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TIPPS FÜR TOURISTEN UND EINHEIMISCHE MIT HANDICAP Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde | Behindertenkoordination SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 3 TIPPS FÜR TOURISTEN UND EINHEIMISCHE MIT HANDICAP www.karlsruhe.de/behinderte 4 | TIPPS FÜR TOURISTEN UND EINHEIMISCHE MIT HANDICAP SOZIAL -UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 5 www.karlsruhe.de/behinderte SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 76 | TIPPS FÜR TOURISTEN UND EINHEIMISCHE MIT HANDICAP „MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN – MITTEN IM LEBEN DER STADT“ dieser Leitgedanke ist sowohl Ansporn als auch Verpflichtung unseres kommunalen Han- delns. In der Orientierung an diesem Leitbild hat es sich die Stadt Karlsruhe zur Aufgabe gemacht, die Rahmenbedingungen von Struk- turen und Dienstleistungen so zu verändern, dass es allen Menschen, unabhängig von ihren persönlichen Ausgangsvoraussetzungen, möglich ist, teilzuhaben und dazu- zugehören. Davon profitieren nicht nur die betroffenen Bürge- rinnen und Bürger der Stadt, sondern auch alle Besucherinnen und Besucher mit Handicap. Ich freue mich deshalb sehr, Ihnen die neue Broschüre „Tipps für Touristen und Einheimische mit Handicap“ präsentieren zu dürfen. Sie gibt einen Überblick über interessante, barrierefreie kulturelle Einrichtungen wie Museen und Theater sowie über Freizeitaktivitäten und Sehenswürdigkeiten, die den unver- wechselbaren Charakter Karlsruhes ausmachen und deren Be- such und Besichtigung sich lohnen. Wir laden Sie ein, Karlsruhe neu oder noch besser kennen zu lernen, in unserer schönen Stadt einen Einkaufsbummel zu machen, in den Fußgängerbereichen zu flanieren oder sich an einem der Plätze gemütlich niederzulassen und das lebhafte Treiben zu genießen. Die Broschüre soll Ihnen helfen, die Planung für Ihre Städterei- se oder für Ihren Ausflug im Vorfeld zu erleichtern, um das Er- lebnis bestmöglich barrierefrei genießen zu können und Ihren Bedürfnissen anzupassen. Hier finden Sie auch eine Auflistung weiterer Broschüren der Stadt Karlsruhe und wichtige Internet- adressen rund um Karlsruhe und Barrierefreiheit. So können Sie sich beispielsweise schon vorab über aktuelle Freizeit- , Kul- tur- , Sportangebote oder auch barrierefreie Gebäudezugänge informieren. Mein Dank gilt dem Beirat für Menschen mit Behinderungen, der die Sozial- und Jugendbehörde in der Planung und Recher- che für diese Broschüre freundlich unterstützt hat. Ich wünsche Ihnen einen erlebnisreichen, schönen und ent- spannten Aufenthalt in unserer Stadt Karlsruhe, in der Men- schen mit Behinderungen willkommene Gäste sind. Martin Lenz Bürgermeister SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 98 | TIPPS FÜR TOURISTEN UND EINHEIMISCHE MIT HANDICAP INHALTSVERZEICHNIS UND NUMMERIERUNG FÜR DIE STADTKARTE Erläuterung der Piktogramme 11 Stadtkarte 12 Hauptbahnhof und Tourist-Information 14 Hauptbahnhof Karlsruhe 14 Tourist-Information Karlsruhe 15 Informationen zum Öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) in Karlsruhe 16 Allgemeine Informationen 16 Haltestellen am Bahnhofplatz 17 Umbaumaßnahmen für die neue Kombilösung 18 Infopavillon „K.“ 18 KVV-Kundenzentrum vor dem Hauptbahnhof 19 KVV-Kundenzentrum am Marktplatz 19 Stadtbummel 20 Fächerstadt Karlsruhe 20 Die „Via triumphalis“ führt zu zentralen Stellen 21 Marktplatz und Pyramide 21 Rathaus am Marktplatz – Glockenspiel 22 Schloss und Badisches Landesmuseum 23 Straße der Demokratie 24 Einkaufsmöglichkeiten 24 Ettlinger Tor Karlsruhe 25 Karstadt 25 Post Galerie 25 Haltestelle Herrenstraße 26 Behindertentoilette 27 Durlach 28 Turmberg 28 Karlsburg 29 Stadtführungen und Stadtrundfahrten 30 Freizeitaktivitäten 34 Zoo Karlsruhe 34 Schlossgarten 36 Botanischer Garten 36 Günther-Klotz-Anlage 37 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 INHALTSVERZEICHNIS UND NUMMERIERUNG FÜR DIE STADTKARTE Rhein 38 Fahrgastschiff MS Karlsruhe 38 KSC-Wildparkstadion 40 Badisches Landesmuseum 41 Museum beim Markt 44 Naturkundemuseum 46 Staatliche Kunsthalle 48 Städtische Galerie 50 Stadtmuseum im Prinz-Max-Palais 52 Badisches Staatstheater Großes und Kleines Haus 54 Badisches Staatstheater Insel 56 Kammertheater 57 Theater in der Fabrik 58 Jakobus-Theater in der Fabrik e. V. 59 marotte – Figurentheater Karlsruhe 60 Sandkorn – Theater 61 Kulturzentrum Orgelfabrik 62 Kulturzentrum TOLLHAUS e. V. 63 Konzerthaus 65 ZKM | Zentrum für Kunst und Medientechnologie 67 Europabad Karlsruhe 70 Naturschutzzentrum Rappenwört 72 Gastronomie – Restaurants und Cafés 74 Alte Bank 74 Aposto 74 Borsalino Ristorante Pizzeria 74 Café Böckeler 74 Brauhaus Kühler Krug 74 EL 29 74 Gritzner Bistro Durlach 75 Hoepfner Burghof 75 Karstadt Le Buffet 75 Meine Pestoria 75 Multikulti Karlsruhe 75 20 21 22 8 23 24 25 26 27 28 29 30 31 31 31 31 32 33 34 35 36 37 30 38 39 40 41 42 43 44 10 45 46 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 1110 | TIPPS FÜR TOURISTEN UND EINHEIMISCHE MIT HANDICAP ERLÄUTERUNG DER PIKTOGRAMME EINGANGSSITUATION UND TIPPS FÜR ROLLSTUHLFAHRENDE WC BEHINDERTENTOILETTE P BEHINDERTENPARKPLATZ PERSONENAUFZUG INFORMATION FÜR SEHBEHINDERTE INFORMATION FÜR HÖRBEHINDERTE H HALTESTELLENINFORMATION 1€ SPARTIPP Paparazzi 75 Restaurant am Grollenberg 75 Rintheimer Stuben 75 Vogelbräu 75 Zum Markgraf 75 Weitere Informationen 76 Informationen zur Barrierefreiheit in Karlsruhe 76 Unterschiedliche barrierefreie Gebäude in Karlsruhe 76 Freizeit-, Sport- und Kulturangebote 77 Weitere Internettipps 77 INHALTSVERZEICHNIS UND NUMMERIERUNG FÜR DIE STADTKARTE 47 48 49 50 51 STADTKARTE SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 1514 | TIPPS FÜR TOURISTEN UND EINHEIMISCHE MIT HANDICAP HAUPTBAHNHOF UND TOURIST-INFORMATION HAUPTBAHNHOF KARLSRUHE Bahnhofplatz 1, 76137 Karlsruhe Mobilitätshilfen der Deutschen Bahn Ein-, Um- und Aussteigehilfen. Anmeldung über Mobilitätsservice-Zentrale. Telefon: 01805 512512* *14 cent/Min. aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 42 cent/Minuten. Kontaktdaten/Öffnungszeiten msz@ deutschebahn.com www.bahn.de/barrierefrei Montag bis Sonntag 6 bis 22 Uhr Touristinformation Am Ausgang Bahnhofplatz. Barrierefreie Merkmale Eingang Haupteingang vom Bahnhofsvor- platz oder Südeingang. WC Behindertentoilette Empfangshalle in der Ecke neben Imbiss und Spielothek. P Behindertenparkplätze Beim Bahnhofsvorplatz sowie Südeingang. Kurzzeit-Parkplatz für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste, Haupteingang Zufahrt Viktor-Gollancz-Straße (Parkzeit- dauer unentgeltlich 20 Minuten). HAUPTBAHNHOF UND TOURIST-INFORMATION Personenaufzug Personenaufzüge von Gleisen 1-10, 11-14 und 101-102. Information für Sehbehinderte Leitstreifen für Blinde von Gleis 1-4 und in der Durchgangshalle. Glastüren kontrastreich gekenn- zeichnet und bruchsicher. Information für Hörbehinderte Höranlage beim Service-Point. TOURIST-INFORMATION KARLSRUHE Bahnhofplatz 6, 76137 Karlsruhe Kontaktdaten Telefon: 0721 3720-5383 und -5384 touristinfo@karlsruhe-tourismus.de www.karlsruhe-tourismus.de/planen/ ansprechpartner HAUPTBAHNHOF KARLSRUHE1 2 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 1716 | TIPPS FÜR TOURISTEN UND EINHEIMISCHE MIT HANDICAP INFORMATIONEN ZUM ÖFFENTLICHEN NAHVERKEHR (ÖPNV) IN KARLSRUHE ALLGEMEINE INFORMATIONEN Der Karlsruher Verkehrsverbund, KVV, baut sein Stadt- und Regionetz konti- nuierlich aus, um so viel Barrierefreiheit und Mobilität wie möglich zu bieten. Information für Rollstuhl- fahrende und Familien Plätze für Rollstuhlfahrende und Kinderwagen sind durch eindeu- tige Symbole gekennzeichnet und befinden sich in der Regel an den ersten beiden Türen der Stadt- oder Straßenbahn. Rollstuhlfahrer- und Kinderwagentaste Bei Einstieg Rollstuhlfahrer- oder Kinderwagentaste drücken (aus Sicherheitsgründen), dadurch wird die Tür der Tram oder Straßenbahn festgestellt. Information für Hörbehinderte Alle neueren Niederflur- und Mittelflurbahnen haben ein bis zwei Anzeigen der Haltestel- len in der Bahn. Liniennetzplan für Blinde und Sehbehinderte Er besteht aus einer zweiseiti- gen taktilen Tafel für Stadt- und Straßenbahnlinien und ist in Großdruck und Brailleschrift beim Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) oder direkt im KVV-Kundenzen- trum am Marktplatz erhältlich. INFORMATIONEN ZUM ÖFFENTLICHEN NAHVERKEHR (ÖPNV) IN KARLSRUHE H 2015 ist ein barrierefreier Umbau des Bahnhofvorplatzes geplant geplant. 2013 ist der barrierefreie Um- bau der Haltestellen Ebertstraße und Poststraße geplant (nähe Hauptbahnhof). Unter der Internetseite „Tourismus“ www.karlsruhe-tourismus.de/planen/ barrierefreies-karlsruhe finden Sie weitere Informationen über barrierefreies Reisen und Informationen zum öffentlichen Nahverkehr in Karlsru- he sowie die KVV-Broschüre Mobilität für alle und den Liniennetzplan für mo- bilitätseingeschränkte Personen als PDF zum herunterladen. ALLGEMEINE INFORMATIONEN Auf dem Bahnhofplatz, auch (Bahn- hof-)Vorplatz genannt, halten die Stadtbahnlinien S1 S11 (Albtal- und Hardtbahn), S4 S41 (Kraichgau- und Murgtalbahn), die Tramlinien 2 3 4 6 , die die Stadt durchqueren, und die Buslinien Bus 47, Bus 50, Bus 55, Bus 62. Insgesamt etwa die Hälfte aller Linien des städtischen Straßen- raums fahren über den Hauptbahnhof. Information für Sehbehinderte Leitstreifen für Blinde. H Haltestelle des barrierefreien Messebusses HALTESTELLEN AM BAHNHOFPLATZ SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 1918 | TIPPS FÜR TOURISTEN UND EINHEIMISCHE MIT HANDICAP INFORMATIONEN ZUM ÖFFENTLICHEN NAHVERKEHR (ÖPNV) IN KARLSRUHE UMBAUMASSNAHMEN FÜR DIE NEUE KOMBILÖSUNG Um die Innenstadt für Fußgänger noch attraktiver zu gestalten, wird die Kaiser- straße untertunnelt. An der Schnittstelle zwischen beiden Umsetzungssträngen, dem Südabzweig des künftigen Stadt- bahntunnels und der neu gestalteten Kriegsstraße, lädt der Infopavillon „K.“ der Kombilösung dazu ein, sich über die Bauphasen, die geplanten U-Haltestel- len oder die gewaltige Tunnelbohrma- schine zu informieren, an einer der ge- planten Baustellen-Touren teilzunehmen oder im Lounge-Café zu entspannen. Und wie die Kombilösung ist auch der Pavillon alles andere als eingleisig: Kom- munikationsplattform, Konzertsaal und Theaterbühne wird während der gesamten Bauzeit ein Knotenpunkt für vielfältige Veranstaltungen sein. INFOPAVILLON „K.“ Ettlinger-Tor-Platz 1 a, 76137 Karlsruhe Service-Point Telefon 0721 133-5577 Barrierefreie Merkmale Rampe Vorhanden. WC Behindertentoilette Vorhanden. Personenaufzug Vorhanden, dadurch barrierefreier Zugang zur unteren der beiden Aussichtsplattformen des „K.“. INFORMATIONEN ZUM ÖFFENTLICHEN NAHVERKEHR (ÖPNV) IN KARLSRUHE Bahnhofplatz, 76137 Karlsruhe Mobilitätszentrale Telefon: 0721 6107-5885 info@ kvv.karlsruhe.de www.kvv.de Barrierefreie Merkmale Rampe Vorhanden. KVV-KUNDENZENTRUM VOR DEM HAUPTBAHNHOF Weinbrennerhaus am Marktplatz (neben der Stadtkirche), 76133 Karlsruhe Mobilitätszentrale Telefon: 0721 6107-5790 www.ka-mobil.de Barrierefreie Merkmale Rampe Vorhanden. Information für Sehbehinderte Blindenführhund kann mitgenommen werden. KVV-KUNDENZENTRUM AM MARKTPLATZ 3 4 5 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 2120 | TIPPS FÜR TOURISTEN UND EINHEIMISCHE MIT HANDICAP STADTBUMMEL FÄCHERSTADT KARLSRUHE Karlsruhe hat einen einzigartigen Stadt- grundriss. Ausgehend vom Schlossturm weisen 32 Radialen strahlenförmig in alle Himmelsrichtungen. Neun dieser Straßen fächern den barocken Aufbau Karlsruhes im Süden auf. Daher ist Karlsruhe auch weltweit als „Fächer- stadt“ bekannt. Weitere 23 Strahlen „führen“ über den Schlosspark in den Hardtwald. Damit schließt sich unmittelbar an den Mittelpunkt der Stadt ein rund 20 Kilometer reichendes Grün- und Waldgebiet an, das zu jeder Jahreszeit Spaziergänger und Radfahrer zu ausgedehnten Touren einlädt. Auch das ist ein besonderes Merkmal der Karlsruher Stadtgeographie. Markgraf Karl Wilhelm von Baden- Durlach legte am 17. Juni 1715 den Grundstein für sein neues Schloss, nachdem französische Truppen 1689 während des pfälzerischen Erbfolge- kriegs die alte Residenzstadt Durlach niedergebrannt hatten. Einer Gepflo- genheit seiner Zeit folgend, verlegte der Markgraf seinen Regierungssitz vom Bergesrand hinaus in die Ebene. Zugleich ließ er einen Park schaffen, der vor allem im Sommer viele Men- schen zum Verweilen oder zum Sport einlädt. Die Wiese hinter dem Schloss ist zum Betreten frei. Daher findet man dort bei Sonnenschein Menschen jeden Alters, die Frisbee oder Fußball spielen, lesen oder einfach die Natur genießen. STADTBUMMEL DIE „VIA TRIUMPHALIS“ FÜHRT ZU ZENTRALEN STELLEN Der Vorplatz des Schlosses ist einer der größten offenen Plätze in Europa. Richtung Innenstadt begrenzen ihn Arkadenbauten, in denen einst die Badischen Ministerien untergebracht waren. Auf der einen Seite liegen fla- che Kollegiengebäude des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT), auf der anderen die modernen Bauten des Bundesverfassungsgerichts. Vom Schloss strebt die Karl-Friedrich- Straße, die mittlere der Fächerstraßen, als „Via triumphalis“ direkt nach Sü- den. Nur wenige hundert Meter nach dem Schloss, dem Schlossplatz und dem Zirkel überquert der Stadt-Spazier- gänger mit der Kaiserstraße die wich- tigste Ost-West-Achse und belebteste Einkaufsstraße. MARKTPLATZ UND PYRAMIDE Der klassizistische Marktplatz wurde vom Baumeister Friedrich Weinbrenner gestaltet. In seiner Mitte befindet sich eine steinerne Pyramide. Bei näherem Hinsehen entpuppt sie sich als Grabmal für den Stadtgründer Karl Wilhelm. Sie gilt als Wahrzeichen Karlsruhes. Auf einem Teil des Marktplatzes bieten Blumen- und Gemüsehändler täglich ihre frischen Waren an. Die andere Hälfte des Marktplatzes beherrschen die Evangelische Stadtkirche, zugleich Bischofskirche des Badischen Evangeli- schen Landesbischofs, und das Rathaus, beides Bauten Friedrich Weinbrenners. 6 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 2322 | TIPPS FÜR TOURISTEN UND EINHEIMISCHE MIT HANDICAP Das heutige Rathaus erbaute Friedrich Weinbrenner von 1805 bis 1825. Es ist Amtssitz des Karlsruher Oberbürger- meisters. Im Rathaus am Marktplatz befindet sich ein computergesteuertes Glocken- spiel, welches seit Dezember 1981 in Betrieb ist. Es besteht aus 42 Bronze- glocken, davon wiegt die größte 600 Kilogramm, die kleinste 17 Kilogramm. Hergestellt wurde das Glockenspiel in der Karlsruher Glocken- und Kunstgie- ßerei. Barrierefreie Merkmale Barrierefreier Zugang Vorhanden. WC Behindertentoilette Vorhanden (Zugang mit Euroschlüssel). Information für Hörbehinderte Hörgeräte für die Höranlage, bei den Sitzungen des Gemeindera- tes, sind bei der Rathauspforte erhältlich. STADTBUMMEL RATHAUS AM MARKTPLATZ – GLOCKENSPIEL Das Karlsruher Schloss ist das Zentrum des Karlsruher Fächers. Es wurde zwi- schen 1715 und 1718 im Auftrag des Markgrafen Karl Wilhelm von Baden- Durlach errichtet und war bis 1918 Residenzschloss des jeweils regieren- den Landesherrn (Markgrafen, später Großherzogs von Baden). Im Schloss sind die Sammlungen der Ur- und Frühgeschichte des Landes, der antiken Kulturen des Mittelmeerraumes sowie die Kunst-, Kultur- und Lan- desgeschichte vom Mittelalter bis zur Gegenwart ausgestellt. Bemerkenswert sind die Präsentationen der bedeu- tendsten Antikensammlung Baden- Württembergs sowie der berühmten „Türkenbeute“. Bis eine Stunde vor Schließung des Museums kann auch der Karlsruher Schlossturm bestiegen werden. Um den lohnenswerten Aus- blick genießen zu können, müssen Be- sucherinnen und Besucher zuvor jedoch 158 Stufen überwinden. Vor dem Schloss liegt der Schloßplatz. Direkt hinter dem Schloss beginnt der Schlossgarten. Nähere Informationen über den Eintritt und die Öffnungszeiten des Landes- museums finden Sie in dieser Broschü- re unter der Rubrik Freizeitaktivitäten, Badisches Landesmuseum. STADTBUMMEL SCHLOSS UND BADISCHES LANDESMUSEUM7 8 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 2524 | TIPPS FÜR TOURISTEN UND EINHEIMISCHE MIT HANDICAP Eine Entdeckungstour auf der „Straße der Demokratie“ ist lohnenswert: Karls- ruhe war unter anderem Ort der badi- schen Verfassung von 1818 und ist als Sitz der höchsten deutschen Gerichte noch heute die „Residenz des Rechts“. Das Bruchsaler Zuchthaus, Sinnbild für die Niederschlagung der Revolution, gehört ebenso zu den aufgeführten Zielen wie Lörrach, Ausgangspunkt für Demokratiebestrebungen im Grenz- gebiet. „Wir sind das Volk, das seine Freiheit fordert!“ – Mit dieser Parole schlossen sich im Mai 1849 Solda- ten der Rastatter Bundesfestung und Rastatter Bürger zu einer friedlichen Demokratiebewegung zusammen – ein bis dahin einzigartiger Vorgang in der deutschen Geschichte und ein Schritt auf dem weiten Weg zu einer stabilen Demokratie, wie sie uns heute selbst- verständlich erscheint. In Karlsruhe führt die Straße der Demokratie zu insgesamt acht (Schau-)Plätzen dieser Geschichte, darunter Ständehaus, Rat- haus, Bundesgerichtshof, PrinzMaxPa- lais, Bundesverfassungsgericht und der Platz der Grundrechte. www.strasse-der-demokratie.eu EINKAUFSMÖGLICHKEITEN Viele Fachgeschäfte und Boutiquen in Karlsruhes Kaiserstraße sind überwie- gend barrierefrei zugänglich. Einige der Geschäfte haben Aufzüge, die mit einer Mindest-Türbreite von 85 Zentimetern STADTBUMMEL STRASSE DER DEMOKRATIE ausgestattet sind. Genauere Infor- mationen über die barrierefreien Zu- gänglichkeiten erhalten Sie im Internet unter: www.karlsruhe.de/b3/soziales/ personengruppen/behinderte/barrie- refreiheit/einrichtungen/barrierefrei_ shoppen dort steht Ihnen ein PDF mit diesen Informationen zur Verfügung. Große barrierefreie Einkaufszentren ETTLINGER TOR KARLSRUHE Karl-Friedrich-Straße 26, 76133 Karlsruhe KARSTADT Kaiserstraße 147-159, 76133 Karlsruhe POST GALERIE Kaiserstraße 217, 76133 Karlsruhe Barrierefreie Merkmale der Einkaufszentren Barrierefreie Eingänge Bei allen vorhanden. WC Behindertentoilette Bei allen vorhanden. Personenaufzüge Bei allen vorhanden. Information für Sehbehinderte Blindenführhunde in allen Einkaufszentren erlaubt. Information für Hörbehinderte Vorhanden im ECE und in der Post Galerie. STADTBUMMEL EINKAUFSMÖGLICHKEITEN 9 10 11 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 2726 | TIPPS FÜR TOURISTEN UND EINHEIMISCHE MIT HANDICAP H Diese Haltestelle ist die erste mit barrierefreiem Einstieg in der Innenstadt. Sie liegt zwischen Marktplatz und Europaplatz. Von dort aus erreichen Sie barrierefrei „„ mit der Linie 1 Oberreut bzw. Dur- lach (nicht alle Aussteigepunkte auf der Strecke sind barrierefrei), „„ mit Linie 1 Richtung Durlach und Umstieg in Linie 2 (zwischen Hal- testelle Auer Straße Durlach-Aue bis Wolfartsweier alle Aussteigepunkte barrierefrei), „„ mit der Linie 3 die Nordstadt (ab Haltestelle Kunstakademie/Hoch- schule sind alle Aussteigepunkte Richtung Nordstadt barrierefrei), „„ mit der Linie 4 die nördliche Wald- stadt (nicht alle Aussteigepunkte auf der Strecke sind barrierefrei). Im Rahmen der Umbaumaßnah- men zur Kombilösung ist bis 2016 von der Haltestelle Herrenstraße aus der Hauptbahnhof mit den Linien 2 3 4 zu erreichen. H Die barrierefreie Haltestelle Gottesauer Platz bietet die Umstiegsmöglichkeit in Nieder- flur- und Mittelflurwagen. Barrierefreie Behelfshaltestellen am Europaplatz und Durlacher Tor. STADTBUMMEL HALTESTELLE HERRENSTRASSE Im Passagehof befindet sich eine vollautomatische Behindertentoilette, die mit dem Euroschlüssel rund um die Uhr zugänglich ist. Es gibt drei Zugangsmöglichkeiten, um zum Passagehof zu gelangen: durch die Kaiserpassage, durch die Akademiestra- ße und durch den Durchgang Kaiserstraße 134 (beim Restaurant Nordsee). Lageplan der Behindertentoilette STADTBUMMEL BEHINDERTENTOILETTE12 13 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 2928 | TIPPS FÜR TOURISTEN UND EINHEIMISCHE MIT HANDICAP STADTBUMMEL DURLACH Durlach, eine einstmals eigenständige Stadt, bildet nach der Zwangseinge- meindung im Dritten Reich heute den größten Stadtteil Karlsruhes. Von ihr ging 1715 die Gründung von Karlsruhe als neue Residenz der Markgrafen von Baden-Durlach aus. Durlach selbst war markgräfliche Residenzstadt von 1565 bis 1715. Die einstieg Markgrafenstadt liegt im Osten Karlsruhes am Ausgang des Pfinztals und geht von der Rheinebene in den Kraichgau und in den Nord- schwarzwald über. Der Hausberg Durlachs ist der Turm- berg, auf dessen Gipfel sich die Reste einer Burganlage befinden, zu der die Turmbergbahn führt. Durlach besticht zudem mit einem ein- maligen Altstadtkern, der mit gemütli- chen Cafés und Einkaufsmöglichkeiten zum Entdecken einlädt. SEHENSWÜRDIGKEITEN TURMBERG Er ist der nördlichste Berg des Schwarz- walds. Die Berge, die sich daran im Nor- den anschließen, gehören bereits zum Kraichgau. Südlich des Turmbergs folgen die Schwarzwald-Erhebungen Gugge- lensberg, Lerchenberg und Geigersberg. Von hier aus hat man einen spektakulä- ren Bilck auf die Rheinebene. Barrierefreie Merkmale P Behindertenparkplatz In der Reichardtstraße 31. STADTBUMMEL DURLACH Pfinzgaumuseum Geschichte der bis 1938 selbstständi- gen Kreisstadt Durlach als Residenz der Markgrafen von Baden, Entwicklung von Landwirtschaft, Handwerk und Industrialisierung. Adresse/Kontakt Pfinztalstraße 9, 76227 Karlsruhe Telefon: 0721 133 -1915 (Stadtamt Durlach) Telefon: 0721 133-4217 (Pfinzgaumuseum) Barrierefreie Merkmale WC Behindertentoilette Vorhanden. KARLSBURG Sie prägt die Geschichte der Markgra- fen von Baden seit 1563. Die Karlsburg beherbergt das Pfinzgaumuseum, das Karpatendeutsche Museum (seit 1985), Schulräume unter anderem für die Volkshochschule, den historischen Fest- saal, einen Trausaal für standesamtliche Eheschließungen und seit 1983 die Stadtteilbibliothek. Sie ist die älteste Zweigstelle der Stadtbibliothek Karlsru- he und dient als Informationszentrum, aber auch als Aufenthaltsort. Karpatenmuseum Sachkultur, Sitten und Gebräuche der ehemaligen Deutschen in der Slowakei. 14 15 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 3130 | TIPPS FÜR TOURISTEN UND EINHEIMISCHE MIT HANDICAP INFORMATION UND BERATUNG ZU DEN ANGEBOTEN Adresse/Kontakt Touristinformation Karlsruhe Bahnhofsplatz 6, 76137 Karlsruhe Telefon: 0721 372053-83 Fax: 0721 372056-85 touristinfo@ kmkg.de www.karlsruhe.de/stadt/tourismus Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 8:30 bis 18 Uhr. Samstag von 9 bis 13 Uhr. THEMENVORSCHLÄGE FÜR RUNDGÄNGE „„ Badische Geschichte im Rundgang „„ Architektur und Stadtplanung „„ Geschichten von Brunnen und Bäumen „„ Streifzug durch die Durlacher Altstadt „„ Schlossgarten und Botanischer Garten „„ Karlsruhe im Recht „„ Straße der Demokratie „„ Musikalische Spuren in Karlsruhe STADTBUMMEL STADTFÜHRUNGEN UND STADTRUNDFAHRTEN INDIVIDUELLE STADTFÜHRUNG – BARRIEREFREIE FÜHRUNGEN Für Menschen mit Handicap hält die Stadt Karlsruhe einige interessante Führungen bereit. Die geführten Rundgänge sind auch für Rollstuhlfahrer geeignet. Bitte schauen Sie die Themenvorschläge an oder be- sprechen sie mit dem Team der Touris- tinformation ganz individuell Ihre Füh- rung. Auf Anfrage sind auch Führungen in Gebärdensprache möglich. Ansprechpersonen Das Team der Touristinformation freut sich auf Sie! STADTBUMMEL STADTFÜHRUNGEN UND STADTRUNDFAHRTEN Voraussetzung für die individuelle Stadtführung ist eine schriftliche Bu- chung. Das Buchungsformular gibt es bei der Touristinformation als PDF im Internet und als Fax. Preise Stadtrundgang oder Stadtrundfahrt (ohne Bus) „„ Montag bis Samstag in deutsch bis zwei Stunden für 80 Euro „„ Sonntag bis Feiertag in deutsch Montag bis Samstag Fremdsprachen bis zwei Stunden für 85 Euro „„ Sonntag bis Feiertag mit Fremdsprache bis zwei Stunden für 90 Euro SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 3332 | TIPPS FÜR TOURISTEN UND EINHEIMISCHE MIT HANDICAP Für wen eignen sich die barriere- freien Führungen? Rollstuhlfahrende mit Begleitung Hörbehinderte Personen Sehbehinderte Personen mit Begleitung Bei Blinden auch mit eigener Begleitung nur bedingt machbar, hier muss man sehr individuell auf die Wünsche eingehen. Leider hat Karlsruhe keine Fühlvorlagen und auch keine festen Fühlmodelle von Se- henswürdigkeiten, um blinden Menschen Attraktionen über die reine Beschreibung hinaus näher bringen. STADTBUMMEL STADTFÜHRUNGEN UND STADTRUNDFAHRTEN Zeitpunkt Samstags um 10:45 Uhr (von April bis einschließlich Oktober jeden Samstag und von November bis März am zweiten Samstag des Monats) Treffpunkt Vor der Touristinformation. Tickets Die Tickets sind bei der Touristinforma- tion, Bahnhofplatz 6, erhältlich. Falls möglich, ist dort eine Reservierung immer sehr empfehlenswert. Eintrittspreise für Personen mit Handicap 1€ 8,50 Euro pro Person. STADTBUMMEL STADTFÜHRUNGEN UND STADTRUNDFAHRTEN ÖFFENTLICHE STADTRUNDFAHRT Bei der öffentlichen Führung mit vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern kann die Fremdenführung nicht immer auf alle Bedürfnisse eingehen, falls sehr viele Gäste anwesend sind. Falls Sie eine Stadtrundfahrt möchten und keinen eigenen Bus mitbringen, organisiert Ihnen die Touristinformation selbstverständlich gerne ein Fahrzeug. In diesem Fall kommen auch die Kosten für den Omnibus (bis zu 51 Sitzen) hin- zu, diese belaufen sich auf 220 Euro. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 3534 | TIPPS FÜR TOURISTEN UND EINHEIMISCHE MIT HANDICAP FREIZEITAKTIVITÄTEN ZOO KARLSRUHE Der Zoologische Stadtgarten Karlsru- he lädt zum Erleben der Natur und zum Kennenlernen einer Vielzahl von Tierarten aus allen Erdteilen ein. Klas- siker der Tierwelt und viele bedrohte Arten werden in naturnahen Gehegen präsentiert und bieten den Zoogästen immer wieder neue Erlebnisse. Faszi- nierend ist der „Lebensraum Wasser“ mit Unterwasser-Einsichtfenstern zum Beobachten von Eisbären, Robben und Pinguinen. In der „Bergwelt Himalaya“ tummeln sich Schneeleoparden und Rote Pandas. Für die Kleinsten bietet der Kinderzoo Möglichkeiten zum haut- nahen Tierkontakt, Spielplätze laden zum Austoben ein. Entspannung findet man durch Bootsfahrten in der „Gon- doletta“, in der gemütlichen Cafés oder in der gepflegten Parklandschaft mit vielfältigen Themengärten und Teichanlagen. Adresse/Kontakt Ettlinger Straße 6, 76137 Karlsruhe Auskünfte (Öffnungszeiten, Eintrittspreise, und so weiter) Kassen-Info: 0721 133-6815 Fax: 0721 133-6809 office@ zoo.karlsruhe.de www.karlsruhe.de/zoo FREIZEITAKTIVITÄTEN ZOO KARLSRUHE Parken Tiefgarage Kongresszentrum (bei der Kasse Nord) Tiefgarage Luisenstraße (bei der Kasse Ost) Tiefgarage Hauptbahnhof (bei der Kasse Süd) Eintrittspreise für Personen mit Handicap 1€ Bei Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B und G be- zahlt die behinderte Person ermäßigt 5,50 Euro und die Be- gleitperson ist frei. Bei Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B und H ist der Eintritt für die behinderte Person sowie für die Begleitperson frei. Barrierefreie Merkmale Barrierefreier Zugang Stufenlos. WC Behindertentoilette Beim Giraffenhaus und bei der Seebühne (Zugang mit Euroschlüssel). 16 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 3736 | TIPPS FÜR TOURISTEN UND EINHEIMISCHE MIT HANDICAP FREIZEITAKTIVITÄTEN Anlässlich der Bundesgartenschau 1967 wurde der Schlossgarten im Stil eines englischen Landschaftsparks angelegt. Plastiken vom Barock bis zur Moderne, Denkmäler, Brunnen aus den verschiedenen Epochen und der große See beleben die Grünflächen. Hier erholen sich die Karlsruherinnen und Karlsruher vom Alltagsstress. Es gilt: Rasen betreten ausdrücklich er- wünscht! Bummeln Sie durch den See- rosen- und Fasanengarten und genie- ßen Sie eine Fahrt mit dem „Schloss- gartenbähnle“. Barrierefreie Merkmale P Behindertenparkplatz Parkplätze in unterschiedlichen Straßen vor dem Schlossgarten. SCHLOSSGARTEN Der Botanische Garten beherbergt über 20 besondere Baumarten aus verschie- denen Kontinenten, Schauhäuser mit Kakteen und zahlreiche Gewächshäuser mit tropischen Pflanzen. Brunnenecken, Skulpturen sowie eine herrlich angelegte Café-Terrasse ergänzen das Ensemble. Barrierefreie Merkmale WC Behindertentoilette Vorhanden (Zugang mit Euroschlüssel). P Behindertenparkplatz In der Hans-Thoma-Straße 2. BOTANISCHER GARTEN FREIZEITAKTIVITÄTEN GÜNTHER-KLOTZ-ANLAGE Mit der Günther-Klotz-Anlage hat Karlsruhe seit 1985 ein weitläufiges innerstädtisches Erholungsgebiet. Auf dem 18 Hektar großen Areal wurden ein Modellboot- und ein Ruderbootsee, ein Rodel- und Aussichtshügel, Spiel- plätze, große Spiel- und Liegewiesen und viele Spazierwege angelegt. Neben den Freizeitaktivitäten gibt es verschiedene Feucht- und Trockenbioto- pe für seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten, die in abseits gelege- nen Nischen ein Nebeneinander von Mensch und Natur gewährleisten. Die Günther-Klotz-Anlage ist der am stärksten genutzte Teil des Albgrüns. Barrierefreie Merkmale WC Behindertentoilette Am Aktivspielplatz (Zugang mit Euroschlüssel). P Behindertenparkplatz In der Hermann-Veit-Straße 7. Bei der Europahalle. 17 18 19 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 3938 | TIPPS FÜR TOURISTEN UND EINHEIMISCHE MIT HANDICAP FREIZEITAKTIVITÄTEN Der Rhein ist rund 1.230 Kilometer lang und gilt alst eine der am stärks- ten befahrenen und bedeutendsten Wasserstraßen Europas. Er bildet die westliche Grenze des Karlsruher Stadtgebietes. Fast auf der gesamten Strecke des Oberrheins erstrecken sich die Rheinauen, eines der attraktivsten Naherholungsgebiete Karlsruhes. Mit dem Fahrrad auf einem der Hochwas- serdämme lassen sich diese Auenwäl- der bequem erkunden. Ein weiteres besonderes Ausflugsziel sind die beiden Rheinfähren bei Neuburgweier und Leopoldshafen /Leimersheim. RHEIN Kaum sind die Leinen los, erleben Sie zunächst ein wenig Hafenatmosphäre, bevor es durch das imposante Sperrtor hinaus auf den Fluss geht. Ob Sie lieber geschützt hinter Glasfens- tern sitzen und sich bewirten lassen möchten oder ob Sie sich auf dem Oberdeck eine steife Brise um die Nase wehen lassen wollen – die Ausblicke auf die Auenlandschaft werden unver- gesslich sein. Sie werden unvergessli- che Augenblicke erleben, wenn Sie die Auenlandschaft passieren. Die MS Karlsruhe ist bedingt barrierefrei. FAHRGASTSCHIFF MS KARLSRUHE FREIZEITAKTIVITÄTEN FAHRGASTSCHIFF MS KARLSRUHE Adresse/Kontakt KVVH GmbH, Geschäftsbereich Rheinhafen Werftstraße 2, 76189 Karlsruhe Telefon: 0721 599-7424 Fax: 0721 599-7409 mska@ rheinhafen.de www.fahrgastschiff-karlsruhe.de Im Internet erhalten Sie ausführliche Informationen über die Ausflugsziele und Termine der Rundfahrten. Öffnungszeiten Montag bis Freitag 1. Januar bis 31. Dezember 2012 8:30 bis 15:30 Uhr. Barrierefreie Merkmale Barrierefreier Zugang Barrierefreier Zugang zum Schiff (Hauptdeck) und Behindertentoilette. Die Galerie und die Außendecks sind nur über Treppen zu errei- chen. WC Behindertentoilette Vorhanden. 20 21 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 4140 | TIPPS FÜR TOURISTEN UND EINHEIMISCHE MIT HANDICAP FREIZEITAKTIVITÄTEN KSC-WILDPARKSTADION Das Wildparkstadion inmitten des Hardtwalds ist die Heimspielstätte des Karlsruher SC. Es ist der Mittelpunkt einer Anlage aus mehreren Sport- und Übungsplätzen, einer Tennisanlage und weiterer Sportstätten. Aktuell verfügt es über 29.699 Sitz- und Stehplätze. Die 88 Stellplätze (nicht übedacht) für Rollstuhlnutzer befinden sich vor der ersten Reihe der Haupttribüne, ebenerdig vor der Tartanbahn. Die Begleitspersonen sitzen auf der Haupt- tribüne. Der Zugang erfolgt über den Haupteingang (Großes Tor) bei der Ge- schäftsstelle. Adresse/Kontakt KSC-Geschäftsstelle Adenauerring 17, 76131 Karlsruhe Telefon: 0721 9643450 Fax: 0721 9643469 info@ ksc.de www.ksc.de Barrierefreie Merkmale WC Behindertentoilette In der Empfangshalle zwischen Schnäppchenmarkt und Spielothek. P Behindertenparkplätze Auf dem Birkenparkplatz gegenüber dem Stadion. FREIZEITAKTIVITÄTEN BADISCHES LANDESMUSEUM Im Schloss werden die Dauerausstel- lungen Ur- und Frühgeschichte, Antike Kulturen, Römer am Oberrhein, Mark- gräflich-Badische Sammlungen mit Kunst- und Wunderkammer, Waffen- kammer und Türkenbeute, Schloss und Hof, Baden und Europa, Hochmittel- alter und Spätmittelalter, Renaissance und Frühbarock, Absolutismus und Aufklärung sowie Sonderausstellungen gezeigt. Im Museum beim Markt ist Angewandte Kunst seit 1900 zu sehen, im Museum in der Majolika-Manufak- tur Keramik seit 1900. Adresse/Kontakt Badisches Landesmuseum Karlsruhe, Schloss, 76131 Karlsruhe Telefon: 0721 926-6514 Fax: 0721 926-6537 info@ landesmuseum.de www.landesmuseum.de FÜHRUNGEN Führungen können auch gebucht wer- den. Bei Buchungen können für hörbe- hinderte Teilnehmende Führungssyste- me reserviert werden. Die Führungen finden jeweils einmal pro Quartal statt. Führungen für Blinde und Sehbehinderte Führungen in Gebärdenspra- che und für Hörbehinderte 22 8 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 4342 | TIPPS FÜR TOURISTEN UND EINHEIMISCHE MIT HANDICAP FREIZEITAKTIVITÄTEN BADISCHES LANDESMUSEUM Öffnungszeiten Sammlungsausstellung und kleine Sonderausstellungen Dienstag bis Donnerstag 10 bis 17 Uhr. Freitag bis Sonntag und an Feiertagen 10 bis 18 Uhr. Große Sonderausstellungen Dienstag bis Sonntag 10 bis 18 Uhr. Turm Zugang bis eine Stunde vor Schließung des Museums. Im Winter nur bis 16 Uhr geöffnet. Parken Tiefgarage Schlossplatz, 24 Stunden geöffnet. Eintrittspreise für Personen mit Handicap 1€ Für Personen mit Schwerbehindertenausweis: „„ Sammlungsausstellung 3 Euro „„ Große Sonderausstellungen 6 Euro „„ Eintritt für eine Begleitperson frei „„ Freitagnachmittag ab 14 Uhr freier Eintritt in die Samm- lungsausstellungen FREIZEITAKTIVITÄTEN BADISCHES LANDESMUSEUM Barrierefreie Merkmale Barrierefreier Zugang Stufenlos. Der Zugang zu allen Stockwerken ist auch mit Rollstuhl möglich. Zwei Rollstühle stehen im Haus Besuchern mit Gehbehinderung zur Verfügung. Reservierung vorab möglich unter Telefon: 0721 926-6514. WC Behindertentoilette Ab Frühjahr 2013 wieder zugänglich. P Behindertenparkplatz Ein Behindertenparklatz vor dem Direktionsgebäude, Zugang über die Einfahrt vom Zirkel, Schranke wird geöffnet über die Sprechan- lage oder Telefon: 0721 926-6542. Personenaufzug Türbreite mindestens 85 Zentimenter. Information für Hörbehinderte Hilfen können angefordert werden. SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 4544 | TIPPS FÜR TOURISTEN UND EINHEIMISCHE MIT HANDICAP FREIZEITAKTIVITÄTEN MUSEUM BEIM MARKT Angewandte Kunst seit 1900. Das Mu- seum beim Markt zeigt eine der be- deutendsten Jugendstilsammlungen in Deutschland und liegt vom Marktplatz aus rund 30 Meter in Richtung Schloss entfernt. Ab Karlsruhe Hbf mit den Straßenbahnen 2 4 S1 S4 S11 bis Marktplatz, anschließend we- nige Meter zu Fuß zum Museum beim Markt. Adresse/Kontakt Karl-Friedrich-Straße 6, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 926-6578 (während der Öffnungszeiten) Öffnungszeiten Dienstag bis Donnerstag 11 bis 17 Uhr. Freitag bis Sonntag, Feiertage 10 bis 18 Uhr. Parken Tiefgarage Schlossplatz, 24 Stunden geöffnet. Eintrittspreise für Personen mit Handicap 1€ Der ermäßigte Preis beträgt 1 Euro, eine Begleitperson ist frei. Freitagnachmittag ab 14 Uhr freier Eintritt in die Sammlungs- ausstellung. FREIZEITAKTIVITÄTEN MUSEUM BEIM MARKT Barrierefreie Merkmale Barrierefreier Zugang Eingang eine Stufe (Höhe 14 cm), mobile Rampe vorhanden. Der Zugang zu allen Stockwerken ist mit Standardrollstuhl und Be- gleitperson eingeschränkt möglich. P Behindertenparkplatz Vier Plätze in der Lammstraße 4 (vor P&C). Fünf Plätze am Zirkel 23 gegenüber vom Finanzamt. Personenaufzug Türbreite mindestens 85 Zentimenter. 23 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 4746 | TIPPS FÜR TOURISTEN UND EINHEIMISCHE MIT HANDICAP FREIZEITAKTIVITÄTEN NATURKUNDEMUSEUM Faszination Natur – im Naturkunde- museum Karlsruhe wird die Natur(- wissenschaft) zum Erlebnis für die ganze Familie! Die Schausammlungen mit exotischen und einheimischen Tie- ren, Insekten, Gesteinen und Fossilien, das Vivarium mit seinen Aquarien und Terrarien sowie spannende Sonderau- stellungen machen das Naturkunde- museum zu einem Ort, an dem die Besucher die Vielfalt und Schönheit der Natur entdecken können. Adresse/Kontakt Erbprinzenstraße 13, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 175-2111 Fax: 0721 175-2110 museum@ naturkundeka-bw.de www.naturkundemuseum-karlsruhe.de Öffnungszeiten Dienstag bis Freitag 9:30 bis 17 Uhr. Samstag, Sonntag und an Feiertagen 10 bis 18 Uhr. Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag 10 bis 18 Uhr. Heilige Drei Könige (06.01.) 10 bis 18 Uhr. Geschlossen Montags, Faschingsdienstag, Heilig- abend (24.12.), 1. Weihnachtsfeiertag (25.12.), Silvester (31.12.), Neujahr (01.01.) Parken in den Parkhäusern „Friedrichsplatz“, „Landesbibliothek“ oder „IHK“ FREIZEITAKTIVITÄTEN NATURKUNDEMUSEUM Eintrittspreise für Personen mit Handicap 1€ Ab 50 % Behinderung ermäßigter Eintritt. Ab 80 % Behinderung Eintritt frei. Barrierefreie Merkmale Barrierefreier Zugang Stufenlos. WC Behindertentoilette Die Toilettentür hat einen Dreh- verschluss, die durch eine Geld- münze aufgedreht werden kann. P Behindertenparkplatz Am Friedrichsplatz Lammstraße. Personenaufzug Türbreite mindestens 85 Zentimenter. 24 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 4948 | TIPPS FÜR TOURISTEN UND EINHEIMISCHE MIT HANDICAP FREIZEITAKTIVITÄTEN STAATLICHE KUNSTHALLE Die Staatliche Kunsthalle gehört zu den bedeutendsten und ältesten Museen Deutschlands. Die Sammlung umfasst Kunst aus acht Jahrhunderten, vor allem Werke deutscher, französischer und niederländischer Meister. Das Kup- ferstichkabinett ist eine der ältesten Grafiksammlungen Europas. Adresse/Kontakt Hans-Thoma-Straße 2-6, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 9263359 Fax: 0721 9266788 info@ kunsthalle-karlsruhe.de www.kunsthalle-karlsruhe.de Öffnungszeiten Hauptgebäude, Orangerie und Junge Kunsthalle Dienstag bis Freitag 10 bis 17 Uhr. Samstag, Sonntag, Feiertage 10 bis 18 Uhr. 1. und 2. Weihnachtsfeiertag 10 bis 18 Uhr. Heiligabend und Silvester geschlossen. FÜHRUNGEN UND ANGEBOTE Führung für Blinde und Sehbehinderte Keine festen Termine, etwa alle zwei Monate Samstag, 15 Uhr. Eintritt 6 Euro. Führung in Gebärdensprache Keine festen Termine, etwa alle zwei Monate Samstag, 15 Uhr. Eintritt 6 Euro Integrativer Malkurs für behinderte und nicht behinderte Kinder. Freitag 17:30 bis 19 Uhr. FREIZEITAKTIVITÄTEN STAATLICHE KUNSTHALLE Kursgebühren 3,50 Euro. Malkurs für geistig behinderte Erwachsene. Mittwoch 18:30 bis 20 Uhr. Kursgebühren 3,50 Euro. Es können auch individuelle Gruppen- führungen für Blinde und Sehbehin- derte, Hörgeschädigte, Gehörlose und geistig Behinderte gebucht werden. Eintrittspreise für Personen mit Handicap 1€ Für Schwerbehinderte 4 Euro. (Abweichende Preise bei Sonder- ausstellungen) Barrierefreie Merkmale WC Behindertentoilette Vorhanden. Eingang Befindet sich für Rollstuhlfah- rende hinter dem Haus. Wer den Aufzug benutzen will, muss klingeln. Elektrorollstühle passen nicht in den Fahrstuhl, es gibt jedoch einen Leihrollstuhl. P Behindertenparkplatz In der Hans-Thoma-Straße. Personenaufzug Türbreite mindestens 85 Zentimenter. Information für Hörbehinderte „Akustik Guides“ vorhanden. 25 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 5150 | TIPPS FÜR TOURISTEN UND EINHEIMISCHE MIT HANDICAP FREIZEITAKTIVITÄTEN STÄDTISCHE GALERIE In der Dauerausstellung ist eine Aus- wahl der bedeutendsten Kunstwerke aus städtischem Besitz und aus der Sammlung Garnatz zu sehen. Der Schwerpunkt liegt auf Kunst im deut- schen Südwesten sowie auf deutscher Kunst von 1945 bis zur Gegenwart. Adresse/Kontakt Lichthof 10, Lorenzstraße 27 76135 Karlsruhe Telefon: 0721 133-4401 /-4444 Fax: 0721 133-4409 staedtische-galerie@ karlsruhe.de www.staedtische-galerie.de Öffnungszeiten Mittwoch bis Freitag 10 bis 18 Uhr. Samstag und Sonntag 11 bis 18 Uhr. Montag und Dienstag geschlossen. Parken Parkmöglichkeit in der Tiefgarage des ZKM, Einfahrt Südendstraße. Eintrittspreise für Personen mit Handicap 1€ Normale Eintrittspreise. Eintritt frei für Begleitperson von Rollstuhlfahrenden. Der Freitagnachmittag bietet ab 14 Uhr freien Eintritt für alle Be- sucherinnen und Besucher. Barrierefreie Merkmale Barrierefreier Zugang Stufenlos. WC Behindertentoilette Vorhanden. FREIZEITAKTIVITÄTEN STÄDTISCHE GALERIE P Behindertenparkplatz Am Eingang Lorenzstraße gibt es drei, in der Tiefgarage zwei ausgewiesene Behindertenpark- plätze (diese befinden sich direkt neben der Abzweigung zu den Parkplätzen Richtung Südwest- stadt). Personenaufzug Türbreite mindestens 85 Zentimenter. 26 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 5352 | TIPPS FÜR TOURISTEN UND EINHEIMISCHE MIT HANDICAP FREIZEITAKTIVITÄTEN STADTMUSEUM IM PRINZ-MAX-PALAIS Das Museum zeigt in einer Daueraus- stellung die Karlsruher Stadtgeschichte. Rauminszenierungen schildern die damaligen Wohnverhältnisse und Le- bensbedingungen. Architekturmodelle veranschaulichen Entwicklung und Baugeschichte der Fächerstadt. Adresse/Kontakt Karlstraße 10, 76124 Karlsruhe Telefon: 0721 133-4231 Telefon: 0721 133-4234 stadtmuseum@ kultur.karlsruhe.de www.karlsruhe.de/b1/stadtgeschichte/ stadtmuseum Öffnungszeiten Dienstag, Freitag und Sonntag 10 bis 18 Uhr. Donnerstag 10 bis 19 Uhr. Samstag 14 bis 18 Uhr. Um Voranmeldung von Gruppen zu museumspädagogischen Veranstaltun- gen und Führungen wird gebeten. Eintrittspreise für Personen mit Handicap 1€ Der Eintritt in die Dauerausstel- lung ist frei. Für Veranstaltungen der Muse- umspädagogik und Sonderaus- stellungen wird eine Gebühr erhoben. Mit Schwerbehindertenausweis gibt es für die Sonderausstellung 50 % Ermäßigung. FREIZEITAKTIVITÄTEN STADTMUSEUM IM PRINZ-MAX-PALAIS Barrierefreie Merkmale Barrierefreier Zugang Stufenlos. WC Behindertentoilette Vorhanden. P Behindertenparkplatz In der Karlstraße. Personenaufzug Türbreite mindestens 85 Zentimenter. 27 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 5554 | TIPPS FÜR TOURISTEN UND EINHEIMISCHE MIT HANDICAP FREIZEITAKTIVITÄTEN BADISCHES STAATSTHEATER GROSSES UND KLEINES HAUS Das Badische Staatstheater mit den Sparten Musiktheater, Ballett und Schauspiel befindet sich in der Bau- meisterstraße. Eine weitere Spielstätte, die INSEL, befindet sich in der Karlstra- ße. Adresse Baumeisterstraße 11, 76137 Karlsruhe Telefon: 0721 3557-0 Fax: 0721 373223 www.staatstheater.karlsruhe.de Kassenzeiten der Tageskasse Montag bis Freitag 10 bis 18:30 Uhr. Samstag 10 bis 13 Uhr. Telefone für Kartenvorverkauf/ Tageskasse Telefon: 0721 933333 Fax: 0721 3557-346 Abo-Telefon: 0721 3557-323 /-324 kartenverkauf@ badisches-staatstheater.de Eintrittspreise für Personen mit Handicap 1€ Bitte erfragen, ca. 50 % Ermäßi- gung auf alle Eintrittspreise. FREIZEITAKTIVITÄTEN BADISCHES STAATSTHEATER GROSSES UND KLEINES HAUS Barrierefreie Merkmale Das Badische Staatstheater mit Großes Haus und Kleines Haus, ist nur bedingt barrierefrei. Rampe Steigung 13 %. WC Behindertentoilette Vorhanden. P Behindertenparkplatz In der Baumeisterstraße 11-13. Drei Plätze direkt am Theater. Personenaufzug Türbreite 79 Zentimeter. Höranlage Vorhanden. 28 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 5756 | TIPPS FÜR TOURISTEN UND EINHEIMISCHE MIT HANDICAP FREIZEITAKTIVITÄTEN BADISCHES STAATSTHEATER INSEL Die INSEL ist eine Spielstätte des Ba- dischen Staatstheaters für modernes Theater. Adresse Karlstraße 49 b, 76137 Karlsruhe Telefon für Kartenverkauf INSEL Telefon: 0721 933333 Telefon INSEL: 0721 72580910 (Eine Stunde vor Vorstellungsbeginn.) Barrierefreie Merkmale Stellplätze Stellplätze für Rollstuhlfahrende im Theater. Sitze für Begleitpersonen neben den Stellplätzen. WC Behindertentoilette Vorhanden. Plattformlift Plattformbreite 80 Zentimeter. FREIZEITAKTIVITÄTEN KAMMERTHEATER Einzige professionelle Boulevard-Bühne in Karlsruhe und der Region. Komödi- en, Kriminalstücke, Kinder- und Jugend- theater, Kleinkunstprogramme. Adresse/Kontakt Herrenstraße 30/32, 76133 Karlsruhe Telefon: Verwaltung 0721 24133 kammertheater-karlsruhe@ t-online.de www.kammertheater-karlsruhe.de Kartenbestellzeiten und -telefon Montag bis Samstag 10:30 bis 13:30 Uhr und zwei Stunden vor Vorstellungs- beginn. Telefon: 0721 23111 Eintrittspreise für Personen mit Handicap 1€ Freikarte für Begleitperson wenn das Merkzeichen B im Schwerbe- hindertenausweis vermerkt ist. 1€ Mit Rollstuhl ermäßigt (nachfragen an der Kasse). Barrierefreie Merkmale Eingang Erreichbar über die Erbprinzen- straße und dann einbiegen in den Erbprinzenhof, am dortigen Eingang klingeln. WC Behindertentoilette Ist über Personenaufzug im The- ater zu erreichen, sie befindet sich im Untergeschoss. P Behindertenparkplatz Im Erbprinzenhof. Personenaufzug Türbreite mindestens 85 Zentimenter. 29 30 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 5958 | TIPPS FÜR TOURISTEN UND EINHEIMISCHE MIT HANDICAP FREIZEITAKTIVITÄTEN THEATER IN DER FABRIK Im Theater in der Fabrik befinden sich drei Theater. „„ Jakobus-Theater in der Fabrik e. V. „„ marotte – Figurentheater Karlsruhe „„ Sandkorn-Theater Adresse Kaiserallee 11, 76133 Karlsruhe Parken Parkhaus Magdeburger Haus, Kaiserallee 11 neben dem Theater (7 bis 24 Uhr, Sonn- und Feiertags geschlossen) oder gegenüber am Rathaus-West. Barrierefreie Merkmale Barrierefreier Zugang Stufenlos. WC Behindertentoilette Vorhanden. FREIZEITAKTIVITÄTEN THEATER IN DER FABRIK Kartenverkauf Karten für die jeweiligen Aufführungen können per Internet, per Telefon (Anruf- beantworter) oder Fax bestellt werden. Reservierte Karten liegen eine Stunde vor Vorstellungsbeginn an der Abendkasse bereit. Tickets, die 15 Minuten vor Beginn nicht abgeholt wurden, gehen zurück in den freien Verkauf. Eintrittspreise für Personen mit Handicap 1€ Ermäßigt 7 Euro. Barrierefreie Merkmale Rollstuhlplätze 15 Rollstuhlplätze im Jakobus-Theater. JAKOBUS-THEATER IN DER FABRIK E. V. Programm für Jugendliche und Erwach- sene, das auch zeitgenössische Stücke enthält. Das Jakobus-Theater arbeitet mit professionellen Regisseuren zu- sammen und pflegt einen regelmäßi- gen Austausch mit dem Lace Market Theatre aus Karlsruhes Partnerstadt Nottingham. Kontakt Telefon: 0721 854245 Fax: 0721 9118896 kontakt@ jakobus-theater.de www.jakobus-theater.de 31 31 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 6160 | TIPPS FÜR TOURISTEN UND EINHEIMISCHE MIT HANDICAP Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag 10 bis 14 Uhr und 16 bis 18 Uhr Freitag 11 bis 18 Uhr. Samstag 11 bis 14 Uhr. Abendkasse eine Stunde vor Vorstellungsbeginn im Theater. Eintrittspreise für Personen mit Handicap 1€ Zwischen 6 Euro (D!E SP!NNER!), 11 Euro und 12 Euro (Eigenpro- duktionen). Außerdem gibt es spezielle Grupppentarife. Barrierefreie Merkmale Rollstuhlplätze Rollstuhlplätze im Sandkorn – Theater. FREIZEITAKTIVITÄTEN THEATER IN DER FABRIK Kontakt Telefon: 0721 841555 Fax: 0721 859697 info@ marotte-figurentheater.de www.marotte-figurentheater.de Bürozeiten zur Kartenbestellung Montag, Dienstag und Donnerstag 9 bis 17 Uhr. Mittwoch 9 bis 14 Uhr und 16 bis 18 Uhr. Freitag 9 bis 14 Uhr. Eintrittspreise für Personen mit Handicap 1€ Abendvorstellung 8 Euro. FREIZEITAKTIVITÄTEN THEATER IN DER FABRIK MAROTTE – FIGURENTHEATER KARLSRUHE Figurentheater für Kinder und Erwach- sene. Das Spektrum reicht von der Umsetzung traditioneller Märchenstoffe über theatralische Versionen moderner Kinderbücher bis zu experimentellen Stücken. Gespielt wird mit Handpuppen, Schattenspiel, Marionetten, Tischfiguren und Objekten oder Formen des Schwar- zen Theaters. Das marotte – Figurenthe- ater befindet sich im 1. OG und ist da- her für Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, nicht zugänglich. SANDKORN – THEATER (Fabrik und Studiotheater) Das Sandkorn-Theater bietet Kinder- und Jugendtheater, Comedy und Ka- barett, zeitgenössische und klassische Stücke. Das integrative Theaterprojekt „D!E SP!NNER!“ ist hier zu Hause. Das Sandkorn-Theater spielt im Fabrik- und Studiotheater. Das Fabriktheater befin- det sich im EG und das Studiotheater im 1. OG. Kontakt und Kartenreservierung Telefon: 0721 848984 Fax: 0721 853321 info@ sandkorn-theater.de www.sandkorn-theater.de 31 31 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 6362 | TIPPS FÜR TOURISTEN UND EINHEIMISCHE MIT HANDICAP FREIZEITAKTIVITÄTEN KULTURZENTRUM ORGELFABRIK Im 19. und 20. Jahrhundert war die Voit’sche Orgelfabrik eine der bedeu- tendsten Orgelbaustätten in Europa. Der Gebäudekomplex wird heute als Kulturzentrum genutzt: Die Halle sowie die Räume im 1. OG werden haupt- sächlich bildenden Künstlerinnen und Künstlern für Ausstellungen zur Verfü- gung gestellt. In den Sommermonaten ist die Halle Kulisse für das „Theater in der Orgelfabrik“. Vereinzelt finden auch Tanztheaterabende und Konzerte statt. Im 2. OG befindet sich die Spiel- stätte der Kabarettbühne „Die Spiegel- fechter“. Der Verein „Die Orgelfabrik – Kultur in Durlach e. V.“ ergänzt mit seinem Programm im OrgelFabrikSalon (Seitengebäude, 1. OG) die Vielfalt des kulturellen Angebotes. Adresse/Kontakt Amthausstraße 17, 76227 Karlsruhe www.karlsruhe.de/orgelfabrik www.spiegelfechter.de www.orgelfabrik-verein.de www.theaterinderorgelfabrik.de Personenaufzug für Orgelfabrik-Halle Vorhanden. Die Kabarettbühne (2. OG) sowie der OrgelFabrikSalon (Seitengebäude, 1. OG) sind nur über Treppen zu erreichen. WC Behindertentoilette Vorhanden. FREIZEITAKTIVITÄTEN KULTURZENTRUM TOLLHAUS E. V. Das Tollhaus ist ein freies Kulturzent- rum mit weit reichender Ausstrahlung. Es steht für ein anspruchsvolles Pro- gramm aus sämtlichen Kultursparten: Kabarett, Comedy, Tanztheater, Welt- musik, Jazz, Festivals, Open-Air-Veran- staltungen. Adresse/Kontakt Schlachthausstraße 1, 76131 Karlsruhe Telefon: 0721 964050 Fax: 0721 9640520 info@ tollhaus.de www.tollhaus.de Vorverkauf und Verkaufsöffnungszeiten Sie können Ihre Tickets für TOLLHAUS- Veranstaltungen direkt im TOLLHAUS- Vorverkauf erwerben. Montag bis Freitag, jeweils von 12 bis 18 Uhr. Der Online-Verkauf geht rund um die Uhr. An Veranstaltungstagen öffnet die Abendkasse eine Stunde vor Veranstal- tungsbeginn. Hier ist auch der Vorver- kauf für kommende Veranstaltungen möglich. Telefonisch vorbestellte Karten gibt es an der Abendkasse zum Abend- kassenpreis. 32 33 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 6564 | TIPPS FÜR TOURISTEN UND EINHEIMISCHE MIT HANDICAP FREIZEITAKTIVITÄTEN KULTURZENTRUM TOLLHAUS E. V. Eintrittspreise für Personen mit Handicap 1€ Wenn ein B im Schwerbehinder- tenausweis steht, bekommt die Begleitperson eine Freikarte. Barrierefreie Merkmale Zugang und Stellplätze Zugang Barrierefrei. Stellplätze für Rollstuhlfahrende. Sitze für Begleitpersonen neben den Stellplätzen. WC Behindertentoilette Vorhanden. P Behindertenparkplatz Zwei Behindertenparkplätze vor dem Eingang. FREIZEITAKTIVITÄTEN KONZERTHAUS Das Konzerthaus bietet ein stilvolles Umfeld für kulturelle Veranstaltun- gen, anspruchsvolle Präsentationen, Kongresse und Kongress begleitende Rahmenprogramme. Ein Raum für be- sondere Anlässe: ein prachtvoller klas- sizistischer Bau mit Säulenportal und ein Foyer mit gold gerahmten Spiegeln bieten ein exklusives Ambiente für zahl- reiche Festlichkeiten. Im modern gestal- teten „Großen Saal“ finden oft Theater- aufführungen und Konzerte statt. Der „Kleine Saal“ und drei Seminarräume runden das Gesamtangebot des histori- schen Veranstaltungshauses ab. Adresse/Kontakt Festplatz 9, 76137 Karlsruhe Telefon: 0721 3720-0 Fax: 0721 3720-2106 Öffnungszeiten und Vorverkauf Je nach Veranstaltung. Barrierefreie Merkmale Zugang und Stellplätze Barrierefreier Zugang, stufenlos. Rampe (max. 8 % Steigung). Stellplätze für Rollstuhlfahrende. Sitze für Begleitpersonen neben den Stellplätzen. WC Behindertentoilette Vorhanden. 