,7 12,0 - 5,0 3,3 E 38,1 26,7 15,2 8,4 - 7,1 4,5 Z 28,6 20,6 18,4 17,4 - 8,3 6,7 E 39,5 29,6 13,7 3,2 4,0 4,9 5,1 Z 37,5 22,7 15,0 6,0 5,6 6,0 7,2 E 28,6 23,6 17,6 8,6 10,0 7,6 4,0 Z 27,6 16,9 18,3 11,9 10,4 9,6 5,3 79,1 80,6 80,6197.498 207.563 203.359 212.837 80,9 77,8 75,2 87,2 182.556 194.583 191.719 192.035 86,1 85,0 175.965 80,4 175.469 81,6 88,5 149.569 77,2 160.264 81,6 171.770 81,4 Abgegebene Stimmen in % für … Wahltag Wahl- berechtigte Wahl- beteiligung in % Erst-/ Zweit- stimme 06. September 1953 15. September 1957 17. September 1961 19. September 1965 28. September 1969 19. November 1972 03. Oktober 1976 05. Oktober 1980 22. September 2002 27. September 1998 05. März 1983 25. Januar 1987 02. Dezember 1990 16. Oktober 1994 24. September 2017 208.868 77,5 a) b) 18. September 2005 27. September 2009 22. September 2013 197.500 196.039 197.356 201.833 205.735 72,9 71,1 76,1 1 2 1 Nur 1 Stimme. 2 a) = Wahlkreis 175 (Stadt Karlsruhe einschließlich Rheinstetten | b) = nur Stadtkreis Karlsruhe. 3 Bis 2002 PDS. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 268 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 1008 Ergebnisse der Europawahlen in Karlsruhe seit 1979 CDU GRÜNE SPD FDP/DVP Sonstige 10. Juni 1979 192.150 59,5 48,0 3,9 38,2 9,2 0,7 17. Juni 1984 193.481 50,7 45,4 11,7 31,0 7,7 4,2 18. Juni 1989 203.186 57,3 35,2 12,6 32,5 7,2 12,5 12. Juni 1994 204.701 56,3 37,2 15,7 31,5 5,4 10,2 13. Juni 1999 196.485 40,7 44,5 12,8 29,1 5,9 7,7 13. Juni 2004 197.232 45,9 37,5 21,0 22,4 8,8 10,3 7. Juni 2009 202.253 44,8 30,1 21,9 19,9 14,8 13,3 25. Mai 2014 207.006 48,9 28,8 19,2 25,5 4,7 21,8 Abgegebene gültige Stimmen in % für … Wahltag Wahl- berechtigte Wahl- beteiligung in % Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Abbildung 10.2 Entwicklung der Wahlbeteiligung bei ausgewählten Wahlen in Karlsruhe seit 1989 1 In den Jahren 1991, 1993, 1995, 1997, 2000, 2003, 2007, 2008, 2010, 2012 und 2015 fanden keine Wahlen statt. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 57,3 56,3 40,7 45,9 44,8 48,9 52,9 56,2 43,4 44,4 42,7 45,2 67,5 62,5 57,6 50,1 63,8 69,4 75,2 77,8 80,6 79,1 76,1 71,1 72,9 77,5 0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 70,0 80,0 90,0 1989 1990 1992 1994 1996 1998 1999 2001 2002 2004 2005 2006 2009 2011 2013 2014 2016 2017 Europawahlen Kommunalwahlen Landtagswahlen Bundestagswahlen % Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 269 Kommunale Verwaltung und Finanzen Tabelle 1009 Schuldenstand, Schuldenaufnahme und Schuldendienst der Stadt Karlsruhe (in 1.000 Euro) Tilgung Zinsen 2008 - 25.264 10.027 159.884 576 2009 - 15.658 10.270 144.226 518 2010 20.000 16.563 11.802 147.663 526 2011 20.000 12.078 12.939 155.585 527 2012 - 12.928 12.269 143.004 479 2013 - 13.890 8.923 129.081 432 2014 50.000 11.200 8.623 167.886 561 2015 49.000 14.500 10.817 202.388 663 2016 9.100 25.637 5.675 186.112 605 2017 - 16.084 6.029 170.028 556 SchuldendienstSchulden- aufnahme Jahr Schuldenstand am Jahresende Schulden in Euro je Einwohner Soll-Zahlen, jeweils ohne Kassenkredite sowie ohne Eigenbetriebe (zum Beispiel Stadtwerke, Klinikum). Quelle: Stadt Karlsruhe | Stadtkämmerei. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 1010 Aufwendungen (Ergebnisrechnung) und investive Auszahlungen (Finanzrechnung) der Stadt Karlsruhe 2016 und 2017 nach Teilhaushalten (in Mill. Euro) 2016 2017 2016 2017 Hauptverwaltung 15,65 15,13 0,14 0,27 Personal und Organisation 19,77 14,95 0,51 0,08 Stadtentwicklung 2,79 2,94 0,02 0,06 Presse und Information 2,29 1,74 - 0,02 Rechnungsprüfung 2,52 2,63 - 0,02 Ortsverwaltungen 5,11 5,09 0,21 0,31 Amt für Informationstechnologie - 6,70 - 0,91 Finanzen 264,13 248,00 16,07 11,22 Zentraler Juristischer Dienst 4,38 4,48 0,03 0,01 Umwelt 5,97 4,52 0,02 0,02 Ordnungs- und Bürgeramt 28,56 30,28 1,00 1,31 Feuerwehr 21,68 22,94 10,95 11,67 Schulen und Sport 50,18 53,02 5,64 9,12 Kultur 51,50 50,21 1,40 2,38 Musikschulen 4,44 5,23 0,02 0,05 Soziales und Jugend 432,28 446,71 3,43 3,53 Bäder 9,46 11,21 0,76 1,89 Stadtplanung 6,83 6,76 0,77 1,07 Liegenschaften 17,52 21,64 5,00 5,99 Bauordnung 3,37 4,84 0,06 0,02 Tiefbau 50,46 52,08 18,19 34,70 Gartenbau 25,46 26,64 5,38 5,01 Zoo 8,54 8,92 2,56 1,72 Friedhof und Bestattung 10,72 11,08 1,39 1,90 Abfallwirtschaft 51,90 65,28 4,23 2,13 Märkte 2,60 2,38 - - Stadtentwässerung 31,67 31,86 19,28 18,54 Wirtschaftsförderung 3,21 3,06 0,74 0,11 Forsten - 3,18 - 0,06 Hochbau und Gebäudewirtschaft 85,77 88,58 37,74 44,39 Insgesamt 1.218,76 1.252,08 135,54 158,51 Teilhaushalt Ergebnisrechnung Finanzrechnung Quelle: Stadt Karlsruhe | Stadtkämmerei. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 270 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 1011 Ergebnis- und Finanzrechnung der Stadt Karlsruhe 2016 und 2017 nach Teilhaushalten (in Mill. Euro) 2016 2017 2016 2017 2016 2017 2016 2017 1000 Hauptverwaltung 0,40 0,41 15,65 15,13 0,02 0,01 0,14 0,27 1100 Personal und Organisation 6,90 5,79 19,77 14,95 - - 0,51 0,08 1200 Stadtentwicklung 0,34 0,28 2,79 2,94 - - 0,02 0,06 1300 Presse und Information 0,06 0,08 2,29 1,74 - - - 0,02 1400 Rechnungsprüfung 0,88 0,94 2,52 2,63 - - - 0,02 1500 Ortsverwaltungen 0,70 0,75 5,11 5,09 0,01 - 0,21 0,31 1700 Amt für Informationstechnologie - 0,71 - 6,70 - 0,91 2000 Finanzen 896,63 1045,27 264,13 248,00 2,38 12,35 16,07 11,22 3000 Zentraler Juristischer Dienst 0,44 0,66 4,38 4,48 - - 0,03 0,01 3100 Umwelt 1,36 0,40 5,97 4,52 - - 0,02 0,02 3200 Ordnungs- und Bürgeramt 20,34 21,23 28,56 30,28 0,01 0,03 1,00 1,31 3700 Feuerwehr 1,99 2,21 21,68 22,94 0,39 -0,41 10,95 11,67 4000 Schulen und Sport 34,31 36,44 50,18 53,02 0,13 0,48 5,64 9,12 4100 Kultur 1,92 2,03 51,50 50,21 0,02 - 1,40 2,38 4300 Musikschulen 2,47 2,42 4,44 5,23 - - 0,02 0,05 5000 Soziales und Jugend 160,63 166,58 432,28 446,71 0,14 - 3,43 3,53 5200 Bäder 3,29 3,23 9,46 11,21 0,02 0,01 0,76 1,89 6100 Stadtplanung 0,42 0,45 6,83 6,76 0,52 0,26 0,77 1,07 6200 Liegenschaften 6,15 5,01 17,52 21,64 16,30 14,81 5,00 5,99 6300 Bauordnung 4,20 8,13 3,37 4,84 0,00 0,00 0,06 0,02 6600 Tiefbau 15,93 16,73 50,46 52,08 5,33 7,03 18,19 34,70 6700 Gartenbau 4,03 3,75 25,46 26,64 0,10 0,45 5,38 5,01 6800 Zoo 3,74 3,60 8,54 8,92 0,53 0,18 2,56 1,72 6900 Friedhof und Bestattung 9,77 9,78 10,72 11,08 - - 1,39 1,90 7000 Abfallwirtschaft 38,41 40,43 51,90 65,28 0,11 0,15 4,23 2,13 7200 Märkte 2,49 2,55 2,60 2,38 - - - - 7400 Stadtentwässerung 36,21 37,28 31,67 31,86 1,78 1,05 19,28 18,54 8000 Wirtschaftsförderung 0,62 0,32 3,21 3,06 - - 0,74 0,11 8200 Forsten - 1,12 - 3,18 0,01 0,06 8800 Hochbau und Gebäudewirtschaft 15,22 17,36 85,77 88,58 5,66 19,37 37,74 44,39 Insgesamt 1.269,85 1.435,94 1.218,76 1.252,08 33,45 55,76 135,54 158,51 Buchungskreis ordentl. Erträge ordentl. Aufwendungen Einzahlungen Auszahlungen Ergebnisrechnung Finanzrechnung Quelle: Stadt Karlsruhe | Stadtkämmerei. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 271 Tabelle 1012 Ergebnisrechnung der Stadt Karlsruhe seit 2013 (in Mill. Euro) nach Ertrags- und Aufwandsarten 2013 2014 2015 2016 2017 Erträge insgesamt 1.109,22 1.059,76 1.148,26 1.269,85 1.435,94 Steuern und ähnliche Abgaben 515,12 434,03 487,72 559,11 676,48 davon Steuern und ähnliche Abgaben 498,98 418,89 472,30 543,12 660,26 Leistungen nach dem Familienausgleich 11,31 11,54 12,45 12,96 13,37 Weitergabe Wohngeldentlastung 4,83 3,60 2,97 3,03 2,85 Zuweisungen und Zuwendungen 356,44 371,74 405,52 462,98 475,35 davon Schlüsselzuweisungen vom Land 204,22 220,33 229,28 286,69 294,51 sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land 8,52 8,90 9,07 9,00 9,53 Zuweisungen für laufende Zwecke 116,62 114,20 136,11 133,74 122,81 Zuweisungen aus Aufkommen der Grunderwerbsteuer - - - - 21,96 Leistungsbeteiligung für Umsetzung der Grundsicherung von Arbeitssuchenden 17,08 18,33 21,06 23,34 26,54 aufgelöste Investitionszuwendungen - - - - 9,92 Sonstige Transfererträge 13,79 14,69 15,30 14,71 15,18 öffentlich-rechtliche Entgelte 96,85 99,43 102,07 99,05 110,19 privatrechtliche Leistungsentgelte 42,23 40,99 44,28 46,56 41,16 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 27,74 29,43 32,20 40,24 41,53 Zinsen 1,30 1,65 0,93 1,02 2,41 aktivierte Eigenleistungen 6,50 6,95 7,41 8,09 9,22 sonstige ordentliche Erträge 49,25 60,85 52,83 38,09 54,50 davon Konzessionsabgaben 20,72 20,69 21,72 22,16 22,58 Auflösung von Rückstellungen 1,01 24,20 7,61 1,46 9,98 sonstige Erträge 27,52 15,96 23,50 14,47 21,94 Aufwendungen insgesamt 1.042,35 1.045,44 1.145,66 1.218,76 1.252,08 davon Personalaufwendungen 255,39 269,63 282,90 305,83 321,01 Versorgungsaufwendungen 15,13 15,69 16,14 5,91 6,28 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 132,55 135,73 143,64 146,43 150,79 planmäßige Abschreibungen 63,63 67,31 77,25 69,92 80,65 Zinsen 8,92 8,62 10,82 10,10 9,14 Transferaufwendungen 477,17 450,27 509,20 574,32 577,82 davon Gewerbesteuerumlage 39,00 42,07 31,46 57,91 49,34 Finanzausgleichsumlage 131,65 118,38 125,96 124,72 126,00 Inanspruchnahme FAG-Rückstellungen - 38,11 20,20 21,46 11,60 Umlage KVJS 1,25 1,34 1,56 1,52 1,62 Zuweisungen, Zuschüsse 147,89 158,58 183,52 178,45 188,64 soziale Leistungen 157,34 167,97 186,86 190,24 197,25 sonstige Transferaufwendungen 0,04 0,04 0,04 0,02 3,37 sonstige ordentliche Aufwendungen 89,56 98,19 105,71 106,25 106,39 Quelle: Stadt Karlsruhe | Stadtkämmerei. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 272 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 1013 Finanzrechnung der Stadt Karlsruhe seit 2013 ohne haushaltsunwirksame Ein- und Auszahlungen (in Mill. Euro) 2013 2014 2015 2016 2017 Einzahlungen insgesamt 1.108,81 1.122,41 1.214,32 1.314,09 1.431,92 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.085,32 1.038,28 1.132,45 1.271,48 1.376,09 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 23,43 34,07 32,81 33,45 55,76 5,04 7,65 6,54 11,17 14,03 1,40 0,61 1,35 0,99 4,27 14,30 23,37 16,58 18,73 25,04 0,35 0,04 0,12 0,19 0,07 2,34 2,40 8,22 2,37 12,35 Kredite, innere Darlehen, Rückflüsse aus Darlehen 0,06 50,06 49,06 9,16 0,07 Auszahlungen insgesamt 1.103,52 1.177,23 1.238,42 1.287,19 1.317,82 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 973,21 1.017,79 1.089,55 1.126,01 1.142,95 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 116,42 148,24 134,37 135,54 158,51 davon Baumaßnahmen 67,91 96,73 99,81 84,34 96,58 Hochbau 30,27 41,27 50,85 43,16 48,34 Tiefbau 35,81 53,60 46,92 40,15 45,85 Sonstige Anlagen 1,83 1,86 2,04 1,03 2,39 Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 8,99 13,29 5,61 8,41 8,36 Erwerb von Sachvermögen 12,69 16,68 17,72 17,11 18,11 Erwerb von Finanzvermögen 17,78 6,16 1,50 10,00 3,02 Investitionsförderungsmaßnahmen 9,05 15,38 9,73 15,68 32,44 Tilgung und innere Darlehen 13,89 11,20 14,50 25,64 16,36 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit davon davon Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen Einzahlungen aus Investitionszuwendungen Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen Quelle: Stadt Karlsruhe | Stadtkämmerei. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Tabelle 1014 Steuererträge der Stadt Karlsruhe (in 1.000 Euro) Art der Abgabe 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Grundsteuer A 159 158 155 155 155 143 171 Grundsteuer B 45.132 45.962 46.053 46.639 47.215 48.007 53.755 Gewerbesteuer 205.215 281.147 285.298 196.949 232.185 295.984 380.022 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 112.627 127.389 135.645 141.738 155.605 160.773 179.672 Hundesteuer 820 867 883 895 908 951 977 Zweitwohnungssteuer - - - - - - 961 Sonstige 28.698 29.921 30.948 32.516 36.236 37.266 44.703 Insgesamt 392.651 485.444 498.982 418.892 472.304 543.124 660.261 Quelle: Stadt Karlsruhe | Stadtkämmerei. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 273 Tabelle 1015 Registrierte Hunde in den Karlsruher Stadtteilen 2018 Registrierte Hunde2 Anteil Hunde (im Stadtteil) an der Gesamtstadt Hunde je 1.000 Bewohnerinnen und Bewohner Hunde je 1.000 Haushalte Anzahl in % 01 Innenstadt-Ost 6.862 110 1,3 16,0 23,7 02 Innenstadt-West 10.585 132 1,6 12,5 18,0 03 Südstadt 20.699 321 3,8 15,5 25,2 04 Südweststadt 21.176 289 3,4 13,6 23,1 05 Weststadt 20.890 421 5,0 20,2 33,6 06 Nordweststadt 11.746 349 4,1 29,7 54,1 07 Oststadt 19.682 255 3,0 13,0 19,7 08 Mühlburg 17.333 394 4,7 22,7 37,2 09 Daxlanden 11.836 551 6,5 46,6 88,5 10 Knielingen 10.522 387 4,6 36,8 72,0 11 Grünwinkel 10.869 395 4,7 36,3 70,5 12 Oberreut 9.517 366 4,3 38,5 75,9 13 Beiertheim-Bulach 7.039 193 2,3 27,4 48,5 14 Weiherfeld-Dammerstock 6.109 188 2,2 30,8 56,6 15 Rüppurr 10.794 423 5,0 39,2 76,5 16 Waldstadt 12.595 402 4,7 31,9 59,6 17 Rintheim 6.404 172 2,0 26,9 51,0 18 Hagsfeld 7.298 201 2,4 27,5 54,0 19 Durlach 31.046 993 11,7 32,0 57,9 20 Grötzingen 9.325 298 3,5 32,0 63,5 21 Stupferich 2.840 132 1,6 46,5 99,1 22 Hohenwettersbach 3.057 138 1,6 45,1 108,6 23 Wolfartsweier 3.164 129 1,5 40,8 77,8 24 Grünwettersbach 4.117 182 2,1 44,2 95,1 25 Palmbach 2.011 96 1,1 47,7 107,3 26 Neureut 19.129 627 7,4 32,8 65,0 27 Nordstadt 9.934 290 3,4 29,2 60,7 Keinem Stadtteil zuordenbar X 36 X X X Stadt Karlsruhe 306.579 8.470 100 27,6 49,3 Anzahl Stadtteil Wohnberechtigte Bevölkerung1 Ohne Tierheim. 1 Stand: 31. Dezember 2017. 2 Stand: 20. März 2018. Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quellen: Stadt Karlsruhe | Stadtkämmerei; eigene Berechnungen. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 274 | Statistisches Jahrbuch 2018 Karte 10.1 Hunde in den Karlsruher Stadtvierteln 2018 Stadtteile 01 Innenstadt-Ost 15 Rüppurr 02 Innenstadt-West 16 Waldstadt 03 Südstadt 17 Rintheim 04 Südweststadt 18 Hagsfeld 05 Weststadt 19 Durlach 06 Nordweststadt 20 Grötzingen 07 Oststadt 21 Stupferich 08 Mühlburg 22 Hohenwettersbach 09 Daxlanden 23 Wolfartsweier 10 Knielingen 24 Grünwettersbach 11 Grünwinkel 25 Palmbach 12 Oberreut 26 Neureut 13 Beiertheim-Bulach 27 Nordstadt 14 Weiherfeld-Dammerstock Zeichenerklärung unter 20 20 bis unter 40 40 bis unter 60 60 bis unter 80 80 bis unter 100 100 und mehr Hunde je 1.000 Haushalte* * ohne Landeserstaufnahme- einrichtung für Flüchtlinge (LEA). Quellen: Stadt Karlsruhe | Stadtkämmerei; eigene Berechnungen (Stand 20. März 2018). Stadt Karlsruhe – Amt für Stadtentwicklung | Jahrbuch 2018. Karlsruher Durchschnitt: 49,3 Hunde Stadtgrenze Stadtteilgrenze Stadtviertelgrenze 16 26 10 06 27 02 05 08 09 11 12 13 14 15 01 07 17 18 20 19 23 24 22 21 25 04 03 171 083 084 271 272 051 052 022 021 043 112 111 113 115 114 122 121 092 093 094 132 141 142 151 153 152 154 231 191 202 201 196 072 192 073 162 161 071 172 182 181 102 261 262 063 064 062 061 082 081 263 264 091 032 033 031 041 042 194 241 251 211221 193195197 011 012 Karte 10.1 Hunde in den Karlsruher Stadtvierteln 2018 Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 275 Sicherheit Tabelle 1016 Polizeiliche Kriminalstatistik für den Stadtkreis Karlsruhe 2016 2017 2016 2017 2016 2017 Straftaten insgesamt 31.821 27.644 19.166 17.344 60,2 62,7 darunter entfallen auf Straftaten gegen das Leben 9 8 8 7 88,9 87,5 darunter Mord - 3 - 3 - 100,0 Totschlag und Tötung auf Verlangen 9 4 8 3 88,9 75,0 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 192 168 145 118 75,5 70,2 darunter Vergewaltigung/sexuelle Nötigung 28 29 21 27 75,0 93,1 sonstige sexuelle Nötigung 20 10 16 8 80,0 80,0 sexueller Missbrauch von Kindern 41 25 35 17 85,4 68,0 3.066 2.687 2.607 2.278 85,0 84,8 darunter Raub und räuberische Erpressung/räuberischer Angriff 220 199 116 97 52,7 48,7 Körperverletzung 2.303 2.008 1.998 1.742 86,8 86,8 Straftaten gegen die persönliche Freiheit 543 480 493 439 90,8 91,5 Diebstahl 12.800 9.967 3.701 2.933 28,9 29,4 darunter in/aus Verkaufsräumen einschließlich Ladendiebstähle 2.951 2.493 2.450 2.129 83,0 85,4 in/aus Wohnungen 718 522 138 95 19,2 18,2 in/aus Kraftfahrzeugen 1.449 1.024 121 81 8,4 7,9 von Kraftwagen/unbefugte Ingebrauchnahme 72 45 22 18 30,6 40,0 von Fahrrädern/unbefugte Ingebrauchnahme 2.383 2.002 149 78 6,3 3,9 Vermögens- und Fälschungsdelikte 7.767 6.984 6.894 6.279 88,8 89,9 darunter Betrug 6.887 6.070 6.269 5.586 91,0 92,0 Sachbeschädigung 2.282 2.119 427 382 18,7 18,0 darunter an Kraftfahrzeugen 1.007 881 154 127 15,3 14,4 Straftaten gegen die Umwelt 49 35 29 12 59,2 34,3 Rauschgiftdelikte nach Betäubungsmittelgesetz 1.766 1.869 1.661 1.772 94,1 94,8 1.608 1.877 1.603 1.876 99,7 99,9 Straftaten gegen das Aufenthaltsgesetz/ Asylgesetz/Freizügigkeitsgesetz EU Bekannt gewordene Fälle Aufgeklärte Fälle 1 Aufklärungsquote in %2Straftat Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit 1 Einschließlich noch ungeklärter Fälle aus vorangegangenen Jahren, die im Berichtsjahr aufgeklärt wurden. Aufgrund unterschiedlicher Erfassungsmodalitäten ist die Zahl der aufgeklärten Fälle mit der in Tabelle 1017 ausgewiesenen Zahl der Straftaten nicht vergleichbar. 2 Unter eventueller Einbeziehung nicht aufgeklärter Fälle der letzten Jahre, nur bei Straftaten gegen das Leben. Quelle: Landeskriminalamt Baden-Württemberg. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 276 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 1017 Tatverdächtige nach Straftaten und Altersgruppen in Karlsruhe 2017 Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Personen insgesamt1 12.696 296 2,3 1.351 10,6 1.652 13,0 9.397 74,0 Begangene Straftaten Straftaten gegen das Leben 7 - - - - - - 7 100,0 darunter Mord 3 - - - - - - 3 100,0 Totschlag und Tötung auf Verlangen 3 - - - - - - 3 100,0 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 107 1 0,9 11 10,3 10 9,3 85 79,4 darunter Vergewaltigung/sexuelle Nötigung 27 - - 2 7,4 5 18,5 20 74,1 sonstige sexuelle Nötigung 7 - - - - 2 28,6 5 71,4 sexueller Missbrauch von Kindern 17 - - 5 29,4 1 5,9 11 64,7 2.189 41 1,9 177 8,1 245 11,2 1.726 78,8 darunter Raub und räuberische Erpressung/räuberischer Angriff 133 2 1,5 26 19,5 20 15,0 85 63,9 Körperverletzung 1.724 39 2,3 142 8,2 217 12,6 1.326 76,9 Straftaten gegen die persönliche Freiheit 437 2 0,5 20 4,6 27 6,2 388 88,8 Diebstahl 2.561 173 6,8 471 18,4 278 10,9 1.639 64,0 darunter in/aus Verkaufsräumen einschließlich Ladendiebstähle 1.939 159 8,2 396 20,4 189 9,7 1.195 61,6 in/aus Wohnungen 39 - - 2 5,1 4 10,3 33 84,6 in/aus Kraftfahrzeugen 81 - - 4 4,9 11 13,6 66 81,5 von Kraftwagen/unbefugte Ingebrauchnahme 7 - - 1 14,3 3 42,9 3 42,9 von Fahrrädern/unbefugte Ingebrauchnahme 55 2 3,6 6 10,9 6 10,9 41 74,5 Vermögens- und Fälschungsdelikte 4.738 25 0,5 442 9,3 655 13,8 3.616 76,3 darunter Betrug 4.203 22 0,5 413 9,8 632 15,0 3.136 74,6 Sachbeschädigung 348 18 5,2 64 18,4 46 13,2 220 63,2 darunter an Kraftfahrzeugen 92 5 5,4 18 19,6 10 10,9 59 64,1 Straftaten gegen die Umwelt 15 - - - - - - 15 100,0 Rauschgiftdelikte nach Betäubungsmittelgesetz 1.609 7 0,4 190 11,8 334 20,8 1.078 67,0 1.814 43 2,4 251 13,8 316 17,4 1.204 66,4 Straftaten gegen das Aufenthaltsgesetz/ Asylgesetz/Freizügigkeitsgesetz EU Tatver- dächtige insgesamt Straftat Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit davon Erwachsene (ab 21 Jahre) Kinder (unter 14 Jahre) Jugendliche (14 bis u. 18 Jahre) Heranwachsende (18 bis u. 21 Jahre) 1 Tatverdächtige, die mehrere Straftaten begangen haben, werden als tatverdächtige Person nur einmal gezählt. Bei Straftaten, die im Einzelnen ausgewiesen sind, können tatverdächtige Personen mehrfach erfasst sein. Quelle: Landeskriminalamt Baden-Württemberg. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 277 Abbildung 10.3 Kinder- und Jugendkriminalität in Karlsruhe 2017 nach Art der begangenen Straftaten Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Diebstahl 33,3 % Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit 12,5 % Sachbeschädigung 4,5 % Sonstige 4,9 % Vermögens- und Fälschungsdelikte/Betrug 31,3 % Rauschgiftdelikte 13,4 % Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre) Sonstige 14,4 % Sachbeschädigung 6,6 % Diebstahl 63,8 % Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit 15,1 % Kinder (unter 14 Jahren) Diebstahl 17,2 % Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit 15,2 % Sachbeschädigung 2,8 % Sonstige 3,6 % Vermögens- und Fälschungsdelikte/Betrug 40,5 % Rauschgiftdelikte 20,7 % Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahre) 278 | Statistisches Jahrbuch 2018 Karte 10.2 KOD-Einsätze und Straftaten in den Karlsruher Stadtteilen 2017 Stadtteile 01 Innenstadt-Ost 15 Rüppurr 02 Innenstadt-West 16 Waldstadt 03 Südstadt 17 Rintheim 04 Südweststadt 18 Hagsfeld 05 Weststadt 19 Durlach 06 Nordweststadt 20 Grötzingen 07 Oststadt 21 Stupferich 08 Mühlburg 22 Hohenwettersbach 09 Daxlanden 23 Wolfartsweier 10 Knielingen 24 Grünwettersbach 11 Grünwinkel 25 Palmbach 12 Oberreut 26 Neureut 13 Beiertheim-Bulach 27 Nordstadt 14 Weiherfeld-Dammerstock KOD-Einsätze gemeldete Straftaten aus der polizeilichen Kriminalstatistik In Karlsruhe insgesamt:* 30.213 Straftaten 10.282 KOD-Einsätze * Tatorte im jeweiligen Stadtteil, Stadtteile ohne Säulen oder Werte: keine beziehungsweise unter 10 Delikte im Jahr 2017. Nicht auf Stadtteile zuordenbare Straftaten: 5.423. Quellen: Stadt Karlsruhe | Ordnungs- und Bürgeramt | Amt für Stadtentwicklung; Polizeipräsidium Karlsruhe. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Zeichenerklärung Stadtgrenze Stadtteilgrenze 153 458 224 608 72 353 103 439 903 1.649 1.537 744 8 60 20 38 12 63 48 60 18 30 44 388 34 308 347 1.693 2.595 2.359 67 348 85 497 463 68 497 161 635 66 275 658 1.423 1.157 1.572 1.680 3.669 1.587 1.456 215 141 454 51 70 16 26 10 06 27 02 05 08 09 11 12 13 14 15 01 07 17 18 20 19 23 24 22 21 25 04 03 Karte 10.2 Einsätze des Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) und Straftaten in den Karlsruher Stadtteilen 2016 (Ohne Straftaten gegen das Aufenthaltsgesetz/Asylverfahrensgesetz) Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 279 Abbildung 10.4 Einsätze des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) in Karlsruhe seit 20131 Tabelle 1018 Feuerwehreinsätze 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Brandalarme insgesamt 1.206 1.109 1.143 1.138 1.092 1.213 1.466 1.359 1.311 600 566 558 578 445 469 575 531 644 Tatsächliche Brände 606 543 585 560 536 744 891 828 667 Technische Hilfeleistungen insgesamt 1.526 1.735 1.362 1.257 1.977 1.358 1.507 1.534 1.254 Fehlalarmierungen 175 306 237 168 205 154 162 197 214 Menschenrettungen mit Türöffnen 202 256 386 387 427 394 432 539 418 Umwelteinsätze insgesamt 123 91 84 102 95 101 98 114 94 11 5 5 9 3 4 4 15 . darunter Fehlalarmierungen darunter Fehlalarmierungen darunter Feuerwehren im Stadtgebiet: 1 Berufsfeuerwehr, 1 Freiwillige Feuerwehr mit 16 Abteilungen, 4 Werkfeuerwehren. Quelle: Stadt Karlsruhe | Branddirektion. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Abbildung 10.5 Feuerwehreinsätze in Karlsruhe seit 2009 1.206 1.109 1.143 1.138 1.092 1.213 1.466 1.359 1.311 606 543 585 560 536 744 891 828 667 1.526 1.735 1.362 1.257 1.977 1.358 1.507 1.534 1.254 123 91 84 102 95 101 98 114 94 0 200 400 600 800 1.000 1.200 1.400 1.600 1.800 2.000 2.200 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Brandalarme Brandstellen Technische Hilfeleistungen Umwelteinsätze Anzahl Quelle: Stadt Karlsruhe | Branddirektion. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 5.153 5.302 7.758 7.721 8.927 1.779 3.043 2.833 2.561 2.189 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 2013 2014 2015 2016 2017 übrige Stadtteile Innenstadtbereich 6.932 8.345 10.591 10.282 11.116 Anzahl 1 Zum Innenstadtbereich werden hier folgende Stadtteile gezählt: Innenstadt-Ost, Innenstadt-West, Südstadt, Südweststadt, Weststadt, Oststadt und Mühlburg. Quelle: Stadt Karlsruhe | Ordnungs- und Bürgeramt. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 280 | Statistisches Jahrbuch 2018 11 Stadtteile im Überblick Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 281 11 Stadtteile im Überblick © Samuel Degen 282 | Statistisches Jahrbuch 2018 Begriffserklärungen Einwohnerzahl Die Fortschreibung der Bevölkerung erfolgt seit der Einführung neuer Meldegesetze im Frühjahr 1993 einheitlich nach dem Begriff der Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Seit der Volkszählung 1987 und der damit verbundenen Neubasierung der Bevölkerungsfortschreibung wird auch die amtliche Einwohnerzahl (des Statistischen Landesamtes) nach dem neuen Bevölkerungsbegriff ermittelt. Seit dem Zensus 2011 wird die amtliche Einwohnerzahl auf Basis des Zensus 2011 fortgeschrieben. Zur Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung gehören diejenigen Personen, die im betreffenden Gebiet ihre alleinige Wohnung beziehungsweise von mehreren Wohnungen die Hauptwohnung haben. Personen, die nicht meldepflichtig sind (Angehörige der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen), sich aber dennoch anmelden, werden nicht gezählt. Zur wohnberechtigten Bevölkerung zählen alle Personen, die in der Gemeinde eine Wohnung haben (“gemeldet sind”), unabhängig davon, ob es sich um eine Hauptwohnung oder eine Nebenwohnung handelt. Ausländer sind Personen, die eine ausländische Staats- angehörigkeit besitzen oder staatenlos sind beziehungsweise deren Staatsangehörigkeit nicht geklärt ist. Nicht in der Ausländerzahl enthalten sind Personen, die „„ neben der deutschen noch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen (dies gilt insbesondere bei Aussiedlern, die neben ihrer ausländischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit angeben) „„ Angehörige der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen „„ Lebendgeborene, bei denen nur ein Elternteil Ausländer ist (vergleiche auch Artikel 4 des Gesetzes zur Änderung asylverfahrens-, ausländer- und staatsangehörigkeits- rechtlicher Vorschriften vom 30. Juni 1993 (BGBl. I S. 1062)). Lebendgeborene sind Kinder, bei denen nach der Scheidung vom Mutterleib entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. Die übrigen Kinder gelten als Totgeborene, wenn sie mindestens 500 Gramm schwer sind. Zu den Gestorbenen gehören alle Sterbefälle mit Ausnahme von Totgeborenen. Ebenso zählen hierzu standesamtlich beurkundete Kriegssterbefälle und gerichtliche Todeserklärungen. Ein Haushalt ist ein Verband von Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften, insbesondere ihren Lebensunterhalt gemeinsam finanzieren (Mehrpersonenhaushalt). Wer allein wirtschaftet, bildet einen eigenen Haushalt (Einpersonen- haushalt), und zwar auch dann, wenn er mit anderen Personen eine gemeinsame Wohnung hat. Wohnungen sind Wohneinheiten, die mit Küche oder Kochnische ausgestattet sind. Arbeitslose Die Definition der Arbeitslosigkeit hat sich durch die Einführung des SGB II nicht geändert. Das SGB II selbst enthält keine Definition der Arbeitslosigkeit, da diese keine Voraussetzung für den Erhalt von Leistungen nach dem SGB II ist. Für Leistungsbezieher nach dem SGB II findet die Definition der Arbeitslosigkeit nach dem SGB III Anwendung. Danach ist arbeitslos, wer keine Beschäftigung hat (weniger als 15 Wochenstunden), Arbeit sucht, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und bei einer Agentur für Arbeit oder einem Träger der Grundsicherung arbeitslos gemeldet ist. Nach dieser Definition sind nicht alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen als arbeitslos zu zählen. Mit dem dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (in Kraft seit 1. Januar 2004) wurde im § 16 SGB III klargestellt, dass Teilnehmer in Maßnahmen aktiver Arbeitspolitik prinzipiell nicht als arbeitslos gelten. Das entsprach grundsätzlich der schon vorher angewandten Praxis; eine Änderung ergab sich allein für Teilnehmer an Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen, die bis Ende 2003 auch während des Maßnahmebesuchs als Arbeitslose gezählt wurden. Bei Vergleichen der Arbeitslosenzahl mit Daten vor 2004 ist das zu beachten. Nach den Regelungen der §§ 428 SGB III und 252 Absatz 8 SGB VI müssen 58-Jährige oder Ältere dem Arbeitsmarkt nicht mehr voll zur Verfügung stehen und werden auch nicht mehr als Arbeitslose gezählt. Verkehr Der Bestand an Kraftfahrzeugen bezieht sich auf angemeldete zulassungsfreie (ohne Fahrzeugbrief beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil II) und zulassungspflichtige (mit Brief beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil II) Fahrzeuge mit amtlichem Kennzeichen. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 283 Kartengrundlage: Stadt Karlsruhe | Liegenschaftsamt. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Jahrbuch 2018. Stadtgrenze Stadtteilgrenze 01 Innenstadt-Ost 10 Knielingen 19 Durlach 02 Innenstadt-West 11 Grünwinkel 20 Grötzingen 03 Südstadt 12 Oberreut 21 Stupferich 04 Südweststadt 13 Beiertheim-Bulach 22 Hohenwettersbach 05 Weststadt 14 Weiherfeld-Dammerstock 23 Wolfartsweier 06 Nordweststadt 15 Rüppurr 24 Grünwettersbach 07 Oststadt 16 Waldstadt 25 Palmbach 08 Mühlburg 17 Rintheim 26 Neureut 09 Daxlanden 18 Hagsfeld 27 Nordstadt ZeichenerklärungStadtteile 16 26 10 06 27 0205 08 09 11 12 13 14 15 01 07 17 18 20 19 23 24 22 21 25 04 03 Karte 11.1 Die Karlsruher Stadtteile Karte 11.1 Die Karlsruher Stadtteile 284 | Statistisches Jahrbuch 2018 Tabelle 1101 Stadtteildaten ha % 01 Innenstadt-Ost 160,12 42,02 6.729 4.517 2.212 32,9 3,6 5,8 77,8 12,8 02 Innenstadt-West 240,32 42,98 10.329 7.305 3.024 29,3 3,2 5,0 80,6 11,2 03 Südstadt 220,49 92,47 20.388 14.921 5.467 26,8 5,6 6,4 76,3 11,7 04 Südweststadt 296,65 70,21 20.828 17.200 3.628 17,4 5,7 9,0 70,6 14,6 05 Weststadt 172,51 119,03 20.534 16.184 4.350 21,2 5,5 8,2 71,2 15,1 06 Nordweststadt 375,90 30,77 11.566 9.454 2.112 18,3 4,9 9,1 63,1 22,8 07 Oststadt1 518,59 42,20 21.884 14.907 6.977 31,9 4,4 6,4 78,0 11,2 08 Mühlburg 526,41 32,83 17.282 12.764 4.518 26,1 5,0 7,9 69,1 18,0 09 Daxlanden 1.092,08 10,75 11.745 10.448 1.297 11,0 4,4 9,7 59,7 26,2 10 Knielingen 2.064,28 5,05 10.420 8.584 1.836 17,6 6,1 10,2 65,6 18,2 11 Grünwinkel 440,91 24,95 11.003 8.884 2.119 19,3 5,4 10,7 61,9 22,0 12 Oberreut 242,21 39,04 9.457 7.876 1.581 16,7 5,4 11,5 62,7 20,4 13 Beiertheim-Bulach 285,52 24,34 6.949 6.093 856 12,3 5,2 9,1 66,6 19,1 14 Weiherfeld-Dammerstock 304,19 19,80 6.022 5.409 613 10,2 5,3 9,4 57,9 27,3 15 Rüppurr 702,68 15,13 10.634 9.724 910 8,6 5,1 10,9 59,3 24,7 16 Waldstadt 1.035,38 12,04 12.461 10.220 2.241 18,0 5,4 10,7 59,5 24,4 17 Rintheim 332,90 19,03 6.334 5.025 1.309 20,7 5,6 11,1 64,1 19,2 18 Hagsfeld 717,62 10,02 7.190 6.028 1.162 16,2 5,3 10,6 68,1 16,1 19 Durlach 2.294,03 13,35 30.614 25.266 5.348 17,5 5,0 9,2 64,4 21,4 20 Grötzingen 1.133,58 8,11 9.190 8.031 1.159 12,6 4,6 10,8 59,7 25,0 21 Stupferich 650,33 4,32 2.809 2.580 229 8,2 6,0 10,0 60,9 23,1 22 Hohenwettersbach 413,15 7,26 2.998 2.815 183 6,1 5,8 17,0 60,3 16,9 23 Wolfartsweier 200,59 15,55 3.119 2.780 339 10,9 4,5 10,2 62,6 22,8 24 Grünwettersbach 603,42 6,73 4.058 3.749 309 7,6 5,3 11,2 57,9 25,6 25 Palmbach 137,50 14,47 1.990 1.825 165 8,3 7,4 12,4 63,0 17,2 26 Neureut 1.917,76 9,86 18.903 16.375 2.528 13,4 5,3 10,7 62,8 21,3 27 Nordstadt 267,31 36,60 9.784 8.365 1.419 14,5 4,7 15,4 67,0 13,0 Stadt Karlsruhe 17.346,44 17,60 305.220 247.329 57.891 19,0 5,1 9,3 67,1 18,5 6 bis unter 18 18 bis unter 65 65 und mehr % Bevölkerung am 31. Dezember 2017 Stadtteil davon Deutsche davon Ausländer unter 6 Fläche Personen je ha Personen insgesamt Anzahl Bevölkerung im Alter von … Jahren 1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Einschließlich meldepflichtiger Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 285 noch Tabelle 1101 Stadtteildaten ins- gesamt darunter Aus- länder ins- gesamt darunter Aus- länder 01 Innenstadt-Ost 42 6,2 58 8,6 123 85 4 59 418 270 02 Innenstadt-West 73 7,1 95 9,2 280 171 46 30 754 423 03 Südstadt 279 13,8 155 7,7 110 100 267 46 2.709 854 04 Südweststadt 249 12,0 149 7,2 117 142 119 64 1.272 675 05 Weststadt 234 11,4 186 9,0 242 200 45 79 850 578 06 Nordweststadt 95 8,1 164 14,0 -120 -195 -189 -229 380 542 07 Oststadt1 203 9,0 141 6,3 -754 -983 -924 -1.174 2.196 1.524 08 Mühlburg 205 11,9 203 11,8 83 87 133 208 1.223 1.098 09 Daxlanden 94 8,0 164 13,9 13 65 50 51 56 236 10 Knielingen 102 9,9 82 7,9 48 26 283 97 1.156 533 11 Grünwinkel 95 8,7 148 13,6 229 246 294 265 553 697 12 Oberreut 84 8,8 112 11,8 -56 43 -97 38 -203 208 13 Beiertheim-Bulach 59 8,5 58 8,3 17 36 -25 22 288 225 14 Weiherfeld-Dammerstock 66 11,0 104 17,3 -4 12 -7 -8 37 118 15 Rüppurr 85 8,0 103 9,7 -12 61 4 58 305 251 16 Waldstadt 89 7,1 152 12,2 60 121 -23 128 73 464 17 Rintheim 60 9,8 76 12,5 84 49 343 160 717 514 18 Hagsfeld 63 8,8 58 8,1 34 108 50 97 181 332 19 Durlach 284 9,3 347 11,3 188 229 141 145 954 994 20 Grötzingen 56 6,1 104 11,3 4 39 52 21 22 292 21 Stupferich 27 9,7 26 9,3 -13 21 27 17 153 109 22 Hohenwettersbach 21 7,0 18 6,0 -27 9 -25 2 108 44 23 Wolfartsweier 25 7,9 28 8,9 -4 25 -37 28 -41 118 24 Grünwettersbach 29 7,1 51 12,5 1 24 -24 5 2 117 25 Palmbach 19 9,7 15 7,7 33 22 54 24 191 51 26 Neureut 157 8,3 200 10,6 152 179 26 123 1.100 641 27 Nordstadt 64 6,5 61 6,2 37 74 14 25 111 216 Stadt Karlsruhe 2.859 9,4 3.058 10,0 865 996 601 381 15.565 12.124 Stadtteil 2016 2012 Lebendgeborene 2017 Gestorbene 2017 Wanderungssaldo 2017 Zu-/Abnahme (-) der Bevölkerung gegenüber Anzahl je 1.000 Ein- wohner Anzahl je 1.000 Ein- wohner ins- gesamt darunter Aus- länder 1 Einschließlich meldepflichtiger Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 286 | Statistisches Jahrbuch 2018 noch Tabelle 1101 Stadtteildaten 2016 2012 Anzahl % 01 Innenstadt-Ost 6.862 -105 -135 4.649 69,9 3.844 11 21 1,79 02 Innenstadt-West 10.585 -162 -139 7.317 70,2 5.937 17 45 1,78 03 Südstadt 20.699 59 1.742 12.750 62,0 10.753 45 584 1,92 04 Südweststadt 21.176 -107 153 12.514 59,3 11.127 63 222 1,90 05 Weststadt 20.890 -174 -165 12.515 60,4 10.994 31 136 1,90 06 Nordweststadt 11.746 -307 -138 6.453 51,1 6.299 22 28 1,86 07 Oststadt1 22.254 -1.288 597 14.185 65,0 10.678 36 93 2,08 08 Mühlburg 17.467 -14 613 10.670 61,1 9.034 25 96 1,93 09 Daxlanden 11.836 3 -210 6.225 46,6 6.006 8 35 1,97 10 Knielingen 10.522 226 872 5.378 46,8 4.924 77 222 2,14 11 Grünwinkel 11.103 225 241 5.673 45,8 5.201 48 85 2,13 12 Oberreut 9.517 -122 -342 4.819 44,9 4.706 0 21 2,02 13 Beiertheim-Bulach 7.039 -75 34 3.980 54,3 3.836 8 14 1,83 14 Weiherfeld-Dammerstock 6.109 -36 -189 3.324 51,5 3.095 0 5 1,97 15 Rüppurr 10.794 -70 -122 5.527 45,2 5.389 15 112 2,00 16 Waldstadt 12.595 -154 -472 6.744 48,7 6.493 40 51 1,94 17 Rintheim 6.404 304 498 3.370 49,1 2.965 111 124 2,16 18 Hagsfeld 7.298 1 -39 3.720 47,7 3.424 10 61 2,13 19 Durlach 31.046 -58 -120 17.147 52,1 16.657 36 236 1,86 20 Grötzingen 9.325 -31 -377 4.695 43,5 4.519 6 -12 2,06 21 Stupferich 2.840 13 67 1.332 34,4 1.376 17 39 2,06 22 Hohenwettersbach 3.057 -42 -4 1.271 30,6 1.244 2 42 2,46 23 Wolfartsweier 3.164 -73 -161 1.658 46,1 1.696 0 6 1,87 24 Grünwettersbach 4.117 -43 -126 1.914 34,5 1.916 3 2 2,15 25 Palmbach 2.011 41 110 895 35,2 855 2 49 2,35 26 Neureut 19.129 -99 495 9.642 44,5 9.520 21 235 2,01 27 Nordstadt 9.934 -28 -211 4.777 44,3 4.184 2 3 2,37 Stadt Karlsruhe 309.519 -2.116 2.472 173.144 54,0 156.672 656 2.555 1,98 Stadtteil Wohnberechtigte 2017 Haushalte2 insgesamt Zu-/Abnahme (-) gegenüber darunter mit einer Person Wohnungs- bestand 2017 Fertig- gestellte Woh- nungen 2017 Zunahme der Woh- nungen seit 2012 Personen je Wohnung Anzahl Personen insgesamt 1 Einschließlich meldepflichtiger Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). 2 Ergebnisse der Haushaltegenerierung auf der Basis des Einwohnermelderegisters. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 287 noch Tabelle 1101 Stadtteildaten 01 Innenstadt-Ost 318 61 126 403 277 2.094 1.709 254,0 02 Innenstadt-West 270 32 137 330 289 4.187 3.697 357,9 03 Südstadt 629 40 57 340 321 7.355 6.420 314,9 04 Südweststadt 465 31 69 275 310 9.633 7.838 376,3 05 Weststadt 531 35 81 316 311 8.279 7.418 361,3 06 Nordweststadt 225 30 93 253 298 5.913 5.151 445,4 07 Oststadt 404 27 87 304 319 9.694 8.179 423,5 08 Mühlburg 535 44 97 338 273 9.030 7.457 434,8 09 Daxlanden 312 42 93 170 391 7.344 5.987 509,7 10 Knielingen 231 33 95 294 286 7.136 5.945 570,5 11 Grünwinkel 256 37 121 262 285 8.173 6.661 618,5 12 Oberreut 424 68 113 259 328 4.048 3.692 390,4 13 Beiertheim-Bulach 163 34 49 184 270 4.480 3.715 534,6 14 Weiherfeld-Dammerstock 95 26 116 242 316 3.092 2.770 460,0 15 Rüppurr 140 21 50 143 293 6.356 5.541 521,1 16 Waldstadt 296 39 95 236 294 5.666 5.203 417,5 17 Rintheim 177 43 96 294 282 3.458 3.086 487,2 18 Hagsfeld 156 31 83 276 308 4.634 3.733 519,2 19 Durlach 680 33 59 294 321 19.613 16.700 545,5 20 Grötzingen 122 21 90 254 262 6.733 5.516 600,2 21 Stupferich 42 24 190 190 310 2.315 1.862 662,9 22 Hohenwettersbach 29 15 69 172 207 1.910 1.673 558,0 23 Wolfartsweier 52 25 96 173 346 2.044 1.718 550,8 24 Grünwettersbach 45 18 44 222 289 2.934 2.497 615,3 25 Palmbach 28 22 71 214 143 1.350 1.166 585,9 26 Neureut 319 26 100 276 254 11.309 9.950 526,4 27 Nordstadt 239 34 117 280 289 4.353 3.874 396,0 Ohne Zuordnung 26 X 115 308 231 36 28 X Stadt Karlsruhe 7.209 35 89 285 302 163.169 139.186 460,5 Stadtteil Arbeitslose1 Kraftfahrzeugbestand2 darunter Pkw insgesamt insgesamt je 1.000 Einwohner im Alter von 15 bis unter 65 Jahren Anzahl je 1.000 Einwohner Langzeit- arbeitslose Ausländer unter 25 Jahren von 1.000 Arbeitslosen waren 1 Stand 30. September 2017. 2 Ohne vorübergehende Stilllegungen. Daten sind mit Ergebnissen vor 2007 nicht vergleichbar. Quellen: Bundesagentur für Arbeit; Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg; eigene Berechnungen. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 288 | Statistisches Jahrbuch 2018 Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 289 © R ol an d Fr än kl e, P re ss ea m t S ta dt K ar lsr uh e 12 Regionalstatistik Raum PAMINA 291 Region Mittlerer Oberrhein 294 Raum Südpfalz 300 Gebiet des Oberrheinrats/der Oberrheinkonferenz 303 290 | Statistisches Jahrbuch 2018 Begriffserklärungen Einwohnerzahl Die Fortschreibung der Bevölkerung erfolgt seit der Einführung neuer Meldegesetze im Frühjahr 1993 einheitlich nach dem Begriff der Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Seit der Volkszählung 1987 und der damit verbundenen Neubasierung der Bevölkerungsfortschreibung wird auch die amtliche Einwohnerzahl (des Statistischen Landesamtes) nach dem neuen Bevölkerungsbegriff ermittelt. Seit dem Zensus 2011 wird die amtliche Einwohnerzahl auf Basis des Zensus 2011 fortgeschrieben. Da die kommunalen Melderegister gemäß Volkszählungsgesetz nach der Volkszählung 1987 nicht bereinigt werden durften, weicht die kommunale Einwohnerzahl von der amtlichen Einwohnerzahl des Statistischen Landesamtes ab. Um den Unterschied zwischen amtlicher Einwohnerzahl und kommunaler Einwohnerzahl zu verdeutlichen, wird jeweils die Quelle (Statistisches Landesamt oder stadteigene Bevölkerungsstatistik) vermerkt. Zur Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung gehören diejenigen Personen, die im betreffenden Gebiet ihre alleinige Wohnung beziehungsweise von mehreren Wohnungen die Hauptwohnung haben. Personen, die nicht meldepflichtig sind (Angehörige der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen), sich aber dennoch anmelden, werden nicht gezählt. Ausländer sind Personen, die eine ausländische Staats- angehörigkeit besitzen oder staatenlos sind beziehungsweise deren Staatsangehörigkeit nicht geklärt ist. Nicht in der Ausländerzahl enthalten sind Personen, die „„ neben der deutschen noch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen (dies gilt insbesondere bei Aussiedlern, die neben ihrer ausländischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit angeben) „„ Angehörige der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen „„ Lebendgeborene, bei denen nur ein Elternteil Ausländer ist (vergleiche auch Artikel 4 des Gesetzes zur Änderung asylverfahrens-, ausländer- und staatsangehörigkeits- rechtlicher Vorschriften vom 30. Juni 1993 (BGBl. I S. 1062)). Wohnungen sind Wohneinheiten, die mit Küche oder Kochnische ausgestattet sind. Arbeitslose Die Definition der Arbeitslosigkeit hat sich durch die Einführung des SGB II nicht geändert. Das SGB II selbst enthält keine Definition der Arbeitslosigkeit, da diese keine Voraussetzung für den Erhalt von Leistungen nach dem SGB II ist. Für Leistungsbezieher nach dem SGB II findet die Definition der Arbeitslosigkeit nach dem SGB III Anwendung. Danach ist arbeitslos, wer keine Beschäftigung hat (weniger als 15 Wochenstunden), Arbeit sucht, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und bei einer Agentur für Arbeit oder einem Träger der Grundsicherung arbeitslos gemeldet ist. Nach dieser Definition sind nicht alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen als arbeitslos zu zählen. Mit dem dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (in Kraft seit 1. Januar 2004) wurde im § 16 SGB III klargestellt, dass Teilnehmer in Maßnahmen aktiver Arbeitspolitik prinzipiell nicht als arbeitslos gelten. Das entsprach grundsätzlich der schon vorher angewandten Praxis; eine Änderung ergab sich allein für Teilnehmer an Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen, die bis Ende 2003 auch während des Maßnahmebesuchs als Arbeitslose gezählt wurden. Bei Vergleichen der Arbeitslosenzahl mit Daten vor 2004 ist das zu beachten. Nach den Regelungen der §§ 428 SGB III und 252 Absatz 8 SGB VI müssen 58-Jährige oder Ältere dem Arbeitsmarkt nicht mehr voll zur Verfügung stehen und werden auch nicht mehr als Arbeitslose gezählt. Verkehr Der Bestand an Kraftfahrzeugen bezieht sich auf angemeldete zulassungsfreie (ohne Fahrzeugbrief beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil II) und zulassungspflichtige (mit Brief beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil II) Fahrzeuge mit amtlichem Kennzeichen. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 291 St ad t K ar lsr uh e | A m t f ür S ta dt en tw ick lu ng | Ja hr bu ch 2 01 8. Re gi on K ar lsr uh e | R au m P AM IN A G re nz e de r K re ise be zie hu ng sw ei se d es A rro nd iss em en ts G re nz e de r ( Ve rb an ds -) G em ei nd en be zie hu ng sw ei se d er C om m un au té s Re gi on K ar lsr uh e| Ra um P AM IN A St ad tre gi on – K er ng eb ie t m it St ad tre gi on – E ng er er V er fle ch tu ng sb er ei ch St ad tre gi on – W ei te re r V er fle ch tu ng sb er ei ch G eb ie t d es N ac hb ar sc ha fts ve rb an ds K ar lsr uh e Re gi on K ar ls ru he | Ra um P A M IN A Kü rn - ba ch O be r- de rd in ge n Br et te n Br uc hs al W al z- ba ch ta lG on de ls- he im Et tl in ge n M ar xz el l M al sc h Ka rls ba d St ut en se e W ei ng ar te n Pfi nz ta l LK R. KA RL SR U H E W al d- br on n ST KR . KA RL SR U H E G er ns ba ch Lo ffe na u W ei se nb ac h Bü hlS in zh ei m Bü hl er - ta l Hü ge ls- he im Iff ez - he im Fo rb ac h Bi sc hw ei er Ku pp en - he im Ra st at t G ag ge na u M ug ge n- st ur m ST KR . BA D EN - BA D EN St ei n- m au er n Bi et ig - h ei m Rh ei n- st et te n Ö tig - he im El ch es he im - Ill in ge n Du rm er sh ei m Au am R he in W ör th am R he in CC d e la Pl ai ne d u Rh in Jo ck gr im Rhei n Ha ge n- ba ch Ka nd el Li ng en fe ld Be llh ei m R ül zh ei m He rx he im O ffe n- ba ch G er m er s- he im Eg ge n- st ei n Le op ol ds - ha fe n Li nk en he im - Ho ch st et te nG ra be n- N eu do rf De tte n- he im W ag hä us el Fo rs t Ph ili pp s- bu rg Ha m - br üc ke n Ka rls do rf- N eu th ar d Kr on au Ba d Sc hö nb or n Ub st ad t- W ei he r Ö st rin ge n O be r- ha us en - Rh ei nh au se n Su lzf el d Za ise n- ha us en Ha ue ns te in An nw ei le r am Tr ife ls Da hn Ba d Be rg za be rn La nd au - La ndM ai ka m m er Ed en ko be n Kr fr. St . La nd au H ag ue na u W iss em bo ur g A RR O N D IS SE M EN T H AG U EN AU -W IS SE M BO U RG AR RO N DI SS EM EN T DE S AV ER N E FR A N CE CC d e Ha na u- La P et ite P ie rre CC d u Pa ys d e N ie de rb ro nn -le s- Ba in s CA d e Ha gu en au CC S au er - Pe ch el br on n CC d u Pa ys de W iss em bo ur g CC d e l‘O ut re -F or êt CC d u Pa ys R hé na n Rh ei n- m ün st er Li ch te na u Sa ve rn e CC d u Pa ys de Z or n CC d e la Ba ss e- Zo rn O tte rs - w ei er Kr ai ch ta l CC d e l‘A lsa ce B ou ss e Ba d- H er re n- al b CC S av er ne - M ar m ou tie r-S om m er au CC d u Ko ch er sb er g Ka nd el Br uc hs al Ka rls ru he St ut tg ar t Pf or zh ei m Ra st at t Ba de n- Ba de n Pi rm as en s N eu st ad t Ka ise rs la ut er n Lu dw ig sh af en M an nh ei m Rhein He id el be rg Sp ey er Da hn Sa ar br üc ke n La nd au G er m er s- he im M I PA Ha gu en au St ra sb ou rg Sa ve rn e Sa rre bo ur g Rh in W iss em bo ur g N A Raum PAMINA Karte 12.1 Region Karlsruhe | Raum PAMINA 292 | Statistisches Jahrbuch 2018 Verzeichnis der Gebietskörperschaften1 der Region Karlsruhe (Raum PAMINA) Landkreis Rastatt Landkreis Südliche Weinstraße Au am Rhein VG Annweiler am Trifels Stadtkreis Baden-Baden Bietigheim VG Bad Bergzabern Stadtkreis Karlsruhe Bischweier VG Edenkoben Landkreis Karlsruhe Bühl, Stadt VG Herxheim Bad Schönborn Bühlertal VG Landau-Land Bretten, Stadt Durmersheim VG Maikammer Bruchsal, Stadt Elchesheim-Illingen VG Offenbach a. d. Queich Dettenheim Forbach Eggenstein-Leopoldshafen Gaggenau, Stadt Ettlingen, Stadt Gernsbach, Stadt VG Dahner Felsenland Forst Hügelsheim VG Hauenstein Gondelsheim Iffezheim Graben-Neudorf Kuppenheim, Stadt Hambrücken Lichtenau, Stadt Karlsbad Loffenau Arrondissement Haguenau- Karlsdorf-Neuthard Muggensturm Wissembourg Kraichtal, Stadt Ötigheim Communauté de Communes (CC) Kronau Ottersweier CC de la Plaine du Rhin Kürnbach Rastatt, Stadt CC du Pays de Wissembourg Linkenheim-Hochstetten Rheinmünster CC de l'Outre-Forêt Malsch Sinzheim CC Sauer-Pechelbronn Marxzell Steinmauern CC du Pays Rhénan Oberderdingen Weisenbach CC de la Basse-Zorn Oberhausen-Rheinhausen CC du Pays de Niederbronn-les-Bains Östringen, Stadt Raum Südpfalz Communauté d'Agglomération de Haguenau Pfinztal Kreisfreie Stadt Landau Philippsburg, Stadt Landkreis Germersheim Arrondissement de Saverne Rheinstetten, Stadt Germersheim, Stadt Communauté de Communes (CC) Stutensee, Stadt Wörth am Rhein, Stadt CC de l'Alsace Bossue Sulzfeld Hagenbach, Stadt CC de Hanau-La Petite Pierre Ubstadt-Weiher VG Bellheim CC Saverne-Marmoutier-Sommerau Waghäusel, Stadt VG Jockgrim CC du Pays de la Zorn Waldbronn VG Kandel CC du Kochersberg Walzbachtal VG Lingenfeld Weingarten VG Rülzheim Zaisenhausen TechnologieRegion Karlsruhe/ Region Mittlerer Oberrhein Nördlicher Bereich des Departements Bas-Rhin der Région Alsace2 Mittelbereich Dahn (Landkreis Südwestpfalz) 1 In Rheinland-Pfalz: Verbandsgemeinden (VG), im Elsass: Communauté de Communes und Communauté d'Agglomération . 2 Im Zuge der neuen räumlichen Organisation des französischen Staatsgebiets ergaben sich ab dem Jahr 2015 Änderungen der Abgrenzung der Arrondissements und deren Teilgebiete im Departement Bas-Rhin. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 293 Tabelle 1201 Strukturdaten der Region Karlsruhe (Raum PAMINA) Fläche in km² Einwohnerdichte je km² Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung Wohnungs- bestand 2016 Belegungs- dichte (Personen je Wohnung) Stadtkreis Baden-Baden 140,2 387 54.307 29.607 1,83 Stadtkreis Karlsruhe 173,4 1.788 309.999 156.291 1,98 Landkreis Karlsruhe 1.085,3 406 440.337 203.044 2,17 Landkreis Rastatt 738,4 310 228.907 108.653 2,11 Zusammen 2.137,3 484 1.033.550 497.595 2,08 darunter: Nachbarschaftsverband Karlsruhe 502,6 956 480.218 239.860 2,00 Kreisfreie Stadt Landau 82,9 555 46.006 24.099 1,91 Landkreis Germersheim 463,3 277 128.205 59.797 2,14 Landkreis Südliche Weinstraße 640,0 173 110.885 55.030 2,01 Raum Südpfalz zusammen 1.186,2 240 285.096 138.926 2,05 Mittelbereich Dahn1 325,5 71 23.222 12.205 1,90 Zusammen 1.511,7 204 308.318 151.131 2,04 Arrondissement Haguenau-Wissembourg 1.421,9 169 240.402 98.070 2,45 Arrondissement Saverne 1.243,8 104 129.272 52.623 2,46 Zusammen 2.665,7 139 369.674 150.693 2,45 6.314,7 271 1.711.542 799.419 2,14 Region Karlsruhe/ Raum PAMINA insgesamt Gebiet Region Mittlerer Oberrhein Raum Südpfalz einschließlich Mittelbereich Dahn Nördlicher Bereich des Departements Bas-Rhin (Elsass) 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3 3 4 4 4 1 Gehört zum Landkreis Südwestpfalz (bis 1996 der frühere Landkreis Pirmasens). 2 Bevölkerung in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz: Stand 31. Dezember 2016; Daten zur Bevölkerung am 31. Dezember 2017 lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Fläche in Baden-Württemberg: Stand 31. Dezember 2017, Fläche in Rheinland-Pfalz: Stand 31. Dezember 2016. 3 Résultats du recensement de la population 2014. 4 Résultats du recensement de la population 2014; Hauptwohnungen ohne Ferien-/leerstehende Wohnungen. Quellen: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg und Landesamt Rheinland-Pfalz; Institut National de la Statistique et des Etudes Economiques (INSEE) Direction Régionale de Strasbourg ; eigene Erhebungen. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 294 | Statistisches Jahrbuch 2018 Raum Mittlerer Oberrhein Tabelle 1202 Strukturdaten für die Gemeinden der Region Mittlerer Oberrhein 2017 seit 2013 Anzahl % Anzahl % Bad Schönborn 24,10 541 13.028 14,4 81 0,6 567 4,6 -2 123 Bretten, Stadt 71,10 413 29.336 19,3 377 1,3 1.159 4,1 -24 152 Bruchsal, Stadt 93,19 478 44.532 16,6 266 0,6 2.105 5,0 27 935 Dettenheim 30,89 212 6.544 8,4 50 0,8 110 1,7 -3 126 Eggenstein-Leopoldshafen1 26,09 635 16.565 12,2 646 4,1 699 4,4 56 442 Ettlingen, Stadt1 56,75 693 39.315 12,7 -17 0,0 449 1,2 91 855 Forst 11,46 697 7.987 11,0 -106 -1,3 165 2,1 -7 18 Gondelsheim 14,86 256 3.810 14,1 116 3,1 271 7,7 17 63 Graben-Neudorf 28,80 420 12.083 10,8 307 2,6 506 4,4 52 133 Hambrücken 10,98 499 5.475 6,9 -54 -1,0 -46 -0,8 -6 -6 Karlsbad1 38,01 417 15.835 9,4 -6 0,0 235 1,5 52 413 Karlsdorf-Neuthard 14,01 757 10.601 11,9 425 4,2 649 6,5 23 124 Kraichtal, Stadt 80,59 182 14.682 10,7 -19 -0,1 266 1,8 -6 62 Kronau 10,90 532 5.798 8,6 108 1,9 308 5,6 3 4 Kürnbach 12,66 186 2.349 11,5 -19 -0,8 106 4,7 - 29 Linkenheim-Hochstetten1 23,60 498 11.750 11,7 -128 -1,1 135 1,2 -15 87 Malsch 51,24 283 14.507 11,3 65 0,5 496 3,5 37 90 Marxzell1 34,92 146 5.085 7,1 -19 -0,4 80 1,6 -9 88 Oberderdingen 33,57 323 10.839 17,2 192 1,8 446 4,3 1 -25 Oberhausen-Rheinhausen 18,92 506 9.573 9,7 -1 0,0 115 1,2 -2 -17 Östringen, Stadt 53,28 247 13.142 13,7 38 0,3 532 4,2 -5 -41 Pfinztal1 31,05 586 18.209 13,2 95 0,5 573 3,2 48 434 Philippsburg, Stadt 50,54 268 13.533 23,0 188 1,4 1.070 8,6 - -19 Rheinstetten, Stadt1 32,31 632 20.417 9,1 52 0,3 593 3,0 182 1.100 Stutensee, Stadt1 45,68 531 24.242 12,7 43 0,2 828 3,5 131 743 Sulzfeld 18,75 256 4.802 14,3 -28 -0,6 221 4,8 -6 16 Ubstadt-Weiher 36,65 355 13.021 8,3 26 0,2 282 2,2 -35 490 Waghäusel, Stadt 42,84 486 20.816 10,7 5 0,0 835 4,2 11 109 Waldbronn1 11,35 1.136 12.897 10,6 476 3,8 887 7,4 56 381 Walzbachtal 36,68 264 9.693 10,3 65 0,7 375 4,0 34 204 Weingarten1 29,38 356 10.472 10,9 192 1,9 467 4,7 67 195 Zaisenhausen 10,09 172 1.734 11,0 53 3,2 82 5,0 -1 -2 Landkreis Karlsruhe Gemeinde/Kreis Fläche in km² Bevölkerung am 31. Dezember 2017 Zu-/Abnahme (-) der Bevölkerung 2017 2013-20172 Wanderungs- gewinn aus bzw. -verluste (-) nach Karlsruhe Anzahl Ein- wohner je km² Anzahl darunter Ausländer in % 1 Gemeinden des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe. 2 Zeitraum 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2017. Quellen: Fläche, Bevölkerung: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg; Wanderungen: Stadt Karlsuhe, stadteigene Statistik. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 295 noch Tabelle 1202 Strukturdaten für die Gemeinden der Region Mittlerer Oberrhein 2017 seit 2013 Anzahl % Anzahl % Au am Rhein 13,29 248 3.295 4,3 -14 -0,4 22 0,7 - 23 Bietigheim 13,90 459 6.385 9,2 5 0,1 235 3,8 4 80 Bischweier 4,60 667 3.070 8,2 - 0,0 62 2,1 - 16 Bühl, Stadt 73,18 396 29.000 11,8 97 0,3 428 1,5 -16 132 Bühlertal 17,67 456 8.052 12,3 69 0,9 93 1,2 -5 1 Durmersheim 25,97 472 12.255 11,6 60 0,5 496 4,2 26 187 Elchesheim-Illingen 10,13 319 3.234 6,6 17 0,5 15 0,5 1 -15 Forbach 131,86 36 4.783 11,0 -62 -1,3 -84 -1,7 -6 70 Gaggenau, Stadt 65,01 456 29.615 16,0 300 1,0 1.085 3,8 -6 2 Gernsbach, Stadt 82,03 172 14.146 12,6 -56 -0,4 389 2,8 -6 230 Hügelsheim 14,90 348 5.189 17,9 -20 -0,4 248 5,0 2 -14 Iffezheim 19,91 258 5.139 8,4 8 0,2 406 8,6 -14 -19 Kuppenheim, Stadt 18,08 458 8.276 11,8 48 0,6 320 4,0 -5 133 Lichtenau, Stadt 27,61 181 4.999 11,7 82 1,7 86 1,8 - -19 Loffenau 17,06 150 2.566 9,9 19 0,7 71 2,8 7 1 Muggensturm 11,56 535 6.188 10,4 -16 -0,3 40 0,7 11 58 Ötigheim 10,98 431 4.733 9,3 22 0,5 250 5,6 -4 16 Ottersweier 29,21 222 6.492 10,2 59 0,9 671 11,5 3 59 Rastatt, Stadt 58,98 832 49.100 18,9 606 1,2 2.281 4,9 25 615 Rheinmünster 42,50 162 6.876 8,5 58 0,9 229 3,4 -7 -18 Sinzheim 28,50 394 11.223 10,3 40 0,4 277 2,5 -2 2 Steinmauern 12,42 250 3.111 8,2 18 0,6 122 4,1 3 5 Weisenbach 9,07 274 2.489 12,3 -31 -1,2 2 0,1 -5 -23 Stadtkreis Baden-Baden 140,19 390 54.718 18,8 411 0,8 2.133 4,1 8 354 Stadtkreis Karlsruhe 173,42 1.799 311.919 18,5 1.920 0,6 15.886 5,4 X X Landkreis Karlsruhe 1.085,28 408 442.672 12,8 2.335 0,5 15.566 3,6 767 7.306 Landkreis Rastatt 738,43 312 230.216 13,3 1.309 0,6 7.744 3,5 6 1.522 2.137,38 486,35 1.039.525 15,0 5.975 0,6 41.329 4,1 781 9.182 darunter: Nachbarschafts- verband Karlsruhe1 502,60 968 486.706 16,0 3.254 0,7 20.832 4,5 659 4.738 Landkreis Rastatt Region Mittlerer Oberrhein Region Mittlerer Oberrhein Gemeinde/Kreis Anzahl Anzahl Wanderungs- gewinn aus bzw. -verlust (-) nach Karlsruhe Fläche in km² Bevölkerung am 31. Dezember 2017 Zu-/Abnahme (-) der Bevölkerung 2017 2013-20172 Ein- wohner je km² darunter Ausländer in % 1 Einschließlich Stadtkreis Karlsruhe. 2 Zeitraum 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2017. Quellen: Fläche, Bevölkerung: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg; Wanderungen: Stadt Karlsruhe, stadteigene Statistik. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 296 | Statistisches Jahrbuch 2018 noch Tabelle 1202 Strukturdaten für die Gemeinden der Region Mittlerer Oberrhein Bad Schönborn 5.768 35 38 13 9 8.183 7.014 538 Bretten, Stadt 12.960 176 188 42 34 20.867 17.400 593 Bruchsal, Stadt 21.203 99 97 42 32 31.489 26.452 594 Dettenheim 2.969 21 22 21 21 5.632 4.446 679 Eggenstein-Leopoldshafen1 7.963 93 99 12 8 11.754 9.922 599 Ettlingen, Stadt1 19.847 15 25 14 14 29.613 25.321 644 Forst 3.629 40 40 17 14 6.035 5.091 637 Gondelsheim 1.581 41 42 34 34 2.892 2.357 619 Graben-Neudorf 5.152 129 138 70 66 8.818 7.327 606 Hambrücken 2.360 1 7 5 5 4.295 3.534 645 Karlsbad1 7.418 53 56 19 18 12.615 10.482 662 Karlsdorf-Neuthard 4.614 55 56 24 18 7.898 6.712 633 Kraichtal, Stadt 6.634 46 46 24 21 12.015 9.250 630 Kronau 2.662 104 104 42 38 4.563 3.800 655 Kürnbach 1.083 2 2 2 2 1.972 1.535 653 Linkenheim-Hochstetten1 5.479 12 16 5 3 8.232 7.073 602 Malsch 6.623 31 31 21 20 11.610 9.315 642 Marxzell1 2.491 6 6 6 6 4.228 3.393 667 Oberderdingen 4.574 53 53 17 15 8.246 6.580 607 Oberhausen-Rheinhausen 4.431 108 110 12 9 7.397 6.131 640 Östringen, Stadt 5.887 46 48 30 26 10.166 8.074 614 Pfinztal1 8.513 39 42 12 7 11.952 10.084 554 Philippsburg, Stadt 5.601 22 26 14 13 9.174 7.617 563 Rheinstetten, Stadt1 10.031 45 52 31 25 15.054 12.736 624 Stutensee, Stadt1 10.885 45 53 50 50 16.987 14.399 594 Sulzfeld 2.174 22 28 15 13 3.682 2.940 612 Ubstadt-Weiher 5.996 36 41 26 25 10.290 8.279 636 Waghäusel, Stadt 9.489 35 42 29 27 16.136 13.679 657 Waldbronn1 6.521 99 104 22 8 9.405 8.187 635 Walzbachtal 4.454 61 61 30 28 7.021 5.681 586 Weingarten1 4.863 35 37 34 34 7.287 6.036 576 Zaisenhausen 813 19 19 15 14 1.601 1.168 674 Kraftfahrzeugbestand 20172Wohnungen Baufertigstellungen 2017 darunter 1- und 2- Familien- häuser darunter Pkw darunter je 1.000 Einwohner Wohn- gebäude insgesamt Landkreis Karlsruhe Gemeinde/Kreis Bestand 2017 Zu-/Abnahme gegenüber 2016 Wohnungen 1 Gemeinden des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe. 2 Ohne vorübergehende Stilllegungen. Die Daten sind mit Ergebnissen vor 2007 nicht vergleichbar. Quellen: Wohnungen, Baufertigstellungen: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg; Kraftfahrzeuge: Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg; eigene Berechnungen. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 297 noch Tabelle 1202 Strukturdaten für die Gemeinden der Region Mittlerer Oberrhein Au am Rhein 1.513 10 10 10 10 2.823 2.263 687 Bietigheim 2.850 13 14 9 8 4.835 4.032 631 Bischweier 1.484 18 16 5 5 2.573 2.012 655 Bühl, Stadt 13.593 86 84 42 36 23.734 19.466 671 Bühlertal 4.025 7 8 7 7 6.396 5.341 663 Durmersheim 5.998 63 63 15 12 9.425 7.872 642 Elchesheim-Illingen 1.463 5 6 3 3 2.589 2.121 656 Forbach 2.492 4 4 4 4 3.658 2.904 607 Gaggenau, Stadt 14.425 49 50 39 34 23.365 19.213 649 Gernsbach, Stadt 7.093 31 31 12 10 10.642 8.906 630 Hügelsheim 2.090 3 3 2 2 3.781 3.173 611 Iffezheim 2.432 29 30 18 17 4.166 3.411 664 Kuppenheim, Stadt 3.890 45 45 16 13 6.253 5.247 634 Lichtenau, Stadt 2.205 9 12 10 10 4.246 3.287 658 Loffenau 1.251 6 6 5 5 2.121 1.692 659 Muggensturm 2.860 9 9 6 6 5.208 4.211 681 Ötigheim 2.109 2 4 4 4 3.705 3.065 648 Ottersweier 2.790 11 13 7 6 5.559 4.235 652 Rastatt, Stadt 24.061 552 553 78 55 33.112 28.508 581 Rheinmünster 3.069 12 12 11 11 6.238 4.864 707 Sinzheim 5.416 15 15 11 11 9.504 7.774 693 Steinmauern 1.320 4 5 5 5 2.653 2.095 673 Weisenbach 1.209 2 2 1 1 2.051 1.640 659 Stadtkreis Baden-Baden 29.907 300 302 67 49 40.502 34.025 622 Stadtkreis Karlsruhe 156.848 557 656 155 112 163.169 139.186 446 Landkreis Karlsruhe 204.668 1.624 1.729 750 657 327.109 272.015 614 Landkreis Rastatt 109.638 985 995 320 275 178.637 147.332 640 501.061 3.466 3.682 1.292 1.093 709.417 592.558 570 darunter: Nachbarschaftsverband Karlsruhe1 240.859 999 1.146 360 285 290.296 246.819 507 darunter je 1.000 Einwohner Region Mittlerer Oberrhein Gemeinde/Kreis Landkreis Rastatt Region Mittlerer Oberrhein Baufertigstellungen 2017 Kraftfahrzeugbestand 20172Wohnungen Bestand 2017 Zu-/ Abnahme gegenüber 2016 Wohnungen Wohn- gebäude darunter 1- und 2- Familien- häuser insgesamt darunter Pkw 1 Einschließlich Stadtkreis Karlsruhe. 