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Microsoft Word - OL170512_begru¨ndung_adenauerring.docx Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“, Karlsruhe Oststadt beigefügt: Begründung und Hinweise - Entwurf - Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 2 - Planverfasser ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Maria-Hilf-Straße 15 D-50677 Köln Tel. +49 (221) 271 806-0 Fax. +49 (221) 310 083 3 info@astoc.de mit mess GbR Raiffeisenstr. 9 D-67655 Kaiserslautern Tel. +49 (631) 6803077 Fax. +49 (631) 6803078 kontakt@m-e-s-s.de im Auftrag von Stadtplanungsamt Karlsruhe Technisches Rathaus Lammstraße 7 76124 Karlsruhe Tel. 49 (721) 133-6101 Fax. 49 (721) 133 6103 stpla@karlsruhe.de Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 3 - Inhaltsverzeichnis: A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) ........................ 5 1. Aufgabe und Notwendigkeit........................................................................ 5 2. Bauleitplanung ............................................................................................. 5 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung ........................................................................ 5 2.2 Verbindliche Bauleitplanung .......................................................................... 5 3. Bestandsaufnahme ...................................................................................... 6 3.1 Räumlicher Geltungsbereich .......................................................................... 6 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz ............. 6 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung ...................................... 6 3.4 Eigentumsverhältnisse ................................................................................... 7 3.5 Belastungen ................................................................................................... 7 3.5.1 Lärm ............................................................................................................... 7 3.5.2 Klima / Luft ..................................................................................................... 7 3.5.3 Altlasten ......................................................................................................... 8 4. Planungskonzept ......................................................................................... 9 4.1 Art der baulichen Nutzung ........................................................................... 11 4.2 Maß der baulichen Nutzung ......................................................................... 12 4.3 Überbaubare Grundstücksfläche ................................................................. 13 4.4. Erschließung ................................................................................................ 13 4.4.1 ÖPNV ........................................................................................................... 13 4.4.2 Motorisierter Individualverkehr ..................................................................... 14 4.4.3 Ruhender Verkehr ........................................................................................ 15 4.4.4 Geh- und Radwege, Platzfläche .................................................................. 16 4.4.5 Ver- und Entsorgung .................................................................................... 16 4.4.6 Energiekonzept ............................................................................................ 17 4.5 Gestaltung ................................................................................................... 18 4.5.1 Dachformen ................................................................................................. 18 4.5.2 Abstandsflächen .......................................................................................... 18 4.5.3 Werbung ...................................................................................................... 18 4.5.4 Unbebaute Flächen / Nebenanlagen ........................................................... 19 4.5.5 Einfriedungen ............................................................................................... 19 4.6 Grünordnung / Artenschutz .......................................................................... 19 4.6.1 Grünplanung ................................................................................................ 19 4.6.2 Eingriff in Natur und Landschaft ................................................................... 20 4.6.3 Maßnahmen für den Artenschutz ................................................................. 22 4.7 Belastungen ................................................................................................. 24 4.7.1 Lärmschutz .................................................................................................. 24 4.7.2 Klima ............................................................................................................ 26 5. Umweltbericht ............................................................................................ 29 6. Sozialverträglichkeit .................................................................................. 29 7. Statistik ....................................................................................................... 30 7.1 Flächenbilanz ............................................................................................... 30 7.2 Geplante Bebauung ..................................................................................... 31 7.3 Bodenversiegelung ...................................................................................... 31 Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 4 - 8. Kosten ......................................................................................................... 31 8.1 Kostenübernahmen ...................................................................................... 31 8.2 Kosten zu Lasten der Stadtwerke ................................................................ 32 9. Gutachten ................................................................................................... 32 ANLAGE .................................................................................................................. 33 1. Städtebauliches Konzept .......................................................................... 33 B. Hinweise ..................................................................................................... 34 1. Versorgung und Entsorgung ........................................................................ 34 2. Entwässerung .............................................................................................. 34 3. Niederschlagswasser ................................................................................... 34 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale ........................................................ 35 5. Baumschutz ................................................................................................. 35 6. Altlasten ....................................................................................................... 36 7. Erdaushub / Auffüllungen ............................................................................. 36 8. Private Leitungen ......................................................................................... 36 9. Barrierefreies Bauen .................................................................................... 36 10. Erneuerbare Energien .................................................................................. 37 11. Feuerwehr .................................................................................................... 37 12. Artenschutz .................................................................................................. 37 13. Oberbodenauftrag bei neu angelegten Grünflächen .................................... 38 14. Lokalklima, Lufthygiene ............................................................................... 38 15. Immissionsschutz ......................................................................................... 39 16. Belange der Bundeswehr ............................................................................. 39 Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 5 - A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) 1. Aufgabe und Notwendigkeit Das Areal östlich des Adenauerrings stellt die letzte größere Entwicklungsfläche auf dem Campus des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) dar. Es ist ein Teil des sog. Campus Süd, der auf der einen Seite eng mit dem Zentrum der Stadt verzahnt und auf der anderen Seite direkt mit dem großzügigen Naturraum des Hardtwalds verbunden ist. Durch die Ausweitung des Studienangebots und die wachsenden Kooperationen im Bereich Forschung und Innovation sind die Flächenanforderungen des KIT in den letzten Jahren wesentlich gestiegen. Vor diesem Hintergrund soll der Cam- pus weiterentwickelt werden, um auch in Zukunft optimale Bedingungen für For- schung und Lehre bieten zu können. Konkretes Ziel der Planung ist die Schaffung des Baurechts für einen multifunkti- onalen Gebäudekomplex für Wissenschaft und Forschung, der schwerpunktmä- ßig durch das KIT, ergänzend auch durch Forschungseinrichtungen Dritter und Ausgründungen aus dem KIT genutzt werden und eine Gesamtgeschossfläche von ca. 43.480 m² umfassen soll. Bei dem vorliegenden Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weni- ger als 2 ha festsetzt. Er wird deshalb im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. 2. Bauleitplanung 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung Der gültige Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplans als „Sonderbaufläche Wissenschaft“ dar. Der Bebauungsplan ist in vollem Umfang aus dieser Darstellung entwickelt. Eine Änderung oder nachträgliche Berichtigung des Flächennutzungsplans ist da- her nicht erforderlich. 2.2 Verbindliche Bauleitplanung Für den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans gilt derzeit noch der Bebauungsplan Nr. 221 „Am Fasanengarten, Parkring, Hölderlinstr., Emil-Gött- Str.“, in Kraft getreten am 27. Januar 1938. Dabei handelt es sich um einen Bau- fluchtenplan, der als einfacher Bebauungsplan lediglich Bau- und Straßenfluchten festlegt. Dieser Bebauungsplan wird für den Geltungsbereich des neuen Bebau- ungsplans aufgehoben. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 6 - 3. Bestandsaufnahme 3.1 Räumlicher Geltungsbereich Das ca. 3,16 ha große Planungsgebiet liegt in der Karlsruher Oststadt im Bereich Adenauerring / Durlacher Tor. Maßgeblich für die Abgrenzung des Planungsgebietes ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes. 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz Naturräumliche Gegebenheiten Aus geomorphologischer Sicht liegt das Plangebiet auf der östlichen Niederterras- se des Oberrheingrabens. Der natürlich anstehende Baugrund wird hier von eis- zeitlich abgelagerten, Grundwasser führenden Kiesen und Sanden dominiert. Die potentielle natürliche Vegetation bilden Buchen- und Eichenwälder. Der Geltungsbereich liegt im anthropogen überformten Siedlungsraum. Er ist ei- nerseits durch die Gebäude, Gewächshäuser und Freianlagen des Botanischen In- stituts Karlsruhe und andererseits durch eine größere Grünfläche mit Baumbe- stand und Ruderalvegetation geprägt. Im Süden sind versiegelte Freiflächen und Gebäude (Studierendenwohnheime, ehemalige Kinderklink) vorhanden. Bodenbeschaffenheit Der natürliche Boden besteht aus podsoligen (Para-)Braunerden und Bänderpa- rabraunerde, tiefgründig aus schwach lehmigem bis mittel tonigem Sand. Die Bodenfunktion wird nach „Bodenschutz 23“ mit 2,83 WP bewertet. Auf Grund- lage verschiedener Gutachten liegen im gesamten Plangebiet künstliche Auffül- lungen vor. Es sind insgesamt keine natürlich gewachsenen Böden vorhanden. Der Oberboden ist nur schwach humos. Im Bereich des Botanischen Gartens (Flurstück Nr. 6617) kann aufgrund der alt- lastenrelevanten Nutzung eine Verunreinigung des Bodens und/oder des Grund- wassers nicht ausgeschlossen werden. Der Grundwasserflurabstand beträgt 4-5 m. Artenschutz Zum Bebauungsplan wurde ein Fachbeitrag Artenschutz erstellt (Artenschutz- rechtlicher Fachbeitrag, arguplan GmbH, s. Kap. 9 der Begründung). Die arten- schutzrechtliche Prüfung umfasst insbesondere Vögel, Reptilien, Fledermäuse, Amphibien, Haselmaus, Käfer, Schmetterlinge und Libellen. In der artenschutz- rechtlichen Bewertung für Pflanzen tritt die Besonderheit auf, dass auf dem Ge- lände des Botanischen Gartens Erhaltungskulturen seltener und gefährdeter Pflanzenarten vorhanden sind, die fachgerecht umgesiedelt und erhalten werden sollen. 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Der Geltungsbereich befindet sich in Karlsruhe östlich des Adenauerrings. Im Norden der Fläche befinden sich derzeit Gebäude und Gewächshäuser des Bota- nischen Instituts Karlsruhe. Die südlich daran anschließende Grünfläche ist durch Wiesen und Ruderalvegetation geprägt und wird teilweise als Lagerplatz für Grünabfälle bzw. für Baumaterialien genutzt. Auf einem weiteren Teilbereich be- Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 7 - finden sich ca. 100 Stellplätze für KIT-Angehörige. Diese sollen zeitnah auf den westlich des Adenauerrings gelegenen Campusbereich verlagert werden. Beim ehemaligen Infektbau und dem ehemaligen Schwesternwohnheim im Süden des Plangebiets handelt es sich um zwei Kulturdenkmale. Heute werden sie vom KIT als Bürogebäude bzw. als Studierendenwohnheim genutzt. Desweitern schließt sich hier das Gelände der ehemaligen Kinderklinik an. Das ebenfalls denkmalge- schützte Klinikgebäude befindet sich allerdings außerhalb des Geltungsbereiches. Im gesamten Südteil sind die Freiflächen zu größeren Teilen versiegelt. Das Botanische Institut im Norden wird über die Straße Am Fasanengarten er- schlossen, die Gebäude im Süden des Geltungsbereichs werden über den Ade- nauerring erschlossen. 3.4 Eigentumsverhältnisse Die Grundstücke des Geltungsbereichs befinden sich fast vollständig im Eigentum des Landes Baden-Württemberg. Lediglich der zur Herstellung der geplanten Grundstückszufahrt baulich anzupassende Fahrbahnrand des Adenauerrings be- findet sich in städtischem Eigentum. 3.5 Belastungen 3.5.1 Lärm Im Rahmen der schallschutztechnischen Untersuchungen („Schallimmissions- prognose“, Kurz und Fischer GmbH, s. Kap. 9 der Begründung) wurden die Ein- wirkungen des Verkehrslärms (Straße und Straßenbahn) auf das Bebauungsplan- gebiet durch bestehende Verkehre (Nullfall) untersucht und bewertet. Durch die Verkehrsbelastung des Adenauerrings (ca. 25.000 KFZ/24h), der Karl-Wilhelm- Straße (ca. 15.000 KFZ/24h) und der Straße Am Fasanengarten (ca. 4.000 KFZ/24h) – siehe jeweils auch „Verkehrsuntersuchung KIT Erweiterung Campus Süd“, PTV Transport Consult GmbH – in Verbindung mit dem Schienen- verkehr werden die zulässigen Orientierungswerte der TA Lärm für Mischgebiete von 60 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts im Geltungsbereich deutlich überschrit- ten. Die zulässigen Werte der TA Lärm für ein allgemeines Wohngebiet für die bestehenden Wohngebäude entlang der Hans-Jakobstraße von 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts werden ebenfalls regelmäßig überschritten. 3.5.2 Klima / Luft Zum Bebauungsplan wurde eine klimatologische Untersuchung („Fachgutachten Klima + Luft“, iMA Richter & Röckle GmbH & Co. KG, s. Kap. 9 der Begründung) erstellt. Es legt dar, dass der Raum Karlsruhe durch seine Lage im Oberrheingra- ben thermisch belastet ist. Auch der Luftaustausch ist aufgrund der Tallage ge- ringer als in den höher gelegenen Bereichen in Baden-Württemberg. Die Situati- on im Geltungsbereich und seiner Umgebung wurde durch Simulationsberech- nungen und anhand vorliegender Thermalbefliegungen des Nachbarschaftsver- bands Karlsruhe analysiert. Im Ergebnis weist der Geltungsbereich derzeit relativ geringe Oberflächentemperaturen auf, während die Straßenflächen deutlich wärmer sind. Die Temperaturen der Flächen des östlich angrenzenden Wohnge- biets liegen zwischen diesen beiden Werten. Dies ist aufgrund der Vegetations- und Bebauungsstrukturen plausibel. Konflikte sind nicht vorhanden. Die Untersu- Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 8 - chung der Planungssituation wird daher auf eine Minimierung unerwünschter Veränderungen dieses unkritischen Ausgangszustands gerichtet. Am häufigsten treten Winde aus Südwest auf. Diese sind meist mit höheren Windgeschwindigkeiten verbunden. Ein sekundäres Maximum gibt es bei Wind- richtungen aus Nordnordwest. Winde aus östlicher und westlicher Richtung sind vergleichsweise selten. Durch das heute zu großen Teilen unbebaute Plangebiet kann von einer verhältnismäßig guten Durchlüftung im Plangebiet gesprochen werden. Die Grenzwerte der 39. BImSchV für die Luftbelastung durch Schadstoffe (Stick- stoffdioxid und Feinstaub) werden heute sowohl auf dem Areal des Geltungsbe- reichs als auch im angrenzenden Wohngebiet sicher eingehalten bzw. werden deutlich unterschritten. Im „Städtebaulichen Rahmenplan Klimaanpassung“ der Stadt Karlsruhe wird der überplante Bereich als Fläche, auf der eine „klimaoptimierte Nachverdichtung möglich“ ist, ausgewiesen. Bei der Erarbeitung der vorliegenden Planung war dies entsprechend zu berücksichtigen (s. Abschnitt „Klimaoptimierte Bebauung“ des Kap. 4.7.2 der Begründung) 3.5.3 Altlasten Das Flurstück Nr. 6617 ist bei der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz un- ter der Bezeichnung "AS Botanischer Garten KIT" erfasst. Aus der Historischen Untersuchung (ARCADIS, s. Kap. 9 der Begründung) geht hervor, dass auf dem Gelände Pflanzenschutzmittel eingesetzt wurden. Eine Ver- unreinigung des Bodens und/oder des Grundwassers kann aus fachtechnischer Sicht nicht ausgeschlossen werden. Auf dem Gelände besteht weiterer Hand- lungsbedarf. Des Weiteren wurden bei der Bodenaufnahme anthropogene Auf- füllungen nachgewiesen. Das Flurstück Nr. 2315 ist bei der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz un- ter der Bezeichnung "AS Altes Kinderkrankenhaus, Teilfläche Schwesternwohn- heime" erfasst. Im Rahmen des Rückbaus der Gebäude wurden Schürfe niedergebracht und das Bodenmaterial orientierend abfallrechtlich untersucht. Die Auffüllungen weisen eine Mächtigkeit von bis zu 1,2 Metern auf und bestehen im Wesentlichen aus Bauschutt und Schlacken. Eine Verlagerung von Schadstoffen bis zum Grundwas- ser hat nach derzeitigem Kenntnisstand nicht stattgefunden. Das Flurstück Nr. 2/57 liegt in einem Bereich, der bei der Stadt Karlsruhe, Um- welt- und Arbeitsschutz unter der Bezeichnung "AS Altes Kinderkrankenhaus" erfasst ist. Auf dem Gelände wurden noch keine technischen Untersuchungen durchgeführt. Bei der Bodenaufnahme wurden jedoch anthropogene Auffüllun- gen nachgewiesen. Aufgrund der Nutzung kann eine nutzungsspezifische Verun- reinigung der Bausubstanz nicht ausgeschlossen werden. Aus fachtechnischer Sicht sind im Rahmen der Neubebauung des Plangebiets fol- gende Punkte zu beachten, die ebenfalls in die Hinweise zum Bebauungsplans aufgenommen wurden (s. Hinweis Nr. 6 „Altlasten“): Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 9 - - Vor dem Rückbau von Gebäuden (Botanischer Garten, südlicher Bereich) ist ein Rückbau- und Entsorgungskonzept zu erstellen und mit der Stadt Karlsru- he, Umwelt- und Arbeitsschutz abzustimmen. - Sämtliches anfallendes Aushubmaterial ist in Abstimmung mit der Stadt Karls- ruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz abfallrechtlich zu untersuchen (Erstellung ei- nes Aushub- und Entsorgungskonzeptes). - Im Bereich des Botanischen Gartens besteht weiterer Untersuchungsbedarf. Aus fachtechnischer Sicht können die entsprechenden altlastenrelevanten Un- tersuchungen baubegleitend – zum Beispiel im Zuge des Gebäuderückbaus – durchgeführt werden. Die Maßnahmen sind im Vorfeld mit der Stadt Karlsru- he, Umwelt- und Arbeitsschutz abzustimmen. - In Abhängigkeit der Detailplanung sind im Bereich der Freiflächen eventuell die Untersuchung des Wirkungspfades Boden-Mensch und/oder ein Bodenaus- tausch/-auftrag erforderlich. - Das Anlegen von Versickerungsmulden im Bereich von anthropogenen Auffül- lungen ist nicht möglich. Gegebenenfalls ist das Auffüllmaterial auszuheben und fachgerecht zu entsorgen. Zum Nachweis der Schadstofffreiheit ist eine Sohlbeprobung erforderlich. 4. Planungskonzept Das Plangebiet mit seiner Fläche von gut 3,0 ha stellt auf dem KIT Campus Süd die letzte größere und zusammenhängende Entwicklungsfläche dar und ist daher in seiner Ausnutzung und Ausgestaltung von zentraler Bedeutung für die zukünf- tige Entwicklung des Campus Süd. Die geplante Erweiterung der Universitätsfläche über den Adenauerring hinweg führt gleichzeitig zu einer neuen Stadteingangssituation von Norden kommend. Mit der Umsetzung der Kombilösung entstehen durch die geänderten Verkehrs- führungen und Haltestellenzugänge zudem neue Wegebeziehungen in den Campus sowie in den öffentlichen Raum rund um das Durlacher Tor. Am Campus Süd liegt der Schwerpunkt der zukünftigen Entwicklung neben der generellen Stärkung der Forschung in der Schaffung von zusätzlichen Lehr- und Lernräumen. In einem vom KIT einberufenen Expertenkreis wurden dazu Hand- lungsräume und Handlungsempfehlungen entwickelt, die auch das Plangebiet östlich des Adenauerrings einbeziehen. Das Gelände ist aufgrund der unmittelba- ren Nähe zu zentralen Studieneinrichtungen wie Audimax, Bibliothek und Studie- rendenwerk sowie zu den umliegenden Instituten eine wichtige Ergänzungsfläche für die weitere Standortentwicklung, insbesondere der Lehre. Nur auf einem zu- sammenhängenden Campus lassen sich Lehrveranstaltungen zeitlich verknüpfen und interdisziplinäre Forschung mit kurzen Wegen realisieren. Um diesen Anforderungen und denen eines innerstädtischen Standorts generell gerecht zu werden, verfolgt das städtebauliche Konzept (s. Anlage 1 der Begrün- dung) die Fortsetzung des Campus über den Adenauerring hinweg, um einen in- tegrierten Standort mit neuen Wegeverbindungen in die Oststadt zu entwickeln. Durch die Erweiterung des KIT nach Osten werden, auf den Gesamtcampus be- Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 10 - zogen, die zentralen Bereiche des Campus Süd, der Komplex um die Mensa, Bib- liothek und das Audimax zukünftig noch stärker in das Zentrum des Gesamtcam- pus rücken. Das Konzept sieht, aufgereiht in Nord Süd Richtung parallel zum Adenauerring, die Entwicklung von vier Baukörpern in geschlossener Blockstruktur sowie eines fünften Baukörpers in Zeilenform zwischen der ehemaligen Kinderklinik und den beiden denkmalgeschützten Bestandsgebäuden vor. Zur Akzentuierung des Stadteingangs und zur Auflockerung der Baumassen sind die geplanten Gebäude durch Vor- und Rücksprünge gegliedert. Sie sind grundsätzlich in Richtung Ade- nauerring orientiert, um den nötigen Abstand zur östlich gelegenen, in ihrer Nut- zung sensiblen Wohnbebauung einzuhalten. So wird eine harte Kante vermieden und eine abwechslungsreiche und in ihrer Tiefe unterschiedlich ausgeprägte Vor- zone entlang des Adenauerrings generiert. Diese Vorzone soll im Gegensatz zu der ruhigen, begrünten und für die Regenwasserbewirtschaftung angedachten rückwärtigen Zone nach Osten eine hohe Frequentierung und intensive Nutzung durch unterschiedliche Angebote erhalten. Die beiden mittleren Baukörper weisen ein Außenmaß von ca. 50 x 50 m auf. Hierbei handelt es sich um ein Mindestmaß, das aus der für den Standort und den Universitätsbetrieb optimalen Anordnung der Nutzungseinheiten um einen zentralen Innenhof und der für Institutsgebäude notwendigen Gebäudetiefe von 17 m resultiert. Die beiden nördlich und südlich angrenzenden Blöcke weisen ähnliche Baukörpertiefen auf, passen sich in Ihrer Form aber jeweils den örtlichen Gegebenheiten an. Im Bereich der heutigen Botanik wird eine L-förmige Struktur ausgebildet, die auf einen erhaltenswerten Mammutbaum sowie weitere Grün- bestände reagiert. Der südliche Block interagiert mit seinem Sockelbereich mit dem benachbarten denkmalgeschützten Bestandsgebäude und bildet die Blockstruktur in Ihrer Ausrichtung analog zu den beiden beschriebenen Blöcken in den Obergeschossen aus. Dieser Baukörper weist als Auftakt gegenüber dem zentralen Campuszugang an der Bibliothek bis zu 6 Geschosse auf, während die restlichen Baukörper zwischen 2 und 5 Geschossen hoch sind. Zur nach Osten angrenzenden Wohnbebauung stellen sich die Baublöcke mit maximal 3 an einer Stelle maximal 4 Geschossen stets niedriger dar. Der zweite und dritte Gebäudeblock von Norden bilden zum Adenauerring hin eine ca. 20 m breite Vorzone aus. Diese resultiert einerseits aus dem vorhande- nen Baumbestand, der möglichst erhalten werden soll. Andererseits erhält dadurch die zukünftig von der gegenüberliegenden Campusseite geplante Fuß- wege- und Raumachse (Mensa, Audimax) einen angemessenen Auftakt. Die Gebäude vermitteln in Ihrer Maßstäblichkeit und in ihrer Abstaffelung nach Osten zwischen den großmaßstäblichen Campus-Gebäuden im Westen und der östlich anschließenden kleinteiligen Wohnbebauung. Die angesprochene ca. 9.400 m2 große rückwärtige Grünzone soll als Retentions- und Rückzugsbereich ausgebildet werden und schafft Abstand zwischen der Neuplanung und der Wohnbebauung mit Maßen zur Grundstücksgrenze von mindestens 25 m. Die Stellplätze sind grundsätzlich in den Untergeschossen angeordnet, um mög- lichst viel Fläche im Sinne einer Freiraumgestaltung nutzbar zu machen und um Konflikte mit der angrenzenden Wohnbebauung zu vermeiden. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 11 - 4.1 Art der baulichen Nutzung Im Einklang mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplans wird das geplante Baugebiet im Hinblick auf seine enge universitäre Nutzungsausrichtung als sonstiges Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Universität, Wissenschaft, Forschung und Technik“ festgesetzt. Demgemäß stehen bei der allgemeinen Zulässigkeit Hochschuleinrichtungen, Lehrgebäude und sonstige Bildungseinrichtungen, Forschungs- und Wissen- schaftseinrichtungen, universitätsnahe Institute, Labore und wissenschaftliche Werkstätten sowie Tagungseinrichtungen im Vordergrund. Dies ermöglicht eine zeitgemäße und zukunftsfähige Entwicklung des Hochschulcampus, bei der so- wohl universitäre Flächen als auch Entwicklungen durch Drittmittel und Koopera- tionen mit privaten Forschungsinstituten in direkter räumlicher Nachbarschaft hohe synergetische Effekte generieren und die gewünschte internationale Wett- bewerbsfähigkeit des KIT ermöglichen. Eine Öffnung für und Kooperation mit Dritten ist ausdrücklich eine gewählte Strategie des KIT für die zukünftige Entwicklung der Standorte. Nutzungen wie Mensa, Café und sonstige gastronomische Einrichtungen sind er- gänzend zulässig. Diese Nutzungen decken einerseits den Bedarf des Hoch- schulcampus ab, stellen andererseits aber auch Angebote für die angrenzende Oststadt dar. Für einen Campus mit Vor-Ort-Präsenz, einem hohen Lehranteil und mit individuellen Angeboten wie beispielsweise Selbstlernzonen sind diese selbst- verständlich und nötig. Gerade für den Campus Süd mit seinen in Kapitel 4 be- schriebenen begrenzten Flächenverfügbarkeiten und seinen hohen Studierenden- zahlen bildet dieser Nutzungskanon die Grundlage für eine sinnvolle Erweiterung des Campus. Wohnnutzungen sind nur in den spezifisch hochschulaffinen Formen des Studie- rendenwohnheims, als temporär genutzte Wohnungen für Mitarbeiter und Gäste im Zusammenhang mit deren Lehr- und Forschungstätigkeit zulässig. Für diese Wohnformen besteht im direkten Umfeld des KIT hoher Bedarf und die unmittel- bare räumliche Nähe im Campus bietet hierfür sehr gute Voraussetzungen. Darüber hinaus ist eine ausnahmsweise Zulässigkeit für Büro- und sonstige Ver- waltungsgebäude festgesetzt. Die Zulässigkeit ist gegeben, sofern die angestreb- ten Büronutzungen einen Bezug zur universitären Lehr- und Forschungsnutzung herstellen oder im Sinne von Ausgründungen aus Forschungsinstituten und - vorhaben zu bewerten sind und sich dem Gebietszweck grundsätzlich unterord- nen. In Grenzfällen, in denen eine „Universitätsaffinität“ der Nutzung nicht ein- deutig festgestellt werden kann, müssen sie sich in Art und Maß der Nutzung dem Gesamtgebiet eindeutig unterordnen. So muss für den konkreten Einzelfall eine Entscheidung getroffen werden, inwieweit die Nutzung nach Umfang und Charakter der Zweckbestimmung des Gebiets entspricht und damit ausnahms- weise zulässig ist. Ebenso ausnahmsweise zulässig sind Läden mit nahversorgungsrelevantem Sor- timent. Diese Option soll eine Ergänzung zu den im Sondergebiet ebenfalls zuläs- sigen gastronomischen Nutzungen darstellen und dazu beitragen, das Versor- gungsangebot auf dem KIT Campus Süd insgesamt zu verbessern. Die zulässige Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 12 - Verkaufsfläche pro Laden wird dafür auf 300 m2 beschränkt. Die ausnahmsweise Zulässigkeit beruht auch hier darauf, dass der Gebietscharakter "Universität" ge- wahrt bleibt und zum anderen für diese Nutzung eine relativ große Zahl an Stell- plätzen nachgewiesen werden muss, was durch die strikte Anordnung der Stell- plätze im UG ggf. zu Schwierigkeiten führen kann. 4.2 Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird durch Festsetzung einer Grundflächen- bzw. Geschossflächenzahl sowie durch die maximale Zahl der Vollgeschosse und eine Begrenzung der maximalen Wandhöhe geregelt. Das festgesetzte Maß der baulichen Nutzung, insbesondere die Festsetzung zur gestaffelten Wandhöhe und zur Geschossigkeit, orientiert sich an den Entwick- lungsbedürfnissen des KIT. Die Grund- und Geschossflächenzahlen korrespondie- ren mit sehr eng gefassten Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche und zur Wandhöhe, so dass eine präzise städtebauliche Regelung für eine kon- zeptnahe Umsetzung des Bebauungsplans besteht. Die festgesetzten Grund- und Geschossflächenzahlen (lt. Planzeichnung GRZ = 0,5, GFZ = 1,5) unterschreiten das für sonstige Sondergebiete regelmäßig vorge- sehene Höchstmaß nach § 17 Abs. 1 BauNVO von GRZ = 0,8, GFZ = 2,4 deutlich. Die maximal zulässigen Wandhöhen errechnen sich aus den der Nutzung ent- sprechenden Geschosshöhen (EG 5.00 m, Regelgeschosse OG 1 und 2 4,50 m, ab OG 3 4,20 m plus 0,50 m Attika). Bei diesen Vorgaben ist eine vielseitige Nutzbarkeit - auch im Zuge späterer Umnutzungen - sowie eine repräsentative Erdgeschosszone möglich. Wie in Kapitel 4 bereits beschrieben, ist an zentraler Stelle im Bereich des Durla- cher Tors ein sechsgeschossiger Bau mit einer Wandhöhe von maximal 28,00 m zulässig. Die weiteren Baukörper bilden nach Westen zum Adenauerring alternie- rend vier (Wandhöhe maximal 19,00 m) und fünf Geschosse (Wandhöhe maximal 23,20 m) aus, nach Osten zur Wohnbebauung sind nur mit einer schmalen Stirn- seite 4 Geschosse und über die gesamte Gebäudelänge maximal 3 Geschosse (Wandhöhe maximal 14,5 m) zulässig. Der Bebauungsplan regelt zusätzlich Überschreitungsmöglichkeiten der Wandhö- hen für notwendige technische Dachaufbauten sowie für den Fall, dass Retenti- onsdächer zur Anwendung kommen (s. Abschnitt „Entwässerung“ in Kap. 4.4.5 der Begründung). Zur Sicherung durchgängiger Geschossniveaus bei gestaffelten Baukörpern darf aus Gründen der Barrierefreiheit die Überschreitungsmöglichkeit für Retentionsdächer auf alle Gebäudeteile übertragen werden, auch wenn Re- tentionsdächer nur auf einzelnen Gebäudeteilen ausgebildet werden. Der städtebauliche Entwurf unterschreitet selbst an der engsten Stelle zwischen Neubau und dem denkmalgeschützten ehemaligen Infektbau deutlich die bau- ordnungsrechtlich erforderlichen Mindestabstände zur Nachbarbebauung (für Sondergebiete um etwa das 10-fache und in theoretischer Betrachtung für Wohngebiete noch immer um etwa das 4-fache). Im Rahmen des Klimagutach- tens für den Bebauungsplan wurden u.a. auch die Belichtungsauswirkungen der geplanten Baukörper auf die bestehende Bebauung untersucht (Kapitel 4.7.2). Für die angrenzende Wohnbebauung zeigte sich, dass sich die Dauer der direkten Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 13 - Sonneneinstrahlung am Nachmittag gegenüber dem Nullfall selbstverständlich reduziert, an Wohnräumen eines jeden Hauses am Stichtag des 21. März aber noch immer deutlich oberhalb der gemäß DIN 5034-1 geforderten 4 Stunden liegt. Die vorgesehene bauliche Entwicklung ist eng in den Baufenstern geregelt und zum Adenauerring hin orientiert. Der großflächig zu begrünende Freiraum im Os- ten des Geltungsbereichs und die deutliche Abstaffelung der Gebäude zur Nach- barbebauung hin schaffen einen stadträumlich verträglichen Übergang zur an- grenzenden Wohnbebauung. Mit der zulässigen Dichte und Höhe der neuen Universitätsgebäude zum Adenauerring hin wird die Planung aber auch dem Wert des Grundstücks in dieser innerstädtischen Lage und der Bedeutung des Standorts für das KIT gerecht. Das festgesetzte Nutzungsmaß stellt damit einen tragfähigen Ausgleich zwischen der vorherrschenden baulichen innerstädtischen Dichte, den Bedarfen des Campus sowie der Oststadt mit ihren gründerzeitlichen Blockstrukturen und den Einfamilienhäuser in der Hans-Jakob-Straße her. Soweit die beiden denkmalgeschütztes Bestandsgebäude hinter der ehemaligen Kinderklinik (Adenauerring 4 und 6) überplant werden, können in diesem Bereich nur Gebäude realisiert werden, soweit zuvor eine denkmalschutzrechtliche Ge- nehmigung zum Abbruch der Gebäude erteilt wird und damit die heutige Rege- lungsgrundlage als Kulturdenkmal entfällt (aus heute nicht vorhersehbaren Grün- den, zum Beispiel nach einem Brand). Die Bebaubarkeit des Grundstücks würde sich ausschließlich nach den im Bebauungsplan festgesetzten Baufenstern und dem dafür geregelten Maß der baulichen Nutzung (maximale Grund- bzw. Ge- schossflächenzahl, maximale Zahl der Vollgeschosse und die Begrenzung der Wandhöhe) richten. Das Areal östlich des Adenauerrings stellt die letzte größere Entwicklungsfläche auf dem Campus des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) dar. Die Festsetzungen stellen sicher, dass im Falle eines Wegfalls des derzeitigen Raumangebots in den denkmalgeschützten Bestandsgebäuden an gleicher Stelle ein zeitgemäßer und für das Areal städtebaulich passendes Ersatzangebot ge- schaffen werden kann. 4.3 Überbaubare Grundstücksfläche Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch baukörperorientierte, in der Höhe und Geschossigkeit von West nach Ost gestaffelte Baugrenzen festgesetzt (siehe auch Punkt 4 und 4.2). Die Festsetzung von Baulinien ist aufgrund der eng ge- schnittenen Baufenster und Vorgaben zu den Abstaffelungen sowie der aufgelo- ckerten Anordnung der Baukörper städtebaulich nicht erforderlich. Die Baufens- ter orientieren sich in Richtung Adenauerring und lassen im Osten Raum für die angestrebte Durchgrünung. 4.4. Erschließung 4.4.1 ÖPNV Hinsichtlich der ÖPNV-Anbindung des Areals ist durch die S- und Stadtbahnhalte- stelle Durlacher Tor eine sehr gute ÖV-Erschließung sichergestellt. Die Haltestelle wird von drei S-Bahn- und vier Straßenbahnlinien bedient. Der südliche Bereich des Planungsgebietes liegt innerhalb eines 300 m-Radiuses zur Haltestelle Durla- Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 14 - cher Tor, die Entfernung vom nördlichen Gebäude zur Haltestelle beträgt ca. 500 m. Zusätzlich wird das Gebiet noch über eine Buslinie zur Waldstadt mit den Halte- stellen Studentenhaus / KIT Campus Süd (Adenauerring) und Emil-Gött-Straße (Am Fasanengarten) erschlossen. 4.4.2 Motorisierter Individualverkehr Der Adenauerring ist eine Hauptverkehrsstraße des städtischen Straßengrundnet- zes. Über den Ring verläuft die nördliche Innenstadtumfahrung mit den Anbin- dungen zur Waldstadt und nach Neureut. Der Adenauerring hat im Bereich des Planungsgebietes überwiegend den Charakter einer anbaufreien Straße. Der Querschnitt setzt sich zusammen aus einer Fahrbahn (Breite 12 m, zwei Fahrstrei- fen pro Fahrtrichtung) und beidseitigen straßenbegleitenden Geh- und Radwe- gen, die jeweils durch Grünstreifen von der Fahrbahn getrennt werden. Die Karl-Wilhelm-Straße südlich des Planungsgebiets hat ebenfalls die Funktion einer städtischen Hauptverkehrsstraße. Über sie erfolgt die Anbindung der nord- östlichen Stadtteile (Hagsfeld, Waldstadt) und der sich anschließenden Gemeinde Blankenloch, Stutensee an die nördliche Innenstadt. Die Straße hat einen einbah- nigen Querschnitt mit straßenbündigen Gleisen in Mittellage. Die nördlich an das Plangebiet angrenzende Straße Am Fasanengarten liegt im Bereich einer Tempo 30-Zone und hat im Straßennetz die Funktion einer Sam- melstraße. Für das Bebauungsplanverfahren wurde durch die PTV Transport Consult GmbH, Karlsruhe, ein Verkehrsgutachten erarbeitet (s. Kap. 9 der Begründung). Im Rah- men dieser Untersuchung wurden die verkehrlichen Auswirkungen der geplanten Entwicklungen untersucht und bewertet. Das Gutachten kommt zu dem Ergeb- nis, dass in Folge der vorgesehenen Nutzungen ein werktägliches Kfz- Verkehrsaufkommen von je ca. 660 Fahrten im Quell- und Zielverkehr pro 24 Stunden zu erwarten sind. Hiervon sind ca. 450 Fahrten als Neuverkehre zu werten, die zu zusätzlichen Verkehrsbelastungen auf den umliegenden Stadtstra- ßen führen. Die übrigen Fahrten sind schon im bestehenden Verkehrsaufkommen des KIT Campus Süd vorhanden. Insgesamt führen die geplanten Erweiterungen nur zu einer vergleichsweise ge- ringen Verkehrszunahme im Straßennetz der Umgebung. Die Straße Am Fasa- nengarten hat ein Zuwachs von maximal 5,5% je Fahrtrichtung, für den Adenau- erring wird eine Verkehrszunahme von maximal 2,1% je Fahrtrichtung ermittelt. Die Veränderungen bewegen sich in der Größenordnung üblicher täglicher Belas- tungsschwankungen. Die Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit bzw. Ver- kehrsqualität der anliegenden Strecken und Knotenpunkte kann als vernachläs- sigbar angesehen werden. Die Erschließung des Geltungsbereichs für den motorisierten Individualverkehr er- folgt über den zeichnerisch festgesetzten Einfahrtsbereich am Adenauerring zwi- schen dem zweiten und dritten Baublock von Norden und dient insbesondere der Zu- und Abfahrt der im städtebaulichen Konzept unterhalb der beiden Baublöcke vorgesehenen Tiefgaragenanlage. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 15 - Weiterhin wird im Bebauungsplan die bereits im Norden bestehende Zufahrts- möglichkeit an der Straße Am Fasanengarten festgesetzt. Gemäß städtebauli- chem Konzept wird diese zwar nicht zwingend benötigt, sie soll aber als Reserve dienen, falls langfristig weitere Tiefgaragenstellplätze notwendig werden. Im Ver- kehrsgutachten wurde diese Zufahrt entsprechend als ebenfalls „verkehrserzeu- gend“ eingestuft. Der im Süden des Geltungsbereichs an der vorgesehenen „Platzfläche“ festge- setzte und ebenfalls bereits bestehende dritte Einfahrtsbereich ist dagegen nur als Gebäudevorfahrt zur Anlieferung bzw. Andienung der anliegenden Bestands- und Neugebäude vorgesehen und wird zukünftig keine nennenswerte verkehrs- erzeugende Wirkung entfalten. Weitere Zu- bzw. Vorfahrten vom Adenauerring bzw. von der Straße Am Fasa- nengarten sind nicht zulässig. Im rückwärtigen Grünbereich soll außer ggf. erfor- derlichem Rettungsverkehr kein Fahrverkehr stattfinden. Die Lage und Anbindung der Grundstückszufahrten wurde im Rahmen des Ver- kehrsgutachtens der PTV Transport consult GmbH mit alternativen Konzepten un- tersucht. Zur Ausgestaltung der Anbindung der geplanten Tiefgaragenzufahrt auf den Adenauerring schlägt das Gutachten nach Abwägung der Vor- und Nachteile eine zweiseitige direkte Anbindung an den Adenauerring ohne Signalisierung vor, die ohne bauliche Erweiterung der Fahrbahn des Adenauerrings ausgeführt werden kann. Notwendig sind lediglich bauliche Anpassungen am Fahrbahnrand (Unterbrechung Rad- und Fußwegeführung zur Herstellung der Grundstückszu- fahrt sowie Fällung von bis zu 6 Bäumen, um die notwendigen Sichtfelder auf den Rad- und Kfz-Verkehr entlang des Adenauerrings freihalten zu können). Hier- für wurde der voraussichtliche Eingriffsbereich des Fahrbahnrandes mit in den Geltungsbereich aufgenommen und im Bebauungsplan als öffentliche Straßen- verkehrsfläche festgesetzt. Zusätzlich wird in der Planzeichnung die voraussichtli- che Ausbildung der Zufahrt als Hinweis dargestellt. 4.4.3 Ruhender Verkehr Der ruhende Verkehr soll komplett unterirdisch untergebracht werden. Ziel ist es, die oberirdischen Flächen für die Campusnutzer gestalterisch als Freiraumberei- che anzulegen (vgl. Punkt 4). Im Bebauungsplan ist dementsprechend vorgesehen, dass die Grundstücksberei- che abseits der Grünfläche im Osten und der Platzfläche im Süden zur Errichtung einer Tiefgarage unterbaut werden können. Berücksichtigt man die weiteren Ein- schränkungen aus der Erhaltungsbindung einzelner Bäume hervorgehen, ver- bleibt eine theoretisch maximal realisierbare Tiefgaragenfläche von 14.880 m2. Bei einem rechnerischen Ansatz von 35 m² pro Stellplatz würde dies Platz für bis zu 460 Stellplätze und damit ausreichend Potenzial für den Nachweis bieten. Stellplätze für PKW sind entsprechend der realisierten Nutzungen nach Maßgabe der VwV Stellplätze Baden Württemberg nachzuweisen. Der Stellplatznachweis des KIT erfolgt campusweit, aus diesem Grund können in diesem besonderen Fall Teile der Stellplätze auch an anderer Stelle nachgewiesen werden. Eine komplette Ausschöpfung des o.g. Flächenpotenzials für Tiefgaragen ist deshalb mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht nötig. Im o.g. Verkehrsgutachten der PTV Transport Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 16 - consult GmbH (s. Kap. 9 der Begründung) wird somit von einer unter den gege- benen Umständen realistisch anzunehmenden Anzahl von Tiefgaragenstellplätzen im Plangebiet von max. 270 ausgegangen, die in der Hauptsache über die neu geplante mittige Zu- und Abfahrt am Adenauerring an das öffentliche Straßen- netz angebunden sind. Stellplätze für Fahrräder sind analog entsprechend der realisierten Nutzungen nach Maßgabe der VwV Stellplätze Baden Württemberg nachzuweisen und ent- weder in der Tiefgarage oder in den dafür zulässigen ebenerdigen Bereichen an- zuordnen. 4.4.4 Geh- und Radwege, Platzfläche An der Straße Am Fasanengarten und entlang des Adenauerrings bestehen stra- ßenbegleitende Geh- und Radwege. Durch die großzügig dimensionierten, weit- gehend verkehrsfreien Vorzonen kann der künftig verstärkte nicht-motorisierte Verkehr problemlos aufgenommen werden. Die Kreuzungssituation des Radwegs mit der Grundstückszufahrt zur Tiefgarage am Adenauerring erfordert in diesem Bereich eine Aufhebung der Mitteltrennung zwischen Geh- und Radweg auf ca. 6-8 m Länge beidseits der Zu- und Ausfahrt, um eine sichere Kreuzungssituation zu erzeugen. Die im Süden des Geltungsbereichs mit einem Geh- und Radfahrrecht zugunsten der Allgemeinheit zu belegende Platzfläche bietet eine neue, direkte radverkehrli- che und fußläufige Anbindung an das Durlacher Tor mit den dort neu entstehen- den Haltestellen der Kombilösung. Darüber hinaus stellt sie einen zusätzlichen Shortcut zur Oststadt abseits der stark belasteten Straßen her und trägt damit entscheidend zur Integration des Areals in das Umfeld der Oststadt bei. 4.4.5 Ver- und Entsorgung Versorgung mit Strom, Gas, Wasser, Fernwärme Die neuen Nutzungen im Bereich des „KIT Campus Süd“ können mit Strom, Gas, Wasser und Fernwärme an das Versorgungsnetz der Stadt Karlsruhe angeschlos- sen werden. Das bestehende Netz ist nach Aussage der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH dafür ausreichend dimensioniert. Zur Versorgung der Neubebauung wird voraussichtlich ein Standort für eine Transformatorstation erforderlich, die nach derzeitigem Kenntnisstand innerhalb des Plangebietes positioniert werden muss. Entwässerung Alle geplanten Gebäude können prinzipiell einen Anschluss an das öffentliche Entwässerungsnetz erhalten. Die Verpflichtung des § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetzes zur ortsnahen Versi- ckerung oder Verrieselung des Niederschlagwassers macht jedoch eine Versicke- rung des unbedenklichen Niederschlagswassers vor Ort notwendig. Im Bebau- ungsplan wird dies entsprechend unter Nr. 6 der Örtlichen Bauvorschriften gere- gelt. Als Kooperationspartner des Forschungsprojektes „MURIEL“ hat die Stadt Karls- ruhe für das Plangebiet in einer Fallstudie ein Versickerungskonzept erarbeiten Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 17 - lassen, das beispielhaft aufzeigt, wie das anfallende Regenwasser z.B. durch to- pografisch entsprechend gestaltete Freianlagen zwischengespeichert und schad- los versickert werden kann. Vorgesehen sind darin fünf Maßnahmen einer multi- funktionalen Flächennutzung, welche einen Beitrag zur dezentralen Regenwas- serbewirtschaftung sowie zusätzlich zur Starkregen- und Hitzevorsorge im Gebiet leisten. Für die östliche, ca. 9.400 m2 große Grünfläche wird die Gestaltung von „Retentionsgärten“ vorgeschlagen. Im Norden und Süden des Plangebietes sollen multifunktionale „grüne Wasserplätze“ angelegt werden. Entlang des Adenauer- rings sind Baumpflanzungen mit Retentionsfunktion – sogenannte „Retentions- bäume“ – vorgesehen, die die im Umfeld anfallenden Regenabflüsse aufnehmen. Zwischen den geplanten Gebäuden sollen „Retentionstiefbeete“ das ihnen zuge- führte Wasser aufnehmen und teilweise verdunsten. Zudem ist vorgesehen, einen Teil der Dachflächen als „Retentionsdächer“ intensiv zu begrünen. Die Festsetzungen des Bebauungsplans sind so gestaltet, dass alle im Rahmen des Forschungsprojektes vorgeschlagenen Maßnahmen zulässig sind und umgesetzt werden können. Die konkrete Form der Umsetzung ist auf der Ebene der Ge- nehmigungsplanung mit den zuständigen Fachbehörden der Stadt Karlsruhe (insbesondere auch Umwelt- und Arbeitsschutz, Tiefbauamt) abzustimmen. Dabei wird empfohlen, die Effektivität der Maßnahmen anhand eines Wasserbilanzmo- dells darzulegen. Abfallentsorgung Die Abfallentsorgung erfolgt durch die Abfallwirtschaft der Stadt Karlsruhe. Die Abfallbehälter der bestehenden und geplanten Gebäude im Geltungsbereich werden über die anliegenden Straßen entsorgt. Diese sind jeweils am Tag der Abholung im seitlichen Zufahrtsbereich bereitzustellen. In diesem Zusammenhang ist die Abfallentsorgungssatzung der Stadt Karlsruhe zu beachten (s. Hinweis Nr. 1 „Versorgung und Entsorgung“) Löschwasser Es ist beabsichtigt, die Löschwasserversorgung im Plangebiet vom campuseigenen Trinkwassernetz des KIT über noch zu errichtende Hydranten am Adenauerring bereitzustellen. Sollte das dort bereitgestellte Löschwasservolumen nicht den Ge- samtbedarf von 96 m3/h decken, kann eine Versorgung mit weiterem Löschwas- ser über die Hydranten in der Hans-Jakob-Straße und der Straße Am Fasanengar- ten vorgesehen werden. Die dort vorhandenen Hydranten (nördlich Hölder- linstrasse 2b, zwischen Hansjakobstrasse 14 u. 12, nördlich Hansjakobstrasse 1) sind über öffentliche Gehweg- und Freiflächen in Entfernungen kleiner als 200 m (gemessen jeweils zur Mitte Geltungsbereichs) zu erreichen. 4.4.6 Energiekonzept Einhergehend mit den energetischen Zielen des Programms „Klimaneutrales Karlsruhe 2050“ hat sich das KIT in seinem aktuell beschlossenen integrierten Masterplan zu einer Reduktion des CO2-Ausstoßes auf dem Campus Süd um 75% noch vor 2050 verpflichtet. Gelingen könnte dies u.a. durch den gezielten Einsatz vom Wärmepumpen, Solarthermie oder Holzkessel. Hierbei handelt es sich allerdings um mittel- bis langfristig umzusetzende Maßnahmen, deren Ein- satzmöglichkeiten derzeit in Szenarien und Alternativen geprüft werden. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 18 - Verbindlich kann aus heutiger Sicht festgehalten werden, dass die Gebäude hin- sichtlich der energetischen Qualität im Minimum an das vergleichsweise klima- freundliche Fernwärmenetz der Stadt Karlsruhe angeschlossen werden. Weiterhin sind die Vorgaben des Energie- und Klimaschutzkonzeptes des Landes Baden- Württemberg aus dem Jahr 2012 zu erfüllen, das für alle Neubauten und um- fangreiche Sanierungen eine hohe Gebäudeenergieeffizienz vorschreibt. Die Vor- gaben der EnEV 2014 sind einzuhalten. Darüber hinaus wurden weitere aus dem bebauungsplanbegleitenden Klimagut- achten hervorgehende Anregungen zur Steigerung der Energieeffizienz in die Hinweise zum Bebauungsplan aufgenommen. Darin wird empfohlen, die Kühllas- ten der Klimaanlagen über das Grundwasser abzuführen und bei Abriss- und Bauarbeiten emissionsarme Baumaschinen einzusetzen. 4.5 Gestaltung 4.5.1 Dachformen Die Flachdächer bieten flexible Möglichkeiten zur Begrünung und zur stadtbild- verträglichen Unterbringung gebäudetechnisch notwendiger Aufbauten. Im Sinne der Ensemblewirkung wird dies für alle fünf Baufelder gleichermaßen vorge- schrieben. 4.5.2 Abstandsflächen In Anwendung des § 74 Abs. 1 Nr. 7 LBO setzt der Bebauungsplan fest, dass zwi- schen den Außenwänden der beiden im Geltungsbereich befindlichen Kultur- denkmale (ehemaliger Infektbau und ehemaliges Schwesternwohnheim im Be- reich der Kinderklinik) und anderen Gebäuden ein Abstand vom mindestens 10 m freizuhalten ist. Dies stellt eine städtebaulich erwünschte Abweichung von der aus § 5 Abs. 7 LBO resultierenden Tiefe der Abstandsfläche dar, die in Sonderge- bieten lediglich 0,125 der Wandhöhe beträgt. Im neu entstehenden städtebauli- chen Kontext kommen die beiden Kulturdenkmale damit angemessen zum Aus- druck. Sollte eines der Kulturdenkmale aus heute nicht vorhersehbaren Gründen (Brand o.ä.) abgängig sein, würde die Regelungsgrundlage der Festsetzung entfallen und sich die Bebaubarkeit des jeweiligen Grundstücks ausschließlich nach den im Bebauungsplan festgesetzten Baufenstern und dem dafür geregelten Maß der baulichen Nutzung (maximale Grund- bzw. Geschossflächenzahl, maximale Zahl der Vollgeschosse und die Begrenzung der Wandhöhe) richten. 4.5.3 Werbung Die Vorschriften zu Werbeanlagen entsprechen sinngemäß den städtischen Stan- dards für Mischgebiete. Durch die Lage am Rand der Innenstadt an der Schnitt- stelle zur Oststadt kann so ein angemessener Außeneindruck mit entsprechend sichtbarer Beschilderung gewährleistet werden, ohne den Eindruck eines Kernge- biets oder Gewerbegebiets zu erzeugen. Den angesiedelten Instituten und Nut- zungen kann mit dieser Festsetzung trotzdem ausreichend Fläche zur Außendar- stellung eingeräumt werden. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 19 - 4.5.4 Unbebaute Flächen / Nebenanlagen Die nicht bebauten Flächen am Adenauerring stellen durch die verspringenden Gebäudefluchten repräsentative Vorzonen vor den Baukörpern dar, die variabel genutzt werden sollen. Aus diesem Grund sind hier neben den untergeordneten baulichen Anlagen zur Erschließung, Anlagen zum Aufenthalt und in Kombinati- on mit möglichen Erdgeschossnutzungen sowie Anlagen zur Einrichtung gastro- nomischer Nutzungen zulässig. Dem Platzbereich im Süden des Areals kommt hierbei durch seine repräsentative Lage gegenüber der Bibliothek eine wichtige Rolle als Treffpunkt und Aufenthaltsbereich zu. Fahrradstellplätze sind gestalte- risch entsprechend zu bündeln. Auf den repräsentativen und öffentlich einsehba- ren Grundstücksbereichen sind ggf. im Zusammenhang mit den zulässigen Wohnnutzungen zu überdachende Fahrradstellplätze ebenso wie Lager- oder Ab- stellflächen unzulässig. Gemäß Landesbauordnung erfordern die Abstellanlagen für die hier geplanten universitären bzw. universitätsnahen Nutzungen keine Überdachung. Sollten dennoch überdachte Fahrradabstellanlagen gewünscht bzw. erforderlich sein, besteht die Möglichkeit diese in den Baukörperzwischen- räumen oder (sofern nutzergebunden) in den Tiefgaragen anzuordnen. Durch die Einbindung des MURIEL Projekts zur Regenwasserbewirtschaftung (sie- he Punkt 4.4.5 Entwässerung) können Anlagen zum Sammeln, Ableiten oder Verwerten von Regenwasser besonders berücksichtigt und gestalterisch in die Planung integriert werden. Dem rückwärtigen Grünbereich nach Osten zur Wohnbebauung kommt in dieser Hinsicht eine besondere Bedeutung zu, denn hier bietet sich die Möglichkeit anfallendes Regenwasser großräumig zu versi- ckern. 4.5.5 Einfriedungen Die Offenheit des Campus soll entlang des Adenauerrings und entlang der Straße Am Fasanengarten nicht durch Einfriedungen beeinträchtigt werden, dies würde der Intention des "Sprungs über den Adenauerrings" und der Idee eines inner- städtischen integrierten Campus widersprechen. Zur Wohnbebauung im Osten hingegen bestehen bereits Einfriedungen der Privatgärten. Um einen harmoni- schen Übergang aus der Grünzone des Plangebiets zu den Privatgärten zu ge- währleisten und gleichzeitig einen Sichtschutz zu ermöglichen, sind hier frei- wachsende Heckenanpflanzungen inkl. eines innenliegenden Drahtgeflechts zu- lässig. So kann eine grüne Übergangszone entstehen, welche nicht den Charak- ter einer streng geschnittenen Heckenanpflanzung vermittelt. 4.6 Grünordnung / Artenschutz 4.6.1 Grünplanung Grün- und Freiraumkonzept Eine detailliertes Grün- und Freiraumkonzept für den Geltungsbereich liegt der- zeit noch nicht vor. Gemäß Empfehlung des Planungsausschusses der Stadt Karls- ruhe vom 12.05.2016 soll ein entsprechendes Konzept im Zusammenhang mit den voranschreitenden Objektplanungen im Rahmen eines konkurrierenden Workshopverfahrens mit qualifizierten Planerteams und unter Beteiligung der Öf- fentlichkeit entwickelt werden. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 20 - Hierbei werden auch die bereits vorliegenden planerischen Überlegungen zur Re- genwasserbewirtschaftung aus den parallellaufenden Forschungsprojekt MURIEL einbezogen und im Einklang mit der konkreten Objektplanung fortgeschrieben (s. Abschnitt „Entwässerung“ des Kap. 4.4.5 der Begründung). Sowohl das Stadt- planungsamt als auch das Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe sind eng in das Workshopverfahren zur Grün- und Freianlagenplanung einzubinden. Dachbegrünung Die Flachdächer sind dauerhaft extensiv oder intensiv zu begrünen. Dadurch sol- len mit der kühlenden Wirkung positive Effekte für das Stadtklima erzielt werden. Außerdem entstehen Lebensräume für Tiere und Pflanzen und die Ableitung von Niederschlagswasser wird verzögert (vgl. Kap. 4.4.5 der Begründung). Im Rah- menplan Klimaanpassung "Hitze" der Stadt Karlsruhe (2015) ist diese Fläche als "Potenzialfläche klimaoptimierte Nachverdichtung" dargestellt, was die Bedeu- tung von Maßnahmen mit positiven klimatischen Wirkungen unterstreicht. Die Begrünung der Dachflächen ist hierbei neben der Ausgestaltung begrünter Frei- flächen ein zentrales Element und auf allen Flächen, die nicht von technisch uner- lässlichen Einrichtungen belegten sind, wichtig. Zu Gewährleistung einer wirksamen und dauerhaften Vegetationsentwicklung wird eine Mindesthöhe des Substrats vorgegeben. Der Wasserrückhalt steigt mit der Substrathöhe, die Gefahr der Austrocknung in Hitzephasen sinkt. Höhere Substratstärken sind möglich und erwünscht; sie eröffnen die Möglichkeiten über die extensive Begrünung hinaus auch intensive Formen der Dachbegrünung mit vielfältigen Ausprägungen herzustellen. Um die hier notwendigen positiven stadtklimatischen Effekte im Gebiet zu ge- währleisten, werden die zulässigen Flächen für technische und Dachterrassen be- grenzt. Als Minimum wird dazu ein Begrünungsanteil von 2/3 der theoretisch für eine Begrünung zu Verfügung stehenden Dachfläche (d.h. abzüglich der Attika und der zu Revisionszwecken technisch notwendigen Kiesstreifen) vorgegeben. Erfahrungsgemäß können die für einen adäquaten Betrieb der geplanten Hoch- schul- und Forschungsgebäude notwendigen technischen Anlagen (z.B. Lüftun- gen, Rückkühler, Aufzugüberfahrten usw.) auf der verbleibenden Fläche gut un- tergebracht werden. Die Dimensionierung der meisten Baufenster legt – wie auch im städtebaulichen Konzept (s. Anlage 1 der Begründung) dargestellt – die Ausbildung von großzü- gigen Atrien bzw. Innenhöfen zu Belichtungszwecken nahe. Würde die Fläche z.B. im Fall einer Glasüberdachung in die Berechnung des Dachbegrünungsanteils einfließen, hätte dies zur Folge, dass auf den Dächern im ungünstigsten Fall keine technischen Dachaufbauten mehr angeordnet werden können. Der Bebauungs- plan regelt deshalb, dass die in diesem Fall ohnehin nicht für eine Begrünung zu Verfügung stehende Glasfläche auch nicht in die Berechnung des Dachbegrü- nungsanteils einbezogen werden muss. 4.6.2 Eingriff in Natur und Landschaft Die Bebauung des Geltungsbereichs führt zum teilweisen Verlust der vorhande- nen Ruderal- und Wiesenflächen sowie des Baumbestands. Dies gilt angesichts der flächenhaft möglichen Unterbauung mit Tiefgaragen für große Teile des fest- Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 21 - gesetzten Sondergebiets, wogegen im östlichen Teil (Fläche mit Pflanzbindung) vorhandene Vegetation in größerem Umfang erhalten bleiben kann und nach Maßgabe einer detaillierten Grünplanung weiterentwickelt werden soll. Grundsätzlich sollen im Sinne der Eingriffsvermeidung so viele Bäume wie mög- lich erhalten werden. Da im vorliegenden Fall eine konkrete Grün- und Freianla- genplanung sinnvollerweise erst im Zuge der voranschreitenden Planungen zum Bauvorhaben (s. Kap. 4.6.1 der Begründung) entwickelt werden kann, regelt der Bebauungsplan den Umgang mit dem Baumbestand wie folgt: a) Die Bestandsbäume, die innerhalb der Baufenster liegen, können nicht erhal- ten werden. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass weitere Bäume zur Sicherung der inneren Gebietserschließung nicht erhalten werden können. Insgesamt ist damit zu rechnen, dass innerhalb des Sondergebietes 54 Bäume zur Umsetzung der Gesamtmaßnahme gefällt werden müssen. Diese Bäume sind in der Planzeichnung zum Bebauungsplan als entfallend gekennzeichnet. b) Mit dem Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe wurde definiert, welche Bäume aufgrund ihres Zustands und Wuchses bzw. ihrer stadtbildprägenden Bedeu- tung als schützenswert einzustufen sind. Es handelt sich um 10 Bäume, die in der Planzeichnung im Bebauungsplan dementsprechend als „zu erhaltender Baumbestand“ festgesetzt sind. c) Weiterhin setzt der Bebauungsplan in der Planzeichnung das Anpflanzen von 54 neuen Einzelbäumen fest. Damit ist ein „1 zu 1“-Ersatz innerhalb des Plangebietes gewährleistet (s. Punkt a oben). Die Vorgaben der Baumschutz- satzung der Stadt Karlsruhe werden damit vollumfänglich erfüllt, gegebenen- falls sogar übertroffen. Um der späteren Grün- und Freianlagenplanung (s. Kap. 4.6.1 der Begründung) notwendige Freiheit zu lassen, werden die anzu- pflanzenden Einzelbäume standortungebunden festgesetzt. d) Die übrigen sich im Sondergebiet befindlichen Bäume, die unter die Baum- schutzsatzung fallen und voraussichtlich nicht von den Baumaßnahmen be- troffen sein werden, sind in der Planzeichnung zum Bebauungsplan jeweils als „Bestandsbaum“ gekennzeichnet. Sollte es im Zuge der voranschreitenden Planungen als notwendig erweisen, dass einer dieser Bäume gefällt werden muss, regelt der Bebauungsplan in den textlichen Festsetzungen, dass für die- sen ebenfalls an anderer Stelle im Sondergebiet gleichwertiger Ersatz zu leis- ten ist. Darüber hinaus regelt der Bebauungsplan in den textlichen Festsetzungen einen weiteren ggf. erforderlichen Ersatz von 6 Einzelbäumen im Bereich der geplanten neuen Einfahrt am Adenauerring: sollte zur Sicherstellung der notwendigen Sichtbeziehungen im Kreuzungsbereich ein Hochasten der dort vorhandenen Bäume nicht ausreichen und einzelne Bäume gefällt werden müssen, ist auch für diesen Verlust innerhalb des Plangebiets ein gleichwertiger Ersatz zu leisten. Neben den oben genannten 54 entfallenden Bäumen im Sondergebiet entfallen voraussichtlich 6 weitere Bäume im öffentlichen Straßenraum zur Herstellung der neuen Grundstückszu- und -abfahrt am Adenauerring. Hierfür ist entsprechender Ersatz zu leisten. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 22 - Durch die bestehende Nutzung des botanischen Gartens besteht die Besonder- heit, dass zahlreiche seltene, aber nicht im Sinne des Artenschutzes schützens- werte Pflanzen vorzufinden sind. Diese werden – sofern möglich – entweder im Zuge des Umzugs der Einrichtung mit verlagert oder können im Zuge des noch zu erstellenden Freiraumkonzepts in die Planungen integriert werden (s.a. Hinweis Nr. 12 „Artenschutz“). 4.6.3 Maßnahmen für den Artenschutz Der vom Büro Arguplan erstellte artenschutzrechtliche Fachbeitrag (s. Kap. 9 der Begründung), kommt zu dem Schluss, dass durch das geplante Vorhaben keine Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG ausgelöst werden. Gehölze und Baumbestände Da die im Rahmen des o.g. Fachbeitrags erstellte spezielle artenschutzrechtliche Prüfung lediglich einen zeitlich befristeten Ist-Zustand darstellt, ist die Erhaltung von Bäumen unter Artenschutzgesichtspunkten im Rahmen der nachfolgenden Freiraum- und Erschließungsplanungen zu berücksichtigen. Hieraus können An- forderungen an die nach zu pflanzenden Gehölze abgeleitet werden. Weiterhin ggf. erforderliche Nachpflanzungen am Adenauerring sollen sich am aktuellen Bestand mit standortheimischen Waldbaumarten (Stiel- und Trauben-Eichen, Hainbuchen) in ihren natürlichen Wuchsformen orientieren. Eine entsprechende Artenempfehlung wurde in die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan (s. Nr. 7 „Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung“) aufgenommen. Fledermäuse In Hinsicht auf die Fledermäuse schlägt der artenschutzrechtliche Fachbeitrag vor, kurz vor dem Gebäudeabriss soweit es die Zugänglichkeit erlaubt, eine genauere Untersuchung des Gebäudeinneren auf mögliche Fledermausquartiere durchzu- führen. Zudem ist für den Abriss der Gebäude eine Bauzeitenbeschränkung auf die Monate August bis Oktober vorzusehen. Alternativ kann während der mobi- len Phase der Tiere zwischen August und Oktober die Metallleiste unterhalb der Regenrinne überklebt werden, um eine mögliche Wiederbesiedlung des Dach- stuhls durch Fledermäuse zu unterbinden (s.a. Hinweis Nr. 12 „Artenschutz“). Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) sind für Fledermäuse nicht notwendig, da weder die Gebäude noch die Bäume geeignete Habitatstruk- turen für Quartiermöglichkeiten von Fledermäusen bieten. Sollten wider Erwarten häufiger vorkommende Arten ein Zwischen- oder Übergangsquartier gefunden haben, können die Individuen bei Berücksichtigung der zeitlichen Vorgaben in der Umgebung geeignete Quartiere finden und artenschutzrechtliche Verbotstat- bestände werden nicht erfüllt. Insekten Für die Beleuchtung der Außenanlagen inkl. der Eingangsbereiche der Gebäude sind insektenfreundliche Leuchten, vorzugsweise LED-Leuchten mit warmem Licht zu verwenden. Im Bebauungsplan wird hierauf entsprechend hingewiesen (s. Hinweis Nr. 12 „Artenschutz“). Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 23 - Brutvögel Zur Einhaltung des Tötungsverbots bei den Vögeln ist der Gehölzbestand nur au- ßerhalb der Brutzeit von Anfang Oktober bis Ende Februar zu beseitigen (s. Hin- weis Nr. 12 „Artenschutz“). Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF- Maßnahmen) sind nicht notwendig, weil nach fachgutachterlicher Einschätzung insgesamt davon auszugehen ist, dass die ökologische Funktion der entfallenden Fortpflanzungs- und Ruhestätten der im Planbereich festgestellten Arten weiter- hin erhalten bleibt. Vermeidung Vogelschlag Gemäß § 44 Absatz 1 Ziffer 1 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wild le- bende Tiere der besonders geschützten Arten, zu denen gemäß § 7 Absatz 2 Zif- fer 13 b) bb) Bundesnaturschutzgesetz alle europäischen Vogelarten zählen, zu verletzen oder zu töten. Dieser Verbotstatbestand greift jedoch für bau- und an- lagebezogenen Risiken nur dann, wenn sich das Ausfallrisiko für die einzelnen Individuen im Vergleich zum üblichen Naturgeschehen unter Berücksichtigung von Schadensvermeidungsmaßnahmen in signifikanter Weise erhöht (vgl. ständi- ge Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, z. B. BVerwG, Urteil vom 09.07.2008 - 9 A 14/07 sowie BVerwG, Urteil vom 08.01.2014 - 9 A 4/13). Jede Form von Verglasung stellt für Vögel ein Risiko dar, dagegen zu prallen und sich dabei tödlich zu verletzen. Je größer eine Verglasung ist, desto größer ist das Schlagrisiko. Gesteigert wird das Risiko weiter durch Durchsichten sowie Über- Eck-Verglasungen und spiegelnde Scheiben. Vögel können Glasscheiben nicht als Hindernis wahrnehmen und je nach Platzierung im Raum kann sich das Ausfallri- siko für die im Gebiet befindliche Arten signifikant erhöhen. Allerdings besteht die Möglichkeit, das Vogelschlagrisiko durch gestalterische Elemente zu vermeiden oder zumindest auf ein artenschutzrechtlich vertretbares Maß zu reduzieren, sodass keine signifikant erhöhten Ausfälle zu erwarten sind. Dies kann beispielsweise durch Nutzung von Vorhängen bzw. Rollos oder durch die Verwendung von mattiertem, gefärbtem, bedrucktem oder strukturiertem Glas oder sichtbaren Klebefolien oder Brise Soleil erreicht werden. Auch eine Rankgitterbegrünung kann vorgelagert werden. Abstände, Deckungsgrad, Kon- trast und Reflektion sind jeweils entsprechenden Leitfäden. Es sollten zudem kei- ne hochglänzenden oder spiegelnden Baumaterialien oder Farben an der Außen- fassade eingesetzt werden. Empfohlen wird die Verwendung mineralischer Far- ben, die matter und natürlicher wirken. Die konkrete Fassadengestaltung der Gebäude steht zum Zeitpunkt des Bebau- ungsplanverfahrens noch nicht fest. Sollten für die neu zu errichtenden Gebäude große Glasflächen vorgesehen werden, so sind zur Vermeidung von Vogelschlag geeignete Maßnahmen vorzusehen. Übereckverglasungen sind zu vermeiden. Bei Verdacht auf ein erhöhtes Vogelschlagrisiko muss dem Bauantrag die Unbedenk- lichkeitsbescheinigung eines ökologischen Fachgutachters beigefügt werden, in der prognostiziert wird, dass das Ausfallrisiko unter der artenschutzrechtlichen Signifikanzschwelle verbleibt bzw. mithilfe von Vermeidungs- und Minimie- rungsmaßnahmen unter die Schwelle herabgesenkt werden kann (s. Hinweis Nr. 12 „Artenschutz“). Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 24 - 4.7 Belastungen 4.7.1 Lärmschutz In der "Verkehrsuntersuchung KIT Erweiterung Campus Süd" (PTV Transport Consult GmbH, s. Kap. 9 der Begründung) wurde neben der Bestandsituation auch der durch das Plangebiet verursachte zusätzliche Verkehr (Pkw- und Andie- nungsverkehr von Lieferwagen und Lkw) auf den Erschließungsstraßen (Adenau- erring, Karl-Wilhelm-Straße, Am Fasanengarten, Parkstraße, Hansjakobstraße) de- tailliert ermittelt. Auf dieser Grundlage wurden im Rahmen der schallschutztechnischen Untersu- chung („Schallimmissionsprognose“, Kurz und Fischer GmbH, s. Kap. 9 der Be- gründung) die Geräuscheinwirkungen in der schützenswerten Nachbarschaft für den Nullfall (vor Realisierung der Planung) und den Planfall (nach Realisierung der Planung) sowie die resultierenden Pegeldifferenzen berechnet. Für eine ganzheit- liche Betrachtung wurden die Einwirkungen durch die Straßenbahn auf der Karl- Wilhelm-Straße mit einbezogen. Im Hinblick auf die Nutzung des KIT Campus Süd ist davon auszugehen, dass die zusätzlichen Verkehre des Plangebiets fast ausschließlich in den Tagzeitraum (6:00 – 22:00 Uhr) fallen, weshalb der Tag für die Betrachtungen des zusätzlichen Verkehrs den kritischeren Zeitraum darstellt. Daher wurden für die Berechnungen am Tag alle zusätzlichen Verkehre in diesen Zeitraum eingerechnet. Die Untersuchungen kamen zu folgenden Ergebnissen: In den rückwärtigen Be- reichen östlich des Plangebiets sind aufgrund der abschirmenden Wirkung der neu geplanten Baukörper in Richtung des Adenauerrings Pegelminderungen von bis zu 9 dB zu erwarten. Pegelzunahmen treten im direkten Einflussbereich der Erschließungsstraßen (Karl-Wilhelm-Straße, Am Fasanengarten und Parkstraße) auf. Diese liegen bei ≤ 0,1 dB im Bereich der Karl-Wilhelm-Straße und ≤ 0,2 dB an den Straßen Am Fasanengarten, Parkstraße und Hansjakobstraße. Pegelzu- nahmen in dieser Größenordnung liegen deutlich unterhalb der Wahrnehmungs- schwelle. Nach einschlägigen Studien liegt die untere Wahrnehmungsschwelle, ab der Pegelveränderungen vom menschlichen Ohr wahrgenommen werden können, in der Regel bei rd. 1 dB. Der Beurteilungspegel der Gesamtverkehrslärmimmissionen von maximal 70 dB tags wird an der Karl-Wilhelm-Straße eingehalten, an der Parkstraße, Hansjakob- straße und der Straße Am Fasanengarten deutlich unterschritten. Bei Überschrei- tung dieser Werte, die in der Rechtsprechung als Schwellenwerte zur Schutz- pflicht des Staates für Gesundheit und Eigentum angesehen werden, wären be- reits geringfügige Pegelzunahmen als relevant einzustufen. Dies ist nicht der Fall. An einem Gebäude (Hansjakobstraße 2) treten Pegelzunahmen von bis zu 2 dB an der Westseite des Gebäudes nach Realisierung beider Bauabschnitte auf. Grund hierfür ist, dass der künftige Gebäudekörper gegenüber dem bisherigen Baukörper (Botanischer Garten) abrückt und somit die abschirmende Wirkung in Richtung Adenauerring bzw. der Straße Am Fasanengarten an der Westseite des Gebäudes geringer wird. An der Südseite des Gebäudes hingegen treten Pegel- minderungen auf. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 25 - Aufgrund der Höhe der Pegelzunahme von maximal 2 dB und vorliegenden Beur- teilungspegeln in diesem Bereich von deutlich weniger als 70 dB(A) (hier: maximal 60 dB(A)) können die Pegelzunahmen im Sinne der hilfsweise zur Beurteilung herangezogenen 16. BImSchV als nicht wesentlich und somit zumutbar einge- stuft werden. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Realisierung des Plangebiets KIT Campus Süd in den östlich gelegenen Wohngebieten zum Teil deutliche Pegel- minderungen des Verkehrslärms zur Folge hat. Die insgesamt geringfügigen Pegelerhöhungen, die sich aufgrund der zusätzli- chen Verkehre des Plangebiets den Erschließungsstraßen zugewandt ergeben, können aus schalltechnischer Sicht als zumutbar eingestuft werden. Schallschutzmaßnahmen aufgrund von einwirkendem Verkehrslärm Aufgrund der Überschreitungen der maßgeblichen Orientierungswerte der DIN 18005 durch den einwirkenden Straßenverkehrslärm wurden Schallschutz- maßnahmen geprüft und im Bebauungsplan planungsrechtlich festgesetzt. Aktive Schallschutzmaßnahmen Aufgrund der Erschließungssituation des Plangebiets über den Adenauerring wä- ren durchgehende aktive Lärmschutzmaßnahmen nicht realisierbar. Zudem ent- falten aktive Lärmschutzmaßnahmen in städtebaulich vertretbarer Höhe für die unteren Stockwerke eine Minderungswirkung, nicht jedoch für die oberen Ge- schosse. Grundrissorientierung Für schützenswerte Aufenthaltsräume (Büroräume, Unterrichtsräume o. ä., in den südlichen Baufenstern ggf. auch Wohnräume) wird aus fachlicher Sicht empfoh- len, diese nicht in Richtung Westen dem Adenauerring zugewandt zu orientieren. Aufgrund der Überschreitungen des Werts von 60 dB(A) in der Nacht an der Westfassade des nördlichsten Baukörpers wird aus fachlicher Sicht empfohlen, an der betroffenen Fassade keine öffenbaren Fenster von Schlafräumen vorzusehen. Ist eine solche Grundrissorientierung nicht möglich, sind spezielle bauliche Maß- nahmen wie vorgelagerte Loggien bzw. Wintergärten oder Prallscheiben vorzu- sehen, die ausreichend belüftet werden. Dadurch wird erreicht, dass vor dem ge- öffneten Fenster des Aufenthaltsraums Beurteilungspegel von weniger als 60 dB(A) nachts vorliegen. Passive Schallschutzmaßnahmen Bei Überschreitung der maßgeblichen Orientierungswerte der DIN 18005 werden passive Schallschutzmaßnahmen durch eine entsprechende Ausgestaltung der Außenbauteile von schützenswerten Aufenthaltsräumen vorgeschlagen. Die von Überschreitungen der Orientierungswerte für Mischgebiete betroffenen Fassaden sind in der Anlage 4 mit einer schwarz gepunkteten Linie dargestellt. Für die erforderlichen passiven Schallschutzmaßnahmen sind die Anforderungen der DIN 4109 zu berücksichtigen. Baurechtlich eingeführt ist aktuell die DIN 4109, Stand 1989. Die aktuelle Fassung der DIN 4109 mit Stand vom Juli Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 26 - 2016 ist noch nicht baurechtlich eingeführt, soll aber im Vorgriff im Sinne einer möglichst kritischen Betrachtung herangezogen werden. Die maßgeblichen Außenlärmpegel wurden für den jeweils höchsten Pegel an den Fassaden der Gebäude ermittelt. Somit sind die maximal an den Fassaden auftretenden Außenlärmpegel dargestellt. An den von Überschreitungen der nächtlichen Orientierungswerte der DIN 18005 betroffenen Fassaden von Wohnnutzungen ist durch ein geeignetes Lüftungs- konzept sicherzustellen, dass der ausreichende Mindestluftwechsel von Schlaf- räumen auch bei geschlossenen Fenstern eingehalten werden kann. Zum Beispiel erfolgt die Belüftung der Schlafräume über eine schallabgewandte Fassade, an der die oben genannten Werte eingehalten werden, oder ein ausreichender Luftwechsel wird durch technische Be- und Entlüftungssysteme sichergestellt. Auswirkungen durch Anlagenlärm Zur Einhaltung der schalltechnischen Anforderungen der TA Lärm durch Anlagen- lärm an der benachbarten schützenswerten Bebauung sind ggf. Schallschutz- maßnahmen erforderlich. Diese können jedoch erst dimensioniert werden, wenn die Planungen und der Umfang des Anlieferverkehrs im Detail feststehen. Ein detaillierter Nachweis der Einhaltung der schalltechnischen Anforderungen ist daher im Baugenehmigungs- verfahren zu erbringen. Durch die Nutzung der geplanten Tiefgaragenzufahrten im Norden und Westen des Plangebiets ist zu erwarten, dass die schalltechnischen Anforderungen der TA Lärm an der benachbarten schützenswerten Bebauung am Tag deutlich unter- schritten werden. Unabhängig der voraussichtlichen Nutzung der Tiefgarage im Tagzeitraum (6:00 – 22:00 Uhr) wären auch im Nachtzeitraum (22:00 – 6:00 Uhr – lauteste Nacht- stunde). Ein- und Ausfahrten aus schalltechnischen Gesichtspunkten möglich. Ein detaillierter Nachweis der Einhaltung der schalltechnischen Anforderungen ist im Baugenehmigungsverfahren zu erbringen. Zur Bewältigung der Thematik Anlagenlärm auf der konkreten Vorhabenebene wurden unter Nr. 15 „Immissionsschutz“ entsprechende Hinweise in den Bebau- ungsplan aufgenommen. 4.7.2 Klima Im Gutachten der iMA Richter & Röckle GmbH & Co. KG (s. Kap. 9 der Begrün- dung) wurden die Strömungsverhältnisse (Durchlüftung), die thermischen Ver- hältnisse, die Verschattung und die lufthygienische Situation dargestellt und die Auswirkungen der geplanten Bebauung berechnet bzw. abgeschätzt. Im Wesent- lichen ergeben sich folgende Einschätzungen: Lokalklima Durch die Versiegelung nehmen die Oberflächentemperaturen und auch die Luft- temperatur im Plangebiet selbst zu. Die Speicherwirkung moderner Gebäude ist aber deutlich geringer als die von Gebäuden im Bestand. Die Auswirkungen auf die Temperaturverhältnisse in der näheren Umgebung des Plangebiets werden als Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 27 - gering eingeschätzt. Die Planung führt durch die projektierten Gebäude zu einer Reduktion der bodennahen Strömungsgeschwindigkeiten. Dadurch wird je nach Windrichtung die Durchlüftung im Umfeld des Plangebiets reduziert. Wohngebiet östlich des Plangebiets Bei nordöstlichen Winden, wie sie bei autochthonen Wetterlagen in den Abend- und Nachtstunden häufig vorkommen, wird die Wohnbebauung östlich des Plangebiets kaum beeinträchtigt. Die wegen der Stadtrandlage relativ unbelastete Luft erreicht das Wohngebiet weiterhin. Bei südwestlichen Windrichtungen wird die Durchlüftung im Wohngebiet reduziert. Die herantransportierte Luft kommt aus dem Stadtgebiet und ist deshalb sowohl lufthygienisch als auch thermisch belastet. Da im Wohngebiet weder hohe thermische noch lufthygienische Belas- tungen „produziert“ werden, bringt eine Reduktion der Durchlüftung bei diesen Windrichtungen keine erheblichen Nachteile. Adenauerring Die Durchlüftungsreduktion im Adenauerring führt dort zu höheren Luftbelas- tungen, da die Kfz bezogenen Emissionen im Straßenraum langsamer wegtrans- portiert werden. KIT Campus westlich des Plangebiets Der Ostrand des bestehenden Campus wird bei nordöstlichen Windrichtungen bodennah schlechter belüftet, bei südöstlichen Windrichtungen ergeben sich kaum Auswirkungen. Verschattung Wohngebiet östlich des Plangebiets Abhängig von der Jahreszeit und der Lage der Wohnhäuser geht die Sonne in den Nachmittags- bzw. Abendstunden über den geplanten Gebäuden unter. Mit Realisierung der Planung reduziert sich die tägliche Besonnungsdauer um eine bis maximal zwei Stunden. Die DIN 5034-1 „Tageslicht in Innenräumen“ fordert für eine ausreichende Be- lichtung mindestens vier Stunden mögliche Sonnenscheindauer zur sog. „Tag- undnachtgleiche“ am 21. März bzw. 23. September. Dieser Wert wird mit min- destens 7 Stunden direkter Besonnungsdauer auch zukünftig noch immer deut- lich übertroffen. KIT Campus westlich des Plangebiets Abhängig von der Jahreszeit, der Lage der Gebäude und dem betrachteten Stockwerk geht die Sonne über dem westlich angerenzenden Campusbereich morgens ebenfalls etwa 1 Stunde später auf. Mit Blick auf die o.g. Vorgaben der DIN 5034-1 „Tageslicht in Innenräumen“ ist jedoch auch hier nicht mit kritischen Auswirkungen auf die bestehenden Universitätsnutzungen zu rechnen. Lufthygiene Durch die Planung werden Quell- und Zielverkehre induziert und die Durchlüf- tung des Straßenraums des Adenauerrings auf dem Abschnitt des Plangebietes reduziert. Beide Effekte führen zu einer Zunahme der Luftbelastung. Die Ausbrei- tungsrechnungen zeigen, dass sowohl im Nullfall wie auch im Planfall die Grenz- werte der 39. BImSchV sicher eingehalten bzw. deutlich unterschritten werden. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 28 - Die Beurteilung lokalklimatischer Auswirkungen ist schwierig, da es keine ver- bindlichen Grenz- oder Richtwerte gibt. Insofern gilt es unerwünschte Effekte zu minimieren. Es sollten zur Minimierung unerwünschter Effekte folgende Empfeh- lungen berücksichtigt werden: Der Versiegelungsgrad soll möglichst gering gehalten werden. Dies wird im vor- liegenden Fall durch die Festsetzung von Dachbegrünung und der weitläufigen, ca. 9.400 m2 großen Grünfläche sichergestellt. Der alte Baumbestand soll soweit möglich erhalten werden. Durch die Verschattungswirkung der großen Kronen entstehen im Sommer bioklimatisch angenehme Aufenthaltsräume. Die vorge- schriebene Orientierung an der EnEV stellt sicher, dass die Gebäude nach einem hohen energetischen Standard errichtet werden und damit zur Minimierung der Speicherwirkung und zur Reduktion anthropogener Abwärme beitragen. Durch die geplanten Versickerungsmaßnahmen bleiben die Grünbereiche bei Trocken- perioden länger grün und schaffen kühlende Mikroklimate. Quell- und Zielver- kehre werden durch den bestehenden sehr guten und im Zuge der Kombilösung noch besser ausgebauten Anschluss an den ÖPNV und das Radwegenetz vermie- den (siehe Hinweis Nr. 14 „Lokalklima, Lufthygiene“). Klimaoptimierte Bebauung Im „Städtebaulichen Rahmenplan Klimaanpassung“ der Stadt Karlsruhe wird der überplante Bereich als Fläche, auf der eine „klimaoptimierte Nachverdichtung möglich“ ist, ausgewiesen. Empfehlungen zur klimaoptimierten Bebauung beziehen sich häufig auf die Ge- bäudestellung, eine ausreichende Durchgrünung, Beachtung und Schutz eventu- ell vorkommender Kaltluftleitbahnen und dem teilweisen Erhalt des jeweiligen bestehenden Siedlungscharakters. Da das Gebiet keine Luftleitbahn darstellt und auch nur eingeschränkt dem Transport von Kaltluft dient, sind bezüglich der Gebäudestellung keine Optimie- rungen erforderlich. Ein bodennaher Luftaustausch in Ost-West-Richtung ist durch die anhand der festgesetzten Baufenster gesicherten Schneisen zwischen den Gebäuden gewährleistet. Die Durchgrünung kann im Ist-Zustand durch die Nutzung als Kfz-Stellflächen und Lagerflächen mit Bracheanteilen nur als befriedigend eingestuft werden. Im Planfall wird die Durchgrünung „geordnet“ und zur Wohnbebauung hin eine Grünzäsur mit Baumbestand festgesetzt. Im Klimagutachten wurde empfohlen, den Versiegelungsgrad möglichst gering zu halten und Dachbegrünung einzu- planen. Im Bebauungsplan wurde dem durch die Festsetzung, dass Stellplätze außerhalb der Baufenster nur in Tiefgaragen angeordnet werden dürfen und der verbindlichen Vorgabe von Dachbegrünung bei Neubauten entsprochen. Ferner regelt der Bebauungsplan, dass der alte Baumbestand, in Bereichen in de- nen dies möglich ist, erhalten werden muss. Durch die Verschattungswirkung der großen Kronen entstehen im Sommer bioklimatisch angenehme Aufenthaltsräu- me. Vergleichbare Effekte werden mit neu gepflanzten Bäumen erst nach ca. 20 Jahren erreicht. Eine wesentliche Maßnahme stellt die Minimierung der Wärmespeicherwirkung der Gebäude dar. Dem wird durch Einhaltung der Forderungen der Energieein- Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 29 - sparverordnung EnEV erzielt. Dies reduziert auch die Abwärme durch Heizung der Gebäude. Auch die Versickerung von Regenwasser kann einen positiven lokalklimatischen Effekt bewirken. Die Versickerungsbecken sorgen bei Trockenperioden dafür, dass Grünbereiche durch die Aufrechthaltung der Verdunstung länger als küh- lende Mikroklimate fungieren können. 5. Umweltbericht Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenent- wicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weniger als 20.000 m² festsetzt. Er wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Eine Um- weltprüfung ist deshalb nicht durchzuführen. 6. Sozialverträglichkeit Die Planung dient der Entwicklung wissenschaftlicher Einrichtungen in Forschung und Lehre und ist inhaltlich sozialverträglich. Der Übergang in das benachbarte Wohngebiet wird durch eine naturnah gestaltete Grünfläche unter möglichst weitgehender Bewahrung des Baumbestands ebenfalls sozialverträglich gestaltet – Beeinträchtigungen der Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind ausgeschlossen. Im Bereich des Botanischen Instituts befindet sich zurzeit lediglich eine Dienstwoh- nung für den Hausmeister. Bei Verlagerung der Nutzung ist auch für diese Dienstwohnung ein alternativer Standort nachzuweisen. Aus diesem Grund ist kein Sozialplan notwendig. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 30 - 7. Statistik 7.1 Flächenbilanz Nettobauland Sondergebiet ca. 3,14 ha 99,37 % Geltungsbereich gesamt ca. 3,16 ha 100,00 % Abb. 01: geplante Geschossflächen nach städtebaulichem Konzept (s.a. Anlage 1 der Begründung) Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 31 - 7.2 Geplante Bebauung Geschossfläche Baublock 1 5.500 m² Baublock 2 9.240 m² Baublock 3 9.240 m² Baublock 4 13.570 m² Baublock 5 2.700 m² Gesamt Neubau 40.250 m² Bestand 1 2.100 m² Bestand 2 1.130 m² Gesamt 43.480 m² 7.3 Bodenversiegelung1 Gesamtfläche ca. 3,16 ha 100,00 % derzeitige Versiegelung ca. 1,10 ha 35,03 % durch den Bebauungsplan max. zulässige versiegelte Fläche ca. 2,38 ha 75,17 % Hinweise: - In den Festsetzungen sind wasserdurchlässige Beläge für Wege, Durchfahrten und Platzbereiche vorgeschrieben. Der Versiegelungsgrad reduziert sich dem- entsprechend. - In den textlichen Festsetzungen ist Dachbegrünung vorgeschrieben. 8. Kosten 8.1 Kostenübernahmen Durch Erschließung und Baumaßnahmen entstehen der Stadt Karlsruhe keine Kosten. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages ist mit dem Land Baden- Württemberg u.a. die Durchführung bzw. die Kostenübernahme des Eingriffs in den öffentlichen Straßenraum zur Herstellung der neuen Grundstückszu- und - abfahrt am Adenauerring zu regeln (s. letzter Abschnitt des Kap. 4.4.2 der Be- gründung). Der Städtebauliche Vertrag ist rechtzeitig vor Satzungsbeschluss zwi- schen den beiden Vertragspartnern zum Abschluss zu bringen. 1 Die maximal zulässige versiegelte Fläche berechnet sich aus den versiegelten Verkehrsflächen, der maximal überbaubaren (auch mit Nebenanlagen) Grundfläche (in der Regel GRZ + 50 %, max. 80 % der Grundstücksfläche) der Baugrundstücke sowie allen anderen zur Versiegelung vorgesehenen Flächen im öffentlichen Raum. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 32 - 8.2 Kosten zu Lasten der Stadtwerke Die Investitionskosten für Wasser-, Gas- und Stromversorgung werden über Bei- träge und Gebühren finanziert. 9. Gutachten Für das Bebauungsplanverfahren wurden nachfolgende Gutachten erstellt: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, arguplan GmbH, Vorholzstr. 7, 76137 Karls- ruhe, Stand vom August 2015 Historische Untersuchung Bodenaufnahme und -bewertung, ARCADIS DEUTSCHLAND GMBH, Griesbachstraße 10, 76185 Karlsruhe, Stand vom 05.11.2015 Fachgutachten Klima + Luft, iMA Richter & Röckle GmbH & Co. KG Eisenbahn- straße 43 79098 Freiburg, Stand vom 04.02.2016 „Schallimmissionsprognose“, Kurz und Fischer GmbH, Beratende Ingenieure, Brückenstraße 9, 71364 Winnenden, Stand vom 03.02.2017 Verkehrsuntersuchung KIT Erweiterung Campus Süd, PTV Transport Consult GmbH Stumpfstraße 1 76131 Karlsruhe, Stand vom 12.12.2016 Stadtplanungsamt Karlsruhe, 12. Mai 2017 Prof. Dr. Anke Karmann-Woessner Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 33 - ANLAGE 1. Städtebauliches Konzept ASTOC Architects and Planners GmbH, Köln MESS GbR, Kaiserslautern Stand 17.11.2016 (genordet, ohne Maßstab) Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 34 - B. Hinweise 1. Versorgung und Entsorgung Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karlsruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 m von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestigten Stand- platz ebenerdig aufzustellen. Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, eine evtl. Steigung darf 5 % nicht überschreiten. Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zum er- schließenden Weg liegen und 2,50 m bis 3,50 m Abstand von geplanten bzw. vorhandenen Bäumen einhalten. 2. Entwässerung Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tieferliegende Grundstücks- und Gebäudeteile können nur über Hebeanlagen entwässert wer- den. Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen übli- cherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei starken Niederschlägen ist deshalb ein Aufstau des Regenwassers auf der Stra- ßenoberfläche möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maß- nahmen der Eigentümer bzw. der Anwohner selbst entsprechend zu schützen. 3. Niederschlagswasser Das unbedenkliche Niederschlagswasser soll gem. § 55 Abs. 2 Wasserhaushalts- gesetz ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Eine Versickerung erfolgt über Versickerungsmulden mit belebter Bodenschicht. Die hydraulische Leistungsfähigkeit der Versickerungsmulde ist gemäß Arbeits- blatt DWA-A 138 in der jeweils gültigen Fassung zu bemessen. Die Notentlastung der Versickerungsmulde kann über einen Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem erfolgen. Bei anstehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung auch durch die Kombination mit einer weiteren Versicke- rungsmulde hergestellt werden (Konkretes siehe Begründung und örtliche Bau- vorschriften). Ergänzend kann das auf Dachflächen anfallende Niederschlagswasser gesammelt werden. Sofern Zisternen eingebaut werden, ist zur Ableitung größerer Regener- eignisse bei gefüllten Zisternen ein Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentli- che Kanalsystem vorzusehen. Ein Rückstau von der Kanalisation in die Zisterne Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 35 - muss durch entsprechende technische Maßnahmen vermieden werden. Bei an- stehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung über eine Versi- ckerungsmulde erfolgen. Bei Errichtung bzw. baulicher Veränderung von Wasserversorgungsanlagen sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung 2001 sowie Artikel 1 Infektions- schutzgesetz, § 37 Abs. 1 unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Der Betrieb von Zisternen muss beim Gesundheitsamt angezeigt werden. Um eine Verkeimung des öffentlichen Trinkwasserleitungssys- tems durch Niederschlagswasser auszuschließen, darf keine Verbindung zwischen dem gesammelten Niederschlagswasser und dem Trinkwasserleitungssystem von Gebäuden bestehen. Die Bodenversiegelung soll auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Not- wendige Befestigungen nicht überbauter Flächen der Baugrundstücke sollen zur Verringerung der Flächenversiegelung weitgehend wasserdurchlässig ausgebildet werden, z.B. als Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasen- pflaster), soweit nicht die Gefahr des Eindringens von Schadstoffen in den Unter- grund besteht. Nach Möglichkeit soll auf eine Flächenversiegelung verzichtet werden. 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale Sollten bei der Durchführung der vorgesehenen Arbeiten archäologische Funde oder Befunde entdeckt werden, sind diese gemäß § 20 Denkmalschutzgesetz (DSchG) umgehend dem Landesamt für Denkmalpflege, Dienstsitz Karlsruhe, Moltkestraße 74, 76133 Karlsruhe, zu melden. Archäologische Funde (z.B. Stein- werkzeuge, Metallteile, Keramikreste, Knochen, etc.) oder Befunde (Gräber, Mauerreste, Brandschichten, bzw. auffällige Erdverfärbungen) sind bis zum Ab- lauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhal- ten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde oder das Regierungspräsidium Stuttgart (Referat 84.2) mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Evtl. vorhandene Kleindenkmale (z.B. Bildstöcke, Wegkreuze, historische Grenz- steine, Brunnensteine, steinerne Wegweiser und landschaftsprägende Natur- steinmauern) sind unverändert an ihrem Standort zu belassen und vor Beschädi- gungen während der Bauarbeiten zu schützen. Jede Veränderung ist mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe abzustimmen. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§27 DSchG) wird hingewiesen. Bei der Sicherung und Dokumentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rechnen. 5. Baumschutz Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen (Baumschutzsatzung) verwiesen. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 36 - 6. Altlasten Vor dem Rückbau von Gebäuden (Botanischer Garten, südlicher Bereich) ist ein Rückbau- und Entsorgungskonzept zu erstellen und mit der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz abzustimmen. Sämtliches anfallendes Aushubmaterial ist in Abstimmung mit der Stadt Karlsru- he, Umwelt- und Arbeitsschutz abfallrechtlich zu untersuchen (Erstellung eines Aushub- und Entsorgungskonzeptes). Im Bereich des Botanischen Gartens besteht weiterer Untersuchungsbedarf. Aus fachtechnischer Sicht können die entsprechenden altlastenrelevanten Untersu- chungen baubegleitend – zum Beispiel im Zuge des Gebäuderückbaus – durchge- führt werden. Die Maßnahmen sind im Vorfeld mit der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz abzustimmen. In Abhängigkeit der Detailplanung sind im Bereich der Freiflächen eventuell die Untersuchung des Wirkungspfades Boden-Mensch und/oder ein Bodenaus- tausch/-auftrag erforderlich. Das Anlegen von Versickerungsmulden im Bereich von anthropogenen Auffül- lungen ist nicht möglich. Gegebenenfalls ist das Auffüllmaterial auszuheben und fachgerecht zu entsorgen. Zum Nachweis der Schadstofffreiheit ist eine Sohlbe- probung erforderlich. Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefahren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Beein- trächtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind un- verzüglich der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Markgrafenstraße 14, 76131 Karlsruhe, zu melden. 7. Erdaushub / Auffüllungen Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür verwendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremd- beimengungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu si- chern. Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundes- Bodenschutzgesetz) vom 17.03.1998 in der derzeit gültigen Fassung verwiesen. 8. Private Leitungen Private Leitungen sind von der Planung nicht erfasst. 9. Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kindern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4 und § 39 LBO). Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 37 - 10. Erneuerbare Energien Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung er- neuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Erneu- erbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nutzung er- neuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) wird verwiesen. 11. Feuerwehr Rettungsweg (§ 15 Abs. 2 LBO) Führt der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr, müssen zur Durchführung wirksamer Lösch- und Rettungsarbeiten durch die Feuerwehr von öffentlichen Verkehrsflächen 1. zu Gebäuden der Gebäudeklassen 1 - 3 Zu- oder Durchgänge 2. zu Gebäuden der Gebäudeklassen 4 - 5 und Sonderbauten Zu- oder Durch- fahrten bis zu den zum Anleitern bestimmten Stellen vorhanden sein. Bei Gebäuden, die ganz oder mit Teilen mehr als 50 m von einer öffentlichen Verkehrsfläche entfernt liegen, können Zu- oder Durchfahrten zu den vor oder hinter den Gebäude liegenden Grundstücksteilen verlangt werden (§ 2 Abs. 1 LBOAVO). Weitergehende Forderungen werden im Zuge des Bauge- nehmigungsverfahrens geprüft. Löschwasserversorgung Entlang des Adenauerrings befinden sich zur Zeit keine Hydranten. Diese sind in diesem Bereich nachzurüsten und in den nachfolgenden Planungs- und Geneh- migungsverfahren nachzuweisen. Zur Brandbekämpfung muss eine ausreichende Wassermenge zur Verfügung stehen. Die Mindestlöschwassermenge ist entspre- chend dem Arbeitsblatt DVGW 405 auf mindestens 96 m³/h festzusetzen. 12. Artenschutz Nach § 39 Satz 1 Absatz 5 Ziffer 2 Bundesnaturschutzgesetz dürfen Bäume, He- cken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze grundsätzlich nur im Win- terhalbjahr, d. h. vom 1. Oktober bis zum 28./29. Februar, abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden (sog. zeitliches Fäll- und Rodeverbot). Eine Aus- nahme von diesem Verbot gilt gemäß § 39 Absatz Satz 2 Ziffer 4 Bundesnatur- schutzgesetz für zulässige Bauvorhaben, wenn nur geringfügiger Gehölzbewuchs zur Verwirklichung der Baumaßnahme beseitigt werden muss und hierbei keine artgeschützten Tiere, deren Entwicklungsformen oder Fortpflanzungs- und Ruhe- stätten beeinträchtigt werden (vgl. artenschutzrechtliche Zugriffsverbote nach § 44 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz). Zum Schutz von Fledermäusen, die sich möglicherweise an den Gebäuden aufhal- ten, soll der Abriss der Gebäude nach Möglichkeit zwischen August und Oktober stattfinden, da die Tiere während dieser Monate mobil sind und ausweichen können. Alternativ kann während der mobilen Phase der Tiere zwischen August Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 38 - und Oktober die Metallleiste unterhalb der Regenrinne überklebt werden, um ei- ne mögliche Wiederbesiedlung des Dachstuhls durch Fledermäuse zu unterbin- den. Die Erhaltungskulturen im Botanischen Garten sollen gesichert und ggf. an den neuen Standort verlagert werden. Sollten für die neu zu errichtenden Gebäude große Glasflächen vorgesehen wer- den, so sind zur Vermeidung von Vogelschlag geeignete Maßnahmen vorzuse- hen. Übereckverglasungen sind zu vermeiden. Bei Verdacht auf ein erhöhtes Vo- gelschlagrisiko muss dem Bauantrag die Unbedenklichkeitsbescheinigung eines ökologischen Fachgutachters beigefügt werden, in der prognostiziert wird, dass das Ausfallrisiko unter der artenschutzrechtlichen Signifikanzschwelle verbleibt bzw. mithilfe von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen unter die Schwel- le herabgesenkt werden kann (siehe Begründung Ziff. 4.6.3). Da die im Zuge des Bebauungsplanverfahrens durchgeführte, spezielle arten- schutzrechtliche Prüfung lediglich einen zeitlich befristeten Ist-Zustand abbildet, kann es erforderlich sein, den Gehölzbestand vor Eingriff in diesen nochmals auf dessen dann aktuelle Artenschutzrelevanz hin zu untersuchen und ggf. Maß- nahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum vorgezogenen Ausgleich durch- zuführen. 13. Oberbodenauftrag bei neu angelegten Grünflächen Da die Böden im Plangebiet nur eine mittlere bis geringe Leistungsfähigkeit auf- weisen, soll bei Neuanlage von Grünflächen durch eine fachgerechte Aufbrin- gung von ca. 20 cm Oberboden ein Gewinn um eine Wertstufe in der Gesamt- bewertung realisiert werden. 14. Lokalklima, Lufthygiene Der Versiegelungsgrad soll möglichst gering gehalten werden. Dies ist im vorlie- genden Falle durch Dachbegrünung möglich. Zur Minimierung der Speicherwirkung und zur Reduktion anthropogener Ab- wärme sollen die Gebäude nach einem hohen energetischen Standard errichtet werden (mind. Einhaltung gültiger Energieeinsparverordnung EnEV). Es ist zu prüfen, ob die Kühllasten von Klimaanlagen über das Grundwasser ab- geführt werden können. Dadurch werden gerade an heißen Tagen Abwärmebe- lastungen der Luft im Umfeld vermieden. Ein emissionsarmes Heizkonzept ist anzustreben. Zur Senkung der bioklimatischen Belastung im Nahbereich wird für Wege- und Platzflächen sowie für Fassaden die Verwendung heller Materialien empfohlen. Bei Abriss- und Bauarbeiten sollen emissionsarme Baumaschinen eingesetzt wer- den. Staubentwicklung beim Abriss ist durch Bewässerung und Beregnung gering zu halten. Der öffentliche Straßenraum ist durch bedarfsweise Reinigung von Schmutz freizuhalten. Entwurf Bebauungsplan „KIT Campus Süd / Adenauerring“ 12. Mai 2017 - 39 - 15. Immissionsschutz Im Zuge der weiteren Planungen zur Anlieferzone des KIT Campus Süd sind die folgenden Hinweise zu beachten: Die Verladung der Lkw/Lieferwagen sollte möglichst westlich der geplanten Bau- körper erfolgen, abgewandt der Wohnbebauung östlich des Plangebiets. Sofern dies nicht möglich ist und die Verladung zwischen den Gebäuden erfolgen soll, ist die Verladezone ggf. durch bauliche Maßnahmen zu schützen. Bei der Verladung sollten möglichst lärmarme Hilfsmittel, z.B. gummibereifte Kleinstapler, eingesetzt werden. Die Möglichkeit einer nächtlichen Verladung zwischen 22 Uhr und 6 Uhr wäre im Detail zu prüfen. Es ist damit zu rechnen, dass dies nur im westlichen Bereich o- der unter Berücksichtigung umfangreicher baulicher Maßnahmen möglich ist. Die schalltechnischen Auswirkungen der geplanten Tiefgaragenausfahrten sollten minimiert werden, z. B. durch Einhausungen der Rampen oder absorbierende Verkleidungen der Wände und Decke im Einfahrtsbereich. Die Schallemissionen der haustechnischen Anlagen sind im Zuge der Detailpla- nung durch technische und/oder betriebliche Maßnahmen (Schalldämpfer, Nach- tabsenkung…) so zu begrenzen, dass die schalltechnischen Anforderungen der TA Lärm in der Nachbarschaft eingehalten werden. 16. Belange der Bundeswehr Emissionen der Bundeswehr Von der Bundeswehrfachschule in der Rintheimer Querallee 4, 76131 Karlsruhe können am Tag und zur Nachtzeit Lärmimmissionen im Sinne des Bundesimmis- sionsschutzgesetzes ausgehen. Es wird darauf hingewiesen, dass Beschwerden und Ersatzansprüche, die sich auf die von der Bundeswehrliegenschaft ausgehenden Emissionen wie Schießbetrieb etc. beziehen, nicht anerkannt werden.
https://www.karlsruhe.de/b3/bauen/bebauungsplanung/plaene/kitcampussued/HF_sections/content/ZZmfvjXHMwAaKo/ZZn5VLula2iOmq/OL170512_begru%CC%88ndung_adenauerring.pdf
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Rosenweg Ecke Dahlienweg Textliche Teile Planzeichnung Anlagen Stadt Karlsruhe Nr. 856 Gartenstadt Gesamtinhalt:  Förmlicher Satzungsteil mit Verfahrensvermerken und Ausfertigung  Planungsrechtliche Festsetzungen nach BauGB - Planzeichnung* - Textliche Festsetzungen  Örtliche Bauvorschriften nach Landesbauordnung (LBO) - Planzeichnung* - Textliche Regelungen  Dem Bebauungsplan beigefügte Anlagen: - Begründung - Vorhaben- und Erschließungsplan - Hinweise - Planzeichnung * vereint in einer gemeinsamen Planzeichnung. Verfahrensvermerke / Ausfertigung Einleitungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 12 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO am 23.05.2017 Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO vom 26.06.2017 bis 04.08.2017 Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO am 21.11.2017 Der vorhabenbezogene Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind unter Beachtung des vorstehenden Verfahrens als Satzung beschlossen worden. Sie werden hiermit ausgefertigt. Karlsruhe, 28.11.2017 Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister In Kraft getreten (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO) mit der Bekanntmachung am 15.12.2017 Beim Stadtplanungsamt zu jeder- manns Einsicht bereitgehalten (§ 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO) ab 15.12.2017 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Rosenweg Ecke Dahlienweg“, Karlsruhe – Rüppurr Vorhabenträger: Gartenstadt Karlsruhe eG Ostendorfplatz 2 76199 Karlsruhe Telefon: 0721 988-210 Fax: 0721 988-2180 E-Mail: info@gartenstadt-karlsruhe.de Planverfasser: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Vorhaben- und Erschließungsplan GERHARDT.stadtplaner.architekten Bernd Bistritz Architekten Weinbrennerstraße 13 Hirschstraße 1 76135 Karlsruhe 76287 Rheinstetten Telefon: 0721 831-030 Telefon: 07242 937-00 Fax: 0721 831-0399 Fax: 07242 937-030 E-Mail: mail@gsa-karlsruhe.de E-Mail: info@bistritz.de Inhaltsverzeichnis: A. Begründung gemäß § 9 Absatz 8 Baugesetzbuch (beigefügt) ......... 5 1. Aufgabe und Notwendigkeit .............................................................. 5 2. Bauleitplanung..................................................................................... 5 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung ................................................................. 5 2.2 Verbindliche Bauleitplanung.................................................................... 5 3. Bestandsaufnahme .............................................................................. 5 3.1 Räumlicher Geltungsbereich.................................................................... 5 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz ........ 6 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung ................................. 6 3.4 Eigentumsverhältnisse............................................................................. 7 3.5 Belastungen............................................................................................ 7 3.5.1 Altlasten ................................................................................................. 7 3.5.2 Immissionen ........................................................................................... 7 4. Planungskonzept ................................................................................. 7 4.1 Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzung.................................................... 8 4.2.1 Art der baulichen Nutzung ...................................................................... 9 4.3 Maß der baulichen Nutzung.................................................................... 9 4.4 Bauweise / Abstandsflächen .................................................................. 10 4.5 Überbaubare Grundstücksflächen ......................................................... 11 4.6 Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen................................................ 11 4.7. Erschließung ......................................................................................... 12 4.7.1 Öffentlicher Personennahverkehr .......................................................... 12 4.7.2 Motorisierter Individualverkehr .............................................................. 12 4.7.3 Ruhender Verkehr................................................................................. 12 4.7.4 Geh- und Radwege............................................................................... 13 4.7.5 Ver- und Entsorgung............................................................................. 13 4.7.6 Energiekonzept..................................................................................... 14 4.8 Gestaltung............................................................................................ 14 4.9 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz .......... 15 4.9.1 Grünplanung, Pflanzungen ................................................................... 15 4.9.2 Eingriff in Natur und Landschaft............................................................ 15 4.9.3 Ausgleichsmaßnahmen ......................................................................... 16 4.9.4 Artenschutz .......................................................................................... 16 4.10 Belastungen.......................................................................................... 16 4.10.1 Schallschutz.......................................................................................... 16 4.10.2 Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel................................. 19 4.10.3 Maßnahmen für den Klimaschutz ......................................................... 20 5. Umweltbericht ................................................................................... 20 6. Sozialverträglichkeit .......................................................................... 20 7. Statistik............................................................................................... 20 7.1 Flächenbilanz ........................................................................................ 20 7.2 Geplante Bebauung .............................................................................. 20 7.3 Bodenversiegelung................................................................................ 20 - 3 - 8. Kosten................................................................................................. 21 9. Durchführung..................................................................................... 21 10. Übersicht der erstellten Gutachten /Untersuchungen .................... 21 B. Hinweise (beigefügt) ......................................................................... 22 1. Versorgung und Entsorgung ................................................................. 22 2. Entwässerung ....................................................................................... 22 3. Grundwasser ........................................................................................ 22 4. Niederschlagswasser ............................................................................. 22 5. Archäologische Funde, Kleindenkmale .................................................. 23 6. Baumschutz .......................................................................................... 24 7. Altlasten ............................................................................................... 24 8. Erdaushub / Auffüllungen ..................................................................... 24 9. Private Leitungen .................................................................................. 24 10. Barrierefreies Bauen .............................................................................. 24 11. Erneuerbare Energien............................................................................ 24 12. Artenschutz .......................................................................................... 24 13. Vogelschlag .......................................................................................... 25 14. Außenbeleuchtung ............................................................................... 25 15. Karlsruher Innenentwicklungskonzept (KAI)........................................... 25 C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften... 26 I. Planungsrechtliche Festsetzungen.................................................... 26 1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen.............................................. 26 2. Art der baulichen Nutzung .................................................................... 26 3. Maß der baulichen Nutzung.................................................................. 27 3.1 Wandhöhe ........................................................................................... 27 3.2 Grundfläche ......................................................................................... 27 4. Bauweise und überbaubare Flächen ...................................................... 27 5. Flächen für Stellplätze und Garagen ...................................................... 27 6. Nebenanlagen ...................................................................................... 27 7. Pflanzgebote und Pflanzerhaltung......................................................... 28 7.1 Erhaltung von Bäumen.......................................................................... 28 7.2 Pflanzung von Einzelbäumen ................................................................ 28 7.3 Begrünung der Tiefgaragen .................................................................. 28 7.4 Dachbegrünung.................................................................................... 28 II. Örtliche Bauvorschriften ................................................................... 30 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen ............................................ 30 1.1 Dächer.................................................................................................. 30 2. Unbebaute Flächen, Einfriedungen, Abfallbehälterstandplätze ............... 30 2.1 Vorgärten ............................................................................................. 30 2.2 Unbebaute Flächen ............................................................................... 30 2.3 Abfallbehälterstandplätze ..................................................................... 30 2.4. Einfriedigungen .................................................................................... 30 3. Werbeanlagen und Automaten ............................................................. 30 4. Außenantennen.................................................................................... 31 5. Niederspannungsfreileitungen............................................................... 31 6. Niederschlagswasser ............................................................................. 31 - 4 - III. Sonstige Regelungen......................................................................... 31 IV. Zeichnerische Festsetzungen – Planzeichnung ................................ 32 Unterschriften............................................................................................... 33 Inhaltsübersicht des Vorhaben- und Erschließungsplans (VEP) ................ 34 Anlage: Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) - 5 - A. Begründung gemäß § 9 Absatz 8 Baugesetzbuch (beigefügt) 1. Aufgabe und Notwendigkeit Die „Gartenstadt Karlsruhe eG“ plant den Neubau von drei Wohngebäuden mit 38 sozial geförderten, barrierefreien Wohnungen auf einem Standort au- ßerhalb der denkmalgeschützten Gesamtanlage am Rosenweg, Ecke Dahlien- weg, um dem steigenden Bedarf an Wohnraum für Senioren im Bereich des Stadtteils gerecht zu werden. Das Areal ist heute mit Garagenhöfen überbaut und weitgehend versiegelt und befindet sich ebenso wie die angrenzenden Wohnbauflächen im Eigentum des Vorhabenträgers. Das Vorhaben basiert auf der Planung des Büros Bernd Bistritz Architekten aus Rheinstetten. Das Vorha- ben wurde am 28. Mai 2015 im Gestaltungsbeirat vorgestellt, dabei wurde die Umwandlung von Garagenhöfen in Wohnflächen begrüßt. In der Sitzung am 16. Juli 2015 wurde das Vorhaben vom Gestaltungsausschuss abschließend diskutiert und seine Umsetzung in der vorgestellten Weise empfohlen. Um das nötige Planungsrecht für die geplante Erweiterung zu schaffen, soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Vorhabenträger ist die Gartenstadt Karlsruhe eG. 2. Bauleitplanung 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung Das Planungsgebiet ist im gültigen Flächennutzungsplan des Nachbarschafts- verbandes Karlsruhe (FNP NVK) als „Wohnbaufläche“ dargestellt. Die Planung ist somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. 2.2 Verbindliche Bauleitplanung Das Planungsgebiet liegt im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nummer 186 vom 30. September 1929 und Nummer 208 vom 31. Juli 1936, die als einfache Bebauungspläne (Baufluchtenpläne) zu werten sind. Zudem setzt der Bebauungsplan Nummer 614 „Nutzungsartenfestsetzungen“ vom 22. Febru- ar 1985 das Planungsgebiet als Reines Wohngebiet fest. Da das geplante Vorhaben außerhalb der festgesetzten Baufluchten liegt, ist die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans erforderlich. Die Festsetzungen der oben genannten Bebauungspläne Nummer 186, Nummer 208 und 614 werden für den Geltungsbereich des vorhabenbezo- genen Bebauungsplans „Rosenweg Ecke Dahlienweg“ durch dessen Festset- zungen ersetzt. 3. Bestandsaufnahme 3.1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich umfasst Teile der Flurstücke Nummer 13860, 11925 und 13915 und hat eine Größe von insgesamt in etwa 0,33 Hektar Das Planungsgebiet grenzt im Süden an den Rosenweg, im Osten an den Kro- kusweg und im Westen und Norden an die bestehende Wohnbebauung der Gartenstadt. - 6 - Maßgeblich für die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes. 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz Das Planungsgebiet liegt im Randbereich der Kinzig-Murg-Niederung am west- lichen Rand der Gartenstadt in Nachbarschaft zum Max-Planck-Gymnasium. Die gegenwärtig als Garagenhof genutzten Grundstücke weisen einen hohen Versiegelungsgrad auf, das Gelände ist weitgehend eben. Als wesentlicher Baumbestand sind die bestehenden Linden im Bereich des Knotenpunktes Ro- senweg / Dahlienweg zu nennen. Beim südlich an die obengenannten Flurstücke angrenzenden "Eichelgarten" (Flurstück 11986, Gemarkung Karlsruhe) handelt es sich um Wald im Sinne des § 2 Landeswaldgesetz Baden-Württemberg (LWaldG). Waldbesitzer ist die Stadt Karlsruhe, hier vertreten durch das Gartenbauamt. Im Waldstreifen zwi- schen der Eichelgartenschule und dem Rosenweg wachsen derzeit Hainbu- chen, Bergahorne, Ulmen, Robinien, Roteichen. Die Baumhöhen betragen zwi- schen 10 Meter und 25 Meter. Der Abstand der geplanten Neubauten zum Wald beträgt in etwa 15 Meter, die Bauflucht aus dem Baufluchtenplan Rüppurr-Ost von 1936 (Bebauungsplan Nummer 208) wird dabei in Richtung Wald überschritten. Die Belange des Artenschutzes wurden im Rahmen eines Fachbeitrags unter- sucht. Darin wurde die Planung auf ein Vorliegen beziehungsweise eine dro- hende Verwirklichung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände des § 44 Ab- satz 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geprüft und insofern das beson- dere Artenschutzrecht des BNatSchG abgearbeitet. Die Ergebnisse der arten- schutzrechtlichen Prüfung sind in Ziffer 4.9.4 dargestellt. Mögliche Folgen durch die Nähe des Planungsgebietes zu dem Landschafts- schutzgebiet „Oberwald“ sowie zu dem Natura 2000-Gebiet 701 6-343 „Oberwald und Alb in Karlsruhe“ wurden von der Unteren Naturschutzbehör- de im Rahmen einer Vorprüfung abgeschätzt. Es wurde festgestellt, dass keine Beeinträchtigung für die Schutzgebiete durch das Maß und die Art der geplan- ten Bebauung zu erwarten sind. Weitere gutachterliche Stellungnahmen sind nicht erforderlich. Der Standort liegt im Wasserschutzgebiet Durlacher Wald Zone lllB. Der Standort befindet sich im Bereich einer bekannten Grundwasserverunreini- gung und somit im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung der Stadt Karls- ruhe. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist deshalb die Nutzung des Grundwassers zu Trink- und Badezwecken untersagt. Gegen die Entnahme von Grundwasser zur Gartenberegnung bestehen aber keine grundsätzlichen Einwände. Die Errichtung eines Grundwasserbrunnens bedarf jedoch einer wasserrechtlichen Erlaubnis. 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Außer Garagenhöfen befinden sich keine weiteren Gebäude im Planungsge- biet. Insgesamt sind gegenwärtig im Planungsgebiet 56 Garagenstellplätze vorhanden. Die Erschließung des Planungsgebietes erfolgt über das bestehen- de Straßensystem des Rosenweges, des Dahlienweges und des Krokusweges. - 7 - Im westlichen Teil des Planungsgebietes befindet sich ein in Nord-Süd- Richtung verlaufender Fußweg, der im Rahmen der Planung fortzuführen ist. Im Teilbereich östlich des Dahlienweges wird ein Teilbereich der nördlich an die Garagenhöfe angrenzenden Reihenhausgärten einbezogen. Das Planungsgebiet gehört nicht zum räumlichen Geltungsbereich der denk- malgeschützten Sachgesamtheit „Gartenstadt Karlsruhe“. 3.4 Eigentumsverhältnisse Mit Ausnahme der öffentlichen Verkehrsflächen des Dahlienweges (Flurstück 13860), die im Eigentum der Stadt sind, befinden sich die Flächen des Pla- nungsgebietes im Eigentum des Vorhabenträgers. 3.5 Belastungen 3.5.1 Altlasten Im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind derzeit keine Altlasten, Altlastverdachtsflächen oder schädlichen Bodenveränderungen bekannt (Erhebungsstand 31. Dezember 2011). 3.5.2 Immissionen Zu berücksichtigen sind die Einwirkungen des Verkehrslärms auf das Plange- biet und die Auswirkungen der Planung auf die umgebende Wohnbebauung, die nach rechtskräftigem Bebauungsplan als Reines Wohngebiet festgesetzt ist. Dabei sind insbesondere die geplanten Tiefgaragenzufahrten zu berück- sichtigen. Außerdem sind die an das Plangebiet angrenzenden Schulgebäude, in die Überlegung mit einzubeziehen. Dabei ist nicht der durch den Schulbetrieb ent- stehende Kinderlärm, sondern lediglich der durch eventuelle Freizeitaktivitäten von Jugendlichen entstehende Lärm, wie zum Beispiel auf Bolzplätzen oder Skateranlagen schalltechnisch zu bewerten. Die relevanten Sportanlagen lie- gen in diesem Fall auf der vom Vorhaben abgewandten Seite des Schulgebäu- des, so dass aufgrund der abschirmenden Wirkung des Gebäudes nicht von wesentlichen Auswirkungen auszugehen ist. Zur Beurteilung der schalltechnischen Situation wurde eine gutachterliche Stel- lungnahme eingeholt, deren Ergebnisse unter Ziffer 4.10.1 dargestellt werden. 4. Planungskonzept Die Gartenstadt im Nordosten von Karlsruhe-Rüppurr ist eine denkmalge- schützte Wohnsiedlung, deren Träger die 1907 gegründete Baugenossen- schaft Gartenstadt Karlsruhe eG ist. Vor dem Hintergrund eines steigenden Bedarfs an Wohnungen für Senioren aber auch anderer Bevölkerungsgruppen plant die Gartenstadt Karlsruhe eG die Errichtung von drei Wohnhäusern im Bereich des Rosenweges auf Flächen, die bisher mit Garagenhöfen belegt waren. Die Grundstücke liegen außerhalb der denkmalgeschützten Sachgesamtheit „Gartenstadt Karlsruhe“. - 8 - Das entwickelte Konzept sieht zwei dreigeschossige Gebäude im Westen und ein dreigeschossiges Gebäude mit Staffelgeschoss (kein Vollgeschoss) im Osten des Planungsgebietes vor. Die Ausrichtung der Baukörper orientiert sich am Verlauf des Rosenweges, der die südliche Erschließungskante der Gartenstadt darstellt. Die kubischen Bau- körper, die mit einem begrünten Flachdach gedeckt sind, fügen sich in ihrer Höhenentwicklung in die bestehende Bebauung ein. Die beiden westlich gelegenen Gebäude sind als Dreispänner beziehungsweise Zweispänner organisiert. Die Erschließung der den beiden Baukörpern zuge- ordneten Tiefgarage erfolgt über den Rosenweg. Das dritte, östlich des Dahlienweges vorgesehene Gebäude ist über einen Lau- bengang erschlossen, über den pro Geschoss fünf Wohnungen erreichbar sind. Die zugeordnete Tiefgarage wird vom Krokusweg aus erschlossen. Insgesamt werden 38 Wohnungen angeboten, die über zwei bis vier Zimmer verfügen. Die Gebäude und Wohnungen sind barrierefrei gestaltet. Die barrie- refreie Erschließung der Gebäude erfolgt jeweils an der Nordseite der Gebäu- de. In den beiden Tiefgaragen werden die erforderlichen Stellplätze für die neue Wohnbebauung realisiert und ein Teil der entfallenden Stellplätze der Gara- genhöfe ersetzt. Auf Ziffer 4.7.3 wird verwiesen. Die Tiefgaragen sind über die gebäudebezogenen Fahrstühle und über externe Treppen erreichbar. Inklusive der zwei oberirdischen Stellplätze, werden insgesamt 58 Stellplätze angebo- ten. Der bestehende Fußweg zwischen Goldlackweg und Rosenweg bleibt beste- hen und wird barrierefrei an den Rosenweg angeschlossen. Mit Ausnahme der Aufstellflächen für Abfallbehälter, die in der Nähe der öffentlichen Straßenflä- chen positioniert werden müssen, sind die notwendigen Nebenräume für die Wohngebäude auf der straßenabgewandten Seite platziert. Die erforderlichen Spielplätze sind auf mehrere Standorte im Planungsgebiet verteilt. Im Bereich westlichen des Dahlienweges sind zwei Spielplätze entlang des oben genann- ten Fußweges angelegt. Eine Boule-Fläche ist angrenzend an den Dahlienweg geplant, ein weiterer Spielplatz ist nördlich des östlichen Wohngebäudes vor- gesehen. Die geplanten Spielflächen werden im Vorhaben- und Erschließungs- plan dargestellt. 4.1 Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzung In Anwendung von § 30 Absatz 2 Baugesetzbuch sind nur solche baulichen und sonstigen Nutzungen zulässig, die sich im Rahmen der planungsrechtli- chen Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans bewegen und zu denen sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag auf Basis des zu- gehörigen Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) verpflichtet. Der Vorhaben und Erschließungsplan (siehe Anlage) wird Bestandteil des Vor- habenbezogenen Bebauungsplans (VbB). Das mögliche Nutzungsspektrum wird im VbB bauplanungsrechtlich festgesetzt. - 9 - 4.2.1 Art der baulichen Nutzung Im Plangebiet wird ein Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzungsver- ordnung (BauNVO) festgesetzt. Da das Plangebiet im rechtskräftigen Flächen- nutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe als Wohnbaufläche dar- gestellt ist, ist die festgesetzte Nutzungsart aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. In Anwendung von § 1 Absatz 5 und 6 der BauNVO wird festgesetzt, dass ei- nige der in einem Allgemeinen Wohngebiet allgemein zulässige Nutzungen als ausnahmsweise oder als nicht zulässig definiert oder ausnahmsweise zulässige Nutzungen nicht Bestandteil des Bebauungsplans sind. Da sich im Umkreis des Planungsgebietes nur Wohnbauflächen beziehungs- weise Flächen für schulische Einrichtungen befinden, ist davon auszugehen, dass sich die festgesetzten Nutzungen verträglich in ihre Umgebung einfügen. Die als allgemein zulässig festgesetzten Wohngebäude sollen die städtebauli- che Abrundung der Gartenstadt gewährleisten und einen Beitrag zu dem in Karlsruhe dringend benötigten Wohnraum leisten. Zur Stärkung der innerstäd- tischen Quartiersstrukturen ist hierbei die Unterbringung von Läden zur Nah- versorgung durchaus erwünscht und damit auch als allgemein zulässig defi- niert. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke können ebenfalls als ein verträglicher Nutzungsbaustein für das Plangebiet in- klusive seiner Nachbarschaft angesehen werden und sind somit auch allge- mein zulässig. Ausnahmsweise zulässig werden die der Versorgung des Gebietes dienenden Schank- und Speisewirtschaften, nicht störende Handwerksbetriebe, Betriebe des Beherbergungsgewerbes sowie Anlagen für Verwaltungen festgesetzt. Die Zulässigkeit dieser Nutzungen muss demnach im Hinblick auf ihre Verträglich- keit mit der umgebenden Wohn- und Schulnutzung unter anderem bezogen auf die Größe des Vorhabens, ausgelöstem Stellplatzbedarf sowie Lärmemissi- onen im Einzelfall beurteilt werden. Anlagen für sportliche Zwecke, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Gar- tenbaubetriebe und Tankstellen sind unzulässig, da bei diesen Nutzungen da- von auszugehen ist, dass insbesondere durch Lärmemissionen Konflikte mit der bestehenden Wohnbebauung zu erwarten sind. Die Festsetzungen gewährleisten insgesamt eine homogene Entwicklung der bestehenden Wohnsiedlung. 4.3 Maß der baulichen Nutzung Nördlich und westlich grenzt das Planungsgebiet an eine zwei- bis dreige- schossige Wohnbebauung, östlich und südlich schließen sich die dreigeschos- sigen Baukörper des Max-Planck-Gymnasiums bzw. der Eichelgartenschule an. Die festgesetzten Wandhöhen ermöglichen eine dreigeschossige Bebauung im westlichen Teil des Planungsgebietes und eine dreigeschossige Bebauung mit Staffelgeschoss an der Ecke Krokusweg / Rosenweg. Insofern fügt sich die ge- plante Bebauung in ihrer Höhe in das städtebauliche Umfeld ein. Der Bezugs- punkt zur Ermittlung der Wandhöhen liegt knapp 50 Zentimeter über der be- - 10 - stehenden Gehweghöhe entlang des Rosenweges und ist im zeichnerischen Teil als absolute Höhe festgesetzt. Weiterhin wird festgesetzt, dass die maximale Wandhöhe durch technisch notwendige Dachaufbauten um bis zu 1 Meter überschritten werden darf. Dadurch wird zum Beispiel auch ermöglicht, Photovoltaikanlagen oder andere Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energien anzubringen, wenn die Funk- tionsfähigkeit der Dachbegrünung gewährleistet bleibt. Die festgesetzte maximale Grundflächenzahl entspricht mit 0,4 der gemäß § 17 Absatz 1 BauNVO festgelegten Obergrenze für allgemeine Wohngebiete. In Anwendung von § 19 Absatz 4 Satz 3 BauNVO wird eine Überschreitung der zulässigen Grundfläche durch die in § 19 Absatz 4 aufgeführten Anlagen zugelassen. Im Teilbereich westlich des Dahlienweges wird eine Überschrei- tung der zulässigen Grundfläche bis zu einer Grundflächenzahl von 0,92 zuge- lassen, im Teilbereich östlich des Dahlienweges bis zu einer Grundflächenzahl von 0,73. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Versiegelung der Grundstücke bisher schon das in der BauNVO vorgegebene Maß überschritten hat. Insgesamt wa- ren bisher in etwa 67 Prozent des Geltungsbereichs versiegelt, zukünftig wer- den es in etwa 82 Prozent sein. Ein erheblicher Teil der geplanten Versiegelung entsteht durch die beiden geplanten Tiefgaragen, die neben den Stellplätzen für die geplante Wohnbebauung auch Teile der bisherigen Garagenstellplätze aufnehmen. Hinsichtlich der Funktion der Wasserrückhaltung sind die geplan- ten erdüberdeckten Tiefgaragen der Bestandssituation mit asphaltierten Gara- genhöfen überlegen, so dass hinsichtlich der Auswirkung auf die natürlichen Funktionen des Bodens gegenüber dem Status quo von vergleichsweise gerin- gen Auswirkungen gesprochen werden kann. Um den negativen Folgen der Flächenversiegelung weiter entgegenzuwirken, werden außer der oben genannten Erdüberdeckung für die Tiefgaragen, noch weitere Maßnahmen festgesetzt. Die festgesetzte Begrünung der Dachflächen der Wohngebäude dient ebenfalls der besseren Rückhaltung des Regenwas- sers und wirkt sich insgesamt positiv auf das Stadtklima aus. Auch die vorge- schriebene Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen wirkt sich positiv auf die Regenwasserrückhaltung aus. Außerdem stellt das Projekt als Maßnahme der Innenentwicklung einen insge- samt flächensparenden Beitrag zur Schaffung von in Karlsruhe derzeit drin- gend benötigtem Wohnraum dar. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass aufgrund der oben genannten Gründe in diesem Fall eine Überschreitung der nach § 19 Absatz 4 BauNVO vorgesehenen Grenzen der zulässigen Grundflächenzahl aus städtebaulicher Sicht vertretbar sind. 4.4 Bauweise / Abstandsflächen Durch die Festsetzung der offenen Bauweise wird in Verbindung mit den fest- gesetzten Baugrenzen sichergestellt, dass sich die Baukörper hinsichtlich ihrer - 11 - Länge verträglich in die angrenzende bauliche Struktur der Gartenstadt einfü- gen. Die gesetzlichen Abstandsflächen nach Landesbauordnung werden überwie- gend eingehalten, lediglich beim mittleren Gebäude überschreiten die Ab- standsflächen die nördliche Grundstücksgrenze. Da sich die nördlich angren- zenden Grundstücke ebenfalls im Eigentum des Vorhabenträgers befinden, kann die Überschreitung durch die Eintragung einer entsprechenden Baulast auf dem Nachbargrundstück geregelt werden. Die erforderlichen Abstandsflä- chen zu den Bestandsgebäuden werden eingehalten. Der Abstand zu den nördlich angrenzenden, bestehenden Wohngebäuden ist etwa doppelt so groß wie die Höhe der geplanten Gebäude und bleibt damit in einem für Wohngebiete verträglichen Bereich. In den Wintermonaten führen die neuen Wohngebäude zu einer Verschattung im Bereich der Gartenflächen der nördlich angrenzenden Wohnbebauung. Da die Gartennutzung in diesem Zeitraum naturgemäß stark eingeschränkt ist, wird dies aber als vertretbar eingestuft. 4.5 Überbaubare Grundstücksflächen Die Baufenster werden durch Baugrenzen definiert. Die vorgesehenen Baufenster orientieren sich an der Größe der geplanten Be- bauung. Bei dem Wohngebäude östlich des Dahlienweges wird eine zweite Baugrenze eingeführt, um ein Zurückspringen des Staffelgeschosses zu sichern und damit den Eindruck einer durchgängig viergeschossigen Bebauung in diesem Bereich zu vermeiden. Eine Überschreitung der inneren Baugrenze durch die Dachkon- struktion und durch Terrassengeländer wird in Abstimmung mit der vorliegen- den Gebäudeplanung zugelassen, da die Staffelung des Baukörpers gewahrt bleibt. Die zu dem erhaltenden Lindenbaum orientierte Baugrenze wurde so gesetzt, dass der Erhalt des Baumes möglichst nicht beeinträchtigt wird. Um die ge- planten Balkone bzw. Terrassen zu ermöglichen, wurde festgesetzt, dass die Baugrenzen mit untergeordneten Bauteilen bis zu eine Breite von 3,5 Meter und einer Tiefe von 1 Meter überschritten werden dürfen. 4.6 Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen Die Abgrenzung von Flächen für Tiefgaragen orientiert sich an dem geplanten Vorhaben. Da die für die Wohnbebauung erforderlichen Stellplätze über die geplanten Tiefgaragen abgedeckt werden, werden sonstige oberirdische Garagen ausge- schlossen. Zusätzlich zu den unterirdischen Stellplätzen werden im Bereich des Dahlienweges zwei oberirdische Stellplätze angeboten. Die Lage wird im zeichnerischen Teil als Flächen für Stellplätze festgesetzt. Insgesamt sind im Planungsgebiet 58 Stellplätze vorgesehen. Die notwendigen Nebenanlagen für die geplanten Wohngebäude wie Stell- plätze für Fahrräder werden auf der straßenabgewandten Seite der neuen Baukörper realisiert. Die Aufstellflächen für Abfallbehälter werden in der Nähe - 12 - der öffentlichen Straßenflächen positioniert, um eine geregelte Leerung zu ermöglichen. Für die bestehenden Reihenhäuser im Bereich östlich des Dahli- enweges sollen Gartenschuppen für die entfallenen Garagenflächen angebo- ten werden. Dementsprechend wird auch im südlichen Bereich der bestehen- den Gartenflächen eine Fläche für Nebenanlagen festgesetzt. 4.7. Erschließung 4.7.1 Öffentlicher Personennahverkehr Das Plangebiet ist über die Haltestelle Ostendorfplatz in der Herrenalber Straße an das städtische Öffentliche-Personennahverkehr-Netz angeschlossen. Zusätz- liche Haltepunkte sind nicht vorgesehen. 4.7.2 Motorisierter Individualverkehr Die Erschließung für den motorisierten Individualverkehr erfolgt über das be- stehende Straßennetz des Rosenweges, des Krokusweges und des Dahlienwe- ges. Änderungen am bestehenden Straßennetz sind nicht erforderlich. 4.7.3 Ruhender Verkehr Personenkraftwagen-Stellplätze Insgesamt werden im Planungsgebiet 58 Stellplätze angeboten. Pro Wohnein- heit ist entsprechend den Vorschriften der Landesbauordnung und der gängi- gen städtischen Praxis ein Stellplatz nachzuweisen. Im Bereich des Vorhabengebiets befinden sich 56 Garagen. Lediglich 15 von diesen Garagen sind bestehenden Wohneinheiten in der Gartenstadt als im Sinne der Landesbauordnung notwendige Stellplätze zugeordnet. Von den verbleibenden 41 vermieteten Garagen werden momentan in etwa zwei Drit- tel tatsächlich als Personenkraftwagen-Stellplätze genutzt, so dass durch das Vorhaben insgesamt etwa 28 (baurechtlich nicht notwendige) Stellplätze ent- fallen. Die Anordnung von zusätzlichen Stellplätzen im näheren Umfeld des Vorha- bengebiets ist nicht möglich, der Zuschnitt der Tiefgaragen im Vorhabengebiet ist bereits optimiert. Das verbleibende Defizit kann aber zum Teil durch beste- hende Stellplätze an anderen Stellen in der Gartenstadt ausgeglichen werden. In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass die Garagen ge- genwärtig auch nicht ausschließlich an die daran angrenzenden Bewohner vermietet sind. So gibt es in der Tiefgarage im Hainbuchenweg einen Leerstand von drei bis sieben Stellplätzen, weitere elf Stellplätze, die an Fremdmieter vergeben sind, können bei Bedarf gekündigt werden. Darüber hinaus können die Bestands- mieter des Rosenweges bei Mieterwechseln bevorzugt berücksichtigt werden (in den letzten Jahren gab es in etwa 40 Mieterwechsel pro Jahr). Für den durch den Rückbau der Garagenhöfe entfallenen Stauraum plant die Gartenstadt, bei den an das Vorhabengebiet angrenzenden Grundstücken neue Schuppen zu bauen. Insgesamt stellt die Planung vor dem Hintergrund des permanent rückläufigen Bestandes an sozial geförderten Wohnungen in Karlsruhe einen wertvollen - 13 - Beitrag zur Stadtentwicklung dar. Als eine Maßnahme der Innenentwicklung entspricht sie darüber hinaus dem Ziel eines sparsamen Umgangs mit den vor- handenen Flächen. Deshalb wird der begrenzte Verlust von Stellplätzen auch angesichts der oben genannten Möglichkeiten für Ersatzstellplätze in der Ab- wägung als vertretbar eingestuft, um den benötigten sozial geförderten inner- städtischen Wohnraum schaffen zu können. Fahrradstellplätze Die erforderlichen Stellplätze für Fahrräder werden teilweise in den Tiefgara- gen untergebracht, außerdem ist für den westlichen und den östlichen Teil je- weils ein oberirdischer, überdachter Fahrradabstellraum vorgesehen. Insgesamt sind 76 Fahrradstellplätze vorgesehen. Die Aufzüge der geplanten Gebäude sind für den Transport von Fahrrädern ausreichend bemessen. 4.7.4 Geh- und Radwege Der bestehende Gehweg zwischen Goldlackweg und Rosenweg wird erhalten und barrierefrei an den Rosenweg angeschlossen. Auf die Sicherung des Weg- es durch ein entsprechendes Gehrecht wird verzichtet, da sich sowohl das Vorhabengebiet als auch der Rest des Weges im Eigentum der Gartenstadt be- finden, so dass der Weg wie bisher von den Anwohnern der Gartenstadt be- nutzt werden kann. Im Übrigen bleiben die bestehenden Gehwege erhalten. Der Gehweg entlang des Rosenweges erfüllt mit einer Breite von über drei Meter auch die heutigen Anforderungen der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen. 4.7.5 Ver- und Entsorgung Versorgung mit Strom, Gas, Wasser, Wärme Die Versorgung des Plangebietes erfolgt durch Anschluss an das bestehende Versorgungsnetz. Entwässerung Die Entwässerung des Bauvorhabens erfolgt im Trennsystem. Schmutzwasser Das Flurstück 11925 ist entwässerungstechnisch über den Dahlienweg er- schlossen. Es sind somit keine weiteren öffentlichen Entwässerungsleitungen zu bauen. Durch das Grundstück von Haus eins und Haus zwei westlich des Dahlienwe- ges (vergleiche Darstellung im Vorhaben- und Erschließungsplan) verläuft der- zeit ein öffentlicher Schmutzwasserkanal. Der Kanal wurde zwischenzeitlich umgebaut und im Bereich des privaten Grundstücks stillgelegt. Der stillgelegte Teil wird im Zuge der Bauarbeiten vom Vorhabenträger abgebrochen. Eine Ab- stimmung ist hierzu zuvor mit dem Tiefbauamt der Stadt Karlsruhe erforder- lich. Im Übrigen werden die Gebäude an die bestehende Schmutzwasserkana- lisation angeschlossen. - 14 - Niederschlagswasser Das anfallende Regenwasser soll der bestehenden Kanalisation zugeführt wer- den. Die geplante Erdüberdeckung der Tiefgaragen und die geplante Dachbe- grünung tragen zur Rückhaltung des Niederschlags bei und entlasten damit die Kanalisation. Die Entwässerung der Gartenbereiche der angrenzenden Reihenhausbebau- ung im Bereich Reseedenweg 95 bis 105 erfolgt weiterhin grundstücksbezo- gen auf den eigenen Gartenflächen. Abfallentsorgung Für die notwendigen Abfallbehälter ist im östlichen und im westlichen Teil eine eingehauste Abstellfläche vorgesehen, von der aus die Entsorgung über den Rosenweg erfolgen kann. 4.7.6 Energiekonzept Energetische Ausstattung Die geplanten Wohngebäude werden im Kreditanstalt für Wiederaufbau 55- Standard realisiert. Die Heizenergieversorgung der Gebäude erfolgt über eine Pelletzentralheizung. 4.8 Gestaltung Das Planungsgebiet gehört nicht zum räumlichen Geltungsbereich der denk- malgeschützten Sachgesamtheit „Gartenstadt Karlsruhe“, ein Kulturdenkmal nach § 2 Denkmalschutzgesetz. Insofern ist die Gestaltung der Gebäude nach städtebaulichen Kriterien zu beurteilen. Auch aufgrund der Nähe zur Garten- stadt wurde die geplante Bebauung im Gestaltungsbeirat der Stadt Karlsruhe behandelt und seine Umsetzung empfohlen. Die mit begrünten Flachdächern versehene Bebauung wird neben der histori- schen Anlage der Gartenstadt als eigenständige Einheit wahrgenommen. In Länge und Geschossigkeit fügen sich die dreigeschossigen Baukörper aber maßstäblich in die umliegende Bebauung ein. Auch der Gliederung der Fassa- den durch offen gestaltete Treppenhäuser und Balkone sowie die Materialität der Fassade schaffen Bezüge zur bestehenden Bebauung. Die Fassaden sind als helle Putzfassaden mit Verglasungen im Bereich der Treppenhäuser und Balkone gestaltet. Der notwendige Sonnenschutz wird über Schiebeläden hergestellt, die ebenfalls zur Gliederung der Fassade beitra- gen. Das Staffelgeschoss beim östlich gelegenen Baukörper ist durch Rück- sprünge und in der Materialität gegenüber den darunterliegenden Geschossen abgesetzt. Werbeanlagen und Automaten sind aufgrund der geplanten Nut- zung nicht vorgesehen und werden deshalb ausgeschlossen. Um ein durchgängiges Erscheinungsbild zum Straßenraum sicherzustellen und zur Verbesserung der Durchgrünung des Plangebietes sind Einfriedigungen nur als geschnittene Hecken mit oder ohne dahinter liegendem Drahtgeflecht zu- lässig. Niederspannungsfreileitungen werden ebenso wie individuelle Außenbezie- hungsweise Satellitenantennen aus stadtgestalterischen Gründen ausgeschlos- - 15 - sen. Zur Sicherung der ungehinderten Informations-Zugänglichkeit ist pro Ge- bäude allerdings eine Gemeinschaftsantennenanlage oder Satellitenantenne zulässig. 4.9 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz 4.9.1 Grünplanung, Pflanzungen Von der Baumaßnahme sind insgesamt sieben durch die städtische Baum- schutzsatzung erfasste Bäume betroffen, für die eine Fällerlaubnis erforderlich ist. Für die Weide und die beiden Birken an der Rückseite der bestehenden Gara- gen sowie einen Feldahorn neben dem Wohnhaus Nummer 107 wurde eine Fällerlaubnis in Aussicht gestellt. Die Weide und die Birken werden durch den Abbruch der Garagen unvermeidbar in ihrer Standsicherheit beeinträchtigt. Der Feldahorn ist nur bedingt erhaltenswert und im Straßenraum wenig prä- sent. Sehr markant und prägend für den Kreuzungsbereich sind hingegen drei Linden am Knotenpunkt Rosenweg/Dahlienweg. Vorgesehen ist der Erhalt von einer Linde, zwei Linden müssen aufgrund der beengten Grundstückszuschnitte, der Stellung der Baukörper und des not- wendigen Umfangs der Tiefgaragen entfernt werden. Für die beiden entfal- lenden Bäume werden in der Nähe der ursprünglichen Standorte Ersatzpflan- zungen vorgenommen. Die Tiefgarage wird mit einer 40 Zentimeter starken Erdschicht bedeckt, womit eine entsprechende Begrünung mit Rasen und Stauden ermöglicht wird. Die Flachdächer werden begrünt, sodass gegenüber dem bisherigen Zustand eine stärkere Durchgrünung des Planungsgebietes umgesetzt wird. 4.9.2 Eingriff in Natur und Landschaft Bei dem südlich an das Planungsgebiet angrenzenden Eichelgarten (Flurstück 11986) handelt es sich um Wald im Sinne des § 2 Landeswaldgesetz Baden- Württemberg (LWaldG). Durch die Veränderung der Bauflucht im Bereich des Rosenweges wird der nach § 4 Absatz 3 der Landesbauordnung vorgesehene Mindestabstand von baulichen Anlagen mit Feuerstellen zum Waldrand unter- schritten. Das vom Wald auf die Wohngebäude ausgehende Gefährdungspo- tential ist somit gegeben. Eine Unterschreitung ist aber möglich, wenn die Festsetzungen eines Bebau- ungsplans Gebäude mit einem geringeren Abstand zulassen. Die Unterschrei- tung des Waldabstandes erfolgt im Einvernehmen mit der Stadt Karlsruhe, wenn der Vorhabenträger einer Haftungsverzichtserklärung zu Gunsten des Waldbesitzers und dem Eintrag einer entsprechenden Grunddienstbarkeit zu- stimmt. Die Haftungsverzichtserklärung wird Bestandteil des Durchführungs- vertrags. Das Planungsgebiet befindet sich in der Nähe des südlich angrenzenden Land- schaftsschutzgebietes „Oberwald“ sowie zu dem Natura 2000-Gebiet 7016- 343 „Oberwald und Alb in Karlsruhe“. Die Betroffenheit der Schutzgebiete wurde von der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde im Rahmen einer - 16 - Vorprüfung untersucht. Weitere gutachterliche Stellungnahmen sind nicht er- forderlich. Der Eingriff in Natur und Landschaft kann insgesamt als gering eingestuft werden, da das Plangebiet bereits heute bebaut beziehungsweise stark versie- gelt ist und die Gebäude eine Abrundung eines bereits bestehenden Wohnge- biets darstellen. 4.9.3 Ausgleichsmaßnahmen Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Bauge- setzbuch aufgestellt. Ein Umweltbericht mit Eingriffs-Ausgleichsbilanz ist des- halb nicht erforderlich. 4.9.4 Artenschutz Für die Belange des Artenschutzes wurde vom Büro Thomas Breunig, Institut für Botanik und Landschaftskunde aus Karlsruhe eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Darin wurde die Planung auf ein Vorliegen bzw. eine drohende Verwirklichung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände des § 44 Absatz 1 BNatSchG geprüft und insofern das besondere Artenschutzrecht des BNatSchG abgearbeitet. Im Rahmen einer Begehung zur artenschutzrechtlichen Voruntersuchung wur- de anhand der vorhandenen Habitatstrukturen eingeschätzt, ob Vorkommen von besonders oder streng geschützten Arten nach § 7 Absatz 2 Nummer 13 und 14 BNatSchG zu erwarten sind. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zu- sammenfassen: Es wurde keine besonders und auch keine streng geschützten Arten im Plan- gebiet nachgewiesen. Weiter wurde festgestellt, dass die Bäume eine potenti- elle Habitateignung für Vögel und Fledermäuse haben (können). Insgesamt werden durch das Vorhaben nach gutachterlicher Beurteilung keine Verbots- tatbestände des § 44 BNatSchG berührt, sofern die Beseitigung von Gehölzen außerhalb der Brutzeit eventuell betroffener Vogelarten zwischen Anfang Ok- tober und Ende Februar erfolgt. Sofern Bäume gefällt werden, sollte zuvor kontrolliert werden, ob es sich bei den ausgefaulten Astlöchern um Höhlen handelt, die durch überwinternde Fledermäuse belegt sind. Die Vorgaben für die Beseitigung von Gehölzen werden in die Hinweise des Bebauungsplans aufgenommen. 4.10 Belastungen 4.10.1 Schallschutz Aufgrund der unter Ziffer 3.5.1 dargestellten Immissionssituation in der Um- gebung des Plangebietes wurde zur Klärung der schalltechnischen Belange ei- ne schalltechnische Stellungnahme vom Büro Koehler, Leutwein und Partner aus Karlsruhe erstellt. Im Rahmen der schalltechnischen Stellungnahme sind zum einen Aussagen über die Einwirkungen durch Verkehrslärm auf das Plangebiet anhand der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) zu beurteilen. Weiterhin sind die Aus- wirkungen des Bauvorhabens auf die Umgebung zu beurteilen. Hierbei ist der - 17 - von der Zufahrt zur Tiefgarage ausgehende Lärm als Gewerbelärm einzustufen und nach der Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm zu beurteilen. Er- gänzend ist zu untersuchen, inwieweit sich Geräuschimmissionen aus den umgebenden Schulen auf das Plangebiet auswirken. Die Stellungnahme kommt zu folgendem Ergebnis: Vorgehensweise Entsprechend der DIN 18005, welche für die städtebauliche Planung zunächst zu beachten ist, sind verschiedene Geräuscharten (Verkehrs- und Gewerbe- lärm) aufgrund der verschiedenen Einstellungen der Betroffenen getrennt von- einander zu betrachten. Die Einschätzung der Lärmbelastungen durch Verkehrslärm erfolgt auf Grund- lage der Lärmkartierung im Rahmen der Lärmaktionsplanung der Stadt Karls- ruhe, Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz 2014 sowie der DIN 18005 (Schall- schutz im Städtebau) und der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (Ver- kehrslärmschutzordnung). Die Ausfahrt der Tiefgaragen ist auf den Grundstücksbereichen nicht als öf- fentlicher Verkehrslärm sondern als privater Anlagenlärm und somit als Ge- werbelärm nach der Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, 1998 zu beurteilen. Hierzu erfolgte eine Abschätzung des Verkehrsaufkommens durch die Wohneinheiten an den einzelnen Tiefgaragenzufahrten und Beurteilung anhand einen plausiblen Verteilung der Belastung über den Tages- /Nachtzeitraum. Eine Abschätzung der möglichen Fahrten in der lautesten Stunde im Nachtzeitraum und des Abstandes zu der bestehenden Bebauung ergibt die Einschätzung über die Ausführung bezüglich der Ausführung von Lärmminderungsmaßnahmen. Die Beurteilung der von den Schulflächen ausgehenden Lärmeinwirkungen be- ruht auf Ortskenntnis sowie den Bestimmungen bezüglich Freizeitlärm. Einwirkung Verkehrslärm auf das Bebauungsplangebiet Aus der Lärmkarte für den Tag-Abend-Nacht-Pegel (Lden) kann eine Lärmbelas- tung zwischen 56 und 57 Dezibel (A-Bewertung) abgeschätzt werden. Es ist hierzu auszuführen, dass der Pegel entsprechend den Vorgaben der 34. Bun- desimmissionsschutzverordnung (Lärmkartierung) aufgrund der Zuschläge für die Zeitbereiche Abend und Nacht etwas höher ausfällt, als die Beurteilungs- pegel entsprechend der für Deutschland geltenden Richtlinie DIN 18005. So- mit ist mit einer Belastung von in etwa 55 Dezibel (A-Bewertung), nach DIN 18005 und somit verträglichen Belastungen im Tageszeitraum zu rechnen. Im Nachtzeitraum zeigt die Kartierung Belastungen von in etwa 47 bis 48 Dezibel (A-Bewertung). Die Beurteilungspegel im Nachtzeitraum der Lärm- kartierung stimmen in dem Fall, dass sie nicht in der Nähe von Lichtsignalanla- ge liegen, gut mit dem Beurteilungspegel nach den Berechnungsvorgaben der DIN 18005 überein. Im vorliegenden Fall würden somit die Orientierungswerte der DIN 18005 in geringem Umfang überschritten. Die als Grenze des Zumut- baren angesehenen Immissionsgrenzwerte der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung würden jedoch weiterhin unterschrit- - 18 - ten. Aufgrund von Verkehrslärm sind für das Baugebiet daher mit verträgli- chen Lärmbelastungen durch Verkehrslärm zu rechnen. Gewerbelärm Tiefgaragenausfahrt Für die drei Wohngebäude sind zwei Tiefgaragen vorgesehen. Eine Tiefgarage für das Haus eins und zwei sowie eine Tiefgarage mit eigener Zufahrt für das Haus drei. Die Tiefgaragenausfahrt der Gebäude eins und zwei liegt auf der Westseite der Grundstücke und führt an einem bestehenden Wohngebäude vorbei und zwar mit einem Abstand von in etwa sieben Meter zwischen Ge- bäudefassade und Mitte der Zufahrt. Die Garagenzufahrt des Gebäudes drei befindet sich auf der Nordostseite mit der Ausfahrt zum Krokosweg. Die Ent- fernung zum nächstliegenden Gebäude beträgt hier zu der Fahrbahnmitte der Zufahrt in etwa 27 Meter. Die Tiefgarage für die Gebäude eins und zwei weist 32 Stellplätze auf. Für das Gebäude drei sind in der Tiefgarage 24 Stellplätze vorgesehen. Für die drei Gebäude sind insgesamt 38 Wohneinheiten vorgesehen. Bei 2,3 Einwohnern je Wohneinheit und 2,5 Fahrten pro Einwohner ergeben sich in etwa 220 Fahrbewegungen durch die geplante Anlage. Entsprechend der Anteile von Stellplätzen zu den Wohneinheiten ergibt sich eine prozentuale Aufteilung von 57 Prozent der Fahrten für die Tiefgarage von den Häu- sern eins und zwei und 43 Prozent für die Tiefgarage des Hauses drei und so- mit 125 Fahrten für die Tiefgarage Haus eins und zwei und 95 Fahrten für die des Hauses drei. Es wird davon ausgegangen, dass die Fahrten sich über den Tag entsprechend den gängigen Tagesganglinien verteilen. In den kritischen Nachtstunden mor- gens vor 6 Uhr oder abends nach 22 Uhr wird davon ausgegangen, dass bis zu drei Fahrbewegungen aus der Tiefgarage heraus oder in die Tiefgarage hinein stattfinden. Aus mehreren vergleichbaren schalltechnischen Untersuchungen mit Berech- nungen für Tiefgaragenausfahrten und ähnlicher Belastungen beziehungswei- se Abständen zu umgebender Bebauung lassen sich im Bereich der Tiefgara- genausfahrt von Haus eins und zwei für die direkt zur Tiefgarage hingerichtete Gebäudefassade für den Tageszeitraum deutliche Unterschreitungen der Im- missionsrichtwerte der Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm und im Nachtzeitraum Beurteilungspegel zwischen 35 und 40 Dezibel (A-Bewertung) ableiten. Die Immissionsrichtwerte für allgemeines Wohnen werden damit nachts unterschritten, die Immissionsrichtwerte für reines Wohngebiet nachts in geringem Umfang überschritten. Die geplante Tiefgaragenausfahrt an den Gebäuden eins und zwei sollte daher entsprechend dem aktuellsten Stand der Lärmminderungstechnik für zum Beispiel Garagentormotoren oder Strukturie- rung der Wand ausgestaltet sein, um unzumutbare Lärmbeeinträchtigungen zu vermeiden. Für die Tiefgaragenausfahrt an Gebäude drei, für die im Nachtzeitraum auch mit zwei bis drei Fahrten in der lautesten Nachtstunde zu rechnen ist, ergeben sich aufgrund des deutlich größeren Abstandes für die nördlich gelegene Wohnbebauung keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte auch für - 19 - reine Wohngebiete im Tages- oder Nachtzeitraum. Zu der zusätzlichen Ver- kehrserzeugung des Bauvorhabens insgesamt ist auszusagen, dass dies von dem bestehenden Verkehrsnetz aufgenommen werden kann, ohne dass sich die Lärmbelastungen im Umfeld maßgeblich erhöhen. Einwirkungen durch Freizeitlärm der umgebenden Schulen Zunächst ist auszuführen, dass der durch den Schulbetrieb entstehende Kin- derlärm, wie zum Beispiel in Pausen oder nach der Schule als Sozialadäquat hinzunehmen ist und keiner weiteren Untersuchung bedarf. Der durch even- tuelle Freizeitaktivitäten von Jugendlichen entstehende Lärm, wie zum Beispiel auf Bolzplätzen oder Skateranlagen ist schalltechnisch zu bewerten. Im vorlie- genden Fall gehen jedoch von solchen Aktivitäten keine maßgeblichen Lärmeinflüsse auf das Plangebiet aus, da keine Flächen für Freizeitaktivitäten der südlich liegenden Realschule Rüppurr oder des Max-Planck-Gymnasium im Osten direkt dem Bauvorhaben zugewandt sind, sondern vielmehr durch die Schulgebäude selbst abgeschirmt sind und auch eine relativ große Entfernung aufweisen. Zusammenfassung Zusammenfassend ist auszusagen, dass die durch Verkehrslärm entstehenden Lärmpegel im Bereich des Bauvorhabens noch in verträglicher Höhe liegen und durch Freizeitlärm der umgebenden Schulen mit keinen unzumutbaren Lärm- belastungen aufgrund der gegebenen Abschirmungen und Entfernungen zu rechnen ist. Durch das Bauvorhaben selbst entstehen auf den umgebenden Straßenzügen im Umfeld keine maßgeblichen Erhöhungen der Lärmbelastungen. Um unzu- mutbare Lärmbelastungen auch für die direkt im Umfeld der Tiefgaragenaus- fahrt der Gebäude eins und zwei liegenden Gebäudefassaden zu gewährleis- ten, ist die geplante Tiefgaragenein- und -ausfahrt im Bereich westlich des Dahlienweges entsprechend dem aktuellsten Stand der Lärmminderungstech- nik auszugestalten. Dies wird im Rahmen des Durchführungsvertrags gesi- chert. 4.10.2 Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel Die bioklimatische Belastungsstufe des betroffenen Siedlungsraumes kann mit „gering" bewertet werden. Der Wirkungsbereich autochthoner Strömungssys- teme durchzieht die Bebauung, da sich die Grün- und Freiflächen im Süden und Osten durch eine mittlere (350 bis 700 Kubikmeter/Sekunde) bis sehr ho- he Kaltluftlieferung (1.400 Kubikmeter/Sekunde) auszeichnen. Ein Klimagut- achten ist insofern nicht erforderlich. Durch die im Entwurf dargestellte Gebäudeausrichtung wird einer Barrierewir- kung durch ausreichend große Abstände zwischen den Gebäuden vorgebeugt. Die festgesetzte Dachbegrünung wirkt isolierend und verringert die Aufhei- zung der Gebäude. Darüber hinaus erfolgt eine Retention von Niederschlags- wasser, wodurch die Kanalisation vor allem bei Starkregenereignissen entlastet wird. Ergänzend wird bei Fassaden die Verwendung von hellen Oberflächen vorgeschrieben, um die Reflexion der Sonnenstrahlung (Albedos) zu erhöhen. - 20 - 4.10.3 Maßnahmen für den Klimaschutz Als Beitrag zum Klimaschutz werden die geplanten Wohngebäude im 55- Standard der Kreditanstalt für Wiederaufbau realisiert. Die Sicherung des Bau- Standards erfolgt über den Durchführungsvertrag. Die Heizungsanlage für die geplanten Gebäude soll als Pelletzentralheizung ausgeführt werden. 5. Umweltbericht Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch durchgeführt. Die Erstellung eines Umweltberichtes ist nicht erforderlich. Die Belange des Artenschutzes wurden in einer separaten artenschutzrechtlichen Untersuchung behandelt. Prüfung anderweitiger Lösungsmöglichkeiten Da es sich bei der vorliegenden Planung um die Überplanung von bereits be- stehenden, großflächig versiegelten Bereichen handelt, wurde keine sich hin- sichtlich der Umweltwirkungen wesentlich unterscheidende Planungsvariante erarbeitet. 6. Sozialverträglichkeit Bei der Planung wurden im Hinblick auf Sozialverträglichkeit insbesondere die nachfolgend erörterten Aspekte berücksichtigt: Das Vorhaben ist eine Maßnahme des sozial geförderten Wohnungsbaus. Die Gebäude sind barrierefrei konzipiert, die Wohnungsgrößen und Zuschnitte orientieren sich an den Bedürfnissen von Senioren. 7. Statistik 7.1 Flächenbilanz Grundfläche Gebäude (ohne TG) ca. 0,12 ha 36% Freiflächen ca. 0,21 ha 64% Gesamter Geltungsbereich ca. 0,33 ha 100% 7.2 Geplante Bebauung Bruttogrundfläche Wohnbebauung ca. 3.820 m² 7.3 Bodenversiegelung Gesamtfläche Plangebiet ca. 0,33 ha 100% Derzeitige Versiegelung Plangebiet ca. 0,22 ha 67% Künftige Versiegelung Plangebiet ca. 0,27 ha 82% - 21 - Hinweise: - In den Festsetzungen sind wasserdurchlässige Beläge für Wege, Zufahrten, Stellplätze und Hofflächen vorgeschrieben. Der Versiegelungsgrad redu- ziert sich dementsprechend. - In den textlichen Festsetzungen ist Dachbegrünung vorgeschrieben. 8. Kosten Der Vorhabenträger übernimmt den Rückbau des bestehenden Schmutzwas- serkanals, soweit er auf seinem Grundstück liegt. Der Stadt Karlsruhe entste- hen keine Kosten. 9. Durchführung Alle Verpflichtungen des Vorhabenträgers werden in einem Durchführungsver- trag geregelt. 10. Übersicht der erstellten Gutachten /Untersuchungen Schalltechnische Stellungnahme zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Rosenweg Ecke Dahlienweg“ vom 1. Dezember 2016. Erstellt vom Büro Koehler & Leutwein in Karlsruhe. Artenschutzrechtliche Prüfung vom Büro Thomas Breunig, Institut für Botanik und Landschaftskunde aus Karlsruhe, vom 14. Oktober 2015. - 22 - B. Hinweise (beigefügt) 1. Versorgung und Entsorgung Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karlsru- he in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 Meter von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befes- tigten Standplatz ebenerdig aufzustellen und mit einem zu begrünenden Sichtschutz zu versehen. Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, eine evtl. Steigung darf fünf Prozent nicht überschreiten. Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zum erschließenden Weg liegen und 2,50 Meter bis 3,50 Meter Abstand von ge- planten beziehungsweise vorhandenen Bäumen einhalten. 2. Entwässerung Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 Meter über der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tiefer liegende Grundstücks- und Gebäudeteile können nur über Hebeanlagen ent- wässert werden. Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen übli- cherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei starken Niederschlägen ist ein Aufstau des Regenwassers auf der Straßenober- fläche möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maßnahmen des Vorhabenträgers selbst entsprechend zu schützen. 3. Grundwasser Im Gebiet liegen hohe Grundwasserstände vor. Bisher wurde ein maximal Grundwasserstand von 114,35 Meter über Normalhöhennull beobachtet. Die- ser könnte nach Abschaltung des Wasserwerkes noch weiter ansteigen. Grundwasserdichte Keller beziehungsweise Tiefgaragenausbildungen sind deshalb zwingend vorzusehen. Der Standort liegt im Wasserschutzgebiet Durlacher Wald Zone lllB. Der Standort befindet sich im Bereich einer bekannten Grundwasserverunreini- gung und somit im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung der Stadt Karls- ruhe. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist deshalb die Nutzung des Grundwassers zu Trink- und Badezwecken untersagt. Gegen die Entnahme von Grundwasser zur Gartenberegnung bestehen aus Sicht des Amts für Um- welt- und Arbeitsschutzes aber keine grundsätzlichen Einwände. Die Errich- tung eines Grundwasserbrunnens bedarf jedoch einer wasserrechtlichen Er- laubnis. Das Arbeitsblatt W 101 vom Juni 2006 „Richtlinie für Trinkwasser- schutzgebiete, I. Teil „Schutzgebiete für Grundwasser“ ist zu berücksichtigen. 4. Niederschlagswasser Das unbedenkliche Niederschlagswasser soll gemäß § 55 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Ge- wässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige - 23 - öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entge- genstehen. Eine Versickerung erfolgt über Versickerungsmulden mit belebter Boden- schicht. Die hydraulische Leistungsfähigkeit der Versickerungsmulde ist gemäß Arbeitsblatt DWA-A 138 in der jeweils gültigen Fassung zu bemessen. Die No- tentlastung der Versickerungsmulde kann über einen Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem erfolgen. Bei anstehenden versicke- rungsfähigen Böden kann die Notentlastung auch durch die Kombination mit einer weiteren Versickerungsmulde erfolgen. Ergänzend kann das auf Dachflächen anfallende Niederschlagswasser gesam- melt werden. Sofern Zisternen eingebaut werden, ist zur Ableitung größerer Regenereignisse bei gefüllten Zisternen ein Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem vorzusehen. Ein Rückstau von der Kanalisation in die Zisterne muss durch entsprechende technische Maßnahmen vermieden werden. Bei anstehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung über eine Versickerungsmulde erfolgen. Bei Errichtung bzw. baulicher Veränderung von Wasserversorgungsanlagen sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung 2001 sowie Artikel 1 In- fektionsschutzgesetz, § 37 Absatz 1 unter Beachtung der allgemein anerkann- ten Regeln der Technik einzuhalten. Der Betrieb von Zisternen muss beim Ge- sundheitsamt angezeigt werden. Um eine Verkeimung des öffentlichen Trink- wasserleitungssystems durch Niederschlagswasser auszuschließen, darf keine Verbindung zwischen dem gesammelten Niederschlagswasser und dem Trink- wasserleitungssystem von Gebäuden bestehen. Die Bodenversiegelung soll auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Notwendige Befestigungen nicht überbauter Flächen der Baugrundstücke sol- len zur Verringerung der Flächenversiegelung weitgehend wasserdurchlässig ausgebildet werden, zum Beispiel als Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasenpflaster), soweit nicht die Gefahr des Eindringens von Schadstoffen in den Untergrund besteht. Nach Möglichkeit soll auf eine Flä- chenversiegelung verzichtet werden. 5. Archäologische Funde, Kleindenkmale Bei Baumaßnahmen besteht die Möglichkeit, dass historische Bauteile oder ar- chäologische Fundplätze entdeckt werden. In diesem Zusammenhang wird da- rauf hingewiesen, dass in der Umgebung des Plangebiets vorgeschichtliche Scherben bekannt sind, die dort eine vorgeschichtliche Siedlung vermuten las- sen. Historische Bauteile oder archäologische Fundplätze sind gemäß § 20 Denkmalschutzgesetz (DSchG) umgehend dem Landesamt für Denkmal- pflege (Dienstsitz Karlsruhe, Moltkestraße 74, 76133 Karlsruhe), zu melden. Fund und Fundstelle sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Mel- dung in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht das Landesamt für Denkmalpflege einer Verkürzung dieser Frist zustimmt. Das Verschweigen ei- nes Fundes oder einer Fundstelle ist ein Verstoß gegen das Denkmalschutzge- - 24 - setz und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Auf § 27 Denkmalschutzgesetz wird hingewiesen. Eventuell vorhandene Kleindenkmale (zum Beispiel Bildstöcke, Wegkreuze, his- torische Grenzsteine, Brunnensteine, steinerne Wegweiser und land- schaftsprägende Natursteinmauern) sind unverändert an ihrem Standort zu be- lassen und vor Beschädigungen während der Bauarbeiten zu schützen. Jede Veränderung ist mit dem Landesamt für Denkmalpflege abzustimmen. 6. Baumschutz Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12. Oktober 1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbe- ständen (Baumschutzsatzung) verwiesen. 7. Altlasten Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefah- ren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind unverzüglich der Stadt Karlsruhe, Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Markgrafenstraße 14, 76131 Karlsruhe zu melden. 8. Erdaushub / Auffüllungen Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür verwendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremdbeimengungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu sichern. Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundesbodenschutz- gesetz) vom 17. März 1998 in der derzeit gültigen Fassung verwiesen. 9. Private Leitungen Private Leitungen sind von der Planung nicht erfasst. 10. Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kin- dern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Absatz 4 und § 39 Landesbauordnung). 11. Erneuerbare Energien Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung erneuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Er- neuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nut- zung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) wird verwiesen. 12. Artenschutz Sollten Baumfällungen erforderlich sein, sollten diese vorrangig zwischen dem 1. Oktober und 28. Februar, also außerhalb der Fortpflanzungszeit, vorge- nommen werden. Damit wird eine erhebliche Störung oder Tötung der streng geschützten Arten bzw. der europäischen Vogelarten während der Fortpflan- - 25 - zungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten gemäß § 44 Absatz 1 Nummer 1 und 2 BNatSchG vermieden. Sofern Bäume gefällt werden, ist zuvor zu kontrollieren, ob es sich bei den ausgefaulten Astlöchern um Höhlen handelt, die durch überwinternde Fleder- mäuse belegt sind. Für den Fall, dass Fledermäuse festgestellt werden, ist der Fällzeitpunkt zu verschieben und sind die weiteren Maßnahmen in Abstim- mung mit dem Umwelt – und Arbeitsschutz, Abteilung Ökologie, Markgrafen- straße 14, 76131 Karlsruhe vorzunehmen) 13. Vogelschlag Größere Glasfassaden, stark spiegelnde Scheiben, verglaste Eckausbildungen und „Durchblicke“ sind zur Reduzierung des Vogelschlagrisikos zu vermeiden oder durch gestalterische Elemente zu gliedern. Insgesamt ist zu gewährleis- ten, dass die geplante Bebauung keine unzulässigen Ausfälle (Tötung oder Verletzung geschützter Tiere, die über das aktuelle normale Naturgeschehen hinausgehen) durch Vogelschlag oder ähnliches zur Folge hat. 14. Außenbeleuchtung Eine zusätzliche Lichtimmission für den angrenzenden Wald durch die Außen- beleuchtung ist zu vermeiden. Es sind insektenfreundliche Leuchtmittel (Erste Priorität: Leuchtdiode; Zweite Priorität: Natriumdampf-Niederdrucklampen), gezielt nur nach unten abstrahlende Leuchtkörper zu verwenden und nach Möglichkeit durch Zeitschalt- oder Bewegungsmelder die Außenbeleuchtung auf das zeitlich Erforderliche/Unabdingbare zu begrenzen. 15. Karlsruher Innenentwicklungskonzept (KAI) Bei dem vorliegenden Bebauungsplan ist das Karlsruher Innenentwicklungs- konzept (KAI) anzuwenden. Mit dem Karlsruher Innenentwicklungskonzept (KAI) wird bei Schaffung oder Änderung eines neuen, höherwertigen Pla- nungsrechts der sozial geförderte Wohnungsbau initiiert und realisiert. Nach den Vorgaben von KAI sind mindestens 20 Prozent der Geschossfläche für ge- förderten Wohnungsbau vorgesehen. Durch KAI ist sichergestellt, dass auch preisgünstiger Wohnraum im Mietbereich beziehungsweise preiswertes Wohneigentum verfügbar ist. Dazu werden die Planungsbegünstigten an den entstehenden Kosten beteiligt. Die Art und Höhe der Beteiligung wird zeit- gleich mit dem Bebauungsplanverfahren ermittelt und mittels städtebaulichem Vertrag zwischen den Planungsbegünstigten und der Stadt Karlsruhe verein- bart. - 26 - C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (bestehend aus textlichen und zeichnerischen Regelungen) und sonstige Regelungen Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) und örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S.357, berichtigt Seite 416) einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen. In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt: I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen Im Rahmen der Ziffern 2 bis 7 und der Planzeichnung (IV) sind auf der Basis des Vorhaben- und Erschließungsplanes (siehe Anlage) ausschließlich die bauli- chen und sonstigen Nutzungen zulässig, zu denen sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet. 2. Art der baulichen Nutzung Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO Zulässig sind: - Wohngebäude, - die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, - Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke. - Ausnahmsweise zulässig sind: - die der Versorgung des Gebietes dienenden Schank- und Speisewirtschaf- ten sowie nicht störende Handwerksbetriebe, - Betriebe des Beherbergungsgewerbes, - Anlagen für Verwaltungen. - Nicht zulässig sind: - Anlagen für sportliche Zwecke - sonstige nicht störende Gewerbebetriebe - Gartenbaubetriebe - Tankstellen - 27 - 3. Maß der baulichen Nutzung 3.1 Wandhöhe Die zulässige Höhe der baulichen Anlagen wird durch die maximale Wandhö- he (WH) gemäß Planeinschrieb festgesetzt. Der Bezugspunkt zur Ermittlung der Wandhöhe ist im zeichnerischen Teil als absolute Höhe mit 116,50 Meter über Normalhöhennull festgesetzt. Dabei gilt als Wandhöhe das Maß vom Bezugspunkt bis zum Schnittpunkt der Außenwand mit der Oberkante Dachhaut (bis zum oberen Abschluss der Wand). Die maximale Wandhöhe darf durch technisch notwendige Dachaufbauten um bis zu ein Meter überschritten werden. 3.2 Grundfläche Die maximale Grundflächenzahl (GRZ) wird durch Planeintrag in der Nutzungs- schablone im zeichnerischen Teil festgesetzt. Die zulässige Grundfläche darf durch die in § 19 Absatz 4 BauNVO benannten Anlagen im Bereich östlich des Dahlienweges bis zu einer Grundflächenzahl von 0,73, im Bereich westlich des Dahlienweges bis zu einer Grundflächenzahl von 0,92 überschritten werden. 4. Bauweise und überbaubare Flächen Es gilt die offene Bauweise. Die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen werden in der Planzeichnung durch Baugrenzen bestimmt. Im Bereich östlich des Dahlienweges darf die innere Baugrenze (maximal zuläs- sige Wandhöhe (WH) = 12,5 Meter) durch die Dachkonstruktion und durch Terrassengeländer bis zur äußeren Baugrenze (WH=9,5 Meter) überschritten werden. Die Baugrenzen dürfen durch untergeordnete Bauteile bis zu einer Tiefe von ein Meter und einer Breite von 3,5 Meter überschritten werden. 5. Flächen für Stellplätze und Garagen Tiefgaragen sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen und den dafür im zeichnerischen Teil festgesetzten Flächen zulässig. Sonstige Garagen sind un- zulässig. Stellplätze sind nur innerhalb der im zeichnerischen Teil dafür festgesetzten Flächen zulässig. 6. Nebenanlagen Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO sind nur innerhalb der überbaubaren Flä- chen und den dafür im zeichnerischen Teil festgesetzten Flächen zulässig. - 28 - 7. Pflanzgebote und Pflanzerhaltung 7.1 Erhaltung von Bäumen Mit Ausnahme für den Bau der Tiefgarage, sind im Kronentraufbereich des im zeichnerischen Teil zum Erhalt festgesetzten Baumes, Abgrabungen und zu- sätzliche Versiegelungen und Bodenveränderungen unzulässig. Die Auffüllung des Geländes ist nur bis auf die jeweilige Gehweghinterkante und nur im Be- reich der im Bestand befestigten Flächen zulässig. Bei Abgang des Baumes ist in der nächsten Pflanzperiode ein gleichartiger Laubbaum zu pflanzen. 7.2 Pflanzung von Einzelbäumen An den im zeichnerischen Teil festgesetzten Pflanzgeboten für Einzelbäume sind Linden zu pflanzen. Die zu pflanzenden Bäume sind zu erhalten, fachge- recht gemäß Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen-Baumpflege (Zu- sätzliche Technische Vertragsbedingungen Baumpflege) zu pflegen und bei Abgang gleichartig zu ersetzen. 7.3 Begrünung der Tiefgaragen Tiefgaragendächer sind, soweit sie nicht überbaut beziehungsweise für Er- schließungszwecke verwendet werden, mit einer Erdaufschüttung über der Drainschicht von - mindestens 40 Zentimeter für Rasen, Stauden, Bodendecker, - mindestens 60 Zentimeter für Sträucher zu versehen und vollflächig als Vegetationsfläche anzulegen. 7.4 Dachbegrünung Die Dachflächen sind dauerhaft extensiv zu begrünen. Die Flächen sind mit ei- ner für Gräser- und Kräutervegetation ausreichenden Substratschüttung von mindestens 15 Zentimeter über der Drainschicht zu versehen und mit einer Gräser- und Kräutermischung gemäß Artenverwendungsliste zu bepflanzen. Artenverwendungsliste Dachbegrünung Kräuter (Anteil 60 Prozent): Wissenschaftlicher Name: Deutscher Name: Allium schoenoprasum Schnittlauch Anthemis tinctoria Färber-Kamille Anthyllis vulneraria Wundklee Campanula rotundifolia. Rundblättrige Glockenblume Centaurea jacea ssp. ang. Schmalblättrige Wiesen-Flockenblume Dianthus armeria Rauhe Nelke Dianthus carthusianorum Kartäuser-Nelke Dianthus deltoides Heide-Nelke Echium vulgare Natternkopf Euphorbia cyparissias Zypressen-Wolfsmilch Helianthemum nummular Sonnenröschen Hieracium pilosella Kleines Habichtskraut - 29 - Jasione montana Berg-Sandglöckchen Linum perenne Ausdauernder Lein Potentilla tabernaemonta. Frühlings-Fingerkraut Prunella grandiflora Großblütige Brunelle Scabiosa columbaria Tauben-Skabiose Sedum acre Scharfer Mauerpfeffer Sedum album Weißer Mauerpfeffer Sedum sexangulare Milder Mauerpfeffer Silene nutans Nickendes Leimkraut Silene vulgaris Gemeines Leimkraut Thymus pulegioides Gewöhnlicher Thymian Gräser (Anteil 40 Prozent): Wissenschaftlicher Name: Deutscher Name: Briza media Zittergras Carex flacca Blaugrüne Segge Corynephorus canescans Silbergras Festuca guestfalica Harter Schafschwingel Phleum phleoides Glanz-Lieschgras - 30 - II. Örtliche Bauvorschriften 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen 1.1 Dächer Zulässig sind Flachdächer mit einer Neigung von maximal fünf Grad. Es sind ausschließlich technisch notwendige Dachaufbauten zulässig. Dach- aufbauten sind um das Maß ihrer Höhe von der Gebäudeaußenkante abzurü- cken. Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung sind zulässig, sofern die Dachbegrünung und deren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht beeinträchtigt werden. 2. Unbebaute Flächen, Einfriedungen, Abfallbehälterstandplätze 2.1 Vorgärten Vorgärten sind die Flächen der Baugrundstücke, die auf gesamter Grund- stücksbreite zwischen der straßenseitigen Grundstücksgrenze und der straßen- seitigen Baugrenze liegen. Bei Grundstücken, die an mehreren Seiten von Straßenbegrenzungslinien umgeben sind, ist diejenige Seite maßgeblich, auf der die Zufahrt zum Grundstück angelegt ist. Die Vorgärten sind mit Ausnahme von Zufahrten und Hauseingängen als Ve- getationsfläche anzulegen und zu unterhalten. Die Benutzung als Arbeits-, Ab- stell- oder Lagerflächen ist nicht zulässig. 2.2 Unbebaute Flächen Die unbebauten Flächen sind, soweit sie nicht für Zuwege, Zufahrten, Hofflä- chen und Nebenanlagen genutzt werden, als Vegetationsflächen anzulegen und dauerhaft zu unterhalten. Die Anlage von Schotterflächen ist unzulässig. Die notwendige Befestigung von nicht überbauten Flächen der Baugrundstü- cke ist wasserdurchlässig auszuführen. 2.3 Abfallbehälterstandplätze Abfallbehälterstandplätze sind, sofern diese von den öffentlichen Straßen und Wegen aus sichtbar sind, mit einem Sichtschutz zu versehen, der zu begrünen oder durch bauliche oder sonstige Maßnahmen verdeckt herzustellen ist. 2.4. Einfriedigungen Einfriedigungen sind nur als geschnittene Hecke aus laubabwerfenden Gehöl- zen bis 1,40 Meter Höhe (einschließlich der Aufkantung der Tiefgarage) über der Hinterkante des Gehwegs zulässig. Die Hecke kann mit einem dahinterlie- genden Drahtgeflecht kombiniert werden. 3. Werbeanlagen und Automaten Werbeanlagen und Automaten sind nicht zulässig. - 31 - 4. Außenantennen Pro Gebäude ist nur eine Gemeinschaftsantennenanlage oder Satellitenanten- ne zulässig. 5. Niederspannungsfreileitungen Niederspannungsfreileitungen sind unzulässig. 6. Niederschlagswasser Die notwendige Befestigung von nicht überbauten Flächen der Baugrundstü- cke ist wasserdurchlässig auszuführen. III. Sonstige Regelungen (Planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Regelungen) Die Bebauungspläne Nummer 186 vom 30. September 1929 und Nummer 208 vom 31. Juli 1936 (Baufluchtenpläne) sowie der Bebauungsplan Nummer 614 „Nutzungsartenfestsetzungen“ vom 22. Februar 1985 werden in den Teilbereichen aufgehoben, die durch diesen Bebauungsplan neu geregelt wer- den. Die Anlage – Vorhaben- und Erschließungsplan – ist bindender Bestandteil die- ses Vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Planzeichenlegende Planungsrechtliche Festse1zungen nach BauGB Allgemelne& Wohngebiet gem. §4 BauNVO GrundMchenzahl IYJH maxi Wandhöhe als HOchslmaß in Metern [!] Bezugspunkt zur Ermltllung dar WandhOhen als absolute Höhe In m. o. NN B Baui,enze 0 offene Bauweise D Offenlche Sbalenvefkehrsllldle Ein-und Ausfallt Tiefgarage Straßenbegrenzungslinie Uqirenzung wn Fliehen Tiefgaragen Stellplätze Nebenanlagen 0 zu pllanmnder Baum 0 zu emallender Baum m-11! Grenze des raumllchen GelbJ=lchs des __. vorhabenbemgenen Bebawn lana ..,"§J ... ":, , N °"" ,,,.,----, , ' TG Örtliche Bauvorschriften nach LBO IFD,-. $i Flachdach, max. 5 ° Dachneigung Sonstige Planzeichen {X l Entfallend• Bestandsbaum_., i 1 __ .... c: • Ul Nutzungsschablone AltderNu GRZ I Bauweise IV. Zeichnerische Festse1zungen - Planzeichnung Stadt Karlsruhe Rüppurr VORHABEN BEZOGENER BEBAUUNGSPLAN "Rosenweg Ecke Dahlienweg" Karlsruhe, den 20. Jull 2016 stadtplanungsamt Fassung: 10. Oktober 2017 GERHARDT.stadlplener.an:hitekten stadtplanausschnltt M. 1:500 In DINA3 S.32 - 34 - Inhaltsübersicht des Vorhaben- und Erschließungsplans (VEP) Plan 1 Übersichtsplan Plan 2 Bestandsplan Plan 3 Lageplan Plan 4 Grundriss Tiefgarage Plan 5 Grundriss Erdgeschoss Plan 6 Grundriss Erstes Obergeschoss Plan 7 Grundriss Zweites Obergeschoss Plan 8 Grundriss Dachgeschoss Plan 9 Ansichten Haus 1 Plan 10 Ansichten Haus 2 Plan 11 Ansichten Haus 3 Plan 12 Schnitte Plan 13 Freiflächenplan Stellplatzbilanz 1 MASSTAB PLAN-NR.MASSTAB PLAN-NR.MASSTAB PLAN-NR. Stadt Karlsruhe VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Rüppurr "Rosenweg Ecke Dahlienweg" HAUS 2 1:1000 (DIN A4) HAUS 3 HAUS 1 Übersichtsplan Fassung vom 10. Oktober 2017 Karlsruhe, den 21. Dezember 2016 H/B = 210 / 297 (0.06m²) Allplan 2015 2 MASSTAB PLAN-NR.MASSTAB PLAN-NR.MASSTAB PLAN-NR. Stadt Karlsruhe VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Rüppurr "Rosenweg Ecke Dahlienweg" 1:1000 (DIN A4) Bestandsplan Fassung vom 10. Oktober 2017 Karlsruhe, den 21. Dezember 2016 H/B = 210 / 297 (0.06m²) Allplan 2015 Müllbox Fah rräd er 1 bis 18 Spielplatz Spielpl atz M ül lb ox en Spiel platz Fahrräder 19 b is 36 2,00 Müllbox Schuppen Schuppen Schuppen Schuppen Schuppen Schuppen 1,5 3,5 16,0 2,2 3,9 2,0 12,0 2,0 10,0 10,3 1,2 1,0 25,0 13,0 Baugrenze Sta ffelgeschoss Baugrenze Sta ffelgeschoss 21,1 34, 0 6,8 27,1 16,6 30,4 23,9 3,7 22,0 48,9 48,9 10,3 4,6 Überdeckung d er TG Überde ckung der TG Über decku ng de r TG 3,8 22,1 20,52,0 Über decku ng de r TG 22,018,5 3,5 4,3 41,4 3,2 Überdeckung d er TG Rosenweg MASSTAB PLAN-NR.MASSTAB PLAN-NR.MASSTAB PLAN-NR. Stadt Karlsruhe VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Rüppurr "Rosenweg Ecke Dahlienweg" 1:500 (DIN A4) III + DG + FD HAUS 3 III + FD HAUS 2 HAUS 1 III + FD 3 Lageplan Fassung vom 10. Oktober 2017 Karlsruhe, den 21. Dezember 2016 H/B = 210 / 297 (0.06m²) Allplan 2017 4 MASSTAB PLAN-NR.MASSTAB PLAN-NR.MASSTAB PLAN-NR. Stadt Karlsruhe VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Rüppurr "Rosenweg Ecke Dahlienweg" 1:500 (DIN A4) Tiefgarage Fahrrä der 37 bis 60 61 62 63 64 65 67 68 69 70 71 66 76 72 73 74 75 Fassung vom 10. Oktober 2017 Karlsruhe, den 21. Dezember 2016 H/B = 210 / 297 (0.06m²) Allplan 2015 Müllbox Fah rräd er 1 bis 18 Spielplatz Spielpl atz M ül lb ox en Spiel platz Fahrräder 19 b is 36Müllbox Schuppen Schuppen Schuppen Schuppen Schuppen Schuppen WM WM WM WM WM WM WM WM W M W M W M 13,12 22,72 20,76 11,62 13,12 41,77 5 MASSTAB PLAN-NR.MASSTAB PLAN-NR.MASSTAB PLAN-NR. Stadt Karlsruhe VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Rüppurr "Rosenweg Ecke Dahlienweg" 1:500 (DIN A4) Erdgeschoss Fassung vom 10. Oktober 2017 Karlsruhe, den 21. Dezember 2016 H/B = 210 / 297 (0.06m²) Allplan 2015 HAUS 1 HAUS 3 HAUS 2 WM WM WM WM WM WM WM W M W M W M W M 13,12 22,72 20,76 11,62 13,12 41,77 Müllbox Fah rräd er 1 bis 18 Spielplatz Spielpl atz M ül lb ox en Spiel platz Fahrräder 19 b is 36Müllbox Schuppen Schuppen Schuppen Schuppen Schuppen Schuppen 6 MASSTAB PLAN-NR.MASSTAB PLAN-NR.MASSTAB PLAN-NR. Stadt Karlsruhe VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Rüppurr "Rosenweg Ecke Dahlienweg" 1:500 (DIN A4) 1.Obergeschoss Fassung vom 10. Oktober 2017 Karlsruhe, den 21. Dezember 2016 H/B = 210 / 297 (0.06m²) Allplan 2015 HAUS 1 HAUS 3 HAUS 2 WM WM WM WM WM WM WM W M W M W M W M 13,12 22,72 20,76 11,62 13,12 41,77 Müllbox Fah rräd er 1 bis 18 Spielplatz Spielpl atz M ül lb ox en Spiel platz Fahrräder 19 b is 36Müllbox Schuppen Schuppen Schuppen Schuppen Schuppen Schuppen 7 MASSTAB PLAN-NR.MASSTAB PLAN-NR.MASSTAB PLAN-NR. Stadt Karlsruhe VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Rüppurr "Rosenweg Ecke Dahlienweg" 1:500 (DIN A4) 2.Obergeschoss Fassung vom 10. Oktober 2017 Karlsruhe, den 21. Dezember 2016 H/B = 210 / 297 (0.06m²) Allplan 2015 HAUS 1 HAUS 3 HAUS 2 Müllbox Fah rräd er 1 bis 18 Spielplatz Spielpl atz M ül lb ox en Spiel platz Fahrräder 19 b is 36Müllbox Schuppen Schuppen Schuppen Schuppen Schuppen Schuppen WM WM WM WM WM 11,25 13,12 40,63 41,77 8 MASSTAB PLAN-NR.MASSTAB PLAN-NR.MASSTAB PLAN-NR. Stadt Karlsruhe VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Rüppurr "Rosenweg Ecke Dahlienweg" 1:500 (DIN A4) Dachgeschoss Fassung vom 10. Oktober 2017 Karlsruhe, den 21. Dezember 2016 H/B = 210 / 297 (0.06m²) Allplan 2015 HAUS 1 HAUS 3 HAUS 2 +9,45 HAUS 1 WESTANSICHT +9,45 HAUS 1 OSTANSICHT +9,45 HAUS 1 NORDANSICHT +9,45 HAUS 1 SÜDANSICHT ANSIC HT H2 OST ANSIC HT H2 SÜD AN SIC H T H 2 W EST AN SIC H T H 1 O ST AN SIC H T H 1 O ST ANSI CHT H1 S ÜD ANSI CHT H1 S ÜD ANSI CHT H1 S ÜD ANSI CHT H1 N ORD AN SIC H T H 1 W EST AN SIC H T H 1 W EST MASSTAB PLAN-NR.MASSTAB PLAN-NR.MASSTAB PLAN-NR. Stadt Karlsruhe VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Rüppurr "Rosenweg Ecke Dahlienweg" 1:300 (DIN A4) 9 Ansichten Haus 1 Fassung vom 10. Oktober 2017 Karlsruhe, den 21. Dezember 2016 H/B = 210 / 297 (0.06m²) Allplan 2015 +9,45 HAUS 2 WESTANSICHT +9,45 HAUS 2 OSTDANSICHT +9,45 HAUS 2 NORDANSICHT +9,45 HAUS 2 SÜDANSICHT ANSIC HT H2 OST ANSIC HT H2 OST ANSIC HT H2 SÜD ANSIC HT H2 SÜD AN SIC H T H 2 W EST AN SIC H T H 2 W EST AN SIC H T H 2 O ST AN SIC H T H 2 O ST AN SIC H T H 1 O ST ANSI CHT H1 S ÜD ANSI CHT H1 N ORD MASSTAB PLAN-NR.MASSTAB PLAN-NR.MASSTAB PLAN-NR. Stadt Karlsruhe VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Rüppurr "Rosenweg Ecke Dahlienweg" 10 Ansichten Haus 2 1:300 (DIN A4) Fassung vom 10. Oktober 2017 Karlsruhe, den 21. Dezember 2016 +9,45 +12,39 HAUS 3 WESTANSICHT +9,45 +12,39 HAUS 3 OSTANSICHT +9,45 +12,39 +9,45 +12,39 HAUS 3 NORDANSICHT +9,45 +12,39 HAUS 3 SÜDANSICHT ANSICHT H3 N ORD ANSICHT H3 N ORD AN SIC H T H 3 W EST AN SIC H T H 3 W EST ANSICHT H3 S ÜD ANSICHT H3 S ÜD AN SIC H T H 3 O ST AN SIC H T H 3 O ST ANSIC HT H2 OST ANSIC HT H2 SÜDAN SIC H T H 2 O ST MASSTAB PLAN-NR.MASSTAB PLAN-NR.MASSTAB PLAN-NR. Stadt Karlsruhe VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Rüppurr "Rosenweg Ecke Dahlienweg" 111:300 (DIN A4) Ansichten Haus 3 Fassung vom 10. Oktober 2017 Karlsruhe, den 21. Dezember 2016 H1 TREPPENSCHNITT 9, 30 ▼+0. 15 = +116 .50 ü .NN ▼+0.1 5 = +1 16.50 ü .NN 30 UZ 50 UZ 50 UZ H3-EG33 Fest Fest/DrehKipp/Dreh H3-EG34 Fest H3-EG35 H3-EG36 Dreh-Kipp H3-EG03 Fest/DrehKipp/Dre h H3-EG04 Dreh-Kipp H3-EG05 Dreh-Kipp H3-EG06 Fest/DrehKipp/Dre h H3-EG07 Dreh-Kipp H3-EG08 Dreh-Kipp H3-EG09 Fest/DrehKipp/Dre h H3-EG10 Dreh-Kipp H3-EG11 Dreh-Kipp H3-EG14 Dreh-Kipp H3-EG15 Dreh-Kipp H3-EG16 Fest/DrehKipp/Dre h Dreh-Kipp/Dreh H3-EG17 H3-EG25 Dreh-Kipp H3-EG26 Dreh-Kipp H3-EG27 Dreh-Kipp H3-EG26 Dreh-Kipp H1-EG29 Dreh-Kipp H3-EG26 Dreh-KippH3-EG32 Dreh-Kipp 1,90 1,80 1,60 20 4 WM H1-EG19 Dreh-Kipp H1-EG20 Dreh-Kipp H1-EG01 Dreh-Kipp H1-EG 17Dr eh-Kip p H1-EG 18Dre h-Kipp H1-EG 02 Dreh-K ipp H1-EG03 Dreh-Kipp H1-EG 04 Dreh-K ipp H1-EG 05 Dreh-K ipp H1-EG09 Dreh-Kipp H3-EG 16 Fest/D rehKip p/Dreh H1-EG13 Dreh-Kipp H1-EG14 Dreh-Kipp H1-EG 15Dr eh/Dre hKipp/ Fest Dreh-Kipp H1-EG16 BRH 0. 000 BRH 0. 000 BRH 1.300 BRH 0.000 BRH 0. 000 BRH 0.000 BRH 0. 000 BRH 0. 000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 1.300 BRH 1.300 15 STG 15 STG 18.0/28.0 18.0/2 8.0 15 STG 18.0/28.0 BRH 0. 000 Decke :Wa nd:B oden: Balkon belag4.11 m 2TERR ASSE BRH 0.000 BRH 1.300 BRH 1.300 Decke : Tape teWand : Tape teBoden : Flies en1.20 m 2ABST . H2-EG1 H2-EG17 Dreh-Kipp H2-EG18 Dreh-Kipp H2-EG19 Dreh-Kipp Dreh-Kipp BRH 1.300 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 H2-EG02 Dreh-Kip p BRH 0.00 0 H1-EG03 Dreh-Kipp BRH 0.000 Decke: Wand: Boden: Balkonb elag4.00 m2 TERRA SSE H2-EG04 Dreh-Kip p H2-EG05 Dreh-Kip p Dreh-Kip p/Dreh H1-EG06 H2-EG07 Dreh-Kipp H2-EG08 Dreh-Kip p H2-EG09 Dreh-Kipp H2-EG10 Dreh-Kipp H2-EG11 Dreh-Kipp BRH 0.00 0 BRH 0.00 0 BRH 0.00 0 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 1.300 BRH 1.300 H2-EG15 Dreh-Kip p H2-EG16 Dreh-Kip p BRH 0.00 0 BRH 1.30 0 Decke: AnstrichWa nd: Flies enBoden: Fliesen 6.11 m2 BAD Decke: TapeteWa nd: Tap eteBoden: Parkett 12.53 m 2KIND GK-Vorwand Raumhoch H3-EG31 Dreh-Kipp H3-EG02 Dreh-KippH3-EG01 Dreh-Kipp BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 1.300 BRH 0.000 3,92 125 2,24 1,49 15 885 2,285 96 3,79 12 5 12 5 88 52,28 5 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 0.000 BRH 1.300 Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Fliesen 5.25 m2 KOCHEN BRH 1.300 BRH 0.000 BRH 0.000 Decke: Wand: Boden: Balkonbel ag 3.21 m2 TERRASSE 2,90125 4,67 3,06 88 52,28 5 72 5 12 5 10 90 43 12 5 1,67 885 2,285 125 Decke: Wand: Boden: Balkonbel ag 4.12 m2 TERRASSE Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 9.69 m2 KIND 29 1,68 1,20 2,405 12 5 1,13 5 12 5 2,53 19 762,28 5 19 Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Fliesen 0.76 m2 ABST. Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Fliesen 5.00 m2 KOCHEN Decke: Wand: Boden: 0.00 m2 LAUBEGANG Decke: Anstrich Wand: Fliesen Boden: Fliesen 8.57 m2 BAD Decke: AnstrichWand: Fliesen Boden: Fliesen 8.54 m2 BAD Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 3.02 m2 WINDF./GARD. Decke: TapeteWa nd: Tap eteBoden: Fliesen 6.18 m2 KOCHE N Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 3.02 m2 WINDF./GARD. 1,24 885 2,285 795 125 555 88 5 2,285 80 BRH 0.000 Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 15.07 m2 SCHLAFEN Decke: Anstrich Wand: Fliesen Boden: Fliesen 8.16 m2 BAD Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 24.99 m2 WOHNEN Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 5.21 m2 WINDF./GARD. Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Fliesen 5.25 m2 KOCHEN Decke: Wand: Boden: Balkonbel ag 3.21 m2 TERRASSE H3-W1-EG-B BRH 0.000 BRH 1.300 BRH 1.300 Decke: Wand: Boden: Balkonbel ag 3.21 m2 TERRASSE Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 3.02 m2 WINDF./GARD. H3-W3-EG-B Decke: Anstrich Wand: Fliesen Boden: Fliesen 8.54 m2 BAD Decke: TapeteWand: Tap eteB oden: Fliesen 5.25 m2 KOCHEN BRH 1.300 50 UZ WM H3-EG13 Dreh-Kipp H3-EG13 Dreh-Kipp Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 17.87 m2 SCHLAFEN Decke: Wand: Boden: Balkonbel ag 4.00 m2 TERRASSE H3-W4-EG-B H3-W5-EG-R Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Fliesen 1.27 m2 ABST. Decke: Anstrich Wand: Fliesen Boden: Fliesen 5.20 m2 BAD Decke: Wand: Boden: Balkonbel ag 4.00 m2 TERRASSE BRH 0.000 BRH 1.300 BRH 1.300 Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 13.33 m2 SCHLAFEN Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Fliesen 5.39 m2 KOCHEN BRH 0.000 H3-EG12 Dreh-Kipp BRH 0.000 H3-EG14 Dreh-Kipp H3-EG13 Dreh-Kipp H3-EG13 Dreh-Kipp BRH 0.000 BRH 0.000H3-EG12 Dreh-Kipp H3-EG15 Dreh-Kipp H3-EG16 Fest/DrehKipp/Dre h Dreh-Kipp/Dreh H3-EG17 BRH 0.000 Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 9.06 m2 DIELE Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 20.34 m2 WOHNEN WM BRH 1.300 BRH 1.300 BRH 0.000 Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 13.67 m2 SCHLAFEN Decke: Anstrich Wand: Fliesen Boden: Fliesen 5.17 m2 BAD Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Fliesen 1.27 m2 ABST. Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 9.32 m2 DIELE Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Fliesen 5.26 m2 KOCHEN Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 20.96 m2 WOHNEN ▼+0.15 = +11 6.50 ü.NN Decke: Wand: Boden: 0.00 m2 EINGANG Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 17.84 m2 SCHLAFEN Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 17.87 m2 SCHLAFEN Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 22.64 m2 WOHNEN Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 22.65 m2 WOHNEN Decke: Tapete Wand: Tapete Boden: Parkett 22.64 m2 WOHNEN Decke : Tape teWand : Tape teBoden : Park ett17.51 m2SCH LAFEN Decke : Anstr ichWand : Flies enBoden : Flies en6.20 m 2BAD Decke : Tape teWand : Tape teBoden : Park ett6.33 m 2DIELE BRH 0. 000 Decke :Wa nd:B oden: Balkon belag4.00 m 2TERR ASSE Decke : Tape teWand : Tape teBoden : Flies en6.31 m 2KOCH EN Decke : Anstr ichWand : Flies enBoden : Flies en6.13 m 2BAD Decke: TapeteWa nd: Tap eteBoden: Parkett 14.31 m 2SCHL AFEN Decke : Tape teWand : Tape teBoden : Flies en2.01 m 2ABST . Wand : Tape teBoden : Park ett30.43 m2WOH NEN Decke : Tape te Decke : Tape teWand : Tape teBoden : Park ett9.70 m 2KIND H1-EG 08 H3-EG 12 Dreh-K ipp H3-EG 13 Dreh-K ipp BRH 1. 300 BRH 1. 300 Dreh-K ipp BRH 0. 000 Decke : Tape teWand : Tape teBoden : Park ett13.30 m2SCH LAFEN Decke: Ta peteWand : Tape teBoden : Flies en5.17 m 2KOCH EN Decke : Anstr ichWand : Flies enBoden : Flies en5.50 m 2BAD Decke :Wa nd:B oden: Balkon belag4.00 m 2TERR ASSE H1-W 3-EG -B BRH 1.300 Decke : Tape teWand : Tape teBoden : Flies en7.13 m 2KOCH EN BRH 1.300 H2-EG03 Dreh-Kipp BRH 0.000 Decke: TapeteWa nd: Tap eteBoden: Parkett 8.14 m2 KIND H2-EG13 Dreh-Kip p BRH 0.00 0 BRH 0.00 0 H2-EG12 Dreh-Kip p Decke: TapeteWa nd: Tap eteBoden: Parkett 10.02 m 2KIND Decke: TapeteWa nd: Tap eteBoden: Parkett 16.40 m 2SCHL AFEN BRH 0.00 0 Decke: Wand: Boden: Balkonb elag4.00 m2 TERRA SSE Decke: TapeteWa nd: Tap eteBoden: Fliesen 5.25 m2 KOCHE N Decke: TapeteWa nd: Tap eteBoden: Parkett 8.03 m2 DIELE Decke: AnstrichWa nd: Flies enBoden: Fliesen 6.44 m2 BAD H2-W5-E G-R SWS WS OK UK ±0 .00 +2.50 25/ 0 Boden: Parkett 26.05 m 2WOHN EN Decke: TapeteWa nd: Tap ete Decke: TapeteWa nd: Tap eteBoden: Parkett9.19 m2DIE LE H2-W4-E G-B Decke: TapeteWa nd: Tap eteBoden: Parkett 23.36 m 2WOHN EN Decke: TapeteWa nd: Tap eteBoden: Fliesen1.78 m2AB ST. Decke: TapeteWa nd: Tap eteBoden: Fliesen 1.01 m2 ABST. Dreh-Kipp/Dreh H1-EG11 H3-W2-EG-B Decke : Tape teWand : Tape teBoden : Park ett4.68 m 2DIELE Decke : Tape teWand : Tape teBoden : Park ett22.40 m2WOH NEN Decke : Tape teWand : Tape teBoden : Park ett13.54 m2SCH LAFEN Decke : Tape teWand : Tape teBoden : Park ett20.22 m2WOH NEN Decke : Tape teWand : Tape teBoden : Park ett9.09 m 2DIELE Decke : Tape teWand : Tape teBoden : Flies en1.85 m 2ABST . H1-W 2-EG -R H3-W6-EG-B 2,00 H2 TREPPENSCHNITT 9, 30 H3 TREPPENSCHNITT 12 ,2 4 9, 30 MASSTAB PLAN-NR.MASSTAB PLAN-NR.MASSTAB PLAN-NR. Stadt Karlsruhe VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Rüppurr "Rosenweg Ecke Dahlienweg" 12 Schnitte 1:250 (DIN A4) Fassung vom 10. Oktober 2017 Karlsruhe, den 21. Dezember 2016 Erdüberdeckung der Tiefgarage: 40 cm Müllbox Fahrräder Spielplatz Spielpl atz Fahrr äder M ül lb ox en Spiel platz 2,00 Müllbox Schuppen Schuppen Schuppen Schuppen Schuppen Schuppen Dachbegrünung (18 cm) Gräser- und Kräutervegetation Begrünung der Tiefgarage (≥40 cm) Rasen, Stauden, Bodendecker Betonrechteckpflaster (20/10 versickerungsfähig) Spielplatz (nach Vorgaben der LBO) Sitzbank Hecke Rampe Treppe Baum - Fällung Linde - Bestand Betonblockstufen Linde - Neupflanzung 13 MASSTAB PLAN-NR.MASSTAB PLAN-NR.MASSTAB PLAN-NR. Stadt Karlsruhe VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Rüppurr "Rosenweg Ecke Dahlienweg" 1:500 (DIN A4) Freiflächenplan Dachbegrünung Dachb egrünu ng Dachbeg rünung Fassung vom 10. Oktober 2017 Karlsruhe, den 21. Dezember 2016 H/B = 210 / 297 (0.06m²) Allplan 2015 10.10.2017 Stellplatzbilanz 1. Benötigte Stellplätze Geplante Wohnungen Haus 1 9 Wohnungen Haus 2 6 Wohnungen Haus 3 23 Wohnungen Gesamtanzahl Wohnungen 38 Wohnungen Pro Wohneinheit ist entsprechend den Vorschriften der Landesbauordnung und der gängigen städtischen Praxis 1 Stellplatz nachzuweisen. Zu erbringende Stellplatzanzahl auf Grund der neuen Bebauung 38 Stellplätze Ersatzstellplätze auf Grund der Vorgaben aus alten Baugenehmigungen: 15 Stellplätze Benötigte Gesamtstellplatzanzahl 53 Stellplätze 2. Geplante Stellplätze Tiefgarage Tiefgarage Haus 1 und Haus 2 32 Stellplätze Tiefgargage Haus 3 24 Stellplätze Gesamtanzahl Stellplätze TG 56 Stellplätze Oberirdische Stellplätze Dahlienstraße 2 Stellplätze Insgesamt angebotene Stellplätze im Planungsgebiet 58 Stellplätze Es sind 2 Stellplätze mehr vorhanden als gefordert. 20171010 VbB unterschrieben 01-Übersichtsplan_1 Übersichtsplan_1 02-Bestandsplan_2 Bestandsplan_2 03-Lageplan_3 Lageplan_3 04-Tiefgarage_4 Tiefgarage_4 05-Erdgeschoss_5 Erdgeschoss_5 06-1.Obergeschoss_6 1.Obergeschoss_6 07-2.Obergeschoss_7 2.Obergeschoss_7 08-Dachgeschoss_8 Dachgeschoss_8 09-Ansichten Haus 1_9 Ansichten Haus 1_9 10-Ansichten Haus 2_10 Ansichten Haus 2_10 11-Ansichten Haus 3_11 Ansichten Haus 3_11 12-Schnitte_12 Schnitte_12 13-Freiflächenplan_13 Freiflächenplan_13 14-Stellplatzbilanz_10-10-2017
https://www.karlsruhe.de/b3/bauen/bebauungsplanung/plaene/rosenweg/HF_sections/content/ZZlQUHXIkwOZoi/ZZnnt1Knpp2pn1/Nr.%20856%20VbB%20Rosenweg%20Ecke%20Dahlienweg.pdf
FAIRE WOCHE 16. BIS 30. SEPTEMBER 2016 FAIRER HANDEL WIRKT Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz Aktionszeitraum September | Oktober 2016 2 | FAIRE WOCHE Fairtrade-Blumenfarm Simbi Roses, Kenia © TransFair e. V., Fotograf: Joerg Boethling UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 3 GRUSSWORT „Fairer Handel wirkt“ Über 1,6 Millionen Bäuerinnen und Bauern, Arbeiterinnen und Arbeiter sowie deren Familien profitieren weltweit vom Fairtrade-System. Der Faire Handel ermöglicht ihnen eine menschenwürdige Lebens- und Arbeitswelt, Investitionen in die Zukunft und schafft somit Perspektiven – Fairer Handel wirkt! 2015 haben die Vereinten Nationen 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) formuliert. Sie unterstreichen die Vorbildfunktion, die der Faire Handel auf dem Weg in eine global gerechte Zukunft innehat. Dabei sind Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft gleichermaßen gefragt. Armutsreduktion, Ernährungssicherheit, Gleichberechtigung, Klimaschutz und nachhaltiger Konsum können nur gemeinsam erreicht werden und nur dann, wenn die gesamte Lieferkette nachhaltiger gestaltet wird. Das Engagement für ein gerechtes Zusammenleben in der Einen Welt hat in Karlsruhe eine langjährige Tradition. Zahlreiche Gruppen, Institutionen und ehrenamtliche Initiativen sind schon seit Jahrzenten in der Eine-Welt-Arbeit aktiv und beteiligen sich gemeinsam mit der Stadt Karlsruhe in diesem Jahr bereits zum achten Mal an der bundesweiten Fairen Woche. Mit besonderem Einsatz ist es wieder gelungen, für Sie ein vielfältiges, buntes und informatives Programm zusammenzustellen. Ganz besonders möchte ich Sie zur diesjährigen Eröffnungsveranstaltung in das Filmtheater Schauburg einladen. Während der Fairen Woche läuft in allen Karlsruher Kinos erstmalig der Spot „Alle an einem Tisch – Fairer Handel in Karlsruhe“. Er vermittelt auf originelle Weise die Vorteile des fairen Handels und dessen vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten vor Ort. Aus diesem Anlass zeigt der städtische Umwelt- und Arbeitsschutz in Kooperation mit dem APDW e. V. und dem Liberación e. V. Karlsruhe auch den Film „The True Cost – der Preis der Mode“. Ich würde mich sehr freuen, Sie dort begrüßen zu dürfen. Freuen Sie sich mit mir auf viele abwechslungsreiche Veranstaltungen im September und Oktober und genießen Sie die Vielfalt, die uns der Faire Handel bietet. Gemeinsam können wir dazu beitragen, für die nachfolgenden Generationen eine lebenswerte und gerechte Zukunft zu gestalten. Allen Akteuren danke ich recht herzlich für Ihr Engagement! Klaus Stapf Bürgermeister 4 | FAIRE WOCHE HERZLICH WILLKOMMEN BEI DEN ACHTEN FAIREN WOCHEN KARLSRUHE! Auch dieses Jahr werden in Karlsruhe im September und Oktober Informationsveranstaltungen, Stadtführungen, Probieraktionen, ein Gottesdienst, Workshops und vieles mehr die faire Vielfalt und die Eine-Welt-Arbeit in unserer Stadt widerspiegeln. Unser Programmheft gibt wie gewohnt Informationen über diese Aktionen und Veranstaltungen sowie deren Organisatoren und enthält darüber hinaus eine Übersicht über Cafés und Restaurants, die faire Produkte anbieten. Erstmalig finden Sie daran anschließend auch eine Übersicht über Geschäfte mit besonders empfehlenswertem Textilsortiment. Außerdem gibt es Hintergrundinformationen über den Fairen Handel und Eine-Welt-Aktivitäten in Karlsruhe. So ist das Programmheft auch über die Faire Woche hinaus ein interessanter Begleiter. Besonderes Highlight ist in diesem Jahr die Filmvorführung „The True Cost – der Preis der Mode“ im Rahmen der Auftaktveranstaltung im Filmtheater Schauburg. Zum diesjährigen Leitthema der Fairen Woche „Fairer Handel wirkt“ findet sich im Infoteil ein Schwerpunktartikel. Und nun wünschen wir Ihnen viel Spaß beim Durchblättern dieses Heftes und beim Besuch der einen oder anderen Veranstaltung! Ihr Faire-Woche-Organisationsteam Karlsruhe INHALTSVERZEICHNIS Neuigkeiten im Fairen Handel .................................. 7 Wirkungen des Fairen Handels ............................... 10 Kampagne FairTrade-Towns .................................... 14 Kinospot „Alle an einem Tisch – Fairer Handel in Karlsruhe“ .................................... 16 Karlsruher Projektwettbewerb Nachhaltigkeit – „Unsere Zukunft – Dein Projekt“ ........................... 17 Für die, die es genau wissen wollen – Hintergrundinformationen zu der geplanten Projektpartnerschaft Burundi .................................. 18 Klimapartnerschaft der Stadt Karlsruhe mit San Miguel de Los Bancos, Ecuador ....................... 20 Waldklimaprojekt des Zoos Karlsruhe in Ecuador – Erstes Vor-Ort-Projekt der Artenschutzstiftung Zoo Karlsruhe ........................................................ 22 Lokale Agenda 21 Karlsruhe – Aktuelles ................. 24 „Fair“-anstaltungsüberblick 2016 .......................... 26 „Fair“-anstaltungen 2016 ...................................... 28 Gastronomieliste ................................................... 53 Faire Textilien ........................................................ 55 UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 5  Die Liste zeigt auf dieser Seite die wichtigsten Kriterien des Fairen Handels. Auf der Rückseite finden Sie die Siegel und Logos, die Ihnen helfen, fair einzukaufen! Behalten Sie den Überblick! Ausschneiden und in den Geldbeutel legen. © El Puente GmbH. 6 | FAIRE WOCHE WIE KANN ICH FAIR GEHANDELTE WAREN ERKENNEN? Fair gehandelte Waren gibt es zuallererst natürlich in Weltläden! Sie werden von den anerkannten Importeuren des Fairen Handels vertrieben und sind an den entsprechenden Logos zu erkennen. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Produktsiegeln, die fair gehandelte Waren erkennbar und somit den Verkauf dieser Produkte auch außerhalb von Weltläden möglich machen. Diese Label und Siegel helfen Ihnen, liebe Verbraucherinnen und Verbraucher, besser zu erkennen, wann es sich um kontrolliert fair gehandelte Waren handelt! Wir stellen hier die Siegel und Logos vor, die wir ohne Einschränkung empfehlen können. Nicht uneingeschränkt empfehlen können wir die sehr verbreiteten Siegel von Utz Certified und Rainforest Alliance. Beide Siegel werden von Stiftung Warentest wegen geringer Ansprüche (UTZ Ceritfied) und weniger anspruchsvoller Kriterien (Rainforest Alliance) nur mit einer mittleren Aussagekraft gewertet. Auch ist der Pflichtanteil der zertifizierten Ware in Monoprodukten wie Kaffee sehr gering (30 Prozent). DAS SIND DIE LOGOS DER WICHTIGSTEN FAIR HANDELS IMPORTEURE DIESE FAIREN PRODUKTSIEGEL UND LOGOS SOLLTEN SIE KENNEN UND DIESE SIEGEL HELFEN BEIM FAIREN TEXTILEINKAUF WEITER Internet-Tipp Weitere Informationen zum Siegeldschungel gibt es unter: www.label-online.de www.siegelklarheit.de Quelle: Stiftung Warentest, Mai 2016 UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 7 NEUIGKEITEN IM FAIREN HANDEL FAIRTRADE-GOLD Auf der Suche nach Gold gehen weltweit täglich Minenarbeiterinnen und Minenarbeiter unter Tage und setzen sich harter Arbeit und gefährlichen Bedingungen aus, oft ohne Gesundheits- oder Sicherheitsmaßnahmen. Über 100 Millionen Menschen weltweit sind direkt oder indirekt vom kleingewerblichen Goldabbau abhängig. Gemeinden, die vom Bergbau leben, fehlt es häufig an grundlegender Infrastruktur sowie Bildung und Gesundheitsversorgung. Die Minenarbeiterinnen und Minenarbeiter kämpfen für faire und stabile Preise für ihr Gold. Bei der harten Arbeit sind Millionen Minenarbeiterinnen und Minenarbeiter oft sehr gefährlichen Bedingungen ausgesetzt. Als Teil einer langen Lieferkette erhalten sie meist nur einen bescheidenen Preis für das geschürfte Gold und leben unter schwierigen Bedingungen in rauen und abgelegenen Gegenden. Die im Goldabbau verwendeten Chemikalien schaden Mensch und Umwelt. Circa 100.000 Tonnen Quecksilber werden pro Jahr allein in den Amazonas gekippt. Ausbeuterische Kinderarbeit in Goldminen ist keine Seltenheit. Die Goldförderung ist oft unformalisiert und illegal und geht daher einher mit Gewalttaten, Schmuggel und Landraub. Um die Arbeits- und Lebensbedingungen der Minenarbeiterinnen und Minenarbeiter zu verbessern gibt es nun auch Fairtrade-Gold. Dieses steht für eine nachhaltige Zukunft der Minenarbeiterinnen und Minenarbeitern, ihrer Familien und Gemeinschaften. Zentral dabei sind der garantierte Mindestpreis, die Fairtrade-Prämie sowie die Einhaltung von Schutzbestimmungen. Fairtrade setzt sich dafür ein, dass kleingewerbliche Minenarbeiterinnen und Minenarbeiter im Goldabbau ihre Arbeits- und Lebensbedingungen aus eigener Kraft verbessern können. Peruanische Minenarbeiter © Eduardo Martino 8 | FAIRE WOCHE Wie wirkt Fairtrade in der Produktion von Gold? „„ Fairtrade-Gold steht für eine nachhaltige Zukunft der Minenarbeiterinnen und Minenarbeiter, ihrer Familien und Gemeinschaften. Zentral dabei sind der garantierte Mindestpreis, die Fairtrade-Prämie sowie die Einhaltung von Schutzbestimmungen. „„ Mindestpreis: Minenarbeiterinnen und Minenarbeiter erzielen durch Fairtrade einen besseren Preis für ihr Gold und gewinnen durch den garantierten Fairtrade- Mindestpreis mehr finanzielle Sicherheit. „„ Fairtrade-Prämie: Fairtrade-zertifizierte Minen erhalten über den Mindestpreis hinaus eine Fairtrade-Prämie. Diese zusätzlichen Einnahmen werden nach demokratischen Prinzipien in Gemeinschaftsprojekte wie Schulen und Gesundheitszentren sowie in die Verbesserung betrieblicher Abläufe investiert. „„ Legalisierung und Formalisierung: Nur Bergbau- Gemeinschaften, die legalen Bergbau betreiben, können Fairtrade-zertifiziert werden. Mit dem Zusammenschluss zu legalen und formalisierten Minenorganisationen werden die Rechte der Minenarbeiterinnen und Minenarbeiter geschützt und die Entwicklung der lokalen Gemeinden gefördert. „„ Sicherheitsbestimmungen: Die Fairtrade- Zertifizierung schreibt Schutzkleidung sowie Gesundheits- und Sicherheitstrainings vor. Der Einsatz von Chemikalien zur Goldgewinnung unterliegt einem verantwortungsvollen Umgang und wird so weit wie möglich reduziert. Kinderarbeit ist in Fairtrade-zertifizierten Minen verboten. Quelle: www.fairtrade-deutschland.de Wer mehr über fair produziertes Gold wissen möchte, findet weitere Informationen unter www.fairtrade-deutschland.de Handgefertigten Schmuck und Accessoires aus Edelmetallen und Edelsteinen, die umwelt- und sozialgerecht abgebaut wurden, finden Sie in Karlsruhe in der Galerie GOLDAFFAIRS bei Wiebke und Jan Goos: www.galerie-goldaffairs.de Fairtrade-Gold © Eduardo Martino UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 9 NEUES WFTO-LABEL FÜR FAIRE UNTERNEHMEN Die WFTO hat ein erstes Label für faire Unternehmen eingeführt: Es zeichnet Unternehmen aus, die sich zu 100 Prozent dem Fairen Handel verschreiben. Die World Fair Trade Organization (WFTO) hat das neue WFTO-Label vorgestellt. Das Label kann auf Produkten von Unternehmen verwendet werden, die in ihrer gesamten Geschäftstätigkeit und Unternehmenspolitik die Prinzipien des Fairen Handels erfüllen. Mit Hilfe des neuen Labels können Verbraucherinnen und Verbraucher Produkte aus Fairem Handel erkennen. Das WFTO-Label garantiert, dass diese Produkte von anerkannten Fair-Handels-Organisationen stammen. Das Label kann sowohl für Lebensmittel als auch für Handwerksprodukte eingesetzt werden. „Bislang gibt es international keine gesetzliche Regulierung für die Zertifizierung von fair gehandelten Produkten. An dem neuen Label können Konsumenten klar erkennen, welche Organisationen sich zu 100 Prozent dem Fairen Handel verschrieben haben“, so Rudi Dalvai, Präsident der WFTO. Hinter dem Label steht das WFTO-Garantie-System, das gemeinsam von Expertinnen und Experten und Fair-Handels-Organisationen – einschließlich der Produzentinnen und Produzenten – entwickelt wurde und für alle Akteure entlang der Lieferkette gilt. Die von der WFTO anerkannten Fair-Handels- Organisationen müssen sich einem regelmäßigen Monitoring unterziehen, das unter anderem Kontrollen durch externe Gutachter umfasst. Das Forum Fairer Handel und der Weltladen- Dachverband begrüßen, dass nun auch Fair-Handels- Organisationen, die sich den strengen Regelungen und der Überprüfung durch die WFTO unterwerfen, dies nach außen deutlich machen können. „Durch das WFTO Garantie-System können wir unsere Arbeit als Fair-Handels-Organisation von außen überprüfen lassen und das für unsere Kunden sichtbar machen. Wir sind überzeugt von der Idee und stolz darauf, dass wir die ersten in Deutschland sind, die das Label auf ihre Produkte aufbringen dürfen“, sagt Martin Moritz, Geschäftsführer der Fair-Handels- Organisation EL PUENTE. Das neue WFTO-Label zeigt, dass ein gerechter und nachhaltiger Handel möglich ist. Der Faire Handel trägt dazu bei, Armut, soziale Ungerechtigkeit und Diskriminierung zu bekämpfen, benachteiligte Kleinbauern und -bäuerinnen zu unterstützen, die Einhaltung von Menschenrechten zu fördern und die Umwelt zu schützen. Quelle: www.forum-fairer-handel.de/nc/presse/aktuelles/artikel/ article/wfto-fuehrt-erstes-label-fuer-faire-unternehmen-ein Mehr Informationen zum WFTO-Garantie- System und zum neuen Label erhalten Sie auf der Internetseite der WFTO: www.wfto.com 10 | FAIRE WOCHE WIRKUNGEN DES FAIREN HANDELS DER FAIRE HANDEL WIRKT! ABER WIE GENAU? Die Wirkungen des Fairen Handels sind äußerst vielfältig. Sie erreichen ein breites Spektrum an Akteuren auf ganz verschiedenen Ebenen in zahlreichen Ländern weltweit. Für rund 2,5 Millionen Produzentinnen und Produzenten und ihre Familien trägt er zu menschenwürdigen Lebens- und Arbeitsbedingungen bei, er ermöglicht ihnen Investitionen in ihre Zukunft und schafft Perspektiven. Gegenüber der Politik und der Wirtschaft sendet er ein starkes Signal, dass Handelsregeln gerechter gestaltet werden können, wenn Mensch und Natur ins Zentrum des Handelns gerückt werden. Er schafft ein Bewusstsein für die Auswirkungen der Globalisierung und zahlreiche Menschen nutzen die Möglichkeiten, sich im Fairen Handel politisch und/oder zivilgesellschaftlich zu engagieren. Doch was genau sind Wirkungen? Was ist der Unterschied zwischen Wirkungen und Leistungen? Und wie werden Wirkungen gemessen? Es lohnt sich, genauer hinzuschauen. WAS SIND WIRKUNGEN? Es gehört zum Einmaleins des Fairen Handels, erklären zu können, welchen Nutzen der Faire Handel für die Zielgruppen hat. Hierzu gehören: „„ Die Produzentinnen und Produzenten erhalten mehr Geld für ihre Produkte. „„ Die Einnahmen für die Produzentinnen und Produzenten sind bei vielen Produkten durch einen garantierten Mindestpreis nach unten abgesichert. „„ Es gibt langfristige Lieferverträge. „„ Die Produzentinnen und Produzenten können Beratungen in Anspruch nehmen. „„ Ausbeuterische Kinderarbeit wird ausgeschlossen. „„ Es gibt Maßnahmen zur Förderung von Frauen. „„ Die Förderung eines Bewusstseins für Ungerechtigkeiten im Welthandel. Bei diesen Punkten handelt es sich jedoch nicht um Wirkungen des Fairen Handels, sondern um Leistungen. (…) Vor diesem Hintergrund fällt es schon etwas schwerer, die eigentlichen Wirkungen des Fairen Handels zu benennen. Und es stellt sich die Frage, wie Wirkungen überhaupt erfasst und gemessen werden können. Baumwollpflückerin auf der Baumwollfarm SODEFITEX in Afrika © Sean Hawkey UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 11 WIE WERDEN WIRKUNGEN ERFASST? In Bezug auf die Wirkungen bei den Produzentengruppen gibt es zum einen die Erfahrungen der Fair-Handels-Organisationen, die teilweise seit Jahrzehnten mit den Handelspartnern zusammenarbeiten. Sie berichten über Verbesserungen in der Infrastruktur (Straßen, Gesundheitseinrichtungen, Schulen, …), von denen nicht nur die eigentlichen Produzentinnen und Produzenten profitieren, sondern ganze Dörfer oder größere Gemeinschaften. Oder von der Stärkung von Handelspartnern auf der Organisationsebene – sie haben Netzwerke gegründet oder sind anderen Netzwerken beigetreten und sind in der Lage, gegenüber ihren Regierungen oder anderen Akteuren für ihre Rechte einzutreten, was ihnen vor der Zusammenarbeit mit dem Fairen Handel in dieser Form nicht möglich war. Wie der Wandel von Arbeits- und Lebensbedingungen stattfinden soll, ist bei Fairtrade(-International) in der „Theorie des Wandels“ beschrieben. Hier sind verschiedene Themenfelder in den Bereichen Ökonomie, Ökologie und Soziales definiert, in denen der Faire Handel von Transfair zu Wandel beitragen soll. Diese Themenfelder sind unter anderem bessere Einkommen, gezielte Methoden der Anpassung an den Klimawandel oder nachhaltige Ernährungssicherung. Ob Fairer Handel diesbezüglich tatsächlich zu einem Wandel beiträgt, wird regelmäßig mittels Datenerhebung (Monitoring) und deren Auswertung (Evaluierung) untersucht und liefert so eine nachprüfbare Belegbarkeit. Zum anderen gibt es wissenschaftliche Studien, die die Wirkungen des Fairen Handels untersucht haben. Sie werden von unterschiedlichen Akteuren mit jeweils eigenem Erkenntnisinteresse in Auftrag gegeben – unter anderem von Organisationen des Fairen Handels, von Geldgebern und Forschungseinrichtungen. Die Erstellung dieser Studien ist zeit- und kostenintensiv, so dass leider nicht zu allen relevanten Fragestellungen aktuelle Studien vorliegen. Auch die untersuchten Regionen und Produktgruppen sind sehr ungleich abgedeckt: Ein großer Teil der Studien bezieht sich auf Kaffeekooperativen in Lateinamerika, während zu vielen anderen Produkten oder Regionen die Datenlage sehr dünn ist. Hinzu kommt, dass die Aussagekraft wissenschaftlicher Fallstudien auf den jeweiligen Untersuchungsgegenstand und -zeitraum beschränkt ist – eine vergleichbare Untersuchung in einer anderen Region oder zu einem anderen Produkt kann zu anderen Ergebnissen führen. Eine weitere Herausforderung vieler wissenschaftlicher Untersuchungen besteht darin, dass oft nicht zwischen den Wirkungen des Fairen Handels und Wirkungen zum Beispiel durch Umstellung auf Bioanbau differenziert wird. Dennoch lassen sich aufgrund der Erfahrungen der Fair-Handels-Organisationen mit ihren Handelspartnern sowie auf der Basis von wissenschaftlichen Untersuchungen zahlreiche Wirkungen des Fairen Handels belegen, beispeilsweise: Der Faire Handel … „„ trägt zur politischen Stärkung von Produzentenorganisationen bei, was sich unter anderem in einem höheren Vernetzungsgrad und größeren Möglichkeiten, für eigene Anliegen Lobbyarbeit zu machen, ausdrückt; „„ ermöglicht oftmals Frauen neue berufliche Perspektiven, zum Beispiel in Führungspositionen der Produzentenorganisationen oder als Fair-Handels-Inspektorinnen; „„ trägt durch Beratungsleistungen und Fortbildungen zur Qualifizierung der Produzentinnen und Produzenten bei; „„ führt zu einem höheren Einkommen der Produzentinnen und Produzenten und versetzt sie in die Lage, mehr in ihre eigene Ausbildung beziehungsweise die ihrer Kinder zu investieren; 12 | FAIRE WOCHE „„ trägt durch die Förderung des biologischen Landbaus zum Schutz natürlicher Ressourcen bei; „„ ermöglicht den Produzentenorganisationen eine größere Eigenständigkeit, indem sie beispielsweise Maschinen oder Fahrzeuge anschaffen oder die Vermarktung ihrer Produkte selbst bewerkstelligen und so von anderen Dienstleistern unabhängig werden. Einige Studien haben gezeigt, dass die gewünschten Wirkungen mit den eingesetzten Instrumenten nicht erreicht oder gar negative Effekte erzielt wurden. So profitierten in einigen Fällen Frauen weniger von den erbrachten Leistungen, als es gewünscht war. Auch diese Ergebnisse sind wichtig, um die Instrumente des Fairen Handels anzupassen und entsprechend gegensteuern zu können. Die gesellschaftlichen Wirkungen, die der Faire Handel in Deutschland in der Zeit von 2000 bis 2015 hatte, untersucht derzeit eine aktuelle Studie des Centrums für Evaluation. Sie wurde von TransFair, dem Forum Fairer Handel und anderen Organisationen in Auftrag gegeben. Ergebnisse werden im Spätsommer 2016 veröffentlicht, so dass sie im Rahmen der Fairen Woche kommuniziert werden können. Schon jetzt aber kann gesagt werden, dass der Faire Handel als breite, gesellschaftliche Bewegung großen Anteil daran hat, dass ein Bewusstsein für mehr Gerechtigkeit im Welthandel entstanden ist. Auch die stark steigenden Umsätze im Fairen Handel, die immer stärkere Berücksichtigung fair gehandelter Produkte im Beschaffungswesen sowie entsprechende gesetzliche Änderungen zeigen, dass der Faire Handel auch in Deutschland zu einem veränderten Konsumverhalten beiträgt. WIRKUNGSMESSUNG – WICHTIGES INSTRUMENT ZUR WEITERENTWICKLUNG DES FAIREN HANDELS Um Wirkungen von bestimmten Maßnahmen messen und bewerten zu können, braucht es empirische Untersuchungen, die mit wissenschaftlichen Methoden ausgewertet werden müssen. Die Auswertung der Wirkungen ist unabdingbar, um herauszufinden, ob die eingesetzten Mittel die Zielgruppen erreichen und die gewünschte Wirkung erzielen. Auch, um gegenüber der Öffentlichkeit, Geldgebern und kritischen Medien transparent auftreten zu können, sind belastbare Untersuchungsergebnisse von großer Bedeutung. Wird die beabsichtigte Wirkung nicht erreicht, müssen die Instrumente angepasst oder weiterentwickelt werden. Um seine begrenzten Mittel möglichst effizient einzusetzen, aber auch, um auf neue Herausforderungen wie zum Beispiel die Folgen des Klimawandels reagieren zu können, entwickelt auch der Faire Handel seine Instrumente ständig weiter. Denn der Faire Handel ist kein starres, fertiges Modell, sondern lernt kontinuierlich hinzu. Auch in Bio- und Supermärkten gibt es eine große Auswahl an Produkten aus Fairem Handel. UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 13 GRENZEN DES FAIREN HANDELS Angesichts der zahlreichen positiven Wirkungen des Fairen Handels sowie der stark steigenden Umsätze ist es wichtig hervorzuheben, dass die Möglichkeiten des Fairen Handels, strukturelle Rahmenbedingungen für Produktion und Handel zu verändern, begrenzt sind. Diese sind aber dringend notwendig, um die Situation der Menschen in den Ländern des Südens nachhaltig zu verbessern. Als Beispiele seien das Thema des Zugangs zu Land für Kleinbäuerinnen und -bauern sowie die Auswirkungen der EU-Handelspolitik auf Kleinproduzentinnen und -produzenten im Süden genannt. Bei diesen Themen sind politische Änderungen notwendig, die der Faire Handel im Rahmen seiner politischen Arbeit einfordert. In enger Abstimmung mit anderen Organisationen „„ benennt der Faire Handel politische Missstände, „„ entwickelt er Lösungsvorschläge und politische Forderungen, „„ baut er durch breit angelegte Kampagnen politischen Druck auf „„ trägt er seine Forderungen an Entscheidungs- trägerinnen und Entscheidungsträger in Politik und Wirtschaft auf verschiedenen Ebenen heran beziehungsweise versucht er, im Rahmen von Runden Tischen mit relevanten Akteuren gerechtere Regelungen in der Handelspolitik zu erreichen. Beispiele für die politische Arbeit des Fairen Handels sind das Bananenforum (der Runde Tisch für Verbesserungen im Bananenanbau) sowie die aktuelle Kampagne zur Einführung einer unternehmerischen Sorgfaltspflicht (Haftung von Unternehmen für Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltauflagen entlang ihrer Lieferkette). Um die Glaubwürdigkeit des Fairen Handels zu untermauern, ist es wichtig, die Grenzen des Fairen Handels sowie seine Defizite und Herausforderungen offen und transparent zu benennen. Weitere Studien und Veröffentlichungen zum Thema „Wirkungen des Fairen Handels“ „„ Forum Fairer Handel (2016): 100 Prozent fair. Der Faire Handel in Deutschland. Grundsätze. Wirkungen. Akteure. „„ Die Wirkungen des Fairen Handels, Broschüre zur Fairen Woche 2016, www.faire-woche.de oder im Weltladen Karlsruhe „„ Forum Fairer Handel (2011): Die Wirkungen des Fairen Handels. (Herunterzuladen unter www.forum-fairer-handel.de/ nc/service/materialien) „„ www.fairtrade-deutschland.de/was-ist- fairtrade/wirkung-von-fairtrade.html „„ www.fairtrade-institute.org/ db/publications/index Quelle: Forum Fairer Handel e. V. (2016) – Aktionsleitfaden zur Fairen Woche. 14 | FAIRE WOCHE KAMPAGNE FAIRTRADE-TOWNS FAIRTRADE-STADT KARLSRUHE STELLT SICH ERNEUT DER ÜBERPRÜFUNG Seit 2010 ist Karlsruhe Fairtrade- Stadt – zu großen Teilen ein Verdienst des langjährigen Engagements der vielen Karlsruher Bürgerinnen und Bürger, die teilweise bereits seit Jahrzehnten ehrenamtlich in Initiativen, Eine-Welt-Gruppen, Kirchengemeinden und im Weltladen daran arbeiten, die Vielzahl an fair gehandelten Produkten bei uns noch breiter bekannt und ihre Vorzüge erlebbar zu machen. Die Stadtverwaltung versteht diese Auszeichnung in erster Linie als Verpflichtung, das wertvolle Engagement der Bevölkerung kontinuierlich zu unterstützen, mit den Aktiven weiterzuentwickeln und durch eigene Aktivitäten zu begleiten. Auch 2012 konnte Karlsruhe bei erneuter Überprüfung durch den TRANSFAIR e. V. alle für Fairtrade-Städte vorgeschriebenen Kriterien problemlos erfüllen und so den Titel für weitere vier Jahre behaupten. 2016 steht die Stadt nun wieder auf dem Fairtrade- Prüfstand. Die im Rahmen der Kampagne in Karlsruhe gewachsene kontinuierliche gemeinsame Arbeit an diesem wichtigen Thema – dessen jährlicher Höhepunkt die Faire Woche darstellt – stellt auch die zweite Titelerneuerung in Aussicht. FAIR EINKAUFEN LEICHT GEMACHT Wichtiges Überprüfungskriterium für jede Fairtrade- Stadt ist – neben der Selbstverpflichtung der Stadtverwaltung zur Förderung des Fairen Handels, den entsprechenden Aktivitäten in Stadtgesellschaft und Bildungseinrichtungen sowie der regelmäßigen Berichterstattung zum Thema – das lokale Angebot an Produkten aus Fairem Handel. Es muss in Gastronomie und Einzelhandel der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune angemessen sein. In Karlsruhe steht mittlerweile eine erfreulich breite Angebotspalette zur Verfügung und sie wächst stetig weiter. Während Grundnahrungsmittel aus Fairem Handel wie Kaffee, Tee, Zucker, Schokolade oder Bananen bereits ihren Weg in die Regale der meisten Lebensmittelläden gefunden haben, steigt dank engagierter lokaler Anbieter das Angebot qualitätsvoller Produkte auch in Bereichen, in denen der Faire Handel lange ein Nischendasein führte. Von Textilien über Kunsthandwerk bis hin zum Schmuck aus edlen Metallen und Steinen, die unter fairen Bedingungen gewonnen wurden, bietet der Faire Handel in Karlsruhe jede Menge spannender Produktalternativen. Meist nehmen diese zusätzlich auch weitere Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte in den Fokus. Um die vielfältigen Möglichkeiten für nachhaltigen Konsum in Karlsruhe weiter bekannt und für Sie leichter erreichbar zu machen, informiert die Stadt gemeinsam mit lokalen Initiativen auch außerhalb der Fairen Woche in alltagstauglicher Form über attraktive lokale Angebote des Fairen Handels. Bereits 1998 vom Agenda 21 Karlsruhe e. V. ins Leben gerufen, ist der nachhaltige Karlsruher Konsumführer „Grüner Marktplatz“ seit Anfang 2014 als Online- und Mobilversion auf der Internetseite www.gruenermarktplatz.de verfügbar und wird regelmäßig aktualisiert. In 16 Themenbereichen liefert er Kontaktdaten und Öffnungszeiten von über 100 Karlsruher Geschäften und Betrieben, die sich auf nachhaltigen Konsum spezialisiert haben – viele von ihnen auch auf Produkte aus Fairem Handel. UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 15 Ebenfalls enthalten sind hilfreiche Fachbeiträge der redaktionell beteiligten Gruppen wie dem APDW e. V., KonsumGlobal Karlsruhe, dem BUZO Umweltzentrum und Greenpeace, mit Hintergrundinformationen und Handlungsempfehlungen zu Themen wie beispielsweise Textilien aus Fairem Handel. Dieses Programmheft steht Ihnen ebenfalls über den Aktionszeitraum der Fairen Woche hinaus als informativer Einkaufsbegleiter zur Seite. Dazu wurde der Informationsteil erweitert und bietet neben der bewährten Gastronomieliste in diesem Jahr auch Kontaktdaten von Geschäften mit besonders qualitätsvoller Produktpalette aus Fairem Handel. Lassen Sie sich inspirieren und erkunden Sie das reichhaltige Angebot während der Fairen Woche und darüber hinaus. Selbstkritisch beleuchtet die Stadt Karlsruhe auch ihr eigenes Beschaffungswesen. Einiges wurde auch hier bereits erreicht auf dem Weg zum fairen und nachhaltigen Einkauf, wie der aktuelle Beschaffungsbericht 2015 feststellen konnte. Zu tun bleibt noch genug bei diesem langangelegten Verbesserungsprozess, der für die Kommunen auch einige rechtliche Hürden bereithält. FAIRTRADE-STADT BRAUCHT FAIREN NACHWUCHS Um dauerhaft nachhaltig als Faire Stadt aktiv sein zu können, benötigt Karlsruhe vor allem eines – den „Fairen Nachwuchs“. Ihn fördern und befähigen unter anderem die Schulen der Stadt. In kreativen Projekten engagieren sie sich oft weit über den Lehrplan hinaus für eine nachhaltige Bewusstseinsbildung ihrer Schülerinnen und Schüler und zeigen ihnen positive Möglichkeiten auf, um selbst für ein gerechteres Miteinander in der Welt aktiv zu werden. Diese besondere Leistung würdigt seit 2014 der Karlsruher Nachhaltigkeitspreis „Grüne Pyramide“. Neben klassischen Nachhaltigkeitsthemen wie Naturschutz, Klimaschutz und Gesundheit ist eine Seite der Pyramide dem Themenkomplex „Umwelt & Faire Welt“ gewidmet. Preisträger des Jahres 2016 in dieser Kategorie wurde das St. Dominikus-Gymnasium – seit 2015 die erste Fairtrade-Schule in Karlsruhe und damit hoffentlich auch Vorbild für andere. Weitere Informationen zu den Themen von Fairtrade in Karlsruhe, Fairtrade-Stadt und nachhaltige Beschaffung der Stadt bieten die Internetseiten www.karlsruhe.de/fair Den Karlsruher Nachhaltigkeitsführer „Grüner Marktplatz“ finden Sie auf www.gruenermarktplatz.de Allgemeine Informationen www.fairtrade-towns.de Schülerinnen, Schüler und Schulen, die sich an der Kampagne Fairtrade-Schools beteiligen möchten, finden Unterstützung und weitere Informationen unter www.sez.de und im Weltladen Karlsruhe. Die neue Bewerbungsrunde für die „Grüne Pyramide“ startet im Herbst 2016. Aktuelle Informationen bietet www.karlsruhe.de/gruenepyramide 16 | FAIRE WOCHE KINOSPOT „ALLE AN EINEM TISCH – FAIRER HANDEL IN KARLSRUHE“ Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur Kampagne Fairtrade-Stadt Karlsruhe ist im Auftrag des städtischen Umwelt- und Arbeitsschutzes ein Kinospot entstanden. Mit einem kurzen Blick auf die lokale Vielfalt will er die Vorzüge und Hintergründe des Fairen Handels sichtbar machen und so die Freude am eigenen Beitrag für die Ziele der Fairtrade-Stadt-Kampagne in Karlsruhe fördern. Der Spot macht auf ansprechende und originelle Weise Lust auf eigenes Ausprobieren und Entdecken der vielfältigen Angebote des Fairen Handels in Karlsruhe und soll die Zuschauerinnen und Zuschauer dazu animieren, sich im persönlichen Alltag weitergehend mit dem Thema zu befassen. Bewusst wurde das Medium Film gewählt, um so insbesondere auch bei einem bisher nicht mit dem Thema vertrauten Publikum und bei jungen Zuschauerinnen und Zuschauern Interesse zu wecken. Ende November 2015 fanden die Dreharbeiten statt – unter Beteiligung lokaler Akteuren des Produktangebotes aus Fairem Handel in Karlsruhe. In 45 Sekunden zeigt der Spot mit dem Titel „Alle an einem Tisch – Fairer Handel in Karlsruhe“ ein breites Spektrum an fair gehandelten Produkten, die im Alltag zum Einsatz kommen, greift in szenischen Handlungen die wichtigsten Standards des Fairen Handels auf und regt dazu an, beim Einkauf gezielt nach Fairtrade- Produkten zu fragen. Die Kamera fährt dabei in einer einzigen Einstellung über einen 20 Meter langen Tisch, während sich die Gegenstände auf dem Tisch und die Personen um den Tisch verändern. Erzeugerinnen, Erzeuger und der Handel sitzen gemeinsam mit den Konsumentinnen und Konsumenten an „einem Tisch“ – ein Symbol für einen sozialeren, umweltgerechten und wirtschaftlich sinnvollen Handel. Im Rahmen der Fairen Woche 2016 wird der Kinospot erstmalig in den Karlsruher Kinos gezeigt. Im April war er bereits als Beitrag beim renommierten Werbefilmfestival „Spotlight“zu sehen. Produziert wurde er von der Karlsruher Filmproduktion Prestigefilm. Internet: www.karlsruhe.de/fair www.prestigefilm.de UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 17 KARLSRUHER PROJEKTWETTBEWERB NACHHALTIGKEIT – „UNSERE ZUKUNFT – DEIN PROJEKT“ Karlsruhe will sich als nachhaltige Stadt weiterentwickeln. Nur mit einem Wandel hin zu nachhaltigem Wirtschaften und einem gleichwertigen ökologischen und sozial verantwortungsvollen Handeln kann die Stadtgesellschaft genügend Stabilität, Flexibilität und Regenerationsfähigkeit aufbauen und bewahren, um die anstehenden kommenden Herausforderungen wie Klimawandel und Integrationsaufgaben zu bewältigen. Karlsruhes langjähriger Einsatz auf diesem Weg wurde von der Stiftung Deutscher Nachhaltigkeitspreis mit dem Titel „Deutschlands nachhaltigste Großstadt 2015“ gewürdigt – dotiert mit 35.000 Euro Preisgeld. Mit diesem Projektwettbewerb stellt die Stadt Karlsruhe das Preisgeld denjenigen zur Verfügung, die durch kreativen Ideen und dauerhaften Einsatz gelebte Nachhaltigkeit in der Stadtgemeinschaft möglich machen: ihren in Vereinen und gemeinnützigen Organisationen engagierten Bürgerinnen und Bürgern und deren Projekten für mehr Nachhaltigkeit in Karlsruhe. Mit dem Projektwettbewerb „Unsere Zukunft – Dein Projekt“ sucht die Stadt Karlsruhe konkrete Projektideen, die einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung in Karlsruhe leisten wollen. Die vorgeschlagenen Projekte können einmalig erstellt, als langfristige oder dauerhafte Maßnahme konzipiert sein. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Auch Bildungsprojekte für Schulen oder im Bereich der Integration sind denkbar. Die Fairtrade-Stadt Karlsruhe freut sich auch sehr über Projekte aus dem Eine-Welt-Bereich! Wichtig ist die nachhaltige Wirkung der Projekte. Was bedeutet Nachhaltigkeit für Sie? Zeigen Sie uns Ihre eigene Definition von Nachhaltigkeit! Der Preis kann die Chance sein, Ihre ganz eigene Projektidee verwirklicht zu sehen! Bürgermeister Klaus Stapf und der städtische Umwelt- und Arbeitsschutz laden alle gemeinnützigen Organisationen mit Sitz in Karlsruhe sowie die Karlsruher Schulen dazu ein, sich an diesem Wettbewerb zu beteiligen – denn sie kennen Karlsruhe am besten. Reichen Sie Ihren noch nicht umgesetzten Plan oder Ihre neu entwickelte Idee beim Projektwettbewerb ein. Die Jury trifft aus allen Einreichungen eine erste Auswahl von fünf Ideen. Diese werden von ihren Urheberinnen und Urhebern weiterbearbeitet und dann veröffentlicht. Allen fünf Nominierten ist bereits ein Geldpreis in Höhe von 5.000 Euro für die Umsetzung ihrer Projektidee sicher. Unter den ausgearbeiteten Projektideen ermittelt die Jury nach einer Präsentation aller nominierten Projekte nochmals einen Preisträger, der mit einem zusätzlichen Preisgeld von 10.000 Euro sein Projekt in zeitlicher, räumlicher oder sonstiger Hinsicht noch weiter ausgestalten kann. Die Umsetzung der prämierten Projekte beginnt nach der Prämierung. Vom 23. September bis 12. Dezember 2016 können Bewerbungen beim Umwelt- und Arbeitsschutz eingereicht werden. Die Jury nominiert im Februar 2017 fünf Projekte, die anschließend bis Ende April weiter ausgearbeitet werden. Die Jury-Endauswahl mit öffentlicher Präsentation der nominierten Projekte sowie die Preisverleihung finden im Mai 2017 statt. Weitere Informationen zu Inhalt und Ablauf des Wettbewerbs sowie das Bewerbungsformular finden Sie unter www.karlsruhe.de/nachhaltigkeit Für Fragen steht Ihnen das Projektteam beim Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe zur Verfügung. Telefon: 0721 133-3101 E-Mail: umwelt-arbeitsschutz@karlsruhe.de Karlsruher Projektwettbewerb Nachhaltigkeit Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz UNSERE ZUKUNFT – DEIN PROJEKT © S ta dt K ar lsr uh e | L ay ou t: Zi m m er m an n | I llu st ra tio n: fr ee pi k. co m | Bi ld er : U m w el ta m t; M ül le r-G m el in ; i St oc k | G ed ru ck t i n de r R at ha us dr uc ke re i a uf 1 00 P ro ze nt R ec yc lin gp ap ie r. UNSERE ZUKUNFT – DEIN PROJEKT | KARLSRUHER PROJEKTWETTBEWERB NACHHALTIGKEIT UNSERE ZUKUNFT – DEIN PROJEKT | KARLSRUHER PROJEKTWETTBEWERB NACHHALTIGKEIT Karlsruhe will sich als nachhaltige Stadt weiterentwickeln. Das Ziel, bei nach wie vor stetigem Wachstum die Verantwortung für den Schutz und Ausbau ihrer wertvollen Lebensqualitäten für Mensch und Natur zu übernehmen, aber auch Karlsruhes Lage in einer der klimatisch wärmsten Regionen Deutschlands, bringen vielfältige Herausforderungen mit sich. Daher setzt die Stadt auf ökologisch und sozial gerechte Konzepte bei gleichzeitigem Ausbau ihrer technologischen und wirtschaftlichen Stärken. Karlsruhes langjähriger Einsatz für diese Ziele wurde von der Stiftung Deutscher Nachhaltigkeitspreis mit dem Titel „Deutschlands nachhaltigste Großstadt 2015“ gewürdigt – dotiert mit 35.000 Euro Preisgeld. Mit diesem Projektwettbewerb stellt die Stadt Karlsruhe das Preisgeld denjenigen zur Verfügung, die durch kreative Ideen und dauerhaften Einsatz gelebte Nachhaltigkeit in der Stadtgemeinschaft möglich machen: ihren in Vereinen und gemeinnützigen Organisationen engagierten Bürgerinnen und Bürgern und deren Projekten für mehr Nachhaltigkeit in Karlsruhe. Machen Sie mit! Ich freue mich auf Ihre Projektidee für ein zukünftig noch nachhaltigeres Karlsruhe. Klaus Stapf Bürgermeister TERMINE UND FRISTEN  Bewerbungsphase: 23. September bis 12. Dezember 2016  Anschließend formale Prüfung durch eine Vorprüfungskommission  Jury-Vorauswahl (Stufe 1): Januar bis Anfang Februar 2017  Detaillierungsphase: Februar bis April 2017  Präsentation, Jury-Endauswahl (Stufe 2) und Preisverleihung: voraussichtlich im Mai 2017  Anschließend beginnt die Umsetzung des Projekts WIR SIND FÜR SIE DA Sie haben Fragen zum Projektwettbewerb und zu Ihrer Bewerbung? Melden Sie sich bei uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter! Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz Markgrafenstraße 14 76131 Karlsruhe Telefon: 0721 133-3101 Fax: 0721 133-3109 E-Mail: umwelt-arbeitsschutz@karlsruhe.de Weitere Informationen zum Wettbewerb und die Bewerbungsunterlagen als Download  nden Sie im Internet unter www.karlsruhe.de/nachhaltigkeit 18 | FAIRE WOCHE FÜR DIE, DIE ES GENAU WISSEN WOLLEN – HINTERGRUNDINFORMATIONEN ZU DER GEPLANTEN PROJEKTPARTNERSCHAFT BURUNDI Zwischen Baden-Württemberg und Burundi besteht seit den 1980er Jahren eine gewachsene Partnerschaft. 2014 wurde die Partnerschaft offiziell mit einer Konvention beschlossen, unterschrieben durch Ministerpräsident Winfried Kretschmann und dem damaligen burundischen Außenminister Laurent Kavakure. Neben den freundschaftlichen politischen Verbindungen gibt es eine vielfältige Zusammenarbeit und Projekte von Kommunen, Schulen, Vereinen, Initiativen und Kirchen. Angestoßen durch den entwicklungspolitischen Dialog ist die Landesregierung dabei, die Partnerschaft zu Burundi auszubauen und zu vertiefen. Auch in Karlsruhe ist eine Projektpartnerschaft mit einer Kommune in Burundi angedacht. ÜBER DAS LAND BURUNDI Die Republik Burundi in Ostafrika gehört zu den kleinsten Ländern Afrikas – und gilt seit 2015 als das ärmste Land der Welt mit einem jährlichen Pro-Kopf-Einkommen von 315 Dollar. Auf dem aktuellen „Welthunger-Index“ liegt Burundi an letzter Stelle. Der über zehn Jahre währende Bürgerkrieg hat zum wirtschaftlichen Niedergang geführt. Die Infrastruktur ist vielerorts zerstört, so wie die Hoffnung der meisten Menschen. 59 Prozent der Burunder leben unter der Armutsgrenze. Anders als das Nachbarland Ruanda erhält Burundi derzeit kaum internationale Hilfe, obwohl es nach einem ähnlichen Schicksal unter denselben Problemen leidet: Hunger, Folgen der Gewalt, Flucht und Vertreibung (Flüchtlinge, Kindersoldaten und Kriegswaisen), armutsbedingte Krankheiten wie zum Beispiel Tuberkulose sowie in zunehmendem Maße HIV/AIDS. Stromausfall © Burundikids e. V. UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 19 AKTUELLE ENTWICKLUNG Die Krise des ostafrikanischen Landes hat sich seit April vergangenen Jahres verstärkt. Auslöser war das Bestreben von Präsident Pierre Nkurunziza, sich trotz einer gesetzlichen Begrenzung auf zwei Amtszeiten ein weiteres Mandat zu sichern. Seither kommt es immer wieder zu Gewalttaten. Menschenrechtlern zufolge wurden mehrere hundert Regierungsgegner von Sicherheitskräften getötet. Mehr als eine Viertelmillion Menschen sind seit Krisenbeginn aus Angst vor einer weiteren Eskalation in Nachbarländer geflohen. Das burundische Flüchtlingslager in Tansania ist zum drittgrößten der Welt angewachsen, ohne dass die internationale Gemeinschaft große Notiz davon nimmt. Die Hälfte der Flüchtlinge sind Kinder. Dabei sind die Bedarfe in den Lagern laut Flüchtlingshilfswerk UNHCR gerade einmal zu 30 Prozent gedeckt. Es ist zu hoffen, dass es Vertreterinnen und Vertretern von Regierung, Zivilgesellschaft und Unterstützern aus anderen Ländern und internationaler Organisationen gelingen wird, bald eine Lösung in diesem zunehmend gewalttätigeren Konflikt zu finden. FAIRER KAFFEE AUS BURUNDI Der Weltladen hat aufgrund der geplanten Projektpartnerschaft und der schwierigen Situation in Burundi neu einen fair gehandelten Kaffee aus Burundi in sein Sortiment aufgenommen. Der Burundi-Kaffee stammt von circa 700 Mitgliedern der Kleinbauerngenossenschaft „Mboneramiryango“. Der Faire Handel garantiert den Kleinbauern dort ganz konkret: „„ Zahlung höherer Preise (unabhängig von schwankenden Weltmarktpreisen) „„ Zahlungen von Aufschlägen für Sozialaufgaben der Genossenschaft „„ Zahlung von Aufschlägen für die Sicherung der hohen Kaffeequalität „„ Vorfinanzierung: 50 Prozent bei Auftragsvergabe und 50 Prozent nach Erhalt „„ bestmögliche Nutzung und Wertschöpfung kleinster Kaffeeflächen „„ langfristige, partnerschaftliche und transparente Zusammenarbeit auch mit dem Projektpartner hier, dem Verpacker und Abfüller „Bruderhaus Diakonie“ in Ravensburg Ein Abend zu Burundi findet im Rahmen der Fairen Woche am 20. September in der Karlsruher Stadtbibliothek statt (siehe Programmteil). Auf dem Land © Burundikids e. V. 20 | FAIRE WOCHE KLIMAPARTNERSCHAFT DER STADT KARLSRUHE MIT SAN MIGUEL DE LOS BANCOS, ECUADOR TEILNAHME AM BUNDESWEITEN PROGRAMM „50 KOMMUNALE KLIMAPARTNERSCHAFTEN BIS 2015“ HANDLUNGSPROGRAMM ERARBEITET ZU DEN THEMEN WIEDERAUFFORSTUNG, UMWELTBILDUNG UND ABFALLMANAGEMENT Im Rahmen von drei gegenseitigen Delegationsreisen wurde ein Handlungsprogramm mit konkreten Zielen und Maßnahmen für Karlsruhe und San Miguel de los Bancos erarbeitet. Prioritäten wurden dabei in den Bereichen Wiederaufforstung, Umweltbildung und Abfallmanagement gesetzt, beispielsweise auf den Aufbau eines integrierten Abfallmanagementsystems und die Erarbeitung eines didaktischen Konzepts zur Umweltbildung in Schulen. In Karlsruhe und Los Bancos wurden Lenkungskreise mit Fachleuten verschiedener Ämter und Gesellschaften sowie Vertreterinnen und Vertreter von Nichtregierungsor- ganisationen eingerichtet. Im Karlsruher Lenkungskreis bringen sich zum Beispiel das KIT, die Aktion Partnerschaft Dritte Welt, der Zoo Karlsruhe und die IHK ein. Die konzeptionelle und fachliche Federführung liegt bei der KEK – Karlsruher Energie- und Klimaschutzagen- tur und der Stabsstelle Außenbeziehungen. Das Handlungsprogramm wird im November 2016 im Rahmen eines internationalen Abschlussworkshops vorgestellt. Hierfür kommen alle am Programm teilnehmenden Kommunen aus Lateinamerika und Deutschland in Karlsruhe zusammen. Die im Rahmen des bundesweiten Programms entstandenen Flugemissionen werden über ein Wiederaufforstungsprojekt in Ecuador unter der Federführung Karlsruhes und seiner Partnergemeinde kompensiert. UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 21 STADTVERWALTUNG KARLSRUHE UNTERSTÜTZT SCHULPARTNERSCHAFT MIT LOS BANCOS Neben dem Fachaustausch ist es das erklärte Ziel des Projekts, junge Menschen für die Themen Entwicklungszusammenarbeit, Klimaschutz und Biodiversität zu sensibilisieren. Deshalb unterstützt die Stadtverwaltung Karlsruhe den Aufbau einer Schulpartnerschaft zwischen dem Gymnasium Neureut und dem Colegio de Los Bancos, die sich bereits durch erste Besuche und Umweltprojekte konkretisiert. Zur Vorbereitung des ersten Besuchs von Neureuter Lehrerinnen und Lehrern sowie Schülerinnen und Schülern in Los Bancos lud die Stabsstelle Außenbeziehungen im Januar 2016 zu dem entwicklungspolitischem Planspiel „Südsicht“ in das Rathaus ein. Rund 24 Schülerinnen und Schüler versetzten sich in die Rolle von Kommunalpolitikern einer „Süd-Kommune“ und diskutierten die spezifischen Folgen des Klimawandels. Aktive Unterstützung gab es auch seitens des Zoos Karlsruhe, der mit einem Aufforstungsprojekt auf dem Schulgelände des Colegio de Los Bancos zu der Schulpartnerschaft beiträgt. Mit der Klimapartnerschaft will die Stadtverwaltung Karlsruhe einen aktiven Beitrag zu den globalen Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen leisten und das Thema Klimaschutz – als einen der Schwerpunkte des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts 2020 – in einen globalen Kontext setzen. Auch die neue Landesregierung Baden- Württemberg hat sich in ihrem Koalitionsvertrag ausdrücklich für eine Weiterentwicklung von Klimapartnerschaften ausgesprochen. Fragen zu den Aktivitäten der Klimapartnerschaft beantworten Stadt Karlsruhe Stabsstelle Außenbeziehungen Regina Hartig Bereichsleiterin Europa, Internationales E-Mail: regina.hartig@abz.karlsruhe.de KEK – Karlsruher Energie und Klimaschutzagentur Karla Lieberg Projektleiterin E-Mail: lieberg@kek-karlsruhe.de 22 | FAIRE WOCHE WALDKLIMAPROJEKT DES ZOOS KARLSRUHE IN ECUADOR – ERSTES VOR-ORT-PROJEKT DER ARTENSCHUTZSTIFTUNG ZOO KARLSRUHE Zwei Stoßrichtungen hat das Wiederaufforstungsprojekt des Zoos Karlsruhe in Ecuador. Rund 35 Hektar extensives Weideland am Westhang der Anden möchte der Zoo zusammen mit der Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK) sowie Partnern vor Ort zu einem artenreichen Sekundärregenwald machen. Im Schatten der neuen Bäume sollen Moose, Farne, Bromelien oder Orchideen gedeihen – Heimat, Nahrungsquelle oder Brutstätte für zahlreiche Tierarten. Kolibris oder auch Tucanen wird das Einwandern leicht gemacht, denn etwa ein Drittel der zum Kauf vorgesehenen Fläche ist noch intakter Regenwald. Über den „Zoo-Regenwald“ können unterm Strich rund 5.000 Tonnen Kohlendioxid gespeichert werden – Minimum. Ein Beitrag zum globalen Klimaschutz – und Baustein für den Zoo auf dem Weg zum klimaneutralen Zoo. Der Zoo möchte nun möglichst viele Menschen und Unternehmen zu Baumbesitzern des „Karlsruher Regenwalds“ machen. Denn das Grundstück soll alsbald gekauft werden. Wer Baumpate werden will, wendet sich an die Zooverwaltung, Ettlinger Straße 6 Telefon: 0721 133-6801 E-Mail: zoo@karlsruhe.de Informationen: www.karlsruhe.de/zoo UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 23 24 | FAIRE WOCHE LOKALE AGENDA 21 KARLSRUHE – AKTUELLES 20 JAHRE LOKALE AGENDA 21 IN KARLSRUHE Im vergangenen Jahr feierte die Lokale Agenda 21 Karlsruhe ihr 20-jähriges Bestehen. Gründe zum Feiern gab es viele. In diesen 20 Jahren haben viele Aktivitäten stattgefunden, es wurden Ideen entwickelt, Projekte umgesetzt und Veranstaltungen etabliert. Am 27. November 2015 fand eine Feierstunde statt. Und am selben Abend nahm Bürgermeister Klaus Stapf den Deutschen Nachhaltigkeitspreis für die Stadt Karlsruhe entgegen. „Ein verantwortungsvoller Umgang mit Wachstum“ überzeugte die Jury. Außerdem sei der Agenda21-Prozess in Karlsruhe hervorragend organisiert. Die Nachricht über die Auszeichnung krönte die Jubiläumsveranstaltung und ist mehr als nur Dank für das unermüdliche ehrenamtliche Engagement der Agenda-Aktiven. Die Lokale Agenda 21 in Karlsruhe war und ist auch Partnerin und Unterstützerin von Eine-Welt-Projekten. Einige Beispiele: „„ Seit dem 2004 und 2007 veranstalteten Solarkocherwettbewerb für Karlsruher Schulen stehen eine Lerntasche zum Thema und ein Solarkocher zum Ausleihen als Dauerangebote für Aktionen zum Thema „Eine Welt“ zur Verfügung. „„ Im nachhaltigen Konsumführer „Grüner Marktplatz“ sind zahlreiche Geschäfte enthalten, die ein überdurchschnittliches Angebot an fair gehandelten Produkten aufweisen. „„ Das Karlsruher Netzwerk Eine Welt ist seit 2011 einer von insgesamt fünf Arbeitskreisen, die unter dem Dach der Lokalen Agenda 21 arbeiten und Projekte durchführen. „„ Die Lokale Agenda 21 unterstützt die Stadt Karlsruhe bei der Teilnahme an der Kampagne Fairtrade-Stadt. VON DER AGENDA 21 ZU AGENDA 2030 UND DEN ZIELEN FÜR NACHHALTIGE ENTWICKLUNG Nicht nur die Auszeichnung als nachhaltigste Großstadt Deutschlands verleiht der Nachhaltigkeits- bewegung in Karlsruhe weiter Auftrieb. Auch die Ende 2015 verabschiedete Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) bietet neue Chancen für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung. Die Ziele umfassen Themen wie Klimaschutz, Bildung für nachhaltige Entwicklung, nachhaltiges Wirtschaften, Konsum oder auch globale Partnerschaften. Den Kommunen kommt bei der Umsetzung dieser Ziele eine zentrale Bedeutung zu. Wie können die neuen Nachhaltigkeitsziele sinnvoll in die Arbeit der Stadtverwaltung integriert werden? Die Beantwortung dieser Frage ist ein nächster wichtiger Schritt. Dabei ist die Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dienststellen- und dezernatsübergreifend gefragt. Der Karlsruher Gemeinderat hat sich im Juli 2016 mit der Agenda 2030 und ihren Zielen befasst und beschlossen, diese zu unterstützen. Im Rahmen der N!-Tage Baden-Württemberg Anfang Juni lud das Nachhaltigkeitsbüro der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden- Württemberg in Kooperation mit dem Agendabüro der Stadt Karlsruhe und dem Agenda 21 Karlsruhe e. V. zu einem Workshop ein, in dem auf bürgerschaftlicher Ebene diskutiert werden konnte, was die neuen Ziele für nachhaltige Entwicklung und die Agenda 2030 für Karlsruhe bedeuten. Wie die Agenda 2030 die UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 25 bisherigen Diskussionsstränge zu Nachhaltigkeit und Entwicklung sowie die Agenda 21 der UN-Konferenz von 1992 in Rio de Janeiro und die Millenniumsziele des „Millenniumsgipfels“ von 2000 zusammen bringt, stellte Gerd Oelsner, Leiter des Nachhaltigkeitsbüros der LUBW und erster Vorsitzender des Agendavereins, in seinem einleitenden Vortrag vor. Im Anschluss wurden an Thementischen 9 der 17 SDGs von circa 35 Workshopteilnehmerinnen und Workshopteilnehmern diskutiert, Erfahrungen und Vorhaben ausgetauscht und Vorschläge für die Umsetzung der Ziele erarbeitet. Die Ergebnisse der Thementische fielen sehr unterschiedlich und vielfältig aus. Ein Ergebnis hatten sie jedoch gemeinsam: In der Stadt Karlsruhe gibt es bereits heute sehr viele Aktivitäten in unterschiedlichen Bereichen im Sinne der Nachhaltigkeit. Es ist wünschenswert und wichtig, dass diese zusammengetragen, noch besser vernetzt und öffentlich kommuniziert werden. Weitere Informationen zur Lokalen Agenda 21 und die Ergebnisse des Workshops finden Sie unter www.agenda21-karlsruhe.de (> Projekte) Den deutschen Text der Agenda 2030 mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung können Sie abrufen unter www.bmz.de/de/ministerium/ziele/ ziele/2030_agenda/index.html „DAS LEBEN IST EIN ZIRKUS“ – KARLSRUHER SCHÜLERTAGE 2016 Die Karlsruher Schülertage und deren Organisationsteam waren schon immer für eine Überraschung gut. Das diesjährige Workshop- Programm ist vielfältig und spannend wie jedes Jahr. Allerdings werden die Karlsruher Schülertage „umziehen“. Erstmalig findet die Workshop-Woche für Karlsruher Schülerinnen und Schüler ab Klasse neun (in 2016 ab Klasse acht) beim Zirkus Maccaroni in der Oststadt statt – daher das Motto „Das Leben ist ein Zirkus“. Um den Schülerinnen und Schülern die Teilnahme an den Schülertagen zu erleichtern, wurde auch der traditionelle Veranstaltungszeitraum Ende September/Anfang Oktober überdacht und in diesem Jahr zum ersten Mal geändert. Die Schülertage 2016 finden nun bereits vor den Sommerferien statt. Sicherlich werden wieder über 1.000 Schülerinnen und Schüler Workshops verschiedener Karlsruher und nationaler Initiativen, darunter das Karlsruher Netzwerk Eine Welt, sowie nationaler und internationaler Referentinnen und Referenten besucht und nachhaltige Eindrücke gewonnen haben. Die Karlsruher Schülertage wollen Weltoffenheit durch Toleranz fördern und den Abbau von Vorurteilen und Klischees unterstützen. Ziel des Organisationsteams, bestehend aus ehrenamtlichen Karlsruher Schülerinnen und Schülern, ist es, aktuelle Themen durch direkten Kontakt und Authentizität konkret erfahrbar werden zu lassen. Das Team will noch mehr Jugendliche dazu motivieren, unsere Umwelt aktiv wahrzunehmen und mitzugestalten. Unterstützt wird das Team durch das städtische Agendabüro und den Agenda 21 Karlsruhe e. V. Internet: www.schuelertage.info 26 | FAIRE WOCHE „FAIR“-ANSTALTUNGSÜBERBLICK 2016 DATUM THEMA UND ORT Freitag, 9. und Samstag, 10. September Schultütenaktion des Marktamtes zum Schulbeginn auf den Wochenmärkten | Wochenmarkt Neureut und Wochenmarkt Gutenbergplatz September/Oktober (Termine nach Absprache) Eine-Welt-Theater „FERNANDA „Fair“-ändert ihre Welt“ und „SHARI – ein Kinderleben in Indien“ | Eine-Welt-Theater September/Oktober (Termine nach Absprache) Workshops für Schulen – „Kolonisation und ihre Folgen“ und „Probleme durch Energiekonsum“ Freitag, 16. September PAKILIA zu Besuch im Weltladen Freitag, 16. September „The True Cost“ – Filmvorführung im Rahmen der Auftaktveranstaltung der Fairen Woche in Karlsruhe | Filmtheater Schauburg Freitag, 16. bis Freitag, 30. September Probiertage im Weltladen Freitag, 16. bis Freitag, 30. September Shop´n´Coffee und Upcycling-Aktion (17. und 24. September) | Schizo Samstag, 17. September Nachhaltiger konsumieren – Stadtrundgang mit KonsumGlobal Karlsruhe Samstag, 17. September Zuckerfreies Café mit Fairtrade-Faktor – Einladung ins Ateliercafé ANA & ANDA zu fairen Genuss-Gebäcken Samstag, 17. September und Samstag, 1. Oktober Aktionen „Mehrwegbecher“ und „fair produzierte Einkaufstasche“ FaireWare Sonntag, 18. September „Wenn das Leben versiegt“ – Gottesdienst zur Fairen Woche | Kleine Kirche am Marktplatz Sonntag, 18. September Fairer Sonntagsbrunch im SENFKoRN Sonntag, 18. September 21. Markt der Möglichkeiten | Marktplatz Durlach Montag, 19. bis Samstag, 24. September Faire Aktionswoche beim Baby Center Schilling Dienstag, 20. September „Burundi Kids“ – Vortrag von Philipp Ziser | Stadtblibliothek Karlsruhe im Neuen Ständehaus Dienstag, 20. und Mittwoch, 21. September Faire Bananen und die ganz Kleinen | Kindergarten Werthmannstraße 9 und Kindergarten Gottesaue Donnerstag, 22. September „Genuss-Gebäcke ohne Zucker mit ökofairen Zutaten“ – Workshop mit ANA & ANDA | Anne-Frank-Haus Freitag, 23. September „Coffee-Stopp“ beim „kirchenfenster“ | Bei der Citykirche St. Stephan UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 27 DATUM THEMA UND ORT Samstag, 24. September Literarisches Café: Borges – Piazzola – El Tango – live | El Tesoro Sonntag, 25. September „Gramodaya – nachhaltige Dorfentwicklung in der ländlichen Region Mayurbhanj“ – Vortrag mit Musik | Festsaal des Karlsruher Instituts für Technologie Montag, 26. September „Verkauft und Versiegelt: wer kontrolliert den fairen Handel?“ – Diskussionsveranstaltung | Jubez Dienstag, 27. September Nachhaltige Ernährung „isst“ regional, saisonal, biologisch, vegan und fair – Vortrag und Diskussion | Weltladen Karlsruhe Donnerstag, 29. September „Ist fair drin, wo fair draufsteht?“ – Vortrag der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. | Stadtbibliothek Karlsruhe im Neuen Ständehaus Freitag, 30. September Besuch der Bananenreiferei Karlsruhe mit Produzentenvertretern der Kooperative Urocal Freitag, 30. September Ökofaire Entdeckungstour mit ANA & ANDA – Stadtteilführung durch Karlsruhe Samstag, 1. Oktober Humanes Wirtschaften mit Herz und Verstand ist möglich – die Gemeinwohlökonomie kennenlernen am Beispiel der Vitalen Lunchbox | Zukunftsraum in der Oststadt Sonntag, 2. Oktober Veganer Mitbring-Brunch – Karlsruhe isst fair | Café Barco im K. Samstag, 8. Oktober „Faire Kleidung – klar, aber wo?“ – eine Stadttour zu Karlsruher Geschäften mit Fairen Textilien Samstag, 15. Oktober Türkisch-Deutscher Umwelttag | Friedrichsplatz Samstag, 15. Oktober Masken basteln für das mexikanische Halloween | UnikatWirkstatt® Dienstag, 18. Oktober „Die 2030-Agenda“ – Themenabend im Weltladen Dienstag, 25. Oktober Die Textilindustrie nach Rana Plaza – Sumangali und was wir daraus lernen können | Weltladen Freitag, 28. Oktober Vortrag – „Was kann ich selbst tun?“ | FaireWare Samstag, 29. Oktober bis Sonntag, 6. November Zum dritten Mal auf der Offerta dabei – das Netzwerk Eine Welt Karlsruhe stellt sich vor | Messe Karlsruhe Sonntag, 30. Oktober Kleidertauschparty mit Denkanstoß | Nehemia Initiative 28 | FAIRE WOCHE „FAIR“-ANSTALTUNGEN 2016 FREITAG, 9. SEPTEMBER NEUREUT UND SAMSTAG, 10. SEPTEMBER GUTENBERGPLATZ SCHULTÜTENAKTION DES MARKTAMTES ZUM SCHULBEGINN AUF DEN WOCHENMÄRKTEN Uhrzeit ab 8 Uhr Ort Freitag auf dem Wochenmarkt Neureut und Samstag auf dem Wochenmarkt Gutenbergplatz Internet www.karlsruhe.de/maerkte KARLSRUHER WOCHENMÄRKTE DIE FRISCHE HABEN WIR! Mitte September beginnt ein neues Schuljahr – für erfahrene Schülerinnen und Schüler sowie für zahlreiche Neulinge. Um den Start in einen neuen Lebensabschnitt noch spannender zu machen, gibt es zum Schulanfang nicht nur die neue Schulausrüstung, sondern auch eine fantasievolle und mit vielen Überraschungen gespickte Schultüte. Damit die ABC- Schützen so richtig fit ins Schuljahr starten können, befüllen die Beschickerinnen und Beschicker wechselnder Karlsruher Wochenmärkte sowie das Marktamt der Stadt Karlsruhe die mitgebrachten Schultüten mit leckeren Früchten. Im Rahmen der Fairen Woche kommen so auch fair gehandelte Bananen in die Schultüten. Die Aktion findet immer am Wochenende vor dem Schulbeginn statt. SEPTEMBER/OKTOBER EINE-WELT-THEATER „FERNANDA „FAIR“-ÄNDERT IHRE WELT“ UND „SHARI – EIN KINDERLEBEN IN INDIEN“ Termin nach Absprache (Vor-/Nachmittag) Handy: 0163 3807300 Ort EINE-WELT-THEATER, Alter Schlachthof 23 f (Remise), 76131 Karlsruhe Internet www.eine-welt-theater.de 1. „FERNANDA Fair-ändert ihre Welt“ Fernanda liebt Bananen und Schokolade. Weil sie sehr neugierig ist, reist sie von Deutschland nach Westafrika und begegnet dort Madou, der ihr erzählt, dass er froh ist, dass sein Vater nun „faire“ Bananen anpflanzen darf und dafür besser bezahlt wird. Jetzt geht es ihm und seiner Familie so gut, dass Madou endlich in die Schule gehen kann. 2. „SHARI – ein Kinderleben in Indien“ Erzählt wird die Geschichte eines armen kleinen Mädchens, das für die Schulden der Eltern in der Kleiderfabrik arbeiten muss. Am Ende wird ihr Traum aber wahr und auch sie darf in die Schule gehen. Zwei farbenprächtige Figuren-Theaterstücke für Kinder von fünf bis zehn Jahren, die in unterhaltsamer Weise sensibilisieren für die Lebenswelten von Kindern und für Produktionsbedingungen von Dingen unseres Alltags. Die altersgerechten Figurentheaterstücke geben Anstöße und Ideen zur Beantwortung der Frage: „Was können wir hier in Deutschland tun, damit auch Kinder in Afrika und Asien die Chance auf ein hoffnungsvolles und menschenwürdiges Leben haben?“ Fairtrade-Bananen © Gerhard Wasserbauer UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 29 Die Theaterpädagogin Ruth Rahäuser spielt dabei nicht nur die bunt und liebevoll gestalteten Puppen, sondern hat sie auch selbst gestaltet und die Stücke geschrieben. Sie nimmt die großen und kleinen Zuschauerinnen und Zuschauer mit auf eine heiter- ernste Reise, in der sich Unterhaltung, Information, Sensibilisierung und Anregung zur eigenen Aktivität unserer Kinder in idealer Form verbinden. Kommen Sie mit Ihrer Klasse oder Gruppe in das EINE WELT THEATER am „Alten Schlachthof“ Karlsruhe. SEPTEMBER/OKTOBER WORKSHOPS FÜR SCHULEN – „KOLONISATION UND IHRE FOLGEN“ UND „PROBLEME DURCH ENERGIEKONSUM“ Uhrzeit und Ort nach Vereinbarung Kontakt angelika.weber@stube-bw.de Telefon: 0711 229363216 Internet www.stubebw.de Zwei Workshop- Angebote für Schulen Studierende aus Afrika und Lateinamerika erzählen von Lebens- und Arbeitsbe- dingungen in ihrem Land und zeigen globale Zusammenhänge auf: Workshop 1 Kolonisation und ihre Folgen in Afrika am Bespiel von Simbabwe. Es wird mit Videos, Fotos und Texten gearbeitet. Der Workshop wird angeboten von der Chemiestudentin Elizabeth Gwashavanhu. Workshop 2 An dem konkreten Beispiel der Kohlegewinnung in Kolumbien werden anhand von Videos, Texten und Statistiken die Zusammenhänge herausgearbeitet zwischen dem Energiekonsum hier Deutschland und sozialen und ökologischen Problemen, die durch die Gewinnung der billigen Kohle in anderen Ländern entstehen. Der Workshop wird von der Pädagogin Carolina Novoa angeboten. Elizabeth Gwashavanhu und Carolina Novoa sind Aktive im entwicklungsbezogenen Bildungsprogramm STUBE Baden-Württemberg, das sich an Studierende aus Afrika, Asien und Lateinamerika wendet. Das STUBE-Programm vermittelt globales Lernen – praxisbezogen und interkulturell, interaktiv und lebendig. Themenbereiche sind unter anderem Politik, Entwicklungspolitik, Nachhaltigkeit, Gerechtigkeit und Frieden. Die STUBE Multiplikatorinnen und Multiplikatoren lernen, globale Zusammenhänge an konkreten Beispielen authentisch darzustellen, lebendiger als Lehrbücher das können. Sie sprechen sehr gut Deutsch, weil sie in deutscher Sprache studieren und sind mit deutschen Kultur- und Kommunikationsstilen vertraut. Sie können damit einen wichtigen Beitrag leisten zum Globalen Lernen an Schulen, indem sie ihr Wissen vermitteln über die Lebenssituation der Menschen in ihren Ländern. So werden auch Klischees und Vorurteile abgebaut. Arbeiter der Orangen-Kooperative COAGROSOL in Brasilien © Didier Gentilhomme 30 | FAIRE WOCHE FREITAG, 16. SEPTEMBER PAKILIA ZU BESUCH IM WELTLADEN Uhrzeit 12 bis 14 Uhr Ort Weltladen (Kronenplatz), Kronenstraße 21, 76133 Karlsruhe Internet www.pakilia.com www.apdw.de Die mexikanische Schmuckproduzen- tin Luz Amalia kommt zur Eröffnung der Fairen Woche nach Karlsruhe, um als Vertreterin der Produzentenseite in Karlsruhe anwesend zu sein. Vor der offiziellen Eröffnung im Filmtheater Schauburg um 17 Uhr wird sie schon am Vormittag den Karlsruher Weltladen besuchen. Sie wird dort das Sortiment von Pakilia vorstellen und sich ein Bild vom Karlsruher Weltladen machen. Wer gerne Pakilia und Luz Amalia kennenlernen möchte, ist eingeladen, einfach vorbeizukommen. Pakilia bedeutet „Freude geben“. Pakilia ist ein kleines Unternehmen, welches fair gehandelten Silberschmuck von Mexiko nach Deutschland exportiert. Pakilia arbeitet in Mexiko eng mit den Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerkern zusammen und begleitet diese auf ihrem individuellen Weg zu mehr wirtschaftlicher Sicherheit und Unabhängigkeit. Monatliche Besuche bei den „artesanos“und Begegnungen auf Augenhöhe sind das Fundament von Pakilia. Pakilia unterstützt die Partnerfamilien kontinuierlich durch Vorfinanzierung sowie umfangreiche administrative Unterstützung. Unentgeltliche Beratung in den Bereichen soziale Sicherheit, Export, Qualität und Kostenkalkulation gehören selbstverständlich zur Zusammenarbeit dazu. Bislang ist es noch nicht gelungen, für die Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerkern auch fair zertifiziertes Silber zu erhalten. So konzentriert sich Pakilia derzeit auf die Unterstützung der Herstellerfamilien und die Verbesserung ihrer Zukunftsaussichten, beobachtet jedoch die Entwicklungen und hat das wichtige Thema „Herkunft der Rohstoffe“ stets im Auge. FREITAG, 16. SEPTEMBER „THE TRUE COST – DER PREIS DER MODE“ – FILMVORFÜHRUNG IM RAHMEN DER AUFTAKTVERANSTALTUNG DER FAIREN WOCHE IN KARLSRUHE Uhrzeit 17 Uhr, Einlass ab 16:30 Uhr Ort Filmtheater Schauburg, Marienstraße 16, 76137 Karlsruhe Internet www.cafe-liberacion www.apdw.de www.karlsruhe.de/fair shop.pakilia.com www.schauburg.de Eintritt kostenlos Das Organi- sationsteam der Fairen Woche in Karlsruhe lädt Sie in Kooperation mit dem Liberación e. V. herzlich zum Film „The True Cost – der Preis der Mode“ ins Filmtheater Schauburg ein. Bürgermeister Klaus Stapf wird mit dieser Veranstaltung die Faire Woche in Karlsruhe eröffnen. Der Film des amerikanischen Regisseurs Andrew Morgan ist eine Geschichte über Mode und ihren wahren Preis. Er verfolgt eindrucksvoll den UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 31 Weg, den Kleidung macht, bevor sie zu uns in die Geschäfte kommt. „The True Cost“ zeigt die Ausbeutungskette auf, die hinter jedem einzelnen Kleidungsstück steckt und hinter der Glamourwelt der Modeindustrie verborgen bleibt. Wo wird die Kleidung hergestellt, welche Arbeitsbedingungen herrschen dort, was passiert in Ländern wie Bangladesch, Indien und China, in denen riesige Wassermengen für die Baumwolle benötigt werden, während die Menschen verdursten? „The True Cost“ klärt auf und steht beispielhaft für viele Bereiche unseres täglichen Konsums. Eine gerechte Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, keine ausbeuterische Kinderarbeit, umweltfreundliche Anbaumethoden und Produktionsbedingungen – so lauten einige der Standards des Fairen Handels. Wie der Faire Handel wirkt und welche Vorteile er beispielsweise für Kleinproduzentinnen und -produzenten sowie für die Menschen in den Ländern des globalen Südens bringt, erläutert die Produzentenvertreterin Amalia Luz von Pakilia aus Mexiko unmittelbar vor dem Film. Amalia Luz ist die „Perlenfrau“ von Pakilia, einem jungen Unternehmen, das fair gehandelten Silberschmuck von 13 Kunsthandwerkerfamilien von Mexiko nach Deutschland exportiert. Amalia Luz war noch nie außerhalb von Mexiko. Sie möchte bei ihrem Produzentenbesuch Deutschland und die deutsche Kultur kennen lernen und sehen, wie die Arbeit mit „ihrem Schmuck“ auf der „anderen Seite“ weitergeht. Nach dem Film lädt der Liberación e. V. alle interessierten Kinobesucherinnen und -besucher zur Gesprächsrunde ein. Die Produzentenverterin Amalia Luz freut sich ebenfalls, vor dem Film mit Ihnen in Kontakt zu kommen. Sie dürfen sich außerdem auf den Kinospot „Alle an einem Tisch – Fairer Handel in Karlsruhe“ sowie Infostände von Pakilia, dem Weltladen und Liberación e. V. mit Schmuckverkauf, Glücksrad und Kaffeeausschank freuen. Verarbeitung Fairtrade-Baumwolle in Indien © Anand Parmar 32 | FAIRE WOCHE FREITAG, 16. BIS FREITAG, 30. SEPTEMBER PROBIERTAGE IM WELTLADEN Fairer Handel für uns „„ Fairer Handel schafft Arbeitsplätze für eine sichere Lebensgrundlage in Afrika, Asien und Lateinamerika „„ Fairer Handel ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben unter würdigen Bedingungen unter anderem durch ein besseres Einkommen „„ Fairer Handel wirkt nachhaltig gegen Armut, Umweltzerstörung, Hunger und Ungerechtigkeit, Kinderarbeit und Fluchtursachen „„ Fairer Handel hilft vor Ort und ist gleichzeitig ein gelebtes Beispiel für ein anderes Wirtschaften, über das wir gerne und auf vielfältige Weise informieren Uhrzeit Zu den regulären Öffnungszeiten Ort Weltladen (Kronenplatz), Kronenstraße 21, 76133 Karlsruhe Internet www.apdw.de Auch in diesem Jahr werden wieder während der Fairen Woche im Weltladen fair gehandelte Waren verkostet. So haben Sie die Möglichkeit, fair Gehandeltes zu probieren und gleichzeitig den Weltladen kennenzulernen. Und Sie können Fragen stellen zum Fairen Handel und zu den Fairen Wochen in Karlsruhe. Im Weltladen werden fair gehandelte Waren wie Kaffee, Tee, Schokolade und unterschiedliches Kunsthandwerk und Textilien verkauft. Außerdem unterhält der gemeinnützige Trägerverein des Weltladens, die Aktion Partnerschaft Dritte Welt e. V. (APDW), in den Räumen des Weltladens eine entwicklungspolitische Fachbibliothek, in der es auch Lerntaschen für den Unterricht zu verschiedenen Themen wie Baumwolle, Kakao und Bananen gibt. Entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit stellen weitere Schwerpunkte der zum großen Teil ehrenamtlich geleisteten Arbeit dar. Schulklassen sind eingeladen, zu Lerneinheiten zum Fairen Handel und Nachhaltigkeit in den Weltladen zu kommen (nach Voranmeldung). Freitag, 16. September Herzhafte Brotaufstriche Samstag, 17. September Wein Montag, 19. September Mangoprodukte von den Philippinen Dienstag, 20. September Fruchtgummis Mittwoch, 21. September Schokolade von süß bis herb Donnerstag, 22. September Süßes Gebäck Freitag, 23. September Herzhafte Knabbereien Samstag, 19. September Trockenfrüchte und Nüsse Montag, 26. September Süße Brotaufstriche Dienstag, 27.September Bananen und Bananenprodukte Mittwoch, 28.September Säfte und Smoothies Donnerstag, 29. September Veganer Probiertag Freitag, 30. September Beliebteste Testprodukte der vergangenen zwei Wochen UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 33 FREITAG, 16. SEPTEMBER BIS FREITAG, 30. SEPTEMBER SHOP‘N‘COFFEE UND UPCYCLING-AKTION (17./24. SEPTEMBER) Uhrzeit Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 11 bis 19 Uhr, Samstag von 11 bis 18 Uhr, mittwochs geschlossen Ort Amalienstraße 46, 76133 Karlsruhe Internet www.schizo-karlsruhe.de Anmeldung für die Upcycling-Aktion am 17. und/oder 24. September: per E-Mail an: info@ schizo-karlsruhe.de, per Facebook-Nachricht unter: www.facebook.com/Schizo.de oder per Telefon: 0721 96499449 Shop‘n‘Coffee Während der gesamten Fairen Woche bekommen Sie, wenn Sie Ihren eigenen Kaffee- becher mitbringen, bei Schizo zu jedem Einkauf einen fair gehandelten Kaffee zum Mitnehmen gratis dazu. Natürlich ist auch der Zucker fair. Falls Sie den Becher vergessen sollten, können Sie für drei Euro einen Becher bei uns kaufen. Upcycling-Aktion „Upcycle your Garbage – vom Tetrapack zur Geldbörse“: Im Rahmen der Fairen Woche möchten wir daran erinnern, dass wir viel zu viel ungenutzt wegwerfen. Warum nicht mit wenigen Handgriffen aus einem Eisteekarton einen Geldbeutel zaubern? Also fangen Sie fleißig an zu sammeln – alles was Sie dazu brauchen ist ein ausgewaschener Tetrapack, den Sie am 17. und/ oder 24. September ab 18 Uhr mit ins Schizo zum gemeinsamen Basteln bringen. Die Upcycling-Aktion findet direkt im Laden statt. Die Teilnehmeranzahl ist auf maximal zehn Personen pro Workshop begrenzt. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer sollte ein bis zwei Tetrapacks mitbringen. Schizo gibt es mittlerweile seit einem Jahr in Karlsruhe. Hier bekommen Sie alles was das modebewusste Öko-Herz höher schlagen lässt. Dazu ist das gesamte Sortiment, das sich über Damen-, Herren- und Kinderbekleidung bis hin zu trendigen Accessoires erstreckt, vegan, ökologisch und fair gehandelt. Unser Hauptziel ist es, junge Menschen dazu zu bewegen, sich nachhaltig zu kleiden. Deshalb kann sich hier jede Schülerin und jeder Schüler oder jede Studentin und jeder Student ein stylisches Shirt leisten. Wer sich also schon immer nach einer nachhaltigen Alternative umgeschaut hat, kann sich bei Schizo mit bestem Gewissen seinen „Hippsterbeutel“ füllen. Kaffeeautomat mit Fairtrade-Kaffee © Jasper Leonard 34 | FAIRE WOCHE SAMSTAG, DER 17. SEPTEMBER NACHHALTIGER KONSUMIEREN: STADT- RUNDGANG MIT KONSUMGLOBAL KARLSRUHE Uhrzeit 14 Uhr (bei schlechtem Wetter muss der Rundgang leider ausfallen, kurzfristige Änderungen auf der Internetseite oder nach Anmeldung per E-Mail) Treffpunkt Vor dem Naturkundemuseum, Erbprinzenstraße 13, 76133 Karlsruhe Internet www.konsumglobalkarlsruhe.de Die Teilnahme ist kostenlos. Fragen und unverbindliche Anmeldungen bitte an konsum.global.karlsruhe@posteo.de Menschen auf allen Kontinenten tragen die gleichen Jeans und Turnschuhe, weltweit werden Hamburger gegessen, Millionen kommunizieren mit ihren Smartphones. Die Herstellungs- prozesse dieser Konsumgüter bleiben dabei oft verborgen. Um Konsumentinnen und Konsumenten über die Auswirkungen ihres Kaufverhaltens aufzuklären, organisiert die Gruppe KonsumGlobal Karlsruhe konsumkritische Stadtrundgänge. Diese führen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf anschauliche Weise an die Thematik heran und zeigen konkrete Handlungsalternativen auf. Wir hoffen, wir haben Ihr Interesse geweckt und freuen uns auf Sie! Organisiert wird der alternative Stadtrundgang von KonsumGlobal Karlsruhe. KonsumGlobal besteht aus einem Team junger, engagierter Menschen, die Stadtrundgänge und Projekttage zum Thema Nachhaltiger Konsum, Globalisierung und Klimaschutz für junge und jung gebliebene Menschen durchführen. SAMSTAG, DER 17. SEPTEMBER ZUCKERFREIES CAFÉ MIT FAIRTRADE-FAKTOR – EINLADUNG INS ATELIERCAFÉ ANA & ANDA ZU FAIREN GENUSS-GEBÄCKEN Uhrzeit 14 bis 18 Uhr Ort Gablonzer Straße 11, 76185 Karlsruhe Internet www.ateliercafe.anaundanda.de Anmeldung unter info@anaundanda.de oder Telefon: 0721 8306129 und 0721 3841684 oder 0173 8027778. Nach Vereinbarung bietet das Ateliercafé ANA & ANDA auch individuelle Öffnungszeiten zu Wunschterminen – schon ab einer Person! Von nähenden Musikerinnen über ökofaire Stadt- führerinnen zu filmenden Dar- stellerinnen: Das Künstlerinnen-Paar ANA & ANDA fällt immer wieder durch seine Experimentierfreude und vielfältigen Aktivitäten auf. Zur Fairen Woche 2016 öffnen die „backenden Künstlerinnen“ zum zweiten Mal das „Ateliercafé ANA & ANDA“ und präsentieren ihre Genuss- Gebäcke ohne Zucker und Fett. Ihr „zuckerfreies Café“ öffnet nur wenige Male im Jahr zu besonderen Anlässen. Die Faire Woche ist ein solcher Anlass und zu probieren gibt es an diesem Tag zuckerfreie Genuss-Gebäcke mit Fairtrade-Zutaten zu handgemahlenem Fairtrade-Espresso oder Tee. Backen ohne Zucker? Das Übermaß an zuckerhaltigen Lebensmitteln führte dazu, dass ANA & ANDA anfingen, Gebäcke ohne Zucker oder Zucker- Alternativen und ohne Fettzugaben zu kreieren. Gesüßt wird nur mit naturbelassenen Zutaten wie Obst, Gewürzen und Mehlen, die den Backwaren ihr ganz besonderes Aroma geben. Sie veröffentlichten Fotos davon bei Facebook und kredenzten die UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 35 Backwaren Besucherinnen und Besuchern im Atelier. Zu ihrer Überraschung stießen sie auf großes Interesse und immer wieder kam die Nachfrage nach Rezepten und Probiergelegenheiten. Am Samstag, den 17. September öffnet das Ateliercafé ANA & ANDA nun zum zweiten Mal seine Pforten und präsentiert dabei auch die zweite Rezept-Broschüre: „Genuss-Gebäcke ohne Zucker mit Fairtrade-Faktor“. Wer allerdings sicher seine Portion Genuss-Gebäcke bekommen möchte, sollte sich einen Platz reservieren. Denn das Ateliercafé befindet sich tatsächlich mitten im Künstlerinnen-Atelier von ANA & ANDA und bietet nur begrenzt Platz. Zur gelebten Nachhaltigkeit der Künstlerinnen gehört außerdem neben der Verwendung von Bio- und Fairtrade- Zutaten auch die Vermeidung von Überproduktion. Am Ende des Tages ausverkauft zu sein gehört somit zum Konzept des Ateliercafés ANA & ANDA. SAMSTAG, 17. SEPTEMBER UND SAMSTAG, 1. OKTOBER AKTIONEN „MEHRWEGBECHER“ UND „FAIR PRODUZIERTE EINKAUFSTASCHE“ Öffnungszeiten 11 bis 17 Uhr Ort Faire Ware, Herrenstraße 46, 76133 Karlsruhe Internet www.faireware.de „Schnell noch einen Coffee to go“ und dies in nachhaltigen Bechern – am Samstag, 17. September, darf jede Kundin und jeder Kunde bei einem Einkauf bei FaireWare als Dankeschön einen Mehrweg-Coffee- to-go Becher mitnehmen. Hergestellt ist dieser aus natürlichen Rohstoffen, basierend auf Lignin, einem Abfallprodukt aus der Papierherstellung. Der Becher wird an diesem Tag mit in Karlsruhe geröstetem fair gehandelten Kaffee befüllt. Darüber hinaus sammeln wir in dieser Zeit für das Projekt „millón de niños lectores“, welches in Peru Bibliotheken in Schulen aufbaut, um Lehrerinnen und Lehrern sowie Schülerinnen und Schüler weiterzubilden. Bildung als Schlüssel, um der Armut zu entkommen. Der Grund für genau diese Sammelaktion ist der einjährige Aufenthalt einer unserer Mitarbeiterinnen in Lima, die zur Zeit freiwillig in diesem Projekt mitarbeitet. „Schnell noch einkaufen“ und immer eine Tasche dabei. Am Samstag, 1. Oktober, erhält jeder Kunde und jede Kundin als Dankeschön für einen Einkauf eine fair produzierte Einkaufstasche, die natürlich mehrfach zu benutzen ist. Entweder ist diese von FaireWare bedruckt oder man kann sie selbst gestalten: Bringen Sie einfach alte Plastiktüten mit und bügeln Sie davon selbstgestaltet etwas auf die Einkaufstasche. FaireWare bietet seit einem Jahr nachhaltige Gebrauchsgegenstände an. Die Inhaberin Gabriela Merx sucht in jedem Bereich das ihr wissentlich nachhaltigste Produkt aus. Beispielsweise gibt es gehäkelte Tiere mit Fairtrade-Siegel, aber auch Smartphones, bei denen gewährleistet ist, dass die Arbeiterinnen und Arbeiter beim Zusammenbau fair entlohnt werden. In vielen Bereichen kann konsequent auf Nachhaltigkeit und Fairness geachtet werden und in einigen Bereichen sind bereits kleine Schritte wertvoll. FaireWare ist überzeugt, dass die Endverbraucher Produktionsbedingungen durch die Nachfrage entsprechender Produkte verändern können. Einkaufswagen mit Fairtrade-Einkaufschip. 36 | FAIRE WOCHE SONNTAG, 18. SEPTEMBER „WENN DAS LEBEN VERSIEGT“ – GOTTESDIENST ZUR FAIREN WOCHE Uhrzeit 19 Uhr Ort Kleine Kirche am Marktplatz, Kaiserstraße 131, 76131 Karlsruhe Internet www.gruener-gockel.de Seit Jahrzehnten wissen wir, dass unsere Art zu konsumieren das Leben der Menschen beeinflusst, die sich unsere Art von Konsum niemals werden leisten können. Die zunehmende Wasserknappheit zum Beispiel im Nahen Osten bedroht Menschen in ihrer Existenz. In Zukunft wird es zu Fluchtbewegungen kommen, deren Ausmaß wir uns noch gar nicht vorstellen können. Aber warum kümmert uns das Schicksal dieser Menschen so wenig? Warum meinen wir noch immer, wir könnten das Problem ausgrenzen – oder lösen, ohne an unserem Verhalten etwas zu ändern? Das Christentum war von Anfang an eine Religion der globalen Geschwisterlichkeit. Das Konzept der Nächstenliebe war und ist geeignet, auch die Fernsten zu Nächsten zu machen. Der Gottesdienst zur Fairen Woche wird diese Botschaft auf dem Hintergrund unserer heutigen Situation zu Gehör bringen. Als Gesprächspartner hat dafür Prof. Dieter Prinz zugesagt, der als Wissenschaftler des KIT und Berater der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) langjährige Erfahrung in der Sicherung der Lebensgrundlage der Menschen in Ländern des Nahen Ostens und des Globalen Südens mitbringt. Vorbereitet wird der Gottesdienst von Mitgliedern evangelischer „Grüner-Gockel“-Gemeinden in Karlsruhe in Verbindung mit der evangelischen Alt- und Mittelstadtgemeinde. Grüner-Gockel-Gemeinden führen das kirchliche Umweltmanagementsystem „Grüner Gockel“ durch. Sie nehmen in diesem Zusammenhang auch ihre Konsum- und Beschaffungspraxis kritisch unter die Lupe. SONNTAG, 18. SEPTEMBER FAIRER SONNTAGSBRUNCH IN DER LADENKIRCHE SENFKORN Uhrzeit 10:30 bis 12:30 Uhr Ort Evangelische Ladenkirche SENFKoRN, Anna-Lauter-Straße 13, 76137 Karlsruhe Internet www.ladenkirche-senfkorn.de Wir laden auch in diesem Jahr wieder zu einem „Fairen Sonntagsbrunch“ mit fair gehandelten Produkten ein. Wer möchte, kann auch etwas zu unserem Büffet beisteuern („bring and share“) – Getränke und Brötchen sind auf jeden Fall vorhanden. Seit acht Jahren bietet das SENFKoRN eine gastfreundliche, gemütliche Atmosphäre im Neubaugebiet Südstadt-Ost/Citypark. Das SENFKoRN möchte ein offener Raum der Begegnung für die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils sein und darüber hinaus kann man dort Leute kennenlernen und Ideen gemeinsam umsetzen. Das SENFKoRN bietet viele Begegnungsmöglichkeiten für Familien: Eltern-Kind-Café, Kindercafé, pädagogische Themenabende, St. Martins- Laternenumzug, Gottesdienste für Familien und vieles mehr. Aber auch für Erwachsene gibt es interessante Professor Prinz mit Kollegen in Palästina UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 37 Angebote: Kreativwerkstatt, Cocktailabend, Nadelgeplapper, Themenabende, Sonntagsbrunch und immer wieder Neues – was uns, Ihnen, Dir so einfällt. Ab September gibt es zum Beispiel immer donnerstags das Stadtteilcafé „freiraum“ mit monatlichem Abendprogramm (Öffnungszeit: 16 bis 22 Uhr). Das SENFKoRN ist eine Einrichtung der evangelischen Johannis-Paulus-Gemeinde in der Südstadt und der evangelischen Kirche in Karlsruhe. Das ganze Jahr über kann man bei uns fair gehandelten Kaffee und Tee genießen. Schauen Sie vorbei – wir freuen uns! SONNTAG, 18. SEPTEMBER „21. MARKT DER MÖGLICHKEITEN“ AM VERKAUFSOFFENEN SONNTAG IN DURLACH Uhrzeit 13 bis 18 Uhr Ort Marktplatz Durlach Internet http://mdm.durlacher.de Traditionell und für die Veranstalter ein Highlight des Jahres: Der Markt der Möglichkeiten, der in diesem Jahr zum 21. Mal stattfindet. Vor 21 Jahren anlässlich des 800. Geburtstags von Durlach fand der erste Markt der Möglichkeiten statt mit einer solch großen Resonanz, dass recht schnell im Folgejahr der Entschluss feststand: Das machen wir nochmal! Und es gibt tatsächlich Gruppen, die seit 21 Jahren dabei sind. Im Rahmen des verkaufsoffenen Sonntags von 13 bis 18 Uhr und der Durlacher Kerwe präsentieren sich die Aussteller mit Unterstützung des Kulturamtes Karlsruhe auf dem Durlacher Marktplatz. Gruppen von A wie ADFC bis W wie Weltladen geben erneut einen hervorragenden und vielfältigen Überblick über ihre Tätigkeit. Regionale Gruppen aus den Bereichen Menschenrechte, Tierschutz, Umweltschutz, Kinder- und Jugendarbeit, Senioren, Kultur sowie Verkehrs- und Entwicklungspolitik stellen sich vor. Ebenfalls vertreten sind überregionale Gruppen wie BUZO und VCD. Auch lokal in Durlach und Karlsruhe arbeitende Gruppen wie Tageseltern für Karlsruhe, der Katzenschutzverein, der Löwenkindergarten oder der Seniorenclub Durlach werden neben vielen anderen Initiativen über ihre Tätigkeit informieren. Zum zweiten Mal dabei sind die „Engineers without Borders“ des KIT Karlsruhe. Umfangreich ist das Angebot auch für Kinder wie Kinderschminken, Einblick in einen Rettungswagen des ASB und andere Überraschungen, zum Beispiel gesunde Leckereien wie die hervorragenden Fruchtsäfte der Streuobst-Initiative. Und wiederum stehen uns als Medienpartner die Profis von „durlacher.de“ zur Seite. Auf einer großen Bühne besteht die Möglichkeit, einzelne Tätigkeitsbereiche von anwesenden Gruppen in Interviews einem größeren Publikum vorzustellen. Außerdem haben alle Besucherinnen und Besucher des Marktes der Möglichkeiten die Chance eines direkten persönlichen Kontaktes mit den aktiv tätigen Mitgliedern dieser Gruppen. Ein Moderator führt durch das abwechslungsreiche Begleitprogramm mit Live-Talks, verschiedenen Performances und anderem. Die Band „Queens and Bandits“ sorgt den ganzen Nachmittag mit Oldies, Rock, Pop und Soul für pulsierenden Groove. Alle Besucher erwartet ein Tag voller Anregungen und Attraktionen. Verschiedene kulinarische Leckerbissen sowie erfrischende Getränke ergänzen das umfangreiche Angebot. Die Veranstalter sind sich sicher, dass, wie auch in den vergangenen Jahren, viele Besucherinnen und Besucher an diesem Tag in das schöne Durlach kommen, freuen sich auf eine positive Resonanz und hoffen natürlich auf gutes Wetter. Nicht nur für Durlach ist der inzwischen zur festen Institution gewordene Markt der Möglichkeiten ein lebendiges und informatives Stadt-Ereignis. Durlach bietet dazu ein ideales Ambiente und ist mit den Bahnen der Linien 1, 2 und 8 sehr gut zu erreichen. 38 | FAIRE WOCHE MONTAG, 19. SEPTEMBER BIS SAMSTAG, 24. SEPTEMBER FAIRE AKTIONSWOCHE BEIM BABYCENTER SCHILLING Öffnungszeiten Montag bis Freitag 10 bis 19 Uhr, Samstag 10 bis 18 Uhr Ort Baby Center Schilling, Gerwigstraße 69, 76131 Karlsruhe Telefon 0721 621444 E-Mail info@baby-center.de Internet www.baby-center.de Als familien- geführtes Babyfachgeschäft mit 60 Jahren Erfahrung freuen wir uns, Ihnen ein mittlerweile breites aber auch stetig wachsendes Sortiment fairer und nachhaltiger Artikel anbieten zu können. In unseren Regalen finden Sie unter anderem Schulranzen, Rucksäcke und Taschen aus recyceltem PET-Material, Kinderbekleidung aus Biobaumwolle, Schurwolle und Wolle/Seide sowie Spielwaren aus deutscher Produktion. Außerdem Taschen aus „Ecoya“, bei deren Verkauf ein Anteil des Erlöses an das Brunnenprojekt in der Provinz Kobe investiert wird. Im Rahmen der Fairen Woche haben wir für Sie verschiedene Aktionen beispielsweise ein Kreativwettbewerb für die Kleinen mit dem Produkt „Play-Mais“. Die zehn schönsten Werke werden mit Gewinnen prämiert und auf unserer Facebook- Seite veröffentlicht. Im kompletten Zeitraum der Fairen Woche (16. bis 30. September) gibt es einen Rabatt von zehn Prozent auf faire Bekleidung und Ausstattung, Ausschank von fairem Kaffee, Produktaktionen von verschiedenen Herstellern. Alle Konsumenten entscheiden durch ihr Einkaufsverhalten mit, welchen Stellenwert faire Arbeits- und Lebensbedingungen im weltweiten Handel haben. Nur dank ihnen ist der Faire Handel möglich. Eine „nachhaltige Entwicklung“ ist eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden. Kernelemente sind die weltweite Bekämpfung der Armut und die Anerkennung der ökologischen Grenzen des Wirtschaftens. Unsere Kinder profitieren davon. Es lohnt sich immer vorbeizuschauen. DIENSTAG, 20. SEPTEMBER „BURUNDI KIDS“ – VORTRAG VON PHILIPP ZISER Uhrzeit 20 Uhr Ort Stadtbibliothek Karlsruhe im Neuen Ständehaus, Ständehausstraße 2, 76133 Karlsruhe Internet www.burundikids.org www.stadtbibliothek-karlsruhe.de Burundi ist eines der kleinsten Länder Afrikas. Baden- Württemberg hat sich 2014 zu einer offiziellen Partnerschaft bekannt. Auch die Stadt Karlsruhe zieht eine Projektpartnerschaft in Betracht. Aber wo ist Burundi? Was verbindet Burundi mit Deutschland? Und was hat das mit Karlsruhe zu tun? Fragen, auf die der Karlsruher Journalist Philipp Ziser von burundikids e. V. Antworten hat. In seinem Vortrag zu Burundi berichtet der Journalist und Buchautor mit vielen Eindrücken und Fotos von seinen acht Jahren Einsatz für die UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 39 Hilfsorganisation burundikids und vom Leben vor Ort. Der Vortrag ist nicht nur spezifisch zu Burundi interessant, sondern allgemein zu den Themen Entwicklungszusammenarbeit, Flucht und ihre Ursachen, Freiwilligenarbeit und Klischees in unseren Köpfen zu „Afrika“. burundikids e. V. wurde 2003 gegründet und möchte als politisch und religiös unabhängiger Verein Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in Burundi die Chance auf eine lebenswerte Zukunft ermöglichen. burundikids e. V. finanziert in enger Kooperation und im ständigen Austausch mit der Fondation Stamm in Burundi ein Mutter-Kind-Heim und Zentren für Straßenkinder, schützt Kinder mit Albinismus, betreibt eine Kindertagesstätte, unterstützt Frauen mit Mikrokrediten und Förderprogrammen, beteiligt sich am Betrieb eines Krankenhauses und einer Schule mit Schulungslabor und vier innovativen Berufen (Fachabitur) in der Hauptstadt Bujumbura und betreibt eine Berufsschule für Veterinäre und Informatiker in Gitega (Landesmitte). DIENSTAG, 20. SEPTEMBER UND MITTWOCH, 21. SEPTEMBER FAIRE BANANEN UND DIE GANZ KLEINEN Uhrzeit Jeweils 12 Uhr Ort Kindergarten Werthmannstraße 9, 76131 Karlsruhe und Kindergarten Gottesaue, Rintheimer Straße 30 a, 76131 Karlsruhe Internet www.luthergemeinde.info Geschlossene Veranstaltung! Kinder müssen den fairen Handel leibhaftig erleben – am besten sogar sehen und schmecken können! Anlässlich der „Fairen Wochen“ bringt Pfarrerin Krumm von der Evangelischen Luthergemeinde auch dieses Jahr wieder fair gehandelte Bananen aus dem Weltladen in die Kindergärten der Gemeinde. Den Rahmen dazu bilden ihre monatlichen Besuche in den beiden Kindertageseinrichtungen der Luthergemeinde. Diese Aktion hat schon eine lange Tradition. Bereits im Kindergartenalter lassen sich bei einer solchen Aktion verschiedene Schwerpunkte setzen: Es wird um gesundes Essen gehen, um die Frage, „was ist billig, was ist teuer?“ und um gerechtes Teilen. Vor allem aber auch um Fragen, bei denen es direkt um die Banane geht: Zum Beispiel, wie wachsen eigentlich Bananen? Wie kommen sie zu uns nach Deutschland? Wie arbeiten die Menschen, die die Bananen anbauen (im Vergleich zu den Eltern der Kindergartenkinder)? Ganz wichtig ist es natürlich, dass am Schluss die Bananen auch gegessen werden dürfen – meistens von einer Erzieherin liebevoll geschnitten in kleine Stückchen, damit es auf jeden Fall für alle reicht ...!“ Schüler einer der aus der Fairtrade- Prämie finanzierten Schule der Kakao-Kooperative ECOOKIM aus der Elfenbeinküste © Nabil Zorkot 40 | FAIRE WOCHE DONNERSTAG, 22. SEPTEMBER WORKSHOP „GENUSS-GEBÄCKE OHNE ZUCKER MIT ÖKOFAIREN ZUTATEN“ MIT ANA & ANDA Uhrzeit 18 bis 21 Uhr Ort Anne-Frank-Haus, Moltkestraße 20, 76133 Karlsruhe Info Der Genuss-Gebäcke-Kurs findet in Kooperation mit der VHS Karlsruhe statt. Anmeldung über die VHS Karlsruhe, www.vhs-karlsruhe.de Internet ateliercafe.anaundanda.de Das Ateliercafé ANA & ANDA präsentiert: Backen ohne Zucker und Fettzugaben, dafür aber mit Zutaten aus Fairem Handel, die für ganz neue Geschmacks- erlebnisse sorgen. Die Teilnehmenden dieses Kurses stellen mit den „backenden Künstlerinnen“ ihr eigenes zuckerfreies Gebäck her und erhalten viele Tipps und Infos über das Backen ohne Zucker und Fett-Zugaben. Selbstgebackenes ist beliebt – aber selten denken wir dabei über die Herkunft der Zutaten nach. Zur Fairen Woche 2016 bringt dieser Kurs Fairness und Genuss zusammen. Die „backenden Künstlerinnen“ ANA & ANDA zeigen Ihnen, wie Sie beim Backen fair und ökologisch handeln können und was sich aus ökofairen Zutaten alles zaubern lässt. Noch dazu kommen die Rezepte für ihre Genuss-Gebäcke völlig ohne Zucker-, Süßungs- und Fettzugaben aus und verwöhnen den Gaumen trotzdem mit süßem und aromatischem Geschmack. Backen ohne Zucker? ANA & ANDA verzichten schon seit mehreren Jahren auf Zucker und Fett und haben eine Vielzahl von Genuss-Gebäck-Rezepten erschaffen, die für ein ganz neues Backen stehen: Kleingebäck, Pralinenkugeln, Mandelbrötchen, Hirseplätzchen, Kuchen, Torten und vieles mehr gibt es im Fundus der Künstlerinnen zu entdecken. Dabei wird nicht nur auf Zucker und Butter verzichtet, sondern auch auf alle „Ersatzprodukte“ wie Fruchtsirup, Öle, Honig, Dicksäfte oder Pflanzenfette. Dass auf süßen Genuss trotzdem nicht verzichtet werden muss, erleben Sie im Kurs ganz direkt: Gemeinsam werden drei verschiedene Sorten „Faires Genuss-Gebäck“ zubereitet und zum Abschluss gemütlich zusammen verkostet. Dazu gibt es die Rezepte und viele Tipps und Tricks der erfahrenen „backenden Künstlerinnen“ ANA & ANDA. Und natürlich können auf Wunsch auch die Rezept- Broschüren für die Genuss-Gebäcke erworben werden. Gebacken wird ausschließlich mit ökofairen Zutaten. Auf besondere Wünsche wie glutenfrei, vegan, diabetiker-geeignet und Ähnliches kann nach Voranmeldung Rücksicht genommen werden. An den Informationsständen von TransFair können Kunden viel Wissenswertes über den Fairen Handel erfahren. UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 41 FREITAG, 23. SEPTEMBER FAIRER „COFFEE-STOPP“ BEIM „KIRCHENFENSTER“ Uhrzeit 15 bis 17 Uhr Ort in oder vor dem „kirchenfenster“ bei der Citykirche St. Stephan, Erbprinzenstraße 14, 76133 Karlsruhe Internet www.citypastoral-ka.de www.facebook.com/CitypastoralKA Die Citypastoral Karlsruhe beteiligt sich an der Fairen Woche mit einem „Coffee-Stopp“, an dem es fair gehandelten Kaffee, fair gehandelte Schokolade und (faire und) anregende Begegnungen geben wird. Zielgruppe sind Passanten, am Dialog Interessierte und Menschen, die bei Kaffee und Schokolade nicht nein sagen können – aber „Nein“ sagen zu Ungerechtigkeit und Ausbeutung! Wir nehmen uns Zeit...schauen Sie doch mal rein! Das „kirchenfenster“ lädt ein zu Information und Gespräch – zentral gelegen neben der katholischen Citykirche St. Stephan. Egal, ob Sie eine Frage zu Gott und der Welt haben oder ob Sie sich über die kommenden Veranstaltungen der Kirchen in Karlsruhe informieren wollen – die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen sich gerne Zeit für Sie. Kleine Verkaufsartikel wie Postkarten oder ein Bronzeengel ergänzen unser Angebot. Oder besuchen Sie unsere anderen Angebote wie das spirituelle Frühstück, die Eurythmie, die geistlichen Kirchenführungen, unsere Ansprech-Bar, die Kontemplation oder unsere Ausstellung über das soziale Tun der Kirchen. Auch wenn Sie ehrenamtlich in unserem 40-köpfigen Team mitarbeiten möchten, sind Sie herzlich willkommen! Wir freuen uns auf Ihren Besuch. SAMSTAG, 24. SEPTEMBER LITERARISCHES CAFÉ: BORGES – PIAZZOLA – EL TANGO – LIVE Uhrzeit 20 Uhr, Einlass ab 19 Uhr Ort El Tesoro, Rheinstraße 65, 76185 Karlsruhe Internet www.eltesoro.de El Tesoro lädt ein zu einer „Noche de Tango“ mit dem Duo Capotraste – mit Karin Eckstein am Bandoneon und Humberto Cosentino, Gitarre und Gesang. Das Duo spielt Argentinische Tangos, Milongas und Valses von den Anfängen bis Astor Piazzolla sowie Eigenkompositionen von Humberto Cosentino. Verantwortlich für Texte und Übersetzung ist Katharina Partosch. Die Veranstaltung findet statt im Rahmen der regelmäßig im El Tesoro stattfindenden Literarischen Café-Abende. Denn einmal im Monat gibt es im El Tesoro Konzerte. An diesen Abenden wird es in der Regel sehr voll. Wichtig ist daher, dass Sie uns rechtzeitig anrufen oder anmailen und bei Ihrer Reservierung auf unsere Bestätigung warten. El Tesoro ist ein Stück Lateinamerika im Herzen von Mühlburg. 