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Karlsruhe: Natur- und Umweltschutz Häufig gestellte Fragen zum Umweltschutz Agenda21 Was ist die Agenda21 in Karlsruhe? Der Name ist Programm! "Agenda" kommt aus dem lateinischen und heißt soviel wie "was zu tun ist". Agenda21 ist ein Handlungsauftrag für das 21. Jahrhundert. Ziel der Agenda21 ist eine nachhaltige Entwicklung. Nachhaltig bedeutet, dass wir heute so leben und handeln, dass auch unsere Kinder und Enkelkinder eine lebenswerte Welt vorfinden können. Dabei geht es nicht alleine um den Umweltschutz. Vielmehr sind ökologische, soziale und wirtschaftliche Kriterien gleichwertig. Wie ist die Idee der Agenda21 entstanden? 1992 haben sich 178 Nationen auf dem bisher größten "Umweltgipfel" der Welt in Rio de Janeiro getroffen, weil erkannt wurde, dass nur ein gemeinsames Programm das ökologische, wirtschaftliche und soziale Gleichgewicht unserer Erde wiederherstellen und für das 21. Jahrhundert sichern kann. Daher wurde ein gemeinsames Aktions- und Handlungsprogramm entworfen, welches "Agenda21" getauft wurde. Auf der Konferenz in Rio 1992 wurden alle Kommunen der Erde aufgefordert, dieses Handlungsprogramm umzusetzen und ihre Entwicklung in eine dauerhaft tragfähige Richtung zu lenken. Wie gesagt, Ziel der Agenda21 ist das ökologische, wirtschaftliche und soziale Gleichgewicht: Diese drei Teilziele sollen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. So einfach dieses Prinzip erscheint, so kompliziert ist jedoch die die praktische Umsetzung. Die Schwierigkeit besteht darin, dass diese drei Bereiche mit ihren verschiedenen Zielsetzungen von verschiedenen Interessengruppen jeweils unterschiedlich beurteilt und gewichtet werden. Daher müssen die Akteure in jedem Agenda21-Projekt dieses Gleichgewicht im Konsens neu ausloten. Kann ich beim Agend­a­pro­­zess in Karlsruhe mitar­­bei­ten? Ausgehend von den Forde­run­­gen der Agenda21 hat der Gemein­­de­rat Karlsruhe 1997 Leitlinien beschlos­­sen, um bei der Stadt­­ent­wick­­lung soziale, ökono­mi­sche und ökolo­gi­sche Gesichts­­punkte im Sinne der Agenda21 umzusetzen. Verschie­­den Projekt- und Arbeits­­grup­­pen in Karlsruhe entwickeln vor diesem Hinter­­grund Projekte und gestalten so die Stadt­­ent­wick­­lung im Sinne der Agenda21 mit Projekten und Arbeits­­grup­­pen mit. Die Agenda-Geschäfts­stelle ist beim Umwelt- und Arbeits­­schutz (Tel.:133-3101). Altlasten Wie erhalte ich eine Altlas­ten­aus­­kunft? Näheres hierzu erfahren Sie in unserer Rubrik "Altlas­ten". Altlastenauskunft Aushub/Gebäuderückbau Wann muss ein Rückbau- und Entsorgungskonzept vorgelegt werden? Die Erfordernis eines detaillierten Rückbau- und Entsorgungskonzeptes hängt grundsätzlich von der Art und der Nutzung des abzubrechenden Gebäudes statt. Im gegebenen Fall erfolgt die Auflage der Vorlage eines solchen Konzeptes innerhalb des Baugenehmigungsverfahrens. Beim Kenntnisgabeverfahren steht es der zuständigen Fachbehörde (Umwelt- und Arbeitsschutz) frei bei Bedarf direkt mit dem Bauherrn in Verbindung zusetzen, um mit diesem die fachtechnischen Anforderungen eines Rückbau- und Entsorgungskonzepte entsprechend den öffentlich-rechtlichen Anforderungen abzustimmen. Neben der Gewährleistung der ordnungsgemäßen Entsorgung der beim Rückbau anfallenden Abfälle erhöht ein Rückbau- und Entsorgungskonzept auch die Planungssicherheit sowie die wirtschaftliche