2 Ohne vorübergehende Stilllegungen. Die Daten sind mit Ergebnissen vor 2007 nicht vergleichbar. Quellen: Wohnungen, Baufertigstellungen: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg; Kraftfahrzeuge: Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg; eigene Berechnungen. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 298 | Statistisches Jahrbuch 2018 noch Tabelle 1202 Strukturdaten für die Gemeinden der Region Mittlerer Oberrhein 2016 2012 Bad Schönborn 3.297 1.891 482 774 570 1.949 3,3 7,5 258 72 Bretten, Stadt 12.843 5.508 2.897 6.378 1.737 4.717 -7,7 7,5 650 284 Bruchsal, Stadt 25.366 11.540 3.815 7.422 5.602 12.299 3,6 13,4 1.000 315 Dettenheim 1.313 484 298 352 188 769 8,5 59,5 90 9 Eggenstein-Leopoldshafen1 12.723 4.976 1.819 1.592 636 10.434 6,5 73,4 262 66 Ettlingen, Stadt1 21.713 9.357 2.862 5.779 5.469 10.462 3,2 -8,3 646 197 Forst 2.803 1.007 663 1.355 667 762 33,0 50,3 135 28 Gondelsheim 1.398 685 1.036 118 112 1.160 203,3 318,6 75 19 Graben-Neudorf 4.285 1.269 548 3.092 421 758 1,9 12,2 171 39 Hambrücken 687 359 96 414 129 140 1,9 8,0 79 11 Karlsbad1 6.196 2.814 727 2.545 1.073 2.554 -1,1 -0,5 237 56 Karlsdorf-Neuthard 2.020 826 450 525 808 642 5,5 27,7 154 46 Kraichtal, Stadt 2.668 1.104 394 1.523 387 727 0,4 0,5 247 66 Kronau 1.194 433 259 573 338 283 5,7 7,6 91 11 Kürnbach 447 192 66 238 50 155 2,5 16,4 42 16 Linkenheim-Hochstetten1 1.390 746 155 339 305 742 0,9 28,3 163 39 Malsch 4.376 1.690 770 1.423 1.711 1.211 2,2 42,5 206 67 Marxzell1 634 339 85 148 110 348 2,6 6,2 74 15 Oberderdingen 4.762 2.072 673 3.198 850 690 1,6 11,6 189 83 Oberhausen-Rheinhausen 1.389 753 151 244 331 811 4,9 14,3 166 42 Östringen, Stadt 2.742 1.163 602 773 968 967 5,1 16,4 235 72 Pfinztal1 3.264 1.499 487 950 512 1.774 0,9 8,3 251 87 Philippsburg, Stadt 4.229 1.140 794 2.561 837 819 0,6 -5,9 363 140 Rheinstetten, Stadt1 5.272 2.180 1.293 2.022 1.348 1.874 7,5 21,8 258 57 Stutensee, Stadt1 5.980 2.438 823 2.500 1.227 2.241 3,5 20,7 323 79 Sulzfeld 1.196 454 286 583 147 445 -1,7 -0,9 102 24 Ubstadt-Weiher 2.330 1.073 326 959 575 784 6,6 20,9 161 14 Waghäusel, Stadt 7.187 3.322 907 2.654 2.933 1.551 -0,1 6,2 366 78 Waldbronn1 3.607 1.805 446 1.280 660 1.665 -3,5 24,3 190 48 Walzbachtal 1.735 680 215 879 201 651 1,0 28,3 114 15 Weingarten1 2.600 1.052 394 1.148 400 1.040 0,8 11,2 122 38 Zaisenhausen 644 216 135 582 17 40 3,7 5,4 28 14 Landkreis Karlsruhe darunter Ausländer darunter Frauen darunter Ausländer Produ- zierendes Gewerbe Handel, Verkehr, Gast- gewerbe Sonstige Dienstleis- tungen ins- gesamt Arbeitslose am 30. Juni 2017 darunter im Wirtschaftsbereich2 Gemeinde/Kreis Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer am Arbeitsort am 30. Juni 2017 Zu-/Abnahme (-) der sozialver- sicherungspflichtig Beschäftigten in % seit ins- gesamt 1 Gemeinden des Nachbarschftsverbandes Karlsruhe. 2 Durch die Umstellung auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) sind die Ergebnisse keinesfalls mit der bisherigen Systematik (WZ 2003) vergleichbar und es kommt zu einem Bruch in der Zeitreihe. Quellen: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Bundesagentur für Arbeit. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 299 noch Tabelle 1202 Strukturdaten für die Gemeinden der Region Mittlerer Oberrhein 2016 2012 Au am Rhein 341 146 29 150 89 102 2,1 6,9 36 3 Bietigheim 1.494 602 391 209 674 597 12,7 17,3 88 14 Bischweier 413 129 65 236 74 103 -0,7 9,3 26 6 Bühl, Stadt 19.552 7.402 3.229 12.751 2.724 4.031 1,5 11,1 385 100 Bühlertal 1.506 562 219 1.020 114 361 4,5 3,7 125 22 Durmersheim 2.186 1.018 456 738 648 761 4,3 20,6 211 41 Elchesheim-Illingen 315 145 36 190 48 77 8,6 22,1 31 4 Forbach 457 196 54 176 94 172 0,4 10,9 76 29 Gaggenau, Stadt 11.725 3.917 1.605 7.432 1.284 2.990 2,3 3,6 393 103 Gernsbach, Stadt 3.649 1.649 453 1.753 526 1.330 2,0 12,7 206 52 Hügelsheim 749 339 163 275 191 282 3,2 20,0 93 27 Iffezheim 1.862 726 409 928 264 641 3,1 12,8 59 11 Kuppenheim, Stadt 2.062 841 375 931 617 510 12,5 50,5 127 31 Lichtenau, Stadt 1.297 503 282 623 273 391 1,3 4,5 100 22 Loffenau 186 91 18 38 59 87 5,7 3,3 37 9 Muggensturm 2.386 916 576 1.097 825 459 6,1 15,3 78 27 Ötigheim 1.102 453 217 403 203 490 -1,3 12,6 61 8 Ottersweier 2.262 852 371 1.207 558 478 -3,0 14,5 74 22 Rastatt, Stadt 30.095 10.480 6.032 15.347 4.443 10.186 2,7 14,7 1.414 464 Rheinmünster 3.070 1.048 587 1.319 807 936 0,6 3,0 79 11 Sinzheim 2.807 1.425 425 623 717 1.436 -3,1 21,0 131 29 Steinmauern 422 214 71 221 58 143 1,4 7,4 39 . Weisenbach 457 180 56 304 80 73 2,5 -8,4 37 . Stadtkreis Baden-Baden 30.680 16.966 4.975 7.266 6.810 16.494 4,1 -2,0 1.440 518 Stadtkreis Karlsruhe 176.296 83.533 24.212 27.543 38.307 110.323 1,7 7,8 7.205 1.983 Landkreis Karlsruhe 152.290 65.067 24.954 54.923 31.319 65.464 3,0 13,4 7.448 2.147 Landkreis Rastatt 90.395 33.834 16.119 47.971 15.370 26.636 2,4 12,2 3.906 1.039 449.661 199.400 70.260 137.703 91.806 218.917 2,4 9,7 19.999 5.687 darunter: Nachbarschaftsverband Karlsruhe1 239.675 110.739 33.303 45.846 50.047 143.457 2,1 8,9 9.731 2.665 darunter Ausländer ins- gesamt Region Mittlerer Oberrhein Gemeinde/Kreis Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer am Arbeitsort am 30. Juni 2017 Zu-/Abnahme (-) der sozial- versicherungs- pflichtig Beschäftigten in % seit ins- gesamt darunter Frauen darunter Ausländer Landkreis Rastatt Region Mittlerer Oberrhein Arbeitslose am 30. Juni 2017 darunter im Wirtschaftsbereich2 Produ- zierendes Gewerbe Handel, Verkehr, Gast- gewerbe Sonstige Dienstleis- tungen 1 Einschließlich Stadtkreis Karlsruhe. 2 Durch die Umstellung auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) sind die Ergebnisse keinesfalls mit der bisherigen Systematik (WZ 2003) vergleichbar und es kommt zu einem Bruch in der Zeitreihe. Quellen: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Bundesagentur für Arbeit. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 300 | Statistisches Jahrbuch 2018 Raum Südpfalz Tabelle 1203 Strukturdaten für die Gemeinden im Raum Südpfalz 2017 seit 2013 Anzahl % Anzahl % Germersheim, Stadt 21,7 953 20.691 24,7 -86 -0,4 672 3,4 -35 -53 Wörth am Rhein, Stadt 131,6 136 17.968 12,5 206 1,2 590 3,4 118 399 VG Hagenbach, Stadt 33,8 314 10.661 9,8 -84 -0,8 124 1,2 13 100 VG Bellheim 43,6 316 13.780 6,8 53 0,4 353 2,6 5 15 VG Jockgrim 40,9 421 17.240 8,6 49 0,3 374 2,2 45 264 VG Kandel 69,0 237 16.327 11,1 17 0,1 610 3,9 13 89 VG Lingenfeld 69,8 241 16.806 10,1 44 0,3 510 3,1 -5 -11 VG Rülzheim 53,0 283 15.004 6,5 73 0,5 355 2,4 13 82 VG Annweiler am Trifels 129,9 130 16.838 7,4 -36 -0,2 226 1,4 -8 -30 VG Bad Bergzabern 164,6 146 24.045 7,7 -33 -0,1 418 1,8 -25 45 VG Edenkoben2 119,6 170 20.341 9,3 -82 -0,4 417 2,1 -7 -8 VG Herxheim 50,0 300 14.978 6,3 -132 -0,9 389 2,7 -3 26 VG Landau-Land 90,4 151 13.660 5,1 -81 -0,6 -172 -1,2 -4 13 VG Maikammer2 39,7 204 8.099 7,2 -2 0,0 64 0,8 1 8 VG Offenbach a. d. Queich 45,6 278 12.661 6,1 103 0,8 528 4,4 -9 -12 VG Dahner Felsenland 215,6 67 14.519 5,7 15 0,1 -17 -0,1 -5 -9 VG Hauenstein 109,9 80 8.746 4,4 28 0,3 -16 -0,2 -3 - Kreisfreie Stadt Landau 83,0 558 46.292 9,9 286 0,6 2.651 6,1 -12 -81 Landkreis Germersheim 463,4 277 128.477 11,9 272 0,2 3.588 2,9 167 885 Landkreis Südl. Weinstraße 639,8 173 110.622 7,2 -263 -0,2 1.870 1,7 -55 42 Südpfalz zusammen 1.186,1 241 285.391 9,8 295 0,1 8.109 2,9 100 846 Mittelbereich Dahn1 325,5 71 23.265 5,2 43 0,2 -33 -0,1 -8 -9 Insgesamt 1.511,6 204 308.656 9,4 338 0,1 8.076 2,7 92 837 Mittelbereich Dahn1 Landkreis Südliche Weinstraße Landkreis Germersheim Gemeinde/Kreis Anzahl Fläche in km² Bevölkerung am 31. Dezember 2017 Gesamtgebiet Anzahl insgesamt Zu-/Abnahme (-) der Bevölkerung Wanderungs- gewinn aus bzw. -verlust (-) nach Karlsruhe 2016 2013 bis 20172 Ein- wohner je km² darunter Ausländer in % 1 Landkreis Südwestpfalz (bis 1996 Landkreis Pirmasens) beziehungsweise Region Westpfalz. 2 Zeitraum 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2017. Quellen: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 301 noch Tabelle 1203 Strukturdaten für die Gemeinden im Raum Südpfalz Germersheim, Stadt 9.766 51 29 8 6 12.070 10.613 513 Wörth am Rhein, Stadt 8.700 117 103 75 71 13.454 11.324 630 VG Hagenbach, Stadt 5.117 60 35 23 20 8.723 7.150 671 VG Bellheim 6.429 47 37 27 24 10.865 8.748 635 VG Jockgrim 8.025 28 33 14 10 14.227 11.356 659 VG Kandel 7.665 36 34 23 21 12.904 10.341 633 VG Lingenfeld 7.357 73 56 46 46 13.360 10.680 635 VG Rülzheim 7.233 101 85 32 22 12.203 10.381 692 VG Annweiler am Trifels 8.657 32 29 23 22 14.002 11.002 653 VG Bad Bergzabern 12.707 93 79 41 34 19.917 15.756 655 VG Edenkoben 10.109 47 36 14 12 17.575 13.631 670 VG Herxheim 6.977 26 16 13 12 12.628 10.180 680 VG Landau-Land 6.810 32 18 14 14 13.053 9.605 703 VG Maikammer 4.184 24 15 9 7 6.954 5.321 657 VG Offenbach a. d. Queich 5.876 36 28 16 14 11.326 9.055 715 VG Dahner Felsenland 7.737 1 4 4 4 12.285 9.784 674 VG Hauenstein 4.476 7 7 6 6 7.609 6.002 686 Kreisfreie Stadt Landau 24.377 278 174 62 52 31.442 26.521 573 Landkreis Germersheim 60.292 495 412 248 220 97.806 80.593 627 Landkreis Südliche Weinstraße 55.320 290 221 130 115 95.455 74.550 674 Südpfalz zusammen 139.989 1.063 807 440 387 224.703 181.664 637 Mittelbereich Dahn2 12.213 8 11 10 10 19.894 15.786 679 Insgesamt 152.202 1.071 818 450 397 244.597 197.450 640 Baufertigstellungen 2017 Kraftfahrzeugbestand 20171 Gemeinde/Kreis Landkreis Germersheim Landkreis Südliche Weinstraße Mittelbereich Dahn2 Gesamtgebiet Wohnungen Bestand 2017 Zu-/Abnahme gegenüber 2016 Wohnungen Wohn- gebäude insgesamt darunter 1- und 2- Familien- häuser darunter Pkw darunter je 1.000 Einwohner 1 Ohne vorübergehende Stilllegungen. Die Daten sind mit Ergebnissen vor 2007 nicht vergleichbar. 2 Landkreis Südwestpfalz (bis 1996 Landkreis Pirmasens) beziehungsweise Region Westpfalz. Quellen: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz; Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 302 | Statistisches Jahrbuch 2018 noch Tabelle 1203 Strukturdaten für die Gemeinden im Raum Südpfalz 2016 2012 Germersheim, Stadt 10.329 4.056 1.451 . . 7.748 5,0 6,8 877 358 Wörth am Rhein, Stadt 16.693 3.359 2.870 . 13.544 . -2,0 -4,2 327 84 VG Hagenbach, Stadt 2.315 1.010 664 . . 1.720 5,7 16,7 177 37 VG Bellheim 2.375 1.076 297 . 801 . 4,3 3,9 345 61 VG Jockgrim 2.584 1.414 313 17 1.037 1.530 2,9 -2,1 276 52 VG Kandel 4.281 2.262 553 65 878 3.338 0,4 9,3 273 57 VG Lingenfeld 2.723 1.207 580 250 694 1.779 3,8 16,8 333 90 VG Rülzheim 3.024 1.554 288 19 1.099 1.906 4,8 49,4 267 38 VG Annweiler am Trifels 3.356 1.626 230 31 1.514 1.811 4,9 10,0 456 95 VG Bad Bergzabern 6.592 4.231 614 114 661 5.817 1,4 10,5 654 133 VG Edenkoben 5.776 2.108 1.082 282 2.632 2.862 2,6 14,6 419 107 VG Herxheim 4.660 2.409 646 41 1.490 3.129 2,3 7,2 289 74 VG Landau-Land 1.750 748 256 217 692 841 3,3 10,7 255 35 VG Maikammer 1.800 1.016 315 117 415 1.268 9,4 24,1 123 33 VG Offenbach a. d. Queich 6.622 2.827 656 45 1.635 4.942 5,1 51,2 234 34 VG Dahner Felsenland 2.905 1.618 239 13 665 2.227 1,7 7,8 353 . VG Hauenstein 1.950 1.042 88 . . 1.056 0,7 3,0 220 . Kreisfreie Stadt Landau 22.014 11.761 2.054 82 3.597 18.335 1,0 10,6 1.295 354 Landkreis Germersheim 44.324 15.938 7.016 488 21.107 22.729 1,6 4,8 2.876 781 Landkreis Südl. Weinstraße 30.556 14.965 3.799 847 9.039 20.670 3,5 18,4 2.434 544 Südpfalz zusammen 96.894 42.664 12.869 1.417 33.743 61.734 2,0 10,1 6.605 1.679 Mittelbereich Dahn2 4.855 2.660 327 . . 3.283 2,1 6,3 573 . Insgesamt 101.749 45.324 13.196 1.417 33.743 65.017 2,0 9,9 7.178 . Mittelbereich Dahn2 Gesamtgebiet darunter im Wirtschaftsbereich1 darunter Ausländer Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer am Arbeitsort am 30. Juni 2017 Zu-/Abnahme (-) der sozial- versicherungs- pflichtig Beschäftigten in % seit Arbeitslose am 30. Juni 2017 Land- und Forstwirt- schaft, Fischerei Produ- zierendes Gewerbe Dienst- leistungs- bereichins- gesamt darunter Frauen darunter Ausländer ins- gesamt Gemeinde/Kreis Landkreis Germersheim Landkreis Südliche Weinstraße 1 Durch die Umstellung auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) sind die Ergebnisse keinesfalls mit der bisherigen Systematik (WZ 2003) vergleichbar und es kommt zu einem Bruch in der Zeitreihe. 2 Landkreis Südwestpfalz (bis 1996 Landkreis Pirmasens) beziehungsweise Region Westpfalz. Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 303 Gebiet des Oberrheinrats/der Oberrheinkonferenz Tabele 1204 Fläche und Bevölkerung der Gebietseinheiten im Gebiet des Oberrheinrates/der Oberrheinkonferenz („EuroRegion Oberrhein“) Bevölkerung insgesamt Fläche in km2 Einwohner/-innen je km2 2.520.724 8.137 310 Stadtkreis Baden-Baden 54.718 140 390 Stadtkreis Karlsruhe 311.919 173 1.798 Landkreis Karlsruhe 442.673 1.085 408 Landkreis Rastatt 230.216 739 312 Stadtkreis Freiburg im Breisgau 229.636 153 1.500 Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 262.406 1.378 190 Landkreis Emmendingen 164.712 680 242 Landkreis Ortenaukreis3 425.932 1.851 230 Landkreis Lörrach 228.314 807 283 Landkreis Waldshut 170.198 1.131 150 308.656 1.512 204 Kreisfreie Stadt Landau 46.292 83 558 Landkreis Germersheim 128.477 463 277 Landkreis Südliche Weinstraße 110.622 640 173 Verbandsgemeinde Dahner Felsenland 14.519 216 67 Verbandsgemeinde Hauenstein 8.746 110 80 1.879.265 8.280 227 Departement Bas-Rhin 1.116.658 4.755 235 Arrondissement Haguenau-Wissembourg 240.515 1.422 169 Arrondissement Molsheim 103.448 771 134 Arrondissement Saverne 129.177 1.244 104 Arrondissement Sélestat-Erstein 156.219 981 159 Arrondissement Strasbourg 487.299 338 1.443 Departement Haut-Rhin 762.607 3.525 216 Arrondissement Altkirch 69.648 663 105 Arrondissement Colmar-Ribeauvillé 211.732 1.127 188 Arrondissement Mulhouse 350.632 707 496 Arrondissement Thann-Guebwiller 130.595 1.028 127 1.496.641 3.587 417 Kanton Aargau 670.988 1.404 478 Kanton Basel-Stadt 193.908 37 5.248 Kanton Basel-Landschaft 287.023 518 554 Kanton Jura 73.290 839 87 Kanton Solothurn 271.432 790 343 Insgesamt 6.205.286 21.516 288 Gebietsgliederung Region Alsace2 Raum Südpfalz1 Baden1 Nordwestschweiz4 1 Baden, Raum Südpfalz: Bevölkerung Stand 31. Dezember 2017; Fläche: Baden Stand 31. Dezember 2015, Raum Südpfalz Stand 31. Dezember 2014. 2 Summe Departements Bas-Rhin und Haut-Rhin. Résultats du recensement de la population 2015. 3 Ohne gemeindefreies Gebiet Rheinau. 4 Stand 31. Dezember 2017. Quellen: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg und Landesamt Rheinland-Pfalz; Bundesamt für Statistik der Schweiz; Institut National de la Statistique et des Etudes Economiques (INSEE) Direction Régionale de Strasbourg ; eigene Erhebungen. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistisches Jahrbuch 2018. 304 | Statistisches Jahrbuch 2018 Karte 12.2 Gebiet des Oberrheinrats/der Oberrheinkonferenz Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 305 306 | Statistisches Jahrbuch 2018 Schlagwortverzeichnis Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 307 Schlagwortverzeichnis © Martin Noth | Stadt Karlsruhe |Amt für Stadtentwicklung 308 | Statistisches Jahrbuch 2018 A Abbrüche (Baustatistik) .................................................................79, 93 Abendschulen (2. Bildungsweg/VHS) ......................... 213, 217, 221, 236 Abfall/Abwasser ....................................................................... 164, 165 Abiturienten .....................................................................................214 Abschleppvorgänge (städtischer Vollzugsdienst).............................. ...142 Abwasserbeseitigung............................................................. .......... .165 Abwasserpreis ....................................................................................24 Ackerland......................................................................... .......... 13, 121 Ärzte (-Dichte) ....................................................................... 23, 169 ff. Akademie der Bildenden Künste (Staatl.) ................................... 222, 231 Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG)...................................... ...... 143, 144 Alleinerziehende ........................................................... 54, 55, 178, 179 Altenheime (-pflege) ..................................................................... 197 ff. Altersaufbau (Bevölkerung) ................................... 20, 32, 33, 40 ff., 284 Altersgruppen (Arbeitnehmer) ................................................... 112, 113 Amtspfleg-/vormundschaften.............................................................188 Apotheken ................................................................................. 23, 174 Arbeitnehmer ..................................................21, 104 ff., 298, 299, 302 Arbeitslose ..................................21, 115 ff., 175 ff., 287, 298, 299, 302 Augartenschule (private Schule für Erziehungshilfe) ................... 212, 217 Ausländer .................................. 20, 34 ff., 294, 295, 298, 299, 300, 302 Auspendler (Arbeitnehmer) ........................................ 105, 106, 108,109 Ausstellungen ................................................................... 244, 250, 251 Auswärtige Patienten ................................................................. 172,173 Auswärtige Schüler ........................................................... 214, 219, 220 B Bäder ........................................................................................... 252 ff. Baden-Airpark (Regionalflughafen) ............................................ 144, 145 Badisch Bühn ...................................................................................248 Badisches Konservatorium für Musik .................................................234 Badisches Schulmuseum ...................................................................244 Badnerlandhalle Neureut ..................................................................251 Bahnverbindungen (Hauptbahnhof) ...................................................144 Baugenehmigungen .................................................................. 22, 81 ff. Baugewerbe ............................................................................ 120, 123 Baukosten (Bautätigkeit) ............................................. 81, 84, 85, 91, 92 Baukosten (Index) .............................................................................134 Baulandpreise (Verkäufe) ................................................................ 96 ff. Bauschutt .........................................................................................164 Bautätigkeit ...............................................22, 81 ff., 286, 296, 297, 301 Bauüberhang ................................................................................93, 94 Beheizung von Wohnungen (Stadtwerke) ....................................... 161 ff. Beherbergungsgewerbe ............................................................... 126 ff. Behinderte (Heime/Einrichtungen) .....................................................196 Belegungsdichte (Wohnungen) ...................................... 22, 77, 286, 293 Berufliche Schulen .......................................................... 22, 207, 218 ff. Berufspendler (Arbeitnehmer)........................................................ 105 ff. Beschäftigte Arbeitnehmer ..............................21, 105 ff., 298, 299, 302 Beschäftigte (Erwerbstätige)......................................................... 104 ff. Beschäftigte im Verarbeitenden Gewerbe ............110, 114, 120, 123, 124 Bestattungen ....................................................................................174 Betreute Personen ........................................................................ 196 ff. Bettenangebot/-auslastung (Fremdenverkehr) .......................... 22, 126 ff. Bevölkerung (eigene Fortschreibung) ..................11, 12, 14, 31 ff., 284 ff. Bevölkerung (amtliche Fortschreibung) .........19, 20, 25, 293 ff., 300, 303 Bevölkerungsbewegung .............................20, 59 ff., 285, 294, 295, 300 Bibliotheken ................................................................................. 241 ff. Bildung .................................................................................. 22, 207 ff. Bioabfälle ................................................................................. 164, 165 Bodennutzung ...................................................................... 12, 13, 121 Brandbekämpfung ............................................................................279 Bruttowertschöpfung/-inlandsprodukt ......................................... 21, 103 Büroflächen/-gebäude .........................................................................83 Bundestagswahlen .................................................................... 267, 268 Bußgeldbescheide (Verkehr) .............................................................142 C Comenius-Realschule ................................................................ 212, 217 D Deutsche Bahn (Zugangebot) ............................................................144 Diakonissenkrankenhaus ..................................................................171 Diebstahl ............................................................................... 23, 275 ff. Dienstleistungssektor ................... 21, 103, 104, 111, 114, 298, 299, 302 Dioxidmessungen ......................................................................... 154 ff. Dominikus-Gymnasium ............................................................. 213, 217 Duale Hochschule ..................................................................... 222, 230 E EC Europa Campus (Privathochschule) ...............................................222 Ehelösungen (gerichtliche) ..................................................................58 Eheschließungen .................................................................................57 Eigentumswohnungen (Verkäufe) ..................................................96, 97 Eigentümerquote ................................................................................25 Einäscherungen (Krematorium) ..........................................................174 Einbürgerungen ...................................................................... 47, 48, 50 Eingemeindungen ...............................................................................11 Eingliederungshilfe ................................................................... 176, 177 Einkommen (verfügbares) = Kaufkraft .................................................21 Einkommensteuer (Gemeindeanteil) ............................................ 24, 272 Einpendler (Arbeitnehmer) ........................................................... 105 ff. Einwohnerdichte ............................11, 12, 14, 20, 284, 293 ff., 300, 303 Einzelhandelspreis-Indizes ............................................................. 130 ff. Elektrizitätsversorgung ......................................................................160 Elsass (Region/Raum PAMINA) ...................................................... 291 ff. Energieversorgung (Stadtwerke) .................................................... 160 ff. Entsorgung ............................................................................... 164, 165 Ergebnisrechnung ......................................................................... 269 ff. Erwerbsfähige ................................................................... 42, 116, 117 Erwerbstätige ..................................................21, 103 ff., 298, 299, 302 Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 309 Erziehung (Jugendhilfe) ................................................. 176, 177, 186 ff. Europäische Schule ................................................................... 213, 217 Europabad ............................................................................... 252, 253 Europawahlen ..................................................................................268 Evangelische Schulen ........................................................ 208, 209, 217 Exmatrikulationen (KIT) .....................................................................223 Exportumsatz (Verarbeitendes Gewerbe) ............................................124 F Fachärzte ................................................................................... 23, 170 Fachschulen .................................................................................. 218 ff. Fächerbad ................................................................................ 252, 253 Fahrerlaubnisse ................................................................................140 Fahrgäste (ÖPNV) ........................................................................ 142 ff. Fahrgastschifffahrt (”MS Karlsruhe”) .................................................145 Feinstaubplaketten ................................................................... 158, 159 Fernwärmeversorgung .......................................................................161 Feuerbestattungen ............................................................................174 Feuerwehr ........................................................................................279 Filmtheater ............................................................................... 247, 249 Finanzen (städtisch) ................................................................ 24, 269 ff. Finanzrechnung ........................................................................... 269 ff. Fläche ...................................................11 ff., 20, 284, 293 ff., 300, 303 Flächennutzung .................................................................... 12, 13, 121 Flugverkehr (Baden-Airpark) ...................................................... 144, 145 Förderschulen (Sozialpädagogische Bildungs- und Beratunszentren; SBBZ – Sonder- und Förderschulen) ........................... 212, 214, 215, 217 Forstfläche.................................................................................. 13, 121 Fortzüge ............................................ 20, 59, 61 ff., 285, 294, 295, 300 Freibäder ...................................................................................... 252 ff. Freie Aktive Schule Karlsruhe e. V. ............................................. 208, 217 Fremdenverkehr ..................................................................... 22, 126 ff. Friedhöfe .................................................................................... 13, 174 Führerscheine ...................................................................................140 Führungsakademie des Landes Baden-Württemberg ..........................235 G Galerie, städtische (Kunstsammlungen) ..............................................244 Ganztagesbetreuung (Schulen) .................................................. 215, 216 Gartenland .........................................................................................13 Gastgewerbe .......................................................................... 22, 126 ff. Geburten/-quoten ............................................... 20, 59, 60, 62, 63, 285 Gehwege .........................................................................................140 Gasversorgung .................................................................................162 Gemarkung ...........................................11 ff., 20, 284, 293 ff., 300, 303 Gemeindeergebnisse (Region).................... ............. 65 ff., 105 ff., 291 ff. Gemeinschaftsschulen............................................. 22, 209, 211, 214 ff. Gemeinderat .............................................................................. 24, 263 Generallandesarchiv..........................................................................244 Geografische Angaben ........................................................................11 Gerichtliche Ehelösungen ....................................................................58 Geringfügig Beschäftigte ................................................... 112, 113, 115 Gestaltung (Hochschule für ...) ................................................ 222, 231 Gestorbene .................................................20, 59, 60, 62, 63, 174, 285 Gesundheitsberufe (Schulen für ...) ..................................................218 Gesundheitsberufe (tätige Personen) ....................................... 23, 169 ff. Gewässer (Fläche, Länge) ................................................................ 11 ff. Gewerbean-/-abmeldungen ...............................................................120 Gewerbliche Schulen .................................................................... 218 ff. Gewerbesteuer ................................................................... 24, 271, 272 Glas (Wertstofferfassung) ..................................................................164 Grenzgänger (Einpendler aus dem Elsass) ...................................... 