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G ed ru ck t au f 1 00 P ro ze nt R ec yc lin gp ap ie r Stadt Karlsruhe Zentraler Juristischer Dienst www.karlsruhe.de Bebauungsplan „Östlich Esslinger Straße zwi- schen Heidenheimer Straße und Ludwigsburger Straße und Teilbereich Heidenheimer Straße“, Karlsruhe-Grünwettersbach Bekanntmachung der Stadt Karlsruhe Bebauungsplan liegt aus http://www.karlsruhe.de/ – 2 – G ed ru ck t au f 1 00 P ro ze nt R ec yc lin gp ap ie r Der Bebauungsplan „Östlich Esslinger Straße zwischen Heidenheimer Straße und Ludwigs- burger Straße und Teilbereich Heidenheimer Straße“ mit planungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 9 des Baugesetzbuches (BauGB) und örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 der Lan- desbauordnung (LBO) wurde unter Beteiligung der Behörden und Stellen, deren Interessen als Träger öffentlicher Belange berührt sind, vom Stadtplanungsamt ausgearbeitet. Mit der Planung wird die Errichtung eines neuen Wohnquartiers mit einer Mischung verschie- dener Wohnformen sowie einer Kindertagesstätte auf bisher überwiegend landwirtschaftlich, teilweise auch sportlich genutzten Flächen am nordöstlichen Ortsrand von Grünwettersbach angestrebt. Der Bebauungsplan erstreckt sich mit seinem künftigen Geltungsbereich über den in obiger Abbildung dargestellten Bereich. Neben den eigentlichen Baubereichen entlang der Esslinger und Heidenheimer Straße werden weitere Flächen für Ausgleichsmaßnahmen im näheren und weiteren Umfeld, insbesondere in den Gewannen Waisengarten und Im Kloth einbezogen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung im Sinne von § 2 Abs. 4 BauGB wurde in Anwendung von § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen. Es gilt der Bebauungsplanentwurf vom 30. April 2021 in der Fassung vom 15. Februar 2023. Dieser liegt zusammen mit der beigefügten Begründung aufgrund des vom Gemeinderat gefassten Beschlusses gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO in der Zeit vom 3. April bis einschließlich 12. Mai 2023 während der Dienststunden beim Stadtplanungsamt in Karlsruhe, Kaiserallee 4, 2. OG, Raum 245, zur allgemeinen Einsicht für die Öffentlichkeit aus. Für die Einsichtnahme wird eine vorherige terminliche Absprache mit den Mitarbeitenden des Stadtplanungsamtes unter der Telefonnummer 0721 133 6151 oder per E-Mail: planverfahren@stpla.karlsruhe.de empfohlen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die ausgelegten Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Karlsruhe unter: https://www.karlsruhe.de/mobilitaet- stadtbild/stadtplanung/bebauungsplanung/bpl-oestl-esslinger-str-zw-heidenheimer- str-u-ludwigsburger-str-u-teilb-heidenheimer-str einzusehen. Zur Erleichterung der Information der Bürgerinnen und Bürger kann der Bebauungsplan- entwurf während des genannten Zeitraumes auch bei der Ortsverwaltung Wettersbach, Am Wetterbach 40, 76228 Karlsruhe, 1. OG, Zimmer 22 eingesehen werden. mailto:planverfahren@stpla.karlsruhe.de https://www.karlsruhe.de/mobilitaet-stadtbild/stadtplanung/bebauungsplanung/bpl-oestl-esslinger-str-zw-heidenheimer-str-u-ludwigsburger-str-u-teilb-heidenheimer-str https://www.karlsruhe.de/mobilitaet-stadtbild/stadtplanung/bebauungsplanung/bpl-oestl-esslinger-str-zw-heidenheimer-str-u-ludwigsburger-str-u-teilb-heidenheimer-str