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pp a|s pesch partner architekten stadtplaner STÄDTEBAULICHER RAHMENPLAN WALDSTADT – WALDLAGE Helleckes Landschaftsarchitektur
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Planungsworkshop Rahmenplan Waldstadt-Waldlage
Datum: 5. Juli 2014 , 10.00 – 16.30 Uhr Ort: Parzival-Schule, Waldstadt-Feldlage Moderation: Herr Schmal (pp a|s), Herr Helleckes (Helleckes Landschaftsarchitektur) TeilnehmerInnen: ca. 25 BürgerInnen
Ablauf der Veranstaltung: Begrüßung, Ablauf und Ziel der Veranstaltung (Herr BM Obert, Frau Dederer, Herr Schmal) Teil A
Fragen ans Publikum Gruppenarbeit (Folgende Aspekte gefallen mir an der Waldstadt/ Folgende Aspekte stören mich an der Waldstadt; Wohlfühlkarte)
Teil B Präsentation der Analyse der Gutachter (Herr Schmal, Herr Helleckes) Gruppenarbeit (Diskussion und Erörterung konzeptioneller Ansätze; Vertiefungsbereiche)
Teil A Fragen ans Publikum Frage 1: „In welchem Teil der Waldstadt wohnen Sie?“ Es wurde festgestellt, dass die Teilnehmer aus allen Bereichen des Stadtteils (Waldlage, Feldlage, Quartier Europäische Schule, Bereich Breslauer Straße) kamen. Frage 2: „Wohnen Sie im Eigentum oder zur Miete?“ Die Antworten zu dieser Frage haben eine besondere Situation gezeigt: Alle Teilnehmer wohnen im Eigentum. Ein Teil der Anwesenden sind zudem Vermieter in der Waldstadt. Frage 3: „In welcher Wohntypologie wohnen Sie derzeit?“ Es wurde festgestellt, dass Anwohner aller Wohntypologien (d.h. Einfamilienhaus/Doppelhaus, Reihenhaus, Teppichhaus, Zeilenbau, Hochhaus) vertreten waren. Frage 4: „Wie lange wohnen Sie in der Waldstadt?“ Auch bei der abschließenden Frage zeigte sich die Vielfalt der Anwesenden, indem von kurz- bis langfristig alle abgefragten Wohnzeiträume vertreten waren. Nicht wenige der Anwesenden wohnen schon seit der Gründung des Stadtteils (Mitte der 50er-Jahre) in der Waldstadt und sind dort aufgewachsen.
Die Einstiegsfragen haben ein gegenseitiges Kennenlernen der involvierten Akteure ermöglicht.
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Gruppenarbeit
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Einstieg in die Gruppenarbeit - Die Teilnehmer haben die Möglichkeit gehabt auf einer Karte der Waldstadt Ihren Wohnort zu markieren
Als nächstes bekam jeder Teilnehmer drei grüne und drei rote Karteikarten,
um die bestehenden Probleme, aber auch die positiven Aspekte in der Waldstadt darzustellen. Folgende Themen wurden herausgearbeitet: ÖPNV/Lage, Klein-Versorgungszentren, Nahversorgung/Dienstleistungen, Jägerhaussee, Mitte, Gastronomie/Treffpunkte, Identität mit der Waldstadt, Parken, Nachverdichtung, Wald/Siedlungsgrün, Modernisierung, Wohnen im Alter, Wohnen mit Kindern, Sicherheit und Verkehr.
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ÖPNV/Lage ÖPNV-Anbindung (Bus) der westlichen
Waldlage (Taktfrequenz) Nachtbus in Glogauer Straße
Gute Verbindung durch ÖPNV Nähe und Ferne zum Karlsruher
Stadtzentrum Anbindung zur Straßenbahnlinie Zentrumnahes Wohnen, Fahrrad zur
Stadtmitte Gute Verkehrsanbindung (Fuß, Rad, ÖPNV,
Kfz) innerhalb des Viertels und zu anderen Orten
Klein-Versorgungszentren Kleinzentren verfallen, fehlgenutzt Einkaufszeilen zu klein, dadurch
Warenangebot ungenügend Verfall der gewerblichen Nahversorgung ->
neue Wege, weg vom Zustand Schleichender Verlust von im Stadtteil
verteilten Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf
Einkaufszentrum in der Elbinger Straße soll bleiben
Nahversorgung/Dienstleistungen Es fehlt ein Augenarzt
Gute Versorgung mit Schulen, Ärzten Sport- und Einkaufsmöglichkeiten sind
positiv zu bewerten Die Schulversorgung ist gut Bibliothek
Jägerhaussee Jägerhaussee „Park“ - vertane Chance
Mitte Willkürliche Bauten in der Mitte, z.B.
Jugendhaus, Entwicklung des Versorgungszentrums gestört – wie wirkt sich das aus?
Zunehmende Tauben-Population
Einkaufsmöglichkeiten im Waldstadtzentrum
Gastronomie/Treffpunkte Keine Caféräume, Treffpunkte Es fehlt ein Café Keine nennenswerte Gastronomie oder
kulturellen Einrichtungen im Zentrum Kaum Möglichkeiten im Zentrum zur
kulturellen „Kontaktaufnahme“ und „Durchmischung“
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Identität mit der Waldstadt Inhomogenität der Bewohner, kein
„Waldstadt-Wir-Gefühl“ Keine „Identität“ als Waldstädter (vergl.
Südstadt) Geringe Mischung der Bevölkerung, die
Lebendigkeit des Stadtteils fehlt
Gemischte Bevölkerung Nachbarschaft
Parken Abstellplätze für Pkw Ruhender Verkehr vs. ursprüngliche Planung Parkierungsprobleme Parkmöglichkeiten: Parkplatzsuche manchmal
sehr schwierig Verkehrssituation Königsberger Straße und
Schneidemühler Straße Parken in der alten „Waldstadt“
unzureichend Wildes Parken, Nutzung von Garagen als
Abstellraum Teilweise findet man keine Stellplätze Zur Unterbringung des auf der verkehrlichen
Fläche nicht mehr unterzubringenden ruhenden Verkehrs sind etliche Parkhäuser (oder TG) zu erstellen (z.B. dort wo heute größere Garagen existieren)
Total verwilderte Parkplätze entlang der großen Straßen, die ganz selten gepflegt werden (Insterburger Straße)
Nachverdichtung Gefahr einer weiteren Bausünde im Bereich
der Waldstadt Bauliche Verdichtung zwischen den
Zeilenbauten Fällen von Bäumen für zusätzliche Gebäude
zur Nachverdichtung sind nicht akzeptabel Keine Blockbebauung oder ähnliches in der
Garagenlage Kolberger Straße sowie auf dem Gelände der ehemaligen Tankstelle (auf Lageplan grüne Punkte)
Lockere und nicht so hohe Bebauung Lehrbuch für Architekten – 60 Jahre deutsche
Baugeschichte
Wald/Siedlungsgrün
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Flächen zwischen Zeilenbauten sind tot Abholzung des Waldbestandes Wald-Stadt-Konflikt (Zusammenleben von
Wald und Stadt) Kleine Grünflächen sollten nicht zu
„Begegnungsstätten“ eingerichtet werden, vor allem nicht wenn die Breite nur ca. 20 m beträgt
Gegen Fällen eines jeden Baumes etc. vor und neben unserem Haus
Wohnlage oft sehr dunkel (Verschattung durch Bäume)
Schöner Baumbestand, grüne Lunge, einzigartig
Angenehmes Wohnklima -> Freiräume Kinder können in der Waldlage zwischen den
Häusern und zwischen den Straßen gut spielen
Flächen und Wege ohne Kfz-Verkehr Die Europa-Schulgebietslage finde ich so wie
sie ist sehr schön Die Waldstadt-Waldlage hat tatsächlich
Waldcharakter, gut zu erkennen auf Luftbildern/-aufnahmen = man sieht ein fast geschlossenes Grün-Dach. Das sollte als charakteristisches, namensgebendes Kennzeichen erhalten bleiben
Hohe Wohnqualität Der nahe Wald Viel Natur im Nahbereich-> Folge
katastrophale Stellplatz-Situation Naturnähe Ruhe, Erholungscharakter Nähe zum Wald – Jogging, laufen, etc. Einzigartige Situation der lockeren Bebauung
im Waldgebiet muss erhalten werden
Modernisierung Modernisierungszwang energetisch Mangelnde Barrierefreiheit Sehr alte Bausubstanz, die teilweise zu
renovieren ist Qualität der Wohnungen nicht entsprechend
der Bewohner (kein Aufzug/Barrierefreiheit/Bäder)
Überalterung der Wohngebäude aus der 1950er- und 60er-Jahren – für deren Umbau und Modernisierung, nicht aber zusätzliche Gebäude im Wald
Wohnlage, Wohnkomfort
Wohnen im Alter Wohnraum oft privat – wie kann man sich im
Alter „kleiner“ setzen und weiter in der Waldlage wohnen?
Bauten für ältere Bewohner fehlen – „Quartierswohnen“
Wohnen mit Kindern Es fehlt an modernen Kindergärten /
attraktiven Spielplätzen
Sicherheit Lichtverschmutzung in der Waldstadt Hin und wieder Polizei zu Fuß oder per Rad
vor allem in den Abendstunden
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Verkehr Waldstadt – die Sackgassenstadt. Für die
Anwohner an der Wendeschleife ist das ein fast unzumutbarer Zustand. Und gewiss auch für Müllabfuhr und Speditionen beschwerlich, wenn nicht verdammenswert.
Die Theodor-Heuss-Allee, die sehr stark verkehrsbelastete Erschließungs- (aber auch Durchgangs-) straße, hat eine sehr trennende Wirkung zwischen Waldlage und Hardtwald. Es ist beschwerlich in das Naherholungsgebiet Hardtwald zu gelangen, die Zebrastreifen sind an der falschen Stelle und oft unwirksam.
Verkehrsberuhigtes „Sackgassengebiet“ (mit ÖPNV)
Die Wohlfühlkarte bot den Teilnehmern Gelegenheit, ihre persönliche Wahrnehmung der Waldstadt in einem räumlichen Bild festzuhalten. Orte mit Wohlfühlcharakter sowie Unorte bzw. Orte mit Mängeln wurden auf der Karte mit grünen und roten Punkten markiert.
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Teil B Präsentation der Analyse der Gutachter – siehe Anhang
Grundlage für die nächste Arbeitsphase war die Vorstellung der detaillierten Analyse sowie der möglichen Innenentwicklungs-strategien.
Gruppenarbeit (Diskussion und Erörterung konzeptioneller Ansätze;
Vertiefungsbereiche) In der zweiten Arbeitsphase wurden die städtebaulichen und freiraumbezogenen Aspekte, die nutzungsbezogenen Aspekte sowie die verkehrlichen Aspekte erneut thematisiert. Anschließend wurden die aus Sicht der Teilnehmer wichtigsten Aspekte benannt, sodass sich die folgenden Vertiefungsbereiche abzeichneten.
Zwei Teilräume wurden von der Arbeitsgruppe näher untersucht. Zum Schluss wurden Arbeitsaufträge an die Gutachter formuliert.
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Vertiefungsbereich 1: Garagenhöfe und Quartierszentren
Zustimmung der Anwesenden: Lösungen für die Garagenhöfe erarbeiten Vorteile bzw. ein Mehrwert für das Umfeld (Qualifizierung) sichern Situative Betrachtung der einzelnen Garagenhöfe (Königsberger Straße, Schneidemühler Straße,
Kolberger Straße) Verdichtung nach oben prüfen Berücksichtigung der umgebenden Bebauung Prüfung der angemessenen Bebauungshöhe Integration des ruhenden Verkehrs Konzentration der Nahversorgung in der Schneidemühler und Elbinger Straße; Ladenzeilen in der
Königsberger Straße und Insterburger Straße -> Potenzial zum Wohnen Wegeverbindungen verbessern (Orientierung/Lesbarkeit des Netzes, Gestaltung) Quartierszentren als ‚informelle‘ Treffpunkte weiterentwickeln
Vertiefungsbereich 2: Bereich Zeilen – Qualifizierte Nachverdichtung, Siedlungsgrün/Modernisierung
Besonders im Süden den ruhenden Verkehr betrachten und mögliche Lösungen anbieten Neue Dachformen/Aufstockung prüfen (inkl. Stirnseite an der Straße) Kubaturen der Häuser neu denken Energetische Sanierung und Barrierefreiheit (Aufzug) Eine Tiefgarage zwischen den Zeilen scheint (ohne neue Bebauung) kaum machbar Gemeinschaftsflächen in den Zwischenräumen: geschützte Arten berücksichtigen
Folgende Aspekte wurden im Laufe der Diskussion ebenfalls angesprochen:
- Die Übergänge zwischen den einzelnen Quartieren und der grünen Mitte verbessern - Sowohl die positive als auch die negative Aspekte des Zentrums in der Elbinger Straße näher
betrachten/das Quartierszentrum optimieren - Das Gelände des Heizwerks Waldstadt – Realisierung von Hochhäusern prüfen - Die Waldfinger – Orientierung/Breite der Wege/angemessene Spielmöglichkeiten - Die Freiraumachse neu gestalten - Das Gebiet des Jägerhaussees als Stadtteilpark weiterentwickeln
pesch partner architekten stadtplaner I Davidel, 09.07.2014
https://www.karlsruhe.de/securedl/sdl-eyJ0eXAiOiJKV1QiLCJhbGciOiJIUzI1NiJ9.eyJpYXQiOjE2ODgwMjc3NjUsImV4cCI6MzMyMTc2MjY0NTYsInVzZXIiOjAsImdyb3VwcyI6WzAsLTFdLCJmaWxlIjoiZmlsZWFkbWluL3VzZXJfdXBsb2FkLzA1X01vYmlsaXRhZXRfU3RhZHRiaWxkLzA1Ml9TdGFkdHBsYW51bmcvM19TdGFlZHRlYmF1bGljaGVfUHJvamVrdGUvSW5mb3JtZWxsZV9QbGFudW5nL1JhaG1lbnBsYWVuZS9XYWxkc3RhZHRfV2FsZGxhZ2UvUHJvdG9rb2xsX1BsYW51bmdzd2Vya3N0YXR0LnBkZiIsInBhZ2UiOjMwMzl9.mxCyHbk4D0DjBi9N1eFTVSIRPlKbXWFZLBv1u_FGb0o/Protokoll_Planungswerkstatt.pdf
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Protokoll Zukunftskonferenz Neureut
Datum: Samstag, 18. Januar, 10 bis 16 Uhr
Ort: Badnerlandhalle Neureut
Teilnehmende: 148 in Teilnahmeliste eingetragene Neureuterinnen und Neureuter sowie Verantwortliche aus Ortsverwaltung Neureut, Amt für Stadtentwicklung und Büro Reschl und Höschele
Protokoll: Phillip König, Büro Reschl und Höschele
Moderation: Prof. Dr. Richard Reschl
BEGRÜßUNG UND EINFÜHRUNG Herr Ortsvorsteher Jürgen Stober begrüßt die rund 150 anwesenden Neureuterinnen und Neureuter und erläutert kurz den bevorstehenden Prozess zum Integrierten Stadtteil- entwicklungsprozess Neureut 2020. Die Zukunftskonferenz ist der offizielle Auftakt zur geplanten etwa eineinhalbjährigen Bürgerbeteiligung. Die Zukunftskonferenz dient vor allem dazu, zunächst Themen und Anregungen aus der Bürgerschaft aufzunehmen, die im Rahmen des weiteren Bürgerbeteiligungsprozesses aufgegriffen und konkretisiert werden können.
Herr Prof. Dr. Richard Reschl vom Stuttgarter Büro Reschl und Höschele stellt sich und seine zuständigen Projekt-Mitarbeiter vor, die einen kurzen Einblick in die bestehende und künftig zu erwartende Bevölkerungsstruktur Neureuts geben sowie auf den geplanten Tagesablauf eingehen und das Vorgehen im Rahmen der Gruppenarbeitsphasen erläutern.
Aufgabenstellung Gruppenphase 18.01.2014
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UMFRAGEERGEBNISSE Frau Kasper-Snouci vom Amt für Stadtentwicklung stellt die Ergebnisse einer Online-Umfrage vor, die im Dezember 2013/Januar 2014 durchgeführt wurde, um ein erstes Stimmungsbild zu erfassen. Die Ergebnisse zeigen insgesamt eine sehr hohe Zufriedenheit in Neureut, dennoch nennen rund 70 % der Befragten Defizite, die u.a. die Bereiche Einkaufen/Nahversorgung (21,2 %), Verkehr, Parken (20 %), Adolf-Ehrmann-Bad (16,5 %), ÖPNV (15,3 %), Sauberkeit (11,8 %) etc. betreffen. Die wichtigsten Themen für Neureut sind aus Sicht der Befragten die Themen Verkehr (32,1 %), Kinder und Jugendliche (13,1 %), Miteinander und Stadtteilidentität (11,8 %). Die Ergebnisse sind im Internet unter www.karlsruhe. de/neuereut abrufbar.
GRUPPENARBEIT Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer arbeiten in acht verschiedenen selbstmoderierten und selbstorganisierten Gruppen. Die Gruppen behandeln jeweils die gleichen vorgegebenen fünf Handlungsfelder:
- Wohnen, Familie und Soziales - Arbeit und Versorgung - Stadtgestaltung und Freiflächen - Mobilität - Energie und Nachhaltigkeit
Das Themenspektrum kann nach Bedarf erweitert werden. Die Gruppen halten die Ergebnisse der Diskussion auf Plakaten fest und stellen sie im Anschluss im Plenum vor.
Nach einer kurzen gegenseitigen Vorstellungsrunde (Name, Beruf, Ortsteil…) innerhalb der Arbeitsgruppen, werden Gruppensprecherin/Gruppensprecher ausgewählt, Protokollantin/ Protokollant und Zeitchefin/Zeitchef bestimmt und die Handlungsfelder selbstorganisiert bearbeitet.
Dabei geht es in der ersten Gruppenarbeitsphase zunächst darum, Themen innerhalb der Handlungsfelder zu setzen und diese in der zweiten Gruppenarbeitsphase mit konkreteren Ideen und Zukunftsbildern für das Jahr 2020 zu hinterlegen.
ERGEBNISSE DER ARBEITSGRUPPEN Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen werden im Folgenden, sortiert nach Handlungsfeldern, dargestellt. Dabei sind die einzelnen Themen innerhalb der Handlungsfelder nach Häufigkeit der Gruppennennungen sortiert.
www.karlsruhe
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HANDLUNGSFELD 1: WOHNEN, FAMILIE UND SOZIALES Thema Treffpunkt, Begegnungsstätten, Soziales Netzwerk
(von 7 Gruppen angesprochen)
Ideen und Zukunftsbilder
Treffpunkt/Kulturzentrum Kirchfeld Nord/Ortsgemeinschaftshaus /Sozialzentren - private Flächen bewerben, Bürgerzentrum je Ortsteil, generationenübergreifend
Treffpunkt Kinder/Jugendliche - Jugendhaus verbessern, zentral je Ortsteil
Senioren Hotspot "Neureut" Tablets für Senioren Café für Senioren - Begegnungsstätten in Kirchfeld und Nordkirche
Netzwerke Apps für Neureut
Thema Generationenprojekte (von 7 Gruppen angesprochen) Ideen und
Zukunftsbilder Mehrgenerationenwohnhäuser, -straßen - verschiedene Angebotsebenen, gemeinsames Leben, gegenseitige Entlastung
WGs für Ältere - Wohnraum/Infrastruktur, Mitwohnzentrale
Barrierefreies Wohnen
Nachbarschaftshilfe - altersübergreifende Hilfe, Anreize schaffen, Suche-Biete- Forum/Sammelstellenanbieter, Job für Jugendliche/Ehrenamt, Diakonieverein, Wurfzettel über Kirche/Rathaus, Flyer „Rat und Hilfe" für Neureut, Angebot: Einkaufen, Rasenmähen, Babysitting, etc.
Essensangebote für Senioren - in Kirchfeld Nord, Süd, Heide
Mehrgenerationenaktivitäten - „Leihoma und -opa“, Badnerlandhalle für "Oma-Kids-Treff"
Plattform – Informationen für Interessierte - nicht nur im Internet, Schaukasten, Flyer
Rahmenbedingungen Zu Essensangeboten: - Überlegung (Bürgerhaus, Badnerlandhalle, Rewe, Altershaus, Anfrage bei Lokalen Zu "Leihoma und -opa": - Versicherung und Qualifikation
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Thema Schulstruktur/Bildungsangebote (von 7 Gruppen angesprochen) Ideen und
Zukunftsbilder Sinnvolle Schulbezirke - Erhalt Standort Südschule
Errichtung einer Ganztagesschule - Vereinskultur und außerschulische Bildung integrieren - Ganztagesbetreuung in Grundschulen und weiterf. Schulen
Auseinandersetzung Schulkonzept - Bildungsangebot für alle, für neue Schulformen offen sein, für alle Kinder einen Schulplatz in Neureut schaffen
Bildungsangebot für Erwachsene - Akademie der Älteren
VHS erweitern Thema Kinderbetreuung/KiTa (von 4 Gruppen angesprochen)
Ideen und Zukunftsbilder
Ausbau der Betreuungsangebote
Ganztagesbetreuung in Kindergärten - flächendeckende, flexible Öffnungszeiten - "Leihoma und -opa" (s.o.) - Kinderbetreuung in Kirchfeld und Südschule bis 15 Uhr - für alle Neureuter Kinder einen KiTa-Platz in Neureut schaffen
Neue Einrichtungen - kostenfrei
Qualifizierte Arbeitskräfte - auch Männer
Kooperation zwischen Schulen fördern Rahmenbedingungen - kontrovers diskutiert
Thema Bezahlbarer Wohnraum/sozialer Wohnbau (von 4 Gruppen angesprochen) Ideen und
Zukunftsbilder Bezahlbarer Wohnraum für alle Altersklassen - bezahlbarer Wohnraum für Familien und Senioren, öffentliche Projekte (bauen/vermieten), Brachflächenkataster/Umlegung/ Kosten, Umzugsmanagement
Studentenwohnraum schaffen - in Altersheim, General-Fahnert-Kaserne mit guter öffentlicher Verkehrsanbindung
Sozialen Wohnungsbau erweitern - Brennpunkt "Hochhäuser", offene Sprechstunde/ Sozialmanagement
Rahmenbedingungen - Initiative der öffentlichen Hand muss wachsen
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Thema Entwicklungskonzept Wohnen (von 4 Gruppen angesprochen) Ideen und
Zukunftsbilder Umwandlung von Gewerberäumen (-gebieten) in Wohnräume - Genehmigungen für Bestandsgebäude - Erweiterung für das Gewerbegebiet „Sandfeld“
Langfristiges Entwicklungskonzept Wohnen - wohin wächst Neureut? - sinnvolles Wachstum - Fachkonzept im ISEK/FNP!
Stadtteile sind zu altershomogen - vermehrte Berücksichtigung in der Stadtplanung
Dorfcharakter erhalten - Willkommenskultur - Empfang für Neubürger/Neujahrstreffen (Vereine) - Dorf versus Stadt - PR-Image-Standortbestimmung: wohin geht Neureut? - Neureut – „die Landgemeinde" als Marke pflegen und weiterentwickeln (Qualitätskriterium für Wohnen und Leben in Neureut – „Ländlich leben, stadtnah Wohnen!“)
Vermeidung Schlafstadt - Attraktivität steigern
Rahmenbedingungen - Auftrag an die Politik Thema Neureut für die Bürger (von 4 Gruppen angesprochen)
Ideen und Zukunftsbilder
Wertschätzung Vereine/Ehrenämter - ist gut, soll bleiben
Ortsteile in Kontakt - gemeinsame Veranstaltungen z.B. durch Vereine - Straßenfest und Quartiersspiele attraktiver machen - mehr Zusammenführung von Vereinsveranstaltungen
Stadtgeburtstag 2015 - Nutzen des bürgerschaftlichen Engagements, Transparenz/ Motivation, Zukunftsthemen transportieren, Ziele/Fragen zu den Projekten zum Stadtgeburtstag
Internetseite für Neureut aufwerten - Information neu strukturieren, Newsletter nach Themen
Bürgerbeteiligung und Bürgerinfo - Transparenz, Heimathaus Neureut fördern und ausbauen (aktive Mitglieder), Förderung des Hoffestes (Identitätsstiftung)
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Thema Polizeipräsenz (von 3 Gruppen angesprochen) Ideen und
Zukunftsbilder Polizeiposten - Besetzung rund um die Uhr
Thema Altersstruktur (von 3 Gruppen angesprochen) Ideen und
Zukunftsbilder Altersstruktur Oberfeld - Zuzug junger Familien fördern
Gleichbleibende Altersstruktur - Studentenintegration
Altershomogene Stadtteile (s.o.) Thema Migration (von 3 Gruppen angesprochen)
Ideen und Zukunftsbilder
Integration - Planungskonzept, offener/informeller Treffpunkt, Kulturfeste, Vereine/Stadt/Ehrenamt, Gemeindehäuser offener nutzen
Mentoren für Migranten Thema Öffentliche Toilette
Ideen und Zukunftsbilder
Öffentliche Toiletten - einrichten und bekanntmachen
Thema Gute Luft in Neureut Ideen und
Zukunftsbilder Umschichten des Kompostplatzes
Rahmenbedingungen - nur, wenn der Wind nicht nach Neureut zieht
HANDLUNGSFELD 2: ARBEIT UND VERSORGUNG Thema Nahversorgung/Einzelhandel (von 8 Gruppen angesprochen)
Ideen und Zukunftsbilder
Nahversorgung in allen Ortsteilen - Banken, Geldautomatendienst in Kirchfeld, Postfilialen mit Paketstation, fußläufig, durchgängige Öffnungszeiten, ausreichende Parkmöglichkeiten für den Einkauf, vielfältige Nahversorgung
Markt - Wochenmärkte, Markthalle
Besonderer Einzelhandel - Bioladen/Bio-Bauernhof, Buchhandlung, Baumarkt
Einkaufen im Alter - „Tante-Emma-Läden“, „Bringservice“ für Ältere
Ausgewogenheit zw. Supermärkten und kleinem Einzelhandel - Förderung der kleinen Läden, lokale Familienunternehmen, Gefahr der Überversorgung
Erhaltung Ladenlokale
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Thema Medizinische Versorgung (von 6 Gruppen angesprochen) Ideen und
Zukunftsbilder Flächendeckende Hausarztversorgung - ärztlicher Notdienst/Absprache mit Ärzten, Anreize für Ärzte, Fahrdienst
Gesundheitszentrum/Ärztehaus - Apotheke, Physiotherapie, Fachärzte
Rahmenbedingungen - Auftrag an die Politik Thema Erhaltung der Ortsverwaltung (von 5 Gruppen angesprochen)
Ideen und Zukunftsbilder
Rathaus im Dorf - kurze Wege für öffentliche Dienstleistungen, Erhaltung des Personalstandes, ggf. Ausbau, Bürgernähe!, Neureuter Bauamt
Thema Gewerbeansiedlung/Arbeitsplätze (von 5 Gruppen angesprochen) Ideen und
Zukunftsbilder Arbeitsplätze schaffen - Ansiedeln von Dienstleistungsfirmen, in Abwägung mit den Konsequenzen
Gewerbegebiet ohne Wohnungen - Bebauungsplan -> Konversionsgebiet, lärm- und emissionsarme Gewerbe, nicht zu massive Bebauung, vernünftig und maßvoll
Gewerbegebiet Kirchfeld Nord - Art der Gewerbeansiedlung, Verkehrsanbindung - Transparenz und Bürgerbeteiligung
Thema Arbeitslose Jugendliche (von 2 Gruppen angesprochen) Ideen und
Zukunftsbilder Unterstützung - Lehrer, Handwerker ansprechen, Mentorenprinzip, Partnerschaften, Aktivbüro
Ausbildungsmöglichkeiten in ansässigen Betrieben - erhaltenswert, Förderung ohne Änderung, Optimierung, Schulbildung
Rahmenbedingungen - allgemeinen Bildungsauftrag der Schulen beachten Thema Umfeld Schulungszentrum (General-Fahnert-Kaserne)
Ideen und Zukunftsbilder
Umwidmung - Information, Einbindung
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HANDLUNGSFELD 3: STADTGESTALTUNG UND FREIFLÄCHEN Thema Freiflächnerhaltung/-nutzung/-umgestaltung (von 8 Gruppen
angesprochen)
Ideen und Zukunftsbilder
Freiflächen erhalten - zwischen Bebauungsgebieten (Anpassung der Bauordnung) - keine Bebauungsverdichtung - Erhaltung Drachenwiese, Drachenwiese attraktiver gestalten - Erhaltung Naturschutzgebiet, Heidesee und landwirtschaftlich genutzter Flächen - Gestaltungswettbewerb Neureuter Platz - Wohnen im Grünen, Kirchfeld Nord als Vorbild
Flächennutzung - Freizeitflächen (s.u.), zentraler Marktplatz, öffentlicher Grillplatz, Baggersee, Naherholungsgebiet, BIMA-Liegenschaften erschließen und nutzen, Nachverdichtung, urbane Gärten
Umgestaltung und Erweiterung - Nordfriedhof als "grüne Lunge“, General-Fahnert-Kaserne (s.o.), Gewerbegebiet Kirchfeld, Gewerbeverkehr aus Wohngebiet fernahlten, Vogelpark erweitern
Thema Freizeitflächen (von 7 Gruppen angesprochen) Ideen und
Zukunftsbilder Flächen für Kinder und Jugendliche - Eishalle, Rodelbahn, Multifunktionspark (Skaten, Basketball, etc.), Kletterwand/Kletterhalle, Spielplätze, Minigolf, Open Air- Kino, Bouleplatz, Beachvolleyballfeld
Fitnessparcours für Jung und Alt - Laufparcours durch Hardtwald
Baggersee zum öffentlichen Baden zugänglich machen - Baggersee "Schempp"
Freiflächen bzw. Auslaufflächen für Hunde - Hundeklo, flächendeckende Hundetütenversorgung, Leinenzwang
Hallenkapazitäten - Neubau, Belegungsmanagement
Radwegenetz - Vernetzung, Instandhaltung
Zugang zum Rhein verbessern - Sitzgelegenheiten
Rahmenbedingungen zu: Zugang zum Rhein verbessern - Brücke über Ölhafen
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Thema Flächengestaltung (von 6 Gruppen angesprochen) Ideen und
Zukunftsbilder Sauberkeit - Pflege der Wege, Hundeklos (s.o.), „Gemarkungsputztag", "Dreck-weg"-Aktionen durch Schulen, mehr offene Grüncontainer, Öffnungszeiten Wertstoffhof
Attraktive Platzgestaltung - Grünzug an der Bahnlinie
Freiflächen als Gemeinschaftseigentum achten - nicht persönlich besetzen
Sicherheit - Beleuchtung der Straßen und Plätze, Fußwege einbeziehen, Durchgang Nordfriedhof beleuchten
Thema Adolf-Ehrmann-Bad (von 3 Gruppen angesprochen) Ideen und
Zukunftsbilder Renovierung oder Neubau - erweitern, modernisieren - Freibad, Außenbecken, reines Schwimmbecken, Freizeitbecken - Gastronomie
Spaßbad - aber auch für Schulsport
Wellness - Sauna ausbauen
Erweiterte Öffnungszeiten Thema Barrierefreiheit (von 3 Gruppen angesprochen)
Ideen und Zukunftsbilder
Angebote für Menschen mit Behinderung - Sport, Freizeit
Rollstuhlfahrer-Ruheplätze - rollstuhlgerechte Infrastruktur
Thema Beschilderung historischer Gebäude Ideen und
Zukunftsbilder Beschilderung der Wege Führungen auf Anmeldung anbieten
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HANDLUNGSFELD 4: MOBILITÄT Thema Verkehrslenkung (von 8 Gruppen angesprochen)
Ideen und Zukunftsbilder
Nordtangente - keine!, stattdessen Freiflächen
Ost-West-Verbindung erhalten - Neureuter Ziel- und Quellverkehr erhalten, Durchgangsverkehr auf Querspange, einheitliche Regelung des Ost-West-Verkehrs (Neugestaltung Ortsdurchfahrt Heide)
Verkehrssicherheit - Verkehrswege für öffentliche Sicherheit ausweisen (Rettungswege, Müll,...)
Durchgangs- und Schleichverkehr - Durchgangsverkehr Heide -> 30 km/h-Zone
Zufahrt Gewerbegebiet Kirchfeld Nord - nicht über Blankenlocherweg
Verkehrsführung Schulwege - Waldschule, Linienführung Heide-Südschule
Linkenheimer Landstraße - Untertunnelung, Trennung aufheben
Anbindung an A5 - sinnvolles Schnellstraßenkonzept
„Verkehrsknoten" Welschneureuter Haltestelle - bessere Ausschilderung
Rahmenbedingungen Zu Nordtangente: Uneinigkeit zur Nordtangente Zu Anbindung an A5: andere Stadtteile einbeziehen"
Thema Verkehrsberuhigung Ideen und
Zukunftsbilder Geschwindigkeitskontrollen und -anzeige - mehr Kontrollen insbes. in den Schulbereichen und 30er-Zonen
Erweiterung/Reduzierung der 30er-Zonen/Gibt es 40er-Zonen?
Verkehr beruhigen - Welschneureuterstr., Klammweg (Heide) -> Keine Rennstrecke!, Blankenlocher Weg, Abr.-Lincoln-Allee, Ausschilderung, Zebrastreifen, Spielstraßen, Einbahnstraßen
Parken - Am Wald (Heide) und Kirchfeld -> Parksituation verbessern, Gehwegparken verbieten, Parkflächen kennzeichnen
Linkenheimer Straße
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Thema ÖPNV/Taxi (von 8 Gruppen angesprochen) Ideen und
Zukunftsbilder Ausbau öffentlicher Verkehrsmittel
Bus und Straßenbahn - Buslinie durch alle Ortsteile Neureuts, Verbindung zwischen den Ortsteilen, Busfahrbahnlinie, nach Kirchfeld, Niederflurwägen, Einstiege in Bus und Bahn, Bahnsteig teilweise hochlegen, mehr Fahrzeiten am Wochenende, bessere Nachtversorgung, zeitunabhängig, Fahrtrouten Buslinien
Verkehrsanbindung ortsteilübergreifend - Shuttle, kurzer Takt, Ruftaxi, Seniorentaxi
Fahrkartenautomaten Thema Rad- und Fußwege (von 6 Gruppen angesprochen)
Ideen und Zukunftsbilder
Radwege - erweitern, verbessern, Vernetzung der Radwege, Radwegekonzept, Fokus weg vom Auto, Radweg Waldstadt/ Schloss -> Verbindung zwischen den nördlichen Stadtteilen, Fahrrad-Ortsteil
Fußwege - Blankenlocher Weg -> Fußgängersicherheit, Neureuter Hauptstr.
Pflege der Wege Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer
Thema Feuerwehr Ideen und
Zukunftsbilder Umzug in verkehrsgünstige Lage
Thema Baustellen Ideen und
Zukunftsbilder Dauer optimieren
Thema Schneeräumdienst Ideen und
Zukunftsbilder Nebenstrecken räumen, nicht nur streuen
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HANDLUNGSFELD 5: ENERGIE UND NACHHALTIGKEIT Thema Regenerative Energien (von 8 Gruppen angesprochen)
Ideen und Zukunftsbilder
Nachhaltigkeitskonzepte - Energieberatung der Stadtwerke vor Ort, öffentliche Gebäude mit Vorbildfunktion, energetische Sanierung der Schulen, Fernwärme/Nahwärme, Solar, lokales Blockheizkraftwerk, Einfamilien-Windkraftanlagen
Finanzierbarkeit - bezahlbare Energie
Ausbau der Versorgungsleitungen Ökologisches Neureut
Thema Umwelt (von 3 Gruppen angesprochen) Ideen und
Zukunftsbilder Umweltbelastung - Emissionsbelastung nicht vergrößern, Emissionsüberprüfung
Luftqualität - „offene Kamine" -> im Winter Luftprobleme, schlechte Luft in dichten Bebauungsgebieten, Luftverbesserungskonzepte
Lärmbelastung - Fluglärm, Verkehrslärm, Industrie/Kraftwerke, Lärmschutz Linkenheimer Landstraße/B36, auch im Bereich der Straßenbahnen
Thema Verkehr (von 3 Gruppen angesprochen) Ideen und
Zukunftsbilder Carsharing - ausbauen!
Umweltfreundliche ÖPNV - Elektro- und Hybridbusse
Elektrotankstellen
Autofreier Tag/Radfahrertag Thema Sauberkeit/Müll (von 2 Gruppen angesprochen)
Ideen und Zukunftsbilder
Müll - Deponieöffnungszeiten, separater Papiersammelcontainer, mehr öffentliche Mülleimer, keine zusätzliche Papiertonne, wöchentliche Leerung der Wertstofftonne, Sperrmüll
Sauberkeit allgemein - Jugendzentrum, Neureuter Platz, Fuß- und Radwege, Spielplätze
Thema Regenwasserversickerung Ideen und
Zukunftsbilder Versiegelung aufbrechen Entwässerung Tiefgestade verbessern
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WIE GEHT ES WEITER? Die in der Bürgerschaft formulierten Themen, Ideen und Zukunftsbilder bleiben im weiteren Prozess erhalten. Die vorgeschlagenen Themen werden in den Zukunftswerkstätten am 29. März und 28. Juni 2014 mit der Bürgerschaft rückgekoppelt, teilweise vertieft, mit Prioritäten versehen und mit konkreten Vorschlägen zur Umsetzung erster Schritte hinterlegt. 114 Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben bereits Interesse an den weiteren Veranstaltungen signalisiert. Informationen zum Prozess, Termine und Protokolle sind im Internet unter www.karlsruhe.de/neureut abrufbar.
https://www.karlsruhe.de/b4/buergerengagement/stadtteilentwicklung/Neureut/historie/zukunftskonferenz/HF_sections/content/ZZltE0PZDd1Z6a/ZZltE1QMj2g9z0/Anlage1_Protokoll%20ZK.pdf
Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt
Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten und Bordellbetrieben in Karlsruhe
Steuerungskonzept Vergnügungsstätten
Impressum
Das vorliegende Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten wurde mit Unterstützung durch das Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH erstellt.
Copyright Stadt Karlsruhe
Herausgegeben von Stadt Karlsruhe, Stadtplanungsamt Leiterin: Prof. Dr.-Ing. Anke Karmann-Woessner
Projektleitung Stadt Karlsruhe Heike Dederer, Bereichsleiterin Generalplanung und Stadtsanierung, Stadtplanungsamt Tobias Rahn, Bereich Generalplanung und Stadtsanierung, Stadtplanungsamt
Inhalt und Text Tobias Rahn Carsten Czaja
Titelbild CycloMedia für Stadt Karlsruhe
Druck Rathausdruckerei, Recyclingpapier
Stand Juli 2021
Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten und Bordellbetrieben in Karlsruhe
Steuerungskonzept Vergnügungsstätten
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Inhalt
1. Vorwort 7 Anlass und Hintergrund 7 Ziel 7
2. Rechtliche Rahmenbedingungen 9 2.1 Definition Vergnügungsstätte 9 2.2 Kerngebietstypik 9 2.3 Zulässigkeit 9 2.4 Festsetzungen in Bebauungsplänen 9 2.5 Vorgaben für die Planung 11 2.6 Wettbüros und Spielhallen 11 2.7 Bordelle 13
3. Betriebsformen 15 3.1 Spielhallen 16 3.2 Wettbüros 18 3.3 Diskotheken/Clubs 20 3.4 Freizeit-Center 22 3.5 Betriebe mit Ausrichtung auf Darstellungen mit sexuellem Charakter 23 3.6 Swingerclubs 24 3.7 Multiplex-Kinos 25 3.8 Bordelle 26 3.9 Sonstige Betriebsformen 27
4. Städtebauliche Beurteilungskriterien 30
5. Bestand an Vergnügungsstätten in Karlsruhe 33 5.1 Spielhallen 33 5.2 Wettbüros 33 5.3 Sonstige Betriebsformen 33
6. Grundlagen des Steuerungskonzepts 37 6.1 Ziel 37 6.2 Konzeptansatz 37 6.3 Planungsrechtliche Situation 37 6.4 Vorgehen bei der Untersuchung 37 6.5 Festsetzungsempfehlungen 39 6.6 Priorität 39
7. Untersuchungsgebiete 43 7.1 Innenstadt 44 7.2 B-Zentrum Durlach 48 7.3 B-Zentrum Mühlburg 50 7.4 Waldstadtzentrum (Waldstadt) 52 7.5 Neues Zentrum (Neureut) 54 7.6 Nördliche Südstadt 56 7.7 Karlstraße (Südweststadt) 58 7.8 Herrenalber Straße – Tulpenstraße (Rüppurr) 60 7.9 Elsässer Platz und Neues Zentrum (Knielingen) 62 7.10 Karlsruher Straße (Hagsfeld) 64 7.11 Zentrum Grötzingen 66 7.12 Kirchplatz (Daxlanden) 68 7.13 Am Wetterbach (Grünwettersbach) 70
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7.14 Oberreut Zentrum 72 7.15 Gerwigstraße – Georg-Friedrich-Straße (Oststadt) 74 7.16 Kaiserallee – Yorckstraße – Sophienstraße (Weststadt) 76 7.17 Beiertheimer Feld (Südweststadt) 78 7.18 Hauptbahnhofsumfeld (Südweststadt) 80 7.19 westliche Ludwig-Erhard-Allee (Südstadt, Oststadt) 82 7.20 Gewerbegebiet Neureuter Querallee (Neureut) 84 7.21 Gewerbegebiet Sanddornweg (Neureut) 86 7.22 Gewerbegebiet Neureuter Straße (Mühlburg, Nordweststadt) 88 7.23 Gewerbegebiet Carl-Metz-Straße (Grünwinkel) 90 7.24 Gewerbegebiet Daxlanden-Ost 92 7.25 Gewerbegebiet Grünwinkel-Nord 94 7.26 Gewerbegebiet Grünwinkel-Süd 96 7.27 Gewerbegebiet Weingartenfeld (Beiertheim-Bulach) 98 7.28 Gewerbegebiet Am Storrenacker (Hagsfeld) 100 7.29 Gewerbegebiet Gerwigstraße (Oststadt) 102 7.30 Gewerbegebiet nördliche Durlacher Allee 104 7.31 Gewerbegebiet Ottostraße – Killisfeldstraße (Durlach) 106
8. Zusammenfassung und Kernaussage 109
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1. Vorwort
Anlass und Hintergrund
Die negativen Auswirkungen von Vergnügungsstätten sind treibende Faktoren für sogenannte Trading-Down- Prozesse in Stadtteilzentren, die zur Verdrängung beziehungsweise dem Wegzug von gehobenen Nutzungen des Handels und Dienstleistungen führen. Insbesondere Wettbüros und Spielhallen haben hieran einen großen Anteil: Mit zugeklebten Schaufensterfronten, auffälliger und aggressiver Erscheinung sowie Kunden, die diese Betriebe gezielt und meist in den Abendstunden aufsuchen, erzeugen Wettbüros und Spielhallen nicht nur keinerlei Synergie mit umgebenden Nutzungen, sie haben im Gegenteil eine abschreckende Wirkung auf Kunden und Unternehmen. Leerstände und ein Nachzug von Billigketten folgen, die den Prozess weiter verstärken.
In Karlsruhe besteht darüber hinaus ein Mangel an Gewerbeflächen, der bereits zu einer Bodenpreissteigerung in Gewerbegebieten geführt hat. Spielhallen und Wettbüros sind in der Regel deutlich lukrativer und damit zahlungskräftiger als „klassische“ Gewerbebetriebe. Eine ungesteuerte Zulässigkeit dieser Betriebsarten kann in Gewerbegebieten zur weiteren Verdrängung von Gewerbebetrieben führen und die Problematik der Flächenknappheit verschärfen.
Das Thema Vergnügungsstätten ist jedoch deutlich komplexer als der reine Umgang mit Spielhallen und Wettbüros. Es gibt zahlreiche weitere Arten von Vergnügungsstätten sowie Betriebsformen, bei denen die Einordnung als Vergnügungsstätte vom Betriebskonzept abhängt. Nur wenige Arten sind dabei aus städtebaulicher Sicht so negativ zu bewerten wie Spielhallen und Wettbüros. Eine reine Unterscheidung zwischen Zu- und Unzulässigkeit von Vergnügungsstätten allgemein würde der Komplexität des Themas daher nicht gerecht werden.
Um in Teilen der Stadt Vergnügungsstätten oder bestimmte Unterarten ausschließen zu können, muss sichergestellt werden, dass in anderen Teilen der Stadt Vergnügungsstätten zugelassen werden. Ein gesamtstädtischer Ausschluss von Vergnügungsstätten beziehungsweise einzelner Unterarten würde dem Grundsatz der Gewerbefreiheit und dem Grundsatz der Wahrung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung widersprechen. Demnach gilt es für Karlsruhe, ein adäquates und marktkonformes Angebot an Zulässigkeitsbereichen vorzuhalten.
Schlussendlich werden auch Bordelle und bordellartige Betriebe im Konzept betrachtet. Sie gelten nicht als Vergnügungsstätten, sondern als Gewerbebetriebe; da von ihnen jedoch ähnlich starke städtebauliche Störungen ausgehen können, liegt es nahe, sie im gleichen Zuge mitzubehandeln.
Ziel
Ziel des Konzepts ist es, ein gesamtstädtisches Leitbild für die Steuerung von Vergnügungsstätten zu erarbeiten. Vergnügungsstätten sollen und können nicht völlig aus dem Stadtgebiet verbannt werden. Trading-Down-Effekte, wie sie durch die Häufung von Vergnügungsstätten mit ihren negativ ausstrahlenden Außenwirkungen eintreten können, sollen jedoch unbedingt verhindert werden.
Hierfür werden einerseits Bereiche dargestellt, in denen bestimmte Arten von Vergnügungsstätten stadtverträglich zulässig sind und andererseits Bereiche definiert, in denen Vergnügungsstätten ausgeschlossen sind. Alle Bereiche werden anhand konkreter städtebaulicher Kriterien ermittelt.
Eine unmittelbar rechtsverbindliche Wirkung entfaltet dieses Konzept nicht. Das vom Gemeinderat beschlossene Konzept erlangt aber Bedeutung für die bauleitplanerische Abwägung. Es gibt Hinweise und Empfehlungen und liefert Begründungen zu Festsetzungen von zukünftigen Bebauungsplänen.
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Abb. 1: Zulässigkeit von Vergnügungsstätten nach BauNVO
Abb. 2: Art der baulichen Nutzung, unterteilt in die Nutzungsarten, in denen Vergnügungsstätten zulässig sind. Eventuell bestehende Festsetzungen, die Vergnügungsstätten ausschließen, wurden hier nicht berücksichtigt. In Teilen werden im Innenbereich keine Nutzungsarten festgeschrieben, dort muss über die Zu- oder Unzulässigkeit von Vergnügungsstätten nach § 34 BauGB entschieden werden. Diese Gebiete werden in dieser und den folgenden Karten daher nicht dargestellt.
Art der baulichen Nutzung (BauNVO) nicht kerngebietstypisch kerngebietstypisch
§ 2 Kleinsiedlung
§ 3 Reines Wohngebiet
§ 4 Allgemeines Wohngebiet
§ 4a Besonderes Wohngebiet ausnahmsweise zulässig
§ 5 Dorfgebiet ausnahmsweise zulässig
§ 6 Mischgebiet (wohnl. geprägt) ausnahmsweise zulässig
§ 6 Mischgebiet (gewerbl. geprägt) zulässig
§ 6a Urbanes Gebiet ausnahmsweise zulässig
§ 7 Kerngebiet zulässig zulässig
§ 8 Gewerbegebiet ausnahmsweise zulässig ausnahmsweise zulässig
§ 9 Industriegebiet
§ 10 Sondergebiete (Erholung)
§ 11 Sondergebiete (Sonstige) abhängig von Zweckbestimmung abhängig von Zweckbestimmung
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2. Rechtliche Rahmenbedingungen
Bei der Beschreibung der rechtlichen Rahmenbedingungen von Vergnügungsstätten muss zwischen Baurecht und Glücksspielrecht unterschieden werden. Das Baurecht beschreibt die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten in den unterschiedlichen Baugebieten. Das Glücksspielrecht findet dagegen unter anderem Anwendung auf das Ausrichten von Wetten und Glücksspielen, was in der Konsequenz bedeutet, dass Wettbüros und Spielhallen beiden Gesetzen unterworfen sind. Auf Wettbüros und Spielhallen wird daher in Kapitel 2.6 gesondert eingegangen.
Bordelle gelten nicht als Vergnügungsstätten sondern als Gewerbebetriebe. Da von ihnen ähnliche städtebauliche Störpotenziale ausgehen können wie von Vergnügungsstätten, werden auch sie im Konzept behandelt. In Kapitel 2.7 wird auf sie vertieft eingegangen.
2.1 Definition Vergnügungsstätte
Der Begriff „Vergnügungsstätte“ findet bauplanungsrechtlich in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) Verwendung, ohne dort jedoch näher definiert zu werden. Nach Fickert/Fieseler sind unter Vergnügungsstätten gewerbliche Nutzungsarten zu verstehen, die sich in unterschiedlicher Ausprägung (wie Amüsierbetriebe, Diskotheken, Spielhallen) unter Ansprache (oder Ausnutzung) des Sexual-, Spiel- und/oder Gesellschaftstriebs einer bestimmten gewinnbringenden Freizeitunterhaltung widmen.1
„Als Anlagen mit bodenrechtlichem Bezug knüpfen sie nicht an Definitionen des Vergnügungssteuerrechts an, sondern stellen auf typische städtebaulich relevante (negative) Folgewirkungen ab, wie auf Lärmbelästigungen, Beeinträchtigungen des Stadt- und Straßenbildes und des Gebietscharakters, aber auch Verschlechterung der Gebietsqualität (sogenannter Trading-Down Effekt), wobei bezüglich der Intensität dieser Auswirkungen zwischen den auf Kerngebiete beschränkten (kerngebietstypischen) und den sonstigen Vergnügungsstätten unterschieden wird.“2
2.2 Kerngebietstypik
Das Bundesverwaltungsgericht hat diejenigen Vergnügungsstätten als typisch für Kerngebiete angesehen, die als „zentrale Dienstleistungsbetriebe auf dem Unterhaltungssektor“ einen größeren Einzugsbereich haben und „für ein größeres und allgemeines Publikum erreichbar sein sollen“, das heißt Vergnügungsstätten, die von zentraler Bedeutung sind und auf einen größeren Publikumskreis – auch mit weiteren Anfahrten – ausgerichtet sind.
1 vgl. BauNVO Kommentar, 12. Aufl., 2014, § 4a Rn. 22
2 VGH Baden-Württemberg, 28.11.2006 – 3 S 2377/06, Rn. 5
Die Bedeutung dieser Typik und die Abgrenzung zu ihr wird in Kapitel 3 bei relevanten Betriebsformen vertieft ausgeführt.
2.3 Zulässigkeit
Innerhalb von Bebauungsplänen wird die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten über Festsetzungen geregelt. Kerngebietstypische Vergnügungsstätten sind – wie der Name schon sagt – allgemein in Kerngebieten und darüber hinaus in Sondergebieten mit entsprechender Zweckbestimmung zulässig. Ausnahmsweise zulässig sind sie in Gewerbegebieten. Nicht-kerngebietstypische Vergnügungsstätten sind in Kerngebieten und gewerblich geprägten Mischgebieten zulässig, ausnahmsweise zulässig in besonderen Wohngebieten, Dorfgebieten, wohnlich geprägten Mischgebieten, urbanen Gebieten und Gewerbegebieten. Im unbeplanten Innenbereich ist die Zulässigkeit nach § 34 BauGB zu bestimmen (siehe Abbildungen 1 und 2).
In Baugebieten, in denen die BauNVO 1977 oder eine ältere Fassung anwendbar ist, können Vergnügungsstätten grundsätzlich als „sonstige Gewerbebetriebe“ in bestimmten Baugebieten zulässig sein. Hierzu muss jedoch im Einzelfall die Gebietsverträglichkeit nachgewiesen werden.
2.4 Festsetzungen in Bebauungsplänen
Nach § 1 Abs. 5 BauNVO kann im Bebauungsplan festgesetzt werden, dass bestimmte Arten von Nutzungen, die eigentlich in dem Baugebiet zulässig sind, nicht oder nur ausnahmsweise zulässig sein sollen.
§ 1 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 9 BauNVO erlaubt eine noch feinere Bestimmung nach Nutzungsunterarten. So können beispielsweise Spielhallen in einem Kerngebiet ausgeschlossen oder nur ausnahmsweise zugelassen werden, während alle anderen Arten von Vergnügungsstätten zugelassen werden. Ebenso können nach § 1 Abs. 7 BauNVO bestimmte Nutzungen nur in bestimmten Geschossen oder sonstigen Teilen baulicher Anlagen zugelassen oder ausgeschlossen werden. Derartig feine Ausdiffenrenzierungen müssen jedoch durch städtebauliche Gründe gerechtfertigt sein.
§ 1 Abs. 10 BauNVO schließlich erlaubt es, Erweiterungen, Änderungen, Nutzungsänderungen und Erneuerungen bestehender baulicher oder sonstiger Anlagen zuzulassen, eine Neuansiedlung im restlichen Gebiet aber auszuschließen.
Eine mögliche und gut zu begründende Festsetzung für einen zukünftigen Bebauungsplan könnte also folgendermaßen lauten: „Im Kerngebiet MK 1 sind Spielhallen nur
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Abb. 4: Übersicht über alle Spielhallen und Jugendeinrichtungen in Karlsruhe. Neue Spielhallen müssen aufgrund des LGlüG BW seit November 2012 einen Mindestabstand von 500 Metern zu Jugendeinrichtungen einhalten. Hierzu zählen weiterführende Schulen, Jugendheime, Jugendherbergen, etc. aber keine (reinen) Grundschulen, keine Kindertagesstätten, -krippen oder -spielplätze.
Abb. 3: Übersicht über Spielhallenkonzessionen in Karlsruhe. Alle Spielhallen müssen aufgrund des LGlüG BW seit November 2012 einen Mindestabstand von 500 Metern untereinander einhalten. Aufgrund unklarer Entscheidungsgrundlage über die zu verbleibenden Spielhallen hat sich ihre Anzahl bislang jedoch nicht reduziert. Ein Auswahlverfahren wird momentan (Stand: Mai 2021) durch das Ordnungsamt erarbeitet.
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ausnahmsweise und nicht im Erdgeschoss zulässig. Nachtclubs und Diskotheken sind nur in Untergeschossen zulässig. Andere Arten von Vergnügungsstätten sind ausgeschlossen.“
2.5 Vorgaben für die Planung
Ein grundsätzlicher Ausschluss von Vergnügungsstätten oder einer Unterart dieser (wie zum Beispiel Spielhallen) ist rechtlich nicht möglich. Es würde dem Grundsatz der Wahrung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung widersprechen, eine reine Negativplanung durchzuführen, das heißt eine Planung mit dem alleinigen Ziel, eine bestimmte Nutzung auszuschließen. Ein solches Vorgehen wäre auch stadtplanerisch nicht sinnvoll, da die Ansiedlung von Vergnügungsstätten nicht grundsätzlich zu negativen Strukturveränderungen führt. Erst wenn Konflikte und Probleme durch eine generelle Standortunverträglichkeit oder durch Konzentrationen von Vergnügungsstätten ausgelöst werden, sind negative Auswirkungen zu erwarten.
Die Aufgaben der Bauleitplanung sind ausschließlich auf städtebauliche Belange beschränkt. In diesem Steuerungskonzept und in zukünftigen Bebauungsplänen kann daher ausschließlich auf städtebauliche Kriterien abgehoben werden. Andere Aspekte wie der „Spielerschutz“ oder moralische Aspekte können nicht angeführt werden.3
Es wird im Konzept zwischen folgenden städtebaulichen Kriterien unterschieden:
Fremdkörper in der Erdgeschosszone Beeinträchtigung des Stadtbilds Lärmkonflikte Einfluss auf das Bodenpreisgefüge Trading-Down-Effekte
Auf die Kriterien wird in Kapitel 4 – Beurteilungskriterien vertieft eingegangen.
2.6 Wettbüros und Spielhallen
Aufgrund der starken Zunahme von Wettbüros und Spielhallen in deutschen Städten wurden seit den 2000er Jahren vermehrt Gesetze und Vorschriften erlassen, die dieser Entwicklung entgegenwirken sollten – mit zweifelhaftem Erfolg.
Wettbüros
Der „Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland“ (Glücksspielstaatsvertrag) von 2007, sollte ursprünglich private Sportwettvermittlungsstellen daran hindern, dem staatlichen Glücksspielmonopolisten
3 vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.07.1991, Az. 4 B 80/91.„Danach ist ein für sich allein nicht tragfähiges Begründungselement im Hinblick auf das Vorliegen städtebaulicher Gründe unerheblich, wenn der Ausschluss einzelner Nutzungen im Übrigen durch städtebauliche Gründe gerechtfertigt ist. Das kann allerdings dann nicht gelten, wenn die städtebaulichen Gründe nur vorgeschoben sind, wenn also die Motive der Gemeinde, die für die Festsetzung nach § 1 Abs. 5 BauNVO maßgebend waren, überhaupt nicht städtebaulicher Natur sind.“
Oddset Konkurrenz zu machen. Im September 2010 wurde er jedoch vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) für ungültig erklärt.4
In der ersten Änderung des Staatsvertrags aus dem Jahre 2012 wurde auf die Entscheidung des EuGH mit der sogenannten „Experimentierklausel für Sportwetten“ reagiert, die den Markt für private Wettanbieter öffnete, dabei die Zahl der zu vergebenden Konzessionen aber auf 20 beschränkte. Auch mit dieser Klausel verstieß der Vertrag gegen geltendes EU-Recht: „Der Gerichtshof stellt insoweit fest, dass die Experimentierklausel die Unvereinbarkeit des vormaligen Staatsmonopols mit dem freien Dienstleistungsverkehr nicht behoben hat [...]“5
Nachdem der Entwurf für die zweite Änderung des Staatsvertrags gegenstandslos blieb, wurde mit der dritten Änderung, die Januar 2020 in Kraft trat, die Beschränkung der Konzessionen schließlich entfernt. Die Gültigkeit des Staatsvertrags wurde auf den 30. Juni 2021 festgeschrieben.
In der Zwischenzeit – der Zeit der rechtlichen Unsicherheit von 2010 bis 2020 – wurden von privaten Wettanbietern bereits Fakten geschaffen: etwa 5.000 Wettbüros existieren heute in Deutschland, Tendenz stark steigend.6
Spielhallen
Der ebenfalls starken Zunahme an Spielhallen – in Baden-Württemberg vom Jahr 2000 bis 2008 ein Anstieg an Automaten in Spielhallen von 70%7 – wurde mit der ersten Änderung des Glücksspielstaatsvertrags begegnet. Dieser schreibt erstmals einen Mindestabstand zwischen Spielhallen vor. Die genaue Ausführung blieb Ländersache.8 Auch sogenannte Mehrfachspielhallen, Gebäude, für die mehrere Spielhallenkonzessionen erteilt wurden, sollten damit unmöglich gemacht werden.
Das als Reaktion auf den Staatsvertrag ausgearbeitete und im November 2012 beschlossene Landesglücksspielgesetz (LGlüG) Baden-Württembergs gibt einen Mindestabstand von 500 Metern vor, den Spielhallen untereinander einhalten müssen. Für neue Spielhallen gilt zusätzlich ein Mindestabstand von 500 Metern zu bestehenden Einrichtungen zum Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen (siehe Abbildungen 3 und 4).
„Zu Einrichtungen in diesem Sinne zählen insbesondere Schulen oder Jugendheime, Jugendherbergen, Jugendmusikschulen, Wohngruppen von Jugendlichen,
4 Urteil des EuGH vom 08.09.2010 – C-316/07, C-410/07, C-409/07, C-360/07, C-359/07, C-358/07
5 Gerichtshof der Europäischen Union, Pressemitteilung Nr. 10/16 vom 4. Februar 2016
6 https://www.rnd.de/wirtschaft/sportwetten-boom-deutschland-ist-grosster- glucksspielmarkt-in-europa-E2J4FJBLDFBDTGL3HX2LGY4T4Y.html, abgerufen am 11.09.2020
7 https://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/gluecksspielautomaten-boomen-vor-allem- im-suedwesten--18112429.html, abgerufen am 23.12.2020
8 vgl. § 25 Abs. 1 GlüStV
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Abb. 6: Übersichtsichtskarte zur Rechtsverordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe über das Verbot der Prostitution (Sperrbezirksverordnung) im Stadtkreis Karlsruhe Im rot umgrenzten Gebiet ist jegliche Prostitution verboten, im blau umgrenzten die Straßenprostitution.
Abb. 5: Übersicht über die Stadtbereiche, in denen momentan eine Ansieldung von Spielhallen möglich ist. Da neue Spielhallen einerseits nach LGlüG BW einen Mindesabstand zu anderen Spielhallen und zu Jugendeinrichtungen einhalten müssen und andererseits nach BauNVO nur in einigen Nutzungsarten baurechtlich zulässig sind, ist eine weitere Ansiedlung von Spielhallen nur noch sehr eingeschränkt möglich.
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die unter der Betreuung des Jugendamts stehen, sowie Einrichtungen für den Schulsport. Nicht hierzu zählen – reine – Grundschulen, Kindertagesstätten, Kinderkrippen oder Kinderspielplätze, da der Schutzzweck der Norm darin besteht, Jugendliche vor den Gefahren der Spielsucht zu schützen. Kinder, die solche Einrichtungen nutzen, sind auf Grund ihres Entwicklungsstandes nicht in der Lage, die Gefahren des Glücksspiels zu realisieren.“9 Als Jugendliche gelten hierbei Personen, die 14 Jahre oder älter, aber noch nicht 18 Jahre alt sind.10
Da sich vor allem in der Karlsruher Innenstadt eine sehr große Anzahl an Spielhallen beziehungsweise Mehrfachkonzessionen bündelt (innerhalb eines 500 Meter Radius um eine Spielhalle bis zu 21 weitere Spielhallenkonzessionen, siehe Abbildung 3), würde sich bei entsprechender Anwendung beziehungsweise Umsetzung des LGlüG die Anzahl an Spielhallen in Karlsruhe radikal reduzieren. Der Gesetzgeber hat gleichwohl keine detaillierten Vorgaben gemacht, wie und auf welche Weise Bestandsspielhallen auf Grundlage der neuen gesetzlichen Regelungen aus dem Markt austreten sollen. Die notwendigen Kriterien einer solchen Auswahlentscheidung sollen durch die unteren Verwaltungsbehörden selbst getroffen werden. In Karlsruhe wurden von allen betroffenen Spielhallenbetreibern sogenannte Härtefallanträge (vgl. § 51 Abs. 5 LGlüG) gestellt, die das vorgesehene Verfahren nochmals suspendieren. Aufgrund der festgestellten Härten für Spielhallenbetreiber wurde den beantragten Härtefällen im Einzelfall bis höchstens zum 30. Juni 2021 entsprochen.
Derzeit wird vom Ordnungsamt der Stadt Karlsruhe eine Vorgehensweise zur weiteren Umsetzung des LGlüG – nach Ablauf der erteilten Härtefälle – erarbeitet, auf deren Grundlage eine Auswahlentscheidung für den 30. Juni 2021 vorgesehen ist. Auf Grundlage dieser Auswahlentscheidung sollte sich eine signifikante Reduzierung der Spielhallen im Innenstadtbereich ergeben, da auch im Rahmen der Auswahlentscheidung die notwendigen Abstände der Spielhallen untereinander eingehalten werden müssen. Es ist davon auszugehen, dass alle betroffenen Spielhallenbetreiber eine gerichtliche Überprüfung der Auswahlentscheidung anstreben werden. Insofern kann weiter davon ausgegangen werden, dass diese gerichtliche Überprüfung einen Zeitraum von mehreren Jahren in Anspruch nehmen wird. Im Hinblick darauf, dass die notwendigen Auswahlkriterien nicht ausdrücklich vom Gesetzgeber vorgegeben werden, kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass die Auswahlentscheidung nochmals wiederholt werden muss.
Das Auslaufen des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags bleibt aus städtebaulicher Sicht ohne Konsequenzen. Dem „Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland“ (Glücksspielstaatsvertrag 2021), der ab 1. Juli 2021
9 vgl. Anwendungshinweise des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft zum Landesglücksspielgesetz Baden-Württemberg (LGlüG) für den Bereich der Spielhallen
10 vgl. § 1 Jugendschutzgesetz
die betreffenden Ziele formuliert, wurde von den Bundesländern bereits zugestimmt. Mindestabstände zwischen Spielhallen sind auch weiterhin vorgesehen. Bei dem betreffenden Staatsvertrag handelt es sich indes nur um eine vertragliche Regelung der Bundesländer untereinander. Maßgeblich im Rechtsverhältnis gegenüber den Spielhallenbetreibern bleibt daher auch weiterhin das LGlüG. Diesbezüglich ist nicht bekannt, dass der baden-württembergische Gesetzgeber eine umfassende Aufweichung der Regelungen anstrebt. Auf Grundlage der derzeitigen gesetzlichen Regelung und der sich noch anschließenden gerichtlichen Überprüfung derselben kann auch weiterhin davon ausgegangen werden, dass es in der Zukunft zu einer deutlichen Reduzierung der Spielhallendichte kommt, wie sie auch vom Gesetzgeber vorgesehen ist.
2.7 Bordelle
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg handelt es sich bei Bordellen und bordellartigen Betrieben nicht um Vergnügungsstätten, sondern um Gewerbebetriebe.11 Als Gewerbebetriebe sind Bordelle und bordellartige Betriebe formell in mehreren Baugebieten der BauNVO zulässig. Da es sich bei ihnen nicht um Vergnügungsstätten handelt, finden die bisher in Kapitel 2 getroffenen Aussagen zu Vergnügungsstätten auf Bordelle keine Anwendung.
Die formelle Zulässigkeit bleibt in den Baugebieten, die zumindest auch dem Wohnen dienen, jedoch in aller Regel bedeutungslos: „Bordelle und bordellartige Betriebe [sind] als sonstige Gewerbebetriebe nach der typisierenden Betrachtungsweise regelmäßig als störende Nutzungen anzusehen.“12 „Die Kammer geht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg davon aus, dass ein Bordell oder ein bordellartiger Betrieb wegen der typischerweise damit verbundenen Auswirkungen („milieubedingte Unruhe“) eine das Wohnen i.S.d. § 6 Abs. 1 BauNVO wesentlich störende Nutzung darstellt, die deshalb in einem Mischgebiet unzulässig ist“13
Zur Ansiedlung von Bordellen und bordellartigen Betrieben kommen demnach im Allgemeinen nur Gewerbegebiete, Industriegebiete und Kerngebiete in Frage. Im Konzept wird sich bei Aussagen zu Bordellen daher auf die entsprechenden Baugebietsarten beschränkt.
Bei Wohnungsprostitution, also in der eigenen, auch zum Wohnen benutzten Wohnung ausgeübte Prostitution, werden die „milieubedingten Unruhen“ als weniger stark angenommen. Wohnungsprostitution kann daher im Einzelfall bei Wohnverträglichkeit und
11 vlg. BVerwG, Beschluss vom 2. November 2015 – 4 B 32.15, NVwZ 2016, 151
12 VG Karlsruhe, Urteil vom 23.07.2014 – 6 K 2252/13
13 VG Stuttgart, Urteil vom 22.10.2003 – 3 K 1019/03
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Vereinbarkeit mit § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO zulässig sein. Dies gilt insbesondere in einem Mischgebiet.14 Da dieses Konzept auf die Abschwächung der städtebaulichen Störungen abzielt und diese bei Wohnungsprostitution als gering anzusehen sind, werden im Konzept zu Wohnungsprostitution keine Aussagen getroffen.
14 vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. August 1996 – 8 S 1987/96, NVwZ 1997, 601
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3. Betriebsformen
Im Wesentlichen kann zwischen folgenden 7 Betriebsformen unterschieden werden, die eindeutig den Vergnügungsstätten zugerechnet werden. Bordelle werden als Punkt 8 aufgenommen, obwohl es sich bei ihnen nicht um Vergnügungsstätten, sondern um Gewerbebetriebe handelt. Diese Betriebsformen werden auf den folgenden Seiten ausführlich beschrieben und städtebaulich eingeordnet:
1. Spielhallen 2. Wettbüros1
3. Diskotheken/Clubs 4. Freizeit-Center2
5. Betriebe mit Ausrichtung auf Darstellungen mit sexuellem Charakter
6. Swingerclubs 7. Multiplex-Kinos 8. Bordelle
Bei folgenden Betriebsformen handelt es sich nicht oder zumindest nicht eindeutig um Vergnügungsstätten. Da sie ähnliche städtebauliche Störpotenziale aufweisen können oder die rechtliche Einordnung der Betriebsformen nicht eindeutig geklärt ist, wird auf sie im Konzept trotzdem eingegangen. Sie werden im Unterkapitel 3.9 behandelt:
Erotikfachmärkte/Sexshops Billard- und Dart-Cafés Bowling-Center Internetcafés Escape Rooms Festhallen3 Tanzlokale Bars und barähnliche Betriebe
Eindeutig nicht zu Vergnügungsstätten zählen:
reine Wett-Annahmestellen reine Gaststätten Anlagen für sportliche Zwecke Anlagen für kulturelle Zwecke (Theater, Opern,
politische Kabaretts, Kleinkunstbühnen und so weiter)
Kinos mit nur einem Vorführungssaal Paintball-Anlagen4
1 Obwohl eine Entscheidung des BVerwG hierzu bislang fehlt, besteht in der obergerichtlichen Rechtsprechung zunehmend Einigkeit über die Einstufung von Wettbüros als Vergnügungsstätten (s. Kapitel 3.2)
2 Hierunter fallen in diesem Konzept auch Lasertag-Anlagen, die in Baden-Württemberg eindeutig als Vergnügungsstätten eingestuft wurden. Vgl. hierzu Landtag von Baden- Württemberg: Drucksache 15/3198 vom 08.03.2013
3 Sind die Auswirkungen einer Festhalle, die der Betreiber nur für geschlossene Veranstaltungen zur Verfügung stellt, denen einer Vergnügungsstätte im Sinne der BauNVO, die der Allgemeinheit offen steht, vergleichbar, ist es für die Erreichung des städtebaulichen Ziels, die Wohnbevölkerung und andere sensible Nutzungen vor den von Vergnügungsstätten ausgehenden nachteiligen Wirkungen zu schützen, ohne Belang, ob die einzelnen Besucher oder Teilnehmer einer Veranstaltung einem geschlossenen Kreis angehören und einer persönlichen Einladung Folge leisten oder ob es sich um einen offenen Personenkreis handelt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.11.2008, Az.: 4 B 56/06).
4 Zur Abgrenzung zu Lasertag vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.09.2016, AZ. 8 A10338/16, Rn. 24, juris
Bei der Einordnung der unterschiedlichen Betriebsformen wird auf eine typisierende Betrachtung zurückgegriffen. Einzelfälle können mehr oder weniger stark von der Einordnung abweichen; ausschlaggebend ist die Betriebskonzeption. Hängt die Einstufung als Vergnügungsstätte und die negativen städtebaulichen Auswirkungen immer vom Einzelfall ab (zum Beispiel bei Festhallen), werden die Betriebsformen mit eindeutigen Vergnügungsstätten verglichen, die vergleichbare Auswirkungen haben (bei Festhallen die Diskotheken). Dortige Aussagen gelten in diesen Fällen dann auch für die andere Betriebsform.
Musikclubs und Livespielstätten sind momentan nach BauNVO mit Diskotheken gleichgestellt und werden im Konzept daher ebenso wie diese wie Vergnügungsstätten behandelt. Diese Einordnung könnte sich jedoch schon bald ändern: Am 7. Mai 2021 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, die Baunutzungsverordnung dahingehend anzupassen, dass Clubs und Livespielstätten mit nachweisbarem kulturellen Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Anlagen für kulturelle Zwecke definiert werden.
Die städtebaulichen Störpotenziale werden in Kapitel 4 vorgestellt und auf die Hauptbetriebsformen angewandt.
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3.1 Spielhallen
Definition
Als Spielhallen gelten Betriebe, in denen ein räumlich gehäuftes Sortiment von Unterhaltungsautomaten mit Gewinnchance (Geldspielgeräte) zur beliebigen Betätigung gegen Münzeinwurf angeboten wird. Diese werden oft ergänzt durch Unterhaltungsspielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit (Bildschirmspielgeräte, Flipper) und/oder durch manuelle Geschicklichkeitsspiele wie zum Beispiel Billard und Tischfußball. Der betriebliche Schwerpunkt der Spielhallen liegt gewerberechtlich in der Bereitstellung dieser Geräte. Der Begriff „Spielhalle“ bezeichnet nicht notwendigerweise einen selbstständigen Betrieb, sondern es kann sich auch „nur“ um einen Raum handeln, der zu einem anderen Betrieb (typischerweise Schank- und Speisewirtschaft) gehört, wenn er zur Aufstellung der in § 33i GewO (Spielhallen und ähnliche Unternehmen) genannten Geräte dient.
Befinden sich in einer Spielstätte vorwiegend Unterhaltungsspielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit und nur bis zu drei Geldspielgeräte, handelt es sich bei ihr nicht um eine Spielhalle nach Definition des LGlüG BW, aber trotzdem um eine Vergnügungsstätte (vgl. Kapitel 3.4 Freizeit-Center).
Kerngebietstypik
Kerngebietstypische Spielhallen haben als zentrale Dienstleistungsbetriebe auf dem Unterhaltungssektor einen ausgedehnteren Einzugsbereich und sind für ein größeres allgemeines Publikum erreichbar. Kerngebietstypische Spielhallen verfügen heute in der Regel über mehr als 20 Spielmöglichkeiten, davon 12 Geldspielgeräte, mehr als 40 Besucherplätze und weisen eine längere Öffnungszeit als 22:00 Uhr auf.
In der Rechtsprechung hat sich zur Abgrenzung der kerngebietstypischen von den nicht kerngebietstypischen Spielhallen im Sinne von § 4a Abs. 3 Satz 2 BauNVO 1990 eine Grundfläche von etwa 100 m² (Nutzfläche) als Schwellenwert herausgebildet.1 Dies entsprach zunächst entsprechend der Spielverordnung vom 11.12.1985 sechs Geldspielgeräten. Im Jahr 2005 wurde durch die Novellierung der Spielverordnung die benötigte Fläche pro Geldspielgerät jedoch von 15 m² auf 12 m² reduziert. Bei 100 m² Fläche bedeutete dies eine Erhöhung der möglichen Anzahl an Geldspielgeräten von sechs auf acht. „In Betracht kommt daher als maßgebendes Abgrenzungskriterium gegenwärtig auch ein Schwellenwert von 80 m² Spielfläche, also wie zuvor sechs Geldspielgeräte [...] oder die Anzahl der Besucherplätze in der Spielhalle.“2
1 vgl. Fickert/Fieseler, 12. Auflage 2014, § 4a BauNVO, RdNr. 23.4
2 Dr. Hans-Ulrich Stühler: „Die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten nach der BauNVO und deren Steuerung nach § 9 BauGB“, erschienen in BauR, 2013, S. 694
Abb. 7: Beispiel einer Spielhalle, hier: „City Play“, Karlsruhe Innenstadt-Ost. Foto: CycloMedia für Stadt Karlsruhe
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„Ein Festhalten an dem Schwellenwert von 100 m² Nutzfläche [...] erscheint dem Senat angesichts der dargestellten tatsächlichen und rechtlichen Veränderungen nicht mehr sachgerecht. Vielmehr liegt es näher, für die Abgrenzung einer kerngebietstypischen zu einer mischgebietsverträglichen Spielhalle auf die Anzahl der in dem Vorhaben geplanten Besucherplätze abzustellen, und zwar losgelöst von den Regelungen der Spielverordnung über die zulässige Anzahl an Geldspielgeräten in einer Spielhalle bestimmter Größe sowie deren absoluter Obergrenze pro Konzession und unabhängig davon, ob es sich um Besucherplätze an Geldspielautomaten, an sonstigen Spielgeräten, an Bistrotischen oder an der Theke handelt.“3
Völlige Rechtssicherheit bezüglich des Schwellenwerts zur Unterscheidung von kerngebietstypischen zu nicht- kerngebietstypischen Spielhallen besteht daher nicht.
Mischgebietsverträgliche Spielhallen sind (ab BauNVO 1990) in den überwiegend gewerblich geprägten Teilen von Mischgebieten allgemein zulässig. Diese haben Nutzflächen bis zu zirca 100 m² mit bis zu 20 Spielmöglichkeiten, davon nicht mehr als acht Geldspielgeräte. Die Öffnungszeit beläuft sich in der Regel auf 22:00 Uhr, ausnahmsweise auf 23:00 Uhr.
Standortpräferenzen
Spielhallen sind überwiegend in den Einkaufszonen mittlerer Lagen (1C/2er-Lagen) der Kerngebiete sowie in innerstädtischen Mischgebieten angesiedelt. Sie profitieren von hohen Fußgängerfrequenzen und der Nähe zu Einzelhandel und Gastronomie (insbesondere Schnellrestaurants). Darüber hinaus werden Stadteinfallstraßen mit hohen Verkehrszahlen und mit Nähe zu Einzelhandel, Schnellrestaurants, Tankstellen und sonstigen PKW-bezogenen Nutzungen präferiert. Allen Standorten ist gemeinsam, dass sie gut sichtbar und erreichbar sein müssen.
Wie in der Bestandsanalyse in Kapitel 5 zu sehen sein wird, wird jedoch bereits heute mehr oder minder stark von den Präferenzen abgewichen.
Städtebauliche Auswirkungen
Obwohl die Spielhallen selbst keine Betriebsgeräusche verursachen, kann es durch Folgegeräusche der Besucherschaft sowie durch anfallenden Zu- und Abgangsverkehr zu Konflikten mit den Anwohnern kommen. Dies ist insbesondere der Fall, da Spielhallen meist in den (späten) Abendstunden besucht werden. Da in Spielhallen selbst ein Alkohol- und meist auch ein Rauchverbot besteht, werden Alkohol und Zigaretten meist im Straßenraum konsumiert.
Nach Landesglücksspielgesetz Baden-Württemberg müssen Spielhallen äußerlich unter anderem so
3 VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Februar 2011 − 3 S 445/09
gestaltet sein, dass von ihr keine Anreize für die dort angebotenen Spiele ausgehen, auch muss für ausreichenden Einfall von Tageslicht gesorgt werden und ein Einblick von außen in die Spielhalle möglich sein. Diese Vorschriften werden jedoch sehr oft ignoriert oder nur halbherzig verfolgt. Häufig wird an Spielhallen die aggressive Aufmachung oder dunkle Verklebungen an Schaufensterscheiben bemängelt, die die Lauflagen, das heißt die Schaufensterfront und damit den Kundenstrom, unterbrechen. Eine Beziehung zum öffentlichen Raum fehlt gänzlich – die Spielhalle grenzt sich in ihrem Erscheinungsbild bewusst von der Umgebungsbebauung und dem öffentlichen Raum ab. Spielhallen wirken aus diesem Grund oftmals als Fremdkörper im Straßenraum.
Durch die höhere Liquidität dieser Betriebe ist zudem von einer Erhöhung der Miet- und Grundstückpreise auszugehen. Dadurch kommt es häufig zur Verdrängung des Einzelhandels, in Gewerbegebieten zur Verdrängung von rein gewerblichen Nutzungen.
Mit der Ansiedlung von Spielhallen geht in der Regel ein Image-Verlust umgebender Objekte einher. Das Eintreten von Trading-Down-Effekten ist wahrscheinlich.
18 | Konzept Vergnügungsstätten
3.2 Wettbüros
Definition
Wettbüros sind Wettvermittlungsstellen, bei denen Wetten auf bestimmte (Sport-)Ereignisse abgeschlossen werden können und Besucher auf verschiedene Weise dazu animiert werden, sich während des Events in der Räumlichkeit aufzuhalten. Diese „Animierung zum Aufenthalt“ stellt das wichtigste Kriterium zur Abgrenzung von Wettbüros zu simplen Wettannahmestellen oder Toto-Lotto-Läden dar, bei denen ein Wettschein abgegeben oder der Gewinn abgeholt wird. Obwohl eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hierzu bislang fehlt, besteht in der obergerichtlichen Rechtsprechung zunehmend Einigkeit über die Einstufung von Wettbüros als Vergnügungsstätten.
Wettvermittlungsstellen gelten dann als Wettbüros – und damit als Vergnügungsstätten – wenn sie „nicht nur Gelegenheit zur Abgabe von Wetten und zur Entgegennahme von Gewinnen, sondern zu einem wesentlichen Teil auch zur Unterhaltung und zum Spiel bis zur Bekanntgabe des Ergebnisses aktueller Wetten bieten.“1
Die Animierung zum Aufenthalt geschieht häufig, indem das Geschehen live (meist über TV-Geräte)
1 vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.02.2007, Az. 8 S 2606/06
mitverfolgt werden kann. Eindeutig als Wettbüros gelten Betriebe, die die Möglichkeit bieten, sogenannte „Live-Wetten“ anzunehmen, also auf ein Ereignis zu wetten, wenn das Event bereits in Gang ist (z. B. auf den Zeitpunkt des nächsten geschossenen Tores). „Das gilt auch dann, wenn es an Sitzgelegenheiten oder TV-Bildschirmen zur Übertragung von Sportereignissen fehlt, keine Getränke ausgeschenkt oder Speisen verkauft werden.“2
Im hier vorliegenden Konzept ist mit der Bezeichnung Wettbüro immer eine Wettvermittlungsstelle mit Animierung zum Aufenthalt gemeint. Wettbüros sind somit immer auch Vergnügungsstätten.
Kerngebietstypik
Das Verwaltungsgericht Schleswig entschied im Jahre 2013, dass, wenn die Wettbüronutzungsfläche unter 100 m² liegt, das Wettbüro „in keiner Weise als kerngebietstypisch zu betrachten“ sei, ebenso das VG Augsburg und das VG Ansbach in zwei Urteilen aus dem Jahr 2016. Die bei Spielhallen übliche Schwelle von 100 m² scheint somit auch bei Wettbüros als Orientierung zu dienen.
2 vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.09.2018, Az. 3 S 778/18
Abb. 8: Beispiel eines Wettbüros, hier: Bet 3000, Karlsruhe Südstadt. Die Verklebung der Schaufenster unterbricht die Erdgeschosszone, die äußere Gestaltung ist mangelhaft. Der Betrieb wirkt wie ein Fremdkörper. Foto: CycloMedia für Stadt Karlsruhe
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Standortpräferenzen
Eine Recherche von Webseiten von Franchisepartnern führender Sportwettanbieter hat ähnliche Standortpräferenzen ergeben, wie sie auch bei Spielhallen existieren. Es werden bevorzugt gut von Fußgängern frequentierte und sichtbare Lagen in Stadtzentren gewählt, mit guter Anbindung an den ÖPNV und ausreichend nutzbarer Parkplätze im Umfeld. An Bruttoflächen werden zwischen 90 und 300 m² genannt, in Erdgeschosslage oder über zwei Etagen hinweg. Im Außenbereich sollte das Anbringen von Werbung möglich sein, am Haus außerdem die Aufstellung einer Satellitenschüssel. Guter Internetzugang wird vorausgesetzt.3
Wie in der Bestandsanalyse in Kapitel 5 zu sehen sein wird, wird jedoch bereits heute mehr oder minder stark von den Präferenzen abgewichen.
Städtebauliche Auswirkungen
Wettbüros verursachen selbst keine Betriebsgeräusche. Durch Folgegeräusche der Besucherschaft sowie durch anfallenden Zu- und Abgangsverkehr kann es jedoch trotzdem zu Konflikten mit den Anwohnern kommen. In den Räumlichkeiten herrscht ein Alkohol- und meist auch ein Rauchverbot, daher werden Alkohol und Zigaretten häufig im Straßenraum konsumiert.
Nach Landesglücksspielgesetz Baden-Württemberg müssen Wettbüros so wie auch Spielhallen äußerlich unter anderem so gestaltet sein, dass von ihr keine Anreize für die dort angebotenen Spiele ausgehen. Das Anbringen von Sichtschutz, beispielsweise durch Verkleben der Glasflächen, ist verboten. Diese Vorschriften werden jedoch sehr oft ignoriert oder nur halbherzig verfolgt. Zusammenhängende Schaufensterfronten werden meist unterbrochen – wenn nicht von ganzflächigen Beklebungen, dann von großformatiger Werbung. Ebenso wie Spielhallen fügen sich Wettbüros damit nur in den seltensten Fällen in den Straßenraum ein.
Durch die höhere Liquidität dieser Betriebe ist zudem von einer Erhöhung der Miet- und Grundstückpreise auszugehen. Dadurch kommt es häufig zur Verdrängung des Einzelhandels, in Gewerbegebieten zur Verdrängung von rein gewerblichen Nutzungen.
Mit der Ansiedlung von Wettbüros geht in der Regel ein Image-Verlust der umgebenden Objekte einher. Das Eintreten von Trading-Down-Effekten ist wahrscheinlich.
3 https://www.nbsport.de/ueber-uns/aufwertung-immobilien/ Abgerufen: 05.09.2020 https://www.arndtgruppe.com/expansion/ Abgerufen: 05.09.2020 https://derby-bet.de/expansion Abgerufen: 05.09.2020
20 | Konzept Vergnügungsstätten
3.3 Diskotheken/Clubs
Definition
Diskotheken und Musikclubs, meist „Clubs“ (vom englischen Nightclub) genannt, sind Vergnügungsstätten, die normalerweise bis spät in die Nacht geöffnet sind und in denen (laute) Musik gespielt wird – der Grund, warum die meisten Clubs in Untergeschossen untergebracht sind. In ihnen befinden sich neben Bar, Sitzmöglichkeiten und großen Musikanlagen oftmals Bühnen zur Vorführung von Live-Musik, eine oder mehrere Tanzflächen, aufwendige Lichtanlagen sowie sogenannte DJ Booths, über die von DJs die gespielte Musik gesteuert wird.
Anders als bei Pubs oder Sportsbars werden in Clubs in der Regel Türsteher eingesetzt, um potenzielle Besucher vor Eintritt hinsichtlich ihres Alters, ihrer körperlichen Verfassung und ihres äußeren Erscheinungsbildes hin zu überprüfen. Je nach Club werden Besucher in informeller Kleidung abgewiesen, häufig wird außerdem auf ein möglichst ausgeglichenes Geschlechterverhältnis geachtet. Die meisten Clubs bieten bestimmte Musikgenres wie House oder Hip- Hop, die geschäftigsten Zeiten für einen Club sind die Freitag- und Samstagabende sowie die Abende vor Feiertagen.
Musikclubs und Livespielstätten sind momentan nach BauNVO mit Diskotheken gleichgestellt und werden im Konzept daher ebenso wie diese wie Vergnügungsstätten behandelt. Diese Einordnung könnte sich jedoch schon bald ändern: Am 7. Mai 2021 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, die Baunutzungsverordnung dahingehend anzupassen, dass Clubs und Livespielstätten mit nachweisbarem kulturellen Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Anlagen für kulturelle Zwecke definiert werden.
Kerngebietstypik
Aufgrund ihrer Größe (Clubs bieten in der Regel Raum für mehrere hundert Besucher), ihres großen Einzugsbereichs und ihrer Öffnungszeiten bis spät in die Nacht sind Clubs in den allermeisten Fällen als kerngebietstypisch einzustufen. Sie unterscheiden sich damit von Tanzlokalen, die ein deutlich reduzierteres Angebot aufweisen (mehr zu Tanzlokalen in Kapitel 3.9 – sonstige Betriebsformen).
Standortpräferenzen
Aufgrund ihrer Kerngebietstypik sind Clubs generell nur in Kerngebieten und ausnahmsweise in
Abb. 9: Beispiel eines Clubs, hier: appclub, Karlsruhe Innenstadt-West. Abgesehen von der Eingangstür tritt der Club in der Erdgeschosszone nicht in Erscheinung. Foto: Cornelia Gauss, Stadtplanungsamt
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Gewerbegebieten zulässig. Eine gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln und eine zentrale Lage im Stadtgebiet versprechen möglichst hohe Besucherzahlen; da Clubs in der Regel weniger zahlungskräftig sind als hochfrequentierte Läden und Geschäfte in den Hauptgeschäftszonen, befinden sie sich meist an deren Rand in 1B-Lage. Aber auch Gewerbegebiete können für Clubbetreiber interessant sein – dort sind in der Regel geringere Mieten zu zahlen und die Frage der Lärmproblematik stellt sich dort weniger.
Städtebauliche Auswirkungen
Anwohner beklagen sich häufig über den Lärm, der sowohl von der Musik aus dem Club als auch von den Besuchern im Straßenraum ausgehen kann: Bei gefragten Clubs muss häufig lange Zeit (im Straßenraum) angestanden werden. Der Konsum von Alkohol und illegalen Drogen führt nicht selten zu Auseinandersetzungen, die erst mit dem Eintreffen der Polizei beendet werden können.
Ein großes Problem stellen Betriebe dar, die gewerberechtlich als „Gaststätte mit Musik und Tanz“ oder auf ähnliche Weise genehmigt sind, von denen in der Realität aber städtebauliche Auswirkungen ausgehen, die mit denen von Clubs durchaus vergleichbar sind. Die Einstufung, ob es sich bei einem solchen Betrieb noch um eine Gaststätte handelt oder bereits um eine Vergnügungsstätte, muss im Einzelfall entschieden werden. Eine Einstufung als Vergnügungsstätte kann auch dann erfolgen, wenn die Tanzveranstaltungen nur an den Wochenenden stattfinden und unter der Woche die gastronomische Nutzung im Vordergrund steht. „Unter anderem wesentlich für die Abgrenzung ist, ob die Nutzung zu einer gesteigerten Geräuschentwicklung führt, die über den Geräuschpegel einer herkömmlichen Gaststätte mit Musikaufführungen weit hinausgeht. Betriebstypisch, wenn auch nicht allein maßgeblich für eine diskothekenartige Vergnügungsstätte, ist etwa, dass ihre Betriebszeiten deutlich über 22 Uhr hinausgehen oder gar dann erst beginnen.“1
Da Clubs ähnlich wie Spielhallen vor allem in den Abend- und Nachtstunden geöffnet haben, bestehen keine Symbiose-Effekte mit dem Einzelhandel. Einzig Bars und (Schnell-)Restaurants können von Besuchern profitieren. Clubs öffnen sich nur selten zum Straßenraum und können nach außen verschlossen wirken. In vielen Fällen führt aber auch einzig eine Tür in ein Untergeschoss, so dass die Lauflage kaum unterbrochen wird.
Anders als bei Spielhallen oder Bordellen wird der Besuch von Clubs von einem Großteil der Bevölkerung als legitime Freizeitbeschäftigung von zumeist jungen Erwachsenen angesehen. Mit der Ansiedlung eines Clubs geht somit kein automatischer Image-Verlust für hochwertige Einzelhandelsnutzungen einher und
1 vgl. VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 12.10.2016, Az. 4 K 3011/16
nur wenige potenzielle Kunden fühlen sich von ihnen abgeschreckt. Das Eintreten eines Trading-Down-Effekts ist daher unwahrscheinlich.
22 | Konzept Vergnügungsstätten
3.4 Freizeit-Center
Definition
Unter dem Oberbegriff „Freizeit-Center“ werden in diesem Konzept Vergnügungsstätten zusammengefasst, die gegen Bezahlung insbesondere den Spieltrieb der Besucher bedienen.
Ein klassisches Freizeit-Center ist ein Betrieb, der Besuchern eine Vielzahl an Spielmöglichkeiten bereitstellt, die von ihnen nach Belieben genutzt werden können. Hierunter fallen unter anderem Rennsimulatoren, Tanzspiele oder ähnliche virtuelle Spielgeräte, Billardtische, Tischkicker und Dart, häufig auch in Kombination mit Sportangeboten wie Indoor-Soccer, Bowling und ähnlichem. Das Angebot wird oftmals ergänzt durch Großbildleinwände für Sportübertragungen sowie gastronomische Angebote. In abgetrennten Bereichen können darüber hinaus – wie in gastronomischen Betrieben – bis zu drei Geldspielgeräte aufgestellt sein.
Anders als die meisten Vergnügungsstätten sprechen Freizeit-Center in der Regel eine jüngere Klientel an und sind oftmals auch für Jugendliche unter 18 Jahren geöffnet. Ihre Öffnungszeiten reichen meist vom Nachmittag bis maximal 23 Uhr abends.
Nach Auffassung des Innenministeriums von Baden- Württemberg sowie des OVG Rheinland-Pfalz sind auch Lasertag-Anlagen als Vergnügungsstätten zu werten.1 Höchstrichterlich wurde dies in Baden- Württemberg noch nicht geklärt, im Konzept werden Lasertag-Anlagen aber als eine Form von Freizeit-Center behandelt.
Liegt der Fokus der Anlage auf der Bereitstellung von Sportangeboten, handelt es sich nicht um eine Vergnügungsstätte, sondern um eine Anlage für sportliche Zwecke. Im Konzept werden mit Freizeit- Centern ausschließlich Vergnügungsstätten gemeint.
1 vgl. Landtag von Baden-Württemberg: Drucksache 15/3198 vom 08.03.2013 und OVG Rheinland-Pfalz vom 28. September 2016 – 8 A 10338/16
Kerngebietstypik
Es gelten die generellen Eigenschaften, die Vergnügungsstätten kerngebietstypisch machen: hat das Freizeit-Center eine große Nutzfläche, einen großen Einzugsbereich und soll es für ein großes Publikum – mit entsprechendem Verkehrsaufkommen – erreichbar sein, ist es als kerngebietstypisch anzusehen. Die Einstufung muss daher im Einzelfall erfolgen.
Standortpräferenzen
Da unter dem Oberbegriff Freizeit-Center eine Vielzahl von Vergnügungsstätten zusammengefasst werden, kann keine generelle Aussage zu Standortpräferenzen gemacht werden. So wie die meisten Vergnügungsstätten, profitieren auch Freizeit- Center von einer hohen Fußgängerfrequenz und guter Sichtbarkeit. Da sie in der Regel weniger profitabel sind als Spielhallen oder Wettbüros, befinden sie sich häufig am Rand der Innenstädte; Gaming-Cafés (siehe Kapitel 3.9 – Internetcafés) häufig in Stadtteilzentren, in denen die umliegende Bewohnerschaft weniger zahlungskräftig ist. Lasertag-Anlagen und Anlagen mit zusätzlichen Sportangeboten befinden sich aufgrund des Platzbedarfs meist in Gewerbegebieten.
Städtebauliche Auswirkungen
Lärmemissionen können durch den Zu- und Abgangsverkehr entstehen, sowie (je nach Betriebsform) durch das Freizeit-Center selbst. Bei einer geschlossenen Fassade und aggressiver Werbung können Lauflagen unterbrochen und das Stadtbild negativ beeinflusst werden.
Freizeit-Center können jedoch für ihre Umgebung durchaus auch ein belebendes Element sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie sich zum Straßen- oder Platzraum hin öffnen. Je nach Standortumfeld und Gestaltung können solche Einrichtungen aus planerischer Sicht daher auch positiv bewertet werden.
Abb. 10: Beispiel eines Freizeit-Centers, hier: Lasertag Arena, Karlsruhe Hagsfeld Foto: CycloMedia für Stadt Karlsruhe
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3.5 Betriebe mit Ausrichtung auf Darstellungen mit sexuellem Charakter
Definition
Unter dem sperrigen Namen werden in diesem Konzept Betriebsformen wie Strip Clubs, erotische Cabarets, Table Dance Bars, Pornokinos und Live-Sex-Shows verstanden. Auch wenn in vielen dieser Betriebsformen ein gastronomisches Angebot vorgehalten wird, liegt ihre Ausrichtung klar auf der Darstellung von sexuellen Inhalten. Sie unterscheiden sich dadurch von Gastronomiebetrieben, bei denen die Verköstigung der Besucher im Vordergrund steht.
Kerngebietstypik
Es gelten die allgemeinen Kriterien zur Einstufung eines Betriebs als kerngebietstypisch: hat ein Betrieb einen Einflussbereich über Quartiers- oder sogar Stadtgrenzen hinweg und wird er von einer großen Besucherzahl mit entsprechendem Zu- und Abgangsverkehr aufgesucht, ist er als kerngebietstypisch anzunehmen.
Standortpräferenzen
Betriebe mit Ausrichtung auf Darstellungen mit sexuellem Charakter befinden sich häufig in den städtischen Vergnügungsvierteln in der Nähe zu anderen Vergnügungsstätten, im Umfeld der Prostitution sowie häufig im Bahnhofsumfeld. Wie andere Arten von Vergnügungsstätten profitieren auch sie in der Regel von einer guten Sicht-
und Erreichbarkeit. Da sie in der Regel weniger zahlungskräftig sind als hochfrequentierte Läden und Geschäfte in den Hauptgeschäftszonen, befinden sie sich nur sehr selten in der Lauflage.
Städtebauliche Auswirkungen
Die negativen städtebaulichen Auswirkungen sind vergleichbar mit denen von Spielhallen. Ein Einblick in diese Betriebe von außen ist generell nicht möglich. Während sie in Billig-Lagen häufig grell und aggressiv gestaltet sind und mit (zum Teil animierter) Leuchtreklame beworben werden, treten sie in gehobeneren Lagen in der Regel zurückhaltender auf. Lauflagen werden jedoch in jedem Fall unterbrochen.
Durch ihre Öffnungszeiten überwiegend am späten Abend und in der Nacht können Lärmemissionen durch den Betrieb selbst als auch durch den Zu- und Abgangsverkehr der Besucher entstehen. Umgebende Nutzungen profitieren dagegen kaum von ihnen. Einzig in Gebieten, die als Vergnügungsviertel bezeichnet werden können, in denen sich also in gehäufter Form eine Vielzahl an ähnlichen Betrieben, Bars und so weiter befinden, kann eine gegenseitige Befruchtung der Betriebe eintreten.
Da die räumliche Nähe zu solchen Betrieben häufig mit einem Imageverlust der umgebenden Objekte einhergeht, kann es passieren, dass sich diese nur noch schwer oder unter Wert vermieten lassen. Eine Verdrängung des traditionellen Einzelhandels beziehungsweise Gewerbes kann einsetzen und somit ein Trading-Down-Effekt entstehen.
Abb. 11: Beispiel eines Betriebs mit Ausrichtung auf Darstellungen mit sexuellem Charakter, hier: Moulin Rouge, Amsterdam, Niederlande Foto: Gio Mikava on Unsplash
24 | Konzept Vergnügungsstätten
3.6 Swingerclubs
Definition
Bei sogenannten Swinger- oder Pärchenclubs handelt es sich um Clubs, in deren Räumen freiwillig Gruppensex, Partnertausch sowie die Befriedigung von Voyeurismus und Exhibitionismus mit anderen Clubgästen stattfinden kann. Oftmals bieten Swingerclubs zudem gastronomische Dienstleistungen an, die über ein Angebot an Snacks und Getränken hinausgehen. Da Swingerclubs eine kommerzielle Freizeitunterhaltung unter Ansprache des Sexualtriebs darstellen, zählen sie jedoch in jedem Fall als Vergnügungsstätte.1
Je nach Betriebsmodell kann für den Besuch eine Clubmitgliedschaft inklusive Jahresbeitrag erforderlich sein, pro Besuch ein Pauschalpreis entrichtet werden oder eine Kombination dieser Varianten. Wochentags haben Swingerclubs meist in den Abend- und Nachtstunden geöffnet, am Wochenende öffnen sie teilweise bereits am Vormittag.
Kerngebietstypik
Richten sich die Aktivitäten eines Swingerclubs an ein über die Freizeitbetätigung in einem begrenzten Stadtteil hinausgehendes größeres und allgemeineres Publikum, kann von einem kerngebietstypischen Swingerclub gesprochen werden. Hiervon kann ausgegangen werden, wenn für den Club überregional durch Werbeanzeigen auch für nur einmalige Besuche geworben wird oder wenn eine im Internet veröffentliche Anfahrtsskizzen ein überregionales Publikum anspricht.2 1 vgl. VGH Kassel, BauR 2002, 1135; VG Schleswig v. 12.06.2001, Az. 5 B 93/01; VG Neustadt v. 25.07.2002, Az. 2 K 357/02.NW; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, aaO, Rdn. 58a
2 vgl. LG Bonn, Urteil vom 18.02.2004 – 1 O 300/03
Standortpräferenzen
Swingerclubs bevorzugen meist unscheinbare Orte, sowohl in Randgebieten als auch in der Innenstadt. Oftmals werden freistehende Einfamilienhäuser in gemischten Baugebieten oder ehemalige Betriebswohnungen in Gewerbegebieten in Swingerclubs umgewandelt. Wenn das genutzte Gebäude einigermaßen versteckt ist, leiten oft dezente Schilder zum Eingang. Standortnahe PKW-Parkplätze sind von Vorteil.
Städtebauliche Auswirkungen
Besucher von Swingerclubs bevorzugen es meist, anonym zu bleiben. Auch wenn sich Besucher daher in der Regel diskreter verhalten als es zum Beispiel vor Diskotheken der Fall ist, kann es aufgrund des nächtlichen Verkehrsaufkommens trotzdem zu Lärmkonflikten, insbesondere mit umgebender Wohnnutzung kommen.
Aufgrund des Wunsches nach Diskretion der Kundschaft sind die Gebäude meist zurückhaltend gestaltet und erscheinen als normale Gebäude im Stadtraum. Auffällig können über lange Zeit heruntergelassene Rollläden oder Fassaden ohne Außenbezug sein. Es wird im Straßenraum – wenn überhaupt – ähnlich geworben wie bei Bars oder Restaurants. Auf eine grelle Außenwerbung wird in der Regel verzichtet. Trading-Down-Effekte sind unwahrscheinlich und nur in solchen Gebieten zu erwarten, in denen das Standort-Image für ansässige oder potenzielle Unternehmen von großer Bedeutung ist.
Abb. 12: Beispiel eines Swingerclubs, hier: Cäsars Palace, Spröckhövel Foto: Martin Lindner – Own work, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=15444708
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Abb. 13: Filmpalast am ZKM, Karlsruhes größtes Kino mit 10 Kinosälen und insgesamt knapp 3000 Sitzplätzen Foto: Carsten Czaja, Stadtplanungsamt
3.7 Multiplex-Kinos
Definition
Multiplex-Kinos (oder auch Kinocenter) sind Kinos mit mehreren Vorführsälen, in denen mehrere Filme gleichzeitig gezeigt werden können. Typisch für diese Art von Kinos ist, dass sie oft mehrere tausend Sitzplätze umfassen und Mainstream-Filme zeigen. Oft bieten Sie neben den Kinosälen weitere Nutzungen wie Restaurants und Bars an, die zum Verweilen vor oder nach dem Kinobesuch einladen.
Nicht zu dieser Kategorie gehören Programmkinos oder Arthouse-Kinos mit nur einem Saal, welche typischerweise Filme abseits des Mainstreams zeigen. Aufgrund des vergleichsweise geringen Kundenverkehrs und der allgemein geringen Auswirkung auf die umgebene Bebauung, sind diese in der Regel nicht als Vergnügungsstätte anzusehen. Die Vergnügungsstättenart Pornokino wird unter Kapitel 3.5 behandelt.
Multiplex-Kinos siedeln sich aufgrund ihrer Größe und des Erschließungsaufwands in den wenigsten Fällen „spontan“ in einem Baugebiet an; in der Regel wird für sie ein eigener Bebauungsplan erstellt. Da es sich bei ihnen aber in jedem Fall um Vergnügungsstätten handelt, werden sie der Vollständigkeit halber mitbehandelt und auch zu ihnen Aussagen getroffen.
Kerngebietstypik
Aufgrund ihrer Größe und ihres großen Einzugsbereichs sind Multiplexkinos in den allermeisten Fällen als kerngebietstypisch einzustufen.
Standortpräferenzen
Multiplex-Kinos haben oft einen über die eigentliche
Stadt reichenden Einzugsbereich und benötigen einen großen Kundenkreis um wirtschaftlich arbeiten zu können. Daher sind für die Betriebe eine gute Erreichbarkeit und Erschließung notwendig. Sie sind entweder innenstadtnah oder an großen Einfallsstraßen/Verkehrsknotenpunkten zu finden, teilweise sind sie auch in Einkaufszentren integriert. Eine gute Erschließung mit dem ÖPNV wird bevorzugt. Aufgrund der großen Kundschaft wird normalerweise eine großzügige Parkierung benötigt, mit einem entsprechend anfallenden An- und Abfahrtsverkehr. Aufgrund der Nutzungskonflikte und der Flächenanforderung wandern sie teilweise in Gewerbegebiete ab.
Städtebauliche Auswirkungen
Es können erhebliche Lärmemissionen durch den Zu- und Abgangsverkehr entstehen, sowie durch Besucher die vor und nach der Aufführung in der Nähe des Kinos verweilen. Da viele Vorführungen nach 22:00 Uhr enden, kann es hierbei am späten Abend und in der Nacht zu Konflikten mit der Nachbarschaft kommen. Je nach architektonischer Ausprägung sind Multiplexkinos entweder in Häuserblocks integriert und nutzen einen kleinen Teil der Fassade als Eingang oder sind eigenständige Baukörper. Lauflagen können durch Filmwerbung unterbrochen werden, welche teilweise störend sein kann. Wenn Kinos als eigenständiger Bau errichtet werden wirken sie oft als städtebaulicher Fremdkörper.
Trading-Down-Effekte sind aufgrund der relativ hochwertigen Nutzung nicht anzunehmen, im Gegenteil können sich Kinonutzung und eine umgebende Gastronomie- und Einzelhandelsnutzung gegenseitig befruchten. Der Besuch eines Kinos wird zur Freizeitbeschäftigung von allen Alters- und Gesellschaftsgruppen genutzt. Ein Multiplex-Kino kann damit sogar zur Imagesteigerung eines Stadtteils führen.
26 | Konzept Vergnügungsstätten
Abb. 14: Die Brunnenstraße, der für Prositution freigegebene Bereich der Karlsruher Innenstadt, mit insgesamt 8 Bordellen. Foto: Monika Müller-Gmelin
3.8 Bordelle
Definition
Als Bordelle werden Gebäude oder Gebäudeteile bezeichnet, in denen Menschen (meist Frauen) sexuelle Dienstleistungen anbieten und ausüben. Bei Bordellen handelt es sich um eine Unterkategorie von Prostitutionsstätten, welche gemäß Prostituiertenschutzgesetz als „Gebäude, Räume und sonstige ortsfeste Anlagen, die als Betriebsstätte zur Erbringung sexueller Dienstleistungen genutzt werden.“ definiert werden. Da von Wohnungsprostitution kaum städtebauliche Störpotenziale ausgehen, wird sich im Konzept auf Bordelle und bordellartige Betriebsformen – Terminwohnungen, SM- oder Domina-Studios – beschränkt. Die Verwendung des Begriffs Bordell steht im Konzept immer auch stellvertretend für bordellartige Betriebe.
Bordelle gelten nicht als Vergnügungsstätten, sondern als Gewerbebetriebe. Zur Ansiedlung von Bordellen kommen im Allgemeinen nur Gewerbegebiete, Industriegebiete und Kerngebiete in Frage (siehe Kapitel 2.7). Im Konzept werden zu Bordellen daher nur zu entsprechenden Baugebietsarten Aussagen getroffen.
Kerngebietstypik
Da es sich bei Bordellen um Gewerbebetriebe handelt, kann die Unterscheidung zwischen kern- und nicht kerngebietstypischen Vergnügungsstätten auf Bordelle nicht angewandt werden.
Standortpräferenzen
Bordelle befinden sich häufig in den städtischen Vergnügungsvierteln in der Nähe zu Vergnügungsstätten (insbesondere Spielhallen und Betriebe mit Ausrichtung auf Darstellungen mit sexuellem Charakter) sowie im Bahnhofsumfeld. Sie profitieren in der Regel von einer guten Sichtbarkeit, sind aber häufig auch in Gewerbe- und Industriegebieten angesiedelt, die von den meisten Kunden gezielt angesteuert werden.
Städtebauliche Auswirkungen
Je nach Aufmachung können von Bordellen bedeutende städtebauliche Störpotenziale ausgehen, die denen von Vergnügungsstätten in nichts nachstehen. In der Rechtsprechung wird häufig von „milieubedingter Unruhe“ gesprochen: Lärm durch Besucher sowie Zu- und Abgangsverkehr, Verschmutzungen im Straßenraum, aufdringliche äußere Gestaltung der Gebäude sowie Verwendung von Leuchtreklame. Bordelle sind daher ebenso wie viele Vergnügungsstätten Indikatoren und Auslöser von Trading-Down-Effekten.
Die oben genannten städtebaulichen Auswirkungen gelten insbesondere für „klassische“ Bordelle und Laufhäuser. Bordellartige Betriebe setzen häufig auf Diskretion und haben in der Regel deutlich geringere städtebauliche Auswirkungen. Da jedoch in der Rechtsprechung auf eine typisierende Betrachtungsweise zurückgegriffen wird, wird auch im Konzept auf eine feinere Unterteilung verzichtet.
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3.9 Sonstige Betriebsformen
Unter sonstige Betriebsformen fallen Einrichtungen, zu deren Einordnung Gerichtsentscheidungen bislang ausstehen oder um Einrichtungen, die nicht generell Vergnügungsstätten zugeordnet werden können, sondern über die im Einzelfall entschieden werden muss. Die Betriebsformen werden im Folgenden kurz beschrieben.
Erotikfachmärkte/Sexshops
Erotikfachmärkte sind grundsätzlich dem Einzelhandel zuzuordnen. Sie sind nur dann als Vergnügungsstätte zu werten, wenn mehrere Videokabinen oder vergleichbare Angebote vorhanden sind.
Mit der Anführung besonderer städtebaulicher Gründe und einer eindeutigen Definition besteht die Möglichkeit, die Zulässigkeit von Erotikfachmärkten beziehungsweise Sexshops auch dann separat zu steuern, wenn es sich bei ihnen nicht um Vergnügungsstätten handelt.1 Im Konzept wird auf sie jedoch nicht vertieft eingegangen und keine sie betreffenden Festsetzungsempfehlungen getroffen.
Billard- und Dart-Cafés
Billard- und Dart-Cafés sind nicht eindeutig als Vergnügungsstätte einzuordnen. Meist sind Billardtische
1 vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 11. September 1985 – AZ.: 1 OVG C 26/85
und/oder Dartscheiben in Gastronomiebetrieben aufgestellt, oftmals in Kombination weiterer kommerzieller Spielgeräte.
Von einer Vergnügungsstätte kann nur gesprochen werden, wenn der Hauptzweck des Betriebs auf dem Bereitstellen der Billardtische beziehungsweise der Dartscheiben liegt und diese vor allem der Unterhaltung dienen. Ist dies der Fall, kann von einer Unterkategorie von Freizeit-Center gesprochen werden (siehe Kapitel 3.4). Überwiegt die gastronomische Nutzung oder wird das Billard- oder Dartspiel sportlich betrieben (wie es zum Beispiel bei Vereinen der Fall ist), handelt es sich nicht um eine Vergnügungsstätte.
Bowling-Center
Bowling-Center sind in der Regel Anlagen für sportliche Zwecke und damit keine Vergnügungsstätten. Entsprechendes gilt für vergleichbare sportliche Angebote wie Fitness, Tischtennis, Hallenfußball, Badminton, Squash und so weiter.
Zu einer Vergnügungsstätte werden derartige Anlagen erst, wenn zusätzliche für Vergnügungsstätten typische Angebote, wie zum Beispiel Geldspielgeräte, Unterhaltungsspielautomaten, Internet-Terminals und/ oder Großbildleinwände, bereitgestellt werden, die über die in einer Gastronomie regelmäßig mögliche Anzahl hinausgeht. In diesen Fällen kann von einer Vergnügungsstätte der Form Freizeit-Center (siehe Kapitel 3.4) gesprochen werden.
Abb. 15: „Church-Chill‘s 100% Sportbar“, eine Einrichtung, die mit „Billiard, Poker, Snooker, Live-TV, Darts, Kicker“ wirbt und somit möglicherweise als Vergnügungsstätte (Freizeit-Center) anzusehen ist. Bild: http://sportsbar-karlsruhe.de/, abgerufen am 6. Mai 2021
28 | Konzept Vergnügungsstätten
Internetcafés
Internetcafés sind Einrichtungen, in denen für die Öffentlichkeit ein Zugang zum Internet angeboten wird. Der Preis wird in der Regel über die Dauer der Nutzung ermittelt; der Zugang erfolgt meist über PC und Internetbrowser.
Zu einer Vergnügungsstätte wird ein Internetcafé dann, wenn der Schwerpunkt des Betriebs auf der Nutzung der PCs zu (Online-)Spielzwecken liegt. In diesen Fällen sind eine Vielzahl an – meist „free to play“ – Spielen bereits auf den PC installiert und können durch die Nutzer gespielt werden. Ergänzt wird das Angebot an PC häufig durch Spielkonsolen.
Derartige „Gaming-Cafés“ existieren nur selten in Deutschland. Am erfolgreichsten sind sie in Ländern, in denen nur ein geringer Teil der Bevölkerung auf eigene leistungsstarke PC zurückgreifen kann oder in denen Breitband-Internet nicht flächendeckend zur Verfügung steht. Gaming-Cafés werden im Konzept in Kapitel 3.4 als eine Unterkategorie von „Freizeit-Centern“ mitbehandelt.
Escape Rooms
Bei Escape Rooms, auch Exit Games genannt, handelt es sich um Gruppenspiele, bei denen die Spieler Hinweise entdecken, gemeinsam Rätsel lösen und spielerisch Aufgaben erledigen müssen. Ziel des Spiels ist meist das Entkommen aus einem verschlossenen Raum. Stecken die Spieler fest und wissen nicht weiter, kann ihnen, meist über Lautsprecher, ein Spielleiter mit Tipps zu Hilfe kommen.
Escape Rooms sind eine sehr junge Entwicklung: Der erste Escape Room Deutschlands wurde im August 2013 in München eröffnet. Heute existieren in Deutschland bereits über 300 Einrichtungen, in denen meist mehrere separate Räume mit unterschiedlichen thematischen Rätseln zur Verfügung stehen.
Ob es sich bei Escape Rooms um Vergnügungsstätten handelt, ist in der Rechtsprechung bislang nicht geklärt. Zwar handelt es sich eindeutig um Gewerbebetriebe, die sich unter Ansprache des Spiel- und Gesellschaftstriebs einer gewinnbringenden Freizeitunterhaltung widmen. Auch handelt es sich bei ihnen nicht um eine Einrichtung für sportliche Zwecke, wie es zum Beispiel bei Bowling-Centern der Fall sein kann. Aufgrund der geringen städtebaulichen Störpotenziale, die von Escape Rooms ausgehen – sie verursachen kaum Lärm, fügen sich in der Regel in den Bestand ein, und so weiter – sollten sie jedoch nur in Ausnahmefällen und nur in Abhängigkeit ihres Betriebskonzepts als Vergnügungsstätte eingestuft werden. In diesen Fällen können sie als Unterart von Freizeit-Centern angesehen werden (siehe Kapitel 3.4).
Wuträume
Bei Wuträumen, Rage Rooms oder auch Crash Rooms handelt es sich um kommerziell betriebene Einrichtungen, bei denen Besucher ihre Wut innerhalb eines Raumes an extra für diesen Zweck bereitgestellten Einrichtungsgegenständen – Möbeln, Geschirr, Röhrenfernseher und so weiter – auslassen dürfen. Hierzu stehen eine Auswahl an Werkzeugen zur Verfügung, wie Baseball-Schläger oder Vorschlaghämmer; die zu zerstörenden Einrichtungsgegenstände stammen meist vom Sperrmüll oder aus Wohnungsauflösungen.
Ob Wuträume als Vergnügungsstätten einzustufen sind, ist bislang nicht geklärt. Da von ihnen kaum städtebauliche Störungen ausgehen, sollte mit ihnen analog wie mit Escape Rooms umgegangen werden: In Ausnahmefällen können sie als Vergnügungsstätte der Unterart Freizeit-Center angesehen werden (siehe Kapitel 3.4).
Festhallen
Wie bei anderen Betriebsformen richtet sich die Einordnung einer Festhalle als Vergnügungsstätte in erster Linie nach ihren negativen städtebaulichen Auswirkungen. Eine pauschale Kategorisierung von Festhallen ist daher nicht möglich; die Einordnung einer Festhalle als Vergnügungsstätte muss im Einzelfall bestimmt werden.
Bei möglichen negativen städtebaulichen Auswirkungen von Festhallen handelt es sich vor allem um Lärmemissionen, die sowohl von der Festhalle selbst – vor allem durch laute Musik – als auch durch den zum Teil erheblichen An- und Abfahrtsverkehr verursacht werden können. Dass Veranstaltungen dabei häufig bis spät in die Nacht andauern, kommt verschärfend hinzu. Aufgrund ähnlicher Eigenschaften sollten Festhallen mit Vergnügungsstättencharakteristika daher analog wie „Diskotheken/Clubs“ (siehe Kapitel 3.3) behandelt werden. In Kartendarstellungen werden derartige Festhallen wie Diskotheken mit einem orangenen Punkt gekennzeichnet.
Tanzlokale
Tanzlokale sind Lokale, in denen neben der gastronomischen Nutzung auch Tanzveranstaltungen stattfinden. Von Diskotheken unterscheiden sie sich gewöhnlich durch eine etwas ältere Zielgruppe und eine deutlich geringere Größe und Besucherzahl. Sie sind meist in den Abendstunden geöffnet, aber schließen früher, als es bei typischen Diskotheken der Fall ist. In ihren städtebaulichen Auswirkungen ähneln sie in stark abgeschwächter Form denen von Diskotheken. Tanzlokale können daher in der Regel als nicht- kerngebietstypische Vergnügungsstätten angesehen werden.
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Lokale, die nur gelegentliche Tanzveranstaltungen anbieten (zum Beispiel einmal im Monat), von denen also nur in seltenen Fällen städtebauliche Störungen ausgehen, sind städtebaurechtlich nicht als Vergnügungsstätten einzustufen.
Bars und barähnliche Betriebe
Wenn ihr Hauptzweck auf der gastronomischen Nutzung liegt, sind Bars und barähnliche Betriebe keine Vergnügungsstätten. Damit unterscheiden sie sich von Tanzlokalen, Strip-Clubs und anderen Einrichtungen, in denen die Gastronomie einer anderen Nutzung untergeordnet ist.
Da sie vor allem am späten Abend und nachts aufgesucht werden und sich Besucher im Anschluss häufig alkoholisiert im Straßenraum aufhalten, können auch Bars städtebauliche Störungen hervorrufen, insbesondere was die umgebende Wohnnutzung betrifft. Am schwersten kommen hierbei Lärmemissionen zum Tragen, aber auch das Urinieren und Erbrechen im Straßenraum kann zur Vertreibung oder zumindest zum Unmut der Bewohnerschaft führen.
Eine Sonderform von Bars nehmen sogenannte Shisha- Bars ein, in denen mittels Wasserpfeifen aromatisierter Tabak geraucht wird. Auch bei Shisha-Bars handelt es sich in der Regel nicht um Vergnügungsstätten. „Das Angebot des Rauchens von Wasserpfeifen in der Form, dass es mit einem Ausschank von Getränken und gegebenfalls dem Reichen von Speisen verbunden wird, rechtfertigt es, sie denselben Regeln zu unterwerfen, wie alle sonstigen Gaststättenbetreiber. Lokalen mit der Möglichkeit zum Wasserpfeifen-Konsum kommt laut obergerichtlicher Rechtsprechung keine Sonderstellung gegenüber allen anderen Arten von Gaststätten zu.“2
2 vgl. Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung PLAN-HA II/30 V PLAN HA II/33 V, vgl. BVerfG, Beschl. vom BvQ 23/10 – Rdnr. 9
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4. Städtebauliche Beurteilungskriterien
Die Entscheidung, ob und welche Vergnügungsstätten in einem zukünftigen Bebauungsplan ausgeschlossen werden sollen oder nicht, muss strikt städtebaulich begründet werden. Im Folgenden wird daher auf die typischen Auswirkungen von Vergnügungsstätten eingegangen, mit denen im Konzept die Festsetzungsempfehlungen begründet werden. Die konkreten Festsetzungen in zukünftigen Bebauungsplänen müssen jedoch in jedem Fall die Gegebenheiten im jeweiligen Plangebiet berücksichtigen.
Fremdkörper in der Erdgeschosszone
Bei der Erdgeschosszone handelt es sich um den wichtigsten Bereich eines Gebäudes. Über sie steht das Gebäude mit dem Außenraum in direkter Verbindung. Während die Gestaltung in den oberen Geschossen nur aus weiter Entfernung gut sichtbar ist, hat die Erdgeschosszone einen unmittelbaren Einfluss auf den öffentlichen Raum.
Die Erdgeschosszone von Stadtbereichen, die vor allem von Einzelhandel, personenbezogenen Dienstleistungen und Gastronomie geprägt sind und meist über Schaufenster mit dem Straßenraum in Beziehung stehen, wird als Lauflage bezeichnet. Das konzentrierte Angebot an kundenbezogenen Nutzungen und eine hohe Passantenfrequenz befruchten sich gegenseitig. Die Hauptgeschäftszeit liegt gewöhnlich am Nachmittag.
Die meisten Arten von Vergnügungsstätten werden vor allem in den Abendstunden und in der Nacht frequentiert. Bei einer Verklebung von Schaufensterscheiben oder einer sonstig geschlossenen Fassade erzeugen Vergnügungsstätten nicht nur keine Synergien mit den umgebenden Nutzungen, sondern grenzen sich auch visuell von der Umgebung ab. Die Vergnügungsstätten erscheinen als Fremdkörper und können abschreckend auf potenzielle Kundschaft benachbarter Geschäfte wirken.