105 ff. Großstädte (Städtevergleiche/Kennziffern) ....................................... 19 ff. Grünflächen ......................................................................... 12, 13, 121 Grundbesitz (städtisch) .......................................................................13 Grundsicherung ...................................................................... 23, 175 ff. Grund-/Haupt-/Werkrealschulen .......................22, 208, 210, 211, 214 ff. Grundsteuer ............................................................................... 24, 272 Grundstücksverkäufe(-preise) ........................................................96, 98 Güterumschlag (Rheinhafen).. ................................................... 145, 146 Gymnasien ..................................................................... 22, 213 ff., 217 H Hafen (Schiffs-/Güterverkehr) .................................................... 145, 146 Hallen (Kongresszentrum) ......................................................... 250, 251 Hallenbäder .............................................................................. 252, 253 Handwerk ........................................................................................125 Haupt-/Werkrealschulabgänge ..........................................................210 Hauptwohnung (Bevölkerung) ................................................. 31 ff., 286 Hausärzte ................................................................................... 23, 169 Haushalte ............................................................................... 53 ff., 286 Haushaltsplan (städtisch) ........................................................ 24, 269 ff. Hausmüll .................................................................................. 164, 165 Hauswirtschaftliche Schulen .............................................. 218, 220, 221 Hebesatz (städtisch Steuern) ...............................................................24 Heimatmuseen .................................................................................244 Heime .......................................................................................... 196 ff. Heizung (Strom, Fernwärme) ......................................................... 160 ff. Herzchirurgie (private Klinik ..............................................................171 Hochschulen ................................................................................. 222 ff. Hochschule Karlsruhe - Technik und Wirtschaft .......... 222, 226, 227, 229 Höhenlage (über NHN) .......................................................................11 Horte ....................................................................................... 194, 195 Hundesteuer ................................................................................. 272 ff. I Immissionen ................................................................................. 154 ff. Indizes für Bauleistungen ..................................................................134 Indizes für Lebenshaltung (Inflationsrate) ...................................... 130 ff. Indizes für Wohnungsmiete (Grafik) .....................................................94 Industrie (Verarbeitendes Gewerbe) ................................... 120, 123, 124 Innerstädtische Wanderungen ......................................................... 61 ff. Inobhutnahmen ................................................................................189 Insolvenzen ......................................................................................119 310 | Statistisches Jahrbuch 2018 Internisten .................................................................................. 23, 170 J Johannes Kepler-Schulen ................................................... 212, 213, 217 Jugendhilfe ................................................................... 176, 177, 186 ff. Jugendkriminalität .................................................................... 276, 277 Jugendmusikschule Neureut ..............................................................234 Jugendorganisationen (Stadtjugendausschuss) ...................................258 K Kammertheater .................................................................................247 Karlshochschule International University .................................... 222, 232 Karlsruher Institut für Technologie (Universität) .............................. 222 ff. Karlsruher Sportclub (KSC) ................................................................254 Karpatendeutsches Museum .............................................................244 Kaufkraft (Verfügbares Einkommen) ....................................................21 Kaufmännische Schulen .................................................... 218, 220, 221 Kennziffern (Großstädte) ................................................................. 19 ff. Kinderärzte ................................................................................. 23, 170 Kindergartenjahrgänge .......................................................................42 Kindertagesstätten ........................................................................ 191 ff. Kinderspielplätze ...................................................................... 255, 256 Kindeswohlgefährdung ................................................................. 186 ff. Kinemathek e. V. ..............................................................................247 Kinos ....................................................................................... 247, 249 KIT-Bibliothek ...................................................................................243 Kläranlage/-schlamm (Abwasser) .......................................................165 Klimawerte ................................................................................... 151 ff. Klinikum (Städtisches) ................................................................... 170 ff. Kommunaler Ordnungsdienst (KOD) .......................................... 278, 279 Kommunalfinanzen ................................................................. 24, 269 ff. Konfession (Bevölkerung) ..............................................................51, 52 Kongresse ................................................................................ 250, 251 Konservatorium für Musik (Badisches) ...............................................234 Kraftfahrzeuge ............................ 22, 136 ff., 157 ff., 287, 296, 297, 301 Krankenanstalten .................................................................... 23, 170 ff. Krematorium ....................................................................................174 Kriegsopferfürsorge .................................................................. 177, 186 Kriminalität ...................................................................... 23, 26, 275 ff. Kulturvereine ....................................................................................248 Kunstakademie (Staatliche Akademie der Bildenden Künste) ...... 222, 231 Kunsthalle (Staatliche) ......................................................................244 Kunstverein (Badischer) .....................................................................244 L Lage (geografische) ............................................................................11 Landesbibliothek (Badische) ..............................................................242 Landesmuseum (Badisches) ...............................................................244 Landschaftsschutzgebiete....................................................... ...........154 Landtagswahlen ............................................................... 265, 266, 268 Landwirtschaft ............................................................. 12, 13, 121, 122 Lebendgeborene ................................................. 20, 59, 60, 62, 63, 285 Lebenshaltung (Preisindizes) ......................................................... 130 ff. Lebensunterhalt (Sozial-)Hilfe zum ................................................ 175 ff. Lernwerkstatt TECHNIDO .......................................................... 208, 217 Lichtspieltheater ....................................................................... 247, 249 Literaturmuseum (ehemaliges Oberrheinisches Dichtermuseum) ..........244 Luftdruck/-temperatur ................................................................... 151 ff. Luftverkehr ............................................................................... 144, 145 Luftverschmutzung .......................................................................154 ff. M Messe- und Kongress-GmbH ..................................................... 250, 251 Mietpreis-Index (Lebenshaltung) ............................................. 94, 131 ff. Mieträumungsklagen ................................................................ 184, 185 Migranten ...................................................................................... 44 ff. Mitglieder (Sportvereine/Jugendorganisationen) ......................... 257, 258 Mittlere Einwohnerzahl .......................................................................34 Mittlerer Oberrhein (Region) ............................................. 66, 67, 293 ff. Mord/Totschlag ........................................................................ 275, 276 Motorisierung ............................. 22, 135 ff., 157 ff., 287, 296, 297, 301 Müllbeseitigung ........................................................................ 164, 165 Museen ............................................................................................244 Musik(hoch-)schule (Staatliche Hochschule für Musik) ................ 222, 233 N Nachbarschaftsverband ............................................. 66, 67, 291, 294 ff. Nationalität (ausländische Einwohner) ............................................. 44 ff. Natürliche Bevölkerungsbewegung .................................... 20, 59 ff., 285 Naturdenkmale (-schutzgebiete) ........................................................154 Naturkundemuseum (Staatliches) ......................................................244 Nebenjobs ........................................................................ 112, 113, 115 Nebenwohnung (Bevölkerung) .................................................... 31, 32 Neue Messe .................................................................................... 250 Nichtwohnbau .............................................................. 81, 83 ff., 92, 93 Niederschläge ............................................................................ 151,153 Nutzung (Flächen) ................................................................ 12, 13, 121 O Oberbürgermeisterwahlen .................................................................265 Oberrheinrat/-konferenz ........................................................... 303, 304 Oberwaldbad ............................................................................ 252, 253 Obstanlagen .....................................................................................121 Ökologie ...................................................................................... 151 ff. ÖPNV ........................................................................................... 142 ff. Omnibusverkehr (VBK, AVG) ...................................................... 142, 143 Optionsdeutsche ...........................................................................47, 48 Ordnungswidrigkeiten (Verkehr) ........................................................142 Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 311 Ortschaftsratswahlen ........................................................................264 Ortsumzüge ...................................................................... 62, 63, 70, 71 Ortszeit (MEZ) ...................................................................................11 Ozonmessungen ....................................................................... 154, 155 P Pädagogische Hochschule/Seminare .................................. 222, 228, 229 PAMINA-Raum ............................................................................. 291 ff. Parzivalschulen ......................................................................... 212, 217 Pendler (Arbeitnehmer) ................................................................. 105 ff. Personalaufwendungen (Stadt) .........................................................271 Personenkraftwagen ....................22, 135 ff., 157 ff., 287, 296, 297, 301 Personenschifffahrt (städtisch) ...........................................................145 Personenverkehr (ÖPNV) ............................................................... 142 ff. Pfalz (Ergebnisse) ....................................65 ff., 98, 105 ff., 293, 300 ff. Pfinzgaumuseum ..............................................................................244 Pflegeheime/-einrichtungen/-versicherung ...................................... 197 ff. Pflegepersonal ..................................................................................171 Polizeiliche Kriminalstatistik .............................................. 23, 26, 275 ff. Preise für Bauland/Wohnungseigentum ........................................... 96 ff. Preisindizes .................................................................................. 130 ff. Prinz-Max-Palais ...............................................................................244 Privathaushalte ...................................................................... 53 ff., 286 Privathochschulen .................................................................... 222, 232 Privatinsolvenzen .............................................................................119 Privatschulen .............................................208, 209, 212, 213, 215, 217 Privattheater ........................................................................... 247, 248 Produzierender Sektor (Gewerbe) ............................................................ .................................................. 21, 103, 104, 110, 114, 298, 299, 302, Prognose (Bevölkerung) ................................................................72, 73 R Radwege ..........................................................................................140 Ratsmitglieder ............................................................................ 