https://www.karlsruhe.de/mobilitaet-stadtbild/stadtplanung/bebauungsplanung/bpl-oestl-esslinger-str-zw-heidenheimer-str-u-ludwigsburger-str-u-teilb-heidenheimer-str – 3 – G ed ru ck t au f 1 00 P ro ze nt R ec yc lin gp ap ie r Als verfügbare Umweltinformationen liegen für diese Planung nachfolgende Gutachten vor: - Naturschutzfachlicher Beitrag (Mailänder Consult, 2022) mit Aussagen u.a. zu Ein- griffen in die Schutzgüter Boden, Wasser (insbesondere Grundwasser und Entwässerungsgräben der Autobahn), Klima und Luft, Fläche, Fauna (insbesondere zur Betroffenheit artgeschützter Reptilien, Vögel und Fledermäuse) und Flora, Biotopverbund und Biologische Vielfalt (insbesondere Betroffenheit von Streuobstwiesen und Feldhecken als geschützte Biotope), Landschaftsbild und Erholung, - Schalltechnische Untersuchung (Ingenieurbüro Koehler&Leutwein, 2022) mit Aussagen zu Verkehrs-, Gewerbe-, Sportanlagen- und Freizeitlärm, - Abschlussbericht Energiekonzept Esslinger Straße /Heidenheimer Straße (Team für Technik, 2021) mit Aussagen u.a. zur Wärme- und Stromversorgung des Quartiers unter wirtschaftlichen sowie ökologischen und klimatischen Gesichtspunkten, - Verkehrsuntersuchung (Stadtplanungsamt, 2021) mit Bestandsanalyse und Verkehrsprognose Darüber hinaus liegen umweltbezogene Stellungnahmen der anerkannten Naturschutz- verbände (u.a. zum Flächenverbrauch), der unteren Jagdbehörde (u.a. zum Vorkommen von dem Jagdrecht unterliegenden Arten) sowie der unteren Abfall- und Altlasten-, Bodenschutz-, Wasser-, Immissionsschutz- und Naturschutzbehörde (mit Detailaussagen zur jeweiligen umweltrechtlichen Bewertung der Planung) vor. Stellungnahmen zu der beabsichtigten Planung können innerhalb der Auslegungsfrist bei der Stadt Karlsruhe - Zentraler Juristischer Dienst -, Rathaus am Marktplatz (Zimmer C 223), 76133 Karlsruhe (Fax: 0721/133 3009; E-Mail: zjd@karlsruhe.de), vorgebracht werden. Im Falle einer Niederschrift ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich (Telefon: 0721/133 3015). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Karlsruhe, 14. März 2023 Zentraler Juristischer Dienst
https://www.karlsruhe.de/securedl/sdl-eyJ0eXAiOiJKV1QiLCJhbGciOiJIUzI1NiJ9.eyJpYXQiOjE3MTM2MDAxNDIsImV4cCI6MzMyMTc2MjY0NTYsInVzZXIiOjAsImdyb3VwcyI6WzAsLTFdLCJmaWxlIjoiZmlsZWFkbWluL3VzZXJfdXBsb2FkLzA1X01vYmlsaXRhZXRfU3RhZHRiaWxkLzA1Ml9TdGFkdHBsYW51bmcvMV9CZWJhdXVuZ3NwbGFudW5nL0JQTF9PZXN0bF9Fc3NsaW5nZXJfU3RyX3p3X0hlaWRlbmhlaW1lcl9TdHJfdV9MdWR3aWdzYnVyZ2VyX1N0cl91X1RlaWxiX0hlaWRlbmhlaW1lcl9TdHIvQmVrYW5udG1hY2h1bmdfT2ZmZW5sYWdlX0JlYmF1dW5nc3BsYW5fT0VzdGxpY2hfRXNzbGluZ2VyX1N0cmFzc2UucGRmIiwicGFnZSI6NDAxNX0.b8ORlmAmDJXUx1CtPUUr-C9zHvzOsTxBspe9wrF5XNg/Bekanntmachung_Offenlage_Bebauungsplan_OEstlich_Esslinger_Strasse.pdf
G ed ru ck t au f 1 00 P ro ze nt R ec yc lin gp ap ie r Stadt Karlsruhe Zentraler Juristischer Dienst www.karlsruhe.de Bekanntmachung der Stadt Karlsruhe Bebauungsplanentwurf liegt aus Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“, Karlsruhe-Neureut 2 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ mit planungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 9 des Baugesetzbuches (BauGB) und örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 der Lan- desbauordnung (LBO) wurde unter Beteiligung der Behörden und Stellen, deren Interessen als Träger öffentlicher Belange berührt