42 | FAIRE WOCHE SONNTAG, 25. SEPTEMBER „GRAMODAYA – NACHHALTIGE DORFENTWICKLUNG IN DER LÄNDLICHEN REGION MAYURBHANJ“ – VORTRAG MIT MUSIK Uhrzeit 16 Uhr Ort Festsaal des Karlsruher Instituts für Technologie, Adenauerring 7, 76131 Karlsruhe Internet www.ewb-karlsruhe.de Spendenkonto Engineers Without Borders Bank: Sparkasse Karlsruhe Verwendungszweck: Gramodaya IBAN: DE 25 66 050 101 010 808 565 5 BIC: KARSDE66 Packen Sie Ihre Koffer! Wir, die Engineers Without Borders, nehmen Sie mit auf eine Reise. Unsere Reiseroute führt uns vorbei an den Sonnen- und Schattenseiten der Lebensweise der Adivasi, einem indigenen Volk in Indien. Dabei werden wir von vergangenen Erkundungs- und Baureisen sowie von unseren aktuellen Plänen für die Zukunft berichten. Untermalt wird der Abend von stimmungsvoller Musik. Wir, das sind die Mitglieder der Projektgruppe Gramodaya des gemeinnützigen Vereins Engineers Without Borders – Karlsruhe Institute of Technology e. V. Dieser hat sich der weltweiten Entwicklungsarbeit verschrieben. Wir sind ehrenamtlich engagierte Studierende verschiedener Fachrichtungen und haben zusammen mit unserem indischen Projektpartner im letzten Jahr ein Konzept erarbeitet, wie den Menschen im Dorf Hudisahi im Nordosten Indiens nachhaltig zu besseren Lebensbedingungen verholfen werden kann. Dieses besteht aus dem Bau eines Gemeindehauses mit Solaranlage, welches für Dorfversammlungen und Seminare genutzt werden soll. MONTAG, 26. SEPTEMBER „VERKAUFT UND VERSIEGELT – WER KONTROLLIERT DEN FAIREN HANDEL?“ – DISKUSSIONSVERANSTALTUNG Uhrzeit 19:30 Uhr Ort Jubez, Kronenplatz 1, 76133 Karlsruhe Internet www.cafe-liberacion.de www.zuendstoff-clothing.de Warum muss sich der Faire Handel durch Siegel für soziale Standards rechtfertigen? Inwieweit tragen die Siegel zum Erhalt der neoliberalen Logik bei? Kann ein gesiegeltes Produkt ein Kompass für den „richtigen“ Konsum sein oder machen wir hier uns nur etwas vor? Geben uns Siegel das verlorene Vertrauen zwischen Erzeugern, Händlern und Verbrauchern zurück? Schaffen Siegel wirklich ein besseres Leben für die Erzeugerinnen und Erzeuger? Diese und weitere Fragen wollen wir mit Zündstoff Freiburg (fair gehandelte und ökologisch korrekte Street- und Casualwear) und Liberación e. V. erörtern. Liberación e. V. Karlsruhe ist als gemeinnützig anerkannt und wurde im Sommer 1999 in Karlsruhe gegründet. Ziel des Vereins ist es, Menschen für eine Eine-Welt-Solidaritätsarbeit zu interessieren. Liberación organisiert Veranstaltungen, verkauft Solidaritätskaffee zur Finanzierung von Projekten und erstellt Publikationen zur Eine-Welt-Problematik. Der Verein ist Mitglied im Netzwerk-IKS, um mit anderen zusammen etwas zu bewegen. UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 43 DIENSTAG, 27. OKTOBER NACHHALTIGE ERNÄHRUNG „ISST“ REGIONAL, SAISONAL, BIOLOGISCH, VEGAN UND FAIR – VORTRAG UND DISKUSSION Uhrzeit 19 Uhr Ort Weltladen Karlsruhe, Kronenstraße 21, 76133 Karlsruhe Internet www.karlsruhe-vegan.org Ein nachhaltiger Lebensstil schützt Umwelt, Menschen und Tiere gleichermaßen. Die Referentin Silke Bott zeigt in ihrem Kurz-Vortrag eindrücklich, wie einfach es ist, seine Ernährung auf regional, saisonal, bio, vegan und fair umzustellen. Und was das für positive Effekte zum Beispiel für das Klima und die eigene Gesundheit hat. Der Vortrag wird etwa 30 Minuten dauern, sodass noch genug Zeit für Austausch und Diskussion bleibt. Diskutieren Sie mit und probieren Sie die angebotenen Häppchen. Silke Bott, Chefredakteurin des VEBU-Magazins und Initiatorin von „Karlsruhe vegan“, engagiert sich seit über zehn Jahren im Bereich „Nachhaltige Ernährung“. DONNERSTAG, 29. SEPTEMBER „IST FAIR DRIN, WO FAIR DRAUFSTEHT?“ – VORTRAG DER VERBRAUCHERZENTRALE BADEN-WÜRTTEMBERG E. V. Uhrzeit 19:30 Uhr Ort Stadtbibliothek Karlsruhe im Neuen Ständehaus, Ständehausstraße 2, 76133 Karlsruhe Eintritt kostenlos Immer mehr Produkte werben damit, fair gehandelt worden zu sein. Doch was genau verbirgt sich hinter dem Begriff und wo liegen die Unterschiede zwischen den einzelnen Siegeln und Marken? Ist wirklich fair drin, wo fair drauf steht? Das Angebot an fair gehandelten Produkten hat sich in den letzten Jahren deutlich erweitert. Mittlerweile führen auch die meisten Supermarktketten faire Produkte – häufig unter einem eigenen Markenlabel. Doch viele Marken und Siegel erschweren die Orientierung auf dem Markt der fair gehandelten Produkte. Die Kriterien sind oft sehr unterschiedlich, beispielsweise schwankt der Anteil der notwendigen fair gehandelten Bestandteile eines Mischproduktes (mehrere Zutaten) deutlich: Zwischen 20 und 50 Prozent muss der Anteil der fair gehandelten Zutaten je nach Handelsorganisation liegen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. klärt in ihrem Vortrag auf, was sich hinter welchen Siegeln verbirgt, wie groß der Anteil an fair gehandelten Produkten bei Mischprodukten sein muss, welche Kennzeichnungsvorschriften es gibt und worauf beim Einkauf zu achten ist, damit schwarze Schafe erkannt werden, und wirklich faire Produkte im Einkaufskorb landen. Fairtrade-Produkte im Einkaufswagen © Jakub Kaliszewski 44 | FAIRE WOCHE FREITAG, 30. SEPTEMBER BESUCH DER BANANENREIFEREI KARLSRUHE MIT PRODUZENTENVERTRETERN DER KOOPERATIVE UROCAL Uhrzeit vormittags (die genaue Zeit wird noch bekanntgegeben) Ort Weltladen Karlsruhe, Kronenstraße 21, 76133 Karlsruhe Anmeldung da die Plätze in der Reiferei begrenzt sind, bitten wir Interessierte, sich per E-Mail anzumelden: weltladen-ka@web.de. Die Plätze werden nach Eingang der Anmeldungen vergeben. Internet www.banafair.de www.apdw.de Produzenten- vertreter der Kooperative Urocal, die im Rahmen der Fairen Woche in Deutschland unterwegs sind, kommen nach Karlsruhe. Dort ist im Großmarkt auch die Reiferei untergebracht, in der die Banafair-Bananen nach einer langen Seereise und einer Zugfahrt durch Deutschland schließlich gereift werden, um dann auf die vielen Verkaufstellen für Banafair-Bananen in Süddeutschland verteilt zu werden. Eine davon, der Weltladen Karlsruhe, lädt dazu ein, gemeinsam mit den Kooperativen-Vertretern und Mitarbeitern von Banafair die Reiferei zu besuchen. Banafair ist eine entwicklungspolitische Non-Profit- Organisation mit drei Arbeitsschwerpunkten: 1. Fairer Handel mit kleinbäuerlichen Produzentinnen und Produzenten, der sowohl den Bauernfamilien wie auch den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine konkrete und nachhaltige Alternative bietet. 2. Bildungs-, Öffentlichkeits-, Kampagnen- und Lobbyarbeit zu den Bedingungen, unter denen Bananen (und andere Südfrüchte) weltweit produziert und vermarktet werden. 3. Finanzielle Unterstützung von Programmen von Partnerorganisationen in Lateinamerika und der Karibik (Schwerpunkte: Arbeits- und Menschenrechte, Ernährungssicherung, Ökologisierung der Bananenproduktion). Banafair ist Mitte der 80er Jahre aus der Nicaragua-Solidaritätsbewegung hervorgegangen. Der gemeinnützige Trägerverein wurde 1989 gegründet. Seit 1993 unterhält Banafair ein Verbindungsbüro in Lateinamerika. Banafair ist Gründungsmitglied des Forum Fairer Handel, welches auch die Faire Woche organisiert. FREITAG, 30. SEPTEMBER ÖKOFAIRE ENTDECKUNGSTOUR MIT ANA & ANDA – STADTTEILFÜHRUNG DURCH KARLSRUHE Uhrzeit 16 Uhr (Dauer circa zwei Stunden) Treffpunkt Haltestelle Auer Straße/ Dr. Willmar Schwabe, Ecke Pforzheimer Straße Anmeldung über VHS Karlsruhe: www.vhs-karlsruhe.de Tourist-Info Karlsruhe: www.karlsruhe-tourismus.de oder direkt bei ANA & ANDA: info@anaundanda.de Telefon 0721 8306129 und 0721 3841684 Teilnahmegebühr 7 Euro Internet www.anaundanda.de Immer mehr Menschen achten beim Einkaufen darauf, ob die Produkte fair und ökologisch hergestellt wurden. Trotzdem sind ökofaire Angebote UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 45 oft nicht leicht zu finden. Die Künstlerinnen und Ökomode-Label-Gründerinnen ANA & ANDA kennen sich aus und laden zur Fairen Woche 2016 auf ökofaire Entdeckungstour durch Durlach. Mit seinem Altstadt-Kern und den Pflasterstein- Gassen ist Durlach wie geschaffen für Spezialitäten- Läden mit ökofairem Angebot. Hier ist Vielfalt zuhause: ANA & ANDA führen zu textilem Kunsthandwerk aus aller Welt, folgen der Duftspur von Bio-Brötchen und -Kuchen, lüften das Geheimnis der „mystischen Seifen“ und verraten, was Streuobstwiesen mit Feinschmeckern zu tun haben. Und wer möchte, kann die Führung am Ende bei einem handgefilterten Fairtrade-Kaffee ausklingen lassen. Dabei geben die Künstlerinnen ihr Insiderwissen weiter und beantworten Fragen wie: Was bedeutet ökofaires Konsumieren für den täglichen Einkauf? Wo bekomme ich fair gehandelte Textilien, Bio-Menüs auf den Teller, fair produzierte Schokolade, ökologisch einwandfreie Naturkosmetik? ANA & ANDA zeigen Orte in Durlach, an denen nachhaltig, fair und ökologisch gedacht, gehandelt, hergestellt und verkauft wird. Viele Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhaber kommen selbst zu Wort und erzählen davon, was es bedeutet, fair und ökologisch zu handeln. ANA & ANDA führen die ganze Palette ökofairer Angebote vor und liefern fundierte Hintergrundinformationen, die das Thema „fairer und ökologischer Konsum“ differenziert ausleuchten. Vor allem aber wollen sie den Spaß und Erfindungsreichtum der ökofairen Bewegung in Durlach betonen und echte Alternativen für einen gerechteren Handel hierzulande und anderswo aufzeigen. ANA & ANDA sind ein Karlsruher Künstlerinnen- Paar, das seit 2002 mit „Kunst im Dienst der Menschenrechte“ unterwegs ist. 2010 gründeten sie das Ökomode-Label „nachhaltige eleganz“ und bauten daraufhin im Internet das Ökofair-Portal Karlsruhe auf. Seither führen sie auch immer wieder auf ökofairen Stadttouren durch die verschiedenen Stadtteile Karlsruhes und setzen sich für mehr Bekanntheit der ökofairen Angebote in der Stadt ein. SAMSTAG, 1. OKTOBER HUMANES WIRTSCHAFTEN MIT HERZ UND VERSTAND IST MÖGLICH – DIE GEMEINWOHLÖKONOMIE KENNENLERNEN AM BEISPIEL DER VITALEN LUNCHBOX Uhrzeit 19 Uhr Ort Zukunftsraum, Rintheimer Straße 46, 76131 Karlsruhe Internet www.tischleindeckdich-karlsruhe.de karlsruhe.gwoe.net Sie haben schon mal von der Gemeinwohl- ökonomie gehört? Oder Sie möchten für Ihr Unternehmen Anregungen, wie Sie gemeinsam mit Ihrem Personal einen Weg für mehr soziale und ökologische Verantwortung gehen können? Die gemeinnützige GmbH Vitale Lunchbox, die im Moment für 1.800 Kinder leckeres und nachhaltiges Schulessen zubereitet, stellt ihre Gemeinwohlbilanz vor. Geschäftsführer Hossein Fayazpour und Diana Stier, Vorsitzende vom dazugehörigen Verein Tischlein Deck Dich e. V., werden alle Fragen zu ihren Erfahrungen der Bilanzierung und ihrer Philosophie für ein besseres Wirtschaften beantworten. Die Bewegung der Gemeinwohlökonomie ist gerade mal fünf Jahre jung. An dem Abend werden auch Hauke Wagner und weitere Mitstreiterinnen und Mitstreiter der Gemeinwohlökonomie in Baden-Württemberg für einen fruchtbaren Austausch untereinander da sein. 46 | FAIRE WOCHE Was steckt hinter dem Duo Tischlein Deck Dich e. V. und Vitale Lunchbox? Seit 2012 kümmern sich Tischlein Deck Dich e. V. und die gemeinnützige GmbH Vitale Lunchbox um ein leckeres, frisches und vitalstoffreiches Schul- und Hortessen, mit kurz vor dem Verzehr zubereiteten frischen, regionalen, fairen und saisonalen Bio-Zutaten. Tischlein Deck Dich e. V. versteht sich als Partner von Schulen und Horten, Schülerinnen und Schülern, Hortkindern und Eltern, öffentlichen Institutionen, Schulämtern, Eltern- und Ernährungsinitiativen, Politik und einer interessierten Öffentlichkeit. Dabei steht eine nachhaltige Entwicklung von gemeinsamen Lösungsstrategien, von neuen, gesunden Ernährungswegen für unsere Kinder im Mittelpunkt. SONNTAG, 2. OKTOBER VEGANER MITBRING-BRUNCH – KARLSRUHE ISST FAIR Uhrzeit 11 bis 14 Uhr Ort Café Barco im K., Ettlinger Tor Platz 1 a, 76137 Karlsruhe Info Verbindliche Anmeldung erwünscht per E-Mail brunch@karlsruhe-vegan.org Internet www.karlsruhe-vegan.org/2013/07/04/ vegan-brunch Seit über drei Jahren lockt der Vegan-Brunch einmal im Monat rund hundert Personen ins Café Barco im K., um gemeinsam ein reichhaltiges veganes Buffet zu genießen, Rezepte auszutauschen und regionale Unternehmen kennenzulernen. Aus Anlass der Fairen Woche wird im Oktober der Weltladen zu Gast beim Vegan-Brunch sein und neben einem Input zum Fairen Handel des Weltladens auch vegane und fair gehandelte Produkte zum Verkosten mitbringen. Veranstaltet wird der Brunch von der Initiative „Karlsruhe vegan“ in Kooperation mit dem Vegetarierbund (VEBU). Hinter „Karlsruhe Vegan“ steht eine Gruppe motivierter Menschen, die sich für eine leidfreiere Welt einsetzt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Verbreitung einer rein pflanzlichen Lebens- und Ernährungsweise. Die Gründe für einen solchen Lebenswandel sind zahlreich. Um für diese Ziele das dafür notwendige Bewusstsein zu schaffen, veranstaltet „Karlsruhe Vegan“ in Karlsruhe und Umgebung Infostände, Vorträge, Vegan-Brunch und Stammtische – meist in Kooperation mit dem VEBU. Fairtrade-Orangen am Baum © Andre Radlinsky UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 47 SAMSTAG, 8. OKTOBER „FAIRE KLEIDUNG – KLAR, ABER WO?“ – EINE STADTTOUR ZU KARLSRUHER GESCHÄFTEN MIT FAIREN TEXTILIEN Uhrzeit 9:45 Uhr bis 12:15 Uhr Treffpunkt Nehemia Initiative, Winterstraße 29, 76137 Karlsruhe (Südstadt) Info Die Teilnahme ist kostenlos. Bitte ein Fahrrad mitbringen. Anmeldung micha.ka@email.de Internet micha.nehemia-initiative.de (Lokalgruppe Karlsruhe) www.micha-initiative.de (Micha Deutschland) Mit dem Einsturz einer Textilfabrik in Bangladesch im April 2013 ist die Frage wo und unter welchen Beding- ungen Kleidung hergestellt wird, verstärkt ins Bewusstsein unserer Gesellschaft geraten. Doch im Gegensatz zu Produkten wie Kaffee oder Schokolade, die mittlerweile sogar bei vielen Discountern als fair gehandelte Produkte erhältlich sind, ist es bei Kleidung wesentlich schwieriger, fair gehandelte Ware zu erhalten. Das war der Ausgangspunkt für unsere Gruppe, uns über die Produktion und den Verkauf fairer Kleidung zu informieren. Unser Ergebnis: Sowohl im Internet als auch in Karlsruher Geschäften gibt es überraschend vielfältige Angebote. Über diese Angebote möchten wir im Rahmen unserer fairen Stadttour informieren, zu der wir herzlich einladen! Mit einer Mischung aus informativem Input, Austauschmöglichkeiten bei Gesprächen mit den Ladenbesitzern und Kennenlernen der modischen Vielfalt Karlsruhes möchten wir das Thema faire Kleidung erfahrbar machen. Per Rad werden wir in einer circa zweistündigen Tour die Karlsruher Geschäfte erkunden, also schnappt eure Fahrräder und seid dabei! Die Micha-Initiative ist eine weltweite Kampagne von Christen, die Menschen dazu begeistern möchte, sich für globale Gerechtigkeit einzusetzen und extreme Armut zu bekämpfen. Sie versteht sich als Antwort auf die nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs – Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen. SAMSTAG, 15. OKTOBER TÜRKISCH-DEUTSCHER UMWELTTAG ZUM MITMACHEN AUF DEM FRIEDRICHSPLATZ Uhrzeit 14 bis 18 Uhr Ort Friedrichsplatz Internet www.ich-mach-klima.de Im Rahmen der Klimakampagne 2016 wird der Friedrichsplatz bunt und lebendig: Am Samstag, 15. Oktober, findet zwischen 14 und 18 Uhr in Karlsruhe der erste Türkisch- Deutsche Umwelttag statt. Mit dabei ist auch der Faire Handel mit einem Stand des Weltladens. Um 14 Uhr eröffnen Bürgermeister Klaus Stapf und der Generalkonsul der Republik Türkei, Rifat Cem Örnekol das grüne Umweltspektakel. Viele türkische Vereine in Karlsruhe bieten selbst hergestellte Köstlichkeiten zum Verkauf an. Zahlreiche Umweltgruppen laden an ihren Ständen 48 | FAIRE WOCHE zu Mitmachaktionen, Spielen und Informationen rund um Klimaschutz und Umwelt ein. Beim ADFC können Erwachsene sich zu Radfahrkursen anmelden. VCD und Greenpeace sind mit Tipps für einen nachhaltigen Lebensstil dabei. Das Amt für Abfallwirtschaft zeigt auf, wie Abfalltrennung und Klimaschutz zusammenhängen. Führungen im benachbarten Naturkundemuseum werden angeboten, Apfelsorten können beim Bezirksverband der Gartenfreunde probiert, weitere Köstlichkeiten bei einer Ernährungsberaterin entdeckt werden. Während der Fairen Woche wollen auch die Engagierten des Fairen Handels aus dem Weltladen die Gelegenheit nutzen, mit Menschen aus beiden Kulturkreisen ins Gespräch zu kommen und faire Leckereien zum Probieren anbieten. Die Mobis stellen ihren Bus auf und haben Spiele für Kinder dabei. Gegen 15 Uhr werden die Preisträgerinnen und Preisträger des Klima-Gewinnspiels per Los ermittelt. Die türkisch-deutsche Umweltorganisation Yeşil Çember (türkisch für „Grüner Kreis“) und der städtische Umwelt- und Arbeitsschutz arbeiten dabei Hand in Hand. Auch der türkische Generalkonsul Rifat Cem Örnekol unterstützt diesen Aktionstag und wünscht sich eine rege Beteiligung der türkischstämmigen Bevölkerung in Karlsruhe: „Ich freue mich, dass in Karlsruhe ein Türkisch- Deutscher Umwelttag stattfindet. Diese Initiative der Stadt Karlsruhe ist wirklich sehr fördernd für das interkulturelle Zusammenleben. Ich bin mir sicher, dass der Umwelttag viele türkische Besucher haben wird. Denn Umweltschutz geht uns alle etwas an. Ich wünsche dem Umwelttag viel Erfolg und hoffe, dass es in Zukunft noch weitere Türkisch- Deutsche Umwelttage in Karlsruhe geben wird.“ Die Veranstalter wollen türkisch-stämmige Bürgerinnen und Bürger der Stadt für einen nachhaltigen Lebensstil und den Umwelt- und Klimaschutz im Alltag stärker gewinnen. Außerdem hoffen sie auf ein besseres Kennenlernen und einen regen Austausch der Karlsruher Umweltgruppen mit Bürgerinnen und Bürgern mit ausländischen Wurzeln. SAMSTAG, 15. OKTOBER MASKE BASTELN FÜR DAS MEXIKANISCHE HALLOWEEN Uhrzeit 10 bis 14 Uhr Ort UnikatWirkstatt®, Rheinstraße 65, 76185 Karlsruhe Internet www.unikatwirkstatt.de Aus diversen Materialien, die wir so im Alltag finden und normalerweise wegwerfen, wollen wir gemeinsam bunte Masken für den sogenannten „Dia de los muertos“, dem mexikanischen „Halloween“, basteln. Zum gemeinsamen Upcycling mit Kultur sind Jung und Alt herzlich willkommen. Die von den Teilnehmenden hergestellten Masken werden am 1. November ab 16 Uhr zur Feier des „Dia de los muertos“ in der UnikatWirkstatt® präsentiert. In Kooperation mit dem Café El Tesoro feiern wir dann alle gemeinsam diesen mexikanischen Brauch mit Musik, Essen, bunt geschmückt und natürlich mit unseren hergestellten Masken! Seien Sie dabei und erleben Sie eine inspirierende Zeit, lernen Sie mehr über das Thema Upcycling und erfahren Sie Interessantes zum mexikanischen „Halloween“. Der „Dia de los muertos“ wurde 2003 von der UNESCO zum Meisterwerk des mündlichen und immateriellen Erbes der Menschheit ernannt. In der UnikatWirkstatt® finden Sie einzigartige Dinge, die das Leben schöner machen: charmante Wohnaccessoires, handgemachte Kleidung, ausgefallenes Kunsthandwerk und schöne Dinge UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 49 für den täglichen Bedarf. Alle Unikate entstehen mit viel Liebe in Handarbeit und sind überwiegend aus Upcycling-Materialien hergestellt. Das Portfolio wird ergänzt durch wechselnde Upcycling-Unikate weiterer Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker und Upcycling-Kunsthandwerk aus Lateinamerika. Einmal im Monat findet in Kooperation mit dem Café El Tesoro ein lateinamerikanisches Konzert statt. Übrigens: 5 Prozent des Verkaufserlöses fließen in Kunsttherapie- und Ausbildungsprojekte für verwaiste und schutzlose Kinder in Lateinamerika (weitere Infos unter www.unikatwirkstatt.de/charity). DIENSTAG, 18. OKTOBER „DIE 2030-AGENDA“ – THEMENABEND IM WELTLADEN Uhrzeit 19 Uhr Ort Weltladen (Kronenplatz), Kronenstraße 21, 76133 Karlsruhe Internet www.apdw.de Der Themenabend im Weltladen widmet sich diesesmal dem aktuellen Buch zu den neuen nachhaltigen Entwicklungszielen, den sogenannten SDGs (Sustainable Development Goals), der 2030-Agenda von Jens Martens und Wolfgang Obenland. 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedet, sollen sie den globalen Rahmen bilden für die Umwelt- und Entwicklungspolitik der kommenden 15 Jahre. Kernstück der Agenda sind 17 Ziele und 169 Zielvorgaben. Sie berühren alle Politikbereiche und beziehen sich nicht nur auf Entwicklungsprozesse in den Ländern des globalen Südens, sondern richten sich explizit auch an die reichen Industrienationen. Welche Ziele sind das, wie sind sie entstanden, wo sind sie für uns relevant? In Karlsruhe, in Deutschland, in der Entwicklungspolitik? Werden sie in der Lage sein Weltpolitik, Weltwirtschaft und den Schutz der Umwelt positiv zu beeinflussen? Für die, die unser Konzept des offenen Themenabends zu aktuellen Büchern noch nicht kennen: Wir (die AG Bildung und Öffentlichkeitsarbeit vom Weltladen), lesen, bereiten vor, laden ein. Sie können das jeweilige Buch vor dem Abend lesen, müssen aber nicht. Wenn Sie es bereits gelesen haben, gut, wenn nicht, lernen Sie es kennen. Wir stellen das Buch vor und greifen dann einzelne Aspekte heraus, die uns beim Lesen aufgefallen sind, die uns besonders wichtig waren oder bewegt haben. Und wir diskutieren miteinander. Das Buch können Sie im Weltladen kaufen oder ausleihen oder als PDF auf der Homepage des Global Policy Forums (www.globalpolicy.org) als PDF herunterladen. Wir freuen uns auf einen interessanten Abend! Produktkorb © Weltladen Bornheim/C. Schilling 50 | FAIRE WOCHE DIENSTAG, 25. OKTOBER DIE TEXTILINDUSTRIE NACH RANA PLAZA – SUMANGALI UND WAS WIR DARAUS LERNEN KÖNNEN Uhrzeit 19 Uhr Ort Weltladen (Kronenplatz), Kronenstraße 21, 76133 Karlsruhe Internet www.apdw.de www.femnet-ev.de 90 Prozent unserer Kleidung werden in Niedriglohn- regionen wie Südostasien oder Mittelamerika zusammengenäht – zumeist in Handarbeit. In den Konfektions- betrieben arbeiten hauptsächlich junge Frauen und Mädchen. Wie schlecht die Arbeitsbedingungen in der Textilindustrie sind, hat die Weltöffentlichkeit spätestens bei dem Einsturz des Rana Plaza in Bangladesch vor drei Jahren, am 24. April 2013, wahrgenommen. An diesem Abend soll der Fokus auf ein anderes Problem in der Textilindustrie gelenkt werden, die sogenannte Camp Labour, die auch Sumangali genannt wird, in südindischen Spinnereibetrieben. Grundlage ist die Studie „Die moderne Form der Sklaverei in indischen Spinnereien“, die der Femnet e. V. zu dem Thema erstellt hat. Außerdem werden Möglichkeiten vorgestellt, die wir als Verbraucherinnen und Verbraucher haben, um solche ausbeuterischen Praktiken in der Textilindustrie zu verhindern. Femnet e. V. ist ein überregional tätiger Verein, der nachhaltig die Arbeitsbedingungen in der internationalen Textilindustrie in Kooperation und Austausch mit den Betroffenen vor Ort verbessern möchte: Dazu gehört das Bildungsprojekt „FairSchnitt. Studieren für eine sozialgerechte Modeindustrie“, welches sich an Studierende in der Modebranche an deutschen Hochschulen wendet. Darüber hinaus unterstützt Femnet die Kampagne für Saubere Kleidung (Clean Clothes Campaign), ist beim Netzwerk für Unternehmensverantwortung (CorA) aktiv und sammelt Spenden für Organisationen in Bangladesch und Indien, die Näherinnen beraten und juristisch unterstützen. FREITAG, 28. OKTOBER VORTRAG – „WAS KANN ICH SELBST TUN?“ Uhrzeit 19 Uhr Ort Faire Ware, Herrenstraße 46, 76133 Karlsruhe Anmeldung info@faireware.de Internet www.faireware.de Am Freitag, 28. Oktober findet um 19 Uhr der bisher zweite Infoabend bei FaireWare statt. Immer wieder sind wir mit der Anmerkung konfrontiert: „Aber was nützt es, wenn nur ich das mache?“ Wir sind überzeugt davon, dass das Kaufverhalten den Markt bestimmt. Wir können beeinflussen, was und wie produziert wird. Aber auch sonst gibt es viel Projekte und Verhaltensweisen, mit denen wir selbst direkt etwas für die Umwelt tun können, zum Beispiel beim Handyrecycling oder beim Wasserverbrauch. Den genauen Ablauf und die Referenten des Abends geben wir im September auf unserer Homepage bekannt. Ehemalige Sumangali Betroffene beim Essen © Gisela Burckhardt, FEMNET UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 51 In der gesamten Zeit der Fairen Woche sammeln wir wieder Handys, diesmal für die Karlsruher Initiative „DIGITALWERKSTATT“. Die noch funktionierenden Handys gehen in die Flüchtlingssammelstation, alle anderen werden für ein Lernprojekt mit Schülerinnen und Schülern in Zusammenarbeit mit dem städtischen Umwelt- und Arbeitsschutz benutzt und ganz zum Schluss werden sie dem NABU Karlsruhe gespendet, sodass alles Wichtige recycelt wird. FaireWare bietet seit einem Jahr nachhaltige Gebrauchsgegenstände an. Die Inhaberin Gabriela Merx sucht in jedem Bereich das ihr wissentlich nachhaltigste Produkt aus. Beispielsweise gibt es gehäkelte Tiere mit Fairtrade-Siegel, aber auch Smartphones, bei denen gewährleistet ist, dass die Arbeiterinnen und Arbeiter beim Zusammenbau fair entlohnt werden. In vielen Bereichen kann konsequent auf Nachhaltigkeit und Fairness geachtet werden und in einigen Bereichen sind bereits kleine Schritte wertvoll. FaireWare ist überzeugt, dass die Endverbraucher Produktionsbedingungen durch die Nachfrage entsprechender Produkte verändern können. SAMSTAG, 29. OKTOBER BIS SONNTAG, 6. NOVEMBER ZUM DRITTEN MAL AUF DER OFFERTA DABEI – DAS NETZWERK EINE WELT KARLSRUHE STELLT SICH VOR Uhrzeit jeweils 10 bis 18 Uhr Ort Messe Karlsruhe, Messeallee 1, 76287 Rheinstetten Internet www.eine-welt-ka.de www.offerta.info Das Netzwerk Eine Welt Karlsruhe wird auf der diesjährigen Offerta wieder mit einem Infostand vertreten sein. Dort werden Besucherinnen und Besucher einen Überblick über das große Spektrum von aktiven Gruppen im Bereich Eine Welt in Karlsruhe erhalten. Sie können mit Vertreterinnen und Vertretern einzelner Gruppen ins Gespräch kommen und mehr über deren Aktivitäten erfahren. Das Netzwerk Eine Welt Karlsruhe besteht seit Anfang 2011 und hat mittlerweile fast 20 Mitgliedsgruppen. Das Netzwerk organisiert Treffen, beteiligt sich an Veranstaltungen, hat eine eigene Homepage und führt gemeinsame Aktionen durch. Schwerpunkte der gemeinsamen Arbeit sind die: „„ Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen in Ländern des sogenannten globalen Südens „„ Unterstützung von Emanzipations- und Menschenrechtsbewegungen in diesen Ländern „„ Entwicklungspolitische Bildungsarbeit „„ Förderung des Fairen Handels Neue Gruppen aus dem Bereich Eine Welt in Karlsruhe sind herzlich eingeladen, bei uns mitzumachen! Fairtrade-Kakao-Programm Siegel © TransFair e.V. Fairtrade- und Bio-Siegel © TransFair e.V. 52 | FAIRE WOCHE SONNTAG, 30. OKTOBER DIE KLEIDERTAUSCHPARTY MIT DENKANSTOSS Uhrzeit 14 bis 16 Uhr Ort Nehemia Initiative, Winterstraße 29, 76137 Karlsruhe (Südstadt) Info Die Teilnahme ist kostenlos Internet micha.nehemia-initiative.de (Lokalgruppe Karlsruhe) www.micha-initiative.de (Micha Deutschland) Du hast viel zu viele Klamotten aber das Richtige zum Anziehen ist dennoch nicht dabei? Du möchtest dich für die kommende Saison mit neuen Kleidungsstücken eindecken, aber nicht schon wieder neue Kleider kaufen? Dann bist du bei unserer Kleidertauschparty genau richtig! Um Alternativen zur „Fast Fashion“ zu bieten und zu zeigen, dass man sich auch ohne übermäßigen Konsum mit Kleidern neu eindecken kann, veranstalten wir von der Karlsruher Lokalgruppe der Micha-Initiative eine Kleidertauschparty. Und so funktioniert es: Bringe einfach deine noch gut erhaltenen sauberen Schrankhüter mit, lege sie auf Tischen aus um sie anderen anzubieten. Anschließend kannst du dir aus der Vielzahl der Angebote deine neuen Lieblingsstücke aussuchen. Eine Überraschung winkt für die Person, deren Kleidungsstücke am begehrtesten sind. Nebenbei informieren wir dich auch, woher du fair produzierte Kleidung beziehen kannst. Ebenso wird es Zeit für Begegnungen bei Kaffee und Kuchen geben. Sehr gerne kannst du auch Freunde mitbringen. Wir freuen uns auf dich! Die Micha-Initiative ist eine weltweite Kampagne von Christen, die Menschen dazu begeistern möchte sich für globale Gerechtigkeit einzusetzen und extreme Armut zu bekämpfen. Sie versteht sich als Antwort auf die nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs – Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen. Kundin im Weltladen © Weltladen-Dachverband/D. Ostermeier UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 53 GASTRONOMIELISTE CAFÉS UND RESTAURANTS Café Initial Restaurant mit Produkten aus eigenem Anbau, Bioprodukten und Kaffee aus ökofairem Anbau Ettlinger Straße 29, 76137 Karlsruhe Telefon: 0721 14571820 www.lernrestaurant.richtige-richtung.de Montag bis Freitag 11:30 bis 15 Uhr Küchenbestellungen: 12 bis 14 Uhr Café Palaver Kantine mit Galerie und Café und fairem Kaffee und Tee im Angebot Steinstraße 23, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 377647 www.cafepalaver.de Montag bis Sonntag 9 bis 19 Uhr Café Pan Crêpes-Bio-Restaurant mit fairem Kaffee, Tee und Bananen Kaiserstraße 50, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 3505858 Montag bis Freitag 11 bis 19 Uhr, Samstag 12 bis 17 Uhr dean&david – fresh to eat Gesundes Fastfood-Restaurant mit fairem Kaffee Kaiserstraße 223 a, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 1519331 Karlsruhe@deananddavid.com Montag bis Freitag 10 bis 21 Uhr, Samstag 12 bis 19 Uhr El Tesoro Lateinamerikanisches Café mit Bazar und fairem Kaffee Rheinstraße 65, 76185 Karlsruhe Telefon: 0721 5966690 www.eltesoro.de Dienstag bis Samstag 10 bis 14 Uhr, Freitag zusätzlich 18 bis 23 Uhr espresso stazione Espressobar mit selbst geröstetem Kaffee aus ökofairem Anbau und Bioprodukten Kreuzstraße 17, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 2030397 geraldo.hammer@web.de Montag 8 bis 16 Uhr, Dienstag bis Freitag 8 bis 19 Uhr, Samstag 11 bis 17 Uhr Kaffeebar Isetta Kaffeebar mit frischen süßen und herzhaften Waffeln und fairem Kaffee Leibnizstraße 12, 76133 Karlsruhe www.kaffeebar-isetta.de Montag bis Donnerstag 10 bis 19 Uhr MoccaSin Coffee Karlsruhe Coffee-Shop mit vielfältigem Angebot und fairem Kaffee Ritterstraße 6, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 9212127 www.moccasin-coffee.de Montag bis Freitag 7:30 bis 20 Uhr, Samstag 9:30 bis 20 Uhr, Sonn- und Feiertage 11 bis 19 Uhr Tante Emma Café mit ökofairem Kaffee im Angebot Am Stadtgarten11, 76137 Karlsruhe Telefon: 0721 93388144 www.tanteemma-karlsruhe.de Dienstag bis Freitag 8 bis 18 Uhr Wohnzimmer Kaffeespezialitäten, fairer Kaffee im Standardangebot Gemütliches Café mit Kaffee, Limonade und mehr aus Fairem Handel Zähringerstraße 96, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 46720977 www.wohnzimmer-karlsruhe.de Montag bis Freitag 11 bis 20 Uhr, Samstag 11 bis 20 Uhr espresso tostino Espressobar mit selbst geröstetem ökofairem Kaffee im Angebot Rösterei im Alten Schlachthof Alter Schlachthof 29 a, 76131 Karlsruhe Telefon: 0721 13278691 www.tostino.de Montag und Mittwoch 10 bis 18 Uhr, Freitag 10 bis 22 Uhr, Samstag 10 bis18 Uhr 54 | FAIRE WOCHE GESCHÄFTE MIT CAFÉBETRIEB Peters Gute Backstube, die Badische Backstub und Tchibo schenken nur Fairtrade- Kaffee in ihren Filialen aus. Weltladen Karlsruhe Fair-Trade-Produkte und Stehcafé mit fair gehandeltem Angebot Kronenstraße 21, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 32050 www.apdw.de Montag 10 bis 20 Uhr, Dienstag bis Freitag 10 bis 18:30 Uhr, Samstag 10 bis 16 Uhr KANTINE Kantine im Rathaus-West Fairer Kaffee im Angebot Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe Montag bis Freitag 7 bis 16 Uhr TIPP Einfach auch mal nachfragen, dann wird auch das Interesse an fair gehandeltem Kaffee deutlich! SONSTIGE EINRICHTUNGEN AKK Café im alten Stadion Studentisches Kultur-Café mit fair gehandeltem Biokaffee Paulckeplatz 1, 76131 Karlsruhe www.akk.org Montag, Mittwoch und Freitag 9:30 bis 17:30 Uhr, Dienstag und Donnerstag 9:30 bis „Open End“ Evangelische Ladenkirche SENFKoRN Ladenkirche mit fair gehandeltem Kaffee und Tee Anna-Lauter-Straße 13, 76137 Karlsruhe Telefon: 0721 3290370 www.ladenkirche-senfkorn.de Eltern-Kind-Café: Montag, Dienstag 16 bis 18 Uhr, Mittwoch 9:45 bis 11:45 Uhr, Donnerstag 16 bis 18 Uhr Kulturzentrum TOLLHAUS e. V. Fairer Kaffee, Tee und Kakao im Ausschank Alter Schlachthof 35, 76131 Karlsruhe Telefon: 0721 9640514 www.tollhaus.de Geöffnet während der Veranstaltungen LaurentiusCafé Familienfreundliches und barrierefreies Café mit fairem Kaffee im Ausschank Schäferstraße 15, 76139 Karlsruhe Telefon: 0721 4705635 cafe@laurentiuskirche-hagsfeld.de www.laurentiuskirche-hagsfeld.de Dienstag, Mittwoch, Samstag und Sonntag 14:30 bis 17:30 Uhr Cafe-Szene mit Fairtrade-Kaffee © Wolf Sondermann Baumwoll-Arbeiterin Sapna Mandloi der Fairtrade-Baumwollfarm Pratibha in Indien © Suzanne Lee UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 55 FAIRE TEXTILIEN Dieses Jahr möchten wir zusätzlich zu den Gastronomiebetrieben mit Frairtrade-Angeboten auch exemplarisch Läden vorstellen, die fair gehandelte Textilien anbieten. Doch auch in anderen Läden kann es sein, dass Sie Ware sehen mit Siegeln wie dem Fairtrade Cotton Siegel, dem Fair Ware Foundation Siegel (FWF), dem Global Organic Textile Standard (GOTS) oder dem Siegel des Internationalen Verbandes der Naturtextilwirtschaft (INVBest) – das sind die besten Siegel, die es zur Zeit im Textilbereich gibt, wenn es um soziale Kriterien geht. Also merken! Und den Bastelbogen zu empfehlenswerten Siegeln ausschneiden, der in diesem Heft zu finden ist und als Gedächtnisstütze in den Geldbeutel legen! ANA & ANDA – Atelier für nachhaltige Eleganz Nachhaltige Aceessoires aus fair produzierter Bio-Seide Gablonzer Straße 11, 76185 Karlsruhe Telefon: 0721 8306129 www.anaundanda.de Comazo Store Karlsruhe Unterwäsche und Nachtwäsche GOTS und Fairtrade Cotton Karlstraße 56, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 46713632 www.comazo.de KULT-Karlsruhe Der Laden Womens Fashion FWF, GOTS, Fairtrade Cotton Karlstraße 3 – 5, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 47041121 www.kult-industries.de Rasselfisch Kindersachen GOTS und Fairtrade Cotton Akademiestraße 9 – 11 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 1602267 www.rasselfisch.de Schizo Bio-Mode für Damen, Herren, Kinder GOTS, Fairtrade, FWF Amalienstraße 46, 76133 Karlsruhe Telefon: 0150 23370344 www.schizo-karlsruhe.de Spinnrad Naturtextilien IVN BEST, GOTS Karlstraße 99, 76137 Karlsruhe Telefon: 0721 494897 www.spinnrad-naturtextilien.com FaireWare Nachhaltige Produkte GOTS, FWF Herrenstraße 46, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 1603888 www.faireware.de Waschbär Naturtextilien und mehr GOTS, FWF Rüppurer Straße 92, 76137 Karlsruhe Telefon: 0721 4764921 www.waschbär.de Weltladen Karlsruhe Alles aus dem Fairen Handel Textilien anerkannter Fair Handelshäuser Kronenstraße 21, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 32050 www.apdw.de IMPRESSUM Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz Markgrafenstraße 14 76131 Karlsruhe Telefon: 0721 133-3101 umwelt-arbeitsschutz@karlsruhe.de www.karlsruhe.de/b3/natur_und_umwelt/umweltschutz/agenda21/fairewoche2016 Redaktion: Ingeborg Pujiula, APDW e. V./Weltladen Layout: C. Streeck Gedruckt in der Rathausdruckerei auf 100 Prozent Recyclingpapier. Stand: Juli 2016
https://www.karlsruhe.de/b3/natur_und_umwelt/umweltschutz/agenda21/fairewoche/HF_sections/content/ZZk7codNqbFxn7/ZZlEwJlJEJQLYX/A5-Programm_Faire%20Woche_2016_16-0191.pdf
A5-Programm_Faire Woche_2017.indd e 100% Arabica 500 g ganze Bohne KarlsruherFächerkaffee 100% Ara bica 500 g gan ze B ohne Karl sruh er Fäch erka ffee Espr esso K Karl s FäcFäch Esp FAIRE WOCHE 15. BIS 29. SEPTEMBER 2017 FAIRER HANDEL WIRKT Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz Aktionszeitraum in Karlsruhe September | Oktober 2017 2 | FAIRE WOCHE UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 3 VORWORT „Fairer Handel schafft Perspektiven“ Während wir uns in Deutschland verlässlicher Strukturen in der Gesellschaft meist sicher sein können, leiden unzählige Menschen im „Globalen Süden“ nach wie vor an extremer Armut und Hunger, fehlender Gesundheitsversorgung, mangelnden Bildungsangeboten sowie menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen. Mit der Unterstützung des Fairen Handels können wir dazu beitragen, diesen Menschen eine Perspektive zu geben. Faire und respektvolle Handelsbeziehungen, Stärkung der eigenen Kompetenzen und der Gleichberechtigung sowie Umweltschutz sind nur einige Schlagworte des Fairtrade-Systems. Das Engagement für ein gerechtes Zusammenleben in der Einen Welt hat in Karlsruhe eine lange Tradition. Dennoch werden laufend neue Impulse gesetzt. In diesem Jahr steht die partnerschaftliche Beziehung zwischen Baden-Württemberg und Burundi im Fokus. In den 80er Jahren wurden auf politischer Ebene Verbindungen aufgenommen und verschiedene Vorhaben zur Entwicklung des ostafrikanischen Landes umgesetzt – schon lange davor bestanden Verbindungen innerhalb kirchlicher und privater Kreise und Organisationen. Ganz besonders möchte ich Sie daher dazu einladen, vom 15. bis zum 29. September die Wanderausstellung „Amahoro Burundi“ im Foyer des Rathauses am Marktplatz zu besuchen. Sie gibt Einblicke in verschiedene Facetten des ostafrikanischen Landes und veranschaulicht die Früchte der partnerschaftlichen Beziehungen zwischen Burundi und Baden-Württemberg sowie die vielseitige burundische Kultur. Im Rahmen der Fairen Woche und der Ausstellungseröffnung wird der Karlsruher Fächer-Kaffee eingeführt. Mit diesem fairen Produkt, in Kooperation der Aktion Partnerschaft Dritte Welt e.V. mit einem überregionalen Fairhandels- Importeur für Karlsruhe konzipiert und eingeführt, wird der Faire Handel weiter vorangebracht und gleichzeitig ein Anliegen der neuen Globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals) auf lokaler Ebene umgesetzt. Auf bewährte Weise beteiligen sich außerdem zahlreiche Gruppen, Institutionen und ehrenamtliche Initiativen, die schon seit Jahrzenten in der Eine Welt Arbeit aktiv sind, gemeinsam mit der Stadt Karlsruhe in diesem Jahr bereits zum neunten Mal an der bundesweiten Fairen Woche. Mit besonderem Einsatz ist es wieder gelungen, für Sie ein vielfältiges, buntes und informatives Programm zusammenzustellen. Freuen Sie sich mit mir auf viele abwechslungsreiche Veranstaltungen im September und Oktober und seien Sie gespannt auf die Vielfalt, die uns der Faire Handel bietet. Allen Akteuren danke ich herzlich für ihr Engagement! Klaus Stapf Bürgermeister „Kaffee ist nach Erdöl der wichtigste Exportrohstoff.“ Kaffeekirschen am Strauch. © TransFair/Didier Gentilhomme UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 54 | FAIRE WOCHE HERZLICH WILLKOMMEN BEI DEN NEUNTEN FAIREN WOCHEN IN KARLSRUHE! Auch dieses Jahr wieder werden in Karlsruhe im September und Oktober Informationsveranstaltungen, Workshops, Stadtführungen, Probieraktionen, Gottesdienste, Ausstellungen und vieles mehr die faire Vielfalt und die Eine-Welt- Arbeit in unserer Stadt widerspiegeln. Wir freuen uns, dass in diesem Jahr viele neue Akteure dabei sind, die das Programm bereichern und noch vielfältiger machen! Besonders hinweisen möchten wir in diesem Zusammenhang auf den Badischen Kunstverein, der eine Ausstellung mit Werken von Lubaina Himid zeigt, und auf den Verein Latinka mit Ehrenamtlichen aus Lateinamerika, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, Unterstützungsarbeit für ihre Heimatländer zu leisten. Unser Programmheft gibt Ihnen umfassende Informationen über alle Aktionen und Veranstaltungen und deren Organisatoren und führt immer auch die Internetlinks auf, falls Sie es noch genauer wissen wollen. Darüber hinaus enthält es Übersichten über Karlsruher Cafés, Kantinen und Restaurants, die faire Produkte anbieten und über Läden mit besonders empfehlenswertem Textilsortiment. Außerdem gibt es Hintergrundinformationen über den Fairen Handel und über Eine-Welt-Aktivitäten in Karlsruhe. So ist es auch über die Faire Woche hinaus ein interessanter Begleiter. Besonderes Highlight dieses Jahr sind die Ausstellung „ Amahoro Burundi“ im Rathaus und natürlich ganz besonders die Einführung des neuen fairen Karlsruher Stadtkaffees aus Burundi über die wir uns besonders freuen! Und nun wünschen wir Ihnen viel Spaß beim Durchblättern dieses Heftes. Kommen Sie gerne bei unseren Veranstaltungen vorbei! Ihr Faire-Woche-Organisationsteam Karlsruhe INHALTSVERZEICHNIS Fairer Handel – Eine kurze Einführung ............................................................................... 6 Burundi – Infos zum Land und zur aktuellen Lage ............................................................ 9 Der Ursprung unseres Fächerkaffees: Die Kleinbauerngenossenschaft „Mboneramiryango“ in Burundi ....................................................................................... 11 „Fächerkaffee“ – ein fairer Kaffee für Karlsruhe .............................................................. 14 Karlsruhe kickt jetzt Fair ................................................................................................. 16 Kampagne Fair Trade Towns ............................................................................................ 18 Lokale Agenda 21 Karlsruhe in der einen Welt ................................................................. 20 „Fair“-anstaltungsüberblick 2017 ................................................................................... 22 „Fair“-anstaltungen 2017 ............................................................................................... 24 Gastronomieliste ............................................................................................................ 49 Faire Textilien ................................................................................................................. 51 Auf dem Weg zur Arbeit © dwp eG UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 76 | FAIRE WOCHE Chancen für benachteiligte Produzenten Der Faire Handel steht für eine nachhaltige Entwicklung und schafft neue Absatzmärkte für wirtschaftlich benachteiligte Kleinproduzenten. Transparenz und Verantwortlichkeit Der Faire Handel steht für transparente Handels- beziehungen, die auf Fairness und Respekt beruhen. Handelspraktiken Fairhandels-Organisationen streben keine Gewinn- maximierung an und bauen auf langfristige Handels- beziehungen, die auf Vertrauen und Solidarität beruhen. Zahlung eines fairen Preises Die Preise werden im Fairen Handel im gleichberech- tigten Dialog zwischen den Handelspartnern festgelegt. Keine ausbeuterische Kinderarbeit und Zwangsarbeit Der Faire Handel lehnt jegliche Form ausbeuterischer Kinder- und Zwangsarbeit ab. Diskriminierungsverbot und Vereinigungsfreiheit Im Fairen Handel darf niemand aufgrund seines Geschlechts, seiner Herkunft, Religion, sexuellen Orientierung oder Krankheit benachteiligt werden. Bessere Arbeitsbedingungen Der Faire Handel steht für sichere und nicht gesundheits- gefährdende Arbeitsbedingungen. Förderung der Fähigkeiten und Weiterbildung Der Faire Handel fördert vor allem kleine Produzenten und hilft ihnen, ihre Kompetenzen zu stärken. Öffentlichkeitsarbeit Die Organisationen des Fairen Handels setzen sich öffentlich für einen gerechten Welthandel ein und klären über die Ziele des Fairen Handels auf. Umweltschutz Der Faire Handel setzt sich für umweltfreundliche Anbaumethoden und Produktionsbedingungen ein. Die 10 Standards des Fairen Handels Diese Kriterien wurden von der Weltfairhandels-Organisation (WFTO) entwickelt.  Die Liste zeigt auf dieser Seite die wichtigsten Kriterien des Fairen Handels. Auf der Rückseite fi nden Sie die Siegel und Logos, die Ihnen helfen, fair einzukaufen! Behalten Sie den Überblick! Ausschneiden und in den Geldbeutel legen. © El Puente GmbH. FAIRER HANDEL – EINE KURZE EINFÜHRUNG Gerechte Preise für ihre Produkte, das garantiert der Faire Handel Kleinproduzentinnen und -produzenten sowie Arbeitnehmerinnen und -nehmern vor allem in den Ländern des globalen Südens. Fairer Handel umfasst dabei landwirtschaftliche Erzeugnisse ebenso wie Produkte des traditionellen Handwerks. In den letzten Jahren weitet er sich zunehmend auf neue Bereiche wie beispielsweise Textilien und die Gastronomie aus. Auch Gold und Handys gibt es mittlerweile fair gehandelt! Die Idee dahinter: Produzentinnen und Produzenten in armen Ländern sollten gerecht für ihre Arbeit entlohnt werden. Dann können sie dem Teufelskreis der Armut entfl iehen und selbst für sich und ihre Familien sorgen. Dazu gehören immer auch Investitionen in die Infrastruktur. So verbessern sich nachhaltig die Lebensperspektiven der Gemeinschaften. Aber der Faire Handel bleibt nicht nur bei einer besseren Bezahlung und besseren Perspektiven für die Betroffenen stehen. Denn vor allem ist der Faire Handel auch ein Beispiel und ein Vorbild für nachhaltigen, das heißt sozialen, umweltverträglichen und wirtschaftlich sinnvollen Handel. Daher gehören zum Fairen Handel auch immer die Bildungs- und die Lobbyarbeit für gerechtere und nachhaltigere Bedingungen im globalen Handel dazu. Und deshalb ist der Faire Handel auch ein gelebtes Beispiel für eine Wirtschaft, die den Menschen dient und wie sie hochaktuell in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen gefordert wird! Besonders folgende Ziele der Agenda 2030, welche die globalen Entwicklungsziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 defi niert, werden vom Fairen Handel vorbildhaft umgesetzt: Ziel 2: Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern. Ziel 5: Geschlechtergerechtigkeit und Selbstbestimmung für alle Frauen und Mädchen erreichen. Ziel 8: Dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern. Ziel 12: Für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sorgen. Ziel 13: Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen. Ziel 16: Friedliche und inklusive Gesellschaften im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und effektive, rechenschaftspfl ichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen. Ziel 17: Umsetzungsmittel stärken und die globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung wiederbeleben. www.bmz.de/17ziele UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 98 | FAIRE WOCHE WIE KANN ICH FAIR GEHANDELTE WAREN ERKENNEN? Fair gehandelte Waren gibt es zuallererst natürlich in Weltläden! Sie werden von den anerkannten Importeuren des Fairen Handels vertrieben und sind an den entsprechenden Logos zu erkennen. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Produktsiegeln, die fair gehandelte Waren erkennbar und somit den Verkauf dieser Produkte auch außerhalb von Weltläden möglich machen. Diese Label und Siegel helfen Ihnen, liebe Verbraucherinnen und Verbraucher, besser zu erkennen, wann es sich um kontrolliert fair gehandelte Waren handelt! Wir stellen hier die Siegel und Logos vor, die wir ohne Einschränkung empfehlen können. Dabei ist dieses Jahr ein Logo neu dazugekommen: Das Logo „Hand in Hand“ von Rapunzel, welches kürzlich im Label-Labyrinth der Christlichen Initiative Romero (Münster 2017) eine sehr gute Bewertung bekommen hat. Nicht uneingeschränkt empfehlen können wir die sehr verbreiteten Siegel von Utz Certifi ed und Rainforest Alliance. Beide Siegel werden von Stiftung Warentest wegen geringer Ansprüche (UTZ Ceritfi ed) und weniger anspruchsvollen Kriterien (Rainforest Alliance) nur mit einer mittleren Aussagekraft gewertet. Auch ist der Pfl ichtanteil der zertifi zierten Ware in Monoprodukten wie Kaffee sehr gering (30 Prozent). Quelle: Stiftung Warentest, Mai 2016 DAS SIND DIE LOGOS DER WICHTIGSTEN FAIR HANDELS IMPORTEURE DIESE FAIREN PRODUKTSIEGEL UND LOGOS SOLLTEN SIE KENNEN UND DIESE SIEGEL HELFEN BEIM FAIREN TEXTILEINKAUF WEITER Internet-Tipp Weitere Informationen zum Siegeldschungel gibt es unter: www.label-online.de www.siegelklarheit.de BURUNDI – INFOS ZUM LAND UND ZUR AKTUELLEN LAGE Burundi: Die Republik Burundi in Ostafrika gehört zu den kleinsten Ländern Afrikas – und gilt seit 2015 als das ärmste Land der Welt mit einem jährlichen Pro-Kopf-Einkommen von 315 US-Dollar. Auf dem aktuellen „Welthunger-Index“ liegt Burundi an letzter Stelle. Der über zehn Jahre währende Bürgerkrieg hat zum wirtschaftlichen Niedergang geführt. Die Infrastruktur ist vielerorts zerstört, so wie die Hoffnung der meisten Menschen. 59 Prozent der Burunder leben unter der Armutsgrenze. Anders als das Nachbarland Ruanda erhält Burundi derzeit kaum internationale Hilfe, obwohl es nach einem ähnlichen Schicksal unter demselben Problem leidet: Hunger, Folgen der Gewalt, Flucht und Vertreibung (Flüchtlinge, Kindersoldaten und Kriegswaisen), armutsbedingte Krankheiten wie zum Beispiel Tuberkulose sowie in zunehmendem Maße HIV/AIDS. © Burundikids UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 1110 | FAIRE WOCHE AKTUELLE ENTWICKLUNG Die erneute politische Krise in Burundi hat sich seit April 2015 weiter verschärft. Auslöser war das Bestreben von Präsident Pierre Nkurunziza, sich trotz einer gesetzlichen Begrenzung auf zwei Amtszeiten ein weiteres Mandat zu sichern. Daraufhin kam es zu Protesten in vielen Landesteilen, vor allem in der Hauptstadt Bujumbura, die seitens der Polizei immer brutaler unterdrückt wurden. Es kam zu einer Radikalisierung aller Seiten und seither kommt es immer wieder zu Gewalttaten in Form von Anschlägen mit Granaten und Attacken auf Sicherheitskräfte einerseits und Verschleppungen, Folter und Verhaftungen andererseits. Menschenrechtlern zufolge wurden mehrere hundert Regierungsgegner von Sicherheitskräften getötet, mehrere Tausend wurden getötet oder werden noch vermisst. Laut eines aktuellen Berichts der UN-Menschenrechtskommission sind Folter, Verschwindenlassen und sexuelle Gewalt vor allem gegen Oppositionelle und JournalistInnen an der Tagesordnung. Die Parteijugend der Präsidialpartei wird als Miliz eingestuft. Mehr als 400.000 Menschen sind seit Krisenbeginn aus Angst vor einer weiteren Eskalation oder aufgrund von Repressalien in Nachbarländer gefl ohen. Das burundische Flüchtlingslager in Tansania ist zum drittgrößten der Welt angewachsen, ohne dass die internationale Gemeinschaft große Notiz davon nimmt. Die Hälfte der Flüchtlinge sind Kinder. Dabei sind die Bedarfe in den Lagern laut Flüchtlingshilfswerk UNHCR nur unzureichend gedeckt. Vertreterinnen und Vetreter von Regierungen, Zivilgesellschaften und Unterstützerinnen und Unterstützer aus anderen Ländern und internationaler Organisationen ringen um eine baldige Lösung in diesem zunehmend gewalttätigen Konfl ikt. Das UNHCR rechnet derweil damit, dass bis Jahresende die Flüchtlingszahl aus Burundi auf 500.000 Menschen steigt. Im Land selbst ist der Konfl ikt augenscheinlich kaum wahrzunehmen. Die wirtschaftlichen Folgen für die Bevölkerung sind jedoch deutlich spürbar. DER URSPRUNG UNSERES FÄCHERKAFFEES: DIE KLEINBAUERNGENOSSENSCHAFT „MBONERAMIRYANGO“ IN BURUNDI Mélance Hakizimana Kaffeebauer und Präsident der Kooperative Mboneramiryango © dwp eG_Mélance Hakizimana 700 Mitglieder gehören zu der Kleinbauern- genossenschaft „Mboneramiryango“ im Zentrum von Burundi. Im Durchschnitt bewirtschaften die beteiligten Familien nur etwa 1/3 Hektar mit Kaffeepfl anzen. Daneben werden Gemüse und weitere Kulturen zur Eigenversorgung angebaut. Erst vor wenigen Jahren haben sich die Kleinbauernfamilien nahe der Stadt Gitega zusammengeschlossen, um gemeinsam eine eigene Nassverarbeitungsanlage für Kaffee aufzubauen. Diese technische Voraussetzung, sowie eine unabhängige Fair Trade Zertifi zierung waren wichtige Bausteine für die Erstverarbeitung ihrer Kaffeekirschen und die damit verbundene Chance auf Eigenvermarktung des Kaffees im Fairen Handel. Lange Zeit war der Kaffeehandel in Burundi rein staatlich gelenkt. Erst seit wenigen Jahren bietet sich für Genossenschaften die Chance, ihren eigenen Kaffee zu vermarkten. Exportiert wird dieser Kaffee durch den einzigen burundischen Kaffeegenossenschaftsverband COCOCA, dem neben „Mboneramiryango“ 25 weitere Genossenschaften angehören. Der Kaffeegenossenschaftsverband COCOCA ist wichtig, um Mitglieder wie „Mboneramiryango“ bei der Vermarktung und dem Export unterstützen zu können. Und er unterstützt die Kleinbauernkooperative bei ihrer Arbeit mit dem Fairen Handel: „Ich freue mich für Mboneramiryango, dass sie die Chance auf eine langfristige und faire Partnerschaft mit dwp und deren Kaffeekunden erhält.“ So Ernest Ndumuraro, Geschäftsführer von COCOCA , Burundi. Momentan ist der fair gehandelte Kaffee aus Burundi noch nicht bio-zertifi ziert. „Mboneramiryango“ wird jedoch durch den deutschen Bio-Anbauverband Naturland e. V. in einem Pilotprojekt unterstützt und im ökologischen Landbau von Kaffee geschult. Weitere Genossenschaften sollen diesem Beispiel folgen. © Burundikids UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 1312 | FAIRE WOCHE VORTEILE FÜR DIE KAFFEEGENOSSENSCHAFT „MBONERAMIRYANGO“ Die dwp eG Fairhandelsgenossenschaft unterstützt die Bemühungen der Kaffeebauern von „Mboneramiryango“ durch Beratung, Import und Vertrieb ihres besonders hochwertigen Kaffees. Die Kleinbauernfamilien von „Mboneramiryango“ profi tieren vom Fairen Handel mit der dwp eG durch:  Zahlung höherer, fairer Mindestpreise – unabhängig von schwankenden Weltmarktpreisen  Zahlung von Aufschlägen für Sozialaufgaben der Genossenschaft und deren Struktur  Zahlung von Aufschlägen für die Sicherung der hohen Kaffeequalität  Vorfi nanzierung: 50 Prozent bei Auftragsvergabe und 50 Prozent nach Erhalt des Rohkaffees  langfristige, partnerschaftliche und transparente Zusammenarbeit  bestmögliche Nutzung und Wertschöpfung kleinster Kaffeefl ächen (Quelle: dwp eG, Ravensburg) Baden Württemberg und Burundi: Zwischen Baden-Württemberg und Burundi besteht seit den 1980er Jahren eine gewachsene Partnerschaft. 2014 wurde die Partnerschaft offi ziell mit einer Konvention beschlossen, unterschrieben durch Ministerpräsident Winfried Kretschmann und dem damaligen burundischen Außenminister Laurent Kavakure. Neben den freundschaftlichen politischen Verbindungen gibt es eine vielfältige Zusammenarbeit und Projekte von Kommunen, Schulen, Vereinen, Initiativen und Kirchen. Angestoßen durch den Entwicklungspolitischen Dialog ist die Landesregierung dabei, die Partnerschaft auf zivilgesellschaftlicher Ebene zu Burundi auszubauen und zu vertiefen. © Burundikids beim Pflücken © dwp eG, Ravensburg © dwp eG Ravensburg UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 1514 | FAIRE WOCHE Bohnen säubern © dwp eG, Ravensburg „FÄCHERKAFFEE“ – EIN FAIRER KAFFEE FÜR KARLSRUHE Endlich auch in Karlsruhe: ein eigener fair gehandelter Agenda-Kaffee, der „Karlsruher Fächerkaffee“! Hergestellt aus den ausgezeichneten Kaffeebohnen der Kleinbauerngenossenschaft „Mboneramiryango“ aus Burundi. Für Karlsruhe geht damit ein lang gehegter Wunsch in Erfüllung. Denn ein eigener fair gehandelter Agenda-Kaffee ist ein wunderbares Mittel, um auf die wichtigen Anliegen von Fairem Handel und nachhaltigem Leben und Wirtschaften in unserer Stadt aufmerksam zu machen. Gleichzeitig kann Karlsruhe dadurch benachteiligte Produzentinnen und Produzenten ganz konkret unterstützen und sich so für mehr Gerechtigkeit in der Welt einsetzen. Der Partnerschaftskaffee ist außerdem geeignet, den Blick dafür zu schärfen, dass nachhaltiges Handeln eine wichtige soziale Komponente beinhaltet, die unbedingt immer auch weltweit zu denken ist. Burundi, das ostafrikanische Land am Tanganjika- See mit seinen wunderschönen Hügeln, hat eine hohe Bevölkerungsdichte und ist auch in Folge eines langjährigen Bürgerkriegs eines der ärmsten Länder der Welt. Die meisten Menschen Burundis leben von der Landwirtschaft, aber Land ist knapp und chronischer Hunger weit verbreitet. Umso wichtiger ist es, kleinbäuerliche Kooperativen zu unterstützen und dadurch Perspektiven zu schaffen. Der Stadtkaffee wird von einer Kleinbauerngenossenschaft mitten in Burundi produziert und sichert damit Einkommen für mehrere hundert Familien. Burundi wurde nicht zuletzt wegen der offi ziellen Länderpartnerschaft Baden-Württembergs mit dem ostafrikanischen Land als Ursprungsland für den Kaffee ausgewählt. Darüber hinaus existieren bereits seit vielen Jahren viele aktive Anknüpfungspunkte zwischen Karlsruhe und Burundi, sowohl auf Seiten der Zivilbevölkerung, als auch wegen der geplanten Projektpartnerschaft der Stadt Karlsruhe mit einer Kommune in Burundi. Für die Zivilgesellschaft seien hier beispielhaft die vielen Aktivitäten des Vereins burundikids und seiner Unterstützergruppen und Partnerschulen in Karlsruhe genannt. Dass die Projektpartnerschaft der Stadt Karlsruhe zurzeit wegen der schwierigen politischen Verhältnisse im Land ausgesetzt ist, macht es umso wichtiger, die Zivilbevölkerung in Burundi zumindest mit dem neuen Karlsruher Stadtkaffee aktiv zu unterstützen. Auch das Netzwerk Eine Welt Karlsruhe unterstützt dieses Projekt und freut sich, dass es nun in Karlsruhe ein Produkt gibt, das die Idee des nachhaltigen sozialen Konsums auf ansprechende Art und Weise vermittelt. Mit dem Karlsruher Stadtkaffee aus Burundi werden die Partnerschaft Baden-Württembergs und die geplante Projektpartnerschaft von Karlsruhe mit einer Kommune in dem ostafrikanischen Land sehr konkret. Der fair gehandelte Kaffee hat eine hervorragende Qualität. Mit seinem Genuss sichert man Einkommen für zahlreiche Familien, die sich in einer Kleinbauerngenossenschaft mitten in Burundi zusammengeschlossen haben. Solche Initiativen sind gerade in Burundi, einem der ärmsten Länder der Welt, überlebenswichtig und ein Beitrag zur Bekämpfung von Hunger, Hoffnungslosigkeit und Armut. Für die Erstaufl age des Kaffees wurden eigens Zeichnungen mit Karlsruher Motiven angefertigt, die mit Aquarelltechnik farbig gestaltet sind. Diese zeigen den Karlsruher Schlossturm und die Pyramide über dem angedeuteten Fächergrundriss der Stadt. Die Gestaltung unterstreicht so die Bedeutung des Kaffees für die Stadt und schlägt den Bogen von Burundi nach Karlsruhe. 100% Arabica 500 g ganze Bohne Karlsruher Fächerkaffee Espresso 100% Arabica 500 g ganze Bohne Karlsruher Fächerkaffee Kaffeeetiketten des „Karlsruher Fächerkaffees“ UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 1716 | FAIRE WOCHE KARLSRUHE KICKT JETZT FAIR Extra zur Fairen Woche neu in Karlsruhe: Ein fair gehandelter Fußball für die Fairtrade-Stadt Karlsruhe DARUM BRAUCHEN WIR FUSSBÄLLE AUS FAIREM HANDEL „Fair Play“ ist beim Sport und Fußball eine Grundregel. „Fair Pay“ bei Herstellung und Kauf der (Fuß-)Bälle bisher nur in Ansätzen. Die meisten Näherinnen und Näher in Ländern wie Pakistan arbeiten unter schlechten Arbeitsbedingungen für einen Lohn, der ihnen und ihrer Familie keine sichere Existenz gewährleistet. FAIRER HANDEL STELLT LÖHNE SICHER, VON DENEN DIE MENSCHEN AUCH LEBEN KÖNNEN Hier setzt der faire Handel an. Das Fairtrade-Siegel stellt auch bei Bällen sicher, dass ein gerechter Lohn für die mühevolle Arbeit gezahlt wird und Arbeitsbedingungen und Löhne kontinuierlich verbessert werden. Darüber hinaus geht ein Teil des Produktionswertes in spezielle Fonds, die Projekte in den Produktionsländern fi nanzieren, um die Arbeits- und Lebensverhältnisse zu verbessern. Im pakistanischen Sialkot, einem Zentrum der Ballproduktion, waren dies beispielweise Busse, Trinkwassersysteme und Schulmaterialien für Kinder. AUSBEUTERISCHE KINDERARBEIT KOMMT BEIM FAIREN HANDEL NICHT VOR Zum Stichwort Kinder: Ganz wichtig ist es auch zu wissen, dass der Faire Handel ausbeuterische Kinderarbeit verbietet, die in Entwicklungsländern leider weit verbreitet ist. Ausbeuterisch heißt dabei, dass die Kinder kein angemessenes Entgelt für ihre Arbeit bekommen, unter überlangen Arbeitszeiten leiden, ihre Gesundheit bei der Arbeit ruinieren müssen und auch keine Möglichkeit haben, ihre langfristigen Perspektiven durch eine Schulbildung zu verbessern. Das alles gibt es beim Fairen Handel nicht! GUTE QUALITÄT FÜR EINEN GUTEN PREIS Fair gehandelte Fußbälle unterschieden sich in der Qualität übrigens nicht von anderen Bällen. Auch beim Preis ist kein so großer Unterschied feststellbar. Neben speziellen Bällen für Kinder und den Trainingsbetrieb gibt es inzwischen auch zertifi zierte Wettbewerbsbälle nach dem „International Matchball Standard“ des Fußballweltverbandes FIFA. Neben Fußbällen gibt es jetzt auch fair gehandelte Handbälle sowie Indoor- beziehungsweise Beach-Volleybälle. VIELE KICKEN SCHON MIT FAIREN BÄLLEN Viele Schulen setzen inzwischen solche fair gehandelten Bälle ein. Sie sind mit dem Aufhänger Fußball auch ein gutes Thema für den Unterricht. Im Weltladen ist neben den fair gehandelten Bällen speziell dafür eine Lerntasche ausleihbar, die Materialien, Unterrichtseinheiten und Medien zur Gestaltung entsprechender Schulstunden enthält. Den Fairen Karlsruher Fußball fi nden Sie natürlich im Karlsruher Weltladen – kommen Sie einfach vorbei und überzeugen Sie sich von einem Produkt, mit dem nicht nur gut gespielt werden kann: Von der Produktion können die Menschen auch gut leben! © BadBoyz Ballspende vom Weltladen Ainring auf den Philippinen © BadBoyz© BadBoyz UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 1918 | FAIRE WOCHE KAMPAGNE FAIR TRADE TOWNS BESTÄTIGUNG FÜR DIE FAIRTRADE-STADT KARLSRUHE Bereits zum dritten Mal hat Karlsruhe 2016 die Überprüfung des TRANSFAIR e. V. bestanden und alle erforderlichen Kriterien für den Erhalt des Titels FAIRTRADE-STADT erfüllt. Ein herzliches DANKESCHÖN der Stadt gilt all den Bürgerinnen und Bürgern für deren langjähriges Engagement in den lokalen Initiativen, Eine-Welt-Gruppen, Kirchengemeinden, Schulen und im Weltladen. Für die Stadt bleibt die Auszeichnung auch in der dritten Runde Ansporn und Verpfl ichtung, das wertvolle Engagement der Bevölkerung kontinuierlich zu unterstützen, mit den Aktiven weiterzuentwickeln und durch eigene Aktivitäten zu begleiten. Die Verantwortung zum Fairen Handel(n) nimmt die Stadtverwaltung auch für sich selbst sehr ernst. Mit dem „Sachstandbericht 2015 zur Berücksichtigung sozialer und nachhaltiger Kriterien in der städtischen Vergabepraxis“, der 2016 veröffentlicht wurde, hat sie ihr eigenes Beschaffungswesen gründlich unter die Lupe genommen. Vieles wurde bereits erreicht auf dem Weg zum fairen und nachhaltigen Einkauf. Zu tun bleibt dennoch genug in diesem Verbesserungsprozess. In welchem Maße der „lange Atem“ in allen Fairtrade- Städten erforderlich ist, bestätigte auch ein Erfahrungs- austausch, zu dem sich Aktive aus den im Fairen Handel aktiven Kommunen aus ganz Deutschland im Herbst 2016 in Karlsruhe trafen und bei dem der Karlsruher Bericht großen Anklang fand. Daneben bot der Austausch allen Aktiven viel Ermutigung und kreative Anregungen. Welche Wirkung das Engagement von Kommunen für den Fairen Handel vor Ort entfalten kann, wurde anhand zahlreicher Beispiele aus den Kommunen deutlich. KARLSRUHES FAIRER NACHWUCHS Das nachhaltige Engagement jeder Fairtrade-Stadt kann nur dann dauerhaft bestehen und weiter wachsen, wenn es auch den „Fairen Nachwuchs“ gibt. Karlsruhe schätzt sich daher glücklich über das große Engagement seiner Schulen, die im Unterricht, aber auch in kreativen Projekten oft weit über den Lehrplan hinaus, aktiv werden für eine nachhaltige Bewusstseinsbildung ihrer Schülerinnen und Schüler. Auf vielfältige Weise lernen diese so positive Möglichkeiten kennen, um selbst für ein gerechteres Miteinander in der Welt aktiv zu werden. Als erste Karlsruher Schule wurde das St. Dominikus-Gymnasium 2015 als FAIRTRADE- SCHULE ausgezeichnet. Im Frühjahr 2017 wurde der Schule dieser Titel nach erneuter Überprüfung aller Kriterien durch den TRANSFAIR e. V. für weitere zwei Jahre bestätigt. Die Stadt selbst würdigt das besondere Engagement der Schulen mit dem seit 2014 jährlich vergebenen Karlsruher Nachhaltigkeitspreis „Grüne Pyramide“. Neben klassischen Nachhaltigkeitsthemen wie Naturschutz, Klimaschutz und Gesundheit ist eine Seite der Pyramide dem Themenkomplex „Umwelt & Faire Welt“ gewidmet. Preisträger des Jahres 2017 in dieser Kategorie ist das Schulzentrum Neureut. Gegenseitige Bestätigung und jede Menge neuer Inspirationen konnten sich die im Bereich des Fairen Handels aktiven Karlsruher Schulen – und solche, die es noch werden wollen – bei der bundesweit ersten Fairtrade-Schülerakademie holen, die unter der Regie des TRANSFAIR e.V. im März 2017 in Karlsruhe stattfand. Über 150 Schülerinnen und Schüler aller Schulformen aus ganz Baden-Württemberg kamen für einen Tag im Bürgerzentrum Südwerk zusammen, um ihre Erfahrungen auszutauschen, sich in kreativen Workshops mit vielfältigen Inhalten und Methoden rund um die Themen des Fairen Handels zu beschäftigten und sich so als „Fairtrade-Botschafter“ für ihr eigenes Lebensumfeld schulen zu lassen. Unter den Teilnehmenden waren auch vier Karlsruher Schulen vertreten. © FTS-Dominikus_2017 Weitere Informationen zu den Themen von Fairtrade in Karlsruhe, Fairtrade- Stadt und nachhaltige Beschaffung der Stadt bietet: www.karlsruhe.de/fair Allgemeine Informationen www.fairtrade-towns.de Schülerinnen, Schüler und Schulen, die sich an der Kampagne Fairtrade-Schools beteiligen möchten, fi nden Unterstützung und weitere Informationen unter www.sez.de und im Weltladen Karlsruhe. Die neue Bewerbungsrunde für die „Grüne Pyramide“ startet im Herbst 2017. Aktuelle Informationen bietet www.karlsruhe.de/gruenepyramide © ONUK UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 2120 | FAIRE WOCHE LOKALE AGENDA 21 KARLSRUHE IN DER EINEN WELT DER KONSUMFÜHRER GRÜNER MARKTPLATZ UND DIE ZIELE FÜR NACHHALTIGE ENTWICKLUNG Die Ende 2015 verabschiedete Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) bietet neue Chancen für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung. Die Ziele umfassen Themen wie Klimaschutz, Bildung für nachhaltige Entwicklung, nachhaltiges Wirtschaften, Konsum oder auch globale Partnerschaften. Ziel 12 fordert dazu auf, für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster zu sorgen. Um die vielfältigen Möglichkeiten für nachhaltigen Konsum weiter bekannt und für die Konsumentinnen und Konsumenten leichter erreichbar zu machen, informiert der Agenda 21 Karlsruhe e. V. gemeinsam mit der Stadt Karlsruhe und lokalen Initiativen mit dem nachhaltigen Konsumführer „Grüner Marktplatz“ in alltagstauglicher Form über attraktive Angebote des Fairen Handels. Bereits 1998 ins Leben gerufen, ist der „Grüne Marktplatz“ seit Anfang 2014 als Online- und Mobilversion auf der Internetseite www.gruenermarktplatz.de verfügbar und wird regelmäßig aktualisiert. In 16 Themenbereichen liefert er Kontaktdaten und Öffnungszeiten von über 100 Karlsruher Geschäften und Betrieben, die sich auf nachhaltigen Konsum spezialisiert haben – viele von ihnen auch auf Produkte aus Fairem Handel. Ebenfalls enthalten sind hilfreiche Fachbeiträge der redaktionell beteiligten Gruppen – APDW e. V., KonsumGlobal Karlsruhe, BUZO Umweltzentrum und Greenpeace - mit Hintergrundinformationen und Handlungsempfehlungen zu Themen wie beispielsweise Textilien aus Fairem Handel. In Karlsruhe steht mittlerweile eine erfreulich breite Angebotspalette fair gehandelter Produkte zur Verfügung und sie wächst stetig weiter. Während Grundnahrungsmittel aus Fairem Handel wie Kaffee, Tee, Zucker, Schokolade oder Bananen bereits ihren Weg in die Regale der meisten Lebensmittelläden gefunden haben, steigt dank engagierter lokaler Anbieter das Angebot qualitätsvoller Produkte auch in Bereichen, in denen der Faire Handel lange ein Nischendasein führte. Erkunden Sie das reichhaltige Angebot während der Fairen Woche und darüber hinaus! www.gruenermarktplatz.de KARLSRUHER SCHÜLERTAGE 2017 – „MACHT>JUGEND>MEHR“ Die Karlsruher Schülertage werden seit 2004 von Jugendlichen für Jugendliche veranstaltet. In zahlreichen Workshops können Karlsruher Schülerinnen und Schüler ab Klasse 8 fremde Kulturen und Lebenswelten kennenlernen, neue Handlungsmöglichkeiten entdecken und gemeinsam für eine bessere Welt aktiv werden. Im vierzehnten Jahr des Bestehens der Schülertage griffen die jugendlichen Organisatorinnen und Organisatoren erneut und ganz bewusst aktuelle globale Themen wie Rüstungsexporte oder Begriffe wie „Queer“, „Pan“ oder „Trans“ auf. In den Workshops „ Bühnenkampf“ und „Rap“ zeigten junge Menschen beispielsweise, wie erfolgreich Sport und Musik als integrative Elemente genutzt werden können. In weiteren Workshops setzten sich die Schülerinnen und Schüler mit Themen wie Rassismus, Politik und verschiedenen Agenda 21-Themen auseinander. Auch der Weltladen Karlsruhe beteiligte sich mit dem Workshop „Bessere Arbeitsbedingungen durch Fairen Handel – das Beispiel Mode“ an den Schülertagen. Ziel der Karlsruher Schülertage ist es, Jugendlichen neue Einblicke in weltlich-kulturelle, gesellschaftskritische, soziale und politische Themen zu ermöglichen. Die Schülerinnen und Schüler im Organisationsteam wollen mit ihrem ehrenamtlichen Engagement die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler dazu motivieren, an ihrer eigenen Umwelt aktiv teilzunehmen, sie zu gestalten und über ihren eigenen kulturellen Horizont hinauszuwachsen. www.schuelertage.info LOKALE AGENDA 21 UND DIE EINE WELT Die Lokale Agenda 21 in Karlsruhe war und ist auch Partnerin und Unterstützerin von Eine-Welt-Projekten. Einige Beispiele:  Seit dem 2004 und 2007 veranstalteten Solarkocherwettbewerb für Karlsruher Schulen stehen eine Lerntasche zum Thema und ein Solarkocher zum Ausleihen als Dauerangebote für Aktionen zum Thema „Eine Welt“ zur Verfügung.  Das Karlsruher Netzwerk Eine Welt ist seit 2011 einer von insgesamt fünf Arbeitskreisen, die unter dem Dach der Lokalen Agenda 21 arbeiten und Projekte durchführen.  Die Lokale Agenda 21 unterstützt die Stadt Karlsruhe bei der Teilnahme an der Kampagne Fairtrade-Stadt. Weitere Informationen zur Lokalen Agenda 21 und den Arbeitskreisen fi nden Sie unter www.agenda21-karlsruhe.de UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 2322 | FAIRE WOCHE „FAIR“-ANSTALTUNGSÜBERBLICK 2017 Datum Thema und Ort September/Oktober (Termine nach Absprache) Eine-Welt-Theater „FERNANDA „Fair“-ändert ihre Welt“ und „SHARI – ein Kinderleben in Indien“ Eine-Welt-Theater September/Oktober (Termine und Ort nach Absprache) Workshops „FAIR-ändere deine Stadt“ und „FAIR macht Schule“ September/Oktober (Termine und Ort nach Absprache) „Satt ist nicht genug“ – Workshops für Grundschulen Freitag, 8. September bis Sonntag, 26. November Ausstellung Lubaina Himid Badischer Kunstverein Freitag, 15. bis Freitag, 29. September „Amahoro Burundi“ – Ausstellung zu Burundi im Rathaus-Foyer | Vernissage am 15. September um 17:30 Uhr Rathaus am Marktplatz, Foyer Freitag, 15. bis Freitag, 29. September Probiertage im Weltladen Freitag, 15. bis Freitag, 29. September „Faire“ Buchausstellung Stadtbibliothek im Neuen Ständehaus Freitag, 15. September Viva Mexico! Ana Lorena Villatoro – Gitarre und Gesang El Tesoro Samstag, 16. September Ateliercafé von ANA & ANDA mit Fairtrade Genuss-Gebäcken Samstag, 16. und Samstag, 23. September „Stichwort Wertschätzung“ – Infotage bei Faire Ware Sonntag, 17. September Gottesdienst zur Fairen Woche Kleine Kirche am Marktplatz Sonntag, 17. September 22. Markt der Möglichkeiten Marktplatz Durlach Dienstag, 19. und Mittwoch, 20. September Faire Bananen und die ganz Kleinen Kindergarten Werthmannstraße und Kindergarten Gottesaue Donnerstag, 21. September „Plastikfrei, minimalistisch, Konsum reduziert – 10 Tipps für ein nachhaltigeres Leben“ – Vortrag und Diskussion von und mit Silke Bott Weltladen Sonntag, 24. September Fairer Familien-Gottesdienst zum Erntedanksonntag Christi-Auferstehungskirche Donnerstag, 28. September „Klimabewusste Ernährung – Möglichkeiten und Grenzen“ – Vortrag der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. Stadtbibliothek Karlsruhe im Neuen Ständehaus Datum Thema und Ort Freitag, 29. September „Mai Selam“ – Wasser des Friedens: Filmvorführung, Inputvortrag, Diskussion und Enjara-Buffet KJH Südstadt Freitag, 29. September Die „Anders-Genießen“-Tour mit ANA & ANDA durch Durlach Donnerstag, 5. Oktober Workshop „Kolonialismus und dessen Folgen am Beispiel Simbabwe“ Weltladen Mittwoch, 11. Oktober Wie wir Welthandel wollen – und wie das zu realisieren ist Weltladen Karlsruhe Donnerstag, 12. Oktober AfriKA-Union stellt sich vor ibz Freitag, 13. Oktober Einkommensarmut und Mindestlohnpolitik in Mexiko Weltladen Samstag, 14. Oktober Filmabend „Tomorrow – die Welt ist voller Lösungen“ Gemeindezentrum der Laurentiusgemeinde Hagsfeld Freitag, 20. Oktober „Coffee-Stopp“ beim „kirchenfenster“ Bei der Citykirche St. Stephan Samstag, 21. und Samstag, 28. Oktober Trickfi lm-Workshop: „Wir wollen mehr als fair!“ Gewerbehof und ZKM Samstag, 21. Oktober Nachhaltiger konsumieren – Stadtrundgang mit KonsumGlobal Karlsruhe Samstag, 21. Oktober „Faire Kleidung – klar, aber wo?“ – eine Stadtradtour zu Karlsruher Geschäften mit Fairen Textilien Dienstag, 24. Oktober „Faire Kooperation – Große Wirkung“: Vorstellung nachhaltiger und zukunftsweisender Projekte der Entwicklungszusammenarbeit am Beispiel Haiti nph Deutschland e. V. Sonntag, 29. Oktober Kleidertauschparty mit Denkanstoß Nehemia Initiative Termin wird noch bekannt gegeben Latinka-Kino – La curiosa vida de Piter Eustaquio Rengifo Uculmana (P. E. R. U.) Die Kurbel Termin wird noch bekannt gegeben Latinka-Konzert mit Juan Carlos Arancibia UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 2524 | FAIRE WOCHE „FAIR“-ANSTALTUNGEN 2017 SEPTEMBER/OKTOBER EINE-WELT-THEATER „FERNANDA „FAIR“-ÄNDERT IHRE WELT“ UND „SHARI – EIN KINDERLEBEN IN INDIEN“ Termin nach Absprache (Vor-/Nachmittag) Ort EINE-WELT-THEATER, Alter Schlachthof 23 f (Remise), 76131 Karlsruhe Internet www.eine-welt-theater.de 1. „FERNANDA Fair-ändert ihre Welt“ Fernanda liebt Bananen und Schokolade. Weil sie sehr neugierig ist, reist sie von Deutschland nach Westafrika und begegnet dort Madou, der ihr erzählt, dass er froh ist, dass sein Vater nun „faire“ Bananen anpfl anzen darf und dafür besser bezahlt wird. Jetzt geht es ihm und seiner Familie so gut, dass Madou endlich in die Schule gehen kann. 2. „SHARI – ein Kinderleben in Indien“ Erzählt wird die Geschichte eines armen kleinen Mädchens, das für die Schulden der Eltern in der Kleiderfabrik arbeiten muss. Am Ende wird ihr Traum aber wahr und auch sie darf in die Schule gehen. Zwei farbenprächtige Figuren-Theaterstücke für Kinder von 5 bis 10 Jahren, die die Kinder in unterhaltsamer Weise sensibilisieren für die Lebenswelten von Kindern und für Produktionsbedingungen von Dingen unseres Alltags. Die altersgerechten Figurentheaterstücke geben Anstöße und Ideen zur Beantwortung der drängend gestellten Frage: „Was können wir hier in Deutschland tun, damit auch Kinder in Afrika und Asien die Chance auf ein hoffnungsvolles und menschenwürdiges Leben haben?“ Die Theaterpädagogin Ruth Rahäuser spielt dabei nicht nur die farbenprächtigen und liebevoll gestalteten Puppen, sondern hat sie auch selbst gestaltet und die Stücke geschrieben. Sie nimmt die großen und kleinen Zuschauerinnen und Zuschauer aus Kindergärten und Grundschulen und auch privater Gruppen mit auf eine heiter-ernste Reise, in der sich Unterhaltung, Information, Sensibilisierung und Anregung zur eigenen Aktivität unserer Kinder in idealer Form verbinden. Kommen Sie mit Ihrer Klasse oder (Kindergarten-)gruppe in das EINE WELT THEATER am „Alten Schlachthof“ Karlsruhe. SEPTEMBER/OKTOBER WORKSHOPS „FAIR-ÄNDERE DEINE STADT“ UND „FAIR MACHT SCHULE“ Kontakt julia.keller@deab.de Telefon 0711 66487328 oder 0175 7151003 Internet www.fair-macht-schule.de www.fair-aendere-deine-stadt.de Unter den Titeln „FAIR-ändere Deine Stadt“ und „FAIR macht Schule!“ bietet der Dachverband Entwicklungspolitik Baden-Württemberg (DEAB) Aktionstage für Schulen an, bei denen sich Schülerinnen und Schüler mit Themen rund um nachhaltigen Konsum und Sozial- und Umweltstandards bei Unternehmen und in der kommunalen Beschaffung auseinandersetzen. Dazu treten sie bei einer Stadtrallye in Dialog mit verschiedenen öffentlichen und privaten Akteuren vor Ort. Das Angebot richtet sich an Schulklassen und Projektgruppen aller Schularten in Baden-Württemberg (ab Klasse 8) und an Jugendgruppen (ab 13 Jahren). Fragestellungen sind unter anderem: Woher kommen die Produkte, die wir tagtäglich konsumieren? Wie wirkt sich unser Konsum in anderen Teilen der Welt aus? Achten Unternehmen darauf, dass ihre Produkte unter menschenwürdigen Arbeitsbedingungen hergestellt werden? Was ist der Faire Handel? Was und wie fair kauft unser Rathaus ein? Was können wir privat, in unserer Stadt oder in der Kirchengemeinde für eine nachhaltige Entwicklung tun? Habt ihr Interesse,  euch mit eurer Schulklasse oder Jugendgruppe zwei Tage lang intensiv mit globalen Zusammenhängen in Produktion, Handel und Konsum zu beschäftigen,  dazu ins Gespräch mit verschiedenen Menschen in eurer Stadt oder Gemeinde zu kommen, zum Beispiel dem Bürgermeister oder der Bürgermeisterin, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Kleidergeschäften oder Vertreterinnen und Vertretern der Kirchengemeinde,  Ideen zu entwickeln, wie ihr euch selbst für mehr Gerechtigkeit weltweit engagieren könnt? Wir bieten:  zwei Aktionstage mit qualifi zierten Referentinnen und Referenten  Unterstützung bei der Vor- und Nachbereitung der Aktionstage  bei einer Kostenbeteiligung von 70 Euro übernehmen wir alle Kosten für die Referentinnen und Referenten Bei Interesse an den Aktionstagen oder weiteren Fragen steht Julia Keller beim DEAB gerne zur Verfügung. Da nur zwei Workshops in diesem Jahr angeboten werden können, werden Interessierte gebeten, sich baldmöglichst zu melden. UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 2726 | FAIRE WOCHE SEPTEMBER/OKTOBER „SATT IST NICHT GENUG!“ – WORKSHOP FÜR GRUNDSCHULEN Kontakt bartholme@diakonie-baden.de Telefon 0721 9349561 Internet www.diakonie-baden.de „Brot für die Welt“ bietet für Grundschulklassen einen kostenlosen zweistündigen Workshop zum Thema gesunde Ernährung an. Die Kinder „fl iegen“ mit einem Schmetterling nach Peru, lernen dort landestypische Gegenstände kennen und essen einen Salat aus Quinoa und Gemüse als Beispiel für eine leckere, ausgewogene Mahlzeit. Denn Mangelernährung macht krank und dumm: Wer sich schlecht konzentrieren kann, schafft keinen Schulabschluss und keine Ausbildung: Armut wird vererbt. An dem Beispiel des Quinoa-Projekts von „Brot für die Welt“ geht es in dem Workshop um Gesundes aus eigenem Anbau und um Hilfe zur Selbsthilfe. Und um das wachsende Selbstbewusstsein, wenn es den Menschen gelingt, mit eigener Hände Arbeit und dem nötigen Know-how ihr Leben zum Besseren zu wenden. Viele Schülerinnen und Schüler wissen einiges über die Probleme der Menschen im globalen Süden. Bei uns erfahren sie etwas über erfolgreiche Hilfe, die zur Selbsthilfe befähigt und motiviert. „Brot für die Welt“, das Hilfswerk der evangelischen Kirche in Deutschland, unterstützt die Partner- organisationen im globalen Süden in ihrem Kampf gegen Hunger und Mangelernährung. Termin und Ort nach Absprache. Bei Interesse an weiteren Infos und Terminanfragen wenden Sie sich bitte an Friederike Bartholme, Brot für die Welt Baden. FREITAG, 8. SEPTEMBER BIS SONNTAG, 26. NOVEMBER AUSSTELLUNG LUBAINA HIMID Uhrzeit Dienstag bis Freitag von 11 bis 19 Uhr, Samstag, Sonntag und Feiertage 11 bis 17 Uhr. Freitags ab 14 Uhr ist der Eintritt frei. Die Vernissage fi ndet am 7. September um 19 Uhr statt. Ort Badischer Kunstverein, Waldstraße 3, 76133 Karlsruhe Internet www.badischer-kunstverein.de Der Badische Kunstverein zeigt im Herbst 2017 erstmals in Deutschland eine umfangreiche Retrospektive der bisher hierzulande noch völlig unbeachteten Malerin und Installationskünstlerin Lubaina Himid (*1954 in Sansibar, Tansania, lebt und arbeitet in Preston, UK). Lubaina Himid arbeitet mit Malerei und Installation. Sie ist Professorin für zeitgenössische Kunst an der University of Central Lancashire. Ihre Arbeiten beschäftigen sich mit Themen der Kulturgeschichte und dem Rückerobern von Identitäten. Sie war eine der ersten Künstlerinnen, die in den 1980er Jahren in der Black Art Bewegung aktiv war und auch weiterhin aktivistische Kunst produziert, die in Galerien in Großbritannien und auch international gezeigt werden. In ihrer 30-jährigen Karriere fokussierte sie sich darauf, marginalisierte und verschwiegene Geschichten, Figuren und kulturelle Momente aufzudecken. Himid studierte Mitte der 1970er Jahre zunächst Theaterdesign am Wimbledon College of Art und wählte dieses Fach für dessen Verbindungen zu radikaler Politik und insbesondere Schwarzer Politik. Sechs Jahre später, während ihres Studiums der Kulturgeschichte am Royal College of Art, war Lubaina Himid bereits sehr am Kampf gegen das Fehlen von Repräsentationen von schwarzen und asiatischen Frauen in der Kunstwelt engagiert. Ihre Arbeit beschäftigt sich seitdem mit ihrem dualen Erbe und wird von zwei wiederkehrenden Bestrebungen angetrieben: eine Konversation mit einem Publikum zu entwickeln und aufrechtzuerhalten und den Beitrag aufzuwerten, „den schwarze Menschen in den letzten paar hundert Jahren zum kulturellen Leben in Europa gemacht haben.“ (Lubaina Himid, Quelle: Badischer Kunstverein) Der Badische Kunstverein in Karlsruhe, 1818 gegründet, ist der zweitälteste Kunstverein in Deutschland. Seit dem frühen 19. bis ins 21. Jahrhundert engagiert er sich in der Vermittlung und Förderung zeitgenössischer Kunst. Seit 1900 bespielt der Badische Kunstverein das für seine Zwecke erbaute Haus in der Waldstraße 3 im Zentrum der Stadt. Bild 1: Kunstverein © DrownedOrchard Bild 2: Kunstverein © SwallowHardTheLancasterDinnerServiceDetails UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 2928 | FAIRE WOCHE FREITAG, 15. BIS FREITAG, 29. SEPTEMBER AMAHORO BURUNDI – AUSSTELLUNG ZU BURUNDI IM RATHAUS-FOYER Uhrzeit Montag bis Freitag während der regulären Öffnungszeiten des Rathauses Ort Rathaus Karlsruhe, Foyer, Karl-Friedrich-Straße 10, 76124 Karlsruhe Vernissage am 15. September um 17.30 Uhr mit Verkostung des Karlsruher Fächerkaffees Internet www.bw-burundi.de www.sez.de Passend zum Themenschwerpunkt Burundi in der diesjährigen Fairen Woche in Karlsruhe und der Einführung des Karlsruher Fächerkaffees aus Burundi wird im Rathaus zwei Wochen lang die Ausstellung „Amahoro Burundi“ zu sehen sein. Die Ausstellung „Amahoro Burundi“ gibt Einblicke in verschiedene Facetten des ostafrikanischen Landes und veranschaulicht die Früchte der partnerschaftlichen Beziehungen zwischen Burundi und Baden-Württemberg. So sieht man beispielsweise das Bild einer Gruppe junger Frauen aus Bisoro, die im Rahmen eines Partnerschaftsprojekts seit einigen Jahren lesen, schreiben und rechnen lernen und somit ihre Unabhängigkeit stärken. Auch junge Menschen stehen im Fokus. Besonders aufgrund der jetzigen Zusammensetzung der Bevölkerung. Die Hälfte der in Burundi lebenden Menschen ist nämlich nicht älter als 15 Jahre alt. Daraus ergeben sich Herausforderungen besonders für junge Männer, die durch die wirtschaftliche Lage bei der Berufswahl eingeschränkt sind und sich nach alternativen Einnahmequellen, mitunter jenseits der Legalität, umschauen. Was wird in Burundi eigentlich angebaut? Und wieso sind Tee- und Kaffeeanbau so besonders? Auch dazu bietet die Wanderausstellung Auskunft und berichtet unter anderem über die Kaffeegenossenschaft, der 700 Kleinbauern angehören. Mboneramiryango, so heißt die Genossenschaft, hat außerdem ein neues Ziel: Die Umstellung auf Bio-Kaffee, die sie mit dem hiesigen Partner in Angriff nimmt. Nicht zuletzt widmet sich „Amahoro Burundi“ der mannigfaltigen burundischen Kultur. Das gesprochene Wort und die Weitergabe von Weisheit, Geschichte und Fabeln haben seit jeher Tradition in der Landesprache Kirundi. Außerdem werden die Batimbos, die burundischen Trommler in ihren pompösen Kleidern dargestellt. Hinter der Ausstellung steht das Kompetenzzentrum Burundi der Stiftung Entwicklungszusammenarbeit Baden-Württemberg (SEZ). Das Kompetenzzentrum Burundi ist die zentrale Service- und Informationsstelle zu Burundi. Mit seiner Arbeit trägt das Zentrum dazu bei, das bürgerschaftliche Engagement und die zivilgesellschaftlichen Strukturen in beiden Ländern zu stärken sowie Austausch und Kennenlernen zwischen Menschen in Burundi und in den Kommunen in Baden-Württemberg zu ermöglichen. (Quelle: SEZ) FREITAG, 15. BIS FREITAG, 29. SEPTEMBER PROBIERTAGE IM WELTLADEN MIT PRODUKTEN VON CANAAN FAIR TRADE Fairer Handel für uns  Fairer Handel schafft Arbeitsplätze für eine sichere Lebensgrundlage in Afrika, Asien, Lateinamerika.  Fairer Handel ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben unter würdigen Bedingungen unter anderem durch ein besseres Einkommen.  Fairer Handel wirkt nachhaltig gegen Armut, Umweltzerstörung, Hunger und Ungerechtigkeit, Kinderarbeit und Fluchtursachen.  Fairer Handel hilft vor Ort und ist gleichzeitig ein gelebtes Beispiel für ein anderes Wirtschaften, über das wir gerne und auf vielfältige Weise informieren. Uhrzeit Zu den regulären Öffnungszeiten Ort Weltladen (Kronenplatz), Kronenstraße 21, 76133 Karlsruhe Internet www.apdw.de Auch in diesem Jahr werden wieder während der Fairen Woche im Weltladen fair gehandelte Waren verkostet. So haben Sie die Möglichkeit, fair Gehandeltes zu probieren und gleichzeitig den Weltladen kennenzulernen. Und Sie können Fragen stellen zum Fairen Handel und zur Fairen Woche in Karlsruhe. Wir werden für interessierte Kundinnen und Kunden auch Info-Material zur Fairen Woche bereithalten. Dieses Jahr stellen wir bei den Probiertagen Produkte von Canaan Fair Trade vor. Die Fairhandels- und Vermarktungsorganisation Canaan Fair Trade unterstützt benachteiligte palästinensische ländliche Gemeinschaften, damit diese ihren Lebensunterhalt und ihre Kultur aufrechterhalten können. Um dies zu gewährleisten, werden direkte Arbeitsbeziehungen mit den Gemeinschaften aufgebaut. Canaan Fair Trade überwacht dabei den Produktionsprozess vom Anbau über die Ernte bis zur Pressung. Entlang der gesamten Wertschöpfungskette werden faire Preise gezahlt, um nachhaltige Verbesserungen des Lebensstandards zu ermöglichen. Weitere Leistungen von Canaan Fair Trade sind Fairhandels- und Bio- Prämien. Zudem bietet Canaan Fair Trade Maßnahmen zur Verbesserung von Produktionsprozessen und der Produktqualität an. Auch Know-How-Transfer bezüglich nachhaltiger Anbaumethoden und die Umstellung auf Bio-Landbau spielen eine wichtige Rolle. Der Weltladen Karlsruhe hat von Canaan Fair Trade Olivenöl, Za´atar und neu auch Mandeln, Freekeh und Olivenöl mit Zitrone im Programm. Im Weltladen werden fair gehandelte Waren wie Kaffee, Tee, Schokolade und unterschiedliches Kunsthandwerk und Textilien verkauft. Außerdem unterhält der gemeinnützige Trägerverein des Weltladens, die Aktion Partnerschaft Dritte Welt e. V. (APDW), in den Räumen des Weltladens eine entwicklungspolitische Fachbibliothek, in der es auch Lerntaschen für den Unterricht zu verschiedenen Themen wie Baumwolle, Kakao und Bananen gibt. Entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit stellen weitere Schwerpunkte der zum großen Teil ehrenamtlich geleisteten Arbeit dar. Schulklassen sind eingeladen, zu Lerneinheiten zum Fairen Handel und Nachhaltigkeit in den Weltladen zu kommen (nach Voranmeldung). Bild 1: Weltladen Bild 2: Ibtissam Musa bei der Produktion © dwp UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 3130 | FAIRE WOCHE FREITAG, 15. BIS FREITAG, 29. SEPTEMBER „FAIRE“ BUCHAUSSTELLUNG IN DER STADTBIBLIOTHEK IM NEUEN STÄNDEHAUS Uhrzeit Dienstag bis Freitag 10 bis 18:30 Uhr und Samstag 10 bis 14 Uhr Ort Stadtbibliothek Karlsruhe im Neuen Ständehaus, Ständehausstraße 2, 76133 Karlsruhe Internet www.stadtbibliothek-karlsruhe.de Informationen zu den Themen Fairer Handel und „Faire Chancen für alle“ bietet die Stadtbibliothek Karlsruhe mit ihrem knallroten mobilen Büchertisch für alle Interessierten im Neuen Ständehaus während der regulären Öffnungszeiten. Es werden zum Beispiel Konzepte für nachhaltigen Handel vorgestellt sowie Handelsbeziehungen und Importorganisationen dargestellt. Interessierte erhalten Hintergrundinformationen, Adressen und Einkaufstipps für Mode, Reisen und Genuss. Dazu gehören auch Kochbücher mit Rezepten aus fair gehandelten oder regionalen Produkten. Mehrere Titel befassen sich mit der Ernährungssicherung oder zeigen Wege zur Gleichstellung der Frauen in den Ursprungsländern der fair gehandelten Waren auf. FREITAG, 15. SEPTEMBER VIVA MEXICO! ANA LORENA VILLATORO – GITARRE UND GESANG Uhrzeit 20 Uhr, Einlass ab 19 Uhr Ort El Tesoro, Rheinstraße 65, 76185 Karlsruhe Internet www.eltesoro.de Anmeldung unter info@eltesoro.de Zur Eröffnung der Fairen Woche – fairer Handel spielt gerade auch im Handel mit Lateinamerika eine immer größere Rolle – wird es bei uns ganz mexikanisch! Mit Essen, Trinken und einem Konzert: An diesem Abend erleben Sie eine tolle musikalische Reise von Mexiko bis Argentinien und feiern noch dazu die Unabhängigkeit von Mexico. Dazu genießen Sie den Geschmack des authentischen mexikanischen Eintopfs Pozole. Die Sängerin und Gitarristin Ana Lorena Villatoro stammt aus Chihuahua im Norden von Mexiko. Sie hat Literatur, Theater und Musik studiert. Die traditionellen Lieder aus Mexiko – etwas melancholisch aber auch lustig – werden mit Humor und Freude von Ana Lorena gesungen. Das El tesoro in Mühlburg bietet fair gehandelten Kaffee aus verschiedenen Ländern Lateinamerikas, Yerba Mate, Schokolade, Inka Beeren (Physalis), Quinoa aus Peru und vieles mehr. Außerdem gibt es kulinarische Spezialitäten in lateinamerikanischem Ambiente und Handarbeiten aus verschiedenen Upcycling-Materialen. Der Laden ist donnerstags und freitags von 10 bis18 Uhr und samstags von 10 bis 14 Uhr geöffnet. SAMSTAG, 16. SEPTEMBER ATELIERCAFÉ VON ANA & ANDA MIT FAIRTRADE GENUSS-GEBÄCKEN Uhrzeit 14 bis 18 Uhr Ort Gablonzer Straße 11, 76185 Karlsruhe Internet www.ateliercafe.anaundanda.de Anmeldung Wer wegen der begrenzten Platzzahl Plätze reservieren möchte, kann dies gerne unter info@anaundanda.de oder telefonisch unter 0721 8306129 und 0173 8027778 tun! Ein künstlerisches Ambiente, der Duft nach tropischen Früchten, exotischen Gewürzen, handgemahlenem Kaffee und frisch aufgebrühtem Bio-Tee, die Bewirtung von Künstlerinnen-Hand und gemütliche Sitzplätze mitten im Künstlerinnen-Atelier: Die Karlsruher Künstlerinnen ANA & ANDA laden zur Fairen Woche in ihr Ateliercafé zu exotischen Genuss- Gebäcken aus fair gehandelten Backzutaten ein, die noch dazu völlig frei von Zucker-Zusätzen und Fett- Zugaben von Hand hergestellt werden. Am Samstag, 16. September von 14 bis 18 Uhr öffnet das Ateliercafé ANA & ANDA seine Türen und lädt zum gemeinsamen Entdecken neuer und raffi nierter Genuss-Gebäck-Variationen ein. Zur Fairen Woche präsentiert das Ateliercafé ANA & ANDA „Exotische Genuss-Gebäcke“ von Kuchen über Kleingebäck, süßen Teilen und herzhaften Brötchen bis zu Konfekt und Pralinen mit Backzutaten wie getrockneten Mangos, Ananas oder Physalis, Zedernüssen, Macadamias oder Mandeln, Kakaonibs, Anis oder Zimt – alles aus Fairtrade-Projekten rund um den Erdball. Die übrigen Zutaten wie Mehle, Quark und Eier stammen aus regionalem Anbau und von Bio-Produzenten und machen die Genuss-Gebäcke ebenfalls zu einem intensiven Geschmacks-Erlebnis. Ihre Backgeheimnisse verraten ANA & ANDA in ihren inzwischen bereits vier verschiedenen Rezept-Broschüren – eine davon ist auch den exotischen Genuss-Gebäcken gewidmet. Erhältlich sind die Broschüren direkt im Ateliercafé bei ANA & ANDA oder im Internet unter www.ateliercafe.anaundanda.de. © dwp eG Ravensburg UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 3332 | FAIRE WOCHE SAMSTAG, 16. SEPTEMBER UND SAMSTAG 23. SEPTEMBER „STICHWORT WERTSCHÄTZUNG“ – INFOTAGE BEI FAIRE WARE nachhaltig nützlich schön FaireWare Uhrzeit jeweils von 11 bis 17 Uhr Ort Herrenstraße 46, 76133 Karlsruhe Internet www.faireware.de Wertschätzung – ein Begriff, der nicht nur für menschliches Miteinander gilt, sondern auch für unsere Haltung gegenüber Alltagsdingen gelten sollte, die wir häufi g so gedankenlos konsumieren. An den Aktionstagen wird unser gesamtes Team für ausführliche Beratung anwesend sein. Wir geben Auskunft, welche Nachhaltigkeitskriterien die Produkte aus unserem Sortiment erfüllen: Handelt es sich um natürliche oder nachwachsende Rohstoffe? Geht es um faire Produktion und fairen Handel? In welchem Land wurden die Produkte hergestellt? Sind sie umweltfreundlich, langlebig und eventuell auch biologisch abbaubar? Manche Produkte erfüllen fast alle diese Eigenschaften, wie unsere Espressotassen aus Kaffeesatz. Manche erfüllen nur einen Teil dieser Eigenschaften, was für das jeweilige Produkt schon viel wert sein kann – so wie das bei Smartphones der Fall ist. Wir möchten unser Wissen an Sie weitergeben, damit auch Sie als Kunden besser Ihren Einkauf planen können. Wir stellen neue Firmen vor. Unter anderem die Textilfi rma Geniestreich, die individualisierte Jeanshosen anbietet. Taschen aus gebrauchten Jeans gibt es von Dzaino. Sie können an den beiden Aktionstagen alte Jeans abgeben und spenden, oder auch eine Tasche aus Ihrer eigenen Hose in Auftrag geben. Große Größen sind hier von Vorteil. Und wenn Sie nicht mehr benötigte Technik wie Handys, Laptops oder sonstige elektronische Kleingeräte zuhause haben, dann besuchen Sie unsere PING!- Station. Das Projekt „PING!-Station“ wurde im Rahmen des Karlsruher Projektwettbewerbes Nachhaltigkeit 2017 ausgezeichnet. Die PING!- Stationen bieten für alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, nicht mehr benötigte Technik in einem Tauschregal weiterzugeben. Möglicherweise gibt es noch jemanden, der die Geräte nutzen kann. Defekte Geräte werden gespendet, repariert oder fachgerecht entsorgt. Es wird auch für eine Erfrischung gesorgt – für Ihre Ledertasche! Denn Leder ist ein lang haltbares und lebendiges Material, aber nur, wenn es auch gut gepfl egt wird. Sie können Ihre Ledertasche mitbringen und Sie an unserer Lederpfl egestation „versorgen lassen“. Auch dies ist ein Zeichen der Wertschätzung! SONNTAG, 17. SEPTEMBER GOTTESDIENST ZUR FAIREN WOCHE Uhrzeit 19 Uhr Ort Kleine Kirche am Marktplatz, Kaiserstraße 131, 76131 Karlsruhe Internet www.gruener-gockel.de Auch in diesem Jahr werden die Karlsruher Gemeinden, die sich am Umwelt- management- programm „Grüner Gockel“ der Evangelischen Landeskirche beteiligen, innerhalb der Fairen Woche einen Gottesdienst zum Thema faires und nachhaltiges Leben feiern. Diese Gottesdienste nehmen Impulse aus der Bibel für ein gerechtes und nachhaltiges Leben auf und ermutigen zu einem Leben, das die großen Themen Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung ernst nimmt. Alle Interessierten gleich welcher Konfession und Überzeugung sind herzlich eingeladen! Vorbereitet wird der Gottesdienst von Mitgliedern der evangelischen „Grüner-Gockel“-Gemeinden in Karlsruhe, zu denen auch die Alt- und Mittelstadtgemeinde zählt. Grüner-Gockel-Gemeinden kontrollieren und refl ektieren ihre Energieverbräuche und ergreifen Maßnahmen, um diese zu verringern. Sie nehmen in diesem Zusammenhang auch ihre Konsum- und Beschaffungspraxis kritisch unter die Lupe. Damit beteiligen sie sich aktiv an dem großen Ziel der Evangelischen Landeskirche, bis zum Jahr 2020 den CO2-Ausstoß um 40 Prozent zu senken. Denn: „Bewahrung der Schöpfung als aktives Handeln ist zentrale Aufgabe der Kirche“. © Burundikids UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 3534 | FAIRE WOCHE SONNTAG, 17. SEPTEMBER 22. MARKT DER MÖGLICHKEITEN AM VERKAUFSOFFENEN SONNTAG IN DURLACH Uhrzeit 13 bis 18 Uhr Ort Marktplatz Durlach, Pfi nztalstraße, 76227 Karlsruhe Internet www.eine-welt-ka.de Traditionell und für die Veranstalter ein Highlight des Jahres: der Markt der Möglichkeiten, der in diesem Jahr zum 22. Mal stattfi ndet. Vor 22 Jahren anlässlich des 800. Geburtstags von Durlach fand der erste Markt der Möglichkeiten statt mit einer solch großen Resonanz, dass recht schnell im Folgejahr der Entschluss feststand: Das machen wir nochmal! Und es gibt tatsächlich Gruppen, die seit 22 Jahren dabei sind. Im Rahmen des verkaufsoffenen Sonntags und der Durlacher Kerwe präsentieren sich die Aussteller mit Unterstützung des Kulturamtes Karlsruhe von 13 bis 18 Uhr auf dem Durlacher Marktplatz. Gruppen von A wie ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club) bis W wie Weltladen geben erneut einen hervorragenden und vielfältigen Überblick über ihre Tätigkeit. Regionale Gruppen aus den Bereichen Menschenrechte, Tierschutz, Umweltschutz, Kinder- und Jugendarbeit, Kultur sowie Verkehrs- und Entwicklungspolitik stellen sich vor. Ebenfalls vertreten sind überregionale Gruppen wie BUZO und VCD. Auch lokal in Durlach und Karlsruhe arbeitende Gruppen, wie Tageseltern für Karlsruhe, der Katzenschutzverein, werden neben vielen anderen Initiativen über ihre Tätigkeit informieren. Zum dritten Mal dabei sind die Engineers without Borders des KIT Karlsruhe. Umfangreich ist das Angebot auch für Kinder wie Kinderschminken, der Einblick in einen Rettungswagen des ASB und andere Überraschungen, zum Beispiel gesunde Leckereien wie die hervorragenden Fruchtsäfte der Streuobst-Initiative. Und wiederum stehen uns als Medienpartner die Profi s von „durlacher.de“ zur Seite. Auf einer großen Bühne besteht die Möglichkeit, einzelne Tätigkeitsbereiche von anwesenden Gruppen in Interviews einem größeren Publikum vorzustellen. Außerdem haben alle Besucherinnen und Besucher des Marktes der Möglichkeiten die Chance eines direkten persönlichen Kontaktes mit den aktiv tätigen Mitgliedern dieser Gruppen. Ein Moderator führt durch das abwechslungsreiche Begleitprogramm mit Live-Talks, verschiedenen Performances und vielem mehr. Die Band Queens & Bandits sorgt den ganzen Nachmittag mit kreativ arrangierten Rock- und Pop-Coversongs für pulsierenden Groove. Alle Besucher erwartet ein Tag voller Anregungen und Attraktionen. Verschiedene kulinarische Leckerbissen sowie erfrischende Getränke ergänzen das umfangreiche Angebot. Die Veranstalter sind sich sicher, dass, wie auch in den vergangenen Jahren, viele Besucher an diesem Tag in das schöne Durlach kommen, freuen sich auf eine positive Resonanz und hoffen natürlich auf gutes Wetter. DIENSTAG, 19. SEPTEMBER UND MITTWOCH, 20. SEPTEMBER FAIRE BANANEN UND DIE GANZ KLEINEN Uhrzeit Jeweils 12 Uhr Ort Kindergarten Werthmannstraße 9, 76131 Karlsruhe und Kindergarten Gottesaue, Rintheimer Straße 30 a, 76131 Karlsruhe Internet www.luthergemeinde.info Geschlossene Veranstaltung! Kinder müssen den fairen Handel leibhaftig erleben – am besten sogar sehen und schmecken können! Anlässlich der Fairen Woche bringt Pfarrerin Krumm von der Evangelischen Luthergemeinde auch dieses Jahr wieder fair gehandelte Bananen aus dem Weltladen in die Kindergärten der Gemeinde. Den Rahmen dazu bilden ihre monatlichen Besuche in den beiden Kindertageseinrichtungen der Luthergemeinde. Diese Aktion hat schon eine lange Tradition. Bereits im Kindergartenalter lassen sich bei einer solchen Aktion verschiedene Schwerpunkte setzen: Es wird um gesundes Essen gehen, um die Frage „Was ist billig, was ist teuer?“ und um gerechtes Teilen. Vor allem aber auch um Fragen, bei denen es direkt um die Banane geht, wie zum Beispiel: Wie wachsen eigentlich Bananen? Wie kommen sie zu uns nach Deutschland? Wie arbeiten die Menschen, die die Bananen anbauen (im Vergleich zu den Eltern der Kindergartenkinder)? Ganz wichtig ist es natürlich, dass am Schluss die Bananen auch gegessen werden dürfen – meistens von einer Erzieherin liebevoll geschnitten in kleine Stückchen, damit es auf jeden Fall für alle reicht! DONNERSTAG, 21. SEPTEMBER „PLASTIKFREI, MINIMALISTISCH, KONSUM REDUZIERT – 10 TIPPS FÜR EIN NACHHALTIGERES LEBEN“ Vortrag und Diskussion von und mit Silke Bott Uhrzeit 19 Uhr Ort Weltladen, Kronenstraße 21, 76133 Karlsruhe Internet www.weltladen-ka.de Immer mehr Menschen wollen weniger Müll produzieren, ihren ökologischen Fußabdruck verkleinern oder verbannen jede Art von Plastik aus ihrem Haushalt. An diesem Abend werden zehn Lebensbereiche genauer unter die Lupe genommen und Alternativen aufgezeigt und ausprobiert, sodass garantiert für jeden spannende Tipps dabei sind, um das eigene Leben nachhaltiger zu gestalten: ob im Haushalt (Rezepte, Kosmetik), in puncto Kleidung und Ernährung, bei der Arbeit oder was die Mobilität anbelangt… In Karlsruhe gibt es viele Projekte in diesen Bereichen, die ebenfalls vorgestellt werden. Nicht zuletzt spart man dadurch auch jede Menge Geld. Produkte zum Selbstmachen, die vorgestellt werden wie beispielsweise Kosmetik, sind selbstverständlich regional, bio und fair. Die Referentin Silke Bott engagiert sich seit über zehn Jahren zum Thema nachhaltige Ernährungs- und Lebensweise. Die Chefredakteurin des ProVeg- Magazins hält Vorträge und Workshops an der VHS Karlsruhe, in Schulen und Universitäten und organisiert regelmäßig nachhaltige Abende zum Beispiel im Karlsruher Unverpackt-Laden. UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 3736 | FAIRE WOCHE SONNTAG, 24. SEPTEMBER FAIRER FAMILIEN-GOTTESDIENST ZUM ERNTEDANKSONNTAG Uhrzeit 10 Uhr Ort Christi-Auferstehungskirche, Röntgenstraße 3 (Ökumeneplatz), 76133 Karlsruhee Internet www.altkatholisch-karlsruhe.de In der Christi- Auferstehungs- kirche am Ökumeneplatz werden wir einen Familien- Gottesdienst zum Thema Erntedank und Fairer Handel feiern. Wir sind dankbar für die Ernte, von der wir leben dürfen. Dabei möchten wir auch auf das Leben derjenigen schauen, die für uns in der Landwirtschaft in armen Ländern tätig sind. Dankbarkeit, Verantwortung in der Welt, Fairer Handel – das sind unsere Leitthemen für diesen Gottesdienst, der von Mitgliedern der Fairhandelsgruppe der Gemeinde mitgestaltet wird. Wir sind eine alt-katholische Kirchengemeinde und uns gibt es schon seit 1873 in Karlsruhe. Altkatholikinnen und Altkatholiken sind unabhängig von Rom katholisch. Die altkatholische Kirche ist staatlich anerkannt, ökumenisch ausgerichtet und hat eine bischöfl ich-synodale (demokratische) Kirchenstruktur. Darüber hinaus kennen wir keine Exkommunikation, haben keine Zölibatsverpfl ichtung und lassen Frauen und Männer zu den Dienstämtern (Diakonin und Diakon, Priesterin und Priester, Bischöfi n und Bischof) zu. Wir feiern jeden Sonntag um 10 Uhr Gottesdienst. DONNERSTAG, 28. SEPTEMBER „KLIMABEWUSSTE ERNÄHRUNG – MÖGLICHKEITEN UND GRENZEN“ – Vortrag der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. Uhrzeit 17 bis 18:30 Uhr Ort Stadtbibliothek Karlsruhe im Neuen Ständehaus, Ständehausstraße 2, 76133 Karlsruhe Eintritt frei Internet www.stadtbibliothek-karlsruhe.de Der Klimawandel ist in aller Munde. Auch hier bei uns ist er schon spürbar, besonders drastisch sind aber bislang die Folgen gerade für die Menschen in armen Ländern des globalen Südens. Wir müssen nur an die Überschwemmungen in Peru in diesem Jahr denken oder die immer wieder auftretenden zerstörerischen Stürme auf den Philippinen. Da ist es natürlich eine gute Idee, klimaschonend bis sogar klimaneutral zu konsumieren. Und so werben Hersteller immer häufi ger mit den Begriffen wie „klimafreundlich“ oder „für den Klimaschutz“. Doch der Wahrheitsgehalt ist beim Einkauf nicht überprüfbar und bleibt Vertrauenssache. Verbraucher benötigen beim Einkauf aber verlässliche Informationen. Von gesetzlicher Seite gibt es bisher keine Vorgaben, welche Anforderungen an die Eigenschaft „klimaschonend“ gestellt werden. Den Herstellern bleibt es damit selbst überlassen, welchen Maßstab sie anlegen. Wie viel klimaschädliche Treibhausgase ein Lebensmittel tatsächlich verursacht, hängt von vielen Faktoren ab. Generell belasten tierische Lebensmittel wie Fleisch, Milch oder Eier das Klima stärker als pfl anzliche Lebensmittel wie Obst und Gemüse. Aber auch innerhalb einer Produktgruppe gibt es Unterschiede je nach Art der Erzeugung, Transport oder Verarbeitungsgrad. Die Verbraucherzentrale erläutert die Möglichkeiten und Grenzen einer klimaschonenden Ernährung. FREITAG, 29. SEPTEMBER „MAI SELAM“ – WASSER DES FRIEDENS Ein Abend mit Filmvorführung, Inputvortrag, Diskussion und Enjara-Buffet. Uhrzeit 18 Uhr Ort Kinder- und Jugendhaus (KJH) Südstadt, Augartenstraße 21, 76137 Karlsruhe Internet www.relief-eritrea.org www.freundeskreis-asyl.de Der fka – Freundeskreis Asyl e. V. lädt in Kooperation mit dem Verein Eritrean Relief and Development Association Karlsruhe (ERDA) zu einem Sammel-Abend für das Projekt „Mai Selam“ – Wasser des Friedens ein. Das Projektziel von „Mai Selam“ sind zwei Brunnenpumpanlagen für sauberes Wasser in den Dörfern Kinito und Kinin an der äthio-eritreischen Grenze. Auf dem Programm steht der Film „Serving the truth“ mit anschließendem Input-Vortrag und Diskussion zu Fluchtursachen aus Eritrea und der Situation der Gefl üchteten in Flüchtlingscamps in Äthiopien und Sudan. Vortragende sind Job Maasho und Zion Melak von ERDA. Auch in Deutschland wohnende Gefl üchtete aus Eritrea sollen zu Wort kommen. Der Film „Serving the truth“ von Gerhard Faul wurde im Dezmber 2011 in Eritrea ohne offi zielle Genehmigung gedreht (Filmlänge 30 Minuten). Der Film porträtiert das Land unter der Militärdiktatur und die Situation, die in den Folgejahren bis heute eine großen Zahl vor allem junger Eritreer zur Flucht aus der Heimat in den Norden bewegt. Das kulinarische Programm besteht aus einem äthio-eritreischen Enjara (Teff-Fladen)- Buffet mit verschiedenen Beilagen und einer traditionellen Kaffeezeremonie. Die 2009 in Karlsruhe gegründete Nichtregierungsorganisation ERDA hat circa 50 Mitglieder. Vorstandsvorsitzender ist Job Maasho. Mitglieder sind Engagierte mit und ohne eritreische Wurzeln. Das besondere Ziel des Vereins liegt in der Unterstützung Gefl üchteter aus Eritrea in Äthiopien. Spendenkonto Sparkasse Karlsruhe Ettlingen, IBAN: DE08 6605 0101 0108 1032 27 Der fka – Freundeskreis Asyl Karlsruhe e. V. ist ein unabhängiger, gemeinnütziger Verein, der sich seit 1987 für die Rechte und die menschenwürdige Behandlung von Asylsuchenden und Gefl üchteten im Großraum Karlsruhe einsetzt. Bild 1: Aufgenommen in einem Flüchtlingscamp in Tigray/Äthiopien UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 3938 | FAIRE WOCHE FREITAG, 29. SEPTEMBER DIE „ANDERS-GENIESSEN-TOUR“ MIT ANA & ANDA DURCH DURLACH Uhrzeit 15:30 bis 18 Uhr Treffpunkt Treffpunkt Haltestelle Auer Straße/ Dr. Willmar Schwabe, Ecke Pforzheimer Straße Anmeldung über VHS Karlsruhe www.vhs-karlsruhe.de oder direkt bei ANA & ANDA: info@anaundanda.de Telefon 0721 8306129 Teilnahmegebühr 7 Euro Internet www.anaundanda.de „Es geht auch anders!“: Unter diesem Motto führen die Künstlerinnen ANA & ANDA zur Fairen Woche durch Durlach. Zu entdecken gibt es dabei Orte, an denen fair und ökologisch gehandelt, produziert und verkauft wird. Mit seinem Altstadt-Kern und den Pfl asterstein-Gassen ist Durlach wie geschaffen für Spezialitäten-Läden mit besonderem Angebot. ANA & ANDA führen zu textilem Kunsthandwerk aus aller Welt, folgen der Duftspur von Bio-Brötchen und -Kuchen, lüften das Geheimnis der „mystischen Seifen“ und verraten, was Streuobstwiesen mit Feinschmeckern zu tun haben. Und wer möchte, kann die Führung am Ende bei einem handgefi lterten Fairtrade-Kaffee ausklingen lassen. ANA & ANDA führen die große Palette ökofairer Angebote in Durlach vor und liefern fundierte Hintergrundinformationen, die das Thema „fairer und ökologischer Konsum“ differenziert ausleuchten. Vor allem aber wollen sie den Spaß und Erfi ndungsreichtum der ökofairen Bewegung in Durlach betonen und echte Alternativen für einen gerechteren Handel hierzulande und anderswo aufzeigen – aus Freude am „Anders-Genießen“. „Anders denken“ ist für die Künstlerinnen ANA & ANDA Programm: Sie lernten Musik im Selbststudium, gründeten ohne Nähkenntnisse das Ökomode- Label „nachhaltige eleganz“, machten sich selbst zu Expertinnen im Backen von „Genuss-Gebäcken“ ohne Zucker und Fett-Zugaben, eigneten sich die Kenntnisse zum Produzieren von Video-Clips selber an und stellen die Gebäcke, den Käse, den Quark und die Pfl egecremes für ihren Eigenbedarf selbst her. Auf der Tour erzählen sie auch, wie sie ohne Waschmaschine und Auto auskommen, wie süß und genussvoll ein Leben ohne Zucker und Öl im Küchenschrank sein kann und wie auch mit „kleinem Geldbeutel“ ein ökofaires Einkaufen möglich ist. © Weltladen-Dachverband/D. Ostermeier © Weltladen-Dachverband/C. Albuschka DONNERSTAG, 5. OKTOBER WORKSHOP „KOLONIALISMUS UND DESSEN FOLGEN AM BEISPIEL SIMBABWE“ Uhrzeit 19 Uhr Ort Weltladen, Kronenstraße 21, 76133 Karlsruhe Internet www.stubebw.de www.apdw.de Anmeldung Der Workshop ist auf 16 Personen begrenzt. Wir bitten um rechtzeitige Anmeldung unter weltladen-ka@web.de. Die Studentin Elizabeth Gwashavanhu arbeitet in ihrem Workshop mit Videos, Fotos und Texten und befasst sich gemeinsam mit den Teilnehmenden mit der Bedeutung des Wortes Kolonialismus, mit der „Aufteilung Afrikas“, dem Verhalten der Kolonisatoren und den Perspektiven der Kolonisierten. Im Mittelpunkt steht die Frage – vor allem am Beispiel von Simbabwe, einem Binnenland im südlichen Afrika, das von 1893 bis 1980 britische Kolonie war: „Was hat das alles heute für Folgen?“ Elizabeth Gwashavanhu studiert Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik in Karlsruhe. Sie ist aktiv im entwicklungsbezogenen Bildungsprogramm STUBE Baden-Württemberg, das sich an Studierende aus Afrika, Asien und Lateinamerika wendet und globales Lernen vermittelt – praxisbezogen und interkulturell, interaktiv und lebendig. Sie ist auch Referentin im Programm „Fair macht Schule“ des Dachverbandes Entwicklungspolitik Baden-Württemberg (DEAB). © Burundikids UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 4140 | FAIRE WOCHE MITTWOCH, 11. OKTOBER WIE WIR WELTHANDEL WOLLEN – UND WIE DAS ZU REALISIEREN IST Uhrzeit 19 Uhr Ort Weltladen Karlsruhe, Kronenstraße 21, 76133 Karlsruhe Internet www.karlsruhe.gwoe.net In den letzten Jahren haben sich breite Bündnisse der Zivilgesellschaft gegen die geplanten Freihandels- abkommen TTIP, CETA und TISA engagiert. Neue Gefahren für die Demokratie, Umwelt, Gesundheit und globale Gerechtigkeit sollen dadurch abgewendet werden. Das weitergehende Ziel ist aber ein wirklich fairer und nachhaltiger Welthandel: Wie könnte eine bessere Alternative zur bestehenden Welthandelsordnung gestaltet und durchgesetzt werden? An diese essenzielle Diskussion will die Karlsruher Regionalgruppe der Gemeinwohl-Ökonomie-Bewegung anknüpfen – speziell anhand des neuen Buchs „Ethischer Welthandel“ von Christian Felber. Darin wird stark auf die Rolle der UN und ihrer Werte und Ziele Bezug genommen sowie auf eine mögliche Einbeziehung des Konzepts der Gemeinwohl-Ökonomie (GWÖ). Der zumeist unzulänglichen Behandlung der Kategorien „Freihandel“ und „Protektionismus“ in den Medien werden wissenschaftliche Erkenntnisse und historische Tatsachen entgegengestellt. Mitglieder der Gemeinwohl- Ökonomie- Bewegung beziehungsweise der Karlsruher Regionalgruppe, werden Teile des Buchs vorstellen. Sie freuen sich auf eine lebhafte Diskussion über diese spannenden Themen. Die Karlsruher GWÖ-Gruppe wurde 2011 mit dem Ziel gegründet, Vision und Konzept der Gemeinwohl-Ökonomie in der Region bekannt zu machen und Unternehmen einzuladen, dieses zukunftsträchtige Wirtschaftsmodell zu unterstützen und umzusetzen. Zu den regelmäßigen Monatstreffen und sonstigen Aktivitäten sind Interessierte jederzeit herzlich eingeladen. DONNERSTAG, 12. OKTOBER AFRIKA-UNION STELLT SICH VOR Uhrzeit 19 Uhr Ort ibz, Kaiserallee 12 d, 76133 Karlsruhe Internet www.ibz-karlsruhe.de Wir sind Menschen aus verschiedenen Ländern Afrikas, die in Karlsruhe leben. In einer losen Veranstaltungsreihe möchten wir über unsere Länder und über unser Leben und unsere Probleme in Karlsruhe berichten. Die erste Veranstaltung im Internationalen Begegnungszentrum (ibz) im Rahmen der Fairen Woche wird Somalia und Mosambik zum Thema haben. In einem Vortrag erzählen wir von der Geschichte und der aktuellen Situation in Somalia. Im zweiten Teil des Abends wird mit einem Film und Bildern aus Mosambik von der Geschichte der ehemaligen DDR Vertragsarbeiter und ihrem aktuellen Kampf um nicht gezahlte Löhne berichtet. Im Anschluss hoffen wir auf einen regen Austausch und Diskussion. Das ibz setzt sich seit 1995 für eine solidarische und weltoffene Gesellschaft sowie für den Abbau von Vorurteilen und gegen Rechtsextremismus ein. Dies geschieht durch ein breites Angebot an interkulturellen und gesellschaftspolitischen Veranstaltungen, aber auch durch die Förderung von Begegnungen in unseren Projekten. Das ibz ist auch zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Thema Zuwanderung. Bild: Somalia © Mahamed Yusuf Tigey FREITAG, 13. OKTOBER EINKOMMENSARMUT UND MINDESTLOHNPOLITIK IN MEXIKO Uhrzeit 19 Uhr Ort Weltladen Karlsruhe, Kronenstraße 21, 76133 Karlsruhe Internet www.apdw.de Unter Armut und Niedriglöhnen leiden große Teile der mexikanischen Bevölkerung. Der Referent Johannes Beckmann stellt die Frage, wie dieses gravierende Problem gelöst werden kann. Basierend auf seinen Erfahrungen in Mexiko wird er konkret zum Thema Einkommensarmut und Mindestlohnpolitik sprechen – inwiefern hat eine Anpassung des Mindestlohnes volkswirtschaftlich gesehen positive Auswirkungen auf Armutsrisiko und Lebensstandards, besonders auch bezogen auf regionale und kulturelle Unterschiede sowie informelle Beschäftigung? Wäre dies eine probate Maßnahme zur Armutsbekämpfung? Johannes Beckmann (geboren 1992) verbrachte im Zuge seines Masterstudiums „Management und Regulierung von Arbeit, Wirtschaft und Organisation“ an der Ruhr-Universität Bochum drei Monate im Auslandsbüro der Friedrich- Ebert-Stiftung in Mexiko-Stadt. Dort war er insbesondere im Rahmen der koordinierenden Gewerkschaftsarbeit und internationalen Vernetzung aktiv und befasste sich mit den einschlägigen Fragestellungen und Herausforderungen vor Ort. UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 4342 | FAIRE WOCHE SAMSTAG, 14. OKTOBER FILMABEND „TOMORROW – DIE WELT IST VOLLER LÖSUNGEN“ Uhrzeit 19 Uhr Ort Gemeindezentrum der Laurentiusgemeinde Hagsfeld, Schäferstraße 13, 76139 Karlsruhe Internet www.laurentiuskirche-hagsfeld.de Wir wollen den Film „Tomorrow – Die Welt ist voller Lösungen“ (www.tomorrow- derfi lm.de, Original mit Untertiteln) gemeinsam ansehen. Die Dokumentarfi lmer haben weltweit Projekte und Initiativen besucht, die alternative ökologische, wirtschaftliche und demokratische Ideen verfolgen. Entstanden ist ein spannender Film, der Hoffnung macht. Es gibt Snacks und Getränke und die Gelegenheit, im Anschluss noch ein wenig über das Gesehene zu sprechen. Der Eintritt ist frei. Die Laurentiusgemeinde ist mit circa 2.000 Gemeindegliedern eine der kleineren evangelischen Gemeinden in Karlsruhe. Im Nordosten der Stadt gelegen umfasst sie das Gebiet des über 1.000 Jahre alten Dorfs und jetzigen Stadtteils Hagsfeld zusammen mit dem Anfang der 90er Jahre entstandenen Neubaugebiet „Geroldsäcker“. Mit circa 200 ehrenamtlich Engagierten in über 20 Kreisen und Arbeitsgruppen wird hier ein sehr lebendiges Gemeindeleben gepfl egt. Es ist uns wichtig, eine einladende Gemeinde zu sein. Dazu gehört auch, über die Grenzen der Gemeinde zu sehen und uns für den Erhalt der Umwelt und ein faires und gerechtes Miteinander einzusetzen. Seit 2016 ist das Umweltmanagement der Gemeinde im Rahmen des „Grünen Gockels“ EMAS-zertifi ziert. Produktkorb © Weltladen Bornheim/C. Schilling FREITAG, 20. OKTOBER FAIRER „COFFEE-STOPP“ BEIM „KIRCHENFENSTER“ Uhrzeit 15 bis 17 Uhr Ort „kirchenfenster“ bei der Citykirche St. Stephan, Erbprinzenstraße 14, 76133 Karlsruhe Internet www.citypastoral-ka.de www.facebook.com/CitypastoralKA Die Citypastoral Karlsruhe beteiligt sich gerne an der Fairen Woche mit einem „Coffee- Stopp“ beim „kirchenfenster“, an dem es fair gehandelten Kaffee, fair gehandelte Schokolade und (faire und) anregende Begegnungen geben wird! Zielgruppe sind Passanten, am Dialog Interessierte und Menschen, die bei Kaffee und Schokolade nicht nein sagen können – aber „Nein“ sagen zu Ungerechtigkeit und Ausbeutung! Wir nehmen uns Zeit...schauen Sie doch mal rein! Das „kirchenfenster“ lädt ein zu Information und Gespräch – zentral gelegen neben der katholischen Citykirche St. Stephan. Egal, ob Sie eine Frage zu Gott und der Welt haben, oder ob Sie sich über die kommenden Veranstaltungen der Kirchen in Karlsruhe informieren wollen – die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen sich gerne Zeit für Sie. Kleine Verkaufsartikel wie Postkarten oder ein Bronzeengel ergänzen unser Angebot. Oder besuchen Sie unsere anderen Angebote wie das spirituelle Frühstück, die Mittagspause mit Bewegung, die geistlichen Kirchenführungen, unsere Ansprech-Bar, Kontemplation, Taizégebet oder unsere Veranstaltungen zu „Mystik to go“. Auch wenn Sie ehrenamtlich in unserem 40-köpfi gen Team mitarbeiten möchten, sind Sie herzlich willkommen! Wir freuen uns auf Ihren Besuch. SAMSTAG, 21. UND SAMSTAG, 28. OKTOBER TRICKFILM-WORKSHOP: „WIR WOLLEN MEHR ALS FAIR!“ Die Ausarbeitung des Trickfilms fi ndet an zwei Samstagen statt 1. Workshop am 21. Oktober von 14 – 18 Uhr im Gewerbehof Karlsruhe, Steinstraße 23, 76133 Karlsruhe: Kennenlernen und Ausarbeitung der Story 2. Workshop am 28. Oktober ab 11 Uhr im ZKM, Lorenzstraße 19, 76135 Karlsruhe: Aufnahme des Trickfi lms Der Workshop richtet sich an Personen, die sich für Eine-Welt-Themen interessieren. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Unkostenbeitrag 10 Euro Eine Anmeldung ist bis 15. September 2017 per E-Mail erforderlich: info@cafe-liberacion.de. Weitere Details folgen per Email nach Anmeldung. Die Lebens- und Arbeitsbedingungen in den Ländern der Produzentinnen und Produzenten verbessern sich – wenn überhaupt – nur schleppend. Der Hauptgrund hierfür liegt für uns in der kapitalistischen, menschenverachtenden Gewinnmaximierung. Ursprünglich war der Faire Handel angetreten, die Verhältnisse für die Produzentinnen und Produzenten zu verbessern. Wir träumen von einer Welt, in der alle Produkte zu gleich guten Bedingungen für alle ausgetauscht werden. Wir wollen mittels eines Trickfi lms diese Utopie gemeinsam entwickeln. UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 4544 | FAIRE WOCHE SAMSTAG, 21. OKTOBER KONSUMKRITISCHER STADTRUNDGANG MIT KONSUMGLOBAL KARLSRUHE Uhrzeit 14 bis 16 Uhr Treffpunkt vor dem Naturkundemuseum, Erbprinzenstraße 13, 76133 Karlsruhe Anmeldung unter konsum.global.karlsruhe@posteo.de und www.facebook.com/konsumglobalkarlsruhe Internet www.konsumglobalkarlsruhe.de Menschen auf allen Kontinenten tragen die gleichen Jeans und Turnschuhe, weltweit werden Hamburger gegessen, Millionen kommunizieren mit ihren Smartphones. Die Herstellungs- prozesse dieser Konsumgüter bleiben dabei oft verborgen. Um Konsumentinnen und Konsumenten über die Auswirkungen ihres Kaufverhaltens aufzuklären, organisiert die Gruppe KonsumGlobal Karlsruhe konsumkritische Stadtrundgänge. Diese führen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf anschauliche Weise an die Thematik heran und zeigen konkrete Handlungsalternativen auf. KonsumGlobal Karlsruhe besteht aus einem Team junger, engagierter Menschen, die Stadtrundgänge und Projekttage zum Thema Nachhaltiger Konsum, Globalisierung und Klimaschutz für junge und jung gebliebene Menschen durchführen. SAMSTAG, 21. OKTOBER „FAIRE KLEIDUNG – KLAR, ABER WO?“ – EINE STADTRADTOUR ZU KARLSRUHER GESCHÄFTEN MIT FAIREN TEXTILIEN Uhrzeit 9:45 Uhr bis 12:15 Uhr Treffpunkt Nehemia Initiative, Winterstraße 29, 76137 Karlsruhe (Südstadt) Info Die Teilnahme ist kostenlos. Bitte ein Fahrrad mitbringen. Anmeldung micha.ka@email.de Internet micha.nehemia-initiative.de Fair hergestellte Schokolade oder Kaffee sind leicht zu beschaffen. Doch wo kann man in Karlsruhe fair produzierte Kleidung kaufen? Dieser Frage sind wir auf den Grund gegangen und haben herausgefunden, dass es sowohl im Internet als auch in Karlsruher Geschäften ein überraschend vielfältiges Angebot gibt. Über dieses Angebot möchten wir im Rahmen unserer fairen Stadtradtour informieren, zu der wir herzlich einladen! Mit einer Mischung aus informativem Input, Austauschmöglichkeiten bei Gesprächen mit den Ladenbesitzerinnen und -besitzern und Kennenlernen der modischen Vielfalt in Karlsruhe möchten wir das Thema faire Kleidung erfahrbar machen. In einer circa zweistündigen Fahrradtour werden wir verschiedene Karlsruher Geschäfte erkunden. Die Micha-Initiative ist eine weltweite Kampagne von Christen, die Menschen dazu begeistern möchte sich für globale Gerechtigkeit einzusetzen und extreme Armut zu bekämpfen. Sie versteht sich als Antwort auf die nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen. DIENSTAG, 24. OKTOBER „FAIRE KOOPERATION – GROSSE WIRKUNG“: VORSTELLUNG NACHHALTIGER UND ZUKUNFTSWEISENDER PROJEKTE DER ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT AM BEISPIEL HAITI Uhrzeit 17 bis 18:30 Uhr Ort nph deutschland e. V., Tullastraße 66, 76133 Karlsruhe Internet www.hilfefuerwaisenkinder.de In Haiti gibt es kein fl ächendeckendes und zuverlässiges Stromnetz. Die Stromversorgung erfolgt oft durch Dieselgeneratoren. Das Kinderhilfswerk nph Haiti und seine Schwester- organisation Fondation St. Luc sind auf eine zuverlässige Stromversorgung angewiesen: 15 medizinische und pädagogische Einrichtungen betreiben die beiden Organisationen in Tabarre, einem Stadtteil der Hauptstadt Port-au-Prince. Doch Einrichtungen wie Krankenhäuser und das Berufsbildungs- und Produktionszentrum haben einen sehr hohen Strombedarf und sind auf eine kontinuierliche Stromversorgung angewiesen. Mit vereinten Kräften und Unterstützung aus Deutschland haben die beiden Organisationen in Haiti ein zukunftsweisendes Solarprojekt umgesetzt. Damit konnte die Energieversorgung der Einrichtungen des Kinderhilfswerks auf ein solides, verlässliches und umweltfreundliches Fundament gestellt werden. In der Kategorie „Eine-Welt-Zusammenarbeit“ wurden 2016 das Kinderhilfswerk nph deutschland und sein Kooperationspartner, die Biohaus-Stiftung für Umwelt und Gerechtigkeit, für dieses Projekt mit dem Europäischen Solarpreis ausgezeichnet. Er gilt als die höchste Auszeichnung in Europa für Innovationen im Bereich der Erneuerbaren Energien. Die Organisation nph (nuestros pequeños hermanos – unsere kleinen Brüder und Schwestern) wurde im Jahre 1954 von dem katholischen Priester Padre William Wasson in Mexiko gegründet. Als internationales, christliches Kinderhilfswerk verantwortet es zehn Kinderdörfer in neun Ländern Lateinamerikas, in denen derzeit über 3.200 Not leidende Mädchen und Jungen ein liebevolles Zuhause gefunden haben. Bereits über 18.000 Kinder sind bei nph aufgewachsen und haben so den Weg in ein eigenständiges Leben gefunden. Darüber hinaus leistet nph auch außerhalb der Kinderdörfer umfassende humanitäre Hilfe, vor allem in den Bereichen Bildung und Gesundheit. Insgesamt erreicht diese Hilfe jährlich rund 300.000 Menschen. nph deutschland e. V. mit Sitz in Karlsruhe wurde im Jahre 1985 gegründet und beschäftigt derzeit 34 Mitarbeiter. UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 4746 | FAIRE WOCHE SONNTAG, 29. OKTOBER DIE KLEIDERTAUSCHPARTY MIT DENKANSTOSS Uhrzeit 14 Uhr Ort Nehemia Initiative, Winterstraße 29, 76137 Karlsruhe Internet micha.nehemia-initiative.de Ablauf 14 Uhr: Ankommen und Kleider auslegen 14:15 Uhr: Begrüßung und Infos 14:30 Uhr: Beginn des Tauschrauschs (nebenbei gemütliches Kaffeetrinken) | 16 Uhr: Ende Du hast viele Klamotten aber das Richtige zum Anziehen ist dennoch nicht dabei? Du hast Lust auf Abwechslung im Kleiderschrank ohne Neues zu kaufen? Dann bist Du bei unserer Kleidertauschparty genau richtig! Um Alternativen zur „Fast Fashion“ zu bieten und zu zeigen, dass man sich auch ohne übermäßigen Konsum mit Kleidern neu eindecken kann, veranstalten wir von der Karlsruher Lokalgruppe der Micha-Initiative eine Kleidertauschparty. Bringe einfach bis zu zehn deiner noch gut erhaltenen Schrankhüter mit, so dass sich an der Kleidervielfalt jeder bedienen kann. Nebenbei informieren wir dich, woher du fair produzierte Kleidung beziehen kannst. Ebenso wird es Zeit für Begegnungen bei einer fairen Tasse Kaffee oder Tee geben. Sehr gerne kannst du auch Freunde mitbringen. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Micha-Initiative ist eine weltweite Kampagne von Christen, die Menschen dazu begeistern möchte sich für globale Gerechtigkeit einzusetzen und extreme Armut zu bekämpfen. Sie versteht sich als Antwort auf die nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen. TERMIN WIRD NOCH BEKANNTGEGEBEN LATINKA KINO – LA CURIOSA VIDA DE PITER EUSTAQUIO RENGIFO UCULMANA (P. E. R. U.) Termin und Uhrzeit werden noch auf der Internetseite bekanntgegeben. Ort Die Kurbel, Kaiserpassage 6, 76133 Karlsruhe Internet www.latinka.org Latinka präsentiert in Zusammenarbeit mit „Die Kurbel – Karlsruhes Kinogenossen- schaft“ den peruanischen Dokumentarfi lm „La curiosa vida de Piter Eustaquio Rengifo Uculmana“ (deutsch: Das kuriose Leben des Piter Eustaquio Rengifo Uculmana (P.E.R.U)) aus dem Jahr 2014. Im Anschluss an den Film laden wir dazu ein, sich bei einem Glas Pisco Sour (Perus Nationalcocktail) mit dem Latinka Team über den Film zu unterhalten. Das bewegte Leben und der tragische Tod von Piter Eustaquio Rengifo Uculmana wird in dem Film als ein Puzzle rekonstruiert, mit den Taten, Liebschaften, Verbrechen und Sünden eines Mannes, dessen Namen das Akrostichon „PERU“ bildet. Der Film des Regisseurs Gianfranco Annichini macht sich auf die Spuren dieses scheuen und rätselhaften Mannes und entdeckt auf dem Weg ein fantastisches und extravagantes Land. Je mehr Details über sein Leben klar werden, desto deutlicher wird es, warum es sich lohnt ihn kennenzulernen, zu fi lmen und an ihn zu denken. Die Suche nach ihm führt zu den unterschiedlichsten Ecken und Regionen Perus, an der Küste, in den Anden und im Urwald. Der Film wird in Originalsprache (Spanisch) mit deutschen Untertiteln gezeigt. Der gemeinnützige Verein Latinka e.V. setzt sich aus Ehrenamtlichen aus Lateinamerika zusammen, die einen Beitrag für die Entwicklung ihrer Heimatländer leisten wollen. Sie organisieren hierzu Konzerte, Kinoabende, kulinarische und sportliche Events und nehmen auch an Veranstaltungen der Stadt Karlsruhe teil. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Förderung von Kindern und jungen Leuten in Lateinamerika und Kulturbegegnungen im Raum Karlsruhe. UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 4948 | FAIRE WOCHE TERMIN WIRD NOCH BEKANNTGEGEBEN LATINKA KONZERT MIT JUAN CARLOS ARANCIBIA Termin, Uhrzeit und Ort werden noch auf der Internetseite bekanntgegeben. Internet www.latinka.org Dieses Jahr präsentiert Latinka zum ersten Mal ein Konzert mit der Unterstützung von Juan Carlos Arancibia, einem peruanischen Gitarristen, der schon mehrere Auszeichnungen gewonnen hat und Konzerte in Europa und in Peru gibt. Juan Carlos Arancibia gehört zu den aktivsten peruanischen Gitarristen seiner Generation, er gewann schon zahlreiche Preise sowohl in Peru als auch in Deutschland, wo er 2014 seine Masterausbildung in Düsseldorf mit der Bestnote abgeschlossen hat. Mit dem Erlös soll die Region Alto Trujillo im Norden Perus, die von den extremen Regenfällen und Erdrutschen des Phänomens „El Niño“ besonders stark betroffen war, unterstützt werden. Der gemeinnützige Verein Latinka e. V. setzt sich aus Ehrenamtlichen aus Lateinamerika zusammen, die einen Beitrag für die Entwicklung ihrer Heimatländer leisten wollen. Sie organisieren hierzu Konzerte, Kinoabende, kulinarische und sportliche Events und nehmen auch an Veranstaltungen der Stadt Karlsruhe teil. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Förderung von Kindern und jungen Leuten in Lateinamerika und Kulturbegegnungen im Raum Karlsruhe. GASTRONOMIELISTE CAFÉS UND RESTAURANTS Café Initial Restaurant mit Produkten aus eigenem Anbau, Bioprodukten und Kaffee aus ökofairem Anbau Ettlinger Straße 29, 76137 Karlsruhe Telefon: 0721 14571820 www.lernrestaurant.richtige-richtung.de Montag bis Freitag 11:30 bis 15 Uhr Küchenbestellungen: 12 bis 14 Uhr Café Palaver Kantine mit Galerie und Café und fairem Tee im Angebot Steinstraße 23, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 377647 www.cafepalaver.de Montag bis Sonntag 9 bis 19 Uhr Café Pan Crêpes-Bio-Restaurant mit fairem Kaffee, Tee und Bananen Kaiserstraße 50, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 3505858 Montag bis Freitag 11 bis 19 Uhr, Samstag 12 bis 17 Uhr El Tesoro Lateinamerikanisches Café mit Bazar und fairem Kaffee Rheinstraße 65, 76185 Karlsruhe Telefon: 0721 5966690 www.eltesoro.de Dienstag bis Samstag 10 bis 14 Uhr, Freitag zusätzlich 10 bis 14 Uhr espresso stazione Espressobar mit selbst geröstetem Kaffee aus ökofairem Anbau und Bioprodukten Kreuzstraße 17, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 2030397 geraldo.hammer@web.de Montag 8 bis 16 Uhr, Dienstag bis Freitag 8 bis 19 Uhr, Samstag 11 bis 17 Uhr Kaffeebar Isetta Kaffeebar mit frischen süßen und herzhaften Waffeln und fairem Kaffee Leibnizstraße 12, 76133 Karlsruhe www.kaffeebar-isetta.de Montag bis Donnerstag 10 bis 19 Uhr MoccaSin Coffee Karlsruhe Coffee-Shop mit vielfältigem Angebot und fairem Kaffee Ritterstraße 6, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 9212127 www.moccasin-coffee.de Montag bis Freitag 7:30 bis 20 Uhr, Samstag 9 bis 20 Uhr, Sonn- und Feiertage 10 bis 20 Uhr Tante Emma Café mit ökofairem Kaffee im Angebot Am Stadtgarten11, 76137 Karlsruhe Telefon: 0721 93388144 www.tanteemma-karlsruhe.de Dienstag bis Freitag 8 bis 18 Uhr Wohnzimmer Gemütliches Café mit Kaffee, Kaffeespezialitäten, Limonade und mehr aus Fairem Handel Zähringerstraße 96, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 46720977 www.wohnzimmer-karlsruhe.de Montag bis Freitag 11 bis 20 Uhr, Samstag 11 bis 20 Uhr espresso tostino Espressobar mit selbst geröstetem ökofairem Kaffee im Angebot Rösterei im Alten Schlachthof Alter Schlachthof 29 a, 76131 Karlsruhe Telefon: 0721 13278691 www.tostino.de Montag, Mittwoch und Samstag 10 bis 18 Uhr, Freitag 10 bis 22 Uhr UMWELT- UND ARBEITSSCHUTZ | 5150 | FAIRE WOCHE GESCHÄFTE MIT CAFÉBETRIEB Peters Gute Backstube, die Badische Backstub und Tchibo schenken nur Fairtrade- Kaffee in ihren Filialen aus. TIPP Einfach auch mal nachfragen, dann wird auch das Interesse an fair gehandeltem Kaffee deutlich! Weltladen Karlsruhe Fair-Trade-Produkte und Stehcafé mit fair gehandeltem Angebot Kronenstraße 21, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 32050 www.apdw.de Montag 10 bis 20 Uhr, Dienstag bis Freitag 10 bis 18:30 Uhr, Samstag 10 bis 16 Uhr SONSTIGE EINRICHTUNGEN AKK Café im alten Stadion Studentisches Kultur-Café mit fair gehandeltem Biokaffee Paulckeplatz 1, 76131 Karlsruhe www.akk.org Montag, Mittwoch und Freitag 9:30 bis 17:30 Uhr, Dienstag und Donnerstag 9:30 bis „Open End“ Evangelische Ladenkirche SENFKoRN Ladenkirche mit fair gehandeltem Kaffee und Tee Anna-Lauter-Straße 13, 76137 Karlsruhe Telefon: 0721 3290370 www.ladenkirche-senfkorn.de Eltern-Kind-Café: Montag, Dienstag 16 bis 18 Uhr, Mittwoch 9:45 bis 11:45 Uhr, Donnerstag 16 bis 18 Uhr Kulturzentrum TOLLHAUS e. V. Fairer Kaffee, Tee und Kakao im Ausschank Alter Schlachthof 35, 76131 Karlsruhe Telefon: 0721 9640514 www.tollhaus.de Geöffnet während der Veranstaltungen LaurentiusCafé Familienfreundliches und barrierefreies Café mit fairem Kaffee im Ausschank Schäferstraße 15, 76139 Karlsruhe Telefon: 0721 4705635 cafe@laurentiuskirche-hagsfeld.de www.laurentiuskirche-hagsfeld.de Dienstag, Mittwoch, Samstag und Sonntag 14:30 bis 17:30 Uhr FAIRE TEXTILIEN Dieses Jahr möchten wir wieder exemplarisch Läden vorstellen, die fair gehandelte Textilien anbieten. Doch auch in anderen Läden kann es sein, dass Sie Ware sehen mit Siegeln wie dem Fairtrade Cotton Siegel, dem Fair Ware Foundation Siegel (FWF), dem Global Organic Textile Standard (GOTS) oder dem Siegel des Internationalen Verbandes der Naturtextilwirtschaft (INVBest) – das sind die besten Siegel, die es zur Zeit im Textilbereich gibt, wenn es um soziale Kriterien geht. Also merken! Und den Bastelbogen zu Siegeln ausschneiden, der in diesem Heft zu fi nden ist, und als Gedächtnisstütze in den Geldbeutel legen! ANA & ANDA – Atelier für nachhaltige Eleganz Nachhaltige Aceessoires aus fair produzierter Bio-Seide Gablonzer Straße 11, 76185 Karlsruhe Telefon: 0721 8306129 www.anaundanda.de Comazo Store Karlsruhe Unterwäsche und Nachtwäsche GOTS und Fairtrade Cotton Karlstraße 56, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 46713632 www.comazo.de KULT-Karlsruhe Der Laden Womens Fashion FWF, GOTS, Fairtrade Cotton Karlstraße 3 – 5, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 47041121 www.kult-industries.de Rasselfi sch Kindersachen GOTS und Fairtrade Cotton Akademiestraße 9 – 11 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 1602267 www.rasselfi sch.de Spinnrad Naturtextilien IVN BEST, GOTS Karlstraße 99, 76137 Karlsruhe Telefon: 0721 494897 www.spinnrad-naturtextilien.com FaireWare Nachhaltige Produkte GOTS, FWF Herrenstraße 46, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 1603888 www.faireware.de Waschbär Naturtextilien und mehr GOTS, FWF Rüppurer Straße 92, 76137 Karlsruhe Telefon: 0721 4764921 www.waschbär.de Weltladen Karlsruhe Alles aus dem Fairen Handel Textilien anerkannter Fair Handelshäuser Kronenstraße 21, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 32050 www.apdw.de IMPRESSUM Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz Markgrafenstraße 14, 76131 Karlsruhe Telefon: 0721 133-3101 umwelt-arbeitsschutz@karlsruhe.de www.karlsruhe.de/b3/natur_und_umwelt/umweltschutz/agenda21/fairewoche2017 Redaktion: Ingeborg Pujiula, APDW e. V./Weltladen Layout: C. Streeck Gedruckt in der Rathausdruckerei auf 100 Prozent Recyclingpapier. Der Herausgeber ist für den Inhalt allein verantwortlich. Stand: Juli 2017 Die Veranstaltungen fi nden auch statt im Rahmen der landesweiten Initiative Meine. Deine. Eine Welt. mit ihrerGefördert von
https://www.karlsruhe.de/b3/natur_und_umwelt/umweltschutz/agenda21/fairewoche/HF_sections/content/ZZnbyADO2jWAua/ZZnbyBrYgTv1Km/A5-Programm_Faire%20Woche_2017_17-0262_web.pdf
Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde | Jugendamt JUGENDHILFEBERICHT 2016 2 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 3 INHALTSVERZEICHNIS A. Vorwort........................................................................................................................................................................... 5 B. Allgemeine Strukturdaten ................................................................................................................................................. 6 1. Bevölkerung............................................................................................................................................................... 6 Wohnbevölkerung (Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung) ........................................................................................... 6 Altersstruktur der Wohnbevölkerung................................................................................................................................ 6 Altersstruktur der nicht deutschen Wohnbevölkerung....................................................................................................... 6 Junge Menschen bis 27 Jahre gegliedert nach Stadtteilen ................................................................................................. 7 Anteil der nicht deutschen Wohnbevölkerung gegliedert nach Stadtteilen......................................................................... 8 2. Daten der Bundesagentur für Arbeit ............................................................................................................................ 9 Anteil der Arbeitslosen..................................................................................................................................................... 9 Arbeitslose gegliedert nach Stadtteilen (SGB II und SGB III).............................................................................................. 10 Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ..................................................................................................... 11 Anzahl der Bedarfsgemeinschaften ................................................................................................................................ 11 3. Schulbildung ............................................................................................................................................................ 11 Gesamtschülerzahl im Jahresvergleich nach Schularten ................................................................................................... 11 Anteil der ausländischen Schülerinnen und Schüler......................................................................................................... 12 Anteil von Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund ..................................................................................... 12 Grundschulabgänger 2015/2016, Übergänge zum Schuljahr 2016/2017......................................................................... 13 C. Spezielle Jugendhilfedaten .............................................................................................................................................. 16 1. Produktgruppe 1.500.36.20 – Allgemeine Förderung junger Menschen ......................................................................... 16 Haushaltsansatz und Haushaltsergebnis ......................................................................................................................... 16 2. Produktgruppe 1.500.36.30 – Hilfen für junge Menschen und ihre Familien.................................................................. 16 Haushaltsansatz und Haushaltsergebnis ......................................................................................................................... 16 3. Produktgruppe 1.500.36.50 – Allgemeine Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege ................... 17 Haushaltsansatz und Haushaltsergebnis ......................................................................................................................... 17 4. Produktgruppe 1.500.36.90 – Unterhaltsvorschussleistungen ....................................................................................... 17 Haushaltsansatz und Haushaltsergebnis ......................................................................................................................... 17 5. Tabellen/Übersichten................................................................................................................................................. 18 Prozentuale Verteilung des Haushaltsergebnisses auf den Gesamtetat (Aufwendungen) .................................................. 18 Haushaltsansatz und Haushaltsergebnis der Hilfen zur Erziehung (HzE) ........................................................................... 19 Gegenüberstellung der Haushaltsergebnisse 2015 und 2016 .......................................................................................... 19 Haushaltsentwicklung 2009 bis 2016 ............................................................................................................................. 21 Hilfe zur Erziehung (ohne Erstattungen).......................................................................................................................... 23 Hilfe für junge Volljährige (ohne Erstattungen) ............................................................................................................... 24 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (ohne Erstattungen) .................................................. 25 Anteile der Hilfe zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige und Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (ohne Erstattungen) .................................................................................................................................... 25 Individuelle Zusatzleistungen und Module (Hilfe zur Erzeihung, Hilfe für junge Volljährige, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) ............................................................................................................................... 25 Betriebskostenzuschüsse an freie Träger aus dem Bereich der freiwilligen Leistungen (inklusive Zuschüsse für Kindertageseinrichtungen nach § 8 Kindertagesbetreuungsgesetz) ................................................................................. 26 6. Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von zwei Monaten bis sechs Jahren (Stand: 1. März 2016)................................... 29 Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von zwei Monaten bis drei Jahren ...................................................................... 29 Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren .................................................................................... 30 7. Tageseinrichtungen für Schulkinder (Stand: 1. November 2016).................................................................................... 32 D. Ergänzende Informationen, Daten aus den Fachbereichen.................................................................................................. 33 1. Bereich Beistandschaften, Vormundschaften, Pflegschaften und Unterhaltsvorschusskasse .............................................. 33 Beistandschaften, Vormundschaften, Pflegschaften ........................................................................................................ 33 Sorgeregister ................................................................................................................................................................. 35 Unterhaltsvorschusskasse............................................................................................................................................... 36 4 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 2. Jugend- und Drogenberatungsstelle ........................................................................................................................... 38 Ziele und Aufgaben ......................................................................................................................................................... 38 Aktionen und Veranstaltungen ...................................................................................................................................... 39 Auswertung Jugendschutz Karlsruhe.............................................................................................................................. 39 Übersicht Jugendschutz Karlsruhe .................................................................................................................................. 40 Maßnahmenübersicht ................................................................................................................................................... 41 Personalstundeneinsatz in der Prävention ....................................................................................................................... 42 Maßnahmenplanung 2017 ............................................................................................................................................ 42 3. Jugendgerichtshilfe ................................................................................................................................................... 43 Mitwirkung im Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz gemäß § 52 SGB VIII ............................................................. 42 4. Jugendhilfeplanung .................................................................................................................................................. 46 Organisatorische Zuordnung .......................................................................................................................................... 46 Kindertagesbetreuung ................................................................................................................................................... 46 Jugendhilfeplanung für Kinder im Vorschulbereich ......................................................................................................... 47 Erhebung zu Kindern mit besonderen emotionalen und sozialen Bedürfnissen in Kindertageseinrichtungen (Kitas)........... 48 KiTa-Portal zur Anmeldung in Kindertageseinrichtungen für Kinder von 0 bis 6 Jahren .................................................... 49 Servicestelle Kinderbetreuung ........................................................................................................................................ 49 Jugendhilfeplanung für Schülerhorte/Grundschulkindbetreuung ..................................................................................... 50 5. Jugendsozialarbeit/Mobile Jugendarbeit ...................................................................................................................... 54 Straßensozialarbeit Innenstadt ....................................................................................................................................... 54 Mobile Jugendarbeit West ............................................................................................................................................. 56 Streetwork Oberreut...................................................................................................................................................... 58 Hip-Hop-Kulturzentrum-Combo..................................................................................................................................... 60 6. Kinderbüro............................................................................................................................................................... 62 Frühe Prävention............................................................................................................................................................ 63 Familienbildung ............................................................................................................................................................. 69 Kinderinteressenvertretung ............................................................................................................................................ 73 Jugendschutz ................................................................................................................................................................ 73 Bündnis für Familie .......................................................................................................................................................... 76 7. Abteilung Kindertageseinrichtungen........................................................................................................................... 78 8. Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlungsstelle..................................................................................................... 82 Bereitschaftspflege ........................................................................................................................................................ 82 Vorläufige Inobhutnahme und Vollzeitpflege von unbegleiteten minderjährigen Ausländern............................................ 84 Vollzeitpflege ................................................................................................................................................................ 85 Kindertagespflege.......................................................................................................................................................... 86 Adoptionsvermittlung .................................................................................................................................................... 87 9. Psychologische Beratungsstellen und Psychologische Fachdienste .................................................................................. 89 Psychologische Beratungsstellen Ost und West für Eltern, Kinder und Jugendliche........................................................... 89 Psychologische Fachdienste............................................................................................................................................ 94 Psychosozialer Dienst ..................................................................................................................................................... 94 AllerleihRauh, Fachberatungsstelle bei sexueller Gewalt .................................................................................................. 97 Beratungsstelle Frühe Hilfe........................................................................................................................................... 100 10. Sozialer Dienst.........................................................................................................................................................103 Bezirkssozialarbeit........................................................................................................................................................ 103 Schulsozialarbeit ............................................................................................................................................................ 111 Sozialpädagogische Gruppenarbeit (SPGA) ................................................................................................................... 114 11. Stadtjugendausschuss e.V.........................................................................................................................................115 Rechtliche Grundlagen................................................................................................................................................. 115 Finanzübersicht............................................................................................................................................................ 115 Tätigkeitsbericht 2016 ................................................................................................................................................. 115 Statistische Daten ........................................................................................................................................................ 121 12. Wirtschaftliche Jugendhilfe .......................................................................................................................................123 Abschnitt WJH 1 – Jugendhilfe allgemein ..................................................................................................................... 123 Abschnitt WJH 2 – Förderbereich ................................................................................................................................. 126 Anhang..............................................................................................................................................................................127 Personalübersicht in den Abteilungen des Jugendamtes und beim Sozialen Dienst (Stand: 1. Januar 2016) ............................127 Impressum .........................................................................................................................................................................128 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 5 A. VORWORT Liebe Leserin, lieber Leser, der aktuelle Jugendhilfebericht der Sozial- und Jugendbehörde präsentiert sich Ihnen in bewährter Form als umfassendes Nachschlagewerk, mit welchem Sie sich einen vollständigen Überblick über die vielfältige Wirkungsweise der Karlsruher Jugendhilfe verschaffen können. Den letzten beiden Jugendhilfeberichten konnte entnommen werden, dass die Betreuung und Versorgung des Personenkreises der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (umA) nur mit einem immens hohen Ressourcen- einsatz sicherzustellen war und dieser jugendhilferechtlichen Aufgabe insofern eine dominierende Rolle zufiel. Auch im Berichtsjahr 2016 stellte die Versorgung dieser jungen Menschen einen sehr wichtigen Aspekt des jugendhilferechtlichen Handelns dar, wobei im Hinblick auf festzustellende Fallzahlveränderungen zwingend zwischen den zunächst durchzuführenden vorläufigen Inobhutnahmen und den zu planenden Anschlusshilfen differenziert werden muss. So hat sich die Flüchtlingssituation mit Blick auf die vorläufigen Inobhutnahmen auch in Karlsruhe entspannt und das Fallaufkommen ist von 831 im Jahr 2015 auf 753 gesunken. Diese Inobhutnahmefälle kommen in Karlsruhe über die LEA (Landeserstaufnahme) an und werden von hier aus bundesweit verteilt. Anders verhält es sich bei den Anschlusshilfen, das heißt den längerfristigen jugendhilferechtlichen Maßnahmen für die umA, die im Zuständigkeitsbereich der Stadt Karlsruhe verbleiben. Hier ist das Fallaufkommen von 154 bearbeiteten Jugendhilfen im Jahr 2015 auf 239 Fälle im Jahr 2016 gestiegen. Die Zahl der auf Dauer in Karlsruhe lebenden unbegleiteten jugendlichen Ausländer wird auch im Jahr 2017 weiter steigen. Ausführliche Informationen zum Personenkreis der umA lesen Sie auf der Seite 109. Eine interessante Entwicklung des Fallaufkommens ist bei den individuellen Jugendhilfefällen für junge Menschen und Familien aus Karlsruhe (das heißt keine umA) im Bereich der Hilfe zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige sowie der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche festzustellen. In diesen Hilfebereichen konnte die Anzahl der zu bearbeitenden Fälle im Vergleich zum Jahr 2015 von 2.925 auf 2.879 reduziert werden. Dieser positive Effekt könnte auf den guten Ausbaustand von präventiven und ambulanten Hilfen sowie auf eine erfolgreiche Steuerungsstrategie des Sozialen Dienstes zurückzuführen sein. Eine Grafik hierzu finden Sie auf der Seite 107. Ein sehr bedeutendes Arbeitsfeld stellt auch die Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach § 8 a Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) dar. Die aktuelle Entwicklung dieses Aufgabenbereichs im Rahmen der Frühen Prävention ist ab der Seite 63 dargestellt. Wie dieser gesetzliche Auftrag den Sozialen Dienst tangiert hat, ist auf Seite 108 nachzulesen. Die bekannte Struktur des Jugendhilfeberichts wurde beibehalten. Sie finden in Teil B wieder die allgemeinen Strukturdaten und in Teil C die Daten zum Haushaltsergebnis sowie zum Belegungsstand in den Tageseinrich- tungen. Die ausführlichen Tätigkeitsberichte aus den einzelnen Fachbereichen folgen in Teil D des Berichts ab der Seite 33. Auch dieser Jugendhilfebericht stellt nur dann eine verlässliche Informationsquelle dar, wenn die enthaltenen Daten und Fakten aktuell wiedergegeben sind. Dies kann ich erneut bestätigen. Daher gilt mein Dank als Redakteur allen Mitarbeitenden, insbesondere den Kolleginnen und Kollegen vom Amt für Stadtentwicklung (Daten zur Bevölkerung), von der Bundesagentur für Arbeit (BA) und vom Schul- und Sportamt (Daten zur Schulbildung), für die zeitnahe und umfangreiche Bereitstellung der erforderlichen Informationen. Karlsruhe, im Juli 2017 6 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 B. ALLGEMEINE STRUKTURDATEN 1. BEVÖLKERUNG Die folgenden Daten beziehen sich auf den Stand am 31. Dezember 2016 und beinhalten auch alle meldepflichtigen Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) WOHNBEVÖLKERUNG (BEVÖLKERUNG AM ORT DER HAUPTWOHNUNG) 304.619 Menschen ALTERSSTRUKTUR DER WOHNBEVÖLKERUNG Altersgruppe Bevölkerung insgesamt Prozentualer Anteil an der Gesamtbevölkerung 0 bis unter 3-Jährige 8.172 2,68 % 3 bis unter 6-Jährige 7.346 2,41 % 6 bis unter 12-Jährige 14.242 4,68 % 12 bis unter 18-Jährige 14.352 4,71 % 18 bis unter 21-Jährige 12.008 3,94 % 21 bis unter 27-Jährige 34.083 11,19 % 27 bis unter 35-Jährige 40.086 13,16 % 35 bis unter 60-Jährige 101.924 33,46 % 60-Jährige und älter 72.406 23,77 % Summe 304.619 100,00 % ALTERSSTRUKTUR DER NICHT DEUTSCHEN WOHNBEVÖLKERUNG Altersgruppe Bevölkerung insgesamt Prozentualer Anteil an der Gesamtbevölkerung 0 bis unter 3-Jährige 875 1,52 % 3 bis unter 6-Jährige 843 1,47 % 6 bis unter 12-Jährige 1.664 2,89 % 12 bis unter 18-Jährige 2.040 3,55 % 18 bis unter 21-Jährige 2.677 4,66 % 21 bis unter 27-Jährige 9.816 17,07 % 27 bis unter 35-Jährige 11.444 19,89 % 35 bis unter 60-Jährige 21.255 36,96 % 60-Jährige und älter 6.896 11,99 % Summe 57.510 100,00 % SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 7 JUNGE MENSCHEN BIS 27 JAHRE GEGLIEDERT NACH STADTTEILEN Stadtteile Bevölkerung insgesamt unter 3-Jährige 3 bis unter 6-Jährige 6 bis unter 12- Jährige 12 bis unter 18- Jährige 18 bis unter 21- Jährige 21 bis unter 27- Jährige Durlach 30.473 819 743 1.390 1.470 893 2.422 Oststadt 22.808 568 467 873 703 1.461 5.231 Südweststadt 20.709 674 518 908 958 694 2.375 Weststadt 20.489 627 508 895 808 744 2.475 Südstadt 20.121 667 463 637 648 767 3.300 Neureut 18.877 514 521 1.044 1.066 688 1.373 Mühlburg 17.149 474 370 693 779 626 1.833 Waldstadt 12.484 342 356 689 646 422 1.074 Nordweststadt 11.755 282 245 531 511 646 1.485 Daxlanden 11.695 243 246 556 609 397 799 Grünwinkel 10.709 269 289 560 508 350 758 Rüppurr 10.630 253 272 588 561 368 714 Innenstadt-West 10.283 207 149 264 254 698 2.477 Knielingen 10.137 289 297 526 462 349 842 Nordstadt 9.770 219 262 695 859 553 996 Oberreut 9.554 251 259 540 582 275 667 Grötzingen 9.138 206 201 467 540 274 569 Hagsfeld 7.140 203 190 382 390 266 668 Beiertheim-Bulach 6.974 185 173 317 324 201 602 Innenstadt-Ost 6.725 152 102 189 186 437 1.613 Weiherfeld- Dammerstock 6.029 161 134 285 292 170 365 Rintheim 5.991 151 138 336 321 258 624 Grünwettersbach 4.082 114 102 216 249 121 196 Wolfartsweier 3.156 73 73 149 176 89 198 Hohenwettersbach 3.023 83 99 243 274 106 151 Stupferich 2.782 81 89 137 131 88 166 Palmbach 1.936 65 80 132 105 67 110 Stadtgebiet gesamt 304.619 8.172 7.346 14.242 14.352 12.008 34.083 8 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 ANTEIL DER NICHT DEUTSCHEN WOHNBEVÖLKERUNG GEGLIEDERT NACH STADTTEILEN Stadtteile nicht deutsche Bevölkerung insgesamt Quote in Prozent unter 3- Jährige 3- bis unter 6- Jährige 6- bis unter 12- Jährige 12- bis unter 18- Jährige 18- bis unter 21- Jährige 21- bis unter 27- Jährige Oststadt 8.151 35,7 158 207 400 269 593 2.263 Südstadt 5.421 26,9 76 75 130 211 228 922 Durlach 5.203 17,1 83 69 136 169 180 640 Mühlburg 4.310 25,1 61 49 97 229 195 498 Weststadt 4.271 20,8 49 54 98 132 151 630 Südweststadt 3.564 17,2 51 38 81 144 141 557 Innenstadt-West 2.994 29,1 22 26 45 72 212 785 Neureut 2.405 12,7 39 32 77 122 105 311 Nordweststadt 2.341 19,9 29 25 56 58 112 512 Innenstadt-Ost 2.153 32,0 25 24 36 52 100 549 Waldstadt 2.113 16,9 37 49 77 74 83 321 Grünwinkel 1.854 17,3 45 27 69 46 76 198 Knielingen 1.739 17,2 30 25 59 48 58 217 Oberreut 1.543 16,2 25 25 49 67 37 127 Nordstadt 1.394 14,3 24 16 32 40 59 288 Daxlanden 1.246 10,7 16 11 40 60 55 109 Rintheim 1.149 19,2 15 9 34 30 51 193 Grötzingen 1.138 12,5 12 19 26 72 48 144 Hagsfeld 1.065 14,9 17 21 29 31 48 136 Rüppurr 852 8,0 16 8 16 22 45 121 Beiertheim-Bulach 834 12,0 14 7 16 23 33 110 Weiherfeld- Dammerstock 621 10,3 7 6 16 21 23 57 Wolfartsweier 311 9,9 4 5 13 21 9 36 Grünwettersbach 304 7,4 8 4 4 11 14 31 Stupferich 212 7,6 5 4 12 3 7 29 Hohenwettersbach 181 6,0 2 3 6 9 11 13 Palmbach 141 7,3 5 5 10 4 3 19 Stadtgebiet gesamt 57.510 18,9 875 843 1.664 2.040 2.677 9.816 Hinweis: Ausländeranteil in der Oststadt ohne Berücksichtigung der Bevölkerung in der LEA: 22,7 % SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 9 2. DATEN DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT ANTEIL DER ARBEITSLOSEN Arbeitslose in Karlsruhe am 31. Dezember 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Arbeitslose insgesamt  davon Männer  davon Frauen  davon jugendliche Arbeitslose unter 20 Jahren  davon jugendliche Arbeitslose unter 25 Jahren  davon Ausländer 7.855 4.270 3.585 138 595 2.088 8.167 4.487 3.680 126 600 2.162 8.449 4.711 3.738 132 603 2.304 8.157 4.557 3.600 113 660 2.326 8.441 4.706 3.735 126 634 2.408 7.790 4.370 3.420 110 573 2.271 Arbeitslosenquote1 insgesamt  Quote der Jugendlichen unter 20 Jahren  Quote der Jugendlichen unter 25 Jahren  Quote der Ausländer 5,3 3,9 3,8 10,7 5,4 3,6 3,7 10,7 5,5 4,0 3,6 10,7 5,2 3,5 3,9 10,3 5,3 3,6 3,6 10,1 4,8 2,9 3,1 9,0 1 In Bezug auf die jeweilige erwerbsfähige Bevölkerungsgruppe. 7.855 8.167 8.449 8.157 8.441 7.790 138 126 132 113 126 110 595 600 603 660 634 573 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 2011 2012 2013 2014 2015 2016  Arbeitslose insgesamt  jugendliche Arbeitslose unter 20 Jahre  jugendliche Arbeitslose unter 25 Jahren 10 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 ARBEITSLOSE GEGLIEDERT NACH STADTTEILEN (SGB II UND SGB III) Die folgenden Daten beziehen sich auf den Stand am 30. September 2016. Stadtteile Anzahl Arbeitslosen- quote (Prozent) Anteil der Arbeitslosen2 (Prozent) Erwerbs- fähige1 Arbeits- lose Deutsche Ausländer unter 25-Jährige Oberreut 6.320 426 6,7 6,0 9,9 3,3 Innenstadt-Ost 5.160 337 6,5 6,9 5,8 2,5 Mühlburg 12.011 626 5,2 5,1 5,5 3,0 Südstadt 15.242 713 4,7 4,5 5,2 2,0 Daxlanden 7.245 330 4,6 4,4 5,2 3,2 Rintheim 3.909 177 4,5 3,9 6,5 1,7 Grünwinkel 6.863 294 4,3 3,9 5,7 3,4 Weststadt 14.766 625 4,2 3,6 6,2 1,7 Waldstadt 7.632 305 4,0 3,9 4,2 2,0 Durlach 20.046 740 3,7 3,2 5,4 1,6 Innenstadt-West 8.152 287 3,5 3,5 3,6 1,0 Knielingen 6.895 243 3,5 3,3 4,5 2,6 Nordstadt 6.860 239 3,5 3,2 4,7 2,0 Oststadt 14.297 501 3,5 3,1 4,5 0,9 Südweststadt 14.842 520 3,5 3,2 4,8 1,5 Beiertheim-Bulach 4.776 160 3,4 3,1 4,8 1,7 Hagsfeld 5.050 153 3,0 2,9 3,6 1,0 Weiherfeld- Dammerstock 3.620 110 3,0 2,7 5,3 1,2 Wolfartsweier 2.070 62 3,0 2,9 3,8 1,0 Nordweststadt 7.682 218 2,8 2,7 3,3 0,9 Neureut 12.221 321 2,6 2,3 4,6 1,9 Rüppurr 6.591 174 2,6 2,5 3,7 1,4 Grötzingen 5.779 143 2,5 2,2 3,8 1,2 Palmbach 1.275 30 2,4 2,2 4,4 1,0 Stupferich 1.784 40 2,2 2,1 4,0 1,5 Grünwettersbach 2.502 47 1,9 1,9 1,9 0,3 Hohenwettersbach 1.956 23 1,2 1,1 2,1 0,3 ohne Zuordnung - 46 - - - - Stadtgebiet gesamt 205.546 7.890 3,8 3,5 5,1 1,8 1 Wohnbevölkerung im Alter von 15 bis unter 65 Jahren. 2 Bezogen auf die jeweilige erwerbsfähige Bevölkerungsgruppe. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 11 ANZAHL DER SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHTIG BESCHÄFTIGTEN 2013 2014 2015 2016 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte1, 2 in Karlsruhe (jeweils zum 30. Juni) 166.534 171.248 170.842 173.336 1 Alle Beschäftigte nach Arbeitsort. 2 Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten erhöht sich in Folge einer rückwirkenden Revision der Beschäftigungsstatistik im August 2016 bundesweit für aktuelle Stichtage um rund 350.000 oder 1,2 Prozent (30. Juni 2016). ANZAHL DER BEDARFSGEMEINSCHAFTEN Bedarfsgemeinschaften in Karlsruhe am 31. Dezember 2013 2014 2015 2016 Bedarfsgemeinschaften insgesamt  davon mit einer Person  davon mit zwei Personen  davon mit drei Personen  davon mit vier Personen  davon mit fünf und mehr Personen  davon mit Kindern unter 15 Jahren  davon allein erziehende Elternteile 10.804 6.604 2.043 1.122 664 371 3.052 2.164 10.970 6.768 2.021 1.148 642 391 3.070 2.155 10.845 6.749 1.956 1.168 610 362 3.030 2.170 10.562 6.356 2.053 1.135 642 376 2.860 2.026 Personen in Bedarfsgemeinschaften insgesamt 18.710 18.922 18.552 18.475 3. SCHULBILDUNG GESAMTSCHÜLERZAHL IM JAHRESVERGLEICH NACH SCHULARTEN Schulart Anzahl der Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2014/2015 2015/2016 Veränderung 2016/2017 Veränderung Vorschulische Einrichtungen  Grundschulförderklassen  Schulkindergärten 148 84 64 153 87 66 + 5 + 3 + 2 147 81 66 - 6 - 6 Grund- und Hauptschulen/ Werkrealschulen  Grundschulen  Hauptschulen/Werkrealschulen 10.443 8.509 1.934 10.102 8.444 1.658 - 341 - 65 - 276 9.987 8.509 1.478 - 115 + 65 - 180 Gemeinschaftsschulen 430 641 + 211 839 + 198 Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkten 1.046 963 - 83 973 + 10 Realschulen 3.499 3.441 - 58 3.292 - 149 Gymnasien 9.057 8.888 - 169 8.783 - 105 Berufliche Schulen  Gewerbliche Schulen  Kaufmännische Schulen  Hauswirtschaftliche Schulen 16.493 8.309 6.956 1.228 16.226 8.208 6.803 1.215 - 267 - 101 - 153 - 13 16.120 7.986 6.950 1.184 - 106 - 222 +147 - 31 Summe 41.116 40.414 - 702 40.141 - 273 12 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 ANTEIL DER AUSLÄNDISCHEN SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER Schulart Anzahl der Schülerinnen und Schüler im Schuljahr davon Ausländer davon Ausländer 2015/2016 gesamt absolut Anteil in Prozent 2016/2017 gesamt absolut Anteil in Prozent Vorschulische Einrichtungen  Grundschulförderklassen  Schulkindergärten 153 87 66 27 17 10 17,6 19,5 15,2 147 81 66 32 18 14 21,8 22,2 21,2 Grund- und Hauptschulen/ Werkrealschulen 10.102 1.615 16,0 9.987 1.585 15,9 Gemeinschaftsschulen 641 48 7,5 839 90 10,7 Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkten 963 124 12,9 973 134 13,8 Realschulen 3.441 432 12,6 3.292 387 11,8 Gymnasien 8.888 501 5,6 8.783 550 6,3 Berufliche Schulen  Gewerbliche Schulen  Kaufmännische Schulen  Hauswirtschaftliche Schulen 16.226 8.208 6.803 1.215 2.333 1.027 983 323 14,4 12,5 14,4 26,6 16.120 7.986 6.950 1.184 2.257 1.022 923 312 14,0 12,8 13,3 26,4 Summe 40.414 5.080 12,6 40.141 5.035 12,5 ANTEIL VON SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER MIT MIGRATIONSHINTERGRUND Schulart Anzahl der Schülerinnen und Schüler im Schuljahr davon Migranten davon Migranten 2015/2016 gesamt absolut Anteil in Prozent 2016/2017 gesamt absolut Anteil in Prozent Grund- und Hauptschulen/ Werkrealschulen 10.102 3.582 35,5 9.987 3.616 36,2 Gemeinschaftsschulen 641 140 21,8 839 243 29,0 Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkten 963 299 31,0 973 346 35,6 Realschulen 3.441 943 27,4 3.292 917 27,9 Gymnasien 8.888 1.197 13,5 8.783 1.214 13,8 Berufliche Schulen  Gewerbliche Schulen  Kaufmännische Schulen  Hauswirtschaftliche Schulen k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 16.120 7.986 6.950 1.184 3.913 1.757 1.751 405 24,3 22,0 25,2 34,2 Summe 24.035 6.161 25,6 39.994 10.249 25,6 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 13 GRUNDSCHULABGÄNGER 2015/2016, ÜBERGÄNGE ZUM SCHULJAHR 2016/2017 Schuljahr Anzahl der Übergänge in Gemeinschafts- schulen Haupt-/ Werkrealschulen Realschulen Gymnasien andere Schulart/ Wiederholer 2015/2016 217 (10,59 %) 108 (5,27 %) 513 (25,04 %) 1.180 (57,59 %) 31 (1,51 %) 2016/2017 199 (10,15 %) 103 (5,26 %) 442 (22,55 %) 1.186 (60,51 %) 30 (1,53 %) Grafik zum Schuljahr 2015/2016 Grafik zum Schuljahr 2016/2017 Andere Schulart/ Wiederholer 31 Hauptschule/ Werkrealschule 108 Realschule 513 Gymnasium 1.180 Gemeinschafts- schule 217 Andere Schulart/ Wiederholer 30 Hauptschule/ Werkrealschule 103 Realschule 442 Gymnasium 1.186 Gemeinschaftsschule 199 14 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 Schuljahr 2016/2017 dargestellt nach einzelnen Schulen Schulen Anzahl der Übergänge in Gemeinschafts- schulen Haupt-/ Werkrealschulen Realschulen Gymnasium andere Schulart/ Wiederholer Adam-Remmele-Schule 5 1 20 13 1 Anne-Frank-Schule 27 3 22 18 1 Augustenburg GMS Grötzingen 9 1 11 34 1 GHS Beiertheim 0 3 5 22 1 GS Bergwaldschule 0 3 4 8 0 GS Bulach 0 0 7 9 0 GHS Daxlanden 8 2 9 23 2 Draisschule 4 0 7 25 1 Eichelgartenschule 2 1 11 34 0 Eichendorffschule 17 0 6 33 0 Ernst-Reuter-Schule 16 0 5 26 0 Friedrich-Ebert-Schule 6 2 1 25 0 Gartenschule 1 0 12 48 1 GS Grünwinkel 7 2 28 37 0 Gutenbergschule 1 7 4 26 1 GS Hagsfeld 2 0 5 24 1 Hans-Thoma-Schule 7 9 10 28 1 Hardtschule 7 3 5 14 1 Hebelschule 0 2 10 21 0 Heinrich-Köhler-Schule 2 1 16 11 0 Heinz-Barth-Schule 3 3 10 26 0 GS Knielingen 6 2 1 5 0 Leopoldschule 0 2 4 12 0 Marylandschule 4 2 23 70 10 Nebeniusschule 5 4 11 33 0 Nordschule Neureut 2 0 10 28 0 Oberwaldschule Aue 1 4 18 15 0 Pestalozzischule 4 8 14 29 2 Rennbuckelschule 1 1 13 16 0 Riedschule 0 0 12 22 0 GS Rintheim 2 0 5 13 1 Schillerschule 7 2 10 11 0 Schloss-Schule 3 1 11 67 0 Schule im Lustgarten 0 0 6 26 2 GS Stupferich 3 0 9 16 0 Südendschule 7 3 6 55 0 Südschule Neureut 0 1 6 16 0 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 15 Schulen Anzahl der Übergänge in Gemeinschafts- schulen Haupt-/ Werkrealschulen Realschulen Gymnasium andere Schulart/ Wiederholer Tullaschule 0 5 15 36 0 Viktor-von-Scheffel-Schule 1 7 15 42 0 Waldschule Neureut 10 2 8 47 0 Weiherwaldschule 4 0 15 34 1 Weinbrennerschule 3 4 3 37 0 Werner-von-Siemens-Schule 8 11 10 35 0 GS Wolfartsweier 4 1 9 16 2 16 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 C. SPEZIELLE JUGENDHILFEDATEN Auf den folgenden Seiten werden die Haushaltsdaten des Transferbereichs abgebildet. Die Aufwendungen, die als sogenannte freiwillige Leistungen zu Lasten der Produktgruppen des Jugendhilfehaushalts verbucht wurden (insbesondere Betriebskostenzuschüsse an freie Jugendhilfeträger), sind in der Übersicht ab Seite 26 dargestellt. 1. PRODUKTGRUPPE 1.500.36.20 – ALLGEMEINE FÖRDERUNG JUNGER MENSCHEN HAUSHALTSANSATZ UND HAUSHALTSERGEBNIS Aufwendungen Jugendhilfeleistung Haushaltsansatz Haushaltsergebnis Aufwendungen insgesamt davon für  Jugendschutz Kinderbüro  Jugendschutzteams der Jugend- und Drogenberatungsstelle  Jugendsozialarbeit  Schulsozialarbeit („Verbrauchsmittel“) 655.000 Euro 42.000 Euro 42.000 Euro 172.200 Euro 398.800 Euro 492.531 Euro 15.227 Euro 39.017 Euro 86.334 Euro 351.953 Euro Erträge Ertragsart Haushaltsansatz Haushaltsergebnis Erträge insgesamt davon  Kostenerstattungen/Zuweisungen  Kostenbeiträge, sonstige Erträge 520.000 Euro 512.000 Euro 8.000 Euro 608.832 Euro 589.899 Euro 18.933 Euro 2. PRODUKTGRUPPE 1.500.36.30 – HILFEN FÜR JUNGE MENSCHEN UND IHRE FAMILIEN HAUSHALTSANSATZ UND HAUSHALTSERGEBNIS Aufwendungen (inklusive Erstattungen) Jugendhilfeleistung Haushaltsansatz Haushaltsergebnis Aufwendungen insgesamt davon unter anderem für  Frühe Prävention  Familienhebammen (inkl. Familienhebammenpool)  Heilpädagogischer Fachdienst  Hilfen nach § 19 SGB VIII  Hilfe zur Erziehung  ambulante Hilfen  teilstationäre Hilfen  stationäre Hilfen  Schulentgelt (nur Hilfe zur Erziehung)  individuelle Zusatzleistungen (nur Hilfe zur Erziehung)  Erstattungen an andere Jugendämter (nur Hilfe zur Erziehung) 48.455.000 Euro 550.000 Euro 148.000 Euro 300.000 Euro 825.000 Euro 30.730.000 Euro 10.030.000 Euro 5.250.000 Euro 15.450.000 Euro 430.000 Euro 1.050.000 Euro 1.130.000 Euro 61.023.233 Euro 426.689 Euro 93.800 Euro 303.850 Euro 1.266.062 Euro 33.859.412 Euro 11.643.423 Euro 5.166.487 Euro 17.049.502 Euro 419.795 Euro 1.105.922 Euro 1.332.681 Euro SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 17 Jugendhilfeleistung Haushaltsansatz Haushaltsergebnis  Hilfe für junge Volljährige  Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche  Inobhutnahme  Leistungen nach dem Jugendgerichtsgesetz 4.480.000 Euro 4.340.000 Euro 3.900.000 Euro 113.000 Euro 7.494.195 Euro 5.422.610 Euro 8.795.538 Euro 79.963 Euro Erträge Ertragsart Haushaltsansatz Haushaltsergebnis Erträge insgesamt davon  Kostenerstattungen/Zuweisungen  Kostenbeiträge, sonstige Erträge 7.100.000 Euro 5.557.000 Euro 1.543.000 Euro 21.286.219 Euro 19.403.643 Euro 1.882.576 Euro 3. PRODUKTGRUPPE 1.500.36.50 – ALLGEMEINE FÖRDERUNG VON KINDERN IN TAGESEINRICHTUNGEN UND IN TAGESPFLEGE HAUSHALTSANSATZ UND HAUSHALTSERGEBNIS Aufwendungen (inklusive Erstattungen) Jugendhilfeleistung Haushaltsansatz Haushaltsergebnis Aufwendungen insgesamt davon für  finanzielle Förderung/ Übernahme von Teilnahmebeiträgen in Tageseinrichtungen  finanzielle Förderung/ Übernahme von Teilnahmebeiträgen bei Tagespflege 7.700.000 Euro 3.500.000 Euro 4.200.000 Euro 8.010.181 Euro 3.355.683 Euro 4.654.498 Euro Erträge Ertragsart Haushaltsansatz Haushaltsergebnis Erträge insgesamt davon  Kostenerstattungen/Zuweisungen  Kostenbeiträge, sonstige Erträge 2.691.500 Euro 2.101.500 Euro 590.000 Euro 3.148.215 Euro 2.567.518 Euro 580.697 Euro 4. PRODUKTGRUPPE 1.500.36.90 – UNTERHALTSVORSCHUSSLEISTUNGEN HAUSHALTSANSATZ UND HAUSHALTSERGEBNIS Aufwendungen Jugendhilfeleistung Haushaltsansatz Haushaltsergebnis Aufwendungen insgesamt* (Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)) 3.100.000 Euro 2.486.724 Euro * ohne Abzug von Rückzahlungen nach § 5 UVG 18 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 Erträge Die in diesem Produktbereich entstehenden Aufwendungen trägt die Stadt Karlsruhe zu einem Drittel (zwei Drittel trägt der Bund beziehungsweise das Land). Insofern stehen auch die erlangten Erträge der Stadt Karlsruhe mit dieser Quote nur anteilig zu. Die Abrechnung von Aufwendungen und Erträgen mit dem Land Baden-Württemberg erfolgt monatlich. Insgesamt wurden rund 1.214.452 Euro abgerechnet. Ein direkter Zusammenhang zwischen Aufwendungen und Erträgen des jeweiligen Haushaltsjahres kann nicht hergestellt werden, da in die monatlichen Abrechnungen auch Zahlungen aus Vorjahren (geleistete Zahlungen von Unterhaltspflichtigen für zurückliegende Zeiträume) einfließen. 5. TABELLEN/ÜBERSICHTEN PROZENTUALE VERTEILUNG DES HAUSHALTSERGEBNISSES AUF DEN GESAMTETAT (AUFWENDUNGEN) Übersicht zum Gesamtetat nach Produktgruppen (100 % = 72.012.670 €) Übersicht zur Produktgruppe 1.500.36.30 nach Hilfearten (100 % = 61.023.233 €) PG 36.20; 0,69 % PG 36.30; 84,74 % PG 36.50; 11,12 % PG 36.90; 3,45 % Hilfen nach §§ 16 bis 21 SGB VIII 3,68 % Hilfe zur Erziehung 58 % Hilfe für junge Volljährige 12,28 % Eingl. Hilfe nach § 35 a SGB VIII 8,89 % Inobhutnahme 14,41 % Erstattungen 2,61 % Hilfen nach dem JGG 0,13 % SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 19 HAUSHALTSANSATZ UND HAUSHALTSERGEBNIS DER HILFEN ZUR ERZIEHUNG (HZE) Anmerkung: § 34 SGB VIII ohne Aufwendungen für individuelle Zusatzleistungen und Schulentgelt GEGENÜBERSTELLUNG DER HAUSHALTSERGEBNISSE 2015 UND 2016 Hilfen nach § 19 SGB VIII (ohne Erstattungen) 3. 52 0. 00 0 € 46 0. 00 0 € 1. 25 0. 00 0 € 4. 80 0. 00 0 € 5. 25 0. 00 0 € 2. 80 0. 00 0 € 12 .3 80 .0 00 € 27 0. 00 0 € 4. 14 8. 60 3 € 33 2. 23 7 € 1. 11 6. 92 4 € 6. 04 5. 65 9 € 5. 16 6. 48 7 € 2. 74 1. 28 3 € 14 .1 47 .3 44 € 16 0. 87 5 € § 27 SGB VIII § 29 SGB VIII § 30 SGB VIII § 31 SGB VIII § 32 SGB VIII § 33 SGB VIII § 34 SGB VIII § 35 SGB VIII Haushaltsansatz Haushaltsergebnis 1.021.586 € 1.266.062 € 2015 2016 20 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 Hilfe zur Erziehung (inklusive Entgelte für individuelle Zusatzleistungen und Schulentgelt, ohne Erstattungen) Hilfe für junge Volljährige (ohne Erstattungen) Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (ohne Erstattungen) Inobhutnahme (ohne Erstattungen) 35.149.243 € 35.395.320 € 2015 2016 5.746.627 € 7.494.195 € 2015 2016 5.217.276 € 5.422.610 € 2015 2016 10.652.169 € 8.795.538 € 2015 2016 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 21 HAUSHALTSENTWICKLUNG 2009 BIS 2016 Übersicht Haushaltsansätze des Jugendhilfe-Transferetats (bis 2018) Aufwendungen Erträge 42 .6 79 .0 00 € 44 .6 98 .0 00 € 46 .4 00 .0 00 € 48 .1 80 .0 00 € 51 .4 20 .0 00 € 54 .3 20 .0 00 € 58 .9 46 .2 60 € 58 .9 46 .2 60 € 59 .9 10 .0 00 € 80 .6 96 .0 00 € 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Haushaltsjahr 4. 88 0. 00 0 € 4. 88 0. 00 0 € 6. 69 5. 00 0 € 6. 54 9. 00 0 € 8. 76 6. 80 0 € 8. 93 3. 60 0 € 12 .1 91 .5 00 € 12 .3 91 .5 00 € 26 .5 00 .0 00 € 27 .1 00 .0 00 € 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Haushaltsjahr 22 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 Übersicht Haushaltsergebnisse des Jugendhilfe-Transferetats Aufwendungen Erträge 44 .1 90 .7 95 € 45 .4 45 .6 24 € 46 .4 47 .1 65 € 48 .8 15 .5 80 € 54 .4 25 .4 60 € 59 .5 38 .1 75 € 7 1. 91 3. 77 2 € 72 .0 12 .6 70 € 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Haushaltsjahr 4. 68 2. 34 9 € 7. 05 7. 44 3 € 8. 37 9. 31 2 € 10 .9 78 .2 99 € 10 .0 56 .1 36 € 12 .2 21 .0 13 € 12 .2 21 .0 13 € 26 .9 95 .4 16 € 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Haushaltsjahr SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 23 HILFE ZUR ERZIEHUNG (OHNE ERSTATTUNGEN) Alle Hilfen Ambulante Hilfen Teilstationäre Hilfen (ohne individuelle Zusatzleistungen/Module und Schulentgelt) 26.859.083 € 25.998.508 € 27.055.982 € 28.339.035 € 30.120.610 € 32.186.999 € 35.149.243 € 35.395.320 € 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Ha us ha lts ja hr 6.828.396 € 7.032.723 € 7.702.513 € 8.041.168 € 9.170.253 € 10.014.515 € 10.960.178 € 11.643.423 € 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Ha us ha lts ja hr 6.316.283 € 5.421.039 € 5.049.881 € 4.992.309 € 5.501.465 € 5.167.275 € 5.329.973 € 5.166.487 € 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Ha us ha lts ja hr 24 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 Stationäre Hilfen (ohne individuelle Zusatzleistungen und Schulentgelt) Verhältnis zwischen ambulanten (inklusive teilstationären) und stationären Hilfen HILFE FÜR JUNGE VOLLJÄHRIGE (OHNE ERSTATTUNGEN) 13.331.030 € 12.938.594 € 13.391.759 € 14.075.326 € 13.986.918 € 15.581.127 € 17.375.214 € 17.049.502 € 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Ha us ha lts ja hr 49 ,6 5 % 49 ,0 5 % 48 ,7 8 % 48 ,0 8 % 51 ,1 9 % 49 ,3 5 % 48 ,3 9 % 49 ,6 5 % 50 ,3 5 % 50 ,9 5 % 51 ,2 2 % 51 ,9 2 % 48 ,8 1 % 50 ,6 5 % 51 ,6 1 % 50 ,3 5 % 0% 100% 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 stationär ambulant 4.592.543 € 4.124.495 € 3.821.825 € 4.185.056 € 3.562.779 € 4.733.994 € 5.746.627 € 7.494.195 € 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Ha us ha lts ja hr SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 25 EINGLIEDERUNGSHILFE FÜR SEELISCH BEHINDERTE KINDER UND JUGENDLICHE (OHNE ERSTATTUNGEN) ANTEILE DER HILFE ZUR ERZIEHUNG, HILFE FÜR JUNGE VOLLJÄHRIGE UND EINGLIEDERUNGSHILFE FÜR SEELISCH BEHINDERTE KINDER UND JUGENDLICHE (OHNE ERSTATTUNGEN) INDIVIDUELLE ZUSATZLEISTUNGEN UND MODULE (HILFE ZUR ERZIEHUNG, HILFE FÜR JUNGE VOLLJÄHRIGE, EINGLIEDERUNGSHILFE FÜR SEELISCH BEHINDERTE KINDER UND JUGENDLICHE) 1.753.538 € 2.107.058 € 2.330.323 € 2.095.219 € 3.624.508 € 4.399.486 € 5.217.276 € 5.422.610 € 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Ha us ha lts ja hr 80,89 % 80,66 % 81,47 % 81,86 % 80,73 % 77,90 % 76,23 % 73,27 % 5,28 % 6,54 % 7,02 % 6,05 % 9,72 % 10,65 % 11,31 % 11,22 % 13,83 % 12,80 % 11,51 % 12,09 % 9,55 % 11,45 % 12,46 % 15,51 % 0% 20% 40% 60% 80% 100% 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Hilfe zur Erziehung Eingliede-rungshilfe Hilfe für junge VolljährigeEingliederungshilfe 193.297 € 424.986 € 720.918 € 1.035.232 € 1.182.433 € 1.095.938 € 1.180.714 € 1.266.286 € 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Ha us ha lts ja hr 26 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 BETRIEBSKOSTENZUSCHÜSSE AN FREIE TRÄGER AUS DEM BEREICH DER FREIWILLIGEN LEISTUNGEN (INKLUSIVE ZUSCHÜSSE FÜR KINDERTAGESEINRICHTUNGEN NACH § 8 KINDERTAGESBETREUUNGSGESETZ) Zuschussempfänger Zuschusshöhe tangierte Produktgruppe 1. Beiertheimer Carneval Club ’89 e. V.  Projekt „Integration durch Teilhabe am Gardetanz“ 3.970 Euro 1.500.11.14 Arbeiterwohlfahrt Karlsruhe gGmbH  Elterntreff Mühlburg  Haus der Familie  Internationaler Müttertreff Pestalozzischule  KiD − Hilfe für Kinder von Drogenabhängigen  Zweite Chance für Schulverweigerinnen und Schulverweigerer 13.000 Euro 25.806 Euro 12.160 Euro 103.426 Euro 90.754 Euro 1.500.11.14 1.500.31.60 1.500.11.14 1.500.41.40 1.500.31.60 Arbeitsförderungsbetriebe Karlsruhe gGmbH  Projekt „Perspektiven durch Integration in Ausbildung für Flüchtlinge – PIAF“  Schulsozialarbeit und Jugendberufshilfe 26.020 Euro 271.700 Euro 1.500.11.14 1.500.36.20 Aschenhütte e. V. 1.278 Euro 1.500.36.20 Badischer Jugendherbergsverband 501 Euro 1.500.36.20 Caritasverband  Intensivhilfen  Projekt „Freizeit in Vielfalt“  Projekt im Übergangswohnheim 49.056 Euro 4.320 Euro 5.110 Euro 1.500.36.30 1.500.11.14 1.500.11.14 Christliches Jugenddorfwerk (CJD) Karlsruhe  Teilzeitausbildung für junge Mütter und Väter 45.990 Euro 1.500.57.10 Deutscher Kinderschutzbund, Ortsverband Karlsruhe e. V.  Personal- und Sachkostenzuschuss  Projekt „Starke Eltern – Starke Kinder“ 64.630 Euro 980 Euro 1.500.36.30 1.500.11.14 Diakonische Suchthilfe gGmbH  Kindergruppe „Regenbogen“ 15.330 Euro 1.500.31.60 Diakonisches Werk Karlsruhe  Beratung Straßenprostitution  Elterntreff Bergwald  Straßensozialarbeit Südstadt 37.150 Euro 2.620 Euro 132.860 Euro 1.500.36.20 1.500.11.14 1.500.36.20 Diverse freie Träger  Ferienerholungsmaßnahmen  Hilfe für arbeitslose Jugendliche  Jugendfördernde Maßnahmen (über Dezernat 3)  Maßnahmen gegen Jugendgewalt (über Sozialen Dienst)  Sprachbildung in Kindertageseinrichtungen  Zuschüsse für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen 69.347 Euro 68.938 Euro 5.596 Euro 35.675 Euro 557.751 Euro 86.566.812 Euro 1.500.36.20 1.500.57.10 1.500.31.80 1.500.31.60 1.500.36.50 1.500.36.50 Eheberatungsstelle Karlsruhe 106.319 Euro 1.500.36.30 Eltern und Freunde für Inklusion e. V. Karlsruhe  Elternlotsenprojekt 10.000 Euro 1.500.31.10 Hardtstiftung  Mehrgenerationenhaus 10.000 Euro 1.500.31.60 Hebammenverband Baden-Württemberg e. V., Kreisverband Karlsruhe  Förderung der Beratungsleistungen freiberuflicher Hebammen und Entbindungspfleger 125.000 Euro 1.500.36.30 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 27 Zuschussempfänger Zuschusshöhe tangierte Produktgruppe Heimstiftung Karlsruhe  Anlaufstelle IGLU  Schulkoordination an der Elisabeth-Selbert-Schule 120.596 Euro 60.000 Euro 1.500.36.20 1.500.36.20 Internationaler Bund  Bildungsberatung  Dolmetscherpool  Hausaufgabenbetreuung  Hausaufgabenbetreuung Sinti- und Romakinder  Miete Werderstraße − Jugendmigrationsdienst  PaxxAn  Quereinsteiger 102.370 Euro 26.210 Euro 38.590 Euro 33.675 Euro 16.835 Euro 25.550 Euro 76.650 Euro 1.500.11.14 1.500.11.14 1.500.11.14 1.500.11.14 1.500.11.14 1.500.11.14 1.500.11.14 IN VIA Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit Karlsruhe e. V. 15.340 Euro 1.500.36.30 jubez  Projekt „supercraftproducts“ 7.457 Euro 1.500.11.14 Katholische Hochschulgemeinde und Capoeira e. V.  Projekt „Gutes bewirkt Gutes“ 2.540 Euro 1.500.11.14 Katholisches Jugendhaus  Zuschuss für eine Hauptschulreferentin 8.176 Euro 1.500.36.20 Landsmannschaft der Deutschen aus Russland  Projekt „Alle unter einem Dach“ 61.800 Euro 1.500.11.14 Mütterzentrum e. V. 15.289 Euro 1.500.31.60 Nehemia Initiative e. V.  Projekt „Siebenstein“ 10.000 Euro 1.500.36.50 Offene Jugendwerkstatt Karlsruhe e. V.  Projekt „Gemeinsam schaffen – Gescha“ 4.026 Euro 1.500.1 Pro Familia Karlsruhe e. V.  Ehe- und Familienberatungsstelle  Let's Talk About 26.317 Euro 38.250 Euro 1.500.36.30 1.500.36.30 Rehabilitationszentrum Südwest für Behinderte e.V.  Familienberatung 22.341 Euro 1.500.31.60 Ring politischer Jugend Karlsruhe 2.044 Euro 1.500.36.20 Sozialdienst katholischer Frauen e. V.  Anti-Gewalt-Tandemberatung  Eheberatungsstelle  Intensivhilfen  Kindergruppe „Nangilima“ 20.833 Euro 38.213 Euro 47.012 Euro 21.564 Euro 1.500.31.60 1.500.36.30 1.500.36.30 1.500.31.60 Tiyatro Diyalog  Theaterprojekte an Schulen 17.480 Euro 1.500.11.14 Türkischer Elternverein e. V.  Elterncafés 79.720 Euro 1.500.11.14 Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. 2.902 Euro 1.500.31.60 28 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 Zuschussempfänger Zuschusshöhe tangierte Produktgruppe Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e. V.  Ambulante Straffälligenhilfe  BIZUKI  Elterncafé Nebeniusschule  Kompetenzagentur Karlsruhe  Mieten/Erbbauzinsen  Schulsozialarbeit Schillerschule  Täterberatung/Gewalt im sozialen Nahraum 74.003 Euro 77.100 Euro 17.375 Euro 122.640 Euro 78.379 Euro 16.042 Euro 112.968 Euro 1.500.31.60 1.500.11.14 1.500.11.14 1.500.36.20 1.500.36.30 1.500.36.20 1.500.31.60 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 29 6. TAGESEINRICHTUNGEN FÜR KINDER IM ALTER VON ZWEI MONATEN BIS SECHS JAHREN (STAND: 1. MÄRZ 2016) Träger Einrichtungen Gruppen Plätze Arbeiterwohlfahrt 17 67,5 1.028 Evangelische Kirchengemeinden 53 144 2.599 Katholische Kirchengemeinden 45 175 3.004 Stadt Karlsruhe 20 74,5 1.257 Sonstige 58 198,5 2.797 Summe 193 659,5 10.685 GRUPPENSTRUKTUR Gruppenarten Alter Öffnungszeiten Summe GT VÖ RG HT Krippengruppen null bis drei Jahre 131,5 24 - 5 160,5 Altersgemischte Gruppen null bis sechs Jahre 119 5 - - 120 Kindergartengruppen ab zwei Jahren zwei bis sechs Jahre 83,5 104 - - 187,5 Kindergartengruppen drei bis sechs Jahre 78,5 100 9 - 187,5 Summe 412,5 233 9 5 659,5 GT = Ganztagsangebot, VÖ = verlängerte Öffnungszeit, RG = Regelangebot, HT = Halbtagsangebot TAGESEINRICHTUNGEN FÜR KINDER IM ALTER VON ZWEI MONATEN BIS DREI JAHREN ÜBERSICHT Träger Plätze Arbeiterwohlfahrt 351 Evangelische Kirchengemeinden 407 Katholische Kirchengemeinden 595 Stadt Karlsruhe 293 Sonstige 1.144 Summe 2.790 VERSORGUNGSQUOTE Kinder null bis unter drei Jahre (Bevölkerungsdaten 30. Juni 2015) 8.080 Versorgungsquote 34,5 Prozent 30 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 ENTWICKLUNG PLATZKAPAZITÄT U3 TAGESEINRICHTUNGEN FÜR KINDER IM ALTER VON DREI BIS SECHS JAHREN ÜBERSICHT Träger Plätze Arbeiterwohlfahrt 677 Evangelische Kirchengemeinden 2.192 Katholische Kirchengemeinden 2.409 Stadt Karlsruhe 964 Sonstige 1.653 Summe 7.895 VERSORGUNGSQUOTE Kinder drei bis unter sieben Jahre (Bevölkerungsdaten 30. Juni 2015) 8.736 Versorgungsquote 90,4 Prozent 2006 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Entwicklung Platzkapazität U3 776 922 1.165 1.304 1.638 1.840 2.012 2.321 2.661 2.790 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 Anzahl Plätze SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 31 ENTWICKLUNG ANGEBOTSFORMEN UND PLATZKAPAZITÄT Ü3 2006 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Ganztagskindergarten 1.661 1.934 2.202 2.390 2.738 2.993 3.132 3.514 3.731 3.812 verlängerte Öffnungszeiten 3.868 3.786 3.996 4.014 4.111 4.143 4.153 3.991 3.797 3.904 Regelkindergarten 2.033 1.852 1.528 1.267 977 820 647 312 273 179 Halbtagskindergarten 32 20 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 Anzahl Plätze 32 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 7. TAGESEINRICHTUNGEN FÜR SCHULKINDER (STAND: 1. NOVEMBER 2016) ÜBERSICHT Träger Einrichtungen Gruppen Plätze Caritas 1 1 20 Diakonisches Werk 1 3 44 Elterninitiativen 2 4 64 Evangelisches Diakonissenhaus 1 2 40 Kinder-Stadtkirche 2 8 170 Kind und Beruf 1 3 60 Pro Liberis gGmbH 1 7 175 Stadt Karlsruhe 23 71,5 1.410 Stadtjugendausschuss e. V. 4 12 235 Freie Waldorfschule 1 3 75 Summe 37 114,5 2.293 PLATZ- UND BELEGUNGSSTRUKTUR Jahr Anzahl der Plätze belegte Plätze Hortbelegung im Einzelnen Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule 2016 vormittags nachmittags ganztags Insgesamt 2.293 1.968,2 - k. A. k. A. 86 ENTWICKLUNG 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Hort Kapazität Belegung insgesamt vormittags nachmittags ganztags SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 33 D. ERGÄNZENDE INFORMATIONEN, DATEN AUS DEN FACHBEREICHEN 1. BEREICH BEISTANDSCHAFTEN, VORMUNDSCHAFTEN, PFLEGSCHAFTEN UND UNTERHALTSVORSCHUSSKASSE BEISTANDSCHAFTEN, VORMUNDSCHAFTEN, PFLEGSCHAFTEN Anzahl der Beistandschaften, Vormundschaften und Pflegschaften sowie erlangte Einnahmen in diesen Bereichen zum Stichtag 31. Dezember des jeweiligen Jahres: 2011 2012 2013 2014 2015 2016 gesetzliche Amtsvormundschaften 21 8 8 14 13 11 darunter ausländische Jugendliche 1 0 1 1 0 0 bestellte Amtspflegschaften 80 83 66 66 72 72 darunter ausländische Jugendliche 7 6 5 7 3 3 bestellte Amtsvormundschaften 111 98 114 215 206 188 darunter ausländische Jugendliche 80 72 88 189 176 151 Beistandschaften 1.953 1.987 2.022 1.956 1.903 1.809 darunter ausländische Jugendliche 97 102 97 91 87 84 Erträge je Jahr (in Millionen Euro) 2,79 2,70 2,70 2,68 2,71 2,82 Soweit ein Kind, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, einen Vormund benötigt, zum Beispiel wenn die Mutter minderjährig und unverheiratet ist, wird das Jugendamt für dieses Kind „gesetzlicher Vormund“. Daneben besteht die Möglichkeit, dass das Jugendamt vom Familiengericht zum Pfleger oder Vormund bestellt wird, wenn beispielsweise die Eltern den Erziehungsaufgaben nicht mehr gerecht werden können oder aus sonstigen Gründen als Sorgeberechtigte ausfallen. Bei einer „bestellten Amtspflegschaft“ wird lediglich ein Teil der elterlichen Sorge auf das Jugendamt übertragen, zum Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Bei einer „bestellten Amtsvormundschaft“ wird die gesamte elterliche Sorge auf das Jugendamt übertragen. Seit 2007 und vor allem seit Ende 2014 war ein rasanter Anstieg der Vormundschaften zu verzeichnen. Hierbei handelte es sich vor allem um Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA). Zur Bewältigung dieser Aufgabe wurden seit 2015 bis zu 2,5 überplanmäßige Stellen zur Verfügung gestellt. Zuletzt waren hiervon jedoch nur noch 0,4 Stellen tatsächlich besetzt. Im Bereich Vormundschaften und Pflegschaften wurde durch die Vormundschaftsreform 2011 unter anderem eine verbindliche Fallzahlobergrenze (maximal 50 Fälle je Vollzeit-Stelle) gesetzlich normiert. Außerdem wurde festgelegt, dass der Vormund oder Pfleger mit seinem Mündel oder Pflegling persönlichen Kontakt halten muss und diesen in der Regel einmal monatlich in dessen üblicher Umgebung aufsuchen soll. Zur Feststellung der Vaterschaft und zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für ein minderjähriges Kind kann eine Beistandschaft beantragt werden. Die Interessen des Kindes werden in diesen Bereichen dann fachkundig durch das Jugendamt vertreten. Antragsberechtigt ist jeder Elternteil, dem entweder die alleinige elterliche Sorge für den entsprechenden Aufgabenbereich zusteht oder in dessen Obhut sich das Kind befindet. Bei den Erträgen aus der unteren Zeile handelt es sich um Beträge, die von barunterhaltspflichtigen Elternteilen für die vertretenen Kinder erlangt werden konnten. Hierbei mussten in vielen Fällen auch Zwangsvollstreckungs- maßnahmen eingeleitet werden. Nicht erfasst sind hierbei Fälle, in denen durch das Jugendamt zwar die Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden, die Zahlungen dann aber direkt an die Berechtigten erfolgen. Im Jahr 2016 konnte dies immerhin bei ungefähr 24 Prozent aller Fälle und mit einem Gesamtbetrag von weiteren 1,7 Millionen Euro erreicht werden. Die Zahlen machen deutlich, dass der oben genannte Bereich des Jugendamtes unter anderem einen wichtigen und dauerhaften Beitrag zur Bekämpfung von Kinderarmut in Karlsruhe leistet. Obwohl im Zusammenhang mit 34 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 der Umsetzung der Vormundschaftsreform seit 2012 die Standards im Bereich „Beistandschaften“ deutlich herabgesetzt werden mussten, konnten seit 2015 die Einnahmen wieder deutlich gesteigert werden. Vor der Realisierung der Unterhaltsansprüche sind diese in einem vollstreckbaren Titel festzustellen. Häufig kann dies durch ein freiwilliges Anerkenntnis des Pflichtigen erreicht werden (siehe Tabelle „Beurkundungstätigkeit des Jugendamtes“ unter „Unterhaltsverpflichtungserklärungen“). Soweit dies nicht gelingt, ist eine gerichtliche Klärung erforderlich. Im Jahr 2016 wurden insoweit insgesamt 171 Unterhaltsverfahren geführt. VATERSCHAFTSFESTSTELLUNGEN 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Vaterschaft festgestellt 467 560 546 616 618 683 davon durch:  freiwillige Anerkennung* 445 542 533 601 598 667  gerichtliche Entscheidung 22 18 13 15 20 16 Vaterschaft nicht festgestellt 1 0 7 0 2 1 * Die oben genannten Zahlen beziehen sich nur auf die Fälle, in denen das Jugendamt der Stadt Karlsruhe tätig war. Insbesondere sind Vaterschaftsanerkennungen vor dem Standesamt hierbei noch nicht erfasst. Nach Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, muss die Vaterschaft festgestellt werden. In den meisten Fällen erfolgt dies durch freiwillige Anerkennung in urkundlicher Form. Nur wenn der Vater hierzu nicht bereit ist, muss eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden. Nur in wenigen Fällen muss festgestellt werden, dass die Vaterschaft dauerhaft nicht geklärt werden kann. BEURKUNDUNGSTÄTIGKEIT DES JUGENDAMTES Beurkundung von 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Vaterschaftsanerkennungen 445 542 533 601 598 667 darunter Anerkennungen nach § 1599 II BGB 5 10 5 8 8 8 Unterhaltsverpflichtungserklärungen 288 277 311 246 236 253 Sorgeerklärungen 542 576 622 668 660 675 Sonstige Erklärungen 500 576 566 644 645 710 Beurkundungen insgesamt 1.775 1.971 2.037 2.167 2.139 2.305 Sonstige Tätigkeiten der Urkundspersonen des Jugendamtes (zum Beispiel Titelumschreibungen und Erteilung weiterer vollstreckbarer Ausfertigungen) 32 28 24 31 26 33 Die Befugnis der Urkundsperson des Jugendamtes ergibt sich aus § 59 SGB VIII. Der Schwerpunkt der Tätigkeit in diesem Bereich liegt in der Beurkundung von Sorgeerklärungen, Vaterschaftsanerkennungen und Unterhaltsverpflichtungserklärungen. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 35 SORGEREGISTER Gemeinsame Sorge bei Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, mit Geburtsort in Karlsruhe (Stand 31. Dezember 2016) Geburts- jahrgang Anzahl nichteheliche Geburten insgesamt Anzahl der Kinder, bei denen die Eltern keine Sorgeerklärung abgegeben haben * Anzahl der Kinder, bei denen die Eltern eine Sorgeerklärung abgegeben haben Anzahl der Kinder, bei denen die gemeinsame Sorge durch eine familiengerichtliche Entscheidung übertragen wurde *** Anzahl in % 1996 588 525 68 11,56 0 1997 696 594 102 14,66 0 1998 742 531 211 28,44 0 1999 841 562 279 33,17 3 2000 849 534 315 37,10 0 2001 963 637 326 33,85 3 2002 959 634 325 33,89 1 2003 968 599 369 38,12 1 2004 1.056 644 412 39,02 3 2005 1.058 577 481 45,46 3 2006 1.090 640 450 41,28 2 2007 1.146 582 564 49,21 2 2008 1.186 589 597 50,34 0 2009 1.132 515 617 54,51 3 2010 1.239 496 743 59,97 1 2011 1.167 438 729 62,47 0 2012 1.198 407 791 66,03 4 2013 1.255 398 857 68,29 0 2014 1.348 412 936 69,44 1 2015 1.377 448 929 67,47 1 2016 ** 811 0 * Die Zahlenwerte beziehen sich auf die Anzahl der im jeweiligen Geburtsjahr nichtehelich geborenen Kinder. Über die Anzahl der Kinder, bei denen die Eltern aufgrund nachfolgender Eheschließung gemeinsames Sorgerecht erlangt haben, gibt es leider keine Statistik. ** Leider liegt die Gesamtanzahl der nichtehelichen Geburten für das Jahr 2016 noch nicht vor. *** Die Möglichkeit einer gerichtlichen Übertragung der gemeinsamen Sorge wurde erstmals mit dem „Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern“ geschaffen, das zum 19. Mai 2013 in Kraft trat. Die gemeinsame Sorge bei nicht verheirateten Eltern ist seit 1. Juli 1998 durch die Abgabe von sogenannten Sorgeerklärungen möglich. Ab diesem Zeitpunkt konnte sie auch für Kinder, die vorher geboren sind, abgegeben werden. Von dieser Möglichkeit haben jedoch nur wenige Eltern Gebrauch gemacht haben. Dafür besteht für jüngere Kinder immer häufiger ein gemeinsames Sorgerecht. Zur Verdeutlichung dieser Entwicklung enthält die obige Tabelle bewusst auch noch Werte für Kinder die zwischenzeitlich volljährig sind (Geburtsjahrgänge 1996 – 1997). Sind Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, bestimmt § 1626 a BGB, dass die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, soweit die Eltern keine Sorgeerklärungen abgegeben haben und auch keine Übertragung der gemeinsamen Sorge durch das Familiengericht erfolgte (diese Möglichkeit wurde durch die Sorgerechtsreform 36 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 2013 neu geschaffen!). Bei jedem Geburtsjugendamt wird ein sogenanntes Sorgeregister geführt. Eintragungen in dieses Register erfolgen, wenn Sorgeerklärungen abgegeben wurden oder eine familiengerichtliche Übertragung erfolgte. Soweit keine Eintragungen im Sorgeregister vorliegen, kann die Mutter beim Wohnsitzjugendamt hierüber eine Bescheinigung verlangen (Negativattest), um damit die Alleinsorge nachzuweisen. Sofern Wohnsitzjugendamt und Geburtsjugendamt auseinander fallen, müssen zwischen den beiden Jugendämtern die Daten ausgetauscht werden. Die Tätigkeit des Sorgeregisters des Jugendamtes der Stadt Karlsruhe ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Eintragungen ins Sorgeregister 785 862 929 983 1.047 1.041 Ausstellung von Negativattesten 418 464 437 514 548 547 Anfragen an Geburtsjugendamt 36 55 56 67 97 90 Auskunft an örtlich zuständiges Wohnsitzjugendamt 416 379 343 374 433 411 Sonstige Auskünfte und Tätigkeiten * * 91 171 171 152 Tätigkeiten insgesamt 1.654 1.760 1.856 2.109 2.296 2.241 * Bis 2012 sind die „sonstigen Auskünfte und Tätigkeiten“ bei den „Auskünften an das örtlich zuständige Jugendamt“ enthalten. Da diese Auskünfte und Tätigkeiten stark zugenommen haben, werden sie ab 2013 gesondert ausgewiesen. UNTERHALTSVORSCHUSSKASSE Die Unterhaltsvorschussleistung ist eine finanzielle Hilfe für alleinerziehende Elternteile. Sie wird in der Regel für Kinder gewährt, die vom anderen Elternteil nicht mindestens Unterhalt in Höhe der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erhalten und das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Insoweit ist diese Leistung ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung von Kinderarmut in Karlsruhe. Der Leistungszeitraum beträgt 72 Monate. Unterhaltsleistungen an Kindern 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Anzahl der Kinder zum Stichtag 31. Dezember eines jeden Jahres, die Unterhaltsvorschussleistungen erhielten 1.408 1.302 1.308 1.218 1.146 1.147 Anzahl der Kinder, die insgesamt Unterhaltsvorschussleistungen erhielten 1.957 1.824 1.807 1.722 1.628 1.572 davon Neuzugänge im jeweiligen Jahr 467 416 505 414 410 426 Anzahl der Kinder, bei denen die Leistung eingestellt wurde 549 522 499 504 482 425 ENTWICKLUNG DER AUFWENDUNGEN UND ERTRÄGE Die Unterhaltsvorschussleistungen werden zu 2/3 von Bund und Land und zu 1/3 von der Stadt Karlsruhe getragen. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der entstehenden Aufwendungen auf. Bei den aufgeführten Erträgen handelt es sich überwiegend um Unterhaltsleistungen, die im Rahmen des Rückgriffs von barunterhaltspflichtigen Elternteilen erlangt werden konnten. 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Aufwendungen in Euro 2.775.996 2.646.071 2.523.219 2.437.725 2.416.712 2.462.731 Erträge in Euro 691.833 795.458 720.807 730.086 705.941 641.053 Erträge in Bezug zu den Aufwendungen in Prozent 24,92 30,00 29,00 29,95 29,21 26,03 Netto in Euro 2.084.163 1.850.613 1.802.412 1.707.639 1.710.771 1.821.678 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 37 Die Höhe der jährlichen Aufwendungen für die Unterhaltsvorschussleistungen wird wesentlich dadurch beeinflusst, wie lange für ein Kind insgesamt Unterhaltsvorschuss gewährt werden muss. Die Gesamtdauer des Leistungsbezuges von Fällen, die seit 2013 eingestellt wurden, ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: Gesamtdauer des Leistungsbezuges 2013 2014 2015 2016 Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent 1 bis 24 Monate 186 37 172 34 156 32 142 33 25 bis 48 Monate 105 21 109 22 100 21 93 22 49 bis 72 Monate 208 42 223 44 226 47 190 45 Gesamt 499 100 504 100 482 100 425 100 38 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 2. JUGEND- UND DROGENBERATUNGSSTELLE ZIELE UND AUFGABEN Leitende Ziele der Suchtprävention sind:  Allgemeine Förderung der psychosozialen Gesundheit.  Vermeidung von Suchtbildung und anderer selbst- und fremdschädigender Verhaltensprozesse. Hieraus ergeben sich folgende Aufgabenstellungen: 1. Information und Sensibilisierung Suchtprävention vermittelt korrektes Wissen über legale und illegale Drogen und andere Suchtmittel und -formen, einschließlich ihrer positiven und negativen Wirkungen, über gesetzliche Regelungen, wirtschaftliche Hintergründe und gesellschaftliche Zusammenhänge, Rituale, Geschichte, Kultur, Missbrauch, Abhängigkeit und deren Wirkungen, Beratungs- und Therapiemöglichkeiten. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 39 2. Verbesserung der individuellen Handlungskompetenzen Selbstbewusste und selbstverantwortliche Menschen können mit schwierigen Lebenssituationen so umgehen, dass sie daran wachsen und sich selbst stabilisieren. Suchtprävention fördert bei Einzelnen oder Gruppen Konfliktfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Alltags- und Lebensbewältigung, Problemlösungsfähigkeiten, Umgang mit Gefühlen, um nur einige Begriffe zu nennen. 3. Soziale Integration und Förderung verbesserter Lebensbedingungen Suchtverhalten wird zu einem wesentlichen Teil auf mangelnde Integration und Anerkennung zurückgeführt. Isolation und mangelndes Selbstwertgefühl können zu Verhaltensweisen führen, welche darauf abzielen, die psychische Befindlichkeit mittels Drogen und anderen Suchtmitteln zu verbessern. Es gilt, soziale Ausgrenzung frühzeitig zu vermeiden und dem Einzelnen Anerkennung zuteil werden zu lassen. Suchtprävention hilft mit bei der Gestaltung und Verbesserung struktureller Lebensbedingungen in Kindergarten, Schule, Arbeitswelt und Freizeit. 4. Förderung der Befähigung von Bezugspersonen im Umgang bei Auffälligkeiten Durch Seminare, Fortbildung, berufsübergreifenden Informations- und Erfahrungsaustausch werden Sensibilisierung in Bezug auf Gefährdung hergestellt und Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt. AKTIONEN UND VERANSTALTUNGEN Die Tabelle auf der Seite 41 zeigt eine Übersicht der geleisteten Aktivitäten. Neben der Veranstaltungsart enthält sie Hinweise auf Zielgruppen und auf die besondere Beteiligung einzelner Institutionen. Die Anzahl der erreichten Personen aus den Zielgruppen von 1990 bis 2016 beläuft sich nach unseren durchgeführten Erhebungen auf rund 151.000 Personen. Unseren Erfahrungen nach teilt sich diese Zahl etwa hälftig in Personen, die erreicht wurden mit a) allgemeinen Informationen, die Kontakte im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der kurzzeitigen Nachfragen umfassen und b) intensiven Informationen, mit zeitlich und inhaltlich ausgedehnten Kontakten und Gesprächen im Rahmen von Seminaren und speziellen Veranstaltungen für bestimmte Zielgruppen. Im Zusammenhang mit der Umsetzung von Aufträgen sind an dieser Stelle folgende durchgeführte oder initiierte Vorhaben zu erwähnen:  Konzeptionelle Weiterentwicklung, Durchführung und Begleitung des Projektes „Jugendschutz Karlsruhe“.  Umsetzung und Durchführung des Alkohol-Präventionsprojektes „Tom & Lisa“ für die Zielgruppe der Jugendlichen.  Durchführung des Projektes „Reset C“ für erstauffällige Drogenkonsumierende.  Umsetzung des Konzeptes „Move – Motivierende Kurzintervention bei konsumierenden Jugendlichen“ in Form von Weiterbildungsmaßnahmen bei Multiplikatoren.  Reorganisation, Neuausrichtung und Zuordnung der Präventionsangebote für Gruppen nach dem Transtheoretischen Model (TTM).  Inhaltliche Umsetzungsarbeit mit den Präventionsbeauftragten des Regierungspräsidiums im Zusammenhang mit dem Präventionskonzept für Schulen in Baden-Württemberg „stark.stärker.WIR“, insbesondere Entwicklung eines Stufenplans zum Umgang mit Substanzkonsum in der Schule. Für detaillierte Informationen zur Entwicklung des Stufenplans siehe Seite 42. AUSWERTUNG JUGENDSCHUTZ KARLSRUHE 307 Mitarbeitende haben über das Jahr an zehn Einsatztagen bei sieben Veranstaltungen 3.320 Jugendliche angesprochen. Dabei ergaben sich 91 Überstellungen an die Mitarbeitenden im Zentralteam, die wiederum 50 Jugendliche an ihre Eltern überstellen mussten. Von den Teams wurde veranlasst, dass Jugendliche selbstständig 269 Flaschen Alkoholika entsorgten. Die höchsten, festgestellten Alkoholwerte lagen bei jeweils 2,38 Promille bei einem 16-jährigen beziehungsweise 17-jährigen Mädchen und bei 1,84 Promille bei einem 15-jährigen Jungen. 40 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 Bei einzelnen Veranstaltungen waren vor Beginn Vorteams im Veranstaltungsgebiet und der Umgebung unterwegs, die den Lebensmitteleinzelhandel, die gastronomischen Anbieter und deren Bedienstete zum Thema Jugend und Alkohol sensibilisierten und mit Postern, Werbematerialien, Ratschlägen und Hinweisen zum Umgang mit Jugendlichen aufklärten beziehungsweise unterstützten. ÜBERSICHT JUGENDSCHUTZ KARLSRUHE Veranstaltung Mitarbeiter gesamt (Polizei, med. Serv., SJB) Anspra- chen Überstell- ungen an Zentralteam Überstell- ungen an Eltern Einge- zogene Alkoholika Höchst- werte Alkohol Alter Jugend- liche Altstadtfest Durlach 27/P: 4, MED: 4, SOZ: 11, SJB: 8 172 5 3 37 2,18 ‰ 17 W Altstadtfest Durlach 27 / P:4, MED:4, SOZ:10,SJB:9 128 0 0 0 - - Das Fest 43 / P:7, MED:7, SOZ:19, SJB:10 202 11 3 46 1,84 ‰ 15 M Das Fest 37 / P:6, MED:7, SOZ:16, SJB:8 435 8 3 26 1,60 ‰ 15 M Das Fest 38 / P:8, MED:7, SOZ:16, SJB:7 364 3 3 32 1,50 ‰ 15 W Faschingsumzug Daxlanden 24 / P:4, MED:4, SOZ:11, SJB:5 498 15 12 26 2,38 ‰ 17 W Faschingsumzug Durlach 31 / P:5, MED:5, SOZ:12, SJB:9 446 17 11 23 1,94 ‰ 15 W Faschingsumzug Karlsruhe 38 / P:6, MED: 6, SOZ:17, SJB:9 724 16 9 63 1,42 ‰ 15 M Kerwe Neureut 19 / P:4, MED:3, SOZ:8, SJB:4 21 0 0 0 - - 307 3.320 91 50 269 Ø 1,91 ‰ Ø 15,6 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 41 MASSNAHMENÜBERSICHT Veranstaltungen Zielgruppen Beteiligung Ort Personen Stunden 5 Alkohol- Präventionsprogramm Tom und Lisa Schülerinnen/ Schüler diverse Schulen, Multiplikatoren diverse Schulen, JDB 174 70 1 Aids- und Hepatitisprävention U-Häftlinge Aidshilfe, JVA JVA Karlsruhe 15 8 4 Reset Cannabis Jugendliche und junge Erwachsene JDB, JGH, Suchtmediziner, Ex-User JDB- Gruppenraum 52 100 47 Gruppeninformation für Schulklassen Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien Schülerinnen/ Schüler diverse Schulen JDB- Gruppenraum; Schulen 950 270 3 Öffentlichkeitsarbeit Öffentlichkeit Stadt Karlsruhe, SJB, Landkreis Karlsruhe, JDB, verschiedene Schulen JDB- Gruppenraum, ZKM Karlsruhe 642 69 4 Gruppeninformation KSC Jugend KSC Jugend Rehaklinik Freiolsheim/ KSC JDB, KSC Sportplatz, Rehaklinik Freiolsheim 39 26 4 Gruppeninformation Auszubildende, Betriebe Azubis diverse Schulen beziehungsweise Betriebe JDB, diverse Schulen 71 28 2 Gruppeninformation Berufsschule Jugendliche und junge Erwachsene Carl-Hofer-Schule JDB- Gruppenraum 74 14 1 Gruppeninformation Ausbildung/Studium Fachschülerinnen /Fachschüler, Studierende Pädagogische Hochschule Pädagogische Hochschule 51 6 3 Gruppeninformation für FSJ‘ler FSJ‘ler Bildungszentrum Karlsruhe JDB, Bildungs- zentrum 67 26 4 Informations- und Fortbildungsveranstaltungen Berufskollegen, Lehrer, Pädagogen JDB, Schulsozialarbeit JDB- Gruppenraum 34 17 43 Arbeitskreise versch. Netzwerkpartner JDB, STJA, städtische Ämter, freie Träger, Sozialministerium untersch. Orte 372 141 2 Arbeitstagung in Baerenthal beziehungsweise Akademie Rüppurr Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen im Projekt Jugendschutz Karlsruhe, Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen JDB JDB, Polizei, Rettungsdienst, JDB Baerenthal Rüppurr 39 128 10 Jugendschutzeinsätze Jugendliche JDB, Polizei, Rettungsdienst gemäß Einsatzplan 2016 4193 2421 2 Theateraufführungen Schulklassen, Öffentlichkeit StJA Anne-Frank-Haus, Fachklinik Freiolsheim Anne-Frank- Haus 265 32 42 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 PERSONALSTUNDENEINSATZ IN DER PRÄVENTION Für die Durchführung der 135 Veranstaltungen und Projekte wurden im Jahr 2016 3.356 Arbeitsstunden aufgewandt. Diese Stunden wurden zum Teil durch die Mitarbeitenden der Jugend- und Drogenberatungsstelle der Stadt Karlsruhe auch außerhalb ihrer regulären Arbeitszeit erbracht. Im Bedarfsfall erfolgte die Ergänzung durch externe Fach- und Honorarkräfte und ehrenamtliche Mitarbeiter. Nicht enthalten sind Zeiten der Vor- und Nachbereitung der Einzelaktivitäten durch das Präventionsbüro. MASSNAHMENPLANUNG 2017  Ausweitung des Projektes „Jugendschutz Karlsruhe“ Richtung Faschingsumzüge.  Qualitätssicherung Projekt „Jugendschutz Karlsruhe“.  Umsetzung Informations- und Schulungsveranstaltungen.  Konzeptionelle Weiterentwicklung der Präventionsveranstaltungen mit Schülerinnen und Schülern.  Fortsetzung Schulungsmaßnahmen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus dem ehrenamtlichen und professionellen Bildungs- und Hilfebereich.  Mitwirkung bei der Gestaltung und Umsetzung des Schul-Präventionskonzeptes „stark, stärker, WIR“. EIN STUFENPLAN ZUM UMGANG MIT SUBSTANZKONSUM AN SCHULEN Mitarbeitende des Präventionsbüros der Jugend- und Drogenberatung Karlsruhe haben in Zusammenarbeit mit dem Präventionsteam des Regierungspräsidiums Karlsruhe ein Stufenkonzept für Schulen entwickelt. Dieses soll helfen, mit Schülerinnen und Schülern umzugehen, die im schulischen Kontext mit Rauschmittelkonsum aufgefallen sind. Der vierstufige Plan kann im Konsens aller Beteiligten (Schulleitung, Lehr- und Beratungsfachkräfte, Schülerinnen und Schüler, Elternvertretung) von den einzelnen Schulen übernommen und individuell angepasst werden. Der Stufenplan soll die Schulordnung ergänzen. Er verbietet zum Einen klar den Konsum, den Erwerb und die Weitergabe von Rauschmitteln und macht zum Anderen Vorschläge, wie bei Verstößen gegen dieses Verbot vorgegangen werden kann. Die vier Stufen beinhalten  eine verständnisvolle, wertschätzende Grundhaltung gegenüber Schülerinnen und Schülern mit Problemen,  konkrete Unterstützungsangebote,  Aufforderungen zur Inanspruchnahme von Hilfe und zur Änderung des Problemverhalten und Maßnahmen zur Kontrolle der Verhaltensänderungen,  wenn das Problemverhalten weiterhin besteht, zunehmende Auflagen und Sanktionen. Der Stufenplan kann, analog zu Brandschutzvorkehrungen, im Ernstfall Handlungssicherheit geben. Zudem hilft er, die Schülerinnen und Schüler an der Schule zu schützen und auch den Eltern zu vermitteln, dass die Schule einem möglichen Drogenproblem verantwortungsvoll entgegenwirkt. Neben einer kurzen Zusammenfassung des Konzepts auf einem Flyer und einer ausführlicheren Beschreibung des Stufenplans, befinden sich auf der Homepage des Präventionsbüros zusätzliche Materialien, die frei heruntergeladen werden können: Ein Protokoll für die Durchführung eines Gesprächs mit der Schülerin oder dem Schüler, Vorschläge für einen Brief an die Eltern und die Schulleitung sowie ein Selbstreflexionsbogen für die betroffenen Schülerinnen oder Schüler, um den eigenen Substanzkonsum zu überdenken. Im Rahmen des Baden-Württemberg weiten Präventionsprogramms „stark.stärker.WIR“ wurden der Stufenplan und seine praktische Anwendung bislang in drei ganztägigen Schulungen den Präventionskräften der Stadt Karlsruhe und des Landkreises vermittelt. Mehrere Institutionen der Jugendhilfe (zum Beispiel Wohngruppen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) erhielten ebenfalls Fortbildungen zu diesem Stufenplan, um ihn in ihren Einrichtungen individuell anzupassen. Das Interesse an diesem Konzept erscheint groß, so dass im Jahr 2017 weitere Schulungen geplant sind. Rebecca Leopold, Dieter Moser, Julia Schäfer, Sabine Krah SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 43 3. JUGENDGERICHTSHILFE MITWIRKUNG IM VERFAHREN NACH DEM JUGENDGERICHTSGESETZ GEMÄSS § 52 SGB VIII Das Jugendamt (Jugendgerichtshilfe) wirkt in allen Ermittlungs- und Strafverfahren gegen junge Menschen zwischen 14 Jahren und 20 Jahren mit. Diese Pflichtaufgabe umfasst zum einen die Prüfung, ob aus Anlass des Tatvorwurfs Jugendhilfeleistungen in Betracht kommen, zum anderen sollen die „erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte im Verfahren vor den Jugendgerichten zur Geltung“ (vergleiche § 38 Jugendgerichtsgesetz) gebracht werden. Die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft übersendet der Jugendgerichtshilfe die Strafanzeigen, die in Karlsruhe wohnhafte oder sich auch nur vorübergehend hier aufhaltende Jugendliche (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) betreffen. Die Grundlage für die nachfolgenden Schaubilder und Ausführungen bildet die im Sachgebiet geführte Statistik. Die Datenerhebung erfolgt, wenn die Strafverfahren abgeschlossen und die erteilten Weisungen und Auflagen erledigt worden sind. Das folgende Schaubild zeigt die Entwicklung der vergangenen Jahre: Die Anzahl der abgeschlossenen Fälle ist im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus der rückläufigen Zahl der unerlaubten Einreise junger Menschen aus Krisengebieten. Die Schere zwischen der Anzahl der Verfahren gegen Heranwachsende gegenüber den Verfahren gegen Jugendliche ist erneut weiter auseinander gegangen. Dieser Trend hält seit 2011 an und wurde nur 2014 und 2015, durch den starken Anstieg der Zahl der Jugendlichen aus Krisengebieten die unerlaubt eingereist sind, kurzzeitig unterbrochen. Die Personengruppe der 18 bis 20-Jährigen stellt somit weiterhin einen Schwerpunkt in unserer Arbeit dar. Die Entwicklung geeigneter Angebote für diesen Personenkreis steht dabei im Fokus. In enger Zusammenarbeit mit dem Sozialen Dienst wird dabei versucht, die oftmals schwierige Situation junger Menschen, die nach vielen Jahren in der Jugendhilfe, jetzt auf eigenen Füßen stehen wollen durch adäquate Begleitung zu stabilisieren. 2. 71 9 2. 60 2 2. 63 7 2. 53 6 2. 58 7 2. 63 4 2. 57 4 2. 77 7 2. 60 3 2. 83 8 2. 76 4 1. 44 5 1. 43 7 1. 39 1 1. 30 5 1. 34 8 1. 30 0 1. 14 5 1. 18 1 1. 19 8 1. 32 1 1. 19 9 1. 27 4 1. 16 5 1. 24 6 1. 23 1 1. 23 9 1. 33 4 1. 42 9 1. 59 6 1. 40 5 1. 51 7 1. 56 5 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Abgeschlossene JGH-Fälle davon Jugendliche davon Heranwachsende 44 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 Übersicht nach Geschlecht sowie Nationalität Jugenddelinquenz ist nach wie vor eine Auffälligkeit junger Männer. Der Anteil Nicht-Deutscher war 2015 erstmals höher als der der deutschen jungen Männer. Die Erklärung dafür ist einfach, auch hier spielt die große Anzahl der unerlaubt „Eingereisten“ die entscheidende Rolle. Die Zahlen 2016 sind in diesem Bereich nahezu identisch. Übersicht Deliktspektrum männliche Deutsche 39 % weibliche Deutsche 14 % männliche Nicht- Deutsche 40 % weibliche Nicht- Deutsche 7 % Leistungs- erschleichung 23 % Ladendiebstahl 9 % sonstige Eigentumsdelikte 12 %Betrug 3 % Sachbeschädigung 4 % Beleidigung 3 % Bedrohung 1 % Körperverletzung 5 % gefährliche Körperverletzung 2 % Verkehr 4 % Verg. gg. BtmG 11 % WaffenG 1 % AuslG 14 % sonstige Vergehen 7 % Raub, räuberische Erpressung und sonstige Verbrechen 1 % SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 45 Die strafrechtlichen Auffälligkeiten junger Menschen liegen nach wie vor eher im Bereich leichter bis mittlerer Kriminalität. Leistungserschleichungen und Eigentumsdelikte überwiegen, der Anteil der Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Ausländergesetz ist von 6 Prozent im Jahr 2014 auf 14 Prozent im Jahr 2015 gestiegen, diese Zahl blieb 2016 identisch. Die Zahlen im Bereich Gewaltdelikte sind seit vielen Jahren nahezu unverändert und liegen nach Zusammenfassung aller dazugehörender Delikte bei circa 10 Prozent. Ebenso verhält es sich bei den Zahlen aus dem Bereich der Betäubungsmittelkriminalität. Übersicht Reaktionsformen der Justiz Auch die Reaktion der Justiz auf die strafrechtliche Auffälligkeit junger Menschen ist seit vielen Jahren beständig. Dem liegt eine ebenso langjährige intensive und konstruktive Kooperation zwischen den Verfahrensbeteiligten zugrunde. Insbesondere die nachhaltige Entwicklung geeigneter erzieherischer Maßnahmen in Kooperation mit den örtlichen Jugendhilfeträgern ermöglicht, dass ein Großteil der Verfahren noch im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung eingestellt werden kann. Hinter der Abkürzung OWi verbergen sich vom Ordnungsamt verhängte Geldbußen, die überwiegend aufgrund von Schulversäumnissen erteilt und vom Jugendrichter in gemeinnützige Arbeit umgewandelt wurden. Im Rahmen der Gespräche hinsichtlich der Vermittlung einer geeigneten Einrichtung zur Ableistung der Stunden findet dann einzelfallabhängig auch eine Klärung statt, ob Jugendhilfeleistungen erforderlich sind. Der Fallzuwachs in diesem Bereich erfordert eine enge Kooperation mit dem Sozialen Dienst der in den letzten Jahren ein umfangreiches Konzept für „Schulschwänzer“ erarbeitet hat. Einstufung AG gemäß § 47 JGG 3 % Einstufung StA gemäß § 45,1 JGG 34 % Einstufung StA gemäß § 45,2 JGG 19 % Freispruch 1 % OWi 6 % sonstige Einstufung durch AG 3 % sonstige Einstufung durch StA 16 % Strafbefehl 9 % Verurteilung 9 % 46 | JUGENDHILFEBERICHT 2013 4. JUGENDHILFEPLANUNG ORGANISATORISCHE ZUORDNUNG In den §§ 79 bis 80 SGB VIII ist verankert, dass die Jugendhilfeplanung ein Instrument zur systematischen und zukunftsgerichteten Gestaltung und Entwicklung von Handlungsfeldern der Jugendhilfe darstellt. Sie verfolgt das Ziel, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen und ein qualitativ und quantitativ bedarfsgerechtes Jugendhilfeangebot rechtzeitig und ausreichend bereitzustellen. Aufgabe der Jugendhilfeplanung ist es, sich einen Überblick über das bestehende Angebot zu verschaffen, Entwicklungen zu beschreiben, weitere Bedarfe festzustellen und in enger Kooperation mit den Freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe darauf hinzuwirken, dass notwendige neue Angebote auf den Weg gebracht werden. Dieses Aufgabengebiet ist der Jugendamtsleitung mit zwei Stabsstellen (80 Prozent und 97 Prozent) direkt zugeordnet mit den Schwerpunkten Kindertagesbetreuung für Kinder im Vorschulalter und Schulkindbetreuung. Die Jugendhilfeplanung wird durch eine Verwaltungskraft (33 Prozent) unterstützt. Zudem ist die Servicestelle Kinderbetreuung (38 Prozent) der Jugendhilfeplanung zugeordnet, welche Eltern im Zusammenhang mit dem Rechtsanspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege nach § 24 SGB VIII berät, genauso wie der Support (50 Prozent) für das im Januar 2014 in Betrieb genommene einheitliche online- gestützte Such- und Anmeldeverfahren für Karlsruher Kindertageseinrichtungen. Zur Entlastung und Beantwortung allgemeiner Anfragen rund um Kindertagesbetreuungsplätze ist die Behördennummer 115 eingebunden. Zum 1. April 2016 wurde befristet eine Projektstelle (50 Prozent) zur Suche und Anschaffung einer neuen Software zur Ablösung des aktuellen Kita-Portals eingerichtet. KINDERTAGESBETREUUNG Anzahl der Kinder Plätze Kindertageseinrichtungen von 54 Trägern Gruppen 0 bis 3 Jahre 8.189 2.973 (ohne Kindertagespflege) 200 (inklusive betreute Spielgruppen) 667,5 3 bis 6 Jahre 8.844 7.911 7 bis 11 Jahre 9.647 2.293 (ohne Kindertagespflege) 37 114,5 Gesamt 26.451 13.094 (Stand: 31.Dezember 2016) SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 47 JUGENDHILFEPLANUNG FÜR KINDER IM VORSCHULBEREICH Weiterhin steigende Kinderzahlen aufgrund steigender Geburtenzahlen und Wanderungsüberschüssen haben auch im Jahr 2016 den weiteren Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder im Vorschulalter erforderlich gemacht. Mit dem Ziel, das Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsangebot weiterhin bedarfsgerecht auszubauen, wurden im Jugendhilfeausschuss im März, Juli und November 2016 neue Kita-Projekte vorberaten und vom Gemeinderat beschlossen. Dadurch wurden 15 Erweiterungs- oder Neubauprojekte auf den Weg gebracht, mit denen in den Jahren 2016 bis 2018 insgesamt 140 neue Plätze für Kinder unter drei Jahren und 190 Plätze für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt geschaffen wurden. Mit dem im August 2013 in Kraft getretenen Rechtsanspruch für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege steht Sorgeberechtigten die Möglichkeit offen, diesen Anspruch bei Nichterfüllung gegebenenfalls gerichtlich einzuklagen. Dabei richtet sich eine etwaige Klage an den öffentlichen Träger der Jugendhilfe, also an die Stadt Karlsruhe. Vor diesem Hintergrund stellt die Weiterentwicklung eines qualitativ und quantitativ bedarfsgerechten Angebots im Bereich Kindertagesbetreuung eine Aufgabe dar, deren Erfüllung die Stadt Karlsruhe davor bewahren kann, bei einschlägigen gerichtlichen Klagen zu unterliegen und regresspflichtig zu werden. Neben den Beratungs- und Koordinierungsaufgaben beim weiteren Ausbau der Kindertageseinrichtungen besteht eine wesentliche Aufgabe der Jugendhilfeplanung darin, Trägervertreterinnen und Trägervertretern, Kita-Leitungen, Fachberaterinnen und Fachberatern sowie weiteren Kooperationspartnern regelmäßige Informations- und Austauschplattformen zu organisieren und durchzuführen. Die betreffenden Arbeitskreise unter Federführung der Jugendhilfeplanung, daran Teilnehmende und die Anzahl der Sitzungen sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen. Bezeichnung Teilnehmende Anzahl Sitzungen 2016 Arbeitsausschuss Trägerkonferenz Trägervertretungen, Gesamtelternbeirat 4 Trägerkonferenz Alle Träger Karlsruher Kindertageseinrichtungen und Betreuter Spielgruppen 3 Fachberatungsrunde Fachberatungen der Träger 5 Qualitätszirkel Sprachbildung Katholische Fachschule für Sozialpädagogik Agneshaus, Büro für Integration, Tutorinnen für Sprachbildung, Sprachförderkräfte 5 Stadtinterner Arbeitskreis zu Familienzentren Abteilung Kindertageseinrichtungen, Sozialer Dienst, Psychologische Beratungsstellen, Kinderbüro, Jugendhilfeplanung, Büro für Integration, Finanz- und Rechnungswesen, Stadtjugendausschuss 3 Arbeitskreis Kinder mit besonderen emotionalen und sozialen Bedürfnissen Karlsruher Vereinigung zur Hilfe für psychisch kranke Kinder und Jugendliche e. V., Heilpädagogischer Fachdienst, Frühe Prävention Stadt Karlsruhe 5 Aus dem trägerübergreifenden Arbeitskreis der Fachberatungen ging ein Vorschlag zur Aktualisierung des städtischen Raumprogramms für Kindertageseinrichtungen hervor. Dieser soll in einem nächsten Schritt verwaltungsintern abgestimmt werden und im Jahr 2017 dem Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Im Rahmen des im Herbst 2015 geründeten stadtinternen Arbeitskreises zu Familienzentren wurden Eckpunkte für Familienzentren in Karlsruhe erarbeitet, die eine Arbeitshilfe für die weitere Planung von Familienzentren in Karlsruhe darstellen. 48 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 ERHEBUNG ZU KINDERN MIT BESONDEREN EMOTIONALEN UND SOZIALEN BEDÜRFNISSEN IN KINDERTAGESEINRICHTUNGEN (KITAS) Im Rahmen des fachübergreifenden Arbeitskreises „Kinder mit besonderen emotionalen und sozialen Bedürfnissen“ wurde in 2016 unter Federführung der Jugendhilfeplanung eine Erhebung durchgeführt. Ausgangspunkt war die Diskussion, dass immer mehr Kinder aufgrund ihres Verhaltens in Kitas auffallen und sich teilweise die Einrichtungen, trotz der Möglichkeit des Heilpädagogischen Fachdienstes, ohne eine weitere Unterstützung nicht mehr in der Lage sehen, ihrem pädagogischen Auftrag gerecht werden zu können. Damit wären dann gerade die Kinder betroffen, die besonders durch frühkindliche Bildung und Betreuung unterstützt werden sollten. In Kooperation mit Studierenden der PH Karlsruhe wurden im Rahmen eines Praxisforschungsprojektes alle 192 Karlsruher Kindertagestätten angeschrieben, auf der Grundlage der Kriterien des PERIK-Beobachtungsbogens (Mayr & Ulich, 2006) eine Einschätzung betroffener Kinder vorzunehmen. Ziel war vor allem festzustellen, um wie viele Kinder in Karlsruhe es sich tatsächlich handelt. 78 Prozent der Kitas haben sich an der Erhebung beteiligt. Die Auswertung ergab, dass 13,6 Prozent der 7620 angegebenen Kinder erhöhte emotionale Bedürfnisse aufweisen. Dabei gehörten 895 von den 1.039 Kindern mit Auffälligkeiten zu der Gruppe der Drei- bis Sechsjährigen, wobei die Dreijährigen deutlich weniger benannt sind als die Vier- und Fünfjährigen. Bei 177 Kindern wurde ein Verlassen der Kita in Betracht gezogen. 31 haben tatsächlich die Kita verlassen, was allerdings auch auf Veranlassung der Eltern oder durch andere Umstände begründet sein kann. Im Hinblick auf eine Qualitätsentwicklung und Unterstützung der Einrichtungen wurden die Kitas gefragt, was für ihre Arbeit mit diesen Kindern hilfreich wäre. Mehr Personal unter anderem auch besetzt durch andere Professionen wie beispielsweise Heilpädagogen wurde mit Abstand am meisten gewünscht (siehe Grafik oben). Positiv war festzustellen, dass vielen Kitas Unterstützungsangebote bekannt sind und mit Fachstellen von außen wie beispielsweise dem Heilpädagogischen Fachdienst oder dem Sozialem Dienst kooperiert wird. 10410 6581 1039 0 2000 4000 6000 8000 10000 12000 Betroffene Kinder KiTa Plätze gesamt Kinderanzahl beteiligt nicht betroffen Kinderanzahl betroffen 39 % 7 % 9 %1 % 19 % 11 % 13 % 1 % Wünsche/Anregungen Personalsituation Elternarbeit Kinderzahlen Angebote Kooperationen mit Fachstellen Beratungs-/ Weiterbildungsangebote finanzielle/zeitliche/räumliche Ressourcen Sonstiges Beratungs-/Weiterbildungsangebote SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 49 Parallel zu der quantitativen Erhebung hat eine andere Praxisgruppe der PH Karlsruhe qualitative Interviews mit acht Fachkräften aus Einrichtungen, die an der Erhebung teilgenommen haben, durchgeführt. Das Ergebnis bestärkte die Aussagen der Erhebung. Zusammenfassend wurde festgestellt, dass Anforderungen an das Fachpersonal in Kitas teilweise bis an die Grenzen gestiegen sind. Eine Einbindung anderer Professionen und Beratungsstellen ist notwendig. Eine Aufstockung des Personals und eine entsprechende Anerkennung des Berufstandes wurden stark gewünscht, was im Hinblick auf die Aufgabe und die Verantwortung in der Kindertagesbetreuung sicher berechtigt ist. KITA-PORTAL ZUR ANMELDUNG IN KINDERTAGESEINRICHTUNGEN FÜR KINDER VON 0 BIS 6 JAHREN Das zentrale System für die Kindergarten-Anmeldung ist seit Januar 2014 im Einsatz. Das System ist unter der Adresse: www.karlsruhe.de/kindergartenportal erreichbar. Mit dieser Anwendung können Eltern mit Wohnsitz im Stadtkreis Karlsruhe ihre Kinder (auch ungeborene) für einen Kita-Platz anmelden. (Ausnahme Betriebskindertageseinrichtungen: Hier ist der Wohnort auch außerhalb möglich). Die Anmeldungen können für alle Karlsruher Kindertageseinrichtungen vorgenommen werden. Das Kita-Portal bietet eine zentrale Anmeldung, aber keine zentrale Platzvergabe. Die Platzvergabe liegt auch weiterhin in der Verantwortung der Kindertageseinrichtungen und deren Träger. Die Stadt Karlsruhe bietet einen technischen Support. Darüber ist es auch Familien ohne eigene E-Mail-Adresse problemlos möglich, die Kinder für einen Kindergarten anzumelden. 2015 wurden von der Supportstelle 70 Konten in Stellvertretung für Eltern/Sorgeberechtigte angelegt. Insgesamt haben sich circa 2.100 Nutzer registriert und es wurden circa 25.300 Platzanfragen (Anträge) bei Kindertagesstätten über das System gestellt. Seit Mai gibt es eine Projektstelle zur Auswahl und Beschaffung einer neuen Softwarelösung für die Suche und Anmeldung aller Karlsruher Kindertageseinrichtungen. Aufgrund der Kündigung des Softwarewartungsvertrages durch das Softwareunternehmen und die Einstellung des Vertriebs sowie vielfältiger Unzulänglichkeiten, wird es ein Ausschreibungsverfahren zur Auswahl geben. Die Entwicklung einer neuen Lösung wird nicht angestrebt, vielmehr soll ein am Markt gängiges und erprobtes Produkt ausgewählt werden, dass den Kompatibilitätsanforderungen der Systeme der Stadt Karlsruhe genügt. SERVICESTELLE KINDERBETREUUNG Die Informations- und Servicestelle ist Ansprechpartnerin für:  Kindertagesbetreuung bis Schuleintritt  Angebote und Angebotsformen in Karlsruhe einschließlich Kindertagespflege  Erläuterung des grundsätzlichen Anmeldeverfahrens  Informationen über freie Plätze  Beratung zu konkreten Betreuungswünschen  Information über Alternativen  Beratung zum Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung  Besprechung von spezifischen Anfragen  Aufnahme von Beschwerden Auswertung 2016: 2016 gab es 1.051 Anfragen bei der Servicestelle. In der überwiegenden Mehrheit fand die Kontaktaufnahme per Telefon statt. Die Servicestelle war aufgrund von personellen Veränderungen eine Zeit lang nicht besetzt. 50 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 Kontaktaufnahme 0 100 200 300 400 500 600 700 800 Allgemeine Beratung Kitaplatzsuche und -vermittlung Fragen zum SMARTKita Portal Information zum Rechtsanspruch Platzmeldungen von Kitas Besondere Fragestellungen Besonderer persönlicher Unterstützungsbedarf Anfragen von freien Trägern der Jugendhilfe und… Unternehmensanfragen Beschwerde Betreuungssituation/smartKita Von der Möglichkeit, den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung gerichtlich durchzusetzen, hat gegenüber der Servicestelle 2016 keine Person Gebrauch machen. Die Servicestelle war mit einem Informationsstand auf einer Veranstaltung der Agentur für Arbeit Karlsruhe vertreten. JUGENDHILFEPLANUNG FÜR SCHÜLERHORTE/GRUNDSCHULKINDBETREUUNG Nach § 24 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) ist für Kinder im schulpflichtigen Alter ein bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen vorzuhalten. Am 24. November 2015 wurde im Gemeinderat die von der Verwaltung und den beteiligten Institutionen und Ämtern fortgeschriebene Rahmenkonzeption und Förderrichtlinie für Ganztagsangebote für Grundschulkinder bestätigt (nachzulesen unter: www.karlsruhe.de/b2/schulen/anschriften/ganztagsschulen). Vor dem Hintergrund der Rahmenkonzeption und im Hinblick auf den Ausbau und die Weiterentwicklung der Ganztagsgrundschulen unter Berücksichtigung der vorhandenen Strukturen wird in Abstimmung mit den Akteurinnen und Akteuren vor Ort die sozialräumliche Planung fortgesetzt. Diese beinhaltet ein ämterübergreifendes Veränderungsmanagement hinsichtlich des Personals aus den Schülerhorten und den durch den Ausbau der Ganztagsschulen betroffenen Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe. 964 336 77 Telefon E-Mail persönlich SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 51 Einrichtung 2012 2013 2014 2015 2016 Grundschulkinder* (ohne Vorbereitungsklassen und Privatschulen) 8.322 8.270 8.349 8.251 8.344 Anzahl Ganztagsgrundschulen von 45 4 9 14 17 18 Kinder in Ganztagsgrundschule* 297 565 966 1.418 1.718 Kinder in Ergänzender Betreuung* (inklusive Hort-EB) 2.821 3.006 2.636 2.577 2.582 Horteinrichtungen** Gruppen 43 127,5 42 125,5 39 122,5 38 115,5 37 114,5 Hortplätze** 2.541 2.394 2.377 2.289 2.293 Grundschulkinder in Hortbetreuung*** 2.291 2.188 2.128 2.012 2.051 Gesamt Kinder in Betreuung 5.409 5.759 5.730 6.007 6.351 Kinder in Betreuung in % 65,0 69,6 68,6 72,8 76,1 * Statistik Schul- und Sportamt ** Statistisches Jahrbuch *** Statistik Sozial- und Jugendbehörde Stadtteilentwicklungen und -planungen Ganztagsschule − Hort 2016 chronologisch aufgelistet nach Einrichtung der Ganztagsschule (GTS) Stadtteil Ganztagesschul- angebot Schule Kooperations- partner für den Ganztagesbetrieb Hortentwicklung Nordstadt seit Schuljahr (SJ) 2011/2012 Umstellung 2016/17 Marylandschule Schul- und Sportamt* Schülerhort Husky wurde Juli 2016 geschlossen. Durlach seit SJ 2011/2012 Umstellung 2015/2016 nach neuem Gesetz Pestalozzischule Schul- und Sportamt* Nordweststadt seit SJ 2011/2012 Werner-von- Siemens-Schule Schul- und Sportamt* Oststadt seit 2012/2013 Umstellung 2014/2015 nach neuem Gesetz Tulla-Grundschule Schul- und Sportamt* Mühlburg seit SJ 2013/2014 Umstellung 2015/16 nach neuem Gesetz Drais-Grundschule Schul- und Sportamt* Elterninitiative Hort an der Schule (HaS) läuft parallel zum Ausbau GTS aus. Innenstadt-Ost seit SJ 2013/2014 Umstellung 2015/16 nach neuem Gesetz Hans-Thoma- Schule Schul- und Sportamt* Innenstadt- West seit SJ 2013/2014 Umstellung 2015/16 nach neuem Gesetz Leopoldschule Schul- und Sportamt* Durlach seit SJ 2013/2014 Umstellung 2014/2015 nach neuem Gesetz Schlossschule Schul- und Sportamt* HaS wurde zum Sommer 2016 geschlossen 52 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 Stadtteil Ganztagesschul- angebot Schule Kooperations- partner für den Ganztagesbetrieb Hortentwicklung Südoststadt seit SJ 2013/2014 Umstellung 2014/2015 nach neuem Gesetz Grundschule am Wasserturm (verbindliche Ganztagsschule) Stadtjugendausschuss Abbau Außengruppe Schülerhort Frühlingstraße September 2013. Waldstadt Start ab SJ 2014/2015 Eichendorffschule Schul- und Sportamt* Schülerhort (SH) Tilsiterstraße wird voraussichtlich Juli 2017 geschlossen Weststadt Start ab SJ 2014/2015 Weinbrenner- schule Stadtjugendausschuss Elterninitiative HaS wurde in Absprache mit der Schule in das Ganztagsschulangebot überführt. Innenstadt- West Start ab SJ 2014/2015 Hebel- Grundschule Caritas Hortangebot endet Juli 2017 Neureut Start ab SJ 2014/2015 Nordschule Neureut Stadtjugendausschuss Hort Alte Friedrichstraße wird voraussichtlich Juli 2017 geschlossen. Oberreut Start ab SJ 2014/2015 Anne-Frank- Grundschule/ Gemeinschafts- schule Schul- und Sportamt* Außengruppe Hort an der Anne-Frank-Schule wurde Juli 2016 geschlossen. Rintheim Start ab SJ 2015/16 Heinrich-Köhler- Schule (verbindliche Form) Stadtjugendausschuss Hort an der Heinrich-Köhler- Schule schließt Juli 2017 Oststadt Start ab SJ 2015/16 Schillerschule Stadtjugendausschuss Dammerstock Start ab SJ 2015/16 Weiherwaldschule Stadtjugendausschuss Durlach Aue Start ab SJ 2016/17 Oberwaldschule Stadtamt Durlach Hort an der Schule wird mit GR-Beschluss parallel zur GTS weiter betrieben. Südstadt Hort an der Baumeisterstraße wurde im Februar 2016 geschlossen. Zusammenführung der Horte Augarten- und Marienstraße in die Uhlandschule Wolfartsweier geplant ab SJ 2017/18 Grundschule * Schulen, die bereits vor Inkrafttreten der Rahmenkonzeption für Grundschulkinder vom Schul- und Sportamt durch Betreuungspersonal unterstützt werden. Im Rahmen des gemeinsamen Planungsprozesses zur Grundschulkindbetreuung fanden zwei Hortträgerrunden statt, regelmäßige Abstimmungsgespräche zwischen dem Schul- und Sportamt und der Sozial- und Jugendbehörde und die Jugendhilfeplanung nahm an relevanten Abstimmungsterminen des Schul- und Sportamtes mit dem Staatlichen Schulamt teil. Für die Stadtteile Daxlanden/Nussbaumweg, Grünwinkel und Südweststadt wurden teilweise unter der Federführung der Jugendhilfeplanung Stadtteilrunden zur Planung der Grundschulkindbetreuung initiiert und durchgeführt. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 53 Das Ergebnis zu der 2015 durchgeführten Erhebung zum Schulkindbetreuungsbedarf in Karlsruhe kann unter web3.karlsruhe.de/Stadtentwicklung/afsta/Stadtentwicklung/download/Betreuung_Grundschule_Elternumfrage_ 2015.pdf eingesehen werden. Im Unterschied zu der 2010 durchgeführten Umfrage ist der Wunsch nach Ganztagsschule deutlich gestiegen. Der Wunsch für Schülerhorte ist leicht gesunken, allerdings immer noch von fast einem Drittel der Eltern, die Betreuungsbedarf benannt haben, als Wunschbetreuung angegeben. Im Rahmen der inklusiven Beschulung besteht zunehmend auch bei diesen Familien ein Betreuungsbedarf. Je nach Standort gibt es durch die Gruppenlösung an bestimmten Schulen wie beispielsweise in Beiertheim eine Konzentration dieser Kinder im Hort. Die Frage der Steuerung der Verteilung der Kinder und die Regelung einer sinnvollen Unterstützung dieser Kinder ist und bleibt ein Arbeitsthema mit großem Abstimmungsbedarf der Akteure Staatliches Schulamt, Schul- und Sportamt und Jugendhilfe. 54 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 5. JUGENDSOZIALARBEIT/MOBILE JUGENDARBEIT Die Mobile Jugendarbeit in Karlsruhe besteht seit 1982 und wurde 1994 ein eigenständiges Sachgebiet des Jugendamtes. Schwerpunkte der Mobilen Jugendarbeit Karlsruhe waren im Jahre 2016:  Straßensozialarbeit Innenstadt  Streetwork Oberreut/Jugendgarten  Mobile Jugendarbeit West  Hip-Hop-Kulturzentrum-Combo Rintheim Konzeptionell orientiert sich die Arbeit an den Standards der Landesarbeitsgemeinschaft Mobile Jugendarbeit/ Streetwork Baden-Württemberg e. V.. Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII), § 13 in Verbindung mit § 11. Die Einrichtungen des Sachgebietes erreichen Jugendliche und junge Erwachsene, die nicht oder nur unzureichend von herkömmlichen Angeboten der Jugendhilfe erreicht oder von diesen ausgegrenzt werden. DEFINITION KONTAKT Es wurden die jungen Menschen in unsere Statistik aufgenommen, die zu unseren Zielgruppen gehören und bei denen sozialarbeiterisches Handeln notwendig war. Unter sozialarbeiterischem Handeln verstehen wir aufsuchende Sozialarbeit, einzelfallbezogene Hilfen und Beratung sowie Gruppenarbeit. STRASSENSOZIALARBEIT INNENSTADT Seit Einstellung einer Kollegin im April 2016 steht der Straßensozialarbeit Innenstadt insgesamt ein Stellenanteil im Umfang von 130 Prozent zur Verfügung. Weitere 50 Prozent werden durch die Übernahme von Leitungsaufgaben belegt. Schwerpunkt der Arbeit war neben der Beratung und Begleitung die aufsuchende Sozialarbeit in der Karlsruher Innenstadt. Darüber hinaus wurde der Bedarf an Straßensozialarbeit in der angrenzenden Süd- und Weststadt durch regelmäßige Erkundungsgänge erhoben. Des Weiteren konnte der Kontakt zu einer heterogenen Gruppe junger Menschen am Bahnhofsvorplatz hergestellt und ausgebaut werden. ZIELGRUPPEN Punks Regelmäßiger Kontakt zu einer Gruppe junger Menschen aus der Punk-Szene und deren Umfeld. Treffpunkte der Gruppe sind der Karlsruher Friedrichsplatz, Kronenplatz und der Bahnhofsvorplatz sowie im Sommer der nahe gelegene Schlossgarten. Nahezu 100 Prozent dieser Jugendlichen sind deutscher Herkunft. Sonstige Regelmäßiger Kontakt zu Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die keiner Gruppe oder Szene zugeordnet werden können. Ein Teil dieser Gruppe nutzt ausschließlich das Beratungsangebot in den Büros der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und wird nur sporadisch und zufällig im Rahmen der aufsuchenden Arbeit angetroffen. Der andere Teil dieser Gruppe mischt sich unter die bestehende Punk-Szene und ist somit am Friedrichsplatz, Kronenplatz und am Bahnhofsvorplatz sowie auch vereinzelt am Werderplatz anzutreffen. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 55 ALTERSVERTEILUNG Im Laufe des Jahres 2016 wurden über 30 Neukontakte zu jungen Menschen in der Karlsruher Innenstadt geknüpft. Daraus ergibt sich in einigen Bereichen eine deutliche Veränderung der bisherigen Statistik. Im Vergleich zum Vorjahr ist auffällig, dass sich der Anteil der 18 bis 20-jährigen Jugendlichen deutlich verringert hat (Vorjahr 33,3 Prozent), während sich der Anteil der über 21-jährigen jungen Menschen stark erhöhte (Vorjahr 63 Prozent). Alter Anzahl Prozent 14 bis 17 Jahre 2 2,3 18 bis 20 Jahre 16 18,6 ab 21 Jahre 68 79,1 GESCHLECHTERVERTEILUNG Es ist auffällig, dass im Vergleich zum Vorjahr noch mehr männliche als weibliche junge Menschen das Angebot der Straßensozialarbeit in Anspruch genommen haben. Somit ist der männliche Anteil der jungen Menschen doppelt so hoch als der weilbliche Anteil. Geschlecht Anzahl Prozent männlich 58 67,4 weiblich 28 32,6 MIGRATIONSHINTERGRUND Migrationshintergrund männlich weiblich Migrationshintergrund 13 8 kein Migrationshintergrund 45 20 BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSE Wie im Vorjahr auch ist der Anteil der arbeitslosen Jugendlichen und jungen Menschen, zu denen die Straßensozialarbeit im Jahr 2016 Kontakt hatte, signifikant hoch (circa drei Viertel der jungen Menschen sind arbeitslos). Beschäftigungsverhältnisse Anzahl Prozent Arbeit 6 7,0 Arbeitslos 67 78,0 Ausbildung 6 7,0 Berufsfachschule 1 1,1 Gymnasium 1 1,1 Realschule 1 1,1 Sonstiges 4 4,7 PROBLEMLAGEN Viele junge Menschen unserer Zielgruppen haben meist vielschichtige Problemlagen, die eine intensive sozialarbeiterische Begleitung zur Folge haben. Anhand der Statistik geht deutlich der Zusammenhang zwischen Arbeitslosigkeit, Familiensituation, Schulden und Wohnungslosigkeit hervor. Mehrfachnennungen sind möglich. 56 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 Problemlagen* Anzahl Arbeit 81 Familiensituation 51 Finanzen 33 Gesundheit 39 Gewalterfahrung 23 Justiz 19 Sucht 55 Wohnsituation 44 * Definition siehe Seite 61. KOOPERATIONEN 2016  Iglu – Anlaufstelle für junge Menschen ohne Zuhause, Heimstiftung Karlsruhe  Juno – Notunterkunft für wohnungslose junge Frauen im Alter von 18 bis 26 Jahren , Heimstiftung Karlsruhe  Noku – Notunterkunft für wohnungslose junge Männer im Alter von 18 bis 26 Jahren , Heimstiftung Karlsruhe  Straßensozialarbeit, Diakonisches Werk  Westside Paradise – Jugendhaus, Stadtjugendausschuss e. V. ARBEITSKREISE/ARBEITSTREFFEN 2016  Arbeitskreis – Wohnungslosenhilfe, Karlsruhe  Arbeitskreis – Mädchen und Frauen, Karlsruhe  Arbeitstreffen – LAG Mobile Jugendarbeit/Streetwork, Baden-Württemberg MOBILE JUGENDARBEIT WEST Schwerpunkte der Arbeit waren die allgemeine Beratung und Ämterbegleitung und diverse Angebote für alle Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlung im Nußbaumweg. Die Arbeit mit hauptsächlich türkischstämmigen Jugendlichen und Frauen in der Weststadt wurde aufgrund von Verständigungsschwierigkeiten vorerst eingestellt, da die türkischsprachige Kollegin in Elternzeit ist und die Aufgaben in der Siedlung Nußbaumweg stark gestiegen sind. ZIELGRUPPEN Zielgruppe der Mobilen Jugendarbeit West sind Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 27 Jahren aus der Siedlung Nußbaumweg. In der Siedlung werden vermehrt Gemeinwesen orientierte Angebote durchgeführt. Damit ist die Mobile Jugendarbeit auch Ansprechpartnerin für über 28-Jährige. Diese werden ausschließlich in der Tabelle Altersverteilung erwähnt. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 57 ALTERSVERTEILUNG Alter Anzahl Prozent 14 bis 17 Jahre 10 20,0 18 bis 20 Jahre 9 18,0 ab 21 Jahre 31 62,0 über 28 Jahre 16 − GESCHLECHTERVERTEILUNG Geschlecht Anzahl Prozent männlich 27 54,0 weiblich 23 46,0 MIGRATIONSHINTERGRUND Die Jugendlichen aus dem Nußbaumweg kommen zu über 80 Prozent aus Sintifamilien und haben die deutsche Staatsangehörigkeit. Dies ist hier deshalb erwähnt, weil ihre Zugehörigkeit mit Ausgrenzung und den damit einhergehenden Problemen verbunden ist. Migrationshintergrund männlich weiblich Migrationshintergrund 2 2 kein Migrationshintergrund 25 21 BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSE Beschäftigungsverhältnisse Anzahl Prozent Arbeit 12 24,0 Arbeitslos 24 48,0 Ausbildung 3 6,0 Elternzeit 3 6,0 Haupt- und Werkrealschule 7 14,0 Sonstiges 1 2,0 PROBLEMLAGEN Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind häufig von komplexen Problemlagen betroffen. Deshalb sind Mehrfachnennungen möglich. Auffallend hoch ist Nennung der passiven Diskriminierung, die im gravierenden Zusammenhang mit den anderen Problemlagen steht. 58 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 Problemlagen* Anzahl Arbeit 32 Diskriminierung (passiv) 39 Familiensituation 54 Finanzen 20 Gesundheit 28 Gewalterfahrung 29 Justiz 9 Sucht 22 Wohnsituation 36 * Definition siehe Seite 61. KOOPERATIONEN 2016  Fachstelle Wohnungssicherung, Stadt Karlsruhe  IG Nußbaumweg  Sozialer Dienst West, Stadt Karlsruhe  Volkswohnung Karlsruhe STREETWORK OBERREUT Seit Juli 2004 besteht der Jugendgarten Oberreut. Die Grundlage hierfür ist der Nutzungsvertrag zwischen der Stadt Karlsruhe, Sozial- und Jugendbehörde, Jugendamtsleitung, dem Liegenschaftsamt und Vertretern von Cliquen. Die erfolgreiche Arbeit im Jugendgarten basiert auf drei Säulen:  der Eigenverantwortung der Jugendlichen  dem ehrenamtlichen Engagement  der Partizipation der Jugendlichen Die Streetworker begleiten den Jugendgarten und sind Ansprechpartner. ZIELGRUPPEN Unsere Zielgruppe sind Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 27 Jahren mit sozialer Benachteiligung, deren Lebensort überwiegend die Straße ist. Im Jahr 2016 hatten wir zu circa 13 Cliquen mit insgesamt 60 Jugendlichen Kontakt. Die Zugehörigkeit zu Cliquen ist fließend und lässt sich nicht mehr genau definieren. ALTERSVERTEILUNG Alter Anzahl Prozent 14 bis 17 Jahre 0 0,0 18 bis 20 Jahre 7 11,7 ab 21 Jahre 53 88,3 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 59 GESCHLECHTERVERTEILUNG GESCHLECHT ANZAHL PROZENT männlich 51 85,0 weiblich 9 15,0 MIGRATIONSHINTERGRUND Migrationshintergrund männlich weiblich Migrationshintergrund 12 3 Kein Migrationshintergrund 39 6 BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSE Beschäftigungsverhältnisse Anzahl Prozent Arbeit 30 50,0 Arbeitslos 11 18,3 Ausbildung 15 25,0 Schule 1 1,7 Sonstige 3 5,0 PROBLEMLAGEN Problemlagen* Anzahl Arbeit 13 Familiensituation 9 Finanzen 2 Freizeit 35 Gesundheit 8 Justiz 12 Sucht 7 Wohnsituation 5 * Definition siehe Seite 61. KOOPERATIONEN 2016  BVO – Bürgerverein Oberreut e. V.  Hip-Hop-Kulturzentrum-Combo – Kooperationsprojekt, Stadt Karlsruhe und Verein Farbschall e. V.  IGO – Interessensgemeinschaft Oberreut  Schulsozialarbeit an der Anne-Frank-Schule und Sophie-Scholl-Realschule, Stadt Karlsruhe  Weiße Rose – Jugendhaus, Stadtjugendausschuss e. V. ARBEITSKREISE 2016  IGO – Sitzung, Interessensgemeinschaft Oberreut  JUKO – Arbeitskreis zum Thema Jugendarbeit im Stadtteil Oberreut 60 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 HIP-HOP-KULTURZENTRUM-COMBO ZIELGRUPPEN „Combo“ ist ein niedrigschwelliges Kooperationsprojekt zwischen dem Sachgebiet Mobile Jugendarbeit der Sozial- und Jugendbehörde und dem Verein Farbschall e. V. – Verein zur Förderung der Hip Hop Kultur. Die Einrichtung arbeitet szeneorientiert mit jungen Menschen im Alter von 14 bis 27 Jahren nach den Standards der Mobilen Jugendarbeit. Neben Einzelfallhilfen und sozialpädagogischer Gruppenarbeit findet aufsuchende Arbeit insbesondere im Bereich legales/illegales Graffiti und szenebezogenen Veranstaltungen statt. Thematische Schwerpunkte im Jahr 2016 waren Angebote von Formen der Beteiligung und des internationalen Jugendaustauschs. Im Combo arbeiten zwei männliche Mitarbeiter mit einem Stellenumfang von 200 Prozent. 16 Jugendliche beziehungsweise junge Erwachsene engagieren sich ehrenamtlich im Kulturzentrum. ALTERSVERTEILUNG Im Sinne unserer Definition hatten wir zu 138 jungen Menschen im Jahr 2016 im Kulturzentrum Kontakt. 25 sind 17 und jünger, 17 junge Erwachsene sind zwischen 18 und 20 Jahre alt, 96 sind bereits 21 Jahre und älter. Alter Anzahl Prozent 14 bis 17 Jahre 25 18,1 18 bis 20 Jahre 17 12,3 ab 21 Jahre 96 69,6 GESCHLECHTERVERTEILUNG Geschlecht Anzahl Prozent männlich 99 71,7 weiblich 39 28,3 MIGRATIONSHINTERGRUND 81 Personen (59 Prozent) haben einen Migrationshintergrund, besitzen jedoch meistens einen deutschen Pass. 57 Personen (41 Prozent) sind deutscher Herkunft. Herkunftsländer sind hauptsächlich die Türkei (20 Prozent), Russland (Spätaussiedler, 12 Prozent) und Italien (10 Prozent). Sieben Personen (5 Prozent) haben einen Flüchtlings- beziehungsweise Asylbewerberstatus. Migrationshintergrund männlich weiblich Migrationshintergrund 57 24 Kein Migrationshintergrund 42 15 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 61 BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSE Beschäftigungsverhältnisse Anzahl Prozent Arbeit 37 26,8 Arbeitslos 23 16,7 Ausbildung 36 26,1 Schule 42 30,4 PROBLEMLAGEN Von den 138 in die Statistik aufgenommenen Personen wurden uns folgende Problemlagen anvertraut. Bei der Zählung waren Mehrfachnennungen möglich. Bei dieser Zählung handelt es sich keinesfalls um Vermutungen unserseits, sondern um Aussagen der Jugendlichen/jungen Erwachsenen über ihre Probleme. Problemlagen Anzahl Arbeit 59 Familiensituation 61 Finanzen 13 Freizeit 115 Gesundheit 14 Justiz 25 Sucht 20 Wohnsituation 15 DEFINITION „PROBLEMLAGEN“:  Arbeit: Ausbildung, Schule, Arbeitslosigkeit, drohender Arbeitsverlust, Übergang Schule Beruf, Bewerbungen und ähnliches  Diskriminierung (passiv): aufgrund kultureller Herkunft (Sinti)  Familiensituation: Probleme mit Eltern und Familienangehörigen, Beziehung, Eltern- und Schwangerschaft und ähnliches  Finanzen: Schulden, Zahlungsvereinbarungen, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld I und II, Berufsausbildungsbeihilfe, Unterhalt, Kindergeld und ähnliches  Freizeit: Freizeitgestaltung, Freizeitangebote  Gesundheit: Krankheit, psychische Erkrankungen, Therapien, Reha  Gewalterfahrung (aktiv und passiv): physische und psychische Gewalt  Justiz: Polizei, Ordnungsbehörden, Staatsanwaltschaft, Gerichte, JVA, Arbeitsstunden, Delinquenz, unsicherer Aufenthalt und ähnliches  Sucht: legale und illegale Drogen, Glücksspiel, Onlinesucht, sonstiges Suchtpotenzial und ähnliches  Wohnsituation: schlechte Wohnverhältnisse, erste eigene Wohnung, Mietstreitigkeiten, Wohnungsverlust 62 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 6. KINDERBÜRO Das Kinderbüro der Stadt Karlsruhe setzt sich für die Interessen und Belange von Kindern, Jugendlichen und Familien ein. In allen Bereichen werden gesellschaftliche Bedürfnisse aufgegriffen und Lösungen und Handlungsstrategien hierfür entwickelt. Die Fachgebiete des Kinderbüros kooperieren mit anderen städtischen Einrichtungen, freien Trägern und sind in zahlreichen Netzwerken tätig. Die Stadt Karlsruhe noch kinder- und familienfreundlicher zu machen, Eltern zu stärken und den Jugendschutz zu beachten, sind die Hauptaufgaben des Kinderbüros. Im Rahmen der allgemeinen Interessenvertretung für Kinder, Jugend und Familie war das Kinderbüro beteiligt an der Steuerungsgruppe § 8 a, am Round Table Kultur sowie an der Planungsrunde und den Strategieworkshops der Sozial- und Jugendbehörde. Das Kinderbüro ist vertreten in den Arbeitskreisen Resilienz und Präventionsketten des Gesundheitsamtes/Umweltamtes sowie beim Abstimmungsgespräch Armutsbekämpfungsprogramm des Dezernats 3. Des Weiteren liegt die Federführung der Arbeitskreise „Kinder von psychisch kranken Eltern“, „Kinder und häusliche Gewalt“ und „Kinder, Mobilität und Verkehr“ im Kinderbüro. 2016 widmete sich das Kinderrechtefest, welches bereits zum elften Mal im Tollhaus stattfand, dem Thema „Egal woher wir kommen – Kinder sind wir überall“ Das Kinderrechtefest-Organisationsteam hat sich zum Ziel gesetzt, die Kinderrechte - basierend auf der UN- Kinderrechtekonvention - in Karlsruhe bekannter zu machen. Dafür haben sich verschiedene Einrichtungen, die sich in Karlsruhe für Kinder einsetzen, zur Organisation dieses Festes zusammengeschlossen. Um das Angebot möglichst niedrigschwellig zu halten, ist der Eintritt frei. Passend zum Motto wurden Flüchtlingsfamilien eingeladen zum Fest zu kommen, mitzumachen und teilzuhaben. Das Bekanntmachen und Informieren über die Kinderrechte der UN-Kinderrechtskonvention ist ein entscheidender Faktor, um eine Umsetzung in der Praxis gewährleisten zu können. Denn nur wer über seine Rechte Bescheid weiß, kann diese aus einer selbstbewussten Position heraus einfordern und vertreten. Von 14 bis 18 Uhr wurde deshalb eine Reihe bunter Mitmach- und Spielangebote für Kinder organisiert. Außerdem standen zahlreiche Informationen rund um das Thema Kinderrechte für Kinder und ihre Eltern bereit. So wurden die Kinder spielerisch, durch Bastelangebote und darstellendes Spiel, an ihre Rechte herangeführt. Die Eltern sowie interessiertes Fachpersonal konnten durch verschiedene Infomaterialien und der Möglichkeit des persönlichen Austauschs mit dem fachkundigen Organisationsteam erfahren, wie sie Kinder bei der Umsetzung ihrer Rechte unterstützen können. Durch die Veranstaltung konnten zahlreiche Flüchtlingskinder erreicht werden. Bürgermeister Martin Lenz besuchte das Fest ebenfalls und eröffnete das Theaterprogramm. Die hohe Besucherzahl machte deutlich, dass Kinderrechte in Karlsruhe eine große Rolle spielen und es den verschiedenen Initiativen und Ämtern gelungen ist, einem breit aufgestellten Netzwerk für Kinder und ihre Rechte ein Forum zu bieten. Das Kinderrechtefest 2016 kann demzufolge als gelungene Aktion mit dem Fokus auf Kinderrechte betrachtet werden, welches vom Kinderbüro als jährliche Veranstaltung mitgetragen wird. Im Jahr 2016 hat sich das Kinderbüro personell neu aufgestellt, hierdurch sind in drei Sachgebieten längere Vakanzen entstanden und das Kinderbüro war zeitweise stark unterbesetzt. Im September hat Achim Kolb die Nachfolge von Claudia Schäfer in der Geschäftsführung des Karlsruher Bündnisses für Familien angetreten. Herr Kolb kam von der Stadtverwaltung Ladenburg und war dort in Leitungsfunktion für die Kommunale Jugendarbeit und die Jugendbeteiligung zuständig. Aus unterschiedlichen Tätigkeiten im öffentlichen Dienst und als Freiberufler bringt er zudem Erfahrungen in der Verknüpfung von Familienthemen und Arbeitswelt mit. Chancen- und kindergerechte Bedingungen für Familien in Karlsruhe zu erhalten und zu schaffen sowie ein zukunftsorientiertes Miteinander aller Generationen zu ermöglichen, ist das Anliegen des Karlsruher Bündnisses für Familie. Unter dem Motto „Familie 2030“ möchte Herr Kolb dazu aktuelle Trends und Bedarfe erkennen und diese in ein breites Spektrum von Organisationen und Menschen transportieren, um geeignete Maßnahmen zu planen und umzusetzen. Auch die Kinderinteressenvertretung wurde im Oktober neu besetzt. Die Arbeit von Franziska Stork wurde von Sarah Zwingmann übernommen. Frau Zwingmann wechselte vom KVJS-Landesjugendamt, wo sie für die Landeskoordinierung der Bundesinitiative Frühe Hilfen zuständig war, in die Stadtverwaltung Karlsruhe. Aus vorherigen Tätigkeiten in der offenen Kinder- und Jugendarbeit bringt sie zudem Erfahrungen aus der praktischen und konzeptionellen Arbeit zu Beteiligungsmodellen für Kinder und Jugendliche mit. Die Kinder in Karlsruhe brauchen eine Interessenvertretung, welche sich für und mit ihnen für ihre Rechte einsetzt und die darum kämpft, Kinder kontinuierlich im öffentlichen Raum sichtbar zu machen und ihnen eigene und selbst SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 63 gestaltete Räume (wieder) zur Verfügung zu stellen. Um dieses Ziel zu erreichen, strebt Frau Zwingmann eine kontinuierliche und intensive Präsenz in der Öffentlichkeit für die Themen von Kindern an. Zudem hat die langjährige Leiterin des Kinderbüros und Koordinatorin der Frühen Prävention Dr. Frauke Zahradnik das Kinderbüro verlassen. Ihre Aufgabenbereiche konnten im Dezember 2016 an den neuen Leiter Jonas Nees übergeben werden. Herr Nees wechselte von der Bundeszentrale des Sozialdienstes katholischer Frauen in Dortmund nach Karlsruhe. Dort war er Referent im Referat Kinder- und Jugendhilfe Er beschäftigt sich intensiv mit dem chancengerechten Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen und der Schaffung von Orten eines gemeinsamen Aufwachsens unterschiedlicher Milieus. Gemeinsam mit dem Team des Kinderbüros wird er weiterhin an einem guten Aufwachsen für alle Kinder und Jugendliche in Karlsruhe arbeiten. So sehr 2016 von den personellen Umbrüchen geprägt war, so motiviert ging das neu besetzte Team in guter Zusammenarbeit zwischen den erfahrenen und neuen Köpfen gemeinsam in die Jahresplanung 2017. Den drei ehemaligen Mitarbeiterinnen gilt an dieser Stelle besonderer Dank für das herausragende Engagement für ein gutes Aufwachsen in Karlsruhe. Neben den wechselnden Jahresschwerpunkten des Kinderbüros, einzelnen Projekten und den Aufgaben in den einzelnen Fachgebieten, gibt es weitere grundsätzliche Tätigkeiten innerhalb der einzelnen Sachgebiete:  Vernetzung, Kooperation, Initiierung von Prozessen  Vorbereitung von Tagungen und Fachtagen zu unterschiedlichen Themen  Beratung bei Anfragen zu gesetzlichen Regelungen innerhalb der Sachgebiete  Beratungsgespräche mit Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen  Materialerstellung und Öffentlichkeitsarbeit in Form von Pressearbeit zu bestimmten Gefährdungsbereichen  Social Media  Mitwirkung an anderen Veranstaltungen FRÜHE PRÄVENTION SCHUTZAUFTRAG BEI KINDESWOHLGEFÄHRDUNG NACH § 8 A SGB VIII UMSETZUNG DES BUNDESKINDERSCHUTZGESETZES Die Frühe Prävention wird in der Stadt Karlsruhe trägerübergreifend umgesetzt. Deshalb wird die Tätigkeit der Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner hier mit aufgeführt. Konzeptionelle Weiterentwicklung und Umsetzung des Jugendhilfeplans Frühe Prävention  Durch das Bundeskinderschutzgesetz, welches Anfang 2012 in Kraft getreten ist, wurden die Frühen Hilfen zu einer Pflichtleistung erklärt. Die Städte und Landkreise erhalten hierfür einen Zuschuss aus Mitteln der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen. Für die Bundesmittel müssen jährlich Verwendungsnachweise erstellt werden. Weiterentwicklung Frühe Prävention  Bundesprojekt Frühe Hilfen, Abstimmung der Vorgaben mit den bestehenden Strukturen in der Stadt, Verwendungsnachweise, Teilnahme an regelmäßigen Netzwerktreffen in Baden-Württemberg  Strategieworkshop Frühe Prävention, 23. März 2016  Teilnahme an der Internetplattform des NZFH inforo online, Einstellen eigener Beiträge  Kooperation mit Kliniken  Durchführung eines Fachgesprächs Frühchen am 13. Januar 2016, gemeinsam mit dem Arbeitskreis Fühl mal und dem Städtischen Klinikum  Vernetzung mit dem Landkreis  Umsetzung des Konzepts zu Begrüßungs- und Willkommensbesuchen durch Nachsorgehebammen  Zahlreiche Infoveranstaltungen, Kurzvorträge und so weiter 64 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 Willkommens-/Informationsbesuche durch Nachsorgehebammen Die Bedeutung von frühen und rechtzeitigen Informations- und Hilfsangeboten für Familien hat in den Frühen Hilfen zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die Willkommensbesuche mit der Nachsorgetätigkeit einer Hebamme in den Familien zu koppeln, hat deshalb einige Vorteile gegenüber anderen Modellen: 1. Die meisten Mütter, insbesondere Erstgebärende, nehmen die Nachsorge durch eine Hebamme gerne in Anspruch und empfinden dies als willkommene Unterstützung. 2. Die Hebammen haben meistens ein enges Vertrauensverhältnis zu den Müttern und eine gute Verbindung zu der ganzen Familie. 3. Durch mehrere Termine innerhalb der Zeit der Nachsorge begleiten die Hebammen die erste Zeit mit dem Kind und können, sollte es sich als notwendig erweisen, an Hilfsangebote vermitteln − im Gegensatz zu einmaligen Willkommensbesuchen. 4. Die Hebammen haben in der Regel gute Kontakte zu verschiedenen Hilfsangeboten, sowohl im medizinischen als auch im psychosozialen Bereich und können so bei Bedarf leichter einen Kontakt herstellen. Insbesondere in Karlsruhe kooperieren die Hebammen schon lange mit der Frühen Prävention und sind gut vernetzt. Der Familien- oder Willkommensbesuch hat durch das Bundeskinderschutzgesetz einen gesetzlichen Rahmen gefunden. Das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz verlangt die Information der Eltern über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung. Insgesamt sind circa 30 Hebammen beteiligt und überreichen Eltern die Begrüßungsmappe der Stadt Karlsruhe. In 2016 konnten mehr als 800 Willkommensbesuche durchgeführt werden. Das Projekt wird 2017 weiter ausgebaut. Startpunkt-Familienzentren In den Startpunkt-Familienzentren können sich die Eltern die Begrüßungsmappe sowie ein Begrüßungsgeschenk der Stadt Karlsruhe abholen, sich informieren oder sich mit anderen Eltern austauschen. Sie sind ganzjährig geöffnet.  Die Startpunkt-Familienzentren erhalten regelmäßig (ein- bis dreimal jährlich) Besuch von folgenden Fachkräften: Fachteam Frühe Kindheit, Ärztinnen des Gesundheitsamtes, Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle Frühe Hilfen und Familienhebammen.  Jedes Startpunkt-Familienzentrum hat „seine“ festen Fachleute, die die niedrigschwelligen Besuche tätigen, so dass die Eltern Vertrauen entwickeln können und sich im Café vor Ort mit ihren Fragen an die Fachleute wenden. Oftmals kommen Eltern gezielt zu einem Termin, an welchem zum Beispiel eine Vertreterin der Beratungsstelle Frühe Hilfen ein Startpunkt-Familienzentrum besucht, um so vor Ort unverbindlich und unmittelbar Fragen und Probleme zu klären. Besuchskontakte in den Startpunkt-Familienzentren 2016 insgesamt Stadtteile Mütter/Omas Väter Kinder neue Teilnehmer Waldstadt Stadtjugendausschuss e. V. Beginn: Juni 2009 656 48 733 25 Rheinstrand Verein für Jugendhilfe e. V. Beginn: Januar 2010 255 47 373 17 Mühlburg pro familia e. V. Beginn: Juni 2009 766 101 871 98 Nordstadt Paritätische Sozialdienste Beginn: Januar 2010 246 2 298 28 Innenstadt-Ost AWO Beginn: März 2008 546 39 610 70 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 65 Stadtteile Mütter/Omas Väter Kinder neue Teilnehmer Weststadt Caritas Beginn: Januar 2010 339 22 370 51 Innenstadt-West Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Beginn: Dezember 2007 955 106 1.000 93 Oberreut Diakonisches Werk Beginn: März 2008 717 49 751 32 Rintheim Diakonisches Werk Beginn: Oktober 2010 378 9 416 28 Durlach Durlacher Verbund Beginn: April 2010 1.730 112 1.875 65 Rüppurr Diakonisches Werk Beginn: September 2012 754 18 885 25 Südstadt Stadtjugendausschuss e. V. Beginn: September 2012 661 117 695 103 Knielingen Diakonisches Werk Beginn: Juli 2013 581 8 653 12 Neureut Hardtstiftung Beginn: August 2013 502 29 547 79 Gesamt 9.086 707 10.077 726 Angebote des Fachteams Frühe Kindheit Mütter Väter Kinder Neue Teilnehmer Sozialdienst katholischer Frauen Mutter-Kind-Gruppe 1, 12 Termine 62 3 68 7 Sozialdienst katholischer Frauen Mutter-Kind-Gruppe 2, 16 Termine 84 6 97 0 Diakonisches Werk Café für jugendliche Eltern 104 6 150 5 AWO Karlsruhe Café mit Freizeitangebot 344 19 402 37 Gesamt 630 37 748 54 Überblick über die aufsuchenden Hilfen/Familienentlastenden Dienste und SAFE intensiv Das Fachteam Frühe Kindheit begleitete 2016 insgesamt 140 Familien. Es gab 282 Hausbesuche, 119 Mal wurden Familien bei Ämterbesuchen begleitet. In drei Fällen wurde im Verband eine Risikoabschätzung nach § 8 a durchgeführt, in drei Fällen wurde eine Meldung an den Sozialen Dienst gemacht, zwei Familien wurden bereits vor dem Kontakt mit dem Fachteam Frühe Kindheit vom Sozialen Dienst betreut. Innerhalb des 66 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 Fachteams Frühe Kindheit, welches aus insgesamt sechs Sozialpädagoginnen auf drei Stellen besteht, wurde beim Sozialdienst katholischer Frauen ab 1. Juli 2012 die Stelle des Fachteams Frühe Kindheit in eine Koordinationsstelle umgewandelt, um die zunehmend komplexer gewordenen Aufgaben besser zu steuern. Die Koordinationstätigkeit dort umfasst die Organisation der Vernetzungstreffen innerhalb der aufsuchenden Hilfen und den Kontakt zur Gesamtkoordinatorin der Frühen Prävention der Stadt Karlsruhe. Die verschiedenen Mutter- Kind-Gruppen, sowie das Café für jugendliche Eltern werden ebenfalls von Mitarbeiterinnen des Fachteams geleitet (siehe Tabelle auf der Seite 65). 2016 wurde zusätzlich zu den verschiedenen Mutter-Kind-Gruppen eine Präsenz einer Fachteam-Mitarbeiterin 14-tägig auf der Kinderstation des Städtischen Klinikums eingerichtet. Ursprünglich als offenes Café-Angebot gedacht, zeigte sich sehr schnell, dass es sinnvoller ist, dass die Sozialpädagogin den Eltern im Krankenzimmer ein Gespräch anbietet. Dies wurde von den Eltern sehr oft und dankbar angenommen. Häufig handelte es sich um Eltern mit erhöhtem Gesprächsbedarf deren Kinder schwer krank sind. In einigen Fällen wurde der Kontakt zu weiteren Hilfeangeboten vermittelt. Die Familienhebammen der Frühen Prävention unterstützten in 2016 insgesamt 104 Familien mit insgesamt 584 Hausbesuchen. In zwei Fällen wurde eine interne Risikoabschätzung nach § 8 a durchgeführt, in vier Fällen wurde von Seiten der Familienhebamme der Soziale Dienst eingeschaltet, 30 Familien wurden bereits vom Sozialen Dienst betreut. Seit 2013 wird die Arbeit der festangestellten Familienhebammen durch die Arbeit von mehreren Familienhebammen, die auf Honorarbasis für die Frühe Prävention tätig sind, ergänzt. Die Koordination der freien Familienhebammen wird von der pro familia in Karlsruhe übernommen. Die Ärztinnen des Gesundheitsamtes bieten eine kinderärztliche Fachberatung für die anderen Berufsgruppen an und führen ebenfalls selbst Hausbesuche durch. Die Tätigkeit der Beratungsstelle Frühe Hilfen wird in einem eigenen Bericht innerhalb des Jugendhilfeberichts dargestellt, die Fälle werden jedoch gemeinsam mit den anderen aufsuchenden Hilfen in den folgenden Grafiken abgebildet. Ziel des Projekts wellcome ist die Bereitstellung eines Unterstützungsangebotes für Eltern in den ersten Monaten nach der Geburt eines Kindes. Voraussetzung für den Erfolg der wellcome-Initiative ist das ehrenamtliche Engagement von Menschen, die in ihrer Stadt Familien in der ersten Zeit nach der Geburt eines Kindes helfen wollen. Es wird von den Paritätischen Sozialdiensten gGmbH Karlsruhe umgesetzt. Im Jahr 2016 sind 41 Maßnahmen abgeschlossen worden, in denen insgesamt 985 Betreuungsstunden geleistet worden sind. 7 laufende Einsätze werden 2017 weitergeführt. Im Jahr 2016 waren insgesamt 48 Freiwillige in 48 Familien für wellcome tätig. Es wurden verstärkte Anstrengungen unternommen, sowohl Freiwillige als auch Familien mit Migrationshintergrund zu erreichen. 13 Familien die begleitet wurden hatten 2016 einen Migrationshintergrund, 11 Familien mit Mehrlingsgeburten wurden begleitet und neun Alleinerziehende. Es gab 10 Neuzugänge von Freiwilligen, 12 Freiwillige schieden aus. Für die Freiwilligen wurden im Jahr 2016 fünf Fortbildungen/Treffen zu thematischen Schwerpunkten durchgeführt. Mittlerweile fester Baustein der Frühen Prävention ist das SAFE intensiv Elternprogramm nach Dr. Brisch bei der AWO Karlsruhe. Über einen Zeitraum von zwei Jahren werden insbesondere Familien in sehr belasteten Lebenssituationen, beginnend in der Schwangerschaft über einen längeren Zeitraum, kontinuierlich begleitet. Die Teilnahme an dem Programm schließt regelmäßige Treffen am Wochenende, Feinfühligkeitstraining sowie eine Telefonhotline für die Eltern mit ein. An dem Programm haben 2016 neun Teilnehmerinnen teilgenommen. Überblick über die erreichten Zielgruppen Die Evaluation der Tätigkeiten des Fachteams Frühe Kindheit und der Familienhebammen des Gesundheitsamtes und der pro familia sowie der Beratungsstelle Frühe Hilfen zeigt, dass durch diese Beratungsangebote und durch die angebotene Begleitung, die Zielgruppe der Familien in besonderen Lebenslagen erreicht wird. So waren in 2016 rund 14,4 Prozent der begleiteten Mütter und 7,5 Prozent der Väter unter 25 Jahren, 30 Prozent der Familien lebten in einer schwierigen Wohnsituation. Neun Familien hatten keinen festen Wohnsitz. 45 Prozent der Mütter befanden sich in prekären finanziellen Verhältnissen (20 Prozent waren Arbeitslosengeldempfängerinnen). 40 Prozent der begleiteten Familien hatten einen Elternteil mit Migrationshintergrund. Der Soziale Dienst der Stadt Karlsruhe musste in neun Fällen wegen des Verdachts auf Kindeswohlgefährdung eingeschaltet werden, in 41 Fällen war die Familie bereits dem Sozialen Dienst bekannt. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 67 Insgesamt wurden Daten von 523 Familien erhoben, die beraten und begleitet wurden. Bei Kurzberatungen unter einer Stunde wurden keine Daten der Familien erhoben. Insgesamt fanden 1.748 dieser Kurzberatungen statt. Um das besondere Vertrauensverhältnis nicht zu gefährden, wurde der Dokumentationsbogen, mit welchem die Daten aufgenommen wurden, nur in den Punkten von den Fachleuten ausgefüllt, die in der Beratung von Seiten der Familien thematisiert wurden, die Familien wurden nicht „abgefragt“. Die Auswertung einzelner Ergebnisse wird im Folgenden dargestellt: Kontaktanlässe FP 2016 Alter der Mütter bei Beratungsbeginn FP 2016 7 47 37 29 10 26 37 8 9 21 13 4 9 3 1 3 33 30 9 13 6 32 6 9 8 3 3 138 28 28 34 39 33 2 17 8 2 2 5 1 3 0 25 50 75 100 125 150 Regulationsstörungen beim Kind Lebensorganisation/Alltagsbewältigung/Jobfragen Bindungs-, Erziehungsunsicherheit Erschöpfung, Suche nach Entlastung Ängste, Sorgen, psychische Faktoren familiäre Konflikte, Beziehungsprobleme finanzielle Probleme, Schulden praktische Hilfe bei Schwangerschaft, Geburtsvorbereitung Krankheit Wohnprobleme Besondere Situation des Kindes praktische Hilfe nach Entbindung, Nachsorge soziale Isolation/Kontaktsuche Identifikation, Rollenfindung als Mutter Auflagen/Zwang von außen rechtliche Fragen Fachteam, n = 132 MFN Familienhebammen, n = 103 MFN Beratungsstelle FH, n = 231 MFN 0, 9 % 6, 5 % 15 ,7 % 23 ,1 % 25 ,0 % 22 ,2 % 6, 5 % 6, 2 % 13 ,4 % 30 ,9 % 15 ,5 % 17 ,5 % 13 ,4 % 3, 1 % 0, 5 % 0, 9 % 6, 4 % 24 ,5 % 37 ,3 % 25 ,5 % 5, 0 % 0 % 5 % 10 % 15 % 20 % 25 % 30 % 35 % 40 % unter 18 18 bis 20 21 bis 25 26 bis 30 31 bis 35 36 bis 40 über 40 Fachteam, n = 108 Familienhebammen, n = 97 Beratungsstelle FH, n = 220 68 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 Alter des Kindes bei Beratungsbeginn FP 2016 Gesundheit der Hauptbezugspersonen FP 2016 Hausbesuche FP Hausbesuche FP 2016 19 ,4 % 31 ,3 % 17 ,9 % 9, 0 % 6, 0 % 10 ,4 % 4, 5 % 1, 5 % 61 ,2 % 30 ,6 % 2, 0 % 3, 1 % 3, 1 % 0, 0 % 0, 0 % 0, 0 % 1, 3 % 37 ,8 % 27 ,0 % 17 ,0 % 7, 8 % 7, 0 % 1, 7 % 0, 4 % 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % Fachteam, n = 134 Familienhebammen, n = 98 Beratungsstelle FH, n = 230 22 ,1 % 57 ,9 % 6, 4% 1 0, 0% 3, 6% 3, 6% 15 ,7 % 18 ,3 % 56 ,7 % 10 ,6 % 8, 7% 2, 9% 7 ,7 % 10 ,6 % 37 ,1 % 4 6, 6% 9, 9% 3, 9% 2, 6% 0, 4% 6, 9% 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % unauffällig psychisch belastet psychisch krank körperlich krank suchtkrank exzessives Rauchen keine Angabe Fachteam, n = 140 MFN Familienhebammen, n = 103 MFN Beratungsstelle FH, n = 232 MFN 17,0% 39,2% 11,7% 70,0% 13,6% 23,6% 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % 100 % Ja einmalig Ja mehrfach Fachteam, 291 Hausbesuche in 86 Fällen Familienhebammen, 586 Hausbesuche in 98 Fällen Beratungsstelle FH, 335 Hausbesuche in 93 Fällen SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 69 Zugangswege FP 2016, Mehrfachnennungen möglich FAMILIENBILDUNG ALLGEMEINE FÖRDERUNG DER ERZIEHUNG IN DER FAMILIE NACH § 16 SGB VIII Die Familienbildung setzt ihren gesetzlichen Auftrag mit unterschiedlichen Angeboten für Eltern und Familien zur Unterstützung und Stärkung im Erziehungsalltag um. Hierbei kooperiert die Familienbildung mit verschiedenen Partnerinnen und Partnern städtischer Einrichtungen und freien Trägern. Familienbildung richtet sich an alle Eltern und andere Erziehungspersonen in Elternverantwortung. Förderung und Angebote stehen grundsätzlich allen Familien offen, unabhängig von der Familienform, dem Vorhandensein einer Problemlage oder eines erzieherischen Bedarfs. Die Familienbildung will nicht nur die Kompetenzen von Eltern und Familien unterstützen, sondern alle Erwachsenen befähigen, zu mehr Empathie gegenüber Kindern und Jugendlichen und zur Berücksichtigung ihrer Belange. Ziel ist die Schaffung eines Erziehungsklimas, das Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeit und Entfaltung stärkt, sie zu einem gesunden und selbst bestimmten Leben führt und sie auf eine mitwirkende Teilnahme an der Gesellschaft vorbereitet. Die Familienbildung unterstützt und stärkt die Erziehungskompetenzen von Eltern und anderen Erziehungspersonen durch vielfältige Angebote: Elternbriefe – kostenfrei von der Geburt bis zum 8. Lebensjahr 2016 erhielten 3.865 Eltern in Karlsruhe kostenfrei die Elternbriefe, die die Entwicklung von Kindern von der Geburt bis zum achten Lebensjahr zum Thema haben. Es wurden insgesamt 18.994 Briefe versandt. Zudem wurden 80 türkische Elternbriefe und 100 Sprachelternbriefe bei Veranstaltungen und in den Elterncafés an Eltern sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren verteilt. Seit 2016 stehen auf der Webseite des Arbeits- kreises Neue Erziehung e. V., die ersten zwei Elternbriefe in leichter Sprache zum Download für die Arbeit mit zugewanderten Familien zur Verfügung. Veranstaltungen für Eltern in Institutionen 2016 wurden insgesamt 123 Elternveranstaltungen in Elterncafés im Kleinkind- und Schulbereich, in Kindertageseinrichtungen und Schulen mit 1.784 Teilnehmenden durchgeführt. 25 Referentinnen und Referenten deckten verschiedene Erziehungsthemen für Eltern von Kindern von null bis 16 Jahren ab. In allen 8 2 2 17 8 8 10 5 1 6 1 5 1 4 6 1 3 3 9 7 2 4 2 6 25 36 33 5 12 4 3 8 5 1 2 3 2 4 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 Familie war schon bekannt, Fallwiederaufnahme persönliches Umfeld Kinderarzt Kliniken Werbung, Internet, Flyer Jugendamt (ASD, SPFH) Fachteam FK/FP intern/FH Landkreis Gruppen/Kurse/VHS/PEKIP/Sozpädal KiTA andere Ämter Facharzt außer Pädiater thematische Cafés (außer Startpunktcafé) psychologische Dienstleister sonstige Fachteam, n = 124 Familienhebammen, n = 88 Beratungsstelle FH, n = 220 70 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 Bereichen konnten Eltern mit Migrationshintergrund sowie Eltern mit besonderen Kindern erreicht werden. Eltern hatten im Bereich „Grenzen setzen“ den größten Bedarf an Unterstützung ihrer Erziehungskompetenzen. Die Referentinnen und Referenten setzten sich bei ihrer Fortbildung mit dem Thema „Familie im Wandel“ auseinander. Zudem tauschten sie sich in einem Frühjahrs- und einem Herbsttreffen zu Herausforderungen, Fragen und Problemen im Bereich Elternbildung aus. Mobile Familienbildung Auf der Grundlage der Elternveranstaltungen und den daraus gewonnenen Erfahrungen wurden in Kooperation mit einer Einrichtung in einem Stadtteil mit hohem Migrationsanteil und vielen besonders belasteten Familien Elternkurse und erlebnispädagogische Tage angeboten und über das Landesprogramm STÄRKE finanziert. Es nahmen 112 Familien teil. Elterntag Am 30. Januar 2016 fand der jährliche Elterntag in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule mit dem Thema „Vater sein – Mutter sein – Kind sein“ statt. 150 Eltern besuchten den Vortrag und die 13 Workshops zu Erziehungsfragen. Der Vortrag „Familie. Eine Gebrauchsanweisung: Was Eltern und Kinder zusammenhält“ wurde für Eltern mit Babys und Kleinkindern ins angrenzende Tagungscafé übertragen. Der Elterntag war gut besucht von zugewanderten Eltern und Vätern, die im Allgemeinen schwerer erreichbar sind. 100 Kinder wurden in der parallel angebotenen Betreuung versorgt, darunter auch beeinträchtigte Kinder. Projekt Alt & Jung Hand in Hand – Kinderbetreuung durch Seniorinnen und Senioren 2016 waren 120 ehrenamtliche Seniorinnen und Senioren im Projekt aktiv. 45 „Leihomas“ und „Leihopas“ waren in Familien tätig, es wurden 55 Kinder betreut. In 16 Stadtteilen fanden wöchentlich offene Kinderbetreuungstreffs statt, in denen 90 unter dreijährige Kinder betreut wurden. Kooperierende sind Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Bürgervereine, Ortsverwaltungen und freie Träger. Vom 08.07. bis 10.07.2016 fand eine Familien- und Seniorenbildungsfreizeit zum Thema: „Bei uns bewegt sich was“ mit zehn Familien sowie zehn Seniorinnen und Senioren statt. An den Fortbildungen „Umgang mit Babys und Kleinkindern“, „Sprache und Muttersprache bei Kindern mit Migrationshintergrund“ und „Erste Hilfe bei Kindernotfällen“ nahmen jeweils 15 bis 25 Seniorinnen und Senioren teil. Immer mehr zugewanderte Familien bringen ihre Kleinkinder in die offenen Betreuungstreffs, um ihren Kindern und sich selbst den Kontakt mit deutschen Kindern, Eltern und „Großeltern“ zu ermöglichen. Zudem ist es für viele Kinder mit Migrationshintergrund die erste Möglichkeit, die deutsche Sprache kennen zu lernen. Landesprogramm STÄRKE 2016 nahmen 596 Familien in besonderen Lebenslagen an 64 Kursangeboten von 11 Verbänden und Vereinen sowie Einzelanbietenden teil. 11 Familien wurden zusätzlich durch Hausbesuche unterstützt. Neun Familien nahmen an einer Wochenfreizeit und 48 Familien an Wochenendfreizeiten mit Bildungsangebot teil. 10 Mütter nahmen das neue Angebot „Allgemeine Familienbildungsangebote im ersten Lebensjahr“ in Anspruch. Dieses neue Angebot hat sich in Karlsruhe und landesweit nicht durchgesetzt. Seit der Neuausrichtung des Landesprogramms können Offene Treffs gefördert werden. Es konnten sechs Elterncafés mit einem allgemeinen Angebot an alle Eltern und sechs Elterntreffpunkte für bestimmte Zielgruppen bezuschusst werden. Zur landesweiten Qualitätssicherung und Absprache der Standards fanden zwei Regionaltreffen statt. Treffpunkte für Mütter und Väter Die Familienbildung hatte in 2016 selbst vier Elterncafés, ein Müttercafé und zwei Vätertreffpunkte. Sie kooperierte mit 16 Startpunkt-Familienzentren der Frühen Prävention und 29 Mütter- und Elterntreffs diverser Verbände und Vereine sowie drei Stilltreffs. In den verschiedenen niedrigschwelligen Elterntreffpunkten werden wöchentlich 550 Mütter und 50 Väter erreicht. In den Elterncafés findet ein niedrigschwelliger Zugang zu Familienbildungsangeboten statt, teilweise durch Referentinnen und Referenten des Kinderbüros sowie Vertreterinnen und Vertretern diverser Beratungsstellen und Einrichtungen. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 71 Qualifizierungsoffensive für Elterncaféleitungen Gemeinsam mit dem Büro für Integration bot die Familienbildung das zweite Jahr der Qualifizierungsmaßnahme für Elterncaféleitungen mit Migrationshintergrund an, es nahmen jeweils 12 bis 20 Personen teil. Im Rahmen dieses Angebotes fanden Fortbildungsseminare zu den Themen "Resilienz“ und kennen lernen der Psychologischen Beratungsstelle „Pubertät, Hirnentwicklung und `Teufelskreise´“, „Medienpädagogik“, „Mobbing“, „Kinderrechte“ und „Jugendamt/Sozialer Dienst“ statt. Bei einer viertägigen Bildungsreise nach Berlin lernten die Teilnehmenden Geschichte, Verfassung und die Einrichtungen der Demokratie kennen sowie vorbildliche Familienbildungsangebote für zugewanderte Familien. Durch ein studentisches Forschungsprojekt in Zusammenarbeit mit der PH konnte der Ist-Zustand von Wirksamkeit, Nachhaltigkeit und Vernetzung im Stadtteil überprüft und Ziele für die Zukunft entwickelt werden. Integration durch Familienbildungsangebote 2016 wurden durch das Landesprogramm STÄRKE Elternbildungskurse für zugewanderte Familien angeboten. Die Kurse wurden von 227 Müttern und Vätern aus der Türkei, Russland, Osteuropa, arabischen und afrikanischen Ländern, Westeuropa und Südamerika besucht. Zudem wird die Integration von zugewanderten Familien durch Elterncafés, das Elternveranstaltungsangebot, Unterstützungskurse in VKL-Klassen sowie die Unterstützung von Wochenendbildungsfreizeiten gefördert. Inklusion durch Familienbildungsangebote 2016 besuchten wöchentlich durchschnittlich 10 bis 15 Familien mit Kindern mit und ohne Behinderung das Elterncafé in den Räumlichkeiten der Lebenshilfe e. V. Die Familienbildung kooperiert mit dem Familienzentrum des Gehörlosenzentrums des Stadt- und Regionalverbandes der Hörgeschädigten Karlsruhe e. V. Mit Mitteln des Landesprogramms STÄRKE konnten in 2016 Kursangebote für Eltern mit ADHS-Kindern und Jugendlichen, Kindern mit Autismus, beeinträchtigten Kindern und gehörlosen Eltern finanziert werden. Entwicklungspartnerschaft „Vereinbarkeit für Eltern partnerschaftlich gestalten“ Bei einem bundesweiten Ideenwettbewerb der Servicestelle für Lokale Bündnisse im BMFSFJ wurden „innovative und nachhaltige“ Projekte ausgezeichnet. Das Karlsruher Bündnis für Familie und seine Kooperationspartner aus Familienbildung und Wirtschaft ist einer von bundesweit 12 Gewinnern des Ideenwettbewerbs und wurde in der Kategorie „Väterfreundliche Kommunen“ ausgewählt. Mit dem Projekt „Kompetenztraining für Väter zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ sollen sowohl die Beschäftigten als auch die Arbeitgeber für Vereinbarkeitsthemen der Väter sensibilisiert und Wissen zu unterschiedlichen Anforderungen vermittelt werden. Boxenstopp – Väter in der Elternzeit Am 25. Juli 2016 haben die Kooperationspartner aus Bündnis für Familie, Familienbildung und Wirtschaft mit der Veranstaltung „Boxenstopp – Väter in der Elternzeit“ eine Dialogplattform für den Austausch zwischen Vätern und Unternehmen ins Leben gerufen mit 50 Teilnehmenden. Unternehmen können Väterfreundlichkeit stärker in den Fokus der Personalpolitik rücken und eine vätersensible Kommunikation ist wichtig, damit sich nicht nur Mütter, sondern auch Väter von Vereinbarkeitsangeboten angesprochen fühlen. Zum Auftakt wurde über das Elterngeld Plus informiert und Best Practice-Beispiele gaben Einblick in erfolgreiche Väterarbeit in Unternehmen. In den Workshops ging es unter anderem um Kompetenzen und Erfahrungen, die Väter aus der Familienzeit mitnehmen und als Gewinn in den Berufsalltag einbringen. In Familienphasen erworbene Kompetenzen sind wertvoll für den Beruf und kein Karriereknick. Väterarbeit Jeden Mittwoch findet im Vätertreffpunkt ein Frühstücksangebot mit Erfahrungsaustausch zu Erziehungsthemen für Väter in Elternzeit und andere Väter statt, mit regelmäßig acht bis zehn Besuchern. Der Nachmittagstreff ist 2016 umgezogen auf freitags am frühen Abend, um besonders Väter einzuladen, die regelmäßig am Wochenende für ihre Kinder da sind. Es nahmen regelmäßig sechs bis acht Besucher teil .Der virtuelle Treffpunkt „PapaJa“ wird regelmäßig aktualisiert und erweitert. Am 6. November 2016 fand der vierte „Männer-/Vätertag 72 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule statt. Es gab einen Vortrag zum Thema „Kraft und Gefühl“ sowie fünf Workshops, es nahmen 64 Männer/Väter teil. Mehrgenerationenprojekt Zeitzeugen 2016 konnte die Kooperation mit der Museumspädagogik des Badischen Landesmuseums erfolgreich weitergeführt werden. Die Zeitzeuginnen und Zeitzeugen begleiten mit den Museumspädagoginnen Schulklassen durch die Abteilung 20. Jahrhundert und bieten freitagnachmittags und zu besonderen Geschichtsdaten Führungen für alle an. In 2016 gab es auch wieder Schulklassen, die die Zeitzeuginnen und Zeitzeugen in ihren Unterricht eingeladen haben. Einzelveranstaltungen (Auswahl)  21. Januar 2016: Vorstellen der Familienbildung beim Arbeitskreis „Runder Tisch Alleinerziehende“ des Lokalen Bündnis für Familie und seiner Kooperationspartnerinnen und -partner  7./8. März 2016: Vorstellen des besonderen Angebots eines Familienhauses für geflüchtete Familien, Mütter, Schwangere und Kinder am Beispiel des „Anna-Leimbach-Haues“ in Karlsruhe beim Netzwerktreffen der Familienbildungsbeauftragten der Großstadtjugendämter in Nürnberg  13. Juni 2016: Vorstellen des Kinderbüros und der Familienbildung in der Kontaktstelle Frau und Beruf, Kennenlernen der Kontaktstelle sowie Vereinbarung weiterer Zusammenarbeit  20. Juni 2016: Vorstellen des Kinderbüros und der Familienbildung im Jugendhaus der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland, Kennenlernen der Angebote für Kinder, Jugendliche und Eltern sowie Gespräche zur weiteren Zusammenarbeit  27. Juni 2016: „Markt der Möglichkeiten“ an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe, Vorstellen des Kinderbüros und der Familienbildung  18. Juli 2016: Vorstellen der Projekte mit Ehrenamtlichen der Familienbildung beim Büro für Engagement und Mitwirkung und Gespräch zur weiteren Zusammenarbeit  20. Oktober 2016: Vorstellen von Entwicklung und Stand der Väterarbeit in Karlsruhe bei der Projektgruppe Väter in der Familienbildung des Volkshochschulverbandes Baden-Württemberg in Leinfelden-Oberaichen  28./29. November 2016: Workshop „Wirksamkeitsmessung familienbildender Angebote“ beim Netzwerktreffen der Familienbildungsbeauftragten der Großstadtjugendämter in Köln Arbeitskreise  Väter in Unternehmen  Auf dem Weg zu Familienzentren  Qualifizierungsoffensive Austausch/Forschung/Projekte  Austauschtreffen Elterncaféleitungen Familienbildung  Austauschtreffen Referentinnen und Referenten Familienbildung und Jugendschutz  Regionaltreffen STÄRKE  Forschungsgruppe PH-Studenten  NIS-Projekte Rintheim und Mühlburg  Fortbildungen für Erziehende und Ehrenamtliche  Anleitungstreffen DH-Studierende SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 73 KINDERINTERESSENVERTRETUNG SCHAFFUNG VON POSITIVEN LEBENSBEDINGUNGEN FÜR JUNGE MENSCHEN UND FAMILIEN NACH § 1 ABSATZ 4 SGB VIII Aufgabe der Kinderinteressenvertretung in Karlsruhe ist es, Kindern Gehör zu verschaffen und sie im öffentlichen Raum sichtbar zu machen, denn Kinder müssen bei der Stadtplanung und Gestaltung ihres Sozialraums mehr berücksichtigt und beteiligt werden. Die Kinderinteressenvertretung setzt sich für die Rechte von Kindern ein und macht sie in Karlsruhe bekannt. Basis für die Umsetzung dieser Ziele ist die ressortübergreifende Kooperation mit weiteren Ämtern und Institutionen, um die Lebenswelten von Kindern interdisziplinär und durch kurze Wege zu repräsentieren und bearbeitbar machen zu können. Das Sachgebiet wird von einer Mitarbeiterin mit 50 Prozent Stellenumfang bearbeitet. Im Jahr 2016 war die Stelle über vier Monate in der für die Kinderinteressenvertretung wichtigen Phase der Sommermonate vakant, weshalb wiederkehrende Projekte und Veranstaltungen, wie die Kindersprechstunde beim Bürgermeister oder das Weltkindertagsfest, nicht durchgeführt werden konnten. Veranstaltungen:  23. Februar 2016: Zweites Netzwerktreffen „Schule und Mobilität“ zur Umsetzung der Maßnahmen des Verkehrsentwicklungsplans  6. November 2016: Kinderrechtefest im Tollhaus unter dem Motto „Egal woher wir kommen – Kinder sind wir überall“, in dem das Recht des Kindes auf Schutz im Krieg und auf der Flucht aufgegriffen wurde Schwerpunkte:  Federführung des Arbeitskreises Kinder – Mobilität – Verkehr, zweimal im Jahr  Erweiterung des Projekts „Elternhaltestelle“ von sechs auf sieben beteiligte Schulen  Fortführung des Projekts „Peditram“ an einer Karlsruher Grundschule  Erstellung des Flyers „Netzwerkblog Schule und Mobilität“ sowie Pflege des Blogs durch Projektbeispiele  Kooperation mit der Kinderinsel Süd im Rahmen des Projekts „Wir bilden Deutsch=Land“ als Expertin für Kinderrechte  Vorstandstätigkeit in der Landesarbeitsgemeinschaft Kinderinteressen (mindestens zwei Treffen pro Jahr).  