34 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 6766 | TIPPS FÜR TOURISTEN UND EINHEIMISCHE MIT HANDICAP FREIZEITAKTIVITÄTEN KONZERTHAUS P Behindertenparkplatz Auf dem Festplatz oder im angrenzenden Parkhaus (mit behindertengerechtem Personenaufzug). Personenaufzug Vorhanden. Hilfen für Hörbehinderte Vorhanden. FREIZEITAKTIVITÄTEN ZKM | ZENTRUM FÜR KUNST UND MEDIENTECHNOLOGIE Das ZKM | Zentrum für Kunst und Medientechnologie ist eine weltweit einzigartige Kulturinstitution. Weit über seine Funktion als Museum hinaus vereint es unter einem Dach Forschung und Produktion, Ausstellungen und Veranstaltungen, Vermittlung und Dokumentation. Öffentlich zugänglich sind zwei Museen sowie die Media- thek. Mit einer der größten Sammlungen interaktiver Medienkunst ist das ZKM | Medienmuseum ein Ort der aktiven Beteiligung: Das Berühren der meis- ten Kunstwerke ist nicht nur erlaubt, sondern ausdrücklich erwünscht! Das ZKM | Museum für Neue Kunst stellt wegweisende Arbeiten deutscher und internationaler Künstler von 1960 bis heute aus. Adresse/Kontakt Lorenzstraße 19, 76135 Karlsruhe www.zkm.de Öffnungszeiten Mittwoch bis Freitag 10 bis 18 Uhr. Samstag bis Sonntag 11 bis 18 Uhr. Montag bis Dienstag geschlossen. 35 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 6968 | TIPPS FÜR TOURISTEN UND EINHEIMISCHE MIT HANDICAP FREIZEITAKTIVITÄTEN ZKM | ZENTRUM FÜR KUNST UND MEDIENTECHNOLOGIE Eintrittspreise für Personen mit Handicap 1€ Bitte unter Telefon: 0721 8100-0 erfragen. Der Freitagnachmittag bietet ab 14 Uhr freien Eintritt für alle Be- sucherinnen und Besucher. Barrierefreie Merkmale Zugang und Leih-Rollstühle Stufenlos. Leih-Rollstühle vorhanden. WC Behindertentoilette Vorhanden. FREIZEITAKTIVITÄTEN ZKM | ZENTRUM FÜR KUNST UND MEDIENTECHNOLOGIE P Behindertenparkplatz Am Eingang Lorenzstraße gibt es drei, in der Tiefgarage zwei aus- gewiesene Schwerbehinderten- parkplätze (diese befinden sich direkt neben der Abzweigung zu den Parkplätzen Richtung Süd- weststadt). Von der Tiefgarage führt ein Per- sonenaufzug direkt zum Haupt- eingang des ZKM. Personenaufzug Türbreite mindestens 85 Zentimenter. FÜHRUNGEN UND WORKSHOPS Die ZKM | Museumskommunikation mit ihren zahlreichen, speziell geschulten Führungskräften bietet auf Anfrage Führungen für behinderte Menschen an. Pro Jahr finden durchschnittlich 10 bis 20 solcher Spezialführungen für Körperbehinderte, geistig Behinderte, Blinde und Menschen mit anderen Ein- schränkungen statt, die auch kurzfristig gebucht werden können. Informationen und Anmeldungen ZKM | Museumskommunikation Montag bis Freitag 9 bis 13 Uhr. Dienstag 14 bis 16 Uhr. Telefon: 0721 8100-1990 fuehrungen@ zkm.de SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 7170 | TIPPS FÜR TOURISTEN UND EINHEIMISCHE MIT HANDICAP FREIZEITAKTIVITÄTEN EUROPABAD KARLSRUHE Das Erlebnisbad bietet mit dem Erleb- nisbecken, der über 170 Meter langen Familienrutsche, der neuen AquaRocket (ab 12 Jahre), dem Wildwasserfluss (ab 10 Jahre) und den vielen Wasserattrakti- onen Entspannung und Erlebnis. Sauna mit vier Schwitzräumen, Außenbecken, großem Saunagarten und Dampfbad. Adresse/Kontakt Karlsruher Bäder GmbH Hermann-Veit-Straße 5, 76135 Karlsruhe Telefon: 0721 16022-400 Fax: 0721 133-5249 info@ ka-baeder.de www.ka-europabad.de Öffnungszeiten Montag bis Samstag 10 bis 23 Uhr. Sonntag 10 bis 21 Uhr. Frühschwimmen Dienstag und Donnerstag 6:30 bis 9:30 Uhr. Parken Kostenpflichtige Parkplätze (5 Euro mit 2,50 Euro Rückerstattung an der Kasse, bitte das Parkticket vor Badeintritt an der Kasse vorlegen). Eintrittspreise für Personen mit Handicap 1€ Bitte erfragen. Barrierefreie Merkmale Zugang und Beckenlift Barrierefreier Zugang, stufenlos. Rampe (max. 8 % Steigung). Mobiler Beckenlift vorhanden. FREIZEITAKTIVITÄTEN EUROPABAD KARLSRUHE WC Behindertentoilette Vorhanden. P Behindertenparkplatz Behindertenparkplätze befinden sich vor der Europahalle. Personenaufzug Türbreite mindestens 85 Zentimenter. 36 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 7372 | TIPPS FÜR TOURISTEN UND EINHEIMISCHE MIT HANDICAP FREIZEITAKTIVITÄTEN NATURSCHUTZZENTRUM RAPPENWÖRT Das Naturschutzzentrum Karlsruhe- Rappenwört liegt auf der von Altrhein- armen und dem Rhein gebildeten Insel Rappenwört und bietet für Behinderten- gruppen auf Anfrage auch rollstuhlge- rechte Führungen im Naturschutzgebiet Fritschlach und eine Auenwaldführung nach Rappenwört an. Die Dauerausstellung „Rhein /Rheinau- en“ gibt Einblicke in die „Natur“ der Rheinaue. Sie zeigt auf Schautafeln und Modellen die Entstehungsgeschichte des Rheins, die Bedeutung und ökologische Wertigkeit der Auen und die Gefähr- dung durch die menschliche Nutzung. Die vom Menschen vorgenommenen Veränderungen der Rheinauen können mit einer Computersimulation nachvoll- zogen an einer 3D-Echtzeitvisualiersung ein virtuelles Deichbruchszenario spiele- risch gesteuert werden. Zudem können Sie Wanderungen unter anderem durch die Alb oder den Auen- wald unternehmen. Auf der Internetseite finden Sie eine Seite mit Tipps „Was Sie beachten sollten“. Adresse/Kontakt Hermann-Schneider-Allee 47, 76189 Karlsruhe Telefon: 0721 95047-0 Fax: 0721 95047-47 info@ nazka.de www.naturschutzzentren-bw.de Anfahrt Die nach Rappenwört fahrende Tram- linie 6 fährt mit Niederflurwagen FREIZEITAKTIVITÄTEN NATURSCHUTZZENTRUM RAPPENWÖRT und hat Anschluss am Hauptbahnhof. Von der Haltestelle Rappenwört führt ein rollstuhlgerechter Weg zum Natur- schutzzentrum (etwa fünf bis sieben Minuten Fahrzeit). Infos und Öffnungszeiten zur Dauerausstellung Für Gruppen sind Sondervereinbarun- gen möglich. Schulisches Programm Dienstag bis Freitagvormittag und nach Vereinbarung. 1. April bis 30. September Dienstag bis Freitag 12 bis 18 Uhr. Sonn- und Feiertag 11 bis 18 Uhr. 1. Oktober bis 31. März Dienstag bis Freitag 12 bis 17 Uhr. Sonn- und Feiertag 11 bis 17 Uhr. Eintrittspreise für Personen mit Handicap 1€ Der Eintritt ist kostenlos. Barrierefreie Merkmale Zugang und Hilfe Barrierefreier Zugang (erste Stufe nicht mit E-Mobil befahrbar), das Haus ist per Rampe erreichbar. Hilfe für Behinderte (besetzte Infotheke mit Sicht zum Eingang). Die diensthabenden Personen sind gerne bereit, Hilfe zu leisten. WC Behindertentoilette Vorhanden. 37 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 7574 | TIPPS FÜR TOURISTEN UND EINHEIMISCHE MIT HANDICAP GASTRONOMIE – RESTAURANTS UND CAFÉS Folgende Restaurants und Cafés wer- den vom Beirat für Menschen mit Be- hinderungen als barrierefrei zugänglich empfohlen. ALTE BANK Herrenstraße 30, 76133 Karlsruhe www.altebank.de WC Behindertentoilette Vorhanden. APOSTO Waldstraße 57, 76133 Karlsruhe BORSALINO RISTORANTE PIZZERIA An der Raumfabrik 33 a, 76227 Karlsruhe WC Behindertentoilette Vorhanden. CAFÉ BÖCKELER Kaiserstraße 141, 76133 Karlsruhe www.boeckeler.org BRAUHAUS KÜHLER KRUG Wilhelm-Baur-Straße 3 a, 76135 Karlsruhe www.brauhaus-kuehler-krug.de WC Behindertentoilette Vorhanden. EL 29 Beim Filmpalast am ZKM Lorenzstraße 29, 76135 Karlsruhe www.el29.de WC Behindertentoilette Vorhanden. GASTRONOMIE – RESTAURANTS UND CAFÉS GRITZNER BISTRO DURLACH An der Raumfabrik 6, 76227 Karlsruhe HOEPFNER BURGHOF Haid-und-Neu-Straße 18, 76131 Karlsruhe www.hoepfner-burghof.de WC Behindertentoilette Vorhanden. KARSTADT LE BUFFET Kaiserstraße 147-159, 76133 Karlsruhe im 4. OG www.karstadt.de/jsp/filialen/karlsruhe- start.jsp WC Behindertentoilette Vorhanden. MEINE PESTORIA An der RaumFabrik 1, 76227 Karlsruhe www.meine-pestoria.de WC Behindertentoilette Vorhanden. MULTIKULTI KARLSRUHE Schlossplatz 19, 76133 Karlsruhe www.altebank.de WC Behindertentoilette Vorhanden. PAPARAZZI Im Filmpalast am ZKM Brauerstraße 40, 76137 Karlsruhe www.paparazzi-ka.de RESTAURANT AM GROLLENBERG Am Grollenberg 9, 76229 Karlsruhe WC Behindertentoilette Vorhanden. RINTHEIMER STUBEN Mannheimer Straße 2, 76131 Karlsruhe www.rintheimer-stuben.de WC Behindertentoilette Vorhanden. VOGELBRÄU Kapellenstraße 50, 76131 Karlsruhe ZUM MARKGRAF Restaurant im Ramada-Hotel Mendelsonplatz, 76133 Karlsruhe WC Behindertentoilette Vorhanden. Nicht alle aufgeführten Restaurants und Cafés haben eine Behindertentoilette! 30 38 40 39 41 43 44 10 47 48 42 45 46 49 50 51 76 | TIPPS FÜR TOURISTEN UND EINHEIMISCHE MIT HANDICAP SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 77 WEITERE INFORMATIONEN INFORMATIONEN ZUR BARRIEREFREIHEIT IN KARLSRUHE Im Internet unter der Seite www.karlsruhe.de/b3/soziales/perso- nengruppen/behinderte/barrierefreiheit/ stadtplan erhalten Sie Informationen und aktuelle PDFs über „„ Höranlagen, „„ Behindertentoiletten, „„ Blindenampeln, „„ Taxistände, „„ den Stadtplan für Menschen mit Behinderungen Karlsruhe, „„ den Stadtplan für Menschen mit Behinderungen Durlach (gedruckt erhältlich beim Stadtamt Durlach, Pfinztalstraße 33, 76227 Karlsruhe). Das Faltblatt „Höranlagen“ und den „Stadtplan für Menschen mit Behin- derungen“ können Sie auch anfordern bei der Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 133-5027 publikationen@sjb.karlsruhe.de UNTERSCHIEDLICHE BARRIERE- FREIE GEBÄUDE IN KARLSRUHE Im Internet unter der Seite www.karlsruhe.de/b3/soziales/perso- nengruppen/behinderte/barrierefreiheit/ einrichtungen stehen Ihnen weiterführende Informationen zur Verfügung: Datenbank über die Zugänglichkeit von Einrichtungen Im Rahmen eines Projektes wurden öf- fentliche Einrich tun gen mit einer hohen Publi kums fre quenz auf ihre Zugäng- lichkeit für Menschen mit Behin de run- gen überprüft. Die erhobenen Daten sind in einer Datenbank hinterlegt und abrufbar. Vereinfachter Kriterienkatalog Verschie dene Einrich tun gen wurden für den verein fach ten Krite ri en ka ta log geprüft und sind nach Schlag wor ten sortiert als PDF herun ter zu la den. Barrierefrei zugängliche Arztpraxen und Apotheken Die Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe führte eine Befragung über die Zugänglichkeit von Arztpra- xen und Apotheken für mobilitätsein- ge schränkte Menschen in Karlsruhe durch. WEITERE INFORMATIONEN Barrierefrei einkaufen in der Innenstadt Der Beirat für Menschen mit Behin- de run gen hat in der Innenstadt von Karlsruhe die Zugäng lich keit der Einzel- han dels ge schäfte recher chiert. Barrierefreies Bauen Infor ma tio nen über die DIN für das barrie re freie Bauen. FREIZEIT-, SPORT- UND KULTURANGEBOTE Aktuelle Freizeit-, Sport- und Kulturan- gebote für Menschen mit Behinderun- gen in und rund um Karlsruhe erhalten Sie im Internet unter: www.karlsruhe.de/mittendrin WEITERE INTERNETTIPPS „„ www.karlsruhe-tourismus.de/planen/ barrierefreies-karlsruhe „„ www.karlsruhe.de/b1/kultur/kunst_ ausstellungen „„ www.karlsruhe.de/b1/kultur/thea- ter_tanz.de Über Anregungen und Ideen zur Verbesserung dieser Broschüre freuen wir uns! Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Behindertenkoordinatorin Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 133-5022 behindertenkoordination@ sjb.karlsruhe.de SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | BEHINDERTENKOORDINATION | 7978 | TIPPS FÜR TOURISTEN UND EINHEIMISCHE MIT HANDICAP NOTIZEN NOTIZEN IMPRESSUM Herausgegeben Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Behindertenkoordination Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 133-5022 behindertenkoordination@sjb.karlsruhe.de Erhältlich unter Telefon: 0721 133-5027 publikationen@sjb.karlsruhe.de Redaktion: Sozial- und Jugendbehörde | Öffentlichkeitsarbeit | Cindy Streeck Mit freundlicher Unterstützung vom Beirat für Menschen mit Behinderungen. Titelbild: Karlsruhe Tourismus Piktogramme: Sozial- und Jugendbehörde | Öffentlichkeitsarbeit | Cindy Streeck Bilder: Presse- und Informationsamt | Bildstelle | Roland Fränkle Sozial- und Jugendbehörde | Öffentlichkeitsarbeit | Cindy Streeck Beirat für Menschen mit Behinderungen | Stefanie Ritzmann Bilder von den Einrichtungen. Badisches Staatstheater | Theaterszenen | Jochen Klenk und Jacqueline Krause-Burberg Kammertheater | Philipp Mönckert Orgelfabrik, rechtes Foto | Darjus Mostafawy Layout: Sozial- und Jugendbehörde | Öffentlichkeitsarbeit | Cindy Streeck Quellen: Broschüre „Forschergeist trifft Lebensart“ Broschüre „Ihr offizielles Stadtmagazin“ Stadtwiki Karlsruhe Wikipedia www.karlsruhe-tourismus.de/planen/barrierefreies-karlsruhe ka.stadtwiki.net /Hauptbahnhof www.karlsruhe.de/b3/freizeit/gruenflaechen/parks_gruenanlagen/botanischer_garten Informationen von allen aufgeführten Einrichtungen. Druck: Gedruckt in der Rathausdruckerei auf 100 % Recyclingpapier. Stand: November 2012 (Alle Angaben sind ohne Gewähr! Redaktionelle Änderungen vorbehalten.)
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/personengruppen/behinderte/infomaterial/broschuere_3/HF_sections/content/ZZl4TVJW9NLmO2/ZZjRt7ejiD80E1/Tipps%20f%C3%BCr%20Touristen%20und%20Einheimische%20mit%20Handicap.pdf
Behindertenstadtplan2014.indd SCHWERBEHINDERTENPARKPLÄTZE Adlerstraße 8 – 10 A / B4 Adlerstraße 14 B4 Albtalstraße 2 D3 Amalienstraße 10, neben Ludwigsplatz-Parkhaus B3 Amalienstraße 15 (vor Orthopädie-Geschäft), werktags 8 bis 20 Uhr B3 Amalienstraße 91, Kaiserplatz B2 Am Stadtgarten 1 D4 Bahnhofplatz 1 a (am Hauptbahnhof) D4 Bahnhofstraße, gegenüber Friedrich-Scholl-Platz C3 Bankhof B3 Baumeisterstraße 2 C4 Baumeisterstraße 11 – 13, Staatstheater B4 Beiertheimer Allee 2, Landratsamt B3 Beiertheimer Allee, gegenüber Konzerthaus C3 Bismarckstraße 53 A2 Brauerstraße 10 (Agentur für Arbeit) C3 Douglasstraße / Ecke Kaiserstraße (Postgalerie) A / B2 Durlacher Allee 32 B6 Durlacher Allee / Ecke Ostendstraße B6 Ehrmannstraße / gegenüber 8 C1 Erbprinzenhof 5 (Einfahrt Erbprinzenstraße,Ludwigsplatz) B3 Ettlinger Straße 5 C4 Finterstraße 2 B4 Friedrichsplatz / Lammstraße B3 Fritz-Erler-Straße 14 B4 Gartenstraße 76 – 78 B1 Georg-Friedrich-Straße 5 A6 Gottesauer Straße 3 B5 Hans-Thoma-Straße 2 (neben Kunsthalle) A3 Hebelstraße 21 – 23 / Ecke Lammstraße B4 Hebelstraße, gegenüber 11 (am Rathaus) B4 Hebelstraße, gegenüber 7 (am Sozialgericht) B4 Hermann-Billing-Straße 2 B / C4 Hermann-Veit-Straße 7 (Europahalle, Europabad) D1 Herrenstraße 2 A3 Herrenstraße 25 – 27 / Ecke Erbprinzenstraße B3 Hoffstraße 3 A2 Hinterm Hauptbahnhof D4 Kaiserallee 33 A1 Kaiserallee 8, Einfahrt Helmholtzstraße A1 Kaiserstraße 166, vor Storch & Beller A2 Kaiserstraße 229 / Ecke Hirschstraße A2 Kaiserstraße 182, Stadtwerke A2 Karl-Friedrich-Straße 25 (gegenüber ECE) werktags 8 bis 20 Uhr B4 Karlstraße 10 (Prinz-Max-Palais) A3 Karlstraße 20 B3 Karlstraße 23 (Röckelpassage) B3 Karlstraße 29 B3 Karlstraße 51 – 59 C3 Karlstraße 61 C3 Karlstraße 87 C3 Kochstraße 7 / Ecke Kaiserallee 8 A1 Kriegsstraße 47 B3 Kriegsstraße 76 B4 Kriegsstraße 90 B4 Kriegsstraße 117 B1 Kriegsstraße 140 B3 Kronenstraße 13 A4 Kronenstraße, Regierungspräsidium A4 Lammstraße 4 (vor P & C) A4 Leopoldstraße 24 a B2 Leopoldstraße / Ecke Kaiserstraße A2 Lorenzstraße 19, ZKM C1 Lorenzstraße 9 C1 Luisenstraße 38 C4 Nelkenstraße, gegenüber 27 B1 Nowackanlage 15 (Ärztehaus) C4 Passagehof 11 A3 Sachsenstraße 17 D2 Schlossplatz 23, vor Amtsgericht A3 Schönfeldstraße 1 A6 Siegfried-Kühn-Straße 2 C1 Siegfried-Kühn-Straße 4 C1 Sophienstraße 18 B3 Sophienstraße 39 – 41 B2 Stabelstraße, gegenüber 12 A2 Steinhäuserstraße 10 C1 Steinhäuserstraße 11 C1 Steinhäuserstraße 12 C1 Steinhäuserstraße 18, St. Vincentiuskrankenhaus C1 Steinhäuserstraße 22, ADAC D1 Steinhäuserstraße / Ecke Ernst-Frey-Straße D1 Stephanienstraße 5 a, Landgericht A3 Stephanienstraße 68 A2 Südendstraße 32, St. Vincentiuskrankenhaus C2 Südendstraße 43 – 45 C2 Südliche Hildapromenade, Rathaus West A2 Vorholzstraße 3 C3 Waldhornstraße / Ecke Markgrafenstraße B5 Waldhornstraße 25 B5 Waldstraße 22 A3 Werderstraße 1 C4 Werderstraße 33 C4 Zirkel 23, gegenüber Finanzamt A4 PARKPLÄTZE IN PARKHÄUSERN Filmpalast / ZKM, Einfahrt Brauerstraße C3 Friedrichsplatz, Einfahrt Ritterstraße 7 B3 Hauptbahnhof, Einfahrt Süd (kein Aufzug, P2 spezielle Rollstuhltür mit Rufsystem zur Fahrzeugabholung beziehungsweise P3 Außengelände) D3 IHK, Einfahrt Erbprinzenstraße B4 Karstadt, Einfahrt Zähringerstraße B3 / B4 Kongresszentrum, Einfahrt Hermann-Billing-Straße / Beiertheimer Allee C4 Kronenplatz, Einfahrt Fritz-Erler-Straße B5 Landesbibliothek, Einfahrt Ritterstraße B3 Marktplatz, Einfahrt Kreuzstraße B4 Mendelssohnplatz, Einfahrt Rüppurrer Straße B4 Parkhaus Bürgerstraße 7, Einfahrt Amalienstraße B3 Parkhaus ECE, Einfahrt Kriegsstraße und Lammstraße B3 Parkhaus Scheck-In, Einfahrt Ludwig-Erhard-Allee B5 Parkhaus, Einfahrt Akademiestraße A3 Postgalerie, Einfahrt Amalienstraße B3 Stephanplatz, Einfahrt Amalienstraße B3 KURZZEIT-PARKPLATZ Hauptbahnhof, Zufahrt Victor-Gollancz-Straße (Parkzeitdauer unentgeltlich 20 Minuten) D3 HÖRANLAGEN Evangelische und evangelisch-methodistische Kirchen Christuskirche, Kaiserallee 2 A2 Erlöserkirche, Herrmann-Billing-Straße 11 C3 Lutherkirche, Durlacher Allee 23 B6 Stadtkirche, Karl-Friedrich-Straße 11 B4 Karlstraße 57 – 59, KA-Mitte C3 Neuapostolische Kirche Karlstraße 57 – 59, KA-Mitte C3 Katholische Kirchen St. Bernhard, Bernhardstraße 15 B6 St. Bonifatius, Sophienstraße 127 B1 Kulturelle Einrichtungen Badisches Staatstheater, Baumeisterstraße 11 B4 Badisches Landesmuseum, Schloss A4 Kino U1 am Europaplatz A3 Konzerthaus, Festplatz 9 C3 Staatliche Kunsthalle Karlsruhe, Hans-Thoma-Straße 2 – 6 A3 Stadthalle, Festplatz 9 C4 Städtische Einrichtungen Bürgersaal im Rathaus am Marktplatz B4 Kapelle am Hauptfriedhof A7 Rathaus-West A2 Sonstige Einrichtungen Badisches Staatstheater B4 Ettlinger-Tor-Center, Informationsschalter B4 Hauptbahnhof, Servicepoint D4 Sparkasse in der Kaiserstraße A3 Verein der Schwerhörigen und Spätertaubten e.V. Beratungsstelle, Kaiserallee 4, Rathaus-West, Eingang Grashofstraße A2 Stadtteile außerhalb des Plans Im Intenet fi nden Sie den aktuellen Stadtplan der Stadt Karlsruhe: http://stadtplan.karlsruhe.de Unter dem Menüpunkt „Karten für Zielgruppen“ fi nden Sie die Kategorie „Menschen mit Behinderungen“ unter der Sie relevante Zusatzinformationen einblenden können. SCHWERBEHINDERTENTOILETTEN Bitte jeweilige Öffnungszeiten beachten Mit Euroschlüssel zugänglich Botanischer Garten, im Torbogen A3/4 Breuninger, Kaiserstraße 96 (3. OG) A3 ECE Center, Ettlinger Tor B4 Hauptbahnhof, Bahnhofplatz 1 D4 Heinrich-Hertz-Schule, Fritz-Erler-Straße 10 B4 Insel-Theater, Karlstraße 49 b C3 Internationales Begegnungszentrum, Kaiserallee 12 d A1 Jubez, Kronenplatz 1 B4 Kammertheater, Eingang Erbprinzenhof B3 Karstadt Sport, Kaiserstraße 92 (2. OG) A3 Postgalerie, Kaiserstraße 217 B3 Rathaus am Marktplatz B4 Rathaus-West, Kaiserallee 4 A2 Rathaus, Lammstraße 7 (3. OG) B4 Seebühne, Stadtgarten C3 Stadtbibliothek, Ständehausstraße 2 B3 Stadtgarten / Zoo, Ettlingerstraße 6 C3 Universität, Engesserstraße 15 A4 Ohne Schlüssel zugänglich Agentur für Arbeit, Brauerstraße 10 C2 Albtalbahnhof, Ebertstraße 9 D3 Badisches Landesmuseum, Schloss A4 Badisches Staatstheater, Baumeisterstraße 11 B4 Besitos, Am Marktplatz B4 DAK, Gartenstraße 78 B1 DRV, Gartenstraße 105 B1 Europabad, Hermann-Veit-Straße 5 D1 Europahalle, Hermann-Veit-Straße 7 D1 Filmpalast am ZKM, Brauerstraße 40 C2 Friedrich-List-Schule, Kriegstraße 48 B5 Friedrichsplatz, gegenüber Handwerkskammer B3 Gartenhalle, Festplatz 9 C4 Karstadt, Kaiserstraße 147 – 159 B4 Konzerthaus, Festplatz 9 C3 LVA, Gartenstraße 105 B1 Naturkundemuseum, Erbprinzenstraße 13 B3 Passagehof A3 Prinz-Max-Palais, Karlstraße 10 A3 Psychiatrische Klinik, Kaiserallee 10 A1 Schloss Gottesaue, Wolfartsweierer Straße 7 B6 Schwarzwaldhalle, Festplatz 9 C3 Staatl. Kunsthalle, Hans-Thoma-Straße 2 – 6 A3 Stadthalle, Festplatz 9 C3 Städtische Galerie, Lorenzstraße 27 C1 Studentenwerk, Adenauerring 7 A5 Studentenzentrum, Zähringerstraße 10 B5 Tollhaus, Schlachthausstraße 1 B7 KIT, Englerstraße 2 A4 VHS, Kaiserallee 12 e A1 Walter-Eucken-Schule, Ernst-Frey-Straße 2 C1 ZKM, Lorenzstraße 19 C1 Schlüssel auf Nachfrage Badische Landesbibliothek, Erbprinzenstraße 15 B3 C & A, Kaiserstraße 52 A4 Café Multi Kulti, Schlossplatz 19 A4 Carl-Benz-Schule, Steinhäuserstraße 25 – 27 C1 Elisabeth-Selbert-Schule, Steinhäuserstraße D1 Fabrik Theater, Kaiserallee 11 B1 Rüppurrerstraße / Baumeisterstraße B / C4 / 5 Rüppurrer Straße / Werderstraße / Grünzug C4 / 5 Schwarzwaldstraße / Victor-Gollancz-Straße D3 Steinhäuserstraße / Gartenstraße B1 Stephanienstraße / Seminarstraße A3 Südendstraße / Hirschstraße D2 Waldhornstraße / Zirkel / Kronenstraße A4 Weinbrennerplatz / Gartenstraße B1 Wolfartsweierer Straße / Gottesauer Straße B6 TAXISTÄNDE Baumeisterstraße (Badisches Staatstheater) C4 Durlacher Tor A6 Hauptbahnhof Süd und Busplatz D4 Kaiserstraße / Brunnenstraße B5 Karlstraße / Europaplatz, Moninger A3 Lammstraße / Ecke Kaiserstraße (P & C) A4 Lammstraße / Friedrichsplatz (ECE) B3 Lorenzstraße (ZKM) C1 Mühlburger Tor A2 Steinhäuserstraße (Sankt Vincentiuskrankenhaus) C1 Südendstraße (Sankt Vincentiuskrankenhaus) C2 INTERESSANTE BARRIEREFREIE ANGEBOTE Badisches Landesmuseum (barrierefrei) A4 Badisches Staatstheater (eingeschränkt barrierefrei) B4 Europabad (barrierefrei) D1 Europahalle (barrierefrei) C1 Fabriktheater (eingeschränkt barrierefrei) A1 Insel-Theater (eingeschränkt barrierefrei) B3 Jubez (barrierefrei) B4 Kammer-Theater (barrierefrei) B3 Konzerthaus (barrierefrei) C3 Landesbibliothek (barrierefrei) B3 Landratsamt, Beiertheimer Allee 2 (barrierefrei) B3 Landratsamt, Wolfartsweierer Straße 5 (barrierefrei) B6 Naturkundemuseum (barrierefrei) B3 Prinz-Max-Palais (barrierefrei) A3 Rathaus am Marktplatz (barrierefrei) B4 Rathaus-West (barrierefrei) A2 Sandkorntheater (eingeschränkt barrierefrei) A2 Schloss Gottesaue / Musikhochschule (barrierefrei) B6 Staatliche Kunsthalle (barrierefrei) A3 Städtische Galerie (barrierefrei) C1 Tollhaus (barrierefrei) B7 VHS (barrierefrei) A1 ZKM (barrierefrei) C1 Zoo / Stadtgarten (eingeschränkt barrierefrei) D3 INFORMATIONEN Koordination, Planung, Information Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde | Behindertenkoordinatorin Geschäftsstelle Beirat für Menschen mit Behinderungen Rathaus-West, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 133-5022 behindertenkoordination@sjb.karlsruhe.de www.karlsruhe.de/behinderte Information und Beratung Stadt Karlsruhe Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung Rathaus-West, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 133-5770 eingliederungshilfe@sjb.karlsruhe.de www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungeneingliederungshilfe Information, Beratung, Sport, Treffpunkt und Unterstützung für gehörlose und hörbehinderte Menschen Gehörlosen-Zentrum Im Jagdgrund 8, 76189 Karlsruhe (Daxlanden) Telefon und Fax: 0721 579593 info@gl-stadtverband.de www.stv-ka.info Aktuelle Freizeit-, Sport- und Kulturangebote für Menschen mit Behinderungen in und rund um Karlsruhe erhalten Sie im Internet unter: www.karlsruhe.de/mittendrin Broschüre „Mobilität für alle“ Karlsruher Verkehrsverbund GmbH, Tullastraße 71, 76131 Karlsruhe, Telefon: 0721 6107-5885 info@kvv.karlsruhe.de www.kvv.de/service/barrierefrei-unterwegs.html Behindertentoiletten Einen Schlüssel für Behindertentoiletten erhalten Sie für 20 Euro per Bestellung unter: CBF Darmstadt e.V., Pallaswiesenstraße 123 a 64293 Darmstadt www.myhandicap.de / behinderung_euro_wc_schluessel.html Der Grad der Behinderung ist nachzuweisen. Informationen, die den Bereich außerhalb des Kartenausschnitts betreffen, erhalten Sie im Internet unter: www.karlsruhe.de/b3/bauen/geodaten.de Alle Angaben werden von uns sorgfältig recherchiert. Sollten Sie dennoch Fehler fi nden oder Anregungen haben, sind wir für Hinweise dankbar. Stand: Dezember 2014 Sozial- und Jugendbehörde | Behindertenkoordination © Gestaltung und Layout: Stadt Karlsruhe | Liegenschaftsamt | Karten und Grafi k | Martina Mahr BLINDENAMPELN Adenauerring / Engesserstraße / KIT-Ausfahrt A5 Bertholdstraße / Karl-Wilhelm-Straße / Adenauerring A / B6 Brauerstraße / Gartenstraße B2 Brauerstraße / Roonstraße / Putlitzstraße C2 Brauerstraße / Südendstraße C2 Durlacher Allee / Bertholdstraße B5 / 6 Durlacher Allee / Kapellenstraße / Kaiserstraße B5 Durlacher Allee / Tullastraße B7 Ebertstraße / Michaelstraße D2 Ebertstraße / Welfenstraße / Wartburgstraße D2 Ettlinger Tor (K.-Friedrich-Straße / Kriegsstraße / Ettlingerstraße) B4 Ettlinger Straße / Baumeisterstraße C4 Ettlinger Straße / Poststraße / Rüppurrer Straße D4 Ettlingerstraße / Schützenstraße C4 Europaplatz (Kaiserstraße / Karlstraße) A3 Fritz-Erler-Straße / Kaiserstraße / Waldhornstraße A4 / 5 Hans-Thoma-Straße / Stephanienstraße A3 Kaiserallee / Reinhold-Frank-Straße / Mühlburger Tor A2 Kaiserallee / Schillerstraße A1 Kaiserallee / Südl. Hildapromenade / Lessingstraße A2 Karlstor (Kriegstraße / Karlstraße) B3 Karlstraße / Amalienstraße B3 Karlstraße / Bahnhofstraße / Jollystraße C3 Karlstraße / Kaiserstraße (Europaplatz) B3 Karlstraße / Mathystraße C3 Karl-Wilhelm-Platz (Karl-Wilhelm Straße / Haid-und-Neu-Straße) A6 Kolpingplatz (Karlstraße / Südendstraße) D3 Kriegsstraße / Karlstraße B3 Kriegsstraße / Reinhold-Frank-Straße / Brauerstraße B2 Kriegsstraße / Rüppurrer Straße / Fritz-Erler-Straße (Mendelssohnplatz) B5 Kriegsstraße / Schillerstraße B1 Ludwig-Erhard-Allee / Henriette-Obermüller-Straße / Ostendstraße B5 Markgrafenstraße / Fritz-Erler-Straße B4 / 5 Ostring / Wolfartsweierer Straße C6 KA MOBIL. DIE APP FÜR KARLSRUHE. VERKEHRSDATEN IN ECHTZEIT. „„ Parken für Mobilitätseingeschränkte „„ aktueller Verkehrsfluss „„ aktuelle Baustellen „„ zukünftige Baustellen „„ Parkhäuser mit Belegungszahlen „„ P+R-Plätze mit Abfahrtsmonitor der Bahn „„ Verkehrswebcams „„ Nutzung der Bonusmünze „Karlsruher“ „„ Routenempfehlungen Jetzt kostenlos herunterladen. Die Broschüre „Tipps für Touristen und Einheimische mit Handicap“ soll Ihnen helfen, die Planung für Ihre Städtereise oder für Ihren Ausfl ug im Vorfeld zu erleichtern, um das Erlebnis bestmöglich barrierefrei genießen zu können und Ihren Bedürfnissen anzupassen. Bestellung Telefon: 0721 133-5050 oder E-Mail: behindertenkoordination@sjb.karlsruhe.de TIPPS FÜR TOURISTEN UND EINHEIMISCHE MIT HANDICAP STADTPLAN FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde | Behindertenkoordination
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/personengruppen/behinderte/barrierefreiheit/stadtplan/HF_sections/content/ZZkzTXrTWfblEH/1339411277002/Stadtplan%20f%C3%BCr%20Menschen%20mit%20Behinderungen.pdf
Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde – Beirat für Menschen mit Behinderungen Betroffen: Alle. 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Schrift zum Jubiläum 2023 2 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Impressum @ Stadt Karlsruhe Autorin: Ruth Birkle, Historikerin und Politikwissenschaftlerin M.A. Layout: Vorreiter Bilder: Beirat für Menschen mit Behinderungen Portrait Dr. Mentrup: Monika Müller-Gmelin Titelbild: TMC-Fotografie.de/stock.adobe.com, Bearbeitung: Vorreiter Stand: September 2023 Sozial- und Jugendbehörde | 3 Grußwort Der wichtigste Gradmesser für die Attraktivität einer Stadt ist die Lebensqualität für alle Bevölkerungsgruppen – gerade auch für Menschen mit Einschränkungen. Damit die Kommunalpolitik hierfür die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen kann, wird sie von Gremien unterstützt, die durch das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger getragen werden. Ein solches Gremium, das sich als Interessensvertretung für die Belange von Menschen mit Behinderungen in der Stadt Karlsruhe versteht und eine aktive politische Arbeit im Sinne dieser Menschen betreibt, ist der Beirat für Menschen mit Behinderungen, der in diesem Jahr sein 20- jähriges Bestehen feiern kann. Die Idee, einen Beirat für Menschen mit Behinderungen einzurichten, entstand in der Projektgruppe „Barrierefreies Karlsruhe“ im Jahr 2000. Im November 2003 war es endlich so weit: Der damals neu gegründetee Beirat für Menschen mit Behinderungen war der erste in Baden-Württemberg. Der seitdem bestehende Beirat ist ein unabhängiges, nicht weisungsgebundenes und ehrenamtlich tätiges Gremium. Die 14 stimmberechtigten Mitglieder des Beirats für Menschen mit Behinderungen werden in einer Wahlversammlung der Vereine, Gruppen und Organisationen der Menschen mit Behinderungen in Karlsruhe gewählt. Auch Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber können sich zur Wahl stellen und gewählt werden. Nach der Wahl werden die gewählten Mitglieder vom Gemeinderat für eine Tätigkeitsperiode von fünf Jahren berufen. Seit 2016 wird die Tätigkeit des Beirats ergänzt (und unterstützt) durch die zu diesem Zeitpunkt erstmalig eingesetzte hauptamtliche kommunale Behindertenbeauftragte, wie es ein neues Landesgesetz vorsieht. Mit Blick auf alle Lebensbereiche betätigt sich der Beirat für die Interessen der Menschen mit Behinderungen. Unter Berücksichtigung der eigenen Kompetenzen der Mitglieder, die als Experteninnen und Experten in eigener Sache tätig sind, formuliert er weiterhin die Anliegen wie beispielsweise Barrierefreiheit oder Inklusion im Kindergarten, in der Schule oder am Arbeitsplatz. Er regt Projekte zur Verbesserung von Integration und gleichberechtigter Teilhabe an und sensibilisiert die Öffentlichkeit. Für dieses nun 20 Jahre währende Engagement danke ich den Mitgliedern des Beirates von ganzem Herzen und wünsche den am 16. November 2023 zu wählenden neuen Beiratsmitgliedern eine ebenso glückliche Hand bei der Umsetzung ihrer wichtigen Themen zum Wohle der Menschen mit Behinderungen in der Fächerstadt. Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister 4 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Inhaltsverzeichnis Impressum ...................................................................................................................................... 2 Grußwort ........................................................................................................................................ 3 Beirat für Menschen mit Behinderungen ....................................................................................... 7 Blick zurück .................................................................................................................................... 8 Keine Menschheit ohne Behinderungen ............................................................................. 8 Rassenlehre und Mord ....................................................................................................... 8 Kein Vergessen!................................................................................................................. 9 Von der Fürsorge zur Selbstbestimmung .......................................................................... 10 Großer Schritt zur Emanzipation ...................................................................................... 10 Nicht ohne uns! ............................................................................................................... 11 Mitbürger mit Behinderungen .......................................................................................... 12 Gesetzliche Meilensteine .................................................................................................. 12 Aktionspläne und Gleichstellungsgesetze ......................................................................... 13 Landesbauordnung und weitere Normen ......................................................................... 14 Teilhabegesetz? ............................................................................................................... 15 Betroffen: Alle. ................................................................................................................ 15 Sprachrohr für alle ....................................................................................................................... 17 Barrierefreies Karlsruhe .................................................................................................... 17 Grundlage Leitfaden ........................................................................................................ 18 Der erste Beirat ................................................................................................................ 19 Wer braucht was? ........................................................................................................... 21 Überall dabei ................................................................................................................... 21 Zwei Stellvertretungen ..................................................................................................... 21 Erfolgreiche Wiederwahl .................................................................................................. 22 Eine erste Bilanz............................................................................................................... 23 Arbeitskreise .................................................................................................................... 23 Neue Gesichter ................................................................................................................ 24 Große Aufgabe................................................................................................................ 25 Behindertenbeauftragte ................................................................................................... 26 Am Ende erfolgreich ........................................................................................................ 26 Vierte Amtszeit ................................................................................................................ 27 Sozial- und Jugendbehörde | 5 Von der Integration zur Inklusion ................................................................................................ 28 Umfassende Barrierefreiheit ............................................................................................. 28 Aus Behinderten werden Bürger*innen ............................................................................ 28 Inklusion von klein auf ..................................................................................................... 29 Inklusion im Beruf ............................................................................................................ 30 Freiwillig Leichte Sprache ................................................................................................. 31 Stadt für alle ................................................................................................................................ 32 Stadtplan und Internetportal ............................................................................................ 32 Wählen gehen statt Briefwahl! ........................................................................................ 33 Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden ......................................................................... 34 Masterplan 2015 ............................................................................................................. 35 Brennpunkt Denkmalschutz ............................................................................................. 36 Masterplan wird Stadtentwicklungskonzept ..................................................................... 37 Von der Einzelmaßnahme zur Projektberatung ................................................................. 38 Bedürfnisanstalten ans Tageslicht! ................................................................................... 39 Nicht städtische Gebäude ................................................................................................ 39 Leben und Wohnen ......................................................................................................... 41 Barrierefreies Bürgerbüro ................................................................................................. 42 Hauptfriedhof Karlsruhe .................................................................................................. 42 Städtisches Klinikum ........................................................................................................ 42 Mobil ohne Behinderungen .......................................................................................................... 44 Großprojekt Hauptbahnhof ............................................................................................. 44 Von der Einzelmaßnahme zur U-Strab für alle .................................................................. 46 Mobilität im ganzen Netz ................................................................................................. 49 Neue Bahnen und Busse .................................................................................................. 49 Mobilitätstraining für alle ................................................................................................. 51 Akustische Signale ........................................................................................................... 51 Blindenleitsystem ............................................................................................................. 52 Gebärdensprache ............................................................................................................ 55 Fahrdienst ....................................................................................................................... 56 Barrierefreie Kultur und Sport ..................................................................................................... 56 Badespaß? ....................................................................................................................... 56 Bühnen ohne Barrieren .................................................................................................... 56 Schiff ahoi! ...................................................................................................................... 57 Tags Zoo ......................................................................................................................... 58 Neubau Wildparkstadion ................................................................................................. 58 6 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Auszeichnungen ........................................................................................................................... 60 Brücken bauen ................................................................................................................ 60 Ausgezeichnete Inklusion ................................................................................................. 61 Verdienstorden ................................................................................................................ 62 Neue Hindernisse ......................................................................................................................... 63 Digitalisierung zwischen Chance und Verschwinden ......................................................... 63 Topthema für alle: Corona ............................................................................................... 63 Stolperfalle Elektroroller ................................................................................................... 64 Bilanz und Ausblick ...................................................................................................................... 66 Quellen und Literatur ................................................................................................................... 68 Sozial- und Jugendbehörde | 7 Beirat für Menschen mit Behinderungen Im November 2003 wurde in Karlsruhe der Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe gegründet, der erste in Baden-Württemberg. Seit 20 Jahren setzt er sich für eine barrierefreie Stadt Karlsruhe ein. Als Sprachrohr für Menschen mit Behinderungen beriet er in den vergangenen 20 Jahren hartnäckig und geduldig in zahlreichen Sitzungen, Beratungsgesprächen und Vor-Ort-Terminen Verwaltung und Gemeinderat und überzeugte mit Argumenten und Anregungen. Er begleitete und beeinflusste Umbaumaßnahmen im öffentlichen Raum, die vielen Menschen inzwischen selbstverständlich erscheinen: Aufzüge im Karlsruher Hauptbahnhof, barrierefreien Toiletten in der Fußgängerzone oder Blindenleitsysteme in der U-Strab. Er setzte sich für die Inklusion in Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen sowie Ausbildung und Beruf ein, für barrierefreie Wahllokale und vieles mehr, was Menschen mit Behinderungen die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglicht. Dabei zeigte sich immer wieder, dass bei der praktischen Umsetzung die Expertise der Betroffenen notwendig war. Trotz zahlreicher Gesetze und Normen gibt es auch heute noch viele Projekte, die auf Beratung von den Fachleuten des Beirats angewiesen sind. Ein Blick auf die Geschichte zeigt nicht nur, wie der Beirat mit Hartnäckigkeit, Geduld und Kompromissbereitschaft erfolgreich dazu beitrug, die Stadt barrierefrei zu gestalten. Ein großer Blick zurück erinnert auch daran, wie mit Menschen mit Behinderungen umgegangen wurde. Er kann ermutigen, weiterhin hartnäckig und geduldig Flagge zu zeigen für Teilhabe, Emanzipation und Lebensfreude. Der Text wurde zusammengestellt aus den vorhandenen Jahresberichten, Presseartikeln, Protokollen, Stellungnahmen und Interviews. Für den historischen Hintergrund konnte auf Fachliteratur zurückgegriffen werden. Dabei habe ich mich auf das Wesentliche konzentriert, das wichtig ist, um die Entwicklung zu verstehen und einzuordnen. Die Gesetzestexte stehen im Internet zur Verfügung. Ich bedanke mich für den Auftrag, die angenehme und freundliche Zusammenarbeit und wünsche viel Spaß beim Lesen. Ruth Birkle Historikerin und Politikwissenschaftlerin M.A. 8 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Blick zurück Keine Menschheit ohne Behinderungen Ein Blick zurück zeigt selbstverständlich, dass es keine Menschheit ohne Behinderungen gibt. Viele Behinderungen wurden und werden von den Menschen selbst erzeugt, sei es durch Kriege, Unfälle, aber auch durch Zuweisungen und Behandlung, Sozialisation und Lebensrealität. Schon in der Antike spielten sozioökonomische Faktoren eine wichtige Rolle dabei, ob eine Beeinträchtigung zu einer Behinderung wurde.1 Dazu gehörte auch die Bewertung eines Lebens mit Behinderung als „nicht lebenswert“. Bis in die Neuzeit wurde die Tötung von Neugeborenen mit Behinderungen mit dieser Wertung legitimiert.2 Dabei wurden vor allem Menschen mit geistigen Behinderungen stigmatisiert und als Bedrohung gesehen. Menschen mit Behinderungen wurden auch auf Jahrmärkten zur Schau gestellt. Kriegsinvalide, durch Unfälle versehrte Menschen und Arme mussten betteln und auf Almosen hoffen.3 Mit der Aufklärung schwand die Deutung von Krankheit und Behinderung als Strafe Gottes oder dämonische Bedrohung. Die Wiederherstellung der Arbeitskraft von Kriegsinvaliden, aber auch die Senkung der Säuglings- und Kindersterblichkeit wurden zur Aufgabe der Ärzte. Ende der Neuzeit entstanden Vereine und Anstalten der sogenannten Irren-, Krüppel- und Gebrechensfürsorge, aber auch die ersten Sozialgesetze.4 Bis gegen Ende des 20. Jahrhunderts blieben die Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen Fürsorgeeinrichtungen, in denen sie versorgt, aber auch bevormundet und von der Öffentlichkeit ferngehalten wurden. Rassenlehre und Mord Die moderne Rassenlehre entstand im 19. Jahrhundert als Reflexion der Evolutionstheorie. Alfred Ploetz gründete 1905 die Gesellschaft für Rassenhygiene. 1911 setzte die Hygiene- Ausstellung in Dresden den Schwerpunkt auf „Degeneration“. Schon 1920 veröffentlichten Alfred Hoche und Karl Binding „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens.“5 Darauf konnte der Nationalsozialismus aufbauen. Das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" trat 1934 in Kraft. Es erlaubte erstmals die Zwangssterilisation. Rund 350.000 bis 400.000 Menschen wurden auf Grundlage dieses Gesetzes zwangssterilisiert. Menschen mit psychischen Krankheiten, mit körperlichen und geistigen Behinderungen und Menschen, die als „asozial“ oder „minderwertig“ bezeichnet wurden, waren betroffen. Die „Euthanasie“-Mordaktionen starteten 1939 mit der Verpflichtung von Ärzten und Hebammen, Kleinkinder und Säuglinge mit „schweren, angeborenen Leiden“ zu melden.6 Das Kinder- und Jugendlichen „Euthanasieprogramm“ lief bis Kriegsende „ohne nennenswerten Widerstand“.7 Die Zahl der Opfer wird auf zirka 5000 geschätzt, allerdings wurden Kinder und Jugendliche auch im Rahmen der sogenannten Erwachseneneuthanasie ermordet.8 Parallel dazu liefen Vorbereitungen, auch kranke oder Erwachsene mit Behinderungen zu töten. Schon 1939 Sozial- und Jugendbehörde | 9 wurden Menschen mit geistiger Behinderung in besetzten Gebieten ermordet, wahrscheinlich im Sommer 1939 begann die Planung der „Erwachseneneuthanasie“ im „Altreich“.9 Die Aktion „T4“ kostete von 1939 bis 1941 etwa 70.000 Menschen das Leben.10 Insgesamt wurden im Rahmen der „Euthanasie“-Aktionen in ganz Europa etwa 200.000 bis 300.000 Menschen ermordet, die als nicht rentabel oder nützlich für die Gesellschaft bezeichnet wurden.11 Allerdings sind die Zahlen mit Vorsicht zu betrachten. Durch Vernachlässigung, Unterversorgung und Nahrungsentzug kamen viele Patienten und Patientinnen ums Leben, die in den Zahlen nicht zu finden sind.12 Auch in Karlsruhe wurde bei den Recherchen nach den Opfern festgestellt, wie schwierig es ist, alle Betroffenen zu identifizieren. Die Patientinnen und Patienten aus Karlsruhe waren in Heil- und Pflegeanstalten außerhalb Karlsruhes untergebracht. Ein Rechercheteam konnte 372 Opfer aus Karlsruhe namentlich identifizieren. Ihre Namen und Lebensdaten sind in einem Gedenkbuch festgehalten.13 Kein Vergessen! Die Aufarbeitung der Morde an Menschen mit Behinderungen verlief im Nachkriegsdeutschland, auch aus Sicht der Opfervertreter, unbefriedigend. Im Nürnberger Ärzteprozess wurden zwei Hauptverantwortliche und in anderen Verfahren auch medizinisches Personal und Verwaltungskräfte zum Tode verurteilt. In späteren Verfahren waren die Urteile milder.14 Auch die Täter von Karlsruhe kamen ohne große Strafen davon.15 Scharfe Kritik übte die in den 1970er Jahren aufkommende Behindertenbewegung auch an eugenischen Maßnahmen wie Sterilisation oder geschlechtergetrennte Heimunterbringung. Allerdings wurde bei Sterilisationen nach 1945 auf Freiwilligkeit gesetzt. Begründet wurden Sterilisationen zunehmend mit dem Schutz der Kinder, die möglicherweise nicht ausreichend von ihren Müttern versorgt werden könnten. Erst 1992 wurde die Sterilisation Minderjähriger verboten.16 Am 25. Februar 1980 entschied die 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt, eine Gruppe von Menschen mit geistiger Einschränkung stelle einen Reisemangel dar, und sprach einer klagenden Touristin eine Entschädigung zu. Es kam zu Protesten und Aktivist*innen begannen, Fälle von Ablehnung von Menschen mit Behinderungen öffentlich zu machen.17 Die Vorfälle bewiesen den Betroffenen, dass die gesellschaftlichen Vorurteile immer noch groß waren. Gleichzeitig begann die Aufarbeitung der NS-Geschichte und es erschienen zahlreiche Bücher über den Nationalsozialismus. Das Gesetz zur Zwangssterilisation wurde erst 1988 vom Bundestag zum NS-Unrecht erklärt, die Urteile der „Erbgesundheitsgerichte“ erst 1998 aufgehoben. Erst 2011 fasste der Bundestag den Beschluss, Opfer von Zwangssterilisation und „Euthanasie“ im Rahmen des allgemeinen Kriegsfolgegesetzes anderen Opfern der NS-Herrschaft gleichzustellen. Die Morde waren jedoch gezielt verschleiert worden, weshalb viele bis heute unbekannt sind.18 10 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Von der Fürsorge zur Selbstbestimmung Nach 1945 wurden zuerst die Kriegsopferverbände die größten und wirkmächtigsten Interessensvertretungen von Menschen mit Behinderungen. Sie setzten sich vor allem für die Integration in die Arbeitswelt ein. Dennoch bestimmten Fürsorge, aber auch Bevormundung, den Umgang mit Menschen mit Behinderungen. Den konzeptionellen Kern der bundesdeutschen Behindertenpolitik bildeten weiterhin ein medizinisches Defizitmodell mit Normalisierungsziel und Rehabilitationsparadigma. 19 Der Verband der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner Deutschlands e.V. (VdK) protestierte schon Anfang der 1960er Jahre dagegen, als „armselige Kreaturen“ bezeichnet zu werden. Auch Leben mit Behinderungen sei lebenswert, betonte er.20 Ende der 1950er Jahre entwickelten sich Elternvereinigungen, die sich mit neuen Konzepten von sozialer Eingliederung von den Kriegsopferverbänden unterschieden.21 1962 erschütterte der Contergan-Skandal die Bundesrepublik nachhaltig. Gleichzeitig entfaltete sich das sogenannte Wirtschaftswunder. Mit der wirtschaftlichen Prosperität standen beträchtliche Mittel bereit, um das System sozialer Staatlichkeit auszubauen und Reformen anzugehen. Es gelang ein erster Durchbruch in der Sozialgesetzgebung, der sich auch auf die Behindertenpolitik auswirkte. Wichtige Stationen waren das Körperbehindertengesetz (1957), das Bundessozialhilfegesetz (1961) und das Arbeitsförderungsgesetz (1969). Das Rehabilitationsangleichungsgesetz, das Schwerbehindertengesetz, das Gesetz über die Sozialversicherung Behinderter22 und die dritte Novelle zum Bundessozialhilfegesetz 1974/75 bildeten ein Reformpaket, einen vorläufigen „Höhe- und Endpunkt“.23 Doch Gesetze allein bringen noch keine Emanzipation, sie legen allenfalls die Grundlage. Großer Schritt zur Emanzipation Der große Schritt in Richtung Emanzipation gelang in den 1970er Jahren. In Folge der 68er Studentenproteste entstanden in vielen Bereichen Emanzipationsbewegungen, die Menschen mit Behinderungen nicht ausschlossen. Die Fürsorgeeinrichtungen, in denen Menschen mit Behinderungen versorgt und betreut, aber auch bevormundet und – immer noch – versteckt wurden, gerieten zunehmend in Kritik. Menschen mit Behinderungen wurden zu Menschen, die ihr Schicksal selbst bestimmten und ihre Rechte durchsetzten.24 Das brauchte Zeit und Kraft, denn auch sie mussten erst lernen, sich außerhalb betreuter Einrichtungen zurecht zu finden und zu behaupten. Ganz abgesehen davon, dass Barrierefreiheit noch nirgends zu finden war. Neu war auch, dass die Bewegungsaktivist*innen der 1970er Jahre für ihre Interessen stärker in die Öffentlichkeit und an die Medien gingen als die Verbände der Kriegsgeschädigten und die Elterninitiativen davor.25 1976 beschloss die Generalversammlung der Vereinten Nationen, das Jahr 1981 zum „Internationalen Jahr der Behinderten“ auszurufen. Der Bundeskanzler schuf das Amt eines „Beauftragten für die Belange behinderter Menschen“. Sozial- und Jugendbehörde | 11 Gesellschaftliche Liberalisierung und Wertewandel, die Pluralisierung von Lebensstilen und Haltungen, die Auflösung traditioneller Familienstrukturen und sozioökonomischer Milieus, der Bedeutungsverlust der Kirchen sowie der Wandel im Verhältnis von Bürger und Staat veränderten die Welt nachhaltig. Die Veränderungen schufen eine neue politische Kultur der Teilhabe, von der vor allem die jüngere Generation ergriffen wurden. Clubs jugendlicher Menschen mit Behinderungen protestierten mit radikalen Gleichstellungsforderungen und mischten die Gesellschaft gründlich auf.26 Nicht ohne uns! In der Bundesrepublik Deutschland sollte 1981 das von den Vereinten Nationen ausgerufene „Internationale Jahr der Behinderten“ festlich gestartet werden. Doch schon im Januar kam es bei der Eröffnungsveranstaltung öffentlichkeitswirksam zum Eklat. Eine „Aktionsgruppe gegen das UNO-Jahr“ veranstaltete vor dem Eingang der Dortmunder Westfalenhalle mit Rollstühlen einen satirischen Demonstrationszug, anschließend besetzten die Demonstrierenden die Bühne und protestierten gegen eine Politik der Absonderung, Fremdbestimmung und Entmündigung.27 In zahlreichen weiteren Veranstaltungen zu diesem Jahr, bei denen Menschen mit Behinderungen auch selbst auftraten und Mitsprache forderten, entstand ein anderes Bild von Menschen mit Behinderungen und deren Leben. Die Aufmerksamkeit für Themen der sozialen Eingliederung stieg.28 Im Jahr 2003, dem Gründungsjahr des Beirats, wurde das „Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen“ begangen. Das Leben für Menschen mit Behinderungen in Deutschland hatte sich grundlegend verändert. Die Veranstaltung zum „Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen“ in Magdeburg stand unter dem Motto „Nichts über uns ohne uns!