sind, vom Stadtplanungsamt ausgearbeitet. In dem ca. 23,7 ha großen Plangebiet sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues Gewerbegebiet in Karlsruhe nördlich und südlich der Straße Unterer Dammweg und westlich der Grabener Straße geschaffen werden, das attraktive Flächen vorrangig für produzierendes Gewerbe bereithält. Insgesamt sind fünf Teilflächen für Gewerbe vorgesehen, wovon zwei Teilflächen aus Lärmschutzgründen als eingeschränkte Gewerbegebiete ausgewiesen werden sollen. Ergänzend soll das vorhandene allgemeine Wohngebiet an der Straße Am Zinken nach Westen erweitert werden, um weiteres Wohnraumangebot für die anwachsende Bevölkerung zu schaffen. Der Bebauungsplan erstreckt sich mit seinem künftigen Geltungsbereich über den in obiger Abbildung dargestellten Bereich. Dargestellt sind neben dem eigentlichen Baugebiet auch planexterne Waldflächen im Gewann Hinterer Egelsee westlich der Bundesstraße B36 (Flst. Nr. 10347) und Ackerflächen zwischen Grabener Straße und Linkenheimer Landstraße/L 605 (Flst. Nr. 11247 teilweise, 11248 - 11262, 11264 - 11289, 11351 teilweise, 11329 - 11350 und 11320 – 11328) sowie Ackerflächen nördlich der B 36 zwischen der Grabener Straße und der Schienentrasse des KVV (Flst. Nr. 11377 - 11401 und 11403), die für Maßnahmen zum Ausgleich für die Eingriffe in Natur und Landschaft herangezogen werden. Es gilt der Bebauungsplanentwurf vom 22. April 2015 in der Fassung vom 2. Februar 2024. Dieser wird zusammen mit der beigefügten Begründung aufgrund des vom Gemeinderat gefassten Beschlusses gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO in der Zeit vom 19. Februar bis einschließlich 22. März 2024 auf der Internetseite der Stadt Karlsruhe unter: https://www.karlsruhe.de/mobilitaet- stadtbild/stadtplanung/bebauungsplanung/bpl-gewerbegebiet-gottesauer-feld veröffentlicht. Darüber hinaus liegen die Unterlagen zur Planung während der Dienststunden beim Stadtplanungsamt in Karlsruhe, Kaiserallee 4, 2. OG, Raum 245, zur allgemeinen Einsicht für die Öffentlichkeit aus. Für die Einsichtnahme wird eine vorherige terminliche Absprache mit den Mitarbeitenden des Stadtplanungsamtes unter der Telefonnummer 0721/133-6142 oder per E-Mail: planverfahren@stpla.karlsruhe.de empfohlen. https://www.karlsruhe.de/mobilitaet-stadtbild/stadtplanung/bebauungsplanung/bpl-gewerbegebiet-gottesauer-feld https://www.karlsruhe.de/mobilitaet-stadtbild/stadtplanung/bebauungsplanung/bpl-gewerbegebiet-gottesauer-feld mailto:planverfahren@stpla.karlsruhe.de 3 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online Zur Erleichterung der Information der Bürgerinnen und Bürger kann der Bebauungsplanentwurf während des genannten Zeitraumes auch bei der Ortsverwaltung Neureut, Neureuter Hauptstraße 256-258, Bauamt, Zimmer 23 eingesehen werden. Für die Einsichtnahme wird eine vorherige terminliche Absprache mit den Mitarbeitenden der Ortsverwaltung unter der Telefonnummer 0721/7805-134 empfohlen. Für den Bebauungsplan wurde eine Umweltprüfung in Sinne von § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Als verfügbare Umweltinformationen existieren zu dieser Planung - der Umweltbericht mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Klima/Luft, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Biodiversität und Biotopverbund, Landschaft, Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter und Fläche sowie einer Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung als ergänzender Bestandteil der Begründung - ein schalltechnisches Gutachten zum Verkehrs- und Gewerbelärm - ein Artenschutzfachbeitrag insbesondere zur Betroffenheit von Vögeln, Reptilien, Fledermäusen und Insekten - eine Staubimmissionsprognose zur Betrachtung von (Fein-)Staubeinwirkungen durch die nördlich angrenzende Bauschuttrecyclinganlage - ein Bericht zu Bodenauftragsmaßnahmen zur Bewirtschaftungsverbesserung auf landwirtschaftlichen Flächen zur Kompensation des Eingriffs in das Schutzgut Boden - ein Energiekonzept mit Aussagen insbesondere zur Wärme- und Prozessenergieversorgung des Gebiets und dem Einsatz erneuerbarer Energien - eine Stellungnahme der anerkannten Naturschutzverbände mit Ausführungen u.a. zum Flächenverbrauch, klimatischen Auswirkungen und Eingriffen in Natur und Landschaft - Stellungnahmen der unteren Landwirtschaftsbehörde, unteren Naturschutzbehörde, untere Abfall-, Altlasten und Bodenschutzbehörde sowie der unteren Jagdbehörde Stellungnahmen zu der beabsichtigten Planung können innerhalb der Auslegungsfrist bei der Stadt Karlsruhe - Zentraler Juristischer Dienst -, Rathaus am Marktplatz (Zimmer C 223), 76124 Karlsruhe (Fax: 0721/133-3009; E-Mail: zjd@karlsruhe.de), vorgebracht werden. Im Falle einer Niederschrift ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich (Telefon: 0721/133-3014). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Karlsruhe, 9. Februar 2024 Zentraler Juristischer Dienst 2024-02-12T14:32:35+0100 SignMeWebApp / www.sign-me.de 20240216 ZJD Bekanntmachungen_Online Auslegung BP GE Gottesauer Feld.pdf
https://www.karlsruhe.de/securedl/sdl-eyJ0eXAiOiJKV1QiLCJhbGciOiJIUzI1NiJ9.eyJpYXQiOjE3MTM1Nzg0MjcsImV4cCI6MzMyMTc2MjY0NTYsInVzZXIiOjAsImdyb3VwcyI6WzAsLTFdLCJmaWxlIjoiZmlsZWFkbWluL3VzZXJfdXBsb2FkLzA1X01vYmlsaXRhZXRfU3RhZHRiaWxkLzA1Ml9TdGFkdHBsYW51bmcvMV9CZWJhdXVuZ3NwbGFudW5nL0JQTF9HRV9Hb3R0ZXNhdWVyX0ZlbGQvT2ZmZW5sYWdlL0FtdGxpY2hlX0Jla2FubnRtYWNodW5nX09mZmVubGFnZS5wZGYiLCJwYWdlIjozODk2fQ.K9WSWoLaV06UDtRfTWz7qu9q64WSBZupJhyTQVsB7hY/Amtliche_Bekanntmachung_Offenlage.pdf
STADT KARLSRUHE/ ORTSVERWALTUNG STUPFERICH Der Stupfericher Bücherschrank Auch Stupferich hat jetzt seinen Bücherschrank. Die ausgediente Telefonzelle beim Gemeindezentrum erfüllt nun einen neuen Nutzen- und das 24 Stunden – rund um die Uhr! Auch im Zeitalter von Smartphones und E-Books erfreuen sich Bücher ungebrochener Beliebtheit. Eine einfache, schnelle und kostenlose Möglichkeit, den eigenen Bestand zu erweitern, bietet seit dem 15. September, Stupferichs erster öffentlicher Bücherschrank in einer früheren Telefonzelle beim Gemeindezentrum. Dort können Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher des Stadtteils künftig Werke durchstöbern, ausleihen und eigene mitbringen. Einrichtungen dieser Art haben sich schon vielerorts bewährt, sind aber auch darauf angewiesen, dass sich jemand um sie kümmert. Das übernehmen in diesem Fall Ortschaftsrätinnen der CDU- und FWV-Ortschaftsrats-Fraktion. Auf Antrag der CDU­Ortschaftsrats-Fraktion, der vom Ortschaftsrat einstimmig beschlossen wurde, hat die Ortsverwaltung die Mini-Bibliothek herrichten lassen. Die Ortsverwaltung, der Ortschaftsrat und alle Helferinnen und Helfer wünschen viel Spaß beim Stöbern!