Anfragen und Begehungen zum Thema Kinder und Verkehr  Beratung zu Spielen und Wohnen sowie Kinderlärm  Durchführung des Projekts „Hundebeauftragte“ JUGENDSCHUTZ ERZIEHERISCHER KINDER- UND JUGENDSCHUTZ NACH § 14 SGB VIII Das Sachgebiet Jugendschutz zielt auf die Schaffung einer allgemeinen Akzeptanz von Kinder- und Jugendschutz durch öffentlichkeitswirksame Projekte in verschiedenen Kontexten. Zum Aufgabengebiet gehören weiter die Erstellung von Arbeitsmitteln, die Ausarbeitung und Fortschreibung von didaktischen und methodischen Ansätzen zur Vermittlung entsprechender Informationen und Präventionsansätze zu verschiedenen Jugendschutzbereichen (zum Beispiel Alkoholprävention; Gewalt mit den Schwerpunkten Mobbing, häusliche Gewalt, gewaltbereite Mädchen; Sexueller Missbrauch, Sexuelle Aggression, Pornografie; Medien mit den Schwerpunkten Internet, E-Games, Handy, Cyber-Mobbing), die Planung und Durchführung von Informations- und Fortbildungsveranstaltungen sowie Fachtagungen für Eltern, pädagogische Fachkräfte und andere Interessierte zu den verschiedenen Jugendschutzbereichen, die Beratung bei Anfragen zum Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JuSchG), zum Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und zum Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) sowie Beratungsgespräche mit Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen. Das Sachgebiet ist mit einer ganzen Stelle besetzt. Im Bereich der Veranstaltungen stehen sieben Honorarkräfte zur Verfügung. 74 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 INSGESAMT WURDEN IM JAHR 2016 52 VERANSTALTUNGEN MIT INSGESAMT 811 TEILNEHMENDEN (TN) DURCHGEFÜHRT. 18 Veranstaltungen zu Jugendmedienschutzthemen mit insgesamt 249 TN Thema Zielgruppe TN-Zahl 3 mal Cyber-Mobbing Eltern 30 6 mal Handy/Smartphone Eltern, Schülerinnen und Schüler 112 5 mal Internet allgemein Eltern, Professionelle 58 2 mal Medien allgemein Professionelle 26 1 mal Soziale Netzwerke Eltern 14 1 mal TV-Konsum Eltern 9 25 Veranstaltungen zu Jugendschutzthemen mit insgesamt 474 TN Thema Zielgruppe TN-Zahl 2 mal Doktorspiele Eltern 27 3 mal Gesetzliche Regelungen Eltern, Eltern und ihre Kinder 59 2 mal Gewaltprävention Schülerinnen und Schüler 36 3 mal Jugendschutz allgemein Professionelle 36 5 mal Sexueller Missbrauch Eltern 81 7 mal Mobbing Eltern, Schülerinnen und Schüler 190 1 mal Pubertät Eltern 5 1 mal Sexting Professionelle 22 1 mal Sexualerziehung Eltern 18 Anzahl Teilnehmende 0 5 9 14 18 22 26 27 30 36 36 58 59 81 112 190 0 50 100 150 200 ComingOut Pubertät TV Soziale online-Netzwerke Sexualerziehung Sexting Medien allgemein Doktorspiele Cyber-Mobbing Gewaltprävention JuSchu allgemein Internet allgemein Gesetzliche Regelungen sexueller Missbrauch Handy/Smartphone Mobbing Soziale Netzwerke SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 75 Anzahl Veranstaltungen 7 Einzelveranstaltungen mit insgesamt 88 TN DATUM THEMA ZIELGRUPPE TN-ZAHL 23. Januar 2016 Fortbildung der Referentinnen und Referenten der Sachgebiete Familienbildung und Jugendschutz 17 19. März 2016 Austauschtreffen, Referentinnen und Referenten der Sachgebiete Familienbildung und Jugendschutz 12 17. September 2016 Austauschtreffen, Referentinnen und Referenten der Sachgebiete Familienbildung und Jugendschutz 14 1. Juni 2016 Boxen gegen Gewalt, Schülerinnen und Schüler 21 16. November 2016 Boxen gegen Gewalt, Schülerinnen und Schüler 24 16. März und 11. Oktober 2016 Coming Out - Infoveranstaltung für Eltern homosexueller Kinder Zu beiden Veranstaltungen kamen keine Teilnehmenden. Dennoch wird das Angebot aus fachlichen Gründen aufrecht erhalten. 0 Umsetzung des § 72 a SGB VIII Die mit dem am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetz geregelte Neufassung des § 72 a, Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe) legt fest, dass einschlägig vorbestrafte Personen nicht in der Kinder- und Jugendarbeit beschäftigt werden dürfen. Betraf dies vorher nur hauptamtlich Beschäftigte, sind nun auch neben- und ehrenamtlich Tätige einbezogen. Als Nachweis der Straffreiheit ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses erforderlich. Das Sachgebiet Jugendschutz ist mit der Umsetzung des Absatz 4 § 72 a SGB VIII beauftragt. Hierfür wurde ein Konzept erstellt. Die mit der Umsetzung verbundenen umfangreichen Arbeiten machten es notwendig, eine Stelle zu beantragen. Die Mitarbeiterin konnte im Jahr 2016 wegen Krankheit nicht arbeiten. 1 1 1 1 1 2 2 2 2 3 3 3 5 5 6 7 0 1 2 3 4 5 6 7 8 Pubertät Sexting Sexualerziehung Soziale online-Netzwerke TV ComingOut Doktorspiele Gewaltprävention Medien allgemein Cyber-Mobbing Gesetzliche Regelungen JuSchu allgemein Internet allgemein sexueller Missbrauch Handy/Smartphone Mobbing Soziale Netzwerke 76 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 Insgesamt erreichte Zielgruppen, N = 811 Mitarbeit in folgenden Arbeitskreisen:  Arbeitskreis Essstörungen  Arbeitskreis gegen sexuelle Gewalt  MedienNetzWerk Karlsruhe  AK Schulabsentismus  AK Suizidprävention  AK Jugendschützer Baden-Württemberg BÜNDNIS FÜR FAMILIE RECHT AUF ERZIEHUNG, ELTERNVERANTWORTUNG UND JUGENDHILFE NACH § 1 SGB VIII BEITRAG ZUR SCHAFFUNG VON POSITIVEN LEBENSBEDINGUNGEN FÜR JUNGE MENSCHEN UND IHRE FAMILIEN SOWIE SCHAFFUNG UND ERHALTUNG EINER KINDER- UND FAMILIENFREUNDLICHEN UMWELT NACH § 1 (3) ABSATZ 4 SGB VIII Das Karlsruher Bündnis für Familie ist ein Zusammenschluss von Bündnispartnerinnen und Bündnispartnern aus allen gesellschaftlichen Bereichen wie Wirtschaft, Verbänden, Kirche, Politik, Initiativen, Bürgerschaft und Stadtverwaltung, der sich für Familienfreundlichkeit und Familienbewusstsein in Karlsruhe einsetzt sowie Familienthemen öffentlich macht. 2016 hatte das Bündnis 63 offizielle Bündnispartnerinnen und Bündnispartner. Der Sitz der Geschäftsführung des Bündnisses liegt im Kinderbüro. Als eigene Organisationsstruktur wurde neben dem Karlsruher Bündnis für Familie gemeinsam mit der Technologie-Region Karlsruhe und den Bündnispartnerinnen IHK Karlsruhe, Handwerkskammer Karlsruhe und Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt das Arbeitgeberforum „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ initiiert und etabliert. Das Arbeitgeberforum ist ein Angebot zu Themen familienbewusster Personalpolitik für Arbeitgeber und Personalverantwortliche von Institutionen, Verbänden und Unternehmen. Das Forum hatte 2016 67 Mitglieder. Geschäftsführungsaufgaben  Kontakt-, Informations- und Anlaufstelle des Bündnisses und Netzwerkkoordination  Geschäftsstelle des Arbeitgeberforums Vereinbarkeit von Beruf und Familie  Entwicklung geeigneter Strategien zur Verbesserung der Familienfreundlichkeit in Karlsruhe  Organisation, Koordination, Leitung und Moderation von Arbeitstreffen Kinder/ Jugendliche 20 % Mütter 34,6 % 34 % Väter 7 % Professionelle 39 % SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 77 Arbeits- und Projektgruppen  Arbeitsgruppe Familienfreundliche Arbeitswelt  Runder Tisch zur besseren Integration von Alleinerziehenden in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt  Projektgruppe Studieren mit Kind  Organisationsteam Kinderfreundlichkeitspreis Veranstaltungen  Verleihung des elften Karlsruher Kinderfreundlichkeitspreises am 28. Juni 2016 im Jubez am Kronenplatz; Zielgruppe: Interessierte Öffentlichkeit; circa 100 Mitwirkende und Gäste  „Boxenstopp – Väter in der Elternzeit“: Väter wünschen sich eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, am 25. Juli 2016 bei der IHK Haus der Wirtschaft; Zielgruppe Arbeitgeber und Arbeitnehmer; circa 50 Teilnehmende Arbeitgeberforum „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ – Jahresthema „Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Männer – neue Herausforderungen für Arbeitgeber“  Netzwerkveranstaltung des Arbeitgeberforums am 7. März 2016 bei der IHK Haus der Wirtschaft und am 25. Oktober 2016 bei der BGV Badische Versicherungen AG; jeweils circa 25 Teilnehmende.  Organisation der Seminarreihe „Kompetenztraining Beruf und Pflege“ für pflegende Mitarbeitende von Unternehmen in vier Modulen von April bis Mai 2016 bei der Handwerkskammer Karlsruhe; je 22 Teilnehmende. Projekt Kinder- und Familienfreundlicher Service Das Karlsruher Bündnis für Familie verleiht gemeinsam mit der City Initiative Karlsruhe sowie weiteren Partnerinnen und Partnern das Zertifikat „Kinder- und Familienfreundlicher Service“. Dabei kommt dem Bündnis die Aufgabe der Leitung, Koordination und Unterstützung des Gremiums der Zertifizierenden zu. Die Zertifizierenden besuchen die Unternehmen, die sich beworben haben, und überprüfen deren Kinder- und Familienfreundlichkeit. Bis Ende 2016 wurden 63 Geschäfte, Dienstleistungen sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen als kinder- und familienfreundlich zertifiziert und regelmäßig Nachzertifizierungen durchgeführt. Konzeptionelle Arbeit  Beginn der Erarbeitung eines Seminarangebots für Väter in Unternehmen, im Rahmen der Entwicklungspartnerschaft, „Vereinbarkeit für Eltern partnerschaftlich gestalten“ mit der Servicestelle der Lokalen Bündnisse für Familie in Berlin  Mitwirkung für die SJB an der abschließenden Gestaltung des Fragebogens der Familienumfrage des Amts für Stadtentwicklung Weitere Aufgaben  Vierteljährliche Herausgabe des Newsletters des Karlsruher Bündnisses für Familie (Bündnisinformation); aktuell 647 Abonnenten  Mitarbeit in Gremien und Arbeitsgemeinschaften auf städtischer, regionaler, Landes- und Bundesebene 78 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 7. ABTEILUNG KINDERTAGESEINRICHTUNGEN ALLGEMEINES Die Abteilung Kindertageseinrichtungen verwaltet und berät 19 Kindertagesstätten und 21 Schülerhorte in Städtischer Trägerschaft. Dazu gehören auch die städtischen Einrichtungen der Ortsverwaltungen sowie drei Schülerhorte des Stadtjugendausschuss e. V. Es werden circa 2.900 Kinder im Alter von einem Jahr bis zwölf Jahren betreut. Mehr als 500 pädagogisch ausgebildete Fachkräfte, Hauswirtschaftskräfte, Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten gewährleisten den Bildungs- und Betreuungsauftrag nach § 22 SGB VIII. Der gesetzliche Förderauftrag der Kindertagesstätten und Schülerhorte umfasst Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes, bezogen auf seine geistige, körperliche, soziale und emotionale Entwicklung. Damit leisten die Einrichtungen einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Im Sinne einer inklusiven Pädagogik werden in unseren Einrichtungen Kinder unabhängig von ihrer Herkunft, Sprache, Weltanschauung und Religion aufgenommen. Hierzu gehören auch Kinder mit Behinderungen und speziellen Bedürfnissen. Mit den vielfältigen Angebotsformen und Öffnungszeiten wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht. Die wichtigsten Angebotsvarianten sind:  Ganztagesangebot für Kinder ab dem ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt  Ganztagesangebot für Kinder im Alter von ein bis drei Jahren in Krippengruppen  Ganztagesangebot für Kinder im Alter von zwei Jahren bis zum Schuleintritt  Verlängerte Öffnungszeiten (7 Uhr bis 13:30 Uhr) für Kinder im Alter von zwei Jahren bis Schuleintritt  Angebot für Schulkinder mit den Varianten ergänzende Betreuung vor dem Unterricht, Nachmittagshort mit Mittagessen, ganztägige Ferienangebote mit Mittagessen Eine Abteilungsleitung und drei pädagogische Fachbereichsleitungen, sowie eine Verwaltungsleitung sorgen zusammen mit neun Verwaltungskräften für die Qualität und Weiterentwicklung des Betreuungsangebotes, für die Finanzierung und Verteilung der Finanzmittel, für die Rechnungsabwicklung und den Einzug der Elternbeiträge. Eine Mitarbeiterin ist zuständig für die trägerübergreifende Geschwisterkindbezuschussung. Die pädagogischen Fachbereichsleitungen nehmen die Dienst- und Fachaufsicht über das Personal und auch Fachberatungsfunktion wahr. Sie verfügen über umfassendes sozialpädagogisches und entwicklungspsychologisches Fachwissen sowie beraterische Kompetenzen. Sie tragen aktuelle gesellschaftliche und pädagogische Entwicklungen in die Einrichtungen und begleiten die Teams beim Transfer in die Praxis. QUALITÄTSSICHERUNG IN DEN EINRICHTUNGEN  Für alle Einrichtungen liegt eine vom Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) erteilte Betriebserlaubnis vor, die Rahmenbedingungen und Personalschlüssel vorgibt.  In den Einrichtungen arbeiten ausgebildete Fachkräfte, analog dem Kindergarten-Fachkräftekatalog nach § 7 KiTaG.  Neben einer Gesamtkonzeption der städtischen Kindertageseinrichtungen verfügt jede Einrichtung über eine eigene, regelmäßig überarbeitete pädagogische Konzeption, die Auskunft über Bildungsverständnis und pädagogische Ziele, Elternbeteiligung, Beobachtung und Dokumentation gibt.  Für die Mitarbeitenden besteht ein breit gefächertes Angebot an internen und externen Fortbildungen, Qualifizierungsmaßnahmen und Supervisionen sowie Leitungsrunden und AGs für pädagogische Fachkräfte.  In jeder Kindertageseinrichtung wird jährlich ein Elternbeirat gewählt, dieser ist vertreten im städtischen Gesamtelternbeirat und im Elternbeirat aller Karlsruher Kindertageseinrichtungen. Es besteht ein kontinuierlicher Austausch der Gremien und der Abteilungsleitung Kindertageseinrichtungen. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 79 MITARBEITENDE IN KERNSTÄDTISCHEN KINDERTAGESEINRICHTUNGEN UND IN DEN ORTSVERWALTUNGEN 477 Mitarbeitende sind in den kernstädtischen Kindertageseinrichtungen und 98 Mitarbeitende in den Ortsverwaltungen beschäftigt, davon sind 111 Auszubildende und 15 Hauswirtschaftskräfte. BEWERBUNGEN BEI DER ABTEILUNG KINDERTAGESEINRICHTUNGEN Alle Stellen werden zunächst erst intern ausgeschrieben. Dies ermöglicht unserem Personal Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten. Durch eine fortlaufende Ausschreibung besteht die Möglichkeit sich initiativ zu bewerben. Dies ermöglicht uns oft eine schnelle Stellenbesetzung zum Beispiel bei Krankheitsvertretungen. Auch im Ausbildungsbereich wird durch 279 Bewerbungen für vier Ausbildungsbereiche (insgesamt 52 Ausbildungsstellen) deutlich, dass ein umfangreiches und gut funktionierendes Bewerbungsmanagement notwendig ist um neben den pädagogischen Aufgaben der Abteilung Kindertageseinrichtungen den großen Umfang der Bewerbungen zu bewältigen. AUSZUBILDENDE IN STÄDTISCHEN KINDERTAGESEINRICHTUNGEN 66 Auszubildende werden bei der Stadt Karlsruhe, Abteilung Kindertageseinrichtungen, beschäftigt. Hinzu kommen 45 Freiwillige im Sozialen Jahr beziehungsweise als begleitende Hilfen für Kinder mit Inklusionsbedarf (Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz). 183 externe Auszubildende der Fachschulen, Schulpraktikanteninnen und Schulpraktikanten und so weiter haben Teile Ihrer Ausbildung im Erziehungsbereich in unseren städtischen Kindertageseinrichtungen absolviert. Mit insgesamt 294 Auszubildenden leistet die Abteilung Kindertageseinrichtungen und letztendlich unsere Kitas und Schülerhorte einen wichtigen Beitrag um dem Fachkräftemangel der vergangenen Jahre entgegen zu wirken. Dies wird auch an der Anzahl der in der folgenden Tabelle ersichtlichen Bewerbungen auf freie Ausbildungsstellen sowie Stellen für Fachkräfte ersichtlich. Der Fachkräftemangel hat sich durch die Ausbildungsoffensive in unseren städtischen Kindertageseinrichtungen deutlich reduziert. 62 % 17 % 19 % 2 % 366 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kernstädtisch 98 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ortsverwaltungen 111 Auszubildende der Stadt Karlsruhe 15 Hauswirtschaftskräfte 12 222 279 Leitung/Stellvertretung Erzieherinnen und Erzieher Auszubildende 0 50 100 150 200 250 300 80 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 FORTBILDUNGEN UND WEITERBILDUNGEN DER MITARBEITENDEN Insgesamt haben unsere Fachkräfte der Kindertageseinrichtungen an 616 Fort- und Weiterbildungen teilgenommen. Den mehr als 500 Mitarbeitenden in den Kindertageseinrichtungen (inklusive Ortsverwaltungen) stehen jeweils 5 Fortbildungstage pro Jahr zu. SPRACHBILDUNG IN KINDERTAGESEINRICHTUNGEN Alltagsintegrierte Sprachbildung ist eine zentrale Bildungsaufgabe in allen städtischen Kitas und Schülerhorten. Mit jeweils einer Spracherzieherin (50 Prozent) nahmen vier Kitas am städtischen Sprachbildungsprogram teil. Zwei Kitas wurden im Bundesprogramm „Frühe Chancen“ mit jeweils einer zusätzlichen Fachkraft (50 Prozent) gefördert. Darüber hinaus findet an sieben Kitas Sprachförderung über das Landesprogramm SPATZ in den Formen ISK-intensive Sprachförderung (drei Gruppen) und SBS Singen-Bewegen-Sprechen (11 Gruppen) in Kooperation mit dem badischen Konservatorium statt. 43 20 24 21 20 15 12 76 62 3 0 10 20 30 40 50 60 70 80 209 172 164 42 29 0 50 100 150 200 250 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 81 19 7 4 2 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 Bildungsbereich Sprache Sprachförderung SPATZ Sprachprogramm Stadt KA Frühe Chancen 19 Kindertagesstätten 82 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 8. PFLEGEKINDERDIENST UND ADOPTIONSVERMITTLUNGSSTELLE BEREITSCHAFTSPFLEGE Der Pflegekinderdienst ist zuständig für die Aufnahme von Kindern im Altersbereich von null bis sechs Jahren. Kinder ab dem siebten Lebensjahr werden durch Bereitschaftspflegefamilien oder die Aufnahmegruppe der Heimstiftung versorgt. Zu Ausnahmen kommt es bei Geschwisterkindern, um Trennungen zu vermeiden und vereinzelt nach Absprache mit dem Sozialen Dienst und der Heimstiftung. Auf der Basis dieser Vereinbarung wurden im Jahr 2016 acht Kinder über sechs Jahren als Geschwisterkinder über die Altersgrenze hinaus durch Bereitschaftspflegefamilien des Pflegekinderdienstes betreut. Die häufigsten Aufnahmegründe sind die psychische Erkrankung und/oder die Suchterkrankung eines Elternteiles, die zu einer Gefährdung des Kindeswohls führen und mangels eigener familiärer Ressourcen, eine Aufnahme in einer Bereitschaftspflegefamilie notwendig machen. Im Jahr 2016 wurden 89 Kinder durch den Pflegekinderdienst in Bereitschaftspflege aufgenommen. Die hohen Fallzahlen der beiden Jahre 2015 und 2016 führte zu einer überdurchschnittlichen langfristigen Arbeitsbelastung der beiden spezialisierten Fachkräfte und einer überdurchschnittlichen Auslastung der Bereitschaftspflegefamilien. Aus diesem Grund musste die Bereitschaftspflege im Laufe des Jahres 2016 durch eine weitere halbe Planstelle und aus dem vorhandenen Personalbestand der Kindertagespflege verstärkt werden, was wiederum einen Fallzahlenanstieg in der Kindertagespflege nach sich zog. Auch die Anzahl der Bereitschaftspflegefamilien musste erhöht werden. Hier konnten neue Bewerberfamilien und Familien aus dem Kreis der erfahrenden Tagespflegepersonen gewonnen werden. Die Kinder wurden in insgesamt dreizehn Bereitschaftspflegefamilien mit Festvertrag und zwölf Springerbereitschaftspflegefamilien versorgt. Es kam häufig zu sogenannten „Doppelbelegungen“, das heißt es wurden zeitgleich zwei oder mehr Kinder aus zwei Herkunftsfamilien aufgenommen, was die Belastungen für die Bereitschaftspflegefamilien nicht nur wegen der Versorgung der Kinder sondern auch im Hinblick auf die Kooperation mit zwei Herkunftsfamiliensystemen erhöhte. Ohne die Bereitschaft der Familien über ihre vertragliche Belegungsverpflichtung von 208 Tagen im Jahr hinaus Kinder aufzunehmen, hätten nicht alle Kinder versorgt werden können. JÄHRLICHE ANZAHL DER KINDER IN BEREITSCHAFTSPFLEGE DES PFLEGEKINDERDIENSTES AUFENTHALTSDAUER DER KINDER IN BEREITSCHAFTSPFLEGE Die Gesamtbelegungstage stiegen mit der erhöhten Kinderzahl im Vergleich zum Vorjahr von 6.148 Tagen auf 7.603 Tage also um 23,6 Prozent. Die dreizehn Festvertragsfamilien deckten 5.437 Belegungstage und die zwölf Springerbereitschaftspflegefamilien 2.166 Belegungstage ab. Der kürzeste Aufenthalt betrug bei einem Kind einen Tag. Der längste Aufenthalt eines zu Beginn der Bereitschaftspflege 3 ¾ Jahre alten Mädchens dauerte von August 2015 beginnend bis zum Jahresende 2016 bereits 519 Tage und setzte sich ins Jahr 2017 9 28 32 29 31 26 34 42 43 41 29 36 50 69 53 70 70 65 64 53 63 86 89 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 19 94 19 95 19 96 19 97 19 98 19 99 20 00 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 20 16 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 83 fort. Bei 51 von 89 Kindern (57 Prozent, Vorjahr 70 Prozent) blieb die Aufenthaltsdauer unter der konzeptionell angestrebten Dreimonatsfrist. Bei 38 Kindern (43 Prozent; Vorjahr 30 Prozent) wurde die Frist überschritten. Zum Jahreswechsel befanden sich noch 23 Kinder in Bereitschaftspflege. Die Überschreitung der Dreimonatsfrist ergab sich wie jedes Jahr überwiegend aus folgenden Gründen:  Ausstehende familiengerichtliche Entscheidungen verzögerten die weitere Hilfeplanung.  Es kam zu Wartezeiten bis nachfolgende ambulante Hilfen bei einer Rückkehroption in den elterlichen Haushalt installiert werden konnten.  Es kam zu Wartezeiten bis eine geeignete Vollzeitpflegefamilie, Erziehungsstelle oder Adoptivfamilie zur Verfügung stand,  Die Bereitschaftspflege wurde bewusst verlängert, weil erwartet wurde, dass die Erziehungsfähigkeit der Herkunftsfamilie innerhalb des verlängerten Zeitrahmens wieder hergestellt werden kann und eine Rückkehr des Kindes/der Kinder möglich ist. Durch die langen Belegungszeiten in der Bereitschaftspflege und die Tatsache, dass die Bereitschaftspflegekinder auch Bindungen zu den Bereitschaftspflegefamilien entwickeln, muss die Rückkehr in die Herkunftsfamilie oder die Weitervermittlung in Vollzeitpflege in solchen Fällen besonders behutsam gestaltet werden. Bereitschafts- pflegekinder 2016 Zeitraum bis eine Woche (1 bis 7 Tage) bis vier Wochen (8 bis 28 Tage) bis acht Wochen (29 bis 56 Tage) bis zwölf Wochen (57 bis 84 Tage) über zwölf Wochen (ab 85 Tage) gesamt Aufenthaltsdauer der Kinder von Pflegebeginn bis 31. Dezember 2016 16 15 14 6 38 89 davon noch in Bereitschaftspflege über 31. Dezember 2016 hinaus 0 3 3 4 13 23 Aufenthaltsdauer gesamt von Beginn bis Ende der Bereitschafts- pflege 16 12 11 2 25 66 Belegungstage gesamt 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Anzahl der Bereitschaftspflege- familien 13 Anzahl der Springerfamilien 12 7.603 Belegungstage in Bereitschaftspflege- familien 5.437 Belegungstage in Springerfamilien 2.166 AUFENTHALT DER KINDER NACH BEENDIGUNG DER BEREITSCHAFTSPFLEGE Mit 36 Kindern (54,5 Prozent) von 66 beendeten Bereitschaftspflegen ist der Anteil der Kinder, die in ihre Herkunftsfamilie zurückkehrten im Vergleich zum Vorjahr (84,6 Prozent) um 30,1 Prozent deutlich auf den tiefsten Stand seit 2011 gesunken. Im Jahr 2016 wurden 14 Kinder (Vorjahr 5) aus der Bereitschaftspflege in Vollzeitpflegefamilien vermittelt. Sechs Kinder, davon fünf Kinder zwischen sechs und vierzehn Jahren, die aufgrund von Kapazitätsgrenzen der Heimstiftung durch die Bereitschaftspflege des Pflegekinderdienstes versorgt wurden, wechselten im Anschluss an die Bereitschaftspflege in eine Einrichtung. Ein einjähriges behindertes Kind konnte aufgrund der Schwere seiner Behinderung nicht in Vollzeitpflege aufgenommen werden und wechselte in eine Behinderteneinrichtung, die eine starke Einbeziehung der Herkunftsfamilie garantierte. Fünf Kinder wechselten aus der Bereitschaftspflege in Adoptionspflegefamilien. 84 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 Die Tabelle zeigt die Entwicklung seit 2011 auf. Jahr Herkunfts- familie Pflege- familie Erziehungs- stelle Heim Adoption Bereitschaftspflege anderer Träger gesamt beendet 2011 33 (63,5 %) 7 (13,5 %) 3 (5,7 %) 7 (13,5 %) 1 (1,9 %) 1 (1,9 %) 52 2012 29 (56,8 %) 13 (25,5 %) 4 (7,8 %) 3 (5,9 %) 0 (0,0 %) 2 (3,9 %) 51 2013 30 (73,2 %) 7 (17,1 %) 0 (0,0 %) 1 (2,4 %) 2 (4,8 %) 1 (2,4 %) 41 2014 38 (67,9 %) 11 (19,6 %) 2 (3,6 %) 1 (1,8 %) 0 (0,0 %) 4 (7,1 %) 56 2015 55 (84,6 %) 5 (7,7 %) 1 (1,5 %) 1 (1,5 %) 2 (3,0 %) 1 (1,5 %) 65 2016 36 (54,5 %) 14 (21,2 %) 1 (1,5 %) 6 (9,1 %) 5 (7,6 %) 4 (6,1 %) 66 VORLÄUFIGE INOBHUTNAHME UND VOLLZEITPFLEGE VON UNBEGLEITETEN MINDERJÄHRIGEN AUSLÄNDERN Durch den rasanten Anstieg der Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (umA) im Jahr 2014/2015 wurde eine ständige Erweiterung der Inobhutnahmeplätze in Karlsruhe mit Hilfe öffentlicher und privater Träger der Jugendhilfe notwendig. Da das SGB VIII eine Inobhutnahme nach § 42 auch bei „einer geeigneten Person“ also in sogenannten Inobhutnahme- oder Bereitschaftspflegefamilien vorsieht, startete der Pflegekinderdienst im April 2015 unterstützt durch Herrn Oberbürgermeister Dr. Mentrup eine Presseaktion, bei der circa zehn Familien sowohl für die Inobhutnahme als auch Vollzeitpflege für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gewonnen werden konnten. Die spezielle Lebenssituation unbegleiteter minderjähriger Ausländer mit belastenden Kriegs- und Flucht- erfahrungen, eventuellen Traumatisierungen und dem Fremdsein in einem anderen Kulturraum, erfordert ein eigenes Profil von Pflegefamilien, in dem Sprachkenntnisse und Kommunikationsfähigkeiten, das Interesse und die Offenheit und Toleranz gegenüber fremden Kulturen, Religionen und Lebensgewohnheiten eine wichtige Grundvoraussetzung darstellen. Die Verteilungspraxis der umA änderte sich im November 2015 durch die Reform des SGB VIII zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher. Das Jugendamt Karlsruhe musste seither bei neu ankommenden minderjährigen Ausländern lediglich die etwa drei bis vier Wochen dauernde vorläufige Inobhutnahme sicherstellen. Der Großteil der minderjährigen Ausländer bevorzugt die Aufnahme in Jugendhilfeeinrichtungen, während Jungen unter 14 Jahren und Mädchen oder Jugendliche mit besonderem Bedarf auch in Inobhutnahmefamilien aufgenommen werden. Die Aufnahme in einer Familie kann auch bei starkem Bemühen der Pflegefamilie um ihren Gast, vor allem bei mangelnden sprachlichen Verständigungsmöglichkeiten und aufgrund der Trennung von der möglicherweise entstandenen Fluchtgemeinschaft Gefühle von Alleinsein, Isolation und Heimweh verstärken. Um dem entgegen zu wirken, wird auf den Schulbesuch des Jugendlichen auch während der kurzen Zeit der vorläufigen Inobhutnahme wert gelegt, was den Kontakt zu anderen minderjährigen Ausländern und eine erste strukturierte Berührung mit der hiesigen Kultur, Sprache und Bildung und den gesellschaftlichen Regeln ermöglicht. Im Jahr 2016 wurden acht umA im Alter von vierzehn bis siebzehn Jahren (sechs Mädchen und zwei Jungen) in vier Inobhutnahmefamilien vorläufig für circa zwei bis vier Wochen aufgenommen, bevor sie einem anderen Jugendamt zugeteilt und in dessen Bereich untergebracht wurden. Die Aufnahme in den Inobhutnahmefamilien erfolgte aufgrund von Belegungsengpässen in den Inobhut- nahmeeinrichtungen oder weil eine Aufnahme in den Inobhutnahmegruppen wegen der besonderen Situation der Jugendlichen, von den umA-Fachkräften des Sozialen Dienstes als ungünstig eingeschätzt wurde. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 85 In der zweiten Jahreshälfte 2016 gingen die Anfragen nach Inobhutnahmefamilien beim Pflegekinderdienst deutlich zurück, weil sich die Einrichtungen inzwischen auf den neuen, durch die Gesetzesänderung veränderten Bedarf, eingestellt hatten. In circa der Hälfte der Fälle hatten sich sowohl sprachliche als auch kulturelle Verständigungsprobleme zwischen Inobhutnahmefamilie und minderjährigem Ausländer ergeben, die im Hinblick auf die Kürze des Aufenthaltes auch kaum aufgearbeitet werden konnten. Mit dem Empfinden nur eine kurze Durchgangsstation zu sein, auf die sich einzelne Jugendliche auch nicht richtig einlassen konnten und aufgrund der schwindenden Nachfrage, gaben die Gastfamilien ihre Tätigkeit nach und nach auf. Eine Familie konnte für die Bereitschaftspflege für Kinder im Vorschulalter gewonnen werden. Der Pflegekinderdienst verzichtete aufgrund der beschriebenen Erfahrungen auf die Anwerbung neuer Inobhutnahmefamilien, zumal auch die personellen Ressourcen nicht zur Verfügung standen. Im Jahr 2016 lebten weiterhin sechs bereits im Jahr 2015 vermittelte minderjährige Ausländer in vier Karlsruher Vollzeitpflegefamilien. Hier zeigte sich, dass der Aufenthalt in einer Pflegefamilie eine gute und tiefgreifende Integration in unsere Gesellschaft, durch die Beteiligung des minderjährigen ausländischen Jugendlichen an vielen Lebensbereichen und Aktivitäten der Pflegefamilie, bewirken kann. VOLLZEITPFLEGE Die Zahl der vom Pflegekinderdienst der Stadt Karlsruhe betreuten Vollzeitpflegefamilien (Fremdpflege) sank zum Stichtag 31. Dezember 2016 von 93 Familien im Vorjahr auf 85 Familien. Die Zahl der von PDA betreuten Vollzeitpflegekinder ging von 111 auf 105 Kinder zurück. Die gesellschaftliche Entwicklung zur Erwerbstätigkeit beider Elternteile und die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Zuge des Ausbaus der Kindertagesbetreuung durch Kindertagesstätten und Kindertagespflege, vermindert die Zielgruppe der potentiellen Vollzeitpflegefamilien. Es bleiben für Familien mit zwei erwerbstätigen Elternteilen wenige Ressourcen, um sich den gestiegenen Erwartungen und komplexer gewordenen Aufgaben einer Vollzeitpflege zu stellen. Die Vollzeitpflege stellt hohe fachliche Ansprüche an die Pflegepersonen, die dem Pflegekind Bindungsperson sein, es erziehen und fördern, die Beziehung zur Herkunftsfamilie unterstützen und fördern sollen und darüber hinaus mit verschiedenen Institutionen der Jugendhilfe, Schule und des Gesundheitswesens kooperieren sollen. Aufgrund der bescheidenen Entlohnung der Erziehungsleistung in der Vollzeitpflege und im Zuge der Professionalisierung und verbesserten Bezahlung der Kindertagespflege verliert die Vollzeitpflege an Attraktivität für den Personenkreis, die nicht nur aufgrund eines eigenen Kinderwunsches oder aus Nächstenliebe ein Kind aufnehmen wollen. Während die Kindertagespflege inzwischen durchaus den Lebensunterhalt der Tagespflegeperson sichern kann, bewegt sich die Vollzeitpflege trotz professioneller Erwartungen, finanziell betrachtet immer noch im Spektrum einer ehrenamtlichen Vergütung und stellt keine Alternative für eine Erwerbs- oder zumindest Teilzeiterwerbstätigkeit dar. Um Anreize für die Bewerbung als Vollzeitpflegefamilie zu schaffen, hat die Stadt Karlsruhe seit August 2014 grundlegende Verbesserungen bei der Altersvorsorge von Vollzeit- und Bereitschaftspflegepersonen, der Honorierung der Betreuungsleistung der Pflegepersonen für unter dreijährige Vollzeitpflegekinder, der Finanzierung von Entlastungsangeboten bei der Betreuung von besonders entwicklungsbeeinträchtigten und behinderten Pflegekindern und der Gewährung von einmaligen Beihilfen eingeführt. Die Leistungen sind detailliert auf der Homepage des Pflegekinderdienstes beschrieben unter: www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/pflegekinderdienst/vollzeitpflege/finanzielles Diese Zusatzleistungen werden von den Karlsruher Vollzeitpflegefamilien zunehmend in Anspruch genommen und als Wertschätzung und Unterstützung ihrer Erziehungsarbeit empfunden und auch vom Pflege- und Adoptivelternverband Baden-Württemberg gewürdigt. Zahlreiche Jugendämter in Baden-Württemberg haben diese Verbesserungen als Anstoß für eigene Veränderungen der Rahmenbedingungen in der Vollzeitpflege genommen. Auch der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) hat inzwischen den Handlungsbedarf erkannt und im Jahr 2016 eine Arbeitsgruppe zur landesweiten Verbesserung der Rahmenbedingungen der Vollzeitpflege initiiert, an der auch der Pflegekinderdienst der Stadt Karlsruhe beteiligt ist. Neben der Einzelfallberatung erhalten Vollzeitpflegeeltern ein monatliches Gruppensupervisionsangebot und laufende themenspezifische Fortbildungsabende und Ganztagsveranstaltungen. Auch die Vollzeitpflegekinder erhalten jährlich über einzelne Freizeit-, Sport und Spielangebote und über die sogenannte Biografiearbeit die 86 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 Gelegenheit mit anderen Pflegekindern zusammen zu kommen und sich mit ihrem Status „Pflegekind“ auseinanderzusetzen. Mit Hilfe regelmäßiger Werbeanzeigen im Karlsruher Kind und anderer Multiplikatoren und Einzelanzeigen für konkrete Kinder in der Stadtzeitung und auf der Internetseite des Pflegekinderdienstes, gelingt es in den meisten Fällen, Familien sowohl in Karlsruhe als auch in der Umgebung für die Aufnahme von Vollzeitpflegekindern zu gewinnen. Familien die Karlsruher Kinder in Vollzeitpflege aufnehmen und im Umkreis von einer Stunde Fahrzeit mit dem ÖPNV wohnen, werden entsprechend der Landesempfehlungen des KVJS weiterhin vom Pflegekinderdienst der Stadt Karlsruhe betreut, bis die Zuständigkeit bei einem eventuell dauerhaften Verbleib des Kindes (§ 86 Absatz 6 SGB VIII) zum örtlichen Jugendamt am Wohnort der Pflegefamilie wechselt. KINDERTAGESPFLEGE Der qualitative Ausbau der Kindertagespflege in Karlsruhe wurde in den letzten Jahren entsprechend der Landesrichtlinien durch ein umfangreiches Qualifizierungs-, Fortbildungs- und Beratungsangebot des Pflegekinderdienstes (Qualifizierungsseminare, Fortbildungsangebote, Gruppenarbeit, Spielkreise) beständig vorangetrieben. Im Jahr 2016 wurden in zwei Qualifizierungskursen (178 Unterrichtseinheiten) 34 Personen für die Kindertagespflege in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule Karlsruhe qualifiziert. Zehn wöchentlich stattfindende Spielkreise als praxisnahes Fortbildungsangebot wurden in verschiedenen Stadtteilen angeboten, um neben dem Fortbildungsaspekt auch eine Vernetzung der Tagespflegepersonen im Stadtteil und damit auch gegenseitige Vertretungsmöglichkeiten im Urlaubs- und Krankheitsfall zu fördern. 47 Fortbildungsveranstaltungen und sechs vertiefende Fortbildungsangebote (mehrteilig oder ganztägig) wurden angeboten, um den jährlichen Fortbildungsbedarf (15 Unterrichtseinheiten pro Jahr) für bereits qualifizierte und tätige Tagespflegepersonen abzudecken. Der quantitative Ausbau der Kindertagespflege verlief im Jahr 2016 weiterhin erfolgreich. Obwohl die Zahl der qualifizierten Tagespflegepersonen von 299 Personen zum Stichtag 1. März 2015 auf 287 Personen zum Stichtag 1. März 2016 sank, stieg die Zahl der betreuten Kinder von 661 Kindern (U3 = 463 Kinder) am Stichtag 2016 auf 682 Kinder (U3 = 497 Kinder) an. Weniger Tagespflegepersonen betreuen im Verhältnis mehr Kinder. Dies ist ein landesweites Phänomen und als Zeichen der zunehmenden Professionalisierung der Kindertagespflege zu werten. 55 Tagespflegepersonen (Vorjahr circa 75 Personen) haben im Laufe des Jahres 2016 ihre Tätigkeit aufgegeben und 35 Tagespflegepersonen sind im Jahr 2016 neu hinzugekommen. Rund 25 Prozent der Tagespflege- personen suchen bislang in der Kindertagespflege keine langfristige berufliche Perspektive, sondern lediglich eine zeitweise Beschäftigung. Darunter sind meist auch die Tagespflegepersonen, die von den Eltern selbst nachgewiesen werden und nur einmalig ein Kind betreuen. Tagespflegepersonen die ihre Tätigkeit wieder einstellen, beklagen häufig den bürokratischen Aufwand, der mit der selbstständigen Tätigkeit bezüglich der Steuer- und Sozialversicherungspflicht verbunden ist und die mangelnde Flexibilität der Sozialversicherungssysteme, mit Belegungsschwankungen umzugehen. Mit dem durch das Jugendamt erstatteten Pflegegeld von 5,50 Euro bis zu 6 Euro pro Kind und Betreuungsstunde und unter Berücksichtigung der zusätzlichen Erstattung der hälftigen Sozialversicherungs- beiträge durch das Jugendamt, kann die Kindertagespflege in Karlsruhe bei einer Betreuung von zwei bis drei Tagespflegekindern, durchaus eine Existenz sichernde berufliche Perspektive für die Tagespflegeperson sein. KINDERTAGESPFLEGE IN ANDERN GEEIGNETEN RÄUMEN UND GROSSPFLEGESTELLEN Neben der Kindertagespflege im Haushalt der Tagespflegeperson oder der Eltern hat der Gesetzgeber im Rahmen der Fördergrundsätze auch die Möglichkeit geschaffen, dass Kindertagespflege in „anderen geeigneten Räumen“ geleistet werden kann (§ 22 Absatz 1 SGB VIII). Im Rahmen ihrer Pflegeerlaubnis kann eine geeignete Tagespflegeperson die Betreuung von fünf Kindern gleichzeitig anbieten. Schließen sich zwei oder mehrere Tagespflegepersonen zusammen (Großpflege), können sieben Kinder zeitgleich oder sogar neun Kinder zeitgleich betreut werden, wenn eine der Tagespflegepersonen eine Fachkraft im Sinne des Kindertages- betreuungsgesetzes ist. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 87 Für Kindertagespflegepersonen, welche Kinder in angemieteten geeigneten Räumen betreuen wurde der Sachkostenzuschlag zur Kompensation von Miete und Nebenkosten seit März 2013 auf 1 Euro pro Kind angehoben (Gemeinderatsbeschluss vom 19. März 2013). Bei einer Belegungsquote von 70 Prozent können dadurch die Miet- und Nebenkosten in der Regel kompensiert werden. Um den Ausbau dieser Betreuungsform zu fördern, hat der Gemeinderat am 22. Oktober 2013 Investitionszuschüsse von bis zu 3.000 Euro pro Betreuungsplatz in einem Gesamtvolumen von 150.000 Euro für Umbaumaßnahmen und Ausstattung der Räume beschlossen. Die Zahl der Tagesbetreuungsplätze „in anderen geeigneten Räumen“ stieg im Laufe des Jahres 2016 durch Eröffnung weiterer Standorte auf 167 Plätze in 19 Standorten an. Tagespflegekinder zum Stichtag 1. März der Landesstatistik ADOPTIONSVERMITTLUNG Die Adoptionsvermittlung ist eine Aufgabe der Jugendhilfe. Die Adoption eines Kindes wird erst in Betracht gezogen, wenn feststeht, dass eine Lebensperspektive in der Herkunftsfamilie auch mit Unterstützungs- angeboten nicht vorhanden ist. Ziel der Adoptionsvermittlung ist, für Kinder geeignete Familien zu finden. Im Jahr 2016 wurden neun Kinder in Adoptionspflege vermittelt, davon eines zu einer Familie aus dem Zuständigkeitsbereich des Stadtamtes Durlach. Im Januar war ein Kind im Rahmen einer vertraulichen Geburt geboren worden. Nach sechs Wochen entschied sich die leibliche Mutter aus der Anonymität herauszutreten. Das Kind musste aus der Adoptivpflegefamilie herausgenommen werden und kam zunächst in Bereitschaftspflege, bis die Mutter und der Vater in der Lage waren ihr Kind selbst zu versorgen. Im Laufe des Jahres folgten noch zwei weitere vertrauliche Geburten. Beide Kinder leben in Adoptivpflegefamilien. Mit 16 Jahren haben diese Kinder die Möglichkeit Einsicht in den Herkunftsnachweis zu nehmen, um den Namen ihrer leiblichen Mutter zu erfahren. Eine ganz neue Situation hatten wir im Mai. Im Städtischen Klinikum kam ein Kind anonym zur Welt. Dieses Kind wird nie die Identität seiner leiblichen Mutter erfahren können. Auch in 2016 wurden zwei Kinder vermittelt, die in der Babyklappe der Hardtstiftung abgelegt worden waren. Zum Jahresbeginn befanden sich vier Kinder in Adoptionspflege, die im Vorjahr vermittelt worden waren. Aus dem Ausland kam ein Kind nach Karlsruhe. Das Mädchen lebte vor seiner Adoption in einem Kinderheim in Haiti und war zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Familie drei Jahre und ein Monat alt. 341 374 404 409 424 457 518 483 435 462 501 504 556 644 661 682 185 206 220 225 251 317 334 309 278 313 333 326 365 452 463 497 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Tagespflegekinder gesamt davon Tagespflegekinder 0 bis 3 Jahre 88 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 ANZAHL DER INLANDS-ADOPTIONSVERMITTLUNGEN DER LETZTEN 11 JAHRE 0 1 2 3 4 5 6 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 männliche weibliche SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 89 9. PSYCHOLOGISCHE BERATUNGSSTELLEN UND PSYCHOLOGISCHE FACHDIENSTE PSYCHOLOGISCHE BERATUNGSSTELLEN OST UND WEST FÜR ELTERN, KINDER UND JUGENDLICHE ARBEITSAUFTRAG Die beiden Psychologischen Beratungsstellen Ost und West sind regionalisiert zuständig für die östliche beziehungsweise die westliche Hälfte der Stadt Karlsruhe und haben die gemeinsame Aufgabe, Erziehungsberatung anzubieten. Erziehungsberatung ist eine Pflichtleistung auf der gesetzlichen Grundlage von § 28 SGB VIII. Ihr Ziel ist die Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und deren Eltern bei einer Vielzahl von Fragestellungen: Sie hilft, familiäre Konflikte und die Folgen von Trennung und Scheidung zu bewältigen, sie leistet Unterstützung bei Entwicklungsauffälligkeiten, sozialen Auffälligkeiten, seelischen Problemen und Schwierigkeiten im schulischen Umfeld von Kindern und Jugendlichen, und sie berät Eltern, die zum Beispiel in ihrer Erziehungskompetenz eingeschränkt oder unsicher sind oder die eigene Problemlagen haben. Gemäß § 28 SGB VIII ist ein Qualitätsaspekt der beiden Beratungsstellen, dass in beiden Teams Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus verschiedenen Fachrichtungen (Psychologie, Heilpädagogik, Sozialpädagogik, Soziale Arbeit) zusammenarbeiten. Sie verfügen über Erfahrungen mit unterschiedlichen Methoden, arbeitsfeldspezifische Zusatzqualifikationen sowie therapeutische Weiterbildungen. Weitere wichtige Merkmale neben der Zusammensetzung und Qualifikation der Teams sind die Freiwilligkeit der Inanspruchnahme durch die Eltern, Kinder und Jugendliche, die Vertraulichkeit der Beratung (Schweigepflicht), die fachliche Unabhängigkeit bei der Durchführung von Beratung und die Niedrigschwelligkeit der Beratung. Letztere wird zum Beispiel durch einen direkten Zugang ohne förmliche Leistungsgewährung, die Kostenfreiheit für die Klienten und Angebote wie die offene Sprechstunde am Mittwoch Nachmittag gewährleistet. Die Beratungsangebote werden je nach den Erfordernissen der individuellen Situation gestaltet und erfolgen bei Bedarf in einem engen Netz von Kooperationsbeziehungen der beiden Stellen. FALL- UND KENNZAHLEN Im Jahr 2016 wurden in Bezug auf insgesamt 1.345 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Beratungen durchgeführt. Bei 1.052 Fällen wandten sich die betreffenden Familien oder Familienmitglieder zum ersten Mal an die Psychologischen Beratungsstellen Ost und West. Von den 1.345 Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen waren 46,1 Prozent weiblichen Geschlechts und 53,9 Prozent waren männlichen Geschlechts. 29,4 Prozent der Eltern dieser Kinder wiesen einen Migrationshintergrund (ausländische Nationalität, Aussiedler oder binationale Partnerschaft) auf. Bei 18,1 Prozent der Kinder lebten ein oder mehrere Familienmitglieder von Sozialleistungen. Dies zeigt, dass – entgegen alten Klischees – Erziehungsberatung nicht nur von finanziell besser gestellten deutschen Familien aufgesucht wird, sondern von verschiedenen Zielgruppen als eine wichtige Unterstützung angenommen wird. Tabelle 1 gibt einen Überblick, von wem in Bezug auf die 1.345 Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen der Impuls kam, dass eine Anmeldung bei den Psychologischen Beratungsstellen Ost und West erfolgte. Wie in den Vorjahren ergriffen im Vergleich die meisten Eltern selbst, das heißt ohne Anregung von Dritten, die Initiative, sich für eine Beratung anzumelden. Die zweitgrößte Gruppe waren Eltern, die sich auf Anregung des Sozialen Dienstes an die Psychologischen Beratungsstellen wandten. An dritter Stelle standen diejenigen Eltern, welche der Empfehlung von ehemaligen Klienten oder Bekannten folgten, sich Unterstützung zu suchen. 90 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 Tabelle 1: Anregung zur Anmeldung Anregung zur Anmeldung Anzahl Anteil in Prozent Eltern/Sorgeberechtigte 480 35,7 Sozialer Dienst 284 21,1 Ehemalige Klienten/Bekannte 145 10,8 Arzt/Klinik/Gesundheitsamt 108 8,0 Schule/Kindergarten/Hort 115 8,6 Junger Mensch selbst 56 4,2 Gericht/Staatsanwaltschaft/Polizei 53 3,9 Sonstige 104 7,7 Summe 1.345 100 Grafik 1 zeigt die Alters- und Geschlechtsverteilung für die beratenen Klienten. Die Altersgruppe, für die am meisten Beratungen nachgefragt wurden, waren die 6- bis 8-Jährigen. Die Anmeldezahlen für Kinder im Vorschulalter und für Kinder im Alter von 9 bis 11 Jahren lagen ebenfalls höher als bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Während bei den jüngeren Kindern mehr Beratungen im Hinblick auf Jungen stattfanden, erfolgten bei den höheren Altersgruppen ähnlich viele Beratungen für männliche wie weibliche Jugendliche. Grafik 1: Alters- und Geschlechtsverteilung der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Anmerkung: N = 1.345 Klienten. Aus den Tabellen 2 und 3 wird ersichtlich, wo die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu Beginn der Hilfe lebten und wie die Situation in den Herkunftsfamilien aussah. Die meisten Klienten lebten zumindest bei einem Elternteil. Wie Tabelle 3 jedoch zeigt, sind rund 53 Prozent der Kinder und Jugendlichen von einer Trennung der Eltern betroffen. 0 % 2 % 4 % 6 % 8 % 10 % 12 % 14 % 0 bis 2 Jahre 3 bis 5 Jahre 6 bis 8 Jahre 9 bis 11 Jahre 12 bis 14 Jahre 15 bis 17 Jahre 18 bis 26 Jahre Jungen Mädchen SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 91 Tabelle 2: Aufenthaltsort vor Beginn der Hilfe Aufenthaltsort bei Beginn der Hilfe Anzahl Anteil in Prozent bei Eltern/Elternteil/Sorgeberechtigten 1.259 93,6 in eigener Wohnung 31 2,3 bei Verwandten 9 0,7 in Pflegefamilie/nicht verwandter Familie 12 0,9 Heim/Betreutes Wohnen/sozialpädagogisch betreutes Wohnen 28 2,1 sonstiger Aufenthaltsort (kein fester Aufenthalt, Frauenhaus) 2 0,1 unbekannter Ort oder keine Angabe 4 0,3 Summe 1.345 100 Tabelle 3: Situation in der Herkunftsfamilie Situation in der Herkunftsfamilie Anzahl Anteil in Prozent Eltern leben zusammen 585 43,5 Elternteil lebt allein ohne Partner (mit/ohne weitere Kinder) 563 41,9 Elternteil lebt mit Partner (mit/ohne weitere Kinder) 150 11,2 ein Elternteil oder beide Eltern verstorben 18 1,3 unbekannt 29 2,1 Summe 1.345 100 In Grafik 2 wird mit zusammenfassenden, durch das Statistische Landesamt vorgegebenen Kategorien dargestellt, welche Themen aus Sicht der Fachkräfte in den Beratungen besondere Aufmerksamkeit fanden. Bei dieser Statistik war es möglich, dass pro Klient bis zu drei Themen genannt werden konnten. Grafik 2: Prozentuale Häufigkeit von zentralen Beratungsthemen aus Sicht der Beratungsfachkräfte Anmerkung: N = 1.345 Klienten. 0,7 0,4 1,2 25,1 17,4 61,3 17,8 40,1 17 0 10 20 30 40 50 60 70 keine Angabe unzureichende Förderung Gefährdung des Kindeswohls Eingeschränkte Erziehungskompetenz Problemlagen der Eltern Familiäre Konflikte Auffälligkeiten im sozialen Verhalten Entwicklungsauffälligkeiten/ seel. Probleme Schulische/ berufliche Probleme 92 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 Erläuterung der Kategorien des Landesamtes:  Schulische/berufliche Probleme: zum Beispiel Schwierigkeiten mit Leistungsanforderungen, Konzentrationsprobleme, schulvermeidendes Verhalten, Hochbegabung;  Entwicklungsauffälligkeiten/seelische Probleme: zum Beispiel Entwicklungsrückstand, Ängste, Zwänge, selbstverletzendes Verhalten, suizidale Tendenzen;  Auffälligkeiten im sozialen Verhalten: zum Beispiel Gehemmtheit, Isolation, Geschwisterrivalität, Weglaufen, Aggressivität, Drogen-/Alkoholkonsum, Delinquenz/Straftat;  Familiäre Konflikte: zum Beispiel Partnerkonflikte, Trennung und Scheidung, Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten, Eltern-Kind-Konflikte, kulturell bedingte Konfliktlagen;  Problemlagen der Eltern: zum Beispiel psychische Erkrankung, Suchtverhalten, geistige oder seelische Behinderung;  Eingeschränkte Erziehungskompetenz: zum Beispiel Erziehungsunsicherheit, pädagogische Überforderung, unangemessene Verwöhnung;  Unzureichende Förderung/Betreuung/Versorgung des jungen Menschen: zum Beispiel soziale, gesundheitliche, wirtschaftliche Probleme. Familiäre Konflikte waren der häufigste Anlass der Beratungen. Besonders im Hinblick auf das Thema Trennung und Scheidung gab es viel Beratungsbedarf seitens der Eltern. Diese Gruppe von Eltern war recht heterogen. Sie unterschieden sich darin, in welcher Phase vor, während und nach einer Trennung sie waren, wie sie selbst mit der Trennung umgehen konnten und wie sie die Situation mit ihren Kindern besprachen. Ein wichtiges und zum Teil schwieriges Thema war, wie sie als ehemalige Partner in der Rolle als Eltern weiter zusammenarbeiten konnten. Zu dieser Gruppe zählten insbesondere auch rund 60 gerichtsnahe Trennungs- und Scheidungsberatungen, die im nachfolgenden Abschnitt nochmals separat betrachtet werden. Bei einer zweiten Gruppe von Familien waren Eltern-Kind-Konflikte ein zentrales Thema, wobei die Hintergründe dieser Konflikte sehr unterschiedlich waren. Der zweithäufigste Beratungsanlass waren Entwicklungsauffälligkeiten und seelische Probleme von Kindern und Jugendlichen. Im Berichtsjahr fiel auf, dass Familien und Jugendliche wegen dem Thema Ängste in unterschiedlichen Facetten (zum Beispiel Ängste beim Einschlafen, Panikattacken, gesundheits- und zukunftsbezogene Ängste) Beratung in Anspruch nahmen. Erziehungsberatung erweist sich bei solchen Entwicklungsauffälligkeiten und seelischen Problemen von Kindern und Jugendlichen für die betreffenden Familien als eine erste wichtige Anlaufstelle, um Auffälligkeiten einzuordnen, Unterstützung zu leisten und gegebenenfalls weitere Hilfen zu initiieren. An dritter Stelle standen Themen, welche unter der Überschrift eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern (zum Beispiel Erziehungsunsicherheit oder Überforderung) einzuordnen sind. Die Kategorie Belastungen durch Problemlagen der Eltern stand diesmal an vierter Stelle. Bei den beratenen Eltern hatten 71 Personen eine psychische Erkrankung. Bei 24 Eltern war eine Suchtproblematik ein zentrales Beratungsthema. WEITERE LEISTUNGEN DER PSYCHOLOGISCHEN BERATUNGSSTELLEN IM JAHR 2016 Erziehungsberatung ist in der Regel ein komplexer Prozess, da viele Familien mehrere Belastungsfaktoren wie zum Beispiel Trennung, Armut, Leistungsdruck und psychische Erkrankungen erleben. Je weniger Ressourcen die Familie dann besitzt, desto risikoreicher ist der Entwicklungsverlauf der Kinder und Jugendlichen. Je nach Konstellation stellen sich daher immer wieder auch Fragen des Kinderschutzes. Eine spezielle Gruppe mit einem zeitweilig sehr hohen Entwicklungsrisiko sind Flüchtlingsfamilien und unbegleitete minderjährige Ausländer. Die beiden Beratungsstellen engagieren sich daher im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages neben der regulären Fallarbeit auch in folgenden Aufgabenfeldern: Kinderschutz Im Jahr 2016 stellten sich im Rahmen von laufenden Beratungen bei 16 Fällen Fragen des Kinderschutzes. Bei weiteren 12 Fällen waren suizidale Tendenzen bei Jugendlichen einzuschätzen. In Ergänzung standen im Jahr 2016 in jedem Team eine Kollegin beziehungsweise ein Kollege als insoweit erfahrene Fachkraft nach § 8 a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) und nach § 8 b SGB VIII (Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen) für andere Institutionen und Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen sind, zur Verfügung. Die betreffenden Beratungen erforderten entsprechend hohe personelle und zeitliche Kapazitäten und Kooperationen mit anderen Institutionen aus den Bereichen der Jugendhilfe und des Gesundheitswesens. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 93 Beratungen mit strittigen getrennten Eltern Beratungen mit strittigen getrennten Eltern sind eine Pflichtaufgabe der beiden Beratungsstellen. Die betreffenden Elternteile kommen freiwillig oder angeordnet über das Familiengericht im Rahmen des so genannten Karlsruher Weges in die Beratung. Eine zweite Gruppe meldet sich in eigener Initiative oder auf Empfehlung des Sozialen Dienst an. Die Zahl dieser Beratungen insgesamt ist zwar im Vergleich zum Vorjahr annähernd identisch, doch sie nehmen zum Teil langwierige Verläufe (zum Teil mit Unterbrechungen durch weitere Gerichtsverhandlungen). Für alle Beteiligten ist es dann ein ermutigender Erfolg, wenn sich auf diese Weise tragfähige und einvernehmliche Lösungen bei Sorge- und Umgangsrechtstreitigkeiten erzielen lassen. Beratungen von minderjährigen Ausländern Die Beratung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern ist für die beiden Beratungsstellen mittlerweile ein Teil des Beratungsalltages geworden. In vielen Fällen ist die Unterstützung durch Dolmetscher notwendig. Die Themen, in denen es bei diesen Beratungen geht, sind zum Beispiel die Belastungen durch einen ungeklärten Aufenthaltsstatus, sehr eingeschränkte Kontakte mit vertrauten Personen, somatische Beschwerden und traumatische Erfahrungen. Es zeigt sich, dass psychologische Beratung mit ihrem vielseitigen methodischen und therapeutischen Repertoire für die jungen Menschen ein hilfreiches Unterstützungs- und Beziehungsangebot ist. Parallel zum Beratungsprozess stellen sich den Beraterinnen und Berater im Zuge dieser Beratungen oft auch eigene Fragen, wie sie zum Beispiel als Mensch, als Staatsbürger, als Beratern/Therapeut oder als Mann/Frau bestimmte Themen und Entscheidungen sehen. Für beide Seiten ergibt sich auch immer wieder die Situation, dass durch eine Verlegung eine Beratung abrupt beendet wird. Im Vergleich zum Vorjahr haben im Jahr 2016 auch erste Kontakte zu Kindern und Jugendlichen stattgefunden, die gemeinsam mit ihren Eltern nach Deutschland gekommen sind. Diese Familien werden weiterhin verstärkt die Aufmerksamkeit der Fachkräfte der Jugendhilfe erfordern. Bei allen diesen Beratungen stellen sich Fragen der Hilfeplanung sowie der Möglichkeiten und Grenzen der jeweiligen Akteure. PRÄVENTION, VERNETZUNG UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Neben der Fallarbeit machten die beiden Beratungsstellen im Jahr 2016 wieder verschiedene präventive Angebote in Form von Vorträgen, Elternabenden und Elternseminaren zu Themen wie zum Beispiel Resilienz, Pubertät oder Elternschaft nach der Trennung. Durch diese Aktivitäten konnten etliche Familien frühzeitig auf das Beratungsangebot aufmerksam gemacht werden und einen niedrigschwelligen Zugang zur psychologischen Beratung erhalten. Entsprechende Präventionsveranstaltungen wurden in den eigenen Räumen der Psychologischen Beratungsstellen und auf Anfrage auch in Kindergärten und Elterncafés vor Ort durchgeführt. Wiederholt waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beiden Beratungsstellen auch Ansprechpartner für Erzieherinnen von Kindertageseinrichtungen in verschiedener Trägerschaft, um anonyme Fallbesprechungen vorzunehmen. Im Bereich Prävention wurden außerdem für verschiedene Zielgruppen von Kindern spezifische Gruppen angeboten, zum Beispiel eine Gruppe für Vorschulkinder oder eine Gruppe für Kinder psychisch kranker Eltern. Als fallübergreifende Aktivitäten sind insbesondere die Arbeit mit Multiplikatoren und die Mitarbeit in mehreren Gremien beziehungsweise Arbeitskreisen zu nennen, zum Beispiel der Arbeitskreis Karlsruher Weg oder der Arbeitskreis Kinder psychisch kranker Eltern. Des weiteren wurden die Beratungsstellen durch verschiedene Formen der Öffentlichkeitsarbeit als Einrichtungen der Stadt vorgestellt und die jeweiligen Angebote transparent gemacht. Internet: www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/pbst 94 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 PSYCHOLOGISCHE FACHDIENSTE Seit Mitte 2011 gibt es die Abteilung Psychologische Fachdienste (PFD) als Teil der neu geschaffenen Hauptabteilung Beratung. Sie besteht aus dem Psychosozialen Dienst, der Fachberatungsstelle AllerleiRauh und der Beratungsstelle Frühe Hilfen. PSYCHOSOZIALER DIENST Der Psychosoziale Dienst (PSD) bietet Beratung und Therapie für sozial benachteiligte Familien an, die diese Hilfe zur Erziehung nicht von sich aus in Anspruch nehmen. Diese aufsuchende, sozialraumorientierte Arbeit wird bereits seit über 40 Jahren geleistet. Die statistischen Daten (siehe unten) belegen, dass die benachteiligten Gruppen der Bevölkerung − entsprechend dem Auftrag des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – tatsächlich erreicht werden. Der Psychosoziale Dienst hat als eine Beratungsstelle mit aufsuchendem Arbeitsansatz überwiegend Kontakt zu Familien, in denen sich traumatische Erfahrungen der Eltern mit akuten Belastungen durch Arbeitslosigkeit und Armut, Ausgrenzung und Beziehungsproblemen zu einer brisanten Problemlage entwickeln können. Solche Problemlagen gefährden oft auch das Wohl der Kinder durch Vernachlässigung oder körperliche und/oder seelische Misshandlung. Misshandlung ist in aller Regel nicht ein gezielt überlegtes Verhalten, sondern eine Kurzschlussreaktion aus Überforderung. Vernachlässigung dagegen ist gekennzeichnet durch einen lang andauernden Prozess der Unterversorgung auf verschiedenen Ebenen. Die Kontaktaufnahme ist entscheidend für die Möglichkeit zur Hilfe. Der Psychosoziale Dienst arbeitet dazu eng mit dem Sozialen Dienst zusammen. Es gibt deshalb keinen direkten Zugang für unsere Klientinnen und Klienten. Dies ermöglicht spezialisierte, niedrigschwellige, der Lebenssituation der Klientinnen und Klienten angepasste Formen der Beratung und Unterstützung. Hilfe wirkt nur dann, wenn sie angenommen und akzeptiert werden kann. Im Jahr 2016 gab es einige besondere Themen und Schwerpunkte:  Das Thema Schulabsentismus hat uns weiterhin stark beschäftigt. Zwei Mitarbeitende des PSD engagieren sich in einem interdisziplinären Arbeitskreis, in dem Schule, Gesundheitswesen und Jugendhilfe kooperieren, um an Lösungen für dieses oft existenzgefährdende Problem zu arbeiten. Es wurden Handreichungen, Infomaterial und eine Internetseite erarbeitet.  Fast die Hälfte der Klientinnen und Klienten des PSD haben einen Migrationshintergrund, das heißt einer oder beide Elternteile stammen nicht aus Deutschland. Sie bringen deshalb teilweise andere kulturelle Prägungen oder eine Geschichte von Entwurzelung und Neuanfang, Neuorientierung und mehr oder weniger gut gelungener Integration mit sich. Wir berücksichtigen diese Besonderheiten in unseren Beratungen und therapeutischen Angeboten. Zunehmend haben wir es auch mit Flüchtlingen und unbegleiteten minderjährigen Ausländern zu tun, die uns über den Sozialen Dienst, die Vormünder des Jugendamtes, den Pflegekinderdienst oder auch direkt von Einrichtungen der Unterbringung vermittelt werden. Hier ist oft die Mitarbeit von Dolmetscherinnen und Dolmetschern nötig.  Das Vertiefungsthema Kinder psychisch kranker Eltern ist um den Bereich suchtkranke Eltern erweitert worden. Beide Erkrankungen haben ähnliche und ähnlich dramatische Auswirkungen auf die Erziehungsfähigkeit der Eltern und damit auf die Kinder. Viele wichtige Funktionen der Elternverantwortung und Fürsorge sind mehr oder weniger stark eingeschränkt beziehungsweise ganz ausgeschaltet. Scham und Geheimhaltung, Druck und Vernachlässigung, Rollenumkehr zwischen Eltern und Kindern (Parentifizierung) und Ängste statt Sicherheit und Geborgenheit bestimmen den Alltag. Der PSD hat im Projekt „Schulterschluss“ (zwischen Sucht- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg) mitgearbeitet, gemeinsam mit den Frühen Hilfen, der Jugend- und Drogenberatung, dem Sozialen Dienst und freien Suchthilfeträgern. Eine Kooperationsvereinbarung wurde erarbeitet und verabschiedet.  Kindeswohlgefährdung und Tätigkeit als Insoweit erfahrene Fachkräfte (IeF) nach § 8 a und § 8 b SGB VIII: Die Inanspruchnahme steigt leicht aber kontinuierlich auf 19 Anfragen im Jahr 2016. Dies war von unseren derzeit vier, seit September wieder fünf IeFs gut zu bewältigen. Es waren durchschnittlich drei Fälle pro Jahr und Mitarbeiter, die aber zum Teil auch einigen Aufwand mit sich bringen. Sie finden meist als Vororttermin statt, in einzelnen Fällen auch mehrere, mit telefonischen Nachfragen und Dokumentation. Die weitere Entwicklung bleibt zu beobachten. Diese Leistung ist im Sinne eines effektiven Kinderschutzes sehr sinnvoll und wünschenswert, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb und außerhalb der Jugendhilfe gibt es auch eine Verpflichtung beziehungsweise einen Rechtsanspruch auf Inanspruchnahme. Andererseits lässt SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 95 sich diese Leistung auch nicht unbegrenzt „nebenher“ erbringen. Bei weiterer Steigerung, beziehungsweise wenn es vermehrt zu Anfragen aus Bereichen außerhalb der Jugendhilfe kommen sollte, ist über Kapazitätsausbau nachzudenken.  Reform des SGB VIII und Sozialraumorientierung: Wir beobachten aufmerksam und kritisch die Entwicklungen in diesem Bereich. Die Ziele dieser Reformprozesse sind gut und richtig (Verstärkung der Inklusion, Kinder als Anspruchsberechtigte, Niedrigschwelligkeit und so weiter), die Umsetzung manchmal problematisch. Der PSD ist per Definition sozialraumorientiert, weil wir regionalisiert, niedrigschwellig und im Sozialraum verankert arbeiten – seit über 40 Jahren.  Interne Themen: Es gab einigen Personalwechsel. Zwei Mitarbeiterinnen kamen aus der Elternzeit zurück, wir mussten uns von der Vertretung verabschieden. Die Bezirksumverteilungen und Vertretungen waren anstrengend. Wir müssen einen neuen Supervisor suchen. Wir haben uns als Team intensiv mit spieltherapeutischen Methoden beschäftigt. Die von zwei Mitarbeitenden angebotene Kinderpsycho- dramagruppe geht in die zweite Runde. Im Jahr 2016 wurden 213 Familien beraten, die Zahl der Neuzugänge lag bei etwa 55 Prozent. Die Zahl der beraterischen und therapeutischen Kontakte betrug 3.1281. Um dem wachsenden Bedarf bei gleichbleibenden personellen Ressourcen gerecht zu werden, ist der Anteil der Hausbesuche in den letzten Jahren von etwa 35 Prozent auf jetzt 28 Prozent gesunken, was sehr bedauerlich ist. Fallzahlen 2012 bis 2016 Beratungskontakte 2012 bis 2016 1 Die Zahl der Kontakte berücksichtigt laut Vorgaben des statistischen Landesamtes auch die Dauer der Sitzungen durch einen entsprechenden Faktor. 226 211 218 239 213 0 50 100 150 200 250 300 2012 2013 2014 2015 2016 2.721 2.594 2.734 3.250 3.128 2.200 2.400 2.600 2.800 3.000 3.200 3.400 2012 2013 2014 2015 2016 96 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 Die Klientinnen und Klienten des Psychosozialen Dienstes unterscheiden sich statistisch vom Durchschnitt der Karlsruher Bevölkerung: sie sind sozial hoch belastet, haben massive Probleme in vielen Lebensbereichen, leben sozial eher randständig. Armut und Ausgrenzung, Gewalt und Vernachlässigung, Misserfolge und Frustrationen sind häufige Themen. Der Anteil der Familien mit Migrationshintergrund nahm in unserer Arbeit kontinuierlich zu und bewegt sich seit 2008 auf hohem Niveau: 1988 24 Prozent, 2002 32 Prozent, 2008 44 Prozent, 2011 43 Prozent, 2013 43 Prozent, 2015 41 Prozent, 2016 45 Prozent. Folgende Vergleichszahlen sollen diese Unterschiede verdeutlichen: Aus der Jahresstatistik 2016 (Angaben in %) Stadt Karlsruhe(1) PSD (2) Schulbesuch (3)  Grundschule  Förderschule  Hauptschule, Werkrealschule  Gymnasium 30,0 5,0 22,5 42,0 39,5 16,5 36,5 8,5 Familiäre Situation  Vollständige Familie  Alleinerziehende Mutter/Vater (4)  Stieffamilie * 18,7 * 20,0 60,0 16,0 Nationalität  Beide Eltern deutsch beziehungsweise Aussiedler  Andere Herkunft 84,1 15,9 55,0 45,0 Soziale Lage  Schlechte Lage/Bedarfsgemeinschaften  Bessere Lage 8,3 (5) 91,7 66,0 (6) 34,0 1) Statistisches Jahrbuch Stadt Karlsruhe 2015 2) Statistik PSD 2016 3) ohne Berufsschulen 4) Anteil der Familien mit einem Elternteil an der Gesamtzahl der Haushalte mit Kindern 5) Anteil der Bedarfsgemeinschaften an den Haushalten mit Kindern 6) Familie lebt ganz oder teilweise von ALG II, Grundsicherung oder Sozialhilfe * = Angabe fehlt Der Anteil der Haupt- und Förderschüler ist bei uns deutlich höher als im Karlsruher Durchschnitt. Bei der Zusammensetzung unserer Klientenfamilien ist nach wie vor der Anteil der Alleinerziehenden mit circa 60 Prozent sehr hoch. Der Anteil der Familien in prekären Lebensverhältnissen nimmt, wie insgesamt in der Gesellschaft, auch bei uns leicht aber kontinuierlich zu, im Jahr 2016 lebten 66 Prozent unserer Klientinnen und Klienten in schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen, nur 34 Prozent hatten eine gesicherte Lage. ZUSAMMENFASSENDER AUSBLICK Der Psychosoziale Dienst wird nach wie vor seinem Anspruch gerecht, psychologische Beratung und therapeutische Unterstützung auch Familien in benachteiligten Lebenssituationen zukommen zu lassen. Zwar wird in Karlsruhe schon viel gegen die zunehmende Familien- und damit Kinderarmut unternommen – die Schere zwischen arm und reich geht in Deutschland weiter auseinander – es bleibt aber noch sehr viel zu tun. Der PSD ist somit ein Baustein zu mehr Gerechtigkeit. Wir beobachten eine Zunahme bei familiär bedingten Problemen, bei den psychischen Erkrankungen der Eltern, den Bindungsstörungen und dem Thema Schulverweigerung. Gleichzeitig sind entlastende Maßnahmen wie zum Beispiel auch die Hilfe bei niedergelassenen Therapeutinnen und Therapeuten immer schwerer abrufbar, besonders für unsere benachteiligten Klientinnen und Klienten (Wartezeiten). Unsere Hilfe in Kinderschutzfragen wird immer stärker in Anspruch genommen, auch durch unsere Tätigkeit als „Insoweit erfahrene Fachkräfte“ SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 97 nach § 8 a und b SGB VIII. Eine Anpassung unserer Personalstärke an die stark gewachsene Zahl der Bezirks- und Schulsozialarbeiterinnen und arbeiter des Sozialen Dienstes, für die wir zuständig sind, ist weiterhin erforderlich. Kontakt: Psychosozialer Dienst, Kochstraße 7, 76133 Karlsruhe E-Mail: psd@sjb.karlsruhe.de Internet: www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/psd Telefon: 0721 133-5376 oder 133-5012 ALLERLEIRAUH, FACHBERATUNGSSTELLE BEI SEXUELLER GEWALT Im Jahr 2016 hat AllerleiRauh insgesamt 186 Fälle bearbeitet. ENTWICKLUNG FALLZAHLEN 2010 BIS 2016 In den 186 Fällen des Berichtsjahrs fanden 1.598 Beratungskontakte statt. In fast zwei Drittel der Fälle reichte eine kurze Beratungsdauer von bis zu drei Terminen aus, um das Beratungsanliegen zu klären. In 39 Fällen mit einem hohen Unterstützungsbedarf der Beratungssuchenden waren mehr als 10 Termine, in 22 Fällen sogar mehr als 20 Termine notwendig, um den Beratungsprozess entsprechend den Bedürfnissen der Klienten und Klientinnen nach fachlicher Unterstützung zu gestalten. ANZAHL DER SITZUNGEN PRO FALL 160 133 149 144 180 207 186 0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 200 220 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 58 59 16 14 11 6 22 0 10 20 30 40 50 60 70 1 Termin 2 bis 3 Termine 4 bis 5 Termine bis 8 Termine 10 bis 15 Termine bis 20 Termine mehr als 20 Termine 98 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 BERATUNGSSETTING (BASIS: 186 FÄLLE) Die Beratungsstelle AllerleiRauh ist gut vernetzt. Das ist einerseits wichtig, weil häufig andere Institutionen unsere Klienten über unser Beratungsangebot informieren und bei der Kontaktaufnahme mit AllerleiRauh unterstützen. Andererseits nutzten in 75 Fällen Mitarbeitende anderer Institutionen das Beratungsangebot von AllerleiRauh, um ihr fachliches Vorgehen in schwierigen Fallsituationen zu reflektieren. Die Beratungen für Fachkräfte werden besonders häufig nachgefragt, wenn es zu sexuellen Übergriffen unter Kindern in einer pädagogischen Einrichtung gekommen ist, und die Fachkräfte Unterstützung benötigten, wie sie pädagogisch gegenüber den betroffenen Kindern und ihren Eltern intervenieren. Gespräche/Kontakte vorrangig mit: ANLASS DER BERATUNG (BASIS 186 FÄLLE) Wie in den Vorjahren ist auch 2016 das häufigste Anliegen der Klienten die Beratung bei Verdacht auf sexuelle Gewalt, gefolgt von den Anfragen nach Unterstützung nach erlebter sexueller Gewalt und bei sexuellen Übergriffen unter Kindern. In Verdachtsfällen werden zumeist Bezugspersonen und Fachkräfte beraten, die in Sorge um ein Kind sind, für das sie sich professionell oder persönlich verantwortlich fühlen. In den Fällen, wo es um Hilfe und Unterstützung nach erlebter sexueller Gewalt geht, kommen oft die betroffenen Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen selbst zur Beratung oder ihre Eltern. In diesen Fällen werden auch Familiengespräche angeboten. Nach erlebter sexueller Gewalt geht es den Betroffenen häufig darum, die Gewalterfahrung und ihre Folgen psychisch zu verarbeiten und mit der durch die Aufdeckung der sexuellen Gewalt veränderten Situation zurechtzukommen. Häufig benötigen sie Hilfe bei der Entscheidung, wen sie ins Vertrauen ziehen, ob sie eine Strafanzeige machen oder wie der zukünftige Schutz vor dem Täter sicherzustellen ist. In Fällen sexueller Übergriffe suchen häufig pädagogische Einrichtungen oder Eltern betroffener Kinder Unterstützung, wenn es um die Einschätzung der Schwere der Übergriffe geht, um Hilfen für die betroffenen Kinder und um mögliche Interventionen zur Verhinderung künftiger Übergriffe. Institutions- beratung; 75 Beratung vorrangig mit Familie; 14 Beratung vorrangig mit Eltern und Bezugs- personen; 62 Beratung vorrangig mit betroffenen Kindern und Jugendlichen; 35 Verdacht auf sexuelle Gewalt; 67 Beratung/ Therapie bei/nach sexueller Gewalt; 55 Sexuelle Übergriffe durch Kinder unter 14 Jahren; 43 Sexuelle Übergriffe durch Jugendliche; 15 andere Gründe; 6 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 99 ALTER UND GESCHLECHT DER BETROFFENEN MÄDCHEN UND JUNGEN (BASIS 186 FÄLLE) Im Vergleich zu den Vorjahren hat sich der Altersschwerpunkt der Betroffenen erweitert: in den Vorjahren war die Mehrzahl der Opfer im Vor- und Grundschulalter, 2016 ist der Anteil der Betroffenen im Alter von 12 bis 15 Jahren deutlich gestiegen. Der Anteil der betroffenen Jungen an der Gesamtzahl der Fälle liegt 2016 bei 52 Fällen. In mehr als der Hälfte der Fälle mit betroffenen Jungen ging es um sexuelle Übergriffe unter Kindern. TÄTERINNEN/TÄTER/BESCHULDIGTE (BASIS 186 FÄLLE) Zwei Gruppen von Tätern und Verdächtigte sind in den Fällen von AllerleiRauh besonders häufig vertreten. Einerseits (Adoptiv-) Väter, andererseits Nachbarn/Freunde /Bekannte des Opfers und seiner Familie: Die Gruppe der (Adoptiv-) Väter umfasst 36 Personen: Darunter zählten im Berichtsjahr 23 Väter, die verdächtigt wurden, eins ihrer Kinder missbraucht zu haben. In diesen Fällen ist nicht eindeutig belegt, dass der Verdacht zutrifft. In den übrigen 13 Fällen wurden Väter eindeutig als Täter benannt. In der Gruppe der Nachbarn/Freunde und Bekannten werden auch sexuell übergriffige Kinder unter 14 Jahren erfasst, ein Alter in dem man noch nicht von „Tätern“ spricht: Im Jahr 2016 waren in dieser Gruppe 35 Beratungsfälle mit Kindern, die sexuell übergriffig gegenüber anderen Kindern in Kindergarten, Schule oder Freundeskreis geworden waren und 31 Fälle, in denen die Täter Jugendliche oder Erwachsene aus dem näheren sozialen Umfeld waren. 4 35 40 26 37 16 15 6 5 21 15 16 7 8 2 2 0 1 03 20 24 19 29 14 13 6 4 2 0 10 20 30 40 50 0 bis 3 Jahre 3 bis 6 Jahre 6 bis 9 Jahre 9 bis 12 Jahre 12 bis 15 Jahre 15 bis 18 Jahre 18 bis 21 Jahre 21 bis 24 Jahre 24 bis 27 Jahre 27 Jahre und älter gesamt männlich weiblich 6 1 3 27 1 3 9 2 5 30 17 18 39 9 3 8 3 2 0 10 20 30 40 50 60 70 betroffene Jungen betroffene Mädchen 100 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 Kontakt: Fachberatungsstelle AllerleiRauh Otto-Sachs-Straße 6, 76133 Karlsruhe E-Mail. allerleirauh@sjb.karlsruhe.de Internet: www.karlsruhe.de/allerleirauh Telefon: 0721 133-5381, 133-5382 oder 133-5739 BERATUNGSSTELLE FRÜHE HILFEN DIE BERATUNGSSTELLE FRÜHE HILFEN FÜR FAMILIEN MIT SÄUGLINGEN UND KLEINKINDERN ALS ETABLIERTES ANGEBOT IN DER STADT KARLSRUHE Die Beratungsstelle Frühe Hilfen verzeichnet im Jahr 2015 und 2016 eine anhaltend hohe Zahl von Beratungen. Im Vergleich zu den Vorjahren nehmen die Beratungstermine weiter zu, was zu einer erheblichen Arbeitsbelastung führt. Hier sind die Kennzahlen der letzten fünf Jahre, die dies verdeutlichen: Die Zahl der Beratungskontakte belief sich 2016 auf 1.598 2. Zwei Hauptgründe sind für die Zunahme der Beratungstermine augenscheinlich: 1. Die Familien finden immer früher zur Beratungsstelle Frühe Hilfen 2014: 37 Familien mit Babys bis 3 Monate; 27 mit Babys bis 6 Monate 2015: 58 Familien mit Babys bis 3 Monate; 44 mit Babys bis 6 Monate 2016: 71 Familien mit Babys bis 3 Monate; 51 mit Babys bis 6 Monate Die akute Belastung der Eltern in der Neugeborenenzeit ist häufig sehr hoch und braucht in der Regel zeitnah und in höherer Frequenz Gespräche. Gleichzeitig sind Beratungen von Familien mit sehr kleinen Babys aufwendiger, da diese oft Hausbesuche erfordern. 2. Die Familien, die durch die Beratungsstelle Frühe Hilfen erreicht werden, befinden sich in zunehmend komplexeren Problemlagen, was zu einem größeren Kooperationsbedarf mit anderen Stellen und Fachleuten führt. Dies wiederum macht HelferInnengespräche und Absprachen notwendig, die zusätzlich Zeit kosten. 2 Die Zahl der Kontakte berücksichtigt laut Vorgaben des statistischen Landesamtes auch die Dauer der Sitzungen durch einen entsprechenden Faktor. 196 247 245 253 267 147 178 206 204 216 522 633 692 892 968 0 200 400 600 800 1.000 1.200 2012 2013 2014 2015 2016 Anzahl beratene Familien Anzahl Neuanmeldungen Anzahl der Beratungsgespräche SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 101 Fälle mit Kooperation mit anderen Diensten/Fachleuten: 2014: 58 2015: 73 2016: 94 Beide Entwicklungen sind sehr erfreulich, dienen sie doch der Vorbeugung einer Chronifizierung von Problemen. Gleichzeitig bedeuten sie in der aktuellen Beratungsarbeit einen nicht unerheblichen Mehraufwand. Hier zur Veranschaulichung die Grafik über die Verteilung der Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner: BERATUNGSTHEMEN Neben der nach wie vor sehr hohen Zahl von Beratungen zum Thema Ein- und Durchschlafen sind die beschriebenen Tendenzen in Richtung komplexere Beratungssituationen auch darin zu erkennen, dass viele Beratungen aufgrund psychischer Belastung/Erkrankung und schwieriger/belasteter Lebenssituation notwendig sind. Bei Anmeldegrund werden die 216 Neuanmeldungen aus dem Jahr 2016 erfasst. Die bearbeiteten Themen enthalten alle in 2016 abgeschlossenen 214 Fälle. Mehrfachnennungen sind möglich. 18 11 19 6 13 14 4 9 0 5 10 15 20 105 34 25 11 25 6 17 57 47 1 104 30 26 7 27 6 14 59 52 1 0 40 80 120 Anmeldegründe Bearbeitete Themen 102 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 Legende zu diesem Diagramm:  Lebenssituation: Wohnsituation, Trennung der Eltern/Umgang mit dem Vater, große Arbeitsbelastung eines Elternteils, (drohende) Arbeitslosigkeit, psychische und körperliche Erkrankungen (eines Elternteils oder Geschwisters), Kind in Pflegefamilie untergebracht  Psychische Belastung: psychosoziale Belastung oder psychische Auffälligkeit/Erkrankung eines Elternteils  Verhaltensprobleme: Klammern, Trotzen, Schlagen, Ängstlichkeit, Geschwisterprobleme BESUCHE IN DEN ELTERNZENTREN DER STARTPUNKTCAFÉS UND ELTERN-KIND-GRUPPEN Neben den Einzelberatungen gehören zu den Aufgaben der Beratungsstelle Frühe Hilfen auch die Besuche in den Elternzentren der Startpunktcafés und im Café für jugendliche Mütter: 2016 waren dies 51 Besuche. In diesem Umfeld konnten 219 Kurzberatungen stattfinden. In den Jahren 2015/16 gab es in den Startpunkten jeweils einmal das Angebot eines Inputs zum Thema „Übergang in die außerfamiliäre Betreuung – worauf kann ich achten? Was ist gut für mein Kind?“. Neben den Terminen in den Startpunkten gab es sieben Besuche in verschiedenen Eltern-Kind-Gruppen. VERNETZUNG DER BERATUNGSSTELLE FRÜHE HILFEN Die Beratungsstelle Frühe Hilfen ist gut vernetzt innerhalb der Frühen Prävention, mit dem Sozialen Dienst und anderen Beratungs- und Unterstützungsangeboten in Karlsruhe. Auch in verschiedenen Arbeitskreisen wie dem AK Fühl mal!, dem AK Kinder psychisch kranker Eltern oder dem Projekt Schulterschluss ist die Beratungsstelle aktiv; außerdem wird der Interdisziplinäre Qualitätszirkel Frühe Hilfen der Kassenärztlichen Vereinigung im Tandem von einer Beraterin gemeinsam mit einer Kinderärztin geplant und geleitet. MÜTTERGRUPPE „SICHERE BASIS“ ALS ERFOLGREICHES ANGEBOT Seit 2014 gibt es das Angebot der Müttergruppe „Sichere Basis“ für psychisch belastete oder erkrankte Mütter und deren Babys und Kleinkinder unter der Leitung von zwei Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle Frühe Hilfen. Seitdem gab es drei Gruppen mit jeweils sechs bis acht Terminen, die vierzehntägig stattfanden. Das Konzept der gemeinsamen Auseinandersetzung mit verschiedenen Themen und des Austauschs untereinander in geschütztem Rahmen ging voll auf und war sehr erfolgreich, was die durchweg positiven Rückmeldungen der Teilnehmerinnen zeigen. Leider können wir die Gruppe aus Kapazitätsgründen momentan nicht anbieten. Kontakt: Beratungsstelle Frühe Hilfen Otto-Sachs-Straße 6, 76133 Karlsruhe E-Mail: fruehe.hilfen@sjb.karlsruhe.de Internet: www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/fruehehilfen Telefon: 0721 133-5362, 133-5060 oder 1333-817 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 103 10. SOZIALER DIENST BEZIRKSSOZIALARBEIT THEMEN DES JAHRES 2016  Arbeit mit Flüchtlingen: Neben der Unterbringung und Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (umA) rückten auch die Flüchtlingsfamilien in den Fokus der Bezirkssozialarbeit. Im gesamten Stadtgebiet sind Außenstellen der Landeserstaufnahme entstanden. Die Bezirkssozialarbeit ist in den Gemeinschaftsunterkünften vielfach wegen Krisen bei Erwachsenen und Familien aktiv. Häufig Ursache hierfür ist die Erschöpfung der Menschen, gekoppelt mit den fehlenden Rückzugsmöglichkeiten. Auch musste die Betreuung und Versorgung von Kindern von Alleinerziehenden wegen Entbindungen kurzfristig organisiert werden.  Seelische Gesundheit: Durch den Gemeindepsychiatrischen Verbund Jugend (GPV J) wurde ein Eckpunktepapier zur Schulbegleitung bei Autismus-Spektrum-Störungen verabschiedet. In der Arbeitsgruppe, welche die Vorlage erarbeitet hat, waren alle Verfahrensbeteiligten (Eltern durch Autismusverband e. V. vertreten) rege einbezogen. Eine wesentliche Neuerung besteht darin, dass der ersten Bedarfsbestimmung eine Clearingphase von acht bis zehn Wochen vorgeschaltet wird. In dieser Zeit wird Schulbegleitung bis maximal 15 Wochenzeitstunden gewährt, nach der Auswertung kann bereits konkretisiert werden, wieviel Zeitstunden erforderlich sind und wie die Aufgabenstellung für die schulbegleitende Person ist. Einhergehend mit dem Bundesteilhabegesetz (aktualisiert Januar 2017) wird, wo es möglich ist zunehmend auch ein Pool von Schulbegleiterkapazitäten für mehrere Kinder genutzt, um die Erwachsenenlastigkeit außerunterrichtlicher Begleitmaßnahmen im Schulalltag zu mindern.  Sozialraumorientierung und Vernetzung: Die sozialraumorientierte Organisation des Sozialen Dienstes erleichtert die Vernetzung und die bürgernahe ressourcenorientierte Hilfe. Ausdruck des Engagements im Sozialraum waren 2016 Beteiligungen der einzelnen Bezirksgruppen an Stadtteilaktivitäten. Dabei sind zu nennen:  Kinder- und Jugendstadtteilaktivitäten in der Südstadt, Oststadt, Nordstadt, Waldstadt, Oberreut und in Durlach  Zusammenarbeit mit Bürgervereinen, Stadtteilzentren und der Quartiersarbeit  An verschiedenen Schulen in den Bezirken nimmt die Bezirkssozialarbeit teil an schulischen Aktivitäten  Unterstützung von bildungspädagogischen Bemühungen in besonders ressourcenschwachen Wohngebieten wie dem Gewann Lachäcker  Beteiligung bei der Umorganisation der Spiel-und Lernstube vom Nussbaumweg in einen Schülerhort.  Teilnahme am Vergabegremium der Projektmittel (NIS) für Projekte im Rahmen der Aktivierung von Bürgerschaftlichem Engagement in Mühlburg und im Rintheimer Feld  Aktive Teilnahme am Kinderfest in der Oststadt  Planungen in der Innenstadt  Planungswerkstatt in der Nordweststadt unter Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger  Sanierungsbeirat „SSP Mühlburg“ − Mühlburger Themen (Durchgeführte Sozialprojekte/Einrichtung Bürgerzentrum/Überblick Sanierungsgebiet)  Regelmäßige Teilnahme an den Bürgervereinssitzungen der Ost- und der Südstadt. Bürgerforum Ost und „Miteinander für die Südstadt“, dem Streetwork Beirat und die Teilnahme an den Arbeitskreisen „Werderplatz“ und „Vorbereitende Untersuchungen Innenstadt Ost“  AK Werderplatz und Miteinander für die Südstadt suchen seit 2016 verstärkt nach Lösungsmöglichkeiten um den Auswirkungen des Drogen- und Alkoholkonsums am Werderplatz entgegenzutreten, zum Beispiel Verbesserung der Toilettenanlagen, Gedanken über alternative Konsumräume  Teilnahme und Beteiligung an Stadtteilfesten am Südstadtfestival 104 | JUGENDHILFEBERICHT 2016  Regelmäßige Kooperationsgespräche mit den zugehörigen Kooperationspartnern der Stadtteile.  Regelmäßiger Austausch mit Schulen, Kindergärten, Horten und anderen Angebotsträgern der Kinderbetreuung und Förderung sowie kirchlichen und karitativen Einrichtungen.  Zusammenarbeit mit der Prostitutionsberatungsstelle des Diakonischen Werkes in der Luisenstraße  Koordination des Care Leaver Projektes, in Kooperation mit der Universität Hildesheim. Der Soziale Dienst engagiert sich ebenfalls in Arbeitsgruppen und -kreisen zu den Themen Frühe Hilfen, Familienzentren in den Stadtteilen und im Qualitätszirkel Kinderärzte und Jugendhilfe. Auch wurde bei Fachtagungen zum Bereich Resilienzförderung mitgearbeitet.  Qualifizierungsprogramm für Mitarbeitende: Als Zielvereinbarung nach dem TVöD wurde von den Leitungskräften des Sozialen Dienstes ein Qualifizierungsprogramm für alle Mitarbeitenden entwickelt. Die Fachtage und Informations- veranstaltungen werden im Jahr 2017 für einzelne Fachbereiche oder auch übergreifend für den gesamten Sozialen Dienst angeboten und umgesetzt werden. Diese Veranstaltungen bieten auch einen Rahmen zum gegenseitigen Kennenlernen und Austausch. Grund der Entwicklung dieses Programmes ist eine hohe Fluktuation der Mitarbeiterschaft, meist ausgelöst durch Schwangerschaften und Elternzeit, im Sozialen Dienst, wie im gesamten Bereich der Sozialen Arbeit, und eine notwendige Maßnahme zur Einarbeitung und Qualitätssicherung in den Aufgabenbereichen. Die Mitarbeitenden müssen sich in viele verschiedene Themen einarbeiten und ständig ihr Wissen aktuell halten. Dies stellt neben der alltäglichen Arbeit eine große Herausforderung dar.  Steuerung in der Jugendhilfe: Erstellen einer Arbeitshilfe „Sozialpädagogisches Fallverstehen/Diagnose im Rahmen der Hilfeplanung“. Auf die Erfolge der Steuerungsstrategien weisen die Entwicklungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung hin, die im dortigen Kapitel abgebildet werden. Die Arbeitshilfe unterstützt die Mitarbeitenden der Bezirkssozialarbeit möglichst passgenaue Hilfen für jede Problemsituation zu finden. Die Methoden und Materialien der Arbeitshilfe bieten eine gute Orientierung, um die Diagnose- und Hilfeplanungsprozesse zu einer wirksamen und wirtschaftlichen Hilfe zu lenken.  Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe: Mit den freien Trägern der Jugendhilfe konnten die Qualitätsentwicklungsvereinbarungen abgeschlossen werden. Die AG Sozialpädagogisches Fallverstehen und Diagnose hat ihre Arbeit abgeschlossen und die Ergebnisse in den Teams des Sozialen Dienstes vorgestellt. Das Projekt Kooperation Schule und Jugendhilfe hat das Thema Schulabsentismus abgeschlossen und die Ergebnisse sowohl auf einer Pressekonferenz, als auch in den Teams des Sozialen Dienstes veröffentlicht.  Zusammenarbeit mit anderen Fachdisziplinen im Bereich Trennung und Scheidung: Mitorganisation zweier Fachtagungen zu den Themen „Lösungsorientiertes Arbeiten im familiengerichtlichen Verfahren" und „Befragung von Kindern im familiengerichtlichen Verfahren". Teilnahme und Mitorganisation von Fachzusammenkünften zum Thema: Karlsruher Weg im FG-Verfahren  Systemsprenger: Hierunter versteht man Jugendliche und junge Heranwachsende denen das vorhandene Jugendhilfeangebot nicht gerecht werden kann und die es aufgrund ihrer Persönlichkeit und ihrer aktuellen Situation nicht annehmen können. Für diese Zielgruppe muss ein passgenaues Angebot entwickelt werden. Im September wurde ein Fachtag SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 105 mit freien Trägern der Jugendhilfe und dem Sozialen Dienst durchgeführt. Ein renommierter Referent (Dr. M. Baumann) wurde zur Einführung und Erläuterung dieses Themas eingeladen und vermittelte wichtige Handlungsoptionen für diese Zielgruppe. Weiterhin gibt es für die Zielgruppe das „NIU“-Instrument („Netzwerkarbeit in scheinbar unlösbaren Fällen“), das vor Jahren für die Arbeit mit Systemsprengern entwickelt wurde und seit Jahren von den Mitarbeitenden genutzt wird. Freie Jugendhilfeträger und der Soziale Dienst setzen sich zusammen und beraten sich, um notwendige, passgenaue und mögliche Alternativen für den Jugendlichen zu finden.  Schulabsentismus: Knapp zwei Jahre arbeitete eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe unter Federführung des Sozialen Dienstes und des Staatlichen Schulamtes an einer Arbeitshilfe für Fachkräfte zum Thema Schulabsentismus. Die besondere Herausforderung an diesem Thema ist, dass zahlreiche Akteure an der Lösung beteiligt sein können und müssen. Meist kann kein professioneller Akteur das Problem alleine lösen. Deshalb wurden in die Erarbeitung der Arbeitshilfe verschiedenste Professionen einbezogen: neben Vertretern von Schule und Jugendhilfe waren Psychologen aus dem Bereich Erziehungsberatung, Schulpsychologen, Gesundheitsamt, Kinderärzte, ambulante und stationäre Kinder- und Jugendpsychiater, Polizei und Ordnungsamt in die regelmäßigen Treffen einbezogen. Die erarbeitete Arbeitshilfe mit Hinweisen zu Prävention und Intervention wurde im Sommer 2016 der Öffentlichkeit vorgestellt; sie wird ergänzt durch eine Informationsbroschüre für Eltern und eine Internetseite für Jugendliche.  Betreuungsrecht: Der Soziale Dienst beteiligt sich an den städtischen Arbeitsgruppen „Betreuungsrecht“ und „Unterbringung von Erwachsenen nach dem Unterbringungsgesetz“. Die Arbeit mit Erwachsenen tangiert häufig diese Bereiche. Auf Hinweise von Nachbarn oder der Polizei nimmt der Soziale Dienst Kontakt mit diesen Menschen (zum Beispiel von Verwahrlosung Betroffene, alte oder psychisch kranke Menschen) auf und prüft, welche Unterstützungsmöglichkeiten Abhilfe schaffen könnten. Da die Hürden zu Maßnahmen gegen den Willen der Betroffenen hoch ist, ist meist eine länger andauernde Begleitung dieser Menschen durch den Sozialen Dienst notwendig, um in kleinen Schritten Verbesserungen herbeizuführen. Sind keine Verbesserungen zu erreichen, müssen Maßnahmen nach dem Betreuungsrecht oder dem Unterbringungs- recht geprüft werden. STATISTISCHE DATEN ZU DEN AUFGABENBEREICHEN DER BEZIRKSSOZIALARBEIT HzE, Inobhutnahmen; 55 % SGB II und XII; 9 % Sonstige Jugendhilfe, Verfahren; 23 % Meldungen KiWoGe; 13 % 106 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 Bereich Hilfen zur Erziehung (HzE), Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und Hilfe für junge Volljährige Entwicklung der Stichtagfallzahlen und gesamt bearbeiteten Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und Hilfe für junge Volljährige am 31. Dezember Fallzahlentwicklung §§ 27 Abs. 2, 29, 31 SGB VIII, Stichtag 31. Dezember Fallzahlentwicklung §§ 32, 34, 35 SGB VIII, Stichtag 31. Dezember 1.498 1.614 1.639 1.674 1.749 1.812 1.934 2.071 2.147 2.185 2.256 2.434 2.497 2.520 2.607 2.776 2.801 2.984 3.130 3.171 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Stichtagsfallzahlen gesamt bearbeitete Hilfen 192 224 247 295 331 343 373 391 423 411 113 108 108 131 135 117 115 110 110 108 58 70 76 80 76 82 89 99 88 91 164 202 208 205 233 242 287 330 345 359 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 § 27 Absatz 2 § 29 § 30 § 31 330 327 296 271 272 276 271 274 256 253 318 329 295 292 283 284 303 348 383 412 6 6 4 3 2 3 3 3 1 4 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 § 32 § 34 § 35 (ISE) SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 107 Fallzahlentwicklung § 35 a SGB VIII, Stichtag 31. Dezember Im zweiten Jahr in Folge steigen die Kosten und die Fallzahlen kaum noch an bzw. sind rückläufig (die Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) sind hierbei nicht berücksichtigt). Dies ist Ergebnis der langjährig ausgebauten guten sozialen Infrastruktur und der erfolgreichen Steuerung des Sozialen Dienstes. 75 95 112 108 120 155 183 204 219 227 3 7 9 9 9 11 9 8 9 6 21 21 27 30 33 37 38 36 38 37 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 § 35 a ambulant § 35a teilst. § 35a stat. 28.943.660 € 29.031.268 € 30.656.199 € 33.205.164 € 32.230.062 € 33.208.129 € 34.619.308 € 36.697.898 € 39.020.478 € 38.240.746 € 38.489.535 € 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Kostenentwicklung Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und Hilfe für junge Volljährige (ohne Kostenerstattungen und ohne UMA) 1.768 2.228 2.396 2.467 2.494 2.577 2.742 2.745 2.853 2.925 2.879 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Entwicklung bearbeitete Fälle insgesamt (ohne umA) 108 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 Bereich Kinderschutz nach § 8 a SGB VIII Im Jahr 2016 waren insgesamt 835 Karlsruher Kinder und Jugendliche von Verdachtsmeldungen einer Kindeswohlgefährdung, die beim Sozialen Dienst eingegangen sind, betroffen. Die folgende Grafik zeigt, von woher die Meldungen eingegangen sind. Verdachtsmeldungen auf Kindeswohlgefährdung 2016 Zur Sondierung und Entwicklung eines Hilfekonzeptes war in 82 Fällen eine Inobhutnahme als vorläufige Schutzmaßnahme erforderlich. Lediglich für 30 Kinder und Jugendliche erwuchs die Notwendigkeit zu einer familienersetzenden Hilfe zur Erziehung. In 296 Fällen konnte durch beraterische Unterstützung der Schutz herbeigeführt werden, mehrheitlich wurde durch ambulante und teilstationäre Hilfen zur Erziehung an den Ursachen und Perspektiven für Eltern und ihre Kinder gearbeitet. In 125 Fällen war mit der Gefährdungseinschätzung durch den Sozialen Dienst die Situation bereinigt. Kindeswohlgefährdung 2016, neu eingerichtete Hilfen als Ergebnis der Gefährdungseinschätzung 245 96 89 73 51 50 43 38 35 34 27 23 20 11 Po liz ei /G er ich t/S ta at sa nw al ts ch af t Be ka nn te /N ac hb ar n Sc hu le El te rn (-t ei l) / Pe rs on en so rg eb er ec ht ig e/ -r Ei nr ich tu ng d er Ju ge nd ar be it/ Ki nd er - u nd Ju ge nd hi lfe So zia le r D ie ns t/J ug en da m t Ve rw an dt e Ki nd er ta ge se in ric ht un g/ Ki nd er ta ge s pf le ge pe rs on An de re /-r E in ric ht un g/ Di en st d er Er zie hu ng sh ilf e He ba m m e/ Ar zt /K lin ik /G es un dh ei ts a m t u .ä .D ie ns te So ns tig e An on ym e M el du ng M in de rjä hr ig e/ -r se lb st Be ra tu ng ss te lle 176 137 125 93 82 61 59 30 18 4 1 Un te rs tü tz un g na ch § § 16 b is 18 S G B VI II Am bu la nt e/ te ils ta tio nä re H ilf e zu r E rz ie hu ng n ac h § § 27 , 29 b is 32 , 3 5 SG B VI II Ke in e ne u ei ng el ei te te /g ep la nt e Hi lfe Fo rtf üh ru ng d er g le ich en Le ist un g/ -e n Vo rlä uf ig e Sc hu tz m aß na hm e na ch § 4 2 SG B VI II Ei nl ei tu ng a nd er er , o be n ni ch t ge na nn te r H ilf e/ -n Er zie hu ng sb er at un g na ch § 2 8 SG B VI II Fa m ili en er se tz en de H ilf e zu r Er zie hu ng n ac h §§ 2 7, 3 3 bi s 35 S G B VI II Ki nd er - u nd Ju ge nd ps yc hi at rie G em ei ns am e W oh nf or m fü r M üt te r/V ät er u nd K in de r Ei ng lie de ru ng sh ilf e na ch § 3 5 a SG B VI II SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 109 SACHGEBIET UNBEGLEITETE MINDERJÄHRIGE AUSLÄNDER (UMA) Die Zunahme von unbegleitet eingereisten minderjährigen Flüchtlingen beschäftigte die SJB und den Sozialen Dienst – Mitarbeitende wie Leitungskräfte − seit 2015 in zunehmendem Maße. Aufgrund der Landeserstauf- nahmestelle für Flüchtlinge (LEA) in Karlsruhe, entwickelte sich Karlsruhe zu einem Zentrum und Drehkreuz in der Versorgung der umA in Baden-Württemberg. Mittlerweile arbeiteten 6,5 Personalstellen im Bereich der Altersfeststellung und Inobhutnahme. Die Mitarbeitenden des umA-Bereiches sind täglich in der LEA, um die dort ankommenden Jugendlichen ohne Elternteil und ohne Identitätspapiere einer Altersfeststellung, im Vier-Augen-Prinzip zu unterziehen. Bei festgestellter Minderjährigkeit, werden sie sofort in einer Jugendhilfeeinrichtung in Obhut genommen. Bis Jahresende wurden circa 1.260 Altersfestsetzungen durchgeführt und rund 750 Jugendliche in Obhut genommen. Eine enorme Herausforderung war, bei den monatlich schwankenden Zahlen jederzeit ausreichend Inobhutnahmeplätze zur Verfügung zu stellen, wie auch bei einem Rückgang der Inobhutnahmezahlen einen Leerstand zu vermeiden. Dies gelang im Wesentlichen durch eine enge Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten. Die Karlsruher Trägerlandschaft zeigte sich sehr flexibel und offen für einen Ausbau der Inobhutnahme- und Wohngruppenplätze. Mit Rückgang der Zahlen der ankommenden umA, wurden Inobhutnahmegruppen in stationäre Wohngruppenplätze umgewandelt. Die Zahl der Inobhutnahmekapazität belief sich am Jahresende auf circa 100 Plätze. Seit der Gesetzesänderung im November 2015 werden Flüchtlinge in Deutschland nach dem Königsteiner Schlüssel in Stadt- und Landkreise verteilt, die nach Quote noch Aufnahmekapazitäten haben. Diese Verteilpraxis gilt auch für unbegleitete Minderjährige nach § 42 a SGB VIII. Karlsruhe liegt seit dieser Gesetzesänderung über der Quote und meldet die Jugendlichen in der Regel zur Verteilung an. Durchschnittlich verweilen die umA circa 30 Tage in Karlsruhe, bevor sie einen Transfer erhalten. Aus gesundheitlichen Gründen oder begründeter Kindeswohlgefährdung oder im Sinne einer Familien- zusammenführung in Karlsruher Umgebung, können die Minderjährigen aus dem Verteilverfahren nach § 42 b (4) SGB VIII ausgeschlossen werden. Diese Jugendlichen verbleiben in Karlsruhe. Wenn eine Verlegung nicht innerhalb der Ein-Monats-Frist durchgeführt werden kann, liegt die Zuständigkeit auch bei der Stadt Karlsruhe. Innerhalb des Jahres 2016 sind 95 umA in der Zuständigkeit der Stadt Karlsruhe verlieben. Der Soziale Dienst hat die Versorgung über die Inobhutnahme hinaus, für die verbleibenden Jugendlichen zu gewährleisten. Etwa 190 Hilfen zur Erziehung oder Hilfen für junge Volljährige werden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksgruppen koordiniert. Für jeden Jugendlichen oder jungen Volljährigen werden in Zusammenarbeit mit Vormündern und den Betreuerinnen und Betreuer der Wohngruppen, in Hilfeplange- sprächen, individuelle Hilfekonzepte entwickelt. Wesentliche Ziele hierbei sind der Erwerb der deutschen Sprache, schulische Bildung sowie die Erlangung der Ausbildungsreife. Zudem bringen viele der unbegleiteten Minderjährigen Traumata mit, die verarbeitet werden müssen. Der Verlust der familiären Beziehungen wird aufgefangen und die elterliche Fürsorge wird von den Vormündern gewährleistet. Werte und Normen der deutschen Gesellschaft werden erklärt und erarbeitet, um ein friedliches Zusammenleben und eine gute Integration zu sichern. 110 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 Vergleich der Inobhutnahmezahlen 2015/2016 HEILPÄDAGOGISCHER HORT (HPH) Der Heilpädagogische Hort (HPH) in der Nelkenstraße ist eine Tageseinrichtung mit dem Tätigkeitsschwerpunkt teilstationäre Hilfe zur Erziehung. Hier werden zehn Kinder im Grundschulalter betreut, die durch soziale oder individuelle Faktoren in ihren Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt sind. Die Aufnahme eines Kindes in die Einrichtung ist nur über den Sozialen Dienst möglich. Die Aufgaben des HPH sind Gruppenarbeit mit den Kindern, heilpädagogische Einzelförderung, regelmäßige Elternberatung, enge Kooperation mit den Fachstellen, gegebenenfalls auch Therapeuten, sowie Dokumentations- und Verwaltungsarbeiten. Der Heilpädagogische Hort besteht seit 1973. Unsere heilpädagogische Arbeit ist geprägt durch die ganzheitliche, individuelle und ressourcenorientierte Entwicklungsförderung des Kindes. Dabei steht die bewusst gestaltete Beziehungsarbeit in einer sicheren und humorvollen Atmosphäre im Mittelpunkt. Projektthema in 2016 waren die Kinderrechte mit dem Ziel die Kinder mit dem Thema vertraut zu machen und durch gezielte pädagogische Angebote darüber in den Austausch zu kommen. WOHNWAGENABSTELLPLATZ Auf dem städtischen Gelände „Lachäcker Gewann“ leben weiterhin ehemalige Schaustellerfamilien in ihren fest montierten Wohnwägen. Im Hinblick auf die schulische Sozialisation fühlten sich die Bewohner oft ausgegrenzt, ignoriert und stigmatisiert. Jedoch konnte mit Hilfe des Sozialen Dienstes und dem Lerncontainer in einigen Situationen zwischen den Bewohnern und den Schulen vermittelt werden. Somit konnten die Bewohner erfahren, dass das Thema Schule nicht nur negativ geprägt ist, sondern auch eine wichtige Rolle im Leben ihrer Kinder spielt. Das Projekt „Lerntreff Lachäcker“ oder „grüne Schule“, welches die Firma Ohlebusch-Karlsruhe GmbH als Angebot seit 2009 durchführt, ist an allen Schultagen geöffnet. Täglich sind zwei Fachkräfte vor Ort. Diese beaufsichtigen und unterstützen die Kinder bei ihren Hausaufgaben, bieten darüber hinaus je nach Bedarf Lernunterstützung an, stehen für Gespräche zur Verfügung und bieten Freizeitaktivitäten an. Der Lerntreff steht für Kinder ab sechs Jahren, Jugendlichen und jungen Erwachsene des Wohngebiets Lachäcker offen. Dabei können sowohl Grund- und Hauptschüler, als auch Förder- und Berufsschüler das Angebot wahrnehmen. Auch die Eltern können in der Kommunikation mit Lehrkräften begleitet werden. 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 110 120 130 (v)ION 2015 (v)ION 2016 (v)ION gesamt: 2015: 831 2016: 753 Ja nu ar Fe br ua r M är z Ap ril M ai Ju ni Ju li Au gu st Se pt em be r O kt ob er N ov em be r De ze m be r SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 111 Ziel ist es unter anderem die Kinder und Jugendlichen in ihrer schulischen und beruflichen Entwicklung zu unterstützen und die Ausbildungschancen zu erhöhen. Ein weiteres Ziel ist es, mit individuellen Angeboten und Lernformen die Motivation und Lernfähigkeit zu steigern, um unter anderem die schulische Integration zu verbessern. Die Firma Ohlebusch steht im engen Austausch mit dem Sozialen Dienst Ost. Im Jahr 2016 gab es ein Kooperationstreffen mit der Ernst-Reuter-Schule, den Eltern vom Platz, den Mitarbeitern des Lerncontainers und den Mitarbeitern des Sozialen Dienst Ost. Das Treffen wurde dafür genutzt, den Eltern das Schulangebot der Ernst-Reuter-Schule näher zu bringen und den Eltern die Schwellenangst zu nehmen. Im Jahr 2017 stehen weitere Kooperationstreffen mit anderen Schulen an. Durch die enge Kooperation zwischen den Bewohnern, dem Sozialen Dienst, den verschiedenen Ämtern, der Firma Ohlebusch und den Schulen, konnten Konflikte, Probleme oder Missverständnisse im Hinblick auf die Kinder schnell aus dem Weg geräumt werden. Kindeswohlgefährdungsmeldungen konnten aufgrund dieser guten Kooperation auf kurzem Dienstweg abgewendet werden. Diese Kooperation soll im Jahr 2017 weiter ausgebaut und gestärkt werden, damit die Bewohner ihre Ängste bezüglich der Sozialisation ihrer Kinder und Teilnahme an wichtigen außerfamiliären Veranstaltungen erstmal benennen können und bearbeitet werden können durch Vertrauensaufbau. SCHULSOZIALARBEIT ALLGEMEINE INFORMATIONEN Die Ausweitung der Stellen für die Karlsruher Schulsozialarbeit durch den Gemeinderat machte eine Umstrukturierung des Sozialen Dienstes und Überführung der Schulsozialarbeit in einen Fachbereich mit eigener Leitung notwendig, die im Herbst 2015 in Kraft getreten ist. Insgesamt bietet der Soziale Dienst aktuell an 62 allgemeinbildenden Schulen Schulsozialarbeit an:  22 Grundschulen  11 Grund- und Werkrealschulen  8 Realschulen  3 Gemeinschaftsschulen  11 Gymnasien  7 Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren Die Schulsozialarbeit in Karlsruhe ist in drei Regionalteams aufgeteilt, ein weiteres Team ist organisatorisch in Durlach angesiedelt. Weitergehende Informationen zum Karlsruher Konzept von Schulsozialarbeit finden Sie unter: www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/sodi/schulsozialarbeit BILDUNG DES EIGENEN FACHBEREICHES SCHULSOZIALARBEIT Für die Schulsozialarbeit war das Jahr 2016 geprägt von der Umorganisation und den notwendigen Anpassungen beziehungsweise Schaffung von neuen Strukturen. Das neue Leitungsteam musste in seine Rolle finden und auf Basisebene bestand eine Aufgabe darin, dass sich die Mitarbeitenden an den Neuzuschnitt der Regionalteams sowie an den Wechsel in der Leitung gewöhnen mussten. Neue Kommunikationswege und Arbeitsabläufe wurden notwendig. Diese wurden erarbeitet und umgesetzt, ebenso wurden die Arbeitszeitmodelle innerhalb der Fachabteilung angepasst. Neben der Alltagsarbeit musste eine neue Basis für den Fachbereich Schulsozialarbeit aufgebaut werden, was Mitarbeitenden und dem Leitungsteam in der Schulsozialarbeit viele zeitliche Ressourcen und Kraft abverlangt hat. 112 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 PROJEKTE UND KOOPERATIONEN IN 2016 Neben den strukturellen Themen, die den Fachbereich beschäftigt haben, gab es auch inhaltliche Themen, die im Laufe des Jahres bearbeitet werden konnten:  Abschluss des Themas „Schulabsentismus“ in der Projektgruppe „Kooperation Schule – Jugendhilfe“. Veröffentlichung von Broschüren und der Internetseite für Betroffene, deren Familien und Fachkräfte auf einer Pressekonferenz.  Kooperation mit dem Fachgebiet Jugendschutz und der Suchtpräventionsbeauftragten zu den Themen Kinderschutz und sinnvoller gemeinsamer Einsatz von Ressourcen.  Vernetzung zwischen Schulsozialarbeit und Psychologischen Beratungsstellen wurde intensiviert.  Kooperation mit der Jugendhilfeplanung zum Thema Jugendhilfe an Ganztagesschulen.  Begleitung der Planung und des Aufbaus einer neuen Gruppe für Sozialpädagogische Gruppenarbeit an der Schule. BERATUNG DURCH DIE SCHULSOZIALARBEIT IN 2016 Schulsozialarbeit hat im Schuljahr 2015/2016 insgesamt 3.460 Beratungen durchgeführt. In 433 Fällen wurde es notwendig die Bezirkssozialarbeit mit einzubeziehen, in allen anderen Beratungen konnte die Schulsozialarbeit mit den Betroffenen, deren Familien und den Schulen selbst Unterstützung vermitteln. Häufigste Beratungsanlässe:  Konflikte von Schülerinnen und Schülern untereinander  Verhaltensauffälligkeiten im Unterricht oder Gruppenkontext  Familieninterne Beratungsanlässe  Leistungsabfall/Leistungsschwächen  Fehlzeiten  Konflikte zwischen Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften  Psychische Auffälligkeiten von Schülerinnen und Schülern PROJEKTARBEIT DER SCHULSOZIALARBEIT IN 2016 Für jede Schulen stehen der Schulsozialarbeit Projektgelder zur Verfügung, die in Absprache mit der Schule für soziale Projekte auf Klassenebene oder andere spezielle Zielgruppen bezogen eingesetzt werden können. Auf diese Weise ist es den Fachkräften der Schulsozialarbeit möglich ihre eigenen Ressourcen für Beratung einzusetzen und Projektanbieter einzubinden, die sich auf die Arbeit mit bestimmten Gruppen oder Themen spezialisiert haben. ARBEIT MIT SCHÜLERGRUPPEN ZAHL DER GRUPPEN Themenorientierte Gruppenarbeit mit Schülergruppen zur Förderung sozialer Kompetenzen und Konfliktfähigkeit sowie zur Gewaltprävention 147 Gruppenarbeit zur Unterstützung beim Übergang Schule/Beruf (§§ 13 SGB VIII und 14 LKJHG) 10 Gruppenarbeit im Bereich Suchtprävention, Gesundheitsförderung sowie erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§§ 14 SGB VIII und 16 LKJHG) 80 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 113 ARBEIT MIT SCHULKLASSEN ZAHL DER KLASSEN Themenorientierte Arbeit mit Schulklassen zur Förderung sozialer Kompetenzen und Konfliktfähigkeit sowie zur Gewaltprävention. 482 Arbeit mit Schulklassen zur Konfliktbewältigung bei Problemen wie Ausgrenzung, Mobbing et cetera 88 Arbeit mit Schulklassen zur Unterstützung beim Übergang Schule/Beruf. 40 Arbeit mit Schulklassen im Bereich Suchtprävention, Gesundheitsförderung sowie erzieherischer Kinder- und Jugendschutz. 150 Legt man eine durchschnittliche Gruppengröße von 20 Schülerinnen und Schüler pro Klasse/Gruppe zugrunde, konnte die Schulsozialarbeit mit ihren Projekten 19.940 Schülerinnen und Schüler erreichen. BEARBEITUNG VON KINDESWOHLGEFÄHRDUNG DURCH DIE SCHULSOZIALARBEIT Mit der Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes wurden beim Sozialen Dienst die Bearbeitungsstandards für alle Fachbereiche aktualisiert. Die Leitungskräfte der Schulsozialarbeit sind alle zertifizierte Kinderschutzfachkräfte um qualifizierte Beratung für die Fachkräfte in den Schulen anbieten zu können. Die Schulsozialarbeit unterstützt Schulen bei der Bearbeitung von Verdachtsfällen bezüglich Kindeswohlgefährdung. In 199 Einzelfällen war die Schulsozialarbeit in die Überprüfung und Bearbeitung von Verdachtsfällen auf Kindeswohlgefährdung an den Schulen tätig. Art der vermuteten Gefährdung (Mehrfachnennungen sind möglich):  Vernachlässigung 76  Gewalt in der Familie 90  Sexueller Übergriff/Missbrauch 13  Selbstgefährdung 59 In 94 Einzelfällen konnte der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung direkt in der Schule geklärt, beziehungsweise die Gefährdung selbst in der Schule abgewendet werden. In 105 Einzelfällen war es notwendig, dass Fachkräfte der Bezirkssozialarbeit eingebunden wurden, um den Verdacht zu klären oder die Gefährdung abzuwenden. Weitere Informationen und statistische Daten finden Sie im Gesamtjahresbericht der Schulsozialarbeit unter: www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/sodi/schulsozialarbeit AUSBLICK AUF 2017  Evaluation der Schulsozialarbeit und Bedarfsermittlung mit externer Begleitung.  Aktuelle Information der Politik zum aktuellen Stand des Ausbaus der Schulsozialarbeit und der weiteren Perspektive.  Weitere Intensivierung der Kooperation von Jugendhilfe und Schule.  Fortsetzung des Prozesses zur Mitarbeitendenqualifizierung bezogen auf (zielgruppen)spezifische Themen wie Inklusion, Flüchtlinge, Umgang mit Sozialen Medien, Datenschutz und Kinderschutz. 114 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 SOZIALPÄDAGOGISCHE GRUPPENARBEIT (SPGA) Die Sozialpädagogische Gruppenarbeit (SPGA) ist ein niedrigschwelliges Angebot im Bereich der Hilfen zur Erziehung nach § 29 SGB VIII, das der Soziale Dienst selbst anbietet. Zielgruppe sind Kinder im Grundschulalter, die an zwei Nachmittagen pro Woche von Fachkräften in den Gruppen darin unterstützt werden, ihre sozialen Kompetenzen auszubauen. Die Gruppen von bis zu zehn Kindern werden von zwei Fachkräften begleitet, zusätzlich werden in den Gruppen junge Menschen eingesetzt die ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) absolvieren. Insgesamt werden beim Sozialen Dienst acht Praxisstellen pro Jahr für FSJ Kräfte angeboten. Ebenfalls absolvieren immer wieder Praktikanten der Fachhochschulen oder Studierende der Dualen Hochschule ihr Praktikum im Bereich der SPGA. Die Mitarbeitenden der Sozialpädagogischen Gruppenarbeit übernehmen die Anleitung und die Organisation des Arbeitseinsatzes der FSJ Kräfte. Vier der insgesamt acht Gruppen finden im Zentrum der Sozialpädagogischen Gruppenarbeit statt, teilweise werden die Kinder auf dem Weg von den Schulen ins Zentrum begleitet. Seit dem Schuljahr 2016/2017 wird Sozialpädagogische Gruppenarbeit an insgesamt vier Schulen in Karlsruhe angeboten. Dies sind drei Grundschulen, sowie eine Förderschule. Zwei der Grundschulen sind Ganztagesschulen. Im Zuge des Ausbaus der Ganztagesschulen und der Sozialraumorientierung wird es den Kindern, die die Ganztagesschule besuchen und Unterstützungsbedarf haben, ermöglicht dieses niedrigschwellige Angebot wahrzunehmen. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 115 11. STADTJUGENDAUSSCHUSS E. V. RECHTLICHE GRUNDLAGEN Der Stadtjugendausschuss e. V. (stja) wurde am 13. März 1951 gegründet. Er ist der auf freiwilliger Basis gebildete Dachverband der Karlsruher Jugendverbände, Jugendorganisationen und Jugendgemeinschaften mit insgesamt 41 Mitgliedsverbänden und 33.799 Mitgliedern unter 27 Jahren (Stand 31. Dezember 2016). Er hat die Aufgabe, die Interessen der Karlsruher Jugend in gegenseitiger Anerkennung politisch zu vertreten. Die Stadt Karlsruhe hat dem stja entsprechend dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 6. März 1991 nach § 2 in Verbindung mit §§ 11 und 13 SGB VIII (KJHG) die Aufgaben der Jugendarbeit und Teile der Jugendsozialarbeit übertragen. Der stja ist als selbstständiger Träger der außerschulischen Jugendbildung und als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anerkannt. FINANZÜBERSICHT Erträge 2016 ohne Karlsruher Pass und Kinderpass städtischer Zuschuss 3.032.815 Euro sonstige Zuschüsse 1.398.292 Euro sonstige Erträge 2.853.904 Euro Summe 7.285.011 Euro Aufwendungen 2016 ohne Karlsruher Pass und Kinderpass Zuschüsse an Verbände 399.751 Euro Vereinspersonal/Honorare 3.420.068 Euro Miete/Mietnebenkosten, bauliche Instandsetzungen 911.137 Euro sonstige Aufwendungen 2.405.460 Euro Summe 7.136.416 Euro Weitere Aufwendungen 2016 im städtischen Haushalt ohne Karlsruher Pass und Kinderpass städtisches Personal 5.378.878 Euro TÄTIGKEITSBERICHT 2016 Der stja stand wie viele andere Organisationen auch unter der Herausforderung, die von der Stadt vorgegebenen Haushaltssparziele zu erreichen. Es wurde an einer tragfähigen strategischen Gesamtausrichtung gearbeitet, die dezentrale und zentrale Strukturen sowie Querschnittsthemen miteinander verbindet. EHRENAMTLICHE EBENE Der im November 2015 neu gewählte Vorstand hat sich sehr gut in die strategische Arbeit des stja eingearbeitet und mit dem „VorstandsTalk“ eine Plattform geschaffen, bei der Ehrenamtliche und Hauptamtliche zum Thema „Flucht-Trauma-Jugendarbeit“ arbeiteten. Der Förderkreis konnte seine erfolgreiche Arbeit fortsetzen und gewann Stiftungen in Karlsruhe die den stja bei seiner Arbeit mit geflüchteten Kindern und einer Freizeit für alleinerziehende Mütter unterstützten. 116 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 FACHLICHE WEITERENTWICKLUNG DER OFFENEN KINDER- UND JUGENDARBEIT (OKJA)  Besuchererhebung und Befragung Mitte Februar bis Ende März wurden vom Stuttgarter Unternehmen „Explanandum – Gesellschaft für empirische Sozialforschung“ die Besuchszahlen in allen offenen Bereichen der Kinder- und Jugendhäusern und den beiden Aktivspielplätzen erhoben. Parallel dazu wurden die Jahreszahlen zu gruppenbezogenen Angeboten, Projekten und Veranstaltungen in den Einrichtungen erfasst. Ebenso wurden die Besuchszahlen der Einrichtungen mit stadtweitem Angebot ohne klassische „offene Bereiche“ erhoben. Die soziodemographische Auswertung zeigt folgende Ergebnisse: Ein Drittel der Besucherinnen und Besucher sind Kinder bis 12 Jahre. In der Alterspanne darüber (bis 27) überwiegen die 12- bis 17-jährigen deutlich. Der Anteil der Mädchen liegt insgesamt bei rund 33 Prozent und damit auf einem Niveau, das mit anderen Städten vergleichbar ist. Interessant ist der ermittelte hohe Anteil von knapp 70 Prozent Jugendlichen mit einfachem oder doppeltem Migrationshintergrund. Hinsichtlich des schulischen, beziehungsweise beruflichen Status ergibt sich eine ausgewogene Besuchsstruktur, wobei die Werkreal- und Hauptschüler die größte Gruppe stellen. Im Vordergrund des Besuchsinteresses steht, sich mit Freunden zu treffen und selbst bestimmen zu können, was man tun möchte. Interessante Freizeit- und Bildungsangebote werden von den Jugendlichen ebenfalls sehr geschätzt. Von großer Bedeutung ist es den Besucherinnen und Besuchern im Jugendhaus erwachsene Vertrauenspersonen zu haben, die ihnen zuhören und unterstützend zur Seite stehen. Der stja wird die Erhebung und Befragung nutzen, um seine konzeptionelle Arbeit weiterzuentwickeln. Jährliche Gesamtbesucherzahlen der Einrichtungen stja (absolute Zahlen)  Queeres Jugendzentrum „La Vie“ Bereits seit 2015 wird das „La Vie“ als Treffpunkt für Jugendgruppen der „Schwulen Jungs“ und von „Verkabelt“ genutzt. Im Mai 2016 wurde das Konzept der Einrichtung durch ein verbands- und gruppenungebundenes, offenes Angebot für die Zielgruppe lesbische, schwule, bisexuelle, transgender, transsexuelle, intersexuelle und queere Jugendliche (LSBTTIQ) erweitert. Dieser „Offene Treff“ ist der erste seiner Art in Baden-Württemberg und wurde sehr gut angenommen.  Aktions- und Zirkuspark Otto-D. In einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe wurden die Planungen für die Sanierung der Gebäudeteile vorangebracht. Es wurde sorgfältig abgewogen, was zukünftig genutzt und was abgerissen werden soll. Ziel ist eine haushaltsreife Planung für den Doppelhaushalt 2019/2020. 243.007 90.529 0 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000 300.000 offener Bereich Gruppenbezogene Angebote, Projekte, Veranstaltungen und Kooperationen Besucher 2016, gesamt: 333.526 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 117  Computerspielschule Die Computerspielschule Karlsruhe wurde im Juni im Kinder- und Jugendhaus Oststadt eröffnet. Sie hat zum Ziel, Erwachsenen den Zugang zur digitalen Spielwelt der Kinder zu öffnen. Eine Besonderheit der Computerspielschule Karlsruhe ist, dass Vorträge, Elternabende, Workshops und Fachkräftefortbildungen von den Pädagoginnen und Pädagogen gemeinsam mit den Jugendlichen als Experten inhaltlich vorbereitet und durchgeführt werden. Bezuschusst wir die Computerspielschule von der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg.  Offene Kinder- und Jugendarbeit mit geflüchteten Jugendlichen Die vielfältigen Willkommensaktivitäten der Kinder- und Jugendhäuser zeigten Wirkung: In vielen Einrichtungen gehören unbegleitete minderjährige Ausländer inzwischen zum ständigen Besucherstamm. Hier nahmen sie, wie alle anderen Besucherinnen und Besucher, an den Freizeitangeboten teil und nutzten die Räumlichkeiten und Möglichkeiten zur eigenen Gestaltung. Das Zusammentreffen einheimischer und zugewanderter Jugendlicher wurde im Alltag durch gezielte Aktionen gefördert, zum Beispiel durch gemeinsames Kochen, Sport und Austausch über die unterschiedlichen Lebenshintergründe.  Arbeit mit geflüchteten Kindern Das Engagement des stja in der Flüchtlingskinderbetreuung in den Außenstellen der LEA wurde Ende 2016 aufgrund einer Umstrukturierung in den Aufnahmestellen weitgehend beendet. Davon unberührt blieb das Engagement der Einrichtungen und Projekte für Flüchtlingskinder, beispielsweise durch Spielaktionen vor Ort oder Einladung zu Veranstaltungen.  76respect Nach dem erfolgreichen Auftakt zum 300. Stadtjubiläum fand 2016 die zweite Auflage von „76respect- Jugend Macht Kultur“ statt. 18 Jugendeinrichtungen beteiligten sich mit einem vielfältigen Programm- spektrum an der stadtweiten, jugendkulturellen Veranstaltung. Im Vordergrund standen Aktionen und Präsentationen, die das jugendkulturelle Leben in den Häusern widerspiegeln und zum „mitmachen“ einladen. Rund 2.500 Jugendliche nahmen an den beiden Abenden teil.  Jugendfreizeit- und Bildungsstätte Baerenthal (jfbs) Die Sanierung der Bungalows konnte planmäßig durchgeführt werden und das Ergebnis ist sehr zufriedenstellend. Die nächsten Baumaßnahmen sind in Planung – ein kleines Café soll den Begegnungscharakter der jfbs stärken. Parallel dazu wurde an einer neuen Konzeption gearbeitet, um das Angebot in Baerenthal für Schulklassen im Bereich Naturpädagogik, europäische Themen und soziales Lernen attraktiver zu machen. DER STJA ALS PARTNER VON GANZTAGSKONZEPTEN  Ganztagsgrundschule Auch im Schuljahr 2016/2017 arbeitete der stja weiter an dem langfristigen Ziel, mit der Schulleitung und dem Kollegium der Lehrkräfte ein gemeinsames Konzept für das neue Format „Ganztagsgrundschule“ zu erarbeiten. Die seit September 2015 eingesetzten Leitungskräfte der Erzieherteams konnten im Laufe des Jahres 2016 ihr Profil schärfen. Es wurden schulübergreifende Ziele für das Schuljahr 2016/2017 formuliert und in den sechs Schulteams konkretisiert. Dabei wurde besonders die Qualität der Zusammenarbeit in den Blick genommen. Schlüsselthemen waren Kommunikation und Kooperation. Für diesen Bereich wurden verstärkt Fortbildungen angeboten.  KLEVER in Grundschule und weiterführenden Schulen Das schon seit vielen Jahren angebotene Programm der flexiblen Nachmittagsbetreuung verringerte sich aufgrund des Ausbaus der Ganztagesschulen auf neun Schulen. Demgegenüber erhöhte sich der Bedarf an weiterführenden Schulen. KLEVER bietet im Schuljahr 2016/2017 an zwei weiterführenden Schulen flexible Nachmittagsbetreuung an. Es ist zu erwarten, dass dieser Bedarf noch weiter steigt. 118 | JUGENDHILFEBERICHT 2016  Schülerhorte Der stja schloss aufgrund des ausreichenden Ganztagsangebots in der Nordstadt seinen Hort in der Tennesseeallee. Die Mitarbeiter und die Leitung konnten auf Stellen in der Ganztagsgrundschule oder in anderen Horten umgesetzt werden. Damit setzte der stja das Konzept der Stadt Karlsruhe um. Der Hort in der Südstadt zog von der Marienstraße in Räume der ehemaligen Uhlandschule um. Die Anzahl der Hortgruppen wurde auf fünf aufgestockt. FERIEN Ein besonderes Augenmerk wurde auf das überholungsbedürftige Anmeldesystem im Jugendfreizeit- und Bildungswerk (jfbw) gelegt. Ein weiterer Schwerpunkt war das Thema Inklusion, für das es eine große Nachfrage gab. Die Kinderspielstadt Karlopolis konnte auf 600 Teilnehmer ausgeweitet werden. Das Zirkusfestival startete mit neuem Konzept und konnte jeden Tag 500 Kinder begrüßen. Über 140 ehrenamtliche Teamerinnen und Teamer wurden bei Ferienangeboten eingesetzt. Über 500 Kinder nahmen bei den Ferienangeboten von KLEVER teil. Über 60 Kinder mit Behinderung nahmen an den Ferienangeboten teil. INTERNATIONALE JUGENDARBEIT Jugendliche aus Krasnodar, Nancy und Karlsruhe nahmen am Fotowettbewerb „So sehen wir unsere Stadt“ teil. Umfangreiche konzeptionelle Arbeit wurde mit der Stadtverwaltung Nottingham an einem Antrag im EU- Programm „Horizont 2020“ zum Aufruf „Empowering Europe’s young innovators – prospective“ mit Unterstützung der Stabsstelle ABZ Karlsruhe geleistet.  Jugendbegegnungen zwischen Krasnodar und Karlsruhe Zu einem Fachaustausch zum Thema „Ausbildung von Ehrenamtlichen zum Leiten von Freizeiten“ kam eine russische Delegation nach Karlsruhe. Ganz praktische Jugendarbeit im KJH Südweststadt wurde bei einer Fachkräftehospitation für zwei Wochen mit zwei Studenten aus Krasnodar erfahren. Beim Besuch einer Delegation aus Krasnodar mit Jugendamtsleiter, Stellvertreterin und dem Sportamtsleiter wurde das Jahr 2015 reflektiert und neue Austauschmaßnahmen besprochen.  Jugendbegegnungen zwischen Nancy und Karlsruhe Mit einem gemeinsamen Videoclip begeisterten die Tanzgruppen des KJH WEST und des MJC Bazin an verschiedenen offiziellen Veranstaltungen zu „60 Jahre Städtepartnerschaft Karlsruhe – Nancy“. Mit einbezogen war das KJH Südstadt. Weiter fand ein Besuch von Jugendlichen des Jugendrats Nancy beim Stadtschülerrat Karlsruhe statt und zwei Jugendliche des AKS wurden zum ANACEJ-Kongress in Straßburg eingeladen.  Begegnungen zwischen Halle und Karlsruhe Die beiden Fanprojekte Karlsruhe und Halle trafen sich zu einer Jugendbegegnung in München. Neben Sport- und Freizeitaktivitäten hinterließ der gemeinsame Besuch der KZ-Gedenkstätte Dachau einen besonders intensiven Eindruck. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 119 BETEILIGUNG  Mehr Mitbestimmung in der Vollversammlung: Satzung des stja wurde neu gefasst Die Vollversammlung des stja regelte das Mitbestimmungsrecht aller Mitglieder neu. Zukünftig gibt es ein Basis-Stimmrecht für alle Mitgliedsverbände von Anfang an und unabhängig von der Größe der Gruppe.  JuKoCheck – Ergebnisse der Jugendkonferenz auf dem Prüfstand Gemeinsam mit Bürgermeister Lenz, Gemeinderätinnen und Gemeinderäten und Mitarbeitenden des stja erörterten rund 20 Jugendliche den Stand der Themen, die in der Jugendkonferenz besprochen wurden. Ein kontinuierlicher Austausch zwischen Jugendlichen, Politik und Verwaltung soll über die Formate „Jugendkonferenz“ und den „JUKO-Check“ sichergestellt werden.  Der AKS fusioniert mit dem Stadtschülerrat – eine starke Interessensvertretung Im Oktober fusionierten der Stadtschülerrat und der Arbeitskreis der gymnasialen Schülersprecher zum „Arbeitskreis Karlsruher Schülervertreter“ (AKS). Der bei Schülern bekanntere AKS hat den Namenszusatz „gymnasiale“ gestrichen, seine Satzung geändert und ist nun offizielle Vertretung aller Karlsruher Schülerinnen und Schüler. Der AKS wird vom stja begleitet, erhält ein Budget von der Stadt und macht einen Vorschlag für die Besetzung im Schulbeirat. POLITISCHE JUGENDBILDUNG  Fachstelle gegen rechts Neben Koordinationsaufgaben im Netzwerk gegen rechts war ein Schwerpunkt Kooperationsveranstaltungen im Rahmen der Karlsruher Wochen gegen Rassismus. In Kooperation mit drei Gymnasien (Bismarck-, Goethe- und Helmholtzgymnasium), dem ZKM und dem stja wurden mehrere Ausstellungen zur Karlsruher Geschichte im Projekt „1933 – 1945“ präsentiert.  Wahltheater – eine Veranstaltung zur Landtagswahl Rund 300 Jugendliche informierten sich beim „Wahltheater“ über die Landtagswahl. Die Veranstaltung wurde in Kooperation mit dem Ring politischer Jugend durchgeführt und partizipativ geplant. Hier wurden abwechslungsreiche Informationen über den Alltag der Abgeordneten im Landtag, über Wahlthemen von Bürgermeister Martin Lenz, über die amtierenden Mitglieder des Landtags und über die Kandidatinnen und Kandidaten der Parteien weitergegeben. SCHUTZ VOR SEXUELLEM MISSBRAUCH  Fachstelle „Kein Missbrauch“ Mit 15 Veranstaltungen wurden rund 300 ehren- und hauptamtliche Verantwortungsträger in den Jugendverbänden und Sportvereinen und in Einrichtungen des stja erreicht. Das Karlsruher Konzept zur Unterstützung von Organisationen beim Einführen des Präventionsbausteins „erweitertes Führungszeugnis“ (§ 72 a SGBVIII) war auch in 2016 ein großer Schwerpunkt. Mit dem Schulungsbaustein für Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter „Chefsache Prävention“ konnte eine Anerkennung beim Erwerb der JULEICA erreicht werden. ÜBERGANG SCHULE – BERUF  BeoVielfalt – Berufsorientierung für alle: Im Schuljahr 2015/2016 wurde mit BeoVielfalt die Zielgruppe der benachteiligten Jugendlichen – insbesondere junge Menschen mit Behinderungen oder junge Menschen mit Fluchterfahrung – ergänzt und mit passgenauen Angeboten erweitert. Mit dem „ BeoCoach“ wurde ein außerschulisches Unterstützungssystem etabliert, bei dem Ehrenamtliche in 1:1-Betreuung berufliche, soziale und gesellschaftliche Orientierung, sowie Lernunterstützung anbieten. 120 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 Das „BeoPraktikum“ vertiefte mit einer Vor- und Nachbereitung das Blockpraktikum. Der stja bot in seinen Einrichtungen Praktikumsplätze im sozialen Bereich an.  Modellregion Übergang Schule – Beruf Karlsruhe wurde im Übergang Schule – Beruf mit Unterstützung des Landes Baden-Württemberg zu einer Modellregion. Dafür arbeiten künftig unter Federführung von Dezernat 3 zwölf wichtige Akteure eng zusammen. Ziel ist, die Zahl junger Menschen ohne Schul- oder Berufsabschluss zu verringern sowie ihnen verstärkt bei der Berufswegeplanung zu helfen.  Fachtagung stja/Staatliches Schulamt „Netzwerk der beruflichen Orientierung“ Ein erster Fachtag zur Berufswegeplanung an den Schulen mit den Partnern in der Region betonte das gemeinsame Ziel allen Jugendlichen ihr Recht auf soziale, berufliche und gesellschaftliche Bildung durch Integration und Zusammenarbeit aller Akteure in diesem Feld zu verschaffen.  Weinheimer Initiative Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe beschloss eine Mitgliedschaft in der Weinheimer Initiative. Somit kann in diesem Themenbereich bundesweit ein direkter Erfahrungsaustausch mit 20 anderen Kommunen, Akteuren aus der Wirtschaft und Wissenschaft stattfinden. Karlsruhe kann frühzeitig an innovativen Konzepten und Förderprogrammen mitwirken. INKLUSION Die inklusive Arbeit wurde 2016 vorrangig durch Implementierung in den Alltag der Einrichtungen weitergeführt. Im KJH Südstadt entwickelte sich aus einem zusätzlichen Angebot für Schülerinnen und Schüler der Albschule ein neuer, gemeinsam von allen Jugendlichen genutzter Öffnungstag. Im KJH Waldstadt fand ein Fußballturnier für behinderte und nichtbehinderte Jugendliche statt. Das Jugendhaus WEST veranstaltete im Rahmen von 76respect ein Musikevent für alle Jugendlichen. Auch 2016 war die Nachfrage nach Ferienplätzen für Kinder mit Behinderung sehr hoch. Unterstützung bei der Umsetzung des Inklusionsanspruchs bekamen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Fortbildungen und einen Fachtag zum Thema „Inklusion in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit“. ARMUTSBEKÄMPFUNG  Sozialregion 2016 wurde der Karlsruher Kinderpass in den Gemeinden Pfinztal und Eggenstein-Leopoldshafen neueingeführt. Damit vergrößerte sich die Sozialregion auf sechs Gemeinden im Umland.  Karlsruher Kinderpass/Karlsruher Pass Der Gemeinderat beschloss eine Überarbeitung der Leistungen. Damit wurden Doppelstrukturen (Bund/Kommune) ausgeglichen, teilweise eine geringe Kostenbeteiligung festgelegt und eine Aufstockung der Zuschüsse für Bildungs- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche erreicht. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 121 STATISTISCHE DATEN STATISTIK AUS DEN JAHRESBERICHTEN 2016 Die Vorjahreswerte sind in Klammern angegeben. Einrichtungen des Stadtjugendausschusses e. V. Anzahl der Einrichtungen Kinder- und Jugendhäuser Außenstellen der Kinder- und Jugendhäuser Minikindergärten Horte Ganztagesschulen weitere Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit Öffnungsstunden der Kinder- und Jugendhäuser Öffnungsstunden/Woche insgesamt 15 (15) 4 (4) 2 (2) 5 (5) 6 (6) 10 (10) 600 (606) mp13 Teilnehmende insgesamt an sechs Standorten (Teilnehmende × Tage) 18.163 (22.932)* Ferienangebote inklusive Klever „Ferien ohne Übernachtung“** Angebotstage insgesamt Teilnehmende insgesamt (Teilnehmende × Tage) Freizeiten Angebotstage insgesamt Teilnehmende insgesamt (Teilnehmende × Tage) 902 (900) 31.078 (33.562) 157 (190) 3.177 (4.112) Kooperation mit Schulen inklusive KLEVER Angebote insgesamt Teilnehmende insgesamt (Teilnehmende × Tage) 3.113 (5.120) 63.252 (79.258) Kultur- und Bildungsangebote Angebotstage insgesamt Teilnehmende insgesamt (Teilnehmende × Tage) 4.809 (3.674) 86.456 (68.852) Veranstaltungen inklusive Stadtteilfeste Teilnehmende insgesamt 70.881 (64.232) * an acht Standorten ** Das Kinderzirkusfestival findet nur alle zwei Jahre statt. STATISTIK KARLSRUHER PASS UND KINDERPASS Die Vorjahreswerte sind in Klammern angegeben. Karlsruher Kinderpass ausgegebene Pässe ausbezahlte Leistungen 5.624 (5.364) 406.226 Euro (426.921 Euro) Karlsruher Pass ausgegebene Pässe ausbezahlte Leistungen 12.047 (11.698) 2.359.511 Euro (2.042.062 Euro) 122 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 PERSONALSTAND 2016 Die Entwicklung des Personalstandes zeigt die folgende Tabelle. Die Vorjahreswerte sind in Klammern angegeben. Die Ermittlung der Gesamtwerte beruht auf dem Durchschnitt der Quartalsergebnisse. stja Personalstand Vollzeitstellen Verwaltung/Geschäftsführung Erzieherinnen und Erzieher/Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen Reinigungskräfte/Hausmeister Jugendverbandsreferat Praktikantinnen und Praktikanten Freiwilligendienste Sonstige 10,5 44,0 12,0 2,0 0,8 13,0 3,0 5,9 23,9 5,0 1,5 0,8 13,0 1,5 Anzahl Betriebszugehörigkeit Durchschnittsalter 85,3 (89,8) 51,6 (53,5) 5,3 (4,7) 38,6 (38,4) jfbs Baerenthal Personalstand Vollzeitstellen Verwaltung/Geschäftsführung Reinigungskräfte/Hausmeister Sonstige 3,0 8,0 5,8 2,9 10,0 5,1 Anzahl Betriebszugehörigkeit Durchschnittsalter 16,8 (16,5) 18,0 (15,8) 8,9 (8,5) 48,2 (44,2) Stadt Karlsruhe Personalstand Vollzeitstellen Verwaltung/Geschäftsführung Erzieherinnen, Erzieher/Sozialpädagoginnen Reinigungskräfte/Hausmeister Jugendverbandsreferat Praktikantinnen, Praktikanten Freiwilligendienste Sonstige 18,8 120,0 11,3 2,0 28,5 7,3 1,8 16,4 95,7 7,5 1,2 27,4 7,3 0,6 Anzahl Betriebszugehörigkeit Durchschnittsalter 189,5 (172,8) 156,1 (144,8) 9,8 (9,8) 38,8 (37,8) SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 123 12. WIRTSCHAFTLICHE JUGENDHILFE ABSCHNITT WJH 1 – JUGENDHILFE ALLGEMEIN AUFGABENBEREICH Die Aufgabe von WJH 1 besteht in der rechtlichen und kostenmäßigen Betreuung und Abwicklung von Jugendhilfefällen. Insbesondere geht es um:  Hilfe zur Erziehung (§ 27 folgende SGB VIII),  Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII),  Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35 a SGB VIII) sowie  Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII). Die vom Sozialen Dienst geplanten und eingerichteten Hilfen werden verwaltungsmäßig abgewickelt. Die Sorgeberechtigten erhalten von WJH 1 die schriftliche Bewilligung, die Einrichtungen, in welchen die Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen betreut werden, die Kostenzusage und auch die Geldleistungen. Daraus ergibt sich auch der prüfende Blick auf Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit von Jugendhilfemaßnahmen. WJH 1 steht den sozialpädagogischen Fachkräften als Dienstleister für alle rechtlichen Fragen (zum Beispiel Zuständigkeit) und für Kostenfragen jederzeit zur Verfügung. Aufgabenschwerpunkt ist weiterhin die Sicherstellung der dem Jugendamt zustehenden Erträge. Neben zu beanspruchenden Drittleistungen wie Renten oder Ausbildungsbeihilfen steht hier der Kostenbeitrag der Eltern im Mittelpunkt. Dieser wird von hier berechnet, den Kostenbeitragspflichtigen erläutert und von diesen erhoben. Hierzu gehört auch die Beitreibung von rückständigen Forderungen. Ein sehr umfassendes Tätigkeitsfeld stellt auch die Bearbeitung von Fällen mit Zuständigkeitswechseln zwischen Jugendhilfeträgern und die damit verbundene Abwicklung von Kostenerstattungsansprüchen dar. ALLGEMEINE SITUATION Nach jahrelanger Unterbesetzung, Forderungen nach mehr Personalstellen und Arbeitszeitbemessung, war der Abschnitt WJH 1 am 18. April 2016 voll besetzt. Sechs neue Mitarbeitende waren zuletzt hinzugekommen. Mit Tatkraft sollten nun die alltägliche Arbeit und insbesondere die in den letzten zwei Jahren aufgelaufenen Rückstände angegangen werden. Die Freude über die Stellenbesetzungen wurde allerdings bereits am 25.04.2016 getrübt, als sich eine Mitarbeiterin auf Grund einer schweren Erkrankung für mindestens ein Jahr krank melden musste. Außerdem gab eine der neuen Mitarbeiterinnen im Sommer ihre Tätigkeit bereits wieder auf. Erneut mussten Fälle auf alle anderen Kollegen aufgeteilt werden, wieder mussten Vertretungspläne aufgestellt werden. Das Alltagsgeschäft konnte mit enormem Einsatz der Mitarbeitenden zwar überwiegend bewältigt werden, aber an die Aufarbeitung von Rückständen war kaum zu denken. Etwas Entlastung gab es dadurch, dass die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (umA) im Vergleich zum Rekordjahr 2015 etwas zurückging (weniger vorläufige Inobhutnahmen). Allerdings verblieben viele Fälle auch dauerhaft in Karlsruhe und kamen in Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung und der Hilfe für junge Volljährige, was sich dort auf die Fallzahlen auswirkte. Insgesamt ist festzuhalten, dass sich die Situation der Abteilung im Jahr 2016 nicht verschlechtert, aber auch nicht wesentlich verbessert hat. Insgesamt konnte die Bearbeitungszeit von eingehenden Aufgaben im Schnitt (gefühlt) etwas verkürzt werden, eine Messung hierzu gibt es nicht. Zum Jahresende waren jedenfalls alle Vorschusszahlungen an Jugendhilfeeinrichtungen zurückgezahlt. Es kamen insgesamt merklich weniger Beschwerden von Einrichtungen wegen offenstehender Zahlungen. Durch den Einsatz einer Mitarbeiterin ausschließlich für die Kostenerstattung nach § 89 d SGB VIII (umA) ab 1. März 2016, konnten die ausstehenden Einnahmen in diesem Bereich rechtzeitig realisiert werden und Verjährungen vermieden werden. Einnahmeausfälle in diesem Bereich (wie zum Beispiel bei der Stadt München) 124 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 hat es bei der Stadt Karlsruhe bisher so gut wie nicht gegeben. Angesichts der Fallmenge und Komplexität der Materie darf das als Erfolg gewertet werden. Fallzahlen WJH 1 – gewichtete Fälle Fallzahl je Sachbearbeiter – gewichtete Fälle Anmerkung: Die Fallgewichtung wurde ab Mitte November 2015 wegen der Berücksichtigung der Ergebnisse aus dem Arbeitszeitbemessungsverfahren stark verändert. Daher das eher überraschende Absinken der Summen in den beiden Diagrammen. Was die Fallzahlen (Bestandsfälle) jeweils nicht wiedergeben, ist die Fluktuation. Im Jahr 2016 wurden (ohne Inobhutnahmen) 829 neue Jugendhilfemaßnahmen bewilligt und 671 beendet. Dazu kamen 344 neu begonnene Inobhutnahmen (ohne umA) und 876 (vorläufige sowie reguläre) umA-Inobhutnahmen. 1.452 1.462 1.580 1.747 1.836 1.689 1.673 141,1 162,4 159,6 177,4 185,5 144,5 143,2 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 125 Aufwandsentwicklung WJH 1 – in Millionen Euro Ertragsentwicklung WJH 1 – in Millionen Euro PERSONALSITUATION Ende 2016 waren bei WJH 1 einschließlich Abschnittsleitung 24 Mitarbeitende tätig (21 weiblich, 3 männlich), davon viele in Teilzeit. Folglich besteht eine außergewöhnlich hohe Leitungsspanne. Insgesamt waren leider 455 Krankheitstage festzustellen (2012: 224, 2013: 417, 2014: 340, 2015: 182). Unterstützung erfuhr WJH 1 regelmäßig durch das WJH-Sekretariat (Postverteilung, Anfertigen von Kopien, Belegablage). AUSBLICK Ziel für das Jahr 2017 ist es neben dem laufenden Betrieb endlich auch mehr Rückstände aufzuarbeiten. Sollte die Menge der krankheitsbedingten Ausfälle wie erhofft sinken und damit weniger Vertretungen nötig werden, würde endlich auch die Arbeitsmenge je Sachbearbeiter auf ein Maß zurückgehen, das beherrschbar ist. Die Fallzahlentwicklung, insbesondere im umA-Bereich, ist allerdings nicht beeinflussbar und bleibt abzuwarten. 27.547 29.380 31.388 36.616 45.588 46.042 2011 2012 2013 2014 2015 2016 3.899 4.486 3.496 6.225 8.786 14.504 2011 2012 2013 2014 2015 2016 126 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 ABSCHNITT WJH 2 – FÖRDERBEREICH FALLAUFKOMMEN, ARBEITSSCHWERPUNKTE Die Fallzahlen sind weiterhin kontinuierlich gestiegen. Zum 1. Januar 2015 waren im Bereich der Kindertageseinrichtungen 2.206 Fälle in Bearbeitung. Dies bedeutet eine Fallbelastung je Vollzeitkraft von 441,20 Fällen. Die Fälle in der Kindertagespflege sind weiterhin deutlich gestiegen. Waren es Anfang 2014 510 Fälle sind es zum 1. Januar 2015 570 Fälle, die zu bearbeiten waren. Diese Erhöhung steht auch weiterhin in unmittelbarem Zusammenhang mit der Einführung des Rechtsanspruches für Kinder ab dem ersten Lebensjahr. Diese Regelung gilt seit dem 1. August 2013. Durch die jährliche Anpassung der Kostenbeitragstabelle in der Kindertagespflege mussten in allen Fällen neue Berechnungen erfolgen und schriftliche Bescheide erteilt werden. Da alle Kindertageseinrichtungen in der Regel einmal jährlich die Beiträge erhöhen, mussten auch hier die neuen Beiträge erfasst und Änderungsbescheide erstellt werden. PERSONALSITUATION Am Jahresanfang 2015 standen für die Bearbeitung der Hilfefälle fünf Vollzeitstellen zur Verfügung. Ausgehend aus dem Stellenschaffungsantrag aus dem Jahr 2011 und den Ergebnissen des landesweiten Projektes zur Bemessung des Personalbedarfes in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe konnte im Benehmen mit dem Personal- und Organisationsamt der Stadt Karlsruhe erreicht werden, dass dem Arbeitsbereich eine weitere Vollzeitstelle zuerkannt wurde. Diese konnte ab 1. August 2015 besetzt werden. Für die Aufgabenerledigung standen ab diesem Zeitpunkt vier Vollzeit- und Teilzeitstellen zur Verfügung. Durch Krankheit und Ausscheiden einer Mitarbeiterin war jedoch auch 2015 ein erheblicher Vertretungsbedarf zu verkraften. Die Mitarbeitenden des Teams zeichnen sich auch weiterhin durch ihren außergewöhnlichen Einsatz aus. Die komplexen und arbeitsaufwändigen Aufgaben können nur aufgrund der seit Jahren bestehenden hervorragenden Teamarbeit bewältigt werden. Der Dank gilt daneben dem Mitarbeiter des Abteilungs- sekretariates, der die Kolleginnen und Kollegen bei der Aufgabenerfüllung erneut vielfältig unterstützt hat. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | JUGENDAMT | 127 ANHANG PERSONALÜBERSICHT IN DEN ABTEILUNGEN DES JUGENDAMTES UND BEIM SOZIALEN DIENST (STAND: 1. JANUAR 2016) (Haupt-)Abteilung Personalsituation1 Stellen laut Stellenplan tatsächlich besetzte Stellen Anzahl der Mitarbeitenden männlich weiblich Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften und Unterhaltsvorschusskasse2 25,88 25,22 5 21 Jugend- und Drogenberatungsstelle  Präventionsbeauftragte  Beratungsstelle inklusive Präventionsbüro 1,00 7,22 1,00 7,22 5 1 4 Jugendgerichtshilfe2 8,80 8,80 5 7 Jugendhilfeplanung (inklusive Info-Telefon und Kita-Portal-Support) 3,15 3,15 0 5 Jugendsozialarbeit 7,15 6,95 4 4 Kinderbüro 4,75 4,75 0 6 Kindertageseinrichtungen – KT  Verwaltung  Einrichtungen (ohne Ortsverwaltungen) 11,39 355,61 11,39 477,003 1 30 14 440 Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlungsstelle2 14,02 14,02 2 16 Psychologische Beratungsstellen Ost und West 11,00 11,00 5 10 Psychologische Fachdienste  Psychosozialer Dienst  Fachberatung AllerleiRauh  Beratungsstelle Frühe Hilfen 4,15 2,14 1,75 4,15 2,14 1,75 2 1 0 5 3 3 Sozialer Dienst2  Bezirkssozialarbeit (inklusive Leitungsstellen, Heilpädagogischer Hort, BSA-Poolstellen und Wohnwagenabstellplatz)  Schulsozialarbeit  Sozialpädagogische Gruppenarbeit  Sachgebiet UMA 75,05 29,75 7,75 5,50 73,95 29,25 7,75 5,50 22 7 4 1 63 41 8 5 Wirtschaftliche Jugendhilfe2 28,77 26,08 5 32 Summe 604,83 721,07 99 688 1 ohne Sekretariate, interne Verwaltungskräfte und Praktikanten-/Auszubildendenstellen 2 inklusive Stadtamt Durlach 3 inklusive Praxis integrierte Ausbildung (PIA) und FSJ-Stellen Hinweise  Die umfassende Personalübersicht des Stadtjugendausschuss e. V. befindet sich auf Seite 122.  Bei der Übersicht handelt es sich um die Personalsituation zum 1. Januar 2016. Aus den Textbeiträgen der jeweiligen (Haupt-)Abteilungen ergeben sich teilweise weitere konkretere Ausführungen zur Personalsituation während des Berichtsjahres. 128 | JUGENDHILFEBERICHT 2016 IMPRESSUM Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Jugendamt Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe Redaktion: Sozial- und Jugendbehörde | Jugendamt | Controlling: Michael Walter Layout: Sozial- und Jugendbehörde | Öffentlichkeitsarbeit: Julia Bauer Titelbild: © Stephanie Hofschlaeger/www.pixelio.de Grafiken: Abteilungen der öffentlichen Jugendhilfe
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/hilfsangebote/kinderschutz/infomaterial/HF_sections/content/1371474968261/ZZjWI04oKz2aKq/Jugendhilfebericht%202016_170825.pdf
Microsoft Word - 2018_7_6_Pflegearbeiten an Straßenbäumen_2018-04_Los 1 - 3.docx Stadt Karlsruhe Gartenbauamt Lammstraße 7a 76124 Karlsruhe Telefon 0721 133-6714, E-Mail finanzwesen@gba.karlsruhe.de ID: 18 27 67 01 Karlsruhe - Stadtgebiet, Pflegearbeiten an Straßenbäumen (Erziehungs- und Aufbauschnitt, Kronenpflege / 2018-04) Los 1 - Stadtteil Oststadt, Rintheim, Hagsfeld Bäume - Stammumfang 15 bis 50 cm ca. 361 Stück Bäume - Stammumfang 50 bis 100 cm ca. 465 Stück Bäume - Stammumfang 100 bis 150 cm ca. 66 Stück Bäume - Stammumfang 150 bis 200 cm ca. 30 Stück Bäume - Stammumfang 200 bis 250 cm ca. 6 Stück Los 2 - Stadtteil Grötzingen, Palmbach, Stupferich Bäume - Stammumfang 15 bis 50 cm ca. 146 Stück Bäume - Stammumfang 50 bis 100 cm ca. 144 Stück Bäume - Stammumfang 100 bis 150 cm ca. 58 Stück Bäume - Stammumfang 150 bis 200 cm ca. 15 Stück Bäume - Stammumfang 200 bis 250 cm ca. 5 Stück Bäume - Stammumfang 250 bis 300 cm ca. 2 Stück Bäume - Stammumfang 300 bis 350 cm ca. 2 Stück Los 3 – Stadtteil Innenstadt-West, Südweststadt, Weststadt Bäume - Stammumfang 50 bis 100 cm ca. 256 Stück Bäume - Stammumfang 50 bis 100 cm ca. 264 Stück Bäume - Stammumfang 100 bis 150 cm ca. 163 Stück Bäume - Stammumfang 150 bis 200 cm ca. 50 Stück Bäume - Stammumfang 200 bis 250 cm ca. 18 Stück Bäume - Stammumfang 250 bis 300 cm ca. 3 Stück Bäume - Stammumfang 300 bis 350 cm ca. 1 Stück Die Vergabe der Pflegearbeiten erfolgt in Losen. Öffentliche Ausschreibung nach VOB / A Gegenstand, Umfang der Arbeiten, Ort der Abholung bzw. Anforderung Ausführungszeit: 27. August bis 30. November 2018 Submission: 3. August 2018, 11 Uhr Ablauf der Zuschlagsfrist: 2. September 2018 Unkostenbeitrag: 10 Euro bei Selbstabholung + 5 Euro Portozuschlag bei Postversand Die Verdingungsunterlagen werden nur gegen Vorlage oder Übersendung eines Verrechnungsschecks (keine Barzahlung möglich) in der Zeit vom 6. Juli 2018 bis 16. Juli 2018 beim Gartenbauamt, Lammstraße 7a, 1. OG, Zimmer E 125, abge- geben oder übersandt. Der Unkostenbeitrag wird nicht zurückerstattet. Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sind auf Verlangen nachzuweisen. Der Zuschlag wird nach § 18 VOB/A auf das Angebot erteilt, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte als das annehmbarste erscheint. Zuständige Behörde zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße ist das Regierungspräsidium Karlsruhe, Schlossplatz 1-3, 76247 Karlsruhe.