“ Behindertenpolitik wurde nicht mehr als Sozialpolitik, sondern als Menschen- und Bürgerrechtspolitik verstanden.29 Trotz mancher Schwierigkeiten, mit denen Menschen mit Behinderungen sich heute immer noch konfrontiert sehen, hat im Umgang mit Menschen mit Behinderungen ein tiefgreifender Paradigmenwechsel stattgefunden. 12 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Mitbürger mit Behinderungen In dieser Aufbruchstimmung entstand der Begriff „behinderter Mitbürger“. Diesem Mitbürger wurden selbstverständlich die gleichen Rechte und das Recht, sich politisch zu artikulieren und für seine Interessen und Ziele einzusetzen, zugesprochen.30 In seinem ersten Jahresbericht bezieht sich der Beirat auch auf die emanzipatorische Behindertenbewegung in Deutschland, die den Blick auf Behinderung umdrehte: Behinderung sei nicht die Folge einer körperlichen Schädigung, sondern behindert sei, wer auf Barrieren treffe, die den Zugang zur gesellschaftlichen Teilhabe erschwerten oder unmöglich machten.31 Dabei geriet zuerst das Recht, sich frei im öffentlichen Raum zu bewegen, in den Blickpunkt. In Karlsruhe wurde in den 1980er Jahren die AG Behindertenhilfe gegründet, in der verschiedene Organisationen vertreten waren.32 Gesetzliche Meilensteine 1994 konnte ein großer Erfolg gefeiert werden. Bei der Grundgesetzänderung anlässlich der Wiedervereinigung Deutschlands wurde Artikel 3 Absatz 3 ergänzt: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Darauf bezogen sich nicht nur die meisten nachfolgenden Gesetze und Aktionspläne, sondern auch der Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe. Die Stadt richtete im Jahr 2000 eine Projektgruppe namens „Barrierefreies Karlsruhe“ ein, um die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen voranzutreiben. Im Juni 2001 trat das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) in Kraft und Anfang Mai 2002 das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Das BGG (aktualisierte Fassung 2018) und seine Umsetzung in Landesrecht bildete die Grundlage für die Schaffung von physischer und kommunikativer Barrierefreiheit.33 Im BGG fand sich das neue Modell von Behinderung, das bereits ab den 1970er Jahren formuliert worden war. Eine Behinderung, so wurde jetzt betont, könne auch aus diskriminierenden Umweltfaktoren und Barrieren resultieren und nicht nur aus individuellen Beeinträchtigungen einer Person. Der Paradigmenwechsel von der Integration zur Inklusion, den die radikalen Bewegungen der 1970er Jahre vorbereitet hatten, zeichnete sich hier ab. Grundgesetzänderung, Sozialgesetzbuch und Behindertengleichstellungsgesetz schufen die Grundlage für den Beirat, auf die er selbstverständlich immer wieder hinwies. Im März 2009 trat in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Kraft, das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“, ein „ultimatives Schlüsseldokument der Behindertenpolitik“.34 Der Menschenrechtsvertrag der Vereinten Nationen zur Inklusion von Menschen mit Behinderung stärkte die Belange von Menschen mit Behinderungen und legte den Fokus auf die Anpassung der Gesellschaft, die Inklusion in einem sehr weiten Sinne ermöglichen sollte. Die UN-BRK forderte eine grundlegende „Neukonzeptualisierung der Wahrnehmung von Behinderung als Diversität in einer pluralistischen Gesellschaft“. Die deutsche Rechtssetzung war im Vergleich dazu auf die Sozial- und Jugendbehörde | 13 Herstellung von Barrierefreiheit ausgerichtet, d.h. auf den formalen Zugang zu verschiedenen Lebensbereichen.35 Im Oktober 2019 feierte der Beirat das zehnjährige Jubiläum der Behindertenrechtskonvention in der Durlacher Karlsburg. Gastrednerin war die Präsidentin des Sozialverbands VdK und ehemalige Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Verena Bentele. Sie war von Geburt an blind und berühmt als erfolgreiche Wintersportlerin. Bentele sprach zu dem Thema: „Zehn Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland – Was hat sie für Menschen mit Behinderung bewirkt?“ „Grundsätzlich positiv“ wertete Bentele die Konvention: Es sei alles da, um Benachteiligungen zu verhindern, Hürden täten sich allerdings in der Praxis auf.36 Auch die Vertreterin der Stadt, Renate Rastätter, nannte die UN-BRK den „wichtigsten Meilenstein auf dem Weg zur Teilhabe“. Doch ebenso wurde auch hier festgestellt: Viele Möglichkeiten scheitern an der Finanzierung. Der Vizepräsident des VdK, Werner Raab, mahnte deshalb ein Umdenken in den Köpfen derjenigen an, die die Entscheidungen zu treffen haben. Der Beirat traf auf jeden Fall bei diesem Fest auf große Unterstützung.37 Aktionspläne und Gleichstellungsgesetze Eine UN-Behindertenrechtskonvention ist noch lange kein Gesetz. Nach der Ratifizierung in Deutschland musste der umfangreiche Forderungskatalog für Inklusion in allen Lebensbereichen auch umgesetzt, zumindest eine Planung dafür entwickelt werden. Auf Bundesebene geschah das 2011 über den Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung (NAP).38 In diesem wurden die Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung für die kommenden zehn Jahre zusammengefasst. Mit den Maßnahmen sollte Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglicht und ein selbstbestimmter Platz in einer barrierefreien Gesellschaft gegeben werden. Ausdrücklich wies die Bundesregierung darauf hin, dass sie bei der Ausarbeitung des Nationalen Aktionsplans großen Wert darauf gelegt hätte, die Zivilgesellschaft – insbesondere Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen – einzubeziehen und ihre Visionen Ideen und Vorschläge aufzugreifen.39 In Baden-Württemberg folgte im Dezember 2014 das Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz, L-BGG). Das L-BGG betont, dass bei der Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen die zehn in der UN-BRK verankerten Prinzipien zu beachten seien: Achtung der dem Menschen innewohnenden Würde, Selbstbestimmung, Nichtbenachteiligung, Inklusion, Partizipation, die Achtung der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderungen und die Akzeptanz dieser Menschen als Teil der menschlichen Vielfalt und der Menschheit, Chancengleichheit, Barrierefreiheit, Gleichberechtigung von Mann und Frau und die Achtung von den sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern mit Behinderungen sowie die Achtung ihres Rechts auf Identität. 14 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Der Aktionsplan der Landesregierung zur Umsetzung der UN-BRK in Baden-Württemberg folgte 2015. Der Landesaktionsplan sah „Inklusion als durchgängige Haltung und zentrales Handlungsprinzip“.40 Landesbauordnung und weitere Normen Mit dem Ende der Wohnheime musste ein barrierefreies Wohnen auch möglich werden. 1984 wurde die Landesbauordnung (LBO) novelliert und ergänzt um die Forderung: „in die Planung von Gebäuden (…) die Belange von Behinderten, alten Menschen und Müttern mit Kleinkindern nach Möglichkeit einzubeziehen.“41 Nach dem Paragrafen „Bauliche Anlagen für besondere Personengruppen“ sollten überwiegend oder ausschließlich von „Behinderten, alten Menschen oder Kleinkindern“ genutzte bauliche Anlagen und Einrichtungen so hergestellt und unterhalten werden, dass diese sie ohne fremde Hilfe zweckentsprechend nutzen könnten. Dies galt auch für „die dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teile“ öffentlich zugänglicher Gebäude. 1996 wurden diese Vorschriften zu Regelungen für „Barrierefreie Anlagen“ in einem umfassenden Verständnis novelliert. Nach dem neuen § 39 Absatz 1 und 2 LBO waren alle aufgeführten baulichen Anlagen so herzustellen, dass sie ohne fremde Hilfe genutzt werden könnten. Darunter fielen alle Gebäude, für die der Beirat sich jahrelang einsetzte. Das Änderungsgesetz zur Landesbauordnung 2004 nahm auch den allgemeinen Wohnungsbau hinsichtlich einer barrierefreien Gestaltung auf und schrieb für Wohngebäude ab einer gewissen Anzahl von Wohnungen die barrierefreie Erreichbarkeit eines Geschosses vor. Bei vielen Baumaßnahmen wurde jedoch immer auch über die Kosten und über die wirtschaftliche Zumutbarkeit diskutiert. Deshalb wurden schon 2004 „Anforderungen an die Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude und Gewerbebauten maßvoll und angemessen eingeschränkt“, da bei kleineren Bauvorhaben die barrierefreie Gestaltung oft als nicht zumutbar empfunden wurde. Darüber hinaus galten auch die im Gesetzestext der Landesbauordnung verwendeten Begriffe als „auslegungsbedürftig“.42 2019 wurde die Landesbauordnung wieder novelliert. Barrierefreie Wohnungen konnten jetzt auch in mehreren Geschossen angeordnet sein. Außerdem sprach man allgemein nur noch von Gebäuden, sodass die gesetzliche Forderung nach barrierefreien Wohnungen heute für alle Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen gilt. Dadurch wurde ein höherer Anteil barrierefreier Wohnungen erwartet. Allerdings gelten bei Schaffung von Wohnraum durch Nachverdichtung im Bestand die Anforderungen nicht.43 Debatten um Erneuerungsmaßnahmen im Bestand und bei Neubau finden hier ihre Grundlage, aber auch ihren Ermessensspielraum und Ausnahmen. Damit wird auch verständlich, warum es trotz der in der LBO verankerten DIN-Normen immer wieder Auseinandersetzungen um geforderte Maßnahmen gab und gibt. Sozial- und Jugendbehörde | 15 Aktuell sind DIN-Normen für barrierefreies Bauen von Straßen, Plätzen, Wegen, öffentlichen Verkehrs- und Grünanlagen, Spielplätzen (DIN 18024-1) und öffentlich zugänglichen Gebäuden (DIN 18040-1), aber auch für Wohnungen (DIN 18040-2) sowie Bodenindikatoren und Leitstreifen (DIN 32984), in großen Teilen technische Bauvorschriften und damit einzuhalten.44 Bedauerlicherweise unterlaufen immer wieder und auch bei öffentlichen Neubauten Fehler. Kritik gibt es auch regelmäßig an hohen Kosten für Maßnahmen zur Barrierefreiheit, an zu großer Komplexität und Unverständlichkeit der Vorschriften. So schrieb die Architektenkammer 2019 anlässlich der novellierten LBO: „Leider wurde jedoch der untaugliche und nur über komplexe, schwer verständliche Auslegungsregelungen nachvollziehbare gesetzliche Standard mit barrierefreier Erreichbarkeit, teilweiser Zugänglichkeit mit dem Rollstuhl, teilweiser barrierefreier Nutzbarkeit und teilweise gar keinen Anforderungen an die Barrierefreiheit in den Wohnungen beibehalten.“45 Teilhabegesetz? Im Juli 2017 folgte das Bundesteilhabegesetz (BTHG), das bis 2023 in vier Stufen in Kraft trat. Für eine höhere Effizienz der deutschen Eingliederungshilfe wurde diese aus der Sozialhilfe heraus in ein eigenes Leistungsrecht im SGB IX überführt. Die Kritik an diesem Gesetz war jedoch hoch. Theoretisch liegen heute ausreichend rechtliche Grundlagen vor, um sämtliche Barrieren im öffentlichen Raum zu beseitigen. Und tatsächlich veränderte sich auch sehr vieles positiv! Doch trotzdem ist noch einiges zu tun und für die Praxis vor Ort braucht es weiter Expert*innen. Dazu in den folgenden Kapiteln mehr. Betroffen: Alle. Der Erfolg der Forderungen von Menschen mit Behinderungen liegt sicher zu einem Teil in der Geschichte, die von einer hohen Grausamkeit gegenüber Menschen mit Einschränkungen über eine radikale Emanzipationsbewegung führte, die die Welt bis heute veränderte. Dabei veränderte sich bei vielen Menschen auch der Blick auf das eigene Leben. Behinderungen wurden nicht mehr hingenommen und mit wachsendem Wohlstand wandelten sich Möglichkeiten und Ansprüche. Dabei wurde den Menschen auch immer mehr bewusst, dass eine Behinderung jeden Menschen aus seinem gewohnten Leben reißen kann, ganz abgesehen von Behinderungen im Alter. Mit der Schließung von separaten Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen wurde außerdem deutlich, dass einige Veränderungen nötig sein würden, sollten auch sie in den Genuss eines selbstbestimmten Lebens kommen und wirklich am Alltagsleben teilnehmen. Ein Blick auf die Zahlen macht deutlich, dass Menschen mit Behinderungen eine durchaus große Gruppe sind. Ende 2017 lebten im Stadtkreis Karlsruhe insgesamt 24.836 Menschen mit Schwerbehinderungen, bezogen auf die Gesamtbevölkerung der Stadt betraf dies 8,2 Prozent der Bürger*innen, jede zwölfte Person. 16 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe 59,3 Prozent Menschen mit Schwerbehinderungen waren 65 Jahre und älter. Dabei gelten 24,5 Prozent aller Seniorinnen und 28,3 Prozent aller Senioren als schwerbehindert. Bei mehr als 95 Prozent der 2017 in Karlsruhe lebenden Menschen mit einer Schwerbehinderung ging die Beeinträchtigung vor allem auf allgemeine Krankheiten zurück. Nur in 2,3 Prozent der Fälle waren die Behinderungen angeboren. Unfälle spielten dabei nur eine geringe Rolle. Unfälle im Beruf, Haushalt und Verkehr sind zwar häufig, aber führen nur selten zu einer Schwerbehinderung, jeweils in weniger als 1 Prozent der Fälle. Die Zahlen sind deutschlandweit fast gleich.46 Dabei ist noch anzumerken, dass es auch leichtere Behinderungen gibt oder zeitlich beschränkte, die Menschen hilfsbedürftig machen. Bei diesen Zahlen wird die große Betroffenheit aller älter werdenden Menschen deutlich. Schon bei kleineren Einschränkungen profitieren alle von Aufzügen, bodengleichen Bahneinstiegen, Lautsprecherdurchsagen und Beleuchtung. Sozial- und Jugendbehörde | 17 Sprachrohr für alle Barrierefreies Karlsruhe Im Jahr 2000 zeigte sich ein Erfolg der traditionell guten Kooperation und Kontaktpflege zwischen der Stadtverwaltung und freien Trägern im Bereich der Behindertenhilfe sowie der Vernetzung mit dem Gemeinderat.47 Seit über zehn Jahren bestand in Karlsruhe eine AG Behindertenhilfe mit einem Behindertenkoordinator, die verschiedene Organisationen aus diesem Bereich, vernetzte.48 Das Thema war also nicht unbekannt und beschäftigte auch den Gemeinderat. Auf eine Anfrage hin kam es zur Diskussion über die fehlende Barrierefreiheit. In diesem Zusammenhang wurde auch die Umsetzung des im Grundgesetz festgelegten Benachteiligungsverbots angesprochen und zum kommunalpolitischen Ziel erklärt. Um eine gleichberechtigte Teilhabe aber auch zu ermöglichen, mussten viele Barrieren abgebaut werden. Zuerst brauchte es Menschen, die sich mit den Problemen vor Ort befassten. Martina Warth-Loos war seit 1992 in der Sozial- und Jugendbehörde mit dem Arbeitsschwerpunkt psychosoziale Grundversorgung tätig. Engagiert übernahm sie Anfang 2000 die Stelle einer Behindertenkoordinatorin der Stadt Karlsruhe. Sie blieb bis 2012 Ansprechpartnerin für Betroffene, Angehörige, Selbsthilfegruppen sowie für im Behinderten-Bereich tätige Vereine und Organisationen.49 Mitte 2000 beschäftigte sich auch der Gemeinderat mit dem Thema Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr und in öffentlichen Gebäuden. Doch was wurde wirklich gebraucht?50 Das sollte erst ermittelt werden. Für ein neues Mobilitätskonzept sollte eine Bestandsaufnahme erfolgen. Dafür wurde eine Projektgruppe namens „Barrierefreies Karlsruhe“ eingerichtet. In dieser waren unterschiedliche Organisationen vertreten, darunter Menschen mit Behinderungen. Die Gruppe sollte ermitteln, mit welchen Maßnahmen Karlsruhe zur barrierefreien Stadt werden könnte.51 Innerhalb der Projektgruppe „Barrierefreie Stadt Karlsruhe“ wurde auch von den Betroffenen selbst angeregt, als Interessensvertretung der Menschen mit Behinderungen in der Stadt Karlsruhe einen Beirat fest einzurichten. Die Idee fand große Zustimmung aller beteiligten Gruppen. Im Juni 2001 wurde im Gemeinderat ein Antrag zur Einrichtung eines Beirats für Menschen mit Behinderungen vorgelegt. In seiner Sitzung vom 24. Juli 2001 beschloss der Gemeinderat, eine „Behindertenkommission“ einzurichten.52 Dabei wurde betont, dass möglichst sach- und fachkundige Betroffene in dieses Gremium entsendet werden sollten, die dann zusammen mit den Kommunalpolitiker*innen und der Behindertenkoordinatorin die Belange der Betroffenen konkret einbringen könnten. Bewusst war dem Gemeinderat durchaus, dass die Themen des Gremiums alle Lebensbereiche der Stadt betreffen würden. Wichtig sei auch, kleinere Gruppen einzubinden und zu hören, Betroffene zu beteiligen und nicht nur die großen Verbände, Vereine und Interessensgruppen: Nur so käme es zu einem echten Paradigmenwechsel. Dazu schlug die Verwaltung zuerst nur eine Kommission vor. Der Gemeinderat zeigte sich aber progressiv und beschloss, einen Beirat einzurichten, der eine direkte Mitwirkung bei den Entscheidungen eröffnete.53 18 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Doch auch für einen Beirat war Vorarbeit nötig. Einer Projektgruppe „Politik“ wurde der Auftrag erteilt, einen Leitfaden für einen Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe zu erarbeiten. Dieser wurde am 20. Mai 2003 im Gemeinderat beraten und verabschiedet.54 Damit war der Weg frei für die Einrichtung eines Beirats für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe.55 Grundlage Leitfaden Der Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe wurde laut Leitfaden als unabhängiges, nicht weisungsgebundenes und ehrenamtlich tätiges Gremium ins Leben gerufen. Er sollte die Anliegen von Menschen mit Behinderungen sammeln und in den Ausschüssen den Stadtratsmitgliedern und der Verwaltung vortragen und Entscheidungsträger*innen beraten. Als Expertinnen und Experten in eigener Sache sollten die Menschen mit Behinderungen daran mitarbeiten, die Stadt barrierefrei zu gestalten und die Integration und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen voranzutreiben. Er sollte aber auch die Öffentlichkeit sensibilisieren und ein Bewusstsein für die spezielle Problematik entwickeln.56 Dabei sollten alle Lebensbereiche erfasst werden, sowohl im öffentlichen wie auch im privaten Bereich. Die bauliche Gestaltung und Zugänglichkeit von Gebäuden, die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Kindergarten und Schule und die Weitergabe von Informationen an Vereine, Gruppen und Einzelne sowie der Dialog mit ihnen – es war ein breites Aufgabenportfolio, das im Leitfaden angesprochen wurde. Damit erhielt der Beirat auch das Recht, sehr viele Themen aufzugreifen!57 Geregelt wurde mit dem Leitfaden auch die Zusammensetzung des Beirats, die Organisation und die Finanzierung. Festgelegt wurde, dass Mitglied des Beirats nur werden konnte, wer eine Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent hatte oder dessen gesetzliche Vertretung war. Der Beirat bestand laut Leitfaden von Anfang an aus 14 stimmberechtigten Mitgliedern und einem beratenden Mitglied der Liga der freien Wohlfahrtspflege sowie der Behindertenkoordinatorin der Stadt Karlsruhe. Außerdem sollten alle relevanten Gruppen von Behinderungsarten vertreten sein, um möglichst vielen unterschiedlichen Bedürfnissen in möglichst großer Kompetenz gerecht zu werden. Laut Leitfaden wurde folgende Zusammensetzung bestimmt: „Vier Vertreterinnen, Vertreter der Menschen mit einer körperlichen Behinderung, zwei Vertreterinnen, Vertreter der aufgrund chronischer Krankheit behinderten Menschen und je eine Vertreterin, ein Vertreter der sehbehinderten Menschen, der blinden Menschen, der gehörlosen Menschen, der schwerhörigen Menschen, der geistig- und mehrfachbehinderten Menschen, der psychisch behinderten Menschen, der Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen und der Frauen mit Behinderung.“58 Alle Vertreterinnen und Vertreter sollten jeweils Stellvertretungen haben. Bei der Überarbeitung des Leitfadens wurden Einzelbewerber*innen zugelassen.59 Sollte für eine Behindertengruppe keine Kandidatinnen oder Kandidaten zur Wahl stehen, so sollte dieser Platz unbesetzt bleiben, also auch von keiner anderen Gruppe übernommen werden.60 Wie auch beim Gemeinderat wurde die Wahlperiode auf fünf Jahre festgelegt. Der Beirat erhielt außerdem das Recht, je Sozial- und Jugendbehörde | 19 ein Mitglied in den Jugendhilfe-, den Sozial- und den Planungsausschuss zu entsenden. Festgelegt wurde auch, dass die Beiratsmitglieder ihre Tätigkeit ehrenamtlich und unabhängig von dem Verein oder der Organisation, von der sie für den Beirat vorgeschlagen wurden, ausüben sollten. Entsprechend der Satzung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Karlsruhe sollten auch die Beiratsmitglieder eine Aufwandsentschädigung erhalten. Im Leitfaden wurde auch das Verfahren der Suche nach Kandidatinnen und Kandidaten festgesetzt. Die Sozial- und Jugendbehörde der Stadt erhielt den Auftrag, alle bekannten Vereine und Gruppen der Menschen mit Behinderungen anzuschreiben. Die angeschriebenen Vereine konnten jeweils zwei Mitglieder zur Wahlversammlung entsenden. Selbstverständlich wurden die Informationen zur Wahl und der Beteiligungsmöglichkeit in den amtlichen Mitteilungen und in der örtlichen Presse veröffentlicht, um auch bisher unbekannten Vereinen und Gruppen die Möglichkeit zu geben, sich zu melden und die Aufnahme in die Wahlversammlung zu beantragen.61 Mit dem Leitfaden wurde die Grundlage gelegt, umfassend in eine erstklassige Behindertenpolitik einzusteigen, doch stellte er mit seinen Berechtigungen auch hohe Anforderungen, die für Berufstätige ehrenamtlich schwer zu meistern waren. Karlsruhe war mit dem neuen Beirat die erste Stadt in Baden-Württemberg, die Menschen mit Behinderungen diesen Weg der Beteiligung und Interessensvertretung eröffnete. Damit setzte die Verwaltung die Forderung des Bundesgleichstellungsgesetzes nach Berücksichtigung der Interessen von Menschen mit Behinderungen in der kommunalen Planung um. Auf Erfahrungen mit Behindertenbeiräten konnte aber nicht zurückgegriffen werden, der Beirat betrat Neuland. Der erste Beirat Die erste Wahl war ein Erfolg. 14 Menschen mit Behinderungen wurden auf der Delegiertenwahl am 13. November 2003 gewählt. Mit Offenlage des Gemeinderats wurden die neuen Mitglieder am 21. November 2003 offiziell bestellt.62 Das Gremium vertrat rund 23.000 Menschen mit Schwerbehinderungen, immerhin 8,5 Prozent der Bürgerinnen und Bürger Karlsruhes.63 Bei der offiziellen Amtseinführung der frisch gewählten Mitglieder im Sitzungssaal des Rathauses betonte Bürgermeister Harald Denecken ausdrücklich, dass mit der neuen gesetzlichen Regelung der Fürsorgegedanke im Umgang öffentlicher Träger mit Menschen mit Behinderungen ausgedient habe. An seine Stelle sei die umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auch für Menschen mit Behinderungen getreten. Strukturen und Dienstleistungen müssten so beschaffen sein, dass alle dazugehören könnten. Manfred Weber, frisch gewählter zweiter Vorsitzender, betonte, dass in diesem Gremium die Betroffenen für sich selbst handeln könnten, denn nur sie wüssten, was ihre Behinderung im Alltag bedeute. Die neue erste Vorsitzende, Stefanie Ritzmann, wies darauf hin, dass die unterschiedlichen Behinderungen auch unterschiedliche Maßnahmen erforderlich machten, weshalb darauf geachtet worden sei, dass alle Arten von Behinderungen eine Vertretung im 20 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Beirat hätten. Ursula Villhauer drückte die Hoffnung aus, der Beirat werde zu einer Selbstverständlichkeit.64 Die konstituierende Sitzung des ersten Beirats für Menschen mit Behinderungen fand am 12. März 2004 statt. Dabei wurden auch die Delegierten für die Ausschüsse gewählt. Schon im Juni 2004 wurde die Geschäftsordnung verabschiedet.65 Die Behindertenkoordinatorin der Stadt Karlsruhe, Martina Warth-Loos, unterstützte den Beirat in Form der Wahrnehmung der Geschäftsstellenaufgaben. 2004 führte der Beirat sechs Sitzungen durch. Zu den Sitzungen kam, wie im Leitfaden vorgesehen, für einige Mitglieder die Teilnahme an den städtischen Ausschüssen, die Gespräche mit Vertretern und Vertreterinnen der Stadtverwaltung und den Bürgermeistern, das Engagement bei Begehungen und Ortsbesichtigungen sowie die Teilnahme und Organisation von Vorträgen.66 Die Suche nach einem Tagungsort war für den Beirat noch schwieriger als für andere Vereine, denn die Vielfalt der Behinderungen bedeutete auch unterschiedliche Ansprüche. Rollstuhl fahrende Mitglieder benötigten andere Räumlichkeiten als Hörgeschädigte oder Blinde, was dazu führte, dass der Beirat 2004 überwiegend in der Turnhalle der Erich-Kästner-Schule tagte und nicht im Rathaus. Die Sporthalle war dennoch nicht optimal, auch wenn die Schulverwaltung den Beirat freundlich aufnahm und sich bemühte, den Ansprüchen gerecht zu werden. Die Halle wurde auch für den regulären Schulbetrieb gebraucht und musste für den Beirat extra bestuhlt werden. Außerdem musste die Technik für die Sitzungen organisiert werden. Der Beirat hatte sich deshalb an den festgesetzten engen Zeitrahmen zu halten. Schon Anfang 2005 schaffte die Stadtverwaltung deshalb außerplanmäßig eine mobile Höranlage an. Daraufhin konnten alle Sitzungen barrierefrei im kleinen Sitzungssaal im Rathaus am Marktplatz durchgeführt werden.67 Abbildung 1: Konstituierende Sitzung an der Erich-Kästner-Schule, 2004. Sozial- und Jugendbehörde | 21 Wer braucht was? Die neue Vorsitzende Stefanie Ritzmann und ihr Team starteten mit ganzer Kraft in die neue Aufgabe. Ritzmann hatte gerade den Ruhestand angetreten, der nun mit der neuen Aufgabe gut ausgefüllt war. Doch nur deshalb konnte sie diese Aufgabe so umfassend bewältigen, neben einer Arbeit wäre es nicht zu schaffen gewesen, berichtete sie selbst.68 Die Arbeitsbelastung war für alle Beteiligten hoch. Sie mussten mit Menschen ohne Behinderungen zusammenarbeiten und diesen erst klar machen, welche besonderen Einschränkungen ihnen im Weg waren. Bei Menschen im Rollstuhl fiel das leicht, doch bei blinden und gehörlosen oder kognitiv eingeschränkten Menschen war es schwieriger, Verständnis zu finden und vor allem auch Maßnahmen durchzuführen. Das spiegelt sich auch in der Verwendung eines Rollstuhls als Piktogramm für Menschen mit Behinderungen wider: Der Rollstuhl ist das sichtbare und leicht verständliche Zeichen einer Einschränkung.69 Deshalb gab es auch Debatten im Beirat, wer benötigt was und vor allem: Schadet dem einen, was der andere braucht? Die Diskussionen über die unterschiedlichen Bedarfe bei verschiedenen Behinderungen waren anfangs sehr zeitaufwändig, erinnerte sich Martina Warth-Loos.70 Überall dabei Der Beirat war und ist mit je einem Mitglied im Jugendhilfe-, im Sozial- und im Planungsausschuss vertreten. Er sitzt inzwischen außerdem am „Runden Tisch Inklusion“ und als Gast beim Stadtseniorenrat. Selbst führte er vier bis sechs Sitzungen jährlich durch. Seine Vertreter*innen sprachen mit zahlreichen Verantwortlichen: Mindestens einmal jährlich mit dem Stadtoberhaupt, seit 2013 Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup, (SPD), davor Heinz Fenrich (CDU). Mehrmals jährlich sprach er auch mit den Bürgermeistern, vor allem des Dezernats 3, zuständig für Jugend und Eltern, Soziales, Bäder, Schulen, Sport und Migrationsfragen und des Dezernats 6, zuständig für Planen und Bauen, Immobilienmanagement, Flächenmanagement und den Zoologischen Stadtgarten. Aktuell mit den Bürgermeistern Dr. Martin Lenz (SPD) und Daniel Fluhrer (parteilos), anfangs auch mit Klaus Stapf, Michael Obert und Harald Denecken (2008-2009). Dazu kamen und kommen Gespräche und Treffen mit Abgeordneten und mit Landrat Dr. Christoph Schnaudigel sowie zahlreiche Vor-Ort-Termine, Informationsveranstaltungen und Teilnahme an Aktionen und Fachtagungen. Ein sehr arbeitsintensives Programm!71 Zwei Stellvertretungen Die zahlreichen Aktivitäten in vielen verschiedenen Bereichen und das hohe Engagement führten dazu, dass die Arbeit des Vorstandes immer weiter zunahm. Bei Ausfällen durch Krankheit zeigte sich außerdem, dass ein Stellvertreter mit den ganzen Aufgaben, die er schnell übernehmen musste, überfordert war. Der Vorstand schlug deshalb vor, dass er zwei Stellvertretungen erhalten sollte. Diese Idee fand Zustimmung und der Leitfaden wurde im Abschnitt 3 wie vorgeschlagen geändert. Neu hinzugefügt wurde: „Die stimmberechtigten 22 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Mitglieder des Beirats wählen in ihrer konstituierenden Sitzung aus ihrer Mitte eine/n geschäftsführende/n Vorsitzende/n sowie zwei Stellvertretungen. Diese vertreten den Beirat nach außen“. Die Änderung der Satzung erfolgte durch Offenlagebeschluss vom 19./20. August 2008 und wurde seitens des Gemeinderates gebilligt. Die Geschäftsordnung wurde anschließend entsprechend angepasst.72 Erfolgreiche Wiederwahl Zum Jahresende 2008 ging die erste Geschäftsperiode des Beirats zu Ende. Entsprechend Leitfaden und Wahlordnung wurde vom Gemeinderat die Delegiertenversammlung zur Wahl des Beirates für den 7. November 2008 einberufen. Die Sozial- und Jugendbehörde schrieb 115 Vereine und Selbsthilfegruppen aus der Stadt Karlsruhe und der Region an, die sich, soweit bekannt, mit dem Thema Behinderung im weitesten Sinne auseinandersetzten. Zusätzlich wurde die Wahl in der Presse bekannt gegeben, sodass Vereine und Gruppen, die bisher keine Einladung zur Beteiligung erhielten, sich jedoch als teilnahmeberechtigt sehen, die Aufnahme in die Einladungsliste beantragen konnten. Davon machte eine Gruppe Gebrauch. Zur Delegiertenversammlung meldeten sich 32 Personen aus 20 Vereinen und Selbsthilfegruppen an.73 Vorsitz der Wahlversammlung führte die Behindertenkoordinatorin, Martina Warth-Loos. Silvia Willkomm vom Zentralen Juristischen Dienst achtete auf die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben. Alle Kandidatinnen und Kandidaten erhielten die Gelegenheit, sich und ihre Gruppe kurz vorzustellen und ihre Gründe für die Bewerbung zu schildern. Dabei stellten sich viele Mitglieder des ersten Beirats, ebenso wie der Vorstand, erneut zur Wahl.74 Abbildung 2: Zweiter Beirat, 2009. Sozial- und Jugendbehörde | 23 Eine erste Bilanz Der erste Beirat war mit viel Arbeit verbunden und manche Erwartungen wurden nicht erfüllt. Es konnten jedoch einige Erfolge verbucht werden und die Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung brachte Anerkennung. Obendrein wurde 2008 der Bürgerempfang unter dem Motto „Menschen mit Behinderungen – Mitten im Leben der Stadt“ gefeiert. Gute Stimmung, schrieb der Beirat im Jahresbericht, brachte auch die Teilnahme des Beirats an der Woche der Menschen mit Behinderungen mit einem Infostand und bei den Diskussionsforen. Mit beiden öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten war das Thema „Menschen mit Behinderungen“ 2008 in der Stadt präsent.75 Zusätzlich fanden die Special Olympics National Games ein großes Medienecho und die Wettbewerbe und das Rahmenprogramm führten der Bevölkerung in Karlsruhe vor Augen, zu welchen Leistungen Menschen mit einer geistigen Behinderung fähig waren. Fröhlichkeit und Lebensfreude zauberten eine tolle Stimmung für die hervorragenden Tage der Special Olympics National Games, freute sich der Beirat über die erfolgreiche Veranstaltung.76 Mit diesem Schwung wurde der altbewährte Vorstand der ersten Geschäftsperiode wieder gewählt und der Übergang in die zweite Amtszeit fiel nicht schwer. Arbeitskreise Aufgrund seiner Erfahrung sah der Vorstand jedoch, dass die ständig wachsenden Aufgaben neue Anforderungen stellten, die er nicht mehr allein bewältigen konnte. Zur Entlastung des Vorstands schlug er vor, Arbeitskreise zu bilden. In diesen sollten die wichtigsten Themen in der Zeit zwischen den Plenumssitzungen weiter vorangebracht werden. Der Beirat begrüßte die Idee und beschloss, vier Arbeitsgruppen zu bilden: „ÖPNV“, „Gesundheitswesen“, „Barrierefreie Gebäude/barrierefreies Wohnen“, „Bildung, Arbeit, gesellschaftliche Teilhabe“.77 Wie Bürgermeister Harald Denecken bei der Amtseinführung 2008 gesagt hatte, blieb der Beirat „freundlich, hartnäckig und konsequent, aber stets fair“ am Ball.78 Auch in seiner zweiten Amtszeit konnten einige Erfolge verbucht werden, zum Beispiel ein Behindertenfahrstuhl im Rathaus Neureut sowie ein Fahrstuhl und Behinderten-WCs im Gebäude der Jugend- und Sozialbehörde.79 Zusätzlich zum Lift wurde im Rathaus West 2011 ein Leit- und Orientierungssystem für blinde Menschen eingebaut und das Gebäude damit umfassend barrierefrei.80 Doch stellte der Beirat 2011 unter anderem auch fest, dass die Inklusion in den Schulen zu wenig Beachtung fand. Von einer wirklichen Wahlfreiheit der Schule für Kinder mit Einschränkungen oder einer barrierefreien Stadt sei Karlsruhe noch weit entfernt, sagte Ritzmann 2011 der Presse.81 24 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Neue Gesichter Am 15. Mai 2012 wurde die Stelle der Behinderten- und Psychiatriekoordinatorin der Stadt Karlsruhe neu besetzt. Nachfolgerin von Martina Warth-Loos wurde Marion Schuchardt. Ende 2013 standen wieder Neuwahlen an. Am 8. November 2013 fand die Delegiertenversammlung zur Wahl der Mitglieder der dritten Amtszeit des Beirats für Menschen mit Behinderungen statt. Der Vorstand mit Stefanie Ritzmann, Gabriele Becker und Manfred Weber beendete nach zehnjähriger erfolgreicher Aufbauarbeit seine Tätigkeit. Erstmals konnten sich auch Personen als Einzelbewerberinnen beziehungsweise Einzelbewerber, die nicht einen Verein oder eine Organisation von Menschen mit Behinderung vertraten, zur Wahl stellen.82 Der neue Vorstand setzte sich nach der konstituierenden Sitzung am 13. Dezember 2013 aus dem Vorsitzenden Peter Stopp sowie den Stellvertreterinnen Rosemarie Zelch und Margit Kundrus zusammen.83 In enger Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung, Marion Schuchardt, startete das neue Team voller Tatendrang. Zuerst musste es sich einen Überblick über Projekte, Maßnahmen und Arbeitsweise verschaffen. Die neue Rolle zeigte sich überraschend vielfältig. Auch die wechselnde Rolle der stellvertretenden Beiratsmitglieder musste sich erst einspielen. Sie hatten, wie üblich, nur Stimmrecht, wenn das ordentliche Mitglied in einer Sitzung fehlte. Dies führte bei den Betroffenen anfangs zu Stress und Missverständnissen.84 Aufgrund seiner Erkrankung sah sich der Vorsitzende Peter Stopp von der Größe und dem Ausmaß des Aufgabenbereiches überfordert und er trat im Oktober 2014 von seinem Amt zurück. Von den Beiratsmitgliedern wurde diese Entscheidung mit großem Bedauern akzeptiert.85 Sozial- und Jugendbehörde | 25 Abbildung 3: Dritter Beirat, 2014, Foto: Michael Bertling. Große Aufgabe Doch ein neuer Vorstand fehlte, der Umfang der Aufgabe war herausfordernd. Die Geschäftsführung nahm sich des Themas an. Mit fachlicher Unterstützung wurde vorausschauend schon im Sommer 2014 die große Verantwortung, die auf dem Vorstand lastete, aufgegriffen und eine neue Aufgabenverteilung erarbeitet. Das Ziel war, die Aufgaben klarer zu fassen und auf mehrere Mitglieder zu verteilen, damit der nachfolgende Vorstand die Aufgaben besser einschätzen und bewältigen könnte.86 Zwei weitere Arbeitsgruppen sollten auch dieses Mal dazu beitragen, die Arbeit besser zu verteilen, die Arbeitsgruppe „Stadtjubiläum“ und die Arbeitsgruppe „LeiGo“, Leitfaden und Geschäftsordnung.87 In der Sitzung des Beirats vom 12. Dezember 2014 konnte ein neuer Vorstand gefunden werden. Andreas Baeske wurde einstimmig zum neuen Vorsitzenden des Beirates gewählt. Aus gesundheitlichen Gründen verließ er jedoch im Frühjahr 2015 den Beirat. Wieder wurde ein neuer Vorstand gesucht und Neuwahlen ausgeschrieben. Am 22. Mai 2015 konnten die Stellvertreterin Margit Schönfeld, geb. Kundrus, als neue Vorsitzende, Rosemarie Zelch und Susanne Viehbacher als Stellvertreterinnen gewählt werden.88 26 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Behindertenbeauftragte Der zweimalige Wechsel machte dem Beirat zu schaffen, doch mit Hilfe der Geschäftsführung und dem neuen Vorstand wurde der Übergang gemeistert und der Beirat erfolgreich fortgeführt.89 Trotzdem hielt die Diskussion um die Aufgabenfülle, die ehrenamtlich kaum zu leisten war, an. Da kam Unterstützung durch das neue Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG), das Stadt- und Landkreise in Baden- Württemberg zur Bestellung einer „Kommunalen Behindertenbeauftragung" verpflichtete. Der Beirat sprach sich für eine hauptamtliche Besetzung mit einer Person mit oder ohne Behinderung aus.90 2016 bestellte die Stadt Karlsruhe erstmalig eine hauptamtliche kommunale Behindertenbeauftragte. Am 1. Oktober 2016 trat Ulrike Wernert ihre neue Stelle als Kommunale Behindertenbeauftragte an.91 Auch die Geschäftsführung des Beirates, die seit seiner Gründung 2003 durch die Stelle der Behindertenkoordinatorin wahrgenommen worden war, änderte sich. Bis 2012 hatten Martina Warth-Loss und bis 2016 Marion Schuchardt den Beirat geschäftsführend begleitet. Zum 1. Mai 2017 übergab Schuchardt die Geschäftsführung des Beirates an die neue Behindertenbeauftragte. Sie behielt jedoch im Rahmen der Sozialplanung weiterhin wichtige Aufgaben für Menschen mit Behinderungen. In Karlsruhe bildeten nun Behindertenkoordinatorin, Beirat und Behindertenbeauftragte drei Säulen der Behindertenpolitik.92 Der Beirat war mit der professionellen hauptamtlichen Beauftragten entlastet. Wie immer bei Institutionalisierungsprozessen erhielt er jedoch auch Konkurrenz und geriet in Gefahr, einen Teil seiner exponierten und schrittmachenden Stellung zu verlieren. Am Ende erfolgreich 2018 startete der Beirat für Menschen mit Behinderungen in sein letztes Jahr der dritten Amtsperiode. Ein weiterer Wechsel im Vorstand im Mai forderte von den Mitgliedern erneut eine Umstellung und Neuorientierung. Rosemarie Zelch übernahm den Vorsitz für die ausscheidende Margit Schönfeld. Beate von Malottki rückte als Stellvertreterin in den Vorstand nach. Der Beirat tagte 2018 in drei ordentlichen Sitzungen. Trotz des Wechsels und der damit verbundenen Mehrarbeit konnten weitere Erfolge verbucht werden, zum Beispiel die Zustimmung des Planungsausschusses, bei der Marktplatzneugestaltung ein Blindenleitsystem zu verlegen oder die Rücknahme von Kürzungen im Beförderungsdienst der Stadt Karlsruhe. Weiterhin nahmen Beiratsmitglieder an den Ausschüssen und am Runden Tisch Inklusion teil. Im September lud Bürgermeister Martin Lenz alle Mitglieder zu einem geselligen Abend in das Badische Brauhaus ein, um damit die ehrenamtliche Arbeit der letzten fünf Jahre zu würdigen und zu zeigen, dass die Beiratsarbeit beachtet und ernst genommen werde.93 Sozial- und Jugendbehörde | 27 Vierte Amtszeit Am 16. November 2018 fand die Neuwahl des Beirates im Ständehaussaal statt. Die Wahl wurde von Marion Schuchardt, jetzt Sozial- und Jugendbehörde, koordiniert und durchgeführt. Viele Mitglieder standen für eine Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung. Im neuen Gremium mit 14 stimmberechtigten Mitgliedern und zehn Stellvertretungen wurden 18 Personen neu in den Beirat, sechs Personen aus dem alten Beirat wiedergewählt. Neue Vorsitzende wurde Josefine Schelenz, die Stellvertretung übernahmen Beate von Malottki und Artur Budnik. In der konstituierenden Sitzung am 25. Januar 2019 verabschiedete Sozialbürgermeister Martin Lenz die ausscheidenden Mitglieder. Darunter waren zwei Gründungsmitglieder: Ursula Baron und Manfred Weber. Zehn Jahre dabei gewesen waren auch Susanne Viehbacher und Helga Wicht. Ebenfalls verabschiedet wurde Marion Schuchardt. Im November 2018 gab es in der Sozial- und Jugendbehörde eine Veränderung. Die Aufgaben der Behindertenkoordinatorin wurden auf Sandra Greiner übertragen.94 Schon in der Beiratssitzung am 7. Februar 2020 kam es wieder zu Veränderungen im Vorstand. Josefine Schelenz verließ zum Jahresende 2019 Karlsruhe und stellte ihr Amt zur Verfügung. Zum neuen Vorsitzenden wurde Artur Budnik gewählt. 95 Als zweiter Stellvertreter konnte Sven Schipper gewonnen werden.96 Für Schipper rückte 2022 Meftune Ippolito in den Vorstand nach.97 Abbildung 4: Vierter Beirat, 2019, Foto: Archiv Roland Fränkle, Presse- und Informationsamt 28 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Von der Integration zur Inklusion Umfassende Barrierefreiheit Die Arbeit des Beirats für Menschen mit Behinderungen entpuppte sich, wie gesagt, von Anfang an als sehr umfangreich. Anfangs lag ein Schwerpunkt darauf, ein Netzwerk aufzubauen und Kontakte zu Stadtverwaltung und Gemeinderat zu knüpfen. Angesichts der Einführung der Hartz-Gesetze und der Auflösung des Wohlfahrtsverbands war außerdem die aktive Beteiligung bei der Eingliederungshilfe notwendig. Das Thema Integration von Menschen mit Behinderungen in Arbeitswelt und Alltag wandelte sich: Immer stärker lag die Betonung auf Inklusion aller Altersstufen, vom Kleinkind bis zum Erwachsenen in Beruf und Ausbildung. Hierbei ist wiederum über die Jahre hinweg eine Schwerpunktverschiebung von der Inklusion in die Kinderbetreuungseinrichtungen hin zur Inklusion in den Beruf auch von erwachsenen Menschen mit kognitiven Einschränkungen festzustellen. Diese Verschiebung ist auch auf Erfolge bei der Inklusion von Kindergarten- und Schulkindern zurückzuführen. Das Thema Barrierefreiheit im öffentlichen Raum übernahm der Beirat selbstverständlich von der Projektgruppe Barrierefreies Karlsruhe. Hier ist über die Jahre eine Verschiebung von der einfachen Barrierefreiheit bezogen auf Treppen und Stufen hin zu einer umfassenden Barrierefreiheit für alle Einschränkungen festzustellen. Dabei haben es bis heute blinde und sehgeschädigte, aber auch gehörgeschädigte Menschen schwer. Dazu mehr im Kapitel Blindenleitsystem und Signale statt Ampeln. Aus Behinderten werden Bürger*innen Gleich zu Beginn musste sich das frisch gewählte Gremium mit neuen Regelungen beschäftigen. Mit der Auflösung des Landeswohlfahrtsverbands Baden zum 31. Dezember 2004 entfiel die zentrale Verwaltung durch das Land und die Kommunen wurden auch für Einwohner und Einwohnerinnen mit Behinderungen verantwortlich. Die Sozial- und Jugendbehörde Karlsruhe beschäftigte sich frühzeitig mit den auf sie zukommenden Aufgaben und band auch die neue Beiratsvorsitzende Ritzmann in die Arbeitsgruppen zur Neuorganisation der Aufgaben und der Neugestaltung der Behindertenhilfe ein.98 Die Stadtverwaltung sah sich zuerst mit der Aufgabe konfrontiert, die Menschen mit Behinderungen überhaupt zu erfassen. Es war nicht bekannt, wo sie lebten und welche Bedürfnisse sie hatten. Um das neue Aufgabenfeld angemessen bearbeiten zu können, wurde die Abteilung „Eingliederungshilfe“ geschaffen. Die Behindertenkoordinatorin und der neue Beirat waren gefordert.99 Auch für die Betroffenen war die Situation neu und sie mussten sich zurechtfinden, vorhandene Angebote waren vielfältig und unübersichtlich. Der Vorstand beklagte sich über die Situation mit der Vielzahl von Angeboten und Trägern und forderte eine eigene Informationsstelle. Bürgermeister Denecken versprach, mit einer halben Stelle einzusteigen.100 Sozial- und Jugendbehörde | 29 Inklusion von klein auf Die Inklusion von Kleinkindern mit Einschränkungen in Kindergärten machte ab 2001 Fortschritte, der Anteil von Kindern mit Behinderungen an Regelschulen jedoch stieg nur langsam.101 Ab 2009 kam Unterstützung mit der Behindertenrechtskonvention: In Artikel 24 der Konvention wird festgestellt, dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund ihrer Behinderung vom Besuch einer Grundschule oder einer weiterführenden Schule ausgeschlossen werden dürfen. Vielmehr, fordert die Konvention, soll ihnen gleichberechtigt mit anderen Kindern der Zugang zu einem einbeziehenden (inklusivem), hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht ermöglicht werden. Gleiches gilt für Hochschulen und Berufsausbildung.102 Trotz der Unterstützung durch die Behindertenkoordinatorin und Sozialbürgermeister Dr. Lenz scheiterten Eltern häufig mit dem Wunsch, ihre Kinder an Regelschulen unterzubringen. Es fehlte an finanziellen Mitteln für notwendige Umbaumaßnahmen, vor allem aber auch an Personal.103 Im Jahr 2012 kam die Stadt ihrem Bemühen näher, jedem Kind bei Bedarf eine inklusive Betreuung beziehungsweise Beschulung zu ermöglichen. Im Schuljahr 2012/2013 ging in Grötzingen die erste Gemeinschaftsschule an den Start. Aufgenommen wurden 77 Erstklässler, darunter drei Kinder mit Behinderungen, die inklusiv unterrichtet wurden. Dennoch mahnte auch hier der Beirat hartnäckig an, mit dem Einbau von Aufzügen und Behindertentoiletten für echte Barrierefreiheit zu sorgen.104 In der Betreuung von Kindern und Jugendlichen ohne Behinderungen gab es ab 2013 große rechtliche Veränderungen. Die Kommunen stiegen in die Betreuung von Kindern unter drei Jahren ein und die Betreuungszeiten wurden ausgeweitet. Für Kinder mit Behinderungen mussten die Vergabekriterien geändert werden, um die Beschulung in ihrem Wohnbezirk zu ermöglichen.105 Ein weiterer Meilenstein war das neue Schulgesetz, das am 1. August 2015 in Kraft trat und den Anspruch auf schulische Inklusion grundsätzlich festschrieb.106 Im Schuljahr 2021/2022 wurden 282 Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Karlsruher Schulen inklusiv beschult. Der Inklusionsanteils stieg damit auf knapp 25 Prozent bis zum Schuljahr 2018/19, wo er bis zum Schuljahr 2021/22 stagnierte.107 Mit dem Aufbau von Ganztageseinrichtungen in Kindergärten und Schulen wurde am „Runden Tisch Inklusion“ festgestellt, dass auch Familien mit Kindern, die einen besonderen Förder- und Unterstützungsbedarf haben, eine ganztägige Betreuung für ihre Kinder brauchten. Im Schuljahr 2016/2017 wurden 57 Grundschulkinder mit besonderem Förderbedarf in Schülerhorten betreut.108 Ausdrücklich begrüßte es der Beirat, dass ab dem 1. September 2018 der lange gewünschte Fachkräftezuschlag für integrative Hortgruppen von 0,1 Vollzeitstellen pro inklusiv betreutem Kind und ein Budget von 40.000 Euro jährlich für die Weiterqualifizierung des gesamten Hortpersonals bewilligt wurden. Der Fachkräftezuschlag war schon 2014 diskutiert worden. Ein langer Atem, wie die Beiratsmitglieder immer wieder betonten, war auch in kleinen Dingen nötig.109 Doch aktuell steigen die Kinderzahlen wieder an und es fehlen überall Erzieherinnen und Erzieher. Eine Lösung wird darin gesehen, den Betreuungsschlüssel zu erhöhen. Die Vertreterinnen und 30 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Vertreter des Beirats befürchten, dass sich diese Entscheidung auf die Inklusion in den Kitas negativ auswirken wird.110 Inklusion im Beruf In zahlreichen Gremiensitzungen beschäftigte sich der Beirat über die Jahre bis heute mit dem Thema Inklusion von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Schulen, Berufsausbildung, Studium und Arbeitsmarkt. Nicht nur bei der Arbeitsgruppe Eingliederungshilfe, auch im Sozialhilfeausschuss und beim Runden Tisch Inklusion stand das Thema immer wieder auf der Tagesordnung. Besonders aktiv waren dabei die Eltern betroffener Kinder. Probleme bereitete und bereitet ihnen bis heute vor allem die Inklusion ihrer älteren und erwachsenen Kinder.111 Von Anfang an beschäftigte sich der Beirat deshalb mit den neuen Hartz-Gesetzen und deren Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen.112 Die Hartz-Gesetze, genau die „Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“, traten zwischen 2003-2006 in Kraft, Hartz 4 am 1. Januar 2005. Die Stadt Karlsruhe gründete zusammen mit der Agentur für Arbeit die Arbeitsgemeinschaft ARGE, die bis 2010 Bestand hatte.113 In den neuen Gesetzen vorgesehene Hilfsprogramme zur Qualifizierung, Teilnahme an Trainingsmaßnahmen oder „1 Euro-Jobs“ mussten auch Menschen mit Behinderungen zukommen114. Damit auch sie diese für sie wichtigen Informationen erhielten, startete der Beirat für Menschen mit Behinderungen sein Programm 2005 mit einem Vortrag des Direktors der Arbeitsagentur Karlsruhe, Hartmut Pleier. Er stellte bei seinem Vortrag unmissverständlich klar, dass das derzeitige Hauptproblem nicht die neuen Gesetze, sondern die fehlenden Arbeitsplätze seien.115 Auch die Aktion 1000 plus (ab 2005) und die Kooperative berufliche Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (KoBV, in Karlsruhe ab 2006) bemühten sich um die Inklusion in den Arbeitsmarkt. Der Beirat versorgte seine Mitglieder mit Informationen: 2007 berichteten zwei Vertreterinnen der ARGE und der Integrationsfachdienst Karlsruhe (IFD) stellte neue Projekte für junge Menschen mit Behinderungen und Berufseinsteiger vor. Rückenwind bei seinen Bemühungen erhielt der Beirat auch bei diesem Thema durch die UN- BRK. „Inklusion beschränkt sich dabei nicht nur auf die Schulen, sondern bedeutet die vollständige, uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu jeder Zeit und an jedem Ort.“ betonte der Beirat für Menschen mit Behinderungen auch hier wieder.116 Im Jahr 2010 wurden bei der Vorstellung des Berichts der Eingliederungshilfe Probleme mit der Personalausstattung deutlich: Der Beirat monierte, dass die Stadt ihrer Verpflichtung zur individuellen Beratung von Menschen mit Behinderungen nicht nachkomme. Doch auch als 2011 zwei neue Stellen für die Eingliederungshilfe eingerichtet wurden, gab es vom Beirat Kritik. Es handele sich lediglich um eine Verschiebung von Verwaltungsstellen, keine qualitative Verbesserung in Bezug auf die Beratung in der Hilfe, warf der Beirat der Stadt vor.117 Trotzdem konnten Erfolge verzeichnet werden. So stieg die Zahl der Arbeitsverhältnisse nicht nur in Integrationsunternehmen, sondern auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.118 Doch die Zahl der Arbeitsverhältnisse sagt noch nichts aus über die Qualität der Beschäftigung. Deshalb fanden die Themen Ausbildung und Berufsorientierung weiterhin Sozial- und Jugendbehörde | 31 Beachtung. „Inklusion in der Berufsorientierung“ hieß ein Fachtag am 9. Mai 2015, bei dem der neue Vorstand den Beirat repräsentierte. Begeistert zeigte er von dem Tandem-Projekt des Stadtjugendausschusses, FSJ-Stellen mit Tandems, mit jungen Erwachsenen mit und ohne Behinderung, zu besetzen. Die berufliche Inklusion bleibt bis heute eine wichtige Aufgabe, die in wirtschaftlich schlechteren Zeiten immer wieder mit Rückschlägen kämpfen muss. 119 Freiwillig Leichte Sprache Ab 2013 kam das Thema „leichte Sprache“ verstärkt auf die Tagesordnung. Mit einem Antrag „Leichte Sprache in Karlsruhe-Eine Stadt für alle“ sollte das Ziel erreicht werden, Menschen mit kognitiven Einschränkungen stärker zu integrieren.120 Die UN-BRK habe auf Seiten der Menschen mit Behinderungen viele Erwartungen und Hoffnungen geweckt, bemerkte die Stadtverwaltung in einer Stellungnahme. Die Stadt vertrete aber weder Leistungs- noch Ordnungsrecht, aus dem sich konkrete Rechtsansprüche für Menschen mit Behinderungen ableiten ließen. Doch auch ohne diese Rechtsansprüche und obwohl viele Themenbereiche, auf welche sich die UN-Konvention bezöge, nicht im Verantwortungsbereich der Kommune lägen, sondern hoheitliche Aufgaben des Bundes oder des Landes Baden-Württembergs seien, hätte die Stadt Karlsruhe immer gezeigt, dass Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen in der kommunalen Politik verankert seien. Das Bürgermeisteramt werde deshalb auch die Anregung aus dem Gemeinderat „gerne aufgreifen und wird die Behindertenkoordinatorin der Stadt Karlsruhe damit beauftragen, gemeinsam mit dem Beirat für Menschen mit Behinderungen ein Konzept zur Einführung „Leichter Sprache“ in schriftlichen Verwaltungsbriefen zu entwickeln und dem Sozialausschuss vorzulegen.“121 Abbildung 5: Netzwerk Leichte Sprache, 2018. 