https://www.karlsruhe.de/b4/stadtteile/bergdoerfer/stupferich/aktuell-stupferich/HF_sections/content/ZZjXN0qRKk8mN0/ZZmey9d5e8Kjiq/Flyer%20B%C3%BCcherschrank.pdf
Wortlaut der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Grötzingen vom 18. Juli 2018 Beschlüsse des Ortschaftsrats in der öffentlichen Sitzung vom 18.07.2018: 1. Der Ortschaftsrat beschließt einstimmig, dass die Ortsverwaltung eine Informationsveranstaltung organisieren soll , bei der die zuständigen Vertreter von Stadtplanung, Verkehrsplanung, Polizei, Feuerwehr usw. das Verkehrskonzept für den Wohnpark Im Speitel erläutern und die Pläne für die Fluchtmöglichkeiten und Rettungsmöglichkeiten vorstellen. 2. Bauanträge a. Der Ortschaftsrat stimmt der Bauvoranfrage zum Ausbau des Dachgeschosses zur Wohnraumerweiterung u. Erweiterung des Lagers Im Brühl 6 einstimmig zu. b. Der Ortschaftsrat stimmt dem Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Garage in der Fikentscherstr. 13 a mit 12 Stimmen bei einer Gegenstimme zu. c. Der Ortschaftsrat billigt den Umbau des Wohngebäudes In den Weihergärten 11 mit 12 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung. d. Der Ortschaftsrat stimmt dem Antrag auf Nachgenehmigung für die Errichtung von Vordächern Ohmstraße 10 einstimmig zu.
https://www.karlsruhe.de/b4/stadtteile/osten/groetzingen/aktuelles/berichte_or/HF_sections/content/ZZnke7Q8P6we3w/ZZnr5vhREfXo9J/18%2007%2018%20Wortlaut%20der%20Beschl%C3%BCsse%20der%20%C3%B6ffentlichen%20Sitzung%20des%20Ortschaftsrates%20Gr%C3%B6tzingen.pdf
STADT KARLSRUHE Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/0215 Regelmäßige Busverbindung zur Messe Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 09.04.2019 16 x Die Verkehrsbetriebe werden beauftragt, eine regelmäßige Schnellbuslinie vom Hauptbahnhof Karlsruhe zur Messe Karlsruhe über die Pulverhausstraße als ÖPNV-Anschluss zu prüfen. Begründung: Ursprünglich war ein Anschluss der Messe Rheinstetten an den ÖPNV über ein weiteres DB- Gleis geplant. Auch andere Lösungen über die Straßenbahnlinie Pulverhausstr. lassen noch auf sich warten. Daher ist die einzige Möglichkeit eine Schnellbuslinie einzurichten, ähnlich der Linie 47. Die Linie sollte über die Pulverhausstraße und Durmersheimer Straße mit wenigen Haltepunkten im 20-Minutentakt fahren. Auch wenn keine Messen sind soll für Mitarbeiter, Kunden und Kongressteilnehmer eine regelmäßige Anbindung gewährleistet werden. Es wäre auch für die Gebiete Hardecksiedlung und Grünwinkel eine zusätzliche, schnelle Verbindung zum Haupt- bahnhof. Die Messe könnte so besser an den ÖPNV angebunden werden. unterzeichnet von: Parsa Marvi Michael Zeh David Hermanns
https://web3.karlsruhe.de/Gemeinderat/ris/ris-bi/getfile.php?id=608191&type=do
STADT KARLSRUHE Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/0216 Bündnis für faires Wohnen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 09.04.2019 17 x Die Verwaltung unterstützt die kommunale Volkswohnung, Baugenossenschaften und Bau- gruppen, die sich dem gemeinnützigen und sozialen Wohnungsbau verpflichtet fühlen, bei der Gründung eines trägerübergreifenden „Bündnis für Faires Wohnen“ als Bieter- und Entwick- lungsgemeinschaft. Begründung: Im Wettbewerb um Entwicklungsflächen für Wohnungsbau