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Karlsruhe: Natur- und Umweltschutz
Häufig gestellte Fragen zum Umweltschutz
Agenda21
Was ist die Agenda21 in Karlsruhe?
Der Name ist Programm! "Agenda" kommt aus dem lateinischen
und heißt soviel wie "was zu tun ist". Agenda21 ist ein
Handlungsauftrag für das 21. Jahrhundert. Ziel der Agenda21
ist eine nachhaltige Entwicklung. Nachhaltig bedeutet, dass
wir heute so leben und handeln, dass auch unsere Kinder und
Enkelkinder eine lebenswerte Welt vorfinden können. Dabei
geht es nicht alleine um den Umweltschutz. Vielmehr sind
ökologische, soziale und wirtschaftliche Kriterien
gleichwertig.
Wie ist die Idee der Agenda21 entstanden?
1992 haben sich 178 Nationen auf dem bisher größten
"Umweltgipfel" der Welt in Rio de Janeiro getroffen, weil
erkannt wurde, dass nur ein gemeinsames Programm das
ökologische, wirtschaftliche und soziale Gleichgewicht
unserer Erde wiederherstellen und für das 21. Jahrhundert
sichern kann. Daher wurde ein gemeinsames Aktions- und
Handlungsprogramm entworfen, welches "Agenda21" getauft
wurde. Auf der Konferenz in Rio 1992 wurden alle Kommunen
der Erde aufgefordert, dieses Handlungsprogramm umzusetzen
und ihre Entwicklung in eine dauerhaft tragfähige Richtung
zu lenken.
Wie gesagt, Ziel der Agenda21 ist das ökologische,
wirtschaftliche und soziale Gleichgewicht: Diese drei
Teilziele sollen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. So
einfach dieses Prinzip erscheint, so kompliziert ist jedoch
die die praktische Umsetzung. Die Schwierigkeit besteht
darin, dass diese drei Bereiche mit ihren verschiedenen
Zielsetzungen von verschiedenen Interessengruppen jeweils
unterschiedlich beurteilt und gewichtet werden. Daher müssen
die Akteure in jedem Agenda21-Projekt dieses Gleichgewicht
im Konsens neu ausloten.
Kann ich beim Agendaprozess in Karlsruhe mitarbeiten?
Ausgehend von den Forderungen der Agenda21 hat der
Gemeinderat Karlsruhe 1997 Leitlinien beschlossen, um
bei der Stadtentwicklung soziale, ökonomische und
ökologische Gesichtspunkte im Sinne der Agenda21
umzusetzen. Verschieden Projekt- und Arbeitsgruppen in
Karlsruhe entwickeln vor diesem Hintergrund Projekte und
gestalten so die Stadtentwicklung im Sinne der Agenda21
mit Projekten und Arbeitsgruppen mit. Die
Agenda-Geschäftsstelle ist beim Umwelt- und Arbeitsschutz
(Tel.:133-3101).
Altlasten
Wie erhalte ich eine Altlastenauskunft?
Näheres hierzu erfahren Sie in unserer Rubrik
"Altlasten".
Altlastenauskunft
Aushub/Gebäuderückbau
Wann muss ein Rückbau- und Entsorgungskonzept vorgelegt werden?
Die Erfordernis eines detaillierten Rückbau- und
Entsorgungskonzeptes hängt grundsätzlich von der Art und der
Nutzung des abzubrechenden Gebäudes statt. Im gegebenen Fall
erfolgt die Auflage der Vorlage eines solchen Konzeptes
innerhalb des Baugenehmigungsverfahrens. Beim
Kenntnisgabeverfahren steht es der zuständigen Fachbehörde
(Umwelt- und Arbeitsschutz) frei bei Bedarf direkt mit dem
Bauherrn in Verbindung zusetzen, um mit diesem die
fachtechnischen Anforderungen eines Rückbau- und
Entsorgungskonzepte entsprechend den öffentlich-rechtlichen
Anforderungen abzustimmen. Neben der Gewährleistung der
ordnungsgemäßen Entsorgung der beim Rückbau anfallenden Abfälle
erhöht ein Rückbau- und Entsorgungskonzept auch die
Planungssicherheit sowie die wirtschaftliche Abwicklung einer
Rückbaumaßnahme. Detaillierte Informationen zum Thema Rückbau
und Entsorgung auf den Seiten des Umwelt- und Arbeitsschutzes.