32 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Im Jahresbericht 2016 stellte sich der Beirat für Menschen mit Behinderungen zum ersten Mal in Leichter Sprache und mit Piktogrammen vor.122 Im Januar 2018 gründete der Beirat zusammen mit der Kommunalen Behindertenbeauftragten das „Netzwerk Leichte Sprache“.123 Stadt für alle Stadtplan und Internetportal Bereits 2004 gab es einen Stadtplan für Menschen mit Behinderungen, doch er musste dringend erneuert werden. Für die notwendige Recherchearbeit gründete der Beirat eine Arbeitsgruppe. Diese musste ermitteln, wo es Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gab. Behindertentoiletten, Parkplätze, Höranlagen, Blindenampeln und Aufzüge waren aufzuspüren und aufzulisten. Das Projekt erwies sich als zu groß: Um wenigstens in der City alles auch genau zu erfassen, wurde der Ausschnitt verkleinert. Zusätzlich wurde eine Broschüre mit Angeboten für Behinderte neu aufgelegt, immer in enger Zusammenarbeit und Kooperation mit der Sozial- und Jugendbehörde und dem Amt für Vermessung, Liegenschaften und Wohnen.124 Barrierefrei werden sollte auch eine App. Technische Schwierigkeiten machte auch hier die barrierefreie Zugänglichkeit für blinde und sehgeschädigte Menschen und der Beirat musste auch bei diesem Projekt wieder lernen, dass für bestimmte Projekte Hartnäckigkeit und große Geduld nötig waren.125 Geplant war die App bereits 2012, 2013 wurde sie von mehreren Fraktionen beantragt, endlich online ging das Portal „Karlsruhe barrierefrei“ aber erst 2017, noch ohne Voice-Tool. Auf einem speziellen Stadtplan mit zahlreichen Zusatzfunktionen waren nun Daten und Fakten bezüglich der Barrierefreiheit von 163 öffentlichen Gebäuden und 318 Zielen im ganzen Stadtgebiet zu finden. Die App war vom Liegenschaftsamt in Zusammenarbeit mit dem Beirat entwickelt worden.126 „Hartnäckigkeit zahlt sich doch aus“, schrieb der Beirat.127 Sozial- und Jugendbehörde | 33 Abbildung 6: Taktiles Stadtmodell Karlsruhe, sichtbar und ertastbar! Wählen gehen statt Briefwahl! Auch das Thema barrierefreie Wahllokale stand von Anfang an auf der Tagesordnung. Das neue Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) wirkte auch hier unterstützend und bereits im Jahr 2005 waren 79 Wahllokale in den 192 Wahlbezirken von Karlsruhe barrierefrei, immerhin knapp die Hälfte.128 Stefanie Ritzmann, Ursula Villhauer und Manfred Pirk gingen im September 2005 öffentlichkeitswirksam im Wahllokal Ständehaus zusammen wählen.129 Dennoch, so betonte der Vorstand gegenüber der Presse, werde der Beirat für Menschen mit Behinderungen an der Forderung festhalten, bis 2010 alle Wahllokale barrierefrei zu machen, wie es das Gesetz auch vorsehe.130 Begrüßt wurde auch, dass bei den Wahlbenachrichtigungen auf die barrierefreien Wahllokale hingewiesen wurde. Das werde zu einer höheren Wahlbeteiligung bei Menschen mit Behinderungen führen, vermutete der Beirat.131 Auch bei diesem Thema blieb der Beirat über die Jahre hartnäckig.132 Bei der Landtagswahl 2011 kamen zu den bestehenden 102 barrierefreien Wahllokalen zwölf weitere.133 Anlässlich der Oberbürgermeister-Wahl am 2. Dezember 2012 wurden Piktogramme auf der Wahlkarte eingeführt, die kenntlich machten, ob das Wahllokal barrierefrei erreichbar war. Außerdem wurden weitere Wahllokale mit mobilen Rampen für Rollstühle versehen, wie vom Beirat angeregt. In jedem der 193 Urnenwahlbezirke in 78 Wahllokalen stand damit ab 2012 mindestens ein barrierefreies Wahllokal zur Verfügung, also 119 barrierefrei zugängliche Wahlräume.134 Die Zahl der 34 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Wahllokale stieg bei jeder Wahl kontinuierlich weiter an. Doch viel Beachtung fand das Thema nicht mehr. Die Coronamaßnahmen ab 2020 trieben die Briefwahlquote massiv nach oben. Bei den Landtagswahlen 2021 lag Karlsruhe mit etwa 65 Prozent Briefwähler*innen an der Spitze der Stimmabgabe per Briefwahl.135 Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden Schon bei der Konstituierung des ersten Beirats für Menschen mit Behinderungen im November 2003 stand die Umsetzung der Umbaumaßnahmen, die bereits von dem Projekt „Barrierefreie Stadt Karlsruhe“ aufgelistet worden waren, als Aufgabe fest.136 Die Abarbeitung dieser Prioritätenliste beschäftigte den Beirat fortlaufend. Aktiv war er dazu in unterschiedlichen Gremien, in Ausschüssen und Arbeitsgruppen. Unzählige Gespräche wurden mit allen Ebenen der Stadtverwaltung, dem Gemeinderat und der Presse geführt und zahlreiche Begehungen vor Ort unternommen. Gleich zu Beginn stellten die neuen Beiräte fest, dass getroffene Verabredungen zur Verwirklichung der Barrierefreiheit vage blieben. Deshalb setzte sich der Beirat das Ziel, die Barrierefreiheit der öffentlichen Gebäude innerhalb von vier Jahren zu erreichen! Ein gewaltiges Ziel, das musste er schnell begreifen. Wollte er Erfolg haben war Kompromissbereitschaft notwendig. Deshalb schlug er schon bei seiner ersten Beteiligung an einer Haushaltsdebatte vor, die notwendigen finanziellen Mittel auf die kommenden zwei Doppelhaushalte zu verteilen. Mit diesem Kompromiss konnte der Beirat einen großen Erfolg feiern. In den Doppelhaushalt 2005/2006 wurden rund 400.000 Euro zur Herstellung von Barrierefreiheit eingestellt. Das Rathaus West, das Rathaus am Marktplatz, das Technische Rathaus, das Amt für Bürgerservice und Sicherheit und die Stadtbibliothek Bibliothek sollten zuerst barrierefrei umgebaut werden. Der Beirat forderte, zügig die Gebäude umzurüsten und möglichst schnell mit den Maßnahmen zu beginnen.137 Doch so schnell wie gewünscht, verlief die Umsetzung der Maßnahmen trotz des Kompromisses nicht. Im Jahresbericht 2007 musste der Beirat feststellen, dass Maßnahmen noch nicht abgeschlossen waren und Wünsche für den kommenden Doppelhaushalt 2007/2008 nicht berücksichtigt wurden.138 Sozial- und Jugendbehörde | 35 Abbildung 7: Begehung ECE-Center, 2005. Masterplan 2015 Doch es gab Lichtblicke: Am 23. Januar 2007 verabschiedete der Gemeinderat den Masterplan 2015, in dem sich sogar das Versprechen fand, dass alle öffentlichen Gebäude bis 2015 barrierefrei zugänglich sein sollten.139 Ein ambitioniertes Ziel, doch noch waren acht Jahre Zeit bis dorthin. Das Amt für Gebäudewirtschaft erhielt im Oktober 2007 vom Gemeinderat den Auftrag, eine Liste aller städtischen Gebäude vorzulegen. Daraus sollte hervorgehen, welche Gebäude bereits barrierefrei waren und ein Zeitplan erstellt werden, wie bis 2015 alle öffentlichen Gebäude barrierefrei zugänglich gemacht werden könnten.140 Im Februar 2008 erhielt der Beirat die beeindruckend umfangreiche Liste. Insgesamt 886 Gebäude waren darin aufgelistet. Auch nach einer ersten Vorsortierung blieben immer noch 531 Gebäude übrig, die als öffentlich zugängliche Gebäude relevant erschienen. Allen Beteiligten war sofort klar, dass keine 531 Gebäude umgebaut werden könnten. Unterstützt von der Sozial- und Jugendbehörde befasste sich eine kleine Gruppe des Beirats mit der Bewertung und Priorisierung der Gebäude. „Mühsame Kleinarbeit“, nannte er die Bildung der Gebäudekategorien, innerhalb derer die Gebäude ausgewählt wurden, die aus Sicht des Beirats in den nächsten Jahren bevorzugt barrierefrei umgebaut werden sollten. In dieser mühsamen Kleinarbeit wurden Gebäudekategorien gebildet: Kultur und Begegnungszentren, Öffentliche Verwaltung, Öffentliche Toilettenanlagen, Bäder, Friedhöfe und Aussegnungshallen. Aus diesen Kategorien erstellte der Beirat eine Prioritätenliste mit den Gebäuden, die aus seiner Sicht zuerst angegangen werden sollten.141 Keinesfalls immer waren sich dabei das Amt für 36 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Gebäudewirtschaft und die Beiratsmitglieder einig. Besonders bei der Frage der Bewertung unter dem Kriterium „Barrierefreiheit“ kam es zu Diskussionen, was nun darunter zu verstehen sei. In der Regel wurde unter „Barrierefreie Erschließung“ Bezug genommen auf Menschen im Rollstuhl. Doch das Fehlen von sichtbaren Barrieren wie Treppen bedeutete noch keinesfalls Barrierefreiheit für sehbehinderte Menschen. Von Anfang an versuchte der Beirat, die Verwaltung für diese Problematik zu sensibilisieren, damit an Orientierungsmöglichkeiten für sehbehinderte Menschen sowie Markierungen von gefährlichen Glastüren und Stufen gedacht wurde.142 Auch hier zeigte sich die Entwicklung von den Anfängen der Barrierefreiheit, die mit Stufenlosigkeit gleichgesetzt wurde, hin zu einer Barrierefreiheit für alle. Im November 2008 wurde die Gebäudeliste im Sozialausschuss positiv aufgenommen. Auch hier mussten wieder Umbaubedarfe ermittelt und bewertet, Kosten veranschlagt und Ratsbeschlüsse herbeigeführt werden. Der Beiratsmitglieder standen dabei immer beratend zur Seite. Hartnäckig achtete er darauf, dass Finanzmittel zum Umbau von Gebäuden in die anstehenden Doppelhaushalte eingestellt wurden. Mit dem geplanten Aufzug im Haus Solms, dem Aufzug in der Beratungsstelle des Sozialen Dienstes in der Kochstraße, dem endgültigen Abschluss der Projektliste „Barrierefreie Stadt Karlsruhe“ und dem Umbau im Rathaus Neureut und anderen Aktivitäten sah der Beirat seine Anliegen im Doppelhaushalt 2009/2010 angemessen berücksichtigt.143 Zahlreiche weitere Projekte folgten bis heute. Um aufzuzeigen, wie vielfältig diese auch im öffentlichen Bereich waren, werden nur einige aufgezählt. Eine Liste würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen. Im Jahr 2008 begrüßte der Beirat die Änderung der Aufzugsanlage in der Erich-Kästner-Schule, den Einbau von Behinderten WCs in der Carl-Benz-Halle, in der Rheinstrandhalle Daxlanden und in der Festhalle Durlach und den Einbau eines barrierefreien Aufzuges im Begegnungszentrum Grötzingen.144 2010 wurden das Anne Frank Haus, das Rathaus Neureut und der Soziale Dienst in der Kochstraße barrierefrei umgerüstet sowie 2011 das Rathaus West umfassend barrierefrei.145 Ebenfalls 2011 wurde der Aufzug im Rathaus Neureut eingeweiht.146 Brennpunkt Denkmalschutz Über den geplanten Umbau Haus Solms freute sich der Beirat zu früh, denn hier musste der Denkmalschutz beachtet werden. In Denkmalschutzbelangen habe es immer heftige Diskussionen intern und mit der Stadt gegeben, berichteten ehemalige Beiratsmitglieder, sei es bei einer Rampe am Weinbrennergebäude, beim Hauptbahnhof oder eben beim Haus Solms.147 Der behindertengerechte Umbau des historischen Gebäudes Haus Solms von 1881, das für Empfänge und Trauungen genutzt wurde, wurde durch Auflagen des Denkmalschutzes teuer. Bei Gesamtkosten von rund zwei Millionen sollten 735.000 Euro für einen Aufzug und ein behindertengerechtes WC aufgebracht werden. Angesichts der hohen Kosten ließ der Sozial- und Jugendbehörde | 37 Baubürgermeister die Maßnahmen überprüfen und dachte über Alternativen nach, sogar über den Verkauf des Hauses. Es hagelte von allen Seiten Protest.148 Auch der Beirat für Menschen mit Behinderungen hielt am Umbau fest und schlug vor, die zurückgestellte barrierefreie Umrüstung des Haus Solms im Doppelhaushalt 2011/2012 zu berücksichtigen.149 Die Proteste hatten Erfolg: Im Januar 2012 wurde mit dem Umbau wie 2009 geplant begonnen, im Dezember 2014 wurde der behinderten- und denkmalgerechte Umbau fertig gestellt.150 Anfangs mit harten Debatten für barrierefreie Umgestaltung von Baudenkmalen entwickelte sich auch dieser Bereich weiter und das Amt für Denkmalschutz dachte um. 2018 beschäftigte sich eine Fachtagung „Barrierefreies Bauen, Recht, Brand- und Denkmalschutz“ des Dachverbands integratives Planen und Bauen DIPB e.V. mit dem Thema und die Behindertenbeauftragte schrieb: „Bei Denkmälern ist mehr Barrierefreiheit möglich als man manchmal annehmen könnte.“ Sie bedauerte allerdings, dass es trotz vieler überzeugender Beispiele, wie Denkmalschutz und Barrierefreiheit im Einklang stehen könnten, immer noch zu viel Ermessensspielraum gäbe.151 Masterplan wird Stadtentwicklungskonzept Erfolge wechselten sich mit Rückschlägen ab. Ein Dauerthema blieben Sparmaßnahmen und fehlende Terminierungen von Planungen. Ein langer Weg mit viel Arbeit, klagte der Vorstand.152 Im Jahresbericht 2010 ist dazu zu lesen: „Der Behindertenbeirat möchte (…) hervorheben, dass nach dem Sachstandsbericht keine deutliche Verbindlichkeit erkennbar war und uns eine klare Zeitschiene fehlt, wann und wo mit dem Beginn des Behindertentoilettenkonzepts begonnen wird.“153 Je näher das Jahr 2015 rückte, desto deutlicher zeichnete sich ab, dass das Ziel, im Jahr 2015 alle öffentlichen Gebäude barrierefrei zu machen, nicht zu halten war. Doch der Beirat ließ sich nicht entmutigen und setzte hartnäckig seine Arbeit fort. „Umso wichtiger ist es, dass in jedem städtischen Doppelhaushalt ausreichend Gelder für solche barrierefreien Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden.“ stellte er im Jahresbericht 2012 klar.154 Um immer wieder ein Stückchen voranzukommen, einigte sich der Beirat pragmatisch auf eine neue Prioritätenliste und brachte regelmäßig Vorschläge für die Haushaltsplanungen ein.155 Wiederholt wies er darauf hin, dass der Masterplan 2015 nicht zu erfüllen sei. Das merkten zunehmend auch die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung. Als das Jahr 2015 heranrückte, ging der „Masterplan 2015“ in einem „Stadtentwicklungskonzept 2020“ auf. Er sei ein „flexibler Orientierungsrahmen, der Perspektiven aufzeigen sollte, wie sich Karlsruhe bis zu seinem 300. Stadtgeburtstag entwickeln könnte“, schrieb Oberbürgermeister Fenrich im Vorwort zum neuen Konzept. Und er stellte fest, begleitet von Bürgerschaft, Politik, Verwaltung, Institutionen, Vereinen und Verbänden sei der „Karlsruhe Masterplan 2015“ zu einem „Integrierten Stadtentwicklungskonzept 2020“ erweitert worden.156 In diesem neuen Stadtentwicklungskonzept findet sich viel zu Barrierefreiheit und sogar ein eigenes Kapitel zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen, aber zeitliche Zielangaben fehlen. 38 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Doch auch ohne Zeitvorgaben arbeiteten die Beiratsmitglieder im Planungsausschuss und in Arbeitsgruppen zügig weiter und begleiteten zahlreiche Umbaumaßnahmen. In den folgenden Jahren wurden weitere Schulen, Verwaltungsstellen und Rathäuser barrierefrei ertüchtigt. 2013 wurden zum Beispiel im Markgrafengymnasium, im Lessinggymnasium, der Eichendorffschule, der Schlossschule Durlach, der Lidellschule und der Grundschule Beiertheim Akustikdecken eingebaut. 2013 erhielt endlich auch die Trauerhalle am Hauptfriedhof Karlsruhe einen neuen Fahrstuhl, denn der bis dahin vorhandene Plattformlift wurde nicht gut angenommen.157 Das Rathaus Hohenwettersbach war ab 2015 über das Rückgebäude des Rathauses barrierefrei erreichbar und 2016 verfügte das Rathaus Stupferich über einen barrierefreien Zugang in Form einer Rampe.158 2018 folgten behindertengerechte Umbaumaßnahmen in der Schiller- und der Eichendorffschule, dem Alten Rathaus Bulach sowie im Personal- und Organisationsamt. Das sind nur einige Beispiele, die der Beirat zufrieden zur Kenntnis nehmen konnte. Auch ohne Masterplan. Von der Einzelmaßnahme zur Projektberatung Bei Betrachtung der 20 Jahre Beirat ist festzustellen, dass die Entwicklung von der sehr aufwendigen Beschäftigung mit Einzelmaßnahmen, deren Finanzierung und Umsetzung, hin zu umfangreichen Beratungsmaßnahmen geplanter Projekte ging. Hier zeigte der Beirat für Menschen mit Behinderungen bei den Begehungen immer wieder seine große Stärke, kompromissbereit und pragmatisch. 2020 stellte die Behindertenbeauftragte fest, dass bei Bauvorhaben aufgrund der strengeren Vorschriften in der Landesbauordnung, Barrierefreiheit inzwischen ein zentraler Punkt bei den Planungen der Gebäude darstellte und von allen Verantwortlichen sehr ernst genommen würde.159 Wieder einmal, so betonte sie jedoch ausdrücklich, habe es sich als gut und richtig erwiesen, dass der Beirat für Menschen mit Behinderungen frühzeitig und fortlaufend in neue Projekte einbezogen werde. Deshalb sei es für den Beirat ein großer Erfolg, dass mit Unterstützung der Gemeinderatsfraktionen der Verbleib seiner Vertreter*in mit beratender Stimme im Planungsausschuss erreicht werden konnte. Ausdrücklich wies die Behindertenbeauftragte auch auf die Unterstützung in Politik und Verwaltung hin, die im Zusammenhang mit dem Neubau des Städtischen Klinikums sichtbar geworden sei. Hier hätte sich deutlich gezeigt, dass es nach wie vor mangelhafte Baubestimmungen für die Umsetzung von Barrierefreiheit in Gebäuden gäbe, die der Beirat aufzeigen konnte.160 Der Beirat erlebte aber auch, wie erkämpfte und begrüßte Einrichtungen wieder außer Dienst genommen wurden, zum Beispiel das Bürgerbüro Mitte oder das Rathaus West. Sozial- und Jugendbehörde | 39 Bedürfnisanstalten ans Tageslicht! Öffentliche Bedürfnisanstalten gibt es in Karlsruhe noch keine 100 Jahre. Erst 1929/30 errichteten die Rhenania Ossag Mineralölwerke nach Plänen des Städtischen Hochbauamts auf dem Karlsruher Stephanplatz einen Pavillon mit einer Großtankstelle und einer öffentlichen Bedürfnisanstalt im Untergeschoss.161 Viele öffentliche Toiletten in den Städten entstanden unter der Erde: So störten sie nicht das Stadtbild und verbrauchten nicht den öffentlichen Raum, so waren sie jedoch auch garantiert untauglich für Menschen mit Rollstuhl oder Gehbehinderungen und wurden für viele auch zu unterirdischen Angsträumen. Immerhin vergingen keine 100 Jahre bis zur Einweihung der ersten von über 20 öffentlichen, barrierefreien Toiletten in der Karlsruher City. Doch für den Beirat für Menschen mit Behinderungen hatte es einige Jahre Überzeugungsarbeit gebraucht. 2011 waren die Toiletten versprochen worden. Immer wieder kam es zu Verzögerungen. Ende 2015 war es endlich so weit: Am 21.Dezember 2015 wurde die erste barrierefreie Toilette in Anwesenheit von Oberbürgermeister und Bürgermeister am Standort Passagehof eingeweiht.162 „Fortlaufend werden im Stadtgebiet neue barrierefreie öffentliche Toiletten gebaut, 2018 zum Beispiel am Fliederplatz und am Friedrichsplatz. Inzwischen gibt es stadtweit schon ein beachtliches Angebot.“, berichtete der Beirat 2018 zufrieden.163 Die neuen Toiletten sind eine Verbesserung auch für alle, die Untergrundtoiletten noch nie besonders schätzten. In der U- Strab gibt es dennoch selbstverständlich auch neue barrierefreie Toiletten. Abbildung 8: Behindertentoilette in Grötzingen. Nicht städtische Gebäude Im Jahr 2007 startete der Beirat eine Untersuchung zur Barrierefreiheit nicht städtischer Gebäude: Er nahm sich unter anderem Postfilialen, Bundes- und Landesbehörden, Krankenhäuser, Krankenkassen, die Rentenversicherungsanstalt, Kultureinrichtungen und 40 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Banken vor. Von 71 angeschriebenen Betrieben erklärten sich 54 bereit, an der Aktion teilzunehmen. Bei diesen stellte der Beirat fest, dass er durchaus freundlich und mit Verständnis empfangen wurde. Die Ergebnisse wertete der Beirat selbst als überraschend: Während einige Gebäude kaum nennenswerte Hürden aufwiesen, hatten andere eine grundlegende Umrüstung nötig. 39 Prozent der Gebäude waren nach DIN-Norm barrierefrei, 33 Prozent weitgehend.164 Mit dieser Studie muteten sich die Beiratsmitglieder viel Arbeit zu, zahlreiche Vor-Ort-Termine waren nötig. Doch in der Presse fand die Aktion Beachtung. Im Mai 2007 fand in Karlsruhe wieder die Fachmesse für Rehabilitation, Pflege, Information und Inklusion statt. Sogar die Fachpresse monierte den chronischen Mangel an Rollstuhl geeigneten Unterkünften im Großraum Karlsruhe. Das hatte der Beirat ebenfalls festgestellt und in einem Offenen Brief an die Karlsruher Messe- und Kongressgesellschaft sowie das Stadtmarketing auf den Mangel hingewiesen. Das brachte ihm Kritik ein. Doch der Beirat ließ sich nicht beirren: War das nicht seine Aufgabe? Er bestand auf ein Gespräch mit der Messe- und Kongressgesellschaft. Dabei kam auch heraus, dass die zwischen den Bundesverbänden des Hotel- und Gaststättengewerbes und den betroffenen Behindertenverbänden abgeschlossenen Zielvereinbarungen in puncto Barrierefreiheit in Hotels in Karlsruhe kritisch beurteilt wurden, die Messlatte sei zu hoch angesetzt. Der Beirat regte deshalb noch einmal eine Befragung an. Der extra erstellte Erhebungsbogen hatte jedoch einen bescheidenen Rücklauf.165 Ähnlich schwierig verlief die Auseinandersetzung mit der Barrierefreiheit bei Geschäften.166 So berichtet die StadtZeitung 2009: „Weniger zufrieden stimmt das Gremium das offenkundige Desinteresse der Hotellerie an der behindertengerechten Ausstattung ihrer Häuser und die nach wie vor unerfreuliche Situation in Bezug auf Läden in der Innenstadt, deren Besuch für Behinderte oft mit vielen Mühen verbunden ist. Trotz aller Erfolge – die Arbeit geht ihnen nicht aus.“ 167 Hier ist zu sehen, dass Menschen mit Behinderungen noch nicht als Kundinnen und Kunden, vor allem noch nicht als reisende Kundinnen und Kunden, wirklich bemerkt wurden. Inzwischen haben die gängigen Hotelportale Listen barrierefreier Hotels, wobei auch hier noch nachgefragt werden muss, was genau unter dem Label angeboten wird. Dass es außerdem eher die Hotels im höheren Preissegment sind, d.h. die Neubauten, macht das Reisen für Menschen mit Behinderungen teuer. Sozial- und Jugendbehörde | 41 Abbildung 9: Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, 2006. Leben und Wohnen Vor dem Hintergrund der Auseinandersetzungen um Anforderungen in der Landesbauordnung und Debatten um die Auslegungen der Forderungen bemühte sich die AG Barrierefreiheit und Wohnen um die Erweiterung des Angebots an barrierefreiem Wohnraum. Erschwerend dazu kam, dass auch in Karlsruhe die Bevölkerung in den vergangenen Jahren zunahm, wodurch sich die Wohnungssituation verschärfte.168 Bei hohem Bedarf nach Standardwohnungen geraten besondere Ansprüche oft in die Defensive und werden zurückgestellt. Das machte die AG Barrierefreiheit immer wieder zum Thema. In zahlreichen Gesprächen mit Architekten und Bauträgern wurden auch neue Wohnkulturen diskutiert. Viele interessante Wohnideen sind auf dem Markt zu finden, doch barrierefreie Wohnungen sind bis heute rar und teuer.169 Für eine barrierearme oder barrierefreie Wohnung läge die Nettomiete pro Quadratmeter 30 Cent über dem marktüblichen Preis, stellte der Gutachterausschuss der Stadt Karlsruhe fest. Eine solche Wohnung zu finden, sei fast unmöglich, ergänzte der Behindertenbeirat.170 Am 14. Oktober 2022 antwortete Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup bei einem Gespräch auf die Frage zum Thema Wohnraum ehrlich und ernüchternd. Er befürchtete, dass sich die Wohnsituation auf kurze Sicht in Karlsruhe nicht verbessern werde.“171 Angesichts der Mangellage wurden auch von der Politik Gesetze und Verordnungen zu barrierefreiem Bauen in Frage gestellt und ihre Sinnhaftigkeit diskutiert, sodass darauf zu achten sein wird, mit welchem Ziel und in welche Richtung sich erneute Änderungen bewegen.172 42 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Barrierefreies Bürgerbüro 2009 startete im Bürgerbüro Stadtmitte ein Pilotprojekt „Barrierefreies Bürgerbüro“, bei dem der Beirat von Anfang an einbezogen wurde. Ziel war es, das Bürgerbüro auch für Menschen mit Seh- und Hörbehinderungen sowie Menschen mit geistigen Einschränkungen barrierefreier zu gestalten. Dazu gehörte neben einer Höranlage und dem Dolmetscherdienst „Tess“ auch die Entwicklung von Broschüren in Leichter Sprache und mit Symbolen. „Wenn alles realisiert wird, hat dieses Bürgerbüro sicher Vorbildcharakter.“, lobte der Beirat im Jahresbericht 2009.173 2014 wurde das Bürgerbüro Mitte barrierefrei.174 und 2020 das Bürgerbüro im Rathaus am Marktplatz zu einem digitalen Büro umfunktioniert. Dafür wurde jedoch das Bürgerbüro in der Kaiserallee 8 barrierefrei umgestaltet und dem Vorstand des Beirats und der Behindertenbeauftragten vorgestellt. Neben dem barrierefreien Zugang gibt es dort einen barrierefreien Serviceplatz und auf Anfrage persönliche Unterstützung bei behördlichen Erledigungen.175 Hauptfriedhof Karlsruhe Die Kapelle am Hauptfriedhof wurde 2013 barrierefrei und die Halstestelle 2018, selbstverständlich mit Blindenleitsystem. 176 Doch damit war der Hauptfriedhof noch lange nicht umfassend barrierefrei und stand immer noch auf der Tagesordnung des Beirats. Bei einem Vororttermin im September 2020 mit dem Leiter des Friedhofs- und Bestattungsamt, Matthäus Vogel, wurden Orientierungsmöglichkeiten für Menschen mit Sehbehinderungen sowie Menschen mit kognitiven Einschränkungen beraten. Gesprochen wurde über taktile Pläne, Informationen in Leichter Sprache, in Großdruck und Blindenschrift sowie den Einsatz von Apps. Dabei wurde allen Teilnehmenden allerdings schnell klar, dass schon durch die Größe des Friedhofes nicht alles barrierefrei gestaltet werden könnte. Das Thema blieb noch auf der Tagesordnung, dürfte aber weiterhin nicht vorrangig sein.177 Städtisches Klinikum Manches brauchte viel Zeit und trotz neuer Planungsvorschriften Überzeugungsarbeit und Betreuung durch den Beirat für Menschen mit Behinderungen. Schon 2009 forderte der Beirat Barrierefreiheit im Krankenhaus.178 Zehn Jahre später, im Jahr 2019, beschäftigte sich die AG Gesundheitswesen mit der Barrierefreiheit im Neubau des Städtischen Klinikums Karlsruhe (SKK). Auch hier wurde der Beirat in die Gespräche mit dem Architekten und dem Gebäudemanager einbezogen. Als Fazit diverser Vorgespräche stellten die AG-Mitglieder allerdings mit Bedauern fest, dass insbesondere Maßnahmen bezüglich der Badezimmer für Rollstuhlnutzer nicht angenommen wurden.179 Die Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen verlief deshalb nicht ohne Spannungen.180 Nach der Fertigstellung erhielten die Mitglieder des Beirats noch einmal die Gelegenheit, das neue Haus M zu besichtigen. Dabei zeigte sich, dass ihre fortgesetzten Gespräche und Anregungen doch Erfolg hatten, wenn auch nicht in vollem Umfang. Es gab immerhin vier echte Rolli-Zimmer, die bei Bedarf allerdings vorher Sozial- und Jugendbehörde | 43 angemeldet werden mussten.181 Mit Bedauern bemerkte der Beirat jedoch 2022, dass ein Blindenleitsystem zur Anmeldung fehlte.182 Ebenso besichtigte der Beirat 2021 den Neubau der ViDia-Kliniken. Dabei stellte er fest, dass dort insbesondere für die orthogeriatrische Station die Barrierefreiheit konsequent durchdacht und umgesetzt wurde und Anregungen der Vertreter*innen des Beirats berücksichtigt, auch wenn es noch Kleinigkeiten nachzubessern gab. Abbildung 10: Beiratsmitglieder am Empfang des Hauses M des Städtischen Klinikums, 2021. 44 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Mobil ohne Behinderungen Großprojekt Hauptbahnhof Selbstverständlich auf der Tagesordnung des Beirats stand auch der Hauptbahnhof, der nur mit großer Mühe von Menschen mit Behinderungen nutzbar war. 1995 war mit dem Einbau erster Aufzüge und Rolltreppen begonnen worden, jedoch nur bei den Fernverkehrsgleisen.183 Fehlende Aufzüge waren auch für Kinderwagen, Fahrräder und Koffer ein Hindernis! Auf einer von der Deutschen Bahn erstellten Prioritätenliste von Bahnhöfen mit hohem Handlungsbedarf erschien auch der Karlsruher Hauptbahnhof, was der Beirat als ersten Erfolg seiner Bemühungen wertete.184 Selbstbewusst bat er die Deutsche Bahn AG, in die konkreten Planungen des erwünschten Ausbaus eingebunden zu werden.185 Das Projekt barrierefreier Hauptbahnhof avancierte schon bald zu einem der größten Umbauprojekte des Beirats.186 Unterstützung mit seinen Modernisierungsforderungen fand er bei Bundes- und Landtagsabgeordneten.187 In der Berichterstattung wurde auch angesprochen, dass die fehlende Barrierefreiheit für viele lästig sei, ebenso die Tatsache, dass unterschiedliche Maßnahmen für Barrierefreiheit für viele nützlich seien. Die Forderung, dass alle Bahnsteige mit Aufzügen erreichbar sein sollten, war leicht zu verstehen. Die Presse betonte, mobilitätseingeschränkte Personen könnten zum Beispiel ein junger Mann mit Sportverletzung oder eine Familie mit drei Kindern und acht Koffern sein.188 Der Einsatz für eine Höranlage am Servicepoint zeigte erfreulich schnell Erfolg und in der Presse war zu lesen: „Dass politisches Engagement etwas bewirken kann, konnte der Behindertenbeirat der Stadt Karlsruhe zum wiederholten Male beweisen.“189 Und die Presse erklärte deutlich: „Reisende mit Hörschäden haben es nämlich besonders schwer, den Informationen an solchen Beratungsstellen zu folgen, weil sie durch den Lärm der Umgebung nicht oder nur eingeschränkt verstehen können, welcher Rat ihnen gegeben wird.“190 Darin zeigt sich eine erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit, die verstanden hatte, dass Maßnahmen erläutert werden müssen, um Verständnis zu erhalten. Der Beirat brachte – wie bereits erwähnt – schon bei den ersten Gesprächen mit der Deutschen Bahn AG weitere Anliegen ein. Dabei ging es zum Beispiel um nicht barrierefreie Zugangstüren bei den Eingängen, wo er automatische Türen forderte. Aufgrund der hohen Kosten war viel Überzeugungsarbeit notwendig. Immerhin brachte die Bahn im Jahr 2010 am hinteren Eingang eine Tür an, die sich per Knopfdruck automatisch öffnen ließ. Eine solche Türe wäre am Haupteingang wegen des größeren Personenverkehrs noch wichtiger, stellte der Beirat klar.191 Doch eine automatische Tür am Haupteingang wurde aus Platzgründen bis heute nicht eingebaut. Die Bahn sicherte aber zu, dass darauf geachtet werden sollte, ein Türflügel offenstehen zu lassen, damit Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen ohne Probleme die Bahnhofshalle betreten könnten.192 Sozial- und Jugendbehörde | 45 Leichter war es, die Bahn zu überzeugen, an den Türen die Kontraststreifen nicht senkrecht, sondern waagrecht in Augenhöhe anzubringen, damit sie für Menschen mit Sehbehinderungen gut erkennbar waren.193 Bemängelt wurden auch die vorhandenen Leitlinien für Menschen mit Sehbehinderungen, die teilweise abgetreten waren und stellenweise ganz fehlten, vor allem auch in der Bahnhofshalle in Richtung Service-Point und Behindertentoilette. Hier war wieder viel Überzeugungsarbeit in zahlreichen Gesprächen mit dem Denkmalamt und dem Bahnhofsmanagement nötig. Während das Blindenleitsystem auf sich warten ließ, hatten kleinere Initiativen Erfolg: Auf Anregung des Beirats wurde auf der westlichen Seite vor dem Bahnhof ein Platz für Fahrdienste eingerichtet, um dort Personen ein- und aussteigen zu lassen.194 Die Aufzüge konnten mit leichter Verzögerung, Unterstützung von politischer Seite und mit Mitteln aus einem Konjunkturprogramm bis zum Jahr 2012 eingeweiht werden. Im Reisezentrum des Bahnhofs gingen barrierefreie Verbesserungen in Betrieb, für Menschen mit Behinderungen wurde der Schalter 3 barrierefrei umgerüstet. Für Sehgeschädigte erfolgte eine besondere Durchsage, für Menschen mit Hörschädigungen wurde eine Höranlage installiert. 195 Weiter Geduld brauchten jedoch die blinden Menschen und Menschen mit Sehbehinderungen. Das geforderte Blindenleitsystem wurde zwischen Bahnhofsleitung und Denkmalschutzbehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe weiter kontrovers diskutiert.196 Begehungen und Gespräche mit dem Bahnhofsmanagement und dem Denkmalschutz wirkten zwar immer wieder überzeugend, doch 2015 kam die Nachricht, dass die bereits genehmigten Kosten nicht ausreichten und eine neue Ausschreibung der geplanten Maßnahme nötig sei. Auch die Planungen zum barrierefreien Ausbau der Haltestelle Bahnhofsvorplatz wurden aufgrund einer Entscheidung der Stadt im November 2014 vorläufig eingestellt. Begründet wurde die Maßnahme mit der „verkehrlichen Belastung der Bürger durch die zahlreichen aktuellen Baumaßnahmen infolge der Kombilösung“.197 „Wir bleiben dran, denn der Hauptbahnhof in Karlsruhe ist ein Schlüsselstandort für Menschen mit und ohne Behinderungen.“, schrieb der Beirat.198 Die Umbaumaßnahmen im Hauptbahnhof liefen schleppend weiter. Das Blindenleitsystem wurde teilweise eingebaut, doch enttäuschend war, dass die Abzweigungen zum Info-Point, zum DB-Reisezentrum und zu den hinteren Aufzügen nicht korrekt ausgeführt wurden.199 2020 wurde wieder ein Vor-Ort Termin anberaumt, um über die 2018 zugesagte Markierung der Treppenstufen zu den Bahngleisen zu beraten, ebenso über die Handlaufbeschriftungen mit Blindenschrift und erhabener Profilschrift. Hierzu lagen inzwischen entsprechende DIN-Vorschriften vor. Dennoch gab es viel Beratungsbedarf in Bezug auf den genauen Ort der Anbringung und auf den genauen Wortlaut der Informationen. Das Projekt wurde trotzdem noch 2020 endlich fertig.200 Für die Gruppe der Menschen mit Sehbehinderungen blieb die Arbeit besonders langatmig und zähflüssig. Oft wurde mit der Ästhetik argumentiert, ein für Menschen mit einer Sehbehinderung unstimmige Argumentation. Beratungen und Überzeugungsarbeit waren sehr zeitintensiv, zahlreiche Vor-Ort-Termine waren notwendig, bei denen oft sogar Zuständigkeitsfragen zu klären waren. Die erforderlichen Maßnahmen ließen länger auf sich 46 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe warten als Aufzüge, Parkplätze oder Höranlagen! Loben konnte der Beirat vor allem die Standardisierung der Leitsysteme, die inzwischen an vielen Stellen in Karlsruhe zu finden sind.201 Doch der Hauptbahnhof Karlsruhe ist bis heute am Punkt Barrierefreiheit für blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderungen nicht zufriedenstellend, denn eine selbstständige Mobilität ist nicht durchgehend möglich. In der großen Halle zu den Gleisen ist das Leitsystem veraltet, Rillenplatten und kontrastreiche Gestaltung fehlen. Auf den Gleisen wird erst langsam angefangen, Leitsysteme zu verlegen und im Reisezentrum wurde das Angebot sogar zurückgefahren. Hier ist also noch einiges zu tun, der Beirat noch keinesfalls überflüssig.202 Abbildung 11: Begehung Hauptbahnhof, 2009. Von der Einzelmaßnahme zur U-Strab für alle Von Anfang an auf der Tagesordnung standen die ÖPNV-Haltestellen in der Innenstadt. Schon die Projektgruppe Barrierefreie Stadt Karlsruhe hatte sich ausführlich mit dem Thema beschäftigt.203 2003 war jedoch auch ein erster Startschuss für das Projekt Stadtbahntunnel erfolgt. Dafür wurde die Karlsruher Schieneninfrastruktur-Gesellschaft (Kasig) gegründet. Der damit begonnene Tunnelneubau stellte das Projekt barrierefreier Ausbau der innerstädtischen Haltestellen in Frage. Trotzdem wollte der Beirat nicht völlig auf eine Möglichkeit des barrierefreien Zugangs zur Straßenbahn in der City verzichten. Kompromissbereit forderte er die Schaffung von mindestens einer Haltestelle in der Innenstadt, bei der niveaugleich in die Bahn ein- und ausgestiegen werden konnte. Dazu führte er auch Gespräche mit Oberbürgermeister Fenrich und mit dem ersten Bürgermeister König. Betont wurde ausdrücklich, dass diese Maßnahme bewusst als Provisorium akzeptiert werde, da die U-Strab wesentliche Verbesserungen bringen werde. Keinesfalls wolle man aber „noch weitere zehn bis fünfzehn Jahre vertröstet werden, bis Rollstuhlfahrer/innen mit dem ÖPNV in die Karlsruher Innenstadt kommen können.“ 204 Von Anfang an wurde im Beirat heftig über die unterschiedlichen Bedarfe von Menschen mit Behinderungen diskutiert. Schnell einzusehen war, dass Menschen mit Rollstuhl keine Treppen steigen konnten. Doch Barrieren, mit denen Sozial- und Jugendbehörde | 47 seh- oder hörgeschädigte Menschen zu kämpfen haben, sind kaum sichtbar und Maßnahmen müssen erst verstanden werden.205 Der Bau der Kombilösung startete in Karlsruhe erst sieben Jahre nach der Gründung der Kasig. Am 21. Januar 2010 fand der offizielle Baustart mit Spatenstich statt. Der Tunnelbau verlief mit Pannen, kam aber letztendlich doch voran. Selbstverständlich waren Aufzüge und ein niveaugleicher Ein- und Ausstieg eingeplant. Doch zu berücksichtigen waren auch die besonderen Ansprüche von hör- und sehgeschädigten Menschen, ebenso die Anforderungen für Menschen mit kognitiven Einschränkungen. Um die verschiedenen Möglichkeiten aufzuzeigen, mit denen die Teilhabe aller Menschen wirklich umfassend ermöglicht werden könnte, gab es zahlreiche Vor-Ort Termine mit dem Beirat. Unter anderem wurde in der Bemusterungshalle der Kasig die Designerbeschriftung einer Notrufsäule besprochen und geklärt, wie mit dieser sowohl Blinde als auch Menschen mit einer Hörbehinderung erreicht werden könnten.206 Doch zuerst einmal lösten die umfangreichen Baumaßnahmen eine chaotische Verkehrssituation in der Innenstadt aus, die besonders auch Menschen mit Behinderungen Probleme bereitete. Deswegen wurde sogar über Lotsen nachgedacht.207 Schon 2012 beschäftigte sich der Beirat mit einer App für blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderungen. Bei der Beschäftigung mit vorhandenen Modellen aus Dresden und Mannheim stellte er allerdings fest, dass die Systeme noch nicht ausgereift waren.208 Auch hier zeigte sich der Beirat auf der Höhe der Zeit. Doch auch die Großbaustelle war einmal zu Ende! Am 14. Oktober 2020 konnten Mitglieder des Beirats endlich die U-Bahn-Haltestelle Lammstraße/Ritterstraße besichtigen. Die Beiratsmitglieder begutachteten dabei auch die Leitlinien für blinde Menschen, die Notrufsäule und den Zugang zu den Aufzügen, Kontrastierung und Markierungseinrichtungen am Boden und an den Wänden sowie die Handlaufbeschriftung in Braille- und Profilschrift.209 Obwohl sich die Haltestelle noch teilweise im Baustellenzustand befand, fiel das erste Fazit positiv aus.210 Bei weiteren Begehungen und zahlreichen Gesprächen mit der Behindertenbeauftragten und Beiratsmitgliedern nahmen die Vertreter der Kasig Beanstandungen entgegen und besserten immer wieder nach. Auch die Mundhäuser, die oberirdischen Teile der Aufzüge zu der neuen U-Bahn, wurden nach einigen Gesprächen so gestaltet, dass sie auch für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen zu erkennen sind.211 Die Begehungen, die Gespräche mit den Verantwortlichen und die Zusammenarbeit mit der Kasig und dem KVV waren ein großer Erfolg für den Beirat. Anfangs an der Entfernung von Barrieren für Rollstuhlfahrer orientiert hatte sich das Thema „Barrierefreiheit für alle“ durchgesetzt und die Planungen nachhaltig und umfassend verändert. 48 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Abbildung 12: Zugang mit Aufzug zur U-Stab, Mundhaus Marktplatz. Am 11. Dezember 2021 wurde die unterirdische Straßenbahn offiziell eröffnet. Der Beirat für Menschen mit Behinderungen hatte 17 Jahre darauf gewartet! 212 Doch ein paar Kritikpunkte gibt es noch: Bemängelt werden vor allem die geringe Anzahl der Sitzmöglichkeiten, aber auch zu hoch hängende Fahrgastinformationen und Mängel bei den Durchsagen.213 An der schon lange gewünschten App für Fahrgastinformationen für Fahrgäste mit Seheinschränkungen wird aktuell noch gearbeitet.214 Sozial- und Jugendbehörde | 49 Abbildung 13: Besichtigung U-Strab, 2021. Mobilität im ganzen Netz Im Herbst 2006 knüpfte der Beirat Kontakte zum KVV und der Albtal-Verkehrsgesellschaft. Anlass war der neue Nahverkehrsplan. Dieser war vom Gemeinderat nicht verabschiedet worden, unter anderem weil es verpasst worden war, den Beirat einzubeziehen. Deshalb erschienen 2007 Vertreter des KVV und der Albtal-Verkehrsgesellschaft bei einer Plenumssitzung des Beirats. Erfreut konnte dieser feststellen, dass noch Anregungen aufgenommen wurden. Ein Erfolg war die Anbringung einheitlicher Symbole an den Straßenbahnen, die den Zugang zum Beispiel für Menschen im Rollstuhl erleichtern sollten. Beim nächsten Nahverkehrsplan sollte der Beirat jedoch von Anfang an beteiligt werden!215 2008 erschien eine neue Broschüre Mobilität für alle, die der Beirat in Zusammenarbeit mit den Karlsruher Verkehrsbetrieben erstellt hatte. Es erschien auch ein neuer Liniennetzplan Menschen mit Sehbehinderungen oder blinde Menschen, nachdem der alte Plan durch geänderte Linienführung unbrauchbar geworden war.216 Neue Bahnen und Busse 2011 stellte der Beirat fest, dass die neuen S-Bahnen nicht wie gewünscht umgesetzt worden waren, eine kontrastreiche Gestaltung der Haltestangen im Innenbereich fehlte. Erfolg hatte am 22. November 2011 ein Antrag im Gemeinderat, der von allen Fraktionen gutgeheißen wurde. Gefordert wurde ein auf die Bedürfnisse mobilitätseingeschränkter und älterer ÖPNV- Nutzerinnen und Nutzer zugeschnittenes Informationsangebot. Die Kasig, die Karlsruher 50 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Verkehrsbetriebe und die städtischen Ämter versprachen, die Belange von Menschen mit Behinderungen bei ihrer Informationspolitik gezielter zu berücksichtigen.217 Im Juli 2013 wurde eine neue 2-Wege-System Straßenbahn eingeweiht. Sie verfügte über Kopf- und Nackenstützen, die Drücker und Notknöpfe waren in Rollstuhlhöhe, für Menschen mit Sehbehinderungen gab es breite Markierungsstreifen in kontrastreicher Farbe sowie Drücker mit kontrastreichem Ring. Ein schöner Erfolg für die jahrelange hartnäckige Überzeugungsarbeit. In den folgenden Jahren wurden weitere Straßenbahnhaltestellen außerhalb der City barrierefrei ausgebaut, 2015 folgten auch Bushaltestellen. Aus einem Sonderprogramm des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg zur Förderung des Umbaus von Bushaltestellen vom Mai 2015 erhielt die Stadt Karlsruhe 100.000 Euro. Allerdings stellte der Beirat auch fest, dass das Ziel der Europäischen Union und des novellierten deutschen Personenbeförderungsgesetzes, bis 2022 alle Haltestellen von Bussen und Straßenbahnen barrierefrei zugänglich zu machen, wohl kaum erreicht werden könnte. Im Jahr 2019 waren 50 Prozent der Straßenbahnhaltestellen in Karlsruhe barrierefrei.218 Abbildung 14: Straßenbahn- Haltestelle Tullastraße. Sozial- und Jugendbehörde | 51 Mobilitätstraining für alle Im Jahr 2009 waren Arbeitsgruppen gebildet worden, auch die Arbeitsgruppe ÖPNV. Diese plante von Anfang an verstärkt auch die Belange der Menschen mit geistigen Behinderungen zu thematisieren. Darüber hinaus sollten auch Verantwortliche des KVV in die Rolle eines Rollstuhlfahrers, eines sehbehinderten oder blinden Menschen, eines Gehörlosen und geheingeschränkten Menschen schlüpfen, damit auch sie die Probleme besser nachvollziehen könnten.219 Das Mobilitätstraining im Jahr 2010 war ein großer Erfolg und wurde auch später wiederholt durchgeführt.220 2022 unternahm der Beirat eine Rollstuhl-Rundfahrt mit Bachelorstudierenden aus dem Studiengang Verkehrssystemmanagement. So erhielten die angehenden Planer*innen einen Eindruck davon, wie es sich anfühlt, mit dem Rollstuhl oder dem Blindenlangstock mobil zu sein.221 Akustische Signale Im Oktober 2015 erschien die DIN 32981: 2015-10 neu. Sie regelte die akustischen und taktilen Signale an Ampeln, die blinden Menschen oder Menschen mit Sehbehinderungen das Auffinden der Fußgängerfurt sowie des Signalgebermastes mit Anforderungstaster und taktilen Informationen erleichtern und ein sicheres Überqueren der Straße ermöglichen sollen. Der Beirat schlug vor, alle neuen Blindenampeln entsprechend der DIN 32981 auszurüsten, um die Sicherheit für Betroffene zu erhöhen. Auch dazu wurden Gespräche mit den Verkehrsbetrieben und dem Tiefbauamt sowie dem Bürgermeister geführt. Er ließ zwei unterschiedliche Systeme an zwei Straßenbahn-Haltestellen einrichten, um diese in einem Testlauf gemeinsam zu erproben. Doch hier zeigten sich einige Schwierigkeiten mit den akustischen Signalen, die auch in anderen Städten aufgetaucht waren. Schon 2018 wurde deshalb die DIN neu gefasst und für die Verwendung nur taktiler Signale an Bedingungen geknüpft, zum Beispiel dass nicht mehr als zwei Fahrstreifen überquert werden müssen. Sollte das der Fall sein, kann im Einzelfall auf die akustischen Signale verzichtet werden.222 Wie schwierig das Thema Ampeln für blinde Menschen ist, zeigte sich immer wieder: Komplexe Straßenquerungen mit Straßenlärm und Bahngleisen bleiben eine Herausforderung.223 52 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Abbildung 15: Signalgeber mit akustischen und optischen Signalen und Vibrationstaste, Haltestelle Tullastraße. Blindenleitsystem Das Thema Blindenleitsysteme wurde schon an verschiedenen Stellen angesprochen. Dennoch soll es hier noch einmal ausdrücklich zu Wort kommen. Vielleicht können eines Tages mit Hilfe von Smartphones andere Möglichkeiten entwickelt werden, doch aktuell sind noch taktile Bodenleitsysteme sicherer. Bei den Maßnahmen für blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderungen musste sich der Beirat vor allem gegen das Argument, Blindenleitsysteme störten die Ästhetik, wehren. So auch ab Juli 2014 bei den Planungen zur Neugestaltung der Fußgängerzone. Hier unterstrich der Beirat die Notwendigkeit eines kontrastreichen Blindenleitsystems (BLS) gemäß DIN 32984 und DIN 32975. „Eine sichere und entspannte Nutzung des Einkaufs- und Gastronomieangebots in der Kaiserstraße und auf dem Marktplatz und somit eine uneingeschränkte gesellschaftliche Teilhabe sind für blinde und sehbehinderte Menschen nur möglich, wenn sie entlang eines taktilen und visuell kontrastreichen Leitsystems an Hindernissen wie Aufstellern, Gastronomiemöblierung, Bänken, Mülleimern und so weiter vorbeigeführt werden.“, wiederholte er immer wieder unermüdlich.224 Bei einem öffentlichen Bürgerforum 2015 versprach Oberbürgermeister Dr. Mentrup die Realisierung eines BLS und auch der Baubürgermeister stimmte für die Einrichtung auf beiden Seiten der Kaiserstraße. Die geforderten kontrastreichen Begleitstreifen wurden jedoch nur an den Zugängen zur U-Strab auf dem Marktplatz und dem Europaplatz bewilligt, ansonsten aus ästhetischen Gründen abgelehnt. Damit gab sich der Beirat nicht zufrieden. Er schlug als Kompromiss vor, den Kontrast herzustellen, indem das BLS in einen dunklen Stein eingefräst Sozial- und Jugendbehörde | 53 würde. Die Verwaltung schlug daraufhin vor, das geplante Zierband als Orientierungsmöglichkeit für sehbehinderte Menschen zu nutzen. Zwei Begehungen durch Betroffene ergaben jedoch, dass der Kontrast zwischen Bodenbelag und Zierband für Menschen mit einer starken Sehbehinderung zu schwach war. Um seinen Forderungen Nachdruck zu verleihen, wandte sich der Beirat zusammen mit der Behindertenbeauftragten an die Presse: Öffentlich kritisierte er die Planung als zu kontrastarm, was für Menschen mit Sehbehinderungen ein großes Hindernis darstelle. BNN und Baden TV berichteten ausführlich. Zusätzlich schickte der Beirat eine Stellungnahme an Planungsausschuss und Oberbürgermeister und bat die Planungsausschussmitglieder der Parteien um Unterstützung. Wieder einmal hatten eine gezielte Pressearbeit und Aufklärung Erfolg. Der Planungsausschuss beschloss, das neue Leitsystem rund um den Marktplatz schwarz zu machen. Die Belange der Sehbehinderten haben Vorrang vor der Ästhetik, auch wenn das schwarze Leitsystem gestalterisch ein gewisser Stilbruch sei, sagte die Stadt der Presse.225 Abbildung 16: Blindenleitsystem und Rampe am Rathaus Karlsruhe. 54 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Abbildung 17: Eingang U-Strab Marktplatz mit schwarzem und weißem BLS. Abbildung 18: Braille- und Profilschrift Handlauf, Haltestelle Marktpl. Rathaus. Sozial- und Jugendbehörde | 55 Gebärdensprache Wie bereits erwähnt, sind die Behinderungen Schwerhörig- oder Gehörlosigkeit meistens unsichtbar und deshalb besonders gefährlich. Durchsagen in der Bahn, auf den Bahnhöfen und Haltestellen, aber auch Hupen oder Blaulicht können nicht erfasst werden und selbstverständlich können auch andere Menschen nicht mit Worten weiterhelfen, wenn es zu Problemen kommt. Für schwerhörige Menschen können Kopfhöreranlagen eingesetzt werden oder die Lautstärke angepasst. So wurde zum Beispiel auch in Karlsruhe bei der Vorstellung der Oberbürgermeisterkandidaten im November 2012 für schwerhörige Menschen eine Kopfhöreranlage angeboten.226 Anzeigetafeln, die Informationen bereitstellen, sind für schwerhörige und gehörlose Menschen besonders wichtig. Sie nützen aber allen, denn oft sind Durchsagen schwer zu verstehen. Für gehörlose Menschen aber war es lange Zeit nicht möglich, Veranstaltungen und Vorträge zu verfolgen. Sie waren von der Teilhabe ausgeschlossen. Mit dem Inkrafttreten des BGG 2002 und der Kommunikationshilfenverordnung227 gab es für gehörlose Menschen auch einen Anspruch auf Gebärdensprachdolmetscher*innen, insbesondere auch bei Behörden, Polizei oder vor Gericht. Inzwischen sind diese bei vielen Veranstaltungen und Nachrichten zu sehen, aber auch hier musste erst Verständnis geschaffen werden. Im Zusammenhang mit dem neuen Stadtentwicklungsplan, der ausdrücklich das Thema Inklusion erwähnte, wurde auch im Sozialausschuss wieder über Gebärdensprachdolmetscher*innen gesprochen. Zusammen mit dem Gehörlosenverein erfolgte die Empfehlung, mehr Veranstaltungen mit Gebärdendolmetscher*innen zu begleiten, auch, um das Interesse der gehörlosen Menschen an den Vorgängen in der Stadt zu erhöhen.228 Abbildung 19: Sichtbare Öffnungs- und Schließzeichen in rot und grün am Aufzug Haltestelle U-Strab Marktplatz. 56 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Fahrdienst Gleich zu Beginn der ersten Amtszeit hatte sich der Beirat mit der Haushaltskonsolidierung zu beschäftigen. Um den Haushalt zu stabilisieren, wurden auch die Zugangsvoraussetzungen zum Beförderungsdienst für Menschen mit Schwerbehinderungen verschärft. Doch für Menschen mit Behinderungen bedeutete es ein großer Einschnitt, wenn ein behindertengerechter PKW in der Familie zum Ausschlussgrund für die Nutzung des Beförderungsdienstes werden sollte. Ein Sturm der Entrüstung brach los. Die Einschränkung konnte durch Unterstützung der Verantwortlichen in der Sozial- und Jugendbehörde und der Ratsfraktionen zurückgenommen werden. Gleichzeitig zeigte aber auch hier der Beirat von Anfang an Kompromissbereitschaft mit der Zustimmung zu der Regelung, dass ein ärztliches Attest zukünftig nicht mehr ausreichte, um eine Fahrdienstleistung in Anspruch zu nehmen. Immerhin war die Angewiesenheit auf die Familie zurückgenommen worden.229 Barrierefreie Kultur und Sport Badespaß? Schon 2005 wurde der Beirat in die Planungen des Baus eines neuen Freizeitbades einbezogen. In einigen Gesprächen wurden Anregungen aufgenommen, doch der Bau verzögerte sich.230 2008 wurde das Bad endlich fertiggestellt und eine kleine Gruppe des Beirats wurde um eine Begehung gebeten. Auch hier wurden Anregungen aufgenommen. Die Bewertung des Bades als „behindertengerecht“ fiel dennoch verhalten aus: „Das Europabad wird jedoch für Menschen mit Handicaps eher nicht völlig alleine zu nutzen sein, da es als Spaßbad für die ganze Familie angelegt ist und ein ruhiges Baden nicht das Ziel des Bades darstellt.“, schrieb der Beirat 2008.231 Bühnen ohne Barrieren 2004 war das Kammertheater in Planung. Hier war wieder der Denkmalschutz mit im Boot, was besonders den Einbau eines Aufzuges zum Problem machte. Der Aufzug musste außerdem mittels einer Sprechanlage angefordert werden, was immer wieder zu Beschwerden führte, wenn die Anlage nicht funktionierte oder nicht ausreichend Personal zur Verfügung stand.232 Ab 2012 war ein Neubau und eine Generalsanierung des Staatstheaters in Diskussion. Das Haus war 1975 eingeweiht worden. Damals dachte noch niemand daran, auch Menschen mit Behinderungen als Gäste begrüßen zu können. 