24, 263 Räumungsfälle ....................................................................... 184, 185 Rauschmitteldelikte ................................................................ 23, 275 ff. Realschulen .................................................................... 22, 212, 214 ff. Rebland ...........................................................................................121 Rechtshistorisches Museum ...............................................................244 Recycling (Wertstofferfassung) .................................................. 164, 165 Regierungspräsidium am Rondellplatz .............................................. 244 Regionalergebnisse ............................................65 ff., 98, 105 ff., 293 ff. Regionalflughafen Karlsruhe/Baden-Baden ................................ 144, 145 Reiseverkehr ........................................................................... 22, 126 ff. Religion (Bevölkerung) ................................................................. 51, 52 Rheinhäfen (städtisch) .............................................................. 145, 146 Rohbau (Bauüberhang) .................................................................93, 94 S Sandkorn-Theater .............................................................................247 Schadstoffmessungen .................................................................. 154 ff. Schadstoffreduzierte Pkw .............................................................. 157 ff. Schallschutzfenster (Förderung) .........................................................154 Scheidungen .......................................................................................58 Schienenverkehr ......................................................................... 142 ff. Schiffsverkehr ...................................................................................145 Schlossgartenbahn .......................................................................... 143 Schülerhorte ............................................................................. 194, 195 Schulabgänge/-übergänge ...................................................... 22, 210 ff. Schulden (städtisch) .................................................................... 24, 269 Schulen .................................................................................. 22, 207 ff. Schulmuseum (Badisches) .................................................................244 Schulpflichtige ....................................................................................42 Schutzgebiete (Natur-/Landschafts-) ..................................................154 Schwarzwaldhalle .............................................................................250 Seminare für (Schul-) Pädagogik ........................................................229 Senioren ....................................................................... 20, 32, 33, 40 ff. Sexualvergehen ............................................................................ 275 ff. Sicherheit ......................................................................... 23, 26, 275 ff. Siedlungsfläche/-dichte .................... 11, 12, 14, 20, 284, 293 ff., 300, 303 Single-Haushalte .................................................................... 53 ff., 286 Sonderschulen (Sozialpädagogische Bildungs- und Betreuungszentren; SBBZ – Sonder- und Förderschulen) ..................... 22, 212, 214, 215, 217 Sonnenscheindauer ...........................................................................153 Sozialgeld/SGB II ............................................................... 23, 175, 176 Sozialgesetzbuch (SGB) ........................................................... 23, 175 ff. Sozialleistungen ........................................................................... 175 ff. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ..........21, 105 ff., 298, 299, 302 Sozialwohnungen ........................................................................... 86 ff. Sozialpädagogische Bildungs- und Betreuungszentren ............................. (SBBZ – Sonder- und Förderschulen) .................... 22, 212, 214, 215, 217 Spielplätze ............................................................................... 255, 256 Sportanlagen/-flächen ................................................................. 13, 254 Sportarten (Vereinsmitglieder) ...........................................................257 St. Vincentius-Kliniken ............................................................... 171, 173 Staatsangehörigkeit (Ausländer) ...........................34 ff., 38, 39, 41, 44 ff. Staatstheater (Badisches) .......................................................... 245, 246 Stadtbibliothek .................................................................................241 Stadtgarten (Zoologischer Stadtgarten)..............................................252 Stadtgebiet/-grenzen ........................................ 11 ff., 20, 283, 284, 291 Stadthalle .........................................................................................250 Stadtjugendausschuss (Mitglieder) ....................................................258 Stadtmuseum/Galerie ........................................................................244 Stadtrat (Sitzverteilung) .............................................................. 24, 263 Stadtregion (Karte) ...........................................................................291 Stadtviertel (Ergebnisse) ........... 14, 38, 39, 54, 55, 62, 63, 136, 137, 255 Stadtwerke (Versorgungsbetriebe) ................................................. 160 ff. Städtevergleiche (Kennziffern) ......................................................... 19 ff. Staubmessungen (Schadstoffe) ...................................................... 154 ff. Sterbefälle/-quote ............................................... 20, 59, 60, 62, 63, 285 Steuereinnahmen ................................................................ 24, 271, 272 Steuerkraft (städtisch) .........................................................................24 Straftaten ......................................................................... 23, 26, 275 ff. Straßen .................................................................................... 139, 140 Straßenbahnen ............................................................................. 140 ff. 312 | Statistisches Jahrbuch 2018 Straßenverkehr (Unfälle)....................................................................141 Stromversorgung ..............................................................................160 Studentenwohnheime .......................................................................203 Studierende .......................................................................... 203, 222 ff. Substage Rockrampe e. V. ..................................................................248 T Tageseinrichtungen für Kinder ....................................................... 191 ff. TECHNIDO (Lernwerkstatt) ....................................................... 208, 217 TechnologieRegion Karlsruhe ........................................................ 292 ff. Tempel e. V. (Kulturverein) ..................................................................248 Temperaturen (Klima)................................................................ 151, 152 Teuerung (Preisindizes) ................................................................. 130 ff. Theater ........................................................................................ 245 ff. Tierhaltung .......................................................................................122 Tourismus ............................................................................... 22, 126 ff. TRAM .......................................................................................... 142 ff. Tollhaus e. V. (Kulturverein) ................................................................248 Trinkwasserpreis .................................................................................24 Turmbergbahn ..................................................................................143 U Übergänge (weiterführende Schulen) ........................................... 22, 211 Übernachtungen ..................................................................... 22, 126 ff. Umlandergebnisse .............................................65 ff., 98, 105 ff., 293 ff. Umweltbelastungen ...................................................................... 154 ff. Umwelteinsätze (Feuerwehr) .............................................................279 Unfälle (Straßenverkehr)....................................................................141 Universität (siehe: Karlsruher Institut für Technologie) .................... 222 ff. Universitätsbibliothek (siehe: KIT-Bibliothek) ......................................243 Urnengräber (Bestattungen) ..............................................................174 V Verarbeitendes Gewerbe ........................................................... 123, 124 Verbraucherpreisindizes ................................................................ 130 ff. Verbrechen ....................................................................... 23, 26, 275 ff. Vereine (Sport) .................................................................................257 Verkehrsbetriebe (VBK) ............................................................. 142, 143 Verkehrsflächen/-anlagen .............................................. 12, 13, 139, 140 Verkehrsmuseum ..............................................................................244 Verkehrsüberwachung .......................................................................142 Verkehrsunfälle ......................................................................... 141, 142 Versorgungsbetriebe (Stadtwerke) ................................................. 160 ff. Verwaltungsschule (Gemeindetag) .....................................................236 Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie .............................................235 Verwarnungen (Verkehr) ...................................................................142 ViDia – Christliche Kliniken Karlsruhe ........................................ 171, 173 Viehhaltung ......................................................................................122 Vivarium (Staatliches Museum für Naturkunde) ..................................244 Volkshochschule ............................................................... 217, 221, 236 Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen ...................................... 21, 103 Vollzugsdienst (städtisch) ..................................................................142 W Wahlen .................................................................................. 24, 263 ff. Waldfläche ...................................................................................12, 13 Waldorfschule........................................................................... 213, 217 Wanderungsbewegung ..............................20, 61 ff., 285, 294, 295, 300 Wasser- und Brunnenmuseum ...........................................................244 Wasserpreis ........................................................................................24 Wasserversorgung ............................................................................163 Wege (Rad-/Gehwege) .............................................................. 139, 140 Werkrealschulen ..............................................22, 208, 210, 211, 214 ff. Wertschöpfung .......................................................................... 21, 103 Wertstoff (Abfallwirtschaft) ....................................................... 164, 165 Wildparkstadion ...............................................................................254 Wirtschaftsfläche (Landwirtschaft) ......................................... 12, 13, 121 Wirtschaftskraft/-wachstum ...............................................................103 Witterungsverhältnisse .................................................................. 151 ff. Wohnberechtigte Bevölkerung ................................................ 31 ff., 286 Wohngebäude .......................................................................... 22, 77 ff. Wohngeld ........................................................................................186 Wohngemeinden (Berufseinpendler) .............................................. 105 ff. Wohnheime .................................................................................. 196 ff. Wohnungen ......................................22, 77 ff., 286, 293, 296, 297, 301 Wohnungsbau ...........................................22, 81 ff., 286, 296, 297, 301 Wohnungseigentum (Verkäufe) .....................................................96, 97 Wohnungslose .......................................................................... 184, 185 Wohnungsmiete (Index) .......................................................... 94, 131 ff. Wohnungssuchende Haushalte (Grafik) ...............................................94 Workuta-Zeitzeugenmuseum und Museum für Menschenrechte ..........................................................................244 Z Zahnärzte .........................................................................................169 Zeitgeist-Uhrenmuseum ....................................................................244 Zielgemeinden (Berufsauspendler) ..................................... 105, 108, 109 ZKM Zentrum für Kunst und Medientechnologie ................................244 Zoologischer Stadtgarten ..................................................................252 Zugangebot (Hauptbahnhof) .............................................................144 Zugezogene.........................................20, 59, 61 ff., 285, 294, 295, 300 Zuweisungen (Haushalt) ...................................................................271 Zweiter Bildungsweg (VHS) ............................................... 217, 221, 236 Amt für Stadtentwicklung | Statistikstelle | 313 314 | Statistisches Jahrbuch 2018
https://web3.karlsruhe.de/Stadtentwicklung/statistik/pdf/2018/2018-jahrbuch.pdf