https://web1.karlsruhe.de/db/vergabe/pdf/2018_7_6_PflegearbeitenanStra%C3%9Fenb%C3%A4umen_2018-04_Los1-3.pdf
Liebe Lehrerinnen und Lehrer, wie reagieren Künstlerinnen und Künstler auf die Erlebnisse und das Ende des Ersten Welt- kriegs und wie schlug sich das auf die Kunst nieder? Was geschah 1848 im Ständehaus in Karlsruhe und wie veränderten sich die Le- bensbedingungen der Menschen zur Zeit der Industriellen Revolution? Themen des Unter- richts und damit des Bildungsplanes werden durch einen Besuch in den Institutionen des städtischen Kulturamtes – Städtische Gale- rie, Stadtmuseum, Stadtarchiv, Pfinzgaumu- seum, Erinnerungsstätte Ständehaus und Stadtbibliothek – vor Ort an Kunstwerken, historischen Objekten, Dokumenten, Archi- valien unmittelbar und spannend vermittelt. In dialogischen Führungen und kreativen Workshops können die Schülerinnen und Schüler in vergangene Zeiten eintauchen, sich Fremdem und Neuem annähern, Ver- trautes hinterfragen. Das vorliegende Ange- bot ist für Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klassenstufe an Haupt-, Realschulen und Gymnasien konzipiert. Die Angebote des Kulturbüros wenden sich an alle Schulklas- sen. Alle Projekte des Kulturamtes dienen der intensiven Vernetzung von Schule und Kultur. Ziel ist den Klassen- und Fachlehrern das umfangreiche Themenpotential der In- stitutionen des städtischen Kulturamtes vor- zustellen und ihren Bildungsauftrag zu erfül- len. Alle Institutionen bieten Bildungsplan relevante Themen an, die durch den Besuch ergänzt, erweitert, vor- oder nachbearbei- tet werden können. Im Folgenden werden die Themen aufgelistet. Die verschiedenen Module geben die Möglichkeit ein Thema mit dem Besuch mehrerer Institutionen zu vertiefen oder nur einen Ort zu besuchen. Für die Anmeldung und Information zu den Führungen und Workshops wenden Sie sich bitte direkt an die einzelnen Institutionen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Dr. Susanne Asche Leiterin Kulturamt Stadt Karlsruhe Kulturamt Ortswechsel Kultur für Schulen Ortswechsel – Kultur in Schulen „Unterricht“ in den Institutionen des städtischen Kulturamtes KinderLiteraturtage in Karlsruhe Das Kulturfestival der Kinder und Jugendlichen Kooperation zwischen einer Schule und einer Kultureinrichtung über ein ganzes Schuljahr, bei ein bis zwei Wochenstunden, die im Stundenplan integriert sind. Förderung: Das Auswahlverfahren findet jähr- lich statt. Bis Ende Februar haben Schulen und Kultureinrichtungen die Möglichkeit, einen ge- meinsam unterschriebenen Projektantrag beim Kulturbüro einzureichen. Unter Berücksichti- gung pädagogischer und schulischer Kriterien wählt eine Fachjury Projekte aus. Bewerben können sich sowohl Kultureinrichtungen als auch freiberufliche Künstlerinnen und Künstler. Schule und Kultur Module für Lehrerinnen und Lehrer der Klassenstufen 1– 13 Die KiX-Workshops sind als Ferienpro- gramm mit verlässlicher Betreuung für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren geeignet. Für einen Betrag von 50 Euro wird den Teilnehmern ein spannendes mehrtä- giges Workshop-Programm mit pädagogischer Betreuung und warmem Mittagessen geboten. Für Inhaber eines Karlsruher Passes ist die Teil- nahme kostenlos. In diversen Themenblöcken werden die Workshopangebote zahlreicher Kulturinstitutionen individuell zusammenge- stellt. Von Skaten über Singen bis zu Tanzen, Theaterspielen und journalistischem Arbeiten ist für alle interessierten Kinder und Jugendliche etwas dabei. Alle zwei Jahre bieten über 120 Lesungen den Kindern und Jugendlichen vom Kinder- gartenalter bis hin zur Oberstufe eine brei- te und abwechslungsreiche Palette an Lite- ratur, die die Neugierde auf das Lesen wecken und die Beschäftigung mit Worten und Texten anregen und fördern soll. Durch die Begegnung mit Autoren möchte das Kulturbüro den Um- gang mit Literatur auf lebendige Art und Weise fördern. | Die Veranstaltungen sind für Schulen kostenfrei, Anmeldung ist erforderlich. Kulturbüro Rathaus am Marktplatz, 76124 Karlsruhe Tel. 0721 /133 – 4072 E-Mail: kulturbüro@kultur.karlsruhe.de www.karlsruhe.de/kultur/kulturbüro.de Stadt Karlsruhe, Kulturamt Städtische Galerie Lorenzstr. 27 Karlsruhe-Durlach Pfinzgaumuseum Pfinztalstr. 9 Karlsruhe-Durlach Städtische Galerie ZKM 2 Stadtmuseum im PrinzMaxPalais Europaplatz / Post Galerie S1, S11, S2, S5, S52 1, 2, 3, 4, 6 Stadtarchiv Kronenplatz / KIT Campus Süd S4, S41, S51, S52 1– 5 Pfinzgaumuseum in der Karlsburg Durlach Schlossplatz 1, 8 Stadtbibliothek im Ständehaus Herrenstraße S1, S11, S2, S51, S52 1, 2, 3, 4, 6 Kulturbüro /Rathaus Marktplatz Marktplatz S1, S11, S4, S41, S51, S52 1 – 6 So erreichen Sie uns: Stadtarchiv Markgrafenstr. 29 Stadtbibliothek / Ständehaus Ständehausstr. 2 Rathaus, Kulturbüro Am Marktplatz Stadtmuseum Karlstr. 10
https://www.karlsruhe.de/b1/kultur/kinderinstitutionen/paed_angebote/HF_sections/content/ZZlEC4wkEOlZtu/2011-03-09-%20Flyer_Ortswechsel.Kulturf%C3%BCrSchulen_Seite1_Druck.pdf
pbook_korrektur2a.indd INHALT Grußworte 2 Zum Geleit 18 Boris Groys: Postkommunistische Privatisierungen 26 Susanne Laugwitz: Von Katalonien nach Moskau Innere und äußere Wege eines Festivals 28 Programmteil des Badischen Staatstheaters 32 Programmteil der Stadt Karlsruhe 60 Bildende Kunst / Ausstellungen 64 Musik 86 Literatur / Vorträge & Lesungen 118 Wissenschaft / Symposion 140 Varieté / Lebensart / Mode 148 Film 154 Sponsoren 178 Veranstaltungsorte 180 Kartenvorverkauf 182 Bildnachweis Impressum 18. EUROPÄISCHE KULTURTAGE KARLSRUHE 2006 1 > Grußwort Als die Europäischen Kulturtage Karlsruhe 1983 voller Optimismus, Wagemut und Neugier an den Start gingen, bewiesen die Initiatoren des Festivals fast visionären Weitblick. Wer konnte voraussehen, dass unser Kontinent einmal mit solcher Dynamik und Geschwindigkeit zusammen- wachsen würde: Eiserne Grenzen trennten Ost und West, die deutsche Teilung war noch längst nicht überwunden. Wer die heutigen politischen Verhältnisse mit denen der 80-er Jahre des vorigen Jahrhunderts ver- gleicht, spürt den atemberaubenden Hauch der Geschichte. Diese spannende Erfahrung war es auch, die den Geist der Europäischen Kulturtage in Karlsruhe von Anfang an beflügelte und durch die gemein- same Trägerschaft mit dem Badischen Staatstheater als hochgeschätz- tem Festivalpartner ihren beständig wachsenden Erfolg erklärt. Aktuell in ihrer Themenwahl und kreativ in ihrer Programmvielfalt haben die Kulturtage in über 20 Jahren den Gang der europäischen Entwicklung ideenreich mitverfolgt. So hat sich Karlsruhe als idealer Standort für ein Festival diesen Zuschnitts erwiesen, zumal das Stichwort Wachstum auch einen kultu- rellen Begriff in unserer Stadt markiert. Nicht zuletzt mit dem fabelhaf- ten Zentrum für Kunst und Medientechnologie verzeichnet Karlsruhe im Zeitraum seit Beginn der Europäischen Kulturtage einen signifikanten Zuwachs an leistungskräftigen Kulturträgern, die das geistige Profil des Zentrums am Oberrhein geschärft und bereichert haben. So kann das Festival buchstäblich aus dem Vollen schöpfen. Um das große Konzert der Institutionen, die sich am Programm beteiligen, dürfte Karlsruhe von vielen Städten beneidet werden. Auch der mustergültigen Unterstützung durch das Land Baden- Württemberg verdanken die Europäischen Kulturtage ihren sicheren Bestand. Die Zusage der neuen Landesregierung, das Festival auch in Zukunft ohne jedes Wenn und Aber zu fördern, löst in Karlsruhe große Freude aus und wird auch 2006 mit einem ebenso umfangreichen wie anspruchsvollen Angebot gerechtfertigt. Das Thema »Moskau« ver- spricht in Korrespondenz mit früheren Festspielthemen, die den Blick auf den Osten Europas richteten, ein innovatives Kulturerlebnis mit vielen Facetten, mit spannenden Gastspielen, einem weitreichenden Panorama mit Ausstellungen, Vorträgen, Konzerten und Symposien. Die 18. Auflage des florierenden Festivals untermauert Karlsruhes Ruf als Kulturstadt Ersten Ranges. Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen dabei! Heinz Fenrich Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe Приветственное слово В 1983-ем году, когда с большим оптимизмом, со смелостью и с любопытсвом впервые были проведены Дни европейской культуры, их организаторы оказались довольно дальнозоркими. Кто тогда мог угадать, что наш континент может слиться с такой динамикой и скоростью: железный занавес разделял Запад и Восток, а воссоединение обеих немецких республик было еще далеко впереди. Тот, кто сравнивает сегодняшние политические отношения с ситуацией восьмидесятых годов прошлого века, чувствует захватывающее дыхание истории. Этот занимательный опыт с самого начала являлся духом Дней европейской культуры. А сотрудничество с Баденским государственным театром – нашим многоуважаемым партнером – принесло еще больший успех фестивалю. Актуальность в выборе тем, творческая многогранность программ, множество идей сопровождают более двадцати лет течение и развитие Дней европейской культуры. Город Карлсруэ оказался идеальным местом для проведения такого фестиваля, тем более что в понятии «развитие» в нашем городе подразумевают понятие «культура». Не последнюю роль сыграл заме- чательный Центр Искусства и Медиатехнологии Карлсруэ в значительном увеличении числа участников – различных культурных организаций, которые подчеркивают и обогащают дух нашего центра на Верхнем Рейне. Таким образом фестиваль может черпать из многих источников. Я уверен, что многие другие города завидуют городу Карлсруэ, а именно – тому множеству учреждений, которые участвуют в программе. Благодаря щедрой поддержке со стороны земли Баден-Вюртемберг, Дни европейской культуры имеют солидную базу. Обещание правительства земли способствовать фестивалю и в будущем без всяких ограничений, очень радует нас, что подтверждается богатой и отвечающей самым взыскательным требованиям программой. Тема «Москва» обещает нам в диалоге с предыдущими темами, которые направили наш взгляд на Восточную Европу, новые многогранные впечатления, с интересными гастролями, богатой панорамой выставок, докладов, концертов и симп- озиумов. 18-ые Дни европейской культуры подчеркивают имя города Карлсруэ как города культуры первого ранга. Я желаю Вам приятного пребывания на фестивале! Хейнц Фенрих Обербургомистр города Карлсруэ 3 >< 2 5 > Mot de bienvenue Lorsque les initiateurs des Journées européennes de la culture, rem- plis d’optimisme, d’audace et de curiosité, les lancèrent en 1983, ils firent preuve d’une clairvoyance quasiment visionnaire. Qui aurait alors pu prévoir que l’est et l’ouest se rapprocheraient avec une telle dynamique et une telle rapidité ? Un rideau de fer séparait notre continent et la division de l’Allemagne était loin d’être surmontée. Celui qui compare la donne politique d’aujourd’hui avec celle des années 1980 du siècle précédent sent le souffle de l’Histoire plein de suspense. C’est précisément cette expérience tout à fait passionnante qui, dès le début, a donné des ailes à l’esprit des Journées européennes de la culture de Karlsruhe et qui explique le succès grandissant sans cesse de ce fes- tival porté conjointement avec notre très estimé partenaire le Badisches Staatstheater. En plus de 20 ans, les Journées de la culture, au faîte de l’actualité dans leurs choix thématiques et faisant preuve d’une créativité exemplaire dans la variété de leur programme, ont accompagné l’évolution de l’Europe avec une grande richesse d’idées. Ainsi, Karlsruhe s’est avérée être idéale comme lieu pour organiser un festival de cette envergure puisque, dans notre ville, le mot-clé « crois- sance » peut aussi être consacré à la culture. En effet, depuis les débuts des Journées européennes de la culture, Karlsruhe a connu une augmentation notable du nombre d’institutions culturelles performantes, qui renforcent et enrichissent le rayonnement spirituel de ce centre du Rhin Supérieur, à commencer par le fabuleux Zentrum für Kunst und Medientechnologie. Nombre de villes doivent envier Karlsruhe au vu du grand nombre et de la qualité des institutions qui contribuent à cette programmation. Le soutien financier exemplaire du Land de Bade Wurtemberg garan- tit la pérennité des Journées européennes de la culture. La promesse du nouveau gouvernement du Land de poursuivre, sans hésitation aucune, le financement de ce festival a suscité une joie immense à Karlsruhe qui se montre cette fois encore digne de cet engagement avec une offre caracté- risée par une variété et une qualité remarquables. Le thème « Moscou » tisse un lien avec les thèmes de festivals précédents consacrés à l’est de l’Europe et promet une expérience culturelle sans pareille aux multiples facettes avec des spectacles passionnants par des troupes invitées, un large éventail d’expositions, de conférences, de concerts et de symposiums. La 18ème édition de ce festival au succès florissant consolide la répu- tation de Karlsruhe comme ville culturelle de premier ordre. Je vous souhaite d’agréables moments. Heinz Fenrich Maire de la Ville de Karlsruhe < 4 Words of welcome When the first European Culture Days was staged in Karlsruhe in 1983, illustrating a great deal of optimism, boldness and curiosity, the festival‘s initiators proved nearly visionary far-sightedness. Who could then have foreseen that at some point in the future our continent would grow together with such dynamics and speed: An Iron Curtain separated East and West, and the German division was not overcome by a long shot. Anyone comparing today‘s political situation to that of the 1980s certain- ly feels the breathtaking breeze of history blowing. It was precisely this exciting experience that has given wing to the spirit of the European Culture Days in Karlsruhe right from the start, its growing success certainly due to the effective cooperation with our esteemed festival partner, the Baden State Theater. In the twenty years of its existence, the European Culture Days in Karlsruhe has resourcefully paid tribute to recent European history with current topics and creative program diversity. Karlsruhe has proven to be the ideal venue for a festival of this cha- racter, as our city‘s cultural sector is ever expanding. And the magnificent Center for Art and Media (ZKM) is only one of a number of strong cultural entities that have sharpened and enriched the intellectual profile of this cultural center on the Upper Rhine. Thus, the festival literally draws on powerful resources. When looking at the concert of institutions involved in the program, Karlsruhe will certainly be the envy of many other cities. The reliable continuity of the European Culture Days is also due to the exemplary backing provided by the state of Baden-Württemberg. Our new state government’s promise to definitively continue to support the festival in the future was received in Karlsruhe with great joy and will also be validated in 2006 with an extensive and demanding program. This year’s topic, »Moscow«, compared to earlier festival topics with a focus also placed on Eastern Europe, again promises an innovative, multi-faceted cultural event with a myriad of guest performances and a far-reaching panorama of exhibitions, lectures, concerts, and symposia. The 18th edition of this flourishing festival confirms Karlsruhe’s repu- tation as a first-class cultural city. May you enjoy the festival! Heinz Fenrich Mayor of the City of Karlsruhe 7 > Приветственное слово Уважаемые участники и гости Дней европейской культуры в городе Карлсруэ! Позвольте поприветствовать Вас по случаю проведения Дней европейской культуры в городе Карлсруэ. Искренне рад тому что именно Москва стала в этом году центральной темой этого масштабного фестиваля. Программа Дней предусматривает множество театральных постановок, художественных выставок, кинопоказов, концертов, литературных чтений. Через призму произведений российских и московских авторов жители Карлсруэ и других европейских городов смогут познакомиться с прошлым и настоящим культурного облика Москвы. Москва – это город, который не стоит на месте, он постоянно изменяется, он растет по всем направлениям, приобретает новые черты, сохраняя при этом старинные традиции и присущие только ему своеобразие. Правительство Москвы уделяет большое внимание развитию и поддержке культуры, в нашем городе ежедневно проходит большое количество различных выставок, театральных премьер и концертов. Неотъемлимой частью современной культурной жизни города стали мероприятия, проводимые в рамках Дней городов мира в Москве. Ежедневно московские артисты и деятели искусства участвуют в международных выставках, фестивалях, семинарах. За последние годы при поддержке Правительства Москвы бвло отремонтировано и построено большое количество учреждений культуры, в том числе Московский междугародный дом музыки, новые театры и картинные галереи. Познакомиться с современным обликом столицы России и последить, как он менялся с течением времени, все интересующиеся смогут, посетив фотовыставку «Москва. Портрет столицы», которая включает в себя большое количество документальных фотографий из жизни города и его жителей. Пользуясь случаем, желаю всем участникам и гостям фестиваля получить удовольствие от этого культурного события, которое, по моему мнению, должно надолго остаться в памяти посетителей и подтолкнуть многих посетить Москву и увидеть воочию всю красоту и многообразие нашего города. Ю. М. Лужков МЭР МОСКВЫ < 6 Grußwort Sehr geehrte Teilnehmer und Gäste der Europäischen Kulturtage Karlsruhe, anlässlich der Europäischen Kulturtage Karlsruhe darf ich Sie herzlich begrüßen. Ich freue mich aufrichtig, dass in diesem Jahr gerade Moskau Hauptthema dieses bedeutenden Festivals geworden ist. Das Programm der Kulturtage sieht eine Vielzahl von Theaterauffüh- rungen, Kunstausstellungen, Filmvorführungen und literarischen Lesungen vor. Durch die Werke russischer und Moskauer Künstler und Schriftsteller können die Bürgerinnen und Bürger von Karlsruhe und anderen euro- päischen Städte die Vergangenheit und die Gegenwart des Kulturlebens Moskaus kennen lernen. Moskau ist eine Stadt, die nicht stehen bleibt, sie verändert sich ständig, wächst in jeder Hinsicht, nimmt neue Züge an und bewahrt dabei doch ihre alten Traditionen und ihre ureigenen Besonderheiten. Die Stadtverwaltung von Moskau widmet der Entwicklung und Förderung der Kultur große Aufmerksamkeit. In unserer Stadt findet jährlich eine große Anzahl ver- schiedenster Ausstellungen, Theateraufführungen und Konzerte statt. Die Veranstaltungen im Rahmen des Festivals »Die Städte der Welt zu Gast in Moskau« sind ein unverzichtbarer Teil des derzeitigen kulturellen Lebens der Stadt geworden. Und alljährlich nehmen Moskauer Kunstschaffende aller Art an internationalen Ausstellungen, Festivals und Seminaren teil. Im Lauf der letzten Jahre wurde mit Unterstützung der Stadt Moskau eine große Anzahl von Kultureinrichtungen renoviert oder neu erbaut, so z. B. das Moskauer Internationale Haus der Musik sowie mehrere neue Theater und Kunstgalerien. Alle, die daran interessiert sind, haben mit dem Besuch der Ausstellung »Moskau – Porträt einer Hauptstadt« Gelegenheit, das moderne Gesicht der russischen Hauptstadt kennen zu lernen und zu verfolgen, wie es sich im Lauf der Zeit verändert hat. Diese Ausstellung beinhaltet viele Dokumentarfotografien aus dem Leben der Stadt und ihrer Bewohner. Hiermit darf ich allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, allen Gästen des Festivals wünschen, dass sie dieses kulturelle Ereignis genießen kön- nen, das meines Erachtens den Besucherinnen und Besuchern lange im Gedächtnis bleiben wird und das vielen Anreiz sein wird, Moskau zu besu- chen, um mit eigenen Augen die ganze Schönheit und Mannigfaltigkeit unserer Stadt zu sehen. Ju. M. Luschkov Der Bürgermeister der Stadt Moskau 9 > Mot de bienvenue Chers participants et hôtes des Journées européennes de la culture de Karlsruhe, A l’occasion des Journées européennes de la culture, j’ai le plaisir de vous souhaiter à tous la bienvenue. Je suis vraiment très heureux que le thème choisi cette année pour ce festival d’envergure soit Moscou. Le programme de ces journées culturelles prévoit un grand nombre de représentations théâtrales, d’expositions artistiques, de projections de films et de lectures. Les citoyennes et citoyens de Karlsruhe et d’autres villes européennes auront ainsi, par le biais des œuvres d’artistes et d’écrivains russes et moscovites, l’opportunité de découvrir la vie culturel- le de Moscou d’hier et d’aujourd’hui. Moscou est une ville perpétuellement en mouvement, qui évolue sans cesse et croît à tous points de vue, et qui revêt une nouvelle apparence tout en conservant ses anciennes traditions et ses traits distinctifs. La munici- palité de Moscou accorde une grande attention au développement et à la promotion de la culture. Chaque année a lieu dans notre ville un nombre important d’expositions, de représentations théâtrales et de concerts d’une grande variété. Les manifestations organisées dans le cadre du festival « Les villes du monde invitées à Moscou » font partie intégrante de la vie culturelle actuelle de la ville. Et chaque année, les artistes, tous genres confondus, participent à des expositions, des festivals et des séminaires internationaux. Au cours des dernières années, grâce au soutien de la ville de Moscou, de nombreuses structures culturelles ont pu être rénovées, d’autres construites telles que la Maison Internationale de la Musique de Moscou ainsi que plusieurs nouveaux théâtres et galeries d’art. Toutes celles et tous ceux que cela intéresse auront la possibilité de découvrir le visage moderne de la capitale russe et de suivre son évolution au cours du temps en visitant l’exposition « Moscou – portrait d’une capi- tale ». Cette exposition, composée de nombreuses photographies, docu- mente la vie de la ville et de ses habitants. Ainsi, je souhaite à toutes les participantes et à tous les participants de ce festival et à tous les hôtes qu’ils puissent profiter pleinement de cet événement culturel dont les visiteurs garderont longtemps, selon moi, un excellent souvenir. J’espère également que cela suscitera le désir de nom- bre d’entre eux de venir découvrir de leurs propres yeux toute la beauté et la diversité de notre ville Moscou. Iouri M. Loujkov Le Maire de Moscou < 8 Words of welcome Dear Participants and Guests of Karlsruhe’s European Culture Days, I heartily welcome you to the European Culture Days in Karlsruhe. I am truly pleased that Moscow has become the main topic of this impor- tant festival this year. The Culture Days’ program includes numerous theater performances, art exhibitions, film presentations, and literary readings. The residents of Karlsruhe and other European cities will be able to get to know the past and present of Moscow’s cultural life through the works of Russian and Muscovite artists and authors. Moscow is a city that doesn’t stand still; it changes constantly, growing in every way, taking on new elements while continuing to retain its old traditions and its very own characteristics. Moscow’s city council dedica- tes a great deal of attention to the development and support of culture. Every year, a great number of the most diverse exhibitions, theater per- formances, and concerts take place in our city. The events that take place during the festival »The Cities of the World in Moscow« have become an indispensable part of the current cultural life of the city. And every year, all kinds of Moscow’s artists take part in international exhibitions, festi- vals, and seminars. During the last few years, a great number of cultural facilities were renovated or rebuilt with the support of the city of Moscow – Moscow’s International House of Music and several new theaters and art galleries to name a few. All those who are interested in getting to know and follow the modern face of the Russian capital city and how it has changed over the course of time now have the opportunity to do so by visiting the exhibition »Moscow – Portrait of a Capital City.« This exhibition contains much documentary photography from life in the city and its residents. I would like to wish all participants and guests of the festival much enjoyment at this cultural event, which in my opinion will remain in visitors’ memories for a long time, sparking an impulse for many to visit Moscow in order to see the entire beauty and diversity of our city with their own eyes. Ju. M. Luschkov The Mayor of Moscow 11 > Приветственное слово С 1983 года город Карлсруэ совместно с Государственным театром в Карлсруэ регулярно проводит Дни европейской культуры. В этом году центральной темой является Москва. По этому поводу я сердечно приветствую всех зарубежных гостей и наших соотечественников, посетивших фестиваль. Устроителям Дней европейской культуры каждый раз удается по- новому познакомить людей с богатой панорамой европейских культур. Значительное количество художественных произведений из области музыки, литературы, кинематографии и изобразительного искусства свидетельвуют в этом году о многосторонней культурной жизни в Москве. Как столица Москва является фокусом различных культурных влияний и одновременно местом зарождения новых художественных форм. Прошлое и традиции встречаются там с модерном и авангардом. Дни европейской культуры в Карлсруэ дают русским деятелям искусства и культуры возможность по-новому истолковать произведения старых русских художников, писателей и композиторов или представлять новые собственные формы искусства. В дискуссиях за круглым столом самые компетентные специалисты смогут общаться с компетентной публикой или просто с заинтересованными людьми. Земля Баден-Вюртемберг открыта для всех. Международные праздники и фестивали пользуются всегда большим успехом. Дружеская атмосфера и интернациональный колорит делают Дни европейской культуры выдающимся событием в богатой панораме культуры земли Баден-Вюртемберг. Я желаю всем нашим гостям приятного пребывания в земле Баден- Вюртемберг. Всем посетителям хочется пожелать интересных и наполненных впечатлениями моментов в сердце нашей земли. Гюнтер Х. Еттингер Премьер-министр земли Баден-Вюртемберг < 10 Grußwort Seit 1983 präsentieren die Stadt Karlsruhe und das Badische Staats- theater Karlsruhe regelmäßig die Europäischen Kulturtage Karlsruhe. In diesem Jahr steht Moskau im Mittelpunkt. Ich grüße dazu alle Gäste aus dem In- und Ausland sowie alle Besucherinnen und Besucher des Festivals sehr herzlich. Mit den Europäischen Kulturtagen gelingt es den Veranstaltern immer wieder aufs Neue, den Menschen die große Vielfalt der europäischen Kulturen nahe zu bringen. Eine bedeutsame Zahl musikalischer, literari- scher, cineastischer und malerischer Kunst zeigt in diesem Jahr das viel- seitige kulturelle Leben in Moskau. Als Metropole ist sie Brennpunkt ver- schiedener kultureller Einflüsse und gleichzeitig Geburtsort neuer Kunst. Vergangenheit und Tradition treffen dort auf Moderne und Avantgarde. Mit dem Karlsruher Festival bietet sich russischen Kunstschaffenden und Kulturleuten ein Forum, auf dem sie die Werke alter russischer Maler, Schriftsteller oder Komponisten neu interpretieren oder neue, eigene Kunst präsentieren werden. In Diskussionsrunden werden sich ausgewie- sene Fachleute mit dem Fachpublikum sowie interessierten Laien austau- schen können. Baden-Württemberg ist ein weltoffenes Land. Internationale Feste und Festivals finden immer wieder einen breiten Anklang. Die freundli- che Atmosphäre und das internationale Flair machen die Europäischen Kulturtage zu einem besonderen Ereignis der Kulturlandschaft Baden- Württembergs. Ich wünsche allen unseren Gästen eine schöne Zeit in Baden- Württemberg. Allen Besucherinnen und Besuchern wünsche ich interes- sante und kulturreiche Stunden in der badischen Residenzstadt. Günther H. Oettinger Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg. 13 > Mot de bienvenue Depuis 1983, la Ville de Karlsruhe et le Badisches Staatstheater Karlsruhe proposent régulièrement les Journées européennes de la culture. Cette année, Moscou est à l’honneur. Pour cet événement, je souhaite la bienvenue à tous nos hôtes venus d’Allemagne et de l’étranger ainsi qu’à toutes celles et à tous ceux qui vont assister au festival. Grâce aux Journées Européennes de la culture, les organisateurs parvi- ennent, à chaque nouvelle édition, à faire connaître aux hommes la grande diversité des cultures européennes. Un nombre considérable d’œuvres d’art musicales, littéraires, cinématographiques et picturales révèle cette année les multiples facettes de la vie culturelle à Moscou. Cette métropole est le carrefour passionnant d’influences culturelles différentes et en même temps le berceau d’un art nouveau. Le passé et la tradition y rencontrent la modernité et l’avant-garde. Le festival de Karlsruhe offre aux acteurs de la vie culturelle et aux artistes russes un forum où ils vont proposer de nouvelles interprétations d’œuvres créées par des peintres, des écrivains ou des compositeurs du passé ou présenter un art nouveau qui leur est propre. Lors de tables ron- des, des spécialistes reconnus pourront échanger leurs idées avec un public d’experts et avec des amateurs de culture avertis. Le Bade Wurtemberg est un Land ouvert sur le monde. Les manifes- tations et les festivals internationaux y rencontrent toujours une large audience. L’ambiance amicale et la dimension internationale font des Journées européennes de la culture un événement particulier du paysage culturel en Bade Wurtemberg. Je souhaite à tous nos hôtes un séjour agréable en Bade Wurtemberg. À toutes celles et à tous ceux qui vont suivre le Festival, je souhaite des moments intéressants et riches en culture dans la ville de résidence bado- ise. Günther H. Oettinger Ministre-Président du Land de Bade Wurtemberg < 12 Words of welcome The city of Karlsruhe and the Baden State Theater Karlsruhe have been staging the European Culture Days on a regular basis since 1983. This year, our center of attention is Moscow. I would like to extend a heartfelt welcome to all Festival visitors from near and far. Our festival coordinators have once again accomplished the task of conveying the great variety of European cultures to visitors within the framework of the European Culture Days. This year, a significant number of musical, literary, cinematic and artistic events will portray the multi- faceted cultural life found in Moscow. A metropolis, Moscow is the focus of various cultural influences, while simultaneously the birthplace of new art. It is here that tradition and the past join modern and avant-garde elements. This Karlsruhe Festival offers Russian artists in various fields and those active in the cultural sector a forum for reinterpreting the works of old Russian masters, authors, and composers as well as for presenting their own new art. Discussions will give interested laypersons the opportu- nity to exchange thoughts with recognized experts. Baden-Württemberg is a cosmopolitan state in which international festivals have found great favor time and again. A friendly atmosphere and international flair make the European Culture Days a very special event within Baden-Württemberg’s cultural makeup. I hope you enjoy your time in Baden-Württemberg and that you are able to participate in interesting and culturally enriching hours in Baden’s residence city. Günther H. Oettinger Prime Minister of the State of Baden-Württemberg 15 > Приветственное слово В этом году в г. Карлсруэ проводятся 18-ые Дни европейской культуры. Богатая панорама культурных событий представлена на этом фестивале, где деятели искусства, организаторы и гости могут общаться и дискутировать на исторические, общественные и политические темы. Множество тематических рубрик предыдущих Дней европейской культуры расширяется сегодняшним кульминационным пунктом форума, темой которого будет русский мегаполис Москва, город, занимающий именно на Востоке особое место в бурной истории Европы и в эпохальных изменениях на всем континенте. Чтобы освещать значение этого центра культуры, промышленности, финансов и научных исследований, организаторы фестиваля составили разностороннюю программу, в числе которой гастроли известных театров, красочные панорамы искусств, выдающиеся концерты, доклады самых компетентных референтов и интересные встречи с литераторами. Научный симпозиум, который затронет различные общественно-политические темы современности и культурно-исторические процессы прошлого, даст нам возможность общаться на международном уровне. Дни европейской культуры стали неотъемлемой частью культурных событий земли Баден-Вюртемберг. Тщательно подобранное сочетание актуальности, историзма, тематическое разнообразие сделали прочным и плодотворным проект, который пользуется большим уважением и за пределами нашей Земли. Кроме того, Дни – результат тесного и творческого сотрудничества между землей Баден-Вюртемберг в лице Баденского государственного театра, который дополняет фестиваль, как всегда, важной собственной программой, и муниципалитетом города Карлсруэ. Поэтому Дни заслуживают финансовую поддержку правительства Земли. Этими словами я приветствую всех гостей 18-ых Дней европейской культуры и желаю им множества глубоких впечатлений! Проф. д-р Петер Франкенберг Министр наук, исследований и искусств земли Баден-Вюртемберг < 14 Grußwort Zum 18. Mal finden in Karlsruhe die Europäischen Kulturtage statt. Charakteristisch für dieses hochkarätige Festival ist die enorme Bandbreite der künstlerischen Gattungen, mit denen sich Kunstschaffende, Veranstalter sowie die Besucherinnen und Besucher mit historischen, gesellschaftlichen und politischen Fragestellungen auseinandersetzen. Der große Kreis der bisherigen Kulturtagethemen wird nun um einen Höhepunkt erweitert. Thema wird die russische Metropole Moskau sein, eine Stadt, die im Osten in ganz besonderer Weise für die wechselvolle Geschichte Europas und den epochalen Wandel des Kontinents steht. Um den Stellenwert dieses großen Kultur-, Industrie-, Finanz- und Forschungszent- rums zu beleuchten, haben die Festival-Verantwortlichen wieder ein vielfäl- tiges Programm zusammengestellt, darunter profilierte Theatergastspiele, farbige Panoramen der Kunst, erstklassige Konzerte, Vorträge mit hoch- rangigen Referenten und anregende Literaturbegegnungen. Das wissen- schaftliche Symposium, das verschiedene gesellschaftspolitische Themen der Gegenwart mit kulturgeschichtlichen Abläufen der Vergangenheit in Beziehung zu setzen versucht, bietet eine weitere Plattform für den inter- nationalen Diskurs. Mit ihrem unverwechselbaren Profil sind die Europäischen Kulturtage zu einem wichtigen Eckpfeiler der Kulturlandschaft Baden-Württemberg geworden. Ihre pointierte Mischung aus gezielter Aktualität, historischer Betrachtung und thematischer Vielfalt hat sich als höchst tragfähiges und ertragreiches Konzept bewährt und genießt über die Landesgrenzen hinweg großes Ansehen. Die Kulturtage sind außerdem das Ergebnis reibungs- loser Zusammenarbeit des Landes Baden-Württemberg – und zwar in Gestalt des Badischen Staatstheaters, das traditionell wesentliche eigene Programmpunkte beisteuert – mit der Stadt Karlsruhe. Darum verdienen sie auch die Unterstützung der Landesregierung. In diesem Sinne wünsche ich den Besucherinnen und Besuchern der 18. Europäischen Kulturtage in Karlsruhe viele nachhaltige Kulturerlebnisse! Professor Dr. Peter Frankenberg Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg < 16 17 > Words of welcome The European Culture Days in Karlsruhe is being staged for the eigh- teenth time this year. One main feature of this high-profile festival is the enormous breadth of artistic genres with which the artists, organizers, and festival visitors are approaching historical, social, and political questions. The broad range of previous topics is now to be topped by yet another highlight. This year‘s main topic will be the Russian metropolis Moscow, a city that, especially in the East, is a symbol of Europe‘s turbulent his- tory and the momentous changes occurring on this continent. In order to illustrate the significance of this great cultural, industrial, financial and research center, the festival organizers have once again put together a multifarious program, including distinguished guest performances by theater companies, colorful art panoramas, first-class concerts, lectures by high-ranking speakers, and inspiring literary encounters. The scientific symposium seeking to relate various sociopolitical topics of the present to cultural-historical developments of the past offers yet another platform for international discourse. Thanks to its distinctive profile, the European Culture Days has become an important cornerstone in Baden-Württemberg’s cultural landscape. Its carefully selected mixture of deliberate topicality, historical considerati- on, and thematic variety has proven to be a highly sustainable and fruit- ful concept, enjoying high standing near and far. The European Culture Days owes its success to the smooth cooperation between the State of Baden-Württemberg – represented by the Baden State Theater, which traditionally contributes a considerable number of its own productions to the program – and the city of Karlsruhe. Therefore, backing by the state government is well deserved. I wish all visitors to the 18th European Culture Days in Karlsruhe many lasting cultural experiences! Prof. Dr. Peter Frankenberg Minister for Science, Research and Art of the State of Baden-Württemberg Mot de bienvenue C’est la dix-huitième fois que les Journées Européennes de la culture ont lieu à Karlsruhe. La marque distinctive de ce festival exceptionnel est l’impressionnante variété de formes d’expression artistique, grâce aux- quelles les créateurs, les organisateurs ainsi que celles et ceux qui assis- tent aux manifestations s’interrogent sur des questions de société et des problèmes historiques et politiques. La large palette de thèmes abordés jusqu’à présent s’enrichit d’un nou- veau point d’orgue. Moscou est à l’honneur, cette métropole russe qui est, à l’est, le symbole tout particulier de l’histoire agitée de l’Europe et du changement d’époque qu’a connu le continent. Pour éclairer l’importance de ce grand centre culturel, industriel, financier et scientifique, les respon- sables du festival ont une fois encore prévu un programme diversifié, qui comprend des représentations théâtrales originales par des troupes invi- tées, des aperçus tout en couleurs de l’évolution artistique, d’excellents concerts, des conférences données par des spécialistes prestigieux et des rencontres littéraires passionnantes. Le colloque scientifique, qui tente de mettre en relation des sujets de société actuels avec des problématiques culturelles empruntées au passé, offre un forum supplémentaire pour les échanges internationaux. Par leur caractère incomparable, les Journées Européennes de la cul- ture sont devenues un élément important du paysage culturel du Bade- Wurtemberg. La synthèse judicieuse entre actualité ciblée, perspective his- torique et diversité thématique s’est imposée comme un concept pertinent et fructueux et connaît une renommée qui dépasse les frontières du Land. Les Journées de la culture sont en outre le résultat d’une parfaite coo- pération entre le Land de Bade-Wurtemberg – par le biais du Badisches Staatstheater, qui, respectant ainsi la tradition, apporte ses contributions propres au programme – et la ville de Karlsruhe. C’est pourquoi ces Journées méritent aussi le soutien du gouvernement du Land. C’est dans cet esprit que je souhaite à celles et ceux qui assistent aux 18èmes Journées Européennes de la culture beaucoup de moments inou- bliables! Professor Dr. Peter Frankenberg Ministre chargé de la promotion des sciences, de la recherche et des arts du Land de Bade-Wurtemberg 19 >< 18 Zum Geleit »Jeder russische Mensch fühlt, wenn er auf Moskau blickt, dass es seine Mutter ist«, sagte der große russische Schriftsteller Lew Tolstoi. Diese Stadt hat denn auch viel mit Herz zu tun, sie ist das Herz eines großen Landes, sie präsentiert sich herzlicher denn je – kein Wunder, dass uns der Musiker und Schriftsteller Misha Feigin »Moscow by heart« im Jazzclub näher bringen möchte. Auch wir haben uns der alten russischen Kapitale mit Herzblut gewidmet, denn sie hat sich uns bei den Besuchen zur Vorbereitung der Europäischen Kulturtage Karlsruhe von ihrer faszi- nierenden Seite dargeboten, als pulsierende, lebendige, florierende Stadt, hungrig nach Veränderung, nach Kultur, nach Neuem. Moskau wandelt sich: keine Spur mehr vom Einheitsgrau der sowjetischen Vergangenheit. Selbst der Kreml scheint jetzt zu lächeln. Moskau ist eine Stadt, die ihre eigene Neugier unmittelbar auf den Besucher überträgt. Zum Beispiel Neugier auf das Thema Oper. Statt der staubigen Bolschoi-Tradition von einst setzen die Moskauer jetzt auf jugendliches, experimentierfreundliches Musiktheater. Mit dem Ensemble der »Novaja Opera« Moskau kommt eine Truppe nach Karlsruhe, die zu den vielversprechendsten Häusern ihrer Art in Russland zählt und mit der fantastischen Oper »Der Dämon« von Anton Rubinstein eine gera- dezu sensationelle Wiederentdeckung in einer ambitionierten, dynami- schen und musikalisch hochrangigen Inszenierung verspricht. Sie bietet zugleich die Gelegenheit zur spannenden Korrespondenz mit einer nicht minder anspruchsvollen Eigenproduktion des Badischen Staatstheaters: »Mazeppa« von Peter Tschaikowski bildet den glanzvollen Auftakt des Festivals und zugleich die überfällige Würdigung eines leider vernachläs- sigten Werks. Überhaupt: Prallvoll ist das russische Theaterangebot. Das Gastspiel des Moskauer Theaterstudios Pjotr Fomenko mit »Ein absolut glückliches Dorf« von Boris Wachtin und Lew Tolstois »Krieg und Frieden« setzt ebenso spannende Akzente wie die Uraufführung von Terence Kohlers Ballettnovität »Anna Karenina« als weitere Frucht der höchst erfolgreichen Karlsruher Compagnie unter Birgit Keil. Gefolgt von Anton Tschechows »Platonow«, ebenfalls ein Karlsruher Eigengewächs wie der bereits im Repertoire befindliche »Eugen Onegin«, der nunmehr aufschlussreiche Vergleiche mit »Mazeppa« erlaubt. Auch die russischen »NachtKlänge« mit Neuer Musik, das Filmspektakel »Panzerkreuzer Potemkin« mit der Filmmusik Schostakowitschs und der Badischen Staatskapelle sowie ein von kräftigen russischen Klangfarben getöntes Sinfoniekonzert der Gäste der »Novaja Opera« markieren einen entdeckenswerten Streifzug durch russische Musik und Opernkunst. Wie in den Vorjahren fügt sich das Theaterprogramm wieder nahtlos in das von städtischer Seite konzipierte Angebot der anderen Sparten. Auch hier locken attraktive und einzigartige Projekte wie etwa die Sonderausstellung »Bilder eines Reiches« im Zentrum für Kunst und Medientechnologie, wo das Leben im vorrevolutionären Russland in einer faszinierenden Bilderserie dokumentiert wird. Zusammen mit der ersten internationalen Einzelausstellung Victor Alimpievs, des großen Moskauers und Meisters eindrucksvoller Inszenierungen, im Badischen Kunstverein und einer ganzen Reihe weiterer Expositionen russischer Bilderwelten. Mit der führenden Pianistin und Klavierpädagogin Professor Elena Kuznetsova vom berühmten Moskauer Tschaikowski-Konservatorium als Gast der Musikhochschule, dem Jazz-Pendant Simon Nabatov im Jazzclub, dem Landesjugendorchester Baden-Württemberg mit einem philharmo- nischen Exkurs zu Mussorgski und Tschaikowski über Rachmaninows »Ganznächtliche Vigil« bis hin zur 3. Karlsruher Komponistennacht im Zeichen von Schostakowitsch: Das Festival bietet Ihnen ein breitgefächer- tes musikalisches Panorama im Zeichen russischer Klangkunst! Viel Gewicht hat erneut die Literatur als weiterer Schwerpunkt. Le- sungen z.B. mit Wladimir Kaminer, Vorträge aller couleur und schließlich das Internationale wissenschaftliche Symposium, das mit dem zentralen Thema »Moskau – das Dritte Rom« den historischen Kern des Festivals trifft. Erneut wurden namhafte und kompetente Teilnehmer aus Kunst und Wissenschaft dazu eingeladen, um einen ausgesprochen komplexen Themenkreis zu diskutieren. Das deutsch-russische Verhältnis bildet dabei nur eine von vielen spannenden Fragestellungen. Die Filmstadt Moskau soll reflektiert werden, bei der Volkshochschule reichen die Beiträge vom Ikonen-Mal-Workshop bis zum Literaturcafé, Varieté der Weltklasse im Tollhaus und eine Designer-Modenschau im Modehaus Schöpf setzen schillernde Facetten. Die Europäischen Kulturtage gehen tatenfroh, ideenreich und opti- mistisch in ihre 18. Runde. Allen Beteiligten, sowohl unseren zahlreichen russischen Gästen, den Künstlern und Wissenschaftlern aus Karlsruhe und allen Besucherinnen und Besuchern wünschen wir unvergesssliche Fest- spielerlebnisse! Dr. Michael Heck Achim Thorwald Kulturreferent Generalintendant des der Stadt Karlsruhe Badischen Staatstheaters Karlsruhe 21 >< 20 К содержанию фестиваля «Глядя на Москву каждый русский человек чувствует, что она его мать» сказал великий русский писатель Л. Н. Толстой. В самом деле этот город – сердце огромной страны, он проявляется нам со всей сердечностью. Нас поэтому не поражает, что музыканту и писателю Михаилу Фейгину хочется познакомить нас в джазовом клубе с «Moskow by heart». И мы посвящаем себя с большой страстью старой русской столице так как во время нашего пребывания при подготовке к Дням европейской культуры мы имели возможность познакомиться с этим бурным, живым, цветущим городом, который жаждет изменений, культуры, нового. Москва изменяется: полностью исчезла монотонность советского прошлого. Кажется, что даже Кремль улыбается. Москва это город чье любопытство отражается в его гостях. Например, любопытство на тему «опера». Вместо старых традиций Большого театра москвичи предпочитают молодой музыкальный театр, открытый для экспериментов. Московский ансамбль «Новая опера», который приедет в Карлсруэ, считается одним из самых многообещающих трупп своего рода в России. Он продемонстрирует нам настоящую сенсационную находку в амбициозной, динамичной и чрезвычайно музыкальной постановке фантастической оперы Антона Рубинштейна «Демон». Одновременно это даст возможность сравнения с одной не менее замечательной постановкой Баденского государственного театра, «Мазепа». Эта опера Чайковского является блестящим открытием фестиваля и одновременно заслуженным поздним признанием этого за долгое время забытого произведения. В самом деле, панорама театральных постановок очень богата. Гастроли московского театра Петра Фоменко, который познакомит нас с пьесами «Одна абсолютно счастливая деревня» Бориса Вахтина и «Война и мир» Льва Толстого, будут кульминационными пунктами Дней наряду с премьерой балета Теренса Колера «Анна Каренина» результатом работы успешного балетного ансамбля под руководством Биргит Кайл. Дальше исполняется опера «Платонов» которая как и «Евгений Онегин» является собственной постановкой Баденского государсвенного театра Карлсруэ. «Евгений Онегин» уже находится в нашем репертуаре и позволяет интересные сравнения с постановкой «Мазепы». Русские «Ночные звоны» т. н. Новой музыки, показ фильма «Броненосец Потемкин» с музыкой Шостаковича в исполнении Баденского государственного оркестра, симфонический концерт с выразительными русскими звуковыми оттенками в исполнении гостей «Новой оперы» подарят нам интересные моменты при посещении русских опер и концертов. Как и в прошлые годы театральная программа гармонично сочетается с организованной муниципалитетом Карлсруэ программой в других областях. Есть увлекательные и уникальные проекты, как напр., специальная выставка «Картины империи» в Центре Искусства и Медиатехнологии, где изображается в захватывающих картинах «Жизнь в дореволюционной России». В Баденском объединении искусств показывается первая персональная выставка Виктора Алимпиева, великого московского автора выразительных инсценировок вместе с некоторыми выставками русского быта. Фестиавль предлагает Вам крайне богатую панораму русского музыкального искусства: выдающегося педагога по фортепьяно, профессора Елену Кузнецову из знаменитой московской консерватории им. Чайковского; Симона Набатова в джазовом клубе; молодежный оркестр земли Баден-Вюртемберг с филармоническим экскурсом по Мусоргскому и Чайковскому о «Всенощном бдении» Рахманинова; «Третью ночь композиторов», посвященную Шостаковичу. Литература по-новому является важной программой Дней. Чтения Владимира Каминера, разные доклады и в конце концов международный научный симпозиум на центральную историческую тему: «Москва – Третий Рим». Опять приглашены известные компетентные участники из областей искусств и наук чтобы общаться на эту крайне сложную тему. Русско-немецкие отношения обсуждаются здесь лишь как один из многих интересных вопросов. Отражена и роль Москвы как центра кинематографии. Народный университет города Карлсруэ предоставляет разные проекты, от курса «Как писать иконы» до «Литератуного кафе». Дальше театр-варьете мирового ранга в Толлхаузе и показ моделей в Доме мод Шепф. Устроители фестиваля со смелостью, с большим энтузиазмом и со многими новыми идеями осуществляют реализацию Дней европейской культуры. Всем участникам, всем нашим многочисленным русским гостям, всем художникам, артистам и ученым из Карлсруэ, всем нашим посетителям желаем мы незабываемых моментов. Д-р Михаил Хек Ахим Торвальд Заведующий отделом Главный управляющий культуры государственным театром земли Баден-Вюртемберг 23 >< 22 Foreword «When looking at Moscow, every Russian person feels that it is his or her mother,« the great Russian author Leo Tolstoy once said. It is obvious that this city thus has much to do with the heart; it is the heart of a large country, presenting itself more wholeheartedly than ever – no wonder then that musician and author Misha Feigin would like to introduce us to «Moscow by Heart« at Jazzclub. We have also heartily dedicated oursel- ves to this old Russian capital, a city that showed itself from its most fascinating side during our visits to it in preparation for the European Culture Days in Karlsruhe – as a pulsating, lively, flourishing city, hungry for change, for culture, and for that which is new. Moscow is changing: There is no longer any trace of the uniform grey of its Soviet past. Even the Kremlin seems to be smiling these days. Moscow is a city that relays its own curiosity directly to the visi- tor. A good example is its curiosity with regard to opera. Instead of the dusty Bolshoi tradition of yore, Moscow now puts its money on youthful, experimental musical theater. The Novaja Opera Moscow is an ensemble coming to Karlsruhe that is one of the most promising of its kind in Russia, and with Anton Rubinstein’s fantastic opera The Demon, it promises the absolutely sensational rediscovery of an ambitioned, dynamic, and musi- cally high-quality production. At the same time, it offers the opportunity of exciting correspondence with a no less demanding production of the Baden State Theater: »Mazeppa« by Peter Tchaikovsky fervently marks the festival’s opening, at the same time doing long overdue honor to an unfortunately overlooked work. And in general, our Russian theater offerings are absolutely bursting at the seams. The guest performance of the Moscow theater studio Piotr Fomenko with »An Absolutely Happy Village« by Boris Vachtin and Leo Tolstoy’s »War and Peace« are just as exciting as the premiere of Terence Kohler’s new ballet »Anna Karenina«, another of the highly successful Karlsruhe Compagnie’s performances under Birgit Keil. Followed by Anton Chekhov’s »Platonov«, another of Karlsruhe’s own productions, as is »Eugen Onegin«, already found in the repertoire, a work that allows instructive comparisons with »Mazeppa«. Russian »night sounds« fea- turing new and modern music, the film spectacle »Battleship Potemkin« with film music by Shostakovich and the Badische Staatskapelle as well as a symphony concert full of strong Russian tone coloring by Novaja Opera comprise an expedition through Russian music and opera well worth discovering. As in previous years, the theater program fits in seamlessly with the festival’s other sections as conceived by the city. Here, as well, one will find attractive and unique projects such as the special exhibition «Pictures of an Empire« at the ZKM Center for Art and Media, where life in pre-revo- lution Russia is documented in a fascinating series of pictures. Together with the first international individual exhibition of Victor Alimpiev, that great Muscovite master of impressive productions, at the Badische Kunst- verein (Baden Art Society) and a whole row of other expositions featuring Russian photographic worlds. Leading pianist and piano pedagogue Professor Elena Kuznetsova of the famed Tchaikovsky Conservatory in Moscow performs as a guest of the college of music, jazz counterpart Simon Nabatov plays at Jazzclub, the State Youth Orchestra Baden-Württemberg features a philharmonic excurse to Mussorgski and Tchaikovsky via Rachmaninoff’s «All-Night Vigil,« and the third Karlsruhe Composer Night falls under the sign of Shostakovich. You see that the festival offers a wide musical panorama under the sign of Russia’s art of melody-making! Literature is once again a weighty topic with readings such as that of Vladimir Kaminer, lectures of every shape and size, and finally the International Scientific Symposium, which hits the historical core of the festival with its central topic «Moscow – the Third Rome.« Once again, reputable and competent participants from the worlds of art and sci- ence were invited to discuss a pronouncedly complex circle of topics. The German-Russian relationship is only one of the many exciting topics to be parleyed here. Moscow as a city of film will also be reflected upon; the adult education center’s contributions extend from an icon painting workshop to a litera- ture café; Tollhaus will show world-class variety theater; and Modehaus Schöpf will hold a designer fashion show, each adding interesting facets to the whole. The European Culture Days go actively, full of ideas, and optimistically into its eighteenth edition. We hope for an unforgettable festival experi- ence for all participants, our numerous Russian guests, Karlsruhe’s artists and scientists, and all visitors! Dr. Michael Heck Achim Thorwald Head of Culture Director of the Badisches Staatstheater Karlsruhe 25 > ment l’intérêt, comme par exemple l’exposition temporaire »Images de l’Empire« au Zentrum für Kunst und Medientechnologie, où la vie dans la Russie pré-révolutionnaire est représentée dans une série fascinante de projets photographiques. En même temps que la première exposition inter- nationale consacrée à Victor Alimpiev, le grand artiste moscovite passé maître pour les installations impressionnantes, au Badischer Kunstverein et parallèlement à beaucoup d’autres expositions dédiées aux mondes russes des images. Avec l’éminente pianiste et professeure de musique Elena Kuznetsova, du célèbre conservatoire moscovite Tchaïkovski, invitée par le conserva- toire supérieur de musique, avec son pendant en jazz, Simon Nabatov, au Jazzclub, avec l’orchestre de jeunes talents du Land de Bade-Wurtemberg avec un itinéraire philharmonique qui mène à Moussorgski et Tchaïkovski en passant par les »Vêpres« de Rachmaninov et, enfin, avec la Troisième nuit des compositeurs de Karlsruhe, placée sous le signe de Chostakovitch: Le festival vous propose un panorama musical aux multiples facettes pour découvrir la virtuosité sonore russe ! Une fois encore, la littérature occupe une place de choix. Des lectures, comme par exemple celle de Vladimir Kaminer, des conférences innom- brables et enfin le congrès scientifique international qui est consacré au thème central »Moscou – La troisième Rome« et qui traite du noyau historique du festival. Une nouvelle fois, on a pu inviter des participants réputés et compétents, venus du domaine artistique et scientifique, pour discuter d’un ensemble de thèmes particulièrement complexes. Les rela- tions germano-russes ne seront qu’une des nombreuses problématiques passionnantes qu’on y abordera. Moscou, ville du film, fera l’objet de manifestations ; à la Volkshoch- schule, les activités iront de l’atelier de peinture consacré aux icônes jusqu’au café littéraire ; un spectacle de music-hall de grande classe au Tollhaus et un défilé de mode de grands couturiers au Modehaus Schöpf constitueront d’autres événements exceptionnels. Les Journées européennes de la culture sont en route pour leur 18e édi- tion, avec enthousiasme, d’innombrables idées et beaucoup d’optimisme. À tous les participants, aussi bien à nos nombreux hôtes russes, aux artistes et aux scientifiques de Karlsruhe et à toutes celles et ceux qui assisteront aux manifestations, nous souhaitons des moments inoubliables lors de ce festival ! Dr. Michael Heck Achim Thorwald Directeur du service Directeur du culturel de la ville de Badisches Staatstheater Karlsruhe de Karlsruhe < 24 Avant-propos »En regardant Moscou, chaque Russe sent au fond de lui-même que la ville est sa mère«, disait le célèbre écrivain russe Léon Tolstoï. D’ailleurs, la ville est vraiment une affaire de cœur, puisqu’elle constitue le cœur d’un pays immense et qu’elle ne s’est jamais présentée sous un visage aussi cordial qu’aujourd’hui. Il n’est donc pas surprenant que le musicien et écrivain Misha Feigin veuille nous faire découvrir »Moscow by heart« au Jazzclub. Nous aussi, nous nous sommes consacrés de tout cœur à la capitale russe, dans la mesure où, lors de chacun de nos déplacements en vue de préparer les Journées européennes de la culture de Karlsruhe, elle s’est présentée sous ses atours les plus fascinants – une ville trépidante, vivante, florissante, assoiffée de changements, de culture, de nouveauté. Moscou est en pleine mutation : il ne reste plus aucune trace de la grisaille uniforme de son passé soviétique. Même le Kremlin semble sourire. Moscou est une ville qui partage sa propre curiosité avec le spectateur. La curiosité que suscite l’opéra, par exemple. Laissant derrière eux la tradition poussiéreuse du Bolchoï en vigueur jadis, les Moscovites misent sur un théâtre musical jeune et expérimental. Ainsi, en invitant la troupe du Novaïa Opera de Moscou, Karlsruhe accueille l’un des ensembles russes les plus prometteurs, qui propose, avec l’opéra fantastique »Le Démon« d’Anton Rubinstein, une redécouverte tout simplement sensationnelle dans une mise en scène ambitieuse, dynamique et d’une qualité musicale remar- quable. Cette représentation sera l’occasion d’établir des correspondances passionnantes avec une production tout aussi exigeante du Badisches Staatstheater : »Mazeppa« de Piotr Tchaïkovski constitue la somptueuse ouverture du festival qui permettra en outre de rendre hommage à une œuvre trop longtemps négligée. De manière générale, la sélection de spectacles théâtraux est très riche : la production du studio théâtral Piotr Fomenko »Un village abso- lument heureux« d’après Boris Vakhtine et »Guerre et paix« de Léon Tolstoï sont aussi passionnants que la création d’»Anna Karénine«, un ballet novateur de Terence Kohler, qui est une nouvelle fois le fruit du travail fourni par la compagnie de Karlsruhe sous la direction de Birgit Keil. Suivis de »Platonov« d’Anton Tchékov, également une production locale au même titre qu’ »Eugène Onéguine«, qui est déjà au répertoire, qui permet désormais des comparaisons éclairantes avec »Mazeppa«. De même, le cycle »NachtKlänge« avec de la musique contemporaine russe, le spectacle cinématographique »Le Cuirassé Potemkine« avec la musique de Chostakovitch et de l’orchestre Badische Staatskapelle ainsi qu’un concert symphonique aux puissantes sonorités russes donné par les hôtes du Novaïa Opera présentent un bel aperçu pour partir à la découverte de la musique et de l’opéra russes. Tout comme lors des éditions précédentes, le programme théâtral s’intègre à nouveau parfaitement dans l’offre culturelle génerale, conçue par la Ville. D’autres projets séduisants et originaux suscitent égale- 27 >< 26 BORIS GROYS Postkommunistische Privatisierungen Die heutige russische Kunst operiert weitgehend mittels der indivi- duellen Appropriierung des kollektiven seelischen und symbolischen Erbes der sowjetischen Kultur. Dadurch ist sie freilich der westlichen Kunst der Postmoderne nicht unähnlich. Denn die Appropriation, oder Aneignung oder, wenn man will, Privatisierung fungiert ohnehin als lei- tendes Kunstverfahren im Kontext der internationalen Gegenwartskunst. Die meisten Künstler appropiriieren heute unterschiedliche historische Stile, religiöse oder ideologische Symbole, massenproduzierte Wahren, weitverbreitete Werbung, aber auch die Arbeiten der einzelnen berühmten Künstler. Die Kunst der Appropriation versteht sich dabei als Kunst nach dem Ende der Geschichte: Es handelt sich nicht mehr um die individu- elle Produktion des Neuen, sondern um die Verteilungskämpfe, um den Streit über die Eigentumsrechte, um die Chance des Individuums auf die Akkumulation des privaten symbolischen Kapitals. Alle von der heuti- gen Kunst appropriierten Bilder, Objekte, Zeichen und Stile zirkulieren nämlich ursprünglich als Wahren innerhalb eines Marktes, der von pri- vaten Interessen immer schon dominiert wird. So wirkt die künstlerische Appropriation in diesem Kontext aggressiv und subversiv – als eine Art symbolischer Piraterie, die sich an der Grenze zwischen Erlaubtem und Verbotenem bewegt und die Umverteilung wenn nicht des realen, dann zumindest des symbolischen Kapitals erprobt. Die russische post-kommunistische Kunst appropriiert dagegen aus dem riesigen Fundus der Bilder, Zeichen und Texte, die eigentlich nie- mandem mehr gehören – und als kollektives Erbe aus den Zeiten des Kommunismus ganz ruhig auf dem Müllhaufen der Geschichte liegen, statt in kommerziellen Informationsnetzen heftig zu zirkulieren. Die postkom- munistische Kunst hat nämlich ebenfalls ein Ende der Geschichte hinter sich aber es handelt sich nicht um das liberal-kapitalistische, sondern um das sozialistische Ende der Geschichte. Die eigentliche Zumutung des realen Sozialismus stalinistischer Prägung bestand doch gerade in der Behauptung, dass in der Sowjetunion der Klassenkampf, die Revolution und sogar jede Art gesellschaftlicher Kritik an ihr historisches Ende ange- langt sind dass die Erlösung aus der Hölle der Ausbeutung und des Krieges immer schon stattgefunden hat. Die realen Zustände in der Sowjetunion wurden als identische mit den idealen Zuständen nach dem Endsieg des Guten über das Böse proklamiert. Der reale Ort, an dem sich der sozi- alistische Lager etabliert hat, wurde zum Ort der realisierten Utopie ausgerufen. Man braucht und brauchte schon damals keine besondere Anstrengung oder Einsicht, um zu beweisen, dass diese Behauptung eine kontrafaktische ist, dass die offizielle Idylle staatlich manipuliert ist, dass der Kampf weiter geht, sei es der Kampf für das eigene Überleben, sei es der Kampf gegen die Repression und Manipulation, sei es die permanente Revolution. Und trotzdem: Die berühmte Behauptung »Es ist vollbracht« ist genau- so unmöglich mit dem bloßen Verweis auf die faktischen Ungerechtigkeiten und Unzulänglichkeiten aus der Welt zu schaffen, wie die nicht weniger berühmten Lehrsätze »Athman ist Brahman« und »Sansara ist Nirvana«. Nun ist die postkommunistische Kunst eine solche, die aus dem einen Zu- stand nach dem Ende der Geschichte in den anderen Zustand nach dem Ende der Geschichte geraten ist – aus dem realen Sozialismus in den postmoder- nen Kapitalismus. Oder: Aus der Idylle der universalen Enteignung nach dem Ende des Klassenkampfes in die endgültige Resignation hinsichtlich der schlechten Unendlichkeit, in der sich die immer gleichen Verteilungs-, Appropriations- und Privatisierungskämpfe permanent wiederholen. Die westliche künstlerische Postmoderne, die diese schlechte Unendlichkeit reflektiert und zugleich genießt, will sich manchmal kämpferisch, manch- mal zynisch – aber auf jeden Fall kritisch zeigen. Die postkommunistische Kunst erweist sich dagegen als immer noch in der kommunistischen Idylle tief verankert – sie privatisiert und erweitet diese Idylle, statt ihr zu ent- sagen. Deswegen scheint die postkommunistische Kunst oft zu harmlos, zu wenig kritisch und radikal zu sein. Und in der Tat: Sie folgt der uto- pischen Logik der Inklusion, nicht der realistischen Logik der Exklusion, des Kampfes, der Kritik. Es handelt sich hier um die erweiterte Logik der kommunistischen Ideologie, die international sein wollte und eine dialek- tische Einheit aller Gegensätze angestrebt hat – aber letztendlich doch in den Konfrontationen des Kalten Krieges steckengeblieben ist, indem sie sich gegen alle Zeichen des westlichen Kapitalismus gewehrt hat. So wollte schon die unabhängige, inoffizielle Kunst des späten Sozialismus das Ende der Geschichte noch konsequenter denken und die Utopie der friedlichen Koexistenz aller Völker, Kulturen und Ideologien sowohl auf den kapitalistischen Westen, wie auch auf die vergangene, vorkommunis- tische Geschichte ausdehnen. Solche russischen Künstler der 60er-70er Jahre, wie Ilya Kabakov oder Vitali Komar und Alexander Melamid, ver- folgten immer schon die Strategie einer solchen konsequenten Inklusion: Sie schufen Räume einer künstlichen Idylle, in denen Zeichen, Bilder und Texte friedlich koexistieren konnten, die in der politischen Realität des Kalten Krieges als unvereinbare empfunden wurden. Die künstlerischen Strategien der ideologischen Versöhnung jenseits der Gräber des Kalten Krieges haben damals eine erweiterte und radikalisierte Utopie angekün- digt, die auch ihre Feinde in sich miteinschliessen wollte. Diese Politik der Inklusion haben viele russische und osteuropäische Künstler auch nach der Auflösung der kommunistischen Regime weiterverfolgt. Diese Art radika- lisierter utopischer Inklusivität wurde oft als Ironie missverstanden – es handelte sich aber vielmehr um eine posthistorische Idylle, die nicht nach den Differenzen, sondern nach den Analogien suchte. < 28 29 > SUSANNE LAUGWITZ Von Katalonien nach Moskau Innere und äußere Wege eines Festivals Bis in unwegsames Gelände führten sechs Wochen Kulturprogramm. Entlegene Pyrenäentäler öffneten sich für mystische Entdeckungen, Sprache entpuppte sich als linguistisches Abenteuer, Politik als Folge tragischer Wechselfälle, Konflikte und Zuspitzungen, Kunst und Musik als vitaler Spiegel eines spannenden Kapitels unseres Kontinents. Das außergewöhnliche Thema »Katalonien« 1983 als Programm an sich: keine ausgetretenen Pfade, keine vordergründigen Effekte, kein Starrummel, kein kultureller Massenkonsum, keine organisatorische Bequemlichkeit – stattdessen Lust auf Neuland, beflügelnde Neugier, Offenheit für alles Fremde, thematische Vielfalt mit kritischem Weitblick. Ein Anfang war gemacht, ein Festival geboren: die Europäischen Kul- turtage Karlsruhe. Das Wagnis des Jahres 1983 hat sich im Rückblick mehr als gelohnt, auch strukturelle Täler und wirtschaftliche Prüfstände wurden bewältigt in all den Jahren bis heute. Es gab ein erstes Emblem: Ein bunter Leuchtpfeil vor offenem Him- mel, zuversichtlich und selbstbewusst. Er prägte sich ein und stand für Kreativität, Kontinuität, Kompetenz, Kooperation. Nur diesen Konstanten verdankt die Reihe ihre beständige Präsenz im kulturellen Spektrum von Karlsruhe. Kreativität: Die Europäischen Kulturtage stecken geistige Räume ab. Der Wechsel zwischen örtlich definierten Themen und übergeordneten Größen europäischer Geschichte ermöglicht mehrdimensionale Perspektiven. Und damit auch Programme, die viele Menschen, jung und alt, aus nah und fern ansprechen. Die wachsenden Besucherzahlen belegen, dass die Europäischen Kulturtage von Jahr zu Jahr auf größeres Interesse stoßen. Im breiten Panorama zwischen Klassik und Jazz, alter und neuer Kunst, wissenschaftlichen Symposien und zeitgenössischem Theater findet ein bunt gemischtes Publikum jeglicher Herkunft spezifische Anregungen. Das Spektrum soll allen zugänglich sein. Und so ergeben sich im Konzert der Künste immer neue, anregende und herausfordernde Festspielfixpunkte. Und neue Formen der Vermittlung, die seit dem Start des Großevents hinzu gekommen sind. Modernes Stadtmarketing hat längst erkannt, dass die Kultur zu den wesentlichen Faktoren florierender Stadtentwicklung gehört. Die Europäischen Kulturtage haben in dieser Hinsicht Pionierarbeit geleis- tet, von der Kinowerbung bis zum Internetauftritt erstreckt sich ein detail- lierter Werbeplan, der die interessierte Öffentlichkeit frühzeitigst infor- miert und die eher Kultur-Abstinenten mit neuen Präsentationsangeboten auf unbekanntes Terrain lockt. Kultur ist der Motor der Zukunft, erst recht im Image-Profil dieser Stadt und im reichen Panorama des Landes Baden-Württemberg. Kontinuität: Der Weitblick der Initiatoren der frühen achtziger Jahre, die Europäischen Kulturtage Karlsruhe als Gegenmuster zu flüchtigen Event-Konzepten als dynamische Kulturplattform im Reigen des Karlsruher Kulturpanoramas zu verankern und sie damit zu einem entwicklungs- und ausbaufähigen Kernelement städtischer Kulturpolitik zu machen, wurde mit reicher Ernte belohnt. Im Rückblick ergibt sich ein komplexer the- matischer Zusammenhang europäischer Geschichte und Gegenwart, der dank nachhaltiger Strukturen im Lauf nahezu eines Vierteljahrhunderts zusehends an Dynamik gewonnen hat. Erst im Kontext früherer Festivals schärft sich das Profil des aktuellen Programms: »Moskau«, Mittelpunkt der Europäischen Kulturtage 2006, gerät vor dem Hintergrund früherer thematischer Schwerpunkte wie etwa »Gegenwart« (1988), »Widerstand« (1994), »St. Petersburg« (1996) und auch den gleichsam synoptischen Zyklen um das »KunstStück Zukunft« (2000) und »Mythos Europa?« in ein noch brisanteres Schlaglicht. Aber Kontinuität bedeutet nicht bloß die Wiederholung erfolgreicher pro- grammatischer Grundmuster, sondern auch Zuwachs und Wandel. Gerade aus dem Prinzip der Verzahnung städtischer Kulturressourcen beziehen die Kulturtage nunmehr seit mehreren Jahrzehnten fließende Quellen. Der Versuch, auf aktuelle Prozesse der Stadtentwicklung und der Kulturszene einzugehen, auch neue Partner für die gemeinsame Anstrengung höchster Vielfalt zu gewinnen, machen Flexibilität zur Grundvoraussetzung. Ein zentrales Beispiel hierfür ist das in wenigen Jahren zur Weltspitze aufge- stiegene Zentrum für Kunst und Medientechnologie, das sich dem Festival immer bereitwillig öffnete, Gastgeber und Gast zugleich war. Das ZKM, in einem sowohl funktional wie architektonisch vorbildlich wiederbelebten Industriedenkmal und in einem Stadtteil angesiedelt, der dadurch erheb- lich an Bedeutung gewonnen hat, markiert zugleich eine ideelle urbane Kulturlandschaft. Somit berühren die Europäischen Kulturtage nicht nur die historisch-politischen Koordinaten Europas, sondern auch den dynami- schen städtischen Kulturraum. Kompetenz und Kooperation: Der vorzügliche Ruf und die führende Position vieler Karlsruher Kulturinstitutionen gehören zum Fundament des Festivals, das durch den Beteiligten-Kreis aus städtischen und landeseige- nen Institutionen das vom Deutschen Städtetag formulierte Ideal der Ver- netzung städtischer Kulturkräfte kongruent erfüllt. An erster Stelle steht hierbei ein außergewöhnliches Trägerschaftsmodell des Gesamtereignisses: Die Stadt Karlsruhe und das Badische Staatstheater präsentieren die Kul- turwochen als gemeinsam Verantwortliche für Programminhalt wie Ma- nagement. Jahrelange vertrauenschaffende Zusammenarbeit haben zur Potenzierung dieser partnerschaftlichen Kräfte geführt. Ein empfehlens- wertes Modell für viele Bereiche! In ihren Themenstellungen reflektieren die Europäischen Kulturtage auch die Brüche, Widersprüche und Kontraste des Kontinents Europa. Es bieten sich nicht nur Podien zur geistigen Auseinandersetzung, son- < 30 31 > dern auch Orte der menschlichen Begegnung. Die Weltoffenheit einer Stadt spiegelt sich auch in der Vielfalt der Völker und Nationen, die sie bereits als Gäste empfangen hat. Katalonien war das erste von vielen Beispielen, zu denen auch die Slowakei, die Türkei und Russland gleich mehrfach gehören. Ebenso Estland, 1992 Thema des Festivals. Aus der Begegnung mit dem kleinen baltischen Staat, der damals ums politische Überleben kämpfte, entwickelte sich ein dauerhafter, fruchtbarer und freundschaftlicher Austausch: Die damaligen Europäischen Kulturtage führten zur Gründung der Deutsch-Estnischen Gesellschaft in Karlsruhe, die bis heute die internationalen menschlichen Kontakte pflegt – und nütz- liche, in Form von Stipendien für junge Esten, die in Deutschland studie- ren. Nachhaltigkeit in Reinform. In den Programmzyklen spiegelt sich auch ein »gehen mit der Zeit«. Dafür steht beispielhaft St. Petersburg, Modellfall für einen thematischen roten Faden. 1990, als es um das Themendoppel »Städtegründungen – Gründungs- städte« ging, gehörte die faszinierende Zarenstadt an der Newa schon ein- mal zum Gegenstand des Programms, hieß damals aber noch Leningrad. In den Programmbüchern, die ein kleines und aufschlussreiches Kompen- dium geraffter Europäischer Kulturgeschichte bieten, lässt sich die Spur der stürmischen Entwicklung dieses Knotenpunkts jüngster kontinenta- ler Zeitgeschichte verfolgen. Wie eine geseufzte Liebeserklärung klang 1990 die poetische Huldigung des Schriftstellers und Wissenschaftlers Lev Uspenskij an seine Heimatstadt, die mit der Erfahrung des chao- tischen Revolutionsjahrs 1917 und der katastrophalen Blockade wäh- rend des Zweiten Weltkriegs wie kaum eine andere Metropole noch heute die Narben der Welthistorie trägt. Sechs Jahre später schon fügte Karl Schlögel in seinem ausführlichen Aufsatz »Ach, Sankt Petersburg« dem melancholisch-verzaubernden Porträt dieser Stadt einen weiteren Stoßseufzer hinzu, nunmehr im Lichte der plötzlich und radikal veränder- ten Verhältnisse. Mit dem Wechsel ins neue Jahrtausend betraten auch die Europäischen Kulturtage Neuland. Das äußere Erscheinungsbild, nunmehr im Zeichen von Rottönen im Baukastensystem von Überschneidung und Verflechtung, deutete den Willen, die Dynamik veränderter Zeitströmungen und immer neue Formen der Kulturvermittlung aufzugreifen. Das Stichwort »KunstStück Zukunft« markierte im Jahr 2000 zugleich auch die Neuori- entierung des Festivals, das seinen Fokus verstärkt auf »Künftige Optionen und Konditionen der Kunst« (so ein Aufsatz von ZKM-Vorstand Peter Weibel) richtet. Mit dem Schwerpunkt »Mythos Europa?« trat 2002 die Herausforderung des Generalthemas auf den Plan. Mehr denn je geht es dabei um den Dialog der Künste. Das Badische Staatstheater, das seit je die interessantesten Blüten der zeitgenössischen europäischen Theaterszene sondierte und nach Karlsruhe brachte, berei- chert damit künstlerische Tiefe und Internationalität der Reihe. Bleibenden Eindruck hinterließen spektakuläre Uraufführungen wie etwa die Oper »Graf Mirabeau« von Siegfried Matthus zum Thema »Französische Re- volution« 1989. So ermöglichten die vielfältigen Kontakte des Badischen Staatstheaters, aber auch der Musikhochschule und zahlreicher ambi- tionierter Ensembles der Stadt Querschnitte durch die Musikpflege der Zeit und des Kontinents. Singuläre Größen wie Wolfgang Rihm haben das Klang-Gesicht des Festivals ebenso mitgeprägt wie die zahllosen zeit- genössischen Komponisten aus aller Herren Länder, die unmittelbares Erleben Neuer Musik ermöglichten. Hort der Konzentration war und ist der Brückenschlag von West nach Ost. Nach dem beziehungsreich im Tableau europäischer Zentralpunkte beleuchteten Thema »Istanbul« vor zwei Jahren ergibt sich nun, zu dem vor über 20 Jahren begonnenen Prozess europäischer Erkundungen im Osten, mit »Moskau« die konzentrische Zuspitzung dieser Programmlinie und zugleich die Öffnung der Perspektive auf eine machtvolle »Trilogie der europäischen Geistesgeschichte« (Michael Heck), die später mit dem Thema »Rom« gekrönt werden soll. Moskau nun selbst, der Leuchtturm des Festivals 2006, ist die größte Stadt Europas. Sie hat 11 Millionen Einwohner, 15 Millionen mit den Randbezirken, der Autobahnring um die Stadt ist 109 km lang, es gibt dort 7 Kopfbahnhöfe und 4 Internationale Flughäfen. Als Kulturmetropole wartet die russische Hauptstadt z.B. mit 600 Theatern auf, darunter sieben Opernhäusern. Ein unüberschaubares Geflecht aus kunstvollen Strömungen und kreativen Gedankenflüssen, an dessen Ufer wir uns 23 Jahre nach »Katalonien« gemeinsam stellen wollen, um im Banne des vermittelnden Mediums der Kunstsparten diesen irisierenden Geist aufzu- nehmen, und einer prägenden Sprache europäischer Kultur und Identität zu lauschen, die sich mit unseren eigenen inneren Stimmen mischt. < 32 33 > BADISCHES STAATSTHEATER KARLSRUHE < 34 35 > THEATER Badisches Staatstheater Karlsruhe 18. Europäische Kulturtage Karlsruhe 2006 »Moskau« 22. April - 13. Mai 2006 Badisches Staatstheater Karlsruhe Generalintendant Achim Thorwald Verwaltungsdirektor Wolfgang Sieber Öffentlichkeitsarbeit, Marketing und Organisation: Dr. Jörg Rieker Simone Voggenreiter Petra Clemens Ingeborg Falke Gastspielkoordination: Sabine Bergmann M.A. Wolfgang Hilsenbek In Zusammenarbeit mit: < 36 37 > Eröffnung der Foto-Ausstellung Das neue Moskau Новая Москва Die Fotografien dieser Ausstellung vermitteln einen einzigartigen Eindruck, in welch kurzer Zeit sich das Erscheinungsbild Moskaus gewan- delt hat. Dabei hat sich der moderne Städtebau immer am Erhalt der architektonischen Besonderheiten und der Natur Moskaus orientiert. Musikalische Umrahmung: Balalaika-Orchester Iwuschka Mazeppa Мазепа Oper in drei Akten von Peter I. Tschaikowski – in russischer Sprache mit deutschen Übertiteln Text von Wiktor Burenin nach dem Poem »Poltawa« von Alexander Puschkin, überarbeitet vom Komponisten Musikalische Leitung: Uwe Sandner Regie: Dominik Neuner Bühne: Roland Aeschlimann Kostüme: Ute Frühling Choreografie: James Sutherland Chor: Carl Robert Helg Mit: Mazeppa (Walter Donati / Edward Gauntt), Wassilij Leóntjewitsch Kotschubéj (Konstantin Gorny / Luiz Molz), Ljubóff, dessen Frau (Wilja Ernst-Mosuraitis), Maria Wassiljewna, seine Tochter (Barbara Dobrzanska / Rosita Kekyte), Andrej (Ks. Klaus Schneider / Mauro Nicoletti), Filipp Orlik, Vertrauter und Geheimagent Mazeppas (Mika Kares / Ulrich Schneider), Iskra, Oberster von Poltáwa (Ks. Hans-Jörg Weinschenk / John Pickering), Ein betrunkener Kosak (Michael Berner) Eintritt: 13,50 D bis 46,50 D (Premiere A) 8,50 D bis 30 D Die Handlung dieser selten aufgeführten Tschaikowski-Oper spielt zu Anfang des 18. Jahrhunderts in der Ukraine. Maria, die junge und schöne Tochter Kotschubejs, hat ein Liebesverhältnis mit dem wesentlich älte- ren Hetman Mazeppa. Der junge Andrej hingegen stößt bei Maria auf keine Gegenliebe. Mazeppa wirbt bei seinem Freund Kotschubej um die Hand der Tochter, wird jedoch auf Grund seines hohen Alters abgewiesen. Maria verlässt daraufhin mit Mazeppa gegen den Willen der Eltern ihr Zuhause. Jetzt will Kotschubej nur noch eines: Mazeppa vernichten. Als Hetmans langjähriger Freund und Vertrauter besinnt er sich auf dessen Wunsch, Alleinherrscher der Kosaken zu werden, was eine Lossagung vom Moskowiter-Zaren bedeuten würde sowie einen Anschluss an dessen Feind, den Schwedenkönig. Der von Maria zurückgewiesene Andrej ist es nun, der Zar Peter I. von Mazeppas geplantem Verrat unterrichten will. Doch Mazeppa kommt ihnen zuvor und verleumdet Kotschubej bei Peter I., was Marias Vater den Kopf kostet. Nachdem in der Schlacht von Poltawa die Schweden von Peter I. vernichtend geschlagen wurden, erscheint zum verhängnisvollen Schluss die wahnsinnig gewordene Maria, die in dem > Sa, 22. April 2006 18 Uhr Foyer THEATER > Eröffnung der 18. Europäischen Kulturtage Karlsruhe 2006 > Premiere A: Sa, 22. April 2006 18.30 Uhr Großes Haus Premiere B: Di, 25. April 2006 20 Uhr Großes Haus Weitere Vorstellungen: 27. April, 20 Uhr 29. April, 15 Uhr 3. Mai, 20 Uhr 5. Mai, 20 Uhr M AZ EP PA < 38 39 > lebens müden Mazeppa ihren Geliebten nicht mehr erkennt und dem sterbenden Andrej ein Wiegenlied singt. »Puschkins “Poltawa” wirft die Frage auf nach dem Verhältnis des Individuums – mit seinen Wünschen und Vorstellungen – zum unaufhalt- samen Lauf der Geschichte. Bei Tschaikowskis Aneignung von Puschkins Poem verlagerte der Komponist allerdings die Gewichte zugunsten der Figur der Maria, deren unbedingte, die Grenzen der gesellschaftlichen Konvention sprengende Liebe zu Mazeppa in den Mittelpunkt rückt. Am Ende, in Marias Wahnsinnsszene, wenn sie sich über ihre Mutter beklagt und das abgeschlagene Haupt ihres Vaters für sie zu einem Wolfskopf mutiert, wird deutlich, dass es die Strenge und der Starrsinn der Eltern waren, vor deren Druck die Tochter im Wahnsinn Schutz sucht.« (Sigrid Neef) Tschaikowski hat in »Mazeppa« (Uraufführung: 15. Februar 1884, Bolschoi Theater Moskau) mehrfach originale russische und ukrainische Volkslieder verarbeitet, jedoch ging es ihm nicht in erster Linie um eine realistische Schilderung der Lebensumstände des Volkes. Tschaikowskis motivisch-thematische Arbeit hebt die den Volksliedern verpflichteten Szenen aus der Sphäre des rein Realistischen heraus und verleiht ihnen so eine allgemeingültigere, tiefere Dimension. Die Geschichte der Menschheit ist immer auch eine Geschichte der Unmenschlichkeit. THEATER < 40 41 > ANTON TSCHECHOW Wilder Honig / (Platonow) Дикий мед/Платонов Anton Tschechows erstes Stück in einer Neufassung von Michael Frayn Deutsch von Ursula Lyn und Andreas Pegler Regie: Albert Lang Ausstattung: Peter Schubert Eintritt: 8 D bis 23 D Ein südrussisches Gut um 1875: Vor wenigen Jahren noch war Platonow ein lebenshungriger, zuversichtlicher junger Mann, übervoll mit Ideen für eine bessere Welt. Jetzt ist er ein desillusionierter und zynischer Dorfschullehrer, der sich zusammen mit seiner ungeliebten Frau Sascha in die Provinz zurückgezogen hat. Auf einem Sommerfest im Haus der rei- chen Witwe Anna Petrowna lässt er die Nachbarn, die ebenso wie er ori- entierungslos durch ihr Leben stolpern, seine intellektuelle Überlegenheit spüren: Er gibt den sarkastischen Hofnarren und spielt den charman- ten Verführer. Und hat damit auch noch Erfolg. Sein melancholischer Lebensekel weckt Begehrlichkeiten bei den Frauen. Die selbstbewusste Anna Petrowna will ihn zum Geliebten und seine ehemalige Jugendliebe Sofia möchte ihren Mann verlassen, um mit ihm anderswo neu anzu- fangen. Doch Platonow, der auch von einem wahren, sinnvollen Leben träumt, kann sich nicht entscheiden. Hin- und hergerissen zwischen Liebe und Langeweile, Eitelkeit und Selbstekel scheut er vor den Konsequenzen zurück, bis sie ihm aus der Hand genommen werden... Tschechows Jugendwerk, zwischen 1877 und 1881 entstanden, ist erst in seinem Nachlass als »Werk ohne Titel« entdeckt worden. Meist unter dem Namen seiner Hauptfigur »Platonow«, aber auch unter dem Titel »Die Vaterlosen« gespielt, hat Michael Frayn 1985 das Stück ent- schlackt und es unter dem Titel »Wilder Honig« für die Bühne neu bear- beitet. In einem tragikomischen Zeitportrait beschreibt Tschechows frühes Stück Figuren ohne Ideale, zeigt ihren Fatalismus und ihre unerfüllte Sehnsucht nach Liebe und einem erfüllten Leben. Tschechows lakonische Wirklichkeitsdarstellung der überlebten russischen Gesellschaft des 19. Jahrhunderts liest sich heute wie eine prophetische Diagnose der zeitgenös- sischen Orientierungslosigkeit. Denn die Frage Platonows »Warum leben wir nicht so, wie wir leben könnten?« droht in medialer Oberflächlichkeit, öffentlicher Lethargie und allgemeiner Resignation unterzugehen. Anton Pawlowitsch Tschechow, 1860 in Tanganrog geboren, revolu- tioniert als »Dramatiker der vertanen Chancen, der Stagnation und der Lebenslügen« die dramatische Dichtung des 20. Jahrhunderts. Er stirbt 1904 in Badenweiler an einem jahrelangen Lungenleiden. THEATER > Premiere: So, 23. April 2006 19 Uhr Kleines Haus Weitere Vorstellungen: 30. April, 19 Uhr 4. Mai, 20 Uhr 7. Mai, 19 Uhr 10. Mai, 20 Uhr < 42 43 > THEATERSTUDIO PJOTR FOMENKO, MOSKAU Ein absolut glückliches Dorf Одна абсолютно счастливая деревня von Boris Wachtin – in russischer Sprache mit deutschen Übertiteln Regie: Pjotr Fomenko Eintritt: 8 D bis 23 D Das Theaterstudio Pjotr Fomenko setzt sich erstmals mit der wenig bekannten Prosa des St. Petersburger Schriftstellers Boris Wachtin ausein- ander. In der Inszenierung von Pjotr Fomenko geht es um Krieg, Frieden, Geburt, Tod und Liebe. Um viel Liebe und wenig Hass. Um die Liebe zum Dorf aus der Vorkriegszeit und zu seinen wunderlichen Bewohnern, um die Liebe zu einem Flüßchen, um die Liebe zu Feldern, die von Dorfmädchen gemäht werden, um die Liebe der Lebenden zu den Toten, um die Liebe der Toten zu den Lebenden und letztendlich um die Liebe der Haupthelden der Aufführung, die so gewaltig ist, dass sie die Grenzen des Lebens und des Todes, des Raumes und der Zeit überwindet. Und um Hass – aber höchs- tens auf die Dummheit der Menschen, die nun schon viele Jahre schreiben und schreiben, sich immer neue Dinge ausdenken und sich dennoch nichts ausgedacht haben, damit kein Blut mehr fließt und die Kriege aufhören. Die Inszenierung hat den Internationalen Stanislawski-Theater-Preis in der Kategorie »Beste Inszenierung der Saison« und den Preis der »Gol- denen Maske« für die Beste Kammertheaterinszenierung erhalten. Das Moskauer Theater Theaterstudio Pjotr Fomenko ist 1993 aus dem Studio von Pjotr Naumowitsch Fomenko an der Russischen Akademie für Theaterkunst hervorgegangen. Das Moskauer Theater »Theaterstudio P. Fomenko«, zu dessen Repertoire neue Autoren und russische Klassiker gehören, arbeitet eng mit dem Kulturkomitee der Regierung Moskaus zusammen. Das jetzige Theater ist quasi ein Kulturzentrum, wo die The- ateraufführungen nicht nur entstehen und aufgeführt werden, sondern wo auch die Studenten unterrichtet werden. Das Theater ist auf mehreren internationalen Festivals aufgetreten, u.a. bei den Berliner Festwochen, dem Festival in Avignon und der Bonner Biennale. Zahlreiche Gastspiele führten das Theater u.a. nach Italien, England, Israel, Frankreich, Öster- reich, in die Schweiz, nach Brasilien, nach Serbien, Belgien, in die Ukra- ine, sowie nach Spanien und Japan. THEATER > Mi, 26. April 2006 20 Uhr Kleines Haus Weitere Vorstellung: Do, 27. April 20 Uhr GAST SPIEL > EIN ABSOLUT GLÜCKLICHES DORF, Szenenfoto < 44 45 > NachtKlänge 2. Konzert Звуки ночи 2.концерт Neue Klänge aus Russland Werke von Boris Yoffe, Edison Denissow und Sofia Gubaidulina Sofia Gubaidulina: Quasi Hoquetus (1984) und Concordanza für Kammerensemble (1971) Edison Denissow: Hommage à Pierre (1985) Boris Yoffe: Kirchenfenster bei Nacht (2005) – Deutsche Erstaufführung – und Variationen (1998) – Uraufführung Mit Mitgliedern der Badischen Staatskapelle Musikalische Leitung und Moderation: Ulrich Wagner Eintritt: 9,50 D Für die Neue Musik der ehemaligen Sowjetunion gelten neben dem 1996 verstorbenen Edison Denissow die heute in Deutschland lebende Sofia Gubaidulina als mit die profiliertesten Vertreter. Sofia Gubaidulina wurde für kompositorisches Schaffen sowohl mit dem Großen Verdienstkreuz der Bundesrepublik Deutschland als auch mit dem französischen Orden »Pour le mérite« ausgezeichnet. Dmitri Schostakowitsch prägte zu Sowjetzeiten entscheidend ihre kompositori- sche Haltung: Expressivität und Innerlichkeit sind in ihrer Musik kein Widerspruch. Das mag auch an der Einbeziehung zahlreicher literarischer, philosophischer und religiöser Inspirationsquellen liegen. Auch der ausgebildete Mathematiker Denissow betonte in seinem Schaffen den Einfluss der Intuition und den Reichtum atmosphärischer Klangfarben. Einst von Schostakowitsch entscheidend gefördert, löste er sich in seinem Werk zunehmend von seinem Lehrmeister wie von folklo- ristischen Einflüssen und wandte sich schließlich westlichen kompositori- schen Vorbildern zu. Im spannenden Vergleich zu diesen beiden international etablierten Künstlern präsentiert das Konzert der Nachtklänge auch ein Werk der jungen russischen Generation: Boris Yoffe wurde 1968 in St. Petersburg geboren, studierte Violine und Komposition u.a. in Tel Aviv und besuchte ab 1997 die Kompositionsklasse von Prof. Wolfgang Rihm – er ist also mittlerweile ein echter Karlsruher. Die kritische Auseinandersetzung mit musikalischer Intuition, literarischer Dichtung und traditioneller Mystik sind jedoch auch bei ihm Grundlage seines kompositorischen Universums. THEATER > Fr, 28. April 2006 21 Uhr INSEL > SOFIA GUBAIDULINA < 46 47 > THEATERSTUDIO PJOTR FOMENKO, MOSKAU Krieg und Frieden Teil I Война и мир.1.часть nach Lew Tolstoj – in russischer Sprache mit deutschen Übertiteln Regie: Pjotr Fomenko Bühne: Wladimir Maksimow Kostüme: Maria Danilowa Eintritt: 8 D bis 23 D Der Aufführung des Moskauer Fomenko-Theaters liegt eine Drama- tisierung von Everett Christopher Dixon des ersten Teils des Tolstoj- Romans zugrunde. In ausgewählten Szenen spiegeln sich all die Momente wider, die den ganzen Roman prägen: das Zusammenspiel der persönlichen Erlebnisse der Protagonisten vor einem komplexen politischen Hinter- grund. Die Inszenierung, die 2002 auf dem Festival »Goldene Maske« in den Kategorien »Beste Kammertheater-Inszenierung«, »Beste Regie« und »Beste weibliche Rolle« ausgezeichnet wurde, gliedert sich je nach Ort des Geschehens in drei Teile: St. Petersburg, Moskau und Lyssyje Gory. Der Krieg hat noch nicht begonnen, doch die Welt ist bereits voller dunkler Vorahnungen. THEATER > Sa, 29. April 2006 19.30 Uhr Kleines Haus GAST SPIEL > KRIEG UND FRIEDEN TEIL I, Szenenfotos < 48 49 > OPERNGALA Eugen Onegin Евгений Онегин Lyrische Szenen in drei Akten von Peter I. Tschaikowski Text von Peter I. Tschaikowski und Konstantin S. Schilowski, nach einem Versroman von Alexander Puschkin (1830) – in russischer Sprache mit deutschen Übertiteln Musikalische Leitung: Oleg Caetani (als Gast) Regie: Robert Tannenbaum Bühne: Peter Werner Kostüme: Ute Frühling Choreografie: Rosemary Helliwell Chor: Carl Robert Helg Gäste: Maria Fontosh (Tatjana), Dalibor Jenis (Onegin), Evgeny Akimov (Lenskij) Badischer Staatsopernchor, Badische Staatskapelle, Extra-Chor, Extra-Ballett Eintritt: 21 D bis 84,50 D Bewusst verzichtete Tschaikowski 1878 mit seiner Vertonung lyri- scher Szenen auf eine verzweigte Handlung, auf Exotik und pathetischen Ausdruck sowie auf alle sonst so üblichen Opern-Ingredienzien wie Gift, Intrige und Mord. »Ich suche ein intimes, aber starkes Drama, das auf Konflikten beruht, die ich selber erfahren oder gesehen habe, die mich im Innersten berühren können.« Die Librettisten gingen mit der strengen Auswahl einiger weniger Passagen aus der Versvorlage sogar noch einen Schritt weiter als Puschkin: widmete sich jener allein dem Ablauf des Denkens und Fühlens seines Titelhelden, entstanden bei Tschaikowski und Schilowski emotionale Momentaufnahmen dreier Protagonisten – die Oper vereint in drei Akten gleich drei in sich abgeschlossene Tragödien. Die starke innere Anteilnahme des Komponisten und sein eigenes Zerbrechen am bürgerlichen Moralanspruch machen »Eugen Onegin« zu einem seiner persönlichsten Zeugnisse. THEATER > Galavorstellung So, 30. April 2006 19 Uhr Großes Haus > EUGEN ONEGIN, Szenenfoto , < 50 51 > TIMNA BRAUER & ELIAS MEIRI ENSEMBLE »Der jüdische Liederschatz Osteuropas« Сокровищница еврейской песни восточной Европы Eintritt: 8 D bis 19,50 D Die ersten Pioniere des Staates Israel waren russische Einwanderer. Bis heute sind die beliebtesten Volkslieder dieses Landes ins Hebräisch übersetzte russische Lieder. Das Ostjudentum hat aber auch Westeuropa sehr stark geprägt. Jiddische Lieder und Klezmermusik erleben derzeit eine Blüte. Herausgerissen aus ihrem ursprünglichen Kontext, Hochzeiten und andere jüdische Feste zu begleiten, werden sie immer mehr fixe Bestandteile diverser Festivals und Konzertreihen. Sie finden einen Ehrenplatz in der Europäischen Kultur der Jahrtausendwende. Timna Brauer, Österreich-Israelin mit jemenitischer und russischer Herkunft präsentiert diese Tradition im Wandel der Zeit in dem sie etliche neue Klänge einfließen lässt, ob nun aus dem Jazz oder dem Orient, ohne dabei die ursprüngliche Essenz zu verlieren. »Jiddisch singen ist ein Bekennen zu seinen osteuropäischen Wurzeln«, meint Timna Brauer. > Di, 2. Mai 2006 20 Uhr Kleines Haus Weitere Vorstellung: Mi, 3. Mai 20 Uhr THEATER > TIMNA BRAUER < 52 53 > Anna Karenina Анна Каренина Ballett nach dem Roman von Lew N. Tolstoj, erschienen 1875–1877 Musik: Dmitri Schostakowitsch, Sergei Rachmaninow, Aram I. Chatschaturjan Choreografie: Terence Kohler Bühne und Kostüme: Michael Scott Klavier: Inna Martushkevich Es tanzt das Ballettensemble des Badischen Staatstheaters Karlsruhe Eintritt: 11 D bis 34 D »Alle glücklichen Familien gleichen einander, jede unglückliche Familie ist auf ihre eigene Weise unglücklich«. So der berühmte Eingangssatz zu Tolstojs großem Roman der Liebe »Anna Karenina«, der die Geschichte der leidenschaftlichen Beziehung zwischen einer verheirateten Frau und einem jungen Offizier im zaristischen Russland erzählt. Eingebunden in die Engherzigkeit einer in ihren Normen erstarrten aristokratischen Gesellschaft findet nach längerem Sträuben die sensible Anna Karenina in der aufrichtigen Zuneigung des jungen Grafen Wronskij die Erfüllung ihrer Sehnsucht nach rückhaltloser Liebe. Die schöne junge Mutter eines Sohnes, mit einem Mann verheiratet, den sie nicht liebt, aber achtet, ist Mittelpunkt der höchsten Moskauer und St. Petersburger Hofgesellschaft, der ihre »liaison fatale« nicht verborgen bleibt. Hin und her gerissen zwischen Lüge und Wahrheit verkehrt sich ihre Liebe zu Wronskij in Eifersucht und Hass. Lösung aus diesem Dilemma findet sie nur in der Selbstauslöschung. Wie in vielen seiner Werke hat auch hier Tolstoj Menschen und Be- gebenheiten seiner unmittelbaren Umgebung und nicht zuletzt seiner eigenen weitverzweigten aristokratischen Familie literarisch verdichtet. Mit Lewin, dem Gutsbesitzer, der das tätige Leben auf dem Lande und die nicht krisenfreie, doch stetig wachsende Liebe zu seiner Frau Kitty dem oberflächlichen Müßiggang der Großstädte vorzieht, hat Tolstoj sei- nem Ideal eines sozial handelnden Menschen ein überzeugendes Denkmal gesetzt. In diesem Spannungsfeld eines ruhigen, verantwortungsvollen Daseins und dem zum Scheitern verurteilten Versuch eines Paares, gegen alle vorherrschenden Konventionen persönliches Glück zu erringen, ent- wirft Tolstoj seine Dichtung, die auch 130 Jahre nach ihrem Erscheinen nichts an Eindringlichkeit verloren hat. THEATER > Uraufführung / Premiere: Sa, 6. Mai 2006 19.30 Uhr Großes Haus Einführung: Sonntag vor der Premiere, 30. April 2006 11 Uhr Kleines Haus Weitere Vorstellungen: 21. Mai, 19 Uhr 15. Juni, 19 Uhr 2. Juli, 19 Uhr 20. Juli, 20 Uhr > ANNA KARENINA, Probenfotos < 54 55 > FILMKONZERT 4. Sonderkonzert 4. Специалный концерт Filmvorführung »Panzerkreuzer Potemkin« Regie: Sergei Eisenstein mit der Filmmusik von Dmitri Schostakowitsch Badische Staatskapelle Dirigent: Jochem Hochstenbach Eintritt: 11 D bis 34 D Sergei Eisensteins »Panzerkreuzer Potemkin« von 1925 ist für Filmhistoriker und Kritiker unterschiedlichster ästhetischer wie ideolo- gischer Überzeugungen noch immer der »beste Film aller Zeiten«. Das Werk entstand als Auftragsarbeit für die Jubiläumsfeiern der ersten russischen Revolution von 1905, die ein Matrosenaufstand auf einem Kriegsschiff ausgelöst hatte. Der Stummfilm ging nicht nur wegen der berühmten »Treppenszene von Odessa« in die Filmgeschichte ein: Eisensteins ungewöhnliche Bildeinstellungen und sein virtuoser, theore- tisch fundierter Einsatz damals möglicher Montagetechniken zeichnen eine neue Filmästhetik aus. Auch der kulturelle Austausch mit der auf internationale Anerkennung hoffenden Sowjetunion wurde Ende der zwan- ziger Jahre vom Erfolg dieses Films geprägt: Eisensteins Ästhetik wurde zum Modell des sowjetischen Films erklärt, »Panzerkreuzer Potemkin« zu einer modernen Ikone des Sowjetstaates stilisiert. Das Badische Staatstheater zeigt die erst im Jahr 2005 von der Kulturstiftung des Bundes fertiggestellte rekonstruierte Urfassung des Filmes. Die Filmmusik, eine Kompilation aus Schostakowitschs Sinfonien, ist eine Hommage zum 100. Geburtstag des Komponisten und wurde von der Presse mit ihren klingenden Episoden und kraftvoll-plastischen Gebärden »als kongeniale Ergänzung« bejubelt. THEATER > So, 7. Mai 2006 20 Uhr Großes Haus > Sergei EISENSTEIN, Panzerkreuzer Potemkin < 56 57 > NOVAJA OPERA MOSKAU Der Dämon Демон Phantastische Oper in drei Akten von Anton Grigorjewitsch Rubinstein Libretto von Pawel Wiskowatow (und Apollon Maikow) nach dem gleichnamigen Poem von Michael Lermontow – in russischer Sprache mit deutschen Übertiteln Dirigent: Valery Kritskov Regie: Mikhail Efremor Bühne und Kostüme: Victor Gerasimenko Eintritt: 8,50 D bis 30 D Von Rubinsteins 20 Bühnenwerken scheint einzig seine neunte Oper »Der Dämon« (1875 in St. Petersburg uraufgeführt) im Bewusstsein der Opernwelt geblieben zu sein. Das Stück nach einem Gedicht von Michael Lermontow verbindet in der Gestalt des Titelhelden die Tragödie des Faust und die Luzifer-Legende: Der Dämon, gefallener Engel, liebt die Jungfrau Tamara, doch er bringt ihr Unheil und Tod. Während sie aber erlöst wird, sieht der Dämon sich zur ewigen Einsamkeit verdammt. Die Moskauer Novaja Opera wurde 1991 auf Initiative des Moskauer Bürgermeisters Yuri Luzhkov sowie des Künstlerischen Leiters Evgeny Kolobov gegründet. Mit seinem zeitgenössischen Auftrag gehört das Theater seit den Anfängen zu den führenden Häusern Russlands. Das variations- reiche Repertoire reicht von der Interpretation klassischer bis moderner Meisterwerke der russischen wie der internationalen Oper. In ihrer künst- lerischen Zielsetzung hat sich die Novaja Opera vor allem der Innovation und Interpretation verschrieben. Mehrfach wurden Inszenierungen mit nationalen Preisen ausgezeichnet und konnten sich bei Gastspielen inter- national etablieren. Die Moskauer Regierung verlieh der Novaja Opera 1996/97 für Tschaikowskis »Eugen Onegin« den Theaterpreis »Goldene Maske« für besondere künstlerische Leistungen. > Di, 9. Mai 2006 20 Uhr Großes Haus Weitere Vorstellung: Mi, 10. Mai 20 Uhr GAST SPIEL THEATER > DER DÄMON, Szenenfoto < 58 59 > NOVAJA OPERA MOSKAU Sinfoniekonzert Симфонический концерт »Bilder einer Ausstellung« von Modest Mussorgski »Frühlingskantate« von Sergei Rachmaninow »Kantate Moskau« von Peter I. Tschaikowski Dirigent: Evgeny Samoilov Mit: Solisten, Chor und Orchester der Novaja Opera, Moskau Eintritt: 11 D bis 34 D Einen ganzen Bilderbogen russischer Kunst, russischen Lebensgefühls und russischer Geschichte fächert das Konzert der Moskauer Novaja Opera auf. Mussorgskis »Bilder einer Ausstellung« gilt als eines der populärsten Stücke der Konzertliteratur überhaupt. Die musikalischen Tableaus sind von den Bildern des Malers Viktor Hartmann angeregt und verewigen Eindrücke russischer Architektur, possierlicher Märchenfiguren und eigentümlicher Begegnungen. Als ein ganz persönliches Zeugnis des Komponisten schildert Sergei Rachmaninows »Frühlingskantate« basie- rend auf dem Gedicht »Das grüne Rauschen« von Nekrassov die mannig- faltigen Naturerscheinungen und die bewusstseinsverändernde Kraft des beginnenden Frühlings. Bei Peter I. Tschaikowski wurde anlässlich der Krönung Zar Alexander III. ein ganzes Konvolut von Werken in Auftrag gegeben, als dessen gelungenstes die Kantate »Moskau« gilt. In epischer Prachtentfaltung präsentiert sie die Geschichte Moskaus als des Dritten Roms. 23. Opernball im Badischen Staatstheater 23 Оперный бал Zum Abschluss der Europäischen Kulturtage findet unter dem Motto »Ball im Bolschoi« der 23. Opernball statt. Von 20 Uhr bis morgens um 4 Uhr verwandelt sich das Staatstheater in einen Tanztempel. Dafür sorgen auf der Großen Bühne Solisten, Chor, Ballett und die Badische Staats- kapelle sowie die Mozartband aus Wien und Andrej Hermlin mit dem Swing Dance Orchestra aus Berlin. In der Tretjakow-Galerie (Kleines Haus) wird die »Scheherazade des musikalischen Kabaretts«, Annette Postel und das SalonOrchester Schwanen, »Für eine Nacht voller Seeligkeit« sorgen. Im Dostojewski-Salon (Probebühne) spielt Peter Wassiljewski & Das Leschenko-Orchester und einer der zahlreichen Clous des Abends wird das »Duo Flügzüg« sein, wenn es um Mitternacht auf dem Roten Platz landet. > Do, 11. Mai 2006 20 Uhr Konzerthaus GASTSPIEL > Sa, 13. Mai 2006 19 Uhr Einlass 20 Uhr Beginn THEATER 61 >< 60 STADT KARLSRUHE < 62 63 > Stadt Karlsruhe 18. Europäische Kulturtage Karlsruhe 2006 „Moskau“ 22. April – 13. Mai 2006 Stadt Karlsruhe Kulturamt Kulturreferent Dr. Michael Heck Festivalleitung und Programmgestaltung: Susanne Laugwitz M.A. Öffentlichkeitsarbeit, Marketing, Organisation: Claudia Lahn M.A. Gabi Glutsch Anna-Renate Sörgel Martha Banasch B.A. Monika Haidt-Nass Internet: Claudia Lahn M.A. Mitwirkung bei der Programmkonzeption der Stadt Karlsruhe: Martina Bartsch Bernd Belschner Dr. Melitta Büchner-Schöpf Prof. Dipl.-Ing. Alex Dill Renate Effern Prof. Vitaly Gorokhov Prof. Boris Groys Dr. Françoise Hammer Dr. Christa Hartnigk-Kümmel Alexander Kaschin Alfred Knecht Alfred Meyer Prof. Wolfgang Meyer Hildegard Müller-Jensen Werner Pfaff PD Dr. Caroline Y. Robertson-von Trotha Lothar Rumold Prof. Dr. Hansgeorg Schmidt-Bergmann Dr. Dieter Splinter Angelika Stepken Prof. Saule Tatubaeva Robert Walter Prof. Peter Weibel Elke Wiedemann Peter M. Wolko Christof Wyneken In Zusammenarbeit mit: Amt für Internationale Beziehungen der Stadt Moskau Stadtregierung Moskau Russisch-Deutsche Philharmonische Gesellschaft Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Moskau Goethe-Institut Moskau Turgenev-Gesellschaft Deutschland Badische Bibliotheksgesellschaft Karlsruhe Badischer Kunstverein Karlsruhe e.V. BBK/Berufsverband Bildender Künstlerinnen und Künstler in Karlsruhe Centre Culturel Franco-Allemand Hochschule für Musik Karlsruhe Evangelische Stadtkirchengemeinde Fakultät für Architektur der Universität Karlsruhe (TH) Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaft der Universität Karlsruhe (TH) Galerie Alfred Knecht Galerie Rottloff GEDOK-Künstlerinnenforum e.V. Internationale Akademie für Nachhaltige Entwicklungen und Technologien (IANET) an der Universität Karlsruhe (TH) = Gorbachov-Akademie Jazzclub Karlsruhe Kinemathek Karlsruhe e.V. Kulturzentrum Tollhaus Literarische Gesellschaft Karlsruhe e.V. Modehaus Schöpf Richard-Wagner-Verband Karlsruhe Südwestrundfunk, Studio Karlsruhe Volkshochschule Karlsruhe ZAK/Zentrum für Angewandte Kulturwissenschaft und Studium Generale der Universität Karlsruhe (TH) ZKM/Zentrum für Kunst und Medientechnologie 65 > BILDENDE KUNST / AUSSTELLUNGEN > Ausstellung: Bilder eines Reiches (ZKM), M. BURKAR, Sartianka, 1972, aus dem Album Ansichten und Men- schen der Orenburg-Region, Fotografie, Albuminpapier, Aquarell (21,4 x 17,6 cm), Sammlung Khoroshilv, Moskau 67 >< 66 Bilder eines Reiches. Das Leben im vorrevolutionären Russland Картины империи Жизнь в дореволюционной России Kuratoren: Prof. Dr. Boris Groys und Anastasia Koroshilova Mit Unterstützung der KARLSRUHER VERSICHERUNGEN Öffnungszeiten: Mo und Di geschlossen Mi - Fr 10 - 18 Uhr Sa und So 11 - 18 Uhr Eintritt: 5 D / 3 D ermäßigt Kinder/Schüler (7 - 18 Jahre): 2 D Familie (max. 2 Erwachsene + 3 Kinder): 10 D In den 60er-70er Jahren des 19. Jahrhunderts haben einige russische Fotografen versucht, das für die damalige Zeit neue Medium Fotografie dazu zu benutzen, um auf eine systematische Weise das Leben im rus- sischen Reich darzustellen: verschiedene Bevölkerungsschichten, unter- schiedliche Völker, Landschaften, Städte, industrielle Projekte, traditio- nelle Bräuche, Kriegsereignisse und Gefängnisse. In der Zeit, in der die Fotografie meistens im engen privaten und kommerziellen Rahmen ver- wendet wurde, bilden diese Fotoprojekte einen interessanten Sonderfall, da sie das Ziel hatten, nicht nur private Personen, sondern das ganze Land zu porträtieren. In gewisser Weise fungieren diese Projekte als visuelle Fortschreibungen der russischen realistischen Literatur damaliger Zeit, wie sie von Autoren wie Tolstoi, Turgenev, Gontscharow repräsentiert wurde. Obwohl diese Projekte von verschiedenen offiziellen Stellen unterstützt und gefördert waren, praktizieren sie einen illusionslosen, objektivierenden, realistischen Blick auf das vorrevolutionäre Russland – den Blick, der ein rein beschrei- bender, wissenschaftlicher Blick sein will. Die Ausstellung stellt einige dieser Foto-Projekte vor, die gleichzeitig eine hohe ästhetische Qualität haben. Damit will die Ausstellung nicht nur einen Einblick ins russische Leben im 19. Jahrhundert gewähren, son- dern auch und vor allem eine immer noch wenig bekannte Epoche in der Entwicklung des Mediums Fotografie erschließen. > So, 23. April - So, 6. August 2006 Vernissage und Eröffnung des städtischen Festival- programmes: So, 23. April 2006 11 Uhr ZKM|Zentrum für Kunst und Medientech- nologie Lorenzstr. 19 Info-Tel. (0721)8100-1200 BILDENDE KUNST/ AUSSTEL- LUNGEN > MIGURSKIJ KARL IOSIFOWITSCH, Triumphbogen mit der Inschrift »Ty owejal ljubowju zarskojo wsech pod- dannych swoich« (»Du hast all deine Untertanen mit Zarenliebe umgeben«), 1869 aus dem Album »Ansichten der Stadt Akkerman«, Fotografie, Albuminpapier, 25,5 x 25,5 cm, © The National Liberary of Russia, St. Petersburg < 68 69 > Der Architekt Konstantin Stepanovic Mel’nikov Архитектор Константин Степанович Мельников Projekte und Bauten, Architekturmodelle / Rekonstruktionen Öffnungszeiten: Mo - Fr 9 - 18 Uhr Führungen nach Vereinbarung Eintritt frei Die Fakultät für Architektur beteiligt sich im Rahmen ihrer Forschungs- initiative zum architektonischen Erbe in Ost- u. West-Europa, insbesondere den Bauten der Avantgarde in Russland, an den Europäischen Kulturtagen in Karlsruhe 2006 mit folgendem Projekt: Der Architekt Konstantin Stepanovic Mel’nikov, 1890 – 1974, gilt als der individualistischste, innovativste und international am meisten beach- tete Architekt des postrevolutionären Russlands. Er war einer der herausragendsten und meistbeschäftigsten Architekten in dem kurzen Zeitraum des russischen Konstruktivismus in Moskau. Konstantin Mel’nikov hat die Entwicklung innovativer Projekte in Kunst und Kultur entscheidend mitgeprägt in einer Zeit der »Moderne« im Westen und der »Avantgarde« im Osten, die zu den interessantesten Peri- oden der Architekturgeschichte des 20. Jahrhunderts zählt. Nach Erfolgen in Architekturwettbewerben in Moskau 1922-1925, Pro- jekten zu Arbeiterquartieren, zum »Palast der Arbeit«, dem Ausstellungs- pavillon zur »allrussischen Landwirtschaftsausstellung« gelang ihm erste internationale Anerkennung mit seinem innovativen Wettbewerbsprojekt für den russischen Pavillon für die »Exposition internationale des arts décoratifs et industriels modernes« in Paris 1925. Sein eigenes Haus in Moskau (1927) bestehend aus zwei sich über- schneidenden Zylindern unter Anwendung völlig neuer baukonstruktiver Techniken und die 1927-1929 entstandenen fünf berühmten Moskauer Arbeiterclubs stehen beispielhaft für seine große künstlerische Ambition und seine herausragende architektonische Leistung. Seine Entwurfsprinzipien mit Raumfolgen, Durchdringungen von geo- metrischen Grundformen, großen Auskragungen der Volumen, mit Reihung von Grundformen, mit Symmetrie und Asymmetrie eine Dynamik von Raum und Form und einen unverwechselbaren Ausdruck zu erzielen, geht soweit, dass sich Räume flexibel erweitern oder kombinieren lassen wie z.B. im »Rusakov Club«. > Mo, 24. April - Do, 11. Mai 2006 Eröffnung Mo, 24. April 2006 18 Uhr Fakultät für Architektur der Universität Karlsruhe E 6 des Kollegien- gebäudes am Ehrenhof Info-Tel. (0721)608-2188 In seinem Entwurf der »Leningradskaja Prawda« sind schließlich sich unabhängig voneinander bewegende, rotierende Geschosse übereinander geschichtet als rotierendes Presse-Hochhaus, ein ähnlich dem Tatlin-Turm für die Internationale entworfenes, seiner Zeit weit vorauseilendes, nicht realisiertes Projekt. Kuratoren der Ausstellung: Otakar Máel (Delft), Maurizio Meriggi (Mailand), Dietrich Schmidt (Stuttgart) BILDENDE KUNST/ AUSSTEL- LUNGEN > RUSAKOV CLUB, Historisches Foto, Architekt: Konstantin Mel’nikov > GRUNDRISSE DES RUSAKOV CLUB, Moskau, Archivbild > RUSAKOV CLUB MOSKAU, 2003/2004, Foto: A. Dill < 70 71 > Russische Emigration in Fotografien 1917 - 1947 Русская эмиграция в фотографиях 1917 - 1947 aus dem Fonds Andrei Korliakov Öffnungszeiten: Mo - Fr 10 - 12.30 Uhr Mo - Do 14 - 18 Uhr Eintritt frei Mit Vortrag des Historikers Andrei Korliakov (in französischer Sprache) Andrei Korliakov hat es sich zum Ziel gesetzt das Leben der Russen im französischen Exil nach der bolschewistischen Revolution 1917 oder nach dem anschließenden Bürgerkrieg zu dokumentieren, konservieren und bekannt zu machen. Die Ausstellung zeigt Fotografien von Unbekannten (russischen Ar- beitern bei Renault, Taxifahrern, Kosaken...) aber auch von bekann- ten Leuten (dem Maler Poliakov, dem Schriftsteller Bounine, Tänzern, Wissenschaftlern). Doch gezeigt werden nicht nur Porträts, sondern auch Orte wie die »russischen Dörfer« (Rives bei Grenoble oder Colombel in der Normandie), Internate, Schulen... Seit Jahrhunderten pflegen Russland und Frankreich intensive Kontakte unter anderem im kulturellen und intellektuellen Bereich. Schon im 18. Jahrhundert verwendete die von französischen Hauslehrern ausgebildete russische Aristokratie Französisch als zweite, beizeiten auch als erste li- terarische und mondäne Sprache. Nach der Revolution 1789 wurde Frankreich zum unumgänglichen geis- tigen Vorbild aller russischen Oppositionsbewegungen – von den Liberalen bis hin zu den Bolschewiken. Während die kaiserliche Verwaltung sich aus deutschen Elementen zusammensetzte, zogen es die Intellektuellen vor, sich an der französischen Kultur zu orientieren. So zum Beispiel Puschkin, der von seinen Schulkollegen als »der Franzose« bezeichnet wurde oder auch der Roman »Krieg und Frieden« von Tolstoi, der mit zwei Seiten französischer Konversation in einem aristokratischen russischen Salon beginnt. Nicht zuletzt haben die größten Namen des kulturellen Lebens im Russland des beginnenden 20. Jahrhunderts, die 1917 von der kommunis- tischen Revolution vertrieben wurden, in Paris Zuflucht gefunden, genau so wie die Dissidenten der 60er und 70er Jahre. > Di, 25. April - Fr, 26. Mai 2006 Eröffnung: Di, 25. April 2006 18 Uhr Centre Culturel Franco-Allemand, Kaiserstr. 160-162 Info-Tel. (0721) 16 03 80 BILDENDE KUNST/ AUSSTEL- LUNGEN < 72 73 > »High Culture« und »warZeichen« »Хай калчер« и достопримечательности Fotografien von Uta Süße-Krause Öffnungszeiten: Mi, Do, Fr 17 - 19 Uhr Sa 14 - 16 Uhr Eintritt frei Das Projekt »High Culture« spielt mit der Möglichkeit der Mehrdeu- tigkeit. Zum einen evoziert der Titel die Direktübersetzung von Hochkultur, zum anderen (phonetisch) eine typisch englische Begrüßungsfloskel oder in der bildlichen Übertragung: Die hochgeworfene Kultur. Der rote Cellokasten: Aktiv wird er hochgeworfen vor den Wahrzeichen der jewei- ligen Metropole: High Culture! Der rote Cellokasten symbolisiert auch die weltumspannende Sprache der Musik. Sie ist unabhängig von der Nationalität, von gesproche- nen Sprachen – eine Verständigungsebene für sich..... ein Appell gegen Abgrenzung, für Toleranz und Verständigung. Aber es gibt noch weitere Betrachtungsaspekte: Passiv steht er da, als stummer Beobachter, als das Fremde an sich, als Außenseiter, als Zeuge im Geschehen. Er wartet, was passiert. Meist wird er nicht beachtet. Die Menschen ziehen vorbei, sie befinden sich im Fluss. Er aber steht, ist rot und eigentlich nicht zu übersehen, - aber so recht mag sich keiner mit ihm beschäftigen, sei es in Moskau, Paris, Berlin oder London (mit je einer Fotografie aus Berlin, Paris und London wird Moskau in die Reihe der europäischen Metropolen gestellt). Er steht vor Putins Palast, vor Lenin einsam auf dem Roten Platz, er mischt mit im Verkehr, beim einsamen morgendlichen Straßenfegen und im Kaufhaus GUM auf der Rolltreppe, im Untergrund oder im feinen Moskauer Ambiente. Das Fremde, was immer es ist, ist eben doch mitten unter uns. Auch die Farbe hat eine eigene Sprache. Rot steht in allen Kulturen als Metapher für Liebe, Sinnlichkeit und Lebensfreude, aber auch für Aggression und Kampfeslust. Keine Farbe in der Farbenskala hat diese extreme Ambivalenz. Das Projekt »warZeichen«, das zuletzt in Berlin im Museum für Kommunikation (2004) und in der Südwest Bank Stuttgart (2005) aus- gestellt wurde, zeigt eine Auswahl von großformatigen fotografischen Abstraktionen, die mit der Symbolkraft signifikanter Gebäude spielen. Sinnzusammenhänge verändern sich, die Zeichen lösen sich auf und aus Wahrzeichen werden »warZeichen«. Ohne digitale Veränderung gelingt es Uta Süße-Krause, eine neue Abstraktionsebene zu erreichen an der Schnittstelle zwischen Malerei und Fotografie. > Di, 25. April - Fr, 26. Mai 2006 Eröffnung: Di, 25. April 2006 17 Uhr GEDOK- Künstlerinnen- forum Markgrafenstr. 14 Info-Tel. (0721) 37 41 37 Uta Süße-Krause transportiert viele »offene« Botschaften. Der Be- trachter muss selber hinschauen, wird dabei sowohl von der Ästhetik als auch vom Inhalt der Arbeiten zu weiteren Gedanken angeregt. Hinweis: Ergänzend zu dieser Ausstellung wird Uta Süße-Krause weitere fotografische Arbeiten in der Galerie Schrade & Blashofer, Markgrafenstr. 25, zeigen. Informationen dazu unter (0721) 3 54 85 70 BILDENDE KUNST/ AUSSTEL- LUNGEN > Foto: UTA SÜßE-KRAUSE < 74 75 > Russisch Brot Русский хлеб Installation von Bernhard Garbert Öffnungszeiten: Di - Fr 14.30 - 19 Uhr Eintritt frei Mit dem Titel »Russisch Brot« konzipiert Bernhard Garbert (geb.1957) eine Installation mit Wortkombinationen in lateinischen und kyrillischen Buchstaben für die Räume der Galerie in der Sophienstraße, wobei die Er- scheinungsform des gleichnamigen Keks-Gebäckes unter Verwendung von Karlsruher Majolika beabsichtigt ist. Dabei geht er von dem modulen Material seiner ROTKREUZGEDICHTE aus, wie der in Berlin wohnende Künstler seine Zweierkombinationen von Dreibuchstabenwörtern ursprünglich nennt. So z.B. überzog er die 32 weißen Werbeflächen des Berliner U-Bahn- hofes der Linie 2 am Alexanderplatz mit einer Vielzahl dieser kreuzförmi- gen roten Wortmodule, in verschiedener Größe und aus unterschiedlichen Sprachen. (PUR-PUR, 2002/03). Sprachliche Kurzformeln, die er als visuell-begriffliches Kontrastmittel in wechselnder Form und an ganz unterschiedlichen Orten – vor allem auch des öffentlichen Raumes – einsetzt. Bernhard Garbert 1957 geb. in Vardingholt/Westfalen, lebt in Berlin 1978/85 Studium an der Hochschule der Künste/Berlin 1988 Arbeitsstipendium des Kultursenats/Berlin 1989/90 Stipendium für das P.S.I, New York 1990 Förderpreis des Deutschen Künstlerbundes 1994 Arbeitsstipendium des Kultursenats/Berlin 1996 Kunstpreis der Grundkreditbank/Berlin 1997 Arbeitsstipendium des Kunstfonds/Bonn 2003 »Torreao«, Artist-in-Residence, Porto Alegre/Brasilien »Onufri 2003«, Nationalgalerie Tirana, 2. Preis seit 2002 Professur für Plastik, Fachhochschule Hannover, Fachbereich Bildende Kunst Ausstellungen (seit 2000) 2000 »Wortstücke«,Robert-Koch-Hörsaal /Berlin; »Grosse Schleife«, Galerie Inga Kondeyne, Berlin > Fr, 28. April - Mi, 24. Mai 2006 Eröffnung: Fr, 28. April 2006 18 Uhr Galerie Rottloff Sophienstr. 105 Info-Tel. (0721) 84 32 25 2002 »Kommen und Gehen«, HO-Galerie/Berlin-Hellersdorf »PUR-PUR«,Wettbewerb Berlin-Alexanderplatz, Bahnhof der U-Linie 2; (bis Juni 03) 2003 »small«, Torreao, Porto Alegre /Brasilien »Ordentliche Kunst«, Art Acker /Berlin 2004 »Öffentliche Lesung«, Kunstverein Schwerin in der Turmhalle des Schweriner Doms; »Ordentliche Kunst«; Kunsthalle Rostock BILDENDE KUNST/ AUSSTEL- LUNGEN > BERNHARD GARBERT, Russisch Brot < 76 77 > In die Puppenkiste gegriffen Из мира кукол Fotografie und Malerei von Irina Polin Öffnungszeiten: Mi - Fr 16 - 19 Uhr Sa 11 - 13 Uhr und n.V. Eintritt frei Die Russin Irina Polin, die 1971 in Moskau geboren wurde, lebt seit 1995 in der Schweiz, hat jedoch den Kontakt zu ihrer Heimatstadt nie abreißen lassen und besucht mehrmals jährlich Moskau, wo sie ihre künst- lerische Ausbildung bekam. Als Fotografin wird Irina Polin meist bezeichnet. Sie selbst will sich keinem künstlerischen Medium zuordnen lassen. Die Ausstellung in der Galerie Alfred Knecht trägt dem Rechnung. Großformatige Fotografien werden zusammen mit Ölbildern gezeigt. «Private Things» lautete der Titel einer Ausstellung im Kunstraum Kreuzlingen (CH) 2004. Dieser Titel ist eine klare Leseanweisung und wird auch in der Karlsruher Aus- stellung der Tenor sein. Zum Werk: Irina Polin greift tief in die Puppenkiste und entdeckt das Benutzte, das Abgelebte mit seiner eigenen verborgenen Geschichte. Diese Objekte arrangiert sie zu oft aberwitzigen Bildern, die sie fotografisch festhält - absurd, grotesk, detailreich, mondän, provokant, sinnlich. Dies sieht aus wie eigene Mikrowelten, voll von Spiel und Lust. Das Bekannte ist immer Bestandteil der Spielwelten von Irina Polin, rückt das Spiel in seinen richtigen Maßstab zurecht und konfrontiert nicht selten das Provokante mit dem Biederen des Alltags. Alltag und Spiel, Realität und Traum balancieren gemeinsam zu opulent ausgestatteten Erzählungen, in denen Grenzen keine Rolle mehr spielen. In ihren großformatigen Gemälden (ent)wirft Irina Polin Blicke auf eine reale Welt, die sie mit verführerisch leichtem Pinselstrich in Öl auf kühlem Alu festhält, es sind lasziv-kühle Huldigungen der Schönheit. Irina Polin geboren in Moskau, lebt seit 1995 in der Schweiz 1986 –1991 Studium an der Kunstakademie »After The Memory Of Year 1905«, Moskau 1996 –1999 Schule für Gestaltung, Luzern, (HFG) CH 2004 Edition für die KunstKöln D > Fr, 28. April - Sa, 27. Mai 2006 Eröffnung: Fr, 28. April 2006 19 Uhr Galerie Alfred Knecht Baumeisterstr. 4 Info-Tel. (0721) 9 37 49 10 BILDENDE KUNST/ AUSSTEL- LUNGEN > IRINA POLIN, Meerestiere, Foto, 60x40 cm > IRINA POLIN, ohne Titel, 2003, Öl auf Alu, 125 x 83 < 78 79 > Ausstellungen (Auswahl) 2005 »private things« Kunstraum Kreuzungen, CH Ausstellungsprojekt »Europäische Künstler Baden- Württembergischer Galerien« im Kunstverein Karlsruhe für Galerie Vayhinger 2004 Auswahlausstellung Fotopreis 2004 des Kantons Bern Musée Jurassien des Arts, Moutier, CH (Einkauf Kunstkommission Bern) »Love« GA u.a. mit Basquiat, Lichtenstein, Warhol, Indiana Rudolf Budja Galerie, Salzburg, A KunstKöln 2004, D 2003 Galerie Rigassi, GA,Bern, CH KunstKöln 2003, D 2002 Galerie NN-Fabrik, GA, Wien, A »Begegnungen-Beziehungen«, Galerie Vayhinger, Radolfzell KunstKoeln 2002, Art Bodensee, A 2001 »Transitit« GA mit der Kunstakademie Düsseldorf in der Ausstellungshalle des Hafens von Nagoya, Japan »Künstlerpaare«, Artforum Rubigen, CH Galerie Rigassi, EA.Bern, CH ART Frankfurt D Art Innsbruck, Österreich, A 2000 Galerie Kabinett, EA, Bern, CH Galerie der Gegenwart, EA. Wiesbaden, D Parade Gallery, Amsterdam, Holland Ausstellung u.a. mit Yoko Ono, Rauschenberg, Warhol, One artist show mit Projects United Kunst 2000, Kunstmesse Zürich, »Tasty«, Art Frankfurt 2000, D »Mi-Art«, Kunstmesse Mailand, Italien Kunst-Rai, Kunstmesse Amsterdam, Holland 1999 »Prlvacy« mit Projects United Kreuzlingen, CH Kunst 99, Kunstmesse Zürich, CH 1998 »life is sweet« Galerie Kai Hiigemann, EA, Berlin, D Ausstellung der Aeschlimann-Corti Stipendiaten, Kunsthaus Thun, CH Galerie Contempo, Grenchen CH 1997 Ausstellung der Aeschlimann-Corti Stipendiaten, Kunsthaus Langenthal, CH 14. Internationale Graphik-Trienale, Grenchen, CH 1996 Maison Item Galerie, EA, Biel, CH, 1995 Contre Pasquart, Biel, CH 1994 Galerie Contempo, EA, Grenchen, CH Contre Pasquart, Biel, CH > So, 30. April - Mo, 5. Juni 2006 Krypta der Evangelischen Stadtkirche am Marktplatz Eröffnungs- gottesdienst: So, 30. April 2006 10.30 Uhr Evangelische Stadtkirche Info-Tel. (0721) 2 83 42 Himmel auf Erden – Russische Ikonen Земной рай – Русские иконы Öffnungszeiten: Täglich von 12 - 18 Uhr Eintritt frei Im Rahmen der im Frühjahr stattfindenden Europäischen Kulturtage Karlsruhe, die sich dieses Mal dem Thema »Moskau« widmen, führen die evangelischen Stadtkirchengemeinden in der Krypta der Stadtkirche eine Ikonenausstellung durch. Gezeigt werden Ikonen aus der Romanowzeit. Das Zentrum russischen Lebens war zur Romanowzeit (1613-1917), das durch Iwan III. (1440-1505) und Iwan IV. (1533-1584) aus kleinen Teilfürstentümern und durch Eroberung von Kasan und Astrachan zusam- mengefaßte Zarenreich mit der Hauptstadt Moskau. Es ist im wesentli- chen der Teil der heutigen GUS, der bis zum Ural reicht und allgemein als »europäisches Russland« bezeichnet wird. Dieses Gebiet hatte von ca. 1600 bis 1917 ca. 40 eigenständige Ikonenmalschulen, von denen die Moskauer Zarenwerkstätten, die Stroganow-, die Jaroslawer- und die Uschakowschule die wichtigsten sind. Ferner sind Sondergruppierungen wie die Altgläubigenateliers (seit ca. 1670), die Petersburgerschule (seit ca. 1700) und die relativ kleinen Künstlerbünde um 1900 erwähnens- wert. Gezeigt werden in der Ausstellung ca. 100 Ikonen, die hauptsächlich aus den Arbeiten aus den Moskauer Zarenwerkstätten, aber auch aus den Arbeiten der genannten Sondergruppierungen bestehen. Es handelt sich dabei teilweise um großflächige Ikonen, aber auch um kleinere Arbeiten. Der Leihgeber ist das Ikonenmuseum Schloß Autenried (bei Günzburg/ Donau). Dieses Ikonenmuseum ist das größte seiner Art außerhalb der slawischen Welt und Griechenland. Den Leihgebern, insbesondere Bischof Boris Rothemund, sei für das freundliche Überlassen der teilweise sehr wertvollen Ikonen gedankt. Die Ausstellung wird am 30. April mit einem Gottesdienst, der um 10.30 Uhr in der Stadtkirche beginnt, eröffnet. An den Gottesdienst schließt sich die Vernissage (mit Empfang) in der Krypta der Stadtkirche an. BILDENDE KUNST/ AUSSTEL- LUNGEN < 80 81 > Irina Nakhova – Moskau-Installation Ирина Нахова – инсталлация «Москва» Öffnungszeiten: Di - Fr 16 - 18.30 Uhr Sa, So und Feiertag 11 - 14 Uhr Eintritt frei Die vom BBK eingeladene Moskauer Künstlerin Irina Nakhova wird während des Festivals im Laufe von 2 Wochen eine Installation erarbeiten, die Bezug zum Thema Moskau nimmt. Irina Nakhova wurde 1955 in Moskau geboren. Sie studierte am Moskauer Polygraphischen Institut und gehörte zur jüngeren Generation russischer Nonkonformisten, bekannt geworden unter dem Namen Moskauer Konzeptuelle Schule. Ihre erste Einzelausstellung außerhalb Russlands hatte sie 1989 mit »Partial Triumph I« in der Vanessa Devereux Gallery in London. 1990 folgte »Momentum Mortis« in der Phillis Kind Gallery, New York. Unter ihren jüngsten Projekten sind »Artificial Shrubbery« in der Staatlichen Tretyakov Galerie in Moskau (2005), »Alert: Code Orange« im Nationalen Zentrum für Zeitgenössische Kunst, Moskau (2004), »Silence« in der Galerie im Trakelhaus in Salzburg (2004) und »Moskau-Berlin« im Martin-Gropius-Bau, Berlin (2004). Irina Nakhova lebt und arbeitet in Moskau und New York. »Zwischenspiel« – ein musikalisch unterstrichenes Gesprächsangebot Am Sonntag, dem 7. Mai 2006 um 16 Uhr, steht die Künstlerin Irina Nakhova in entspannter Atmosphäre in der Künstlerhaus-Galerie für Gespräche zur Verfügung. Musikalisch begleitet wird der Nachmittag von Dimitri Dichtiar (Violoncello) und Cornelia Menke-Gengenbach (Klavier). Für die Überwindung sprachlicher Verständigungsschwierigkeiten sorgt Irmtraut Gengenbach. Der Eintritt ist frei. > So, 30. April - Fr, 12. Mai 2006 Eröffnung: So, 30. April 2006 11 Uhr Finissage: Fr, 12. Mai 2006 19 Uhr BBK / Berufsver- band Bildender Künstlerinnen und Künstler Am Künstler- haus 47 Info-Tel. (0721) 3 84 84 80 Victor Alimpiev Виктор Алимпиев Öffnungszeiten: Di - Fr 11 - 19 Uhr Sa, So und Feiertag 11 - 17 Uhr Eintritt: 3 D / 1,50 D ermäßigt Für Mitglieder des Badischen Kunstvereins frei Der Badische Kunstverein widmet dem Moskauer Künstler Victor Alimpiev (geb. 1973) eine erste internationale Einzelausstellung. Alimpiev nahm mit Filmbeiträgen an den Kurzfilmtagen in Oberhausen (2001, 2003 - 2005) und dem Filmfestival Hannover (2001) teil, jedoch nicht an den deutschen Überblicksausstellungen zur jungen russischen Kunstszene der letzten Jahre. Einzelne Arbeiten von ihm wurden auf der Manifesta 5 in San Sebastian (2004) und auf der Biennale in Venedig (2003) gezeigt. Alimpiev arbeitet im Medium Video wie Malerei und Installation. Seine Filme thematisieren das Verhältnis von individuellem und sozialem Körper sowie dessen skulpturale und performative Qualitäten in eindrucksvollen Inszenierungen, die nicht zuletzt auch die Macht der (filmischen) Regie reflektieren. In seinen Malereien beschäftigt er sich mit Schlachtfeldern der Gegenwart, angesiedelt zwischen romantischen Horizontperspektiven und einer »panischen Geografie«: »It´s a purely dream image. These are clouds at war.« (V. Alimpiev) > Do, 4. Mai - So, 2. Juli 2006 Eröffnung: Do, 4. Mai 2006 19 Uhr Badischer Kunstverein Waldstr. 3 Info-Tel. (0721) 2 82 26 BILDENDE KUNST/ AUSSTEL- LUNGEN < IRINA NAKHOVA > VICTOR ALIMPIEV, »Sweet nightingale« 2005, one channel video, loop, 6'36'' < 82 83 > Victor Alimpiev 1973 in Moskau geboren, lebt dort Studium an der »Art School of Memory of 1905«, Pädagogische Universität Moskau V. I. Lenin (Kunst und Grafik Fakultät), anschl. »New Strategies in Contemporary Art« des »Open Society Institute« der Soros Foundation in Moskau und an der Valand High School of Arts in Goteborg, Schweden (im Rahmen des Programms »New Art Strategy for International Partnership«) Ausstellungen (Auswahl): 2004 Manifesta 5, Donostia – San Sebastian, Spanien »Seven sins«, Ljubljana »The far off fight« (EA), Guelman Gallery, Moskau 2003 »Individual systems«, Biennale di Venezia »Body display«, Secession, Wien »Born to be a star«, Künstlerhaus, Wien »Russian video art«, Chelsea Art Museum, New York »To Oleg« (EA), Guelman Gallery, Moskau »Horizon of reality«, MUHKA, Antwerpen 2002 »The Urgent reporting« (»Aktualny reportazh«), mobile Ausstellung in verschiedenen russischen Städten »SON UN ARTISTA ITALIANO - IT IS VERY PLEASANT! THE RUSSIAN ARTIST - PIACERE!«, NCCA, Moskau; The centre of contemporary art Spazio Umano, Mailand »Ode« (gemeinsam mit Marian Zhunin), V Gallery, Moskau »Pavilion ‘Solar’«, Festival of Contemporary Art in the Bay of Pleasure, »Klyazma Reservoir«, Moskau 2001, Internationales Kurzfilmfestival 2003, 2004 Oberhausen 2001 »SuperVision« Yugnosakhalinsk - Moskau »Out/in the cold«, Art Moscow, Zentrales Künstlerhaus, Moskau »Up-and-coming«, Film Festival Hannover Week of Russian Cinema, Forum Stadtpark, Graz New York Festival of Russian Films, New York, USA 1999 »Last generation«, Spider & Mouse Gallery, Moskau »Oleg, videoversion« (gemeinsam mit Sergey Vishnevsky), Spider & Mouse Gallery, Moskau BILDENDE KUNST/ AUSSTEL- LUNGEN > VICTOR ALIMPIEV, »Deer« (with Sergey Vishnevsky), 2002, two channel video, loop, 3'40'' < 84 85 > Moskau - New York Double Exposure Express Ein lomographisches Doppelbelichtungsprojekt Eine Ausstellung der Lomographischen Botschaft Deutschland, Böblingen Öffnungszeiten: Di, Fr, So 10 - 18 Uhr Do 10 - 19 Uhr Sa 14 - 18 Uhr Mo und Mi geschlossen Eintritt frei 2005 startet die Lomographische Botschaft Deutschland mit einer kleinen, feinen, ausgewählten Crew zu einem binationalen Doppelbelich- tungsprojekt gen Moskau und New York. Newskij Prospekt hinter 42nd street? Christos Gates auf dem Roten Platz? Coca Cola über Stolichnaja? Blinis mit Teenies? MOMA meets Matrjoschka? Gesucht wird der farb- explosive Mix aus Kreml und Freiheitsstatue. 2 Städte auf einen Blick, 2 Länder auf 1 Print. Erinnern wir uns zurück: Berlin. Sommer 1995. Lothar Schmidt arbeitet mit einem Bulgaren namens Christo Yavacheff am Projekt »Wrapped Reichstag« und nimmt dort erste Kontakte zur noch jungen Lomographischen Bewegung auf. Ein Jahr zuvor hatte ein Team um die heutigen lomographischen Weltpräsidenten Fiegl und Stranzinger eine wagemutige Doppelausstellung namens »Moscow – New York« ausge- richtet. In beiden Städten wurden riesige Lomowände präsentiert, die jeweils Bilder der anderen Stadt zeigten. International, genial, ein Ausstellungsevent, das allerorten für Furore sorgte. Winter 2005. Längst als Lomographische Botschafter für Deutschland aktiv, reisen Lothar Schmidt und Ingeborg Jaiser nach New York. Direkt zu Christo, zurück zu den Anfängen. Kiloweise Filme und tolle Stories im Gepäck. Stets einen Finger am lomographischen Auslöser. Nun zischt der Express weiter ins frostklirrende Moskau, um dort bei Wodka und Soljanka das aus New York mitgebrachte Filmmaterial ein zweites Mal zu belichten. Künstler des Projektes »Moskau – New York Double Exposure Express« sind die beiden Lomographischen Botschafter Deutschlands, Lothar Schmidt und Ingeborg Jaiser, sowie die Lomographen Udo Meixner, Charlotte Sachter und Neil Davidson. > Mi, 10. Mai - Mo, 29. Mai 2006 Eröffnung Mi, 10. Mai 2006 17 Uhr PrinzMaxPalais Literaturhaus Karlstr. 10 Info-Tel. (0721)133-4087 BILDENDE KUNST/ AUSSTEL- LUNGEN 87 > MUSIK < LANDESJUGENDORCHESTER BADEN-WÜRTTEMBERG MUSIK 89 > Mazeppa, der Dämon und Lady Macbeth… Мазепа – Демон – Леди Макбет ... SWR-Treff im Sendesaal Mit kleinem Begrüßungsumtrunk ab 16.15 Uhr Eintritt: 10 D, Vorverkauf 8 D, SWR2-Club 5 D Dr. Michael Heck, Kulturreferent der Stadt Karlsruhe und Dr. h.c. Hans C. Hachmann, SWR-Musikredakteur, unterhalten sich über die rus- sische Oper und ihre Stellung in der europäischen Musikgeschichte – mit klingenden Beispielen! > So, 23. April 2006 17 Uhr SWR Studio Karlsruhe Sendesaal Kriegsstr. 166 - 170 Info-Tel. (0721) 176 - 0 < 88 Klavier-Meisterkurs mit Professor Elena Kuznetsova Фортепьянный мастеркласс у профессора Елены Кузнецовой Leiterin der Klavier-Fakultät des Moskauer Tschaikowski-Konservatoriums Öffentliche Meisterklasse an der Hochschule für Musik Karlsruhe Seit ihrem ersten Preis beim Internationalen Klavierwettbewerb in Belgrad 1972 gehört die Pianistin Elena Kuznetsova zu den herausra- genden russischen Pianisten ihrer Generation. Ihre Ausbildung erhielt sie am Tschaikowski-Konservatorium ihrer Heimatstadt Moskau. Neben ihrer internationalen Karriere als Pianistin widmet sich Elena Kuznetsova inten- siv ihrer Lehrtätigkeit als Professorin und Leiterin der Klavierabteilung am Tschaikowski-Konservatorium in Moskau. Aus ihrer Klasse gingen zahlreiche herausragende Pianisten hervor, die regelmäßig bei renom- mierten internationalen Klavierwettbewerben als Preisträger reüssierten. Abschlusskonzert des Meisterkurses Eintritt frei > Di, 18. April - Sa, 22. April 2006 Schloss Gottesaue Am Schloss Gottesaue 7 Velte-Saal Info-Tel. (0721)6629-253 > So, 23. April 2006 19.30 Uhr Velte-Saal > ELENA KUZNETSOVA < 90 91 > Klavierabend Anna Zassimova Фортепьянный концерт – исполнитель: Анна Засинова In Zusammenarbeit mit dem Richard-Wagner-Verband Karlsruhe Eintritt frei »Zerbrochene Zeiten« Russische Musik vor und nach der Revolution 1917 Nicolai Medtner Aus: Vergessene Weisen op. 38 (1880-1951) Sonata reminiscenza Komponiert: 1918-20 George Catoire Aus: Quatre Morceaux op. 12 (1861-1926) Nr. 1 Chant du Soir Nr. 2 Meditation Aus: Quatre Morceaux op. 34 Nr. 1, Nr. 2 Poemen, Nr. 3 Prelude. (komponiert 1924-26) Nicolai Roslawez Aus: Drei Etüden (komponiert 1914) (1880-1944) Pianissimo - Con Dolce Maniera, Burlando Pause Nicolai Mjaskowski Aus: Vergilbte Blätter op. 31 (1881-1950) (Komponiert 1928) Ivan Wyschnegradsky Étude sur le »Carre Magique Sonore« op. 40 (1893-1979) Sergei Prokofjew Sonata c-moll op. 29 (komponiert 1917) (1891-1953) > Mo, 24. April 2006 20 Uhr Wohnstift am Rüppurrer Schloss Josef-Keilberth- saal Erlenweg 2 Info-Tel. (0721) 9 09 54 19 Anna Zassimova wurde 1976 in Moskau geboren. Nachdem sie als 15- jährige bereits eine Ehrenurkunde beim 1. Frederik-Chopin-Wettbewerb für Junge Pianisten in Moskau erhalten hatte, studierte sie von 1994 bis 2002 Klavier und Klavierkammermusik an der Gnessin-Akademie für Musik in Moskau bei Vladimir Tropp, wo sie ihre Abschlussprüfungen mit Auszeichnung absolvierte. 1996 war sie »die beste Studentin des Jahres« an der Gnessin Akademie und erhielt dort ein Diplom der Russischen Gesellschaft der Institutionen. Ab 2002 studierte sie als Stipendiatin des DAAD Klavierkammermusik und Klavier Solo an der Musikhochschule Karlsruhe in der Klasse von Prof. Michael Uhde und Markus Stange und erhielt ihr Konzertexamen mit Auszeichnung. Zusätzlich besuchte sie Meisterkurse bei Vitalij Margulis, Dimitri Bashkirov, Natalia Trull, Nahum Shtarkmann, Sedmara Zakarjan- Rutstein und Eduardo Hubert in Russland, Italien, Deutschland und USA. Neben ihrer Ausbildung als Pianistin studierte sie Kunstgeschichte an der Russischen Akademie für Malerei, Bildhauerei und Baukunst, Moskau, wo sie 2002 ebenfalls mit Auszeichnung abschloss. 2004 gewann sie den ersten Preis im Karlsruher Kammermusikwett- bewerb und im Freundeskreis-Wettbewerb der Karlsruher Musikhochschule im Fach Klaviertrio. Als Solistin der Staatlichen Moskauer Philharmonischen Gesellschaft gab sie Konzerte in renommierten Konzertsälen von Moskau, (u.a. Rachmaninow Saal, Großer Saal des Moskauer Konservatoriums), Sankt Petersburg, Minsk, London und Warschau. Sie hat an verschiedenen Musikfesten teilgenommen, u.a. am 15. Internationalen Festival Roslavez und Gabo für zeitgenössische Kunst in Brjansk (Russland), am Festival »Grenzen der Zeit« in Moskau, an der Konzertreihe »Brücken« in St. Petersburg, am Festival »Summer Music in Italy« in Casalmaggiorre, am Festival für Neue Musik »Klangriffe« in Karlsruhe und am Projekt »Nouvelles Aventures« in Stuttgart. Im Jahr 2004 war sie Teilnehmerin an dem internationalen Projekt der Stiftung Villa Musica und gab mehrere Trio-Abende zum 100. Todesjahr Anton Dvoraks in dessen Geburtshaus in der Tschechischen Republik. Sie konzertierte als Solistin mit Orchestern wie dem Moskauer Bach Zentrum Orchestra, dem Gnessin-Virtuosen Orchestra. 2005 spielte sie als Pianistin im Radio-Sinfonieorchester Stuttgart auf dem Festival für neue Musik ECLAT. Mit demselben Orchester gastierte sie im gleichen Jahr bei den Salzburger Festspielen. Seit Oktober 2004 ist sie Doktorandin an der Musikhochschule Karlsruhe. MUSIK > ANNA ZASSIMOVA < 92 93 > Moscow by heart Проект о московском Ein Projekt um den Moskauer Musiker und Schriftsteller Misha Feigin Misha Feigin: Gitarre, Balalaika, Stimme und Texte Helmut Bieler-Wendt: Geige, Elektronik Johannes Frisch: Kontrabass, Elektronik Eintritt: 11 D / 9 D ermäßigt / 7,50 D Mitglieder > Mi, 26. April 2006 20.30 Uhr Jazzclub Kronenplatz 1 Info-Tel. (0721) 61 14 93 Ein Laboratorium, in dem Musik und Literatur, Improvisation und Konzept, Biographie und Fiktion, Sprache und Klang, Hören und Sehen, akustische und elektronische Momente ineinandergreifen, verspricht »Moscow by Heart«. Das speziell für die Europäischen Kulturtage »Moskau« erarbeitete Projekt des aus Moskau stammenden, mittler- weile in den USA lebenden Musikers und Schriftstellers Misha Feigin knüpft an die Zusammenarbeit mit den Musikern Helmut Bieler-Wendt und Johannes Frisch an, die in wechselnden, literarisch-musikalischen Kontexten seit den späten 90er Jahren in Deutschland besteht. Die Materialien von »Moscow by Heart« sind Dichtungen von Daniil Charms, Fragmente von Paul Celan und Osip Mandelstam, Gedichte und Prosatexte von Misha Feigin, Erinnerungen und Mutmaßungen, Geige, Balaleika, Gitarre, Kontrabass und Stimme, vom Experiment bis hin zur russischen Zigeunermusik, Schreibgeräusche, die deutsche, russische und hebräische Sprache, das Schreiben und die Musikalität der Feder und ihre akustische Mikroskopierung. Misha Feigin ist geboren und aufgewachsen in Moskau. Dort genoss er in der Kunstszene großes Renomee, als er 1990 in die Vereinigten Staaten auswanderte. Vier Schallplatten waren bereits auf dem staatli- chen »Melodia«-Label erschienen, Radio und Fernsehen hatten ihn mehr- fach porträtiert. Außerdem hatte er erfolgreiche nationale und internati- onale Tourneen hinter sich. Seit er im Westen lebt, spielte Misha Feigin in den USA, Kanada, England, Schottland, Israel, Deutschland, Schweden, der Schweiz, Norwegen und Dänemark. 2003 wurde sein Ruf als vielseitig talentierter Künstler mit dem Erscheinen des Buches »Auf der Suche nach Irina« bestätigt, einer kraftvollen und eindrücklichen Erzählung aus der Zeit, als die politischen Prozesse den Blick auf Stalins Schrecken freigaben, während Sex, Drogen und Rock'n'Roll durch den eisernen Vor- hang drangen und mit dem scheinbar undurchdringlichen System zusam- menstießen. Nach dem Erfolg des nach kurzer Zeit vergriffenen Buches hat Fleur Publishing mit »Das letzte Wort der Astronomie« Misha Feigins Gedichtesammlung veröffentlicht, die Werke aus den vergangenen bei- den Jahrzehnten umfasst. Im Jahre 2000 war Misha Feigin Träger des Thomas Merton Prize for Poetry. MUSIK > MISHA FEIGIN < 94 95 > Das Goldene und Silberne Jahrhundert Золотой и серебрянный век Musikalische Welt, russische Poesie und deren Begegnungen mit Deutschland Mit Musik von Sergei Rachmaninow und Peter Tschaikowski sowie Lyrik von Iwan Bunin und Alexander Puschkin Stephan Skiba, Violine Alexander Kaschin, Violoncello Anna Zassimova, Klavier Sprecherinnen: Simone Petri und Anne-Kathrin Bartholomäus In Koproduktion mit dem Schauspiel des Badischen Staatstheaters Karlsruhe Eintritt: 15 D / 10 D ermäßigt Programmabfolge: Iwan Bunin (1870-1953) als Vertreter des Silbernen Jahrhunderts der russischen Poesie. Seine Zeitgenossen. Sein Lebensweg und Begegnungen zu Deutschland. Gedichte: »...Nur die Trauer tröstet ganz!