Abwicklung einer Rückbaumaßnahme. Detaillierte Informationen zum Thema Rückbau und Entsorgung auf den Seiten des Umwelt- und Arbeitsschutzes. Eine Handlungshilfe zur Abbruchplanung für Bauherren kann über die Homepage der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) kostenlos heruntergeladen werden. Detail­­lierte Infor­­ma­tio­­nen zum Thema Rückbau und Entsorgung LUBW Handlungs­­hilfe zur Abbruch­­pla­­nung für Bauherren Boden Wann sind Auffül­lun­gen mit Boden­­ma­te­rial geneh­­mi­­gungs­­­be­dürf­tig? Auffül­lun­gen von mehr als 300 m³ Volumen oder 3 m Höhe sind geneh­­mi­­gungs­­­be­dürf­tig. Für Auffül­lun­gen im bebauten Bereich ist eine baurecht­­li­che Geneh­­mi­­gung beim Bauord­­nungs­­amt erfor­­der­­lich. Auffül­lun­gen im Außen­be­reich bedürfen dagegen einer natur­­schutz­recht­­li­chen Geneh­­mi­­gung bei der Unteren Natur­­schutz­­be­hörde beim Zentralen Juris­ti­­schen Dienst der Stadt Karlsruhe. Ein"Merk­blatt" sowie ein "Antrags­­for­mu­lar für Auffül­lun­gen landwir­t­­schaft­­lich genutzter Flächen" finden sie nachs­te­hend. Merkblatt "Auffüllungen mit Bodenmaterial" (PDF, 39 KB) Antrags­­for­mu­lar für Auffül­lun­gen landwir­t­­schaft­­lich genutzter Flächen (PDF, 437 KB) Ehrenamtliche Arbeit Welche Möglich­kei­ten der ehren­­am­t­­li­chen Mitarbeit im Umwelt­­schutz/Na­tur­­schutz gibt es bei der Stadt Karls­ru­he? Es gibt ehren­­am­t­­li­che Gruppen, die in unter­­schie­d­­li­cher Art und Weise vom Umwelt- und Arbeits­­schutz betreut werden: Die Natur­­schutz­warte werden vom Umwelt- und Arbeits­­schutz direkt betreut, dazu zählen regel­mä­­ßi­ge Fortbil­­dungs­­­ver­­an­­stal­tun­­gen und gesel­­li­ge Treffen für die Aktiven. Alle Aktivi­tä­ten werden vom Umwelt- und Arbeits­­schutz organi­­siert und betreut. Die Gruppe der Gewäs­­ser­­füh­­rer ist eine selbstän­­di­ge Gruppe ehren­­am­t­­lich engagier­ter Personen im Agenda-Arbeits­­kreis Mensch und Gewässer. Treffen, Fortbil­­dun­­gen und Einsätze werden von der Gruppe selbst organi­­siert. Engagierte Einzel­­per­­so­­nen sowie Gruppen, Vereine und Verbände können für Bäume, Biotope und Bäche Paten­­schaf­ten übernehmen (wobei gesagt sein muss, dass in Karlsruhe für praktisch alle in Frage kommenden Gewässer bereits eine Paten­­schaft besteht). Die Vergabe der Paten­­schaf­ten und die Beratung von Inter­es­­sen­ten erfolgt beim Garten­­bau­amt (Baum­pa­ten) und beim Umwelt- und Arbeits­­schutz (Biotop- und Bachpaten). Was sind Natur­­schutz­war­te? Natur­­schutz­warte sind von der Natur­­schutz­­be­hör­de beauf­­tragte Personen, die die Bevöl­ke­rung aufklären, geschützte Gebiete überwachen und die Natur­­schutz­­be­hör­de über Vorkom­m­­nisse unter­rich­ten. Was sind Gewässerführer? Die Gewässerführer sind eine Gruppe ehrenamtlich engagierter Menschen, die viel Wissen und Liebe zu den Karlsruher Gewässern verbindet. Sie haben eine umfassende Grundausbildung erhalten und bilden sich selbst in regelmäßigen Abständen fort. Ihr Wissen geben sie gern in Führungen zu Alb, Pfinz und anderen Gewässern in Karlsruhe an Gruppen weiter. Die Gruppe organisiert sich selbst, bei Interesse an Führungen oder an einer Mitarbeit hilft die Internetseite www.gewaesserfuehrer-karlsruhe.de weiter. Erdwärme Ich möchte die Geothermie in Karlsruhe nutzen. Was ist zu beach­ten? Die Nutzung von Geothermie im Stadt­­­ge­­biet ist durch Erdwär­­me­­son­­den