Eine Handlungshilfe zur Abbruchplanung für Bauherren kann über
die Homepage der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
(LUBW) kostenlos heruntergeladen werden.
Detaillierte Informationen zum Thema Rückbau und Entsorgung
LUBW Handlungshilfe zur Abbruchplanung für Bauherren
Boden
Wann sind Auffüllungen mit Bodenmaterial
genehmigungsbedürftig?
Auffüllungen von mehr als 300 m³ Volumen oder 3 m Höhe
sind genehmigungsbedürftig. Für Auffüllungen im
bebauten Bereich ist eine baurechtliche Genehmigung
beim Bauordnungsamt erforderlich. Auffüllungen im
Außenbereich bedürfen dagegen einer
naturschutzrechtlichen Genehmigung bei der Unteren
Naturschutzbehörde beim Zentralen Juristischen Dienst
der Stadt Karlsruhe. Ein"Merkblatt" sowie ein
"Antragsformular für Auffüllungen landwirtschaftlich
genutzter Flächen" finden sie nachstehend.
Merkblatt "Auffüllungen mit Bodenmaterial" (PDF, 39 KB)
Antragsformular für Auffüllungen landwirtschaftlich genutzter Flächen (PDF, 437 KB)
Ehrenamtliche Arbeit
Welche Möglichkeiten der ehrenamtlichen Mitarbeit im
Umweltschutz/Naturschutz gibt es bei der Stadt
Karlsruhe?
Es gibt ehrenamtliche Gruppen, die in
unterschiedlicher Art und Weise vom Umwelt- und
Arbeitsschutz betreut werden:
Die Naturschutzwarte werden vom Umwelt- und
Arbeitsschutz direkt betreut, dazu zählen regelmäßige
Fortbildungsveranstaltungen und gesellige Treffen
für die Aktiven. Alle Aktivitäten werden vom Umwelt- und
Arbeitsschutz organisiert und betreut.
Die Gruppe der Gewässerführer ist eine selbständige
Gruppe ehrenamtlich engagierter Personen im
Agenda-Arbeitskreis Mensch und Gewässer. Treffen,
Fortbildungen und Einsätze werden von der Gruppe selbst
organisiert.
Engagierte Einzelpersonen sowie Gruppen, Vereine und
Verbände können für Bäume, Biotope und Bäche
Patenschaften übernehmen (wobei gesagt sein muss, dass
in Karlsruhe für praktisch alle in Frage kommenden
Gewässer bereits eine Patenschaft besteht). Die Vergabe
der Patenschaften und die Beratung von Interessenten
erfolgt beim Gartenbauamt (Baumpaten) und beim Umwelt-
und Arbeitsschutz (Biotop- und Bachpaten).
Was sind Naturschutzwarte?
Naturschutzwarte sind von der Naturschutzbehörde
beauftragte Personen, die die Bevölkerung aufklären,
geschützte Gebiete überwachen und die Naturschutzbehörde
über Vorkommnisse unterrichten.
Was sind Gewässerführer?
Die Gewässerführer sind eine Gruppe ehrenamtlich engagierter
Menschen, die viel Wissen und Liebe zu den Karlsruher
Gewässern verbindet. Sie haben eine umfassende
Grundausbildung erhalten und bilden sich selbst in
regelmäßigen Abständen fort. Ihr Wissen geben sie gern in
Führungen zu Alb, Pfinz und anderen Gewässern in Karlsruhe
an Gruppen weiter. Die Gruppe organisiert sich selbst, bei
Interesse an Führungen oder an einer Mitarbeit hilft die
Internetseite www.gewaesserfuehrer-karlsruhe.de
weiter.
Erdwärme
Ich möchte die Geothermie in Karlsruhe nutzen. Was ist zu
beachten?