Das Kriterium ist vor allem für die untersuchten Zentren relevant; in Gewerbegebieten herrscht in der Regel kaum Passantenverkehr und Lauflagen, die unterbrochen werden können, existieren nicht.
Beeinträchtigung des Stadtbilds
Auffällig verklebte Schaufenster, ungepflegte Fassaden und Eingangsbereiche, aber auch aufdringliche Werbeanlagen können das Stadtbild negativ beeinflussen. Insbesondere bei einer Häufung kann der Charakter eines ganzen Straßenzugs beeinträchtigt werden.
Das Kriterium kommt vor allem dort zum Tragen, wo
auf das Stadt- oder das Quartiersbild von städtischer Seite besonderer Wert gelegt wird. Dies kann zum Beispiel entlang einer wichtigen Einfallstraße der Fall sein, aber auch in historischen Ortszentren und in Bereichen, in denen viele Gebäude oder sogar das ganze Stadtquartier unter Denkmalschutz stehen.
Lärmkonflikte
Unter diesem Punkt werden die Auswirkungen von Lärm, beispielsweise durch nächtliche An- und Abfahrtsgeräusche oder den Aufenthalt von Kunden im Außenbereich, zusammengefasst. Vom Lärm werden meist umgebende Wohnnutzungen beeinträchtigt, aber auch andere sensible Nutzungen, wie Seniorenzentren oder Krankenhäuser, können durch ihn betroffen sein.
Einfluss auf Mietpreise/das Bodenpreisgefüge
Vor allem Spielhallen und Wettbüros erzielen in der Regel deutlich höhere Bodenrenditen als der traditionelle Einzelhandel und sind damit auch in der Lage, höhere Mieten zu zahlen. Andere Einzelhandelsnutzungen, die diese Mieten nicht mehr zahlen können, werden somit verdrängt.
Der gleiche Effekt ist ein ganz wesentlicher Aspekt der Störung in Gewerbegebieten. Der Mangel an Gewerbeflächen hat in weiten Teilen Karlsruhes bereits zu einer Erhöhung der Bodenpreise geführt; eine potenzielle Ansiedlungen zahlungskräftiger Vergnügungsstätten kann den Effekt weiter verstärken.
Hochfrequentierte Einzelhändler und Nahversorger sind ähnlich zahlungskräftig wie Spielhallen oder Wettbüros. In Gewerbegebieten, die bereits durch derartige Betriebe vorgeprägt sind, kann davon ausgegangen werden, dass sich der Bodenpreis bereits auf einem sehr hohen Niveau befindet – eine Ansiedlung von Spielhallen und Wettbüros ist somit dort eher vertretbar als in „klassischen“ Gewerbegebieten, in denen häufig auch der Einzelhandel ausgeschlossen ist. Im Konzept werden daher nur vorgeprägte Gewerbegebiete vertieft auf die Eignung für Vergnügungsstätten untersucht (siehe Kapitel 6.4).
Trading-Down-Effekt
Als Trading-Down wird in der Wirtschaft eine Verringerung der Qualität von Produkten bezeichnet, die oft mit einer Preissenkung einhergeht und diese damit „Konsumentengruppen [ansprechen], die von Einkommen und Lebensstil her »unter« den bisherigen Zielgruppen liegen.“1
1 http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/trading-down/trading-down.htm, abgerufen am 14.12.2020
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In der Raumplanung wird unter dem Trading-Down- Effekt ein ähnlicher Vorgang beschrieben: Ein ursprünglich gut funktionierendes Stadtteilzentrum mit hoher Einzelhandelsvielfalt entwickelt sich zu einem Bereich, der zunehmend von Leerständen, Billigläden und von Nutzungen geprägt wird, die nicht zur ursprünglichen Nachfrage und zum Angebot des Standortes passen – hierzu zählen unter anderem Ein-Euro-Shops, Handyläden, Imbisse und auch Vergnügungsstätten. Der Abwärtstrend verstärkt sich dabei selbst. Durch leerstehende, vernachlässigte oder andersartig genutzte Gewerbeeinheiten verringert sich die Attraktivität des Gebiets und die Laufkundschaft nimmt ab; die rückläufigen Umsätze führen zum Wegzug weiterer Einzelhändler.
Auch in Gewerbegebieten kann es zu Trading-Down- Effekten kommen, wenn Gewerbeunternehmen einen vorgeprägten Standort meiden, in dem sie sich vor ein paar Jahren noch bereitwillig angesiedelt hätten – oder sogar den Standort wechseln. Das Standort-Image spielt insbesondere für hochwertige Dienstleistungs- oder technologieorientierte Unternehmen eine wichtige Rolle. Anders als beim Kriterium „Beeinträchtigung des Stadtbilds“ muss es hierbei nicht ausschließlich
um die Wahrnehmung aus dem öffentlichen Raum gehen. Bereits das Anzeigen einer Vergnügungsstätte auf einer Google-Karte kann die Entscheidung negativ beeinflussen.
Die vorherig beschriebenen Beurteilungskriterien sind alle auch Teile eines möglichen Trading-Down- Effekts. Vergnügungsstätten können damit Auslöser beziehungsweise Verstärker des Effekts sein.
Ein eindeutiger Indikator für fortgeschrittene städtebauliche Missstände ist die Genehmigung eines Gebiets als Sanierungsgebiet nach §§ 136 ff BauGB. In den meisten Fällen ist in diesen Gebieten ein Trading- Down-Effekt bereits weiter fortgeschritten.
städtebauliche Störpotenziale
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Vergnügungsstätte beziehungsweise Bordell
Spielhallen
Wettbüros
Diskotheken/Clubs
Freizeit-Center
Betriebe mit Ausrichtung auf Darstellungen mit sex. Charakter
Swingerclubs
Multiplex-Kinos
Bordelle
Abb. 16: Städtebauliche Störpotenziale von Vergnügungsstätten beziehungsweise Bordellen: je grüner, desto höher das Störpotenzial. Die Bewertung stellt eine Kategorisierung dar. Je nach Einzelfall und städtischer Umgebungsbebauung und -nutzung können die Störungen geringer oder stärker ausfallen.
32 | Konzept Vergnügungsstätten
Abb. 17: Übersicht über Bordelle und Vergnügungsstätten in Karlsruhe Datenquelle: Ordnungsamt Karlsruhe, eigene Untersuchungen
Abb. 18: Übersicht über Spielhallen in Karlsruhe Datenquelle: Ordnungsamt Karlsruhe, Stand Juni 2021
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5. Bestand an Vergnügungsstätten in Karlsruhe
In Karlsruhe gibt es insgesamt 134 Vergnügungsstätten und Bordelle, davon:
Spielhallen1 56 Wettbüros 28 Diskotheken/Clubs2 16 Freizeit-Center 5 Betriebe mit Ausrichtung auf Darstellungen
mit sexuellem Charakter 4 Swingerclubs 0 Multiplex-Kinos 4 Bordelle 20
Die Anzahl an Spielhallen, Wettbüros und Bordellen/ bordellartigen Betrieben kann als gesichert angenommen werden. Bei den übrigen Betriebsformen besteht über die genaue Anzahl Unsicherheit, da diese Betriebe häufig erst über das Betriebskonzept zu Vergnügungsstätten werden und bei der Genehmigung die Einstufung nicht nach städtebaulichen Gesichtspunkten erfolgt. Swingerclubs scheinen im gesamten Karlsruher Stadtgebiet nicht zu existieren. Diese Betriebsform wird daher in den Legenden der Karten nicht aufgeführt.
Wie aus Abbildung 17 hervorgeht, weist insbesondere die Karlsruher Innenstadt eine hohe Konzentration an Vergnügungsstätten auf; vor allem Spielhallen, Wettbüros und Diskotheken prägen das Bild. In der westlichen Innenstadt konzentrieren sich Vergnügungsstätten am Europaplatz und in dessen näherer Umgebung. In der Innenstadt Ost stellen die Brunnenstraße sowie der Bereich westlich des Durlacher Tors Schwerpunktgebiete dar. Weitere räumliche Konzentrationen finden sich im nördlichen Bereich der Südstadt, in Mühlburg sowie westlich der Durlacher Altstadt. Zum Stadtrand hin treten Vergnügungsstätten eher vereinzelt auf; in etlichen randlichen Stadtteilen existieren momentan weder Vergnügungsstätten noch Bordelle. Bemerkenswert im Vergleich zu anderen deutschen Städten ist die geringe Konzentration an Vergnügungsstätten am Karlsruher Hauptbahnhof. In diesem Bereich existieren lediglich zwei Wettbüros und eine Doppelspielhalle.
Auf den folgenden Seiten wird der Bestand an Vergnügungsstätten nach Art aufgeschlüsselt dargestellt und untersucht.
5.1 Spielhallen
In Karlsruhe gibt es insgesamt 56 Spielhallenkonzessionen (Stand: Juni 2021, für 2 weitere Erlaubnisse in der Kreuzstraße ist momentan ein Klageverfahren anhängig). Mit
1 Die Anzahl bezieht sich auf die vergebenen Konzessionen. Eine Mehrfachspielhalle geht somit mehrfach in die Statistik ein.
2 Da sie ähnliche städtebauliche Störpotenziale haben, werden Festhallen mit Vergnügungsstättencharakteristika zu Diskotheken/Clubs gezählt
30 Spielhallenkonzessionen – darunter einige Mehrfachspielhallen – ist insbesondere die Innenstadt sehr dicht besetzt. Abgesehen von der Innenstadt befinden sich Spielhallen im Zentrum von Durlach, Mühlburg und von Daxlanden. Fast alle restlichen Spielhallen sind an stark befahrenen Einfallstraßen gelegen oder zumindest von diesen sichtbar (siehe Abbildung 17).
Der durch das Landesglücksspielgesetz Baden- Württemberg vorgegebene 500-Meter Abstand von Spielhallen untereinander wird insbesondere in der Innenstadt grundsätzlich nicht eingehalten. Im extremsten Fall befinden sich in einem Umkreis von 500 Metern um eine Spielhalle 21 weitere Spielhallenkonzessionen (siehe Abbildung 3, Seite 10).
5.2 Wettbüros
In Karlsruhe gibt es 28 Wettbüros (Stand: Februar 2021). Ebenso wie Spielhallen befinden sich auch Wettbüros am häufigsten in der Innenstadt, insgesamt betrachtet sind Wettbüros aber deutlich gleichmäßiger über das innere Stadtgebiet verteilt als Spielhallen. Die Konzentration nimmt zum Stadtrand hin erwartungsgemäß ab. In vielen randlich gelegenen Stadtteilen befinden sich (noch) keine Wettbüros.
Auffällig ist die Häufung von Wettbüros am Eingang zur Durlacher Altstadt. Hier finden sich drei Betriebe innerhalb von 100 Metern (siehe Abbildung 18).
5.3 Sonstige Betriebsformen
Abgesehen von Spielhallen und Wettbüros gibt es in Karlsruhe 29 weitere Vergnügungsstätten sowie 36 Bordelle und bordellartige Betriebe.
Einige Auffälligkeiten sind festzustellen (siehe Abbildung 20):
während in der westlichen Innenstadt einige Diskotheken/Clubs angesiedelt sind, existiert die Betriebsform in der östlichen Innenstadt überhaupt nicht
die meisten Bordelle befinden sich in der Brunnenstraße, im Osten der Innenstadt
Es gibt eine Agglomeration von Vergnügungsstätten und Bordellbetrieben im Gewerbegebiet westlich der Neureuter Straße, insbesondere entlang der Gablonzer Straße
Betriebsformen, die nicht eindeutig als Vergnügungsstätten eingeordnet werden können, werden nicht vertieft betrachtet. Aussagen zum Umgang mit ihnen werden in Kapitel 3.9 getroffen.
34 | Konzept Vergnügungsstätten
Abb. 19: Übersicht über Wettbüros in Karlsruhe Datenquelle: Ordnungsamt Karlsruhe, Stand: Februar 2021.
Abb. 20: Übersicht über Vergnügungsstätten in Karlsruhe, Spielhallen und Wettbüros ausgenommen Datenquelle: Ordnungsamt Karlsruhe, eigene Untersuchungen
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36 | Konzept Vergnügungsstätten
Abb. 21: Kartendarstellung der Zentren aus dem „Einzelhandelsgutachten und Zentrenkonzept für die Stadt Karlsruhe“. Der Bereich um den Kreisel in der Oststadt (Georg- Friedrich-Straße, Ludwig-Wilhelm-Straße, Gerwigstraße) wird textlich als D-Zentrum beschrieben, taucht in der Kartendarstellung aus unbekannten Gründen aber nicht auf. Die Verlagerung des Zentrums in Knielingen ist momentan im Gange, so dass hier noch von einem Doppelzentrum gesprochen werden kann. Die Verlagerung des Zentrums von Grünwettersbach nach Palmbach wurde nicht weiterverfolgt.
Abb. 22: Die Nahversorgung der Stadt Karlsruhe und die im Zentrenkonzept definierten Zentren stimmen nach wie vor gut überein. Zu beachten ist, dass das Zentrenkonzept anhand des Angebots an Einzelhandel erstellt wurde, hier aber ausschließlich auf Daten der Nahversorgung zurückgegriffen wird. Quellen: Zentrenkonzept Karlsruhe 2007, Nahversorgungs-Monitoringsystem der Stadt Karlsruhe (LeNa) vom Mai 2020.
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6. Grundlagen des Steuerungskonzepts
6.1 Ziel
Das Konzept soll Bereiche in der Stadt aufzeigen, in denen Vergnügungsstätten aus städtebaulicher Sicht verträglich sind. Dafür soll es spezifische Aussagen zu Betriebsformen treffen und Empfehlungen für Festsetzungen in zukünftigen Bebauungsplänen geben.
Das Konzept selbst entfaltet keine rechtsverbindliche Wirkung; die Steuerung von Vergnügungsstätten hat zwingend über bauleitplanerische Festsetzungen zu erfolgen. Das Konzept soll vielmehr die bauleitplanerische Steuerung von Vergnügungsstätten vorbereiten und es ermöglichen, stadtweit abgestimmte Festsetzungen zu Vergnügungsstätten treffen zu können. Über die exakten Ausformulierungen und Abgrenzungen muss dabei je nach Bebauungsplan ortsspezifisch entschieden werden. Je nach Einzelfall kann eine Festsetzung im Bebauungsplan also auch einen Bereich einschließen, der außerhalb des im Konzept definierten Bereichs liegt und umgekehrt. Abweichungen vom Konzept müssen jedoch in jedem Fall plausibel und nachvollziehbar begründet werden.
6.2 Konzeptansatz
Im Jahr 2007 wurde das „Einzelhandelsgutachten und Zentrenkonzept für die Stadt Karlsruhe“ fertiggestellt, welches 2017 im Rahmen der Kurzexpertise „Strategie Nahversorgung in Karlsruhe“ überprüft und bestätigt wurde. In diesem wird herausgearbeitet, welche Bereiche der Stadt auf Stadtteilebene Zentrenfunktionen übernehmen oder übernehmen sollen. Zentren zeichnen sich durch eine überproportional hohe Dichte an (kleinen) Einzelhandels- und Dienstleistungsunternehmen sowie Nahversorgungsangeboten aus, die die umgebende Bevölkerung versorgen und haben meist ein stabiles Bodenpreisgefüge. Bauplanerisch handelt es sich bei ihnen vor allem um Kerngebiete oder andere Arten von gemischten Baugebieten – und damit genau um die Baugebiete, in denen Vergnügungsstätten (zum Teil generell) zulässig sind.
Die Stadt Karlsruhe verfolgt daher den Ansatz, Vergnügungsstätten nicht kategorisch aus Stadtteilzentren zu verbannen. Um mögliche negative Auswirkungen von Vergnügungsstätten zu verhindern, ist jedoch eine dezidierte Betrachtung der unterschiedlichen Gebiete und eine große Sorgfalt bei der Ausformulierung der Festsetzungen nötig.
In Kapitel 6 werden die Karlsruher Zentren, drei Kerngebiete sowie etliche Gewerbegebiete differenziert auf ihre Eignung für Vergnügungsstätten untersucht. Dabei wird zwischen den unterschiedlichen Betriebsformen unterschieden.
6.3 Planungsrechtliche Situation
Die planungsrechtliche Situation zur Zulässigkeit von Vergnügungsstätten ist in Karlsruhe komplex. Bauliche Entwicklungen werden im Karlsruher Stadtgebiet zu großen Teilen über Bebauungspläne geregelt, in einigen Teilen sind jedoch nur Baufluchtenpläne vorhanden oder es existiert kein Planungsrecht, so dass die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten im Innenbereich über die Option des „Einfügens in die Umgebung“ nach § 34 BauGB zu bestimmen ist.
6.4 Vorgehen bei der Untersuchung
Bei der Untersuchung des Stadtgebiets wurde eine Vielzahl an Gebieten ausgemacht, für die angenommen wird, dass eine Ansiedlung von Vergnügungsstätten nicht automatisch zu einer negativen Beeinflussung des Gebiets führen wird. Diese Gebiete können dabei in drei Gruppen unterteilt werden und werden im Folgenden vertieft untersucht:
1. Zentren Für diese Gebiete wurde das Zentrenkonzept als Grundlage herangezogen, auf Aktualität überprüft und um ein Gebiet in der Weststadt ergänzt (Abbildungen 21 bis 23).
2. Kerngebiete Von allen im Baugesetzbuch beschriebenen Arten der baulichen Nutzung sind Vergnügungsstätten ausschließlich in Kerngebieten generell zulässig, daher ist es naheliegend, diese Gebiete ebenfalls vertieft zu untersuchen. Drei Kerngebiete finden sich im Stadtgebiet, die nicht bereits durch die Zentren abgedeckt werden (Abbildung 24).
3. Gewerbe- und Sondergebiete Untersucht werden nur solche Gewerbegebiete, die bereits durch hochfrequentierte Einzelhändler oder Nahversorger beziehungsweise bestehende Vergnügungsstätten vorgeprägt sind und bei denen deshalb davon ausgegangen werden kann, dass das Bodenpreisniveau bereits verschoben ist. Bei Sondergebieten wird sich auf die Gebiete beschränkt, die überwiegend Einzelhandel/ Nahversorgung zulassen (Abbildung 25).
Eine tiefere Untersuchung des gesamten Stadtgebiets ist aus mehreren Gründen nicht notwendig:
Zum einen ist im Rahmen der Stadtverträglichkeit von vornherein darauf zu achten, dass die vorherrschenden Nutzungen durch die Ansiedlung von Vergnügungsstätten nicht in großem Maße beeinträchtigt werden. Dazu gehören die überwiegend durch Wohnnutzung geprägten Mischgebiete und besonderen Wohngebiete, die unter anderem aufgrund des nächtlichen Immissionsschutzes von
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Abb. 24: In Kerngebieten sind Vergnügungsgebiete generell zulässig. Kerngebiete, die nicht bereits ein Zentrum sind, werden daher ebenso vertieft untersucht.
Abb. 23: Gebiete, die aufgrund einer Zentrenfunktion vertieft untersucht werden. Mit Ausnahme des Gebiets in der Weststadt wurden alle Gebiete bereits im Zentrenkonzept als Zentrum definiert. Das Gebiet in der Weststadt wurde aufgrund der dichten Nahversorgungsangebote als zusätzliches Untersuchungsgebiet aufgenommen.
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Vergnügungsstätten freigehalten werden sollen, aber auch solche Ortsteilzentren, die wegen ihrer geringe Größe bereits durch eine einzige Vergnügungsstätte negativ beeinflusst werden können. In allen nicht vertieft untersuchten Misch- und besonderen Wohngebieten sollten daher alle Arten von Vergnügungsstätten mit Ausnahme von Freizeit-Centern ausgeschlossen werden. Wie in den Kapiteln 3 und 4 gezeigt, gehen von Freizeit-Centern in der Regel kaum Störwirkungen aus. Diese können daher ausnahmsweise zugelassen werden.
Karlsruhe hat einen Mangel an Gewerbeflächen und damit bereits heute ein verschobenes Bodenpreisniveau. Da sie in der Regel deutlich zahlungskräftiger sind, können Vergnügungsstätten – insbesondere Spielhallen und Wettbüros – diese Verschiebung weiter verstärken und damit eine Verdrängung von „klassischen“ Gewerbebetrieben auslösen. Der gleiche Effekt ist bei umsatzstarken Nahversorgern und Einzelhändlern zu beobachten, weshalb mit ihrer Ansiedlung in Gewerbegebieten in Karlsruhe bereits seit vielen Jahren sehr restriktiv umgegangen wird. Im Rahmen des Konzepts werden daher nur solche Gewerbegebiete vertieft auf die Eignung für Vergnügungsstätten untersucht, in denen bereits von einem stark erhöhten Bodenpreis ausgegangen werden kann und in denen die zusätzliche Ansiedlung von Spielhallen oder Wettbüros somit keine oder nur geringfügige negative Auswirkungen nach sich zieht: Gewerbegebiete, die bereits durch Einzelhandel oder andere Vergnügungsstätten vorgeprägt sind. Diese Gebiete wurden vertieft untersucht. In allen nicht vertieft untersuchten Gewerbegebieten sollten Spielhallen und Wettbüros dagegen ausgeschlossen werden. Zu anderen Arten von Vergnügungsstätten beziehungsweise zu Bordellen muss bei Neuaufstellung eines Bebauungsplans je nach Gewerbegebiet (bei Bordellen zusätzlich bei Industriegebieten) individuell entschieden werden. Ist das Gebiet zum Beispiel von einem Trading-Down-Effekt bedroht, sollten zusätzlich zu Spielhallen und Wettbüros auch Betriebe mit Ausrichtung auf Darstellungen mit sexuellem Charakter und Bordelle ausgeschlossen werden.
Für jedes Untersuchungsgebiet wird die Lage und das Profil beschrieben, dann auf die Standortbewertung aus Betreibersicht eingegangen, die Festsetzungen der momentan gültigen Bebauungspläne – soweit vorhanden – beschrieben, Empfehlungen für zukünftige Bebauungspläne ausgesprochen und schließlich eine Handlungspriorität empfohlen.
6.5 Festsetzungsempfehlungen
Bei einzelnen Gebieten werden im Konzept Festsetzungen empfohlen, die aufgrund des derzeitigen Landesglücksspielgesetzes keine direkten Auswirkungen haben. Beispielsweise können für ein Gebiet Spielhallen für ausnahmsweise zulässig erklärt werden, obwohl neue Spielhallen aufgrund der Abstandsregelungen (siehe Kapitel 2) in Realität gar nicht umgesetzt werden können. Dies ist beabsichtigt. Der Grund hierfür ist die
Tatsache, dass sich auch Landesgesetze ändern können. Es ist nicht ausgeschlossen, dass der 500-Meter Mindestabstand von Spielhalle zu Spielhalle in Zukunft beispielsweise auf 200 Meter (entspricht dem Mindestabstand in Sachsen-Anhalt) reduziert wird. Sind in Bebauungsplänen bereits Vorgaben für Spielhallen festgesetzt, bleiben diese auch nach Änderung des Landesgesetzes gültig.
Das Vergnügungsstättenkonzept trifft Festsetzungsempfehlungen zu einer Vielzahl von Stadtbereichen, für die entweder keine Aussagen bezüglich der Art der Nutzung existieren oder deren Festsetzungen bezüglich Vergnügungsstätten nicht den Überlegungen des Konzepts entsprechen. In vielen Fällen wird empfohlen, Vergnügungsstätten oder einzelne Unterarten zukünftig auszuschließen oder nur ausnahmsweise zuzulassen, obwohl sie nach Bauplanungsrecht in der Nutzungsart zulässig oder ausnahmsweise zulässig sind. Bei einigen Untersuchungsgebieten ist aber auch das Gegenteil der Fall: Es wird empfohlen, bestimmte Bereiche für Vergnügungsstätten zuzulassen, die bauplanungsrechtlich für Vergnügungsstätten momentan nicht zulässig sind. Dies können allgemeine Wohngebiete sein, die zukünftig verstärkt eine Zentrenfunktion übernehmen sollen und dafür gegebenenfalls eine Änderung der Art der baulichen Nutzung erfahren sollen, aber auch Sondergebiete mit Einzelhandelsnutzung, in denen Vergnügungsstätten momentan nicht zugelassen sind. Diese Unstimmigkeiten sind gemäß den Empfehlungen bei zukünftigen Bebauungsplanverfahren sukzessive aufzuheben.
6.6 Priorität
Nicht alle der zu erstellenden oder zu ändernden Bebauungspläne haben die gleiche Priorität, da nicht alle der untersuchten Gebiete für eine Neuansiedlung von Vergnügungsstätten gleich attraktiv sind und je nach Gebiet bei einer Neuansiedlung unterschiedlich starke negative städtebauliche Auswirkungen zu erwarten sind. Im Konzept wird daher zwischen Priorität 1 bis 3 unterschieden.
Priorität 1 wird angewandt auf Gebiete, in denen entweder Trading-Down-Effekte bereits eingetreten sind oder in denen die (weitere) Ansiedlung von Vergnügungsstätten/Bordellen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Trading-Down-Effekten führen wird. Für diese Gebiete sollten proaktiv Bebauungspläne aufgestellt beziehungsweise im Sinne des Konzepts geändert werden.
Priorität 2 wird vergeben, wenn die Ansiedlung von Vergnügungsstätten nicht sonderlich wahrscheinlich ist und bei Ansiedlung keine schwerwiegenden negativen Folgen erwartet werden. Die Aufstellung beziehungsweise Änderung von Bebauungsplänen kann als Reaktion auf Bauvoranfragen oder Anfragen zu Nutzungsänderungen erfolgen.
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Abb. 26: Übersicht über alle Gebiete, die in Kapitel 7 dezidiert auf die Eignung für Vergnügungsstätten untersucht werden.
Abb. 25: Eine vertiefte Untersuchung erfolgt ausschließlich in Gewerbe- und Sondergebieten, die durch Einzelhandel oder Vergnügungsstätten vorgeprägt sind. In allen anderen Gewerbegebieten werden Vergnügungsstätten ausgeschlossen, die häufig eine Verschiebung des Bodenpreisgefüges auslösen: Spielhallen und Wettbüros.
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Priorität 3 wird bei den Gebieten angewandt, in denen Vergnügungsstätten momentan baurechtlich ausgeschlossen sind, das Konzept aber die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten beziehungsweise einzelnen Unterarten empfiehlt. In diesen Gebieten sollte der Ausschluss von Vergnügungsstätten bei einer anstehenden Aktualisierung der betreffenden Bebauungspläne entsprechend des Konzepts rückgängig gemacht werden.
Kein Handlungsbedarf besteht in Gebieten, in denen die Festsetzungen bereits den Empfehlungen des Konzepts entsprechen.
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7. Untersuchungsgebiete
Insgesamt werden 31 Gebiete vertieft auf die Eignung für Vergnügungsstätten und Bordelle untersucht:
Zentren (16)
Innenstadt Karlsruhe B-Zentrum Durlach B-Zentrum Mühlburg Waldstadtzentrum (Waldstadt) Neues Zentrum (Neureut) Herrenalberstraße – Tulpenstraße (Rüppurr) Zentrum Grötzingen Nördliche Südstadt Kirchplatz (Daxlanden) Elsässer Platz (Knielingen) Karlsruher Straße (Hagsfeld) Am Wettersbach (Grünwettersbach) Oberreut Zentrum Gerwigstraße – Georg-Friedrich-Straße (Oststadt) Kaiserallee – Yorckstraße – Sophienstraße (Weststadt) Karlstraße (Südweststadt)
Kerngebiete (3)
Beiertheimer Feld (Südweststadt) Hauptbahnhofsumfeld (Südweststadt) westliche Ludwig-Erhard-Allee (Südstadt, Oststadt)
Gewerbegebiete (12)
Neureuter Querallee (Neureut) Sanddornweg (Neureut) Neureuter Straße (Mühlburg, Nordweststadt) Carl-Metz-Straße (Grünwinkel) Daxlanden-Ost (Daxlanden) Grünwinkel-Nord (Grünwinkel) Grünwinkel-Süd (Grünwinkel) Weingartenfeld (Beiertheim-Bulach) Am Storrenacker (Hagsfeld) Gerwigstraße (Oststadt) nördlich Durlacher Allee (Oststadt) Ottostraße – Killisfeldstraße (Durlach)
Über die exakten Abgrenzungen sowohl der Untersuchungsgebiete als auch eventueller Unterteilungen (Bereiche genannt) kann in nachfolgenden Bebauungsplanverfahren begründet abgewichen werden. Je nach Einzelfall kann eine Festsetzung im Bebauungsplan also auch einen Bereich einschließen, der außerhalb des im Konzept definierten Bereichs liegt und umgekehrt. Gleiches gilt für die Festsetzungsempfehlungen. Abweichungen vom Konzept müssen jedoch in jedem Fall plausibel und nachvollziehbar begründet werden.
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Abb. 27: Untersuchungsgebiet Innenstadt. Sonderbaufläche EH/NV: Sonderbaufläche für Einzelhandel und/oder Nahversorgung
7.1 Innenstadt
Lage und Profil
Die Innenstadt bildet den Kern des Oberzentrums Karlsruhe. Sie liegt nicht nur geografisch zentral im Herzen der Stadt, sondern ist auch durch eine Vielzahl an ÖPNV-Angebote ausgezeichnet erschlossen. Das sogenannte „Karlsruher Modell“, das das städtische Tramsystem mit dem umgebenden Schienennetz verknüpft, ermöglicht es Besuchern, ohne Umzusteigen auch aus entfernteren Städten und Gemeinden direkt bis in die Karlsruher Innenstadt zu fahren. Das hervorragend ausgebaute Radverkehrsnetz ist vor allem für den innerstädtischen Verkehr von zentraler Bedeutung: Das Fahrrad hat am Binnenverkehr einen Anteil von 35,5% (Stand 2018). Auch wenn Fußgängerzonen und Fahrradstraßen die Attraktivität für den Pkw-Verkehr (beabsichtigt) einschränken, stehen in der Innenstadt zahlreiche Parkhäuser und Tiefgaragen für Pkw zur Verfügung.
Mit ihrer großen Zahl an (auch großflächigen) Einzelhandels- und Dienstleistungsunternehmen, der breiten Auswahl an Gastronomie sowie Einrichtungen für Kunst, Kultur und Unterhaltung, nimmt die Karlsruher Innenstadt eine herausragende Stellung für die Versorgung der Bevölkerung der Stadt und des Umlands ein.
Bei der Baustruktur handelt es sich überwiegend
um Gründerzeitgebäude, von denen viele unter Denkmalschutz stehen, sowie um Nachkriegsbauten.
Aufgrund der Größe und der unterschiedlichen Charakteristika wird das Gebiet in fünf Bereiche unterteilt:
Bereich (1) umfasst die Kaiserstraße, den Marktplatz und die nördlichen Schlossstrahlen. Die Kaiserstraße ist das Einkaufszentrum Karlsruhes. Die gesamte Erdgeschosszone ist durch Einzelhandel-, Dienstleistungs- oder gastronomische Nutzungen besetzt, teilweise auch die ersten und zweiten Obergeschosse. Während der Abschnitt zwischen Marktplatz und Europaplatz vergleichsweise hochwertig ist – hier befindet sich die 1A-Lage mit gehobenen Läden und Restaurants – hat im Abschnitt zwischen Europaplatz und Mühlburger Tor bereits ein Trading- Down-Effekt eingesetzt, der unter anderem auf die große Anzahl von (Mehrfach-)Spielhallen zurückgeführt werden kann, die sich hier und im Umfeld befinden. Im Abschnitt östlich des Marktplatzes ist der Trading- Down-Effekt ebenfalls weit fortgeschritten. Ein-Euro- Shops, Schnellimbisse und Handy-Reparaturservices prägen diesen Bereich. Die „Innenstadt-Ost“ wurde daher 2018 zum städtebaulichen Sanierungsgebiet erklärt; für die „Kaiserstraße-West“ laufen momentan vorbereitende Untersuchungen. Die Fächerstrahlen zwischen Kaiserstraße und Schlossplatz sind weniger stark von Einzelhandel besetzt, aber haben einen bedeutenden stadthistorischen Charakter.
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Stadtplanungsamt | 45
Die im Osten und Südwesten gelegenen Bereiche (2) sind vor allem durch Wohnnutzung geprägt. In den Obergeschossen wird fast ausschließlich gewohnt, im Erdgeschoss teils gewohnt, teils gearbeitet.
Bereich (3) umfasst die Kriegsstraße zwischen Karlstor und Mendelssohnplatz. Die Straße soll in diesem Bereich im Rahmen der „Kombilösung“ in einen Boulevard umgebaut und durch eine Untertunnelung vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Der Bereich ist bislang extrem durch den Autoverkehr dominiert, Laufkundschaft existiert nicht. Mit Umbau der Straße soll sich der Bereich in einen attraktiven Standort für Wohnen und Gewerbe entwickeln. Aus diesem Grund wird auch die Südseite der Straße untersucht, obwohl sie sich stadtstrukturell nicht in der Innenstadt befindet.
Bei Bereich (4) handelt es sich um die Brunnenstraße, das Rotlichtviertel Karlsruhes, gelegen am äußeren östlichen Rand der Innenstadt. Während Prostitutionsstätten im restlichen Innenstadtgebiet durch eine Sperrgebietsverordnung verboten sind, ist dieser Bereich für Prostitution freigegeben. Neben etlichen Bordellen befinden sich in der näheren Umgebung sowie der Straße selbst mehrere Nachtbars, Strip-Clubs und Spielhallen sowie ein Wettbüro.
Beim übrigen Gebiet der Innenstadt, Bereich (5), handelt es sich um eine Mischung verschiedener Lagen. Die meisten Erdgeschosse sind durch Einzelhandel, Gastronomie oder öffentlichen Nutzungen besetzt, in
den Obergeschossen wird meist gewohnt.
Standortbewertung aus Betreibersicht
Die hervorragende Erreichbarkeit und hohe Fußgängerfrequenz, die zentrale Lage sowie die Nähe zu Einzelhandel und Gastronomie machen die Innenstadt insbesondere für Spielhallen, Wettbüros, Multiplex-Kinos und Diskotheken attraktiv – Letztere befinden sich aufgrund der Lärmemissionen vor allem in Untergeschossen. Für Freizeit-Center und Swingerclubs ist die Innenstadt aufgrund vergleichsweise geringer Profitabilität nur von geringer Bedeutung.
Bestehende Bebauungspläne
Im Untersuchungsgebiet gibt es mehr als 20 rechtskräftige Bebauungspläne. Auf sie wird daher nicht einzeln im Detail eingegangen.
In Bebauungsplänen von vor 1990 werden nur gelegentlich Festsetzungen getroffen, die für Vergnügungsstätten und Bordelle relevant sind. In diesen Fällen wird in Erdgeschossen meist nur Nutzungsarten nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO zugelassen, was im Umkehrschluss bedeutet, dass Bordelle im Erdgeschoss des Geltungsbereichs ausgeschlossen sind.
Abb. 28: Blick in die Kaiserstraße, die Haupteinkaufsstraße Karlsruhes. Hier: der Bereich zwischen Herren- und Ritterstraße. Auch wenn der Abschnitt zwischen Europaplatz und Marktplatz vergleichsweise gut funktioniert, sind in großen Teilen der Kaiserstraße funktionale und gestalterische Defizite feststellbar.
46 | Konzept Vergnügungsstätten
Abb. 29: Die beiden Sanierungsgebiete „Innenstadt Ost“ (seit 2018) und „Kaiserstraße-West“ (momentan vorbereitende Untersuchungen)
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Ludwig-Erhard-Schule
Heinrich-Hübsch-Schule
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Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet
"Innenstadt Ost"
Generalplanung und Stadtsanierung
0 25 50 75 100 m
Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt
Pz
H. Dederer
22.03.2018
S. Rosenberg
Prof. Dr. A. Karmann-Woessner
Maßstab:
Gezeichnet:
Bereichsleitung:
Datum:
Projektleitung:
Amtsleitung:
Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet "Innenstadt Ost"
1:3.500
Zone 2 Vereinfachtes Verfahren ca. 18,4 ha
Zone 1 Klassisches Regelverfahren ca. 11,9 ha
Abgrenzung Sanierungsgebiet ca. 30,4 ha
Vorbereitende Untersuchung Kaiserstraße-West
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Schützenstraße
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Bad. Konservatorium für Musik
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Gotthold-Mayer-Platz
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Schlossplatz
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Kaiserplatz
Europaplatz
Festplatz
Hermann-Levi-Platz
Lidellplatz
Fichtegymnasium
Goethegymnasium
Uhlandschule
Generalplanung und Stadtsanierung
0 25 50 75 100 m
Abgrenzung Untersuchungsgebiet (ca. 27,9 ha)
1 : 5.000
Pz
Heike Dederer
08.04.2020
Sybille Rosenberg
Prof. Dr. Anke Karmann-Woessner
Maßstab:
Gezeichnet:
Bereichsleitung:
Datum:
Projektleitung:
Amtsleitung:
Vorbereitende Untersuchung Kaiserstraße-West Abgrenzungsplan
EPP
X:\_Projekte\Sanierung\2020\01_Gebiete\Kaiserstraße-West\mxds\200324_Kaiserstraße-West_Abgrenzung_Vorbereitende Untersuchung_A3.mxd
© Stadt Karlsruhe Liegenschaftsamt
Abgrenzungsplan
Anlage 1
Stadtplanungsamt | 47
Beinahe alle Bebauungspläne nach 1990 schließen dagegen Vergnügungsstätten aus, oftmals mit der Klausel, dass „Änderungen, Erweiterungen und bauliche Erneuerungen bei den im Zeitpunkt des Inkrafttretens [des] Bebauungsplans baurechtlich genehmigten Vergnügungsstätten“ hiervon ausgenommen sind. Einzig der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 755 aus dem Jahr 2004 (Ettlinger Tor Center) differenziert die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten weiter aus: Im Bereich des Einkaufszentrums werden Vergnügungsstätten zugelassen, mit Ausnahme von „Bordell- oder bordellähnliche Nutzungen; die der Vorführung von Pornofilmen, gewaltverherrlichenden Filmen (die nicht von der freiwilligen Selbstkontrolle der Firmenwirtschaft zugelassen worden sind) dienende Einrichtungen; Spielsalone oder Spielhallen“.
Ebenfalls werden in den meisten Bebauungsplänen nach 1990 Bordelle und bordellähnliche Nutzungen ausgeschlossen. Ausnahmen stellen die Bebauungspläne Nr. 660 (1991) und Nr. 793 (2009) dar, in denen zu Bordellen keine Aussagen getroffen werden.
Zu Bordellen gilt in der Innenstadt die Sperrbezirksverordnung, weshalb im Weiteren keine Aussagen zu ihnen getroffen werden.
Empfehlung für zukünftige Festsetzungen
Erklärtes Ziel Karlsruhes ist die Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Karlsruher City über das Maßnahmenprogramm „Aktionsplan City 2020- 2026“ und die städtebauliche Sanierung. Angestrebt wird ein ansprechender Nutzungsmix innerstädtischer Funktionen wie Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen, Bildung, Kultur, Freizeit und weitere innovative Konzepte sowie ein attraktiver öffentlicher Raum und die Schaffung von Besuchsanlässen durch Veranstaltungen und die Bespielung des öffentlichen Raums.
Vergnügungsstätten sollten daher in allen Bereichen der Innenstadt nur ausnahmsweise zugelassen werden. Um die Lauflagen nicht zu unterbrechen, gleichzeitig aber den bestehenden Wohnanteil zu sichern, sollten alle Arten von Vergnügungsstätten mit Ausnahme von Multiplex-Kinos, Freizeit-Centern und (Eingangsbereiche von) Diskotheken nur im Untergeschoss (sofern weitere gesetzliche Regelungen, insbesondere gewerbe- oder glücksspielrechtliche, nicht entgegenstehen) und dem ersten Obergeschoss zugelassen werden. Die genannten Arten können zu einer qualitativen Aufwertung der Innenstadt beitragen, außerdem gehen von ihnen in der Regel nur geringe oder keine Trading-Down-Effekte aus. Sie sollten daher ausnahmsweise auch im Erdgeschoss zugelassen werden.
Die unten aufgeführten bereichspezifischen Empfehlungen gelten zusätzlich beziehungsweise ersetzten die vorherigen Empfehlungen:
(1) Die Kaiserstraße ist bereits in Teilen von einem Trading-Down-Effekt betroffen. In der Kaiserstraße sollten daher nur Vergnügungsstätten der Unterarten Multiplex-Kino, Freizeit-Center und Diskothek zugelassen werden. Um die „Strahlkraft“ der Kaiserstraße auch in die angrenzenden, stark von Einzelhandel geprägten Straßenzüge zu transportieren, sollte mit den ersten 20 Metern der angrenzenden Straßen genauso verfahren werden. In Richtung Schloss sowie am Marktplatz ist das außerordentlich bedeutsame Stadtbild und -Image (Karlsruhe – die Fächerstadt) hervorzuheben. Auch hier sollten daher nur die obig genannten Vergnügungsstätten zugelassen werden.
In den Bereichen (2) sollten mit Hinblick auf mögliche Lärmkonflikte Diskotheken und Multiplex-Kinos ausgeschlossen werden.
Bereich (3), die Kriegsstraße, soll mit Umsetzung der Bebauungspläne Nr. 785 stark aufgewertet werden. Um das Image der viele Jahre von Baustellen gezeichneten Lage aufzuwerten, sollten hier Spielhallen, Wettbüros, Betriebe mit Ausrichtung auf Darstellungen mit sexuellem Charakter sowie Swingerclubs ausgeschlossen werden.
Im Bereich der Brunnenstraße (4) wird eine generelle Zulässigkeit für die Betriebsformen Swingerclubs und Betriebe mit Ausrichtung auf Darstellungen mit sexuellem Charakter empfohlen. Wettbüros und Spielhallen sollten weiterhin nur ausnahmsweise, dafür aber auch im Erdgeschoss zugelassen werden. Andere Arten von Vergnügungsstätten sollten in diesem Bereich ausgeschlossen werden.
In den übrigen Bereichen (5) sollte den eingangs genannten Empfehlungen gefolgt werden: Vergnügungsstätten nur ausnahmsweise und mit Ausnahme von Multiplex-Kinos, Freizeit-Centern und Diskotheken nur im Untergeschoss (sofern weitere gesetzliche Regelungen, insbesondere gewerbe- oder glücksspielrechtliche, nicht entgegenstehen) und dem ersten Obergeschoss zugelassen werden.
Aufgrund der bereits heute hohen Anzahl an Vergnügungsstätten bedeuten die oben beschriebenen Zulässigkeiten in der Umsetzung, dass bis auf Weiteres – mit Ausnahme des Bereichs Brunnenstraße – keine neuen Vergnügungsstätten in der Innenstadt zugelassen werden. Das langfristige Ziel muss eine starke Reduzierung von Vergnügungsstätten sein.
Priorität 1
Während Spielhallen momentan aufgrund der gesetzlichen Abstandsregelungen in der Innenstadt nicht mehr genehmigungsfähig sind, gilt dies nicht für andere Vergnügungsstätten. Insbesondere die Zahl an Wettbüros steigt weiter an. Es besteht daher dringender Bedarf an Regularien.
48 | Konzept Vergnügungsstätten
7.2 B-Zentrum Durlach
Lage und Profil
Durlach liegt im Osten von Karlsruhe am Ausgang des Pfinztals. Die Durlacher Altstadt, das Zentrum des Stadtteils, entstand im Mittelalter um 1100 n. Chr. Sie ist geprägt von gepflasterten Gassen und historischen Gebäuden. Die Altstadt Durlach steht als Gesamtanlage unter Denkmalschutz, ebenso viele Gebäude und öffentliche Anlagen. Als „Zentrum Durlach“ wird im Zentrenkonzept die gesamte Pfinztalstraße und angrenzende Straßen verstanden; das Untersuchungsgebiet geht daher im westlichen Bereich um etwa 100 Meter über den historischen Altstadtkern hinaus.
Das Zentrum Durlachs ist über eine Tramlinie entlang der Pfinztalstraße sowie mehrere Buslinien mit der Innenstadt Karlsruhes verbunden. Die nur wenige hundert Meter entfernt liegende Abfahrt der Autobahn 5 sowie die Durlacher Allee, die die Durlacher Altstadt auf geradem Weg mit der Innenstadt Karlsruhes verbindet, ermöglichen eine äußerst gute Erreichbarkeit mit dem Auto – auch wenn das Auto im Zentrum Durlachs weder praktisch noch erwünscht ist. Die Pfinztalstraße ist im Bereich des historischen Ortskerns als Fußgängerzone ausgewiesen.
Im Zentrum Durlach befinden sich eine große Anzahl an Gastronomie und Einzelhandelsbetrieben, das
Rathaus, die Stadtkirche, der Marktplatz sowie eine große Realschule. Im Zentrenkonzept wird das Zentrum Durlachs daher als B-Zentrum, direkt hinter der Karlsruher Innenstadt geführt.
Eine Spielhalle und drei Wettbüros befinden sich am westlichen Beginn der Pfinztalstraße, ein bordellartiger Betrieb (gewerbliche Zimmervermietung) ist sehr zentral an der Pfinztalstraße angesiedelt.
Standortbewertung aus Betreibersicht
Das Zentrum Durlach ist vor allem aufgrund der hohen Fußgängerfrequenz und der Nähe zu Gastronomie und Einzelhandel für Betreiber von Vergnügungsstätten, insbesondere für Betreiber von Spielhallen und Wettbüros, sehr interessant.
Für Vergnügungsstätten nachteilig ist die Tatsache, dass nur ein sehr kleiner Bereich des Gebiets (eine Fläche von ungefähr 2.700 m²) als Kerngebiet festgesetzt ist. Vergnügungsstätten mit kerngebietstypischen Eigenschaften sind damit im Zentrum Durlachs so gut wie ausgeschlossen.
Bestehende Bebauungspläne
Fast das gesamte Untersuchungsgebiet ist vom Bebauungsplan Nr. 846 „Innenbereich Karlsruhe-
Abb. 30: Untersuchungsgebiet Zentrum Durlach. Sonderbaufläche EH/NV: Sonderbaufläche für Einzelhandel und/oder Nahversorgung
Stadtplanungsamt | 49
Durlach“ aus dem Jahr 2016 abgedeckt. Der genannte Bebauungsplan setzt unter anderem einen Mindestabstand für Vergnügungsstätten untereinander von 250 Metern fest, eine Gestaltungssatzung aus dem Jahr 2019 (Nr. 868 „Altstadt Durlach“) untersagt darüber hinaus das Verkleben von Schaufenstern zu mehr als 10 % der Fläche.
Empfehlung für zukünftige Festsetzungen
Die bestehenden Bebauungspläne aus den Jahren 2016 und 2019 sind bereits heute im Sinne des Steuerungskonzepts. Vergnügungsstätten und Bordelle werden im Zentrum Durlach nicht komplett ausgeschlossen, aber in ihrer Anzahl effektiv reguliert. Über die Gestaltungssatzung werden darüber hinaus ihre meist negativen Außenwirkungen auf das Stadtbild abgeschwächt.
Kein Handlungsbedarf
Die bestehenden Bebauungspläne sind bereits im Sinne des Steuerungskonzepts. Es besteht daher kein weiterer Handlungsbedarf.
50 | Konzept Vergnügungsstätten
7.3 B-Zentrum Mühlburg
Lage und Profil
Der Entenfang ist ein ehemaliger Platz im Stadtteil Mühlburg, im Westen von Karlsruhe gelegen. Das Westende des Gebiets bildet eine Kreuzung mit der Michelinstraße (Vogesenbrücke), der Lameystraße (B 36) und einer Ausfahrt der Südtangente. An die Kreuzung nach Osten anschließend befindet sich der Haupteinkaufsbereich des Gebiets: Die Straße Am Entenfang, die nach nicht einmal 100 Metern in die Rheinstraße übergeht, welche wiederum nach ca. 250 Metern zur Kaiserallee wird. Der Teil der Rheinstraße, der – historisch bedingt – nach Nordwesten abknickt, wird im Folgenden zur Unterscheidung als „Kleine Rheinstraße“ bezeichnet. Das Untersuchungsgebiet umfasst den Bereich Am Entenfang/Rheinstraße/ Kaiserallee bis zur Klopstockstraße im Osten sowie die Kleine Rheinstraße und die Lameystraße bis zur Hardtstraße.
Das Gebiet ist über Tram- und S-Bahn-Linien sowie über Busse sehr gut an den öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen. Das Gebiet beinhaltet Teile der Bundesstraße 36, die äußerst stark frequentierte B 10 („Südtangente“) führt nur 100 Meter am Gebiet vorbei und ist mit autobahnähnlichen Auf- und Abfahrten am Entenfang mit der B 36 verbunden. Bewirtschaftete Parkplätze befinden sich entlang des Straßenzugs Am Entenfang/Rheinstraße/Kaiserallee, weitere PKW-
Parkmöglichkeiten sind im Parkhaus Entenfang zu finden.
An der Hauptgeschäftsstraße Am Entenfang/ Rheinstraße/Kaiserallee sowie in angrenzenden Straßen befinden sich zahlreiche Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe, außerdem Bäckereien, Lebensmittelfachgeschäfte und Restaurants.
An Vergnügungsstätten existieren im Gebiet drei Spielhallen – zwei entlang der Hauptgeschäftsstraße und eine an der Ecke Lameystraße-Hardtstraße, außerdem ein Wettbüro an der Ecke Philippstraße/ Bachstraße. In der Kleinen Rheinstraße befinden sich darüber hinaus zwei Betriebe mit Ausrichtung auf Darstellungen mit sexuellem Charakter (unter anderem das über 80 Jahre bestehende Cabaret/Nachtclub „Rheingold“). Ebenfalls im Gebiet befinden sich zwei Bordelle, die von ihrem Erscheinungsbild aber vergleichsweise unauffällig sind.
Aufgrund städtebaulicher Missstände wurde ein Teil Mühlburgs, darunter das gesamte hier untersuchte Gebiet, 2007 als Sanierungsgebiet ausgewiesen, in dessen Zuge unter anderem der Straßenzug Am Entenfang/Rheinstraße/Kaiserallee attraktiviert wurde. Die Situation des Gebiets hat sich seitdem spürbar verbessert. Neue Trading-Down-Effekte sind jedoch unbedingt zu verhindern.
Abb. 31: Untersuchungsgebiet Entenfang. Sonderbaufläche EH/NV: Sonderbaufläche für Einzelhandel und/oder Nahversorgung
Stadtplanungsamt | 51
Standortbewertung aus Betreibersicht
Das Untersuchungsgebiet ist aus Betreibersicht sehr interessant für Vergnügungsstätten, insbesondere für Spielhallen und Wettbüros. Das Geschäftszentrum wird sowohl von Passanten als auch von Fahrrädern und PKW stark frequentiert; der breite Straßenraum verspricht gute Sichtbarkeit. Die Seitenstraßen sind von untergeordneter Bedeutung, aber durch ihre gewerbliche Prägung mit existierender Lauflage ebenfalls nicht unattraktiv für Vergnügungsstätten.
Bestehende Bebauungspläne
Das Gebiet ist vollständig durch den Bebauungsplan Nr. 614 aus dem Jahr 1985 erfasst. Bei den einzigen neueren Bebauungsplänen, die den 614er ersetzen, handelt es sich um den Bebauungsplan Nr. 851 und um den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 873. Beide lassen Vergnügungsstätten nicht zu.
Der gesamte Bereich des Untersuchungsgebiets ist als Mischgebiet festgesetzt; weitere Festsetzungen existieren momentan nicht. Da in den Obergeschossen fast ausschließlich gewohnt wird und somit nicht von einem gewerblich geprägten Mischgebiet ausgegangen werden kann, sind Vergnügungsstätten im Gebiet nur ausnahmsweise zulässig.
Empfehlung für zukünftige Festsetzungen
Um die Lauflage nicht zu unterbrechen und das Stadtbild entlang der wichtigen Einfallstraße nicht zu beeinträchtigen, sollten Vergnügungsstätten mit Ausnahme der Unterarten Diskotheken, Freizeit-Center und Multiplex-Kinos entlang der Hauptgeschäftsstraße Am Entenfang/Rheinstraße/Kaiserallee im Erdgeschoss ausgeschlossen werden. Eine hochwertige äußere Gestaltung sollte mittels einer Gestaltungssatzung (Werbeanlagen, Beklebung, Milchglas) sichergestellt werden.
Diskotheken und Multiplex-Kinos sollten aufgrund der zu erwartenden Lärmkonflikte nur entlang Am Entenfang/Rheinstraße/Kaiserallee zugelassen und überall sonst ausgeschlossen werden.
Um keinen neuerlichen Trading-Down-Effekt auszulösen, sollte eine Verdichtung von Vergnügungsstätten unbedingt vermieden werden. Vergnügungsstätten sollten daher im gesamten Gebiet nur ausnahmsweise zugelassen werden.
Bordelle sind im Untersuchungsgebiet nicht zulassungsfähig und sollten auch weiterhin nicht zugelassen werden.
Priorität 1
Das Untersuchungsgebiet ist attraktiv für weitere Vergnügungsstätten. Ein unkontrolliertes Ansiedeln
könnte die erzielten Erfolge des Sanierungsprogrammes zunichtemachen. Ein neuerlicher Trading-Down des Gebiets ist unbedingt zu verhindern.
52 | Konzept Vergnügungsstätten
7.4 Waldstadtzentrum (Waldstadt)
Lage und Profil
Das Waldstadtzentrum liegt zentral im Karlsruher Stadtteil Waldstadt, mittig zwischen der erst Ende der 1950er Jahren entstanden Waldlage und der in den 1970er Jahren entstandenen Feldlage. Es wurde Ende der 1980er Jahre als Einkaufszentrum für die umgebenden Wohngebiete gebaut. Ziel war auch, erstmals für die Waldstadt eine Art Marktplatz und soziales Stadtteilzentrum zu entwickeln.
Während inzwischen die Läden und insbesondere der dreimal wöchentlich stattfindende Markt sehr gut besucht sind, stirbt das Zentrum gegen Abend völlig aus, unter anderem weil sich die in der Anfangsphase ebenfalls dort angesiedelten Restaurationsbetriebe (zum Beispiel die Pizzeria Pinnocchio und eine Eisdiele) nicht halten konnten.
Das Waldstadtzentrum ist leicht mit dem ÖPNV erreichbar, eine S-Bahn-Haltestelle befindet sich direkt angrenzend. Ebenso ist es (so wie die gesamte Waldstadt) gut für den Radverkehr erschlossen. Für Pkw stehen eine große Zahl an ebenerdigen Parkplätzen zur Verfügung.
Das Untersuchungsgebiet ist nur wenige tausend Quadratmeter groß, die überbaute Fläche noch weitaus geringer.
Standortbewertung aus Betreibersicht
Das Waldstadtzentrum wird vor allem zur Nahversorgung genutzt. Die Sicht- und Erreichbarkeit ist sehr gut. Hervorzuheben ist die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung als Kerngebiet. Damit sind auch „kerngebietstypische“ Vergnügungsstätten allgemein zulässig – und somit für Betreiber insbesondere von Spielhallen und Wettbüros potenziell lukrativer als Betriebe in Misch- oder besonderen Wohngebieten.
Bestehende Bebauungspläne
Es besteht der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 545 von 1979 der das Gebiet als Kerngebiet festsetzt.
Empfehlungen für zukünftige Bebauungspläne
Das Gebiet ist sehr klein, alle Gewerbeeinheiten werden über den Innenhof erschlossen. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass das Gebiet sehr anfällig für einen Trading-Down-Effekt ist. Die kleine aber vorhandene Lauflage sollte darüber hinaus nicht durch einen Fremdkörper unterbrochen werden. Spielhallen, Wettbüros, Betriebe mit Ausrichtung auf Darstellungen mit sexuellem Charakter, Swingerclubs sowie Bordelle sollten daher im Gebiet ausgeschlossen, andere Arten von Vergnügungsstätten nur ausnahmsweise zugelassen werden.
Abb. 32: Untersuchungsgebiet Waldstadtzentrum. Sonderbaufläche EH/NV: Sonderbaufläche für Einzelhandel und/oder Nahversorgung
Stadtplanungsamt | 53
Priorität 1
Eine Ansiedlung von Vergnügungsstätten ist nicht sehr wahrscheinlich, die Ansiedlung einer Vergnügungsstättenart, die häufig Trading- Down-Effekte auslösen, könnte aber verheerende Auswirkungen auf das Waldstadtzentrum haben und sollte daher unbedingt verhindert werden.
54 | Konzept Vergnügungsstätten
7.5 Neues Zentrum (Neureut)
Lage und Profil
Neureut ist der nördlichste Stadtteil Karlsruhes. Das Untersuchungsgebiet befindet sich in der 70er-Jahre- Stadterweiterung südöstlich der Unterfeldstraße. Mit der Bezeichnung Neues Zentrum wird insbesondere der Bereich um den Neureuter Platz verstanden. Nord- und nordöstlich des Untersuchungsgebiets ist das Stadtgebiet von Mehrfamilienhaus-Komplexen geprägt, nach Westen schließt sich ein kleinteiligeres Ein- und Mehrfamilienhausgebiet an.
Das Neue Zentrum ist per PKW über die südlich verlaufende Rembrandtstraße oder über die nördlich verlaufende Grünewaldstraße zu erreichen, an der sich auch ein Parkdeck befindet. Zu Fuß und mit dem Fahrrad ist es aus allen Richtungen leicht zugänglich. Der Mangel an ÖPNV-Angeboten und die abseitige Lage macht es zu einem der schlechter erschlossenen Zentren Karlsruhes.
Im Untersuchungsgebiet befinden sich zwei Kirchen (im Südwesten), die Veranstaltungshalle „Badnerlandhalle“, ein neu errichteter Vollsortimenter (EDEKA), mehrere Bankfilialen, Restaurants und Bekleidungsgeschäfte, außerdem ein Wettbüro. Wöchentlich findet ein Markt auf dem Platz statt. Ein großer Drogeriemarkt (dm) befindet sich nördlich des trennenden grünen Bands.
Die Bausubstanz des Gebiets ist in die Jahre gekommen und das Gebiet wird – für ein C-Zentrum – nur noch mäßig frequentiert. Auch ehemals gut besuchte Gastronomiebetriebe wurden mittlerweile zum Teil aufgegeben. Ein Trading-Down des Gebiets ist in Ansätzen erkennbar.
Standortbewertung aus Betreibersicht
Das Gebiet ist abseitig gelegen und wird nur mäßig frequentiert. Dies macht es weniger attraktiv als zum Beispiel Mühlburg oder die Durlacher Altstadt. Im Gegensatz zu diesen gibt es im Umfeld des Neuen Zentrums Neureut aber kaum weitere Vergnügungsstätten, mit denen konkurriert werden müsste.
Bestehende Bebauungspläne
Das Gebiet wird durch den Bebauungsplan Nr. 529 von 1978 abgedeckt, der es vor allem als Kerngebiet festsetzt. Vertiefende Aussagen bezüglich Vergnügungsstätten existieren nicht. Vergnügungsstätten sind damit im Kerngebiet generell zulässig.
Abb. 33: Untersuchungsgebiet Neues Zentrum Neureut. Sonderbaufläche EH/NV: Sonderbaufläche für Einzelhandel und/oder Nahversorgung
Stadtplanungsamt | 55
Empfehlung für zukünftige Festsetzungen
Im Untersuchungsgebiet haben in Ansätzen bereits Trading-Down-Effekte begonnen. Die kurze aber vorhandene Lauflage sollte für Einzelhandel, Dienstleistungen und Gastronomie vorgehalten werden. Spielhallen, Wettbüros, Betriebe mit Ausrichtung auf Darstellungen mit sexuellem Charakter, Swingerclubs und Bordelle sollten daher nur ausnahmsweise zugelassen und im Erdgeschoss ausgeschlossen werden.
Diskotheken und Multiplex-Kinos sollten aufgrund der zu erwartenden Lärmkonflikte mit den umgebenden Wohngebieten im Untersuchungsgebiet ausgeschlossen werden.
Priorität 1
Beim Gebiet handelt es sich um ein Kerngebiet, in dem bereits Trading-Down-Effekte eingesetzt haben. Eine unkontrollierte Ansiedlung von Vergnügungsstätten sollte unbedingt verhindert werden.
56 | Konzept Vergnügungsstätten
7.6 Nördliche Südstadt
Lage und Profil
Die Südstadt ist der Schmelztiegel Karlsruhes. In keinem anderen Stadtteil ist die Bevölkerung kulturell so durchmischt wie in diesem. Auch die Bevölkerungsdichte ist hier höher als überall sonst in Karlsruhe. Für einen großen Teil der Südstadt, darunter nahezu das gesamte Untersuchungsgebiet, soll eine „Soziale Erhaltungssatzung“ aufgestellt werden, die eine Verdrängung der angestammten Bevölkerung verhindern soll. Der Aufstellungsbeschluss erfolgte im März 2021. Flankierend wurde ein besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet „Alte Südstadt“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss erfolgte im März 2021. Die Baustruktur ist geprägt von gründerzeitlichen Mietshäusern, von denen einige unter Denkmalschutz stehen.
Der Untersuchungsbereich befindet sich im nördlichen Bereich der Karlsruher Südstadt, etwa hundert Meter von der Innenstadt entfernt und umfasst alle Straßenzüge zwischen der Ettlinger Straße im Westen, der Baumeisterstraße im Norden, der Rüppurrer Straße im Osten und dem Grünzug im Süden, mit dem Werderplatz in der Mitte. Die genannten Straßen werden dabei explizit nicht vertieft untersucht. Aufgrund ihrer Bedeutung für die Stadthistorie (Ettlinger Straße: Via Triumphalis), ihrer unmittelbaren Angrenzung an das Staatstheater
(Baumeisterstraße), beziehungsweise ihrer Bedeutung als wichtige Einfallstraße in die Stadt (Rüppurrer Straße) werden diese Straßen als generell nicht geeignet für Vergnügungsstätten angesehen.
Um den Werderplatz selbst befinden sich zahlreiche Restaurants und Bars, mehrere Bekleidungsgeschäfte, ein Nahversorger, mehrere Lebensmittelgeschäfte, eine Drogerie, eine Bank sowie niedergelassene Ärzte. Die Erdgeschosszone ist vollständig durch Läden oder Dienstleister besetzt. Der Werderplatz stellt damit das unangefochtene Zentrum der Südstadt dar. Der Werderplatz fungiert zudem als zentraler Begegnungsort der Südstadt, ist allerdings auch mit sozialen Problemlagen und den daraus resultierenden Folgekonflikten konfrontiert. Dieser Situation wird mit einem Alkoholkonsumverbot in den Sommermonaten sowie einer starken Präsenz von Ordnungs- und Sozialarbeitskräften entgegengewirkt.
Die Erdgeschosszonen im weiteren Untersuchungsgebiet sind häufig mit kleinen Dienstleistungsunternehmen besetzt, in den meisten Gebäuden wird aber auch im Erdgeschoss gewohnt.
Im Gebiet gibt es zwei Wettbüros und das Programmkino „Schauburg“, das trotz mehrfacher Auszeichnung für seine kulturell hochwertige Programmgestaltung aufgrund seiner drei Vorführsäle und knapp 700 Sitzplätze ebenfalls eine Vergnügungsstätte darstellt.
Abb. 34: Untersuchungsgebiet Nördliche Südstadt. Sonderbaufläche EH/NV: Sonderbaufläche für Einzelhandel und/oder Nahversorgung
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Das Gebiet ist verkehrlich insofern gut erschlossen, als dass es von Hauptverkehrsstraßen umschlossen wird und diese auch von Straßenbahnen in hoher Frequenz befahren werden. Das Innere des Gebiets hat dagegen einen sehr introvertierten Charakter. Bei den Straßen handelt es sich ausnahmslos um Einbahnstraßen, an Parkmöglichkeiten existiert ein Parkhaus im Westen der Luisenstraße, ansonsten existieren ausschließlich Parkplätze im Straßenraum, die bereits von Anwohnern hart umkämpft sind. Anziehungspunkte innerhalb des Gebiets werden daher vor allem zu Fuß oder mit dem Fahrrad aufgesucht.
Standortbewertung aus Betreibersicht
Da es sich bei dem Gebiet bauplanungsrechtlich um ein Mischgebiet beziehungsweise ein besonderes Wohngebiet handelt, sind kerngebietstypische Vergnügungsstätten nicht zulässig. Diese Tatsache macht das Gebiet insbesondere für Spielhallen weniger interessant. Gegen Spielhallen spricht auch, dass die normalerweise präferierte gute Sicht- und Erreichbarkeit im Gebiet nur sehr eingeschränkt gegeben ist.
Das Gebiet ist äußerst dicht bebaut. Daher ist es für solche Arten von Vergnügungsstätten weniger gut geeignet, die in der Regel einen großen Flächenbedarf haben, wie zum Beispiel Freizeit-Center.
Ein großer Pluspunkt und sicherlich der Grund für die beiden existierenden Wettbüros im Gebiet ist dagegen die außerordentlich hohe Bevölkerungsdichte. Auch mit einem nur geringen Einzugsbereich kann sich der Betrieb einer Vergnügungsstätte durchaus lohnen – das gilt insbesondere für den Werderplatz, da dieser häufig und von einer großen Zahl der umliegenden Bewohnerschaft aufgesucht wird.
Bestehende Bebauungspläne
Der Bebauungsplan Nr. 750 aus dem Jahr 2004 regelt die „Hinterhofsituation“ zwischen Baumeister- und Marienstraße. Er setzt Schank- und Speisewirtschaften, Gewerbebetriebe, die den Verkauf oder den Verleih pornografischer Artikel zum Gegenstand haben und Vergnügungsstätten als nicht zulässig fest und regelt zusätzlich die Art und Größe von Werbeanlagen.
Das gesamte restliche Untersuchungsgebiet wird durch den Bebauungsplan Nr. 622 aus dem Jahr 1986 abgedeckt, der Aussagen zur Art der baulichen Nutzung trifft, aber ansonsten keine weiteren Festsetzungen festschreibt. Um den Werderplatz kann von einem gewerblich geprägten Mischgebiet ausgegangen werden, in dem somit (nicht- kerngebietstypische) Vergnügungsstätten generell zulässig sind.
Empfehlung für zukünftige Festsetzungen
Die „Soziale Erhaltungssatzung“, die in den nächsten Monaten erarbeitet werden soll, kann die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sowie aufwendige Modernisierungen in Wohngebäuden unterbinden, wodurch Verdrängungs- und Mieterhöhungsmechanismen entgegengewirkt wird. Im gesamten Gebiet sollten deshalb die Arten von Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden, die häufig eine Verschiebung von Boden- und Mietpreisen auslösen: Spielhallen und Wettbüros.
Der Werderplatz ist sehr gut angenommen und kann aufgrund des sehr gemischten Angebots und Klientels als resilient gegenüber Vergnügungsstätten angenommen werden. Um eine Überformung zu verhindern, sollten Vergnügungsstätten trotzdem nur ausnahmsweise zugelassen werden. Um das Stadtbild nicht negativ zu beeinträchtigen und die Lauflage nicht zu unterbrechen sollte zudem über eine Gestaltungssatzung (Werbeanlagen, Beklebung, Milchglas) das Einfügen in die Lauflage sichergestellt beziehungsweise Vergnügungsstätten in der Lauflage ausgeschlossen werden. Die Eckgebäude über die Wilhelm- und die Marienstraße hinweg werden hierbei als Teil des Werderplatz betrachtet.
Mit Ausnahme des Werderplatzes wird im Gebiet überwiegend gewohnt. Vergnügungsstätten, die in der Regel große Lärmkonflikte erzeugen – Diskotheken/ Clubs und Multiplex-Kinos – sollten daher im übrigen Gebiet ausgeschlossen werden.
Bordelle sind im Untersuchungsgebiet nicht zulassungsfähig und sollten auch weiterhin nicht zugelassen werden.
Priorität 2
Für die meisten Arten von Vergnügungsstätten ist das Gebiet nur von untergeordneter Bedeutung. Hinzu kommt, dass im Gebiet kerngebietstypische Vergnügungsstätten nicht zulässig sind. Nichtsdestotrotz ist das Gebiet für Betreiber nicht uninteressant. Eine Ansiedlung weiterer Vergnügungsstätten ist daher nicht auszuschließen.
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7.7 Karlstraße (Südweststadt)
Lage und Profil
Die Karlstraße ist eine stark befahrene Straße, die aus der westlichen Innenstadt in Nord-Süd-Richtung durch die Südweststadt hindurch nach Beiertheim führt. Die Untersuchung beschränkt sich auf den Bereich zwischen der Kriegsstraße und dem Kolpingplatz. Nördlich der Kriegsstraße beginnt die Karlsruher Innenstadt, die ein eigenes Untersuchungsgebiet darstellt. Südlich des Kolpingplatzes ändert sich die Nutzungsstruktur – der Wohnanteil steigt und auch im Erdgeschoss wird überwiegend gewohnt.
Auch wenn die Südweststadt flächendeckend gut versorgt ist, nimmt die hier untersuchte nördliche Karlstraße eine Sonderstellung ein. Hier befinden sich unter anderem ein Edeka und ein Penny, mehrere Drogerien, Bäckereien, Bankfilialen, Restaurants, Cafés und Bars sowie eine große Anzahl an personenbezogenen Dienstleistungen. Auch die Versorgung mit Gütern, die über den periodischen Bedarf hinausgehen, wie Elektronik, Haushaltsgeräte und Bekleidung, ist gegeben.
Da es sich bei dem Gebiet um eine Straße handelt, ist sie mit dem PKW leicht zu erreichen. Parkmöglichkeiten sind jedoch rar. Es existieren straßenbegleitende Parkplätze in der Karlstraße selbst und in umgebenden Straßen, die jedoch hart umkämpft sind. Öffentliche
Parkhäuser oder Tiefgaragen sind auch im näheren Umfeld nicht vorhanden. Durch die Karlstraße führen mehrere Straßen- und Stadtbahnlinien, im Gebiet selbst befinden sich drei Haltestellen. Die ÖPNV-Erreichbarkeit ist somit sehr hoch.
Im Gebiet existieren drei Vergnügungsstätten – zwei Spielhallen und ein Wettbüro. Das Wettbüro befindet sich zentral im Gebiet, zwischen Augustastraße und Jollystraße. Die Spielhallen sind dagegen ganz im Norden verortet, in unmittelbarer Nähe zur Kriegsstraße; eine dritte Spielhalle ist in Richtung der Kriegsstraße ausgerichtet (und damit nicht mehr Teil des Untersuchungsgebiets) und befindet sich weniger als 100 Meter von den beiden anderen Spielhallen entfernt. Am Südende etwas außerhalb des Gebiets ist die „Church-Chill‘s Sportsbar“ zu finden, die mit „Billard, Poker, Snooker, Live-TV, Darts, Kicker“ wirbt. Die Bildergalerie legt nahe, dass es sich auch bei ihr um eine Vergnügungsstätte (der Unterart Freizeit-Center) handelt.
Standortbewertung aus Betreibersicht
Aufgrund der Breite der Straße und der damit verbundenen guten Sichtbarkeit sowie des hohen Pkw- und Passantenaufkommens ist das Gebiet insbesondere für Spielhallen und Wettbüros äußerst interessant. Die große Exposition wirkt dagegen auf potenzielle Besucher von Swingerclubs abschreckend.
Abb. 35: Untersuchungsgebiet Karlstraße. Sonderbaufläche EH/NV: Sonderbaufläche für Einzelhandel und/oder Nahversorgung
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Für Swingerclubs ist das Gebiet damit ungeeignet.
Bei der Bestandsbebauung handelt es sich überwiegend um gründerzeitliche Stadthäuser und Ersatzneubauten in ähnlicher Kubatur. Multiplex-Kinos, Diskotheken und die meisten Arten von Freizeit-Centern werden daher am benötigten Platzbedarf scheitern.
Bestehende Bebauungspläne
Der Bebauungsplan Nr. 563 (1980) gilt für den Bereich ganz im Norden des Gebiets und setzt ein Kerngebiet fest. Nr. 612 (1985) setzt entlang der Karlstraße für den Bereich zwischen Garten- und August-Dürr-Straße ein Mischgebiet fest. Der Rest des Gebiets ist durch den Bebauungsplan Nr. 614 (1985) abgedeckt, der es als allgemeines Wohn- und als Mischgebiet festsetzt.
Der Grund, warum sich bislang nur wenige Vergnügungsstätten entlang der Karlstraße angesiedelt haben, wird in der momentanen baurechtlichen Situation liegen. Der überwiegende Teil des Gebiets ist als allgemeines Wohngebiet festgesetzt; Vergnügungsstätten sind dort nicht zulässig. Nur etwa ein Viertel des Gebiets ist Mischgebiet (dort befindet sich das Wettbüro), nur etwa 5 Prozent Kerngebiet (dort befinden sich die drei Spielhallen)
Empfehlung für zukünftige Festsetzungen
Um das Gebiet nicht zu überformen, sollten Vergnügungsstätten nur ausnahmsweise zugelassen werden. Vergnügungsstätten der Unterarten Spielhalle, Wettbüro, Betrieb mit Ausrichtung auf Darstellungen mit sexuellem Charakter und Swingerclubs sollten nur in Untergeschossen (sofern weitere gesetzliche Regelungen, insbesondere gewerbe- oder glücksspielrechtliche, nicht entgegenstehen) und dem ersten Obergeschoss zugelassen werden, da sie sich in der Regel nicht in das Stadtgefüge einfügen, sondern Fremdkörper in der Erdgeschosszone darstellen.
Aufgrund der Tatsache, dass in den Obergeschossen überwiegend gewohnt wird, sollten Vergnügungsstätten, die in der Regel Lärmkonflikte auslösen, im Gebiet ausgeschlossen werden: Diskotheken und Kinos.
Bordelle sind im Untersuchungsgebiet nur ganz im Norden (im Kerngebiet) zulassungsfähig. Um Konflikte mit der Wohnbebauung zu vermeiden und die Aufwertung der Kriegsstraße im Zuge der „Kombilösung“ nicht zu gefährden, sollten Bordelle dort ausgeschlossen werden.
Priorität 2
Die Ansiedlung weiterer Vergnügungsstätten, insbesondere im Kerngebiet, ist nicht auszuschließen. Da Vergnügungsstätten aber nur in wenigen Bereichen des Gebiets momentan bauplanungsrechtlich zulässig sind, ist der Handlungsbedarf nicht prioritär.
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; alle nicht-untersuchten Gebieten. Bei den Gebieten handelt sich vor allem um Gewerbegebiete mit kleinteiligen Produktions- und Handwerksbetrieben, in denen auch der Einzelhandel ausgeschlossen ist. Bei Aufstellung von Bebauungsplänen beziehungsweise konkreten Bauanfragen sind die Gewerbegebiete auf diese Eigenschaften hin zu prüfen. In allen nicht vertieft untersuchten Gewerbegebieten, in denen das Ansiedeln von bestimmte Arten von Vergnügungsstätten beziehungsweise Bordellen voraussichtlich keine negativen Folgewirkungen nach sich zieht, sollten diese daher ausnahmsweise zugelassen werden.
7.8 Herrenalber Straße – Tulpenstraße (Rüppurr)
Lage und Profil
Rüppurr liegt im Süden von Karlsruhe, nur ungefähr einen Kilometer von der Ettlinger Kernstadt entfernt. Bei Rüppurr handelt es sich um ein ehemaliges Straßendorf, das im frühen 20. Jahrhundert nach Eingemeindung zur Stadt Karlsruhe stark erweitert wurde.
Das Zentrum Rüppurrs – und damit das Untersuchungsgebiet – liegt zentral im Stadtteil, im Umfeld der Kreuzung Herrenalber Straße – Tulpenstraße. Es umfasst Teile der Herrenalber, Tulpen-, Pfauen-, Arndt-, Rastatter und Lange Straße. Die Baustruktur ist überwiegend kleinteilig und dörflich.
Im Zentrum sind neben einem Discouter (Netto) unter anderem ein Bio- und ein Getränkemarkt, eine Bäckerei, drei Bankfilialen, mehrere Restaurants und Imbisse, aber auch mehrere Fachgeschäfte des aperiodischen Bedarfs angesiedelt, außerdem befindet sich eine Musikschule im Gebiet. Auf dem Platz vor der Christkönigskirche findet ein Wochenmarkt statt. Vergnügungsstätten existieren bislang im Gebiet nicht.
Das Untersuchungsgebiet ist mit dem PKW
hervorragend zu erreichen. Die Herrenalber Straße läuft durch das Gebiet und führt nach Norden auf direktem Weg zur „Südtangente“ und zum Karlsruher Hauptbahnhof und nach Süden zur Autobahn 5 und ins Ettlinger Stadtzentrum. Für Kurzparker stehen kostenfreie Stellplätze südlich der Kirche bereit; straßenbegleitendes Parken ist zudem fast überall gestattet. In Nord-Süd-Richtung verläuft eine S-Bahn- Trasse, die mit hoher Frequenz befahren wird. Die Haltestelle Tulpenstraße befindet sich im Gebiet.
Standortbewertung aus Betreibersicht
Gebäude, die von der Herrenalber Straße gut einzusehen und einfach zu erreichen sind, sind für Betreiber der meisten Arten von Vergnügungsstätten äußerst interessant. Die rückwärtigen Lagen aufgrund geringer Sichtbarkeit dagegen eher uninteressant. Kinos und Diskotheken dürften am benötigten Platzbedarf scheitern.
Bestehende Bebauungspläne
Der Bebauungsplan Nr. 627 aus dem Jahr 1987 setzt das historische Straßendorf als Mischgebiet fest. Der Rest des Gebiets ist großteils durch den Bebauungsplan Nr. 614 aus dem Jahr 1985 abgedeckt. Entlang der Pfauenstraße und südlich davon setzt er ein allgemeines
Abb. 37: Untersuchungsgebiet Herrenalberstraße – Tulpenstraße. Die Darstellung der Nutzungsarten im Gebiet wurde in Teilen nach eigener Einschätzung vorgenommen. Die tatsächliche Zu- oder Unzulässigkeit eines Bauvorhabens muss dort nach § 34 BauGB bestimmt werden.
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Wohngebiet fest, östlich der Herrenalber Straße ein reines Wohngebiet. Die Christkönigskirche und ein kleiner Bereich unmittelbar nördlich davon ist nicht genauer bestimmt (dort befindet sich mittlerweile der Biomarkt), ebenso der Bereich nördlich der Tulpenstraße zwischen Herrenalber und Rastatter Straße. Die Zu- oder Unzulässigkeit eines Bauvorhabens muss dort daher nach § 34 BauGB bestimmt werden.
Empfehlung für zukünftige Festsetzungen
Das Gebiet ist intakt aber relativ klein. Um die vorhandenen Angebote an Einzelhandel und Dienstleistungen nicht zu gefährden, sollten Vergnügungsstätten nur im ersten Obergeschoss, in Untergeschossen (sofern weitere gesetzliche Regelungen, insbesondere gewerbe- oder glücksspielrechtliche, nicht entgegenstehen) und in rückwärtigen Lagen zugelassen werden. Von dieser Regelung sollten Freizeit-Center und Tanzlokale ausgenommen werden, da von ihnen in der Regel keine großen städtebaulichen Störungen ausgehen. Diskotheken und Mulitplex-Kinos sollten im Gebiet aufgrund der Nähe zur Wohnnutzung ausgeschlossen werden.
Bordelle sind im Untersuchungsgebiet nicht zulassungsfähig und sollten auch weiterhin nicht zugelassen werden.
Entlang der wichtigen Einfallstraße Herrenalber Straße sollten Vergnügungsstätten mit Hinblick auf das Stadtbild ausgeschlossen werden. Um das historische Ortsbild im übrigen Gebiet zu bewahren, sollten dort spezifische Anforderungen zur äußeren Gestaltung (Werbung, Beklebung, Milchglas) formuliert werden.
Priorität 2
In dem für Vergnügungsstättenbetreiber interessantesten Bereich – entlang der Herrenalber Straße – sind Vergnügungsstätten momentan nicht zulässig beziehungsweise die Zulässigkeit müsste dort nach § 34 bestimmt werden. Eine Ansiedlung von Vergnügungsstätten im Mischgebiet ist unwahrscheinlich. Es besteht daher kein dringender Handlungsbedarf.
62 | Konzept Vergnügungsstätten
7.9 Elsässer Platz und Neues Zentrum (Knielingen)
Lage und Profil
Der Karlsruher Stadtteil Knielingen befindet sich im Nordwesten von Karlsruhe, etwa 5 Kilometer von der Innenstadt und 1,5 Kilometer vom Rhein entfernt.
Das Untersuchungsgebiet ist zweigeteilt: Untersucht wird zum einen der Bereich um den Elsässer Platz mit seiner kleinteiligen historischen Struktur und zum anderen die etwa einen Kilometer nordöstlich gelegene Konversionsfläche, deren Bebauungsplan 2009 aufgestellt wurde und die seitdem entwickelt wird. Beide Bereiche sind recht gut erschlossen. Mit dem PKW sind es ungefähr 10 Minuten bis zur Innenstadt, außerdem sind beide Bereiche mit Tram beziehungsweise Straßenbahn zu erreichen.
Der historische Bereich (1) stellt das alte Zentrum Knielingens dar. Eine Lauflage existiert in Ansätzen, mit mehreren Restaurants, zwei Imbissen, einer Apotheke, einem Fitness-Club, zwei Fahrschulen, einer Bankfiliale und mehreren Fachgeschäften. Östlich der Rheinbrückenstraße befinden sich zwei weitere Bankfilialen sowie ein Penny, der einzige Nahversorger. Im Süden des Gebietsteils ist eine Vergnügungsstätte, ein Wettbüro, verortet. Aufgrund städtebaulicher Mängel wurde 2017 „Alt-Knielingen Ortskern“ zum
städtebaulichen Sanierungsgebiet erklärt, unter anderem mit dem Ziel, die zentralen Plätze, die Stadtteileingänge und das Nahversorgungszentrum aufzuwerten.
Bereich (2) liegt etwa einen Kilometer nordöstlich des historischen Zentrums. Die städtebauliche Erweiterung wurde vor allem zur Schaffung von Wohnraum geplant und ausgeführt, aber auch um Knielingen besser mit Waren des täglichen Bedarfs zu versorgen. Neben einem Wohnblock und einer großen Kita befinden sich ein Edeka, eine Drogerie, eine Bäckerei und eine Apotheke unter einem Dach, in einem separaten Gebäude außerdem ein Brauhaus und Restaurant.
Standortbewertung aus Betreibersicht
Bereich (1) ist seiner Lage und seinem Einflussbereich entsprechend angenommen. Eine gute Sichtbarkeit, die insbesondere für Spielhallen und Wettbüros interessant ist, ist mit Ausnahme des Eckgebäudes an der Rheinbrückenstraße (heute Sparkasse) allerdings nicht gegeben. Die Tatsache, dass im Gebiet bereits seit vielen Jahren ein Wettbüro existiert, spricht aber dafür, dass der Einflussbereich und die Nachfrage zumindest für ein einzelnes Wettbüro ausreichend groß sind.
Bereich (2) ist insbesondere für Spielhallen und Wettbüros sehr interessant. Die Lage an der vielbefahrenen Sudetenstraße verspricht eine gute
Abb. 38: Untersuchungsgebiet Elsässer Platz und Neues Zentrum. Sonderbaufläche EH/NV: Sonderbaufläche für Einzelhandel und/oder Nahversorgung
1
2
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Sichtbarkeit für potenzielle Kunden, der gebündelte Einzelhandel dient als Frequenzbringer.
Bestehende Bebauungspläne
Für Bereich (1) trifft der Bebauungsplan Nr. 614 Aussagen zur Nutzungsartenfestsetzung. Der Bereich östlich der Rheinbrückenstraße ist als allgemeines Wohngebiet festgesetzt, der Bereich westlich teilweise als allgemeines Wohngebiet, als Mischgebiet und als Dorfgebiet.
Für Bereich (2) treffen die Bebauungspläne Nr. 788 (2009) und Nr. 852 (2017) Aussagen. Der Untersuchungsbereich ist in Sondergebiete und Mischgebiete unterteilt. Im gesamten Bereich sind Vergnügungsstätten nicht zulässig.
Empfehlung für zukünftige Festsetzungen
Bereich (1) ist intakt, aber sehr klein. Um die vorhandenen Angebote an Einzelhandel und Dienstleistungen nicht zu gefährden, sollten Vergnügungsstätten nur ausnahmsweise und nur im ersten Obergeschoss, in Untergeschossen (sofern weitere gesetzliche Regelungen, insbesondere gewerbe- oder glücksspielrechtliche, nicht entgegenstehen) und in rückwärtigen Lagen zugelassen werden. Von
dieser Regelung sollten Freizeit-Center und Tanzlokale ausgenommen werden, da von ihnen in der Regel keine großen städtebaulichen Störungen ausgehen und sie zur Belebung des Ortskerns beitragen können. Diskotheken und Multiplex-Kinos sollten aufgrund der Nähe zur Wohnnutzung ausgeschlossen werden. Um das Ortsbild zu bewahren, sollten darüber hinaus spezifische Anforderungen zur äußeren Gestaltung (Werbung, Beklebung, Milchglas) formuliert werden.
Die Sudetenstraße stellt die Einfallstraße nach Knielingen aus nördlicher Richtung dar. Eine Beeinträchtigung des Stadtbilds sollte vermieden werden. In Bereich (2) sollten daher Spielhallen, Wettbüros, Betriebe mit Ausrichtung auf Darstellungen mit sexuellem Charakter und Bordelle ausgeschlossen werden. Diskotheken und Mulitplex-Kinos sollten aufgrund der Nähe zur Wohnnutzung ebenfalls ausgeschlossen werden.
Bordelle sind in beiden Bereichen nicht zulassungsfähig und sollten auch weiterhin nicht zugelassen werden.
Priorität 2
Im historischen Bereich besteht eine geringfügige Gefahr einer weiteren Ansiedlung von Vergnügungsstätten. In der Konversionsfläche sind Vergnügungsstätten momentan nicht zulässig.
Abb. 39: Die Abgrenzung des Sanierungsgebiets „Alt-Knielingen Ortskern“
64 | Konzept Vergnügungsstätten
7.10 Karlsruher Straße (Hagsfeld)
Lage und Profil
Hagsfeld befindet sich im Nordosten von Karlsruhe. Das Untersuchungsgebiet erstreckt sich entlang der Karlsruher Straße von dem Nordende der Brücke (Höhe Waldeckstraße) bis zum Lindenplatz und in die angrenzenden Straßen hinein. Das Gebiet besitzt einen sehr dörflichen Charakter. Es existieren kaum Gebäude mit mehr als zwei Geschossen und Dach.
Im Gebiet gibt es unter anderem zwei Bankfilialen, drei Bäckereien beziehungsweise Konditoreien, eine Metzgerei, verschiedene personenbezogene Dienstleistungen und einige wenige spezialisierte Fachgeschäfte und Dienstleistungsunternehmen, außerdem das Bürgerbüro Ost. Vollsortimenter oder Discounter existieren im Gebiet nicht, ebenso wenig Vergnügungsstätten. Ein bordellartiger Betrieb (Terminwohnung) hat sich in unmittelbarer Nähe des Gebiets angesiedelt.
Das Gebiet ist verkehrlich gut angebunden. Bis zur Karlsruher Innenstadt sind es mit dem PKW etwa 10, bis zur Autobahn sogar nur 5 Minuten. Straßenbegleitendes Parken ist großteils möglich, öffentliche Parkhäuser oder Tiefgaragen existieren dagegen nicht. Das Gebiet selbst wird durch die Buslinien 31 und 32 befahren, der Bahnhof Hagsfeld mit Anbindung an Straßenbahn, Tram und
Regionalzüge befindet sich unmittelbar südwestlich des Gebiets.
Standortbewertung aus Betreibersicht
Weder im Untersuchungsgebiet noch im bewohnten Teil Hagsfelds insgesamt sind momentan Vergnügungsstätten zu finden. Durchgangsverkehr existiert im Gebiet nur in geringem Maße, ein Frequenzbringer von dem profitiert werden könnte existiert im Gebiet nicht. Vergnügungsstätten sind daher vor allem auf die umgebende Bewohnerschaft als Kundschaft angewiesen. Da Hagsfeld keine hohe Wohndichte aufweist, ist das Gebiet für Vergnügungsstätten wenig attraktiv.
Bestehende Bebauungspläne
Das Gebiet ist durch den Bebauungsplan Nr. 614 aus dem Jahr 1985 abgedeckt. Neuere Bebauungspläne existieren nicht. Das Gebiet ist in Teilen als allgemeines Wohngebiet, als Mischgebiet und als Dorfgebiet festgesetzt.
Empfehlung für zukünftige Festsetzungen
Im Gebiet wird überwiegend gewohnt, auch im Erdgeschoss. Um die wenigen vorhandenen
Abb. 40: Untersuchungsgebiet Karlsruher Straße. Sonderbaufläche EH/NV: Sonderbaufläche für Einzelhandel und/oder Nahversorgung
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Angebote an Einzelhandel und Dienstleistungen nicht zu gefährden, sollte die Erdgeschosszone diesen Nutzungsarten vorbehalten bleiben. Vergnügungsstätten sollten daher nur im ersten Obergeschoss, in Untergeschossen (sofern weitere gesetzliche Regelungen, insbesondere gewerbe- oder glücksspielrechtliche, nicht entgegenstehen) und in rückwärtigen Lagen zugelassen werden. Von dieser Regelung sollten Freizeit-Center und Tanzlokale ausgenommen werden, da von ihnen in der Regel keine großen städtebaulichen Störungen ausgehen und sie zur Belebung des Ortskerns beitragen können. Diskotheken und Multiplex-Kinos sollten im Gebiet aufgrund der Nähe zur Wohnnutzung ausgeschlossen werden.
Bordelle sind im Untersuchungsgebiet nicht zulassungsfähig und sollten auch weiterhin nicht zugelassen werden.
Um das Ortsbild zu bewahren, sollten spezifische Anforderungen zur äußeren Gestaltung (Werbung, Beklebung, Milchglas) formuliert werden.
Priorität 2
Eine Ansiedlung von Vergnügungsstätten im Untersuchungsgebiet ist sehr unwahrscheinlich, es besteht daher kein dringender Handlungsbedarf.
66 | Konzept Vergnügungsstätten
7.11 Zentrum Grötzingen
Lage und Profil
Grötzingen ist ein im Osten liegender Stadtteil Karlsruhes mit circa 9.250 Einwohnern, der 1974 zu Karlsruhe eingemeindet wurde. Kern des Stadtteils bildet das Rathaus mit seinem autofreien Rathausplatz. Der Ortskern von Grötzingen ist charakterisiert durch den ablesbaren Verlauf der historischen Straßenzüge und der angrenzenden historischen Bebauung. Diese bildet durch die überwiegend geschlossene Bauweise eine klare Grenze zum öffentlichen Straßenraum. Der historisch gewachsene Ortskern weist außerdem eine Vielzahl an Fachwerkhäusern, denkmalgeschützten Gebäuden auf. Einige Gebäude stehen allerdings seit vielen Jahren leer und sind sichtbar verwahrlost.
Um den Rathausplatz sind eine Bäckerei, eine Metzgerei und zwei Bankfilialen angesiedelt, außerdem einige wenige spezialisierte Fachgeschäfte und Dienstleistungsbetriebe. Abgesehen von einem Imbiss gibt es keine Gastronomie im Gebiet. Nahversorger befinden erst in einigen hundert Metern Entfernung.
Erschlossen wird Grötzingen vor allem über die B 10, welchen nach Osten in einem Umgehungstunnel unter dem Ort durchgeleitet wird, sowie über die westlich verlaufende B 3. Der Bahnhof mit S-Bahn-Haltestelle liegt etwa 100 Meter vom Untersuchungsgebiet entfernt.
Im Oktober 2019 wurde das Sanierungsgebiet Grötzingen Ortsmitte beschlossen, welches den Bereich städtebaulich aufwerten soll. Das Sanierungsgebiet umfasst circa 17 ha zwischen dem Bahnhof und dem Laubplatz. Um das bestehende Ortsbild zu schützen, wird aktuell eine Gestaltungssatzung erarbeitet. Die Gestaltungssatzung umfasst nahezu den gesamten Teil des Untersuchungsgebietes.
Standortbewertung aus Betreibersicht
Weder im Untersuchungsgebiet noch in Grötzingen insgesamt sind momentan Vergnügungsstätten zu finden. Im Gebiet herrscht kein Durchgangsverkehr und es existiert kein Frequenzbringer von dem profitiert werden könnte, so dass Vergnügungsstätten vor allem auf die umgebende Bewohnerschaft als Kundschaft angewiesen sind. Da Grötzingen keine hohe Wohndichte aufweist ist das Gebiet für Vergnügungsstätten wenig attraktiv.
Bestehende Bebauungspläne
Der einzige das Untersuchungsgebiet betreffende Bebauungsplan Nr. 590 aus dem Jahr 1982 setzt den Südwesten des Untersuchungsgebiets als allgemeines Wohngebiet fest. Die Zu- oder Unzulässigkeit eines Bauvorhabens muss daher überall sonst nach § 34 BauGB bestimmt werden.
Abb. 41: Untersuchungsgebiet Zentrum Grötzingen. Die Darstellung der Nutzungsarten im Gebiet wurde in Teilen nach eigener Einschätzung vorgenommen. Die tatsächliche Zu- oder Unzulässigkeit eines Bauvorhabens muss dort nach § 34 BauGB bestimmt werden.
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Ein Bebauungsplan (eine Gestaltungssatzung) wird momentan erarbeitet. Er soll Aussagen zu der äußeren Erscheinung der Gebäude, aber auch zu Vergnügungsstätten treffen.
Empfehlung für zukünftige Festsetzungen
Die Tatsache, dass das Gebiet als Sanierungsgebiet beschlossen wurde, macht deutlich, dass bereits heute große städtebauliche Mängel vorliegen.
Um die wenigen vorhandenen Angebote an Einzelhandel und Dienstleistungen nicht zu gefährden, sollte die Erdgeschosszone diesen Nutzungsarten vorbehalten bleiben. Vergnügungsstätten sollten daher nur im ersten Obergeschoss, in Untergeschossen (sofern weitere gesetzliche Regelungen, insbesondere gewerbe- oder glücksspielrechtliche, nicht entgegenstehen) und in rückwärtigen Lagen zugelassen werden. Von dieser Regelung sollten Freizeit-Center und Tanzlokale ausgenommen werden, da von ihnen in der Regel keine großen städtebaulichen Störungen ausgehen und sie zur Belebung des Ortskerns beitragen können. Diskotheken und Multiplex-Kinos sollten aufgrund der Nähe zur Wohnnutzung im Gebiet ausgeschlossen werden.
Um das Ortsbild zu bewahren, sollten – wie bereits in Planung – spezifische Anforderungen zur äußeren Gestaltung (Werbung, Beklebung, Milchglas) formuliert werden.
Priorität 2
Eine Ansiedlung von Vergnügungsstätten im Untersuchungsgebiet ist unwahrscheinlich, es besteht daher kein dringender Handlungsbedarf.
68 | Konzept Vergnügungsstätten
7.12 Kirchplatz (Daxlanden)
Lage und Profil
Daxlanden ist der westlichste Stadtteil Karlsruhes und liegt ungefähr 3 Kilometer von der Innenstadt entfernt. Ursprünglich ein Fischer- und Bauerndorf, änderte sich der Charakter des Ortes zu Beginn des 20. Jahrhunderts mit dem Bau des Rheinhafens und wurde Arbeiterwohnort. Daxlanden wurde in den folgenden Jahrzehnten weit nach Süden erweitert und zählt heute etwa 12.000 Einwohner.
Der Daxlandener Kirchplatz liegt zentral im historischen Ortsgebiet. Der Bereich um ihn herum stellt das Zentrum Daxlandens und damit das Untersuchungsgebiet dar. Neben der Heilig-Geist- Kirche und der Grundschule Daxlanden sind hier zwei Apotheken, mehrere Restaurants, zwei Bäckereien und einige wenige spezialisierte Fachgeschäfte und Dienstleistungsunternehmen angesiedelt. Der ehemals prominent platzierte Treff 3000 wurde nach Aufgabe der Discounter-Kette Anfang 2019 ersatzlos geschlossen, sodass im Zentrum von Daxlanden momentan kein Nahversorgungsangebot vorhanden ist. Ein Edeka wurde 2017 am Rande des Gewerbegebiets am Waidweg, einige hundert Meter westlich des Zentrums eröffnet.
Obwohl die Lage ganz und gar nicht den üblichen Standortprofilen entspricht, existiert im
Untersuchungsgebiet eine Spielhalle. In der Pfalzstraße, etwas außerhalb des Gebiets, befindet sich darüber hinaus ein tipico Wettbüro.
Das Untersuchungsgebiet ist abseitig gelegen und weist keinen Durchgangsverkehr auf. Bis zur Karlsruher Innenstadt sind es mit dem PKW etwa 15, bis zur Autobahn etwa 10 Minuten. Zum Parken existieren Parkbuchten, fast überall im Gebiet kann darüber hinaus straßenbegleitend geparkt werden. Mit der Tramlinie 6 existiert eine Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr.
Standortbewertung aus Betreibersicht
Im Gebiet herrscht kein Durchgangsverkehr und es existiert kein Frequenzbringer von dem profitiert werden könnte, daher sind Vergnügungsstätten vor allem auf die umgebende Bewohnerschaft als Kundschaft angewiesen. Da Daxlanden keine hohe Wohndichte aufweist, ist das Gebiet für Vergnügungsstätten wenig attraktiv.
Bestehende Bebauungspläne
Das Gebiet ist durch den Bebauungsplan Nr. 614 aus dem Jahr 1985 abgedeckt. Neuere Bebauungspläne existieren nicht. Das Gebiet ist zum Teil als allgemeines Wohngebiet, zum Teil als Dorfgebiet festgesetzt.
Abb. 42: Untersuchungsgebiet Kirchplatz. Sonderbaufläche EH/NV: Sonderbaufläche für Einzelhandel und/oder Nahversorgung
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Empfehlung für zukünftige Festsetzungen
Um die wenigen vorhandenen Angebote an Einzelhandel und Dienstleistungen nicht zu gefährden, sollte die Erdgeschosszone diesen Nutzungsarten vorbehalten bleiben. Vergnügungsstätten sollten daher nur im ersten Obergeschoss, in Untergeschossen (sofern weitere gesetzliche Regelungen, insbesondere gewerbe- oder glücksspielrechtliche, nicht entgegenstehen) und in rückwärtigen Lagen zugelassen werden. Von dieser Regelung sollten Freizeit-Center und Tanzlokale ausgenommen werden, da von ihnen in der Regel keine großen städtebaulichen Störungen ausgehen und sie zur Belebung des Ortskerns beitragen können. Diskotheken und Multiplex-Kinos sollten aufgrund der Nähe zur Wohnnutzung im Gebiet ausgeschlossen werden.
Bordelle sind im Untersuchungsgebiet nicht zulassungsfähig und sollten auch weiterhin nicht zugelassen werden.
Um das Ortsbild zu bewahren, sollten zusätzlich zur Erhaltungssatzung „Ortskern Daxlanden“ spezifische Anforderungen zur äußeren Gestaltung (Werbung, Beklebung, Milchglas) formuliert werden.
Priorität 2
Eine Ansiedlung von Vergnügungsstätten im Untersuchungsgebiet ist unwahrscheinlich, es besteht daher kein dringender Handlungsbedarf.
70 | Konzept Vergnügungsstätten
7.13 Am Wetterbach (Grünwettersbach)
Lage und Profil
Grünwettersbach ist das größte der sogenannten „Bergdörfer“ Karlsruhes. Es wurde 1975 eingemeindet und befindet sich ungefähr 6 Kilometer südwestlich der Karlsruher Innenstadt an einem nördlichen Ausläufer des Schwarzwaldes. Unmittelbar südlich angrenzend befindet sich Palmbach, ein eigenständiger Stadtteil Karlsruhes.
Das Zentrum Grünwettersbachs und damit das Untersuchungsgebiet befindet sich am Nordeingang in Richtung Karlsruhe, entlang der Straße Am Wetterbach. Hier sind nicht nur die Ortsverwaltung und ein Polizeiposten zu finden, sondern unter anderem auch zwei Bäckereien, eine Metzgerei, mehrere Restaurants, eine Apotheke, eine Zahnarztpraxis, eine Fahrschule und eine Bankfiliale. Vergnügungsstätten existieren bislang keine, einzig ein Kiosk mit Toto-Lotto Angebot befindet sich im Untersuchungsgebiet.
Das Gebiet ist von der Autobahn aus mäßig gut zu erreichen, eine Autobahnauffahrt zur A8 befindet sich etwa in einem Kilometer Entfernung. Bis zur Karlsruher Innenstadt werden bei guter verkehrlicher Situation mit dem PKW bereits 15 Minuten benötigt. Zur Hauptverkehrszeit verkehren drei Buslinien in
hoher Frequenz zur Tram-Haltestelle Zündhütle (Wolfartsweier), zum Karlsruher Hauptbahnhof und nach Durlach.
Grünwettersbach wurde 2015 zum städtebaulichen Sanierungsgebiet erklärt. Ziele sind unter anderem die Qualifizierung des historischen Ortskerns, die Sicherung der Wohnfunktion und die Umnutzung vorhandener landwirtschaftlicher Nebengebäude zu Wohnraum, der Erhalt des ortstypischen Charakters und der ortsbildprägenden Siedlungsansicht von der Straße, die Verbesserung der Standortbedingungen der Handelsfunktion, die Attraktivierung brachliegender beziehungsweise leerstehender Einzelhandelsflächen sowie die Vermeidung eines weiteren Parkierungsdrucks auf den öffentlichen Raum.
Standortbewertung aus Betreibersicht
Grünwettersbach und Palmbach zusammen zählen nicht einmal 5.500 Einwohner. Alleine aufgrund der geringen Anzahl an potenziellen Kunden besteht für Betreiber kein großer Anreiz, Vergnügungsstätten in Grünwettersbach anzusiedeln. Bei der Hauptstraße des Ortes „Am Wettersbach“ handelt es sich um eine Durchgangstraße, auch sie wird jedoch nur mäßig befahren. Für Vergnügungsstättenbetreiber ist das Gebiet daher nicht attraktiv.
Abb. 43: Untersuchungsgebiet Grünwettersbach. Die Darstellung der Nutzungsarten im Gebiet wurde nach eigener Einschätzung vorgenommen. Die tatsächliche Zu- oder Unzulässigkeit eines Bauvorhabens muss nach § 34 BauGB bestimmt werden. Sonderbaufläche EH/NV: Sonderbaufläche für Einzelhandel und/oder Nahversorgung
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Bestehende Bebauungspläne
Für das Gebiet bestehen mit Ausnahme eines Baufluchtenplans von 1940 keine Bebauungspläne. Die Zu- oder Unzulässigkeit eines Bauvorhabens muss nach § 34 BauGB bestimmt werden. Dass Vergnügungsstätten als „in die Eigenart der näheren Umgebung einfügend“ bewertet würden, darf bezweifelt werden.
Empfehlung für zukünftige Festsetzungen
Die Sanierungsziele sind mit der Ansiedlung von Vergnügungsstätten nicht zu vereinen. Im Untersuchungsgebiet sollten daher alle Arten von Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden.
Bordelle sind im Untersuchungsgebiet nicht zulassungsfähig und sollten auch weiterhin nicht zugelassen werden.
Priorität 2
Nach § 34 sind Vergnügungsstätten im Gebiet wahrscheinlich nicht zulassungsfähig. In jedem Fall ist das Gebiet für Betreiber von Vergnügungsstätten nicht attraktiv. Es besteht daher kein dringender Handlungsbedarf.
Abb. 44: Abgrenzung des Sanierungsgebiets„Grünwettersbach“
72 | Konzept Vergnügungsstätten
7.14 Oberreut Zentrum
Lage und Profil
Oberreut liegt etwa 2,5 Kilometer südwestlich der Karlsruher Innenstadt. Bei dem Ort handelt es sich um eine am Reißbrett entworfene Wohnsiedlung, die in vier Abschnitten zwischen 1961 und 1990 entstand. Während der ursprüngliche Abschnitt „Waldlage“ vor allem preiswerte Wohnungen in Mehrfamilienhäusern schuf, wurden in den später hinzugekommenen Abschnitten „Feldlage“ deutlich höhere Anteile an Reihenhäusern realisiert. Insgesamt leben in Oberreut ungefähr 10.000 Personen.
Im Oberreut Zentrum, gegenüber des Julius-Leber- Platzes, gibt es einen Netto Discounter und einen Mix Markt (Laden für Osteuropäische Lebensmittel), eine Bäckerei, eine Apotheke, eine Bankfiliale und mehre personenbezogenen Dienstleistungen. Unmittelbar östlich angrenzend befindet sich eine Russisch-orthodoxe Kirche und das Jugend- und Gemeinschaftszentrum „Weiße Rose“.
Der Stadtteil ist gut erschlossen. Mit dem PKW sind es bis zur Innenstadt etwa 10, bis zur Autobahn sogar nur 5 Minuten. Eine Tram-Haltestelle befindet sich sowohl am Oberreut Zentrum als auch am Badeniaplatz, die Bahnen fahren tagsüber im 10-Minuten-Takt.
Standortbewertung aus Betreibersicht
Das Oberreut Zentrum ist sehr interessant für Vergnügungsstättenbetreiber. Das Gebiet ist von der Otto-Wels-Straße aus gut einsehbar, ebenso von der parallel verlaufenden Tramlinie. Die Haltestelle befindet sich direkt am Gebiet. Oberreut ist darüber hinaus sehr zentralisiert aufgebaut; für viele der Bewohner stellt das Oberreut Zentrum die nächstgelegene Anlaufstelle für jegliche Art der Nahversorgung dar.
Bestehende Bebauungspläne
Der Bebauungsplan Nr. 516 „Oberreut Feldlage II“ aus dem Jahr 1976, der für das Untersuchungsgebiet ein Mischgebiet vorsah, wurde nur vier Jahre später wieder geändert. Das gesamte Gebiet ist heute als allgemeines Wohngebiet festgesetzt, Vergnügungsstätten sind damit im Gebiet ausgeschlossen.
Empfehlung für zukünftige Festsetzungen
Während das Stadtteilzentrum mittlerweile gut angenommen ist, war es bis in die 2000er Jahre hinein stark verwahrlost und von Leerständen und Mindernutzungen geprägt. Um den jetzigen Zustand zu bewahren, sollten Betriebsformen, die häufig einen Trading-Down-Effekt erzeugen, im Gebiet ausgeschlossen werden. Hierunter fallen Spielhallen,
Abb. 45: Untersuchungsgebiet Oberreut Zentrum. Sonderbaufläche EH/NV: Sonderbaufläche für Einzelhandel und/oder Nahversorgung
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Wettbüros, Betriebe mit Ausrichtung auf Darstellungen von sexuellem Charakter sowie Bordelle.
Da in der Umgebung nahezu ausnahmslos Wohnbebauung vorhanden ist, sollten ebenfalls Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden, die in der Regel Lärmkonflikte erzeugen: Diskotheken und Multiplex-Kinos.
Priorität 3
Vergnügungsstätten sind im Gebiet momentan nicht zulassungsfähig. Es besteht daher kein akuter Handlungsbedarf.
74 | Konzept Vergnügungsstätten
7.15 Gerwigstraße – Georg-Friedrich-Straße (Oststadt)
Lage und Profil
Die Oststadt liegt östlich an die Innenstadt angrenzend. Die Baustruktur ist stark von Gründerzeitgebäuden geprägt, von denen einige unter Denkmalschutz stehen. Die Oststadt ist eine sehr beliebte Wohngegend, vor allem für Studenten. Der KIT-Campus liegt nur wenige Gehminuten entfernt und es befinden sich viele für Wohngemeinschaften geeignete Wohnungen hier. Öffentliche, aber auch Privatparkplätze sind rar – ein weiterer Grund für die hohe Zahl an Studenten, die vor allem mit dem Rad oder öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind.
Das Untersuchungsgebiet liegt im Westen der Oststadt, am „Oststadtkreisel“. Ein großer Teil der Erdgeschosszone ist durch Gewerbe besetzt, vor allem durch Einzelhandel und Gastronomie, aber auch durch eine Postfiliale und die Filiale des Karlsruher Ablegers von stadtmobil. Direkt am Kreisel befinden sich ein Rewe City sowie ein weiteres Lebensmittelgeschäft, welches bis 23:30 Uhr geöffnet hat. Erwähnenswert ist außerdem das Eiscafé Cortina, das bei gutem Wetter für Menschenschlangen von 20 Metern und mehr verantwortlich ist.
Das Untersuchungsgebiet liegt zwischen den großen
Erschließungsstraßen Durlacher Allee und Karl-Wilhelm- Straße. Dort befinden sich auch Tram- und S-Bahn- Haltestellen, die von insgesamt 12 Linien angefahren werden. Durchgangsverkehr existiert nur wenig.
Standortbewertung aus Betreibersicht
Die beiden Nahversorger und die umgebende Gastronomie stellen Frequenzbringer dar, die Bewohnerdichte ist hoch. Obwohl es kaum Durchgangsverkehr und nur wenige Parkmöglichkeiten gibt, kann das Gebiet somit als einigermaßen attraktiv für Vergnügungsstätten angesehen werden.
Bestehende Bebauungspläne
Das gesamte Gebiet wird durch den Bebauungsplan Nr. 614 erfasst, der das Gebiet als Mischgebiet festsetzt. Da in den Obergeschossen fast ausschließlich gewohnt wird, kann von einem wohnbaulich geprägten Mischgebiet ausgegangen werden. Nicht kerngebietstypische Vergnügungsstätten sind damit momentan ausnahmsweise zulässig.
Empfehlung für zukünftige Festsetzungen
Im gesamten Gebiet wird viel gewohnt. Auch handelt es sich nicht um ein Kerngebiet, wie bei
Abb. 46: Untersuchungsgebiet Oberreut Zentrum. Sonderbaufläche EH/NV: Sonderbaufläche für Einzelhandel und/oder Nahversorgung
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der nur wenige hundert Meter entfernt liegenden Innenstadt. Diskotheken und Multiplex-Kinos sollten daher aufgrund der zu erwartenden Lärmemissionen ausgeschlossen, alle anderen Arten von Vergnügungsstätten nur ausnahmsweise zugelassen werden.
Vergnügungsstätten würden in der Erdgeschosszone wie Fremdkörper wirken. Daher sollten Vergnügungsstätten nur im ersten Obergeschoss und in Untergeschossen (sofern weitere gesetzliche Regelungen, insbesondere gewerbe- oder glücksspielrechtliche, nicht entgegenstehen) zugelassen werden. Von dieser Regelung sollten Freizeit-Center und Tanzlokale ausgenommen werden, da von ihnen in der Regel keine großen städtebaulichen Störungen ausgehen und sie zur weiteren Belebung des Quartiers beitragen können.
Bordelle sind im Untersuchungsgebiet nicht zulassungsfähig und sollten auch weiterhin nicht zugelassen werden.
Priorität 2
Eine Ansiedlung von Vergnügungsstätten ist nicht sonderlich wahrscheinlich aber auch nicht auszuschließen.
76 | Konzept Vergnügungsstätten
7.16 Kaiserallee – Yorckstraße – Sophienstraße (Weststadt)
Lage und Profil
Das Untersuchungsgebiet befindet sich westlich der Innenstadt im Karlsruher Stadtteil Weststadt. Das Gebiet wurde als zusätzliches Untersuchungsgebiet in das Konzept aufgenommen, da es eine sehr gute Ausstattung mit Nahversorgungsangeboten aufweist und auch zur Versorgung der umliegenden Stadtgebiete beiträgt. Es kann somit als ein Gebiet mit Zentrencharakter angesehen werden.
Bei der Gebäudestruktur im Gebiet handelt es sich vorwiegend um 4 bis 5 -geschossige Gründerzeitgebäude. Im Gebiet existieren aber auch drei Wohnhochhäuser der 60er und 70er Jahre mit insgesamt über 300 Wohneinheiten. Der Gebäudezustand ist überwiegend gepflegt, es existiert nur wenig Sanierungsstau. Mit Ausnahme der westlichen Straßenseite der Yorckstraße und des Hochhauses an der Kaiserallee 61 ist der gesamte westliche Bereich (1) des Untersuchungsgebiets als Gesamtanlage unter Denkmalschutz gestellt. Das Anbringen von Werbeanlagen zum Beispiel erfordert damit eine Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde.
Die Erdgeschosse werden häufig gewerblich genutzt. Dies gilt insbesondere entlang der stark befahrenen, das Gebiet umgrenzenden Straßen. Aber auch im Gebietsinneren ist der Anteil an gewerblicher Erdgeschossnutzung so hoch, dass häufig von einer Lauflage gesprochen werden kann.
Im Gebiet existieren zahlreiche Vollversorger, Discounter und Bioläden, dazu mehrere Spezialitätengeschäfte und eine große Zahl an Bäckereien, Cafés und Restaurants, Bankfilialen und Geschäfte für Waren des täglichen Bedarfs. Auf dem Gutenbergplatz wird dienstags, donnerstags und samstags ein großer Markt abgehalten, der jede Woche tausende Besucher aus ganz Karlsruhe und der näheren Umgebung anzieht. Die den Platz umgebenden Gebäude sind fast alle auch mit Läden und Gastronomie besetzt. Während die Qualität der Geschäfte in großen Teilen des Gebiets durchschnittlich oder hoch ist, ist sie entlang der Kaiserallee auffällig niedrig. Hier befinden sich neben anderen Nutzungen auch auffällig beworbene Imbisse, Kioske und Nagelstudios.
Im Gebiet befinden sich zwei Spielhallen, im Nordwesten des Gebiets an der Ecke Kaiserallee – Yorckstraße und im Südosten in der Sophienstraße, außerdem ein Wettbüro in der Yorckstraße. Das Wettbüro liegt im Geltungsbereich der Denkmalschutzsatzung, eine Genehmigung zum Anbringen der Werbeanlagen – die typisch verklebten Schaufensterscheiben – wurde jedoch nie erteilt.
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Für Pkw ist das Gebiet über die nördlich des Gebiets verlaufende und vierspurig ausgebaute Kaiserallee gut zu erreichen. Bei der südlich des Gebiets verlaufenden Sophienstraße handelt es sich dagegen um eine Fahrradstraße, die für Pkw nur bis maximal 30 km/h freigegeben ist. Parkmöglichkeiten sind im Gebiet rar, es existiert lediglich ein einziges Parkhaus an der Kaiserallee. Entlang der Kaiserallee verlaufen 12 unterschiedliche Tram- und S-Bahnlinien, die an 3 Haltestellen halten. Durch die Schillerstraße führen ebenso Tram- und S-Bahnlinien, hier existiert im Gebiet eine Haltestelle. Die Qualität der ÖPNV-Erschließung nimmt demnach von Norden nach Süden sowie von der Mitte des Gebiets nach Westen und Osten hin ab.
Standortbewertung aus Betreibersicht
Viele Bereiche des Gebiets können als attraktiv für die meisten Arten von Vergnügungsstätten angesehen werden. Dies gilt insbesondere für die breite und stark befahrene Kaiserallee, die sowohl gute Sicht- als auch Erreichbarkeit verspricht. Aber auch der Gutenbergplatz mit Markt und seinen umgebenden Nutzungen muss als äußerst attraktiv für Vergnügungsstätten angesehen werden – die bestehenden Vorgaben bezüglich Denkmalschutz machen das ungenehmigte Verkleben von Schaufenstern jedoch zumindest zu einer Ordnungswidrigkeit.
Bestehende Bebauungspläne
Der Bebauungsplan Nr. 607 aus dem Jahr 1984 setzt einen kleinen Teil des Gebiets (an der Nottingham- Anlage) als allgemeines Wohngebiet fest. Der Rest des Gebiets wird durch den Bebauungsplan Nr. 614 erfasst, der das Gebiet als Mischgebiet und – kurioserweise – als Gewerbegebiet festsetzt. Kurioserweise deshalb, weil der Bebauungsplan genau den Bereich als Gewerbegebiet festsetzt, in dem sich die beiden größten Wohnhochhäuser befinden, und sich diese auch schon bei Aufstellung des Bebauungsplans dort befanden. Der Bereich ist heute überwiegend mit Wohnbebauung besetzt.
Empfehlung für zukünftige Festsetzungen
Im gesamten Gebiet wird viel gewohnt. Auch handelt es sich nicht um ein Kerngebiet, wie bei der nur wenige hundert Meter entfernt liegenden Innenstadt. Diskotheken und Multiplex-Kinos sollten daher aufgrund der zu erwartenden Lärmemissionen ausgeschlossen, alle anderen Arten von Vergnügungsstätten nur ausnahmsweise zugelassen werden.
Um die Lauflage nicht zu unterbrechen, sollten Vergnügungsstätten nur im ersten Obergeschoss und in Untergeschossen (sofern weitere gesetzliche Regelungen, insbesondere gewerbe- oder glücksspielrechtliche, nicht entgegenstehen) zugelassen werden. Von dieser Regelung sollten Freizeit-Center
und Tanzlokale ausgenommen werden, da von ihnen in der Regel keine großen städtebaulichen Störungen ausgehen und sie zur Belebung des Stadtteils beitragen können.
Wie das Beispiel des Wettbüros in der Yorckstraße zeigt, kann nicht davon ausgegangen werden, dass bestehende Regelungen bezüglich der äußeren Gestaltung immer auch eingehalten werden. In Anlehnung an den als Gesamtanlage unter Denkmalschutz stehenden westlichen Teil des Untersuchungsgebiets, sollten Vergnügungsstätten, die häufig das Stadtbild beeinträchtigen, in Bereich (1) daher komplett ausgeschlossen werden: Spielhallen, Wettbüros und Betriebe mit Ausrichtung auf Darstellungen mit sexuellem Charakter. Entlang der wichtigen Einfallstraße Kaiserallee sollte mit Hinblick auf das Stadtbild sowie des bereits eintretenden Trading- Downs ebenso verfahren werden.
Bordelle sind momentan nur im „Gewerbegebiet“ zulässig. Da auch dort mittlerweile die Wohnnutzung dominiert, sollten Bordelle im gesamten Untersuchungsgebiet nicht zugelassen werden.
Priorität 1
Es besteht die Gefahr, dass sich weitere Vergnügungsstätten im Gebiet ansiedeln, insbesondere entlang der Kaiserallee. Um die Gefahr eines Trading- Down-Effektes hier zu bannen, sollte das Ansiedeln von störenden Vergnügungsstätten in der Erdgeschosszone schnellstmöglich verhindert werden.
78 | Konzept Vergnügungsstätten
7.17 Beiertheimer Feld (Südweststadt)
Lage und Profil
Das Untersuchungsgebiet Beiertheimer Feld befindet sich ganz im Westen der Südweststadt. In ihm befinden sich verschiedene voneinander unabhängige Großstrukturen, unter anderem mehrere Schulen, mehrere Krankenhäuser beziehungsweise Kliniken und mehrere Haupt- beziehungsweise Nebensitze von Versicherungen, unter anderem das 77 Meter hohe Hochhaus der Deutschen Rentenversicherung, das höchste Hochhaus der Stadt Karlsruhe. Im gesamten Untersuchungsgebiet befindet sich kein einziges Wohngebäude.
Das Gebiet ist extrem heterogen aufgebaut. Von einem klassischen Kerngebiet mit einem großen Anteil an Einzelhandel und Wohnen, belebten Erdgeschosszonen und Fußgängerverkehr kann nicht gesprochen werden; bei dem Kerngebiet handelt es sich vielmehr um eine Agglomeration von Sondernutzungen.
Das Gebiet ist über die Brauer- und die Ebertstraße mit dem Pkw gut zu erreichen. Über die L605, die südliche Verlängerung der Brauerstraße, ist ein Anschluss an die Südtangente und die Autobahn gegeben. Westlich, nördlich und östlich des Gebiets befinden sich Straßenbahn- beziehungsweise Tramlinien mit mehreren Haltestellen. Durch das Gebiet selbst führt außerdem die Buslinie 55. Das Untersuchungsgebiet ist somit mit
dem ÖPNV hervorragend erschlossen.
Südlich an das Gebiet angrenzend befinden sich Anlagen zur Sport- und Freizeitnutzung, unter anderem die Europahalle und das Europabad. Südwestlich grenzt die Günther-Klotz-Anlage an, die bei gutem Wetter sehr gut besucht wird.
Standortbewertung aus Betreibersicht
Obwohl es sich bei dem Gebiet um ein Kerngebiet handelt und somit auch kerngebietstypische Vergnügungsstätten generell zulässig sind, ist es für Betreiber der meisten Arten von Vergnügungsstätten nur von geringer Bedeutung. Es gibt keinen Einzelhandel in der Umgebung, kaum gastronomische Angebote, keine Laufkundschaft. Einzig die Nähe zu den Kliniken, die täglich von hunderten Menschen aufgesucht werden, stellt einen potenziellen Anreiz dar. Eine gute Sichtbarkeit ist vor allem entlang der Brauerstraße gegeben. Da sich der Bereich im Besitz der Stadt Karlsruhe befindet (momentan besetzt durch die Heinrich-Hertz-Schule und die Elisabeth-Selbert- Schule), ist eine Ansiedlung hier auch langfristig nahezu ausgeschlossen.
Das Multiplexkino „Filmpalast am ZKM“ befindet sich nur wenige hundert Meter außerhalb des Gebiets. Für andere Vergnügungsstätten, die gezielt aufgesucht werden – Freizeit-Center, Swingerclubs, Diskotheken
Abb. 48: Untersuchungsgebiet Beiertheimer Feld. Sonderbaufläche EH/NV: Sonderbaufläche für Einzelhandel und/oder Nahversorgung
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– können die Mietpreise als zu hoch angenommen werden, als dass sie im Gebiet rentabel betrieben werden können.
Bestehende Bebauungspläne
Das gesamte Gebiet wird durch den Bebauungsplan Nr. 340 aus dem Jahr 1967 abgedeckt, der das Gebiet als Kerngebiet festsetzt. Weitere Festsetzungen existieren nicht. Im Untersuchungsgebiet sind demnach Vergnügungsstätten momentan generell zulässig.