« »Es wurde kahl der Wald und arm,...«, »Im Weinberg«, »Hoffnungslosigkeit«, »Der Ruf«, »Bretagne« und andere. Sergei Rachmaninow (1873-1943) Sonate für Klavier und Violoncello g-Moll, Op. 19 Zeitgenosse von Bunin. Ihre Begegnungen. Die Bedeutung von Rachmaninow für die russische Musik und die Bedeutung von Bunin für die russische Literatur. Pause Alexander Puschkin (1799-1837) als Vertreter des Goldenen Jahrhunderts der russischen Poesie. Seine Zeitgenossen, Lebensweg und Begegnungen zu Deutschland. Dramatisches Werk: Szene aus »Faust« Peter Iljitsch Tschaikowski (1840-1893) und seine Begegnungen mit Puschkin. Trio »A la memoire d‘un grand artiste« für Klavier, Geige und Violoncello Op. 50, a-Moll. Das literarisch-musikalische Programm rund um Bunin, Puschkin, Rachmaninow und Tschaikowski beleuchtet bedeutende Kapitel russischer Kulturgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts und deren Berührungspunkte mit der deutschen Literatur. Iwan Alexejewitsch Bunin, der 1870 in Woronesch geborene Schriftsteller, Lyriker und Übersetzer, erhielt 1933 als erster Russe den Nobelpreis für Literatur. Er entstammte einer ver- armten Adelsfamilie, studierte in Moskau, arbeitete als Zeitungsredakteur und wurde später für seine Übersetzungen aus dem Englischen (darun- ter Henry Wadsworth Longfellow und Lord Byron) mit dem Puschkin- Preis der russischen Akademie ausgezeichnet. Reisen führten den Freund Tschechows und Gorkis quer durch Europa, nach Nordafrika und bis nach Indien. Nach der Oktoberrevolution lebte Bunin zunächst zwei Jahre im Süden Russlands, bevor er 1920 nach Frankreich floh. Erst nach seinem Tod 1956 wurde der entschiedene Gegner des Bolsche-wismus von den Sowjets rehabilitiert und durfte wieder erschei- nen. Sein Name steht für das sog. Silberne Zeitalter der russischen Poesie: Bunin prägte mit seinem Stil maßgeblich die russische Literatursprache. Er interessierte sich intensiv für Schopenhauer und wurde von Thomas Mann hoch geschätzt. Mit seinem Zeitgenossen Sergei Rachmaninow tei- lte er das Schicksal des Lebens in der Fremde, das sowohl in seiner Lyrik wie auch in der Musik Rachmaninows – hier in seiner Sonate für Violoncello und Klavier – ein zentrales Schaffensmotiv mit dem Unterton der Sehnsucht bildet. Als Begründer der modernen russischen Literatur schlechthin und als eine ihrer schillerndsten Gestalten gilt Alexander Sergeiewitsch Puschkin, der 1799 in Moskau geboren wurde. Große Ereignisse der russischen Geschichte wie der Krieg gegen Napoleon (1812) hinterlassen in sei- nem Werk ebenso tiefe Spuren wie nachhaltige Theatererlebnisse. Seine Spottgedichte bringen ihn in Konflikt mit dem Zarenregime, das ihn zwi- schenzeitlich zu einem Aufenthalt auf der Krim zwingt. Puschkin, der einen russischen »Faust« dichtete, duelliert sich häufig, auch aus trivialen Gründen. Ein Duell gehört auch zu seinem bedeutendsten Versepos, dem Peter Tschaikowski, der mit Puschkin einen anregenden Austausch pflegte, mit seiner großen Oper ein Denkmal setzt: Eugen Onegin. Tschaikowskis großes Klaviertrio op. 50 steht in seiner selbstbewussten Virtuosität und Reife für den beflügelnden Geist jener Zeit. Der Abend, der Leben und Werk der genannten Dichter und Komponisten nachzeichnet, möchte das Goldene und Silberne Jahrhundert in der russi- schen Poesie mit Musik und Rezitationen lebendig machen. > Do, 27. April 2006 20 Uhr Stephanssaal Ständehausstr. 4 Ticket-Tel. (0721) 93 33 33 MUSIK < 96 97 > Stephan Skiba Stephan Skiba, 1956 in Berlin geboren, erhielt seine musikalische Grundausbildung am Musikgymnasium der Regensburger Domspatzen. Danach studierte er an der Musikhochschule München beim Professor Otto Büchner und schloß seine Studien bei Arthur Grumiaux in Brüssel ab. Während seiner Münchner Zeit war er Mitglied des Münchner Bachorchesters unter Karl Richter. Als Erster Konzertmeister gehörte er 1977-1984 dem Philharmonischen Orchester der Stadt Freiburg an. Seit 1984 ist Stephan Skiba Erster Konzertmeister der Badischen Staatskapelle Karlsruhe. Konzertreisen führten ihn durch Europa, nach Japan und Russland, wobei er sich neben dem klassischem Konzertrepertoire selten aufgeführten Werken, wie z.B. den Violinkonzerten von P. Hindemith, B. Britten, Rudi Stephan u.a. widmet. Neben zahlreichen Produktionen mit dem Süddeutschen Rundfunk hat er das Violinkonzert von Mendelssohn, sowie das Klaviertrio von P. Tschaikowski auf CD aufgenommen. Alexander Kaschin Alexander Kaschin wurde 1972 in Moskau geboren. Von 1990 bis 1995 studierte er am Moskauer Staatlichen Konservatorium bei Prof. W. Fejgin. Von 1995 bis 1998 setzte er seine Ausbildung (Diplom-Studiengang) an der Hochschule für Musik in Hamburg bei Prof. Wolfgang Meh fort und erhielt sein Diplom mit Auszeichnung. Von 1996 bis 1998 besucht er mehrere Meisterkurse bei Prof. David Geringas, Prof. Wolfgang Boettcher und Prof. Boris Pergamenschikow. Von 1998 bis 2001 studierte er im Aufbaustudium (Konzertexamen) bei Prof. B. Gmelin an der Hochschule für Musik in Hamburg. Er ging aus zahlreichen Wettbewerben als Preisträger hervor: 1987 2. Preis beim Internationalen Wettbewerb »Concertino Praga« (Tschechien). 1988 Diplom beim Nationalen Cellowettbewerb in Russland. 1996 2. Preis beim Internationalen Elise-Meyer Wettbewerb in Hamburg. 1997 4. Preis beim Internationalen Kammermusikwettbewerb »Sonaten« in Vierzon (Frankreich). 1999 Auszeichnung in Form einer Instrumentenleihe für 5 Jahre von der SINFONIMA – Stiftung der Mannheimer Versicherung AG. 2004 Auszeichnung in Form Instrumen- tenleihe von der Stiftung des Landes Baden-Württemberg. Seit 1987 trat Alexander Kaschin in vielen Konzerten in Russland, der Ukraine, Armenien, Tschechien, der Slowakei, Bulgarien, Deutschland, Italien und Frankreich auf. Er konzertierte als Solist mit Orchestern wie den Hamburger Symphonikern, dem Mozart-Orchester Hamburg, dem Landessinfonieorchester Flensburg, dem Orchester Lu (Ukraine), dem Odessa Kammerorchester und dem Kammerorchester des Moskauer Konservatoriums. Er war zu Gast bei Festivals wie dem P. Casals Cello Festival in Kronberg/Taunus dem Schleswig-Holstein-Musik-Festival und dem Musikfestival »Hanns Eisler und seine Schüler« (NDR Hamburg). Das Repertoire von Alexander Kashin umfasst Werke vom Barock bis zur Gegenwart und ist auf mehreren Schallplatten- und CD-Produktionen dokumentiert. Seit 2003 ist er Stellvertretender Solo-Cellist der Badischen Staatskapelle Karlsruhe. Simone Petri Simone Petri wurde 1976 in Zürich geboren, wo sie (unterbrochen von einem einjährigen Sprachaufenthalt in Moskau 93/94) bis zur Matura lebte und zur Schule ging. Nach einem sechsmonatigen Sprachaufenthalt in Kuba und einem abgebrochenen Geschichtsstudium in Genf, Jobs als Altenpflegerin und Übersetzerin, besuchte sie von 1997 bis 2001 die Hochschule für Musik und Theater in Bern. 2001 ging sie ins Festengagement ans Landestheater Tübingen und wechselte 2002 ans Badische Staatstheater Karlsruhe, wo sie immer noch Ensemblemitglied ist. Daneben war sie ein Jahr lang als Kolumnistin für das Schweizer Reisemagazin »via« tätig, leitete den Theater-Jugendclub des Badischen Staatstheaters und spielte in verschiedenen Fernseh- und Kinospielfilmen mit. 2003 erhielt sie den Schweizer Filmpreis als beste Darstellerin und war european shooting-star an der Berlinale. Simone Petri ist verheiratet und hat eine Tochter (geb. 2004). Anne-Kathrin Bartholomäus 1962 in Köthen/Anhalt geboren. Nach der Polytechnischen Oberschule der DDR eine zweijährige Ausbildung zur Bibliothekarin abgeschlossen. Beruflich tätig als Bibliothekarin und Museumsvolontärin in Dessau An- halt. 1983-87 Studium an der Hochschule für Schauspielkunst, Rostock. Erstes Engagement als Schauspielerin am Theater Stralsund. Weitere Engagements an den Theatern Celle, Gera, Altenburg, Aachen. In Gastrollen an den Theatern Detmold, Oldenburg und ein Jahr Tourneetheater in der Rolle der Krimhild von Hebbels »Nibelungen«. Verschiedene Rollen bei Funk und Fernsehen. Tätigkeiten als Lehr- beauftragte für Schauspiel an den Theaterhochschulen in Rostock und Leipzig. Seit 2002 festes Ensemblemitglied am Badischen Staatstheater Karlsruhe. MUSIK < 98 Studio Vocale Karlsruhe Хор «Студио Вокале» Карлсруэ Leitung: Werner Pfaff Eintritt: 10 D / 7 D ermäßigt Sergei Rachmaninow (1873 – 1943): Ganznächtliche Vigil op. 37 »Ich bin ein russischer Komponist, und meine Heimat hat mein Temperament und meine Anschauungen geprägt. Meine Musik ist Ausdruck meines Temperaments, und also ist sie russische Musik.« Sergei Rachmaninow Am 7. Mai 1933, seinem 60. Geburtstag, wurde Sergei Rachmaninow in Paris in einem öffentlichen Festakt geehrt. Die russischen Exilanten rühmten ihn in einem Grußwort, das unter anderen auch Komponisten wie Alexander Glasunow und Nicolai Medtner unterzeichnet hatten, ausdrück- lich dafür, dass er auch im Exil seine russische Vergangenheit nie geleug- net hatte. Dieses Grußwort endete mit dem Satz: »Was wir Ihnen und auch uns noch wünschen: dereinst in Moskau Rachmaninows »Ganznächtliche Vigil« in Anwesenheit des Komponisten zu hören.« Dieser Wunsch war Ausdruck einer tiefen Sehnsucht der Unterzeichner nach einer – allerdings unmöglichen - Rückkehr in eine nicht nur geogra- phische, sondern auch kulturelle und religiöse Heimat. Damals war in der Sowjetunion die Aufführung religiöser Musik strikt verboten; außerdem war Rachmaninow seit 1931 »persona non grata«, da er in der »New York Times« einen Artikel mitunterzeichnet hatte, der den ideologischen Terror der Kommunisten anklagte. Als er im Januar/Februar 1915 seine »Ganznächtliche Vigil« kompo- nierte, war er allerdings noch einer der populärsten Komponisten Russlands. Schon während seiner Studienzeit hatte er sich für die ursprüngliche Musik der orthodoxen Kirche interessiert, ohne allerdings im eigentlichen Sinne religiös zu sein. Die im Gottesdienst verwendete Musik orientierte sich damals an westeuropäischen Vorbildern; es waren italienische und auch deutsche Musiker an den Zarenhof geholt worden, deren Einfluss noch lange spürbar gewesen war und die eigenständige Entwicklung der russischen Musik lähmte. Die Petersburger Hofkapelle und ihre strikte Zensur trug zur Ermutigung der Komponisten nicht viel bei, und erst der Rechtsstreit um ein geistliches Werk Tschaikowskis (Die Liturgie op.41) – der zugunsten des Komponisten ausging - brach den Bann. Eine neue »Russische Schule des Kirchengesangs« konnte beginnen. Diese »Neue Schule« besann sich auf die alte orthodoxe Kirchenmusik, die teilweise dem Volksgesang sehr nahestand. Schon mit seiner > So, 30. April 2006 19 Uhr Christuskirche Riefstahlstr. 2 am Mühlburger Tor Info-Tel. (0721) 69 42 18 »Liturgie des Johannes Chrysostomos« op.31 aus dem Jahre 1910 hatte sich Rachmaninow dieser Musik genähert. Ihn reizte das Archaisch- Ursprüngliche, das dem Kirchengesang im Laufe des 18. Jahrhunderts zunehmend abhanden gekommen war und durch die »verwestlichten« Hörgewohnheiten ganz verloren zu gehen drohte. Der ehemals einstimmi- ge Kirchengesang war zum mehrstimmigen Choralsatz geworden; die alten liturgischen Melodien waren teilweise als tragende Stimmen beibehalten worden, aber die Musik hatte ihre Eigenart verloren. Im 19. Jahrhundert kam die Rückwendung; dabei spalteten sich die Musiker in zwei Lager. Die einen wollten an der reinen liturgi- schen Funktion festhalten und lehnte jeden individuellen künstlerischen Einfluss ab; führend in dieser Gruppe waren Kreise der russischen Or- thodoxie. Die andere Gruppe, hauptsächlich vertreten durch junge Mu- siker und Komponisten, forderte künstlerische Freiräume und hoff- te, die Liturgie werde sich den Erneuerungsbestrebungen öffnen. Dies war jedoch zunächst nicht der Fall: geistliche Kreise bekämpften jeg- liche Modernisierungsversuche, man untersagte außerdem das Singen liturgischer Texte außerhalb des Gottesdienstes. Lange vermochte die orthodoxe Kirche diese Verweigerungshaltung nicht durchzuhalten, und ausgerechnet eine ihrer eigenen Institutionen, die »Moskauer Schule für Kirchengesang« und der ihr angeschlossene Synodalchor öffneten sich der neuen Musikbewegung. Am Anfang dieser Erneuerungsbewegung standen Peter Iljitsch Tschaikowskis »Liturgie« (1878) und »Nachtvigilie« (1881), die beiden gleichnamigen Werke von Sergei Rachmaninow bilden Höhepunkt und Schluß einer musikalischen Bewegung, die durch die Oktoberrevolution jäh beendet wurde. Die orthodoxe Kirche kennt ebenso wie die römische das Stundengebet; an Vorabenden von Sonn- und Feiertagen werden die Abend- und Morgen- gebete zu einer rituellen Einheit zusammengefaßt (Vigil und Matutin). Anders als die römische Kirche hat die orthodoxe Kirche wechselnde Kom- binationen fester und beweglicher liturgischer Texte und Melodien, darü- ber hinaus muss noch ein Achtwochenzyklus von Kirchentonarten beach- tet werden, der das gewöhnliche Kirchenjahr überlagert. Tschaikowski hatte sich bitter beklagt, daß die Geistlichen ihm keine Auskunft über die Liturgiefolge geben könnten, da sie selber die Regeln nicht verstünden und willkürlich Gesänge auswählten. Rachmaninow suchte und fand Hilfe bei Alexander Kastalskij, der an der Moskauer Schule für Kirchengesang tätig war. Aus der verwirrenden Vielfalt von Details, die bei einer so komplexen Komposition wie der Vigil zu beachten wäre, vertonte Rachmaninow nur ein »Grundgerüst«; die den jeweiligen liturgischen Gegebenheiten ent- sprechenden Ergänzungen überließ er den Geistlichen und Kirchenchören. Diese Beschränkung erleichtert die konzertante Aufführung der Vigil – sie ist nach ihrer Uraufführung am 10. März 1915 in Moskau auch nur sehr selten im Gottesdienst erklungen. Es sind nicht nur die liturgisch-musikalischen Elemente beziehungs- MUSIK 99 > < 100 weise deren Fehlen, die eine Aufführung so schwierig machen; auch die Ansprüche an die Sänger sind für einen einfachen kleinen Kirchenchor nur schwer zu bewältigen. Rachmaninow komponierte für den Moskauer Synodalchor und hatte somit eines der besten Ensembles überhaupt zur Verfügung – für manche Partien holte er sich auch Sänger der Moskauer Oper. Er verwendete die alten liturgischen Texte von Vesper (Abendgebete, Nr. 2 - 6) und Matutin (Morgengebete, 7 -15). In zehn der fünfzehn Sätze griff er auch auf die alten Kirchengesänge zurück, allerdings erklingen sie hier nicht in der Originalgestalt. Rachmaninow veränderte Details: er kürz- te, transponierte, und er bereicherte die Sätze um harmonische Varianten. Die fünf Sätze aus seiner eigenen Feder (die Nummern 1,3,6,10 und 11) unterscheiden sich stilistisch nicht von den »Zitaten«, Rachmaninow nann- te sie mit einem Augenzwinkern »Stilfälschungen«. Die Vielfalt seiner Stilmittel reicht vom archaischen Unisono bis zu individuellen Klangmalereien, z.B. der Evokation von Glockenklängen in Nr. 7 und 8 (Beginn der Matutin). Der Text wird nicht in ein starres Me- trum gezwängt, sondern kann frei fließen – so kann auch die Melodie dem Text nachgeben, jedes Wort wird sinngemäß betont. Er erfand eine reiche Klangfarbenpalette: vom Solo und Unisono über kleine Chorgruppen und homophonen Satz spannt sich der Bogen bis zum achtstimmig aufgefä- cherten Chor in der Großen Doxologie (Ehre sei Gott in der Höhe, Nr. 12). Die Harmonik verbindet Wendungen aus der Volksmusik (Terz- und Sextklänge) mit modalen Klängen; Rachmaninow vermied aber weitge- hend »moderne« Chromatik, da er alte diatonische Melodiestrukturen benutzte. Der erste Teil, die »Nachtwache«, ist eher lyrisch geprägt, die Gebets- texte sind betrachtend und meditierend. Im zweiten Teil kommen erzäh- lende Elemente zum Tragen (vgl. Nr. 9, Gelobt bist Du, o Herr – eine Schilderung aus der Oster- und Auferstehungsgeschichte). Höhepunkt des zweiten Teils ist die Große Doxologie, die danach folgenden Stücke bil- den quasi das Finale. Sie sind weniger konzertant angelegt, sie bauen die zuvor aufgestaute Spannung langsam wieder ab und lassen die Matutin ausklingen. Die Uraufführung der Vigil fand am 10. März 1915 als Benefizkonzert für die Kriegsopfer statt. Der Moskauer Synodalchor sang unter der Leitung von Nicolai Danilin. Nicht zuletzt durch die hervorragende Leistung des Chores war die Vigil zunächst sehr erfolgreich, duch das Verbot aller Kirchenmusik nach der Revolution geriet sie in Vergessenheit. »Das große Abend- und Morgenlob« war eines der beiden Lieblingswerke Rachmaninows (das zweite war die Sinfonie »Die Glocken« nach einer Dichtung von Edgar Allan Poe). Am meisten liebte er die Nr. 5, Nunc dimittis (Herr, nun läßt du deinen Diener in Frieden fahren), von dem er wünschte, daß es auf seiner Beerdigung gespielt werde. Eigentlich hatte er auf dem Moskauer Nowodewitschi-Friedhof begraben sein wollen, dort, wo auch Alexander Skrjabin zur letzten Ruhe gebettet worden war. Nachdem er über zwanzig Jahre lang ein Emigrantendasein geführt hatte, wollte er wenigstens im Tode wieder in die Heimat zurückkehren, doch dieser Wunsch blieb unerfüllt. Im Frühjahr 1943 starb er, wenige Tage vor seinem siebzigsten Geburtstag, in Kalifornien und wurde in Westchester County/ New York beerdigt. »Ich fühlte mich wie ein Geist, der in einer Welt herumirrte, die ihm fremd geworden war. Ich kann die alte Art zu schreiben nicht ablegen und mir die neue nicht zu eigen machen.« Sergei Rachmaninow Werner Pfaff studierte Klavier und Komposition in Trossingen, Dirigieren und Ge- sang in Karlsruhe sowie Musikwissenschaft, Germanistik und Philosophie in Freiburg. Sein wichtigster Lehrer war Hans Michael Beuerle (Chorlei- tung). Andere wichtige künstlerische Erfahrungen sammelte er bei der Zusammenarbeit mit u.a. Solti, Sinopoli, Chailly, Inbal, Harnoncourt, Gielen, Marriner, Rostropowitsch, Penderecki und Ericson. 1980 gründete er den Kammerchor Studio Vocale Karlsruhe, mit dem er mehrere internationale 1. Preise gewann. Einladungen zu Festivals in Europa, Amerika und Asien sowie zahlreiche Fernseh- und Rundfunk- und CD-Produktionen folgten. 2003 wurde Werner Pfaff beim Internationalen Chorwettbewerb »Habaneras y Polifonia¡« in Torrevieja/ Spanien mit dem Sonderpreis als bester Dirigent ausgezeichnet. Von 1989-1996 hatte Werner Pfaff einen Lehrauftrag für Dirigieren an der Musikhochschule Frankfurt am Main, von 1992-1995 zusätzlich an der Hochschule für Musik »Franz Liszt« in Weimar inne. Er arbeitet regelmäßig mit Orchestern aus Deutschland, Frankreich, Polen und der Tsche-choslowakei sowie Barockorchestern zusammen. Häufige Einladungen als Gastdirigent ermöglichen Werner Pfaff die Zusammenarbeit mit Rundfunkchören im In- und Ausland (Stuttgart, Köln, Leipzig, Krakau) und anderen professionellen Chören weltweit. Werner Pfaff ist ein gesuchter Leiter von internationalen Chorateliers, er gibt regelmäßig Dirigierkurse und Meisterklassen in der ganzen Welt. Seit 1991 gehört er zusammen mit Jan Szyrocki zu den ständigen Diri- genten der Deutsch-Polnischen Chor-Akademie »In terra pax«. Berufungen in die Jury bei internationalen Chorwettbewerben führten Werner Pfaff u.a. nach Tours, Tolosa, Riva del Garda, Argentinien, Israel, Polen, Belgien und Slowenien. MUSIK 101 > < 102 103 > Studio Vocale Karlsruhe wurde 1980 von Werner Pfaff gegründet und besteht aus ca. 32 aus- gebildeten SängerInnen. Bereits nach wenigen Jahren gewann der Chor einige der bedeutendsten internationalen Chorwettbewerbe, u.a. in Gorizia (Gesamtsieger 1987), Tolosa (1. Preisträger 1988, 2. Preisträger 1999) Marktoberdorf (1. Preisträger 1989), und hat sich seitdem kontinuierlich weiter entwickelt. 2003 errang das Studio Vocale Karlsruhe einen 1. und 2. Preis beim Internationalen Chorwettbewerb »Habaneras y Polifonia« in Torrevieja/ Spanien. Aufgrund dieser Erfolge hat sich der Chor nicht nur im europäischen Raum einen bedeutenden Ruf erworben und erhält regelmäßig Einladun- gen zu Gastkonzerten und Festivals in aller Welt, so unter anderem nach St. Petersburg, Seoul, Riga, San Sebastian, Buenos Aires, Legnano, Va- lencia und Manila. In Deutschland gastierte der Chor u.a. im Jahr 2000 beim Schwarzwaldmusikfestival (H-Moll-Messe unter Mark Mast) und beim Rheingau Musikfestival (Messias unter L. Güttler). Der Schwerpunkt der musikalischen Arbeit von Studio Vocale Karls- ruhe liegt auf der Gestaltung anspruchsvoller A-Cappella-Programme, deren stilistische Bandbreite von der Renaissance bis zur zeitgenössischen Musik reicht. Neben der Auswahl besonders lohnender, oft wenig bekann- ter Literatur stellt Werner Pfaff dabei stets einen musikalisch-dramaturgi- schen Zusammenhang der Werke in den Vordergrund. Regelmäßig widmet sich der Chor auch der Interpretation oratorischer Werke. Rundfunk-, Fernseh- und CD-Produktionen dokumentieren die Arbeit von Studio Vocale Karlsruhe. In den letzten Jahren fand in Zusammen- arbeit mit dem SWR und dem Renner Ensemble Regensburg eine CD- Gesamteinspielung der Chorwerke von Robert Schumann statt. Simon Nabatov Симон Набатов Solopiano Eintritt: 11 D / 9 D ermäßigt / 7,50 D Mitglieder Der in Moskau geborene Simon Nabatov gilt als eines der bedeutends- ten Talente der aktuellen Jazz-Szene. Seine erste Ausbildung erhielt er am Konservatorium in Moskau; später wechselte er in die Vereinigten Staaten und studierte u.a. an der Julliard School of Music in New York. Seit 1984 gewinnt Nabatov regelmäßig Preise in seinem Fach. Neben seinen zahlrei- chen Zusammenarbeiten mit Jazzgrößen wie Paul Motian, Ray Anderson, Chet Baker und Barry Altschul profilierte sich Nabatov als virtuoser und phantasievoller Pianist. In seinem aktuellen Programm verbindet Simon Nabatov Improvisation mit der europäischen Klassik und bezieht Komponisten wie Bach, Brahms oder Chopin in seine Ausflüge mit ein, auf deren Grundlage er sich zu lustvollen Soloritten aufmacht. Gleichzeitig schafft er in der Verbindung von Klassik und Gegenwart eine klangvolle Brücke zwischen gestern und heute. > Mi, 3. Mai 2006 20.30 Uhr Jazzclub Kronenplatz 1 Info-Tel. (0721) 61 14 93 MUSIK > STUDIO VOCALE KARLSRUHE > SIMON NABATOV < 104 Musik und Mysterium Музыка и мистерия Der russische Komponist Alexander Skrjabin in Deutschland, sein Leben und sein Zeitgenosse Boris Pasternak in Musik und Texten Solist: Juri Bogdanow am Flügel Sprecherin: Teresa Trauth In Koproduktion mit dem Schauspiel des Badischen Staatstheaters Karlsruhe Eintritt: 15 D / 10 D ermäßigt Programmabfolge: Alexander Skrjabin (1872-1915): Besonderheiten seines Schaffens. Sein Leben in Deutschland. Sonate-Fantasie, Op. 19, gis-Moll. Vierundzwanzig Präludien, Op. 11. Pause Drei Masurkas aus Op. 3: Nr.5, es-Moll; Nr. 6, cis-Moll; Nr.7, e-Moll. Fantasie Op. 28, h-Moll. Zwei Tondichtungen Op. 32: Fis-Dur und D-Dur Tondichtung »K Plameni« (»Zu Flamme«) Op.72 Zwei Etuden: Op. 42 Nr. 5 cis-Moll und Op. 8 Nr. 12 dis-Moll Alexander Nikolajewitsch Skrjabin gilt als der große Mystiker der rus- sischen Musik. 1872 in Moskau geboren, schloss der Pianist 1892 seine Studien am Moskauer Konservatorium mit der »Kleinen« Goldmedaille an (die »Große« erhielt sein Kommilitone Rachmaninow). Ausgedehnte Konzertreisen machten den großen Tastenkünstler in Europa und inter- national bekannt. Skrjabin pflegte bei seinen Auftritten ausschließlich eigene Kompositionen zu spielen. Ausgehend von der Romantik Chopins und Liszts fand er über die Chromatik von Wagners Tristan-Musik zu einem eigenen harmonischen System, das den Moll-Dur-Bezirk verlässt und auf dem aus Quartschichtungen konstruierten »Mystischen Akkord« oder »Prometheus-Akkord« aufbaut. Aus diesem System heraus und durch den Kontakt mit den Schriften > Do, 4. Mai 2006 20 Uhr Stephanssaal Ständehausstr. 4 Ticket-Tel. (0721) 93 33 33 der Theosophischen Gesellschaft reifte Skrjabins Vision eines beson- deren Gesamtkunstwerks, das in Indien als »Mysterium« unter einer Halbkugel mit 2000 Mitwirkenden das Publikum zu kollektiver Ekstase führen sollte. Bevor er dieses kühne Projekt in Angriff nehmen konnte, starb er jedoch 1915 an den Folgen einer Blutvergiftung. Auch das von Skrjabin angestrebte Klangfarbenklavier ist bezeichnend für die esoteri- sche Klangästhetik des Komponisten, der zu den großen Erneuerern der russischen Tonkunst zählt. Mit Deutschland verband Skrjabin eine besondere Beziehung. Es war das erste Land, das Skrjabin besuchte. 1895 kam er nach Berlin und besuchte Mendelssohn, dort betrachtete er staunend ein Beethoven-Autograph aus dessen Besitz. In Deutschland begegnete er dem großen Pianisten Emil Sauer und lernte er den bedeutenden Bariton Karl Scheidemantel kennen. In Heidelberg suchte er bei dem Neuropathologen Wilhelm Erb Rat wegen seiner überanstrengten rechten Hand. Die gegenseitige Sympathie der bei- den Männer und die gemeinsame Liebe zur Musik führte zum anregenden Austausch. Heidelberg inspirierte Skrjabin zu vielen Klavierstücken. Teile seiner Préludes op. 13 und 15 entstanden in einem Kölner Hotel. In seiner Jugend spielte der begabte Pianist gerne Schumann, auch schätzte er den Pianisten Carl Reinecke. Die Verbindung zum Leipziger Verlag Beljaev, und die Firmen L. Hupfeld und Welte-Mignon, die Skrjabin zu Aufnahmen u. a. für die so genannten Phonola-Rollen einluden, markieren ebenfalls die intensive Verbindung des Komponisten zu Deutschland. Das Programm »Musik und Mysterium« folgt diesem spannenden Verhältniss in einer Koproduktion mit dem Schauspiel des Badischen Staatstheaters Karlsruhe in Texten und Klaviermusik. Juri Bogdanow Juri Bogdanow wurde 1972 geboren. Er bekam seinen ersten Klavier- unterricht bei Frau Artobolewskaja als er vier war. Seine musikalische Ausbildung bekam er bei der Zentralen Musikschule des Moskauer Konser- vatoriums (bei Frau Artobolewskaja, bei Herrn Mdojanz und beim Herrn Prof. Nasedkin) und beim Moskauer Konservatorium (bei Frau Prof. Nikolaewa und Herrn Prof. Woskresenski). Juri Bogdanow hat u. a. fol- gende Auszeichnungen bei Internationalen Musikwettbewerben erhalten: 3. Preis beim Internationalen J.S.Bach Musikwettbewerb in Leipzig 1992 2. Preis beim Internationalen F. Schubert Musikwettbewerb in Dortmund 1993 3. Preis beim Internationalen F. Mendelssohn Musikwettbewerb in Hamburg 1994 1. Preis beim Internationalen F. Schubert Musikwettbewerb in Wien 1995 Konzertreisen führen ihn durch Russland, Österreich, Australien, Deutschland, Canada, Holland, Norwegen, Nord Korea, Frankreich, MUSIK 105 > < 106 107 > Schweiz und Japan. Auch bei zahlreichen Musikfestivals, wie z.B. »April Frühling« in Pjöngjang oder Skrjabin-Festival in Moskau hat er gespielt. Seit 1997 ist J. Bogdanow Solist der Moskauer Staatlichen Philharmonie. Als Solist hat er unter folgenden Dirigenten wie W. Ponkin, P. Sorokin, W. Dudarowa, S. Skripka, E. Serow, I. Goritski, M. Bernardi, A. Politkow und mit folgenden Orchestern gespielt: Moskauer Rundfunkorchester, Moskauer Philharmonisches Orchester, Deutsche Kammerakademie, Calgary Philharmonic und Moskauer Staatliches Sinfonieorchester. Seine CD mit Werken von F. Schubert wurde vom Schubert-Institut in Wien als die beste Schubert-Aufnahme 1996 ausgezeichnet. Der Pianist hat auch eine aktive pädagogische Tätigkeit inne – z.B. einen Lehrauftrag bei dem Musikinstitut Ippolitow-Iwanow in Moskau. J. Bogdanow hat als Jury-Mitglied bei mehreren Internationalen Musikwettbewerben mitge- wirkt. Er unterrichtete Meisterkurse in Russland und im Ausland. Er ist ein Mit-Gründer und Vizepräsident vom Musikfonds »Artobolewskaja«. Teresa Trauth Geboren 1975 in Altenburg (Sachsen), aufgewachsen in Berlin, besuchte sie dort die Hochschule für Schauspielkunst »Ernst Busch«. Ihr erstes Engagement hatte sie am Landestheater Tübingen von 1999 bis 2OO1, dann wechselte sie für eine Spielzeit ans Staatstheater Kassel und von dort zum Badischen Staatstheater Karlsruhe. Rockkonzert рок-концерт Va-Bank Alexander F. Sklyar (Gitarre, Gesang), Alik Ismagilov (Bass, Gesang), Egor Nikonov (Gitarre, Gesang), Andrei Belizov (Schlagzeug) Eintritt: 15 D VVK zuzügl. Gebühr, an der Abendkasse 18 D Vor 20 Jahren vom Gitarristen und Sänger Alexander F. Sklyar ge- gründet, ist Va-Bank eine der führenden und interessantesten Bands der Moskauer Alternative-Szene. Die Band hat viele verschiedene Stilistiken durchexerziert, die auch heute noch alle in ihrer stets aktuell gebliebenen Musik durchhörbar sind. In der jüngsten Zeit ist jedoch die betont harte und aggressive, zeitweise punkige Spielweise früherer Tage einem eher akustischen und melodischen Gewand gewichen. Zwischen Hardrock, New Folk und einem osteuropäischen Romanti- zismus ignorieren Va-Bank die klassischen Grenzen des Rock-Genres, sind so für unterschiedliche Geschmäcker interessant, immer für eine Überraschung gut und niemals langweilig. In ihrer Heimat füllen Va- Bank Stadien, Hallen und Clubs, aber auch im europäischen Ausland wie Skandinavien, Deutschland oder Frankreich tourte das Quartett in den vergangenen Jahren mit großem Erfolg, gelegentlich auf Tour mit Bands wie The Stray Cats, der Rollins Band, Biohazard oder Rage Against the Machine. > Do, 4. Mai 2006 20.30 Uhr Kulturzentrum Tollhaus Schlachthausstr. 1 Info-Tel. (0721) 96 40 50 MUSIK > VA-BANK < 108 Streichquartettabend Струнный квартет – концерт Mit Werken deutscher Komponisten für russische Auftraggeber Josef Haydn Quartett für 2 Violinen, Viola und Violoncello (1732 - 1809) op. 33 Nr. 5 G-Dur (dem Großfürsten Pawel Petrowitsch gewidmet) Sergei Prokofjew Quartett für 2 Violinen, Viola und Violoncello (1891 - 1953) op. 50 h-Moll Pause Ludwig van Beethoven Quartett für 2 Violinen, Viola und Violoncello (1770 - 1827) op. 59 Nr. 3 C-Dur (dem Fürst Andrej Rasumowski gewidmet) Janos Ecseghy, 1. Violine Diana Drechsler, 2. Violine Michael Fenton, Viola Alexander Kaschin, Violoncello Eintritt: 15 D / 10 D ermäßigt Das Interesse russischer Adliger für die deutsche Musik führte nament- lich in der Zeit der Klassik zu bedeutenden Auftragswerken, darunter die berühmten »Russischen Streichquartette« von Joseph Haydn, und die so genannten Rasumowsky-Quartette op. 59 von Ludwig van Beethoven. Haydn schrieb seine Quartette op. 33 für den 1781 in Wien weilenden Großfürsten Pawel Petrowitsch. Mit diesen Stücken schuf der Komponist Streichquartette eines völlig neuen Typs (»...auf eine ganz neue beson- dere Art...«): Die Kopfsätze haben eine Durchführung und folgen der Sonatenhauptsatzform. Das zuvor übliche Menuett ersetzte Haydn durch ein Scherzo. Die »Russischen Quartette« erregten großes Aufsehen. Mozart schrieb nach Haydns Vorbild sechs Quartette, darunter das so genannte »Dissonanzen-Quartett«. Beethovens Quartette op. 59 sind dem Grafen Andreas Kyrillowitsch Rasumowsky gewidmet, dem russischen Gesandten am österreichi- schen Hof, der als Freund und großzügiger Förderer Beethovens in die Musikgeschichte einging. Der Graf, selbst ein nicht unbegabter Geiger, hatte Mozart noch persönlich gekannt und war von Haydn in das Quartettspiel eingeweiht worden. 1808 richtete er in seinem Palais ein ständiges Streichquartett ein, in dem er selbst die zweite Geige spielte und dessen Primarius der berühmte Ignaz Schuppanzigh war. Gleichsam > Sa, 6. Mai 2006 19 Uhr ZKM|Zentrum für Kunst und Medientech- nologie Lorenzstr. 19 Musik-Kubus Ticket-Tel. (0721) 93 33 33 als Verbeugung vor seinem Auftraggeber verwendete Beethoven russische Motive. Die beiden ersten Quartette der Reihe stießen bei der Presse auf Kritik: Sie seien »Sehr lang«, schrieb die Allgemeine musikalische Zeitung 1807, »und schwierig, tiefgedacht und trefflich gearbeitet, aber nicht allgemein fasslich«. Dagegen genoss das dritte Rasumowsky-Quartett von Anfang an größere Beliebtheit, die bis heute andauert – die Fuge des letzten Satzes diente lange Zeit im Fernsehen als Erkennungsmelodie des »Literarischen Quartetts«. Auch im russischen Musikleben des 19. Jahrhunderts, das sich vorwie- gend in wohlhabenden Bürgerhäusern abspielte, bildete das Quartettspiel einen Hauptbestandteil ambitionierter Übungen und Aufführungen. So berichtet Nikolai Rimsky-Korsakow über die häuslichen Kunstabende bei dem Verleger Belaev, der selbst ein mittelmäßiger Pianist war, über konsequent gestaltete Programme: »Meist wurde mit einem Quartett von Haydn begonnen, dann folgten Mozart, Beethoven und endlich ein Quartett der nachbeethovenischen Periode. Wenn an einem gegebenen Freitage mit dem ersten Quartett von Haydn begonnen worden war, kam am nächsten das zweite an die Reihe usw., bis man beim letzten angelangt war, dann begann man wieder von vorne«. Die ausgiebigen Musikabende endeten zumeist in nicht minder ausgiebigen Zechgelagen, bisweilen floss der Champagner in Strömen, um ein neues Werk zu begießen. Diana Drechsler Diana Drechsler, geboren 1972, erhielt ihren ersten Violinunterricht mit 8 Jahren an der Hoyerswerdaer Musikschule. Später studierte sie an der HfM »Franz Liszt« Weimar bei Prof. Ute Suckow sowie in Würzburg bei Prof. Klaus Lieb und erhielt dort im Jahr 2000 ihr Meisterklassendiplom. Während Ihres Studiums war sie bereits Praktikantin der Violinen bei den Nürnberger Symphonikern und am Staatstheater Kassel. Darüber hinaus bekam die Geigerin als Mitglied diverser Kammerensembles wich- tige musikalische Impulse durch Henry Meyer (La Salle Quartett) sowie in Meisterkursen beim Rosamunde-Quartett und dem Voces-Quartett. Diana Drechsler ist seit 1998 2. Geigerin in der Badischen Staatskapelle Karlsruhe. Seither widmet sie sich in vielseitigen Ensembles der Kammermusik, so ist sie Mitbegründerin des Düsseldorfer Trio Tanguero und Mitglied im Ensemble Sorpresa Karlsruhe. MUSIK 109 > < 110 Michael Fenton Michael Fenton, geboren in Hong Kong, aufgewachsen in Oakland, Kalifornien, spielte zunächst Klavier und Geige, bevor er zur Bratsche wechselte. Er studierte an der University of California, Berkeley und am Oberlin Conservatory in Ohio. Darauf folgten zwei Jahre Aufbaustudium bei Prof. Kim Kashkashian am New England Conservatory in Boston. 2002 erhielt er ein Fulbright-Stipendium und kam nach Deutschland, um sich bei Prof. Wolfram Christ in Freiburg weiterzubilden. Er nahm an zahlreichen Meisterkursen in Europa und Amerika teil und hat von der Lehre erfahrener Künstler(innen) wie Nobuko Imai, Karen Tuttle und Hartmut Rhode viel gelernt. Sommerakademien besuchte er auch regelmäßig, wie z.B. das Interlochen Arts Camp, die Schleswig-Holstein Orchesterakademie und das Tanglewood Music Center. Als Kammermusiker ist er aktiv im In- und Ausland. Er spielt oft in der Kammermusikreihe am Badischen Staatstheater und machte im Herbst 2005 eine Konzertreise durch Chile mit den Heidelberger Kammersolisten. Als Bratschist des Quadriga-Quartetts war er bei Aufnahmen für den SWR sowie für den CD-Verlag Hänssler Classic beteiligt. Auch beim Label Naxos ist er mit der Holst-Sinfonietta und der Musik Joseph Schwantners zu hören. Seit 2003 ist er stellvertretender Solo-Bratscher bei der Badischen Staatskapelle Karlsruhe. Janos Ecseghy Janos Ecseghy, geb. 1972 in Ludwigshafen a. Rh., erhielt mit 6 Jahren seinen ersten Violinunterricht beim Vater. 12-jährig debütierte er mit Orchestern in Deutschland und Spanien. Nach einem Vorstudium bei Prof. Roman Nodel an der Hochschule in Mannheim trat er das Studium in Freiburg an. Seine Lehrer dort waren Prof. Wolfgang Marschner und Prof. Nicolas Chumachenco. Nachdem er sein Studium mit dem Künstler- ischen Examen abschloss, wurde er im März 1998 an die Staatskapelle Dresden engagiert. Seit Sept. 2002 ist er 1. Konzertmeister am Badischen Staatstheater Karlsruhe. Er besuchte Meisterkurse bei den Professoren Menahem Pressler, Franco Gulli, Thomas Brandis, Siegmund Nissel (Amadeus Quartett) und Herman Krebbers. Janos Ecseghy tritt regelmä- ßig international als Solist und Kammermusiker auf. Landesjugendorchester Baden-Württemberg Молодежный оркестр земли Баден- Вюртемберг Michail Glinka Ouverture zu »Russlan und Ludmilla« (1804 - 1857) Peter Tschaikowski Valse Scherzo für Violine und Orchester (1840 - 1893) op. 34 und Konzertfantasie »Romeo und Julia« Modest Moussorgski »Die Nacht auf dem kahlen Berge« (1839 - 1881) Alexander Arutunian Konzert für Trompete und Orchester (* 1920) Alexander Jussow, Violine Andre Schoch, Trompete Leitung: Christoph Wyneken Eintritt: 15 D / 10 D ermäßigt Für Mitglieder des Fördervereins LJO 50 % Ermäßigung Alexander Jussow wurde 1988 als Sohn einer Musikerfamilie in Kiew (Ukraine) gebo- ren. Mit fünf Jahren erhielt er seinen ersten Geigen-unterricht vom Vater. Von 1997 bis 2000 war er Schüler der Begabten Klasse in der Stuttgarter Musikschule. Mit elf Jahren hatte er die Aufnahmeprüfung an der Staatlichen Hochschule für Musik Karlsruhe bestanden und wurde in die Violinklasse von Prof. J. Rissin aufgenommen. Er ist mehrfacher Preisträger beim Wettbewerb »Jugend Musiziert«. In den Jahren 2001 und 2004 gewann er auf Regional-, Landes- und Bundesebene in der Wertung Violine solo den 1. Preis mit Höchstpunktzahl. Für die herausragenden Leistungen bekam er jeweils einen Sonderpreis der Deutschen Stiftung Musikleben. Ebenfalls bekam er Preise bei mehreren internationalen Wettbewerben verliehen, u.a. beim 42. Kocian-Wettbewerb 2000 in Tschechien, beim »Rovere d’Oro Giovanni Talenti« 2003 in Italien sowie beim Louise-Hen- riette-Wettbewerb 2004 in Berlin. > So, 7. Mai 2006 11.30 Uhr Konzerthaus am Festplatz Info-Tel. (0711) 2 18 51 15 MUSIK > CHRISTOPH WYNEKEN 111 > < 112 Der junge Künstler wirkte mit großem Erfolg als Solist mit verschie- denen Orchestern, darunter mit dem Süddeutschen Kammerorchester, dem Jugendkammerorchester Stuttgart, dem Sinfonieorchester des Konservatoriums Nancy (Frankreich) und dem Philharmonischen Orchester der Stadt Kielce (Polen). Ebenso erfolgreich waren seine Auftritte im Duo mit seinem Bruder André am Klavier. Er wurde zu Rundfunk- und Fernsehaufnahmen beim SWR eingeladen und wirkte bei verschiedenen CD-Produktionen mit. Seit Herbst 2001 ist er Mitglied im Landesjugendorchester Baden-Württemberg. Don Kosaken Chor Wanja Hlibka Хор Донских казаков Вани Хлибки Leitung: Wanja Hlibka Eintritt: 24 D im Vorverkauf Unter der Leitung von Wanja Hlibka gibt der Solistenchor ein Kon- zert mit liturgischen Gesängen und sakralen Werken der russisch-ortho- doxen Kirche, mit weltberühmten russischen Volksweisen und klassischen Chorwerken, unter anderem von Bach-Gounod, Bortnijanskij, Tschaikowskij, Rachmaninoff, Glinka, Rimskij-Korsakow u.v.m. Ein Leckerbissen für Freunde einfühlsamen Chorgesangs und atemberaubender Klangkulisse. Ursprung Der Don Kosaken Chor Wanja Hlibka ist aus dem weltberühmten Original Don Kosaken Chor Serge Jaroff entstanden und ist legitimer Nachfolger des weltberühmten Original-Chores. Serge Jaroff gründete den Chor 1921 und verstarb 1985 in seiner Wahlheimat USA. In dieser Zeit waren es mehr als 10.000 Auftritte, mit denen der Chor sein Publikum weltweit begeisterte. Als Schüler Jaroffs hat Wanja Hlibka 1991 den Chor neu formiert und um weitere Spitzensolisten erweitert. Er sang von 1967 bis zur Chorauflösung 1979 als jüngster Solist im Original-Chor von Serge Jaroff und prägte diesen Chor bis zum letzten Konzert entscheidend mit. Hlibka fühlt sich daher der Tradition des Ensembles besonders ver- pflichtet und führt das musikalische Erbe seines Lehrmeisters in dessen Sinne fort. Impulse In dieser Zeit bekam er von Serge Jaroff die wichtigsten künstlerischen Impulse vermittelt, einen Chor in seinem Sinn zu leiten und den beson- deren, unvergleichlichen Sound dieses damaligen Chores zu erhalten. So gewann er u.a. Juri Shur, Anatoli Babykine, Oleg Kulyeshov, und Gen- nadiy Bryginets von den Staatsopern Moskau, Kiew, Lvov und Odessa. Diese Formation besteht aus bis zu 16 hochkarätigen Spitzensolisten, die einen fulminanten Chorklang und brillante Solovorträge garantieren. Das Repertoire ist fast identisch mit dem des Original-Chores, die Chorsätze sind ausschließlich handgeschriebene Partituren Serge Jaroffs, aus dessen privater Musikbibliothek, und wurden von Wanja Hlibka für seinen Chor bearbeitet. Klangfarben Unnachahmlich ist das einzigartige Spektrum von Klangfarben, begin- nend mit der spielerischen instrumental klingenden Untermalung eines Soloparts, bis hin zu einem stimmgewaltigen orchestralen Gesamtklang, der einem den Eindruck vermittelt, einen weitaus größeren Chor vor sich zu haben. Das Solistenensemble gastiert regelmäßig in allen großen Konzerthäusern und Kathedralen Europas. MUSIK > ANDRE SCHOCH > Mi, 10. Mai 2006 20 Uhr Evangelische Stadtkirche am Marktplatz Info-Tel. (0721) 2 83 42 > DON KOSAKEN CHOR WANJA HLIBKA > WANJA HLIBKA 113 > > ALEXANDER JUSSOW < 114 Komponistenportrait Dmitri Schostakowitsch Портрет композитора: Дмитрий Жостакович III. Karlsruher Komponistennacht Kinderkonzert Werke von Dmitri Schostakowitsch gespielt von Jungen Karlsruher Instrumentalisten Suite Nr. 1 op. 38 für Jazzorchester (1934) Eintritt frei Vortrag von Dr. Michael Heck, Kulturreferent der Stadt Karlsruhe Orchesterkonzert mit Moderation »Vorwort« op. 123 für Bass und Klavier (1966), Konzert Nr. 1 op. 35 c-moll für Klavier, Trompete und Streichorchester (1933), Kammersinfonie op. 110a für Streichorchester (nach dem Streichquartett Nr. 8) Eintritt: 15 D / 8 D ermäßigt Kammermusikkonzert mit Werkeinführung Sieben Romanzen op. 127 (1967) für Sopran und Klaviertrio, Klaviertrio Nr. 2 op. 67 e-moll (1944), Sonate für Viola und Klavier op. 147, C-Dur (1975) Kalle Randalu, Klavier Laura Vukobratovic, Trompete Sopran, N.N. Bass, N.N. Solisten der Kammerphilharmonie Kammerphilharmonie Karlsruhe (Konzertmeisterin Martina Bartsch) Carsten Wiebusch, Dirigent Junge Karlsruher Instrumentalisten Meinhard Saremba, Moderation Eintritt: 10 D / 6 D ermäßigt Kombikarte für Orchester- und Kammermusikkonzert 20 D / 12 D ermäßigt Dmitri Schostakowitsch Die Bratschensonate Film Regie: Semjon Aranovitsch und Alexander Sokurov Eintritt: 5,50 D / für Besucher des Orchester- und Kammermusikkonzerts Eintritt frei > Fr, 12. Mai 2006 18 Uhr Albert-Schweitzer- Saal Reinhold-Frank- Str. 48 a Info-Tel. (0721) 9 20 35 18 19 Uhr Christuskirche Riefstahlstr. 2 am Mühlburger Tor 21.30 Uhr Christuskirche 23.15 Uhr Das Kino im PrinzMaxPalais Karlstr. 10 Garteneingang Akademiestr. MUSIK > KAMMERPHILHARMONIE KARLSRUHE 115 > < 116 MUSIK > DMITRI SCHOSTAKOWITSCH Komponistenportrait Dmitri Schostakowitsch Die dritte Karlsruher Komponistennacht in der Christuskirche am Freitag, dem 12. Mai 2006, ist Dmitri Schostakowitsch gewidmet, dessen 100. Geburtstag in diesem Jahr gedacht wird. In vier Programmblöcken werden charakteristische Werke des russischen Musikers vorgestellt, dem es gelang, trotz zahlreicher Widerstände durch den Terror der Stalinzeit, die Repressalien der nachfolgenden sowjetischen Machthaber und die see- lischen Krisen der inneren Emigration seine künstlerische Integrität zu wahren. Zum Auftakt bietet das Kinderkonzert (um 18.00 Uhr im Albert- Schweitzer-Saal) frühe Werke von Schostakowitsch u.a. für Jazzorchester. Ein Vortrag des Kulturreferenten der Stadt Karlsruhe Dr. Michael Heck, leitet das Orchesterkonzert ein (19.00 Uhr in der Christuskirche). Carsten Wiebusch, Kantor und Organist der Christuskirche Karlsruhe und die Kammerphilharmonie Karlsruhe machen sich Schostakowitschs Bekenntnis »Die Melodie ist die Seele der Musik« zu Eigen und präsen- tieren die Kammersinfonie op. 110 a für Streichorchester, die nach dem autobiographisch geprägten 8. Streichquartett von Schostakowitsch ent- stand; ferner dessen selbstironisches »Vorwort zu meinem Gesamtoeuvre und einige kurze Gedanken hinsichtlich dieses Vorworts« sowie das popu- läre Konzert Nr. 1 op. 35 für Klavier, Trompete und Streichorchester mit der renommierten Trompetensolistin Laura Vukobratovic und dem inter- national gefragten Pianisten Kalle Randalu. Durch die Repressalien des Sowjetstaates sah sich Schostakowitsch gezwungen, durch raffiniert eingesetzte musikalische Chiffrierungen seine künstlerischen Ideale zu verwirklichen. Dies dokumentiert das Kammermusikkonzert (21.30 Uhr in der Christuskirche), in dem Solisten der Kammerphilharmonie und Gäste das Klaviertrio Nr. 2 op. 67, den Zyklus von sieben Romanzen nach Versen von Aleksander Blok op. 127 sowie die Sonate für Viola und Klavier op. 147 interpretieren. Anschließend ist im Kino des Prinz-Max-Palais der Film die Bratschensonate (23.15 Uhr) zu sehen. Schostakowitschs letzte Komposition ist Ausgangspunkt für dieses 80-minütige Filmportrait, das 1980 entstand und bis 1986 in der UdSSR verboten war. Alexander Sokurov vollendete das von Semion Aranovitsch begonnene Projekt in dem Dokumentaraufnahmen verknüpft werden mit Schostakowitschs Lebensweg und seiner entlarvenden Musik. Durch das Programm des Abends führt der Musikschriftsteller Meinhard Saremba. Während der Besuch des Kinderkonzertes kostenlos ist, können für die anderen Programmteile Einzelkarten oder eine Kombikarte erwor- ben werden. Für Besucher des Orchester- oder Kammerkonzertes ist der Eintritt zum Film frei. Weitere Informationen unter www.europaeische-kulturtage.de 117 > < 118 LITERATUR / VORTRÄGE & LESUNGEN < WLADIMIR KAMINER 119 > < 120 Moskau: Der Exerzierplatz des neuen Menschen Москва – учебный плац нового человека Die Künstler als Avantgarde der Gesellschaft 1917 – 1936 Vortrag von Dr. Eckhart Gillen, Museumsdienst Berlin Eintritt frei Eckhart Gillen, geboren 1947 in Karlsruhe. Studium der Kunstgeschich- te, Germanistik, Anglistik und Soziologie in Heidelberg und Berlin. 1966- 1972, Promotion in Kunstgeschichte. Ausstellungen und Publikationen zur Kunst des 20. Jahrhunderts, u.a. »Zwischen Revolutionskunst und Sozialistischem Realismus. Kunstdebatten in der Sowjetunion von 1917 bis 1934« (zusammen mit Hubertus Gaßner); »Deutschlandbilder – Kunst aus einem geteilten Land«; »Wahnzimmer Deutschland« und »Das Kunstkombinat DDR. Zäsuren einer gescheiterten Kunstpolitik« (Köln 2005). Mitglied der Internationalen Assoziation der Kunstkritiker (AICA); Bürgerpreis zur deutschen Einheit in der Kategorie »Vielfalt in der Einheit« für Kulturelle Initiativen (Oktober 2003). Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Museumsdienst Berlin (MD Berlin). Moskauanhänger und Moskaufeinde im Kalten Krieg Мосв любящие Мосв ненавидящие Vortrag von Vladimir Fisera Eintritt frei Seit Oktober 1917 wurde die neue russische Hauptstadt Moskau als »der Kreml« mit seinen Türmen, die nun von Granaten in Form von roten Sternen und nicht mehr von orthodoxen Kreuzen dominiert wurden, dargestellt. Abwechselnd haben jeweils die Pazifisten, die Schöpfer der Moderne, die Anhänger des Plans, die Antifaschisten, die Slawen, die von Rassenvernichtung bedrohten Juden und die jungen Stalinisten der Nach- widerstandszeit in den 30er die Stadt als »Licht im Osten« (Jules Romain) bezeichnet. Vladimir Claude Fisera Historiker, Politologe, Übersetzer von Gedichten aus slawischer und englischer Sprache. Als Dichter unter dem Namen Claude Vancaux be- kannt. Lange Zeit war er Redakteur bei der Lettre Internationale, bei den Diagonales Est Ouest, und beim Journal of Area Studies; zur Zeit koordi- niert er die Zeitschrift Histoire et Anthropologie/Le détour. > Mo, 24. April 2006 20 Uhr PrinzMaxPalais Literaturhaus Karlstr. 10 Info-Tel. (0721)133-4087 > Do, 27. April 2006 19 Uhr Centre Culturel Franco-Allemand Kaiserstr. 160 - 162 Info-Tel. (0721) 16 03 80 Moskau – Napoleon – Europa Москва – Наполеон – Европа eine literarisch-musikalische Collage Idee, Konzeption und Sprecherinnen: Rita Fromm und Dr. Françoise Hammer Musikalische Gestaltung und Interpretation: Prof. Sontraud Speidel Kooperationspartner: Literarische Gesellschaft Karlsruhe, Badische Bibliotheksgesellschaft Karlsruhe Eintritt: 8 D / 5 D ermäßigt Moskau 1812, ein Wendepunkt in der europäischen Geschichte! Davon berichtet die TextMusikCollage. Sie erzählt vom Leben in der »Wunderstadt«, schildert den spannungsreichen Aufstieg der Stadt »zum Dritten Rom« und ihre europäische Bedeutung. »Beim Anblick dieser goldenen Stadt, dieses Diamantenknotens zwischen Asien und Europa, dieses glanzvollen Zusammentreffens von Luxus, Kunst und Sitten der zwei schönsten Teile der Welt, blieben wir ste- hen, wie von einer stolzen Bewunderung benommen.« (Augenzeuge der Grande Armée in Moskau, 14.Sept. 1812) »Ich habe die Wunderstadt nur zwei Tage gesehen. Mir deuchte ich sah Asien: Armut und Pracht,... der Kreml mit seinen goldenen Toren, Türmen und Zinnen. Dazu das ungewöhnliche Wimmeln der Menschen in jener außerordentlichen, wild bewegten Zeit. Ich konnte nichts sehen in zwei Tagen, ich konnte nur staunen.« (Ernst Moritz Arndt) »Denn das Alte Rom ist gefallen durch die apollinarische Häresie. Das zweite Rom, das ist Konstantinopel, ist von den Hagarsöhnen, den gottlosen Türken, unterjocht. Dein großes Reich, o frommer Herrscher, das Dritte Rom, überragt sie alle an Frömmigkeit, und alle frommen Reiche sind allein in deinem vereint, und du allein wirst unter dem Himmel christlicher Car genannt in der ganzen Welt bei allen Christen.« (Urkunde von 1589) Mit dem Einmarsch Napoleons kam 1812 die schreckliche Vernichtung: »Die Stadt stand in Flammen. Kein Wasser, keine Pumpen in der ganzen Stadt. Bei Tagesanbruch des 17. September lagen nur noch Trümmer und Asche, wo einst eine prachtvolle Stadt stand.« (Albrecht Adam) > Fr, 28. April 2006 20 Uhr PrinzMaxPalais Literaturhaus Karlstr. 10 Weiterer Termin am 19. Mai 2006 20 Uhr Info-Tel. (0721)133-4087 LITERATUR / VORTRÄGE & LESUNGEN 121 > < 122 LITERATUR / VORTRÄGE & LESUNGEN »Trotz aller Poesie erreichen alle Darstellungen des Brandes von Troja niemals die Wirklichkeit des Brandes von Moskau.« (Napoleon) »Der Einzug Napoleons in Moskau mit all seinen Folgen bildet einen Abschnitt in der Weltgeschichte.« (Herzog Eugen von Württemberg, 1812 Offizier im russischen Militärdienst gegen Napoleon) Napoleons Rückzug aus dem zerstörten Moskau und seine Niederlagen führen durch den Wiener Kongreß zu einer Neuordnung Europas. Moskau erstarkt wieder und steigt wie ein Phönix aus der Asche. Die TextMusikCollage enthält Augenzeugenberichte, Briefe und Tagebücher von russischen, deutschen und französischen Autoren. Zu Worte kommen u.a. der Gouverneur von Moskau Graf Rostopschin, der Dichter Kotzebue, die Schriftstellerin Germaine de Staël, der Berater des Zaren Freiherr vom Stein sowie Zar Alexander I., Napoleon, einfa- che Beobachter und sogar ein »Sonntagsdichter«. Kompositionen von Peter Tschaikowski (1840-1893) 1812 (Ouverture solennelle) op. 49. Für Klavier zu zwei Händen gesetzt von Stefan Esipoff Aus den »Jahreszeiten«: »Oktober« (Herbstlied) Michail Glinka (1804-1857) Variationen a-moll über ein russisches Lied Ludwig van Beethoven (1770-1827) Auszug aus dem letzten Satz der 9. Sinfonie d-moll op. 125 in der Transkription für Klavier von Franz Liszt (1811-1886) Maria Szymanowska (1789-1831) Polonaise f-moll Louise Farrenc (1804-1875) Air russe varié op. 17 verwandeln die vorgetragenen Schilderungen zu einem bildhaften Hören. Die literarisch-musikalische Lesung bietet Raritäten aus Literatur und Musik. Dauer: ca. 90 Minuten ohne Pause Rita Fromm seit 1985 als freiberufliche Seminarleiterin und Dozentin in der Erwachsenenbildung tätig, konzipiert und leitet Seminare und Workshops zur Frauengeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts sowie zur Gesell- schaftspolitik. Seit 1989 schreibt sie Textbücher für literarisch-musikali- sche und szenische Lesungen; darin porträtiert sie bekannte und weniger bekannte Persönlichkeiten der Frauengeschichte und integriert Musik von Komponistinnen. Von Musik untermalt und begleitet, gewinnen die gespro- chenen Worte eine enorme Intensität. Bettina von Arnim – ein Leben zwischen Romantik und Revolution; Louise Otto-Peters – ein Leben für Frauenrechte; »Flammend stieg die junge Morgensonne empor, himmlisch die junge Freiheit« – ein literarisch-musikalisches Porträt über Mathilde Franziska Anneke; »Wir wollen unser Theil verdienen...« – zur Geschichte der Frauenerwerbsarbeit; »Aus dem Salon auf die Barrikade« – freche Frauen einst und jetzt; »Wenn die Zeiten gewaltsam laut werden ...« – von Bürgerinnen, republi- kanischen Weibern und Freischärlerinnen in der Revolution von 1848/49; »Mein Geist macht sich Luft in Worten ... und mein Herz in Tönen« – unangepaßte Frauen im Biedermeier und der Gründerzeit; »Der Geist weht, wo er will...« – gesprochene und musikalische Fragmente zur Malerei und Literatur der 1960er und 1970er Jahre; Dem Dichterfürsten entgegnen ... Frauenstimmen aus der Goethezeit; »Fesseln will man mich am eignen Herde, unsre Sehnsucht nennt man Wahn und Traum! – Frauenstimmen SCHILLERn in Literatur und Musik. Seit Dezember 2002 trifft sie gemeinsam mit Ana Maria Campistrús die Musikauswahl. Einige dieser Collagen haben beide als CDs produzieren lassen. Seit 1999 erarbeitet Rita Fromm mit Dr. Françoise Hammer Collagen, z.B. »Freiheit als Skandal« - aus dem Leben der Louise Aston und George Sand; »Über Weiber, die da Herren im Hause sind...« – Frauenalltag im Spätmittelalter; »Mit der Hutschachtel auf den Spuren der Europa« – Reiseerfahrungen deutscher und französischer Frauen im 19. Jahrhundert; Die Grenzen überwinden ... neue Begegnungen mit Annette Kolb, René Schickele, Elly Heuss-Knapp, Louise Weiss; Istanbul - Sonne, Mond und Sterne. Multimedial inszenierte Begegnungen am Bosporus. Ihr Lebensmotto: Aus der Geschichte für die Zukunft lernen ... Neues wagen! 123 > < 124 125 > LITERATUR / VORTRÄGE & LESUNGEN Dr. Françoise Hammer in Frankreich (Bretagne) geboren, hat die französische und deutsche Staatsangehörigkeit und ist heute in Karlsruhe zu Hause. Nach einem Studium der Sprachwissenschaft, Germanistik und Romanistik promovier- te sie in Deutschland zum Dr. phil. Ihre vielseitige berufliche Erfahrung umfaßt Universitätslehre, Unterricht in der Übersetzer- und Erwachsenen- Ausbildung in der Lehre (z.B. im Programm »Lerne die Sprache des Nach- barn«), eigene Tätigkeit als Übersetzerin und Dolmetscherin wie auch wissenschaftliche Publikationen über deutsch-französische Sprach- und Kulturvergleiche. Ihr Ziel ist es, Brücken zu einem besseren Miteinander zu schlagen, so in ihrer interkulturellen Arbeit als Vorstandsmitglied der Deutsch-Französischen Gesellschaft und im Beirat der Literarischen Ge- sellschaft Karlsruhe. Ihr besonderes Interesse für die Situation der Frau in Deutschland und Frankreich hat zur Beschäftigung mit George Sand und Louise Aston geführt sowie zur ersten Zusammenarbeit mit Rita Fromm. Ihr Grundsatz im beruflichen und privaten Leben: Gegensätze aufde- cken und verstehen helfen. Sontraud Speidel studierte bei Irene Slavin und Yvonne Loriod-Messiaen in Karlsruhe, Branka Musulin in Frankfurt, Stefan Askenase in Brüssel und Géza Anda in Luzern. Sie ist Preisträgerin nationaler und internationaler Wettbewerbe (u.a. 1. Preis Internationaler Johann-Sebastian-Bach-Wettbewerb Washington/ USA, Jackson Prize des Boston Symphony Orchestra für Neue Musik). Fernsehauftritte, Konzerte und Meisterklassen führten sie durch Europa, in die USA, nach Kanada, Israel, Japan, Korea, Taiwan und Brasilien. Sie ist Professorin für Klavier, Leiterin der Klavierabteilung sowie der Studienkommission »Künstlerische Ausbildung« an der Hochschule für Musik Karlsruhe. Sie war Gastprofessorin u.a. an der Rubin Academy of Music in Tel Aviv, an der Université de Montréal in Canada, am Concervatorio di Bologna/Italien, an der Yehudi Menuhin School in England, an der Royal Academy of Music in London, an der Janácek-Musikakademie in Brno/ CSR, an mehreren Universitäten in Japan und Korea sowie »Distinguished Visiting Professor« an der California State University. Regelmäßig gibt sie Meisterkurse in Deutschland, Wien, Israel und Korea. Sie leitet das »PIANO-PODIUM Karlsruhe e.V.«, eine Vereinigung von fast 700 Mitgliedern, die junge Pianisten fördert und sich der Erfor- schung der Klaviermethodik widmet. Sie ist regelmäßig Jurymitglied bei nationalen und internationalen Wettbewerben. Mehrere zeitgenössische Komponisten haben ihr Werke gewidmet und Uraufführungen anvertraut. Im März 2000 wurde ihr von der Wiener Landesregierung das »Silberne Ehrenzeichen für Verdienste um das Land Wien« verliehen. Seit 2001 ist sie Musikdirektorin des neugegründeten Festivals »Clavissimo« in Seoul/Korea und seit 2002 Direktorin des International Piano Festival Taipeh/Taiwan. 2003 wurde ihr im Rathaus Wien die Goldene Josef-Dichler-Medaille ver- liehen. 2005 wurde Sontraud Speidel mit dem Bundesverdienstkreuz aus- gezeichnet. Die Kinder vom Arbat Дети Арбата Szenische Collagen von Peter M. Wolko mit Ausschnitten aus dem gleichnamigen Roman von Anatoli Rybakow und Live-Musik (Uraufführung) Aus dem Russischen von Juri Elperin Szenische Einrichtung und Bühne: Peter M. Wolko Musik: Judith Hafner Kostüme: Ulrike Wolko Es lesen und spielen: Ulrike Wolko, Selçuk Yurtsever-Kneer, Patrick Burkart (Sascha Pankratow) und Michael Müller Musik: Judith Hafner (Saxophon). Eintritt: 9,50 D / 7 D erm. / 6 D (Gruppen ab 15 Personen) > Sa, 29. April 2006 19 Uhr Theater »Die Spur« im Jubez am Kronenplatz Weitere Vorstellung am 30. April 2006 19 Uhr Info-Tel. (0721) 86 55 44 > THEATER »DIE SPUR«, Szenenphoto < 126 Theater »Die Spur« Das Theater »Die Spur« wurde im November 1961 von Peter M. Wolko als freie Gruppe gegründet. Das älteste, noch bestehende Amateur-Theater in Karlsruhe ist ein geschätzter Bestandteil der Kulturszene dieser Stadt sowie der von Baden-Württemberg. Es zählt zu den semiprofessionellen Bühnen dieses Bundeslandes. Es bringt pro Spielzeit zwei Inszenierungen sowie bis drei Wiederaufnahmen heraus und zeigt über 50 Aufführungen. Der Bühne gehören derzeit 17 Theaterleute an, die ihre kulturelle Arbeit neben der beruflichen Tätigkeit oder dem Studium ausüben. Sie verste- hen ihr künstlerisches Schaffen als Gegengewicht zum Alltag und leisten damit einen besonderen Beitrag zur Erreichung der Schlüsselkompetenz Kultur. »Die Spur« ist eine innovative Kleinbühne unter professioneller Leitung, deren Kompetenz und künstlerischer Anspruch sich nicht nur im Niveau des Spielplans, sondern auch in dessen breiter Palette mani- festieren. Der Spielplan spannte sich in den vergangenen 44 Jahren von Hans Sachs bis Heinrich Böll und enthält Stücke von Fernando Arrabal bis Thornton Wilder. Ein besonderes Augenmerk galt der Pflege des dra- matischen Schaffens von Günther Weisenborn, Anton Tschechow und Jean Tardieu. Als Grundtendenz des Spielplans hat sich eine Mischung aus absurden und zeitkritischen Stücken sowie anspruchsvoller Unterhaltung heraus kristallisiert. Daneben sind die Pflege des zeitgenössischen Kinder- und Jugendtheaters sowie des literarischen Kabaretts Spielplan- Schwerpunkte. Bei nationalen und internationalen Festivals vertrat »Die Spur« bis- her 56 mal die Kulturszene der Stadt Karlsruhe, des Landes Baden- Württemberg bzw. Deutschlands und wurde mehrfach ausgezeichnet. Das Theater hat in 44 Spielzeiten insgesamt 163 Inszenierungen herausge- bracht, davon 23 als Uraufführungen, 48 als Karlsruher Erstaufführungen und 40 im Kinder- und Jugendtheater. Die bisher 2200 Aufführungen sahen über 153 000 Zuschauer in sieben Staaten. Zu den Autoren: Anatoli Rybakow wurde am 14. 1. 1911 in Tschernigow (Ukraine) geboren. Er arbeitete als Transportingenieur, nahm am 2. Weltkrieg teil und zog mit der Roten Armee in Berlin ein. 1948 veröffentlichte er seinen ersten Roman und arbeitete danach als Schriftsteller. Er begann mit Abenteuergeschichten für Kinder, Produktionsromanen und gehörte zu den entschiedensten Befürwortern von Gorbatschows Reformpolitik der Perestroika. Weltbekannt wurde er mit dem Roman »Die Kinder vom Arbat« (1987, dt. 1988) und der Fortsetzung »Jahre des Terrors« (1989). Um die Veröffentlichung dieser Werke hatte er sich seit den sech- ziger Jahren mehrfach vergeblich bemüht. Sein späteres Schaffen ist durch die Auseinandersetzung mit ethischen Fragen gekennzeichnet. Charakteristisch für sein Werk ist die Einbettung von erfundenen Figuren in historische Ereignisse; teilweise begegnen diese Figuren realistischen Persönlichkeiten (z. B. J. Stalin). 1989 wurde Rybakow zum ersten Prä- sidenten des russischen PEN-Zentrums gewählt. Er starb 1998 und hin- terließ ein umfangreiches erzählerisches Werk, das in viele Sprachen übersetzt wurde. Peter M. Wolko, Diplom-Verwaltungswirt, Journalist, Pressereferent, Publizist, Re- feratsleiter sowie Theaterleiter, Autor, Regisseur, Schauspieler und Theater- pädagoge wurde am 11. 9. 1940 in Breslau geboren. Nach Schulbesuch in Halle/Saale, Berlin, Karlsruhe und Immenstaad gründete er 1961 in Karlsruhe das Theater »Die Spur«. Im Rahmen seiner beruflichen Tätig- keit in leitenden Führungsfunktionen veröffentlichte er als Autor bzw. Mit-Herausgeber 34 Publikationen und 80 Artikel in Fachzeitschriften. Daneben schuf er als Theatermacher 34 unveröffentlichte Bühnenfassungen und Bearbeitungen von Dramen, dramatisierte literarische Werke und ver- fasste Theaterpublikationen, auch zu theaterwissenschaftlichen Themen, war fast zehn Jahre Schriftleiter der Zeitschrift »Spiel & Bühne« und edierte im Eigenverlag von ihm verfasste Biografien und Fachbücher in Kleinauflagen. Zum Stück: Der Roman »Die Kinder vom Arbat« wurde in Moskau zu dem lite- rarischen Ereignis: Zum ersten Mal in der sowjetischen Literatur wird Stalin in Episoden dargestellt, die sein wirkliches Wesen offenbaren – ein kleinlicher, intriganter Machthaber, der unter Verfolgungswahn leidet und Andersdenkenden brutal nachstellt. Die szenischen Collagen von Peter M. Wolko handeln in den Jahren 1933 und 1934 und haben das Leben Sascha Alexander Pawlowitsch Pankratows in Moskau, sein »Vergehen« an der Hochschule für Verkehr, das Verfahren vor den Gremien der Hochschule sowie der Partei, seine Untersuchungshaft in Moskau und den Beginn der dreijährigen Verbannung in Sibirien zum Inhalt. Stalin und die anderen damaligen Parteibonzen erscheinen nur als Randfiguren. Wie im Roman beginnt die Handlung im traditionsreichen Moskauer Arbat-Viertel, wo der Protagonist und seine Freunde leben. Sie sind jung, verliebt und lebensfroh, Arbeiter und Studenten, die sich begeistert beim Aufbau des Sozialismus engagieren. Dann wird Sascha überraschend aus dem Komsomol ausgeschlossen, verhaftet und für drei Jahre nach Sibirien verbannt. Rybakow weiß sehr genau, wovon er redet; wie sein Held Sascha war er in Sibirien und kennt das Grauen jener Jahre. Er schrieb das Buch bereits während des Tauwetters der Chruschtschow-Ära. Es mussten jedoch mehr als 20 Jahre vergehen, bis Gorbatschows Reformpolitik die Sowjetunion zu verändern begann und der Roman erscheinen konnte. Das Buch ist eine mitreißende und bewegende Schilderung einer dunk- len Epoche der sowjetischen Geschichte. LITERATUR / VORTRÄGE & LESUNGEN 127 > < 128 Lesung mit Musik Чтение и музыка Kooperations-Veranstaltung der GEDOK Karlsruhe mit dem BBK Karlsruhe e.V. Eintritt frei Die Berliner Schauspielerin Johanna Krumstroh liest Texte der Schriftstellerin Marina Zwetajewa. Die aus Russland stammende Pianistin Angela Yoffe spielt u.a. Stücke von Galina Ustwolskaja Moskau als Exil В изгнании в Москве Vortrag von Prof. Wolfgang Leonhard Einer der letzten Zeitzeugen berichtet aus seiner Moskauer Exilzeit 1935 – 1945. Eintritt: 6 D / 4 D ermäßigt Wolfgang Leonhard Geboren am 16. April 1921 in Wien, lebte von 1935 bis 1945 in der Sowjetunion: 1940-41 Studium an der Moskauer Pädagogischen Hochschule für Fremdsprachen Herbst 1941 Zwangsumsiedlung in das Karaganda-Gebiet (Nordkasachstan) 1942-43 Ausbildung an der Kominternschule, der wichtigsten ideologisch-politischen Ausbildungsstätte für ausländische Kommunisten in der Sowjetunion ab 1943 Mitarbeiter des Nationalkomitees Freies Deutschland, Moskau Anfang Mai Rückkehr nach Berlin als Mitglied der Gruppe Ulbricht 1945 Juli 1945 bis Mitarbeiter der Abteilung Agitation und Propaganda des September Zentralkomitees der KPD (ab April 1946 SED) 1947 und Verfasser der Schulungsmaterialien 1947 bis Lehrer an der SED-Parteihochschule Karl Marx, Fakultät 1949 Geschichte. > So, 30. April 2006 17 Uhr BBK / Berufsver- band Bildender Künstlerinnen und Künstler Am Künstlerhaus 47 Info-Tel. (0721) 3 84 84 80 > Mi, 3. Mai 2006 20 Uhr PrinzMaxPalais Literaturhaus Karlstr. 10 Info-Tel. (0721)133-4087 Aus Opposition gegen die Sowjetunion floh Leonhard im März 1949 aus der Sowjetzone Deutschlands nach Jugoslawien. Er lebt seit Ende 1950 in der Bundesrepublik Deutschland als Kommentator für Fragen der Sowjetunion und des internationalen Kommunismus. Seit der Phase der Perestroika Gorbatschows besucht er regelmä- ßig die Sowjetunion, nach deren Zusammenbruch im Dezember 1991 Russland und andere GUS-Länder. Im Auftrag der OSZE war er mehr- fach als Wahlbeobachter in Nachfolgestaaten der Sowjetunion tätig. Orden und Ehrungen: Phi Beta Kappa, Yale University (1982), Bundesverdienstkreuz I. Klasse (1987), Ehrendoktorwürde der Universität Chemnitz (1998), Österreichischer Wissenschaftsorden I. Klasse (2002), Europäischer Wissenschafts-Kulturpreis (2004) Akademische Laufbahn und Tätigkeit: 1956 bis 1958 Post Graduate Studies am St. Antony`s College der Oxford University. 1963 bis 1964 Forschungstätigkeit als Senior Research Fellow am Institut für Russlandforschung der Columbia University, New York. 21 Jahre, von 1966 bis 1987, Lehrtätigkeit an der Historischen Fakultät der Yale University mit den Schwerpunktthemen: Geschichte der UdSSR seit 1917 und Geschichte der kommunistischen Weltbewegung außerhalb der Sowjetunion. Graduiertenseminare zu zahlreichen Themen aus den Bereichen Sowjetunion, sowjetische Außenpolitik und kommunistische Weltbewegung. Wolfgang Leonhard hatte Gastprofessuren an den Universitäten von Michigan (USA), Mainz, Trier, Kiel, Chemnitz und Erfurt. Veröffentlichungen: Exemplarisch seien hier genannt: - Die Revolution entläßt ihre Kinder, Köln 1955 ff. - Die Dreispaltung des Marxismus, Düsseldorf 1970 - Was ist Kommunismus? Wandlung einer Ideologie, München 1976 - Eurokommunismus, München 1978 - Spurensuche-40 Jahre nach Die Revolution entlässt ihre Kinder, Köln 1992 - Spiel mit dem Feuer. Russlands schmerzhafter Weg zur Demokratie, B.-Gladbach 1998 LITERATUR / VORTRÄGE & LESUNGEN 129 > < 130 Rund um den Roten Platz Вокруг Красной площади Ein literarischer Spaziergang durch Moskau mit Harald Schwiers Eintritt: 9,50 D mit Getränken Moskau ist in vielerlei Hinsicht eine der faszinierendsten Metropolen der Welt. Und es gibt eine Vielzahl literarischer Zeugnisse, die ein leben- diges Bild der Stadt über die Jahrzehnte und Jahrhunderte geben. Harald Schwiers kennt Moskau von einigen Theatergastspielen und hat eine per- sönliche Auswahl der schönsten Geschichten um Moskau und den Arbat zusammengestellt. Harald Schwiers Der Karlsruher Schauspieler, Moderator und Publizist hat sich als Badischer Geschichtenerzähler und Rezitator eine herausragende Stellung geschaffen. Der Fundus seiner Geschichten reicht vom ausgehenden Mittelalter bis in die Gegenwart, von Poesie bis Prosa, mit und ohne Mundart und erzählt vom Leben und den Menschen auf beiden Seiten und entlang des Rheins. Hier, wo man gerne gut ißt und trinkt, prägt die Freude am Leben auch einen sym-badischen Menschenschlag. Mit kabarettistischem Augenzwinkern schildert Harald Schwiers liebenswerte Typen, denen Weinstein näher steht als Nierenstein und die mit gleicher Kennerschaft und Genuss sich ein himmlisches Bier gönnen können... André Cabaret: ce qu´on entend sur la place rouge Андре Кабарэ: Что можно слышать на Красной площади Was einem auf dem Roten Platz zu Ohren kommt Lesung mit musikalischer Untermalung in französischer Sprache Dieser historische Roman ist ein Versuch, ein etwas weniger stereoty- pes Bild von Russland zu geben, als das der Fensehreportagen und das Gesamtbild eines Volkes zu zeichnen, dessen Lebens- und Denkweise nicht immer leicht zu verstehen ist. Die Lesung wird begleitet von russischer Gitarren- und Balalaika-Musik mit Youra, einem Musiker aus Paris. Eintritt frei Die russische Geschichte birgt eine Menge ungelöster Rätsel, so spricht man unter anderem von einem mysteriösen Apparat, der bereits Puschkin bekannt gewesen sein soll und augenscheinlich von ihm auch genutzt wurde. Dieses Buch zeichnet dessen verschlungene Pfade von Leningrad bis Stalingrad nach, schlägt zugleich einen Bogen von Alexander Puschkin bis Wladimir Putin. Im Dezember 1999 kommt am Ende einer langen im Verborgenen verlaufenden Entwicklung mitten in Moskau die Existenz dieses Apparats ans Tageslicht und sorgt für eine Sensation. Bedeutet dies für Russland das Ende eines historischen Kapitels – der Beginn einer neuen Ära – oder handelt es sich nur um einen politischen Coup? André Cabaret André Cabaret, geboren 1948 in Paris als Sohn eines französischen Vaters und einer russischen Mutter, arbeitete lange Zeit als Russischlehrer. Dieser Beruf erlaubte es ihm, parallel dazu seiner Leidenschaft für das Schreiben nachzugehen. Mit dreißig entstand sein erster Roman. Sein zweisprachiger Hintergrund prädestinierte ihn für Übersetzungsarbeit in Literatur, Film und Fernsehen. André Cabaret fühlt sich in verschiedenen Literaturgattungen wohl und veröffentlichte zwei Romane. Sein Roman »Ce qu’on entend sur la Place Rouge« (Was einem auf dem Roten Platz zu Ohren kommt) erschien 2004 bei Harmattan. > Fr, 5. Mai 2006 19 Uhr Centre Culturel Franco-Allemand Kaiserstr. 160 - 162 Info-Tel. (0721) 16 03 80 > Do, 4. Mai 2006 20.30 Uhr marotte- Figurentheater Kaiserallee 11 Info-Tel. (0721) 84 34 75 LITERATUR / VORTRÄGE & LESUNGEN > HARALD SCHWIERS 131 > < 132 133 > Georges Cabaret Georges Cabaret, Bruder des Autors, hat eine Ausbildung zum Konzertpianisten am Conservatoire supérieur in Paris absolviert. Er hält Vorträge zur Musikgeschichte und arbeitet mit Schulen zusammen. Es entstanden bereits zwei Kinderstücke. »Youra«, so sein Künstlername, hat sich auf russische Musik spezialisiert, spielt auch Gitarre und Balalaïka. Seine vierköpfige Band Russki Kabak hat bisher zwei CDs aufgenommen. Dmitrij Prigow: »Lebt in Moskau!« Дмитрий Прогов »В Москве можно жить!« Literaturcafé der vhs Eintritt: 5 D Dmitrij Prigow, Avangardist, Sprachperformer, Postmodernist und einer der wichtigsten Vertreter des Moskauer Underground, erzählt seine frühesten Kindheitserinnerungen. ? Schmitz »in Moskau Pädagogik, Englisch und Deutsch studiert und mit Diplom als Lehrerin für Englisch und Deutsch abgeschlossen« »auch schwedische und serbokroatische Sprache erlernt« »in der Hauptsache als Übersetzerin und Dolmetscherin in den Sprachen Russisch, Englisch und Deutsch tätig« > So, 7. Mai 2006 11 Uhr Kaffeehaus Schmidt Kaiserallee 69 Info-Tel. (0721) 9 85 75 24 LITERATUR / VORTRÄGE & LESUNGEN > ANDRÈ CABARET > GEORGES CABARET (YOURA) < 134 Russische Avantgarde-Architektur und die aktuelle, zeitgenössische Architekturszene in Moskau Русская авангардная архитектура и новейшие современные движения в московской архитектуре Vortrag von Prof. Dipl.Ing. Alex Dill, Gastprofessor an der Archi- tekturschule in Moskau und Initiator eines internationalen Workshops von europäischen Architekturschulen in der russischen Hauptstadt im Frühjahr 2006. Eintritt frei Alex Dill akad. Oberrat Dipl.-Ing. Alex Dill Architekt in Darmstadt Akad. Oberrat am Institut für Baugestaltung, Universität Karlsruhe lehrt »Entwerfen und Baukonstruktion« am Institut für Baugestaltung II. Schwerpunkte sind u.a. deutsch-französischer Vergleich zeitgenössischer Architektur u. Bauen mit Glas / Technologie und Materialanwendung im Konstruktiven Glasbau seit 1996 Mitglied des Atelier Europeen-Technologie de l’Architecture 2002 Gastprofessor an der Universität Bologna, Fakultät für Architektur / Cesena seit 2002 Forschungsreisen, Ausstellungen und Symposien zum Umgang mit den Bauten der Moderne in Ost- u. West-Europa Schwerpunkt »russ. Avantgarde Architektur« im Vergleich seit 2004 Mitglied von docomomo – international 2006 stellvertr. Vorstand docomomo-deutschland 2006 Gastprofessor am Moskau Institute of Architecture (MARCHI) Moskau als Zentrum der orthodoxen Kirche Москва как центр православной веры Vortrag von Prof. Dr. Rudolf Grulich, Leiter des Königsteiner Instituts für Kirchengeschichte von Böhmen – Mähren – Schlesien Mit anschließender Diskussion Eintritt: 4 D Als Kaiser Konstantin im Jahre 330 die Hauptstadt des Römischen Reiches an den Bosporus verlegte, bekam das alte Byzanz den Namen des Kaisers Konstantinopel. Die neue Hauptstadt sollte auch ein zweites Rom werden. Das führte dazu, dass der bis dahin unbedeutende Bischofssitz von Byzanz zu einem Patriarchat aufgewertet und in der Ehrenfolge der Patriarchate vor Alexandrien den zweiten Platz erhielt. Bis heute hat der in Istanbul residierende Ökumenische Patriarch den Titel eines Patriarchen des Neuen Rom. Die Reichsteilung unter Kaiser Theodosius, der Untergang des Weströmischen Reiches und seine Wiederbelebung unter Karl dem Großen verstärkten ebenso wie kulturelle und theologische Sonderentwicklungen in Ost und West die Entfremdung, sodass es zur Kirchenspaltung vom Jahre 1054 kam. Nach der Eroberung Konstantino- pels durch die Türken, war der Zar in Moskau der einzge Herrscher eines unabhängigen orthodoxen Staates. So wurde 1589 mit Zustimmung der übrigen morgenländischen Patriarchen der bisherige Bischofssitz Moskau zum Patriarchat erhoben. Ein Mönch in Pleskau schrieb damals: »Das erste Rom fiel wegen seiner Häresie, das zweite Rom unter den Beilen der Türken. Das dritte Rom wird bestehen, denn ein anderes wird es nicht geben.« Der Zar als orthodoxer Herrscher sah sich als Schutzherr aller orthodoxen Christen. Das wurde auch im Krimkrieg deutlich, der vor 150 Jahren mit dem Frieden von Paris 1856 beendet wurde. Der Referent wird diese Zusammenhänge vorstellen und aufzeigen, welche Auswirkungen die- ses kirchliche Selbsbewusstsein Moskaus bis heute auf die Ökumene hat. Prof. Dr. Rudolf Grulich hat 1998 den Preis für Völkerverständigung und grenzüberschreitende Kulturarbeit des Bukowina-Instituts und der Deutschen Jugend in Europa erhalten. > Mo, 8. Mai 2006 20 Uhr Roncalli-Forum Karlstr. 115 (Kolpinghaus) Info-Tel. (0721)9 32 83 30 > Mo, 8. Mai 2006 19 Uhr Fakultät für Architektur der Universität Karlsruhe Englerstr. 7 Info-Tel. (0721)608-2188 LITERATUR / VORTRÄGE & LESUNGEN > PROF. DR. RUDOLF GRULICH 135 > < 136 Wladimir Kaminer Владимир Каминер Eine Text-Collage aus eigenen Werken u.a. »Die Russendisko«, »Küche Totalitär« und »Karaoke« In Verbindung mit der Literarischen Gesellschaft Karlsruhe Eintritt: 6 D / 4 D ermäßigt Wladimir Kaminer Der Autor wurde 1967 in Moskau geboren und lebt seit 1990 in Ber- lin. Er veröffentlicht regelmäßig Texte in verschiedenen Zeitungen und Zeitschriften, hat eine Sendung namens »Russendisko Club« beim RBB Radio MultiKulti sowie eine Rubrik im ZDF-Morgenmagazin und orga- nisiert Veranstaltungen wie seine mittlerweile international berühmte »Russendisko«. Mit der gleichnamigen Erzählsammlung sowie zahlrei- chen weiteren Büchern avancierte das kreative Multitalent zu einem der beliebtesten und gefragtesten Autoren in Deutschland. > Di, 9. Mai 2006 20.30 Uhr Jubez am Kronenplatz Info-Tel. (0721)133-4087 Russland heute: Die Erfahrung des Austausches zwischen dem Elsass und Russland im wirt- schaftlichen, wissenschaftlichen, universitären und kulturellen Bereich Россия сегодня: Обмен опытом между Россией и Эльзасом в областях экономики, науки, университетов и культуры Vortrag von Paul Tschaen, der die politische und wirtschaftliche Situation des heutigen Russlands beleuchten sowie an konkreten Projektbeispielen die Kooperation von Einrichtungen im Elsass und in Russland darstellen wird. Vortrag in französischer Sprache Eintritt frei Anhand von konkreten Beispielen wird Paul Tschaen, Projektleiter für den Bereich Wirtschaftskooperation bei der Agence de Développement de l’Alsace (Agentur für die Entwicklung des Elsass), auf 15 Jahre Partnerschaft zwischen der Region Elsass und Russland eingehen und ins- besondere folgende Themen behandeln: - Russland in Zahlen - Aufbau und Organisation des russischen Staates - Trümpfe und Herausforderungen Russlands - Russland: das Bestehen eines Marktes - Elsass und Russland Über die Darstellung der Beziehungen zwischen der Nachbarregion und dem russischen Staat hinaus wird er einen tiefen Einblick in die wirt- schaftliche Entwicklung Russlands in den letzten 15 Jahren geben. > Mi, 10. Mai 2006 19 Uhr Centre Culturel Franco-Allemand Kaiserstr. 160 - 162 Info-Tel. (0721) 16 03 80 LITERATUR / VORTRÄGE & LESUNGEN 137 > < 138 139 > Moskau und Baden-Baden Москва и Баден-Баден Die Europäischen Kulturtage Karlsruhe zu Gast in der Region In Verbindung mit der Turgenev-Gesellschaft Deutschland e.V. Anmeldung und Information über das Hotel Steigenberger Europäischer Hof unter Tel. (07221)933-700 Eintritt: 42 D inkl. 3-Gänge-Menu Mit Ausschnitten aus der literarisch-musikalischen Collage »Moskau- Napoleon-Europa« von Dr. Françoise Hammer und Rita Fromm und dem Vortrag »Glücksspiele und Dichterschicksale: Baden-Baden und die rus- sische Kultur« von Prof. Dr. Rolf-Dieter Kluge, Universität Tübingen und Warschau Rolf-Dieter Kluge Dr. phil. habil., o. Prof. (Slavische Philologie); geb. 1937 in Pirna/ Elbe, Studium der Geographie, Germanistik, Philosophie und Slavistik, 1961 Staatsexamen, 1965 Promotion, 1975 Habilitation, 1975 Prof- essor an der Universität Freiburg, 1982-2002 Inhaber des Lehrstuhls für Slavische Literaturwissenschaft an der Universität Tübingen, Ver- anstalter dreier internationaler Cµechov-Symposien (1985, 1994, 2004) und eines Dostoevskij-Symposiums (2001), 1997 Verleihung des Bundes- verdienstkreuzes 1. Klasse, 2002-2005 Stiftungsprofessur für Russische Literaturgeschichte und deutsch-slavische Kulturbeziehungen an der Universität Warschau, seit Oktober 2005 o. Professur für Russische Literaturgeschichte und deutsch-slavische Kulturbeziehungen ebenda. Hinweis: Stadtführungen mit Renate Effern, Vorsitzende der Turgenev- Gesellschaft Deutschland, durch das »Russische Baden-Baden« finden wäh- rend der Festivallaufzeit jeweils mittwochs um 15 Uhr statt; Treffpunkt vor dem Theater Baden-Baden. Auf Anfrage auch in russischer Sprache; Preis p.P. 6 D. Anmeldung unter Tel. (07221) 79 79. > Mi, 10. Mai 2006 19.30 Uhr Hotel Steigenberger Europäischer Hof in Baden-Baden Salon Kaiserallee Kaiserallee 2 Russisches Tagebuch Русский дневник Vortrag von Thomas Roth, Leiter des ARD-Hauptstadtstudios in Berlin Eintritt: 6 D / 4 D ermäßigt Thomas Roth 1951 in Heilbronn geboren, Studium der Anglistik und Germanistik in Heidelberg. 1980 Volontariat beim SDR. 1981-1984 Redakteur und Moderator der Jugendfunksendung POINT (Hörfunk) des SDR. Bis 1986 landespolitischer Redakteur und Reporter (Fernsehen) des SDR. 1987 wechselte Roth in die SDR-Redaktion »Weltspiegel« und in das ARD-Studio Kairo. 1988 und 1991 arbeitete er als ARD-Korrespondent und Studioleiter des ARD-Büros Südliches Afrika in Johannesburg, 1991 wechselte er als ARD-Korrespondent in das ARD-Studio Moskau. 1992 übernahm Roth die stellvertretende Leitung des Programmbereichs Ausland im WDR Fernsehen. 1993 ging Roth erneut als ARD-Korrespondent und späterer Leiter des Studios nach Moskau. 1995 - 1998 Hörfunkdirektor des WDR. Zum 1. April 1998 zog es Thomas Roth als ARD-Korrespondent und Leiter des ARD-Studios nach Moskau. Seit Mai 2002 ist Thomas Roth Leiter des ARD-Hauptstadtstudios in Berlin und Chefredakteur der Gemeinschaftsredaktion Fernsehen. > Do, 11. Mai 2006 20 Uhr PrinzMaxPalais Literaturhaus Karlstr. 10 Info-Tel. (0721)133-4087 LITERATUR / VORTRÄGE & LESUNGEN > THOMAS ROTH < 140 WISSENSCHAFT / SYMPOSION < LOMONOSSOW UNIVERSITÄT, Moskau 141 > < 142 Praxiswissen trifft universitäre Wissenschaft Столкновение примененного на практике знания с университетской наукой Studenten der Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaft der Universität Karlsruhe entwickeln eine Homepage rund um Moskau, Russland und Karlsruhe Die Europäischen Kulturtage 2006 sind der Anlass für das Projekt- seminar »Europäische Kulturtage« des Studienzentrums für Angewandte Kulturwissenschaft (SZK). Ziel des Seminars ist die Veröffentlichung einer selbst programmierten Internetseite mit bildlichen Darstellungen und erläuternden, informativen Texten zur Kultur- und Landesgeschichte Russlands, Moskaus und auch Karlsruhes. Mit Unterstützung der Stadt Karlsruhe werden im Verlauf des Winter- Semesters viele spannende Themenbereiche erarbeitet, wobei die teilneh- menden Studierenden ihre Kreativität in Form eigener gestalterischer Ideen einbringen können. Die studentischen Teilnehmer können sich je nach individueller Fähigkeit und Interesse innerhalb des Projektseminars zwischen zwei Arbeitsgruppen entscheiden, wovon die eine sich mit der inhaltlichen Gestaltung, die ande- re mit der multimedialen Umsetzung befasst. Die inhaltliche Betreuung übernimmt Professor Burkhardt Krause, Leiter des SZK. In den die praktische Arbeit begleitenden Vorlesungen wird Prof. Krause auch mit Unterstützung externer Referenten die Studentinnen und Studenten in das Thema einführen und sie bei der Erarbeitung der Inhalte unterstützen. Darüber hinaus besteht für die Teilnehmer auch die Möglichkeit, Inter- views und kurze Filmbeiträge für die Website zu erstellen. Professor Jürgen Walter von der Hochschule für Wirtschaft und Technik wird inte- ressierte Studierende in die Kamera- und Schnittechnik einführen sowie ihnen bei der Erstellung von Film- und Audiobeiträgen hilfreich zur Seite stehen. In verschiedenen Arbeitsbereichen wie Design und Layout, Program- mierung oder Bildbearbeitung, können die Seminarteilnehmer je nach Interesse die Homepage entwickeln und gestalten. Gemeinsam mit dem Lehrbeauftragten für die multimediale Umsetzung, Dominique Steppeler, werden die Studierenden für die Internetseite ein ansprechendes und the- menverbundenes Design gestalten. > Wintersemester 2005 / 2006 Universität Karlsruhe (TH) Perspektiven der internationalen Kooperation in Forschung und Lehre zwischen Deutschland und Russland Перспективы международного сотрудничества в исследовании и обучении между Россией и Германией Veranstalter: Internationale Akademie für Nachhaltige Entwicklungen und Technologien (IANET) an der Universität Karlsruhe = Gorbachov- Akademie Wissenschaftliche Konferenz Di, 2. Mai 2006 »Probleme und Lösungen in der Kommunalwirtschaft in Russland und in Deutschland – Aus- und Weiterbildung« Leitung: Prof. Dr. Vitaly Gorokhov Vorträge: - Nachhaltige Entwicklung der russischen Immobilienwirtschaft in deutsch-russischer Kooperation - Aus- und Weiterbildung als Aktionsfeld - Wissenschaftsstädte in der Umgebung Moskau – ein neues Konzept für Forschen und Wohnen in Russland - Abfallmanagement und Abfallbeseitigung - Wasserzubereitung und Abwasserreinigung - City-Logistik - Anforderungen an die nachhaltige Entwicklung in der Wohnungswirtschaft und Ableitung von Anforderungen an die Weiterbildung von russischen Führungskräften - Nachhaltiges Bauen und Wohnen – Konzepte und Perspektiven Diskussionsrunde: »Probleme und Lösungen in der Kommunalwirtschaft in Russland und in Deutschland - ein Vergleich« mit der Teilnahme des Vertreters der Stadtverwaltung der Stadt Dubna1 des Moskauer Bezirks und Vertretern der Stadtverwaltung Karlsruhe, Universität Karlsruhe, Universität Bremen, Forschungszentrum Karlsruhe u.a. > Di, 2. Mai und Mi, 3. Mai 2006 10 Uhr Universität Karlsruhe (TH) Zentrum für Ost- und Mitteleuropa (ZOM) Straße am Forum 3 Geb. 30.96 Info-Tel: (07244) 15 73 WISSEN- SCHAFT / SYMPOSION 143 > < 144 Mi, 3. Mai 2006 »Internationale Kooperation in Forschung und Lehre – Probleme und Aufgaben« - Roundtable Moderation: Dr. Gotthard Bechmann, Forschungszentrum Karlsruhe / Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse, Vorstand der IANET, Prof. Dr. Vitaly Gorokhov - wissenschaftlicher Koordinator des Deutsch- Russischen Kollegs und der IANET an der Universität Karlsruhe (TH) Teilnehmer: Vertreter der Universität Karlsruhe, des Instituts für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse des Forschungszentrums Karlsruhe, der Moskauer Lomonossow Universität, der Russischen Akademie der Wissenschaften u.a. 1 Die Stadt Dubna liegt 100 Km nördlich Moskau am Volga Fluss, gehört zum Moskauer Bezirk, hat ein Int. Kernforschungszentrum und eine Universität. Dubna hat den Status einer Wissenschaftsstadt Russlands erhalten. Moskau – das Dritte Rom Москва – Третий Рим Internationales wissenschaftliches Symposion Leitung: PD Dr. Caroline Y. Robertson-von Trotha, ZAK|Zentrum für Angewandte Kulturwissenschaft und Studium Generale der Universität Karlsruhe (TH); Prof. Peter Weibel, ZKM|Zentrum für Kunst und Medientechnologie Karlsruhe; Generalintendant Achim Thorwald, Badisches Staatstheater Karlsruhe Organisation: Katrin Gebhardt M.A., ZAK|Zentrum für Angewandte Kulturwissenschaft und Studium Generale der Universität Karlsruhe (TH); Thomas Thiel, ZKM|Zentrum für Kunst und Medientechnologie Karlsruhe; Tilmann Neuffer, Badisches Staatstheater Karlsruhe Der Eintritt für das gesamte Symposion ist frei Das ZAK|Zentrum für Angewandte Kulturwissenschaft und Studium Generale veranstaltet gemeinsam mit dem ZKM|Zentrum für Kunst und Medientechnologie, dem Badischen Staatstheater und mit Unterstützung der Internationalen Akademie für Nachhaltige Entwicklungen und Technologie der Universität Karlsruhe (TH) das Internationale wissen- schaftliche Symposion im Rahmen der Europäischen Kulturtage 2006 unter dem Titel »Moskau – das Dritte Rom«. In Anlehnung an den Titel des Symposions wird sich die Veranstaltung vor dem Hintergrund der kulturgeschichtlichen Bedeutung Moskaus der Entwicklung des heutigen Russlands mit Fragestellungen aus Politik, Gesellschaft und Kultur wid- men. Die Kernthemen der Vortragsreihen betreffen die Rechtskultur und Zivilgesellschaft in Russland, die deutsch-russische Freundschaft sowie die Beziehungen Russlands zu seinen Randgesellschaften. Ergänzt wer- den die Vortragsreihen von zwei Podiumsdiskussionen, die zur aktuellen Presse- und Meinungsfreiheit und zur wirtschafts- und sozialpolitischen Entwicklung in Russland unterschiedliche Sichtweisen erörtern. Eröffnet wird das Symposion mit einem Vortrag des ehemaligen Botschafters der Bundesrepublik Deutschland in Moskau Dr. Ernst Jörg von Studnitz. 19 Uhr Begrüßung Prof. Peter Weibel, Vorstand des ZKM Ullrich Eidenmüller, Kulturbürgermeister der Stadt Karlsruhe PD Dr. Caroline Y. Robertson-von Trotha, Direktorin des ZAK, Universität Karlsruhe (TH) > Fr, 5. Mai - So, 7. Mai 2006 ZKM|Zentrum für Kunst und Medientech- nologie Lorenzstr. 19 und Badisches Staatstheater Baumeisterstr. 11 (am 7. Mai 2006) Info-Tel. (0721)608-4384 > Fr, 5. Mai 2006 ZKM|Zentrum für Kunst und Medientech- nologie Medientheater WISSEN- SCHAFT / SYMPOSION > PROF. DR. VITALY GOROKHOV 145 > < 146 Festvortrag: Dr. Ernst-Jörg von Studnitz, Vorstandsvorsitzender des Deutsch- Russischen Forums e.V., ehem. Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Moskau 21 - 22.30 Uhr Podium: Pressefreiheit im Zeichen neuer politischer Zensur? Prof. Dr. Galina Woronenkowa, Direktorin des Freien Russisch-Deutschen Instituts für Publizistik der Lomonossow-Universität, Moskau Dr. Marina Schishkinka, Leiterin der Fakultät Journalistik, Universität St. Petersburg Hermann Krause, ARD/WDR-Auslandskorrespondent, Moskau Jelena Fjodorowa, ehem. Chefredakteurin des Moskauer TV-Senders Ren Moderation: Johannes Voswinkel, Moskauer Redaktion DIE ZEIT 10 Uhr Themenblock 1: Rechtskultur und Zivilgesellschaft in Russland Prof. Margarita M. Balmaceda, PhD, Harvard Ukrainian Research Institute, Harvard University, Mass. Prof. Dr. Angelika Nußberger, Direktorin des Instituts für Ostrecht, Universität Köln Prof. Dr. Gennady D. Yanovsky, St. Petersburg State University of Telecommunications, St. Petersburg Gesprächsrunde zum Thema: Wissenschaftsentwicklung, Innovationspolitik und Öffentlichkeit – zivilgesellschaftliche Perspektiven Russlands Prof. Dr. Viatcheslav Stjopin, Direktor des Instituts für Philosophie der Russischen Akademie der Wissenschaften, Ehrendoktor der Universität Karlsruhe (TH) Prof. Dr. Vladimir Mironov, Dekan der Fakultät für Philosophie und Prorektor der Lomonossow Universität, Moskau Dr. Gotthard Bechmann, Forschungszentrum Karlsruhe / Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse, IANET-Vorstand Prof. Dr. Vitaly Gorokhov, wissenschaftl. Koordinator des Deutsch- Russischen Kollegs und der IANET an der Universität Karlsruhe (TH) 12.45 Uhr Mittagspause 14 Uhr Themenblock 2: Deutschland-Russland: eine besondere Freundschaft? Dr. Peter Danylow, Otto-Wolff-Institut für Wirtschaftsordnung, Köln Dr. Matthes Buhbe, Leiter der Friedrich Ebert Stiftung, Moskau Ottilie Bälz, Robert Bosch Stiftung, Stuttgart Dr. Thomas Kunze, Leiter der Außenstelle der Konrad Adenauer Stiftung in Russland, Moskau 15.30 Uhr Kaffeepause 16 Uhr Themenblock 3: Russland und seine Ränder Vadim V. Danilin, stellvertr. Leiter des Amtes für internationale Beziehungen der Stadt Moskau Michael Thumann, Außenpolitik DIE ZEIT Hamburg 17 Uhr Podium: Wirtschafts- und Sozialpolitik in Russland Oliver Wieck, Geschäftsführer des Ost-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft, Berlin Prof. Dr. Hans-Henning Schröder, Forschungsstelle Osteuropa, Universität Bremen 21 Uhr Film »Out of the Present« Regie: Andrei Ujica anschließendes Gespräch mit Prof. Dr. Peter Sloterdijk, Rektor der Hochschule für Gestaltung, Karlsruhe Prof. Dr. Boris Groys, Professor für Kunstwissenschaft, Philosophie und Medientheorie, Hochschule für Gestaltung Karlsruhe Prof. Dr. Andrei Ujica, Professor an der Hochschule für Gestaltung, Leiter des Filminstituts am ZKM| Zentrum für Kunst und Medientechnologie, Karlsruhe Themenblock 4: Subkulturen und Gegenkulturen Performance und Videos aus Moskau Olga Chemyschowa, Dmitri Gutov, Anatoli Osmolovski, Dmitri Prigov und Viktor Misiano > Sa, 6. Mai 2006 ZKM|Zentrum für Kunst und Medientech- nologie Medientheater Lorenzstr. 19 Info-Tel. (0721)608-4384 > So, 7. Mai 2006 11 - 15 Uhr Badisches Staatstheater Karlsruhe Baumeisterstr. 11 WISSEN- SCHAFT / SYMPOSION 147 > < 148 VARIETÉ / LEBENSART / MODE < DESIGN: NINA KULIKOWA 149 > < 150 La Saison Russe Ла Сэзон рюс Varieté mit den Stars der russischen Akrobaten-Szene Moderation: Karl-Heinz Helmschrot Eintritt: 15 D + VVG / 18 D an der Abendkasse »La Saison Russe« vereinigt mit der Luftakrobatin Olena Yakimenko, dem Handstandequilibristen Maxim Bondarenko, dem exzentrischen Akrobatenduo Novruzov, dem Jongleur Semen Krachinov, Oktay Novruzov als Maestro auf dem Schlappseil sowie der Partnerakrobatentruppe Atlantis einige der derzeit führenden russischen Varieté-Attraktionen. Für einen Abend kommen sie in Karlsruhe zusammen, um eine Symbiose zwi- schen Klassik und Avantgarde, Ballett und Akrobatik, Schatten und Licht, Schweigen und Musik zu suchen, die nicht zufällig an den unvergesslichen und legendären Ballettimpressario Serge Diaghilev und seine »Ballets Russe« erinnert. Moderiert wird der Abend vom Artisten, Komiker, Bauchredner, Schauspieler und Entertainer Karl-Heinz Helmschrot. Tatort Gärkeller Что случается в пивоваренном подвале Ein genussvoller Abend rund um die russische Küche und den Gerstensaft Monika Hausvalter, Gesang Natalia Zagalskaia, Klavier Die Veranstaltung findet im Rahmen der Initiative LebensART statt. Um Tischreservierung wird gebeten unter Tel. (0721) 61 83-0. Eintritt: 16,90 D incl. russischem Menu und korrespondierenden Bierspezialitäten. Wer kennt sie nicht, die leckeren Gerichte aus der üppigen rus- sischen Küche wie Borschtsch, Soljanka, Boeuf Stroganoff und Blinis. Sprichwörtlich ist auch die Freude Russlands am Feiern und Gäste bewir- ten. Der Burghofwirt Waldemar Fretz und sein russischer Koch Eugen Streifel präsentieren an diesem Abend besondere Spezialitäten. Dr. Friedrich Georg Hoepfner stellt zu dem exklusiven Menu einige der besten russischen Biere im Vergleich mit den Spezialitäten der Privatbrauerei Hoepfner vor und verkostet sie zusammen mit dem Publikum. Der Abend wird musikalisch begleitet durch ein russisches Studierenden-Ensemble der Musikhochschule Karlsruhe. Natalia Zagalskaia Natalia Zagalskaia wurde 1978 in Moskau geboren. Sie begann 1984 ihre musikalische Ausbildung bei Ludmila Lyacker. Von 1990 bis 1996 studierte sie an der »Central Music School« am Moskauer Conservatorium bei Alexander Mndoyant und anschließend an der Staatlichen Hochschule für Musik Karlsruhe, zunächst bei Prof. Hauer und seit 2001 bei Prof. Kalle Randalu. Sie trat viel solistisch auf und war Preisträgerin bei inter- nationalen Musikwettbewerben. > Mi, 26. April 2006 19.30 Uhr (Einlass 19 Uhr) Schalander in der Privatbrauerei Hoepfner Haid-und-Neu- Str. 18, Eingang durch den Biergarten > Mo, 24. April 2006 20.30 Uhr Kulturzentrum Tollhaus Schlachthausstr. 1 Info-Tel. (0721) 96 40 50 VARIETÉ LEBENSART / MODE > MAXIM BONDARENKO > DUO NOVRUZOV 151 > < 152 Modeträume aus Moskau Модные мечты из Москвы Modenschau der bekannten und vielfach ausgezeichneten russischen Designerin Nina Kulikowa. Mit Balletteinlagen und anschließendem Empfang. Anmeldung erbeten unter Tel. (0721) 38 00 06 > Di, 9. Mai 2006 19 Uhr Modehaus Schöpf am Marktplatz Gorodki-Jugendturnier Молодежное соревнование по городкам Mit Teams aus Deutschland, Russland und Weißrussland. Gorodki ist ein uraltes Spiel, besonders populär in der ehem. Sowjetunion, Schweden, Finnland und der Türkei. Berühmte Gorodkispieler waren Tolstoi und Schaljapin. > Fr, 21. April - So, 23. April 2006 Gorodki-Anlage in Karlsruhe-Oberreut Joachim-Kurzaj- Weg 5 Info-Tel. (0177) 5 82 15 34 VARIETÉ LEBENSART / MODE > MANIZER, »Gorodoschnik«, Gips, 1927, Staatliches Russisches Museum > Nobelpreisträger IWAN PAWLOW, Mediziner und Physiologe 153 > < 154 FILM < MARINA RASBEZHKINA, Erntezeit 155 > < 156 157 > Filmstadt Moskau Москва как центр кинематографии Neues Kino aus Moskau Essay von Julia Kuniß Russisches Kino im Aufbruch Spätestens seit dem »Goldenen Löwen« für Andrej Zvjaginzevs »Die Rückkehr« (Vosvrascenije, 2003) in Venedig macht der russische Film wie schon lange nicht mehr von sich reden. Das Regiedebüt eines aus- gebildeten Theaterschauspielers, von einem unabhängigen Moskauer TV-Studio mit einem kleinen Budget produziert, war der Hit am Lido und wurde erfolgreich in die ganze Welt verkauft. Das Jahr 2003 war für den russischen Film ein Jahr des Umbruchs, der Debüts, der neuen Namen, die von sich hören lassen sollten. Dabei wurden große Hoffnungen an einen Generationswechsel und damit an die neuen Talente geknüpft. Diese Hoffnungen sollten nicht enttäuscht werden, wie die jüngsten Festivalerfolge russischer Filme bewiesen. Das einst lebendigste Filmland der Welt meldete sich zurück und überraschte mit neuen Namen und Filmen, von denen auch der interessierte deutsche Kinozuschauer einige zu sehen bekam – neben dem Film »Die Rückkehr« waren noch weitere inter- national beachtete Debüts wie »Koktebel« (2003) von Boris Chlebnikov und Alexej Popogrebskij im regulären Verleih in Deutschland zu sehen. Auch kommerziell ist das neue russische Kino mittlerweile außerhalb der Landesgrenzen erfolgreich. Der erste russische Blockbuster, das High- Tech-Fantasy-Märchen »Wächter der Nacht« (Nochnoy dozor) von Timur Bekmambetov, seine erste selbständige Regie-Arbeit nach mehreren Jahren in der Werbung, machte bereits in den USA Furore. Auch hierzulande sorgte der Fantasy-Thriller während der Berlinale für Aufmerksamkeit. Im Herbst 2005 kam er in die deutschen Kinos und erreichte bereits nach einer Woche ein Einspielergebnis von 1,3 Mio. Euro. Die Resonanz in der Presse war für einen osteuropäischen Film enorm groß. Aber auch über die Festivalerfolge und die künstlerischen Spitzen- leistungen hinaus verdient die aktuelle Situation im russischen Film genauer unter die Lupe genommen zu werden. Nach einem Jahrzehnt des Niedergangs kommt das russische Filmwesen wieder in Schwung und ist gemessen an der Zahl der Produktionen wieder führend im gesamten ost- europäischen Raum. 139 Spielfilme wurden 2005 in Russland produziert, 715 Dokumentarfilme und 100 Animationsfilme. Dies ist viel mehr als in den besten Jahren während der sowjetischen Ära. Auch das russische Verleihsystem entwickelt sich rasant. 2005 starteten 26 russische Filme im GUS-weiten Verleih, die insgesamt über 53 Mio. $ einspielten, dies entspricht ca. einem Drittel der Gesamteinspielergebnisse dieser Saison. > Di, 25. April – So, 30. April 2006 Das Kino im PrinzMaxPalais Karlstr. 10 Garteneingang Akademiestr. Info-Tel. (0721) 9 37 47 14 Nach einer langen Pause kehrt der Zuschauer in die Kinos zurück. Der Bau von Filmtheatern boomt. Neue Multiplexe schießen wie Pilze aus dem Boden und alte Kinos werden mit dem neuesten Stand der Technik ausgerüstet. Und das bei Durchschnittspreisen von zweieinhalb Dollar pro Kinokarte. In Moskau sind es bei manchen Vorführungen in moder- neren Kinosälen 7 Dollar, bei Premieren bis zu 20 Dollar. Die Metropolen Moskau und St. Petersburg nehmen dabei einen besonderen Platz ein. Im Gegensatz zu den Regionen haben dort nicht nur Mainstream-Filme, ein- schließlich einheimischer Produktionen, sondern auch verstärkt russische Art-House-Filme eine Chance. Deren Verleih ist zwar sehr begrenzt, aber immerhin finden diese Filme, die oft im Westen besser bekannt sind, wie- der ihren Weg zum einheimischen Publikum. In der jüngsten Zeit erwiesen sich die Filme der namhaften Altmeister weder im internationalen Festivalbetrieb noch in der kommerziellen Auswertung als wettbewerbsfähig, ausgenommen vielleicht Alexander Sokurovs »Russische Arche« (Russki Kovtscheg, 2002) und Andrej Kontschalovskijs »Das Irrenhaus« (Dom Durakov, 2002). Diese Tatsache zog eine einschneidende Umorientierung der staatlichen Finanzierung nach sich. Der Schwerpunkt der Förderung verlagerte sich auf die Filme junger Regisseure, vorzugsweise Debüts. Immer mehr Augenmerk gilt dabei dem Filmmarketing. Bisher war in Russland für die staatliche Finanzierung ei- nes Filmprojektes einzig der Name des Regisseurs entscheidend. Nunmehr gewinnt das weltweit verbreitete Modell der Produzentenfinanzierung im- FILM > Marina Rasbezhkina, Erntezeit < 158 mer mehr an Bedeutung. Die jungen, am Geldrückfluss ihrer Filme orien- tierten Produzenten, werden in der staatlichen Förderung priorisiert. Hohe Ziele sind bereits gesteckt. Im Jahr 2006 sollen mindestens 150 Filme produziert werden. Weiterhin ist geplant, alle Filmstudios zu privatisieren. Mit der Entscheidung, dem europäischen Coproduktionsfond Eurimages beizutreten, will Russland seine nationale Filmproduktion möglichst rasch in die internationale Kinoindustrie integrieren. Künstlerisch wie wirtschaftlich kann nach der schwierigen postsow- jetischen Zeit von einer regelrechten Wiedergeburt des russischen Films gesprochen werden. Das aktuelle russische Kino überrascht mit neuen Bildern, innovativer Ästhetik und einer Vielfalt an formalen und sti- listischen Experimenten und thematischen Schwerpunkten. Nach einer schwierigen Übergangszeit und der Neuorientierung scheint das russische Kino neue Wege gefunden zu haben, die radikal veränderte Realität des sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Lebens im heutigen Russland mit adäquaten künstlerischen und technischen Mitteln auf der Leinwand zu reflektieren. Dabei wird die allgemein zu verzeichnende Aufbruchstimmung größ- tenteils von den ambitionierten Filmemachern und Produzenten der jun- gen Generation getragen, die ein breites Spektrum an aktuellen Trends repräsentieren. Der Bogen reicht vom patriotischen Film über modernes Art-House-Kino bis hin zum amerikanisch geprägten Genrekino. Jedoch schimmert durch den kosmopolitischen Genrekanon im jungen russischen Kino immer mehr die ästhetische Tradition des sowjetischen Films durch. Ob es sich dabei um die Metaphysik von Tarkovskij handelt, der sich der Regisseur des Films »Die Rückkehr« verpflichtet fühlt, oder um die stilisierten Dorffilme wie »Erntezeit« (Vremja Zatvy, 2004) von Marina Rasbezkina und »Alte Frauen« (Staruchi, 2003) von Gennadij Sidorov. Der neuen Generation gelingt es auf eine überzeugende Weise, die Traditionen des sowjetischen Films wiederzubeleben, nachdem sie sie vom Diktat der Ideologie befreit hat. »Dies ist der Anfang einer ganz neuen nationalen Filmmythologie«, wie der international renommierteste russi- sche Kritiker Andrej Plachov bemerkt. Filmstadt Moskau In den Moskauer Studios konzentriert sich der Großteil der russischen Filmproduktion. Das russische Zentrum der Macht und des Kapitals, von Rekonstruktions- und Bauboom beherrscht, ist nicht nur als Filmkulisse interessant. Die Metropole Moskau zieht aus dem ganzen Land die Krea- tiven an. Diese suchen nach neuen ästhetischen und formalen Wegen, die sich in der jüngsten Zeit so rasch verändernde Realität in Russland und in Moskau adäquat zu reflektieren. Die Moskauer Filmszene überrascht mit einer unglaublichen Vielfalt und Vitalität. Neue modern ausgerüste- te Filmstudios entstehen, die dem weltberühmten 85-jährigen Mosfilm- Studio Konkurrenz machen. Auch das alljährlich stattfindende Moskauer Internationale Filmfestival, das in der letzten Zeit auch international wieder an Bedeutung gewinnt, partizipiert an dieser Entwicklung. Als eines der elf «A-Festivals» wird das MIFF immer noch in einem Atemzug mit den Festivals in Cannes, Venedig und Berlin genannt. Doch das traditionsreiche, seit 1975 statt- findende Festival und einst wichtigste Filmereignis Osteuropas hatte nach dem Zerfall der Sowjetunion mit immensen organisatorischen und finan- ziellen Problemen zu kämpfen. Den Veranstaltern gelang es jedoch, sich gegen ihre Konkurrenz in Karlovy Vary, die nicht nur in terminlicher Rivalität zum Moskauer Fest steht, zu behaupten und ein neues Image in der internationalen Festivalszene zu etablieren. Seit einigen Jahren legt die Festivalleitung besonderen Wert auf die Präsentation und Förderung des einheimischen Kinos. Mehrere Programme zeigen das aktuelle Kino Russlands in seiner ganzen Vielfalt. Die aktuellen Entwicklungen in der jungen Moskauer Filmszene, die einerseits nach neuen Ansätzen sucht und sich vom europäischen und amerikanischen Kino inspirieren lässt, sich andererseits jedoch zu den reichen Traditionen des weltberühmten sowjetischen Films bekennt und sich Themen aus der bewegten Geschichte ihres Landes sucht, schaffen ein Spannungsfeld, welches durch das vorliegende Filmprogramm anlässlich der Europäischen Kulturtage Karlsruhe 2006 »Moskau« näher beleuchtet werden soll. Präsentiert werden acht abendfüllende Spielfilme und zwei Kurzfilm- programme, die einen Einblick in die ganze Vielfalt von Film- und Videoproduktionen »Made in Moskau« gewähren. Die Palette reicht von Video-Artund Popkultur über den anspruchsvollen künstlerischen Autorenfilm bis zum jungen innovativen Kino, auf das bei dieser Retro- spektive besonderer Wert gelegt wird. Das Programm berücksichtigt die neuesten Entwicklungen in der Moskauer Filmszene und präsentiert ausge- wählte Produktionen aus den letzten vier Jahren, vor allem Debüts. Diese Filme spiegeln das facettenreiche Bild des aktuellen russischen Kinos im Allgemeinen wider und stellen die jungen aufstrebenden Filmemacher vor, die das Bild des aktuellen russischen Kinos prägen. Die Zuschauer erwar- tet ein thematisch und ästhetisch buntes und vielfältiges Programm. Mit einem bemerkenswerten Regiedebüt sorgte Gennadij Sidorov, Schauspieler, Produzent und Drehbuchautor, der in den 1990er Jahren nach seinem VGIK-Studium zum Film kam, für Aufmerksamkeit. Sein Film »Alte Frauen« (Staruchi, 2003) ist einer der wenigen Filme, der die seit Jahren im multinationalen Staat Russland hoch aktuelle Nationalfrage zum Thema macht. Schonungslos zeigt der Regisseur die harte Realität des alltäglichen Zusammenlebens in der russischen Provinz, bei der sich ein zunächst feindseliges, mit vielen Vorurteilen belastetes Verhältnis erst angesichts der menschlichen Tragödie in ein friedliches Miteinander umkehrt. Der Film sorgte in Russland für viel Diskussion und wurde beim nationalen Filmfestival in Sotschi mehrfach ausgezeichnet. Nahezu ausnahmslos mit Laiendarsteller gedreht, vermittelt der Film fast dokumentarisch Eindrücke vom ländlichen Leben in Russland. FILM 159 > < 160 Auf eine überzeugende Weise verbindet Sidorov dabei die Tradition des herausragenden russischen Regisseurs Vassilij Schukschin – einer der Gründerväter der sowjetischen »Dorfprosa« der 1970er Jahre – mit der Ästhetik eines Emir Kusturica. Der Krieg in Tschetschenien prägt nach wie vor das aktuelle russi- sche Kino, auch wenn das Thema in der letzten Zeit eher latent vertre- ten ist. Mit seinem jüngsten Film »Mein Stiefbruder Frankenstein« (Moj svodnyj brat Frankenstein, 2004) gelang Valerij Todorovskij, einem der interessantesten Regisseure der jungen Generation, eine einfühlsame und beängstigende gesellschaftliche Studie, in der das Wort »Tschetschenien« kein einziges Mal fällt und doch der Bezug zu diesem Thema eindeutig zu erkennen ist. In seinem sozial-psychologischen Drama konfrontiert Todorovskij den Zuschauer mit einer Welt, die die harte Realität außerhalb der Business- Metropole Moskau verdrängt und die von Ignoranz und Gefühllosigkeit gegenüber fremdem Leid geprägt ist. Dabei bricht er ein Tabu, indem er den fernen Kaukasus-Krieg in die gutbürgerliche Moskauer Wohnstube transferiert. In einer seltenen Art und Weise gelingt es dem Regisseur, das alltägliche Leben lyrisch und trotzdem sehr realistisch zu zeigen. Damit setzt er die Linie seines Vaters, Pjotr Todorovskij, des ungekürten Lyrikers des sowjetischen Films, fort. Valerij Todorovskij, der erfolgreiche Filmregisseur, Drehbuchautor und TV-Produzent – seit 2002 Leiter der Spielfilmproduktion des zweit- größten russischen Senders »Rossija« – ist ein typischer Vertreter der neuen Moskauer Filmelite. Diese junge und ambitionierte Generation der Filmregisseure, viele von ihnen aus Familien sowjetischer Kino-Prominenz stammend, alle etwa Mitte bis Ende 30, tragen zum wesentlichen Teil den Aufbruch im neuen russischen Kino. Todorovskij kam bereits in den 90ern zum Film und landete mit seinem Spielfilmdebüt »Ljubov« (Liebe, 1991) den ersten Postperestroika-Hit. Mittlerweile zählt er zu den aktivsten Filmschaffenden Russlands und hat neben fünf Regiearbeiten über 20 Filme und sechs Fernsehserien produziert. Ständig auf der Suche nach neuen Talenten und unentdeckten Namen ist die Moskauer Produzentin Elena Jatzura. Die ausgebilde- te Theaterwissenschaftlerin ist seit 1993 im Filmgeschäft und startete zunächst als Redakteurin bei Mosfilm. Mit ihren beiden Produktionsfirmen »Slovo« und »Non Stop Production« realisierte sie bereits etwa zehn beachtete Spielfilmprojekte. Die Philosophie der ambitionierten Jungproduzentin ist die bewuss- te Förderung des jungen, radikalen und alternativen Kinos. Sie riskiert gerne, junge Regisseure zu engagieren, die experimentierfreudig und auf der Suche nach einer neuen Filmsprache, nach neuen Formen und Genres sind. Viele der bemerkenswerten russischen Filmedebüts der letzten Jahre, die auf den Festivals in Berlin, Venedig, Rotterdam und Toronto liefen, wurden von ihr produziert, so u.a. die Filme »Aprel« (2001) von Konstantin Mursenko, »Glatteis « (Gololjod, 2002) von Michail Broschinskij, »You I Love« (Ja lublju tebja, 2003) von Dmitry Troitsky und Olga Stolpovskaja. Sie unterstützt Berufsanfänger und Quereinsteiger und dies mit Erfolg. Überhaupt gibt es unter den Debütanten der letzten Jahre enorm viele Quereinsteiger. Die meisten haben ihre ersten Erfahrungen in der Werbung, im Journalismus, im Fernsehen und im Theater gesammelt und versuchen sich nun in der Spielfilmregie. Diese junge Generation der Filmregisseure bringt die ihren Medien eigene Ästhetik und Sichtweise in den Spielfilm ein, was zu einem inhaltlich und formal radikal veränderten Kino führt. Besondere Beachtung verdient in diesem Zusammenhang das Regiedebüt des prominenten Moskauer Filmkritikers Michail Braschinskij, »Glatteis«. Diese glänzende Charakterstudie, die einen unorthodoxen Blick auf das neue Moskau eröffnet, sorgte bereits 2003 bei den Berliner Filmfestspielen für Aufmerksamkeit, wo der Film im Programm des Internationalen Forum des jungen Films lief. Seine radikale Ästhetik und technologische Machart macht den Film zu einem interessanten Experiment, dem ersten seiner Art im neuen russischen Kino. »Glatteis« hat gemessen an der Zahl der Schnitte pro Zeiteinheit alle Rekorde im russischen Kino gebrochen. Während 600 Schnitte pro 90 Filmminuten als dynamisch angesehen werden, haben die 70 Minuten von »Glatteis« ganze 1011 Schnitte. Die Frequenz der wechselnden Bilder unterstreicht die rasante Dynamik einer 10 Millionen Stadt mitten im Wirtschaftsboom. Der Film wurde auf DV gedreht, um dann mit großem Aufwand auf 35mm überspielt zu wer- den. »Die digitale Technologie schafft eine Illusion der Kurzlebigkeit der Ereignisse, eine Illusion des unmittelbaren Blicks, der nicht durch die Linse der Kamera getrübt wird«, so der Regisseur, »Moskau fehlt die Zeit, ihre Versprechungen zu halten. Im Winter bringen Schneeverwehungen und Eisglätte den Straßenverkehr zum Erliegen. Die Menschen schaffen es nicht, Geplantes zu erledigen. Der Stress verleitet dazu, die Spannung durch Alkohol und Psychopharmaka zu betäuben«. Bei der Realisierung des Projektes stieß die Produzentin Elena Jatzura auf große Schwierigkeiten, was allerdings nicht nur auf die radikale Ästhetik des Films sondern viel mehr noch auf sein Thema zurückzuführen FILM > Gennadij Sidorov, Alte Frauen 161 > < 162 Melodram in die heutige Zeit versetzt; geschrieben und gespielt von der Diva des neuen russischen Films, Renata Litvinova. Der Film war in Russland ein großer Erfolg, was nicht zuletzt auf die Mitwirkung von Renata Litvinova zurückzuführen ist. Hierzu muss man erwähnen, dass Litvinova eine besondere Stellung im neuen russi- schen Film einnimmt. Nach ihrem Studium an der VGIK erregte sie mit ihren ersten Drehbucharbeiten schon bald Aufmerksamkeit in der Branche und wurde von Kira Muratova entdeckt. Mittlerweile ist sie erfolgrei- che Regisseurin, Produzentin, Drehbuchautorin und auch Schauspielerin, die sich selbst gerne zur modernen russischen Ikone der Weiblichkeit stilisiert. Ihre entrückte Art wirkt auf manche aufgesetzt, jede Geste ist mit grenzenlos übertriebener Weiblichkeit aufgeladen. Die heute 38- jährige ist die erste und bisweilen wohl einzige Diva des neuen russischen Films. Sie erfand für sich die Divenrolle und schrieb sie sich selber auf den Leib. Spätestens in Vera Storozevas Film perfektionierte sie diese Rolle. Unnachahmlich mimt Litvinova hier eine überkandidelte, traum- tänzerische Stewardess. Ein fast ätherisches Wesen, durch die strenge Stewardessen-Uniform nur noch vage im Diesseits verankert. Mittlerweile macht Litvinova auch international von sich reden. 2002 war sie in der Jury der Berliner Filmfestspiele und präsentierte dort im Programm des Internationalen Forum ihren Dokumentarfilm »Für mich gibt es keinen Tod« (Net smerti dlja menja, 2000). Der 60. Jahrestag des Kriegsendes war in jüngster Zeit ein großes Thema im russischen Kino. Die Regisseure nehmen sich dieses Themas sehr unterschiedlich an, viele Filme sind dazu seit 2002 entstanden. Neben dem Bestreben, das in der ehemaligen Sowjetunion sehr beliebte Genre des patriotischen Kriegsfilm wiederzubeleben, mehren sich die Versuche, die menschlichen Tragödien aus der Perspektive Einzelner zu beleuch- ten, egal auf welcher Seite man im Krieg stand. Besonders die Motive der Völkerverständigung und Toleranz trotz der Grausamkeit des Krieges gewinnen an Bedeutung. Bemerkenswert ist, dass gerade junge Leute sich verstärkt dem Kriegsthema zuwenden und neue Ansätze entwickeln, um sich auf unkonventionelle Weise damit auseinander zu setzen. In diesem Programm sind zwei Filme zu sehen, die auf unterschied- liche Weise diese neue Herangehensweise repräsentieren. Zum einen das bemerkenswerte Filmdebüt »Der letzte Zug« (Poslednij poezd, 2003) von Aleksej German jr. Der Sohn des bekannten russischen Autorenfilmers Alexej German schloss 2001 sein Regie-Studium an der VGIK in Moskau ab. Das Drehbuch zu seinem ersten Film schrieb er selbst und verarbei- tete darin die Kriegserlebnisse aus seiner Familie. Er hat einen radika- len, pazifistischen Film in Schwarz-Weiß gedreht, der die Hilflosigkeit der in der Vernichtungsmaschinerie des Krieges eingespannten Menschen zum Ausdruck bringt. Ähnlich wie sein berühmter Vater Alexej German (Straßensperre/Proverka na Dorogach, 1985; Chrustalev, das Auto!/ Chrustalev, Maschinu!, 1998) und Alexander Sokurov gestaltete er eine völlig andere Art von Geschichtsfilm – experimentell, mit Elementen des war. »Glatteis« ist der erste russische Film, der unverhohlen über das Thema Homosexualität spricht. Ursprünglich war das Drehbuch mit staat- licher Förderung als Teil des TV-Mehrteilers »Das russische Dekameron« entwickelt worden. Jedoch wurde das Exposé vom Auftraggeber mit der Begründung abgelehnt, es entspräche nicht den ethisch-moralischen Normen des russischen Fernsehens, so dass der Film unabhängig finan- ziert werden musste. Auch nach Fertigstellung fand sich kein Verleih in Russland. Der Regisseur, Drehbuchautor und Cutter Michail Braschinskij ist der erste Filmkritiker in Russland, der die Seiten wechselte. Er ist Autor von mehr als 800 Texten über das Kino und schrieb für führende rus- sische und internationale Publikationen. Von 1994 bis 2002 war er Russlandkorrespondent des Variety International Film Guide. Ein weiter bemerkenswerter Trend, der sich im jüngsten russischen Film beobachten lässt, ist die Wiederbelebung des in den 1960er und 70er Jahren in der ehemaligen Sowjetunion außerordentlich beliebten Genres des Frauen-Melodrams. Wen wundert es, dass es meistens Regisseurinnen sind, die sich von dieser Tradition inspirieren lassen. Der international wohl bekannteste Film dieses Genres ist Larissa Sadilovas »In Liebe, Lilja« (S ljubovju Lilja, 2002), der bereits auf vielen internationalen Festivals zu sehen war. Ein weiteres Beispiel ist das Regiedebüt von Vera Storozeva »Himmel, Flugzeug, Mädchen« (Nebo Samoljot Devuschka, 2002), ein Remake des Klassikers aus den 60ern, als hochstilisiertes FILM > Valeri Todorovski, Mein Stiefbruder Frankenstein 163 > < 164 Autorenfilms, die Katastrophen des 20. Jahrhunderts erforschend. Im Kontrast dazu ist der Film »Die Unsrigen« (Svoi, 2004) von Dmitrij Meshiev dem traditionellen Erzählkino verpflichtet. Er ist einer der her- ausragenden russischen Filme des Jahres 2004. Der Regisseur beleuchtet hier die Ereignisse des zweiten Weltkrieges aus einem für das russische Kino neuen Blickwinkel, indem er einen von der sowjetischen Ideologie zum Volksfeind Gestempelten zum Hauptprotagonisten und den drama- tischen Konflikt zwischen Antikommunismus und Vaterlandsliebe zum Hauptthema macht. »Die Unsrigen« ist großes Kino, einer der wenigen Filme über den Großen Vaterländischen Krieg, der ohne übertriebenes Pathos einerseits und Schwarz-Weiß-Malerei andererseits auskommt und zudem exzel- lent inszeniert, gespielt, fotographiert und geschnitten ist. Der 1963 in Leningrad geborene Dmitrij Meshiev lebt seit Anfang 1990 in Moskau und ist als ausgesprochen produktiver und vielseitiger Filmemacher bekannt, der seither bereits acht Filme realisiert hat. Der Umgang mit der Geschichte des Landes, die Verarbeitung der histo- rischen Erfahrungen auch über den Krieg hinaus ist ein wichtiges Thema, womit sich das russische Kino in der letzten Zeit sehr stark beschäftigt. Dazu gab es in den letzten Jahren zahlreiche Filme. Einen besonderen Platz nimmt das Spielfilmdebüt der Dokumentarfilmerin Marina Rasbezhkina, »Erntezeit« (Vremja Zatvy, 2003) ein. Eine beeindruckend fotografierte tragikomische Parabel, die rückblickend eine Geschichte aus den 1940ern erzählt, die die Tragik der bewegten Vergangenheit Russlands treffend zum Ausdruck bringt. Mit einer Prise bitterer Ironie, aber voll Poesie und Liebe öffnet Marina Rasbezhkina mit Hilfe von Irina Uralskaja, deren wunderbare Kameraarbeit diesen lakonisch-schweren Film auch zu einem ästhetischen Genuss macht, einen ungewohnten Blick auf das dörfliche Leben der 40er Jahre. Es ist dies der Blick des Sohnes auf die Mutter und auf sich selbst als Kind, der eine Brücke zwischen Vergangenheit und Gegenwart versucht und Fragen an die Zukunft aufwirft. Marina Rasbezhkina drehte zahlreiche, zum Teil preisgekrönte Dokumentarfilme, bevor sie mit »Erntezeit«, der im In- und Ausland von den Kritikern mit Lob überhäuft wurde, ihr Spielfilmdebüt gab. Sie steht damit stellvertretend für einen bemerkenswerten Trend. Gerade in den letz- ten zwei bis drei Jahren wechselten viele Dokumentarfilmer ihr Fach und versuchten sich – nicht ohne Erfolg – in der Spielfilmregie. Unweigerlich wurde dabei die Ästhetik des Dokumentarfilms in den Spielfilm einge- bracht. Interessanterweise suchen sich die »Dokumentaristen« ihre Themen oft in der Vergangenheit und der Zeitgeschichte, so auch dieses unglaubliche, ja absurde Geschehen um eine rote Fahne, das sich in den 40er Jahren tatsächlich zugetragen haben soll. Die alternative Moskauer Filmszene von heute blickt nicht nach Westen. Im krassen Gegensatz zur Spaßgesellschaft westlicher Prägung, die sowie- so nur für eine hauchdünne Schicht der »neuen« Russen Wirklichkeit ist, bringt diese neue Kunstszene, hervorgegangen aus der Video-Art- Bewegung der 90er Jahre, ästhetisch radikale Strategien in den neuen rus- sischen Film hinein. Stellvertretend für diese Entwicklung steht der Film »Staub« (Pyl´, 2005). Dieses unabhängige Projekt wurde zum Geheimtipp des Moskauer Filmfestivals des vergangenen Jahres. Trotz seiner relativ simplen und schnörkellosen Machart ist der Film sehr interessant und vielschichtig, wenn man ihn als eine bitterböse, aber aktuelle und treffende Karikatur der gesellschaftlichen Realität in Russland sieht. Inhaltlich anspruchsvoll und stilistisch eigene Wege beschreitend über- zeugt das Projekt vor allem durch seine Ästhetik. Es wurde von einer unabhängigen Künstlergruppe ohne jegliche staatliche Finanzierung rea- lisiert. Diese bemerkenswerte Low-Budget-Underground-Produktion, auf- genommen mit Digicam und Darstellern, die keine Profis jedoch durchweg Kultfiguren der alternativen Szene sind, fand auch international viele Anhänger und wurde von der Kritik sehr gelobt. Die jungen Moskauer Sergei Loban, Dmitrij Model und Marina Pota- pova, die die experimentelle künstlerische Vereinigung »Svoi2000« bil- den, beschäftigen sich seit einigen Jahren mit Video-Art und Film und sind Ende der 90er aus der berühmten russischen Video-Art-Bewegung »Für anonyme und kostenlose Kunst« hervorgegangen, die die Ästhetik des Proletkults und der sowjetischen Avantgarde kultivierte und spontane, uneigennützige künstlerische Aktionen durchführte. Sie erkannte jedem das Recht zu, Kunst zu machen und zu präsentieren. Das Symbol der Gruppe war das durchgestrichene Copyright-Zeichen. Der Regisseur des Films, Sergei Loban, absolvierte das Moskauer Institut für Elektronik und Mathematik bevor er sich in der alternativen Jugendkulturszene engagierte. Über die experimentelle Videokunst kam er zum Jugendfernsehen, wo er bei der Sendereihe »Ab 16 und älter« Regie führte – die turbulente Zeit machte es möglich. Im Russland der 90er Jahre, als die moderne Kunst aus dem Underground kam, begann eine regelrechte Invasion des massenmedialen Raums durch die Videokünstler. Gerade das Fernsehen eröffnete ihnen exzellente Möglichkeiten, ein brei- tes Publikum zu erreichen und ihre soziokulturellen und ästhetischen Positionen zu präsentieren. Mehrere Kunst-Projekte sind im Zuge der Demokratisierung des Mediums Fernsehen entstanden. So auch dieses Fernseh-Projekt der Künstlergruppe. Jedoch führten provokante Beiträge und Sujet-Sketche immer öfter zu Konflikten mit der Sendeleitung. Daraufhin beendete die Gruppe ihr Engagement in diesem Medium und wechselte zum Aktionismus, drehte Kurzfilme, organisierte die ersten rus- sischen Street-Parties und inszenierte im Theater. 2005 folgte mit »Staub« der erste abendfüllende Film, für Sergei Loban sein Spielfilmdebüt als Regisseur. Traditionell gilt Moskau als filmische Nachwuchsschmiede Russlands – zwei der führenden Filmhochschulen des Landes sind hier ansässig. Einen Eindruck von dem hohen Niveau der Ausbildung geben zwei Kurzfilmprogramme mit aktuellen Arbeiten von Moskauer Filmstudenten. FILM 165 > < 166 167 > Das erste Programm widmet sich der ältesten Filmschule der Welt, der 1919 gegründeten Staatlichen Filmhochschule für Kinematografie »Sergei Gerassimov« (VGIK). Viele herausragende sowjetisch-russi- sche und osteuropäische Regisseure haben ihre ersten Filme in den Moskauer VGIK-Studios gedreht. Ganze Generationen sowjetischer Filmschaffender, viele international anerkannte und zurzeit noch aktive Filmemacher absolvierten diese renommierteste russische Filmhochschule. Die VGIK bildet Studenten in den Fachbereichen Schauspiel, Regie, Tonregie, Filmgeschichte, Drehbuch, Kamera, Ausstattung, Animation, Computergrafik und Produktion für Film und Fernsehen aus. Es gibt kaum ein internationales Kurzfilmfestival, auf dem Studenten dieser Hochschule mit ihren Arbeiten nicht vertreten sind. Seit 1961 veranstaltet die VGIK ein internationales Studentenfilmfestival. Fünf Kurzspielfilme werden vorgestellt, Studien- und Abschlussarbeiten. Die Auswahl zeigt einen repräsentativen Querschnitt von studentischen Kurzfilmen aus den letzten drei Jahren, die stilistisch und thematisch zum Teil sehr unterschiedlich sind. Einige von ihnen wurden bereits auf natio- nalen und internationalen Festivals ausgezeichnet. Das zweite Programm widmet sich der Höheren Schule für Drehbuch und Regie. Sie gehört zu den ältesten Filmausbildungsstätten Russlands und feierte 2004 ihr 40-jähriges Jubiläum. Anders als im VGIK ist die Ausbildung hier als Aufbaustudium zu begreifen. Es setzt eine abgeschlos- sene Hochschulbildung voraus und die Studenten dieser Kurse verfügen meist über größere Lebenserfahrung und konkret gesteckte Ziele. Die zwei Jahre des intensiven Studiums sind sehr praxisorientiert und viele der Absolventen dieser Kurse gestalten heute das aktuelle russische Kino maßgeblich mit. Vier Arbeiten aus den letzten beiden Jahren vermitteln einen Eindruck von der hohen Ausbildungsqualität dieser Filmschule. Das Programm zu den diesjährigen Europäischen Kulturtagen lädt ein zu einer spannenden Entdeckungsreise durch den neuen russischen Film »Made in Moskau«. Gespräche mit den Regisseuren Aleksej German jr. und Sergei Loban, die zur Eröffnung anwesend sein werden, bieten über die Filme hinaus Gelegenheit, ästhetische und ökonomische Bedingungen des aktuellen russischen Kinos näher kennen zu lernen. Julia Kuniß (Kuratorin der Filmreihe) FILM > Sergei Loban, Staub < 168 Staub (Pyl‘) 2005, Regie: Sergei Loban mit Aleksej Podolskij, Pjotr Mamonov, Psoi Korolenko, Dimitrij Pimenov DVD, 107 Minuten, englische Untertitel Lesha Sergeiev ist 24, dicklich, kurzsichtig und ziemlich infantil. Dies ist auch kein Wunder, denn er wird noch immer von der ihn liebenden Oma rundum versorgt. Als ihn eines Tages zwei Geheimdienstler ansprechen und ihn auffordern, an einem mysteriösen Experiment‚ im Dienste der rus- sischen Wissenschaft teilzunehmen, stimmt er zu. Weder Zweck noch Art des Experiments werden deutlich, doch seine Nebenwirkungen verändern Lesha vollkommen. Für einen Moment sieht er sich verwandelt in einen schlanken, muskulösen Supermann – von nun an ist er besessen davon, diesen Glücksmoment noch einmal zu erleben, egal um welchen Preis. »Wir sind nichts: Staub, Atome«, sagt der Arzt, als Lesha ihn bittet, das Experiment zu wiederholen, und »je tiefer wir in einen Menschen eindrin- gen, desto weniger existiert er.« »Staub« ist eine Low-Budget-Produktion, die von Mitgliedern der experimentellen Künstlergruppe »Svoi2000« für knapp 3000 $ reali- siert wurde. Beim letzten Moskauer Filmfestival wurde Sergei Lobans Spielfilmdebut von der Kritik gefeiert nicht nur als ein innovatives künst- lerisches Experiment, sondern als wegweisendes Werk des jungen, unab- hängigen russischen Kinos. Der letzte Zug (Poslednij poezd) 2003, Regie: Aleksej German jr. mit Aleksei Devotchenko, Natalya Lvova, Aleksei Merkuryev, Pyotr Merkuryev 35mm, 82 Minuten, englische Untertitel Russland, deutsche Ostfront, Winter. Der Arzt Paul Fischbach kommt mit dem letzten Zug an der Front an – doch niemand weiß hier, wo die eigentlich noch verläuft. Alles ist in Auflösung begriffen, von einer mili- tärischen Ordnung kann keine Rede mehr sein. Fischbach trifft nur noch desolate Soldaten, die ihre Haut zu retten versuchen. Einzig ein altge- dienter Unteroffizier bleibt, mit ihm irrt Fischbach orientierungslos durch > Di, 25. April 2006 19 Uhr Sa, 29. April 2006 23.15 Uhr > Mi, 26. April 2006 19 Uhr > Do, 27. April 2006 17 Uhr So, 30. April 2006 19 Uhr FILM Schnee Schnee und Sturm, ständig in der Gefahr, von Partisanen erschossen zu werden. Schonungslos werden beide Seiten beim sinnlosen Töten wie beim grausamen Sterben gezeigt. Dabei ist der Arzt, wie aus den Gesprächen mit seinem Kameraden hervorgeht, von der Sinnlosigkeit des Krieges und dessen, was er hier tun soll, überzeugt. Das rettet ihn nicht vor der abso- luten Verlorenheit, die schließlich bewirkt, dass er in der weißen Hölle verschwindet. Der junge russische Regisseur Aleksej German jr. hat die Geschichte aus Erzählungen seiner Familie entwickelt: Verwandte von ihm sind von den Nationalsozialisten ermordet, andere aber auch gerettet worden. Bereits sein berühmter Vater bekam für seine ungewöhnliche – und lange Zeit von offizieller Seite nicht gebilligte – Sicht des Krieges (Straßensperre/ Proverka na Dorogach) große Aufmerksamkeit. Der Sohn hat seinen radi- kalen Antikriegsfilm in Schwarz-Weiß gedreht. Seine Darstellung des Krieges ist für russische Verhältnisse brisant, da er die Verteidigung des Vaterlandes nicht wie üblich als heldenhaft feiert, sondern die Hilflosigkeit der in die Mechanik der Vernichtung eingespannten Menschen zeigt. (nach: Deutsches Filminstitut) Mein Stiefbruder Frankenstein (Moi Svodnyi Brat Frankenstein) 2004, Regie: Valeri Todorovski mit Leonid Iarmol‘nik, Elena Iakovleva, Daniil Spivakovskii, Sergei Garmash 35mm, 111 Minuten, englische Untertitel In »Mein Stiefbruder Frankenstein« lässt der Regisseur den an Körper und Seele versehrten Soldaten Pavlik von der Front zurückkehren. Als er behauptet, der Sohn des Familienvaters Julik zu sein – ein Unfall aus Studententagen – gewährt eine bürgerliche Moskauer Familie dem Fremden Asyl. Eine Weile lebt es sich gut unter einem Dach. Dann aber wird immer deutlicher, wie nachhaltig sich der Krieg dieses Heimkehrers bemächtigt hat: ein Auge hat er verloren, mit dem anderen zu viel gese- hen, weshalb Pavlik den Gedanken an den allgegenwärtigen Feind auch in der Normalität des Moskauer Alltags nicht los wird. Als seine verwüstete Psyche zunehmend das Familienleben der Krymovs belastet, versucht sich die Familie verzweifelt des Außenseiters zu entledigen – vergeblich. > Sergei Loban, Staub > Valeri Todorovski, Mein Stiefbruder Frankenstein > Aleksej German jr., Der letzte Zug > Sergei Loban, Staub 169 > < 170 1950 in einer kleinen Kolchose. Die Mähdrescherfahrerin Tosja, die ihren kriegsinvaliden Mann und zwei Kinder zu versorgen hat, wird zur Heldin der sozialistischen Arbeit gekürt. Als Preis erhält sie die rote Wanderfahne, doch wird diese zu Hause von Mäusen angeknabbert. Um nicht vor Gericht zu kommen wegen unsorgsamen Aufbewahrens der Trophäe, muss die Fahne für immer bei ihr bleiben. Ab sofort kennt sie nichts anderes als nur die Arbeit. Mit einer Prise bitterer Ironie, aber voll Poesie wirft Marina Rasbezhkina einen ungewohnten Blick auf das dörfliche Leben der 40er Jahre. Die Geschichte wird aus der Sicht des Sohnes erzählt, und es ist der Blick auf die Mutter und auf sich selbst als Kind, der eine Brücke zwi- schen Vergangenheit und Gegenwart versucht und Fragen an die Zukunft aufwirft. Himmel, Flugzeug, Mädchen (Nebo Samoljot Devuschka) 2002, Regie: Vera Storozeva mit Renata Litvinova, Inga Strelkova-Oboldina, Dmitrij Orlov, Michail Jefremov 35mm, 90 Minuten, englische Untertitel Lara arbeitet als Stewardess bei einer russischen Fluggesellschaft. Ihr halbes Leben verbringt die junge, hübsche Frau auf Reisen, in anonymen Hotels und auf trostlosen Flughäfen. Die Rastlosigkeit ihres Berufslebens findet eine Entsprechung in Laras Beziehungen. Zwar wird sie von zahl- reichen Männern verehrt, doch für eine dauerhafte Bindung war Lara bis- lang noch nicht bereit. Sie glaubt an die »große Liebe«. Ihre emotionale Verletzlichkeit verbirgt sie hinter einer Aura der Unnahbarkeit. Das ändert sich, als sie Gregory kennen lernt, einen bekannten Fernsehjournalisten mit Aussicht auf eine große Karriere. Schon nach der ersten gemeinsamen Nacht weiß sie, dass er der Mann ihres Lebens ist. Aber ihre Gefühle ängstigen ihn. Erst als sie droht, ihn zu verlassen, wird Gregory sich seiner Gefühle für Lara bewusst. Doch es ist zu spät... "»Himmel, Flugzeug, Mädchen« ist ein von Vera Litvinova geschriebe- ner, produzierter und gespielter Aufbruch in eine neue Kinoform, bei der die Narrativstruktur des herkömmlichen Films einer inneren Dramaturgie > Do, 27. April 2006 19 Uhr > Do, 27. April 2006 21.15 Uhr Sa, 29. April 2006 17 Uhr > Fr, 28. April 2006 17 Uhr So, 30. April 2006 21.15 Uhr Die Unsrigen (Svoi) 2004, Regie: Dmitrij Meskhiev mit Konstantin Khabensky, Sergei Garmash, Mikhail Evlanov, Natalya Surkova 35mm, 100 Minuten, englische Untertitel August 1941: Die deutschen Truppen dringen immer weiter nach Osten vor. Drei russischen Gefangenen gelingt es, während des Marsches zum Gefangenenlager zu entkommen: Tolja, ein KGB-Mann, Lifshits, ein jüdi- scher Politoffizier und Mitja, ein Scharfschütze. Mitja kommt aus der Gegend, die die Deutschen besetzt halten – und so sind die drei gleichzei- tig im eigenen wie in Feindesland. Sie suchen Zuflucht bei Mitjas Vater Ivan, der, aus einem Arbeitslager zurückgekehrt, als Dorfältester mit den Deutschen kollaboriert und aus seinen antisowjetischen Ansichten keinen Hehl macht. Doch er versteckt die drei, weil sie zu »uns« gehö- ren. Ein großer Druck lastet auf den Männern, denn auch die örtliche Polizei, Marionetten in der Hand der Deutschen, sucht sie und nimmt Ivans Töchter gefangen, um die Soldaten zur Aufgabe zu zwingen. Im Zweiten Weltkrieg spielende Filme waren ein etabliertes Genre im sowjetischen Kino, mit durchaus nationalistischen Untertönen und klaren Fronten. »Die Unsrigen«, der beim Moskauer Filmfestival mit dem Großen Preis ausgezeichnet wurde, geht andere Wege: Die drei Entkommenen sind, ganz unheroisch, nur darauf bedacht, von Tag zu Tag ihr Überleben zu sichern. »Die Unsrigen« konzentriert sich darauf, die Auswirkungen des Krieges auf Menschen zu zeigen, die Entscheidungen treffen und Kompromisse machen müssen. Der grobkörnig und mit ausgewaschenen Farben fotografierte Film zeichnet ein komplexes Bild der Sowjetunion unter der Okkupation, in der sich die Grenzen von Freund und Feind und Gut und Böse verschoben haben. (nach: Deutsches Filminstitut) Erntezeit (Vremja Zatvy) 2004, Regie: Marina Rasbezhkina mit Vjacheslav Batrakov, Dima Ermakov, Ljudmila Motornaja, Dmitrij Dima Jakovljev 35mm, 67 Minuten, englische Untertitel FILM > Marina Rasbezhkina, Erntezeit > Dmitrij Meskhiev, Die Unsrigen > Vera Storozeva, Himmel, Flugzeug, Mädchen 171 > < 172 weicht, die, zuerst unscheinbar, aber dann immer dramatischer, den Abstieg einer jungen Frau in den Selbstmord beschreibt." (EIKK) Alte Frauen (Staruchi) 2003, Regie: Gennadij Sidorov mit Valentina Beresuzkaya, Galina Smirnova, Zoya Norkina 35mm, 100 Minuten, englische Untertitel In einem kleinen Dorf in der Nähe von Kostroma, aus dem alle jüngeren Menschen weggegangen sind, weil es keine Arbeit gibt, wohnen nur noch ein Dutzend alte Frauen. Sie warten meist umsonst auf ihre schmale Rente und müssen sich irgendwie ernähren. Der Tauschhandel blüht, es gibt einen engen Zusammenhalt. Als eine von ihnen stirbt, heben die anderen das Grab aus. Mit den Frauen lebt auch Mikolka, der am Downsyndrom leidet. Ab und zu kommt Major Fyodor mit einigen Soldaten von der nahe gelegenen Kaserne vorbei und bringt Leben in den Ort. Fast ausschließlich mit Laiendarstellerinnen gedreht, mutet der Film streckenweise dokumentarisch an. Eine Spielhandlung entwickelt sich, als sich eine Flüchtlingsfamilie aus Usbekistan im Ort niederlässt (von Tadschiken gespielt und in den Untertiteln nicht übersetzt). Die Frauen beobachten das zunächst mit großer Skepsis. Mikolka, der ihr fremden- feindliches Gerede über »diese Asiaten« für bare Münze nimmt, steckt schließlich das Haus an, in dem die Familie sich gerade eingerichtet hat. Von der menschlichen Tragödie bekehrt, entwickeln die Dorfbewohner doch noch ein freundschaftliches Verhältnis. Das Regiedebüt von Gennadij Sidorov sorgte beim größten russi- schen Filmfestival in Sotschi für viele Diskussionen und wurde mit vier Hauptpreisen ausgezeichnet. Nahezu ausnahmslos mit Laiendarstellern und ohne Drehbuchvorlage entstanden, vermittelt der Film fast dokumen- tarische Eindrücke vom ländlichen Leben in Russland. Filme der Staatlichen Filmhochschule VGIK Fleisch (Mjaso) 2002, Regie: Slawa Ross 35 mm, schwarzweiß, 15 Minuten Das Leben ist grausam und hart und lässt für Liebe keinen Platz. Ein kleiner Junge muss erleben, wie seine Mutter für ein Stück Fleisch mit einem Fremden ins Bett geht. In der beliebten Retroästhetik gedreht, kehrt der Film in die schwere Nachkriegszeit zurück. Der Feigen Reisebegleiter (Poputschiki ingira) 2003, Regie: Jegor Anaschkin BetaSP, schwarzweiß, 10 Minuten Eine Reiseskizze als beeindruckende Charakterstudie. Ein Kadett kehrt aus dem Urlaub mit dem Schnellzug nach Moskau zurück. Auf einem Provinzbahnhof steigt eine Frau mit einem Kind und einer großen Kiste in sein Abteil zu... Für Mama (Mame) 2002, Regie: Dusan Gligorov miniDV, 13 Minuten Roter Platz und Tretjakov-Galerie, die erste Liebe, Zukunftspläne – ein Tag im winterlichen Moskau, wie ihn ein junger Soldat auf Urlaub erlebt. Sein erstes Video sendet er der Mutter als Geburtstagsgruß. Spaziergang (Progulka) 2002, Regie: Julija Kolesnik miniDV Ljoschka und Katherina wohnten einst in derselben Straße und waren seit ihrer Kindheit befreundet. Dann musste Ljoschka zur Armee. Ein Tag vor Katherinas Hochzeit taucht er plötzlich auf und sie machen einen Spaziergang… > Fr, 28. April 2006 19 Uhr So, 30. April 2006 17 Uhr > Fr, 28. April 2006 21.15 Uhr FILM > Gennadij Sidorov, Alte Frauen > Slawa Ross, Fleisch > Jegor Anaschkin, Der Feigen Reisebegleiter > Dusan Gligorov, Für Mama 173 > < 174 Angst (Strach) 2004, Regie: German Djukarev BetaSP, Farbe, 14 Minuten, englische Untertitel An einem dunklen und verregneten Abend versucht ein Reisender auf einer kleinen Bahnstation irgendwo in den Weiten Russlands ein Taxi zu bekommen um ins nächste Dorf zu gelangen. Endlich findet er einen Mann, der bereit ist, ihn mitzunehmen. Doch irgendwie kommt ihm der Fahrer unheimlich vor und das Auto droht schon beim Starten auseinander zu fallen. Die nächtliche Fahrt führt durch einen dunklen Wald. Um sich Mut zu machen, erzählt der total verängstigte Reisende dem Fahrer von einer Pistole in seiner Tasche und von seinen Freunden, mit denen nicht zu spaßen sei. Nunmehr bekommt es der Fahrer mit der Angst zu tun… Nach der gleichnamigen Erzählung von Anton Tschechov, urkomisch und sehr gut inszeniert. Glatteis (Gololed) 2003, Regie: Michail Braschinskij mit Viktoria Tolstoganova, Ilja Schakunov, Konstantin Juschkevitsch 35mm, 70 Minuten, englische Untertitel "»Sie« ist eine junge erfolgreiche Anwältin. Wie gewöhnlich wird sie auch diesen Fall gewinnen. Ihr jetziger Klient ist prominent. Während er bereits seinen Sieg feiert, gelangt sie in den Besitz einer Audiocassette, die seine Schuld beweist. Die gleiche Leidenschaft, die sie in die Arme fremder Männer treibt, bringt sie dazu, ihren Fund gleichzeitig der Staatsanwaltschaft und den Vertretern des Klienten zu übergeben. Sie will niemanden erpressen; ihr geht es um das Spiel mit dem Zufall. Dann wird sie von allen Seiten bedroht. »Er« ist selbstsicher, arrogant, schwul. Er glaubt, alles über sich zu wissen und will eigentlich nur in Ruhe gelas- sen werden. Noch sind beide sich nicht begegnet und keiner kennt die möglichen Konsequenzen ihres Zusammentreffens. Es herrscht Glatteis auf Moskaus Straßen. > Fr, 28. April 2006 23.15 Uhr Sa, 29. April 2006 21.15 Uhr »Glatteis« wurde auf DV gedreht und dann mit großem Aufwand auf 35mm überspielt. Die digitale Technologie schafft eine Illusion der Dring- lichkeit der Ereignisse, eine Illusion des unmittelbaren Blicks, der nicht durch die Linse der Kamera getrübt wird. Diese visuelle Komponente ist von großer Wichtigkeit für die Geschichte, in der zwei Paar Kontaktlinsen eine entscheidende Rolle spielen. Der Schriftsteller Vladimir Sorokin hat wohl die treffendste Bemerkung über diesen Film gemacht. Er sagte, »Glatteis« sei ein Film über einen Virus, der durch Blickkontakt übertragen wird. Eine ziemlich erschöpfen- de Inhaltsangabe. Ich würde mir wünschen, dass der Zuschauer sich nach dem Film nicht die Frage stellt, ob der Film ihm gefallen hat, sondern sich fragt, was das überhaupt war; dass er den Film wie einen Verkehrsunfall erlebt, bei dem der Schuldige, der Film, Fahrerflucht begeht und man – vielleicht – blutend zurückbleibt." (Michail Braschinskij) FILM > Julija Kolesnik, Spaziergang > German Djukarev, Angst > Michail Braschinskij, Glatteis 175 > < 176 177 > Filme der Höheren Schule für Drehbuch und Regie Der Fischer (Balyksyt) 2005, Regie: Vjatscheslav Semenov miniDV, 24 Minuten Ein alter Fischer rettet einen jungen Mann aus dem Wasser und pflegt ihn gesund. Nach einiger Zeit kehrt der junge Mann zurück, doch den Alten findet er nicht mehr... Sehr schön fotographiert. Der Regisseur lässt sich viel Zeit, um Visuelles zu zelebrieren und benutzt dabei viele ethnographische Motive. Die Tür (Dver) 2004, Regie: Vladimir Kott DVD, schwarzweiß, 20 Minuten, ohne Dialoge Ein Mann ist einen Tag lang mit einer Tür unterwegs... Stilistisch und dramaturgisch erinnert der Film sehr an Polanskis »Zwei Männer und ein Schrank«. Initiation (Posvjaschenije) 2004, Regie: Roman Filippov BetaSP, 14 Minuten Auf dem Weg zur Musikschule begegnet ein fünfjähriger Junge einer Bande von Straßenkindern. Den ganzen morgigen Tag (Ves zavtraschnij den´) 2004, Regie: Tatjana Jankevitsch BetaSP, 33 Minuten Sie sind beide verheiratet, aber nicht miteinander. Er trifft sie am Bahnhof, sie sind leidenschaftlich verliebt. Sie fahren weg aus Moskau in eine kleine Provinzstadt. Dort kennt sie keiner, der ganze morgige Tag gehört ihnen. Doch ihre Liebe wird auf eine harte Probe gestellt. > Sa, 29. April 2006 19 Uhr FILM > Vjatscheslav Semenov, Der Fischer (oben) > Roman Filippov, Initiation (unten) > Vladimir Kott, Die Tür > Tatjana Jankevitsch, Den ganzen morgigen Tag < 178 Müssen sich die Beziehungen eines Unternehmens zur Kunst auf die Bilder beschränken, die an den Wänden hängen? Beweist ein Unternehmen bereits Kultur, wenn es diese sponsort? Ein Kulturschaffender und Ausstellungsmacher muss über ausgeprägte und unternehmerische Fähigkeiten verfügen und ein Unternehmer sollte starke kulturelle und kreative Seiten zeigen. So sehr eine kulturell fruchtbare Tätigkeit den schöpferischen Elan benö- tigt, so sehr benötigt ihn auch die Wirtschaft. So ist aus meiner Sicht ein umfassendes kulturelles Engagement unternehmerisch notwendig. Die 18. Europäischen Kulturtage Karlsruhe 2006 bieten erneut mit Kunst, Film, Theater, Musik und Literatur eine breite Vielfalt. Vor diesem Hintergrund fördert die Karlsruher Versicherungsgruppe die Europäischen Kulturtage Karlsruhe. Ich freue mich auf die kommenden Begegnungen im Rahmen der geplan- ten kulturmedialen Veranstaltungen und wünsche den Organisatoren und allen Mitwirkenden viel Erfolg und wie in den Vorjahren ein aufgeschlos- senes und hochinteressiertes Publikum. Dr. Bernhard Schareck Vorstandssprecher der KARLSRUHER VERSICHERUNGEN Seit vielen Jahren ist die Privatbrauerei Hoepfner Partner und Förderer der Europäischen Kulturtage. Mit positivem Denken und Handeln haben wir in den vergangenen Jahren frischen Wind in die alten Mauern der Hoepfner Burg gebracht. Unsere Strategie heißt dabei Qualität, Kontinuität und Partnerschaft, um auch im künftigen Wettbewerb beste- hen zu können. Vielleicht passen die Europäischen Kulturtage ja auch deshalb so gut zu uns, weil dieses hochkarätige kulturelle Ereignis ebenfalls für eine solche Strategie steht: Kunst auf höchstem Niveau und ein innovativer Geist in einem Klima der Partnerschaft. Für die Qualität bei der Privatbrauerei Hoepfner stehen die Brauer, die Biere mit besonderem Geschmack brauen. Für die Qualität der 18. Europäischen Kulturtage 2006 Moskau in Karlsruhe einmal mehr die außergewöhnlichen Macher und Künstler. Das Sponsoring für ein solch bedeutendes Projekt lässt sich nicht nur in Zahlen messen, es muss auch Spaß machen – genau so sehen wir das Engagement der Privatbrauerei Hoepfner bei den Europäischen Kulturtagen – ein Engagement, das von Herzen kommt. Dr. Friedrich Georg Hoepfner Die Stadt Karlsruhe bedankt sich bei den folgenden Firmen für die Unterstützung des Festivals: Privatbrauerei Hoepfner Karlsruher Versicherungen Sparkasse Knappe 1a Productions Das Festival ist Partner im Projekt 179 > < 180 8 > Fakultät für Architektur der Universität Karlsruhe E 6 des Kolleggebäudes am Ehrenhof 1-5 S1/S11, S2, S4, S5 Kronenplatz/Universität Parkleitsystem: Zentrum Nord Kronenplatz 9 > Galerie Alfred Knecht Baumeisterstr. 