Die Nutzung von Geothermie im Stadtgebiet ist durch
Erdwärmesonden oder durch Grundwasserwärmepumpen
grundsätzlich möglich. Allerdings sind immer
Einzelfallbetrachtungen erforderlich, dabei wird z.
B. überprüft, ob das Grundstück in einem
Wasserschutzgebiet liegt, wie die
Grundwassersituation in dem Bereich ist, welche Tiefe
für Erdwärmesondenbohrungen möglich ist (es gibt im
Stadtgebiet eine Tiefenbegrenzung) usw. Diese
Informationen sind beim Umwelt- und Arbeitsschutz
erhältlich.
Weiterhin muss ausreichend Platz auf dem Grundstück sein
(z. B. Abstand zwischen den beiden Brunnen bei
Grundwasserwärmepumpen mind. 10 m in
Grundwasserfließrichtung, erforderliche Abstände zu
Bohrungen zu Nachbargrundstücken von ca. 5 m usw.)
Für Erdwärmesonden sowie für Grundwasserwärmepumpen
ist im Stadtgebiet eine wasserrechtliche Erlaubnis
erforderlich, d. h. es muss ein Wasserrechtsantrag bei
der unteren Wasserbehörde (Stadt Karlsruhe, Zentraler
Juristischer Dienst, 76124 Karlsruhe) gestellt
werden.
Luft
Welche Luftmessstationen gibt es im Stadtgebiet Karlsruhe?
Werden die gesetzlichen Immissionsgrenzwerte eingehalten?
Das Land Baden-Württemberg unterhält in Karlsruhe momentan zwei
dauerhafte Luftmessstationen (Karlsruhe-Nordwest und
Karlsruhe-Straße) sowie eine Spotmessstelle
(Karlsruhe-Kriegsstraße). Erhoben werden die Daten von der
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW). Die
Messstationen Karlsruhe-Straße und Karlsruhe-Kriegsstraße sind
überwiegend vom Straßenverkehr beeinflusst und stellen
repräsentative Messpunkte für die Umweltzone dar. An diesen
beiden Punkten wurden bereits Grenzwertüberschreitungen
nachgewiesen und sich auch für die Zukunft zu erwarten. Dies
betrifft in erster Linie die ab dem Jahr 2010 geltenden
verschärften Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2).
Die Station Karlsruhe-Nordwest repräsentiert die städtischen
Hintergrundbelastung, dort ist auch eine industrielle
Beeinflussung zu beobachten. Die Grenzwerte werden an der
Station Karlsruhe-Nordwest bislang deutlich unterschritten.
Informationen zur Luftreinhaltung in Karlsruhe
Wo erhalte ich Auskünfte über Luftmesswerte in Karlsruhe?
Die LUBW veröffentlicht sowohl tagesaktuelle Werte und
Jahresberichte, als auch mehrjährige Datenreihen zur
Luftqualität im Internet. Auch die Werte für die Karlsruher
Messstationen lassen sich hier abrufen. Eine weitere
Informationsmöglichkeit ist über den Videotext des
SWR-Fernsehens gegeben. Aktuelle Ozonwerte können in der Zeit
von Mai bis September zudem telefonisch über das Ozontelefon der
Stadt Karlsruhe (automatisierte Ansage) unter der Telefonnummer
0721/133-1004 abgefragt werden.
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
Ozontelefon
Luftreinhalteplan und Aktionsplan: Was steckt
dahinter?