oder durch Grund­­was­­ser­wär­­me­­pum­­pen grund­­sätz­­lich möglich. Allerdings sind immer Einzel­fall­­be­trach­tun­­gen erfor­­der­­lich, dabei wird z. B. überprüft, ob das Grundstück in einem Wasser­­schutz­­ge­­biet liegt, wie die Grund­­was­­ser­­si­tua­tion in dem Bereich ist, welche Tiefe für Erdwär­­me­­son­­den­­boh­run­­gen möglich ist (es gibt im Stadt­­­ge­­biet eine Tiefen­­be­­gren­­zung) usw. Diese Infor­­ma­tio­­nen sind beim Umwelt- und Arbeits­­schutz erhältlich. Weiterhin muss ausrei­chend Platz auf dem Grundstück sein (z. B. Abstand zwischen den beiden Brunnen bei Grund­­was­­ser­wär­­me­­pum­­pen mind. 10 m in Grund­­was­­ser­fließ­rich­tung, erfor­­der­­li­che Abstände zu Bohrungen zu Nachbar­­grun­d­­stücken von ca. 5 m usw.) Für Erdwär­­me­­son­­den sowie für Grund­­was­­ser­wär­­me­­pum­­pen ist im Stadt­­­ge­­biet eine wasser­recht­­li­che Erlaubnis erfor­­der­­lich, d. h. es muss ein Wasser­rechts­an­­trag bei der unteren Wasser­­be­hörde (Stadt Karlsruhe, Zentraler Juris­ti­­scher Dienst, 76124 Karlsruhe) gestellt werden. Luft Welche Luftmessstationen gibt es im Stadtgebiet Karlsruhe? Werden die gesetzlichen Immissionsgrenzwerte eingehalten? Das Land Baden-Württemberg unterhält in Karlsruhe momentan zwei dauerhafte Luftmessstationen (Karlsruhe-Nordwest und Karlsruhe-Straße) sowie eine Spotmessstelle (Karlsruhe-Kriegsstraße). Erhoben werden die Daten von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW). Die Messstationen Karlsruhe-Straße und Karlsruhe-Kriegsstraße sind überwiegend vom Straßenverkehr beeinflusst und stellen repräsentative Messpunkte für die Umweltzone dar. An diesen beiden Punkten wurden bereits Grenzwertüberschreitungen nachgewiesen und sich auch für die Zukunft zu erwarten. Dies betrifft in erster Linie die ab dem Jahr 2010 geltenden verschärften Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2). Die Station Karlsruhe-Nordwest repräsentiert die städtischen Hintergrundbelastung, dort ist auch eine industrielle Beeinflussung zu beobachten. Die Grenzwerte werden an der Station Karlsruhe-Nordwest bislang deutlich unterschritten. Informationen zur Luftreinhaltung in Karlsruhe Wo erhalte ich Auskünfte über Luftmesswerte in Karlsruhe? Die LUBW veröffentlicht sowohl tagesaktuelle Werte und Jahresberichte, als auch mehrjährige Datenreihen zur Luftqualität im Internet. Auch die Werte für die Karlsruher Messstationen lassen sich hier abrufen. Eine weitere Informationsmöglichkeit ist über den Videotext des SWR-Fernsehens gegeben. Aktuelle Ozonwerte können in der Zeit von Mai bis September zudem telefonisch über das Ozontelefon der Stadt Karlsruhe (automatisierte Ansage) unter der Telefonnummer 0721/133-1004 abgefragt werden. Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) Ozontelefon Luftrein­hal­te­­­plan und Aktions­­­­­plan: Was steckt dahinter? Die Immis­­­si­­­ons­­­mes­­­sun­­­gen an hoch belas­te­ten Straßen­ab­schnit­ten im Regie­rungs­­­­­be­­­zirk Karlsruhe haben gezeigt, dass in fünf Städten (darunter auch Karlsruhe) die ab dem Jahr 2010 geltenden verschär­f­ten Immis­­­si­­­ons­­­grenz­wer­te für Stick­­­stoff­­­di­oxid (NO2) nur einge­hal­ten werden können, wenn zusätz­­­li­che Maßnah­men zur Luftrein­hal­tung ergrif­fen werden. Das Regie­rungs­­­prä­­­si­­­dium Karlsruhe hat deshalb im Frühjahr 2006 einen Luftrein­hal­te­­­plan für den Regie­rungs­­­­­be­­­zirk