sind die kommunale Volkswoh- nung, Baugenossenschaften und Baugruppen, die sich dem sozialen, gemeinnützigen und ge- nossenschaftlichen Wohnungsbau verpflichtet fühlen, aufgrund ihr finanziellen und strukturel- len Möglichkeiten, gegenüber privatwirtschaftlich agierenden Mitbewerbern, vielfach im Nach- treffen. Ein trägerübergreifendes „Bündnis für Faires Wohnen“ als Bieter- und Entwicklungsge- meinschaft bietet die Möglichkeit durch gemeinsames Handeln und die Bündelung von Kern- kompetenzen hier ein Gegengewicht zu bilden und Chancen für gemeinnützigen und sozialen Wohnungsbau zu nutzen. unterzeichnet von: Parsa Marvi Dr. Raphael Fechler Hans Pfalzgraf
https://web3.karlsruhe.de/Gemeinderat/ris/ris-bi/getfile.php?id=608193&type=do
Ich möchte ein gebrauchtes Fahrzeug zulassen, das zuvor im EU-Ausland zugelassen war Ich wohne im Stadtgebiet Karlsruhe oder habe dort meinen Firmensitz Formular A (Antrag auf Zulassung) vollständig ausgefüllt und unterschrieben Formular B (Sepa-Mandat für die Steuer) vollständig ausgefüllt und unterschrieben Personalausweis oder Reisepass* bei Nicht EU-Bürgern zusätzlich Aufenthaltstitelbei Firmen: zusätzlich Gewerberegisterauszug bei Vereinen: zusätzlich Vereinsregisterauszug ausländische Papiere im Original ggf. EG Übereinstimmungsbescheinigung oder COC (Certificate of Conformity) im Original ausländische Kennzeichen oder eine Bestätigung des Verkäufers, dass keine ausländischen Kennzeichen vorhanden sind eVB-Nummer von der Versicherung Rechnung (im Original) oder Kaufvertrag Nachweis über die Vorführung des Fahrzeugs bei einer Zulassungsstelle im Original oder aktuelle Hauptuntersuchung im Original oder aktuelle Abgasuntersuchung im Original *Bitte beachten Sie: Sollte auf Ihrem Ausweisdokument nicht Ihre Unterschrift angebracht sein, muss zusätzlich ein anderes amtliches Dokument zum Abgleich Ihrer Unterschrift vorgelegt werden.
https://web1.karlsruhe.de/service/Formulare/ordnungsamt/Einfuhr_EU.pdf
Ich möchte ein fabrikneues Fahrzeug zulassen, das noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) besitzt Ich wohne im Stadtgebiet Karlsruhe oder habe dort meinen Firmensitz Formular A (Antrag auf Zulassung) vollständig ausgefüllt und unterschrieben Formular B (Sepa-Mandat für die Steuer) vollständig ausgefüllt und unterschrieben Personalausweis oder Reisepass* bei Nicht EU-Bürgern zusätzlich Aufenthaltstitel bei Firmen: zusätzlich Gewerberegisterauszug bei Vereinen: zusätzlich Vereinsregisterauszug EG Übereinstimmungsbescheinigung oder COC (Certificate of Conformity) im Original eVB-Nummer von der Versicherung Rechnung (im Original) oder Kaufvertrag Bescheinigung vom Hersteller, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und keine deutschen oder ausländischen Fahrzeugpapiere ausgestellt wurden Nachweis über die Vorführung des Fahrzeugs bei einer Zulassungsstelle im Original oder aktuelle Hauptuntersuchung im Original oder aktuelle Abgasuntersuchung im Original Zollunbedenklichkeitsbescheinigung (wenn das Neufahrzeug aus einem Nicht EU-Staat eingeführt wurde) *Bitte beachten Sie: Sollte auf Ihrem Ausweisdokument nicht Ihre Unterschrift angebracht sein, muss zusätzlich ein anderes amtliches Dokument zum Abgleich Ihrer Unterschrift vorgelegt werden.