Empfehlung für zukünftige Festsetzungen
Die Ansiedlung von Vergnügungsstätten im Gebiet ist unwahrscheinlich. Trotzdem sollten Vergnügungsstätten der Unterarten Spielhalle, Wettbüro, Betrieb mit Ausrichtung auf Darstellungen mit sexuellem Charakter und Swingerclub sowie Bordelle im Gebiet ausgeschlossen werden, da durch diese ein Imageschaden für die ansässigen Großunternehmen entstehen könnte (siehe Trading-Down-Effekt, Seite 30). Ebenso sollten Diskotheken/Clubs im Gebiet ausgeschlossen werden. Die Krankenhäuser/Kliniken im Gebiet stellen Nutzungen dar, die auf nächtliche Störungen besonders sensibel reagieren.
Die Nähe zu Europahalle und -bad sowie der Günther- Klotz-Anlage bietet sich für Freizeit-Center dagegen an. Da sie in der Regel kaum städtebauliche Störungen hervorrufen, sollten sie im Gebiet ausnahmsweise zugelassen werden.
Priorität 2
Ein Ansiedeln von Vergnügungsstätten ist nicht sonderlich wahrscheinlich, aber auch nicht auszuschließen. Da es sich um ein Kerngebiet handelt, ist auch die Ansiedlung von kerngebietstypischen Vergnügungsstätten möglich.
80 | Konzept Vergnügungsstätten
7.18 Hauptbahnhofsumfeld (Südweststadt)
Lage und Profil
Der Karlsruher Hauptbahnhof befindet sich – anders als in den meisten anderen Städten – etwas außerhalb der Innenstadt, nämlich in etwa 1,5 Kilometer Entfernung, am südöstlichen Rand der Südweststadt. Das Untersuchungsgebiet wird durch die Bahngleise in einen nördlichen und einen südlichen Bereich geteilt; der Bahnhof mit Bahnhofshalle bildet das Verbindungsglied.
Der nördliche Bereich bildet das Eingangstor zur Innenstadt. Hier befindet sich der Bahnhofplatz, der aufgrund der viergleisigen S-Bahn- und Tram-Haltestelle allerdings nur eine geringe Aufenthaltsqualität aufweist. Die Gebäude um den Platz herum stehen zum großen Teil unter Denkmalschutz. Sie beinhalten unter anderem ein Hotel, die größte Poststelle der Stadt, zwei Lebensmittelmärkte und mehrere Gastronomiebetriebe. Die senkrecht zum Bahnhof befindliche Bahnhofstraße wird zur An- und Abreise vor allem von Radfahrern und Fußgängern genutzt. Direkt nördlich an das Gebiet angrenzend befindet sich der Zoologische Stadtgarten. In der Bahnhofstraße befindet sich ein Wettbüro, ein zweites Wettbüro befindet sich etwas außerhalb des Untersuchungsgebiets an der Straße Am Stadtgarten.
Der Bereich südlich des Bahnhofs befindet sich seit
einigen Jahren in einem Status großer Veränderung. Erst wurde ein Gebäudekomplex zur Unterbringung von DB-Verwaltungen zwischen der Schwarzwaldstraße und den südlich davon verlaufenden Gütergleisen errichtet, daraufhin ein Hotel etwas östlich davon. Anschließend wurde die Planung und Umsetzung für einen neuen Bürokomplex angestoßen, der vor allem durch das Internetunternehmen 1&1 genutzt werden soll. Abschließend wurde die Planung des Bahnhofplatzes auf der Südseite des Bahnhofs angegangen, der durch die Hochhaustürme der 1&1-Gebäude eingerahmt wird; die Umsetzung soll voraussichtlich im Jahr 2022 erfolgen.
Im Bahnhofsgebäude selbst befinden sich unter anderem mehrere Schnellrestaurants, Imbisse und Bistros, zwei Bäckereien, zwei Bankfilialen, eine Buchhandlung und ein Blumengeschäft, außerdem eine Doppel-Spielhalle. Der Karlsruher Bahnhof wird daher als Einkaufsbahnhof beworben.
Mit dem Pkw ist der Hauptbahnhof über die Ettlinger Straße, die Ebertstraße und die Ettlinger Allee gut zu erreichen. Eine Auf- und Abfahrt der Südtangente befindet sich nur wenige hundert Meter vom Bahnhof entfernt. Es steht eine Tiefgarage zur Verfügung. Was den öffentlichen Nah- und Fernverkehr angeht, gibt es in Karlsruhe keinen Ort, der besser erschlossen ist.
Abb. 49: Untersuchungsgebiet Hauptbahnhofsumfeld. Sonderbaufläche EH/NV: Sonderbaufläche für Einzelhandel und/oder Nahversorgung
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Standortbewertung aus Betreibersicht
Das Untersuchungsgebiet ist äußerst attraktiv für den Betrieb der meisten Arten von Vergnügungsstätten. Der Bahnhof wird täglich von tausenden Menschen für den Nah- und Fernverkehr aufgesucht. Es gibt ein großes Maß an Gastronomie und Nahversorgung im Gebiet. Wichtige Laufkundschaft ist daher in großem Umfang vorhanden. Auch die Sichtbarkeit ist – vor allem im Umfeld des Bahnhofsplatzes – sehr hoch.
Das oben geschriebene bezieht sich vor allem auf die Nordseite des Bahnhofs. Durch die Aufwertung des Südeinganges und die erwartete Zunahme an Besuchern aus dieser Richtung ist aber auch für die Südseite mittelfristig von einer hohen Attraktivität auszugehen.
Bestehende Bebauungspläne
Für die Nordseite des Gebiets ist vor allem der Bebauungsplan Nr. 614 aus dem Jahr 1985 rechtskräftig. Er setzt den Bereich als allgemeines und reines Wohngebiet fest. Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 864 aus dem Jahr 2018 werden Vergnügungsstätten als mögliche Nutzungsarten nicht aufgeführt.
Die Südseite wird durch die Bebauungspläne Nr. 701 aus dem Jahr 1996 (DB-Gebäude), Nr. 832 aus dem Jahr 2014 (Hotel) und Nr. 768 aus dem Jahr 2006 (1&1-Komplex und Erschließung) geregelt. Östlich der Ettlinger Allee zwischen Ettlinger- beziehungsweise Fautenbruchstraße und den Gütergleisen setzt der Bebauungsplan Nr. 777 Zulässigkeiten fest. In allen Bebauungsplänen werden Vergnügungsstätten ausgeschlossen.
Vergnügungsstätten sind damit im gesamten Untersuchungsgebiet nicht zulässig.
Empfehlung für zukünftige Festsetzungen
Anders als bei den meisten Städten in Deutschland befinden sich im Karlsruher Bahnhofsumfeld kaum Vergnügungsstätten. Auch Bordelle sind hier nicht zu finden. Dieser Zustand sollte soweit möglich bewahrt werden.
Das Bahnhofsumfeld soll als Eingang und Adresse der Stadt Karlsruhe von all den Arten von Vergnügungsstätten freigehalten werden, die das Stadtbild und das Image von Karlsruhe beschädigen können: Spielhallen, Wettbüros, Betriebe mit Ausrichtung auf Darstellungen mit sexuellem Charakter, Swingerclubs und Bordelle. Es ist ein erklärtes Ziel der Politik, die Innenstadt zu stärken und den Bereich um den Hauptbahnhof nicht mit dieser in Konkurrenz zu setzen. Multiplex-Kinos sollen daher ebenfalls nicht zugelassen werden. Andere Arten von Vergnügungsstätten sollten ausnahmsweise zugelassen werden.
Priorität 3
Vergnügungsstätten sind im Gebiet momentan nicht zulassungsfähig. Es besteht daher kein akuter Handlungsbedarf.
82 | Konzept Vergnügungsstätten
7.19 westliche Ludwig-Erhard- Allee (Südstadt, Oststadt)
Lage und Profil
Das Untersuchungsgebiet grenzt südöstlich an die Innenstadt an. Die Ludwig-Erhard-Allee stellt die Grenze zwischen Südstadt und Oststadt dar; das Gebiet liegt damit in beiden Stadtteilen. Obwohl das Gebiet recht klein ist, wird es im Folgenden in unterschiedliche Bereiche aufgeteilt, da sich diese deutlich voneinander unterscheiden. Die ein- und zweigeschossigen Bauten im Osten des Untersuchungsgebiets (heute Mischgebiet) werden nicht vertieft betrachtet. Für diesen Bereich wird momentan ein Bebauungsplanentwurf erarbeitet, der ihn aller Voraussicht nach als urbanes Gebiet festsetzen wird. In urbanen Gebieten sind nur nicht-kerngebietstypische Vergnügungsstätten ausnahmsweise zulässig.
Bereich (1), der Baublock zwischen Adler- und Rüppurrer Straße, ist das einzige „typische“ Kerngebiet des Untersuchungsgebiets. In der Erdgeschosszone befinden sich Läden und Dienstleister, unter anderem ein Friseursalon, ein PC-Reparaturladen, ein Reisebüro und eine Bankfiliale. In den Obergeschossen wird meist gewohnt. An der Ecke Kriegsstraße – Rüppurrer Straße befindet sich ein großes Hotel, in Richtung Kriegsstraße eine Spielhalle (vgl. Gebietsuntersuchung Innenstadt).
Bereich (2), die Großstrukturen entlang der Ludwig-Erhard-Allee und der Komplex an der Philipp-Reis-Straße, sind gewerblich und öffentlich genutzt. Wohnnutzungen sind nicht vorhanden. Stattdessen befinden sich hier unter anderem die Friedrich-List-Schule (Wirtschaftsgymnasium und Berufsschule), die Hauptverwaltung der Volksbank Karlsruhe, die Landesbank Baden-Württemberg, Unternehmensverwaltungen, zwei Soft- und Hardwareentwickler sowie das Scheck-In Center, in dem nicht nur ein Fitness-Center, eine Bäckerei und ein Getränkemarkt angesiedelt ist, sondern auch einer der flächenmäßig größten Vollversorger Karlsruhes. Ebenfalls im Gebäudekomplex untergebracht ist der Music-Club Agostea.
Das Gebiet ist sehr gut erschlossen, sowohl für Pkw als auch mit dem öffentlichen Verkehr. Durch das Gebiet führen eine Vielzahl an Straßenbahn- und Tramlinien, drei Haltestellen befinden sich im Gebiet.
Standortbewertung aus Betreibersicht
Beide Bereiche können als sehr attraktiv für die meisten Arten von Vergnügungsstätten angesehen werden. Erreichbarkeit und Sichtbarkeit sind hervorragend, das Scheck-In Center stellt einen Anziehungspunkt für täglich tausende Besucher dar.
Abb. 50: Untersuchungsgebiet westliche Ludwig-Erhard-Allee. Sonderbaufläche EH/NV: Sonderbaufläche für Einzelhandel und/oder Nahversorgung
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Für Freizeit-Center können die Mietpreise als zu hoch angenommen werden, um lukrativ betrieben werden zu können. Für Swingerclubs ist das Gebiet zu belebt und öffentlich.
Bestehende Bebauungspläne
Für Bereich (1) gilt der Bebauungsplan Nr. 458 aus dem Jahr 1975. Er setzt den Bereich als Kerngebiet und Mischgebiet fest. Aussagen bezüglich Vergnügungsstätten werden nicht getroffen.
Für Bereich (2) treffen die Bebauungspläne Nr. 715A (2006), 732 (2000) und 739 (2001) Aussagen: Im Gebäude des Scheck-In Centers sind alle Arten von Vergnügungsstätten allgemein zulässig. Im übrigen Bereich sind Vergnügungsstätten der Arten „Bars (Rotlichtmilieu), Diskotheken (mit mehr als 1000m² Hauptnutzfläche) und Spielhallen“ unzulässig, ebenso Bordelle.
Empfehlung für zukünftige Festsetzungen
Die Ludwig-Erhard-Allee und die Rüppurrer Straße stellen zentrale Eingangsstraßen in die Innenstadt dar. Stadtbild und -image sollten nicht durch die Ansiedlung von Vergnügungsstätten in derart prominenter Stelle in Mitleidenschaft gezogen werden. Entlang der beiden Straßen sollten daher nur Vergnügungsstätten der Arten Freizeit-Center, Diskotheken und Multiplex-Kinos ausnahmsweise zugelassen und alle anderen Arten sowie Bordelle ausgeschlossen werden.
Entlang der Adlerstraße dominiert Wohnnutzung, beim Baugebiet auf der westlichen Straßenseite handelt es sich darüber hinaus um ein allgemeines Wohngebiet. Entlang der Adlerstraße sollten daher Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden. Bordelle sind aufgrund der Sperrbezirksverordnung nicht zulassungsfähig.
Entlang der Philipp-Reis-Straße sollte mit Hinblick auf die ansässigen Image-bewussten Dienstleistungsunternehmen die Betriebsformen ausgeschlossen werden, die das Standort-Image negativ beeinflussen können (siehe Trading-Down- Effekt, Seite 30): Spielhallen, Wettbüros, Betriebe mit Ausrichtung auf Darstellungen mit sexuellem Charakter, Swingerclubs und Bordelle. Um das Gebiet nicht zu überformen sollte alle übrigen Arten von Vergnügungsstätten nur ausnahmsweise zugelassen werden.
Priorität 2
Eine Ansiedlung von Vergnügungsstätten ist vor allem in Bereich (1) nicht auszuschließen, aber auch nicht sonderlich wahrscheinlich.
84 | Konzept Vergnügungsstätten
7.20 Gewerbegebiet Neureuter Querallee (Neureut)
Lage und Profil
Das Gebiet liegt direkt an der Linkenheimer Landstraße und wird begrenzt durch die Straßen Am Sandfeld, an der Vogelhardt, an der Trift, Thujaweg und der Neureuter Querallee. Das Gewerbegebäude nördlich der Moldaustraße ist ebenfalls Teil des Untersuchungsgebiets und bildet den nördlichen Abschluss. Das Gebiet ist geprägt von Einzelhandels-, Gastronomie- und Dienstleistungsnutzung. Östlich der Linkenheimer Landstraße befinden sich zwei Discounter sowie ein Bettenfachgeschäft mit weiterer Dienstleistungsnutzung. Westlich der Linkenheimer Landstraße finden sich Erwachsenenbildung, ein kleineres Einkaufszentrum mit verschiedenen gastronomischen Angeboten und weitere Dienstleistungen. Das Einkaufszentrum ist äußerlich nicht sehr attraktiv und in einem renovierungsbedürftigen Zustand.
Das Gebiet ist für den MIV sehr gut erschlossen. Mit dem ÖPNV ist das Gebiet momentan durch die Buslinien 72 und 73 erschlossen, welche die Verbindung in die Innenstadt beziehungsweise nach Neureut herstellen. Bei Umsetzung der angedachten Weiterführung der Tramlinie 3 läge eine Haltestelle unmittelbar westlich an das Gebiet angrenzend.
Standortbewertung aus Betreibersicht
Der Standort ist aus Betreibersicht sehr gut für eine Ansiedlung von Vergnügungsstätten geeignet. Der naheliegende Einzelhandel dient als Frequenzbringer. Die Lage an der Linkenheimer Landstraße verspricht eine gute Sichtbarkeit und damit Werbung für den Betrieb.
Bestehende Bebauungspläne
Aktuell gelten dort die Bebauungspläne Nr. 696 von 1993, Nr. 628 von 1991 und Nr. 580 von 1981.
Der Bebauungsplan Nr. 628, welcher westlich der Linkenheimer Landstraße gilt, setzt im Untersuchungsbereich an der Alten Kreisstraße ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel (Betriebe für Hausbau- und Gartenbedarf) sowie entlang der Linkenheimer Landstraße ein Gewerbegebiet fest. Vergnügungsstätten sind nicht zugelassen.
Der Bebauungsplan Nr. 580 setzt in seinen Geltungsbereich lediglich ein Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO fest. Daher sind dort momentan Vergnügungsstätten ausnahmsweise zulässig.
Der Bebauungsplan Nr. 696 setzt im Untersuchungsbereich ein Mischgebiet fest, ohne weiter auf Vergnügungsstätten einzugehen. Im
Abb. 51: Untersuchungsgebiet Gewerbegebiet Neureuter Querallee. Sonderbaufläche EH/NV: Sonderbaufläche für Einzelhandel und/oder Nahversorgung
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bestehenden Gebäude des Bettenhauses sind somit nicht-kerngebietstypische Vergnügungsstätten zulässig.
Empfehlung für zukünftige Festsetzungen
Das Gebiet ist strukturell in schlechtem Zustand und soll aufgewertet werden; langfristig soll ein Bebauungsplan für die Neuordnung der gesamten Stadteingangssituation aufgestellt werden. Betriebsformen, die imageschädigend sein können (siehe Trading-Down-Effekt, Seite 30), sollten deshalb im gesamten Gebiet ausgeschlossen werden: Spielhallen, Wettbüros, Betriebe mit Ausrichtung auf Darstellungen mit sexuellem Charakter, Swingerclubs und Bordelle. Da sich das Gebiet an einer städtebaulich exponierten Lage direkt am Stadteingang Linkenheimer Landstraße befindet, sollten ebenso die Betriebsformen ausgeschlossen werden, die in der Regel das Stadtbild beeinträchtigen. Diskotheken und Multiplex-Kinos sollten aufgrund der zu erwartenden Störwirkung an die benachbarte Wohnbebauung ausgeschlossen werden.
Im Untersuchungsgebiet sollten daher Bordelle und alle Arten von Vergnügungsstätten mit Ausnahme von Freizeit-Centern und Swingerclubs ausgeschlossen werden.
Priorität 1
Es ist nicht auszuschließen, dass sich eine Vergnügungsstätte östlich der Linkenheimer Landstraße ansiedeln möchte, die nach Konzept dort unerwünscht ist. Das Ziel, die Ansiedlung von hochwertigem Gewerbe im Gebiet, könnte dadurch gefährdet werden.
86 | Konzept Vergnügungsstätten
7.21 Gewerbegebiet Sanddornweg (Neureut)
Lage und Profil
Das Gebiet liegt auf Neureuter Gemarkung, zwischen dem Bocksdornweg und der Linkenheimer Landstraße. Es ist aufgrund der direkten Lage an der Linkenheimer Landstraße für den MIV sehr gut erschlossen. Die ÖPNV-Erschließung ist dagegen vergleichsweise schlecht. Sowohl Bushaltestellen als auch die Straßenbahnhaltestelle Neureut-Heide liegen vom Untersuchungsgebiet mehr als 300 Meter entfernt.
Das Untersuchungsgebiet ist noch nicht vollständig aufgesiedelt und es finden sich einige freie Baugrundstücke. Neben klassischen Gewerbebetrieben finden sich im Gebiet eine Tankstelle und ein Discounter.
Standortbewertung aus Betreibersicht
Der Standort ist aus Betreibersicht sehr gut für eine Ansiedlung von Vergnügungsstätten geeignet. Die gute Verkehrsanbindung und Sichtbarkeit durch die anliegende Linkenheimer Landstraße sowie der frequenzbringende Discounter versprechen insbesondere für Spielhallen und Wettbüros große Gewinne.
Bestehende Bebauungspläne
Im Untersuchungsbereich gilt der Bebauungsplan Nr. 685, der Gewerbe- und Mischgebiet festsetzt. Weiterhin schließt der Bebauungsplan im Untersuchungsgebiet Vergnügungsstätten aus.
Empfehlung für zukünftige Festsetzungen
Zahlungskräftige Vergnügungsstätten könnten zu einer Bodenpreisverschiebung und damit einer Verdrängung von bestehendem Gewerbe führen beziehungsweise die unbebauten Gewerbeflächen dem Markt entziehen. Sie sollten daher im Gebiet ausgeschlossen werden. Da sich das Gebiet an einer städtebaulich exponierten Lage direkt an der Linkenheimer Landstraße befindet, sollten ebenso die Betriebsformen ausgeschlossen werden, die in der Regel das Stadtbild beeinträchtigen. Diskotheken und Multiplex-Kinos sollten aufgrund der zu erwartenden Lärmkonflikte mit der benachbarten Wohnbebauung ausgeschlossen werden.
Im Untersuchungsgebiet sollten daher Bordelle und weiterhin alle Arten von Vergnügungsstätten mit Ausnahme von Freizeit-Centern und Swingerclubs ausgeschlossen werden.
Abb. 52: Untersuchungsgebiet Gewerbegebiet Sanddornweg. Sonderbaufläche EH/NV: Sonderbaufläche für Einzelhandel und/oder Nahversorgung
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Priorität 3
Der bestehende Bebauungsplan schließt im Untersuchungsbereich Vergnügungsstätten aus. Damit besteht kein akuter Handlungsbedarf.
88 | Konzept Vergnügungsstätten
7.22 Gewerbegebiet Neureuter Straße (Mühlburg, Nordweststadt)
Lage und Profil
Das Gewerbegebiet liegt im Westen der Stadt Karlsruhe im Stadtteil Mühlburg, westlich von einer eingleisigen Bahntrasse und östlich von der B 36/Neureuter Straße begrenzt. Einzig das Sondergebiet für Einzelhandel (Bauhaus, Lidl, Dehner) im Süden des Gebiets ragt über die Neureuter Straße hinaus. Das Untersuchungsgebiet erstreckt sich über mehr als 1600 Meter von der Rheinstraße im Süden bis zur Annweilerstraße im Norden. Der Bereich nördlich der Annweilerstraße ist vorwiegend mit Autohäusern und anderen gering frequentierten Betrieben besetzt und wird daher generell als ungeeignet für Vergnügungsstätten angesehen und nicht weiter untersucht.
Das Gebiet ist vom ÖPNV mit der Linie 2 und der S5/ S51 erschlossen. Aufgrund der Bundesstraße und der ÖPNV-Anbindung ist das Gebiet als gut erschlossen zu bewerten.
Aufgrund der Größe und der deutlich unterschiedlichen Charakteristika wird das Gebiet in fünf Bereiche unterteilt:
(1) Wohnbebauung entlang B36/Neureuter Straße: Entlang der B36/Neureuter Straße ist der Abschnitt zwischen Annweilerstraße und Gablonzer Straße
stark von Wohngebäuden der 60er Jahre geprägt. Auch wenn die Wohnbebauung immer wieder von gewerblicher Nutzung unterbrochen wird, ist die Wirkung auch wegen der parallel verlaufenden Anwohnerstraße deutlich „privater“ als in anderen Bereichen des Gewerbegebiets.
(2) Annweilerstraße – Siemensallee: Der Bereich nördlich der Boschstraße ist sehr kleinteilig und mit einer Vielzahl an Nutzungen belegt, unter anderem einer Medienagentur, einer Reinigungsfirma, einer Firma für Fliesenlegearbeiten und mehreren Kfz-Fachbetrieben. Auffällig ist außerdem der für ein Gewerbegebiet sehr hohe Anteil an Wohnnutzung. Der Bereich südlich ist von größeren Gebäudekörpern geprägt. Neben verschiedenen klassischen Gewerbebetrieben findet sich hier die Johannes Kepler Privatschule sowie Betriebe mit starkem Kundenbezug, unter anderem eine Netto Filiale, zwei Fitnesscenter, eine Indoor-Fußball-Halle, außerdem ein Bordell und das „Kindorado“, eine Vergnügungsstätte in Form eines Indoor-Spielplatzes für Kinder.
(3) Gablonzer Straße: Die Gablonzer Straße erschließt als Ring den Nordteil des Bereichs südlich der Siemensallee. Während der Abschnitt zwischen B36 und Schoemperlenstraße sehr unauffällig ist, ist der rückwärtig liegende Teil des Rings stark von freizeitbezogenen Nutzungen geprägt, die sich großteils an Erwachsene richten. Es finden sich als Vergnügungsstätten ein Sex-Kino, eine Diskothek und ein wahrscheinlich als Freizeit-Center einzustufendes
Abb. 53: Untersuchungsgebiet Gewerbegebiet Neureuter Straße. Sonderbaufläche EH/NV: Sonderbaufläche für Einzelhandel und/oder Nahversorgung
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Bowling-Center, außerdem ein SM-Studio und ein Studio für erotische Massagen. An Freizeitnutzungen finden sich weiterhin ein Billiard-Club und eine Tanzschule. Erwähnenswert ist darüber hinaus der Königreichssaal der Zeugen Jehovas, der sich ebenfalls hier befindet.
(4) Schoemperlenstraße: Dieser Bereich ist überwiegend von großen Gebäudekomplexen belegt, die unterschiedliche Arten von Gewerbebetrieben beinhalten, unter anderem zwei Autohändler, ein Großhandelsunternehmen für Laborbedarf und Chemikalien sowie ein Betrieb für Lüftungstechnik. Am Westrand des Gebiets befindet sich ein Senioren-Zentrum.
(5) B36 Süd: Dieser Bereich im Süden des Gebiets umfasst beide Seiten der B36 und ist von Nutzungen mit großem Publikumsverkehr geprägt. Hier befinden sich neben „gewöhnlichen“ Gewerbebetrieben zwei Discounter, ein Baumarkt, ein Garten-Center, ein Spielwarenfachgeschäft, ein Fitnessclub, eine KFZ- Werkstatt, eine Autowaschanlage und eine Tankstelle.
Standortbewertung aus Betreibersicht
Die Bereiche (1), (3) und (5) können aus unterschiedlichen Gründen als attraktiv für die meisten Arten von Vergnügungsstätten angesehen werden – zum Teil wegen der sehr guten Sicht- und Erreichbarkeit, zum Teil wegen der Nähe zu Nahversorgern oder anderen Vergnügungsstätten.
Etwas abgeschwächt kommt auch Bereich (2) für Betreiber von einigen Arten von Vergnügungsstätten in Frage – Vergnügungsstätten, die gezielt aufgesucht werden und für die daher eine gute Sichtbarkeit von untergeordneter Bedeutung ist.
Der Bereich (4) entlang der Schoemperlenstraße ist für potenzielle Betreiber von Vergnügungsstätten aufgrund der abgeschotteten Lage und der ungeeigneten Gebäude- und Nutzungsstruktur wenig attraktiv.
Bestehende Bebauungspläne
Der gesamte Bereich westlich der B 36/Neureuter Straße ist durch den Bebauungsplan Nr. 656 aus dem Jahr 1991 abgedeckt. Dieser setzt das Gebiet als Gewerbegebiet fest und lässt Einzelhandelsbetriebe nur ausnahmsweise und nur mit bestimmten „zentrenunschädlichen“ Warengruppen zu. Aussagen zu Vergnügungsstätten werden nicht getroffen. Ein Bereich ganz im Süden wird durch den neueren Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 697 ersetzt, der hier ein Sondergebiet für einen Fachmarkt und für „Gewerbe aller Art“ festsetzt.
Für den Bereich östlich der B 36 trifft der Bebauungsplan Nr. 754 Festsetzungen. Im Gewerbegebiet ist Einzelhandel unzulässig, im
Sonderbaugebiet sind nur Fachmärkte mit nicht zentren- beziehungsweise nahversorgungsrelevanten Sortimenten zulässig.
Empfehlung für zukünftige Festsetzungen
Bereich (1) liegt städtebaulich sehr exponiert an der Neureuter Straße. Betriebsarten, die in der Regel das Stadtbild beeinträchtigen, sollten daher ausgeschlossen werden: Spielhallen, Wettbüros, Betriebe mit Ausrichtung auf Darstellungen mit sexuellem Charakter sowie Bordelle.
In Bereich (2) könnten zahlungskräftige Vergnügungsstätten zu einer Bodenpreisverschiebung und damit einer Verdrängung von bestehendem Gewerbe führen. Spielhallen und Wettbüros sollten daher in diesem Bereich ausgeschlossen werden.
Bereich (3) ist bereits von Vergnügungsstätten und Freizeitnutzungen geprägt. Weiterhin ist der Bereich aufgrund der Führung der Gablonzer Straße städtebaulich abgetrennt und liegt sehr introvertiert. Er eignet sich damit vergleichsweise gut für eine Ansiedlung von normalerweise störenden Betriebsformen. Aufgrund der schwierigen Erschließungssituation sollten Multiplex-Kinos allerdings ausgeschlossen werden. Alle anderen Betriebsarten sollten ausnahmsweise zugelassen werden, Diskotheken sollten einen Mindestabstand zu empfindlichen Nutzungen (insbesondere Senioren- Zentrum Haus Edelberg) einhalten, der ausreichend ist, Immissionskonflikte zu vermeiden.
In Bereich (4) könnten zahlungskräftige Vergnügungsstätten zu einer Bodenpreisverschiebung und damit einer Verdrängung von bestehendem Gewerbe führen. Aufgrund der schwierigen Erschließungssituation eignet sich dieser Bereich nur unzureichend für Multiplex-Kinos. Im Bereich sollten daher Spielhallen, Wettbüros und Multiplex- Kinos ausgeschlossen werden; Diskotheken sollten einen Mindestabstand zu empfindlichen Nutzungen (insbesondere Senioren-Zentrum Haus Edelberg) einhalten, der ausreichend ist, Immissionskonflikte zu vermeiden.
Bereich (5) liegt städtebaulich sehr exponiert an der Neureuter Straße. Betriebsarten, die in der Regel das Stadtbild beeinträchtigen, sollten daher ausgeschlossen werden: Spielhallen, Wettbüros, Betriebe mit Ausrichtung auf Darstellungen mit sexuellem Charakter sowie Bordelle.
Priorität 2
Vergnügungsstätten sind im gesamten Untersuchungsgebiet momentan ausnahmsweise zulässig. Die Ansiedlung von Vergnügungsstätten ist nicht unwahrscheinlich, ihre zu erwartenden Auswirkungen aber nicht groß genug, um Priorität 1 zu rechtfertigen.
90 | Konzept Vergnügungsstätten
7.23 Gewerbegebiet Carl-Metz- Straße (Grünwinkel)
Lage und Profil
Das Untersuchungsgebiet liegt im Westen der Stadt Karlsruhe im Stadtteil Grünwinkel an den Bundesstraßen 10 (Südtangente) und 36 und ist damit sehr gut vom MIV erschlossen. Vom ÖPNV wird das Plangebiet von den Buslinien 60 und 62 erschlossen. Im Untersuchungsgebiet dominiert ein Einkaufszentrum, welches sich in einem bauplanungsrechtlichen Sondergebiet angesiedelt hat. In dem Einkaufszentrum findet sich ein Vollsortimenter, ein Drogeriemarkt, weitere kleinere Läden und gastromische Angebote. Im Sondergebiet befinden sich weiterhin ein großflächiges Möbel- und ein Fahrradgeschäft.
Entlang der Carl-Metz-Straße existiert ein kleiner Bereich mit einem bauplanungsrechtlichen Gewerbegebiet. Hier befindet sich ein großes Bürogebäude welches die alte dm-Zentrale beherbergte. Aktuell steht das Gebäude leer.
Standortbewertung aus Betreibersicht
Der Standort ist aufgrund der exponierten Lage und des Einzelhandels als Frequenzbringer für viele Arten von Vergnügungsstätten attraktiv. Für Swingerclubs
dagegen ist das Gebiet aus dem gleichen Grund denkbar ungeeignet.
Bestehende Bebauungspläne
Im Untersuchungsgebiet gilt der Bebauungsplan Nr. 743 aus dem Jahr 2002. Dieser setzt im südlichen Teil ein Sondergebiet fest, in welchem ausschließlich Einzelhandelsnutzungen zugelassen sind. Im nordöstlichen Teil des Gebiets ist ein Gewerbegebiet festgesetzt, welches Vergnügungsstätten ausnahmsweise zulässt. Eine Änderung des Bebauungsplans in diesem Bereich ist geplant.
Empfehlung für zukünftige Festsetzungen
Aufgrund der starken Vorprägung und des Mangels an schutzbedürftiger Nutzung in der Umgebung können im Untersuchungsgebiet Vergnügungsstätten und Bordellbetriebe ausnahmsweise zugelassen werden.
Priorität 3
Es besteht die prinzipielle Möglichkeit, dass sich in den Gewerbebauten eine Vergnügungsstätte beziehungsweise ein Bordell ansiedelt, aufgrund der Vornutzungen als Bürogebäude wird dies allerdings als nicht sehr wahrscheinlich angesehen. Da derartige
Abb. 54: Untersuchungsgebiet Gewerbegebiet Carl-Metz-Straße. Sonderbaufläche EH/NV: Sonderbaufläche für Einzelhandel und/oder Nahversorgung
Stadtplanungsamt | 91
Betriebsformen nach Konzept zugelassen werden sollten, besteht kein akuter Handlungsbedarf. Im restlichen Gebiet sind Vergnügungsstätten momentan nicht zugelassen.
92 | Konzept Vergnügungsstätten
7.24 Gewerbegebiet Daxlanden-Ost
Lage und Profil
Das Untersuchungsgebiet liegt im Südwesten von Karlsruhe im Stadtteil Daxlanden. Es liegt direkt an der B36 und ist über die Dumersheimer Straße und die Pulverhausstraße/Rheinhafenstraße erschlossen. Über die Haltestelle Daxlanden Thomas-Mann-Straße mit der Linie S2 und über die Haltestelle St. Josef Kirche/Karlsruhe TÜV mit der Linie 62 an den ÖPNV angebunden.
Aufgrund unterschiedlicher Charakteristika wird das Gebiet in drei Bereiche unterteilt:
In Bereich (1) finden sich hauptsächlich großvolumige Baukörper und typische Gewerbenutzer wie produzierendes Gewerbe, Handwerker, Fach- und Großmärkte. Weiterhin hat sich hier ein großes Sport-/Fitnessstudio und ein Kampfsportzentrum angesiedelt. Im Süden des Teilbereichs befindet sich ein Schuhgeschäft und die Veranstaltungshalle „Diva Event Palast“, die als Eventlocation für bis zu 700 Personen wirbt und damit als Vergnügungsstätte angesehen werden muss.
Bereich (2) ist stark vom Einzelhandel geprägt. Hier befinden sich ein Vollsortimenter, ein Discounter, ein Bioladen, weitere kleinere Einzelhändler und ein Fast- Food-Restaurant. Das Gebiet ist ein gewachsenes
Einkaufszentrum. Außerdem hat hier ein Tanzsportclub seine Räume.
Bereich (3) ist geprägt von kleinteiliger Gewerbenutzung. Vorhanden sind ein Kfz-Händler, weiterer Einzelhandel und ein sogenannter Wut-Raum (vgl. Kapitel 3.9).
Standortbewertung aus Betreibersicht
Der Standort ist aus Betreibersicht gut für eine Ansiedlung geeignet. Dafür sprechen die gute Verkehrserschließung und die hohe Anzahl an Einzelhandelsbetrieben, die als Frequenzbringer agieren. Aufgrund zusätzlicher freizeitbezogener Nutzungen wie dem Fitnessstudio kann mit weiterem Publikumsverkehr gerechnet werden. Je nach Positionierung ist auch eine gute Sichtbarkeit gegeben.
Bestehende Bebauungspläne
Für Bereich (1) setzen die Bebauungspläne Nr. 328 aus dem Jahr 1966 und Nr. 351 aus dem Jahr 1969 ein Gewerbegebiet fest. Als Ergänzung gelten die Bebauungspläne Nr. 328b und Nr. 354b, welche in dem Teilbereich Festsetzungen zur Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben festsetzen. Beide Bebauungspläne treffen keine speziellen Aussagen zu Vergnügungsstätten.
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Abb. 55: Untersuchungsgebiet Gewerbegebiet Daxlanden-Ost. Sonderbaufläche EH/NV: Sonderbaufläche für Einzelhandel und/oder Nahversorgung
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In Bereich (2) gilt der Bebauungsplan Nr. 324 von 1966. Er setzt ein Gewerbegebiet ohne weitere Regelungen bezüglich Vergnügungsstätten fest.
Bereich (3) wird durch den Bebauungsplan Nr. 354 aus dem Jahr 1969 als ein Gewerbegebiet festgesetzt. Als Ergänzung gilt der Bebauungsplan 354b, der in dem Teilbereich Festsetzungen zur Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben setzt. Beide Bebauungspläne treffen keine speziellen Aussagen zu Vergnügungsstätten.
Empfehlung für zukünftige Festsetzungen
Da in Bereich (1) weitestgehend typische Gewerbenutzungen angesiedelt sind, sind Verschiebungen im Bodenpreisgefüge zu befürchten. Spielhallen und Wettbüros sollten daher ausgeschlossen werden. Entlang der wichtigen Erschließungsstraßen B36 und Pulverhausstraße sollte eine Beeinträchtigung des Stadtbilds vermieden werden. In anliegenden Grundstücken sollten daher zusätzlich Betriebe mit Ausrichtung auf Darstellungen mit sexuellem Charakter und Bordelle ausgeschlossen werden.
In Bereich (2) sollten Diskotheken und Multiplex- Kinos aufgrund der Nähe zum Wohngebiet und der erwarteten Lärmemissionen ausgeschlossen werden. Entlang der wichtigen Erschließungsstraßen B36 und Pulverhausstraße sollte eine Beeinträchtigung des Stadtbilds vermieden werden. In anliegenden Grundstücken sollten daher zusätzlich Betriebe mit Ausrichtung auf Darstellungen mit sexuellem Charakter und Bordelle ausgeschlossen werden.
In Bereich (3) sollten Diskotheken und Multiplex- Kinos aufgrund der Nähe zum Wohngebiet und der erwarteten Lärmemissionen ausgeschlossen werden. Da weitestgehend typische Gewerbenutzungen angesiedelt sind, sind Verschiebungen im Bodenpreisgefüge zu befürchten. Spielhallen und Wettbüros sollten daher dort ausgeschlossen werden.
Priorität 2
Vergnügungsstätten sind im gesamten Untersuchungsgebiet momentan ausnahmsweise zulässig. Die Ansiedlung von Vergnügungsstätten ist nicht unwahrscheinlich, ihre zu erwartenden Auswirkungen sind aber nicht groß genug, um Priorität 1 zu rechtfertigen.
94 | Konzept Vergnügungsstätten
7.25 Gewerbegebiet Grünwinkel-Nord
Lage und Profil
Das Untersuchungsgebiet liegt zwischen der Südtangente/B10 und den Bahngleisen in Richtung Maximiliansau. Es erstreckt sich über mehr als 1.300 Meter von der B36 im Westen bis zum Manfred- Hädinger-Weg, der Fuß- und Radverbindung zwischen Günter-Klotz-Anlage und Grünwinkel, im Osten. Durch die Lage zwischen Schienen und Südtangente ist das Gebiet von umgebenden Baugebieten räumlich getrennt.
Der Bereich zwischen der Keßlerstraße und dem Manfred-Hädinger-Weg besteht aus einem dichten Mix aus Gebäuden unterschiedlicher Größe und Höhe. Es finden sich neben üblichen Gewerbenutzungen weitere unterschiedliche Nutzungen, wie Gastronomie und Dienstleistungen. In dem Bereich besteht ebenfalls eine hohe Konzentration an Erwachsenenbildung.
Im Bereich nördlich der Keßlerstraße wird die Bebauung lockerer, die Nutzungen bleiben aber weiterhin gemischt. Es finden sich ein Müllverarbeitungsbetrieb, ein Discounter, nicht zentrenrelevanter Einzelhandel, Dienstleistungen, kirchliche Nutzungen, eine Veranstaltungshalle (Palazzo), die durch ihre Größe und Nutzung als Vergnügungsstätte angesehen werden muss, eine Lasertag-Anlage (Laserbase Karlsruhe) sowie ein Bordell. Viele Gebäude in dem Plangebiet sind
überaltert und sanierungsbedürftig, einige stehen unter Denkmalschutz. Der Turm aus rotem Sandstein an der Zeppelinbrücke ist städtebaulich sehr prägnant und stellt einen Quartierseingang dar.
Aufgrund der angrenzenden Bundesstraße ist der Bereich sehr gut an den überörtlichen Verkehr angeschlossen. Allerdings führt die Anordnung der internen Erschließung dazu, dass die Zufahrt zum Gewerbegebiet nicht leicht zu finden ist und das gesamte Gebiet verschlossen wirkt. Anbindung an den ÖPNV gibt es über den Westbahnhof an die Regionalbahn, die Stadtbahn und die Buslinie 62. Nördlich der Bundesstraße wird das Gebiet an die Straßenbahnlinie 5 angebunden. Die Buslinie 55 fährt mehrere Haltestellen im Untersuchungsgebiet an.
Aktuell ist das Untersuchungsgebiet Teil des Sanierungsgebiets „Gewerbegebiet Grünwinkel". Ziele des Sanierungsgebiets sind, das Gewerbe zu stärken und das Gebiet städtebaulich aufzuwerten.
Standortbewertung aus Betreibersicht
Einige Bereiche des Untersuchungsgebiets sind attraktiv für die Ansiedlung von Vergnügungsstätten, wie es die bestehende Lasertag-Arena und die Veranstaltungshalle zeigen. Die abgeschiedene Lage macht das Gebiet für Spielhallen und Wettbüros weniger interessant, dafür umso mehr für Vergnügungsstätten, die
Abb. 56: Untersuchungsgebiet Gewerbegebiet Grünwinkel-Nord. Sonderbaufläche EH/NV: Sonderbaufläche für Einzelhandel und/oder Nahversorgung
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gezielt aufgesucht werden und die entweder große nächtliche Lärmemissionen erzeugen, oder die – wie bei Swingerclubs der Fall – auf Diskretion bedacht sind.
Bestehende Bebauungspläne
In dem Plangebiet gelten die Bebauungspläne Nr. 368 und 369 von 1970 beziehungsweise Nr. 368b/369b von 1996. Die Bebauungspläne Nr. 368 und 369 setzen in ihren Geltungsbereichen ein Gewerbegebiet fest. Die Bebauungspläne 368b und 369b treffen lediglich Festsetzungen zum Einzelhandel. Keiner der Bebauungspläne schließt Vergnügungsstätten aus.
Empfehlung für zukünftige Festsetzungen
Das Gebiet ist bereits einem Trading-Down- Effekt ausgesetzt, der über ein städtebauliches Sanierungsgebiet wieder aufgehoben werden soll. Ziele der Sanierungssatzung sind, das Gewerbe zu stärken und den Anteil an Begrünung zu erhöhen. Da sie den Sanierungszielen entgegenstehen, sollten jegliche Vergnügungsstätten und Bordelle im Gebiet ausgeschlossen werden.
Priorität 1
Das Gebiet ist bereits vorgeprägt und als
Sanierungsgebiet ausgewiesen. Eine Ansiedlung von Vergnügungsstätten sollte daher unbedingt verhindert werden.
Abb. 57: Abgrenzungsplan des Sanierungsgebiets „Gewerbegebiet Grünwinkel“
96 | Konzept Vergnügungsstätten
7.26 Gewerbegebiet Grünwinkel-Süd
Lage und Profil
Der südliche Teil des Gewerbegebiets Grünwinkel liegt zwischen der Pulverhaustraße und der Bahnlinie Maxaubahn. Erschlossen wird das Gebiet über die Pulverhausstraße und die Zeppelinbrücke, welche die überregionale Verbindung über die B10 herstellt. Über die Buslinie 60, die S52 und der Regionalbahn wird das Gebiet an den ÖPNV angebunden.
Im Gebiet befinden sich sowohl kleinteilige als auch großformatige Baukörper und es ist überwiegend gewerblich geprägt. Entlang der Hermann-Leichtlin- Straße und des südlichen Teils der Hardeckstraße existieren einige Wohnnutzungen. Weiterhin findet sich im Untersuchungsgebiet eine überdurchschnittliche Anzahl von Einzelhändlern. Diese bieten sowohl nahversorgungsrelevante als auch nicht zentren- relevante Sortimente an.
Aktuell ist ein Teil des Untersuchungsgebiets vom Sanierungsgebiet "Gewerbegebiet Grünwinkel" erfasst. Die Ziele des Sanierungsgebiets sehen vor, das Gebiet städtebaulich aufzuwerten sowie das herkömmliche Gewerbe zu halten und zu stärken. Außerdem soll das Gebiet für kulturelle Nutzungen und weitergehende Dienstleistungen geöffnet und den Angestellten dort Freizeitangebote zur Verfügung gestellt werden. Ein Bebauungsplanverfahren wird momentan vorbereitet.
Das Gebiet lässt sich in vier Teilbereiche unterteilen:
(1) Westlich Fritz-Haber-Straße: Westlich der Fritz-Haber-Straße sind hauptsächlich Großstrukturen verortet. An der Pulverhausstraße ist ein Baumarkt zu finden, nördlich davon eine Buchhandlung, ein Betrieb für Baustoffhandel, die Brauerei Hatz-Moninger und ein Spediteur. Zwischen der Brauerei und dem Baumarkt liegt eine große Brachfläche. Im Nordwesten befinden sich ein Discounter und ein Drogeriemarkt, ein großer Büroausstatter und ein Seniorenstift. Alle Gebäude entlang der Durmersheimer Straße stehen unter Denkmalschutz.
(2) Am Westbahnhof: Der Teilbereich ist durch die Zeppelinbrücke von den anderen Bereichen getrennt, liegt gleichzeitig aber städtebaulich sehr exponiert. Hier ist ein Autohaus angesiedelt, außerdem ein Fitnessstudio und weitere Kfz-bezogene Nutzungen. Im Rahmen der städtebaulichen Sanierung soll dieser Bereich aufgewertet und als Auftakt in das Quartier umgestaltet werden. Der Westbahnhof soll eine größere Bedeutung erlangen und in seinem Umfeld öffentliche Nutzungen untergebracht werden.
(3) Zwischen Fritz-Haber-Straße und Hardeckstraße (innerhalb des Sanierungsgebiets): Der Teilbereich ist vom Sanierungsgebiet „Gewerbegebiet Grünwinkel" erfasst. Er besteht
Abb. 58: Untersuchungsgebiet Gewerbegebiet Grünwinkel-Süd. Sonderbaufläche EH/NV: Sonderbaufläche für Einzelhandel und/oder Nahversorgung
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vor allem aus kleinteiligem Gewerbe, mit üblichen Gewerbenutzern wie Kfz-Betrieben, Handwerkern, Waschanlagen und Baustoffhändlern. Der Gebäudezustand ist meist schlecht und viele Gebäude sind sanierungsbedürftig.
(4) Zwischen Fritz-Haber-Straße und Hardeckstraße (außerhalb des Sanierungsgebiets): Dieser Bereich bildet den Übergang vom Gewerbegebiet hin zum südlichen und östlichen Wohngebiet. Im Bereich existieren kleinteilige Gewerbenutzungen, Wohnbebauung, Einzelhandel sowie eine Spielhalle und ein Wettbüro. Die vorhandene Wohnbebauung findet sich hauptsächlich als Zeilenbebauung wieder. Ein Discounter und die Vergnügungsstätten befinden sich in einem gemeinsamen Baukörper mit einer Freikirche.
Standortbewertung aus Betreibersicht
Der Standort ist aus Betreibersicht für eine Ansiedlung gut geeignet, wie bereits die Ansiedlung von zwei Vergnügungsstätten in der Herrmann-Leichtlin-Straße zeigen. Eine weitere Ansiedlung kann aufgrund der guten Verkehrsanbindung und dem übermäßigen Einzelhandelsbesatz, welcher Kundenfrequenz bringt, nicht ausgeschlossen werden. Die kleinteilige Gebäudestruktur im südlichen Teil des Gebiets bietet sich für eine Umnutzung mit Vergnügungsstätten an. Insbesondere der Bereich zwischen der Lotzbeckstraße und der Pulverhausstraße wird als besonders interessant für Betreiber angesehen.
Bestehende Bebauungspläne
Im nördlichen Abschnitt von Bereich (1), zwischen der Zeppelinstraße und der Privatstraße auf Höhe der Lotzbeckstraße (Planstraße A im Bebauungsplan), gilt der Bebauungsplan Nr. 772 aus dem Jahr 2006. Dieser setzt ein Gewerbegebiet, ein Mischgebiet und ein Sondergebiet für den Einzelhandel fest. Im Gewerbegebiet und Mischgebiet sind Vergnügungsstätten explizit ausgeschlossen. Im Sondergebiet sind sie ebenfalls nicht zulässig. Daher sind in seinem Geltungsbereich keine Vergnügungsstätten zugelassen.
In Bereich (2) am Westbahnhof gilt der Bebauungsplan Nr. 365 aus dem Jahr 1970. Dieser setzt ein Gewerbegebiet fest. Auf Vergnügungsstätten wird nicht näher eingegangen.
Eine Grundstückstiefe nördlich und südlich der Herrmann-Leichtlin-Straße in Bereich (4), gilt der Bebauungsplan Nr. 703 von 1997. Dieser setzt südlich der Herrmann-Leichtlin-Straße ein allgemeines Wohngebiet und nördlich der Straße ein Mischgebiet fest.
Im gesamten übrigen Bereich des Untersuchungsgebiets gilt der Bebauungsplan Nr. 614 von 1985. Dieser setzt ein Gewerbegebiet fest.
Vergnügungsstätten sind damit im gesamten Untersuchungsgebiet mit Ausnahme des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 772 ausnahmsweise zulässig.
Empfehlung für zukünftige Festsetzungen
Bereich (1) ist nicht Teil des Sanierungsgebiets. Aufgrund der Nähe zu den denkmalgeschützten Bauten und zum Seniorenwohnheim sollten Betriebsformen ausgeschlossen werden, die in der Regel das Stadtbild beeinträchtigen oder viel Lärm erzeugen. Freizeit-Center und Swingerclubs sollten im Bereich zugelassen, alle anderen Arten sowie Bordelle ausgeschlossen werden.
Bereich (2) soll laut Sanierungszielen zu einem Quartierseingang und -zentrum umgewandelt werden. Ein stark öffentlich frequentiertes Gebäude könnte den Bereich beleben und stärken. Je nach Ausrichtung des Bereichs wäre hier eine Diskothek, ein Freizeit-Center oder auch ein Multiplex-Kino denkbar. Alle anderen Arten von Vergnügungsstätten sowie Bordelle sollten dagegen ausgeschlossen werden.
Um den Sanierungszielen nicht entgegenzuwirken, sollten in Bereich (3) die Betriebsformen ausgeschlossen werden, die häufig einen Trading-Down-Effekt auslösen: Spielhallen, Wettbüros, Betriebe mit Ausrichtung auf Darstellungen mit sexuellem Charakter sowie Bordelle. Darüberhinausgehend können zu diesem Zeitpunkt keine vertiefenden Empfehlungen gegeben werden; zu groß sind die Unsicherheiten, in welche Richtung sich das Gebiet zukünftig entwickeln soll. Entscheidungen für oder gegen bestimmte Arten Vergnügungsstätten müssen bei Entwicklung des Bebauungsplans getroffen werden.
Bereich (4) ist aufgrund der Nähe zur Wohnbebauung für Diskotheken und Multiplex-Kinos ungeeignet. Entlang der Fritz-Haber- und der Hardeckstraße sollten – als Eingang in das Sanierungsgebiet – ebenfalls die Arten von Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden, die häufig einen Trading-Down-Effekt auslösen: Spielhallen, Wettbüros, Betriebe mit Ausrichtung auf Darstellungen mit sexuellem Charakter und Bordelle. Die übrigen Arten von Vergnügungsstätten sollten ausnahmsweise zugelassen werden.
Priorität 1
Das Gebiet ist bereits vorgeprägt und weist gute Standortbedingungen für Vergnügungsstätten auf. Aktuell werden in dem Untersuchungsgebiet einige Bebauungspläne vorbereitet. In diesem Zug soll die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten überprüft und entsprechend reguliert werden. Parallel sind Teile des Untersuchungsgebiets als Sanierungsgebiet ausgewiesen. Eine unkontrollierte Ansiedlung von Vergnügungsstätten sollte daher unbedingt verhindert werden.
98 | Konzept Vergnügungsstätten
7.27 Gewerbegebiet Weingartenfeld (Beiertheim-Bulach)
Lage und Profil
Das Untersuchungsgebiet liegt im Süden der Stadt Karlsruhe, im Stadtteil Bulach. Das Gebiet wird durch die Pulverhausstraße in einen nördlichen und einen südlichen Bereich geteilt. Durch die Pulverhausstraße und die unmittelbare Nähe zur L605 ist das Gebiet für den MIV sehr gut erschlossen. Mit dem ÖPNV ist das Gebiet über die Buslinie 50 und 62 zu erreichen. Die nächste Straßenbahnhaltestelle (Tram 1) befindet sich in ungefähr 250 Metern Entfernung.
Der Bereich (1) nördlich der Pulverhausstraße ist stark vom Einzelhandel geprägt. Es befinden sich hier ein Vollsortimenter, ein Discounter und ein Getränkemarkt, außerdem mehrere Fachgeschäfte. Darüber hinaus sind hier eine Tankstelle, ein Fitnessstudio und einige Handwerksbetriebe sowie eine Einrichtung für Erwachsenenbildung verortet.
Beim Bereich (2) südlich der Pulverhaustraße handelt es sich um ein typisches Gewerbegebiet mit Bauunternehmer, Kfz-Betrieben und nicht zentrenrelevantem Einzelhandel. Es findet sich weiterhin ein Fastfood-Restaurant in dem Bereich.
Standortbewertung aus Betreibersicht
Bereich (1) kann aufgrund der guten Verkehrsanbindung und der vielen Einzelhändler als attraktiver Standort für Vergnügungsstättenbetreiber angesehen werden. Dies gilt insbesondere für Standorte direkt an der Pulverhausstraße, da dort zu den genannten Faktoren eine gute Sichtbarkeit hinzukommt.
Bereich (2) kann aufgrund der fehlenden Frequenzbringer als weniger attraktiv angesehen werden.
Bestehende Bebauungspläne
Im Untersuchungsbereich nördlich der Pulverhausstraße gilt der Bebauungsplan Nr. 384 von 1973. Dieser setzt in seinem Geltungsbereich ein Gewerbegebiet ohne weitere Einschränkungen fest. Damit sind dort Vergnügungsstätten ausnahmsweise zulässig.
Im Untersuchungsbereich südlich der Pulverhausstraße gilt der Bebauungsplan Nr. 684 von 1993. Dieser setzt ebenfalls ein Gewerbegebiet fest, Vergnügungsstätten wurden hier jedoch ausgeschlossen.
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Abb. 59: Untersuchungsgebiet Gewerbegebiet Weingartenfeld. Sonderbaufläche EH/NV: Sonderbaufläche für Einzelhandel und/oder Nahversorgung
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Empfehlung für zukünftige Festsetzungen
In Bereich (1) ist aufgrund der hohen Anzahl an Einzelhandelsbetrieben nicht davon auszugehen, dass Vergnügungsstätten einen übermäßigen Einfluss auf das Bodenpreisgefüge haben werden. Ebenfalls ist durch die Lage im Gewerbegebiet nicht von Störungen durch Lärmemissionen auszugehen. Vergnügungsstätten könnten in diesem Bereich daher weiterhin ausnahmsweise zugelassen werden.
Bereich (2) ist von typischen Gewerbenutzungen geprägt. Zahlungskräftige Vergnügungsstätten könnten zu einer Bodenpreisverschiebung und damit einer Verdrängung von bestehendem Gewerbe führen. Spielhallen und Wettbüros sollten daher in diesem Bereich ausgeschlossen werden. Aufgrund der schwierigen Erschließungssituation eignet sich dieser Bereich nur unzureichend für Multiplex-Kinos; sie sollten ebenfalls ausgeschlossen werden.
In beiden Bereichen sollten entlang der Pulverhausstraße Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden, die in der Regel das Stadtbild beeinträchtigen: Spielhallen, Wettbüros, Betriebe mit Ausrichtung auf Darstellungen mit sexuellem Charakter sowie Bordelle.
Priorität 3
In Bereich (1) sollen Vergnügungsstätten ausnahmsweise zulässig bleiben. In Bereich (2) sind Vergnügungsstätten momentan ausgeschlossen. Damit besteht kein akuter Handlungsbedarf.
100 | Konzept Vergnügungsstätten
7.28 Gewerbegebiet Am Storrenacker (Hagsfeld)
Lage und Profil
Das Untersuchungsgebiet liegt im Nordosten von Karlsruhe auf Hagsfelder Gemarkung. Es ist Teil eines größeren Gewerbe- und Industriegebiets, das sich weiter nach Norden erstreckt. Das Untersuchungsgebiet verläuft entlang der Straße „Am Storrenacker“ und beinhaltet die angrenzenden Gebäude.
Das Gebiet wird durch die Pfinz in einen westlichen und einen östlichen Teil geteilt. Im westlichen Teil befinden sich unter anderem eine Tankstelle, ein Möbelhaus, ein Baumarkt und ein Discounter. Im östlichen Teil ein Möbelgeschäft, ein Geschäft für den Heimtierbedarf und ein Imbiss, aber auch eine Spielhalle und ein Gebäude mit Bordell und bordellartigen Betrieben.
Das Gebiet ist mit dem PKW innerhalb von 3 Minuten von der Autobahn 5 aus zu erreichen. Anschluss an Wohngebiete gibt es hingegen kaum. Mit Ausnahme von Teilen von Hagsfeld sind alle sich in der Nähe befindlichen Wohngebiete mit dem PKW nur über große Umwege zu erreichen. Parkplätze existieren westlich der Pfinz straßenbegleitend, zusätzlich zu den Kundenparkplätzen der jeweiligen Geschäfte. Durchgangsverkehr existiert im Gebiet nicht. An ÖPNV- Angeboten stehen einzig die Buslinien 31 und 32 zur
Verfügung.
Standortbewertung aus Betreibersicht
Die große Zahl an hochfrequentierten Einzelhändlern macht das Gebiet für den Betrieb von Vergnügungsstätten sehr attraktiv. Dass das Gebiet abseitig liegt beziehungsweise ein Durchgangsverkehr fehlt, ist neben dem hohen Kundenaufkommen der umliegenden Geschäfte nebensächlich.
Bestehende Bebauungspläne
Mehrere Bebauungspläne sind rechtskräftig, die für unterschiedliche Teile des Gebiets Festsetzungen treffen. Westlich der Pfinz handelt es sich bauplanungsrechtlich um ein Sondergebiet (Möbelhaus) und um ein Industriegebiet, in denen Einzelhandelsbetriebe mit bestimmten Warengruppen zulässig sind. Vergnügungsstätten sind somit westlich der Pfinz ausgeschlossen.
Östlich der Pfinz sind ebenso Einzelhandelsbetriebe mit bestimmten Warengruppen zulässig. Der Bebauungsplan setzt das Gebiet als Gewerbegebiet fest. Vergnügungsstätten sind damit in diesem Bereich ausnahmsweise zulässig.
Abb. 60: Untersuchungsgebiet Gewerbegebiet Am Storrenacker. Sonderbaufläche EH/NV: Sonderbaufläche für Einzelhandel und/oder Nahversorgung
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Empfehlung für zukünftige Festsetzungen
Aufgrund ihrer verkehrlichen Anforderungen eignet sich das Gebiet nur unzureichend für Multiplex-Kinos; sie sollten daher ausgeschlossen werden. Sonstige Vergnügungsstätten und Bordelle sollten dagegen im gesamten Gebiet ausnahmsweise zugelassen werden. Von einer großen Störwirkung auf das Gebiet ist nicht auszugehen.
Priorität 3
Im Bereich östlich der Pfinz entspricht die ausnahmsweise Zulässigkeit bereits den Zielen des Konzepts. Im Industrie-/Sondergebiet westlich der Pfinz sind Vergnügungsstätten momentan nicht zulässig. Es besteht daher kein akuter Handlungsbedarf.
102 | Konzept Vergnügungsstätten
7.29 Gewerbegebiet Gerwigstraße (Oststadt)
Lage und Profil
Der Untersuchungsbereich befindet sich im Osten der Karlsruher Oststadt, nördlich der Gerwigstraße. Er ist gut über den Ostring und die B10 erschlossen. An den ÖPNV ist das Gebiet über die Straßenbahn Haltestelle Dunantstraße mit der Linie 5 angebunden. Im Untersuchungsgebiet finden sich zahlreiche hochfrequentierte Einzelhändler, von denen viele ein nahversorgungsrelevantes Sortiment (Lebensmittel und Drogerieartikel) anbieten. Daneben findet sich ein Baumarkt, eine Zoohandlung und weitere kleinere Geschäfte. Damit ist das gesamte Gebiet stark vom Einzelhandel geprägt.
Neben den dominierenden Einzelhandelsbetrieben finden sich im Gebiet typische Gewerbenutzungen, unter anderem ein Medizinlabor, eine Schreinerei, ein Fitnessstudio, ein Unternehmen für Telematik und eine religiöse Einrichtung.
Standortbewertung aus Betreibersicht
Der Standort begünstigt die Ansiedlung von Vergnügungsstätten, da die vielen Einzelhandelsbetriebe gute Frequenzbringer darstellen.
Bestehende Bebauungspläne
Im Untersuchungsbereich gelten die Bebauungspläne Nr. 189 von 1926, Nr. 286 von 1962, Nr. 689 von 1994 und Nr. 286A von 2015. Der Bebauungsplan Nr. 614 wurde 2015 in dem Untersuchungsbereich durch den Bebauungsplan Nr. 614A aufgehoben. Für die Art der Nutzung sind die Bebauungspläne Nr. 286A und Nr. 689 maßgeblich. Diese schließen im Untersuchungsbereich Vergnügungsstätten und Bordelle aus.
Empfehlung für zukünftige Festsetzungen
Aufgrund der großen Anzahl an Nahversorgern und Einzelhandel kann davon ausgegangen werden, dass eine Verschiebung des Bodenpreises bereits eingetreten ist. Lärmkonflikte sind nur mit der Wohnbebauung im Nordwesten zu erwarten. Die Gefahr eines Trading- Down-Effektes wird als gering eingeschätzt.
Vergnügungsstätten und Bordelle sollten daher im Gebiet ausnahmsweise zugelassen werden. Diskotheken und Multiplex-Kinos sollten einen Mindestabstand zur Wohnbebauung einhalten, der ausreichend ist, Immissionskonflikte zu vermeiden.
Abb. 61: Untersuchungsgebiet Gewerbegebiet Gerwigstraße. Sonderbaufläche EH/NV: Sonderbaufläche für Einzelhandel und/oder Nahversorgung
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Priorität 3
Vergnügungsstätten sind im Untersuchungsgebiet momentan ausgeschlossen. Es besteht damit kein akuter Handlungsbedarf.
104 | Konzept Vergnügungsstätten
7.30 Gewerbegebiet nördliche Durlacher Allee
Lage und Profil
Der Untersuchungsbereich ist begrenzt durch die Durlacher Allee (B10), Gerwigstraße/ Elfmorgenbruchstraße, durch die Rheinbahn und die Bundesautobahn 5. Das Gebiet ist sowohl vom MIV als vom ÖPNV sehr gut erschlossen. An der Haltstelle Weinweg halten die Straßenbahnlinien S4, S5 und S51.
In dem Gebiet existieren fast ausschließlich Einzelhandelsbetriebe: zwei große Einrichtungshäuser in Form von großvolumigen Gebäuden sowie ein eingeschossiges Einkaufszentrum mit einem Vollsortimenter als Ankermieter. Im Einkaufszentrum sind darüber hinaus weitere Fachmärkte, Gastronomie und Dienstleistungsangebote untergebracht.
Das Untersuchungsgebiet liegt aufgrund der Barrierewirkung der Erschließungswege relativ isoliert vom Siedlungsgebiet. Das Einkaufszentrum liegt in der Kinzig-Murg-Rinne und weist eine Insellage auf.
Standortbewertung aus Betreibersicht
Aufgrund des hohen Kundenverkehrs und der sehr guten Anbindung und Sichtbarkeit kann das
Untersuchungsgebiet als sehr interessant für eine Ansiedlung der meisten Arten von Vergnügungsstätten angesehen werden.
Bestehende Bebauungspläne
In Bereich (1) zwischen dem Bahndamm und der Straße Am Großmarkt gilt der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 849 aus dem Jahr 2016 welcher sehr dezidiert ein Einrichtungskaufhaus festsetzt. Im Bereich zwischen der Straße Am Großmarkt und der östlichen Bahntrasse gilt kein Bebauungsplan. In Bereich (2) zwischen der Bahntrasse und der A5 gilt der Bebauungsplan Nr. 850 von 2016, welcher für den Teilbereich ein Sondergebiet mit Einzelhandelsnutzung zulässt. Vergnügungsstätten und Bordelle sind damit im gesamten Untersuchungsgebiet nicht zugelassen.
Empfehlung für zukünftige Festsetzungen
Die Durlacher Allee/B10 stellt eine der wichtigsten Einfallstraßen für Karlsruhe dar. Betriebsformen, die in der Regel das Stadtbild beeinträchtigen, sollten daher in Bereich (1) ausgeschlossen werden: Spielhallen, Wettbüros, Betriebe mit Ausrichtung auf Darstellungen mit sexuellem Charakter sowie Bordelle.
Bereich (2) liegt in der Kinzig-Murg-Rinne am Rande eines Landschaftsschutzgebiets. Eine Neuansiedlung
Abb. 62: Untersuchungsgebiet Gewerbegebiet nördliche Durlacher Allee. Sonderbaufläche EH/NV: Sonderbaufläche für Einzelhandel und/oder Nahversorgung
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von Vergnügungsstätten ist daher unerwünscht. Vergnügungsstätten sollten auch zukünftig ausgeschlossen werden.
Priorität 3
Vergnügungsstätten und Bordelle sind im Untersuchungsgebiet momentan nicht zulässig. Es besteht somit kein akuter Handlungsbedarf.
106 | Konzept Vergnügungsstätten
7.31 Gewerbegebiet Ottostraße – Killisfeldstraße (Durlach)
Lage und Profil
Das Untersuchungsgebiet befindet sich im Stadtteil Durlach, entlang der von Einzelhandel und Nahversorgung geprägten Abschnitte der Ottostraße und der Killisfeldstraße. Das Gebiet kann dabei in einen Bereich westlich und einen Bereich östlich der Lissenstraße geteilt werden.
Bereich (1) ist überwiegend gewerblich geprägt. Hier befinden sich neben etlichen KFZ-bezogenen Betrieben unter anderem ein Discounter und ein türkischer Supermarkt, zwei Getränkefachmärkte, eine Tankstelle, mehrere Imbisse und Cafés sowie eine Spielhalle. Außerdem liegt hier die Fatih Moschee.
In Bereich (2) befinden sich eine Tankstelle, ein Autohaus, ein Vollsortimenter, eine Bäckerei und eine Drogerie. Der geschlossene und überwiegend bewohnte Blockrand auf der Südseite der Killisfeldstraße führt jedoch zu einem gänzlich anderen Charakter dieses Bereichs. Die Neubebauung des ehemaligen Güterbahnhofs durch Wohngebäude verstärkt diesen Eindruck noch.
Das Gebiet ist für PKW sehr gut erschlossen. Die Killisfeldstraße geht nach Süden in die Fiduciastraße
über, die nach einigen hundert Metern auf die B3 und dann weiter auf die A5 führt. Die Karlsruher Innenstadt ist nach Westen über die Ottostraße schnell zu erreichen, das Zentrum Durlach nach Osten über die Killisfeldstraße. Diese Tatsache zusammen mit der Nähe zur Wohnbebauung führt dazu, dass das Gebiet auch stark von Durchgangsverkehr geprägt ist. Parkplätze existieren insbesondere entlang der Ottostraße straßenbegleitend, zusätzlich zu den Kundenparkplätzen der jeweiligen Geschäfte. Der ÖPNV steht nur eingeschränkt zur Verfügung. Während mehrere Buslinien das Gebiet durchfahren, befindet sich die nächste Tramhaltestelle mehrere hundert Meter vom Gebiet entfernt.
Standortbewertung aus Betreibersicht
Das Gebiet ist für Betreiber von Vergnügungsstätten interessant. Auch wenn das Gebiet mit hoch frequentierten Zentren nur schwer verglichen werden kann, verspricht der recht hohe Anteil an Durchgangsverkehr sowie die gute Sichtbarkeit entlang des breiten Straßenraums respektable Gewinne für Betreiber.
Bestehende Bebauungspläne
In Bereich (1) befinden sich ausschließlich Gewerbegebiete. Abgesehen von Nr. 745 treffen keine
Abb. 63: Untersuchungsgebiet Gewerbegebiet Killisfeldstraße – Ottostraße. Sonderbaufläche EH/NV: Sonderbaufläche für Einzelhandel und/oder Nahversorgung
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Bebauungspläne Aussagen zu Vergnügungsstätten; die Zulässigkeit richtet sich dort daher nach der Art der baulichen Nutzung.
In Bereich (2) handelt es sich um Mischgebiete und um ein Sondergebiet. Der Bebauungsplan Nr. 745 aus dem Jahr 2002 schließt Vergnügungsstätten im Geltungsbereich (Nordseite der Killisfeldstraße) aus.
Empfehlung für zukünftige Festsetzungen
In Bereich (1) ist davon auszugehen, dass die weitere Ansiedlung von zahlungskräftigen Vergnügungsstätten zu einer Bodenpreisverschiebung und damit einer Verdrängung von bestehendem Gewerbe führt. Spielhallen und Wettbüros sollten daher ausgeschlossen werden.
Bereich (2) liegt städtebaulich exponiert. Betriebsarten, die in der Regel das Stadtbild beeinträchtigen, sollten daher ausgeschlossen werden: Spielhallen, Wettbüros und Betriebe mit Ausrichtung auf Darstellungen mit sexuellem Charakter. Der hohe Anteil an Wohnnutzung macht den Bereich darüber hinaus für Diskotheken und Multiplex-Kinos ungeeignet. Diese sollten ebenfalls ausgeschlossen werden. Bordelle sind im Bereich nicht zulassungsfähig und sollten auch weiterhin nicht zugelassen werden.
Priorität 2
Es besteht eine geringfügige Gefahr, dass sich ungewünschte Arten von Vergnügungsstätten im momentan unregulierten Mischgebiet (dem Blockrand südlich der Killisfeldstraße) oder weitere Spielhallen/ Wettbüros im Gewerbegebiet ansiedeln möchten. Ihre zu erwartenden Auswirkungen sind aber nicht groß genug, um Priorität 1 zu rechtfertigen.
108 | Konzept Vergnügungsstätten
Stadtplanungsamt | 109
8. Zusammenfassung und Kernaussage
Die Baunutzungsverordnung regelt die allgemeine beziehungsweise ausnahmsweise Zulässigkeit von Vergnügungsstätten in Abhängigkeit von den Baugebietstypen. Für die planungsrechtliche Beschränkung können demnach ausschließlich städtebauliche Gründe angeführt werden.
Ein gesamtstädtischer Ausschluss von Vergnügungsstätten beziehungsweise einzelner Unterarten würde dem Grundsatz der Gewerbefreiheit und dem Grundsatz der Wahrung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung widersprechen. Die Stadt Karlsruhe muss demnach ein adäquates und marktkonformes Angebot an Zulässigkeitsbereichen vorhalten.
Bei Spielhallen sind zusätzlich zu den Aussagen im Konzept die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrages und des Landesglücksspielgesetzes Baden-Württemberg zu berücksichtigen. Nach ihnen müssen Spielhallen Mindestabstände von 500 Metern untereinander und neue Spielhallen zusätzlich Mindestabstände von 500 Metern zu Jugendeinrichtungen einhalten. Ganz unabhängig von diesem Konzept wurde damit die Möglichkeit der Ansiedelung von Spielhallen bereits deutlich eingeschränkt.
Im Konzept wird eine Vielzahl an Gebieten auf ihre Eignung für die Ansiedlung von Vergnügungsstätten und Bordellbetriebe untersucht. Da unterschiedliche Arten von Vergnügungsstätten deutlich unterschiedliche städtebauliche Störungen hervorrufen können, werden die Arten getrennt voneinander bewertet und dezidiert Festsetzungsempfehlungen zu ihnen getroffen.
Auf den folgenden Seiten wird für alle Arten von Vergnügungsstätten sowie für Bordelle übersichtlich dargestellt, in welchen Untersuchungsgebieten beziehungsweise Teilen davon das Konzept eine (ausnahmsweise) Zulässigkeit oder Unzulässigkeit empfiehlt. Zu beachten ist, dass in vielen Gebieten die Zulässigkeit durch Vorgaben, zum Beispiel eine Beschränkung auf bestimmte Geschosse, weiter eingeschränkt wird. Die präzisen Festsetzungen können in den jeweiligen Gebietsbeschreibungen (Kapitel 7) nachgelesen werden.
Es zeigt sich, dass das Konzept nur für zwei Untersuchungsgebiete einen generellen Ausschluss von Vergnügungsstätten empfiehlt (Grünwettersbach und Grünwinkel-Nord). Eine Verhinderungsplanung wird nicht betrieben, vielmehr wird eine dezidierte Zulässigkeitsplanung vorgenommen.
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Abb. 64: Empfehlung zur Zulässigkeit von Spielhallen in den Untersuchungsgebieten. Im nicht vertieft untersuchten Stadtgebiet sollten Spielhallen ausgeschlossen werden.
Abb. 65: Empfehlung zur Zulässigkeit von Wettbüros in den Untersuchungsgebieten. Im nicht vertieft untersuchten Stadtgebiet sollten Wettbüros ausgeschlossen werden.
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Abb. 66: Empfehlung zur Zulässigkeit von Diskotheken/Clubs in den Untersuchungsgebieten. In nicht vertieft untersuchten Gewerbegebieten muss bei Neuaufstellung eines Bebauungsplans je nach Gewerbegebiet über die Zulässigkeit von Diskotheken/Clubs individuell entschieden werden.
Abb. 67: Empfehlung zur Zulässigkeit von Freizeit-Centern in den Untersuchungsgebieten. In nicht vertieft untersuchten Misch- und Gewerbegebieten muss bei Neuaufstellung eines Bebauungsplans je nach Gebiet über die Zulässigkeit von Freizeit-Centern individuell entschieden werden.
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Abb. 68: Empfehlung zur Zulässigkeit von Betrieben mit Ausrichtung auf Darstellungen mit sexuellem Charakter in den Untersuchungsgebieten. In nicht vertieft untersuchten Gewerbegebieten muss bei Neuaufstellung eines Bebauungsplans je nach Gewerbegebiet über die Zulässigkeit von Betrieben mit Ausrichtung auf Darstellungen mit sexuellem Charakter individuell entschieden werden.
Abb. 69: Empfehlung zur Zulässigkeit von Swingerclubs in den Untersuchungsgebieten. In nicht vertieft untersuchten Gewerbegebieten muss bei Neuaufstellung eines Bebauungsplans je nach Gewerbegebiet über die Zulässigkeit von Swingerclubs individuell entschieden werden.
Stadtplanungsamt | 113
Abb. 70: Empfehlung zur Zulässigkeit von Multiplex-Kinos in den Untersuchungsgebieten. In nicht vertieft untersuchten Gewerbegebieten muss bei Neuaufstellung eines Bebauungsplans je nach Gewerbegebiet über die Zulässigkeit von Multiplex-Kinos individuell entschieden werden.
Abb. 71: Empfehlung zur Zulässigkeit von Bordellen in den Untersuchungsgebieten. In nicht vertieft untersuchten Gewerbe- und Industriegebieten muss bei Neuaufstellung eines Bebauungsplans je nach Gewerbe-/Industriegebiet über die Zulässigkeit von Bordellen individuell entschieden werden.
© Stadt Karlsruhe | Layout: Rahn | Bild: CycloMedia für Stadt Karlsruhe | Druck: Rathausdruckerei, Recyclingpapier | Stand: Juli 2021
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Protokoll Zukunftswerkstatt Neureut
Datum: Samstag, 29. März, 10 bis 15 Uhr
Ort: Badnerlandhalle Neureut
Teilnehmende: 87 in Teilnahmeliste eingetragene Neureuterinnen und Neureuter sowie Verantwortliche aus Ortsverwaltung Neureut, Amt für Stadtentwicklung und Büro Reschl und Höschele
Protokoll: Philipp König, Büro Reschl und Höschele
Moderation: Prof. Dr. Richard Reschl
BEGRÜßUNG UND EINFÜHRUNG Nach der Begrüßung durch Herrn Ortsvorsteher Jürgen Stober übernimmt Herr Prof. Dr. Richard Reschl vom Planungsbüro aus Stuttgart die Moderation. Es folgt ein kurzer Rückblick auf die Ergebnisse der Zukunftskonferenz im Januar. Darauf aufbauend geht es in einer ersten Arbeitsphase am Vormittag zunächst darum, die Vielzahl der in der Zukunftskonferenz im Januar gesetzten Themen zu bündeln und gemäß der Frage „welche Themen sind für Neureut besonders wichtig?“ zu gewichten und zu priorisieren. Die fünf Arbeitsgruppen, besetzt mit durchschnittlich 20 Personen, werden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Büro Reschl und Höschele moderiert. Eine der Arbeitsgruppen wird eigens für die Jugendlichen eingerichtet. Die teilnehmenden Jugendlichen können dabei ihre eigenen Themen setzen, diskutieren und priorisieren.
Ablauf Stadtteilentwicklung Neureut 2020 Ablauf Zukunftswerkstatt 29. März 2014
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GRUPPENPHASE Die Arbeitsgruppen behandeln jeweils die gleichen vorgegebenen Handlungsfelder und Themen, die im Rahmen der der Zukunftskonferenz im Januar gesetzt wurden (s. Protokoll vom 18. Januar 2014). Ziel der ersten Gruppenphase ist es, die einzelnen Themen bei Bedarf zu ergänzen und zu erläutern. Da nicht alle Themen gleichermaßen vertieft werden können, werden sie in einem zweiten Schritt nach Wichtigkeit priorisiert. Hierzu erhalten die Beteiligten jeweils fünf rote Klebepunkte, mit denen auf den Plakaten die Priorisierung vorgenommen wird.
ERGEBNISSE DER ARBEITSGRUPPEN Die Arbeitsgruppen haben die Handlungsfelder und Themen diskutiert und ergänzt. Eine ausführliche Auflistung aller Themen ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt. Zu diesen Themen wird die Verwaltung eine Stellungnahme vorlegen.
Im Folgenden wird dargestellt, wie die einzelnen Themen in Summe (alle Arbeitsgruppen) bewertet werden:
"Die wichtigsten Themen in Neureut"
Rang Punkte Thema 1 38 Freiflächenerhaltung/-nutzung/-umgestaltung 2 37 Verkehrslenkung und Verkehrsberuhigung 3 32 Generationenprojekte 4 30 Neureut für die Bürger 5 27 Bezahlbarer Wohnraum/sozialer Wohnbau/Entwicklungskonzept Wohnen 6 22 Nahversorgung/Einzelhandel 7 19 Freizeitflächen 8 18 Adolf-Ehrmann-Bad 9 17 Treffpunkt, Begegnungsstätten, Soziales Netzwerk
10 17 Erhaltung der Ortsverwaltung 11 15 Schulstruktur/Bildungsangebote 12 15 ÖPNV/Taxi 13 13 Rad- und Fußwege 14 12 Gewerbeansiedlung/Arbeitsplätze 15 12 Regenerative Energien 16 11 Barrierefreiheit 17 9 Jugendliche 18 9 Medizinische Versorgung 19 8 Feuerwehr 20 8 Sauberkeit/Müll 21 5 Polizeipräsenz 22 5 Umwelt 23 5 Regenwasserversickerung
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24 4 Arbeitslose Jugendliche 25 3 Verkehr (Energie und Nachhaltigkeit) 26 2 Kinderbetreuung/KiTa 27 2 Migration 28 2 Gute Luft in Neureut 29 2 Baustellen 30 1 Beschilderung historischer Gebäude 31 0 Öffentliche Toilette 32 0 Umfeld Schulungszentrum (General-Fahnert-Kaserne) 33 0 Schneeräumdienst
ERGEBNISSE DER ARBEITSGRUPPE „JUGENDLICHE“ Die Arbeitsgruppe der Jugendlichen kann ihre eigenen Themen setzen, diskutieren und priorisieren. Eine ausführliche Auflistung aller Themen ist diesem Protokoll in der Anlage 2 beigefügt. Im Folgenden wird dargestellt, welche Themen die Jugendlichen gesetzt haben und wie diese bewertet werden.
"Die wichtigsten Themen der Jugendlichen in Neureut"
Rang Punkte Thema 1 12 Freizeitflächen 2 7 Ausbildung/Arbeiten 3 4 Vereine 4 4 ÖPNV 5 3 Verwaltung 6 3 Medizinische Versorgung 7 2 Jugendtreff 8 2 Verkehrssituation 9 2 Emission
10 1 Probenraum 11 1 Migration 12 1 Einzelhandel 13 0 Mehrgenerationenwohnen 14 0 Sauberkeit
BILDUNG DER FOKUSGRUPPEN Der Bürgerbeteiligungsprozess im Rahmen der Stadtteilentwicklung Neureut 2020 sieht vor, einzelne Themen in fünf so genannten Fokusgruppen zu vertiefen und Projekte vor dem Hintergrund der konkreten Umsetzung (Finanzierung, Verantwortlichkeiten, Zeithorizont etc.) zu erarbeiten. Da die am Vormittag priorisierten „wichtigsten“ Themen nicht zwangsläufig Themen sein müssen, die die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer
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Fokusgruppe weiter konkretisieren möchten (z.B. aufgrund fehlender Umsetzungsaussichten oder fehlender Handlungsspielräume), werden anhand einer erneuten Punkteabfrage im Plenum die Themen ausgewählt, für die sich die Neureuterinnen und Neureuter im weiteren Prozessverlauf engagieren möchten. Hierfür stehen folgende Leitfragen im Mittelpunkt: „Welche Themen möchten die Bürgerinnen und Bürger selbst weiter bearbeiten und voranbringen?“ „Finden sich engagierte Mitstreiter zu einem Thema?“
Die Beteiligten haben jeweils einen „Engagement-Punk“ zur Verfügung, mit dem sie sich für das Thema entscheiden, bei dem sie selbst mitwirken möchten. Nach dem Kleben der „Engagement-Punkte“ könnten folgende fünf Fokusgruppen gebildet werden (Fokusgruppe 5 ist ausschließlich mit Jugendlichen besetzt):
Fokusgruppe 1 Verkehrslenkung und Verkehrsberuhigung, ÖPNV/Taxi, Rad- und Fußwege, Barrierefreiheit
Fokusgruppe 2 Freiflächenerhaltung/-nutzung/-umgestaltung, Freizeitflächen, Sauberkeit/Müll
Fokusgruppe 3 Generationenprojekte, Treffpunkt, Begegnungsstätten, Soziales Netzwerk, Neureut für die Bürger, Medizinische Versorgung
Fokusgruppe 4 Schulstruktur/Bildungsangebote, Kinderbetreuung/KiTa
Fokusgruppe 5 - Jugendliche
Vereine, Mehrgenerationenwohnen und -projekte, Freizeitflächen
Nach der Bildung der fünf Fokusgruppen treffen sich diese zu ihrer ersten „Amtshandlung“ in einem Arbeitskreis. Sprecherinnen und Sprecher der Fokusgruppe werden gewählt und erste konkrete Projekt innerhalb des Themas der jeweiligen Fokusgruppe werden bestimmt.
Die ersten zu Papier gebrachten Projekte und Zielsetzungen der jeweiligen Fokusgruppe sind diesem Protokoll in Anlage 3 beigefügt. Im Anschluss werden die Ideen der Fokusgruppen im Plenum vorgestellt. Vor allem die Gruppe der Jugendlichen findet Beachtung.
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FAZIT UND WIE ES WEITER GEHT? Die in der Bürgerschaft formulierten Themen, Ideen und Zukunftsbilder bleiben im weiteren Prozess erhalten. Die vorgeschlagenen Themen sind nun mit Prioritäten versehen. Alle 33 Themen (und die 16 Themen der Jugendlichen), sind dokumentiert. Als nächster Schritt wird es zu jedem Thema eine Stellungnahme der Verwaltung geben. Die Bürgerinnen Bürger erhalten so zu jedem Thema eine Rückmeldung.
In der nächsten Zukunftswerkstatt am 28. Juni 2014 beginnen die Fokusgruppen mit Unterstützung vom Büro Reschl und Höschele mit der konkreten Projektarbeit. In weiteren Treffen der Fokusgruppen im Juli, September und November sollen die Projekte auf den Weg gebracht werden.
„Der erste Schritt des Übergangs von der Beteiligung zu echtem Engagement ist gelungen!" freut sich Ortsvorsteher Jürgen Stober und dankt allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Auch die aktive Beteiligung der Jugendlichen wird allseits positiv aufgenommen.
Die Bürgerbeteiligung wird fortgesetzt mit der Zukunftswerkstatt/Auftakt der Fokusgruppen am 28. Juni 2014 in der Badnerlandhalle. Zu diesem Termin sind alle Bürgerinnen und Bürger Neureuts eingeladen.
Informationen zum Prozess, Termine und Protokolle sind im Internet unter www.karlsruhe.de/neureut abrufbar. Darüber hinaus ist der Stadtteilentwicklungsprozess Neureut 2020 nun auch bei Facebook präsent unter www.facebook.com/neureut2020.
www.karlsruhe.de/neureut
www.facebook.com/neureut2020
1 * blaue Schrift = Ergänzung am 29.03.2014 während der Zukunftswerkstatt
HANDLUNGSFELD 1: WOHNEN, FAMILIE UND SOZIALES Treffpunkt, Begegnungsstätten, Soziales Netzwerk Treffpunkt/Kulturzentrum Kirchfeld Nord/Ortsgemeinschaftshaus /Sozialzentren - private Flächen bewerben, Bürgerzentrum je Ortsteil, generationenübergreifend
Treffpunkt Kinder/Jugendliche (s. auch Thema „Jugendliche“) - Jugendhaus verbessern, zentral je Ortsteil
Senioren - Hotspot "Neureut" Tablets für Senioren - Café für Senioren - Begegnungsstätten in Kirchfeld und Nordkirche
Netzwerke - Apps für Neureut
Mitfahrgelegenheiten - Mitfahrsysteme, Mitfahrbänkchen, Roter Punkt an Windschutzscheibe bei mitnahmewilligen Autofahrern
Anknüpfen an vorhandene Angebote - Besucherdienst Diakonie
Räume gemeinsam mit Kirche anbieten
Jugendliche Treffpunkt Kinder/Jugendliche - Jugendhaus verbessern, zentral je Ortsteil
Flächen für Jugendliche - Eishalle, Rodelbahn, Multifunktionspark (Skaten, Basketball, etc.), Kletterwand/Kletterhalle, Spielplätze, Minigolf, Open Air-Kino, Bouleplatz, Beachvolleyballfeld
Generationenprojekte Mehrgenerationenwohnhäuser, -straßen - verschiedene Angebotsebenen, gemeinsames Leben, gegenseitige Entlastung - Seniorenzentrum in Heide (getragen durch Heideverein, möglich in ehem. Kindergarten)
WGs für Ältere - Wohnraum/Infrastruktur, Mitwohnzentrale
Barrierefreies Wohnen
Nachbarschaftshilfe - altersübergreifende Hilfe, Anreize schaffen, Suche-Biete-Forum/Sammelstellenanbieter, Job für Jugendliche/Ehrenamt, Diakonieverein, Wurfzettel über Kirche/Rathaus, Flyer „Rat und Hilfe" für Neureut, Angebot: Einkaufen, Rasenmähen, Babysitting, etc.
Anlage 1
2 * blaue Schrift = Ergänzung am 29.03.2014 während der Zukunftswerkstatt
Essensangebote für Senioren - in Kirchfeld Nord, Süd, Heide
Mehrgenerationenaktivitäten - „Leihoma und -opa“, Badnerlandhalle für "Oma-Kids-Treff"
Plattform – Informationen für Interessierte - nicht nur im Internet, Schaukasten, Flyer
Schulstruktur/Bildungsangebote Sinnvolle Schulbezirke - Erhalt Standort Südschule/Betreuungsangebot Nachmittag
Errichtung einer Ganztagesschule - Vereinskultur und außerschulische Bildung integrieren - Ganztagesbetreuung in Grundschulen und weiterf. Schulen
Kooperation zwischen Schulen fördern
Auseinandersetzung Schulkonzept/Vielfalt der Schulstrukturen - Bildungsangebot für alle, für neue Schulformen offen sein, für alle Kinder einen Schulplatz in Neureut schaffen
Bildungsangebot für Erwachsene - Akademie der Älteren
VHS erweitern
Kinderbetreuung/KiTa Ausbau der Betreuungsangebote
Ganztagesbetreuung in Kindergärten - flächendeckende, flexible Öffnungszeiten - "Leihoma und -opa" (s.o.) - Kinderbetreuung in Kirchfeld und Südschule bis 15 Uhr - für alle Neureuter Kinder einen KiTa-Platz in Neureut schaffen
Neue Einrichtungen - kostenfrei
Qualifizierte Arbeitskräfte - auch Männer
3 * blaue Schrift = Ergänzung am 29.03.2014 während der Zukunftswerkstatt
Bezahlbarer Wohnraum/sozialer Wohnbau/Entwicklungskonzept Wohnen Bezahlbarer Wohnraum für alle Altersklassen - bezahlbarer Wohnraum für Familien und Senioren, öffentliche Projekte (bauen/vermieten), Brachflächenkataster/Umlegung/Kosten, Umzugsmanagement
Studentenwohnraum schaffen - in Altersheim, General-Fahnert-Kaserne mit guter öffentlicher Verkehrsanbindung
Sozialen Wohnungsbau erweitern - Brennpunkt "Hochhäuser", offene Sprechstunde/Sozialmanagement
Umwandlung von Gewerberäumen (-gebieten) in Wohnräume - Genehmigungen für Bestandsgebäude - Erweiterung für das Gewerbegebiet „Sandfeld“
Langfristiges Entwicklungskonzept Wohnen - wohin wächst Neureut? - sinnvolles Wachstum - Fachkonzept im ISEK/FNP!
Stadtteile sind zu altershomogen/Altersstruktur - vermehrte Berücksichtigung in der Stadtplanung - Oberfeld - Zuzug junger Familien fördern - Studentenintegration
Dorfcharakter erhalten - Dorf versus Stadt - PR-Image-Standortbestimmung: wohin geht Neureut? - Neureut – „die Landgemeinde" als Marke pflegen und weiterentwickeln (Qualitätskriterium für Wohnen und Leben in Neureut – „Ländlich leben, stadtnah Wohnen!“)
Vermeidung Schlafstadt - Attraktivität steigern
Neureut für die Bürger Wertschätzung Vereine/Ehrenämter - ist gut, soll bleiben
Ortsteile in Kontakt - gemeinsame Veranstaltungen z.B. durch Vereine - Straßenfest und Quartiersspiele attraktiver machen - mehr Zusammenführung von Vereinsveranstaltungen
Integration von Neubürgern - Willkommenskultur - Empfang für Neubürger/Neujahrstreffen (Vereine)
4 * blaue Schrift = Ergänzung am 29.03.2014 während der Zukunftswerkstatt
Stadtgeburtstag 2015 - Nutzen des bürgerschaftlichen Engagements, Transparenz/ Motivation, Zukunftsthemen transportieren, Ziele/Fragen zu den Projekten zum Stadtgeburtstag
Internetseite für Neureut aufwerten - Information neu strukturieren, Newsletter nach Themen
Bürgerbeteiligung und Bürgerinfo - Transparenz, Heimathaus Neureut fördern und ausbauen (aktive Mitglieder), Förderung des Hoffestes (Identitätsstiftung)
Polizeipräsenz Polizeiposten - Besetzung rund um die Uhr
Migration Integration - Planungskonzept, offener/informeller Treffpunkt, Kulturfeste, Vereine/Stadt/Ehrenamt, Gemeindehäuser offener nutzen
Mentoren für Migranten
Öffentliche Toilette Öffentliche Toiletten - einrichten und bekanntmachen
Gute Luft in Neureut Umschichten des Kompostplatzes - Lage des Platzes (Windrichtung)
Kleinklima und Freiflächen erhalten
HANDLUNGSFELD 2: ARBEIT UND VERSORGUNG Nahversorgung/Einzelhandel Nahversorgung in allen Ortsteilen - Banken, Geldautomatendienst in Kirchfeld, Postfilialen mit Paketstation, fußläufig, durchgängige Öffnungszeiten, ausreichende Parkmöglichkeiten für den Einkauf, vielfältige Nahversorgung
Markt - Wochenmärkte, Markthalle, Einzelhandelsbereich Neureut zum Marktplatz umbauen - Wochenmarkt in Kirchfeld-Nord
5 * blaue Schrift = Ergänzung am 29.03.2014 während der Zukunftswerkstatt
Besonderer Einzelhandel - Bioladen/Bio-Bauernhof, Buchhandlung, Baumarkt
Einkaufen im Alter - „Tante-Emma-Läden“, „Bringservice“ für Ältere
Ausgewogenheit zw. Supermärkten und kleinem Einzelhandel - Förderung der kleinen Läden, lokale Familienunternehmen, Gefahr der Überversorgung
Erhaltung Ladenlokale
Medizinische Versorgung Flächendeckende Hausarztversorgung - ärztlicher Notdienst/Absprache mit Ärzten, Anreize für Ärzte, Fahrdienst
Gesundheitszentrum/Ärztehaus - Apotheke, Physiotherapie, Fachärzte
Notdienst verbessern - schwierig, da einheitliche Regelung für Stadt
Erhaltung der Ortsverwaltung Rathaus im Dorf - kurze Wege für öffentliche Dienstleistungen, Erhaltung des Personalstandes, ggf. Ausbau, Bürgernähe!, Neureuter Bauamt
Gewerbeansiedlung/Arbeitsplätze Arbeitsplätze schaffen - Ansiedeln von Dienstleistungsfirmen, in Abwägung mit den Konsequenzen
Gewerbegebiet ohne Wohnungen - Bebauungsplan -> Konversionsgebiet, lärm- und emissionsarme Gewerbe, nicht zu massive Bebauung, vernünftig und maßvoll
Gewerbegebiet Kirchfeld Nord - Art der Gewerbeansiedlung, Verkehrsanbindung nicht über Blankenlocher Weg - Transparenz und Bürgerbeteiligung Arbeitslose Jugendliche Unterstützung - Lehrer, Handwerker ansprechen, Mentorenprinzip, Partnerschaften, Aktivbüro
Ausbildungsmöglichkeiten in ansässigen Betrieben - erhaltenswert, Förderung ohne Änderung, Optimierung, Schulbildung Umfeld Schulungszentrum (General-Fahnert-Kaserne) Umwidmung - Information, Einbindung
6 * blaue Schrift = Ergänzung am 29.03.2014 während der Zukunftswerkstatt
HANDLUNGSFELD 3: STADTGESTALTUNG UND FREIFLÄCHEN Freiflächenerhaltung/-nutzung/-umgestaltung Freiflächen erhalten - zwischen Bebauungsgebieten (Anpassung der Bauordnung) - keine Bebauungsverdichtung - Erhaltung Drachenwiese, Drachenwiese attraktiver gestalten - Erhaltung Naturschutzgebiet, Heidesee und landwirtschaftlich genutzter Flächen und Nutzung und Aufenthalt als Kleinod ermöglichen - Gestaltungswettbewerb Neureuter Platz - Wohnen im Grünen, Kirchfeld Nord als Vorbild
Flächennutzung - Freizeitflächen (s.u.), zentraler Marktplatz, öffentlicher Grillplatz, Baggersee, Naherholungsgebiet, BIMA-Liegenschaften erschließen und nutzen, Nachverdichtung, urbane Gärten
Umgestaltung und Erweiterung - Nordfriedhof als "grüne Lunge“, General-Fahnert-Kaserne (s.o.), Gewerbegebiet Kirchfeld, Gewerbeverkehr aus Wohngebiet fernhalten, Vogelpark erweitern
Attraktive Platzgestaltung - Grünzug an der Bahnlinie (Freihaltetrasse?)
Freiflächen als Gemeinschaftseigentum achten - nicht persönlich besetzen
Sauberkeit - Pflege der Wege, Hundeklos (s.o.), „Gemarkungsputztag", "Dreck-weg"-Aktionen durch Schulen, mehr offene Grüncontainer, Öffnungszeiten Wertstoffhof - Sauberkeit Bereich Heidesee verbessern (Bürgerverein soll sich stärker kümmern)
Sicherheit - Beleuchtung der Straßen und Plätze, Fußwege einbeziehen, Durchgang Nordfriedhof beleuchten
Freizeitflächen Flächen für Kinder und Jugendliche (s. auch Thema Jugendliche) - Eishalle, Rodelbahn, Multifunktionspark (Skaten, Basketball, etc.), Kletterwand/Kletterhalle, Spielplätze, Minigolf, Open Air-Kino, Bouleplatz, Beachvolleyballfeld
Fitnessparcours für Jung und Alt - Laufparcours durch Hardtwald
Baggersee zum öffentlichen Baden zugänglich machen - Baggersee "Schempp"
7 * blaue Schrift = Ergänzung am 29.03.2014 während der Zukunftswerkstatt
Freiflächen bzw. Auslaufflächen für Hunde - Hundeklo, flächendeckende Hundetütenversorgung, Leinenzwang
Hallenkapazitäten - Neubau, Belegungsmanagement - General-F.-Kaserne und Bundeswehr miteinbeziehen
Radwegenetz (s. auch Thema Rad- und Fußwege) - Vernetzung, Instandhaltung
Zugang zum Rhein (Zugang zum Tiefgestade) verbessern - Sitzgelegenheiten
Adolf-Ehrmann-Bad Renovierung oder Neubau - erweitern, modernisieren - Freibad, Außenbecken, reines Schwimmbecken, Freizeitbecken - Gastronomie
Spaßbad - aber auch für Schulsport
Wellness - Sauna ausbauen
Erweiterte Öffnungszeiten
Barrierefreiheit Angebote für Menschen mit Behinderung - Sport, Freizeit
Rollstuhlfahrer - Ruheplätze - rollstuhlgerechte Infrastruktur - Verbindung zum Heidesee
Beschilderung historischer Gebäude Beschilderung der Wege
Führungen auf Anmeldung anbieten
8 * blaue Schrift = Ergänzung am 29.03.2014 während der Zukunftswerkstatt
HANDLUNGSFELD 4: MOBILITÄT Verkehrslenkung und Verkehrsberuhigung Nordtangente - keine!, stattdessen Freiflächen
Ost-West-Verbindung erhalten - Neureuter Ziel- und Quellverkehr erhalten, Durchgangsverkehr auf Querspange, einheitliche Regelung des Ost-West-Verkehrs (Neugestaltung Ortsdurchfahrt Heide)
Verkehrssicherheit - Verkehrswege für öffentliche Sicherheit ausweisen (Rettungswege, Müll,...)
Durchgangs- und Schleichverkehr - Durchgangsverkehr Heide -> 30 km/h-Zone
Zufahrt Gewerbegebiet Kirchfeld Nord - nicht über Blankenlocherweg
Verkehrsführung Schulwege - Waldschule, Linienführung Heide-Südschule
Linkenheimer Landstraße - Untertunnelung, Trennung aufheben
Anbindung an A5 - sinnvolles Schnellstraßenkonzept
„Verkehrsknoten" Welschneureuter Haltestelle - bessere Ausschilderung
Geschwindigkeitskontrollen und -anzeige - mehr Kontrollen insbes. in den Schulbereichen und 30er-Zonen
Erweiterung/Reduzierung der 30er-Zonen/Gibt es 40er-Zonen?
Verkehr beruhigen - Welschneureuterstr., Klammweg (Heide) -> Keine Rennstrecke!, Blankenlocher Weg, Abr.- Lincoln-Allee, Ausschilderung, Zebrastreifen, Spielstraßen, Einbahnstraßen
Parken - Am Wald (Heide) und Kirchfeld -> Parksituation verbessern, Gehwegparken verbieten, Parkflächen kennzeichnen
Nordanbindung Kirchfeld-Nord
Kapilläres Schienensystem
Regelung Radweg/Autos Mitteltorstraße verbessern
9 * blaue Schrift = Ergänzung am 29.03.2014 während der Zukunftswerkstatt
ÖPNV/Taxi Ausbau öffentlicher Verkehrsmittel
Bus und Straßenbahn - Buslinie durch alle Ortsteile Neureuts, Verbindung zwischen den Ortsteilen, Busfahrbahnlinie, nach Kirchfeld, Niederflurwägen, Einstiege in Bus und Bahn, Bahnsteig teilweise hochlegen, mehr Fahrzeiten am Wochenende, bessere Nachtversorgung, zeitunabhängig, Fahrtrouten Buslinien
Verkehrsanbindung ortsteilübergreifend - Shuttle, kurzer Takt, Ruftaxi, Seniorentaxi
Fahrkartenautomaten
Rad- und Fußwege Radwege - erweitern, verbessern, Vernetzung der Radwege, Radwegekonzept, Fokus weg vom Auto, Radweg Waldstadt/ Schloss -> Verbindung zwischen den nördlichen Stadtteilen, Fahrrad- Ortsteil
Fußwege - Blankenlocher Weg -> Fußgängersicherheit, Neureuter Hauptstr.
Pflege der Wege
Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer
Waldwege beschildern (Abzweige Neureut)
Kontrolle Forstmaschinen (Wege werden zerstört)
Feuerwehr Umzug in verkehrsgünstige Lage - Gebäude DLRG
Baustellen Dauer optimieren
Schneeräumdienst Nebenstrecken räumen, nicht nur streuen
10 * blaue Schrift = Ergänzung am 29.03.2014 während der Zukunftswerkstatt
HANDLUNGSFELD 5: ENERGIE UND NACHHALTIGKEIT Regenerative Energien Nachhaltigkeitskonzepte - Energieberatung der Stadtwerke vor Ort, öffentliche Gebäude mit Vorbildfunktion, energetische Sanierung der Schulen, Fernwärme/Nahwärme, Solar, lokales Blockheizkraftwerk, Einfamilien-Windkraftanlagen
Finanzierbarkeit (bezahlbare Energie)
Ausbau der Versorgungsleitungen
Ökologisches Neureut
Umwelt Umweltbelastung - Emissionsbelastung nicht vergrößern, Emissionsüberprüfung
Luftqualität und Luftverbesserungskonzepte (Wasser und Erde) - „offene Kamine" -> im Winter Luftprobleme, schlechte Luft in dichten Bebauungsgebieten
Lärmbelastung - Fluglärm, Verkehrslärm, Industrie/Kraftwerke, Lärmschutz Linkenheimer Landstraße/B36, auch im Bereich der Straßenbahnen - Industrielärm durch Raffinerie
Verkehr Carsharing ausbauen
Umweltfreundlicher ÖPNV (Elektro- und Hybridbusse)
Elektrotankstellen
Autofreier Tag/Radfahrertag
Sauberkeit/Müll Müll - Deponieöffnungszeiten, separater Papiersammelcontainer, mehr öffentliche Mülleimer, keine zusätzliche Papiertonne, wöchentliche Leerung der Wertstofftonne, Sperrmüll
Sauberkeit allgemein - Jugendzentrum, Neureuter Platz, Fuß- und Radwege, Spielplätze - Reinigung Sackgassen unzureichend - Reinigung nach Silvester zu schleppend
Regenwasserversickerung Versiegelung aufbrechen/Entwässerung Tiefgestade verbessern
1
THEMEN DER ARBEITSGRUPPE „JUGENDLICHE“ HANDLUNGSFELD 1: WOHNEN, FAMILIE UND SOZIALES
Jugendtreffpunkte „Trafo-Häusle“ erhalten - Sportangebote ausbauen - Raum für informelles Treffen - offene Angebote stärken
Vereine Angebote - Sport z.B. Fußball, Turnen sind umfassend - Trendsportarten fehlen, Angebot aktuell halten
Mitglieder - Kollision von Interessen der Vereine untereinander - Mitgliedergewinnung für Vereine/Organisationen mit höherem Einstiegsalter (Feuerwehr, Rotes Kreuz) schwierig, da Jugend schon vorher abgeschöpft
Kommunikation - Vereinsansprechpartner bei der Stadt/Ortsverwaltung für Förderungen (Geld + Ausrüstung) - Willkommensbroschüre für alle Bürger in Papier und digitaler Form aktuell halten
Andere Angebote Proberäume zum Musik machen
Integration Austausch - Jugendliche mit Migrationshintergrund in bestehende Gruppen einbinden - Kennenlernen ermöglichen - zielgerichtetes, gemeinsames Arbeiten als schlichtendes/integrierendes Element
Mehrgenerationenwohnen Wohnen sicherstellen - Senioren können Studis und Azubis aufnehmen – selbstbestimmtes Wohnen für Senioren ermöglichen - niedrigpreisigen Wohnraum schaffen - Leerstände nutzen - soziale Wohnprojekte fördern - Betreuungs-/Vermittlungsstelle „Wohnen“
Anlage 2
2
HANDLUNGSFELD 2: ARBEIT UND VERSORGUNG Ausbildung und Arbeiten Ausbildung - Ausbildungsmesse in Karlsruhe sichern - Online-Plattform für Ausbildungsplätze anbieten - Zahl der Ausbildungs- und Arbeitsplätze steigern - Förderung
Taschengeldjobs - Freizeitjob-Börse etablieren (kann in Verbindung mit Generationenprojekten sein) - Beratungs- und Vermittlungsstelle im Rathaus
Verwaltung/Rathaus Öffnungszeiten verlängern - schülerfreundlichere Öffnungszeiten in der Ortsverwaltung (nachmittags) - längere Öffnungszeiten des Recyclinghofs
Medizinische Versorgung Kinder- und Jugendarzt fehlt in Neureut
Fachärzte anwerben
Einzelhandel/Einkaufen Einzelhandel sichern - Nahversorgenden Einzelhandel in fußläufiger Nähe zum Wohnort sichern - Bewusstsein für kleinere Läden schaffen
HANDLUNGSFELD 3: STADTGESTALTUNG UND FREIFLÄCHEN Freiflächenerhaltung/-nutzung/-umgestaltung Freiflächen für Jugendliche - Sportflächenangebot ist gut - eigene Projekte ermöglichen - Dirt-Park in ausreichender Größe auf Brachflächen/nicht genutzten Flächen zulassen - Spielplatzflächen z.T. bei Bedarf für Jugendliche umgestalten/so anlegen, dass eine altersgerechte Anpassung möglich ist/flexible Gestaltung ermöglichen - Tore und Umzäunungen für Bolzplätze - Freihaltetrasse nutzen, z.B. durch Kleinfelder (Fußball)
Verkehrsführung Rad- und Fußgängerverkehr - Neureuter Hauptstraße (Wechsel des Radweges von Gehweg auf Straße) besser lösen - Schulwege sicherer machen (Parken auf dem Gehweg entgegenwirken, Grundschüler haben keinen Platz auf dem Gehweg)
3
HANDLUNGSFELD 4: MOBILITÄT Verkehr (s. H3) Konflikte zwischen verschiedenen Verkehrsteilnehmern entschärfen - gesonderte Radwege schaffen, nicht durch enge Straßen - Zebrastreifen werden nicht beachtet - Parkplätze sind ausreichend - Nutzung der Garagen verstärken, kein Abstellen auf öffentlichem Straßenraum
30er-Zohnen vermeiden - Tempo 30 ohne Rechts vor Links etablieren (besonders Teutschneureuter Straße/Welschneureuter Straße)
ÖPNV Sicherheit schaffen - nachts sind Haltestellen der Straßenbahn „unsicher“
Verbindungen stärken - nach Kirchfeld und Heide Taktung in der Nacht verbessern - innerorts Routen verbessern - zu Schulende Straßenbahn mit mehr Wägen anbieten
HANDLUNGSFELD 5: ENERGIE UND NACHHALTIGKEIT Emissionen Geruchsbelästigung von Industrie eindämmen - im Bereich südliche Hauptstraße, abhängig von Wetterlage
Atommülltransport - Alternative Route finden, nicht durch den Ort Energie Nahwärme nutzen - Ggf. Blockheizkraftwerke verstärkt nutzen
Sauberkeit und Umwelt Sauberkeit beibehalten - Gemarkung sauber halten, Dreck-Weg-Tag fortführen
Themen und Projekte Fokusgruppe 1 Verkehrslenkung und Verkehrsberuhigung, ÖPNV/Taxi, Rad- und Fußwege, Barrierefreiheit
1. MIV (Verkehrslenkung/Verkehrsführung) 1.1 Nordtangente, Neureut-Nord Umfahrung zur A5, Rheinbrücke Anbindung B36 1.2 Zufahrt Kirchfeld-Nord 1.3 Radwege 1.4 Verkehrsberuhigung/Zonen 1.5 Gleichberechtigter Verkehrsraum 1.6 Ruhender Verkehr 2. ÖPNV/SPNV 2.1 Bus- und Bahnverbindung innerhalb Neureut und angrenzende Stadtteile 2.2 Fahrkartenverkauf 2.3 Barrierefreiheit 2.4 Hybrid-Fahrzeuge 3. Fußwege/Schulwege 3.1 Barrierefreiheit
Themen und Projekte Fokusgruppe 2 Freiflächenerhaltung/-nutzung/-umgestaltung, Freizeitflächen, Sauberkeit/Müll
1. Umfeld/Platz Nordkirche 2. Nordfriedhof 3. Neureuter Platz/Badnerlandhalle 4. Heidesee/Drachenwiese 5. Freizeitflächen Kirchfeld 6. Gestaltung Straßenraum 7. Freihaltetrasse 8. Flächenmanagement Wohnen/Gewerbe (Nachverdichtung und Umnutzungen) 9. Gewerbeansiedlung Kirchfeld-Nord 10. Trinkwasserstellen/Brunnen 11. Sauberkeit 12. Hallenbelegung/Neubau 13. Adolf-Ehrmann-Bad 14. Urbane Gärten auf Nordtangente
Themen und Projekte Fokusgruppe 3 Generationenprojekte, Treffpunkt, Begegnungsstätten, Soziales Netzwerk, Neureut für die Bürger, Medizinische Versorgung
1. Generationenprojekte 1.1 Analyse 1.2 Beratungsangebote 1.3 Leih-Omas/-Opas 1.4 Patenschaften/Hütedienste 1.5 Garten
Anlage 3
2. Begegnungsstätten 3. Sportangebote 4. Nachbarschaftshilfe (Was gibt es schon? Was verstehen wir darunter? Wie fängt man an?) 4.1 Mitnahmemöglichkeit/Bänke 4.2 Börse (Öffentlichkeitsarbeit) 4.3 Private Hausbesuche 4.4 Nachhilfe
Themen und Projekte Fokusgruppe 4 Schulstruktur/Bildungsangebote, Kinderbetreuung/KiTa
1. Elternbeteiligung 2. Gestaltung der Schulen 2.1 Schulmensa 2.2 Schulhöfe 3. Schulsport 3.1 Angebote am Nachmittag 3.2 Schwimmunterricht 4. Kooperationen der Schulen (Angebote/Veranstaltungen/Personal/Ausstattung) 5. Erweiterte Betreuung 5.1 Ferienbetreuung 5.2 Nachmittagsangebote 5.3 Mittagessen 6. Schulentwicklung 6.1 Entwicklung der Schulstruktur 6.2 Erhalt der Grundschulen
Themen und Projekte Fokusgruppe 5 (Jugendliche) Vereine, Mehrgenerationenwohnen und -projekte, Freizeitflächen
1. Vereine 1.1 Ansprechpartner in der Ortsverwaltung 1.2 Förderungen (finanzielle Mittel, Material, Ausrüstung, …) 1.3 Tipps und Hilfestellung zu Steuer- und Vereinsrecht 1.4 Pflege des Vereinsregisters 1.5 Kommunikation der Vereinsarbeit nach außen (Öffentlichkeitsarbeit) 1.6 Koordination der Mitgliedergewinnung 2. Mehrgenerationenprojekte 2.1 Ausbildungsplätze/Praktika/Freizeitjobs bei Nachbarschaftshilfe 2.2 Wohnformen 2.3 Plattform mit vielseitiger Kommunikation (on-/ offline) 2.4 Ansprechpartner in der Ortsverwaltung 3. Freiflächen für Jugendliche 3.1 Projektflächen finden und für Nutzung freigeben (z.B. Brache, Freihaltetrasse) 3.2 Unterstützung seitens der Verwaltung (Organisation, Finanzen, Material, Ausstattung, …)
https://www.karlsruhe.de/b4/buergerengagement/stadtteilentwicklung/Neureut/historie/1.zw/HF_sections/content/ZZlDPFqGoYlXtb/ZZlDPFUjiIrlZE/Protokoll%20Zukunftswerkstatt%20inkl.%20Anlagen.pdf
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Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt
Dokumentation der Rahmenplanung Karlsruhe Zukunft Nord
RAHMENPLAN ZUKUNFT NORD
2 | DOKUMENTATION DER RAHMENPLANUNG ZUKUNFT NORD
IMPRESSUM
HERAUSGEGEBEN VON: Stadt Karlsruhe, Stadtplanungsamt Leiterin: Prof. Dr.-Ing. Anke Karmann-Woessner
Unter Mitwirkung von: Machleidt GmbH, Berlin sinai Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH, Berlin performative architektur, Stuttgart SHP Ingenieure GbR, Hannover
PROJEKTLEITUNG: Heike Dederer, Bereichsleiterin Generalplanung und Stadtsanierung, Stadtplanungsamt Viola Steinmetz, Stadtplanungsamt
RAHMENPLAN ZUKUNFT NORD: Machleidt GmbH Städtebau | Stadtplanung, Berlin sinai Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH, Berlin performative architektur, Stuttgart SHP Ingenieure GbR, Hannover
TEXT UND REDAKTION: Benjamin Wille, Ilja Haub, Machleidt GmbH, Berlin A. W. Faust, sinai Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH, Berlin Steffen Wurzbacher, performative architektur, Stuttgart Cornelia Köster, Viola Steinmetz, Stadtplanungsamt, Stadt Karlsruhe
BEARBEITUNGSSTAND: September 2016
TITELBILD: Matthias Grobe, Berlin
DRUCK: Rathausdruckerei, 100 Prozent Recyclingpapier
AUFLAGE: 400 Exemplare
STADTPLANUNGSAMT | 3
www.karlsruhe.de
VORWORT
Die Stadt Karlsruhe erfreut sich großer Beliebtheit. Deshalb ist es schwer, in Karlsruhe eine Wohnung zu fi nden. Wie in vielen anderen Großstädten zeigt sich diese angespannte Wohnraumsituation insbesondere im Bereich des bezahlbaren Wohnens.
Nach dem Verkauf des ehemaligen Versorgungszentrums der amerikanischen Streitkräfte eröffnet diese Militärfl äche im Nordwesten der Karlsruher Innenstadt neue gesamtstädtische als auch quartiersbezogene Handlungs- und Entwicklungs¬möglich-keiten und leitet den Prozess rund um „Zukunft Nord“ im November 2014 ein. Im Vordergrund des „Rahmenplans Zukunft Nord“ stehen dabei besonders die Schaffung und Qualifi zierung neuer Wohnbaufl ächen, die als wichtiger Impuls für die weitere Entwicklung der Nordstadt und Karlsruhes insgesamt gelten.
Neben den versorgungsrelevanten Aspekten eines breiten Wohnraum- und Infra- strukturangebotes stellt die nachhaltige Quartiersentwicklung einen besonderen Anspruch dar und soll beispielgebend und zukunftsweisend für weitere städtische Quartiers¬entwicklungen stehen.
Erstmals haben wir in Karlsruhe hierzu die Zertifi zierung nach Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V. (DGNB) erreicht, die neben Bewertungs-merkmalen wie Ökonomie, Ökologie und soziokulturelle / funktionale Qualität auch die des Planungsprozesses sowie die technische Qualität der Gebäude berücksichtigt hat.
Ich freue mich, Ihnen dieses gelungene Rahmenkonzept vorstellen zu können, dessen Planung die Basis zur Konkretisierung der zukünftigen Baufl ächen bildet. Die zahlreichen Ideen und Anregungen im Rahmen des breit angelegten Beteiligungsprozesses haben wertvolle Diskussionsanstöße für den Planungsprozess erbracht.
Ich danke allen teilnehmenden Arbeitsgemeinschaften, die dieses Konzept so erfolgreich unterstützt und vorangebracht haben.
Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister
Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup
4 | DOKUMENTATION DER RAHMENPLANUNG ZUKUNFT NORD
STADTPLANUNGSAMT | 5
www.karlsruhe.de
INHALT
1. Anlass 07
2. Rahmenbedingungen 08
2.1 Lage und Einbindung 08
2.2 Geschichte des Ortes 10
2.3 Ausgangslage und Entwicklungsvoraussetzungen 12
3. Planungsprozess 14
3.1 Vorbereitender Planungsworkshop zur westlichen Nordstadt 14
3.2 Städtebaulicher Ideenwettbewerb Zukunft Nord 15
3.3 Planungsworkshop und Bürgerbeteiligung zum Wettbewerbsergebnis 17
4. Städtebaulicher Rahmenplan Zukunft Nord 18
4.1 Städtebauliches Leitbild und Quartiersbildung 20
4.2 Stadtgrundriss und Typologie 22
4.3 Freiraum und Parklandschaft 24
4.4 Stadtteilplatz 28
4.5 Vertiefung Teilquartiere 30
4.6 Erschließung und Neue Mobilität 34
4.7 Energie und Wassermanagement 38
5. Ausblick 40
Bildnachweis 42
6 | DOKUMENTATION DER RAHMENPLANUNG ZUKUNFT NORD
Wie in vielen Großstädten herrscht auch in Karlsruhe Wohnungsknappheit. Gerade im Bereich des bezahlbaren Wohnraums weist die Stadt Defi zite auf.
Auf dem ehemals militärisch genutzten Gelände zwischen Erzbergerstraße und dem Alten Flugplatz besteht nach dem Verkauf des ehemaligen Versorgungszentrums die Möglichkeit, neue Wohnbaufl ächen zu generieren und zu qualifi zieren, die wesentliche Impulse für die Entwicklung der Nordstadt und Karlsruhes insgesamt geben. Der Bereich der westlichen
1. ANLASS
Nordstadt soll somit ein breites Angebot an Wohnungen, insbesondere auch für bezahlbaren Wohnraum und Infrastruktur für den Stadtteil (hier vor allem Nahversorgung) erhalten. Zudem soll das Vorhaben dem Aspekt der Nachhaltigkeit in besonderem Maße gerecht werden und als Modell für weitere Quartiersentwicklungen in der Stadt dienen.
Hierzu wurde erstmals in Karlsruhe die Zertifi zierung nach Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e. V. (DGNB) angestrebt. Der
Ansatz des innovativen Städtebaus (beispielsweise smart city) soll hier besonders zum Tragen kommen.
Darüber hinaus spielen in diesem Prozess auch die Aspekte des Natur- und Artenschutzes eine bedeutende Rolle. Die direkte Nähe zum angrenzenden Naturschutzgebiet Alter Flugplatz Karlsruhe (NSG) wurde von Beginn an in die Überlegungen mit einbezogen.
Die anstehende Entwicklung der westlichen Nordstadt soll durch den Rahmenplan Zukunft Nord qualifi ziert
STADTPLANUNGSAMT | 7
und gesteuert werden. Dieser wurde unter Beteiligung der Bürgerschaft und Politik dialogorientiert entwickelt. Dazu gab es während des gesamten Prozesses diverse Beteiligungsmöglichkeiten, sowohl während des städtebaulichen Ideenwettbewerbs als auch innerhalb der Ausarbeitung des Rahmenplans.
Ziel dieses Plans ist es, durch eine vertiefende Qualifi zierung des Wettbewerbsergebnisses eine abgestimmte Entscheidungsgrundlage für die künftige Entwicklung des Areals östlich des Alten Flugplatzes zu schaffen.
PLANUNGSGENESE
Die Identifi kation des Bereichs östlich des FFH-Gebietes Alter Flugplatz Karlsruhe als Entwicklungsfl äche beruht unter anderem auf den Aussagen des Räumlichen Leitbilds 2015, welches die geplante Freihaltetrasse der Nordtangente und angrenzende Bereiche als Handlungsraum identifi zierte.
Die daraufhin detailliert ausgearbeiteten Vertiefungsbereiche Nord stärkten die Idee der grünen Nordspange als neuem attraktiven Freiraum mit dem Anspruch
Naturschutzgebiet Alter Flugplatz Karlsruhe mit Blick auf das Rahmenplangebiet
einer Stärkung der Ost-West-Vernetzung für Fußgänger und Radfahrer. Damit einher ging die Qualifi zierung peripherer Zwischenräume wie dem Alten Flugplatz als hochwertige innere Landschaft. Aus den Vorhalteräumen für die Nordtangente soll so das Potential eines durchgängigen „Landschaftsparks Nord – vom Rhein bis an die Pfi nz“ erwachsen, der identitätsstiftend für die nördlichen Karlsruher Stadtquartiere ist.
8 | DOKUMENTATION DER RAHMENPLANUNG ZUKUNFT NORD
2. RAHMENBEDINGUNGEN
2.1 LAGE UND EINBINDUNG
GESAMTSTÄDTISCHE EINORDNUNG
Das Plangebiet liegt im Nordwesten der Stadt Karlsruhe im Stadtteil Nordstadt. Damit befi ndet sich das Areal noch im Einzugsbereich der inneren Stadt. Bis zum Stadtzentrum sind es etwa fünf Kilometer. Im Osten ist der Hardtwald nicht weit entfernt; im Westen schließt unmittelbar das Naturschutzgebiet Alter Flugplatz Karlsruhe (NSG) an, dahinter befi ndet sich die Nordweststadt. Nördlich liegt der Stadtteil Neureut.
Über die Erzbergerstraße ist das Plangebiet an das übergeordnete Straßennetz angebunden. Über die Straße Am Wald und den Kanalweg im Norden sowie die Michiganstraße im Süden wird der Verkehr zu Adenauerring und Willy-Brandt-Allee geführt.
Eine gute Anbindung an das Hauptverkehrsnetz sowie an den ÖPNV ist gegeben. Fußwege sowie Radverbindungen sind zum Teil bereits vorhanden.
Stadtplan Karlsruhe – Auszug Nordstadt
NATURSCHUTZGEBIET ALTER FLUGPLATZ
Westlich des Plangebiets schließt das NSG Alter Flugplatz Karlsruhe (in großen Teilen zugleich Fauna-Flora-Habitat) an. Dem Betrachter bietet sich vom Rand der weiten, offenen und gehölzarmen Fläche ein beeindruckendes Raumerlebnis. Das Schutzgebiet wird im Westen durch die Alliiertensiedlung der Nordweststadt begrenzt.
