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Platz für mehr… Leben, Grün, gesunde Mobilität und gute Erreichbarkeit ÖRMI - Karlsruhe Innenstadt Zukunftswerkstatt, 9 Juli 2021 2 Gehl sind Urbanisten und Designer, die Städte für Menschen planen.Kopenhagen San Francisco New York Gehl — Making Cities for People ÖRMI Zukunftswerkstatt 3 Gehl sind Urbanisten und Designer, die für Menschen planen. Wir helfen Städten in der ganzen Welt bei der Lösung aktueller Herausforderungen. 4 Wir stellen den Menschen in den Mittelpunkt unserer Arbeit, um soziale Resilienz, gesunde Nachbarschaften, Chancengleichheit sowie nachhaltige Urbanisierung zu fördern. Wir wenden bei jeder Planung und Entwurf unseren „People-First”-Ansatz an. Gehl — Making Cities for People ÖRMI Zukunftswerkstatt 5 New York - Eine Straße kann viel mehr als nur eine Straße sein Times Square Vorher Times Square Nachher 2009 11% mehr Fußgänger 17% verbesserte Reisezeit für PKWs 35% weniger tödliche Unfälle 63% weniger Verkehrsunfälle 80% weniger Fußgänger auf der Fahrbahn 84% mehr Platz zum Verweilen am Times Square Gehl — Making Cities for People ÖRMI Zukunftswerkstatt 9 Wie wird Karlsruhe eine Wohlfühlstadt morgen und in 10-20 Jahren? ,,Öffentlicher Raum und Mobilität in der Innenstadt“ Gesamtvision Konzept Und welche Mobilitätssysteme unterstützen diese Vision? Gehl — Making Cities for People ÖRMI Zukunftswerkstatt 10 ,,People First Mobility“ Lebensqualität als Ausgangspunkt für Mobilitätsplanungen Straßen für Autos Straßen für Menschen Gehl — Making Cities for People ÖMRI Zukunftswerkstatt By Your Name — Your Title Platz für mehr ... Gesunde Mobilität und gute Erreichbarkeit Grün Leben … schaffen! 11 Gehl — Making Cities for People ÖRMI Zukunftswerkstatt Platz für mehr Grün 1 12Gehl — Making Cities for People Gehl — Making Cities for People ÖMRI Zukunftswerkstatt 13 Straßen- aktivierung und Begrünung in Kopenhagen Gehl — Making Cities for People ÖMRI Zukunftswerkstatt 14 Aufwertung eines Straßenzuges in Trelleborg, Schweden Gehl — Making Cities for People ÖRMI Zukunftswerkstatt Platz für mehr öffentliches Leben 2 15Gehl — Making Cities for People Gehl — Making Cities for People ÖMRI Zukunftswerkstatt 16 Idee für mehr nicht kommerzielle Bestuhlung in Bern Gehl — Making Cities for People ÖMRI Zukunftswerkstatt 17 Strategien für Mobilität und den öffentlichen Raum, Mannheim 2018 Gehl — Making Cities for People ÖMRI Zukunftswerkstatt 18 Der Stadtpark wächst! Platz zum Abkühlen, Trelleborg, Schweden Gehl — Making Cities for People ÖRMI Zukunftswerkstatt Platz für mehr gesunde Mobilität und gute Erreichbarkeit 3 19Gehl — Making Cities for People Gehl — Making Cities for People ÖMRI Zukunftswerkstatt 20 Argus: “Ottensen macht Platz” in Hamburg Altona Gehl — Making Cities for People ÖMRI Zukunftswerkstatt 21 Mehr Platz zum Radfahren und für Pausen, Idee Bern Gehl — Making Cities for People ÖRMI Zukunftswerkstatt 22 Platz für gesunde Mobilität an einer Grundschule in Kirchberg, Luxemburg Gehl — Making Cities for People ÖRMI Zukunftswerkstatt 23 Vision der “Grünen Verbindungen” Mit den Zielen: ● Die Straßen Karlsruhes durch mehr Straßengrün und Entsiegelung zu kühlen und sommerlicher Überhitzung entgegenzuwirken. ● Die Aufenthaltsqualität in Straßenräumen durch mehr Sitzmöglichkeiten, aktive Erdgeschosse und die Verbreiterung der Fußwege verbessern. ● Die Qualität des Radfahrens durch die Trennung des Fuß- und Radweges und mehr Fahrradstellplätze steigern. Die Lammstraße könnte eine wichtige grüne Verbindung vom Schloss bis zum Hauptbahnhof werden. Gesunde Mobilität Grün Leben Gehl — Making Cities for People ÖRMI Zukunftswerkstatt 24 Vision der “Grünen Verbindungen” Gehl — Making Cities for People ÖRMI Zukunftswerkstatt 25 Beispiel- straße vorher Lammstraße Gehl — Making Cities for People ÖRMI Zukunftswerkstatt 26 nachher: ● Mehr Straßen- bäume und Grün ● Priorisierung von Fußgänger°innen und Radfahrer° innen ● Aktive Erd- geschosszonen ● Mehr Sitzmöglichkeiten Beispiel- straße Lammstraße Gehl — Making Cities for People ÖRMI Zukunftswerkstatt 27 Beispiel für den öffentlichen Raum vorher Kunsthalle Gehl — Making Cities for People ÖRMI Zukunftswerkstatt 28 nachher: ● Mehr Grün und Schatten ● Das Leben von innen nach außen bringen, auf bestehendes Leben aufbauen und unterstützen ● Ausgleich von kommerzieller und nicht-kommerzieller Bestuhlung ● Einladung zu gesunder Mobilität Kunsthalle Beispiel für den öffentlichen Raum Gehl — Making Cities for People ÖRMI Zukunftswerkstatt 29 vorher Beispiel- hof Passagehof Gehl — Making Cities for People ÖRMI Zukunftswerkstatt 30 nachher: ● Mehr Raum zum Leben und Zusammen- kommen ● Mehr Platz zum Spielen ● Mehr Bäume und Grün ● Aktive Erdgeschosszonen ● Reduzierung des motorisierten Verkehrs Beispiel- hof Passagehof Gehl — Making Cities for People ÖRMI Zukunftswerkstatt 31 Soft City
https://www.karlsruhe.de/securedl/sdl-eyJ0eXAiOiJKV1QiLCJhbGciOiJIUzI1NiJ9.eyJpYXQiOjE3MTM2MDAxNDcsImV4cCI6MzMyMTc2MjY0NTYsInVzZXIiOjAsImdyb3VwcyI6WzAsLTFdLCJmaWxlIjoiZmlsZWFkbWluL3VzZXJfdXBsb2FkLzA1X01vYmlsaXRhZXRfU3RhZHRiaWxkLzA1Ml9TdGFkdHBsYW51bmcvMjAyMTA3MDdfT0VSTUlfWnVrdW5mdHN3ZXJrc3RhdHRfUHJhZXNlbnRhdGlvbkdlaGwucGRmIiwicGFnZSI6MTYxOX0.sVseV_-tgm2goNs8HAWEFgfPTy62sVgZliXsUCze_9k/20210707_OERMI_Zukunftswerkstatt_PraesentationGehl.pdf
Abschlusspräsentation_ÖRMI_23_11_2022 Abschlussveranstaltung des städtischen Leitprojekts Öffentlicher Raum und Mobilität Innenstadt (ÖRMI) 23.November 2022 Abschluss ÖRMI Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 2 Programm 18.00 Uhr Begrüßung Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Baudezernent Daniel Fluhrer 18.10 Uhr Einführung - Ablauf, Prozessdarstellung, Impressionen Dr. Lisa Küchel, W+P 18.15 Uhr Vorstellungen des Konzepts Teil 1, Einführung in das Konzept (Andreas Røhl, Gehl) Teil 2, Platz für mehr Grün, Platz für mehr Leben (Leon Legeland, Gehl) Teil 3, Platz für mehr gesunde Mobilität (Christian Scheler, ARGUS) 18.40 Uhr Dialog und Fragen aus Plenum Moderation W+P 19.15 Uhr Verabschiedung und Überleitung Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Bis 20.00 Uhr Gespräche im Foyer Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 3 Prozess & Beteiligung Beteiligungsbausteine Evaluation Reallabore Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 4 Beteiligungsbausteine Auftaktveranstaltung Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 5 Beteiligungsbausteine Beteiligungsportal Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 6 Beteiligungsbausteine Zukunftswerkstatt Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 7 Beteiligungsbausteine Interaktive Karte Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 8 Beteiligungsbausteine Expertenkolloquien Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 9 Beteiligungsbausteine Reallabor Passagehof Fotos: Chiara Bellamoli Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 10 Beteiligungsbausteine Reallabor Karlstraße Fotos: Chiara Bellamoli Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 11 BewegungAufenthalt Karten Da te ne rh eb un g vo r O rt Er hb eu ng st oo l Die Gehl Public Life App basiert auf fast 50 Jahren Forschung zum städtischen Leben und ist eines der wichtigsten Instrumente von Gehl. Die Daten wurden und werden über die letzten 20 Jahren hinweg in derselben Struktur erhoben und können daher auch im Zeitverlauf verglichen werden. Die App hat zwei Funktionen: Um stationäre Aktivitäten zu erheben, wird ein Areal auf der Karte festgelegt und ein thematischer Schwerpunkt festgelegt. Für Frequenzmessungen wird eine virtuelle Linie auf der Karte gezogen, an der Beobachtungen durchgeführt werden. Evaluation mit Hilfe der Gehl Public Life App Reallabor Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 12 Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 Einführung 0 13Gehl — Making Cities for People Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 14 Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 By Your Name — Your Title Platz für mehr ... Gesunde Mobilität Grün Leben 15 Drei sich überschneidende Themenbereiche Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 16 Grün Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 17Karlsruhe, Südliche Waldstraße Leben Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 18 Gesunde Mobilität Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 19 Straßen für Autos Straßen für Menschen Ansatz Lebensqualität als Ausgangspunkt für Mobilitätsplanungen Ansatz Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 Link und Place - Ansatz 20 Ansatz Öffentliche Räume wie Straßen werden nach diesem Ansatz nicht nur als Bewegungskorridore, sondern als wertvolle öffentliche Begegnungsräume verstanden. Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 By Your Name — Your Title Platz für mehr ... Gesunde Mobilität Grün Leben 21 Drei sich überschneidende Themenbereiche Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 Platz für mehr Grün 1 22Gehl — Making Cities for People Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 23Quelle: Stadt Karlsruhe, Städtebaulicher Rahmenplan Klimaanpassung 2015. Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 24 Bürger*innenzitate Mehr Grün “Mehr unversiegelte Flächen, mehr Wiesen, mehr Blumen, mehr grüne Inseln schaffen in der Fußgängerzone.” “Mehr Baumreihen im öffentlichen Raum pflanzen, um die Hitze aus der Straße rauszuhalten.” “Gerne in der ganzen Südstadt Autostellflächen zu Baumreihen umwandeln und dazwischen Sitzgelegenheiten.” ” “Wasserspiele, Bäume und Sitzbänke bei der Umgestaltung nicht vergessen!” Umfrag ebogen # 1 Auswertung Beteiligung Zukunftswerkstatt+ Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 25 Empfehlungen Platz für Mehr Grün Grüne Verbindungen mit der Umgebung Von grau und versiegelt zu grün und lebendig Verbesserung des Mikroklimas Mehr Vielfalt an Grün Gehl — Making Cities for People Presentation Title Platz für mehr Grün Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 01 Begrüßung 02 ÖRMI - Status 03 Anregungen von den Fraktionen Bisherige Erkenntnisse und Stand der drei Leitthemen 04 Platz für mehr - Analyse und Konzept Bisherige Erkenntnisse und Stand der drei Leitthemen 05 Schlussfolgerungen aus dem Workshop 5-10 wichtige Impulse für die weitere Arbeit 27 Lammstraße Heute Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 01 Begrüßung 02 ÖRMI - Status 03 Anregungen von den Fraktionen Bisherige Erkenntnisse und Stand der drei Leitthemen 04 Platz für mehr - Analyse und Konzept Bisherige Erkenntnisse und Stand der drei Leitthemen 05 Schlussfolgerungen aus dem Workshop 5-10 wichtige Impulse für die weitere Arbeit 28 Lammstraße Zukunft Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 01 Begrüßung 02 ÖRMI - Status 03 Anregungen von den Fraktionen Bisherige Erkenntnisse und Stand der drei Leitthemen 04 Platz für mehr - Analyse und Konzept Bisherige Erkenntnisse und Stand der drei Leitthemen 05 Schlussfolgerungen aus dem Workshop 5-10 wichtige Impulse für die weitere Arbeit 29 Lammstraße Von einer grauen Straße… Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 01 Begrüßung 02 ÖRMI - Status 03 Anregungen von den Fraktionen Bisherige Erkenntnisse und Stand der drei Leitthemen 04 Platz für mehr - Analyse und Konzept Bisherige Erkenntnisse und Stand der drei Leitthemen 05 Schlussfolgerungen aus dem Workshop 5-10 wichtige Impulse für die weitere Arbeit 30 Lammstraße …zu einer grünen Verbindung Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 31 Vorher ● Flächen neu organisieren und Priorisierung ● Synergien schaffen - Höfe als lokale Treffpunkte ● Einzelhandel, Gastro, Kultur stärken ● Ein Ort für Kinder? Passagehof Passagehof Von einem Parkplatz… Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 32 Vorschlag ● Mehr Raum zum Leben und Begegnen ● Mehr Platz zum Spielen ● Mehr Bäume und Grün ● Aktive EG-Zonen ● Reduzierung des motorisierten Verkehrs Passagehof Passagehof …zu einer grünen Oase Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 33 Reallabor Foto: Patrick Waldschmitt Passagehof Im Sommer 2022 Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 34 Foto: Chiara Bellamoli Reallabor Passagehof Im Sommer 2022 Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 Platz für mehr Leben 2 35Gehl — Making Cities for People Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 36 Empfehlungen Platz für Mehr Leben Quartiere stärken und besser verbinden Aufwertung von öffentlichen Räumen Mehr Möglichkeiten zum Verweilen Das Leben sichtbar machen Innenstadt für alle Gehl — Making Cities for People Presentation Title Platz für mehr Leben Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 38 Kaiserstraße-Ost Von einem Korridor (Link)… Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 01 Begrüßung 02 ÖRMI - Status 03 Anregungen von den Fraktionen Bisherige Erkenntnisse und Stand der drei Leitthemen 04 Platz für mehr - Analyse und Konzept Bisherige Erkenntnisse und Stand der drei Leitthemen 05 Schlussfolgerungen aus dem Workshop 5-10 wichtige Impulse für die weitere Arbeit 39 Kaiserstraße-Ost …zu einer urbanen und lebendigen Straße (Place) Overview o r spread out on slides? Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 40 Reallabor Karlstraße Fotos: Chiara Bellamoli Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 Platz für mehr gesunde Mobilität 3 41Gehl — Making Cities for People Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 42 Mehr Platz für Menschen (und nicht Fahrzeuge). Konzeptionelle Ansätze Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 43 Umstrukturierung der Verkehrsströme zur Stärkung der Aufenthaltsqualität und Sicherheit des Fußverkehrs. Konzeptionelle Ansätze Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 44 Durchgängige und sichere Radverkehrsführung durch die Innenstadt. Konzeptionelle Ansätze Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 45 Sicheren und guten Zugang zu den Parkhäusern ermöglichen. Konzeptionelle Ansätze Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 46 Lieferverkehre und Stadt- logistik u.a. durch smarte Technologien optimieren. Konzeptionelle Ansätze Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 Autofreiheit neu denken Wie autofrei ist Karlsruhe heute? 47Fußgängerzonen 2022 Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 48 Autofreiheit neu denken Versuch einer Einordnung FußgängerzoneAutofreie SonntageTempo 30 Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 49 Autofreiheit neu denken Zielvorstellung bis 2030 zentrale Ansatzpunkte zum Erreichen 1. Beschränkung Parken (u.a. Anwohnerparkzone, Parkverbote) 2. Beschränkung Geschwindigkeit / Priorität (u.a. Fahrradstraße) 3. Beschränkung Zufahrtsberechtigung (u.a. Fußgängerzone) Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 50 Ansatz: Prioritätennetz Nutzerbedürfnisse verstehen Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 51 Priorisierung in der Planung Ansatz: Prioritätennetz Es können nicht alle Aspekte der Verkehrsträger in den begrenzten Straßenräumen abgebildet werden. Um einzelne Aspekte zu stärken, sollen Prioritäten für einzelne Verkehrsträger definiert werden, ohne andere komplett auszuschließen: Netz-Funktion (Link), Raum-Funktion (Ort). FahrradMIV ÖPNV Logistik Zu Fuß Gehl — Making Cities for People Presentation Title Durchgängige Netze schaffen Ansatz: Prioritätennetz Gehl — Making Cities for People Presentation Title Durchgängige Netze schaffen Ansatz: Prioritätennetz Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 54 Hirschstraße Von hier … Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 Hirschstraße …zu einer lebenswerteren Wohnstraße Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 01 Begrüßung 02 ÖRMI - Status 03 Anregungen von den Fraktionen Bisherige Erkenntnisse und Stand der drei Leitthemen 04 Platz für mehr - Analyse und Konzept Bisherige Erkenntnisse und Stand der drei Leitthemen 05 Schlussfolgerungen aus dem Workshop 5-10 wichtige Impulse für die weitere Arbeit 56 Hirschstraße …zu einer lebenswerteren Wohnstraße Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 01 Begrüßung 02 ÖRMI - Status 03 Anregungen von den Fraktionen Bisherige Erkenntnisse und Stand der drei Leitthemen 04 Platz für mehr - Analyse und Konzept Bisherige Erkenntnisse und Stand der drei Leitthemen 05 Schlussfolgerungen aus dem Workshop 5-10 wichtige Impulse für die weitere Arbeit 57 Kunsthalle Heute Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 01 Begrüßung 02 ÖRMI - Status 03 Anregungen von den Fraktionen Bisherige Erkenntnisse und Stand der drei Leitthemen 04 Platz für mehr - Analyse und Konzept Bisherige Erkenntnisse und Stand der drei Leitthemen 05 Schlussfolgerungen aus dem Workshop 5-10 wichtige Impulse für die weitere Arbeit 58 Kunsthalle Zukunft Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 Visionsplan & Maßnahmenliste 4 59Gehl — Making Cities for People FOTOGRAF NENNEN Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 60 Platz für mehr / Visionsplan Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 61 Maßnahmenliste Inhalt ● Was ist das Ziel der Maßnahme? ● Was ist die Maßnahme und wie soll die Umsetzung aussehen? ● Wann soll die Maßnahme umgesetzt werden (kurz,- mittel,- langfristig)? ● Wo soll die Maßnahme umgesetzt werden? Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 62 Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 Dialog & Fragen 5 63Gehl — Making Cities for People Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 64 Programm 18.00 Uhr Begrüßung Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Baudezernent Daniel Fluhrer 18.10 Uhr Einführung - Ablauf, Prozessdarstellung, Impressionen Dr. Lisa Küchel, W+P 18.15 Uhr Vorstellungen des Konzepts Teil 1, Einführung in das Konzept (Andreas Røhl, Gehl) Teil 2, Platz für mehr Grün, Platz für mehr Leben (Leon Legeland, Gehl) Teil 3, Platz für mehr gesunde Mobilität (Christian Scheler, ARGUS) 18.40 Uhr Dialog und Fragen aus Plenum Moderation W+P 19.15 Uhr Verabschiedung und Überleitung Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Bis 20.00 Uhr Gespräche im Foyer Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 65 Gehl | ARGUS | Weeber+Partner Leitprojekt ÖRMI - Abschlussveranstaltung 23.11.2022 Verabschiedung und Überleitung Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 6 66Gehl — Making Cities for People
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G ed ru ck t au f 1 00 P ro ze nt R ec yc lin gp ap ie r Stadt Karlsruhe Zentraler Juristischer Dienst www.karlsruhe.de Der Bebauungsplan „Sporthalle am Traugott-Bender-Weg“ Karlsruhe-Hagsfeld mit planungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 9 des Baugesetzbuches (BauGB) und örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 der Landesbauordnung (LBO) wurde unter Beteiligung der Behörden und Stellen, deren Interessen als Träger öffentlicher Belange berührt sind, vom Stadtplanungsamt ausgearbeitet. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer neuen Dreifeld-Sporthalle mit einer Kapazität bis zu 1.000 Zuschauenden schaffen. Die Sporthalle soll für den Vereins- und Schulsport sowie Sportveranstaltungen genutzt werden. Bekanntmachung der Stadt Karlsruhe Bebauungsplanentwurf wird veröffentlicht Bebauungsplan „Sporthalle am Traugott-Bender- Weg“, Karlsruhe-Hagsfeld 2 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online Der Hallenneubau löst einen weiteren Bedarf an Kfz-Stellplätzen aus. Ein Teil der zusätzlich benötigten Stellplätze kann auf dem bestehenden Parkplatz zwischen der Straße „Am Sportpark“ und „Traugott-Bender-Weg“ untergebracht werden. Die Fläche soll künftig als private Stellplatzfläche ausgewiesen werden. Zusätzlich benötigte Stellplätze sollen auf einer bisher als Sport- und Freizeitanlage genutzten Fläche untergebracht werden, welche an den bestehenden Parkplatz anschließt. Der Bebauungsplan erstreckt sich mit seinem künftigen Geltungsbereich über den in obiger Abbildung dargestellten Bereich. Von einer Umweltprüfung in Sinne von § 2 Abs. 4 BauGB wurde in Anwendung von § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen. Es gilt der Bebauungsplanentwurf vom 30. September 2020 in der Fassung vom 29. September 2023. Dieser wird zusammen mit der beigefügten Begründung aufgrund des vom Gemeinderat gefassten Beschlusses gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO in der Zeit vom Montag, 15. April bis Freitag, 17. Mai 2024 auf der Internetseite der Stadt Karlsruhe unter: https://www.karlsruhe.de/mobilitaet- stadtbild/stadtplanung/bebauungsplanung/bpl-sporthalle-am-traugott-bender-weg veröffentlicht. Darüber hinaus liegen die Unterlagen zur Planung während der Dienststunden beim Stadtplanungsamt in Karlsruhe, Kaiserallee 4, 2. OG, Raum 245, zur allgemeinen Einsicht für die Öffentlichkeit aus. Für die Einsichtnahme wird eine vorherige terminliche Absprache mit den Mitarbeitenden des Stadtplanungsamtes unter der Telefonnummer 0721 133-6151 oder per E-Mail: planverfahren@stpla.karlsruhe.de empfohlen. Stellungnahmen zu der beabsichtigten Planung können innerhalb der Veröffentlichungsfrist bei der Stadt Karlsruhe - Zentraler Juristischer Dienst -, Rathaus am Marktplatz (Zimmer C 223), 76124 Karlsruhe (Fax: 0721 133-3009; E-Mail: zjd@karlsruhe.de) abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Im Falle einer Niederschrift ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich (Telefon: 0721 133-3014). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Karlsruhe, 8. April 2024 Zentraler Juristischer Dienst https://www.karlsruhe.de/mobilitaet-stadtbild/stadtplanung/bebauungsplanung/bpl-sporthalle-am-traugott-bender-weg https://www.karlsruhe.de/mobilitaet-stadtbild/stadtplanung/bebauungsplanung/bpl-sporthalle-am-traugott-bender-weg mailto:planverfahren@stpla.karlsruhe.de mailto:zjd@karlsruhe.de 2024-04-08T14:44:15+0200 SignMeWebApp / www.sign-me.de 20240412_ZJD_Bebauungsplan_Sporthalle_am_Traugott_Bender_Weg .pdf
https://www.karlsruhe.de/securedl/sdl-eyJ0eXAiOiJKV1QiLCJhbGciOiJIUzI1NiJ9.eyJpYXQiOjE3MTM2MDAzNzcsImV4cCI6MzMyMTc2MjY0NTYsInVzZXIiOjAsImdyb3VwcyI6WzAsLTFdLCJmaWxlIjoiZmlsZWFkbWluL3VzZXJfdXBsb2FkLzA1X01vYmlsaXRhZXRfU3RhZHRiaWxkLzA1Ml9TdGFkdHBsYW51bmcvMV9CZWJhdXVuZ3NwbGFudW5nL0JQTF9TcG9ydGhhbGxlX2FtX1RyYXVnb3R0LUJlbmRlci1XZWcvT2ZmZW5sYWdlLzIwMjQwNDEyX1pKRF9CZWJhdXVuZ3NwbGFuX1Nwb3J0aGFsbGVfYW1fVHJhdWdvdHRfQmVuZGVyX1dlZ19wZGZfc2lnbmVkLnBkZiIsInBhZ2UiOjM5OTd9.Dpzsz27TDgJl7fCEb-4YrSG1ptjkTopeoVC2Xmtk7_U/20240412_ZJD_Bebauungsplan_Sporthalle_am_Traugott_Bender_Weg_pdf_signed.pdf
Stadtplanungsamt Karlsruhe Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld Aktualisierter Artenschutzbeitrag September 2020 Bearbeitung arguplan GmbH Vorholzstraße 7 76137 Karlsruhe Vorhabensträgerin Stadtplanungsamt Stadt Karlsruhe Technisches Rathaus Lammstraße 7 76124 Karlsruhe Tel. 07 21/133 61-01 Fax 07 21/133 61-09 stpl@karlsruhe.de B e r a t u n g P l a n u n g G u t a c h t e n Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag Inhaltsverzeichnis 1 Veranlassung und Zielstellung ................................................................... 1 2 Lage und Beschreibung der Erweiterungsfläche ..................................... 1 3 Methoden ....................................................................................................... 4 4 Vögel .............................................................................................................. 5 5 Reptilien ...................................................................................................... 12 6 Fledermäuse ................................................................................................ 16 7 Haselmaus ................................................................................................... 17 8 Käfer ............................................................................................................. 18 9 Schmetterlinge ........................................................................................... 18 10 Weitere europarechtlich geschützte Arten ............................................ 18 11 Prüfung national geschützter Arten nach § 15 BNatSchG ..................... 18 12 Vermeidungsmaßnahmen .......................................................................... 19 13 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen ..................................................... 20 14 Gesamtumfang natur- und artenschutzrechtlicher Ausgleich .............. 21 15 Zusammenfassung ...................................................................................... 21 16 Verwendete Unterlagen ............................................................................. 22 Anhang Anhang 1: Prüfung weiterer europarechtlich geschützter Arten Anhang 2: Artenschutzrechtliche Formblätter Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag 1  25 1 Veranlassung und Zielstellung Die Stadt Karlsruhe beabsichtigt im Rahmen eines Bebauungsplanes das ca. 23,7 ha große Gewerbegebiet Gottesauer Feld im Ortsteil Neureut auszuweisen. In diesem Zusammen- hang erfolgte 2014 erstmals eine Kartierung als Grundlage für eine spezielle artenschutz- rechtliche Prüfung für eine damals zur Ausweisung vorgesehene, ca. 22 große Fläche (s. Abb. 1). Im September 2014 wurde der Bericht zur artenschutzrechtlichen Prüfung dem Stadtplanungsamt vorgelegt. Im Jahr 2016 wurde das ca. 22 ha große Plangebiet um eine 1,3 ha große, im Südwesten gelegene Fläche ergänzt und untersucht (s. Abb. 1). Der entsprechende artenschutzrechtli- che Fachbeitrag wurde dem Stadtplanungsamt im Januar 2017 vorgelegt. Das Bebauungsplan-Verfahren konnte jedoch 2019 wegen fehlender Detailuntersuchungen und -abstimmungen nicht fortgeführt werden. Mittlerweile wurden alle offenen Fragestel- lungen geklärt und das Verfahren kann weitergeführt werden. Allerdings sind die 2014 er- hobenen Kartierdaten nicht mehr aktuell. Aus diesem Grund hat das Stadtplanungsamt er- neute Bestandserhebungen zur Aktualisierung der bestehenden Daten veranlasst, die im Frühjahr/Sommer 2020 durchgeführt wurden. Im vorliegenden Gutachten werden die bestehenden artenschutzrechtlichen Fachbeiträge von 2014 und 2017 zusammengefasst und durch die 2020 erhobenen Daten ergänzt und aktualisiert. Anhand aller bestehenden Daten wird ermittelt, ob die Verbotstatbestände des § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) durch die Umsetzung des Vorhabens erfüllt wer- den. 2 Lage und Beschreibung der Erweiterungsfläche Der nunmehr 23,7 ha große Geltungsbereich umfasst die ca. 22 ha große und im Jahr 2014 untersuchte Fläche sowie den 1,3 ha großen und 2016 untersuchten Teilbereich (s. Abb. 1). Der Geltungsbereich wird überwiegend von Ackerflächen eingenommen (s. Abb. 3). In Ost- West-Richtung verläuft die Straße Unterer Dammweg durch den Geltungsbereich. Südlich der Straße befinden sich eingestreut in die Ackerflächen kleinere Feldhecken, die als Teil des geschützten Biotopkomplexes Gehölze am nördlichen Rand von Neureut (Biotop-Nr. 169162120143) ausgewiesen sind. Nördlich der Straße befindet sich am westlichen Rand des Geltungsbereichs eine Teilfläche des gesetzlich geschützten Biotops Gehölze nördlich von Neureut II (Biotp-Nr. 169162120142). Weiterhin existieren schmale Streuobstbestände sowie zwei Gartengrundstücke innerhalb der Ackerflächen. Der im Jahr 2016 hinzu gekommene Bereich im Südwesten des Geltungsbereichs wird über- wiegend von einer grasreichen Ruderalvegetation eingenommen (s. Abb. 3). Darüber hinaus kommen dort kleinere Feldhecken vor, die Bestandteile der gesetzlich geschützten Biotope Gehölze am nördlichen Rand von Neureut (Biotp-Nr. 169162120143) und Gehölze am Zinken (Biotp-Nr. 169162120024) sind. Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag 2  25 Abbildung 1: Lage des Geltungsbereichs mit den im Jahr 2014 (türkise Umgrenzung) und 2016 (orangefarbene Umgrenzung) untersuchten Teilflächen sowie ausge- wiesene Offenlandbiotope (pinke Flächen). Kartengrundlage: Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg, www.lgl- bw.de, Az.: 2851.9-1/19 Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag 3  25 Abbildung 2: Acker mit eingestreuten Gehölzbeständen (24.04.14) Abbildung 3: Grasreiche Ruderalvegetation und gesetzlich geschützte Feldhecken im Südwesten des geplanten Geltungsbereichs (20.04.16) Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag 4  25 3 Methoden Prüfungsrelevant in Bezug auf die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG sind die europarechtlich geschützten Arten, zu denen alle heimischen Vo- gelarten sowie die FFH-Anhang IV-Arten gehören. Die artenschutzrechtlichen Untersuchungen umfassten abstimmungsgemäß die Artengrup- pen Vögel, Eidechsen, Fledermäuse und holzbewohnende Käfer (v.a. Körnerbock). Zur Erfassung der Brutvögel erfolgte eine flächendeckende Revierkartierung in Anlehnung an SÜDBECK et al. (2005). Als Brutnachweis wurden Nestfunde mit Eiern bzw. Jungvögeln, gerade flügge Jungvögel sowie Futter eintragende und verleitende Altvögel gewertet. Re- vierverhalten (Gesang) an mindestens zwei Begehungsterminen, Paarbeobachtungen in ei- nem geeigneten Bruthabitat, Balzverhalten, Warnrufe und Nestbau sind Kriterien für einen Brutverdacht. Arten ohne oder mit nur einmalig beobachtetem Revierverhalten gelten als (durchziehende) Nahrungsgäste. Im Jahr 2014 fanden vier Termine zur Erfassung der Brut- vögel statt (07.04., 24.04., 16.05. und 16.06.2014) innerhalb der ca. 22 ha großen Teilfläche statt. Im Jahr 2016 wurden für die ergänzte Teilfläche vier Begehungen durchgeführt (22.03., 18.04., 04.05. und 01.06.2016). Zur Überprüfung und Aktualisierung der erfassten Daten erfolgten 2020 abstimmungsgemäß drei Begehungen (09.04., 06.05., 18.06.) des ge- samten Geltungsbereichs. Die Erfassung von Eidechsen erfolgte in Anlehnung an DOERPINGHAUS et al. (2005) durch gezieltes Absuchen geeigneter Lebensräume bzw. Geländestrukturen. Die Erhebungen wur- den bei sonnig-warmen Witterungsbedingungen durchgeführt und fanden innerhalb der großen Teilfläche am 07.04., 24.04. und 16.05.2014 statt. Für den Erweiterungsbereich er- folgten die Begehungen am 20.04., 09.05., 01.06. und 09.06.2016. Die Begehungen zur Ak- tualisierung der Daten wurden am 17.03., 09.04. und 18.06.2020 durchgeführt. Bei den Fledermäusen wurde im Rahmen einer Habitatpotenzialanalyse ermittelt, ob inner- halb des erweiterten Geltungsbereiches geeignete Quartierbäume vorhanden sind. Die Be- gehung dazu erfolgte am 07.04.2014 für die große Teilfläche, am 22.03.2016 im Erweite- rungsbereich sowie am 17.03.2020 zur Aktualisierung und Überprüfung der erhobenen Da- ten. Das Vorkommen holzbewohnender, artenschutzrechtlich relevanter Käferarten wurde eben- falls in einem ersten Schritt im Rahmen einer Potenzialanalyse bei jeweils einer Begehung in den drei Erfassungsjahren abgeschätzt. Mit einbezogen wurde dabei auch der Körner- bock (RL-BW 1!), der nicht europäisch geschützt, aber national streng geschützt ist. Neben der Bestandserfassung zu einigen Tiergruppen bzw. -arten wurde das potenzielle Vorkommen aller weiteren Tierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie anhand einer Habi- tatstrukturanalyse auf der Vorhabensfläche ermittelt. Das Ergebnis der Prüfung für die nicht vertieft untersuchten Tierarten findet sich im Anhang 2. Im Anhang 2 finden sich die artenschutzrechtlichen Formblätter, deren Verwendung vom MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG UND LÄNDLICHEN RAUM BADEN-WÜRTTEMBERG empfohlen wird. Im Zuge der Erstellung werden bei den Vögeln nur diejenigen Arten berücksichtigt, die auf Basis der Kartierungen als Brutvögel für die Eingriffsfläche eingestuft wurden und in der Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag 5  25 Roten Liste Baden-Württemberg einen Gefährdungsstatus besitzen oder als Arten der Vor- warnliste gelten. Der Gefährdungsstatus der nachgewiesenen Tierarten wird den jeweils aktuellen Roten Listen entnommen. Das bedeutet auch, dass v.a. bei den Vogelarten, die zum Zeitpunkt der Erstellung der artenschutzrechtlichen Fachbeiträge von 2014 und 2017 noch einen Rote- Liste-Status hatten und dementsprechend als wertgebende Arten behandelt wurden, nun nicht mehr als wertgebende Arten gelten. Für die nachfolgende Betrachtung werden die in den Jahren 2014 und 2016 zusammenge- fasst dargestellt und durch die Erfassungen im Jahr 2020 ergänzt. 4 Vögel Bestandserfassung Im Rahmen der Brutvogelkartierungen in den Jahren 2014 und 2016 wurden 32 Vogelarten innerhalb der Erweiterungsfläche des Geltungsbereichs erfasst (s. Tabelle 1). Davon waren 13 Arten als Brutvögel (Arten mit Brutnachweis und -verdacht) einzustufen. Im Rahmen der Brutvogelkartierung 2020 wurden zwei weitere Arten (Hausrotschwanz, Girlitz) als Brutvö- gel innerhalb des Planungsraumes festgestellt. Im Gegensatz zu 2014/16 konnten 2020 drei Arten (Bachstelze, Heckenbraunelle, Singdrossel) nicht mehr als Brutvögel nachgewiesen werden. Da diese Arten in der aktualisierten Beurteilung trotzdem berücksichtigt werden, beläuft sich die Anzahl der als Brutvögel einzustufenden Arten auf 15. Zum Zeitpunkt der jeweiligen Kartierung bzw. der Auswertung der Daten waren mit Gold- ammer (RL-BW V), Haussperling (RL-BW V) und Dorngrasmücke (RL-BW V) drei Brutvogel- arten als wertgebend einzustufen (s. Tab. 1 u. Abb. 3). Inzwischen wurde die Rote Liste der Brutvogelarten Baden-Württembergs überarbeitet und aktualisiert. In dieser aktualisierten Fassung wird die Dorngrasmücke nicht mehr mit einem Vorwarnstatus, sondern als unge- fährdet geführt. In der nachfolgenden Betrachtung wird sie deswegen nicht mehr als wert- gebende Art behandelt. Bei den Erfassungen zur Aktualisierung der Daten im Jahr 2020 wurde im geplanten Gel- tungsbereich mit dem Haussperling (RL-BW V) eine wertgebende Brutvogelart festgestellt (s. Tab. 1 u. Abb. 3). Die Goldammer (RL-BW V) wurde 2020 zwar nur im Umfeld des Gel- tungsbereichs erfasst, dennoch wird sie in der nachfolgenden artenschutzrechtlichen Be- wertung aufgrund des Vorkommens im Jahr 2016 als Brutvogelart für den Geltungsbereich behandelt. Für das Umfeld wurde der Fitis (RL-BW 3) im Jahr 2020 als zusätzliche wertge- bende Brutvogelart festgestellt. Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag 6  25 Tötungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) Da die Räumung des Vegetationsbestandes außerhalb der Brutzeit (Anfang Oktober bis Ende Februar) erfolgen wird, kommt es zu keiner Tötung und Verletzung von Vögeln. Boden- brütende Arten (z.B. Feldlerchen) wurden nicht festgestellt, sodass der Bodenabtrag auch innerhalb der Brutperiode durchgeführt werden kann. Der Verbotstatbestand gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG wird somit nicht erfüllt. Abbildung 3: Revierzentren wertgebender Brutvogelarten im Untersuchungsraum Erfassung 2014: = Haussperling (RL-BW V) Erfassung 2016: = Goldammer (RL BW V) Erfassung 2020: = Haussperling (RL-BW V) = Goldammer (RL-BW V) = Fitis (RL-BW 3) orangefarbene Linie = Erweiterungsfläche Geltungsbereich, blaue Linie = ursprüngli- che Abgrenzung Geltungsbereich; Kartengrundlage: Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg, www.lgl-bw.de, Az.: 2851.9-1/19 Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag 7  25 Tabelle 1: Nachgewiesene Vogelarten in den Erfassungsjahren 2014/2016 und 2020 Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL BW RL D Arten- schutz 2014/2016 2020 Geltungs- bereich Um- feld Geltungs- bereich Um- feld Amsel Turdus merula § B b B B Bachstelze Motacilla alba § b - - - Baumfalke Falco subbuteo V 3 §§ N N - - Blaumeise Parus caeruleus § B b b b Buchfink Fringilla coelebs § b b b B Braunkehlchen Saxicola rubetra 1 2 § Dz - - - Dorngrasmücke Sylvia communis § B b B - Eichelhäher Garrulus glandarius § N - - - Elster Pica pica § N N N - Fasan Phasianus colchicus § N b N - Feldschwirl Locustella naevia 2 3 § Dz - - - Fitis Phylloscopus trochilus 3 § N - - b Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla § - b - - Gartengrasmücke Sylvia borin § b b b - Girlitz Serinus serinus § - b b b Goldammer Emberiza citrinella V V § b b N b Grünfink Carduelis chloris § N b - - Grünspecht Picus viridis §§ - N N b Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros § N b B B Haussperling Passer domesticus V V § b b B B Heckenbraunelle Prunella modularis § b b - b Klappergrasmücke Sylvia curruca V § Dz Dz - - Kohlmeise Parus major § B b B B Mäusebussard Buteo buteo §§ N N - - Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla § b b B B Nachtigall Luscinia megarhynchos § b b b b Rabenkrähe Corvus corone corone § N b N N Rauchschwalbe Hirundo rustica 3 3 § - N - - Ringeltaube Columba palumbus § N b N - Rotkehlchen Erithacus rubecula § N b N - Singdrossel Turdus philomelos § B b - - Star Sturnus vulgaris 3 § N b N b Stieglitz Carduelis carduelis § N b N - Türkentaube Streptopelia decaocto - - N b Turmfalke Falco tinnunculus V §§ N N - - Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag 8  25 Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL BW RL D Arten- schutz 2014/2016 2020 Geltungs- bereich Um- feld Geltungs- bereich Um- feld Wendehals Jynx torquilla 2 2 §§ Dz - - - Zaunkönig Troglodytes troglodytes § - b - - Zilpzalp Phylloscopus collybita § N b N B Rote-Liste-Status: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Art der Vorwarnliste RL BW = Rote Liste Baden-Württemberg, Stand 2013 (BAUER ET AL. 2016), RL D = Rote Liste Deutschland, Stand 2015 (GRÜNEBERG ET AL. 2015) Artenschutzstatus: § = besonders geschützt gem. BArtSchG, §§ = streng geschützt gem. BArtSchV; alle heimischen Vogelarten sind europarechtlich geschützt Status der Vögel: B = Brutvogel (Brutnachweis), b = Vogel mit Brutverdacht, N = Nahrungsgast, Dz = Durchzügler Störungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) Störungen von Vögeln treten in vielseitiger Form auf, beispielsweise durch akustische und visuelle Reize, Kulissenwirkung oder Feinde (Prädatoren, Mensch). Dabei können sich diese Reize auf unterschiedlichen Ebenen (Individuum, Population, Biozönose) auswirken (s. STOCK et al. 1994), wobei die negativen Effekte auf Populationsebene erheblicher einzustu- fen sind als Wirkungen auf Ebene des Individuums. Vögel sind unter Umständen in der Lage, die Störreize zu kompensieren, so dass keine gravierenden Beeinträchtigungen eintreten. Distanzbedürfnisse lassen sich z.B. durch Flucht oder Gewöhnung regulieren. Gelegever- luste können durch Ersatzbruten ausgeglichen werden. Schallemissionen Schall kann akustische Signale, die für Vögel eine wichtige Funktion besitzen, überdecken. Zu den Funktionen gehören Gesänge zur Partnersuche und Revierabgrenzung, Lokalisation von Beutetieren, Kontakt im Familienverband sowie rechtzeitiges Hören von Warnrufen (GARNIEL et al. 2007). Bei den relevanten Schallquellen handelt es sich im vorliegenden Fall in erster Linie um Baufahrzeuge und Bauarbeiten, die im Zuge der Errichtung der geplanten Gebäude und der Erschließungswege auftreten. Darüber hinaus treten Schallemissionen durch den Zu- und Abfahrtsverkehr bei der späteren Nutzung des Gewerbegebiets auf. Von erheblichen Beeinträchtigungen für die im Umfeld brütenden Arten bzw. deren jeweilige lokale Population ist jedoch nicht auszugehen, da aufgrund der geringen Geschwindigkeit der Fahrzeuge auf dem Areal und der vergleichsweise geringen Frequentierung die ver- kehrsbedingten Schallemissionen nicht die Größenordnungen aufweisen, um die Vogelge- sänge zu überdecken. Außerdem liegt eine Vorbelastung durch den bestehenden Verkehr auf den angrenzenden Straßen (B 36, Unterer Dammweg, Grabener Straße) vor. Plötzlich auftretende Lärmereignisse (Knalleffekte) treten bei den Baumaßnahmen und der späteren Gewerbegebietsnutzung nicht regelmäßig auf. Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag 9  25 Lichtemissionen Anthropogene Lichtemissionen können zu einer Änderung der Verhaltensweisen, v.a. von Paarungs- und Fressverhalten sowie zu Kollisionen mit Lichtquellen führen. Als besonders kritisch sind Lichtemissionen einzustufen, die von den Strahlungsquellen horizontal oder gegen den Himmel abgegeben werden. Derartige Lichtstrahlen werden vom Gewerbegebiet nicht ausgehen. Eine Vorbelastung besteht durch die bestehende Wohnbebauung im Süden sowie durch den Straßenverkehr. Bezüglich der Beleuchtung des geplanten Gewerbege- biets sollte dies hinsichtlich Beleuchtungsstärke, Leuchtmittelauswahl und Lichtführung optimiert werden. Dadurch können Störungen für die Artengruppe der Vögel auf das unaus- weichliche Mindestmaß reduziert werden. Anwesenheit des Menschen Als besonders störungsrelevant für brütende Vögel ist im Allgemeinen die Anwesenheit des Menschen einzustufen. Da die Fläche jedoch an Gewerbe- und Wohnflächen sowie gärtnerisch genutzten Bereichen liegt, sind die Vögel im Umfeld des Planungsraumes an die Anwesenheit des Menschen weitestgehend gewöhnt. Es ergeben sich durch das Vor- haben somit keine erheblichen Änderungen. Der Vegetationsbestand auf der Vorhabensflä- che wird zudem außerhalb der Brutzeit entfernt, sodass sich keine Störungen von im Ein- griffsbereich brütenden Vögeln ergeben. Störungssensible Brutvogelarten wurden nicht festgestellt. Kulisseneffekt Störungen durch Kulisseneffekte sind vor allem für bodenbrütende Offenlandarten von Be- deutung. Ein Vorkommen entsprechender Arten (z.B. Feldlerche) wurde jedoch innerhalb des Geltungsbereichs und dessen Umfeld nicht festgestellt. Fazit Zusammenfassend ist zu konstatieren, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der lokalen Population der jeweiligen Brutvogelarten nicht eintritt und somit der Verbotstatbestand der Störung gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG nicht erfüllt wird. Beschädigungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) Für alle europäischen Vogelarten gilt das Verbot der Zerstörung, Beschädigung oder Ent- nahme von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Diese Bestrebungen zielen i.d.R. jedoch nicht auf den ganzjährigen Schutz der Nester, sondern lediglich auf den Zeitraum der Paarung, Brut und Jungenaufzucht. Nester, die nur während einer Brutperiode genutzt werden (z. B. bei Vögeln, die jedes Jahr ein neues Nest bauen), sind nach Beendigung der Brutzeit nicht Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag 10  25 mehr geschützt (s. TRAUTNER et al. 2006). Zum Schutz der Nester erfolgt die Räumung der Fläche außerhalb der Brutzeit (Anfang Oktober bis Ende Februar). Mit Umsetzung des Bebauungsplanes werden (Teil-)Lebensräume von zumindest einigen der 15 innerhalb des Planungsraumes festgestellten Brutvogelarten (Arten mit Brutnach- weis und -verdacht) beansprucht. Da Teile der vorhandenen Gehölzbestände erhalten blei- ben, ist nicht von einem Verlust aller Brutlebensräume bzw. -reviere auszugehen. Auf die wertgebenden Brutvogelarten mit einem Status der Roten Liste Baden-Württem- bergs (inkl. Arten der Vorwarnliste) soll im Folgenden im Rahmen einer Einzelartbetrach- tung näher eingegangen werden. Goldammer (RL-BW V) Innerhalb des geplanten Geltungsbereichs wurden bei den Erhebungen im Jahr 2016 zwei Brutreviere nachgewiesen. Im Jahr 2020 wurde die Art nur im Umfeld des geplanten Gel- tungsbereichs festgestellt. Für die nachfolgenden Betrachtungen wird dennoch von zwei Brutrevieren innerhalb des Geltungsbereichs ausgegangen. Die Art stellt einen Charaktervogel der halboffenen und offenen Kulturlandschaft dar und besiedelt vor allem die trockenen Bereiche mit struktur- und abwechslungsreichen Elemen- ten (HÖLZINGER 2001). Optimale Habitate stellen busch- und heckenreiche Hanglagen der Bach- und Flusstäler, Streuobstwiesen sowie Randbereiche von Lichtungen geschlossener Wälder dar (ebd.). Für die Bereitstellung eines besiedelbaren Ersatzlebensraums werden im Rahmen einer CEF-Maßnahme Heckenpflanzungen vorgenommen, die gleichzeitig als Ersatz für die zu beanspruchenden Teile von gesetzlich geschützten Biotopen erforderlich ist. Haussperling (RL-BW V) Der Hausperling besiedelt die im Geltungsbereich vorhandene Wohnbebauung (s. Abb. 3). Da davon ausgegangen wird, dass die Gebäude erhalten bleiben, tritt eine Inanspruch- nahme der Fortpflanzungsstätten nicht ein. Im Folgenden werden diejenigen Brutvogelarten, die keinen Gefährdungs- oder Vorwarn- status der Roten Liste besitzen, zusammengefasst beurteilt. Im Regelfall ist gemäß der aktuellen Rechtsprechung davon auszugehen, dass bei den häufigen und verbreiteten Vo- gelarten („Allerweltsarten“) aufgrund deren günstigen Erhaltungszustandes und der großen Anpassungsfähigkeit ein Vorhaben nicht gegen die Verbote des § 44 BNatSchG verstößt (s. BICK 2016). Das Nichtvorliegen der Verbotstatbestände ist jedoch in geeigneter Weise zu dokumentieren (ebd.). Dieses erfolgt im vorliegenden Fall anhand von Gilden. Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag 11  25 Gilde der Gehölzbewohner Diese Gilde setzt sich aus Arten zusammen, die Gehölze unterschiedlichster Ausprägung (Wald, Feldhecke, Gebüsch) besiedeln. Im Vorhabensbereich zählen folgende Brutvogelar- ten zu der Gruppe: Amsel, Blaumeise, Buchfink, Gartengrasmücke, Girlitz, Heckenbraunelle, Kohlmeise, Mönchsgrasmücke, Nachtigall, Singdrossel und Zilpzalp. Mit Ausnahme des Girlitz und der Nachtigall handelt es sich um sehr häufige und ubiquitäre Arten, bei denen nach RUNGE et al. (2009) davon ausgegangen werden kann, dass die im Rahmen der Ein- griffsregelung erforderlichen Kompensationsmaßnahmen ausreichend sind, um die ökolo- gische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang zu er- halten. Da die Nachtigall und der Girlitz in der Oberrheinebene ebenfalls sehr verbreitet sind (HÖLZINGER 1997, 1999), kann sie in die obige Gruppe miteinbezogen werden. Eine Ausgleichsmaßnahme für die betroffenen Gehölzbrüter stellt die Anlage von Hecken dar, die zur Kompensation der Beanspruchung der gesetzlich geschützten Gehölzbiotope ohnehin erforderlich ist. Gilde der Gebäudebrüter Zu der Gilde der Gebäudebrüter im Vorhabensbereich gehört die Bachstelze, die im Erfas- sungsjahr 2014 eine mit Hütten bestandene Kleingartenfläche im Vorhabensbereich besie- delte. Bei der Brutvogelkartierung im Jahr 2020 wurde der Hausrotschwanz im Bereich ei- nes ehemaligen Gartengrundstückes mit einer nicht mehr genutzten Hütte festgestellt. Da beide Arten im Allgemeinen auch Gewerbegebiete als Brutlebensraum nutzen (s. Südbeck et al. 2005) und zusätzlich im Umfeld des Geltungsbereichs geeignete Nahrungshabitate vorhanden sind, tritt insgesamt kein Revierverlust ein und die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang bleibt weiterhin erhalten. Nahrungsgäste 18 Vogelarten nutzten den erweiterten Geltungsbereich als Nahrungslebensraum (s. An- hang 1). Eine Beeinträchtigung von Nahrungshabitaten fällt i.d.R. nicht unter das Verbot gemäß § 44 Abs.1 Nr. 3 BNatSchG (Beschädigung u. Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten) (s. TRAUTNER 2008). Einen essenziellen Nahrungslebensraum für die im Umfeld brütenden Vogelarten bzw. für die Durchzügler stellt der Planungsraum aufgrund seiner ge- ringen Größe nicht dar. Fazit Zusammenfassend ist festzuhalten, dass unter Berücksichtigung durchzuführender Vermei- dungsmaßnahmen sowie der CEF-Maßnahmen der Verbotstatbestand gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG für die Vögel vorhabensbedingt nicht eintritt. Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag 12  25 5 Reptilien Bestandserfassung Im Rahmen der Reptilienerfassungen in den Jahren 2014 und 2016 wurde im Geltungsbe- reich die Zauneidechse (RL-BW V) festgestellt (s. Abb. 4). Die Art kam in den verbrachten Grünlandbeständen vor, die sich insbesondere in den Randzonen des Geltungsbereiches befinden. Aufgrund der Randlage besteht ggf. die Möglichkeit, diese Lebensräume zu er- halten. Einige Funde ergaben sich auch in den schmalen, hochwüchsigen Grünlandbeständen nörd- lich des Unteren Dammweges. Lediglich Einzelnachweise erfolgten im Randbereich der südlich des Unteren Dammweges existierenden Feldhecken. Die Habitatbedingungen sind dort für die Zauneidechse nur als suboptimal einzustufen, da zwischen den Gehölzbestän- den und den umgebenden Ackerflächen kein Krautsaum mit einem entsprechenden Nah- rungsangebot ausgebildet ist. Weiterhin handelte es sich bei den 2014/16 festgestellten Fundorten um einen längeren Brennholzstapel im Südwesten des Vorhabensbereichs (s. Abb. 5) und die Randbereiche der im Geltungsbereich vorhandenen Gehölzbestände. Innerhalb der Bestände der grasreichen Ruderalvegetation sowie innerhalb der Ackerflä- chen wurden keine Tiere nachgewiesen (s. Abb. 4). Allerdings erschwerte ein dichter Gras- aufwuchs die Erfassung der Eidechsen im Vergleich zu den gut einsehbaren Holzstrukturen deutlich. Nur vereinzelt wurden Zauneidechsen an den Gehölzrandstrukturen festgestellt. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der auch dort schwierigen Erfassungsbedingungen die Art häufiger vorkommt als bei den Kartierungen festgestellt. Bei den Geländebegehungen im Jahr 2014 wurden in dem ursprünglich abgegrenzten Gel- tungsbereich zwölf Individuen der Zauneidechse festgestellt. Im Jahr 2016 erfolgte die Er- fassung von 37 Tieren in der südwestlichen Erweiterungsfläche (Abb. 4, rote Abgrenzung). Da bei einer Kartierung nicht alle Tiere registriert werden können, ist laut LAUFER (2014) ein Korrekturfaktor von mindestens 6 anzuwenden. Auf Basis der 2014/16 durchgeführten Un- tersuchung lässt sich der Zauneidechsen-Bestand für den gesamten Geltungsbereich auf etwa 300 Tiere schätzen. Mit den Reptilienerfassungen im Jahr 2020 konnten die meisten der in den Untersuchungs- jahren zuvor festgestellten Fundpunkte bestätigt werden (s. Abb. 4). An einigen Stellen, in denen in den Vorjahren Tiere festgestellt wurden, erfolgten 2020 jedoch keine Nachweise mehr. Auf der anderen Seite wurden bei den 2020 durchgeführten Untersuchungen auch Fundorte der Zauneidechse festgestellt, wo sich in den Vorjahren keine Artnachweise erga- ben. Da eine individuenscharfe Zuordnung der festgestellten Tiere aufgrund des zwischen den Erfassungsjahren liegenden Zeitraums nicht möglich ist, bleibt es in der Bilanz bei den geschätzten 300 Tieren im Geltungsbereich. Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag 13  25 Abbildung 4: Fundpunkte der Zauneidechse (gelbe Punkte = 2014; grüne Punkte = 2016; blaue Punkte = 2020) im Geltungsbereich, orangefarbene Linie = Erweiterungsfläche Geltungsbereich, blaue Linie = ursprüngliche Abgrenzung Geltungsbereich; Kartengrundlage: Geobasisdaten © Landesamt für Geoin- formation und Landentwicklung Baden-Württemberg, www.lgl-bw.de, Az.: 2851.9-1/19 Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag 14  25 Abbildung 5: Brennholzstapel als Zauneidechsen-Lebensraum (20.04.16) Abbildung 6: Totholzhaufen als Zauneidechsen-Lebensraum (20.04.16) Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag 15  25 Tötungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) Zur Vermeidung des Tötungstatbestands gemäß § 44 1 (1) BNatSchG kommen im Allgemei- nen Bauzeitenbeschränkungen, Vergrämungsmaßnahmen sowie die Umsiedlung der Zau- neidechsen in Frage (s. LAUFER 2014). Aufgrund der Biologie und Lebensweise gibt es bei der Zauneidechse nur zwei Zeitfenster, in denen Baumaßnahmen in Abhängigkeit von Art und Intensität des Eingriffs durchgeführt werden können. Diese Zeitfenster erstrecken sich außerhalb der Fortpflanzungszeit von Ende März bis Anfang Mai und von Mitte August bis Ende September (s. LAUFER 2014). Aufgrund der notwendigen, großflächigeren Bodenarbeiten kommt eine Bauzeitbeschrän- kung zur Vermeidung des Tötungstatbestandes im vorliegenden Fall nicht in Betracht. Aufgrund der Großflächigkeit des Geltungsbereichs bzw. der großen bei einer Vergrämung vorhandenen Abwanderungsstrecke sollte zumindest für die zentral besiedelten Flächen eine Umsiedlung durchgeführt werden. Zwar wäre im kleineren Erweiterungsbereich von 2016 eine Vergrämung in einem benachbarten Ersatzlebensraum denkbar, da jedoch ohne- hin eine Umsiedlung notwendig ist, könnte der Teilbereich darin miteinbezogen werden. Ein Ersatzhabitat soll im Nordwesten des Geltungsbereichs angelegt werden. Hier bleiben die vorhandenen Obstbäume erhalten. Südlich vorgelagert soll ein ausreichend breiter Krautsaum angelegt werden. Durch die Anlage von geeigneten Habitatelementen wird die- ser Bereich als Ersatzlebensraum für die Zauneidechse aufgewertet. Die vorgezogenen Umsiedlungsmaßnahmen sollten in der Vegetationsperiode vor den ge- planten Baumaßnahmen durchgeführt werden, da bei einem längeren Zeitraum der Ein- griffsbereich ansonsten ggf. wiederbesiedelt werden würde. Um zu verhindern, dass die im Allgemeinen ortstreuen Zauneidechsen den Ersatzlebens- raum verlassen, sollte dieser mit einem ca. 50–60 cm hohen, in den Boden eingegrabenen Zaun aus glattem Kunststoffmaterial umgeben werden. Der Zaun sollte mindestens eine Vegetationsperiode stehen gelassen werden. Der Ersatzlebensraum sollte über einen Grün- landbestand oder eine Ruderalvegetation mit einem entsprechenden Nahrungsangebot zum Zeitpunkt der Umsiedlung/Vergrämung verfügen. Unter Berücksichtigung der Vergrämungs- und/oder Umsiedlungsmaßnahmen wird der Ver- botstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG nicht ausgelöst. Störungsverbot (§ 44 Abs. 1 Satz 2 BNatSchG) Eine Störung der im Geltungsbereich vorhandenen Tiere erfolgt nur im Rahmen einer Um- siedlung oder Vergrämung. Eine erhebliche Beeinträchtigung der lokalen Population tritt dadurch jedoch nicht ein. Somit wird der Verbotstatbestand gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG nicht erfüllt. Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag 16  25 Beschädigungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) Durch die Umsiedlung und ggf. Vergrämung der Zauneidechsen in einen Ersatzlebensraum im Rahmen einer CEF-Maßnahme (s.o.), bleibt die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin bestehen, sodass der Verbots- tatbestand gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 nicht erfüllt wird. 6 Fledermäuse Im Rahmen der Untersuchungen im Jahr 2014 und 2016 wurden innerhalb des geplanten Geltungsbereichs insgesamt 15 Bäume mit Höhlen, Spalten und/oder abgeplatzter Rinde festgestellt (s. Abb. 7-10). Viele dieser Bäume wurden jedoch aufgrund der Ausprägung der festgestellten Strukturen als für Fledermäuse ungeeignet eingestuft. Die Überprüfung eini- ger Strukturen mittels Endoskop ergab keine Hinweise auf eine aktuelle oder frühere Be- siedlung durch Fledermäuse. Weiterhin wurden in einigen Strukturen Spinnweben vorge- funden, die darauf hinweisen, dass keine Nutzung durch Fledermäuse stattfinden. Bei der erneuten Untersuchung des Baumbestandes im Jahr 2020 wurden keine zusätzli- chen relevanten Fledermausstrukturen an Bäumen gefunden. Vor dem Hintergrund der dargestellten Untersuchungsergebnisse ist ein Vorkommen von Wochenstubenquartieren innerhalb des Vorhabensbereichs auszuschließen. Da einzelne Höhlen jedoch gelegentlich von Einzeltieren als Ruhequartiere genutzt werden können und eine Nutzung als Winterquartier nicht ganz auszuschließen ist, sollte kurz vor der eigentli- chen Baumfällung eine nochmalige Überprüfung der Höhlen auf Fledermausbesatz erfolgen, um eine Vermeidung des Tötungsverbotstatbestandes des § 44 BNatSchG zu gewährleis- ten. Da im gehölzreichen Umfeld ausreichend Strukturen für derartige Tagesquartiere zur Ver- fügung stehen, ergibt sich kein Ausgleichsbedarf für die Artengruppe der Fledermäuse. Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag 17  25 Abbildung 7-10: Fotodokumentation zu den Bäumen mit Höhlen und Spalten (22.03.16). 7 Haselmaus Die Art bewohnt Baumkronen aller Waldgesellschaften sowie Feldhecken und Gebüsche (BRAUN & DIETERLEN 2005). Entscheidend für die Besiedlung ist das Futterangebot durch eine ausgeprägte, fruchttragende Strauchvegetation (ebd.). Eine wichtige und bevorzugte Nah- rungsquelle im Herbst stellen Haselnüsse dar (JUSKAITIS & BÜCHNER 2010). Haselmäuse bauen ihre Nester in Baumhöhlen, Nistkästen, Rindentaschen oder Zweiggabeln (BÜCHNER et.al. 2017). Baumhöhlen stellen dabei eine Schlüsselressource dar, da hier der Reproduk- tionserfolg höher ist (ebd.). Aufgrund der Kleinflächigkeit der Gehölzbestände und deren weitgehend isolierten Lage ohne Waldanbindung ist ein Vorkommen nicht zu erwarten. So postulieren BRIGHT et al. (2006) für eine überlebensfähige Population eine Mindestgröße von 20 Hektar Waldgebiet. Haselsträucher kommen in den Gehölzbeständen des Geltungsbereichs nicht vor. Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag 18  25 8 Käfer Die Habitatstrukturanalyse ergab, dass ein Vorkommen europäisch geschützter Käferarten (Heldbock, Juchtenkäfer/Eremit, Scharlachkäfer) aufgrund fehlender Habitatbäume im Gel- tungsbereich nicht zu erwarten ist. So existieren dort beispielsweise keine Alt-Eichen als potenzielle Brutbäume für den Heldbock. Ältere Pappeln und Weiden, die der Scharlachkä- fer besiedelt, sind ebenfalls nicht vorhanden. 9 Schmetterlinge Nach DOERPINGHAUS et al. (2005) und HERMANN & TRAUTNER (2011) stellen Arten der Gattung Weidenröschen (Epilobium spec.) die relevanten Wirtspflanzen für den Nachtkerzenschwär- mer (Proserpinus proserpina) dar. Dagegen spielen Nachtkerzen-Arten (Oenothera spec.) eine geringe Rolle (ebd.). Im Vorhabensbereich kommen keine dieser relevanten Wirtspflan- zen vor, sodass dort nicht mit einem Vorkommen des Nachtkerzenschwärmers zu rechnen ist. Die grasreiche Ruderalvegetation bietet anderen europarechtlich geschützten Schmetter- lingsarten keine geeigneten Habitatbedingungen (s. Anhang 2). So kommen beispielsweise relevante Wirtspflanzen für den Hellen und Dunklen Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling (Gro- ßer Wiesenknopf) und für den Großen Feuerfalter (nicht saure Ampfer-Arten) im Vorhabens- bereich nicht vor. 10 Weitere europarechtlich geschützte Arten Aufgrund der vorhandenen Lebensraumausstattung in der Erweiterungsfläche des Gel- tungsbereichs ist nicht mit einem Vorkommen weiterer europarechtlich geschützter Pflan- zen- oder Tierarten zu erwarten (s. Anhang 2). 11 Prüfung national geschützter Arten nach § 15 BNatSchG In dem vorliegenden Prüfbericht wird abstimmungsgemäß auch der Körnerbock (Megopis scabricornis, RL-BW 1!) miteinbezogen. Da diese Käferart keine FFH-Anhang IV-Art dar- stellt, ist sie nicht europäisch geschützt und fällt nicht unter die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG. Als national streng geschützte Art müsste sie jedoch im Fall eines Vorkom- mens in der Eingriffsregelung berücksichtigt werden. Der Körnerbock ist polyphag und entwickelt sich an allen möglichen Laubhölzern (AG SÜDWESTDEUTSCHER KALEOPTOLOGEN 2014). Die Larven leben in morschem, feuchtem Holz, Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag 19  25 vielfach in toten Partien lebender oder absterbender alter Bäume in Laubwäldern, Parkan- lagen, Alleen, Streuobstbeständen und Flussauen (ebd.). Die meisten festgestellten Brut- bäume in Südwestdeutschland sind Buche, Linde, Pappel, Apfel und Kirsche (ebd.). Die Habitatpotenzialanalyse im Jahr 2016 für die südwestliche Teilfläche des Geltungsbe- reichs ergab, dass mit den bestehenden älteren Obstbäumen mögliche Brutstätten vorhan- den sind. Beim Absuchen dieser Bäume konnten jedoch keine größeren Käferschlupflöcher, die auf ein Körnerbock-Vorkommen hinweisen (s. AG SÜDWESTDEUTSCHER KALEOPTOLOGEN 2014), festgestellt werden. Bei einer Überprüfung der Bäume im gesamten Vorhabensbe- reich im Jahr 2020 wurden an einigen Bäumen Schlupflöcher holzbewohnender Insekten- arten festgestellt, die jedoch anhand ihrer Größe und Form nicht dem Körnerbock zuzuord- nen sind. Somit ist davon auszugehen, dass die Art im Planungsraum nicht vorkommt. Um den in den Bäumen vorhandenen Insektenlarven das Ausschlüpfen zu ermöglichen und einen Brutlebensraum weiterhin zu erhalten, wird empfohlen die Stämme der erfassten Brutbäume aus dem Vorhabensbereich zu entnehmen und an geeigneter Stelle aufzustellen. Die Stämme können an vorhandene Bäume angelehnt oder zu mehreren zu einer Pyramide aufgestellt werden. Dabei ist auf eine Sicherung der Stämme oder ein Umzäunen der Pyra- miden zu achten. 12 Vermeidungsmaßnahmen Als Ergebnis der oben durchgeführten artenschutzrechtlichen Prüfung sind zur Vermeidung der Verbotstatbestände folgende Vermeidungsmaßnahmen erforderlich: Entfernung des Vegetationsbestandes außerhalb der Brutzeit (VM 1) Zum Schutz der Nester brütender Vogelarten soll die Beanspruchung der Vegetationsbe- stände außerhalb der Brutzeit (Anfang Oktober bis Ende Februar) erfolgen. Entfernung des Vegetationsbestandes außerhalb der Aktivitätszeit der Fledermäuse (VM 2) Zum Schutz eventuell vorhandener Einzeltiere in den zu entfernenden Bäumen soll die Be- anspruchung des Vegetationsbestands außerhalb der Aktivitätszeit der Fledermäuse (Mitte November bis Ende Februar) stattfinden. Vorab sollen die vorhandenen Höhlenbäume auf Besatz überprüft werden. Aufstellen von Totholzpyramiden (VM 3) Für holzbewohnende Insektenarten wird empfohlen, Bäume aus dem Geltungsbereich, an denen Schlupflöcher von Insekten festgestellt wurden, zu einer Totholzpyramide aufzustel- len. Alternativ können die Stämme auch an vorhandene Bäume angelehnt werden. In jedem Fall müssen die Stämme gut gesichert werden, sodass diese nicht umfallen können. Die Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag 20  25 Stämme können innerhalb des Geltungsbereichs in Grünflächen, in den Ersatzlebensräumen für die Zauneidechse (s. CEF 2) oder an geeigneter Stelle im Umfeld des Geltungsbereichs aufgestellt werden. 13 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen Als Ergebnis der oben durchgeführten artenschutzrechtlichen Prüfung sind zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände folgende CEF-Maßnahmen erforderlich: Anlage von Feldhecken für Gehölzbrüter (CEF 1) Um die vorhabensbedingte Beanspruchung von zwei Brutrevieren der Goldammer als wert- gebende Brutvogelart auszugleichen, ist die Anlage von Feldhecken erforderlich. Diese müssen von ausreichender Größe/Länge sein, um als Ersatzlebensraum für die beiden be- anspruchten Brutstätten dienen zu können. Als neue Brutlebensräume bieten sich die er- forderlichen Ersatzpflanzungen für den Ersatz der zu beanspruchenden geschützten Biotope an. Anlage eines Ersatzlebensraumes für die Zauneidechse (CEF 2) Für die umzusiedelnden und ggf. vergrämten Zauneidechsen ist die Herstellung von Ersatz- lebensräumen erforderlich. Am nördlichen und westlichen Rand ist die Anlage von Grünflächen auf einer Fläche von ca. 1 ha vorgesehen. Hier werden u.a. die als Ersatz für die Beanspruchung gesetzlich ge- schützter Biotope Feldhecken angelegt. Südlich dieser Hecken soll ein vorgelagerter arten- und blütenreicher Krautsaum entstehen. Zusammen mit den Hecken weisen diese Streifen eine Breite von ca. 20 m auf. In diesem Krautsaum sollen kleinere Totholzhaufen aufge- schichtet werden, die den umgesiedelten Eidechsen geeignete Versteckmöglichkeiten bie- ten. Um auch als unterirdische Winterquartiere zu dienen, sollte vor der Totholzaufschich- tung eine ca. 60 cm tiefe Grube ausgehoben werden. In die Vertiefung können auch Wur- zelstubben eingebaut werden. Diese Maßnahme ist vorgezogen durchzuführen. Weiter Flächen, die als Ersatzlebensraum für die Zauneidechsen dienen können, befinden sich in dem 2016 zum Geltungsbereich hinzugekommenen Erweiterung Bereich im Südwes- ten des aktuellen Geltungsbereichs. Die Flächen weisen ebenfalls eine Größe von ca. 1 ha auf. Ein konkretes Konzept zur Umsiedlung sowie zur Anlage und Pflege des Ersatzlebensraums ist noch zu erarbeiten. Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag 21  25 14 Gesamtumfang natur- und artenschutzrechtlicher Ausgleich Im Folgenden wird der Umfang der notwendigen natur- und artenschutzrechtlichen Aus- gleichsmaßnahmen für den gesamten Geltungsbereich dargestellt. Wie oben erläutert, soll die Anlage von Feldhecken mit Krautsäumen als Ausgleichsmaß- nahme für die betroffenen Brutvogelarten und der Zauneidechse dienen. Der artenschutz- rechtliche Ausgleichsumfang orientiert sich dabei an den Erfordernissen zum Ausgleich der betroffenen Feldhecken als gesetzlich geschützte Biotope. Die Beanspruchung geschützter Biotope ist gemäß gesetzlicher Vorgaben gleichartig und flächengleich zu kompensieren. Im vorliegenden Fall werden im gesamten Geltungsbereich gesetzlich geschützte Feldhe- cken mit einer Gesamtlänge von etwa 590 m beansprucht. Die Anlage neuer Feldhecken mit einem derartigen Umfang führt außerdem zu einem voll- ständigen artenschutzrechtlichen Ausgleich der betroffenen Brutvogellebensräume. Dieses gilt vor allem für die wertgebende Goldammer, von der zwei Reviere beansprucht werden. Da die Art vor allem junge Gehölzbestände bewohnt, ist davon auszugehen, dass sie die Heckenanpflanzungen kurzfristig besiedelt. Auch für die anderen betroffenen Brutvogelar- ten bzw. für die Gilde der Gehölzbewohner reicht die Entwicklung von Hecken mit einer Gesamtlänge von 590 m zur vollständigen Kompensation aus. Durch die Anlage von Krautsäumen mit Totholzhaufen entlang der südlich exponierten Seite der Feldhecken stellen die Gehölzstreifen auch einen möglichen Ersatzlebensraum für die Zauneidechse dar. Da die aktuelle Habitatausprägung im gesamten Geltungsbereich für die Zauneidechse eher suboptimal ist und die Krautsäume der zu entwickelnden Feldhecken demgegenüber optimalere Lebensräume bieten, ergibt sich durch die Anlage von Feldhe- cken mit einer Gesamtlänge von 590 m auch für die Zauneidechse ein vollständiger Aus- gleich. Die Krautsäume sollten eine Mindestbreite von etwa vier Metern aufweisen und zur Gewährleistung der Offenhaltung gemäht werden. In einer intensiv genutzten Ackerland- schaft stellen derartige Saumstrukturen insektenreichere Lebensräume dar, die somit auch als wertvolle Nahrungshabitate für Vögel dienen. Nach Möglichkeit sollten die neuen Feld- hecken nicht isoliert in einer Ackerfläche liegen, sondern eine Anbindung an naturschutz- fachlich wertvollere Lebensräume im Umfeld aufweisen. Da die Bäume im Geltungsbereich vor dem Fällen noch auf einen Fledermausbesatz kon- trolliert werden müssen, kann sich im Falle von Nachweisen ein zusätzlicher, derzeit noch nicht absehbarer Kompensationsbedarf ergeben. 15 Zusammenfassung Die artenschutzrechtliche Prüfung ergibt, dass durch die Umsetzung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Gottesauer Feld die Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG bei Umset- zung erforderlicher Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen nicht ausgelöst werden. Zur Vermeidung des Tötungsverbotstatbestandes des § 44 BNatSchG bei den Vögeln und Fledermäusen soll der Vegetationsbestand außerhalb der Brut- bzw. Aktivitätszeit beseitigt Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag 22  25 werden. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen sind für die Goldammer sowie für die Zau- neidechse erforderlich. 16 Verwendete Unterlagen AG SÜDWESTDEUTSCHER KALEOPTOLOGEN (2014): Cerambycidae, Bockkäfer: Megopsis scabricornis (Scopoli, 1763) Körnerbock. Artdarstellung im Internet unter: www.en- tomologie.de/stuttgart/ask/ceramb/megopis_scabricornis/steck.html. ARGUPLAN (2014) Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan Gottesauer Feld. Unveröff. Gutachten im Auftrag der Stadt Karlsruhe. ARGUPLAN (2017) Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan Gottesauer Feld, Erweiterung des Geltungsbereichs. Unveröff. Gutachten im Auftrag der Stadt Karls- ruhe. BERNOTAT, D., & V. DIERSCHKE (2015): Übergeordnete Kriterien zur Bewertung der Mortalität wildlebender Tiere im Rahmen von Projekten und Eingriffen. 2. Fassung, Stand 25.11.2015. BEZZEL, E. (1985): Kompendium der Vögel Mitteleuropas, Nonpasseriformes - Nichtsingvö- gel. Aula-Verlag. BEZZEL, E. 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Juris arguplan GmbH Bearbeitung: Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag A-1 Anhang Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag A-2 Anhang 1: Prüfung weiterer europarechtlich geschützter Arten Rote Liste-Status Baden-Württemberg (RL-BW): 0 = ausgestorben oder verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Art der Vorwarnliste, i = gefährdete, wandernde Art, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, D = Daten unzureichend, N = Naturraumart (landesweit hohe Schutzpriorität, besondere regionale Bedeu- tung), R = extrem selten, nb = nicht bekannt. Angaben zum Lebensraum und Vorkommen in BW nach TRAUTNER et al. 2006a Art Lebensraum RL-BW Vorkommen in BW Vorkom- men im Geltungs- bereich? weitere relevante Säugetiere Baumschläfer Dryomys nitedula kommt in BW nicht vor nein Biber Castor fiber Gewässer mit >50 cm Wassertiefe 2 Hochrhein, Bodensee, Do- nau nein Birkenmaus Sicista betulina kommt in BW nicht vor nein Feldhamster Cricetus cricetus Acker in regenarmen Löss- und Lehmgebieten 1 zwischen Mannheim und Heidelberg nein Fischotter Lutra lutra 0 aktuell verschollen nein Wildkatze Felis silvestris große Waldgebiete 2 Schwarzwald, Oberes Do- nautal nein Amphibien Springfrosch Rana dalmatina tlw. besonnte, fischfreie Weiher u. Teiche 3 warme Regionen: u.a. Rheinebene, Kraichgau nein Kleiner Wasserfrosch Rana lessonae Tümpel u. fischfreie Weiher u. Tei- che G Rheinebene, Neckartal, Oberschwaben nein Alpensalamander Salamandra atra Bergwald, Weiden, Geröllhalden N nur bei Isny (Alpen) nein Kammmolch Triturus cristatus besonnte Tümpel u. fischfreie Wei- her, Teiche 2 außer Schwarzwald zer- streut vorkommend nein Alpenkammmolch Triturus carnifex kommt in BW nicht vor nein Rotbauchunke Bombina bombina kommt in BW nicht vor nein Geburtshelferkröte Alytes obstetricans besonnte Gewässer, u.a. Kiesgru- ben am Rhein 2 südlicher und mittlerer Schwarzwald nein Gelbbauchunke Bombina variegata vegetationsarme u. besonnte Klein- gewässer 2 ganz BW ohne Hochlagen nein Kreuzkröte Bufo calamita vegetationsarme u. besonnte Flachgewässer 2 entlang großer Flüsse (Rhein, Neckar usw.) nein Wechselkröte Bufo viridis besonnte, fischfreie Gewässer 2 Rheinebene, Kraichgau, Neckartal nein Laubfrosch Hyla arborea besonnte, fischfreie Gewässer 2 zerstreut in ganz BW ohne Hochlagen nein Knoblauchkröte Pelobates fuscus besonnte, vegetationsreiche Wei- her/Teiche 2 Oberrheinebene nein Moorfrosch Rana arvalis fischfreie Weiher u. Gewässer in Moorgebieten 1 selten, Oberrhein und Ober- schwaben nein Reptilien Kroatische Gebirgsei- dechse Lacerta horvarthi kommt in BW nicht vor nein Östliche Smaragdeidechse Lacerta viridis kommt in BW nicht vor nein Westliche Smaragd- eidechse Lacerta bilineata Weinberge, Magerrasen, Steinbrü- che 1 Kaiserstuhl, Tuniberg nein Äskulapnatter Zamenis longissimus wärmebegünstigte Wälder, ge- büschreiche Wiesen 1 Odenwald, unteres Neckar- tal nein Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag A-3 Art Lebensraum RL-BW Vorkommen in BW Vorkom- men im Geltungs- bereich? Aspisviper Vipera aspis Steilhänge mit Felsen u. Magerra- sen 1 südlicher Schwarzwald nein Schlingnatter Coronella austriaca Magerrasen, Heiden, Weinberge, Abbaugebiete 3 weiter verbreitet, zerstreut im Schwarzwald, Alb nein Würfelnatter Natrix tessellata kommt in BW nicht vor nein Europ. Sumpfschildkröte Emys orbicularis u.a. Gewässer mit hoher Schlamm- auflage 1 nur in Oberschwaben nein Käfer Alpenbock Rosalia alpina montane Kalk-Hangbuchen-Wälder 2! mittlere Albtrauf, Oberes Donautal nein Breitrand Dytiscus latissimus große, nährstoffarme Gewässer mit dichtem Pflanzenbewuchs an Ufern nb kein aktuelles Vorkommen nein Goldstreifiger Prachtkäfer Buprestis splendens kommt in BW nicht vor nein Rothalsiger Düsterkäfer Phryganophilus ruficol- lis kommt in BW nicht vor nein Schmalbindiger Breitflü- gel-Tauchkäfer Graphoderus bilineatus nährstoffarme Stillgewässer nb Einzelfunde im Süden u. Oberrheintal nein Vierzähniger Mistkäfer Bolbelasmus unicornis Art trockenwarmer Standorte 0 letzte Nachweise aus dem Südschwarzwald nein Libellen Asiatische Keiljungfer Gomphus flavipes große Flüsse 2 Oberrheingraben nein Gekielte Smaragdlibelle Oxygastra curtisii kommt in BW nicht vor nein Große Moosjungfer Leucorrhinia pectoralis mesotrophe Moorgewässer 1 Oberschwaben nein Grüne Keiljungfer Ophiogomphus cecilia mittelgroße bis große Fließgewäs- ser 3 u.a. Oberrheinebene, Hochr- hein nein Grüne Mosaikjungfer Aeshna viridis kommt in BW nicht vor nein Östliche Moosjungfer Leucorrhinia albifrons dystrophe Waldseen, Moorweiher 0 keine aktuellen Funde be- kannt nein Sibirische Winterlibelle Sympecma paedisca bult- und schlenkenreiche Be- stände in (See-)Rieden 2 Bodenseebecken, Ober- schwaben nein Zierliche Moosjungfer Leucorrhinia caudalis Auengewässer mit ausgeprägter Wasservegetation 1 nördliche Oberrheinebene nein Schmetterlinge Apollofalter Parnassius apollo Biotopkomplex mit Sedum album 1 zwei Reliktpopulationen auf der Alb nein Blauschillernder Feuerfal- ter Lycaena helle Feuchtbrache mit Wiesenknöterich und Wald 1 Reliktpopulation auf der Baar nein Eschen-Scheckenfalter Euphydryas maturna gehölzreicher Lebensraumkomplex 1 zwei Reliktvorkommen (Jagst, Alb) nein Haarstrangwurzeleule Gortyna borelli Biotope mit Peucedanum officinale 1 Reliktpopulationen (u.a. nördl. Oberrheinebene) nein Gelbringfalter Lopinga achine stark aufgelichtete, grasreiche (Mittel-) Wälder 1 Reliktpopulationen (u.a. südl. Oberrheinebene, Baar) nein Großer Feuerfalter Lycaena dispar Feuchtwiesen, Gräben, Brache mit Ampfer-Arten 3 u.a. Oberrheinebene, Krai- chgau nein Hecken-Wollafter Eriogaster catax kommt in BW nicht vor nein Moor-Wiesenvögelchen Coenonympha oedippus kommt in BW nicht vor nein Regensburger Gelbling Colias myrmidone kommt in BW nicht vor nein Osterluzeifalter Zerynthia polyxena kommt in BW nicht vor nein Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag A-4 Art Lebensraum RL-BW Vorkommen in BW Vorkom- men im Geltungs- bereich? Quendel-Ameisenbläuling Maculinea arion Magerrasen mit Thymian und Wirtsameise 2 v.a. Alb, Hochschwarzwald nein Schwarzer Apollo Parnassius mnemosyne Biotopkomplex mit Corydalis-Arten 1 Reliktpopulationen auf der Alb, Oberes Donautal nein Wald-Wiesenvögelchen Coenonympha hero feuchte, grasige Waldlichtungen 1 Reliktpopulationen u.a. in Oberschwaben nein Dunkler Wiesenknopf- Ameisenbläuling Maculinea nausithous ext. genutzte Wiesen/Brachen mit Wiesenknopf 3 u.a. Oberrheinebene und Vorbergzone nein Heller Wiesenknopf-Amei- senbläuling Maculinea teleius mageres Feuchtgrünland 1 v.a. mittlere und nördl. Oberrheinebene nein Schnecken Gebänderte Kahnschnecke Theodoxus transversalis kommt in BW nicht vor nein Gemeine Flussmuschel Unio crassus Bäche und Flüsse 1 u.a. Oberrheinebene nein Zierliche Tellerschnecke Anisus vorticulus vegetationsreiche Gewässer: Alt- wässer, Seen, Gräben 2 sehr selten: u.a. Oberrhein- graben nein Fische Baltischer Stör Acipenser sturio ausgestorben nein Donau-Kaulbarsch Gymnocephalus baloni kommt in BW nicht vor nein Nordseeschnäpel Coregonus oxyrinchus kommt in BW nicht vor nein Stör Acipenser oxyrinchus kommt in BW nicht vor nein Pflanzen Schellenblume Adenophora liliiflora kommt in BW nicht vor nein Wasserfalle Aldrovanda vesiculosa 0 ausgestorben od. verschol- len nein Sumpf-Engelwurz Angelica palustris kommt in BW nicht vor nein Kriechender Sellerie Apium repens nährstoff- u. basenreiche Stand- orte; Gewässerufer, Feuchtwiesen, nassen Wegen 1 mittlere u. nördl. Ober- rheinebene, Oberschwaben, Bodenseeufer nein Schlitzblättriger Beifuß Artemisia laciniata kommt in BW nicht vor nein Braungrüner Streifenfarn Asplenium adulterinum kommt in BW nicht vor nein Einfacher Rautenfarn Botrychium simplex 0 ausgestorben od. verschol- len nein Dicke Trespe Bromus grossus Getreidefelder 2 Schwerpunkt u.a. Schwäbi- sche Alb, südl. Gäuland- schaft, Schwarzwaldrand- platten nein Herzlöffel Caldesia parnassifolia kommt in BW nicht vor nein Scheidenblütengras Coleranthus subtilis kommt in BW nicht vor nein Frauenschuh Cypripedium calceolus Halbschattige, basenreiche Stand- orte lichter Wälder u. Säume; 3 Schwerpunkt: u.a. Schwäbi- sche Alb; Streufunde lan- desweit nein Böhmischer Enzian Gentianella bohemica kommt in BW nicht vor nein Sumpf-Gladiole Gladiolus palustris Niedermoorwiesen 1 Bodenseegebiet nein Sand-Silberscharte Jurinea cyanoides Kalkreiche Sandtrockenrasen u. Sanddünen 1 Sandgebiete der nördlichen Oberrheinebene nein Liegendes Büchsenkraut Lindernia procumbens Trockenfallende Ufer von Teichen, Tümpeln, Altwassern u. Flüssen 2 Oberrheinebene, Donauge- biet nein Sumpf-Glanzkraut Liparis loeselii Kalkreiche, nasse Flach- u. Zwi- schenmoore 2 u.a. Oberrheinebene, südl. Schwarzwald, Donautal nein Schwimmendes Frosch- kraut Luronium natans kommt in BW nicht vor nein Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag A-5 Art Lebensraum RL-BW Vorkommen in BW Vorkom- men im Geltungs- bereich? Kleefarn Marsilea quadrifolia Überflutete u. periodisch trocken fallende, nährstoffreiche, vegetati- onsarme Standorte 1 aktuell einzig bekanntes Vorkommen in der Offenbur- ger Oberrheinebene nein Bodensee-Vergißmeinnicht Myosotis rehsteineri Kiesige Ufer 1 Bodensee nein Biegsames Nixkraut Najas flexilis Oligo- bis mesotrophe, basenrei- che, flache Stillgewässer 1 Bodensee nein Schierlings-Wasserfenchel Oenanthe conioides kommt in BW nicht vor nein Große Kuhschelle Pulsatilla grandis kommt in BW nicht vor nein Finger-Küchenschelle Pulsatilla patens kommt in BW nicht vor nein Moorsteinbrech Saxifraga hirculus 0 ausgestorben od. verschol- len nein Niedrige Rauke Sisymbrium supinum kommt in BW nicht vor nein Sommer-Drehwurz Spiranthes aestivalis Kalkhaltige Flach- u. Hangmoore 1 u.a. Oberrheinebene, Bo- densee nein Bayerisches Federgras Stipa pulcherrima bava- rica kommt in BW nicht vor nein Vorblattloses Leinblatt Thesium ebracteatum kommt in BW nicht vor nein Prächtiger Dünnfarn Trichomanes speciosum Horizontale oder schräge Silikat- felsflächen (Höhlen, Spalten) Schwarzwald nein Stadt Karlsruhe - B-Plan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Aktualisierter Artenschutzbeitrag A-6 Anhang 3 Artenschutzrechtliche Formblätter Goldammer Zauneidechse Formblatt zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung von Arten des Anhangs IV der FFH-RL und von Europäischen Vogelarten nach §§ 44 und 45 BNatSchG (saP) Stand: Mai 2012  Zutreffendes bitte ausfüllen bzw. ankreuzen Hinweise: − Dieses Formblatt ersetzt nicht die erforderliche fachgutachterliche Prüfung der artenschutzrechtlichen Ver- botstatbestände und ggf. die Begründung der Ausnahmevoraussetzungen. − Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung gilt nur für die Arten des Anhangs IV der FFH-RL, die Europäi- schen Vogelarten und die Verantwortungsarten. Die übrigen besonders geschützten Arten sind im Rahmen der Eingriffsregelung nach §§ 14 ff BNatSchG (vgl. § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG) bzw. in der Bauleitpla- nung nach § 18 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. BauGB abzuarbeiten. − Mit diesem Formblatt wird das Vorhaben bzw. die Planung nur auf eine betroffene Art (bzw. Gilde bei Euro- päischen Vogelarten) geprüft. Sind mehrere europarechtlich geschützte Arten betroffen, sind jeweils geson- derte Formblätter vorzulegen. Eine Aussage, ob das Vorhaben bzw. die Planung insgesamt artenschutz- rechtlich zulässig ist, kann nur im Rahmen der erforderlichen fachgutachterlichen Gesamtprüfung erfolgen. − Auf die Ausfüllung einzelner Abschnitte des Formblatts kann verzichtet werden, wenn diese im konkreten Einzelfall nicht relevant sind (z.B. wenn eine Ausnahmeprüfung nach Ziffer 5 nicht erforderlich ist). 1. Vorhaben bzw. Planung Kurze Vorhabens- und Planungsbeschreibung: Aufstellen des Bebauungsplans Gewerbegebiet Gottesauer Feld in Karlsruhe-Neureut Für die saP relevante Planunterlagen: 2. Schutz- und Gefährdungsstatus der betroffenen Art1 Art des Anhangs IV der FFH-RL Europäische Vogelart2 Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Rote Liste Status in Deutschland Rote Liste Status in BaWü Goldammer Emberiza citrinella 0 (erloschen oder ver- schollen) 1 (vom Erlöschen be- droht) 2 (stark gefährdet) 3 (gefährdet) R (Art geografischer Restriktion) V (Vorwarnliste) 0 (erloschen oder ver- schollen) 1 (vom Erlöschen be- droht) 2 (stark gefährdet) 3 (gefährdet) R (Art geografischer Restriktion) V (Vorwarnliste) 1 Es sind nur die Arten des Anhangs IV der FFH-RL und die Europäischen Vogelarten darzustellen, weil der Erlass einer Rechtsverordnung für die Verantwortungsarten gemäß § 54 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG gegenwärtig noch aussteht. 2 Einzeln zu behandeln sind nur die Vogelarten der Roten Listen. Die übrigen Vogelarten können zu Gilden zusammen- gefasst werden. 3. Charakterisierung der betroffenen Tierart3 3.1 Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen Die Art ist Charaktervogel der halboffenen und offenen Kulturlandschaft und besiedelt vor alle die trockenen Bereiche mit struktur- und abwechslungsreichen Elementen (Hölzinger 2001). Optimale Habitate sind busch- und heckenreiche Hanglagen der Bach- und Flusstäler, Streuobstwiesen sowie Randbereiche von Lichtungen geschlossener Wälder (ebd.). Entscheidende Habitat-Elemente sind exponierte Stellen als Singwarten (ebd.). Boden- und Freibrüter, baut Nester direkt am Boden oder auf Büschen und in Schilf. Brutzeit: Anfang April bis Mitte August. Jahresvogel oder Kurzstreckenzieher. Quellen: Hölzinger, J. (2001): Die Vögel Baden-Württembergs Band 3.1: Singvögel 1 Alaudidae – Sylviidae. Ulmer-Verlag, Stuttgart. 3.2 Verbreitung im Untersuchungsraum nachgewiesen potenziell möglich Kurzbeschreibung mit Quellenangaben, insbesondere zur: − Bedeutung des Vorkommens (lokal, regional, landesweit, bundesweit, europaweit), − Lage zum Vorhaben, − Art des Habitats (z.B. Brut- oder Nahrungshabitat). Es wurden zwei Brutreviere nachgewiesen. Da die Art in ganz Baden-Württemberg verbreitet ist, besitzt das Vorkommen wenn überhaupt eine lokale Bedeutung. 3.3 Abgrenzung und Bewertung des Erhaltungszustandes der lokalen Population Kurzbeschreibung der vom Vorhaben betroffenen lokalen Population einschließlich ihrer Abgrenzung; Be- gründung des Erhaltungszustandes (Zustand der Population, Habitatqualität, Beeinträchtigungen). 3.4 Kartografische Darstellung Insbesondere kartografische Darstellung des Artvorkommens / der lokalen Population, der betroffenen Fort- pflanzungs- und Ruhestätten, essentiellen Teilhabitate sowie der Nahrungshabitate5. 5 Die unter Punkt 3.4 und 4.5 erwähnten kartografischen Darstellungen können in einer gemeinsamen Karte er- folgen. 4. Prognose und Bewertung der Schädigung und / oder Störung nach § 44 Abs. 1 BNatSchG (bau-, anlage- und betriebsbedingt) 4.1 Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) a) Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört? ja nein Kurze Darstellung des Konflikts mit Benennung der wesentlichen, vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen sowie der konkret betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten. Es werden zwei Brutreviere beansprucht. b) Werden Nahrungs- und/oder andere essentielle Teilhabitate so erheblich beschä- digt oder zerstört, dass dadurch die Funktionsfähigkeit von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten vollständig entfällt? ja nein (vgl. LANA stA "Arten- und Biotopschutz": Ziffer I. 3. der Hinweise zu den zentralen unbe- stimmten Rechtsbegriffen des Bundesnaturschutzgesetzes, 2009) Beschreibung der Auswirkungen des Vorhabens auf Nahrungshabitate und oder andere essentielle Teilhabitate sowie Einschätzung der Rückwirkungen auf die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten. c) Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten durch Störungen oder sonstige Vorhabenwirkungen so beeinträchtigt und damit beschädigt, dass diese nicht mehr nutzbar sind? ja nein (vgl. LANA stA "Arten- und Biotopschutz": Ziffer I. 2. der Hinweise zu den zentralen unbestimmten Rechtsbegriffen des Bundesnaturschutzgesetzes, 2009) Beschreibung der Auswirkungen. d) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein Kurze Beschreibung der Vermeidungsmaßnahmen; ggf. Angabe der verbleibenden Beeinträchtigungen bei nur teilweise möglicher Vermeidung. Beseitigung des Vegetationsbestandes außerhalb der Brutzeit (Anfang Oktober bis Ende Februar) Verweis auf die detaillierten Planunterlagen: . e) Handelt es sich um ein/e nach § 15 BNatSchG oder § 18 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG zulässige/s Vorhaben bzw. Planung (§ 44 Abs. 5 Satz 1 BNatSchG)? ja nein (vgl. BVerwG, Urt. vom 14.07.2011 - 9 A 12.10 - Rz.117 und 118) Kurze Begründung, dass die Eingriffsregelung korrekt abgearbeitet worden ist, und Verweis auf die detaillierten Planunterlagen. s. Umweltbericht f) Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang ohne vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen gewahrt (§ 44 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG)? ja nein Prüfung, ob im räumlichen Zusammenhang geeignete (und nicht bereits anderweitig besetzte) Ausweichmöglichkeiten für die betroffenen Individuen bestehen. g) Kann die ökologische Funktion durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) gewährleistet werden (§ 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG)? ja nein Beschreibung der Maßnahmen, die zum Funktionserhalt der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang vorgesehen sind, mit Angaben zu: − Art und Umfang der Maßnahmen, − der ökologischen Wirkungsweise, − dem räumlichen Zusammenhang, − Beginn und Dauer der Maßnahmen (Umsetzungszeitrahmen), − der Prognose, wann die ökologische Funktion erreicht sein wird, − der Dauer von evtl. Unterhaltungsmaßnahmen, − der Festlegung von Funktionskontrollen (Monitoring) und zum Risikomanagement − der rechtlichen Sicherung der Maßnahmenflächen (tatsächliche und rechtliche Verfügbarkeit). Anlage einer Feldhecke in der räumlichen Umgebung Verweis auf die detaillierten Planunterlagen: . h) Falls kein oder kein vollständiger Funktionserhalt gewährleistet werden kann: Beschreibung der verbleibenden Beeinträchtigung/en. Der Verbotstatbestand § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG wird erfüllt: ja nein 4.2 Fang, Verletzung oder Tötung von Tieren (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) a) Werden Tiere gefangen, verletzt oder getötet? ja nein Kurze Darstellung des Konflikts mit Benennung der wesentlichen, vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen sowie Darstellung und ggf. Quantifizierung von Beeinträchtigungen. b) Kann das Vorhaben bzw. die Planung zu einer signifikanten Erhöhung des Verletzungs- oder Tötungsrisikos von Tieren führen? ja nein Darstellung des signifikant erhöhten Verletzungs- bzw. Tötungsrisikos. Bei einem signifikant erhöhten Kollisionsrisiko sind Angaben zu: − den artspezifischen Verhaltensweisen, − der häufigen Frequentierung des Einflussbereichs des Vorhabens bzw. der Planung und/oder − der Wirksamkeit vorgesehener Schutzmaßnahmen erforderlich. Wenn nein: Begründung, warum keine signifikante Schädigung prognostiziert wird. c) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein Kurze Beschreibung der Vermeidungsmaßnahmen (z.B. Bauzeitenregelung, Maß- nahmen für kollisionsgefährdete Tierarten); ggf. Angabe der verbleibenden Beein- trächtigungen bei nur teilweise möglicher Vermeidung. Beseitigung des Vegetationsbestandes außerhalb der Brutzeit (Anfang Oktober bis Ende Februar) Verweis auf die detaillierten Planunterlagen: . Der Verbotstatbestand § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG wird erfüllt: ja nein 4.3 Erhebliche Störung (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) a) Werden Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein Kurze Darstellung des Konflikts mit Benennung der wesentlichen, vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen (z.B. Lärm- oder Lichtimmissionen, Barriere- bzw. Trennwirkungen und/oder genetische Verinselung) auf die lokale Population sowie Darstellung und ggf. Quantifizierung von Beeinträchtigungen. b) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein Kurze Beschreibung der (ggf. vorgezogen durchzuführenden) Vermeidungs- maßnahmen, Angaben zur Wirksamkeit (Zeitpunkt, Plausibilität, etc.) und ggf. Angabe der verbleibenden Beeinträchtigungen bei nur teilweise möglicher Vermeidung. Verweis auf die detaillierten Planunterlagen: . Der Verbotstatbestand § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG wird erfüllt: ja nein 4.5 Kartografische Darstellung Kartografische Darstellung der in 4.1 - 4.4 aufgeführten Konflikte sowie der vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung und / oder zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen)6. 6 Die unter Punkt 3.4 und 4.5 erwähnten kartografischen Darstellungen können in einer gemeinsamen Karte erfolgen. 6. Fazit 6.1 Unter Berücksichtigung der Wirkungsprognose und/oder der vorgesehenen Vermeidungs- und CEF- Maßnahmen werden die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BNatSchG nicht erfüllt - Vorhaben bzw. Planung ist zulässig. erfüllt - weiter mit Pkt. 6.2. 6.2 Unter Berücksichtigung der Wirkungsprognose und/oder der vorgesehenen FCS-Maßnahmen sind die Voraussetzungen gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG (ggf. i.V.m. Art. 16 Abs. 1 FFH-RL) nicht erfüllt - Vorhaben bzw. Planung ist unzulässig. sind die Voraussetzungen gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG (ggf. i.V.m. Art. 16 Abs. 1 FFH-RL) erfüllt - Vorhaben bzw. Planung ist zulässig. Formblatt zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung von Arten des Anhangs IV der FFH-RL und von Europäischen Vogelarten nach §§ 44 und 45 BNatSchG (saP) Stand: Mai 2012  Zutreffendes bitte ausfüllen bzw. ankreuzen Hinweise: − Dieses Formblatt ersetzt nicht die erforderliche fachgutachterliche Prüfung der artenschutzrechtlichen Ver- botstatbestände und ggf. die Begründung der Ausnahmevoraussetzungen. − Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung gilt nur für die Arten des Anhangs IV der FFH-RL, die Europäi- schen Vogelarten und die Verantwortungsarten. Die übrigen besonders geschützten Arten sind im Rahmen der Eingriffsregelung nach §§ 14 ff BNatSchG (vgl. § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG) bzw. in der Bauleitpla- nung nach § 18 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. BauGB abzuarbeiten. − Mit diesem Formblatt wird das Vorhaben bzw. die Planung nur auf eine betroffene Art (bzw. Gilde bei Euro- päischen Vogelarten) geprüft. Sind mehrere europarechtlich geschützte Arten betroffen, sind jeweils geson- derte Formblätter vorzulegen. Eine Aussage, ob das Vorhaben bzw. die Planung insgesamt artenschutz- rechtlich zulässig ist, kann nur im Rahmen der erforderlichen fachgutachterlichen Gesamtprüfung erfolgen. − Auf die Ausfüllung einzelner Abschnitte des Formblatts kann verzichtet werden, wenn diese im konkreten Einzelfall nicht relevant sind (z.B. wenn eine Ausnahmeprüfung nach Ziffer 5 nicht erforderlich ist). 1. Vorhaben bzw. Planung Kurze Vorhabens- und Planungsbeschreibung: Aufstellen des Bebauungsplans Gewerbegebiet Gottesauer Feld in Karlsruhe-Neureut Für die saP relevante Planunterlagen: - 2. Schutz- und Gefährdungsstatus der betroffenen Art1 Art des Anhangs IV der FFH-RL Europäische Vogelart2 Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Rote Liste Status in Deutschland Rote Liste Status in BaWü Zauneidechse Lacerta agilis 0 (erloschen oder ver- schollen) 1 (vom Erlöschen be- droht) 2 (stark gefährdet) 3 (gefährdet) R (Art geografischer Restriktion) V (Vorwarnliste) 0 (erloschen oder ver- schollen) 1 (vom Erlöschen be- droht) 2 (stark gefährdet) 3 (gefährdet) R (Art geografischer Restriktion) V (Vorwarnliste) 1 Es sind nur die Arten des Anhangs IV der FFH-RL und die Europäischen Vogelarten darzustellen, weil der Erlass einer Rechtsverordnung für die Verantwortungsarten gemäß § 54 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG gegenwärtig noch aussteht. 2 Einzeln zu behandeln sind nur die Vogelarten der Roten Listen. Die übrigen Vogelarten können zu Gilden zusammen- gefasst werden. 3. Charakterisierung der betroffenen Tierart3 3.1 Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen Das Habitatspektrum der Art ist vielfältig. Sie bevorzugt trockenwarme Lebensräume mit lockeres, trockenes Substrat, unbe- wachsene Teilflächen und eine mäßige Verbuschung bzw. dichte Grasbestände. Typische Habitate haben vollsonnige Böschun- gen, eine dichte bis lückige Vegetation, niedrigwüchsige Pflanzen, vegetationslose Partien mit Offenbodenbereichen sowie Steine und Totholzstrukturen als Sonnenplätze. Zur charakteristischen Habitatausstattung gehören Altgrasbestände oder Laub, die als Thermoregulation dienen können. Geeignete Eiablageplätze sind vegetationsarme, sonnige, aber nicht zu trockene Stel- len. Als Tagesverstecke dienen hohl aufliegende Steine, Totholz, Rindenstücke, unbewohnte Kleinsäugerbauten oder auch selbstgegrabene Höhlen sowie Gehölzbestände. Winterquartiere stellen Fels- und Erdspalten, vermoderte Baumstubben, ver- lassene Nagerbauten oder selbstgegrabene Wohnröhren. Das Winterquartier muss frostsicher und gut drainiert sein. Aktivi- tätsphase: März bis Oktober (Laufer et al. 2007). Quellen: Laufer, H., Fritz, K. & P. Sowig (2007): Die Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs. Ulmer, Stuttgart. 3.2 Verbreitung im Untersuchungsraum nachgewiesen potenziell möglich Kurzbeschreibung mit Quellenangaben, insbesondere zur: − Bedeutung des Vorkommens (lokal, regional, landesweit, bundesweit, europaweit), − Lage zum Vorhaben, − Art des Habitats (z.B. Brut- oder Nahrungshabitat). Im Geltungsbereich kommt die Art vor allem in dessen Randzone vor. Für den zentralen Bereich erfolgten größtenteils nur Einzelnach- weise. In Baden-Württemberg ist die Zauneidechse in allen Naturräumen nachgewiesen (Laufer 2007). Da die meisten Nachweise für die Art aus dem Oberrheingebiet kommen (ebd.), besitzt das Vorkommen im Geltungsbereich wenn überhaupt nur eine lokale Bedeu- tung. 3.3 Abgrenzung und Bewertung des Erhaltungszustandes der lokalen Population Kurzbeschreibung der vom Vorhaben betroffenen lokalen Population einschließlich ihrer Abgrenzung; Be- gründung des Erhaltungszustandes (Zustand der Population, Habitatqualität, Beeinträchtigungen). Angaben zur lokalen Population liegen nicht vor. 3.4 Kartografische Darstellung Insbesondere kartografische Darstellung des Artvorkommens / der lokalen Population, der betroffenen Fort- pflanzungs- und Ruhestätten, essentiellen Teilhabitate sowie der Nahrungshabitate5. s. Umweltbericht 5 Die unter Punkt 3.4 und 4.5 erwähnten kartografischen Darstellungen können in einer gemeinsamen Karte er- folgen. 4. Prognose und Bewertung der Schädigung und / oder Störung nach § 44 Abs. 1 BNatSchG (bau-, anlage- und betriebsbedingt) 4.1 Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) a) Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört? ja nein Kurze Darstellung des Konflikts mit Benennung der wesentlichen, vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen sowie der konkret betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten. b) Werden Nahrungs- und/oder andere essentielle Teilhabitate so erheblich beschä- digt oder zerstört, dass dadurch die Funktionsfähigkeit von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten vollständig entfällt? ja nein (vgl. LANA stA "Arten- und Biotopschutz": Ziffer I. 3. der Hinweise zu den zentralen unbe- stimmten Rechtsbegriffen des Bundesnaturschutzgesetzes, 2009) Beschreibung der Auswirkungen des Vorhabens auf Nahrungshabitate und oder andere essentielle Teilhabitate sowie Einschätzung der Rückwirkungen auf die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten. c) Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten durch Störungen oder sonstige Vorhabenwirkungen so beeinträchtigt und damit beschädigt, dass diese nicht mehr nutzbar sind? ja nein (vgl. LANA stA "Arten- und Biotopschutz": Ziffer I. 2. der Hinweise zu den zentralen unbestimmten Rechtsbegriffen des Bundesnaturschutzgesetzes, 2009) Beschreibung der Auswirkungen. d) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein Kurze Beschreibung der Vermeidungsmaßnahmen; ggf. Angabe der verbleibenden Beeinträchtigungen bei nur teilweise möglicher Vermeidung. Gegebenenfalls können die besiedelten Randzonen im Geltungsbereich vom Eingriff ausgespart werden. Verweis auf die detaillierten Planunterlagen: . e) Handelt es sich um ein/e nach § 15 BNatSchG oder § 18 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG zulässige/s Vorhaben bzw. Planung (§ 44 Abs. 5 Satz 1 BNatSchG)? ja nein (vgl. BVerwG, Urt. vom 14.07.2011 - 9 A 12.10 - Rz.117 und 118) Kurze Begründung, dass die Eingriffsregelung korrekt abgearbeitet worden ist, und Verweis auf die detaillierten Planunterlagen. siehe Umweltbericht f) Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang ohne vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen gewahrt (§ 44 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG)? ja nein Prüfung, ob im räumlichen Zusammenhang geeignete (und nicht bereits anderweitig besetzte) Ausweichmöglichkeiten für die betroffenen Individuen bestehen. g) Kann die ökologische Funktion durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) gewährleistet werden (§ 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG)? ja nein Herstellung eines Ersatzlebensraumes im Umfeld des Geltungsbereiches sowie Vergrämung und/oder Umsiedeln der Tiere Verweis auf die detaillierten Planunterlagen: . h) Falls kein oder kein vollständiger Funktionserhalt gewährleistet werden kann: Beschreibung der verbleibenden Beeinträchtigung/en. Der Verbotstatbestand § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG wird erfüllt: ja nein 4.2 Fang, Verletzung oder Tötung von Tieren (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) a) Werden Tiere gefangen, verletzt oder getötet? ja nein Kurze Darstellung des Konflikts mit Benennung der wesentlichen, vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen sowie Darstellung und ggf. Quantifizierung von Beeinträchtigungen. b) Kann das Vorhaben bzw. die Planung zu einer signifikanten Erhöhung des Verletzungs- oder Tötungsrisikos von Tieren führen? ja nein Darstellung des signifikant erhöhten Verletzungs- bzw. Tötungsrisikos. Bei einem signifikant erhöhten Kollisionsrisiko sind Angaben zu: − den artspezifischen Verhaltensweisen, − der häufigen Frequentierung des Einflussbereichs des Vorhabens bzw. der Planung und/oder − der Wirksamkeit vorgesehener Schutzmaßnahmen erforderlich. Wenn nein: Begründung, warum keine signifikante Schädigung prognostiziert wird. c) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein Kurze Beschreibung der Vermeidungsmaßnahmen (z.B. Bauzeitenregelung, Maß- nahmen für kollisionsgefährdete Tierarten); ggf. Angabe der verbleibenden Beein- trächtigungen bei nur teilweise möglicher Vermeidung. Vergrämung und/oder Umsiedeln der Tiere im Eingriffsbereich Verweis auf die detaillierten Planunterlagen: . Der Verbotstatbestand § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG wird erfüllt: ja nein 4.3 Erhebliche Störung (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) a) Werden Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein Kurze Darstellung des Konflikts mit Benennung der wesentlichen, vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen (z.B. Lärm- oder Lichtimmissionen, Barriere- bzw. Trennwirkungen und/oder genetische Verinselung) auf die lokale Population sowie Darstellung und ggf. Quantifizierung von Beeinträchtigungen. b) Sind Vermeidungsmaßnahmen möglich? ja nein Kurze Beschreibung der (ggf. vorgezogen durchzuführenden) Vermeidungs- maßnahmen, Angaben zur Wirksamkeit (Zeitpunkt, Plausibilität, etc.) und ggf. Angabe der verbleibenden Beeinträchtigungen bei nur teilweise möglicher Vermeidung. Verweis auf die detaillierten Planunterlagen: . Der Verbotstatbestand § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG wird erfüllt: ja nein 4.5 Kartografische Darstellung Kartografische Darstellung der in 4.1 - 4.4 aufgeführten Konflikte sowie der vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung und / oder zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen)6. 6 Die unter Punkt 3.4 und 4.5 erwähnten kartografischen Darstellungen können in einer gemeinsamen Karte erfolgen. 6. Fazit 6.1 Unter Berücksichtigung der Wirkungsprognose und/oder der vorgesehenen Vermeidungs- und CEF- Maßnahmen werden die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BNatSchG nicht erfüllt - Vorhaben bzw. Planung ist zulässig. erfüllt - weiter mit Pkt. 6.2. 6.2 Unter Berücksichtigung der Wirkungsprognose und/oder der vorgesehenen FCS-Maßnahmen sind die Voraussetzungen gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG (ggf. i.V.m. Art. 16 Abs. 1 FFH-RL) nicht erfüllt - Vorhaben bzw. Planung ist unzulässig. sind die Voraussetzungen gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG (ggf. i.V.m. Art. 16 Abs. 1 FFH-RL) erfüllt - Vorhaben bzw. Planung ist zulässig.
https://www.karlsruhe.de/securedl/sdl-eyJ0eXAiOiJKV1QiLCJhbGciOiJIUzI1NiJ9.eyJpYXQiOjE3MTM1Nzg0MjcsImV4cCI6MzMyMTc2MjY0NTYsInVzZXIiOjAsImdyb3VwcyI6WzAsLTFdLCJmaWxlIjoiZmlsZWFkbWluL3VzZXJfdXBsb2FkLzA1X01vYmlsaXRhZXRfU3RhZHRiaWxkLzA1Ml9TdGFkdHBsYW51bmcvMV9CZWJhdXVuZ3NwbGFudW5nL0JQTF9HRV9Hb3R0ZXNhdWVyX0ZlbGQvT2ZmZW5sYWdlL0FydGVuc2NodXR6YmVpdHJhZy5wZGYiLCJwYWdlIjozODk2fQ.b-p9294Ab4eKbQ_NtSq-Et5CnCeAxFKodviPulvleGc/Artenschutzbeitrag.pdf
G ed ru ck t au f 1 00 P ro ze nt R ec yc lin gp ap ie r Stadt Karlsruhe Zentraler Juristischer Dienst www.karlsruhe.de Bekanntmachung der Stadt Karlsruhe Bebauungsplanentwurf liegt aus Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“, Karlsruhe-Neureut 2 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ mit planungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 9 des Baugesetzbuches (BauGB) und örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 der Lan- desbauordnung (LBO) wurde unter Beteiligung der Behörden und Stellen, deren Interessen als Träger öffentlicher Belange berührt sind, vom Stadtplanungsamt ausgearbeitet. In dem ca. 23,7 ha großen Plangebiet sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues Gewerbegebiet in Karlsruhe nördlich und südlich der Straße Unterer Dammweg und westlich der Grabener Straße geschaffen werden, das attraktive Flächen vorrangig für produzierendes Gewerbe bereithält. Insgesamt sind fünf Teilflächen für Gewerbe vorgesehen, wovon zwei Teilflächen aus Lärmschutzgründen als eingeschränkte Gewerbegebiete ausgewiesen werden sollen. Ergänzend soll das vorhandene allgemeine Wohngebiet an der Straße Am Zinken nach Westen erweitert werden, um weiteres Wohnraumangebot für die anwachsende Bevölkerung zu schaffen. Der Bebauungsplan erstreckt sich mit seinem künftigen Geltungsbereich über den in obiger Abbildung dargestellten Bereich. Dargestellt sind neben dem eigentlichen Baugebiet auch planexterne Waldflächen im Gewann Hinterer Egelsee westlich der Bundesstraße B36 (Flst. Nr. 10347) und Ackerflächen zwischen Grabener Straße und Linkenheimer Landstraße/L 605 (Flst. Nr. 11247 teilweise, 11248 - 11262, 11264 - 11289, 11351 teilweise, 11329 - 11350 und 11320 – 11328) sowie Ackerflächen nördlich der B 36 zwischen der Grabener Straße und der Schienentrasse des KVV (Flst. Nr. 11377 - 11401 und 11403), die für Maßnahmen zum Ausgleich für die Eingriffe in Natur und Landschaft herangezogen werden. Es gilt der Bebauungsplanentwurf vom 22. April 2015 in der Fassung vom 2. Februar 2024. Dieser wird zusammen mit der beigefügten Begründung aufgrund des vom Gemeinderat gefassten Beschlusses gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO in der Zeit vom 19. Februar bis einschließlich 22. März 2024 auf der Internetseite der Stadt Karlsruhe unter: https://www.karlsruhe.de/mobilitaet- stadtbild/stadtplanung/bebauungsplanung/bpl-gewerbegebiet-gottesauer-feld veröffentlicht. Darüber hinaus liegen die Unterlagen zur Planung während der Dienststunden beim Stadtplanungsamt in Karlsruhe, Kaiserallee 4, 2. OG, Raum 245, zur allgemeinen Einsicht für die Öffentlichkeit aus. Für die Einsichtnahme wird eine vorherige terminliche Absprache mit den Mitarbeitenden des Stadtplanungsamtes unter der Telefonnummer 0721/133-6142 oder per E-Mail: planverfahren@stpla.karlsruhe.de empfohlen. https://www.karlsruhe.de/mobilitaet-stadtbild/stadtplanung/bebauungsplanung/bpl-gewerbegebiet-gottesauer-feld https://www.karlsruhe.de/mobilitaet-stadtbild/stadtplanung/bebauungsplanung/bpl-gewerbegebiet-gottesauer-feld mailto:planverfahren@stpla.karlsruhe.de 3 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online Zur Erleichterung der Information der Bürgerinnen und Bürger kann der Bebauungsplanentwurf während des genannten Zeitraumes auch bei der Ortsverwaltung Neureut, Neureuter Hauptstraße 256-258, Bauamt, Zimmer 23 eingesehen werden. Für die Einsichtnahme wird eine vorherige terminliche Absprache mit den Mitarbeitenden der Ortsverwaltung unter der Telefonnummer 0721/7805-134 empfohlen. Für den Bebauungsplan wurde eine Umweltprüfung in Sinne von § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Als verfügbare Umweltinformationen existieren zu dieser Planung - der Umweltbericht mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Klima/Luft, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Biodiversität und Biotopverbund, Landschaft, Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter und Fläche sowie einer Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung als ergänzender Bestandteil der Begründung - ein schalltechnisches Gutachten zum Verkehrs- und Gewerbelärm - ein Artenschutzfachbeitrag insbesondere zur Betroffenheit von Vögeln, Reptilien, Fledermäusen und Insekten - eine Staubimmissionsprognose zur Betrachtung von (Fein-)Staubeinwirkungen durch die nördlich angrenzende Bauschuttrecyclinganlage - ein Bericht zu Bodenauftragsmaßnahmen zur Bewirtschaftungsverbesserung auf landwirtschaftlichen Flächen zur Kompensation des Eingriffs in das Schutzgut Boden - ein Energiekonzept mit Aussagen insbesondere zur Wärme- und Prozessenergieversorgung des Gebiets und dem Einsatz erneuerbarer Energien - eine Stellungnahme der anerkannten Naturschutzverbände mit Ausführungen u.a. zum Flächenverbrauch, klimatischen Auswirkungen und Eingriffen in Natur und Landschaft - Stellungnahmen der unteren Landwirtschaftsbehörde, unteren Naturschutzbehörde, untere Abfall-, Altlasten und Bodenschutzbehörde sowie der unteren Jagdbehörde Stellungnahmen zu der beabsichtigten Planung können innerhalb der Auslegungsfrist bei der Stadt Karlsruhe - Zentraler Juristischer Dienst -, Rathaus am Marktplatz (Zimmer C 223), 76124 Karlsruhe (Fax: 0721/133-3009; E-Mail: zjd@karlsruhe.de), vorgebracht werden. Im Falle einer Niederschrift ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich (Telefon: 0721/133-3014). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Karlsruhe, 9. Februar 2024 Zentraler Juristischer Dienst 2024-02-12T14:32:35+0100 SignMeWebApp / www.sign-me.de 20240216 ZJD Bekanntmachungen_Online Auslegung BP GE Gottesauer Feld.pdf
https://www.karlsruhe.de/securedl/sdl-eyJ0eXAiOiJKV1QiLCJhbGciOiJIUzI1NiJ9.eyJpYXQiOjE3MTM1Nzg0MjcsImV4cCI6MzMyMTc2MjY0NTYsInVzZXIiOjAsImdyb3VwcyI6WzAsLTFdLCJmaWxlIjoiZmlsZWFkbWluL3VzZXJfdXBsb2FkLzA1X01vYmlsaXRhZXRfU3RhZHRiaWxkLzA1Ml9TdGFkdHBsYW51bmcvMV9CZWJhdXVuZ3NwbGFudW5nL0JQTF9HRV9Hb3R0ZXNhdWVyX0ZlbGQvT2ZmZW5sYWdlL0FtdGxpY2hlX0Jla2FubnRtYWNodW5nX09mZmVubGFnZS5wZGYiLCJwYWdlIjozODk2fQ.K9WSWoLaV06UDtRfTWz7qu9q64WSBZupJhyTQVsB7hY/Amtliche_Bekanntmachung_Offenlage.pdf
Stadt Karlsruhe Bebauungsplan “Gewerbegebiet Gottesauer Feld” Fachbeitrag Schall Karlsruhe April 2022, aktualisiert im September 2023 Stadt Karlsruhe Bebauungsplan “Gewerbegebiet Gottesauer Feld” Fachbeitrag Schall Bearbeiter Verfasser MODUS CONSULT Gericke GmbH & Co. KG Pforzheimer Straße 15b 76227 Karlsruhe 0721 / 86009-0 Erstellt im Auftrag der Stadt Karlsruhe im April 2022, aktualisiert im September 2023 Stadt Karlsruhe Gewerbegebiet Gottesauer Feld Karlsruhe, 16.10.2023 Karlsruhe - Gottesauer Feld_erg_2023.wpd Fachbeitrag Schall 5 Inhalt 1. Aufgabenstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 2. Daten-, Plan- und Beurteilungsgrundlagen. . . . . . . . . . . . . . . . . 8 3. Örtliche Situation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 4. Verkehrslärm im Plangebiet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 4.1 Herleitung der Emissionspegel Straßenverkehr ohne Gewerbegebiet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 4.2 Herleitung der Emissionspegel Straßenverkehr mit Gewerbegebiet. . . 10 4.3 Beurteilungsgrundlagen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 4.4 Schalltechnische Berechnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 4.5 Schallschutzkonzept . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 4.6 Vorschlag für textliche Festsetzungen - Verkehrslärm. . . . . . . . . . . . . . . 23 5. Gewerbelärm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 5.1 Grundlagen und Methodik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 5.2 Auswahl repräsentativer Immissionsorte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 5.3 Ermittlung der Geräuschvorbelastung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 5.4 Ermittlung des Planwertes. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 5.5 Festlegung von schallabstrahlenden Teilflächen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 5.6 Festlegung von schallabstrahlenden Teilflächen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 5.7 Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 5.8 Vorschlag für textliche Festsetzungen - Gewerbelärm. . . . . . . . . . . . . . . 35 6. Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Tabellen Tab. 1: Orientierungswerte für Verkehrslärm gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005 (12) Tab. 2: Auslösewerte der Lärmsanierung nach der VLärmSchR97 (13) Tab. 3: Maßgebliche Außenlärmpegel und Lärmpegelbereiche nach DIN 4109-1 (22) Tab. 4: Maßgebliche Immissionsorte zur Geräuschkontingentierung (26) Tab. 5: Immissionsrichtwerte der TA Lärm (27) Stadt Karlsruhe Gewerbegebiet Gottesauer Feld Karlsruhe, 16.10.2023 Karlsruhe - Gottesauer Feld_erg_2023.wpd 6 Fachbeitrag Schall Tab. 6: Emissionskontingente der Teilflächen Tag / Nacht (34) Tab. 7: Zusatzkontingente je Sektor (35) Tab. 8: Emissionskontingente der Teilflächen Tag / Nacht (35) Pläne Plan 1 Übersichtsplan Plan 2 Verkehrslärm DIN 18005 ohne GE-Gebiet: Rasterlärmkarte Tag, 2.0 m über Gelände und Beurteilungspegel an repräsentativen Immissionsorten Plan 3 Verkehrslärm DIN 18005 ohne GE-Gebiet: Rasterlärmkarte Nacht, 6.0 m über Gelände und Beurteilungspegel an repräsentativen Immissionsorten Plan 4 Verkehrslärm DIN 18005 mit GE-Gebiet: Rasterlärmkarte Tag, 2.0 m über Gelände und Beurteilungspegel an repräsentativen Immissionsorten Plan 5 Verkehrslärm DIN 18005 mit GE-Gebiet: Rasterlärmkarte Nacht, 6.0 m über Gelände und Beurteilungspegel an repräsentativen Immissionsorten Plan 6 Verkehrslärm DIN 4109: Maßgeblicher Außenlärmpegel Tag in 2.0 m Höhe Plan 7 Verkehrslärm DIN 4109: Maßgeblicher Außenlärmpegel Nacht in 6.0 m Höhe Plan 8 Gewerbelärm: Vorbelastung Recyclingwerk, Rasterlärmkarte Tag, 2.0 m ü.G. und Beur- teilungspegel an repräsentativen Immissionsorten, TA Lärm Plan 9 Gewerbelärm: Vorbelastung Recyclingwerk, Rasterlärmkarte Nacht, 6.0 m ü.G. und Beurteilungspegel an repräsentativen Immissionsorten, TA Lärm Plan 10 Gewerbelärm: Vorbelastung Gesamt, Beurteilungspegel an repräsentativen Immis- sionsorte, TA Lärm Plan 11 Gewerbelärm DIN 45691: Geräuschkontingentierung Tag im Gesamtgebiet, Flächenhafte Darstellung Plan 12 Gewerbelärm DIN 45691: Geräuschkontingentierung Nacht im Gesamtgebiet, Flächen- hafte Darstellung Plan 13 Gesamtlärm (Verkehr und Gewerbe) DIN 4109: Maßgeblicher Außenlärmpegel Tag in 2.0 m Höhe Plan 14 Gesamtlärm (Verkehr und Gewerbe) DIN 4109: Maßgeblicher Außenlärmpegel Nacht in 6.0 m Höhe Tabellen im Anhang Plan 1 Geräuschkontingentierung: Gesamtes Plangebiet Plan 2 Schallemissionen Straßenverkehr ohne Gewerbegebiet Plan 3 Schallemissionen Straßenverkehr mit Gewerbegebiet Stadt Karlsruhe Gewerbegebiet Gottesauer Feld Karlsruhe, 16.10.2023 Karlsruhe - Gottesauer Feld_erg_2023.wpd Fachbeitrag Schall 7 1. Aufgabenstellung Aufgrund der knappen Verfügbarkeit von Gewerbeflächen plant die Stadt Karls- ruhe das Gewerbegebiet im Bereich „Gottesauer Feld" unter den Aspekten eines ressourcenoptimierten Unternehmensstandortes zu entwickeln. Eine mehr- geschossige Bebauung soll dabei von vorne herein nicht ausgeschlossen werden. Ergänzend soll das vorhandene allgemeine Wohngebiet nach Westen arrondiert werden. Um den notwendigen und verträglichen Übergang zwischen gewerblicher Nutzung und Wohnnutzung zu schaffen, werden Teilflächen des Geltungsberei- ches in unmittelbarer Nachbarschaft zu den allgemeinen Wohngebieten als eingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesen. Für den Bebauungsplan soll ein Fachbeitrag Schall angefertigt werden. Dabei sollen einerseits die auf das Plangebiet einwirkendenden Schallimmissionen, andererseits die vom Plangebiet ausgehenden Schallemissionen untersucht werden und die Auswirkungen auf schutzwürdige Nutzungen innerhalb und außerhalb des Plangebietes dargestellt werden. Die Aufgabenstellung umfasst dabei folgende Teilaspekte: A) Verkehrslärmeinwirkungen auf das Plangebiet Die Geräuschbelastungen durch den vorhandenen Straßenverkehr, d.h. ins- besondere der Straßen ‘Unterer Dammweg', Grabener Straße und der B 36, werden an den schutzwürdigen Nutzungen innerhalb des Plangebietes an der Wohnbebauung sowie in den gewerblichen Flächen ermittelt und bewertet. Die Bewertung der Geräuscheinwirkungen erfolgt auf Basis der DIN 18005. Ggf. sind Schallschutzmaßnahmen zu untersuchen und daraus Festsetzungen zum Schutz gegen den Verkehrslärm zu erarbeiten. Die Untersuchung trifft für die schutzwür- digen Nutzungen Aussagen in Bezug auf den Außenlärm und das erforderliche Schalldämm-Maß nach der DIN 4109, Stand 07/2016. B) Anlagenlärm im Plangebiet Für den Gewerbelärm aus dem geplanten Gewerbegebiet muss sicher gestellt werden, dass die schutzwürdigen Nutzungen innerhalb des Plangebietes sowie entsprechende Nutzungen in der Umgebung nicht belästigt werden. Als Maßstab zur Beurteilung dient die TA Lärm, die Immissionsrichtwerte vorgibt, die im Rahmen der städtebaulichen Planung zu beachten sind. Im ersten Schritt wird in Anlehnung an die DIN 18005 überprüft, ob die nach der DIN anzusetzenden pauschalen Geräuschemissionen für Gewerbegebiete im Umkreis von ca. 1.000 m um das Plangebiet verträglich mit den umgebenden Nutzungen sein können. Für das bestehende, nördlich an das Plangebiet an- Stadt Karlsruhe Gewerbegebiet Gottesauer Feld Karlsruhe, 16.10.2023 Karlsruhe - Gottesauer Feld_erg_2023.wpd 8 Fachbeitrag Schall grenzende Recyclingwerk wird nicht auf die Standardwerte der DIN 18005 zurück- gegriffen, sondern die heute zulässige Geräuschvorbelastung anhand von vorlie- genden Genehmigungsbescheiden bzw. Bauakten ermittelt. Für die Gewerbeflächen im Planungsgebiet wird eine Geräuschkontingentierung nach den Vorgaben der DIN 45691 durchgeführt. Dazu wird das Plangebiet in schallabstrahlende Teilflächen eingeteilt. Für die einzelnen Teilflächen wird eine Geräuschkontingentierung durchgeführt. 2. Daten-, Plan- und Beurteilungsgrundlagen Dem schalltechnischen Gutachten liegen folgende Quellen zugrunde: (1) Stadt Karlsruhe, Bebauungsplan “Gewerbegebiet Gottesauer Feld”, Vorentwurf, Stand 14.03.2022. (2) Stadt Karlsruhe, Bebauungsplan “Nördlich des Blankenlocher Weges - Kirchfeld Nord”, Verbindliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften, Stand 06.02.2006. (3) Fa. Schempp GmbH, Genehmigungsantrag gemäß §§4, 19 des BImSchG, Dr.-Ing. Uwe Görisch GmbH, Karlsruhe, Stand 09.12.2010. (4) Katastergrundlagen, Stadt Karlsruhe, Stand 01.08.2017 (5) Verkehrsgrundlagen - Belastungsplan für die umliegenden Hauptverkehrs- straßen, Stadtplanungsamt Karlsruhe, per E-Mail vom 07.11.2017. (6) DIN 18005, Juli 2023, Schallschutz im Städtebau - Grundlagen und Hinweise für die Planung. (7) DIN 18005, Beiblatt 1, Juli 2023, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung. (8) Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – Ausgabe 2019 – RLS-19 (VkBl. 2019, Heft 20, lfd. Nr. 139, S. 698), Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrs- wesen (FGSV), einschließlich Korrekturen der FGSV vom Februar 2020. (9) DIN 4109, ‘Schallschutz im Hochbau’, Teil 1: Mindestanforderungen, Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen, Stand Januar 2018. (10) Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes - Immissionsschutzge- setz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 28. August 1998, zuletzt geändert durch Bekanntmachung des BMBU vom 01.Juni 2017, in Kraft getreten am 09. Juni 2017. (11) DIN 45691 ‘Geräuschkontingentierung’, Dezember 2006. Stadt Karlsruhe Gewerbegebiet Gottesauer Feld Karlsruhe, 16.10.2023 Karlsruhe - Gottesauer Feld_erg_2023.wpd Fachbeitrag Schall 9 3. Örtliche Situation Das Plangebiet liegt im Nordwesten der Stadt Karlsruhe im Stadtteil Neureut. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird von Süden von bestehender Wohn- und Gewerbegebietsbebauung entlang der Straße ‘Am Zinken’, im Osten von der Grabener Straße, im Westen von landwirtschaftlich genutzten Flächen bis hin zur B 36 sowie im Norden vom Recyclinghof der Fa. Schempp begrenzt. Im südöstli- chen Plangebiet befinden sich die bestehenden Betriebsgebäude der Willi Stober GmbH, im südwestlichen Plangebiet bestehende Wohnbebauung in Form von Reihen- und Mehrfamilienhäusern. Das Plangebiet selbst liegt beiderseits der in Ost-West-Richtung verlaufenden Verbindungsstraße ‘Unterer Dammweg’, die im Westen an die B 36, im Osten die Grabener Straße anbindet. Südlich des Plangebietes, d.h. südlich der Straße ‘Am Zinken’, finden sich Misch- und Gewerbegebietsflächen. Östlich der Grabener Straße erstreckt sich zwischen der Ibisstraße im Süden und dem Unterer Dammweg im Norden der Hauptfriedhof Neureut. Weiter östlich, jenseits der Linkenheimer Landstraße befinden sich Gewerbe- und Mischgebietsflächen im ‘Kirchfeld’. Auf das Plangebiet wirken die Straßenverkehrsgeräusche der B 36 im Norden und Westen, der Grabener Straße und Linkenheiner Landstraße von Osten sowie untergeordnet von der Straße ‘Am Zinken’ im Süden ein. Zudem gehen von dem das Plangebiet querenden ‘Unterer Dammweg’ weitere Verkehrsgeräusche aus. Zusätzlich wirken die Anlagen- und Betriebsgeräusche umliegender Gewer- begebiete bzw. Anlagen auch nördlich der B 36 bzw. östlich der Linkenheiner Straße auf das Plangebiet ein. Insbesondere vom nördlich des Plangebietes gelegenen Recyclingwerk der Fa. Schempp wirken erhebliche Geräusche auf das Plangebiet ein. Schutzwürdige Wohnnutzungen außerhalb des Plangebietes finden sich im Süden des Plangebietes entlang der Straße ‘Am Zinken’ sowie daran anschließend entlang der Neureuter Hauptstraße, im Osten jenseits der Linkenheimer Land- straße. Einzelne schutzwürdige Wohnnutzungen finden sich zudem nördlich der B 36 an der Straße ´An der Sandgrube´ sowie am südlichen Ortsrand von Eggenstein. Das Plangebiet ist im Wesentlichen eben. Lediglich im Umfeld der B 36 sowie im Bereich des Recyclingwerks ist das Gelände bewegt. Plan 1 Die genauen örtlichen Gegebenheiten können dem Übersichtslageplan in Plan 1 entnommen werden. Stadt Karlsruhe Gewerbegebiet Gottesauer Feld Karlsruhe, 16.10.2023 Karlsruhe - Gottesauer Feld_erg_2023.wpd 10 Fachbeitrag Schall 4. Verkehrslärm im Plangebiet Aufgrund der vorhandenen Verkehrslärmeinwirkungen aus dem Straßenverkehr außerhalb und innerhalb des Plangebietes wird geprüft, ob im Plangebiet Maß- nahmen zum Schutz gegen Verkehrslärm beachtet werden müssen. 4.1 Herleitung der Emissionspegel Straßenverkehr ohne Gewerbegebiet Zur Ermittlung der Geräuscheinwirkungen des Straßenverkehrslärms wird auf die seitens der Stadt Karlsruhe zur Verfügung gestellten Verkehrsmengenangaben zurückgegriffen, die hinsichtlich der Aufteilung in die einzelnen Fahrzeuggruppen nach RLS-19 fortgeschrieben werden. Neben den Verkehrsmengen des fließenden Straßenverkehrs gehen weitere schalltechnische Parameter wie zulässige Ge- schwindigkeiten in die Berechnung ein. Die Geschwindigkeiten wurden im Rah- men einer Ortsbegehung erfasst. Als Fahrbahndeckschichttyp auf den Straßenabschnitten außerhalb des Stadt- gebietes bzw. mit zulässigen Geschwindigkeiten von > 60 km/h wird ein Korrek- turwert DSD,SDT für die Straßenoberfläche von -1,8 für Pkw sowie von -2,0 für Lkw entsprechend einem Splittmastixasphalt nach ZTV Asphalt StB 07/13 nach Tabelle 4a, Zeile 3 der RLS-19 angesetzt. Auf den innerörtlichen Straßenabschnitten bzw. bei Geschwindigkeiten # 60 km/h wird ein Korrekturwert DSD,SDT für die Straßen- oberfläche von 0 dB(A) für Pkw sowie Lkw entsprechend einem nicht geriffelten Gussasphalt nach Tabelle 4a, Zeile 1 der RLS-19 angesetzt. Die Berechnung der Geräuschemissionen der Straßenabschnitte erfolgt nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990 (RLS-90). Korrekturen DLN für Längsneigungen werden softwareseitig anhand des digitalen Geländemodells ermittelt und angesetzt. Die Berechnung der Geräuschemissionen der Straßenabschnitte erfolgt nach der Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 2019 (RLS-19). Anh-Tab. 2 Die zugrunde gelegten Verkehrsmengen für den Planfall ohne Gewerbegebiet, die sonstigen schalltechnischen Parameter und Emissionspegel des Straßenverkehrs sind in Tabelle 2 im Anhang wiedergegeben. 4.2 Herleitung der Emissionspegel Straßenverkehr mit Gewerbegebiet Für die Verkehrserzeugungswirkung dieses Gewerbegebietes wird wiederum auf die Vorgaben der Stadt Karlsruhe zurückgegriffen. Demnach erzeugt das Gewer- Stadt Karlsruhe Gewerbegebiet Gottesauer Feld Karlsruhe, 16.10.2023 Karlsruhe - Gottesauer Feld_erg_2023.wpd Fachbeitrag Schall 11 begebiet ca. 3.500 Fahrzeugbewegungen, davon die eine Hälfte einfahrend, die andere Hälfte ausfahrend). Die Vorgaben sehen vor, dass rund 70% des zusätzlich entstehenden Verkehrs (+ 2.450 Kfz/24h) über die B 36 im Westen und etwa 30% des Verkehrs (+1.050 Kfz/24h) über die Grabener Straße Richtung Süden (Neu- reut-Ort) abgewickelt werden. Somit erhöht sich das Verkehrsaufkommen auf der Grabener Straße von 5.600 Kfz/24h ohne Gewerbegebiet auf 6.650 Kfz/24h mit Gewerbegebiet, was einer Erhöhung um ca. 16% entspricht. Als Fahrbahndeckschichttyp auf den Straßenabschnitten außerhalb des Stadt- gebietes bzw. mit zulässigen Geschwindigkeiten von > 60 km/h wird wiederum ein Korrekturwert DSD,SDT für die Straßenoberfläche von -1,8 für Pkw sowie von -2,0 für Lkw entsprechend einem Splittmastixasphalt nach ZTV Asphalt StB 07/13 nach Tabelle 4a, Zeile 3 der RLS-19 angesetzt. Auf den innerörtlichen Straßenabschnit- ten bzw. bei Geschwindigkeiten # 60 km/h wird weiterhin ein Korrekturwert DSD,SDT für die Straßenoberfläche von 0 dB(A) für Pkw sowie Lkw entsprechend einem nicht geriffelten Gussasphalt nach Tabelle 4a, Zeile 1 der RLS-19 angesetzt. Die Berechnung der Geräuschemissionen der Straßenabschnitte erfolgt nach der Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 2019 (RLS-19). Anh-Tab. 3 Die zugrunde gelegten Verkehrsmengen für den Planfall mit Gewerbegebiet, die sonstigen schalltechnischen Parameter und Emissionspegel des Straßenverkehrs sind in Tabelle 3 im Anhang wiedergegeben. 4.3 Beurteilungsgrundlagen Bei städtebaulichen Aufgabenstellungen ist die DIN 18005 ‘Schallschutz im Städtebau - Grundlagen und Hinweise für die Planung’ vom Juli 2023 in Verbin- dung mit dem Beiblatt 1 zu DIN 18005 ‘Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung’ vom Juli 2023 die maßgebliche Beurteilungsgrundla- ge. Für einwirkende Verkehrsgeräusche nennt die DIN 18005 die in der nachfolgen- den Tabelle genannten Orientierungswerte, die im Sinne der Lärmvorsorge, soweit wie möglich, eingehalten werden sollen. Stadt Karlsruhe Gewerbegebiet Gottesauer Feld Karlsruhe, 16.10.2023 Karlsruhe - Gottesauer Feld_erg_2023.wpd 12 Fachbeitrag Schall Gebietsnutzung Orientierungswerte in dB(A) tags (6-22 Uhr) nachts (6-22 Uhr) 1 Reine Wohngebiete (WR), 50 40 2 Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungs- gebiete (WS), Wochenendhaus-, Ferienhaus-, Campingplatzgebiete 55 45 3 Friedhöfe, Kleingartenanlagen, Parkanlagen 55 55 4 Besondere Wohngebiete (WB) 60 45 5 Dorfgebiete (MD), Dörfliche Wohngebiete (MDW) Mischgebiete (MI), Urbane Gebiete (MU) 60 50 6 Kerngebiete (MK) 63 53 7 Gewerbegebiete (GE) 65 55 8 Sonstige Sondergebiete, je nach Nutzungsart 45 - 65 40 - 65 9 Industriegebiete (GI) - - Tab. 1: Orientierungswerte für Verkehrslärm gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005 Die Orientierungswerte haben keine bindende Wirkung, sondern sind ein Maßstab des wünschenswerten Schallschutzes. Im Rahmen der städtebaulichen Planung sind sie insbesondere bei Vorliegen einer Vorbelastung in Grenzen zumindest hinsichtlich des Verkehrslärms abwägungsfähig. Der Belang des Schallschutzes ist bei Überschreitung der oben beschriebenen Orientierungswerte bei der – in der städtebaulichen Planung erforderlichen – Abwägung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen zu verstehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. Im Beiblatt 1 zu DIN 18005 ‘Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung’ wird ausgeführt, dass in vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei bestehenden Verkehrswegen, die Orientierungswerte oft nicht eingehalten werden können. Als weiterer Maßstab für die Verträglichkeit von Verkehrslärm im Sinne “gesun- der Wohn- und Arbeitsverhältnisse” sind die Auslösewerte der Lärmsanierung in die Abwägung der Bebaubarkeit einer Fläche mit einzubeziehen. Für die Lärmsa- nierung gelten die folgenden, nach Gebietsnutzung gestaffelten und im Bun- deshaushalt festgelegten, Auslösewerte: Stadt Karlsruhe Gewerbegebiet Gottesauer Feld Karlsruhe, 16.10.2023 Karlsruhe - Gottesauer Feld_erg_2023.wpd Fachbeitrag Schall 13 Gebietsnutzung Auslösewerte in dB(A) tags (6-22 Uhr) nachts (6-22 Uhr) 1 an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen, Alten- heimen, in reinen und allgemeinen Wohngebieten sowie Kleinsiedlungsgebieten 64 54 2 in Kerngebieten, Dorfgebieten, Mischgebieten 66 56 3 in Gewerbegebieten 72 62 4 Rastanlage (für Lkw-Fahrer) 65 Tab. 2: Auslösewerte der Lärmsanierung nach der VLärmSchR97 Bei Einhaltung der Auslösewerte der Lärmsanierung kann davon ausgegangen werden, dass eine Bebaubarkeit einer Fläche auch ohne aktive Schallschutzmaß- nahmen abwägbar ist. Für die Abwägung zusätzlich relevant ist außerdem der gesundheitskritische Schwellenwert, wie ihn das Land Baden-Württemberg z.B. für die Lärmaktions- planung vorgibt. Man geht derzeit davon aus, dass ab einer Geräuschbelastung von 65 dB(A) am Tag bzw. 55 dB(A) in der Nacht Gesundheitsschäden verursacht werden und insofern zu vermeiden sind. Nicht mehr abwägungsfähig sind hingegen Beurteilungspegel, die die enteig- nungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle von 70 / 60 dB(A) tags / nachts über- schreiten. 