2014 beschloss der Karlsruher Gemeinderat eine Generalsanierung und Erweiterung des Staatstheaters und der Beirat nahm mit dem technischen Direktor Kontakt auf. Er konnte für den Bestand nach Gesprächen und Vor-Ort- Terminen zusätzliche Maßnahmen erreichen.233 Das Staatstheater investierte und setzte einige Sozial- und Jugendbehörde | 57 Anregungen um: Aufzüge und Türen wurden umgerüstet und die Rollstuhlplätze wie gewünscht verlegt. Während Nachbesserungen im Altbestand freiwillig erfolgen, gelten für Neubauten DIN-Normen, in diesem Fall die DIN 18040 für barrierefreies Bauen im öffentlichen Raum.234 Nach den Bauvorschriften sollte das neue Theater umfassend barrierefrei sein, doch das wird frühestens 2027 zu bewerten sein. Gleiches gilt für eine vielleicht erfolgende Generalsanierung des Altbaus.235 Schiff ahoi! 2008 stand ein neues städtisches Fahrgastschiff auf der Tagesordnung. Die Direktion des Rheinhafens ging auf den Beirat zu und bat um Beratung: Das neue Schiff sollte barrierefrei sein. Aufzüge und barrierefreie Toiletten waren selbstverständlich eingeplant, doch bei einem Treffen im März 2008 konnte der Beirat Details ergänzen und Anregungen beisteuern: die Ausstattung des WCs mit einem Euroschlüssel, beidseitige Handläufe mit waagrechtem Auslauf an den Treppen, ein blindengerechtes Bedientableau im Aufzug, kontrastreiche Beschriftung und Treppenmarkierungen. Zwei Jahre später wurde das neue Schiff eingeweiht. Abbildung 20: Beirat auf der „Karlsruhe“, um 2010. 58 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Tags Zoo „Tags Zoo, nachts zu“ war ein Slogan des Zoos. Für Menschen mit Behinderungen waren jedoch lange Zeit die Tierhäuser auch tagsüber zu.236 Als das Stadtjubiläum 2015 näher rückte, sollte auch der Zoo allen offenstehen, fand der Beirat!237 Doch so schnell ging es nicht. Viele Gespräche mit der Zooverwaltung und gemeinsame Termine waren notwendig. Im Jahr 2016 wurde ein neuer barrierefreier Duft- und Tastgarten im zoologischen Garten eingeweiht.238 Zusammen mit den Zoofreunden wurde der Zoo auf Barrierefreiheit untersucht.239 Erst 2018 wurden einige vom Beirat geforderte Maßnahmen fertig gestellt. Die Brücke am Elefantenhaus wurde erneuert, die Türen am Elefantenhaus und am Raubtierhaus öffneten sich automatisch und am Ausgang Ost wurde ein barrierefreies Drehtor installiert.240 Es folgten barrierefreie Türen am Affen- und am Giraffenhaus. Heute gilt der Zoo als „weitgehend barrierefrei“. „In einigen Tierhäusern ist der Zugang mit dem Rollstuhl allerdings wegen der Tür und der Bodenbeschaffenheit schwierig. Im Exotenhaus ist jede Ebene per Aufzug zu erreichen.“, kommentierte die Presse 2021.241 Außerdem ist das Elefantengehege schwer zu erreichen und die Gondeln nehmen leider keine Rollstühle mit. Abbildung 21: Beschriftung in Brailleschrift im Duft- und Tastgarten im Zoo Karlsruhe, 2023. Neubau Wildparkstadion Ein Thema mit Spaßfaktor war das Wildparkstadion, keinesfalls nur für Menschen ohne Behinderungen. Bereits im Juli 2019 wurde der Beirat in die Planungen des neuen Stadions eingebunden. Im August 2020 besichtigten einige Mitglieder erste Ergebnisse auf der Baustelle und stellten zufrieden fest, dass Rollstuhlfahrer*innen in Zukunft über genügend Platz im Stadion verfügten und dass es sogar einige Plätze mit Ladestationen für elektrische Rollstühle gibt. Für blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderungen waren Plätze im Sozial- und Jugendbehörde | 59 Bau, von denen aus die Spiele per Live-Audiodeskription mit Kopfhörern verfolgt werden könnten. Das alte Sehbehindertenradio hat ausgedient.242 An der abschließenden Begehung 2021 nahm der gesamte Vorstand teil. Gelobt wurde der großzügige Bereich für die Zuschauer*innen im Rollstuhl und die Plätze mit Möglichkeit zur Audiodeskription für Menschen mit Seheinschränkungen. Nicht reibungslos verlief die Verlegung des Blindenleitsystems. Bei einer Besichtigung konnten die beiden Vertreterinnen der „Gruppe der der blinden und sehbehinderten Menschen“, Dr. Wagner und von Malottki sowie die Behindertenbeauftragte Wernert, mit dem Planungsbüro über das stellenweise falsch verlegte BLS sprechen, das danach entsprechend der DIN-Vorgaben angepasst wurde.243 Allerdings verzögerte sich auch bei dieser Großbaustelle die Fertigstellung. Am 19. Juli 2023 wurde das Stadion endlich eröffnet.244 Auch hier gibt es noch Anregungen, aber vor allem Freude über das neue Stadion mit seinen behindertengerechten Angeboten. Abbildung 22: Platz für Rollstühle, Wildparkstadion, 2021. 60 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Auszeichnungen Brücken bauen Die Städte Karlsruhe und Ettlingen sowie der Landkreis Tübingen erhielten 2009 den „BRIDGE-Preis“ des Landesverbands der Lebenshilfe Baden-Württemberg. Der BRIDGE Preis – „Brücken bauen in die Gemeinden“ – wurde in diesem Jahr zum ersten Mal ausgelobt und prämierte Projekte, die Brücken zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen bauen. An der Preisverleihung im Forum der Landesbank Baden-Württemberg in Stuttgart am 4. Mai 2009 nahmen Bürgermeister Klaus Stapf, in Vertretung des Oberbürgermeisters Heinz Fenrich, der Vorstand des Behindertenbeirats und die Behindertenkoordinatorin teil. Die Lebenshilfe würdigte mit der Auszeichnung an die Stadt Karlsruhe die beispielhafte Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an kommunalpolitischen Diskussions- und Entscheidungsprozessen. Besonders hervorgehoben wurde der gewählte kommunale Beirat für Menschen mit Behinderungen und die gelungene Kooperation mit Politik und Verwaltung durch die städtische Behindertenkoordinatorin Marion Schuchardt.245 Das Ereignis sei ein echter Höhepunkt und eine wunderbare Bestätigung ihrer zähen Bemühungen gewesen, schrieb Ritzmann rückblickend.246 Abbildung 23: Verleihung Bridge-Preis, Stuttgart, 2009. Sozial- und Jugendbehörde | 61 Ausgezeichnete Inklusion Im Dezember 2013 schuf auch der Gemeinderat Karlsruhe auf einen Antrag hin einen Preis zur Förderung und Stärkung der Inklusion. Der Rat sah eine Auszeichnung „als sinnvolle Maßnahme zur Würdigung und Wertschätzung von Unternehmen, Vereinen und weiteren Institutionen auf dem Wege zur Inklusion“.247 Der Antrag wurde zur Abklärung der Kategorien, der Preisgestaltung und Jury an den Beirat verwiesen. In Zusammenarbeit mit der Behinderten-Koordinatorin erarbeitete er wie gewünscht eine Konzeption.248 Der Preis sollte öffentlichkeitswirksam auf das Thema „Behindertengerechtigkeit“ hinweisen. Mit ihm sollten Menschen und Projekte ausgezeichnet werden, die sich besonders um eine inklusive Stadtgesellschaft bemühten. Für die Kategorien Einzelpersonen und Organisationen, Institutionen und Vereine gab es auch eine finanzielle Auszeichnung, für die Wirtschaft einen Sachpreis in Form einer Pyramide. In der Jury saßen das Staatliche Schulamt Karlsruhe, der Integrationsfachdienst, die Industrie- und Handelskammer Karlsruhe, die Kreishandwerkerschaft Karlsruhe, die Jugendhilfeplanung der Stadt Karlsruhe sowie der Beirat für Menschen mit Behinderungen. Im Juli 2014 wurde im Gemeinderat der neue kommunale Inklusionspreis beschlossen und Mittel dafür bewilligt. Bereits am 26. November 2015 wurde der Preis im Bürgersaal des Rathauses zum ersten Mal verliehen. Die Träger des ersten Inklusionspreises waren in der Kategorie Einzelpersonen Gabriele Becker, in der Kategorie Wirtschaft die Firma Sivis sowie in der Kategorie Organisationen/Vereine der Verein „Eltern und Freunde für Inklusion“ (EFI). Becker erhielt den Preis für ihre langjährige Mitarbeit im Beirat für Menschen mit Behinderungen, wo die Sehbehinderte nach Ansicht der Fachjury viele Akzente setzte und in der Funktion der stellvertretenden Vorsitzenden auch Verantwortung übernahm. Sie initiierte ein Tandem- Projekt, durch das Sehende und Sehbeeinträchtigte/Blinde gemeinsam auf einem Tandem Radtouren unternehmen konnten.249 Die BNN berichtete umfangreich. Passgenaue Lösungen brauche es für die Inklusion und „die gibt es nicht zum Nulltarif.“, wird Margit Schönfeld zitiert:250 Der Preis hatte seine Öffentlichkeitswirksamkeit bewiesen. Der zweite Karlsruher Inklusionspreis 2018 ging in der Kategorie Wirtschaft an das Unternehmen Printor, in der Kategorie Einzelpersonen an die Paraclimber der Sektion Karlsruhe 251 und in der Kategorie Organisationen/Vereine an die Kindertagesstätte im Lebenshilfehaus.252 Zum dritten Mal ging der Preis 2021 an die Prometheus GmbH, an die Künstlerin Brigitte Reisz und an die Grundschule Beiertheim. Über die Verleihung, die wegen der Coronamaßnahmen ohne Publikum stattfand, wurde ein Film gedreht.253 62 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Verdienstorden Im gleichen Jahr wurde auch Stefanie Ritzmann ausgezeichnet. Ministerpräsident Kretschmann überreichte ihr am 5. Mai 2014 für ihr langjähriges Engagement den Verdienstorden des Landes Baden-Württemberg. 20 Jahre lang war sie zweite Vorsitzende des Ortsverbands Karlsruhe des Verbands Contergangeschädigter, zehn Jahre Vorsitzende des Beirats, davor bereits in der „Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe“ aktiv sowie im „Aktionsbündnis Frauen mit und ohne Handicap“.254 Über 25 Jahre arbeitete sie mit Kompromissbereitschaft und Humor für „Barrierefreiheit und Partizipation“.255 „Niemals hätte ich geglaubt, einmal einen solchen roten Teppich ausgerollt zu bekommen“, schrieb Ritzmann in ihren Lebenserinnerungen: „Und wenn ich zurückblicke, so erschien es mir lange als ziemlich unwahrscheinlich, dass ich einmal ein so erfülltes, reiches Leben würde führen können.“256 Abbildung 24: Verleihung Verdienstorden durch den Ministerpräsidenten, 2014. Sozial- und Jugendbehörde | 63 Neue Hindernisse Digitalisierung zwischen Chance und Verschwinden 2019 startete der Beirat bei seiner Auftaktsitzung in die vierte Amtsperiode des Gremiums. Er plante, neben den laufenden Vorhaben, neue Themen wie Digitalisierung und neue Medien.257 Schon ein Jahr später ging die ganze Welt online: Behörden, Unternehmen, Schulen und Universitäten mussten schlagartig online arbeiten, beraten, unterrichten. Sogar wenn Wissen und Kompetenz zur Nutzung der digitalen Plattformen vorhanden war, fehlte es oft an ausreichendem Datenvolumen und die Netzstabilität machte allen zu schaffen. Ab März 2020 mussten viele Gremien ihre Sitzungen und Treffen digital durchführen. Auch der Beirat musste auf Sitzungen und Veranstaltungen verzichten und sammelte Erfahrungen mit der Plattform Alfaview.258 Er schaffte es dennoch, zu fünf Sitzungen im Plenum zusammenzukommen. Drei Beiratssitzungen fanden mit Abstand und mit Mund-Nasen- Bedeckung im Bürgersaal des Rathauses statt. Dabei fanden die Beiratsmitglieder Gefallen an dem Platzgewinn im Bürgersaal, der kleine Sitzungssaal bot deutlich weniger Platz. Die verschiedenen Arbeitsgruppen des Beirats konnten sich 2020 coronabedingt nicht treffen. Dennoch gab es Begehungen und Veranstaltungen, an denen Mitglieder des Beirats teilnahmen. Die Sitzung im Dezember, die digital auf der Plattform Alfaview durchgeführt wurde, bereitete einige Schwierigkeiten, weshalb der Beirat überraschend hartnäckig an präsenten Sitzungen festhielt. Die wochenlangen Einschränkungen, die Reduzierung von sozialen Kontakten und die Beschränkungen waren für alle eine große Herausforderung. „Menschen mit Behinderungen konnte es dabei besonders schwer treffen“, schrieb die Behindertenbeauftragte im Jahresbericht 2020, hatten sie schon im sogenannten normalen Alltag mit größeren Barrieren zu kämpfen, wenn sie soziale Kontakte pflegen wollten.259 Auch nachdem wieder Sitzungen in Präsenz möglich waren, blieb die Möglichkeit bestehen, online teilzunehmen. „Umso ärgerlicher ist es, dass das Videokonferenzsystem Alfaview nach wie vor nicht barrierefrei ist, obwohl wir dies gegenüber der Firma mehrmals kritisiert haben“, ärgerte sich der Beirat 2022.260 Besonders für Menschen mit Seheinschränkungen blieben Bedienungsprobleme ungelöst.261 Topthema für alle: Corona Das Thema Corona stand für die meisten Menschen im Jahr 2020 ganz oben auf der Tagesordnung. Nicht anders war das auch beim Beirat für Menschen mit Behinderungen. Zahlreiche Einschränkungen mussten in Kauf genommen werden. Besonders betroffen waren Kinder und Schüler*innen mit Behinderungen und deren Eltern. Auch bei der Behindertenbeauftragten leerte sich der Kalender schlagartig. Dennoch hatte sie einiges zu tun, denn anfangs haperte es bei der Barrierefreiheit der Informationen, es fehlten Veröffentlichungen in Leichter Sprache und Gebärdensprache. Außerdem gab es Debatten 64 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe zur Maskenpflicht und zahlreiche Beschwerden, wenn Menschen mit Behinderungen ohne Maske unterwegs waren, auch wenn sie dazu berechtigt waren. Bei Unternehmen konnte Verständnis gefunden werden, doch in der Öffentlichkeit war es schwierig. „Immer wieder kam es hier zu unschönen Anfeindungen und Beleidigungen, trotz einem Nachweis über die Befreiung von der Maskenpflicht“, berichtete die kommunale Behindertenbeauftragte 2020.262 Es gab sogar Verweise aus Geschäften, weshalb die Behindertenbeauftragte zusammen mit der Antidiskriminierungsbeauftragten Annette Ganter einen Brief an Interessensvertreter des Handels schickte. „Ich unterstelle keine Bösartigkeit. Aber hier braucht es Aufklärung“, sagte Wernert der Presse.263 Besorgniserregend war auch die Debatte um die Frage, wer im Katastrophenfall bei knappen Ressourcen gerettet würde. Das Bundesverfassungsgericht reagierte auf eine Verfassungsbeschwerde einer Betroffenen mit dem Beschluss, dass der Gesetzgeber dafür Sorge zu tragen habe, dass jede Benachteiligung wegen einer Behinderung bei der Verteilung pandemiebedingt knapper intensivmedizinscher Behandlungsressourcen hinreichend wirksam verhindert würde. Der Gesetzgeber müsse außerdem seiner Handlungspflicht unverzüglich durch geeignete Vorkehrungen nachkommen. Doch dieser Aufforderung folgte der Satz „Bei der konkreten Ausgestaltung kommt ihm ein Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu.“264 Knappe Kassen und Sparmaßnahmen hatten den Beirat von Anfang beschäftigt und waren nichts Neues. Doch dieses Mal waren sie lebensbedrohend. So kam bei Beiratsmitgliedern die Sorge dazu, dass die Pandemie zu einer Entrechtung von Menschen mit Behinderungen führen könnte.265 Stolperfalle Elektroroller Zur großen Stolperfalle entwickelte sich unerwartet ein kleiner Roller. Das kleine Fahrzeug, das eigentlich für umweltfreundliche Mobilität sorgen sollte, gefährdete unerwartet schnell die Mobilität von Menschen mit Behinderungen. Karlsruhe kam 2019 zwar nicht unter die zehn Rollerfreundlichsten Städte in Deutschland, in denen „E-Scooter jede Menge Spaß und Abwechslung beim Sightseeing“ versprachen,266 trotzdem kam es auch in Karlsruhe zu Spannungen.267 Die kleinen Fahrzeuge standen und lagen auf Gehwegen und blockierten sogar Behindertenparkplätze.268 Besonders für blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderungen oder Menschen mit Gehbehinderungen stellen die auf den Wegen stehenden oder liegenden Roller eine große Verletzungsgefahr dar. Ärgerlich sind sie jedoch auch für Menschen mit Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen und in der Dunkelheit sind sie Stolperfallen für alle. Bereits im Dezember 2021 startete deshalb der „Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein“ die Aktion „Gelbe Karte für E-Roller“. Dieser schlossen sich Beirat und Behindertenbeauftragte an. Auch sie kennzeichneten störende Roller mit einer gelben Karte, in der Hoffnung, Nutzerinnen und Nutzer sowie Verleihfirmen zu sensibilisieren.269 Der Blinden und Sehbehindertenverein bezog bewusst andere Betroffene mit ein: "Roller auf Gehwegen behindern nicht nur uns Menschen mit einer Sehbehinderung, sondern auch Nutzer von Rollatoren, Eltern mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrende", äußerte sich der Sozial- und Jugendbehörde | 65 Geschäftsführer des BSVSB in einer Pressemitteilung zum Welt-Braille-Tag am 4. Januar 2020 und zeigte das auch mit Piktogrammen auf der gelben Karte.270 Die Debatte wurde 2023 neu angefeuert. Bei einer Bürgerbefragung in Paris sprachen sich 89 Prozent gegen die Elektroroller auf den Straßen der Stadt aus.271 Das eröffnete die Diskussion für andere Städte!272 Auch der Beirat für Menschen mit Behinderungen blieb an dem Thema und fragte beim Ordnungsamt nach, ob Stellplätze für E-Scooter und Lastenräder geplant seien?273 Wegen fehlender Regelung in der Straßenverkehrsordnung gab es jedoch nur eine Selbstverpflichtung der E-Scooter-Verleihunternehmen, die Scooter wegzuräumen. Der Beirat äußerte seinen Missmut deutlich. Er werde sich „weiterhin für die Einführung eines Sondernutzungsrechts mit damit verbundenen Regelungen einsetzen.“274 Auf jeden Fall blieb das Thema bis heute nicht nur in Karlsruhe auf der Tagesordnung.275 Abbildung 25: Der Beirat bei „Karlsruhe trifft sich“, Marktplatz, 22. Juli 2023. 66 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Bilanz und Ausblick Menschen mit Behinderungen leben inmitten der Karlsruher Gesellschaft und gehören dazu, doch immer wieder treffen sie auf alte und neue Barrieren, betonte der Behindertenbeirat im Jahresbericht 2022.276 Wichtig bleibt für ihn deshalb, sich Gehör bei Verwaltung, Politik und in diversen Gremien zu schaffen, zu informieren und zu vernetzen, um die Inklusion in Karlsruhe weiter voranzutreiben. Genauso wichtig bleibt es aber, die Erfolge der vergangenen 20 Jahre zu sehen zu sehen und zu schätzen. Zur Planung der Jubiläumsfeier wurde deshalb eine Vorbereitungsgruppe gegründet, die sich zum Ziel setzte, neben einem Rückblick auch mit einem Jubiläumsfest die kulturelle Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Karlsruhe zu stärken.277 Dieser nun vorliegende Rückblick zeigt auch dem Beirat für Menschen mit Behinderungen, wie er in den vergangenen 20 Jahren zusammen mit Stadtverwaltung und Gemeinderat die Themen Barrierefreiheit, Mobilität und Inklusion in Karlsruhe vorangebracht hat. Die Erfolge erfüllen den Beirat mit Stolz und Freude, machen ihm aber auch klar, dass er am Ball bleiben muss, um weiter intensiv die Anliegen von Menschen mit Behinderungen in Karlsruhe zu verteidigen und voranzubringen. Insbesondere kommunale Themen wie die 100 Prozent Barrierefreiheit des ÖPNV, Inklusion im Bildungsbereich von der Krippe bis zum Studium, Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen, barrierefreie Digitalisierung oder die Stärkung der politischen Partizipation von Menschen mit Behinderungen, betont er ausdrücklich, benötigen auch in Zukunft in der Umsetzung seine Begleitung. Angestrebt ist, die UN-BRK wirklich umzusetzen! Damit stehen weitreichende Forderungen auf der Tagesordnung. Der BMB plant, sein Netzwerk auszubauen, mit anderen Gruppen noch enger zusammenzuarbeiten und seine Öffentlichkeitsarbeit effektiver zu gestalten.278 Auch in den Bereichen Wohnen, Gesundheit und Pflege werde es angesichts des demografischen Wandels wichtig sein, Barrierefreiheit und inklusive Strukturen offensiv einzufordern.279 Er hofft, dabei auch zukünftig die Stadt Karlsruhe auf seiner Seite zu haben, um im konstruktiven Austausch die Stadt barrierefrei weiter zu entwickeln. Das heißt, auch dem Beirat für Menschen mit Behinderungen wird die Arbeit so schnell nicht ausgehen. Wenn es ihm gelingt, das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass eine barrierefreie Umwelt nachhaltig menschenfreundlich ist und allen Menschen in Karlsruhe dient, wird er weiterhin erfolgreich sein. Sozial- und Jugendbehörde | 67 68 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Quellen und Literatur 1 Robert Ralf Keintzel: Eine Geschichte der Menschen mit Behinderungen. Dis/Abled in der Antike, Günzburg, 2022, S. 227 2 Sigrid Arnade: Zwischen Anerkennung und Abwertung Behinderte Frauen und Männer im bioethischen Zeitalter, APuZ, S. 3 33 Haidt: Krankheiten im Mittelalter- Behinderungen und Behinderte, Mittelaltergazette, 2014 4 Online-Handbuch: Inklusion als Menschenrecht, Neuzeit, evz/Deutsches Institut für Menschenrechte, https://www.inklusion-als-menschenrecht.de/neuzeit/ 5 Maria Rave-Schwank: Die Aktion T4 in Baden: Ein Überblick, in: Maria Rave-Schwank/DGSP-Gruppe Karlsruhe/Stadtarchiv Karlsruhe: Gegen die Macht des Vergessens, Karlsruhe/Bretten, 2020, S. 13 - 27; Udo Benzenhöfer: „Geschichte der Medizin im Überblick“, Ulm, 2016, S. 80 6 Udo Benzenhöfer: Der gute Tod? Geschichte der Euthanasie und Sterbehilfe, Göttingen, 2009, S. 104 7 Benzenhöfer S. 106 8 ebenda, S. 106 9 ebenda, S. 107 10 ebenda, S. 117 11 Vor 80 Jahren: Beginn der NS-"Euthanasie"-Programme, BpB, 2019 12 Benzenhöfer, S. 116/117 13 Rave-Schwank, S. 31 – 106 14 ebenda, S. 106 15 Ebenda, S. 24 16 Britta-Marie Schenk: Eugenik, in: Susanne Hartwig (Hg.): Behinderung. Kulturwissenschaftliches Handbuch, 2020, S. 72 17 Ernst Klee: Behinderte im Urlaub? Das Frankfurter Urteil. Eine Dokumentation, Frankfurt am Main, 1980 18 Rave-Schwank, S. 24 19 Elsbeth Bösl: Die Geschichte der Behindertenpolitik in der Bundesrepublik aus Sicht der Disability History, APuZ 3/08, S.3 20 ebenda S. 3 21 Stoll: Behinderte Anerkennung? Interessenorganisationen von Menschen mit Behinderungen in Westdeutschland seit 1945, Frankfurt/New York, 2017, S.19; Keintzel, S. 227 22 Der Begriff „behindert“ wird aktuell nicht mehr verwendet, aber in Zitaten oder Benennungen von Gesetzen wird er beibehalten, ebenso bei zitierten Artikeln. 23 Hans-Walter Schmuhl, Ulrike Winkler: Wege aus dem Abseits. Der Wandel der Wohnformen für Menschen mit geistiger Behinderung in den letzten sechzig Jahren (1958–2018), Marburg, 2018, S.7 24 Bösl, S.6 25 Gabriele Lingelbach: Behindertenbewegungen ab den 1960er Jahren, in: Hartwig, S. 163 26 Stoll, S. 364/365 27 ebenda, S. 307/308 28 ebenda, S. 317/318 29 Anne Waldschmidt: Selbstbestimmung als behindertenpolitisches Paradigma ± Perspektiven der Disability Studies, in: APuZ, 8/2003, S. 13 30 Stoll, S. 367 ff 31 JB 2004, S.4 32 Interview Martina Warth-Loos, 16.3.23 33 Bernd Schulte: Behindertenrecht und Behindertenpolitik in der Europäischen Union, APuZ 8/2003, S. 46/47 34 Dieter Kulke: Gegenwart: Die UN-BRK-die neue fundamentale Referenz, in: Hartwig, S. 167 35 Christiane Maaß/Isabel Rink: Allgemeine soziale Praxis. Rechtliche Lage, in: Hartwig, S. 39/40 36 Hürden in der Praxis. Behindertenbeirat und VdK bewerten zehn Jahre mit UN-Konvention, BNN, 10.10.2019 37 JB 2019, S.8 38 NAP 2.0 folgte 2016 https://www.inklusion-als-menschenrecht.de/neuzeit/ Sozial- und Jugendbehörde | 69 39 Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Nationaler Aktionsplan 1.0, https://www.gemeinsam- einfach-machen.de/GEM/DE/AS/NAP/NAP_10/nap_10_node.htm 40 Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg: Aktionsplan der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg, Juni 2015, S. 8 41 Der Begriff „behindert“ wird in Zitaten beibehalten. 42 Architektenkammer Baden-Württemberg: Barrierefreiheit nach LBO, Merkblatt Nr. 61, 2015, S.2 43 bfb. barrierefrei bauen: Baden-Württemberg Bauordnung. Neuerungen, 26.7.2019, https://www.bfb-barrierefrei-bauen.de/bauordnung-baden-wuerttemberg/ 44 Christiane Maaß/Isabel Rink: Allgemeine soziale Praxis. Barrierefreiheit, Rechtliche Lage, Physische Barrieren, in Hartwig: S. 40 45 Architektenkammer Baden-Württemberg: Einführung zur LBO-Novelle 2019, Merkblatt 61, S. 2, https://www.akbw.de/fileadmin/download/dokumenten_datenbank/AKBW_Merkblaetter/Baurecht_Pl anungsrecht/Merkblatt61-LBO.pdf 46 Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung/Statistikstelle: Schwerbehindertenstatistik 2017, S. 3; Statistisches Bundesamt: 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen leben in Deutschland, Pressemitteilung 259, 22.6.2022 47 JB 2004, S.4 48 Interview Martina Warth-Loos, 16.3.2023. In der AG aktiv war auch bereits Stefanie Ritzmann, Ritzmann, Beate Rygiert: Weglaufen? Geht nicht!, Tübingen, 2019, S. 248 49 Martina Warth-Loos: Behindertenkoordinatorin, ka-news, 28.2.2001 50 JB 2004, S. 6 51 Heiko Jacobs: Barrierefreie Stadt Karlsruhe. Der lange Weg zum behindertengerechten Verkehr, www.heiko-jacobs.de/vcd/kfk-w01/barrieren.html, 2002, 20.2.2023 52 Niederschrift Öffentliche Sitzung des Gemeinderats, 24.7.2001; JB 2004, S. 6; Leitfaden zur Bildung eines Beirates für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe, Neufassung, 2013 53 ebenda 54 JB 2004, S. 6; Interview Martina Warth-Loos, 16.3.23 55 Behindertenbeirat: Im Land erster seiner Art, StadtZeitung, 2003; Pressespiegel JB 2004 56 JB 2004, S.6 57 JB 2004, S.7, Leitfaden BMB, 2013 58 Leitfaden 2003, S. 3 und Leitfaden 2013, S. 3 59 Leitfaden BMB, 2013 60 Bei der Wahl 2013 wurden 13 Mitglieder gewählt. 61 Leitfaden BMB, 2004 62 Zusammensetzung des Beirats für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe, Stand 2005: Stefanie Ritzmann, Geschäftsführende Vorsitzende, Stellvertreter: Manfred Weber, Dr. Elke Wagner, Ilona Klein, Ekkehard Kraft, Matthias Otten, Manfred Pirk (Nachrücker für Frau Feger), Ute Strunck, Ulrike Maier, Hannelore Braun (Nachrückerin für Frau Zeller), Ralph Dorn, Peter Stopp, Gabriele Becker, Ursula Baron, Herr Böllert verstorben, Stellvertreter*innen: Dr. Werner Braun, Gisela Herzog, Ute Mack, Rosemarie Zelch, Norman Patz, Ursula Villhauer, JB 2005, Anhang 63 JB 2004, S. 7 64 Behindertenbeirat: Im Land erster seiner Art, StadtZeitung, Dezember 2003 65 JB 2004, S. 8 66 ebenda, S.8/9 67 JB 2005, S.4/5 68 Interview Stefanie Ritzmann, 26.1.2023 69 Interview Gabriele Becker, 16.3.2023 70 Interview Martina Warth-Loos, 16.3.2023 71 Interview Beirat, 16.3.23 72 JB 2008, S. 5 73 ebenda, S. 14 https://www.bfb-barrierefrei-bauen.de/bauordnung-baden-wuerttemberg/ http://www.heiko-jacobs.de/vcd/kfk-w01/barrieren.html 70 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe 74 Zusammensetzung des Beirats für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe, Stand Dezember 2009: Stefanie Ritzmann, Vorsitzende. Stellvertretungen: Manfred Weber, Gabriele Becker. Rosemarie Zelch, Manfred Pirk, Ute Strunck, Helga Wicht, Hannelore Braun, Susanne Viehbacher, Dr. Elke Wagner, Gabriele Becker, Christiane Burkart, Ursula Baron, Judith Rehm, Stellvertreter*innen: Ronny Ullrich; Gudrun Heupel-Streit, Barbara Herold, Gisela Herzog, Beate von Malottki, Ilona Klein, Norman Patz, Andreas Bayer, JB 2009, Anhang 75 JB 2008, S. 12/13 76 JB 2008, S. 16; SPECIAL OLYMPICS DEUTSCHLAND ZIEHT EINE ERSTE BILANZ DE NATIONAL GAMES: https://www.dosb.de/sonderseiten/news/news-detail/news/special-olympics-deutschland-zieht eine- erste-bilanz-der-national-games, 2008 77 JB 2009, S. 15/16 78 Neue Amtszeit für Behindertenbeirat, StadtZeitung, 19.12.2008 79 Im gläsernen Lift nach oben. Das Rathaus West wurde Behindertenfreundlich umgebaut, StadtZeitung, 20.3.2008 80 JB 2011, S. 21; Der richtige Weg wird gesehen oder erfühlt. Das Rathaus West ist für Blinde barrierefrei zugänglich, BNN, 29.11.2011 81 Es ist noch ein langer Weg, Pressespiegel, JB 2011 82 JB 2014, S. 4 83 Gewählt wurden 2013 13 Beiratsmitglieder und neu Stellvertreter*innen. Zusammensetzung des Beirats für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe, Stand 2014: Peter Stopp, Vorsitzender. Stellvertreterinnen: Rosemarie Zelch und Margit Schönfeld, geb. Kundrus. Helga Wicht, Heidi R. Rappold, Gudrun Heupel-Streit, Andreas Baeske, Roland Schmitt (Lorenz), Dr. Elke Wagner, Beate von Malottki, Manfred Weber, Ursula Baron, Rosemarie Zelch, Ute Strunck, Stellvertreter*innen: Hans-Jürgen Bräunsdorf, Susanne Viehbacher, Barbara Herold, Ines Ferring, Norman Patz, Bernd Breidohr, Ulrich Fischer, Anne Reuner, Andrea Bröker JB 2014, Teil 4, S. 19-24; Am 12.12.2014 übernahm Baeske den Vorsitz und Susanne Viebacher rückte für ihn nach. Ende 2014 verstarb Anne Reuner, das jüngste Beiratsmitglied, JB 2014, S.3. Am 22.5.2015 übernahm Margit Schönfeld, geb. Kundrus, den Vorsitz, Zelch und Viehbacher die Stellvertretung, JB 2015, S. 4 84 JB 2014, S. 5 85 ebenda, S. 4 86 ebenda 87 JB 2014, S. 17/18 88 ebenda, S. 4 89 JB 2015, S. 4/5 90 ebenda, S. 7 91 Ulrike Wernert kommunale Behindertenbeauftragte in Karlsruhe, Pressemeldung Stadt Karlsruhe, Mühlburg-Live, 2016; Patrizia Kaluzny: Barrierefreiheit beginnt im Kopf. Ulrike Wernert ist Behindertenbeauftragte, BNN, 25.10.2016 92 JB 2017, S.6 93 Neuer Beirat greift auch Digitalisierung auf, StadtZeitung, 1.2.2019 94 JB 2019, S. 4 95 Zusammensetzung des Beirats für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe, Stand 2019: Artur Budnik, Vorsitzender, Stellvertretungen: Beate von Malottki und Meftune Ippolito, Manuela Grimm, Ute Strunck, Ayten Gökduman, Sven Schipper, Dr. Elke Wagner, Stefan Heidland, Waltraud Moser, Rosemarie Zelch, Andrea Bröker, Christine Toussaint, Dr. Ulrike Schneider, Stellvertreterinnen: Christiane Battesimo, Karin Breunig, Joachim Gutmann, Martin Mannhardt, Volker Schumann, Barbara Herold, Svenja Martina Schlee, Ute Warnken, Ute Weilandt, JB 2019, S. 20 96 Seit 2003 ist Beirat für Menschen mit Behinderung in Karlsruhe aktiv: Wir sind ein Sprachrohr für alle Behinderten, ka-news, 9.3.2019 97 JB 2022, S. 2 98 JB 2004, S.10; Interview Martina Warth-Loos, 16.3.2023 99 Interview Martina Warth-Loos, 16.3.2023 100 Barrieren überwinden, BNN 25.2.2005 101 Von 2005- 2009: 43 auf 89, Schule: 14 auf 26, JB 2010, S. 17; JB 2010, S. 18; Interview Ursula Baron, 16.3.23 https://www.dosb.de/sonderseiten/news/news-detail/news/special-olympics-deutschland-zieht Sozial- und Jugendbehörde | 71 102 Bildung Behindertenrechtskonvention: https://www.behindertenrechtskonvention.info/bildung-3907/ 103 JB 2011, S.18/19; Behindertenbeirat will behinderte Schüler in allgemeine Schulen integrieren, ka- news, 6.4.2011; JB 2019, S. 25 104 JB 2012, S. 13; Grötzingen: Karlsruhe erhält erste Gemeinschaftsschule, ka-news, 16.1.2012 105 JB 2018, S. 7 106 LAG Baden-Württemberg: Gemeinsam leben – gemeinsam lernen e.V: INKLUSION MACHT SCHULE, https://www.fulst-blei.de/dl/Inklusion.pdf, 1.12.2015. JB 2015, S. 10 107 Inklusion an Karlsruher Schulen: 58 Kinder erfolgreich eingegliedert, ka-news, 1.7.2014; Schulbericht 2014; Stadt Karlsruhe: Daten zur schulischen Inklusion, Anlage 1 108 JB 2017, S. 9 109 Interview 16.3.2023; JB 2017, S.9; Beratung im Jugendhilfeausschuss, 8.10.2014, JB 2014, S. 7 110 JB 2014, S. 3 111 Interview Ursula Baron, 16.3.2023 112 JB 2005, S. 6 113 ARGE – Aus der Arbeitsgemeinschaft wird das Jobcenter, https://www.arbeitsamt.info/arge- jobcenter/, 21.3.2023 114 Programm davor: Arbeit statt Sozialhilfe, befristete Beschäftigung in öffentlichen Aufgaben. 115 JB 2005, S. 6 116 Behindertenbeirat kämpft für Integration BNN, 14.10.2009; JB 2017, S. 9 117 JB 2011, S. 11 118 Abschluss Aktion 1000plus, KoBV, https://www.schule-bw.de/faecher-und- schularten/schularten/sonderpaedagogische- bildung/unterricht_materialien_medien/beruf/unterlagen/Aktion_1000plus_Bad_Boll.pdf, 2013, S. 17/18 119 Interview Ursula Baron, 16.3.2023; Interview Rosemarie Zelch, 14.4.2023 120 JB 2014, S. 8 121 Stellungnahme Stadt, 09.07.2013, Gremium: 53. Plenarsitzung, Vorlage Nr.: 2013/0012, 24.09.2013; JB 2014, S. 9; Barrierefreiheit auch in der Sprache. Piktogramme helfen Menschen mit Behinderungen beim Verstehen von Anträgen, BNN, 3.5.2014 122 JB 2016, S. 4/5 123 JB 2017, S. 15; Neuer Beirat greift auch Digitalisierung auf, StadtZeitung, 1.2.2019; Karlsruher Netzwerk Leichte Sprache: PARITÄTischer ist Gründungsmitglied, Fachinformation der Paritätische Baden-Württemberg, 31.01.2018; https://paritaet-bw.de/leistungen- services/fachinformationen/karlsruher-netzwerk-leichte-sprache-paritaetischer-ist-gruendungsmitglied 124 JB 2004, S. 10 125 JB 2016, S. 11 126 Neue App liefert barrierefreien Stadtplan. Angaben zu Theater und anderen Einrichtungen, BNN, 29.4.2017 127 JB 2017, S. 11; Karlsruhe Barrierefrei: https://geoportal.karlsruhe.de/karlsruhe_barrierefrei/ 128 Wählen ohne Barrieren. Mehr behindertengerechte Wahllokale, ka-news, 19.8.2005 129 Wahlurnen bleiben kein Hindernis mehr. Beirat für Menschen mit Behinderungen erzielt Erhöhung der barrierefreien Wahllokale, Boulevard Karlsruhe; Pressebericht JB 2005 130 Zahl barrierefreier Wahllokale wächst, BNN, 25.8.2005 131 ebenda 132 Behindertenbeirat fordert mehr Barrierefreiheit. Der Karlsruher Behindertenbeirat hat in einem Brief an den Oberbürgermeister Mittel aus dem Konjunkturprogramm für barrierefreie Maßnahmen gefordert, ka-news, 2.3.2009 133 JB 2010, S. 13 134 JB 2012, S. 9; Stellungnahme der Stadtverwaltung zur Anfrage 20.11.2012, Vorlage Nr.: 1269; Bereit für die OB-Wahl 2012 in Karlsruhe? Die ka-news-Checkliste, ka-news, 2.12.2012 135 Pressemitteilung 99/2021: Landtagswahl 2021: Erstmals mehr als 50 % Briefwahl Baden- Württemberg: Nur in 30 Wahlkreisen ging die Mehrheit ins Wahllokal, https://www.statistik bw.de/Presse/Pressemitteilungen/2021099 https://www.fulst-blei.de/dl/Inklusion.pdf https://www.arbeitsamt.info/arge-jobcenter/ https://www.arbeitsamt.info/arge-jobcenter/ https://www.schule-bw.de/faecher-und-schularten/schularten/sonderpaedagogische-bildung/unterricht_materialien_medien/beruf/unterlagen/Aktion_1000plus_Bad_Boll.pdf https://www.schule-bw.de/faecher-und-schularten/schularten/sonderpaedagogische-bildung/unterricht_materialien_medien/beruf/unterlagen/Aktion_1000plus_Bad_Boll.pdf https://www.schule-bw.de/faecher-und-schularten/schularten/sonderpaedagogische-bildung/unterricht_materialien_medien/beruf/unterlagen/Aktion_1000plus_Bad_Boll.pdf https://paritaet-bw.de/alle-inhalte/Fachinformation https://paritaet-bw.de/leistungen-services/fachinformationen/karlsruher-netzwerk-leichte-sprache-paritaetischer-ist-gruendungsmitglied https://paritaet-bw.de/leistungen-services/fachinformationen/karlsruher-netzwerk-leichte-sprache-paritaetischer-ist-gruendungsmitglied https://geoportal.karlsruhe.de/karlsruhe_barrierefrei/ https://www.statistik/ 72 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe 136 Behindertenbeirat konstituiert sich, Pressespiegel JB 2004; Der Sozialausschuss legte am 17.11.2004 den Bericht barrierefreie öffentliche Gebäude vor, 17.11.2004 Sozialausschuss, Barrierefreie Stadt Karlsruhe 137 JB 2005, S. 7, Barrieren überwinden, BNN, 25.2.2005; 400000€ für Barrierefreiheit, BNN, 3.3.2005 138 JB 2007, S. 11 139 Barrierefreies Karlsruhe?, BNN 30.3.2007; Im Test sind 70 öffentliche Bauten. Der Behindertenbeirat startet jetzt eine Untersuchung zur Barrierefreiheit, StadtZeitung 17.8.2007; Masterplan 2015: https://ka.stadtwiki.net/Masterplan_2015 140 JB 2007, S.12; Barrierefreiheit untersucht, AZ-Wochenblatt:; Karlsruhe: 70 Gebäude auf den Prüfstand, ka-news, 15.8.2007; Beirat beschließt Kriterien: Karlsruhe wird zum Geburtstag barrierefrei, 6.12.2007; Vorlage Sozialausschuss, 5.11.2008 141 JB 2008, S. 12 142 Kriterien für Barrierefreiheit, Stadtzeitung 14.12.2007; Vorlage Sozialausschuss, 5.11.2008 143 JB 2008, S. 11 /12; Behindertenbeirat will mehr Barrierefreiheit, BNN 3.2.2009 144 JB 2008, S. 11 145 Taktiles Leitsystem. Das Rathaus West ist nun komplett barrierefrei, Pressespiegel JB 2011; Der richtige Weg wird gesehen oder erfühlt. Das Rathaus West ist für Blinde barrierefrei zugänglich, BNN, 29.11.2011 146 JB 2011, S. 10; Weitere Barriere im Neureuther Rathaus abgebaut, Neureuther Nachrichten, 22.9.2011 147 Interview BMB, 16.3.2023 148 Haus Solms": Verkauf statt behindertengerechtem Umbau?, ka-news, 5.5.2010 149 JB 2010, S. 12 150 Thomas Fabrinsky: Barrierefreie Erschließung Haus Solms, https://www.fabrinsky.com/de/projekte/uebersicht-oeffentliche-bauten.php?we_objectID=115 151 Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart: Barrierefreies Kulturdenkmal, 2016, https://www.denkmalpflege-bw.de/fileadmin/media/denkmalpflege- bw/publikationen_und_service/01_publikationen/06_infobroschueren/02_praktische_denkmalpflege/ 09_barrierearmes_kulturdenkmal/barrierearmes_kulturdenkmal.pdf, JB/BB 2018 152 Es ist noch ein langer Weg, Pressespiegel 2011. JB 2010, S. 7; Interview Beirat 16.3.2023 153 JB 2010, S. 15 154 JB 2012, S. 7 155 Doppelhaushalte 2011/2012 und 2013/2014, JB 2009, S. 10 156 Karlsruhe 2020: Integriertes Stadtentwicklungskonzept, Vorwort, S.3 157 Modernes Hilfsmittel für behinderte Menschen. Kapelle im Hauptfriedhof hat einen neuen Aufzug, BNN, 23.08.2013; Große Hauptfriedhof -Kapelle wird für 90000 Euro barrierefrei, ka-news, 15.3.2013 158 JB 2016, S. 13 159 JB/BB 2020, S. 20 160 JB/BB 2020, S. 16 161 Franz Arlart: Aufbruch in das mobile Zeitalter. Die Anfänge des Tankstellenbaus in Karlsruhe, in: Blick in die Geschichte Karlsruhe. Stadthistorische Beiträge 127, 26.6.2020, S. 3 162 JB 2015, S. 15; Ekart Kinkel: WCs werden barrierefrei. Im Herbst werden 21 neue Toilettenanlagen der Firma WallDecaux aufgestellt, BNN, 12.8.2015 163 JB 2018, S. 4 164 JB 2007, S. 15; Im Test sind 70 öffentliche Bauten. Der Behindertenbeirat startet jetzt eine Untersuchung zur Barrierefreiheit, StadtZeitung 17.08.2007; Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden, BNN, 13.12.2007; Behindertenbeirat testet Barrierefreiheit, BNN, 16.08.2007; Barrierefreiheit untersucht. Karlsruhe: 70 Gebäude auf dem Prüfstand, AZ-Wochenblatt, 15.08.2007 165 JB 2007, S. 9 166 JB 2008, S. 7 167 Jahresbericht Behindertenbeirat: Hartnäckig bleiben. Lob vom Plenum/Viele Themen auf Agenda, StadtZeitung, 30.4.2009 https://ka.stadtwiki.net/Masterplan_2015 https://www.fabrinsky.com/de/projekte/uebersicht-oeffentliche-bauten.php?we_objectID=115 Sozial- und Jugendbehörde | 73 168 Mehr Haushalte in Karlsruhe: Wohnungssituation wird sich verschärfen!, ka-news, 11.3.2016; Volkswohnung Karlsruhe: Unsere Neubauprojekte, https://volkswohnung.de/bauen-fuer- karlsruhe/neubauprojekte/ 169 JB 2022, S. 5 170 Holger Keller: Barrierefreie Wohnungen sind in Karlsruhe gesucht und selten, BNN, 16.3.2023 171 JB 2022, S. 3 172 ebenda 173 JB 2009, S.12 174 Neueröffnung: Bürgerbüro Mitte ist ab sofort behindertengerecht, ka-news, 30.6.2014 175 JB 2020, S. 14 176 Nächster Halt – barrierefrei: Haltestelle Hauptfriedhof wird umgebaut, ka-news, 30.5.2018; Karlsruhe: Bahnen bedienen ab Dienstag wieder die Haltestelle Hauptfriedhof, METROPOL news, 26.10.2018; Barrierefreie Haltestelle Hauptfriedhof/Tullastraße, https://www.mic.de/Projekte/barrierefreie-haltestelle-hauptfriedhof-tullastrae/ 177 JB 2020, S. 14 178 Behindertenbeirat: hartnäckig bleiben: Lob vom Plenum/viele Themen auf Agenda; StadtZeitung, 30.4.2009 179 JB 2019, S. 17 180 Interview Artur Budnik, 14.4.2023 181 JB 2021, S. 15 182 JB 2022, S. 28/29 183 Barrierefreiheit, BNN 19.10.2010 184 Barrierefreier Hauptbahnhof gefordert. Karlsruher Beirat für Menschen mit Behinderungen wendet sich an Landtagsabgeordnete, AZ -Wochenblatt, 23.5.2007; JB 2007, S.9; Behinderte: Kritik am Hauptbahnhof, BNN, 25.9.2008 185 JB 2007, S. 9 186 JB 2010, S. 11 187 „Umbau kann Modellcharakter entwickeln. Beseitigung von Barrieren im Karlsruher Hauptbahnhof interessiert das Bundesministerium“, BNN, 11.08.2009 188 Barrierefreier Hauptbahnhof. Wenn ein paar Zentimeter zum Problem werde“, ka-news, 11.08.2009 189 Barrierefreiheit im Hauptbahnhof für Hörgeschädigte, Avanti, Januar 2007 190 Service für Hörgeschädigte. Karlsruhe: neue Anlage am Hauptbahnhof, Wochenblatt, 3.1.2007 191 Initiative gegen Barrieren am Bahnhof, BNN, 29.7.2010 192 JB 2018, S. 9 193 JB 2010, S. 11 194 Kurzzeitparkplatz für mobilitätseingeschränkte Reisende, BNN, 3.8.2010; JB 2010, S. 11 195 Mehr Barrierefreiheit am Hauptbahnhof Karlsruhe, Boulevard Baden, 26.5.2012; JB 2012, S. 10 196 JB 2014, S. 11 197 Stellungnahme 2015/0602, Top 34, Plenarsitzung Gemeinderat, 1.12.2015 198 JB 2016, S. 13 199 Interview Gabriele Becker, 16.3.23 200 JB 2020, S. 9 201 Interview Gabriele Becker, 16.3.2023 202 Interview Gabriele Becker, 30.3.2023 203 Heiko Jacobs: Barrierefreie Stadt Karlsruhe. Der lange Weg zum behindertengerechten Verkehr, www.heiko-jacobs.de/vcd/kfk-w01/barrieren.html, 20.2.2023 204 JB 2004, S. 10 205 Interview Gabriele Becker, Ursula Baron, Stefanie Ritzmann, 16.3.23 206 JB 2019, S. 19 207 JB 2011, S. 17; Lotsen durch das Chaos. Baustellen: behinderte Menschen gezielt informieren, Pressespiegel, JB 2011 208 JB 2012, S. 15 209 JB 2020, S.10 210 ebenda, S. 9 https://www.mic.de/Projekte/barrierefreie-haltestelle-hauptfriedhof-tullastrae/ http://www.heiko-jacobs.de/vcd/kfk-w01/barrieren.html 74 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe 211 ebenda, S. 11; Wo geht's zur unterirdischen Haltestelle? Ab 2021 leuchten U-Bahn-Zugänge blau, ka-news, 29.7.2020; Jo Wagner: So soll es dann mal aussehen. Licht-Test für den Haltestellen- Aufzug, wochenblatt-reporter, 29.7.2020 212 Isabel Ruf-Morlock: Kombilösung Karlsruhe: Tunnel ist eröffnet. Alle Infos zum Milliarden-Projekt, BNN, 30.3.2021 213 JB 2022, S. 10-12 214 JB, 2022, Stand März 2023, S.11/12 215 JB 2007, S. 10 216 JB 2008, S. 8 217 JB 2011, S. 17 218 JB 2015, S. 14; Weitere Haltestellen jetzt barrierefrei. BNN, 20.8.2015 219 JB 2009, S. 15 220 JB 2010, S.16; Übung soll Ängste abbauen. KVV und VBK bieten Mobilitätstraining für Rollstuhlfahrer, Blinde und Rollator-Nutzer, BNN, 23.0.2010 221 JB 2022, S. 8 222 DIN 32981 taktile und akustische Signalgeber, nullbarriere.de, April 2023 223 „Sehgeschädigte am Durlacher Tor: Komplexer Knoten. Vielschichtige Kreuzung macht Orientierung schwer“, StadtZeitung, 6.12.2019 224 JB 2018, S. 4 225 Kirsten Etzold: Blind durch die City. Leitlinien und ein starkes Gedächtnis helfen Elke Wagner auf ihren Wegen, und Suche nach Kompromiss. Planungsausschuss befasst sich mit Flaniermeile, BNN, 12.6.2018; Barrierefreiheit vor Ästhetik – Blindenleitsystem soll schwarz werden, Baden TV, 15.6.2018 226 Antrag 17.12.2012, 46. Plenarsitzung, 19.2.2013, Vorlage 1339/9 227 Verordnung zur Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Kommunikationshilfenverordnung-KHV), 17.7.2002, https://www.gesetze-im- internet.de/khv/BJNR265000002.html 228 Behindertenbeirat Karlsruhe fordert mehr Gebärdendolmetscher, ka-news, 12.6.2013 229 JB 2004, S. 9 230 JB 2007, S. 13 231 JB 2008, S. 9 232 JB 2004, S. 13 233 JB 2013, S. 12; JB 2016, S. 12 234 Christiane Maaß/Isabel Rink: Allgemeine soziale Praxis Barrierefreiheit, Rechtliche Lage, Physische Barrieren, in Hartwig, S. 40 235 Staatstheater investiert in Barrierefreiheit. Plätze in beiden Häusern sind jetzt gut erreichbar/Enge Abstimmung mit dem Behindertenbeirat, BNN, 29.3.2017 236 JB 2013, S. 12/13 237 Barrierefrei in die Tierhäuser, BNN, 5.10.2013 238 Sinnlich erkunden. Neuer Duft- und Tastgarten lockt am Gondolettasee, StadtZeitung, 5.8.2016 239 Rupert Hustede: Die Spitzen von Zoofreunden und Behindertenbeirat überprüfen Barrierefreiheit im Zoo, Pressespiegel, JB 2011 240 JB 2019, S. 3 241 Susanne Jock, Isabel Ruf-Morlock: Alle Infos im Überblick. Zoo Karlsruhe: Öffnungszeiten, Preise, Tiere – das müssen Besucher wissen, BNN, 6.9.2021 242 Mehr Inklusion im Wildparkstadion, Stadionwelt, 24.11.2020 243 JB 2021, S. 21 244 Wildparkstadion Karlsruhe: Die traditionelle Spielstätte des KSC im Wandel, ka-news, 7.8.2022 245 Gelungene Integration. Die Stadt erhielt in Stuttgart den Bridge-Preis, 15.5.2009, Pressespiegel JB 2009 246 Ritzmann/Rygiert, 2019, S. 257 247 Stellungnahme 4.12.2013; 57. Plenarsitzung Gemeinderat, 21.1.2014, Vorlage Nr.: 2013/0284 https://bnn.de/autor/isabel-ruf-morlock https://bnn.de/autor/susanne-jock https://bnn.de/autor/isabel-ruf-morlock Sozial- und Jugendbehörde | 75 248 ebenda 249 JB 2015, S. 9 250 Ekart Kinkel: Die ersten Träger des Inklusionspreises stehen fest. Auszeichnung für Gabriele Becker, die Firma Sivis und den Verein EFI/. Passgenaue Lösungen nicht zum Nulltarif., BNN, 27.11.2015 251 Inklusionspreis: Gemeinsam auf den Weg machen. Karlsruher Inklusionspreis geht an Paraclimber der Sektion Karlsruhe, StadtZeitung, 2.11.2018. Deutscher Alpenverein Sektion Karlsruhe: https://alpenverein-karlsruhe.de/paraclimbing-aktuelles/774-karlsruher-inklusionspreis 252 Felix Haberkorn: Inklusion im Verborgenen: Wie ein kleines Karlsruher Unternehmen sich für Behinderte einsetzt, ka-news, 3.12.2018 253 3. Karlsruher Inklusionspreis, Stadt Karlsruhe, Film, 17.6.2021, https://www.bing.com/videos/search?q=dritter+Karlsruher+Inklusionspreis&docid=60352663980514 0830&mid=A9B5ECD1766AAD5A4430A9B5ECD1766AAD5A4430&view=detail&FORM=VIRE 254 Ordensprätendenten Verleihung des Verdienstordens des Landes Baden-Württemberg-Württemberg 2014, https://www.baden- wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/140503_Landesverdienstorden_2014.pdf; 255 Orden übergeben. Karlsruherin von Ministerpräsident Kretschmann geehrt, Kurier, 9.5.2014; Ich liebe das Leben. Stefanie Ritzmann erhält den Verdienstorden des Landes, BNN, 3.5.2014 256 Ritzmann/Rygiert, S. 259 257 Neuer Beirat greift auch Digitalisierung auf, StadtZeitung 1.2.2019 258 JB 2020, S. 4 259 ebenda 260 JB, 2022, S. 31 261 ebenda, S. 1 262 JB/BB 2020, S. 17 263 Pascal Schütt: Aufklärung nötig. Maskenpflicht: Behinderte sind befreit und werden dafür teils beschimpft, BNN, 12.5.2020 264 Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht, 109/2021, 28.12.2021 265 JB 2020, S. 4 266 Leonie Greife: Die 10 E-Scooter-freundlichsten Städte in Deutschland, reisereporter, 27.9.2019 267 Kirsten Etzold: Schlecht geparkte E-Scooter sind Stolperfalle für Geh- und Sehbehinderte in Karlsruhe, BNN, 11.4.2021 268 Stefan Proetel: In der Karlsruher Innenstadt: Mehrere E-Scooter blockieren Behindertenparkplatz, 22.4.2022 269 Gelbe Karte für störende E-Roller. Stadt Karlsruhe will härter durchgreifen, Wochenblatt-reporter.de, 9.3.2022 270 Weltbrailletag 04.01.2022, Pressemitteilung BSVSB, https://www.bsvsb.org/medien/presse- meldungen/gelbe-karte-fuer-e-roller/, Januar 2022 271 Michaela Wiegel: Die Bürger haben sich klar gegen die E-Scooter ausgesprochen, FAZ, 3.4.2023 272 Paris verbietet E-Roller: Ist das der Anfang vom Ende der Scooter-Sause?, Handelsblatt, 3.4.2023 273 JB 2022, S. 3 274 ebenda, S. 2 275 ebenda, S. 21 276 ebenda, S. 31 277 ebenda, S. 4 278 Mail Artur Budnik, 23.6.2023 279 Mail Beate von Malottki, 25.6.2023 https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/140503_Landesverdienstorden_2014.pdf https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/140503_Landesverdienstorden_2014.pdf https://bnn.de/autor/stefan-proetel https://www.bsvsb.org/medien/presse-meldungen/gelbe-karte-fuer-e-roller/ https://www.bsvsb.org/medien/presse-meldungen/gelbe-karte-fuer-e-roller/
https://www.karlsruhe.de/securedl/sdl-eyJ0eXAiOiJKV1QiLCJhbGciOiJIUzI1NiJ9.eyJpYXQiOjE3MTM4MTUzNzUsImV4cCI6MzMyMTc2MjY0NTYsInVzZXIiOjAsImdyb3VwcyI6WzAsLTFdLCJmaWxlIjoiZmlsZWFkbWluL3VzZXJfdXBsb2FkLzAyX0JpbGR1bmdfU296aWFsZXMvT0VBX1NKQl9QREZfRGF0ZWllbi9EaXJla3Rpb24vQmVoaW5kZXJ0ZW5iZWF1ZnRyYWd0ZS9TdGFkdF9LYXJsc3J1aGVfRmVzdHNjaHJpZnRfMjBfSmFocmVfQk1CLnBkZiIsInBhZ2UiOjEwNDg5fQ.Jj1puz9T9BzXjuxt6Ry5JY6rnNuWABSeMp6xzC1Fwec/Stadt_Karlsruhe_Festschrift_20_Jahre_BMB.pdf
Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde – Beirat für Menschen mit Behinderungen Betroffen: Alle. 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Schrift zum Jubiläum 2023 2 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Impressum @ Stadt Karlsruhe Autorin: Ruth Birkle Layout: Vorreiter Bilder: Beirat für Menschen mit Behinderungen Portrait Dr. Mentrup: Monika Müller-Gmelin Titelbild: TMC-Fotografie.de/stock.adobe.com, Bearbeitung: Vorreiter Stand: September 2023 Sozial- und Jugendbehörde | 3 Grußwort Der wichtigste Gradmesser für die Attraktivität einer Stadt ist die Lebensqualität für alle Bevölkerungsgruppen – gerade auch für Menschen mit Einschränkungen. Damit die Kommunalpolitik hierfür die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen kann, wird sie von Gremien unterstützt, die durch das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger getragen werden. Ein solches Gremium, das sich als Interessensvertretung für die Belange von Menschen mit Behinderungen in der Stadt Karlsruhe versteht und eine aktive politische Arbeit im Sinne dieser Menschen betreibt, ist der Beirat für Menschen mit Behinderungen, der in diesem Jahr sein 20- jähriges Bestehen feiern kann. Die Idee, einen Beirat für Menschen mit Behinderungen einzurichten, entstand in der Projektgruppe „Barrierefreies Karlsruhe“ im Jahr 2000. Im November 2003 war es endlich so weit: Der damals neu gegründetee Beirat für Menschen mit Behinderungen war der erste in Baden-Württemberg. Der seitdem bestehende Beirat ist ein unabhängiges, nicht weisungsgebundenes und ehrenamtlich tätiges Gremium. Die 14 stimmberechtigten Mitglieder des Beirats für Menschen mit Behinderungen werden in einer Wahlversammlung der Vereine, Gruppen und Organisationen der Menschen mit Behinderungen in Karlsruhe gewählt. Auch Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber können sich zur Wahl stellen und gewählt werden. Nach der Wahl werden die gewählten Mitglieder vom Gemeinderat für eine Tätigkeitsperiode von fünf Jahren berufen. Seit 2016 wird die Tätigkeit des Beirats ergänzt (und unterstützt) durch die zu diesem Zeitpunkt erstmalig eingesetzte hauptamtliche kommunale Behindertenbeauftragte, wie es ein neues Landesgesetz vorsieht. Mit Blick auf alle Lebensbereiche betätigt sich der Beirat für die Interessen der Menschen mit Behinderungen. Unter Berücksichtigung der eigenen Kompetenzen der Mitglieder, die als Experteninnen und Experten in eigener Sache tätig sind, formuliert er weiterhin die Anliegen wie beispielsweise Barrierefreiheit oder Inklusion im Kindergarten, in der Schule oder am Arbeitsplatz. Er regt Projekte zur Verbesserung von Integration und gleichberechtigter Teilhabe an und sensibilisiert die Öffentlichkeit. Für dieses nun 20 Jahre währende Engagement danke ich den Mitgliedern des Beirates von ganzem Herzen und wünsche den am 16. November 2023 zu wählenden neuen Beiratsmitgliedern eine ebenso glückliche Hand bei der Umsetzung ihrer wichtigen Themen zum Wohle der Menschen mit Behinderungen in der Fächerstadt. Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister 4 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Inhaltsverzeichnis Impressum ...................................................................................................................................... 2 Grußwort ........................................................................................................................................ 3 Beirat für Menschen mit Behinderungen ....................................................................................... 7 Blick zurück .................................................................................................................................... 8 Keine Menschheit ohne Behinderungen ............................................................................. 8 Rassenlehre und Mord ....................................................................................................... 8 Kein Vergessen!................................................................................................................. 9 Von der Fürsorge zur Selbstbestimmung .......................................................................... 10 Großer Schritt zur Emanzipation ...................................................................................... 10 Nicht ohne uns! ............................................................................................................... 11 Mitbürger mit Behinderungen .......................................................................................... 12 Gesetzliche Meilensteine .................................................................................................. 12 Aktionspläne und Gleichstellungsgesetze .................................................................................. 13 Landesbauordnung und weitere Normen ......................................................................... 14 Teilhabegesetz? ............................................................................................................... 15 Betroffen: Alle. ................................................................................................................ 15 Sprachrohr für alle ....................................................................................................................... 17 Barrierefreies Karlsruhe .................................................................................................... 17 Grundlage Leitfaden ........................................................................................................ 18 Der erste Beirat ................................................................................................................ 19 Wer braucht was? ........................................................................................................... 21 Überall dabei ................................................................................................................... 21 Zwei Stellvertretungen ..................................................................................................... 21 Erfolgreiche Wiederwahl .................................................................................................. 22 Eine erste Bilanz............................................................................................................... 23 Arbeitskreise .................................................................................................................... 23 Neue Gesichter ................................................................................................................ 24 Große Aufgabe................................................................................................................ 25 Behindertenbeauftragte ................................................................................................... 26 Am Ende erfolgreich ........................................................................................................ 26 Vierte Amtszeit ................................................................................................................ 27 Sozial- und Jugendbehörde | 5 Von der Integration zur Inklusion ................................................................................................ 28 Umfassende Barrierefreiheit ............................................................................................. 28 Aus Behinderten werden Bürger*innen ............................................................................ 28 Inklusion von klein auf ..................................................................................................... 29 Inklusion im Beruf ............................................................................................................ 30 Freiwillig Leichte Sprache ................................................................................................. 31 Stadt für alle ................................................................................................................................ 32 Stadtplan und Internetportal ............................................................................................ 32 Wählen gehen statt Briefwahl! ........................................................................................ 33 Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden ......................................................................... 34 Masterplan 2015 ............................................................................................................. 35 Brennpunkt Denkmalschutz ............................................................................................. 36 Masterplan wird Stadtentwicklungskonzept ..................................................................... 37 Von der Einzelmaßnahme zur Projektberatung ................................................................. 38 Bedürfnisanstalten ans Tageslicht! ................................................................................... 39 Nicht städtische Gebäude ................................................................................................ 39 Leben und Wohnen ......................................................................................................... 41 Barrierefreies Bürgerbüro ................................................................................................. 42 Hauptfriedhof Karlsruhe .................................................................................................. 42 Städtisches Klinikum ........................................................................................................ 42 Mobil ohne Behinderungen .......................................................................................................... 44 Großprojekt Hauptbahnhof ............................................................................................. 44 Von der Einzelmaßnahme zur U-Strab für alle .................................................................. 46 Mobilität im ganzen Netz ................................................................................................. 49 Neue Bahnen und Busse .................................................................................................. 49 Mobilitätstraining für alle ................................................................................................. 51 Akustische Signale ........................................................................................................... 51 Blindenleitsystem ............................................................................................................. 52 Gebärdensprache ............................................................................................................ 55 Fahrdienst ....................................................................................................................... 56 Barrierefreie Kultur und Sport ..................................................................................................... 56 Badespaß? ....................................................................................................................... 56 Bühnen ohne Barrieren .................................................................................................... 56 Schiff ahoi! ...................................................................................................................... 57 Tags Zoo ......................................................................................................................... 58 Neubau Wildparkstadion ................................................................................................. 58 6 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Auszeichnungen ........................................................................................................................... 60 Brücken bauen ................................................................................................................ 60 Ausgezeichnete Inklusion ................................................................................................. 61 Verdienstorden ................................................................................................................ 62 Neue Hindernisse ......................................................................................................................... 63 Digitalisierung zwischen Chance und Verschwinden ......................................................... 63 Topthema für alle: Corona ............................................................................................... 63 Stolperfalle Elektroroller ................................................................................................... 64 Bilanz und Ausblick ...................................................................................................................... 66 Quellen und Literatur ................................................................................................................... 68 Sozial- und Jugendbehörde | 7 Beirat für Menschen mit Behinderungen Im November 2003 wurde in Karlsruhe der Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe gegründet, der erste in Baden-Württemberg. Seit 20 Jahren setzt er sich für eine barrierefreie Stadt Karlsruhe ein. Als Sprachrohr für Menschen mit Behinderungen beriet er in den vergangenen 20 Jahren hartnäckig und geduldig in zahlreichen Sitzungen, Beratungsgesprächen und Vor-Ort-Terminen Verwaltung und Gemeinderat und überzeugte mit Argumenten und Anregungen. Er begleitete und beeinflusste Umbaumaßnahmen im öffentlichen Raum, die vielen Menschen inzwischen selbstverständlich erscheinen: Aufzüge im Karlsruher Hauptbahnhof, barrierefreien Toiletten in der Fußgängerzone oder Blindenleitsysteme in der U-Strab. Er setzte sich für die Inklusion in Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen sowie Ausbildung und Beruf ein, für barrierefreie Wahllokale und vieles mehr, was Menschen mit Behinderungen die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglicht. Dabei zeigte sich immer wieder, dass bei der praktischen Umsetzung die Expertise der Betroffenen notwendig war. Trotz zahlreicher Gesetze und Normen gibt es auch heute noch viele Projekte, die auf Beratung von den Fachleuten des Beirats angewiesen sind. Ein Blick auf die Geschichte zeigt nicht nur, wie der Beirat mit Hartnäckigkeit, Geduld und Kompromissbereitschaft erfolgreich dazu beitrug, die Stadt barrierefrei zu gestalten. Ein großer Blick zurück erinnert auch daran, wie mit Menschen mit Behinderungen umgegangen wurde. Er kann ermutigen, weiterhin hartnäckig und geduldig Flagge zu zeigen für Teilhabe, Emanzipation und Lebensfreude. Der Text wurde zusammengestellt aus den vorhandenen Jahresberichten, Presseartikeln, Protokollen, Stellungnahmen und Interviews. Für den historischen Hintergrund konnte auf Fachliteratur zurückgegriffen werden. Dabei habe ich mich auf das Wesentliche konzentriert, das wichtig ist, um die Entwicklung zu verstehen und einzuordnen. Die Gesetzestexte stehen im Internet zur Verfügung. Ich bedanke mich für den Auftrag, die angenehme und freundliche Zusammenarbeit und wünsche viel Spaß beim Lesen. Ruth Birkle 8 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Blick zurück Keine Menschheit ohne Behinderungen Ein Blick zurück zeigt selbstverständlich, dass es keine Menschheit ohne Behinderungen gibt. Viele Behinderungen wurden und werden von den Menschen selbst erzeugt, sei es durch Kriege, Unfälle, aber auch durch Zuweisungen und Behandlung, Sozialisation und Lebensrealität. Schon in der Antike spielten sozioökonomische Faktoren eine wichtige Rolle dabei, ob eine Beeinträchtigung zu einer Behinderung wurde.1 Dazu gehörte auch die Bewertung eines Lebens mit Behinderung als „nicht lebenswert“. Bis in die Neuzeit wurde die Tötung von Neugeborenen mit Behinderungen mit dieser Wertung legitimiert.2 Dabei wurden vor allem Menschen mit geistigen Behinderungen stigmatisiert und als Bedrohung gesehen. Menschen mit Behinderungen wurden auch auf Jahrmärkten zur Schau gestellt. Kriegsinvalide, durch Unfälle versehrte Menschen und Arme mussten betteln und auf Almosen hoffen.3 Mit der Aufklärung schwand die Deutung von Krankheit und Behinderung als Strafe Gottes oder dämonische Bedrohung. Die Wiederherstellung der Arbeitskraft von Kriegsinvaliden, aber auch die Senkung der Säuglings- und Kindersterblichkeit wurden zur Aufgabe der Ärzte. Ende der Neuzeit entstanden Vereine und Anstalten der sogenannten Irren-, Krüppel- und Gebrechensfürsorge, aber auch die ersten Sozialgesetze.4 Bis gegen Ende des 20. Jahrhunderts blieben die Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen Fürsorgeeinrichtungen, in denen sie versorgt, aber auch bevormundet und von der Öffentlichkeit ferngehalten wurden. Rassenlehre und Mord Die moderne Rassenlehre entstand im 19. Jahrhundert als Reflexion der Evolutionstheorie. Alfred Ploetz gründete 1905 die Gesellschaft für Rassenhygiene. 1911 setzte die Hygiene- Ausstellung in Dresden den Schwerpunkt auf „Degeneration“. Schon 1920 veröffentlichten Alfred Hoche und Karl Binding „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens.“5 Darauf konnte der Nationalsozialismus aufbauen. Das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" trat 1934 in Kraft. Es erlaubte erstmals die Zwangssterilisation. Rund 350.000 bis 400.000 Menschen wurden auf Grundlage dieses Gesetzes zwangssterilisiert. Menschen mit psychischen Krankheiten, mit körperlichen und geistigen Behinderungen und Menschen, die als „asozial“ oder „minderwertig“ bezeichnet wurden, waren betroffen. Die „Euthanasie“-Mordaktionen starteten 1939 mit der Verpflichtung von Ärzten und Hebammen, Kleinkinder und Säuglinge mit „schweren, angeborenen Leiden“ zu melden.6 Das Kinder- und Jugendlichen „Euthanasieprogramm“ lief bis Kriegsende „ohne nennenswerten Widerstand“.7 Die Zahl der Opfer wird auf zirka 5000 geschätzt, allerdings wurden Kinder und Jugendliche auch im Rahmen der sogenannten Erwachseneneuthanasie ermordet.8 Parallel dazu liefen Vorbereitungen, auch kranke oder Erwachsene mit Behinderungen zu töten. Schon 1939 Sozial- und Jugendbehörde | 9 wurden Menschen mit geistiger Behinderung in besetzten Gebieten ermordet, wahrscheinlich im Sommer 1939 begann die Planung der „Erwachseneneuthanasie“ im „Altreich“.9 Die Aktion „T4“ kostete von 1939 bis 1941 etwa 70.000 Menschen das Leben.10 Insgesamt wurden im Rahmen der „Euthanasie“-Aktionen in ganz Europa etwa 200.000 bis 300.000 Menschen ermordet, die als nicht rentabel oder nützlich für die Gesellschaft bezeichnet wurden.11 Allerdings sind die Zahlen mit Vorsicht zu betrachten. Durch Vernachlässigung, Unterversorgung und Nahrungsentzug kamen viele Patienten und Patientinnen ums Leben, die in den Zahlen nicht zu finden sind.12 Auch in Karlsruhe wurde bei den Recherchen nach den Opfern festgestellt, wie schwierig es ist, alle Betroffenen zu identifizieren. Die Patientinnen und Patienten aus Karlsruhe waren in Heil- und Pflegeanstalten außerhalb Karlsruhes untergebracht. Ein Rechercheteam konnte 372 Opfer aus Karlsruhe namentlich identifizieren. Ihre Namen und Lebensdaten sind in einem Gedenkbuch festgehalten.13 Kein Vergessen! Die Aufarbeitung der Morde an Menschen mit Behinderungen verlief im Nachkriegsdeutschland, auch aus Sicht der Opfervertreter, unbefriedigend. Im Nürnberger Ärzteprozess wurden zwei Hauptverantwortliche und in anderen Verfahren auch medizinisches Personal und Verwaltungskräfte zum Tode verurteilt. In späteren Verfahren waren die Urteile milder.14 Auch die Täter von Karlsruhe kamen ohne große Strafen davon.15 Scharfe Kritik übte die in den 1970er Jahren aufkommende Behindertenbewegung auch an eugenischen Maßnahmen wie Sterilisation oder geschlechtergetrennte Heimunterbringung. Allerdings wurde bei Sterilisationen nach 1945 auf Freiwilligkeit gesetzt. Begründet wurden Sterilisationen zunehmend mit dem Schutz der Kinder, die möglicherweise nicht ausreichend von ihren Müttern versorgt werden könnten. Erst 1992 wurde die Sterilisation Minderjähriger verboten.16 Am 25. Februar 1980 entschied die 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt, eine Gruppe von Menschen mit geistiger Einschränkung stelle einen Reisemangel dar, und sprach einer klagenden Touristin eine Entschädigung zu. Es kam zu Protesten und Aktivist*innen begannen, Fälle von Ablehnung von Menschen mit Behinderungen öffentlich zu machen.17 Die Vorfälle bewiesen den Betroffenen, dass die gesellschaftlichen Vorurteile immer noch groß waren. Gleichzeitig begann die Aufarbeitung der NS-Geschichte und es erschienen zahlreiche Bücher über den Nationalsozialismus. Das Gesetz zur Zwangssterilisation wurde erst 1988 vom Bundestag zum NS-Unrecht erklärt, die Urteile der „Erbgesundheitsgerichte“ erst 1998 aufgehoben. Erst 2011 fasste der Bundestag den Beschluss, Opfer von Zwangssterilisation und „Euthanasie“ im Rahmen des allgemeinen Kriegsfolgegesetzes anderen Opfern der NS-Herrschaft gleichzustellen. Die Morde waren jedoch gezielt verschleiert worden, weshalb viele bis heute unbekannt sind.18 10 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Von der Fürsorge zur Selbstbestimmung Nach 1945 wurden zuerst die Kriegsopferverbände die größten und wirkmächtigsten Interessensvertretungen von Menschen mit Behinderungen. Sie setzten sich vor allem für die Integration in die Arbeitswelt ein. Dennoch bestimmten Fürsorge, aber auch Bevormundung, den Umgang mit Menschen mit Behinderungen. Den konzeptionellen Kern der bundesdeutschen Behindertenpolitik bildeten weiterhin ein medizinisches Defizitmodell mit Normalisierungsziel und Rehabilitationsparadigma. 19 Der Verband der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner Deutschlands e.V. (VdK) protestierte schon Anfang der 1960er Jahre dagegen, als „armselige Kreaturen“ bezeichnet zu werden. Auch Leben mit Behinderungen sei lebenswert, betonte er.20 Ende der 1950er Jahre entwickelten sich Elternvereinigungen, die sich mit neuen Konzepten von sozialer Eingliederung von den Kriegsopferverbänden unterschieden.21 1962 erschütterte der Contergan-Skandal die Bundesrepublik nachhaltig. Gleichzeitig entfaltete sich das sogenannte Wirtschaftswunder. Mit der wirtschaftlichen Prosperität standen beträchtliche Mittel bereit, um das System sozialer Staatlichkeit auszubauen und Reformen anzugehen. Es gelang ein erster Durchbruch in der Sozialgesetzgebung, der sich auch auf die Behindertenpolitik auswirkte. Wichtige Stationen waren das Körperbehindertengesetz (1957), das Bundessozialhilfegesetz (1961) und das Arbeitsförderungsgesetz (1969). Das Rehabilitationsangleichungsgesetz, das Schwerbehindertengesetz, das Gesetz über die Sozialversicherung Behinderter22 und die dritte Novelle zum Bundessozialhilfegesetz 1974/75 bildeten ein Reformpaket, einen vorläufigen „Höhe- und Endpunkt“.23 Doch Gesetze allein bringen noch keine Emanzipation, sie legen allenfalls die Grundlage. Großer Schritt zur Emanzipation Der große Schritt in Richtung Emanzipation gelang in den 1970er Jahren. In Folge der 68er Studentenproteste entstanden in vielen Bereichen Emanzipationsbewegungen, die Menschen mit Behinderungen nicht ausschlossen. Die Fürsorgeeinrichtungen, in denen Menschen mit Behinderungen versorgt und betreut, aber auch bevormundet und – immer noch – versteckt wurden, gerieten zunehmend in Kritik. Menschen mit Behinderungen wurden zu Menschen, die ihr Schicksal selbst bestimmten und ihre Rechte durchsetzten.24 Das brauchte Zeit und Kraft, denn auch sie mussten erst lernen, sich außerhalb betreuter Einrichtungen zurecht zu finden und zu behaupten. Ganz abgesehen davon, dass Barrierefreiheit noch nirgends zu finden war. Neu war auch, dass die Bewegungsaktivist*innen der 1970er Jahre für ihre Interessen stärker in die Öffentlichkeit und an die Medien gingen als die Verbände der Kriegsgeschädigten und die Elterninitiativen davor.25 1976 beschloss die Generalversammlung der Vereinten Nationen, das Jahr 1981 zum „Internationalen Jahr der Behinderten“ auszurufen. Der Bundeskanzler schuf das Amt eines „Beauftragten für die Belange behinderter Menschen“. Sozial- und Jugendbehörde | 11 Gesellschaftliche Liberalisierung und Wertewandel, die Pluralisierung von Lebensstilen und Haltungen, die Auflösung traditioneller Familienstrukturen und sozioökonomischer Milieus, der Bedeutungsverlust der Kirchen sowie der Wandel im Verhältnis von Bürger und Staat veränderten die Welt nachhaltig. Die Veränderungen schufen eine neue politische Kultur der Teilhabe, von der vor allem die jüngere Generation ergriffen wurden. Clubs jugendlicher Menschen mit Behinderungen protestierten mit radikalen Gleichstellungsforderungen und mischten die Gesellschaft gründlich auf.26 Nicht ohne uns! In der Bundesrepublik Deutschland sollte 1981 das von den Vereinten Nationen ausgerufene „Internationale Jahr der Behinderten“ festlich gestartet werden. Doch schon im Januar kam es bei der Eröffnungsveranstaltung öffentlichkeitswirksam zum Eklat. Eine „Aktionsgruppe gegen das UNO-Jahr“ veranstaltete vor dem Eingang der Dortmunder Westfalenhalle mit Rollstühlen einen satirischen Demonstrationszug, anschließend besetzten die Demonstrierenden die Bühne und protestierten gegen eine Politik der Absonderung, Fremdbestimmung und Entmündigung.27 In zahlreichen weiteren Veranstaltungen zu diesem Jahr, bei denen Menschen mit Behinderungen auch selbst auftraten und Mitsprache forderten, entstand ein anderes Bild von Menschen mit Behinderungen und deren Leben. Die Aufmerksamkeit für Themen der sozialen Eingliederung stieg.28 Im Jahr 2003, dem Gründungsjahr des Beirats, wurde das „Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen“ begangen. Das Leben für Menschen mit Behinderungen in Deutschland hatte sich grundlegend verändert. Die Veranstaltung zum „Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen“ in Magdeburg stand unter dem Motto „Nichts über uns ohne uns!“ Behindertenpolitik wurde nicht mehr als Sozialpolitik, sondern als Menschen- und Bürgerrechtspolitik verstanden.29 Trotz mancher Schwierigkeiten, mit denen Menschen mit Behinderungen sich heute immer noch konfrontiert sehen, hat im Umgang mit Menschen mit Behinderungen ein tiefgreifender Paradigmenwechsel stattgefunden. 12 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Mitbürger mit Behinderungen In dieser Aufbruchstimmung entstand der Begriff „behinderter Mitbürger“. Diesem Mitbürger wurden selbstverständlich die gleichen Rechte und das Recht, sich politisch zu artikulieren und für seine Interessen und Ziele einzusetzen, zugesprochen.30 In seinem ersten Jahresbericht bezieht sich der Beirat auch auf die emanzipatorische Behindertenbewegung in Deutschland, die den Blick auf Behinderung umdrehte: Behinderung sei nicht die Folge einer körperlichen Schädigung, sondern behindert sei, wer auf Barrieren treffe, die den Zugang zur gesellschaftlichen Teilhabe erschwerten oder unmöglich machten.31 Dabei geriet zuerst das Recht, sich frei im öffentlichen Raum zu bewegen, in den Blickpunkt. In Karlsruhe wurde in den 1980er Jahren die AG Behindertenhilfe gegründet, in der verschiedene Organisationen vertreten waren.32 Gesetzliche Meilensteine 1994 konnte ein großer Erfolg gefeiert werden. Bei der Grundgesetzänderung anlässlich der Wiedervereinigung Deutschlands wurde Artikel 3 Absatz 3 ergänzt: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Darauf bezogen sich nicht nur die meisten nachfolgenden Gesetze und Aktionspläne, sondern auch der Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe. Die Stadt richtete im Jahr 2000 eine Projektgruppe namens „Barrierefreies Karlsruhe“ ein, um die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen voranzutreiben. Im Juni 2001 trat das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) in Kraft und Anfang Mai 2002 das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Das BGG (aktualisierte Fassung 2018) und seine Umsetzung in Landesrecht bildete die Grundlage für die Schaffung von physischer und kommunikativer Barrierefreiheit.33 Im BGG fand sich das neue Modell von Behinderung, das bereits ab den 1970er Jahren formuliert worden war. Eine Behinderung, so wurde jetzt betont, könne auch aus diskriminierenden Umweltfaktoren und Barrieren resultieren und nicht nur aus individuellen Beeinträchtigungen einer Person. Der Paradigmenwechsel von der Integration zur Inklusion, den die radikalen Bewegungen der 1970er Jahre vorbereitet hatten, zeichnete sich hier ab. Grundgesetzänderung, Sozialgesetzbuch und Behindertengleichstellungsgesetz schufen die Grundlage für den Beirat, auf die er selbstverständlich immer wieder hinwies. Im März 2009 trat in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Kraft, das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“, ein „ultimatives Schlüsseldokument der Behindertenpolitik“.34 Der Menschenrechtsvertrag der Vereinten Nationen zur Inklusion von Menschen mit Behinderung stärkte die Belange von Menschen mit Behinderungen und legte den Fokus auf die Anpassung der Gesellschaft, die Inklusion in einem sehr weiten Sinne ermöglichen sollte. Die UN-BRK forderte eine grundlegende „Neukonzeptualisierung der Wahrnehmung von Behinderung als Diversität in einer pluralistischen Gesellschaft“. Die deutsche Rechtssetzung war im Vergleich dazu auf die Sozial- und Jugendbehörde | 13 Herstellung von Barrierefreiheit ausgerichtet, d.h. auf den formalen Zugang zu verschiedenen Lebensbereichen.35 Im Oktober 2019 feierte der Beirat das zehnjährige Jubiläum der Behindertenrechtskonvention in der Durlacher Karlsburg. Gastrednerin war die Präsidentin des Sozialverbands VdK und ehemalige Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Verena Bentele. Sie war von Geburt an blind und berühmt als erfolgreiche Wintersportlerin. Bentele sprach zu dem Thema: „Zehn Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland – Was hat sie für Menschen mit Behinderung bewirkt?“ „Grundsätzlich positiv“ wertete Bentele die Konvention: Es sei alles da, um Benachteiligungen zu verhindern, Hürden täten sich allerdings in der Praxis auf.36 Auch die Vertreterin der Stadt, Renate Rastätter, nannte die UN-BRK den „wichtigsten Meilenstein auf dem Weg zur Teilhabe“. Doch ebenso wurde auch hier festgestellt: Viele Möglichkeiten scheitern an der Finanzierung. Der Vizepräsident des VdK, Werner Raab, mahnte deshalb ein Umdenken in den Köpfen derjenigen an, die die Entscheidungen zu treffen haben. Der Beirat traf auf jeden Fall bei diesem Fest auf große Unterstützung.37 Aktionspläne und Gleichstellungsgesetze Eine UN-Behindertenrechtskonvention ist noch lange kein Gesetz. Nach der Ratifizierung in Deutschland musste der umfangreiche Forderungskatalog für Inklusion in allen Lebensbereichen auch umgesetzt, zumindest eine Planung dafür entwickelt werden. Auf Bundesebene geschah das 2011 über den Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung (NAP).38 In diesem wurden die Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung für die kommenden zehn Jahre zusammengefasst. Mit den Maßnahmen sollte Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglicht und ein selbstbestimmter Platz in einer barrierefreien Gesellschaft gegeben werden. Ausdrücklich wies die Bundesregierung darauf hin, dass sie bei der Ausarbeitung des Nationalen Aktionsplans großen Wert darauf gelegt hätte, die Zivilgesellschaft – insbesondere Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen – einzubeziehen und ihre Visionen Ideen und Vorschläge aufzugreifen.39 In Baden-Württemberg folgte im Dezember 2014 das Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz, L-BGG). Das L-BGG betont, dass bei der Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen die zehn in der UN-BRK verankerten Prinzipien zu beachten seien: Achtung der dem Menschen innewohnenden Würde, Selbstbestimmung, Nichtbenachteiligung, Inklusion, Partizipation, die Achtung der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderungen und die Akzeptanz dieser Menschen als Teil der menschlichen Vielfalt und der Menschheit, Chancengleichheit, Barrierefreiheit, Gleichberechtigung von Mann und Frau und die Achtung von den sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern mit Behinderungen sowie die Achtung ihres Rechts auf Identität. 14 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Der Aktionsplan der Landesregierung zur Umsetzung der UN-BRK in Baden-Württemberg folgte 2015. Der Landesaktionsplan sah „Inklusion als durchgängige Haltung und zentrales Handlungsprinzip“.40 Landesbauordnung und weitere Normen Mit dem Ende der Wohnheime musste ein barrierefreies Wohnen auch möglich werden. 1984 wurde die Landesbauordnung (LBO) novelliert und ergänzt um die Forderung: „in die Planung von Gebäuden (…) die Belange von Behinderten, alten Menschen und Müttern mit Kleinkindern nach Möglichkeit einzubeziehen.“41 Nach dem Paragrafen „Bauliche Anlagen für besondere Personengruppen“ sollten überwiegend oder ausschließlich von „Behinderten, alten Menschen oder Kleinkindern“ genutzte bauliche Anlagen und Einrichtungen so hergestellt und unterhalten werden, dass diese sie ohne fremde Hilfe zweckentsprechend nutzen könnten. Dies galt auch für „die dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teile“ öffentlich zugänglicher Gebäude. 1996 wurden diese Vorschriften zu Regelungen für „Barrierefreie Anlagen“ in einem umfassenden Verständnis novelliert. Nach dem neuen § 39 Absatz 1 und 2 LBO waren alle aufgeführten baulichen Anlagen so herzustellen, dass sie ohne fremde Hilfe genutzt werden könnten. Darunter fielen alle Gebäude, für die der Beirat sich jahrelang einsetzte. Das Änderungsgesetz zur Landesbauordnung 2004 nahm auch den allgemeinen Wohnungsbau hinsichtlich einer barrierefreien Gestaltung auf und schrieb für Wohngebäude ab einer gewissen Anzahl von Wohnungen die barrierefreie Erreichbarkeit eines Geschosses vor. Bei vielen Baumaßnahmen wurde jedoch immer auch über die Kosten und über die wirtschaftliche Zumutbarkeit diskutiert. Deshalb wurden schon 2004 „Anforderungen an die Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude und Gewerbebauten maßvoll und angemessen eingeschränkt“, da bei kleineren Bauvorhaben die barrierefreie Gestaltung oft als nicht zumutbar empfunden wurde. Darüber hinaus galten auch die im Gesetzestext der Landesbauordnung verwendeten Begriffe als „auslegungsbedürftig“.42 2019 wurde die Landesbauordnung wieder novelliert. Barrierefreie Wohnungen konnten jetzt auch in mehreren Geschossen angeordnet sein. Außerdem sprach man allgemein nur noch von Gebäuden, sodass die gesetzliche Forderung nach barrierefreien Wohnungen heute für alle Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen gilt. Dadurch wurde ein höherer Anteil barrierefreier Wohnungen erwartet. Allerdings gelten bei Schaffung von Wohnraum durch Nachverdichtung im Bestand die Anforderungen nicht.43 Debatten um Erneuerungsmaßnahmen im Bestand und bei Neubau finden hier ihre Grundlage, aber auch ihren Ermessensspielraum und Ausnahmen. Damit wird auch verständlich, warum es trotz der in der LBO verankerten DIN-Normen immer wieder Auseinandersetzungen um geforderte Maßnahmen gab und gibt. Sozial- und Jugendbehörde | 15 Aktuell sind DIN-Normen für barrierefreies Bauen von Straßen, Plätzen, Wegen, öffentlichen Verkehrs- und Grünanlagen, Spielplätzen (DIN 18024-1) und öffentlich zugänglichen Gebäuden (DIN 18040-1), aber auch für Wohnungen (DIN 18040-2) sowie Bodenindikatoren und Leitstreifen (DIN 32984), in großen Teilen technische Bauvorschriften und damit einzuhalten.44 Bedauerlicherweise unterlaufen immer wieder und auch bei öffentlichen Neubauten Fehler. Kritik gibt es auch regelmäßig an hohen Kosten für Maßnahmen zur Barrierefreiheit, an zu großer Komplexität und Unverständlichkeit der Vorschriften. So schrieb die Architektenkammer 2019 anlässlich der novellierten LBO: „Leider wurde jedoch der untaugliche und nur über komplexe, schwer verständliche Auslegungsregelungen nachvollziehbare gesetzliche Standard mit barrierefreier Erreichbarkeit, teilweiser Zugänglichkeit mit dem Rollstuhl, teilweiser barrierefreier Nutzbarkeit und teilweise gar keinen Anforderungen an die Barrierefreiheit in den Wohnungen beibehalten.“45 Teilhabegesetz? Im Juli 2017 folgte das Bundesteilhabegesetz (BTHG), das bis 2023 in vier Stufen in Kraft trat. Für eine höhere Effizienz der deutschen Eingliederungshilfe wurde diese aus der Sozialhilfe heraus in ein eigenes Leistungsrecht im SGB IX überführt. Die Kritik an diesem Gesetz war jedoch hoch. Theoretisch liegen heute ausreichend rechtliche Grundlagen vor, um sämtliche Barrieren im öffentlichen Raum zu beseitigen. Und tatsächlich veränderte sich auch sehr vieles positiv! Doch trotzdem ist noch einiges zu tun und für die Praxis vor Ort braucht es weiter Expert*innen. Dazu in den folgenden Kapiteln mehr. Betroffen: Alle. Der Erfolg der Forderungen von Menschen mit Behinderungen liegt sicher zu einem Teil in der Geschichte, die von einer hohen Grausamkeit gegenüber Menschen mit Einschränkungen über eine radikale Emanzipationsbewegung führte, die die Welt bis heute veränderte. Dabei veränderte sich bei vielen Menschen auch der Blick auf das eigene Leben. Behinderungen wurden nicht mehr hingenommen und mit wachsendem Wohlstand wandelten sich Möglichkeiten und Ansprüche. Dabei wurde den Menschen auch immer mehr bewusst, dass eine Behinderung jeden Menschen aus seinem gewohnten Leben reißen kann, ganz abgesehen von Behinderungen im Alter. Mit der Schließung von separaten Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen wurde außerdem deutlich, dass einige Veränderungen nötig sein würden, sollten auch sie in den Genuss eines selbstbestimmten Lebens kommen und wirklich am Alltagsleben teilnehmen. Ein Blick auf die Zahlen macht deutlich, dass Menschen mit Behinderungen eine durchaus große Gruppe sind. Ende 2017 lebten im Stadtkreis Karlsruhe insgesamt 24.836 Menschen mit Schwerbehinderungen, bezogen auf die Gesamtbevölkerung der Stadt betraf dies 8,2 Prozent der Bürger*innen, jede zwölfte Person. 16 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe 59,3 Prozent Menschen mit Schwerbehinderungen waren 65 Jahre und älter. Dabei gelten 24,5 Prozent aller Seniorinnen und 28,3 Prozent aller Senioren als schwerbehindert. Bei mehr als 95 Prozent der 2017 in Karlsruhe lebenden Menschen mit einer Schwerbehinderung ging die Beeinträchtigung vor allem auf allgemeine Krankheiten zurück. Nur in 2,3 Prozent der Fälle waren die Behinderungen angeboren. Unfälle spielten dabei nur eine geringe Rolle. Unfälle im Beruf, Haushalt und Verkehr sind zwar häufig, aber führen nur selten zu einer Schwerbehinderung, jeweils in weniger als 1 Prozent der Fälle. Die Zahlen sind deutschlandweit fast gleich.46 Dabei ist noch anzumerken, dass es auch leichtere Behinderungen gibt oder zeitlich beschränkte, die Menschen hilfsbedürftig machen. Bei diesen Zahlen wird die große Betroffenheit aller älter werdenden Menschen deutlich. Schon bei kleineren Einschränkungen profitieren alle von Aufzügen, bodengleichen Bahneinstiegen, Lautsprecherdurchsagen und Beleuchtung. Sozial- und Jugendbehörde | 17 Sprachrohr für alle Barrierefreies Karlsruhe Im Jahr 2000 zeigte sich ein Erfolg der traditionell guten Kooperation und Kontaktpflege zwischen der Stadtverwaltung und freien Trägern im Bereich der Behindertenhilfe sowie der Vernetzung mit dem Gemeinderat.47 Seit über zehn Jahren bestand in Karlsruhe eine AG Behindertenhilfe mit einem Behindertenkoordinator, die verschiedene Organisationen aus diesem Bereich, vernetzte.48 Das Thema war also nicht unbekannt und beschäftigte auch den Gemeinderat. Auf eine Anfrage hin kam es zur Diskussion über die fehlende Barrierefreiheit. In diesem Zusammenhang wurde auch die Umsetzung des im Grundgesetz festgelegten Benachteiligungsverbots angesprochen und zum kommunalpolitischen Ziel erklärt. Um eine gleichberechtigte Teilhabe aber auch zu ermöglichen, mussten viele Barrieren abgebaut werden. Zuerst brauchte es Menschen, die sich mit den Problemen vor Ort befassten. Martina Warth-Loos war seit 1992 in der Sozial- und Jugendbehörde mit dem Arbeitsschwerpunkt psychosoziale Grundversorgung tätig. Engagiert übernahm sie Anfang 2000 die Stelle einer Behindertenkoordinatorin der Stadt Karlsruhe. Sie blieb bis 2012 Ansprechpartnerin für Betroffene, Angehörige, Selbsthilfegruppen sowie für im Behinderten-Bereich tätige Vereine und Organisationen.49 Mitte 2000 beschäftigte sich auch der Gemeinderat mit dem Thema Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr und in öffentlichen Gebäuden. Doch was wurde wirklich gebraucht?50 Das sollte erst ermittelt werden. Für ein neues Mobilitätskonzept sollte eine Bestandsaufnahme erfolgen. Dafür wurde eine Projektgruppe namens „Barrierefreies Karlsruhe“ eingerichtet. In dieser waren unterschiedliche Organisationen vertreten, darunter Menschen mit Behinderungen. Die Gruppe sollte ermitteln, mit welchen Maßnahmen Karlsruhe zur barrierefreien Stadt werden könnte.51 Innerhalb der Projektgruppe „Barrierefreie Stadt Karlsruhe“ wurde auch von den Betroffenen selbst angeregt, als Interessensvertretung der Menschen mit Behinderungen in der Stadt Karlsruhe einen Beirat fest einzurichten. Die Idee fand große Zustimmung aller beteiligten Gruppen. Im Juni 2001 wurde im Gemeinderat ein Antrag zur Einrichtung eines Beirats für Menschen mit Behinderungen vorgelegt. In seiner Sitzung vom 24. Juli 2001 beschloss der Gemeinderat, eine „Behindertenkommission“ einzurichten.52 Dabei wurde betont, dass möglichst sach- und fachkundige Betroffene in dieses Gremium entsendet werden sollten, die dann zusammen mit den Kommunalpolitiker*innen und der Behindertenkoordinatorin die Belange der Betroffenen konkret einbringen könnten. Bewusst war dem Gemeinderat durchaus, dass die Themen des Gremiums alle Lebensbereiche der Stadt betreffen würden. Wichtig sei auch, kleinere Gruppen einzubinden und zu hören, Betroffene zu beteiligen und nicht nur die großen Verbände, Vereine und Interessensgruppen: Nur so käme es zu einem echten Paradigmenwechsel. Dazu schlug die Verwaltung zuerst nur eine Kommission vor. Der Gemeinderat zeigte sich aber progressiv und beschloss, einen Beirat einzurichten, der eine direkte Mitwirkung bei den Entscheidungen eröffnete.53 18 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Doch auch für einen Beirat war Vorarbeit nötig. Einer Projektgruppe „Politik“ wurde der Auftrag erteilt, einen Leitfaden für einen Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe zu erarbeiten. Dieser wurde am 20. Mai 2003 im Gemeinderat beraten und verabschiedet.54 Damit war der Weg frei für die Einrichtung eines Beirats für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe.55 Grundlage Leitfaden Der Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe wurde laut Leitfaden als unabhängiges, nicht weisungsgebundenes und ehrenamtlich tätiges Gremium ins Leben gerufen. Er sollte die Anliegen von Menschen mit Behinderungen sammeln und in den Ausschüssen den Stadtratsmitgliedern und der Verwaltung vortragen und Entscheidungsträger*innen beraten. Als Expertinnen und Experten in eigener Sache sollten die Menschen mit Behinderungen daran mitarbeiten, die Stadt barrierefrei zu gestalten und die Integration und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen voranzutreiben. Er sollte aber auch die Öffentlichkeit sensibilisieren und ein Bewusstsein für die spezielle Problematik entwickeln.56 Dabei sollten alle Lebensbereiche erfasst werden, sowohl im öffentlichen wie auch im privaten Bereich. Die bauliche Gestaltung und Zugänglichkeit von Gebäuden, die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Kindergarten und Schule und die Weitergabe von Informationen an Vereine, Gruppen und Einzelne sowie der Dialog mit ihnen – es war ein breites Aufgabenportfolio, das im Leitfaden angesprochen wurde. Damit erhielt der Beirat auch das Recht, sehr viele Themen aufzugreifen!57 Geregelt wurde mit dem Leitfaden auch die Zusammensetzung des Beirats, die Organisation und die Finanzierung. Festgelegt wurde, dass Mitglied des Beirats nur werden konnte, wer eine Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent hatte oder dessen gesetzliche Vertretung war. Der Beirat bestand laut Leitfaden von Anfang an aus 14 stimmberechtigten Mitgliedern und einem beratenden Mitglied der Liga der freien Wohlfahrtspflege sowie der Behindertenkoordinatorin der Stadt Karlsruhe. Außerdem sollten alle relevanten Gruppen von Behinderungsarten vertreten sein, um möglichst vielen unterschiedlichen Bedürfnissen in möglichst großer Kompetenz gerecht zu werden. Laut Leitfaden wurde folgende Zusammensetzung bestimmt: „Vier Vertreterinnen, Vertreter der Menschen mit einer körperlichen Behinderung, zwei Vertreterinnen, Vertreter der aufgrund chronischer Krankheit behinderten Menschen und je eine Vertreterin, ein Vertreter der sehbehinderten Menschen, der blinden Menschen, der gehörlosen Menschen, der schwerhörigen Menschen, der geistig- und mehrfachbehinderten Menschen, der psychisch behinderten Menschen, der Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen und der Frauen mit Behinderung.“58 Alle Vertreterinnen und Vertreter sollten jeweils Stellvertretungen haben. Bei der Überarbeitung des Leitfadens wurden Einzelbewerber*innen zugelassen.59 Sollte für eine Behindertengruppe keine Kandidatinnen oder Kandidaten zur Wahl stehen, so sollte dieser Platz unbesetzt bleiben, also auch von keiner anderen Gruppe übernommen werden.60 Wie auch beim Gemeinderat wurde die Wahlperiode auf fünf Jahre festgelegt. Der Beirat erhielt außerdem das Recht, je Sozial- und Jugendbehörde | 19 ein Mitglied in den Jugendhilfe-, den Sozial- und den Planungsausschuss zu entsenden. Festgelegt wurde auch, dass die Beiratsmitglieder ihre Tätigkeit ehrenamtlich und unabhängig von dem Verein oder der Organisation, von der sie für den Beirat vorgeschlagen wurden, ausüben sollten. Entsprechend der Satzung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Karlsruhe sollten auch die Beiratsmitglieder eine Aufwandsentschädigung erhalten. Im Leitfaden wurde auch das Verfahren der Suche nach Kandidatinnen und Kandidaten festgesetzt. Die Sozial- und Jugendbehörde der Stadt erhielt den Auftrag, alle bekannten Vereine und Gruppen der Menschen mit Behinderungen anzuschreiben. Die angeschriebenen Vereine konnten jeweils zwei Mitglieder zur Wahlversammlung entsenden. Selbstverständlich wurden die Informationen zur Wahl und der Beteiligungsmöglichkeit in den amtlichen Mitteilungen und in der örtlichen Presse veröffentlicht, um auch bisher unbekannten Vereinen und Gruppen die Möglichkeit zu geben, sich zu melden und die Aufnahme in die Wahlversammlung zu beantragen.61 Mit dem Leitfaden wurde die Grundlage gelegt, umfassend in eine erstklassige Behindertenpolitik einzusteigen, doch stellte er mit seinen Berechtigungen auch hohe Anforderungen, die für Berufstätige ehrenamtlich schwer zu meistern waren. Karlsruhe war mit dem neuen Beirat die erste Stadt in Baden-Württemberg, die Menschen mit Behinderungen diesen Weg der Beteiligung und Interessensvertretung eröffnete. Damit setzte die Verwaltung die Forderung des Bundesgleichstellungsgesetzes nach Berücksichtigung der Interessen von Menschen mit Behinderungen in der kommunalen Planung um. Auf Erfahrungen mit Behindertenbeiräten konnte aber nicht zurückgegriffen werden, der Beirat betrat Neuland. Der erste Beirat Die erste Wahl war ein Erfolg. 14 Menschen mit Behinderungen wurden auf der Delegiertenwahl am 13. November 2003 gewählt. Mit Offenlage des Gemeinderats wurden die neuen Mitglieder am 21. November 2003 offiziell bestellt.62 Das Gremium vertrat rund 23.000 Menschen mit Schwerbehinderungen, immerhin 8,5 Prozent der Bürgerinnen und Bürger Karlsruhes.63 Bei der offiziellen Amtseinführung der frisch gewählten Mitglieder im Sitzungssaal des Rathauses betonte Bürgermeister Harald Denecken ausdrücklich, dass mit der neuen gesetzlichen Regelung der Fürsorgegedanke im Umgang öffentlicher Träger mit Menschen mit Behinderungen ausgedient habe. An seine Stelle sei die umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auch für Menschen mit Behinderungen getreten. Strukturen und Dienstleistungen müssten so beschaffen sein, dass alle dazugehören könnten. Manfred Weber, frisch gewählter zweiter Vorsitzender, betonte, dass in diesem Gremium die Betroffenen für sich selbst handeln könnten, denn nur sie wüssten, was ihre Behinderung im Alltag bedeute. Die neue erste Vorsitzende, Stefanie Ritzmann, wies darauf hin, dass die unterschiedlichen Behinderungen auch unterschiedliche Maßnahmen erforderlich machten, weshalb darauf geachtet worden sei, dass alle Arten von Behinderungen eine Vertretung im 20 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Beirat hätten. Ursula Villhauer drückte die Hoffnung aus, der Beirat werde zu einer Selbstverständlichkeit.64 Die konstituierende Sitzung des ersten Beirats für Menschen mit Behinderungen fand am 12. März 2004 statt. Dabei wurden auch die Delegierten für die Ausschüsse gewählt. Schon im Juni 2004 wurde die Geschäftsordnung verabschiedet.65 Die Behindertenkoordinatorin der Stadt Karlsruhe, Martina Warth-Loos, unterstützte den Beirat in Form der Wahrnehmung der Geschäftsstellenaufgaben. 2004 führte der Beirat sechs Sitzungen durch. Zu den Sitzungen kam, wie im Leitfaden vorgesehen, für einige Mitglieder die Teilnahme an den städtischen Ausschüssen, die Gespräche mit Vertretern und Vertreterinnen der Stadtverwaltung und den Bürgermeistern, das Engagement bei Begehungen und Ortsbesichtigungen sowie die Teilnahme und Organisation von Vorträgen.66 Die Suche nach einem Tagungsort war für den Beirat noch schwieriger als für andere Vereine, denn die Vielfalt der Behinderungen bedeutete auch unterschiedliche Ansprüche. Rollstuhl fahrende Mitglieder benötigten andere Räumlichkeiten als Hörgeschädigte oder Blinde, was dazu führte, dass der Beirat 2004 überwiegend in der Turnhalle der Erich-Kästner-Schule tagte und nicht im Rathaus. Die Sporthalle war dennoch nicht optimal, auch wenn die Schulverwaltung den Beirat freundlich aufnahm und sich bemühte, den Ansprüchen gerecht zu werden. Die Halle wurde auch für den regulären Schulbetrieb gebraucht und musste für den Beirat extra bestuhlt werden. Außerdem musste die Technik für die Sitzungen organisiert werden. Der Beirat hatte sich deshalb an den festgesetzten engen Zeitrahmen zu halten. Schon Anfang 2005 schaffte die Stadtverwaltung deshalb außerplanmäßig eine mobile Höranlage an. Daraufhin konnten alle Sitzungen barrierefrei im kleinen Sitzungssaal im Rathaus am Marktplatz durchgeführt werden.67 Abbildung 1: Konstituierende Sitzung an der Erich-Kästner-Schule, 2004. Sozial- und Jugendbehörde | 21 Wer braucht was? Die neue Vorsitzende Stefanie Ritzmann und ihr Team starteten mit ganzer Kraft in die neue Aufgabe. Ritzmann hatte gerade den Ruhestand angetreten, der nun mit der neuen Aufgabe gut ausgefüllt war. Doch nur deshalb konnte sie diese Aufgabe so umfassend bewältigen, neben einer Arbeit wäre es nicht zu schaffen gewesen, berichtete sie selbst.68 Die Arbeitsbelastung war für alle Beteiligten hoch. Sie mussten mit Menschen ohne Behinderungen zusammenarbeiten und diesen erst klar machen, welche besonderen Einschränkungen ihnen im Weg waren. Bei Menschen im Rollstuhl fiel das leicht, doch bei blinden und gehörlosen oder kognitiv eingeschränkten Menschen war es schwieriger, Verständnis zu finden und vor allem auch Maßnahmen durchzuführen. Das spiegelt sich auch in der Verwendung eines Rollstuhls als Piktogramm für Menschen mit Behinderungen wider: Der Rollstuhl ist das sichtbare und leicht verständliche Zeichen einer Einschränkung.69 Deshalb gab es auch Debatten im Beirat, wer benötigt was und vor allem: Schadet dem einen, was der andere braucht? Die Diskussionen über die unterschiedlichen Bedarfe bei verschiedenen Behinderungen waren anfangs sehr zeitaufwändig, erinnerte sich Martina Warth-Loos.70 Überall dabei Der Beirat war und ist mit je einem Mitglied im Jugendhilfe-, im Sozial- und im Planungsausschuss vertreten. Er sitzt inzwischen außerdem am „Runden Tisch Inklusion“ und als Gast beim Stadtseniorenrat. Selbst führte er vier bis sechs Sitzungen jährlich durch. Seine Vertreter*innen sprachen mit zahlreichen Verantwortlichen: Mindestens einmal jährlich mit dem Stadtoberhaupt, seit 2013 Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup, (SPD), davor Heinz Fenrich (CDU). Mehrmals jährlich sprach er auch mit den Bürgermeistern, vor allem des Dezernats 3, zuständig für Jugend und Eltern, Soziales, Bäder, Schulen, Sport und Migrationsfragen und des Dezernats 6, zuständig für Planen und Bauen, Immobilienmanagement, Flächenmanagement und den Zoologischen Stadtgarten. Aktuell mit den Bürgermeistern Dr. Martin Lenz (SPD) und Daniel Fluhrer (parteilos), anfangs auch mit Klaus Stapf, Michael Obert und Harald Denecken (2008-2009). Dazu kamen und kommen Gespräche und Treffen mit Abgeordneten und mit Landrat Dr. Christoph Schnaudigel sowie zahlreiche Vor-Ort-Termine, Informationsveranstaltungen und Teilnahme an Aktionen und Fachtagungen. Ein sehr arbeitsintensives Programm!71 Zwei Stellvertretungen Die zahlreichen Aktivitäten in vielen verschiedenen Bereichen und das hohe Engagement führten dazu, dass die Arbeit des Vorstandes immer weiter zunahm. Bei Ausfällen durch Krankheit zeigte sich außerdem, dass ein Stellvertreter mit den ganzen Aufgaben, die er schnell übernehmen musste, überfordert war. Der Vorstand schlug deshalb vor, dass er zwei Stellvertretungen erhalten sollte. Diese Idee fand Zustimmung und der Leitfaden wurde im Abschnitt 3 wie vorgeschlagen geändert. Neu hinzugefügt wurde: „Die stimmberechtigten 22 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Mitglieder des Beirats wählen in ihrer konstituierenden Sitzung aus ihrer Mitte eine/n geschäftsführende/n Vorsitzende/n sowie zwei Stellvertretungen. Diese vertreten den Beirat nach außen“. Die Änderung der Satzung erfolgte durch Offenlagebeschluss vom 19./20. August 2008 und wurde seitens des Gemeinderates gebilligt. Die Geschäftsordnung wurde anschließend entsprechend angepasst.72 Erfolgreiche Wiederwahl Zum Jahresende 2008 ging die erste Geschäftsperiode des Beirats zu Ende. Entsprechend Leitfaden und Wahlordnung wurde vom Gemeinderat die Delegiertenversammlung zur Wahl des Beirates für den 7. November 2008 einberufen. Die Sozial- und Jugendbehörde schrieb 115 Vereine und Selbsthilfegruppen aus der Stadt Karlsruhe und der Region an, die sich, soweit bekannt, mit dem Thema Behinderung im weitesten Sinne auseinandersetzten. Zusätzlich wurde die Wahl in der Presse bekannt gegeben, sodass Vereine und Gruppen, die bisher keine Einladung zur Beteiligung erhielten, sich jedoch als teilnahmeberechtigt sehen, die Aufnahme in die Einladungsliste beantragen konnten. Davon machte eine Gruppe Gebrauch. Zur Delegiertenversammlung meldeten sich 32 Personen aus 20 Vereinen und Selbsthilfegruppen an.73 Vorsitz der Wahlversammlung führte die Behindertenkoordinatorin, Martina Warth-Loos. Silvia Willkomm vom Zentralen Juristischen Dienst achtete auf die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben. Alle Kandidatinnen und Kandidaten erhielten die Gelegenheit, sich und ihre Gruppe kurz vorzustellen und ihre Gründe für die Bewerbung zu schildern. Dabei stellten sich viele Mitglieder des ersten Beirats, ebenso wie der Vorstand, erneut zur Wahl.74 Abbildung 2: Zweiter Beirat, 2009. Sozial- und Jugendbehörde | 23 Eine erste Bilanz Der erste Beirat war mit viel Arbeit verbunden und manche Erwartungen wurden nicht erfüllt. Es konnten jedoch einige Erfolge verbucht werden und die Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung brachte Anerkennung. Obendrein wurde 2008 der Bürgerempfang unter dem Motto „Menschen mit Behinderungen – Mitten im Leben der Stadt“ gefeiert. Gute Stimmung, schrieb der Beirat im Jahresbericht, brachte auch die Teilnahme des Beirats an der Woche der Menschen mit Behinderungen mit einem Infostand und bei den Diskussionsforen. Mit beiden öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten war das Thema „Menschen mit Behinderungen“ 2008 in der Stadt präsent.75 Zusätzlich fanden die Special Olympics National Games ein großes Medienecho und die Wettbewerbe und das Rahmenprogramm führten der Bevölkerung in Karlsruhe vor Augen, zu welchen Leistungen Menschen mit einer geistigen Behinderung fähig waren. Fröhlichkeit und Lebensfreude zauberten eine tolle Stimmung für die hervorragenden Tage der Special Olympics National Games, freute sich der Beirat über die erfolgreiche Veranstaltung.76 Mit diesem Schwung wurde der altbewährte Vorstand der ersten Geschäftsperiode wieder gewählt und der Übergang in die zweite Amtszeit fiel nicht schwer. Arbeitskreise Aufgrund seiner Erfahrung sah der Vorstand jedoch, dass die ständig wachsenden Aufgaben neue Anforderungen stellten, die er nicht mehr allein bewältigen konnte. Zur Entlastung des Vorstands schlug er vor, Arbeitskreise zu bilden. In diesen sollten die wichtigsten Themen in der Zeit zwischen den Plenumssitzungen weiter vorangebracht werden. Der Beirat begrüßte die Idee und beschloss, vier Arbeitsgruppen zu bilden: „ÖPNV“, „Gesundheitswesen“, „Barrierefreie