ANGRENZENDE GEBIETE
Das Wettbewerbsgebiet ist überwiegend von Wohnbebauung umgeben. Nördlich grenzt die Anfang der 1940er Jahre aus einer Splittersiedlung entstandene Heide-Siedlung mit überwiegend zweigeschossigen, freistehenden Ein- und Mehrfamilienhäusern an das Gebiet an. Die östlich der Erzbergerstraße benachbarte Wohnsiedlung, die bis zum Abzug des amerikanischen Militärs Soldaten und deren Familien beherbergte, wird durch drei- bis fünfgeschossige Gebäude in offener Blockstellung und Zeilenbauweise geprägt. Die Stellung der Zeilenbebauung (Rhode-Island- Allee und Tennesseeallee) orientiert sich an den Strahlen des Karlsruher Fächergrundrisses. Die Wege, die entlang der Strahlen verlaufen, werden jedoch durch die Siedlung unterbrochen. Am Südrand des Flugplatzes liegt die Hardtwaldsiedlung. Die unter Denkmalschutz stehende Gartenstadt- Siedlung aus den 1920er Jahren wurde im Bereich der Damaschkestraße durch eingeschossige Flachbauten ergänzt.
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Luftbild des RahmenplangebietesLLuLuLuuLLuLuLuLuLuLLuLuLuLLLuLuLuLLLuLuLLuLuLuuLuLuLuLuLLuLuLuuLLuLLLuLuLuLuLLLLuLLLuftftftftffttftftttftftfttftffftffttfffttfftfttftftffftfftftftftffftbibbbibibbbibbibbbbbibibbibbiibbiibbiibbbbbibbibbbibbbbbbbbbbbb ddddldldldlddldldlddddldddldlddldldddddllddldldddldddddddldlddldddddddddddddddddddddddddddddddddddd ddddddddddddddddddddddddddddddddddddddddddddddddddeseseseseseeseseeesesessesesseseseseseeeesseseseeeseseesessesssseeeseesesesseeseseesssesessssssesssesseeeess RRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRahhaahahahahahahhahahahahahhaahahahahhhahahhhhahahahahhhhhahhhaahaahhhhaahahhhhaahhahhahhahhhhahhhhhhhaahhhhhhhhhahhaahhhhhhhhahhhhmemmemememememmememememememememememmemmmmememememmmeememmmeememmmmememeememememmmemeemmemmeemeeememmmemmememmeemeeeeememeeeemeeeememeeeeeeeemeeeeemeeeeeeeennnnpnpnnnnnpnpnpnpnpnpnpnnpnnnnppnpnnpnpnpnppnnnnpnppnpnppnpnnpnpnpnnpnnpnpnpnpnpnnpppppppnnpnppnppnnnpplalalalalallalalalalalalalalallaalalalalalalalaaalaaaaalaalaangngngngngngngngngngngngngngngngngngngngnggnggnggngngngnngnggnggngngngngnggggngnnggngngngnnngnggngngnnngggggggngggggggnnnggggnnnnggebeebebebebbebebebebebebbbebebebeebebebbebebbebebeebbebebebebebebebbbebebebbbbbbbbebeebbeeeeeeeeeeeeeee ieieieieieeiieieieeieeieeieieieeeeieieeieieieeiiieiieeieeeieeeieeetettetetetetetetetetetetettetetetetetttetetetetetetettteeteeeteetttteteeeeetteeeeeettteeeeeeeeeeeteeeeeeeteeeteteeteteeteeesssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssss
HARDTWALDSIELDUNG
ER ZB
ER G
ER ST
RA SS
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NEW-YORK STRASSE
DELAWARESTRASSE
NCO-CLUB FREIE AKTIVE SCHULE
NEW-JERSEY STRASSE
KANALWEG
HEISENBERG GYMNASIUM
NATURSCHUTZGEBIET ALTER FLUGPLATZ
A IR
CR A
FT P
H IL
IP P
MERKUR AKADEMIE
MARYLAND SCHULE
GEMEINDEZENTRUM MARIA-MAGDALENA
NORDSTADT
D UA
LE H
O CH
SC H
U LE
B W
10 | DOKUMENTATION DER RAHMENPLANUNG ZUKUNFT NORD
2.2 GESCHICHTE DES ORTES
Das Gebiet des Alten Flugplatzes ist aus einem ehemaligen Exerzierplatz hervorgegangen, welcher zuvor durch die Rodung von Teilen des Hardtwalds entstanden ist.
Nach dem Ersten Weltkrieg siedelte sich entlang der Erzbergerstraße, einer seit 1913 aufgelassenen Eisenbahntrasse, Luftverkehr bezogenes Gewerbe an. Der Flugplatz selbst wurde erst ab 1924 als solcher genutzt; von 1925 bis 1936 fand Linienverkehr statt, 1932 bis 1939 wurde dieser auf europäische Städte ausgeweitet.
Nach dem Zweiten Weltkrieg übernahmen die amerikanischen Streitkräfte Teile des Flugfeldes und des östlich angrenzenden Waldgebietes. Die Amerikaner-Siedlung mit etwa
Blick auf das Rollfeld vor dem ehemaligen Empfangsgebäude aus dem Jahre 1935
1.400 Wohnungen und entsprechender Infrastruktur entstand erst 15 Jahre später – 1954. Nachdem die amerikanischen Streitkräfte die Karlsruher Nordstadt im Jahr 1993 verlassen hatten, wurde zunächst jene Amerikaner-Siedlung auf 2.700 Wohneinheiten sowie Wohnraum für 500 Studenten erweitert. Diese Erweiterung wurde bis Ende der 1990er Jahre durchgeführt.
Auf der unbefestigten Landefl äche des Flugplatzes hat sich aufgrund der geringen Inanspruchnahme durch die rückläufi ge militärische Nutzung inzwischen ein überregional bedeutsames Biotop entwickelt. Mit der Verordnung vom 30. November 2010 wurde der Alte Flugplatz Karlsruhe als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen.
Ein circa 30m breiter Streifen östlich des Alten Flugplatzes liegt außerhalb der Grenze des NSG, dieser muss jedoch als Pufferzone zur künftigen Bebauung dienen, da das Wettbewerbsgebiet in die Grenze des vorhandenen FFH- Gebietes eingreift.
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Denkmalgeschützte historische Flughafengebäude mit Tower an der Erzbergerstraße
Alter Flugplatz
12 | DOKUMENTATION DER RAHMENPLANUNG ZUKUNFT NORD
2.3 AUSGANGSLAGE UND ENTWICKLUNGSVORAUSSETZUNGEN
Straßenbeschilderung erinnert an die ehemalige Funktion als US-Versorgungszentrum
Treffpunkt Kinder- und Jugendhaus (NCO-Club)
RAHMENPLANGEBIET
Das rund 27 Hektar große Gebiet gliedert sich derzeit in drei Teilbereiche: das ehemalige Versorgungszentrum der amerikanischen Streitkräfte, den südlichen Anschluss entlang der Erzbergerstraße und einen Teil des Alten Flugplatzes.
EHEMALIGES VERSORGUNGSZENTRUM
Auf der Fläche des ehemaligen Versorgungszentrums der amerikanischen Streitkräfte befanden
sich bis zu deren Abzug Einrichtungen, die der Versorgung der östlich angrenzenden Wohnsiedlung, aber auch anderer US-Standorte im Raum Karlsruhe dienten. In den ein- bis zweigeschossigen Gebäuden waren verschiedene Infrastruktureinrichtungen untergebracht wie beispielsweise ein Einkaufszentrum. Die damalige Poli- und Zahnklinik ist heute noch im Bestand vorzufi nden. Hier ist neben einer Praxis für Allgemeinmedizin beispielsweise auch die Freie Aktive Schule ansässig. Weitere noch vorhandene Gebäude
beherbergen unterschiedliche Nutzungen. Neben dem Supermarkt (Kliver-Markt) sind dort unter anderem ein Fitnessstudio, eine Kfz-Werkstatt und ein Getränkemarkt zu fi nden.
NCO-CLUB
Auch soziale Einrichtungen wie das Fan-Projekt des Karlsruher SC und das Kinder- und Jugendhaus (NCO- Club) sind vorhanden. Der NCO-Club (ehemals Unteroffi ziersclub der US- Armee) ist ein stadtteilorientiertes Kinder- und Jugendhaus mit einem breiten Angebotsspektrum. Derzeit dient die Einrichtung als „Offener Treff“ für Kinder und Jugendliche. Da die Nordstadt kaum über Räumlichkeiten für bürgerschaftliches Engagement und ehrenamtlich aktive Gruppen verfügt, hat sich der NCO-Club zu einem Zentrum für viele Gruppen entwickelt und spielt eine wichtige Rolle für das soziale und kulturelle Zusammenleben im noch jungen Stadtteil.
SÜDLICHER ANSCHLUSS ENTLANG DER ERZBERGERSTRASSE
Der Teilbereich entlang der Erzbergerstraße ist ausschließlich zivil genutzt. Hier befi nden sich neben dem sechsgeschossigen Bürogebäude, welches unter anderem die Duale Hochschule beherbergt, die ehemaligen Heinkelwerke, in denen heute Flugzeugteile hergestellt werden. Das denkmalgeschützte Gebäudeensemble um das ehemalige Flughafenempfangsgebäude aus den 1930er Jahren beherbergt heute unter anderem Wohnungen und eine Gaststätte.
TEIL DES ALTEN FLUGPLATZES
Der Teil des Alten Flugplatzes im südwestlichen Bereich des Planungsgebietes ist derzeit frei von Bebauung. Die vorhandene Vegetation ähnelt der des NSG Alter Flugplatz Karlsruhe und ist entsprechend behutsam mit in die Planung einzubeziehen.
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Weg durch das Naturschutzgebiet Alter Flugplatz
PLANUNGSRECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
NATURSCHUTZGEBIET UND FFH-GEBIET „ALTER FLUGPLATZ KARLSRUHE“
Das westlich des Untersuchungsgebietes gelegene Areal ist als Naturschutzgebiet (NSG) und Fauna-Flora-Habitat (FFH) „Alter Flugplatz Karlsruhe“ geschützt. Die vorhandene Vegetation ist der des NSG Alter Flugplatz Karlsruhe ähnlich und in besonderem Maße zu berücksichtigen. So muss zum Beispiel ein 30m breiter Pufferstreifen zwischen neuem Baugebiet und dem Schutzgebiet belassen werden und die neue Bebauung eine angemessene Durchlüftung des Raumes ermöglichen. Das Schutzgebiet ist eingezäunt und verfügt über gekennzeichnete Zugänge.
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN (FNP)
Der gültige Flächennutzungsplan 2010 (FNP) des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe weist entlang der Erzbergerstraße neben einer bestehenden Fläche für Gemeinbedarf (Duale Hochschule) und gemischter Baufl äche (Umnutzung im Bestand) auch geplante gemischte Baufl ächen sowie ein geplantes Sondergebiet „Einzelhandel/Nahversorgung“ aus. Im nordwestlichen Bereich des Gebietes sind zudem die Flächen des angrenzenden FFH-Gebietes zum Teil einbezogen. Zwischen dem FFH-Gebiet und dem Mischgebiet im nördlichen Bereich ist eine Fläche für geplante Wohnbebauung vorgesehen.
Südlich an diese angrenzend weist der FNP eine Fläche für Gemeinbedarf aus. Hier befi ndet sich der NCO-Club. Die südlichen Flächen sind gekennzeichnet mit dem Vorbehalt: „Entwicklung der Flächen abhängig von FFH- Verträglichkeitsprüfung“. Im Rahmen der Erstellung des Managementplanes wird die Grenze des FFH-Gebietes an die des Naturschutzgebietes angepasst. Im Zuge der veränderten Rahmenbedingungen, die Schaffung
von neuem Wohnraum, bedarf es einer Anpassung des FNP.
BEBAUUNGSPLAN (B-PLAN)
Für das gesamte Wettbewerbsgebiet besteht derzeit kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Für den nördlichen Teilbereich wurde am 11. Juni 2004 ein Aufstellungsbeschluss gefasst. Ziel dieses Aufstellungsbeschlusses war es, die Nutzungen im Gebiet, sowie
dessen städtebauliche Entwicklung neu zu regeln. Eine Neuaufstellung für einen Bebauungsplan entsprechend des Rahmenplans ist notwendig.
14 | DOKUMENTATION DER RAHMENPLANUNG ZUKUNFT NORD
Planungsworkshop am 5. November 2014: Kleingruppen an Knietischen
3. PLANUNGSPROZESS
Die Verwaltung hat für den Prozess rund um Zukunft Nord einen breit angelegten und transparenten Beteiligungsprozess vorgesehen. Neben zwei Planungsworkshops wurden erstmals Vertretungen der Bürgerinnen und Bürger sowie Vertretungen für die Jugendlichen im Quartier gewählt, die als beratende Jurymitglieder des städtebaulichen Ideenwettbewerbes teilgenommen haben. Darüber hinaus wurde eine Online-Beteiligung im Anschluss an den Wettbewerb durchgeführt.
3.1 VORBEREITENDER PLANUNGSWORKSHOP
Etwa 120 interessierte Bürgerinnen und Bürger haben am 5. November 2014 am Planungsworkshop zum Rahmenplan Zukunft Nord im NCO- Club teilgenommen, um über die städtebauliche Entwicklung des Areals zwischen der Erzbergerstraße und dem Alten Flugplatz zu diskutieren.
Die Stadt Karlsruhe hat bei der Entwicklung des neuen Quartiers eine Zertifi zierung durch die Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e. V. erreicht. Dazu mussten unter anderem Kriterien aus den Bereichen Soziale Qualität, Ökologische Qualität, Ökonomische Qualität, Prozessqualität und Technische
Qualität erfüllt werden. Daher hatten die Bürgerinnen und Bürger in dem vom Moderationsbüro „Südlicht“ aus Freiburg moderierten Planungsworkshop die Aufgabe, ihre Qualitätskriterien für das neue Quartier zu formulieren. In zwei Arbeitsrunden sammelten sie viele innovative Ideen und für sie wichtige Anforderungen an die Entwicklung der Nordstadt aus den Bereichen „Arbeiten und Wohnen“, „Infrastruktur und soziales Miteinander“, „Mobilität“ sowie „Freiräume und öffentliche Räume“. Die Qualitätskriterien der Bürgerinnen und Bürger sind in den weiteren Prozess als Teil des Auslobungstextes für den sich anschließenden städtebaulichen Ideenwettbewerb zum Entwurf des Rahmenplans Zukunft Nord eingefl ossen.
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Ziel des Ideenwettbewerbs war es, Planungen für ein modellhaftes und zukunftsweisendes Stadtquartier zu entwickeln, das sich durch hohe städtebauliche Qualität und gelungene baulich-räumliche sowie sozioökonomische und ökologische Strukturen auszeichnet. Dabei waren unter anderem folgende Kriterien von großer Bedeutung:
Lebens-, Wohn- und Freizeitqualität,
Lebendigkeit, Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum,
fußgängerfreundliche Straßenräume und Barrierefreiheit,
Sicherheit, Integration,
sozialgerechte Mobilität,
kurze Wege durch funktionale Mischung sowie räumliche Dichte,
und der Umgang mit dem Baubestand und den vorhandenen sozialen Strukturen.
Der Wettbewerb wurde im März 2015 ausgelobt und aus 69 Bewerbungen wurden 14 teilnehmende Arbeitsgemeinschaften gelost beziehungsweise ausgewählt. 13 Arbeiten zum Rahmenplan Zukunft Nord wurden eingereicht und von der Jury beurteilt.
WETTBEWERBSERGEBNIS UND BEURTEILUNG DER JURY
Der 1. Preis ging an das Team Machleidt GmbH (Berlin), sinai Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH (Berlin), performative architektur (Stuttgart), SHP-Ingenieure GbR (Hannover).
3.2 STÄDTEBAULICHER IDEENWETTBEWERB ZUKUNFT NORD
Konzeptpiktogramm und Pläne des Siegerentwurfes
Siegerteam, Benjamin Wille vom Büro Machleidt (links) und A.W. Faust vom Büro sinai (rechts) gemeinsam mit Frau Prof. Dr. Karmann-Woessner und Herrn Prof. Pesch (in der Mitte) am Modell
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Im Beurteilungstext der Jury heißt es: „Die städtebauliche Leitidee setzt auf eine Gliederung der Gesamtfl äche durch einerseits zwei grüne Finger in die Siedlungsfl äche ausgehend vom Flugplatz und andererseits eine urbane Platzgestaltung in Anbindung an die Erzbergerstraße in der Mitte der Gesamtlänge des Planungsgebiets. Hiermit ergeben sich vier Quartiere, die sich wiederum durch eine unterschiedliche Dichte und Charakteristik auszeichnen. Hier wird besonders gewürdigt, dass diese Quartiere auf die Typologie der angrenzenden Siedlungsbereiche (Hardtwaldsiedlung/Amerikaner- Siedlung) antworten und damit eine gute räumliche Verknüpfung möglich machen. Besonders positiv hervorgehoben wird in diesem Sinn auch, dass sich die Bebauung zur Erzbergerstraße hin öffnet und damit auch auf der Projektebene eine Einbeziehung erfolgt. Sehr differenziert ist die Zuordnung von öffentlichen und privaten Freifl ächen. Entlang des Flugplatzes besteht eine Pufferzone als öffentlicher Raum, der durch ein
vielfältiges Wegenetz aus der Siedlung heraus erschlossen werden kann. Die Haupterschließungsstraßen werden durch Baumalleen akzentuiert und in Anlehnung an die städtebauliche Grundkonzeption versetzt. Die Anbindung der Grünen Finger erfolgt durch eine Wegeführung bis zur Erzbergerstraße. Im Übergang zwischen der Neubebauung und dem Alten Flugplatz wird die Vegetation auf der ursprünglichen Höhe in das neue Quartier hineingeführt. Mit dem Wechsel der Breiten, der so genannten Pufferzone werden Freiräume mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten geschaffen. Besonders prägnant ist der gestaltete Ausblick. Dieser Höhenversprung unterstützt die Abgrenzung zwischen Schutzgebietsfl ächen und wohnungsnahem Grün. Das städtebauliche Konzept impliziert eine konsequente Verkehrsberuhigung. Der Rad- und Fußgängerverkehr erhält eine attraktive Nord-Süd-Verbindung mit zahlreichen Blickbezügen und Raumabfolgen (Öffnen/Schließen). „[...] Die Erhaltung des NCO-Clubs
Auswertung Online-Beteiligung, exemplarisch
und der Schule erscheint im Entwurf als eine schlüssige Kombination, der zugeordnete Freiraum jedoch als nicht ausreichend. Für die Quartiere wurde eine robuste Grundstruktur vorgeschlagen, welche die Realisierung unterschiedlicher Wohnungstypen ermöglicht. [...]“
PRÄSENTATION DER WETTBEWERBSERGEBNISSE UND ONLINE-BETEILIGUNG
Nachdem das Preisgericht Ende Juni die eingegangenen Arbeiten juriert hat, wurde das Ergebnis am 1. Juli 2015 in einer öffentlichen Veranstaltung durch Herrn Prof. Pesch, Vorsitzender der Jury, vorgestellt. Diese Veranstaltung war zudem der Auftakt für die anschließende Ausstellung der Wettbewerbsbeiträge. Darüber hinaus hatten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, im Rahmen einer Online-Beteiligung ein Meinungsbild zum ersten Preis des Wettbewerbes einzureichen. Insgesamt sind während der Online-Beteiligung, die im Zeitraum vom 8. Juli bis zum 5. August 2015 stattfand, über 180 Rückmeldungen eingegangen. Die Ergebnisse wurden an das Planungsteam weitergegeben, um diese in die weitere Bearbeitung des Rahmenplanes mit einzubeziehen.
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Nach der Präsentation des Wettbewerbs- ergebnisses am 1. Juli 2015 und der darauffolgenden Online-Beteiligung, war der Wunsch der Planungsgemeinschaft und des Stadtplanungsamtes, gemeinsam mit der interessierten Öffentlichkeit Hinweise für die Überarbeitung des Entwurfs in einem weiteren Planungsworkshop zu erhalten.
Dazu wurden im Vorfeld vier räumliche Entwicklungsbereiche, sogenannte „Lupen“, identifi ziert, die im Dialog hinsichtlich der Gestaltungsspielräume vertieft werden sollten:
Quartiersplatz gestalten,
Parkfenster – die grünen Finger im Quartier entwickeln,
Schule und NCO-Club – Freiraum gestalten,
Wegeführung der Erzbergerstrasse überdenken.
Diese „Lupen“ wurden in dem Planungsworkshop am 26. November 2015 im NCO-Club in moderierten Kleingruppen diskutiert. Die Hinweise und Anregungen aus der Diskussion zu den vier Themen hat das Planungsteam mit in die Überarbeitung des Rahmenplanes einbezogen.
3.3 PLANUNGSWORKSHOP UND BÜRGERBETEILIGUNG ZUM WETTBEWERBSERGEBNIS
Anregungen der Bürgerinnen und Bürger zur Gestaltung des NCO-Clubs
An den Planungstischen von der Bürgerwerkstatt vom 26. November 2015
Entwicklungsbereich/Lupe „Quartiersplatz” mit Anregungen aus der Bürgerwerkstatt
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4. STÄDTEBAULICHER RAHMENPLAN ZUKUNFT NORD
Der Rahmenplan wurde durch die Gewinner des Ideenwettbewerbs „Zukunft Nord“ in Form eines interdisziplinären Planerteams aus den Bereichen Städtebau und Stadtplanung (Machleidt GmbH, Berlin), Landschaftsarchitektur und Freiraumgestaltung (sinai Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH, Berlin), Verkehrsplanung (shp Ingenieure GbR, Hannover) und Energie- und Nachhaltigkeit (performative architektur, Stuttgart) in enger Zusammenarbeit mit
der Stadt Karlsruhe sowie im Dialog mit der Öffentlichkeit erarbeitet.
Der Rahmenplan bildet die Grundlage für die Konkretisierung einzelner Bauabschnitte. Ziel des Rahmenplans „Zukunft Nord“ ist die Entwicklung eines robusten städtebaulich- freiräumlichen Konzeptes unter Einbeziehung der vorhandenen baulichen und freiräumlichen Strukturen sowie eines nachhaltigen Energie- und Wasserkonzeptes und innovativen
Mobilitätsangeboten als Basis für eine zukunftsweisende, modellhafte und nachhaltige Quartiersentwicklung.
Durch seinen innovativen und anpassungsfähigen Charakter soll der Rahmenplan „Zukunft Nord“ Vorbildfunktion haben sowie für weitere Quartiersentwicklungen in Karlsruhe wegweisend sein.
Modellhafte Lösungsansätze, die sowohl globalen als auch
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Modellausschnitt
ortsbezogenen Anforderungen gerecht werden, sind von zentraler Bedeutung:
Die Schaffung eines lebendigen gemischten Stadtquartiers,
die Entwicklung eines vielfältigen und neuartigen Angebotes an Wohnungen, das unterschiedliche Bevölkerungsgruppen anspricht und den demografi schen Wandel berücksichtigt,
der Umgang mit ökologisch sensiblen Landschaftsräumen,
energetisch und wasserwirtschaftlich zukunftsweisende Konzepte, die an den Klimawandel angepasst sind,
nachhaltige und innovative, multimodale Mobilitätskonzepte, die die steigenden Bedürfnisse der Gesellschaft nach Mobilität sowie die Umweltbelange berücksichtigen.
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Städtebaulich-freiräumliches Konzept – Raumbildung, Bezüge und Übergänge zum Freiraum
4.1 STÄDTEBAULICHES LEITBILD UND QUARTIERSBILDUNG
STÄDTEBAULICHES LEITBILD
Das neue Stadtquartier korrespondiert als neue Stadtscholle im Wiesenmeer des Naturschutzgebietes „Alter Flugplatz Karlsruhe“ in vielfältiger Weise mit den umliegenden Siedlungsstrukturen. Gleichzeitig bildet es einen ganz eigenständigen Charakter aus: in seiner inneren Struktur wie auch in seiner Silhouette refl ektiert es seine Lage an den Weiten des alten Flugfeldes. Drei markante „Kerbungen“ gliedern dabei das Quartier und verzahnen es mit dem Umfeld. An der Erzbergerstraße wird die geschlossene Baustruktur von einem zentralen Stadtplatz an einer Schlüsselsituation geöffnet. Die Weite des Flugfeldes fl ießt über zwei große Parkfenster in die Siedlung. Durch diese markanten Raumöffnungen entstehen vier identifi zierbare Nachbarschaften innerhalb des Quartiers. Die Außensicht der Siedlung weist unterschiedliche Aspekte auf:
An der Erzbergerstraße stellt sie sich eher geschlossen dar.
Zum Flugfeld hin wird eine neue, differenzierte Stadtansicht entworfen, die im Süden eine klare Raumkante ausbildet.
im Nordwesten über Punkthäuser eine aufgelockerte Stadtkulisse formuliert.
QUARTIERSZUSAMMENHANG
Das übergeordnete Prinzip der linearen Bänder mit ihren Baufeldern bindet die Teilbereiche zu einem großen Ganzen zusammen. Dabei fungiert das östliche Band entlang der Hauptstraße mit großen Baukörpern als Raumkante und Lärmpuffer mit robusten Nutzungen. Das mittlere Band ist geprägt durch eine kompakte, jedoch deutlich kleinteiligere Baustruktur, überwiegend für Wohnen. Das westliche Band ist merklich aufgelockert und schafft einen fl ießenden, aber eindeutigen Übergang zur Landschaft, die sich bis tief in die Wohnbereiche hinein verzahnen kann.
Überwiegend geschlossene Raumkanten
Überwiegend Offene Bebauung
Besondere Gebäude
Belebte EG-Zone
Parkfenster
Stadtplatz
Nord-Süd-Bezüge (lineare Bänder)
Freiraumverbindungen
Freiraumbezüge
Parkrandweg
Zugänge zum NSG Alter Flugplatz
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Schwarzplan, städtebauliche Einbindung
Konzept, lineare Bänder und Übergänge
ÖFFENTLICHER RAUM
Der öffentliche Raum wird im Westentlichen durch drei markante Elemente, dem Stadtteilplatz, dem Park am Landschaftsraum Alter Flugplatz und dem differenzierten Erschließungsnetz. geprägt.
Der gut eingebundene Stadtteilplatz im Zentrum des Quartiers dient als bedeutende Schnittstelle mit zukünftiger quartiersübergreifender Nahversorgungsfunktion.
Das Erschließungsnetz mit Alleen als Erschließungsstraßen und grünen Wohnwegen als verkehrsberuhigte Bereiche bringt eine hohe Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum hervor.
Die Pufferzone zum geschützten Flugfeld wird als verbindender Randpark des Quartiers mit einem Wechsel intensiver und offen-extensiver Bereiche interpretiert. Die beiden keilförmigen Landschaftsfenster verzahnen den Park mit dem Quartier und der Nordstadt und öffnen weite Blicke vom Kern der Siedlung in die Weite des Flugfelds.
STADTANSICHT
Die bauliche Kante zum Landschaftsraum erfordert auf Grund ihrer exponierten Lage – eine Besonderheit im ansonsten dichten Stadtgefüge – besondere Aufmerksamkeit.
Im Süden wird eine klare baulich- räumliche Stadtkante ausgebildet. Diese besteht aus dreigeschossigen Reihenhäusern. Nördlich der Grünfuge verdichtet sich diese Raumkante zu viergeschossigen Mehrfamilienhäusern und führt in zweiter Reihe bis zum Stadtplatz. Die Stadtkulisse im Norden wird durch repräsentative fünfgeschossige Stadtvillen gebildet.
Somit wird hier die Landschaft bis weit in das Gebiet hineingezogen und eng mit dem Stadtquartier verwoben.
Teilquartiere, Randpark und Stadtplatz
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und des neuen Schulstandortes an der Erzbergerstraße und dem überwiegenden Wohnen in zweiter Reihe und am Park, gibt es einige Sonderfunktionen: Am Stadtplatz befi nden sich ein Supermarkt (direkt an der Erzbergerstraße), ein Drogeriemarkt, Läden und Gastronomie. Eine neue Kindertagesstätte fi ndet ihren neuen Standort, in direkter Nachbarschaft zum NCO-Club. An der westlichen Platzseite liegt das Seniorenheim mit Gastronomie im Erdgeschoss. Im Übergang zur Hochschule befi nden sich Gewerbeeinheiten, die in den Obergeschossen auch mit Wohnen ergänzt werden können.
Baufeldbildung und Bestandsgebäude
Grundstücksbildung und Freifl ächennutzungen
Nutzungen
4.2 STADTGRUNDRISS UND TYPOLOGIE
NACHBARSCHAFTEN
Die vier Teilquartiere, die sich zwischen den Freiraumelementen herausbilden, sind jeweils durch einen individuellen Duktus in der Bau- und Freiraumstruktur gekennzeichnet.
Der südliche Teil orientiert sich an der kleinteiligen Baustruktur entlang der Lilienthalstraße. Der Bereich des Quartiersplatzes, zwischen Dualer Hochschule und dem Naturschutzgebiet Alter Flugplatz Karlsruhe wird durch kompakte, gemischte Baustrukturen mit differenzierten Blockinnenbereichen geprägt.
Das Gebiet nördlich des Platzes wird durch eine aufgelockerte Blockrandbebauung mit unterschiedlichen Typologien wie Geschosswohnungsbauten oder auch Reihenhäusern und Stadtvillen charakterisiert, die eine vielfältige Mischung der Bewohnerschaft ermöglichen.
Das nördlichste Segment arbeitet mit Strukturen von Gartenhäusern in Hausgruppen und Hofeinheiten.
NUTZUNGEN
Neben der prinzipiellen Gliederung durch die Bänder mit gewerblichen Nutzungen
STÄDTEBAULICHE KENNZAHLEN
Plangebiet 264.128 m²
Nettobauland 108.883 m²
Wohnen 86.759 m² Gewerbe 6.996 m² Mischnutzung 5.235 m² Schule, Kita 9.893 m²
BGF (Neubau) 185.632 m²
Wohnen 133.072 m² Gewerbe 41.102 m² Sondernutzung 11.458 m²
Wohnungen 1.222 Einwohner 2.688
GRZ (Nettobauland) 0,32
GFZ (Nettobauland) 1,18
Platz/Straßenraum (öffentlich)
Gemeinschaftsgrün
Privates Grün
Gemeinbedarf (Schule/Kita/NCO)
Gebietsumgrenzung
Baufelder
Bestandsgebäude (Erhalt)
Park (öffentlich)
Wohnen
Mischnutzung (Wohnen u. Gewerbe)
Gewerbe
Gemeinbedarfseinrichtungen/ Besondere Wohnformen
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Städtebaulicher Rahmenplan
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NATURRÄUMLICHE GEGEBENHEITEN
Aus landschaftsästhetischer Sicht stellt die Fläche des Alten Flugplatzes für den Karlsruher Siedlungsraum und darüber hinaus eine Besonderheit dar. Dem Betrachter bietet sich vom Rand der weiten, offenen, gehölzarmen Fläche ein beeindruckendes Raumerlebnis. Die Flugplatzfl äche steht damit in deutlichem Gegensatz zum umschließenden Siedlungsgebiet mit seinen eingeschränkten Sichtmöglichkeiten und den mehr oder weniger gehölzbestimmten Freifl ächen.
4.3 FREIRAUM UND PARKLANDSCHAFT
FREIRAUM UND LANDSCHAFTSPLANUNG
Eine enge Verzahnung von Wohn- und Grünraum wird angestrebt. Hierbei sollen insbesondere die Siedlungsgebiete durch die Zuordnung zum Naturraum des ehemaligen Flugplatzes optisch erweitert werden. Auch in den Bereichen, die mit Siedlungsfl ächen überplant werden, sollen die verbleibenden Freifl ächen ein möglichst hohes Maß an ökologischer Qualität erhalten, um somit einen Beitrag zur Minimierung des Eingriffes in bisher unbebaute Flächen zu leisten. Besondere
Bedeutung erfährt dabei aus Sicht des Naturschutzes die Bewahrung oder Neuschaffung von Lebensräumen der hier existierenden Pfl anzen- und Tierwelt. Dies stellt hohe Anforderungen an die Freiraumplanung.
Im Einzelnen bedeutet dies:
Öffentliche Freifl ächen standorttypisch gestalten und Gehölze am Rand zur Freifl äche zurückhaltend verwenden, um den offenen Landschaftscharakter zu erhalten.
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Perspektive Park am Naturschutzgebiet Alter Flugplatz Karlsruhe
Erschließungsaufwand, insbesondere Flächen für Stellplätze, auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren.
Die komplette Versickerung von unbelastetem Regenwasser schadfrei zu ermöglichen, ohne dabei dauerhafte Wasserfl ächen zu schaffen.
Ferner sind in allen geplanten Siedlungsbereichen Freiräume und Plätze so zu gestalten, dass Treffpunkte, aber auch Rückzugsmöglichkeiten für verschiedene Altersgruppen
entstehen. Die Grünfl ächen sollten dabei nach Möglichkeit miteinander vernetzt werden. Darüber hinaus sind in ausreichendem Umfang Spielfl ächen für geplante Wohngebiete vorzusehen. Dazu gehören auch überdachte und multifunktional gestaltete Bereiche.
Übergang Park – Flugfeld
Weg NSG Alter Flugplatz
Intensive Grünfl äche; Randpark
Verzahnung Flugfeld – Gebiet
Parkfenster
Extensive Grünfl äche; Flugfeld
Radverbindungen
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Neues Wegekonzept Naturschutzgebiet „Alter Flugplatz Karlsruhe“
Verzahnung Landschaftsraum NSG „Alter Flugplatz Karlsruhe“ und dem neuen Quartier
ALTER FLUGPLATZ
Das Naturschutzgebiet „Alter Flugplatz Karlsruhe“ ist als FFH-Gebiet besonders schützenswert. Dazu gehört auch die Beschränkung seiner Zugänglichkeit mit einer Einzäunung und sehr reduzierten Durchwegungen des Gebiets.
Zur Entlastung wird der bestehende östliche Randweg aufgegeben und durch die Randpromenade im neuen Park ersetzt. In Verlängerung der New-York-Straße im Norden sowie am südlichen Parkfenster werden die bestehenden Querungen des Flugfeldes angebunden und damit die Verbindungen zur Nordweststadt und den S-Bahn-Stationen geschaffen.
PARK
Mit der Inszenierung der Randzone zum Alten Flugfeld entsteht der verbindende Grünraum und gleichzeitig das wichtigste Wahrnehmungsfeld der Siedlung. Dies wird zunächst erzielt durch die Reliefgestaltung: Mit einem leichten Anstieg des Parkbandes zum Flugplatz ergibt sich am Parkrand ein leichter Höhensprung bis zu 1,00 m. Aus etwas erhabener Position nimmt man so die Wiesenweite wahr, der in einer Vertiefung liegende Zaun ist leicht überblickbar. Wie Gangways gestaltete Aussichtskanzeln stellen im Park einen unverwechselbaren Blickfang dar und verschaffen einen Überblick über das Flugfeld. Der Randpark selbst stellt sich als Wechsel locker-hainartig bepfl anzter Intensivbereiche mit eingebetteten Spiel- und Aufenthaltszonen und extensiver Wiesenbereiche dar. Die Einbindung von tieferliegenden Bestandsbäumen belebt dabei immer wieder die Reliefstrukturen.
+ 1,00Zaun NSG
- 0,60 Park Baufeld
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Ausschnitt Rahmenplan Park am NSG „Alter Flugplatz Karlsruhe“ M 1:2.000
Einer der zentralen „Spielhaine“ liegt dabei auf Höhe des NCO-Clubs und ermöglicht die Auslagerung intensiver Spiel- und Sportnutzungen aus dem Wohnumfeld.
Über die Offenbereiche des Parks erfolgt eine räumliche Verzahnung des Parks mit dem Flugfeld. Zoniert wird dieser durch eine Wegehelix, die ausgehend von der Stadtrandpromenade immer wieder die Intensivbereiche umfasst und defi niert. Diese Promenadenbänder springen mit den großen Landschaftsfenstern in den Siedlungskörper zurück und binden diese in die Binnenerschließung der Siedlung ein.
PARKFENSTER
Die Landschaftsfenster orientieren sich an den beiden das Flugfeld querenden Wegezugängen. In ihren Kernzonen liegen etwas eingetieft (auf Bestandshöhe) talartige Einschnitte auf deren armen Substraten sich Trockenstandorte mit artenreichen Wiesen und Trockenrasen entwickeln. Über diese extensiven Wiesen wird das landschaftliche Thema des Flugfeldes mitten in die Quartiere gebracht. Über die Grasfelder sind weite Blicke über das Flugfeld vom Siedlungsinneren aus möglich.
Mit der höheren Pfl egeintensität der Landschaftsrasen in den fl ankierenden Parkzonen und Böschungen entsteht ein reizvoller Kontrast zwischen natürlichem und kultiviertem Grün. In die randlichen Parkbereiche werden als eigenständiges Element Sickerzonen für das Regenwasser integriert.
Prinzipskizze neues Höhenkonzept
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LAGEGUNST
Der zentrale Stadtteilplatz fungiert als belebte Schnittstelle zur Bestandsbebauung im Osten. Er liegt direkt am Übergang zur Serbisch-Orthodoxen Kirche und der Marylandschule. Der Platz ist baulich- räumlich klar gefasst und hat eine angemessene Dimensionierung. Ein Hochpunkt markiert den besonderen Ort.
Der Platz bildet den Schwerpunkt eines Erschließungsnetzes mit Alleen als Erschließungsstraßen und grünen Wohnwegen als verkehrsberuhigten Bereichen mit hoher Aufenthaltsqualität.
4.4 STADTTEILPLATZ
NUTZUNGEN
Die prägenden Randnutzungen sind ein Vollsortimenter, ein Biomarkt, ein Drogeriemarkt, weitere Nahversorgungsangebote (Apotheke, kleinteiliger Einzelhandel und so weiter) und Wohnfolgeeinrichtungen (Ärzte, Stadtteilbibliothek), sonstige Bildungseinrichtungen sowie Gastronomie. Die Kindertagesstätte und das Seniorenwohnen befi nden sich ebenfalls am Stadtteilplatz.
ATMOSPHÄRE
Das atmosphärische Pendant zum Park bildet ebenfalls der Stadtteilplatz:
Er stellt mit Lage und Nutzung den urbanen Identifi kationsort und Mittelpunkt des Quartiers dar. Während die Ostseite des Platzes auch verkehrlich beansprucht ist (zum Beispiel durch Anlieferungsverkehre), bilden die Platzmitte und die gut besonnte Nordseite unter Bäumen und mit bepfl anzten Inseln gute Aufenthaltsqualitäten aus. Ein Wasserband dient der Klimatisierung des Platzes. Trotz alltagstauglicher innerer Gliederung mit attraktiven Plätzen für gastronomische Nutzungen, verbleibt Raum für Feste und Märkte – der Platz wird zum Begegnungsort für die Menschen des Quartiers und der benachbarten Quartiere.
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Perspektive Park am Stadtteilplatz
Rahmenplanausschnitt Stadtteilplatz mit Nutzungen M 1:2.000
30 | DOKUMENTATION DER RAHMENPLANUNG ZUKUNFT NORD
4.5 VERTIEFUNG TEILQUARTIERE
TEILQUARTIER NORD
Das Teilquartier Nord befi ndet sich zwischen der bestehenden Merkur Akademie und dem nördlichen Parkfenster.
Wesentliche Charakteristika dieses Teilquartiers sind:
Kleinteilige Baustrukturen mit einem differenzierten Mix aus Geschosswohnungsbau (Punkt/Zeile) und Reihenhäusern.
Markante Punktbauten zum NSG Alter Flugplatz Karlsruhe.
Der Standort für eine neue weiterführende Schule mit guter ÖPNV-Anbindung und Nähe zur bestehenden Merkur Akademie.
Eine Stärkung der Fuß- und Radverbindung in Ost-West-Richtung über das NSG Alter Flugplatz Karlsruhe.
Die räumliche Aufweitung an der Ecke New-Jersey-Straße/Erzbergstraße als Vorzone zur Schule und Entrée ins Teilquartier Nord.
Die Aufnahme der bestehenden Gebäudefl ucht an der Erzbergerstraße zur Weiterführung der Waldallee.
Der Park mit dem Zugang zum Naturschutzgebiet.
Lageplan Teilquartier Nord M 1:2.000
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TEILQUARTIER MITTE-NORD
Das Teilquartier Mitte-Nord befi ndet sich zwischen dem nördlichen Parkfenster und dem Stadtteilplatz.
Wesentliche Charakteristika dieses Teilquartiers sind:
Heterogene Baustrukturen mit unterschiedlichen Wohngebäuden (Blockrand, Zeile, Reihe), Gewerbebauten, Hybridstrukturen und dem NCO-Club.
Punktbauten zum NSG Alter Flugplatz Karlsruhe.
Der Erhalt des NCO-Clubs am Übergang zum Park.
Der Hochpunkt am Stadtteilplatz.
Minimierung der Lärmbelastung angrenzender Wohnbebauung im Umfeld des NCO-Clubs durch lärmabschirmende Bebauung.
Eine gebäudeintegrierte Kindertagesstätte gegenüber des NCO-Clubs.
Ein Seniorenwohnen am Stadtteilplatz.
Der Park mit der Integration von Teilen der Freifl ächen des NCO-Clubs.
Lageplan Teilquartier Mitte-Nord M 1:2.000
32 | DOKUMENTATION DER RAHMENPLANUNG ZUKUNFT NORD
TEILQUARTIER MITTE-SÜD
Das Teilquartier Mitte-Süd befi ndet sich zwischen dem Stadtteilplatz und dem südlichen Parkfenster.
Wesentliche Charakteristika dieses Teilquartiers sind:
Größere Baustrukturen mit überwiegend Geschosswohnungsbau.
Überwiegend geschlossene Raumkanten am NSG Alter Flugplatz Karlsruhe.
Lageplan Teilquartier Mitte-Süd M 1:2.000
Der Standort der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (Bestand).
und der Standort von Aircraft Philipp (Bestand).
Der Park mit extensiven offenen Wiesenfl ächen und intensiver Gestaltung (zum Beispiel Spielfl ächen) unter Bäumen.
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TEILQUARTIER SÜD
Das Teilquartier Süd befi ndet sich zwischen dem südlichen Parkfenster und der Hardtwaldsiedlung.
Wesentliche Charakteristika dieses Teilquartiers sind:
Kleinteilige Baustrukturen mit überwiegend Reihenhäusern.
Eine überwiegend geschlossene Raumkante am NSG Alter Flugplatz Karlsruhe.
Das denkmalgeschützte Flughafenensemble.
Der Park mit extensiven offenen Wiesenfl ächen und intensiver Gestaltung (zum Beispiel Spielfl ächen) unter Bäumen.
Lageplan Teilquartier Süd M 1:2.000
H
H
H
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Mit der Herstellung eines komplett neuen Quartiers besteht die Chance, eine neue Qualität von Straßenräumen zu schaffen. Im Idealfall sind diese nicht von abgestellten Kfz gesäumt, sondern bieten die Möglichkeit, die Stadt für die Nahmobilität zurückzugewinnen. Ein autoarmes Quartier auf freiwilliger Basis hat nichts mit Verzicht zu tun, sondern mit dem Gewinn von Wohn-, Lebens- und Mobilitätsqualität. Kosten
4.6 ERSCHLIESSUNG UND NEUE MOBILITÄT
kombiniert werden (Multimodalität) und somit den Modal Split zugunsten alternativer Mobilitäsangebote verändern können. Begünstigt wird dies im neuen Stadtquartier durch die sehr gute Anbindung an die Stadtbahn im Osten und die S-Bahn westlich des Naturschutzgebietes Alter Flugplatz Karlsruhe sowie die vorhandenen guten Rad- und Fußwegeverbindungen, an die der Entwurf anknüpft. Um insbesondere
Modal Split (Verkehrsmittelwahl) 2012 (oben) und neues Ziel (unten)
Mobilitätskonzept
Zentrale Mobilitätsstation
dezentrale Sharingstationen
Mobilitätszone (Pilotprojekt)
Straßenbahnhaltestelle
Bushaltestelle
Erzbergerstraße
Zugang NSG Alter Flugplatz
Wege NSG Alter Flugplatz
Parkrandpromenade
Übergänge zum Quartier
Wichtige Radverbindungen
H
und Flächen für die Herstellung von (zu vielen) Stellplätzen werden gespart. Auch Nicht-Auto-Besitzern wird eine vielfältige Mobilität ermöglicht.
MOBILITÄTSKONZEPT
Das Mobilitätskonzept zielt auf ein möglichst breites Angebot unterschiedlicher Verkehrsträger ab, die je nach Bedarf genutzt und
TG
TG
TG
TG
TG
TG
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Erschließung und Ruhender Verkehr (MIV)
Piktogramm: Unterschiedliche Mobilitätsansprüche für Wegebeziehungen
Piktogramm: Intelligente Verkehrsmittelwahl
alternative Mobilitätsformen zu stärken, werden im Straßenraum besonders viele Fahrradstellplätze verortet. Zudem werden mehrere Mobilitätsstationen vorgesehen, an denen ein Wechsel zwischen den unterschiedlichen Angeboten (Nachbarschaftsauto, Leihfahrräder, Pedelec und so weiter) möglich ist. Die Einrichtungen der neuen Mobilität werden zur optimalen Orientierung entlang der Mobilitätszone angeordnet.
ERSCHLIESSUNG
Die Quartiersanbindung für den Kfz-Verkehr erfolgt über Zufahrten von der Erzbergerstraße, die annähernd im Bereich der heute bereits bestehenden Einmündungen liegen. Je nach Wohnlage erschließen Quartiersstraßen und Wohnwege die Grundstücke. Die Verkehrsintensität nimmt dabei in Richtung Park ab.
Der zentrale Stadtteilplatz ist größtenteils autofrei konzipiert. Entlang des Randparks befi ndet sich eine Parkpromenade, welche im Bedarfsfall (zum Beispiel Feuerwehr, Müllentsorgung) auch befahrbar ist. Die Parkierung erfolgt weitestgehend in Sammeltiefgaragen unter den Baufeldern entlang der Erzbergerstraße. Oberirdische Stellplätze im östlichen Bereich ergänzen das Angebot.
Erzbergerstraße
Quartiershaupterschließung mit Stellplätzen
Quartiershaupterschließung über Platz
Nebenerschließung ohne Stellplätze
Wohnwege ohne Stellplätze
Eingeschr. Befahrbarkeit (Müll/Feuerwehr)
Parkpromenade (eingeschränkte Befahrbarkeit)
Einfahrten Sammeltiefgaragen
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STRASSENRAUM-CHARAKTERE
Die Straßenprofi le sind mit Breiten zwischen 22,00 und 16,50 differenziert ausgebildet und liegen bezogen auf die räumliche Wirkung bei der viereinhalb- bis zweieinhalb-geschossigen Bebauung im eher weiten Bereich (1:1,4 bis 1:1,8). In allen Profi len sind die räumlichen Gegebenheiten für doppelreihige Baumpfl anzungen gegeben, wobei die Straßencharakteristik durch unterschiedliche Wuchsgrößen und -formen unterstrichen wird.
Die im Quartiersinneren zurückgenommene Beanspruchung der Straßen und Wege durch den Individualverkehr wird zugunsten eines erhöhten Grünanteils und einer hohen Aufenthaltsqualität genutzt.
Die verspringende Erschließungsachse westlich der Erzbergerstraße (Quartierstraße mit Mobilitätszone) wird dabei als Teil des Geschäftsbereichs noch intensiv verkehrlich beansprucht, mit Parkständen jeweils in den Baumachsen. Das asymmetrische Profi l begünstigt dabei die Raumverhältnisse der Ostseite um in einem 5-Meter-Streifen vor der Bebauung Angebote für Querstellplätze, insbesondere aber auch für alternative Mobilitätsangebote zu schaffen.
In den Quartiersstraßen stehen in den Baumachsen eingeschränkt Längsstellplätze für PKW aber auch Fahrradstellplätze und Ruhezonen zur Verfügung. Die Gebäude erhalten eine Sockelbegrünung. In den Wohnwegen stehen mit einer Wegebreite von lediglich 5,50m keine Stellplätze mehr zur Verfügung. Die Seitenstreifen geben dem Straßenraum mit Entwässerungsmulden und vorgartenartigen Zonen mit Baumpfl anzungen einen sehr grünen Charakter.
Eine Besonderheit stellen die befahrbaren Parkpromenaden dar, die grundsätzlich nur für Liefer- und Sonderverkehr genutzt werden, demgegenüber das Rückgrat der Parkerschließung für Fahrradfahrer und Fußgänger bilden. Der Bebauung vorgelagert ist ein Vorgarten sowie ein Baumstreifen mit Fahrradstellplätzen. Die Verkehrsfl äche als solche ist gegliedert in den befahrbaren Bereich und einen Promenadensaum mit Sitzplätzen und unmittelbarer Beziehung zum Park.
Quartiersstraße mit Mobilitätszone 22,00m
Quartiersstraße 20,00m
Wohnweg 16,50m
Parkpromenade (eingeschränkt befahrbar)
Sonderausbau über Platzfl ächen (ohne STP)
Sonderausbau/nur Sonderverkehre (ohne STP)
Profi l Quartiersstraße mit Mobilitätszone 22,00m Ausschnitt Lageplan M 1.1.000
Straßenprofi le im Quartier
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Profi l Quartiersstraße 20,00m
Profi l Wohnweg 16,50m
Profi l Parkpromenade
Ausschnitt Lageplan M 1.1.000
Ausschnitt Lageplan M 1.1.000
Ausschnitt Lageplan M 1.1.000
PV-AnlagePV-Anlage
Erdwärme aus Bodenplatte
regionale regenerative
Strom-
vorh. öffentliches Stromnetz
Abwasser- kanal
E-Mobilität/ Carsharing als Stromspeicher
StromStrom
QuartierNördlicher Bereich
StadtSüdlicher Bereich
Wärme Wärme
38 | DOKUMENTATION DER RAHMENPLANUNG ZUKUNFT NORD
4.7 ENERGIE UND WASSERMANAGEMENT
Der refl ektierte Umgang mit den Ressourcen Baustoffe, Energie und Wasser begleitet die Entwicklung des Quartiers von Anfang an. Ziel dabei ist es, den ökologischen Fußabdruck so klein wie möglich zu halten. Zur Sicherung wesentlicher Aspekte der Nachhaltigkeit werden neben der Zertifi zierung des Quartiers mit dem Gütesiegel der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen tiefergehende Studien zu Gebäudeenergieeffi zienz, Energieversorgung und Wasser- management vorgenommen.
ENERGIEEFFIZIENTE GEBÄUDE
Die Basis nachhaltigen Bauens beginnt bei der Energieeffi zienz von Gebäuden. Ein sparsamer Betrieb bildet die Basis für eine CO2 reduzierte Versorgung mit Erneuerbaren Energien. Energetisch qualitative Gebäudehüllen und kompakte Baukörper reduzieren hierbei Wärmeverluste. Größere
Fensteröffnungen nach Süden erlauben die Sammlung von Sonnenenergie in den Wintermonten zur Erwärmung von Wohnräumen.
Solarsysteme (zum Beispiel Photovoltaik) auf Dachfl ächen nutzen das lokale Angebot regenerativer Energien für eine CO2 neutrale Stromversorgung. Aktive Systeme werden dabei gestalterisch integriert und bilden eine architektonische Einheit mit weiteren Dachnutzungen wie intensiver Begrünung, Dachterrassen, Beete und mehr. Angestrebt wird eine solare Aktivierung von Dachfl ächen von circa 40 Prozent.
ÖKOLOGISCHE BAUSTOFFE & NACHHALTIGE KONSTRUKTIONEN
Neben dem Betrieb kann bereits bei der Errichtung ein hoher Energieeinsatz erforderlich werden. Diese sogenannte „Graue Energie“ wird in herkömmlichen Energiebilanzen bisher oftmals nicht
berücksichtigt. Ökologische und nachwachsende Rohstoffe (zum Beispiel Holz) können dazu beitragen, den Energieeinsatz im Bauprozess deutlich zu reduzieren. Darüber hinaus wird angestrebt, möglichst sortenreine und demontierbare Konstruktionen vorzusehen, welche eine vollständige Rezyklierbarkeit zu einem späteren Zeitpunkt erlauben.
REGENERATIVE ENERGIEVERSORGUNG
Für eine CO2 arme Energieversorung wurden mehrere Alternativen konzipiert und bilanziert. Neben „zentralen“ Versorgungskonzepten (zum Beispiel über Fernwärme) wurden auch verschiedene „dezentrale“ und „semizentrale“ Konzepte untersucht. Diese nutzen größere Mengen Abwärme aus einem Abwasserhauptsammler. Dieser durchkreuzt das Gebiet im nördlichen Bereich.
Schemaschnitt zur Energieversorgung aus Abwasserwärme
STADTPLANUNGSAMT | 39
NACHHALTIGES WASSERMANAGEMENT
Neben einer CO2 reduzierten Energieversorgung wird auch ein nachhaltiger Umgang mit der Ressource Wasser angestrebt. Hierbei wird der lokale Wasserhaushalt nach den natürlichen Kreislaufsystemen der Natur nachempfunden. Regenwasser von Dächern und nicht befahrenen Wegen wird dementsprechend gesammelt und zunächst über dezentrale Mulden versickert. Gründächer sorgen hierbei für eine Verzögerung des Abfl usses.
Regenwasser aus stärker befahrenen Straßen wird dabei in zwei Hauptsammlern in Richtung der beiden Landschaftsfenster abgeleitet. Dort wird das Wasser je nach Verschmutzungsgrad über entsprechende Systeme gereinigt und in den Landschaftsfenstern versickert. Eine Verteilung des Wassers ins Flugfeld wird durch leichte Verwallungen unterbunden. Durch die systematische Nutzung von Regenwasser
im Freiraum (wie am Stadtplatz) wird eine Verbesserung des lokalen Mikroklimas erwartet. Weitere Konzepte eines Wassermanagements (zum Beispiel Grau- oder Schwarzwasseraufbereitung) können problemlos im Rahmen einer weiteren Detailplanung in das Gesamtkonzept integriert werden.
Bebauung entlang Erzbergstraße (Gewerbe)
QuartierstraßeAlter Flugplatz
RW-Kanal
Straßenent- wässerung
Grauwassernutzung
Versickerung VersickerungVersickerungundwasserspiegel in 7 - 9 m er natürlichem Gelände
Grauwassernutzung
zentrale Mulde
PV
PVPV
PV
PVPV
Grün
GrünGrün
Mulde
westliche Bebauung (Wohnen)
mittlere Bebauung (Wohnen)
Schemaschnitt zum Regenwassermanagement (o. M.)
Regenwasserspeicherung, Ableitung und Versickerung
Hauptstraße mit Ableitung über Regenwasserkanal
Wohnwege mit Versickerung über Mulde
Parkpromenade mit Versickerung über Mulde
Versickerung
RKB (optional)
RKB (optional)
Versickerung
RW-Kanal
RW-Kanal
40 | DOKUMENTATION DER RAHMENPLANUNG ZUKUNFT NORD
5. AUSBLICK
AUSBLICK
Im Mai 2016 wurde der Rahmenplan Zukunft Nord durch das politische Gremium, den Karlsruher Gemeinderat, beschlossen. Der vorliegende Rahmenplan bindet die Verwaltung für die nun folgenden Planungsphasen auf dem Weg zu baureifen Grundstücken und in Folge dessen zu einem qualitätvollen, lebendigen und gleichzeitig nachhaltigen neuen Stadtquartier im Karlsruher Norden.
ENTWICKLUNGSPHASEN
Der Nukleus der Quartiersbildung stellt der neue Stadtteilpatz mit dem bereits existierenden NCO-Club und der DHBW dar. Von hier aus kann sich das Quartier kurzfristig in Richtung Norden entwickeln.
Mittelfristig ist eine Weiterentwicklung nach Norden sowie vom Stadtteilplatz aus in Richtung Süden denkbar. Das Teilquartier Süd kann unabhängig von den anderen Teilen kurz- bis mittelfristig entwickelt werden.
Der Park mit den Parkfenstern kann kurzfristig komplett oder phasenweise gebaut werden. Bei der Phasierung sind die vorhandenen Infrastrukturen zu beachten. Der Kliver-Supermarkt kann zum Beispiel entfallen, sobald entsprechende Nahversorgungseinrichtungen am Stadtteilplatz eröffnet haben.
Langfristig kann möglicherweise durch die Verlagerung von Aircraft Philipp weiteres Potenzial für Neubauten erschlossen werden.
Kurzfristig
Kurz- bis mittelfristig
Mittelfristig
D H
BW NCO
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ra ft-
Ph ill
ip p
To w
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Langfristige Option
Mittelfristig
Kurzfristig
Kurz- bis mittelfristig
Mittelfristig
Langfristig (Option bei Verlagerung Aircraft Philipp)
Park (kurzfristig)
Park (kurz- bis mittelfristig)
Park (mittelfristig) Phasenkonzept
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DGNB ZERTIFIZIERUNG
Von Beginn an wurde für das Quartier Zukunft Nord eine Zertifi zierung der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen – DGNB e. V. angestrebt. Hinter „Nachhaltigkeit“ verbirgt sich für die DGNB die gesellschaftliche Verantwortung für aktuelle Probleme, wie Klimawandel und Ressourcenknappheit, dauerhafte Lösungswege aufzuzeigen. Insbesondere nachhaltiges Bauen, was mit einer nachhaltigen Quartiersplanung beginnt, kann einen entscheidenden Beitrag hierzu leisten.
Das Zertifi zierungssystem der DGNB berücksichtigt neben Ökonomie, Ökologie und soziokultureller/ funktionaler Qualität auch die Qualität des Planungsprozesses sowie die technische Qualität der Gebäude. Das Zertifi kat wird in vier Kategorien: Bronze, Silber, Gold und Platin verliehen.
Der Entwurf zum Rahmenplan Zukunft Nord wurde im September 2016 mit dem Vorzertifi kat Platin ausgezeichnet. Die Übergabe des Zertifi kats fand auf der Internationalen Immobilienfachmesse EXPO REAL im Oktober 2016 in München statt.
BAURECHT
Um mit der Realisierung des Quartiers beginnen zu können, ist es zunächst erforderlich einen Bebauungsplan aufzustellen. Ausgehend von dem nun vorliegenden Rahmenplan wird ein für die späteren Bauherren verbindlicher Rechtsplan erarbeitet, der unter anderem Vorgaben zur Gebäudegröße und deren Nutzung, aber auch zur Gestaltung des Quartiers und zu öffentlichen Straßen sowie Plätzen und Grünfl ächen beinhalten wird.
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wird den Bürgerinnen und Bürgern erneut Gelegenheit zur Beteiligung am Planungsprozess gegeben werden. Für die Erstellung des Bebauungsplanes wird mit einem Zeitraum von circa zwei Jahren gerechnet.
SICHERUNG DER ARCHITEKTONISCHEN QUALITÄT
Gerade an städtebaulich wichtigen Stellen des Quartiers, wie beispielsweise am neuen Quartiersplatz, an den Zufahrten entlang der Erzbergerstraße oder die räumliche Kante zum Naturschutzgebiet Alter Flugplatz Karlsruhe im Westen des Quartiers, ist eine gute und hochwertige Gestaltung der Gebäude von besonderer Bedeutung. Es ist daher beabsichtigt, für solche Schlüsselgrundstücke mit Hilfe konkurrierender Verfahren – Architektenwettbewerbe oder Mehrfachbeauftragungen – eine entsprechende Gebäudequalität zu sichern.
VORBILDCHARAKTER FÜR DIE QUARTIERSENTWICKLUNG IN KARLSRUHE
Der transparente Planungsprozess sowie der modellhafte Charakter des Quartiers sollen wegweisend für die künftige Quartiersentwicklung in Karlsruhe sein.
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Matthias Grobe Titelbild und Rückseite | Seite 24/25 | Seite 28/29
Stadt Karlsruhe Seite 8 | Seite 9 | Seite 10
Stadt Karlsruhe, Roland Fränkle Seite 3 | Seite 11 oben
Stadt Karlsruhe, Cornelia Köster Seite 14 | Seite 16
Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin Seite 12 unten | Seite 17 oben
Stadt Karlsruhe, Viola Steinmetz Seite 15 oben
Büro suedlicht Seite 17 unten
BILDNACHWEIS
Machleidt GmbH Städtebau | Stadtplanung, sinai Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH (Pläne und Grafi ken) Seite 15 unten | Seite 18/19 | Seite 20 | Seite 21 | Seite 22 | Seite 23 | Seite 26 | Seite 27 | Seite 29 unten | Seite 30 | Seite 31 | Seite 32 | Seite 33 | Seite 34 | Seite 35 | Seite 36 | Seite 37 | Seite 40
Machleidt GmbH Städtebau | Stadtplanung, Benjamin Wille Seite 17 mitte
Machleidt GmbH Städtebau | Stadtplanung, Steffen Wörsdörfer Seite 6/7 | Seite 11 unten | Seite 12 oben | Seite 13
Performative Architektur Seite 38 | Seite 39
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https://www.karlsruhe.de/b3/bauen/projekte/rahmenplan/zukunftnord/HF_sections/content/ZZlGthpL790crJ/ZZn9byVMup8S5d/Rahmenplanung_Zukunft_Nord_Brosch%C3%BCre.pdf
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Ergebnisse der Bürger- und Passantenumfrage 2013
DIE ATTRAKTIVITÄT DER DURLACHER INNENSTADT
Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung Beiträge zur Stadtentwicklung Nr. 41
2 | DIE ATTRAKTIVITÄT DER DURLACHER INNENSTADT 2013
IMPRESSUM
Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung Zähringerstraße 61 76133 Karlsruhe
Leiterin: Dr. Edith Wiegelmann-Uhlig
Bereich: Stadtentwicklung Otto Mansdörfer
Bearbeitung: Daniel Götz Nadia Kasper-Snouci Ilona Forro
Tel.: 0721 133-1220 Fax: 0721 133-1209 E-Mail: stadtentwicklung@afsta.karlsruhe.de Internet: www.karlsruhe.de/Stadtentwicklung
Titelfoto: Amt für Stadtentwicklung
Druck: Stadt Karlsruhe, Hauptamt, Rathausdruckerei auf 100 Prozent Recyclingpapier
Stand: Mai 2014
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INHALTSVERZEICHNIS
Seite
1. ZUSAMMENFASSUNG UND METHODIK 5
1.1 Zusammenfassung 5 1.2 Methodik 7
2. BESUCHSHÄUFIGKEIT UND VERKEHR IN DER DURLACHER INNENSTADT 9
2.1 Häufi gkeit der Innenstadtbesuche 9 2.2 Verkehrsmittelwahl 11 2.3 Park- Abstellmöglichkeiten 14 2.4 Brötchentaste 15
3. BESUCHS- UND EINKAUFSVERHALTEN 19
3.1 Anlass des Besuchs in der Durlacher Innenstadt/Art der Erledigung 19 3.2 Einkaufsverhalten 23 3.3 Veranstaltungen/Kultureinrichtungen 39
4. ATTRAKTIVITÄT DER DURLACHER INNENSTADT 43
4.1 Spontane Assoziationen zur Durlacher Innenstadt 43 4.2 Bewertung der Innenstadt 47 4.3 Verbesserungsvorschläge für eine attraktivere Innenstadt 56
ANHANG 61 Fragebogen: Bürgerumfrage Durlach, Grötzingen und Höhenstadtteile 2013 62
Fragebogen: Passantenbefragung Durlach 2013 71
ÜBERSICHT VERÖFFENTLICHUNGEN 79
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1.1 ZUSAMMENFASSUNG Der Ortschaftsrat Durlach hatte die Verwaltung in seiner Sit- zung am 5. Juni 2013 mit den Untersuchungsbausteinen zur Erhebung der Nutzungsintensitäten und Einschätzungen zur Attraktivität des B-Zentrums Durlach beauftragt. Das Amt für Stadtentwicklung arbeitete daraufhin zusammen mit dem Stadtamt Durlach, der Wirtschaftsförderung, dem Stadtpla- nungsamt und der Vereinigung Durlacher Leben die Vorge- hensweise einer Untersuchung aus, deren Ergebnisse hier vorgelegt werden.
Um zu Einschätzungen über die Attraktivität der Durlacher In- nenstadt zu gelangen, wurden in einer Passantenumfrage zum einen die im Durlacher Zentrum auf den Straßen angetroffe- nen Personen um ihre Meinung gebeten. Zum anderen wur- den Bürgerinnen und Bürger im potentiellen Einzugsbereich der Durlacher Innenstadt zuhause telefonisch interviewt. Die Ergebnisse unterscheiden sich insofern, als unter den im Zent- rum tatsächlich Anwesenden ein positiveres Meinungsbild zur Durlacher Innenstadt zu erkennen ist, als unter den Befragten zuhause. Diese sehen das Durlacher Zentrum etwas kritischer und treffen bei der Wahl ihres jeweiligen Ortes für Einkäufe oder Dienstleistungen auch andere Entscheidungen.
BEFRAGTE AUS ALT-DURLACH UND DEM HANGGEBIET SIND HÄUFIG IN DER INNENSTADT
Rund 83 % der Passantinnen und Passanten besuchen die Durlacher Innenstadt mindestens einmal pro Woche bis täg- lich. Nicht ganz so häufi g kommen die zuhause befragten Bür- gerinnen und Bürger in die Durlacher Innenstadt. Rund zwei Drittel (66 %) dieser Befragten besuchen mindestens einmal pro Woche bis täglich das Durlacher Zentrum, darunter vor allem Befragte aus Alt-Durlach (73,8 %) und dem Hanggebiet/ Bergwald (69,6 %). Die Verkehrsmittelwahl ist unter den auf den Straßen Befragten sehr umweltgerecht: Lediglich 28 % gaben an, für den Weg ins Durlacher Zentrum einen Pkw zu benutzen. Alle anderen kamen zu Fuß (40 %), mit öffentlichen Verkehrsmitteln (18 %) oder mit dem Fahrrad (13 %). Von den zuhause Befragten benutzt dagegen nahezu die Hälfte (46 %) für den Besuch der Durlacher City einen Pkw; dies häufi g wegen der längeren Anfahrtswege. Die Parkmöglich- keiten werden von den Passantinnen und Passanten insgesamt mit der Durchschnittsnote befriedigend (2,9) bewertet. Zu fast der gleichen Einschätzung gelangen die Befragten der Bür- gerumfrage (Note 3,0). Rund zwei Drittel (62,1 %) der PKW- Fahrerinnen und -fahrer aus der Passantenbefragung berichten von keinerlei Problemen bei der Parkplatzsuche.
DIE BRÖTCHENTASTE IST UMFÄNGLICH BEKANNT
Die Befragten auf den Straßen kennen zu 63 % die Brötchen- taste und bewerten diese mit einem überwältigenden Anteil von 95 % positiv. Allerdings nutzt die Hälfte dieser Befragten die Brötchentaste nie. Unter den zuhause Befragten ist der Bekanntheitsgrad der Brötchentaste noch bedeutend größer (78 %). Von ihnen nutzen 68 % die Brötchentaste häufi g oder ab und zu.
EINKAUFEN UND BUMMELN IST DER HÄUFIGSTE GRUND FÜR EINEN BESUCH
Der Hauptgrund, die Durlacher Innenstadt zu besuchen, ist für die Passantinnen und Passanten das Einkaufen und Bummeln (78 %). Auch die überwältigende Mehrheit der zuhause Inter- viewten (91 %) nennt vor allem diesen Grund, ins Durlacher Zentrum zu gehen. Darüber hinaus spielen für sie Restaurant-/ Cafebesuche (86 %), der Besuch von Ärzten bzw. Kranken- haus (75 %), Freunde oder Bekannte treffen (71 %) sowie Behördengänge (70 %) eine bedeutende Rolle.
NACHFRAGE RICHTET SICH AUF WAREN DES TÄGLICHEN BEDARFS
Unter den Befragten beider Umfragen steht vor allem der Kauf von Gütern des täglichen Bedarfs im Vordergrund des Innenstadtbesuchs, während Waren des mittelfristigen und langfristen Bedarfs, wie Bekleidung, Lederwaren, Elektro etc. mehrheitlich nur noch manchmal bis gar nicht in Durlach ge- kauft werden. Über 70 % der zuhause Befragten kaufen ihre Lebensmittel am häufi gsten in Durlach ein – darunter 43 % in der Durlacher Innenstadt und weitere 30 % außerhalb des Durlacher Citybereichs.
SCHECK IN, WOCHENMARKT UND ALDI MÄRKTE SIND HAUPTANZIEHUNGSPUNKTE
Der Edekamarkt Scheck In ist unter den zuhause Befragten der am stärksten frequentierte Lebensmittelmarkt in Durlach. Knapp die Hälfte (48 %) besucht den Scheck In in der Mar- stallstraße mindestens einmal pro Woche. Auch die beiden Aldi-Filialen in der Killisfeld- und Tiengener Straße sowie der Durlacher Wochenmarkt werden von jeweils über einem Fünf- tel (20 %) der zuhause Interviewten mindestens einmal wö- chentlich aufgesucht.
1. ZUSAMMENFASSUNG UND METHODIK
6 | DIE ATTRAKTIVITÄT DER DURLACHER INNENSTADT 2013
DIE HÄLFTE ALLER BEFRAGTEN BÜRGERINNEN UND BÜRGER BESUCHEN SCHECK IN UND FUSSGÄNGERZONE.
Mehr als die Hälfte (52 %) der zuhause befragten Bürgerinnen und Bürger verbinden ihren Einkauf im Scheck In Markt auch mit einem Bummel durch die Durlacher Fußgängerzone. Bei den Befragten aus Alt-Durlach sowie dem Hanggebiet/Berg- wald ist die Kopplung beider Bereiche besonders ausgeprägt (69 % bzw. 75 %).
DURLACHER ZENTRUM HAT WENIG BEDEUTUNG BEIM KAUF VON BEKLEIDUNG UND SCHUHEN
Als Einkaufsorte für Bekleidung und Schuhe gaben die zu- hause Befragten an erster Stelle die Karlsruher Innenstadt an: 37 % kaufen häufi g dort diese Waren. Die Durlacher Innen- stadt wird nur von 11 % bis 12 % der Interviewten als häufi - ger Einkaufsort für Bekleidung und Schuhe genannt.
IN EIN BIS ZWEI STUNDEN WERDEN ZUMEIST ZWISCHEN 10 UND 30 EURO AUSGEGEBEN
Rund ein Drittel der auf der Straße Befragten (29 %) steuert drei bis fünf Geschäfte in der Durlacher Innenstadt an und bleibt ein bis zwei Stunden. Die Ausgaben je Passant bzw. Passantin für Einkäufe und Dienstleistungen in der Durlacher Innenstadt belaufen sich meist auf Beträge zwischen 10 und 30 Euro (37 %). Ein Fünftel (20 %) gibt auch bis zu 50 Euro aus.
DURLACHER VERANSTALTUNGEN: WEIHNACHTSMARKT UND DAS ALTSTADT-FEST VORNE
Fast 94 % der telefonisch Befragten waren schon einmal auf dem Durlacher Weihnachtsmarkt und 78 % auf dem Altstadt- Fest. Mit annähernd 60 % folgen der Durlacher Fastnachtsum- zug sowie die Kruschtelmärkte in der Innenstadt. Bei der Be- wertung schneiden die Durlacher Vernissagen / offene Ateliers und die Kruschtelmärkte mit Durchschnittsnoten von 1,8 und 1,9 am besten ab.
DURLACHER INNENSTADT LÖST SPONTAN EHER POSITIVE ASSOZIATIONEN AUS
In beiden Umfragen übertreffen die positiven Assoziationen klar die negativen. So bezogen sich 80 % der Nennungen in der Passantenumfrage und 67 % der Äußerungen der Bürger- umfrage auf positive Eigenschaften des Durlacher Zentrums. Der geringere Antwortanteil in der Bürgerumfrage zeigt, dass in der Bevölkerung im Einzugsbereich eine etwas kritischere Haltung vorliegt. Spontan denken die Befragten beider Um- fragen an Wahrnehmungen wie „toll, (wunder-)schön, fühle mich wohl, Atmosphäre, gemütlich, Charme, lebhaft, es ist alles da, was man benötigt, gute Einkaufsmöglichkeiten, Alt- stadt, liegt zentral, nah und ist übersichtlich, ansprechende Gastronomie, Kneipen, Cafes“.
BEFRAGTE GEBEN BESTNOTEN IN FRAGEN DER ATTRAKTIVITÄT
Für 80 % der befragten Passanten und für 57 % der zuhause Befragten entspricht die Durlacher Innenstadt den Vorstel- lungen von einem attraktiven Zentrum. Umgekehrt sehen 43 % der Antwortenden in der Bürgerumfrage, aber nur 20 % der Passantinnen und Passanten Verbesserungsbedarf. Damit urteilten die Bürgerinnen und Bürger zuhause deutlich kritischer als die im Zentrum Anwesenden. Diejenigen, die Verbesserungsbedarf zur Attraktivitätssteigerung anmahnen, sprechen sich für eine breitere Vielfalt an Geschäften, mehr Bekleidungsgeschäfte für unterschiedliche Altersgruppen und die Vermeidung von Leerständen aus.
FUSSGÄNGERZONE ZWISCHEN RATHAUS UND HENGSTPLATZ AM BESTEN BEWERTET
Der östliche Bereich der Fußgängerzone wird in beiden Um- fragen mit gut bewertet – ebenso wie die Seitenstraßen der Durlacher Innenstadt. Die westliche Fußgängerzone zwischen Bahnhof und Rathaus erhält hingegen in Durchschnitt nur die Note drei. Als Gründe nannten die Befragten in erster Linie einen ungepfl egten und unschönen Gesamteindruck, eine mangelnde Attraktivität sowie zu wenig Geschäfte.
ERREICHBARKEIT WIRD BESONDERS GUT, WARENANGEBOT UND PARKMÖGLICHKEITEN WERDEN SCHLECHTER BEWERTET
Mit Schulnoten über 2,0 werden in beiden Umfragen die Erreichbarkeit mit Straßenbahn, Bus und Fahrrad sowie die Ausstattung mit Cafes und Restaurants beurteilt. Mit der Note „gut“ (2,0 bis 2,5) wird außerdem die öffentliche Sicherheit, die Beratungsqualität durch das Verkaufspersonal, die Erreich- barkeit mit dem PKW die Aufenthaltsqualität in der Fußgän- gerzone sowie die Sauberkeit und Gestaltung der Straßen und Plätze bewertet. Das Warenangebot sowie das Angebot an Parkmöglichkeiten werden als befriedigend eingestuft.
STÖRFAKTOREN IM ZENTRUM SIND VOR ALLEM DER AUTO- UND STRASSENBAHNVERKEHR
Von einem Drittel der Passantinnen und Passanten und der zuhause Befragten werden die durch die Fußgängerzone fah- renden Autos als störend empfunden. Auch parkende PKW, Fahrradfahrer und die Straßenbahn werden genannt.
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BEFRAGTE WOLLEN VOR ALLEM ATTRAKTIVERE EINKAUFSMÖGLICHKEITEN
Der mit Abstand am häufi gsten genannte Ansatzpunkt für eine verbesserte Attraktivität der Durlacher Innenstadt ist der Themenbereich Einkaufen. Ein Neuntel aller Befragten der Passantenumfrage (11,7 %) und fast jeder dritte Befragte der Bürgerumfrage (27,7 %) gaben an, dass sie sich attraktivere Einkaufsmöglichkeiten, ein breiteres Branchen- und Waren- angebot sowie mehr Fachgeschäfte wünschen. Alle anderen Anliegen treten dagegen deutlich zurück.
ETWA DIE HÄLFTE DER INTERVIEWTEN AUF DER STRASSE VERMISST NICHTS
Über die Hälfte (52 %) der befragten Passantinnen und Pas- santen äußern, dass sie keine Angebote oder Branchen in der Durlacher Innenstadt vermissen würden. Unter den zuhause Interviewten sind nur 45 % dieser Auffassung. Mehr Geschäf- te im Bereich Mode, Bekleidung, Boutiquen wünschen 18 % (beide Umfragen). Einzelhandelsangebote aus dem Bereich Elektroartikel, Haushaltswaren vermissen 7,0 % der Passantin- nen und Passanten und 10,3 % der Befragten in der Bürger- umfrage.
Insgesamt zeigen beide Befragungen einerseits eine hohe Zu- friedenheit mit der Durlacher Innenstadt. Die positiven Äuße- rungen gelten der Altstadtatmosphäre, der Gastronomie, der Kultur und anderen Wohlfühlfaktoren. Andererseits bringen beide Umfragen klar zum Ausdruck, dass sich nicht wenige befragte Bürgerinnen und Bürger - über die sehr geschätzten Angebote des täglichen Bedarfs hinaus - auch ein höherwer- tiges Einzelhandelsangebot wünschen. Sofern sich die hierfür notwendigen Rahmenbedingungen herstellen lassen, könnte Durlach sein in Karlsruhe einzigartiges Flair auch zur Kunden- bindung in Warengruppen ausbauen, die heute eher schwach vertreten sind.
1.2 METHODIK Der vorliegende Bericht basiert auf zwei getrennt durchgeführ- ten, inhaltlich aber teilweise identischen Umfragen zur Dur- lacher Innenstadt. Einmal wurden die im Zentrum tatsächlich anwesenden Passantinnen und Passanten mündlich auf der Straße befragt, zum anderen fand eine repräsentative Telefon- umfrage unter der Bevölkerung im Durlacher Einzugsbereich statt. Beide Umfragen wurden vom Karlsruher Institut für Marktforschung (KIM) durchgeführt.
Die Passantenumfrage wurde im September/Oktober 2013 durchgeführt. Dabei wurden 600 zufällig ausgewählte Perso- nen in der Durlacher Innenstadt verteilt auf die verschiedenen Straßenbereiche und Wochentage angesprochen. Auf ein ausgewogenes Verhältnis nach Geschlecht und Alter wurde geachtet. Die Interviews fanden an Donnerstagen und Samsta- gen jeweils zwischen 10 und 18 Uhr statt.
Zeitgleich mit der Passantenumfrage wurden 900 repräsen- tativ ausgewählte Haushalte telefonisch (CATI) befragt. Die Interviews fanden in Durlach, Grötzingen, Wolfartsweier, Grünwettersbach, Palmbach, Hohenwettersbach und Stupfe- rich statt. Alle Aussagen dieser Bürgerumfrage beziehen sich daher in der Summe auf die Antworten aus allen Teilgebieten zusammen und nicht nur auf die Durlacher Bevölkerung. Die Stichprobe wurde aber so geschichtet, dass eine zusätzliche Auswertung sowohl nach einzelnen Wohnbereichen als auch nach verschiedenen Befragtengruppen möglich war. Diese Er- gebnisse sind in großer Tiefe in den Abbildungen und Tabellen des Berichts dargestellt.
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2. BESUCHSHÄUFIGKEIT UND VERKEHR IN DER DURLACHER INNENSTADT
2.1 HÄUFIGKEIT DER INNENSTADTBESUCHE Die in der Durlacher Innenstadt anwesenden Passantinnen und Passanten besuchen das Zentrum in aller Regel recht häufi g: 73,3 % von ihnen geben an, täglich oder mehrmals pro Woche hierher zu kommen. Einmal pro Woche besuchen 9,5 % der Flanierenden das Durlacher Zentrum, seltenere Besuche werden nur in geringem Umfang angegeben – wie aus ABBILDUNG 2.01 hervorgeht. Damit wird deutlich, dass der allergrößte Teil der täglich in der Durlacher Altstadt auf den Straßen anwesenden Menschen mit hoher Regelmäßigkeit diesen Ort aufsucht, um Einkäufen, Erledigungen oder sonsti- gen Aktivitäten nachzugehen.
WIE OFT BESUCHEN SIE DIE DURLACHER INNENSTADT?
Anders fallen die Antworten aus, wenn man die Ergebnisse der Bürgerumfrage betrachtet. Zuhause befragt, wie oft sie die Durlacher Innenstadt besuchen, geben nur 43 % der Befrag- ten in Durlach, den Höhenstadtteilen und Grötzingen an, täg- lich oder mehrmals pro Woche das Zentrum aufzusuchen. Ein knappes Viertel (23,3 %) kommt einmal pro Woche, 15,3 % zwei bis dreimal im Monat und 8,7 % einmal im Monat. Auch diese Ergebnisse sind in ABBILDUNG 2.01 dargestellt.
Weiteren Aufschluss über die regelmäßige Besucherschaft der Durlacher Innenstadt gibt eine Auswertung der Befragten der Bürgerumfrage nach Wohnbereichen, wie sie in ABBILDUNG 2.02 dargestellt ist. Es zeigt sich, dass große Teile der Befrag- ten in Alt-Durlach (73,8 %) und im Hanggebiet/Bergwald (69,6 %) täglich oder mehrmals pro Woche ins Durlacher Zentrum kommen. Aus Dornwald-Untermühl, Aue, Lohn-Lis- sen und Killisfeld suchen 41,4 % mit der gleichen Häufi gkeit die Altstadt auf. Wesentlich geringere Anteile ergeben sich dagegen in Grötzingen (20,3 %) und den Höhenstadtteilen (21,1 %). Wöchentliche Besuche oder zwei- bis dreimalige Besuche pro Monat werden dagegen aus diesen zuletzt er- wähnten Stadtteilen häufi ger genannt. So sucht rund die Hälfte der Befragten aus Grötzingen und den Höhenstadtteilen in diesem zeitlichen Rhythmus Durlach auf. Auch die Anteile der noch selteneren Besucherinnen und Besucher aus diesen Stadtteilen sind nicht unbeträchtlich, wie ABBILDUNG 2.02 zu entnehmen ist.
Abbildung 2.01
BESUCHSHÄUFIGKEIT DER DURLACHER INNENSTADT
10 | DIE ATTRAKTIVITÄT DER DURLACHER INNENSTADT 2013
Abbildung 2.02
BESUCHSHÄUFIGKEIT DER DURLACHER INNENSTADT NACH WOHNBEREICHEN
Aus dem Blickwinkel von Einzelhandel, Dienstleistung und Gastronomie ist es darüber hinaus wichtig zu wissen, aus welchen soziodemografi schen Gruppen sich die Besucherin- nen und Besucher der Durlacher Innenstadt zusammensetzen. Hier sind aus der Bürgerumfrage weitere Erkenntnisse zu gewinnen. Insgesamt besuchen 66,3 % aller Befragten das
Durlacher Zentrum einmal pro Woche oder häufi ger. Analysiert man diese Teilgruppe nach einzelnen Merkmalen zeigen sich leichte Unterschiede im Besuchsverhalten, die in TABELLE 2.01 dargestellt sind. Nach Altersgruppen fallen Befragte zwischen 30 und 44 Jahren (60,4 %) durch eine gewisse Zurückhal- tung auf. Diese Gruppe dürfte sich stark überschneiden mit den Haushalten mit Kindern (60,8 %), die ebenfalls weniger häufi g die Altstadt aufsuchen. Dagegen kommen ältere Be- fragte – vor allem im Alter von 65 Jahren und mehr (70,4 %) – regel mäßiger ins Zentrum. Nach dem Haushaltseinkommen zeigt sich ein leicht erhöhter Zuspruch der Einkommensgrup- pen zwischen 1.500 € und 3.000 €. Allerdings bleiben auch 66,1 % der bestverdienenden Befragten (> 5.000 €) der Durlacher Innenstadt treu. Nach Nationalität und Migrations- hintergrund ergeben sich kaum Abweichungen vom Gesamt- durchschnitt.
Tabelle 2.01
BESUCHENDE DER DURLACHER INNENSTADT, DIE EINMAL PRO WOCHE ODER HÄUFIGER KOMMEN, NACH AUSGE- WÄHLTEN BEFRAGTENGRUPPEN
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2.2 VERKEHRSMITTELWAHL Die Wahl des Verkehrsmittels für den Besuch der Durlacher Innenstadt und die sich daraus ableitenden subjektiv erleb- ten Verkehrsverhältnisse hat vielerlei Rückwirkungen auf die Attraktivität des Zentrums. Beim Vergleich der Ergebnisse aus Passanten- und Bürgerumfrage darf auch die Besuchs- häufi gkeit nicht außer acht gelassen werden. Von den be- fragten Passanten gaben 26 % an, sie seien mit dem PKW gekommen, 40,2 % dagegen zu Fuß. Das Fahrrad benutzten 13 % der Passanten, öffentliche Verkehrsmittel 19,7 %. In der Bürgerumfrage gaben die Befragten eine deutlich andere Verkehrsmittelwahl an: Mit dem PKW reisten 43,9 % der zu- hause Interviewten an, zu Fuß nur 12,2 %. Bei Fahrrad (21 %) und öffentlichem Verkehr (19,7 %) sind die Unterschiede nicht ganz so groß.
WELCHES VERKEHRSMITTEL BENUTZEN SIE DABEI AM HÄUFIGSTEN?
Diese zunächst unplausiblen Abweichungen zwischen beiden Befragungen ergeben sich aus der Tatsache, dass die Passan- tenumfrage im Wesentlichen die jeweils gleichzeitig im Zen- trum anwesenden Menschen erfasst. Darunter befi nden sich naheliegenderweise viele, die häufi g kommen. Häufi ge Besu- cher – so wurde in Kapitel 2.1 gezeigt – wohnen zu großen Teilen in der Durlacher Altstadt (73,8 % tägliche Besucher) und kommen daher großteils zu Fuß. Umgekehrt sind unter den PKW-Nutzerinnen und -Nutzern viele, die seltener kom- men. Diese Gruppe ist überwiegend in entfernteren Wohnbe- reichen zu Hause. ABBILDUNG 2.03 zeigt die Antworten zur Verkehrsmittelwahl in beiden Umfragen.
Nach den einzelnen Wohnbereichen fällt die Verkehrsmit- telwahl der Befragten in der Bürgerumfrage für den Weg in die Durlacher Innenstadt durchaus unterschiedlich aus: Aus Alt-Durlach kommen 37,4 % der Befragten zu Fuß und 26,7 % mit dem Fahrrad. Das sind zusammen annähernd zwei Drittel der befragten Alt-Durlacher. Die Straßenbahn benutzen 20,5 % und auf den PKW entfallen nur 13,8 %. Im Wohnbereich Dornwald-Untermühl, Aue, Lohn-Lissen, Killisfeld ist der Radverkehrsanteil mit 36 % noch höher. Zu Fuß gehen allerdings aufgrund der größeren Entfernung nur 8,4 %. Auf den PKW entfallen immerhin 30,5 %. Der ÖPNV-Anteil liegt mit 21,7 % ähnlich hoch wie in Alt-Durlach.
Abbildung 2.03
VERKEHRSMITTELWAHL BEIM BESUCH DER DURLACHER INNENSTADT
In den übrigen drei untersuchten Wohnbereichen dominiert die Nutzung des PKW. Dessen Verkehrsanteile belaufen sich in Durlach-Hanggebiet/Bergwald auf 60,7 %, in Grötzingen auf 54,9 % und in den Höhenstadtteilen auf 65 %. Das Fahrrad hat für Durlach-Hanggebiet (16,1 %) und Grötzingen (19 %) erhebliche Bedeutung, der ÖPNV für Grötzingen (22,2 %) und die Höhenstadtteile (22,4 %). Einen nennenswerten Fußgän- gerverkehr in die Durlacher Innenstadt weist nur das Hang- gebiet/Bergwald (14,3 %) auf. In ABBILDUNG 2.04 sind die Ergebnisse dargestellt.
40,2%
2,2%
0,7%
43,9%
21,0%
19,7%
1,9%
1,3%
18,0%
13,0%
26,0%
12,2%
0% 10% 20% 30% 40% 50%
PKW als Selbstfahrer
Fahrrad
öffentliche Verkehrsmittel
(Bahn/Bus)
zu Fuß
PKW als Mitfahrer
sonstige
Passantenumfrage Bürgerumfrage Durlach
Basis: 600 / 900 Befragte mit Antwort Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung, Passanten- /Bürgerumfrage Durlach 2013
Welches Verkehrsmittel benutzen Sie beim Besuch der Durlacher Innenstadt am häufigsten? bzw. Mit welchem Verkehrsmittel sind Sie in die Durlacher Innenstadt gekommen?
12 | DIE ATTRAKTIVITÄT DER DURLACHER INNENSTADT 2013
Abbildung 2.04
VERKEHRSMITTELWAHL BEIM BESUCH DER DURLACHER INNENSTADT NACH WOHNBEREICHEN
Auch nach einzelnen Befragtengruppen zeigen sich Unter- schiede in der Verkehrsmittelwahl. Allerdings kommen dabei eher allgemeine Unterschiede im Verkehrsverhalten der Merk- malsgruppen zum Ausdruck - weniger dagegen Spezifi ka des B-Zentrums Durlach. Die Ergebnisse sind in TABELLE 2.02 zu- sammengestellt.
Bei der PKW-Nutzung treten Spitzenwerte bei den 30- bis unter 44-jährigen Befragten (51,3 %) – also im Familien- alter – auf, sowie korrespondierend unter den Haushalten mit Kindern (50,2 %). Hierin kommt zum Ausdruck, dass ein PKW von mehrköpfi gen Familien grundsätzlich präferiert und – analog zu anderen zurückgelegten Wegen – auch für den Weg nach Durlach entsprechend häufi g genutzt wird. Auch die besondere Neigung zur PKW-Nutzung unter den Beziehern höherer Einkommen ist ein allgemeines Phänomen, verstärkt allerdings durch die Tatsache, dass diese Befragten überproportional in den Höhenstadtteilen leben. Recht geringe Schwankungen zeigt die Nutzung des Fahrrads in den einzel- nen Befragtengruppen. Lediglich im Seniorenalter und bei sehr hohem Einkommen fällt die Radnutzung etwas ab. Der ÖPNV besitzt für den Weg zur Durlacher Innenstadt unter den jünge- ren Befragten (<30 Jahre) und für die Bezieher niedriger Ein- kommen stärkere Bedeutung. Den Weg ins Durlacher Zentrum legen über alle Befragtengruppen hinweg anteilig etwa gleich viele Interviewte zu Fuß zurück. Lediglich Hochverdienende und Befragte mit Migrationshintergrund sind weniger häufi g als Fußgänger unterwegs.
Gefragt nach den Gründen für die jeweilige Wahl des Ver- kehrsmittels geben die Befragten in der Passanten- und Bür- gerumfrage ähnliche Antworten. Rund die Hälfte (Passanten- umfrage: 53,7 %; Bürgerumfrage: 50,5 %) betont jeweils die Bequemlichkeit und Gewohnheit, die mit der Verkehrsmittel- wahl verbunden sei. Auf die mit dem Weg nach Durlach ver- bundene (körperliche) Bewegung und die Stressfreiheit weist jeweils ein rundes Drittel der Befragten hin - darunter bevor- zugt Radfahrende und Befragte, die zu Fuß unterwegs sind.
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14 | DIE ATTRAKTIVITÄT DER DURLACHER INNENSTADT 2013
UND WAS SIND DIE GRÜNDE FÜR IHRE VERKEHRSMITTELWAHL?
In ABBILDUNG 2.05 sind die einzelnen Antwortanteile darge- stellt. Der Transport von Personen und Einkäufen ist 24,7 % der Befragten der Bürgerumfrage wichtig - darunter vor allem PKW-Fahrerinnen und -fahrern, aber nur 7,3 % der Passanten, da diese neben dem Einkaufen auch anderen Beschäftigungen in der Durlacher Innenstadt nachgehen. Die jeweilige Fahrzeit ist als Argument für die Verkehrsmittelwahl ebenfalls nicht unbedeutend - es wird bevorzugt von PKW- und Fahrrad-Nut- zenden vorgebracht, genauso wie die Verbindung mehrerer Erledigungen. Auf weitere angegebene Gründe entfallen klei- nere Antwortanteile, die alle ABBILDUNG 2.05 zu entnehmen sind.
Abbildung 2.05
GRÜNDE FÜR DIE VERKEHRSMITTELWAHL1)
39,7%
11,0%
7,8%
9,2%
53,7%
7,3%
7,1%
8,6%
3,1%
3,6%
3,2%
0,3%
50,6%
32,7%
24,7%
15,7%
10,9%
9,1%
8,7%
7,9%
7,2%
5,5%
1,4%
26,7%
0% 20% 40% 60%
Bequemlichkeit/ Gewohnheit
Bewegung/stressfrei
Transport von Personen oder Einkäufen etc.
Fahrtzeit
Verbindung mehrerer Erledigungen
gute ÖPNV-Anbindung
kostenloser Parkplatz
Umweltschutzaspekt
Fahrtkosten
gesundheitliche Mobilitätseinschränkung
Sicherheit
sonstige Gründe
Passantenumfrage Bürgerumfrage Durlach
1) Mehrfachnennungen waren möglich, daher Summe mehr als 100%. Basis: 600 / 900 Befragte mit Antwort Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung, Passanten- /Bürgerumfrage Durlach 2013
Was sind die Gründe für Ihre Verkehrsmittelwahl?
2.3 PARK- UND ABSTELLMÖGLICHKEITEN Die Passantenumfrage bot die Gelegenheit, von den Fahrzeug- Nutzern unter den Befragten ihre frischen Eindrücke bei der Suche nach einem Parkplatz/Abstellplatz zu erfahren. Rund zwei Drittel der PKW-Fahrerinnen und -fahrer (62,1 %) berich- ten von keinerlei Problemen bei der Parkplatzsuche, weitere 20,7 % waren der Ansicht, „es ging“. „Sehr schwierig“ fan- den 17,2 % ihre Parkplatzsuche. Die Ergebnisse sind in ABBIL- DUNG 2.06 dargestellt.
Abbildung 2.06
SCHWIERIGKEITEN BEI DER PARKPLATZSUCHE
FALLS SIE HEUTE MIT DEM AUTO GEKOMMEN SIND, FANDEN SIE ES SCHWIERIG; EINEN PARKPLATZ ZU FINDEN? FALLS SIE HEUTE MIT DEM FAHRRAD GEKOMMEN SIND, HABEN SIE EINE GEEIGNETE OFFIZIELLE ABSTELLMÖGLICHKEIT (STÄNDER) GEFUNDEN?
Diejenigen Befragten, die ein Fahrrad für den Weg zur In- nenstadt benutzt hatten, wurden um Auskunft nach den Radabstellmöglichkeiten gebeten. Von den Radlerinnen und Radlern gaben 70,5 % an, sie hätten eine geeignete offi zielle Abstellmöglichkeit gefunden, 29,5 % verneinten die Frage. ABBILDUNG 2.07 zeigt die Ergebnisse.
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Abbildung 2.07
VERFÜGBARKEIT VON FAHRRADSTÄNDERN
2.4 BRÖTCHENTASTE Im Zusammenhang mit der Parkierung in der Durlacher Innen- stadt spielt die sog. „Brötchentaste“ eine besondere Rolle. Sie erlaubt es, in den ersten 30 Minuten kostenlos zu parken. Da die Brötchentaste immer wieder kontrovers im politischen Raum diskutiert wird, war es ein besonderes Anliegen beider Umfragen, die Einschätzungen der Bevölkerung hierzu auszu- loten.
WISSEN SIE, DASS SIE BEI PARKSCHEINAUTOMATEN IN DER DURLACHER INNENSTADT IHR FAHRZEUG DIE ERSTEN 30 MINUTEN KOSTENLOS PARKEN DÜRFEN (SOGENANNTE BRÖTCHENTASTE)?
Die Brötchentaste besitzt unter den Befragten in beiden Umfragen eine große Bekanntheit. So sagten 63 % der Pas- santinnen und Passanten, sie wüssten über die Brötchentaste Bescheid. Unter den Befragten der Bürgerumfrage waren sogar 78,1 % im Bilde über kostenlose 30-Minuten-Parkzeit.
ABBILDUNG 2.08 zeigt die Antwortanteile.
Wie schon die Bekanntheit der Brötchentaste wird auch ihre Nutzung in der Passanten- und der Bürgerumfrage unter- schiedlich bewertet. „Häufi g“ wird das kostenlose Parkange- bot von 24,6 % der befragten Passanten, aber von mehr als einem Drittel (34,8 %) der zuhause Befragten genutzt. „Ab und zu“ drücken 28,3 % der in der Passantenumfrage Inter- viewten die Brötchentaste, aber 33 % der in der Bürgerumfra- ge Angesprochenen.
Abbildung 2.08
BEKANNTHEIT DER BRÖTCHENTASTE
NUTZEN SIE DIE BRÖTCHENTASTE (30 MINUTEN KOSTENLOSES PARKEN AM PARKSCHEINAUTOMATEN) HÄUFIG, AB UND ZU ODER NIE?
Die Anteile für die Antwort „nie“ fallen entsprechend aus (Passantenumfrage 47,1 %; Bürgerumfrage 32,2 %). Damit wirkt sich die stärkere Anwesenheit nicht motorisierter Besu- cher in der Durlacher Innenstadt (Erläuterung siehe Abschnitt Verkehrsmittelwahl) auch auf die Angaben zur Nutzung der Brötchentaste aus. Im räumlich breiter gestreuten Adressaten- kreis der Bürgerumfrage ist die Brötchentaste stärker in den Köpfen verankert. Die Ergebnisse sind in ABBILDUNG 2.09 zusammengestellt.
16 | DIE ATTRAKTIVITÄT DER DURLACHER INNENSTADT 2013
Abbildung 2.09
NUTZUNGSHÄUFIGKEIT DER BRÖTCHENTASTE
Von den Befragten in den einzelnen Wohnbereichen wird die Brötchentaste in unterschiedlichem Umfang genutzt. Dies geht aus ABBILDUNG 2.10 hervor. Nur verhalten drücken Befragte aus Alt-Durlach und Dornwald-Untermühl, Aue, Lohn-Lissen, Killisfeld auf die Taste. Die Ursachen sind in der Verkehrs- mittelwahl zu fi nden: Aus diesen beiden Wohnbereichen kommen eher wenige Innenstadtbesuchende mit dem PKW. Dagegen sind 60 % der Befragten aus dem Hanggebiet/Berg- wald häufi ge Benutzer der Kostenlos-Taste. Die Interviewten in Grötzingen und den Höhenstadtteilen nutzen (trotz hoher Auto-Anteile) die Brötchentaste nur durchschnittlich „häufi g“ (rund 35 %), dafür fällt der Antwortanteil „ab und zu“ höher aus. Hier kommt einmal zum Tragen, dass die Bekanntheit der Brötchentaste in diesen beiden Wohnbereichen geringer ist als im Durchschnitt. Außerdem kommen die (Auto fahrenden) Befragten von dort schon von vorne herein seltener nach Dur- lach, so dass eine „häufi ge“ Nutzung auch aus der subjektiven Sicht des Einzelnen nicht so oft gegeben ist. ABBILDUNG 2.10 enthält die Ergebnisse.
Abbildung 2.10
NUTZUNGSHÄUFIGKEIT DER BRÖTCHENTASTE NACH WOHNBEREICHEN
Nach einzelnen Befragtengruppen zeigen sich ebenfalls Ab- weichungen in der Nutzungshäufi gkeit der Brötchentaste - wie aus TABELLE 2.03 hervorgeht. Dort sind die Antwortanteile für die „häufi ge“ Nutzung dargestellt. In der Altersgruppe bis 30 Jahre wird die Taste unterdurchschnittlich genutzt (23,3 %). Das Gleiche gilt für die Befragten im Seniorenalter. Die höchs- ten Angaben einer „häufi gen“ Nutzung kommen von den 30- bis 44-Jährigen (46,2 %). Mit dieser Altergruppe sind die Haushalte mit Kindern teilweise deckungsgleich (44,7 %). Nach Einkommensgruppen zeichnen sich eindeutig die Wohl- habenden mit mehr als 4.000 € Haushaltsnettoeinkommen als eifrigste Nutzer der Kostenlos-Taste ab (>5.000 €: 51,1 %). Letztere Gruppe enthält auch anteilig die meisten PKW-Fahrer. Darüber hinaus neigen nicht-deutsche Befragte und solche mit Migrationshintergrund zu einer erhöhten Nutzung der Brötchentaste. Alle Angaben sind in TABELLE 2.03 zusammen- gestellt.
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Tabelle 2.03
NUTZUNG DER BRÖTCHENTASTE NACH BEFRAGTENGRUPPEN ANTWORTANTEIL "HÄUFIG"
In beiden Umfragen wurden die Befragten gleichlautend um eine Bewertung der Brötchentaste gebeten. Jeweils fand eine Drei-Viertel-Mehrheit der Befragten die Brötchentaste „sehr positiv“ (Passantenumfrage: 73 %; Bürgerumfrage: 79 %).
WIE BEWERTEN SIE DAS ANGEBOT, 30 MINUTEN KOSTENLOS AM PARKSCHEINAUTOMATEN PARKEN ZU KÖNNEN („BRÖTCHENTASTE“)?
Die Unterschiede zwischen beiden Umfragen ebnen sich noch ein, wenn man den Antwortanteil „eher positiv“ mitbetrachtet (Passantenumfrage: 21,7 %; Bürgerumfrage: 14,1 %). Negati- ve Antworten äußerten nur wenige Befragte. Wesentlicher Ein- wand von ihnen war, der Autoverkehr würde durch die Bröt- chentaste bevorzugt. ABBILDUNG 2.11 zeigt die Ergeb nisse
Bei solch eindeutigen Antworten der Befragten erscheint es wenig verwunderlich, dass auch nach einzelnen Wohnberei- chen und Befragtengruppen in der Bürgerumfrage nur geringe Abweichungen vom Gesamtergebnis sichtbar werden. In den beiden Wohnbereichen Alt-Durlach und Dornwald-Untermühl, Aue, Lohn-Lissen, Killisfeld, die für ihre Wege zur Durlacher Innenstadt eher die Fortbewegung per Rad oder zu Fuß be- vorzugen, fällt das positive Votum etwas ab. Der umgekehrte Effekt tritt in den drei stärker PKW-orientierten Wohnberei-
chen Durlach-Hanggebiet/Bergwald, Grötzingen und den Höhenstadtteilen ein. Dies wird in TABELLE 2.04 sichtbar. Nach Altergruppen zeichnen sich wiederum die eher autoaffi nen Jahrgänge zwischen 30 und 65 Jahren mit erhöhten Zustim- mungswerten ab, während Jüngere und Ältere sich etwas verhaltener äußern. In den Einkommensgruppen nimmt die positive Bewertung der Brötchentaste mit wachsendem Wohl- stand deutlich zu (>5.000 €: „sehr positiv“ 84,4 %).
Auch in den übrigen Befragtengruppen verläuft die Bewertung synchron zum Grad der PKW-Nutzung für den Weg zur Durla- cher Innenstadt (s.o.). Je stärker der PKW genutzt wird, desto eher wird die Brötchentaste (sehr) positiv beurteilt. Eine voll- ständige Übersicht der Ergebnisse zeigt TABELLE 2.04.
Abbildung 2.11
BEWERTUNG DER BRÖTCHENTASTE
18 | DIE ATTRAKTIVITÄT DER DURLACHER INNENSTADT 2013
Tabelle 2.04
BEWERTUNG DER BRÖTCHENTASTE NACH BEFRAGTENGRUPPEN
sehr positiv eher positiv teils-teils eher negativ sehr negativ
Bürgerumfrage Durlach 2013 insgesamt 79,0% 14,1% 4,5% 1,9% 0,6%
Wohnbereich Alt-Durlach 78,5% 8,9% 8,9% 3,8% --- Dornwald-Untermühl, Aue, Lohn-Lissen, Killisfeld 67,9% 23,3% 6,3% 1,3% 1,3% Durlach-Hanggebiet, Bergwald 86,3% 10,5% --- 3,2% --- Grötzingen 82,6% 11,9% 3,7% 0,9% 0,9% Höhenstadtteile 83,4% 13,7% 1,7% 0,6% 0,6%
Altersgruppe 18 bis 29 Jahre 74,0% 20,5% 5,5% --- --- 30 bis 44 Jahre 85,4% 8,9% 5,7% --- --- 45 bis 64 Jahre 81,7% 12,9% 2,2% 2,9% 0,4% ab 65 Jahre 71,5% 17,7% 6,5% 2,7% 1,6%
Haushaltsnettoeinkommen unter 1.500 € 69,6% 21,5% 5,1% 2,5% 1,3% 1.500 € bis unter 2.250 € 72,8% 17,5% 7,0% 2,6% --- 2.250 € bis unter 3.000 € 75,0% 16,4% 5,5% 2,3% 0,8% 3.000 € bis unter 4.000 € 81,6% 11,2% 4,8% 1,6% 0,8% 4.000 € bis unter 5.000 € 82,8% 12,5% 4,7% --- --- 5.000 € und mehr 84,4% 11,1% --- 2,2% 2,2%
Nationalität deutsch 77,9% 14,7% 4,9% 1,9% 0,7% nicht-deutsch 84,4% 12,5% 3,1% --- --- mit Migrationshintergrund 85,9% 9,9% 1,4% 2,8% ---
Haushaltstypen Alleinerziehende mit Kind/ern unter 18 Jahre 81,8% 18,2% --- --- --- Paare mit Kind/ern unter 18 Jahre 85,5% 10,7% 3,1% 0,6% --- Singles 69,5% 18,3% 8,4% 3,8% --- Sonstige 79,5% 13,9% 3,8% 1,8% 1,0%
Verkerhsmittelwahl PKW als Selbstfahrer 86,1% 10,9% 2,1% 0,6% 0,3% Fahrrad 71,6% 17,4% 6,5% 2,6% 1,9%
Öffentliche Verkehrsmittel (Bahn/Bus) 73,1% 18,3% 6,7% 1,9% --- zu Fuß 75,6% 14,4% 4,4% 5,6% ---
____ Basis: 696 Befragte mit Antwort
Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung, Bürgerumfrage Durlach 2013
Wie bewerten Sie das Angebot, 30 Minuten kostenlos am Parkscheinautomat parken zu können ("Brötchentaste")?
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3.1 ANLASS DES BESUCHS IN DER DURLACHER INNEN- STADT/ART DER ERLEDIGUNG Beinahe vier Fünftel (78 %) der befragten Passantinnen und Passanten nutzen den Besuch in der Durlacher Innenstadt zum Einkaufen und Bummeln. Jeweils etwa ein Drittel besucht den Wochenmarkt (33,3 %) oder bewegt sich wohnortbedingt im Zentrum (31,7 %). Cafés, Restaurants oder Kneipen besuchen 28,8 % der befragten Fußgängerinnen und Fußgänger – ein annähernd ebenso großer Anteil (28,5 %) ist im Kernbereich, um Dienstleister verschiedenster Art aufzusuchen, z.B. Friseur, Bank, Arzt etc.
WAS MACHEN SIE HEUTE IN DER DURLACHER INNENSTADT?
Etwa ein Fünftel (21 %) der vor Ort Befragten ist auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule oder zur Ausbildungsstätte. Kultu- relle Einrichtungen steuern 3,5 % der befragten Passantinnen und Passanten an. ABBILDUNG 3.01 gibt Aufschluss über die unterschiedlichen Aktivitäten, die von den Befragten auf der Straße in der Durlacher Innenstadt genannt wurden.
Die zuhause interviewten Bürgerinnen und Bürger nennen vielfältigere Anlässe für einen Besuch der Durlacher Innen- stadt, was jedoch damit zusammenhängt, dass nicht nach Aktivitäten an einem bestimmten Tag, sondern nach Anlässen im Laufe eines Jahres gefragt wurde. Diese Ergebnisse der Bürgerumfrage sind in ABBILDUNG 3.02 dargestellt.
3. BESUCHS- UND EINKAUFSVERHALTEN
Abbildung 3.01
ANLÄSSE FÜR EINEN BESUCH DER DURLACHER INNENSTADT
20 | DIE ATTRAKTIVITÄT DER DURLACHER INNENSTADT 2013
DENKEN SIE EINMAL DARAN, WAS SIE IM LAUFE EINES JAHRES BEI EINEM BESUCH IN DER DURLACHER INNENSTADT SO ALLES UNTERNEHMEN ODER ERLEDIGEN. SAGEN SIE MIR BEI DEN FOLGENDEN DINGEN JEWEILS EINFACH „JA“ ODER "NEIN“, OB DAS AUF SIE ZUTRIFFT?
Daraus geht hervor, dass Einkaufen und Bummeln (91,1 %) der wichtigste Grund für einen Besuch im Durlacher Zentrum ist, gefolgt von Essen gehen, Cafébesuch (85,7 %) und Arzt-/ Krankenhausbesuch (74,8 %). Fast genau so viele (71,4 %) geben an, in die Durlacher Innenstadt zu gehen, um Freunde oder Bekannte zu treffen und 69,9 % erledigen dort Behör- dengänge. Deutlich häufi ger als die Passantinnen und Passan- ten nennen die zuhause befragten Bürgerinnen und Bürger
kulturelle Anlässe für den Weg in den Kern von Durlach – z.B. ein Besuch der Karlsburg oder des Schlossgartens (61 %), der Orgelfabrik (38,8 %), des Pfi nzgaumuseums (35,7 %) oder den Gang zur Kirche (2,4 %). Auch für anderweitige kulturelle Veranstaltungen (50,2 %) sowie das Altstadtfest oder andere Feste (7,6 %) kommen viele Befragte in die Durlacher Innen- stadt. Weitere Gründe sind der Besuch von Steuer-, Rechts- oder Finanzdienstleistern (57,4 %), Kneipenbesuch, Nachtle- ben (54,2 %), das Aufsuchen verschiedener Dienstleistungs- betriebe wie z.B. Friseur oder Reisebüro (45,8 %) sowie der Besuch von Schwimmbad oder Sportgelegenheiten (7,3 %). Auch der Arbeitsplatz (9,1 %) sowie Ausbildung/Lehre/Schule (3,4 %) sind Anlass, das Zentrum anzusteuern.
Abbildung 3.02
ANLÄSSE FÜR EINEN BESUCH DER DURLACHER INNENSTADT
AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | 21
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Betrachtet man die genannten Aktivitäten nach Wohnbe- reichen, so zeigt sich, dass zwischen den verschiedenen Wohnbereichen kaum Unterschiede auftreten. Lediglich bei ausgewählten Besuchsanlässen – dargestellt in ABBILDUNG 3.03 – werden Verhaltensunterschiede deutlich. Um Freunde und Bekannte zu treffen (80 %) oder Kneipen zu besuchen bzw. das Nachtleben auszukosten (71,6 %) kommen vor allem Befragte aus den nahegelegenen Quartieren Alt-Durlachs in die Innenstadt. Die Bewohnerinnen und Bewohner des Hang- gebietes und Bergwalds gehen dort vergleichsweise häufi g zu Ärzten oder ins Krankenhaus (86,6 %) oder besuchen Steuer-, Rechts- oder Finanzdienstleister. Bewohnerinnen und Bewoh- ner aus Grötzingen und den Höhenstadtteilen sind diesbezüg- lich offensichtlich stärker auf andere Karlsruher Stadtbereiche orientiert.
Aufschlussreich ist es auch, die einzelnen Aktivitäten, die Anlass für einen Besuch der Durlacher Innenstadt darstellen, nach soziodemografi schen Gesichtspunkten zu analysieren. In TABELLE 3.01 sind die wichtigsten fünf Anlässe, die Durlacher Innenstadt aufzusuchen, aufgeschlüsselt. Es zeigt sich, dass Einkaufen und Bummeln überwiegend Personen im Alter zwischen 45 und 64 Jahren (94,1 %) ins Durlacher Zentrum zieht. Auch gehen Spitzenverdiener mit einem Haushaltsnet- toeinkommen von 5.000 Euro und mehr (94,6 %) überdurch- schnittlich häufi g dieser Aktivität nach. Befragte ab 65 Jahre (87,4 %) und Haushalte mit geringerem Einkommen und Sin- gles (88,8 %) suchen hingegen etwas seltener die Durlacher Innenstadt zum Einkaufen und Bummeln auf. Für Nichtdeut- sche (94,1 %) ist Bummeln und Einkaufen dagegen eher einen Besuch in der Durlacher Innenstadt wert.
Essen gehen im Restaurant oder Café führt häufi g Perso- nen im Alter zwischen 30 und 45 Jahren (90,9 %) ins Durla- cher Zentrum. Ab einem Alter von 65 Jahren (77,5 %) verliert diese Aktivität an Bedeutung. Befragte mit einem höheren Haushaltsnettoeinkommen (4.000 bis 5.000 Euro: 91,4 %) gehen wesentlich häufi ger in der Durlacher Innenstadt essen oder besuchen Cafés als Befragte mit weniger Geld (unter 1.500 Euro: 76,4 %). Erstaunlich hoch ist mit 90 % auch der Anteil an Familien mit Kindern unter 18 Jahren, die ihren Besuch in der Durlacher Innenstadt mit Essen und Trinken verbinden.
Arzt- und Krankenhausbesuche werden von allen Al- tersgruppen in ähnlicher Weise zum Anlass genommen, die Durlacher Innenstadt aufzusuchen. Die Unterschiede in den Antworten fallen gering aus.
Ähnlich wie beim „Einkaufen“ und „Essen gehen bzw. Cafés besuchen“ sind auch die Antworten hinsichtlich „Treffen mit Freunden und Bekannten“ ausgeprägt: Personen im Alter zwischen 30 und 45 Jahren (80,2 %) verabreden sich beson- ders häufi g mit Freunden und Bekannten in der Durlacher In- nenstadt. Seltener tun dies die älteren Befragten ab 65 Jahren
(58,1 %) sowie Befragte mit geringerem Einkommen. Erstaun- lich ist, dass sich Haushalte ohne Kinder (69,9 %) seltener in der Durlacher Innenstadt mit Freunden und Bekannten treffen als Familien bzw. Alleinerziehende mit Kindern (76,6 %).
Abbildung 3.03
ANLÄSSE FÜR EINEN BESUCH DER DURLACHER INNENSTADT NACH WOHNBEREICHEN
22 | DIE ATTRAKTIVITÄT DER DURLACHER INNENSTADT 2013
Auch Behördengänge sind über alle Alters- und Einkom- mensgruppen hinweg Anlass, ins Durlacher Zentrum zu kom- men.
Außer bei den fünf häufi gsten Anlässen lohnt es sich darüber hinaus, beim Besuch kultureller Veranstaltungen (Durch- schnitt: 50,2 %) die Befragtengruppen etwas näher zu be- trachten. Befragte zwischen 45 und 65 Jahren (57,8 %) kom- men kulturbezogen überdurchschnittlich häufi g ins Zentrum.
Deutlich geringer ist das Interesse daran für Befragte unter 30 Jahren (41,6 %). Auch für Befragte mit höherem Einkommen (5.000 Euro und mehr: 67,9 %) sind kulturelle Veranstaltun- gen eher Anlass für einen Besuch der Durlacher Innenstadt als für Befragte mit weniger Geld (unter 1.500 Euro: 38,2 %). Am höchsten ist der Anteil kulturbedingter Innenstadtbesuche unter den Befragten in Alt-Durlach.
Bürgerumfrage Durlach 2013 91,1% 85,7% 74,8% 71,4% 69,9%
Altersgruppen 18 bis unter 30 Jahre 89,6% 88,0% 69,4% 76,8% 63,7% 30 bis unter 45 Jahre 91,9% 90,9% 74,5% 80,2% 75,6% 45 bis unter 65 Jahre 94,1% 88,0% 76,6% 74,4% 76,6% 65 Jahre und älter 87,4% 77,5% 75,5% 58,1% 59,7%
Haushaltsnettoeinkommen/Monat unter 1.500 € 90,2% 76,4% 75,6% 66,7% 64,2% 1.500 € bis unter 2.250 € 89,7% 87,0% 80,8% 74,7% 76,0% 2.250 € bis unter 3.000 € 92,2% 84,9% 72,9% 69,9% 74,7% 3.000 € bis unter 4.000 € 92,0% 88,7% 74,7% 70,0% 68,0% 4.000 € bis unter 5.000 € 91,4% 91,4% 74,3% 77,1% 71,4% 5.000 € und mehr 94,6% 91,1% 69,6% 69,6% 71,4%
Nationalität deutsch 90,9% 86,7% 75,3% 71,0% 69,1% nicht-deutsch 94,1% 80,4% 66,0% 76,5% 74,5% mit Migrationshintergrund 91,1% 80,0% 75,6% 72,2% 73,3%
Familienstatus Haushalte mit Kind/ern unter 18 Jahre 91,4% 90,0% 74,6% 76,6% 74,2% Haushalte ohne Kind/ern unter 18 Jahre 91,0% 84,4% 74,9% 69,9% 68,6%
____ Basis: 900 Befragte mit Antwort Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung, Passanten-/Bürgerumfrage Durlach 2013
BehördengängeArzt-/ Krankenhausbesuch
Anlässe für einen Besuch
Anteile an den Befragten
Denken Sie einmal daran, was Sie im Laufe eines Jahres bei einem Besuch in der Durlacher Innenstadt so alles unternehmen oder erledigen. Sagen Sie mir bei den folgenden Dingen jeweils einfach "ja" oder "nein", ob das auf Sie zutrifft. Anteile mit Nennung "ja".
Essen gehen, Cafébesuch
Einkaufen, Bummeln
Freunde/Bekannte treffen
Tabelle 3.01
TOP 5 - ANLÄSSE FÜR EINEN BESUCH DER DURLACHER INNENSTADT NACH BEFRAGTENGRUPPEN
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3.2 EINKAUFSVERHALTEN Bevorzugt gekaufte Warengruppen
ABBILDUNG 3.04 gibt einen Überblick darüber, wie eng oder lose die Bindung der Passantinnen und Passanten an die Dur- lacher Innenstadt beim Kauf verschiedener Warengruppen ausgeprägt ist. Etwa die Hälfte der Befragten auf der Straße erwirbt Drogerieartikel (50,2 %) und Medikamente/Apotheke (49,3 %) ausschließlich in der Durlacher Innenstadt. Auch Brötchen, Brot, Backwaren (46,2%), Obst und Gemüse (45%) sowie Lebensmittel (44,3%) oder Fleisch und Wurst (40,5%) kaufen über 40 % der auf der Straße Befragten gänzlich in der Durlacher City. Für Bücher und Zeitschriften sowie Brillen und Optik suchen die Befragten häufi ger auch Einkaufsgele- genheiten außerhalb der Durlacher Innenstadt auf: Nur noch etwa jeder bzw. jede Dritte kauft diese Produkte ausschließlich in der Durlacher Innenstadt ein.
MAN KANN IN DER DURLACHER INNENSTADT GANZ UNTERSCHIEDLICHE DINGE EINKAUFEN. SAGEN SIE MIR BITTE BEI DEN FOLGENDEN WARENGRUPPEN, OB SIE DIESE IMMER, MEISTENS, MANCHMAL ODER NIE IN DER DURLACHER INNENSTADT EINKAUFEN.
Schuhe und Bekleidung fragt etwa die Hälfte der Befragten (50,5 %) zumindest manchmal in der Durlacher Innenstadt nach, die restlichen 49,5 % gehen hierzu niemals ins Durla- cher Zentrum. Auch der Kauf von „Handtaschen, Lederwaren, Accessoires“, „Uhren und Schmuck“, Elektro- und Haushalts- geräten“, „Spielwaren“ und „Möbel“ erfolgt überwiegend außerhalb der Durlacher Innenstadt.
Die zuhause befragten Bürgerinnen und Bürger geben insge- samt seltener an, für den Kauf bestimmter Warengruppen die Durlacher Innenstadt zu bevorzugen – dies zeigt ABBILDUNG 3.05. Die am ehesten in der Durlacher Innenstadt erworbe- nen Produkte sind Drogerieartikel (immer: 34,3 %), Brötchen, Brot, Backwaren (immer: 30 %) und Medikamente/Apotheke (immer: 29,6 %). Auch werden Obst/Gemüse, Lebensmittel,
Fleisch und Wurst von über einem Fünftel der Befragten aus- schließlich und von etwa einem weiteren Fünftel meistens in der Durlacher Innenstadt erworben. Auch Bücher und Zeit- schriften kauft rund ein Drittel der zuhause Befragten immer oder meistens in der Durlacher City ein. Um zum Optiker zu gehen, fahren 20,7 % der Befragten immer in die Durlacher Innenstadt, 8,3 % meistens und 13,2 % manchmal – 57,8 % geben jedoch an, hierfür niemals die Durlacher Innenstadt aufzusuchen. Auch für Bekleidung und Schuhe sucht rund die Hälfte der Befragten Geschäfte außerhalb Durlachs auf. Die Warengruppen Elektro- und Haushaltsgeräte, „Handtaschen, Lederwaren, Accessoires“, „Uhren, Schmuck“, „Spielwaren“ und „Möbel“ werden von hohen Anteilen der Befragten nie in Durlach eingekauft.
Bei Betrachtung der Einkaufshäufi gkeit ausgewählter Waren- gruppen nach Wohnbereichen – dargestellt in TABELLE 3.02 – fällt auf, dass sich Befragte im Durlacher Hanggebiet/Bergwald sowie in Alt-Durlach besonders stark auf die Durlacher In- nenstadt orientieren. Sie geben anteilig eher als Befragte der anderen Wohnbereiche an, „immer“ oder „meistens“ in der Durlacher Innenstadt diese Warengruppen zu kaufen.
Nach einzelnen Altersgruppen zeigt sich, dass ältere Befragte etwas häufi ger in der Durlacher Innenstadt einkaufen gehen – dies trifft mit Ausnahme der Lebensmittel auf alle Warengrup- pen der Tabelle 3.02 zu. Hinsichtlich des Einkommens sind die Differenzierungen vielfältiger: Häufi g sind es die mittleren Einkommensgruppen, die verstärkt in der Durlacher Innenstadt einkaufen. Zum Kauf von Optik-Artikeln gehen Befragte hö- heren Einkommens tendenziell etwas seltener in die Durlacher Innenstadt als Befragte mit weniger Geld.