4.4 Schalltechnische Berechnungen 4.4.1 Schalltechnisches Geländemodell Die Berechnung der Geräuschbelastung erfolgt in einem 3-dimensionalen schall- technischen Geländemodell (SGM), das als Grundlage für die Berechnung der Geräuschbelastungen dient. Das SGM enthält folgende Daten: < die vorhandene Bebauung in der Umgebung des Plangebiets, < die im Bebauungsplanentwurf vorgesehenen Gebietsnutzungen sowie < die maßgebenden Abschnitte der Hauptverkehrsstraßen in der Umgebung in innerhalb des Plangebiets als Schallquellen. Stadt Karlsruhe Gewerbegebiet Gottesauer Feld Karlsruhe, 16.10.2023 Karlsruhe - Gottesauer Feld_erg_2023.wpd 14 Fachbeitrag Schall 4.4.2 Schallausbreitungsberechnungen Zur Durchführung der Ausbreitungsrechnungen des Straßenverkehrslärms wer- den als Berechnungsvorschriften die Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-19, Ausgabe 2019 herangezogen. Die Berechnungen werden mit dem schall- technischen Berechnungsprogramm SoundPLAN Vers. 9.0 der Firma SoundPLAN GmbH durchgeführt. 4.4.3 Berechnungsergebnisse und deren Beurteilung Verkehrslärm von Außen Plan 2, 3 Die Berechnung der Beurteilungspegel des aus dem auf das Plangebiet ein- wirkenden Verkehrslärms im Straßennetz ohne Gewerbegebiet erfolgt im Beur- teilungszeitraum Tag zum einen flächenhaft in 2 m Höhe über Gelände- Oberkan- te (d.h. in der maßgeblichen Höhe für die Beurteilung von Geräuschen bei eben- erdigen Aufenthaltsbereichen) sowie in der Nacht in 6 m Höhe (entspricht unge- fähr dem 1. Geschoss) zur Festlegung gegebenenfalls erforderlicher passiver Schallschutzmaßnahmen. Die Einteilung der Farbskalen der Rasterlärmkarte ist entsprechend der Vorgabe der DIN 18005 gewählt. Dabei wirken auf das Plangebiet vor allem die Verkehrslärmimmissionen des ‘Unterer Dammweg’, der Grabener Straße sowie der B 36 ein. Somit berechnen sich innerhalb des Plangebietes: < Beurteilungspegel von bis zu 65 / 56 dB(A) tags / nachts im GE3 im Nordosten des Plangebietes entlang der Grabener Straße (vgl. IO-1), < Beurteilungspegel von bis zu 62 / 54 dB(A) tags / nachts im GE2 im Nord- westen des Plangebietes an der B 36 (vgl. IO-4), < Beurteilungspegel von bis zu 66 / 58 dB(A) tags / nachts im GEE1 im Südosten des Plangebietes an der bestehenden Bebauung der Fa. Stober (vgl. IO-9), < Beurteilungspegel von bis zu 66 / 58 dB(A) tags / nachts im GEE2 im Westen des Plangebietes entlang des ´Unterer Dammweg´ (vgl. IO-12) und < Beurteilungspegel von bis zu 59 / 51 dB(A) tags / nachts im WA im Südwesten des Plangebietes entlang der Straße ´Am Zinken´ (vgl. IO-13). Es zeigt sich, dass die maßgebenden Orientierungswerte der DIN 18005 für Gewerbegebiete von 65 / 55 dB(A) tags / nachts im Plangebiet mit dem Bestands- straßennetz am Tag um bis zu 1 dB(A) und in der Nacht um bis zu 3 dB(A) über- schritten werden. Im südwestlichen Bereich des Plangebietes ergeben sich Überschreitungen des maßgebenden Orientierungswertes für Allgemeine Wohn- Stadt Karlsruhe Gewerbegebiet Gottesauer Feld Karlsruhe, 16.10.2023 Karlsruhe - Gottesauer Feld_erg_2023.wpd Fachbeitrag Schall 15 gebiete (55 / 45 dB(A) tags / nachts) von bis zu 4 dB(A) am Tag und bis zu 6 dB(A) in der Nacht. Plan 4, 5 Die Berechnung der Beurteilungspegel im Straßennetz mit Gewerbegebiet erfolgt ebenfalls im Beurteilungszeitraum Tag zum einen flächenhaft in 2 m Höhe über Gelände-Oberkante (d.h. in der maßgeblichen Höhe für die Beurteilung von Geräuschen bei ebenerdigen Aufenthaltsbereichen) sowie in der Nacht in 6 m Höhe (entspricht ungefähr dem 1. Geschoss) zur Festlegung gegebenenfalls erforderlicher passiver Schallschutzmaßnahmen. Hier wirken auf das Plangebiet neben den Verkehrslärmimmissionen der Straße ‘Unterer Dammweg’ und der Grabener Straße im Bestand die zusätzlich geplante Straßen durch das Baugebiet. Dabei berechnen sich innerhalb des Plangebietes: < Beurteilungspegel von bis zu 65 / 56 dB(A) tags / nachts im GE im Nordosten des Plangebietes (vgl. IO-1), < Beurteilungspegel von bis zu 62 / 55 dB(A) tags / nachts im GE im Nordwesten des Plangebietes (vgl. IO-4), < Beurteilungspegel von bis zu 63 / 54 dB(A) tags / nachts im GE entlang der neuen Straßenführung innerhalb des Plangebietes (vgl. IO-8), < Beurteilungspegel von bis zu 66 / 59 dB(A) tags / nachts im GE im Südosten des Plangebietes (vgl. IO-9), < Beurteilungspegel von bis zu 68 / 59 dB(A) tags / nachts im GE entlang der Straße ‘Unterer Dammweg’ innerhalb des Plangebietes (vgl. IO-12) und < Beurteilungspegel von bis zu 60 / 52 dB(A) tags / nachts im WA im Südwesten des Plangebietes (vgl. IO-13). Im geplanten Straßennetz innerhalb des Plangebietes werden die maßgebenden Orientierungswerte für ein Gewerbegebiet von 65 / 55 dB(A) tags / nachts am Tag um bis 3 dB(A) und in der Nacht um bis zu 4 dB(A) überschritten. Im Allgemeinen Wohngebiet im südwestlichen Plangebiet ergeben sich Überschreitungen des maßgebenden Orientierungswertes (55 / 45 dB(A) tags / nachts) von bis zu 5 dB(A) am Tag und bis zu 7 dB(A) in der Nacht. Auf Grund der verbleibenden Geräuscheinwirkungen aus dem Straßenverkehr sind Maßnahmen zum Schutz vor dem Verkehrslärm erforderlich. Stadt Karlsruhe Gewerbegebiet Gottesauer Feld Karlsruhe, 16.10.2023 Karlsruhe - Gottesauer Feld_erg_2023.wpd 16 Fachbeitrag Schall Verkehrslärm im Planinneren Zusätzlich zu den Verkehrslärmeinwirkungen auf das Plangebiet selbst müssen die schalltechnischen Auswirkungen des Straßenneubaus der beiden Erschlie- ßungsstraßen innerhalb der Plangebietes ober- und unterhalb der Straße ‘Unte- rer Dammweg’ dargestellt und beurteilt werden. Plan 4,5 Die Verkehrslärmimmissionen der beiden neu zu errichtenden Erschließungs- straßen an den nächstgelegenen Baugrenzen können sich aus den berechneten Beurteilungspegeln der Immissionsorte 2 und 8 in den Plänen 4 und 5 ableiten lassen. Demnach berechnen sich an den jeweiligen Baugrenzen maximale Beurteilungs- pegel von bis zu 63 / 54 dB(A) tags / nachts aus dem Verkehr der jeweiligen Erschließungsstraße. Die ermittelten Beurteilungspegel bilden sich zwar maß- gebend aus den unmittelbar benachbarten Erschließungsstraßen, jedoch bein- halten diese auch noch (rechnerische) Anteile des umliegenden Straßennetzes und liegen somit auf der ´sicheren Seite´. Die berechneten Schallimmissionen liegen mit Pegeln von bis zu 63 / 54 dB(A) tags / nachts deutlich unterhalb der maßgebenden Grenzwerte der 16. BImSchV für Gewerbegebiete von 69 / 59 dB(A) tags / nachts. D.h. bereits an der jeweiligen Baulinie werden die maßgebenden Tages- und Nachtgrenzwerte der 16. BImSchV eingehalten. Es werden somit keine zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen im Bereich der Erschließungsstraßen erforderlich. 4.5 Schallschutzkonzept 4.5.1 Grundsätzliche Möglichkeiten des Schallschutzes Im vorliegenden Fall sind zur Minderung der Geräuschbelastungen des Verkehrs Schallschutzmaßnahmen zu untersuchen. Zur Aufstellung eines Schallschutz- konzepts gibt es grundsätzlich folgende Möglichkeiten, die im Weiteren be- handelt werden: 1. Maßnahmen an der Schallquelle. 2. Einhalten von Mindestabständen. 3. Differenzierte Ausweisung von Gebietsarten im Plangebiet. 4. Aktive Schallschutzmaßnahmen. 5. Gebäuderiegel als Schallschutzmaßnahme. 6. Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden. Stadt Karlsruhe Gewerbegebiet Gottesauer Feld Karlsruhe, 16.10.2023 Karlsruhe - Gottesauer Feld_erg_2023.wpd Fachbeitrag Schall 17 4.5.2 Maßnahmen an den Schallquellen Im vorliegenden Fall werden die Geräuscheinwirkungen am Tag und in der Nacht innerhalb der geplanten Gewerbegebietsflächen insbesondere durch den Stra- ßenverkehr des ‘Unterer Dammweg’, der Grabener Straße sowie der geplanten Erschließungsstraßen des Gewerbegebietes verursacht. Im Allgemeinen Wohn- gebiet führen zudem auch noch die Verkehrslärmeinwirkungen der B 36 im Westen zu den ermittelten Überschreitungen der Orientierungswerte. Im ersten Schritt sind daher Maßnahmen zur Emissionsminderung an den Stra- ßenfahrzeugen denkbar. Solche Minderungsmaßnahmen sind auf der Ebene der Bauleitplanung jedoch nicht umsetzbar, sondern ergeben sich ausschließlich aus der Weiterentwicklung der Kfz-Fahrzeugtechnik (z.B. lärmarme Reifen, leisere Lkw, Elektromobilität). Im Straßenverkehr besteht jedoch grundsätzlich die Möglichkeit des Einbaus von lärmmindernden Straßenoberflächen (z.B. lärmoptimierter Splitt-Mastix-Asphalt). Lärmoptimierte Asphalte mit Minderungen von 2 bis 4 dB(A) werden jüngst insbesondere in Innerortslagen vermehrt eingesetzt. Ein Einsatz in Gewerbege- bieten hingegen ist in Anbetracht der geringeren Schutzwürdigkeit der dortigen Nutzungen nicht üblich. Der Einsatz eines derartigen Belags im Zusammenhang mit der Bauleitplanung ist in den Gewerbegebietsflächen nicht umsetzbar und wird daher nicht weiterverfolgt. Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 120 / 80 km/h für Pkw/Lkw auf der B 36 führt hingegen nur zu einer Pegelminderung von unter 1 dB(A) im Bereich der geplanten Wohnbebauung im WA, da die Lkw weiterhin mit 80 km/h fahren können und nur die Pkw langsamer fahren dürfen. Um eine Pegelreduzierung des Verkehrslärms der B 36 im Bereich der Wohnbebauung auf das Niveau der Orientierungswerte der DIN 18005 für Allgemeine Wohngebiet zu erzielen, wäre eine Reduzierung der Geschwindigkeit von 130 / 80 km/h auf 80 / 60 km/h für Pkw/Lkw erforderlich. Bei einer erzielbaren Pegelminderung von rund 4,5 dB(A) tags / nachts ließen sich die Orientierungswerte an der Wohnbe- bauung zumindest am Tag einhalten, in der Nacht verblieben nur mehr geringe Überschreitungen. Eine derartige Reduzierung wäre jedoch verkehrsrechtlich unter Berücksichtigung der Maßgaben der Lärmschutz-Richtlinien-StV nicht umsetzbar und wird daher als Maßnahme für das Plangebiet nicht weiterverfolgt. Derartige Maßnahmen dienen letztendlich nur einer mittelfristig bis langfristigen Planung und können daher im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens noch nicht angesetzt werden. Stadt Karlsruhe Gewerbegebiet Gottesauer Feld Karlsruhe, 16.10.2023 Karlsruhe - Gottesauer Feld_erg_2023.wpd 18 Fachbeitrag Schall 4.5.3 Einhalten von Mindestabständen Durch die Wahl von Abständen zwischen den emittierenden und den schutzwür- digen Nutzungen können die Geräuscheinwirkungen reduziert werden. In vorlie- gendem Fall der Ausweisung von GE-Flächen sowie der Wohnbebauung nördlich ‘Am Zinken’ reichen aber die vorliegenden Flächen nicht aus, um an den straßen- orientierten Fassaden die Orientierungswerte der DIN 18005 einhalten bzw. auf ein abwägbares Maß mindern zu können. Das Ziel des Einhaltens von Mindest- abständen kann in der vorliegenden Planung somit nicht vollständig verfolgt werden. 4.5.4 Differenzierte Ausweisung von Gebietsarten im Plangebiet Durch eine differenzierte Gebietsgliederung unter schalltechnischen Aspekten, d.h. der Anordnung von Nutzungen mit geringerer Störempfindlichkeit näher zur Schallquelle, als Nutzungen mit einer hohen Störempfindlichkeit, lassen sich Konflikte vermeiden oder zumindest reduzieren. Im vorliegenden Fall handelt es sich jedoch in den Gewerbegebietsflächen bereits um Nutzungen mit der ge- ringstmöglichen Störempfindlichkeit. Eine andere Anordnung der GE-Flächen hat daher praktisch keinen Einfluss auf die Lösung der ermittelten Lärmkonflikte hinsichtlich des einwirkenden Verkehrslärms. Im Hinblick auf das Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe im Südwesten des Plangebietes werden Teilflächen des Geltungsbereiches in unmittelbarer Nachbarschaft zu den allgemeinen Wohngebieten als eingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesen. 4.5.5 Aktive Schallschutzmaßnahmen Im Plangebiet bestehen zum Schutz der GE- und WA-Flächen Möglichkeiten der Anordnung von Lärmschutzwänden entlang der B 36 im Westen und Norden des Plangebietes sowie entlang der Straße ‘Unterer Dammweg’ und der Grabener Straße. Allerdings handelt es sich bei Gewerbegebieten um die am wenigsten störempfindliche Gebietskategorie, die im Gegenteil selbst ein Störpotential aufweisen. Das heißt, dass es schutzwürdigen Nutzungen im GE im Sinne der DIN 18005 zumutbar ist, Außenpegeln von 65 dB(A) am Tag bzw. 50 dB(A) in der Nacht durch Gewerbelärm ausgesetzt zu sein. Da solche Pegel das Niveau der zulässigen Geräuscheinwirkungen durch Verkehr am Tag und in der Nacht erreichen, kann daraus geschlossen werden, dass das Schutzziel der Nutzungen eher im Innenraum, als an der Fassade gesehen wird. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, eine Lärmschutzwand zum Stadt Karlsruhe Gewerbegebiet Gottesauer Feld Karlsruhe, 16.10.2023 Karlsruhe - Gottesauer Feld_erg_2023.wpd Fachbeitrag Schall 19 Schutz vor den Geräuschen der Hauptverkehrsstraßen zu errichten, die jedoch keinen Schutz vor den Geräuscheinwirkungen des gebietseigenen Gewerbelärms bieten kann. Im Hinblick auf die erforderlichen Schutzmaßnahmen vor dem Verkehrslärm im Bereich des Allgemeinen Wohngebietes muss festgestellt werden, dass aktive Lärmschutzmaßnahmen aufgrund der Vielzahl von einwirkenden Straßenlärm- quellen (hier insbesondere der B 36 im Westen sowie dem ´unterer Dammweg´ im Norden) nicht zielführend und unter Berücksichtigung der Verhältnismäßig- keit der aufzuwendenden Mittel zum erreichten Schutzzweck im Sinne des BImSchG umgesetzt werden können. Auf diesen Zusammenhang gehen die Festsetzungen im Bebauungsplan im Besonderen ein, indem sie bei der Festlegung der für die Dimensionierung der passiven Maßnahmen die maßgeblichen Lärmpegelbereiche im Gewerbegebiet die zulässigen Immissionen aufgrund des Gesamtlärms des Verkehrs- und Gewer- belärms berücksichtigen. 4.5.6 Gebäuderiegel als Schallschutzmaßnahme Eine weitere Maßnahme des aktiven Schallschutzes ist die Anordnung von Ge- bäuderiegeln entlang der Hauptverkehrsstraßen im Gewerbegebiet, welche die Geräuscheinwirkungen an rückwärtig gelegenen Gebäuden oder Grundstücks- bereichen reduzieren. Dies setzt jedoch eine möglichst lückenlose Bebauung innerhalb der Gewerbegebietsteilflächen entlang des ‘Unterer Graben’, der Grabener Straße sowie im Süden der B 36 voraus, was sich im Rahmen einer Ausweisung als Gewerbegebietsflächen jedoch nicht zielführen umsetzen lässt. Außerdem verbleiben auch hier die hohen Lärmpegel entlang den zu den Haupt- verkehrsstraßen hin orientierten Fassaden. D.h. auch hier lassen sich die Lärm- konflikt nur ansatzweise lösen. 4.5.7 Grundrissorientierung schutzbedürftiger Räume Bei hohen Geräuscheinwirkungen an bestimmten Gebäudefassaden, die über den Schwellenwerten einer Gesundheitsbeeinträchtigung von 70 dB(A) am Tag bzw. 60 dB(A) in der Nacht in Wohngebieten bzw. über 75 dB(A) am Tag und 65 dB(A) in der Nacht in Gewerbegebieten liegen, besteht die Möglichkeit, die Anordnung von besonders schutzbedürftigen Räumen wie z.B. Büro- oder Sozialräume in den Gewerbegebietsflächen bzw. Schlafräume in der Wohngebietsfläche, an diesen Fassaden auszuschließen bzw. eine Orientierung nach weniger hoch belasteten Stadt Karlsruhe Gewerbegebiet Gottesauer Feld Karlsruhe, 16.10.2023 Karlsruhe - Gottesauer Feld_erg_2023.wpd 20 Fachbeitrag Schall Fassaden durch Festsetzungen im Bebauungsplan zu regeln. Ein Nachteil solcher Grundrissorientierungen ist jedoch sowohl bei Büronutzungen, als auch Wohn- nutzungen die eventuell eingeschränkte Möglichkeit der Grundrissgestaltung von Gebäuden. Durch eine schalltechnisch optimierte Anordnung von Gebäuden können weit- gehend ruhige Bereiche geschaffen werden. Angesichts der vorhandenen Ge- räuscheinwirkungen des Verkehrslärms von mehreren Verkehrswegen und Him- melsrichtungen sowie zusätzlich – innerhalb des Gewerbegebietes – der Ge- räuscheinwirkungen durch den Gewerbelärm aus dem Plangebiet, kann auf der Ebene des Bebauungsplanverfahrens zum derzeitigen Punkt keine generelle Empfehlung für bestimmte Grundrissorientierungen ausgesprochen werden. 4.5.8 Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden Nachdem sich oben genannte Maßnahmen im Plangebiet teilweise nicht umset- zen lassen bzw. nicht erforderlich sind, werden weitere Maßnahmen an Neubau- ten bzw. im Fall von genehmigungsbedürftigen oder kenntnisgabepflichtigen baulichen Veränderungen von Bestandsgebäuden zum Schutz vor den Geräuschbelastungen durch die Verkehrswege erforderlich. Für die Bereiche, in denen Beurteilungspegel am Tag bzw. in der Nacht vorliegen, welche die gebietsspezifischen Orientierungswerte für Gewerbegebiete (hier 65 / 55 dB(A) tags / nachts) und für Allgemeine Wohngebiete (hier 55 dB(A) am Tag bzw. 45 dB(A) in der Nacht) überschreiten, wird als Schallschutzmaßnahme die Durchführung besonderer passiver Schallschutzmaßnahmen (Verbesserung der Schalldämmung der Außenbauteile an den zum Wohnen genutzten Aufenthalts- räumen nach DIN 4109) vorgeschlagen. Die Qualität und der erforderliche Umfang der passiven Lärmschutzmaßnahmen bestimmen sich nach der in Baden- Württemberg bauaufsichtlich eingeführten DIN 4109 ‘Schallschutz im Hochbau’ Teil 1: ‘Mindestanforderungen’ und Teil 2 ‘Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen’ vom Januar 2018 für bauaufsichtliche Nachweise. In der DIN 4109 werden Anforderungen an die gesamten bewerteten Bau- Schalldämm-Maße R’w,ges der Außenbauteile unter Berücksichtigung unterschied- licher Raumarten genannt, die beim Bau der Gebäude zu berücksichtigen sind. Dabei bestimmt sich das Bau-Schalldämm-Maß nach folgender Formel: R’w,ges = La - KRaumart Stadt Karlsruhe Gewerbegebiet Gottesauer Feld Karlsruhe, 16.10.2023 Karlsruhe - Gottesauer Feld_erg_2023.wpd Fachbeitrag Schall 21 Dabei ist: < KRaumart = 25 dB für Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien; < KRaumart = 30 dB für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume, und Ähnliches; < KRaumart = 35 dB für Büroräume und Ähnliches; < La der Maßgebliche Außenlärmpegel nach DIN 4109-2: 2018-01, Kapitel 4.4.5. Mindestens einzuhalten sind: < R’w,ges = 35 dB für Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien; < R’w,ges = 30 dB für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume, und Ähnliches. Nach der DIN 4109-2, Kapitel 4.4.5 wird der für die Dimensionierung der passiven Schallschutzmaßnahmen ‘maßgebliche Außenlärmpegel’ getrennt für den Tag und die Nacht ermittelt. Der für das Feuerwehrgebäude maßgebliche Außenlärm- pegel Tag wird dabei unter Berücksichtigung eines Zuschlags ermittelt und für Räume, die überwiegend zum Aufenthalt genutzt werden, angesetzt. Der maßgebliche Außenlärmpegel Nacht wird dabei unter Berücksichtigung einer erhöhten nächtlichen Störwirkung unter Berücksichtigung eines Zuschlags er- mittelt und für Räume, die überwiegend zum Schlafen genutzt werden, angesetzt. Maßgeblich ist immer die Lärmbelastung derjenigen Tageszeit, die die höhere Anforderung ergibt. In vorliegendem Fall ermittelt sich der maßgebliche Außenlärmpegel bei freier Schallausbreitung im Gewerbegebiet und unter Berücksichtigung der bestehen- den Wohnbebauung aus der energetischen Summe des Verkehrslärms (Straße) und des Gewerbelärms unter Addition eines Zuschlags von 3 dB(A). Die maßgeblichen Außenlärmpegel werden dabei folgenden Lärmpegelbereichen zugeordnet: Stadt Karlsruhe Gewerbegebiet Gottesauer Feld Karlsruhe, 16.10.2023 Karlsruhe - Gottesauer Feld_erg_2023.wpd 22 Fachbeitrag Schall Lärmpegelbereich maßgeblicher Außenlärmpegel 5 II 60 III 65 IV 70 V 7 VI 80 VII >80 Tab. 3: Maßgebliche Außenlärmpegel und Lärmpegelbereiche nach DIN 4109-1 Plan 13, 14 Die nach DIN 4109-2 ermittelten maßgeblichen Außenlärmpegel bei freier Schall- ausbreitung aus der energetische Addition des Verkehrs- und Anlagenlärms für Aufenthalts-, Büroräume, etc. zeigt der Plan 13 für den Beurteilungszeitraum Tag (06:00 - 22:00 Uhr). Plan 14 zeigt die maßgeblichen Außenlärmpegel für Auf- enthaltsräume, die zum Schlafen dienen, für den Beurteilungszeitraum Nacht (22:00 - 06:00 Uhr). In der Plandarstellung sind die bei freier Schallausbreitung am Tag in 2,0 m Höhe sowie in der Nacht in 6,0 m Höhe ermittelten maßgeblichen Außenlärmpegel in dB(A)-Werten dargestellt. Ergänzend dazu sind die einzelnen Außenlärmpegel den entsprechenden Lärmpegelbereichen farblich zugeordnet. Im Plangebiet werden die Lärmpegelbereiche von I bis V ermittelt, wobei die Bereiche mit Lärmpegelbereichen von I oder II aufgrund der heute üblichen Baustandards keine erhöhten Ansprüche an die Schalldämmung der Außenhaut des Gebäudes stellen. Von der Ausführung der Außenbauteile nach diesen Vorgaben kann abgewichen werden, wenn im Baugenehmigungs- bzw. ausnahmsweise im Kenntnisgabe- verfahren nachgewiesen wird, dass geringere Maßgebliche Außenlärmpegel an den Fassaden vorliegen. Die Anforderungen an die Schalldämmung der Außen- bauteile können dann entsprechend den Vorgaben der DIN 4109 reduziert wer- den. Zusätzlich wird für Neubauten sowie im Falle von genehmigungsbedürftigen baulichen Umbauten von Bestandsgebäuden der Einbau von schallgedämmten Lüftern an allen in der Nacht zum Schlafen genutzten Aufenthaltsräumen an den Gebäuden im WA sowie den ausnahmsweise zulässigen Wohnnutzungen im GE bzw. GEE empfohlen. Stadt Karlsruhe Gewerbegebiet Gottesauer Feld Karlsruhe, 16.10.2023 Karlsruhe - Gottesauer Feld_erg_2023.wpd Fachbeitrag Schall 23 4.6 Vorschlag für textliche Festsetzungen - Verkehrslärm Die nach DIN 4109-2: 2018-01 (erschienen im Beuth-Verlag, Berlin) ermittelten maßgeblichen Außenlärmpegel werden in Form von Lärmpegelbereichen Tag und Nacht als Grundlage für den passiven Schallschutz festgesetzt (siehe Anlage Plan 13 für den Beurteilungszeitraum Tag und Plan 14 für den Beurteilungszeitraum Nacht). Bei der Neuerrichtung oder bei genehmigungsbedürftigen oder kennt- nisgabepflichtigen baulichen Änderungen von Gebäuden ist ein erhöhter Schall- schutz in Form des bewerteten Bau-Schalldämm-Maßes der Außenbauteile von schutzbedürftigen Räumen entsprechend der jeweiligen Raumart mit der Bauge- nehmigung oder im Kenntnisgabeverfahren nachzuweisen. Von den Anforderungen an das bewertete Bau-Schalldämm-Maß der Außenbau- teile schutzbedürftiger Räume nach diesen Vorgaben kann abgewichen werden, wenn im Baugenehmigungs- oder Kenntnisgabeverfahren nachgewiesen wird, dass geringere Maßgebliche Außenlärmpegel nach DIN 4109-2: 2018-01, Kapitel 4.4.5 an den Fassaden vorliegen. Die Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile können dann entsprechend den Vorgaben der DIN 4109-2: 2018-01 reduziert werden. Im WA ist an allen Schlafräumen der Bebauung, bei denen nachts ein Beur- teilungspegel von 45 dB(A) überschritten wird, im GE bzw. GEE an allen aus- nahmsweise zulässigen Schlafräumen, bei denen nachts ein Beurteilungspegel von 50 dB(A) – als erhöhte Anforderung entsprechend der Schutzwürdigkeit eines Mischgebietes – überschritten wird, die Belüftung zu sichern, und zwar: < durch die Verwendung fensterunabhängiger schallgedämmter Lüftungsein- richtungen oder gleichwertiger Maßnahmen bautechnischer Art, die eine ausreichende Belüftung sicherstellen, < durch Anordnung der Fenster an einer schallabgewandten Fassade oder < durch eine geeignete Eigenabschirmung. Stadt Karlsruhe Gewerbegebiet Gottesauer Feld Karlsruhe, 16.10.2023 Karlsruhe - Gottesauer Feld_erg_2023.wpd 24 Fachbeitrag Schall 5. Gewerbelärm 5.1 Grundlagen und Methodik Der Bebauungsplan sieht die Ausweisung von Allgemeinen Wohngebiets- und eingeschränkten sowie nicht-eingeschränkten Gewerbegebietsflächen vor. Ziel der schalltechnischen Untersuchungen zum Gewerbelärm ist es deshalb, ein schalltechnisches Konzept zur Gewährleistung eines verträglichen Nebeneinan- ders der im weiteren vorhandenen Wohngebiets-, Mischgebiets- und gewerblich genutzten Flächen im Süden und Osten mit den geplanten gewerblich genutzten Flächen im Plangebiet zu erarbeiten. Ein geeignetes Instrument zur Regelung der zulässigen Schallabstrahlung einer- Gewerbegebietsfläche im Rahmen der Bebauungsplanung stellt die Geräusch- kontingentierung der genutzten Flächen nach DIN 45691 dar. Eine Kontingentierung ist jedoch grundsätzlich nur dann im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB planerisch erforderlich, wenn ein (potenzieller) Konflikt zwischen emittie- renden und schutzbedürftigen Nutzungen nicht mit den sonstigen Festsetzungs- instrumenten (etwa nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) gelöst werden kann. Diese Konstellation setzt einen potenziellen Immissionskonflikt zwischen einer emittie- renden und einer schutzbedürftigen Nutzung voraus. Dieser Konflikt ist gegeben, da in vorliegendem Fall die geplanten Flächen in unmittelbarer Nähe zu bestehenden Wohnnutzungen in Allgemeinen Wohn- gebieten (z.B. westlich der Neureuter Straße bzw. östlich der Grabener Straße) sowie zu Mischgebieten (z.B. östlich der Neureuter Straße) angrenzen. Zudem finden sich im weiteren Umfeld zahlreiche Gewerbeflächen, die in Kenntnis der Konfliktsituation auch Ihrerseits teilweise bereits mittels Festsetzungen in einem Bebauungsplan lärmkontingentiert sind (z.B. B-plan “Nördlich des Blankenlocher Weges - Kirchfeld Nord”). Das geplante Gewerbegebiet muss also Rücksicht auf vorhandene schutzbedürf- tige Nutzungen innerhalb und außerhalb des Plangebietes nehmen. Dies führt – in Abhängigkeit von der Lage der jeweiligen Teilfläche – faktisch zu Einschrän- kungen der ansiedlungsfähigen Betriebstypen oder der Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen, weshalb der Bebauungsplan als Gebietstypen ein eingeschränkte (GEE) und weitgehend uneingeschränkte Gewerbegebiete (GE) vorsieht und eine Beschränkung der gewerblichen Emissionen in Form einer Geräuschkontingentierung erforderlich ist. Stadt Karlsruhe Gewerbegebiet Gottesauer Feld Karlsruhe, 16.10.2023 Karlsruhe - Gottesauer Feld_erg_2023.wpd Fachbeitrag Schall 25 Diese Vorgehensweise ist in vorliegendem Fall anwendbar, da im Stadtgebiet von Karlsruhe “Ergänzungsgebiete” ohne Einschränkungen der gewerblichen Nutzung vorhanden sind. Das Ziel der Geräuschkontingentierung ist es zu gewährleisten, dass durch die Summe der Schallabstrahlungen der gewerblichen Nutzungen im Plangebiet an den schutzwürdigen Nutzungen in der Nachbarschaft keine schädlichen Ein- wirkungen durch gewerbliche Geräusche hervorgerufen werden und dazu eine städtebauliche Regelung getroffen wird, die alle Beteiligten im Plangebiet lang- fristige Entwicklungschancen sichert. Auf die schutzwürdigen Nutzungen innerhalb und außerhalb des Plangebiets wirken neben den zukünftigen Geräuschemissionen weitere Emissionen von bestehenden gewerblichen Nutzungen ein. Somit können die Immissionsricht- werte der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissions- schutzgesetz – Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) in der geänderten Fassung vom 09. Juni 2017 durch die Geräuschemissionen der geplan- ten Gebiete nicht ausgeschöpft werden. Aus diesem Grund müssen in einem ersten Schritt die Vorbelastungen von gewerblichen Nutzungen außerhalb des Plangebietes ermittelt werden. Ziel der Planung ist insgesamt, für die unterschiedlichen gewerblichen Nut- zungen im Plangebiet eine möglichst geringe Einschränkung der Betriebstätigkeit zu erhalten. Dazu wird über die Berechnung von Geräuschkontingenten nach der DIN 45691 ‘Geräuschkontingentierung’ vom Dezember 2006 die Grundlage für Festsetzung im Bebauungsplan geschaffen. Das Instrument der Geräuschkontin- gentierung ist dabei für den Bebauungsplan verwendbar, da es allein aufgrund des Abstandsmaßes und ohne Berücksichtigung von schalldämmenden Objekten ermittelt wird und insofern stets reproduzierbar ist. Die Umsetzung der Geräuschkontingentierung in den Bebauungsplan erfolgt durch die Festsetzung von Emissionskontingenten LEK in dB(A) pro m² nach DIN 45691. Durch die Festsetzung der zulässigen Schallabstrahlung der geplanten Gewerbegebiete erhält man an den Immissionsorten die zulässigen Geräusch- immissionen, die aufgrund der Schallabstrahlung an diesen nicht überschritten werden dürfen. Im Zuge der vorliegenden Aufgabenstellung werden folgende Arbeitsschritte erforderlich: < Auswahl maßgebender Immissionsorte an vorhandenen schutzwürdigen Nutzungen außerhalb der zu kontingentierenden Gewerbeflächen des Plan- gebiets, Stadt Karlsruhe Gewerbegebiet Gottesauer Feld Karlsruhe, 16.10.2023 Karlsruhe - Gottesauer Feld_erg_2023.wpd 26 Fachbeitrag Schall < Ermittlung/Abschätzung der Emissionen vorhandener gewerblicher Nutzungen außerhalb des Plangebiets, insbesondere des Recyclingwerks im Norden, zur Ermittlung der derzeit möglichen Geräuschbelastung, < Ermittlung der Geräuschvorbelastung an den maßgebenden vorhandenen und planungsrechtlich zulässigen Immissionsorten und Ableitung des Planwertes der Geräuschkontingentierung, < Festlegung der gewerblich genutzten Teilflächen innerhalb des Plangebiets, für die Emissionskontingente bestimmt werden, < Erarbeitung eines Schalltechnischen Geländemodells zur Rückrechnung auf das zulässige Emissionskontingent der GE-Flächen, die bei gleichmäßiger Verteilung auf der Fläche bei ungehinderter Abstrahlung und bei ungehinder- ter verlustloser Schallausbreitung im Vollraum höchstens abgestrahlt werden darf, ausgehend von den Planwerten, die durch Beurteilungspegel der Ge- räuscheinwirkungen von vorgesehenen Anlagen und Betrieben auf den Teilflä- chen im Plangebiet und ggf. gewerblicher Nutzungen nicht überschritten werden dürfen, < Festlegung von Richtungssektoren und Zusatzkontingenten. 5.2 Auswahl repräsentativer Immissionsorte Plan 10 Die Ermittlung der Geräuschvorbelastung sowie der Geräuschkontingentierung erfolgt an repräsentativen Immissionsorten außerhalb der zu kontingentierenden Gewerbeflächen des Plangebiets. Die Lage der repräsentativen Immissionsorte ist in Plan 10 dargestellt und in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet: Immissions- ort Adresse Schutzwürdigkeit IO 1 Dr. Gustav-Knodelstraße 6b, Eggenstein-Leopold. WA IO 2 Hagsfelder Weg 3, Eggenstein-Leopoldshafen GE IO 3 Konrad-Hesse-Straße 1, Karlsruhe-Kirchfeldsiedlung WA IO 4 Erna-Scheffler-Straße 9, Karlsruhe-Kirchfeldsiedlung WA IO 5 Alte-Friedrichstraße 162, Karlsruhe-Neureut MI IO 6 Ibisweg 1, Karlsruhe-Neureut WA IO 7 Am Zinken 24, Karlsruhe-Neureut WA IO 8 Am Zinken 23, Karlsruhe-Neureut WA Tab. 4: Maßgebliche Immissionsorte zur Geräuschkontingentierung Stadt Karlsruhe Gewerbegebiet Gottesauer Feld Karlsruhe, 16.10.2023 Karlsruhe - Gottesauer Feld_erg_2023.wpd Fachbeitrag Schall 27 Die Einstufung der Schutzwürdigkeit der Immissionsorte erfolgt nach den Vorga- ben der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissions- schutzgesetz ‘Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)’ in der geänderten Fassung von 09. Juni 2017 in Verbindung mit der DIN 18005. Die TA Lärm nennt in Abschnitt 6.1 die zur Beurteilung der Geräuschbelastungen an schutzwürdigen Nutzungen für die Beurteilungszeiten Tag (6:00-22:00 Uhr) und lauteste Nachtstunde (zwischen 22:00 und 6:00 Uhr) von der Gebietsart abhängi- gen Immissionsrichtwerte, die durch die Summe aller Anlagen, für welche die TA Lärm gilt, eingehalten werden sollen. Die nachfolgende Tabelle listet die zur Beurteilung der Geräuscheinwirkungen an schutzwürdigen Nutzungen maßgebli- chen Immissionsrichtwerte nach TA Lärm auf. Gebietsnutzung Immissionsrichtwerte in dB(A) tags (6-22 Uhr) nachts (6-22 Uhr) 1 Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten 45 35 2 reine Wohngebiete 50 35 3 allgemeine Wohngebiete 55 40 4 Kern-, Dorf- und Mischgebiete 60 45 5 urbane Gebiete 63 45 6 Gewerbegebiete 65 50 7 Industriegebiete 70 70 Tab. 5: Immissionsrichtwerte der TA Lärm 5.3 Ermittlung der Geräuschvorbelastung Zunächst ist festzustellen, wie hoch die Geräuschvorbelastung durch vorhandene gewerbliche Nutzungen an den Immissionsorten ist. 5.3.1 Geräuschvorbelastung des Recyclingwerks Nördlich des Plangebietes finden sich Flächen zur Deponie und Wiederaufberei- tung von Baustoffen des Straßen- und Hochbaus. Die Fa. Schempp betreibt den Standort bereits seit Jahrzenten. Um den aktuellen Stand der Genehmigungslage des Betriebs hinsichtlich der zulässigen Geräuschemissionen zu erhalten, wurde beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 54.2 - Industrie und Kommunen - Schwerpunkt Kreislaufwirt- schaft, am 01.08.2017 eine Akteneinsicht genommen. Stadt Karlsruhe Gewerbegebiet Gottesauer Feld Karlsruhe, 16.10.2023 Karlsruhe - Gottesauer Feld_erg_2023.wpd 28 Fachbeitrag Schall Hierbei wurden insbesondere Änderungsgenehmigungen sowie in diesem Zu- sammenhang erstellte schalltechnische Untersuchungen über den Zeitraum zwischen 1993 und 2011 gesichtet und bewertet. Im Ergebnis lässt sich, auch in Abstimmung der Inhalte durch die Stadt Karlsruhe, festhalten, dass für das Recyclingwerk derzeitig eine maximale Schallemissionen bis zu einem Beur- teilungspegel von 47,1 dB(A) am Tag am maßgeblichen Immissionsort Am Zinken 2 (Betriebgebäude der Fa. Stober) zulässig ist. Im nächsten Schritt wird im schalltechnischen Geländemodell eine Ersatzschall- quelle in Form einer Flächenschallquelle auf dem tatsächlich genutzten Betriebs- grundstück modelliert, die – als Ergebnis iterativer Berechnungen – einen flä- chenbezogenen Schallleistungspegel aufweist, der nach Ausbreitungsberechnung entsprechend der TA Lärm in Verbindung mit der ISO 9613-2 einen Beurteilungs- pegel von 47,1 dB(A) am maßgebenden Immissionsort Am Zinken 2 erzeugt. Dabei wird ein flächenbezogener Schallleistungspegel von 69,6 dB(A)/m² am Tag er- mittelt und im Weiteren als Vorbelastungswert durch das Recyclingwerk in Ansatz gebracht. Plan 8,9 Eine grafische Darstellung der Schallimmissionsbelastung im Umfeld des Recy- clingwerks kann dem Plan 8 für den Tageszeitraum und im Plan 9 für den Nacht- zeitraum entnommen werden. Den Ergebnistabellen in den Plänen lässt sich für den IO-12 (Fa. Stober) ein Beurteilungspegel von 47, 1 dB(A) am Tag entnehmen. Am IO-10 am nördlichen Rand des Plangebietes, unmittelbar südlich des Recy- clingwerks, berechnet sich ein Beurteilungspegel von 65,0 dB(A). D.h. die Vor- belastung durch das Recyclingswerk schöpft hier den maßgebenden Orientie- rungswert für ein Gewerbegebiet voll aus. Im Rahmen einer Variantenuntersuchung wird im Weiteren geprüft, ob sich durch eine aktive Lärmschutzmaßnahme in Form einer Lärmschutzwand am Grund- stückrand / Böschungskante des Recyclingwerks eine signifikante Verminderung der Vorbelastung erzielen lässt. Dazu werden eine 3,0 m hohe sowie eine 6,0 m hohe Lärmschutzwand hinsicht- lich Ihrer Abschirmwirkung untersucht. Folgende Ergebnisse lassen sich festhalten: < Mit einer 3,0 m hohen Lärmschutzwand lassen sich im ebenerdigen Freiraum/ Erdgeschoss im Norden des geplanten Gewerbegebietes am IO-10 Pegelmin- derungen von bis zu 3,5 dB(A), im obersten Geschoss einer angedachten Gewerbebebauung Pegelminderungen von bis zu 0,8 dB(A) erreichen; am IO-12 (Fa. Stober) betragen die Pegelminderungen zwischen 0,8 dB(A) im Erdge- schoss sowie 0,7 dB(A) im obersten Geschoss. Stadt Karlsruhe Gewerbegebiet Gottesauer Feld Karlsruhe, 16.10.2023 Karlsruhe - Gottesauer Feld_erg_2023.wpd Fachbeitrag Schall 29 < Mit einer 6,0 m hohen Lärmschutzwand lassen sich im ebenerdigen Freiraum/ Erdgeschoss am Nordrand des geplanten Gewerbegebietes am IO-10 Pegel- minderungen von bis zu 9,4 dB(A), im obersten Geschoss einer angedachten Gewerbebebauung Pegelminderungen von bis zu 3,4 dB(A) erreichen; am IO-12 (Fa. Stober) betragen die Pegelminderungen zwischen 2,3 dB(A) im Erdge- schoss sowie 2,0 dB(A) im obersten Geschoss. Es lässt sich feststellen, dass zwar eine deutliche Pegelminderung am nördlichen Rand des Gewerbegebietes erzielbar ist, jedoch in Bezug auf die Höhe der Vor- belastung an den bestehenden Nutzungen im Süden des geplanten Gewer- begebietes keine schalltechnisch signifikanten Pegelminderungen auftreten. Im Hinblick auf die Kontingentierung der GE-Flächen lässt sich dabei mit der 3,0 m hohen Lärmschutzwand keine Kontingenterhöhung einzelner Teilflächen erzielen, bei der 6,0 m hohen Lärmschutzwand wäre es möglich die nördliche GE-Fläche GE 3 mit einem um 1 dB(A)/m² höheren Lärmkontingent auszustatten. Diese geringe Kontingenterhöhung steht dabei außer Verhältnis zu den Kosten einer 6,0 m hohen Lärmschutzwand. In Abstimmung mit der Stadt Karlsruhe wird daher bei der Ermittlung der Vorbelastung im Weiteren keine Lärmschutzwand in Ansatz gebracht. 5.3.2 Geräuschvorbelastung weiterer GE-Flächen Zur Ermittlung der zulässigen Schallabstrahlung der Gewerbeflächen des Plan- gebiets werden zunächst die Geräuscheinwirkungen aufgrund der vorhandenen gewerblichen Nutzungen in den umliegenden Misch- und Gewerbegebieten an den maßgeblichen schutzwürdigen Nutzungen ermittelt. Im Rahmen einer detaillierten Ortsbesichtigung wurde nach Betrieben Ausschau gehalten, die für Gewerbegebiete “untypische” Geräuschemissionen verursachen bzw. im Bestand bereits eine Betriebsausrichtung aufweisen, die zwar die umlie- gende Nachbarschaft schützt (Bereich Im Zinken), aber im Gegenzug gerade in Richtung des neuen Plangebiets erhebliche Emissionen hervorrufen, da diese Außenbereichsfläche im Sinne des Schallschutzes bisher nicht schutzwürdig war. Derartige Betriebe bzw. Betriebsausrichtungen waren vor Ort nicht anzutreffen, im Wesentlichen sind die Geräuschemissionen durch die Zu- und Abfahrten von Lkw bzw. Beschäftigten-Pkw bestimmt Die gewerblich genutzten Flächen im Umfeld des Plangebietes weisen insgesamt eine sehr unterschiedliche Nutzungsintensität und Bandbreite auf (Lager für Edelstahl/Aluminium, Autohändler, Büro und Verkauf, Sporthalle). Daher wird unabhängig von derzeit vorhandenen oder messbaren Geräuscheinwirkungen für Stadt Karlsruhe Gewerbegebiet Gottesauer Feld Karlsruhe, 16.10.2023 Karlsruhe - Gottesauer Feld_erg_2023.wpd 30 Fachbeitrag Schall Gebiete ohne Festsetzungen in Bebauungsplänen ein von der Gebietsart abhän- giger Ansatz gemäß der DIN 18005 gewählt: < Gewerbegebiete 60 dB(A)/m² tags und nachts, < Mischgebiete 55 dB(A)/m² tags und nachts. Für die Kiesgrube Karlsruhe-Neureut am Baggersse nördlich der B 36 wird auf- grund der tatsächlich hohen Emissionen folgender Ansatz getroffen: < Kiesgrube: 65 dB(A)\m² tags und nachts. Abweichend von den Vorgaben der DIN 18005 wird in der Nacht ein um 15 dB(A) verringerter Emissionsansatz gewählt, da im Umfeld der emittierenden Nut- zungen Wohnnutzungen vorhanden bzw. zulässig sind, die nach der TA Lärm in der Nacht einen um 15 dB(A) erhöhten Schutzanspruch im Vergleich zum Tag genießen. Eine im Vergleich zum Tag unverminderte Betriebstätigkeit in der Nacht ist in der Bestandssituation nicht möglich. Somit wird für Flächen ohne konkrete Festsetzungen oder dezidierte schalltech- nische Untersuchungen für die Gewerbegebietsteilflächen ein flächenbezogener Schallleistungspegel (FSP) von 60 dB(A)/m² am Tag und 45 dB(A)/m² in der Nacht, für eingeschränkte Gewerbeflächen sowie Mischgebiete ein FSP von 55 dB(A)/m² am Tag und 40 dB(A)/m² in der Nacht in Ansatz gebracht. Beim Kieswerk werden entsprechend 65 / 50 dB(A)/m² sowie beim Recyclingwerk der Fa. Schempp entsprechend 69,6 / 54,6 dB(A)/m² in Ansatz gebracht. Für die Gewerbeflächen im Bebauungsplan ‘Nördlich des Blankenlocher Weges – Kirchfeld Nord’ der Stadt Karlsruhe finden sich konkrete Festsetzungen zu flä- chenbezogenen Schallleistungspegeln, die entsprechend im zugrundeliegenden schalltechnischen Geländemodell berücksichtigt werden. 5.3.3 Gesamt-Geräuschvorbelastung aller Flächen Da in der vorliegenden städtebaulichen/planungsrechtlichen Aufgabenstellung eine allgemeine, pauschalisierende Betrachtung durchgeführt wird, findet keine Berücksichtigung von Betriebszeiten oder der besonderen Charakteristik von Geräuschen statt. Die entsprechenden Zu- und Abschläge z.B. für Geräuschein- wirkungen in besonders ruhebedürftigen Zeiten oder impulshaltige Geräusche werden nicht erteilt. Plan 10 Die Lage der für die vorliegende Untersuchung emittierend angesetzten Flächen können dem Plan 10 entnommen werden. Die Durchführung der schalltech- nischen Ausbreitungsberechnung für die Ermittlung der Vorbelastung erfolgt Stadt Karlsruhe Gewerbegebiet Gottesauer Feld Karlsruhe, 16.10.2023 Karlsruhe - Gottesauer Feld_erg_2023.wpd Fachbeitrag Schall 31 nach der DIN 9613-2. Die Flächenschallquellen werden in einer Höhe von 2 m über Gelände und mit einer Mittenfrequenz von 500 Hz in die Berechnungen eingestellt. Plan 10 gibt das Ergebnis der Ermittlung der daraus ermittelten Geräuschimmis- sionen an den nächstgelegenen schutzwürdigen Nutzungen im Umfeld des Plangebietes wieder. In den Pegeltabellen des Plan 10 sind in der ersten Spalte die Gebietsart sowie die Stockwerke aufgezeigt. In der 2. und 3. Spalte sind die gebietsabhängigen Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für die Beurteilungs- zeiträume Tag (6:00 - 22:00 Uhr) sowie Nacht (22:00 - 6:00 Uhr) dargestellt. Den darunter liegenden Zeilen können die ermittelten Beurteilungspegel entnommen werden. Demnach berechnen sich derzeitig außerhalb des Plangebietes: < Beurteilungspegel von bis zu 53,8 / 38,8 dB(A) tags / nachts im Nordosten des Plangebietes im GE (vgl. IO-2), < Beurteilungspegel von bis zu 53,2 / 36,1 dB(A) tags / nachts im Wohngebiet im Kirchfeld südöstlich des Plangebietes (vgl. IO-4), < Beurteilungspegel von bis zu 49,1 / 32,4 dB(A) tags / nachts südlich des Plan- gebietes am Wohngebäude Ibisweg 1 im WA (vgl. IO-6), < Beurteilungspegel von bis zu 49,5 / 32,7 dB(A) tags / nachts an der bestehen- den Wohnbebauung im WA innerhalb des Plangebietes (vgl. IO-7), < Beurteilungspegel von bis zu 48,1 / 33,2 dB(A) tags / nachts an der nächst- gelegen Mischgebietsnutzung unmittelbar westlich des Plangebietes (vgl. IO- 8). Die maßgebenden Orientierungswerte der DIN 18005 für Gewerbelärmimmissio- nen werden demnach im weiteren Umfeld des Plangebietes am Tag und in der Nacht z.T. deutlich unterschritten. Am Immissionsort 10 wird zusätzlich geprüft, ob am nördlichen Rand des Plangebietes unmittelbar südlich des Recyclingwerks bereits aus der Vorbelastung des Recyclingwerks Überschreitungen der maß- gebenden Orientierungswerte für Gewerbelärm vorliegen. Das ist bei Beurtei- lungspegeln von bis zu 65,0 / 50,0 dB(A) tags / nachts nicht der Fall, diese wer- den am Tag und in der Nacht gerade eingehalten. 5.4 Ermittlung des Planwertes Für die schutzwürdigen Nutzungen im Umfeld des Plangebiets sind gemäß der DIN 45691 die Gesamt-Immissionswerte LGI,T und LGI,N festzulegen. Der Gesamt- Stadt Karlsruhe Gewerbegebiet Gottesauer Feld Karlsruhe, 16.10.2023 Karlsruhe - Gottesauer Feld_erg_2023.wpd 32 Fachbeitrag Schall Immissionswert beschreibt den Wert, der nach Planungsabsicht der Gemeinde, als Summe der einwirkenden Geräusche von Betrieben und Anlagen – auch von solchen außerhalb des Plangebiets – in einem betroffenen Gebiet nicht über- schritten werden darf. Als Gesamt-Immissionswerte LGI,T und LGI,N werden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm entsprechend Tabelle 2 herangezogen. Da an den schutzwürdigen Nutzungen eine Vorbelastung durch vorhandene Betriebe und Anlagen gegeben ist, können die Gesamt- Immissionswerte durch die zu- künftigen Betriebe und Anlagen im Plangebiet nicht vollständig ausgeschöpft werden. Daher ist für das Plangebiet zu ermitteln, welcher Anteil am GesamtImmissions- wert den Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans in Form von Emis- sionskontingenten zur Verfügung gestellt werden kann. Dieser Anteil wird als Planwert bezeichnet. Die DIN 45691 sieht für die Ermittlung des Planwerts folgen- de mögliche Vorgehensweisen (V) vor: V1: Ausschöpfen des Gesamt-Immissionswert LGI durch die Zusatzbelastung, vereinfacht ausgedrückt: Planwert = Gesamt-Immissionswert Diese Vorgehensweise ist dann sinnvoll, wenn die Vorbelastung mehr als 10 dB(A) unter dem Gesamt-Immissionswert LGI liegt, womit die repräsentativen Immissionsorte nach den Regelungen der TA Lärm nicht mehr im Einwir- kungsbereich der (hier: vorhandenen) Anlage liegen und der Gesamt- Im- missionswert LGI durch die Zusatzbelastung ausgeschöpft werden kann. Dies trifft aufgrund der vorhandenen Vorbelastungssituation im Plangebiet nicht zu. V2: Energetische Subtraktion der Geräuschvorbelastung vom Gesamt-Immissionswert LGI, vereinfacht ausgedrückt: Planwert = Gesamt-Immissionswert minus Vorbelastung Diese Vorgehensweise ist dann sinnvoll, wenn die Vorbelastung mehr oder weniger deutlich unter dem Gesamt-Immissionswert LGI liegt, z. B. bei einem Pegelwert im WA von 32,4 dB(A) in der Nacht (vgl. IO-6). Um den LGI von 40 dB(A) in der Nacht einzuhalten, kann die Zusatzbelastung – durch energeti- sche Substraktion – einen Pegelwert von 39 dB(A) erreichen. V3: Arithmetische Reduzierung des Planwerts um 6 dB(A): Planwert = Gesamt-Immissionswert minus 6 dB Stadt Karlsruhe Gewerbegebiet Gottesauer Feld Karlsruhe, 16.10.2023 Karlsruhe - Gottesauer Feld_erg_2023.wpd Fachbeitrag Schall 33 Gemäß den Regelungen der TA Lärm, die hier hilfsweise herangezogen wird, gilt eine Zusatzbelastung dann als nicht relevant, wenn die von der zu beur- teilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 dB(A) unterschreitet. Diese Regelung, die in der TA Lärm für einzelne Anlagen angewendet wird, wird im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans für die zulässigen Geräuschein- wirkungen durch die Zusatzbelastung angewendet. Diese Vorgehensweise ist dann sinnvoll, wenn die Vorbelastung den GesamtImmissionswert erreicht oder übersteigt, d. h. bei einem LGI von 40 dB(A) und einer Vorbelastung von $ 40 dB(A) darf die Zusatzbelastung einen Pegelwert von 34 dB(A) nicht übersteigen. Damit ist gewährleistet dass die Pegelzunahme von der der- zeitigen Vorbelastung zur künftigen Gesamtbelastung nicht wahrnehmbar ist. Im Weiteren wird die Vorgehensweise 2 für alle ausgewählten Immissionsorte angewandt. Während Vorgehensweise 1 aufgrund der Vorbelastung in vorliegen- der Situation nicht anwendbar ist, erscheint die Vorgehensweise 3 als zu kon- servativ und würde eine zu starke Einschränkung der geplanten Nutzungen mit sich führen. Unter Berücksichtigung dieser Planwerte werden die zulässigen Emissions- kontingente der Teilflächen in einem Schalltechnischen Geländemodell durch Rückrechnung von den Immissionsorten errechnet. Die so ermittelten Kontingen- te dürfen bei gleichmäßiger Verteilung auf der Teilfläche bei ungehinderter Abstrahlung und bei ungehinderter verlustloser Schallausbreitung im Vollraum je m² höchstens abgestrahlt werden. Damit ist sichergestellt, dass die Planwerte durch Beurteilungspegel der Geräuscheinwirkungen, die von vorgesehenen Anlagen und Betrieben auf den Teilflächen im Plangebiet ausgelöst werden, nicht überschritten werden. Anh.-Tab. 1 Unter diesen Vorgaben werden die Planwerte ermittelt, so dass die Immissions- richtwerte unter Berücksichtigung der Geräuschvorbelastung eingehalten wer- den. Die angesetzten Planwerte können der Tabelle 1 im Anhang auf der Seite 1 für den Tag sowie auf der Seite 2 für die Nacht entnommen werden. 5.5 Festlegung von schallabstrahlenden Teilflächen Plan 11, 12 Auf der Basis der Vorgaben des Bebauungsplanentwurfs werden 5 Teilflächen (TF) definiert, die in Ihrer räumlichen Lage den Plänen 11 und 12 entnommen werden können. Stadt Karlsruhe Gewerbegebiet Gottesauer Feld Karlsruhe, 16.10.2023 Karlsruhe - Gottesauer Feld_erg_2023.wpd 34 Fachbeitrag Schall 5.6 Festlegung von schallabstrahlenden Teilflächen Anhand der ermittelteten Planwerte wird nun die Geräuschkontingentierung der einzelnen Flächen innerhalb des Bebauungsplangebietes vorgenommen. Die Schallausbreitungsberechnung erfolgt gemäß der DIN 45691 nur über das Ab- standsmaß 4 · π · s2 im Vollraum als Abstand zwischen der Quelle und dem Immissionsort. Der damit für die Fläche berechnete zulässige Immissionsanteil ist von den tatsächlichen Umgebungsverhältnissen auf dem Schallausbreitungs- weg unabhängig. Abschirmungen und Reflexionen wirken sich erst bei der Ver- träglichkeitsprüfung aus, bei der überprüft wird, ob der reale Betrieb den aus dem Betriebsgrundstück resultierenden zulässigen Immissionsanteil einhält. Bei günstigen Abschirmungen können die real abgestrahlten Schallleistungen über den festzulegenden Emissionskontingenten LEK liegen. Anh-Tab. 1 Das Ergebnis der Geräuschkontingentierung wird im Anhang in Tabelle 1 auf den Seiten 1 und 2 für jede Teilfläche und in Bezug auf jeden Immissionsort doku- mentiert. Zusätzlich wird auf Seite 3 auch das Maß der Entfernungsminderung durch Angabe der Teilpegel dokumentiert und das ermittelte Immissionskontin- gent für jeden Immissionsort. Im Rahmen der Kontingentierung werden die in der nachfolgenden Tabelle sowie in Tabelle 1, Seite 5 im Anhang dargestellten Emis- sionskontingente ermittelt. Teilfläche LEK,T in dB(A)/m² tags LEK,N in dB(A)/m² nachts GE 1 60 45 GE 2 60 45 GE 3 60 45 GEE 1 56 41 GEE 2 55 40 Tab. 6: Emissionskontingente der Teilflächen Tag / Nacht Die möglichen richtungsabhängigen Zusatzkontingente ergeben sich für die entsprechenden Richtungssektoren, die in der folgenden Tabelle in Winkelgraden mit dem Anfangs- und Endwinkel angegeben sind. Der Winkel 0° entspricht dabei der Ausrichtung nach Norden. Stadt Karlsruhe Gewerbegebiet Gottesauer Feld Karlsruhe, 16.10.2023 Karlsruhe - Gottesauer Feld_erg_2023.wpd Fachbeitrag Schall 35 Sektor Anfang Ende LEK,zus Tag in dB(A)/m² LEK,zus Nacht in dB(A)/m² A 292,3° 115,2° 10 10 B 115,2° 292,3° 0 0 Tab. 7: Zusatzkontingente je Sektor Der maßgebende Referenzpunkt als Ausgangspunkt der Sektorierung hat die Gauß-Krüger-Koordinaten: Rechtswert (x) Hochwert (y) 3.455.016,71 5.435.950,85 Tab. 8: Emissionskontingente der Teilflächen Tag / Nacht Plan 11, 12 Eine grafische Darstellung der Schallimmissionsbelastung im Umfeld des Plan- vorhabens unter Berücksichtigung der gewählten Geräuschkontingentierung erfolgt in dem Plan 11 für den Tageszeitraum und im Plan 12 für den Nacht- zeitraum. 5.7 Fazit Mit dem Instrument der Geräuschkontingentierung kann die Verträglichkeit zwischen den vorhandenen und der geplanten gewerblichen Nutzung mit den bestehenden Wohnnutzung in den umliegenden Wohn- und Misch- und Gewer- begebieten gebieten erhalten werden, ohne einerseits eine schalltechnisch relevante Veränderung der bisherigen Schallimmissionssituation zu bewirken, andererseits die zukünftigen Nutzungen im Plangebiet über das städtebaulich vorgesehene Maß hinaus zu beschränken. 5.8 Vorschlag für textliche Festsetzungen - Gewerbelärm In den Baugebieten sind nur Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig, deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK bezogen auf die Immissionsorte außerhalb des Plangebietes nach DIN 45691 vom Dezember 2006 (erschienen im Beuth-Verlag) weder tags (6:00 - 22:00 Uhr) noch Stadt Karlsruhe Gewerbegebiet Gottesauer Feld Karlsruhe, 16.10.2023 Karlsruhe - Gottesauer Feld_erg_2023.wpd 36 Fachbeitrag Schall nachts (22:00 - 6:00 Uhr) überschreiten. Die Prüfung der Einhaltung muss nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5 erfolgen. Teilfläche LEK,T in dB(A)/m² tags LEK,N in dB(A)/m² nachts GE 1 60 45 GE 2 60 45 GE 3 60 45 GEE 1 56 41 GEE 2 55 40 Für die Immissionsorte, die innerhalb der in den Plänen 11 und 12 dargestellten Richtungssektoren A und B (deren Anfangs- und End-Winkel der folgenden Tabelle zu entnehmen sind) liegen, darf in den Gleichungen (6) und (7) der DIN 45691 das Emissionskontingent LEK der einzelnen Teilflächen durch den Wert aus der Summe des Emissionskontingents LEK plus dem Zusatzkontingent LEK,zus (siehe nachstehende Tabelle) ersetzt werden. Sektor Anfang Ende LEK,zus Tag in dB(A)/m² LEK,zus Nacht in dB(A)/m² A 292,3° 115,2° 10 10 B 115,2° 292,3° 0 0 Als Referenzpunkt für die Ermittlung der Sektoren wird im Gauß-Krueger- System (3 Grad breite Streifen) folgender Punkt als Mittelpunkt für die Sektorenbildung festgelegt: Rechtswert (x) Hochwert (y) 3.455.016,71 5.435.950,85 Weiterhin werden folgende Ausnahmen gemäß § 31 BauGB festgesetzt: < Betriebe und Anlagen sind nach § 31 BauGB ausnahmsweise auch dann zulässig, wenn der Beurteilungspegel Lr der Betriebsgeräusche der Anlage oder des Betriebs den Immissionsrichtwert an den maßgeblichen Immis- sionsorten am Tag (6:00 - 22:00 Uhr) und in der Nacht (22:00 - 6:00 Uhr) mindestens um 15 dB unterschreitet. Stadt Karlsruhe Gewerbegebiet Gottesauer Feld Karlsruhe, 16.10.2023 Karlsruhe - Gottesauer Feld_erg_2023.wpd Fachbeitrag Schall 37 < Es ist nach § 31 BauGB ausnahmsweise zulässig, die Emissionskontingente eines Grundstücks oder Teile davon einem anderen Grundstück zur Verfü- gung zu stellen, soweit öffentlich-rechtlich sichergestellt ist, dass die sich daraus ergebenden Beurteilungspegel den insgesamt zulässigen Summen- pegel der Immissionsbeiträge an den maßgeblichen Immissionsorten ein- halten. Innerhalb des Bebauungsplangebietes ist bei der Planung der Betriebsanlagen darauf zu achten, dass auf den jeweiligen unmittelbaren Nachbargrundstücken an den nächstgelegenen Nachbarimmissionsorten (Fenster von Aufenthalts- räumen) bzw., wenn das Nachbargrundstück nicht bebaut ist, an den nächst- gelegenen überbaubaren Grundstücksflächen die Immissionsrichtwerte für Gewerbegebiete gemäß 6.1.b der TA Lärm eingehalten werden. 6. Zusammenfassung Aufgrund der knappen Verfügbarkeit von Gewerbeflächen plant die Stadt Karls- ruhe das Gewerbegebiet im Bereich „Gottesauer Feld“ unter den Aspekten eines ressourcenoptimierten Unternehmensstandortes zu entwickeln. Eine mehr- geschossige Bebauung soll dabei von vorne herein nicht ausgeschlossen werden. Ergänzend soll das vorhandene allgemeine Wohngebiet nach Westen arrondiert werden. Um den notwendigen und verträglichen Übergang zwischen gewerblicher Nutzung und Wohnnutzung zu schaffen, werden Teilflächen des Geltungsberei- ches in unmittelbarer Nachbarschaft zu den allgemeinen Wohngebieten als eingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesen. Für den Bebauungsplan soll ein Fachbeitrag Schall angefertigt werden. Dabei sollen einerseits die auf das Plangebiet einwirkendenden Schallimmissionen, andererseits die vom Plangebiet ausgehenden Schallemissionen untersucht werden und die Auswirkungen auf schutzwürdige Nutzungen innerhalb und außerhalb des Plangebietes dargestellt werden. Die Aufgabenstellung umfasst dabei folgende Teilaspekte: A) Verkehrslärmeinwirkungen auf das Plangebiet Die Geräuschbelastungen durch den vorhandenen Straßenverkehr, d.h. ins- besondere der Straßen ´Unterer Dammweg´, Grabener Straße und B 36, werden an den schutzwürdigen Nutzungen innerhalb des Plangebietes an der Wohnbe- bauung sowie in den gewerblichen Flächen ermittelt und bewertet. Die Bewer- tung der Geräuscheinwirkungen erfolgt auf Basis der DIN 18005. Ggf. sind Schall- schutzmaßnahmen zu untersuchen und daraus Festsetzungen zum Schutz gegen Stadt Karlsruhe Gewerbegebiet Gottesauer Feld Karlsruhe, 16.10.2023 Karlsruhe - Gottesauer Feld_erg_2023.wpd 38 Fachbeitrag Schall den Verkehrslärm zu erarbeiten. Die Untersuchung trifft für die schutzwürdigen Nutzungen Aussagen in Bezug auf den Außenlärm und das erforderliche Schalldämm-Maß nach der DIN 4109, Stand 08/2016. B) Anlagenlärm im Plangebiet Für den Gewerbelärm aus dem geplanten Gewerbegebiet muss sicher gestellt werden, dass die schutzwürdigen Nutzungen innerhalb des Plangebietes sowie entsprechende Nutzungen in der Umgebung nicht belästigt werden. Als Maßstab zur Beurteilung dient die TA Lärm, die Immissionsrichtwerte vorgibt, die im Rahmen der städtebaulichen Planung zu beachten sind. Im ersten Schritt wird in Anlehnung an die DIN 18005 überprüft, ob die nach der DIN anzusetzenden pauschalen Geräuschemissionen für Gewerbegebiete im Umkreis von ca. 1.000 m um das Plangebiet verträglich mit den umgebenden Nutzungen sein können. Für das bestehende, nördlich an das Plangebiet an- grenzende Recyclingwerk wird nicht auf die Standardwerte der DIN 18005 zurück- gegriffen, sondern die heute zulässige Geräuschvorbelastung anhand von vorlie- genden Genehmigungsbescheiden bzw. Bauakten ermittelt. Für die Gewerbeflächen im Planungsgebiet wird eine Geräuschkontingentierung nach den Vorgaben der DIN 45691 durchgeführt. Dazu wird das Plangebiet in schallabstrahlende Teilflächen eingeteilt. Für die einzelnen Teilflächen wird eine Geräuschkontingentierung durchgeführt. Die Schalltechnische Beurteilung kommt zu folgenden Ergebnissen: Verkehrslärm von Außen: Auf das Plangebiet wirken pegelbestimmend die Verkehrslärmimmissionen der Straße ‘Unterer Dammweg’, der Grabener Straße, der B 36 sowie von weiteren umliegenden Hauptverkehrsstraßen ein. Dabei berechnen sich innerhalb des Plangebietes im Bestandsstraßennetz: < Beurteilungspegel von bis zu 65 / 56 dB(A) tags / nachts im GE3 im Nord- osten des Plangebietes entlang der Grabener Straße, < Beurteilungspegel von bis zu 62 / 54 dB(A) tags / nachts im GE2 im Nord- westen des Plangebietes an der B 36, < Beurteilungspegel von bis zu 66 / 58 dB(A) tags / nachts im GEE1 im Süd- osten des Plangebietes an der bestehenden Bebauung der Fa. Stober, < Beurteilungspegel von bis zu 66 / 58 dB(A) tags / nachts im GEE2 im Westen des Plangebietes entlang des ´Unterer Dammweg´ und Stadt Karlsruhe Gewerbegebiet Gottesauer Feld Karlsruhe, 16.10.2023 Karlsruhe - Gottesauer Feld_erg_2023.wpd Fachbeitrag Schall 39 < Beurteilungspegel von bis zu 59 / 51 dB(A) tags / nachts im WA im Süd- westen des Plangebietes entlang der Straße ´Am Zinken´. Es zeigt sich, dass die maßgebenden Orientierungswerte der DIN 18005 für Gewerbegebiete von 65 / 55 dB(A) tags / nachts im Plangebiet mit dem Bestands- straßennetz am Tag um bis zu 1 dB(A) und in der Nacht um bis zu 3 dB(A) über- schritten werden. Im südwestlichen Bereich des Plangebietes ergeben sich Überschreitungen des maßgebenden Orientierungswertes für Allgemeine Wohn- gebiete (55 / 45 dB(A) tags / nachts) von bis zu 4 dB(A) am Tag und bis zu 6 dB(A) in der Nacht. Nach Realisierung des Plangebietes wirken neben den Verkehrslärmimmissionen der Straße ‘Unterer Dammweg’, der Grabener Straße und der 36 die zusätzlich geplanten Straßen durch das Baugebiet ein. Dabei berechnen sich innerhalb des Plangebietes: < Beurteilungspegel von bis zu 65 / 56 dB(A) tags / nachts im GE im Nordosten des Plangebietes, < Beurteilungspegel von bis zu 62 / 55 dB(A) tags / nachts im GE im Nord- westen des Plangebietes, < Beurteilungspegel von bis zu 63 / 54 dB(A) tags / nachts im GE entlang der neuen Straßenführung innerhalb des Plangebietes, < Beurteilungspegel von bis zu 66 / 59 dB(A) tags / nachts im GE im Südosten des Plangebietes, < Beurteilungspegel von bis zu 68 / 59 dB(A) tags / nachts im GE entlang der Straße ‘Unterer Dammweg’ innerhalb des Plangebietes und < Beurteilungspegel von bis zu 60 / 52 dB(A) tags / nachts im WA im Süd- westen des Plangebietes. Mit dem geplanten Straßennetz innerhalb des Plangebietes werden die maß- gebenden Orientierungswerte für ein Gewerbegebiet von 65 / 55 dB(A) tags / nachts am Tag um bis 3 dB(A) und in der Nacht um bis zu 4 dB(A) überschritten. Im Allgemeinen Wohngebiet im südwestlichen Plangebiet ergeben sich Über- schreitungen des maßgebenden Orientierungswertes (55 / 45 dB(A) tags / nachts) von bis zu 5 dB(A) am Tag und bis zu 7 dB(A) in der Nacht. Auf Grund der verbleibenden Geräuscheinwirkungen aus dem Straßenverkehr sind Maßnahmen zum Schutz vor dem Verkehrslärm erforderlich. Zum Schutz des Plangebietes besteht grundsätzlich die Möglichkeit der An- ordnung von Lärmschutzwänden entlang der stark belasteten Straßen. Allerdings Stadt Karlsruhe Gewerbegebiet Gottesauer Feld Karlsruhe, 16.10.2023 Karlsruhe - Gottesauer Feld_erg_2023.wpd 40 Fachbeitrag Schall handelt es sich bei einem Gewerbegebiet um die am wenigsten störempfindliche Gebietskategorie, die im Gegenteil selbst ein Störpotential aufweist. Das heißt, dass es schutzwürdigen Nutzungen im GE im Sinne der DIN 18005 zumutbar ist, Außenpegeln von 65 dB(A) am Tag bzw. 50 dB(A) in der Nacht durch Gewerbelärm ausgesetzt zu sein. Da solche Pegel das Niveau der zulässigen Geräuscheinwirkungen durch Verkehr zumindest am Tag erreichen, kann daraus geschlossen werden, dass das Schutz- ziel der Nutzungen eher im Innenraum, als an der Fassade gesehen wird. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, eine Lärmschutzwand im Gewer- begebiet zum Schutz vor den Geräuschen des Straßenverkehrs zu errichten, die jedoch keinen Schutz vor den Geräuscheinwirkungen des gebietseigenen Gewer- belärms bieten kann. Auf diesen Zusammenhang gehen die Festsetzungen im Bebauungsplan im Besonderen ein, indem bei der Festlegung der für die Dimensionierung der passiven Maßnahmen für die Gewerbegebietsflächen die maßgeblichen Lärmpe- gelbereiche die zulässigen Immissionen aufgrund des Gesamtlärms des Ver- kehrs- und Gewerbelärms berücksichtigen. Für die zum Schlafen genutzten Aufenthaltsräume im Wohngebiet sowie für die ausnahmsweise zum Schlafen genutzten Aufenthaltsräume im Gewerbegebiet wird neben der Festlegung der für die Dimensionierung der passiven Maßnahmen maßgeblichen Lärmpegelbereiche zusätzlich für der Einbau schallgedämmter Lüftungseinrichtungen vorgeschlagen. Verkehrslärm im Planinneren Zusätzlich zu den Verkehrslärmeinwirkungen auf das Plangebiet selbst müssen die schalltechnischen Auswirkungen des Straßenneubaus der beiden Erschlie- ßungsstraßen innerhalb der Plangebietes ober- und unterhalb der Straße ‘Unte- rer Dammweg’ dargestellt und beurteilt werden. Demnach berechnen sich an den jeweiligen Baugrenzen maximale Beurteilungs- pegel von bis zu 63 / 54 dB(A) tags / nachts aus dem Verkehr der jeweiligen Erschließungsstraße. Die berechneten Schallimmissionen liegen deutlich un- terhalb der maßgebenden Grenzwerte der 16. BImSchV für Gewerbegebiete von 69 / 59 dB(A) tags / nachts. D.h. bereits an der jeweiligen Baulinie werden die maßgebenden Tages- und Nachtgrenzwerte der 16. BImSchV eingehalten. Es werden somit aus der Straßenneubaumaßnahme keine zusätzlichen Schall- schutzmaßnahmen im Bereich der Erschließungsstraßen erforderlich. Stadt Karlsruhe Gewerbegebiet Gottesauer Feld Karlsruhe, 16.10.2023 Karlsruhe - Gottesauer Feld_erg_2023.wpd Fachbeitrag Schall 41 Anlagen- und Gewerbelärm im Plangebiet: Der Bebauungsplan sieht die Ausweisung von Allgemeinen Wohngebiets- und Gewerbegebietsflächen vor. Ziel der schalltechnischen Untersuchungen zum Gewerbelärm ist es deshalb, ein schalltechnisches Konzept zur Gewährleistung eines verträglichen Nebeneinanders der vorhandenen gewerblich genutzten Flächen sowie der geplanten gewerblich genutzten Flächen mit den vorhandenen und geplanten gewerblich genutzten Flächen im Plangebiet sowie zu den vorhan- denen schutzwürdigen Nutzungen im weiteren Umfeld des Plangebietes zu erarbeiten. Dies führt praktisch zu Einschränkungen der ansiedlungsfähigen Betriebstypen oder der Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen, weshalb der Bebauungsplan als Gebietstypen ein eingeschränkte (GEE) und weitgehend uneingeschränkte Gewerbegebiete (GE) vorsieht und eine Beschränkung der gewerblichen Emissionen in Form einer Geräuschkontingentierung erforderlich ist. Im Bebauungsplan ist sicherzustellen, dass die Geräuscheinwirkungen, die von den gewerblichen Flächen im Plangebiet ausgehen und als Geräuschzusatzbela- stung zu verstehen sind, in Verbindung mit den Geräuscheinwirkungen vorhande- ner gewerblicher Nutzungen (Geräuschvorbelastung), an den maßgebenden Immissionsorten in der Umgebung des Plangebiets, wo sich Geräuschvorbela- stung und Zusatzbelastung zur Gesamtgeräuschbelastung überlagern, zu keinen Überschreitungen der Immissionsrichtwerte führen. Nachdem sich sowohl innerhalb des Plangebietes, als auch im weiteren Umfeld rund um das Plangebiet Wohnnutzungen im Innen- und Außenbereich finden und somit bereits im Bestand ein potentieller Lärmkonflikt vorliegt, wird für die geplanten Gewerbeansiedlungen eine Emissionskontingentierung nach DIN 45691 festgesetzt. Diese sorgt dafür, dass an den schutzwürdigen Bereichen, vor allem den Wohn- gebieten inner- und außerhalb des Plangebietes keine unzulässig hohen Lärmbe- lastungen auftreten. Die Ergebnisse des Fachbeitrags Schall zeigen auf, dass in den Gewerbegebieten im Beurteilungszeitraum Tag nicht erheblich belästigende Gewerbebetriebe aller Art einen Standort finden können. Durch die Ausweisung von Zusatzlärmkontingenten in Richtung Norden steht den zukünftigen Gewerbe- nutzungen auch in der Nacht ein Lärmkontingent zur Verfügung, dass mit vertret- baren betrieblichen oder organisatorischen Maßnahmen bei einer Ausrichtung der lärm-intensiven Tätigkeiten nach Norden einen auch nachts nahezu uneinge- schränkten Gewerbebetrieb sicherstellt. Bei Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen bestehen aus schalltechnischer Sicht keine Bedenken gegen das Bebauungsplanvorhaben. Stadt Karlsruhe Gewerbegebiet Gottesauer Feld Karlsruhe, 16.10.2023 Karlsruhe - Gottesauer Feld_erg_2023.wpd B 36 B 36 L 6 05 B 36 B 36 L 6 05 B 3 6 L 6 05 B 36 B 36 B 36 B 36 11.10.2023MR TV 420 x 297 1 Karlsruhe Übersichtsplan 33074-1 Gewerbegebiet Gottesauer Feld FG 11.10.2023 11.10.2023 Maßstab i.O. 1:5000 0 40 80 160 240 320 400 m 01 Übersichtsplan Legende Hauptgebäude Nebengebäude Geltungsbereich Straßenachse Emissionslinie Oberfläche Signalanlage B 36 B 36 L 6 05 B 36 B 36 L 6 05 B 3 6 L 6 05 B 36 B 36 B 36 B 36 1 I GE 65 61,5 55 53,0 II 63,3 54,7 III 64,1 55,5 IV 64,3 55,6 2 I GE 65 55,8 55 47,9 II 56,9 49,0 III 57,3 49,4 IV 57,7 49,8 3 I GE 65 55,3 55 47,5 II 57,5 49,8 III 58,4 50,8 IV 59,0 51,4 4 I GE 65 58,8 55 51,2 II 60,2 52,7 III 61,0 53,5 IV 61,3 53,8 5 I GE 65 62,5 55 54,0 II 65,3 56,6 III 65,6 56,9 IV 65,5 56,9 7 I GE 65 62,5 55 54,8 II 64,5 56,9 III 65,5 57,9 IV 65,7 58,1 10 I GE 65 55,3 55 47,5 II 57,2 49,2 III 57,8 49,8 IV 58,2 50,2 14 I WA 55 57,2 45 49,2 II 58,2 50,4 III 58,6 50,7 9 I GE 65 63,3 55 55,9 II 64,9 57,4 III 65,2 57,7 15 I WA 55 53,3 45 45,6 II 53,4 45,6 III 54,1 46,2 12 I GE 65 63,2 55 54,6 II 65,8 57,2 III 66,0 57,4 IV 65,9 57,2 6 I GE 65 60,9 55 52,4 II 63,2 54,5 III 63,7 55,0 IV 63,7 55,1 8 I GE 65 56,5 55 48,5 II 57,7 49,6 III 58,0 50,0 IV 58,3 50,3 11 I GE 65 58,7 55 50,3 II 59,7 51,3 III 60,5 52,1 IV 61,3 52,9 13 I WA 55 57,9 45 49,9 II 58,7 50,7 III 59,0 51,0 11.10.2023MR TV 420 x 297 2 Karlsruhe Verkehrslärm ohne GE-Gebiet: Rasterlärmkarte und Beurteilungspegel an repräsentativen Immissionsorten DIN 18005; Tag (6-22 Uhr) 33074-1 Gewerbegebiet Gottesauer Feld FG 11.10.2023 11.10.2023 Maßstab i.O. 1:5000 0 40 80 160 240 320 400 m 02_V_RLK_2m Legende Hauptgebäude Nebengebäude Geltungsbereich Straßenachse Emissionslinie Oberfläche Signalanlage 1 IO ohne Orientierungswertüberschreitung 2 IO mit Orientierungswertüberschreitung I WA 59 57,3 49 49,8 II 58,3 50,8 III 59,3 51,8 Gebietsart; OW Tag/Nacht Stockwerke; Beurteilungspegel Tag/Nacht (Überschreitung des OW in rot) Alle Werte in dB(A) Beurteilungspegel 2,0 m ü.G. in dB(A) <=35,0 35,0 < <=40,0 40,0 < <=45,0 45,0 < <=50,0 50,0 < <=55,0 OW WA 55,0 < <=60,0 OW MI 60,0 < <=65,0 OW GE 65,0 < <=70,0 70,0 < <=75,0 75,0 < <=80,0 80,0 < B 36 B 36 L 6 05 B 36 B 36 L 6 05 B 3 6 L 6 05 B 36 B 36 B 36 B 36 1 I GE 65 61,5 55 53,0 II 63,3 54,7 III 64,1 55,5 IV 64,3 55,6 2 I GE 65 55,8 55 47,9 II 56,9 49,0 III 57,3 49,4 IV 57,7 49,8 3 I GE 65 55,3 55 47,5 II 57,5 49,8 III 58,4 50,8 IV 59,0 51,4 4 I GE 65 58,8 55 51,2 II 60,2 52,7 III 61,0 53,5 IV 61,3 53,8 5 I GE 65 62,5 55 54,0 II 65,3 56,6 III 65,6 56,9 IV 65,5 56,9 7 I GE 65 62,5 55 54,8 II 64,5 56,9 III 65,5 57,9 IV 65,7 58,1 10 I GE 65 55,3 55 47,5 II 57,2 49,2 III 57,8 49,8 IV 58,2 50,2 14 I WA 55 57,2 45 49,2 II 58,2 50,4 III 58,6 50,7 9 I GE 65 63,3 55 55,9 II 64,9 57,4 III 65,2 57,7 15 I WA 55 53,3 45 45,6 II 53,4 45,6 III 54,1 46,2 12 I GE 65 63,2 55 54,6 II 65,8 57,2 III 66,0 57,4 IV 65,9 57,2 6 I GE 65 60,9 55 52,4 II 63,2 54,5 III 63,7 55,0 IV 63,7 55,1 8 I GE 65 56,5 55 48,5 II 57,7 49,6 III 58,0 50,0 IV 58,3 50,3 11 I GE 65 58,7 55 50,3 II 59,7 51,3 III 60,5 52,1 IV 61,3 52,9 13 I WA 55 57,9 45 49,9 II 58,7 50,7 III 59,0 51,0 11.10.2023MR TV 420 x 297 3 Karlsruhe Verkehrslärm ohne GE-Gebiet: Rasterlärmkarte und Beurteilungspegel an repräsentativen Immissionsorten DIN 18005; Nacht (22-6 Uhr) 33074-1 Gewerbegebiet Gottesauer Feld FG 11.10.2023 11.10.2023 Maßstab i.O. 1:5000 0 40 80 160 240 320 400 m 03_V_RLK_6m Legende Hauptgebäude Nebengebäude Geltungsbereich Straßenachse Emissionslinie Oberfläche Signalanlage 1 IO ohne Orientierungswertüberschreitung 2 IO mit Orientierungswertüberschreitung I WA 59 57,3 49 49,8 II 58,3 50,8 III 59,3 51,8 Gebietsart; OW Tag/Nacht Stockwerke; Beurteilungspegel Tag/Nacht (Überschreitung des OW in rot) Alle Werte in dB(A) Beurteilungspegel 6,0 m ü.G. in dB(A) <=35,0 35,0 < <=40,0 40,0 < <=45,0 OW WA 45,0 < <=50,0 OW MI 50,0 < <=55,0 OW GE 55,0 < <=60,0 60,0 < <=65,0 65,0 < <=70,0 70,0 < <=75,0 75,0 < <=80,0 80,0 < B 36 B 36 L 6 05 B 36 B 36 L 6 05 B 3 6 L 6 05 B 36 B 36 B 36 B 36 1 I GE 65 61,7 55 53,2 II 63,5 54,9 III 64,3 55,6 IV 64,5 55,8 2 I GE 65 59,6 55 51,2 II 61,9 53,4 III 62,1 53,7 IV 62,1 53,7 3 I GE 65 56,4 55 48,4 II 58,3 50,6 III 59,2 51,5 IV 59,9 52,1 4 I GE 65 59,3 55 51,7 II 60,7 53,1 III 61,4 53,9 IV 61,8 54,2 5 I GE 65 64,0 55 55,4 II 66,8 58,1 III 67,1 58,5 IV 67,1 58,4 7 I GE 65 62,7 55 55,0 II 64,6 57,0 III 65,6 58,0 IV 65,8 58,2 10 I GE 65 55,7 55 47,8 II 57,5 49,5 III 58,1 50,1 IV 58,6 50,6 14 I WA 55 57,8 45 49,8 II 58,9 50,9 III 59,3 51,3 9 I GE 65 63,8 55 56,2 II 65,3 57,8 III 65,6 58,1 15 I WA 55 53,6 45 45,8 II 53,6 45,7 III 54,3 46,4 6 I GE 65 61,1 55 52,6 II 63,3 54,7 III 63,8 55,2 IV 63,9 55,3 8 I GE 65 59,9 55 51,5 II 62,0 53,5 III 62,2 53,7 IV 62,2 53,7 11 I GE 65 61,0 55 52,5 II 62,7 54,2 III 63,3 54,8 IV 63,8 55,3 12 I GE 65 64,6 55 56,0 II 67,4 58,7 III 67,5 58,9 IV 67,4 58,7 13 I WA 55 58,7 45 50,7 II 59,4 51,4 III 59,8 51,7 11.10.2023MR TV 420 x 297 4 Karlsruhe Verkehrslärm mit GE-Gebiet: Rasterlärmkarte und Beurteilungspegel an repräsentativen Immissionsorten DIN 18005; Tag (6-22 Uhr) 33074-1 Gewerbegebiet Gottesauer Feld FG 11.10.2023 11.10.2023 Maßstab i.O. 1:5000 0 40 80 160 240 320 400 m 04_V_RLK_2m_Planung Legende Hauptgebäude Nebengebäude Geltungsbereich Straßenachse Emissionslinie Oberfläche Signalanlage 1 IO ohne Orientierungswertüberschreitung 2 IO mit Orientierungswertüberschreitung I WA 59 57,3 49 49,8 II 58,3 50,8 III 59,3 51,8 Stockwerke; Beurteilungspegel Tag/Nacht (Überschreitung des OW in rot) Gebietsart; OW Tag/Nacht Alle Werte in dB(A) Beurteilungspegel 2,0 m ü.G. in dB(A) <=35,0 35,0 < <=40,0 40,0 < <=45,0 45,0 < <=50,0 50,0 < <=55,0 OW WA 55,0 < <=60,0 OW MI 60,0 < <=65,0 OW GE 65,0 < <=70,0 70,0 < <=75,0 75,0 < <=80,0 80,0 < B 36 B 36 L 6 05 B 36 B 36 L 6 05 B 3 6 L 6 05 B 36 B 36 B 36 B 36 1 I GE 65 61,7 55 53,2 II 63,5 54,9 III 64,3 55,6 IV 64,5 55,8 2 I GE 65 59,6 55 51,2 II 61,9 53,4 III 62,1 53,7 IV 62,1 53,7 3 I GE 65 56,4 55 48,4 II 58,3 50,6 III 59,2 51,5 IV 59,9 52,1 4 I GE 65 59,3 55 51,7 II 60,7 53,1 III 61,4 53,9 IV 61,8 54,2 5 I GE 65 64,0 55 55,4 II 66,8 58,1 III 67,1 58,5 IV 67,1 58,4 7 I GE 65 62,7 55 55,0 II 64,6 57,0 III 65,6 58,0 IV 65,8 58,2 10 I GE 65 55,7 55 47,8 II 57,5 49,5 III 58,1 50,1 IV 58,6 50,6 14 I WA 55 57,8 45 49,8 II 58,9 50,9 III 59,3 51,3 9 I GE 65 63,8 55 56,2 II 65,3 57,8 III 65,6 58,1 15 I WA 55 53,6 45 45,8 II 53,6 45,7 III 54,3 46,4 6 I GE 65 61,1 55 52,6 II 63,3 54,7 III 63,8 55,2 IV 63,9 55,3 8 I GE 65 59,9 55 51,5 II 62,0 53,5 III 62,2 53,7 IV 62,2 53,7 11 I GE 65 61,0 55 52,5 II 62,7 54,2 III 63,3 54,8 IV 63,8 55,3 12 I GE 65 64,6 55 56,0 II 67,4 58,7 III 67,5 58,9 IV 67,4 58,7 13 I WA 55 58,7 45 50,7 II 59,4 51,4 III 59,8 51,7 11.10.2023MR TV 420 x 297 5 Karlsruhe Verkehrslärm mit GE-Gebiet: Rasterlärmkarte und Beurteilungspegel an repräsentativen Immissionsorten DIN 18005; Nacht (22-6 Uhr) 33074-1 Gewerbegebiet Gottesauer Feld FG 11.10.2023 11.10.2023 Maßstab i.O. 1:5000 0 40 80 160 240 320 400 m 05_V_RLK_6m_Planung Legende Hauptgebäude Nebengebäude Geltungsbereich Straßenachse Emissionslinie Oberfläche Signalanlage 1 IO ohne Orientierungswertüberschreitung 2 IO mit Orientierungswertüberschreitung I WA 59 57,3 49 49,8 II 58,3 50,8 III 59,3 51,8 Stockwerke; Beurteilungspegel Tag/Nacht (Überschreitung des OW in rot) Gebietsart; OW Tag/Nacht Alle Werte in dB(A) Beurteilungspegel 6,0 m ü.G. in dB(A) <=35,0 35,0 < <=40,0 40,0 < <=45,0 OW WA 45,0 < <=50,0 OW MI 50,0 < <=55,0 OW GE 55,0 < <=60,0 60,0 < <=65,0 65,0 < <=70,0 70,0 < <=75,0 75,0 < <=80,0 80,0 < 65 65 65 65 65 65 65 65 65 65 65 70 70 70 70 70 70 70 70 70 63 64 64 64 64 64 64 64 66 66 66 66 66 66 66 66 66 66 67 67 67 67 67 67 67 67 67 67 67 68 68 68 68 68 68 68 68 68 68 68 68 69 69 69 69 69 69 69 71 71 71 71 72 72 72 73 73 74 65 6 636 46 667 B 36 B 36 B 36 B 36 Kirchfeld -Neureut- Hochstetten -Neureut- es Viehweg Gottesauer Feld Gottesauer Feld Weingärten -Neureut- Gottesauer Feld Hochstetten -Neureut- Kirc -Neureut- Gottesauer Gottesauer Feld Hochstetten -Neureut- 11.10.2023MR TV 420 x 297 6 Karlsruhe Verkehrslärm: Maßgeblicher Außenlärmpegel Tag (6-22 Uhr) nach DIN 4109-2; freie Schallausbreitung 33074-1 Gewerbegebiet Gottesauer Feld FG 11.10.2023 11.10.2023 Maßstab i.O. 1:3000 0 25 50 100 150 200 250 m 06_LPB_Verkehr_FS_T_2m Legende Hauptgebäude Nebengebäude Geltungsbereich Straßenachse Emissionslinie Oberfläche Signalanlage Teilgebiet Maßgebliche Außenlärmpegel in 2,0m Höhe freie Schallausbreitung nach DIN 4109 (Jan. 2018) in dB(A) Lärmpegelbereiche I <= 55 55 < II <= 60 60 < III <= 65 65 < IV <= 70 70 < V <= 75 75 < VI <= 80 80 < VII 65 65 65 65 65 65 65 65 65 70 70 7070 70 70 70 75 3 64 64 64 64 66 66 66 66 66 66 66 66 66 67 67 67 67 67 67 67 67 67 67 68 68 68 68 68 68 68 68 69 69 69 69 69 69 71 71 71 71 71 72 72 73 73 74 65 65 61 62 63 B 36 B 36 B 36 B 36 Kirchfeld -Neureut- Hochstetten -Neureut- es Viehweg Gottesauer Feld Gottesauer Feld Weingärten -Neureut- Gottesauer Feld Hochstetten -Neureut- Kirc d -Neureut- Gottesauer Gottesauer Feld Hochstetten -Neureut- 11.10.2023MR TV 420 x 297 7 Karlsruhe Verkehrslärm: Maßgeblicher Außenlärmpegel Nacht (22-6 Uhr) nach DIN 4109-2; freie Schallausbreitung 33074-1 Gewerbegebiet Gottesauer Feld FG 11.10.2023 11.10.2023 Maßstab i.O. 1:3000 0 25 50 100 150 200 250 m 07 LPB_Verkehr_FS_N_6m Legende Hauptgebäude Nebengebäude Geltungsbereich Straßenachse Emissionslinie Oberfläche Signalanlage Teilgebiet Maßgebliche Außenlärmpegel in 6,0m Höhe freie Schallausbreitung nach DIN 4109 (Jan. 2018) in dB(A) Lärmpegelbereiche I <= 55 55 < II <= 60 60 < III <= 65 65 < IV <= 70 70 < V <= 75 75 < VI <= 80 80 < VII B 36 B 36 L 6 05 B 36 B 36 B 36 L 6 05 L 6 05 B 36 B 36 B 36 6 05 Recyclingwerk 69,6/54,6 dB(A) 1 I WA 55 39,0 40 22,0 II 39,2 22,3 III 39,3 22,3 12 I GE 65 46,9 50 31,9 II 47,0 32,0 III 47,1 32,1 6 I WA 55 46,8 40 29,9 II 46,9 29,9 III 46,9 30,0 2 I GE 65 38,7 50 23,7 II 38,8 23,8 III 38,9 23,9 4 I WA 55 40,6 40 23,7 II 40,7 23,7 7 I WA 55 47,2 40 30,3 II 47,3 30,4 III 47,4 30,4 3 I WA 55 40,8 40 23,9 II 40,8 23,9 9 I MI 60 44,3 45 29,3 II 44,4 29,4 11 I GE 65 52,0 50 37,0 II 52,2 37,2 III 52,4 37,4 IV 52,6 37,6 10 I GE 65 62,5 50 47,5 II 63,9 48,9 III 64,7 49,7 IV 65,0 50,0 5 I MI 60 42,8 45 27,8 II 44,0 29,0 8 I MI 60 42,3 45 27,3 II 42,5 27,5 III 42,5 27,5 11.10.2023MR TV 420 x 297 8 Karlsruhe Gewerbelärm: Vorbelastung Recyclinghof Rasterlärmkarte und Beurteilungspegel an repräsentativen Immissionsorten TA Lärm; Tag (6-22 Uhr) 33074-1 Gewerbegebiet Gottesauer Feld FG 11.10.2023 11.10.2023 Maßstab i.O. 1:6500 0 25 50 100 150 200 250 m 08_G_69,6_DGM_2m Legende Hauptgebäude Nebengebäude Geltungsbereich Flächenschallquelle 1 IO ohne Richtwertüberschreitung 2 IO mit Richtwertüberschreitung I WA 59 57,3 49 49,8 II 58,3 50,8 III 59,3 51,8 Gebietsart; IRW Tag/Nacht Stockwerke; Beurteilungspegel Tag/Nacht (Überschreitung des IRW in rot) Alle Werte in dB(A) Beurteilungspegel 2,0 m ü.G. in dB(A) <=35,0 35,0 < <=40,0 40,0 < <=45,0 45,0 < <=50,0 50,0 < <=55,0 IRW WA 55,0 < <=60,0 IRW MI 60,0 < <=65,0 IRW GE 65,0 < <=70,0 70,0 < <=75,0 75,0 < <=80,0 80,0 < B 36 B 36 L 6 05 B 36 B 36 B 36 L 6 05 L 6 05 B 36 B 36 B 36 6 05 Recyclingwerk 69,6/54,6 dB(A) 1 I WA 55 39,0 40 22,0 II 39,2 22,3 III 39,3 22,3 12 I GE 65 46,9 50 31,9 II 47,0 32,0 III 47,1 32,1 6 I WA 55 46,8 40 29,9 II 46,9 29,9 III 46,9 30,0 2 I GE 65 38,7 50 23,7 II 38,8 23,8 III 38,9 23,9 4 I WA 55 40,6 40 23,7 II 40,7 23,7 7 I WA 55 47,2 40 30,3 II 47,3 30,4 III 47,4 30,4 3 I WA 55 40,8 40 23,9 II 40,8 23,9 9 I MI 60 44,3 45 29,3 II 44,4 29,4 11 I GE 65 52,0 50 37,0 II 52,2 37,2 III 52,4 37,4 IV 52,6 37,6 10 I GE 65 62,5 50 47,5 II 63,9 48,9 III 64,7 49,7 IV 65,0 50,0 5 I MI 60 42,8 45 27,8 II 44,0 29,0 8 I MI 60 42,3 45 27,3 II 42,5 27,5 III 42,5 27,5 11.10.2023MR TV 420 x 297 9 Karlsruhe Gewerbelärm: Vorbelastung Recyclinghof Rasterlärmkarte und Beurteilungspegel an repräsentativen Immissionsorten TA Lärm; Nacht (22-6 Uhr) 33074-1 Gewerbegebiet Gottesauer Feld FG 11.10.2023 11.10.2023 Maßstab i.O. 1:6500 0 25 50 100 150 200 250 m 09_G_69,6_DGM_6m Legende Hauptgebäude Nebengebäude Geltungsbereich Flächenschallquelle 1 IO ohne Richtwertüberschreitung 2 IO mit Richtwertüberschreitung I WA 59 57,3 49 49,8 II 58,3 50,8 III 59,3 51,8 Gebietsart; IRW Tag/Nacht Stockwerke; Beurteilungspegel Tag/Nacht (Überschreitung des IRW in rot) Alle Werte in dB(A) Beurteilungspegel 6,0 m ü.G. in dB(A) <=35,0 35,0 < <=40,0 IRW WA 40,0 < <=45,0 IRW MI 45,0 < <=50,0 IRW GE 50,0 < <=55,0 55,0 < <=60,0 60,0 < <=65,0 65,0 < <=70,0 70,0 < <=75,0 75,0 < <=80,0 80,0 < GEe 55/40 MI 55/40 GE 61/48 GE 61/50 GE 61/49 MI 68/55 MI 57/39 GE 60/45 GE 60/45 GE 60/45 GEe 55/40 GE 57/39 GE 60/45 GE 60/45 GE 60/45 GE 60/45 MI 61/42 MI 55/40 GE 60/45 GE 60/45 GI 65/50 MI 55/40 GE 61/49 GE 61/46 GE 57/39 GE 61/47 GE 61/46 Recyclingwerk 69,6/54,6 dB(A) 11 I GE 65 52,6 50 37,6 II 52,8 37,8 III 53,1 38,1 IV 53,3 38,3 10 I GE 65 62,6 50 47,6 II 63,9 48,9 III 64,7 49,7 IV 65,0 50,0 1 I WA 55 48,8 40 31,9 II 49,1 32,2 III 49,4 32,5 6 I WA 55 48,8 40 32,1 II 48,9 32,2 III 49,1 32,4 2 I GE 65 52,8 50 37,8 II 53,4 38,4 III 53,8 38,8 5 I MI 60 44,8 45 29,8 II 45,7 30,7 4 I WA 55 52,8 40 35,8 II 53,2 36,1 8 I MI 60 47,3 45 32,4 II 47,8 32,9 III 48,1 33,2 7 I WA 55 49,2 40 32,4 II 49,4 32,5 III 49,5 32,7 3 I WA 55 49,5 40 33,7 II 49,6 33,8 9 I MI 60 46,4 45 31,5 II 48,6 33,7 11.10.2023MR TV 420 x 297 10 Karlsruhe Gewerbelärm: Vorbelastung Gesamt Beurteilungspegel an repräsentativen Immissionsorten TA Lärm 33074-1 Gewerbegebiet Gottesauer Feld FG 11.10.2023 11.10.2023 Maßstab i.O. 1:7500 0 50 100 200 300 400 500 m 10_G_Vorb_IRW_WA_Kont Legende Hauptgebäude Nebengebäude Geltungsbereich Flächenschallquelle 1 IO ohne Richtwertüberschreitung 2 IO mit Richtwertüberschreitung I WA 59 57,3 49 49,8 II 58,3 50,8 III 59,3 51,8 Gebietsart; IRW Tag/Nacht Stockwerke; Beurteilungspegel Tag/Nacht (Überschreitung des IRW in rot) Alle Werte in dB(A) A B B 36 B 36 L 6 05 B 36 B 36 B 36 L 6 05 L 6 05 B 36 B 36 B 36 6 05 TF GE1 TF GEE1 GE3 TF GE2 TF GEE2 11.10.2023MR TV 420 x 297 11 Karlsruhe Gewerbelärm: Geräuschkontingentierung Gesamtgebiet Flächenhafte Darstellung DIN 45691; Tag (6-22 Uhr) 33074-1 Gewerbegebiet Gottesauer Feld FG 11.10.2023 11.10.2023 Maßstab i.O. 1:6500 0 25 50 100 150 200 250 m G_11_Kontingentierung_Ges-Gebiet_T Legende Immissionsort Maßgebender Immissionsort Referenzpunkt Sektorrand Kontingentierungsfläche Pegelwerte in dB(A) <=35,0 35,0 < <=40,0 40,0 < <=45,0 45,0 < <=50,0 50,0 < <=55,0 55,0 < <=60,0 60,0 < <=65,0 65,0 < <=70,0 70,0 < <=75,0 75,0 < <=80,0 80,0 < A B B 36 B 36 L 6 05 B 36 B 36 B 36 L 6 05 L 6 05 B 36 B 36 B 36 6 05 TF GE1 TF GEE1 TF GE3 TF GE2 TF GEE2 11.10.2023MR TV 420 x 297 12 Karlsruhe Gewerbelärm: Geräuschkontingentierung Gesamtgebiet Flächenhafte Darstellung DIN 45691; Nacht (22-6 Uhr) 33074-1 Gewerbegebiet Gottesauer Feld FG 11.10.2023 11.10.2023 Maßstab i.O. 1:6500 0 25 50 100 150 200 250 m G_12_Kontingentierung_Ges-Gebiet_N Legende Immissionsort Maßgebender Immissionsort Referenzpunkt Sektorrand Kontingentierungsfläche Pegelwerte in dB(A) <=35,0 35,0 < <=40,0 40,0 < <=45,0 45,0 < <=50,0 50,0 < <=55,0 55,0 < <=60,0 60,0 < <=65,0 65,0 < <=70,0 70,0 < <=75,0 75,0 < <=80,0 80,0 < 70 70 70 70 70 70 70 70 70 70 75 69 71 71 71 71 71 71 71 71 71 71 71 71 72 72 72 72 72 72 72 72 73 73 73 73 74 74 65 6 636 46 667 B 36 B 36 B 36 B 36 Kirchfeld -Neureut- Hochstetten -Neureut- es Viehweg Gottesauer Feld Gottesauer Feld Weingärten -Neureut- Gottesauer Feld Hochstetten -Neureut- Kirc -Neureut- Gottesauer Gottesauer Feld Hochstetten -Neureut- GEe 55/40 GE 60/45 GE 60/45 MI 55/40 MI 55/40 Recyclingwerk 69,6/54,6 dB(A) 11.10.2023MR TV 420 x 297 13 Karlsruhe Gesamtlärm (Verkehr + Gewerbe): Maßgeblicher Außenlärmpegel Tag (6-22 Uhr) nach DIN 4109-2; freie Schallausbreitung 33074-1 Gewerbegebiet Gottesauer Feld FG 11.10.2023 11.10.2023 Maßstab i.O. 1:3000 0 25 50 100 150 200 250 m 13_LPB_Gesamt_FS_T_2m Legende Hauptgebäude Nebengebäude Geltungsbereich Flächenschallquelle Straßenachse Emissionslinie Oberfläche Signalanlage Teilgebiet Maßgebliche Außenlärmpegel in 2,0m Höhe freie Schallausbreitung (Tag) nach DIN 4109 (Jan. 2018) in dB(A) Lärmpegelbereiche I <= 55 55 < II <= 60 60 < III <= 65 65 < IV <= 70 70 < V <= 75 75 < VI <= 80 80 < VII 70 70 70 70 70 70 75 66 67 67 67 67 67 67 67 68 68 68 68 68 68 68 68 68 68 69 69 69 69 69 6969 69 69 69 1 71 71 71 71 71 71 72 72 72 72 73 73 74 65 65 63 64 B 36 B 36 B 36 B 36 Kirchfeld -Neureut- Hochstetten -Neureut- es Viehweg Gottesauer Feld Gottesauer Feld Weingärten -Neureut- Gottesauer Feld Hochstetten -Neureut- Kirc d -Neureut- Gottesauer Gottesauer Feld Hochstetten -Neureut- GEe 55/40 GE 60/45 GE 60/45 MI 55/40 MI 55/40 Recyclingwerk 69,6/54,6 dB(A) 11.10.2023MR TV 420 x 297 14 Karlsruhe Gesamtlärm (Verkehr + Gewerbe): Maßgeblicher Außenlärmpegel Nacht (22-6 Uhr) nach DIN 4109-2; freie Schallausbreitung 33074-1 Gewerbegebiet Gottesauer Feld FG 11.10.2023 11.10.2023 Maßstab i.O. 1:3000 0 25 50 100 150 200 250 m 14_LPB_Gesamt_FS N_6m Legende Hauptgebäude Nebengebäude Geltungsbereich Flächenschallquelle Straßenachse Emissionslinie Oberfläche Signalanlage Teilgebiet Maßgebliche Außenlärmpegel in 6,0m Höhe freie Schallausbreitung (Nacht) nach DIN 4109 (Jan. 2018) in dB(A) Lärmpegelbereiche I <= 55 55 < II <= 60 60 < III <= 65 65 < IV <= 70 70 < V <= 75 75 < VI <= 80 80 < VII Kontingentierung für: Tageszeitraum Immissionsort 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Gesamtimmissionswert L(GI) 55,0 65,0 55,0 55,0 60,0 55,0 55,0 60,0 60,0 Geräuschvorbelastung L(vor) 49,4 53,8 49,6 53,2 45,7 49,1 49,5 48,1 48,6 Planwert L(PI) 54,0 65,0 54,0 50,0 60,0 54,0 54,0 60,0 60,0 Teilpegel Teilfläche Größe [m²] L(EK) TF GE1 24996,4 60 TF GE2 30935,2 60 TF GE3 42755,0 60 TF GEE1 35130,5 56 TF GEE2 15629,8 55 1 2 3 4 5 6 7 8 9 30,4 31,2 32,1 34,0 40,0 44,6 46,1 40,6 37,7 31,8 32,3 31,7 32,6 36,7 39,4 45,9 43,7 43,5 33,6 34,3 34,7 35,7 41,1 43,3 45,6 41,9 41,1 27,1 27,7 29,0 31,6 37,4 46,4 48,0 39,5 34,4 22,7 23,2 23,4 25,2 29,5 33,9 48,3 40,0 33,2 Immissionskontingent L(IK) 37,5 38,1 38,5 39,9 45,3 50,2 53,9 48,4 46,6 Unterschreitung 16,5 26,9 15,5 10,1 14,7 3,8 0,1 11,6 13,4 Gewerbegebiet Gottesauer Feld Geräuschkontingentierung Anh.- Tab.1 Seite 1 von 5 Seiten 11.10.2023 Kontingentierung SoundPLANnoise 9.0 Kontingentierung für: Nachtzeitraum Immissionsort 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Gesamtimmissionswert L(GI) 40,0 50,0 40,0 40,0 45,0 40,0 40,0 45,0 45,0 Geräuschvorbelastung L(vor) 32,5 38,8 33,8 36,1 30,7 32,4 32,7 33,2 33,7 Planwert L(PI) 39,0 50,0 39,0 38,0 45,0 39,0 39,0 45,0 45,0 Teilpegel Teilfläche Größe [m²] L(EK) TF GE1 24996,4 45 TF GE2 30935,2 45 TF GE3 42755,0 45 TF GEE1 35130,5 41 TF GEE2 15629,8 40 1 2 3 4 5 6 7 8 9 15,4 16,2 17,1 19,0 25,0 29,6 31,1 25,6 22,7 16,8 17,3 16,7 17,6 21,7 24,4 30,9 28,7 28,5 18,6 19,3 19,7 20,7 26,1 28,3 30,6 26,9 26,1 12,1 12,7 14,0 16,6 22,4 31,4 33,0 24,5 19,4 7,7 8,2 8,4 10,2 14,5 18,9 33,3 25,0 18,2 Immissionskontingent L(IK) 22,5 23,1 23,5 24,9 30,3 35,2 38,9 33,4 31,6 Unterschreitung 16,5 26,9 15,5 13,1 14,7 3,8 0,1 11,6 13,4 Gewerbegebiet Gottesauer Feld Geräuschkontingentierung Anh.- Tab.1 Seite 2 von 5 Seiten 11.10.2023 Kontingentierung SoundPLANnoise 9.0 Entfernungsminderung A(div) Teilfläche Größe [m²] TF GE1 24996,4 TF GE2 30935,2 TF GE3 42755,0 TF GEE1 35130,5 TF GEE2 15629,8 1 2 3 4 5 6 7 8 9 73,5 72,8 71,8 70,0 63,9 59,4 57,9 63,4 66,3 73,1 72,6 73,2 72,3 68,2 65,5 59,0 61,2 61,4 72,7 72,0 71,7 70,7 65,3 63,1 60,7 64,4 65,2 74,4 73,7 72,4 69,8 64,0 55,1 53,5 61,9 67,0 74,3 73,8 73,5 71,8 67,4 63,1 48,6 56,9 63,7 Gewerbegebiet Gottesauer Feld Geräuschkontingentierung Anh.- Tab.1 Seite 3 von 5 Seiten 11.10.2023 Kontingentierung SoundPLANnoise 9.0 Vorschlag für textliche Festsetzungen im Bebauungsplan: Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente L{EK} nach DIN45691 weder tags (6:00 - 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 - 6:00 Uhr) überschreiten. Emissionskontingente Teilfläche L(EK),T L(EK),N TF GE1 60 45 TF GE2 60 45 TF GE3 60 45 TF GEE1 56 41 TF GEE2 55 40 Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt5. Gewerbegebiet Gottesauer Feld Geräuschkontingentierung Anh.- Tab.1 Seite 4 von 5 Seiten 11.10.2023 Kontingentierung SoundPLANnoise 9.0 Vorschlag für textliche Festsetzungen im Bebauungsplan: Für in den im Plan dargestellten Richtungssektoren A bis B liegende Immissionsorte darf in den Gleichungen (6) und (7) der DIN45691 das Emissionskontingent L{EK} der einzelnen Teilflächen durch L{EK}+L{EK,zus} ersetzt werden 3 B 3 6 B 36 B 36 B 3 6 0 B 36 36 L 6 0 3 6 B 3 B 36 B 3 36 A B Referenzpunkt X Y 3455016,71 5435950,85 Sektoren mit Zusatzkontingenten Sektor Anfang Ende EK,zus,T EK,zus,N A 292,3 115,2 10 10 B 115,2 292,3 0 0 Gewerbegebiet Gottesauer Feld Geräuschkontingentierung Anh.- Tab.1 Seite 5 von 5 Seiten 11.10.2023 Kontingentierung SoundPLANnoise 9.0 Gewerbegebiet Gottesauer Feld Emissionsberechnungen - IST-Situation Anh.- Tab.2 Straße Abschnittsname Straßenoberfläche DTV Kfz/24h M Tag Kfz/h M Nacht Kfz/h vPkw Tag km/h vLkw1 Tag km/h pLkw1 Tag % pLkw1 Nacht % pLkw2 Tag % pLkw2 Nacht % L'w Tag dB(A) L'w Nacht dB(A) AAS B 36 Abfahrt Ri. Nord Nicht geriffelter Gussasphalt 1800 108 14 60 60 2,13 2,85 7,86 7,13 77,0 68,2 Am Zinken Grabener Str. - Ri. West Nicht geriffelter Gussasphalt 1000 60 11 30 30 0,64 0,29 2,36 0,71 68,7 60,5 AS B 36 Zufahrt Ri. Süd SMA 11 1850 111 15 80 80 2,13 2,85 7,86 7,13 78,3 69,5 AS B 36 Zufahrt Ri. Nord SMA 11 1800 108 14 80 80 2,13 2,85 7,86 7,13 78,1 69,3 ASB B 36 Abfahrt Ri. Süd Nicht geriffelter Gussasphalt 1850 111 15 60 60 2,13 2,85 7,86 7,13 77,1 68,3 B 36 Ri Nord Unt. Dammweg-Linkhm.Landstr SMA 11 9300 558 102 130 90 1,06 1,42 3,93 3,56 88,1 80,7 B 36 Ri. Nord KA - Unterer Dammweg Nicht geriffelter Gussasphalt 12400 744 136 50 50 1,06 1,43 3,93 3,56 83,1 75,7 B 36 Ri. Nord KA - Unterer Dammweg SMA 11 12400 744 136 130 90 1,06 1,43 3,93 3,56 89,3 81,9 B 36 Ri. Süd Linkenhm. Landstr - U.Dammweg SMA 11 9400 564 103 130 90 1,06 1,43 3,93 3,56 88,1 80,7 B 36 Ri. Süd Unt.Dammweg - Ri. KA SMA 11 12400 744 136 130 90 1,06 1,43 3,93 3,56 89,3 81,9 Grabener Straße Nord Unterer Dammweg - K 3580 Nicht geriffelter Gussasphalt 6000 360 48 50 50 2,13 2,85 7,86 7,13 80,7 71,9 Grabener Straße Nord Unterer Dammweg - K 3580 SMA 11 6000 360 48 70 70 2,13 2,85 7,86 7,13 81,9 73,1 Kreisverkehr Nicht geriffelter Gussasphalt 6400 384 51 30 30 2,13 2,85 7,86 7,13 78,7 69,8 L 605 Ri. Nord Unt. Hardtstr - Unt. Dammweg SMA 11 10500 630 84 70 70 1,06 1,43 3,93 3,56 83,5 74,7 L 605 Ri. Nord Unt. Dammweg - B 36 SMA 11 11000 660 88 100 80 1,06 1,43 3,93 3,56 86,6 77,8 Linkenheimer Landstraße Ri. Süd B 36 - Unterer Dammweg SMA 11 11000 660 88 80 80 1,06 1,43 3,93 3,56 85,1 76,3 Linkenheimer Landstraße Ri. Süd B 36 - Unterer Dammweg SMA 11 10200 612 82 80 80 1,06 1,43 3,93 3,56 84,7 75,9 Unterer Dammweg Grabener Str. - L 605 Nicht geriffelter Gussasphalt 9000 540 72 50 50 2,13 2,85 7,86 7,13 82,4 73,6 Unterer Dammweg West B 36 - Grabener Straße Nicht geriffelter Gussasphalt 5000 300 40 50 50 2,13 2,85 7,86 7,13 79,9 71,1 Unterer Dammweg West B 36 - Grabener Straße SMA 11 5000 300 40 70 70 2,13 2,85 7,86 7,13 81,1 72,3 Unterer Dammweg West B 36 - Grabener Straße Nicht geriffelter Gussasphalt 5000 300 40 50 50 2,13 2,85 7,86 7,13 79,9 71,1 Unterer Dammweg West zwischen AS zu B 36 Nicht geriffelter Gussasphalt 4000 240 32 50 50 2,13 2,85 7,86 7,13 78,9 70,1 SoundPLAN 9.0 Seite 1 von 1 11.10.2023 Gewerbegebiet Gottesauer Feld Gewerbegebiet Gottesauer Feld Emissionsberechnungen - Planfall-Situation Anh.- Tab.3 Straße Abschnittsname Straßenoberfläche DTV Kfz/24h M Tag Kfz/h M Nacht Kfz/h vPkw Tag km/h vLkw1 Tag km/h pLkw1 Tag % pLkw1 Nacht % pLkw2 Tag % pLkw2 Nacht % L'w Tag dB(A) L'w Nacht dB(A) AAS B 36 Abfahrt Ri. Nord Nicht geriffelter Gussasphalt 1800 108 14 60 60 2,13 2,85 7,86 7,13 77,0 68,2 AAS B 36 GE-Zusatzverkehr Abfahrt Ri. Nord Nicht geriffelter Gussasphalt 583 35 5 60 60 2,13 2,85 7,86 7,13 72,1 63,3 Am Zinken Grabener Str. - Ri. West Nicht geriffelter Gussasphalt 1000 60 11 30 30 0,64 0,29 2,36 0,71 68,7 60,5 AS B 36 Zufahrt Ri. Süd SMA 11 1850 111 15 80 80 2,13 2,85 7,86 7,13 78,3 69,5 AS B 36 Zufahrt Ri. Nord SMA 11 1800 108 14 80 80 2,13 2,85 7,86 7,13 78,1 69,3 AS B 36 GE-Zusatzverkehr Zufahrt Ri. Süd SMA 11 583 35 5 80 80 2,13 2,85 7,86 7,13 73,2 64,4 AS B 36 GE-Zusatzverkehr Zufahrt Ri. Nord SMA 11 583 35 5 80 80 2,13 2,85 7,86 7,13 73,2 64,4 ASB B 36 Abfahrt Ri. Süd Nicht geriffelter Gussasphalt 1850 111 15 60 60 2,13 2,85 7,86 7,13 77,1 68,3 ASB B 36 GE-Zusatzverkehr Abfahrt Ri. Süd Nicht geriffelter Gussasphalt 583 35 5 60 60 2,13 2,85 7,86 7,13 72,1 63,3 B 36 Ri Nord Unt. Dammweg-Linkhm.Landstr SMA 11 9300 558 102 130 90 1,06 1,42 3,93 3,56 88,1 80,7 B 36 Ri Nord GE-Zusatzverkehr Unt. Dammweg-Linkhm.Landstr SMA 11 583 35 6 130 90 1,07 1,43 3,93 3,56 76,0 68,6 B 36 Ri Nord GE-Zusatzverkehr Unt. Dammweg-Linkhm.Landstr SMA 11 583 35 6 130 90 1,07 1,43 3,93 3,56 76,0 68,6 B 36 Ri. Nord KA - Unterer Dammweg Nicht geriffelter Gussasphalt 12400 744 136 50 50 1,06 1,43 3,93 3,56 83,1 75,7 B 36 Ri. Nord KA - Unterer Dammweg SMA 11 12400 744 136 130 90 1,06 1,43 3,93 3,56 89,3 81,9 B 36 Ri. Nord GE-Zusatzverkehr KA - Unterer Dammweg SMA 11 583 35 6 130 90 1,07 1,43 3,93 3,56 76,0 68,6 B 36 Ri. Süd Linkenhm. Landstr - U.Dammweg SMA 11 9400 564 103 130 90 1,06 1,43 3,93 3,56 88,1 80,7 B 36 Ri. Süd Unt.Dammweg - Ri. KA SMA 11 12400 744 136 130 90 1,06 1,43 3,93 3,56 89,3 81,9 B 36 Ri. Süd GE-Zusatzverkehr Linkenhm. Landstr - U.Dammweg SMA 11 583 35 6 130 90 1,07 1,43 3,93 3,56 76,0 68,6 B 36 Ri. Süd GE-Zusatzverkehr Unt.Dammweg - Ri. KA SMA 11 583 35 6 130 90 1,07 1,43 3,93 3,56 76,0 68,6 B 36 Ri. Süd GE-Zusatzverkehr Linkenhm. Landstr - U.Dammweg SMA 11 583 35 6 130 90 1,07 1,43 3,93 3,56 76,0 68,6 GE-Straße Nord Unt. Dammweg-Grabener Straße Nicht geriffelter Gussasphalt 1750 105 14 50 50 2,13 2,85 7,86 7,13 75,3 66,5 GE-Straße Süd Grabener Straße-Unt. Dammweg Nicht geriffelter Gussasphalt 1750 105 14 50 50 2,13 2,85 7,86 7,13 75,3 66,5 Grabener Straße Nord Unterer Dammweg - K 3580 Nicht geriffelter Gussasphalt 6000 360 48 50 50 2,13 2,85 7,86 7,13 80,7 71,9 Grabener Straße Nord Unterer Dammweg - K 3580 SMA 11 6000 360 48 70 70 2,13 2,85 7,86 7,13 81,9 73,1 Grabener Straße Süd GE-Zusatzverkehr Teutschneur.Str - Unt. Dammweg Nicht geriffelter Gussasphalt 1166 70 9 50 50 2,13 2,85 7,86 7,13 73,6 64,8 Kreisverkehr Nicht geriffelter Gussasphalt 6400 384 51 30 30 2,13 2,85 7,86 7,13 78,7 69,8 L 605 Ri. Nord Unt. Hardtstr - Unt. Dammweg SMA 11 10500 630 84 70 70 1,06 1,43 3,93 3,56 83,5 74,7 L 605 Ri. Nord Unt. Dammweg - B 36 SMA 11 11000 660 88 100 80 1,06 1,43 3,93 3,56 86,6 77,8 Linkenheimer Landstraße Ri. Süd B 36 - Unterer Dammweg SMA 11 11000 660 88 80 80 1,06 1,43 3,93 3,56 85,1 76,3 Linkenheimer Landstraße Ri. Süd B 36 - Unterer Dammweg SMA 11 10200 612 82 80 80 1,06 1,43 3,93 3,56 84,7 75,9 Unterer Dammweg Grabener Str. - L 605 Nicht geriffelter Gussasphalt 9000 540 72 50 50 2,13 2,85 7,86 7,13 82,4 73,6 Unterer Dammweg West B 36 - Grabener Straße Nicht geriffelter Gussasphalt 5000 300 40 50 50 2,13 2,85 7,86 7,13 79,9 71,1 Unterer Dammweg West B 36 - Grabener Straße SMA 11 5000 300 40 70 70 2,13 2,85 7,86 7,13 81,1 72,3 SoundPLAN 9.0 Seite 1 von 2 11.10.2023 Gewerbegebiet Gottesauer Feld Gewerbegebiet Gottesauer Feld Emissionsberechnungen - Planfall-Situation Anh.- Tab.3 Straße Abschnittsname Straßenoberfläche DTV Kfz/24h M Tag Kfz/h M Nacht Kfz/h vPkw Tag km/h vLkw1 Tag km/h pLkw1 Tag % pLkw1 Nacht % pLkw2 Tag % pLkw2 Nacht % L'w Tag dB(A) L'w Nacht dB(A) Unterer Dammweg West B 36 - Grabener Straße Nicht geriffelter Gussasphalt 5000 300 40 50 50 2,13 2,85 7,86 7,13 79,9 71,1 Unterer Dammweg West zwischen AS zu B 36 Nicht geriffelter Gussasphalt 4000 240 32 50 50 2,13 2,85 7,86 7,13 78,9 70,1 Unterer Dammweg West GE-Zusatzverkehr zwischen AS zu B 36 Nicht geriffelter Gussasphalt 1167 70 9 50 50 2,13 2,85 7,86 7,13 73,6 64,8 Unterer Dammweg West GE-Zusatzverkehr zwischen AS zu B 36 Nicht geriffelter Gussasphalt 1167 70 9 50 50 2,13 2,85 7,86 7,13 73,6 64,8 Unterer Dammweg West GE-Zusatzverkehr zwischen AS zu B 36 Nicht geriffelter Gussasphalt 1167 70 9 50 50 2,13 2,85 7,86 7,13 73,6 64,8 Unterer Dammweg West GE-ZUsatzverkehr B 36 - Grabener Straße SMA 11 2334 140 19 70 70 2,13 2,85 7,86 7,13 77,8 69,0 Unterer Dammweg West GE-ZUsatzverkehr B 36 - Grabener Straße Nicht geriffelter Gussasphalt 2334 140 19 50 50 2,13 2,85 7,86 7,13 76,6 67,8 SoundPLAN 9.0 Seite 2 von 2 11.10.2023 Gewerbegebiet Gottesauer Feld
https://www.karlsruhe.de/securedl/sdl-eyJ0eXAiOiJKV1QiLCJhbGciOiJIUzI1NiJ9.eyJpYXQiOjE3MTM1Nzg0MjcsImV4cCI6MzMyMTc2MjY0NTYsInVzZXIiOjAsImdyb3VwcyI6WzAsLTFdLCJmaWxlIjoiZmlsZWFkbWluL3VzZXJfdXBsb2FkLzA1X01vYmlsaXRhZXRfU3RhZHRiaWxkLzA1Ml9TdGFkdHBsYW51bmcvMV9CZWJhdXVuZ3NwbGFudW5nL0JQTF9HRV9Hb3R0ZXNhdWVyX0ZlbGQvT2ZmZW5sYWdlL1NjaGFsbGd1dGFjaHRlbi5wZGYiLCJwYWdlIjozODk2fQ.3VgESnONJDZeptpH5mcfWK6OInLlNX4HA5XVz8iUS-U/Schallgutachten.pdf
Niederlassung Karlsruhe: An der Rossweid 15, 76229 Karlsruhe, Tel.: +49 (0) 721 / 62510-0, E-Mail: info.ka@lohmeyer.de Niederlassung Dresden: Friedrichstraße 24, 01067 Dresden, Tel.: +49 (0) 351 / 83914-0, E-Mail: info.dd@lohmeyer.de Niederlassung Bochum: Wasserstraße 223, 44799 Bochum, Tel.: +49 (0) 234 / 516685-0, E-Mail: info.bo@lohmeyer.de Lohmeyer STAUBIMMISSIONSPROGNOSE FÜR DEN BEBAUUNGSPLAN „GEWERBEGEBIET GOTTESAUER FELD“ IN KARLSRUHE-NEUREUT -2. AKTUALISIERUNG NACH TA LUFT (2021)- Bearbeitung: Lohmeyer GmbH Niederlassung Karlsruhe Auftraggeber: Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz Markgrafenstraße 14 76131 Karlsruhe Oktober 2023 Projekt 20929-23-03 Berichtsumfang 54 Seiten Lohmeyer GmbH I I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 AUFGABENSTELLUNG ....................................................................................... 2 2 VORGEHENSWEISE ............................................................................................ 3 3 BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN ......................................................................... 4 3.1 Prüfung der Einhaltung der Immissionswerte .................................................. 4 3.2 Irrelevanzschwellen für die Zusatzbelastung nach TA Luft .............................. 5 4 EINGANGSDATEN ............................................................................................... 6 4.1 Örtliche Verhältnisse ........................................................................................ 6 4.1.1 Lage des Plangebiets ............................................................................. 6 4.1.2 Relief der Umgebung .............................................................................. 7 4.1.3 Nutzungsstruktur in der Umgebung ........................................................ 7 4.1.4 Erkenntnisse aus dem Ortstermin .......................................................... 9 4.2 Vorbelastungssituation .................................................................................... 9 4.3 Meteorologische Daten .................................................................................. 12 4.3.1 Räumliche Repräsentanz ..................................................................... 13 4.3.2 Zeitliche Repräsentanz ......................................................................... 15 4.3.3 Thermische Windsysteme .................................................................... 16 4.3.4 Niederschlag ........................................................................................ 16 4.4 Beschreibung der Emittentenstruktur ............................................................. 16 4.4.1 Allgemein .............................................................................................. 16 4.4.2 Emissionsrelevante Eingangsdaten...................................................... 18 5 QUELLEN UND EMISSIONEN ........................................................................... 22 5.1 Kategorisierung nach Quellgeometrie ............................................................ 22 5.2 Abgasfahnenüberhöhung .............................................................................. 23 5.3 Quantifizierung der Emissionen für Staub ..................................................... 23 5.4 Überprüfung der Bagatellmassenströme ....................................................... 28 5.5 Zeitliche Charakteristik .................................................................................. 28 5.6 Zusammenfassende Darstellung der Emissionen .......................................... 28 Lohmeyer GmbH II 6 AUSBREITUNGSMODELLIERUNG ................................................................... 30 6.1 Rechengebiet ................................................................................................. 30 6.1.1 Ausdehnung und räumliche Auflösung ................................................. 30 6.1.2 Bodenrauigkeit des Geländes .............................................................. 30 6.2 Komplexes Gelände – Auswirkungen auf die Windfeldmodellierung ............. 31 6.2.1 Berücksichtigung von Geländeunebenheiten ....................................... 31 6.2.2 Berücksichtigung von Bebauung .......................................................... 32 6.2.3 Mindestanforderungen an ein Windfeldmodell ..................................... 32 6.3 Rechenparameter .......................................................................................... 32 6.3.1 Anemometerposition und Anemometerhöhe ........................................ 32 6.3.2 Statistische Sicherheit .......................................................................... 33 6.3.3 Depositionsgeschwindigkeiten ............................................................. 33 7 ERGEBNISSE ..................................................................................................... 34 7.1 Zusatzbelastung ............................................................................................ 34 7.2 Gesamtbelastung ........................................................................................... 36 7.3 Zusammenfassende Bewertung .................................................................... 38 8 LITERATUR ........................................................................................................ 39 A1 MATERIALIEN UND UNTERLAGEN .................................................................. 44 A2 LOG-DATEIEN DER RECHENLÄUFE ................................................................ 45 A3 ZUSAMMENFASSUNG DER EMISSIONSBESTIMMUNG STAUB .................... 51 Hinweise: Vorliegender Bericht darf ohne schriftliche Zustimmung der Lohmeyer GmbH nicht aus- zugsweise vervielfältigt werden. Die Tabellen und Abbildungen sind kapitelweise durchnummeriert. Literaturstellen sind im Text durch Name und Jahreszahl zitiert. Im Kapitel Literatur findet sich dann die genaue Angabe der Literaturstelle. Es werden Dezimalpunkte (= wissenschaftliche Darstellung) verwendet, keine Dezimalkom- mas. Eine Abtrennung von Tausendern erfolgt durch Leerzeichen. Lohmeyer GmbH 1 Staubimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ 20929_F1 in Karlsruhe -Neureut, 2. Aktualisierung ERLÄUTERUNG VON FACHAUSDRÜCKEN Emission / Immission Als Emission bezeichnet man die von einem Emittenten ausgestoßene Luftschadstoffmenge in Gramm Schadstoff pro Stunde. Die in die Atmosphäre emittierten Schadstoffe werden vom Wind verfrachtet und führen im umgebenden Gelände zu Schadstoffkonzentrationen, den so genannten Immissionen. Diese Immissionen stellen Luftverunreinigungen dar. Die Maßein- heit der Immissionen am Untersuchungspunkt ist für die Immissionskonzentration µg Schad- stoff pro m3 Luft und für die Deposition g/(m2 d) bzw. mg/(m2 d). Zusatzbelastung / Gesamtzusatzbelastung / Vorbelastung /Gesamtbelastung Die Zusatzbelastung ist die-jenige Immission, die ausschließlich durch das betrachtete Vor- haben hervorgerufen wird. Als Gesamtzusatzbelastung wird der Immissionsbeitrag durch die betrachtete Anlage als Gesamtes bezeichnet. Als Vorbelastung werden die Immissionen bezeichnet, die bereits ohne die Emissionen des betrachteten Vorhabens an den Untersu- chungspunkten vorliegen. Die Gesamtbelastung ist die Überlagerung aus Vorbelastung und Gesamtzusatzbelastung. Feinstaub / PM10 / PM2.5 Mit Feinstaub bzw. PM10 / PM2.5 werden alle Partikel bezeichnet, die einen größenselektie- renden Lufteinlass passieren, der für einen aerodynamischen Partikeldurchmesser von 10 µm bzw. 2.5 µm eine Abscheidewirksamkeit von 50 % aufweist. Die PM10-Fraktion wird auch als inhalierbarer Staub bezeichnet. Die PM2.5-Fraktion gelangt bei Inhalation vollstän- dig bis in die Alveolen der Lunge; sie umfasst auch den wesentlichen Masseanteil des anth- ropogenen Aerosols, wie Partikel aus Verbrennungsvorgängen und Sekundärpartikel. Gesamtstaub Staubpartikel aller Größenordnungen, die sich zunächst als Schwebstaub in der Luft halten und sich nicht sofort auf dem Boden niederschlagen. Teilweise auch abgekürzt als TSP (To- tal Suspended Particulates). PM10 ist ein Teil des Gesamtstaubs. Staubdeposition Der Eintrag von Staubpartikeln aus der Atmosphäre in terrestrische und aquatische Öko- systeme. Grundsätzlich können Stoffeinträge aus der Atmosphäre durch sedimentierende und nicht sedimentierende Partikel sowie aufgrund von Auswaschung erfolgen. Die betrach- teten Stäube weisen in Abhängigkeit von ihrer Korngröße Depositions- und Sedimentations- geschwindigkeiten sowie Auswaschraten und Auswaschexponenten auf. Lohmeyer GmbH 2 Staubimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ 20929_F1 in Karlsruhe -Neureut, 2. Aktualisierung 1 AUFGABENSTELLUNG Die Stadt Karlsruhe plant für den Stadtteil Neureut die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“. In unmittelbarer Nachbarschaft nordöstlich des Plange- biets besteht eine Anlage für Bauschuttrecycling, in der Bauschutt aufbereitet und teerstäm- miges Straßenaufbruchmaterial umgeschlagen wird. Im Rahmen des Planungsprozesses ist eine Immissionsprognose für Staub nach den Vorga- ben der TA Luft (2021) zu erstellen, bei der die Immissionen im Plangebiet durch die o. a. Bauschuttrecyclinganlage betrachtet werden. Im November 2019 wurde durch unser Büro eine Staubimmissionsprognose gemäß TA Luft (2002) und nach Abstimmung mit dem Anlagenbetreiber, der Stadtverwaltung Karlsruhe und dem Regierungspräsidium Karlsruhe erstellt (Lohmeyer, 2019). Aufgrund der Novellierung der TA Luft (2021) ist eine Neuberechnung der Staubimmissionen nach den Vorgaben von Anhang 2 für das laufende Bebauungsplanverfahren zu erstellen. Nach Absprache mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe fanden keine Änderungen an der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung der Firma Schempp Recycling statt. Die Emissi- onsprognose aus der Staubimmissionsprognose 2019 wird ohne Anpassung übernommen. Die Lohmeyer GmbH, Karlsruhe, wurde am 21.07.2023, beauftragt, ein aktualisiertes Fach- gutachten für die durch die o. a. Anlage zu erwartenden Emissionen und Immissionen im Plangebiet gemäß TA Luft (2021) zu erarbeiten. Lohmeyer GmbH 3 Staubimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ 20929_F1 in Karlsruhe -Neureut, 2. Aktualisierung 2 VORGEHENSWEISE Die Emissionsprognose aus der Staubimmissionsprognose 2019 wurde ohne Anpassung übernommen. Die Berechnung der Zusatzbelastung für Staub (PM10, PM2.5 und Staubniederschlag) durch die oben genannte Anlage im genehmigten Zustand erfolgte mit dem Programmsystem AU- STAL, einer Umsetzung des Anhangs 2 der TA Luft (2021), unter Berücksichtigung einer standortrepräsentativen Ausbreitungsklassenzeitreihe. Hierzu wurden die für die Übertra- gung auf den Standort geeigneten Winddaten auf Aktualität geprüft und um eine Nieder- schlagszeitreihe ergänzt. Entsprechend den Kriterien des Anhangs 2 der TA Luft (2021) wurde das Relief bei der Aus- breitungsrechnung berücksichtigt. Mittels Ausbreitungsrechnung wurde flächendeckend die Gesamtzusatzbelastung an Staub (PM10, PM2.5 und Staubniederschlag) infolge des Be- triebs der oben genannten Anlage im genehmigten Zustand berechnet. Im Rahmen der Bauleitplanung wurde nach dem Vorsorgeprinzip die Gesamtbelastung unter Berücksichtigung der Vorbelastung bestimmt. Die Staubbelastungen wurden anhand der Immissionswerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit nach Nr. 4.2 und den Vorgaben zum Schutz vor erheblichen Belästigungen oder erheblichen Nachteilen durch Staubniederschlag nach Nr. 4.3.1 der TA Luft (2021) bewertet. Lohmeyer GmbH 4 Staubimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ 20929_F1 in Karlsruhe -Neureut, 2. Aktualisierung 3 BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN Im vorliegenden Gutachten werden Konzentrationen bzw. Immissionen von Luftschadstoffen ermittelt. Deren Angabe allein vermittelt jedoch keinen Eindruck vom Ausmaß der Luftverun- reinigung. Erst ein Vergleich der Schadstoffkonzentrationen mit schadstoffspezifischen Be- urteilungswerten, z. B. Grenz- oder Immissionswerten, lässt Rückschlüsse auf die Luftquali- tät zu. 3.1 Prüfung der Einhaltung der Immissionswerte Der für den jeweiligen Schadstoff angegebene Immissions-Jahreswert ist gemäß Punkt 4.7 TA Luft (2021) eingehalten, wenn die Summe aus Vorbelastung und Zusatzbelastung an den jeweiligen Beurteilungspunkten kleiner oder gleich dem Immissions-Jahreswert ist. Grenzwerte sind rechtlich verbindliche Beurteilungswerte zum Schutz der menschlichen Ge- sundheit, der Vegetation oder des Bodens, die einzuhalten sind und nicht überschritten wer- den dürfen. Die in Deutschland maßgebenden Grenzwerte für Staub sind in der 39. BIm- SchV (2010) benannt. Darüber hinaus definiert die TA Luft (2021) Beurteilungswerte für Vor- haben, die im Rahmen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung behandelt werden. Diese Werte sind für Feinstaub PM10 und PM2.5 zahlenmäßig identisch mit denen der 39. BImSchV (2010). Zusätzlich enthält die TA Luft (2021) auch einen Immissionswert für Staub- niederschlag zum Schutz vor erheblichen Belästigungen oder erheblichen Nachteilen. Bezüglich der Beurteilung der Auswirkungen des Betriebs sind die Immissionen von Staub und Staubniederschlag von Bedeutung. Die für dieses Verfahren betrachteten Immissions- grenzwerte der 39. BImSchV (2010) und Immissionswerte der TA Luft (2021) sind in Tab. 3.1 angegeben. Stoff Mittelungs- zeitraum Immissionsgrenzwert/ Immissionswert Quelle Feinstaub (PM10) Tagesmittelwert 50 µg/m³ bei 35 zugelassenen Überschreitungen pro Kalenderjahr 39. BImSchV TA Luft Feinstaub (PM10) Jahresmittel- wert 40 µg/m³ 39. BImSchV TA Luft Feinstaub (PM2.5) Jahresmittel- wert 25 µg/m³ 39. BImSchV TA Luft Staub- niederschlag Jahresmittel- wert 350 mg/(m² d) TA Luft Tab. 3.1: Immissionsgrenzwerte nach 39. BImSchV (2010) und Immissionswerte nach TA Luft (2021) für Staub Lohmeyer GmbH 5 Staubimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ 20929_F1 in Karlsruhe -Neureut, 2. Aktualisierung In Nr. 4.2.1 der TA Luft (2021) wird ausgeführt, dass der Schutz der menschlichen Gesund- heit sichergestellt ist, wenn an keinem Beurteilungspunkt eine Gesamtbelastung an Schweb- staub (PM10) von 40 µg/m³ im Jahresmittel überschritten wird. Für einen Mittelungszeitraum von einem Tag darf die Konzentration von 50 µg/m³ maximal 35-mal im Jahr überschritten werden. Bei einem Jahresmittelwert von unter 28 µg/m³ gilt gemäß Tabelle 1 der TA Luft (2021) der Immissions-Tageswert als eingehalten. Für die Bewertung der PM2.5- Immissionen wird in der TA Luft (2021) bzw. der 39. BImSchV (2010) ein PM2.5-Grenzwert (Jahresmittelwert) von 25 µg/m festgelegt. In Nr. 4.3.1.1 der TA Luft (2021) wird ausgeführt, dass der Schutz vor erheblichen Belästi- gungen oder erheblichen Nachteilen durch Staubniederschlag sichergestellt ist, wenn an keinem Beurteilungspunkt eine Gesamtbelastung von 350 mg/(m² d) im Jahresmittel über- schritten wird. 3.2 Irrelevanzschwellen für die Zusatzbelastung nach TA Luft Das Irrelevanzkriterium der TA Luft besagt, dass eine Anlage als genehmigungsfähig gilt, wenn die von ihr ausgehende Gesamtzusatzbelastung (Jahresmittelwert) an einem Beurtei- lungspunkt drei Prozent des Immissionswertes für den jeweiligen Schadstoff nicht über- schreitet. Der jahresmittlere Beurteilungswert und die zugehörigen Irrelevanzwerte für die hier betrachteten Schadstoffkomponenten nach TA Luft sind für die hier betrachtete Gesamt- zusatzbelastung in Tab. 3.2 dargestellt. Schadstoff Jahres- mittelwert Irrelevanzschwelle für Gesamtzusatzbelas- tung (Jahresmittel) Einheit Feinstaub (PM10) (Nr. 4.2 TA Luft) 40 1.3 µg/m³ Feinstaub (PM2.5) (Nr. 4.2 TA Luft) 25 0.8 µg/m³ Staubdeposition (Nr. 4.3 TA Luft) 350 12 mg/(m² d) Tab. 3.2: Beurteilungswert und Irrelevanzschwellen für Schadstoffe nach TA Luft (2021) für die Gesamtzusatzbelastung Lohmeyer GmbH 6 Staubimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ 20929_F1 in Karlsruhe -Neureut, 2. Aktualisierung 4 EINGANGSDATEN 4.1 Örtliche Verhältnisse Nachfolgend werden das Plangebiet und seine Umgebung bezüglich der topografischen Si- tuation und bezüglich der herrschenden Landnutzung charakterisiert. 4.1.1 Lage des Plangebiets Der Standort des Plangebiets befindet sich im Stadtteil Neureut am nordwestlichen Stadt- rand von Karlsruhe. In Abb. 4.1 ist zur Übersicht ein Ausschnitt einer topografischen Karte dargestellt. Das Plangebiet ist mit einem schwarzen Umriss markiert. Abb. 4.1: Topografische Karte für den Standort des Plangebiets (schwarzer Umriss) und seine Umgebung. Kartengrundlage: Daten aus dem Umweltinformationssystem (UIS) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden- Württemberg (LUBW) Lohmeyer GmbH 7 Staubimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ 20929_F1 in Karlsruhe -Neureut, 2. Aktualisierung 4.1.2 Relief der Umgebung Das Untersuchungsgebiet ist in einer Höhenlage von ca. 110 m über NHN gelegen. Der Standort befindet sich im Oberrheintiefland in flachem Gelände. Abb. 4.2 zeigt das Relief in der Umgebung des Plangebiets. Das Plangebiet ist mit einem schwarzen Umriss und der Standort der Recyclinganlage mit einem roten Umriss eingetra- gen. Das gewählte Rechengebiet und die Anemometerposition (d. h. der Referenzpunkt für das diagnostische Windfeldmodell) für die Ausbreitungsrechnung sind in blau eingezeichnet (vgl. Kap.6). Abb. 4.2: Relief in der Umgebung des Plangebiets. Datengrundlage: GlobDEM50 - metSoft GbR (MetSoft, 2004) 4.1.3 Nutzungsstruktur in der Umgebung Gemäß den Vorgaben der TA Luft (2021) sind in einem immissionsschutzrechtlichen Gut- achten die Einwirkungen von Luftschadstoffen bzw. Gerüchen auf verschiedene Schutzgüter Lohmeyer GmbH 8 Staubimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ 20929_F1 in Karlsruhe -Neureut, 2. Aktualisierung zu untersuchen. Mögliche zu betrachtende Schutzgüter sind „Mensch“, Boden, Gewässer oder eine empfindliche Vegetation. Das Schutzgut „Mensch“ wird durch Wohngebiete, Mischgebiete, Gewerbegebiete, Industriegebiete oder Bebauung im Außenbereich repräsen- tiert. Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung sollen die Staubimmissionen bezüglich des Schutzguts „Mensch“ im Plangebiet beurteilt werden. Nach TA Luft (2021) werden die Flä- chen betrachtet, auf denen sich Personen nicht nur vorübergehend aufhalten. Dies sind im Allgemeinen Wohn- und Bürogebäude bzw. Sozialunterkünfte, also im Plangebiet Flächen innerhalb von Baufenstern. Abb. 4.3 zeigt einen Ausschnitt des Flächennutzungsplans der Stadt Karlsruhe für das Plan- gebiet und seine weitere Umgebung. Abb. 4.3: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Karlsruhe, ergänzt um Plan- gebiet (schwarzer Umriss) und Anlagenstandort (roter Umriss) © Daten aus dem Geoportal Raumordnung Baden-Württemberg, Stand 23.05.2017 (überprüft 2023) Lohmeyer GmbH 9 Staubimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ 20929_F1 in Karlsruhe -Neureut, 2. Aktualisierung Das Plangebiet ist mit einem schwarzen Umriss markiert. Das Plangebiet ist im Flächennut- zungsplan zu großen Teilen als geplante gewerbliche Baufläche eingestuft (grau schraffiert). Im südlichen Bereich des Plangebiets befinden sich Flächen, die als gemischte Bauflächen (hellbraun), geplante gemischte Bauflächen (hellbraun schraffiert) und gewerbliche Bauflä- chen (grau) eingestuft sind. Südlich des Plangebiets liegt der Stadtteil Neureut mit Wohn-, Misch- und Gewerbegebieten. Dabei sind die rosa Flächen Wohnbauflächen. Östlich und westlich des Plangebiets liegen unbeplante, z. T. landwirtschaftlich genutzte Flächen, südwestlich des Plangebiets liegt ein Friedhof (grüne Fläche). Direkt nördlich angrenzend an das Plangebiet befindet sich eine Recyclinganlage zur zeit- weiligen Lagerung und Aufbereitung von Bauschutt und zur zeitweiligen Lagerung von teer- stämmigem Straßenaufbruchmaterial. Das Betriebsgelände ist mit einem roten Umriss mar- kiert. Die mit gelb gekennzeichnete Fläche ist als Fläche für Ver- und Entsorgung eingestuft. Weiterhin kennzeichnen grüne Flächen Grünflächen und die orange Fläche (SO) stellt ein Sondergebiet (hier: Sondergebiet für militärische Nutzung) dar. Die mit einem etwas helleren Orange gekennzeichneten Straßen stellen Autobahnen und autobahnähnliche Straßen dar und die lila Fläche kennzeichnet eine Fläche für Bahnanlagen. Schraffuren kennzeichnen geplante Nutzungen. 4.1.4 Erkenntnisse aus dem Ortstermin Am 13.09.2017 wurde ein Ortstermin durchgeführt. Bei diesem wurden die örtlichen Gege- benheiten des Plangebiets, der Immissionsorte, der Recyclinganlage und der Umgebung erfasst. Im Rahmen der vorangegangenen Aktualisierung konnte von Seiten des Anlagenbe- treibers keine Besichtigung der Anlage ermöglicht werden, daher wurde die Recyclinganlage von öffentlichem Grund aus in Augenschein genommen. Da sich keine Änderungen ergeben haben, wurde kein erneuter Ortstermin durchgeführt. In Abb. 4.4 ist das Plangebiet mit der Recyclinganlage im Hintergrund mit Blick aus südlicher Richtung zu sehen. 4.2 Vorbelastungssituation Für die direkte Umgebung des Plangebiets liegen keine gemessenen Werte für PM10, PM2.5 oder Staubniederschlag vor. In der weiteren Umgebung des Plangebiets finden in Karlsruhe und Eggenstein an mehreren Messstationen mit unterschiedlichen Stationscharak- teristiken Staubmessungen statt. Zur Abschätzung der Vorbelastungswerte im Plangebiet Lohmeyer GmbH 10 Staubimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ 20929_F1 in Karlsruhe -Neureut, 2. Aktualisierung werden Messwerte aus dem Luftmessnetz und dem Depositionsmessnetz des Landesamts für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) herangezogen. In den Jahresberichten über die Immissionsmesswerte der LUBW sind u. a. Angaben zu den statistischen Kenngrößen der gemessenen Luftschadstoffe (z. B. Jahresmittelwerte für PM10, PM2.5 und Staubnieder- schlag) zu finden (LUBW 2013-2019; LUBW 2019-2022). Abb. 4.4: Plangebiet und Anlagenstandort der Recyclinganlage im Hintergrund, Blick aus südlicher Richtung Die nächstgelegenen Messstationen für PM10 und PM2.5 im Luftmessnetz der LUBW der Stationsart „Hintergrund“ sind die Stationen Karlsruhe-Nordwest mit der Gebietszuordnung „städtisches Gebiet“ und den Nutzungen Industrie, Handel, Gewerbe, Wohnen und Landwirt- schaft und die Station Eggenstein mit der Gebietszuordnung „ländlich stadtnah“ und den Nutzungen Gewerbe, Erholung, Landwirtschaft. Die verfügbaren Messdaten für PM10 und PM2.5 der o. a. Messstationen der Jahre 2016-2022 sind in Tab. 4.1 dargestellt. Das Plan- gebiet entspricht mit der geplanten Nutzung der Kategorie „Hintergrund“ und den Nutzungen Industrie, Handel, Gewerbe, Wohnen und Landwirtschaft. Die Auswahl der Messstationen ist daher von der Kategorie und den Nutzungen her passend. Weiterhin hat die LUBW einen Bericht zur flächendeckenden Vorbelastung u. a. für die Vor- belastung von PM10 für Baden-Württemberg im Jahr 2016 veröffentlicht (LUBW, 2021). Ausgewählte Werte dieses Berichts sind über die Website der LUBW abrufbar. Für das Lohmeyer GmbH 11 Staubimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ 20929_F1 in Karlsruhe -Neureut, 2. Aktualisierung Plangebiet und seine Umgebung sind für das Jahr 2016 Jahresmittelwerte an Feinstaub PM10 von 15 - 17 µg/m3 bestimmt worden. Diese modellierte Werte stimmen gut mit den in diesem Jahr gemessenen Werten überein. Für das Jahr 2025 liegt für das Plangebiet und seine Umgebung ein prognostizierter Jahresmittelwert an Staub von 13 µg/m³ vor. Dieser Wert stimmt mit den 2021 gemessenen Werten überein. Die Auswahl der Messstationen zur Ermittlung der Vorbelastung im Plangebiet wird daher als passend angesehen. An den o. a. Stationen ist in den letzten Jahren ein leicht abnehmender Trend bei der Immis- sionsbelastung festzustellen. Für das Untersuchungsgebiet wird unter Berücksichtigung der in 4.4.1 beschriebenen Umgebungssituation aus den in Tab. 4.1 aufgeführten Messdaten konservativ eine Vorbelastung an Feinstaub PM10 von 16 µg/m³ und an PM2.5 von 11 µg/m³ im Jahresmittel abgeleitet. Jahr Karlsruhe-Nordwest Eggenstein PM10-Jahresmittelwerte in µg/m3 2016 16 16 2017 16 17 2018 16 16 2019 15 15 2020 14 15 2021 13 13 2022 14 15 PM2.5-Jahresmittelwerte in µg/m3 2016 11 - 2017 11 - 2018 11 - 2019 10 - 2020 8 - 2021 9 - 2022 9 9 Tab. 4.1: Jahresmittelwerte der PM10-Konzentration und der PM2.5-Konzentration in g/m³ an den Messstationen Karlsruhe-Nordwest und Eggenstein. Entnommen aus den Jahresdaten des Luftmessnetzes der LUBW (2016-2023) Die nächstgelegenen Messungen durch die LUBW für den Staubniederschlag fanden bis 2017 an den Stationen Karlsruhe-Hertzstraße (Stationsart: Städtisch, Umgebung: Siedlung, Gewerbe) und Eggenstein (Stationsart: Vorstädtisch, Umgebung: Landwirtschaft-Ackerbau, Siedlung) statt. Lohmeyer GmbH 12 Staubimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ 20929_F1 in Karlsruhe -Neureut, 2. Aktualisierung Die verfügbaren Jahresmittelwerte des Staubniederschlags der o. a. Messstationen der Jah- re 2012-2017 sind in Tab. 4.2 dargestellt. Die Stationen wurden 2018 abgebaut. Es wird aber ein weiterer Rückgang des JMW des Staubniederschlags vermutet. In einem konservativen Ansatz wird der Messzeitraum für die Ermittlung der Vorbelastung verwendet. KA-Hertzstraße Eggenstein Jahr Staubniederschlag Jahresmittelwerte in mg/(m2 d) 2012 60 65 2013 55 66 2014 50 70 2015 40 60 2016 50 80 2017 40 70 Tab. 4.2: Jahresmittelwerte der Jahre 2012-2017 des Staubniederschlags in mg/(m2 d) der Stationen Karlsruhe-Hertzstraße und Eggenstein der LUBW. Entnommen aus den Jahresdaten der Luftmessnetze der LUBW (2013-2018) Für Staubniederschlag wird in einem konservativen Ansatz der höchste Jahresmittelwert von gerundet 80 mg/(m² d) als Vorbelastung angesetzt. Die auf Grundlage der oben genannten Messwerte angesetzten Werte für die Vorbelastung im Untersuchungsgebiet sind in Tab. 4.3 zusammengestellt. Schadstoff Bezug angesetzter Wert für die Vorbelastung PM10 Jahresmittelwert 16 µg/m3 PM2.5 Jahresmittelwert 11 µg/m3 Staubniederschlag Jahresmittelwert 80 mg/(m² d) Tab. 4.3: Angesetzte Schadstoffvorbelastung für Staub im Untersuchungsgebiet 4.3 Meteorologische Daten Zur Durchführung einer Ausbreitungsrechnung werden Angaben zu den meteorologischen Verhältnissen am Standort benötigt. Diese sind in einer für den Standort repräsentativen Ausbreitungsklassenstatistik bzw. Ausbreitungsklassenzeitreihe enthalten. Dabei handelt es sich um Angaben über die Häufigkeit bestimmter Ausbreitungsverhältnisse in den unteren Luftschichten, die durch Windrichtung, Windgeschwindigkeit und Stabilität der Atmosphäre definiert sind. Lohmeyer GmbH 13 Staubimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ 20929_F1 in Karlsruhe -Neureut, 2. Aktualisierung Die Windrichtungsverteilung an einem Standort wird primär durch die großräumige Druckver- teilung geprägt. Die Strömung in der vom Boden unbeeinflussten Atmosphäre (ab ca. 1 500 m über Grund) hat daher in Mitteleuropa ein Maximum bei südwestlichen bis westli- chen Richtungen. In Bodennähe, wo sich der Hauptteil der lokalen Ausbreitung von Schad- stoffen abspielt, wird die Windrichtungs- und Windgeschwindigkeitsverteilung jedoch durch die topografischen Strukturen modifiziert. Außerdem kann es zur Ausbildung von lokalen, thermisch induzierten Windsystemen kommen (vgl. Abschnitt 4.3.3). 4.3.1 Räumliche Repräsentanz Es wurden Recherchen nach geeigneten Winddaten, d. h. sowohl nach Messdaten als auch nach synthetisch (d. h. durch Modellrechnungen) erstellten Daten durchgeführt. Die nächstgelegene Messung zum Standort durch den Deutschen Wetterdienst (DWD) er- folgte bis zum Jahr 2008 an der Station Karlsruhe, ca. 3 km südwestlich des Plangebiets. Für die Immissionsprognose Lohmeyer (2017) wurden diese Winddaten verwendet. Da die Messstation seit mehr als 10 Jahren nicht mehr betrieben wird, wurden im Rahmen der Ak- tualisierung der Immissionsprognose Recherchen nach aktuelleren Winddaten durchgeführt. Die zum Untersuchungsgebiet nächstgelegene aktive Windmessstation des Deutschen Wet- terdienstes (DWD) befindet sich in ca. 10 km südwestlicher Entfernung bei Rheinstetten und ist ebenfalls im Oberrheingraben gelegen. Die Umgebung der Messstation ist durch Acker- und Wiesenflächen geprägt. In den in Abb. 4.5 als Windrose dargestellten Windmessdaten der Jahre 2009 - 2021 domi- nieren südwestliche bis südliche Windrichtungen, eine weitere Häufung liegt für nordnordöst- liche Winde vor. Die mittlere Windgeschwindigkeit an der DWD-Station Rheinstetten beträgt 3.2 m/s. Die LUBW veröffentlicht auf ihrer Internetseite (http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de) für Baden-Württemberg Windstatistiken in einem 500 m-Raster. Die Firma metSoft GbR hat im Auftrag des Landes Baden-Württemberg mit einem mesoskaligen prognostischen Modell aktuelle synthetische Ausbreitungsklassenstatistiken für ganz Baden-Württemberg berech- net. Die Winddaten liegen bei der LUBW nur als grafische Information vor, sie können nicht für die Ausbreitungsrechnung verwendet werden und dienen hier der Dokumentation der berechneten Windverhältnisse vor Ort. Lohmeyer GmbH 14 Staubimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ 20929_F1 in Karlsruhe -Neureut, 2. Aktualisierung Abb. 4.5: Gemessene Windstatistik mit Ausbreitungsklassenverteilung (ABK) für die Station Rheinstetten DWD, basierend auf Messdaten aus dem Zeitraum zwischen 2009 bis 2021 (Quelle: Deutscher Wetterdienst, DWD) Abb. 4.6 zeigt die synthetischen Windstatistiken für das Jahr 2019 für die Umgebung des Plangebiets (schwarzer Umriss) und des Anlagenstandorts (roter Umriss). Die synthetischen Windstatistiken in der Umgebung des Plangebiets weisen eine zur DWD-Station Rheinstet- ten ähnliche mittlere Windgeschwindigkeit und Windrichtungsverteilung auf. Auch die Häu- figkeitsverteilung der Ausbreitungsklassen ist ähnlich. Lohmeyer GmbH 15 Staubimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ 20929_F1 in Karlsruhe -Neureut, 2. Aktualisierung Abb. 4.6: Synthetische Windstatistiken in der Umgebung des Plangebiets, ergänzt um die Umrisse des Plangebiets (schwarz) und des Anlagenstandorts (rot). Kartengrund- lage: Daten aus dem UIS der LUBW Aus den meteorologischen Messdaten an der DWD-Station Rheinstetten wird unter Berück- sichtigung von Beobachtungsdaten des Wolkenbedeckungsgrades des DWD in Rheinstetten eine Ausbreitungsklassenzeitreihe erzeugt. Diese Ausbreitungsklassenzeitreihe wird für die Ausbreitungsrechnungen unter Berücksichtigung der durch die Landnutzung bedingten Rau- igkeit im Untersuchungsgebiet angewendet. 4.3.2 Zeitliche Repräsentanz Die gemessene Ausbreitungsklassenzeitreihe der Station Rheinstetten liegt für die Jahre 2009 bis 2021 vor. Nach den Kriterien in VDI 3783 Blatt 20 (2017) wurde das Jahr 2011 als zeitlich repräsentativ für den verfügbaren Zeitraum eingestuft und für die Ausbreitungsrech- nung verwendet. Bei den Messungen des Jahres 2011 stimmen die statistischen Kenngrö- ßen (Windrichtungsverteilung, Stabilität und mittlere Windgeschwindigkeit) gut mit dem 10- jährigen Mittel überein. Die gewählte Ausbreitungsklassenzeitreihe aus dem Jahr 2011 ent- spricht der in (Lohmeyer, 2019) verwendeten Zeitreihe. Lohmeyer GmbH 16 Staubimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ 20929_F1 in Karlsruhe -Neureut, 2. Aktualisierung 4.3.3 Thermische Windsysteme Von den an einem Standort auftretenden thermischen Windsystemen sind vor allem die Kalt- luftabflüsse von Bedeutung, da bei bodennaher Freisetzung die Schadstoffe im Kaltluftab- fluss relativ wenig verdünnt werden und immer entlang den vorgegebenen Geländestruktu- ren (Täler, Klingen etc.) transportiert werden. Der Untersuchungsstandort befindet sich mitten im Oberrheintiefland in flachem Gelände, damit sind der Topografie folgende Kaltluftabflüsse nicht zu erwarten. 4.3.4 Niederschlag Für die Ermittlung der nassen Deposition werden Informationen zum Niederschlag benötigt. Dafür stehen aus dem RESTNI II-Projekt des UBA für ganz Deutschland flächendeckende stündliche Zeitreihen des Niederschlags zur Verfügung, und zwar zwischen 2006 und 2015 (UBA, 2019). Aus diesen Daten wurden die Werte für das Untersuchungsgebiet für das Jahr 2011 sepa- riert und für die Ausbreitungsmodellierung genutzt. 4.4 Beschreibung der Emittentenstruktur Nachfolgend erfolgt zunächst eine allgemeine Beschreibung der Emittentenstruktur, an- schließend die Darstellung der emissionsrelevanten Betriebsdaten. 