Gebäude/barrierefreies Wohnen“, „Bildung, Arbeit, gesellschaftliche Teilhabe“.77 Wie Bürgermeister Harald Denecken bei der Amtseinführung 2008 gesagt hatte, blieb der Beirat „freundlich, hartnäckig und konsequent, aber stets fair“ am Ball.78 Auch in seiner zweiten Amtszeit konnten einige Erfolge verbucht werden, zum Beispiel ein Behindertenfahrstuhl im Rathaus Neureut sowie ein Fahrstuhl und Behinderten-WCs im Gebäude der Jugend- und Sozialbehörde.79 Zusätzlich zum Lift wurde im Rathaus West 2011 ein Leit- und Orientierungssystem für blinde Menschen eingebaut und das Gebäude damit umfassend barrierefrei.80 Doch stellte der Beirat 2011 unter anderem auch fest, dass die Inklusion in den Schulen zu wenig Beachtung fand. Von einer wirklichen Wahlfreiheit der Schule für Kinder mit Einschränkungen oder einer barrierefreien Stadt sei Karlsruhe noch weit entfernt, sagte Ritzmann 2011 der Presse.81 24 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Neue Gesichter Am 15. Mai 2012 wurde die Stelle der Behinderten- und Psychiatriekoordinatorin der Stadt Karlsruhe neu besetzt. Nachfolgerin von Martina Warth-Loos wurde Marion Schuchardt. Ende 2013 standen wieder Neuwahlen an. Am 8. November 2013 fand die Delegiertenversammlung zur Wahl der Mitglieder der dritten Amtszeit des Beirats für Menschen mit Behinderungen statt. Der Vorstand mit Stefanie Ritzmann, Gabriele Becker und Manfred Weber beendete nach zehnjähriger erfolgreicher Aufbauarbeit seine Tätigkeit. Erstmals konnten sich auch Personen als Einzelbewerberinnen beziehungsweise Einzelbewerber, die nicht einen Verein oder eine Organisation von Menschen mit Behinderung vertraten, zur Wahl stellen.82 Der neue Vorstand setzte sich nach der konstituierenden Sitzung am 13. Dezember 2013 aus dem Vorsitzenden Peter Stopp sowie den Stellvertreterinnen Rosemarie Zelch und Margit Kundrus zusammen.83 In enger Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung, Marion Schuchardt, startete das neue Team voller Tatendrang. Zuerst musste es sich einen Überblick über Projekte, Maßnahmen und Arbeitsweise verschaffen. Die neue Rolle zeigte sich überraschend vielfältig. Auch die wechselnde Rolle der stellvertretenden Beiratsmitglieder musste sich erst einspielen. Sie hatten, wie üblich, nur Stimmrecht, wenn das ordentliche Mitglied in einer Sitzung fehlte. Dies führte bei den Betroffenen anfangs zu Stress und Missverständnissen.84 Aufgrund seiner Erkrankung sah sich der Vorsitzende Peter Stopp von der Größe und dem Ausmaß des Aufgabenbereiches überfordert und er trat im Oktober 2014 von seinem Amt zurück. Von den Beiratsmitgliedern wurde diese Entscheidung mit großem Bedauern akzeptiert.85 Sozial- und Jugendbehörde | 25 Abbildung 3: Dritter Beirat, 2014, Foto: Michael Bertling. Große Aufgabe Doch ein neuer Vorstand fehlte, der Umfang der Aufgabe war herausfordernd. Die Geschäftsführung nahm sich des Themas an. Mit fachlicher Unterstützung wurde vorausschauend schon im Sommer 2014 die große Verantwortung, die auf dem Vorstand lastete, aufgegriffen und eine neue Aufgabenverteilung erarbeitet. Das Ziel war, die Aufgaben klarer zu fassen und auf mehrere Mitglieder zu verteilen, damit der nachfolgende Vorstand die Aufgaben besser einschätzen und bewältigen könnte.86 Zwei weitere Arbeitsgruppen sollten auch dieses Mal dazu beitragen, die Arbeit besser zu verteilen, die Arbeitsgruppe „Stadtjubiläum“ und die Arbeitsgruppe „LeiGo“, Leitfaden und Geschäftsordnung.87 In der Sitzung des Beirats vom 12. Dezember 2014 konnte ein neuer Vorstand gefunden werden. Andreas Baeske wurde einstimmig zum neuen Vorsitzenden des Beirates gewählt. Aus gesundheitlichen Gründen verließ er jedoch im Frühjahr 2015 den Beirat. Wieder wurde ein neuer Vorstand gesucht und Neuwahlen ausgeschrieben. Am 22. Mai 2015 konnten die Stellvertreterin Margit Schönfeld, geb. Kundrus, als neue Vorsitzende, Rosemarie Zelch und Susanne Viehbacher als Stellvertreterinnen gewählt werden.88 26 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Behindertenbeauftragte Der zweimalige Wechsel machte dem Beirat zu schaffen, doch mit Hilfe der Geschäftsführung und dem neuen Vorstand wurde der Übergang gemeistert und der Beirat erfolgreich fortgeführt.89 Trotzdem hielt die Diskussion um die Aufgabenfülle, die ehrenamtlich kaum zu leisten war, an. Da kam Unterstützung durch das neue Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG), das Stadt- und Landkreise in Baden- Württemberg zur Bestellung einer „Kommunalen Behindertenbeauftragung" verpflichtete. Der Beirat sprach sich für eine hauptamtliche Besetzung mit einer Person mit oder ohne Behinderung aus.90 2016 bestellte die Stadt Karlsruhe erstmalig eine hauptamtliche kommunale Behindertenbeauftragte. Am 1. Oktober 2016 trat Ulrike Wernert ihre neue Stelle als Kommunale Behindertenbeauftragte an.91 Auch die Geschäftsführung des Beirates, die seit seiner Gründung 2003 durch die Stelle der Behindertenkoordinatorin wahrgenommen worden war, änderte sich. Bis 2012 hatten Martina Warth-Loss und bis 2016 Marion Schuchardt den Beirat geschäftsführend begleitet. Zum 1. Mai 2017 übergab Schuchardt die Geschäftsführung des Beirates an die neue Behindertenbeauftragte. Sie behielt jedoch im Rahmen der Sozialplanung weiterhin wichtige Aufgaben für Menschen mit Behinderungen. In Karlsruhe bildeten nun Behindertenkoordinatorin, Beirat und Behindertenbeauftragte drei Säulen der Behindertenpolitik.92 Der Beirat war mit der professionellen hauptamtlichen Beauftragten entlastet. Wie immer bei Institutionalisierungsprozessen erhielt er jedoch auch Konkurrenz und geriet in Gefahr, einen Teil seiner exponierten und schrittmachenden Stellung zu verlieren. Am Ende erfolgreich 2018 startete der Beirat für Menschen mit Behinderungen in sein letztes Jahr der dritten Amtsperiode. Ein weiterer Wechsel im Vorstand im Mai forderte von den Mitgliedern erneut eine Umstellung und Neuorientierung. Rosemarie Zelch übernahm den Vorsitz für die ausscheidende Margit Schönfeld. Beate von Malottki rückte als Stellvertreterin in den Vorstand nach. Der Beirat tagte 2018 in drei ordentlichen Sitzungen. Trotz des Wechsels und der damit verbundenen Mehrarbeit konnten weitere Erfolge verbucht werden, zum Beispiel die Zustimmung des Planungsausschusses, bei der Marktplatzneugestaltung ein Blindenleitsystem zu verlegen oder die Rücknahme von Kürzungen im Beförderungsdienst der Stadt Karlsruhe. Weiterhin nahmen Beiratsmitglieder an den Ausschüssen und am Runden Tisch Inklusion teil. Im September lud Bürgermeister Martin Lenz alle Mitglieder zu einem geselligen Abend in das Badische Brauhaus ein, um damit die ehrenamtliche Arbeit der letzten fünf Jahre zu würdigen und zu zeigen, dass die Beiratsarbeit beachtet und ernst genommen werde.93 Sozial- und Jugendbehörde | 27 Vierte Amtszeit Am 16. November 2018 fand die Neuwahl des Beirates im Ständehaussaal statt. Die Wahl wurde von Marion Schuchardt, jetzt Sozial- und Jugendbehörde, koordiniert und durchgeführt. Viele Mitglieder standen für eine Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung. Im neuen Gremium mit 14 stimmberechtigten Mitgliedern und zehn Stellvertretungen wurden 18 Personen neu in den Beirat, sechs Personen aus dem alten Beirat wiedergewählt. Neue Vorsitzende wurde Josefine Schelenz, die Stellvertretung übernahmen Beate von Malottki und Artur Budnik. In der konstituierenden Sitzung am 25. Januar 2019 verabschiedete Sozialbürgermeister Martin Lenz die ausscheidenden Mitglieder. Darunter waren zwei Gründungsmitglieder: Ursula Baron und Manfred Weber. Zehn Jahre dabei gewesen waren auch Susanne Viehbacher und Helga Wicht. Ebenfalls verabschiedet wurde Marion Schuchardt. Im November 2018 gab es in der Sozial- und Jugendbehörde eine Veränderung. Die Aufgaben der Behindertenkoordinatorin wurden auf Sandra Greiner übertragen.94 Schon in der Beiratssitzung am 7. Februar 2020 kam es wieder zu Veränderungen im Vorstand. Josefine Schelenz verließ zum Jahresende 2019 Karlsruhe und stellte ihr Amt zur Verfügung. Zum neuen Vorsitzenden wurde Artur Budnik gewählt. 95 Als zweiter Stellvertreter konnte Sven Schipper gewonnen werden.96 Für Schipper rückte 2022 Meftune Ippolito in den Vorstand nach.97 Abbildung 4: Vierter Beirat, 2019, Foto: Archiv Roland Fränkle, Presse- und Informationsamt 28 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Von der Integration zur Inklusion Umfassende Barrierefreiheit Die Arbeit des Beirats für Menschen mit Behinderungen entpuppte sich, wie gesagt, von Anfang an als sehr umfangreich. Anfangs lag ein Schwerpunkt darauf, ein Netzwerk aufzubauen und Kontakte zu Stadtverwaltung und Gemeinderat zu knüpfen. Angesichts der Einführung der Hartz-Gesetze und der Auflösung des Wohlfahrtsverbands war außerdem die aktive Beteiligung bei der Eingliederungshilfe notwendig. Das Thema Integration von Menschen mit Behinderungen in Arbeitswelt und Alltag wandelte sich: Immer stärker lag die Betonung auf Inklusion aller Altersstufen, vom Kleinkind bis zum Erwachsenen in Beruf und Ausbildung. Hierbei ist wiederum über die Jahre hinweg eine Schwerpunktverschiebung von der Inklusion in die Kinderbetreuungseinrichtungen hin zur Inklusion in den Beruf auch von erwachsenen Menschen mit kognitiven Einschränkungen festzustellen. Diese Verschiebung ist auch auf Erfolge bei der Inklusion von Kindergarten- und Schulkindern zurückzuführen. Das Thema Barrierefreiheit im öffentlichen Raum übernahm der Beirat selbstverständlich von der Projektgruppe Barrierefreies Karlsruhe. Hier ist über die Jahre eine Verschiebung von der einfachen Barrierefreiheit bezogen auf Treppen und Stufen hin zu einer umfassenden Barrierefreiheit für alle Einschränkungen festzustellen. Dabei haben es bis heute blinde und sehgeschädigte, aber auch gehörgeschädigte Menschen schwer. Dazu mehr im Kapitel Blindenleitsystem und Signale statt Ampeln. Aus Behinderten werden Bürger*innen Gleich zu Beginn musste sich das frisch gewählte Gremium mit neuen Regelungen beschäftigen. Mit der Auflösung des Landeswohlfahrtsverbands Baden zum 31. Dezember 2004 entfiel die zentrale Verwaltung durch das Land und die Kommunen wurden auch für Einwohner und Einwohnerinnen mit Behinderungen verantwortlich. Die Sozial- und Jugendbehörde Karlsruhe beschäftigte sich frühzeitig mit den auf sie zukommenden Aufgaben und band auch die neue Beiratsvorsitzende Ritzmann in die Arbeitsgruppen zur Neuorganisation der Aufgaben und der Neugestaltung der Behindertenhilfe ein.98 Die Stadtverwaltung sah sich zuerst mit der Aufgabe konfrontiert, die Menschen mit Behinderungen überhaupt zu erfassen. Es war nicht bekannt, wo sie lebten und welche Bedürfnisse sie hatten. Um das neue Aufgabenfeld angemessen bearbeiten zu können, wurde die Abteilung „Eingliederungshilfe“ geschaffen. Die Behindertenkoordinatorin und der neue Beirat waren gefordert.99 Auch für die Betroffenen war die Situation neu und sie mussten sich zurechtfinden, vorhandene Angebote waren vielfältig und unübersichtlich. Der Vorstand beklagte sich über die Situation mit der Vielzahl von Angeboten und Trägern und forderte eine eigene Informationsstelle. Bürgermeister Denecken versprach, mit einer halben Stelle einzusteigen.100 Sozial- und Jugendbehörde | 29 Inklusion von klein auf Die Inklusion von Kleinkindern mit Einschränkungen in Kindergärten machte ab 2001 Fortschritte, der Anteil von Kindern mit Behinderungen an Regelschulen jedoch stieg nur langsam.101 Ab 2009 kam Unterstützung mit der Behindertenrechtskonvention: In Artikel 24 der Konvention wird festgestellt, dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund ihrer Behinderung vom Besuch einer Grundschule oder einer weiterführenden Schule ausgeschlossen werden dürfen. Vielmehr, fordert die Konvention, soll ihnen gleichberechtigt mit anderen Kindern der Zugang zu einem einbeziehenden (inklusivem), hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht ermöglicht werden. Gleiches gilt für Hochschulen und Berufsausbildung.102 Trotz der Unterstützung durch die Behindertenkoordinatorin und Sozialbürgermeister Dr. Lenz scheiterten Eltern häufig mit dem Wunsch, ihre Kinder an Regelschulen unterzubringen. Es fehlte an finanziellen Mitteln für notwendige Umbaumaßnahmen, vor allem aber auch an Personal.103 Im Jahr 2012 kam die Stadt ihrem Bemühen näher, jedem Kind bei Bedarf eine inklusive Betreuung beziehungsweise Beschulung zu ermöglichen. Im Schuljahr 2012/2013 ging in Grötzingen die erste Gemeinschaftsschule an den Start. Aufgenommen wurden 77 Erstklässler, darunter drei Kinder mit Behinderungen, die inklusiv unterrichtet wurden. Dennoch mahnte auch hier der Beirat hartnäckig an, mit dem Einbau von Aufzügen und Behindertentoiletten für echte Barrierefreiheit zu sorgen.104 In der Betreuung von Kindern und Jugendlichen ohne Behinderungen gab es ab 2013 große rechtliche Veränderungen. Die Kommunen stiegen in die Betreuung von Kindern unter drei Jahren ein und die Betreuungszeiten wurden ausgeweitet. Für Kinder mit Behinderungen mussten die Vergabekriterien geändert werden, um die Beschulung in ihrem Wohnbezirk zu ermöglichen.105 Ein weiterer Meilenstein war das neue Schulgesetz, das am 1. August 2015 in Kraft trat und den Anspruch auf schulische Inklusion grundsätzlich festschrieb.106 Im Schuljahr 2021/2022 wurden 282 Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Karlsruher Schulen inklusiv beschult. Der Inklusionsanteils stieg damit auf knapp 25 Prozent bis zum Schuljahr 2018/19, wo er bis zum Schuljahr 2021/22 stagnierte.107 Mit dem Aufbau von Ganztageseinrichtungen in Kindergärten und Schulen wurde am „Runden Tisch Inklusion“ festgestellt, dass auch Familien mit Kindern, die einen besonderen Förder- und Unterstützungsbedarf haben, eine ganztägige Betreuung für ihre Kinder brauchten. Im Schuljahr 2016/2017 wurden 57 Grundschulkinder mit besonderem Förderbedarf in Schülerhorten betreut.108 Ausdrücklich begrüßte es der Beirat, dass ab dem 1. September 2018 der lange gewünschte Fachkräftezuschlag für integrative Hortgruppen von 0,1 Vollzeitstellen pro inklusiv betreutem Kind und ein Budget von 40.000 Euro jährlich für die Weiterqualifizierung des gesamten Hortpersonals bewilligt wurden. Der Fachkräftezuschlag war schon 2014 diskutiert worden. Ein langer Atem, wie die Beiratsmitglieder immer wieder betonten, war auch in kleinen Dingen nötig.109 Doch aktuell steigen die Kinderzahlen wieder an und es fehlen überall Erzieherinnen und Erzieher. Eine Lösung wird darin gesehen, den Betreuungsschlüssel zu erhöhen. Die Vertreterinnen und 30 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Vertreter des Beirats befürchten, dass sich diese Entscheidung auf die Inklusion in den Kitas negativ auswirken wird.110 Inklusion im Beruf In zahlreichen Gremiensitzungen beschäftigte sich der Beirat über die Jahre bis heute mit dem Thema Inklusion von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Schulen, Berufsausbildung, Studium und Arbeitsmarkt. Nicht nur bei der Arbeitsgruppe Eingliederungshilfe, auch im Sozialhilfeausschuss und beim Runden Tisch Inklusion stand das Thema immer wieder auf der Tagesordnung. Besonders aktiv waren dabei die Eltern betroffener Kinder. Probleme bereitete und bereitet ihnen bis heute vor allem die Inklusion ihrer älteren und erwachsenen Kinder.111 Von Anfang an beschäftigte sich der Beirat deshalb mit den neuen Hartz-Gesetzen und deren Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen.112 Die Hartz-Gesetze, genau die „Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“, traten zwischen 2003-2006 in Kraft, Hartz 4 am 1. Januar 2005. Die Stadt Karlsruhe gründete zusammen mit der Agentur für Arbeit die Arbeitsgemeinschaft ARGE, die bis 2010 Bestand hatte.113 In den neuen Gesetzen vorgesehene Hilfsprogramme zur Qualifizierung, Teilnahme an Trainingsmaßnahmen oder „1 Euro-Jobs“ mussten auch Menschen mit Behinderungen zukommen114. Damit auch sie diese für sie wichtigen Informationen erhielten, startete der Beirat für Menschen mit Behinderungen sein Programm 2005 mit einem Vortrag des Direktors der Arbeitsagentur Karlsruhe, Hartmut Pleier. Er stellte bei seinem Vortrag unmissverständlich klar, dass das derzeitige Hauptproblem nicht die neuen Gesetze, sondern die fehlenden Arbeitsplätze seien.115 Auch die Aktion 1000 plus (ab 2005) und die Kooperative berufliche Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (KoBV, in Karlsruhe ab 2006) bemühten sich um die Inklusion in den Arbeitsmarkt. Der Beirat versorgte seine Mitglieder mit Informationen: 2007 berichteten zwei Vertreterinnen der ARGE und der Integrationsfachdienst Karlsruhe (IFD) stellte neue Projekte für junge Menschen mit Behinderungen und Berufseinsteiger vor. Rückenwind bei seinen Bemühungen erhielt der Beirat auch bei diesem Thema durch die UN- BRK. „Inklusion beschränkt sich dabei nicht nur auf die Schulen, sondern bedeutet die vollständige, uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu jeder Zeit und an jedem Ort.“ betonte der Beirat für Menschen mit Behinderungen auch hier wieder.116 Im Jahr 2010 wurden bei der Vorstellung des Berichts der Eingliederungshilfe Probleme mit der Personalausstattung deutlich: Der Beirat monierte, dass die Stadt ihrer Verpflichtung zur individuellen Beratung von Menschen mit Behinderungen nicht nachkomme. Doch auch als 2011 zwei neue Stellen für die Eingliederungshilfe eingerichtet wurden, gab es vom Beirat Kritik. Es handele sich lediglich um eine Verschiebung von Verwaltungsstellen, keine qualitative Verbesserung in Bezug auf die Beratung in der Hilfe, warf der Beirat der Stadt vor.117 Trotzdem konnten Erfolge verzeichnet werden. So stieg die Zahl der Arbeitsverhältnisse nicht nur in Integrationsunternehmen, sondern auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.118 Doch die Zahl der Arbeitsverhältnisse sagt noch nichts aus über die Qualität der Beschäftigung. Deshalb fanden die Themen Ausbildung und Berufsorientierung weiterhin Sozial- und Jugendbehörde | 31 Beachtung. „Inklusion in der Berufsorientierung“ hieß ein Fachtag am 9. Mai 2015, bei dem der neue Vorstand den Beirat repräsentierte. Begeistert zeigte er von dem Tandem-Projekt des Stadtjugendausschusses, FSJ-Stellen mit Tandems, mit jungen Erwachsenen mit und ohne Behinderung, zu besetzen. Die berufliche Inklusion bleibt bis heute eine wichtige Aufgabe, die in wirtschaftlich schlechteren Zeiten immer wieder mit Rückschlägen kämpfen muss. 119 Freiwillig Leichte Sprache Ab 2013 kam das Thema „leichte Sprache“ verstärkt auf die Tagesordnung. Mit einem Antrag „Leichte Sprache in Karlsruhe-Eine Stadt für alle“ sollte das Ziel erreicht werden, Menschen mit kognitiven Einschränkungen stärker zu integrieren.120 Die UN-BRK habe auf Seiten der Menschen mit Behinderungen viele Erwartungen und Hoffnungen geweckt, bemerkte die Stadtverwaltung in einer Stellungnahme. Die Stadt vertrete aber weder Leistungs- noch Ordnungsrecht, aus dem sich konkrete Rechtsansprüche für Menschen mit Behinderungen ableiten ließen. Doch auch ohne diese Rechtsansprüche und obwohl viele Themenbereiche, auf welche sich die UN-Konvention bezöge, nicht im Verantwortungsbereich der Kommune lägen, sondern hoheitliche Aufgaben des Bundes oder des Landes Baden-Württembergs seien, hätte die Stadt Karlsruhe immer gezeigt, dass Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen in der kommunalen Politik verankert seien. Das Bürgermeisteramt werde deshalb auch die Anregung aus dem Gemeinderat „gerne aufgreifen und wird die Behindertenkoordinatorin der Stadt Karlsruhe damit beauftragen, gemeinsam mit dem Beirat für Menschen mit Behinderungen ein Konzept zur Einführung „Leichter Sprache“ in schriftlichen Verwaltungsbriefen zu entwickeln und dem Sozialausschuss vorzulegen.“121 Abbildung 5: Netzwerk Leichte Sprache, 2018. 32 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Im Jahresbericht 2016 stellte sich der Beirat für Menschen mit Behinderungen zum ersten Mal in Leichter Sprache und mit Piktogrammen vor.122 Im Januar 2018 gründete der Beirat zusammen mit der Kommunalen Behindertenbeauftragten das „Netzwerk Leichte Sprache“.123 Stadt für alle Stadtplan und Internetportal Bereits 2004 gab es einen Stadtplan für Menschen mit Behinderungen, doch er musste dringend erneuert werden. Für die notwendige Recherchearbeit gründete der Beirat eine Arbeitsgruppe. Diese musste ermitteln, wo es Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gab. Behindertentoiletten, Parkplätze, Höranlagen, Blindenampeln und Aufzüge waren aufzuspüren und aufzulisten. Das Projekt erwies sich als zu groß: Um wenigstens in der City alles auch genau zu erfassen, wurde der Ausschnitt verkleinert. Zusätzlich wurde eine Broschüre mit Angeboten für Behinderte neu aufgelegt, immer in enger Zusammenarbeit und Kooperation mit der Sozial- und Jugendbehörde und dem Amt für Vermessung, Liegenschaften und Wohnen.124 Barrierefrei werden sollte auch eine App. Technische Schwierigkeiten machte auch hier die barrierefreie Zugänglichkeit für blinde und sehgeschädigte Menschen und der Beirat musste auch bei diesem Projekt wieder lernen, dass für bestimmte Projekte Hartnäckigkeit und große Geduld nötig waren.125 Geplant war die App bereits 2012, 2013 wurde sie von mehreren Fraktionen beantragt, endlich online ging das Portal „Karlsruhe barrierefrei“ aber erst 2017, noch ohne Voice-Tool. Auf einem speziellen Stadtplan mit zahlreichen Zusatzfunktionen waren nun Daten und Fakten bezüglich der Barrierefreiheit von 163 öffentlichen Gebäuden und 318 Zielen im ganzen Stadtgebiet zu finden. Die App war vom Liegenschaftsamt in Zusammenarbeit mit dem Beirat entwickelt worden.126 „Hartnäckigkeit zahlt sich doch aus“, schrieb der Beirat.127 Sozial- und Jugendbehörde | 33 Abbildung 6: Taktiles Stadtmodell Karlsruhe, sichtbar und ertastbar! Wählen gehen statt Briefwahl! Auch das Thema barrierefreie Wahllokale stand von Anfang an auf der Tagesordnung. Das neue Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) wirkte auch hier unterstützend und bereits im Jahr 2005 waren 79 Wahllokale in den 192 Wahlbezirken von Karlsruhe barrierefrei, immerhin knapp die Hälfte.128 Stefanie Ritzmann, Ursula Villhauer und Manfred Pirk gingen im September 2005 öffentlichkeitswirksam im Wahllokal Ständehaus zusammen wählen.129 Dennoch, so betonte der Vorstand gegenüber der Presse, werde der Beirat für Menschen mit Behinderungen an der Forderung festhalten, bis 2010 alle Wahllokale barrierefrei zu machen, wie es das Gesetz auch vorsehe.130 Begrüßt wurde auch, dass bei den Wahlbenachrichtigungen auf die barrierefreien Wahllokale hingewiesen wurde. Das werde zu einer höheren Wahlbeteiligung bei Menschen mit Behinderungen führen, vermutete der Beirat.131 Auch bei diesem Thema blieb der Beirat über die Jahre hartnäckig.132 Bei der Landtagswahl 2011 kamen zu den bestehenden 102 barrierefreien Wahllokalen zwölf weitere.133 Anlässlich der Oberbürgermeister-Wahl am 2. Dezember 2012 wurden Piktogramme auf der Wahlkarte eingeführt, die kenntlich machten, ob das Wahllokal barrierefrei erreichbar war. Außerdem wurden weitere Wahllokale mit mobilen Rampen für Rollstühle versehen, wie vom Beirat angeregt. In jedem der 193 Urnenwahlbezirke in 78 Wahllokalen stand damit ab 2012 mindestens ein barrierefreies Wahllokal zur Verfügung, also 119 barrierefrei zugängliche Wahlräume.134 Die Zahl der 34 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Wahllokale stieg bei jeder Wahl kontinuierlich weiter an. Doch viel Beachtung fand das Thema nicht mehr. Die Coronamaßnahmen ab 2020 trieben die Briefwahlquote massiv nach oben. Bei den Landtagswahlen 2021 lag Karlsruhe mit etwa 65 Prozent Briefwähler*innen an der Spitze der Stimmabgabe per Briefwahl.135 Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden Schon bei der Konstituierung des ersten Beirats für Menschen mit Behinderungen im November 2003 stand die Umsetzung der Umbaumaßnahmen, die bereits von dem Projekt „Barrierefreie Stadt Karlsruhe“ aufgelistet worden waren, als Aufgabe fest.136 Die Abarbeitung dieser Prioritätenliste beschäftigte den Beirat fortlaufend. Aktiv war er dazu in unterschiedlichen Gremien, in Ausschüssen und Arbeitsgruppen. Unzählige Gespräche wurden mit allen Ebenen der Stadtverwaltung, dem Gemeinderat und der Presse geführt und zahlreiche Begehungen vor Ort unternommen. Gleich zu Beginn stellten die neuen Beiräte fest, dass getroffene Verabredungen zur Verwirklichung der Barrierefreiheit vage blieben. Deshalb setzte sich der Beirat das Ziel, die Barrierefreiheit der öffentlichen Gebäude innerhalb von vier Jahren zu erreichen! Ein gewaltiges Ziel, das musste er schnell begreifen. Wollte er Erfolg haben war Kompromissbereitschaft notwendig. Deshalb schlug er schon bei seiner ersten Beteiligung an einer Haushaltsdebatte vor, die notwendigen finanziellen Mittel auf die kommenden zwei Doppelhaushalte zu verteilen. Mit diesem Kompromiss konnte der Beirat einen großen Erfolg feiern. In den Doppelhaushalt 2005/2006 wurden rund 400.000 Euro zur Herstellung von Barrierefreiheit eingestellt. Das Rathaus West, das Rathaus am Marktplatz, das Technische Rathaus, das Amt für Bürgerservice und Sicherheit und die Stadtbibliothek Bibliothek sollten zuerst barrierefrei umgebaut werden. Der Beirat forderte, zügig die Gebäude umzurüsten und möglichst schnell mit den Maßnahmen zu beginnen.137 Doch so schnell wie gewünscht, verlief die Umsetzung der Maßnahmen trotz des Kompromisses nicht. Im Jahresbericht 2007 musste der Beirat feststellen, dass Maßnahmen noch nicht abgeschlossen waren und Wünsche für den kommenden Doppelhaushalt 2007/2008 nicht berücksichtigt wurden.138 Sozial- und Jugendbehörde | 35 Abbildung 7: Begehung ECE-Center, 2005. Masterplan 2015 Doch es gab Lichtblicke: Am 23. Januar 2007 verabschiedete der Gemeinderat den Masterplan 2015, in dem sich sogar das Versprechen fand, dass alle öffentlichen Gebäude bis 2015 barrierefrei zugänglich sein sollten.139 Ein ambitioniertes Ziel, doch noch waren acht Jahre Zeit bis dorthin. Das Amt für Gebäudewirtschaft erhielt im Oktober 2007 vom Gemeinderat den Auftrag, eine Liste aller städtischen Gebäude vorzulegen. Daraus sollte hervorgehen, welche Gebäude bereits barrierefrei waren und ein Zeitplan erstellt werden, wie bis 2015 alle öffentlichen Gebäude barrierefrei zugänglich gemacht werden könnten.140 Im Februar 2008 erhielt der Beirat die beeindruckend umfangreiche Liste. Insgesamt 886 Gebäude waren darin aufgelistet. Auch nach einer ersten Vorsortierung blieben immer noch 531 Gebäude übrig, die als öffentlich zugängliche Gebäude relevant erschienen. Allen Beteiligten war sofort klar, dass keine 531 Gebäude umgebaut werden könnten. Unterstützt von der Sozial- und Jugendbehörde befasste sich eine kleine Gruppe des Beirats mit der Bewertung und Priorisierung der Gebäude. „Mühsame Kleinarbeit“, nannte er die Bildung der Gebäudekategorien, innerhalb derer die Gebäude ausgewählt wurden, die aus Sicht des Beirats in den nächsten Jahren bevorzugt barrierefrei umgebaut werden sollten. In dieser mühsamen Kleinarbeit wurden Gebäudekategorien gebildet: Kultur und Begegnungszentren, Öffentliche Verwaltung, Öffentliche Toilettenanlagen, Bäder, Friedhöfe und Aussegnungshallen. Aus diesen Kategorien erstellte der Beirat eine Prioritätenliste mit den Gebäuden, die aus seiner Sicht zuerst angegangen werden sollten.141 Keinesfalls immer waren sich dabei das Amt für 36 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Gebäudewirtschaft und die Beiratsmitglieder einig. Besonders bei der Frage der Bewertung unter dem Kriterium „Barrierefreiheit“ kam es zu Diskussionen, was nun darunter zu verstehen sei. In der Regel wurde unter „Barrierefreie Erschließung“ Bezug genommen auf Menschen im Rollstuhl. Doch das Fehlen von sichtbaren Barrieren wie Treppen bedeutete noch keinesfalls Barrierefreiheit für sehbehinderte Menschen. Von Anfang an versuchte der Beirat, die Verwaltung für diese Problematik zu sensibilisieren, damit an Orientierungsmöglichkeiten für sehbehinderte Menschen sowie Markierungen von gefährlichen Glastüren und Stufen gedacht wurde.142 Auch hier zeigte sich die Entwicklung von den Anfängen der Barrierefreiheit, die mit Stufenlosigkeit gleichgesetzt wurde, hin zu einer Barrierefreiheit für alle. Im November 2008 wurde die Gebäudeliste im Sozialausschuss positiv aufgenommen. Auch hier mussten wieder Umbaubedarfe ermittelt und bewertet, Kosten veranschlagt und Ratsbeschlüsse herbeigeführt werden. Der Beiratsmitglieder standen dabei immer beratend zur Seite. Hartnäckig achtete er darauf, dass Finanzmittel zum Umbau von Gebäuden in die anstehenden Doppelhaushalte eingestellt wurden. Mit dem geplanten Aufzug im Haus Solms, dem Aufzug in der Beratungsstelle des Sozialen Dienstes in der Kochstraße, dem endgültigen Abschluss der Projektliste „Barrierefreie Stadt Karlsruhe“ und dem Umbau im Rathaus Neureut und anderen Aktivitäten sah der Beirat seine Anliegen im Doppelhaushalt 2009/2010 angemessen berücksichtigt.143 Zahlreiche weitere Projekte folgten bis heute. Um aufzuzeigen, wie vielfältig diese auch im öffentlichen Bereich waren, werden nur einige aufgezählt. Eine Liste würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen. Im Jahr 2008 begrüßte der Beirat die Änderung der Aufzugsanlage in der Erich-Kästner-Schule, den Einbau von Behinderten WCs in der Carl-Benz-Halle, in der Rheinstrandhalle Daxlanden und in der Festhalle Durlach und den Einbau eines barrierefreien Aufzuges im Begegnungszentrum Grötzingen.144 2010 wurden das Anne Frank Haus, das Rathaus Neureut und der Soziale Dienst in der Kochstraße barrierefrei umgerüstet sowie 2011 das Rathaus West umfassend barrierefrei.145 Ebenfalls 2011 wurde der Aufzug im Rathaus Neureut eingeweiht.146 Brennpunkt Denkmalschutz Über den geplanten Umbau Haus Solms freute sich der Beirat zu früh, denn hier musste der Denkmalschutz beachtet werden. In Denkmalschutzbelangen habe es immer heftige Diskussionen intern und mit der Stadt gegeben, berichteten ehemalige Beiratsmitglieder, sei es bei einer Rampe am Weinbrennergebäude, beim Hauptbahnhof oder eben beim Haus Solms.147 Der behindertengerechte Umbau des historischen Gebäudes Haus Solms von 1881, das für Empfänge und Trauungen genutzt wurde, wurde durch Auflagen des Denkmalschutzes teuer. Bei Gesamtkosten von rund zwei Millionen sollten 735.000 Euro für einen Aufzug und ein behindertengerechtes WC aufgebracht werden. Angesichts der hohen Kosten ließ der Sozial- und Jugendbehörde | 37 Baubürgermeister die Maßnahmen überprüfen und dachte über Alternativen nach, sogar über den Verkauf des Hauses. Es hagelte von allen Seiten Protest.148 Auch der Beirat für Menschen mit Behinderungen hielt am Umbau fest und schlug vor, die zurückgestellte barrierefreie Umrüstung des Haus Solms im Doppelhaushalt 2011/2012 zu berücksichtigen.149 Die Proteste hatten Erfolg: Im Januar 2012 wurde mit dem Umbau wie 2009 geplant begonnen, im Dezember 2014 wurde der behinderten- und denkmalgerechte Umbau fertig gestellt.150 Anfangs mit harten Debatten für barrierefreie Umgestaltung von Baudenkmalen entwickelte sich auch dieser Bereich weiter und das Amt für Denkmalschutz dachte um. 2018 beschäftigte sich eine Fachtagung „Barrierefreies Bauen, Recht, Brand- und Denkmalschutz“ des Dachverbands integratives Planen und Bauen DIPB e.V. mit dem Thema und die Behindertenbeauftragte schrieb: „Bei Denkmälern ist mehr Barrierefreiheit möglich als man manchmal annehmen könnte.“ Sie bedauerte allerdings, dass es trotz vieler überzeugender Beispiele, wie Denkmalschutz und Barrierefreiheit im Einklang stehen könnten, immer noch zu viel Ermessensspielraum gäbe.151 Masterplan wird Stadtentwicklungskonzept Erfolge wechselten sich mit Rückschlägen ab. Ein Dauerthema blieben Sparmaßnahmen und fehlende Terminierungen von Planungen. Ein langer Weg mit viel Arbeit, klagte der Vorstand.152 Im Jahresbericht 2010 ist dazu zu lesen: „Der Behindertenbeirat möchte (…) hervorheben, dass nach dem Sachstandsbericht keine deutliche Verbindlichkeit erkennbar war und uns eine klare Zeitschiene fehlt, wann und wo mit dem Beginn des Behindertentoilettenkonzepts begonnen wird.“153 Je näher das Jahr 2015 rückte, desto deutlicher zeichnete sich ab, dass das Ziel, im Jahr 2015 alle öffentlichen Gebäude barrierefrei zu machen, nicht zu halten war. Doch der Beirat ließ sich nicht entmutigen und setzte hartnäckig seine Arbeit fort. „Umso wichtiger ist es, dass in jedem städtischen Doppelhaushalt ausreichend Gelder für solche barrierefreien Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden.“ stellte er im Jahresbericht 2012 klar.154 Um immer wieder ein Stückchen voranzukommen, einigte sich der Beirat pragmatisch auf eine neue Prioritätenliste und brachte regelmäßig Vorschläge für die Haushaltsplanungen ein.155 Wiederholt wies er darauf hin, dass der Masterplan 2015 nicht zu erfüllen sei. Das merkten zunehmend auch die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung. Als das Jahr 2015 heranrückte, ging der „Masterplan 2015“ in einem „Stadtentwicklungskonzept 2020“ auf. Er sei ein „flexibler Orientierungsrahmen, der Perspektiven aufzeigen sollte, wie sich Karlsruhe bis zu seinem 300. Stadtgeburtstag entwickeln könnte“, schrieb Oberbürgermeister Fenrich im Vorwort zum neuen Konzept. Und er stellte fest, begleitet von Bürgerschaft, Politik, Verwaltung, Institutionen, Vereinen und Verbänden sei der „Karlsruhe Masterplan 2015“ zu einem „Integrierten Stadtentwicklungskonzept 2020“ erweitert worden.156 In diesem neuen Stadtentwicklungskonzept findet sich viel zu Barrierefreiheit und sogar ein eigenes Kapitel zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen, aber zeitliche Zielangaben fehlen. 38 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Doch auch ohne Zeitvorgaben arbeiteten die Beiratsmitglieder im Planungsausschuss und in Arbeitsgruppen zügig weiter und begleiteten zahlreiche Umbaumaßnahmen. In den folgenden Jahren wurden weitere Schulen, Verwaltungsstellen und Rathäuser barrierefrei ertüchtigt. 2013 wurden zum Beispiel im Markgrafengymnasium, im Lessinggymnasium, der Eichendorffschule, der Schlossschule Durlach, der Lidellschule und der Grundschule Beiertheim Akustikdecken eingebaut. 2013 erhielt endlich auch die Trauerhalle am Hauptfriedhof Karlsruhe einen neuen Fahrstuhl, denn der bis dahin vorhandene Plattformlift wurde nicht gut angenommen.157 Das Rathaus Hohenwettersbach war ab 2015 über das Rückgebäude des Rathauses barrierefrei erreichbar und 2016 verfügte das Rathaus Stupferich über einen barrierefreien Zugang in Form einer Rampe.158 2018 folgten behindertengerechte Umbaumaßnahmen in der Schiller- und der Eichendorffschule, dem Alten Rathaus Bulach sowie im Personal- und Organisationsamt. Das sind nur einige Beispiele, die der Beirat zufrieden zur Kenntnis nehmen konnte. Auch ohne Masterplan. Von der Einzelmaßnahme zur Projektberatung Bei Betrachtung der 20 Jahre Beirat ist festzustellen, dass die Entwicklung von der sehr aufwendigen Beschäftigung mit Einzelmaßnahmen, deren Finanzierung und Umsetzung, hin zu umfangreichen Beratungsmaßnahmen geplanter Projekte ging. Hier zeigte der Beirat für Menschen mit Behinderungen bei den Begehungen immer wieder seine große Stärke, kompromissbereit und pragmatisch. 2020 stellte die Behindertenbeauftragte fest, dass bei Bauvorhaben aufgrund der strengeren Vorschriften in der Landesbauordnung, Barrierefreiheit inzwischen ein zentraler Punkt bei den Planungen der Gebäude darstellte und von allen Verantwortlichen sehr ernst genommen würde.159 Wieder einmal, so betonte sie jedoch ausdrücklich, habe es sich als gut und richtig erwiesen, dass der Beirat für Menschen mit Behinderungen frühzeitig und fortlaufend in neue Projekte einbezogen werde. Deshalb sei es für den Beirat ein großer Erfolg, dass mit Unterstützung der Gemeinderatsfraktionen der Verbleib seiner Vertreter*in mit beratender Stimme im Planungsausschuss erreicht werden konnte. Ausdrücklich wies die Behindertenbeauftragte auch auf die Unterstützung in Politik und Verwaltung hin, die im Zusammenhang mit dem Neubau des Städtischen Klinikums sichtbar geworden sei. Hier hätte sich deutlich gezeigt, dass es nach wie vor mangelhafte Baubestimmungen für die Umsetzung von Barrierefreiheit in Gebäuden gäbe, die der Beirat aufzeigen konnte.160 Der Beirat erlebte aber auch, wie erkämpfte und begrüßte Einrichtungen wieder außer Dienst genommen wurden, zum Beispiel das Bürgerbüro Mitte oder das Rathaus West. Sozial- und Jugendbehörde | 39 Bedürfnisanstalten ans Tageslicht! Öffentliche Bedürfnisanstalten gibt es in Karlsruhe noch keine 100 Jahre. Erst 1929/30 errichteten die Rhenania Ossag Mineralölwerke nach Plänen des Städtischen Hochbauamts auf dem Karlsruher Stephanplatz einen Pavillon mit einer Großtankstelle und einer öffentlichen Bedürfnisanstalt im Untergeschoss.161 Viele öffentliche Toiletten in den Städten entstanden unter der Erde: So störten sie nicht das Stadtbild und verbrauchten nicht den öffentlichen Raum, so waren sie jedoch auch garantiert untauglich für Menschen mit Rollstuhl oder Gehbehinderungen und wurden für viele auch zu unterirdischen Angsträumen. Immerhin vergingen keine 100 Jahre bis zur Einweihung der ersten von über 20 öffentlichen, barrierefreien Toiletten in der Karlsruher City. Doch für den Beirat für Menschen mit Behinderungen hatte es einige Jahre Überzeugungsarbeit gebraucht. 2011 waren die Toiletten versprochen worden. Immer wieder kam es zu Verzögerungen. Ende 2015 war es endlich so weit: Am 21.Dezember 2015 wurde die erste barrierefreie Toilette in Anwesenheit von Oberbürgermeister und Bürgermeister am Standort Passagehof eingeweiht.162 „Fortlaufend werden im Stadtgebiet neue barrierefreie öffentliche Toiletten gebaut, 2018 zum Beispiel am Fliederplatz und am Friedrichsplatz. Inzwischen gibt es stadtweit schon ein beachtliches Angebot.“, berichtete der Beirat 2018 zufrieden.163 Die neuen Toiletten sind eine Verbesserung auch für alle, die Untergrundtoiletten noch nie besonders schätzten. In der U- Strab gibt es dennoch selbstverständlich auch neue barrierefreie Toiletten. Abbildung 8: Behindertentoilette in Grötzingen. Nicht städtische Gebäude Im Jahr 2007 startete der Beirat eine Untersuchung zur Barrierefreiheit nicht städtischer Gebäude: Er nahm sich unter anderem Postfilialen, Bundes- und Landesbehörden, Krankenhäuser, Krankenkassen, die Rentenversicherungsanstalt, Kultureinrichtungen und 40 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Banken vor. Von 71 angeschriebenen Betrieben erklärten sich 54 bereit, an der Aktion teilzunehmen. Bei diesen stellte der Beirat fest, dass er durchaus freundlich und mit Verständnis empfangen wurde. Die Ergebnisse wertete der Beirat selbst als überraschend: Während einige Gebäude kaum nennenswerte Hürden aufwiesen, hatten andere eine grundlegende Umrüstung nötig. 39 Prozent der Gebäude waren nach DIN-Norm barrierefrei, 33 Prozent weitgehend.164 Mit dieser Studie muteten sich die Beiratsmitglieder viel Arbeit zu, zahlreiche Vor-Ort-Termine waren nötig. Doch in der Presse fand die Aktion Beachtung. Im Mai 2007 fand in Karlsruhe wieder die Fachmesse für Rehabilitation, Pflege, Information und Inklusion statt. Sogar die Fachpresse monierte den chronischen Mangel an Rollstuhl geeigneten Unterkünften im Großraum Karlsruhe. Das hatte der Beirat ebenfalls festgestellt und in einem Offenen Brief an die Karlsruher Messe- und Kongressgesellschaft sowie das Stadtmarketing auf den Mangel hingewiesen. Das brachte ihm Kritik ein. Doch der Beirat ließ sich nicht beirren: War das nicht seine Aufgabe? Er bestand auf ein Gespräch mit der Messe- und Kongressgesellschaft. Dabei kam auch heraus, dass die zwischen den Bundesverbänden des Hotel- und Gaststättengewerbes und den betroffenen Behindertenverbänden abgeschlossenen Zielvereinbarungen in puncto Barrierefreiheit in Hotels in Karlsruhe kritisch beurteilt wurden, die Messlatte sei zu hoch angesetzt. Der Beirat regte deshalb noch einmal eine Befragung an. Der extra erstellte Erhebungsbogen hatte jedoch einen bescheidenen Rücklauf.165 Ähnlich schwierig verlief die Auseinandersetzung mit der Barrierefreiheit bei Geschäften.166 So berichtet die StadtZeitung 2009: „Weniger zufrieden stimmt das Gremium das offenkundige Desinteresse der Hotellerie an der behindertengerechten Ausstattung ihrer Häuser und die nach wie vor unerfreuliche Situation in Bezug auf Läden in der Innenstadt, deren Besuch für Behinderte oft mit vielen Mühen verbunden ist. Trotz aller Erfolge – die Arbeit geht ihnen nicht aus.“ 167 Hier ist zu sehen, dass Menschen mit Behinderungen noch nicht als Kundinnen und Kunden, vor allem noch nicht als reisende Kundinnen und Kunden, wirklich bemerkt wurden. Inzwischen haben die gängigen Hotelportale Listen barrierefreier Hotels, wobei auch hier noch nachgefragt werden muss, was genau unter dem Label angeboten wird. Dass es außerdem eher die Hotels im höheren Preissegment sind, d.h. die Neubauten, macht das Reisen für Menschen mit Behinderungen teuer. Sozial- und Jugendbehörde | 41 Abbildung 9: Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, 2006. Leben und Wohnen Vor dem Hintergrund der Auseinandersetzungen um Anforderungen in der Landesbauordnung und Debatten um die Auslegungen der Forderungen bemühte sich die AG Barrierefreiheit und Wohnen um die Erweiterung des Angebots an barrierefreiem Wohnraum. Erschwerend dazu kam, dass auch in Karlsruhe die Bevölkerung in den vergangenen Jahren zunahm, wodurch sich die Wohnungssituation verschärfte.168 Bei hohem Bedarf nach Standardwohnungen geraten besondere Ansprüche oft in die Defensive und werden zurückgestellt. Das machte die AG Barrierefreiheit immer wieder zum Thema. In zahlreichen Gesprächen mit Architekten und Bauträgern wurden auch neue Wohnkulturen diskutiert. Viele interessante Wohnideen sind auf dem Markt zu finden, doch barrierefreie Wohnungen sind bis heute rar und teuer.169 Für eine barrierearme oder barrierefreie Wohnung läge die Nettomiete pro Quadratmeter 30 Cent über dem marktüblichen Preis, stellte der Gutachterausschuss der Stadt Karlsruhe fest. Eine solche Wohnung zu finden, sei fast unmöglich, ergänzte der Behindertenbeirat.170 Am 14. Oktober 2022 antwortete Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup bei einem Gespräch auf die Frage zum Thema Wohnraum ehrlich und ernüchternd. Er befürchtete, dass sich die Wohnsituation auf kurze Sicht in Karlsruhe nicht verbessern werde.“171 Angesichts der Mangellage wurden auch von der Politik Gesetze und Verordnungen zu barrierefreiem Bauen in Frage gestellt und ihre Sinnhaftigkeit diskutiert, sodass darauf zu achten sein wird, mit welchem Ziel und in welche Richtung sich erneute Änderungen bewegen.172 42 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Barrierefreies Bürgerbüro 2009 startete im Bürgerbüro Stadtmitte ein Pilotprojekt „Barrierefreies Bürgerbüro“, bei dem der Beirat von Anfang an einbezogen wurde. Ziel war es, das Bürgerbüro auch für Menschen mit Seh- und Hörbehinderungen sowie Menschen mit geistigen Einschränkungen barrierefreier zu gestalten. Dazu gehörte neben einer Höranlage und dem Dolmetscherdienst „Tess“ auch die Entwicklung von Broschüren in Leichter Sprache und mit Symbolen. „Wenn alles realisiert wird, hat dieses Bürgerbüro sicher Vorbildcharakter.“, lobte der Beirat im Jahresbericht 2009.173 2014 wurde das Bürgerbüro Mitte barrierefrei.174 und 2020 das Bürgerbüro im Rathaus am Marktplatz zu einem digitalen Büro umfunktioniert. Dafür wurde jedoch das Bürgerbüro in der Kaiserallee 8 barrierefrei umgestaltet und dem Vorstand des Beirats und der Behindertenbeauftragten vorgestellt. Neben dem barrierefreien Zugang gibt es dort einen barrierefreien Serviceplatz und auf Anfrage persönliche Unterstützung bei behördlichen Erledigungen.175 Hauptfriedhof Karlsruhe Die Kapelle am Hauptfriedhof wurde 2013 barrierefrei und die Halstestelle 2018, selbstverständlich mit Blindenleitsystem. 176 Doch damit war der Hauptfriedhof noch lange nicht umfassend barrierefrei und stand immer noch auf der Tagesordnung des Beirats. Bei einem Vororttermin im September 2020 mit dem Leiter des Friedhofs- und Bestattungsamt, Matthäus Vogel, wurden Orientierungsmöglichkeiten für Menschen mit Sehbehinderungen sowie Menschen mit kognitiven Einschränkungen beraten. Gesprochen wurde über taktile Pläne, Informationen in Leichter Sprache, in Großdruck und Blindenschrift sowie den Einsatz von Apps. Dabei wurde allen Teilnehmenden allerdings schnell klar, dass schon durch die Größe des Friedhofes nicht alles barrierefrei gestaltet werden könnte. Das Thema blieb noch auf der Tagesordnung, dürfte aber weiterhin nicht vorrangig sein.177 Städtisches Klinikum Manches brauchte viel Zeit und trotz neuer Planungsvorschriften Überzeugungsarbeit und Betreuung durch den Beirat für Menschen mit Behinderungen. Schon 2009 forderte der Beirat Barrierefreiheit im Krankenhaus.178 Zehn Jahre später, im Jahr 2019, beschäftigte sich die AG Gesundheitswesen mit der Barrierefreiheit im Neubau des Städtischen Klinikums Karlsruhe (SKK). Auch hier wurde der Beirat in die Gespräche mit dem Architekten und dem Gebäudemanager einbezogen. Als Fazit diverser Vorgespräche stellten die AG-Mitglieder allerdings mit Bedauern fest, dass insbesondere Maßnahmen bezüglich der Badezimmer für Rollstuhlnutzer nicht angenommen wurden.179 Die Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen verlief deshalb nicht ohne Spannungen.180 Nach der Fertigstellung erhielten die Mitglieder des Beirats noch einmal die Gelegenheit, das neue Haus M zu besichtigen. Dabei zeigte sich, dass ihre fortgesetzten Gespräche und Anregungen doch Erfolg hatten, wenn auch nicht in vollem Umfang. Es gab immerhin vier echte Rolli-Zimmer, die bei Bedarf allerdings vorher Sozial- und Jugendbehörde | 43 angemeldet werden mussten.181 Mit Bedauern bemerkte der Beirat jedoch 2022, dass ein Blindenleitsystem zur Anmeldung fehlte.182 Ebenso besichtigte der Beirat 2021 den Neubau der ViDia-Kliniken. Dabei stellte er fest, dass dort insbesondere für die orthogeriatrische Station die Barrierefreiheit konsequent durchdacht und umgesetzt wurde und Anregungen der Vertreter*innen des Beirats berücksichtigt, auch wenn es noch Kleinigkeiten nachzubessern gab. Abbildung 10: Beiratsmitglieder am Empfang des Hauses M des Städtischen Klinikums, 2021. 44 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Mobil ohne Behinderungen Großprojekt Hauptbahnhof Selbstverständlich auf der Tagesordnung des Beirats stand auch der Hauptbahnhof, der nur mit großer Mühe von Menschen mit Behinderungen nutzbar war. 1995 war mit dem Einbau erster Aufzüge und Rolltreppen begonnen worden, jedoch nur bei den Fernverkehrsgleisen.183 Fehlende Aufzüge waren auch für Kinderwagen, Fahrräder und Koffer ein Hindernis! Auf einer von der Deutschen Bahn erstellten Prioritätenliste von Bahnhöfen mit hohem Handlungsbedarf erschien auch der Karlsruher Hauptbahnhof, was der Beirat als ersten Erfolg seiner Bemühungen wertete.184 Selbstbewusst bat er die Deutsche Bahn AG, in die konkreten Planungen des erwünschten Ausbaus eingebunden zu werden.185 Das Projekt barrierefreier Hauptbahnhof avancierte schon bald zu einem der größten Umbauprojekte des Beirats.186 Unterstützung mit seinen Modernisierungsforderungen fand er bei Bundes- und Landtagsabgeordneten.187 In der Berichterstattung wurde auch angesprochen, dass die fehlende Barrierefreiheit für viele lästig sei, ebenso die Tatsache, dass unterschiedliche Maßnahmen für Barrierefreiheit für viele nützlich seien. Die Forderung, dass alle Bahnsteige mit Aufzügen erreichbar sein sollten, war leicht zu verstehen. Die Presse betonte, mobilitätseingeschränkte Personen könnten zum Beispiel ein junger Mann mit Sportverletzung oder eine Familie mit drei Kindern und acht Koffern sein.188 Der Einsatz für eine Höranlage am Servicepoint zeigte erfreulich schnell Erfolg und in der Presse war zu lesen: „Dass politisches Engagement etwas bewirken kann, konnte der Behindertenbeirat der Stadt Karlsruhe zum wiederholten Male beweisen.“189 Und die Presse erklärte deutlich: „Reisende mit Hörschäden haben es nämlich besonders schwer, den Informationen an solchen Beratungsstellen zu folgen, weil sie durch den Lärm der Umgebung nicht oder nur eingeschränkt verstehen können, welcher Rat ihnen gegeben wird.“190 Darin zeigt sich eine erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit, die verstanden hatte, dass Maßnahmen erläutert werden müssen, um Verständnis zu erhalten. Der Beirat brachte – wie bereits erwähnt – schon bei den ersten Gesprächen mit der Deutschen Bahn AG weitere Anliegen ein. Dabei ging es zum Beispiel um nicht barrierefreie Zugangstüren bei den Eingängen, wo er automatische Türen forderte. Aufgrund der hohen Kosten war viel Überzeugungsarbeit notwendig. Immerhin brachte die Bahn im Jahr 2010 am hinteren Eingang eine Tür an, die sich per Knopfdruck automatisch öffnen ließ. Eine solche Türe wäre am Haupteingang wegen des größeren Personenverkehrs noch wichtiger, stellte der Beirat klar.191 Doch eine automatische Tür am Haupteingang wurde aus Platzgründen bis heute nicht eingebaut. Die Bahn sicherte aber zu, dass darauf geachtet werden sollte, ein Türflügel offenstehen zu lassen, damit Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen ohne Probleme die Bahnhofshalle betreten könnten.192 Sozial- und Jugendbehörde | 45 Leichter war es, die Bahn zu überzeugen, an den Türen die Kontraststreifen nicht senkrecht, sondern waagrecht in Augenhöhe anzubringen, damit sie für Menschen mit Sehbehinderungen gut erkennbar waren.193 Bemängelt wurden auch die vorhandenen Leitlinien für Menschen mit Sehbehinderungen, die teilweise abgetreten waren und stellenweise ganz fehlten, vor allem auch in der Bahnhofshalle in Richtung Service-Point und Behindertentoilette. Hier war wieder viel Überzeugungsarbeit in zahlreichen Gesprächen mit dem Denkmalamt und dem Bahnhofsmanagement nötig. Während das Blindenleitsystem auf sich warten ließ, hatten kleinere Initiativen Erfolg: Auf Anregung des Beirats wurde auf der westlichen Seite vor dem Bahnhof ein Platz für Fahrdienste eingerichtet, um dort Personen ein- und aussteigen zu lassen.194 Die Aufzüge konnten mit leichter Verzögerung, Unterstützung von politischer Seite und mit Mitteln aus einem Konjunkturprogramm bis zum Jahr 2012 eingeweiht werden. Im Reisezentrum des Bahnhofs gingen barrierefreie Verbesserungen in Betrieb, für Menschen mit Behinderungen wurde der Schalter 3 barrierefrei umgerüstet. Für Sehgeschädigte erfolgte eine besondere Durchsage, für Menschen mit Hörschädigungen wurde eine Höranlage installiert. 195 Weiter Geduld brauchten jedoch die blinden Menschen und Menschen mit Sehbehinderungen. Das geforderte Blindenleitsystem wurde zwischen Bahnhofsleitung und Denkmalschutzbehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe weiter kontrovers diskutiert.196 Begehungen und Gespräche mit dem Bahnhofsmanagement und dem Denkmalschutz wirkten zwar immer wieder überzeugend, doch 2015 kam die Nachricht, dass die bereits genehmigten Kosten nicht ausreichten und eine neue Ausschreibung der geplanten Maßnahme nötig sei. Auch die Planungen zum barrierefreien Ausbau der Haltestelle Bahnhofsvorplatz wurden aufgrund einer Entscheidung der Stadt im November 2014 vorläufig eingestellt. Begründet wurde die Maßnahme mit der „verkehrlichen Belastung der Bürger durch die zahlreichen aktuellen Baumaßnahmen infolge der Kombilösung“.197 „Wir bleiben dran, denn der Hauptbahnhof in Karlsruhe ist ein Schlüsselstandort für Menschen mit und ohne Behinderungen.