https://web1.karlsruhe.de/service/Formulare/ordnungsamt/Zulassung_eines_fabrikneuen_Fahrzeugs_ohne_ZBII.pdf
Unterlagen für Wasserrechtsantrag Grundwasserwärmepumpen Grundwasserwärmepumpen (erforderliche Unterlagen für Wasserrechtsantrag im Stadtgebiet Karlsruhe) Stand 12/2016 Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz Erforderliche Unterlagen für einen Wasserrechtsantrag zur Nutzung von Grundwasserwärmepumpen (Wasser/Wasser-Wärmepumpen)  kurze Beschreibung der geplanten Anlage  Art der geplanten Nutzung (Heizen, Warmwasseraufbereitung, Kühlung)  Technische Daten der Wasser/Wasser-Wärmepumpe  voraussichtliche Betriebstunden pro Jahr  Angabe der voraussichtlichen Entnahmemenge  Lageplan mit geplantem Standort des Entnahmebrunnens und des Sickerbrunnens (Achtung! Berücksichtigung der Grundwasserfließrichtung, d.h. Sickerbrunnen im Abstrom und Berücksichtigung eines Abstandes zwischen den Brunnen von mindestens 10 m. Zwischen den Brunnen und der Grenze zu privat oder gewerblich genutzten Grundstücken muss ein ausreichender Abstand eingehalten werden.)  Bauzeichnungen der geplanten Brunnen (Durchmesser, Tiefe, Filterbereich)  Abschätzung zum Einflussbereich der Temperaturänderung im Grundwasser (Temperaturfeldberechnung) Hinweis: In Wasserschutzgebieten Zone III B ist ein Zwischenkreislauf mit reinem Wasser erforderlich. Antragsunterlagen (4 Exemplare) einreichen: Stadt Karlsruhe Zentraler Juristischer Dienst Wasser-, Abfallrechts- und Bodenschutzbehörde 76124 Karlsruhe sowie per E-Mail an: umweltbehoerden@zjd.karlsruhe.de
https://www.karlsruhe.de/b3/natur_und_umwelt/umweltschutz/geothermie/HF_sections/content/ZZmhltBdFfw7wW/Grundwasserw%C3%A4rmepumpen%20(erforderliche%20Unterlagen%20f%C3%BCr%20Wasserrechtsantrag%20im%20Stadtgebiet%20Karlsruhe).pdf
Microsoft Word - Einkaufsservice.docx Ortsverein Hohenwettersbach BRING-SERVICE WIR, der DRK-Ortsverein Hohenwettersbach, bietet den Quarantäne-Betroffenen in unserem Einsatzgebiet einen ganz speziellen BRING-SERVICE an! Unsere Leistungen: + Einkaufs-Bring-Service (Sie sagen was - und wir organisieren es so weit wie möglich!) + Medikamenten-Bring-Service von der Apotheke + Bring-Service von Ärzten (Atteste, Krankmeldungen, Rezepte, etc.) + Dienst- und Botengänge Voraussetzungen: + Nur Quarantäne-Betroffene + Aufgrund Ihrer Quarantäne können Sie ein wichtiges Familienmitglied nicht versorgen, das hier bei uns lebt + Nur haushaltsübliche Mengen + Bezahlung durch Überweisung + Einverständnis für die Datenerhebung + Gültigkeit nur über den Covid-Zeitraum + Service nur bis zu Ihrer Haustüre Bestellmöglichkeiten / Kontaktaufnahme: Mobil: 0152 / 01736058 Fax.: 0721 / 4998004 E-Mail: info@drk-hohenwettersbach.de Servicetelefon des DRK-Hohenwettersbach Erreichbar täglich zwischen 08:00 Uhr und 20:00 Uhr Weitere Infos unter unserer Homepage: www.drk-hohenwettersbach.de
https://www.karlsruhe.de/b4/stadtteile/bergdoerfer/hohenwettersbach/rathaus/HF_sections/content/ZZowLoi4ZWYUV4/DRK%20Bringdienst.pdf