4.4.1 Allgemein Direkt am nordöstlichen Rand des Plangebiets angrenzend besteht eine Recyclinganlage, auf der u. a. Bauschutt aufbereitet und teerstämmiges Straßenaufbruchmaterial umgeschla- gen wird. Ca. 400 m nordnordwestlich des Plangebiets liegt eine Kiesgrube, in der Sand und Kies gefördert, aufbereitet und gelagert wird. In einer Entfernung von minimal ca. 75 m nordwestlich des Plangebiets verläuft die B36. Gemäß Straßenverkehrszentrale Baden- Württemberg liegt die Anzahl der täglich passierenden Fahrzeuge bei ca. 31 000 für das Jahr 2019 (abrufbar unter: https://www.svz-bw.de). Das Jahr 2019 ist als konservativ zu bewerten, da aus den Angaben der Zählstellen hervorgeht, dass die Jahre 2020 und 2021 deutlich ge- ringere Werte aufweisen, voraussichtlich als Wirkung der außergewöhnlichen Entwicklungen aufgrund intensiver Einschränkungen des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens. Lohmeyer GmbH 17 Staubimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ 20929_F1 in Karlsruhe -Neureut, 2. Aktualisierung In Abb. 4.7 ist ein Plan mit der Lage der bestehenden, Staub emittierenden Betriebe (Recy- clinganlage (1) und Kiesgrube (2)) in der Umgebung des Plangebiets dargestellt und der Straßenverlauf der B36 ist darin erkennbar. Abb. 4.7: Bestehende Betriebe (rot) in der Umgebung des Plangebiets (schwarz). (1) Recy- clinganlage, (2) Kiesgrube. Kartengrundlage: Daten aus dem UIS der LUBW Die Kiesgrube wird aufgrund der Entfernung und der Lage zum Plangebiet (ca. 400 m ent- fernt und nicht in Hauptwindrichtung gelegen) und des nassen Charakters des geförderten Materials in der detaillierten Immissionsprognose als nicht relevant eingestuft. Die Immissio- nen dieses Betriebs sind in der ermittelten Vorbelastung enthalten. Daher wird der Betrieb der Kiesgrube bei der Ausbreitungsrechnung nicht berücksichtigt. Als relevanter Staub emit- tierender Betrieb wird die Recyclinganlage betrachtet. Die Auswirkung des Verkehrs der B36 auf die Staubimmissionswerte ist auf den Nahbereich des Straßenverlaufs beschränkt und wird als nicht relevant für die detaillierte Immissions- prognose eingestuft. Die Immissionen sind ebenfalls in der ermittelten Vorbelastung enthal- ten. Lohmeyer GmbH 18 Staubimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ 20929_F1 in Karlsruhe -Neureut, 2. Aktualisierung 4.4.2 Emissionsrelevante Eingangsdaten Als Basis für die Betriebsbeschreibung und die Emissionsbestimmung dienten im Regie- rungspräsidium vorliegende Genehmigungsunterlagen, die am 26.07.2017 eingesehen wer- den konnten, sowie im Rahmen eines Besprechungstermins am 30.08.2019 vom Betreiber erhaltene Angaben. Soweit keine sicheren Angaben vorlagen, wurden Annahmen getroffen, die dem Stand der Technik entsprechen. Für die Recyclinganlage liegen Genehmigungsunterlagen vor, die bis ins Jahr 1985 zurück- reichen. Die derzeit genehmigten jährlichen Mengen für den Umschlag und die Aufbereitung der Materialien in der Recyclinganlage nach den vorliegenden Genehmigungsunterlagen sind in Tab. 4.4 zusammengestellt. Es sind der Umschlag und die Aufbereitung von 150 000 t/a gebrauchter mineralischer Baustoffe und der Umschlag von 4 000 t/a teerstäm- migem Material, dieser erfolgt ausschließlich in einer allseitig geschlossenen Halle, geneh- migt. Material Umschlag in t/a Aufbereitung in t/a gebrauchte mineralische Baustoffe 150 000 150 000 teerstämmiges Material 4 000 - Tab. 4.4: Genehmigte Durchsatz- und Aufbereitungsmengen. Angaben aus Genehmigungs- unterlagen (siehe Anhang A1) der Recyclinganlage Die Dichte der gebrauchten mineralischen Baustoffe wird mit 2.0 t/m3 angegeben. Für das teerstämmige Material wird aus Erfahrungswerten eine Dichte von 1.8 t/m3 angesetzt. Die emissionsrelevanten Vorgänge der Recyclinganlage lassen sich in Vorgänge beim Um- schlag (Anlieferung Eingangsstoffe und Abtransport Produkte) und bei der Aufbereitung (Brechen, Sieben, Mischen) unterteilen. Weiterhin entstehen Staubemissionen durch Fahr- bewegungen von LKW und Baumaschinen auf dem Betriebsgelände. In Abb. 4.8 ist ein schematisches Fließbild der Anlage für die Aufbereitung der mineralischen Baustoffe mit Angaben der relevanten Anlagennummern gezeigt. In Abb. 4.9 ist ein Anla- genplan mit Lage der emissionsrelevanten Anlagenteile dargestellt. Umschlag und Aufbereitung sind gemäß den vorliegenden Genehmigungsunterlagen wie folgt genehmigt: Lohmeyer GmbH 19 Staubimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ 20929_F1 in Karlsruhe -Neureut, 2. Aktualisierung Die gebrauchten mineralischen Baustoffe werden per LKW angeliefert und nach Möglichkeit direkt in den Aufnahmebunker (1) abgekippt. Sollte dies nicht möglich sein, wird der LKW auf die Inputhalde abkippen und das Material für die Aufbereitung von der Inputhalde per Radla- der aufgenommen, zum Aufgabebunker (1) transportiert und da hinein abgeworfen. Vom Aufgabetrichter wird das Material über ein Rüttelsieb befördert. Das gröbere Material (56/X) gelangt zum Brechen in den Prallbrecher (3). Am Brecher und am Brecherausgang erfolgt eine Befeuchtung des Materials. Das gebrochene Material gelangt über ein Förderband (9) zur Siebmaschine II (8). Abb. 4.8: Fließbild der Anlage gemäß den vorliegenden Genehmigungsunterlagen und An- gaben des Betreibers. Dabei bezeichnet (1) den Aufgabebunker, (2) Rüttelsieb, (3) Prallbrecher, (4) Haldenband, (5) Siebmaschine I, (6) Haldenband 0/3, (7) Förder- band, (8) Siebmaschine II, (9) Förderband, (10) Haldenband 56/X, (11) Steigband, (12) Siebmaschine III, (13-16) Silos, (17) Luftsichter, (18) Sichtersilo, (19) Förder- band und (20) Zwangsmischer Über ein Haldenband (4) gelangt das Vorsiebmaterial (0/56) zur Siebmaschine I (5). Die Körnung 0/3 wird abgesiebt und vom Haldenband (6) durch einen Abwurfsack auf Halde ab- geworfen. Das gröbere Material (3/56) gelangt über ein Förderband (7) zur Siebmaschine II (8). Durch die Siebmaschine II (8) wird das Material der Körnung 56/X abgezogen und vom Haldenband (10) auf Halde 56/X abgeworfen. Lohmeyer GmbH 20 Staubimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ 20929_F1 in Karlsruhe -Neureut, 2. Aktualisierung Abb. 4.9: Anlagenstandort (schwarzer Umriss) mit emissionsrelevanten Anlagenteilen (rot) und LKW-und Radladerfahrwegen (blau). Die Nummern entsprechen den in Abb. 4.8 dargestellten Anlagenteilen. Kartengrundlage: Daten aus dem UIS der LUBW Über ein Steigband (11) gelangt das Material der Körnung 3/56 in Siebmaschine III (12). Hier wird das Material in 4 Körnungen klassiert. Drei der vier Körnungen durchlaufen den Luft- sichter (17), in dem das Material von Leichtstoffen befreit wird. Für den Luftsichter sind ein Volumenstrom von 40 000 m3/h, eine Betriebszeit von 1 800 h/a und eine Emissionsbegren- zung von 20 mg/m3 Staub angegeben. Die Leichtstoffe gelangen in das Sichtersilo (18) und werden abtransportiert. Die klassierten und luftgesichteten Körnungen gelangen direkt oder per Förderband in die entsprechenden Silos (13-16). Aus den Silos wird das Material mittels Förderband (19) in den Zwangsmischer (20) beför- dert, von wo aus unter Wasserzugabe das Material direkt in LKW verladen wird. Der Umschlag des teerstämmigen Materials (4 000 t/a) hat gemäß der Genehmigungsunter- lagen ausschließlich in der Halle stattzufinden (Standort der Halle siehe Abb. 4.9). Das teer- stämmige Material wird per LKW angeliefert und in der allseitig geschlossenen Halle abge- kippt. Zum Abtransport wird das Material per Radlader aufgenommen und in LKW abgekippt. Lohmeyer GmbH 21 Staubimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ 20929_F1 in Karlsruhe -Neureut, 2. Aktualisierung Die LKW-Fahrwege führen nach dem Passieren der Waage auf die Inputhalde, auf denen das Material abgekippt wird, direkt zum Aufgabebunker oder in die Halle. Zum Abtransport der klassierten Produkte fahren die LKW zum Zwangsmischer oder zur Halle, werden dort beladen und verlassen das Anlagengelände wieder nach Passieren der Waage. Der Radla- derweg führt von der Inputhalde zum Aufgabebunker. Als Schaufelvolumen wird für den Radlader ein mittleres Volumen von ca. 4 m3 angesetzt. Als Minderungsmaßnahmen sind gemäß den Genehmigungsunterlagen folgende Maßnah- men vorgesehen: • Am Brecher erfolgt eine Bedüsung mit Wasser und am Brecherausgang soll ein Gummivorhang eingezogen sein. • Die zentrale Siebstation (Sieb III) ist eingehaust. • Der Abwurf des Materials 0/3 erfolgt durch einen Abwurfsack. • Die Verladung am Zwangsmischer erfolgt unter Wasserzugabe. • Die Fahrwege werden im Bereich der Auffahrt zur Inputhalde und im Verladebereich beregnet. Alle relevanten Fahrwege sind befestigt, arbeitstäglich zu reinigen und bei trockener Witterung zu befeuchten. Aus den eingesehenen Unterlagen geht hervor, dass in den Jahren 2011-2015 ca. 40 000 t/a bis 70 000 t/a Material umgeschlagen wurden. Die genehmigte Menge von 150 000 t/a an gebrauchten mineralischen Baustoffen wurde nicht annähernd ausgeschöpft. Es wird daher nur der genehmigte Zustand betrachtet und in Abstimmung mit den Anlagenbetreibern auf die Betrachtung eines Erweiterungszustands verzichtet. Im aktuellen Anlagenbetrieb werden nicht alle in der Prognose berücksichtigten Anlagenteile betrieben. Im Rahmen der Bebau- ungsplanung ist der genehmigte Betrieb als Grundlage für die Emissionsbestimmung zu verwenden, daher weichen die Angaben in der Prognose teilweise vom tatsächlichen Betrieb ab. Lohmeyer GmbH 22 Staubimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ 20929_F1 in Karlsruhe -Neureut, 2. Aktualisierung 5 QUELLEN UND EMISSIONEN Nachfolgend werden die Emissionsparameter der einzelnen Quellen ermittelt. Dies sind die Emissionsmassenströme für Staub. 5.1 Kategorisierung nach Quellgeometrie Generell wird bei Quellen zwischen gefassten und diffusen Quellen unterschieden. Die weitere Unterteilung erfolgt anhand der Quellgeometrie. Man differenziert die bei einer Ausbreitungsrechnung möglichen Quellgeometrien in Punktquellen PQ (wie beispielsweise Schornsteine und Abgasrohre), Flächenquellen FQ (Quellen mit Erstreckung in 2 Raum- richtungen, z. B. Lagerflächen) und Volumenquellen VQ (Quellen mit Erstreckung in 3 Raumrichtungen, z. B. offene Hallen). In Abb. 5.1 ist der Quellenplan für die Recyclinganla- ge dargestellt. Abb. 5.1: Quellenplan: Q1: Inputhalde, Q2: Aufnahmebunker, Vorsieb, Sieb I und Sieb II, Q3: Halde 0/3, Q4: Halde 56/X, Q5: Sieb III, Silos, Zwangsmischer, Q6: Luftsichter, Q7: Halle, Q8 bis Q10: LKW-Fahrwege, Q11: Radladerfahrweg. Kartengrundlage: Da- ten aus dem UIS der LUBW Lohmeyer GmbH 23 Staubimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ 20929_F1 in Karlsruhe -Neureut, 2. Aktualisierung Im vorliegenden Fall handelt sich bei den Emissionen durch Umschlag, Aufbereitung und Fahrwege um diffuse Quellen, die über Volumenquellen im Modell abgebildet werden. Die Abluft des Luftsichters wird über einen Kamin abgeleitet. Im Modell wurde dieser mit einer Punktquelle (Q6) dargestellt. 5.2 Abgasfahnenüberhöhung Die Freisetzungsbedingungen der Abgase von gefassten Quellen stellen eine wichtige Grundlage für die Ausbreitungsrechnung dar. Zum einen ist von Bedeutung, ob die Ableitung der Abgase in die sog. „freie Luftströmung“ erfolgt, was zu weitgehend ungestörtem Abtransport und ungestörter Verdünnung führt. Werden die Abgase dagegen innerhalb der Einflusszone von Gebäuden und Gelände- strukturen emittiert, so werden Abtransport und Verdünnung beeinflusst und es können ört- lich höhere Konzentrationen auftreten. Zum anderen ist die Abgasfahnenüberhöhung durch Impuls und Auftrieb zu berücksichtigen. Die Überhöhung kann in AUSTAL entsprechend Janicke (2019) berücksichtigt werden. Da im vorliegenden Fall die Ableitung der Abluft des Luftsichters nicht in die freie Luftströ- mung erfolgt (siehe Abb. 5.2), wird keine Überhöhung angesetzt. 5.3 Quantifizierung der Emissionen für Staub Im Folgenden sind die Arbeitsschritte und Prozesse zusammengestellt, bei denen mit dem Entstehen von Staubemissionen gerechnet werden muss. Eine detaillierte Aufstellung der Emissionsbestimmung befindet sich im Anhang A3. Zur Abschätzung der Emissionen durch die diversen Prozesse der Recyclinganlage durch den Umschlag, die Aufbereitung, die Fahrwege und die Abgasemissionen wird auf die An- sätze nach VDI 3790, Blatt 3 (2010), VDI 3790, Blatt 4 (2018) und EPA (2004) zurückgegrif- fen. Für die Vorgänge beim Umschlag und bei der Aufbereitung werden der Anteil von PM10 am Gesamtstaub nach HLUG (2010) mit 25% und der Anteil von PM2.5 am Gesamtstaub nach Winiwarter (2007) auf 5% festgelegt. Der Anteil von PM10 am Gesamtstaub der Entstau- bungsanlagen am Luftsichter wird in Anlehnung an ePRTR (2013) mit 85% und der Anteil von PM2.5 am Gesamtstaub auf 60 % (analog zu Gewebe-Feststofffilter) angesetzt. Lohmeyer GmbH 24 Staubimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ 20929_F1 in Karlsruhe -Neureut, 2. Aktualisierung Abb. 5.2: Ableitbedingungen des Luftsichters, Blick aus östlicher Richtung Die Korngrößenverteilungen für die Fahrwegemissionen ergeben sich aus VDI 3790, Blatt 4 (2018). Die Staubemissionen der Abgase der Aufbereitungsanlage (motorbedinge Emissio- nen) können nach derzeitigem Kenntnisstand (Klingenberg et al., 1991, Israël et al., 1994, Gehrig et al., 2003) zu 100 % der Partikelgröße kleiner 1 µm zugeordnet werden. Diese Emissionen werden daher zu 100 % als PM2.5 angesetzt. Nach Nr. 5.2.3 TA Luft (2021) sollen an Anlagen, in denen feste Stoffe be- oder entladen, gefördert, transportiert, bearbeitet, aufbereitet oder gelagert werden, geeignete Anforderun- gen zur Emissionsminderung gestellt werden. In den Genehmigungsunterlagen sind Minde- rungsmaßnahmen festgeschrieben (u. a. Einhausen der Siebmaschinen, Befeuchten beim Brechen, Befestigen, Kehren und Befeuchten der Fahrwege). Diese Minderungsmaßnahmen wurden bei der Berechnung der Emissionen berücksichtigt. Es wird ein bestimmungsgemä- ßer Betrieb gemäß den Genehmigungsunterlagen und nach dem Stand der Technik ange- setzt. Sind keine Angaben zu bestimmten Vorgängen vorhanden, wurden konservative An- nahmen getroffen, die dem Stand der Technik entsprechen. Lohmeyer GmbH 25 Staubimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ 20929_F1 in Karlsruhe -Neureut, 2. Aktualisierung Vorgänge beim Umschlag und der Aufbereitung der Baustoffe Die emissionsrelevanten Prozesse für die Aufbereitungsanlage der Baustoffe wurden aus den vorliegenden Genehmigungsunterlagen hergeleitet (u. a. Fließbild aus den Antragsunter- lagen des Jahres 1996, siehe auch Anhang A1). Die Emissionen der Aufbereitungsanlage wurden für folgende Vorgänge berechnet: Abwurf vom LKW, Aufnahme mit Radlader, Abwurf mit Radlader in Aufgabebunker, Sieben mittels Rüttelrost, Sieb I, Sieb II und Sieb III, Bre- chen, Abwurf von Förderbändern, Luftsichter und Verladung in LKW. Für die Emissionen des mit einem Wasserbedüsungssystem versehenen Brechers und der Verladung mittels Zwangsmischer unter Wasserzugabe wird eine Minderung von 40% der Staubemissionen berücksichtigt, abgeleitet aus Klenk (2013 und 2014) sowie Klenk und Parey (2013). Die gebrauchten mineralischen Baustoffe werden per LKW angeliefert und nach Möglichkeit direkt in den Aufnahmebunker abgekippt. Sollte dies nicht möglich sein, wird der LKW auf der Inputhalde abgekippt. In einem konservativen Ansatz wird ein Abkippen des gesamten Materials auf die Inputhalde angesetzt. Für die Aufbereitung wird das Material von der In- puthalde per Radlader aufgenommen, um zum Aufgabebunker transportiert zu werden. Für diesen Vorgang berechnen sich Staubemissionen von ca. 1 050 kg/a (Q1). Das Material wird in den Aufgabebunker abgeworfen. Vom Aufgabetrichter gelangt das Ma- terial auf einen Rüttelrost. Das gröbere Material gelangt zum Brechen in den Prallbrecher. Am Brecher und am Brecherausgang erfolgt eine Befeuchtung des Materials. Nach dem Brechen erfolgt ein weiterer Siebvorgang und ein Abwurf auf ein Förderband. Diese Prozes- se werden in einer Quelle zusammengefasst und die Emissionen dafür berechnen sich auf ca. 4 347 kg/a (Q2). Es erfolgen die Abwürfe auf die Halden 0/3 (Q3) und 56/X (Q4). Es wird angesetzt, dass das Material der Halden 0/3 und 56/X per Radlader auf LKW verladen und abtransportiert wird. Die Emissionen für den Abwurf und die Verladung des Materials berechnen sich auf 627 kg/a (Q3) und 313 kg/a (Q4). Gemäß den Genehmigungsunterlagen werden dabei ca. 80 % des Materials gebrochen, ca. 10 % des Materials auf Halde 0/3 und ca. 5 % des Materials auf Halde 56/X abgeworfen. Lohmeyer GmbH 26 Staubimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ 20929_F1 in Karlsruhe -Neureut, 2. Aktualisierung Über ein Förderband wird das Material 3/56 von Siebmaschine II zur Siebmaschine III trans- portiert, abgeworfen und dort in 4 Körnungen klassiert. Für diese Prozesse berechnen sich die Emissionen auf ca. 2 373 kg/a (Q5). Drei der vier Körnungen durchlaufen den Luftsichter, in dem das Material von Leichtstoffen befreit wird. Für den Luftsichter sind ein Volumenstrom von 40 000 m3/h, eine Betriebszeit von 1 800 h/a und eine Emissionsbegrenzung von 20 mg/m3 Staub angegeben. Damit be- rechnen sich die Emissionen durch den Luftsichter auf ca. 1 440 kg/a (Q6). Die klassierten und luftgesichteten Körnungen gelangen direkt oder per Förderband in die entsprechenden Silos. Aus den Silos wird das Material mittels Förderband in den Zwangsmi- scher befördert, von wo aus unter Wasserzugabe das Material direkt in LKW verladen wird. Für diese Prozesse berechnen sich die Emissionen auf ca. 3 900 kg/a (Q5). Die in den Genehmigungsunterlagen aufgeführten Minderungsmaßnahmen wurden berück- sichtigt. Vorgänge beim Umschlag des teerhaltigen Materials Der Umschlag und die Lagerung des teerhaltigen Materials sind ausschließlich in der Halle genehmigt. Es wird angesetzt, dass das Material per LKW angeliefert und in der Halle abgekippt wird. Es wird ein Aufhalden des Materials mittels Radlader angesetzt. Zum Abtransport wird das Ma- terial per Radlader auf LKW verladen und abtransportiert. Für diese Vorgänge berechnen sich die Emissionen auf ca. 39 kg/a (Q7). Fahrbewegungen und Abgasemissionen der Fahrzeuge Staubemissionen durch Fahrbewegungen auf dem Betriebsgelände (Emissionen auf den öffentlichen Straßen werden hier nicht betrachtet, da sie nicht Teil von immissionsschutz- rechtlich zu genehmigenden Anlagen sind, vgl. § 3 Abs. 5 BImSchG, 2013) entstehen im Wesentlichen durch den Zuliefer- und Abfuhrverkehr (LKW) und durch die auf dem Betriebs- gelände eingesetzten Baumaschinen. Die Höhe der Emissionen hängt stark von der Be- schaffenheit des Untergrunds ab. Unbefestigte sowie stark verschmutzte befestigte Oberflä- chen emittieren deutlich mehr Staub als regelmäßig gereinigte Oberflächen. Durch Regen wird die Staubemission vermindert bzw. ganz unterbunden. Die Anzahl der Regentage wur- de entsprechend VDI 3790 Blatt 4 (2018) auf 130 Tage angesetzt. Lohmeyer GmbH 27 Staubimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ 20929_F1 in Karlsruhe -Neureut, 2. Aktualisierung Die hierbei zu betrachtenden relevanten Fahrwege auf dem Anlagengelände sind gemäß der Genehmigungsunterlagen zu befestigen, regelmäßig zu reinigen und bei Trockenheit zu be- feuchten. Entsprechend wird angesetzt, dass die LKW-Fahrwege für die Anlieferung und den Abtransport befestigt sind. Ebenso als befestigt angesetzt werden der Radladerweg von der Inputhalde zum Aufgabebunker und die Fahrwege innerhalb der Halle. Im Bereich der Hal- den werden unbefestigte Fahrwege angenommen. Die Bestimmung der Emissionen durch Fahrbewegungen auf unbefestigten sowie befestig- ten Straßen erfolgt gemäß VDI 3790 Blatt 4 (2018). Die mittleren Längen der Fahrwege der LKW und Radlader wurden abgeschätzt und betra- gen ca. 100 m für die Anlieferung der Baustoffe, ca. 160 m für den Abtransport der Baustoffe und die Anlieferung und den Abtransport des teerhaltiges Materials, ca. 50 m für die Bela- dung des Aufgabebunkers und ca. 10 m für die Verladung des Materials per Radlader. Die durch die Fahrbewegungen verursachten, berechneten Emissionen sind in Tab. 5.1 zu- sammengestellt. Die detaillierte Herleitung der Emissionen für die LKW- und Radladerwege ist im Anhang A4 aufgeführt. Die Emissionen werden auf den LKW-Fahrwegen (Q8-Q10), dem Radladerfahrweg (Q11), sowie im Bereich der Halden (Q3 und Q4) und in der Halle freigesetzt (Q7). Staubemission in kg/a Quelle LKW 641 Q8-Q10 Radlader 378 Q3, Q4, Q7, Q11 Tab. 5.1: Durch die Fahrbewegungen verursachte Staubemissionen Die Feinstaub-Abgasemissionen der Radlader und LKW auf den befestigten Fahrwegen wurden anhand der Fahrleistung abgeschätzt und sind in den Emissionsangaben ebenfalls enthalten. Abgasemissionen der Aufbereitungsanlage Die Feinstaub-Abgasemissionen der Aufbereitungsanlage werden aus Erfahrungswerten ähnlicher Aufbereitungsanlagen aus BAFU (2008) abgeschätzt. Für die Aufbereitungsanlage wird ein Emissionsfaktor von ca. 0.1 kg/h angesetzt. Aus der Betriebszeit von ca. 1 800 h/a ergibt sich eine Emission von etwa 180 kg/a (Q2 und Q5). Lohmeyer GmbH 28 Staubimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ 20929_F1 in Karlsruhe -Neureut, 2. Aktualisierung Abwehungen Aufgrund der am Anlagenstandort auftretenden mittleren Windgeschwindigkeit von etwa 3 m/s können nach Nr.9.3.4 VDI 3790 Blatt 2 (2017) relevante Abwehungen ausgeschlossen werden. 5.4 Überprüfung der Bagatellmassenströme Die TA Luft (2021) gibt in Abschnitt 4.6.1.1 Tabelle 7 den Bagatellmassenstrom für gefasste Quellen an. Dieser beträgt: • 1 kg/h für Staub (ohne Berücksichtigung der Staubinhaltsstoffe), • 0.8 kg/h für PM10 und • 0.5 kg/h für PM2.5. Für diffuse Emissionen legt die TA Luft (2021) einen Bagatellmassenstrom von 1/10 des Ba- gatellmassenstroms für gefasste Quellen fest. Die Betriebszeiten der Aufbereitungsanlage sind mit ca. 1 800 h/a angegeben. Der Emissi- onsstrom der diffusen Quellen der Aufbereitungsanlage berechnet sich so auf ca.: • 7.7 kg/h für Gesamtstaub (ca. 13 850 kg/a), • 1.5 kg/h für PM10 (ca. 2680 kg/a) und • 0.5 kg/h für PM2.5 (ca. 860kg/a). Der Bagatellmassenstrom für Gesamtstaub und PM10 wird somit überschritten. 5.5 Zeitliche Charakteristik Es erfolgte keine zeitliche Differenzierung der Emissionen. Die Ausbreitungsrechnungen zur Ermittlung des Jahresmittelwertes der Staubimmissionen wurden unter Verwendung der jähr- lichen Emissionen durchgeführt. 5.6 Zusammenfassende Darstellung der Emissionen In Tab. 5.2 sind die Quellen der Aufbereitungsanlage zusammengestellt. Die angegebenen Rechts- und Hochwerte der Volumenquellen entsprechen der linken unteren Ecke der Quel- len im nicht gedrehten Zustand. Geringe Abweichungen zu den im Text genannten Zahlen sind auf Rundungseffekte zurückzuführen. Lohmeyer GmbH 29 Staubimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ in Karlsruhe -Neureut, 2. Aktualisierung 20929_F1 Input- halde Bunker, Vorsieb, Sieb I+II Halde 0/3 Halde 56/X Sieb III, Zwangs- mischer Luft- sichter Halle LKW1 LKW2 LKW3 Radla- der Quelle 1 Quelle 2 Quelle 3 Quelle 4 Quelle 5 Quelle 6 Quelle 7 Quelle 8 Quelle 9 Quelle 10 Quelle 11 Art der Quelle VQ VQ VQ VQ VQ PQ VQ VQ VQ VQ VQ Rechtswert 3455340 3455293 3455270 3455280 3455254 3455264 3455231 3455381 3455381 3455283 3455318 Hochwert 5436320 5436294 5436320 5436265 5436260 5436245 5436237 5436285 5436285 5436246 5436305 Quellhöhe bzw. Quellunterkante in m - - - - - 16.0 - - - - - Ausdehnung der Quelle (Länge x Breite x Vertika- lerstreckung) in m 30 x 30 x 10 25 x 30 x 5 25 x 25 x 8 25 x 25 x 8 27 x 7 x 22 - 30 x 30 x 7 55 x 5 x 3 5 x 50 x 3 5 x 105 x 3 5 x 50 x 3 Drehung der Quelle bzgl. der Nordrichtung in Grad - 320 - - 320 - 322 333 25 293 310 Staub in kg/a 1 051 4 436 643 344 6 364 1 440 44 245 119 277 326 Tab. 5.2: Zusammenstellung der emissionsseitigen Eingangsdaten für die Berechnung der Zusatzbelastung durch die bestehende Re- cyclinganlage Lohmeyer GmbH 30 Staubimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ 20929_F1 in Karlsruhe -Neureut, 2. Aktualisierung 6 AUSBREITUNGSMODELLIERUNG Die Ausbreitungsrechnungen erfolgten mit dem Programmsystem WinAUSTAL Pro der Lohmeyer GmbH, Karlsruhe. Das Programmsystem beinhaltet eine windowsfähige Oberflä- che für das offizielle Programmsystem AUSTAL, das eine vom Umweltbundesamt be- reitgestellte Umsetzung der Ausbreitungsmodellierung nach TA Luft (2021), Anhang 2 dar- stellt. Die im vorliegenden Gutachten verwendete Version von AUSTAL ist Version 3.1.2. Es erfolgten Ausbreitungsrechnungen für die Zusatzbelastung an Staub (PM10, PM2.5 und Staubdeposition) durch die Recyclinganlage. Die Protokolldatei einer Ausbreitungsrechnung (LOG-Datei) ist in Anhang A2 aufgeführt. 6.1 Rechengebiet 6.1.1 Ausdehnung und räumliche Auflösung Das Rechengebiet wurde entsprechend den Vorgaben der TA Luft (2021) automatisch von AUSTAL generiert. Das Gitter besitzt im Nahbereich (248 m x 248 m) eine horizontale Auflö- sung von 4 m x 4 m und überdeckt insgesamt eine Fläche von 2 176 m x 2 176 m. Für die vertikale Auflösung des Rechengitters wurde die Standardauflösung von AUSTAL verwen- det. 6.1.2 Bodenrauigkeit des Geländes Bei Ausbreitungsrechnungen wird eine mittlere Rauigkeitslänge z0 zur Abbildung der Ober- flächenstruktur durch Bebauung und Bewuchs des Geländes verwendet. Die Rauigkeits- länge stellt ein Maß für den Strömungswiderstand der Erdoberfläche dar. Bei der Modellie- rung geht die Rauigkeitslänge sowohl in die meteorologischen Grenzschichtprofile als auch in die Festlegung der Obukov-Länge (vgl. Tabelle 17, Anhang 2, TA Luft, 2021) ein. Die mittlere Rauigkeitslänge wird in Tabelle 15, Anhang 2, der TA Luft (2021) in Abhängigkeit von Landnutzungsklassen neun Klassenwerten für z0 von 0.01 m (für beispielsweise Was- serflächen) bis 2 m (durchgängig städtische Prägung) zugeordnet. Diese Landnutzungsklas- sen können flächenhaft dem Landbedeckungsmodell Deutschland (LBM-DE, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (2016)) entnommen werden. Bei inhomogenen Landnutzungsverhältnissen am Standort ist der Einfluss des verwendeten Wertes der Rauigkeitslänge auf die berechneten Immissionsbeiträge nach TA Luft (2021) zu Lohmeyer GmbH 31 Staubimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ 20929_F1 in Karlsruhe -Neureut, 2. Aktualisierung prüfen. Gemäß VDI 3783 Blatt 13 (2010) ist der Wert für die Rauigkeitslänge so zu wählen, dass eine konservative Bestimmung der Immissionsbeiträge erfolgt. Für die Rauigkeitslänge am vorliegenden Standort wurde der aus dem LBM-DE bestimmte Wert (0.5 m) für die geplante Nutzung unter Berücksichtigung der geplanten Bebauung auf 1.0 m erhöht. Dies wurde als geeignet zur Abbildung der geplanten Landnutzungsverhältnis- se (nicht durchgängig städtische Prägung, Industrie- und Gewerbeflächen) vor Ort bewertet. 6.2 Komplexes Gelände – Auswirkungen auf die Windfeldmodellierung 6.2.1 Berücksichtigung von Geländeunebenheiten Geländeunebenheiten zeigen bei der Ausbreitungsmodellierung ggf. Auswirkungen sowohl auf die mittlere Strömung als auch auf die Turbulenz- und Ausbreitungseigenschaften. Im Fall von geringen Geländesteigungen sind im Allgemeinen nur die Auswirkungen auf das mittlere Windfeld relevant. Dieses ist dann nicht mehr horizontal homogen, sondern es folgt bodennah den Geländeunebenheiten und weist damit ortsabhängige Windgeschwindigkeiten und Windrichtungen auf. Es liegt ein überwiegend flaches Gelände vor (vgl. Abb. 4.2). Nach TA Luft (2021) sollen Geländeunebenheiten in der Ausbreitungsrechnung berücksich- tigt werden, wenn über eine Strecke, die der doppelten Schornsteinhöhe entspricht, Steigun- gen von mehr als 1:20 (entspricht 0.05 m/m) und innerhalb des Rechengebiets Höhendiffe- renzen zum Emissionsort von mehr als dem 0.7fachen der Schornsteinhöhe auftreten. Für bodennahe Quellen wird die Schornsteinmindesthöhe von 10 m über Grund zur Überprüfung verwendet. Die Berücksichtigung von Geländeunebenheiten geschieht in der Regel unter Verwendung eines diagnostischen, mesoskaligen Windfeldmodells (bei Verwendung von AUSTAL das Modell TALdia). Übersteigt diese Steigung den Wert von 1:5 (entspricht 0.2 m/m), ist nach VDI 3783 Blatt 13 (2010) in der Regel ein prognostisches Windfeldmodell einzusetzen. Die Auflösung des dritten Rechengitters von 16 m x 16 m liegt in der Größen- ordnung der doppelten Mindestschornsteinhöhe. In diesem Rechengitter liegen mit maximalen Steigungen von 0.09 m/m (siehe log-Datei der Windfeldberechnung in Anhang A2) Werte über 0.05 m/m vor, daher wird bei der Ausbrei- tungsrechnung das Relief in Form eines digitalen Geländemodells berücksichtigt. Diese ma- ximalen Steigungen sind zugleich kleiner als die in der TA Luft (2021) genannte maximale Steigung von 1:5, die zur Verwendung des diagnostischen Windfeldmodells von AUS- Lohmeyer GmbH 32 Staubimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ 20929_F1 in Karlsruhe -Neureut, 2. Aktualisierung TALnicht überschritten werden sollte („Steigungskriterium“). Das Steigungskriterium zur Ver- wendung von diagnostischen Windfeldmodellen ist damit eingehalten. 6.2.2 Berücksichtigung von Bebauung Das Wind- und Turbulenzfeld wird durch Bebauungsstrukturen (wie einzelne Gebäude oder Gebäudeblöcke) beeinflusst. Die Auswirkungen zeigen sich auch im Ausbreitungsverhalten einer Konzentrationsfahne, insbesondere, wenn sich die Bebauungsstrukturen in der Nähe des Freisetzungsortes befinden. Es handelt sich bei der vorliegenden Fragestellung um eine Betrachtung des weiteren Um- felds. Die Bebauungsstrukturen im geplanten Gewerbegebiet sind noch nicht festgelegt. Es wurde daher auf eine explizite Berücksichtigung der einzelnen Gebäude verzichtet und die Umströmung von Gebäuden und Anlagenteilen in Quellnähe anhand von Quellverschmie- rung im Modell und über eine entsprechende Rauigkeitslänge abgebildet. 6.2.3 Mindestanforderungen an ein Windfeldmodell Die Windfeld- und Ausbreitungsmodellierung erfolgte mit dem Programmsystem AUSTAL, das dort angewandte Windfeldmodell TALdia erfüllt die in Janicke et al. (2004) aufgestellten Mindestanforderungen an ein Windfeldmodell im Rahmen des Einsatzbereichs der TA Luft (2021). Der Zahlenwert des Divergenzfehlers (Maximum 0.005) liegt unter dem im Handbuch zu AUSTAL nicht zur Überschreitung empfohlenen maximalen Wert von 0.05. 6.3 Rechenparameter 6.3.1 Anemometerposition und Anemometerhöhe Bei der Ausbreitungsrechnung werden die meteorologischen Daten (siehe Abschnitt 4.3) im Modellgebiet einer räumlichen Anemometerposition und einer dazugehörigen Anemometer- höhe (in m über Grund) zugeordnet. Bei Rechnungen für homogenes Gelände ist eine freie Wahl des Anemometerstandorts mög- lich, da die meteorologischen Profile in diesem Fall standortunabhängig sind. Erfolgt die Ausbreitungsrechnung dagegen unter Berücksichtigung komplexer Strömungsverhältnisse, (Einfluss von Bebauung und bzw. oder Geländeunebenheiten), ist die Anemometerposition sorgfältig auszuwählen. Lohmeyer GmbH 33 Staubimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ 20929_F1 in Karlsruhe -Neureut, 2. Aktualisierung In der vorliegenden Untersuchung wurde die Anemometerposition nordöstlich des Anlagen- standorts gelegt (vgl. Abb. 4.2). Die Anemometerhöhe wurde mit 25.9 m in Abhängigkeit von der Rauigkeit am Untersuchungsstandort bestimmt. 6.3.2 Statistische Sicherheit Die statistische Sicherheit der Ausbreitungsrechnung ist in den Protokollen der Berechnun- gen (LOG-Dateien) in Anhang A2 ausgewiesen und erfüllt die Anforderungen der TA Luft Anhang 3. Die Qualitätsstufe wurde mit +2 auf einen erhöhten Wert festgelegt und geht da- mit über die Anforderungen aus VDI 3783 Blatt 13 (2010) hinaus. 6.3.3 Depositionsgeschwindigkeiten Bei den Ausbreitungsrechnungen wurden die Depositionsgeschwindigkeiten und Auswasch- parameter entsprechend Anhang 2 TA Luft (2021) für Staub berücksichtigt. PM2.5 wurde der Größenklasse der Korngröße 1, PM10 der Größenklasse der Korngröße 2 und der Grob- staub der Korngröße Klasse 3 nach Anhang 2 TA Luft (2021) Abschnitt 4 zugeordnet. Lohmeyer GmbH 34 Staubimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ 20929_F1 in Karlsruhe -Neureut, 2. Aktualisierung 7 ERGEBNISSE 7.1 Zusatzbelastung Abb. 7.1 bis Abb. 7.3 zeigen die Jahresmittelwerte der Zusatzbelastung der Feinstaub- immissionen an PM10 und PM2.5 und der Staubdeposition durch die bestehende Recycling- anlage. Die Darstellung erfolgt in Form von farbigen Quadraten, deren Farben bestimmten Werteintervallen zugeordnet sind. Die Zuordnung zwischen Farbe und Wert ist in der Legen- de angegeben. Die unterste Klasse der Legende (hellblaue Farbe) bezeichnet Werte mit einer Staubbelastung größer drei Prozent des Immissions-Jahreswertes (entspricht 1.3 µg/m³ PM10, 0.8 µg/m3 PM2.5 bzw. 12 mg/(m²*d) Staubdeposition). Das entspricht Wer- ten oberhalb der Irrelevanzschwelle. Die Ergebnisse der Ausbreitungsrechnung werden auf Flächen von 16 m x 16 m in Bodennähe dargestellt. Die maximale Konzentration an den Be- urteilungspunkten (Baufenster im Plangebiet) ist mit dem entsprechenden Wert gekenn- zeichnet. Abb. 7.1: Berechnete Gesamtzusatzbelastung für die PM10-Konzentration durch die bestehende Recyclinganlage in µg/m³. Kartengrundlage: Auftraggeber; © basemap.de / BKG Lohmeyer GmbH 35 Staubimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ 20929_F1 in Karlsruhe -Neureut, 2. Aktualisierung Abb. 7.2: Berechnete Gesamtzusatzbelastung für die PM2.5-Konzentration durch bestehende Recyclinganlage in µg/m³. Kartengrundlage: Auftraggeber; © basemap.de / BKG Abb. 7.3: Berechnete Gesamtzusatzbelastung für den Staubniederschlag durch die bestehende Recyclinganlage in mg/(m² d). Kartengrundlage: Auftraggeber; © basemap.de / BKG Lohmeyer GmbH 36 Staubimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ 20929_F1 in Karlsruhe -Neureut, 2. Aktualisierung Die räumliche Verteilung der Staubimmissionen wird durch die Windrichtungsverteilung und die Lage der Quellen, deren Einflüsse sich überlagern, bestimmt. Es werden direkt südwest- lich des Betriebs die höchsten Immissionen im Plangebiet berechnet. Es erfolgt die Darstel- lung der berechneten Gesamtzusatzbelastung an PM10, PM2.5 und Staubdeposition durch die bestehende Recyclinganlage. Die für das Plangebiet relevante Gesamtbelastung wird in Ab- schnitt 7.2 bestimmt und nach TA Luft (2021) und 39. BImSchV (2010) bewertet. Für die PM10-Konzentration berechnet sich eine Gesamtzusatzbelastung durch die beste- hende Recyclinganlage an den Beurteilungspunkten von maximal ca. 14.0 µg/m³ (siehe Abb. 7.1). Für PM2.5 berechnet sich eine Gesamtzusatzbelastung durch die bestehende Recyclingan- lage an den Beurteilungspunkten von maximal ca. 5.7 µg/m³ (siehe Abb. 7.2). Für die Staubdeposition berechnet sich eine Gesamtzusatzbelastung durch die bestehende Recyclinganlage an den Beurteilungspunkten von maximal ca. 95.5 mg/(m² d) (siehe Abb. 7.3). 7.2 Gesamtbelastung In Tab. 7.1 sind die Vorbelastungswerte, die maximalen Werte der berechneten Gesamtzu- satzbelastung (GZB) an den Beurteilungspunkten durch die bestehende Recyclinganlage und die daraus resultierende Gesamtbelastung für die PM10-Konzentration, die PM2.5- Konzentration und die Staubdeposition im Plangebiet zusammengestellt. Vor- belastung maximale GZB Gesamt- belastung (gerundet) Immissions- grenzwert/ Immissionswert PM10-Jahresmittelwert in µg/m3 16 14.0 30 40 PM2.5-Jahresmittelwert in µg/m3 11 5.7 17 25 Staubdeposition in mg/(m2 d) 80 95.5 176 350 Tab. 7.1: Vorbelastung, maximale Gesamtzusatzbelastung an den Beurteilungspunkten durch die bestehende Recyclinganlage und Gesamtbelastung an PM10 und PM2.5 in µg/m3 und Staubdeposition in mg/(m2 d) im Plangebiet zusammen mit den Im- missionsgrenzwerten nach 39. BImSchV (2010) bzw. den Immissionswerten nach TA Luft (2021) Lohmeyer GmbH 37 Staubimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ 20929_F1 in Karlsruhe -Neureut, 2. Aktualisierung Mit der in Abschnitt 4.2 ermittelten Vorbelastung von 17 µg/m³ für den Jahresmittelwert an PM10 berechnet sich mit der Gesamtzusatzbelastung durch die bestehende Recyclinganlage von maximal 14 µg/m3 eine Gesamtbelastung von gerundet 30 µg/m³ (Tab. 7.1). Die berech- nete Gesamtbelastung liegt damit unter dem Grenz- bzw. Immissionswert der 39. BImSchV (2010) bzw. der TA Luft (2021) von 40 µg/m³, dieser Wert wird damit eingehalten. Gemäß TA Luft (2021) gilt der Tagesmittelwert mit 35 zulässigen Überschreitungen als ein- gehalten, wenn der Jahresmittelwert unter 28 µg/m³ liegt (vgl. Abschnitt 4.2). Für die berech- nete Gesamtbelastung von 30 µg/m³ wird somit mit Überschreitungen der maximalen Anzahl an Überschreitungen des Tagesmittelwertes an PM10 von 50 µg/m³ für die Beurteilungs- punkte gerechnet. Für die Einhaltung dieses Jahresmittelwerts ist bei einer Vorbelastung von 16 µg/m³ eine Zusatzbelastung von maximal 12 µg/m³ möglich. Der Bereich innerhalb des Plangebiets, in dem eine Zusatzbelastung 12 µg/m³ überschritten wird, ist in Abb. 7.4 mit einer roten Umrandung gekennzeichnet. Abb. 7.4: Berechnete Gesamtzusatzbelastung für die PM10-Konzentration durch die bestehen- de Recyclinganlage in mg/(m² d). Rote Umrandung: Gesamtzusatzbelastung über 12 µg/m³ Kartengrundlage: Auftraggeber; © basemap.de / BKG Des Weiteren wurde in Abschnitt 4.2 eine Vorbelastung für die PM2.5-Konzentration von 11 µg/m³ bestimmt. Mit der Gesamtzusatzbelastung von 5.7 µg/m3 berechnet sich die Ge- Lohmeyer GmbH 38 Staubimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ 20929_F1 in Karlsruhe -Neureut, 2. Aktualisierung samtbelastung auf gerundet 17 µg/m³ für den PM2.5 Jahresmittelwert. Die berechnete Ge- samtbelastung liegt damit unter dem Grenzwert der 39. BImSchV (2010) bzw. der TA Luft (2021) von 25 µg/m³ für den Jahresmittelwert. Der Wert wird damit eingehalten. Die berechnete Gesamtzusatzbelastung für die Staubdeposition beträgt 95.5 mg/(m² d). Mit der in Abschnitt 4.2 hergeleiteten Vorbelastung von 80 mg/(m² d) berechnet sich eine Ge- samtbelastung von gerundet maximal 176 mg/(m² d). Die berechnete Gesamtbelastung liegt damit unter dem Immissionswert der TA Luft (2021) von 350 mg/(m² d), der Wert wird damit eingehalten. 7.3 Zusammenfassende Bewertung Die berechneten Gesamtbelastungen für PM2.5 und für die Staubdeposition sowie für den Jahresmittelwert für PM10 halten die Grenz- bzw. Immissionswerte der 39. BImSchV (2010) und der TA Luft (2021) an den Baufenstern des Vorentwurfs im Plangebiet ein. Die Belas- tung ist als hoch einzustufen. Für den Tagesmittelwert an PM10 der TA Luft (2021) wird in Teilen des Plangebiets mit Überschreitungen der maximalen Anzahl an zulässigen Über- schreitungstage des Tagesmittelwertes von 50 µg/m³ gerechnet. Nach TA Luft (2021) Nr. 4.6.2.6 werden die Flächen betrachtet, auf denen sich Personen nicht nur vorübergehend aufhalten. Dies sind in Industrie- und Gewerbegebieten im Allge- meinen Bürogebäude bzw. Sozialunterkünfte. Flächen, für die Überschreitungen der Immis- sionswerte berechnet wurden, können demnach nicht für eine Nutzung vorgesehen werden, für die ein nicht nur vorübergehender Aufenthalt geplant ist. Der kritische Wert zur Einhaltung der Grenz- bzw. Immissionswerte ist der in Tabelle 1 der TA Luft (2021) genannte Jahresmittelwert an PM10 von 28 µg/m³, bei dem die maximal 35 Überschreitungen eines Tagesmittelwertes von 50 µg/m³ als eingehalten gelten. Für die Ein- haltung dieses Jahresmittelwerts ist bei einer Vorbelastung von 16 µg/m³ eine Zusatzbelas- tung von maximal 12 µg/m³ möglich (siehe rote Umrandung in Abb. 7.4 für Werte bis 12 µg/m³). Der Bereich, in dem die Tagesmittelwerte überschritten werden, hat sich bei der Neubewer- tung der Immissionen nach TA Luft (2021) im Vergleich zum vorangegangenen Gutachten (Lohmeyer, 2019) minimal verkleinert (vgl. Abb. 7.4). Die abschließende Bewertung der vorliegenden Ergebnisse obliegt der genehmigenden Be- hörde. Lohmeyer GmbH 39 Staubimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ 20929_F1 in Karlsruhe -Neureut, 2. Aktualisierung 8 LITERATUR 39. BImSchV (2010): Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissions- höchstmengen - 39. BImSchV). vom 02.08.2010 (BGBl. I, Nr. 40, S. 1065), zuletzt ge- ändert durch Artikel 112 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I Nr. 29, S. 1328) in Kraft getreten am 27. Juni 2020. BAFU (2008): Die Feinstaub-Abgasemissionen der Baumaschinen in Abhängigikeit von ihrer Leistungsklasse und der zutreffenden Maschinenkategorie basierend auf der Schwei- zer Offroad-Datenbank BAFU. Im Internet unter: https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/luft/zustand/non-road-datenbank.html BImschG (2013): Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes- Immissionsschutzgesetz – BImSchG) Vom 17. Mai 2013 (BGBl. I, Nr. 25, S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Oktober 2022 (BGBl. I Nr. 38, S. 1792), in Kraft getreten am 26. Oktober 2022. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (2018): Digitales Landbedeckungsmodell für Deutschland; LBM-DE2018, Stand der Dokumentation: 2018. 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Lohmeyer GmbH 40 Staubimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ 20929_F1 in Karlsruhe -Neureut, 2. Aktualisierung HLUG (2010): Ermittlung des PM10-Anteils an den Gesamtstaubemissionen von Bauschutt- aufbereitungsanlagen. Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Wiesbaden (Kummer, V., van der Pütten, N., Schneble, H., Wagner, R., Winkels, H.-J.). In: Ge- fahrstoffe-Reinhaltung der Luft 70, Nr. 11/12, 478-482. Israël, G.W., Schlums, C., Treffeisen, R. Pesch, M. (1994): Rußimmissionen in Berlin, Her- kunftsbestimmung - Kfz-Flottenemissionsfaktoren - Vergleichbarkeit von Probenah- memethoden. Fortschrittberichte VDI, Reihe Umwelttechnik, Nr. 152. Janicke, U. und Janicke, L. (2004): Weiterentwicklung eines diagnostischen Windfeldmodells für den anlagenbezogenen Immissionsschutz (TA Luft). Ingenieurbüro Janicke, Dunum, 2004. Umweltbundesamt Dessau-Roßlau, Fachbibliothek Umwelt, UBA-FB 000824. 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Gutachten im Auftrag von: Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz. Lohmeyer (2019): Staubimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Got- tesauer Feld in Karlsruhe-Neureut – Aktualisierung. Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG, Karlsruhe. Projekt 64041-19-03, November 2019. Gutachten im Auftrag von: Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz. Lohmeyer GmbH 41 Staubimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ 20929_F1 in Karlsruhe -Neureut, 2. Aktualisierung LUBW (2013-2019): Kenngrößen der Luftqualität – Jahresdaten 2012-2018. Hrsg.: Landes- anstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg, Karlsruhe. Im In- ternet unter www.lubw.baden-wuerttemberg.de. LUBW (2019-2022): Luftqualität in Baden Württemberg – Auswertung der Jahresdaten 2017- 2020. Hrsg.: Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden- Württemberg, Karlsruhe. Im Internet unter www.lubw.baden-wuerttemberg.de. 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Abschlussdatum: De- zember 2017. Institut für Hydrologie und Wasserwirtshaft Leibniz Universität Hannover (Prof. Dr.-Ing. Haberlandt, U. und Dr.-Ing. Berndt, Ch.). Auftraggeber Umweltbundes- amt, Juli 2019. ISSN 1862-4804. VDI 3783 Blatt 13 (2010): Umweltmeteorologie. Qualitätssicherung in der Immissionsprogno- se. Anlagenbezogener Immissionsschutz, Ausbreitungsrechnungen gemäß TA Luft. Richtlinie VDI 3783 Blatt 13. Hrsg.: Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL) im VDI und DIN - Normenausschuss, Düsseldorf, Januar 2010. Lohmeyer GmbH 42 Staubimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ 20929_F1 in Karlsruhe -Neureut, 2. Aktualisierung VDI 3783 Blatt 20 (2017): Umweltmeteorologie - Übertragbarkeitsprüfung meteorologischer Daten zur An¬wendung im Rahmen der TA Luft. Richtlinie VDI 3783 Blatt 20. Hrsg.: Kommission Reinhaltung der Luft, Düsseldorf, März 2017. VDI 3790 Blatt 2 (2017): Umweltmeteorologie - Emissionen von Gasen, Gerüchen und Stäu- ben aus diffusen Quellen – Deponien. Richtlinie VDI 3790 Blatt 2. Hrsg.: VDI- Kommission Reinhaltung der Luft, Juni 2017. VDI 3790 Blatt 3 (2010): Emissionen von Gasen, Gerüchen und Stäuben aus diffusen Quel- len - Lagerung, Umschlag und Transport von Schüttgütern. Richtlinie VDI 3790 Blatt 3. Hrsg.: Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL) im VDI und DIN – Normenausschuss, Düsseldorf, Januar 2010. VDI 3790 Blatt 4 (2018): Emissionen von Gasen, Gerüchen und Stäuben aus diffusen Quel- len - Staubemissionen durch Fahrzeugbewegungen auf gewerblichem/industriellem Betriebsgelände. Richtlinie VDI 3790 Blatt 4. Hrsg.: Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL) im VDI und DIN – Normenausschuss, Düsseldorf, September 2018. Winiwarter, W., Schmidt-Stejskal, H., Windsperger, A. (2007): Aktualisierung und methodi- sche Verbesserung der österreichischen Luftschadstoffinventur für Schwebstaub im Auftrag des Umweltbundesamtes, Wien. Lohmeyer GmbH 43 Staubimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ 20929_F1 in Karlsruhe -Neureut, 2. Aktualisierung A N H A N G Lohmeyer GmbH 44 Staubimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ 20929_F1 in Karlsruhe -Neureut, 2. Aktualisierung A1 MATERIALIEN UND UNTERLAGEN Für das Gutachten wurden die nachfolgend aufgeführten Unterlagen neben den im Kapitel Literatur verzeichneten Schriften verwendet: - Anträge und Genehmigungsunterlagen wurden im Regierungspräsidium am 26.07.2017 eingesehen. Auszüge folgender Unterlagen dienten zur Erstellung der Betriebsbeschreibung und als Grundlage der Emissionsbestimmung: o Genehmigung bezüglich des Antrags auf immissionsschutzrechtliche Geneh- migung zur Errichtung und zum Betrieb einer Aufbereitungsanlage für teerhal- tigen Straßenaufbruch auf dem Gelände der Bauschuttrecyclinganlage Gra- bener Straße. Schreiben der Stadt Karlsruhe, Rechtsreferat an die Firma Schempp GmbH & Co. KG vom 26.01.1995. o Antrag auf immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung unserer Auf- bereitungsanlage für gebrauchte mineralische Baustoffe. Schreiben der Firma Schempp GmbH & Co. KG an die Stadt Karlsruhe vom 09.10.1996. o Genehmigung bezüglich des Antrags der Fa. Schempp GmbH & Co. KG auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Lagerung/zum Umschlag von kohleteerhaltigen Bitumenge- mischen, Grabener Straße, 76149 Karlsruhe. Schreiben der Stadt Karlsruhe, Zentraler Juristischer Dienst Immissionsschutzbehörde an die Firma Schempp GmbH & Co. KG vom 23.08.2011. - Vorentwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“, Plott: 23.01.2017, erhalten von Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz (E- Mail vom 17.03.2017) - Angaben der Firma Schempp zu einigen Betriebsabläufen, E-Mail vom 02.10.2019 - Vorentwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“, Plott: 10.06.2022, erhalten von Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz (E- Mail vom 12.07.2023) Verwendete Pläne und ähnliche Unterlagen werden im Archiv der Lohmeyer GmbH abge- legt. Lohmeyer GmbH 45 Staubimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ 20929_F1 in Karlsruhe -Neureut, 2. Aktualisierung A2 LOG-DATEIEN DER RECHENLÄUFE Windfeldberechnung 2023-07-26 10:22:53 --------------------------------------------------------- TwnServer:D:\BK\20929 Gottesauerfeld\RE1 TwnServer:-l 2023-07-26 10:22:53 TALdia 3.1.2-WI-x: Berechnung von Windfeldbibliotheken. Erstellungsdatum des Programms: 2021-08-09 08:20:50 Das Programm läuft auf dem Rechner "LUNA". ============================= Beginn der Eingabe ============================ > ti "GottesauerFeldIII" > az "D:\BK\20929 Gottesauerfeld\produkt_ff_stunde_20081101_20221231_04177_2011.akt" > ri ? > gh "D:\BK\20929 Gottesauerfeld\out_5000.dat" > ha 25.9 > xa 426 > ya 412 > qs 2 > gx 3455270 > gy 5436260 > z0 1 > os "SCINOTAT;" > x0 -48 -224 -416 -768 -1024 > y0 -96 -240 -416 -768 -1024 > dd 4 8 16 32 64 > nx 62 74 60 52 34 > ny 62 70 58 52 34 > hq 0 0 0 0 0 16 0 0 0 0 0 > xq 70 23 0 10 -16 -6 -39 111 111 13 48 > yq 60 34 60 5 0 -15 -23 25 25 -14 45 > aq 30 25 25 25 27 0 30 55 5 5 5 > bq 30 30 25 25 7 0 30 5 50 105 50 > cq 10 5 8 8 22 0 7 3 3 3 3 > wq 0 320 0 0 320 0 322 333 25 293 310 > pm25-1 0.00168061897513952 0.00973490613901573 0.00101471334348047 0.000539066463723998 0.0128107559614409 0.0273972602739726 9.51293759512938E-5 0.00034880771182141 0.000158548959918823 0.00041222729578894 0.000475646879756469 > pm-1 0.00168061897513952 0.00973490613901573 0.00101471334348047 0.000539066463723998 0.0128107559614409 0.0273972602739726 9.51293759512938E-5 0.00034880771182141 0.000158548959918823 0.00041222729578894 0.000475646879756469 > pm-2 0.00665905631659056 0.0275558092338914 0.00405885337392187 0.00212455606291223 0.0397957889396246 0.0114155251141553 0.000253678335870117 0.00110984271943176 0.000539066463723998 0.00126839167935058 0.00149036022323694 > pm-3 0.0249873160832065 0.103373921867073 0.0153158295281583 0.00824454591577879 0.149194571283612 0.00684931506849315 0.00104642313546423 0.00631024860476915 0.00307584982242516 0.00710299340436327 0.00837138508371385 > xp 53 15 -10 -38 -60 -80 > yp -114 -84 -63 -43 -20 5 > hp 10 8 5 3 1.5 1.5 Lohmeyer GmbH 46 Staubimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ 20929_F1 in Karlsruhe -Neureut, 2. Aktualisierung ============================== Ende der Eingabe ============================= Die Höhe hq der Quelle 1 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 2 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 3 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 4 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 5 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 7 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 8 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 9 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 10 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 11 beträgt weniger als 10 m. Die maximale Steilheit des Geländes in Netz 1 ist 0.07 (0.07). Die maximale Steilheit des Geländes in Netz 2 ist 0.07 (0.07). Die maximale Steilheit des Geländes in Netz 3 ist 0.09 (0.09). Die maximale Steilheit des Geländes in Netz 4 ist 0.09 (0.08). Die maximale Steilheit des Geländes in Netz 5 ist 0.08 (0.07). AKTerm "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/produkt_ff_stunde_20081101_20221231_04177_2011.akt" mit 8760 Zeilen, Format 3 Verfügbarkeit der AKTerm-Daten 99.6 %. Prüfsumme AUSTAL 5a45c4ae Prüfsumme TALDIA abbd92e1 Prüfsumme SETTINGS d0929e1c Prüfsumme AKTerm 5da29d2e 2023-07-26 10:22:55 Restdivergenz = 0.005 (1018 11) 2023-07-26 10:22:57 Restdivergenz = 0.003 (1018 21) […] 2023-07-26 10:26:33 Restdivergenz = 0.001 (6027 41) 2023-07-26 10:26:38 Restdivergenz = 0.001 (6027 51) Eine Windfeldbibliothek für 12 Situationen wurde erstellt. Der maximale Divergenzfehler ist 0.005 (1027). 2023-07-26 10:26:38 TALdia ohne Fehler beendet. Gesamtzusatzbelastung an Staub 2023-07-26 10:26:39 --------------------------------------------------------- TalServer:D:\BK\20929 Gottesauerfeld\RE1 Ausbreitungsmodell AUSTAL, Version 3.1.2-WI-x Copyright (c) Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau, 2002-2021 Copyright (c) Ing.-Büro Janicke, Überlingen, 1989-2021 Arbeitsverzeichnis: D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1 Erstellungsdatum des Programms: 2021-08-09 08:20:41 Das Programm läuft auf dem Rechner "LUNA". ============================= Beginn der Eingabe ============================ > ti "GottesauerFeldIII" Lohmeyer GmbH 47 Staubimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ 20929_F1 in Karlsruhe -Neureut, 2. Aktualisierung > az "D:\BK\20929 Gottesauerfeld\produkt_ff_stunde_20081101_20221231_04177_2011.akt" > ri ? > gh "D:\BK\20929 Gottesauerfeld\out_5000.dat" > ha 25.9 > xa 426 > ya 412 > qs 2 > gx 3455270 > gy 5436260 > z0 1 > os "SCINOTAT;" > x0 -48 -224 -416 -768 -1024 > y0 -96 -240 -416 -768 -1024 > dd 4 8 16 32 64 > nx 62 74 60 52 34 > ny 62 70 58 52 34 > hq 0 0 0 0 0 16 0 0 0 0 0 > xq 70 23 0 10 -16 -6 -39 111 111 13 48 > yq 60 34 60 5 0 -15 -23 25 25 -14 45 > aq 30 25 25 25 27 0 30 55 5 5 5 > bq 30 30 25 25 7 0 30 5 50 105 50 > cq 10 5 8 8 22 0 7 3 3 3 3 > wq 0 320 0 0 320 0 322 333 25 293 310 > pm25-1 0.00168061897513952 0.00973490613901573 0.00101471334348047 0.000539066463723998 0.0128107559614409 0.0273972602739726 9.51293759512938E-5 0.00034880771182141 0.000158548959918823 0.00041222729578894 0.000475646879756469 > pm-1 0.00168061897513952 0.00973490613901573 0.00101471334348047 0.000539066463723998 0.0128107559614409 0.0273972602739726 9.51293759512938E-5 0.00034880771182141 0.000158548959918823 0.00041222729578894 0.000475646879756469 > pm-2 0.00665905631659056 0.0275558092338914 0.00405885337392187 0.00212455606291223 0.0397957889396246 0.0114155251141553 0.000253678335870117 0.00110984271943176 0.000539066463723998 0.00126839167935058 0.00149036022323694 > pm-3 0.0249873160832065 0.103373921867073 0.0153158295281583 0.00824454591577879 0.149194571283612 0.00684931506849315 0.00104642313546423 0.00631024860476915 0.00307584982242516 0.00710299340436327 0.00837138508371385 > xp 53 15 -10 -38 -60 -80 > yp -114 -84 -63 -43 -20 5 > hp 10 8 5 3 1.5 1.5 ============================== Ende der Eingabe ============================= Existierende Windfeldbibliothek wird verwendet. Die Höhe hq der Quelle 1 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 2 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 3 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 4 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 5 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 7 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 8 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 9 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 10 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 11 beträgt weniger als 10 m. Die maximale Steilheit des Geländes in Netz 1 ist 0.08 (0.08). Lohmeyer GmbH 48 Staubimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ 20929_F1 in Karlsruhe -Neureut, 2. Aktualisierung Die maximale Steilheit des Geländes in Netz 2 ist 0.08 (0.07). Die maximale Steilheit des Geländes in Netz 3 ist 0.09 (0.09). Die maximale Steilheit des Geländes in Netz 4 ist 0.08 (0.08). Die maximale Steilheit des Geländes in Netz 5 ist 0.08 (0.07). Existierende Geländedateien zg0*.dmna werden verwendet. AKTerm "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/produkt_ff_stunde_20081101_20221231_04177_2011.akt" mit 8760 Zeilen, Format 3 Niederschlags-Datei D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/niederschlag.dmna eingelesen [1,8760]. Verfügbarkeit der AKTerm-Daten 99.6 %. Prüfsumme AUSTAL 5a45c4ae Prüfsumme TALDIA abbd92e1 Prüfsumme SETTINGS d0929e1c Prüfsumme AKTerm 5da29d2e Gesamtniederschlag 769 mm in 759 h. ============================================================================= TMT: Auswertung der Ausbreitungsrechnung für "pm" TMT: 365 Mittel (davon ungültig: 0) TMT: Datei "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/pm-j00z01" ausgeschrieben. TMT: Datei "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/pm-j00s01" ausgeschrieben. TMT: Datei "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/pm-t35z01" ausgeschrieben. TMT: Datei "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/pm-t35s01" ausgeschrieben. TMT: Datei "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/pm-t35i01" ausgeschrieben. TMT: Datei "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/pm-t00z01" ausgeschrieben. TMT: Datei "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/pm-t00s01" ausgeschrieben. TMT: Datei "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/pm-t00i01" ausgeschrieben. TMT: Datei "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/pm-depz01" ausgeschrieben. TMT: Datei "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/pm-deps01" ausgeschrieben. TMT: Datei "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/pm-wetz01" ausgeschrieben. TMT: Datei "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/pm-wets01" ausgeschrieben. TMT: Datei "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/pm-dryz01" ausgeschrieben. TMT: Datei "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/pm-drys01" ausgeschrieben. TMT: Datei "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/pm-j00z02" ausgeschrieben. TMT: Datei "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/pm-j00s02" ausgeschrieben. TMT: Datei "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/pm-t35z02" ausgeschrieben. TMT: Datei "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/pm-t35s02" ausgeschrieben. TMT: Datei "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/pm-t35i02" ausgeschrieben. 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TMT: Datei "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/pm-t00z03" ausgeschrieben. TMT: Datei "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/pm-t00s03" ausgeschrieben. Lohmeyer GmbH 49 Staubimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ 20929_F1 in Karlsruhe -Neureut, 2. Aktualisierung TMT: Datei "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/pm-t00i03" ausgeschrieben. TMT: Datei "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/pm-depz03" ausgeschrieben. TMT: Datei "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/pm-deps03" ausgeschrieben. TMT: Datei "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/pm-wetz03" ausgeschrieben. TMT: Datei "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/pm-wets03" ausgeschrieben. TMT: Datei "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/pm-dryz03" ausgeschrieben. TMT: Datei "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/pm-drys03" ausgeschrieben. TMT: Datei "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/pm-j00z04" ausgeschrieben. TMT: Datei "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/pm-j00s04" ausgeschrieben. TMT: Datei "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/pm-t35z04" ausgeschrieben. 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TMT: Datei "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/pm-t35s05" ausgeschrieben. TMT: Datei "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/pm-t35i05" ausgeschrieben. TMT: Datei "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/pm-t00z05" ausgeschrieben. TMT: Datei "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/pm-t00s05" ausgeschrieben. TMT: Datei "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/pm-t00i05" ausgeschrieben. TMT: Datei "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/pm-depz05" ausgeschrieben. TMT: Datei "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/pm-deps05" ausgeschrieben. TMT: Datei "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/pm-wetz05" ausgeschrieben. TMT: Datei "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/pm-wets05" ausgeschrieben. TMT: Datei "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/pm-dryz05" ausgeschrieben. TMT: Datei "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/pm-drys05" ausgeschrieben. TMT: Auswertung der Ausbreitungsrechnung für "pm25" TMT: 365 Mittel (davon ungültig: 0) TMT: Datei "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/pm25-j00z01" ausgeschrieben. TMT: Datei "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/pm25-j00s01" ausgeschrieben. TMT: Datei "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/pm25-j00z02" ausgeschrieben. TMT: Datei "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/pm25-j00s02" ausgeschrieben. TMT: Datei "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/pm25-j00z03" ausgeschrieben. TMT: Datei "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/pm25-j00s03" ausgeschrieben. TMT: Datei "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/pm25-j00z04" ausgeschrieben. TMT: Datei "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/pm25-j00s04" ausgeschrieben. TMT: Datei "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/pm25-j00z05" ausgeschrieben. TMT: Datei "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/pm25-j00s05" ausgeschrieben. TMT: Dateien erstellt von AUSTAL_3.1.2-WI-x. TMO: Zeitreihe an den Monitor-Punkten für "pm" TMO: Datei "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/pm-zbpz" ausgeschrieben. TMO: Datei "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/pm-zbps" ausgeschrieben. TMO: Zeitreihe an den Monitor-Punkten für "pm25" TMO: Datei "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/pm25-zbpz" ausgeschrieben. TMO: Datei "D:/BK/20929 Gottesauerfeld/RE1/pm25-zbps" ausgeschrieben. ============================================================================= Lohmeyer GmbH 50 Staubimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ 20929_F1 in Karlsruhe -Neureut, 2. Aktualisierung Auswertung der Ergebnisse: ========================== DEP: Jahresmittel der Deposition DRY: Jahresmittel der trockenen Deposition WET: Jahresmittel der nassen Deposition J00: Jahresmittel der Konzentration/Geruchsstundenhäufigkeit Tnn: Höchstes Tagesmittel der Konzentration mit nn Überschreitungen Snn: Höchstes Stundenmittel der Konzentration mit nn Überschreitungen WARNUNG: Eine oder mehrere Quellen sind niedriger als 10 m. Die im folgenden ausgewiesenen Maximalwerte sind daher möglicherweise nicht relevant für eine Beurteilung! Maximalwerte, Deposition ======================== PM DEP : 3.452e+00 g/(m²*d) (+/- 0.1%) bei x= 42 m, y= 38 m (1: 23, 34) PM DRY : 3.441e+00 g/(m²*d) (+/- 0.1%) bei x= 42 m, y= 38 m (1: 23, 34) PM WET : 1.421e-02 g/(m²*d) (+/- 0.2%) bei x= -2 m, y= -6 m (1: 12, 23) ============================================================================= Maximalwerte, Konzentration bei z=1.5 m ======================================= PM J00 : 3.466e+02 µg/m³ (+/- 0.1%) bei x= 42 m, y= 38 m (1: 23, 34) PM T35 : 6.301e+02 µg/m³ (+/- 1.3%) bei x= 42 m, y= 38 m (1: 23, 34) PM T00 : 1.055e+03 µg/m³ (+/- 0.9%) bei x= 42 m, y= 38 m (1: 23, 34) PM25 J00 : 1.023e+02 µg/m³ (+/- 0.1%) bei x= 42 m, y= 38 m (1: 23, 34) ============================================================================= Auswertung für die Beurteilungspunkte: Zusatzbelastung ====================================================== PUNKT 01 02 03 04 05 06 xp 53 15 -10 -38 -60 -80 yp -114 -84 -63 -43 -20 5 hp 10.0 8.0 5.0 3.0 1.5 1.5 ------------+-----------------+-----------------+-----------------+-----------------+-----------------+----------------- PM DEP 1.893e-02 0.5% 5.972e-02 0.5% 1.205e-01 0.4% 1.502e-01 0.4% 9.465e-02 0.2% 5.556e-02 0.3% g/(m²*d) PM DRY 1.870e-02 0.5% 5.934e-02 0.5% 1.200e-01 0.4% 1.496e-01 0.4% 9.418e-02 0.2% 5.532e-02 0.3% g/(m²*d) PM WET 2.369e-04 0.6% 3.785e-04 0.7% 4.930e-04 0.6% 6.555e-04 0.6% 4.611e-04 0.6% 2.395e-04 0.6% g/(m²*d) PM J00 3.286e+00 0.2% 9.236e+00 0.3% 1.691e+01 0.2% 2.061e+01 0.2% 1.332e+01 0.2% 9.024e+00 0.3% µg/m³ PM T35 9.572e+00 1.8% 2.340e+01 2.1% 4.455e+01 2.9% 5.576e+01 2.8% 3.399e+01 1.7% 2.364e+01 3.5% µg/m³ PM T00 3.451e+01 1.1% 6.669e+01 2.1% 8.477e+01 2.0% 1.121e+02 1.6% 5.880e+01 2.2% 4.639e+01 2.7% µg/m³ PM25 J00 1.307e+00 0.2% 3.514e+00 0.3% 6.130e+00 0.2% 7.395e+00 0.2% 5.164e+00 0.2% 3.739e+00 0.3% µg/m³ ============================================================================= ============================================================================= 2023-07-27 08:58:29 AUSTAL beendet. Lohmeyer GmbH 51 _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Staubimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ in Karlsruhe-Neureut, 2. Aktualisierung 20929_F1 A3 ZUSAMMENFASSUNG DER EMISSIONSBESTIMMUNG STAUB Umschlag und Behandlung Nr. Beschreibung Betriebsablauf 1 Abkippen vom LKW 2 Aufnahme mit Radlader 3 Abwurf mit Radlader/aus Silo 4 Sieben 5 kontinuierlicher Abwurf vom Förderband/Luftsichter 6 Abwurf mit Radlader in LKW 7 Brechen 8 Luftsichter Farbdefinitionen: Betriebsdaten Aus Literatur entnommene Faktoren Errrechnete Zwischenwerte Errechnete Emissionen Prozess Nr. Material G e w ic h tu n g s fa k to r A b w u rf m a s s e [ t/ H u b b z w . t/ h ] A b w u rf h ö h e [ m ] A u s w ir k u n g s fa k to r k H K o rr e k tu rf a k to r k G e rä t U m fe ld fa k to r k U S c h ü tt d ic h te g /c m ³ q n o rm q n o rm , k o rr M e n g e [ t/ a ] E m is s io n T S P [ k g /a ] A n te il P M 1 0 [ % ] E m is s io n P M 1 0 [ k g /a ] A n te il P M 2 .5 [ % ] E m is s io n P M 2 .5 [ k g /a ] Q u e ll e E m is s io n e n T S P [ k g /a ] Stoffstrom Baustoffe Eingang Abkippen von LKW 1 Baustoffe 10 25 0.75 0.29 1.5 0.9 2.0 5.4 1.2 150 000 321 25 80 5 16 Aufnahme mit RL 2 Baustoffe 10 100 - - - 0.9 2.0 2.7 - 150 000 729 25 182 5 36 in Aufgabebunker 3 Baustoffe 10 8.0 1.0 0.42 1.5 0.8 2.0 9.5 3.0 150 000 722 25 181 5 36 Rüttelrost 4 Baustoffe Sieben uncontrolled: 12.5 g/t, controlled: 1.1 g/t 150 000 165 25 41 5 8 Brechen 7 Baustoffe Brechen uncontrolled: 2.7 g/t, controlled: 0.6 g/t 150 000 90 25 23 5 5 von FB in Sieb I 5 Baustoffe 3.2 100 1.0 0.42 1 0.8 2.0 26.7 5.6 150 000 1 345 25 336 5 67 Sieb I 4 Baustoffe Sieben uncontrolled: 12.5 g/t, controlled: 1.1 g/t 150 000 165 25 41 5 8 Rüttelrost2 4 Baustoffe Sieben uncontrolled: 12.5 g/t, controlled: 1.1 g/t 150 000 165 25 41 5 8 Sieb II 4 Baustoffe Sieben uncontrolled: 12.5 g/t, controlled: 1.1 g/t 135 000 149 25 37 5 7 Abwurf auf Förderband 5 Baustoffe 10 100 0.5 0.18 1 0.7 2.0 83.3 7.4 150 000 1 546 25 387 5 77 von FB in Sieb III 5 Baustoffe 10 100 1.0 0.42 1 0.5 2.0 83.3 17.5 127 500 2 233 25 558 5 112 Sieb III 4 Baustoffe Sieben uncontrolled: 12.5 g/t, controlled: 1.1 g/t 127 500 140 25 35 5 7 Luftsichter 8 Baustoffe Luftsichter 1 440 100 1440 Q6 1 440 vom Luftsichter auf FB 5 Baustoffe 10 100 0.5 0.18 1 0.5 2.0 83.3 7.4 127 500 939 25 235 5 47 vom Luftsichter/FB/Sieb in Silo 5 Baustoffe 10 100 0.5 0.18 1 0.5 2.0 83.3 7.4 127 500 939 25 235 5 47 Abwurf von Silo auf FB 3 Baustoffe 10 6.25 0.5 0.18 1.5 0.7 2.0 10.8 1.4 127 500 256 25 64 5 13 von FB in Zwangsmischer 5 Baustoffe 10 100 0.5 0.18 1 0.8 2.0 83.3 7.4 127 500 1 502 25 376 5 75 Zwangsmischer unter Wasserzugabe Sieben uncontrolled: 12.5 g/t, controlled: 1.1 g/t 127 500 140 25 35 5 7 Abwurf von Zwangsmischer in LKW 6 Baustoffe 3.2 25 1.0 0.42 1.5 0.9 2.0 1.7 0.5 127 500 125 25 31 5 6 vom FB auf Halde 5 Baustoffe 10 100 1.0 0.42 1 0.9 2.0 83.3 17.5 7 500 236 25 59 5 12 Aufnahme mit RL 2 Baustoffe 10 100 - - - 0.9 2.0 2.7 - 7 500 36 25 9 5 2 abkippen in LKW 6 Baustoffe 10 8.0 1.0 0.42 1.5 0.9 2.0 9.5 3.0 7 500 41 25 10 25 3 vom FB auf Halde 5 Baustoffe 10 100 1.0 0.42 1 0.9 2.0 83.3 17.5 15 000 473 25 118 5 24 Aufnahme mit RL 2 Baustoffe 10 100 - - - 0.9 2.0 2.7 - 15 000 73 25 18 5 4 abkippen in LKW 6 Baustoffe 10 8.0 1.0 0.42 1.5 0.9 2.0 9.5 3.0 15 000 81 25 20 25 5 Stoffstrom teerhaltiges Material abkippen 1 bitumenhaltiges 10 25 0.75 0.29 1.5 0.5 1.8 5.4 1.2 4 000 4 25 1 25 0 aufhalden 2 bitumenhaltiges 10 100 - - - 0.5 1.8 2.7 - 2 000 5 25 1 25 0 aufhalden 3 bitumenhaltiges 10 5.4 1.0 0.42 1.5 0.5 1.8 11.6 3.7 2 000 7 25 2 25 0 aufnahme mit RL 2 bitumenhaltiges 10 100 - - - 0.5 1.8 2.7 - 4 000 10 25 2 25 1 abkippen in LKW 6 bitumenhaltiges 10 5.4 1.0 0.42 1.5 0.5 1.8 11.6 3.7 4 000 13 25 3 25 1 10.3 11.8 1.1 1.1 Q2 Q5 Q5 1.1 1.1 9.0 2.4 1.1 3.3 3.3 2.4 1.1 7.4 7.4 2.0 1.0 E m is s io n s fa k to r q A b [ g /t ] 2.1 4.9 4.8 0.6 5.4 4.9 5.4 31.5 17.5 1.1 31.5 4.9 Q1 1 050 4 347 3 900 Q4 313 Q7 39 627Q3 2 373 Lohmeyer GmbH 52 _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Staubimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ in Karlsruhe-Neureut, 2. Aktualisierung 20929_F1 LKW-Fahrwege Fahrbewegungen (befestigte Fahrwege) (EPA (2011)) LKW Anlieferung Baustoffe motorbedingte Emissionen LKWs: Fahrweg LKW [m] Vorgänge/a [km/a] Gewicht [t] [t x km/a] Fahrleistung Emissionsfaktor Emission Anlieferung Baustoffe mit LKW (voll) 100 x 6 000 = 600 40 24 000 (VKT) in km/a in gPM10/km in g/a Abfahrt Baustoffe mit LKW (leer) 100 x 6 000 = 600 15 9 000 1200 0.14 168 1 200 Summe: 33 000 Durchschnittliches Fahrzeuggewicht [t]: 27.5 Parameterbezeichnungen entsprechend VDI 3790 Blatt 4 PM2.5 0.15 5 27.5 - 130 - 9 - 1200 11 PM10 0.62 5 27.5 - 130 - 38 - 1200 46 PM30 3.23 5 27.5 - 130 - 199 - 1200 239 PM10 beinhaltet hier auch PM2.5 und PM30 beinhaltet hier auch PM10. Fahrbewegungen (befestigte Fahrwege) (EPA (2011)) LKW Abtransport Baustoffe und Anlieferung+Abtransport Teerhaltiges Material Fahrweg LKW [m] Vorgänge/a [km/a] Gewicht [t] [t x km/a] Anfahrt Baustoffe mit LKW (leer) 160 x 6 000 = 960 15 14 400 Abfahrt Baustoffe mit LKW (voll) 160 x 6 000 = 960 40 38 400 Anlieferung teerhaltige Material mit LKW (voll) 160 x 160 = 26 40 1 024 Abfahrt teerhaltige Material mit LKW (leer) 160 x 160 = 26 15 384 motorbedingte Emissionen LKWs: Anfahrt teerhaltige Material mit LKW (leer) 160 x 160 = 26 15 384 Fahrleistung Emissionsfaktor Emission Abfahrt teerhaltige Material mit LKW (voll) 160 x 160 = 26 40 1 024 (VKT) in km/a in gPM10/km in g/a 2 022 Summe: 55 616 2022 0.14 283 Durchschnittliches Fahrzeuggewicht [t]: 27.5 Parameterbezeichnungen entsprechend VDI 3790 Blatt 4 Faktor kKgv zur Berücksichtigu ng der Korngrößenver teilung Silt Loading sL in g/m² average weight W in t - "wet" days P in Tage/a - E.-Fak. qbF in g/km Fahrzeug - Fahrweg in km/a Emission in kg/a Quelle PM2.5 0.15 5 27.5 - 130 0.5 - 9 - 2022 18 PM10 0.6 5 27.5 - 130 0.5 - 38 - 2022 77 PM30 3.23 5 27.5 - 130 0.5 - 199 - 2022 402 kM Kennzahl für die Wirksamkeit von Emissionsminderungs- maßnahmen Q8 + Q10 Summe: Summe: Faktor kKgv zur Berücksichtigu ng der Korngrößenver teilung Silt Loading sL in g/m² average weight W in t - "wet" days P in Tage/a kM Kennzahl für die Wirksamkeit von Emissionsminderungs- maßnahmen - 0.5 Q8 + Q90.5 0.5 E.-Fak. qbF in g/km Fahrzeug - Fahrweg in km/a Emission in kg/a Quelle Lohmeyer GmbH 53 _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Staubimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ in Karlsruhe-Neureut, 2. Aktualisierung 20929_F1 Radladerfahrwege Fahrbewegungen (befestigte Fahrwege) nach VDI 3790 Blatt 4, Radlader motorbedingte Emissionen Radlader: Fahrleistung Emissionsfaktor Emission Fahrweg Radlader in km/a: 1875 (VKT) in km/a in g PM10/km in g/a 1875 0.20 375 Parameterbezeichnungen entsprechend VDI 3790 Blatt 4 PM2.5 0.15 5 24.0 - 130 - 8 - 1875 15 PM10 0.62 5 24.0 - 130 - 33 - 1875 62 PM30 3.23 5 24.0 - 130 - 174 - 1875 326 Faktor kKgv zur Berücksichtigung der Korngrößenverteilung Silt Loading sL in g/m² average weight W in t - "wet" days P in Tage/a Emission in kg/a Quelle 0.5 Q110.5 0.5 kM Kennzahl für die Wirksamkeit von Emissionsminderungs- maßnahmen - E.-Fak. qbF in g/km Fahrzeug - Fahrweg in km/a Fahrbewegungen (befestigte Fahrwege) nach VDI 3790 Blatt 4, Radlader in Halle motorbedingte Emissionen Radlader: Fahrleistung Emissionsfaktor Emission Fahrweg Radlader in km/a: 15 (VKT) in km/a in g PM10/km in g/a 15 0.20 3 Parameterbezeichnungen entsprechend VDI 3790 Blatt 4 PM2.5 0.15 5 21.5 - 0 - 16 - 15 0 PM10 0.62 5 21.5 - 0 - 68 - 15 1 PM30 3.23 5 21.5 - 0 - 352 - 15 5 Quelle 0 Q70 0 kM Kennzahl für die Wirksamkeit von Emissionsminderungs- maßnahmen - E.-Fak. qbF in g/km Fahrzeug - Fahrweg in km/a Faktor kKgv zur Berücksichtigung der Korngrößenverteilung Silt Loading sL in g/m² average weight W in t - "wet" days P in Tage/a Emission in kg/a Fahrbewegungen (unbefestigte Fahrwege) (VDI (2010)) Radlader inkl. motorbedingte Emissionen, Verladung an Halden Fahrweg Radlader in km/a: 56 Parameterbezeichnungen entsprechend US-EPA kont. [Tage/a] sporadisch [Tage/a] PM2.5 0.042 4.8 22.0 0.9 0.45 130 0 235 30 21 56 1 PM10 0.42 4.8 22.0 0.9 0.45 130 0 235 305 213 56 12 PM30 1.38 4.8 22.0 0.7 0.45 130 0 235 1202 842 56 47 Q3+Q4 Quelle Fahrweg [km/a] Emission [kg/a] E.-Fak. VDI [g/km Fzg] E.-Fak. inkl. Befeuchtg [g/km Fzg] "wet" days P [Tage/a] Befeuchtung empirical constant k [-] silt content S [%] average weight W [t] empirical constant a [-] empirical constant b [-] Lohmeyer GmbH 54 _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Staubimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ in Karlsruhe-Neureut, 2. Aktualisierung 20929_F1 Verteilung der Emissionen auf die Quellen Q1 Q2 Q3 Q4 Q5 Q6 Q7 Q8 Q9 Q10 Q11 Inputhalde 1-6+10 Halde Halde 15-19, 23-23 Luftsichter Halle LKW-1 LKW-2 LKW-3 Radlader Staub durch Umschlag/Beh in kg/a 1 050 4 347 627 313 6 273 39 Staub durch Luftsichter und Abgas Behandlung in kg/a 90 90 1 440 Staub durch Radlader in kg/a 16 32 5 326 Staub durch LKW in kg/a 245 119 277 Summe Staub in kg/a 1 050 4 437 643 345 6 363 1 440 44 245 119 277 326