Nichtdeutsche kaufen häufi ger als Deutsche „Lebensmittel“, „Brötchen, Brot, Backwaren“, „Fleisch und Wurst“ sowie „Be- kleidung“ in der Durlacher Innenstadt ein. Deutsche wenden sich hingegen etwas häufi ger zum Kauf von Optik-Artikeln oder Elektro- und Haushaltsgeräten der Durlacher City zu. Haushalte mit Kindern gehen in fast allen Warengruppen etwas weniger regelmäßig in der Durlacher Innenstadt einkaufen.
24 | DIE ATTRAKTIVITÄT DER DURLACHER INNENSTADT 2013
Abbildung 3.04
EINKAUFSHÄUFIGKEIT BESTIMMTER WARENGRUPPEN IN DER DURLACHER INNENSTADT
AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | 25
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Abbildung 3.05
EINKAUFSHÄUFIGKEIT BESTIMMTER WARENGRUPPEN IN DER DURLACHER INNENSTADT
26 | DIE ATTRAKTIVITÄT DER DURLACHER INNENSTADT 2013
Räumliches Einkaufsverhalten bei Lebensmitteln
Nach der Lage ihres am häufi gsten aufgesuchten Lebensmit- telgeschäfts wurden ausschließlich die zuhause Interviewten gefragt. Die Ergebnisse sind in ABBILDUNG 3.06 dargestellt.
WO LIEGT DAS LEBENSMITTELGESCHÄFT, IN DEM SIE AM HÄUFIGSTEN EINKAUFEN?
Demnach kaufen über 70 % der Befragten ihre Lebensmittel am häufi gsten in Durlach ein – darunter 43 % in der Durla- cher Innenstadt und weitere 29,7 % außerhalb des Durlacher Citybereichs. Knapp ein Fünftel (18,3 %) der Befragten be- vorzugt ein Lebensmittelgeschäft in einem anderen Karlsruher Stadtteil. Die Karlsruher Innenstadt wird von 4,2 %, Geschäfte außerhalb Karlsruhes werden von 4,8 % der Interviewten für den Lebensmittelkauf bevorzugt, darunter z.B. Karlsbad-Lan- gensteinbach, Waldbronn oder Ettlingen.
ABBILDUNG 3.07 zeigt, dass die Lebensmittelgeschäfte der Durlacher Innenstadt überwiegend von Befragten aus Alt- Durlach (67,7 %) und dem Hanggebiet mit Bergwald (76,8 %) aufgesucht werden. In Durlacher Lebensmittelgeschäften außerhalb der Innenstadt gehen hauptsächlich Befragte aus Dornwald-Untermühl, Aue, Lohn-Lissen und Killisfeld (65,5 %) einkaufen. Einen anderen Stadtteil innerhalb Karlsruhes bevor- zugen vor allem Befragte aus Grötzingen (58,2 %) und den Höhenstadtteilen (26,6 %), die zum Lebensmittelkauf häufi g auch den Weg in die Innenstadt (jeweils 7,2 %) auf sich neh- men. Außerhalb Karlsruhes gehen in nennenswertem Umfang lediglich Befragte aus den Höhenstadtteilen (16,5 %) Lebens- mittel einkaufen.
Bürgerumfrage Durlach 2013 59,3% 52,0% 48,3% 47,4% 43,8% 40,0% 35,1% 29,0% 10,9% 9,7%
Wohnbereich Alt-Durlach 77,9% 70,3% 72,8% 71,8% 74,4% 63,1% 52,8% 42,1% 17,9% 12,8% Dornwald-Untermühl/Aue/Lohn-Lissen/Killisfeld 44,8% 36,9% 36,0% 34,0% 38,4% 28,1% 24,6% 29,1% 9,4% 7,4% Durlach-Hanggebiet, Bergwald 88,4% 86,6% 83,9% 85,7% 85,7% 72,3% 60,7% 42,0% 14,3% 22,3% Grötzingen 56,2% 39,9% 36,6% 32,0% 16,3% 22,9% 25,5% 12,4% 9,8% 3,3% Höhenstadtteile 44,7% 41,4% 29,5% 30,8% 21,1% 27,0% 23,6% 22,8% 5,5% 7,2%
Altersgruppen 18 bis unter 30 Jahre 56,0% 53,6% 48,8% 46,4% 42,4% 40,8% 18,4% 16,0% 4,8% 1,6% 30 bis unter 45 Jahre 57,4% 52,3% 47,2% 48,7% 43,1% 38,1% 35,5% 17,3% 10,2% 6,6% 45 bis unter 65 Jahre 60,6% 52,6% 46,2% 47,1% 44,0% 39,4% 39,1% 35,1% 12,6% 12,6% 65 Jahre und älter 60,9% 50,2% 51,8% 47,4% 44,7% 41,9% 37,9% 36,8% 12,3% 12,3%
Haushaltsnettoeinkommen/Monat unter 1.500 € 51,2% 47,2% 45,5% 43,9% 47,2% 33,3% 29,3% 30,9% 8,1% 7,3% 1.500 € bis unter 2.250 € 62,3% 56,2% 53,4% 52,7% 46,6% 46,6% 30,1% 27,4% 11,0% 8,9% 2.250 € bis unter 3.000 € 63,3% 47,6% 51,2% 44,0% 45,8% 38,6% 36,7% 30,7% 9,6% 9,6% 3.000 € bis unter 4.000 € 58,7% 49,3% 38,7% 45,3% 36,0% 39,3% 36,0% 26,7% 9,3% 8,7% 4.000 € bis unter 5.000 € 55,7% 50,0% 40,0% 38,6% 31,4% 35,7% 34,3% 18,6% 12,9% 7,1% 5.000 € und mehr 62,5% 50,0% 46,4% 42,9% 44,6% 35,7% 30,4% 26,8% 10,7% 10,7%
Nationalität deutsch 58,6% 51,1% 48,1% 46,2% 43,2% 39,0% 35,0% 29,8% 11,1% 10,0% nicht-deutsch 60,8% 62,7% 56,9% 62,7% 56,9% 47,1% 29,4% 21,6% 15,7% 5,9% mit Migrationshintergrund 64,4% 53,3% 45,6% 48,9% 41,1% 44,4% 38,9% 26,7% 6,7% 8,9%
Familienstatus Haushalte mit Kind/ern unter 18 Jahre 57,9% 48,3% 42,1% 44,5% 44,0% 33,5% 35,4% 23,4% 9,6% 7,7% Haushalte ohne Kind/ern unter 18 Jahre 59,8% 53,1% 50,2% 48,3% 43,7% 42,0% 35,0% 30,7% 11,3% 10,3%
____ Basis: 900 Befragte mit Antwort Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung, Passanten-/Bürgerumfrage Durlach 2013
Bücher, Zeit-
schriften
Brillen, Optik
Bekleidung Man kann in der Durlacher Innenstadt ganz unterschiedliche Dinge einkaufen. Sagen Sie mir bitte bei den folgenden Warengruppen, ob Sie diese immer, meistens, manchmal oder nie in der Durlacher Innenstadt einkaufen. Anteile mit Nennung "immer" und "meistens".
Brötchen, Brot,
Backwaren
Drogerie- waren
Elektro- und
Haushalts- geräte
Obst und Gemüse
Anteile an den Befragten
Medika- mente/
Apotheke
Lebens- mittel
Fleisch und
Wurst
Tabelle 3.02
EINKAUFSHÄUFIGKEIT BESTIMMTER WARENGRUPPEN NACH EINZELNEN BEFRAGTENGRUPPEN
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Abbildung 3.06
RÄUMLICHE LAGE DES AM HÄUFIGSTEN BESUCHTEN LEBENSMITTELGESCHÄFTS
Abbildung 3.07
RÄUMLICHE LAGE DES AM HÄUFIGSTEN BESUCHTEN LEBENSMITTELGESCHÄFTS NACH WOHNBEREICHEN
Weitere signifi kante soziodemographische Differenzierungen bei der Frage nach dem bevorzugten Lebensmittelgeschäft sind bei den Einkommensgruppen und nach der Staatsange- hörigkeit zu fi nden. Dies ist in ABBILDUNG 3.08 dargestellt. Das Durlacher Zentrum wird nach Einkommensklassen recht gleichmäßig aufgesucht. Alle Befragten unterhalb eines Haus- haltseinkommens von 2.250 Euro kaufen dagegen verhältnis- mäßig oft in Durlach außerhalb der Innenstadt ein, ebenso wie Nichtdeutsche, die nur selten Lebensmittelgeschäfte in ande- ren Stadtteilen oder außerhalb Karlsruhes aufsuchen. Besser Gestellte (4.000 - unter 5.000 Euro Haushaltseinkommen) sind beim Lebensmittelkauf auch oft in anderen Stadtteilen unter- wegs.
Abbildung 3.08
RÄUMLICHE LAGE DES AM HÄUFIGSTEN BESUCHTEN LEBENSMITTELGESCHÄFTS NACH AUSGEWÄHLTEN MERK- MALSGRUPPEN
28 | DIE ATTRAKTIVITÄT DER DURLACHER INNENSTADT 2013
Die telefonisch befragten Bürgerinnen und Bürger wurden auch direkt nach der Besuchshäufi gkeit bestimmter Lebens- mittelgeschäfte in Durlach gefragt. ABBILDUNG 3.09 veran- schaulicht die Ergebnisse. Der Edekamarkt Scheck In ist der am stärksten frequentierte Lebensmittelmarkt in Durlach. Knapp die Hälfte (48,1 %) aller Befragten besucht den Scheck In in der Marstallstraße mindestens einmal pro Woche, darunter 24,4 % sogar mehrmals wöchentlich. Lediglich 13,1 % der Befragten geben an, den Scheck In-Markt nie zu besuchen.
WIE HÄUFIG NUTZEN SIE DIE FOLGENDEN EINKAUFS- MÖGLICHKEITEN FÜR LEBENSMITTEL IN DURLACH?
Auch die beiden Aldi-Filialen in der Killisfeld- und Tiengener Straße sowie der Durlacher Wochenmarkt werden von jeweils über einem Fünftel (20 %) der zuhause Befragten mindestens einmal wöchentlich aufgesucht. Ebenfalls beliebt sind REWE
und Cap-Markt: Dort gehen immerhin 18,2 % bzw. 13,1 % der Interviewten mindestens einmal wöchentlich einkaufen. Auch kleine (verstreute) Lebensmittelgeschäfte wie Reform- häuser, Gemüsegeschäfte o.ä. werden in der Summe gut angenommen und verzeichnen 11,3 % mindestens wöchent- liche Besucherinnen und Besucher. Etwas geringere Anteile entfallen auf Netto und Treff 3000, Nah und Gut und den Kaan Supermarkt. Den angebotenen Lebensmittellieferservice nehmen nur 3,7 % der telefonisch befragten Bürgerinnen und Bürger überhaupt in Anspruch – darunter 0,5 % regelmäßig mindestens einmal wöchentlich und 3,2 % seltener als zwei- mal pro Monat.
Abbildung 3.09
BESUCHSHÄUFIGKEIT DES LEBENSMITTELEINZELHANDELS IN DURLACH
AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | 29
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Eine Betrachtung nach Wohnbereichen in ABBILDUNG 3.10 zeigt, dass der Scheck In-Markt sowie der Wochenmarkt über- durchschnittlich häufi g von Befragten aus Alt-Durlach sowie dem Hanggebiet/Bergwald besucht werden. Der Aldi-Markt in der Killisfeldstraße lockt hingegen vor allem Bewohnerinnen und Bewohner aus Dornwald-Untermühl, Aue, Lohn-Lissen und Killisfeld an, die Aldi-Filiale in der Tiengener Straße ist häufi g Ziel für Käuferinnen und Käufer des Hanggebiets/Berg- wald sowie aus Grötzingen. Bewohnerinnen und Bewohner der Höhenstadtteile suchen zum Lebensmitteleinkauf in Durlach überwiegend Scheck In oder Aldi in der Killisfeldstraße auf.
Abbildung 3.10
BESUCHSHÄUFIGKEIT DES LEBENSMITTELEINZELHANDELS IN DURLACH NACH WOHNBEREICHEN
42,6%
28,7%
22,6%
32,0%
20,2%
43,1%
78,6%
47,3%
8,0%
33,3%
6,5%
2,6%
38,0%
7,6%
8,1%
28,7%
71,3%
10,0%
54,7%
35,7%
14,4%
33,3%
16,3%
19,8%
14,8%
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Scheck In
Wochenmarkt
Aldi, Killisfeldstr. 46
Aldi, Tiengener Str. 2
REWE
Alt-Durlach
Dornwald-Untermühl, Aue, Lohn-Lissen, Killisfeld
Durlach-Hanggebiet, Bergwald
Grötzingen
Höhenstadtteile
Wie häufig nutzen Sie die folgenden Einkaufsmöglichkeiten für Lebensmittel in Durlach. Anteile mit Nennung "mehrmals pro Woche" und "einmal pro Woche".
Basis: 900 Befragte mit Antwort Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung, Passanten-/Bürgerumfrage Durlach 2013
Bürgerumfrage
Der EDEKA-Markt Scheck In ist besonders in der Altersgrup- pe ab 65 Jahren (58,5 %) beliebt, wie ABBILDUNG 3.11 zeigt. Deutlich seltener gehen dort Befragte unter 30 Jahren (40,8 %) regelmäßig einkaufen. Je höher das Einkommen der Befragten ist, desto häufi ger besuchen sie mindestens einmal wöchentlich Scheck In in der Marstallstraße. Singles (50,3 %) gehen dort häufi ger einkaufen als Paare mit Kindern (39,3 %). Ganz anders sieht die Struktur der Einkaufenden im Aldi- Markt in der Killisfeldstraße aus, wie ABBILDUNG 3.12 zeigt: Er wird von allen Altersgruppen ähnlich stark frequentiert. Dafür zeigen sich Auffälligkeiten hinsichtlich Kaufkraft und der Haushaltstypen: Befragte mit einem Einkommen von un- ter 1.500 Euro gehen dort besonders häufi g einkaufen. Auch gehören Nichtdeutsche eher zum Kundenkreis des Aldis in der Killisfeldstraße als Deutsche und Paare eher als Singles.
Abbildung 3.11
BESUCHSHÄUFIGKEIT DES SCHECK IN DURLACH NACH AUSGEWÄHLTEN MERKMALSGRUPPEN
30 | DIE ATTRAKTIVITÄT DER DURLACHER INNENSTADT 2013
Abbildung 3.12
BESUCHSHÄUFIGKEIT DES ALDIS IN DER KILLISFELDSTR. DURLACH NACH AUSGEWÄHLTEN MERKMALSGRUPPEN
Häufi g wird der Einkauf im Scheck In-Markt mit einem Besuch in der Durlacher Fußgängerzone verbunden, wie aus ABBIL- DUNG 3.13 hervor geht. Über die Hälfte der zuhause be- fragten Bürgerinnen und Bürger (51,5 %) aus dem Durlacher Einzugsbereich gibt an, bei einem Einkauf im Scheck In in der Regel auch einen Abstecher in die Durlacher Fußgängerzone zu machen, weitere 28,6 % koppeln den Einkauf im Scheck In gelegentlich mit einem Besuch der Durlacher Innenstadt.
WENN SIE BEIM SCHECK IN IN DURLACH EINKAUFEN, BESUCHEN SIE DANN AUCH DIE DURLACHER FUSSGÄNGERZONE?
Nur 13,2 % geben an, eher selten das eine mit dem anderen zu verbinden und lediglich für 6,8 % stellt der Besuch des Scheck In-Marktes überhaupt kein Anlass dar, auch die Durla- cher Fußgängerzone aufzusuchen.
Auch ABBILDUNG 3.14 veranschaulicht noch einmal die Be- deutung des Scheck In für die Fußgängerzone und umgekehrt: Über die Hälfte (57,7 %) der zuhause telefonisch interviewten Bürgerinnen und Bürger besuchen, wenn sie zum Einkaufen in die Durlacher Innenstadt kommen, sowohl die Fußgängerzone in der Pfi nztalstraße als auch den Scheck In-Markt.
33,0%
32,0%
32,1%
25,1%
17,9%
24,5%
0% 10% 20% 30% 40%
30 bis unter 45 Jahre
65 Jahre und älter
Haushaltsnettoeinkommen unter 1.500 €
Haushaltsnettoeinkommen 5.000 € und mehr Haushalte mit Kind/ern
unter 18 Jahre Haushalte ohne Kind/ern
unter 18 Jahre
Aldi, Killisfeldstr.
Basis: 900 Befragte mit Antwort Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung, Passanten-/Bürgerumfrage Durlach 2013
Wie häufig nutzen Sie die folgenden Einkaufsmöglichkeiten für Lebensmittel in Durlach. Anteile mit Nennung "mehrmals pro Woche" und "einmal pro Woche".
Bürgerumfrage
Abbildung 3.13
KOPPLUNG "SCHECK-IN" UND FUSSGÄNGERZONE DURLACH
Abbildung 3.14
RÄUMLICHES EINKAUFSVERHALTEN
AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | 31
www.karlsruhe.de
WENN SIE ZUM EINKAUFEN IN DIE DURLACHER INNENSTADT KOMMEN, WOHIN GEHEN SIE DA IN DER REGEL - IN DIE FUSSGÄNGERZONE PFINZTALSTRASSE ODER IN DEN SCHECK IN IN DER MARSTALLSTRASSE?
Ein Viertel (25,8 %) bewegt sich lediglich in der Fußgänger- zone, während 13,8 % zum Einkaufen in der Innenstadt nur den Scheck In ansteuern. Gerade 2,7 % der Befragten gehen weder in den Scheck In-Markt noch in die Durlacher Fußgän- gerzone – dieses Verhalten ist in Grötzingen (4,7 %) und den Höhenstadtteilen (6 %) etwas stärker ausgeprägt. ABBILDUNG 3.15 ist zu entnehmen, dass vor allem für Befragte aus Alt- Durlach und dem Hanggebiet/Bergwald Fußgängerzone und Scheck In beim Einkaufen zusammengehören. Reine Scheck In-Käuferinnen und -Käufer kommen überdurchschnittlich aus Grötzingen (13,3 %) und den Höhenstadtteilen (20,9 %). Einzig die Fußgängerzone steuern viele Interviewte aus Dornwald-Untermühl, Aue, Lohn-Lissen und Killisfeld (40,6 %) an - aber auch ein erhöhter Anteil der Grötzinger Bevölkerung (31,3 %).
TABELLE 3.03 gibt Aufschluss über das räumliche Einkaufs- verhalten hinsichtlich verschiedener soziodemographischer Merkmale. So besuchen Befragte unter 30 Jahren überdurch- schnittlich häufi g nur die Fußgängerzone, während ältere Be- fragte ab 45 Jahren in der Regel Fußgängerzone mit Scheck In kombinieren. Auch das verfügbare Einkommen wirkt sich auf das räumliche Einkaufsverhalten aus: Befragte mit bis zu 3.000 Euro monatlichem Haushaltsnettoeinkommen gehen häufi ger nur in die Fußgängerzone. Der Scheck In ist hingegen für Be- fragte mit höherem Einkommen ab 3.000 Euro häufi g einziger Anlaufpunkt im Rahmen des Innenstadtbesuchs. Befragte mit Einkommen zwischen 1.500 und 5.000 Euro verbinden häufi g das eine mit dem anderen.
20,0%
10,3%
68,7%
1,0%
40,6%
9,9%
49,0%
0,5%
12,5%
50,7%
4,7%
20,9%
20,9%
6,0%
12,5%
75,0%
13,3%
31,3%
52,3%
0% 20% 40% 60% 80%
Fußgängerzone Pfinztalstraße
Scheck In
beides
woanders hin
Alt-Durlach
Dornwald-Untermühl, Aue, Lohn-Lissen, Killisfeld
Durlach-Hanggebiet, Bergwald
Grötzingen
Höhenstadtteile
Basis: 894 Befragte mit Antwort Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung, Passanten-/Bürgerumfrage Durlach 2013
Wenn Sie zum Einkaufen in die Durlacher Innenstadt kommen, wohin gehen Sie da in der Regel - in die Fußgängerzone Pfinztalstraße oder in den Scheck In in der Marstallstraße?
Bürgerumfrage
Abbildung 3.15
RÄUMLICHES EINKAUFSVERHALTEN INNERHALB DER DURLACHER INNENSTADT NACH WOHNBEREICHEN
32 | DIE ATTRAKTIVITÄT DER DURLACHER INNENSTADT 2013
Unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel besucht jeweils die große Mehrheit der Befragten sowohl Fußgängerzone als auch Scheck In. Dies geht aus ABBILDUNG 3.16 hervor. Einen be- sonders hohen Anteil haben die „Kombinationsbesuche“ un- ter den Fußgängern (72,7 %). Die Fußgängerzone allein wird von Nutzern des ÖPNV (30,7 %) und Rad Fahrenden (32,8 %) verstärkt angesteuert, während der Scheck In-Markt am ehes- ten für Autobenutzende (17,2 %) das alleinige Ziel ist.
Die Ergebnisse in ABBILDUNG 3.17 zeigen anschaulich, dass vor allem die häufi gen Besucherinnen und Besucher der Dur- lacher Innenstadt beide Einkaufsgelegenheiten – also sowohl Scheck In als auch Fußgängerzone – nutzen. Während die Fußgängerzone über alle Besuchsfrequenzen hinweg etwa gleichmäßig aufgesucht wird, erlebt der Scheck In-Markt auch alleinigen Zuspruch von Personen, die eher selten in die Durla- cher Innenstadt kommen.
Tabelle 3.03
RÄUMLICHES EINKAUFSVERHALTEN IN DER DURLACHER INNENSTADT NACH AUSGEWÄHLTEN MERKMALSGRUPPEN
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Abbildung 3.17
BESUCHSHÄUFIGKEIT UND RÄUMLICHES EINKAUFS- VERHALTEN IN DER DURLACHER INNENSTADT
21,7%
10,1%
67,4%
0,8%
27,6%
10,0%
61,0%
1,4%
29,7%
18,8%
50,7%
26,0%
23,4%
44,2%
25,0%
30,6%
9,7%
30,0%
10,0%
10,0%
50,0%
0,7%
34,7%
0% 20% 40% 60% 80%
Fußgängerzone Pfinztalstraße
Scheck In
beides
woanders hin
täglich oder mehrmals pro Woche einmal pro Woche zwei- bis dreimal pro Monat einmal im Monat weniger als einmal im Monat nie
Wenn Sie zum Einkaufen in die Durlacher Innenstadt kommen, wohin gehen Sie da in der Regel - in die Fußgängerzone Pfinztalstraße oder in den Scheck In in der Marstallstraße?
Basis: 894 Befragte mit Antwort Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung, Passanten-/Bürgerumfrage Durlach 2013
Bürgerumfrage
Abbildung 3.16
VERKEHRSMITTELWAHL UND RÄUMLICHES EINKAUFS- VERHALTEN IN DER DURLACHER INNENSTADT
34 | DIE ATTRAKTIVITÄT DER DURLACHER INNENSTADT 2013
WIE IST DAS MIT DEM EINKAUF VON BEKLEIDUNG UND SCHUHEN - SAGEN SIE MIR JEWEILS BITTE, OB SIE DAFÜR FOLGENDE EINKAUFSORTE HÄUFIG, MANCHMAL ODER NIE AUFSUCHEN. WIE HÄUFIG KAUFEN SIE BEKLEIDUNG, SCHUHE IN ...
Am ehesten kommen Befragte aus Alt-Durlach und dem Hanggebiet/Bergwald zum Kauf von Schuhen und Beklei- dung in die Durlacher Innenstadt, wie aus ABBILDUNG 3.19 hervorgeht. Sichtbar wird aber auch, dass ein gelegentlicher Einkauf dieser Artikel in Durlach in allen Wohnbereichen fest- zustellen ist. ABBILDUNG 3.20 zeigt auf, dass die Durlacher Innenstadt meist von älteren Personen ab 45 Jahren wegen Bekleidung und Schuhen aufgesucht wird. Nach Einkommens- klassen bevorzugen sowohl Personen mit niedrigerem (unter 1.5000 Euro) als auch mit gehobenem Einkommen ab 4.000 Euro das Durlacher Zentrum, während Befragte mit mittlerem Haushaltseinkommen (3.000 Euro bis unter 4.000 Euro) sich zurückhaltend zeigen.
Abbildung 3.18
EINKAUFSORTE FÜR SCHUHE UND BEKLEIDUNG
Räumliches Einkaufsverhalten bei Schuhen und Bekleidung
Bekleidung und Schuhe kaufen die zuhause befragten Bür- gerinnen und Bürger eher in der Karlsruher Innenstadt als in Durlach. ABBILDUNG 3.18 zeigt, dass 37 % der Befragten ihre Schuhe und Bekleidung häufi g und 43,9 % manchmal in der Karlsruher Innenstadt erwerben. Die Durlacher Innenstadt wird hingegen nur von 10,1 % der Befragten häufi g und von 44 % manchmal im Rahmen des Schuh- und Bekleidungskaufs aufgesucht. Auch das Internet spielt eine wichtige Rolle beim Kauf von Schuhen und Bekleidung: 11,2 % der zuhause be- fragten Bürgerinnen und Bürger erwerben Textilien und Schu- he häufi g übers Internet, 27,6 % manchmal. Andere Einkaufs- möglichkeiten in Karlsruhe, Ettlingen oder anderswo sind für die Befragten weniger relevant.
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Abbildung 3.19
EINKAUFSHÄUFIGKEIT VON SCHUHEN UND BEKLEIDUNG IN DER DURLACHER INNENSTADT NACH WOHNBEREICHEN
2,4%
29,0%
68,5%
13,0%
46,7%
40,2%
12,2%
41,5%
46,3%
7,4%
43,0%
49,7%
48,6%
40,0%
11,4%
0% 20% 40% 60% 80%
häufig
manchmal
nie
18 bis unter 30 Jahre
45 bis unter 65 Jahre
Haushaltsnettoeinkommen unter 1500 € 3.000 € bis unter 4.000 €
4.000 € bis unter 5.000 €
Basis: 897 Befragte mit Antwort Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung, Passanten-/Bürgerumfrage Durlach 2013
Wie ist das mit dem Einkauf von Bekleidung und Schuhen - sagen Sie mir jeweils bitte, ob Sie dafür folgende Einkaufsorte häufig, manchmal oder nie aufsuchen. Wie häufig kaufen Sie Bekleidung, Schuhe in der Durlacher Innenstadt?
Bürgerumfrage
Abbildung 3.20
EINKAUFSHÄUFIGKEIT VON SCHUHEN UND BEKLEIDUNG IN DER DURLACHER INNENSTADT NACH EINZELNEN BEFRAGTENGRUPPEN
36 | DIE ATTRAKTIVITÄT DER DURLACHER INNENSTADT 2013
Räumliches Einkaufsverhalten bei elektrischen Großgeräten
Bei elektrischen Großgeräten kann sich das Durlacher Zentrum etwas besser behaupten als bei Schuhen und Bekleidung. Wie in ABBILDUNG 3.21 deutlich wird, kaufen 17,9 % der Befrag- ten solche Artikel „hauptsächlich“ in der Durlacher Innenstadt, 18,8 % in der Karlsruher City. „Hin und wieder“ tun dies 16,9 % in Durlach und 31,1 % in der Karlsruher Innenstadt. Die übrigen Einkaufsquellen treten dagegen deutlich zurück.
WO KAUFEN SIE IN DER REGEL FERNSEHGERÄTE, KÜHLSCHRANK, WASCHMASCHINE USW. ...
Vor allem Befragte aus Alt-Durlach und dem Hanggebiet/ Bergwald bevorzugen die Durlacher Innenstadt. Allerdings wird in TABELLE 3.04 auch sichtbar, dass die große Mehrheit der Interviewten in allen Wohnbereichen sich bei Elektroge- räten anderen Einkaufsquellen zuwendet. In den einzelnen Befragtengruppen ist - wie schon bei anderen Produktberei- chen - eine gewisse Zuwendung der Älteren und der sehr gut Verdienenden zur Durlacher Innenstadt festzustellen.
Abbildung 3.21
EINKAUFSORTE FÜR ELEKTRISCHE GROSSGERÄTE
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Bürgerumfrage Durlach 2013 17,9% 16,9% 65,2%
Geschlecht männlich 15,7% 17,5% 66,8% weiblich 20,0% 16,3% 63,7%
Altersgruppen 18 bis unter 30 Jahre 6,5% 10,5% 83,1% 30 bis unter 45 Jahre 19,3% 14,2% 66,5% 45 bis unter 65 Jahre 18,5% 19,8% 61,7% 65 Jahre und älter 21,8% 18,5% 59,7%
Haushaltsnettoeinkommen/Monat unter 1.500 € 14,9% 16,5% 68,6% 1.500 € bis unter 2.250 € 11,0% 17,9% 71,0% 2.250 € bis unter 3.000 € 16,3% 14,5% 69,3% 3.000 € bis unter 4.000 € 16,7% 18,7% 64,7% 4.000 € bis unter 5.000 € 12,9% 18,6% 68,6% 5.000 € und mehr 21,4% 21,4% 57,1%
Nationalität deutsch 18,0% 17,0% 65,0% nicht-deutsch 13,7% 15,7% 70,6% mit Migrationshintergrund 20,0% 16,7% 63,3%
Familienstatus Haushalte mit Kind/ern unter 18 Jahre 17,2% 13,9% 68,9% Haushalte ohne Kind/ern unter 18 Jahre 18,1% 17,8% 64,0%
Wohnbereich Alt-Durlach 27,7% 10,5% 61,8% Dornwald-Untermühl/Aue/Lohn-Lissen/Killisfeld 12,4% 19,8% 67,8% Durlach-Hanggebiet, Bergwald 26,8% 21,4% 51,8% Grötzingen 10,6% 17,2% 72,2% Höhenstadtteile 15,2% 17,3% 67,5%
____ Basis: 893 Befragte mit Antwort Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung, Passanten-/Bürgerumfrage Durlach 2013
Wie häufig kaufen Sie Fernsehgeräte, Kühlschrank, Waschmaschine usw. in der Durlacher Innenstadt?
Anteile an den Befragten
niehin und wiederhauptsächlich
Tabelle 3.04
EINKAUFSHÄUFIGKEIT VON ELEKTRISCHEN GROSSGERÄTEN IN DER DURLACHER INNENSTADT
38 | DIE ATTRAKTIVITÄT DER DURLACHER INNENSTADT 2013
Besuchte Geschäfte, Aufenthaltsdauer und Ausgaben (Passanten)
Rund ein Drittel der auf der Straße Befragten (29,3 %) steuert drei bis fünf Geschäfte in der Durlacher Innenstadt an. Etwa ein Viertel (26,3 %) der befragten Passantinnen und Passanten gibt an, zwei Geschäfte aufsuchen zu wollen, während 20 % gezielt nur wegen eines bestimmten Geschäfts unterwegs sind.
WIE VIELE EINZELHANDELSGESCHÄFTE HABEN SIE HIER IN DER DURLACHER INNENSTADT HEUTE BEREITS AUFGESUCHT ODER PLANEN SIE NOCH AUFZUSUCHEN?
Weitere 23 % sind in ihrem Besuchsverhalten noch nicht fest- gelegt. Die Ergebnisse sind in ABBILDUNG 3.22 zusammenge- fasst.
Abbildung 3.22
ANZAHL DER BESUCHTEN EINZELHANDELSGESCHÄFTE IN DER DURLACHER INNENSTADT
Die (relativ) meisten der befragten Passantinnen und Passanten (29 %) bleiben ein bis zwei Stunden in der Durlacher Innen- stadt, 14,7 % sogar bis zu vier Stunden. Ein Viertel der auf der Straße Befragten (25,3 %) plant, sich 30 Minuten bis eine Stunde im Zentrum aufzuhalten.
WIE LANGE DAUERT IHR HEUTIGER AUFENTHALT HIER IN DER DURLACHER INNENSTADT VORAUSSICHTLICH?
Auf Kurzzeitbesucher mit weniger als 30 Minuten Aufenthalts- dauer entfallen 12 %. Dagegen meinen 9,2 % der Befragten, sie würden mehr als sechs Stunden oder sogar den ganzen Tag in der Durlacher Innenstadt verbringen. Ebenfalls rund jede zehnte vor Ort befragte Person (9,8 %) kann die Aufent- haltsdauer nicht einschätzen. ABBILDUNG 3.23 veranschau- licht die Ergebnisse.
Abbildung 3.23
AUFENTHALTSDAUER IN DER DURLACHER INNENSTADT
AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | 39
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WIE VIEL GELD GEBEN SIE BEI IHREM HEUTIGEN BESUCH IN DER DURLACHER INNENSTADT INSGESAMT AUS?
Die Ausgaben je Passant bzw. Passantin für Einkäufe und Dienstleistungen in der Durlacher Innenstadt belaufen sich meist auf Beträge zwischen 10 und 30 Euro (36,5 %). Ein Fünftel (20,2 %) gibt auch bis zu 50 Euro aus, 10,8 % bis 100 Euro - wie ABBILDUNG 3.24 zeigt. Für kleine Einkäufe bis zehn Euro sind 16,8 % der auf der Straße Befragten ins Zentrum gekommen.
Abbildung 3.24
HÖHE DER FINANZIELLEN AUSGABEN IN DER DURLACHER INNENSTADT
3.3 VERANSTALTUNGEN / KULTUREINRICHTUNGEN Wie bereits in Kapitel 3.1 aufgezeigt, ist die Durlacher Innen- stadt für viele der zuhause befragten Bürgerinnen und Bürger auch Ziel, wenn sie kulturelle Veranstaltungen oder Einrich- tungen besuchen. Auch die in der Fußgängerzone befragten Passantinnen und Passanten geben erstaunlich häufi g an, in den letzten 12 Monaten bestimmte Kultureinrichtungen oder kulturelle Veranstaltungen in Durlach besucht zu haben.
ICH NENNE IHNEN JETZT EINIGE KULTURELLE EINRICHTUNGEN UND VERANSTALTUNGEN IN DURLACH - BITTE SAGEN SIE MIR, WELCHE SIE IN DEN LETZTEN 12 MONATEN BESUCHT HABEN.
ABBILDUNG 3.25 zeigt die Anteile der einzelnen besuchten Einrichtungen. An erster Stelle steht die Orgelfabrik, die von 31,7 % der befragten Passantinnen und Passanten im letzten Jahr besucht wurde. Ähnlich hoch sind die Anteile für das Pfi nzgaumuseum (28,7 %) und Galerien (27 %). Auch Kon- zerte in der Karlsburg zogen 21 % der befragten Passantinnen und Passanten im vergangenen Jahr an. Musikforen (8,3 %), das Karpatendeutsche Museum (7 %), das Badische Konserva- torium (4 %), die Diapason Musikakademie (3,3 %) oder das Max-Reger-Institut (3 %) wurden etwas seltener frequentiert.
Abbildung 3.25
BESUCHSHÄUFIGKEIT KULTURELLER VERANSTALTUNGEN IN DURLACH
40 | DIE ATTRAKTIVITÄT DER DURLACHER INNENSTADT 2013
JETZT LESE ICH IHNEN EINIGE VERANSTALTUNGEN IN DURLACH VOR. SAGEN SIE BITTE ZU JEDER, OB SIE SIE KENNEN UND OB SIE SCHON MAL DORT WAREN.
Den zu Hause befragten Bürgerinnen und Bürgern wurden Fragen nach der Bekanntheit und Besuchshäufi gkeit ausge- wählter Kulturveranstaltungen gestellt. Die Ergebnisse sind in ABBILDUNG 3.26 dargestellt. Der Weihnachtsmarkt ist die bekannteste (98,2 %) und am meisten besuchte (93,8 %) Veranstaltung in Durlach – gefolgt vom Durlacher Altstadtfest (bekannt: 96,3 %, besucht: 77,8 %).
Auch der Fastnachtsumzug ist neun von zehn Befragten (90,7 %) bekannt, etwa jede bzw. jeder zweite Befragte (59,8 %) hat ihn auch schon besucht. Ähnlich hoch ist der Bekanntheitsgrad und die Besuchshäufi gkeit der Durlacher Kruschtlmärkte (bekannt: 84,2 %, besucht: 59 %). Auch vom verkaufsoffenen Sonntag (84,1 %) und dem verkaufs- langen Samstag (80,7 %) haben vier von fünf Befragten bereits gehört – genutzt haben ihn jedoch nur rund 46,1 % bzw. 36,4 %. Weniger bekannt, dafür jedoch vergleichsweise
häufi g besucht ist die Durlacher Vernissage bzw. die offenen Ateliers (bekannt: 60,5 %, besucht: 35,3 %). Auch der Dur- lacher Kultursommer (bekannt: 44,3 %) sowie der Aktiv- und Erlebnistag (bekannt: 24,1 %) sind Befragten ein Begriff und werden auch von rund jedem bzw. jeder dritten bzw. fünften Person (33,8 % / 22,7 %) besucht.
ABBILDUNG 3.27 zeigt die Besuchshäufi gkeit der Durlacher Kulturveranstaltungen unter den zuhause Befragten nach Wohnbereichen. Dabei wird deutlich, dass Bewohnerinnen und Bewohner aus Alt-Durlach die Veranstaltungen durchweg häufi ger besuchen als die Befragten aus den anderen Ortstei- len. Der Durlacher Weihnachtsmarkt erhält von den Befragten aller Wohnbereiche einen hohen Zuspruch. Größer sind die Unterschiede hinsichtlich des Altstadtfests: Daran nehmen Befragte umso eher teil, je näher an der Altstadt sie leben. Der Fastnachtsumzug zieht neben den Bewohnerinnen und Be- wohnern aus Alt-Durlach (69,1 %) vor allem Interessenten aus Dornwald-Untermühl, Aue, Lohn-Lissen und Killisfeld (64,4 %) an. Kruschtlmärkte sind unter Alt-Durlachern (70,1 %) und bei Befragten des Hanggebiets / Bergwald (70,3 %) beson-
Abbildung 3.26
BEKANNTHEITSGRAD UND BESUCHSHÄUFIGKEIT AUSGEWÄHLTER KULTURVERANSTALTUNGEN IN DURLACH
AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | 41
ders beliebt. Der verkaufsoffene Sonntag und verkaufslange Samstag fi nden vor allem aus den unmittelbar angrenzenden Teilräumen Zuspruch. An Kulturveranstaltungen im klassischen Sinne sind neben den Alt-Durlachern vor allem die Bewohne- rinnen und Bewohner des Hanggebiets / Bergwald interessiert – wie die hohen Anteile für die Durlacher Vernissage / Offene Ateliers und des Durlacher Kultursommers zeigen.
Die einzelnen Kulturveranstaltungen werden von den telefo- nisch befragten Bürgerinnen und Bürgern mit um so besseren Schulnoten bewertet, je spezifi scher die Veranstaltung ausge- richtet ist. So erhalten die Durlacher Vernissage / offene Ate- liers (1,8), die Kruschtlmärkte (1,9) und der Aktiv- und Erleb- nistag (2,0) Bestnoten. Nur unwesentlich dahinter platzieren sich der Durlacher Weihnachtsmarkt (2,0) und der Durlacher Kultursommer (2,0). Die einzelnen Bewertungen sind in AB- BILDUNG 3.28 dargestellt. Es zeigt sich, dass die Bewertungen insgesamt positiv ausfallen und die Note 2,3 nicht unterschrit- ten wird.
Zwischen den einzelnen Wohnbereichen zeigen sich gewisse Unterschiede in der Bewertung, die aber nicht all zu groß aus fallen. Sie sind in ABBILDUNG 3.29 dargestellt. Fast durch- gängig vergeben die Befragten in Alt-Durlach die besten Noten, vor allem für die Durlacher Vernissage (1,7), Kruschtl- märkte (1,8) und den Weihnachtsmarkt (1,9). Bewohnerinnen und Bewohnern aus Dornwald-Untermühl, Aue, Lohn-Lissen und Killisfeld urteilen erkennbar schlechter und rücken die Kruschtlmärkte (1,9) und den Weihnachtsmarkt (2,0) nach vorne. Die zuhause Interviewten im Hanggebiet/Bergwald ver- geben Spitzennoten für die Durlacher Vernissage (1,8) und die Kruschtlmärkte (1,9), beuteilen aber alle anderen Veranstaltun- gen deutlich schlechter. Für die Grötzinger Befragten stehen die Durlacher Vernissage (1,8), der Durlacher Kultursommer (1,8) und der Aktiv- und Erlebnistag (1,8) an der Spitze, während sie den Fastnachtumzug (2,7) mit der schlechtesten Bewertung insgesamt versehen. Für die Befragten in den Hö- henstadtteilen besitzt nur der Aktiv- und Erlebnistag (1,7) und die Durlacher Vernissage (2,0) Spitzencharakter, alle anderen abgefragten Kulturveranstaltungen erhalten unterdurchschnitt- liche Einschätzungen.
Abbildung 3.27
BESUCHSHÄUFIGKEIT AUSGEWÄHLTER KULTURVERAN- STALTUNGEN IN DURLACH NACH WOHNBEREICHEN
85,5%
69,1%
70,1%
47,2%
83,2%
64,4%
59,8%
39,4%
40,3%
96,4%
79,2%
70,3%
39,8%
70,3%
57,4%
92,5%
46,5%
15,9%
21,5%
92,7%
25,9%
24,7%
96,9%
49,5%
52,0%
33,1%
22,8% 36,9%
91,5%
37,9%
34,8%
55,6%
37,6%
25,0%
55,2%
71,2%
44,6%
37,9%
13,6%
47,9%
15,2%
70,2%
55,0%
34,6%
31,7%
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Durlacher Weihnachtsmarkt
Durlacher Altstadt-Fest
Fastnachtsumzug
Kruschtlmärkte
Verkaufsoffener Sonntag
Verkaufslanger Samstag
Durlacher Vernissage /
offene Ateliers
Durlacher Kultursommer
Aktiv- und Erlebnistag
Alt-Durlach Dornwald-Untermühl, Aue, Lohn-Lissen, Killisfeld Durlach-Hanggebiet, Bergwald Grötzingen Höhenstadtteile
Basis: 884 Befragte mit Antwort Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung, Passanten-/Bürgerumfrage Durlach 2013
Jetzt lese ich Ihnen einige Veranstaltungen in Durlach vor. Sagen Sie bitte zu jeder, ob Sie sie kennen und ob Sie schon mal dort waren. Anteile mit Nennung "habe ich besucht".
Bürgerumfrage
42 | DIE ATTRAKTIVITÄT DER DURLACHER INNENSTADT 2013
Abbildung 3.28
BEWERTUNG AUSGEWÄHLTER KULTURVERANSTALTUNGEN IN DURLACH
Abbildung 3.29
BEWERTUNG AUSGEWÄHLTER KULTURVERANSTALTUNGEN IN DURLACH NACH WOHNGEBIETEN
AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | 43
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4. ATTRAKTIVITÄT DER DURLACHER INNENSTADT
4.1 SPONTANE ASSOZIATIONEN ZUR DURLACHER INNENSTADT Bevor die Befragten in den beiden Umfragen um Auskunft zu konkreten Verhaltensweisen beim Besuch der Durlacher Innen- stadt gebeten wurden, erhielten sie Gelegenheit, ihre sponta- nen Assoziationen zum Durlacher Zentrum zu äußern.
WAS FÄLLT IHNEN SPONTAN ZUR DURLACHER INNENSTADT EIN?
Spontane positive Assoziationen
Da viele Befragte sowohl positive als auch negative Eigen- schaften der Durlacher Innenstadt genannt haben, gelingt ein Gesamtüberblick am ehesten auf der Basis der geäußerten Nennungen. Eine solche Auswertung ist in ABBILDUNG 4.01 dargestellt. Darin zeigt sich, dass sowohl die befragten Pas- santinnen und Passanten als auch die zuhause Befragten der Bürgerumfrage weitaus mehr positive als negative Assoziatio- nen zum Durlacher Zentrum haben. So bezogen sich 80,4 % der Nennungen in der Passantenumfrage und 67,2 % der Äußerungen der Bürgerumfrage spontan auf positive Eigen- schaften des Durlacher Zentrums. Der geringere Antwortanteil in der Bürgerumfrage zeigt, dass in der Bevölkerung im Ein- zugsbereich eine etwas kritischere Haltung vorliegt, während die aktuell im Zentrum Anwesenden günstiger urteilen.
Die positiven Äußerungen werden von „Wohlfühl“-Assoziatio- nen dominiert. So meinte jeweils ein knappes Drittel der Be- fragten in beiden Umfragen, „es ist toll /(wunder)schön, ich fühle mich wohl“ (Passanten 31 %; zuhause Befragte 28 %). Ein weiterer bedeutender Anteil lobte die „Atmosphäre, Ge mütlichkeit, Charme und das pulsierende Leben“ in der Durlacher Innenstadt (Passanten 17,4 %; zuhause Befragte 22 %). Mehr als 10 % der Befragten betonten die guten Einkaufsmög lichkeiten und die Vielfalt (Passanten 13,6 %; zuhause Befrag te 11,6 %). Gastronomie, Kneipen und Cafés wurden in der Bürgerumfrage (10 %) stärker wahrgenommen als von den Passanten (4 %). Für eine Reihe von Interviewten bildet die bauliche Gestalt Alt-Durlachs ein besonderes Merk- mal. So wer den Altstadt, die Altbauten, Marktplatz, Turmberg
und Schloss (Karlsburg) mit der Durlacher Innenstadt in Ver- bindung gebracht. Die zentrale Lage, die Nähe und Übersicht- lichkeit des Zentrums ist für 6,7 % der Passanten ein erwäh- nenswerter Gesichtspunkt, weniger für zuhause Interviewte (2,6 %). In ABBILDUNG 4.02 sind noch weitere (kleinere) Antwortanteile dargestellt.
Abbildung 4.01
SPONTANE ASSOZIATIONEN MIT DER DURLACHER INNENSTADT
Betrachtet man die vier höchsten Antwortanteile in der Bür- gerumfrage nach den fünf Wohnbereichen, so zeigt sich, dass die aufgezeigten „Wohlfühl“-Assoziationen mit wachsender Entfernung vom Zentrum weniger deutlich wahrgenommen werden, wie aus ABBILDUNG 4.03 hervorgeht. Nur 24,8 % der Befragten in den Höhenstadtteilen nannten die Eigen- schaft „es ist toll /(wunder)schön, ich fühle mich wohl“ ge- genüber 32,1 % aus Alt-Durlach. Dasselbe gilt für die Empfi n- dung von „Atmosphäre, Gemütlichkeit und Charme, lebhaft“
44 | DIE ATTRAKTIVITÄT DER DURLACHER INNENSTADT 2013
Hier bleibt der Antwortanteil in Dornwald-Untermühl/Aue/ Lohn-Lissen und Killisfeld stark zurück (16,9 %). Anders fallen die Unterschiede bei der Einschätzung „es ist alles da, was man braucht, gute Einkaufsmöglichkeiten, Vielfalt“ aus. Wäh- rend nur 8,5 % der Befragten in Dornwald-Untermühl/Aue/ Lohn-Lissen/Killisfeld die guten Einkaufsmöglichkeiten nennen, werden diese in Grötzingen (15,4 %) und den Höhenstadttei- len (12,4 %) stärker gewichtet. Die Gastronomie im Zentrum wird in vier Wohnbereichen sehr gleichgewichtig von rund 8 - 9 % der Befragten hervorgehoben, in Grötzingen schätzen dagegen 16,8 % Durlacher Kneipen und Cafés. In ABBILDUNG 4.03 sind alle Antwortanteile dargestellt.
Abbildung 4.02
SPONTANE POSITIVE ASSOZIATIONEN MIT DER DURLACHER INNENSTADT1)
Abbildung 4.03
SPONTANE POSITIVE ASSOZIATIONEN – TOP-VIER-NENNUNGEN NACH WOHNBEREICHEN1)
Auch in den einzelnen Befragtengruppen werden in der Bür- gerumfrage Unterschiede in den Wahrnehmungen der vier wichtigsten Nennungen deutlich. Die Empfi ndung „toll, (wun- der)schön, fühle mich wohl“ wird etwas stärker von den unter 45-Jährigen geäußert, recht deutlich von der Einkommens- gruppe 1.500 € - 2.250 € sowie von den Wohlhabenderen unter den Befragten. Auch von den nicht-deutschen Befragten und solchen mit Migrationshintergrund wird dieses Gefühl stärker empfunden. Genauso geht es Haushalten mit Kindern. TABELLE 4.01 enthält die Zahlenangaben. Die Wahrnehmung von „Atmosphäre, Gemütlichkeit, Charme und Lebhaftigkeit“
AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | 45
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nimmt klar mit dem Alter ab und wird vor allem noch von der gleichen mittleren Einkommensgruppe (s.o.) sowie von Haushalten mit Kindern verspürt. Gute Einkaufsmöglichkei- ten assoziieren vor allem Befragte im Alter zwischen 45 und 64 Jahren und gut verdienende Haushalte, aber weniger die Spitzenverdiener. Auch Befragte mit Migrationshintergrund sehen diese Eigenschaft deutlicher. Die Durlacher Gastronomie kommt vor allem den mittleren Jahrgängen unter den Befrag- ten verstärkt in den Sinn und recht deutlich allen Interviewten mit Einkommen von 3.000 € aufwärts. Eine Übersicht über alle Antwortanteile gibt TABELLE 4.01.
Spontane negative Assoziationen
Negativ waren 19,6 % der spontanen Äußerungen in der Passantenbefragung und 32,8 % in der Bürgerumfrage. Bei den einzelnen genannten Punkten liegen die Antwortanteile beider Umfragen teilweise weit auseinander. Wichtigster spon-
taner Befund zur Durlacher Innenstadt ist die Wahrnehmung „zu viele Geschäfte schließen, Leerstand“. Dies meinten in der Passantenumfrage 6,4 %, in der Bürgerumfrage aber 11,3 % der Befragten. Den Eindruck, es gebe zu wenig (Bekleidungs-) Geschäfte und Fachgeschäfte haben 8,6 % der zu Hause Be- fragten, aber nur 1,5 % der Passanten. Die Empfi ndung, die Durlacher Innenstadt sei „unattraktiv, tote Hose“ äußerten 3,2 % der in den Straßen Befragten und 6,2 % der Bürge- rinnen und Bürger zu Hause. Drei weitere genannte Punkte befassten sich mit Verkehrsaspekten. Die Straßenbahn in der Fußgängerzone fanden 5,5 % der zuhause Befragten störend (Passanten 3,2 %), fehlende Parkplätze wurden erwähnt (Bürgerumfrage 4,1 %) und auch zu viele Autos im Zentrum fanden 2,5 % bzw. 2,6 % der Befragten unangenehm. Diese und weitere Angaben zu kleineren Antwortanteilen sind AB- BILDUNG 4.04 zu entnehmen.
Tabelle 4.01
SPONTANE POSITIVE ASSOZIATIONEN – TOP-VIER-NENNUNGEN NACH AUSGEWÄHLTEN BEFRAGTENGRUPPEN
46 | DIE ATTRAKTIVITÄT DER DURLACHER INNENSTADT 2013
Abbildung 4.04
SPONTANE NEGATIVE ASSOZIATIONEN MIT DER DURLACHER INNENSTADT1)
Untersucht man wiederum unter den zuhause Befragten die vier am häufi gsten genannten negativen Assoziationen näher nach den fünf Wohnbereichen, so zeigt sich, dass Geschäfts- schließungen und Leerstand vor allem von Befragten aus dem Hanggebiet/Bergwald (18,9 %) und Alt-Durlach selbst (17,1 %) wahrgenommen werden. Für Grötzingen und die Höhenstadtteile steht diese Assoziation dagegen nicht im Vordergrund. Auch ein Mangel an Bekleidungs- und Fachge- schäften wird in Alt-Durlach (12,4 %), Dornwald-Untermühl/ Aue/Lohn-Lissen/Killisfeld (10 %) und im Hanggebiet (9 %) stärker empfunden. Mangelnde Attraktivität stellen am deut- lichsten die Interviewten in Dornwald-Untermühl/Aue/Lohn- Lissen/Killisfeld (9,5 %) fest. Störungen durch die Straßenbahn in der Fußgängerzone sind eher ein Thema für Befragte aus dem Hanggebiet (9 %) sowie aus Grötzingen (6 %) und den Höhenstadtteilen (6,8 %). Alle Ergebnisse sind in ABBILDUNG 4.05 zusammengestellt.
Abbildung 4.05
SPONTANE NEGATIVE ASSOZIATIONEN – TOP-VIER-NENNUNGEN NACH WOHNBEREICHEN1)
Auch in den einzelnen Befragtengruppen der Bürgerumfrage werden die vier hauptsächlich genannten negativen Assoziati- onen unterschiedlich empfunden. Geschäftsschließungen und Leerstand sind vor allem in den Köpfen der Altersgruppe ab 45 Jahren präsent und werden von Befragten mit mittlerem bis gehobenem Einkommen geäußert. Einen empfundenen Mangel an Bekleidungs- und anderen Fachgeschäften nehmen Befragte ab 45 Jahren verstärkt wahr. Er schlägt sich auch in den spontanen Äußerungen der (sehr) gut Verdienenden deutlich nieder. Störungen durch die Straßenbahn empfi nden Befragte mit gehobenem und sehr hohem Einkommen stärker. Eine deutlichere Wahrnehmung zeigt sich auch bei Haushal- ten mit Kindern. TABELLE 4.02 enthält alle Antwortanteile im Überblick.
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4.2 BEWERTUNG DER INNENSTADT Zentrum insgesamt
Die spontanen Assoziationen zur Durlacher Innenstadt liefern erste Schlaglichter zur Wertschätzung des Zentrums durch die Befragten. Bürgerinnen und Bürger konnten aber in einer weiteren Frage ein dezidiertes Urteil zum Durlacher Zentrum abgeben.
ENTSPRICHT DIE DURLACHER INNENSTADT IHREN VORSTELLUNGEN VON EINEM ATTRAKTIVEN ZENTRUM, ODER GIBT ES DA NOCH DINGE, DIE FEHLEN ODER VERBESSERT WERDEN MÜSSEN?
Auch bei dieser Frage gehen die Antworten zwischen Passan- tenumfrage und Bürgerumfrage in der bekannten Weise aus einander. Für 79,8 % der befragten Passanten, aber nur für 56,9 % der zuhause Befragten, entspricht die Durlacher
Innenstadt den Vorstellungen von einem attraktiven Zentrum. Umgekehrt meinten 20,2 % der Passanten, aber 43,1 % der Antwortenden in der Bürgerumfrage, „es fehlt einiges, Verbes serungen sind nötig“. ABBILDUNG 4.06 zeigt die Ergeb- nisse.
In den einzelnen Wohnbereichen – mit Ausnahme von Alt- Durlach – fällt die Einschätzung in der Bürgerumfrage ähnlich aus. Nur für 43,3 % der in Alt-Durlach Wohnenden entspricht die Durlacher Innenstadt ihren Vorstellungen von einem at- traktiven Zentrum, 56,7 % sehen Verbesserungsbedarf. In allen anderen Wohnbereichen sind rund 60 % der Befragten mit dem Durlacher Zentrum zufrieden. Die höchste Zustim- mung äußern die Grötzinger Befragten (63,8 %). In ABBIL- DUNG 4.07 sind alle Antwortanteile dargestellt.
Tabelle 4.02
SPONTANE NEGATIVE ASSOZIATIONEN – TOP-VIER-NENNUNGEN NACH BEFRAGTENGRUPPEN
48 | DIE ATTRAKTIVITÄT DER DURLACHER INNENSTADT 2013
Abbildung 4.06
GENERELLE BEWERTUNG DER DURLACHER INNENSTADT
Abbildung 4.07
GENERELLE BEWERTUNG DER DURLACHER INNENSTADT NACH WOHNBEREICHEN
Die Bewertungen der Durlacher Innenstadt variieren auch in den einzelnen Befragtengruppen der Bürgerumfrage. So entwickeln Frauen („Verbesserungen nötig“ 49,1 %) einen strengeren Blick auf das Zentrum als Männer (36,5 %). Nach Altersgruppen zeigt sich, dass das Gesamtergebnis stark von vom Urteil der 45- bis 64-Jährigen geprägt ist. In dieser Alters- gruppe, die die Durlacher Innenstadt am häufi gsten besucht, sind 51 % der Interviewten der Meinung, es seien „Verbes- serungen nötig“. Alle anderen Altersgruppen vertreten diese Auffassung weitaus weniger deutlich (ca. 39 %). In den geho- benen und den bestsituierten Einkommensgruppen wird eben- falls der Verbesserungsbedarf stärker betont. Rund die Hälfte der regelmäßigen Besucherinnen und Besucher (51,6 %) sehen Verbesserungsbedarf, darüber hinaus die ganz selten im Zentrum Durlach Anwesenden (46,9 %). Eine Übersicht über alle Zahlen bietet TABELLE 4.03.
Tabelle 4.03
GENERELLE BEWERTUNG DER DURLACHER INNENSTADT NACH EINZELNEN BEFRAGTENGRUPPEN
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Einzelne Teilbereiche der Durlacher Innenstadt
Auch die einzelnen Teilbereiche der Durlacher Innenstadt wur- den in beiden Umfragen einer Bewertung unterzogen. Dabei ging es um die östliche Pfi nztalstraße zwischen Rathaus und Hengstplatz, die westliche Pfi nztalstraße zwischen Durlacher Allee und Rathaus sowie um die Seitenstraßen.
WIE BEWERTEN SIE DIE ATTRAKTIVITÄT FOLGENDER BEREICHE IN DER DURLACHER INNENSTADT? BITTE VERTEILEN SIE SCHULNOTEN VON 1 (SEHR GUT) BIS 6 (UNGENÜGEND).
Wiederum fallen die Antworten aus der Passantenumfrage weniger kritisch aus als die Bewertungen der Befragten in der Bürgerumfrage, wenngleich die Einschätzungen der beiden Befragtengruppen nur gering voneinander abweichen. Die östliche Pfi nztalstraße sowie die Seitenstraßen der Durlacher Innenstadt erhielten von den Passanten jeweils eine Durch- schnittsnote von 2,3. Nur unwesentlich schlechter (2,5) wurde die westliche Pfi nztalstraße zwischen Rathaus und Bahnhof bewertet. Auch in der Bürgerumfrage schneidet die westliche Pfi nztalstraße mit 2,7 am schlechtesten ab. Die östliche Pfi nz- talstraße sowie die Seitenstraßen der Innenstadt erhielten eine durchschnittliche Bewertung von jeweils 2,5. Graphisch wird dieses Meinungsbild in ABBILDUNG 4.08 dargestellt.
Abbildung 4.08
BEWERTUNG EINZELNER TEILBEREICHE DER DURLACHER INNENSTADT
Bei Personen, die einzelne Teilbereiche der Durlacher Innen- stadt schlechter als mit Note drei bewerteten, wurde nach den Ursachen für die Unzufriedenheit gefragt. Insgesamt wa- ren sich die Befragten (beider Umfragen) relativ einig in den Gründen, die sie zu ihrer schlechten Bewertung veranlassten: Der entsprechende Teilbereich sei in weiten Teilen ungepfl egt (Fassaden und Geschäfte), dadurch wirke das Gebiet insge- samt trostlos und unattraktiv und überhaupt gebe es in diesen Bereichen zu wenig (Fach-)Geschäfte. Darauf hinzuweisen ist noch, dass fast ein Drittel derjenigen, die negativ über die östliche Pfi nztalstraße urteilen (Bürgerumfrage), die Verkehrs- situation dort als Grund für die schlechte Bewertung benannt haben (vgl. Textkästen).
Gründe für schlechte Benotungen (Note 4 bis 6) in der Bürgerumfrage:
östliche Pfi nztalstraße: ganzer Bereich unattraktiv und langweilig (29,8%)
Verkehrssituation (zu viel Verkehr, zugeparkt, Straßen- bahn) (27,4%)
schmaler, enger Gehweg (20,2%)
westliche Pfi nztalstraße: nicht schön gestaltet, ungepfl egt (76,5%)
ganzer Bereich unattraktiv, langweilig (42,0%)
trist, trostlos, zu wenig Geschäfte (37,8%)
Seitenstraßen: nicht schön gestaltet, ungepfl egt (46,2%)
trist, trostlos, zu wenig Geschäfte (24,4%)
ganzer Bereich unattraktiv und langweilig (20,5%)
Gründe für schlechte Benotungen (Note 4 bis 6) in der Passantenbefragung:
östliche Pfi nztalstraße: nicht schön gestaltet, trist, dunkel (20%)
unattraktive Geschäfte, zu wenig Fachgeschäfte (20%)
westliche Pfi nztalstraße: nicht schön gestaltet, trist, dunkel (27,3%)
unattraktive Geschäfte, zu wenig Fachgeschäfte (25,5%)
Seitenstraßen: unattraktive Geschäfte, zu wenig Fachgeschäfte (39,5%)
nichts los, uninteressant (21,1%)
50 | DIE ATTRAKTIVITÄT DER DURLACHER INNENSTADT 2013
Insgesamt sind sich die verschiedenen Befragtengruppen in ihrem Urteil über die drei Teilbereiche der Durlacher Innenstadt relativ einig, so dass an dieser Stelle auf eine weitere Differen- zierung verzichtet werden kann.
Räumliche Ausdehnung der Durlacher Fußgängerzone
In einer weiteren Frage wurden die Befragten beider Umfragen (Bürgerumfrage und Passantenbefragung) gebeten, die Größe bzw. räumliche Ausdehnung der Durlacher Fußgängerzone aus ihrer subjektiven Sicht zu beurteilen.
WIE BEURTEILEN SIE DIE GRÖSSE BZW. DIE AUSDEHNUNG DER DURLACHER FUSSGÄNGERZONE?
Bei dieser Frage unterscheiden sich die Einschätzungen der Befragten der Bürger- und der Passantenbefragung kaum. Rund fünf Sechstel der Befragten sind mit der Größe der Fuß- gängerzone vollauf zufrieden (Passantenbefragung 84,7 %; Bürgerumfrage 83,2 %). Nur etwa 15 % sind der Auffassung, dass die Fußgängerzone erweitert werden sollte (Passantenbe- fragung 14,8 %; Bürgerumfrage 15,9 %). Der Anteil derer, die für eine Verkleinerung der Fußgängerzone in Durlachs Innen- stadt votierten lag in beiden Umfragen jeweils bei unter einem Prozent (vgl. ABBILDUNG 4.09).
Abbildung 4.09
BEWERTUNG DER GRÖSSE DER FUSSGÄNGERZONE IN DER DURLACHER INNENSTADT
Auch in den verschiedenen Wohnbereichen herrscht große Übereinstimmung hinsichtlich der Einschätzung zur räumlichen Ausdehnung der Durlacher Fußgängerzone. Wie ABBILDUNG 4.10 zeigt, erreicht die Zufriedenheit mit dem Status quo in al- len Wohnbereichen Anteile zwischen 80 % und 85 %. Andeu- tungsweise sind die Befragten in den Höhenstadtteilen mit der aktuellen Größe der Fußgängerzone weniger einverstanden (80,3 %). Dementsprechend ist dort auch der Anteil derer, die gerne eine Erweiterung des exklusiv für Fußgänger reservierten Innenstadtbereichs sehen würden, mit 17,9 % etwas höher. In den anderen Wohnbereichen schwankt dieser Anteil um Werte zwischen 14 % und 16 %. Am geringsten ist der Anteil der Befürworter einer Fußgängerzonenerweiterung im Durlacher Hanggebiet/Bergwald (14,3 %).
Abbildung 4.10
BEWERTUNG DER GRÖSSE DER FUSSGÄNGERZONE IN DER DURLACHER INNENSTADT NACH WOHNBEREICHEN
Deutlich unterschiedlicher als in den verschiedenen Wohnbe- reichen fällt die Bewertung der Größe der Durlacher Fußgän- gerzone bei den verschiedenen Befragtengruppen aus (vgl. TABELLE 4.04). Besonders unter den 45- bis unter 65-Jährigen sowie unter den Haushalten mit einem Nettoeinkommen von mehr als 5.000 Euro (beide Gruppen überschneiden sich
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erheblich) fi nden sich viele Befragte, die sich für eine Vergrö- ßerung der Fußgängerzone in der Durlacher Innenstadt aus- sprechen (19,2 % bzw. 21,4 %). Am häufi gsten äußern aber nicht-deutsche Befragte den Wunsch, die Durlacher Fußgän- gerzone auszuweiten (26,0 %). Überdurchschnittlich zufrieden
mit dem aktuellen Zuschnitt der Durlacher Fußgängerzone zeigen sich hingegen die Befragten mit vergleichsweise gerin- gem Haushaltsnettoeinkommen unter 1.500 Euro (85,2 %), sowie Befragte über 65 Jahre (87,9 %).
Tabelle 4.04
BEWERTUNG DER GRÖSSE DER FUSSGÄNGERZONE IN DER DURLACHER INNENSTADT NACH AUSGEWÄHLTEN BEFRAGTENGRUPPEN
52 | DIE ATTRAKTIVITÄT DER DURLACHER INNENSTADT 2013
Bewertung wichtiger Eigenschaften der Durlacher Innenstadt
In einem weiteren Fragenblock wurden die Teilnehmenden bei- der Umfragen gebeten, zentrale Funktionen der Durlacher Innen- stadt zu bewerten und zwar mit Schulnoten zwischen 1 und 6.
SAGEN SIE MIR DOCH BITTE, WIE SIE DIE FOLGENDEN DINGE IN DER DURLACHER INNENSTADT BEWERTEN. VERTEILEN SIE DAZU SCHULNOTEN VON 1 (SEHR GUT) BIS 6 (UNGENÜGEND).
Ein Vergleich beider Umfragen zeigt zwar auch in diesem Fall, dass die auf der Straße befragten Passantinnen und Passanten die Situation in der Durlacher Innenstadt tendenziell besser bewerten als die zuhause Befragten in der Bürgerumfrage. Dennoch sind die Abweichungen der Ergebnisse eher gering und der Grundtenor der Einschätzungen in beiden Umfragen relativ ähnlich (vgl. ABBILDUNG 4.11).
Überdurchschnittlich positiv bewerteten die Befragten beider Umfragen die Erreichbarkeit mit ÖPNV und Fahrrad sowie die Ausstattung mit Cafés und Restaurants (Schulnoten zwischen 1,6 und 1,9). Ebenfalls mit „gut“ werden die öffentliche Si- cherheit (2,2 / 2,1), die Beratung durch das Verkaufspersonal (2,1 / 2,2), die Erreichbarkeit mit dem Auto (2,1 / 2,2), die Aufenthaltsqualität in der Fußgängerzone (2,2), die Sauber- keit im öffentlichen Raum (2,2), die Gestaltung der Straßen und Plätze (2,1 / 2,3), die Kinderfreundlichkeit (2,3), und das Angebot an Sitzmöglichkeiten und Ruheplätzen (2,2 / 2,3) eingeschätzt. Die zuhause Befragten beurteilen die Gestaltung der Geschäfte (2,2 / 2,4) sowie deren Öffnungszeiten (2,2 / 2,4) etwas ungünstiger. Nicht mehr ganz so positiv fällt die Bewertung des Warenangebots der Einzelhändler in der Durla- cher Innenstadt (Bürgerumfrage 2,6) aus. In der Passantenbe- fragung wurde das Warenangebot nicht abgefragt. Schließlich besteht in beiden Umfragen große Einigkeit darüber, dass das Angebot an Parkmöglichkeiten in der Durlacher Innenstadt allenfalls als befriedigend einzustufen sei (2,9 / 3,0).
Befragt nach den Gründen für eine schlechte Bewertung (No- ten zwischen 4 und 6) des Warenangebots in der Durlacher Innenstadt äußerten die betroffenen Befragten (Bürgerumfra- ge), dass es ihnen vor allem an der dargebotenen Warenviel- falt und dem begrenzten Sortiment und an Fachgeschäften im Allgemeinen fehle. Mit Abstand das Hauptargument für die nur mäßige Bewertung der Parkplatzsituation in der Durla- cher Innenstadt war mit 96 % die geringe Zahl vorhandener Parkplätze.
Einschätzung verschiedener Aspekte zur Aufenthaltsqualität
Im weiteren Verlauf der Umfrage wurde das Hauptaugenmerk auf etwaige Mängel, die die Aufenthaltsqualität in der Durla- cher Innenstadt nachhaltig beeinträchtigen (könnten), gelenkt.
BITTE SAGEN SIE MIR, DURCH WELCHE SITUATIONEN SIE DIE AUFENTHALTSQUALITÄT IN DER DURLACHER INNENSTADT BEEINTRÄCHTIGT SEHEN. BITTE GEBEN SIE ZU JEDEM ASPEKT AN, OB ER DIE AUFENTHALTSQUALITÄT IN IHREN AUGEN GAR NICHT, EIN WENIG ODER STARK EINSCHRÄNKT.
In der Passantenbefragung trat ganz deutlich zu Tage, dass sich die Befragten in erster Linie durch den Autoverkehr in der Innenstadt gestört fühlen. An erster Stelle wurden hier durch die Fußgängerzone fahrende Autos genannt. Stark davon beeinträchtigt sahen sich 30,8 % der Befragten und weiter 30,7 % gaben an, dass sie sich zumindest ein wenig dadurch gestört fühlten (vgl. ABBILDUNG 4.12). Aber nicht nur fahren- de Autos sondern auch die in der Fußgängerzone parkenden PKWs führten bei den befragten Passanten zu Verstimmungen (stark 16,5%; ein wenig 26,5%). Weiter wurden die durch die Fußgängerzone verkehrenden Straßenbahnen (stark 16,2 %; ein wenig 28,3 %) sowie Radfahrer (stark 11,2 %; ein wenig 27,7 %) von den befragten Passanten als Störfaktoren ge- nannt. Die spärliche Ausstattung der Innenstadt mit Sitzmög- lichkeiten und Ruhezonen, die in der Umfrage an mehreren Stellen genannt wurde, taucht auch hier als Kritikpunkt auf: Immerhin 11,5 % der befragten Passanten fühlen sich durch fehlende Bänke stark eingeschränkt, weitere 25,3 % ein we- nig. Aspekte wie zu wenig Grünfl ächen, Verschmutzung oder zu viele Menschen/Besucher werden nur von weniger als 30 % der auf der Straße Befragten als problematisch thematisiert.
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Abbildung 4.11
BEWERTUNG WICHTIGER EIGENSCHAFTEN DER DURLACHER INNENSTADT
54 | DIE ATTRAKTIVITÄT DER DURLACHER INNENSTADT 2013
Abbildung 4.12
BEEINTRÄCHTIGUNG DER AUFENTHALTSQUALITÄT IN DER DURLACHER INNENSTADT
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Auch die Befragten der Bürgerumfrage wurden gebeten, ein- zelne Aspekte der Aufenthaltsqualität in der Durlacher Innen- stadt zu bewerten (vgl. ABBILDUNG 4.13). Hierbei zeigte sich, dass auch in der Bürgerumfrage Autos in der Innenstadt als häufi gster Störfaktor benannt wurden. Mehr als ein Viertel der Probanden (26,4 %) fühlten sich durch fahrende Autos in der Fußgängerzone stark und ein weiteres Drittel (30,7 %) ein we- nig gestört. Danach folgen die in der Fußgängerzone parken- den Autos (stark: 17,8 %; ein wenig: 27,8 %). Genauso wie in der Passantenbefragung wird der Straßenbahn- sowie der Radverkehr negativ wahrgenommen. Die aus ihrer Sicht spärli che Ausstattung mit Sitzmöbeln im öffentlichen Raum empfi ndet etwa ein Zehntel (11,2 %) der Befragten als Schwachpunkt (stark 11,2%; ein wenig 27,2%). Die Themen Stadtgrün, Verschmut- zung und zu viele Menschen werden auch in der Bürger- umfrage nur von vergleichsweise wenigen Befragten genannt.
Wenig verwunderlich ist die Tatsache, dass sich die Alt-Durla- cher Befragten deutlich stärker gestört fühlen. Schließlich sind die als Be-und Anwohner der Durlacher Innenstadt auch am häufi gsten von etwaigen Beeinträchtigungen betroffen (vgl. TABELLE 4.05). Deshalb nehmen sie fahrende Autos in der Fußgängerzone (32,8 %) und parkende Autos in der Innen- stadt (27,8 %), Radfahrer (19,6 %) und „zu wenig Bänke“ (16,9 %) verstärkt wahr. Weiterhin auffällig ist, dass Befragte aus den Wohnbereichen, aus denen relativ viele mit dem Auto in die Durlacher Innenstadt kommen, gegenüber dem Auto- verkehr eher tolerant sind. So fühlen sich nur 11,6 % der Be- fragten aus Grötzingen von parkenden Autos stark beeinträch- tigt. Ähnliches gilt für die Wohnbereiche Hanggebiet/Bergwald sowie die Höhenstadtteile. Auf der anderen Seite fühlen sich die Interviewten aus dem Hanggebiet/Bergwald (21,4 %) vom Straßenbahnverkehr in der Innenstadt besonders gestört.
Abbildung 4.13
BEEINTRÄCHTIGUNG DER AUFENTHALTSQUALITÄT IN DER DURLACHER INNENSTADT
56 | DIE ATTRAKTIVITÄT DER DURLACHER INNENSTADT 2013
Differenziert nach Altersgruppen ist festzustellen, dass sich die jüngeren Befragen unter 30 Jahren nur geringfügig bei ihrem Aufenthalt in der Durlacher Innenstadt von potentiellen Störeinfl üssen beeinträchtigen lassen. Der Anteil der Antwor- ten „stark störend“ ist bei allen abgefragten Themen deutlich unterhalb des Gesamtdurchschnitts aller Befragten. Auf der anderen Seite sind es die über 65-Jährigen, die sich überdurch- schnittlich häufi g von äußeren Einfl üssen beeinträchtigt sehen - vor allem vom Autoverkehr (fahrend und ruhend) sowie dem Fahrradverkehr (29 %). Verständlicher Weise wird gerade von den Seniorinnen und Senioren das geringe Angebot an Sitzge- legenheiten in der Durlacher Innenstadt bemängelt (14,8 %). Ebenfalls überdurchschnittlich unzufrieden zeigen sich die
Befragten der Altersgruppe 45 bis unter 65 Jahre. Sie sehen vor allem die durch die Innenstadt fahrenden Straßenbahnen (19,0 %) als Problem.
Wie bereits im Absatz zu den Wohnbereichen angedeutet, benennen PKW-Benutzende den Autoverkehr nur relativ nach- rangig als Störfaktor, während sie den Straßenbahnverkehr überdurchschnittlich stark als Beeinträchtigung empfi nden (19,5 %). Besonderes sensibel reagieren aber die zu Fuß in die Innenstadt gekommenen auf Störungen durch Autos und Radfahrer, nicht dagegen auf Beeinträchtigungen durch die Straßenbahn.
Tabelle 4.05
TOP 5-BEEINTRÄCHTIGUNGEN DER AUFENTHALTSQUALITÄT IN DER DURLACHER INNENSTADT NACH WOHNBEREICHEN UND EINZELNEN BEFRAGTENGRUPPEN
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4.3 VERBESSERUNGS- VORSCHLÄGE FÜR EINE ATTRAKTIVERE INNENSTADT Grundsätzliche Verbesserungsvorschläge
Schließlich wurden die Befragten auch noch gebeten, nicht nur die Stärken und Schwächen der Durlacher Innenstadt zu benennen, sondern auch konkret Vorschläge und Ideen zu unterbreiten, wie empfundenen Mängeln künftig begegnet werden könnte bzw. was getan werden sollte, um die Attrak- tivität der Durlacher Innenstadt zu verbessern.
SIE HABEN GESAGT, ES SIND VERBESSERUNGEN NÖTIG. AN WAS DENKEN SIE DABEI VOR ALLEM?
An den Ergebnissen dieser Frage zeigt sich wieder ganz deut- lich ein Unterschied in der Bewertung der Durlacher Innen- stadt durch die auf der Straße angesprochenen Passantinnen und Passanten und die zuhause befragten Bürgerinnen und Bürger. Zwar werden die gleichen Vorschläge formuliert, die zuhause Interviewten zeigen sich bei den meisten Punkten aber wesentlich entschiedener. (vgl. ABBILDUNG 4.14).
Abbildung 4.14
VERBESSERUNGSVORSCHLÄGE FÜR DIE DURLACHER INNENSTADT AUS DER SICHT DER BEFRAGTEN
58 | DIE ATTRAKTIVITÄT DER DURLACHER INNENSTADT 2013
Der mit Abstand am häufi gste genannte Ansatzpunkt für eine verbesserte Attraktivität der Durlacher Innenstadt ist der Themenbereich Einkaufen. Ein Neuntel aller Befragten der Passantenumfrage (11,7 %) und fast jeder Dritte Befragte (27,7 %) der Bürgerumfrage gaben an, dass sie sich attrak- tivere Einkaufsmöglichkeiten, ein breiteres Branchen- und Warenangebot sowie mehr Fachgeschäfte wünschen. Sehr viel weniger Befragte (Passantenumfrage 4,3 %; Bürgerumfrage 6,5 %) nannten die Verkehrsberuhigung (Straßenbahn und PKW) als ein zentrales Anliegen. Ein vielfältigeres Angebots an Bars, Kneipen und Ausgehmöglichkeiten wurde von 4,2 % der zuhause Befragten, aber nur von 1,2 % der Passanten angeregt. Maßnahmen, um gegen Geschäftsleerstände vorzu- gehen, erbaten sich 4,0 % der Befragten der Bürgerumfrage. Nur von ihnen kommen auch nennenswerte Wünsche (2,3 %) nach mehr Parkmöglichkeiten. Auf alle anderen genannten Gesichtpunkte entfi elen dagegen nur vergleichsweise geringe Antwortanteile. Die Ergebnisse sind in TABELLE 4.06 zusammengestellt.
Differenziert nach Wohnbereichen äußern besonders die Be- fragten aus Alt-Durlach und dem Hanggebiet/Bergwald Ver- besserungsbedarf im Bereich Einkaufsmöglichkeiten (36,6 % bzw. 33,0 %). Unter den Befragten in Grötzingen und den Höhenstadtteilen liegt dieser Anteil nur bei rund einem Fünf- tel (21,3 % bzw. 22,0 %). Das Thema Verkehrsberuhigung (Autos und Straßenbahn) ist vor allem für die Befragten aus dem Hanggebiet/Bergwald (9,8 %) und den Höhenstadtteilen (7,3 %) von hoher Priorität. Interesse an weiteren Kneipen, Bars und Ausgehmöglichkeiten äußern vor allem die Alt-Durla- cher (5,2 %). Weniger Geschäftsleerstände sind in erster Linie den Befragten in Alt-Durlach ein Anliegen (7,7 %).
Unter den verschiedenen Altersgruppen ist der Wunsch nach einem weiteren Ausbau des Einzelhandelsangebots beson- ders bei den 45- bis unter 65-Jährigen häufi ger anzutreffen (33,9 %). Dabei handelt es sich auch um diejenige Altersgrup- pe, die die Durlacher Innenstadt am häufi gsten frequentiert. Im Vergleich dazu äußern die unter 30-Jährigen relativ selten dieses Bedürfnis. Ihnen liegt eher das Thema Ausgehmöglich- keiten am Herzen (9,8 %). Die Themenbereiche Verkehrsberu- higung (Auto und Straßenbahn) sowie Geschäftsleerstände be- wegen vor allem die 45- bis unter 65-Jährigen. Am häufi gsten äußern Haushalte mit einem monatlichen Nettoeinkommen zwischen 3.000 und 4.000 Euro sowie mit mehr als 5.000 Euro den Wunsch nach einer attraktiveren Einzelhandelsland- schaft in der Durlacher Innenstadt (39,5 % bzw. 34,5 %). Vergleichsweise selten sind diese Bestrebungen hingegen von Befragten mit einem Haushaltsnettoeinkommen von unter 1.500 Euro (19,7 %). Beim Themenbereich Verkehrsberuhi- gung (Auto und Straßenbahn) fällt der vergleichsweise hohe Antwortanteil unter den Befragten mit einem Haushaltsnet- toeinkommen von über 5.000 Euro (14,5 %) auf. Bei den Haushalten mit Kindern ist der Wunsch nach einer weiteren Verkehrsberuhigung der Durlacher Innenstadt mit 9,9 % über- durchschnittlich ausgeprägt.
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Tabelle 4.06
TOP 4-VERBESSERUNGSVORSCHLÄGE FÜR DIE DURLACHER INNENSTADT NACH WOHNBEREICHEN UND EINZELNEN BEFRAGTENGRUPPEN
60 | DIE ATTRAKTIVITÄT DER DURLACHER INNENSTADT 2013
Erwünschte zusätzliche Angebote in der Durlacher Innenstadt
Der abschließende Themenblock beider Umfragen behandelte die Frage, welche zusätzlichen Angebote sich die Befragten in der Durlacher Innenstadt wünschen bzw. was sie an der der- zeitigen Angebotspalette vermissen.
WENN SIE AN DIE DURLACHER INNENSTADT DENKEN, FALLEN IHNEN DA BRANCHEN ODER ANGEBOTE EIN, DIE SIE VERMISSEN?
Über die Hälfte (52,2 %) der befragten Passantinnen und Pas- santen äußern auf diese Frage, dass sie keine Angebote oder Branchen vermissen würden und alles vorhanden sei, was sie sich vorstellen. Unter den Interviewten der Bürgerumfrage sind nur 44,9 % dieser Auffassung. Mehr Geschäfte im Bereich Mode, Bekleidung, Boutiquen wünschen dagegen 18,3 % der auf der Straße Befragten und 17,7 % der zuhause Interview- ten. Einzelhandelsangebote aus dem Bereich Elektroartikel, Haushaltswaren vermissen 7,0 % der Passanten und 10,3 % der Teilnehmenden an der Bürgerumfrage. Jeweils rund fünf Prozent der Befragten in beiden Umfragen hegen den Wunsch nach mehr Angeboten in den Bereichen Kinderbekleidung/ Spielzeug, Fachgeschäfte/kleine Geschäfte sowie (Bio-)Lebens- mittel/Feinkost. Eine Übersicht – inklusive weiterer kleinerer Antwortanteile – liefert ABBILDUNG 4.15.
Abbildung 4.15
ERWÜNSCHTE ZUSÄTZLICHE ANGEBOTE IN DER DURLACHER INNENSTADT
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In TABELLE 4.07 sind die fünf meistempfundenen Defi zite der Durlacher Innenstadt in der Bürgerumfrage nach Wohnbe- reichen und Befragtengruppen dargestellt. Die Befragten aus Dornwald-Untermühl, Aue, Lohnlissen, Killisfeld sind mit deut- lichem Abstand am wenigsten zufrieden mit dem derzeit be- stehenden Angebot an Waren und Branchen in der Durlacher Innenstadt. Nur 23,4 % der dortigen Befragten geben an, nichts im Durlacher Zentrum zu vermissen. In Alt-Durlach liegt dieser Anteil bei 42,9 %, alle anderen Wohnbereiche liegen über dem Durchschnitt. Wünsche nach mehr Bekleidungs- und Modegeschäften werden vor allem in Dornwald-Untermühl, Aue, Lohn-Lissen, Killisfeld, aber auch im Hanggebiet/Berg- wald vermehrt artikuliert, weniger dagegen in Grötzingen und den Höhenstadtteilen. Ein sehr ähnliches Antwortmuster zeigt sich bei Elektroartikeln und Haushaltswaren (Dornwald-Unter- mühl, Aue, Lohn-Lissen, Killisfeld 19,7 %). Im Bereich (Bio-) Lebensmittel/Feinkost vermissen vor allem die Befragten aus Alt-Durlach überdurchschnittlich oft Angebote (10,5 %).
Auch in den einzelnen Befragtengruppen treten einige Unter- schiede auf. Während von den befragten Männern mehr als die Hälfte der Befragte mit dem derzeitigen Status quo vollauf zufrieden sind (50,5 %), haben nur 40,0 % der befragten Frauen keine zusätzlichen Wünsche hinsichtlich Warenvielfalt und Branchenmix. Besonders in den Themenbereichen Mode/ Bekleidung sowie Kinderbekleidung/Spielwaren gehen die Meinungen der Geschlechter relativ weit auseinander. Fast genau ein Viertel (25,1 %) der befragten Frauen wünschen sich mehr Bekleidungs- und Modegeschäfte in der Durlacher Innenstadt. Bei den Männern liegt dieser Anteil gerade einmal bei 9,1 %. Ähnliches gilt für Kinderbekleidung/Spielwaren (Frauen: 8,3 %; Männer: 3,6 %).
Hinsichtlich des Alters sind die Unterschiede zwischen den Befragten relativ gering. Tendenziell kann gelten, dass die unter 30-Jährigen und die über 65-Jährigen mit dem derzeiti-
gen Einzelhandelsangebot am zufriedensten sind, während die mittleren Altersgruppen (30 bis unter 65 Jahre) sich häufi ger eine Ausweitung des Waren- und Ladenangebots wünschen. Bezeichnend ist der geringe Anteil von Senioren und Senio- rinnen, die sich für eine Erweiterung des Angebots an Beklei- dungs- und Modegeschäften aussprechen (13,3 %). Auf der anderen Seite votieren gerade Befragte im Alter zwischen 30 und 45 Jahren – der Familienphase mit kleineren Kindern – häufi g für mehr Kinderbekleidungs- und Spielzeuggeschäfte in der Durlacher Innenstadt (12,5 %).
Bei der Betrachtung nach Haushaltnettoeinkommen fallen vor allem die Haushalte mit einem monatlichen Nettoeinkommen zwischen 4.000 und 5.000 Euro als diejenige Befragtengruppe mit den meisten Verbesserungswünschen auf. Nur 40,3 % dieser Einkommensklasse sind mit dem derzeitigen Ausbauzu- stand der Durlacher Innenstadt zufrieden. Vor allem bei Be- kleidungs- und Modegeschäften (25,8 %), Kinderbekleidung/ Spielwaren (12,9 %) sowie „mehr Fachgeschäfte“ (11,3 %) liegen die vorgetragenen Wünsche dieser Befragtengruppe deutlich über dem Gesamtdurchschnitt. Darüber hinaus spre- chen sich 9,4 % der Spitzenverdiener (>5.000 Euro) für ein größeres Angebot an (Bio-)Lebensmittel- oder Feinkostläden aus.
Haushalte mit Kindern sehen vermehrt Defi zite in der Durla- cher Innenstadt. So ist der Anteil derer, die in der Durlacher City nichts vermissen, unter ihnen mit 40,5 % auch vergleichs- weise niedrig. Besonders hoch (12,6 %) fällt bei ihnen der Anteil der Befragten aus, die gerne ein größeres Angebot an Kinderbekleidungs- und Spielwarenläden in der Durlacher Innenstadt vorfi nden würden. Dieser Wert korrespondiert im Übrigen eng mit dem Wert der Altersgruppe der 30- bis unter 45-Jährigen (12,5 %). Haushalte mit Kindern wünschen sich auch vermehrt (Bio-)Lebensmittel und Feinkost. TABELLE 4.07 enthält alle Ergebnisse.
62 | DIE ATTRAKTIVITÄT DER DURLACHER INNENSTADT 2013
Tabelle 4.07
ERWÜNSCHTE ZUSÄTZLICHE ANGEBOTE IN DER DURLACHER INNENSTADT1) NACH WOHNBEREICHEN UND BEFRAGTENGRUPPEN
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ANHANG
64 | DIE ATTRAKTIVITÄT DER DURLACHER INNENSTADT 2013
Bürgerumfrage Durlach, Grötzingen und Höhenstadtteile 2013
Guten Tag, mein Name ist .............. im Auftrag der Stadt Karlsruhe führt KIM in Durlach, Grötzingen und in den Höhenstadtteilen eine Bür- gerumfrage durch. Ich möchte Ihnen einige Fragen zum Einkaufen und zur Durlacher Innenstadt stellen. Ihr Name wird nicht bekannt. Ihre Antworten sind jedoch für die Arbeit des Durlacher Ortschaftsrats und des Gemeinderats der Stadt Karlsruhe sehr wichtig.
Einkaufen
1. Wo liegt das Lebensmittelgeschäft, in dem Sie am häufigsten einkaufen?
(Vorlesen - nur eine Nennung zulassen ! - Antwort kringeln) in der Durlacher Innenstadt 1 in Durlach außerhalb der Innenstadt 2 in der Karlsruher Innenstadt 3 in einem anderen Stadtteil innerhalb Karlsruhes 4
außerhalb Karlsruhes, und zwar ________________________ 5
Keine Antwort 99
2. Wie häufig nutzen Sie die folgenden Einkaufsmöglichkeiten für Lebensmittel in Durlach?
(Rotierend vorlesen - entsprechende Ziffer eintragen)
Edeka Scheck In, Marstallstraße 18 Wenn hier 6=nie, entfällt Frage 3 Netto, Hauptbahnstraße 5 Wochenmarkt, Durlacher Marktplatz kleines Lebensmittelgeschäft (z.B. Reformhaus, Gemüsegeschäft etc.) Cap-Markt, Pfinztalstraße 62 Aldi, Tiengener Str. 2 (beim Turmbergbad) Aldi, Killisfeldstr. 46 Kaan Supermarkt, Killisfeldstr. 40 REWE, Raiherwiesenstr. 38 Nah und Gut, Ellmendinger Str. 17 Treff 3000, Rommelstr. 5 Lieferservice eines Lebensmittelgeschäfts in Durlach nach Bestellung per Telefon oder Internet
3. Wenn Sie beim Scheck In in Durlach einkaufen, besuchen Sie dann auch die Durlacher
Fußgängerzone?
Ja, häufig oder immer 1 Ja, gelegentlich 2 Eher selten 3 Nie 4
1 = mehrmals pro Woche 2 = einmal pro Woche 3 = 1- 2 mal pro Monat 4 = mehrmals pro Jahr 5 = seltener 6 = nie 99=keine Antwort
Interview-Nr. Teilraum
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4. Wie ist das mit dem Einkauf von Bekleidung und Schuhen - sagen Sie mir jeweils bitte, ob Sie dafür folgende Einkaufsorte häufig, manchmal oder nie aufsuchen.
Wie häufig kaufen Sie Bekleidung, Schuhe ...
(Vorlesen - entsprechende Ziffer eintragen) ... in der Durlacher Innenstadt? ... in der Karlsruher Innenstadt? ... anderswo in Karlsruhe ... in Ettlingen ... in Bruchsal ... außerhalb Karlsruhes und zwar in _______________ ... über das Internet?
5. Wo kaufen Sie in der Regel Fernsehgerät, Kühlschrank, Waschmaschine usw. ...
(Vorlesen - entsprechende Ziffer eintragen) ... in der Durlacher Innenstadt? ... in der Karlsruher Innenstadt? ... anderswo in Karlsruhe ... in Ettlingen ... in Bruchsal ... außerhalb Karlsruhes und zwar in _______________ ... über das Internet?
Durlacher Innenstadt
6. Was fällt Ihnen spontan zur Durlacher Innenstadt ein?
_______________________________________________________
7. Wie oft besuchen Sie die Durlacher Innenstadt? (Abgrenzung s. Karte)
(Vorlesen - Antwort kringeln) Täglich oder mehrmals pro Woche 1 Einmal pro Woche 2 Zwei- bis dreimal pro Monat 3 Einmal im Monat 4 Weniger als einmal im Monat 5 Nie 6 weiter mit 10 Keine Antwort 99
Vorlage C häufig = 1 manchmal = 2 nie = 3 keine Antwort = 99
Vorlage C Hauptsächlich = 1 hin und wieder = 2 nie = 3 keine Antwort = 99
66 | DIE ATTRAKTIVITÄT DER DURLACHER INNENSTADT 2013
3
8. Welches Verkehrsmittel benutzen Sie dabei am häufigsten?
Maximal 1 Nennung (Hauptverkehrsmittel) Pkw als Selbstfahrer 1 Pkw als Mitfahrer 2 Carsharing-Fahrzeug 3 Öffentliche Verkehrsmittel (Straßenbahn/Stadtbahn/Bus) 4 Taxi 5 Motorrad/ Motorroller 6 Fahrrad 7 Zu Fuß 8 Anderes Verkehrsmittel 9 keine Antwort 99
9. Und was sind die Gründe für Ihre Verkehrsmittelwahl? Bitte nennen Sie max. drei für Sie wesentliche Gründe für Ihr Hauptverkehrsmittel aus Frage 8.
(Nicht vorlesen, Antwort zuordnen) Sicherheit 1 Fahrtkosten 2 Gute ÖPNV-Anbindung 3 Verbindung mehrerer Erledigungen 4 Umweltschutzaspekt 5 Fahrtzeit 6 Kostenloser Parkplatz 7 Bewegung / stressfrei 8 Bequemlichkeit / Gewohnheit 9 Gesundheitliche Mobilitätseinschränkung 10 Transport von Personen oder Einkäufen etc. 11 Sonstige Gründe 12 Keine Antwort 99
10. Wissen Sie, dass Sie bei Parkscheinautomaten in der Durlacher Innenstadt Ihr Fahrzeug
die ersten 30 Minuten kostenlos parken dürfen (sogenannte Brötchentaste)?
Ja 1 weiter mit Frage 11 Nein 2 weiter mit Frage 14 Keine Antwort 99 weiter mit Frage 14
11. Nutzen Sie die Brötchentaste (30 Minuten kostenloses Parken am Parkscheinautomat)
häufig, ab und zu oder nie?
Ich nutze die Brötchentaste in Durlach häufig 1 Ich nutze die Brötchentaste in Durlach ab und zu 2 Ich nutze die Brötchentaste in Durlach nie 3 Keine Antwort 99
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12. Wie bewerten Sie das Angebot, 30 Minuten kostenlos am Parkscheinautomat parken zu können ("Brötchentaste")?
Sehr positiv 1 weiter mit 14 Eher positiv 2 weiter mit 14 Teils-teils 3 weiter mit 14 Eher negativ 4 weiter mit 13 Sehr negativ 5 weiter mit 13 Keine Antwort 99 weiter mit 14
13. Sie bewerten die Brötchentaste eher oder sehr negativ, warum?
______________________________________________________________
(Bitte Begründung in Stichworten notieren)
Wieder an alle 14. Denken Sie einmal daran, was Sie im Laufe eines Jahres bei einem Besuch in der Durla-
cher Innenstadt so alles unternehmen oder erledigen. Sagen Sie mir bei den folgenden Dingen jeweils einfach „ja“ oder „nein“, ob das auf Sie zutrifft?
(Vorlesen, ankreuzen) ja nein Arbeite in der Durlacher Innenstadt Gehe in der Innenstadt zur Berufsausbildung/Lehre/Schule Einkaufen, Bummeln Freunde / Bekannte treffen Essen gehen, Cafébesuch Besuch der Karlsburg / des Schlossgartens Behördengänge Aufsuchen von Krankenhäusern, Ärzten, Fachärzten Aufsuchen von Anwälten, Steuerberatern, Banken, Bausparkassen Nutzung anderer Dienstleistungen (z.B. Friseur, Reisebüro etc.) Besuch von Kneipen, Nachtleben Besuch des Pfinzgaumuseums Besuch der Orgelfabrik Besuch von kulturellen Veranstaltungen (Konzerte, Lesungen, Ausstellungen
oder Theatervorführungen, z.B. Konzerte in der Karlsburg, Musikforum etc.)
Sonstiges _____________________________________ Keine Antwort
15. Jetzt lese ich Ihnen einige Veranstaltungen in Durlach vor. Sagen Sie bitte zu jeder, ob Sie
sie kennen und ob Sie schon mal dort waren. Wenn Sie schon dort waren, dann geben Sie der Veranstaltung bitte eine Schulnote zwischen 1 (sehr gut) und 6 (ungenügend).
(Rollierend vorlesen)
kenne ich 1= ja 2= nein 9= k.A.
habe ich besucht 1= ja 2= nein 9= k.A.
Schulnote von 1 bis 6 (nur wenn be- sucht)
Durlacher Weihnachtsmarkt Durlacher Kultursommer Durlacher Altstadt-Fest Fastnachtsumzug Kruschtlmärkte Durlacher Vernissage / offene Ateliers Verkaufslanger Samstag Verkaufsoffener Sonntag Aktiv- und Erlebnistag
68 | DIE ATTRAKTIVITÄT DER DURLACHER INNENSTADT 2013
16. Wie bewerten Sie die Anzahl der Veranstaltungen und Feste in der Durlacher Innenstadt?
(Vorlesen)
Es sollten mehr Veranstaltungen und Feste in der Durlacher Innenstadt stattfinden. 1 Die Zahl der Veranstaltungen und Feste ist gerade richtig und sollte nicht verändert werden.
2
Es sollten weniger Veranstaltungen und Feste in der Durlacher Innenstadt stattfinden. 3 Keine Antwort 99
17. Wenn Sie zum Einkaufen in die Durlacher Innenstadt kommen, wohin gehen Sie da in
der Regel - in die Fußgängerzone Pfinztalstraße oder in den Scheck In in der Marstall- straße?
Fußgängerzone Pfinztalstraße 1 Scheck In 2 Beides 3 Woanders hin 4
18. Man kann in der Durlacher Innenstadt ganz unterschiedliche Dinge einkaufen. Sagen Sie
mir bitte bei den folgenden Warengruppen, ob Sie diese immer, meistens, manchmal oder nie in der Durlacher Innenstadt einkaufen.
(Vorlesen, ankreuzen) immer meistens manchmal nie Brötchen, Brot, Backwaren Fleisch und Wurst Obst und Gemüse Lebensmittel Bücher, Zeitschriften Bekleidung Schuhe Elektro- oder Haushaltsgeräte Spielwaren Handtaschen, Lederwaren, Accessoires Uhren, Schmuck Brillen, Optik Drogeriewaren Medikamente / Apotheke Möbel
19. Entspricht die Durlacher Innenstadt Ihren Vorstellungen von einem attraktiven Zentrum,
oder gibt es da noch Dinge, die fehlen oder verbessert werden müssten?
(Antwort kringeln)
Entspricht den Vorstellungen 1 weiter mit 21 Es fehlt einiges, Verbesserungen nötig 2 weiter mit 20 Keine Antwort 99 weiter mit 21
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20. Sie haben gesagt, es sind Verbesserungen nötig. An was denken Sie dabei vor allem? (Bitte Stichworte notieren)
___________________________________________________________________
Keine Antwort 99
21. Wenn Sie an die Durlacher Innenstadt denken, fallen Ihnen da Branchen oder Angebote
ein, die Sie vermissen?
________________________________________________________________
________________________________________________________________
(Nicht vorlesen, Vorschläge für Codeplan) - Fach- u. Spezialgeschäfte, inhabergeführte, alteingesessene Geschäfte - Haushaltswaren, Porzellanfachgeschäfte - Bekleidung, individuelle Modegeschäfte, Bekleidung für alle Altersgruppen, Boutiquen - Lebensmittel, Delikatessen - Spielwaren - Kauf- / Warenhäuser - Cafés, mehr Gastronomie - Herrenbekleidung - Elektronik, Handy-, Computerläden - Buchhandlung - Sportgeschäfte, Outdoor - Kino - Sonstige: ... - Nein, alles vorhanden, ich vermisse keine
22. Bitte sagen Sie mir, durch welche Situationen Sie die Aufenthaltsqualität in der Durlacher Innenstadt beeinträchtigt sehen. Bitte geben Sie zu jedem Aspekt an, ob er die Aufenthaltsqualität in Ihren Augen gar nicht, ein wenig oder stark einschränkt.
Einschränkung der Aufenthaltsqualität gar nicht ein wenig stark k.A. Durch die Fußgängerzone fahrende Autos Parkende Autos Straßenbahnen in der Fußgängerzone Fahrradfahrer Zu viele Menschen Verschmutzung Zu wenige Bänke Zu wenig Grün
Sonstiges und zwar __________________
70 | DIE ATTRAKTIVITÄT DER DURLACHER INNENSTADT 2013
7
23. Sagen Sie mir doch bitte, wie Sie die folgenden Dinge in der Durlacher Innenstadt be- werten. Verteilen Sie dazu Schulnoten von 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend).
(Rotierend vorlesen - Schulnoten eintragen - bei Note 4 oder schlechter Nachfrage: Womit sind Sie im Bereich …… unzufrieden?)
Schulnote Gründe bei Note 4-6
Warenangebot
Beratung durch Verkaufspersonal
Gestaltung der Geschäfte
Öffnungszeiten der Geschäfte
Ausstattung mit Cafes, Restaurants
Erreichbarkeit mit Straßenbahn und Bus
Erreichbarkeit mit dem Auto
Parkmöglichkeiten
Erreichbarkeit mit dem Fahrrad
Öffentliche Sicherheit auf den Straßen und Plätzen der Durlacher Innenstadt
Gestaltung der Straßen und Plätze
Sauberkeit auf den Straßen, Plätzen und Grünanlagen
Ruhezonen, Sitzmöglichkeiten, Treffpunkte im Freien
Kinderfreundlichkeit
Aufenthaltsqualität in der Fußgängerzone
24. Wie bewerten Sie die Attraktivität folgender Bereiche in der Durlacher Innenstadt? Bitte verteilen Sie wieder Schulnoten von 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend).
(Vorlesen - Schulnoten eintragen - bei Note 4 oder schlechter Nachfrage: Womit sind Sie im Bereich …… unzufrieden?)
Schulnote Gründe bei Note 4-6 Attraktivität der Pfinztalstraße zwischen Rathaus und Hengstplatz
Attraktivität der Pfinztalstraße zwischen Rathaus und Anfang Pfinztalstraße (vom Bahnhof kommend)
Attraktivität der Seitenstraßen
25. Wie beurteilen Sie die Größe bzw. die Ausdehnung der Durlacher Fußgängerzone?
(Vorlesen)
Die Fußgängerzone sollte erweitert werden 1 Die Größe der Fußgängerzone ist genau richtig und sollte nicht verändert werden 2 Der Fußgängerzonenbereich sollte verkleinert werden 3
keine Antwort =99
AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | 71
Demografie
Abschließend noch einige Angaben für die Statistik
S1 Geschlecht der/des Befragten
Männlich 1 Weiblich 2
S2 Wie alt sind Sie? Alter in Jahren: ____________
S3 Wie viele Personen leben in Ihrem Haushalt - Sie selbst eingeschlossen?
Haushalt mit ____________ Personen (Bewohner einer Wohngemeinschaft sind Einpersonenhaushalte)
(Falls Wohngemeinschaft: bitte kringeln) Wohngemeinschaft 88
Wenn bei S3 mehr als 1 Person im Haushalt:
S4 Welche Personen leben in Ihrem Haushalt?
(Bezugsperson ist der/die Befragte ! – Vorlesen - Anzahl und Gesamtsumme eintragen!) Befragte/r 1 Ehepartner/in Lebensgefährte / Lebensgefährtin Vater / Lebensgefährte der Mutter Mutter / Lebensgefährtin des Vaters Kinder unter 10 Jahre Kinder 10 bis unter 18 Jahre Kinder 18 Jahre und älter Andere Personen
Haushaltsmitglieder insgesamt =S3
Keine Antwort 99
S5 Welche Staatsangehörigkeit haben Sie?
(Antwort kringeln !)
deutsch 1 weiter mit S6 andere Nationalität 2 weiter mit S7 beides 3 weiter mit S7 keine Antwort 99 weiter mit S7
S6 Hatten Sie vor der deutschen Staatsangehörigkeit eine andere?
ja 1 nein 2 keine Antwort 99
keine Antwort=999
Schwager, Schwiegersohn, Schwiegermutter, Enkel, Tan- te, Onkel, Großvater usw. als andere Personen eintragen !
72 | DIE ATTRAKTIVITÄT DER DURLACHER INNENSTADT 2013
S7 Seit wann leben Sie schon in Deutschland? _______ (Jahr des Zuzugs)
S8 Welchen Schulabschluss haben Sie?
(oder vergleichbarer Schulabschluss der neuen Bundesländer)
(jeweils nur eine Nennung zulassen !)
Noch Schüler/Schülerin 1 Ohne Abschluss/ Sonderschulabschluss 2 Volksschule/Hauptschulabschluss 3 Realschulabschluss/Mittlere Reife 4 Abitur / (Fach-)Hochschulreife 5 Keine Antwort 99
S10 Wenn Sie einmal alles zusammenrechnen, was alle Personen in Ihrem Haushalt zusam-
men an Einkommen haben, wie hoch ist dann das Nettoeinkommen nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung, über das der Haushalt insgesamt monatlich verfügt?
1 - 7 Vorlesen bis 750 € 1 750 € bis unter 1.500 € 2 1.500 € bis unter 2.250 € 3 2.250 € bis unter 3.000 € 4 3.000 € bis unter 4.000 € 5 4.000 € bis unter 5.000 € 6 5.000 € und mehr 7 Keine Antwort 9 nicht vorlesen
Wir haben keine weiteren Fragen mehr und danken Ihnen für Ihre freundliche Mitarbeit !
Seit Geburt =1000 Keine Antwort =9999
Wohngemeinschaften hier nicht zusammenfassen, sondern nur Einkommen des/der einzelnen Befragten erfassen!
AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | 73
Passantenbefragung Durlach 2013
Guten Tag, mein Name ist …. Im Auftrag der Stadt Karlsruhe führt KIM eine Umfrage zu den Gewohnheiten der Besucherinnen und Besucher in Durlach durch. Ich möchte Ihnen einige Fragen zu Ihrem Aufenthalt in Durlach stellen. Die Befragung ist völlig anonym. Ihr Name wird nicht bekannt. Ihre Antworten sind jedoch für die Weiterentwicklung von Durlach wichtig.
a) Interviewer b) Interviewnummer c) Tag d) Uhrzeit e) Erhebungsstandort
Östliche Pfinztalstraße zwischen Rathaus und Badener Straße 1
Westliche Pfinztalstraße zwischen Zehntstraße und Durlacher Allee 2
Seitenstraßen in der Altstadt (Marstallstr., Bienleintorstr., Mittelstr., Am Zwinger, Ochsentorstr., Amthausstr. etc.)
3
1. Wo wohnen Sie?
Bei Bedarf Karte mit Durlacher Teilräumen zeigen
In Alt-Durlach (Teilraum 1) 1
In Dornwald-Untermühl, Durlach-Aue, Lohn-Lissen oder Killisfeld (Teilraum 2) 2
In Durlach-Hanggebiet oder Bergwald (Teilraum 3) 3
In einem anderen Karlsruher Stadtteil, und zwar _________________ (Stadtteil)
4
Außerhalb Karlsruhes, und zwar _________________ (Wohnort) 5
2. Arbeiten Sie in Durlach?
Ja 1 Nein 2 Keine Antwort 99
3. Mit welchem Verkehrsmittel sind Sie in die Durlacher Innenstadt gekommen?
Maximal 1 Nennung (Hauptverkehrsmittel) Pkw als Selbstfahrer 1 Pkw als Mitfahrer 2 Carsharing-Fahrzeug 3 Öffentliche Verkehrsmittel (Bahn/Bus) 4 Taxi 5 Motorrad/ Motorroller 6 Fahrrad 7 Zu Fuß 8 Anderes Verkehrsmittel 9 keine Antwort 99
74 | DIE ATTRAKTIVITÄT DER DURLACHER INNENSTADT 2013
4. Und was sind die Gründe für Ihre Verkehrsmittelwahl? Bitte nennen Sie max. drei für Sie wesentliche Gründe für Ihr Hauptverkehrsmittel aus Frage 3.
Nicht vorlesen, Antwort zuordnen
Sicherheit 1 Fahrtkosten 2 Gute ÖPNV-Anbindung 3 Verbindung mehrerer Erledigungen 4 Umweltschutzaspekt 5 Fahrtzeit 6 Kostenloser Parkplatz 7 Bewegung/Stressfrei 8 Bequemlichkeit/Gewohnheit 9 Gesundheitliche Mobilitätseinschränkung 10 Transport von Personen oder Einkäufen etc. 11 Sonstige Gründe 12 Keine Antwort 99
5. Falls Sie heute mit dem Auto gekommen sind, fanden Sie es schwierig, einen Parkplatz
zu finden?
Ja, sehr schwierig. 1 Es ging. 2 Nein, die Parkplatzsuche war kein Problem 3 Ich bin nicht mit dem Auto gekommen 4
6. Falls Sie heute mit dem Fahrrad gekommen sind, haben Sie eine geeignete offizielle
Abstellmöglichkeit (Ständer) gefunden?
Ja 1 Nein 2 Ich bin nicht mit dem Fahrrad gekommen 3
7. Wissen Sie, dass Sie bei Parkscheinautomaten in der Durlacher Innenstadt Ihr Fahrzeug
die ersten 30 Minuten kostenlos parken dürfen (sogenannte Brötchentaste)?
Ja 1 weiter mit 8 Nein 2 weiter mit 11 Keine Antwort 99 weiter mit 11
8. Nutzen Sie die Brötchentaste (30 Minuten kostenloses Parken am Parkscheinautomat)
häufig, ab und zu oder nie?
Ich nutze die Brötchentaste in Durlach häufig 1 Ich nutze die Brötchentaste in Durlach ab und zu 2 Ich nutze die Brötchentaste in Durlach nie 3 Keine Antwort 99
AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | 75
9. Wie bewerten Sie das Angebot, 30 Minuten kostenlos am Parkscheinautomat parken zu können ("Brötchentaste")?
Sehr positiv 1 weiter mit 11 Eher positiv 2 weiter mit 11 Teils-teils 3 weiter mit 11 Eher negativ 4 weiter mit 10 Sehr negativ 5 weiter mit 10 Keine Antwort 99 weiter mit 11
10. Sie bewerten die Brötchentaste eher oder sehr negativ, warum?
______________________________________________________________
(Bitte Begründung in Stichworten notieren)
Wieder an alle 11. Was fällt Ihnen spontan zur Durlacher Innenstadt ein?
______________________________________________________________
12. Was machen Sie heute in der Durlacher Innenstadt?
Alle vorlesen, ankreuzen - Mehrfachnennungen möglich ja nein
Einkaufen, Bummeln weiter mit 13 Besuch auf dem Wochenmarkt weiter mit 13 Gastronomiebesuch weiter mit 14 Inanspruchnahme von Dienstleistungen (Friseur/ Arzt/ Fitnessstudio / Bank …)
weiter mit 14
Behördenbesuch / Amt weiter mit 14 Kultur weiter mit 14 Besuch von Familie / Freunden, Treffen mit Freunden / Bekannten weiter mit 14 Wohnen weiter mit 14 Weg von oder zur Arbeit/ Ausbildungsstätte etc. weiter mit 14 Sonstiges: ______________________ weiter mit 14 Keine Antwort weiter mit 14
13. Wie viele Einzelhandelsgeschäfte haben Sie hier in der Durlacher Innenstadt heute
bereits aufgesucht oder planen Sie noch aufzusuchen?
Ein Geschäft 1 Zwei Geschäfte 2 Drei bis fünf Geschäfte 3 Sechs Geschäfte und mehr 4 Weiß ich noch nicht 5
14. Wie lange dauert ihr heutiger Aufenthalt hier in der Durlacher Innenstadt
voraussichtlich?
Unter 30 Minuten 1 30 Minuten bis unter 1 Stunde 2 1 bis unter 2 Stunden 3 2 bis unter 4 Stunden 4 Mehr als 6 Stunden / den ganzen Tag 5 Keine Antwort 99
76 | DIE ATTRAKTIVITÄT DER DURLACHER INNENSTADT 2013
15. Wie viel Geld geben bei Ihrem heutigen Besuch in der Durlacher Innenstadt insgesamt aus?
Unter 10 € 1 10 bis 29 2 30 bis 49 € 3 50 bis 99 € 4 100 bis 149 € 5 150 bis 199 € 6 200 bis 299 € 7 300 bis 499 € 8 500 € und mehr 9 Nichts 10 Keine Antwort 99
16. Wie oft besuchen Sie die Durlacher Innenstadt in der Regel?
(Vorlesen - Antwort kringeln !) Täglich oder mehrmals pro Woche 1 Einmal pro Woche 2 Zwei- bis dreimal pro Monat 3 Einmal im Monat 4 Weniger als einmal im Monat 5 Nie 6 Keine Antwort 99
17. Man kann in der Durlacher Innenstadt ganz unterschiedliche Dinge einkaufen. Sagen Sie
mir bitte bei den folgenden Warengruppen, ob Sie diese immer, meistens, manchmal oder nie in der Durlacher Innenstadt einkaufen.
(Vorlesen, ankreuzen) immer meistens manchmal nie Brötchen, Brot, Backwaren Fleisch und Wurst Obst und Gemüse Lebensmittel Bücher, Zeitschriften Bekleidung Schuhe Elektro- oder Haushaltsgeräte Spielwaren Handtaschen, Lederwaren, Accessoires Uhren, Schmuck Brillen, Optik Drogeriewaren Medikamente / Apotheke Möbel Keine Antwort
18. Wenn Sie an die Durlacher Innenstadt denken, fallen Ihnen da Branchen oder Angebote
ein, die Sie vermissen?
________________________________________________________________
________________________________________________________________
AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | 77
19. Sagen Sie mir doch bitte, wie Sie die folgenden Dinge in der Durlacher Innenstadt bewerten. Verteilen Sie dazu Schulnoten von 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend).
(Rotierend vorlesen - Schulnoten eintragen - bei Note 4 oder schlechter Nachfrage: Womit sind Sie im Bereich …… unzufrieden?)
Schulnote Gründe bei Note 4-6
Beratung durch Verkaufspersonal
Gestaltung der Geschäfte
Öffnungszeiten der Geschäfte
Ausstattung mit Cafes, Restaurants
Erreichbarkeit mit Straßenbahn und Bus
Erreichbarkeit mit dem Auto
Parkmöglichkeiten
Erreichbarkeit mit dem Fahrrad
Öffentliche Sicherheit auf den Straßen und Plätzen der Durlacher Innenstadt
Gestaltung der Straßen und Plätze
Sauberkeit auf den Straßen, Plätzen und Grünanlagen
Ruhezonen, Sitzmöglichkeiten, Treffpunkte im Freien
Kinderfreundlichkeit
Aufenthaltsqualität in der Fußgängerzone
20. Bitte sagen Sie mir, durch welche Situationen Sie die Aufenthaltsqualität in der Durlacher Innenstadt beeinträchtigt sehen. Bitte geben Sie zu jedem Aspekt an, ob er die Aufenthaltsqualität in Ihren Augen gar nicht, ein wenig oder stark einschränkt.
Einschränkung der Aufenthaltsqualität gar nicht ein wenig stark k.A. Durch die Fußgängerzone fahrende Autos Parkende Autos Straßenbahnen in der Fußgängerzone Fahrradfahrer Zu viele Menschen Verschmutzungen Zu wenige Bänke Zu wenig Grün Sonstiges und zwar ___________
21. Wie bewerten Sie die Attraktivität folgender Bereiche in der Durlacher Innenstadt? Bitte verteilen Sie wieder Schulnoten von 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend).
(Vorlesen - Schulnoten eintragen - bei Note 4 oder schlechter Nachfrage: Womit sind Sie im Bereich …… unzufrieden?)
Schulnote Gründe bei Note 4-6 Attraktivität der Pfinztalstraße zwischen Rathaus und Hengstplatz
Attraktivität der Pfinztalstraße zwischen Rathaus und Anfang Pfinztalstraße (vom Bahnhof kommend)
Attraktivität der Seitenstraßen
keine Antwort = 99
78 | DIE ATTRAKTIVITÄT DER DURLACHER INNENSTADT 2013
22. Wie beurteilen Sie die Größe bzw. die Ausdehnung der Durlacher Fußgängerzone?
Die Fußgängerzone sollte erweitert werden 1 Die Größe der Fußgängerzone ist genau richtig und sollte nicht verändert werden 2 Der Fußgängerzonenbereich sollte verkleinert werden 3 Keine Antwort 99
23. Entspricht die Durlacher Innenstadt Ihren Vorstellungen von einem attraktiven Zentrum, oder gibt es da noch Dinge, die fehlen oder verbessert werden müssten?
(Antwort kringeln !)
Entspricht den Vorstellungen 1 weiter mit 25 Es fehlt einiges, Verbesserungen nötig 2 weiter mit 24 Keine Antwort 99 weiter mit 25
24. Sie haben gesagt, es sind Verbesserungen nötig. An was denken Sie dabei vor allem? (Bitte Stichworte notieren)
___________________________________________________________________
Keine Antwort 99
25. Ich nennen Ihnen jetzt einige kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen in Durlach.
Bitte sagen Sie mir, welche Sie in den letzten 12 Monaten besucht haben.
Besuch innerhalb der letzten 12 Monate
Ja Nein Orgelfabrik Konzerte in der Karlsburg Galerien Max-Reger-Institut Badisches Konservatorium Diapason Musikakademie Musikforum Pfinzgaumuseum Karpatendeutsches Museum Sonstiges
AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | 79
Abschließend noch einige Angaben für die Statistik
S1 Mit wie vielen Personen sind Sie heute in Durlach unterwegs?
Einzelperson 1 Zu zweit 2 Zu dritt 3 Vier und mehr Personen 4 Keine Angabe 99
S2 Geschlecht
Männlich 1 Weiblich 2
S3 Wie alt sind Sie? Alter in Jahren: ____________
S4 Welchen Schulabschluss haben Sie?
(oder vergleichbarer Schulabschluss der neuen Bundesländer)
(jeweils nur eine Nennung zulassen !)
noch Schüler/Schülerin 1 ohne Abschluss/ Sonderschulabschluss 2 Volksschule/Hauptschulabschluss 3 Realschulabschluss/Mittlere Reife 4 Abitur / (Fach-)Hochschulreife 5 keine Antwort 99
S5 Wenn Sie einmal alles zusammenrechnen, was alle Personen in Ihrem Haushalt zusammen an Einkommen haben, wie hoch ist dann das Nettoeinkommen nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung, über das der Haushalt insgesamt monatlich verfügt?
1 - 7 Vorlesen bis 750 € 1 750 € bis unter 1.500 € 2 1.500 € bis unter 2.250 € 3 2.250 € bis unter 3.000 € 4 3.000 € bis unter 4.000 € 5 4.000 € bis unter 5.000 € 6 5.000 € und mehr 7 keine Antwort 9 nicht vorlesen
Damit sind wir am Ende der Befragung und danken für Ihre Teilnahme!
keine Antwort=999
Wohngemeinschaften hier nicht zusammenfassen, sondern nur Einkommen des/der einzelnen Befragten erfassen!
AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | 81
www.karlsruhe.de
ÜBERSICHT VERÖFFENTLICHUNGEN
KARLSRUHER BEITRÄGE ZUR STADTENTWICKLUNG:
Heft 5 - 1997 REGIONAL-MONITORING '97 ERGEBNISSE DER IMAGEBEFRAGUNG ZU KARLLSRUHE IN DEN GEMEINDEN DER REGION
Bearbeitung: Dr. Edith Wiegelmann-Uhlig
Heft 5a - 1997 KARLSRUHE IM URTEIL SEINER BÜRGERINNEN UND BÜRGER ERGEBNISBERICHT DER UMFRAGE ZUR STADTENTWICKLUNG 1996
Projektleitung: Otto Mansdörfer
Heft 6 - 1998 MOTIVE DER STADT-UMLAND-WANDERUNG IN DER REGION KARLSRUHE 1997 ERGEBNISSE EINER BEFRAGUNG ZU DEN WANDERUNGSMOTIVEN DER FORTGEZOGENEN VON KARLSRUHE IN DIE REGION
Bearbeitung: Dr. Edith Wiegelmann-Uhlig
Heft 7 - 1999 DAS SICHERHEITSEMPFINDEN DER BEVÖLKERUNG IN KARLSRUHE KARLSRUHE UND SEINE STADTTEILE IM ÜBERBLICK
Bearbeitung: Otto Mansdörfer Franz Raab (Polizeipräsidium Karlsruhe)
Heft 8 - 2000 KARLSRUHE IM URTEIL SEINER BÜRGERINNEN UND BÜRGER 1999 REPRÄSENTATIVE BÜRGERUMFRAGE ZUR STADTENTWICKLUNG 1999 – Teil 1
Projektleitung: Otto Mansdörfer
Heft 9 - 2000 KARLSRUHE IM URTEIL SEINER BÜRGERINNEN UND BÜRGER 1999 REPRÄSENTATIVE BÜRGERUMFRAGE ZUR STADTENTWICKLUNG 1999 – Teil 2
Projektleitung: Otto Mansdörfer
Heft 10 - 2001 REGIONALMONITORING 2000 ERGENISSE DER IMAGEBEFRAGUNG ÜBER DIE STADT KARSRUHE IN DEN GEMEINDEN DER REGION
Bearbeitung: Dr. Edith Wiegelmann-Uhlig
Heft 11 - 2002 DIE WAHLBETEILIGUNG BEI DER GEMEINDRATSTWAHL 1999 IN KARLSRUHE ERGEBNISSE EINER UMFRAGE ZUM WAHLVERHALTEN
Bearbeitung: Otto Mansdörfer
82 | DIE ATTRAKTIVITÄT DER DURLACHER INNENSTADT 2013
Heft 12 - 2003 NACHFRAGE NACH FREIZEIT- und SPORTANGEBOTEN IN KARLSRUHE ERGEBNISSE EINER UMFRAGE ZUM SPORT- UND FREIZEITVERHALTEN
Bearbeitung: Otto Mansdörfer
Heft 13 - 2003 BÜRGERUMFRAGE 2001 ERGEBNISBERICHT
Bearbeitung: Otto Mansdörfer
Heft 14 - 2003 INTEGRIERTE BEVÖLKERUNGSVORAUSSRECHNUNG FÜR DIE STADT KARLSRUHE 2003 – 2015
Bearbeitung: Dr. Hans-Heinrich Hartung
Heft 15 - 2003 REGIONALMONITORING 2003 ERGEBNISSE DER IMAGEBEFRAGUNG ÜBER DIE STADT KARLSRUHE IN DEN GEMEINDEN DER REGION
Bearbeitung: Dr. Edith Wiegelmann-Uhlig
Heft 16 - 2004 CITYPROFILE 2003 ERGEBNISSE EINER PASSANTENBEFRAGUNG IN DER KARLSRUHER INNENSTADT
Projektleitung: Otto Mansdörfer Bearbeitung: Markus Winkelmann
Heft 17 - 2004 BÜRGERUMFRAGE 2002 ERGEBNISBERICHT
Bearbeitung: Otto Mansdörfer
Heft 18 - 2005 BÜRGERUMFRAGE 2003 ERGEBNISBERICHT
Bearbeitung: Otto Mansdörfer
Heft 19 - 2005 DEMOGRAFISCHER WANDEL IN KARLSRUHE 1 DIE LEBENSSITUATION ÄLTERER MENSCHEN 2005
Bearbeitung: Otto Mansdörfer
Heft 20 - 2006 WOHNEN IM ZENTRUM 2006 RÜCKKEHR IN DIE ZENTRALEN STADTTEILE
Bearbeitung: Otto Mansdörfer Tanja Kronenwett
AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | 83
www.karlsruhe.de
Heft 21 - 2006 DEMOGRAFISCHER WANDEL IN KARLSRUHE 2 ERSTE ERGEBNISSE DER KLEINRÄUMIGEN BEVÖLKERUNGSPROGNOSE 2005 – 2030
Bearbeitung: Dr. Hans-Heinrich Hartung
Heft 22 - 2007 DEMOGRAFISCHER WANDEL IN KARLSRUHE 3 KLEINRÄUMIGE BEVÖLKERUNGSVORAUSRECHNUNG DER STADT KARLSRUHE 2005 bis 2030
Bearbeitung: Dr. Hans-Heinrich Hartung
Daniel Götz
Mai 2007 ZUKUNFTSFÄHIGE INNENSTADT
ENTWICKLUNG DER KARLSRUHER CITIY
Projektleitung: Otto Mansdörfer
Sigrun Hüger (StPlA)
In Zusammenarbeit mit: Wirtschaftsförderung und Stadtplanungsamt
Heft 23 - 2007 EINKAUFEN UND NAHVERSORGUNG IN KARLSRUHE 2007 AKTUELLE TRENDS UND GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN
In Zusammenarbeit mit: Wirtschaftsförderung
Bearbeitung: Christian Fulda Andreas Mangold (Wifö)
Heft 24 - 2008 DEMOGRAFISCHER WANDEL IN KARLSRUHE 4 LEBENSVERHÄLTNISSE DER JUGENDLICHEN IN KARLSRUHE 2008
Ergebnisse der Jugendumfrage
Bearbeitung: Dr. Hans-Heinrich Hartung
In Zusammenarbeit mit: Sozial- und Jugendbehörde Stadtjugendausschuss e.V. Gartenbauamt Polizeipräsidium Karlsruhe
Heft 25 - 2008 WOHNEN UND BAUEN IN DER STADT 7. SACHSTANDSBERICHT 2008
In Zusammenarbeit mit: Gutacherausschuss Liegenschaftsamt Sozial- und Jugendbehörde Stadtplanungsamt Volkswohnung GmbH
Projektleitung: Otto Mansdörfer
Bearbeitung: Daniel Götz
84 | DIE ATTRAKTIVITÄT DER DURLACHER INNENSTADT 2013
Heft 26 - 2009 DEMOGRAFISCHER WANDEL IN KARLSRUHE 5 ZU- UND FORTZÜGE ÜBER DIE STADTGRENZEN 1999 – 2008
Projektleitung: Otto Mansdörfer
Bearbeitung: Daniel Götz
Heft 27 - 2010 DAS SICHERHEITSEMPFINDEN DER BEVÖLKERUNG IN KARLRSRUHE 2009 2. SACHSTANDSBERICHT ZUR ÖFFENTLICHEN SICHERHEIT UND ORDNUNG
Projektleitung: Otto Mansdörfer
Bearbeitung: Nadia Kasper-Snouci
Heft 28 - 2010 DIE NUTZUNG KULTURELLER EINRICHTUNGEN IN KARLSRUHE 2009
Projektleitung: Otto Mansdörfer
Bearbeitung: Nadia Kasper-Snouci Christian Fulda Daniel Götz
Heft 29 - 2010 IMAGE VON KARLSRUHE AUS SICHT DER REGION 2009
Projektleitung: Otto Mansdörfer
Bearbeitung: Christian Fulda Andrea Hammer
Heft 30 - 2011 UNTERNEHMENS- UND BETRIEBSUMFRAGE 2010
Projektleitung: Otto Mansdörfer
Bearbeitung: Andrea Hammer
Heft 31 - 2011 DEMOGRAFISCHER WANDEL IN KARLSRUHE 6 ZURÜCK IN DIE STADT – MOTIVE DER ZU- UND FORTZIEHENDEN 2010
Projektleitung: Otto Mansdörfer
Bearbeitung: Maria Mertens Nadia Kasper-Snouci
Heft 32 - 2011 WIRTSCHAFT UND ARBEIT 1 ANALYSE WICHTIGER ZUKUNFTSBRANCHEN 2011
Projektleitung: Otto Mansdörfer
Bearbeitung: Andrea Hammer
Heft 33 - 2011 LEBENSQUALITÄT IN KARLSRUHE AUS BÜRGERSICHT 2011
Projektleitung: Otto Mansdörfer
Bearbeitung: Christian Fulda Nadia Kasper-Snouci Andrea Hammer
AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | 85
www.karlsruhe.de
Heft 34 - 2012 WIRTSCHAFT UND ARBEIT 2 FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG IN DER REGION MITTLERER OBERRHEIN 2012
Projektleitung: Otto Mansdörfer
Bearbeitung: Andrea Hammer
Heft 35 - 2012 BEVÖLKERUNGSVORAUSSRECHNUNG KARLSRUHE 2030 NEUE PROGNOSE 2012 – GRUNDLEGENDE ERGEBNISSE
Projektleitung: Otto Mansdörfer
Bearbeitung: Daniel Götz
Heft 36 - 2012 BÜRGERUMFRAGE 2012 KOMMUNALPOLITIK, BÜRGERENGAGEMENT, BÜRGERBETEILIGUNG
Projektleitung: Otto Mansdörfer
Bearbeitung: Andrea Hammer Christian Fulda Benedikt Dierßen
Heft 37 - 2012 KONZEPT ZUR SYSTEMATISCHEN BÜRGERBETEILIGUNG IN KARLSRUHE
Projektleitung: Otto Mansdörfer
Bearbeitung: Andrea Hammer
Heft 38 - 2013 Regionsumfrage 2012 Karlsruhe aus Sicht der Region Projektleitung: Otto Mansdörfer Bearbeitung: Christian Fulda Benedikt Dierßen
Heft 39 - 2013 BÜRGERUMFRAGE 2013 SPORT, BEWEGUNG, BÄDER
Projektleitung: Otto Mansdörfer
Bearbeitung: Christian Fulda Daniel Götz Nadia Kasper-Snouci Ilona Forro
Heft 40 - 2013 DER ZENTRALE CITYBERICHT EINSCHÄTZUNGEN AUS PASSANTENSICHT 2013
Projektleitung: Otto Mansdörfer
Bearbeitung: Benedikt Dierßen Ilona Forro Martin Noth
86 | DIE ATTRAKTIVITÄT DER DURLACHER INNENSTADT 2013
Heft 41 - 2013 DIE ATTRAKTIVITÄT DER DURLACHER INNENSTADT Ergebnisse der Bürger- und Passantenumfrage 2013
Projektleitung: Otto Mansdörfer
Bearbeitung: Daniel Götz Nadia Kasper-Snouci
Ilona Forro
Heft 42 - 2013 SOZIALDATEN 2013
Projektleitung: Otto Mansdörfer
Bearbeitung: Benedikt Dierßen
Ilona Forro
BERICHTE ZUR STADTTEILENTWICKLUNG:
1 - 2002 STADTTEILENTWICKLUNG SÜDSTADT VORBEREITUNG DES STADTTEILENTWICKLUNGSVERFAHRENS – BESTANDSAUFNAHME UND ZIELVORSTELLUNGEN
Projektleitung: Dr. Edith Wiegelmann-Uhlig
Bearbeitung: Anja Gefken
2 - 2003 STADTTEILENTWICKLUNG SÜDSTADT BETEILIGUNGSPROZESS SÜDSTADT – ERSTER ZWISCHENBERICHT
Projektleitung: Dr. Edith Wiegelmann-Uhlig
Bearbeitung: Christian Fulda
3 - 2004 STADTTEILENTWICKLUNG SÜDSTADT BETEILIGUNGSPROZESS SÜDSTADT – ZWEITER ZWISCHENBERICHT JANUAR – DEZEMBER 2003
Projektleitung: Dr. Edith Wiegelmann-Uhlig
Bearbeitung: Christian Fulda
In Zusammenarbeit mit: Büro GRiPS, Ute Kinn
4 - 2004 STADTTEILENTWICKLUNG SÜDSTADT BETEILIGUNGSPROZESS SÜDSTADT – ABSCHLUSSBERICHT 2002– 2004
Projektleitung: Dr. Edith Wiegelmann-Uhlig
Bearbeitung: Christian Fulda
In Zusammenarbeit mit: Büro GRiPS, Ute Kinn
AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | 87
www.karlsruhe.de
1 - 2005 STADTTEILENTWICKLUNG INNENSTADT-WEST ZWISCHENBERICHT 2004 / 2005
Projektleitung: Dr. Edith Wiegelmann-Uhlig
Bearbeitung: Christian Fulda
In Zusammenarbeit mit: Arbeitsgemeinschaft Ortsnetz / PLANzeit, Edith Koschwitz / Axel Fricke
2 - 2006 STADTTEILENTWICKLUNG INNENSTADT-WEST ABSCHLUSSBERICHT 2006
Projektleitung: Otto Mansdörfer
Bearbeitung: Christian Fulda
In Zusammenarbeit mit: Arbeitsgemeinschaft Ortsnetz / PLANzeit, Edith Koschwitz / Axel Fricke
1-2008 BÜRGERBETEILIGUNG IM SANIERUNGSBEBIET CITIY-WEST ABSCHLUSSBERICHT 2008
Projektleitung: Otto Mansdörfer
Bearbeitung: Arbeitsgemeinschaft PLANzeit / transurbau, Thomas Sippel / Michael Kunert Redaktion: Christian Fulda
1-2009 STADTTEILENTWICKLUNG SANIERUNGSBEBIET „DIE SOZIALE STADT“ MÜHLBURG ZWISCHENBERICHT 2007 BIS 2009
Projektleitung: Otto Mansdörfer
Bearbeitung: Christian Fulda
6-2010 RESSORTFORSCHUNGSPROJEKT DES BUNESINSTITUTS FÜR BAU-, STADT- UND RAUMFORSCHUNG BBSR (BONN)
„ZURÜCK IN DIE STADT? GIBT ES EINE NEUE ATTRAKTIVITÄT DER STÄDTE?“ ZWISCHENBERICHT ZUM 31. Mai 2010 DER STADT KARLSRUHE
Projektleitung: Dr. Edith Wiegelmann-Uhlig
04-2009 SANIERUNGSGEBIET „DIE SOZIALE STADT“ MÜHLBURG ZWISCHENBERICHT 2007 BIS 2009
Projektleitung: Otto Mansdörfer
Bearbeitung: Christian Fulda
88 | DIE ATTRAKTIVITÄT DER DURLACHER INNENSTADT 2013
11-2010 SANIERUNGSGEBIET „DIE SOZIALE STADT“ MÜHLBURG DOKUMENTATION DER BÜRGERBETEILIGUNG OKTOBER 2007 BIS DEZEMBER 2010
Projektleitung: Otto Mansdörfer
Bearbeitung: Christian Fulda
03-2011 STADTTEILENTWICKLUNG BÜRGERBETEILIGUNG RINTHEIM APRIL 2009 BIS MÄRZ 2011 SANIERUNGSGEBIET „DIE SOZIALE STADT “ RINTHEIM
Projektleitung: Otto Mansdörfer
Bearbeitung: Nadia Kasper-Snouci
BERICHTE ZU WAHLEN:
12-1994 ERGEBNISSE DER EUROPAWAHL AM 12. JUNI 1994
Projektleitung: Otto Mansdörfer
12-1999 ERGEBNISSE DER EUROPAWAHL AM 13. JUNI 1999
Projektleitung: Otto Mansdörfer
07-2004 ERGEBNISSE DER EUROPAWAHL AM 13. JUNI 2004
Projektleitung: Otto Mansdörfer
08-2009 EUROPAWAHL AM 7. JUNI 2009 IN KARLSRUHE ERGEBNISBERICHT
Projektleitung: Pedro Keller
Sylvia Spranck
10-1994 ERGEBNISSE DER BUNDESTAGSWAHL AM 16. OKTOBER 1994
Projektleitung: Otto Mansdörfer
10-1998 ERGEBNISSE DER BUNDESTAGSWAHL AM 27. SEPTEMNBER 1998
Projektleitung: Otto Mansdörfer
09-2002 ERGEBNISSE DER BUNDESTAGSWAHL AM 22. SEPTEMBER 2002
Projektleitung: Otto Mansdörfer
AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | 89
www.karlsruhe.de
09-2005 ERGEBNISSE DER BUNDESTAGSWAHL AM 18. SEPTEMBER 2005
Projektleitung: Otto Mansdörfer
10-2009 BUNDESTAGSWAHL IN KARLSRUHE AM 27. SEPTEMBER 2009 ERGEBNISBERICHT
Projektleitung: Pedro Keller
Sylvia Spranck
03-1996 DIE LANDTAGSWAHL AM 24. MÄRZ 1996 IN KARLSRUHE
Projektleitung: Otto Mansdörfer
03-2001 DIE LANDTAGSWAHL AM 25. März 2001 IN KARLSRUHE
Projektleitung: Otto Mansdörfer
04-2006 DIE LANDTAGSWAHL AM 26. MÄRZ 2006 IN KARLSRUHE
Projektleitung: Otto Mansdörfer
05-2011 DIE LANDTAGSWAHL AM 27. März 2011 IN KARLSRUHE
Projektleitung: Pedro Keller
Sylvia Spranck
01-1995 ERGEBNISSE DER WAHL DES GEMEINDERATES UND DER ORTSCHAFTSRÄTE AM 12. JUNI 1994
Projektleitung: Otto Mansdörfer
Bearbeitung: Gerhard Stindl
02-2000 ERGEBNISSE DER WAHL DES GEMEINDERATES UND DER ORTSCHAFTSRÄTE AM 24. OKTOBER 1999
Projektleitung: Otto Mansdörfer
07-2004 ERGEBNISSE DER WAHL DES GEMEINDERATES UND DER ORTSCHAFTSRÄTE AM 13. JUNI 2004
Projektleitung: Otto Mansdörfer
09-2009 ERGEBNISSE DER WAHL DES GEMEINDERATES UND DER ORTSCHAFTSRÄTE AM 7. JUNI 2009
Projektleitung: Otto Mansdörfer
90 | DIE ATTRAKTIVITÄT DER DURLACHER INNENSTADT 2013
11-1994 ERGEBNISSE DER OBERBÜRGERMEISTERWAHL AM 17. APRIL 1994
Projektleitung: Otto Mansdörfer
07-1998 ERGEBNISSE DER OBERBÜRGERMEISTERWAHL AM 19. JULI 1998
Projektleitung: Otto Mansdörfer
07-2006 OBERBÜRGERMEISTERWAHL AM 2. JULI 2006 IN KARLSRUHE
Projektleitung: Otto Mansdörfer
02-2013 OBERBÜRGERMEISTERWAHL IN KARLSRUHE AM 2. DEZEMBER 2012 ERGEBNISBERICHT
Projektleitung: Pedro Keller
Sylvia Spranck
12-2011 VOLKSABSTIMMUNG ÜBER DAS S 21-KÜNDIGUNGSGESETZ AM 27. NOVEMBER 2011
Projektleitung: Pedro Keller
Bearbeitung: Sylvia Spranck
AMT FÜR STADTENTWICKLUNG | 91
www.karlsruhe.de
https://www.karlsruhe.de/b4/stadtentwicklung/umfanaprog/durlach2013/HF_sections/content/ZZoayUVM6PW4We/Durlacher%20Innenstadt%202013.pdf
38 | Technologiepark karlsruhe reload
5.1 urBAniTäT und work-life-BAlAnce
Urbanität umschreibt das Bild eines le- bendigen Stadtquartiers, einer Stadt voller Leben. Um Urbanität zu generie- ren, sind mehrere Aspekte zu berück- sichtigen. Einige wichtige Stichpunkte sind Dichte, Funktionsmischung, Treff- punkte, Sport und Freizeit.
Bezogen auf den Technologiepark in Karlsruhe bedeutet dies, die Angebots- palette bezüglich der Nutzungen zu er- weitern beziehungsweise die Zulässig- keit innerhalb des Parks flexibler zu handhaben sowie die Freiräume attrak- tiv zu gestalten und Freizeitmöglichkei- ten zu schaffen.
1. Belebung des Technologieparks durch publikumsbezogene Nut- zungen und Angebote
Der Endbericht des Fraunhofer ISI ver- deutlicht die Wichtigkeit, dass den Be- schäftigten heute mehr als nur ein Ar- beitsplatz zur Verfügung gestellt wer- den sollte. Die Befragten erläuterten die Wichtigkeit des „Kampfes um die besten Köpfe“ und die Notwendigkeit, die Nutzungsangebote des Technolo- gieparks stärker zu fächern und somit attraktiver für Unternehmen sowie für Beschäftigten zu gestalten. Eine Bele- bung soll durch ein breiteres Nutzungs- spektrum mit ergänzenden Angeboten im gastronomischen Bereich (Café, Re- staurant), Läden mit Waren für den täglichen Bedarf (wie Bäckerei, Nahver- sorgung) und ergänzenden Dienstleis- tungen geboten werden. Insbesondere in den Eingangsbereichen zum Techno- logiepark sowie um zentral gelegene öffentliche Plätze sollte eine Konzent- ration von Nutzungen forciert werden, um eine Belebung durch Laufkund-
5 konzepTionelle grundprinzipien der VorzugsVAriAnTe
Sowohl im Rahmen der Nutzergesprä- che als auch des Zukunftsworkshops TPK wurde seitens der heutigen Nutzer und Mieter deutlich, dass eine stärkere Diversifizierung des Technologieparks hinsichtlich seiner Attraktivität für die Arbeitskräfte gewünscht wird. Gerade ein Leben neben dem Arbeiten wird den Arbeitnehmern immer wichtiger.
Die heutige Nutzung des Technologie- parks ist überwiegend monostruktu- riert. Die circa 70 Unternehmen aus dem IT-Bereich beziehungsweise dem Technologie- und High-Tech-Sektor ha- ben nur begrenzte Möglichkeiten, den Technologiepark als urbanen Stadt- raum außerhalb ihrer Arbeitsräume zu nutzen. Gründe dafür liegen in dem geringen Angebot (unter anderem auf- grund der reglementierenden Bestim- mungen des Bebauungsplans) und zum anderen in den bislang nicht adäquat nutzbaren Freiräumen, die wenige Treffpunkte bieten.
abb. 39: oben Binnenpark
ziel: Tpk als lebensraum
Zur Stärkung der Urbanität und einer verbesserten „Work-Life-Balance“ wer- den folgende drei Punkte vorgeschla- gen:
sTadTplanungsaMT | 39
neuer Begegnungsräume plädiert. Dazu können zum Beispiel gemeinsa- me Begegnungs- und Veranstaltungs- räume beitragen, die sowohl für Firme- nevents nutzbar wären, als auch für Kultur- und Eventangebote für Be- schäftigte des Technologieparks sowie für Bewohnerinnen und Bewohner der Nachbarquartiere. Vorstellbar sind kul-
schaft zu ermöglichen. Für die Beschäf- tigten soll ein angenehmes Arbeitsum- feld geschaffen werden, in welchem in nächster Nähe Erledigungen getätigt werden können. Übernachtungsange- bote für Firmengäste sowie für Besu- cherinnen und Besucher in einem Hotel oder Boarding House bieten für die Fir- men verbesserte Optionen und tragen zu einer erweiterten Nutzung auch bei Nacht bei. Räumlichkeiten für Konfe- renzen und Seminare sind ebenso wichtige Bausteine.
2. Qualitätsvolle öffentliche Räu- me mit Nutzungsvielfalt
Öffentliche Räume bieten die Möglich- keit, zu differenziert ausgebildeten Aufenthalts- und Treffpunkten zu wer- den. Dazu zählen urbane Plätze wie auch Bereiche für sportliche Aktivitäten oder Ruheinseln. Bei einer Koppelung von Nutzungen und Freiräumen entste- hen „Eventflächen“ die vielfältig ge- nutzt werden können. Auf den Firmen- arealen können Terrassen zu Ruhein- seln im Freien werden, um kurzzeitig Abstand zum Arbeitsalltag zu gewin- nen oder auch, um als Arbeitsplätze im Freien zu fungieren. Idealerweise wer- den diese Freibereiche zu den Binnen- parks ausgerichtet, um eine visuelle Verbindung ins Grüne zu schaffen.
3. Veranstaltungen und Angebote für Stadtbewohner/Stadtteile
Im Rahmen des Zukunftsworkshops wurde in Bezug auf die Thematik Urba- nität insbesondere für die Schaffung
abb. 40: nutzbare Freiräume
turelle Veranstaltungen wie beispiels- weise Lesungen, Konzerte, Theaterauf- führungen. Diese Begegnungsräume ermöglichen den Austausch zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Forschenden sowie zwischen den unterschiedlichen Beschäftigten und ansässigen Firmen innerhalb des Technologieparks.
40 | Technologiepark karlsruhe reload
5.2 zeiTgemässe ArBeiTswelTen
1. geänderte Ansprüche an gebäu- detiefen
Im Rahmen der Nutzerbefragung wur- de deutlich, dass größere Gebäudetie- fen sinnvoll sind, insbesondere bei Be- rücksichtigung neuer Trends für die Zu- kunft in Bezug auf Industrie 4.0 und Laborebenen. Auch Erfahrungen aus aktuellen Gebäudeplanungen für Groß- unternehmen haben gezeigt, dass sich die Ansprüche an die Gebäudetiefen gewandelt haben. Waren in der Ver- gangenheit Gebäudetiefen von 14 m im Bürobau akzeptabel, tendieren Un- ternehmen heute zu tieferen Gebäu- den, um flexible und neue Arbeitswel- ten zu schaffen. Daher ist es insbeson- dere bei der Integration von Laborge- schossen zielführend, Gebäudetiefen zwischen 16 m und 18 m zuzulassen.
Auch die innere Ausstattung der Ge- bäude mit starren Wandstrukturen wurde seitens der Nutzer bemängelt. Für eine flexible Flächengestaltung in den Gebäuden sollten modulare und offene Bauweisen bevorzugt werden, um so auf Änderungen der Bedürfnisse der Nutzer kurzfristig reagieren zu kön- nen.
2. stärkere durchdringung von „innen und Außen“
Die Grünräume sind nach Aussage der ansässigen Unternehmen oftmals ein wesentliches Ansiedlungskriterium, das für den Technologiepark spricht. Eine Orientierung der Arbeitsplätze mit Be- zug zum Grünen kann die Kreativität der Arbeitnehmer fördern und sollte bei künftigen Entwicklungen bedacht werden. Die Anlage von Terrassen un- terstützt zusätzlich eine stärkere Durch- dringung von innerer und äußerer Ar- beitswelt.
3. nutzung öffentlicher räume
Ideen sind nicht immer auf Befehl ab- rufbar. Förderlich ist es, wenn man sei- ne Gedanken schweifen lassen kann und sich eventuell auch in einem ande- ren Umfeld befindet. Optionen zum „Arbeiten im Freien“ mit angeschlosse- ner WLAN Verbindung können sich an- gegliedert an die Arbeitsbereiche be- finden oder in „urbanen Kommunikati- onsräumen des Austausches“ wie bei- spielsweise in gastronomischen Einrich- tungen.
18 m
16 m
14 m
Terrasse
Binnenpark
WLAN
abb. 41: durchdringung von “innen und außen”
ziel: zeitgemäße Arbeitswelten
In der Arbeitswelt von heute findet derzeit ein Strukturwandel statt, der Einfluss auf die Arbeitsorganisation hat und neue Herausforderungen stellt, aber auch Chancen schafft.
Die Arbeitswelt wandelt sich aufgrund von Globalisierung, neuen Technologi- en sowie demographischem Wandel. Heute steht gemeinschaftliches, pro- duktives Arbeiten in einer möglichst kreativen Atmosphäre im Vordergrund. Dies hat sowohl Einfluss auf die Ausbil- dung der Gebäude an sich, das Innere und die Orientierung der Arbeitsberei- che sowie auf die Möglichkeiten des Austausches und der Vernetzung.
Für den Technologiepark wurden drei wesentliche Aspekte für zeitgemäße Arbeitswelten hervorgehoben:
abb. 42: gebäudetiefen
Das Fraunhofer ISI beschreibt im End- bericht des Zukunftsworkshops die Notwendigkeit zur Schaffung neuer Formen der Arbeits- und Arbeitsplatz- gestaltung mit Auswirkungen sowohl für die Ausformung der Gebäude und Räumlichkeiten als auch für die Infra- struktur im weiteren Sinn.
sTadTplanungsaMT | 41
5.3 Technologie und innoVATion
te einer nachhaltigen Bauweise. Gege- benenfalls können sich Synergien mit ansässigen Unternehmen oder Institu- ten des KIT Campus Ost ergeben.
Auch im Bereich der Freiraumplanung könnten Modellprojekte und nachhalti- ge Freiraumkonzepte entwickelt wer- den und somit der Klimaanpassung des Technologieparks dienen. Wichtige Ele- mente hierbei sind die Themen Regen- wasserretention im öffentlichen Raum und auf privaten Flächen (Parkierung, Dachflächen) sowie intensive und ex- tensive Gestaltungen der öffentlichen Räume, um ein differenziertes Angebot zu ermöglichen und ökologisch wert- volle Räume zu schaffen (siehe Frei- raumkonzept). Die Verwendung von hellen Oberflächen auf versiegelten Flächen oder Fassaden mindert die Re- flexion von Sonnenstrahlung, so dass insgesamt weniger Wärmeenergie auf-
abb. 43: Mulitfunktionsleuchte smight (© enBW energie Baden-Würtemberg ag)
abb. 44: nachhaltige Freiraum- und gebäudekonzepte
ziel: innovation und nachhaltigkeit
Eine stärkere Wahrnehmbarkeit des Technologieparks nach außen, insbe- sondere die (inter)nationale Präsenz gilt es zu erhöhen. Der Technologiepark kann sich neue Technologien zunutze machen, in dem er beispielsweise künf- tig als Test- oder Showroom für inno- vative, technologische Neuentwicklun- gen der Technologieregion dient. Auf diesem Wege kann ein eigenes „Bran- ding“ als „Der Technologiepark Karls- ruhe“ stärker vermarktet werden, auch um sich von gewöhnlichen Gewerbe- gebieten abzugrenzen. Daher sollten Aspekte wie Energienutzung im Tech- nologiepark mitgedacht werden.
Mit Hilfe von geförderten Modellpro- jekten wie beispielsweise der Integrati- on der „Multifunktionsleuchte Smight“ können erste Zeichen gesetzt werden. Diese Multifunktionsleuchte vereint ei- nen WLAN Hotspot mit einer E-Mobile- Ladestation im öffentlichen Stadtraum und kann mit einem innovativen Ver- kehrskonzept (solarbetriebene Mobility Stations/Hubs) verknüpft werden.
Ein weiterer Baustein zur Etablierung eines innovativen Technologieparks ist die Thematik Energieeffizienz und Energienutzung. Insbesondere beim Neubau von Gebäuden sollte die Pas- sivhausbauweise angestrebt werden. Eine Nutzung von Solarpanelen an Fas- saden oder auf den Dächern kann zur Deckung des eigenen Energiebedarfs beisteuern und einen Beitrag zur Indivi- dualität der Architektur leisten. Die Nutzung von Grauwasser sowie eine Dachbegrünung sind ebenfalls Elemen-
Der heutige Technologiepark lässt nach außen nicht ausreichend erken- nen, dass es sich um einen Standort für Innovations- und Technologieun- ternehmen handelt. Auf Grund dessen sollte er künftig mehr bieten als nur Bauvolumen. Es sollte angestrebt wer- den, Innovation und Technologie im Technologiepark sichtbar zu machen. Voraussetzung dafür ist, dass im Ge- biet innovative und effiziente Techno- logie der Infrastruktur zur Ver- und Entsorgung eingesetzt werden.
genommen wird.
Zur Versorgung mit Wärme oder Kälte sollten innovative Systeme geprüft werden. Da das Gebiet bereits an die Fernwärme angeschlossen ist, könnten möglicherweise im Gebiet ein Nahwär- menetz und - bei Bedarf - ein Kälte- netz (gespeist durch eine Absorptions- kältemaschine aus Fernwärme) aufge- baut werden. Solche Systeme sind nur wirtschaftlich, wenn sie eine hohe Nachfrage aufweisen, weshalb hin- sichtlich der Umsetzung auch die Ver- pflichtung zum Anschluss mit zu be- trachten ist.
42 | Technologiepark karlsruhe reload
KIT Campus Ost
Waldstadt
TPK
Halt Sinsheimer Straße
Rintheimer Querallee
KIT Campus Süd
Tra m
4
Tram 5
Halt Hirtenweg/Tech- nologiepark
Bu sli
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9
abb. 45: Vernetzung Öffentlicher Verkehr (luftbild: stadt karlsruhe)
Th eo
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abb. 46: Vorschlag Tpk Bus loop
KIT Campus Ost
TPK
Halt Sinsheimer Straße
Halt Hirtenweg/Tech- nologiepark
„Mobilitätszentrale“
300 m/4 min
150 m/2 min
400 m/6 min
Innenstadt circa 4 km/10 min
Shuttlebus
opt. Verlängerung
Bus Loop
5.4 öffenTlicher nAhVerkehr
ziel: Ausweitung, integration und Ver- netzung der öffentlichen Verkehre
Der Technologiepark ist leistungsfähig durch den ÖPNV erschlossen. Auf- grund der künftig stark ansteigenden Mitarbeiterzahl und der relativ großen Distanzen wird ergänzend eine schnel- le und leistungsfähige Shuttlebus-An- bindung in die Innenstadt über die Theodor-Heuss-Allee vorgeschlagen. Hier ist eine Kooperation mit der KIT- Buslinie 39 anzustreben. Diese Busver- bindung soll Teile des Technologieparks erschließen und ist in das geplante in- terne öffentliche Verkehrsnetz zu inte- grieren.
Um den Technologiepark an die Halte- stellen der Schiene und des Busses stärker anzubinden, wird ein „TPK Bus Loop“ für die interne Verteilung der Beschäftigten vorgeschlagen. Hier soll- ten neuartige Verkehrsmittel wie elekt- rische, autonome Busse fahren, wo- durch der innovative Charakter des Vorhabens unterstrichen wird.
Eine „Mobilitätszentrale“ an der Hauptzufahrt des Technologieparks bietet weitere innovative Verkehrs- dienstleistungen und visualisiert die In- novationen baulich nach außen.
Ein Mobilitätskonzept zur Verbesserung und Ausweitung des ÖPNV soll den Standort Technologiepark weiter stär- ken.
Der Technologiepark ist gut an den öf- fentlichen Nahverkehr angebunden. In der Haid-und-Neu-Straße verkehren drei Linien des Schienenverkehrs (Tram- linien 4 und 5 sowie Stadtbahnlinie 2). Zwei Haltestellen (Hirtenweg/Technolo- giepark, Sinsheimer Straße) liegen im Südosten beziehungsweise Osten des Technologieparks und binden ihn an den Nahverkehr an. Bei Ansatz eines 400 m Einzugsradius (sechs Minuten Fußweg) ist der östliche Bereich des Parks sehr gut erschlossen. Der westli- che Bereich liegt etwa zehn Minuten von den Haltestellen entfernt, was noch akzeptabel ist.
Um die Nutzung des öffentlichen Nah- verkehrs stärker zu fördern, sieht das städtebauliche Konzept gut ausgebau- te Verknüpfungen zu den Haltestellen vor.
Neben den öffentlichen Linien verkehrt ein Bus des Karlsruher Institut für Tech- nologie (KIT). Er verbindet die verschie- denen Campusstandorte über eine ei- gene Buslinie, den KIT Bus 39. Die Bus- haltestelle für den KIT Campus Ost be- findet sich an der Rintheimer Querallee im Zufahrtsbereich zum Campus.
sTadTplanungsaMT | 43
5.5 fAhrrAdVerkehr
KIT Campus Ost
TPK
Hauptfriedhof
Rintheim
Hagsfeld
Sportpark
Citypark
Wildparkstadion
10 m in zu
m Sc hloss
Alter Friedhof
Otto-Dulenkopf Park
AS&P – Albert Speer & Partner GmbH 30.05.2016
Technologiepark Reload | Karlsruhe
32
> Abstellmöglichkeiten auf Grund- stück, zusätzlich im Straßenraum
> möglichst überdacht, Ladestationen
> Stellplätze nach VO: ~ 1.250 (1 / 225m² NF Ind. , 1 / 100m² NF Büro)
> Empfohlene Anzahl Fahrradstellpl. 20% (~2.400) (Schätzung, Potentialanalyse basierend auf Wohnortverteilung nötig, unter Berück- sichtigung der KfZ-Stellpl., Modalsplit Radverkehr Karlsruhe 25% (2012)
> Servicepoint im TPK (Werkstatt, Verkauf, Showroom)
Beispiele für Fahrradstellplätze im Straßenraum
Förderung Fahrradverkehr 7.1 Konzept Zweiräder
abb. 47: anbindung Fahrradverkehr (luftbild: stadt karlsruhe)
abb. 48: Vorschlag Fahrradstellplätze im straßenraum
ziel: förderung fahrradverkehr
Die sehr gute, nahezu umwegefreie und verkehrsarme Verbindung zwi- schen Innenstadt und Technologiepark über die Hagsfelder Allee und die wei- tere Einbindung in das Radwegenetz machen das Fahrrad/Pedelec zu einem attraktiven Verkehrsmittel für den TPK.
Um den Radverkehrsanteil noch stärker zu fördern, wird empfohlen, im Tech- nologiepark Fahrradstellplätze, Lade- stationen und einen Servicepunkt (Werkstatt, Ersatzteile, Showroom) so- wie Umkleiden und Duschen für einen angemessenen Anteil der Beschäftig- ten vorzuhalten und entsprechend zu dimensionieren. Die Abstellanlagen sollten nutzerfreundlich in einer maxi- malen Entfernung von 100 m zum Ar- beitsplatz in überdachter Weise im Straßenraum oder auf dem Grundstück vorgesehen werden.
Karlsruhe hat ein gut ausgebautes in- nerstädtisches Radwegenetz und schon heute einen hohen Radverkehrsanteil (25 Prozent). Großteile der Karlsruher Innenstadt einschließlich des Haupt- bahnhofs liegen im 5-Kilometer-Radius um den Technologiepark – einer Dis- tanz die bequem in weniger als 20 Mi- nuten mit dem Fahrrad zurückzulegen ist. Drei Hauptwegerouten tangieren den Technologiepark und vernetzen diesen mit der Innenstadt (Fahrzeit von zehn Minuten) sowie den angrenzen- den Stadtteilen.
Eine Vielzahl von Beschäftigten nutzt schon heute bei guter Wetterlage das Fahrrad. Bemängelt werden jedoch die unzureichenden und inadäquaten Fahr- radstellplätze im Technologiepark. Um noch mehr Beschäftigte zur Nutzung des Fahrrads zu motivieren, sollte das Zweiradkonzept ausgeweitet werden.
44 | Technologiepark karlsruhe reload
5.6 erschliessung und AnBindung durch den moTorisierTen indiViduAlVerkehr
Die Zufahrtssituation zum Technologie- park stellt ein großes Problem dar, da in den Spitzenstunden der Knoten Hir- tenweg/Haid-und-Neu-Straße stark überlastet ist und jede Zuwegung über die Albert-Nestler-Straße stattfindet. Bei weiter fortschreitendem Ausbau des Technologieparks werden redun- dante Zufahrten erforderlich, um die Leistungsfähigkeit im Zufahrtsbereich zu gewährleisten. Eine Verbesserung mit einer zusätzlichen Anbindung von Süden ist absehbar, da aktuell ein Be- bauungsplanverfahren für eine Er- schließung durch die Kleingärten zwi- schen Hirtenweg und Emmy-Noether- Straße durchgeführt wird. Es wird da- von ausgegangen, dass diese zusätzli- che Anbindung zum Ende des Jahres 2017 gebaut werden kann.
Für den Endausbauzustand des Tech- nologieparks werden zum heutigen Zeitpunkt etwa 12.000 Beschäftigten prognostiziert. Eine Abwicklung der Verkehre über die zwei südlichen Zu- fahrten wird jedoch nicht genügen,
um den Technologiepark ausreichend zu bedienen.
Derzeit wird ein Planfeststellungsver- fahren mit Variantenprüfung für die Südumfahrung Hagsfeld vorbereitet. Die Südumfahrung Hagsfeld ist ein Verkehrsinfrastrukturprojekt zur Entlas- tung der Ortslage Hagsfeld mit direkter Ost-West-Anbindung der Autobahn A5 an die Haid-und-Neu-Straße. Geprüft werden unter anderem die Trassenlage, der Anschluss an die Haid-und-Neu- Straße und eine mögliche Weiterfüh- rung zur Theodor-Heuss-Allee2.
Im Rahmen des Planfeststellungsver- fahrens sollen zudem Varianten für eine Nordanbindung des Technologie- parks geprüft werden.
Aus Sicht der Vorzugsvariante sollte je- denfalls eine Weiterführung von einem Anschluss an der Haid-und-Neu-Straße nach Westen erfolgen, um eine neue Nordzufahrt mit direkter Anbindung an die Südumfahrung Hagsfeld und damit zur A5 zu erhalten.
Erste verkehrliche Abschätzungen der Stadt Karlsruhe gehen davon aus, dass bei einem Endausbau innerhalb von 24 Stunden circa 8.000 Fahrten zum und vom Technologiepark kommend statt- finden werden. Die Verteilung der Ver- kehrsströme wird wie folgt prognosti- ziert:
Zufahrt über Haid-und-Neu-Straße 3.500 KFZ/24h
Zufahrt 2 am Hirtenweg 2.000 KFZ/24h
Zufahrt Nord 2.500 KFZ/24h 3
2 Beschlussvorlage Stadt Karlsruhe 26.01.2016, Südumfahrung Hagsfeld
3 Stadtplanungsamt Karlsruhe, Juni 2015
KIT Campus Ost
TPK
Rintheim
Hagsfeld
Waldstadt
KIT Campus Süd
Bebauungsplan-Aufstellung 2. Anbindung von Süden
Potenzielle Nordanbindung
abb. 49: anbindung Motorisierter individualverkehr (luftbild: stadt karlsruhe)
zufAhrTssiTuATion
Die Anbindung an das übergeordnete Netz des Motorisierten Individualver- kehrs (MIV) ist gut. Der Autobahnan- schluss Durlach (A5) ist in zehn Minu- ten erreichbar.
Eine interne Verkehrsstudie der Stadt Karlsruhe (Stand Juni 2015) weist die Anbindung von/nach Süden als stärks- te Verkehrsbeziehung aus. Die Anbin- dung von/nach Norden ist verbesse- rungswürdig, da Pkws durch die Stadt- teile Hagsfeld beziehungsweise Wald- stadt fahren. Eine aktuelle Verkehrsun- tersuchung prüft die Südumfahrung Hagsfeld.
Zum heutigen Zeitpunkt arbeiten im Technologiepark etwa 4.000 Beschäf- tigte. Die Anfahrt durch Beschäftigte beziehungsweise Besucher- und Anlie- ferverkehre wird derzeit über nur eine Zufahrt im Südosten abgewickelt, die bereits stark ausgelastet ist. Hier ent- stehen Verkehrsströme von circa 3.200 Pkws innerhalb von 24 Stunden1.
1 Stadtplanungsamt Karlsruhe, Juni 2015
sTadTplanungsaMT | 45
inTerne erschliessungssiTu- ATion
Zum heutigen Zeitpunkt sind nur Teile der im Bebauungsplan vorgesehenen Straßen vorhanden. Gebaut sind die Albert-Nestler-Straße (1) im Osten, die mittlere Erschließungsachse Wilhelm- Schickard-Straße (2), der östliche Teil von Im Vogelsand (3) sowie die Emmy- Noether-Straße (4) bis zur Ada-Love- lace-Straße (5).
Der Bebauungsplan sieht eine Ringer- schließung über die Albert-Nestler- Straße, Im Vogelsand, Konrad-Zuse- Straße (6) beziehungsweise Wilhelm- Schickard-Straße sowie die Emmy-Noe- ther-Straße vor. Die Zuwegung zum Technologiepark war lediglich über die Albert-Nestler-Straße im Südosten ge- plant. Mehrere Stichstraßen sollten der Andienung der rückwärtig gelegenen Grundstücke dienen.
Die Straßenquerschnitte der Straßen variieren aufgrund der Parkierung (Wechsel von Parallel- und Senkrecht- parken), so dass der Straßenraum un- terschiedlich breit ist. Als problema- tisch erweist sich die Andienung mit
Lkws beziehungsweise Lieferfahrzeu- gen, da keine Entladebereiche vorgese- hen sind. Wendemanöver in den im Bebauungsplan festgesetzten Stichstra- ßen sind für große Lkws nicht möglich. Aufgrund der Anlieferungen zu den Firmen kommt es insbesondere in der Albert-Nestler-Straße immer wieder zu Engpässen, da die Straße blockiert wird.
ziel: Belastbare interne und externe er- schließung
In Hinblick auf den avisierten Ausbau- grad des Technologieparks ist eine drit- te Zufahrt von Norden unabdingbar. Insbesondere unter Berücksichtigung der heutigen Verkehrsbelastung im Knotenbereich Hirtenweg/Haid-und- Neu-Straße, der bereits an seine Belas- tungsgrenzen stößt. Nach Prüfung und Abwägung von zwei Lageoptionen für eine Nordanbindung wird die mittlere Lage anknüpfend an die Wilhelm- Schickard-Straße favorisiert, eine östli- che Lage offen gehalten.
Für eine schlüssige Erschließung wird das Ringsystem fortgeführt. Die städte- bauliche Neuregelung in Bezug auf Geschosshöhen sowie die Integration von Anlieferzonen beziehungsweise Mobility Stations machen es notwen- dig, die Straßenquerschnitte in den noch nicht erschlossenen Bereichen an- zupassen.
Um künftig eine Lkw-taugliche Er- schließung zu gewährleisten, wird ein Lkw Loop vorgeschlagen. Insbesondere die Radien in den Kurvenbereichen müssen hierfür ausreichend Fläche bie- ten und von parkenden Pkws freige- halten werden. Um zukünftig zudem verstopfte Straßen zu vermeiden, wer- den Anlieferzonen integriert.
1
2
3
4
5
5
6
abb. 50: straßen Bestand und planung gemäß Bebauungsplan (luftbild: stadt karlsruhe)
abb. 51: erschließungsansatz und lkw loop
1
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3
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5
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46 | Technologiepark karlsruhe reload
ausgewiesenen Parkplätze sind belegt, die Zufahrtsstraße ist „zugeparkt“ und viele freie, nicht bebaute Flächen wer- den zum Parken genutzt. Insbesondere für Besuchsverkehr ist es schwer, ad- äquate Parkplätze zu finden. Die Situa- tion wird sich künftig verschärfen, da
5.7 pArkierung
mit jedem neu bebautem Baufeld „wil- de“ Parkflächen entfallen und zudem neue Beschäftigte sowie Besucherin- nen und Besucher hinzukommen. Da- her ist eine Reglementierung und Re- organisation der Stellplatzsituation not- wendig.
abb. 52: Zugeparkter straßenraum
Die Stellplatz- und Parkierungssituati- on im Technologiepark ist äußerst an- gespannt. In den vorhandenen Stra- ßen (Albert-Nestler-Straße, Wilhelm- Schickard-Straße, Im Vogelsand, Em- my-Noether-Straße) wurden Parkplät- ze im öffentlichen Raum geschaffen. Zum Teil sind diese Stellplätze jedoch privat und direkt Firmen zugeordnet, insbesondere in der Albert-Nestler- Straße.
In den Gebäuden der ersten Generati- on der TPK GmbH wurden Tiefgara- gen realisiert, um den Stellplatznach- weis zu erbringen. Das letzte realisier- te Gebäude in der Albert-Nestler-Stra- ße sowie das sich derzeit im Bau be- findende Gebäude wird mit oberirdi- schen Stellplätzen umgesetzt. Tiefga- ragen sollen nach Aussagen der TPK GmbH nicht mehr errichtet werden, da der Grundwasserspiegel im Gebiet sehr hoch ist. Alternativ will die TPK GmbH bei neuen Vorhaben Parkdecks errichten. Die Firmen Microchip Tech- nology, CAS Software AG sowie die CAB Produkttechnik GmbH & Co. KG haben ihre Stellplätze ebenerdig auf ihren Grundstücken realisiert.
Vor Ort wird erkennbar, dass es große Engpässe beim Parken gibt. Sämtliche
abb. 53: parkplätze auf dem grundstück
sTadTplanungsaMT | 47
abb. 54: dezentrale parkierung mit parkhaus und “Mobilitätszentrale” (M)
ziel: Beschränkung und organisation der kfz-Verkehre
Zunächst soll mit den zuvor beschrie- benen Maßnahmen zum öffentlichen Verkehr und Fahrradverkehr das Auf- kommen des motorisierten Individual- verkehrs (MIV) reduziert werden.
Weiter ist die Unterbringung des ru- henden Verkehrs im Technologiepark Karlsruhe ein wesentlicher Bestandteil des Mobilitätskonzepts. Hier sollte möglichst individualverkehrsdämpfend vorgegangen werden. Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze richtet sich dabei nach der VwV Stellplätze1, die eine Reduktion der nachzuweisen- den Stellplätze bei Anschluss an den öffentlichen Verkehr vorsieht.
Der Stellplatzbedarf für die Neubebau- ung beträgt rechnerisch 4.170 Stell- plätze. Bei Anwendung der „Kriterien ÖPNV im Anhang 1 der VwV Stellplät- ze“ reduziert sich die Anzahl der Stell- plätze auf circa 2.500 Stellplätze.
1 Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ver- kehr und Infrastruktur über die Herstellung not- wendiger Stellplätze (VwV Stellplätze), 28. Mai 2015 – Az.: 41-2600.0-13/187
Die Vorzugsvariante geht von einem dezentralen Stellplatzkonzept verbun- den mit einem zentralen Parkhaus in Verbindung mit der „Mobilitätszentra- le“ aus.
Dabei wird unterstellt, dass bei künfti- gen Bauvorhaben die Parkierung auf den Grundstücken erfolgt. Dies sollte vorzugsweise in Parkhäusern stattfin- den, wobei entlang der repräsentati- ven Baukanten offene Parkgeschosse, auch im Erdgeschoss, aus gestalteri- schen Gründen nicht erwünscht sind.
Die Vorzugsvariante stellt für die grö- ßeren, innenliegenden Baufelder Park- häuser dar. In der Randbebauung sind aufgrund des engeren Grundstückszu- schnitts Tiefgaragen sinnvoll. Das städ- tebauliche Konzept ist so aufgebaut, dass weitere Parkhäuser für eine ge- meinsame Nutzung durch mehrere Un- ternehmen hinzukommen können.
Das zentrale Parkhaus westlich der Al- bert-Nestler-Straße soll als Besucher- beziehungsweise Sonderparkhaus die- nen. Aufgrund seiner großen mögli- chen Kapazität von bis zu 600 Stell- plätzen könnten in diesem zentralen
Parkhaus neben Besucherplätzen antei- lig gegebenenfalls auch Stellplätze für Gebäude in einem praktikablen Ein- zugsbereich bereitgestellt werden.
Konzeptionell soll die „Mobilitätszent- rale“ und damit das Parkhaus an das interne Mobilitätssystem gekoppelt werden, als Anlauf- und Umsteige- punkt für ankommende Beschäftigte sowie Besucherinnen und Besucher auf interne elektrische Verkehrsmittel, Fahrräder oder den TPK Bus Loop.
Ein weiteres Element des Parkierungs- konzepts besteht darin, im öffentli- chen Straßenraum nur noch in stark begrenztem Umfang Parkplätze anzu- ordnen und statt dessen Raum für in- novative Angebote (Leih- und Ladesta- tionen, Abstellplätze für Fahrräder und E-Bikes), für Behindertenstellplätze so- wie für Ladezonen vorzusehen (siehe auch Kapitel Nutzung des öffentlichen Straßenraums).
M
48 | Technologiepark karlsruhe reload
5.8 e-moBiliTy
abb. 55: Beispielfahrzeug für autonomes Fahren © navya-Technology.com
abb. 56: Beispiele für einrichtungen innovativer Mobilität
ziel: innovative mobilitätskonzepte
Der Technologiepark sollte zum For- schungs- und Anwendungsmodell für zukunftsorientierte Verkehrskonzepte werden. Der vorgeschlagene interne TPK Bus Loop würde als Pilotprojekt und Demonstrationsvorhaben für auto- nomes Fahren dienen. Die Idee ist, ein automatisches Fahrzeug auf einem Rundkurs im Technologiepark fahren zu lassen, um Beschäftigte sowie Besu- cherinnen und Besucher von den Hal- testellen des öffentlichen Verkehrs be- ziehungsweise zentralen Parkhäusern innerhalb des Parks zu verteilen.
Als Ergänzung zum öffentlichen Ver- kehr werden für die interne Erschlie- ßung elektrisch betriebene Verkehrs- mittel und Fahrräder empfohlen. An Ankunftspunkten wie den Haltestellen des öffentlichen Verkehrs und Parkhäu- sern können diese Verkehrsmittel an Mobility Hubs entnommen werden und an dezentral verorteten Mobility Stations abgestellt und aufgeladen werden. Die Mobility Hubs sollten gut sichtbar positioniert werden, um den Technologiepark nach außen als beson- deren und innovativen Standort zu kennzeichnen. Zusätzlich empfiehlt sich ein Mobility Hub in der Innenstadt (4 km Entfernung), um eine zukunfts- weisende und von Fahrplänen unab- hängige Verbindung herzustellen. Dar- über hinaus wird vorgeschlagen, am südlichen Gebietseingang ein Mobili- tätszentrum anzusiedeln, das Interes- sierten E-Mobility näher bringt und als Basis innerhalb des Technologieparks dient (Lade- und Servicestation, Verleih von Verkehrsmitteln wie Pedelecs, Seg- ways, Hoverboards, Fahrrädern und so weiter).
Neben der verbesserten Erschließung ermöglichen neue Mobilitätsformen in Form von Pilotprojekten und Demonst- rationsvorhaben das tägliche Erleben technologischer Innovation und der Technologiepark kann so zum Schau- fenster für E-Mobility werden.
Derzeit gibt es im Technologiepark kein internes öffentliches Verkehrsmit- tel. Auch E-Mobility spielt bislang kei- ne Rolle.
sTadTplanungsaMT | 49
5.9 wAndhöhen
Der Gestaltungsplan, der dem Bebau- ungsplan beigefügt ist, sieht für den Technologiepark überwiegend eine dreigeschossige Bebauung an den Er- schließungsstraßen vor (9,0/12,5 m ± 0,8 m). In den Baufeldinnenbereichen werden bis zu 13,3 m ermöglicht. In bestimmten Arealen sind höhere Ge- bäude zugelassen, wie beispielsweise entlang der Ost-West-Infrastrukturach- se (22 m ± 0,25 m, sieben Geschosse), östlich der Albert-Nestler-Straße (15,5 m ± 0,25 m, vier Geschosse), Akzente entlang der Haid-und-Neu-Straße (15,5 m ± 0,25 m, vier Geschosse) sowie ei- nem Hochpunkt mit 10-15 Geschossen (35-45 m) am südlichen Gebietsein- gang.
Die geringe Ausnutzung aufgrund der Höhenrestriktion auf drei Geschosse im Großteil des Areals stellt eine effiziente und nachhaltige Flächenausnutzung in Frage.
Durch die Beschränkung der Wandhö- hen im Bebauungsplan resultieren niedrige Deckenhöhen. Die Nutzer be- mängeln diese Inflexibilität bei den Ge- schosshöhen, da sich insbesondere die Einbringung von großen Geräten und Testmaschinen kritisch gestaltet, wenn die Geschosse an gewisse Höhen ge- bunden sind. Beim Bau von Laborge- bäuden werden üblicherweise Ge- schosshöhen von 4,20 bis 4,80 m an- gestrebt, insbesondere, um erforderli- che Lüftungsanlagen unterzubringen. Weiter ist es erforderlich, höhere Erd- geschosse zuzulassen, um die Anforde- rungen von Firmen nach Präsentations- räumen bedienen zu können. Auch in Hinsicht auf die Thematik Industrie 4.0 wird darauf verwiesen, dass heute grö- ßere Geschosshöhen nachgefragt wer- den.
Vor diesem Hintergrund sollte eine hö- here Flexibilität bei den Geschosshö- hen und damit verbunden größere Ge- bäudehöhen ermöglicht werden.
AS&P – Albert Speer & Partner GmbH 19.05.2016 2
Gemäß B-Planfestsetzungen:
Neuer Vorschlag Gebäudehöhen: > Erhöhung der
Basisgeschosshöhe auf 4,50 m
Anpassung der Wandhöhen für zeitgemäße, flexible Nutzung
max. 14,0 m (18,50 m)
4,5 m
14,0 m
max. 18,5 m (23,0 m)
18,5 m
4,5 m 4,5 m
4,5 m 4,5 m
23,0 m 3 Geschosse plus Staffel 4 Geschosse plus Staffel 5 Geschosse
4,5 m 4,5 m 4,5 m
4,5 m
4,5 m
4,5 m
4,5 m 4,5 m
4,5 m
max. 23,0 m
Ergebnisse Sitzung 4. Lenkungsgruppe Technologiepark Reload | Karlsruhe |
max. h Hauptbaukörper (max. h mit Staffelgeschoss)
SO 7 12,5 m +/- 0,8 m Ø 3,3 m / 4,4 m je Geschoss
3,8 m
11,7 m
13,3 m
SO 9 15,5 m +/- 0,25 m Ø 3,9 m je Geschoss
15,25 m
15,75 m
3,9 m
3 Geschosse 4 Geschosse
abb. 58: gebäudehöhen gemäß Bebauungsplan in so3, Bereiche 7 und 9
abb. 57: kennzeichnung der Bereiche zur erläuterung der gebäudehöhen (luftbild: stadt karlsruhe)
Ha id-
un d-N
eu -St
raß e
SO4
SO1
SO2
SO3
2
1
3
3
4 5
6
7
7
7
7
7
7
7 7
7
7
7
7
7 7
7
7
8
8
8
9
9
9
10
11
12
13
13
13 14
Der bestehende Bebauungsplan trifft klare Regelungen zur Thematik Wand- höhen und damit auch zur zulässigen Anzahl von Geschossen.
Gemäß Bebauungsplan gibt es sieben verschiedene Regelungen zur Wandhö- he (WH) im Technologiepark:
WH 7,0 m SO1 – Bereich 2 SO2 – Bereiche 4, 5, 6
WH 9,8 m SO1 – Bereich 1 SO2 – Bereich 4
WH 9,0/12,5 m ± 0,8 m SO3 – Bereiche 7, 8
WH 15,5 ± 0,25 m SO3 – Bereiche 9, 10, 11, 12
WH 15,25 – 19,25 m SO4 – Bereich 14
WH 22,0 ± 0,25 m SO2 – Bereich 3
WH 35,0 – 45,0 m SO1 – Bereich 1
Bereich 7 12,5 m ± 0,8m
Bereich 9 15,5 m ± 0,25 m
50 | Technologiepark karlsruhe reload
IV+ (4 Ge + Staffelgeschoss: 18,5 m + 4,5 m = gesamt 23,0 m) entlang geplanter und bestehender Erschließung mit einem Straßen- raum von 17,8 m
III+ (3 Ge + Staffelgeschoss: 14,0 m + 4,5 m = gesamt 18,5 m) entlang geplanter und bestehender Erschließung mit einem Straßen- raum von 15,5 m Breite
III-IV (3-4 Ge: 14,0 -18,5 m) in In- nenbereichen
V (5 Ge: 23 m) nördlich der Emmy- Noether-Straße
VII (7 Ge = 25 m): südlich der Em- my-Noether-Straße an Grüner Spange, bauliche Akzentuierung am nördlichen Entrée
35-45 m: (10-15 Ge) als baulicher Hochpunkt am Entrée Süd (Höhen- begrenzung in Anlehnung an Karls- ruher Hochhauskonzept)
Durch die vorgeschlagene Erhöhung der Geschosszahl erhöhen sich einer- seits die (Brutto-)Geschossfläche/die Dichte und somit die Anzahl der Be- schäftigten sowie der Bedarf an Stell- plätzen. Zudem hat es Einfluss auf die städtebauliche Wirkung der Straßen- räume.
ziel: erhöhung der geschosshöhen für flexibilität der nutzungen
Um eine effiziente Bodennutzung zu erreichen sowie um flexible und zeitge- mäße Gebäude umsetzen zu können, wird eine Erhöhung der Basisgeschoss- höhe auf 4,50 m vorgeschlagen. Dar- aus lassen sich unter Einbeziehung von 0,5 m Flexibilitätsreserve folgende ma- ximal zulässigen Wandhöhen des Hauptbaukörpers (ohne Staffelge- schoss) ableiten:
14,0 m (drei Geschosse)
18,5 m (vier Geschosse)
23,0 m (fünf Geschosse)
Für den Großteil des Gebietes wird die Bauhöhe mit 18,5 m zugrunde gelegt und ermöglicht somit eine größere Ausnutzung sowie eine hohe Flexibili- tät für eine zeitgemäße Nutzung, die je nach Ansprüchen der Nutzer umge- setzt werden kann.
Folgende Gebäudeaufteilungen wer- den möglich:
Standardgeschosse für Technologie (3,8 m)
Erhöhte Geschosse für Technologie (4,5 m)
Kombinationen aus Technologiege- schossen und erhöhten, repräsen- tativen Erdgeschossbereichen
Erhöhte Laborgeschosse in Kombi- nation mit „Büroebenen“
Für die Höhenentwicklung im Techno- logiepark soll künftig folgendes Grund- prinzip zugrunde liegen:
abb. 60: Vorschlag geschossigkeiten (luftbild: stadt karlsruhe)
AS&P – Albert Speer & Partner GmbH 19.05.2016 2
Gemäß B-Planfestsetzungen:
Neuer Vorschlag Gebäudehöhen: > Erhöhung der
Basisgeschosshöhe auf 4,50 m
Anpassung der Wandhöhen für zeitgemäße, flexible Nutzung
max. 14,0 m (18,50 m)
4,5 m
14,0 m
max. 18,5 m (23,0 m)
18,5 m
4,5 m 4,5 m
4,5 m 4,5 m
23,0 m 3 Geschosse plus Staffel 4 Geschosse plus Staffel 5 Geschosse
4,5 m 4,5 m 4,5 m
4,5 m
4,5 m
4,5 m
4,5 m 4,5 m
4,5 m
max. 23,0 m
Ergebnisse Sitzung 4. Lenkungsgruppe Technologiepark Reload | Karlsruhe |
max. h Hauptbaukörper (max. h mit Staffelgeschoss)
SO 7 12,5 m +/- 0,8 m Ø 3,3 m / 4,4 m je Geschoss
3,8 m
11,7 m
13,3 m
SO 9 15,5 m +/- 0,25 m Ø 3,9 m je Geschoss
15,25 m
15,75 m
3,9 m
3 Geschosse 4 Geschosse
abb. 59: Vorschlag erhöhung der Basisgeschosshöhe auf 4,50 m und maximale höhe hauptbaukörper
plus 0,5 m Flexibilitätsreserve
sTadTplanungsaMT | 51
AS&P – Albert Speer & Partner GmbH 19.05.2016
Technologiepark Reload I Karlsruhe
3
1. Wandhöhen
Gebäudetyp: 3 Geschosse plus Staffelgeschoss: > min. Gebäudehöhe: 11,5 m > max. Gebäudehöhe: 14,0 m plus Staffelgeschoss = 18,5 m
3,8 m
min. 11,5 m
11,5 m 3,8 m je Geschoss (Ge.)
geringe Geschosshöhe
14 m Flex Standard 5,0 m EG; 4,5 m je Ge.
erhöhtes EG
5,0 m 4,5 m 4,5 m
4,5 m
3,8 m 3,8 m 3,8 m
6,0 m
4,0 m 4,0 m 4,0 m
7,0 m
3,8 m
7,0 m
14,0 m Labor + Büro 6,0 m EG; 4,0 m je Ge.
EG Labor
14,0 m Labor 7 m je Ge.
2 Laborgeschosse
4,5 m 4,5 m 4,5 m
4,5 m 13,5 m
13,5 m 4,5 m je Geschoss
Laborgeschosse
14,0 m 14 m 14 m
Ergebnisse Sitzung 4. Lenkungsgruppe Technologiepark Reload | Karlsruhe |
AS&P – Albert Speer & Partner GmbH 19.05.2016
Technologiepark Reload I Karlsruhe
4
1. Wandhöhen
Gebäudetyp: 4 Geschosse plus Staffelgeschoss: > min. Gebäudehöhe: 15,5 m > max. Gebäudehöhe: 18,5 m plus Staffelgeschoss = 23,0 m
3,8 m
min. 15,5 m
15,5 m 3,8 m je Geschoss (Ge.)
geringe Geschosshöhe
18,5 m Flex Standard 5,0 m EG; 4,5 m je Ge.
erhöhtes EG
5,0 m 4,5 m 4,5 m
4,5 m
3,8 m 3,8 m 3,8 m
6,0 m
4,0 m 4,0 m 4,0 m
7,0 m
4,0 m
7,0 m
18,0 m Labor + Büro 6,0 m EG; 4,0 m je Ge.
EG Labor
18,0 m Labor 7 m / 4,0 m Laborgeschosse/ Bürogeschoss
4,5 m 4,5 m 4,5 m
4,5 m 18,0 m
18,0 m 4,5 m je Geschoss
Laborgeschosse
4,5 m 3,8 m
4,0 m 4,0 m4,5 m 18,5 m 18,0 m 18,0 m
Ergebnisse Sitzung 4. Lenkungsgruppe Technologiepark Reload | Karlsruhe |
AS&P – Albert Speer & Partner GmbH 19.05.2016
Technologiepark Reload I Karlsruhe
5
1. Wandhöhen
Gebäudetyp: 5 Geschosse : > min. Gebäudehöhe: 19,0 m > max. Gebäudehöhe: 23,0 m > Kein Staffelgeschoss zulässig
3,8 m
min. 19,0 m
19,0 m 3,8 m je Geschoss (Ge.)
geringe Geschosshöhe
23 m Flex Standard 5,0 m EG; 4,5 m je Ge.
erhöhtes EG
5,0 m 4,5 m
4,5 m 4,5 m
3,8 m 3,8 m 3,8 m
6,0 m
4,0 m 4,0 m 4,0 m
7,0 m
4,0 m
7,0 m
22,5 m Labor + Büro 6,0 m EG; 4,0 m je Ge.
EG Labor/ OGs Bürogeschosse
22,0 m Labore 7 m / 4,0 m je Ge.
2 Laborgeschosse/ Bürogeschosse
4,5 m 4,5 m 4,5 m
4,5 m 22,5 m
22,5 m 4,5 m je Geschoss
Laborgeschosse
4,5 m 3,8 m
4,0 m 4,0 m4,5 m 23 m 22,5 m 22 m
Ergebnisse Sitzung 4. Lenkungsgruppe Technologiepark Reload | Karlsruhe | abb. 61: Wandhöhen bei unterschiedlichen geschossigkeiten und geschosshöhen
flexiBiliTäT zur dimensionierung der geschosshöhen Bei VorgegeBenen wAndhöhen
52 | Technologiepark karlsruhe reload
5.10 sTrAssenrAum
AS&P – Albert Speer & Partner GmbH 25.05.2016
Technologiepark Reload I Karlsruhe
1
2. Straßenraum
> Die im Bebauungsplan festgelegten Dimensionen für den Straßenraum korrespondieren städtebaulich mit den derzeit zulässigen Wandhöhen
16,5 m (Emmy-Noether-Str.)
7,0 -11,0 m
17,75 m (Albert-Nestler-Str.)
15,0 m
Konrad-Zuse-Str. gemäß B-Planfestsetzungen
25,0 m 13,3 m 13,3 m
15,0 m max. Höhe B-Plan
Ergebnisse Sitzung 4. Lenkungsgruppe Technologiepark Reload | Karlsruhe |
abb. 62: straßenquerschnitte Bestand (luftbild: stadt karlsruhe)
AS&P – Albert Speer & Partner GmbH 25.05.2016
Technologiepark Reload I Karlsruhe
2
> Verbreiterung des Straßenraums von 15,0 m auf 17,75 m bei Erhöhung der zulässigen Wandhöhen in: Konrad-Zuse-Str., Nördlicher Erschließung,
Ringstraße Ost
> Konsequenz: Verringerung des Baulands um 2,75 m (ca. 1,40 m je Grundstück)
> Aber: Erhöhung der zulässigen Wandhöhen um ein Geschoss
2. Straßenraum
Bestandsstraßen (Breite wird belassen)
Untergeordnete Anbindungen
17,75 m (Nordstraße, Konrad-Zuse-Str.)
15,0 m
Verbreiterung Konrad-Zuse-Str. auf 17,75 m
17,8 m 13,5 m
18,5 m 18,5 m
max. Höhe B-Plan
27,80 m
Ergebnisse Sitzung 4. Lenkungsgruppe Technologiepark Reload | Karlsruhe |
abb. 63: Vorschlag straßenquerschnitte (luftbild: stadt karlsruhe)
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Technologiepark Reload I Karlsruhe
4
Rahel-Straus-Straße Karlsruhe > Straßenbreite 25,0 m
> 4 + 2 Staffelgeschosse bzw. 5 plus 1 Staffelgeschoss
> Höhe ca. 18 m (incl. Staffelgeschoss)
> Straßenraum:
Fußweg
Fahrspur
Parallelparken
Grünfläche
Parallelparken
Fahrspur
Fußweg
2. Straßenraum - Vergleiche
25 m
Rahel-Straus-Straße
18 m
Ergebnisse Sitzung 4. Lenkungsgruppe Technologiepark Reload | Karlsruhe |
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Technologiepark Reload I Karlsruhe
5
Kaiserstraße Karlsruhe > Straßenbreite 23,7 m
> 4 bzw. 5 Geschosse
> Höhe ca. 18 bzw. 19,60 m
> Straßenraum:
Fußweg unter Arkaden
Schrägparken
Fahrspur
Bahntrasse
Fahrspur
Parallelparken
Fußweg unter Arkaden
2. Straßenraum - Vergleiche
23,7 m
Kaiserstraße Straße
18 m19,60 m
Ergebnisse Sitzung 4. Lenkungsgruppe Technologiepark Reload | Karlsruhe |
abb. 64: kaiserstraße und rahel-straus-straße
ziel: urbane straßenräume
Im Zuge der Anpassung der Wandhö- hen ist auch die städtebauliche Wir- kung zwischen Straßenraumbreite und Gebäudehöhen zu berücksichtigen.
Zunächst wird eine Verbreiterung des Straßenquerschnittes von 15,0 m auf 17,8 m in folgenden Straßen vorge- schlagen:
Konrad-Zuse-Straße
Nördliche Erschließung
Ringstraße Ost
Anstelle der Parkstreifen für Parallel- parken soll eine 5 m breite Flex Zone den vielfältigen Nutzungsanforderun- gen an den Straßenraum gerecht zu werden.
Die Erschließung soll für den Begeg- nungsfall Pkw/Lkw ausgelegt sein. Ge- mäß Richtlinien ist eine Fahrbahnbreite von 6 m Breite für diesen Begegnungs-
Die im Bebauungsplan festgelegten Di- mensionen für den Straßenraum korres- pondieren städtebaulich mit den derzeit zulässigen Wandhöhen.
In der Albert-Nestler Straße misst der Straßenraum von Gebäude zu Gebäude circa 27,8 m. Zwischen der Bebauung und öffentlichem Straßenraum ist eine 5 m breite grüne Vorzone gelegen.
Der öffentliche Straßenraum der Albert- Nestler-Straße hat eine Breite von 17,75 m und ist folgendermaßen geglie- dert:
2,2 m Fußweg beidseitig
2,3 m Parallelparken beziehungswei- se 5,5 m Senkrechtparken
6 m Fahrbahn
Die westlich gelegenen Straßen weisen gemäß dem Bebauungsplan einen gerin- geren Straßenraum von 25,0 m bezie- hungsweise einen öffentlichen Straßen- raum von 15,0 m auf, da beidseitig Par- allelparken vorgesehen ist.
2,2 m Fußweg beidseitig
2,3 m Parallelparken beidseitig
6 m Fahrbahn
sTadTplanungsaMT | 53
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Technologiepark Reload I Karlsruhe
1
2. Straßenraum
> Die im Bebauungsplan festgelegten Dimensionen für den Straßenraum korrespondieren städtebaulich mit den derzeit zulässigen Wandhöhen
16,5 m (Emmy-Noether-Str.)
7,0 -11,0 m
17,75 m (Albert-Nestler-Str.)
15,0 m
Konrad-Zuse-Str. gemäß B-Planfestsetzungen
25,0 m 13,3 m 13,3 m
15,0 m max. Höhe B-Plan
Ergebnisse Sitzung 4. Lenkungsgruppe Technologiepark Reload | Karlsruhe |
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2
> Verbreiterung des Straßenraums von 15,0 m auf 17,75 m bei Erhöhung der zulässigen Wandhöhen in: Konrad-Zuse-Str., Nördlicher Erschließung,
Ringstraße Ost
> Konsequenz: Verringerung des Baulands um 2,75 m (ca. 1,40 m je Grundstück)
> Aber: Erhöhung der zulässigen Wandhöhen um ein Geschoss
2. Straßenraum
Bestandsstraßen (Breite wird belassen)
Untergeordnete Anbindungen
17,75 m (Nordstraße, Konrad-Zuse-Str.)
15,0 m
Verbreiterung Konrad-Zuse-Str. auf 17,75 m
17,8 m 13,5 m
18,5 m 18,5 m
max. Höhe B-Plan
27,80 m
Ergebnisse Sitzung 4. Lenkungsgruppe Technologiepark Reload | Karlsruhe |
abb. 65: Bestand straßenraum konrad-Zuse-straße
abb. 66: Vorschlag straßenraum konrad-Zuse-straße
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2. Organisation des Straßenraums
4, 8
m
Vo rz
on e
17,8 m
27,80 m
2, 5
m
Fu ßw
eg 2,
2 m
Pa
rk en
6, 0
m
Fa hr
ba hn
5, 0
m
Fl ex
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e 2,
5 m
Fu
ßw eg
4, 8
m
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Vo rz
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Pa rk
en Fa
hr ba
hn
Fl ex
Z on
e
• Mobility Hub
• Fahrradstation
• TPK Bus Loop
Zufahrt Parkhaus
Parken
Ladebereiche
> Zonierung des Straßenraums (Fahrbahnbreite 6 m - Begegnungsfall PKW/ LKW)
> „Flex-Zone“ zur Integration relevanter Nutzungen wie Ladebereiche, Mobility Hubs, Fahrradabstellanlagen, Bushaltestellen, Parken sowie zur Vermeidung von „Verstopfungen“
Beispiel Verbreiterung Konrad-Zuse-Str.
Flex Zone
Parken
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Technologiepark Reload I Karlsruhe
2. Organisation des Straßenraums
4, 8
m
Vo rz
on e
17,8 m
27,80 m
2, 5
m
Fu ßw
eg 2,
2 m
Pa
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6, 0
m
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5, 0
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5 m
Fu
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4, 8
m
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Vo rz
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Fl ex
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• Mobility Hub
• Fahrradstation
• TPK Bus Loop
Zufahrt Parkhaus
Parken
Ladebereiche
> Zonierung des Straßenraums (Fahrbahnbreite 6 m - Begegnungsfall PKW/ LKW)
> „Flex-Zone“ zur Integration relevanter Nutzungen wie Ladebereiche, Mobility Hubs, Fahrradabstellanlagen, Bushaltestellen, Parken sowie zur Vermeidung von „Verstopfungen“
Beispiel Verbreiterung Konrad-Zuse-Str.
Flex Zone
Parken
abb. 67: Beipielhafte nutzung der Flex Zone
abb. 68: Vorschlag Zonierung straßenraum konrad-Zuse-straße
fall ausreichend. Dies ist in den geplan- ten beziehungsweise bereits gebauten Straßen möglich. Für die auf 27,80 m verbreiterten Straßenräume wird eine Zonierung wie in der vorhandenen Al- bert-Nestler-Straße angedacht, mit dem Unterschied, an Stelle des Senk- rechtparkens eine „Flex Zone“ auszu- bilden.
Diese „Flex Zone“ soll relevante ver- kehrliche Nutzungen wie Ladebereiche, Mobility Hubs, Fahrradabstellanlagen, Bushaltestellen sowie Parken integrie- ren. Ziel ist hierbei, einerseits die vor- geschlagenen Nutzungen zu lokalisie- ren, andererseits „Verstopfungen“, wie sie heute durch Ladevorgänge vorherr- schen, zu vermeiden.
Durch die Verbreiterung des Straßen- querschnittes ergibt sich eine Verringe- rung des Baulands entlang des Stra- ßenzugs um insgesamt 2,8 m, wor- durch die Tiefe der Baugrundstücke um 1,4 m reduziert wird. Beiderseits der Straße wird - wie im Bestand - eine Vorzone von jeweils 5 m vorgesehen.
Die vorgeschlagenen Straßenraumbrei- ten und Gebäudehöhen korrespondie- ren mit bestehenden Straßen in Karls- ruhe. Die Beispiele der Kaiserstraße so- wie der Rahel-Straus-Straße verdeutli- chen die stadträumliche Wirkung.
Zufahrt Grundstück
Flex Zone
Mobility Station
Fahrradstation
TPK Bus Loop
Parken
Parken
Ladebereiche
54 | Technologiepark karlsruhe reload
5.11 nuTzung des öffenTlichen sTrAssenrAumes
abb. 69: nutzung des straßenraums
abb. 70: nutzung des straßenraums - vergrößerter ausschnitt
Für die Vorzugsvariante wurde exemp- larisch ein Parkierungskonzept erstellt. Darin dargestellt sind:
Behindertenstellplätze
Ladezonen
Fahrradabstellplätze
Stellplätze mit E-Mobile Ladesäulen
Stellplätze Mobilitäts Hub
TPK Bushaltestelle
Besucherstellplätze
Das Konzept macht zudem die Vortei- le der sogenannten Flex Zone deutlich. Diese ermöglicht nicht nur die geord- nete Unterbringung von ausreichenden Parkierungsflächen unterschiedlicher Art im Straßenraum, sondern erlaubt durch rhythmisierte Baumpflanzungen auch eine ansprechende Gestaltung des Straßenraumes selbst.
sTadTplanungsaMT | 55
5.12 dichTe
ziel: effizientere, nachhaltigere Ausnut- zung der grundstücke
Grundlegende Zielstellung ist die Erhö- hung der Dichte durch eine Anpassung der zulässigen Wandhöhen und damit der Geschossigkeiten, um eine effizien- te und nachhaltige Ausnutzung der Grundstücke zu erzielen. Damit einher- gehend erhöht sich die GFZ.
Eine Erhöhung der Dichte in Kombina- tion mit Regelungen und Konzepten zur Unterbringung des ruhenden Ver- kehrs kann eine größere Ausnutzung der Grundstücke ermöglichen.
Beispielhaft wurde am Baublock Ecke Emmy-Noether-Straße/Konrad-Zuse- Straße ein Bebauungskonzept entwi- ckelt, um eine höhere Ausnutzung zu prüfen. Die Gebäude spiegeln die vor-
geschlagenen Geschosshöhen bezie- hungsweise Geschossigkeiten wider. Das Parken wird in einem viergeschos- sigen Parkdeck lokalisiert. Das darge- stellte Bauvolumen hat eine GFZ von 1,5 ohne Anrechnung des Parkdecks und des Staffelgeschosses.
Ergänzend wurde ein Bestandsgebäu- de an der Emmy-Noether-Straße be- trachtet. Hier würde bei einer Erhö- hung um ein Geschoss ebenfalls eine GFZ von 1,5 erreicht. Die Analyse zeigt, dass auch im Bestand Potenziale zur Nachverdichtung bestehen.
Baufeld „Bestand“
GFZ Bebauungsplan: 1,0
Grundstück: 4.020 qm
GF (4 Ge, Annahme): 6.000 qm
GFZ: 1,5
Baufeld „Planung Ecke Emmy-Noe- ther/Konrad-Zuse-Straße“
GFZ Bebauungsplan: 1,0
Grundstück: 6.700 qm
GF Planung: 10.300 qm
GFZ Planung: 1,5 ohne Staffelgeschoss und Parkdeck
abb. 71: Beispielhafte dichteermittlung
Das Maß der baulichen Nutzung ist im Bebauungsplan stark beschränkt. Die zulässigen Grundflächen- (GRZ) bezie- hungsweise Geschossflächenzahlen (GFZ) unterscheiden sich innerhalb der Sondergebiete. Zum Teil wird keine GFZ beziehungsweise GRZ festgelegt, sondern das Maß der baulichen Nut- zung über definierte Grundstücksgrö- ßen und Grundflächen geregelt. Die heutige Ausnutzung der Grundstücke ist mit einer GFZ von überwiegend 1,0 beziehungsweise 1,4 und einer GRZ von 0,4 beziehungsweise 0,5 im Ver- gleich zu dem laut Baugesetzbuch zu- lässigen Regelungen mit einer GFZ bis 2,4 und einer GRZ bis 1,0 sehr gering.
Der Bebauungsplan enthält die Rege- lung, dass Garagengeschosse und Tief- garagen bei der Ermittlung der (Brut- to-)Geschossfläche unberücksichtigt bleiben.
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5.13 nuTzung
ten (abends, am Wochenende).
Aus Sicht der ansässigen Fimen und Beschäftigten besteht folgende Nach- frage:
Gastronomische Angebote
Hotel, Boarding House
Erweitertes Angebot an Konfe- renz-/Seminarräumen
Nahversorgungsangebot (jedoch kein großer Supermarkt)
Servicedienste wie Apotheke, Post- stelle, Paketstation
Im Hinblick auf eine Attraktivitätsstei- gerung des TPK und die Bedienung der Nutzerbedürfnisse, wird die Neuord- nung der Art der baulichen Nutzung und den dazugehörigen Zulässigkeiten empfohlen. Zudem sollten belebende Nutzungen räumlich konzentriert wer- den, um die gewünschte Urbanität zu fördern und Beliebigkeit zu verhindern.
Hinsichtlich einer künftigen Regelung zur Art der baulichen Nutzung werden folgende Zulässigkeiten vorgeschlagen:
ziel: Vielfältiges nutzungsangebot zur stärkung des Technologieparks
Generell zulässig sind (Bereiche gelb und lila):
Forschungsinstitutionen, Technolo- giefirmen
Entwicklungslabore, technologieo- rientiertes Gewerbe sowie diesen zuarbeitende Betriebe
Dem Gebiet dienende Nahversor- gung und Dienstleistungen
Gastronomie, Servicedienste, Fit- nesscenter
Konferenzräume/-zentrum
Parkhäuser
Und zusätzliche Nutzungen (lila):
Büro- und Verwaltungseinrichtun- gen, Dienstleistungen
Hotel mit Boarding House
Gesundheitliche und soziale Ein- richtungen (wie Ärztehaus, Schule)
SO4
SO2
SO3
SO1
abb. 72: sondergebiete gem. Bebauungsplan abb. 73: Vorschlag Bereiche mit nutzungszulässigkeiten (luftbild: stadt karlsruhe)
Der Bebauungsplan schränkt mit seinen stringenten Nutzungszuweisungen die Zulässigkeiten innerhalb der Sonderge- biete stark ein.
Die jeweiligen Gebiete dienen vorwie- gend der Unterbringung von:
SO1 (lila): Beherbergungsgewerbe und Versorgungseinrichtungen
SO2 (dunkelgrün): Büro- und Verwal- tungseinrichtungen, Dienstleistungs- und Infrastruktureinrichtungen sowie Institutionen der universitären und außeruniversitären Forschung
SO3 (gelb): Forschungs- und Ent- wicklungseinrichtungen und diesen zuarbeitenden Betrieben (technolo- gieorientiertes Gewerbe)
SO4 (hellgrün): Forschungs- und Ent- wicklungslabors, Dienstleistungs-, Freizeit- und Sporteinrichtungen
Gaststätten sind in SO1, SO2 und SO4 zulässig, Läden zur Deckung des tägli- chen Bedarfs in SO1. Soziale Einrichtun- gen sind in SO2, solche für gesundheit- liche und sportliche Zwecke in Teilberei- chen von SO2 und SO4 möglich.
Im Rahmen der Nutzerbeteiligung wurde deutlich, dass eine große Nachfrage nach einem verbesserten Nutzungsange- bot innerhalb des Technologieparks be- steht, insbesondere im Hinblick auf die Förderung von Urbanität und einer Nut- zung des Parks außerhalb der Arbeitszei-
sTadTplanungsaMT | 57
einzelhAndel und diensTleisTungen
Um den Technologiepark in Zukunft besser mit Nahversorgungsangeboten auszustatten, sollten generell im Ge- biet „dem Quartier dienende Einrich- tungen für Nahversorgung“ unter Ein- schränkung einer Flächengröße zuge- lassen werden. Entsprechend sollten Nahversorgungseinrichtungen im Ge- biet entstehen, vorzugsweise an den Parkeingängen im Süden und Norden, entlang der Haid-und-Neu-Straße so- wie dem Übergang zum KIT Campus Ost an der „Synergie Plaza“.
Aus städtebaulich struktureller Sicht wird die Ansiedlung in Form eines großflächigen Supermarktes nicht empfohlen. Ein solcher Großanbieter würde zusätzliche Verkehre in das Ge- biet ziehen, es würden Flächen in An- spruch genommen, die der Ansiedlung von Technologiefirmen dienen sollen (was im Hinblick auf die Flächenknapp- heit kritisch ist) und zudem die Nahver- sorgung in Rintheim und der Wald- stadt absehbar geschwächt.
gAsTronomie
Derzeit beschränkt sich das gastrono- mische Angebot innerhalb des Techno- logieparks auf das Casino, das durch die TPK GmbH betrieben wird und nur deren Mietern zur Verfügung steht. Gastronomische Angebote für den Ge- samtpark sind gemäß des aktuellen Be- bauungsplans lediglich in den Sonder- gebieten SO1 und SO2 (Bereiche 5, 6) zulässig. Momentan besteht keine Möglichkeit, öffentliche gastronomi- sche Einrichtungen außerhalb der zu- lässigen Sondergebiete zu errichten.
Künftig sollten dem Gebiet dienende gastronomische Nutzungen überall zu- lässig sein, um die Ansiedlung flexibler handhaben zu können. Aus städtebau- licher Sicht sollten gastronomische Ein- richtungen an öffentlichen Räumen mit Publikumsverkehr konzentriert werden, um diese Orte zu beleben. Zu- dem sollten Betriebskantinen innerhalb des Technologieparks allgemein zuläs- sig sein.
wohnen
Der aktuelle Bebauungsplan sieht in- nerhalb des Technologieparks kein Wohnen vor. Im Sondergebiet SO1 ist eine Hotelnutzung mit Konferenzräu- men zulässig.
Aufgrund der verstärkten Nachfrage durch die ansässigen Unternehmen wird empfohlen, künftig Formen von temporärem Wohnen (Gebäude mit Kurzzeitbelegung/Boarding Houses) zu- zulassen. Firmen mieten bereits heute in Karlsruhe Appartements bezie- hungsweise ganze Häuser, um ihren Gästen beziehungsweise Beschäftigten übergangsweise eine Wohnung zur Verfügung stellen zu können.
Geeignete Standorte werden im äuße- ren Rahmen (lila) gesehen, insbesonde- re als Ergänzung der dort gewünsch- ten Dienstleistungs- und Gastronomie- angebote. Eine weitere Option wäre der Platz im Übergang zum KIT Cam- pus Ost als Ergänzung zum vorgeschla- genen Studentenwohnen, das Entrée Nord oder der Bereich entlang der Haid-und-Neu-Straße.
TPK
Fachmarktzentrum (Bauhaus, Real, XXL)
KIT
Nahversorgung Rintheim (Apotheke, Bäcker, Bank)
Edeka
abb. 74: Bestand einzelhandel, nahversorgung (luftbild: stadt karlsruhe)
Eine Nahversorgung ist im Technolo- giepark zum heutigen Zeitpunkt nicht gegeben. Entsprechende Läden wären bislang nur im SO1 (Bereich 1) und SO2 (Bereiche 5, 6) zulässig. Auch da diese Standorte bislang noch unbebaut sind, ist kein Nahversorgungsangebot im Technologiepark vorhanden.
In den unmittelbar angrenzenden Quartieren Rintheim und Waldstadt ist Einzelhandel nur gering ausgeprägt. In Rintheim gibt es seit kurzem einen Su- permarkt sowie kleinere Dienstleis- tungs- und Nahversorgungseinrichtun- gen entlang des Hirtenwegs. Fußläufig befindet sich der Hirtenweg für Be- schäftigte des östlichen Technologie- parks in einer circa zehnminütigen Ent- fernung. Eine Konzentration von Ein- zelhandelsansiedlungen befindet sich im Fachmarktzentrum im südlichen Rintheim, welches nur mit dem Pkw erreichbar ist. Es trägt nicht zur tägli- chen Versorgung des Gebietes bei.
58 | Technologiepark karlsruhe reload
TPK KIT
Heinrich-Köhler-Grundschule Tulla Realschule
soziAle infrAsTrukTur/ Bildung
Im Technologiepark gibt es zum heuti- gen Zeitpunkt eine Kindertagesstätte für Kinder ab sechs Monaten (Tech- nido) sowie eine ganztägige freie Grundschule für insgesamt 150 Kinder (Träger element i). Der Anteil der Kin- der von Beschäftigten aus dem Tech- nologiepark liegt bei etwa 30 Prozent.
In den benachbarten Stadtquartieren gibt es eine Vielzahl an Schulen (in Rintheim zwei Grund- und je eine Haupt- und Realschule, in der Wald- stadt eine Grund- und Hauptschule, eine Freie Waldorfschule, ein Gymnasi- um, eine Europäische Schule). Diese Schulen weisen zum Teil noch Kapazi- täten auf und sind vom Technologie- park mit dem Pkw in etwa fünf bis zehn Minuten erreichbar.
Es besteht der Wunsch, innerhalb des Parks eine weiterführende Schule (ein- zügiges Gymnasium plus Fachschule) mit circa 3.000 qm Grundstücksfläche anzusiedeln, welche das Profil des Technologieparks bereichern würde.
Tulla Grund- und Hauptschule
Der Standort sollte möglichst einen Be- zug zum Traugott-Bender-Sportpark haben, da eine Kooperation bezüglich einer Sporthallenmitnutzung im Sport- park vorgesehen ist und um den Flä- chenverbrauch innerhalb des Technolo- gieparks weitestgehend zu minimieren.
Im Rahmen der vorliegenden Studie wurden vier Vorschläge für einen mög- lichen Standort unterbreitet.
Aufgrund der Lagequalität, der Flä- chenverfügbarkeit und der Nähe zum Sportpark wurde der Standort 3 im Nordwesten an der„Konrad-Zuse-Stra- ße“ präferiert und entsprechend in die Vorzugsvariante aufgenommen. Bei ei- ner vorzeitigen Realisierung des Stand- ortes 3 fällt allederings ein erhöhter Er- schließungsaufwand an.
AS&P – Albert Speer & Partner GmbH 05.09.2016
Technologiepark Reload I Karlsruhe
26
4.1 Optionen Schulstandort
1. Ost - „Im Vogelsand“ > Direkte Nähe zu Tramhaltestelle > Nähe zu Sportpark
2. Norden – Am Grünzug > Direkte Nähe zu Tramhaltestelle > Nähe zu Sportpark
3. Nord-Westen - „Konrad-Zuse-Str.“ > Größere Entfernung zur Tramhaltestelle > Nähe zu Sportpark
4. Westen - „Synergie Plaza“ > Größere Entfernung zur Tramhaltestelle > Nähe zu Sportpark
Technologiepark Reload | Karlsruhe |
Sinsheimer Straße
Hirtenweg/Technologiepark
Sportpark
600 m600 m 450
m
1
2
3
4
abb. 75: Bestand schulen im umfeld (luftbild: stadt karlsruhe)
abb. 76: potenzielle schulstandorte Tpk (luftbild: stadt karlsruhe)
Waldstadt
Hagsfeld
Rintheim
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gesundheiT/sporT
Anlagen für gesundheitliche und sport- liche Zwecke sind im Technologiepark auf die Sondergebiete SO2, Bereich 4 sowie Sondergebiet SO4 beschränkt. Aufgrund der Randlagen wurden bis- lang keine gesundheitlichen oder sportlichen Anlagen gebaut.
Im Rahmen der Nutzerbeteiligung wur- de deutlich, dass ein „integriertes Ärz- tehaus“ für den Standort Technolo- giepark und die umgebenen Quartiere eine Bereicherung darstellen würde.
In Bezug auf ein sportliches Ange- bot in der Umgebung ist der Techno- logiepark sehr gut aufgestellt. Im Nor- den des Gebietes liegt die 26 ha gro- ße Anlage des Traugott-Bender-Sport- parks mit vielfältigen Möglichkei- ten zur sportlichen Betätigung. Die dort ansässigen Vereine und Institu- tionen (Fächerbad, Badischer Sport- bund Nord e.V., Karlsruher SV mit Fuß- ball, Tennis, Rugby, Gymnastik, Sport- club SSC, Sport-und Gymnastikschule, Kunstturn Region Karlsruhe, Ski-Club- Karlsruhe e.V., Deutscher Alpenverein) sind als Arbeitsgemeinschaft organi- siert, welche die Außendarstellung der Vereine übernimmt. Schon heute gibt es eine enge Zusammenarbeit sowie Kooperationen zwischen dem Techno- logiepark und dem Sportpark. Es gibt Lauf- und Schwimmgruppen des TPK, die Nutzung des Fußballangebotes durch einzelne Firmen sowie Angebote für Gesundheitssport am Arbeitsplatz. Somit wird es nicht als notwendig er- achtet, separate Outdoorsportstätten oder Sporthallen auf dem Technologie- parkgelände zu errichten.
Auch die Kita und Schule nutzen die sportlichen Einrichtungen (Sporthalle) des Sportparks für ihre Bewegungsan- gebote.
Die Kooperation mit dem Sportpark sollte weiter genutzt beziehungsweise noch stärker ausgebaut werden. Dazu sollte auch die Verbindung für Fußgän- ger und Radfahrer zwischen den bei- den Standorten optimiert und ausge- baut werden.
TPK KIT
Rintheim
Wildparkstadion
Traugott-Bender-Sportpark
Waldstadt
Hagsfeld
abb. 77: Bestand sporteinrichtungen (luftbild: stadt karlsruhe)
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5.14 geBäudeformen
vermietbarer Fläche auf. Diese Baukör- per sind wirtschaftlich nur schwer zu verwirklichen. Unter Beibehaltung des städtebaulichen Prinzips der ablesba- ren Einzelbaukörper sollten flexiblere Gebäudeformen zugelassen werden (zum Beispiel durch größere Baufelder, die Winkelbauten zulassen).
Der Nordrand des Technologieparks wurde mit einer geringen baulichen Dichte festgesetzt, durchsetzt mit großzügigen Freiräumen (begleitend zur geplanten Nordtangente). Die Par- kierung ist nur in Tiefgaragen bezie- hungsweise an den Wendehämmern zulässig. Ausgehend von der heutigen Betrachtung scheint es sinnvoller, die Dichte am Nordrand zu erhöhen, um größere Baufelder und Gebäudehöhen zuzulassen und in diesem Zuge die Par- kierung effektiver zu organisieren.
Im Eingangsbereich zum Technologie- park ist ein Hotelkomplex mit Infocen- ter vorgesehen. Die Umsetzbarkeit ist jedoch aufgrund des sehr speziell fest- gesetzten Gebäudegrundrisses äußerst schwierig, da eine wirtschaftliche Um- setzung nicht möglich beziehungswei- se die Formensprache nicht marktfähig ist. Dieser Teilbereich sollte als Gesamt- heit neu überdacht werden.
abb. 78: gestaltungsplan (1993)
Emmy-Noether-Straße
Ha id-
un d-
Ne u-
St ra
ße
ziele: Anpassung der gebäudeformen an heutige Bedürfnisse und den städte- baulichen kontext
Die Bebauungsstruktur sollte an die heutigen und künftigen Nutzerbedürf- nisse angepasst werden und so eine wirtschaftliche Vermarktung fördern. Ebenso lassen sich aus dem städtebau- lichen Umfeld geänderte Anforderun- gen an die bauliche Ausgestaltung ab- leiten.
Entsprechend werden folgende Maß- nahmen vorgeschlagen:
Verzicht auf Wendehämmer
Schaffung größerer Baufelder
Ermöglichung flexiblerer Gebäude- formen
Erhöhung der baulichen Dichte entlang des Nordrands des Techno- logieparks und an der Haid-und- Neu-Straße
Der Gestaltungsplan zum Bebauungs- plan aus dem Jahr 1993 zeigt mögliche Bauformen innerhalb des Technologie- parks auf. Betrachtet man die Festlegun- gen und Vorschläge aus heutiger Sicht zeigt sich, dass Teilbereiche für aktuelle Nutzeransprüche beziehungsweise für eine zeitgemäße Nachfrage nicht geeig- net scheinen.
Der Gestaltungsplan sieht für den Osten des Technologieparks angrenzend an die Haid-und-Neu-Straße eine sehr kleinteili- ge Baustruktur vor, was sich auch in den Baufenstern des Bebauungsplans wider- spiegelt. Diese Kleinteiligkeit führt zu Problemen hinsichtlich einer wirtschaftli- chen Umsetzung und Vermarktung. Zur Anbindung dieses Teilbereichs sind Stich- straßen mit Wendeanlagen vorgesehen, die mitunter schwierig für eine Andie- nung sind. Daher sollten in diesem Teil- bereich größere, zusammenhängende Baufelder ermöglicht werden.
Die Baustruktur entlang der Emmy-Noe- ther-Straße wurde mit kleinen Baufel- dern und stringenten Baukörperformen mit einer Gebäudegrundfläche von 850 qm festgesetzt. Die heutigen Punkt- häuser weisen jedoch aufgrund ihrer Baufeldfestlegungen ineffektive Grund- risse mit viel Luftraum und damit nicht
sTadTplanungsaMT | 61
5.15 AdressBildung und Aussenwirkung
ziele: Verbesserung der Außenwirkung und schaffung eines entrées
Die Adressbildung und Außenwirkung des Technologieparks soll durch prä- gende, wirtschaftliche Bauformen er- möglicht werden, so dass Gebäude entstehen können, die nach außen strahlen. Am Zufahrtsbereich im Süden soll ein städtebaulicher Akzent in Kom- bination mit spezifischen Nutzungen auf den Technologiepark hinweisen und ein Entrée ausbilden (1).
Entlang der Haid-und-Neu-Straße im Osten und dem Grünzug im Norden soll mit einer spezifischen Gebäudesil- houette im Einklang mit einer land- schaftlichen Gestaltung eine anspre- chende Außenwirkung erzielt werden. Klare Baukanten sollen hier jeweils ein
„Schaufenster“ schaffen (2).
Die Wege zu den Tramhaltestellen soll- ten attraktiv und sicher gestaltet sein, ebenso der Übergang in die Nachbar- schaft (3).
Wichtige Aspekte bei der Adressbil- dung sind zudem die Gestalt, Qualität und Ausformulierung der öffentlichen und privaten Freiräume.
Ha id-
un d-
Ne u-
St ra
ße
abb. 79: Vorschlag Maßnahmen zur adressbildung (luftbild: stadt karlsruhe)
1
2
2
3
3
Der Technologiepark hat derzeit kei- nerlei Auftakt, eine Adressbildung nach außen ist nicht gegeben.
Die Schaffung eines Entrées in den Technologiepark ist zum heutigen Zeit- punkt aufgrund der Festsetzungen im Bereich des östlichen Baufeldes (Son- dergebiet SO1, Hotel) erschwert, da sich bislang kein Interessent gefunden hat, die speziellen Bauformen zu reali- sieren. Zudem werden Besucherinnen und Besucher von parkenden Autos empfangen, da die Albert-Nestler- Straße im Zufahrtsbereich „zugeparkt“ ist.
Die Schnittstelle mit der Umgebung, im Osten entlang der Haid-und-Neu- Straße ist bislang nicht bebaut, da un- ter anderem die Grundstücksumle- gung mit Privateigentümern nicht ge- klärt ist.
Die Haltestellen der Straßenbahn so- wie die Zuwegungen in den Technolo- giepark sind zudem verbesserungs- würdig, um dem fußläufig Ankom- menden eine angenehme Anreise zu ermöglichen. Weiter soll die Anbin- dung in die Nachbarschaft verbessert werden.
62 | Technologiepark karlsruhe reload
5.16 BAuliche VisiTenkArTe
ziele: klare Baukanten nach außen und spielraum für individualität
Zur Wahrung eines harmonischen Ge- samterscheinungsbildes für den Tech- nologiepark wird auch weiterhin die Einhaltung der Vorschriften zur Fassa- dengestaltung empfohlen. Um jedoch Spielraum für Individualität und die Darstellung des Corporate Design zu ermöglichen, sind Akzentuierungen durch Farbakzente oder markante Fas- sadenelemente zulässig, jedoch auf maximal zehn Prozent der jeweiligen Fassadenseite begrenzt. Zudem könn- ten Sonderbauformen in den Erdge- schossen die Eingangsbereiche markie- ren.
Baulinien und zwingende Festsetzun- gen zu Wandhöhe und Geschossigkeit sollen nur noch an wichtigen Schausei- ten eingesetzt werden (Nordkante zum Grünzug, Ostkante zur Haid-und-Neu- Straße, Raumkante beiderseits des Grünraums der Emmy-Noether-Straße, Entrée Süd). Die übrigen Bereiche sol- len durch Baugrenzen und Festlegun- gen zur maximalen Wandhöhe gere- gelt werden.
abb. 80: gestaltung der gebäude im Tpk
abb. 81: Vorschlag Baulinien (luftbild: stadt karlsruhe)
Der Bebauungsplan für den Technolo- giepark hat einen besonderen An- spruch an die Gestaltung des Gebietes und Gestaltungsvorschriften bezüglich der Fassadengestaltung. Als Fassaden- materialien wurden Putz, Sichtbeton und Steinverkleidungen oder Klinker in Pastelltönen festgesetzt. Für unterge- ordnete Flächen können Bleche, Stahl und Glas verwendet werden. Zudem sind fensterlose Wandflächen zu be- grünen. Generell gilt die offene Bau- weise im Technologiepark.1
Die schlichte Außenwahrnehmung in gedeckter, harmonischer Farbgebung wird allgemein geschätzt. Expressive Gebäudeformen und Farbgestaltungen sind gemäß dem rechtsgültigen Bebau- ungsplan unzulässig.
Jedoch wird zunehmend der Wunsch seitens der Unternehmen deutlich, sich über die Gebäude zu identifizieren und nach außen zu repräsentieren. Insbe- sondere, wenn es sich bei den Unter- nehmen um internationale Firmen mit starkem Coorporate Design handelt.
1 Stadt Karlsruhe, Bebauungsplan Technologie- park Karlsruhe-Vogelsand, Nr. 675 C, schriftli- cher Teil, vom 12.03.1993, S. 16
sTadTplanungsaMT | 63
5.17 werBeAnlAgen
ziel: erarbeitung einer leitlinie zur Au- ßendarstellung der unternehmen
Um die künftigen Regelungen zu den Werbeanlagen zu klären, sollte unter Beteiligung der Akteure eine Leitlinie erarbeitet werden, wie langfristig den Interessen Rechnung getragen werden kann.
Dabei ist zu klären, ob Werbeanlagen künftig in einem kontrollierten Maß zulässig sind, um den Unternehmen Raum für ihre Außendarstellung zu ge- währen. Dabei sollten sie jedoch in der Größe begrenzt, in der Farbgebung de- zent gehalten und nicht selbstleuch- tend gestaltet sein, so dass sie sich in die Gesamtheit des Technologieparks einfügen. Auch ist eine Beschränkung auf Groß-/Hauptnutzer von Gebäuden zu erwägen.
Alternativ sollten gemeinsame Werbe- anlagen (Firmensammler) in den Vorzo- nen der Gebäude weiterhin genutzt und aufgestellt werden.
abb. 82: Firmensammler im Tpk
abb. 83: Beispiele für untergeordnete Beschriftungen an der Fassade
Der Bebauungsplan gibt stringente Re- gelungen für Werbeanlagen vor. Es sind nur freistehende gemeinsame Werbean- lagen (Firmen-Sammler) im Vorgarten in Verbindung mit Gebäudezugängen zu- lässig. Zudem sind Werbeanlagen in Ver- bindung mit Haltestellen für den öffent- lichen Nahverkehr zulässig1.
Üblicherweise wollen Unternehmen, ins- besondere, wenn Sie ein Gebäude ganz oder überwiegend nutzen, den Unter- nehmensnamen nach außen visualisie- ren. Auch für markante Einzelgebäude sollten deren Bezeichnungen sichtbar sein, ebenso wie bei Einrichtungen, die Passantenfrequenz benötigen (Nahver- sorger, Gastronomie). Vor diesem Hinter- grund ist zu erwägen, ob eine in Größe, Anzahl und Farbgebung begrenzte Auf- schrift an den Fassaden ermöglicht wer- den soll.
Demgegenüber steht der Wunsch, die bisherigen, zentralisierten und optisch untergeordneten Sammelschilder beizu- behalten, um eine Einheitlichkeit der Außendarstellung zu erhalten. Insbeson- dere bei Gebäuden mit vielen Unterneh- men würde deren Namensdarstellung auf der Fassade unharmonisch sein.
1 Stadt Karlsruhe, Bebauungsplan Technologiepark Karlsruhe-Vogelsand, Nr. 675 C, schriftlicher Teil, Karlsruhe 28.09.1990, S. 16
64 | Technologiepark karlsruhe reload
5.18 VerneTzung
der noch nicht fertig gestellten Grün- und Freiräume verbesserungswürdig.
Neben räumlichen Verbindungen sind auch Kooperationen und funktionale Vernetzungen mit den Nachbarschaf- ten elementar, um den Technologie- park stadträumlich zu integrieren. Da- durch entstehen sowohl für den Park als auch für die angrenzenden Quartie- re neue und wichtige Impulse im Sinne eines „Smart Quarters“, einer vernetz- ten Stadt. Optionen für gemeinsam nutzbare Infrastrukturen im Technolo- giepark beziehungsweise in den Stadt- teilen sind beispielsweise die Nutzung von Räumlichkeiten für Events, Semi- nare oder Konferenzen, soziale Infra- strukturen wie Kindergärten, Schulen, Ärzte sowie Nahversorgungsangebote. So könnten gemeinsame Ressourcen effektiv genutzt werden. Hervorzuhe- ben sind wechselseitige Nutzungen von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen sowie die weitreichenden, sportlichen Angebote des Traugott- Bender-Sportparks. Mit entsprechen- den, möglichst direkten Wegeverbin- dungen werden noch stärkere Anreize geschaffen und Distanzen zwischen den Standorten lassen sich angemes- sen überwinden.
Rintheim
KIT Campus Ost
Sportpark
TPK
Hauptfriedhof
Hirtenweg
Funktionale Vernetzung TPK - Stadtteile
Kooperation KIT Campus Ost - TPK
abb. 84: Vernetzung (luftbild: stadt karlsruhe)
Waldstadt
Tramhalt Sinsheimer Straße
Tramhalt Hirtenweg/Technologiepark
Ha gs
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er A
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ziel: räumliche und funktionale Vernet- zung
Künftig soll der Technologiepark ganz selbstverständlich als Teil des städti- schen Freiraumsystems und als funktio- nales Verknüpfungselement im Stadt- raum fungieren. Wesentliche Anknüp- fungspunkte für Radfahrer und Fuß- gänger sind dabei die Hagsfelder Allee im Westen als wichtige Radverkehrs- route mit mehreren Schnittstellen, der Hardtwald im Nordwesten, der Trau- gott-Bender-Sportpark im Norden so- wie die Stadtteile Waldstadt und Rint- heim. Das interne Wegesystem wird entsprechend ausgebildet und bindet diese wichtigen Schnittstellen an.
Die Nähe zwischen dem KIT Campus Ost und dem Technologiepark ermög- licht neue Synergien für beide Parteien. Daher ist eine räumliche Vernetzung und adäquate Wegeverbindungen zu berücksichtigen und herzustellen.
Im Bereich der übergeordneten Vernet- zung wird zum einen die physische Ver- knüpfung des Technologieparks über Wegeverbindungen angestrebt. Zum an- deren soll eine Vernetzung mit den an- grenzenden Stadtteilen im Sinne eines
„Smart Quarters“ erreicht werden; hierzu zählen die Verringerung des Verbrauchs an Ressourcen, die Verbesserung der Le- bensqualität für die Bürger sowie die Er- höhung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft.
Das in der Stadt Karlsruhe laufende Pro- jekt „SmartQuarter Karlsruhe KA 2030“ erprobt aktuell diese Ansätze in zwei Stadtteilen1. Für den Technologiepark und seine angrenzenden Quartiere kann unter dem Gesichtspunkt „Ressourcen- schonung“ auf vorhandene Dienstleis- tungen und Infrastrukturen zurückge- griffen werden, so dass die Angebote je- weils wechselseitig genutzt werden kön- nen und die Stadtteile sich dadurch stär- ker vernetzen.
Eine gute Vernetzung besteht mit dem Traugott-Bender-Sportpark, dessen sport- liches Angebot von vielen Beschäftigten des Technologieparks genutzt wird. Es bestehen Kooperationen über Laufgrup- pen, dem Fächerbad, Bewegungsunter- richt mit dem ansässigen Kindergarten sowie der Grundschule, Angebote für Gesundheitssport am Arbeitsplatz und vieles mehr.
Des Weiteren sollten mögliche Wechsel- wirkungen zwischen dem Technologie- park und dem KIT Campus Ost identifi- ziert und genutzt werden, um sich als Standort noch stärker zu etablieren.
Die Verbindungen des Technologieparks mit Wegen für Radfahrer sind sehr gut, da Routen des übergeordneten Radwe- genetzes direkt angrenzen.
Für Fußgänger sind die Verknüpfungen zu den benachbarten Stadtteilen Wald- stadt und Rintheim sowie dem Traugott- Bender-Sportpark ausbaufähig. Die We- geverbindungen zwischen den Tramhal- testellen Hirtenweg/Technologiepark be- ziehungsweise Sinsheimer Straße und dem Technologiepark sind mangelhaft. Auch das interne Wegenetz ist aufgrund 1 http://www.wettbewerb-zukunftsstadt.de/index.
php?id=117
sTadTplanungsaMT | 65
5.19 grün- und freirAum
Die Gesamtkonzeption für den Frei- raum beruht im Bebauungsplan auf vier Elementen1:
1 Stadt Karlsruhe, Technologiepark Karlsruhe Vo- gelsand- Anlage zum Bebauungsplan, März 1993
„Stadtpark“ in Ost-West-Ausrich- tung als „zentrales Rückgrat“ so- wie gestalteter Park mit Fußgän- gerboulevard, begleitet von einem Wasserlauf. Angrenzend an den Boulevard war eine Passerelle ange- dacht, mit einzelnen angelagerten Infrastruktur-Pavillons zur Gebiets- versorgung (Kiosk, Bistro, Café, Bank, Kinderhort)
Eingangsplatz und signifikantes Kopfgebäude am südlichen Gebie- tseingang
Drei Kammalleen für Firmenstand- orte mit besonderen Abschlus- spunkten im Norden zur geplanten Nordtangente (Freizeit-/Sport-/Infra- struktureinrichtungen oder Firma). Östliche Kammallee mit besonderer Ausprägung und Brücke zum Fä- cherbad
Binnenparks zwischen den Bau- grundstücken zum Zwecke der Er- holung, der Freiflächenvernetzung, des ökologischen Ausgleichs und der Regenversickerung
TPK
KIT
Rintheim
Wildparkstadion
abb. 85: Bestand sporteinrichtungen (luftbild: stadt karlsruhe)
Hauptfriedhof
Alter Friedhof
Hagsfeld
Waldstadt
Traugott-Ben- der-Sportpark
Otto-Dulenkopf Park
Der Technologiepark liegt eingebettet im Grüngefüge der Stadt Karlsruhe und ist im Süden, Westen und Norden um- geben von Grün- und Freiräumen. Im Süden und Westen grenzen Kleingärten an das Areal. In weiterer Nähe befinden sich der Hauptfriedhof (Süden), der Er- holungsraum und die „Grüne Lunge Karlsruhes“ der Hardtwald (Westen) so- wie der Traugott-Bender-Sportpark im Norden.
Ein Fächerstrahl des Karlsruher Schlos- sensembles führt unmittelbar in Rich- tung Technologiepark und vernetzt dar- über zum Schlossgarten und zur Innen- stadt.
Der Technologiepark hat durch seine Lage die Chance, in den übergeordne- ten Grün- und Freiräumen als weiterer Vernetzungsbaustein zu fungieren.
Das Grünraumkonzept des Bebauungs- plans sieht etwa 5,9 ha öffentliche Grünflächen vor (circa 20 Prozent des TPK). Herstellung und Pflege des öffent- lichen Raums liegt in der Zuständigkeit der Stadt Karlsruhe.
abb. 86: Binnenpark
66 | Technologiepark karlsruhe reload
ziel: grünflächen adäquat gestalten
Der grüne Gebietscharakter des Tech- nologieparks gilt für viele Unterneh- men als Ansiedlungsfaktor. Den Be- schäftigten wird eine grüne Umgebung geboten mit Raum sowohl für Frei- raumnutzungen als auch für Kommuni- kationsorte und Treffpunkte im Freien.
Von diesen geplanten Freiraumelemen- ten sind heute nur geringe Anteile vor- handen. Der bestehende öffentliche Raum ist bislang kaum gestaltet. Ra- senflächen dominieren mit Bänken, die durch die Technologiepark GmbH auf- gestellt wurden. Die Straßen sind als Alleen mit großzügigen Vorzonen an- gelegt und bieten einen positiven Ge- samteindruck sowie eine ansprechende Firmenadresse.
Schon heute hat der Technologiepark eine sehr grüne Anmutung. Einerseits durch die noch brachliegenden Bau- grundstücke im Westen des Parks, an- dererseits durch die Grünflächen, die, wenn auch noch nicht adäquat gestal- tet, einen sehr grünen Charakter erah- nen lassen. Für die künftige Ausformu- lierung und Charakteristik des Techno- logieparks stellt sich die Frage, wie die- se Freiflächen künftig in möglichst ho- her Qualität gestaltet werden können, ohne zu große Kosten zu verursachen. Wie kann beispielsweise die Regenwas- serbewirtschaftung als wichtige ökolo- gische Funktion in die Freiraumgestal- tung mit einfließen?
An den vier Grundtypologien der vor- angegangenen Planung wird im We- sentlichen festgehalten. Diese gilt es, in qualitätsvolle Freiräume zu verwan- deln, gekoppelt mit einem vielfältigen Nutzungsangebot. Dazu zählen
Repräsentation durch Plätze
Begegnungs- und Aufenthaltsberei- che (Plätze, Ruheinseln, Terrassen)
Flächen für sportliche Nutzungen wie Rückentraining, Jogging Trail, Tischtennis, Boule, Bolzen
Zusätzlich wird der Übergangsraum, der „Grüne Rücken“, zwischen Tech- nologiepark und Umgebung zu einem weiteren Gestaltungselement.
Die städtebauliche Studie „Technolo- giepark Karlsruhe Reload“ behandelt dabei die generelle Ausprägung der Freiräume und definiert Charakteristi- ka. Die landschaftsarchitektonische Ge- staltung ist nicht Gegenstand der Pla- nung. Um detaillierte Ideen und Lö- sungsvorschläge für die im TPK vorhan- denen und geplante Freiräume zu erar- beiten wird vorgeschlagen, ein „Leit- bild Freiraum TPK“ im Anschluss an die Studie TPK Reload zu konzipieren.
abb. 88: Vorschlag Freiraumkonzept
abb. 87: Vorschlag Freiraumstruktur (luftbild: stadt karlsruhe)
1
2
2
2
2
3
3
3
4
4
5
5
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„grüne spAnge“ (1)
Die „Grüne Spange“ soll sich zukünftig zu einem lebendigen Aufenthalts- und Kommunikationsraum entwickeln. Die Ausprägung der Spange wird bestimmt durch zurückgenommene Freiraumab- schnitte, die mit Begegnungs- und Aufenthaltsbereichen in drei möglichen Gestaltintensitäten durchsetzt sind.
extensive gestaltung
Minimale Ausstattung der Begeg- nungs- und Aufenthaltsbereiche mit wassergebundener Decke, Bänken ge- fasst von Heckenpflanzungen, extensi- ven Staudenstreifen und einem Baum- dach
intensive gestaltung
Intensivere Ausstattung der Begeg- nungsorte. Zusätzlich zu den bereits genannten Freiraumelementen wird ein Platzbelag vorgesehen, ergänzt mit be- rankten Pergolen für eine Raum- und Fernwirkung, bewegliches Sitzmobiliar und Gräserstreifen
intensive gestaltung mit sonderele- menten
Die intensive Gestaltungsoption kann mit Sonderelementen wie Wasserele- menten, Kioskeinbauten oder ähnli- chem komplettiert werden.
plATzräume/„Tpk plAzA“/ “synergie plAzA“ (2)
Zur Kategorie der Platzräume zäh- len die Plätze an den Zufahrts- bezie- hungsweise Übergangsbereichen zum Technologiepark. Die „TPK Plaza“ an der südlichen Zufahrt sowie der Platz im nördlichen Zufahrtsbereich bilden die beiden Hauptentrées. Sie verbinden den Technologiepark mit den angren- zenden Quartieren Rintheim und Wald- stadt beziehungsweise Sportpark, bil- den repräsentative Eingangszonen und integrieren Kommunikations- und Auf- enthaltsbereiche.
Im Übergang zum KIT Campus Ost fungiert die „Synergie Plaza“ als Ver- bindungselement zwischen universi- tärer Forschung und Technologie. Im Nordosten des Technologieparks soll ein „visueller Auftakt“ mittels eines Platzes in Kombination mit einem re- präsentativen Gebäude angrenzend an die Haid-und-Neu-Straße entste- hen, der den Technologiepark stärker nach außen sichtbar macht. Im Zusam- menspiel mit markanten Gebäuden an den Plätzen sollen attraktive, anziehen- de Orte mit einem hohen Identifikati- onspotenzial für die ansässigen Firmen und deren Beschäftigte entstehen.
sTrAssenräume/kAmmAlle- en (3)
Die Straßenräume sollen, wie die be- reits realisierten Straßen, mit großzügi- gen, gestalteten Vorzonen und Baum- pflanzungen gestaltet werden. Die neu anzulegenden Straßenräume werden entsprechend der vorgeschlagenen Ge- bäudehöhen angepasst (siehe Kapitel Straßenraum).
BinnenpArks (4)
Die vorgesehene Funktion der Binnen- parks soll auch künftig erhalten wer- den und primär der Freiflächenvernet- zung, Erholung und Regenversickerung dienen. Auf Grund dessen wird eine extensive Gestaltung der Binnenparks mit der Integration von „Ruheinseln“ vorgeschlagen.
„grüner rücken“ (5)
Der „Grüne Rücken“ umgibt den Tech- nologiepark am westlichen und nördli- chen Rand. Im Norden wird eine klare grüne Kante ausformuliert, welche die übergeordnete Ost-West-Vernetzung aus dem Leitbild Nord-Ost integriert sowie die nördliche Adresse des Tech- nologieparks bildet. Der grüne Puffer zur Hagsfelder Allee im Westen kann sportliche Freizeitnutzungen wie zum Beispiel einen Bolzplatz, einen Jogging- trail, Bouleplatz oder ähnliches aufneh- men, die auch heute zum Teil schon im Bebauungsplan vorgesehen sind und das Nutzungsangebot im Grünen er- weitern können.
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6 empfehlungen zum weiTeren Vorgehen
A. Teilabschnitt Zufahrtsbereich Süd: Baufenster, Art und Maß der bauli- chen Nutzung
B. Teilabschnitt Haid-und-Neu-Straße: Erschließung, Baufenster, Art und Maß der baulichen Nutzung, Wand- höhen
C. Teilabschnitt Nord-West: Erschließung, Baufenster, Art und
abb. 89: Bereiche mit abweichungen zum gültigen Bebauungsplan (luftbild: stadt karlsruhe)
A
B
C
D E
6.1 änderungsBedArf BeBAuungsplAn
Maß der baulichen Nutzung, Wand- höhen
D. Teilabschnitt Ost-West-Spange: Erschließung zum KIT, Art und Maß der baulichen Nutzung, Wandhöhen
E. Teiländerung Bestand: Baufenster, Art und Maß der baulichen Nutzung, Wandhöhen
In der vorliegenden Ausarbeitung der Vorzugsvariante wurden Vorschläge zur Optimierung des städtebaulichen Kon- zeptes für den Technologiepark Karlsru- he entwickelt.
Dies erfordert Änderungen des beste- henden Bebauungsplans. Nachfolgend aufgelistet sind die Bereiche, bei den von den bestehenden Festsetzungen abgewi- chen wurde. Diese sind:
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2
3
1
abb. 90: abgrenzung der Bereiche für die unterschiedlichen Verfahren zur Baurechtschaffung (luftbild: stadt karlsruhe)
AS&P – Albert Speer & Partner GmbH 01.06.2016
Technologiepark Reload I Karlsruhe
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Bebauungsplanänderung
Ergebnisse Sitzung 4. Lenkungsgruppe Technologiepark Reload | Karlsruhe |
2
3
1
abb. 91: Überlagerung Bebauungsplan und abgrenzung der Bereiche zur Bau- rechtschaffung
6.2 VerfAhren
Aufgrund der unterschiedlichen Bedin- gungen wird vorgeschlagen, drei von- einander unabhängige Verfahren zur Baurechtschaffung durchzuführen:
Verfahren 1: Änderung des Bebau- ungsplans „Westlicher Teilbereich“
Verfahren 2: Konzeptentwicklung und Investorensuche für Hotel und ergänzende Funktionen. Danach Erstellung eines vorhabenbezoge- nen Bebauungsplans. (Alternativ wäre die Aufstellung eines Bebau- ungsplans, der lediglich einen Rah- men vorgibt, zu erwägen).
Verfahren 3: Änderung des Bebau- ungsplans „Östlicher Teilbereich“, voraussichtlich mit anschließendem Umlegungsverfahren. Sobald die Verfügbarkeit der Vorhaltefläche nördlich davon geklärt ist, soll auch
hierfür ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden.