Die Immissionsmessungen an hoch belasteten
Straßenabschnitten im Regierungsbezirk Karlsruhe
haben gezeigt, dass in fünf Städten (darunter auch
Karlsruhe) die ab dem Jahr 2010 geltenden verschärften
Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid
(NO2) nur eingehalten werden können, wenn zusätzliche
Maßnahmen zur Luftreinhaltung ergriffen werden. Das
Regierungspräsidium Karlsruhe hat deshalb im
Frühjahr 2006 einen Luftreinhalteplan für den
Regierungsbezirk mit einemTeilplan für die Stadt
Karlsruhe in Kraft gesetzt. Darüber hinaus führten
Spottmessungen der LUBW im Jahr 2006 zum Ergebnis,
dass in mehreren Städten (darunter auch Karlsruhe) der
seit 01.01.2005 einzuhaltende Tagesmittelwert für
Feinstaub (PM10) an mehr als den zulässigen 35 Tagen im
Jahr überschritten wird. Gemeinsam mit den
betroffenen Städten hat das Regierungspräsidium
deshalb Aktionspläne zur Bekämpfung der
Feinstaubbelastung erarbeitet und in den
Luftreinhalteplan integriert. Der entsprechend
fortgeschriebene Luftreinhalte- und Aktionsplan
für die Stadt Karlsruhe wurde im Januar 2008
veröffentlicht. Wesentlicher Bestandteil ist die
Einrichtung der KarlsruherUmweltzone zum 01.01.2009
mit Fahrverboten für Kraftfahrzeuge bestimmter
Schadstoffklassen.
Luftreinhalte- und Aktionsplan Karlsruhe
Welches Gebiet umfasst die Umweltzone in Karlsruhe? Welche
Regelungen sind zu beachten?
Alle Informationen sowie eine Karte der Karlsruher
Umweltzone haben wir für Sie auf einer eigenen
Internetseite zusammengestellt. Alle Zufahrten zur
Umweltzone sind im Straßenverkehr entsprechend
gekennzeichnet.
Informationen zur Karlsruher Umweltzone
Ökofaires Karlsruhe
Unterstützt die Stadt Karlsruhe den Fairen Handel?
Ja: Karlsruhe ist in zahlreichen Bereichen aktiv gegen
Kinderausbeutung und für einen fairen und gerechten
Handel mit Ländern der Dritten Welt. Karlsruhe trägt seit
2010 den Titel "Fair Trade Stadt", die städtische
Beschaffung erfolgt nach Kriterien des Fairen Handels,
die Stadt hat eine relativ hohe Dichte an Geschäften und
Gaststätten mit Produkten des Fairen Handels, zahlreiche
Vereine, Kirchengemeinden oder Schulen engagieren sich
für die "Eine Welt" oder den "Fairen Handel" und die
Stadtverwaltung unterstützt diese Aktivitäten in
vielfacher Hinsicht. Informieren Sie sich darüber auf
unseren Seiten unter "Ökofaires Karlsruhe".
Wo bekomme ich umweltfreundliche Baumaterialien her?
Der Einkaufsführer "Grüner Marktplatz Karlsruhe" hat eine
Liste mit Fachgeschäften und Baumärkten, die umweltgerechte
Baumaterialien anbieten. Er kann an verschiedenen Stellen in
Karlsruhe kostenlos bezogen werden, beispielsweise im
Gebäude von Umwelt- und Arbeitsschutz oder bei der
Rathauspforte. Im Internet finden Sie ihn unter www.grünermarktplatz.de.
Schadensfälle
Was ist bei einem Schadensfall mit wassergefährdenden
Stoffen (Ölunfall) zu tun?
Näheres hierzu in unserer Rubrik " Schadensfälle".
Schadensfälle mit wassergefährdenden Stoffen
Umweltbildung
Gibt es städtische Angebote zu Umweltthemen für
Karlsruher Schulen?
Ja: Dienststellen mit fachlichem Bezug zu Umwelt oder
Natur haben zahlreiche Angebote für Karlsruher Schulen. Eine
Zusammenstellung finden Sie auf unseren Seiten unter
Umweltpädagogik. Auch die Angebote der Dienststelle
Umwelt- und Arbeitsschutz finden Sie dort ausführlich
beschrieben. In der Regel sind die städtischen Angebote
für Karlsruher Schulen kostenlos.
Wasser
Was muss bei der Errichtung eines Öltanks beachtet werden?
DieAnlagenverordnung wassergefährdender Stoffe - VAwS
des UM in der jeweils geltenden Fassung.
Anlagenverordnung wassergefährdender Stoffe - VawS
Was muss ich bei der
Niederschlagswasserversickerung auf meinem
Grundstück beachten?