mit einem­­Teil­­plan für die Stadt Karlsruhe in Kraft gesetzt. Darüber hinaus führten Spott­­­mes­­­sun­­­gen der LUBW im Jahr 2006 zum Ergebnis, dass in mehreren Städten (darunter auch Karlsruhe) der seit 01.01.2005 einzu­hal­ten­de Tages­­­­­mit­tel­wer­t für Feinstaub (PM10) an mehr als den zulässigen 35 Tagen im Jahr überschrit­ten wird. Gemein­sam mit den betrof­­­fe­­­nen Städten hat das Regie­rungs­­­prä­­­si­­­di­um deshalb Aktions­­­pläne zur Bekämp­­fung der Feinstaub­­­be­las­tung erarbeitet und in den Luftrein­hal­te­­­plan integriert. Der entspre­chen­d fortge­­­schrie­­­bene Luftrein­halte- und Aktions­­­­­plan für die Stadt Karls­ru­he wurde im Januar 2008 veröf­­­fent­­­licht. Wesent­­­li­cher Bestan­d­­­teil ist die Einrich­tung der Karls­ru­her­Um­welt­­zone zum 01.01.2009 mit Fahrver­­­­­bo­ten für Kraft­fahr­­­zeuge bestimm­ter Schad­­­stoff­­­klas­­­sen. Luftreinhalte- und Aktionsplan Karlsruhe Welches Gebiet umfasst die Umweltzone in Karlsruhe? Welche Regelungen sind zu beach­ten? Alle Infor­­ma­tio­­nen sowie eine Karte der Karls­ru­her Umweltzone haben wir für Sie auf einer eigenen Inter­­netseite zusam­­men­­ge­­stellt. Alle Zufahrten zur Umweltzone sind im Straßen­­ver­­kehr entspre­chend gekenn­­zeich­­net. Informationen zur Karlsruher Umweltzone Ökofaires Karlsruhe Unter­­stützt die Stadt Karlsruhe den Fairen Handel? Ja: Karlsruhe ist in zahlrei­chen Bereichen aktiv gegen Kinder­aus­­beu­tung und für einen fairen und gerechten Handel mit Ländern der Dritten Welt. Karlsruhe trägt seit 2010 den Titel "Fair Trade Stadt", die städti­sche Beschaf­­fung erfolgt nach Kriterien des Fairen Handels, die Stadt hat eine relativ hohe Dichte an Geschäften und Gaststät­ten mit Produkten des Fairen Handels, zahlrei­che Vereine, Kirchen­­ge­­mein­­den oder Schulen engagieren sich für die "Eine Welt" oder den "Fairen Handel" und die Stadt­­­ver­­wal­tung unter­­stützt diese Aktivi­tä­ten in vielfacher Hinsicht. Infor­­mie­ren Sie sich darüber auf unseren Seiten unter "Ökofaires Karlsruhe". Wo bekomme ich umweltfreundliche Baumaterialien her? Der Einkaufsführer "Grüner Marktplatz Karlsruhe" hat eine Liste mit Fachgeschäften und Baumärkten, die umweltgerechte Baumaterialien anbieten. Er kann an verschiedenen Stellen in Karlsruhe kostenlos bezogen werden, beispielsweise im Gebäude von Umwelt- und Arbeitsschutz oder bei der Rathauspforte. Im Internet finden Sie ihn unter www.grünermarktplatz.de. Schadensfälle Was ist bei einem Schadens­fall mit wasser­ge­fähr­den­den Stoffen (Ölunfall) zu tun? Näheres hierzu in unserer Rubrik " Schadens­fälle". Schadensfälle mit wassergefährdenden Stoffen Umweltbildung Gibt es städtische Angebote zu Umwelt­the­­men für Karls­ru­her Schulen? Ja: Dienst­s­tel­len mit fachlichem Bezug zu Umwelt oder Natur haben zahlreiche Angebote für Karlsruher Schulen. Eine Zusam­­men­s­tel­­lung finden Sie auf unseren Seiten unter Umwelt­päd­a­go­­gik. Auch die Angebote der Dienst­­stel­le Umwelt- und Arbeits­­schutz finden Sie dort ausführ­­lich beschrie­­ben. In der Regel sind die städti­­schen Angebote für Karlsruher Schulen kostenlos. Wasser Was muss bei der Errichtung eines Öltanks beachtet werden? DieAn­la­­gen­­ver­­ord­­nung wasser­ge­fähr­den­der Stoffe - VAwS des UM in der jeweils geltenden Fassung. Anlagenverordnung wassergefährdender Stoffe - VawS Was muss ich bei der