70 | Technologiepark karlsruhe reload
Abbildungen
abb. 1: oben Schrägluftbild © TPK Gmbh .................................................................................................................................................................................. 6 abb. 2: planungsprozess ............................................................................................................................................................................................................ 7 abb. 3: oben südliches entrée .................................................................................................................................................................................................... 8 abb. 4: lage in der stadt (luftbild: stadt karlsruhe).................................................................................................................................................................... 8 abb. 5: Technologie- und Forschungsnutzungen im umfeld des Tpk (luftbild: stadt karlsruhe) ..................................................................................................... 9 abb. 6: Bestehende Bebauung im Technologiepark (luftbild: stadt karlsruhe)............................................................................................................................ 10 abb. 8: entwicklungsplanungen (luftbild: stadt karlsruhe) ........................................................................................................................................................ 11 abb. 7: Bebauungsplan „Technologiepark karlsruhe – Vogelsand“, nr. 675 .............................................................................................................................. 11 abb. 9: Weiterzuverfolgende ideen für den Technologiepark (Quelle: Machleidt gmbh städtebau/stadtplanung) ........................................................................ 12 abb. 10: oben 3d-Baumassenmodell eines szenarios................................................................................................................................................................ 14 abb. 11: szenario 1 und szenario 2 (luftbild: stadt karlsruhe) .................................................................................................................................................. 15 abb. 13: Freiraumsystem szenario 1 ......................................................................................................................................................................................... 16 abb. 14: erschließungssystem szenario 1 ................................................................................................................................................................................. 16 abb. 12: entwurfselemente szenario 1 (luftbild: stadt karlsruhe) .............................................................................................................................................. 16 abb. 15: Baustruktur szenario 1 (luftbild: stadt karlsruhe) ....................................................................................................................................................... 17 abb. 16: urbanitätsfördernde Maßnahmen szenario 1 (luftbild: stadt karlsruhe) ...................................................................................................................... 17 abb. 17: Freiraumsystem szenario 2 ......................................................................................................................................................................................... 18 abb. 18: erschließungssystem szenario 2 ................................................................................................................................................................................. 18 abb. 19: entwurfselemente szenario 2 (luftbild: stadt karlsruhe) .............................................................................................................................................. 18 abb. 20: Baustruktur szenario 2 (luftbild: stadt karlsruhe) ....................................................................................................................................................... 19 abb. 21: urbanitätsfördernde Maßnahmen szenario 2 (luftbild: stadt karlsruhe) ...................................................................................................................... 19 abb. 22: 3d-Baumassenmodell der Vorzugsvariante, ausschnitt, Blick von süden ..................................................................................................................... 23 abb. 23: oben auszug Vorzugsvariante ..................................................................................................................................................................................... 24 abb. 24: entwurfselemente der Vorzugsvariante ....................................................................................................................................................................... 25 abb. 25: Vorzugsvariante ......................................................................................................................................................................................................... 26 abb. 26: konzeptvarianten „Technologie plaza“ – südliches entrée .......................................................................................................................................... 28 abb. 28: konzeptvarianten „Technologie plaza“ – südliches entrée West .................................................................................................................................. 29 abb. 27: Mathematikon .......................................................................................................................................................................................................... 29 abb. 29: “grüne spange” ........................................................................................................................................................................................................ 30 abb. 30: “synergie plaza” ....................................................................................................................................................................................................... 30 abb. 31: „kiT Feld“ ................................................................................................................................................................................................................. 30 abb. 32: konzeptvarianten “Flex Felder” .................................................................................................................................................................................. 31 abb. 33: Tpk Felder ................................................................................................................................................................................................................. 32 abb. 34: “schaufenster ost” .................................................................................................................................................................................................... 32 abb. 35: “schaufenster nord” ................................................................................................................................................................................................. 33 abb. 36: dichtewerte der Baufelder in der Vorzugsvariante ....................................................................................................................................................... 34 abb. 37: städtebauliche kennwerte .......................................................................................................................................................................................... 35 abb. 38: 3d-Baumassenmodell der Vorzugsvariante, Blick von norden .................................................................................................................................... 36 abb. 39: oben Binnenpark ....................................................................................................................................................................................................... 38 abb. 40: nutzbare Freiräume ................................................................................................................................................................................................... 39 abb. 41: durchdringung von “innen und außen” ..................................................................................................................................................................... 40 abb. 42: gebäudetiefen ........................................................................................................................................................................................................... 40 abb. 43: Mulitfunktionsleuchte smight (© enBW energie Baden-Würtemberg ag) .................................................................................................................... 41 abb. 44: nachhaltige Freiraum- und gebäudekonzepte ............................................................................................................................................................. 41 abb. 45: Vernetzung Öffentlicher Verkehr (luftbild: stadt karlsruhe) .......................................................................................................................................... 42 abb. 46: Vorschlag Tpk Bus loop ............................................................................................................................................................................................. 42 abb. 47: anbindung Fahrradverkehr (luftbild: stadt karlsruhe) .................................................................................................................................................. 43 abb. 48: Vorschlag Fahrradstellplätze im straßenraum .............................................................................................................................................................. 43 abb. 49: anbindung Motorisierter individualverkehr (luftbild: stadt karlsruhe) .......................................................................................................................... 44 abb. 50: straßen Bestand und planung gemäß Bebauungsplan (luftbild: stadt karlsruhe) ......................................................................................................... 45 abb. 52: Zugeparkter straßenraum........................................................................................................................................................................................... 46 abb. 53: parkplätze auf dem grundstück.................................................................................................................................................................................. 46 abb. 54: dezentrale parkierung mit parkhaus und “Mobilitätszentrale” (M) .............................................................................................................................. 47 abb. 56: Beispiele für einrichtungen innovativer Mobilität ........................................................................................................................................................ 48 abb. 55: Beispielfahrzeug für autonomes Fahren © navya-Technology.com .............................................................................................................................. 48 abb. 57: kennzeichnung der Bereiche zur erläuterung der gebäudehöhen (luftbild: stadt karlsruhe) ......................................................................................... 49 abb. 58: gebäudehöhen gemäß Bebauungsplan in so3, Bereiche 7 und 9................................................................................................................................ 49 abb. 59: Vorschlag erhöhung der Basisgeschosshöhe auf 4,50 m und maximale höhe hauptbaukörper ..................................................................................... 50 abb. 60: Vorschlag geschossigkeiten (luftbild: stadt karlsruhe) ................................................................................................................................................ 50 abb. 61: Wandhöhen bei unterschiedlichen geschossigkeiten und geschosshöhen .................................................................................................................... 51
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abb. 62: straßenquerschnitte Bestand (luftbild: stadt karlsruhe) .......................................................................................................................................... 52 abb. 63: Vorschlag straßenquerschnitte (luftbild: stadt karlsruhe) ........................................................................................................................................ 52 abb. 64: kaiserstraße und rahel-straus-straße ..................................................................................................................................................................... 52 abb. 65: Bestand straßenraum konrad-Zuse-straße ............................................................................................................................................................. 53 abb. 66: Vorschlag straßenraum konrad-Zuse-straße ............................................................................................................................................................ 53 abb. 68: Vorschlag Zonierung straßenraum konrad-Zuse-straße ............................................................................................................................................ 53 abb. 67: Beipielhafte nutzung der Flex Zone ........................................................................................................................................................................ 53 abb. 69: nutzung des straßenraums .................................................................................................................................................................................... 54 abb. 70: nutzung des straßenraums - vergrößerter ausschnitt .............................................................................................................................................. 54 abb. 71: Beispielhafte dichteermittlung................................................................................................................................................................................ 55 abb. 72: sondergebiete gem. Bebauungsplan ....................................................................................................................................................................... 56 abb. 73: Vorschlag Bereiche mit nutzungszulässigkeiten (luftbild: stadt karlsruhe) ............................................................................................................... 56 abb. 74: Bestand einzelhandel, nahversorgung (luftbild: stadt karlsruhe) ............................................................................................................................ 57 abb. 75: Bestand schulen im umfeld (luftbild: stadt karlsruhe) ............................................................................................................................................ 58 abb. 76: potenzielle schulstandorte Tpk (luftbild: stadt karlsruhe) ....................................................................................................................................... 58 abb. 77: Bestand sporteinrichtungen (luftbild: stadt karlsruhe) ............................................................................................................................................ 59 abb. 78: gestaltungsplan (1993) ......................................................................................................................................................................................... 60 abb. 79: Vorschlag Maßnahmen zur adressbildung (luftbild: stadt karlsruhe) ....................................................................................................................... 61 abb. 80: gestaltung der gebäude im Tpk............................................................................................................................................................................. 62 abb. 81: Vorschlag Baulinien (luftbild: stadt karlsruhe) ........................................................................................................................................................ 62 abb. 82: Firmensammler im Tpk ........................................................................................................................................................................................... 63 abb. 83: Beispiele für untergeordnete Beschriftungen an der Fassade ................................................................................................................................... 63 abb. 84: Vernetzung (luftbild: stadt karlsruhe) ..................................................................................................................................................................... 64 abb. 85: Bestand sporteinrichtungen (luftbild: stadt karlsruhe) ............................................................................................................................................ 65 abb. 86: Binnenpark ............................................................................................................................................................................................................ 65 abb. 87: Vorschlag Freiraumstruktur (luftbild: stadt karlsruhe) ............................................................................................................................................. 66 abb. 88: Vorschlag Freiraumkonzept ..................................................................................................................................................................................... 66 abb. 89: Bereiche mit abweichungen zum gültigen Bebauungsplan (luftbild: stadt karlsruhe) ............................................................................................... 68 abb. 90: abgrenzung der Bereiche für die unterschiedlichen Verfahren zur Baurechtschaffung (luftbild: stadt karlsruhe) ....................................................... 69 abb. 91: Überlagerung Bebauungsplan und abgrenzung der Bereiche zur Baurechtschaffung ................................................................................................ 69
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VorzugsVAriAnTe
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https://www.karlsruhe.de/securedl/sdl-eyJ0eXAiOiJKV1QiLCJhbGciOiJIUzI1NiJ9.eyJpYXQiOjE2ODgwMjc3NjUsImV4cCI6MzMyMTc2MjY0NTYsInVzZXIiOjAsImdyb3VwcyI6WzAsLTFdLCJmaWxlIjoiZmlsZWFkbWluL3VzZXJfdXBsb2FkLzA1X01vYmlsaXRhZXRfU3RhZHRiaWxkLzA1Ml9TdGFkdHBsYW51bmcvM19TdGFlZHRlYmF1bGljaGVfUHJvamVrdGUvSW5mb3JtZWxsZV9QbGFudW5nL1JhaG1lbnBsYWVuZS9UZWNobm9sb2dpZXBhcmsvVGVjaG5vbG9naWVwYXJrX1JlbG9hZF9Ccm9zY2h1ZXJlVGVpbDIucGRmIiwicGFnZSI6MzAzOX0.ViCDrPdjcj2RoEiYTK1DUT9hkPJUGmofjd66aYFe6N0/Technologiepark_Reload_BroschuereTeil2.pdf
Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde | Behinderten- und Psychiatriekoordination
ANGEBOTE IM GEMEINDEPSYCHIATRISCHEN VERBUND DER STADT KARLSRUHE
SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTEN- UND PSYCHIATRIEKOORDINATION | 32 | ANGEBOTE IM GEMEINDEPSYCHIATRISCHEN VERBUND DER STADT KARLSRUHE
In jährlichen Abständen treffen sich alle Mitglieder des Gemeindepsychiatri- schen Verbundes im GPV-Forum. Hier besprechen wir die Arbeitsergebnisse der zurückliegenden Zeit und überlegen in offenen Arbeitsgruppen, welche sozialpsychiatrischen Themen zukünftig weiterentwickelt werden müssen. Die Arbeitsergebnisse des Forums fließen als Arbeitsaufträge wieder in die Arbeit der Koordinierungsgruppe ein. Eingeladen sind ins GPV-Forum Betroffene, Angehörige, Vertreterinnen und Vertreter und Mitarbeitende aus allen Einrich- tungen, Diensten und Gruppen sowie die Mitglieder des Gemeinderats und alle interessierten Bürgerinnen und Bürger.
Behinderten- und Psychiatriekoordination der Stadt Karlsruhe
VORWORT
Der Gemeindepsychiatrische Verbund (GPV) ist ein Zusammenschluss der Lei- stungserbringer der verschiedenen Einrichtungen und Dienste, der Leistungsträ- ger und der Selbsthilfegruppen mit der Stadt Karlsruhe. Im Mittelpunkt unserer Aktivitäten steht die Sicherstellung der Versorgung von chronisch psychisch kranken Menschen. Das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz Baden-Württemberg (PsychKHG) vom 1. Januar 2015 schreibt die Gründung von Gemeindepsychia- trischen Verbünden vor und stärkt damit die Versorgung von psychisch kranken Menschen.
In Karlsruhe gibt es ein differenziertes und wohnortnahes Hilfesystem für psychisch kranke Menschen. Es basiert auf Angeboten der medizinisch- therapeutischen Behandlung und Rehabilitation, ergänzenden psychosozialen Beratungs- und Betreuungsmöglichkeiten, Wohnangeboten, Angeboten zu Arbeit und Beschäftigung sowie Initiativen im Rahmen der Selbsthilfe und von Angehörigenvereinen.
Da psychisch kranke Menschen oftmals einen sehr komplexen Hilfebedarf ha- ben und von unterschiedlichen Seiten individuelle Hilfe benötigen, koordinieren wir im GPV diese Hilfen. Danach sollen psychisch kranken Menschen in Karls- ruhe die Versorgungsangebote zur Verfügung gestellt werden, die sie konkret benötigen. Darüber hinaus soll die gemeindenahe psychiatrische Versorgung orientiert an den Bedarfen weiterentwickelt werden. Deshalb hat unser GPV verschiedene Gremien.
In der Koordinierungsgruppe GPV-Leistungen, die sich einmal im Quartal trifft, steuern, planen und entwickeln wir bei Bedarf unsere Angebote weiter bezie- hungsweise konzipieren neue Angebote für Karlsruhe. In der alle zwei Monate stattfindenden Hilfeplankonferenz suchen wir für psychisch kranke Menschen in schwierigen Wohn- und Betreuungssituationen, bei denen die vorhandenen „Standardlösungen“ nicht ausreichen, gemeinsam individuelle Lösungen, um allen psychisch kranken Menschen in Karlsruhe das richtige Hilfeangebot zukommen zu lassen und um somit Wohnungslosigkeit zu verhindern.
SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTEN- UND PSYCHIATRIEKOORDINATION | 54 | ANGEBOTE IM GEMEINDEPSYCHIATRISCHEN VERBUND DER STADT KARLSRUHE
INHALTSVERZEICHNIS
Arbeit – Tagesstruktur – Zuverdienst 6
Vermittlung und Beratung 6
Medizinische Belastungserprobung 9
Berufsfördernde Maßnahmen 12
Arbeit oder Beschäftigung in begleiteten Maßnahmen 13
Beratungs- und Betreuungsdienste 27
Wohnangebote für psychisch kranke Menschen 33
Stationäre Wohnangebote für psychisch kranke Menschen 37
Medizinisch-therapeutische Behandlung und Rehabilitation 39
Freizeitangebote 47
Selbsthilfe von Betroffenen und Angehörigen 49
Impressum 52
SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTEN- UND PSYCHIATRIEKOORDINATION | 76 | ANGEBOTE IM GEMEINDEPSYCHIATRISCHEN VERBUND DER STADT KARLSRUHE
ARBEIT – TAGESSTRUKTUR – ZUVERDIENST
VERMITTLUNG UND BERATUNG
Integrationsfachdienst Karlsruhe | bwlv Baden-Württembergischer Landesverband für Prävention und Rehabilitation gGmbH Adresse Erzbergerstraße 117, 76133 Karlsruhe Telefon 0721 83149-0 Fax 0721 83149-50 E-Mail info.karlsruhe@ifd.3in.de Internet www.ifd-bw.de
Sprechzeiten Termine nach Vereinbarung.
Die Integrationsfachdienste (IFD) werden im Auftrag des Integrationsamtes beim Kommunalverband Jugend und Soziales (KVJS) bei freien Trägern eingerichtet. Die IFD können im Einzelfall vom Integrationsamt des KVJS oder von einem Rehabilitationsträger beauftragt werden.
Aufgaben sind Beratung und berufliche Begleitung seelisch, geistig, körperlich, organisch
oder sinnesbehinderter Menschen beim Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt und zur Stabilisierung beziehungsweise Sicherung bestehender Arbeitsverhältnisse.
Beratung von Arbeitgebern zu allen Fragen der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.
Zusammenarbeit mit allen Stellen, die hierzu von Bedeutung sein können.
Verkehrsanbindung für Dienststelle in Karlsruhe Haltestelle Duale Hochschule – Tram 3
ARBEIT – TAGESSTRUKTUR – ZUVERDIENST
VERMITTLUNG UND BERATUNG
Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt Adresse Brauerstraße 10, 76135 Karlsruhe Telefon 0721 823-2120 Fax 0721 823-2014 E-Mail karlsruhe-rastatt.261-reha@arbeitsagentur.de Internet www.arbeitsagentur.de
Sprechzeiten Beratung nach telefonischer Vereinbarung.
Öffnungszeiten Montag bis Freitag 7:30 bis 12:30 Uhr, Donnerstag 14 bis 18 Uhr
Angebot Beratung und Förderung der beruflichen Eingliederung von Menschen mit
Behinderungen (Erstausbildung/Wiedereingliederung) Vermittlung in Ausbildungs- und Arbeitsstellen Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen Arbeitgeberberatung Eingliederungshilfen
Mit den Kundinnen und Kunden planen wir den Weg, der sie zur dauerhaften beruflichen Eingliederung führt. Unsere Fachdienste, Ärztinnen und Ärzte, Psychologinnen und Psychologen sowie unser technischer Berater unterstützen uns dabei.
Verkehrsanbindung Haltestelle Arbeitsagentur – Tram 2 Haltestelle Lessingstraße – Tram 5
SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTEN- UND PSYCHIATRIEKOORDINATION | 98 | ANGEBOTE IM GEMEINDEPSYCHIATRISCHEN VERBUND DER STADT KARLSRUHE
ARBEIT – TAGESSTRUKTUR – ZUVERDIENST
MEDIZINISCHE BELASTUNGSERPROBUNG
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin Adresse Kaiserallee 10, 76133 Karlsruhe Telefon 0721 974-3710 Internet www.klinikum-karlsruhe.de
Angebot Arbeitstherapie für Patientinnen und Patienten, die stationär oder als Patientinnen und Patienten der integrierten Tagesklinik (ITK) in der Klinik behandelt werden.
Ziel des Angebotes Abklärung der Belastbarkeit und der
Arbeitsfertigkeiten zur Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit.
Tagesstrukturierung
Art der Tätigkeit Einfache Montagearbeiten Arbeit mit Pappe und Papier
Arbeitszeit Montag bis Freitag ganztags
Kapazität Acht Personen insgesamt
Zusätzliches Arbeitsangebot im Kopierdienst Im Rahmen der Arbeitstherapie wird ein Platz im hausinternen Kopierdienst angeboten für Personen, die längerfristig eine Tagesstrukturierung suchen und fähig sind, sich an Absprachen zu halten. Pünktlichkeit und Grundarbeitsfähigkeiten müssen gegeben sein. Arbeitszeit 8:30 bis 11:45 Uhr.
Verkehrsanbindung Haltestelle Mühlburger Tor (Kaiserallee): S1, S11, S2, S5; Straßenbahn 1, 2, 4, 6 Haltestelle Grashofstrasse: Straßenbahn 3 Haltestelle Schillerstraße: Straßenbahn 1
ARBEIT – TAGESSTRUKTUR – ZUVERDIENST
VERMITTLUNG UND BERATUNG
Jobcenter Stadt Karlsruhe Adresse Brauerstraße 10, zuständig für PLZ: 76131, 76135, 76137, 76139, 76149, 76187, 76199 Adresse Rathaus-West, Kaiserallee 4, zuständig für PLZ:
76133, 76185, 76189 Adresse Badener Straße 3, zuständig für PLZ:
76227, 76228, 76229 Internet www.jobcenter-stadt-karlsruhe.de
Die Reha-Beratung wird vom zuständigen Kostenträger, zum Beispiel Agentur für Arbeit oder Deutsche Rentenversicherung angeboten.
SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTEN- UND PSYCHIATRIEKOORDINATION | 1110 | ANGEBOTE IM GEMEINDEPSYCHIATRISCHEN VERBUND DER STADT KARLSRUHE
ARBEIT – TAGESSTRUKTUR – ZUVERDIENST
MEDIZINISCHE BELASTUNGSERPROBUNG
Bemerkungen Die Abteilung Psychiatrie und Psychotherapie am SRH Klinikum Karlsbad- Langensteinbach besteht aus drei offen geführten Stationen. Die Aufnahme kann nach schriftlicher Anmeldung (Formular oder Brief) der behandelnden Ärztin oder Psychologin sowie des behandelnden Arztes oder Psychologen, meist nach einer gewissen Wartezeit erfolgen.
Verkehrsanbindung Haltestelle Langensteinbach St. Barbara – S11
ARBEIT – TAGESSTRUKTUR – ZUVERDIENST
MEDIZINISCHE BELASTUNGSERPROBUNG
SRH Klinikum Karlsbad GmbH Adresse Guttmannstraße 1, 76307 Karlsbad-Langensteinbach Telefon 07202 6133-43 oder -21 Fax 07202 616154 E-Mail psychiatrie.sekretariat@srh.de Internet www.klinikum-karlsbad.de
Angebot Stationäre und tagesklinische Behandlung für psychisch erkrankte Menschen im Erwachsenenalter. In Einzelfällen auch Teilnahme an ambulanter Ergo- und Arbeitstherapie auf Rezept.
Ziel des Angebotes Die multiprofessionelle Behandlung psychischer Erkrankungen gemäß dem jeweils aktuellen Stand des Wissens ist unterteilt in die Behandlung von Menschen mit Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis und Autismus, Menschen mit Traumafolgestörungen und Borderline Persönlichkeitsstörungen sowie für Menschen mit Depressionen, Manien, Angst und Belastungserkrankungen. Die Abteilung verfügt über einen diagnostischen und therapeutischen neuropsychologischen Schwerpunkt und ein Fahreignungszentrum. Im Rahmen der psychiatrischen Krankenhausbehandlung kann die Belastbarkeit erfasst und trainiert werden. Dabei kann die Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie mit dem in Karlsbad-Langensteinbach beheimateten SRH Beruflichen Bildungs- und Rehabilitationszentrum und der SRH Rehabilitation für psychisch Kranke kooperieren und während des stationären Krankenhausaufenthaltes realistische Konzepte für das Erreichen einer befriedigenden sozialen Teilhabe entwickeln.
Therapiezeit 8 bis 16:30 Uhr, vollstationäre und teilstationäre Behandlung
Kapazität 87 vollstationäre, 11 tagesklinische Behandlungsplätze, Psychiatrische Institutsambulanz
SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTEN- UND PSYCHIATRIEKOORDINATION | 1312 | ANGEBOTE IM GEMEINDEPSYCHIATRISCHEN VERBUND DER STADT KARLSRUHE
ARBEIT – TAGESSTRUKTUR – ZUVERDIENST
ARBEIT ODER BESCHÄFTIGUNG IN BEGLEITETEN MASSNAHMEN
AFB – Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH Adresse Daimlerstraße 8, 76185 Karlsruhe Telefon 0721 97246-0 Fax 0721 755160 E-Mail info@afb-karlsruhe.de Internet www.afb-karlsruhe.de
Angebot Die Angebote richten sich nicht ausschließlich an einen bestimmten Personenkreis, sondern sind vorwiegend vorgesehen für arbeitslose Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen. Arbeitsgelegenheiten Beschäftigungsmöglichkeiten mit kommunaler Förderung Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in geförderte Zeitverträge
Darüber hinaus gibt es Arbeitsplätze, die über Eingliederungszuschüsse der Agentur für Arbeit für Schwerbehinderte oder Absolventen einer Rehaausbildung gefördert werden.
Ziele des Angebotes Heranführung an Arbeit Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Erarbeitung einer beruflichen Perspektive Persönliche Stabilisierung Schaffung einer Tagesstruktur
Art der Tätigkeit Ausgehend von den persönlichen Fähigkeiten und Wünschen wird ein passender Arbeitsplatz vermittelt. Der Einsatz erfolgt bei städtischen Dienststellen, städtischen Gesellschaften oder in den Werkstätten der AFB.
ARBEIT – TAGESSTRUKTUR – ZUVERDIENST
BERUFSFÖRDERNDE MASSNAHMEN
SRH Berufliches Rehabilitationszentrum Karlsbad Adresse Guttmanstraße 1, 76307 Karlsbad Telefon 07202 91-3337 Fax 07202 91-6173 E-Mail info.bbrz@srh.de Internet www.bbrz-karlsbad.de
Angebot Das Berufliche Bildungs- und Rehabilitationszentrum (BBRZ) ist ein Bildungsunternehmen mit 320 Plätzen. Im Sektor berufliche Rehabilitation (170 Plätze) werden Eignungsabklärung/Assessment, Rehabilitationsvorbereitungslehrgänge, Anpassungsqualifizierungen, Trainingsmaßnahmen und Ausbildungen angeboten. Kaufmännische Ausbildungsberufe Bürofachkraft Kaufleute für Büromanagement Industriekaufleute
Berufe der Fahrradtechnik Fahrradmonteurin und -monteur Zweiradmechanikerin und
-mechaniker mit Reha-Technik Technische Ausbildungsberufe Industriemechanikerin und
-mechaniker
Anpassungsqualifizierungs- und Trainingsmaßnahmen Berufliche Anpassung Büro, EDV,
Medien Berufliche Anpassung Technik,
Metall, Elektronik Individuelles kaufmännisches
Praxistraining Individuelles Integrationstraining in
kaufmännischen und technischen Berufsfeldern
Ziel des Angebotes Zentrale Aufgabe ist die berufliche Integration unserer Kunden.
Kapazität 170 Plätze in den beschriebenen Berufsfeldern.
Bemerkungen Voraussetzung für die Aufnahme ist eine Kostenzusage des zuständigen Leistungsträgers.
Verkehrsanbindung Haltestelle Langensteinbach St. Barbara – Linie S11
SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTEN- UND PSYCHIATRIEKOORDINATION | 1514 | ANGEBOTE IM GEMEINDEPSYCHIATRISCHEN VERBUND DER STADT KARLSRUHE
ARBEIT – TAGESSTRUKTUR – ZUVERDIENST
ARBEIT ODER BESCHÄFTIGUNG IN BEGLEITETEN MASSNAHMEN
Arbeits- und Beschäftigungsprojekt der AWO Karlsruhe gGmbH Adresse Leopoldstraße 11, 76133 Karlsruhe Telefon 0721 18316-18, -15, -16, -20, -24 E-Mail n.kunz@awo-karlsruhe.de Internet www.awo-karlsruhe.de
Angebot Vielfältiges Arbeits- und Beschäftigungsangebot mit gestaffelten Leistungsanforderungen für Menschen mit körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Handicaps. Grundsätzlich gibt es keine Ausschlusskriterien.
Ziel des Angebotes Tagesstruktur Sinngebende Beschäftigung Soziale Kontakte Hinzuverdienstmöglichkeit Einhalten von Absprachen Qualifizierung Erlernen von Grundarbeitsfertigkeiten wie beispielsweise Pünktlichkeit
Art der Tätigkeit Im Arbeitsprojekt direkt stehen die Arbeitsbereiche Helferservice, Fahrdienst, Nähstube und Werkstatt zur Verfügung. In unserer Werkstatt bieten wir leichte Montage-, Produktions-, Verpackungs- und Kreativarbeiten an, die auch für Menschen mit schweren gesundheitlichen Einschränkungen gut geeignet sind. Darüber hinaus vermitteln wir in andere Einrichtungen der AWO Karlsruhe gemeinnützige GmbH (zum Beispiel Kitas und Seniorenzentren) sowie zu Kooperationspartnern wie verschiedenen Vereinen.
ARBEIT – TAGESSTRUKTUR – ZUVERDIENST
ARBEIT ODER BESCHÄFTIGUNG IN BEGLEITETEN MASSNAHMEN
Arbeitszeit Die Arbeitszeit wird den individuellen Wünschen/Erfordernissen entsprechend
und abhängig von der jeweiligen Förderung gestaltet. Sie liegt zwischen 15 und 39 Stunden pro Woche.
Kapazität Insgesamt stehen etwa 150 Plätze zur Verfügung.
Angebot für erwerbsunfähige Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII In allen Werkstätten und Arbeitsgruppen der AFB können Empfänger von
Leistungen nach dem SGB XII bis zu drei Stunden täglich zur Schaffung einer Tagesstruktur beschäftigt werden.
Verkehrsanbindung Haltestelle Neureuter Straße – Tram 2
Außenstelle Hertzstraße 12 Haltestelle Hertzstraße – Tram 2
SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTEN- UND PSYCHIATRIEKOORDINATION | 1716 | ANGEBOTE IM GEMEINDEPSYCHIATRISCHEN VERBUND DER STADT KARLSRUHE
ARBEIT – TAGESSTRUKTUR – ZUVERDIENST
ARBEIT ODER BESCHÄFTIGUNG IN BEGLEITETEN MASSNAHMEN
Betrieb gewerblicher Art Adresse Gerwigstraße 35, 76131 Karlsruhe Telefon 0721 6184246 oder 0721 6184469 Fax 0721 62389417 E-Mail beck@dw-Karlsruhe.de Internet www.diakonisches-werk-karlsruhe.de
Öffnungszeiten Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr, Samstag 9 bis 13 Uhr Der Arbeitsbeginn ist innerhalb der Öffnungszeiten frei wählbar.
Angebot Niederschwellige Arbeitsangebote für psychisch kranke Menschen.
Ziel des Angebotes Tagesstruktur Hinzuverdienst Orientierungsmöglichkeiten beziehungsweise Vorbereitung auf
weiterführende Rehabilitationsmaßnahmen
Art der Tätigkeit Bereich Sachspendenannahme und Sortierarbeiten Hausmeisterservice: Gartenarbeiten
ARBEIT – TAGESSTRUKTUR – ZUVERDIENST
ARBEIT ODER BESCHÄFTIGUNG IN BEGLEITETEN MASSNAHMEN
Art der Tätigkeit Hier sind folgende Arbeitsbereiche möglich Hauswirtschaftlicher Bereich Küche Hausmeisterdienste Mithilfe in der Altenpflege Betreuung von älteren Menschen Tierpflege Grünanlagenpflege Verwaltung/Büro Hausaufgabenbetreuung
Die Einsatzstellen werden nach persönlichen Neigungen, Vorerfahrungen und unter Berücksichtigung eventuell vorhandener Beeinträchtigungen ausgesucht.
Arbeitszeit/Kapazität Die Arbeitszeit wird individuell festgelegt und kann von zwei Stunden pro Woche bis zu 30 Stunden pro Woche reichen.
Verkehrsanbindung Haltestelle Europaplatz – Tram 1, 2, 3, S1, S11, S2, S5
SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTEN- UND PSYCHIATRIEKOORDINATION | 1918 | ANGEBOTE IM GEMEINDEPSYCHIATRISCHEN VERBUND DER STADT KARLSRUHE
ARBEIT – TAGESSTRUKTUR – ZUVERDIENST
ARBEIT ODER BESCHÄFTIGUNG IN BEGLEITETEN MASSNAHMEN
Haus Bodelschwingh Adresse Karlstraße 92 – 98, 76133 Karlsruhe Telefon 0721 931270 Fax 0721 93127-77 E-Mail info@bodelschwingh.de
Angebot Tagesstrukturierende Beschäftigungsmöglichkeiten für sucht- und/oder psychisch kranke Menschen.
Ziel des Angebotes Tagesstruktur Persönliche Stabilisierung Erprobung von Belastbarkeit und Fähigkeiten Vorbereitung auf den ersten Arbeitsmarkt
Art der Tätigkeit Ein Einsatz ist in folgenden Arbeitsbereichen möglich: Küche/Gastronomie Hauswirtschaft Verwaltung/EDV Bauernhof Pforte Renovierungstrupp Schreinerei/Holzwerkstatt
ARBEIT – TAGESSTRUKTUR – ZUVERDIENST
ARBEIT ODER BESCHÄFTIGUNG IN BEGLEITETEN MASSNAHMEN
BZKA – Beschäftigungszentrum Karlsruhe gGmbH Adresse Ohmstraße 14, 76229 Karlsruhe Telefon 0721 62353-40 Fax 0721 62353-44 E-Mail info@bzka.de Internet www.bzka.de
Angebot Ziel ist es, Personen in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu übernehmen, die aufgrund ihrer behinderungsbedingten Einschränkungen keine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden oder nicht mehr auf den vollen Betreuungsumfang einer Werkstatt für behinderte Menschen angewiesen sind. Nachweis einer Schwerbehinderung ist erforderlich.
Ziel des Angebotes Übernahme in ein sv-pflichtiges Arbeitsverhältnis (Dauerarbeitsplatz) Stabilisierung und Steigerung der Arbeitsfähigkeit Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt kann initiiert werden
Art der Tätigkeit Retourenbearbeitung (Sortier-,
Verpackungs- und Scannerarbeiten) Garten- und Landschaftspflege Mensa- und Kantinenbetrieb
Backshop mit Bistro Einzelhandel
CAP-Lebensmittelmärkte Gebäudereinigung
Arbeitszeit Voll- und Teilzeit
Verkehrsanbindung zur Geschäftsstelle S2 bis Bahnhof Hagsfeld, Bus 31 bis Haltestelle: Storrenacker Nord
SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTEN- UND PSYCHIATRIEKOORDINATION | 2120 | ANGEBOTE IM GEMEINDEPSYCHIATRISCHEN VERBUND DER STADT KARLSRUHE
ARBEIT – TAGESSTRUKTUR – ZUVERDIENST
ARBEIT ODER BESCHÄFTIGUNG IN BEGLEITETEN MASSNAHMEN
HWK – Betriebsstätte Grötzingen (Gärtnerei) Adresse Am Viehweg 15, 76229 Karlsruhe Telefon 0721 94870-20 Fax 0721 94870-50 E-Mail brands@hwk.com
Art der Tätigkeit gärtnerische Tätigkeiten im Zierpflanzenbereich und Gemüseanbau Floristik und Vermarktung (Direktverkauf und diverse Wochenmärkte) Landschaftspflege und Gartenbau
Arbeitszeit Montag bis Freitag 8 bis 15:40 Uhr
Kapazität 60 Plätze in Voll- und Teilzeit
Verkehrsanbindung S4 Richtung Bretten bis Grötzingen Bahnhof; Buslinie 21 bis Grötzingen Nord; B3 überqueren entlang Bruchwaldstraße; Ausschilderung folgen Haltestelle Durlach Schlossplatz – Tram 1 oder 2, Buslinie 21 (wie oben)
ARBEIT – TAGESSTRUKTUR – ZUVERDIENST
ARBEIT ODER BESCHÄFTIGUNG IN BEGLEITETEN MASSNAHMEN
Hagsfelder Werkstätten und Wohngemeinschaften gGmbH – HWK Adresse Am Storrenacker 9 – 11, 76139 Karlsruhe Telefon 0721 6208-147 Fax 0721 6208-23174 E-Mail schubert@hwk.com Internet www.hwk.com
Angebot In unseren Industrie- und Dienstleistungsbetrieben bieten wir Menschen mit wesentlicher seelischer Behinderung umfassende Möglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben. Nach einer in der Regel 27-monatigen Phase der beruflichen Bildung und Qualifizierung erfolgt eine differenzierte Eingliederung des Menschen mit Behinderung in einen passgenauen Arbeitsplatz innerhalb oder außerhalb der Werkstatt. In diesem Qualifizierungs- und Eingliederungsprozess werden sie von begleitenden Sozialen Diensten unterstützt und begleitet.
Für weiterführende Informationen stehen Ihnen die Kontakte der folgenden Betriebsstätten der HWK gerne zur Verfügung.
Ziele des Angebotes Gestaltung einer stabilen Tagesstruktur Berufliche Bildung und Qualifizierung Wiedererlangung sozialer und beruflicher Kompetenzen Entwicklung einer realistischen beruflichen Perspektive Individuelle und passgenaue Eingliederung in einen Arbeitsprozess Die (Wieder-)Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt in
Zusammenarbeit mit dem Integrationsfachdienst
Weitere Angebote HWK-Betriebsstätte Ettlingen HWK-CAP-Markt Ettlingen
SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTEN- UND PSYCHIATRIEKOORDINATION | 2322 | ANGEBOTE IM GEMEINDEPSYCHIATRISCHEN VERBUND DER STADT KARLSRUHE
ARBEIT – TAGESSTRUKTUR – ZUVERDIENST
ARBEIT ODER BESCHÄFTIGUNG IN BEGLEITETEN MASSNAHMEN
HWK – Betriebsstätte Südstadt Adresse Werderstraße 9, 76137 Karlsruhe Telefon 0721 93297-15 Fax 0721 93297-60 E-Mail detemple@hwk.com
Art der Tätigkeit Montage Verpackung Prüf- und Kontrollarbeiten Maschinenarbeit (Tampondruck, Stanzen) Lötarbeiten Konfektionierung Dienstleistungsbereiche: Hauswirtschaft/Kantine, Kurierfahrten, Lager Mitarbeit im Bürobereich
Arbeitszeit Montag bis Freitag 8 bis 15:50 Uhr
Kapazität 72 Plätze in Voll- und Teilzeit
Verkehrsanbindung Haltestelle Kongresszentrum – Tram 2, S11, S1, S4
ARBEIT – TAGESSTRUKTUR – ZUVERDIENST
ARBEIT ODER BESCHÄFTIGUNG IN BEGLEITETEN MASSNAHMEN
HWK – Betriebsstätte Hagsfeld 2 Adresse Storrenacker 27, 76139 Karlsruhe Telefon 0721 94605-31 Fax 0721 94605-33 E-Mail jansen@hwk.com
Art der Tätigkeit Komplettmontage von medizintechnischen und physiologischen Produkten Verpackungs- und Versandarbeiten Montagearbeiten Dienstleistungsbereiche: Hauswirtschaft/Kantine, Kurierfahrten Versand, Druck- und Mailservice, Datenpflege Lagerarbeiten
Arbeitszeit Montag bis Donnerstag 8 bis 15:50 Uhr, Freitag bis 15 Uhr
Kapazität 120 Plätze in Voll- und Teilzeit
Verkehrsanbindung Haltestelle Am Storrenacker Nord – Bus Linie 31 und 32
SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTEN- UND PSYCHIATRIEKOORDINATION | 2524 | ANGEBOTE IM GEMEINDEPSYCHIATRISCHEN VERBUND DER STADT KARLSRUHE
ARBEIT – TAGESSTRUKTUR – ZUVERDIENST
ARBEIT ODER BESCHÄFTIGUNG IN BEGLEITETEN MASSNAHMEN
Zielgruppe Menschen mit einer wesentlichen seelischen und/oder geistigen Behinderung, die
sich derzeit im Berufsbildungsbereich der HWK befinden und einen Anspruch auf Aufnahme in den Arbeitsbereich haben,
bereits im Arbeitsbereich der HWK aufgenommen wurden, auf absehbare Zeit keine Chance auf ein reguläres Arbeitsverhältnis auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt haben, eine Empfehlung des Fachausschusses haben, sich in Leistungsträgerschaft der Stadt Karlsruhe befinden.
Verkehrsanbindung Büros befinden sich in der Karlsruher Innenstadt in der Nähe der Postgalerie in der Karlstraße 22 – 24, 5. OG. Öffentliche Verkehrsmittel sind direkt vor der Haustüre.
IL-KA Integration & Leistung Karlsruhe gGmbH Adresse Kanalweg 40/42, 76149 Karlsruhe Telefon 0721 9814180 Fax 0721 9814119 E-Mail info@il-ka.de Internet www.il-ka.de
Angebot Integrationsunternehmen für Menschen mit Handicaps.
ARBEIT – TAGESSTRUKTUR – ZUVERDIENST
ARBEIT ODER BESCHÄFTIGUNG IN BEGLEITETEN MASSNAHMEN
HWK workweb – Betrieblich integrierte Werkstattplätze Adresse Karlstraße 22 – 24, 76133 Karlsruhe Telefon 0721 5096-5555 Fax 0721 5096-5599 E-Mail graudejus@hwk.com
Art der Tätigkeit Die soziale und arbeitsbezogene Eingliederung von Werkstattbeschäftigten in
einen Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes nach individueller Wahl. Vielfältige Arbeitsangebote entlang den spezifischen Qualifikationen der
Werkstattbeschäftigten in Voll- oder Teilzeit. Passgenaue und bedarfsgerechte Unterstützung und Begleitung der
Einarbeitungs- und Qualifizierungsprozesse der Werkstattbeschäftigten durch Job-Coaches vor Ort am Arbeitsplatz.
Ergänzend und unterstützend erfolgt eine sozialarbeiterische Beratung und Begleitung.
Arbeitszeit Voll- und Teilzeit möglich, mindestens 17,5 Wochenstunden
Kapazität 60 Plätze in Voll- oder Teilzeit
SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTEN- UND PSYCHIATRIEKOORDINATION | 2726 | ANGEBOTE IM GEMEINDEPSYCHIATRISCHEN VERBUND DER STADT KARLSRUHE
ARBEIT – TAGESSTRUKTUR – ZUVERDIENST
ARBEIT ODER BESCHÄFTIGUNG IN BEGLEITETEN MASSNAHMEN
Zentrum für seelische Gesundheit Tagesstätte und Freizeitclub „Club Pinguin“ Adresse Stephanienstraße 16, 76133 Karlsruhe Telefon 0721 98173-0 Fax 0721 98173-33 E-Mail zentrum@dw-karlsruhe.de Internet www.dw-karlsruhe.de
Sekretariat Montag, Mittwoch, Freitag 9 bis 12 Uhr und Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14 bis 16 Uhr
Sprechzeiten der Fachkräfte Montag 11 bis 12 Uhr, Donnerstag 14 bis 16 Uhr sowie nach Vereinbarung.
Angebot Freizeit-, Kurs- und Beschäftigungsangebote. Förderung sozialer und kommunikativer Fähigkeiten in der Gemeinschaft. Hilfe beim Einüben lebenspraktischer Fähigkeiten.
Der Kontakt zum Club Pinguin wird über ein unverbindliches Informationsgespräch hergestellt. Dieses Gespräch dient einem ersten Kennenlernen von Haus und Programm und kann helfen, ein Wegweiser durch die Angebote des Club Pinguin zu sein.
Ziel des Angebotes Unterstützung bei der Tagesstrukturierung und Freizeitgestaltung.
Verkehrsanbindung Haltestelle Europaplatz: Tram 1, 2, 3, 4, 6 Stadtbahn S 1/S 11, S 2, S 5 Busse
BERATUNGS- UND BETREUUNGSDIENSTE
Arbeitskreis Leben Karlsruhe e. V. (AKL) Adresse Hirschstraße 87, 76137 Karlsruhe Telefon 0721 811424 (Beratung) Telefon 0721 8200667 (Geschäftsstelle) Fax 0721 8200668 E-Mail akl-karlsruhe@ak-leben.de Internet www.ak-leben.de
Sprechzeiten Montag und Freitag jeweils 10 bis 12 Uhr, Dienstag und Donnerstag jeweils 10 bis 14 Uhr, Mittwoch 17 bis 19 Uhr und nach Vereinbarung.
Hilfe in Lebenskrisen und bei Selbsttötungsgefahr. Krisen- und Trauerbegleitung nach Suizid, Angebote zur Suizidprävention.
AOK Mittlerer Oberrhein Adresse Kriegsstraße 41, 76133 Karlsruhe Telefon 0721 3711611 E-Mail bernhard.hochmuth@bw.aok.de Internet www.aok-bw.de
Sprechzeiten Montag bis Mittwoch 8 bis 17 Uhr, Donnerstag 8 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 16 Uhr
Beratung zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch Kundenberater und einen eigenen sozialen Dienst. Beratung und Durchführung von Präventionsangeboten im AOK Gesundheitszentrum.
SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTEN- UND PSYCHIATRIEKOORDINATION | 2928 | ANGEBOTE IM GEMEINDEPSYCHIATRISCHEN VERBUND DER STADT KARLSRUHE
BERATUNGS- UND BETREUUNGSDIENSTE
Gesundheitsamt | Landratsamt Karlsruhe Adresse Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe Telefon 0721 936-81660 E-Mail gesundheitsamt@landratsamt-karlsruhe.de Internet www.landkreis-karlsruhe.de
Sprechzeiten Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr und Montag bis Donnerstag 13 bis 16 Uhr
Sozialmedizinische Beratung über Hilfsangebote bei psychischen Erkrankungen. Feststellung des Hilfebedarfs, Information, Beratung und Vermittlung von entsprechenden Hilfen.
Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle Psychiatrie Karlsruhe Adresse Stephanienstraße 16, 76133 Karlsruhe Telefon/Fax 0721 9212544 E-Mail info@ibb-psychiatrie-ka.de
Sprechzeiten jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat von 16 bis 18 Uhr
Patientenfürsprecher | Herr Eberhard Klar Telefon 01523 7658693 E-Mail eberhard.klar@web.de
Informations- und Beratungsstelle der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen | Stadt Karlsruhe Adresse Rathaus-West, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe, Zimmer 057 Telefon 0721 133-5770 E-Mail eingliederungshilfe@sjb.karlsruhe.de
Klärung von Zuständigkeiten, Beschreibung des Antrags- und Verwaltungsverfahrens, Skizzieren der Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hinweise auf andere Leistungsträger und deren Unterstützungsmöglichkeiten.
BERATUNGS- UND BETREUUNGSDIENSTE
Beratungsstelle Autismus Karlsruhe e. V. Adresse Durmersheimer Straße 83, 76185 Karlsruhe Telefon 0721 5695881 E-Mail pitz@autismus-karlsruhe.de Internet www.autismus-karlsruhe.de
Sekretariat Termine nach Vereinbarung in den Telefonsprechzeiten oder per E-Mail.
Die Beratungsstelle berät unabhängig Menschen mit Autismus und deren Angehörige sowie Fachdienste und Institutionen.
Beratung und Aktivierung | Stadt Karlsruhe Adresse Rathaus-West, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe Telefon 0721 133-5045 E-Mail robert.kraus@sjb.karlsruhe.de
Bei Grundsicherungsanspruch nach SGB XII erfolgt Beratung und Angebote zur Tagesstrukturierung.
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Regionalzentrum Karlsruhe Adresse Gartenstraße 105, 76135 Karlsruhe Telefon 0721 82511203 E-Mail servicestelle.ka@drv-bw.de Internet www.deutsche-rentenversicherung-bw.de
Sprechzeiten Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr, Terminvereinbarung empfohlen!
Die Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation ist eine trägerübergreifende Beratungsstelle der Rehabilitationsträger nach dem SGB IX.
SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTEN- UND PSYCHIATRIEKOORDINATION | 3130 | ANGEBOTE IM GEMEINDEPSYCHIATRISCHEN VERBUND DER STADT KARLSRUHE
BERATUNGS- UND BETREUUNGSDIENSTE
Seniorenbüro/Pflegestützpunkt | Stadt Karlsruhe Adresse Kaiserstraße 235, 76133 Karlsruhe Telefon 0721 133-5084 Fax 0721 133-5069 E-Mail seniorenbuero@sjb.karlsruhe.de Internet www.karlsruhe.de/senioren
Sprechzeiten Montag bis Freitag 8:30 bis 12 Uhr, Montag bis Mittwoch 13:30 bis 15:30 Uhr, Donnerstag 14 bis 17 Uhr
Informationen über Unterstützungsangebote zu Hause für an Demenz erkrankte Menschen und ihre Angehörigen, über Fach- und Beratungsstellen, über Wohnbereiche gerontopsychiatrisch erkrankter Menschen in Altenpflegeheimen und tagesstrukturierende Einrichtungen.
Studienzentrum für Sehgeschädigte (SZS) | Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Adresse Engesser Straße 4, 76131 Karlsruhe, Gebäude 20.51 Telefon 0721 608-42760 Fax 0721 608-42020 E-Mail info@szs.kit.edu Internet www.szs.kit.edu
TelefonSeelsorge Karlsruhe Adresse Geschäftsstelle TelefonSeelsorge, Postfach 11 14 30, 76064 Karlsruhe Telefon 0800 1110111 und 0800 1110222 E-Mail geschaeftsstelle@telefonseelsorge-karlsruhe.de Internet www.telefonseelsorge-karlsruhe.de Telefon 0721 167-277 Träger katholische und evangelische Kirche,
alt-katholische und evangelische-freikirchliche Gemeinde
Gesprächsangebot rund um die Uhr (gebührenfrei) für Not- und Krisensituationen.
BERATUNGS- UND BETREUUNGSDIENSTE
Psychiatriekoordination | Stadt Karlsruhe Adresse Rathaus-West, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe, Zimmer 110 Telefon 0721 133-5022 Fax 0721 133-5009 E-Mail behindertenkoordination@sjb.karlsruhe.de Internet www.karlsruhe.de/behinderte
Psychotherapeutische Beratungsstelle für Studierende (PBS) des Studierendenwerks Karlsruhe (AöR) | Studierendenwerk Karlsruhe Adresse Rudolfstraße 20, 76131 Karlsruhe Telefon 0721 9334060 Fax 0721 9334065 E-Mail pbs@sw-ka.de Internet pbs.sw-ka.de
Information/Terminvereinbarung Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr
Psychotherapeutische Beratung bei studiumsbezogenen und persönlichen Problemen. Einzel-, Paar- und Familiengespräche sowie Gruppenangebote zu studiumsrelevanten Themen. Für Studierende sowie Partner, Freunde, für Eltern und Dozenten, die sich um einen Studierenden Sorgen machen.
Selbsthilfebüro im Hardtwaldzentrum Paritätische Sozialdienste gGmbH Adresse Kanalweg 40/42, 76149 Karlsruhe Telefon: 0721 91230-25 Fax: 0721-91230-52 E-Mail selbsthilfe@paritaet-ka.de Internet www.paritaet-ka.de
Sprechzeiten Dienstag 14 bis 18 Uhr, Mittwoch 10 bis 14 Uhr, Donnerstag 10 bis 14 Uhr.
Das Selbsthilfebüro informiert und berät Menschen über Selbsthilfe, vermittelt Interessierte in Selbsthilfegruppen und fördert die Gründung neuer Gruppen.
SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTEN- UND PSYCHIATRIEKOORDINATION | 3332 | ANGEBOTE IM GEMEINDEPSYCHIATRISCHEN VERBUND DER STADT KARLSRUHE
WOHNANGEBOTE FÜR PSYCHISCH KRANKE MENSCHEN
Ambulant Betreutes Wohnen | AWO Karlsruhe gGmbH Adresse Kaiserstraße 114, 76133 Karlsruhe Telefon 0721 1831629 Fax 0721 1831626 E-Mail ABW@awo-karlsruhe.de Internet www.awo-karlsruhe.de
Der Schwerpunkt liegt in der Betreuung psychisch erkrankter Menschen. Im Falle von Wohnungslosigkeit kann die AWO – soweit verfügbar – Wohnraum zur Verfügung stellen.
Ambulant Betreutes Wohnen | Diakonisches Werk Karlsruhe Adresse Stephanienstraße 98, 76133 Karlsruhe Telefon 0721 167-222 Fax 0721 167-262 E-Mail reinold@dw-karlsruhe.de Internet www.diakonisches-werk-karlsruhe.de
Betreute Wohngemeinschaften, betreutes Einzel- und Paarwohnen und begleitetes Wohnen in Familien.
Ambulant Betreutes Wohnen | Luitgardhaus CV Karlsruhe e. V. Adresse Frankenstraße 2, 76137 Karlsruhe Telefon 0721 9817323 und 0721 82804-0 Fax 0721 82804-99 E-Mail luitgardhaus@caritas-karlsruhe.de Internet www.caritas-karlsruhe.de Betreute Wohngemeinschaften, betreutes Einzel- und Paarwohnen.
BERATUNGS- UND BETREUUNGSDIENSTE
Zentrum für seelische Gesundheit – Sozialpsychiatrischer Dienst Adresse Stephanienstraße 16, 76133 Karlsruhe Telefon 0721 98173-0 Fax 0721 98173-33 E-Mail zentrum@dw-karlsruhe.de Internet www.dw-karlsruhe.de
Sekretariat Montag, Mittwoch, Freitag 9 bis 12 Uhr und Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14 bis 16 Uhr
Sprechzeiten der Fachkräfte Montag 11 bis 12 Uhr, Donnerstag 14 bis 16 Uhr, sowie nach Vereinbarung
Beratung und Begleitung von chronisch psychisch kranken Menschen und ihrem sozialen Umfeld individuelle Hilfen zur Alltagsbewältigung sozialanwaltschaftliche Tätigkeiten Vermittlung ergänzender Hilfsangebote Krisenintervention bei bereits bekannten Klientinnen und Klienten Soziotherapie nach § 37 a SGB V
Trägergemeinschaft Caritasverband Karlsruhe (www.caritas-karlsruhe.de) Diakonisches Werk Karlsruhe (www.diakonisches-werk-karlsruhe.de) Stadt Karlsruhe (www.karlsruhe.de)
Verkehrsanbindung Haltestelle Europaplatz: Tram 1, 2, 3, 4, 6 Stadtbahn S 1/S 11, S 2, S 5 Busse
SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTEN- UND PSYCHIATRIEKOORDINATION | 3534 | ANGEBOTE IM GEMEINDEPSYCHIATRISCHEN VERBUND DER STADT KARLSRUHE
WOHNANGEBOTE FÜR PSYCHISCH KRANKE MENSCHEN
Ambulant Betreutes Wohnen für ältere Menschen mit psychischer Erkrankung – Wohngruppe Weitblick und Außenstellen | Heimstiftung Karlsruhe Adresse Thomas-Mann-Straße 3, 76189 Karlsruhe Telefon 0721 957832-64 Fax 0721 957832-66 E-Mail weitblick@heimstiftung-karlsruhe.de Internet www.heimstiftung-karlsruhe.de
Betreute Wohngemeinschaften Betreutes Einzelwohnen Betreutes Wohnen für (wohnungslose) Menschen
mit psychischer Erkrankung.
Ambulant Betreutes Wohnen Frommelhaus | Evangelischer Verein für Stadtmission in Karlsruhe e. V. Adresse Kreuzstraße 23, 76133 Karlsruhe Telefon 0721 93241-0 Fax 0721 93241-30 E-Mail frommelhaus@stadtmission-ka.de Internet www.stadtmission-ka.de
WOHNANGEBOTE FÜR PSYCHISCH KRANKE MENSCHEN
Ambulant betreutes Wohnen | SOZPÄDAL Sozialpädagogische Alternativen e. V. Adresse Scheffelstraße 37, 76135 Karlsruhe, 1. OG Telefon 0721 840891-0 Fax 0721 840891-29 E-Mail bow@sozpaedal.de Internet www.sozpaedal.de
Sprechzeiten Dienstag 14 bis 16:30 Uhr, Donnerstag 9 bis 12 Uhr, für Frauen Dienstag 9 bis 12 Uhr
Angebot im Schwerpunkt für wohnungslose psychisch kranke Menschen.
Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit psychischer Erkrankung | Badischer Landesverein für Innere Mission (BLV) Adresse Südendstraße 12, 76137 Karlsruhe Telefon 0721 120844-40 Fax 0721 120844-47 E-Mail abw@badischer-landesverein.de Internet www.badischer-landesverein.de
Wir bieten barrierefreien Wohnraum für betreute Wohngruppen, betreutes Einzel- und Paarwohnen in der eigenen Wohnung, betreutes Wohnen für wohnungslose Menschen mit psychischer Erkrankung, junge Pflege für psychisch kranke Menschen mit pflegerischem stationärem Hilfebedarf. Wir stellen für 36 Personen Wohnraum zur Verfügung.
SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTEN- UND PSYCHIATRIEKOORDINATION | 3736 | ANGEBOTE IM GEMEINDEPSYCHIATRISCHEN VERBUND DER STADT KARLSRUHE
STATIONÄRE WOHNANGEBOTE FÜR PSYCHISCH KRANKE MENSCHEN
Frommelhaus | Evangelischer Verein für Stadtmission in Karlsruhe e. V. Adresse Kreuzstraße 23, 76133 Karlsruhe Telefon 0721 93241-0 Fax 0721 93241-30 E-Mail frommelhaus@stadtmission-ka.de Internet www.stadtmission-ka.de
Zusätzlich zur stationären Betreuung im Wohnheim bieten wir stationäre Betreuung in neun ausgelagerten Wohngruppen an, welche über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind. Je nach Wohngröße leben in diesen Wohngruppen zwei bis fünf Personen.
Hans und Therese Krille-Haus | Diakonisches Werk Karlsruhe Adresse Seubertstraße 7, 76131 Karlsruhe Telefon 0721 961400-0 Fax 0721 961400-18 E-Mail krillehaus@dw-karlsruhe.de Internet www.dw-karlsruhe.de
Haus Bodelschwingh | Verein für evangelische Heimfürsorge Karlsruhe e. V. Adresse Karlstraße 94, 76137 Karlsruhe Telefon 0721 93127-0 Fax 0721 93127-77 E-Mail info@bodelschwingh.de Internet www.bodelschwingh.de
Pädagogisch betreute Wohngruppen, Außenwohngruppen, Wohnangebote für Familien, Betreutes Wohnen, Bauernhof.
WOHNANGEBOTE FÜR PSYCHISCH KRANKE MENSCHEN
Betreutes Wohnen für Suchtkranke | bwlv Karlsruhe Adresse Lessingstr. 21, 76135 Karlsruhe Telefon 0721 845012 Fax 0721 8302333 Internet www.bw-lv.de
Betreute Wohngemeinschaften für abstinent lebende Alkohol-Medikamenten- oder von illegalen Drogen abhängige Frauen und Männer, betreutes Einzelwohnen.
Wir bieten auch Wohngemeinschaften für Männer an, die sich noch nicht der Abstinenz verschrieben haben (ausgebildete KT-Trainer). Auch ambulant betreutes Einzelwohnen für suchtkranke Menschen/Substituierte, mit eigenem Wohnraum ist möglich.
Wir bieten fachliche Unterstützung, Begleitung und Beratung (alle Bereiche des SGB/Sozialgesetzbuch) für Menschen mit Suchtproblemen.
SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTEN- UND PSYCHIATRIEKOORDINATION | 3938 | ANGEBOTE IM GEMEINDEPSYCHIATRISCHEN VERBUND DER STADT KARLSRUHE
STATIONÄRE WOHNANGEBOTE FÜR PSYCHISCH KRANKE MENSCHEN
Leo 11 Wohnhaus für psychisch kranke Menschen Adresse Leopoldstraße 11, 76133 Karlsruhe Telefon 0721 18316-0 Fax 0721 18316-102 E-Mail t.muench@awo-karlsruhe.de Internet www.awo-karlsruhe.de
Luitgardhaus | Caritasverband Karlsruhe e. V. Wohnen für Menschen mit einer psychischen Erkrankung Adresse Frankenstraße 2, 76137 Karlsruhe Telefon 0721 82804-0 Fax 0721 82804-99 E-Mail luitgardhaus@caritas-karlsruhe.de Internet www.caritas-karlsruhe.de
Wohnheim, Außenwohngruppen, Betreute Wohngemeinschaften, betreutes Einzel- und Paarwohnen
MEDIZINISCH-THERAPEUTISCHE BEHANDLUNG UND REHABILITATION
Karlsruher Vereinigung zur Hilfe für psychisch kranke Kinder und Jugendliche e. V. – Gruppen für Kinder und Jugendliche Adresse Südliche Hildapromenade 7, 76133 Karlsruhe Telefon 0177 4300835 Postadresse Postfach 41 05 03, 76205 Karlsruhe E-Mail info@karlsruher-vereinigung.de Internet www.karlsruher-vereinigung.de
Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche mit psychischen Erkrankungen wie ADHS, Ängste, Depressionen, Essstörungen, Autismus und so weiter. Die Gruppen werden von Pädagogen geleitet.
Inhaltliche Ziele sind unter anderem die Förderung der sozialen Kompetenz, des Selbstbewusstseins, der Konzentrationsfähigkeit, der handwerklichen und kreativen Fähigkeiten.
KAP Ambulante Pflege GmbH Adresse Erzbergerstraße 100, 76133 Karlsruhe Telefon 0721 5311 300 Fax 0721 5311 303 E-Mail kontakt@kap-gmbh.de Internet www.kap-gmbh.de
Sprechzeiten Montag bis Freitag 8 bis 16 Uhr
SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTEN- UND PSYCHIATRIEKOORDINATION | 4140 | ANGEBOTE IM GEMEINDEPSYCHIATRISCHEN VERBUND DER STADT KARLSRUHE
MEDIZINISCH-THERAPEUTISCHE BEHANDLUNG UND REHABILITATION
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie gGmbH, Psychosomatik und Psychotherapie Adresse Südliche Hildapromenade 7, 76133 Karlsruhe Telefon 0721 974-3901 oder 0721 974-3906 Fax 0721 974-3909 E-Mail kinderjugendpsychiatrie@klinikum-karlsruhe.de Internet www.klinikum-karlsruhe.de
Notfalldienst Montag bis Freitag nach 17 Uhr und am Wochenende ist der Notfalldienst über die Kindernotfallambulanz der Kinderklinik (KINA) Telefon: 0721 974-3310 erreichbar.
Ambulante und stationäre Versorgung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen.
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin | Städtisches Klinikum Karlsruhe Adresse Kaiserallee 10, 76133 Karlsruhe Telefon 0721 974-3710 E-Mail psychiatrie@klinikum-karlsruhe.de Internet www.klinikum-karlsruhe.de
Psychiatrische und psychotherapeutische Diagnostik und Behandlung aller psychischen Erkrankungen des Erwachsenenalters einschließlich Suchterkrankungen, gerontopsychiatrischen Krankheiten und psychosomatischen Störungen. Diagnostik und Behandlung umfassen die Phasen der Akuterkrankung, der Stabilisierung sowie der Wiedereingliederung in den Alltag, die Familie und den Arbeitskontext.
Sprechstunde für Angehörige stationärer Patienten jeden letzten Donnerstag im Monat von 15:30 bis 17 Uhr zu allgemeinen Fragen zum Krankheitsbild und zu Möglichkeiten der Behandlung sowie zu weiterführenden Hilfen. Telefonische Anmeldung am Vortag erbeten unter Telefon 0721 974-3710.
MEDIZINISCH-THERAPEUTISCHE BEHANDLUNG UND REHABILITATION
„MedCall – Ihr Infoservice rund um die Gesundheit“ | Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Adresse Albstadtweg 11, 70567 Stuttgart Telefon 0711 78753966 Internet www.kvbawue.de
Sprechzeiten Montag bis Donnerstag 8 bis 16 und Freitag 8 bis 12 Uhr
Ausschließlich medizinisches Fachpersonal unterstützt neutral, sachlich und qualifiziert bei der Suche nach einem wohnortnahen Arzt oder Psychotherapeuten und informiert über die Diagnose- und Therapiemöglichkeiten der Praxen sowie über die Strukturen des Gesundheitswesens und die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
Psychiatrische Institutsambulanz PIA | Klinik für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin Adresse Kaiserallee 10, 76133 Karlsruhe Telefon 0721 974-3770
Krisenintervention, multiprofessionelle Behandlung von Patienten im Erwachsenenalter. Die ärztliche Notfallambulanz ist durchgehend 24 Stunden erreichbar.
SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTEN- UND PSYCHIATRIEKOORDINATION | 4342 | ANGEBOTE IM GEMEINDEPSYCHIATRISCHEN VERBUND DER STADT KARLSRUHE
MEDIZINISCH-THERAPEUTISCHE BEHANDLUNG UND REHABILITATION
SRH RPK Karlsbad GmbH Adresse Guttmannstraße 4, 76307 Karlsbad Telefon 07202 91-3068 Fax 07202 91-6125 E-Mail info@srh.rpk.de Internet www.srh.de
Angebot Kombinierte medizinische, soziale und berufliche Rehabilitation für psychisch kranke Menschen.
Ziel des Angebotes Ziele sind gesundheitliche und soziale Stabilisierung für eine möglichst selbstständige Alltagsbewältigung und für eine erfolgreiche Wiedereingliederung in Gesellschaft, Ausbildung oder Beruf.
Die RPK unterstützt die Rehabilitanten nach einem ganzheitlichen Konzept bei der Verarbeitung und Bewältigung der psychischen Erkrankung und ihrer Folgen, fördert durch spezielle Trainings mit langsamer Steigerung der Anforderungen ihre Fähigkeiten und Ressourcen und führt nach ausführlicher Arbeitsdiagnostik über Arbeitserprobungen, Berufsfindungsprozesse in verschiedenen handwerklich-technischen und kaufmännischen Berufsbereichen, Integrationstrainings und externen Praktika in Firmen des Arbeitsmarktes bei positivem Verlauf zur Wiedererlangung der Berufsfähigkeit beziehungsweise Ausbildungsreife. In jedem Fall wird auf der Basis des erreichten Leistungsvermögens gemeinsam eine tragfähige persönliche Perspektive für den weiteren Lebens- und Berufsweg entwickelt.
Therapiezeit Von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16:30 Uhr
MEDIZINISCH-THERAPEUTISCHE BEHANDLUNG UND REHABILITATION
Psychiatrisches Zentrum Nordbaden Fachkliniken für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik Adresse Heidelberger Straße 1 a, 69168 Wiesloch Telefon 06222 55-0 E-Mail info@pzn-wiesloch.de Internet www.pzn-wiesloch.de
Das Psychiatrische Zentrum Nordbaden (PZN) in Wiesloch ist ein Behandlungszentrum der Erwachsenenpsychiatrie. Die Einrichtung verfügt in den Bereichen der Allgemeinpsychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, der Geronto-/Alterspsychiatrie, der Suchttherapie und Entwöhnung sowie einer Forensisch-psychiatrischen Klinik (Maßregelvollzug) jeweils über stationäre, tagesklinische und ambulante Angebote. Das PZN betreibt ein psychiatrisches Wohn- und Pflegeheim sowie einen ambulanten psychiatrischen Pflegedienst.
Psychosomatische Nachsorge nach stationärer Rehabilitation: Ambulantes Stabilisierungsprogramm Psychosomatik (ASP, IRENA, CURRICULUM HANNOVER) im bwlv-Zentrum Karlsruhe Adresse Karlstraße 61, 76133 Karlsruhe Telefon 0721 352398-45 Fax 0721-352398-99 E-Mail barbara.breig@bw-lv.de Internet www.bw-lv.de
Das Angebot unterstützt beim erfolgreichen Transfer und der Stabilisierung des in der stationären Rehabilitation Erreichten in den lebenspraktischen Alltag und die sozialen Bezüge. Ziele bestehen im gesundheitsschonenden Umgang mit Problemen und Krisen in Beruf, Alltag und Kontakten. Die aus dem Gruppenangebot (26 Termine) resultierende Unterstützung bietet Platz zum Austausch, Erproben und erfolgreichen Umsetzen konstruktiver Bewältigungsstrategien.
SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTEN- UND PSYCHIATRIEKOORDINATION | 4544 | ANGEBOTE IM GEMEINDEPSYCHIATRISCHEN VERBUND DER STADT KARLSRUHE
MEDIZINISCH-THERAPEUTISCHE BEHANDLUNG UND REHABILITATION
Kapazität 48 stationäre Plätze in Einzel-Appartements und externen Wohngruppen, zwei ambulante Plätze
Bemerkung Kostenträger sind die gesetzlichen Krankenkassen und die Rentenversicherer oder die Arbeitsagenturen. Die Anmeldung erfolgt durch psychiatrische Kliniken oder niedergelassene Psychiater/Nervenärzte.
Verkehrsanbindung Haltestelle Langensteinbach St. Barbara – Linie S11
Suchtmedizinische Ambulanz | Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH Adresse Moltkestraße 90, Haus X, 76133 Karlsruhe Telefon 0721 974-3880 E-Mail suchtmedizin-ambulanz@klinikum-karlsruhe.de
MEDIZINISCH-THERAPEUTISCHE BEHANDLUNG UND REHABILITATION
Tageskliniken der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin
Tagesklinik für Allgemeinpsychiatrie Adresse Roonstraße 28, 76137 Karlsruhe Telefon 0721 93173-0 E-Mail psychiatrie-tagesklinik@klinikum-karlsruhe.de
Tagesklinik für Ältere Adresse Roonstraße 28, 76137 Karlsruhe Telefon 0721 93173-30 E-Mail tagesklinik-fuer-aeltere@klinikum-karlsruhe.de
Psychiatrische Tagesklinik Ettlingen Adresse Middelkerker Straße 4 a , 76275 Ettlingen Telefon 07243-515920 Fax 07243-515940 E-Mail ptk-ettlingen@klinikum-karlsruhe.de
Suchtmedizinische Tagesklinik Adresse Moltkestraße 90, Haus X, 76133 Karlsruhe Telefon 0721 974-3800/3802 Fax 0721 974-3809 E-Mail suchtmedizin-tk@klinikum-karlsruhe.de
SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTEN- UND PSYCHIATRIEKOORDINATION | 4746 | ANGEBOTE IM GEMEINDEPSYCHIATRISCHEN VERBUND DER STADT KARLSRUHE
MEDIZINISCH-THERAPEUTISCHE BEHANDLUNG UND REHABILITATION
TagesRehabilitation des bwlv Karlsruhe Adresse Karlstraße 61, 76133 Karlsruhe Telefon 0721-352398-30 Fax 0721-352398-49 E-Mail tagesklinik-karlsruhe@bw-lv.de Internet www.bw-lv.de
Offene Sprechstunde: Jeden Dienstag 15 Uhr für Betroffene und Angehörige
Ganztägig ambulante Rehabilitation für Männer und Frauen bei Suchterkrankung (Alkohol, Medikamente, Glückspiel), Dauer 12 Wochen, Behandlungsschwerpunkte abstinente Lebensführung, Stabilisierung der beruflichen und sozialen Lebenssituation, sinnstiftende Freizeitgestaltung, Rückfallprophylaxe.
FREIZEITANGEBOTE
Café Chance | Haus Bodelschwingh Adresse Karlstraße 98, 76137 Karlsruhe Telefon 0721 931270
Treffpunkt für Betroffene und Interessierte Montag bis Freitag 11 bis 17 Uhr.
Café Relax | Klinik für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin Adresse Kaiserallee 10, 76133 Karlsruhe Info-Telefon 0721 974-3710 (Pforte)
Treffpunkt für Psychiatrie-Erfahrene Alle zwei Monate, jeden dritten Samstag von 15 bis 17 Uhr.
Freitagsclub | Klinik für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin Adresse Café im Park, Kaiserallee 10, 76133 Karlsruhe Info-Telefon 0721 974-3710 (Pforte)
Psychoedukatives Angebot der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin Vorträge, Diskussionen und Erfahrungsaustausch für Psychiatrie-Erfahrene, Angehörige und Interessierte Freitag 16 bis 17 Uhr.
Gruppen für Kinder und Jugendliche | Karlsruher Vereinigung zur Hilfe für psychisch kranke Kinder und Jugendliche e. V. Adresse Postfach 41053, 76205 Karlsruhe Telefon/Fax 0177 4300835 E-Mail info@karlsruher-vereinigung.de Internet www.karlsruher-vereinigung.de
Hilfe zur sozialen Integration, Gruppengespräche, kreatives Gestalten, gemeinsame Aktivitäten.
SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTEN- UND PSYCHIATRIEKOORDINATION | 4948 | ANGEBOTE IM GEMEINDEPSYCHIATRISCHEN VERBUND DER STADT KARLSRUHE
FREIZEITANGEBOTE
Zentrum für seelische Gesundheit – Tagesstätte und Freizeitclub „Club Pinguin“ Adresse Stephanienstraße 16, 76133 Karlsruhe Telefon 0721 98173-0 Fax 0721 98173-33 E-Mail zentrum@dw-karlsruhe.de Internet www.dw-karlsruhe.de
Sekretariat Montag, Mittwoch, Freitag 9 bis 12 Uhr und Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14 bis 16 Uhr
Sprechzeiten der Fachkräfte Montag 11 bis 12 Uhr, Donnerstag 14 bis 16 Uhr sowie nach Vereinbarung
Angebot Freizeit-, Kurs- und Beschäftigungsangebote Förderung sozialer und kommunikativer Fähigkeiten in der Gemeinschaft Hilfe beim Einüben lebenspraktischer Fähigkeiten
Der Kontakt zum Club Pinguin wird über ein unverbindliches Informationsgespräch hergestellt. Dieses Gespräch dient einem ersten Kennenlernen von Haus und Programm und kann helfen, ein Wegweiser durch die Angebote des Club Pinguin zu sein.
Ziel des Angebotes Unterstützung bei der Tagesstrukturierung und Freizeitgestaltung
Verkehrsanbindung Haltestelle Europaplatz: Tram 1, 2, 3, 4, 6 Stadtbahn S1/S11, S2, S5 Busse
SELBSTHILFE VON BETROFFENEN UND ANGEHÖRIGEN
Clubvertretung des Club Pinguin (erreichbar über das Sekretariat des Zentrums für seelische Gesundheit) Adresse Stephanienstraße 16, 76133 Karlsruhe Telefon 0721 98173-0 Fax 0721 98173-33 E-Mail zentrum@dw-karlsruhe.de
Sprechzeiten nach Vereinbarung.
Die Clubvertretung ist ein Gremium von bis zu fünf jährlich neu gewählten Clubmitgliedern, die Vorschläge, Interessen und Kritik der Clubmitglieder an die Leitung des Zentrums für seelische Gesundheit weitergeben und an der Ausgestaltung des Clubgeschehens mitwirken.
Angehörige psychisch Kranker Karlsruhe und Umgebung | Schiller 33 e. V. Karlsruhe Adresse Schillerstraße 33, 76135 Karlsruhe Telefon 0721 38489550 Mobil 0170 4822591 E-Mail veronika-braeunling@t-online.de Internet www.Lvbwapk.de/angehörigengruppen
HWK Werkstattrat (HWK gGmbH) Adresse Am Storrenacker 9 – 11, 76139 Karlsruhe Telefon 0721 6208-0 E-Mail werkstattrat@hwk.com Internet www.hwk.com Der Werkstattrat der HWK vertritt die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung im Rahmen der Werkstättenmitwirkungsverordnung gegenüber dem Beschäftigungsgeber (HWK) und in Politik und Gesellschaft.
SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTEN- UND PSYCHIATRIEKOORDINATION | 5150 | ANGEBOTE IM GEMEINDEPSYCHIATRISCHEN VERBUND DER STADT KARLSRUHE
SELBSTHILFE VON BETROFFENEN UND ANGEHÖRIGEN
Micro Utopia Karlsruhe – Künstlergemeinschaft Adresse Hardtstraße 40, 76185 Karlsruhe Telefon 0176 81235838
Schiller 33 e.V. – Begegnungsstätte Adresse Schillerstraße 33, 76135 Karlsruhe Telefon 0721 38489550 Mobil 0170 4822591 E-Mail britbrand@web.de und veronika-braeunling@t-online.de Internet www.schiller33-ka.de
Öffnungszeiten Montag 15 bis 18 Uhr, Mittwoch 14 bis 18 Uhr, Freitag 16 bis 18 Uhr
Treffpunkt für Betroffene, Angehörige und Mitarbeitende im Bereich der Sozialpsychiatrie. Ehrenamtlich tätig.
Selbsthilfeverein Autismus Karlsruhe e. V. Adresse Durmersheimer Straße 83, 76185 Karlsruhe Telefon 0721 5695881 E-Mail sekretariat@autismus-karlsruhe.de Internet www.autismus-karlsruhe.de
Im Rahmen der Selbsthilfe bietet Autismus Karlsruhe e.V. verschiedene Angebote für Betroffene und Angehörige:
Selbsthilfegruppe für erwachsene Menschen mit ASS Selbsthilfegruppe für Frauen mit ASS Frauencafé Freizeitgruppe für Menschen mit ASS und Angehörige Feriengruppe für Kinder mit ASS Stammtisch Karlsruhe und Pforzheim Arbeitskreis Übergang Schule Beruf
SELBSTHILFE VON BETROFFENEN UND ANGEHÖRIGEN
KAUZ – Karlsruher Selbsthilfegruppe für Angst, Zwänge und Depressionen (Anonyme Gruppe) Telefon 0721 91230-25 Kontakt über Telefon des Selbsthilfebüros.
Kreis der Angehörigen psychisch Erkrankter und Behinderter Adresse Kronenstraße 15, 76133 Karlsruhe Telefon 0721 465787 E-Mail siegfried_fischer@aol.de
Informationen Siegfried Fischer, Keplerstraße 11 a, 76327 Pfinztal
Treff alle 14 Tage dienstags im „Haus der Familie“. Der Kreis ist der AWO Karlsruhe angeschlossen.
Selbsthilfegruppe für psychisch Kranke Karlsruhe (SHGPK) Telefon 0176 25011507 (AB) E-Mail shgpk@aol.com
Treffen sonntags im „Wolfsbräu“ am Werderplatz. Alle Treffen beginnen um circa 18:30 Uhr. Austausch und Informationen für psychisch Kranke.
IMPRESSUM
Herausgegeben von Sozial- und Jugendbehörde (SJB), Behinderten- und Psychiatriekoordination Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 133-5022 E-Mail: behindertenkoordination@sjb.karlsruhe.de
Erhältlich unter Telefon: 0721 133-5050 E-Mail: publikationen@sjb.karlsruhe.de
Redaktion D. Meifert, M. Schuchardt Layout J. Bauer Titelbild iStock.com/Sirirak Stand Oktober 2017 (Alle Angaben sind ohne Gewähr! Redaktionelle Änderungen vorbehalten.)
© Stadt Karlsruhe | Gedruckt in der Rathausdruckerei auf 100 Prozent Recyclingpapier.
Aktuelle Informationen zu allen Angeboten des GPV fi nden Sie im Internet unter www.psychiatrienetz-karlsruhe.de
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/personengruppen/behinderte/psychisch_krank/gpv/HF_sections/content/ZZk7PmFP4RyiVP/ZZnFJzLR4ULojp/Angebote%20im%20Gemeindepsychiatrischen%20Verbund%20Karlsruhe-2017.pdf
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Bauten
Friedrich Weinbrenners und seiner
Schule
in der TechnologieRegion Karlsruhe
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Friedrich Weinbrenner (1766–1826) Der Architekt der Region
Nur selten wird das Gesicht einer Region so sehr durch einen einzelnen Künstler geprägt wie in unserem Fall durch Friedrich Weinbrenner, ab 1801 Bau- und 1807 Oberbaudirektor des Landes Baden. Von langen Studienreisen Ende 1797 zurückgekehrt, entwarf er nicht nur Gebäude, Denkmäler, Brunnen und ähnliches, sondern leitete auch die Anlage ganzer Stadtteile, Straßen, Plätze und Grünanlagen. Stadt und Land sah er als Kulturlandschaft und erfand dafür eine Architektursprache, die ländliche Einfachheit mit städtischer Eleganz verband. So wurde es weithin wahrgenommen; Jacob Grimm, der ältere der Kasseler Gebrüder, bezeichnete Karlsruhe 1814 als »eigens anmuthig, wozu die neue zierliche weinbrennerische Bauart gewiss das meiste beiträgt«. Doch damit nicht genug. Um diesen hohen künstlerischen und technischen Standard zu verbreiten, begründete Weinbrenner eine mo- derne Bauverwaltung und Architektenausbil- dung für Baden und setzte damit innerhalb der deutschen Länder Maßstäbe. So konnte er sich auf die badische Hauptstadt Karlsruhe und ihr Umland konzentrieren, einschließlich des auf- strebenden Baden-Baden, während seine zahl- reichen Schüler und Mitarbeiter den »Weinbren- ner-Stil« in andere Regionen und Länder trugen. Sein Vorbild wirkte auch über den Rhein hinü- ber in die südliche Pfalz. Damit finden sich in der gesamten TechnologieRegion Karlsruhe Bau- werke aus Weinbrenners Schule. Der folgende Überblick verbindet deshalb alle vorhandenen Bauten, die er eigenhändig für die Region entwarf, mit einer Auswahl der wich- tigsten Bauten seiner Schüler und Mitarbeiter. Obwohl vieles im Lauf der Zeiten verloren ging, lässt sich hieran eindrucksvoll das Spektrum der »Weinbrenner-Schule« zwischen kleinen und großen, privaten und öffentlichen, weltli- chen und religiösen Aufträgen erleben. Das Äußere dieser Bauten ist ursprünglich in einem gebrochenen Weiss zu denken, das Innere hingegen in kräftigen Farbtönen, dekoriert in den zierlichen Formen des Empire, wo das Bau- budget es zuließ.
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Die 1715 neu gegründete Residenz- und Haupt- stadt des Landes war auch der Amtssitz des badischen Baudirektors – und dessen größte Baustelle. In seiner Geburtsstadt war Friedrich Weinbrenner mit Ausnahme mehrjähriger aus- wärtiger Studien- und Arbeitsaufenthalte fast durchgängig ansässig. Er baute sein eigenes Wohnhaus 1800/01 am südlichen Stadteingang, dem Ettlinger Tor; darin befanden sich auch sei- ne erfolgreiche, halbstaatliche Bauschule und zeitweise die Bauverwaltung. Weinbrenner machte Pläne für Straßen und Plätze, öffentliche wie private Gebäude, Denk- mäler und Brunnen, arbeitete auch an den Grünanlagen mit. Dabei konnte er auf bestehen- den Planungen zur Stadterweiterung aufbauen – und verwandelte zugleich die geschlossene barocke Form der Residenz in eine offene Folge von gebauten und grünen Räumen.
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Marktplatz Bis zu Weinbrenners Zeit endete die noch junge Stadt mit der südlichen Häuserzeile der Kaiser- straße, damals »Lange Straße«; der Marktplatz um die kleine Konkordienkirche bildete den mittleren Abschluss. Schon seit 1783 war ge- plant, die Stadt von hier aus nach Süden zu er- weitern und ein neues Zentrum anzulegen. Gegenüber den hieraus hervorgegangenen Projekten zeichnet sich Weinbrenners Plan durch die dynamische Wirkung der klaren, aber raffiniert verschränkten Stadträume aus. Der nun bis über den Landgraben hinweg verlängerte Marktplatz setzt sich aus Abschnitten zusam- men, die eine kulissenartige Staffelung erzeu- gen. Dazu tragen die abgestuften Dimensionen und Proportionen bei, die das ganze Ensemble durchziehen, sowie Weinbrenners sachlich- elegante Formensprache.
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Den Marktplatz beherrscht das Gebäudepaar aus Rathaus und Evangelischer Stadtkirche, die sich im Laufe von Weinbrenners Planung zu multifunktionalen Komplexen entwickelten.
Rathaus • 1805–25 Karl-Friedrich-Straße 10 Das Rathaus enthielt außerdem im Südflügel das Spritzenhaus, im Nordflügel Fleischbank, im Verbindungstrakt Korn- und Mehlhalle und im Turm ein Gefängnis. Der Bau begann mit dem Nordtrakt, wurde aber erst 1821 fortgesetzt. In der Zwischenzeit spielte Weinbrenner Varian- ten durch, so auch mit einem Ständesaal für das 1818 begründete Parlament. Die ursprünglich zweigeschossigen Verbindungstrakte wurden letztlich aufgestockt. Dadurch wirkt die große Nische noch stärker in die Fassade eingebun- den, ein überraschendes Motiv, das Weinbren- ner seinen Italieneindrücken verdankte. Die Einweihung fand am 28. Januar 1825 statt. Der 51 m hohe Turm war bis 1899 verputzt. Darauf steht eine von Alois Raufer gestaltete, lebensgro- ße und vergoldete Figur des römischen Gottes Merkur, die sich mit dem Wind dreht. Nach Kriegszerstörungen wurde das Rathaus 1948–55 im Äußeren teilweise wiederhergestellt und im Innern neu gestaltet; an den Säulen im Foyer lässt sich die originale Situation erahnen.
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Evangelische Stadtkirche • 1807–17 Karl-Friedrich-Straße 9/11/13 Von Weinbrenner zuerst als Rundbau geplant, wuchs die neue Kirche, der Ersatz für die Kon- kordienkirche, im Lauf der Planungen zu einer länglichen Basilika mit Nebenbauten heran. Denn wie das Rathaus sollte auch sie weitere Nutzungen aufnehmen: im nördlichen Trakt das Gymnasium, im südlichen die Kirchen- verwaltung mit Pfarrhaus. Die Weihe fand am 2. Juni 1816 statt, doch laut den Akten und einer Inschrift am Gebäude zogen sich die Arbeiten noch bis ins folgende Jahr hin. Den 61,70 m hohen Turm bekrönt eine vergoldete Engels- gestalt mit Palmzweig, die Alois Raufer gestaltete. Im Innern ragten hohe korinthische Säulen von unten bis an die flache Kassettendecke und trugen zwei Emporengeschosse. Das Äußere wurde 1951–58 nach Kriegszer- störungen wiederhergestellt, das Innere als Sicht- betonkonstruktion neu gestaltet. Das Messing- kreuz im Boden vor dem Portal bezeichnet das Grab Weinbrenners in der Krypta darunter. Es war auf dem Friedhof an der Kapellenstraße im Zweiten Weltkrieg zerstört und 1958 hierhin umgelegt worden.
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Pyramide • 1823–25 Karl-Friedrich-Straße / Marktplatz Das Wahrzeichen der Stadt ist zugleich das älteste und neueste Element in Weinbrenners Markt- platz. Die unterirdische Gruft mit dem Grab des Stadtgründers Carl Wilhelm stammt noch aus der barocken Konkordienkirche, die 1807 abge- rissen wurde, aber für den oberirdischen Aufbau ergab sich erst spät die Pyramide als endgültige Form. Weinbrenner hatte zuvor ein Denkmal für Rhea Silvia vorgesehen, die Mutter von Romulus und Remus, der Gründer Roms. Doch inspirierte ihn die Form der provisorischen Abdeckung zu einer Pyramide. Ebenerdig liegt darin ein Raum mit einem Stadtplan aus Marmor.
Ludwigsbrunnen • 1822/23(–33) Karl-Friedrich-Straße / Marktplatz Ein Brunnen sollte den Endpunkt der neuen Wasserleitung von Durlach nach Karlsruhe markieren (siehe auch S. 19) und zugleich ein Denkmal für Großherzog Ludwig tragen. Ur- sprünglich plante Weinbrenner den Unterbau in Marmor und die Statue in Eisenguss, doch wurde beides aufgrund der Produktionsproble- me und -kosten in Sandstein ausgeführt. Der Brunnen war nach einem Jahr vollendet, aber die Anfertigung der Statue durch Alois Raufer erst 1833 abgeschlossen.
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Wohn- und Geschäftshäuser • 1802–12 Karl-Friedrich-Str. 5/7/8, Kaiserstr. 137/139/141 Auch die großen und scheinbar einheitlichen Hausblöcke beiderseits des Marktplatzes beste- hen aus Abschnitten. Weinbrenner entwarf ein Modell, das er auf jeder Seite in vier Parzellen für einzelne Bauherren unterteilte. Dies ließ sich ursprünglich an den Eingängen, Fenster- rhythmen und Fallrohren ablesen. Die hohen Rundbögen der unteren Doppelgeschosse sind nur verständlich als Hintergrund für die einge- schossigen Ladenzeilen (»Boutiquen«), die Wein- brenner um den Platz legen wollte, aber nie realisieren konnte. Nach starken Kriegsschäden wurden die Häuser vereinfacht rekonstruiert.
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Ehemaliges reformiertes Pfarrhaus • 1811 Kreuzstraße 10 / Zähringerstraße Im Erdgeschoss reihte Weinbrenner Rundbögen aneinander, wie er es an den Seiten des nahen Stadtkirchenkomplexes tat. Das Haus bildet mit dem Großherzoglichen Verwaltungshof (Hebel- straße 2 / Kreuzstraße 12 / Pfarrer-Löw-Straße) und dem Haus Berckmüller (Kreuzstraße 11) ein stimmiges Ensemble um den Platz hinter der Kleinen Kirche.
Weitere Privathäuser Friedrich Weinbrenners: Haus Hemberle • 1816 Adlerstraße 12 / Kaiserstraße Haus Eichelkraut • 1818 Kaiserstraße 115 / Adlerstraße Haus Reinhard • 1813 Steinstraße 23
Haus Nägele • 1809/10 Zähringer Straße 90 Die Größe dieses Hauses er- klärt sich auch aus seiner Nutzung als Brauerei und Wohnhaus des Bierbrauers Nägele. Wer den Entwurf zeichnete, ist nicht bekannt, aber er folgte einem von Weinbrenner entwickelten Modell. Es ist vor allem das über zwei Geschosse durch- laufende Fugenbild, das die Fassade bestimmt.
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Rondellplatz Ein runder Platz war bereits seit 1768 in den Er- weiterungsplänen für Karlsruhe eingezeichnet gewesen. Die Grundstücke wurden ab 1800 ein- heitlich im Stile Weinbrenners bebaut.
Markgräfliches Palais • 1803–14 Karl-Friedrich-Str. 23 Das größte Gebäude am Platz ließ Markgraf Karl Friedrich für seine Kinder aus der zweiten Ehe mit Reichsgräfin Luise Karoline von Hochberg er- bauen. Weinbrenner entwarf ein Palais, das im- mer als eines der elegantesten des Klassizismus galt. Das Innere war im zierlichen Empire-Stil ausgestattet und besaß geometrisch intarsierte Holz- und Steinböden. Nach Beschädigungen im Krieg wurde der mittlere Abschnitt der Fassade mit der Säulenfront wiederhergestellt.
Verfassungsdenkmal • 1822–24(-32) Karl-Friedrich-Straße Lange Zeit geplant, wurde der Obelisk letztlich mit zwei Brunnenschalen, Bronzemedaillons und zwei Greifen, den badischen Wappentieren, ausgeführt, wobei Alois Raufer die Stein- und To- bias Günther die Bronzearbeiten übernahmen. Bei der Fertigstellung 1832 erhielt das Denkmal die Widmung an Großherzog Karl und die von ihm 1818 erlassene Verfassung.
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Katholische Stadtkirche St. Stephan • 1808–14 Erbprinzenstraße 16 Die katholische Gemeinde im damals mehrheit- lich evangelischen Karlsruhe besaß zuvor nur einen Betsaal am Zirkel. Aus Mitteln des Groß- herzogs Karl Friedrich konnte eine eigene Stadt- kirche gebaut werden, gewidmet dem Namens- patron seiner katholischen Frau Stéphanie. Weinbrenner verband hier einen Rundbau nach dem Vorbild des römischen Pantheon mit einem Kreuz, dessen Enden als Fassaden nach außen in Erscheinung treten. Zudem wollte er ihn mit einem Hof aus vier Eckbauten und Säulengängen umgeben. Dies unterblieb, aber vom geplanten Anschluss der Kolonnade zeugt noch ein kurzer Wandpfeiler an einem großen Pfeiler rechts des Haupteingangs. In dieser Komposition empfand Weinbrenner einen Kirchturm als unpassend, doch bestand die Kirchengemeinde darauf. Ur- sprünglich trug er einen hohen, spitzen Helm. Das Innere bestimmten die hohen Bögen der Querarme sowie die Kuppel mit Durchmesser und Höhe von fast 30 Metern. Sie war nach anti- kem Vorbild wie ein textiler Schirm ausgemalt. 1881 wurden der Putz entfernt und die io- nischen Volutenkapitelle der Säulen am Haupt- eingang durch die einfacheren toskanischen er- setzt. Der Wiederaufbau erfolgte 1946–51 stark vereinfacht.
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14 Amalienschlösschen • 1802 Nymphengarten, Lammstraße / Ritterstraße Von den Bauten, die Weinbrenner für Markgräfin Amalie im »Erbprinzengarten« errichtete, blie- ben Fragmente erhalten, im Schlosspark (S. 18) sowie an Ort und Stelle der Sockel des »Land- hauses« (oben) und eine Gedenkplatte (rechts) für Zarin Elisabeth von Russland, die als Prinzes- sin Luise von Baden in Karlsruhe geboren wurde und hier ihre Kindheit verbrachte. Die Anlage wurde 1944 zerstört.
Haus Fischer (Gothaer Haus) • 1812 Herrenstraße 23 Der Baumeister Christian Theodor Fischer, ein enger Mitarbeiter Weinbrenners, behandelte die schwierige Ecksituation ganz in dessen Sinn als eine markante Eingangsfasssade. Ab 1975 wurde das Haus entkernt und in den Geschäftskomplex »Gothaer Haus« integriert.
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Ehemaliges Gärtnerhaus • 1817 Herrenstraße 45 Es war ein Teil der Anlage um Weinbrenners Palais der Markgräfin Christiane Louise, das 1891 für das Erbgroßherzogliche Palais weichen musste, den heutigen Bundesgerichtshof. Zu diesem gehört es heute. Dazwischen war es als Wohnhaus für den Oberhofmeister genutzt und 1949 nach Kriegsschäden vereinfacht wieder- hergestellt worden.
Haus Lidell • 1804 Erbprinzenstraße 15 / Ritterstraße 16–20 Dies ist der Seitentrakt eines Wohnhauses, dessen Hauptteil sich entlang der Erbprinzenstraße er- streckte. Bauherrin war Sophie Steinheil, Witwe des Kammerrats Lidell. Nach deren Tod 1827 baute es Friedrich Arnold zum Außenministerium um. Den nach Kriegszerstörung erhaltenen Bauteil nutzt heute das Staatliche Schulamt.
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Gotischer Brunnen • 1822–24 Ludwigsplatz Friedrich Weinbrenner be- wunderte die Gotik, doch als zeitgemäßes praktisches Vorbild konnte er sie sich wegen des hohen Aufwan- des nur für Kleinbauten im Garten oder im Stadtraum vorstellen, so wie hier für diesen Brunnen. Der Aufsatz ähnelt einer Fiale, dem ty- pischen Miniaturtürmchen gotischer Kirchen. Der Brun- nen diente auch als Markt- brunnen.
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Weitere Bauten der Weinbrenner-Schule nahe des Ludwigsplatzes (Auswahl): Gasthaus »Zum Salmen« • 1809–14 Waldstraße 55–57 Haus Meess • 1808 Bürgerstraße 2a / Erbprinzenstraße 29/29a Weltzien-Haus • 1822/23 Karlstraße 47 Die Zimmermeister Georg und Carl Friedrich Küntzle führten das Gebäude aus, waren dessen Bauherren und ersterer vermutlich auch der Entwerfer. Der Name stammt von späteren Besit- zern. Es ist heute ein Teil der Musikhochschule.
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Münze • 1826/27 Stephanienstraße 28/28a Im nördlichen End- und Blickpunkt der Karl- straße steht Weinbrenners letztes Werk, die badische Münzprägeanstalt. Nach dessen Tod wurde sie durch seinen Schüler Friedrich Theodor Fischer fertiggestellt. Sie vereint noch einmal typische Gestaltungsmittel Weinbren- ners, insbesondere die ausbalancierte Kompo- sition und die Verbindung aus Monumentalität und Eleganz, ablesbar an den mächtigen Kon- solen. Das »L« über dem Eingangstor steht für Großherzog Leopold. Im Hof befindet sich eine Bronzekopie einer Friedrich-Weinbrenner-Büste des Bildhauers Alois Raufer. Im Innern haben sich stellenweise Reste der originalen Dekoration erhalten. Der Osttrakt wurde 1985 abgerissen, um ihn unterkellern zu können, und außen originalgetreu wiederherge- stellt. Heute wird das Gebäude von der Prägean- stalt und einem Archiv genutzt.
Zwischen der Münze und der Orangerie am Zir- kel, heute Teil der Staatlichen Kunsthalle, bietet die Stephanienstraße das fast einheitliche Bild einer Straße im Stil Weinbrenners. Mehrere sei- ner Schüler und Mitarbeiter haben dazu beige- tragen. Es findet sich hier ein breites Spektrum zeittypischer Details, insbesondere auf Türen und Friesen.
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Karlsruhe
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Haus Ettlinger • 1815 Zirkel 32 Das Haus für den Kaufmann Abraham Ettlinger überlebte Kriege und Abrisswellen weitgehend unverändert. So zeigt es auch in den Details noch die typischen filigranen Empire-Formen.
Kanzleibau • 1803–16 Schlossplatz 19 Das Behördengebäude fügte sich mit ursprüng- lich zwei Geschossen und einem Mansarddach in die barocke Platzwand gegenüber dem Schloss ein. Weinbrenner wollte ihm mit einem Mittel- giebel Eigenständigkeit verleihen, doch wurde ihm dies untersagt. An der Rückseite zum Zir- kel baute er das bestehende Staatsarchiv seines Vorgängers Wilhelm Jeremias Müller von 1792 ein. Nach dem Krieg wurde die Kanzlei 1955 als Landratsamt hergerichtet. Heute beherbergt es das »International Department« des KIT.
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Promenadenhaus • um 1815 Kaiserallee 13 Nicht nur in Kurorten wie Baden-Baden oder Langensteinbach, auch in Karlsruhe wollten die Bürger flanieren und promenieren. So entstand dieses Ausflugslokal an der Allee nach Mühl- burg. Die Urheberschaft ist nicht gesichert, aber als öffentliche Aufgabe dürfte der Auftrag dem Oberbaudirektor selbst zugefallen sein. Heute wird es als Vereinslokal genutzt.
Vogelhaus und Gedenkstein • 1802 Schlosspark Bei dem oft »Weinbrenner-Tempel« genannten Bauwerk aus Sockel, 6 Säulen und Giebeldach handelt es sich um das ehemalige Vogelhaus aus dem Garten der Markgräfin Amalie (siehe S. 13). Ursprünglich war es mit vergitterten Sprossen- fenstern geschlossen und stand auf einem hohen Sockel an der Kriegsstraße. Dort wurde es 1883 abgetragen und in den Schlosspark vor den Aha-Graben versetzt. In einem ummauerten Be- reich nahe des Schlossturms steht ein weiteres Objekt aus dem Erbprinzengarten, ein »Denkstein« in Form eines römischen Rundaltars. Die Inschrift lautet: »Hier sey der Siz unshuldiger Freuden und der Ruhe nach wohltaetiger Arbeid.«
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Stephanienbad (Paul-Gerhardt-Kirche, ev.) 1807–11 Karlsruhe-Beiertheim, Breite Str. 49A Vor den Toren Karlsruhes lud das private Gesell- schaftshaus an der Alb zum Essen, Tanz und Flussbad ein. 1817 wurde es nach Großherzogin Stéphanie benannt. Weinbrenner betonte die Eingänge an der einfachen Hausform durch Säulenreihen. Das Innere gruppierte sich um einen Festsaal, dessen Decke Joseph Sandhaas ausgemalt hatte. Dort hinein konnte man von Galerien und auch vom »Rittersaal« aus blicken,
Brunnenhaus • 1824 Karlsruhe-Durlach, Badener Straße 18 In Weinbrenners fensterlosem Bauwerk wurde Quellwasser vom Geigersberg gefasst, das hier- durch erstmals nach Karlsruhe geleitet werden konnte (s. auch S. 8/9). Diese Aufgabe erfüllte es bis 1871. Es erscheint wie in den Boden ein-
der über dem Foyer lag. In Etappen wurde das Bad ab 1926 in eine Kirche umge- wandelt, vor allem 1950–56 nach den Kriegsschäden, und nochmals in den 1990er Jahren tief- greifend renoviert, wobei Weinbrenners Struktur skelettartig freigelegt wurde.
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gesunken. An dem großen Rundbogen in der Fassade zeichnet sich das Gewölbe des Innenraums ab.
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Stutensee
Walzbachtal
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Evangelische Kirche • 1817–22 Walzbachtal-Wössingen, Weinbrennerstraße 6 Wer aus Weinbrenners Umfeld die Pläne zeich- nete, ist nicht sicher zu sagen. Es zeugt von Mut und Können, wie die Kirche mit der lan- gen Freitreppe und dem Pfarrhaus jenseits der Wössinger Straße zu einer Achse verbunden wurde, was sich unmittelbar erleben lässt. Aus
Evangelische Kirche • 1830 Stutensee-Friedrichstal, Hirschstraße Der Plan zum Bau reicht bis 1821 zurück, ein Anteil Weinbrenners ist deshalb denkbar. Auffal- lend sind die drei Bögen der Eingangsfront. 1956 wurden im Stil Weinbrenners eine Vorhalle ange- baut und ein neuer Turm aufgesetzt.
dem Pfarrhaus he- raus kann sogar über die Treppe hinweg und durch das Kirchenportal bis zum Altar ge- schaut werden. Auch im In- nern der Kirche erwartet die Besu- cher ein eindring- liches Raumer- lebnis aus klaren Proportionen und der Zusammenfas- sung von Stützen, Empore, Altar und Kanzel.
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Thomaskirche (ev.) • 1807–17 Pfinztal-Kleinsteinbach, Pforzheimer Straße Die Kirche steht an der Durchgangsstraße mit einer zugleich einladenden und monu- mentalen Eingangsfront, während der (Fach- werk-)Turm zurücktritt. Wegen des sumpfigen Bodens ruht sie auf Eichenrosten, was die Kosten verdreifachte und die Fertigstellung verzögerte. Der helle beige-graue Anstrich
Ludwigskirche (ev.) • 1826–28 Karlsbad-Langensteinbach, Weinbrennerstraße 2 In einer ungewöhnlichen Komposition rückte Weinbrenner den Kirchturm an die Straße; die Fassade ähnelt einem Wohnhaus. Für den Kur- ort hatte er ab 1801 eine Gesamtplanung der Badeanlagen erarbeitet, die dann aber gegenüber Baden-Baden an Bedeutung verloren. Die Kirche wurde durch Karl August Schwarz fertiggestellt. Das Innere ist stark modernisiert.
und der Innenraum geben einen seltenen authentischen Ein- druck von Weinbren- ners Architektur. Die Kanzel lag ursprüng- lich über dem Altar; die Empore wurde 1838 vergrößert.
Pfinztal
Karlsbad
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Gaggenau
Ingenheim
Herxheim
Heilig-Kreuz-Kirche (kath.) • 1820 Herxheim-Hayna, Hauptstraße 89 Über die Anfänge dieser Kirche ist nicht viel mehr bekannt als das Baujahr. Sie ersetzte einen barocken Vorgängerbau von 1722. Von Amts we- gen könnte wiederum Friedrich Samuel Schwar- ze verantwortlich gewesen sein. In jedem Fall ist auch hier im damals bayerischen Ort deutlich das Vorbild des badischen Baudirektors Fried- rich Weinbrenner zu erkennen, vor allem in der Form des Turms, der dreieckigen Eingangsfassa- de und der Rundbogenfenster. Chor und Sakri- stei wurden 1862 angefügt.
Evangelische Kirche • 1822/23 Ingenheim, Hauptstraße 39 Dem »Bayerischen Rheinkreis« mit Amtssitz Speyer diente seit 1819 der zuvor in Nürnberg tätige Friedrich Samuel Schwarze als Bauinspek- tor. Für die Ingenheimer Kirche orientierte er sich nicht an bayerischen Vorbildern, etwa von Leo von Klenze, sondern erstaunlich eng an der Weinbrenner-Schule im Nachbarland Baden. Auch nach Kriegsschäden und Renovierun- gen vermittelt nicht nur das Äußere den origina- len Charakter, sondern auch das Innere mit dem stützenlosen Saal, der Empore, der Holzvertäfe- lung und der Anordnung von Altar und Kanzel.
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Anton-Rindenschwender- Denkmal • 1803 Rathausplatz Ursprünglich stand der Obelisk jenseits der Murg vor dem Amalienberg, wo Anton Rindenschwender (1725–1803) seinen Wohn- sitz hatte, Wirtschafts- pionier und Schultheiß in Gaggenau. Ihm stiftete der Markgraf dieses Denkmal, das Weinbrenner entwarf. Mehrfach versetzt, steht es heute auf der Nordseite des Rathauses.
Schloss Rotenfels • 1816–18 Gaggenau-Bad Rotenfels, Badstraße 1 Das Landschloss begann als Industriewerk, in dem Eisen geschmolzen und verarbeitet und ab 1801 Steingut hergestellt wurde. Seit 1790 im Besitz der Markgräflich-Hochbergischen Familie, verwandelte es Weinbrenner in das Herrenhaus eines landwirtschaftlichen Versuchsgutes, wo mit Pflanzen und Düngern experimentiert wurde. Von seinen Parkbauten sind nur noch Fragmente erhalten, z. B. der Felsensockel des »Römischen Hauses«. Im Hauptgebäude finden sich noch originale Details. Der Vorbau an die linke Stirnseite stammt von 1869. Heute beher- bergt das Schloss die Landesakademie für Schul- kunst, Schul- und Amateurtheater.
Gaggenau
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Am 24. April 1798 brannte die obere Hälfte der Altstadt ab, vom Kornhaus bis zur Kirche; schon am 19. Mai legte Weinbrenner für das badische Bauamt seinen Wie- deraufbauplan vor, der den Wünschen der Bürger ange- passt und sofort umgesetzt wurde. Die Straßen wurden begradigt und verbreitert, um das Ausbreiten weiterer Brände zu verhindern. Zwei öffentliche Gebäude, das Kornhaus und das Forstamt, und vermutlich auch den Metzgerbrunnen (links) ent- warf Weinbrenner persön- lich.
Gernsbach
Kornhaus • 1798–1804 Hauptstraße 32 Es steht frei und setzt sich von den umstehen- den Bauten auch dank seiner Würfelform ab, den glatt eingeschnittenen Öffnungen und der offenen Vorhalle mit den kantigen Pfeilern. Die Fachwerkwände waren ursprünglich glatt ver- putzt. Dies betonte die außergewöhnliche Form noch mehr und damit die Sonderstellung als kleiner, aber für die Versorgung der Bevölke- rung wichtiger Nutzbau.
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Schloss Eberstein • 1803/04 Kreisstraße 3701 1798 übergab Markgraf Karl Friedrich seinem zweiten Sohn Friedrich die 1272 erstmals er- wähnte Burg oberhalb Gernsbachs; dieser ließ die Ruine durch Weinbrenner neu aufbauen. Der Bergfried erhielt einen spitzen, gotischen Turmhelm (1951 verändert). Aus dem trapzeför- migen Wohnbau entwickelte er eine symmetri- sche Anlage aus zwei Flügeln um einen Hof, der spitz zuläuft und eine perspektivische Wirkung entfaltet. Verbunden werden die beiden Arme durch eine Brücke und im Innern einen runden Raum. Das Schloss ist in Privatbesitz, Teile wer- den von Hotellerie und Gastronomie genutzt.
Forstamt • 1803 Hauptstraße 51 Weinbrenner plante es als Amtshaus auf dem bestehen- den Keller des „Wolkenstei- nischen Hofs“ von ca. 1600. Die typische Klarheit Wein- brenners findet sich in den Details ebenso wieder wie auf den Fassaden und in den Außen- und Innenräumen. Weinbrenner passte das An- wesen in das steil abfallende Gelände ein und verlieh ihm dabei eine ausgewogene Ansicht, die Würde und Wohnlichkeit zugleich ausstrahlt. Heute ist das Gebäude privat.
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Friedrich Weinbrenner versicherte 1807 dem badischen Hof, dass neben der Residenz Karls- ruhe die damals noch kleine Stadt Baden am Flüsschen Oos seine größte Aufmerksamkeit verdiene. Wirklich entwickelte sie sich zu einer zweiten Großbaustelle und unter seiner Leitung von einem mittelalterlich geprägten Ort auf dem Hügel zu dem mondänen, in die Landschaft aus- greifenden Kurort, als den wir sie heute kennen. Nicht nur entwarf er wichtige Bauwerke und Denkmäler, sondern war auch an der Planung von Straßen, Fusswegen und Grünanlagen maß- geblich beteiligt und gestaltete sogar Wegweiser und ein Gipfelkreuz in der näheren Umgebung. So wurde 1825, wie drei Jahre zuvor von Karls- ruhe, ein Plan veröffentlicht, der das Erreichte dokumentierte und ringsum die prägenden Bauten versammelte, die meisten von Weinbren- ner selbst entworfen. Seine Tätigkeit begann im antiken Bäderbezirk in der Altstadt rings um den Marktplatz und schritt fort bis zur Prome- nade jenseits der Oos.
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Markgräfliche Grablege 1801 Stiftskirche, Marktplatz Im Auftrag Markgraf Karl Friedrichs stellte Wein- brenner die Grablege der ausgestorbenen Linie Baden-Baden im Chor der Stiftskirche wieder her. Für drei alte Epitaphe (Ot- tilie (rechts), Christoph I., Eduard Fortunat) und eine eigens angefertigte Büste (August Georg) gestaltete er Rahmen sowie eine Namentafel über dem linken Durch- gang. Sie alle sind an den klassischen Dreieck- giebeln zu erkennen.
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Erstes Konversationshaus (Rathaus) • 1810–12 Marktplatz 2 Für das erste Konversationshaus der Stadt sollte Weinbrenner das barocke, gerade säkularisierte Jesuitenkolleg umbauen. Sichtbar ist dies nach weiteren Veränderungen besonders am heuti- gen Eingangsteil am Jesuitenplatz. Weinbrenner selbst hatte wegen der beengten Situation einen Neubau bevorzugt, wozu es zehn Jahre später an anderer Stelle kam (S. 30, Nr. 4). Ab 1830 wurde es als Hotel »Darmstädter Hof« weitergeführt und 1862 zum Rathaus umgewandelt.
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Haus Maier (Palais Hamilton) • 1807/08 Sophienstraße 1 Weinbrenner entwarf das markante Gebäude zwischen dem Leopoldsplatz und der Oospro- menade für den Arzt Aloys Maier, der darin auch Pensionsgäste beherbergte. Es war Baden-Badens erste Villa, das erste freistehende Wohnhaus au- ßerhalb der Stadtmauern. Hierfür wurde auch die bis dahin noch unbebaute Straße begradigt. Weinbrenner orientierte sich an den Renaissance- Villen Andrea Palladios in Norditalien, ohne diese zu kopieren. Mauern mit Toren und Eck- pavillons schützten Haus und Garten auch vor dem Hochwasser der Oos. Bekannt ist es heute als Wohnsitz der badischen Prinzessin Marie Hamilton (1817–88). Nach Veränderungen wurde
Palais der Königin Friederike (LA8) • 1820 Lichtentaler Allee 8 Bauherrin war Friederike Dorothea (1781–1826), geborene Prinzessin von Baden und geschiedene Frau des entthronten Königs Gustav IV. Adolf von Schweden. Auch nach Umbauten ist Weinbren- ners asymmetrische Komposition noch abzule- sen: ein dreigeschossiger Wohntrakt links und ein niedriger Diensttrakt rechts der Durchfahrt. An der Gartenseite befand sich eine hohe Nische mit Thermenfenster und eingestellten Säulen, ähnlich der Rückseite des Palais Hamilton.
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die klare Form 1954 wiederhergestellt und zugleich im Innern entkernt. Es ist Sitz der Sparkasse.
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Zweites Konversationshaus • 1821–24 Kaiserallee 1 Es ist Weinbrenners und Baden-Badens bekann- testes Bauwerk überhaupt. Nichts deutet darauf hin, dass es aus einem barocken Promenade- haus von 1765 hervorgegangen ist, das er 1802 und 1807 umbaute und letztlich als linken Bau- teil in das neue Konversationshaus integrierte. Es erstreckt sich harmonisch über 140 Meter am Fuß des Friesenberges. Weinbrenner plante es als eine Einheit mit der davorliegenden Prome- nade und dem rechteckigen Kurgarten, der von Baumreihen gerahmt war. Längs reihte er drei Teile aneinander: Der linke enthielt Speise- und Spielsäle, der mittlere den »großen Kursaal« (heute »Weinbrennersaal«, rechts oben) und dahinter drei kleinere Salons, der rechte das Theater und eine Bibliothek. Der Eingang erfolgte fast ebenerdig durch die drei mittleren Türen direkt in den großen Saal. Seit den 1830er Jahren wurde das Innere für die Spielbank mehrfach verändert und im barocken Stil ausgestattet. Das Theater erhielt 1862 ein ei- genes Gebäude. Der rückwärtige Bénazet-Saal, die Kolonnaden vor den Seitenteilen und das Foyer in Formen des Art Déco entstammen dem Umbau durch August Stürzenacker in den Jah- ren 1912 bis 1917. Dabei wurde der linke Flügel des alten Promenadehauses neu gebaut. Der »Weinbrennersaal« gehört auch nach späteren Änderungen zu den besterhaltenen Raumschöp- fungen des Architekten.
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Hotel »Badischer Hof« • 1807–09 Lange Straße 47 Für den Verleger Johann Friedrich Cotta und den Diplomaten Johann Ludwig Klüber ent- warf Weinbrenner das erste Palasthotel in den deutschen Ländern. Innerhalb von eineinhalb Jahren verwandelte er das aufgehobene Kapu- zinerkloster in eine malerische Anlage nach dem Vorbild eines talienischen Landgutes, ein- schließlich Thermalbädern und Pferdeställen. Aus dem Kirchen- schiff entlang der Straße wurde der Tanz- und Konversa- tionssaal, aus dem Kreuzgang der hohe, überwölbte Speise- saal, um den herum statt der Mönchszel- len 51 Gästezimmer auf drei Etagen ent- standen. Nach mehre- ren Umbauten zeugt inbesondere diese Halle von der langen und illustren Ge- schichte.
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Kreuzkirche • 1810–12 Lichtenau-Scherzheim, Kirchstraße 4
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Schul- und Rathaus • 1824, 1866/67 Bühl, Hauptstraße 41 Das heutige Rathaus 2 besaß ursprünglich diese, damals nicht ungewöhnliche doppelte Nutzung und nur zwei volle Geschosse mit einem dreige- schossigen Giebel, noch ablesbar an den Gesims- stücken auf der Fassade. Weinbrenners Mitar- beiter Wilhelm Vierordt und Wilhelm Frommel entwarfen ein sachlich elegantes und würdevol- les Gebäude. Als es über 40 Jahre später aufge- stockt wurde, geschah dies im selben Stil der Weinbrenner-Schule, der als noch immer vor- bildlich angesehen wurde, weshalb das Gebäude wie aus einem Guss erscheint.
Bühl
Nachdem das Hanauer Land 1803 zu Baden kam, war Wein- brenner auch hier zuständig. Die Bürger setzten durch, dass der Neubau nicht an die Land- straße rückte, sondern in der zweiten Reihe blieb, wo schon seit ca. 800 die Kirchen stan- den. So bildet sie den male- rischen Blickpunkt zwischen den Fachwerkhäusern und offenbart erst aus der Nähe ihre Raffinesse. In der hohen Nische des Eingangs verbirgt sich ein Gerüst aus Pfeilern und Gebälk, das sich am ele- ganten, hoch gestreckten Turm wiederholt. Im Innern ist die typisch weinbrennerische Anordnung aus hohen, hölzernen Säulen mit umlaufenden Emporen erlebbar, auch die »schwe- bende« Kanzel über dem Altar. Stühle haben die Holzbänke ersetzt, die den
direkten Gang zum Altar nur durch die Seiten- eingänge, nicht aber vom Haupteingang aus zu- ließen. Neben der Kirche steht das Pfarrhaus von 1821/22, entworfen vom Weinbrenner-Schüler Hans Voß, damals Bauinspektor in Offenburg.
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Ein Gasthaus von 1720 ergänzte Weinbrenner durch drei Flügel zu einer Hofanlage. Sein Badhotel bot rund 70 Gäste- und mehrere Gesellschaftzim- mer, verbunden durch umlaufende Galerien, und war von einem Park mit einem See umgeben. Typisch für Weinbrenner war der Kontrast zwischen einem zurückhaltenden Äußeren und elegant de- korierten Innenräumen.
Ottersweier
Einen Eindruck gibt der Tanz- und Speisesaal im Querflügel, selbst noch nachdem er 1893 zur Kirche umgestaltet wurde (oben). Ursprünglich besaß er Malereien von Friedrich Gaßner, mar- morierte Säulen, offene Emporen und an beiden Querseiten Balkone für Musikanten; damit dien- te er Weinbrenner als Muster für den Großen Kursaal im Baden-Badener Konversationshaus. Zahlreiche europäische Hoheiten und andere illustre Gäste verkehrten in seinem Hub-Bad, bis es schrittweise zum Pflegeheim ausgebaut wurde. Das Zentrum der weitläufigen Anlage bildet noch immer der »Weinbrenner-Bau«.
Bad in der Hub • 1811/12 Ottersweier-Hub, Hubstraße 66
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im Stil Weinbrenners in der TRK (Auswahl):
Au am Rhein: St. Andreas (kath.), Hauptstraße, 1838/39, Johann Ludwig Weinbrenner
Böbingen: Ev. Kirche, Hauptstraße 24, 1818–20
Bühl-Eisental: St. Matthäus (kath.), Winzerstraße 18, 1828, Johann Ludwig Weinbrenner
Bühlertal: Altes Schulhaus, Seßgasse 2, 1839, Johann Ludwig Weinbrenner
Durmersheim: St. Dyonisius (kath.), Hildastraße, 1830, Johann Ludwig Weinbrenner
Ettlingen: Gut Watthalden, Pforzheimer Straße 67, 1818, Johannes Ignaz Ullrich
Gernsbach: Haus Katz, Bleichstraße 20–22
Weitere Bauten
Herxheim: Rat- und Schul- haus (Fassade), Obere Hauptstraße 2, 1824–26
Iffezheim: St. Brigitta (kath.), Hauptstraße 52, 1829-31, Wilhelm Vierordt & Johann Ludwig Wein- brenner
Karlsbad-Ittersbach: Ev. Kirche, Friedrich-Dietz- Straße, 1808, 1827
Karlsruhe: Kadettenhaus, Hans-Thoma-Straße 19, 1820/21, Friedrich Arnold
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Kuppenheim: Altes Krankenhaus, Friedrichstraße 95, 1828, Johann Ludwig Weinbrenner
Kuppenheim-Oberndorf: Heilig Kreuz (kath.), Hauptstraße 45, 1827, Ernst Adolph Oehl
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Malsch: St. Cyriak (kath.), Am Kirchplatz 3, 1830, Johann Ludwig Weinbrenner
Malsch-Neumalsch: Dorfplanung, 1811
Malsch-Völkersbach: St. Georg (kath.), St. Georg- Str. 2, 1834/35, Johann Ludwig Weinbrenner
Muggensturm: Rathaus, Hauptstraße 33
Ötigheim: St. Michael (kath.), Kirchstraße 1, 1828–30, Johann Ludwig Weinbrenner
Rastatt-Wintersdorf: St. Michael (kath.), Dorf- straße, 1821
Unteröwisheim: Kreuzkirche (ev.), Friedrichs- platz, 1825–28, Karl August Schwarz
Zaisenhausen: Alte Gemeindekelter, Kelterstraße, 1838 «
Impressum
Konzept, Text, Gestaltung:
Ulrich Maximilian Schumann / Friedrich-Weinbrenner-Gesellschaft e.V.
Abbildungsnachweis (nach Seiten):
ONUK: Vorderseite unten, 8, 11; Roland Fränkle – Presseamt der Stadt Karlsruhe: 6, 7, 9 unten, Rückseite unten links; Stadtverwaltung Stutensee: 20 oben; Gemeinde Walzbachtal: 20 unten; Ev. Kirchengemeinde Langensteinbach: 21 unten; Prot. Kirchengemeinde Billigheim- Ingenheim: 22 links; Ortsgemeinde Herxheim- Hayna: 22 rechts; Stadt Bühl: 33 unten; Peter Thoma: 34 oben; Gemeinde Zaisenhausen: 35; TechnologieRegion Karlsruhe: Rückseite oben; Ulrich Maximilian Schumann: alle übrigen.
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https://www.karlsruhe.de/b1/kultur/kunst_ausstellungen/HF_sections/rightColumn/1304490056205/ZZmLIDZviKwSeZ/Brosch%C3%BCre%209%2C8x21%20160705.pdf
www.in-form.de www.schuleplusessen.de
DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpegung
DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung
4. Auflage 2014
4 DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung
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Inhalt
Grußwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Hintergründe und Ziele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
1 .1 Hintergründe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 1 .2 Ziele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 1 .3 Zielgruppen des Qualitätsstandards . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Gestaltung der Verpflegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
2 .1 Getränkeversorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 2 .2 Frühstück und Zwischenverpflegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 2 .3 Mittagsverpflegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 2 .3 .1 Lebensmittelauswahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 2 .3 .2 Speisenplanung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 2 .4 Speisenherstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 2 .4 .1 Zubereitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 2 .4 .2 Warmhaltezeiten und Temperaturen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 2 .4 .3 Sensorik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 2 .5 Nährstoffzufuhr durch die Mittagsverpflegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Rahmenbedingungen in Schulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
3 .1 Teilnahme am schulischen Mittagessen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 3 .2 Essenszeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 3 .3 Raumgestaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 3 .4 Pädagogische Aspekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Rahmenbedingungen für die Verpflegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
4 .1 Rechtliche Bestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 4 .1 .1 Hygiene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 4 .1 .2 Produktübergreifende Vorschriften zur Kennzeichnung und Kenntlichmachung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 4 .2 Personalqualifikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 4 .3 Schnittstellenmanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
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Nachhaltigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
5 .1 Gesundheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 5 .2 Ökologie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 5 .3 Gesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 5 .4 Wirtschaftlichkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Zertifizierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 6 .1 Schule + Essen = Note 1-Zertifizierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 6 .2 Schule + Essen = Note 1-PREMIUM-Zertifizierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 6 .3 Zusammenarbeit mit Caterern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 6 .4 Kriterien zur Eigenkontrolle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 6 .5 Ablauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Weiterführende Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
7 .1 Anforderungen an einen Ein-Wochen-Speisenplan (fünf Verpflegungstage) . . . 46 7 .2 Orientierungshilfen für Lebensmittelmengen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 7 .3 Leistungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 7 .4 Sponsoring . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Adressen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
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Anmerkung zur Gleichstellung in der Sprachverwendung: Soweit personenbezogene Bezeichnungen im Maskulinum stehen, wird diese Form verallgemeinernd verwendet und bezieht sich auf beide Geschlechter . Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e . V . geht selbstverständlich von einer Gleichstellung von Mann und Frau aus und hat ausschließlich zur besseren und schnelleren Lesbarkeit die männliche Form verwendet . Wir bitten hierfür um Verständnis .
6 DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung
Grußwort
Liebe Leserinnen und Leser,
qualitativ hochwertiges Essen, das gut schmeckt, ist eine wunderbare Grundlage für gute Laune und Zufriedenheit . Leider ist ein solches Essen im Schulalltag keine Selbstverständlichkeit . Dabei kann die Schule ein ganz besonderer Ort für die Ernäh- rung sein . Denn hier können Schülerinnen und Schüler sowohl Wissen über den richtigen Umgang mit Lebensmitteln sammeln, als auch das Erlebnis eines gemein- samen Essens mit Freunden erfahren .
Die Ernährungsbildung in der Kindheit hat entscheidenden Einfluss auf das Ernäh- rungsverhalten im späteren Leben – und damit auf Gesundheit und Vitalität . Die Schulverpflegung kann und muss einen Beitrag zu einer gesunden und ausgewoge- nen Ernährungsweise leisten . Besonderen Erfolg verspricht es, wenn sich das Thema gesunde Ernährung nicht nur in den Speiseplänen, sondern auch in Lern- und Trainingseinheiten im Unterricht wiederfindet . Kinder wollen begeistert werden! Deshalb ist es wichtig, ihnen die Zusammenhänge von Ernährung und Gesundheit ideen- und abwechslungsreich zu vermitteln . Idealerweise ergänzen sich Familie und Schule darin, die Lust auf ein gesundes Essen in Gemeinschaft zu wecken und zu för- dern .
Wir wollen allen Kindern ein ausgewogenes, vollwertiges Essen schmackhaft ma- chen . Deshalb hat mein Haus die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e . V . (DGE) beauftragt, Schulen bei der Ausgestaltung der Verpflegung zu unterstützen . Unser Hauptziel ist die Qualitätssicherung in der Schulverpflegung . Um das zu erreichen, hat die DGE im Auftrag meines Hauses und in Kooperation mit den Bundesländern wissenschaftlich gesicherte und praxistaugliche Qualitätsstandards für die Schul- verpflegung erarbeitet .
Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans „IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ fördern wir die Verbreitung dieses Stan- dards, beispielsweise über das Internet und durch zielgerechte Informationsveran- staltungen . Zudem haben wir im Rahmen von „IN FORM“ in allen 16 Bundesländern Vernetzungsstellen für die Schulverpflegung eingerichtet, um alle verantwortlichen Akteure einzubinden . Hiermit möchten wir Schulen bei der Gestaltung eines gesun- den Verpflegungsangebotes unterstützen . So kommt Ihr Kind hoffentlich bald mit dem Satz nach Hause: „Schule – schmeckt mir!“
Ihr
Christian Schmidt MdB Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft
Christian Schmidt, © BMEL/Kugler
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Vorwort
Liebe Leserinnen und Leser,
was und wie von Schülern tagtäglich gegessen und getrunken wird, trägt langfristig zur Entwicklung und Festigung von Geschmacks- und Handlungsmustern bei . Schulen können diesbezüglich mit entsprechenden Angeboten durchaus Einfluss nehmen . Die Bereitschaft, sich im späteren Leben ausgewogen und vollwertig zu ernähren oder in die eigene Gesundheit zu investieren, hängt auch stark von Erfah- rungen im schulischen Bereich ab . Qualitativ hochwertiges Essen kann von Schülern besser wahrgenommen und geschätzt werden, wenn eine schulische Ernährungs- bildung entsprechende Grundlagen schafft und weitere Kenntnisse über eine voll- wertige Ernährung vermittelt .
Mit dem „DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung“ gibt die Deutsche Ge- sellschaft für Ernährung e . V . (DGE) den für die Schulverpflegung Verantwortlichen einen Rahmen zur optimalen Gestaltung des Verpflegungsangebots und zur Quali- tätssicherung an die Hand . Der Qualitätsstandard wurde von Experten der DGE, den Vertretern aller Länderministerien und der Vernetzungsstellen Schulverpflegung sowie mithilfe zahlreicher Personen aus Wissenschaft, Schule und Praxis erarbeitet .
Kernelemente des Qualitätsstandards sind Kriterien zur optimalen Lebensmittel- auswahl, Häufigkeit der Verwendung sowie Speisenplanung und -herstellung bis hin zum nährstoffoptimierten Verpflegungsangebot . Außerdem werden wichtige Aspekte wie die Getränkeversorgung, die Zwischenverpflegung oder die Ernährungs- bildung thematisiert . Neu sind die Hinweise auf die Lebensmittelinformationsver- ordnung mit der Verpflichtung, Allergene zu kennzeichnen, sowie das Kapitel 5 zur Nachhaltigkeit .
Die DGE liefert Ihnen mit diesem Qualitätsstandard die Grundlage zur Umsetzung eines vollwertigen Verpflegungsangebots . Machen Sie aus Ihrer Schulmensa einen Ort, an dem gesundheitsfördernde und schmackhafte Lebensmittel in einer ange- nehmen Atmosphäre angeboten werden . Leisten Sie diesen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Ernährungsverhaltens und der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen . Sichtbar wird Ihr Engagement mit der Zertifizierung durch die DGE . Nutzen Sie die Chance und dokumentieren Sie öffentlichkeitswirksam: Unsere Schu- le erfüllt die Anforderungen der Schule + Essen = Note 1-Zertifizierung beziehungs- weise der Schule + Essen = Note1-PREMIUM-Zertifizierung der DGE .
Diese Broschüre liefert Ihnen umfassende Informationen rund um die Schulverpfle- gung . Bei individuellen Fragen steht Ihnen das Team von „Schule + Essen = Note 1“ aber auch gerne mit Rat und Tat zur Seite .
Ihr
Dr . Helmut Oberritter Geschäftsführer Deutsche Gesellschaft für Ernährung e . V .
Dr. Helmut Oberritter, © DGE
8 DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung
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Der Schulalltag hat sich durch die Einführung der Schulform Ganztagsschule und die Verkürzung der Schulzeit zur Erlangung des Abiturs auf acht Jahre (G8) für die Kinder und Jugendlichen, aber auch die Lehr- kräfte erheblich gewandelt . Die Veränderungen im Schulalltag, die Ernährungsgewohnheiten von Kindern und Jugendlichen sowie die sich daraus ergebenden Zielsetzungen für den „DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung“ sind Inhalte dieses Kapitels .
1.1 Hintergründe Im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und als Bestandteil des Nationalen Aktionsplans „IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ wurden 2007 die ersten bundesweiten „Qualitätsstan- dards für die Schulverpflegung“ veröffentlicht . Ein
Expertengremium mit Vertretern aus Wissenschaft und Praxis sowie den Referenten der Länder hat diese gemeinsam mit dem Team von „Schule + Essen = Note 1“ erarbeitet . 2009 wurde die zweite, 2011 die dritte Auf- lage veröffentlicht . Der Fokus der dritten Auflage lag auf einer neuen Struktur . In der aktuellen Auflage wur- den die Inhalte aktualisiert . Das Kapitel 4 wurde um die Allergenkennzeichnung ergänzt und aktualisiert . Das Thema Nachhaltigkeit findet sich nun in einem eigenen Kapitel .
Wandel des Schulalltags Kinder wachsen in einem Umfeld auf, das große Heraus- forderungen an den Erhalt der Gesundheit und an die Entwicklung von sozialen Beziehungen stellt . Oft be- dingt durch die Berufstätigkeit beider Elternteile oder durch lange Anfahrtswege zur Schule in ländlichen Ge- bieten, wird die ganztägige Betreuung von Kindern und Jugendlichen immer häufiger zur Aufgabe der Schulen . Die OECD-Studie PISA löste zudem Diskussionen über die besten Rahmenbedingungen schulischen Lernens aus . Viele Wissenschaftler, Lehrkräfte, Eltern sowie Poli- tiker sehen in Ganztagsschulen dazu die Lösung . Durch die Einrichtung von Ganztagsschulen wird Schule zum zentralen Lebens- und Erfahrungsraum für Kinder und Jugendliche . Das spiegelt sich auch in der Statistik zur Entwicklung der Ganztagsschulen wider . Die Anzahl der Verwaltungseinheiten zeigt einen stetigen Anstieg . Im Jahr 2005 waren 8 .226, 2012 bereits 15 .742 Verwaltungs- einheiten verzeichnet . Dies entspricht einem Anstieg um rund 91 Prozent in einem Zeitraum von sieben Jah- ren . Vor allem Grundschulen wurden zu Ganztagsschu- len mit offener Form . 1
Hintergründe und Ziele
1 Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundes- republik Deutschland (Hrsg.): Allgemein bildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland – Statistik 2008 bis 2012. Berlin (2014); www.kmk.org/statistik/schule/statistische-veroeffentlichungen/allgemein- bildende-schulen-in-ganztagsform-in-den-laendern-in-der-bundesrepublik- deutschland.html (eingesehen am 02.05.2014)
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Die Einführung des „G8-Abiturs“ an Gymnasien ging mit einer erheblichen Umstrukturierung einher . Der Lehrstoff, der statt in neun nun in acht Jahren erlernt werden muss, führte zur Einführung von Nachmittags- unterricht . Viele Schüler sind häufig bis 16:00 Uhr oder sogar 17:00 Uhr in der Schule .
Immer mehr Kinder besuchen immer früher Ganztags- einrichtungen . Dies beginnt meist mit dem Besuch des Kindergartens . Durch die ganztägige Betreuung nimmt der Einfluss von Kindertageseinrichtungen und Schulen auf die Verpflegung und Essgewohnheiten immer mehr zu . Auch die Ernährungsbildung verlagert sich zuneh- mend von der Familie in die Schule . In vielen Familien werden Kenntnisse rund um die Speisenzubereitung nicht mehr selbstverständlich an die Kinder und Jugend- lichen weitergegeben .
Die Verpflegung der Schüler hat heute eine zentrale Bedeutung im „Lebensraum Schule“ . Dies zeigt auch der Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 02 .01 .2004, in dem für Ganztagsschulen gefordert wird, dass den Schülern eine Mittagsverpflegung an allen Tagen des Ganztagsbetriebs bereitgestellt werden muss . 2
Schulen haben deshalb bei der Gestaltung der Schul- verpflegung eine zentrale Mitverantwortung und Für- sorgepflicht . Die Qualität der Verpflegung beeinflusst schließlich die körperliche und geistige Entwicklung von Kindern und Jugendlichen . Alle Schulen haben zu- dem einen Bildungs- und Erziehungsauftrag . Dazu ge- hören die Herausbildung eines gesundheitsfördernden Lebensstils und die Entwicklung sozialer Beziehungen .
Ungünstiges Ernährungsverhalten Ein anderer wichtiger Aspekt für die Entwicklung des „DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung“ ergibt sich aus dem Kinder- und Jugendgesundheits- survey – KiGGS . In Deutschland sind danach über alle Altersklassen hinweg 15 Prozent der Kinder und Ju- gendlichen übergewichtig, 6,3 Prozent davon adipös . Auch Essstörungen kommen immer häufiger vor . Bei 29 Prozent der Mädchen und 15 Prozent der Jungen im Alter von 11 bis 17 Jahren wurde ein auffälliges Essver- halten festgestellt . Übergewicht und Adipositas sowie Essstörungen korrelieren eng mit der sozialen Schicht: Je niedriger der sozioökonomische Status, desto höher die Prävalenz . 3
In der EsKiMo-Studie, der Ernährungsstudie als KiGGS- Modul, wurde das Ernährungsverhalten von Kindern und Jugendlichen untersucht . Danach essen Kinder und Jugendliche zu wenig Gemüse und Obst, zu viel Fleisch, Fleischwaren, Knabberartikel und Süßwaren, und sie trinken zu viele zuckerhaltige Limonaden . Die Studie belegt ein ungünstiges Ernährungsverhalten, das vor allem bei zu wenig Bewegung in der Schule und im Alltag dauerhaft zu Übergewicht und Adipositas beiträgt . 4
2 Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundes- republik Deutschland (Hrsg.): Allgemein bildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland – Statistik 2002 bis 2006. Bonn (2008); www.kmk.org/fileadmin/pdf/PresseUndAktuelles/2004/GTS_2006.pdf (eingesehen am 04.07.2014)
3 Kurth B-M, Schaffrath Rosario A: Die Verbreitung von Übergewicht und Adipositas bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Ergebnisse des bundesweiten Kin- der- und Jugendgesundheitssurveys (KiGGS). Bundesgesundheitsblatt Nr. 50 (2007), 736-743
4 Mensink GBM, Bauch A, Vohmann C et al.: Ernährungsstudie als KiGGS-Modul (EsKiMo) – Forschungsbericht, Berlin (2007). Weitere Informationen unter: www.rki.de Suchbegriff EsKiMo (eingesehen am 29.07.2011)
10 DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung
Damit ergibt sich die Forderung nach einer gesund- heitsfördernden, nährstoffoptimierten Mittags- und Zwischenverpflegung sowie einer intensiven theoreti- schen und praktischen Ernährungsbildung im Unter- richt . Ergänzend ist das Sport- und Bewegungsangebot in den Schulen zu berücksichtigen .
Einfluss der Ernährung auf die Konzentration und Leistungsfähigkeit in der Schule Eine auf Kinder und Jugendliche abgestimmte Ernäh- rung hat positive Effekte: Kurzfristig steigert ausrei- chend zur Verfügung stehende Energie in Form von Kohlenhydraten Aufmerksamkeit, Erinnerungs- und Reaktionsvermögen sowie Konzentrationsfähigkeit . 5 Als Zwischenmahlzeiten eignen sich in diesem Zusam- menhang Gemüse und Obst, Vollkorn- oder Milchpro- dukte .
Langfristig haben die Zusammensetzung und Menge der verzehrten Lebensmittel Einfluss auf die Präven- tion chronisch degenerativer Krankheiten wie Fett- stoffwechselstörungen, Diabetes mellitus Typ 2 und Herz-Kreislauf-Krankheiten . Auch Übergewicht ist hauptsächlich auf eine dauerhaft überhöhte Energie- zufuhr, verbunden mit einer zu geringen körperlichen Aktivität, zurückzuführen . Somit kann eine bedarfsge- rechte Ernährung das Risiko für ernährungsmitbeding- te Krankheiten senken und einen Beitrag zur Erhaltung der Gesundheit leisten .
Der „DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung“ berücksichtigt daher zur Ausprägung eines gesund- heitsfördernden Lebensstils:
nn ein ernährungsphysiologisch ausgewogenes Ver- pflegungsangebot für die Mittags- und Zwischen- verpflegung, nn ein energiearmes Getränkeangebot, das von der
Schule kostenfrei zur Verfügung gestellt wird, nn eine ansprechende Gestaltung des Speisenraums
und eine angenehme Essatmosphäre zur Steigerung der Akzeptanz des Verpflegungsangebots, dazu gehören auch kompetente Mitarbeiter in Küche und Ausgabe, nn ausreichend lange Pausenzeiten, damit in Ruhe
gegessen werden kann .
5 Eissing G: Einfluss der Frühstücksqualität auf die mentale Leistung. Ernährung und Medizin 26 (2011), 22-27
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1.2 Ziele Ziel des Qualitätsstandards ist es, die Verantwortlichen für die Verpflegung in Schulen bei der Umsetzung einer bedarfsgerechten und ausgewogenen Verpflegung zu unterstützen und damit den Schülern die Auswahl aus einem vollwertigen Verpflegungsangebot zu ermög- lichen . Dies betrifft die Verpflegung der Schüler in der Primarstufe ebenso wie die in der Sekundarstufe . Dazu bietet dieser Qualitätsstandard eine praxisorientierte Hilfestellung . Die Inhalte basieren auf der aktuellen wissenschaftlichen Datenlage . Hierzu zählen unter anderem die D-A-CH-Referenzwerte für die Nährstoff- zufuhr 6 und deren Umsetzung in die Gemeinschafts- verpflegung .
1.3 Zielgruppen des Qualitätsstandards Zielgruppen sind Verantwortliche und Entscheidungs- träger wie Schulträger, Schulleitungen, Schulgremien, Vertretungen der Schülerschaft und der Eltern . Der Qualitätsstandard richtet sich in gleicher Weise an die- jenigen, die die Verpflegung herstellen, umsetzen oder anbieten . Hierzu zählen Caterer, Pächter, Hausmeister, Elterninitiativen und Schülerfirmen .
6 Deutsche Gesellschaft für Ernährung, Österreichische Gesellschaft für Ernährung, Schweizerische Gesellschaft für Ernährung (Hrsg.): Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr. Bonn, 2. Auflage (2015) (im Druck)
12 DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung
2
In diesem Kapitel sind Empfehlungen für die Gestal- tung eines vollwertigen 7 Speisenangebots für die Schul- verpflegung dargestellt . Diese umfassen Angaben zu Getränkeversorgung, Frühstück, Zwischenverpflegung und Mittagessen sowie zur Speisenherstellung . Darüber hinaus sind Informationen zur Nährstoffversorgung durch die Mittagsverpflegung enthalten .
Besonders Kinder und Jugendliche benötigen zur Prä- gung ihrer Sinne ein Angebot an Lebensmitteln, das eine Vielfalt in Geschmack sowie in Geruch, Konsistenz, Aussehen und Hörerlebnissen bietet . Geruchs- und Ge- schmackserlebnisse prägen das sensorische Gedächtnis . Durch die Gewöhnung an einen standardisierten Ge- schmack, zum Beispiel durch Geschmacksverstärker,
kann der Sinn für die Geschmacksvielfalt natürlicher Lebensmittel verloren gehen . Daher sind prinzipiell Produkte ohne Geschmacksverstärker, künstliche Aro- men und Süßstoffe beziehungsweise Zuckeralkohole 8
zu bevorzugen . Es werden generell keine Speisen, in denen Alkohol/Alkoholaromen als Zutat eingesetzt wird/werden, angeboten, zum Beispiel Soßen, Desserts . Formfleischerzeugnisse 9 sind keine natürlichen bezie- hungsweise naturbelassenen Produkte und werden daher aus Gründen der Ernährungsbildung sowie der Geschmacksbildung und -prägung nicht verwendet .
2.1 Getränkeversorgung Ausreichendes Trinken gehört zu einer vollwertigen Verpflegung . Daher sollten Schüler jederzeit die Mög- lichkeit haben zu trinken . Am besten eignen sich Trink- oder Mineralwasser sowie ungesüßte Früchte- oder Kräutertees .
Trinkwasser steht den Schülern während des Schul- alltags immer kostenfrei zur Verfügung . Dies gilt auch für die Zeit des Unterrichts . Die Bereitstellung kann beispielsweise durch Trinkwasserspender, die Installa- tion von Brunnen oder die Einrichtung von Trinkecken in den Klassenräumen erfolgen . Die Geräte sind regel- mäßig zu warten und auf ihren Keimgehalt zu kontrol- lieren . Gemeinsam mit den Schülern sollten genaue Regeln erstellt werden, wann im Unterricht getrun- ken werden darf . Bewährt hat sich zum Beispiel, beim
Gestaltung der Verpflegung
7 Die vollwertige Ernährung nach den Empfehlungen der DGE liefert eine dem Energiebedarf entsprechende Energiemenge und ausreichend Flüssigkeit. Sie stellt die Versorgung mit den energieliefernden Nährstoffen Protein, Fett und Kohlenhydrate in einem ausgewogenen Verhältnis sicher. Außerdem liefert sie Inhaltsstoffe wie Vitamine, Mineralstoffe, Ballaststoffe und sekundäre Pflanzen- stoffe in ausreichender Menge. Die vollwertige Ernährung ist abwechslungsreich und betont den Konsum von Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs.
8 Zuckeralkohole sind z. B. Sorbitol, Xylitol und Maltitol. In hoher Dosierung wirken sie stark abführend und schon in geringer Dosierung führen sie zu Blähungen.
9 Zur Definition von Formfleischerzeugnissen: Deutsches Lebensmittelbuch, Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse, Punkt 2.19, unter www.bmel.de, Suchbegriff „Leitsätze Fleisch- und Fleischerzeugnisse“.
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10 Deutsche Gesellschaft für Ernährung (Hrsg.): Trinken in der Schule – Geeignete Durstlöscher in den Schulalltag integrieren. Bonn (2014)
Frontalunterricht das Trinken nicht zu gestatten, wohl aber in Stillarbeitsphasen, während Gruppen- arbeiten und Klassenarbeiten . Die Lehrkräfte können sich gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen auch auf Trinkpausen, zum Beispiel nach Abschluss eines schwierigen Gedankenganges, einigen .10
Limonaden, Nektare, Fruchtsaftgetränke, Near-Water- Getränke mit hohem Energiegehalt und künstlichen Aromen, Eistees, Energy-Drinks und isotonische Sport- getränke werden in Schulen nicht angeboten .
2.2 Frühstück und Zwischenverpflegung Frühstück und Zwischenverpflegung leisten bei opti- maler Lebensmittelauswahl einen wichtigen Beitrag zur täglichen Nährstoffzufuhr .
Das Frühstücksangebot zu Hause und das Angebot der Zwischenverpflegung in der Einrichtung sollten weitgehend aufeinander abgestimmt sein . Der Schul- kiosk sollte zur Mittagszeit geschlossen werden . Bleibt er geöffnet, werden zur Mittagszeit keine warmen Spei- sen angeboten . Das Kioskangebot darf keine Konkur- renz zur Ausgabe der Mittagsverpflegung darstellen . Das gilt auch für das Angebot in Cafeterien oder Bistros .
In der Tabelle 1 sind sieben Lebensmittelgruppen ge- nannt . Darin wird eine optimale Lebensmittelauswahl für das Frühstück und die Zwischenverpflegung defi- niert .
14 DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung
14 Weißes Fleisch (Geflügel) sollte bevorzugt angeboten werden, da es unter gesund- heitlichen Gesichtspunkten günstiger zu bewerten ist als rotes Fleisch (Schwein, Rind, Schaf, Ziege). Deutsche Gesellschaft für Ernährung (Hrsg.): Vollwertig essen und trinken nach den 10 Regeln der DGE. 25. überarbeitete Auflage, Bonn (2013)
15 Weitere Informationen: Deutsche Gesellschaft für Ernährung: Ökologisch ver- träglicher Fischverzehr. DGEinfo (7/2007) 103-105 und unter World Wide Fund For Nature, Einkaufsratgeber für Fische und Meeresfrüchte: www.wwf.de/aktiv- werden/tipps-fuer-den-alltag/vernuenftig-einkaufen/einkaufsratgeber-fisch/
16 Streichfette werden sparsam verwendet. 17 Weitere Informationen: Deutsche Gesellschaft für Ernährung (Hrsg.): Leitlinie Fett
kompakt – Fettkonsum und Prävention ausgewählter ernährungsmitbedingter Krankheiten. 1. Auflage, unveränderter Nachdruck, Bonn (2010)
18 Milch und Milchprodukte sowie Säfte zählen nicht zur Gruppe der Getränke, sondern zur Gruppe der tierischen beziehungsweise pflanzlichen Lebensmittel.
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11 „Müsli besteht überwiegend aus einer oder mehreren Speisegetreidearten, die z. B. flockiert, geschrotet und/oder gequetscht sind sowie knusprig oder ander- weitig zubereitet sein können. Müsli enthält mindestens zwei weitere Komponen- ten. Üblicherweise sind dies Trockenfrüchte und ölhaltige Samen in verschiedener Form.“ DLG e.V., DLG-Zertifizierungsstelle (Hrsg.): Prüfbestimmungen. 7. Auflage, Frankfurt am Main (2014), 14
12 Weitere Informationen geben die Kampagne „5 am Tag“ unter www.5amtag.de und der Saisonkalender unter www.schuleplusessen.de in der Rubrik Wissens- wertes Die Europäische Union (EU) unterstützt den Verzehr von Schulobst bei Kindern und Jugendlichen. Weitere Informationen unter: www.bmel.de Suchbegriff „EU-Schulobst- und -gemüseprogramm“
13 Die Europäische Union (EU) unterstützt den Verzehr von Milch und Milchproduk- ten bei Kindern und Jugendlichen. Weitere Informationen unter: ec.europa.eu/ agriculture/milk/school-milk-scheme/index_de.htm (eingesehen am 02.05.14)
Lebensmittelgruppe optimale Auswahl Beispiele zur praktischen Umsetzung
Getreide, Getreideprodukte und Kartoffeln
Vollkornprodukte
Müsli 11 ohne Zuckerzusatz
Brot, Brötchen
Mischung aus verschiedenen Getreideflocken, Leinsamen und Trockenfrüchten
Gemüse und Salat12 Gemüse, frisch oder tiefgekühlt
Salat
Möhre, Paprika, Gurke, Kohlrabi, Tomaten als Rohkost z . B . in Scheiben oder Stifte geschnitten, als Brotbelag
Kopfsalat, Eisbergsalat, Feldsalat, Endivie, Eichblattsalat, Gurke, Möhre, Tomaten, z . B . als gemischter Salat, als Brotbelag
Obst12 Obst, frisch oder tiefgekühlt ohne Zuckerzusatz
Apfel, Birne, Pflaumen, Kirschen, Banane, Manda rine, im Ganzen oder als Obstsalat, -spieße
Milch und Milchprodukte 13
Milch: 1,5 % Fett
Naturjoghurt: 1,5 % bis 1,8 % Fett
Käse: max . Vollfettstufe (≤ 50 % Fett i . Tr .)
Speisequark: max . 20 % Fett i . Tr .
als Trinkmilch, selbstgemachte Mixgetränke (ungesüßt)
pur, mit frischem Obst, Dip, Dressing
als Brotbelag Gouda, Feta, Camembert, Tilsiter
Kräuterquark, Dip, Brotaufstrich, mit frischem Obst
Fleisch14 , Wurst, Fisch, Ei
Fleisch- und Wurstwaren als Belag: max . 20 % Fett
Seefisch aus nicht überfischten Beständen15
Putenbrust (Aufschnitt), Truthahn-Mortadella, Kochschinken, Lachsschinken, Kasseler (Aufschnitt), Bierschinken
Thunfisch, Matjes, Rollmops
Fette16 und Öle17 Rapsöl
Walnuss-, Weizenkeim-, Oliven- oder Sojaöl
Dressing
Getränke18 Trink-, Mineralwasser
Früchte-, Kräutertee, ungesüßt
Rotbuschtee, ungesüßt
Hagebutten-, Kamillen-, Pfefferminztee
Tabelle 1: Optimale Lebensmittelauswahl für das Frühstück und die Zwischenverpflegung
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Zusätzlich zur optimalen Lebensmittelauswahl gilt für das Frühstück und die Zwischenverpflegung, dass bestimmte Lebensmittel beziehungsweise Lebens- mittelgruppen täglich im Angebot enthalten sind (siehe Tabelle 2) .
Darüber hinaus gilt:
nn Pikante Snacks werden nur als Nüsse oder Samen ohne Salz und Zucker angeboten (z . B . Sonnen- blumenkerne) . nn Süßigkeiten werden nicht angeboten . nn Die Lebensmittel oder Speisen, die der optimalen
Lebensmittelauswahl entsprechen, sind im Gesamt- angebot für die Zwischenverpflegung gekennzeich- net .
2.3 Mittagsverpflegung In der Ganztagsschule ist das Angebot einer Mittags- verpflegung verpflichtend . 2 Das Mittagessen leistet einen wesentlichen Beitrag zur täglichen Versorgung
mit Nährstoffen . Üblicherweise besteht es aus mehre- ren Komponenten . Dazu zählt ein tägliches Angebot an Rohkost, Salat oder gegartem Gemüse, eine Stärke- beilage sowie ein Getränk mit mindestens 0,2 Liter . Die Kosten für das Getränk sind im Menüpreis enthal- ten . Mit diesem Qualitätsstandard werden Kriterien für ein vollwertiges Verpflegungsangebot für 20 Ver- pflegungstage (vier Wochen) festgelegt .
Lebensmittelgruppe Häufigkeit Beispiele zur praktischen Umsetzung
Getreide, Getreideprodukte und Kartoffeln
täglich Vollkornprodukte Vollkornbrötchen, Vollkornbrot, Getreideflocken, Müsli ohne Zuckerzusatz
Gemüse und Salat täglich Gemüsesticks, Rohkost, Salatteller, Brot-/Brötchenbelag
Obst täglich Obst im Ganzen, geschnittenes Obst, Obstsalat, Müsli mit Obst, Quark/Joghurt mit frischem Obst
Milch und Milchprodukte
täglich Trinkmilch, Joghurt/Quark, Milch in Müsli, Kräuterquark, Salatdressing, Dips
Fette und Öle Rapsöl ist Standardöl Salatdressing, Dips
Getränke täglich Trink-, Mineralwasser
Tabelle 2: Anforderungen an das Lebensmittelangebot beim Frühstück und in der Zwischenverpflegung
16 DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung
2.3.1 Lebensmittelauswahl
Tabelle 3 zeigt die optimale Lebensmittelauswahl für die Mittagsverpflegung .
2
19 Kartoffeln können in der Schale einen hohen Gehalt an der giftigen Substanz Solanin aufweisen. Sie sollten daher ohne Schale verzehrt werden.
Lebensmittelgruppe optimale Auswahl Beispiele für Lebensmittel
Getreide, Getreideprodukte und Kartoffeln
Vollkornprodukte
Parboiled Reis oder Naturreis
Speisekartoffeln 19, als Rohware ungeschält oder geschält
Brot, Brötchen, Mehl, Teigwaren
Gemüse und Salat12 Gemüse, frisch oder tiefgekühlt
Hülsenfrüchte
Salat
Möhre, Paprika, Erbsen, Bohnen, Brokkoli, Zucker- schoten, Zucchini, Tomaten, Weiß-, Rotkohl, Wirsing
Linsen, Erbsen, Bohnen
Kopfsalat, Eisbergsalat, Feldsalat, Endivie, Eichblattsalat
Obst12 Obst, frisch oder tiefgekühlt ohne Zuckerzusatz
Apfel, Birne, Pflaumen, Kirschen, Banane, Manda rine
Milch und Milchprodukte 13
Milch: 1,5 % Fett
Naturjoghurt: 1,5 % bis 1,8 % Fett
Käse: max . Vollfettstufe (≤ 50 % Fett i . Tr .)
Speisequark: max . 20 % Fett i . Tr .
Gouda, Feta, Camembert, Tilsiter
Fleisch14 , Wurst, Fisch, Ei
mageres Muskelfleisch
Seefisch aus nicht überfischten Beständen15 Braten, Roulade, Schnitzel, Geschnetzeltes
Kabeljau, Seelachs, Hering, Makrele
Fette16 und Öle17 Rapsöl
Walnuss-, Weizenkeim-, Oliven- oder Sojaöl
Getränke18 Trink-, Mineralwasser
Früchte-, Kräutertee, ungesüßt
Rotbuschtee, ungesüßt
Hagebutten-, Kamillen-, Pfefferminztee
Tabelle 3: Optimale Lebensmittelauswahl für die Mittagsverpflegung
17
2
Convenience-Produkte In der Gemeinschaftsverpflegung, und damit auch in der Schulverpflegung, werden Produkte unterschied- licher Convenience-Stufen verwendet . Eine Übersicht der verschiedenen Convenience-Stufen ist Tabelle 4 zu entnehmen . Bei der Verwendung dieser Produkte sind ernährungsphysiologische, sensorische, ökologische und ökonomische Aspekte zu beachten . Bei Produkten mit hohem Convenience-Grad sollten der Zucker- und Salzgehalt sowie die Art des verwendeten Fettes berücksichtigt werden . Produkte mit Jodsalz werden bevorzugt .
Beim Einsatz von Convenience-Produkten gelten folgende Grundsätze:
nn Erlauben es die zeitlichen und personellen Kapazitä- ten, sind Produkte der Convenience-Stufen 1 und 2 zu bevorzugen . nn Beim Einsatz von Convenience-Produkten der Stu-
fen 4 und 5 sollten immer Lebensmittel der Conve- nience-Stufen 1 und 2 ergänzt werden . nn Erfordert die Herstellung der Speisen zahlreiche
Prozessstufen (zum Beispiel Cook & Chill), ist der Einsatz von Gemüse und Obst aus den Convenience- Stufen 1 und 2 zu bevorzugen . nn Bei Gemüse und Obst sind aufgrund des höheren
Nährstoffgehalts tiefgekühlte Produkte (TK) den Konserven (zum Beispiel Erbsen, Möhren, grüne Bohnen) vorzuziehen . 20
2.3.2 Speisenplanung
In diesem Kapitel werden Kriterien für die Speisen- planung erläutert . Dazu zählen Anforderungen an den Lebensmitteleinsatz für 20 Verpflegungstage im Rah- men der Mittagsverpflegung . Darüber hinaus beinhal- tet das Kapitel Kriterien zur Sensorik und für die Gestaltung des Speisenplans .
Für die Speisenplanung gelten folgende Anforderungen:
nn Der Menüzyklus beträgt mindestens vier Wochen . nn Ein ovo-lacto-vegetarisches 21 Gericht ist täglich im
Angebot . 22
20 aid infodienst Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz (Hrsg.): Nährstoffveränderungen bei der Lebensmittelzubereitung im Haushalt. 4. veränderte Neuauflage, Bonn (2008)
21 In der ovo-lacto-vegetarischen Ernährung werden neben pflanzlichen Lebens- mitteln nur solche Produkte tierischen Ursprungs verzehrt, die von lebenden Tieren stammen, z. B. Milch, Eier oder Honig. Die vegetarische Ernährung schließt grundsätzlich Lebensmittel von getöteten Tieren, also Fleisch und Fleischproduk- te, Geflügel, Fisch sowie Schlachtfette aus. Vgl.: Deutsche Gesellschaft für Ernäh- rung (Hrsg.): DGE-Beratungs-Standards, Kapitel 2.3.2, 10. vollständig überarbeite- te Auflage, Bonn (2009)
22 Rezepte für einen nährstoffoptimierten Vier-Wochenspeisenplan unter: www. schuleplusessen.de/qualitaetsstandard/rezeptdatenbank/wochenspeisenplaene
Convenience-Stufe Beispiele
küchenfertige Lebensmittel
1 entbeintes, zerlegtes Fleisch, geputztes Gemüse
garfertige Lebensmittel
2 Filet, Teigwaren, TK-Gemüse, TK-Obst
aufbereitfertige Lebensmittel
3 Salatdressing, Kartoffelpüree, Puddingpulver
regenerierfertige Lebensmittel
4 einzelne Komponenten oder fertige Menüs
verzehr-/tischfertige Lebensmittel
5 kalte Soßen, fertige Salate, Obstkonserven, Desserts
Quelle: Modifiziert nach: aid infodienst Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz (Hrsg.): Convenience-Produkte in der Gemeinschaftsverpflegung. 1. Auflage, Bonn (2007)
Tabelle 4: Einteilung der Convenience-Produkte in verschiedene Convenience-Stufen
18 DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung
nn Das saisonale Angebot ist berücksichtigt . nn Kulturspezifische und regionale Essgewohnheiten
sowie religiöse Aspekte sind berücksichtigt . nn Getreide, Getreideprodukte und Kartoffeln werden
abwechslungsreich angeboten . nn Schülern mit Lebensmittelunverträglichkeiten
wie Allergien wird die Teilnahme an der Mahlzeit ermöglicht . Dies kann durch ein spezielles Essens- angebot, eine Auswahl einzelner Komponenten oder (falls nicht anders möglich) durch ein von zu Hause mitgebrachtes, aufgewärmtes Essen erfolgen . nn Die Wünsche und Anregungen der Schüler sind in
geeigneter Form in der Speisenplanung berücksich- tigt . nn Bei Gerichten mit Schweinefleisch wird eine alterna-
tive Fleischsorte angeboten .
Anforderungen an einen Vier-Wochen-Speisenplan (20 Verpflegungstage) Im Rahmen der Speisenplanung wird festgelegt, wie häufig bestimmte Lebensmittel beziehungsweise Lebensmittelgruppen angeboten werden .
Für die Speisenplanung in der Schulverpflegung wer- den vier Wochen mit 20 Verpflegungstagen zugrunde gelegt, auf die sich die Anforderungen an den Einsatz bestimmter Lebensmittel beziehungsweise Lebens- mittelgruppen (siehe Tabelle 3) beziehen . Dabei sind die Kriterien so festgelegt, dass ein abwechslungs- reiches Speisenangebot ermöglicht wird . 23
Lebensmittel beziehungsweise Lebensmittelgruppen, die täglich zur Mittagsmahlzeit zählen, sind mit der Häufigkeit „20 x“ gekennzeichnet . Darüber hinaus wer- den Minimal- und Maximalforderungen formuliert . Vollkornprodukte sollen beispielsweise mindestens „4 x“ in 20 Verpflegungstagen auf dem Speisenplan stehen . Selbstverständlich dürfen sie auch häufiger angeboten werden . Maximalforderungen werden für den Einsatz von Fleisch und Wurst sowie Kartoffel- erzeugnissen definiert – diese Häufigkeiten sind nicht zu überschreiten .
Für ein ausgewogenes Verpflegungsangebot in Schulen werden die in Tabelle 5 aufgeführten Häufigkeiten für den Einsatz von Lebensmitteln beachtet .
Angebot mehrerer Menülinien beziehungsweise Snackangebote Bei der Gestaltung des Speisenangebots für den Zeit- raum von 20 Verpflegungstagen (vier Wochen) werden die in Tabelle 5 aufgeführten Kriterien erfüllt . Die ange- gebenen Häufigkeiten beziehen sich auf das Gesamt- angebot . Werden mehrere Menülinien beziehungsweise Snackangebote zur Wahl gestellt, so sind die in Tabelle 5 aufgestellten Anforderungen für jede einzelne Menü- linie beziehungsweise jedes Snackangebot einzuhalten .
23 Für die Speisenplanung auf der Basis einer Woche (fünf Verpflegungstage) finden sich die Anforderungen in Kapitel 7.1, Tabelle 10
2
19
2
Gleichzeitig müssen die in Tabelle 3 benannten Lebens- mittelqualitäten erfüllt werden . Bei Angabe von Maxi- malwerten ist zu beachten, dass diese limitierenden Lebensmittel nur am gleichen Wochentag innerhalb der Menülinien angeboten werden können . Wird zum Beispiel Montag und Mittwoch in einer Menülinie Fleisch angeboten, darf auch in den anderen Menü- linien nur an diesen Tagen Fleisch angeboten werden .
Für die Einplanung von Wurst, frittierten/panierten Produkten und Kartoffelerzeugnissen muss dies eben- falls beachtet werden .
Gestaltung des Speisenplans Anhand des Speisenplans wird über das Verpflegungs- angebot in Schulen informiert . Bei der Gestaltung sind daher folgende Aspekte berücksichtigt:
Lebensmittelgruppe Häufigkeit Beispiele zur praktischen Umsetzung
Getreide, Getreideprodukte und Kartoffeln
20 x
davon:
– mind . 4 x Vollkornprodukte
– max . 4 x Kartoffelerzeugnisse
Pellkartoffeln 19, Salzkartoffeln, Kartoffelsalat, Kartoffeleintopf
Reispfanne, Reis als Beilage
Lasagne, Couscous-Salat, Hirseauflauf, Grünkern-Bratlinge, Polentaschnitten
Vollkornteigwaren, Vollkornpizza, Naturreis
Halbfertig- oder Fertigprodukte, z . B . Kroketten, Pommes frites, Kartoffelecken, Reibekuchen, Gnocchi, Püree, Klöße
Gemüse und Salat 20 x
davon mind . 8 x Rohkost oder Salat
gegarte Möhren, Brokkoli, Kohlrabi, Gemüselasagne, gefüllte Paprika (oder Zucchini, Auberginen), Erbsen-, Bohnen-, Linseneintopf, Ratatouille, Wokgemüse
Tomatensalat, Gurkensalat, gemischter Salat, Krautsalat
Obst mind . 8 x Obst im Ganzen, geschnittenes Obst, Obstsalat
Milch und Milchprodukte
mind . 8 x in Aufläufen, Salatdressings, Dips, Soßen, Joghurt- oder Quarkspeisen
Fleisch, Wurst, Fisch, Ei
max . 8 x Fleisch/Wurst
davon mind . 4 x mageres Muskelfleisch
mind . 4 x Seefisch
davon mind . 2 x fettreicher Seefisch
Putenbrust, Hähnchenschnitzel, Hühnerfrikassee, Rinderroulade, Schweinebraten, Geschnetzeltes, Rindergulasch
Seelachsfilet, Fischpfanne
Heringssalat, Makrele, Matjes
Fette und Öle Rapsöl ist Standardöl
Getränke 20 x Trink-, Mineralwasser
Tabelle 5: Anforderungen an einen Vier-Wochen-Speisenplan (20 Verpflegungstage)
20 DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung
nn Der aktuelle Speisenplan wird allen im Vorfeld regelmäßig zugänglich gemacht . nn Beim Angebot mehrerer Menülinien sind diese
übersichtlich dargestellt . nn Die Speisen der nährstoffoptimierten Menülinie
(siehe Kapitel 2 .5) sind im Speisenplan optisch her- vorgehoben . nn Die Speisen auf dem Speisenplan sind eindeutig
bezeichnet . Nicht übliche und nicht eindeutige Bezeichnungen, beispielsweise „Piratenmenü“, sind erklärt, dazu zählen auch klassische Garnituren . nn Bei Fleisch und Wurstwaren ist die Tierart auf
dem Speisenplan benannt .
2.4 Speisenherstellung Neben der Lebensmittelauswahl haben Zubereitung und anschließende Warmhaltezeiten einen wesent- lichen Einfluss auf die ernährungsphysiologische und sensorische Qualität der Speisen .
2.4.1 Zubereitung
Nachfolgend werden Kriterien für die Zubereitung genannt:
nn Auf eine fettarme Zubereitung wird geachtet . nn Frittierte 24 und/oder panierte Produkte werden
maximal „4 x“ in 20 Verpflegungstagen angeboten . nn Für die Zubereitung von Gemüse und Kartoffeln
werden fettarme und nährstofferhaltende Garme- thoden 25 (Dünsten, Dämpfen, Grillen) angewendet .
nn Zum Würzen werden frische oder tiefgekühlte Kräuter bevorzugt . nn Jodsalz 26 wird verwendet, es wird sparsam gesalzen . nn Zucker wird in Maßen eingesetzt . nn Nüsse und Samen werden als Topping (zum Beispiel
für Salate) angeboten . nn Für die Speisenherstellung liegen Rezepte mit
Zubereitungshinweisen vor und werden umgesetzt . nn Für die Portionierung der Speisen werden Portio-
nierungshilfen (zum Beispiel ein Kellenplan 27) ver- wendet .
2.4.2 Warmhaltezeiten und Temperaturen
Mit zunehmender Warmhaltezeit 28 gehen Vitamine aufgrund ihrer Thermolabilität verloren, außerdem kommt es zu sensorischen Einbußen . Daher ist die Warmhaltezeit so kurz wie möglich zu halten .
Es gelten folgende Grundsätze:
nn Die Warmhaltezeit zubereiteter Speisen beträgt maximal drei Stunden . nn Die Lager-, Transport- und Ausgabetemperatur von
kalten Speisen beträgt maximal 7 °C . nn Die Warmhalte-, Transport- und Ausgabetemperatur
von warmen Speisen beträgt mindestens 65 °C .
24 Weitere Informationen zum Gebrauch von Frittierfett: Matthäus B, Brühl L: Aktuelles Interview: Verwendung von Pflanzenölen. Ernährungs-Umschau 52 (2005), B9-B12
25 Eine Übersicht über die einzelnen Garmethoden und ihre ernährungs- physiologische Bewertung befindet sich unter: www.schuleplusessen.de in der Rubrik Wissenswertes/Schulverpflegung.
26 Die Verwendung von Jodsalz mit Fluorid, das nur mit Ausnahmegenehmigung in der Gemeinschaftsverpflegung einsetzbar ist, wird empfohlen. Die Ausnahme- genehmigung muss beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel- sicherheit beantragt werden.
27 Weitere Informationen zum Portionieren mit Kellenplan unter: www.schuleplusessen.de in der Rubrik Wissenswertes/Schulverpflegung
28 Die Warmhaltezeit beginnt mit Beendigung des Garprozesses und endet mit der Abgabe der Speise an den letzten Tischgast.
2
21
2
2.4.3 Sensorik
Die sensorische Qualität entscheidet über die Akzep- tanz des Essens und beeinflusst das Ernährungsver- halten dauerhaft . Es muss sichergestellt sein, dass die Verpflegung neben der ernährungsphysiologischen und hygienischen Qualität auch eine angemessene sensorische Qualität erreicht . Dabei gelten folgende Kriterien:
Aussehen: nn Alle Speisen werden appetitanregend präsentiert . nn Die für die einzelnen Lebensmittel typischen Farben
bleiben erhalten . nn Die Farbzusammenstellung der Speisen auf dem
Teller ist ansprechend .
Geschmack: nn Der für die Lebensmittel typische Geschmack bleibt
erhalten . nn Die Speisenkomponenten sind abwechslungsreich
mit Kräutern und Gewürzen abgeschmeckt . nn Möglichkeiten zum Nachwürzen stehen zur Ver-
fügung .
Konsistenz: nn Gemüse, Teigwaren und Reis sind beim Verzehr
möglichst bissfest . nn Kurzgebratenes ist knusprig beziehungsweise kross . nn Fleisch hat eine zarte Textur .
2.5 Nährstoffzufuhr durch die Mittagsverpflegung Die genannten Kriterien zur Lebensmittelauswahl sowie zur Speisenplanung und -herstellung tragen zu einer ernährungsphysiologisch ausgewogenen Ver- pflegung bei . Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Nährstoffe auf Basis von Rezepten zu berechnen und die Nährstoffzufuhr zu optimieren . Dazu leistet das Mittagessen einen wesentlichen Beitrag .
Aus den D-A-CH-Referenzwerten für die Nährstoff- zufuhr 6 leiten sich die nährstoffbasierten Angaben der entsprechenden Altersgruppen ab . In der praktischen Umsetzung bedeutet dies, dass die nährstoffoptimierte Mittagsmahlzeit 25 Prozent der täglich empfohlenen Nährstoffmenge und des Richtwerts für die Energie- zufuhr im Durchschnitt von 20 Verpflegungstagen (vier Wochen) liefert .
22 DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung
Tabelle 6 zeigt die Umsetzung der D-A-CH-Referenz- werte für die Energie- und Nährstoffzufuhr 29 durch die Mittagsmahlzeit für Schüler der Primar- und der Sekundarstufe .
Die Gesamtenergiezufuhr (100 %) ergibt sich aus folgenden energieliefernden Nährstoffen:
nn 20 % Protein nn 30 % Fett nn 50 % Kohlenhydrate
29 Deutsche Gesellschaft für Ernährung (Hrsg.): Umsetzung der D-A-CH-Referenz- werte in die Gemeinschaftsverpflegung. Bonn (2015) (im Druck) und unter www.schuleplusessen.de in der Rubrik Qualitätsstandard/Implementierungs- hilfen/D-A-CH-Referenzwerte
30 PAL (physical activity level): Durchschnittlicher täglicher Energiebedarf für die körperliche Aktivität als Mehrfaches des Grundumsatzes. Zugrundegelegt wird ein PAL von 1,4, der einer geringen körperlichen Aktivität entspricht. Je nach kör- perlicher Aktivität kann der Richtwert für die Energiezufuhr variieren. Dann müs- sen die Werte angepasst werden.
31 Richtwert für die durchschnittliche Energiezufuhr bei Jungen und Mädchen. 32 In den D-A-CH-Referenzwerten für die Nährstoffzufuhr wird kein Richtwert
für die Ballaststoffzufuhr für Jugendliche genannt. Im Sinne des vorbeugen- den Gesundheitsschutzes wird auf den Wert für Erwachsene (mind. 30g/Tag) zurückgegriffen.
2
Primarstufe Sekundarstufe
7 bis unter 10 Jahre
10 bis unter 19 Jahre
Energie (kJ) 31 1660 2200
Energie (kcal) 31 400 520
Protein (g) 20 26
Fett (g) 14 18
Kohlenhydrate (g) 49 64
Ballaststoffe (g) 4 8 32
Vitamin E (mg) 3 4
Vitamin B1 (mg) 0,2 0,4
Folat (μg) 45 75
Vitamin C (mg) 11 26
Calcium (mg) 225 300
Magnesium (mg) 43 100
Eisen (mg) 3 4
Tabelle 6: Umsetzung der D-A-CH-Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr für die Mittagsverpflegung (Angaben pro Tag, PAL 1,4 30)
23
Die Essatmosphäre ist neben der Lebensmittelqualität einer der prägenden Faktoren regelmäßig eingenom- mener Mahlzeiten . Eine positive Essatmosphäre schafft Raum für Gespräche und Informationsaustausch sowie den Genuss der Mahlzeiten . Dabei spielen vor allem die Faktoren Essenszeit und Raumgestaltung eine wesent- liche Rolle .
3.1 Teilnahme am schulischen Mittagessen Zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Nährstoff- versorgung, der Lern- und Leistungsfähigkeit und der Integration in die Schulkultur ist die Teilnahme am Mittagessen eine wesentliche Voraussetzung . Nicht nur im Ganztagsbetrieb ist deshalb eine Teilnahme aller Schüler am Mittagessen sinnvoll . Dies impliziert, dass jeder Schüler die Möglichkeit haben muss, an der Mittagsverpflegung teilzunehmen, und zwar unabhän- gig vom jeweiligen sozioökonomischen und religiösen Hintergrund . Jeder Teilnehmer findet in der Mensa einen Sitzplatz .
Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Bereitschaft der Lehrkräfte beziehungsweise der Erzieher oder anderer Betreuungspersonen am gemeinsamen Mittagessen teilzunehmen (Vorbildfunktion), und deren Fähigkeit, eine vertrauensvolle Beziehung zu den Schülern aufzu- bauen . Die gemeinsame Einnahme der Mahlzeit ist eine pädagogische Aufgabe, in der Verhaltensregeln, Kommu- nikationsregeln und Kulturtechniken vermittelt werden . Im Rahmen der zu gewährenden Aufsichtspflicht sollte die Teilnahme an den Mahlzeiten als Arbeitszeit gewer- tet werden .
3.2 Essenszeit Den Schülern steht für das Essen genügend Zeit zur Verfügung . Zu kurze Pausen und Hektik können dazu beitragen, dass sie an der Verpflegung nicht teilnehmen . Mit folgenden Maßnahmen ist dem vorzubeugen:
nn Es werden mindestens 60 Minuten Pausenzeit ein- geplant, um für den Gang zur Mensa beziehungs- weise zum Speisenraum, Hände waschen, Anstehen bei der Ausgabe des Essens, Suche eines freien Sitz- platzes möglichst im Freundeskreis, Einnahme des Mittagessens, Pflege sozialer Kontakte und Abräu- men genügend Zeit zur Verfügung zu haben .
3 Rahmenbedingungen in Schulen
24 DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung
nn Sofern nicht ausreichend Platz in der Mensa 33 zur Verfügung steht, werden versetzte, stufenspezifische Pausenzeiten berücksichtigt, die jeweils mit 60 Minu- ten angesetzt werden . Das ist bei der Gestaltung des Stundenrasters einer Schule einzuplanen . nn Für Bewegungspausen werden gesonderte Zeiten
vorgesehen .
3.3 Raumgestaltung Für die Ausgabe und den Verzehr der Speisen wird ein gesonderter Raum zur Verfügung gestellt .34 Das schließt die Einnahme der Mittagsmahlzeit zum Beispiel in Klas- sen- und Pausenräumen, Pausenhallen und Fluren aus .
Bei der Gestaltung des Speisenraums werden folgende Aspekte beachtet:
nn helle Räumlichkeit und angemessene Beleuchtung, nn freundliches, ansprechendes Ambiente (zum Beispiel
Pflanzen, Bilder, Tischdekoration), nn gut zu reinigende Möbel und Bodenbeläge .
Die Essatmosphäre wird sehr stark durch den Geräusch- pegel beeinflusst . Um diesen möglichst gering zu halten, ist der Raum entsprechend zu gestalten und zu däm- men . Klare Kommunikationsregeln tragen dazu bei, den Geräuschpegel beim Essen zu senken .
Zur Steigerung der Identifikation mit der Mensa soll- ten die Schüler bei der Gestaltung des Speisenraums einbezogen werden . Generell ist ein stufenspezifisches Ambiente umzusetzen . Für die Oberstufe ist nach Mög- lichkeit ein eigener Raum oder Bereich bereitzustellen .
3.4 Pädagogische Aspekte Die Schule als Ort des Lehrens, Lernens und Lebens ver- sammelt Menschen unterschiedlichster Herkunft, per- sönlicher, familialer und kultureller Erfahrungen und Prägung . Der Umgang miteinander und die Qualität sowie Intensität der Beziehungen üben einen entschei- denden Einfluss auf das Lernklima aus . Eine Heraus- forderung für die Schulen besteht darin, die Organisa- tion des gemeinsamen Essens und das tägliche Verpfle- gungsangebot in den pädagogischen Rahmen und da- mit auch in den Unterricht zu integrieren .
Gute Schulverpflegung – Basis für die aktuelle und zukünftige Gesundheit Eine qualitativ hochwertige Schulverpflegung hat einen hohen Stellenwert für die Ausbildung von Ernährungs- kompetenzen und die Entwicklung eines gesundheits- fördernden Lebensstils . Was und wie tagtäglich gegessen und getrunken wird, trägt zur Entwicklung und Festi- gung von Geschmacks- und Handlungsmustern bei, die das Ernährungshandeln und -verhalten langfristig lei- ten . Die Bereitschaft, sich im späteren Leben vollwertig zu ernähren oder in die eigene Gesundheit zu investie- ren, hängt wesentlich auch von schulischen Erfahrun- gen ab .
3
33 Pro Verpflegungsteilnehmer sollten idealerweise insgesamt 1,4 bis 1,7 m2 pro Person eingeplant werden.
34 Für die Planung sind u. a. die Bestimmungen des Brandschutzes zu berücksichtigen.
25
3
Ernährung in der Schule trägt damit zur Gesundheits- und Verbraucherbildung sowie zur Werteerziehung bei . Schulen können dies mit entsprechenden Angeboten steuern und so nicht nur eine pädagogische, sondern auch eine gesundheitspolitische Aufgabe wahrnehmen . Der aid infodienst Ernährung, Landwirtschaft, Verbrau- cherschutz e . V . hat für den Unterricht in Grundschu- len und weiterführenden Schulen Medienpakete ent- wickelt . Mit dem aid-Ernährungsführerschein lernen Kinder, Lebensmittel sinnlich wahrzunehmen, zuzube- reiten und zu genießen . Für die fünften und sechsten Klassen wurden die „SchmExperten“ entwickelt . Kern- stück der Unterrichtsreihe für gesundheits- und haus- haltsbezogene Fächer ist die selbstständige Zubereitung kleiner kalter Gerichte im Klassenzimmer . Die Praxis ist verknüpft mit Themen wie Einkauf, Hygiene, Esskultur und Geschmacksbildung .35
Europaweit formulierte das Netzwerk Gesundheitsför- dernder Schulen (ENHPS) schon Ende der 1990er Jahre in seinen Zielen Kriterien einer schulischen Ernäh- rungsbildung . Unter anderem werden aufgeführt:
nn Für jeden Schüler ist eine Ernährungs- und Ver- braucherbildung fächerübergreifend zu gewähr- leisten . Hierfür sind Standards zu entwickeln . nn Alle Lehrkräfte und schulischen Mitarbeiter sollten
über Grundkenntnisse zeitgemäßer Ernährungs- und Verbraucherbildung verfügen und sind entspre- chend aus- und fortzubilden .
nn Es ist sicherzustellen, dass alle Beteiligten die Ziele und Standards der gesundheitsfördernden Schule verstetigen und Maßnahmen zu deren Umsetzung koordinieren, sodass Gesundheit und Wohlbefinden von Schülern sowie Lehrkräften zum gemeinsamen Anliegen wird .36
Hinzu kommt, dass ausgewogen ernährte Kinder besser lernen . Mit einer quantitativ und qualitativ ausrei- chenden Energie- und Nährstoffversorgung können die Leistungen von Schülern gesteigert werden, denn Konzentrationsfähigkeit und Lernen basieren auf kom- plexen Stoffwechselprozessen, für die eine adäquate Nährstoffzufuhr notwendig ist .37
35 Weitere Informationen zum aid-Ernährungsführerschein und den SchmExperten unter: www.aid.de in der Rubrik Bildung + Schule
36 Modifiziert nach Dixey R, Heindl I, Loureiro I et al.: Healthy eating for young people in Europe – a school-based nutrition education guide. Kopenhagen, WHO 1999
37 Vgl. Heindl l: Sinnliche Intelligenz – Perspektiven einer ästhetisch-kulturellen Ernährungsbildung. In: Institut für Qualitätssicherung an Schulen IQSH: Ge- schmack bildet – Sinnliche Intelligenz ist der Ursprung für Leben und Lernen. IQSH, Kiel (2007), 38-48; Kaiser B, Kersting M: Frühstücksverzehr und kognitive Leistungsfähigkeit von Kindern. Ernährung im Fokus (1/2001), 5-13; Loch W: Stu- fen kindlichen Lernens als Aufgabe der Erziehung. In: Loch W (Hrsg.): Lebensform und Erziehung. Neue Deutsche Schule Verlagsgesellschaft mbH, Essen (1983), 47-59
26 DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung
Kommunikation und Förderung der sozialen Beziehungen Das gemeinsame Essen von Lehrenden und Lernenden bietet eine zwanglosere Gelegenheit zur Kommunika- tion als der Unterricht und ist für die pädagogischen Beziehungen äußerst wertvoll . Schulen, die sich in Hinblick auf eine gemeinsame Schulverpflegung von Lehrenden und Lernenden „auf den Weg gemacht ha- ben“, berichten von deutlich positiven Effekten auf die sozialen Beziehungen in der Schule . Partizipation von Lehrkräften sowie von Schülern bei der Zusammen- stellung des Speisenplans fördert die Akzeptanz und schafft Identität („unser“ Schulessen) . Eine gute Kom- munikation zwischen Herstellern beziehungsweise Anbietern und Tischgästen verbessert die Atmosphäre beim gemeinsamen Essen und ist ebenfalls Grundlage für die Akzeptanz und für die Wertschätzung des Ver- pflegungsangebots .
Das pädagogische Konzept für die Schulverpflegung Schulentwicklungsprozesse haben seit den 1990er Jahren in allen Bundesländern zur Erarbeitung von pädagogischen Programmen geführt, die der einzelnen Schule ein unverwechselbares Profil geben . Ein gutes pädagogisches Verpflegungskonzept und eine gute physiologische Verpflegungsqualität als Bestandteil des Schulprofils erweisen sich als Standort- und Wettbe- werbsvorteil .
Im Schulprofil sollten die Ziele, die Werte, die Regeln der Kommunikation und das Selbstverständnis der Schule definiert werden . Das pädagogische Konzept der Mittagsmahlzeit enthält Aussagen zur Organisation, zur Pausenregelung und zur Anzahl der erwarteten
Tischgäste . Partizipation von Schülern, zum Beispiel bei der Ausgabe, Hilfestellung beim Tischservice oder Beiträge der Eltern sind im pädagogischen Konzept zu verankern . Sieht dieses die Gründung und den Betrieb einer Schülerfirma vor, so sind die Verantwortlichkei- ten klar zu regeln . Die Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitsvorschriften (siehe Kapitel 4) müssen auch bei partizipativer Gestaltung der Schulverpflegung gewährleistet werden .
Als Bestandteil des Bildungskonzepts bietet das päda- gogische Verpflegungskonzept zahlreiche Verbindun- gen zum Unterricht . Es sollte Teil der Schulentwicklung sein und Schulleitung, Lehrkräfte, Eltern und Schüler und externe Verpflegungsdienstleister mit einbezie- hen . Die Einrichtung von Fachräumen (Küchen) zur Ernährungsbildung bietet den Schülern die Möglich- keit, Erfahrungen bei der Zubereitung von Speisen und Getränken zu sammeln . Unterricht in der praktischen Lebensmittelzubereitung sollte Teil der Ernährungsbil- dung werden . Eine Orientierung an dem Referenzrah- men des Projektes REVIS (Reform der Ernährungs- und Verbraucherbildung in Schulen) ist sinnvoll .38
3
38 Weitere Informationen zur Ernährungs- und Verbraucherbildung unter: www.evb-online.de
27
3
Bedeutung von Elternhaus und familiärem Umfeld Eltern sind die wichtigsten Vermittler von Körper- und Gesundheitswissen . Sie haben von allen erwachsenen Menschen den direktesten und intensivsten Zugang zu Kindern und sind ihnen durch eigenes Verhalten Vor- bild und Orientierungspunkt . Eltern sind zugleich die wichtigsten Gesundheitsbildner und -erzieher, die In- formationen und Kenntnisse weitergeben, die zu einem gesundheitsfördernden Verhalten führen .39 Für Schulen sind Eltern die natürlichen Erziehungs- und Bildungs- partner . Positive Bildungsstrukturen setzen die Koope- ration mit und die Unterstützung von und durch Eltern voraus . Das gilt auch für die Umsetzung einer erfolg- reichen Schulverpflegung . Eltern haben auf die Akzep- tanz von Schulverpflegungsangeboten maßgeblichen Einfluss . Paradoxerweise sind sie jedoch diejenige Ziel- gruppe, der Schulen bislang kaum Kommunikations- und Partizipationsmöglichkeiten anbieten . Eltern müs- sen daher bei der Kommunikation rund um das Thema viel mehr einbezogen werden und wo erforderlich, muss auch aktiv auf Eltern zugegangen werden . Die Akzeptanz der Schulverpflegung hängt in erheblichem Maß von den Eltern ab . Wenn Erziehungsinhalte der Elternhäuser in Bezug auf Ernährung und die Umset- zung der Verpflegung in den Schulen nicht mit- und aufeinander abgestimmt sind, führt dies in den Schulen zu einer begrenzten Akzeptanz .40
Folglich muss die Kommunikation mit den Eltern zur Schulverpflegung eine Selbstverpflichtung der Schulen werden . Regelmäßig muss bei Elternabenden über die Verpflegung informiert werden .
Die Einführung und Umsetzung einer ausgewogenen Schulverpflegung sowie die Kommunikation und der Austausch rund um das Thema Schulverpflegung mit den Eltern sollten im Leitbild jeder Schule verankert sein .
Akzeptanz in der Schule Die erfolgreiche Integration eines neuen Verpflegungs- angebots oder die Weiterentwicklung des bestehenden schulischen Angebots nach dem „DGE-Qualitätsstan- dard für die Schulverpflegung“ setzt die Akzeptanz bei allen Zielgruppen der Schule und den verantwortlichen Akteuren voraus . Dieser Prozess muss aktiv gestaltet werden . Als sinnvoll hat es sich erwiesen:
nn von Anfang an alle Beteiligten in die Planung und Gestaltung einzubeziehen, nn auf Unterstützung von (externen) Experten zurück-
zugreifen,
39 Hurrelmann K, Hartung S, Kluwe S, Sahrai D: Gesundheitsförderung durch Eltern- bildung in „Settings“. Prävention und Gesundheitsförderung 4 (2013), 267-275
40 Jansen C, Koscielny JS, Gareis T et al.: Integrieren. Stärken. Verändern. Ernährung im Focus 09-10 (2012), 346-349
28 DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung
nn Prozesse und Beschlüsse für die Beteiligten trans- parent zu gestalten und aktiv zu kommunizieren, nn Vorbehalte und Widerstände ernst zu nehmen, nn Möglichkeiten und Grenzen einer verantwortlichen
Entwicklung zu benennen .
Entwicklungsprozesse sind Lernprozesse für alle Betei- ligten: Bei der Implementierung und Weiterentwick- lung von Schulverpflegung handelt es sich um eine integrative Aufgabe, zu der jeder etwas beisteuern kann . Der Schulträger kann maßgeblich zur Akzeptanz der Schulverpflegung beitragen, indem er sächliche und personelle Rahmenbedingungen unterstützt, die die praktische Umsetzung einer Schulverpflegung nach dem Qualitätsstandard in den Schulen ermöglicht . Neben der konstruktiven Unterstützung durch geeig- nete Rahmenbedingungen kommt der Schulleitung in ihrer Vorbildfunktion für Lehrer-, Schüler- und Eltern- schaft eine besondere Verantwortung zu . Den Lehrkräf- ten sollte vermittelt werden, dass mit der Einführung der Schulverpflegung nicht nur eine weitere Aufgabe auf sie zukommt, sondern dass sie dadurch die Chance haben, neue Wege des Schullebens und der Beziehun- gen zu ihren Schülern zu beschreiten . Mit Eltern muss die Bedeutung der regelmäßigen Teilnahme der Kinder an der Verpflegung besprochen werden .
Die Zufriedenheit der Schüler und aller weiterer Tisch- gäste, vor allem auch der Lehrkräfte, mit dem Speisen- angebot ist regelmäßig zu erfragen . Die Ergebnisse
müssen transparent gemacht werden und in Maßnah- men zur Optimierung einfließen .
Essen ist immer Teil der Identität und vermittelt Ge- borgenheit und Sicherheit . Die Präferenzen beim Essen sind zwar stark kulturell geformt, aber sie sind über Gewohnheiten auch wandelbar . Schulverpflegung muss dieses beachten . Zur Berücksichtigung der sozialen und psychischen Bedeutung des Essens sollten die Vorlie- ben und Abneigungen der Schüler beachtet werden .
Dazu zählen:
nn Im Sinne einer Ess-Sozialisation werden „geschmackliche Übergänge“ ermöglicht . nn Versorgt ein Dienstleister Schulen mit Essen, wird
das Speisenangebot auf Kinder und Jugendliche abgestimmt . Schulen sollten ein anderes Essen ge- liefert bekommen als die Tischgäste in Senioren- einrichtungen und Krankenhäusern . nn Einseitige Geschmacksvorlieben (zum Beispiel
für Frittiertes und Süßes) werden nicht unnötig gefördert .
Freundliches, hilfsbereites und pädagogisch erfahrenes Personal bei der Essensausgabe fördert die Akzeptanz bei den Tischgästen .
3
29
Der Gesetzgeber fordert von allen Lebensmittelunter- nehmen weitreichende Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Tischgäste . Die ausgegebenen Speisen müssen von hygienisch einwandfreier Qualität sein . Dazu müssen bei der Umsetzung des Verpflegungsan- gebots rechtliche Bestimmungen eingehalten werden . Sowohl für die Herstellung als auch für die Verteilung der Speisen sollte das Personal entsprechende Qualifi- kationen aufweisen .
4.1 Rechtliche Bestimmungen Im Bereich der Lebensmittelhygiene gelten inner- halb der Europäischen Union Verordnungen, die eine Grundlage für die Gewährung der Sicherheit von Le- bensmitteln bilden und zum Schutz der öffentlichen Gesundheit beitragen .41
Zentrale Verordnungen des europäischen Lebens- mittelrechts sind unter anderem die:
nn Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittel- hygiene nn Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen
Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs nn Verordnung (EG) Nr. 178/2002, die sogenannte
EU-Basis-Verordnung zum Lebensmittelrecht
Sie sind unmittelbar geltendes Recht .
Das gesamte Lebensmittelhygienerecht der Europä- ischen Gemeinschaft wurde 2004 neu geordnet und ist seit 2006 anzuwenden . Dies führte zu einer grund- legenden Überarbeitung des nationalen Rechts, das der Durchführung der EG-Vorschriften dient und Sach- verhalte regelt, die nicht unter den Geltungsbereich des Gemeinschaftsrechts fallen . Inhalte des neuen EG- Lebensmittelhygienerechts finden sich im nationalen Recht seitdem unter anderem in:
nn der Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts mit den Artikeln:
– Artikel 1: Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln (Lebens- mittelhygiene-Verordnung, LMHV)
– Artikel 2: Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln
4 Rahmenbedingungen für die Verpflegung
41 Weitere Informationen zu rechtlichen Bestimmungen unter: www.schuleplusessen.de in der Rubrik Wissenswertes/Rund um die Gesetze und unter: eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:139:0001 :0054:de:PDF
30 DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung
tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel- hygieneverordnung, Tier-LMHV), die grundsätz- lich auch Anforderungen an das Herstellen oder Behandeln von Lebensmitteln tierischen Ur- sprungs im Einzelhandel regelt (§ 7 in Verbindung mit Anlage 5); hierbei sind Ausnahmeregelungen für die Anforderungen in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung vorgesehen
– Artikel 4: Verordnung mit lebensmittelrecht- lichen Vorschriften zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern
nn dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
Die Bestimmungen des nationalen Rechts können nicht ohne die Beachtung der EG-Verordnungen angewendet werden . Wesentliche Begriffsdefini- tionen finden sich beispielsweise in der VO (EG) Nr . 178/2002 .
Darüber hinaus sind die Vorschriften des Infektions- schutzgesetzes (IfSG) zu beachten .
Außerdem wird die Anwendung einschlägiger DIN- Normen (zum Beispiel 10508 Temperaturen für Lebens- mittel, 10526 Rückstellproben in der GV, 10524 Arbeits- kleidung, 10514 Hygieneschulung) empfohlen .42
4
42 Weitere Informationen: aid infodienst Ernährung, Landwirtschaft und Ver- braucherschutz (Hrsg.): Wichtige Bestimmungen des Lebensmittelrechts für Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung. 8. Auflage, Bonn (2014) und unter: www.schuleplusessen.de in der Rubrik Wissenswertes/Rund um die Gesetze
Abbildung 1: Übersicht über die rechtlichen Rahmen- bedingungen in der Gemeinschaftsverpflegung
EU-Gesetzgebung
Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit
(2000)
VO (EG) Nr. 178/2002 EU-Basis-Verordnung für
das Lebensmittelrecht
– VO (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
– VO (EG) Nr. 853/2004 mit spezischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
– Richtlinie 2003/99/EG zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern
Nationales Recht
IfSG Infektionsschutzgesetz
(2001)
LFGB Lebensmittel-, Bedarfs-
gegenstände- und Futter- mittelgesetzbuch (2009)
Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften
an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die
Information der Verbraucher über Lebens-
mittel (Entwurf)
Verordnung zur Durchfüh- rung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebens- mittelrechts u. a. – Artikel 1: Lebensmittel- hygieneverordnung – Artikel 2: Tierische Lebens- mittelhygieneverordnung – Artikel 4: Verordnung mit lebensmittelrechtlichen Vorschriften zur Über- wachung von Zoonosen und Zoonoseerregern
VO (EG) Nr. 1169/2011 Lebensmittelinformations-
Verordnung (LMIV)
31
4
4.1.1 Hygiene
Ein umfassendes Hygienemanagement ist Pflicht .43 Die genannten Verordnungen enthalten folgende wesentliche Grundsätze zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit:
nn die Hauptverantwortung des Lebensmittelunter- nehmens für die Sicherheit eines Lebensmittels, nn die Anwendung von auf den HACCP-Grundsätzen 44
beruhenden Verfahren, nn die Anwendung einer guten Hygienepraxis, nn die Aufrechthaltung der Kühlkette bei Lebensmit-
teln, die nicht ohne Bedenken bei Raumtemperatur gelagert werden können, nn die regelmäßige Mitarbeiterschulung .
Bei der Umsetzung eines HACCP-Konzepts werden durch eine Gefahrenanalyse die kritischen Punkte im Umgang mit Lebensmitteln erfasst .
Zur Überprüfung der Einhaltung geeigneter Tempera- turen können Checklisten geführt werden . Zum Schutz vor lebensmittelbedingten Infektionen wird empfoh- len, warme Speisen bei mindestens 65 °C und nicht länger als drei Stunden heiß zu halten . Die Lagerung und Ausgabe kalter Komponenten (Salat, Dessert) sollte bei maximal 7 °C erfolgen .
Lager-, Zubereitungs- und Ausgabezeiten sollten so kurz wie möglich gehalten werden . Außerdem können Checklisten die Einhaltung von lückenlosen Kühlket- ten dokumentieren .
Die Erstellung und Umsetzung eines Reinigungsplans ist zwingend erforderlich . Sofern darüber hinaus ein Desinfektionsplan vorliegt, ist die Dosierungsanleitung der eingesetzten Desinfektionsmittel45 einzuhalten . Durch das Infektionsschutzgesetz wird vorgeschrieben, dass Mitarbeiter, die mit Lebensmitteln und Bedarfs- gegenständen in Berührung kommen, nur nach einer Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt oder eines vom Gesundheitsamt beauftragten Arztes beschäftigt werden dürfen . Die Bescheinigung darf bei Antritt der Stelle nicht älter als drei Monate sein . So soll übertrag- baren Krankheiten beim Menschen vorgebeugt werden, Infektionen sollen frühzeitig erkannt und ihre Wei- terverbreitung verhindert werden . Alle zwei Jahre sind Folgebelehrungen verpflichtend durchzuführen und schriftlich zu dokumentieren .
Die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschrif- ten wird durch die jeweilige Lebensmittelüberwa- chungsbehörde kontrolliert .
43 Weitere Informationen: Deutsche Gesellschaft für Ernährung (Hrsg.): Hygiene – Gesundheit der Tischgäste sichern. Bonn (2014)
44 HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Points) ist ein Konzept zur Durch- führung einer Gefahrenanalyse und Beherrschung kritischer Lenkungspunkte im Umgang mit Lebensmitteln. www.bfr.bund.de/cm/350/fragen_und_ antworten_zum_hazard_analysis_and_critical_control_point_haccp_konzept.pdf (eingesehen am 04.07.2014)
Weitere Informationen: Deutsche Gesellschaft für Ernährung (Hrsg.): HACCP – Gesundheitliche Gefahren durch Lebensmittel identifizieren, bewerten und be- herrschen. Bonn (2014)
45 Zu allen Desinfektionsmitteln stehen nach der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Dezember 2006 als EG-Sicherheitsdatenblatt oder in Anlehnung an das EG-Sicherheitsdatenblatt Informationen und Dosierungsanleitungen zur Verfügung.
32 DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung
4.1.2 Produktübergreifende Vorschriften zur Kennzeichnung und Kenntlichmachung
Die Kennzeichnung von Lebensmitteln dient der In- formation und dem Schutz vor Täuschung . Die für die Gemeinschaftsverpflegung relevanten Vorschriften über die Kennzeichnung und Kenntlichmachung sind:
Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) Am 13 . Dezember 2011 trat die Verordnung (EU) Nr . 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Information der Verbraucher über Le- bensmittel, kurz Lebensmittelinformations-Verord- nung (LMIV), in Kraft . Diese regelt auf europäischer Ebene die Kennzeichnung, Aufmachung, Bezeichnung und die Werbung von beziehungsweise für Lebensmit- tel neu . Zwei für die Gemeinschaftsverpflegung wich- tige Neuerungen betreffen die verpflichtende Kenn- zeichnung der 14 häufigsten Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen kön- nen, und die geänderten Regelungen zur Nährwertde- klaration, die allerdings nur bei vorverpackter Ware ab dem 13 .12 .2016 verpflichtend werden . Die bisherigen nationalen Verordnungen zur Lebensmittel- und Nähr- wertkennzeichnung werden durch die LMIV abgelöst .
Allergenkennzeichnung 46, 47
Ab dem 13 . Dezember 2014 müssen die Verbraucher über die in Anhang II der LMIV aufgeführten 14 Haupt- allergene informiert werden . Dies sind:
nn Glutenhaltige Getreide, namentlich Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon* nn Krebstiere* nn Eier* nn Fische* nn Erdnüsse* nn Sojabohnen* nn Milch* (einschließlich Laktose) nn Schalenfrüchte, namentlich Mandeln, Haselnüsse,
Walnüsse, Kaschunüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia- oder Queenslandnüsse* nn Sellerie* nn Senf* nn Sesamsamen* nn Schwefeldioxid und Sulphite >10 mg/kg oder 10 mg/l nn Lupinen* nn Weichtiere*
* und daraus gewonnene Erzeugnisse .
Näheres zur Ausgestaltung der Kennzeichnung regelt die nationale Durchführungsverordnung . Sie wird voraussichtlich im Frühjahr 2015 in Kraft treten .
Nährwertdeklaration Eine Pflicht zur Nährwertdeklaration besteht in Ein- richtungen der Gemeinschaftsverpflegung nur bei vorverpackter Ware . Auch ab dem 13 .12 .2016 ist nach
4
46 Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 vom 25. Oktober 2011, Artikel 44 und Anhang II unter: www.eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:304:0018: 0063:de:PDF
47 Weitere Informationen unter: www.daab.de/ernaehrung/ und unter www.lebensmittelklarheit.de, Suchbegriff „Allergene“
33
4
derzeitigem Erkenntnisstand keine verpflichtende Nährwertdeklaration für die unverpackten, abgegebe- nen Speisen in der Gemeinschaftsverpflegung geplant . Werden aber Energiegehalt und Nährstoffe ab dem 13 . Dezember 2014 freiwillig ausgewiesen, muss dies den Vorgaben der LMIV (Art . 30-35) entsprechen .
Verpflichtend anzugeben sind dann immer die „BIG 7“, deren Reihenfolge nicht verändert werden darf:
1 . Brennwert 2 . Fett 3 . Gesättigte Fettsäuren 4 . Kohlenhydrate 5 . Zucker 6 . Eiweiß 7 . Salz
(„Salz“ bedeutet den nach folgender Formel berech- neten Gehalt an Salzäquivalent: Salz = Natrium x 2,5)
Der Inhalt der „BIG 7“ kann durch die Angabe der Mengen eines oder mehrerer der nachfolgenden Stoffe ergänzt werden:
nn einfach ungesättigte Fettsäuren, nn mehrfach ungesättigte Fettsäuren, nn mehrwertige Alkohole, nn Stärke, nn Ballaststoffe, nn jegliche in Anhang XIII Teil A Nummer 1 aufgeführ-
ten und gemäß den in Anhang XIII Teil A Nummer 2 angegebenen Werten in signifikanten Mengen vor- handenen Vitamine oder Mineralstoffe .
Bei loser Ware kann sich die Nährwertdeklaration auf den Brennwert oder auf den Brennwert zusammen mit den Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz beschränken (Art . 30, Abs . 5) .
Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV): Für alle Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung gelten die Bestimmungen der Zusatzstoff-Zulassungsverord- nung . Danach muss grundsätzlich durch verschiedene Angaben auf die Verwendung bestimmter Zusatzstoffe oder Zusatzstoffklassen hingewiesen werden (zum Bei- spiel „geschwefelt“, „mit Phosphat“, „mit Konservie- rungsstoff“) . Diese Deklarationspflicht gilt auch, wenn die jeweiligen Zusatzstoffe in den Zutaten eines zusam- mengesetzten Lebensmittels enthalten sind, es sei denn, dass sie im Endlebensmittel keine technologische Wir- kung mehr ausüben .
Genetisch veränderte Lebensmittel Bezieht ein Anbieter kennzeichnungspflichtige gene- tisch veränderte Lebensmittel und gibt sie direkt oder verarbeitet an die Endverbraucher ab, müssen diese mit dem Hinweis
nn „genetisch verändert“ oder nn „aus genetisch verändertem . . . hergestellt“ oder nn „enthält genetisch veränderte …“ oder nn „enthält aus genetisch verändertem…“
auf dem Speisenplan gekennzeichnet werden oder eine entsprechende Information bei der Essensausgabe er- folgen .48
48 Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel. Weitere Informationen unter: www.transgen.de/recht/kennzeichnung/286.doku. html
34 DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung
4.2 Personalqualifikation Für den Verpflegungsbereich (unabhängig vom Verpfle- gungssystem) muss es eine verantwortliche Person und somit einen festen Ansprechpartner geben . Je nach Verantwortungs- und Arbeitsbereich sind fol- gende Qualifikationen erforderlich:
Leitung des Verpflegungsbereichs Für die Leitung des Verpflegungsbereichs ist eine ein- schlägige berufsfachliche Qualifikation Voraussetzung . Dazu zählen die Qualifikationen Küchenmeister, Koch, Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs-)Leiter, Diätassistent, Oecotrophologe .
Die regelmäßige Teilnahme an beruflichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen 49 mit ernährungswissen- schaftlichem Schwerpunkt ist zwingend erforderlich .
Anbieter von Zusatzqualifikationen, speziell für den Bereich der Verpflegung, sind vor allem:
nn Deutsche Gesellschaft für Ernährung e . V . (DGE) nn Verband der Diätassistentinnen – Deutscher
Bundesverband e .V . (VDD) nn Verband der Köche Deutschlands e .V . (VKD) nn Industrie- und Handelskammer (IHK)
Weiteres Küchenpersonal Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen durchzuführen .49
Ausgabepersonal Voraussetzung für den Einsatz ist eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine Belehrung nach Infektionsschutzgesetz . Wenn das Ausgabepersonal zudem für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist, muss es für die Prozessabläufe geschult werden . 49 Ferner ist eine Unterweisung im Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen notwendig . Bei der Auswahl des Ausgabepersonals ist auf Aspekte wie freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten .
4
49 Weitere Informationen zum Seminarangebot der DGE unter: www.schuleplusessen.de in der Rubrik Qualitätsstandard/Seminare/ Veranstaltungen
35
4
4.3 Schnittstellen- management In jeder Schule sollte es einen Verpflegungsbeauftrag- ten für die interne Qualitätssicherung geben . Diese Person ist Ansprechpartner für alle an der Schulverpfle- gung Beteiligten . Sie koordiniert die Kommunikation der Akteure zur kontinuierlichen Verbesserung des Verpflegungsangebots und vermittelt unter anderem zwischen den Schnittstellen Träger – Schule, Verpfleger – Schülerschaft, Verpfleger – Eltern, Verpfleger – Schul- leitung, Verpfleger – Träger, Schulleitung – Eltern . Für dieses Schnittstellenmanagement kommen zum Bei- spiel folgende Personen oder Personenkreise in Frage:
nn Eine Lehrkraft, die über die nötigen Grundkenntnis- se aufgrund von fachlichen Voraussetzungen und Fortbildungen oder entsprechendem Literaturstudi- um verfügt . Für diese Tätigkeit könnte eine Reduzie- rung des Lehrdeputats gewährt werden . nn Eine externe Person, zum Beispiel Oecotrophologe,
Diätassistent, Hauswirtschaftsleiter . Die Tätigkeit könnte von der Schule, dem Schulträger oder einer anderen Organisation entsprechend honoriert werden . nn Eine Kommission mit Vertretern von beispielsweise
Eltern, Schülerschaft, Lehrerschaft, Schulleitung und Schulträgern, die sich in regelmäßigen Abständen mit oben genannten Problemstellungen befasst .
36 DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung
5
Der Begriff Nachhaltigkeit drückt gesellschaftliche Werte aus . In Deutschland wurde die Nachhaltigkeits- strategie der Brundtland-Kommission übernommen . Hierin wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mit ökologischer Verantwortung und sozial gerechtem Aus- gleich verbunden .50 Für den Bereich der Ernährung und Verpflegung wurde die Trias von Ökologie, Gesellschaft und Wirtschaft durch die Dimension Gesundheit er- gänzt .51
Diese vier Dimensionen lassen sich sowohl in den Strukturen als auch den Prozessen und Ergebnissen der Gemeinschaftsverpflegung verankern .
Eine nachhaltige Ernährung sollte zum Beispiel folgen- de Aspekte beachten: 52
nn überwiegend pflanzlich, nn bevorzugt gering verarbeitet, nn ökologisch erzeugt, nn regional und saisonal, nn umweltverträglich verpackt, nn fair gehandelt .
Es obliegt jeder Einrichtung selbst festzulegen, welche Bereiche von Bedeutung sind beziehungsweise welche Aspekte der Nachhaltigkeit umgesetzt werden .53 Auf den vier Dimensionen nachhaltiger Außer-Haus-Ver- pflegung basierend, werden in den folgenden Kapiteln beispielhafte Kriterien aufgeführt, die in ihrer Umset- zung ineinandergreifen . So ist die logistisch optimierte Auslieferung von Speisen innerhalb eines möglichst geringen Umkreises nicht nur wirtschaftlich, sie trägt auch zur Attraktivität des Mahlzeitenangebots bei und nimmt wesentlichen Einfluss auf die ernährungs- physiologische Qualität der Speisen und damit auf die Gesundheit .54, 55
Nachhaltigkeit
50 Rat für nachhaltige Entwicklung (Hrsg.): Zehn Jahre Nachhaltigkeitsstrategie, Berlin (2012), 5
51 Schneider K, Hoffmann I: Das Konzept der Ernährungsökologie: Herausforderun- gen annehmen. In: Hoffmann I, Schneider K, Leitzmann C (Hrsg.): Ernährungs- ökologie. oekom verlag, München (2011), 38-43
52 von Koerber K, Leitzmann C: Empfehlungen für eine nachhaltige Ernährung: vom Wissen zum Handeln. In: Hoffmann I, Schneider K, Leitzmann C (Hrsg.): Ernährungsökologie. oekom verlag, München (2011), 148-154
53 Weitere Informationen Kettschau I, Mattausch N: Nachhaltigkeit im Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft am Beispiel der Gemeinschaftsverpflegung – Arbeitsprozesse, Qualifikationsanforderungen und Anregungen zur Umsetzung in Unterricht und Ausbildung. Dr. Felix Büchner – Handwerk und Technik GmbH, 1. Auflage, Hamburg (2014)
54 Im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau und anderer Formen nachhaltiger Landwirtschaft unterstützt die Kampagne „Bio kann jeder“ Kinder- tagesstätten, Schulen und Cateringunternehmen bei der Umstellung ihres Ver- pflegungsangebotes zu Gunsten von ausgewogenen Speisen möglichst in Bio- Qualität. Weitere Informationen unter: www.oekolandbau.de
55 Schulen, die selbst kochen und die Menüs nur in der eigenen Einrichtung abgeben, unterliegen nicht der Zertifizierungspflicht. Weitere Informationen zu ökologisch erzeugten Lebensmitteln unter: www.oekolandbau.de
37
5
56 Der ökologische Landbau ist eine besonders nachhaltige Form der Landbewirt- schaftung. Daher ist die Verwendung von pflanzlichen und tierischen Lebens- mitteln aus ökologischer Erzeugung empfehlenswert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Bewerben eines Bio-Angebots eine Teilnahme am Kontrollverfahren nach EG-Öko-Verordnung voraussetzt. Soll die Verwendung ökologisch erzeugter Lebensmittel ausgelobt werden, muss eine Zertifizierung durch eine anerkannte Öko-Kontrollstelle vorliegen.
57 Weitere Informationen zur Vermeidung von Speiseresten in der Gemeinschafts- verpflegung bietet die Initiative United Against Waste unter: www.united-against- waste.de/de/, darunter wurde gemeinsam mit dem DEHOGA eine Checkliste zur Abfallvermeidung entwickelt: www.united-against-waste.de/de/images/ broschueren/dehoga-checkliste.pdf. Für Verbraucher bietet das Bundesministe- rium für Ernährung und Landwirtschaft Informationen zu diesem Thema über die Kampagne „Zu gut für die Tonne“ unter: www.zugutfuerdietonne.de/
5.1 Gesundheit Eine nachhaltige Gemeinschaftsverpflegung bietet Mahlzeiten, die die Gesundheit fördern und erhalten sowie Lern- und Leistungsfähigkeit ermöglichen . Be- sonders im Bereich der Verpflegung von Kindern und Jugendlichen kann eine vorbildliche, nachhaltige Ver- pflegung auch das Ernährungsverhalten dauerhaft prä- gen, wenn folgende Punkte berücksichtigt werden:
nn Angebot von nährstoffoptimierten Speisenplänen auf Basis der DGE-Qualitätsstandards, nn freie Verfügbarkeit von Trinkwasser, nn Lebensmittel aus ökologischer Landwirtschaft, die
frei beziehungsweise arm an Verunreinigungen sind, nn Einhaltung einer einwandfreien Hygiene bei allen
Prozessen, nn ergonomisch gestaltete Arbeitsplätze und -abläufe .
5.2 Ökologie Ökologisch nachhaltig zu handeln, bedeutet im gesam- ten Prozess der Speisenproduktion, angefangen beim Einkauf über den gesamten Prozess der Herstellung des Produkts bis hin zur Entsorgung oder Weiterverwer- tung des Abfalls, die Umwelt möglichst wenig zu belas- ten . Ein maßgeblicher Indikator für diese Belastung ist die Höhe der Treibhausgasemissionen .
Folgende Aspekte werden zum Beispiel einer Reduzie- rung dieser Emissionen gerecht:
nn Einsatz von Großküchengeräten (zum Beispiel Heiß- luftdämpfer oder Druckgargeräte) mit einem hohen Energie- und Wassersparpotenzial, zum Beispiel durch die Nutzung von Gas- und Induktionsenergie, nn Verwendung von Mehrportionengebinden, nn Produkte aus ökologischer Landwirtschaft, 56
nn überwiegend pflanzliche Lebensmittel, Angebot einer ovo-lacto-vegetarischen Menülinie, nn Bezug von Fisch aus bestandserhaltender Fischerei 15
sowie Fleisch aus artgerechter Tierhaltung, nn Verwendung von Papierservietten aus
recycelten Materialien, nn Mehrwegverpackungen oder wiederverwertbare
Verpackungsmaterialien, nn Vermeidung von Speiseresten, nn Bereitstellung von unvermeidbaren Abfällen zur
Energiegewinnung oder zu weiterer Verwendung, 57 nn Einsatz eines Reinigungsplans, Festlegung von Do-
sierungen für Reinigungs- und Desinfektionsmittel, nn Vermeidung von Standzeiten und Warmhaltezeiten,
Optimierung von Abläufen .
38 DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung
5.3 Gesellschaft Ein nachhaltiges Handeln in Bezug auf die Gesellschaft bedeutet, dass es einen fairen Umgang mit den Part- nern in Anbaugebieten weltweit, den Lieferanten, aber auch mit den Menschen, die alltäglich vor Ort zum positiven Geschäftsergebnis beitragen, gibt . Ebenfalls in diesen Bereich einbezogen ist ein verantwortungs- voller Umgang mit Tieren .
Unter ein nachhaltig gerechtes Handeln fallen Kriterien wie:
nn Berücksichtigung von Produkten aus fairem Handel oder aus direkter Kooperation mit Anbauern, nn Förderung regionaler Wirtschaftskreisläufe, nn faire Vergütung, nn Wertschätzung von Mitarbeitern und Gästen, nn freundlicher, hilfsbereiter Umgang untereinander, nn transparente Kommunikation .
5.4 Wirtschaftlichkeit Bei der Sicht auf die Wirtschaftlichkeit einer Einrich- tung der Gemeinschaftsverpflegung werden in die Be- trachtungen eines optimalen Verhältnisses von Kosten und Nutzen auch weitere Aspekte einbezogen wie:
nn optimaler Einsatz beziehungsweise optimale Nut- zung von Ressourcen (Energie, Wasser, Reinigungs- mittel etc .), nn bevorzugte Auswahl von Lebensmitteln mit kurzen
Transportwegen, 58
nn Auslieferung von Speisen innerhalb eines möglichst geringen Umkreises, nn attraktives Angebot, Absatzsteigerung, nn Qualifikation von Personal .
5
58 Weitere Informationen zu regionalen Produkten und deren Kennzeichnung unter: www.regionalfenster.de
39
Mit einer Zertifizierung sichern Verantwortliche für die Schulverpflegung die Qualität ihres Speisenange- bots und leisten einen wichtigen Beitrag zu einer opti- mierten Verpflegung . Durch das Zertifikat zur Schule + Essen = Note 1-Zertifizierung beziehungsweise Schule + Essen = Note 1-PREMIUM-Zertifizierung können Schulen nach außen demonstrieren, dass ihr Angebot dem „DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung“ entspricht . Dies wurde durch eine externe, unabhängi- ge Institution überprüft . Die Audits gelten als bestan- den, wenn mindestens 60 Prozent der Kriterien in jedem Qualitätsbereich erfüllt sind . Durch regelmäßige Re-Audits wird die zertifizierte Qualität langfristig ge- sichert .
Die DGE bietet Schulen zwei Möglichkeiten, das Ange- bot einer vollwertigen Verpflegung auszeichnen zu lassen – die Schule + Essen = Note 1-Zertifizierung und die Schule + Essen = Note 1-PREMIUM-Zertifizierung .
Basis für diese Zertifizierungen sind die aus den Kapi- teln 2 bis 4 ausgewählten Kriterien, die in der Checklis- te Schulverpflegung zusammengefasst sind . Vorausge- setzt wird die Einhaltung der für die Gemeinschaftsver- pflegung geltenden rechtlichen Bestimmungen . Eine Zertifizierung erfolgt für mindestens eine Menülinie . Hat eine Schule mehrere Menülinien, muss die zertifi- zierte Menülinie im Ausgabebereich, auf Speisenplänen oder Hinweistafeln gekennzeichnet werden .
6.1 Schule + Essen = Note 1- Zertifizierung Schulen, die die Kriterien der drei Qualitätsbereiche Lebensmittel, Speisenplanung & -herstellung und Lebenswelt erfüllen, sind berechtigt, die Bezeichnung Schule + Essen = Note 1-Zertifizierung zu führen . Die Qualitätsbereiche sind folgendermaßen definiert:
nn Lebensmittel: Mittagsverpflegung (optimale Lebens- mittelauswahl und Anforderungen an den Speisen- plan) nn Speisenplanung & -herstellung: Kriterien zur Pla-
nung und Herstellung der Speisen für die Mittags- verpflegung, Gestaltung des Speisenplans nn Lebenswelt: Rahmenbedingungen in der Schule
(zum Beispiel Pausenzeit, eigener Speisenraum)
Sind die Kriterien dieser Qualitätsbereiche erfüllt, wird der Schule nach erfolgreichem Audit ein Zertifikat einschließlich Logo-Schild verliehen, das die Schule + Essen = Note 1-Zertifizierung dokumentiert .
6
Zertifizierung
40 DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung
6.2 Schule + Essen = Note 1- PREMIUM-Zertifizierung Für die Schule + Essen = Note 1-PREMIUM-Zertifizie- rung muss die Schule zusätzlich zu den in Kapitel 6 .1 genannten Anforderungen die Kriterien der folgenden beiden Bereiche erfüllen:
nn Nährstoffe: Mittagsverpflegung auf Basis nährstoff- optimierter Rezepte, nn Lebensmittel: Frühstück und Zwischenverpflegung
auf Basis der optimalen Lebensmittelauswahl und den Anforderungen an das Lebensmittelangebot .
Bei einer Mittagsverpflegung müssen nährstoffopti- mierte Speisenpläne für mindestens vier Wochen vor- liegen . Die Nährstoffoptimierung des Speisenplans kann über vier Wochen (20 Verpflegungstage) oder über eine Woche (fünf Verpflegungstage) erfolgen . Vorteil einer wochenweisen Optimierung ist, dass die nähr- wertoptimierten Speisenplanwochen in einer frei wählbaren Reihenfolge eingesetzt werden können .
Nach bestandenem Audit wird der Schule ein Zertifikat einschließlich Logo-Schild verliehen, das die Schule + Essen = Note 1-PREMIUM-Zertifizierung ausweist .
Abbildung 2 stellt die Qualitätsbereiche der Zertifizie- rung dar .
6.3 Zusammenarbeit mit Caterern Den Speisenanbietern für Schulen bietet die DGE zwei Möglichkeiten, das Angebot einer vollwertigen Verpfle- gung auszeichnen zu lassen – durch die DGE-Zertifizie- rung für Caterer oder die DGE-PREMIUM-Zertifizie- rung für Caterer . Strebt ein Caterer eine Zertifizierung für die Schulverpflegung an, muss er alle Kriterien, die in seinem Verantwortungsbereich liegen, umsetzen . Dazu zählen die Anforderungen aus den Bereichen Lebensmittel und Speisenplanung & -herstellung .
Für die DGE-PREMIUM-Zertifizierung muss der Cate- rer zusätzlich die Kriterien zur nährstoffoptimierten Mittagsverpflegung einhalten . Dafür müssen nährstoff- optimierte Speisenpläne für mindestens vier Wochen vorliegen . Kriterien zur optimalen Lebensmittelaus- wahl für Frühstück und Zwischenverpflegung sowie die Anforderungen an das Lebensmittelangebot muss er umsetzen, sofern er dafür verantwortlich ist .
Nach erfolgreich bestandenem Audit erhält der Caterer ein Zertifikat einschließlich DGE-Logo beziehungs- weise DGE-PREMIUM-Logo und kann damit werben . Die Audits gelten als bestanden, wenn mindestens 60 Prozent in jedem Qualitätsbereich der Kriterien erfüllt sind .
6
Abbildung 2: Qualitätsbereiche der Zertifizierung
41
6
6.4 Kriterien zur Eigenkontrolle Die Checkliste Schulverpflegung dient Schulen als Instrument zur eigenständigen Überprüfung des der- zeitigen Verpflegungsangebots . Eine mit der Checkliste vorgenommene Selbsteinschätzung garantiert nicht das Bestehen des Audits . Die folgenden Tabellen zeigen die Checkliste Schulverpflegung .
Alle Kriterien beziehen sich auf 20 Verpflegungstage (vier Wochen) und mindestens eine Menülinie . Wenn aus organisatorischen Gründen nicht an fünf Tagen pro Woche eine Verpflegung angeboten wird, gelten andere Häufigkeiten .
Die Angaben in den Tabellen 7 und 8 beziehen sich auf 20 Verpflegungstage (vier Wochen) und mindestens eine Menülinie .
Qualitätsbereich Lebensmittel: Mittagsverpflegung erfüllt nicht erfüllt
Getreide, Getreideprodukte und Kartoffeln
20 x Getreide, Getreideprodukte oder Kartoffeln
davon:
mind . 4 x Vollkornprodukte
max . 4 x Kartoffelerzeugnisse
Reis: Parboiled Reis oder Naturreis
Gemüse und Salat
20 x Gemüse (frisch oder tiefgekühlt), Hülsenfrüchte oder Salat
davon: mind . 8 x Rohkost oder Salat
Obst
Mind . 8 x Obst
Obst: frisch oder tiefgekühlt ohne Zuckerzusatz
Milch und Milchprodukte
Mind . 8 x Milch oder Milchprodukte basierend auf folgenden Qualitäten:
Milch: 1,5 % Fett
Naturjoghurt: 1,5 % - 1,8 % Fett
Käse: max . Vollfettstufe (≤ 50 % Fett i . Tr .)
Speisequark: max . 20 % Fett i . Tr .
Tabelle 7: Checkliste Schulverpflegung zur Schule + Essen = Note 1-Zertifizierung
42 DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung
6
erfüllt nicht erfüllt
Fleisch, Wurst, Fisch, Ei
Max . 8 x Fleisch/Wurst
davon: mind . 4 x mageres Muskelfleisch
Mind . 4 x Seefisch (aus nicht überfischten Beständen)
davon: mind . 2 x fettreicher Seefisch
Fette und Öle
Rapsöl ist Standardöl
Getränke
20 x Trink- oder Mineralwasser
Qualitätsbereich Speisenplanung & -herstellung
Speisenplanung
Menüzyklus beträgt mind . 4 Wochen
Täglich ist ein ovo-lacto-vegetarisches Gericht im Angebot
Saisonales Angebot wird bevorzugt
Kulturspezifische und regionale Essgewohnheiten sowie religiöse Aspekte sind berücksichtigt
Getreide, Getreideprodukte und Kartoffeln werden abwechslungsreich angeboten
Bei Lebensmittelunverträglichkeiten wie Allergien ist die Teilnahme möglich
Wünsche und Anregungen der Tischgäste sind berücksichtigt
Speisenherstellung
Auf fettarme Zubereitung wird geachtet
Max . 4 x frittierte und/oder panierte Produkte
Für die Zubereitung von Gemüse und Kartoffeln werden nährstoffschonende Garmethoden angewendet
Frische oder tiefgekühlte Kräuter werden bevorzugt
Jodsalz wird verwendet, sparsam salzen
Zucker wird sparsam verwendet
Kurze Warmhaltezeiten werden eingehalten, Warmhaltezeiten für alle Komponenten max . 3 Stunden
Lager-, Transport- und Ausgabetemperatur von kalten Speisen beträgt max . 7 °C
Warmhalte-, Transport- und Ausgabetemperatur von warmen Speisen beträgt mind . 65 °C
43
6
erfüllt nicht erfüllt
Gestaltung des Speisenplanes
Aktueller Speisenplan ist vorab allen regelmäßig zugänglich
Beim Angebot mehrerer Menülinien sind diese übersichtlich dargestellt
Nicht übliche und nicht eindeutige Bezeichnungen sind erklärt
Bei Fleisch und Wurstwaren ist die Tierart benannt
Qualitätsbereich Lebenswelt
Pausenzeit beträgt mind . 60 Minuten (+/- 15 Minuten)
Für Ausgabe und Verzehr der Speisen steht ein gesonderter Raum zur Verfügung
Ausgabepersonal ist freundlich und auskunftsbereit
Das Einhalten der für die Gemeinschaftsverpflegung geltenden rechtlichen Bestimmungen ist Voraussetzung für eine Zertifizierung.
Qualitätsbereich Nährstoffe: Mittagsverpflegung erfüllt nicht erfüllt
Mittagsverpflegung erfüllt nach max . 20 Verpflegungstagen (4 Wochen) im Durchschnitt die D-A-CH-Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr
Zubereitungsanweisungen liegen am Arbeitsplatz vor
Nährstoffberechnete Rezepte werden umgesetzt
Portionsgrößen der nährstoffberechneten Speisen sind ersichtlich
Nährstoffoptimierte Gerichte sind auf dem Speisenplan optisch hervorgehoben
Tabelle 8: Checkliste Schulverpflegung zur Schule + Essen = Note 1-PREMIUM-Zertifizierung – zusätzlich zu den oben genannten Kriterien –
Qualitätsbereich Lebensmittel: Frühstück und Zwischenverpflegung erfüllt nicht erfüllt
Getreide, Getreideprodukte und Kartoffeln
täglich Vollkornprodukte
Müsli ohne Zuckerzusatz*
Gemüse und Salat
täglich Gemüse (frisch oder tiefgekühlt) oder Salat
Obst
täglich Obst
Obst: frisch oder tiefgekühlt ohne Zuckerzusatz
* Sofern dieses Lebensmittel im Gesamtangebot vorhanden ist, muss die genannte Qualität im zertifizierten Angebot erfüllt sein. Das Einhalten der für die Gemeinschaftsverpflegung geltenden rechtlichen Bestimmungen ist Voraussetzung für eine Zertifizierung.
44 DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung
6
erfüllt nicht erfüllt
Milch und Milchprodukte
täglich Milch oder Milchprodukte basierend auf folgenden Qualitäten:
Milch: 1,5 % Fett*
Naturjoghurt: 1,5 % - 1,8 % Fett*
Käse: max . Vollfettstufe (≤ 50 % Fett i . Tr .)*
Speisequark: max . 20 % Fett i . Tr .*
Fleisch, Wurst, Fisch, Ei
Fleisch- und Wurstwaren als Belag*: max 20% Fett
Seefisch* (aus nicht überfischten Beständen)
Fette und Öle
Rapsöl ist Standardöl*
Getränke
täglich Trink- oder Mineralwasser
Pikante Snacks*
ausschließlich Nüsse und Samen ohne Salz und Zucker
Süßigkeiten
werden nicht angeboten
* Sofern dieses Lebensmittel im Gesamtangebot vorhanden ist, muss die genannte Qualität im zertifizierten Angebot erfüllt sein. Das Einhalten der für die Gemeinschaftsverpflegung geltenden rechtlichen Bestimmungen ist Voraussetzung für eine Zertifizierung.
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6
6.5 Ablauf Die Schule + Essen = Note 1-Zertifizierung beziehungs- weise die Schule + Essen = Note 1-PREMIUM-Zertifizie- rung ist ein Verfahren zur Optimierung des Verpfle- gungsangebots an Schulen . Ziel ist die Auszeichnung mit dem Schule + Essen = Note 1-Logo beziehungsweise dem Schule + Essen = Note 1-PREMIUM-Logo und da- mit die Einhaltung der für die Zertifizierung relevanten Kriterien . Welche Schritte erforderlich sind, zeigt fol- gende Abbildung .
Zur Zertifizierung stehen unterschiedliche Informa- tionsmaterialien zur Verfügung . Tabelle 9 zeigt deren Inhalte und Bezugsquellen .
Sind Sie an einer Schule + Essen = Note 1-Zertifizie- rung beziehungsweise einer Schule + Essen = Note 1- PREMIUM-Zertifizierung interessiert, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung:
Deutsche Gesellschaft für Ernährung e . V . Referat Gemeinschaftsverpflegung und Qualitätssicherung
Frau Ellen Linden ⋅ Godesberger Allee 18 ⋅ 53175 Bonn Telefon 0228 3776-651 Telefax 0228 3776-800 E-Mail linden@dge .de
Abbildung 3: Ablauf der Zertifizierung 59
59 Weitere Informationen unter: www.schuleplusessen.de in der Rubrik Qualitäts- standard
Titel Inhalt Bezugsquelle
Infopaket „Ihr Weg zur Zerti- fizierung“ enthält:
nn Checkliste Schulverpflegung
nn wichtige Schritte zur Zertifizierung
nn Kostenüberblick
alle wichtigen Unterlagen zur Zertifizierung:
nn Kriterien zur Eigenkontrolle
nn Informationen zum Zertifizie- rungsablauf
nn Überblick über die aktuellen Gebühren
Bestellung: Telefon: 0228 3776-873 E-Mail: schuleplusessen @dge .de
häufige Fragen Antworten auf häufig gestellte Fragen
www . schuleplusessen .de in der Rubrik Qualitätsstandard
Tabelle 9: Weiterführende Informationen
1. Anforderung des Infopakets „Ihr Weg zur Zertizierung“
4. Anmeldung zum Audit
2. Durchsicht der Unterlagen und eigene Einschätzung mit der Checkliste Schulverpegung
Schule + Essen = Note 1- Zertizierung
Schule + Essen = Note 1- PREMIUM-Zertizierung
5. Audit vor Ort 5. Überprüfung der Speisen- pläne und Audit vor Ort
6. Auszeichnung mit dem Schule + Essen = Note 1-Logo
6. Auszeichnung mit dem Schule + Essen = Note 1-
PREMIUM-Logo
Gültigkeit Es nden regelmäßig Re-Audits statt.
3. Wunsch zur Schule + Essen = Note 1-Zertizierung oder zur Schule + Essen = Note 1-PREMIUM-Zertizierung und
Vertragsabschluss
46 DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung
7
In diesem Kapitel werden zunächst die Anforderungen an das Verpflegungsangebot für fünf Verpflegungstage dargestellt . Ferner finden sich Orientierungshilfen für die Lebensmittelmengen, Hinweise zur Erstellung eines Leistungsverzeichnisses und zu Sponsoring in Schulen .
7.1 Anforderungen an einen Ein-Wochen-Speisenplan (fünf Verpflegungstage) Im Rahmen der Speisenplanung wird festgelegt, wie häufig bestimmte Lebensmittel beziehungsweise Le- bensmittelgruppen angeboten werden .
Für die Speisenplanung in der Schulverpflegung wird eine Woche mit fünf Verpflegungstagen zugrunde gelegt, auf die sich die Anforderungen an den Einsatz bestimmter Lebensmittel beziehungsweise Lebensmit- telgruppen (siehe Tabelle 3) beziehen . Dabei sind die Kriterien so festgelegt, dass ein abwechslungsreiches Speisenangebot ermöglicht wird .
Lebensmittel beziehungsweise Lebensmittelgruppen, die täglich zur Mittagsmahlzeit zählen, sind mit der Häufigkeit „5 x“ gekennzeichnet . Darüber hinaus werden Minimal- und Maximalforderungen formuliert . Vollkornprodukte sollen beispielsweise mindestens „1 x“ in fünf Verpflegungstagen auf dem Speisenplan stehen . Selbstverständlich dürfen sie auch häufiger angeboten werden . Maximalforderungen werden für den Einsatz von Fleisch und Wurst sowie Kartoffel- erzeugnissen definiert – diese Häufigkeiten sind nicht zu überschreiten .
Für ein ausgewogenes Verpflegungsangebot in Schulen werden folgende Häufigkeiten für den Einsatz von Lebensmitteln beachtet:
Weiterführende Informationen
47
7
Tabelle 10: Anforderungen an einen Ein-Wochen-Speisenplan (fünf Verpflegungstage)
Lebensmittelgruppe Häufigkeit Beispiele zur praktischen Umsetzung
Getreide, Getreideprodukte und Kartoffeln
5 x
davon:
n mind . 1 x Vollkornprodukte
n max . 1 x Kartoffelerzeugnisse
Pellkartoffeln 19, Salzkartoffeln, Kartoffelsalat, Kartoffeleintopf
Reispfanne, Reis als Beilage
Lasagne, Couscous-Salat, Hirseauflauf, Grünkern-Bratlinge, Polentaschnitten
Vollkornteigwaren, Vollkornpizza, Naturreis
Halbfertig- oder Fertigprodukte, z . B . Kroketten, Pommes frites, Kartoffelecken, Reibekuchen, Gnocchi, Püree, Klöße
Gemüse und Salat 5 x
davon mind . 2 x Rohkost oder Salat
gegarte Möhren, Brokkoli, Kohlrabi, Gemüselasagne, gefüllte Paprika (oder Zucchini, Auberginen), Erbsen-, Bohnen-, Linseneintopf, Ratatouille, Wokgemüse
Tomatensalat, Gurkensalat, gemischter Salat, Krautsalat
Obst mind . 2 x Obst im Ganzen, geschnittenes Obst, Obstsalat
Milch und Milchprodukte
mind . 2 x in Aufläufen, Salatdressings, Dips, Soßen, Joghurt- oder Quarkspeisen
Fleisch, Wurst, Fisch, Ei
max . 2 x Fleisch/Wurst
davon mind . 1 x mageres Muskelfleisch
mind . 1 x Seefisch
davon 1 x fettreicher Seefisch innerhalb von zwei Wochen
Putenbrust, Hähnchenschnitzel, Hühnerfrikassee, Rinderroulade, Schweinebraten, Geschnetzeltes, Rindergulasch
Seelachsfilet, Fischpfanne
Heringssalat, Makrele, Matjes
Fette und Öle Rapsöl ist Standardöl
Getränke 5 x Trink-, Mineralwasser
48 DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung
7
7.2 Orientierungshilfen für Lebensmittelmengen
Die Tabelle 11 zeigt Beispiele für Lebensmittelmengen in der Mittagsverpflegung . Die angegebenen Werte für die altersgemäßen Lebensmittelgrenzen beziehen sich auf eine Fünf-Tage-Woche .
Tabelle 11: Beispiele für Lebensmittelmengen 60 in der Mittagsverpflegung
60 Mit den in der Tabelle angegebenen Lebensmitteln werden die Energieangaben aus Tabelle 6 nicht vollständig ausgeschöpft. Kleinere Mengen Zucker (zum Süßen der Speisen) oder Mehl (zum Binden von Soßen) können daher zusätzlich verwendet werden.
61 Die Mengenangaben beziehen sich auf gegarte Ware. 62 Mind. 2 x fettreicher Seefisch innerhalb von 20 Verpflegungstagen.
Lebensmittelgruppe Primarstufe 7 bis unter 10 Jahre
Sekundarstufe 10 bis unter 19 Jahre
Getreide, Getreideprodukte und Kartoffeln
Kartoffeln, Reis 61, Teigwaren 61 oder Getreide 61
125–150 g/Tag 150–180 g/Tag
Gemüse
Gemüse, gegart und roh 150 g/Tag 200 g/Tag
Obst
Obst 160 g/Woche 200 g/Woche
Milch und Milchprodukte
Milch und Milchprodukte 150 g/Woche 200 g/Woche
Käse 40 g/Woche 60 g/Woche
Fleisch, Wurst, Fisch, Ei
Fleisch und Wurstwaren 61 140 g/Woche 150 g/Woche
Fisch61, 62 70 g Seefisch/Woche 100 g Seefisch/Woche
Eier 1 Ei/Woche (inkl . verarbeitete Eier in Eierkuchen, Teigwaren usw .)
1 Ei/Woche (inkl . verarbeitete Eier in Eierkuchen, Teigwaren usw .)
Fette und Öle
Öle 7 g/Tag 8 g/Tag
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63 Weitere Informationen zur Erstellung eines Leistungsverzeichnisses unter: www.schuleplusessen.de/fileadmin/user_upload/Broschuere_VNS_Handlungs- leitfadenAuschreibungen.pdf (eingesehen am 02.05.2014)
7.3 Leistungsverzeichnis In einem Leistungsverzeichnis sollten alle Aspekte und Zuständigkeiten, die die Verpflegung von Tischgästen in Schulen betreffen, berücksichtigt werden .
Wenn die Verpflegungsleistung ausgeschrieben wird, muss ein Leistungsverzeichnis erstellt werden . Es dient als Basis für Ausschreibungsverfahren und legt Art und Umfang der Verpflegungsqualität fest . Je detaillierter die Anforderungen in einem Leistungsverzeichnis for- muliert sind, desto einfacher ist der Vergleich verschie- dener Angebote .63
Auch bei Bewirtschaftung in Eigenregie sollte ein Leis- tungsverzeichnis erstellt werden .
In einem Leistungsverzeichnis müssen enthalten sein:
nn die Übergabe verbindlicher Vier-Wochen-Speisen- pläne, die den Anforderungen an Lebensmittel- auswahl, Speisenplanung und Speisenherstellung entsprechen (vergleiche Kapitel 2), nn Kommunikation mit den für die Speisenqualität
verantwortlichen Personen, zum Beispiel durch Feedback-Bögen, nn Zubereitungsarten, nn das gewählte Verpflegungssystem, nn das gewählte Ausgabesystem, nn die Logistik, zum Beispiel Anlieferung, Warmhalte-
zeit der Speisen, nn Art der Bestellung und Abrechnung,
nn Art und Umfang der bestehenden Infrastruktur, zum Beispiel Art und Leistung der vorhandenen Geräte, nn betriebliches Qualitätssicherungs- und Hygiene-
konzept, nn Ansprechpartner, nn Referenzen im Bereich der Verpflegung von Kindern
und Jugendlichen, nn Einsatz von qualifiziertem Personal, nn Bestätigung, dass nur tarifgebundenes und sozial-
versichertes Personal eingesetzt wird, nn Angaben zur Mitarbeiterentwicklung, zum Beispiel
in Form von Weiterbildungsmaßnahmen, nn Nachweis über die gewerbliche Tätigkeit durch
Auszug aus dem entsprechenden Berufsregister, zum Beispiel Handelsregister, Gewerbenachweis, sollte nicht älter als sechs Monate sein, nn vom Auftraggeber festgelegte Maßnahmen bei
Nichteinhaltung der zuvor vereinbarten Qualitäts- kriterien .
In einem Leistungsverzeichnis kann zusätzlich enthal- ten sein:
nn Umfang des Einsatzes von Lebensmitteln aus ökolo- gischem Anbau, nn Eigenerklärung, dass Betriebsbesichtigungen mög-
lich sind, nn gegebenenfalls Angabe über vorhandene Zertifikate,
zum Beispiel nach DIN EN ISO 9001 ff ., nach „DGE- Qualitätsstandard für die Schulverpflegung“, nn gegebenenfalls das Bio-Zertifikat einer staatlich
anerkannten Öko-Kontrollstelle .
50 DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung
7
7.4 Sponsoring Prinzip des Sponsorings Sponsoring ist ein Vertragsverhältnis, das auf dem Prin- zip von Leistung und Gegenleistung beruht . Vereinfacht ausgedrückt besteht Sponsoring aus dem Prinzip För- derung der Schule gegen Imagewerbung in der Öffent- lichkeit . Die Gegenleistung des Gesponserten wird in entsprechender Weise festgelegt und dient der Markt- kommunikation, somit dem Image des Förderers . Klar davon zu unterscheiden ist die kommerzielle Produkt- werbung (zum Beispiel klassische Plakatwerbung) . Sie dient der absichtlichen Beeinflussung von Menschen, um sie für ein bestimmtes Produkt als Käufer zu gewin- nen .
Schüler sollen in der Schule lernen, verständig und selbstbewusst mit den Versprechen von Werbebot- schaften umzugehen . Sie müssen durchschauen kön- nen, was versprochen wird . Kurz: Die Schule muss Kompetenz zum Umgang mit Werbung vermitteln .
Schulsponsoring versus Werbebotschaften in der Schule Schulsponsoring 64 ist heute ein Instrument, mit dem sich Schulen durch (Sponsoring-) Partnerschaften – das heißt mit Unterstützung von Unternehmen und außer- schulischen Partnern – weiterentwickeln können . Aufgrund der drastischen Finanzknappheit der öffent- lichen Haushalte sind Schulen auf der Suche nach zu- sätzlichen Mitteln .
Gleichzeitig haben aber auch Werbeindustrie und Werbeagenturen Kinder und Jugendliche als eine inte- ressante Zielgruppe entdeckt . Durch Werbeaktionen in der Schule sollen eine frühe Kundenbindung herge- stellt und der Absatz gesteigert werden . Diese Chancen und Gefahren eines Sponsorings beziehungsweise einer Werbemaßnahme in der Schule müssen vorab geklärt werden, wenn sich eine Schule um außerschulische Partner bemüht .
Eine außerschulische Partnerschaft darf nicht mit kommerzieller Werbung einhergehen . Durch die Öff- nung von Schulen entstehen Verantwortungspartner- schaften, die einen Beitrag zum Gleichgewicht zwi- schen Fachinhalten und Anwendungsbezug sowie zwi- schen Lebenswirklichkeit und theoretischem Wissen leisten können .
Es ist somit unerlässlich, die geschilderten kritischen Aspekte vor dem Eingehen einer Partnerschaft der Schule mit einem außerschulischen Partner zu berück- sichtigen .65
64 Die spezifischen landesrechtlichen Regelungen sind zu berücksichtigen. 65 Weitere Informationen zum Schulsponsoring: Stiftung Verbraucherinstitut in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW (Hrsg.): Schulsponsoring heute: Möglichkeiten und Grenzen für die Öffnung von Schule. Praxisbeispiele, Richtlinien, juristische und steuerliche Hinweise, Umsetzungstipps. Berlin (2001); vzbv (Hrsg.): Werbung und Sponsoring in der Schule. Schriftenreihe des Verbraucherzentrale Bundesverbandes zur Verbraucher- politik, Band 8. Berliner Wissenschafts-Verlag GmbH, Berlin (2006)
51
Adressen Weitere hilfreiche Adressen und Links sowie Hinweise zu relevanten Medien sind über die Internetseite www .schuleplusessen .de zu finden .
Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. Referat Gemeinschaftsverpflegung und Qualitätssicherung „Schule + Essen = Note 1“ Godesberger Allee 18 53175 Bonn Telefon 0228 3776-873 Telefax 0228 3776-800 E-Mail schuleplusessen@dge .de Internet www .dge .de www .schuleplusessen .de
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52 DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung
Land Vernetzungsstelle E-Mail Homepage
Baden- Württemberg
Sektion Baden-Württemberg der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e . V .
schule@dge-bw .de www .dge-bw .de
Bayern Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
schulverpflegung@kern .bayern .de www .schulverpflegung .bayern .de
Berlin Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Berlin
mail@vernetzungsstelle-berlin .de www .vernetzungsstelle-berlin .de
Brandenburg Vernetzungsstelle Schul- verpflegung Brandenburg c/o Projektagentur
info@schulverpflegung-brandenburg .de www .schulverpflegung-brandenburg .de
Bremen Vernetzungsstelle Schulverpflegung Bremen
office@vernetzungsstelle-bremen .de www .vernetzungsstelle-bremen .de
Hamburg Hamburgische Arbeitsgemein- schaft für Gesundheits- förderung e .V . (HAG)
vernetzungsstelle@hag-gesundheit .de www .hag-gesundheit .de
Hessen Vernetzungsstelle Schul- verpflegung Servicestelle Schule & Gesundheit
katja .schneider@afl .hessen .de www .schuleundgesundheit .hessen .de
Mecklenburg- Vorpommern
Deutsche Gesellschaft für Ernährung e . V .
info@dgevesch-mv .de www .dgevesch-mv .de
Niedersachsen Deutsche Gesellschaft für Ernährung e . V ., c/o Landesschulbehörde
kontakt@dgevesch-ni .de www .dgevesch-ni .de
Nordrhein- Westfalen
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e . V .
schulverpflegung@vz-nrw .de www .schulverpflegung .vz-nrw .de
Rheinland- Pfalz
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald- Osteifel, Koordinierungsstelle Ernährungsberatung
schulverpflegung@dlr .rlp .de www .schulverpflegung .rlp .de
Saarland Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
info@vns-sal .de www .vernetzungsstelle-saarland .de
Sachsen Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Sachsen Verbraucherzentrale Sachsen e .V .
sorg@vzs .de www .vernetzungsstelle-sachsen .de
Sachsen- Anhalt
Landesvereinigung für Gesundheit Sachsen-Anhalt e .V .
vernetzungsstelle@lvg-lsa .de www .kita-und- schulverpflegung .de
Schleswig- Holstein
Deutsche Gesellschaft für Ernährung e . V .
kontakt@dgevesch-sh .de www .dgevesch-sh .de
Thüringen Verbraucherzentrale Thüringen e . V .
vernetzungsstelle@vzth .de www .vzth .de
n Weitere Informationen zu den Vernetzungsstellen Schulverpflegung unter www.in-form.de/vernetzungsstelleschule
Vernetzungsstellen Schulverpflegung Bei der folgenden Auflistung sind immer nur die zentralen Koordinationsstellen beziehungsweise Kopfstellen in den Bundesländern aufgeführt .
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53
Impressum
Herausgeber Deutsche Gesellschaft für Ernährung e . V . Godesberger Allee 18 53175 Bonn www .dge .de
Konzeption, Text und Redaktion Deutsche Gesellschaft für Ernährung e . V . Referat Gemeinschaftsverpflegung und Qualitätssicherung Schule + Essen = Note 1 Telefon 0228 3776-873 Telefax 0228 3776-78-873 E-Mail schuleplusessen@dge .de Internet www .schuleplusessen .de
Prof . Ulrike Arens-Azevêdo, Dr . Margit Bölts, Roswitha Girbardt, Claudia Hoffmann, Dr . Elke Liesen, Dr . Helmut Oberritter, Holger Pfefferle, Marion Romeike, Esther Schnur
Der „DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung“ wurde 2007 veröffentlicht . Er wurde entwickelt in Zusammenarbeit mit:
nn dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, nn der Bundesanstalt für Landwirtschaft und
Ernährung, nn den Referenten der zuständigen Länderministerien, nn den Vernetzungsstellen Schulverpflegung, nn sowie Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft
und Praxis .
Bildnachweis Deutsche Gesellschaft für Ernährung e . V . fotolia: moonshot S . 13, Volff S . 15, Barbara Pheby S . 18, Stauke S . 23 (Uhr), Fineas S . 29, anoli S . 31, Mahey S . 37, pixelio: Sturm R . S . 36, Havlena G . S . 38, GAYERFOTODESIGN, GDE Grafik Design Erdmann
Gestaltung GDE | Kommunikation gestalten
Druck MKL Druck GmbH & Co .KG
Bestellung Der Qualitätsstandard ist gegen eine Versandkosten- pauschale erhältlich beim DGE-MedienService: www .dge-medienservice .de
Informationen und ein kostenloser Download der Broschüre und weiterer Medien: www .schuleplusessen .de
54 DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung
Nachdruck – auch auszugsweise – sowie jede Form der Vervielfältigung oder die Weitergabe mit Zusätzen, Aufdrucken oder Aufklebern ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch den Herausgeber gestattet . Die Inhalte sind von der DGE sorgfältig geprüft, dennoch kann eine Garantie nicht übernommen werden . Eine Haftung des Herausgebers für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen .
Eine Auslobung des „DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung“ beziehungsweise Werbung damit ist ausschließlich nach einer Zertifizierung durch die DGE gestattet . Bei Interesse an einer Zertifizierung können Informationsmaterialien angefordert oder im Internet unter www .schuleplusessen .de herunter- geladen werden .
Copyright © DGE Bonn, 11/2014 4 . Auflage
Über IN FORM: IN FORM ist Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung . Sie wurde 2008 vom Bundesministe- rium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) initiiert und ist seitdem bundesweit mit Projektpartnern in allen Lebensbereichen aktiv . Ziel ist, das Ernährungs- und Bewegungsverhalten der Menschen dauerhaft zu verbessern . Weitere Informationen unter: www .in-form .de
Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. Godesberger Allee 18 53175 Bonn www.dge.de
Durchgeführt von:
A rt
.- N
r. 30
02 00
https://www.karlsruhe.de/b3/natur_und_umwelt/umweltschutz/bio-stadt/schwerpunkt/HF_sections/content/ZZnhSJGMHaeQ0t/DGE_QS_Schule_Essen_web-1.pdf