Das Wichtigste bei der
Niederschlagswasserversickerung ist, dass die
Einleitung oberirdisch über die sogenannte belebte
Oberbodenschicht erfolgt. Diese circa 30 Zentimeter
mächtige, humushaltige Mutterbodenschicht wirkt als
Filter, Puffer, Transformator und als
Retentionsschicht. Eine unterirdische
Versickerung, zum Beispiel in einem Sickerschacht ohne
Passage der Oberbodenschicht ist in Karlsruhe nicht
zulässig. Weitere Informationen sind in unserer
Broschüre "Regen bringt Segen" zu finden.
Broschüre Regen bringt Segen (PDF, 3.38 MB)
Benötige ich zur Grundwassernutzung eine Genehmigung?
Die Nutzung des Grundwassers zur Gartenberegnung in einem
Einfamilienhaus ist beim Zentralen Juristischen Dienst /
Wasser-, Abfallrechts- und Bodenschutzbehörde der Stadt
Karlsruhe anzuzeigen. Alle andere Nutzungen bzw. Nutzer
(auch zur Gartenberegnung in Mehrfamilienhäusern) bedürfen
einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Formulare zur Anzeige
bzw. zum Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis sind beim
Zentralen Juristischen Dienst / Wasser-, Abfallrechts- und
Bodenschutzbehörde erhältlich.
Ich möchte einen Brunnen bohren lassen. Was ist zu
beachten?
Grundwasserstände können beim Tiefbauamt erfragt werden. Im
Rahmen der Stellungnahme zur Anzeige beim Zentralen
Juristischen Dienst / Wasser-, Abfallrechts- und
Bodenschutzbehörde bzw. zum Antrag auf wasserrechtliche
Erlaubnis werden die Fragen nach der Lage in einem
Wasserschutzgebiet evtl. Tiefenbeschränkungen, zu
Bodenverunreinigungen und Altlasten geklärt. Evtl. können
hier Untersuchungen/Analysen des Grundwassers durch ein
Labor erforderlich werden. Je nach Nutzung können auch
seitens des Gesundheitsamtes Analysen gefordert werden. In
der wasserrechtlichen Erlaubnis wird in Nebenbestimmungen
der ordnungsgemäße Bau und Betrieb des Brunnens geregelt.
Insbesondere sind Maßnahmen zu ergreifen, die eine
Verunreinigung des Grundwassers ausschließen.
Gibt es auf Karlsruher Gemarkung Quellen mit
Trinkwasserqualität?
Alle Quellen auf Gemarkung Karlsruhe sind
nicht zum Trinken geeignet. Die Quellen im
Stadtgebiet sind nach unserem Kenntnisstand von
Oberflächenwasser beeinflusst. Nach Regenereignissen wurden
z. B. bei sporadischen Untersuchungen mikrobiologische
Verunreinigungen festgestellt. Manche Quellen treten erst
nach stärkeren Regenereignissen zu Tage. Das Quellwasser
wird nicht regelmäßig analytisch überwacht. Weitere
Informationen sind auch beim Gesundheitsamt Karlsruhe
erhältlich.
Darf ich mein Auto auf meinem Grundstück selbst waschen?
Das Abspritzen von Fahrzeugen im
öffentlichen Verkehrsraum ist gemäß § 2, Absatz 1
der Polizeiverordnung der Stadt Karlsruhe über
die öffentliche Sicherheit und Ordnung auf den Straßen
verboten. Dies gilt auch für solche
Grundstücksflächen, die unmittelbar an die Straße
angrenzen und ohne Benzinabscheider zur Straße hin
entwässert werden. Bei Zuwiderhandlung stellt dies
eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem
Bußgeld geahndet werden.
Polizeiverordnung der Stadt Karlsruhe über die öffentliche Sicherheit und Ordnung auf den Straßen (Straßenpolizeiverordnung)
https://www.karlsruhe.de/b3/natur_und_umwelt/umweltschutz/oftgefragt_umweltschutz
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