Nieder­­schlags­­was­­ser­­ver­­­si­cke­rung auf meinem Grundstück beachten? Das Wichtigste bei der Nieder­­schlags­­was­­ser­­ver­­­si­cke­rung ist, dass die Einleitung oberir­­disch über die sogenannte belebte Oberbo­­den­­schicht erfolgt. Diese circa 30 Zenti­me­ter mächtige, humus­hal­tige Mutter­­bo­­den­­schicht wirkt als Filter, Puffer, Trans­­for­­ma­tor und als Reten­ti­­ons­­schicht. Eine unter­ir­­di­­sche Versi­cke­rung, zum Beispiel in einem Sicker­schacht ohne Passage der Oberbo­­den­­schicht ist in Karlsruhe nicht zulässig. Weitere Infor­­ma­tio­­nen sind in unserer Broschüre "Regen bringt Segen" zu finden. Broschüre Regen bringt Segen (PDF, 3.38 MB) Benötige ich zur Grundwassernutzung eine Genehmigung? Die Nutzung des Grundwassers zur Gartenberegnung in einem Einfamilienhaus ist beim Zentralen Juristischen Dienst / Wasser-, Abfallrechts- und Bodenschutzbehörde der Stadt Karlsruhe anzuzeigen. Alle andere Nutzungen bzw. Nutzer (auch zur Gartenberegnung in Mehrfamilienhäusern) bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Formulare zur Anzeige bzw. zum Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis sind beim Zentralen Juristischen Dienst / Wasser-, Abfallrechts- und Bodenschutzbehörde erhältlich. Ich möchte einen Brunnen bohren lassen. Was ist zu beachten? Grundwasserstände können beim Tiefbauamt erfragt werden. Im Rahmen der Stellungnahme zur Anzeige beim Zentralen Juristischen Dienst / Wasser-, Abfallrechts- und Bodenschutzbehörde bzw. zum Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis werden die Fragen nach der Lage in einem Wasserschutzgebiet evtl. Tiefenbeschränkungen, zu Bodenverunreinigungen und Altlasten geklärt. Evtl. können hier Untersuchungen/Analysen des Grundwassers durch ein Labor erforderlich werden. Je nach Nutzung können auch seitens des Gesundheitsamtes Analysen gefordert werden. In der wasserrechtlichen Erlaubnis wird in Nebenbestimmungen der ordnungsgemäße Bau und Betrieb des Brunnens geregelt. Insbesondere sind Maßnahmen zu ergreifen, die eine Verunreinigung des Grundwassers ausschließen. Gibt es auf Karlsruher Gemarkung Quellen mit Trinkwasserqualität? Alle Quellen auf Gemarkung Karlsruhe sind nicht zum Trinken geeignet. Die Quellen im Stadtgebiet sind nach unserem Kenntnisstand von Oberflächenwasser beeinflusst. Nach Regenereignissen wurden z. B. bei sporadischen Untersuchungen mikrobiologische Verunreinigungen festgestellt. Manche Quellen treten erst nach stärkeren Regenereignissen zu Tage. Das Quellwasser wird nicht regelmäßig analytisch überwacht. Weitere Informationen sind auch beim Gesundheitsamt Karlsruhe erhältlich. Darf ich mein Auto auf meinem Grundstück selbst waschen? Das Abspritzen von Fahrzeugen im öffent­­­­li­chen Verkehrs­­­­raum ist gemäß § 2, Absatz 1 der Polizei­­­­ver­­­­ord­­­­nung der Stadt Karls­ru­he über die öffent­­­­li­che Sicherheit und Ordnung auf den Straßen verboten. Dies gilt auch für solche Grund­­­­stücks­flä­chen, die unmit­tel­­­­bar an die Straße angrenzen und ohne Benzi­n­ab­­­­schei­­­­der zur Straße hin entwässert werden. Bei Zuwider­han­d­­­­lung stellt dies eine Ordnungs­­­­­wi­d­­­­rig­keit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Polizeiverordnung der Stadt Karlsruhe über die öffentliche Sicherheit und Ordnung auf den Straßen (Straßenpolizeiverordnung)
https://www.karlsruhe.de/b3/natur_und_umwelt/umweltschutz/oftgefragt_umweltschutz