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Stadt Karlsruhe Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut Umweltbericht Februar 2019 Aktualisiert im September 2020 Überarbeitet im November 2020 2. Überarbeitung im Juni 2021 3. Überarbeitung im Mai 2022 4. Überarbeitung Oktober 2023 Bearbeitung arguplan GmbH Vorholzstr. 7 76137 Karlsruhe Planungsträgerin Stadtplanungsamt Stadt Karlsruhe Technisches Rathaus Lammstraße 7 76124 Karlsruhe Tel. 07 21/133-61 01 Fax 07 21/133-61 09 stpl@karlsruhe.de B e r a t u n g P l a n u n g G u t a c h t e n Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung....................................................................................................... 1 1.1 Inhalt und Ziele des Bebauungsplans ............................................................... 1 1.2 Ziele des Umweltschutzes gemäß Fachgesetzen und Fachplänen .................... 2 1.3 Umweltziele und ihre Berücksichtigung im B-Plan ........................................... 5 2 Beschreibung und Bewertung Ist-Zustand Umwelt ................................. 6 2.1 Planungsrechtlicher Ist-Zustand ....................................................................... 6 2.2 Schutzgut Boden .............................................................................................. 7 2.3 Schutzgut Wasser .......................................................................................... 12 2.4 Schutzgut Klima/Luft ..................................................................................... 13 2.5 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ......................................... 14 2.6 Schutzgebiete ................................................................................................ 25 2.7 Schutzgut Biodiversität und Biotopverbund .................................................... 25 2.8 Schutzgut Landschaft ..................................................................................... 26 2.9 Schutzgut Mensch ......................................................................................... 28 2.10 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ..................................................... 29 2.11 Schutzgut Fläche ............................................................................................ 30 3 Status quo Prognose .................................................................................. 30 4 Konfliktanalyse ........................................................................................... 30 4.1 Planungsrecht ................................................................................................ 30 4.2 Schutzgut Boden ............................................................................................ 31 4.3 Schutzgut Wasser .......................................................................................... 32 4.4 Schutzgut Klima und Luft ............................................................................... 33 4.5 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ......................................... 34 4.6 Schutzgebiete ................................................................................................ 39 4.7 Schutzgut Biodiversität und Biotopverbund .................................................... 39 4.8 Schutzgut Landschaft ..................................................................................... 40 4.9 Schutzgut Mensch ......................................................................................... 40 4.10 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ..................................................... 42 Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 4.11 Schutzgut Fläche ............................................................................................ 42 4.12 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ............................................. 42 5 Vermeidung, Verringerung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen ...................................................................................................................... 43 5.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ................................................ 43 5.2 Ausgleich für die Schutzgüter ........................................................................ 48 6 Planungsalternativen ................................................................................. 61 7 Gesamtbewertung ...................................................................................... 61 8 Sonstige Angaben ...................................................................................... 61 8.1 Methodik der Umweltprüfung ........................................................................ 61 8.2 Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen ......................................... 61 9 Allgemeinverständliche Zusammenfassung ........................................... 62 10 Verwendete Unterlagen ............................................................................. 64 Anhänge Anhang 1: Nachgewiesene Vogelarten in den Erfassungsjahren 2014/2016 und 2020 Anlagen Anlage 1: Bestandskarte Schutzgut Boden Anlage 2: Bestandskarte Schutzgut Tiere und Pflanzen Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 1 65 1 Einleitung 1.1 Inhalt und Ziele des Bebauungsplans Das Stadtplanungsamt der Stadt Karlsruhe beabsichtigt im Rahmen eines Bebauungspla- nes das ca. 23,7 ha große Gewerbegebiet Gottesauer Feld im Ortsteil Neureut, südlich und nördlich des Unteren Dammweges (s. Abb. 1), auszuweisen. Neben der Ausweisung von Gewerbegebietsflächen ist auch die Errichtung eines Wohn- gebiets im südlichen Teil des Geltungsbereichs Ziel des Bebauungsplans. Um den verträg- lichen Übergang zwischen gewerblicher Nutzung im Norden und der Wohnnutzung im Sü- den zu erreichen, werden Teilbereiche in Nachbarschaft zum Wohngebiet als einge- schränktes Gewerbegebiet ausgewiesen. Die Abgrenzung der Bebauungsflächen ist das Ergebnis von Planungs- und Optimierungs- prozessen, bei denen insbesondere unter Berücksichtigung der Bestandserhebungen der Umfang der Flächeninanspruchnahme reduziert wurde. So bleiben vor allem im Westen und Norden des Geltungsbereichs Vegetationsbestände erhalten, die im Rahmen der Grünordnungsplanung mit zu entwickelnden Biotopflächen ergänzt werden und als Öffent- liche Grünflächen im Bebauungsplan festgesetzt werden. Der hier vorgelegte Umweltbericht behandelt die in § 2a Baugesetzbuch (BauGB) sowie in der Anlage des Gesetzes aufgeführten Anforderungen an die Umweltprüfung. Abb. 1: Lage des geplanten Geltungsbereichs (rote Umrandung) Kartengrundlage: Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg, www.lgl-bw.de, Az.: 2851.9-1/19 Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 2 65 1.2 Ziele des Umweltschutzes gemäß Fachgesetzen und Fachplänen 1.2.1 Fachgesetze Baugesetzbuch Gemäß § 1 Nr. 7 BauGB sind folgende Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen: • die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, • die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bun- desnaturschutzgesetzes, • umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, • umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter, • die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern, • die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie, • die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts, • die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechts- verordnung zur Erfüllung von Rechtsakten der Europäischen Union festgelegten Im- missionsgrenzwerte nicht überschritten werden, • die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes, • die Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zuläs- sigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind, Bundesnaturschutzgesetz Nach § 1 des BNatSchG sind Natur und Landschaft aufgrund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu schützen, dass • die biologische Vielfalt, • die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regene- rationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie • die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Land- schaft auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft (allgemei- ner Grundsatz). Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 3 65 Bundes-Bodenschutzgesetz Gemäß § 1 des BBodSchG sollen nachhaltig die Funktionen des Bodens gesichert oder wiederhergestellt werden. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Neben dem BBodSchG sind auch die Vorgaben der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) zu beachten. Wasserhaushaltsgesetz Zweck des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist es, durch eine nachhaltige Gewässerbe- wirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen (§ 1 WHG). Neben dem WHG sind auch die Vorgaben des Wassergesetzes Baden-Württem- berg (WG) zu beachten. Bundes-Immissionsschutzgesetz Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen (§ 1 BIm- SchG). Bei Planungen sind dazu eine Reihe von Verordnungen zu beachten, z.B. TA Luft, TA Lärm, 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung), 22. BImSchV (Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft) und 24. BImSchV (Verkehrswege-Schall- schutzmaßnahmenverordnung). 1.2.2 Fachplanungen Regionalplan Nach dem genehmigten Regionalplan des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein von 2003 besteht für den Geltungsbereich eine Ausweisung als Regionalplanerisch abgestimmter Bereich für Siedlungserweiterung. Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan 2030 des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe (NVK 2021) ist der Geltungsbereich größtenteils als geplante gewerbliche Baufläche ausgewiesen (s. Abb. 2). Für einen kleinen Teilbereich im Südwesten besteht eine Ausweisung als Gemischte Baufläche. Im Süden grenzen bestehende Gewerbe- und Gemischte Bauflächen an. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 4 65 Abb. 2: Auszug aus dem Flächennutzungsplan 2030 (Quelle: NVK 2021). Abb. 3: Auszug aus dem Landschaftsplan 2030 für den Geltungsbereich (türkisblaue Umgrenzung = schematische Abgrenzung Geltungsbereich) (Quelle: © Nachbar- schaftsverband Karlsruhe | Planungsstelle © 2021 Stadt Karlsruhe | Liegenschaftsamt | Abt. Geoinformation) Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 5 65 Landschaftsplan Der südliche Teil des Geltungsbereichs ist im Landschaftsplan 2030 als Siedlungsfläche - Bestand und als Gewerbefläche - Bestand ausgewiesen (s. Abb.3). Der übrige Teil ist als Gewerbe-, Industrie-, Verkehrsfläche - Planung dargestellt. Weiterhin sind die gesetzlich geschützten Biotope dargestellt. 1.3 Umweltziele und ihre Berücksichtigung im B-Plan Die in Kapitel 1.2.1 und 1.2.2 dargestellten Fachgesetze und Fachplanungen haben zum Ziel die Umweltbelange im Bebauungsplan festzusetzen. Hierzu wird bereits die Planung optimiert und etwaige Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen festgelegt (siehe Tabelle 1). Tabelle 1: Umsetzung der Umweltziele der Fachgesetze im Bebauungsplan. Relevante Fachgesetze mit Zielsetzung Umsetzung im Bebauungsplan Baugesetzbuch BauGB Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden; Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß Auszug aus (§ 1a (2) BauGB) Verringerung der Flächeninanspruchnahme durch Erhalt von Biotopflächen im Norden und Westen Vermeidung und Ausgleich voraussichtlich erhebli- cher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes so- wie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Na- turhaushalts (§ 1a (3) BauGB) Im vorliegenden Umweltbericht wird sicherge- stellt, dass durch geeignete Vermeidungs- und Ver- minderungsmaßnahmen sowie Ausgleichsmaßnah- men die Schutzgüter nicht erheblich beeinträchtigt werden. Bundesimmissionsschutzgesetz BImSchG Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen, des Bo- dens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kul- tur- und sonstiger Sachgüter vor schädlicher Um- welteinwirkungen (§ 1 BImSchG) Erfassung der Bestandsituation durch die Erstel- lung eines Schall- und Staubgutachtens. Auswei- sung eines eingeschränkten Gewerbegebiets an- grenzend zum bestehenden Wohngebiet. Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG Schutz von Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen, so dass die biologische Vielfalt, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind (§ 1 (1) BNatSchG) Verringerung des Kompensationsbedarfs in Bezug auf die Schutzgüter Pflanzen und Tiere durch Erhalt des Gehölzbestands im Westen und Norden. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 6 65 Relevante Fachgesetze mit Zielsetzung Umsetzung im Bebauungsplan Bundes-Bodenschutzgesetz BBodSchG Nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der Bodenfunktionen; Abwehr schädlicher Bodenverän- derungen; Sanierung von Boden, Altlasten und hierdurch verursachten Gewässerverunreinigungen Erhalt des natürlichen Bodens in Randbereichen des Geltungsbereichs Beschränkung der Bodenversiegelung innerhalb der Vorhabenfläche auf die notwendigen Flächen Wasserhaushaltsgesetz WHG, Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) Schutz von Gewässern als Bestandteil des Natur- haushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutz- bares Gut durch eine nachhaltige Gewässerbewirt- schaftung (§ 1 WHG) Sparsamer und effizienter Umgang mit dem Allge- meingut Wasser; Wirksamer Schutz von Gewäs- sern vor stofflichen Belastungen; ökologische Ver- träglichkeit des Hochwasserschutzes; Berücksich- tigung des Klimaschutzes und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels (§ 1 (2) WG) Reduktion der Bodenversiegelung auf das notwen- dige Maß Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW), Bundes- Klimaschutzgesetz (KSG) Schutz des Klimas und Anpassung an die unver- meidbaren Folgen des Klimawandels in Baden- Württemberg (§ 1 KlimaG BW) Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele sowie Einhaltung der europäischen Zielvorgaben (§ 1 KSG) Fassadenbegrünung Dachbegrünung Erhalt von Vegetationsflächen Pflicht zur Installation von PV-Anlagen 2 Beschreibung und Bewertung Ist-Zustand Umwelt 2.1 Planungsrechtlicher Ist-Zustand Der Geltungsbereich zeichnet sich aktuell überwiegend durch landwirtschaftliche Nutzflä- chen aus. Unterbrochen werden die Äcker von Feldhecken und Feldgehölzen, wenigen Streuobstbäumen und zwei Gartenparzellen. Ein südwestlicher Teilbereich weist ver- brachtes Grünland mit Feldhecken auf. Im Süden existieren sowohl eine Wohnbebauung als auch Gewerbegebietsflächen. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 7 65 2.2 Schutzgut Boden Methoden Der Bodenbestand im Geltungsbereich wurde durch eine detaillierte Bodenkartierung im Sommer 2017 erfasst. Anhand der Kartierergebnisse wurden die vorgefundenen Boden- einheiten nach dem Leitfaden Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Ein- griffsregelung (LUBW 2012) bewertet und in einem eigenständigen Bodengutachten dar- gestellt (s. ARGUPLAN GMBH 2017b). Eine ausführliche Beschreibung der kartierten Boden- einheiten und die Ableitung der Bodenbewertung anhand der Kartierdaten können dem Bodengutachten entnommen werden. Bestandsbeschreibung und -bewertung Nachfolgend wird der Bodenbestand beschrieben und die Bewertung der Bodeneinheiten dargestellt. Die Lage der einzelnen Bodeneinheiten kann der beigefügten Bodenkarte (An- lage 1) entnommen werden. Die Bewertung der bestehenden Bodeneinheiten ist in Tabelle 2 zusammengefasst dargestellt. Im Geltungsbereich stehen überwiegend Parabraunerden an. In einer von Norden nach Südosten durch den Geltungsbereich verlaufenden Muldenstruktur sind Kolluvien anzu- treffen. Parabraunerden Die Parabraunerden haben sich aus würmzeitlichen Hochflutsedimenten über Niederter- rassenschotter entwickelt. Die Oberbodenhorizonte der Parabraunerden entstanden aus schwach bis mittel lehmigen Sanden. Im Unterboden sind vor allem sandige bis grobsan- dige Substrate, z.T. kiesig, anzutreffen. Da sich die Ausprägung der Parabraunerden über den Geltungsbereich unterschiedlich darstellt, wurden die nachfolgend aufgeführten Bo- deneinheiten ausgegliedert: Parabraunerden Im östlichen und südlichen Geltungsbereich ist auf den flach zur Muldenstruktur abfallen- den Hängen eine mittel tief entwickelte Parabraunerde anzutreffen. Als Bodensubstrat herrscht lehmiger Sand vor. Der für die Parabraunerde typische Verlagerungsprozess des Tons aus dem Oberboden führt am Standort nur zu einer geringen Zunahme des Tongehalts im Anreicherungshorizont (Bt-Horizont). Im Unterboden (ab ca. 0,6 m Tiefe) wechselt das Substrat zu meist kieshaltigem Sand und Grobsand (lCv-Horizont). Substratbedingt weist diese Bodeneinheit nur eine mittlere Wertigkeit hinsichtlich der natürlichen Bodenfrucht- barkeit sowie eine geringe Wertigkeit als Filter und Puffer für Schadstoffe auf. Die Bo- denfunktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf ist für fast alle natürlichen Böden Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 8 65 im Geltungsbereich als sehr hoch einzustufen. Diese Einstufung erreichen gemäß der Be- wertungsmethodik alle gut wasserdurchlässigen Böden, die einen Grundwasserflurab- stand von über 2 m aufweisen. Tiefgründige Parabraunerden Die Solummächtigkeit der Parabraunerden nimmt innerhalb des Geltungsbereichs nach Westen zu. Diese überwiegend tiefgründigen Parabraunerden sind vor allem in den höher gelegenen Bereichen und an den sehr flach abfallenden Oberhängen anzutreffen. Im Mit- tel steht der lCv-Horizont in einer Tiefe von 0,83 m an. Sowohl der Tonverarmungs- (Al) als auch der Tonanreicherungs-Horizont (Bt) sind etwa 0,1 m mächtiger ausgebildet als in den weiter östlich anstehenden Parabraunerden. Hinsichtlich der Bodenart, des Humus- und Steingehalts sowie der Lagerungsdichte entsprechen die Böden den o.g. Parabraun- erden. Aus der höheren Solummächtigkeit resultieren auch höhere Leistungsfähigkeiten der einzelnen Bodenfunktionen. Im Vergleich zur mittel tief entwickelten Parabraunerde sind die Funktion Natürliche Bodenfruchtbarkeit und Filter und Puffer für Schadstoffe je- weils eine Stufe höher zu bewerten. Parabraunerden mit Tonhorizont Im Süden des Geltungsbereichs wurden kleinflächig Parabraunerden mit einem Tonhori- zont nachgewiesen, die durch einen Wechsel des Substrats in einer Tiefe von ca. 0,4 m von schwach lehmigem Sand (Sl2) zu tonigem Lehm (Lt3) gekennzeichnet sind. Diese starke Zunahme des Tongehalts kann nicht allein auf eine Tonverlagerung aus dem san- digen Oberboden zurückgeführt werden. Bei der Tonschicht handelt es sich um eine ca. 0,2 m mächtige Sedimentlage. Mit dem Bodenartenwechsel ändern sich auch die Boden- verhältnisse hin zu höheren Bindungskapazitäten, aber auch zu einem geringfügig einge- schränkten Wasser- und Lufthaushalt. Vereinzelt wurde im Tonhorizont eine leichte Rost- fleckung nachgewiesen, die auf eine zeitweise auftretende Haftnässe hinweist. Ausge- prägte Vernässungsmerkmale wurden nicht angetroffen. Da die Wasserdurchlässigkeit durch den Tonhorizont eingeschränkt wird, erreicht die Bodenfunktion Ausgleichskörper im Wasserkreislauf nicht die Wertstufe sehr hoch, sondern nur hoch. Gleichzeitig bedingt der Tonhorizont eine bessere Schadstoffbindung, sodass die Funktion Filter und Puffer für Schadstoffe der Wertstufe mittel zuzuordnen ist. Verdichtete Parabraunerden Im Südwesten des Geltungsbereichs stehen Parabraunerden auf einer Ruderalfläche an, die schon länger nicht mehr ackerbaulich genutzt werden. Die Böden der Ruderalfläche weisen höhere Lagerungsdichten als die benachbarten Ackerböden auf. Die Unterböden sind meist dicht gelagert. Die parallel zum Unteren Dammweg anstehenden Böden weisen verstärkt Ziegelbruchstü- cke bis zu einer Tiefe von ca. 0,5 m auf. Unter zusätzlicher Berücksichtigung der hohen Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 9 65 Dichtlagerung der Böden kann eine anthropogene Überprägung der Böden, beispielsweise im Zuge des Baus des Unteren Dammwegs, nicht ausgeschlossen werden. Die erhöhte Lagerungsdichte wirkt sich nachteilig auf den Luft- und Wasserhaushalt der Böden aus. Hinsichtlich der Bodenfunktion Ausgleichskörper im Wasserkreislauf erreichen sie jedoch die Wertstufe hoch bis sehr hoch. Kolluvien Die Kolluvien haben sich aus holozänen Abschwemmmassen über würmzeitlichem Flug- sand, Terrassensand und –kies entwickelt. Das charakteristische Merkmal der Kolluvien ist die Überdeckung mit akkumuliertem humosem Substrat. Entsprechend der Bodenart der benachbarten Flächen, aus denen das akkumulierte Substrat ausgetragen wurde, ist die Bodenart der Oberbodenhorizonte als sandiger Lehm anzusprechen. Im Unterboden stehen überwiegend stark kiesige Grobsande an. Im Geltungsbereich wurden für den Bo- dentyp die nachfolgend aufgeführten Bodeneinheiten ausgegliedert: Kolluvium Innerhalb des Geltungsbereichs verläuft von Nord nach Südost eine Muldenstruktur, zu der hin das Gelände sanft abfällt. Gegenüber den am höchsten gelegenen Bereichen des Geltungsbereichs ist die Muldenstruktur um bis zu ca. 2,5 m eingetieft. In der Mulde sind holozäne Abschwemmmassen abgelagert, aus denen sich der Bodentyp Kolluvium entwi- ckelt hat. Typisch für Kolluvien sind die durch Akkumulation entstandenen mächtigen hu- mosen Oberböden (Ap- + M-Horizont). Die Bodenarten entsprechen mit lehmigen Sanden derjenigen der umliegenden Parabraunerden. In ca. 0,6 m Tiefe zeigt ein Substratwechsel zu kiesigen Sanden und Grobsanden den Übergang zum Untergrundhorizont (lCv-Horizont) an. Da das Kolluvium aus den gleichen Bodenarten wie die Parabraunerden aufgebaut ist, entspricht die Einstufung der Bodenfunktionen weitestgehend derjenigen der Parabraun- erden. Der mächtige humose Oberboden führt jedoch zu einer höheren Einstufung der Na- türlichen Bodenfruchtbarkeit in die Wertstufe mittel bis hoch. Kolluvium über Parabraunerde Am westlichen Rand der Muldenstruktur wurden in den Unterhangbereichen Kolluvien erbohrt, in denen unterhalb des humosen M-Horizonts ein geringmächtiger Bt-Horizont nachgewiesen wurde. Der Tongehalt im Bt-Horizont ist gegenüber den überlagernden hu- mosen Horizonten geringfügig erhöht und entspricht der Ausprägung der oben beschrie- benen Parabraunerde. Die Bodenart des Bt-Horizonts entspricht derjenigen der anderen Parabraunerde-Bodeneinheiten. Die Mächtigkeit des Solums über dem sandig-kiesigen Untergrundhorizont ist mit knapp 0,6 m der Mächtigkeit der Kolluvien vergleichbar. Die Einstufung der Bodenfunktionen entspricht derjenigen der Kolluvien. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 10 65 Flachgründiges Kolluvium Am Südostrand des Geltungsbereichs stehen flachgründige Kolluvien an. Die Mächtigkeit des humosen Oberbodens (Ap- und M-Horizont zusammen) beträgt bei diesen 0,4 m, so- dass der Boden nach der bodenkundlichen Kartieranleitung gerade noch als Kolluvium an- gesprochen werden kann. Darunter folgt ein geringmächtiger Übergangshorizont (BvlCv- Horizont), der zwar noch geringe Anteile verlehmten und verbraunten Sandes aufweist, jedoch bereits maßgeblich durch das grobsandige Substrat des Untergrundhorizonts ge- prägt ist. Die reinen Sande und Grobsande stehen bereits ab einer Tiefe von ca. 0,5 m u. GOK an. Aus der geringeren Gesamtmächtigkeit des Solums resultiert eine Natürliche Bo- denfruchtbarkeit, die als gering bis mittel einzustufen ist. Überprägte Böden Neben den natürlichen Böden befinden sich anthropogen überprägte Böden innerhalb des Geltungsbereichs, die nachfolgend beschrieben werden. Die Bewertung der überprägten Böden wird aus ihrer Nutzung abgeleitet. Böden der versiegelten Verkehrsflächen / überbaute Flächen Die Böden der versiegelten Verkehrsflächen und der durch Wohnhäuser und Gewerbebau- ten geprägten Bereiche im Süden des Geltungsbereichs verfügen über keine Funktionen im Naturhaushalt. Sie werden daher als funktionslos eingestuft. Böden der Straßenböschungen / Grünflächen im Bereich der bereits überbauten Flächen Für die Böden der Straßenböschungen sowie der Grünflächen und Ziergärten im Bereich der bestehenden Gewerbe- und Wohnbauten ist davon auszugehen, dass sie im Zuge von Bautätigkeiten um- und überlagert sowie verdichtet worden sind. Diese Böden sind als technische Böden einzustufen, die infolge der aufgeführten Beeinträchtigungen in ihrer Funktionalität eingeschränkt sind. Sie werden daher der Wertstufe gering bis mittel zuge- ordnet. Böden der geschotterten Feldwege Die Bodenfunktionen der geschotterten Feldwege sind durch die ständige Befahrung und die Überlagerung mit Schotter sehr stark beeinträchtigt. Zwar erfüllen die Böden der Feld- wege noch Funktionen im Naturhaushalt, ihre Leistungsfähigkeit ist jedoch im Vergleich zu den natürlichen Böden sehr stark eingeschränkt. Sie sind in geringem Umfang noch versickerungsfähig, sodass sie als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf noch eine geringe Funktion ausüben. In der Gesamtwertung werden sie als sehr geringwertig eingestuft. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 11 65 Böden der Baustofflagerflächen Am südlichen Rand des Geltungsbereichs waren zum Zeitpunkt der Bodenkartierung meh- rere Baustofflagerflächen vorhanden. Die natürlichen Böden dieser Fläche sind durch Be- fahrung und die Auflast der gelagerten Baustoffe verdichtet und überprägt. Ohne Boden- lockerungs- und Meliorationsmaßnahmen werden diese Böden nach Abtransport der Bau- stoffe eine reduzierte Funktionsfähigkeit besitzen. Sie werden daher der Wertstufe gering bis mittel zugeordnet. Tabelle 2: Bewertung der Bodeneinheiten im Geltungsbereich (nach LUBW 2012). Bodeneinheit Bewertungsklasse für die Bodenfunktionen Gesamtbewertung N at ür lic he Bo de nf ru ch t- ba rk ei t* Au sg le ic hs kö r- pe r i m W as - se rk re is la uf * Fi lte r u nd P uf - fe r f ür S ch ad - st of fe * So nd er st an d- or t f . d . n at ur - na he V eg et a- tio n* (G es am tw er t- st uf e de r B o- de ne in he it) * Ö ko pu nk te [Ö P/ m ²] Nach Bodenkartierung arguplan (2017b) Parabraunerden 2 4 1 9 2,33 9,33 Überwiegend tiefgründige Parabraunerden 3 4 2 9 3 12 Parabraunerden mit tonigem Substrat im Unterboden 2 3 2 9 2,33 9,33 Verdichtete Parabraunerden 2 3-4 1 9 2,17 8,66 Kolluvien 2-3 4 1 9 2,5 10 Kolluvien über Parabraunerde 2 4 1 9 2,33 9,33 Flachgründige Kolluvien 1-2 4 1 9 2,17 8,66 Nicht kartierte Flächen, Bewertung aus Nutzung abgeleitet Böden der versiegelten Verkehrswege /überbaute Flächen 0 0 0 0 0 0 Böden der Straßenbö- schungen, der Grünflä- chen der überbauten Be- reiche und der Ziergärten 1 3 1 9 1,67 6,66 Böden der geschotterten Feldwege 0 1 0 0 0 0,33 Böden der Baustofflager- flächen 1 3 1 9 1,67 6,66 *Funktionserfüllung/Wertstufe: 0 = keine, 1 = gering, 2 = mittel, 3 = hoch, 4 = sehr hoch, 9 = Klasse 3 u. 4 nicht erreicht Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 12 65 2.3 Schutzgut Wasser Methoden Zur Bestandsbeschreibung für das Schutzgut Wasser wurden die Einstufung und Auswei- sungen des Geltungsbereichs (LUBW 2018) sowie die Hydrogeologische Kartierung und Grundwasserbewirtschaftung im Raum Karlsruhe-Speyer (UMWELTMINISTERIUM BADEN- WÜRTTEMBERG UND MINISTERIUM FÜR UMWELT, FORSTEN UND VERBRAUCHERSCHUTZ RHEINLAND- PFALZ 2007) ausgewertet. Die Bewertung der Empfindlichkeit des Schutzgutes wurde der Tragfähigkeitsstudie des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe (GEO-NET UMWELTCONSULTING GmbH 2011) entnom- men. Bestandsbeschreibung und -bewertung Oberflächenwasser Innerhalb des Geltungsbereichs existieren keine Oberflächengewässer und Quellen. Grundwasser Der Geltungsbereich liegt innerhalb der hydrogeologischen Einheit Quartäre/Pliozäne Sande und Kiese im Oberrheingraben (GWL) sowie innerhalb des Naturraums Hardtebe- nen (Nr. 223), der aufgrund der hohen Leistungsfähigkeit der Grundwasservorkommen der Sicherung der Grundwasserschutzfunktion, der Grundwasserneubildungsrate und der Fil- ter- und Pufferkapazität eine besondere Bedeutung zukommt (LUBW 2018). Der Planungs- raum befindet sich jedoch außerhalb von Wasserschutzgebieten. Der Geltungsbereich ist im Hochgestade, außerhalb der durch ein 100-jährliches Hoch- wasser gefährdeten Bereiche oder als Überschwemmungsgebiet ausgewiesenen Flächen gelegen. Nach der Stichtagsmessung vom 29.09. bis 01.10.2003 ist im Geltungsbereich ein Grund- wasserstand im Oberen Grundwasserleiter zwischen ca. 105 m+NN und ca. 103,5 m+NN gegeben (UMWELTMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG UND MINISTERIUM FÜR UMWELT, FORSTEN UND VERBRAUCHERSCHUTZ RHEINLAND-PFALZ 2007). Das entspricht im überwiegenden Teil des Geltungsbereichs einem Grundwasserflurabstand zwischen 7 m und 10 m. In der von Nord nach Südost den Geltungsbereich querenden Muldenstruktur beträgt der Grundwasserflu- rabstand zwischen 5 m und 7 m. Eine hydraulisch wirksame Deckschicht steht über dem Oberen Grundwasserleiter nicht an. Der Grundwasserleiter wird von überwiegend sandig- kiesigen Substraten überlagert, die eine hohe Wasserdurchlässigkeit aufweisen. Dement- sprechend weist die Karte für das Schutzgut Wasser der ökologischen Tragfähigkeitsstu- die des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe (GEO-NET UMWELTCONSULTING GmbH 2011) eine hohe Empfindlichkeit aus. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 13 65 2.4 Schutzgut Klima/Luft Methoden Für die mesoklimatische Bestandsbeschreibung wurden die Klimadaten des Klimaatlas Baden-Württemberg (LUBW 2006), Angaben der Stadt Karlsruhe (2017) sowie der LUBW (2022) und der Landschaftsplan 2030 (NVK 2019) einschließlich der Angaben der Tragfä- higkeitsstudie des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe (NVK) zur Empfindlichkeit des Schutzgutes Klima/Luft (GEO-NET UMWELTCONSULTING GmbH 2011) ausgewertet. Bestandsbeschreibung und -bewertung Der Geltungsbereich befindet sich in der Oberrheinischen Tiefebene. Extreme Schwankun- gen im Gesamtklima treten nur selten auf, sind aber möglich. Der Oberrheingraben mit einer jährlichen Sonnenscheindauer im Untersuchungsraum von über 1.500 Stunden ist gegenüber anderen Landschaften im Bundesgebiet relativ begünstigt. So beträgt die lang- jährige mittlere Sonnenscheindauer im Juni annähernd 8 Stunden täglich. Aus der Strah- lungsdauer und Intensität resultiert eine thermische Begünstigung, die in Siedlungsräu- men häufig oft als Belastung (Schwüle) empfunden wird. Bedingt durch die Lage des Oberrheintals zwischen Vogesen und Pfälzer Wald im Westen und Schwarz- und Odenwald im Osten (Grabenlage) kehrt sich die Situation während der Wintermonate um. Die Ausbildung eines Kaltluftsees in Verbindung mit Dunst- und Ne- belbildung führt zu einer wesentlich geringeren Sonnenscheindauer. Diese wiederum trägt zur Erhaltungsneigung der Kaltluftseen bei und führt zu relativ stabilen Inversions- wetterlagen von nicht selten über einen Zeitraum von 4 - 6 Tagen. Charakteristisch für die Oberrheinebene bzw. den Untersuchungsraum ist eine sehr hohe Inversionshäufigkeit (225 Tage/Jahr), wobei sich im Sommer durch die hohe Strahlungs- zufuhr am Tage die Inversionswetterlagen rasch wieder auflösen. Aufgrund der sommer- lich auftretenden Schwüle und den häufig ausgeprägten Inversionswetterlagen zählt die Rheinebene zu den klimatischen Belastungsgebieten. Im Geltungsbereich besteht nach Angaben der Stadt Karlsruhe (2017) eine langjährige mittlere Jahresmitteltemperatur von 10,7 °C und ein mittlerer Jahresniederschlag von 771 mm. Die Temperaturen steigen seit den 1990er Jahren deutlich an. Neben mesoklimatischen Einflüssen, die häufig lokalklimatische Gegebenheiten überla- gern, wird das örtliche Klima entscheidend von der Beschaffenheit der Bodenoberfläche (bauliche Nutzung, Wälder, Acker/Grünland, Still- und Fließgewässer etc.) und von der Geländegestalt (Höhenlage, Hangneigung, Exposition) beeinflusst. Der Geltungsbereich wird größtenteils von Ackerflächen eingenommen, in denen verein- zelt kleinere Gehölzbestände anzutreffen sind. Landwirtschaftlich genutzte Freiflächen zeichnen sich durch eine relativ starke Amplitude im Tagesgang der Temperatur mit star- ker nächtlicher Abkühlung aus. Sie wirken daher als Kaltluftentstehungsgebiete. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 14 65 In der ökologischen Tragfähigkeitsstudie des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe (GEO- NET UMWELTCONSULTING GmbH 2011) werden die Ackerflächen im Nordosten des Geltungs- bereichs sowie die ehemaligen landwirtschaftlichen Nutzflächen im Westen als klimati- sche Ausgleichsräume mit mittlere Kaltluftlieferung ausgewiesen. Die übrigen Ackerflä- chen stellen klimatische Ausgleichsräume mit geringer Kaltluftlieferung dar. Maßgebliche Kaltluftabflussbahnen, insbesondere in Richtung der Siedlungsbereiche, sind aufgrund der nahezu ebenen Ausprägung des Reliefs sowie der Barrierewirkung der Straßendämme der Grabener Straße und des Unteren Dammwegs im Geltungsbereich nicht gegeben. Daher erfüllen die Offenlandflächen des Geltungsbereichs auch keine hervorgehobene bioklima- tische Ausgleichsfunktion für die angrenzenden Siedlungsbereiche. Im Süden des Geltungsbereichs bestehen Wohngebäude bzw. Gewerbebetriebe mit na- hezu vollständig versiegelten und überbauten Flächen. Versiegelte Flächen wirken als Wärmeinseln, deren Luft durch Immissionen (Hausfeuerung, Gewerbe/Industrie, Verkehr) belastet wird. Aufgrund ihrer randlichen Lage im Siedlungsbereich weisen die Flächen nach GEO-NET UMWELTCONSULTING GmbH (2011) keine erhöhten, sondern nur geringe bzw. mittlere bioklimatische Belastungen auf. Eine Belastung der Luft ist im Bereich der Verkehrsflächen der Grabener Straße und des Unteren Dammwegs nach GEO-NET UMWELTCONSULTING GmbH (2011) bei austauscharmen Wetterlagen infolge von hohen, verkehrsbedingten Stickoxidimmissionen gegeben. 2.5 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Methoden Die Bestandsbeschreibung basiert auf einer am 30.06.2017 durchgeführten Biotopty- penerfassung nach dem baden-württembergischen Kartierschlüssel (LUBW 2009). Die faunistische Beschreibung des Ist-Zustandes erfolgt auf Grundlage einer artenschutz- rechtlichen Untersuchung aus den Jahren 2014 und 2016, die abstimmungsgemäß eine Erhebung der Vögel und der Reptilien umfasste (s. ARGUPLAN 2014, 2017a). Außerdem wurde anhand der vorhandenen Lebensraumausstattung das Vorkommen der Fleder- mäuse, Totholzkäfer, Schmetterlinge, der Haselmaus und sonstiger europarechtlich ge- schützter Tierarten beurteilt. Zur Aktualisierung und Überprüfung der erhobenen faunistischen Daten wurden im Jahr 2020 erneut Untersuchungen zu den Vögeln und Reptilien sowie eine Habitatpotenzial- analyse zu den Fledermäusen und Totholzkäfern durchgeführt. Bei diesen Erfassungen wurden keine zusätzlichen wertgebenden Arten innerhalb des Geltungsbereichs nachge- wiesen, weswegen die ursprünglich getroffenen Bewertungen der vorhandenen Biotope nicht geändert werden. Die Bewertung der Biotoptypen unter Berücksichtigung der faunistischen Kartierergeb- nisse erfolgt anhand der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO), da die Eingriffs-/Ausgleichsbilan- zierung im vorliegenden Umweltbericht ebenfalls auf dieser Methode basiert. Den be- schriebenen Biotopen wird für eine allgemeinverständliche Einordnung der Zahlenwerte Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 15 65 der ÖKVO zusätzlich eine naturschutzfachliche Wertstufe zugewiesen. Die Transformation von Ökopunkten zu einer Wertstufe erfolgt mittels der Tabelle 3. Tabelle 3: Zuordnung der Punktintervalle der ÖKVO zu ordinalen Rangstufen nach VOGEL (2012) Punktintervall ÖKVO Bedeutung Wertstufe 1-4 keine bis sehr geringe Bedeutung I 5-8 geringe Bedeutung II 9-16 mittlere Bedeutung III 17-32 hohe Bedeutung IV 33-64 sehr hohe Bedeutung V Bestandsbeschreibung und -bewertung Vegetation und Flora Im Folgenden werden die Ergebnisse der Biotoptypenkartierung im Geltungsbereich vor- gestellt. Bei den Biotopbeschreibungen sind die häufigen, kennzeichnenden und wertge- benden Pflanzenarten aufgeführt. Außerdem fließen die Ergebnisse der faunistischen Er- hebungen mit ein. Eine Bestandskarte findet sich in Anlage 2. Fettwiese mittlerer Standorte [33.41] Beidseitig des in Ost-West-Richtung verlaufenden Unteren Dammwegs sowie im Bereich der Grabener Straße sind schmale Fettwiesen-Bestände als Straßenbegleitgrün vorhan- den. Im Norden des Unteren Dammwegs weisen diese eine Baumreihe auf, die gesondert beschrieben ist (s.u.). Das Straßenbegleitgrün zeichnet sich durch einen geringen Anteil an Obergräsern und durch eine blütenreiche Ausbildung aus. Zu den bestandsbildenden Arten der Fettwiesen gehören v. a. Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Wolliges Honiggras (Holcus lanatus), Weiche Trespe (Bromus hordeaceus), Rot-Straußgras (Agrostis capillaris), Mäuse- schwanz-Federschwingel (Vulpia myuros), Wiesen-Schafgarbe (Achillea millefolium), Spitz-Wegerich (Plantago lanceolata), Kleines Wiesen-Labkraut (Galium mollugo), Weiß- Klee (Trifolium repens), Rot-Klee (Trifolium pratense), Wiesen-Glockenblume (Campanula patula), Einjähriger Feinstrahl (Erigeron annuus), Gewöhnliche Wegwarte (Cichorium in- tybus), Gewöhnlicher Natternkopf (Echium vulgare), Wilde Möhre (Daucus carota), Wie- sen-Flockenblume (Centaurea jacea), Orientalischer Bocksbart (Tragopogon orientalis), Graukresse (Berteroa incana) und Gemeines Ferkelkraut (Hypochaeris radicata). Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 16 65 Die faunistische Bedeutung der Fettwiesen ist aufgrund der schmalen Ausprägungen zwi- schen den Straßen und den Ackerflächen gering. Im Rahmen der Bewertung anhand der ÖKVO wird den Fettwiesen innerhalb der Wert- spanne des Feinmoduls (8-13-19 Ökopunkte/m², Normalwert unterstrichen) der Normal- wert von 13 Ökopunkten (ÖP)/m² zugeordnet. Dies entspricht einer mittleren naturschutz- fachlichen Bedeutung (Wertstufe III). Zierrasen [33.80] Auf dem Gelände der bestehenden Gewerbegebietsfläche im Süden kommen auf schma- len oder kleinen Teilflächen regelmäßig gemähte Rasenbestände vor. Stellenweise sind diese mit Einzelbäumen oder Baumreihen bestanden (s.u.). Die Zierrasen werden mit dem Normalwert von 4 ÖP/m² innerhalb der Wertspanne (4-12 ÖP/m²) beurteilt (= sehr geringe naturschutzfachliche Bedeutung, Wertstufe I). Ruderalvegetation [35.60] Westlich der bestehenden Wohnbebauung befindet sich eine Brachfläche, die sich zum Zeitpunkt der artenschutzrechtlichen Kartierungen als grasreiche ausdauernde Ruderalve- getation auszeichnete. Bei der 2017 durchgeführten Biotopkartierung wurde diese größ- tenteils als Baustelleneinrichtungsfläche genutzt und nachfolgend eingeebnet. Auf der Rohbodenfläche hat sich nachfolgend eine sehr lückige Ruderalvegetation eingestellt, die mit 11 ÖP/m² innerhalb der Wertspanne (9-11-18 ÖP/m²) beurteilt wird (= mittlere natur- schutzfachliche Bedeutung, Wertstufe III). Grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation [35.64] Verschiedene Teilbereiche im Geltungsbereich weisen verbrachte, ehemalige Fettwiesen auf. Zu diesen gehören u.a. eine größere Fläche im Westen, Bereiche im Umfeld der be- stehenden Wohnbebauung im Süden sowie schmale ungenutzte Geländestreifen in dem nordöstlich gelegenen Ackerschlag. Über eine grasreiche Ruderalvegetation verfügen auch ehemals genutzte Obstbaumbestände, die gesondert beschrieben werden (s.u.). Die Bestände weisen teilweise unterschiedliche Artenzusammensetzungen auf. Zu den festgestellten Arten in den gräserdominierten Brachflächen gehören Gewöhnliches Knaul- gras (Dactylis glomerata), Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Wolliges Honiggras (Holcus lanatus), Kleines Wiesen-Labkraut (Galium mollugo), Kletten-Labkraut (Galium aparine), Wiesen-Glockenblume (Campanula patula), Tüpfel-Johanniskraut (Hypericum perforatum), Breit-Wegerich (Plantago major), Acker-Winde (Convolvulus arvensis), Kleiner Saueramp- fer (Rumex acetosella), Rot-Straußgras (Agrostis capillaris), Wilde Möhre (Daucus carota), Große Brennnessel (Urtica dioica), Weiße Lichtnelke (Silene latifolia), Kanadische Gold- rute (Solidago canadensis), Rosablütige Zaunwinde (Calystegia sepium ssp. baltica), Wie- sen-Bocksbart (Tragopogon pratensis), Gewöhnlicher Blutweiderich (Lythrum salicaria), Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 17 65 Gewöhnliche Wegwarte (Cichorium intybus), Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense) und Krauser Ampfer (Rumex crispus). Einige Bestände zeichnen sich durch ein starkes Aufkom- men der Brombeere (Rubus spec.) aus. In manchen Brachflächen wurde die Zauneidechse (RL-BW V) festgestellt. Dieser Biotoptyp wird innerhalb der Wertspanne des Feinmoduls (5-11-15 ÖP/m²) mit dem Normalwert von 11 ÖP/m² bewertet (= mittlere naturschutzfachliche Bedeutung, Wert- stufe III). Acker mit fragmentarischer Unkrautvegetation [37.11] Der Geltungsbereich wird überwiegend von Ackerflächen eingenommen, die aufgrund der intensiven Bewirtschaftung kaum eine Segetalvegetation besitzen. Brutvögel des Offen- landes (z. B. Feldlerche) wurden nicht festgestellt. Innerhalb der Wertspanne des Feinmo- duls (4-8 ÖP/m²) wird den Ackerflächen der Normalwert von 4 ÖP/m² zugeordnet (= sehr geringe naturschutzfachliche Bedeutung, Wertstufe I). Feldgehölz [41.10] Am Westrand des Geltungsbereichs kommt an einer dort vorhandenen Böschung ein Baumbestand vor, der von der Robinie (Robinia pseudoacacia) dominiert wird. Zu den wei- teren Baumarten gehören Stiel-Eiche (Quercus robur, 1 größere Alteiche) und Vogel-Kir- sche (Prunus avium). In der Strauchschicht finden sich Pfaffenhütchen (Euonymus euro- paeus), Eingriffliger Weißdorn (Crataegus monogyna), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra), Feld-Ahorn (Acer campestre) und Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus). Die Krautve- getation ist vergleichsweise artenarm und setzt sich aus Große Brennnessel (Urtica dio- ica), Kletten-Labkraut (Galium aparine), Stinkender Storchschnabel (Geranium roberti- anum) und Schöllkraut (Chelidonium majus) zusammen. Wertgebende Vogelarten wurden in dem Bestand nicht festgestellt. Der Bestand ist Teil des gesetzlich geschützten Biotops Gehölze Am Zinken (Nr. 169162120024). Aufgrund der Dominanz der gebietsfremden Robinie werden dem Feldgehölz innerhalb der Wertspanne des Feinmoduls (10-17-27) 14 ÖP/m² zugewiesen, was dem Normalwert des Biotoptyps Robinien-Wald [59.17] entspricht (= mittlere naturschutzfachliche Bedeutung, Wertstufe III). Feldhecke mittlerer Standorte [41.22] Im Süden und Westen des Geltungsbereichs befinden sich innerhalb der Acker- und Brach- flächen mehrere Heckenstreifen, die als gesetzlich geschützte Biotope ausgewiesen sind (s. Kap. 0). Die Feldhecken werden von Schlehe (Prunus spinosa), Brombeere (Rubus spec.), Eingriffeligem Weißdorn (Crataegus monogyna), Vogel-Kirsche (Prunus avium), Wein-Rose Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 18 65 (Rosa rubiginosa), Blutroter Hartriegel (Cornus sanguinea), Spitz-Ahorn (Acer platanoides), Hänge-Birke (Betula pendula) und Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus) gebildet. Neben den Sträuchern kommen einige Bäume in den Gehölzstreifen vor, bei denen es sich um ältere Obstbäume (Stammdurchmesser: 30-50 cm) und vor allem Stiel-Eichen (Quercus ro- bur, Stammdurchmesser: 30-60 cm) handelt. Die Hecken-Bestände bieten einigen Vogel- arten geeignete Brutlebensräume, zu denen u.a. Amsel, Kohlmeise, Blaumeise, Dorngras- mücke, Gartengrasmücke, Heckenbraunelle, Goldammer (RL-BW V), Mönchsgrasmücke und Nachtigall gehören. Im Süden verläuft zwischen der dortigen Wohnbebauung und den Ackerflächen ebenfalls ein linearer Gehölzbestand, der jedoch nicht als gesetzlich geschütztes Biotop ausgewie- sen ist. Diese heckenartige Struktur wird vom Feld-Ahorn (Acer campestre) dominiert. Zu den weiteren dort festgestellten Arten gehören u.a. Pfaffenhütchen (Euonymus euro- paeus), Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus), Blutroter Hartriegel (Cornus sanguinea), Hasel (Corylus avellana), Gewöhnlicher Schneeball (Viburnum opulus) und Spätblühende Trau- benkirsche (Prunus serotina). Die im Geltungsbereich vorhandenen Feldhecken werden innerhalb der Wertspanne (10- 17-27 ÖP/m²) mit dem Normalwert von 17 ÖP/m² beurteilt (= hohe naturschutzfachliche Bedeutung, Wertstufe IV). Hecke mit naturraum- oder standortuntypischer Artenzusammensetzung [44.11] Auf dem Gelände der bestehenden, südlich gelegenen Gewerbegebietsfläche erstreckt sich an dessen Nordrand eine Baumreihe aus Stiel-Eichen (Quercus robur). Während der westliche Abschnitt einen Zierrasen als Unterwuchs aufweist (s.u.), wurde der östliche Abschnitt mit Gehölzen unterpflanzt und bildet als schmaler lineare Gehölzbestand eine heckenartige Struktur. Mit Felsenbirne (Amelanchier lamarckii), Zier-Johannisbeere (Ri- bes spec.) und Wolligem immergrünen Schneeball (Virburnum rhytidophyllum) sind dort naturraumfremde Arten vorhanden. Allerdings kommen auch heimische, standortgerechte Gehölzarten wie Blutroter Hartriegel (Cornus sanguinea), Hasel (Corylus avellana), Eingrif- feliger Weißdorn (Crataegus monogyna) und (vermutlich angepflanzte) Wildrosen vor. Wertgebende Vogelarten wurden dort nicht festgestellt. Ein weiterer ähnlich zusammen- gesetzter Bestand existiert am Südostrand des Gewerbegebiets. Innerhalb der Wert- spanne des Feinmoduls (8-10-14 ÖP/m²) wird diesem Biotoptyp aufgrund des Vorhandens- eins heimischer Gehölzarten mit 12 ÖP/m² ein Wert über dem Normalwert zugeordnet (= mittlere naturschutzfachliche Bedeutung, Wertstufe III). Gebüsch mittlerer Standorte [42.20] Vor allem innerhalb der auf den Ackerflächen gelegenen Brachstreifen im Nordosten so- wie in dem ungenutzten Teilbereich im Westen kommen kleinere Gebüschbestände vor. Diese setzen sich aus u.a. folgenden Arten zusammen: Schlehe (Prunus spinosa), Schwar- Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 19 65 zer Holunder (Sambucus nigra), Vogel-Kirsche (Prunus avium), Hänge-Birke (Betula pen- dula), Gewöhnliche Esche (Fraxinus excelsior), Eingriffliger Weißdorn (Crataegus mono- gyna), Hunds-Rose (Rosa canina) und Robinie (Robinia pseudoacacia). Im Rahmen der Vogelkartierung konnten dort u.a. Goldammer (RL-BW V), Heckenbraunelle und Dorngrasmücke als Brutvogelarten nachgewiesen werden. Innerhalb der Wertspanne des Feinmoduls (9-16-27 ÖP/m²) wird den Gebüschen der Nor- malwert von 16 ÖP/m² zugewiesen (= mittlere naturschutzfachliche Bedeutung, Wertstufe III). Heckenzaun [44.30] Am Südrand des Geltungsbereichs erstreckt sich entlang der dortigen Gewerbegebietsflä- che abschnittsweise eine schmale, niedrige und in Form geschnittene Hecke aus Lebens- baum (Thuja occidentalis), die mit dem Normalwert von 4 ÖP/m² innerhalb der Wertspanne (4-6 ÖP/m²) bewertet wird (= sehr geringe naturschutzfachliche Bedeutung, Wertstufe I). Baumreihen auf geringwertigem Biotoptyp [45.12a] Am West- und Nordrand der bestehenden Gewerbegebietsfläche verläuft eine Baumreihe aus 22 Stiel-Eichen (Quercus robur), die Stammdurchmesser von durchschnittlich 30 cm besitzen. Bei dem Unterwuchs handelt es sich um den bereits beschriebenen Biotoptyp Zierrasen [33.80]. Nach der ÖKVO erfolgt die Bewertung einer Baumreihe durch Ermittlung eines Punktwertes pro Baum. Der baumbestandene Biotoptyp wird separat bewertet. Der Wert eines Baumes errechnet sich durch Multiplikation eines Punktwertes mit dem Stammumfang. Je nach Wertigkeit des Unterwuchses ergeben sich in der ÖKVO verschie- dene Wertspannen zur Ermittlung des Punktwertes. Da im vorliegenden Fall mit dem Zier- rasen ein geringwertiger Biotopbestand vorhanden ist, ist die Wertspanne 4-8 für die Be- wertung anzuwenden. Für die im Geltungsbereich vorhandenen Bäume soll der Normal- wert von 8 ÖP herangezogen werden. Baumreihen auf mittelwertigem Biotoptyp [45.12b] Entlang des Unteren Dammwegs erstreckt sich eine Baumreihe aus 35 Stiel-Eichen (Quer- cus robur). Die Bäume sind gleich alt und weisen Stammdurchmesser von jeweils ca. 20 cm auf. Den Unterwuchs stellt die zuvor beschriebene Fettwiese mittlerer Standorte [33.41] dar (s.o.). Da ein mittelwertiger Biotoptyp vorliegt, beträgt die Wertspanne 3-6 ÖP. Aufgrund des geringen Alters der Bäume werden 3 ÖP bei der Berechnung des Baumwer- tes herangezogen. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 20 65 Einzelbäume auf geringwertigem Biotoptyp [45.30 a] Innerhalb des Geltungsbereichs befinden sich zwei Einzelbäume auf dem oben beschrie- benen Acker mit fragmentarischer Unkrautvegetation [37.11]. Bei diesen handelt es sich um Apfelbäume (Stammdurchmesser: 1 x 20 cm, 1 x 30 cm). Weitere Einzelbäume bzw. Baumgruppen sind auf den Zierrasenflächen im Umfeld des bestehenden Gewerbegebiets vorhanden, bei denen es sich meist um Stiel-Eichen mit Stammdurchmesser von ca. 30 cm handelt. Auch die Einzelbäume werden nach der ÖKVO durch Ermittlung eines Punktwertes pro Baum bewertet. Der baumbestandene Biotoptyp wird separat beurteilt. Der Wert eines Baumes errechnet sich durch Multiplikation eines Punktwertes mit dem Stammumfang. Je nach Wertigkeit des Unterwuchses ergeben sich in der ÖKVO verschiedene Wertspan- nen zur Ermittlung des Punktwertes. Da im vorliegenden Fall mit dem Acker oder Zierrasen ein geringwertiger Biotopbestand vorhanden ist, ist die Wertspanne 4-8 ÖP/m² für die Bewertung anzuwenden. Für die im Geltungsbereich vorhandenen Bäume soll der Normal- wert von 8 ÖP herangezogen werden. Einzelbäume auf mittelwertigem Biotoptyp [45.30b] Vereinzelt kommen Einzelbäume auf dem bereits beschriebenen Biotoptyp Grasreiche aus- dauernde Ruderalvegetation [35.64] vor, so auf der größeren Brachfläche im Westen so- wie auf den schmalen ungenutzten Geländestreifen auf dem im Nordosten gelegenen Ackerschlag. Bei den Bäumen handelt es sich um Obstbäume (Kirsche, Apfel) mit folgen- den Stammdurchmessern: 1 x 20 cm, 2 x 35 cm, 1 x 50 cm, 1 x 60 cm. Aufgrund eines mit- telwertigen Biotoptyps als Unterwuchs ist die Wertspanne 3-6 ÖP für die Berechnung des Baumwertes heranzuziehen. Im vorliegenden Fall soll der Normalwert von 6 ÖP angewen- det werden. Streuobstbestand [45.40] auf Grasreicher ausdauernde Ruderalvegetation [35.64] Im Geltungsbereich befinden sich einige kleinere Ostbaumbestände, die aufgrund fehlen- der oder sporadischer Nutzung einen verbrachten Charakter aufweisen. Ein flächiger Bestand liegt am Nordwestrand des Geltungsbereichs, der noch zahlreiche Obstbäume (Apfel, Birne, Kirsche) aufweist. Die Bäume verfügen über Stammdurchmesser von 20 bis 40 cm. Der Unterwuchs setzt sich aus einer artenarmen grasreichen Ruderal- vegetation zusammen. Stellenweise sind Brombeer-Gestrüppe vorhanden. Wertgebende Brutvogelarten wurden in dem Bestand nicht festgestellt. Zwei weitere Obstwiesen-Bestände erstrecken sich innerhalb von ca. 8 m breiten Streifen innerhalb der Ackerflächen nördlich des Oberen Dammwegs. Aufgrund der schmalen Aus- prägung liegt eher ein Charakter einer lückigen Baumreihe vor. In den jeweiligen Streifen sind nur noch vergleichsweise wenige Bäume vorhanden. Deren Stammdurchmesser reicht von 25 bis 50 cm. Drei Bäume sind vollständig abgestorben. Bei dem Unterwuchs handelt es sich um eine grasreiche Ruderalvegetation bzw. um eine ehemalige Fettwiese, Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 21 65 die aktuell eine sehr hochwüchsige, arten- und blüharme Ausprägung besitzt. So dominie- ren dort Obergräser wie Glatthafer (Arrhenatherum elatius) und Gewöhnliches Knaulgras (Dactylis glomerata). Zu den weiteren festgestellten Arten gehören Taube Trespe (Bromus sterilis), Wolliges Honiggras (Holcus lanatus), Rot-Straußgras (Agrostis capillaris), Kleines Wiesen-Labkraut (Galium mollugo), Wiesen-Sauerampfer (Rumex acetosa), Große Brenn- nessel (Urtica dioica), Tüpfel-Johanniskraut (Hypericum perforatum), Gewöhnliche Zaun- Winde (Calystegia sepium) und Brombeere (Rubus spec.). Ein weiterer schmaler Obstbaum-Bestand verläuft am nördlichen Rand des Geltungsbe- reichs. Dieser besteht aus einem Walnuss- (Juglans regia), drei Apfel- und drei Birnen- Bäumen. Deren Stammdurchmesser liegt zwischen 25 und 50 cm. Neben den Obstbäumen kommen dort zwei Stiel-Eichen (Quercus robur, Stammdurchmesser: 40 und 50 cm) sowie eine Sal-Weide (Salix caprea, Stammdurchmesser: 30 cm) vor. Ein kleiner Obstbaumbestand befindet sich am Südrand des Geltungsbereichs. Dort stehen vier Bäume (Apfel, Birne) mit Stammdurchmessern von ca. 25 cm. Auch hier existiert ein artenarmer, zumindest teilweise verbrachter Grünlandbestand. Die Obstbaumbestände wurden stellenweise von Kleinhöhlenbrütern, wie Kohl- und Blau- meise als Brutlebensraum genutzt. In einigen Beständen erfolgte der Nachweis der Zau- neidechse (RL-BW V). Bei Streuobstbeständen erfolgt die Bewertung nach ÖKVO über einen Zuschlag zu dem jeweiligen Unterwuchs. Die Grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation wird innerhalb dessen Wertspanne (8-11-15 ÖP/m²) aufgrund der vergleichsweise artenarmen Ausprä- gung mit 9 ÖP/m² beurteilt. Da der Unterwuchs somit einen mittelwertigen Biotoptyp dar- stellt, beträgt die Wertspanne für den Zuschlag 3-6-9 ÖP/m². Herangezogen wird der Nor- malwert von +6 ÖP/m², sodass sich insgesamt eine Wertigkeit von 15 ÖP/m² ergibt (= mittlere naturschutzfachliche Bedeutung, Wertstufe IV). Von Bauwerken bestandene Fläche [60.10] Im südlichen Bereich des Unteren Dammweges sind Teilflächen des Geltungsbereichs be- reits bebaut. Die Gebäude im Südwesten dienen der Wohnnutzung, wohingegen im Süd- osten ein Gewerbegebiet vorhanden ist. Die Flächen werden mit dem hierfür vorgesehe- nen Normalwert von 1 ÖP/m² bewertet (= keine bis sehr geringe naturschutzfachliche Be- deutung, Wertstufe I). Völlig versiegelte Straße [60.21] Der Geltungsbereich erstreckt sich auf Teile des Unteren Dammweges und der Grabener Straße. Außerdem sind die Zufahrten zu den Wohngebäuden und dem Gewerbegebiet as- phaltiert. Diesen versiegelten Flächen wird der hierfür vorgesehene Wert von 1 ÖP/m² zugeordnet (= keine bis sehr geringe naturschutzfachliche Bedeutung, Wertstufe I). Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 22 65 Schotterplatz, Schotterweg [60.23] Im Südwesten des Geltungsbereichs befanden sich zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme zwei kleine Schotterflächen, die als Baustelleneinrichtung genutzt wurden. Durch die nördliche Hälfte des Geltungsbereichs verlaufen außerdem Schotterwege. Die geschot- terten Bereiche werden innerhalb der Wertspanne (2-4 ÖP/m²) mit dem Normalwert von 2 ÖP/m² bewertet (= sehr geringe naturschutzfachliche Bedeutung, Wertstufe I). Grasweg [60.25] Zwischen dem Wohngebiet im Süden und der Grabener Straße verläuft ein Grasweg durch die Ackerfläche, der mit dem hierfür vorgesehenen Wert von 6 ÖP/m² beurteilt wird (= geringe naturschutzfachliche Bedeutung, Wertstufe II). Kleine Grünfläche [60.50] In dem Wohn- und Gewerbegebiet im Süden des Geltungsbereichs befinden sich zwischen den Stellplätzen und Gebäuden kleine Grünflächen, die innerhalb der Wertspanne (4-8 ÖP/m²) mit dem Normalwert von 4 ÖP/m² bewertet werden (= sehr geringe naturschutz- fachliche Bedeutung, Wertstufe I). Nutzgarten [60.61] Nördlich des Unteren Dammweges befinden sich innerhalb der dortigen Ackerflächen zwei schmale Kleingärten. Diese bilden ein Mosaik aus Gemüsebeeten, Beerensträuchern, klei- neren Obstbäumen, Zierrasen, Brachflächen und Hütten. Den Nutzgärten wird der Normal- wert von 6 ÖP/m² innerhalb der Wertspanne (6-12 ÖP/m²) zugewiesen (= geringe natur- schutzfachliche Bedeutung, Wertstufe II). Ziergarten [60.62] Im Umfeld der Wohngebäude im Süden existieren kleinere Ziergärten, die sich aus Rasen, Hecken, Sträuchern sowie Blumenbeeten zusammensetzen und mit dem Normalwert von 6 ÖP/m² innerhalb der Wertspanne (6-12 ÖP/m²) beurteilt werden (= geringe naturschutz- fachliche Bedeutung, Wertstufe II). Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 23 65 Fauna Vögel Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Untersuchungen wurden 2014 und 2016 insgesamt 32 Vogelarten im Geltungsbereich festgestellt (s. ARGUPLAN 2014, 2017a). Davon sind 12 Arten als Brutvögel (Arten mit Brutnachweis und -verdacht) einzustufen (s. Anhang 1). Im Rahmen der Brutvogelkartierung 2020 wurden zwei weitere Arten (Hausrotschwanz, Girlitz) als Brutvögel innerhalb des Planungsraumes festgestellt. Im Gegensatz zu 2014/16 konnten 2020 drei Arten (Bachstelze, Heckenbraunelle, Singdrossel) nicht mehr als Brut- vögel nachgewiesen werden. Da diese nachfolgend dennoch in der aktuellen Beurteilung berücksichtigt werden, beläuft sich die Anzahl der als Brutvögel einzustufenden Arten auf 15. Die in den Erfassungsjahren 2014 und 2016 als wertgebende Brutvogelart festgestellte Goldammer (RL-BW V) wurde bei den 2020 durchgeführten Kartierungen zwar nur im Um- feld nachgewiesen, sie wird dennoch als wertgebende Brutvogelart für den Geltungsbe- reich behandelt. Reptilien Im Zuge der artenschutzrechtlichen Kartierungen wurde an einigen Stellen im Vorhabens- bereich die Zauneidechse (RL-BW V) festgestellt (s. Anlage 2). Häufig kommt die Art in den verbrachten Grünlandbeständen vor, die sich insbesondere in den Randzonen des Gel- tungsbereiches befinden. Lediglich Einzelnachweise erfolgten im Randbereich der südlich des Unteren Dammweges existierenden Feldhecken. Die Habitatbedingungen sind dort für die Zauneidechse nur als suboptimal einzustufen, da zwischen den Gehölzbeständen und den umgebenden Ackerflächen kein Krautsaum mit einem entsprechenden Nahrungsan- gebot ausgebildet ist. Bei der Reptilienerfassung im Jahr 2020 wurden die meisten Fundpunkte der vorangegan- genen Kartierungen bestätigt (s. Anlage 2). An einigen Fundpunkten aus dem Vorjahr er- folgte 2020 kein Nachweis mehr, dagegen ergaben sich an anderen Stellen zusätzliche Fundpunkte. Dies kann auf viele unterschiedliche Faktoren zurückgeführt werden, wie z.B. den jahres- und tageszeitlichen Erfassungszeitpunkt oder den Pflegezustand der Vegeta- tion. Fledermäuse Zur Abschätzung eines Fledermaus-Quartiervorkommens erfolgte eine im Gelände durch- geführte Potenzialanalyse, bei der die im Geltungsbereich vorhanden Bäume nach fleder- mausrelevanten Strukturen (Höhlen, Spalten, Rindentaschen) abgesucht wurden. Die Po- tenzialanalyse ergab folgendes Resultat: • Innerhalb des Untersuchungsgebietes wurden in dem vorhandenen Gehölzbestand 15 Bäume mit Höhlen, Spalten und/oder abgeplatzter Rinde festgestellt. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 24 65 • Viele dieser Strukturen sind als Quartiere für Fledermäuse ungeeignet. Zum Beispiel Höhlen mit nach oben ausgerichteter Öffnung (Eintritt von Niederschlag) oder Höhlen ohne Innenaushöhlungen nach oben. • Einige Höhlen und Spalten mit Spinnenweben deuten darauf hin, dass aktuell keine Nutzung durch Fledermäuse stattfindet. • Größere Höhlenbrüter unter den Vögeln (Spechte, Star, etc.) wurden bei den Vogelkar- tierungen nicht festgestellt. Vor dem Hintergrund der dargestellten Ergebnisse ist ein Vorkommen temporär genutzter Tagesquartiere durch Einzeltiere nicht auszuschließen. Artenschutzrechtlich ist dies als unproblematisch einzustufen, da Strukturen für derartige Tagesquartiere im gehölzreichen Umfeld in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen. Ein Vorkommen von Wochenstubenquartieren ist ohne eine spezielle Erfassung zwar nicht ganz auszuschließen, aufgrund der geringen Anzahl geeigneter Strukturen wird ein Vor- kommen jedoch für wenig wahrscheinlich gehalten. So wurden bei der Fledermausunter- suchung in dem durch die Volkswohnung GmbH geplanten und 800 bis 900 m entfernten Gewerbegebiet Kirchfeld-Nord in einem kleinen Sukzessionswald trotz Baumhöhlenreich- tum keine Wochenstubenquartiere und lediglich eine geringe Fledermausaktivität festge- stellt. Bei der erneuten Untersuchung des Baumbestandes im Jahr 2020 wurden keine zusätzli- chen relevanten Fledermausstrukturen an Bäumen festgestellt. Körnerbock Die Untersuchungen erbrachten keine Hinweise auf ein Vorkommen des national streng geschützten Körnerbocks (Megopis scabricornis, RL-BW 1) im Geltungsbereich. Auch im Jahr 2020 wurden an den im Geltungsbereich vorhandenen Bäumen keine Hinweise auf ein Vorkommen der Art festgestellt. Gesetzlich geschützte Biotope Im Geltungsbereich befinden sich einige nach § 30 BNatSchG / § 33 NatSchG BW ge- schützte Biotope. Deren Lage kann der Bestandskarte der Anlage 2 entnommen werden. Einige Teile der Biotope liegen jedoch außerhalb der geplanten Bauflächen und bleiben erhalten. Beansprucht werden geschützte Feldhecken des Biotops Gehölze am nördlichen Rand von Neureut (Nr. 169162120143) mit einer Gesamtlänge von ca. 400 m sowie des Biotops Gehölze nördlich von Neureut II (Nr. 169162120142) mit einer Länge von etwa 15 m. Das in dem Geltungsbereich gelegene Biotop Gehölze Am Zinken (Nr. 169162120024) bleibt vollständig erhalten. Durch das Biodiversitätsstärkungsgesetz vom 23. Juli 2020 wurden in § 33 a Naturschutz- gesetz Baden-Württemberg (NatSchG BW) Streuobstbestände ab einer Mindestgröße von 1.500 m2 unter besonderen Schutz gestellt. Zum 1. März 2022 wurden zudem Streuobst- Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 25 65 wiesen generell als geschützte Biotope in § 30 BNatSchG aufgenommen. Da die Mindest- größe für eine Ausweisung als gesetzlich geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG von 1.000 m² bzw. von 1.500 m² für eine Unterschutzstellung nach § 33 a NatSchG BW von den im geplanten Geltungsbereich vorhandenen Streuobstbeständen nicht erreicht wird, fallen diese nicht unter einen dieser Schutzstatus. Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse Im Geltungsbereich kommen keine Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse vor. 2.6 Schutzgebiete Für den Geltungsbereich und das Umfeld liegen keine Schutzgebietsausweisungen vor. Es kommen lediglich gesetzlich geschützte Biotope vor, die bereits in Kap. 2.5 beschrieben wurden. 2.7 Schutzgut Biodiversität und Biotopverbund Gemäß §7 (1) BNatSchG ist die biologische Vielfalt (Biodiversität), die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten einschließlich der innerartlichen Vielfalt sowie die Vielfalt an Formen von Lebensgemeinschaften und Biotopen. Der Geltungsbereich wird größtenteils von Ackerflächen eingenommen, die aufgrund der intensiven Nutzung und dem Fehlen bodenbrütender Feldvogelarten eine sehr geringe Be- deutung für die Biodiversität besitzen. Eine größere Wertigkeit für die Artenvielfalt wei- sen hingegen die Feldhecken und andere Gehölzbestände auf, die insbesondere einigen Vogelarten Brutmöglichkeiten bieten. Die grasreichen Ruderalbestände sowie die Fett- wiesen verfügen über eine eher artenarme floristische Ausprägung. Ihre Bedeutung als Lebensraum für Tagfalter und Heuschrecken dürfte gering sein. Einige Brachflächen wer- den von der Zauneidechse besiedelt. Auf Grundlage der durchgeführten Bestandserhe- bung ist die Bedeutung des Geltungsbereichs für Biodiversität als gering bis mittel einzu- ordnen. Nach der ökologischen Tragfähigkeitsstudie wird die Empfindlichkeit des Schutz- gutes Biodiversität im Geltungsbereich überwiegend als mäßig und gering bewertet (NVK 2011). Die Bedeutung des Geltungsbereichs für den Biotopverbund ist aufgrund des hohen Acker- anteils vergleichsweise gering. Nördlich des Unteren Dammwegs fungiert vor allem die straßenbegleitende Baumreihe mit einer blütenreichen Fettwiese als Unterwuchs als Ver- netzungselement. Die dort stellenweise, ebenfalls in Ost-West-Richtung verlaufenden, verbrachten schmalen Geländestreifen und Nutzgärten liegen dagegen isoliert in der Ackerflur und besitzen lediglich die Bedeutung als Trittsteinbiotop. Dieses gilt auch für die Feldhecken südlich des Unteren Dammweges, die über keine durchgängige Verbindung zu Gehölzbeständen des Umfelds verfügen. Nur die am Nordrand der südlich gelegenen Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 26 65 Gewerbe- und Wohnbebauung existierenden schmalen Gehölzbestände (Hecke, Baumrei- hen) und Brachflächen verbinden die Gehölzbestände im Osten und Westen miteinander. 2.8 Schutzgut Landschaft Methoden Nach § 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind Natur und Landschaft so zu schützen, dass Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft dauerhaft gesichert sind. Vielfalt, Eigenart und Schönheit lassen sich nicht quantitativ messen oder anhand allge- mein akzeptierter Kriterien objektiv bewerten, wie dies bei den Bewertungskriterien an- derer Schutzgüter teilweise der Fall ist. Vielmehr ist der Landschaftseindruck geprägt vom individuellen Empfinden des einzelnen Betrachters sowie dessen orts- und situationsbe- zogener Einstellung zu dem zu bewertenden Landschaftsausschnitt. Diese individuelle Wahrnehmung der Landschaft und das Landschaftsempfinden fügen sich für den Betrach- ter vor seinem Erfahrungs- und Erwartungshintergrund zu einem subjektiven Landschafts- bild zusammen, welches auch von den übrigen Sinneswahrnehmungen wie Gerüchen und Geräuschen beeinflusst wird. Aus diesem Grund gibt es bislang keine allgemein akzeptierte und im Zulassungsverfahren einheitlich anzuwendende Bewertungsmethodik für die Landschaft bzw. das Landschafts- bild. Eine Bewertung der Kriterien Vielfalt, Eigenart und Schönheit erfolgt häufig unter Berücksichtigung nachfolgender Definitionen: Die Vielfalt einer Landschaft äußert sich in einem naturraumtypischen Strukturreichtum, der insbesondere auch von dem Übergang verschiedener Landschaftselemente und den dabei entstehenden Randeffekten geprägt ist. Der Übergangsbereich zwischen verschie- denen Landschaftselementen führt zur Ausbildung von Ökotonen bzw. Saumstrukturen, die oft auch besonders artenreich sind. Die Eigenart einer Landschaft zeigt sich neben der naturräumlichen Ausstattung in ihrer Prägung durch historische oder aktuelle Landnutzungsformen. Bezugspunkt für die Be- trachtung der Eigenart stellt das für den Naturraum typische visuelle Erscheinungsbild der Landschaft dar, wobei naturräumliche und kulturhistorische Gegebenheiten zu berücksich- tigen sind. Am schwierigsten zu bewerten ist die Schönheit, da diese von der subjektiven und emoti- onalen Wahrnehmung und den Wertmaßstäben des Betrachtenden geprägt ist. Häufig wird bei der Beurteilung der Schönheit hilfsweise die Naturnähe als Bewertungsmaßstab herangezogen. Weiterhin ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben bei dieser Betrachtung die Ausstattung der Landschaft im Hinblick auf ihre Erholungsfunktion mit den dazugehörigen Einrichtun- gen zu berücksichtigen. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 27 65 Der Bewertung besser zugänglich ist die potenzielle Beeinträchtigung der Landschaft bzw. des Landschaftsbildes durch einen geplanten Eingriff. Hier ist die Art, die Dauer, die Reichweite sowie die Intensität der Störungen zu berücksichtigen. Demgemäß ist für die Eingriffsbeurteilung ausschlaggebend, inwieweit die Landschaft, deren Wahrnehmung durch den Menschen (Landschaftsbild) sowie die Erholungsfunktion verändert bzw. beein- trächtigt werden. Insbesondere die Einsehbarkeit des Vorhabens von Siedlungs- und Er- holungsgebieten aus, sowie der Grad der Beeinträchtigung der funktionalen Ausstattung der Landschaft im Hinblick auf die Erholungsfunktion sind dabei von Bedeutung. Zur Bearbeitung des Schutzgutes Landschaft wurde neben der Bestandsaufnahme des Un- tersuchungsraumes im Rahmen der Kartierarbeiten auch die Geländetopographie auf Ba- sis der topographischen Karte berücksichtigt. Bestandsbeschreibung und -bewertung Der Geltungsbereich befindet sich innerhalb der Großlandschaft Nördliches Oberrhein- Tiefland (Nr. 22) im Naturraum Hardtebenen (Nr. 223) (Daten- u. Kartendienst der LUBW 2017). Der Geltungsbereich wird überwiegend von größeren Ackerflächen eingenommen. Struk- turgebende Landschaftselemente sind innerhalb der offenen Feldflur stellenweise vorhan- den. Bei diesen handelt es sich um Feldhecken, schmale, ungenutzte, mit Einzelgebüschen und Obstbäumen bestandene Geländestreifen, zwei kleinere Kleingärten sowie um eine junge straßenbegleitende Baumreihe. Im Süden befinden sich ein Gewerbegebiet mit grö- ßeren Hallen sowie eine Wohnbebauung. Deren Sichtbarkeit von dem im Norden vorhan- denen Offenland ist durch vorgelagerte Gehölzbestände (Baumreihe, Hecke) einge- schränkt. Im westlichen Teil des Geltungsbereichs befindet sich eine Teilfläche, die auf- grund eines engen Mosaiks von Ruderalvegetation und Gehölzbeständen eine strukturrei- che Landschaftsausprägung besitzt. Eine Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet besteht für den Geltungsbereich und des- sen Umfeld nicht. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass aufgrund größerer Ackerschläge eine Vielfalt und Eigenart der Landschaft nur eingeschränkt vorhanden ist. Lediglich die stellenweise noch vorhandenen Feldhecken und verbrachten Obstbaumbestände stellen Reste natur- raumtypischer und kulturhistorischer Landschaftselemente dar. Vor dem Hintergrund die- ser Landschaftsausprägung ist der Aspekt der Schönheit ebenfalls nur begrenzt ausgebil- det. Eine Vorbelastung besteht durch die bereits bestehende Bebauung im Süden. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 28 65 2.9 Schutzgut Mensch Methoden Die Bestandsbeschreibung zum Schutzgut Mensch basiert auf der im Rahmen der Kartie- rungen der Schutzgüter Boden sowie Tiere und Pflanzen erfassten Nutzung des Planbe- reichs. Zur Beurteilung möglicher Schalleinwirkungen, die von dem geplanten Wohngebiet und dem Gewerbegebiet ausgehen oder von außen auf diese eintreffen, erfolgte die Erstellung und Auswertung eines gesonderten Gutachtens (MODUS CONSULT 2022, aktualisiert Sept. 2023). Nördlich an das Plangebiet schließen sich die Betriebsflächen einer Bauschuttrecycling- anlage an. Zur Beurteilung der Emissionen und der im Plangebiet zu erwartenden Staubimmissionen wurde eine Staubimmissionsprognose (INGENIEURBÜRO LOHMEYER GMBH & CO. KG 2023) erstellt, deren Ergebnisse in die Betrachtung des Schutzguts Mensch mit- einfließen. Für die Darstellung der Erholungsqualität wurde der Landschaftsplan der Stadt Karlsruhe (NVK 2019) sowie die ökologische Tragfähigkeitsstudie (NVK 2011) ausgewertet. Bestandsbeschreibung und -bewertung Das Plangebiet umfasst neben bereits bestehenden Wohnbauten und gewerblich genutz- ten Flächen in Siedlungsrandlage vor allem siedlungsnahe Freiflächen, die ackerbaulich und in geringem Umfang auch als Kleingärten genutzt werden. Das Gebiet ist durch die Bundestraße 36 im Osten, die über den Unteren Dammweg direkt an das Plangebiet an- schließt, und die im Westen verlaufende Grabener Straße sowie im Weiteren die Linken- heimer Landstraße gut erschlossen. Im Geltungsbereich sind neben der Ausweisung von Gewerbegebieten (GE) und Einge- schränkten Gewerbegebieten (GEE) auch Allgemeine Wohngebiete (WA) vorgesehen. Diese sind empfindlich gegenüber Immissionen. Insbesondere ist für das Allgemeine Wohngebiet eine Empfindlichkeit gegen Lärm gegeben. Die bestehenden Lärm-Vorbelastungen des Plangebietes wurden im Rahmen eines Fach- beitrags Schall (MODUS CONSULT 2022, aktualisiert Sept. 2023) erfasst und bewertet. Das Gutachten stellt fest, dass auf das Plangebiet vor allem die Straßenverkehrsgeräusche der B 36 im Norden und Westen, der Grabener Straße und Linkenheimer Landstraße von Osten einwirken. Zudem gehen von der das Plangebiet querenden Untere Dammstraße weitere Verkehrsgeräusche aus. Die Schallimmissionsberechnungen zeigen, dass durch den bestehenden Straßenverkehr die maßgebenden Orientierungswerte nach DIN 18005 für das geplante Gewerbegebiet nachts um bis zu 4 dB(A) und tags um bis zu 3dB(A) über- schritten werden. Für das geplante Allgemeine Wohngebiete werden die Orientierungs- werte um bis zu 5 dB(A) tags sowie bis zu 7 dB(A) in der Nacht überschritten werden. Aufgrund dieser verbleibenden Geräuscheinwirkungen aus dem Straßenverkehr sind Maß- nahmen zum Schutz vor dem Verkehrslärm erforderlich. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 29 65 Zusätzlich wirken die Anlagen- und Betriebsgeräusche umliegender Gewerbegebiete bzw. Anlagen auch nördlich der B 36 bzw. östlich der Linkenheimer Landstraße auf das Plange- biet ein, insbesondere von der nördlich des Plangebietes gelegenen Recyclinganlage der Fa. Schempp. Das Schallgutachten stellt hierzu fest, dass die Vorbelastungen durch die Bauschuttrecyclinganlage den maßgebenden Orientierungswert für ein Gewerbegebiet am nördlichen Rand des Plangebietes voll ausschöpfen. Die Gesamtvorbelastung durch den Gewerbelärm halten die maßgebenden Orientierungswerte der DIN 18005 für Gewer- belärmimmissionen im Plangebiet am Tag und in der Nacht ein. Das Staubgutachten betrachtet die Vorbelastungssituation im Plangebiet und berechnet die Zusatzbelastungen, die sich durch den Betrieb der Bauschuttrecyclinganlage im Plan- gebiet ergeben. Nach dem Vorsorgeprinzip wurden aus diesen beiden Werten die zu er- wartenden Gesamtbelastungen ermittelt. Gemäß dem Staubgutachten halten die berech- neten Gesamtbelastungen an Feinstaub PM 2,5 für die Staubdeposition sowie für den Jahresmittelwert an Feinstaub PM 10 die Grenz- bzw. Immissionswerte der 39. BImSchV und der TA Luft im Plangebiet ein. Die Staubbelastungen werden jedoch als hoch einge- stuft. Für den Grenzwert bzw. Immissionswert des Tagesmittelwerts an Feinstaub PM10 muss mit einer Überschreitung der maximal zulässigen Anzahl an Überschreitungen im Plangebiet gerechnet werden. Die stark generalisierte Betrachtungsebene des Landschaftsplans 2010 weist dem Gel- tungsbereich eine mittlere bis geringe Eignung für Naturerlebnis und Erholung zu. Nach der ökologischen Tragfähigkeitsstudie sind im Geltungsbereich ausschließlich Flächen für die lokale Naherholung von allgemeiner Bedeutung vorhanden. Ausgewiesene Einrichtun- gen der landschaftsgebundenen Erholung (z.B. Radwanderwege, Rastplätze, Hütten) sind nicht vorhanden. Entlang des Unteren Dammwegs sowie der Grabener Straße verlaufen jedoch Radwege. Aufgrund der Siedlungsnähe werden die vorhandenen Wege im Gel- tungsbereich von Spaziergängern genutzt. 2.10 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Zu den Kulturgütern zählen neben Gebäuden mit besonderer kultureller Bedeutung auch Ausgrabungen und archäologische Fundstätten. Als Sachgüter werden gesellschaftliche Werte bezeichnet, die eine hohe funktionale Bedeutung im Siedlungsraum sowie in der freien Landschaft hatten oder haben (z.B. Brücken, Versorgungsleitungen und -trassen, Straßen- und Eisenbahnen). Es liegen keine Hinweise vor, dass Kultur- oder Bodendenkmäler im Geltungsbereich exis- tieren. Es ist davon auszugehen, dass zumindest im Bereich des bestehenden Wohn- und Gewer- begebiets im Süden unterirdische Ver- und Entsorgungsleitungen vorhanden sind. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 30 65 2.11 Schutzgut Fläche Das Schutzgut Fläche ist mit der Neufassung des Baugesetzbuch vom 03.11.2017 als ei- genständiges Schutzgut zu berücksichtigen und ist somit nicht mehr Teil des Schutzguts Boden. Im Vordergrund steht hier der flächensparende Umgang mit Grund und Boden wie bereits in der Bodenschutzklausel des § 1a Abs. 2 BauGB vorgesehen. Die Fläche dient als nicht vermehrbare Ressource als Lebensgrundlage für den Menschen und wird durch die- sen täglich in Anspruch genommen. Die Inanspruchnahme von Flächen, das heißt von bis- her nicht versiegelter Bodenoberfläche, gehört zu den Indikatoren der nationalen Nach- haltigkeitsstrategie in Deutschland. Ziel dieser Strategie ist der sparsame und nachhaltige Umgang mit Flächen und die Begrenzung des Flächenverbrauchs von Siedlungs- und Ver- kehrsfläche. Dieser sparsame Umgang mit Grund und Boden wird durch das 30 ha Ziel der Bundesregierung verfolgt, welches eine Reduzierung der Flächeninanspruchnahme auf 30 ha im Jahr bis zum Jahr 2030 fordert. Der überwiegende Teil des Geltungsbereichs wird von landwirtschaftlichen Nutzflächen eingenommen, die einen natürlich gewachsenen Boden aufweisen (s. Kap. 2.2). Im südli- chen Teil des Geltungsbereichs wurden bereits Reihenhäuser und Gewerbebauten errich- tet. Aufgrund der vorhandenen Straßen Grabener Straße und Unterer Dammweg ist das Gebiet infrastrukturell gut erschlossen und es ist kein zusätzlicher planexterner Folgeflä- chenverbrauch erforderlich beziehungsweise zu erwarten. Insgesamt bestehen im 23,66 ha großen Geltungsbereich mehr als 17,5 ha nicht oder ge- ring überprägte Freiflächen. Die Ausweisung des Gewerbegebietes führt zukünftig zu ei- ner Versiegelung von 16,5 ha Fläche. 3 Status quo Prognose Bei Nicht-Durchführung der Planung ist eine Fortdauer der aktuell vorliegenden Bestand- situation zu erwarten. So unterliegt ein Großteil des Geltungsbereichs einer landwirt- schaftlichen Nutzung, bei der keine Änderungen zu erwarten sind. Dagegen handelt es sich bei Teilflächen u.a. um ehemals genutzte schmale Obstbaumbestände oder Grünland- bestände, die nicht mehr bewirtschaftet werden. Langfristig werden sich diese entweder in Ackerflächen umgewandelt oder sie werden sich zu Gehölzbeständen entwickeln. 4 Konfliktanalyse 4.1 Planungsrecht Regionalplan Nach dem Regionalplan des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein von 2003 besteht für den Geltungsbereich eine Ausweisung als Regionalplanerisch abgestimmter Bereich für Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 31 65 Siedlungserweiterung. Die geplante Errichtung von Gewerbegebietsflächen und Wohn- bauflächen im Zuge des vorliegenden Bebauungsplans entspricht somit den regionalpla- nerischen Zielstellungen. Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan 2030 des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe (NVK 2021) ist der Geltungsbereich größtenteils als geplante gewerbliche Baufläche ausgewiesen (s. Abb. 2). Für einen kleinen Teilbereich im Südwesten besteht eine Ausweisung als Gemischte Baufläche. Im Süden grenzen bestehende Gewerbe- und Gemischte Bauflächen an. 4.2 Schutzgut Boden Mit der geplanten Bebauung wird ein großer Teil der bisher ungestörten Böden des Gel- tungsbereichs neu überbaut und versiegelt. Neben der Anlage weiterer Verkehrsflächen zur Erschließung des Gewerbegebiets, sind auch der Bau von drei Wohnbauzeilen sowie die Überbauung und Versiegelung der Gewerbe-Bauflächen vorgesehen. Durch die Über- bauung und Versiegelung der Böden gehen die Bodenfunktionen vollständig verloren. Im südlichen Teil des Geltungsbereichs bestehen bereits überbaute Gewerbe- und Wohn- bauflächen. Darüber hinaus liegen mit dem Unteren Dammweg und der Grabener Straße bereits ein Teil der Verkehrswege im Geltungsbereich vor. In die Böden dieser versiegel- ten Flächen sowie die überprägten Böden im Bereich der bestehenden Straßenböschun- gen und Grünstreifen wird durch das Vorhaben nicht eingegriffen. In den Randbereichen und den Böschungen der neu anzulegenden Verkehrswege werden die Böden durch Abgrabung, Umlagerung, Befahrung und Modellierung beeinträchtigt. Vergleichbare Beeinträchtigungen sind auf den zukünftig randlich und innerhalb der Bau- felder gelegenen Grünstreifen und Ziergärten anzunehmen. Durch eine bodenschonende Umsetzung der Baumaßnahmen und Wiederherstellung von Bodenfunktionen auf den un- versiegelten Flächen kann ein Teil der Bodenfunktionen erhalten bleiben. Die nach Bean- spruchung wiederhergestellten Flächen werden Böden mit Leistungsfähigkeiten analog zu den bestehenden Straßenböschungen und Ziergärten aufweisen. Dementsprechend sind diese Böden als gering- bis mittelwertig einzustufen. Vor allem in den westlichen und nördlichen Randflächen ist keine Bebauung vorgesehen, sondern der Erhalt der bestehenden Vegetation. Ein Eingriff in den Boden tritt dort somit nicht ein und die Wertigkeit der dort anstehenden verdichteten Parabraunerden bleibt be- stehen. Darüber hinaus ist entlang der Nordwestgrenze des Geltungsbereichs die Anlage eines Grünstreifens auf derzeit vorwiegend ackerbaulich genutzten Böden geplant. Auch durch diese Nutzungsänderung ergibt sich kein Eingriff in den natürlich gewachsenen Bo- den. Die im Grünstreifen anstehenden tiefgründigen Parabraunerden und Kolluvien behal- ten ihre Wertigkeit bei. Insgesamt ist das Vorhaben aufgrund der großflächigen Versiegelung mit erheblichen Be- einträchtigungen des Schutzguts Boden verbunden (s. Kapitel 5.6.1). Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 32 65 4.3 Schutzgut Wasser Oberflächengewässer werden mit Umsetzung des Bebauungsplanes nicht beansprucht. Im Zuge der Bebauung des Geltungsbereichs werden großflächig bisher unversiegelte Be- reiche überbaut und versiegelt. Durch die Versiegelung reduziert sich die Infiltration des Niederschlagswassers im Geltungsbereich. Das auf den versiegelten Flächen auftreffende Niederschlagswasser kann entweder der Kanalisation zugeleitet oder unmittelbar im Bau- gebiet versickert werden. Grundsätzliches Ziel einer Entwässerungsplanung im Rahmen von Neubaumaßnahmen ist es, der Wasserbilanz in einem Vorhabensbereich vor Umset- zung der Baumaßnahmen nahe zu kommen. Dementsprechend sollte im vorliegenden Fall angestrebt werden, einen möglichst hohen Anteil des Niederschlagwassers im Geltungs- bereich zu versickern. Der Anfall des Niederschlagswassers zur Versickerung kann durch Festsetzungen im Be- bauungsplan zu Umfang und Art der Flächenbefestigung (wasserdurchlässige Beläge) re- duziert werden. Die stoffliche Belastung des Regenwasserabflusses in bebauten Bereichen ist abhängig von der Art der Dacheindeckung und befestigten Flächen. Zur Rückhaltung der üblichen Belastungen in Siedlungsbereichen (mit Ausnahme des Abflusses von Dacheindeckungen mit unbeschichteten Metallen) ist eine Versickerung über die belebte Bodenzone ausrei- chend. Bei Gewerbegebietserschließungen ist oftmals die spätere Nutzung durch die noch unbe- kannten Betriebe verschiedenster Branchen nicht vorhersehbar. Somit kann das Schad- stoffpotenzial von Hofflächen zum derzeitigen Zeitpunkt nicht angegeben werden. Das Gebiet wird im modifizierten Trennsystem entwässert. Dabei sind die Abflüsse von Dach- , PKW-Parkierungs- und Straßenflächen nach den Vorgaben der naturverträglichen Regen- wasserbewirtschaftung zu behandeln. Mit der vorsorglichen Ableitung der Hofentwässerungen über die Kanalisation kann auch der hohen Empfindlichkeit des Grundwasserkörpers, der keine schützenden Deckschichten aufweist, Rechnung getragen werden. Die hohe Empfindlichkeit des Schutzgut Wassers gegenüber Schadstoffeinträgen ist auch insbesondere während der Durchführung der Bauarbeiten zu berücksichtigen. Vorbeugend sollten Vorgaben zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. keine Betankung in Baugruben, Einsatz von biologisch abbaubaren Hydraulikölen, Einsatz von Auffangwannen etc.) und zur Handhabung von Baumaterialen und Hilfsstoffen (z.B. keine wassergefähr- denden Schalungsöle) gemacht werden. Insgesamt wird sich durch die Ableitung eines Teils der Niederschlagsmenge die Infiltra- tionsmenge und damit die Grundwasserneubildungsrate im Geltungsbereich verringern. Da sich der Geltungsbereich außerhalb von Wasserschutzgebieten befindet, sind Auswir- kungen auf wasserwirtschaftliche Nutzungen nicht zu erwarten. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 33 65 Im Geltungsbereich bestehen keine grundwasserabhängigen Ökosysteme. Grundwasser- unterstromig schließt sich an die Niederterrasse die Rheinniederung an, in der der Grund- wasserflurabstand auf wenige Meter bis Dezimeter zurückgeht. Dementsprechend muss von grundwasserabhängigen Ökosystemen unterstromig des Geltungsbereichs ausgegan- gen werden. Das Grundwasser im Bereich der Rheinniederung besitzt ein großes Einzugs- gebiet, von dem der Geltungsbereich nur einen kleinen Teil einnimmt. Darüber hinaus ist nicht davon auszugehen, dass sich infolge der Verringerung der Grundwasserneubildungs- rate im Geltungsbereich eine maßgebliche Änderung der Grundwasserabstromrate oder des unterstromigen Grundwasserstands einstellt. Daher sind insgesamt auch keine vor- habensbedingten Beeinträchtigungen grundwasserabhängiger Ökosysteme zu erwarten. 4.4 Schutzgut Klima und Luft Die bioklimatische Ausgleichsfunktion des Geltungsbereichs als Kaltluftbildungsfläche wird durch die geplante Überbauung verlorengehen. Mit dem Bau der geplanten Verkehrs- und Gebäudeflächen werden große Anteile des Geltungsbereichs versiegelt. Die neu ver- siegelten Flächen werden sich stärker erwärmen als die bisher bestehenden Offenland- flächen und zusätzlich zur Erwärmung des Siedlungsbereichs beitragen. Je nach Art der gewerblichen Nutzungen ist eine zusätzliche Belastung der Luft durch Immissionen (Haus- feuerung, Gewerbe/Industrie, Verkehr) zu erwarten. Da die bioklimatische Wirksamkeit des Geltungsbereichs keine hohe Bedeutung für den Siedlungsbereich von Neureut einnimmt, werden sich die bioklimatischen Änderungen nach Umsetzung der Baumaßnahmen nur am derzeit bestehenden nördlichen Ortsrand von Neureut auswirken. Eine erhebliche Beeinträchtigung der bioklimatischen Situation in- folge des Vorhabens ist daher nicht zu erwarten. Die Stadt Karlsruhe hat einen Städtebaulichen Rahmenplan Klimaanpassung aufgestellt, der als sonstige städtebauliche Planung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB ein wichtiges Abwägungselement der Bauleitplanung darstellt. Der Klimaanpassungsplan der Stadt Karlsruhe weist den Geltungsbereich als Potenzialfläche für klimaoptimierte Bebauung aus. Der Klimaanpassungsplan führt Maßnahmenpakete auf, mit denen die vorhabensbe- dingten Auswirkungen gemindert und den zu erwartenden Klimaänderungen vorbeugend begegnet werden kann. So ist im Bebauungsplan zur Reduzierung des Versieglungs- bzw. Erwärmungspotenzials eine Dachbegrünung für einen Großteil der Gewerbegebietsflächen vorgesehen. Außer- dem soll insbesondere auf den westlichen und nördlichen Randflächen des Geltungsbe- reichs keine Bebauung stattfinden und die natürliche Vegetation erhalten bleiben. Im Flächennutzungsplan 2030 sind entlang der nördlich und nordwestlich des Geltungsbe- reichs verlaufenden B 36 sowie entlang des, den Geltungsbereich querenden, Unteren Dammwegs teilweise NO2-Immissionsbelastungen über 80 μg/m³ ausgewiesen. Die Be- lastungen beschränken sich jedoch auf die Straßen selbst und die unmittelbare nahe Um- gebung. Der Daten- und Kartendienst der LUBW (2022) gibt für das Bezugsjahr 2016 im Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 34 65 geplanten Geltungsbereich eine NO2-Belastung von 21 μg/m³ an. Die Prognose für 2025 liegt bei 13 μg/m³. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzguts Klima und Luft nicht eintritt. 4.5 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt 4.5.1 Auswirkungen auf geschützte Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie Im Jahr 2014 wurde für den Großteil des jetzigen Geltungsbereichs eine artenschutzrecht- liche Untersuchung durchgeführt. Die daraus gewonnenen Daten bildeten die Grundlage für einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, in dem geprüft wurde, inwieweit die Ver- botstatbestände des § 44 BNatSchG für die europarechtlich geschützten Arten (alle hei- mischen Vogelarten, FFH-Anhang IV-Arten) durch das Vorhaben ausgelöst werden (s. ARGUPLAN 2014). 2016 fand eine weitere artenschutzrechtliche Bestandsaufnahme für eine westliche Erweiterungsfläche des Geltungsbereichs statt (s. ARGUPLAN 2017a). Zur Überprüfung und Aktualisierung der Daten wurden im Jahr 2020 erneut Erfassungen der Vögel und der Reptilien durchgeführt. Weiterhin fand eine Habitatpotenzialanalyse für die Artengruppen der Fledermäuse und der holzbewohnenden Käferarten statt. Auf Basis dieser Untersuchungen erfolgt die Erstellung eines aktualisierten Artenschutzbeitrags, bei dem auch die Daten aus 2014 und 2016 berücksichtigt wurden. Aufgrund der bereits vorliegenden artenschutzrechtlichen Fachbeiträge erfolgt in diesem Kapitel nur eine zusammenfassende Darstellung der Beurteilungen. Allerdings ist zu be- rücksichtigen, dass bei den damaligen Bewertungen der genaue Eingriffsumfang innerhalb des Geltungsbereichs noch nicht bekannt war. Mit dem vorliegenden Bebauungsplan lie- gen nun konkrete Angaben zur Abgrenzung der Baufelder vor. Einige Teilflächen im Gel- tungsbereich bleiben von dem Eingriff ausgespart, sodass einige der bei den im Vorfeld durchgeführten artenschutzrechtlichen Kartierungen festgestellten Artvorkommen nicht mehr betroffen sind. Die vorliegenden Kapitel 4.5.1 und 4.5.2 enthalten somit nicht nur entsprechende Aktualisierungen, sondern auch konkretere Angaben zur Durchführung vor- gezogener Ausgleichsmaßnahmen. Reptilien Bei den Untersuchungen wurde mit der Zauneidechse die einzige Art nach Anhang IV der FFH-Richtlinie im Geltungsbereich nachgewiesen. Einige der festgestellten Besiedlungs- flächen liegen jedoch außerhalb der Baufelder und werden somit nicht beansprucht. Tötungsverbot (§ 44 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG) Zur Vermeidung des Tötungsverbotstatbestandes sollen die in den Eingriffsbereichen vor- kommenden Tiere im Rahmen einer Umsiedlung mit Fangkästen schonend gefangen und in einem optimierten Ersatzlebensraum (s. Kap. 5.2.1) ausgesetzt werden. Allerdings Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 35 65 dürfte die Fängigkeit aufgrund der stellenweise sehr geringen Dichte gering sein. Eine Vergrämung der Tiere kommt aufgrund der isolierten Lage der Vorkommen und den großen Entfernungen zum Ersatzlebensraum im vorliegenden Fall nicht in Betracht. Störungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) Eine Störung der im Geltungsbereich vorhandenen Tiere erfolgt nur im Rahmen der ge- planten Umsiedlung. Eine erhebliche Beeinträchtigung der lokalen Population tritt dadurch jedoch nicht ein. Nach dem novellierten BNatSchG liegt gemäß § 44 Absatz 5 Satz 2 Nr. 2 ein Verstoß gegen das Verbot des Nachstellens und Fangens wildlebender Tiere und der Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen nach Absatz 1 Num- mer 1 außerdem nicht vor, wenn die Tiere oder ihre Entwicklungsformen im Rahmen einer erforderlichen Maßnahme, die auf den Schutz der Tiere vor Tötung oder Verletzung oder ihrer Entwicklungsformen vor Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung und die Erhaltung der ökologischen Funktion der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusam- menhang gerichtet ist, beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigungen unvermeidbar sind. Insgesamt wird der Verbotstatbestand gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG nicht erfüllt. Beschädigungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) Im Rahmen einer vorgezogenen Ausgleichsmaßnahme soll am Nordwestrand des Gel- tungsbereichs ein Ersatzlebensraum, bestehend aus Gehölzrandstrukturen, Krautsäumen und einigen Totholzhaufen, für die umgesiedelten Tiere angelegt werden, sodass die öko- logische Funktion im räumlichen Zusammenhang der betroffenen Lebensstätten weiterhin bestehen bleibt und der Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG nicht ausgelöst wird. Fledermäuse Auf Basis einer Quartierpotenzialanalyse ist mit einem Vorkommen einer Wochenstube im Eingriffsbereich nicht zu rechnen. Nicht auszuschließen ist ein Vorhandensein temporär genutzter Tagesquartiere durch Einzeltiere. Artenschutzrechtlich ist dieses als unproble- matisch einzustufen, da Strukturen für derartige Tagesquartiere im gehölzreichen Umfeld in ausreichendem Umfang zu Verfügung stehen. Da von einer Nutzung der vorhandenen Höhlen und Spalten als Winterquartier aufgrund deren Ausprägung nicht auszugehen ist, sollten die Bäume außerhalb der Aktivitätszeit der Fledermäuse von Mitte November bis Ende Februar entfernt werden. Um eine Vermei- dung des Tötungsverbotstatbestandes des § 44 BNatSchG zu gewährleisten, sollen die relevanten Baumstrukturen kurz vor der Fällung auf möglichen Besatz inspiziert werden. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 36 65 Weitere FFH-Anhang IV-Arten Die Habitatpotenzialanalyse ergab, dass mit einem Vorkommen weiterer europarechtlich geschützter Arten im Geltungsbereich nicht zu rechnen ist. 4.5.2 Auswirkungen auf Europäische Vogelarten Auch bezüglich der Vögel wird auf die bereits erstellten artenschutzrechtliche Fachbei- träge verwiesen (s. ARGUPLAN 2014, 2017a). Es ist anzumerken, dass nach Fertigstellung der Fachbeiträge die Rote Liste Deutschlands und Baden-Württembergs mittlerweile ak- tualisiert wurden und sich somit bei einigen Arten des Geltungsbereichs der Status ver- ändert hat. Eine aktualisierte und zusammenfassende Artenliste enthält der Anhang 1. Durch den geplanten Erhalt von Vegetationsbeständen am Nord- und Westrand sowie im südwestlichen Teil des Geltungsbereichs bleiben einige Brutlebensräume erhalten, so z.B. ein im Jahr 2016 festgestelltes Revier der Goldammer (RL-BW V). Tötungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) Da die Gehölze außerhalb der Brutzeit von Anfang Oktober bis Ende Februar beseitigt wer- den, tritt dieser Verbotstatbestand nicht ein. Aufgrund der geringen Fahrgeschwindigkeiten innerhalb des zukünftigen Gewerbe- und Wohngebiets treten verkehrsbedingte Kollisionen nicht ein. Mit einer Anlage größerer Glasfassaden an den Gebäuden des Gewerbe- und Wohnge- biets ist nicht zu rechnen. Sollten diese dennoch geplant werden, sind zum Schutz vor Vogelkollisionen die Hinweise in LINDEINER et al. (2010) und SCHMID et al. (2008) zu beach- ten. Störungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) Der Erhaltungszustand der lokalen Population der jeweiligen Brutvogelarten im Umfeld der Eingriffsbereiche wird vorhabensbedingt nicht erheblich beeinträchtigt, da • die baubedingten Schallemissionen nicht so hoch sind, dass sie die Gesangsfunk- tionen der im Umfeld vorhandenen Vögel überdecken, • die betriebsbedingten bzw. verkehrsbedingten Schallemissionen im zukünftigen Gewerbegebiet ebenfalls nicht den Umfang besitzen, um den Vogelgesang zu maskieren, • eine schallbedingte Vorbelastung durch den Straßenverkehr vorliegt, • die geplante Randbepflanzung im Nordwesten die Schallemissionen nach außen zurückhält. • Lichtemissionen durch geeignete Maßnahmen reduziert werden sollen. Somit wird der Verbotstatbestand der Störung vorhabensbedingt nicht ausgelöst. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 37 65 Beschädigungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) Durch die geplante Errichtung eines Gewerbegebiets kommt es zur Beanspruchung von Gehölzbeständen (v.a. Feldhecken, Obstbaumbestände), die von gehölz- bzw. gebüschbrü- tenden Vogelarten als Nistlebensraum genutzt werden. Um die Habitatverluste zu kom- pensieren, erfolgt im Zuge einer vorgezogenen Ausgleichsmaßnahme die Anlage von He- ckenstrukturen mit einer Gesamtlänge von etwa 400 m. Diese Maßnahme dient auch der Wiederherstellung von gesetzlich geschützten Biotopen. Von dieser Maßnahme profitiert vor allem die Goldammer (RL-BW V) als einzige betroffene wertgebende Brutvogelart. 4.5.3 Auswirkungen auf Biotope Innerhalb des Geltungsbereichs kommt es durch die geplante Errichtung von Gewerbe- und Wohnflächen sowie von Erschließungsstraßen zu einer großflächigen Inanspruch- nahme der vorhandenen Lebensräume. Einige Biotope im Geltungsbereich liegen jedoch außerhalb der eigentlichen Eingriffsflächen und bleiben insbesondere als Öffentliche Grünflächen erhalten. Eine zusammenfassende Darstellung der zu beanspruchenden Biotope enthält auf Basis der in Kap. 2.5 dargestellten Bewertungen die nachfolgende Tabelle 4. Die naturschutz- fachliche Bedeutung der betroffenen Lebensräume reicht von sehr geringwertig bis hoch- wertig. Den weitaus größten Flächenanteil besitzen die sehr geringwertigen, intensiv ge- nutzten Äcker mit fragmentarischer Unkrautvegetation [37.11]. Betroffen sind jedoch auch hochwertige Feldhecken, die Bestandteil von gesetzlich geschützten Biotopen sind (s. Kap. 2.5.4). Wertgebende bzw. gefährdete Pflanzenarten wurden im Geltungsbereich nicht festgestellt. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 38 65 Tabelle 4: Innerhalb der Eingriffsflächen des Geltungsbereichs vorhandene Biotoptypen und deren naturschutzfachliche Bedeutung (ohne Berücksichtigung von Baumreihen u. Einzelbäumen) Biotoptypen Ökopunkte/m² Naturschutzfachliche Bedeutung Schotterplatz, Schotterweg [60.23] 2 sehr gering (Wertstufe I) Zierrasen [33.80] 4 sehr gering (Wertstufe I) Acker mit fragmentarischer Unkrautvegetation [37.11] 4 sehr gering (Wertstufe I) Grasweg [60.25] 6 gering (Wertstufe II) Nutzgarten [60.61] 6 gering (Wertstufe II) Ruderalvegetation [35.60] 9 mittel (Wertstufe III) Grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation [35.64] 11 mittel (Wertstufe III) Hecke mit naturraum- oder standortuntypi- scher Artenzusammensetzung [44.11] 12 mittel (Wertstufe III) Fettwiese mittlerer Standorte [33.41] 13 mittel (Wertstufe III) Streuobstbestand [45.40] auf Grasreiche aus- dauernde Ruderalvegetation [35.64] 15 mittel (Wertstufe III) Gebüsch mittlerer Standorte [42.20] 16 mittel (Wertstufe III) Feldhecke mittlerer Standorte [41.22] 17 hoch (Wertstufe IV) Um die Inanspruchnahme der gesetzlich geschützten Biotope auszugleichen, erfolgt eine gleichartige und -wertige Wiederherstellung im Verhältnis 1:1 innerhalb des Geltungsbe- reichs. So sehen die Planungen die Anlage von Hecken mit einer Gesamtlänge von 400 m in den westlichen und nördlichen Randflächen des Geltungsbereichs vor. Außerdem wer- den im Geltungsbereich naturschutzfachlich hochwertige Magerwiesen entwickelt sowie auf dem Großteil der entstehenden Dächer eine Dachbegrünung durchgeführt. Des Wei- teren ist im Zuge einer externen Kompensationsmaßnahme die Entwicklung eines Erlen- bruchwaldes vorgesehen. Vor dem Hintergrund der geplanten Kompensationsmaßnahmen tritt eine erhebliche Be- einträchtigung durch die Beanspruchung der in den Baufeldern gelegenen Lebensräume nicht ein. 4.5.4 Auswirkungen auf sonstige Habitatbäume Im Geltungsbereich befinden sich einige höhlen- und totholzreiche Obstbäume, die in ers- ter Linie eine Bedeutung für Kleinhöhlenbrüter unter den Vogelarten (Kohlmeise, Blau- meise) besitzen. Die Totholzstrukturen dürften eine gewisse Wertigkeit für Insekten (v.a. Wildbienen) aufweisen. Aus diesem Grund wird empfohlen, Bäume, die Fraßspuren und Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 39 65 Schlupflöcher von Insekten aufweisen, zu entnehmen und im Randbereich des Geltungs- bereichs zu sogenannten Totholzpyramiden aufzustellen. So können die Bäume als Le- bensraum für holzbewohnende Insektenarten erhalten bleiben. Andere Habitatbäume wurden in den Bebauungsplan miteinbezogen und können erhalten bleiben. Insgesamt ist nicht von einer erheblichen Beeinträchtigung des Schutzguts aus- zugehen. 4.5.5 Auswirkungen auf Bäume, die der Baumschutzsatzung unterliegen Bäume, die einer Baumschutzsatzung unterliegen, kommen im Geltungsbereich nicht vor. 4.6 Schutzgebiete Schutzgebiete sind innerhalb des Geltungsbereichs nicht ausgewiesen. 4.7 Schutzgut Biodiversität und Biotopverbund Wie im Kap. 2.7 erläutert, besitzt der Geltungsbereich für die Artenvielfalt aufgrund des hohen Ackeranteils nur eine geringe bis mittlere Bedeutung. Durch eine höhere Relevanz zeichnen sich die vorhandenen Feldhecken aus. Da einige Heckenstrukturen im Planungs- raum erhalten bleiben und zusätzlich neue Hecken angelegt werden, werden die Auswir- kungen auf die Biodiversität reduziert. Zur Verminderung der Eingriffsfolgen trägt auch der geplante hohe Anteil der Dachbegrünung bei. Außerdem sind im Rahmen von externen Ausgleichsmaßnahmen naturschutzfachliche Aufwertungen in einem Waldbestand vorge- sehen, von denen auch die Artenvielfalt profitiert. Unter Berücksichtigung der Maßnah- men geht von dem Vorhaben keine erhebliche Beeinträchtigung der Biodiversität aus. Die Beschreibungen zum Biotopverbund im Kap. 2.7 verdeutlichen, dass die Bedeutung des Geltungsbereichs für diesen Aspekt nur stellenweise vorhanden ist. Eine gewisse Ver- netzungsfunktion besitzen lediglich der durchgehende Gehölzbestand entlang der beste- henden Bebauung im Süden sowie die Hecken und verbrachten Geländestreifen, die iso- liert in der Ackerflur liegen und daher nur eine Trittsteinfunktion aufweisen. Die vorha- bensbedingte Beanspruchung dieser Strukturen geht somit nicht mit einer erheblichen Be- einträchtigung des Biotopverbundes einher. Über eine Vernetzungsfunktion in Ost-West- Richtung verfügt, wenn auch eingeschränkt, die bestehende Baumreihe mit einem ver- gleichsweise breiten Grünlandstreifen entlang des Unteren Dammwegs, die erhalten bleibt. Außerdem verläuft im direkten nördlichen Umfeld des Geltungsbereichs in Ost- West-Richtung eine durchgehende Feldhecke, die für Ausbreitungs- und Wanderprozesse ebenfalls weiterhin zur Verfügung steht. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 40 65 4.8 Schutzgut Landschaft Die Bestandsbeschreibung verdeutlicht, dass der Geltungsbereich aufgrund des großen Flächenanteils strukturarmer Ackerflächen eine geringe bis mittlere Bedeutung für das Schutzgut besitzt. Zur Erhöhung der Strukturvielfalt tragen die linearen Gehölzbestände (Hecken, Obstbaumreihen, Gebüsche) bei. Die Errichtung von Gebäuden (Höhe: max. 15 m) und Zufahrtswegen auf großer Fläche in dem geplanten Gewerbegebiet führt trotz der eingeschränkten Bedeutung des Geltungs- bereichs für das Schutzgut und trotz der Vorbelastung durch eine bestehende Gewerbe- und Wohnbebauung im Süden sowie durch vorhandene Straßen (Unterer Dammweg, Gra- bener Straße) zu einer intensiven anthropogenen Überformung und somit zu einer erheb- lichen Veränderung des Landschaftsbildes. Diese Beeinträchtigung des Landschaftsbildes soll durch den Erhalt der straßenbegleiten- den Baumreihe entlang des Unteren Dammwegs sowie durch Pflanzungen von Hecken am Nordwestrand des Geltungsbereichs reduziert werden. Darüber hinaus ist die Anlage von zusätzlichen Baumreihen an Straßen und Zufahrtswegen vorgesehen. Diese Maßnahmen führen zumindest abschnittsweise zu einer gewissen Einbindung des Gewerbegebiets in die Landschaft und zur Verringerung der Wahrnehmbarkeit der anthropogenen Überfor- mung. Insgesamt kann festgehalten werden, dass von der geplanten Bebauung keine erheblichen Umweltauswirkungen auf das Landschaftsbild ausgehen. 4.9 Schutzgut Mensch Als potenzielle Beeinträchtigungen des Menschen kommen in erster Linie Belastungen durch Lärm, Abgase und Feinstaub in Folge des anlagebedingten Neubaus von Gebäuden, des Straßenverkehrs und der betriebsbedingten Gewerbenutzungen in Frage. Nach Realisierung der Bebauung im Plangebiet wirken zusätzlich zu den Immissionen des Bestandsstraßennetzes die Immissionen aus dem geplanten Straßennetz auf den Gel- tungsbereich und die Umgebung ein. Das schalltechnische Gutachten kommt zu dem Er- gebnis, dass es dadurch zu einer höheren Überschreitung der maßgebenden Orientie- rungswerte nach der DIN 18005 als unter den bereits bestehenden Verhältnissen kommen wird. Für das Gewerbegebiet wird eine Überschreitung der Orientierungswerte am Tag um bis zu 3 dB(A) und in der Nacht um bis zu 4 dB(A) prognostiziert. Für das Allgemeine Wohn- gebiet wurden Überschreitungen von bis zu 5 dB(A) tags und bis zu 7 dB(A) nachts berech- net. Aufgrund der Überschreitung der maßgeblichen Orientierungswerte für Schallimmissio- nen sind Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm erforderlich. Das schalltechnische Gutachten stellt jedoch fest, dass aktive Schallschutzmaßnahmen im geplanten Geltungsbereich nicht konfliktauflösend umgesetzt bzw. durch den Bebau- ungsplan nicht geregelt werden können. Darüber hinaus können infolge der Lage der Lärm- Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 41 65 quellen aus verschiedenen Himmelsrichtungen auch keine Empfehlungen zur Grundriss- orientierung schutzbedürftiger Räume, wie bspw. Schlafzimmer gegeben werden. Daher verbleibt nur die Umsetzung schallschutztechnischer Maßnahmen an den Gebäuden, wie sie in Kapitel 5.1 dargestellt werden. Aus dem Bau der zusätzlichen Erschließungsstraßen, die vom Unteren Dammweg in nörd- liche und in südliche Richtung abzweigen, ergeben sich keine weiteren Überschreitungen der Schallorientierungswerte, sodass im Zusammenhang mit dem Straßenneubau keine zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen erforderlich werden. Bezüglich des Gewerbelärms kommt das schalltechnische Gutachten zu dem Schluss, dass durch eine Geräuschkontingentierung die Verträglichkeit zwischen den vorhandenen und der geplanten gewerblichen Nutzung mit den bestehenden Wohnnutzung in den umlie- genden Wohn- Misch- und Gewerbegebieten erhalten werden kann, ohne einerseits eine schalltechnisch relevante Veränderung der bisherigen Schallimmissionssituation zu be- wirken und andererseits die zukünftigen Nutzungen im Plangebiet über das städtebaulich vorgesehene Maß hinaus zu beschränken. Die Vorgaben zu den Emissionskontingenten der einzelnen Bebauungsplanflächen sind unter den Vermeidungsmaßnahmen in Kapitel 5.1 aufgeführt. Nach der Staubimmissionsprognose ist in Teilen des Plangebiets mit eine vergleichsweise hohen Staubbelastung aus dem Betreib der nördlich an das Plangebiet angrenzenden Bau- schuttrecyclinganlage zu rechnen. Erwartet wird insbesondere eine Überschreitung der zulässigen Anzahl an Tagesmittelwertüberschreitungen für Feinstaub der Fraktion PM10 im Baufeld der nordöstlichen Gewerbegebietsfläche. Zur Vermeidung der Grenzwertüber- schreitungen müssen daher technische Maßnahmen ergriffen oder Nutzungsausschlüsse festgesetzt werden. Infolge der Errichtung der Wohngebäude und der Ansiedelung weiterer Gewerbebetriebe ist auch mit einer Zunahme an Abgasemissionen aus Verkehr sowie aus Produktion und Heizungsanlagen zu rechnen. Eine Betroffenheit durch Abgasimmissionen in den angren- zenden Wohngebieten kann nicht ausgeschlossen werden. Im Hinblick auf die bereits ge- gebene Vorprägung des Gebiets durch Verkehr und Gewerbebetriebe sowie aufgrund der Festsetzung der zulässigen Nutzungen in den Gewerbegebieten bzw. eingeschränkten Ge- werbegebieten wird die zu erwartende Zunahme mögliche Abgasimmissionen als zumut- bar betrachtet. Negative Auswirkungen auf die Erholungsfunktion des Planungsraumes treten in mäßigem Umfang ein. Es werden mit der Umsetzung des Bebauungsplanes keine ausgewiesenen Strukturen der landschaftsgebundenen Erholung beansprucht. Außerdem kommen gemäß der Ökologischen Tragfähigkeitsstudie (2011) nur Flächen für die lokale Naherholung von allgemeiner Bedeutung vor, die eine mäßige Empfindlichkeit für das Schutzgut besitzen. Einige grünordnerische Maßnahmen zielen auf die Erhaltung der Erholungsfunktionen der Fläche ab wie z.B. der wegbegleitende Grünkorridor im westlichen und nördlichen Teil des Geltungsbereichs sowie die Pflanzung von Bäumen entlang geplanter Wege. Beeinträch- tigungen der Erholungsfunktionen der Fläche können so minimiert werden. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 42 65 4.10 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Hinweise auf ein Vorkommen von Kulturgütern oder archäologischen Fundstätten im Gel- tungsbereich liegen nicht vor. Eventuell beanspruchte Sachgüter, wie Leitungen der Ver- und Entsorgung, werden ggf. erneuert. 4.11 Schutzgut Fläche Die Bedeutung des Schutzguts Fläche bildet sich vor allem in den direkten Wechselwir- kungen mit den anderen Schutzgütern ab. Der vorhabensbedingte Eingriff in das Schutzgut Fläche durch Versiegelung, Nutzungsumwandlung und Zerschneidung wirkt sich deshalb unmittelbar auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Mensch aus. Die nachteiligen Auswirkungen durch die Flächeninanspruchnahme sind in den vorange- gangenen Kapiteln zu den einzelnen Schutzgütern bereits aufgeführt. Mit Umsetzung des Vorhabens werden die bisher überwiegend als Ackerflächen genutzten Offenlandlandbereiche großflächig überbaut und versiegelt. Der Anteil versiegelter Flä- chen wird innerhalb des Geltungsbereiches nach der derzeitigen Planung von aktuell ca. 4,1 ha auf 16,5 ha ansteigen. Insofern stellt die Ausweisung des Gewerbegebietes eine bedeutende Flächeninanspruchnahme dar, die zum fortschreitenden Freiflächenverbrauch und Flächenverlust der begrenzten Stadtgebietsfläche erheblich beiträgt. 4.12 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Über die direkten vorhabensbedingten Auswirkungen auf die genannten Schutzgüter hin- aus, können zusätzliche Auswirkungen infolge von Wechselwirkungen zwischen den Ein- zelschutzgütern entstehen. So verändert beispielsweise die Inanspruchnahme der Vege- tation das Landschaftsbild, welches wiederum Auswirkungen auf die landschaftsgebun- dene Erholung des Menschen haben kann. Im vorliegenden Fall ergeben sich jedoch keine Wechselwirkungen mit erheblichen negativen Umweltauswirkungen. Auf potenzielle kumulative Wirkungen im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan wurde bei den jeweiligen Schutzgütern eingegangen. Danach sind erhebliche Beeinträchtigun- gen der Schutzgüter nicht zu erwarten. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 43 65 5 Vermeidung, Verringerung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen 5.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen Lärmemissionen Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebiets (VM 1) Zur Reduzierung möglicher Schallimmissionen auf das im Geltungsbereich bestehende Wohngebiet soll angrenzend ein eingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesen werden. Erhalt des Gehölzbestands im Norden des bestehenden Wohngebiets (VM 2) Der dichte Gehölzbestand am Nordrand des im Geltungsbereich gelegenen Wohngebiets soll erhalten bleiben. Dieses trägt zur Reduzierung von Schallimmissionen aus dem ge- planten eingeschränkten Gewerbegebiet bei. Maßnahmen gegen Verkehrslärm (VM 3) Bei der Neuerrichtung oder bei genehmigungsbedürftigen oder kenntnisgabepflichtigen baulichen Änderungen von Gebäuden soll ein erhöhter Schallschutz in Form des bewerte- ten Bau-Schalldämmmaßes der Außenbauteile von schutzbedürftigen Räumen entspre- chend der jeweiligen Raumart umgesetzt werden. Darüber hinaus soll an allen Schlafräu- men im Allgemeinen Wohngebiet, bei denen nachts ein Beurteilungspegel von 45 dB(A) überschritten wird, die Belüftung durch folgende Maßnahmen gesichert werden: • durch die Verwendung fensterunabhängiger schallgedämmter Lüftungseinrichtun- gen oder gleichwertiger Maßnahmen bautechnischer Art, die eine ausreichende Belüftung sicherstellen • durch Anordnung der Fenster an einer schallabgewandten Fassade • durch eine geeignete Eigenabschirmung Geräuschkontingentierung zur Vermeidung einer Überschreitung der maßgeblichen Orien- tierungswerte durch Gewerbelärm (VM 4) Zur Vermeidung unzulässiger Schallimmissionen durch Gewerbelärm sollen nach Aussage des schalltechnischen Gutachtens in den Baugebieten nur Betriebe und Anlagen zugelas- sen werden, deren Geräusche die in der folgenden Tabelle 5 angegebenen Emissionskon- tingente LEK bezogen auf die Immissionsorte außerhalb des Plangebietes nach DIN 45691 weder tagsüber noch nachts überschreiten. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 44 65 Tabelle 5: Festzusetzende Schall-Emissionskontingente Fläche LEK,T in dB(A)/m² tags LEK,N in dB(A)/m² nachts GE 1 60 45 GE 2 60 45 GE 3 60 45 GEE 1 56 41 GEE 2 55 40 Staubbelastungen Maßnahmen zur Einhaltung der Staubimmissionsgrenzwerte (VM 5) Zur Unterbindung der prognostizierten Überschreitung der maximalen Anzahl an zulässi- gen Tagesmittelwertüberschreitungen an Feinstaubimmissionen der Fraktion PM10 müs- sen Maßnahmen festgesetzt werden. Eine Reduzierung der Staubimmissionen kann entweder durch technische Maßnahmen am Emissionsort oder durch einen Nutzungsausschluss erreicht werden. Ein Nutzungsaus- schluss kann über eine bedingte Festsetzung nach § 9 Abs. BauGB, die eine Nutzung nur bis zum Eintritt bestimmter Umstände zulässt, im B-Plan erreicht werden. Boden Erhalt des natürlichen Bodens (VM 6) In den westlichen und nördlichen Randflächen des Geltungsbereichs soll keine Bebauung stattfinden, sodass dort der natürlich gewachsene Boden erhalten bleibt. Fachgerechter Abtrag und Wiederwertung des Oberbodens (VM 7) Der im Zuge der Baumaßnahmen anfallende kulturfähige Boden ist nach den bodenschutz- rechtlichen Vorgaben seinem ursprünglichen Zweck zuzuführen. Durch einen fachgerech- ten Abtrag und die Wiederverwertung des kulturfähigen Bodens können die Verluste der bodengetragenen Funktionen im Naturhaushalt reduziert werden. Dazu ist der anstehende kulturfähige Oberboden der natürlich gewachsenen Böden gemäß den Grundsätzen des Leitfadens zur Erhaltung fruchtbaren und kulturfähigen Bodens bei Flächeninanspruchnahmen (UMWELTMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG 1991) abzutragen. Der anfallende kulturfähige Boden wird, sofern er nicht direkt genutzt werden kann, bis zur späteren Wiederverwendung in geeigneten Mieten fachgerecht zwischengelagert. Beim Abtragen, Zwischenlagern und Wiedereinbauen des Bodens werden die Vorgaben der einschlägigen Leitfäden des UMWELTMINISTERIUMS BADEN-WÜRTTEMBERG (1991), der DIN Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 45 65 19731 und des §12 der BBodSchV beachtet. Diese beinhalten wesentliche Empfehlungen zur Vermeidung von schädlichen Bodenveränderungen. Durch eine bodenkundliche Baubegleitung können Vorsorgemaßnahmen gegenüber schädlichen Bodenveränderungen, die Vermeidung unnötiger Beeinträchtigungen von Bö- den außerhalb der Bauflächen und eine fachgerechte Durchführung der Bodenarbeiten gewährleistet werden. Eine optimale bodenkundliche Baubegleitung setzt eine frühzeitige Einbindung eines Fachgutachters bereits in der Phase der Ausführungsplanung voraus. Der anfallende, überschüssige Oberboden aus dem Plangebiet kann für die planexterne Kompensationsmaßnahme zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der dortigen Ackerbö- den verwendet werden. Eine ausführliche Beschreibung des anfallenden Bodenvolumens, der prinzipiellen Verwertung und der Voraussetzungen, welche die Auftragsflächen erfül- len müssen, sind in Kapitel 5.2.2 enthalten. Die Auswahl geeigneter Auftragsflächen ist in einem eigenständigen Gutachten dargestellt (ARGUPLAN 2018). Unerwünschte klimatische Auswirkungen Erhalt unversiegelter Flächen im Geltungsbereich (VM 8) Um den Anteil versiegelter Flächen und die damit verbundene Erwärmung des Lokalklimas zu reduzieren, bleibt der westliche und nördliche Randbereich von der Bebauung ausge- spart. Anlage von Grünflächen (VM 9) Die Bebauung bisher unversiegelter Offenlandflächen wird eine stärkere Erwärmung des Geltungsbereichs sowie eine verminderte Abkühlung der bereits bebauten Flächen am nördlichen Ortsrand von Neureut nach sich ziehen. Dieser Effekt kann insbesondere durch eine verstärkte Begrünung der Bauflächen und durch die Art der Befestigung von Flächen (z.B. Rasengittersteine statt Versiegelung) gemindert werden. Weitere Maßnahmen zur klimaangepassten Bebauung, wie bspw. Erhöhung der Oberflächen-Albedo, Verschattung und energetisch optimierte Gebäude, können den Maßnahmenpaketen des Klimaanpas- sungsplans der Stadt Karlsruhe entnommen werden. Die Pflanzung von Gehölzen trägt zusätzlich zur Befeuchtung und Reinigung der Luft bei. Dadurch kann der Luftbelastung durch den zu erwartenden Lieferverkehr im geplanten Gewebegebiet Gottesauer Feld ent- gegengewirkt werden. Artenschutz Erhalt artenschutzrechtlich relevanter Lebensräume (VM 10) Die westlichen und nördlichen Randflächen des Geltungsbereichs werden von einer Be- bauung freigehalten, sodass Teillebensräume artenschutzrechtlich relevanter Arten, z.B. Goldammer (RL-BW V) und Zauneidechse (RL-BW V) erhalten bleiben. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 46 65 Zwischen der Feldhecke, die knapp außerhalb des Geltungsbereichs im Norden verläuft (Geschütztes Biotop Gehölze nördlich von Neureut), und der in der Planungsfläche liegen- den Ackerfläche, besteht ein sehr schmaler Krautsaum, der von der Zauneidechse besie- delt wird. Zum Schutz der Tiere ist in diesen Saumbereich nicht einzugreifen. Gegebenen- falls sollte dort ein undurchlässiger Reptilienzaun aufgestellt werden, um ein Einwandern der Eidechsen in die eventuell zwischenzeitlich entstehenden Brachflächen auf den Bau- feldern zu verhindern. Entfernung des Vegetationsbestandes außerhalb der Fortpflanzungs- und Aktivitätszeit (VM 11) Zum Schutz der Nester brütender Vogelarten und der Fledermäuse ist die Beseitigung der Vegetationsbestände außerhalb der Brutzeit der Vögel bzw. der Aktivitätsperiode der Fle- dermäuse vorgesehen. Bei der Verschneidung des relevanten Zeitraumes bei den Vögeln (Anfang Oktober bis Ende Februar) mit dem der Fledermäuse (Anfang November bis Mitte März) ergibt sich eine zulässige Rodungsphase von Anfang November bis Ende Februar. Kurz vor dem Fällen der Bäume sollten vorhandene fledermausrelevante Strukturen (Höh- len, Spalten, Rindentaschen) auf einen möglichen Besatz hin überprüft werden. Sollte bei der Prüfung kurz vor dem Fälltermin ein Besatz festgestellt werden, ist der Baum von der Fällung auszunehmen und für das weitere Vorgehen der Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe, Fachbereich Ökologie zu kontaktieren. Umsiedlung von Zauneidechsen (VM 12) Zur Vermeidung des Tötungsverbots sollen die im Eingriffsbereich befindlichen Zau- neidechsen gefangen und in einem optimierten Ersatzlebensraum ausgesetzt werden. Verwendung tierfreundlicher Beleuchtung (VM 13) Zum Schutz fliegender nachtaktiver Insekten sollte im Geltungsbereich eine streulicht- arme Straßenbeleuchtung verwendet werden, die einen niedrigen Strahlungsanteil im kurzwelligen Bereich hat. In Frage kommen dafür gelbe (nicht weiße) LED-Lampen oder Natriumdampf-Hochdrucklampen (s. LAND OBERÖSTERREICH 2013). Sie emittieren weniger Strahlung im Spektrum der Lichtempfindlichkeit des Insektenauges und locken dadurch weniger Insekten an. Um generell die Lichtemissionen nach außen insbesondere für die Tiere im Umfeld sowie für die Zugvögel zu minimieren, sollten sogenannte Full-Cut-Off Leuchten bei den Stra- ßenlampen verwendet werden, deren Lichtstrahlen aufgrund der Abschirmung größten- teils nach unten ausgerichtet sind (s. LAND OBERÖSTERREICH 2013). Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 47 65 Verwendung vogelfreundlicher Glasfassaden (VM 14) Insbesondere Gewerbe- bzw. Bürogebäude mit größeren Glasfassaden können aufgrund von Durchsicht und Spiegelungen ein erhöhtes Vogelschlagrisiko auslösen. Für den Fall, dass für die Gebäude im Geltungsbereich größere Fenster oder ganze Glasfronten vorge- sehen sind bzw. nicht vermieden werden können, sollten geeignete Schutzvorkehrungen getroffen werden. Dazu zählen u.a. die Verwendung reflexionsarmer Gläser, transluzenter Flächen, Glasbausteine sowie der Aufdruck von Strukturen (s. LINDEINER et al. 2010, SCHMID et al. 2008). Aufstellen von Totholzpyramiden (VM 15) Für holzbewohnende Insektenarten wird empfohlen, Bäume aus dem Geltungsbereich, an denen Schlupflöcher von Insekten festgestellt wurden, zu einer Totholzpyramide aufzu- stellen. Alternativ können die Stämme auch an vorhandene Bäume angelehnt werden. In jedem Fall müssen die Stämme gut gesichert werden, sodass diese nicht umfallen können. Die Stämme können innerhalb des Geltungsbereichs in Grünflächen, in den Ersatzlebens- räumen für die Zauneidechse (s. CEF 2) oder an geeigneter Stelle im Umfeld des Geltungs- bereichs aufgestellt werden. Kontrolle der Bauflächen auf Schlaf- und Ruheplätze des Rotfuchses (VM 16) Zur Vermeidung des Tötungsverbotes ist in den jeweiligen Bauabschnitten zu kontrollie- ren, ob sich dort Schlaf- und Ruheplätze des Rotfuchses befinden. Bei positivem Befund sind in Absprache mit der Unteren Jagdbehörde geeignete Vergrämungsmaßnahmen zu ergreifen und die Bauten zu verschließen. Biotopschutz Erhalt von Biotopen (VM 17) In den westlichen und nördlichen Randflächen sollen Lebensräume für Tiere und Pflanzen erhalten bleiben. Dadurch werden insbesondere Teile gesetzlich geschützter Feldhecken nicht beansprucht. Landschaftsbild Erhalt von Gehölzbeständen zur landschaftsgerechten Einbindung (VM 18) Die Gehölzbestände im westlichen und nördlichen Randbereich sowie die Baumreihe ent- lang des Unteren Dammwegs sollen nicht beansprucht werden. Dieses leistet einen Bei- trag zur Einbindung der zukünftigen Gebäude in die Landschaft. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 48 65 5.2 Ausgleich für die Schutzgüter 5.2.1 Ausgleichsmaßnahmen Zur Kompensation nachteiliger Umweltauswirkungen, die sich aufgrund der Baumaßnah- men und der Nutzungsänderungen innerhalb des Geltungsbereichs ergeben, werden in diesem Kapitel geeignete Maßnahmen der Grünordnung vorgeschlagen. Diese Aus- gleichsmaßnahmen können gemäß § 9 Abs. 1 BauGB als Festsetzungen im Bebauungsplan übernommen werden und erlangen dadurch Rechtskraft. Zu den möglichen Festsetzungen gehören zum einen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, zum anderen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB Anpflanzungen von Gehölzen sowie Bindungen für Bepflanzungen und Erhalt von Gehölzen und Gewässern. Gemäß § 9 Abs. 1a BauGB können die Festset- zungen auch an anderer Stelle als am Ort des Eingriffs bzw. außerhalb des Geltungsbe- reichs erfolgen. Nachfolgend werden die Ausgleichsmaßnahmen beschrieben. Teilweise handelt es sich auch um vorgezogene artenschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen (CEF- Maßnahmen). Ausgleichsmaßnahmen im Geltungsbereich Anlage von Feldhecken (A 1, CEF 1) Um die Beanspruchung von gesetzlich geschützten Feldhecken bzw. von Brutvogellebens- räumen auszugleichen und die Einbindung der geplanten Bebauung in die Landschaft zu fördern, sollen in der westlichen und nördlichen Randzone des Geltungsbereichs einige Hecken angelegt werden. Bei der Anpflanzung sind ausschließlich standortgerechte und gebietsheimische Gehölzarten zu verwenden. Dazu zählen v.a. Blutroter Hartriegel (Cornus sanguinea), Hasel (Corylus avellana), Eingriffliger Weißdorn (Crataegus monogyna), Zweigriffliger Weißdorn (Crataegus laevigata), Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Gewöhnlicher Liguster (Ligustrum vulgare), Schlehe (Prunus spinosa), Hunds-Rose (Rosa canina) und Gewöhnlicher Schneeball (Viburnum opulus). Es soll ein gestufter Aufbau durch Arten unterschiedlicher Wuchshöhe (5-8 m) angelegt werden. Dazu sind auch Stiel- Eichen-Bäume (Quercus robur) in einem Abstand von 20 m als Überhälter vorzusehen. Da es sich um eine CEF-Maßnahme zur Entwicklung von Vogelhabitaten handelt, ist die Maß- nahme vor Beginn des Eingriffs durchzuführen. Entwicklung von Krautsäumen mit Zauneidechsen-Habitaten (A 2, CEF 2) Begleitend zu den am nördlichen Rand des Geltungsbereichs vorgesehenen Feldhecken soll südlich vorgelagert ein arten- und blütenreicher Krautsaum entstehen. Zusammen mit den Hecken weisen diese Streifen eine Breite von ca. 20 m auf. Zur Entwicklung ist auf den dort derzeit vorhandenen Ackerflächen eine geeignete Einsaat mit gebietsheimischem Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 49 65 Saatgut durchzuführen. Das Saatgut sollte nach städtischen Vorgaben ausgewählt werden und aus dem Naturraum stammen. Die Säume sind nach der 3-jährigen Fertigstellungs- und Entwicklungspflege jeweils zur Hälfte einmal jährlich im Herbst zu mähen, im folgenden Jahr die andere Hälfte. Bei star- kem, vom Entwicklungsziel abweichendem Aufwuchs sind zusätzliche Schnitttermine vor- zusehen. Da die Krautsäume in Verbindung mit den Heckenrandzonen Bestandteile eines Ersatzle- bensraumes für Zauneidechsen darstellen, sollen in dem Krautsaum an einigen Stellen kleinere Totholzhaufen aufgeschichtet werden, die den umgesiedelten Eidechsen geeig- nete Versteckmöglichkeiten bieten. Um auch als unterirdische Winterquartiere zu dienen, sollte vor der Totholzaufschichtung eine ca. 60 cm tiefe Grube ausgehoben werden. In die Vertiefung können auch Wurzelstuben eingebaut werden. Auch diese Maßnahme ist aus artenschutzrechtlichen Gründen vorgezogen durchzuführen. Entwicklung von Magerwiesen (A 3) Insbesondere der Westteil des Geltungsbereichs weist aktuell eine verbrachte Grünland- vegetation bzw. den Biotoptyp Grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation auf. Die außer- halb der Bebauungsflächen liegenden Bereiche sollen durch regelmäßige Mahd zu einer artenreichen Magerwiese entwickelt werden. Dazu soll anfangs mindestens eine dreima- lige Mahd mit anschließender Entfernung des Schnittguts erfolgen, um den Nährstoffgeh- alt zu reduzieren. Nachfolgend ist eine extensive Pflege mit zwei Schnitten im Jahr aus- reichend. Umbau des Robinien-Bestands (A 4) Am Westrand des Geltungsbereichs befindet sich entlang einer Böschung ein von der Ro- binie dominiertes Feldgehölz, welches Bestandteil des gesetzlich geschützten Biotops Ge- hölze Am Zinken (Nr. 169162120024) ist. Im Rahmen einer Ausgleichsmaßnahme soll das Feldgehölz in einen Bestand mit gebietsheimischen Laubbaumarten umgewandelt wer- den. Dazu soll schrittweise die Robinie entnommen und durch Pflanzung von u.a. Stiel- Eiche, Trauben-Eiche und Feld-Ahorn ersetzt werden. Pflanzung von Baumreihen, Baumgruppen und Einzelbäumen (A 5) Neben den Straßen und Zufahrtswegen sollen auch an anderen Stellen Bäume in Reihen oder Gruppen gepflanzt werden. Dabei sind ausschließlich standortgerechte, gebietshei- mische Arten zu verwenden. Die Maßnahme dient in erster Linie der Einbindung der ent- stehenden Gebäude in die Landschaft bzw. der Verbesserung des Landschaftsbildes. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 50 65 Dachbegrünung (A 6) Um den vorhabensbedingten Verlust von Lebensräumen und Boden zumindest teilweise auszugleichen, soll auf den neu entstehenden Gebäuden sowohl in dem geplanten Wohn- gebiet als auch in dem Gewerbegebiet eine Dachbegrünung durchgeführt werden. Im Allgemeinen Wohngebiet (WA) sind Flachdächer und flachgeneigte Dächer von Neben- anlagen wie Garagen extensiv mit einer Mischung aus Sedum und Kräutern aus der Ar- tenliste in den Hinweisen zu begrünen. Die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrats oberhalb der Drain-, Retentions- und Filterschicht hat mindestens 12 cm in gesetztem Zu- stand zu betragen. In den eingeschränkten Gewerbegebieten und Gewerbegebieten sind 100% der Dachflä- chen extensiv mit einer Mischung aus Sedum und Kräutern aus der Artenliste in den Hin- weisen zu begrünen. Die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrats oberhalb der Drain-, Retentions- und Filterschicht hat mindestens 12 cm in gesetztem Zustand zu be- tragen. Davon ausgenommen sind Dachflächen, die für technische Aufbauten benötigt werden, bis zu einem maximalen Umfang von 15 % der Dachflächen. Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs Entwicklung eines Erlenbruchwaldes (A 7) Diese Ausgleichsfläche A 7 liegt außerhalb des Geltungsbereichs, ca. 300 m westlich von diesem entfernt (s. Abb. 4). Sie grenzt westlich an die B 36 bzw. südlich an den Unteren Dammweg und erstreckt sich auf das Flurstück 10347. Bei dem Areal handelt es sich um ein ehemaliges Regenrückhal- tebecken, das im Norden von einem älteren Pappel-Bestand [59.11] eingenommen wird. Im Süden schließt sich ein Komplex aus Land-Schilfröhrichten [34.52] und von Weiden dominierte Gebüsche mittlerer Standorte [42.20] (Übergang zu Gebüsch feuchter Stand- orte) an. Im Zuge von Ausgleichsmaßnahmen soll der Bereich zu einem Erlenbruchwald entwickelt werden. Dazu ist die Entnahme des Pappelbestandes vorgesehen. Dabei sollten einige Bäume in ca. 5 m Höhe gekappt und als stehende Totholzbäume Spechten und Fledermäu- sen Besiedlungsmöglichkeiten bieten. Nach erfolgter Beseitigung der Pappeln soll die ge- samte Ausgleichsfläche mit Schwarz-Erlen bepflanzt werden. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 51 65 Abb. 4: Lage und Abgrenzung der Ausgleichsfläche zur Entwicklung eines Erlen- bruchwaldes (A 7) Kartengrundlage: Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württem- berg, www.lgl-bw.de, Az.: 2851.9-1/19 Oberbodenauftrag zur Verbesserung der Bodeneigenschaften (A 8) Mit dem im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplans anfallenden überschüssigen Oberboden aus dem Plangebiet kann an anderer Stelle Boden mit schlechteren Eigen- schaften verbessert und so plangebietsnah sinnvoll verwertet werden. Hierzu ist es nach Abstimmungen mit der Bodenschutzbehörde des Umweltamts Karlsruhes vorgesehen, den anfallenden humushaltigen Oberboden als Kompensationsmaßnahme zur Bodenverbesse- rung auf geeignete landwirtschaftliche Flächen aufzubringen. Der anfallende Oberboden kann auf externe Flächen zur Bodenrekultivierung aufgebracht oder zur Bodenverbesserung eingesetzt werden. Als Auftragsflächen eignen sich vor allem Ackerflächen. Zulässig sind jedoch nur Flächen, die keine hohe Bedeutung als Standort für die naturnahe Vegetation oder hinsichtlich ihrer natürlichen Bodenfruchtbarkeit auf- weisen. Nach LUBW (2012, 2010) sind diese Kriterien erfüllt, wenn die Fläche eine Bo- denzahl zwischen 25 und 60 aufweist. Als weitere Voraussetzung ist zu beachten, dass die Auftragsfläche eine dem lehmigen Sand des Auftragssubstrats vergleichbare Boden- art, gemäß dem Grundsatz „Gleiches zu Gleichem“, aufweist. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 52 65 Geeignete Bodenauftragsflächen, die den aufgeführten Kriterien entsprechen, wurden im Zuge eines eigenständigen Gutachtens ermittelt. Nach Vorauswahl potenzieller Auftrags- flächen in Abstimmung mit den zuständigen Boden- und Naturschutzbehörden wurde de- ren Eignung durch eine Übersichtskartierung überprüft und das Einverständnis der Bewirt- schafter der Flächen eingeholt (ARGUPLAN GMBH 2018). Es wurden die in Tabelle 6 und Abbildung 5 dargestellten Ackerflächen für die Umsetzung der externen Ausgleichsmaß- nahme ausgewählt. Tabelle 6: Auswahl Bodenauftragsflächen Fläche Nr. Beschreibung. Flächengröße 1 Ackerflächen zwischen Grabener Straße und Linkenheimer Landstraße/L 605 Flst. Nr. 11248 - 11262, 11264 - 11289, 11350 - 11329 und 11328 - 11320 sowie Teile der Flst. Nr. 11247 und 11351 (Ge- markung Neureut) 8,00 ha 2 Ackerflächen nördlich der B 36 zwischen der Grabener Straße und der Schienentrasse des KVV. Flst. Nr. 11377 - 11401 und 11403 (Gemarkung Neureut) 2,45 ha Abb. 5: Übersichtskarte Auftragsflächen 1 und 2 (rote Umrandung) (Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (2011)) 1 2 Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 53 65 5.2.2 Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierungen Schutzgut Boden Methodik Die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung für das Schutzgut Boden erfolgt nach der Arbeits- hilfe Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (LUBW 2012), die auf der Methodik der ÖKVO basiert. Bilanzierung des Geltungsbereichs Die Beschreibung und Bewertung des Bodenbestands erfolgten bereits in Kapitel 2.2. Die nachfolgende Tabelle 7 fasst die Bewertung des Bodenbestands im Geltungsbereich zusammen. Insgesamt weist der Bodenbestand eine Wertigkeit von 1.939.199 ÖP auf. Tabelle 7: Bewertung des Bodenbestands im Geltungsbereich Bodengesellschaft Fläche [m²] Wertigkeit [ÖP/m²] Ökopunkte Parabraunerden 45.300 9,33 422.649 Überwiegend tiefgründige Parabraunerden 69.200 12 830.400 Parabraunerden mit tonigem Substrat im Unter- boden 9.500 9,33 88.635 Verdichtete Parabraunerden 14.600 8,66 126.436 Kolluvien 28.200 10 282.000 Kolluvien über Parabraunerde 7.300 9,33 68.109 Flachgründige Kolluvien 1.600 8,66 13.856 Böden der versiegelten Verkehrswege/über- baute Flächen 40.920 0 0 Böden der Straßenböschungen, Grünflächen, be- reits überbauter Bereiche und Ziergärten 11.980 6,66 79.787 Böden der geschotterten Feldwege 4.100 0,33 1.353 Böden der Baustofflagerflächen 3.900 6,66 25.974 Summe 236.600 1.939.199 Die Beschreibung der mit der Umsetzung der Planung entstehenden Böden erfolgte bereits in Kapitel 4.2. Die Bodeneinheiten wurden wie folgt bewertet: Im westlichen und nordwestlichen Teil des Geltungsbereichs bleiben Flächen von einer Bebauung ausgenommen. Der westliche Teil der Ruderalfläche bleibt unverändert beste- hen. Die dort anstehenden verdichteten Parabraunerden behalten ihre ursprüngliche Wer- Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 54 65 tigkeit bei. Entlang des nordwestlichen Rands des Geltungsbereichs soll auf den bisheri- gen Ackerflächen ein Grünstreifen angelegt werden. Die natürlichen Böden dieser Flächen (überwiegend tiefgründige Parabraunerden und Kolluvien) werden dadurch nicht beein- trächtigt und behalten ihre ursprüngliche Wertigkeit. Die Böden der bestehenden und der neugebauten Verkehrsflächen, der Wohn- und Ge- werbebauten sowie der sonstigen versiegelten Flächen sind als funktionslos zu werten und der Wertstufe 0 (entspricht 0 ÖP/m²) zuzuordnen. Zu den Böden, die im Zuge der bisher getätigten und der geplanten Bauarbeiten umgela- gert, befahren, überlagert und modelliert werden, zählen neben Straßenböschungen auch die geplanten Grünflächen im Randbereich sowie die Grünflächen innerhalb der Baufelder. Nach den Festsetzungen zum B-Plan sind zusätzlich zur Vorgartenzone innerhalb der Bau- felder für die Gewerbebetriebe mindestens 15 % und innerhalb des Baufeldes für die Wohngebäude 40 % der Fläche zu begrünen. Auch die Böden der neu entstehenden Ziergärten im Bereich der Wohnbauflächen werden durch Umlagerung und Verdichtung während der Bauphase beeinträchtigt. Die überpräg- ten Böden sind in ihrer Leistungsfähigkeit im Vergleich zu den ursprünglichen natürlichen Böden eingeschränkt. Der überwiegende Teil der Grünflächen wird nach Abschluss der Bauarbeiten neu ange- legt werden. Dabei handelt es sich um die Rekultivierung von durch die Bautätigkeiten gestörten Flächen. Durch eine bodenschonende Umsetzung der Baumaßnahmen und einen Wiederauftrag des kulturfähigen Oberbodensubstrats in Mächtigkeiten von mindestens 0,2 m sollen Böden wiederhergestellt werden, deren Leistungsfähigkeit die ursprüngliche Leistungsfähigkeit vor Erschließung der Fläche wieder erreichen. Bei den geplanten Grün- flächen handelt es sich vorwiegend um Verkehrsgrünflächen, Straßenböschungen und Baumscheiben. Für diese rekultivierten Grünflächen wird die in der Bestandsbewertung getroffene Wertigkeit angenommen. Insgesamt werden die Böden der verschiedenen Grünflächen pauschal der Wertstufe 1,67 (entspricht 6,66 ÖP/m²) zugeordnet. Als Minimierungsmaßnahme für den Eingriff in das Schutzgut Boden ist eine Dachbegrü- nung der Neubauten im Plangebiet vorgesehen. Gemäß den Festsetzungen zum B-Plan sind 100 % der Dachflächen im Gewerbegebiet zu begrünen. Davon ausgenommen sind Dachflächen, die für technische Aufbauten benötigt werden, bis zu einem maximalen Um- fang von 15 % der Dachflächen. Im Bereich der Wohnbauflächen sind die Flachdächer ebenfalls zu begrünen. Da für die Wohngebäude in den Festsetzungen Satteldächer vor- gegeben sind, wird in der Bilanzierung keine Dachbegrünung im Bereich des Allgemeinen Wohngebiets berücksichtigt. Nach den Festsetzungen sind durchwurzelbare Substrat- schichten von mindestens 12 cm Mächtigkeit im Zuge der Dachbegrünung aufzubringen. Gemäß den Vorgaben zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (LUBW 2012) kann eine entsprechende Dachbegrünung als Minimierungsmaßnahme mit 2,4 ÖP/m² gewertet wer- den. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 55 65 Die nachfolgende Tabelle 8 fasst die Bewertung der mit Umsetzung der Bebauung entste- henden und verbleibenden Böden sowie der Dachbegrünung zusammen. Tabelle 8: Bewertung der Böden nach Umsetzung der Bebauung des Geltungsbe- reichs und Bewertung der Minimierungsmaßnahme Dachbegrünung Bodengesellschaft Fläche [m²] Wertigkeit [ÖP/m²] Ökopunkte Überwiegend tiefgründige Parabraunerden 15.512 12 186.144 Verdichtete Parabraunerden 10.800 8,66 93.528 Kolluvien 4.548 10 45.480 Versiegelte Verkehrswege /überbaute Flächen 149.231 0 0 Überprägte Böden (Straßenböschungen / Grün- flächen randlich der überbauten Bereiche) 61.584 6,66 410.149 Minimierungsmaßnahme Dachbegrünung 86.272 2,4 207.053 Summe 942.354 Durch die Baumaßnahme wird der Bodenbestand von ursprünglich 1.939.199 ÖP (s. Tab. 7) auf 942.354 ÖP (s. Tab. 8) abgewertet. Die Minderung ergibt sich vor allem aus der Versiegelung und Überbauung und dem damit verbundenen Funktionsverlust der Böden. Daneben werden Böden während der Durchführung der Bauarbeiten durch Befahrung und Umlagerung überprägt. Die randlich zu den Bauflächen gelegenen Grünflächen sind daher nach Umsetzung des Vorhabens in ihrer Funktionalität beeinträchtigt. Aus der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung für den Geltungsbereich ergibt sich unter Be- rücksichtigung der Minimierungsmaßnahme „Dachbegrünung“, durch die eine Kompensa- tion von 207.053 ÖP zu erreichen ist, für das Schutzgut Boden ein Kompensationsdefizit von 996.845 ÖP. Bilanzierung zur externen Ausgleichsmaßnahme: Oberbodenauftrag zur Verbesserung der Bodeneigenschaften (A 9) Anhand der Ergebnisse eines Bodengutachtens (ARGUPLAN GMBH 2017) ist in den Böden des Geltungsbereichs im Mittel eine Mächtigkeit des Ah- bzw. Ap-Horizontes von 0,25 m gegeben. Die Kolluvien weisen infolge der Akkumulation von Oberboden eine deutlich mächtigere humose Bodenschicht (Ah- und M-Horizont) von insgesamt ca. 0,5 m auf. Unter diesen Prämissen werden voraussichtlich rund 43.750 m³ humosen Oberbodens mit der Umsetzung der Baumaßnahmen anfallen. Nach LUBW (2012) liegt das Optimum bei Oberbodenauftragsmaßnahmen bei einer Auf- tragshöhe von 0,2 m. Ein Oberbodenauftrag entsprechender Mächtigkeit führt nach LUBW (2012) zu einer Aufwertung der Auftragsfläche um eine Wertstufe bzw. 4 ÖP/m². Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 56 65 Insgesamt kann durch die Verwendung des anfallenden Oberbodens auf den ausgewähl- ten Flächen 1 und 2 eine Ausgleichswirkung von 418.000 ÖP erzielt werden. Von den voraussichtlich anfallenden 43.750 m³ Oberboden können für die externe Aus- gleichsmaßnahme rund 20.900 m³ verwertet werden. Der restliche humose Oberboden im Umfang von ca. 22.850 m³ steht für die Andeckung der neu anzulegenden Grünflächen im Geltungsbereich zur Verfügung. Für die fachgerechte Zwischenlagerung des Oberbodens werden Flächen im Planungsgebiet ausgewiesen. Zur Gestaltung der Grünflächen der Auf- trag einer ca. 0,2 m mächtigen humosen Oberbodenschicht geplant. Auf geeigneten Flä- chen ist aus bodenfachlicher Sicht bei den vorliegenden wenig verdichtungsempfindlichen und vergleichsweise humusarmen, sandigen Substraten auch eine auch Auftragsmächtig- keit von maximal 0,3 m umsetzbar. Eventuell verbleiben nach der Verwertung des Bodens auf den Grünflächen noch Restmengen an humosen Oberboden. Daher ist nicht sicher, ob der Oberboden innerhalb des Geltungsbereichs vollständig verwertet werden kann. Denkbar ist auch die Verwendung zur Überdeckung baulicher Anlagen, die als Minimie- rungsmaßnahme zur Reduzierung der Eingriffsfolgen beitragen kann. Für eine entspre- chende Verwendung liegen aber keine konkreten Maßnahmenplanungen vor, sodass diese nicht in der Eingriffs-/Ausgleichsbilanz berücksichtigt werden können. Bilanz zum Schutzgut Boden Aus der Bewertung des Bodenbestands vor und nach Umsetzung der geplanten Bebauun- gen sowie unter Berücksichtigung der Minimierungsmaßnahme Dachbegrünung und der externen Bodenverbesserungsmaßnahmen durch Auftrag von humosem Oberboden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ergibt sich für das Schutzgut Boden insgesamt ein Defizit von 578.845 Ökopunkten. Das verbleibende Defizit für das Schutzgut Boden soll durch den erzielten Überschuss beim Schutzgut Tiere und Pflanzen schutzgutübergreifend ausgeglichen werden (s.u.). Schutzgut Tiere und Pflanzen Methode Zur Beantwortung der Frage, ob durch die im Rahmen der Ausgleichsplanung vorgeschla- genen Maßnahmen der Eingriff im Sinne des § 15 BNatSchG als ausgeglichen anzusehen ist, also keine erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigung der Funktionen des Natur- haushaltes zurückbleibt, wird eine Bilanzierung des Zustandes des Geltungsbereichs vor und nach dem Eingriff bzw. der Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt. Hierzu werden die kartierten und beurteilten Biotope des Geltungsbereichs den Lebensräumen nach Errich- tung des Gewerbe- und Wohngebiets sowie der öffentlichen Grünflächen gegenüberge- stellt. Bei den externen Kompensationsflächen wird ebenfalls der aktuelle Bestand mit dem Ziellebensraum verglichen. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 57 65 Die Bewertung der Biotoptypen erfolgt anhand der Bewertungsmethodik zur ÖKVO. Grund- sätzlich ist der Eingriff dann als ausgeglichen anzusehen, wenn die neuen Biotoptypen der Rekultivierungs- und Ausgleichsplanung in ihrer Gesamtheit mindestens die gleiche An- zahl an Ökopunkten aufweisen wie der beanspruchte Biotoptypen-Bestand. Bilanzierung des Geltungsbereichs Der Geltungsbereich weist im Bestand insgesamt einen Biotopwert von 1.244.980 Öko- punkten auf (s. Tabelle 9). Demgegenüber hat der Geltungsbereich nach der vollständigen Umsetzung der Bebauung sowie der dortigen grünordnerischen Maßnahmen einen Wert von 1.468.946 Ökopunkten (s. Tabelle 10). Bei der Zuordnung der Festsetzungen zu konkreten Biotoptypen ist folgen- des anzumerken: • Bei den neu zu pflanzenden Bäumen wird zur Berechnung deren jeweiliger Punkt- werte ein Durchmesser von 20 cm veranschlagt. • Die geplanten Krautsäume werden dem Biotoptyp Magerwiese mittlerer Standorte [33.43] zugeordnet. • Die Geländestreifen innerhalb der ausgewiesenen Gewerbe- und neuen Wohnge- bietsflächen, jedoch außerhalb deren Baugrenze, werden als Ziergarten [60.62] de- finiert. Die Grünflächen innerhalb der Baugrenze stellen dagegen eher den Bio- toptyp Kleine Grünflächen [60.50] dar. • Die Gebäude mit Dachbegrünung werden nicht als zwei Biotoptypen eingestuft, d.h. als Von Bauwerken bestandene Fläche [60.10] und als Bewachsenes Dach [60.55], sondern für die Flächenermittlung bzw. Bewertung nur als Bewachsenes Dach [60.55]. In der Bilanzierung mit dem aktuellen Bestand ergibt sich für den Geltungsbereich dem- nach rechnerisch eine Aufwertung von 223.966 Ökopunkten. Die Ursache hierfür ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Ackerflächen mit 4 ÖP/m³ großflächig durch die gleichwertige Dachbegrünung ersetzt werden. Außerdem ist auf Ackerflächen die Anlage von hochwertigen Magerwiesen vorgesehen. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 58 65 Tabelle 9: Bewertung des aktuellen Biotop-Bestandes im Geltungsbereich (F= Wertspanne Feinmodul, Normalwert unterstrichen) Biotoptypen F zutreffender Biotopwert [Ökopunkt/m²] Begründung für Bewertung Fläche [m²] Öko- punkte Fettwiese mittlerer Standorte [33.41] 8-13-19 13 typische Ausprägung 9.800 127.400 Zierrasen [33.80] 4-12 4 typische Ausprägung 3.000 12.000 Ruderalvegetation [35.60] 9-11-18 11 typische Ausprägung 1.140 12.540 Grasreiche ausdauernde Ruderal- vegetation [35.64] 8-11-15 11 typische Ausprägung 12.400 136.400 Acker mit fragmentarischer Un- krautvegetation [37.11] 4-8 4 typische Ausprägung 140.030 560.120 Feldgehölz [41.10] 10-17-27 14 gebietsfremde Baumart 1.860 26.040 Feldhecke [41.20] 10-17-27 17 typische Ausprägung 8.620 146.540 Gebüsch mittlerer Standorte [42.20] 9-16-27 16 typische Ausprägung 2.300 36.800 Hecke mit standortfremder Zu- sammensetzung [44.21] 8-10-14 10 typische Ausprägung 1.330 13.300 Heckenzaun [44.30] 4-6 4 typische Ausprägung 110 440 Baumreihe [45.12a] 4-8 8 typische Ausprägung 16.560 Baumreihe [45.12b] 3-6 3 typische Ausprägung 6.630 Einzelbaum [45.30a] 4-8 8 typische Ausprägung 1.280 Einzelbaum [45.30b] 3-6 6 typische Ausprägung 3.720 Streuobstbestand [45.40b] auf Grasreicher ausdauernder Ru- deralvegetation [35.64] 8-11-15 +3-+6-+9 15 artenarme Ausprä- gung 3.720 55.800 Von Bauwerken bestandene Flä- che [60.10] 1 1 typische Ausprägung 17.550 17.550 Völlig versiegelte Straße/Platz [60.21] 1 1 typische Ausprägung 23.020 23.020 Schotterplatz/Schotterweg [60.23] 2-4 2 typische Ausprägung 4.380 8.760 Grasweg [60.25] 6 6 typische Ausprägung 720 4.320 Kleine Grünfläche [60.50] 4-8 4 typische Ausprägung 1.980 7.920 Nutzgarten [60.61] 6-12 6 typische Ausprägung 1.700 10.200 Ziergarten [60.62] 6-12 6 typische Ausprägung 2.940 17.640 Summe 236.600 1.244.980 Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 59 65 Tabelle 10: Bewertung des Biotop-Bestandes im Geltungsbereich nach vollständiger Bebauung und Umsetzung der grünordnerischen Maßnahmen (F = Feinmodul, P = Planungsmodul, Normalwert unterstrichen) Biotoptypen F/P zutreffender Biotopwert [Ökopunkt/m²] Begrün- dung für Bewertung Fläche [m²] Öko- punkte Magerwiese mittlerer Standorte [33.43] - Planung 12-21-27 (P) 21 typische Ausprägung 20.090 421.890 Feldgehölz [41.10] - Planung (Um- bau) 10-17-27 (F) 17 typische Ausprägung 1.970 33.490 Feldhecke [41.20] - Erhalt 10-17-27 (F) 17 typische Ausprägung 2.720 46.240 Feldhecke [41.20] - Planung 10-14-17 (P) 17 typische Ausprägung 3.650 62.050 Streuobstbestand [45.40c] auf Ma- gerwiese mittlerer Standorte [33.43] 12-21-27 (P), +2-+4-+6 (F) (Zuschlag) 25 typische Ausprägung 2.020 50.500 Von Bauwerken bestandene Fläche [60.10] - Planung ohne Dachbegrü- nung Völlig versiegelte Straße/Platz [60.21] - Erhalt, Planung 1 (P) 1 63.368 63.368 Von Bauwerken bestandene Fläche [60.10] - Planung mit Dachbegrü- nung = Bewachsenes Dach [60.55] 4 (P) 4 86.272 324.788 Fettwiese mittlerer Standorte [33.41], Verkehrsgrün - Erhalt, Pla- nung 8-13-19 (F), 8-13 (P) 13 typische Ausprägung 9.350 121.550 Kleine Grünfläche [60.50] - Be- stand, Planung 4 (P) 4 typische Ausprägung 14.560 58.240 Ziergarten [60.62] - Erhalt, Bestand 6-12 (F), 6 (P) 6 typische Ausprägung 32.600 195.600 Baumreihe [45.12a] auf geringwer- tigem Biotop - Erhalt 4-8 (F) 8 typische Ausprägung 16.560 Baumreihe [45.12a], Einzelbaum [45.30c] auf geringwertigem Biotop - Planung 4-8 (P) 8 typische Ausprägung 25.200 Baumreihe [45.12b] auf mittelwer- tigem Biotop - Erhalt 3-6 (P) 6 typische Ausprägung 2.210 Baumreihe [45.12b], Einzelbaum [45.30a] auf mittelwertigem Bio- toptyp - Planung 3-6 (P) 6 typische Ausprägung 15.120 Baumreihe [45.12b], Baumgruppe [45.20], Einzelbaum [45.30c] auf mittel- bis hochwertigem Biotoptyp - Planung 2-4 (P) 4 typische Ausprägung 11.840 Summe 236.600 1.468.946 Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 60 65 Bilanzierung zur externen Ausgleichsmaßnahme A 7 Im Zuge der externen Kompensationsmaßnahme zur Entwicklung eines Erlenbruchwaldes (A 7) wird eine naturschutzfachliche Aufwertung von 443.900 Ökopunkten erzielt (s. Ta- belle 11). Tabelle 11: Bilanzierung der Ausgleichsmaßnahme A 7 zur Entwicklung eines Erlen- bruchwaldes (F = Feinmodul, P = Planungsmodul, Normalwert unterstrichen) Biotoptyp F/P zutreffender Biotopwert [Ökopunkt/m²] Begründung für Bewertung Fläche [m²] Ökopunkte Bestand Land-Schilfröhricht [34.52] 11-19-44 (F) 19 typische Ausprägung 4.900 93.100 Gebüsch mittlerer Stand- orte [42.20] 9-16-27 (F) 16 typische Ausprägung 12.800 204.800 Pappel-Bestand [59.11] 9-14-22 (F) 14 typische Ausprägung 8.300 116.200 Summe 26.000 414.100 Planung Schwarzerlen-Bruchwald [52.11] 24-33 (P) 33 typische Ausprägung 26.000 858.000 Bilanzierung 443.900 Bilanz zum Schutzgut Tiere und Pflanzen Mit der externen Ausgleichsmaßnahme lassen sich 443.900 ÖP generieren. Zieht man den Überschuss von 223.966 Ökopunkten aus dem Geltungsbereich hinzu, so ergibt sich für das Schutzgut Tiere und Pflanzen ein rechnerischer Überschuss von 667.866 Ökopunkten. Gesamtbilanz Fasst man die schutzgutbezogenen Bilanzierungen zusammen, so ergibt sich folgendes Gesamtbild: In der Bilanz für das Schutzgut Boden ergibt sich unter Berücksichtigung der planexternen Ausgleichsmaßnahme Oberbodenauftrag zur Verbesserung der Bodeneigenschaften (A 9) ein Defizit von 578.845 Ökopunkten. Bei der Eingriffs-/Ausgleichsbilanz für das Schutzgut Tiere und Pflanzen entsteht bei Be- rücksichtigung der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen ein Überschuss von 667.866 Ökopunkten. In der Gesamtbilanz verbleibt ein rechnerischer Überschuss von rund 89.000 Ökopunkten. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 61 65 Zusammenfassend kann damit festgestellt werden, dass der durch den geplanten Bebau- ungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld hervorgerufene Eingriff in Natur und Landschaft vollständig ausgeglichen wird. 6 Planungsalternativen Der Geltungsbereich ist im Flächennutzungsplan bereits als Gewerbegebiet ausgewiesen und somit einer Alternativenprüfung unterzogen worden. Vor dem Hintergrund der beste- henden guten Verkehrsanbindung, dem Anschluss an ein bestehendes Gewerbegebiet und dem hohen Anteil von naturschutzfachlich geringwertigen Ackerflächen, stellt die vorlie- gende Planung diejenige Variante mit der höchsten Verträglichkeit dar. 7 Gesamtbewertung Der vorliegende Umweltbericht kommt zusammenfassend zum Ergebnis, dass im Zuge des geplanten Gewerbegebiets die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Land- schaft, Klima, Mensch, Kultur- und Sachgüter weder durch direkte oder indirekte, noch durch sekundäre, kumulative, grenzüberschreitende, kurz-, mittel- oder langfristige, stän- dige oder vorübergehende negative Auswirkungen erheblich beeinträchtigt werden. 8 Sonstige Angaben 8.1 Methodik der Umweltprüfung Die Beschreibung der Situation vor Ort beruht auf zwei Begehungen im Jahr 2017 zur Bi- otopkartierung und den Daten aus den Jahren 2014, 2016 und 2020 im Rahmen der arten- schutzrechtlichen Prüfung, den Begehungen zur Erfassung der Bodenverhältnisse im Jahr 2017, den Informationen des Daten- und Kartendienstes der LUBW (www. http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/) und der Auswertung verfügbarer Unter- lagen. 8.2 Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen Nach Abschluss der Baumaßnahmen sollte überprüft werden, ob die Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen (Bau außerhalb der Brutzeit, Reptilienzaun) und Ausgleichs- maßnahmen durchgeführt wurden. Im Rahmen eines Monitorings sollte die Wirksamkeit der Ausgleichsmaßnahmen über- prüft werden. Dabei kommen eine Erfassung der Brutvögel in den neuangelegten Feldhe- cken und eine Untersuchung der Zauneidechse in den Ersatzlebensräumen in Betracht. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 62 65 9 Allgemeinverständliche Zusammenfassung Die Stadt Karlsruhe beabsichtigt im Rahmen eines Bebauungsplanes das 23,7 ha große Gewerbegebiet Gottesauer Feld im Ortsteil Neureut, südlich und nördlich des Unteren Dammweges auszuweisen. Für die Bebauung ist der Geltungsbereich in fünf Baufenster unterteilt. Im vorliegenden Umweltbericht werden die Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und Luft, Fauna und Flora, biologische Vielfalt, Land- schaftsbild, Mensch sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einschließlich der Wechselwir- kungen zwischen allen genannten Schutzgütern beschrieben und bewertet. In der Bilanz für das Schutzgut Boden ergibt sich, unter Berücksichtigung der für das Schutzgut Boden festgelegten planexternen Kompensationsmaßnahme Oberbodenauftrag auf landwirtschaftlich genutzten Flächen mit dem anfallenden Oberboden aus dem Plan- gebiet, ein Defizit von rund 580.000 Ökopunkten. Ein weiterer Konfliktschwerpunkt ergibt sich beim Schutzgut Tiere und Pflanzen insbeson- dere durch die Beanspruchung von naturschutzfachlich hochwertigen wertvollen Feldhe- cken, die Bestandteile gesetzlich geschützter Biotope sind. Deren Beanspruchung soll durch die Neuanlage gleichwertiger Gehölzstreifen im Geltungsbereich kompensiert wer- den. Weitere Ausgleichsmaßnahmen im Geltungsbereich stellen u.a. die Entwicklung von Magerwiesen und der Umbau eines Robinien-Bestandes dar. Darüber hinaus sind externe Kompensationsmaßnahmen zur naturschutzfachlichen Aufwertung vorgesehen. Vor dem Hintergrund des Maßnahmenkonzeptes tritt keine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzguts ein. Für das Schutzgut Mensch ergeben sich Konfliktschwerpunkte hinsichtlich des Feinstaub- eintrags durch den bestehenden Betrieb einer Bauschuttrecyclinganlage nördlich des Plangebietes sowie hinsichtlich Lärmimmissionen im Bereich des Allgemeinen Wohnge- bietes. Zur Vermeidung und Minimierung der Immissionen sind entsprechende technische Maßnahmen bzw. Nutzungsbeschränkungen vorgesehen. Bei Umsetzung dieser Maßnah- men sind keine maßgeblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch zu erwarten. Für die übrigen Schutzgüter Landschaftsbild, Wasser sowie Kultur- und Sachgüter ergeben sich keine erheblichen Umweltauswirkungen. Im Rahmen von Untersuchungen wurden einige artenschutzrechtlich relevante Arten im Geltungsbereich festgestellt, bei denen es sich insbesondere um Gebüschbrüter unter den Vogelarten sowie um die Zauneidechse handelt. Unter Berücksichtigung von Vermei- dungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen werden die Verbotstatbestände des § 44 Bundesnaturschutzgesetz jedoch nicht erfüllt. Zu den Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen gehören: • der Erhalt von Vegetationsbeständen in westlichen und nördlichen Randberei- chen, wodurch die vorhabensbedingten Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter Boden, Landschaft, Tiere und Pflanzen sowie Mensch reduziert werden, Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 63 65 • die bodenschonende Umsetzung zur Sicherung der Bodenfunktionen durch einen fachgerechten Umgang mit dem Boden und Wiederherstellung der Bodenfunktio- nen im Bereich der Grünflächen durch Einsatz einer bodenkundlichen Baubeglei- tung im Rahmen der Umweltbaubegleitung, • die Beseitigung der Gehölze außerhalb der Vogelbrutzeit, • die Umsiedlung von Zauneidechsen, • die Verwendung tierfreundlicher Beleuchtung und Glasfassaden, • das Aufstellen von Totholz-Pyramiden, • die Kontrolle der Bauflächen auf Schlaf- und Ruheplätze des Rotfuchses und ggf. Vergrämung, • die Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebiets, • die Anlage von Grünflächen innerhalb der zukünftigen Gewerbe- und Wohnge- bietsflächen. Zum naturschutzrechtlichen Ausgleich werden sowohl innerhalb als auch außerhalb des Geltungsbereichs Kompensationsmaßnahmen für das Schutzgut Tiere und Pflanzen und das Schutzgut Boden vorgeschlagen. Zu den Ausgleichsmaßnahmen gehört • die Anlage von Feldhecken, • die Entwicklung von Krautsäumen mit Zauneidechsen-Habitaten, • die Entwicklung von Magerwiesen, • Umbau des Robinien-Bestandes, • die Pflanzung von Baumreihen, Baumgruppen und Einzelbäumen, • die Durchführung einer Dachbegrünung auf dem Großteil der Gebäude, • die Entwicklung eines Erlenbruchwaldes, • die Entwicklung von Sandmagerrasen und Magerwiesen • Oberbodenauftrag auf landwirtschaftlich genutzte Flächen mit dem anfallenden Oberboden aus dem Plangebiet auf umliegende Ackerflächen östlich des Plange- biets unter Einsatz einer bodenkundlichen Baubegleitung entsprechend den Vor- gaben aus dem Gutachten Kompensationsmaßnahmen - Bericht zur Flächensu- che für Bodenauftrag (ARGUPLAN GMBH 2019). Die Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung für das Schutzgut Tiere und Pflanzen kommt zu dem Ergebnis, dass mit den geplanten Ausgleichsmaßnahmen ein Überschuss an Ökopunkten erzielt wird. Der Überschuss dient zum vollständigen Ausgleich des Defizits beim Schutz- gut Boden. Die vorliegende Prüfung der möglichen Umweltauswirkungen kommt zusammenfassend zum Ergebnis, dass unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnah- men sowie der Ausgleichsmaßnahmen erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzgüter Fauna und Flora, Boden, Wasser, Klima und Luft, Biodiversität, Landschaft, Mensch sowie Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 64 65 Kultur- und Sachgüter durch die geplante Ausweisung eines Gewerbegebiets im Gottes- auer Feld nicht eintreten. 10 Verwendete Unterlagen ARGUPLAN GMBH (2014): Stadtplanungsamt Karlsruhe, Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld – Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag. Karlsruhe. ARGUPLAN GMBH (2017a): Stadtplanungsamt Karlsruhe, Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Erweiterung des Geltungsbereichs – Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag. Karlsruhe. ARGUPLAN GMBH (2017b): Stadtplanungsamt Karlsruhe, Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld – Bodengutachten, Bericht zur Bodenkartierung.- 31 S., Karlsruhe. ARGUPLAN GMBH (2018): Stadtplanungsamt Karlsruhe, Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld - Bodenmelioration als externe Kompensationsmaßnahme, Kurzgutachten zu mögli- chen Ausgleichsflächen. Karlsruhe. ARGUPLAN GMBH (2019): Stadtplanungsamt Karlsruhe, Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld – Kompensationsmaßnahmen, Bericht zur Flächensuche für Bodenauftrag. Karlsruhe. BUND-LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT BODENSCHUTZ (LABO) (2002): Vollzugshilfe zu § 12 BBodSchV, 41 S. DIN 19731 (1998): Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Bodenmaterial. 13 S., Berlin GEO-NET UMWELTCONSULTING GMBH (2011): Ökologische Tragfähigkeitsstudie – zitiert in Land- schaftsplan 2010 des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe (http://geodaten2.karls- ruhe.de/nvk). INGENIEURBÜRO LOHMEYER GMBH & CO. KG (2023): Staubimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ in Karlsruhe Neureut. - 2. Aktualisierung nach TA Luft (2021) - 54.S, Karlsruhe LAND OBERÖSTERREICH (2013): Leitfaden besseres Licht – Alternativen zum Lichtsmog. Linz. LUBW (LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNG UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG, HRSG.) (2006): Klimaatlas Baden-Württemberg, 1. Aufl., CD-ROM. LUBW (LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG, Hrsg.) (2009): Arten, Biotope, Landschaft – Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben und Bewerten, 5. Auflage. LUBW (LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG, Hrsg.) (2010): Biotopkartierung Baden-Württemberg - Kartieranleitung. Karlsruhe. LUBW (LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG, Hrsg.) (2010): Die Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit – Leitfaden für Planungen und Gestattungsverfahren. Karlsruhe. LUBW (LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG, Hrsg.) (2012): Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung – Arbeitshilfe. Bodenschutz 24, Karlsruhe. Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht 65 65 LUBW (LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG, Hrsg.) (2018): Daten- und Kartendienst zu den Schutzgebieten. Internetseite der LUBW (www.lubw.baden-wuerttemberg.de). MODUS CONSULT (2022/2023): Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ – Fachbeitrag Schall, Bruchsal. NVK (NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE – PLANUNGSSTELLE, 2021): Landschaftsplan 2030 - Nach- barschaftsverband Karlsruhe. NVK (NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE) (2011): Ökologische Tragfähigkeitsstudie für den Raum Karlsruhe. REGIONALVERBAND MITTLERER OBERRHEIN (2015): Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003 - Karlsruhe. SCHMID, H., WALDBURGER, P. & D. HEYNEN (2008): Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht. Schweizerische Vogelwarte, Sempach. UMWELTMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG (HRSG., 1991): Erhaltung fruchtbaren und kulturfähigen Bodens bei Flächeninanspruchnahmen - Luft Boden Abfall Heft 10. UMWELTMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG UND MINISTERIUM FÜR UMWELT, FORSTEN UND VERBRAUCHERSCHUTZ RHEINLAND-PFALZ (Hrsg.) (2007): Hydrogeologische Kartierung und Grundwasserbewirtschaftung im Raum Karlsruhe-Speyer – Fortschreibung 1986-2005. 90 S., Stuttgart – Mainz. VON LINDEINER, A., M. NIPKOW & A. SCHNEIDER (2010): Glasflächen und Vogelschutz, Praktische Hin- weise zum vogelfreundlichen Bauen mit Glas sowie Möglichkeiten für nachträgliche Schutzmaßnahmen. Landesbund für Vogelschutz in Bayern e. V. und Naturschutzbund Deutschland e. V., Hilpoltstein und Berlin. VOGEL, P. (2012): Das Biotopbewertungsverfahren der Ökokonto-Verordnung. NaturschutzInfo (1): 19-23. Karlsruhe, den 27.10.2023 B. Juris arguplan GmbH Bearbeitung: Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht A-1 Anhang 1 Nachgewiesene Vogelarten in den Erfassungsjahren 2014/2016 und 2020 Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL BW RL D Arten- schutz 2014/2016 2020 Geltungs- bereich Um- feld Geltungs- bereich Um- feld Amsel Turdus merula § B b B B Bachstelze Motacilla alba § b - - - Baumfalke Falco subbuteo V 3 §§ N N - - Blaumeise Parus caeruleus § B b b b Buchfink Fringilla coelebs § b b b B Braunkehlchen Saxicola rubetra 1 2 § Dz - - - Dorngrasmücke Sylvia communis § B b B - Eichelhäher Garrulus glandarius § N - - - Elster Pica pica § N N N - Fasan Phasianus colchicus § N b N - Feldschwirl Locustella naevia 2 3 § Dz - - - Fitis Phylloscopus trochilus 3 § N - - b Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla § - b - - Gartengrasmücke Sylvia borin § b b b - Girlitz Serinus serinus § - b b b Goldammer Emberiza citrinella V V § b b N b Grünfink Carduelis chloris § N b - - Grünspecht Picus viridis §§ - N N b Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros § N b B B Haussperling Passer domesticus V V § b b B B Heckenbraunelle Prunella modularis § b b - b Klappergrasmücke Sylvia curruca V § Dz Dz - - Kohlmeise Parus major § B b B B Mäusebussard Buteo buteo §§ N N - - Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla § b b B B Nachtigall Luscinia megarhynchos § b b b b Rabenkrähe Corvus corone corone § N b N N Rauchschwalbe Hirundo rustica 3 3 § - N - - Ringeltaube Columba palumbus § N b N - Rotkehlchen Erithacus rubecula § N b N - Singdrossel Turdus philomelos § B b - - Star Sturnus vulgaris 3 § N b N b Stadt Karlsruhe - Bebauungsplan Gewerbegebiet Gottesauer Feld, Karlsruhe-Neureut - Umweltbericht A-2 Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL BW RL D Arten- schutz 2014/2016 2020 Geltungs- bereich Um- feld Geltungs- bereich Um- feld Stieglitz Carduelis carduelis § N b N - Türkentaube Streptopelia decaocto - - N b Turmfalke Falco tinnunculus V §§ N N - - Wendehals Jynx torquilla 2 2 §§ Dz - - - Zaunkönig Troglodytes troglodytes § - b - - Zilpzalp Phylloscopus collybita § N b N B Rote-Liste-Status: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Art der Vorwarnliste RL BW = Rote Liste Baden-Württemberg, Stand 2013 (BAUER ET AL. 2016), RL D = Rote Liste Deutschland, Stand 2015 (GRÜNEBERG ET AL. 2015) Artenschutzstatus: § = besonders geschützt gem. BArtSchG, §§ = streng geschützt gem. BArtSchV; alle heimischen Vogelarten sind europarechtlich geschützt Status der Vögel: B = Brutvogel (Brutnachweis), b = Vogel mit Brutverdacht, N = Nahrungsgast, Dz = Durchzügler YK LL LL-t LL-to LL-v LL-t YK-LL LL YK-f Datengrundlagen ZEICHENERKLÄRUNG Bestandskarte Schutzgut Boden0 50 100 150 200 250 m Bodeneinheiten / Bodentypen Kolluvium Kolluvium über Parabraunerde Flachgründiges Kolluvium Planung Anlage Vorholzstraße 7 . 76137 Karlsruhe Tel. 0721.16110-0 Fax 0721.16110-10 www.arguplan.de Projekt Nr. Maßstab Datei Gezeichnet Geprüft Geändert Name Datum Luftbild Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) Digitales Orthophoto (DOP), Bildflug vom 04.06.2015 1 : 5.000 1 Bebaungsplan "Gewerbegebiet Gottesauer Feld" Karlsruhe-Neureut K0319_1806_StadKA_BPlan_Gottesauer_Feld_SG_Boden_Bestand.dwg / A1806_Anl_1_Bodenkarte_M5000 0319 Stadtplanungsamt Stadt Karlsruhe Umweltbericht Lammstraße 7 . 76124 Karlsruhe Bebbauungsplan Stadtplanungsamt Stadt Karlsruhe Geltungsbereichgrenze B-Plan, Stand 29.05.2017 (Datei:2017-05-29_Gottesauer_Feld_Vorentwurf.dwg) Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans "Gottesauer Feld" Parabraunerden aus würmzeitlichen Hochflutsediment auf Niederterrassenschotter Parabraunerde Tiefgründige Parabraunerde Parabraunerde mit Tonhorizont Verdichtete Parabraunerde Kolluvium aus holozänem Abschwemmmassen über würmzeitlichem Flugsand, Terassensand und -kies Bodenkartierung arguplan GmbH, Kartierung vom 02. und 04.08.2017 LL LL-t LL-to LL-v YK YK-LL YK-f kö ju 26.06.2018 26.06.2018 60.23 45.40 44.21 42.20 35.64 37.11 41.20 60.23 33.80 33.41 33.41 42.20 41.10 33.41 33.41 33.41 33.41 33.41 37.11 169162120143 169162120143 169162120143 169162120143 169162120143 169162120143 169162120143 169162120024 169162120024 169162120141 42.20 41.20 60.61 60.61 42.20 37.11 37.11 37.11 35.64 45.40 45.40 44.21 44.21 60.50 60.50 60.50 60.50 60.50 60.50 44.30 60.50 60.23 35.60 35.64 35.64 35.64 42.20 42.20 42.20 42.20 42.20 41.20 41.20 41.2041.20 41.20 33.80 60.50 60.50 60.21 60.21 60.21 60.21 60.21 60.21 60.21 60.21 60.62 60.62 60.21 Za Za Za Za Za Za Za Za Za Za Za Za Za Za Za Za Za Za Za Za Go Go Za Za Za Hs Hs Hs Go Hs Za Za Za Za Za Za Za Za Za Za Za Za Za Za Hs HsHs Hs Hs Hs Hs Go F ZEICHENERKLÄRUNG Datengrundlagen N Anlage Projekt Nr. Maßstab Gezeichnet Geprüft Geändert Name Datei Vorholzstraße 7 . 76137 Karlsruhe Tel. 0721.16110-0 Fax 0721.16110-10 www.arguplan.de Datum Biotptypen /Tiere arguplan GmbH Erfassung 2014, 2016, 2017, 2020 Verwaltungsgliederung Regierungsbezirk Karlsruhe Kreis Karlsruhe Gemeinde Karlsruhe Gemarkung Neureut 1 : 1.500 Stadtplanungsamt Stadt Karlsruhe Lammstraße 7 . 76124 Karlsruhe Biotoptypen | Bestand 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte 33.80 Zierrasen 35.60 Ruderalvegetation 35.64 Grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation 37.11 Acker mit fragmentarischer Unkrautvegetation 41.10 Feldgehölz 41.20 Feldhecke 42.20 Gebüsch mittlerer Standorte 44.21 Hecke mit naturraumuntypischer Zusammensetzung 44.30 Heckenzaun 45.12 Baumreihe 45.30 Einzelbaum 45.40 Streuobstbestand auf 35.64 grasreicher, ausdauernder Ruderalvegetation 60.10 Von Bauwerken bestandene Flächen 60.21 Völlig versiegelte Straße 60.23 Schotterplatz / Schotterweg 60.25 Grasweg 60.50 Kleine Grünfläche 60.61 Nutzgarten 60.62 Ziergarten Planung Geltungsbereich Bebauungsplan "Gewerbegebiet Gottesauer Feld" geo 07.07.2020 ju 07.07.2020 K0319_2007_StadKA_BPlan_Gottesauer_Feld_Biotoptypen Bestand.dwg / A1710_Anl_2_Bestandskarte_Biotoptypen_M1500 Bestandskarte Schutzgut Tiere und Pflanzen Bebauungsplan "Gewerbegebiet Gottesauer Feld" Karlsruhe-Neureut 0319 2 Luftbild Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) Digitales Orthophoto (DOP), Bildflug vom 04.06.2015 Bebauungsplan Stadtplanungsamt Stadt Karlsruhe Geltungsbereichgrenze B-Plan, Stand 29.05.2017 (Datei:2017-05-29_Gottesauer_Feld_Vorentwurf.dwg) Wertgebende Tierarten Fitis (RL-BW 3) Goldammer (RL-BW V) Haussperling (RL-BW V) Zauneidechse (RL-BW V) Reptilien ZaF Go Hs = = = = Brutvögel (Revierzentrum) 0 50 100 150 m Geschützte Biotope 169162120143 Gehölze am nördlichen Rand von Neureut 169162120142 Gehölze nördlich von Neureut II 169162120024 Gehölze Am Zinken 169162120141 Gehölze nördlich von Neureut Umweltbericht Erfassung 2020 Erfassung 2016 Erfassung 2014 Geschützte Biotope Grundlage: Daten aus dem Umweltinformationssystem (UIS) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW), Kartenauszug 12.07.2017,
https://www.karlsruhe.de/securedl/sdl-eyJ0eXAiOiJKV1QiLCJhbGciOiJIUzI1NiJ9.eyJpYXQiOjE3MTM1Nzg0MjcsImV4cCI6MzMyMTc2MjY0NTYsInVzZXIiOjAsImdyb3VwcyI6WzAsLTFdLCJmaWxlIjoiZmlsZWFkbWluL3VzZXJfdXBsb2FkLzA1X01vYmlsaXRhZXRfU3RhZHRiaWxkLzA1Ml9TdGFkdHBsYW51bmcvMV9CZWJhdXVuZ3NwbGFudW5nL0JQTF9HRV9Hb3R0ZXNhdWVyX0ZlbGQvT2ZmZW5sYWdlL1Vtd2VsdGJlcmljaHQucGRmIiwicGFnZSI6Mzg5Nn0.SLulkym1Imcn7AFim5T3fplGXBQV94SYOL7aPc7BxGQ/Umweltbericht.pdf
G ed ru ck t au f 1 00 P ro ze nt R ec yc lin gp ap ie r Stadt Karlsruhe Zentraler Juristischer Dienst www.karlsruhe.de Bebauungsplanentwurf wird veröffentlicht Der Bebauungsplan „Grünordnung und Klimaanpassung in der Innenstadt“ mit planungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 9 des Baugesetzbuches (BauGB) und örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 der Landesbauordnung (LBO) wurde unter Beteiligung der Behörden und Stellen, deren Interessen als Träger öffentlicher Belange berührt sind, vom Stadtplanungsamt und dem Gartenbauamt ausgearbeitet. Dieser Bebauungsplan wird als einfacher Bebauungsplan ergänzend zu den bestehenden Bebauungsplänen im Gebiet aufgestellt. Ziel ist die Sicherung, Entwicklung und Vermehrung von Grün und eine klimaangepasste Umgestaltung des Bestands in Hinblick auf die Regenwasserbewirtschaftung. In dem ca. 200 ha großen Plangebiet sollen dabei die Anforderungen, welche die Begrünung der Grundstücke und Gebäude betreffen konkretisiert Bekanntmachung der Stadt Karlsruhe Bebauungsplan „Grünordnung und Klimaanpassung in der Innenstadt“, Karlsruhe - Innenstadt-West und Innenstadt-Ost 2 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online werden. Bei den Festsetzungen handelt es sich um Mindestanforderungen zur Begrünung und Vermeidung von Flächenversiegelungen. Der Bebauungsplan erstreckt sich mit seinem künftigen Geltungsbereich über den in obiger Abbildung dargestellten Bereich. Ausgenommen sind die Geltungsbereiche des Bebauungsplans Nr. 615 „Bürgerstraße Änderung“ und des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 886 „Ecke Kaiserstraße, Lammstraße, Zirkel, Ritterstraße“. Von einer Umweltprüfung in Sinne von § 2 Abs. 4 BauGB und der Erstellung eines Umweltberichtes (§ 2a BauGB) wurde in Anwendung von § 13 Abs. 3 S. 1 BauGB abgesehen. Es gilt der Bebauungsplanentwurf vom 1. April 2022 in der Fassung vom 2. Februar 2024. Dieser wird zusammen mit der beigefügten Begründung aufgrund des vom Gemeinderat gefassten Beschlusses gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO in der Zeit vom 11. März bis einschließlich 19. April 2024 auf der Internetseite der Stadt Karlsruhe unter: https://www.karlsruhe.de/mobilitaet- stadtbild/stadtplanung/bebauungsplanung/bpl-gruenordnung-und-klimaanpassung- in-der-innenstadt veröffentlicht. Darüber hinaus liegen die Unterlagen zur Planung während der Dienststunden beim Stadtplanungsamt in Karlsruhe, Kaiserallee 4, 2. OG, Raum 245, zur allgemeinen Einsicht für die Öffentlichkeit aus. Für die Einsichtnahme wird eine vorherige terminliche Absprache mit den Mitarbeitenden des Stadtplanungsamtes unter der Telefonnummer 0721/133-6142 oder per E-Mail: planverfahren@stpla.karlsruhe.de empfohlen. Stellungnahmen zu der beabsichtigten Planung können innerhalb der Auslegungsfrist bei der Stadt Karlsruhe - Zentraler Juristischer Dienst -, Rathaus am Marktplatz (Zimmer C 223), 76124 Karlsruhe (Fax: 0721/133-3009; E-Mail: zjd@karlsruhe.de), vorgebracht werden. Im Falle einer Niederschrift ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich (Telefon: 0721/133-3014). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Karlsruhe, 1. März 2024 Zentraler Juristischer Dienst https://www.karlsruhe.de/mobilitaet-stadtbild/stadtplanung/bebauungsplanung/bpl-gruenordnung-und-klimaanpassung-in-der-innenstadt https://www.karlsruhe.de/mobilitaet-stadtbild/stadtplanung/bebauungsplanung/bpl-gruenordnung-und-klimaanpassung-in-der-innenstadt https://www.karlsruhe.de/mobilitaet-stadtbild/stadtplanung/bebauungsplanung/bpl-gruenordnung-und-klimaanpassung-in-der-innenstadt mailto:planverfahren@stpla.karlsruhe.de mailto:zjd@karlsruhe.de 2024-03-01T15:40:27+0100 SignMeWebApp / www.sign-me.de 20240308 ZJD Bekanntmachungen_Online Auslegung BP Grünordnung.pdf
https://www.karlsruhe.de/securedl/sdl-eyJ0eXAiOiJKV1QiLCJhbGciOiJIUzI1NiJ9.eyJpYXQiOjE3MTM0NjM0MzksImV4cCI6MzMyMTc2MjY0NTYsInVzZXIiOjAsImdyb3VwcyI6WzAsLTFdLCJmaWxlIjoiZmlsZWFkbWluL3VzZXJfdXBsb2FkLzAxX1N0YWR0X1JhdGhhdXMvMDEzX1ZlcndhbHR1bmdfdW5kX1N0YWR0cG9saXRpay9BbXRsaWNoZV9CZWthbm50bWFjaHVuZ2VuLzIwMjRCZWthbm50bWFjaHVuZ2VuLzAzXzIwMjQvMjAyNDAzMDhfWkpEX0Jla2FubnRtYWNodW5nZW5fT25saW5lX0F1c2xlZ3VuZ19CUF9HcnVlbm9yZG51bmcucGRmX3NpZ25lZC5wZGYiLCJwYWdlIjo3MX0.MMPrkb3Bh2we5kpu4J4YU9uyfjxem6g2KDq0uQRbHqA/20240308_ZJD_Bekanntmachungen_Online_Auslegung_BP_Gruenordnung.pdf_signed.pdf
Zähringerstraße 76 Grundstücksbewertungsstelle und Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Karl-Friedrich-Straße 14-18, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 133-3092, Fax: 0721 133-3093 E-Mail: gga@karlsruhe.de Antrag auf Erstattung eines Verkehrswertgutachtens durch* Gutachterausschuss (§192 Baugesetzbuch) Grundstücksbewertungsstelle / Geschäftsstelle des Gutachterausschuss in Form eines * Gutachtens Grund der Antragstellung ............................................................................................................................ (z.B. Verkauf, Erbauseinandersetzung, Darlehensaufnahme) Wertermittlungsobjekt ...................................................................................................................................................................... Straße und Nr. bzw. Gewann ...................................................................................................................................................................... Grundstücks- (Flurstücks-) Nr/n. unbebaut* bebaut* Eigentumswohnung/en* Nr/n. .............................. Wertermittlungsstichtag/e ............................................................................................................................ Antragsteller .................................................. Telefon ............................................. (Gebührenschuldner) Straße ................................................. in ..................................................... E-Mail ...................................................................................................................................... Ansprechpartner** ................................................. Telefon ............................................. Straße ................................................. in ..................................................... E-Mail ....................................................................................................................................... Eigentümer** ................................................. Telefon ............................................. Straße .................................................. in ..................................................... E-Mail ...................................................................................................................................... Ich/Wir verpflichte/n mich/uns zur Zahlung der Gebühren nach der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Er- hebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und der Grundstücksbewer- tungsstelle. Ich/Wir stimmen der Erhebung weiterer erforderlicher Unterlagen wie z.B. Auszug aus dem Bo- denschutz- und Altlastenkataster, Baulastenverzeichnis, Bauakten, Grundbuchauszug, Beschlüsse der Woh- nungseigentümergemeinschaft etc. zu und übernehmen die hierfür anfallenden Kosten. Informationen nach §13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind in der Anlage beigefügt. ................................................. ..................................................... Ort, Datum Unterschrift/en der/s Antragsteller/s Fragen zur Antragstellung werden unter Tel. Nr. 0721/133 - 3080 bzw. 3090 gerne beantwortet. *) Bitte Zutreffendes ankreuzen **) wenn gleich Antragsteller, keine Eintragung vornehmen – 2 – Anlage Informationen bei der Datenerhebung nach § 13 der Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO) Behörde Stadt Karlsruhe Karl-Friedrich-Straße 10 76133 Karlsruhe Verantwortlicher für die Datenverarbeitung Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Stadt Karlsruhe Karl-Friedrich-Straße 10 76133 Karlsruhe E-Mail: datenschutz@zjd.karlsruhe.de Fax: 0721/133-3059 Behördliche Datenschutz- beauftragte Stadt Karlsruhe Stabsstelle Datenschutz Rathaus am Marktplatz 76124 Karlsruhe Tel.: 0721/133-3050/3055 E-Mail: datenschutz@zjd.karlsruhe.de Fax: 0721/133-3059 Zwecke der Datenverarbei- tung und Rechtsgrundlage Die personenbezogenen Daten werden aufgrund der §§ 192 bis 199 Baugesetzbuch (BauGB), der Verordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenricht- werte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung GuAVO) und der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungs- verordnung - ImmoWertV) zum Zweck der Bildung und der Aufga- benerfüllung der selbständigen, unabhängigen Gutachterausschüsse für die Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Werter- mittlungen erhoben und verarbeitet. Die Kaufverträge und andere Urkunden, die nach § 195 Abs. 1 BauGB und nach § 9 GuAVO dem Gutachterausschuss zu übersen den sind, werden von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zum Zweck der Führung der Kaufpreissammlung ausgewertet. Dabei sind insbesondere für jeden Auswertungsfall die Grundstücksmerk- merkmale gemäß §§ 4 bis 6 der ImmoWertV zu erfassen. Der Zeit- punkt des Vertragsabschlusses und der Kaufpreis (Gesamtkaufpreis und Preis für den Quadratmeter oder einen anderen geeigneten (Vergleichsmaßstab) sind zu vermerken. Soweit anzunehmen ist, dass ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse die Höhe des vereinbarten Kaufpreises beeinflusst haben, ist dies unter Hinweis auf die Umstände zu kennzeichnen. Falls zur Führung der Kaufpreis sammlung erforderlich, sind weitere Ermittlungen gemäß § 197 BauGB durchzuführen. Verpflichtung, Daten be- reitzustellen; Folgen der Verweigerung Sie sind im Rahmen des § 197 BauGB verpflichtet, die zum oben genannten Zweck erforderlichen personenbezogenen Daten bereitzustellen. Bei Nichtbereitstellung können Sie mit ei- nem Verwaltungsakt dazu aufgefordert werden. In entsprechender Anwendung des § 208 BauGB können Zwangsgelder in Höhe von bis zu 500 Euro angedroht und festgesetzt werden. Anträge auf die Erstattung von Gutachten (§ 193 Abs. 1 und 2 BauGB), die Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung (§ 195 Abs. 3 BauGB, § 13 GuAVO), über Bodenrichtwerte (§ 196 Abs. 3 BauGB) und den Immobilienmarkt (§ 193 Abs. 5 BauGB) machen die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich. Ansonsten kann die Bearbeitung der Anträge nicht durchgeführt werden. mailto:datenschutz@zjd.karlsruhe.de mailto:datenschutz@zjd.karlsruhe.de http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/g3q/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=BJNR003410960BJNE032806116&doc.part=S&doc.price=0.0#focuspoint http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/g3q/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=BJNR003410960BJNE032806116&doc.part=S&doc.price=0.0#focuspoint http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/g3q/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-GAusschVBW1989pP9&doc.part=S&doc.price=0.0#focuspoint http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/g3q/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=BJNR063900010BJNE000600000&doc.part=S&doc.price=0.0#focuspoint http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/g3q/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=BJNR063900010BJNE000800000&doc.part=S&doc.price=0.0#focuspoint http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/g3q/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=BJNR003410960BJNE033005116&doc.part=S&doc.price=0.0#focuspoint http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/g3q/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=BJNR003410960BJNE033005116&doc.part=S&doc.price=0.0#focuspoint – 3 – Betroffenenrechte Sie haben als betroffene Person das Recht von der Stadt Karlsruhe Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Lö schung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Die damit verbundenen Entscheidungen lie- gen beim Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstücks- werten. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landes- beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI), Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de beschweren. Die Verpflichtung beziehungsweise Erfordernis, die zum oben genannten Zweck personenbezogenen Daten bereitzustellen, bleibt hiervon unberührt. Kosten Die Betroffenenrechte (außer dem Beschwerderecht gegenüber dem LfDI) können Sie gegenüber der Stadt Karlsruhe entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax geltend machen. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Geplante Speicherdauer Die Daten werden ab sofort für die Dauer der Aufgabenerfüllung des Gutachterausschusses gespeichert. Kriterien sind zum Beispiel die Erreichung der Transparenz des Immobilienmarktes, die Erstat- tung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und un- bebauten Grundstücken, Rechten an Grundstücken und die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile, die Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung sowie die Erteilung von Aus- künften, die Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten und sonstigen erforderlichen Daten nach § 193 Abs. 5 BauGB und § 196 Abs. 3 BauGB. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten (Stellen denen gegenüber die Daten offengelegt werden Nach § 195 Abs. 2 BauGB darf die Kaufpreissammlung nur dem zu- ständigen Finanzamt für Zwecke der Besteuerung übermittelt werden. Vorschriften, nach denen Urkunden oder Akten den Gerich- ten oder Staatsanwaltschaften vorzulegen sind, bleiben unberührt. In § 195 Abs. 3 BauGB ist geregelt, dass Auskünfte aus der Kauf- preissammlung bei berechtigtem Interesse nach Maßgabe landes- rechtlicher Vorschriften zu erteilen (§ 199 Abs. 2 Nr. 4 BauGB) sind. Die landesrechtlichen Vorschriften hierzu sind in § 13 GuAVO geregelt. Stand: 25. Mai 2018 mailto:poststelle@lfdi.bwl.de
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