4 2, 5 S1/S11, S4 Ettlinger Tor / Staatstheater Parkleitsystem: Kongresszentrum Staatstheater 10 > Galerie Rottloff Sophienstr. 105 1 Sophienstraße 11 > GEDOK Künstlerinnenforum Markgrafenstr. 14 1- 5 S1/S11, S2, S4, S5 Mendelssohn- od. Kronenplatz Parkleitsystem: Zentrum Nord Kronenplatz 30 10 28 20 23 9 24 15 1 225 2117 11 8 2 25 7 4 3 6 18 16 26 27 29 12 19 13Kriegsstraße B10 Durlacher Allee Kaiserallee S tr aß e K ar ls tr aß e Ad en au er rin g Schlachthausstr. Br au er st ra ße Zirkel Kaiserstraße Yo rck str aß e R ei nh ol d- Fr an k- S tr aß e Ka pel len str . Schloss Kriegsstraße B10 E tt lin ge r Mathystraße B10 Haid-und-Neu-Str. Hbf Am Rüp purrer S chloss R üp pu rr er S tr aß e Stu ttg art er Str aß e Baumeisterstr. E rl en w eg Pulverhausstraße Joachim-Kurzaj-Weg Sc hw im m sc hu lw eg Lo re nz st ra ß e 1 > Albert-Schweitzer-Saal Reinhold-Frank-Str. 48 a 1- 3, 6 S1/S11, S2, S5 Mühlburger Tor 2 > Badischer Kunstverein Waldstr. 3 1, 3, 4, 6 S1/S11, S2, S5 Europaplatz od. Herrenstr. Parkleitsystem: Zentrum Nord Karstadt am Zirkel 3 > Badisches Staatstheater Baumeisterstr. 11 2, 5 S1/S11, S4 Ettlinger Tor / Staatstheater Parkleitsystem: Kongresszentrum Staatstheater 4 > Berufsverband Bildender Künstlerinnen und Künstler Am Künstlerhaus 47 3 Mendelssohnplatz Parkleitsystem: Zentrum Nord Kronenplatz A t s y t y b t s y b A t s y b N K N 5 > Centre Culturel Franco-Allemand Kaiserstr. 160 - 162 1- 4, 6 S1/S11, S2, S5 Europaplatz Parkleitsystem: Zentrum West Breuninger 6 > Christuskirche Riefstahlstr. 2, am Mühlburger Tor 1- 3, 6 S1/S11, S2, S5 Mühlburger Tor Magdeburger Haus / Kaiserallee 11 7 > Ev. Stadtkirche am Marktplatz 1- 5 S1/S11, S2, S4, S5 Marktplatz Parkleitsystem: Zentrum Süd Marktplatz A t s y b A t s y b t s y b s t s y b K t y N 14 Kaiserallee Luisenstraße Leopoldsplatz Lichtentaler Lichtentaler Str. Allee Baden-Baden 12 > Gorodki-Anlage Oberreut Joachim-Kurzaj-Weg 5 1 50, 62 Hardecksiedlung 13 > Hochschule für Musik Am Schloss Gottesaue 7 1, 2 S4, S5 Gottesauer Platz 14 > Hotel Steigenberger Europäischer Hof Kaiserallee 2, Baden-Baden 201, 204-208, 214-216, 218, 243-245 Baden-Baden, Leopoldsplatz 15 > INSEL (Badisches Staatstheater) Karlstraße 49b 2, 4, 6 Karlstor 16 > Jubez Jazzclub u. Theater »Die Spur« Kronenplatz 1 1- 5 S1/S11, S2, S4, S5 Mendelssohn- od. Kronenplatz Parkleitsystem: Zentrum Nord Kronenplatz 17 > Kaffeehaus Schmidt Kaiserallee 69 2, 3 S1/S11, S2, S5 Yorckstraße 18 > Konzerthaus Festplatz 9 2, 5 S1/S11, S4 Kongresszentrum od. Konzerthaus Parkleitsystem: Kongresszentrum Kongresszentrum 19 > Kulturzentrum Tollhaus Schlachthausstr. 1 1, 2 S4, S5 Tullastraße 20 > marotte Figurentheater Kaiserallee 11 1- 3, 6 S1/S11, S2, S5 Mühlburger Tor Magdeburger Haus 21 > Modehaus Schöpf am Marktplatz 1- 5 S1/S11, S2, S4, S5 Marktplatz Parkleitsystem: Zentrum Süd Marktplatz 22 > PrinzMaxPalais Literaturhaus und Das Kino im PrinzMaxPalais Karlstr. 10 1- 4, 6 S1/S11, S2, S5 Europaplatz Parkleitsystem: Zentrum West Breuninger 23 > Privatbrauerei Hoepfner Schalander Haid-und-Neu-Str. 18 4 Hauptfriedhof 24 > Roncalli-Forum Karlstr. 115 (Kolpinghaus) 2, 4 Kolpingplatz 25 > Stephanssaal Ständehausstr. 4 1, 3, 4 S1/S11, S2, S5 Herrenstraße Parkleitsystem: Zentrum Süd Karstadt od. Friedrichsplatz 26 > SWR Studio Karlsruhe Sendesaal Kriegstr. 166-172 2, 4, 6 Karlstor Parkleitsystem: Zentrum West 27 > Universität Karlsruhe (TH) Kaiserstr. 12 1-5 S1/S11, S2, S4, S5 Kronenplatz/Universität Parkleitsystem: Zentrum Nord Kronenplatz 28 > Volkshochschule Kaiserallee 12 e 2, 3 S1/S11, S2, S5 Yorckstraße 29 > Wohnstift am Rüppurrer Schloss Erlenweg 2 S1/S11 Schloss Rüppurr 30 > ZKM | Zentrum für Kunst und Medientechnologie Lorenzstr. 19 6 ZKM ZKM A t s y b A t s y A t y A t s y A s y A t y b A t s y b W A t s y b s t y W A t s y b s t s y b N A t y W t s y b t s y b N A t b y A t s y A b y A t y A t s y b N t s y A t s y b K info A t s b y b s W Bildlegende behindertengerechter Zugang Tram S-Bahn Bus Haltestelle Parkleitsystem Parkhaus N K 181 > < 182 Kartenvorverkauf Der Vorverkauf beginnt am 15. Februar 2006. Für Veranstaltungen, die mit gekennzeichnet sind, erhalten Sie Karten an allen CTS-Eventim-Vorverkaufsstellen (s.u.). oder bei www.eventim.de CTS-Eventim Hotline (01805) 57 00 00 (0,12 D / Min.) Für alle anderen Veranstaltungen erhal- ten Sie Informationen und Karten unter den im Programmteil angegebenen Telefonnummern. Ermäßigte Preise gelten gegen Vorlage eines gültigen Ausweises an der Abendkasse für Schüler, Studenten, Schwerbehinderte, Rentner, Helfer im freiwilligen sozialen Jahr, Arbeitslose, Wehr- und Zivildienstleistende. Die Abendkasse öffnet jeweils 1 Stunde vor Beginn der Veranstaltung. Vorverkaufsstellen Badisches Staatstheater Karlsruhe Baumeisterstr. 11, 76137 Karlsruhe Kassenöffnungszeiten: Mo bis Fr: 10 – 13 Uhr u. 16 – 18.30 Uhr Sa: 10 – 13 Uhr Telefonischer Vorverkauf: Mo bis Fr: 10 – 18.30 Uhr bzw. bis zum Beginn der Abendveranstaltung Sa: 10 – 13 Uhr Telefon: (0721) 93 33 33 Telefax: (0721) 3 55 73 46 E-Mail: kartenverkauf@bstaatstheater.de Karlsruhe Karlsruhe Stadtinformation Karl-Friedrich-Str. 9, Tel. (0721) 37 20 21 79 Musikhaus Schlaile Kaiserstr. 175, Tel. (0721) 2 30 00 Ticketoffice im Hauptbahnhof Tel. (0721) 3 84 87 72 Touristinformation Bahnhofsplatz 6, Tel. (0721) 37 20 53 83 Ticketforum Postgalerie Kaiserstr. 217, Tel. (0721) 16 11 22 Baden-Baden Ticket-Service im i-Punkt Kaiserallee 3, Tel. (07221) 93 27 03 Bretten Stadtinformation Marktplatz 12, Tel. (07252) 95 76 20 Bruchsal Bruchsal Tourismus Am Alten Schloss 22, Tel. (07251) 5 05 94 60 Bühl Bürgerhaus Neuer Markt Europaplatz, Tel. (07223) 93 16 11 Ettlingen TUI ReiseCenter der Sparkasse Marktplatz 1, Tel. (07243) 701-701 Frankfurt Frankfurt Ticket Hanauer Landstr. 417, Tel. (069) 1 34 04 00 Heidelberg Rhein-Neckar-Zeitung Hauptstr. 23, Tel. (06221) 16 30 83 Zigarren Grimm am Bismarckplatz Sofienstr. 11, Tel. (06221) 2 09 09 Heilbronn Heilbronn Marketing Kaiserstr. 17, Tel. (07131) 56 41 01 Heilbronner Stimme Allee 2, Tel. (07131) 61 57 01 info 183 > < 184 Impressum Herausgeber: Stadt Karlsruhe, Kulturamt und Badisches Staatstheater Karlsruhe Stadt Karlsruhe, Kulturamt Kulturreferent Dr. Michael Heck Festivalleitung und Programmgestaltung: Susanne Laugwitz M.A. Öffentlichkeitsarbeit, Marketing und Organisation: Claudia Lahn M.A. Gabi Glutsch Anna-Renate Sörgel Martha Banasch B.A. Info-Telefon: (0721)133-4033 Telefax: (0721)133-4009 E-Mail: susanne.laugwitz@kultur.karlsruhe.de claudia.lahn@kultur.karlsruhe.de gabriele.glutsch@kultur.karlsruhe.de anna-renate.soergel@kultur.karlsruhe.de Badisches Staatstheater Karlsruhe Generalintendant Achim Thorwald Verwaltungsdirektor Wolfgang Sieber Öffentlichkeitsarbeit, Marketing und Organisation: Dr. Jörg Rieker Simone Voggenreiter Petra Clemens Ingeborg Falke Gastspielkoordination: Sabine Bergmann M.A. Wolfgang Hilsenbek Info-Telefon: (0721)3557-122 oder -232 Telefax: (0721)373223 E-Mail: pressestelle@bstaatstheater.de Gestaltung: Susanne Saenger, Karlsruhe Druck: Engelhardt & Bauer, Karlsruhe Kaiserslautern Tourist Information Willy-Brandt-Platz 1, Tel. 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Bebauungsplan „Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf- Breitscheid-Straße“, Karlsruhe – Oberreut beigefügt: Begründung und Hinweise - Entwurf - Bebauungsplan „Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid-Straße“ - 2 - Planverfasser: ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Maria-Hilf-Straße 15 D-50677 Köln Tel. +49 221 271 806-0 Fax +49 221 310 083-3 info@astoc.de im Auftrag von Stadtplanungsamt Karlsruhe Technisches Rathaus Lammstraße 7 76124 Karlsruhe Tel. +49 721 133-6101 Fax +49 721 133-6109 stpla@karlsruhe.de Bebauungsplan „Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid-Straße“ - 3 - Inhaltsverzeichnis: A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) ....................... 5 1. Aufgabe und Notwendigkeit .................................................................. 5 2. Bauleitplanung ......................................................................................... 6 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung ..................................................................... 6 2.2 Verbindliche Bauleitplanung ........................................................................ 6 3. Bestandsaufnahme .................................................................................. 6 3.1 Räumlicher Geltungsbereich ........................................................................ 6 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz ............ 6 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung ..................................... 8 3.4 Eigentumsverhältnisse ................................................................................. 8 3.5 Belastungen ................................................................................................ 8 3.5.1 Altlasten ..................................................................................................... 8 3.5.2 Lärm ........................................................................................................... 9 3.5.3 Klima /Lufthygiene ...................................................................................... 9 4. Planungskonzept...................................................................................... 9 4.1 Art der baulichen Nutzung ........................................................................ 11 4.2 Maß der baulichen Nutzung ...................................................................... 12 4.3. Überbaubare Grundfläche, Bauweise......................................................... 15 4.4. Erschließung ............................................................................................. 15 4.4.1 ÖPNV........................................................................................................ 16 4.4.2 Motorisierter Individualverkehr .................................................................. 16 4.4.3 Ruhender Verkehr ..................................................................................... 17 4.4.4 Geh- und Radwege ................................................................................... 17 4.4.5 Ver- und Entsorgung................................................................................. 18 4.4.6 Energiekonzept ......................................................................................... 19 4.5 Gestaltung ................................................................................................ 19 4.6 Grünordnung / Eingriff in Natur- und Landschaft / Artenschutz.................. 21 4.6.1 Grünplanung, Pflanzungen ....................................................................... 21 4.6.2 Eingriff in Natur und Landschaft ................................................................ 22 4.6.3 Maßnahmen für den Artenschutz.............................................................. 22 4.7 Belastungen .............................................................................................. 22 4.7.1 Altlasten ................................................................................................... 22 4.7.2 Lärm ......................................................................................................... 23 5. Umweltbericht........................................................................................ 26 6. Sozialverträglichkeit / Sozialplan.......................................................... 26 6.1 Sozialverträglichkeit der Planung ............................................................... 26 6.2 Sozialplan ................................................................................................. 27 7. Statistik ................................................................................................... 27 7.1 Flächenbilanz ............................................................................................ 27 7.2 Geplante Bebauung .................................................................................. 27 7.3 Bodenversiegelung.................................................................................... 27 8. Bodenordnung ....................................................................................... 28 9. Kosten (überschlägig) ............................................................................ 28 9.1 Beitragsfähige Erschließungskosten ........................................................... 28 Bebauungsplan „Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid-Straße“ - 4 - 9.2 Sonstige Kosten zu Lasten der Stadt .......................................................... 29 9.3 Städtische Kosten insgesamt ..................................................................... 29 9.4 Kosten zu Lasten der Stadtwerke............................................................... 29 10. Finanzierung........................................................................................... 29 11. Gutachten ............................................................................................... 29 B. Hinweise ................................................................................................. 31 1. Versorgung und Entsorgung ..................................................................... 31 2. Entwässerung ........................................................................................... 31 3. Niederschlagswasser ................................................................................. 31 4. Dachbegrünung und Solaranlagen ............................................................ 32 5. Archäologische Funde, Kleindenkmale....................................................... 33 6. Baumerhalt und Neupflanzungen .............................................................. 33 7. Artenschutz .............................................................................................. 34 8. Altlasten ................................................................................................... 35 9. Kampfmittel.............................................................................................. 35 10. Erdaushub / Auffüllungen ......................................................................... 36 11. Private Leitungen ...................................................................................... 36 12. Barrierefreies Bauen .................................................................................. 36 13. Erneuerbare Energien................................................................................ 36 14. Gewerbelärm ............................................................................................ 36 Bebauungsplan „Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid-Straße“ - 5 - A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) 1. Aufgabe und Notwendigkeit Im Stadtteil Oberreut, nordwestlich der Kreuzung Otto-Wels-Straße/Rudolf- Breitscheid-Straße plant die Stadt Karlsruhe gemeinsam mit der Volkswohnung GmbH Karlsruhe die Entwicklung eines neuen Quartierszentrums. Die Entwick- lungsüberlegungen werden vom örtlichen Bürgerverein und der Lokalpolitik be- gleitet und unterstützt. Das Plangebiet ist Teil der in den 1970 Jahren realisierten „Waldlage“, die sich durch ihre großvolumigen Wohnbaukörper, eingebettet in ein Netz aus weitläufi- gen Grün- und Wegeräumen auszeichnet. Der zu überplanende Bereich war be- reits in der damaligen städtebaulichen Konzeption als Standort für ein Quartiers- zentrum vorgesehen. Er liegt an der Schnittstelle zur südlich angrenzenden „Feld- lage“ und den gegenüber befindlichen Schulzentren, die beide erst in späterer Zeit entwickelt wurden. In ihrer jetzigen Ausprägung werden die Nutzungen im Plangebiet der ihnen zu- gedachten Funktion als Quartierszentrum allerdings nicht mehr gerecht und sol- len durch eine zeitgemäße Neuplanung ersetzt werden. Im Jahr 2009 hat die Volkswohnung GmbH zu dieser Fläche die hochbauliche Mehrfachbeauftragung „Stadtteilzentrum Karlsruhe Oberreut“ durchgeführt, aus der das Büro „Feigenbutz Architekten“ aus Karlsruhe als Sieger hervorgegangen ist. Das Büro wurde dabei in städtebaulichen Fragen von der Astoc Architects And Planners GmbH aus Köln beraten. Aufgrund zwischenzeitlich veränderter Rahmenbedingungen wurde im Sommer 2015 von beiden Büros im Auftrag des Stadtplanungsamtes Karlsruhe ein städte- baulicher Rahmenplan erarbeitet, der die geplante Entwicklung in einen räumli- chen Gesamtzusammenhang stellt. Ziel des Rahmenplans ist es, das Areal zu einem ergänzenden Quartiersschwer- punkt im dicht bebauten Wohnumfeld zu entwickeln, der neben neuen Wohn- und Gewerbenutzungen ein vielfältiges Nahversorgungsangebot sowie unter- schiedliche soziale Dienstleistungen und Einrichtungen mit generationsübergrei- fendem Charakter beinhaltet. Als ersten Schritt der Gebietsentwicklung hat die Volkswohnung GmbH für den Neubau der Kindertageseinrichtung „Villa Regenbogen“ im Februar 2016 eine Mehrfachbeauftragung ausgelobt, die neben einem Ausbau der heutigen Be- treuungseinrichtungen ebenfalls eine Angebotserweiterung für Familien vorsieht. Dabei wurde der Entwurf des Büros „Klinkott Architekten“, Karlsruhe im Mai 2016 als Sieger ausgewählt. Das Büro wurde im Anschluss mit der weiteren Ob- jektplanung beauftragt. Der Städtebauliche Rahmenplan wurde am 15. Oktober 2015 vom Planungsaus- schuss der Stadt Karlsruhe als Grundlage zur Ausarbeitung eines Bebauungsplans beschlossen. Im Anschluss wurde das Büro Astoc Architects And Planners GmbH, Köln für die Erstellung des Bebauungsplans beauftragt. Für das Verfahren liegt bereits ein Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 2010 vor. Bebauungsplan „Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid-Straße“ - 6 - Bei dem vorliegenden Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weni- ger als 20.000 m² Grundfläche festsetzt. Er wird deshalb im beschleunigten Ver- fahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. 2. Bauleitplanung 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung Der gültige Flächennutzungsplan (Stand 2010) des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe stellt den zu überplanenden Bereich zum Teil als gemischte Baufläche sowie als Wohnbaufläche dar. Mit Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Aus- weisung eines Mischgebietes im gesamten Geltungsbereich vorgesehen. Die angestrebten und im Bebauungsplan festgesetzten Nutzungen entsprechen damit nur teilweise den Darstellungen des Flächennutzungsplans. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB aufgestellt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 kann im beschleunigten Verfahren ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplans ab- weicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Der Flächennutzungsplan, dessen entgegenstehende Darstellungen (Wohnbaufläche) mit Inkrafttreten des Bebauungsplans obsolet werden, wird im Wege der Berichtigung angepasst. Bei der Berichtigung handelt es sich um einen redaktionellen Vorgang, auf den die Vorschriften über die Aufstellung und Ge- nehmigung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Eine Genehmigung des Bebauungsplans durch die höhere Verwaltungsbehörde ist nicht erforderlich. 2.2 Verbindliche Bauleitplanung Für das Plangebiet gilt derzeit jeweils in Teilbereichen der Bebauungsplan Nr. 337 „Oberreut – Waldlage“ aus dem Jahr 1967 sowie der Bebauungsplan Nr. 516 „Oberreut – Feldlage – Teil II“ aus dem Jahr 1976. Für den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans werden diese Pläne aufgehoben. 3. Bestandsaufnahme 3.1 Räumlicher Geltungsbereich Das ca. 1,74 ha große Planungsgebiet liegt im Karlsruher Stadtteil Oberreut. Maßgeblich für die Abgrenzung des Planungsgebietes ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes. 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz Naturräumliche Gegebenheiten Aus geomorphologischer Sicht liegt das Plangebiet auf der östlichen Niederterras- se des Oberrheingrabens. Der natürlich anstehende Baugrund wird hier von eis- zeitlich abgelagerten, Grundwasser führenden Kiesen und Sanden dominiert. Der höchste bisher gemessene Grundwasserstand liegt bei ca. 111,30 m ü. NHN. Es Bebauungsplan „Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid-Straße“ - 7 - ist jedoch nicht auszuschließen, dass bei extrem starken Niederschlägen über ei- nen längeren Zeitraum der bisher ermittelte maximale Grundwasserstand über- schritten werden kann. Die potentielle natürliche Vegetation bilden Buchen- und Eichenwälder. Südlich der drei bestehenden Flachdachgebäude des ehemaligen Quartierszent- rums befindet sich ein großer asphaltierter Parkplatz, der von jungen Stieleichen bestanden und in seinen Randbereichen von schmalen Heckenabschnitten um- geben ist. Im Südosten des Gebiets liegt eine große Freifläche, die von einer gras- reichen ausdauernden Ruderalvegetation eingenommen wird. Ein asphaltierter Fußweg verbindet hier die Rudolf-Breitscheid-Straße und die Otto-Wels-Straße. Entlang der beiden Straßen sind in regelmäßigen Abständen Stieleichen und Spit- zahorne (Acer platanoides) gepflanzt. Im Norden des Gebiets liegen eine Gasre- gelstation und die Kindertagesstätte (Kita) mit angrenzendem Außengelände. Hier finden sich Flächen mit Spielgeräten sowie Rasen, Hecken und Blumenbeete. Nördlich an das Gebäude grenzt ein älterer Gehölzbestand an. Bestandsbildend sind hier die Hainbuche, Sommerlinde und Stieleiche. Bodenbeschaffenheit Bei der vorliegenden Planung handelt es sich vorwiegend um eine Aufwertung im Bestand. Ein Eingriff erfolgt in bereits gestörte Böden. Eine Bodenbewertung mit- tels Gutachten ist daher nicht erforderlich. Eine Versickerung von Niederschlagswasser ist aufgrund der vorhandenen Bo- deneigenschaften grundsätzlich möglich. Eventuell vorhandene anthropogene Auffüllungen sind im Vorfeld zu entfernen. Artenschutz Zum Bebauungsplan wurde bereits 2010 eine artenschutzrechtliche Prüfung (Institut für Landschaftsökologie und Naturschutz Bühl, Bühl, 15. Mai 2010, da- mals unveröffentlichtes Gutachten) durchgeführt. Aufgrund der zeitlichen Diffe- renz erfolgte 2016 eine erneute artenschutzrechtliche Prüfung (Institut für Bota- nik und Landschaftskunde, Karlsruhe, 11. November 2016), die zum Teil auf den Ergebnisse und Bewertungen der früheren Untersuchung fußt. Der Gehölzbestand und die Dachverblendungen der drei bestehenden Gebäude des ehemaligen Quartierszentrums sind von artenschutzrechtlicher Relevanz. Für die Artengruppe Vögel lässt die durchschnittliche Habitatausstattung des Pla- nungsgebiets insgesamt weit verbreitete Vogelarten der Siedlungsbereiche erwar- ten. Mit seltenen oder gefährdeten Arten ist nicht zu rechnen. Für Fledermäuse eignet sich das Gebiet als Nahrungshabitat. Rindenstrukturen und Dachverblen- dungen eignen sich potentiell als Tagesverstecke für Einzeltiere. Mit Wochenstu- benquartieren wird nicht gerechnet. Für die Artengruppen Reptilien, Amphibien und Insekten ist das Vorhaben nicht von Bedeutung. Das Habitatpotential der näheren Umgebung des Planungsgebiets ist für Vögel und Fledermäuse günstig und bietet ausreichend Ausweichquartiere. Im Falle ei- ner Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch die Bauvorhaben bleibt somit die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erhalten. Sofern Bäume und Gebäude während der Wintermonate (Oktober bis Februar) gefällt bzw. abgerissen werden Bebauungsplan „Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid-Straße“ - 8 - und Dachverblendungen vor dem Abriss der Gebäude entfernt werden, ist nicht von der Erfüllung eines Verbotstatbestands auszugehen. 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Wie bereits dargestellt wird der Hauptteil des Plangebiets durch das ehemalige Quartierszentrum aus drei ein- bis zweigeschossigen Flachdachgebäuden und den südlich daran angrenzenden Parkplatz mit etwa 50 Stellplätzen eingenommen. Am nördlichen Rand des Plangebietes befindet sich das anderthalbgeschossige al- te Gebäude der Kindertageseinrichtung „Villa Regenbogen“, das die Volkswoh- nung GmbH abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen beabsichtigt. Öst- lich davon befindet sich eine von der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH be- triebene Gasdruckregelstation, die im Vorfeld der Realisierung der vorliegenden Planung verlegt werden muss. Hierfür wurde mit dem Grundstück mit der Flur- stücksnummer 27098 etwas weiter nördlich an der Otto-Wels-Straße bereits ein geeigneter Standort gefunden. Die Erschließung des Plangebiets für den Kfz-Verkehr erfolgt von Süden über eine von der Rudolf-Breitscheid-Straße abzweigenden Stichstraße die vorbei am Park- platz und den bestehenden Gebäuden des ehemaligen Quartierszentrums bis nach Norden an die Kindertageseinrichtung führt. 3.4 Eigentumsverhältnisse Alle Erschließungsstraßen und -wege sowie weite Teile der großen dreieckigen Grünfläche im Südosten des Plangebiets befinden sich im Besitz der Stadt Karls- ruhe. Der bestehende große Parkplatz, die begrünten Vorzonen des Wohnge- bäudes Rudolf-Breitscheid-Straße a-d, der nördlich an die Kindertagesstätte an- grenzende Waldbereich sowie eine kleineres, zum Teil als Parkplatz genutztes Randstück der dreieckigen Grünfläche sind Eigentum der Volkswohnung GmbH. Dagegen befinden sich alle bebauten Grundstücke im Plangebiet im Eigentum privater Dritter (Nutzungen des ehemaligen Quartierszentrums) bzw. im Eigentum der evangelischen Kirchengemeinde (Grundstück Kindertagesstätte) sowie der Stadtwerke Karlsruhe (Grundstück Gasdruckregelstation). Die einzigen unbebauten Grundstücke in privater Hand sind ein kleineres, eben- falls zum Teil als Parkplatz genutztes Randstück der dreieckigen Grünfläche sowie eine kleine dreiecksförmige Wendefläche südlich des Hauptzugangs der Kinder- tagesstätte im Eigentum der evangelischen Kirchengemeinde. Innerhalb des Geltungsbereiches sind keine Baulasten in das Baulastenverzeichnis eingetragen. 3.5 Belastungen 3.5.1 Altlasten Das Grundstück Rudolf-Breitscheid-Str. 6a, Flurstück Nr. 27147/1 ist bei der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz unter der Bezeichnung "AS Chemische Reinigung Fichtner" erfasst (Obj.-Nr. 04295). Die Reinigung war zwischen 1988 und 1992 ansässig. Danach wurde noch eine Annahmestelle bis 2003 betrieben. Aus der Nutzungsgeschichte ergab sich der Verdacht, dass durch den Betrieb der chemischen Reinigung leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe (LCKW, vor- Bebauungsplan „Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid-Straße“ - 9 - rangig Perchlorethen) und evtl. aromatische Kohlenwasserstoffe (BTEX) in den Boden und somit auch ins Grundwasser gelangt sein könnten. Bebauungsplan- begleitend wurde deshalb eine Historische Altlastenrecherche und eine Orientie- rende Umwelttechnische Erkundung durchgeführt (GHJ Ingenieurgesellschaft für Geo- und Umwelttechnik mbH & Co. KG, Karlsruhe, 15. März 2017). Aus den vorliegenden Untersuchungen lassen sich keine Schutzgutgefährdungen ableiten. Es besteht kein weiterer altlastenrechtlicher Handlungsbedarf. Aufgrund der in den Auffüllungen enthaltenen Fremdbestandteile besteht jedoch der Ver- dacht auf abfallrechtlich relevante Belastungen des oberflächennahen Baugrun- des (s. Kap. 4.7.1 der Begründung). 3.5.2 Lärm Die bebauungsplanbegleitende schalltechnische Untersuchung (WSW & Partner, Kaiserslautern, März 2017) betrachtet die relevanten Lärmquellen (Gewerbe-, Verkehrslärm), die auf das Plangebiet einwirken (Immissionen) sowie die auf- grund der geplanten Nutzung entstehenden Lärm-Emissionen in die Umgebung. In den Betrachtungen zum Verkehrslärm wird deutlich, dass vorrangig durch den Verkehrslärm entlang der Otto-Wels-Straße sowie der Rudolf-Breitscheid-Straße die Orientierungswerte der DIN 18005 im Plangebiet zu Tages- und Nachtzeiten teilweise deutlich überschritten werden. Um zukünftig gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowohl innerhalb des Plangebietes als auch in seinem Umfeld gewährleisten zu können, wurden ein Schallschutzkonzept erarbeitet und entsprechende Lärmschutzmaßnahmen für den Bebauungsplan abgeleitet (s. Kap. 4.7.2 „Lärm“). 3.5.3 Klima /Lufthygiene Der Bereich der umliegenden Wohnbebauung weist vornehmlich eine geringe bi- oklimatische Belastung auf. Im Hinblick auf ihre Kaltluftproduktion (im Mittel 350-700 m3/s) haben die im Plangebiet vorhandenen Freiflächen darüber hinaus lediglich eine untergeordnete Bedeutung für das Umfeld. Aufgrund der aufgelockerten Bebauung im Geltungsbereich ist eine ausreichende Durchlüftung gegeben. Von einer Schadstoffakkumulation ist nicht auszugehen. Mit der Realisierung der vorliegenden Planung ist damit im Vergleich zum Be- stand vielmehr von einer Aufwertung der lokalklimatischen Verhältnisse auszuge- hen, insbesondere was die verbesserte Aufenthaltsqualität und damit Nutzbar- machung der öffentlichen Grünflächen betrifft. Von weiteren Untersuchungen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens konnte deshalb abgesehen werden. 4. Planungskonzept Der vorliegende Bebauungsplan baut auf den Inhalten eines städtebaulichen Rahmenplans auf, den der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe als Grundlage zur Ausarbeitung des vorliegenden Bebauungsplans beschlossenen hat (s. Kap. 1 der Begründung). Im Zuge der bauleitplanerischen Konkretisierung und unter Würdigung von Anregungen aus der o.g. Planungsausschusssitzung wurde der Rahmenplan im östlich zur Otto-Wels-Straße orientierten Bereich im Hinblick auf die Dimensionierung und bauliche Ausprägung einzelner Baukörper weiterentwi- Bebauungsplan „Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid-Straße“ - 10 - ckelt. Die Grundzüge der städtebaulichen Komposition blieben dabei jedoch un- berührt. Das Plangebiet ist Teil der in den 1970 Jahren realisierten „Waldlage“, die sich durch ihre großvolumigen Wohnbaukörper, eingebettet in ein Netz aus weitläufi- gen Grün- und Wegeräumen auszeichnet. Der zu überplanende Bereich war be- reits in der damaligen städtebaulichen Konzeption als Standort für ein Quartiers- zentrum vorgesehen. Er liegt an der Schnittstelle zur südlich angrenzenden „Feld- lage“ und den gegenüber befindlichen Schulzentren, die beide erst in späterer Zeit entwickelt wurden und eine erkennbar höhere baustrukturelle Dichte auf- weisen. Mit der schrittweisen Umsetzung des dem Bebauungsplan zu Grunde liegenden städtebaulichen Konzepts erhält das teils leerstehende, funktional und baustruk- turell überkommene Quartierszentrum ein neues Gesicht und wird sich insbeson- dere zur Otto-Wels-Straße hin als neuer Stadtbaustein mit unterschiedlichen städ- tebaulichen Akzenten präsentieren. Im Gesamtzusammenhang erzeugen die vorgesehenen Baukörper sowohl in ihrer Körnigkeit als auch in ihrer Höhenstaffelung einen schrittweisen Übergang zwi- schen der bestehenden acht-geschossigen Wohnbebauung im Norden zur an- grenzenden kleinteiligen Wohnbebauung südlich der Rudolf-Breitscheid-Straße. Erster Schritt der Gebietsentwicklung ist der Neubau der Kindertageseinrichtung „Villa Regenbogen“, die neben einem Ausbau der heutigen Betreuungseinrich- tungen ebenfalls eine Angebotserweiterung für Familien vorsieht (Teilbereich MI 1 des Mischgebietes). In diesem Zusammenhang erfährt auch die Vorzone der Kindertageseinrichtung eine Neuordnung. Sie soll zukünftig als multifunktionaler Aufenthalts- und Verteilerraum dienen, der einerseits die von Westen ankom- mende Grünverbindung im Sinne eines städtebaulichen Gelenks aufnimmt und als städtischer Platz zwischen den beiden geplanten Wohn-Punkthäusern (s.u.) bis zur Otto-Wels-Straße hin weiterführt. Zentraler Baustein des neuen Stadtquartiers ist der im zweiten Bauabschnitt vor- gesehene, unmittelbar an der Rudolf-Breitscheid-Straße angeordnete Hauptbau- körper, der einen Einkaufsmarkt (mit ca. 1.200 m2 Geschossfläche und ca. 800 m² Verkaufsfläche) sowie Wohnungen unterschiedlicher Größenordnung in den Obergeschossen beinhaltet (Teilbereich MI 2 des Mischgebietes). In einem weiteren Schritt entstehen dann die entlang der Otto-Wels-Straße ge- planten Wohn-Punkthäuser mit einer Mischung aus gewerblichen und sozialen Nutzungen in den beiden unteren Geschossen. Dabei sollen insbesondere die Erdgeschosszonen mit halb-öffentlichen Nutzungen, wie z.B. soziale Dienstleis- tungen für Familien und Senioren im Norden oder einem Café mit Außengastro- nomie im Süden, belegt werden können. Damit erhält der sich zukünftig zwi- schen der neuen Kindertageseinrichtung und dem geplanten nördlichen Wohn- Punkthaus aufspannende Stadtraum unter dem Oberbegriff „Familienzentrum“ eine für das Quartier wichtige identitätsprägende Funktion. Dagegen weist der im Südosten gelegene kombinierte Platz-und Grünraum als Auftakt für das neue Quartierszentrum einen deutlich repräsentativeren Charakter auf. Der eher platz- artig gestaltete private nördliche Abschnitt, soll als Außenfläche für eine mögliche gastronomische Nutzung im Erdgeschoss zur Verfügung stehen, der im öffentli- Bebauungsplan „Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid-Straße“ - 11 - chen Eigentum befindliche südliche Abschnitt ist als offen gestaltete Grünanlage konzipiert, die einerseits direkte Wegeziehungen zu den geschäftlichen Erdge- schossnutzungen in den Mischgebietsteilbereichen MI 2 und 3 erlaubt, anderseits dem Umfeld angemessene Spiel- und Aufenthaltsqualitäten bietet. Wünschens- wert aus freiraumplanerischer Sicht wäre in diesem Bereich auch die Errichtung eines raumbildenden, multifunktionalen Gestaltelementes, z.B. eines bespielbaren Flugdaches. Um eine entsprechende Umsetzung zu ermöglichen, setzt der Be- bauungsplan in der Planzeichnung an dieser Stelle eine Fläche für Nebenanlagen fest. Angestrebt ist eine aufeinander abgestimmte Gestaltung der öffentlichen und privaten Teile des Freibereichs. Da sich heute beide Flächen in städtischem Eigen- tum befinden, könnte eine entsprechende Regelung z.B. auf Kaufvertragsebene getroffen werden. Im Endausbau sieht das städtebauliche Konzept auch eine Umstrukturierung und Neubebauung der heute bereits bebauten Grundstücke vor (Teilbereich MI 4 des Mischgebietes). Da sich diese jedoch in Privateigentum befinden, ist das städte- bauliche Konzept so angelegt, dass eine Um- bzw. Neunutzung dieser Grundstü- cke unabhängig von den übrigen Entwicklungen erfolgen kann. 4.1 Art der baulichen Nutzung Für das im städtebaulichen Konzept angestrebte gemischt genutzte urbane Stadtquartier (s. Kap. 4 „Planungskonzept“) mit einem Nahversorger mit einer maximalen Geschossfläche von 1.200 m² wird ein Mischgebiet (MI 1-4) festge- setzt. Um Störungen der umliegenden Wohnnutzungen zu vermeiden und weil sie sich aufgrund ihrer baulichen Ausprägung nicht in die hier angestrebte städtebauliche Struktur einfügen würden, sind Gartenbaubetriebe und Tankstellen im Mischge- biet unzulässig. Gleiches gilt auch für Vergnügungsstätten jeglicher Art, die an dieser Stelle eine unerwünschte nachteilige Wirkung auf das städtebauliche Um- feld entfalten würden. Ähnlich, wie in vielen anderen Städten, zeigt sich in den vergangenen Jahren auch in Karlsruhe, dass vermehrt mit Baugesuchen für Vergnügungsstätten zu rechnen ist. Diese Entwicklung macht es notwendig auch im Rahmen dieser Be- bauungsplanänderung detaillierte und vor allem restriktive Regelungen zu Ver- gnügungsstätten aufzunehmen. Die Existenz und der Betrieb von Vergnügungsstätten werden vor allem dann städtebaulich problematisch, wenn sie gehäuft auftreten und dabei in bestimm- ten Bereichen den Charakter und das städtebauliche Bild eines Gebietes einseitig negativ prägen. Das gilt insbesondere dann, wenn sich Vergnügungsstätten auf einzelne Arten, wie zum Beispiel Spielhallen oder Diskotheken konzentrieren. Um das hier vorliegende Mischgebiet zukünftig attraktiv weiter entwickeln zu können und eine verträgliche Verknüpfung mit den Wohnquartieren von Oberreut zu schaffen, ist es notwendig, eine Häufung von Vergnügungsstätten, wie zum Bei- spiel Spielhallen, aber auch Bordelle und so weiter zu verhindern, da dadurch die im Kern geplanten Nutzungen verdrängt werden und das Gebiet in Folge dessen als Standort abgelehnt wird. Bebauungsplan „Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid-Straße“ - 12 - So wird es aus den genannten Gründen als sinnvoll erachtet, in dem hier vor- liegenden Mischgebiet Vergnügungsstätten vollständig auszuschließen. Vergnü- gungsstätten sind auch nicht nach § 6 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise in den gewerblich geprägten Gebieten zulässig. Im Teilbereich 3 des Mischgebiets sind Wohnnutzungen erst ab dem 2. Oberge- schoß zulässig. Diese vertikale Nutzungsgliederung steht im Einklang mit dem städtebaulichen Konzept, das im Sinne des angestrebten Charakters als Quar- tierszentrum in allen Teilbereichen des Mischgebietes zumindest auf Erdge- schossniveau gewerbliche oder soziale Nutzungen vorsieht. Im Gegensatz zu den anderen Teilbereichen erfolgt im MI 3 allerdings explizit der Ausschluss von Wohnnutzungen in den unteren beiden Geschossen, weil dort die Baufenster näher an die Hauptlärmquelle der Otto-Wels-Straße heranrücken. Ab dem 2. Obergeschoss springen die Baugrenzen deutlich zurück, so dass dort – unter Be- rücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Schallschutzmaßnahmen – Wohnnutzungen verträglich angeordnet werden können. Aufgrund der zu erwartenden teilweise Nutzung zu Randzeiten und der daraus resultierenden Lärmbelastung für die umliegende Wohnnutzung nach 22.00 Uhr sind darüber hinaus im Teilbereich MI 4 des Mischgebietes Schank- und Speise- wirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes unzulässig. Die Situati- on der bereits heute im Bereich des MI 4 angesiedelten Schank- und Speisewirt- schaften zeigt, dass die Lage „in zweiter Reihe“ für solche Nutzungen nur be- dingt geeignet ist. Im Sinne einer Nutzungsgliederung sind solche Nutzungen insbesondere aufgrund des höheren Störpotenzials eher entlang der Rudolf- Breitscheid-Straße bzw. in direkter Zuordnung zu den öffentlichen Platzbereichen anzusiedeln. 4.2 Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird im gesamten Mischgebiet geregelt durch  die maximal zulässige überbaubare Grundfläche (GRmax) pro Baufenster,  die maximal zulässige Geschossfläche (GFmax) pro Baufenster,  die Höchstzahl der Vollgeschosse (I-VI),  die Wandhöhe als Höchstmaß (WHmax)  die Grundflächenzahl für Tiefgaragen Ziel ist die Umsetzung des vom Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe als Grund- lage für das Bebauungsplanverfahren beschlossenen städtebaulichen Rahmen- planes. Darin ist sichergestellt, dass die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und eine ausreichende Belichtung und Belüftung eingehalten werden. Anliegen des Planungsausschusses war unter anderen ein verdichtetes Bauen (s. Einleitung Kap. 4 „Planungskonzept“). Im Rahmen des weiteren Planverfahrens wurden deshalb nochmals weitere Erhöhungen der Geschossigkeiten geprüft und durch punktuelle Verlagerungen von Baumassen zwischen den Teilbereichen MI 2 und MI 3 zusätzliche für den Wohnungsbau nutzbare Geschossflächen generiert. Insgesamt betrachtet stellen die aus dem Rahmenplan abgeleiteten und im Be- Bebauungsplan „Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid-Straße“ - 13 - bauungsplan festgesetzten Geschossigkeiten jedoch die städtebaulich vertretba- ren Obergrenzen dar. Auch der für die jeweiligen Nutzungen notwendige Stell- platzbedarf würde bei einer weiteren Erhörung der BGF nicht mehr vollständig im Geltungsbereich nachgewiesen werden können. Baustrukturell bedingt herrschen in der „Waldlage“ weitgehend homogene Ei- gentumsverhältnisse vor. Die großzügigen multifunktionalen Zwischenzonen mit ihren weitläufigen Grün- und Wegeräumen sind in der Regel immer Teil der pri- vaten Baugrundstücke, was – im Sinne des dort festgesetzten Reinen Wohnge- bietes – trotz der vorherrschenden bis zu 8-geschossigen Baukörper zu entspre- chend geringen GRZ- und GFZ-Werten führt. Im Bereich des geplanten Quartierszentrums hat insbesondere die dort erwünsch- te höhere Nutzungsvielfalt differenziertere Eigentumsverhältnisse zur Folge. Dementsprechend ist im Plangebiet auch ein kleinteiligeres Erschließungsmuster aus öffentlichen Straßen, Grünflächen und Wegen notwendig. Dies führt in mehreren Teilbereichen des Plangebietes zu engen, vollständig von öffentlichen Erschließungsflächen umgebenen Grundstückszuschnitten, was ins- besondere im Mischgebietsteilbereich MI 2 eine deutliche rechnerische Über- schreitungen der in § 17 Abs. 1 BauNVO geregelten grundstücksbezogenen Obergrenzen der Geschossflächenzahl zur Folge hat (s. Tabelle unten). Die Über- schreitung resultiert in diesem Maße vor allem aus der vollständigen Überbauung des Erdgeschosses durch den im städtebaulichen Konzept vorgesehenen Nahver- sorger inkl. ggf. notwendiger ebenerdiger Stellplätze Dieser benötigt, um vor Ort wirtschaftlich tragfähig zu sein, eine entsprechende Verkaufsfläche und eine Mindestanzahl an ebenerdigen Stellplätze im Erdgeschoss. Im Hinblick auf den Einzugsbereich und seine Erreichbarkeit sowohl für den Kfz- als auch für den Fußverkehr ist der gewählte Standort für eine solche Nutzung besonders geeig- net. Alternativstandorte sind weder im engeren und weiteren Umfeld verfügbar. Eine entsprechende Überschreitung ist deshalb mit Blick auf den Gebietszusam- menhang als gerechtfertigt anzusehen. Die im Bebauungsplan festgesetzten Grundflächen und Geschossflächen führen in den Mischgebietsteilbereichen rechnerisch zu folgenden GRZ- und GFZ- Werten: Gebietsteil Grundstück GRmax GFmax GRZ GFZ Teilbereich MI 1 2.766 m² 990 m² 1.830 m² 0,36 0,66 Teilbereich MI 2 2.846 m² 2.270 m² 8.200 m² 0,80 2,88 Teilbereich MI 3 2.466 m² 1.160 m² 5.440 m² 0,47 2,21 Teilbereich MI 4 2.463 m² 1.070 m² 4.230 m² 0,43 1,72 Private Parkierungsfläche 221 m² Private Grünflächen 665 m² Öffentliche Grün- und Wegeflächen 2.772 m² Öffentliche Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung 555 m² Öffentliche Straßenverkehrsfläche 2.634 m² Summe 17.387 m² 5.490 m² 19.700 m² 0,32 1,13 In Anlehnung an die Situation in den übrigen Bereichen der „Waldlage“ war es deshalb Maßgabe für die Entwicklung des Standorts, dass im städtebaulichen Bebauungsplan „Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid-Straße“ - 14 - Entwurf die Obergrenzen des § 17 Abs. 1 BauNVO, über den gesamten Gel- tungsbereich gerechnet, nicht überschritten werden und die bauplanungsrechtli- che Umsetzung nah an den Vorgaben des Rahmenplans liegt. Mit dem kompakten Zuschnitt der Baufenster und der eindeutigen Zuordnung der darin maximal zulässigen Grund- und Geschossflächen soll dementsprechend sichergestellt werden, dass die im städtebaulichen Konzept vorgesehene Bau- struktur später auch konsequent umgesetzt wird. Über den gesamten Geltungsbereich wird sowohl die Obergrenze der GRZ in Mischgebieten (0,6) mit 0,32 als auch die Obergrenze der GFZ (1,2) mit einem Wert von 1,13 eingehalten. Überschreitung der zulässigen Grundfläche für Tiefgaragen in den Teilbereichen MI 2, 3 und MI 4 sowie Zufahrten und Fußwegen im MI 2 Zur Realisierung der auf den privaten Grundstücken erforderlichen Kfz- Stellplatzanlagen, Zufahrten und Fußwege wird in den Mischgebietsteilbereichen MI 2, MI 3 und MI 4 ein höherer Gesamtversiegelungsanteil (durch Über- bzw. Unterbauung) notwendig, als dies § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO einräumt. Hierfür regelt der Bebauungsplan, dass in den betroffenen Teilbereichen die zulässige Grundfläche für Tiefgaragen, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird auf einen Anteil von 0,9 der jeweiligen Grundstücksfläche erhöht werden kann. Für Zufahrten und Fußwege im MI 2 gilt dies ebenso. Um dennoch einen möglichst großen Grünanteil auf den Grundstücken zu si- chern, setzt der Bebauungsplan unter Nr. 8.4 „Überdeckung der Tiefgaragen“ fest, dass alle nichtüberbauten Bereiche der Tiefgaragen mit einer Mindestauf- bauhöhe von 0,40 m zu überdecken und als Vegetationsfläche anzulegen sind. Weiterhin sind im Mischgebiet mindestens 20% der privaten Grundstücksfläche oberirdisch zu begrünen. Lediglich im Mischgebietsteilbereich MI 2 ist aufgrund des voraussichtlich hohen Überbauungsanteils durch den Nahversorger ein Be- grünungsanteil von 10% ausreichend. Zum Ausgleich wird dafür eine intensive Begrünung seiner freiliegenden Dachfläche festgesetzt. Mit der Regelung in Nr. 6 der Örtlichen Bauvorschriften wird zusätzlich sicherge- stellt, dass alle außerhalb der überbaubaren Bereiche befestigten Flächen wasser- durchlässig auszuführen sind und somit für möglichst alle nicht unterbauten Flä- chen eine direkte Bodenanbindung sichergestellt werden kann. Ferner erhalten alle festgesetzten Baumneupflanzungen im Geltungsbereich aus- reichend große Baumscheiben, damit deren Entwicklungsfähigkeit gesichert ist. Festsetzung der Bezugshöhe Der bestehende Geländeverlauf im Plangebiet kann als annähernd eben bezeich- net werden. Die im Mehrspartenplan eingemessenen Oberkanten der Kanalde- ckel liegen innerhalb des Plangebietes auf einer Höhe zwischen 115, 98 und 116,13 m ü. NHN. Die Bezugshöhe für alle neu zu errichtenden Gebäude im Plangebiet wird deshalb einheitlich auf 116,00 m ü. NHN festgelegt. 4.3. Überbaubare Grundfläche, Bauweise Regelung der Bauweise Der Bebauungsplan setzt für die Teilbereiche MI 2 und MI 4 des Mischgebietes eine abweichende Bauweise fest. Dies liegt darin begründet, dass die in beiden Teilbereichen festgesetzten Baufenster gemäß dem städtebaulichen Konzept durchgängig und über die volle Länge bebaut werden sollen, zugleich aber eine Länge von über 50 m aufweisen. Damit handelt es sich gemäß § 22 BauNVO weder um eine geschlossene noch um eine offene Bauweise. Das Baufenster im Teilbereich MI 4 des Mischgebietes erstreckt sich bereits heute über mehrere Grundstücke. Es ist damit auch denkbar, dass dort spätere mehrere Einzelgebäude errichtet werden. Um sicher zu stellen, dass in diesem Fall die im städtebaulichen Konzept angestrebte zusammenhängende Hausgruppe, z.B. im Form mehrgeschossiger Reihenhäuser, errichtet wird, regelt der Bebauungsplan darüber hinaus, dass an ggf. innerhalb des Baufensters vorhandene seitliche Grundstücksgrenzen zwingend herangebaut werden muss. Für die Mischgebietsteilbereiche MI 1 und MI 3 wird im Bebauungsplan dagegen die offene Bauweise festgesetzt. Abweichungen von Baugrenzen und Baulinien Um zeitgemäße, architektonisch ansprechende und insbesondere der an vielen Stellen beabsichtigten Wohnnutzung angemessene Baukörper errichten zu kön- nen, regelt der Bebauungsplan Möglichkeiten für ein geringfügiges Abweichen von den dort festgesetzten Baugrenzen und Baulinien. Das Maß der zulässigen Abweichung wurde dabei so gewählt, dass die im städtebaulichen Konzept an- gestrebte Ordnung gewahrt bleibt. 4.4. Erschließung Die bestehenden Gebäude sowie der vorhandene Parkplatz im Plangebiet werden bereits heute ausschließlich über eine gemeinsame Zufahrt von der Rudolf- Breitscheid-Straße erschlossen. Die vorhandenen Erschließungsflächen werden in der vorliegenden Planung vollständig erhalten und durch eine weitere Zufahrt von der Rudolf-Breitscheid-Straße ergänzt. Die hierdurch entstehende Ringer- schließung war bereits im Bebauungsplan „Oberreut Feldlage – Teil II“ aus dem Jahr 1976 enthalten. Die nun im städtebaulichen Konzept vorgesehenen Erschlie- ßungsflächen wurden vom Büro Koehler & Leutwein im Zuge der verkehrstechni- schen Untersuchung anhand von Schleppkurven für 3-achsige Müllfahrzeuge so- wie Sattelzüge für den Anlieferverkehr des geplanten SB-Marktes geprüft. Durch eine großzügige Dimensionierung der öffentlichen Verkehrsflächen in der Plan- zeichnung wird eine ausreichende Erschließung sichergestellt. Im Zuge der Erneuerung der Kindertagesstätte wird auch deren Vorzone eine Neuordnung erfahren. Sie soll zukünftig als multifunktionaler Aufenthalts- und Verteilerraum dienen. Der öffentliche Vorbereich der Kindertageseinrichtung bie- tet neben den Aufenthaltsflächen im nördlichen Bereich eine Wendemöglichkeit für die Sammelfahrzeuge der Abfallbetriebe sowie für Elterntaxis im südlichen Platzbereich mit entsprechenden Stellplatzflächen. Bebauungsplan „Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid-Straße“ - 16 - Im westlichen Bereich des Teilbereiches 4 des Mischgebietes sind weitere private Stellplätze vorgesehen, deren Zufahrt über einen Stich von der Rudolf- Breitscheid-Straße gesichert wird. Da diese eine private Erschließungsfläche dar- stellt ist an dieser Stelle keine Wendefläche erforderlich. 4.4.1 ÖPNV In Entfernung von jeweils ca. 250 m liegen die Straßenbahnhaltestellen „Albert- Braun-Straße“ und „Oberreut Zentrum“, die beide von der Tram-Linie 1 im 10- Minutentakt bedient werden. Es besteht die direkte Verbindung in Richtung der Karlsruher Innenstadt. In direkter Nähe zum Plangebiet ist an der Haltestelle „Rudolf-Breitscheid-Straße“ die Buslinie 50 zu erreichen, die Oberreut mit dem Karlsruher Hauptbahnhof in Stoßzeiten im 10-Minuten- und in Nebenzeiten im 20-Minutentakt verbindet. Zusätzlich ist sowohl an der Haltestelle „Oberreut Zentrum“ als auch an der ca. 200 m entfernten Haltestelle „Bernhard-Lichtenberg-Straße“ die Buslinie 51 zu erreichen. Diese stellt zu Stoßzeiten eine direkte Verbindung zum Karlsruher Alb- talbahnhof im 30-Minutentakt bereit. 4.4.2 Motorisierter Individualverkehr Im Rahmen des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens wurde ein Verkehrsgut- achten (Koehler & Leutwein GmbH & Co KG, Karlsruhe, Dezember 2016) erstellt, in dem das zusätzliche Verkehrsaufkommen abgeschätzt und die Leistungsfähig- keit der benachbarten Knotenpunkte im Planfall überprüft wurde. Entscheidend bei der Beurteilung der verkehrlichen Auswirkungen des Planungs- vorhabens ist insbesondere die Betrachtung der zukünftigen Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts Otto-Wels-Straße / Rudolf-Breitscheid-Straße / Bernhard- Lichtenberg-Straße. Da die letzte Zählung aus dem Jahr 2003 stammt, wurde am Knotenpunkt im Oktober 2016 eine aktuelle Verkehrszählung durchgeführt. Die- se hat ergeben, dass die Rudolf-Breitscheid-Straße im Bereich der Einmündungen mit der Otto-Wels-Straße heute mit ca. 4.000 Kfz/24 h belastet ist. Entsprechend dem vorgesehenen Nutzungskonzept sind im Plangebiet insgesamt ca. 240 Stellplätze (inkl. Besucherverkehre) nachzuweisen. Hierin enthalten sind auch die zu ersetzenden Stellplätze der Bestandswohnungen Rudolf-Breitscheid- Straße 8a bis d. Für diese Nutzungen und die entsprechenden projektierten Stell- plätze ergibt sich ein werktägliches Ziel- und Quellverkehrsaufkommen von je- weils ca. 900 Kfz/24 h. Auf eine Berücksichtigung des Mitnahmeeffekts wurde zur Abbildung eines oberen Belastungsansatzes verzichtet. Für die Leistungsfähigkeitsberechnung erfolgte ein deutlich höherer Zuschlag als für die allgemeine Verkehrsprognose sowie ein sehr hoher Ansatz des nachmit- täglich zu erwartenden Spitzenstundenverkehrs durch das neue Quartierszent- rum. Aufgrund der deutlichen Belastungsunterschiede zwischen der morgendli- chen und nachmittäglichen Spitzenstunde wurde auf die Beurteilung der Mor- genspitze verzichtet. Die Leistungsfähigkeitsberechnungen für die nachmittägli- che Spitzenstunde des Jahres 2030 mit maximalem Verkehrsaufkommen hat für den motorisierten Verkehr die Qualitätsstufe B nach HBS und für den Fußgänger- und Radverkehr die Qualitätsstufe C nach HBS ergeben. Bebauungsplan „Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid-Straße“ - 17 - Somit konnte nachgewiesen werden, dass auch unter Berücksichtigung maxima- ler Prognoseansätze zukünftig für den Autoverkehr eine unverändert gute und für den Fußverkehr eine ebenso unverändert befriedigende Verkehrsqualität am Knotenpunkt Rudolf-Breitscheid-Straße / Otto-Wels-Straße / Bernhard- Lichtenberg-Straße einstellen wird. 4.4.3 Ruhender Verkehr Im Plangebiet befindet sich heute ein Parkplatz auf dem 48 Stellplätze der An- wohner der Nachbarbebauung Rudolf-Breitscheid-Straße 8a-d (Eigentum der Volkswohnung GmbH) nachgewiesen werden. Für die Realisierung der vorliegen- den Planung muss der Parkplatz aufgegeben werden. Die vorhandenen 48 Stell- plätze müssen deshalb an anderer Stelle nachgewiesen werden. Die derzeitige Planung sieht vor, diese teilweise durch die oberirdischen Stellplätze im Plange- biet abzudecken, weitere Stellplätze könnten in der Tiefgarage des geplanten 2. Bauabschnittes (Teilbereich 2 des Mischgebiets) angeordnet werden, den eben- falls die Volkswohnung GmbH auf ihrem Grundstück zu errichten gedenkt. Ab- sehbar ist jedoch, dass zumindest zur temporären Kompensation bis zur Realisie- rung des letzten Bauabschnittes (Teilbereich 4 des Mischgebiets) weitere Stell- plätze außerhalb des Plangebietes bereitgestellt werden müssen. Hierfür ist ein etwa 150 m entferntes Grundstück an der Eugen-Geck-Straße vorgesehen, das sich ebenfalls im Eigentum der Volkswohnung GmbH befindet und im dort gülti- gen Bebauungsplan bereits als Garagenfläche ausgewiesen ist. Alle für die neugeplanten Wohnnutzungen erforderlichen Stellplätze werden nach dem derzeitigen Planungsstand unterirdisch in den jeweiligen Tiefgaragen- anlagen nachgewiesen. Darüber hinaus wurde bei der Dimensionierung der im Bebauungsplan festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen darauf geachtet, dass für die darüber hinaus erforderlichen Besucherstellplätze der Wohnnutzungen ei- ne ausreichende Anzahl an öffentlichen Parkständen bereitgestellt werden kann. Alle weiteren für die gewerblichen oder sonstigen Nutzungen im Plangebiet er- forderlichen Stellplätze sollen entweder in den Tiefgaragenanlagen oder wie im Fall des in Teilbereich 2 des Mischgebiets geplanten Nahversorgers ebenerdig in einer gebäudeintegrierten Parkgarage untergebracht werden. Eine Ausnahme bilden die erforderlichen Stellplätze der Kindertagesstätte (u.a. „Elterntaxis“). Sie sind oberirdisch und in direkter räumlicher Zuordnung zum neu geplanten Ge- bäude im Teilbereich 1 des Mischgebietes vorgesehen. Aufgrund der guten ÖPNV-Anbindung wurde bei der Berechnung der Stellplatz- bedarfe gemäß den Vorgaben der Landesbauordnung von einer Reduzierung des erforderlichen Stellplatzbedarfes der gewerblichen Nutzungen ausgegangen. Auch die Anzahl der benötigten öffentlichen Stellplätze (Besucherstellplätze) für die Wohnnutzungen wurde im Bezug auf die gute ÖPNV-Anbindung in ausrei- chender Quantität untergebracht. 4.4.4 Geh- und Radwege Die Otto-Wels-Straße ist Teil des Hauptradwegenetzes der Stadt Karlsruhe. Auf beiden Seiten der Otto-Wels-Straße existiert ein kombinierter Geh- und Radweg. Parallel der Rudolf-Breitscheid-Straße verlaufen beidseitig Gehwege, der Radver- kehr wird auf der Fahrbahn geführt (Tempo 30-Zone). Direkte Anschlussmöglich- Bebauungsplan „Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid-Straße“ - 18 - keiten sowohl für den Fuß- als auch für den Radverkehr in das Innere des Plange- bietes sind damit gegeben. Zur Sicherung einer attraktiven gebietsinternen Erschließung für den Fuß- und Radverkehr setzt der Bebauungsplan großzügig dimensionierte öffentliche Ver- kehrsflächen fest, die eine entsprechende Durchwegung ermöglichen. Bestehen- de Geh- und Radwege werden in der Planung berücksichtigt und weiter ergänzt. 4.4.5 Ver- und Entsorgung Versorgung mit Strom, Gas, Wasser, Fernwärme Die neuen Nutzungen im Bereich des Plangebietes können mit Strom, Gas und Wasser an das Versorgungsnetz der Stadt Karlsruhe angeschlossen werden. Das bestehende Netz ist nach Aussage der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH dafür ausreichend dimensioniert. Auch sind im näheren Umfeld des Plangebiets Fernwärmeleitungen vorhanden, an die bei Bedarf angeschlossen werden kann. Die Stadtwerke weisen allerdings darauf hin, dass in diesem Fall eine nähere technische Prüfung zur Dimensionie- rung des Leitungsnetzes erforderlich ist. Abwasserentsorgung Durch das Plangebiet verläuft eine Hauptabwassersammlerachse, ein Schmutz- wasserkanal DN 300 und ein parallel verlaufender Regenwasserkanal DN 800. In diese beiden Kanäle kann das anfallende Abwasser des Plangebietes eingeleitet werden. Aufgrund seiner Bedeutung sind diese in der Planzeichnung dargestellt. Die Kanaltrasse muss aus Wartungs- und Instandhaltungsgründen hindernisfrei zugänglich sein. Ebenso muss im Bedarfsfall ein möglichst reibungsloses Aus- wechseln der Kanalisation erfolgen können. Der Bebauungsplan setzt deshalb fest, dass die privaten Grundstücksflächen in einem Abstand von jeweils 3,00 m zur Kanalaußenseite mit einem Leitungsrecht zugunsten der Ver- und Entsor- gungsträger zu belasten und von baulichen Anlagen und der Bepflanzung mit Gehölzen freizuhalten ist. Die Befestigung mit Bodenbelögen ist zulässig, da die- ser im Bedarfsfall schnell zu öffnen und wieder zu verschließen ist. Versickerung Das im Plangebiet abfließende Niederschlagswasser soll entsprechend den Vor- schriften des Wasserhaushaltsgesetzes vor Ort zur Versickerung gebracht oder anderweitig genutzt werden. Dies wird im Bebauungsplan unter Nr. 6 der örtli- chen Bauvorschriften geregelt. Aufgrund des engen Zuschnitts der Baugebiete und dem hohen Anteil notwen- diger Erschließungsflächen (s.a. Kapitel 4 „Planungskonzept“) sind die Möglich- keiten zur Versickerung im Plangebiet sehr eingeschränkt. Aus heutiger Sicht wird davon ausgegangen, dass für eine weitgehende Versicke- rung vor Ort neben der „einfachen“ Infiltration auf un- bzw. teilversiegelten Flä- chen auch technische aufwendigere Lösungen, wie z.B. der Einsatz von Mulden- Rigolen-Systemen oder der Einbau von Retentionsdächern (s.a. letzter Abschnitt Nummer. 2.2 der Planungsrechtlichen Festsetzungen) notwendig werden. Bebauungsplan „Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid-Straße“ - 19 - Sollten alle technisch und wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen zur Versicke- rung auf den privaten Grundstücken ausgenutzt sein, können aufgrund der un- mittelbaren Lage der Grundstücke zum Hauptabwassersammler verbleibende Restmengen (insbesondere in Spitzenzeiten) in die öffentliche Kanalisation einge- leitet werden. Abfallentsorgung Die Abfallentsorgung erfolgt durch die Abfallwirtschaft der Stadt Karlsruhe. Die Abfallbehälter der bestehenden und geplanten Gebäude im Geltungsbereich werden über die anliegenden Straßen entsorgt. In diesem Zusammenhang ist die Abfallentsorgungssatzung der Stadt Karlsruhe zu beachten (s. Hinweis Nr. 1 „Versorgung und Entsorgung“). Eine behinderungsfreie Zufahrt zu den Grundstücken wird durch die Festsetzung ausreichend dimensionierter öffentlicher Straßenverkehrsflächen gesichert. Das derzeit an der östlichen Zufahrt ins Plangebiet vorhandene Müllhaus für das Wohngebäude Rudolf-Breitscheid-Straße 8a-d kann von der Volkswohnung GmbH zur Realisierung der dort geplanten Stellplätze an die südliche Kopfseite des Wohngebäudes verlegt werden. Ein Ersatzstandort innerhalb des Plangebie- tes ist somit nicht zu berücksichtigen. 4.4.6 Energiekonzept Bei dem vorliegenden Bebauungsplan handelt es sich um einen Angebotsbebau- ungsplan. Die Volkswohnung GmbH besitzt bislang nur wenige der im Geltungs- bereich befindlichen Grundstücke. Wie in Kap. 1 „Aufgabe und Notwendigkeit“ der Begründung geschildert, strebt sie jedoch an, mehrere der Baufelder zu er- werben und schrittweise zu bebauen. In diesem Fall beabsichtigt die Volkswohnung GmbH, alle Gebäude im Einklang mit der EnEV 2016 im KfW 55-Standard zu errichten. Dabei ist auch ein An- schluss an das klimafreundliche Fernwärmenetz der Stadt Karlsruhe erwünscht. Ferner ermöglicht der Bebauungsplan die Anbringung von Solaranlagen auf den Dachflächen. Vorbehaltlich weiterer fachlicher Untersuchungen strebt die Volks- wohnung GmbH für die baulichen Entwicklungen im Geltungsbereich auch ein kombiniertes Versorgungskonzept mit eigenerzeugtem Solarstrom an. 4.5 Gestaltung Nebenanlagen und Gestaltung der nichtüberbaubaren Grundstücksflächen Der Bebauungsplan regelt unter Nr. 6 der Planungsrechtlichen Festsetzungen die Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Flächen von pri- vaten Grundstücken. Ergänzend werden weitere gestalterische Vorgaben unter Nr. 3 der Örtlichen Bauvorschriften gemacht. Aufgrund der weitgehenden stadt- räumlichen Exponiertheit der Baugrundstücke werden bauliche Anlagen außer- halb der überbaubaren Flächen im gesamten Geltungsbereich auf das notwendi- ge Maß begrenzt. Die im Planungskonzept auf den privaten Grundstücken vorgesehenen Platz- und Freibereichsflächen stellen repräsentative Vorzonen vor den Baukörpern dar, die variabel genutzt werden sollen. Der Bebauungsplan lässt deshalb in den entspre- Bebauungsplan „Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid-Straße“ - 20 - chenden Bereichen des MI 1 und MI 3 neben den untergeordneten baulichen An- lagen zur Erschließung hier explizit auch Freiraumgestaltungs- und Stadtmobiliar zu. Zugleich sind in den exponierten Vorzonen des MI 3 aus stadtgestalterischen Gründen Überdachungen für Fahrradständer ebenso wie Sammelplätze für Ab- fallbehälter und Lager- oder Abstellflächen unzulässig. Diese sollten nach Bedarf in den Baukörper oder bei ggf. gemeinsamer Entwicklung in eine der umliegen- den Tiefgaragen integriert werden. Gemäß Landesbauordnung erfordern die Ab- stellanlagen für die hier geplanten gewerblichen Nutzungen keine Überdachung, diese können auf der Platzfläche frei angelegt werden, sind jedoch ebenfalls ge- stalterisch entsprechend zu bündeln. Aufgrund der engen Grundstückszuschnitte und der daraus resultierenden Versi- ckerungsproblematik können Anlagen zur Versickerung von Regenwasser beson- ders berücksichtigt und gestalterisch in die Planung integriert werden. Neben den aus Ihrer Zweckbestimmung „Grünanlage“ und „Spielplatz“ hervor- gehenden untergeordneten baulichen Anlagen ist zur Verbesserung der Aufent- haltsqualitäten auf der öffentlichen Grünfläche im Südosten des Plangebiets auch die Errichtung eines raumbildenden Gestaltelements, wie z.B. einer Pergola oder eines Flugdaches, zulässig (s.a. Kap. 4 „Planungskonzept“). Hierfür wird ein ent- sprechender Bereich in der Planzeichnung festgesetzt Dächer Die ausschließliche Zulässigkeit von flachen und flachgeneigten Dächern im Mischgebiet orientiert sich am direkten baulichen Umfeld und soll zusätzlich ei- nen hohen Anteil zu begrünender Dachflächen innerhalb des Geltungsbereiches sichern. Aus stadtgestalterischen Gründen dürfen technische Dachaufbauten im gesam- ten Plangebiet nur 10% der Dachfläche einnehmen. Eine Ausnahme stellt der Teilbereich 2 des Mischgebietes dar. Aufgrund der hier vorgesehen Unterbrin- gung eines Nahversorgers dürfen technische Dachaufbauten hier 20% der Dach- fläche einnehmen. Die übrigen gestalterischen Vorschriften zu Dachaufbauten entsprechen den städtischen Standards. So ist aus städtebaulichen Gründen das Zurücksetzen der Dachaufbauten im gleichen Maß wie die Höhe dergleichen gewünscht. Man ge- währleistet damit, dass die Dachaufbauten dann augenscheinlich nicht so stark von einem Betrachter wahrgenommen werden. Werbeanlagen Die Vorschriften zu den Werbeanlagen im Mischgebiet entsprechen den üblichen Standards der Stadt Karlsruhe. 4.6 Grünordnung / Eingriff in Natur- und Landschaft / Artenschutz 4.6.1 Grünplanung, Pflanzungen Grün- und Freiraumkonzept Das Plangebiet liegt in der Karlsruher Rheinniederung an der Schnittstelle zwi- schen Hardtwald und den einst offenen Flurstücken Reuth und Oberfeld. Die Spannung zwischen geschlossener Waldlage und offener Lage zur ehemali- gen Flur wird durch die unterschiedlichen Charaktere der teils öffentlichen und teils privaten Plätze und Freibereiche zum Ausdruck gebracht. Der nördliche Platz, welcher als halböffentlicher Raum den sozialen Einrichtungen zugeordnet ist, soll die schützende Eigenart von Waldrändern und Lichtungen bieten. Die südwest- lich gelegenen Platz- und Freibereiche mit Nahversorgungseinrichtungen sollen als offener, gut erfass- und einsehbarer Begegnungs- und Geschäftsbereich aus- gebildet werden, was durch Aufasten vorhandener und neu zu pflanzender Bäume erreicht werden kann. Der zum Wald und dem Schutzgebiet überleitende nordwestliche Teil des Plan- gebietes soll mit einheimischen standortgerechten Pflanzenarten bestückt wer- den. Typische Arten der heutigen potentiellen natürlichen Vegetation (HPNV) sind Ar- ten der Buchen-Eichenwälder und an eutrophen Standorten der Hainbuchenwäl- der mit den charakteristischen Bäumen und Sträuchern wie Stileiche, Traubenei- che, Buche, Weißbirke, Eberesche, Faulbaum sowie weitere Baum- und Strauch- arten, die in den Artenempfehlungen unter Nr. 6 der Hinweise zum Bebauungs- plan aufgeführt sind. Bäume auf den sich aufheizenden Plätzen im Teilbereich 3 des Mischgebietes sol- len den Anforderungen im Straßenraum gerecht werden. Auch hier sind entspre- chende Artenempfehlungen in den Textlichen Festsetzungen aufgeführt. Sie ge- hören zu den stadtklimaangepassten Bäumen an exponierten Standorten und bieten mit ihrer kugelförmigen Krone und jahreszeitlichen Aspekten eine schöne Kulisse. Von der Verwendung invasiver Arten ist im gesamten Geltungsbereich abzusehen. Überdeckung der Tiefgaragen Zur weiteren Kompensation setzt der Bebauungsplan unter Nr. 8.4 „Überde- ckung der Tiefgaragen“ fest, dass alle nichtüberbauten Bereiche der Tiefgaragen mit einer Mindestaufbauhöhe von 0,40 m zu überdecken und als Vegetationsflä- che anzulegen sind. Dachbegrünung Im Mischgebietsteilbereich MI 2 ist auf Grund der besonderen städtebaulichen Si- tuation eine ebenerdige Begrünung kaum möglich. Um dennoch auch im MI 2 einen Ausgleich zu schaffen, wird festgesetzt, dass auf 2/3 der zu begrünenden Dachfläche der geplanten SB-Marktnutzung eine intensive Begrünung anzulegen ist, die auch der dort angedachten Wohnnutzung zugutekommt. Bebauungsplan „Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid-Straße“ - 22 - Baumpflanzungen Aufgrund der Unbestimmtheit der genauen Lage von Zuwegungen, Zufahrten und Stellplätzen, sind die in der Planzeichnung festgesetzten anzupflanzenden Einzelbäume in ihrer Lage nicht gebunden und können auch in begrenzter Ab- weichung von max. 6 m angepflanzt werden. Voraussetzung ist, dass der Pflanz- ort unter gestalterischen und fachlichen Gesichtspunkten vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen jeweils mit den öffentlichen Belangen ver- einbar ist. 4.6.2 Eingriff in Natur und Landschaft Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenent- wicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weniger als 20.000 m² festsetzt. Er wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Ein Ausgleich der durch den Bebauungsplan zu erwartenden Eingriffe ist deshalb nicht erforderlich. 4.6.3 Maßnahmen für den Artenschutz Nach Rücksprache mit dem Amt für Umwelt und Arbeitsschutz der Stadt Karlsru- he wurde aufgrund der durchschnittlichen und gut einschätzbaren Habitataus- stattung des Gebiets von einer Bestandserhebung einzelner Artengruppen abge- sehen. Eine Erforderlichkeit für tiefergehende Erhebungen lässt sich auch aus der Untersuchung aus dem Jahr 2010, bei der unter anderem am 15. Mai 2010 eine Geländebegehung inklusive Fledermausdetektoreinsatz erfolgte, nicht ableiten. Auf Basis der vom Büro „Institut für Botanik und Landschaftskunde“, Karlsruhe, erstellten artenschutzrechtlichen Prüfung ist im Zuge der Realisierung der vorlie- genden Planung folgende Maßnahme zum Artenschutz zu ergreifen (s. hierzu Planungsrechtliche Festsetzung Nr. 8 „Artenschutz“):  Zur Reduktion der Lockwirkung auf nachtaktive Insekten sind für die Außen- beleuchtung insektenfreundliche Lampen (vorzugsweise LED-Technik) mit ge- ringer Abstrahlung in die Umgebung zu verwenden. Darüber hinaus werden aufgrund der Erkenntnisse aus der artenschutzrechtlichen Prüfung weitere Hinweise in den Bebauungsplan aufgenommen (s. Hinweis Nr. 7 „Artenschutz“). Diese betreffen zunächst allgemeine Maßnahmen, z.B. zur Durchführung von Rodungs- und Abrissmaßnahmen, zum Anbringen von Nisthil- fen und zum Erhalt bestehender Gehölzstrukturen. Ferner werden die gemäß o.g. Festsetzung im Einzelfall erforderlichen CEF-Maßnahmen artengruppenspezifisch erläutert. 4.7 Belastungen 4.7.1 Altlasten Aus der bebauungsplanbegleitend durchgeführten Orientierenden Umwelttechni- sche Erkundung (s. Kap. 3.5.1 der Begründung) lassen sich keine Schutzgutge- fährdungen ableiten. Es besteht kein weiterer altlastenrechtlicher Handlungsbe- darf. Aufgrund der in den Auffüllungen enthaltenen Fremdbestandteile besteht jedoch der Verdacht auf abfallrechtlich relevante Belastungen des oberflächennahen Baugrundes. Eventuell ist dieser abfallrechtlich nicht frei verwertbar, was zu Bebauungsplan „Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid-Straße“ - 23 - Mehrkosten bei der Entsorgung führt. Zur abfallrechtlichen Deklaration ist der Aushub in Haufwerken bereitzustellen, zu beproben und gemäß den Analyseer- gebnissen zu verwerten bzw. zu entsorgen. Der Sachverhalt wurde in Hinweis Nr. 8 „Altlasten“ in den Bebauungsplan aufgenommen. 4.7.2 Lärm Verkehrslärm im Plangebiet Bei einer freien Schallausbreitung im Plangebiet, d.h. ohne Berücksichtigung einer möglichen, aber nicht zwingend vorgegebenen Bebauung wird am Tag bis unge- fähr in die Hälfte des Plangebiets eine Überschreitung des maßgeblichen Orientie- rungswerts von 60 dB(A) ermittelt. In der Nacht wird nahezu im gesamten Plan- gebiet der maßgebliche Orientierungswert von 50 dB(A) überschritten. Die höchs- ten Beurteilungspegel treten in Zuordnung zur lichtsignalgesteuerten Kreuzung Otto-Wels-Straße / Rudolf-Breitscheid-Straße auf und liegen bei ca. 67 dB(A) am Tag und bei knapp 60 dB(A) in der Nacht. Bei Berücksichtigung einer beispielhaften Bebauung zeigen sich Verbesserungen aufgrund der Eigenabschirmung der Gebäude sowie der abschirmenden Wirkung der Bebauung im Allgemeinen. Am Tag wird in weiten Teilen des Plangebiets der maßgebliche Orientierungswert eingehalten. Lediglich an den zur Otto-Wels- Straße und dem östlichen Abschnitt der Planstraße zugewandten Fassaden wird der Orientierungswert überschritten. Alle Gebäude im Plangebiet weisen mindestens eine Gebäudefassade auf, an der der Orientierungswert für Mischgebiete eingehalten bzw. deutlich unterschritten wird. An Gebäudefassaden, an denen der Orientierungswert eingehalten oder nur geringfügig überschritten wird, sind Außenwohnbereiche mit einer guten Aufenthaltsqualität möglich. In der Nacht stellt sich die schalltechnische Situation kritischer dar. Im MI 1 und MI 4 sowie an den abgeschirmten Gebäudefassaden im MI 2 kann eine Einhaltung des Orientierungswertes erreicht werden. An den übrigen Fassaden treten Überschreitungen des maßgeblichen Orientierungswer- tes auf. Aufgrund der festgestellten Überschreitungen der Orientierungswerte wurde die Erarbeitung eines Schallschutzkonzeptes erforderlich. Um für die geplante städ- tebauliche Entwicklung gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu gewährleis- ten, wurden im Rahmen der begleitenden schalltechnischen Untersuchung schrittweise verschiedene Lärmschutzmaßnahmen geprüft:  Maßnahmen an der Quelle  Einhalten von Mindestabständen (Trennung der Nutzungen)  Differenzierte Baugebietsausweisungen (Nutzungsgliederung)  Aktive Schallschutzmaßnahmen (Lärmschutzwälle und/oder -wände)  Schallschutzmaßnahmen an den schutzwürdigen Nutzungen (Grundrissorien- tierung, 2. Fassade, geschlossene Laubengänge, Winterloggien o.ä., passive Schallschutzmaßnahmen (Verbesserung der Schalldämmung der Außenbau- teile und Einbau von technischen Lüftungseinrichtungen in Schlaf- und Kin- derzimmern)) Bebauungsplan „Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid-Straße“ - 24 - Maßnahmen an der Lärmquelle sind im Zuge der Bauleitplanung nicht städtebau- lich sinnvoll und bringen in den Obergeschossen nicht ausreichend Schutz…..und wurden daher bei der Erarbeitung des Schallschutzkonzepts nicht berücksichtigt. Da im gesamten Plangebiet der Orientierungswert überschritten wird, stellt das Einhalten von Mindestabständen keine geeignete Maßnahme dar. Auch wird mit einem Mischgebiet bereits eine Nutzung vorgesehen, die einen geringeren Schutzanspruch als ein Wohngebiet aufweist. Andererseits ist in Nachbarschaft zu den vorhandenen reinen und allgemeinen Wohngebieten eine Gebietsauswei- sung mit geringerem Schutzniveau und gleichzeitig einem höheren Emissionspo- tential nicht möglich und städtebaulich nicht gewollt, so dass eine weitere Nut- zungsgliederung nicht in Betracht kam. Im Bereich des MI 2 sind aufgrund der Straßen und der geplanten Ein- und Aus- fahrtsbereiche aktive Schallschutzmaßnahmen nicht möglich. Daher wurde die Wirksamkeit aktiver Schallschutzmaßnahmen in Form von Schallschutzwänden lediglich im Bereich des MI 3 überprüft. In der Erdgeschosszone konnten geringe Minderung erreicht werden. Der maßgebliche Orientierungswert wird jedoch weiterhin überschritten. In den Obergeschossen der geplanten Gebäude kann mit einer solchen Lärmschutzwand keine Minderung erreicht werden. Aufgrund der geringen bzw. nicht ausreichenden Wirksamkeit aktiver Schallschutzmaßnahmen wird im Schallschutzkonzept auf aktive Schallschutzmaßnahmen verzichtet. Zu- sätzlich sprechen auch städtebauliche und stadtgestalterische Aspekte gegen ak- tive Schallschutzmaßnahmen in diesem Bereich. Daher wird ein Schallschutzkonzept mit Schallschutzmaßnahmen an den geplan- ten Gebäuden zur Umsetzung in den Bebauungsplan vorgeschlagen. Die Festsetzungsvorschläge zum Verkehrslärmschutz umfassen die Vorgabe von Anforderungen an die Außenbauteile von Gebäuden mit schutzbedürftigen Auf- enthaltsräumen sowie den Einbau schallgedämmter Lüftungseinrichtungen in Schlaf- und Kinderzimmern. Die Qualität und der erforderliche Umfang der passiven Lärmschutzmaßnahmen bestimmen sich nach den Vorschriften in Kapitel 7 der DIN 4109-1 „Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderungen“ vom Juli 2016. Bei Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen in den Bebauungsplan kann so eine mit dem einwirkenden Verkehrslärm verträgliche Entwicklung des Plangebiets ermöglicht werden. Zunahme des Verkehrslärms an den vorhandenen schutzwürdigen Nutzungen In der bebauungsplanbegleitenden Verkehrlichen Untersuchung (Koehler & Leutwein GmbH & Co. KG, Karlsruhe s. Kapitel 11 „Gutachten“ der Begründung) wurde neben der Bestandsituation auch der durch das Plangebiet verursachte zu- sätzliche Verkehr (Pkw- und Andienungsverkehr) ermittelt. Auf dieser Grundlage wurden im Rahmen der schallschutztechnischen Untersu- chung (WSW & Partner GmbH, Kaiserslautern s. Kapitel 11 „Gutachten“ der Be- gründung) zur Ermittlung der Geräuschzunahme auf öffentlichen Straßen durch die Entwicklung des Plangebiets die im Prognose-Nullfall 2030 (ohne Entwicklung des Plangebietes) zu erwartenden Verkehrslärmimmissionen mit denen im Prog- Bebauungsplan „Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid-Straße“ - 25 - nose-Planfall 2030 (mit Teil-Entwicklung des Plangebiets, ohne Entwicklung im Teilbereich MI 4) verglichen. Das schalltechnische Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass am Tag und in der Nacht an den Bestandsnutzungen innerhalb und außerhalb des Plangebiets keine erheblichen Zunahmen zu erwarten sind. Lediglich an der Rudolf-Breitscheid- Straße 6 wird am Tag eine Zunahme um 3,3 dB sowie 2,2 dB in der Nacht prog- nostiziert. Diese sind jedoch auf die geringe Vorbelastung in diesem Bereich zu- rückzuführen. Die Immissionsgrenzwerte der hilfsweise herangezogenen Ver- kehrslärmschutzverordnung für Mischgebiete werden jedoch sicher unterschrit- ten. Auch die bei einer Beurteilung der Bestandsnutzung als reines Wohngebiet heranzuziehenden Immissionsgrenzwerte werden tags und nachts eingehalten. Daher ist die Zunahme auch an der Rudolf-Breitscheid-Straße 6 als zumutbar ein- zustufen, Schallschutzmaßnahmen werden nicht erforderlich. Gewerbliche Nutzungen Entsprechend den derzeitigen Nutzungsüberlegungen werden die Stellplätze der gewerblichen Nutzungen in den geplanten Tiefgaragen untergebracht bzw. er- hält der SB-Markt eine in das Erdgeschoss integrierte Parkebene. Die Andienung des SB-Marktes ist an der Nordseite des MI 4 vorgesehen und ebenfalls in das Gebäude integriert. Trotz dieser bereits berücksichtigten schalltechnischen Opti- mierungen hat das schalltechnische Gutachten gezeigt, dass aufgrund der in der Umgebung vorhandenen Reinen Wohngebiete weitere schalltechnische Rahmen- bedingungen bei der Konkretisierung der Planungen für einen möglichen SB- Markt im Bereich des MI 2 zu berücksichtigen sind. Diese sind in den Hinweisen unter Nr. 14 „Gewerbelärm“ aufgeführt. Ebenfalls aufgrund des vorhandenen Reinen Wohngebiets an der Rudolf- Breitscheid-Straße 8a-d ist es im Sinne einer schalltechnischen Optimierung der Planung für die Tiefgaragen im MI 2 und MI 4 erforderlich, auf Ein- und Ausfahr- ten an der Westseite der Gebiete zu verzichten. Der Bebauungsplan setzt dies entsprechend unter Nr. 11 „Immissionsschutz“ fest. Darüber hinaus gibt das schalltechnische Gutachten weitere Hinweise für die Ausführung der Tiefgaragen (s. Hinweis Nr. 14 „Gewerbelärm“) Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen und Hinweise werden die maßgeblichen Immissionsrichtwerte der TA Lärm, die hier in Konkretisierung der Orientierungswerte der DIN 18005 zur Beurteilung der gewerblichen Nutzungen herangezogen werden, an den vorhandenen schutzwürdigen Nutzungen in den Reinen Wohngebieten und an den geplanten Nutzungen in den Mischgebieten sowohl am Tag als auch in der Nacht eingehalten. Auch das Spitzenpegelkriteri- um wird in beiden Zeitbereichen eingehalten. Dabei stellt die Nacht die deutlich kritischere Beurteilungszeit dar. Da zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebau- ungsplans noch nicht bekannt ist, ob und in welchem Umfang gewerbliche Nut- zungen entstehen, die Verkehre nach 22:00 Uhr auslösen, stellen die vorliegen- den Untersuchungen gerade in der lautesten Nachtstunde eine Abschätzung dar, die zeigt, dass eine schalltechnische Verträglichkeit erreicht werden kann. Der ab- schließende Nachweis der schalltechnischen Verträglichkeit ist für das jeweilige Vorhaben auf Ebene der Baugenehmigung zu erbringen. Bebauungsplan „Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid-Straße“ - 26 - Wohnnutzungen Die Geräuscheinwirkungen aufgrund der Stellplätze der vorhandenen und ge- planten Wohnnutzungen sind mit den in der Umgebung vorhandenen und ge- planten schutzwürdigen Nutzungen verträglich. Die zur Beurteilung herangezo- genen Immissionsrichtwerte der TA Lärm werden sicher eingehalten bzw. unter- schritten. An den Fassadenabschnitten in unmittelbarer Zuordnung zu den Tief- garagen-Ein- und Ausfahrten am eigenen Gebäude können punktuell in der lau- testen Nachtstunde Überschreitungen im angrenzenden Geschoss nicht ausge- schlossen werden. Dies ist für die Beurteilung der Verträglichkeit mit den umge- benden Nutzungen nicht relevant. Jedoch lässt sich für die Ausführungsplanung daraus ableiten, dass – soweit möglich – angrenzend an die Tiefgaragenöffnun- gen auf zum Lüften notwendige Fenster von Schlafräumen verzichtet werden sollte. Selbst in der Überlagerung der Geräuscheinwirkungen der gewerblichen Nutzun- gen sowie der Immissionen aufgrund der Stellplätze der Wohnanlage werden die maßgeblichen Immissionsrichtwerte der TA Lärm am Tag und in der lautesten Nachtstunde eingehalten. Zusammenfassend zeigt das schalltechnische Gutachten, dass es an dem geplan- ten Standort unter Berücksichtigung einer schalltechnischen Optimierung möglich ist, die vorgesehenen Nutzungen mit den in der Umgebung vorhandenen schutzwürdigen Nutzungen aus schalltechnischer Sicht verträglich zu entwickeln. 5. Umweltbericht Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenent- wicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weniger als 20.000 m² festsetzt. Er wird daher gem. §13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB im beschleu- nigten Verfahren aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist deshalb nicht durchzufüh- ren. 6. Sozialverträglichkeit / Sozialplan 6.1 Sozialverträglichkeit der Planung Bei der Planung wurden im Hinblick auf Sozialverträglichkeit insbesondere die nachfolgend erörterten Aspekte berücksichtigt: Karlsruher Innenentwicklungskonzept (KAI) Nach Prüfung des Liegenschaftsamtes der Stadt Karlsruhe ist das sog. „Karlsruher Innenentwicklungskonzept (KAI)“ im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens nicht anzuwenden. Diese Regelung gilt für den gesamten Geltungsbereich des Bebau- ungsplanes. Begründet liegt die Nichtanwendung in dem Sachverhalt, dass be- reits im Jahr 2010 ein Aufstellungsbeschluss für dieses Gebiet gefasst wurde. Die- ser Aufstellungsbeschluss behält im Zuge der aktuellen Planung weiterhin Gültig- keit. Bebauungsplan „Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid-Straße“ - 27 - 6.2 Sozialplan Die Notwendigkeit eines Sozialplanes kann für diesen Bebauungsplan nicht aus- geschlossen werden, da im Bereich des MI 4 unter anderem der Abbruch von Gebäuden und die eventuelle Verlagerung von Wohnnutzungen, Gaststätten, Praxen oder sonstigen Nutzungen notwendig werden könnte. Dafür müssen ge- gebenenfalls Miet- und Pachtverhältnisse aufgelöst und Ersatzflächen bereitge- stellt werden. Die nach § 180 Abs. 1 Baugesetzbuch erforderlichen Erörterungen finden im Rahmen des Umlegungsverfahrens statt." 7. Statistik 7.1 Flächenbilanz Mischgebiet (MI 1-4) ca. 10.540 m² 61 % Private Parkierungsflächen ca. 221 m² 1 % Private Grünflächen ca. 665 m² 4 % Öffentliche Straßenverkehrsfläche „Rudolf-Breitscheid-Straße“ ca. 2.634 m² 15 % Öffentliche Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Verkehrsberuhigter Bereich“ ca. 555 m² 3 % Öffentliche Verkehrsflächen „Fuß- und Radweg“ ca. 397 m² 2 % Öffentliche Grünflächen ca. 2.375 m² 14 % Gesamt ca. 17.387 m² 100,00 % 7.2 Geplante Bebauung Anzahl Wohneinheiten Bruttogeschossfläche Kita-Gebäude (MI 1) 1 ca. 1.830 m² gemischtgenutztes Gebäude SB- Markt (MI 2) 1 ca. 48 ca. 8.000 m² gemischtgenutztes Gebäude Punkthaus 1 (MI 3) 1 ca. 12 ca. 2.690 m² gemischtgenutztes Gebäude Punkthaus 2 (MI 3) 1 ca. 16 ca. 2.750 m² Gebäuderiegel (MI 4) 1 ca. 24 ca. 4.230 m² Gesamt 5 ca. 100 ca. 19.500 m² 7.3 Bodenversiegelung1 Gesamtfläche ca. 1,74 ha 100 % Derzeitige Versiegelung inkl. öffentlicher Verkehrsflächen ca. 0,81 ha 47 % Durch den Bebauungsplan maximal zulässige versiegelte Fläche inkl. öffentlicher Verkehrsflächen ca. 1,25 ha 72 % 1 Die maximal zulässige versiegelte Fläche berechnet sich aus den versiegelten Verkehrsflächen, der maximal (auch mit Nebenanlagen) überbaubaren Grundfläche der Baugrundstücke (MI 1 max. 80 %; MI 2, MI 3 und MI 4 max. 90 % der Grundstücksfläche) sowie allen anderen zur Versiegelung vorgesehenen Flächen im öffentlichen Raum. Bebauungsplan „Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid-Straße“ - 28 - Hinweise: - In den Festsetzungen sind wasserdurchlässige Beläge für Wege und Durch- fahrten vorgeschrieben. Der Versiegelungsgrad reduziert sich dementspre- chend. - Die versiegelten Flächen innerhalb der öffentlichen Grünanlage sind bei der Berechnung berücksichtigt. - In den textlichen Festsetzungen ist Dachbegrünung vorgeschrieben. - Bis zu 950 m² der versiegelten Fläche resultieren aus nicht überbauten Antei- len der zulässigen Tiefgarage. Diese sind mit einer mindestens 0,40 m hohen durchwurzelbaren Substratschicht überdeckt. 8. Bodenordnung Zur Verwirklichung des Bebauungsplans ist ein Bodenordnungsverfahren gemäß Baugesetzbuch erforderlich. Im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens werden auch die liegenschaftlichen Voraussetzungen für die erforderliche Verlegung der sich heute noch im Gel- tungsbereich befindlichen Gasdruckregelstation geschaffen (s. Kap. 3.3 der Be- gründung). Hierfür wurde mit dem Grundstück mit der Flurstücksnummer 27098 etwas weiter nördlich an der Otto-Wels-Straße bereits ein geeigneter Standort gefunden. 9. Kosten (überschlägig) Grunderwerbskosten fallen dann keine an, wenn zur Verwirklichung des Bebau- ungsplans ein Bodenordnungsverfahren gemäß Baugesetzbuch durchgeführt wird (s. Kap. 8 der Begründung). 9.1 Beitragsfähige Erschließungskosten Erdbewegung- und Freilegung ca. 150.000 EUR Verkehrsflächen ca. 63.000 EUR Entwässerung ca. 19.000 EUR Parkflächen ca. 16.500 EUR Begrünung ca. 2.500 EUR Gehwege ca. 15.500 EUR Beleuchtung ca. 8.000 EUR Gesamt ca. 274.500 EUR Rückersatz 95 % ca. 260.775 EUR Stadtanteil 5 % ca. 13.725 EUR 9.2 Sonstige Kosten zu Lasten der Stadt Umbau Rudolf-Breitscheid-Straße: Erdbewegung- und Freilegung ca. 150.000 EUR Verkehrsflächen ca. 62.000 EUR Entwässerung ca. 5.500 EUR Parkflächen ca. 3.000 EUR Gehwege ca. 27.500 EUR Planungsschaden bauliche Anlagen ca. 336.000 EUR Abbruch von Gebäudeteilen und Gebäuden ca. 152.000 EUR Beleuchtung ca. 11.000 EUR Öffentliche Grünflächen mit Pergola und Spielplatz ca. 310.000 EUR Verlegung Gasdruckregelstation ca. 560.000 EUR Verlegung von Versorgungsleitungen ca. 390.000 EUR Gesamt ca. 2.007.000 EUR 9.3 Städtische Kosten insgesamt Kosten Ziffer 9.1 ca. 13.725 EUR Kosten Ziffer 9.2 ca. 2.007.000 EUR Gesamt ca. 2.020.725 EUR 9.4 Kosten zu Lasten der Stadtwerke Die Investitionskosten für Wasser-, Gas- und Stromversorgung werden über Bei- träge und Gebühren finanziert. 10. Finanzierung Die Kosten sind in den Haushaltsplanungen der kommenden Jahre zu berücksich- tigen. 11. Gutachten Für das Bebauungsplanverfahren wurden nachfolgende Gutachten erstellt: Artenschutzrechtliche Prüfung, Institut für Botanik und Landschaftskunde, Kalliwodastraße 3, 76185 Karlsruhe, Stand vom November 2016 Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen / Luftbildauswertung, Regierungspräsidium Stuttgart - Kampfmittelbeseitigungsdienst, Pfaffenwaldring 1, 70569 Stuttgart, Stand vom Februar 2016 Boden-/Altlastenuntersuchung, GHJ Ingenieurgesellschaft für Geo- und Umwelt- technik mbH & Co. KG, Am Hubengut 4, 76149 Karlsruhe, Stand vom 15. März 2017 Verkehrliche Untersuchung, Koehler & Leutwein GmbH und Co. KG, Greschbach- straße 12, 76229 Karlsruhe, Stand vom Dezember 2016 Schalltechnisches Gutachten, WSW & Partner GmbH, Hertelsbrunnenring 20, 67657 Kaiserslautern, Stand vom 30.März 2017 mit ergänzender Stellungnahme vom 9. November 2017 Bebauungsplan „Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid-Straße“ - 31 - B. Hinweise 1. Versorgung und Entsorgung Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karlsruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 m von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestigten Stand- platz ebenerdig aufzustellen und mit einem zu begrünenden Sichtschutz zu ver- sehen. Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, eine evtl. Steigung darf 5 % nicht überschreiten. Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zum er- schließenden Weg liegen und 2,50 m bis 3,50 m Abstand von geplanten bzw. vorhandenen Bäumen einhalten. 2. Entwässerung Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tieferliegende Grundstücks- und Gebäudeteile können nur über Hebeanlagen entwässert wer- den. Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen übli- cherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei starken Niederschlägen ist deshalb ein Aufstau des Regenwassers auf der Stra- ßenoberfläche möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maß- nahmen der Eigentümer bzw. der Anwohner selbst entsprechend zu schützen. 3. Niederschlagswasser Das unbedenkliche Niederschlagswasser soll gem. § 55 Abs. 2 Wasserhaushalts- gesetz ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Eine Versickerung erfolgt über Versickerungsmulden mit belebter Bodenschicht. Die hydraulische Leistungsfähigkeit der Versickerungsmulde ist gemäß Arbeits- blatt DWA-A 138 in der jeweils gültigen Fassung zu bemessen. Die Notentlastung der Versickerungsmulde kann über einen Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem erfolgen. Bei anstehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung auch durch die Kombination mit einer weiteren Versicke- rungsmulde erfolgen. Ergänzend kann das auf Dachflächen anfallende Niederschlagswasser gesammelt werden. Sofern Zisternen eingebaut werden, ist zur Ableitung größerer Regener- eignisse bei gefüllten Zisternen ein Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentli- che Kanalsystem vorzusehen. Ein Rückstau von der Kanalisation in die Zisterne muss durch entsprechende technische Maßnahmen vermieden werden. Bei an- stehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung über eine Versi- ckerungsmulde erfolgen. Bebauungsplan „Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid-Straße“ - 32 - Bei Errichtung bzw. baulicher Veränderung von Wasserversorgungsanlagen sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung 2001 sowie Artikel 1 Infektions- schutzgesetz, § 37 Abs. 1 unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Der Betrieb von Zisternen muss beim Gesundheitsamt angezeigt werden. Um eine Verkeimung des öffentlichen Trinkwasserleitungssys- tems durch Niederschlagswasser auszuschließen, darf keine Verbindung zwischen dem gesammelten Niederschlagswasser und dem Trinkwasserleitungssystem von Gebäuden bestehen. Die Bodenversiegelung soll auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Not- wendige Befestigungen nicht überbauter Flächen der Baugrundstücke sollen zur Verringerung der Flächenversiegelung weitgehend wasserdurchlässig ausgebildet werden, z.B. als Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasen- pflaster), soweit nicht die Gefahr des Eindringens von Schadstoffen in den Unter- grund besteht. Nach Möglichkeit soll auf eine Flächenversiegelung verzichtet werden. Auf Grund der Grundstückszuschnitte und der notwendigen öffentlichen und privaten Erschließungsflächen sind die Möglichkeiten einer vollständigen Versi- ckerung im gesamten Plangebiet begrenzt. Sofern eine wirtschaftlich umsetzbare Versickerung auf den Grundstücken nicht möglich ist, kann nach Abstimmung mit dem Tiefbauamt auf Ebene der Baugenehmigung eine Einleitung des anfal- lenden Regenwassers in die öffentliche Kanalisation in Teilen erfolgen. Da zum heutigen Zeitpunkt noch keine konkreten hochbaulichen Planungen vor- liegen, soll in den Bebauungsplan zunächst nur festgesetzt werden, dass das auf den privaten Grundstücken abfließende Niederschlagswasser – soweit im Sinne des § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz schadlos möglich – auf geeignete Weise zu versickern oder zu verwenden ist. In welchem Rahmen und anhand welcher Maßnahmen dies konkret umgesetzt wird, ist ebenfalls auf der Ebene der Bauge- nehmigung zu entscheiden. 4. Dachbegrünung und Solaranlagen Aus der Kombination von Dachbegrünung und solarenergetischer Nutzung kön- nen sich gegenseitige Synergieeffekte wie etwa die Senkung von Temperaturspit- zen und damit ein höherer Energieertrag von Photovoltaikmodulen ergeben. Bei- de Komponenten müssen jedoch hinsichtlich Bauunterhaltung und Pflege aufei- nander abgestimmt sein. Bei der Installation von Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung auf der Dachfläche empfiehlt sich eine „schwimmende“ Ausführung ohne Durchdringung der Dachhaut. Entsprechende Unterkonstruktionen (zum Beispiel spezielle Drainageplatten) erlauben die zusätzliche Nutzung der Begrü- nungssubstrate als Auflast zur Sicherung der Solaranlage gegen Sogkräfte. Die Solarmodule sind nach Möglichkeit in aufgeständerter Form mit ausreichen- dem Neigungswinkel und vertikalem Abstand zur Begrünung auszuführen. Dadurch ist in der Regel sichergestellt, dass die Anforderungen an eine dauerhaf- te Begrünung und Unterhaltungspflege erfüllt sind. Flache Installationen sind zu vermeiden oder mit ausreichendem Abstand zur Bodenfläche auszuführen, so- Bebauungsplan „Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid-Straße“ - 33 - dass auch hier eine Begrünung darunter möglich bleibt und die klimatische Funk- tion nicht unzulässig eingeschränkt wird. 5. Archäologische Funde, Kleindenkmale Sollten bei der Durchführung vorgesehener Erdarbeiten archäologische Funde oder Befunde entdeckt werden, ist dies gemäß § 20 DSchG umgehend dem Lan- desamt für Denkmalpflege (Dienstsitz Karlsruhe, Moltkestraße 74, 76133 Karls- ruhe), anzuzeigen. Archäologische Funde (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramik- reste, Knochen, etc.) oder Befunde (Gräber, Mauerreste, Brandschichten, auffälli- ge Erdverfärbungen, etc.) sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutz- behörde mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§ 27 DSchG) wird hingewiesen. Bei der Sicherung und Dokumentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzei- ten im Bauablauf zu rechnen. Ausführende Baufirmen sollten schriftlich in Kenntnis gesetzt werden. 6. Baumerhalt und Neupflanzungen Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12. Oktober 1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbe- ständen (Baumschutzsatzung) verwiesen. Die fachgerechte Pflege der zum Erhalt festgesetzten Bäume hat gemäß dem Re- gelwerk ZTV-Baumpflege der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. zu erfolgen. Der Bebauungsplan setzt fest, dass die vorhandenen Grünflächen um die zu er- haltenden Bäume mindestens in der Größe der Baumkrone als solche zu erhalten sind. Für Eingriffe in den peripheren Wurzelbereich gelten die DIN 18920 und die RAS-LP 4. Artenempfehlung für Baumpflanzungen: Charakteristische Arten der Buchen-Eichenwälder (an eutrophen Standorten Hainbuchenwäldern) sowie folgende standortgerechte Arten: - Buche (Fagus sylvatica) - Stileiche (Quercus robur) - Traubeneiche (Quercus petraea) - Hängebirke (Betula pendula) - Weißbirke (Betula pendula und andere Betula Arten) - Faulbaum (Rhamnus frangula) - Zierapfel (Malus-Hybriden) - Zierkirschen und Kirschen, in Arten und Sorten (Prunus spec.) - Birne, in Arten und Sorten (Pyrus spec.) - Mehlbeere, Eberesche, Speierling in Arten (Sorbus spec.) - Spitzahorn, auch in Sorten (Acer platanoides) - Hainbuche (Carpinus betulus) - Linde, in Arten und Sorten (Tilia spec.) - Salix in Arten und Sorten - Acer in Arten und Sorten Bebauungsplan „Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid-Straße“ - 34 - Für die Neupflanzung von Einzelbäumen im Teilbereich 2 und 3 des Mischgebie- tes im direkten räumlichen Zusammenhang mit den dort geplanten Platz- und Freibereichen anzupflanzenden Einzelbäume werden folgende Arten empfohlen: - Französischer Ahorn, Burgen-Ahorn, Dreilappiger Ahorn (Acer monspessulanum) - Gewöhnlicher Trompetenbaum (Catalpa bignoides) - Zyrgelbaum (Celtis australis) - Cladrastis sinensis - Hupeh-Duftesche (Euodia hupehensis dode.) - Kugelförmige Blumenesche, Manna – Esche (Fraxinus ornus 'Mecsek') - Blasenesche (Koelreuteria paniculata) - Japanischer Schnurbaum (Sophora japonica Regent) - Japanische Zelkove´(Zelkova serrata 'Green Vase') Artenempfehlung für Hecken und Sträucher: - Feldahorn (Acer campestre) - Ahorn in allen Arten und Sorten - Hainbuche (Carpinus betulus) - Buche (Fagus sylvatica) - Kornelkirsche (Cornus mas) - Weißdorn (Crataegus monogyna oder Crataegus laevigata) - Ligustrum vulgare, auch in der Sorte Àtrovirens - Salix in allen Arten und Sorten Immergrüne Arten wie Kirschlorbeer, Thuja oder Glanzmispel sind unzulässig. 7. Artenschutz Allgemeine Maßnahmen Bauarbeiten, die Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Vögel und Fledermäuse be- treffen können, sind außerhalb der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten (zwi- schen Oktober und Ende Februar) durchzuführen. Dies betrifft insbesondere die Rodung von Gehölzen und den Abriss von Gebäuden. Als allgemeiner Beitrag zur Förderung der heimischen Fauna wird die Anbringung von Nisthilfen für Höhlen- und Nischenbrüter, beispielsweise am neuen Kita- Gebäude, und deren dauerhafte Pflege empfohlen. Über die Erhaltungsfestsetzungen des Bebauungsplans hinaus, sind bestehende Gehölzstrukturen auf den Grundstücken möglichst zu erhalten. Weitere Maßnahmen im Einzelfall Sollten wider Erwarten im weiteren Verlauf der Planung sowie bei Abriss- oder Bauarbeiten Individuen, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von streng geschützten Arten betroffen sein, sind je nach Art und Ausmaß der Betroffenheit vorgezoge- ne funktionserhaltende Maßnahmen (CEF) und ggf. Maßnahmen zum Schutz von Individuen zu ergreifen. Vögel: Für Höhlen- und Halbhöhlenbrüter ist dies die Anbringung entsprechender Nistkästen vor Abriss der Gebäude bzw. Fällung des Baumbestands. Je nach be- troffener Art ist die Größe des Kastens und des Einflugloches, Anzahl der Kästen (z.B. für Koloniebrüter) sowie Himmelsrichtung und Höhe des Anbringungsorts zu wählen. Geeignet scheinen hierfür die angrenzenden Gebäude und der Baumbestand. Zusätzlich sind in diesem Falle im Zuge der Realisierung der Pla- Bebauungsplan „Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid-Straße“ - 35 - nung entsprechende Nisthilfen im Planungsgebiet dauerhaft anzubringen und zu unterhalten. Fledermäuse: Zur Vermeidung eines Verstoßes gegen das Tötungsverbot von Fle- dermäusen sind vor dem Abriss der Gebäude, bzw. vor Beginn der Winterruhe der Fledermäuse (November), die Dachverblendungen zu entfernen, um zu ver- hindern, dass sich Einzeltiere während der Abrissarbeiten im Gebäude aufhalten. Als Ersatzhabitat dient die Anbringung von Fledermauskästen an umliegenden Gebäuden oder Bäumen vor dem Abriss der Gebäude. Je nach betroffener Fle- dermausart ist die Größe des Kastens, Beschaffenheit, Anzahl der Kästen und Höhe des Anbringungsorts zu wählen. Zusätzlich sind in diesem Falle im Zuge der Realisierung der Planung entspre- chende Fledermausquartiere im Planungsgebiet dauerhaft anzubringen und zu unterhalten. Diese können je nach Bedürfnis der betroffenen Art außen an den Gebäuden angebracht oder in die Fassade bzw. den Dachstuhl integriert werden. Reptilien: Dies erfordert die Neuanlage von geeigneten Habitatstrukturen in der näheren Umgebung, bzw. im Planungsgebiet. Dies kann im Rahmen der Grün- planung erfolgen. Sollte im Verlauf der Planungs- und Bauarbeiten die Gefahr der unvermeidbaren Tötung von Individuen streng geschützter Reptilien bestehen, sind Maßnahmen zur Abwehr eines Verbotstatbestands zu ergreifen. Diese sind die Absicherung der Baustelle mit einem Reptilienzaun, um die Einwanderung von Tieren in die Eingriffsbereiche zu verhindern sowie die Vergrämung oder das Abfangen von Einzeltieren im Eingriffsbereich. 8. Altlasten Das Grundstück Rudolf-Breitscheid-Str. 6a, Flurstück Nr. 27147/1 ist bei der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz unter der Bezeichnung "AS Chemische Reinigung Fichtner" erfasst (Obj.-Nr. 04295). Aus der bebauungsplanbegleitend durchgeführten Orientierende Umwelttechnische Erkundung ließen sich jedoch keine Schutzgutgefährdungen ableiten. Allerdings besteht aufgrund der in den Auffüllungen enthaltenen Fremdbestandteile der Verdacht auf abfallrechtlich re- levante Belastungen des oberflächennahen Baugrundes. Eventuell ist dieser ab- fallrechtlich nicht frei verwertbar. Zur abfallrechtlichen Deklaration ist der Aushub in Haufwerken bereitzustellen, zu beproben und gemäß den Analyseergebnissen zu verwerten bzw. zu entsorgen. Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefahren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Beein- trächtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind un- verzüglich der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Markgrafenstraße 14, 76131 Karlsruhe, zu melden. Für den Abriss der bestehenden Kindertagesstätte muss im Zuge der Genehmi- gungsplanung der neuen Kita ein Entsorgungskonzept erstellt werden. 9. Kampfmittel Nach Vorliegen der multitemporalen Luftbildauswertung des Kampfmittelbeseiti- gungsdienstes Baden-Württemberg kann das Vorhandensein von Bombenblind- Bebauungsplan „Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid-Straße“ - 36 - gängern aus dem 2. Weltkrieg im gesamten Geltungsbereich grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Daher sind weitere flächenhafte Vorortüberprüfungen bei Bauantragsstellung durchzuführen. 10. Erdaushub / Auffüllungen Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür verwendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremd- beimengungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu si- chern. Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundes- Bodenschutzgesetz) vom 17. März1998 in der derzeit gültigen Fassung verwie- sen. 11. Private Leitungen Im Bebauungsplangebiet befindet sich teilweise Telekommunikationsinfrastruktur der Telekom. 12. Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kindern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4 und § 39 LBO). 13. Erneuerbare Energien Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung er- neuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Erneu- erbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nutzung er- neuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) wird verwiesen. 14. Gewerbelärm Schalltechnischer Nachweis Die schalltechnische Verträglichkeit gewerblicher Nutzungen ist im bauordnungs- rechtlichen Verfahren durch die Vorlage einer schalltechnischen Untersuchung nachzuweisen, die zeigt, dass die Vorgaben der TA Lärm (Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503)) eingehalten werden. Nahversorger (MI 2) Sollte im Bereich des Teilbereichs 2 des Mischgebietes ein Nahversorger angesie- delt werden, so hat das schalltechnische Gutachten zum Bebauungsplan erge- ben, dass folgende Hinweise zu beachten sind:  Eine Andienung ist nur zwischen 06:00 - 22:00 Uhr zulässig.  Die Be- und Entladezone ist abgeschirmt bzw. (während der Ladevorgänge) geschlossen auszuführen.  Nach 22:00 Uhr sind keine Pkw-Abfahrten aus einer in das Gebäude inte- grierten Parkebene aus schalltechnischer Sicht zulässig, d.h. die Öffnungszei- ten sind so zu begrenzen, dass die Abfahrten vor 22:00 Uhr erfolgen. Bebauungsplan „Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid-Straße“ - 37 -  Eine in das Gebäude integrierte Parkebene darf nur im Bereich der Ein- und Ausfahrt offen sein.  Zur Minimierung der Schallabstrahlung aus der Parkebene ist die Decke der Parkebene teilweise absorbierend zu verkleiden.  Die Einkaufswagen sind schalltechnisch optimiert in der Parkebene oder im Gebäude anzuordnen. Abweichungen hiervon sind möglich, sofern ein schalltechnischer Nachweis er- bracht wird, dass die Vorgaben der TA Lärm eingehalten werden (s. Schalltechni- scher Nachweis). Tiefgaragen Hinsichtlich der im Plangebiet vorgesehenen Tiefgaragen hat das schalltechnische Gutachten zum Bebauungsplan folgende Hinweise ergeben:  Die Tiefgaragen sind mit lärmarmen (geschlossenen) Toren auszustatten.  Sofern im Bereich der Tiefgaragen Regenrinnen vorgesehen werden, sind die- se lärmarm auszuführen.  In Abhängigkeit von der Lage der Tiefgaragenöffnung im Teilbereich 2 des Mischgebietes ist die Tiefgaragenrampe absorbierend zu verkleiden. B14.pdf (p.1) 20180104 Begründung.pdf (p.2-38) 20180104 Begründung.pdf (p.1-37) Scannen.pdf (p.38)
https://www.karlsruhe.de/b3/bauen/bebauungsplanung/plaene/oberreut_aenderung/HF_sections/content/ZZlQUHXIkwOZoi/ZZnqUTEj1vRZDL/20180104%20Begr%C3%BCndung.pdf
Bebauungsplan „Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf- Breitscheid-Straße“, Karlsruhe – Oberreut Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften - Entwurf - Bebauungsplan „Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid-Straße“ - 2 - Planverfasser: ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH Maria-Hilf-Straße 15 D-50677 Köln Tel. +49 221 271 806-0 Fax +49 221 310 083-3 info@astoc.de im Auftrag von Stadtplanungsamt Karlsruhe Technisches Rathaus Lammstraße 7 76124 Karlsruhe Tel. +49 721 133-6101 Fax +49 721 133-6109 stpla@karlsruhe.de Bebauungsplan „Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid-Straße“ - 3 - Inhaltsverzeichnis: I. Planungsrechtliche Festsetzungen .......................................................... 4 1. Art der baulichen Nutzung .......................................................................... 4 1.1 Mischgebiet (MI 1, MI 2) ............................................................................. 4 1.2 Mischgebiet (MI 3) ...................................................................................... 4 1.3 Mischgebiet (MI 4) ...................................................................................... 5 2. Maß der baulichen Nutzung ........................................................................ 5 2.1 Grundflächen und Geschossflächen............................................................. 5 2.2 Wandhöhen................................................................................................ 5 2.3 Bezugshöhe ................................................................................................ 6 3. Überbaubare Grundstücksfläche, Bauweise ................................................. 6 3.1 Offene Bauweise......................................................................................... 6 3.2 Abweichende Bauweise .............................................................................. 6 3.3 Baugrenzen und Baulinien........................................................................... 6 4. Stellplätze ................................................................................................... 6 5. Nebenanlagen............................................................................................. 6 6. Private Grünflächen..................................................................................... 7 7. Grünordnung / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung ....................................... 7 7.1 Baumerhalt ................................................................................................. 7 7.2 Begrünung und Bepflanzungen ................................................................... 7 7.3 Dachbegrünung .......................................................................................... 8 7.4 Überdeckung der Tiefgaragen ..................................................................... 9 8. Artenschutz ................................................................................................ 9 9. Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen ........................................... 9 10. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte ................................................................. 10 11. Immissionsschutz ...................................................................................... 10 II. Örtliche Bauvorschriften........................................................................ 12 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen ................................................ 12 2. Werbeanlagen und Automaten ................................................................. 12 3. Vorzonen der Gebäude, Einfriedigungen, Begrünung, Abfallbehälterstandplätze.......................................................................... 13 3.1 Vorzonen der Gebäude ............................................................................. 13 3.2 Begrünung................................................................................................ 13 3.3 Einfriedigungen......................................................................................... 13 3.4 Abfallbehälterstandplätze.......................................................................... 14 4. Außenantennen ........................................................................................ 14 5. Niederspannungsfreileitungen ................................................................... 14 6. Niederschlagswasser ................................................................................. 14 Sonstige Festsetzungen.......................................................................................... 15 ANLAGE 1 ................................................................................................................ 16 ANLAGE 2 ................................................................................................................ 17 Bebauungsplan „Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid-Straße“ - 4 - Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Bebauungs- planes, bestehend aus zeichnerischen und textlichen Regelungen Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) und örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S.357, berichtigt S.416) jeweils einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen. In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt: I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung 1.1 Mischgebiet (MI 1, MI 2) In den Teilbereichen MI 1 und MI 2 des Mischgebietes sind zulässig: 1. Wohngebäude, 2. Geschäfts- und Bürogebäude, 3. Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes, 4. sonstige Gewerbebetriebe, 5. Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesund- heitliche und sportliche Zwecke. In den Teilbereichen MI 1 und MI 2 des Mischgebietes sind unzulässig: 1. Gartenbaubetriebe, 2. Tankstellen, 3. Vergnügungsstätten. 1.2 Mischgebiet (MI 3) Im Teilbereich MI 3 des Mischgebietes sind zulässig: 1. Wohnnutzungen ab dem zweiten Obergeschoss, 2. Geschäfts- und Bürogebäude, 3. Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes, 4. sonstige Gewerbebetriebe, 5. Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesund- heitliche und sportliche Zwecke. Bebauungsplan „Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid-Straße“ - 5 - Im Teilbereich MI 3 des Mischgebietes sind unzulässig: 1. Gartenbaubetriebe, 2. Tankstellen, 3. Vergnügungsstätten. 1.3 Mischgebiet (MI 4) Im Teilbereich MI 4 des Mischgebietes sind zulässig: 1. Wohngebäude, 2. Geschäfts- und Bürogebäude, 3. Einzelhandelsbetriebe, 4. sonstige Gewerbebetriebe, 5. Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesund- heitliche und sportliche Zwecke. Im Teilbereich MI 4 des Mischgebietes sind unzulässig: 1. Gartenbaubetriebe, 2. Tankstellen, 3. Vergnügungsstätten 4. Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes. 2. Maß der baulichen Nutzung 2.1 Grundflächen und Geschossflächen Die in der Planzeichnung ausgewiesenen Grundflächen bzw. Geschossflächen sind als Höchstgrenzen in m² festgesetzt. In den Teilbereichen MI 2, 3 und 4 des Mischgebietes darf die zulässige Grund- fläche durch die Grundfläche von Tiefgaragen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,9 überschritten werden. Im Teilbereich MI 2 des Mischgebietes kann für Zufahr- ten und Fußwege sowie Tiefgaragen (i. S. d. § 19 Abs. 4 S. 1 BauNVO) die zuläs- sige Grundfläche auf einen Anteil von 0,9 der Grundstücksfläche erhöht werden. 2.2 Wandhöhen Durch Eintrag in die Planzeichnung wird die zulässige Höhe baulicher Anlagen als Höchstmaß der Wandhöhe (WHmax) in m festgesetzt. Dabei gilt als Wandhöhe das Maß zwischen der in Nr. 2.3 festgesetzten Bezugs- höhe und dem oberen Abschluss der Wand (bei Flachdächern: Oberkante der At- tika, bei flachgeneigten Dächern: äußerer Schnittpunkt der Traufwand mit der Dachhaut). Die festgesetzten Wandhöhen dürfen durch notwendige technische Dachaufbau- ten um maximal 2,5 m überschritten werden. Es wird auf Nr. 1 der Örtlichen Bauvorschriften hingewiesen. Bei der Ausbildung von Retentionsdächern dürfen die festgesetzten Wandhöhen um das Maß ihrer Retentionsschicht überschritten werden. Bei gestaffelten Bau- körpern ist die Überschreitungsmöglichkeit einheitlich auf alle Gebäudeteile an- zuwenden, wenn Retentionsdächer auf mindestens 30 % der gesamten Dachflä- che ausgebildet werden. Bebauungsplan „Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid-Straße“ - 6 - 2.3 Bezugshöhe Als Bezugshöhe für die festgesetzten Wandhöhenbegrenzungen wird eine Höhe von 116,00 m ü. NHN festgesetzt. 3. Überbaubare Grundstücksfläche, Bauweise 3.1 Offene Bauweise In den Teilbereichen MI 1 und MI 3 gilt die offene Bauweise. 3.2 Abweichende Bauweise In den Teilbereichen MI 2 und MI 4 gilt die offene Bauweise mit der Abweichung, dass Gebäude ohne Begrenzung ihrer Länge als Einzelhaus oder Hausgruppe er- richtet werden können. 3.3 Baugrenzen und Baulinien Hinter der festgesetzten Baulinie im Teilbereich MI 4 kann im 4. Obergeschoss zu- rückgeblieben werden. Die festgesetzten Baugrenzen und Baulinien dürfen durch Anbauten wie z.B. Er- ker oder Balkone um eine Tiefe von 2 m überschritten werden, sofern der Anteil der vor die Baugrenzen vortretenden Gebäudeteile insgesamt 30% der Breite der Außenwand des jeweiligen Geschosses pro Fassadeeines Gebäudes nicht über- steigt. 4. Stellplätze Stellplätze auf den privaten Grundstücken sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sowie auf den dafür festgesetzten Flächen gemäß Eintrag in der Planzeichnung und in Tiefgaragen zulässig. Im Mischgebiet sind Tiefgaragen durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig. 5. Nebenanlagen Außerhalb der überbaubaren Flächen sind auf den privaten Grundstücken ledig- lich folgende bauliche Anlagen zulässig: - Zufahrten und Zuwegungen zu Gebäuden und oberirdischen und unterirdi- schen Stellplatzanlagen sowie ggf. dazu erforderliche Rampen und Treppenan- lagen - Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser - die in § 14 Abs. 2 BauNVO aufgeführten Nebenanlagen, die der Versorgung des Baugebietes dienen - Fahrradabstellplätze (einschließlich Überdachungen), diese sind gesammelt und zugeordnet zu den jeweiligen Gebäudeeingängen herzustellen. Abwei- Bebauungsplan „Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid-Straße“ - 7 - chend davon sind jeweils südlich der beiden Baufenster im Mischgebietsteilbe- reich MI 3 Überdachungen für Fahrradabstellplätze unzulässig. - im Teilbereich MI 1: Geräteschuppen bis zu einer maximalen Gesamtgrundflä- che von 20 m² und einer maximalen Wandhöhe bis 4 m sowie Spielgeräte und Kinderbetreuungseinrichtungsbedingte bauliche Anlagen - in den Teilbereichen MI 1 und MI 4: Sammelplätze für Abfallbehälter (siehe auch Nummer 3.3 der Örtlichen Bauvorschriften) Weiterhin ist auf der öffentlichen Grünfläche im Südosten des Plangebiets neben den aus Ihrer Zweckbestimmung „Grünanlage“ und „Spielplatz“ hervorgehen- den untergeordneten baulichen Anlagen auch die Errichtung eines raumbilden- den Gestaltelements (z.B. eine Pergola oder ein Flugdach) auf der dafür festge- setzten Fläche zulässig. 6. Private Grünflächen Die in der Planzeichnung festgesetzten privaten Grünflächen sind als Vegetations- fläche anzulegen und dauerhaft zu pflegen und zu erhalten. Vegetationsflächen sind vollständig mit Pflanzen bestandene Flächen. Der Deckungsgrad der Pflanzen im eingewachsenen Zustand muss mindestens 90 % betragen. Lediglich folgende bauliche Anlagen sind innerhalb der privaten Grünflächen zulässig: - Zuwegungen für Fußgänger zu Gebäuden und oberirdischen Stellplatzanlagen - Sammelplätze für Abfallbehälter gemäß Eintrag in der Planzeichnung (siehe auch Nummer. 3.3 der Örtlichen Bauvorschriften). 7. Grünordnung / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung 7.1 Baumerhalt Die im zeichnerischen Teil zum Erhalt festgesetzten Bäume sind dauerhaft zu er- halten, zu schützen, fachgerecht zu pflegen und bei Abgang spätestens in der darauffolgenden Pflanzperiode durch eine vergleichbare Ersatzpflanzung zu er- setzen. Die vorhandenen Grünflächen um die zu erhaltenden Bäume sind mindestens in der Größe der Baumkrone (Kronentraufbereich) als solche zu erhalten. 7.2 Begrünung und Bepflanzungen Die gemäß Festsetzung in der Planzeichnung zum Bebauungsplan anzupflanzen- den Einzelbäume sowie anzupflanzenden Einzelbäume mit Baumscheiben sind in ihrer Lage nicht gebunden und können auch in begrenzter Abweichung von max. 6 m angepflanzt werden. Voraussetzung ist, dass der Pflanzort untefachli- chen Gesichtspunkten vertretbar und jeweils mit den öffentlichen Belangen ver- einbar ist. Für Baumpflanzungen, die innerhalb von Parkierungsflächen oder be- festigten Flächen stehen, ist eine offene Baumscheibe von mind. 12 m² vorzuse- Bebauungsplan „Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid-Straße“ - 8 - hen sowie eine Baumgrube von mind. 12 m³ gemäß den Richtlinien der For- schungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) 1 In den Randbereichen von MI 1 zur Waldlage hin sind einheimische, standortge- rechte Pflanzenarten in Anlehnung an Arten der Buchen-Eichenwälder und Hain- buchenwälder, bzw. mit der heutigen potentiellen natürlichen Vegetation (HPNV) korrespondierende, laubabwerfende standortgerechte Züchtungen und Stauden zu verwenden. Auf den stärker anthropogen veränderten Standorten im MI 2 und 3 können ne- ben den einheimischen Arten, auch stadtklimatolerante Arten und standortge- rechte nicht-einheimische Arten zur optischen Aufwertung und zur Vermittlung des Offenlandcharakters verwendet werden, die nicht invasiv sind. Im gesamten Plangebiet sind nur Gehölze der laubabwerfenden Arten zulässig, wobei bei Hecken und Sträuchern nur heimische Arten zulässig sind. Geeignete Arten für die jeweiligen Bereiche sind den Hinweisen zu entnehmen. 7.3 Dachbegrünung Dachflächen von Flachdächern und von geneigten Dächern bis zu einem Nei- gungswinkel von 15° sind extensiv zu begrünen und dauerhaft zu unterhalten. Die Dachflächen im Bereich technischer Dachaufbauten und Dachterrassen mit ihren Zuwegungen sind hiervon ausgenommen. Die Höhe der Substratschicht muss unabhängig von eventuell zur Verwendung kommender Retentionsdach- aufbauten mindestens 12 cm betragen. Ergänzend zur Dachbegrünung sind Aufbauten für Photovoltaikanlagen und An- lagen zur solarthermischen Nutzung zulässig, sofern die Dachbegrünung und de- ren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Ferner sind auch sie um das Maß ihrer Höhe von der Gebäudekante abzurücken. Die Befestigung von Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nut- zung sind so zu gestalten, dass sie nicht zur Reduzierung des Volumens des Schichtaufbaus der Dachbegrünung führen. Siehe dazu auch die Hinweise, Ziffer 4. Alle Begrünungs- und Pflanzmaßnahmen sind zu unterhalten, zu pflegen und bei Abgang in der darauf folgenden Pflanzperiode gleichwertig zu ersetzen. Die Einsaat erfolgt mit einer Mischung (60:40) aus Kräutern und Gräsern aus den nachstehenden Listen. Kräuteranteil 60%: - Allium schoenoprasum Schnittlauch - Anthemis tinctoria Färber-Kamille - Anthyllis vulneraria Wundklee - Campanula rotundifolia. Rundblättrige Glockenblume - Dianthus armeria Rauhe Nelke - Dianthus carthusianorum Kartäuser-Nelke - Echium vulgare Natternkopf 1 Einzusehen während der Dienstzeiten beim Stadtplanungsamt, Bereich Städtebau, Zimmer D 116. Bebauungsplan „Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid-Straße“ - 9 - - Euphorbia cyparissias Zypressen-Wolfsmilch - Helianthemum nummular Sonnenröschen - Hieracium pilosella Kleines Habichtskraut - Jasione montana Berg-Sandglöckchen - Potentilla tabernaemonta. Frühlings-Fingerkraut - Scabiosa columbaria Tauben-Skabiose - Sedum acre Scharfer Mauerpfeffer - Sedum album Weißer Mauerpfeffer - Sedum sexangulare Milder Mauerpfeffer - Silene nutans Nickendes Leimkraut - Silene vulgaris Gemeines Leimkraut - Thymus pulegioides Gewöhnlicher Thymian Gräser (Anteil 40%): - Briza media Zittergras - Carex flacca Blaugrüne Segge - Festuca guestfalica Harter Schafschwingel Im Teilbereich MI 2 des Mischgebietes sind freiliegende Dachflächen der Erdge- schossnutzung auf mindestens 2/3 der zu begrünenden Dachfläche mit einer durchwurzelbaren Substratschichtdecke von mindestens 0,40 m für Rasen, Stau- den sowie Bodendecker und von mindestens 0,70 m für Sträucher und mittel- kronige Bäume zu versehen, intensiv zu begrünen und dauerhaft zu unterhalten. Dachterrassen sind nur auf den tieferliegenden Geschossen bis 2,50 m vor die Gebäudekante und bis zu einer Größe von max. 15 m² je Terrasse zulässig. 7.4 Überdeckung der Tiefgaragen Tiefgaragen sind in Bereichen, in denen sie nicht überbaut werden, mit durch- wurzelbarem Substrat mit einer Mindestaufbauhöhe von 0,40 m zu überdecken und als Vegetationsfläche anzulegen. Bei der Begrünung von Tiefgaragen ist für Rasen, Stauden sowie Bodendecker eine Mindestaufbauhöhe von 0,40 m, und für Sträucher und mittelkronige Bäume eine Mindestaufbauhöhe von 0,70 m vorzusehen. 8. Artenschutz Für die Außenbeleuchtung sind insektenfreundliche LED-Lampen, nach unten ge- richtet und mit geringer Abstrahlung in die Umgebung, zu verwenden. Alternativ können Natriumniederdruck oder -dampflampen verwendet werden. 9. Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen Soweit sich Geschosse von Gebäuden unterhalb der in Nr. 2.3 festgesetzten Be- zugshöhe befinden, dürfen sie nicht, auch nicht abschnittsweise, durch Abbö- schungen freigelegt werden. Ausgenommen hiervon sind Geländemodellierungen, die der Gestaltung des Au- ßengeländes dienen. Bebauungsplan „Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid-Straße“ - 10 - 10. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte Die in der Planzeichnung im Teilbereich MI 3 des Mischgebietes festgesetzte Flä- che ist mit einem Geh- (G) und Radfahrrecht (R) zugunsten der Allgemeinheit zu belasten. Die in der Planzeichnung im Teilbereich MI 4 des Mischgebietes festgesetzten Flä- chen sind mit einem Geh- (G) und Fahrrecht (F) zugunsten der Nutzer der anlie- genden Stellplätze zu belasten. Die in der Planzeichnung in den Teilbereichen MI 1, MI 2 und MI 3 des Mischge- bietes entlang von Bestandsleitungen festgesetzten Flächen sind mit einem Lei- tungsrecht (L) zugunsten der Ver- und Entsorgungsträger zu belasten. Die Flächen für Geh- (G), Fahr- (F), Radfahr-(R)- und Leitungsrechte (L) sind von baulichen Anlagen und der Bepflanzung mit Gehölzen freizuhalten. Die Befesti- gung mit Bodenbelägen ist zulässig. 11. Immissionsschutz2 Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt An der Westseite der Teilbereiche MI 2 und MI 4 des Mischgebiets sind Ein- und Ausfahrten nicht zulässig. Anforderungen an die Außenbauteile von Gebäuden mit schutzbedürftigen Auf- enthaltsräumen Bei der Errichtung und Änderung von Gebäuden sind die Außenbauteile (d.h. Fenster, Außenwände und Dachflächen) schutzbedürftiger Räume, mindestens gemäß den Anforderungen der in der Anlage 1 und 2 der Planungsrechtlichen Festsetzungen dargestellten maßgeblichen Außenlärmpegel nach der DIN 4109-1 „Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderungen“, Juli 2016, Tabelle 7 (DIN 4109-1: 2016-07), auszubilden, s. nachfolgende Tabelle. Anlage 1 der Planungsrechtlichen Festsetzungen zeigt die maßgeblichen Außen- lärmpegel für schutzbedürftige Räume, die nicht zum Nachtschlaf genutzt wer- den. Anlage 2 der Planungsrechtlichen Festsetzungen zeigt die maßgeblichen Außen- lärmpegel für schutzbedürftige Räume, die zum Nachtschlaf genutzt werden (z.B. Schlafräume, Kinderzimmer, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten). 2 Die der Planung zugrunde liegenden DIN-Vorschriften können bei der Stadt Karlsruhe im Stadtpla- nungsamt in Karlsruhe, Bereich Städtebau, Offenlage eingesehen werden. Lärmpegel- bereiche gemäß DIN 4109-1: 2016-07, Tabelle 7 Maßgeblicher Außenlärm- pegel Erforderliches Gesamtschalldämm-Maß des Außenbauteils (erf. R' w, ges in dB) nach DIN 4109-1: 2016-07, Tabelle 7 Bettenräume in Kran- kenanstalten und Sanatorien Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernach- tungsräume in Beher- bergungsstätten, Unter- richtsräume u.Ä. Büroräume* u.Ä. [dB] [dB] [dB] [dB] I bis 55 35 30 - II 56 bis 60 35 30 30 III 61 bis 65 40 35 30 IV 66 bis 70 45 40 35 V 71 bis 75 50 45 40 VI 76 bis 80 ** 50 45 VII > 80 ** ** ** Tabelle 1: Lärmpegelbereiche, maßgeblicher Außenlärmpegel und erforderliches Gesamt- schalldämm-Maß der Außenbauteile nach DIN 4109-1: 2016, Tabelle 7 * An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. ** Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Die Einhaltung der Anforderungen ist sicherzustellen und im Rahmen des bau- ordnungsrechtlichen Antragsverfahrens nach DIN 4109-2 „Schallschutz im Hoch- bau – Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen“, Juli 2016 (DIN4109-2: 2016-07) nachzuweisen. Es können Ausnahmen von dieser Festsetzung zugelassen werden, soweit im bauordnungsrechtlichen Verfahren nachgewiesen wird, dass – insbesondere an gegenüber den Lärmquellen abge- schirmten oder den Lärmquellen abgewandten Gebäudeteilen – geringere maß- gebliche Außenlärmpegel vorliegen. Die Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile sind dann entsprechend den Vorgaben der DIN 4109-1: 2016- 07 zu reduzieren. Lüftungskonzept für schutzbedürftige Räume In schutzbedürftigen Räumen, die zum Nachtschlaf genutzt werden, sind fens- terunabhängige, schallgedämmte Lüftungen einzubauen oder bauliche Maß- nahmen vorzusehen, die eine ausreichende Belüftung bei Einhaltung der Anfor- derungen an die Schalldämmung sicherstellen. Es können Ausnahmen von dieser Festsetzung zugelassen werden, soweit im bauordnungsrechtlichen Verfahren nachgewiesen wird, dass der schutzbedürftige Raum über ein Fenster verfügt, an dem der Beurteilungspegel aufgrund des Verkehrslärms einen Wert von 50 dB(A) einhält. Bebauungsplan „Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid-Straße“ - 12 - II. Örtliche Bauvorschriften 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen Dachformen Es sind ausschließlich Flachdächer bzw. flachgeneigte Dächer mit einer Neigung bis zu 15° zulässig. Staffelgeschosse Staffelgeschosse haben gemäß § 2 Abs. 6 Satz 3 Nr. 2 LBO zu Außenfassaden mindestens denselben Abstand zu halten, wie sie die Höhe des oberen Fassaden- abschlusses (bei Flachdächern: Oberkante der Attika, bei geneigten Dächern: äu- ßerer Schnittpunkt der Traufwand mit der Dachhaut) überschreiten. Dachaufbauten Es sind ausschließlich technisch notwendige Dachaufbauten zulässig. Dachaufbauten sind um das Maß ihrer Höhe von der Gebäudeaußenkante abzu- rücken. Sie sind räumlich zusammenzufassen und vollständig mit einer einheitlich gestalteten Einhausung zu umgeben. Dachaufbauten dürfen im gesamten Mischgebiet 10 % der Fläche des darunter- liegenden Geschosses nicht überschreiten. Lediglich im Teilbereich MI 2 dürfen Dachaufbauten bis zu 20% der Fläche des darunterliegenden Geschosses ein- nehmen. 2. Werbeanlagen und Automaten Werbeanlagen sind nur am Gebäude bis zur Brüstungskante 1. Obergeschoss, nicht in der Vorgartenzone und nur unter Einhaltung folgender Größen zulässig: - Einzelbuchstaben bis max. 0,50 m Höhe und Breite, - sonstige Werbeanlagen (Schilder, Firmenzeichen, Werbetafeln und derglei- chen) bis zu einer Fläche von je 1,00 m². Unzulässig sind Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, drehbare Werbeträger und solche mit wechselnden Motiven, sowie Laserwerbung, Sky- beamer oder Ähnliches. Automaten sind nur am Gebäude zulässig. Anlagen, die zum Anschlagen von Plakaten oder anderen werbewirksamen Ein- richtungen bestimmt sind, sind nicht zulässig. Bebauungsplan „Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid-Straße“ - 13 - 3. Vorzonen der Gebäude, Einfriedigungen, Begrünung, Abfallbehälter- standplätze 3.1 Vorzonen der Gebäude Die Vorzonen der Gebäude sind die Flächen der Baugrundstücke, die auf gesam- ter Grundstücksbreite zwischen der Straßenbegrenzungslinie und der Baugrenze bzw. Baulinie liegen. Bei Grundstücken, die an mehreren Seiten von Straßenbe- grenzungslinien umgeben sind, ist diejenige Seite maßgeblich, auf der die Zufahrt zum Grundstück angelegt ist. Die Vorzonen der Gebäude, die von den öffentlichen Straßen und Wegen aus einsehbar sind, dürfen nicht als Arbeits-, Abstell- oder Lagerfläche genutzt wer- den. In den Teilbereichen MI 1 und MI 3 darf in den Vorzonen der Gebäude sowie im MI 3 jeweils südlich der beiden Baufenster Freiraumgestaltungs- und Stadtmobili- ar entsprechend dem Handbuch Stadtmobiliar der Stadt Karlsruhe in der jeweils gültigen Fassung, wie z.B. Leuchten, Bänke, Papierkörbe oder Spielgeräte aufge- stellt werden. 3.2 Begrünung Das Anlegen von Schotter- und Kiesflächen, außer für den Zweck von Fallschutz- belägen und Aufstellflächen der Feuerwehr, ist unzulässig. 3.3 Einfriedigungen Im Teilbereich MI 1 des Mischgebietes sind entlang des öffentlichen Fuß- und Radweges sowie der öffentlichen Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung nur Einfriedigungen in Form von Holz-Staketen-Zäunen bis zu einer Höhe von 1,50 m zulässig. Im restlichen Teilbereich MI 1 sind nur Einfriedigungen in Form von Stabgitter-Zäunen bis zu einer Höhe von 1,50 m zulässig. Im Teilbereich MI 4 des Mischgebietes sowie im nördlichen Teil des MI 3, abseits der öffentlich zugänglichen Platz- und Wegebereiche, sind Einfriedigungen als Heckenpflanzungen aus standortgerechten Laubgehölzen ggf. in Verbindung mit einem von den umliegenden öffentlichen Straßen und Wegen aus nicht sichtba- ren Drahtgeflecht bis zu einer Höhe von 1,20 m zulässig. Zwischen den Baufens- tern sowie auch im weiteren südlichen Verlauf des MI 3 sind Einfriedigungen un- zulässig. Im Bereich von Zufahrten der Teilbereiche MI 1, MI 2 und MI 4 sind Einfriedigun- gen nur bis zu einer Höhe von 0,80 m zulässig. In den übrigen Teilbereichen und in den privaten Grünanlagen sind Einfriedigun- gen unzulässig. 3.4 Abfallbehälterstandplätze In den Teilbereichen MI 2 und MI 3 des Mischgebietes sind Abfallbehälterstand- plätze in die Gebäudekubatur zu integrieren. Im MI 1 und MI 4 sind diese soweit sie zulässigerweise außerhalb der überbauba- ren Grundstücksflächen angeordnet werden) räumlich zusammenzufassen und entweder mit einem begrünten Sichtschutz zu versehen oder durch andere zuläs- sige bauliche Maßnahmen verdeckt auszubilden. 4. Außenantennen Pro Gebäude ist nur eine Gemeinschaftsantennenanlage oder Satellitenantenne zulässig. 5. Niederspannungsfreileitungen Niederspannungsfreileitungen sind unzulässig. 6. Niederschlagswasser Soweit i. S. § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz schadlos möglich, ist eine mög- lichst große Menge des von Dachflächen oder sonstigen befestigten Flächen ab- fließenden Wassers auf dem Grundstück zu versickern oder anderweitig zu nut- zen. Ggf. verbleibende Restmengen sind möglichst zeitverzögert in das Kanalisa- tionsnetz einzuleiten. Versickerungsmulden müssen eine mindestens 30 cm mächtige Oberboden- schicht mit Rasendecke aufweisen und sind nach dem Regelwerk der "Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V." Arbeitsblatt DWA- A 138 zu bemessen. Bei der Gestaltung der Flächen außerhalb der überbaubaren Flächen ist das Maß der versiegelten Flächen auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Al- le in diesen Bereichen befestigten Flächen sind deshalb wasserdurchlässig auszu- führen. Ausgenommen hiervon sind Zufahrten von Tiefgaragen, Fahrgassen und Fallschutzbeläge in gebundener Bauweise sowie barrierefreie Rampenanlagen. Die Versickerung bzw. Entsorgung des anfallenden Regenwassers wird abschlie- ßend auf Ebene der Baugenehmigung geregelt. Bebauungsplan „Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid-Straße“ - 16 - ANLAGE 1 Maßgebliche Außenlärmpegel / Lärmpegelbereiche nach DIN 4109-1 Schutzbedürftige Räume ohne Nachtschlaf, höchster Pegel an der Fassade Auszug aus dem Schalltechnischen Gutachten (Entwurf) von WSW & Partner GmbH, Kaiserslautern. Bebauungsplan „Oberreut-Waldlage, Änderung im Bereich Otto-Wels- und Rudolf-Breitscheid-Straße“ - 17 - ANLAGE 2 Maßgebliche Außenlärmpegel / Lärmpegelbereiche nach DIN 4109-1 Schutzbedürftige Räume mit Nachtschlaf, höchster Pegel an der Fassade Auszug aus dem Schalltechnischen Gutachten (Entwurf) von WSW & Partner GmbH, Kaiserslautern s5.pdf (p.1) 20180104 Festsetzungen.pdf (p.2-18) 20180104 Festsetzungen.pdf (p.1-17) Scannen0001.pdf (p.18)
https://www.karlsruhe.de/b3/bauen/bebauungsplanung/plaene/oberreut_aenderung/HF_sections/content/ZZlQUHXIkwOZoi/ZZnqUTM3u3ykCs/20180104%20Festsetzungen.pdf