“, schrieb der Beirat.198 Die Umbaumaßnahmen im Hauptbahnhof liefen schleppend weiter. Das Blindenleitsystem wurde teilweise eingebaut, doch enttäuschend war, dass die Abzweigungen zum Info-Point, zum DB-Reisezentrum und zu den hinteren Aufzügen nicht korrekt ausgeführt wurden.199 2020 wurde wieder ein Vor-Ort Termin anberaumt, um über die 2018 zugesagte Markierung der Treppenstufen zu den Bahngleisen zu beraten, ebenso über die Handlaufbeschriftungen mit Blindenschrift und erhabener Profilschrift. Hierzu lagen inzwischen entsprechende DIN-Vorschriften vor. Dennoch gab es viel Beratungsbedarf in Bezug auf den genauen Ort der Anbringung und auf den genauen Wortlaut der Informationen. Das Projekt wurde trotzdem noch 2020 endlich fertig.200 Für die Gruppe der Menschen mit Sehbehinderungen blieb die Arbeit besonders langatmig und zähflüssig. Oft wurde mit der Ästhetik argumentiert, ein für Menschen mit einer Sehbehinderung unstimmige Argumentation. Beratungen und Überzeugungsarbeit waren sehr zeitintensiv, zahlreiche Vor-Ort-Termine waren notwendig, bei denen oft sogar Zuständigkeitsfragen zu klären waren. Die erforderlichen Maßnahmen ließen länger auf sich 46 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe warten als Aufzüge, Parkplätze oder Höranlagen! Loben konnte der Beirat vor allem die Standardisierung der Leitsysteme, die inzwischen an vielen Stellen in Karlsruhe zu finden sind.201 Doch der Hauptbahnhof Karlsruhe ist bis heute am Punkt Barrierefreiheit für blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderungen nicht zufriedenstellend, denn eine selbstständige Mobilität ist nicht durchgehend möglich. In der großen Halle zu den Gleisen ist das Leitsystem veraltet, Rillenplatten und kontrastreiche Gestaltung fehlen. Auf den Gleisen wird erst langsam angefangen, Leitsysteme zu verlegen und im Reisezentrum wurde das Angebot sogar zurückgefahren. Hier ist also noch einiges zu tun, der Beirat noch keinesfalls überflüssig.202 Abbildung 11: Begehung Hauptbahnhof, 2009. Von der Einzelmaßnahme zur U-Strab für alle Von Anfang an auf der Tagesordnung standen die ÖPNV-Haltestellen in der Innenstadt. Schon die Projektgruppe Barrierefreie Stadt Karlsruhe hatte sich ausführlich mit dem Thema beschäftigt.203 2003 war jedoch auch ein erster Startschuss für das Projekt Stadtbahntunnel erfolgt. Dafür wurde die Karlsruher Schieneninfrastruktur-Gesellschaft (Kasig) gegründet. Der damit begonnene Tunnelneubau stellte das Projekt barrierefreier Ausbau der innerstädtischen Haltestellen in Frage. Trotzdem wollte der Beirat nicht völlig auf eine Möglichkeit des barrierefreien Zugangs zur Straßenbahn in der City verzichten. Kompromissbereit forderte er die Schaffung von mindestens einer Haltestelle in der Innenstadt, bei der niveaugleich in die Bahn ein- und ausgestiegen werden konnte. Dazu führte er auch Gespräche mit Oberbürgermeister Fenrich und mit dem ersten Bürgermeister König. Betont wurde ausdrücklich, dass diese Maßnahme bewusst als Provisorium akzeptiert werde, da die U-Strab wesentliche Verbesserungen bringen werde. Keinesfalls wolle man aber „noch weitere zehn bis fünfzehn Jahre vertröstet werden, bis Rollstuhlfahrer/innen mit dem ÖPNV in die Karlsruher Innenstadt kommen können.“ 204 Von Anfang an wurde im Beirat heftig über die unterschiedlichen Bedarfe von Menschen mit Behinderungen diskutiert. Schnell einzusehen war, dass Menschen mit Rollstuhl keine Treppen steigen konnten. Doch Barrieren, mit denen Sozial- und Jugendbehörde | 47 seh- oder hörgeschädigte Menschen zu kämpfen haben, sind kaum sichtbar und Maßnahmen müssen erst verstanden werden.205 Der Bau der Kombilösung startete in Karlsruhe erst sieben Jahre nach der Gründung der Kasig. Am 21. Januar 2010 fand der offizielle Baustart mit Spatenstich statt. Der Tunnelbau verlief mit Pannen, kam aber letztendlich doch voran. Selbstverständlich waren Aufzüge und ein niveaugleicher Ein- und Ausstieg eingeplant. Doch zu berücksichtigen waren auch die besonderen Ansprüche von hör- und sehgeschädigten Menschen, ebenso die Anforderungen für Menschen mit kognitiven Einschränkungen. Um die verschiedenen Möglichkeiten aufzuzeigen, mit denen die Teilhabe aller Menschen wirklich umfassend ermöglicht werden könnte, gab es zahlreiche Vor-Ort Termine mit dem Beirat. Unter anderem wurde in der Bemusterungshalle der Kasig die Designerbeschriftung einer Notrufsäule besprochen und geklärt, wie mit dieser sowohl Blinde als auch Menschen mit einer Hörbehinderung erreicht werden könnten.206 Doch zuerst einmal lösten die umfangreichen Baumaßnahmen eine chaotische Verkehrssituation in der Innenstadt aus, die besonders auch Menschen mit Behinderungen Probleme bereitete. Deswegen wurde sogar über Lotsen nachgedacht.207 Schon 2012 beschäftigte sich der Beirat mit einer App für blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderungen. Bei der Beschäftigung mit vorhandenen Modellen aus Dresden und Mannheim stellte er allerdings fest, dass die Systeme noch nicht ausgereift waren.208 Auch hier zeigte sich der Beirat auf der Höhe der Zeit. Doch auch die Großbaustelle war einmal zu Ende! Am 14. Oktober 2020 konnten Mitglieder des Beirats endlich die U-Bahn-Haltestelle Lammstraße/Ritterstraße besichtigen. Die Beiratsmitglieder begutachteten dabei auch die Leitlinien für blinde Menschen, die Notrufsäule und den Zugang zu den Aufzügen, Kontrastierung und Markierungseinrichtungen am Boden und an den Wänden sowie die Handlaufbeschriftung in Braille- und Profilschrift.209 Obwohl sich die Haltestelle noch teilweise im Baustellenzustand befand, fiel das erste Fazit positiv aus.210 Bei weiteren Begehungen und zahlreichen Gesprächen mit der Behindertenbeauftragten und Beiratsmitgliedern nahmen die Vertreter der Kasig Beanstandungen entgegen und besserten immer wieder nach. Auch die Mundhäuser, die oberirdischen Teile der Aufzüge zu der neuen U-Bahn, wurden nach einigen Gesprächen so gestaltet, dass sie auch für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen zu erkennen sind.211 Die Begehungen, die Gespräche mit den Verantwortlichen und die Zusammenarbeit mit der Kasig und dem KVV waren ein großer Erfolg für den Beirat. Anfangs an der Entfernung von Barrieren für Rollstuhlfahrer orientiert hatte sich das Thema „Barrierefreiheit für alle“ durchgesetzt und die Planungen nachhaltig und umfassend verändert. 48 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Abbildung 12: Zugang mit Aufzug zur U-Stab, Mundhaus Marktplatz. Am 11. Dezember 2021 wurde die unterirdische Straßenbahn offiziell eröffnet. Der Beirat für Menschen mit Behinderungen hatte 17 Jahre darauf gewartet! 212 Doch ein paar Kritikpunkte gibt es noch: Bemängelt werden vor allem die geringe Anzahl der Sitzmöglichkeiten, aber auch zu hoch hängende Fahrgastinformationen und Mängel bei den Durchsagen.213 An der schon lange gewünschten App für Fahrgastinformationen für Fahrgäste mit Seheinschränkungen wird aktuell noch gearbeitet.214 Sozial- und Jugendbehörde | 49 Abbildung 13: Besichtigung U-Strab, 2021. Mobilität im ganzen Netz Im Herbst 2006 knüpfte der Beirat Kontakte zum KVV und der Albtal-Verkehrsgesellschaft. Anlass war der neue Nahverkehrsplan. Dieser war vom Gemeinderat nicht verabschiedet worden, unter anderem weil es verpasst worden war, den Beirat einzubeziehen. Deshalb erschienen 2007 Vertreter des KVV und der Albtal-Verkehrsgesellschaft bei einer Plenumssitzung des Beirats. Erfreut konnte dieser feststellen, dass noch Anregungen aufgenommen wurden. Ein Erfolg war die Anbringung einheitlicher Symbole an den Straßenbahnen, die den Zugang zum Beispiel für Menschen im Rollstuhl erleichtern sollten. Beim nächsten Nahverkehrsplan sollte der Beirat jedoch von Anfang an beteiligt werden!215 2008 erschien eine neue Broschüre Mobilität für alle, die der Beirat in Zusammenarbeit mit den Karlsruher Verkehrsbetrieben erstellt hatte. Es erschien auch ein neuer Liniennetzplan Menschen mit Sehbehinderungen oder blinde Menschen, nachdem der alte Plan durch geänderte Linienführung unbrauchbar geworden war.216 Neue Bahnen und Busse 2011 stellte der Beirat fest, dass die neuen S-Bahnen nicht wie gewünscht umgesetzt worden waren, eine kontrastreiche Gestaltung der Haltestangen im Innenbereich fehlte. Erfolg hatte am 22. November 2011 ein Antrag im Gemeinderat, der von allen Fraktionen gutgeheißen wurde. Gefordert wurde ein auf die Bedürfnisse mobilitätseingeschränkter und älterer ÖPNV- Nutzerinnen und Nutzer zugeschnittenes Informationsangebot. Die Kasig, die Karlsruher 50 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Verkehrsbetriebe und die städtischen Ämter versprachen, die Belange von Menschen mit Behinderungen bei ihrer Informationspolitik gezielter zu berücksichtigen.217 Im Juli 2013 wurde eine neue 2-Wege-System Straßenbahn eingeweiht. Sie verfügte über Kopf- und Nackenstützen, die Drücker und Notknöpfe waren in Rollstuhlhöhe, für Menschen mit Sehbehinderungen gab es breite Markierungsstreifen in kontrastreicher Farbe sowie Drücker mit kontrastreichem Ring. Ein schöner Erfolg für die jahrelange hartnäckige Überzeugungsarbeit. In den folgenden Jahren wurden weitere Straßenbahnhaltestellen außerhalb der City barrierefrei ausgebaut, 2015 folgten auch Bushaltestellen. Aus einem Sonderprogramm des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg zur Förderung des Umbaus von Bushaltestellen vom Mai 2015 erhielt die Stadt Karlsruhe 100.000 Euro. Allerdings stellte der Beirat auch fest, dass das Ziel der Europäischen Union und des novellierten deutschen Personenbeförderungsgesetzes, bis 2022 alle Haltestellen von Bussen und Straßenbahnen barrierefrei zugänglich zu machen, wohl kaum erreicht werden könnte. Im Jahr 2019 waren 50 Prozent der Straßenbahnhaltestellen in Karlsruhe barrierefrei.218 Abbildung 14: Straßenbahn- Haltestelle Tullastraße. Sozial- und Jugendbehörde | 51 Mobilitätstraining für alle Im Jahr 2009 waren Arbeitsgruppen gebildet worden, auch die Arbeitsgruppe ÖPNV. Diese plante von Anfang an verstärkt auch die Belange der Menschen mit geistigen Behinderungen zu thematisieren. Darüber hinaus sollten auch Verantwortliche des KVV in die Rolle eines Rollstuhlfahrers, eines sehbehinderten oder blinden Menschen, eines Gehörlosen und geheingeschränkten Menschen schlüpfen, damit auch sie die Probleme besser nachvollziehen könnten.219 Das Mobilitätstraining im Jahr 2010 war ein großer Erfolg und wurde auch später wiederholt durchgeführt.220 2022 unternahm der Beirat eine Rollstuhl-Rundfahrt mit Bachelorstudierenden aus dem Studiengang Verkehrssystemmanagement. So erhielten die angehenden Planer*innen einen Eindruck davon, wie es sich anfühlt, mit dem Rollstuhl oder dem Blindenlangstock mobil zu sein.221 Akustische Signale Im Oktober 2015 erschien die DIN 32981: 2015-10 neu. Sie regelte die akustischen und taktilen Signale an Ampeln, die blinden Menschen oder Menschen mit Sehbehinderungen das Auffinden der Fußgängerfurt sowie des Signalgebermastes mit Anforderungstaster und taktilen Informationen erleichtern und ein sicheres Überqueren der Straße ermöglichen sollen. Der Beirat schlug vor, alle neuen Blindenampeln entsprechend der DIN 32981 auszurüsten, um die Sicherheit für Betroffene zu erhöhen. Auch dazu wurden Gespräche mit den Verkehrsbetrieben und dem Tiefbauamt sowie dem Bürgermeister geführt. Er ließ zwei unterschiedliche Systeme an zwei Straßenbahn-Haltestellen einrichten, um diese in einem Testlauf gemeinsam zu erproben. Doch hier zeigten sich einige Schwierigkeiten mit den akustischen Signalen, die auch in anderen Städten aufgetaucht waren. Schon 2018 wurde deshalb die DIN neu gefasst und für die Verwendung nur taktiler Signale an Bedingungen geknüpft, zum Beispiel dass nicht mehr als zwei Fahrstreifen überquert werden müssen. Sollte das der Fall sein, kann im Einzelfall auf die akustischen Signale verzichtet werden.222 Wie schwierig das Thema Ampeln für blinde Menschen ist, zeigte sich immer wieder: Komplexe Straßenquerungen mit Straßenlärm und Bahngleisen bleiben eine Herausforderung.223 52 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Abbildung 15: Signalgeber mit akustischen und optischen Signalen und Vibrationstaste, Haltestelle Tullastraße. Blindenleitsystem Das Thema Blindenleitsysteme wurde schon an verschiedenen Stellen angesprochen. Dennoch soll es hier noch einmal ausdrücklich zu Wort kommen. Vielleicht können eines Tages mit Hilfe von Smartphones andere Möglichkeiten entwickelt werden, doch aktuell sind noch taktile Bodenleitsysteme sicherer. Bei den Maßnahmen für blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderungen musste sich der Beirat vor allem gegen das Argument, Blindenleitsysteme störten die Ästhetik, wehren. So auch ab Juli 2014 bei den Planungen zur Neugestaltung der Fußgängerzone. Hier unterstrich der Beirat die Notwendigkeit eines kontrastreichen Blindenleitsystems (BLS) gemäß DIN 32984 und DIN 32975. „Eine sichere und entspannte Nutzung des Einkaufs- und Gastronomieangebots in der Kaiserstraße und auf dem Marktplatz und somit eine uneingeschränkte gesellschaftliche Teilhabe sind für blinde und sehbehinderte Menschen nur möglich, wenn sie entlang eines taktilen und visuell kontrastreichen Leitsystems an Hindernissen wie Aufstellern, Gastronomiemöblierung, Bänken, Mülleimern und so weiter vorbeigeführt werden.“, wiederholte er immer wieder unermüdlich.224 Bei einem öffentlichen Bürgerforum 2015 versprach Oberbürgermeister Dr. Mentrup die Realisierung eines BLS und auch der Baubürgermeister stimmte für die Einrichtung auf beiden Seiten der Kaiserstraße. Die geforderten kontrastreichen Begleitstreifen wurden jedoch nur an den Zugängen zur U-Strab auf dem Marktplatz und dem Europaplatz bewilligt, ansonsten aus ästhetischen Gründen abgelehnt. Damit gab sich der Beirat nicht zufrieden. Er schlug als Kompromiss vor, den Kontrast herzustellen, indem das BLS in einen dunklen Stein eingefräst Sozial- und Jugendbehörde | 53 würde. Die Verwaltung schlug daraufhin vor, das geplante Zierband als Orientierungsmöglichkeit für sehbehinderte Menschen zu nutzen. Zwei Begehungen durch Betroffene ergaben jedoch, dass der Kontrast zwischen Bodenbelag und Zierband für Menschen mit einer starken Sehbehinderung zu schwach war. Um seinen Forderungen Nachdruck zu verleihen, wandte sich der Beirat zusammen mit der Behindertenbeauftragten an die Presse: Öffentlich kritisierte er die Planung als zu kontrastarm, was für Menschen mit Sehbehinderungen ein großes Hindernis darstelle. BNN und Baden TV berichteten ausführlich. Zusätzlich schickte der Beirat eine Stellungnahme an Planungsausschuss und Oberbürgermeister und bat die Planungsausschussmitglieder der Parteien um Unterstützung. Wieder einmal hatten eine gezielte Pressearbeit und Aufklärung Erfolg. Der Planungsausschuss beschloss, das neue Leitsystem rund um den Marktplatz schwarz zu machen. Die Belange der Sehbehinderten haben Vorrang vor der Ästhetik, auch wenn das schwarze Leitsystem gestalterisch ein gewisser Stilbruch sei, sagte die Stadt der Presse.225 Abbildung 16: Blindenleitsystem und Rampe am Rathaus Karlsruhe. 54 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Abbildung 17: Eingang U-Strab Marktplatz mit schwarzem und weißem BLS. Abbildung 18: Braille- und Profilschrift Handlauf, Haltestelle Marktpl. Rathaus. Sozial- und Jugendbehörde | 55 Gebärdensprache Wie bereits erwähnt, sind die Behinderungen Schwerhörig- oder Gehörlosigkeit meistens unsichtbar und deshalb besonders gefährlich. Durchsagen in der Bahn, auf den Bahnhöfen und Haltestellen, aber auch Hupen oder Blaulicht können nicht erfasst werden und selbstverständlich können auch andere Menschen nicht mit Worten weiterhelfen, wenn es zu Problemen kommt. Für schwerhörige Menschen können Kopfhöreranlagen eingesetzt werden oder die Lautstärke angepasst. So wurde zum Beispiel auch in Karlsruhe bei der Vorstellung der Oberbürgermeisterkandidaten im November 2012 für schwerhörige Menschen eine Kopfhöreranlage angeboten.226 Anzeigetafeln, die Informationen bereitstellen, sind für schwerhörige und gehörlose Menschen besonders wichtig. Sie nützen aber allen, denn oft sind Durchsagen schwer zu verstehen. Für gehörlose Menschen aber war es lange Zeit nicht möglich, Veranstaltungen und Vorträge zu verfolgen. Sie waren von der Teilhabe ausgeschlossen. Mit dem Inkrafttreten des BGG 2002 und der Kommunikationshilfenverordnung227 gab es für gehörlose Menschen auch einen Anspruch auf Gebärdensprachdolmetscher*innen, insbesondere auch bei Behörden, Polizei oder vor Gericht. Inzwischen sind diese bei vielen Veranstaltungen und Nachrichten zu sehen, aber auch hier musste erst Verständnis geschaffen werden. Im Zusammenhang mit dem neuen Stadtentwicklungsplan, der ausdrücklich das Thema Inklusion erwähnte, wurde auch im Sozialausschuss wieder über Gebärdensprachdolmetscher*innen gesprochen. Zusammen mit dem Gehörlosenverein erfolgte die Empfehlung, mehr Veranstaltungen mit Gebärdendolmetscher*innen zu begleiten, auch, um das Interesse der gehörlosen Menschen an den Vorgängen in der Stadt zu erhöhen.228 Abbildung 19: Sichtbare Öffnungs- und Schließzeichen in rot und grün am Aufzug Haltestelle U-Strab Marktplatz. 56 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Fahrdienst Gleich zu Beginn der ersten Amtszeit hatte sich der Beirat mit der Haushaltskonsolidierung zu beschäftigen. Um den Haushalt zu stabilisieren, wurden auch die Zugangsvoraussetzungen zum Beförderungsdienst für Menschen mit Schwerbehinderungen verschärft. Doch für Menschen mit Behinderungen bedeutete es ein großer Einschnitt, wenn ein behindertengerechter PKW in der Familie zum Ausschlussgrund für die Nutzung des Beförderungsdienstes werden sollte. Ein Sturm der Entrüstung brach los. Die Einschränkung konnte durch Unterstützung der Verantwortlichen in der Sozial- und Jugendbehörde und der Ratsfraktionen zurückgenommen werden. Gleichzeitig zeigte aber auch hier der Beirat von Anfang an Kompromissbereitschaft mit der Zustimmung zu der Regelung, dass ein ärztliches Attest zukünftig nicht mehr ausreichte, um eine Fahrdienstleistung in Anspruch zu nehmen. Immerhin war die Angewiesenheit auf die Familie zurückgenommen worden.229 Barrierefreie Kultur und Sport Badespaß? Schon 2005 wurde der Beirat in die Planungen des Baus eines neuen Freizeitbades einbezogen. In einigen Gesprächen wurden Anregungen aufgenommen, doch der Bau verzögerte sich.230 2008 wurde das Bad endlich fertiggestellt und eine kleine Gruppe des Beirats wurde um eine Begehung gebeten. Auch hier wurden Anregungen aufgenommen. Die Bewertung des Bades als „behindertengerecht“ fiel dennoch verhalten aus: „Das Europabad wird jedoch für Menschen mit Handicaps eher nicht völlig alleine zu nutzen sein, da es als Spaßbad für die ganze Familie angelegt ist und ein ruhiges Baden nicht das Ziel des Bades darstellt.“, schrieb der Beirat 2008.231 Bühnen ohne Barrieren 2004 war das Kammertheater in Planung. Hier war wieder der Denkmalschutz mit im Boot, was besonders den Einbau eines Aufzuges zum Problem machte. Der Aufzug musste außerdem mittels einer Sprechanlage angefordert werden, was immer wieder zu Beschwerden führte, wenn die Anlage nicht funktionierte oder nicht ausreichend Personal zur Verfügung stand.232 Ab 2012 war ein Neubau und eine Generalsanierung des Staatstheaters in Diskussion. Das Haus war 1975 eingeweiht worden. Damals dachte noch niemand daran, auch Menschen mit Behinderungen als Gäste begrüßen zu können. 2014 beschloss der Karlsruher Gemeinderat eine Generalsanierung und Erweiterung des Staatstheaters und der Beirat nahm mit dem technischen Direktor Kontakt auf. Er konnte für den Bestand nach Gesprächen und Vor-Ort- Terminen zusätzliche Maßnahmen erreichen.233 Das Staatstheater investierte und setzte einige Sozial- und Jugendbehörde | 57 Anregungen um: Aufzüge und Türen wurden umgerüstet und die Rollstuhlplätze wie gewünscht verlegt. Während Nachbesserungen im Altbestand freiwillig erfolgen, gelten für Neubauten DIN-Normen, in diesem Fall die DIN 18040 für barrierefreies Bauen im öffentlichen Raum.234 Nach den Bauvorschriften sollte das neue Theater umfassend barrierefrei sein, doch das wird frühestens 2027 zu bewerten sein. Gleiches gilt für eine vielleicht erfolgende Generalsanierung des Altbaus.235 Schiff ahoi! 2008 stand ein neues städtisches Fahrgastschiff auf der Tagesordnung. Die Direktion des Rheinhafens ging auf den Beirat zu und bat um Beratung: Das neue Schiff sollte barrierefrei sein. Aufzüge und barrierefreie Toiletten waren selbstverständlich eingeplant, doch bei einem Treffen im März 2008 konnte der Beirat Details ergänzen und Anregungen beisteuern: die Ausstattung des WCs mit einem Euroschlüssel, beidseitige Handläufe mit waagrechtem Auslauf an den Treppen, ein blindengerechtes Bedientableau im Aufzug, kontrastreiche Beschriftung und Treppenmarkierungen. Zwei Jahre später wurde das neue Schiff eingeweiht. Abbildung 20: Beirat auf der „Karlsruhe“, um 2010. 58 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Tags Zoo „Tags Zoo, nachts zu“ war ein Slogan des Zoos. Für Menschen mit Behinderungen waren jedoch lange Zeit die Tierhäuser auch tagsüber zu.236 Als das Stadtjubiläum 2015 näher rückte, sollte auch der Zoo allen offenstehen, fand der Beirat!237 Doch so schnell ging es nicht. Viele Gespräche mit der Zooverwaltung und gemeinsame Termine waren notwendig. Im Jahr 2016 wurde ein neuer barrierefreier Duft- und Tastgarten im zoologischen Garten eingeweiht.238 Zusammen mit den Zoofreunden wurde der Zoo auf Barrierefreiheit untersucht.239 Erst 2018 wurden einige vom Beirat geforderte Maßnahmen fertig gestellt. Die Brücke am Elefantenhaus wurde erneuert, die Türen am Elefantenhaus und am Raubtierhaus öffneten sich automatisch und am Ausgang Ost wurde ein barrierefreies Drehtor installiert.240 Es folgten barrierefreie Türen am Affen- und am Giraffenhaus. Heute gilt der Zoo als „weitgehend barrierefrei“. „In einigen Tierhäusern ist der Zugang mit dem Rollstuhl allerdings wegen der Tür und der Bodenbeschaffenheit schwierig. Im Exotenhaus ist jede Ebene per Aufzug zu erreichen.“, kommentierte die Presse 2021.241 Außerdem ist das Elefantengehege schwer zu erreichen und die Gondeln nehmen leider keine Rollstühle mit. Abbildung 21: Beschriftung in Brailleschrift im Duft- und Tastgarten im Zoo Karlsruhe, 2023. Neubau Wildparkstadion Ein Thema mit Spaßfaktor war das Wildparkstadion, keinesfalls nur für Menschen ohne Behinderungen. Bereits im Juli 2019 wurde der Beirat in die Planungen des neuen Stadions eingebunden. Im August 2020 besichtigten einige Mitglieder erste Ergebnisse auf der Baustelle und stellten zufrieden fest, dass Rollstuhlfahrer*innen in Zukunft über genügend Platz im Stadion verfügten und dass es sogar einige Plätze mit Ladestationen für elektrische Rollstühle gibt. Für blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderungen waren Plätze im Sozial- und Jugendbehörde | 59 Bau, von denen aus die Spiele per Live-Audiodeskription mit Kopfhörern verfolgt werden könnten. Das alte Sehbehindertenradio hat ausgedient.242 An der abschließenden Begehung 2021 nahm der gesamte Vorstand teil. Gelobt wurde der großzügige Bereich für die Zuschauer*innen im Rollstuhl und die Plätze mit Möglichkeit zur Audiodeskription für Menschen mit Seheinschränkungen. Nicht reibungslos verlief die Verlegung des Blindenleitsystems. Bei einer Besichtigung konnten die beiden Vertreterinnen der „Gruppe der der blinden und sehbehinderten Menschen“, Dr. Wagner und von Malottki sowie die Behindertenbeauftragte Wernert, mit dem Planungsbüro über das stellenweise falsch verlegte BLS sprechen, das danach entsprechend der DIN-Vorgaben angepasst wurde.243 Allerdings verzögerte sich auch bei dieser Großbaustelle die Fertigstellung. Am 19. Juli 2023 wurde das Stadion endlich eröffnet.244 Auch hier gibt es noch Anregungen, aber vor allem Freude über das neue Stadion mit seinen behindertengerechten Angeboten. Abbildung 22: Platz für Rollstühle, Wildparkstadion, 2021. 60 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Auszeichnungen Brücken bauen Die Städte Karlsruhe und Ettlingen sowie der Landkreis Tübingen erhielten 2009 den „BRIDGE-Preis“ des Landesverbands der Lebenshilfe Baden-Württemberg. Der BRIDGE Preis – „Brücken bauen in die Gemeinden“ – wurde in diesem Jahr zum ersten Mal ausgelobt und prämierte Projekte, die Brücken zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen bauen. An der Preisverleihung im Forum der Landesbank Baden-Württemberg in Stuttgart am 4. Mai 2009 nahmen Bürgermeister Klaus Stapf, in Vertretung des Oberbürgermeisters Heinz Fenrich, der Vorstand des Behindertenbeirats und die Behindertenkoordinatorin teil. Die Lebenshilfe würdigte mit der Auszeichnung an die Stadt Karlsruhe die beispielhafte Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an kommunalpolitischen Diskussions- und Entscheidungsprozessen. Besonders hervorgehoben wurde der gewählte kommunale Beirat für Menschen mit Behinderungen und die gelungene Kooperation mit Politik und Verwaltung durch die städtische Behindertenkoordinatorin Marion Schuchardt.245 Das Ereignis sei ein echter Höhepunkt und eine wunderbare Bestätigung ihrer zähen Bemühungen gewesen, schrieb Ritzmann rückblickend.246 Abbildung 23: Verleihung Bridge-Preis, Stuttgart, 2009. Sozial- und Jugendbehörde | 61 Ausgezeichnete Inklusion Im Dezember 2013 schuf auch der Gemeinderat Karlsruhe auf einen Antrag hin einen Preis zur Förderung und Stärkung der Inklusion. Der Rat sah eine Auszeichnung „als sinnvolle Maßnahme zur Würdigung und Wertschätzung von Unternehmen, Vereinen und weiteren Institutionen auf dem Wege zur Inklusion“.247 Der Antrag wurde zur Abklärung der Kategorien, der Preisgestaltung und Jury an den Beirat verwiesen. In Zusammenarbeit mit der Behinderten-Koordinatorin erarbeitete er wie gewünscht eine Konzeption.248 Der Preis sollte öffentlichkeitswirksam auf das Thema „Behindertengerechtigkeit“ hinweisen. Mit ihm sollten Menschen und Projekte ausgezeichnet werden, die sich besonders um eine inklusive Stadtgesellschaft bemühten. Für die Kategorien Einzelpersonen und Organisationen, Institutionen und Vereine gab es auch eine finanzielle Auszeichnung, für die Wirtschaft einen Sachpreis in Form einer Pyramide. In der Jury saßen das Staatliche Schulamt Karlsruhe, der Integrationsfachdienst, die Industrie- und Handelskammer Karlsruhe, die Kreishandwerkerschaft Karlsruhe, die Jugendhilfeplanung der Stadt Karlsruhe sowie der Beirat für Menschen mit Behinderungen. Im Juli 2014 wurde im Gemeinderat der neue kommunale Inklusionspreis beschlossen und Mittel dafür bewilligt. Bereits am 26. November 2015 wurde der Preis im Bürgersaal des Rathauses zum ersten Mal verliehen. Die Träger des ersten Inklusionspreises waren in der Kategorie Einzelpersonen Gabriele Becker, in der Kategorie Wirtschaft die Firma Sivis sowie in der Kategorie Organisationen/Vereine der Verein „Eltern und Freunde für Inklusion“ (EFI). Becker erhielt den Preis für ihre langjährige Mitarbeit im Beirat für Menschen mit Behinderungen, wo die Sehbehinderte nach Ansicht der Fachjury viele Akzente setzte und in der Funktion der stellvertretenden Vorsitzenden auch Verantwortung übernahm. Sie initiierte ein Tandem- Projekt, durch das Sehende und Sehbeeinträchtigte/Blinde gemeinsam auf einem Tandem Radtouren unternehmen konnten.249 Die BNN berichtete umfangreich. Passgenaue Lösungen brauche es für die Inklusion und „die gibt es nicht zum Nulltarif.“, wird Margit Schönfeld zitiert:250 Der Preis hatte seine Öffentlichkeitswirksamkeit bewiesen. Der zweite Karlsruher Inklusionspreis 2018 ging in der Kategorie Wirtschaft an das Unternehmen Printor, in der Kategorie Einzelpersonen an die Paraclimber der Sektion Karlsruhe 251 und in der Kategorie Organisationen/Vereine an die Kindertagesstätte im Lebenshilfehaus.252 Zum dritten Mal ging der Preis 2021 an die Prometheus GmbH, an die Künstlerin Brigitte Reisz und an die Grundschule Beiertheim. Über die Verleihung, die wegen der Coronamaßnahmen ohne Publikum stattfand, wurde ein Film gedreht.253 62 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Verdienstorden Im gleichen Jahr wurde auch Stefanie Ritzmann ausgezeichnet. Ministerpräsident Kretschmann überreichte ihr am 5. Mai 2014 für ihr langjähriges Engagement den Verdienstorden des Landes Baden-Württemberg. 20 Jahre lang war sie zweite Vorsitzende des Ortsverbands Karlsruhe des Verbands Contergangeschädigter, zehn Jahre Vorsitzende des Beirats, davor bereits in der „Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe“ aktiv sowie im „Aktionsbündnis Frauen mit und ohne Handicap“.254 Über 25 Jahre arbeitete sie mit Kompromissbereitschaft und Humor für „Barrierefreiheit und Partizipation“.255 „Niemals hätte ich geglaubt, einmal einen solchen roten Teppich ausgerollt zu bekommen“, schrieb Ritzmann in ihren Lebenserinnerungen: „Und wenn ich zurückblicke, so erschien es mir lange als ziemlich unwahrscheinlich, dass ich einmal ein so erfülltes, reiches Leben würde führen können.“256 Abbildung 24: Verleihung Verdienstorden durch den Ministerpräsidenten, 2014. Sozial- und Jugendbehörde | 63 Neue Hindernisse Digitalisierung zwischen Chance und Verschwinden 2019 startete der Beirat bei seiner Auftaktsitzung in die vierte Amtsperiode des Gremiums. Er plante, neben den laufenden Vorhaben, neue Themen wie Digitalisierung und neue Medien.257 Schon ein Jahr später ging die ganze Welt online: Behörden, Unternehmen, Schulen und Universitäten mussten schlagartig online arbeiten, beraten, unterrichten. Sogar wenn Wissen und Kompetenz zur Nutzung der digitalen Plattformen vorhanden war, fehlte es oft an ausreichendem Datenvolumen und die Netzstabilität machte allen zu schaffen. Ab März 2020 mussten viele Gremien ihre Sitzungen und Treffen digital durchführen. Auch der Beirat musste auf Sitzungen und Veranstaltungen verzichten und sammelte Erfahrungen mit der Plattform Alfaview.258 Er schaffte es dennoch, zu fünf Sitzungen im Plenum zusammenzukommen. Drei Beiratssitzungen fanden mit Abstand und mit Mund-Nasen- Bedeckung im Bürgersaal des Rathauses statt. Dabei fanden die Beiratsmitglieder Gefallen an dem Platzgewinn im Bürgersaal, der kleine Sitzungssaal bot deutlich weniger Platz. Die verschiedenen Arbeitsgruppen des Beirats konnten sich 2020 coronabedingt nicht treffen. Dennoch gab es Begehungen und Veranstaltungen, an denen Mitglieder des Beirats teilnahmen. Die Sitzung im Dezember, die digital auf der Plattform Alfaview durchgeführt wurde, bereitete einige Schwierigkeiten, weshalb der Beirat überraschend hartnäckig an präsenten Sitzungen festhielt. Die wochenlangen Einschränkungen, die Reduzierung von sozialen Kontakten und die Beschränkungen waren für alle eine große Herausforderung. „Menschen mit Behinderungen konnte es dabei besonders schwer treffen“, schrieb die Behindertenbeauftragte im Jahresbericht 2020, hatten sie schon im sogenannten normalen Alltag mit größeren Barrieren zu kämpfen, wenn sie soziale Kontakte pflegen wollten.259 Auch nachdem wieder Sitzungen in Präsenz möglich waren, blieb die Möglichkeit bestehen, online teilzunehmen. „Umso ärgerlicher ist es, dass das Videokonferenzsystem Alfaview nach wie vor nicht barrierefrei ist, obwohl wir dies gegenüber der Firma mehrmals kritisiert haben“, ärgerte sich der Beirat 2022.260 Besonders für Menschen mit Seheinschränkungen blieben Bedienungsprobleme ungelöst.261 Topthema für alle: Corona Das Thema Corona stand für die meisten Menschen im Jahr 2020 ganz oben auf der Tagesordnung. Nicht anders war das auch beim Beirat für Menschen mit Behinderungen. Zahlreiche Einschränkungen mussten in Kauf genommen werden. Besonders betroffen waren Kinder und Schüler*innen mit Behinderungen und deren Eltern. Auch bei der Behindertenbeauftragten leerte sich der Kalender schlagartig. Dennoch hatte sie einiges zu tun, denn anfangs haperte es bei der Barrierefreiheit der Informationen, es fehlten Veröffentlichungen in Leichter Sprache und Gebärdensprache. Außerdem gab es Debatten 64 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe zur Maskenpflicht und zahlreiche Beschwerden, wenn Menschen mit Behinderungen ohne Maske unterwegs waren, auch wenn sie dazu berechtigt waren. Bei Unternehmen konnte Verständnis gefunden werden, doch in der Öffentlichkeit war es schwierig. „Immer wieder kam es hier zu unschönen Anfeindungen und Beleidigungen, trotz einem Nachweis über die Befreiung von der Maskenpflicht“, berichtete die kommunale Behindertenbeauftragte 2020.262 Es gab sogar Verweise aus Geschäften, weshalb die Behindertenbeauftragte zusammen mit der Antidiskriminierungsbeauftragten Annette Ganter einen Brief an Interessensvertreter des Handels schickte. „Ich unterstelle keine Bösartigkeit. Aber hier braucht es Aufklärung“, sagte Wernert der Presse.263 Besorgniserregend war auch die Debatte um die Frage, wer im Katastrophenfall bei knappen Ressourcen gerettet würde. Das Bundesverfassungsgericht reagierte auf eine Verfassungsbeschwerde einer Betroffenen mit dem Beschluss, dass der Gesetzgeber dafür Sorge zu tragen habe, dass jede Benachteiligung wegen einer Behinderung bei der Verteilung pandemiebedingt knapper intensivmedizinscher Behandlungsressourcen hinreichend wirksam verhindert würde. Der Gesetzgeber müsse außerdem seiner Handlungspflicht unverzüglich durch geeignete Vorkehrungen nachkommen. Doch dieser Aufforderung folgte der Satz „Bei der konkreten Ausgestaltung kommt ihm ein Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu.“264 Knappe Kassen und Sparmaßnahmen hatten den Beirat von Anfang beschäftigt und waren nichts Neues. Doch dieses Mal waren sie lebensbedrohend. So kam bei Beiratsmitgliedern die Sorge dazu, dass die Pandemie zu einer Entrechtung von Menschen mit Behinderungen führen könnte.265 Stolperfalle Elektroroller Zur großen Stolperfalle entwickelte sich unerwartet ein kleiner Roller. Das kleine Fahrzeug, das eigentlich für umweltfreundliche Mobilität sorgen sollte, gefährdete unerwartet schnell die Mobilität von Menschen mit Behinderungen. Karlsruhe kam 2019 zwar nicht unter die zehn Rollerfreundlichsten Städte in Deutschland, in denen „E-Scooter jede Menge Spaß und Abwechslung beim Sightseeing“ versprachen,266 trotzdem kam es auch in Karlsruhe zu Spannungen.267 Die kleinen Fahrzeuge standen und lagen auf Gehwegen und blockierten sogar Behindertenparkplätze.268 Besonders für blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderungen oder Menschen mit Gehbehinderungen stellen die auf den Wegen stehenden oder liegenden Roller eine große Verletzungsgefahr dar. Ärgerlich sind sie jedoch auch für Menschen mit Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen und in der Dunkelheit sind sie Stolperfallen für alle. Bereits im Dezember 2021 startete deshalb der „Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein“ die Aktion „Gelbe Karte für E-Roller“. Dieser schlossen sich Beirat und Behindertenbeauftragte an. Auch sie kennzeichneten störende Roller mit einer gelben Karte, in der Hoffnung, Nutzerinnen und Nutzer sowie Verleihfirmen zu sensibilisieren.269 Der Blinden und Sehbehindertenverein bezog bewusst andere Betroffene mit ein: "Roller auf Gehwegen behindern nicht nur uns Menschen mit einer Sehbehinderung, sondern auch Nutzer von Rollatoren, Eltern mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrende", äußerte sich der Sozial- und Jugendbehörde | 65 Geschäftsführer des BSVSB in einer Pressemitteilung zum Welt-Braille-Tag am 4. Januar 2020 und zeigte das auch mit Piktogrammen auf der gelben Karte.270 Die Debatte wurde 2023 neu angefeuert. Bei einer Bürgerbefragung in Paris sprachen sich 89 Prozent gegen die Elektroroller auf den Straßen der Stadt aus.271 Das eröffnete die Diskussion für andere Städte!272 Auch der Beirat für Menschen mit Behinderungen blieb an dem Thema und fragte beim Ordnungsamt nach, ob Stellplätze für E-Scooter und Lastenräder geplant seien?273 Wegen fehlender Regelung in der Straßenverkehrsordnung gab es jedoch nur eine Selbstverpflichtung der E-Scooter-Verleihunternehmen, die Scooter wegzuräumen. Der Beirat äußerte seinen Missmut deutlich. Er werde sich „weiterhin für die Einführung eines Sondernutzungsrechts mit damit verbundenen Regelungen einsetzen.“274 Auf jeden Fall blieb das Thema bis heute nicht nur in Karlsruhe auf der Tagesordnung.275 Abbildung 25: Der Beirat bei „Karlsruhe trifft sich“, Marktplatz, 22. Juli 2023. 66 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Bilanz und Ausblick Menschen mit Behinderungen leben inmitten der Karlsruher Gesellschaft und gehören dazu, doch immer wieder treffen sie auf alte und neue Barrieren, betonte der Behindertenbeirat im Jahresbericht 2022.276 Wichtig bleibt für ihn deshalb, sich Gehör bei Verwaltung, Politik und in diversen Gremien zu schaffen, zu informieren und zu vernetzen, um die Inklusion in Karlsruhe weiter voranzutreiben. Genauso wichtig bleibt es aber, die Erfolge der vergangenen 20 Jahre zu sehen zu sehen und zu schätzen. Zur Planung der Jubiläumsfeier wurde deshalb eine Vorbereitungsgruppe gegründet, die sich zum Ziel setzte, neben einem Rückblick auch mit einem Jubiläumsfest die kulturelle Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Karlsruhe zu stärken.277 Dieser nun vorliegende Rückblick zeigt auch dem Beirat für Menschen mit Behinderungen, wie er in den vergangenen 20 Jahren zusammen mit Stadtverwaltung und Gemeinderat die Themen Barrierefreiheit, Mobilität und Inklusion in Karlsruhe vorangebracht hat. Die Erfolge erfüllen den Beirat mit Stolz und Freude, machen ihm aber auch klar, dass er am Ball bleiben muss, um weiter intensiv die Anliegen von Menschen mit Behinderungen in Karlsruhe zu verteidigen und voranzubringen. Insbesondere kommunale Themen wie die 100 Prozent Barrierefreiheit des ÖPNV, Inklusion im Bildungsbereich von der Krippe bis zum Studium, Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen, barrierefreie Digitalisierung oder die Stärkung der politischen Partizipation von Menschen mit Behinderungen, betont er ausdrücklich, benötigen auch in Zukunft in der Umsetzung seine Begleitung. Angestrebt ist, die UN-BRK wirklich umzusetzen! Damit stehen weitreichende Forderungen auf der Tagesordnung. Der BMB plant, sein Netzwerk auszubauen, mit anderen Gruppen noch enger zusammenzuarbeiten und seine Öffentlichkeitsarbeit effektiver zu gestalten.278 Auch in den Bereichen Wohnen, Gesundheit und Pflege werde es angesichts des demografischen Wandels wichtig sein, Barrierefreiheit und inklusive Strukturen offensiv einzufordern.279 Er hofft, dabei auch zukünftig die Stadt Karlsruhe auf seiner Seite zu haben, um im konstruktiven Austausch die Stadt barrierefrei weiter zu entwickeln. Das heißt, auch dem Beirat für Menschen mit Behinderungen wird die Arbeit so schnell nicht ausgehen. Wenn es ihm gelingt, das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass eine barrierefreie Umwelt nachhaltig menschenfreundlich ist und allen Menschen in Karlsruhe dient, wird er weiterhin erfolgreich sein. Sozial- und Jugendbehörde | 67 68 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe Quellen und Literatur 1 Robert Ralf Keintzel: Eine Geschichte der Menschen mit Behinderungen. Dis/Abled in der Antike, Günzburg, 2022, S. 227 2 Sigrid Arnade: Zwischen Anerkennung und Abwertung Behinderte Frauen und Männer im bioethischen Zeitalter, APuZ, S. 3 33 Haidt: Krankheiten im Mittelalter- Behinderungen und Behinderte, Mittelaltergazette, 2014 4 Online-Handbuch: Inklusion als Menschenrecht, Neuzeit, evz/Deutsches Institut für Menschenrechte, https://www.inklusion-als-menschenrecht.de/neuzeit/ 5 Maria Rave-Schwank: Die Aktion T4 in Baden: Ein Überblick, in: Maria Rave-Schwank/DGSP-Gruppe Karlsruhe/Stadtarchiv Karlsruhe: Gegen die Macht des Vergessens, Karlsruhe/Bretten, 2020, S. 13 - 27; Udo Benzenhöfer: „Geschichte der Medizin im Überblick“, Ulm, 2016, S. 80 6 Udo Benzenhöfer: Der gute Tod? Geschichte der Euthanasie und Sterbehilfe, Göttingen, 2009, S. 104 7 Benzenhöfer S. 106 8 ebenda, S. 106 9 ebenda, S. 107 10 ebenda, S. 117 11 Vor 80 Jahren: Beginn der NS-"Euthanasie"-Programme, BpB, 2019 12 Benzenhöfer, S. 116/117 13 Rave-Schwank, S. 31 – 106 14 ebenda, S. 106 15 Ebenda, S. 24 16 Britta-Marie Schenk: Eugenik, in: Susanne Hartwig (Hg.): Behinderung. Kulturwissenschaftliches Handbuch, 2020, S. 72 17 Ernst Klee: Behinderte im Urlaub? Das Frankfurter Urteil. Eine Dokumentation, Frankfurt am Main, 1980 18 Rave-Schwank, S. 24 19 Elsbeth Bösl: Die Geschichte der Behindertenpolitik in der Bundesrepublik aus Sicht der Disability History, APuZ 3/08, S.3 20 ebenda S. 3 21 Stoll: Behinderte Anerkennung? Interessenorganisationen von Menschen mit Behinderungen in Westdeutschland seit 1945, Frankfurt/New York, 2017, S.19; Keintzel, S. 227 22 Der Begriff „behindert“ wird aktuell nicht mehr verwendet, aber in Zitaten oder Benennungen von Gesetzen wird er beibehalten, ebenso bei zitierten Artikeln. 23 Hans-Walter Schmuhl, Ulrike Winkler: Wege aus dem Abseits. Der Wandel der Wohnformen für Menschen mit geistiger Behinderung in den letzten sechzig Jahren (1958–2018), Marburg, 2018, S.7 24 Bösl, S.6 25 Gabriele Lingelbach: Behindertenbewegungen ab den 1960er Jahren, in: Hartwig, S. 163 26 Stoll, S. 364/365 27 ebenda, S. 307/308 28 ebenda, S. 317/318 29 Anne Waldschmidt: Selbstbestimmung als behindertenpolitisches Paradigma ± Perspektiven der Disability Studies, in: APuZ, 8/2003, S. 13 30 Stoll, S. 367 ff 31 JB 2004, S.4 32 Interview Martina Warth-Loos, 16.3.23 33 Bernd Schulte: Behindertenrecht und Behindertenpolitik in der Europäischen Union, APuZ 8/2003, S. 46/47 34 Dieter Kulke: Gegenwart: Die UN-BRK-die neue fundamentale Referenz, in: Hartwig, S. 167 35 Christiane Maaß/Isabel Rink: Allgemeine soziale Praxis. Rechtliche Lage, in: Hartwig, S. 39/40 36 Hürden in der Praxis. Behindertenbeirat und VdK bewerten zehn Jahre mit UN-Konvention, BNN, 10.10.2019 37 JB 2019, S.8 38 NAP 2.0 folgte 2016 https://www.inklusion-als-menschenrecht.de/neuzeit/ Sozial- und Jugendbehörde | 69 39 Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Nationaler Aktionsplan 1.0, https://www.gemeinsam- einfach-machen.de/GEM/DE/AS/NAP/NAP_10/nap_10_node.htm 40 Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg: Aktionsplan der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg, Juni 2015, S. 8 41 Der Begriff „behindert“ wird in Zitaten beibehalten. 42 Architektenkammer Baden-Württemberg: Barrierefreiheit nach LBO, Merkblatt Nr. 61, 2015, S.2 43 bfb. barrierefrei bauen: Baden-Württemberg Bauordnung. Neuerungen, 26.7.2019, https://www.bfb-barrierefrei-bauen.de/bauordnung-baden-wuerttemberg/ 44 Christiane Maaß/Isabel Rink: Allgemeine soziale Praxis. Barrierefreiheit, Rechtliche Lage, Physische Barrieren, in Hartwig: S. 40 45 Architektenkammer Baden-Württemberg: Einführung zur LBO-Novelle 2019, Merkblatt 61, S. 2, https://www.akbw.de/fileadmin/download/dokumenten_datenbank/AKBW_Merkblaetter/Baurecht_Pl anungsrecht/Merkblatt61-LBO.pdf 46 Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung/Statistikstelle: Schwerbehindertenstatistik 2017, S. 3; Statistisches Bundesamt: 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen leben in Deutschland, Pressemitteilung 259, 22.6.2022 47 JB 2004, S.4 48 Interview Martina Warth-Loos, 16.3.2023. In der AG aktiv war auch bereits Stefanie Ritzmann, Ritzmann, Beate Rygiert: Weglaufen? Geht nicht!, Tübingen, 2019, S. 248 49 Martina Warth-Loos: Behindertenkoordinatorin, ka-news, 28.2.2001 50 JB 2004, S. 6 51 Heiko Jacobs: Barrierefreie Stadt Karlsruhe. Der lange Weg zum behindertengerechten Verkehr, www.heiko-jacobs.de/vcd/kfk-w01/barrieren.html, 2002, 20.2.2023 52 Niederschrift Öffentliche Sitzung des Gemeinderats, 24.7.2001; JB 2004, S. 6; Leitfaden zur Bildung eines Beirates für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe, Neufassung, 2013 53 ebenda 54 JB 2004, S. 6; Interview Martina Warth-Loos, 16.3.23 55 Behindertenbeirat: Im Land erster seiner Art, StadtZeitung, 2003; Pressespiegel JB 2004 56 JB 2004, S.6 57 JB 2004, S.7, Leitfaden BMB, 2013 58 Leitfaden 2003, S. 3 und Leitfaden 2013, S. 3 59 Leitfaden BMB, 2013 60 Bei der Wahl 2013 wurden 13 Mitglieder gewählt. 61 Leitfaden BMB, 2004 62 Zusammensetzung des Beirats für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe, Stand 2005: Stefanie Ritzmann, Geschäftsführende Vorsitzende, Stellvertreter: Manfred Weber, Dr. Elke Wagner, Ilona Klein, Ekkehard Kraft, Matthias Otten, Manfred Pirk (Nachrücker für Frau Feger), Ute Strunck, Ulrike Maier, Hannelore Braun (Nachrückerin für Frau Zeller), Ralph Dorn, Peter Stopp, Gabriele Becker, Ursula Baron, Herr Böllert verstorben, Stellvertreter*innen: Dr. Werner Braun, Gisela Herzog, Ute Mack, Rosemarie Zelch, Norman Patz, Ursula Villhauer, JB 2005, Anhang 63 JB 2004, S. 7 64 Behindertenbeirat: Im Land erster seiner Art, StadtZeitung, Dezember 2003 65 JB 2004, S. 8 66 ebenda, S.8/9 67 JB 2005, S.4/5 68 Interview Stefanie Ritzmann, 26.1.2023 69 Interview Gabriele Becker, 16.3.2023 70 Interview Martina Warth-Loos, 16.3.2023 71 Interview Beirat, 16.3.23 72 JB 2008, S. 5 73 ebenda, S. 14 https://www.bfb-barrierefrei-bauen.de/bauordnung-baden-wuerttemberg/ http://www.heiko-jacobs.de/vcd/kfk-w01/barrieren.html 70 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe 74 Zusammensetzung des Beirats für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe, Stand Dezember 2009: Stefanie Ritzmann, Vorsitzende. Stellvertretungen: Manfred Weber, Gabriele Becker. Rosemarie Zelch, Manfred Pirk, Ute Strunck, Helga Wicht, Hannelore Braun, Susanne Viehbacher, Dr. Elke Wagner, Gabriele Becker, Christiane Burkart, Ursula Baron, Judith Rehm, Stellvertreter*innen: Ronny Ullrich; Gudrun Heupel-Streit, Barbara Herold, Gisela Herzog, Beate von Malottki, Ilona Klein, Norman Patz, Andreas Bayer, JB 2009, Anhang 75 JB 2008, S. 12/13 76 JB 2008, S. 16; SPECIAL OLYMPICS DEUTSCHLAND ZIEHT EINE ERSTE BILANZ DE NATIONAL GAMES: https://www.dosb.de/sonderseiten/news/news-detail/news/special-olympics-deutschland-zieht eine- erste-bilanz-der-national-games, 2008 77 JB 2009, S. 15/16 78 Neue Amtszeit für Behindertenbeirat, StadtZeitung, 19.12.2008 79 Im gläsernen Lift nach oben. Das Rathaus West wurde Behindertenfreundlich umgebaut, StadtZeitung, 20.3.2008 80 JB 2011, S. 21; Der richtige Weg wird gesehen oder erfühlt. Das Rathaus West ist für Blinde barrierefrei zugänglich, BNN, 29.11.2011 81 Es ist noch ein langer Weg, Pressespiegel, JB 2011 82 JB 2014, S. 4 83 Gewählt wurden 2013 13 Beiratsmitglieder und neu Stellvertreter*innen. Zusammensetzung des Beirats für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe, Stand 2014: Peter Stopp, Vorsitzender. Stellvertreterinnen: Rosemarie Zelch und Margit Schönfeld, geb. Kundrus. Helga Wicht, Heidi R. Rappold, Gudrun Heupel-Streit, Andreas Baeske, Roland Schmitt (Lorenz), Dr. Elke Wagner, Beate von Malottki, Manfred Weber, Ursula Baron, Rosemarie Zelch, Ute Strunck, Stellvertreter*innen: Hans-Jürgen Bräunsdorf, Susanne Viehbacher, Barbara Herold, Ines Ferring, Norman Patz, Bernd Breidohr, Ulrich Fischer, Anne Reuner, Andrea Bröker JB 2014, Teil 4, S. 19-24; Am 12.12.2014 übernahm Baeske den Vorsitz und Susanne Viebacher rückte für ihn nach. Ende 2014 verstarb Anne Reuner, das jüngste Beiratsmitglied, JB 2014, S.3. Am 22.5.2015 übernahm Margit Schönfeld, geb. Kundrus, den Vorsitz, Zelch und Viehbacher die Stellvertretung, JB 2015, S. 4 84 JB 2014, S. 5 85 ebenda, S. 4 86 ebenda 87 JB 2014, S. 17/18 88 ebenda, S. 4 89 JB 2015, S. 4/5 90 ebenda, S. 7 91 Ulrike Wernert kommunale Behindertenbeauftragte in Karlsruhe, Pressemeldung Stadt Karlsruhe, Mühlburg-Live, 2016; Patrizia Kaluzny: Barrierefreiheit beginnt im Kopf. Ulrike Wernert ist Behindertenbeauftragte, BNN, 25.10.2016 92 JB 2017, S.6 93 Neuer Beirat greift auch Digitalisierung auf, StadtZeitung, 1.2.2019 94 JB 2019, S. 4 95 Zusammensetzung des Beirats für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe, Stand 2019: Artur Budnik, Vorsitzender, Stellvertretungen: Beate von Malottki und Meftune Ippolito, Manuela Grimm, Ute Strunck, Ayten Gökduman, Sven Schipper, Dr. Elke Wagner, Stefan Heidland, Waltraud Moser, Rosemarie Zelch, Andrea Bröker, Christine Toussaint, Dr. Ulrike Schneider, Stellvertreterinnen: Christiane Battesimo, Karin Breunig, Joachim Gutmann, Martin Mannhardt, Volker Schumann, Barbara Herold, Svenja Martina Schlee, Ute Warnken, Ute Weilandt, JB 2019, S. 20 96 Seit 2003 ist Beirat für Menschen mit Behinderung in Karlsruhe aktiv: Wir sind ein Sprachrohr für alle Behinderten, ka-news, 9.3.2019 97 JB 2022, S. 2 98 JB 2004, S.10; Interview Martina Warth-Loos, 16.3.2023 99 Interview Martina Warth-Loos, 16.3.2023 100 Barrieren überwinden, BNN 25.2.2005 101 Von 2005- 2009: 43 auf 89, Schule: 14 auf 26, JB 2010, S. 17; JB 2010, S. 18; Interview Ursula Baron, 16.3.23 https://www.dosb.de/sonderseiten/news/news-detail/news/special-olympics-deutschland-zieht Sozial- und Jugendbehörde | 71 102 Bildung Behindertenrechtskonvention: https://www.behindertenrechtskonvention.info/bildung-3907/ 103 JB 2011, S.18/19; Behindertenbeirat will behinderte Schüler in allgemeine Schulen integrieren, ka- news, 6.4.2011; JB 2019, S. 25 104 JB 2012, S. 13; Grötzingen: Karlsruhe erhält erste Gemeinschaftsschule, ka-news, 16.1.2012 105 JB 2018, S. 7 106 LAG Baden-Württemberg: Gemeinsam leben – gemeinsam lernen e.V: INKLUSION MACHT SCHULE, https://www.fulst-blei.de/dl/Inklusion.pdf, 1.12.2015. JB 2015, S. 10 107 Inklusion an Karlsruher Schulen: 58 Kinder erfolgreich eingegliedert, ka-news, 1.7.2014; Schulbericht 2014; Stadt Karlsruhe: Daten zur schulischen Inklusion, Anlage 1 108 JB 2017, S. 9 109 Interview 16.3.2023; JB 2017, S.9; Beratung im Jugendhilfeausschuss, 8.10.2014, JB 2014, S. 7 110 JB 2014, S. 3 111 Interview Ursula Baron, 16.3.2023 112 JB 2005, S. 6 113 ARGE – Aus der Arbeitsgemeinschaft wird das Jobcenter, https://www.arbeitsamt.info/arge- jobcenter/, 21.3.2023 114 Programm davor: Arbeit statt Sozialhilfe, befristete Beschäftigung in öffentlichen Aufgaben. 115 JB 2005, S. 6 116 Behindertenbeirat kämpft für Integration BNN, 14.10.2009; JB 2017, S. 9 117 JB 2011, S. 11 118 Abschluss Aktion 1000plus, KoBV, https://www.schule-bw.de/faecher-und- schularten/schularten/sonderpaedagogische- bildung/unterricht_materialien_medien/beruf/unterlagen/Aktion_1000plus_Bad_Boll.pdf, 2013, S. 17/18 119 Interview Ursula Baron, 16.3.2023; Interview Rosemarie Zelch, 14.4.2023 120 JB 2014, S. 8 121 Stellungnahme Stadt, 09.07.2013, Gremium: 53. Plenarsitzung, Vorlage Nr.: 2013/0012, 24.09.2013; JB 2014, S. 9; Barrierefreiheit auch in der Sprache. Piktogramme helfen Menschen mit Behinderungen beim Verstehen von Anträgen, BNN, 3.5.2014 122 JB 2016, S. 4/5 123 JB 2017, S. 15; Neuer Beirat greift auch Digitalisierung auf, StadtZeitung, 1.2.2019; Karlsruher Netzwerk Leichte Sprache: PARITÄTischer ist Gründungsmitglied, Fachinformation der Paritätische Baden-Württemberg, 31.01.2018; https://paritaet-bw.de/leistungen- services/fachinformationen/karlsruher-netzwerk-leichte-sprache-paritaetischer-ist-gruendungsmitglied 124 JB 2004, S. 10 125 JB 2016, S. 11 126 Neue App liefert barrierefreien Stadtplan. Angaben zu Theater und anderen Einrichtungen, BNN, 29.4.2017 127 JB 2017, S. 11; Karlsruhe Barrierefrei: https://geoportal.karlsruhe.de/karlsruhe_barrierefrei/ 128 Wählen ohne Barrieren. Mehr behindertengerechte Wahllokale, ka-news, 19.8.2005 129 Wahlurnen bleiben kein Hindernis mehr. Beirat für Menschen mit Behinderungen erzielt Erhöhung der barrierefreien Wahllokale, Boulevard Karlsruhe; Pressebericht JB 2005 130 Zahl barrierefreier Wahllokale wächst, BNN, 25.8.2005 131 ebenda 132 Behindertenbeirat fordert mehr Barrierefreiheit. Der Karlsruher Behindertenbeirat hat in einem Brief an den Oberbürgermeister Mittel aus dem Konjunkturprogramm für barrierefreie Maßnahmen gefordert, ka-news, 2.3.2009 133 JB 2010, S. 13 134 JB 2012, S. 9; Stellungnahme der Stadtverwaltung zur Anfrage 20.11.2012, Vorlage Nr.: 1269; Bereit für die OB-Wahl 2012 in Karlsruhe? Die ka-news-Checkliste, ka-news, 2.12.2012 135 Pressemitteilung 99/2021: Landtagswahl 2021: Erstmals mehr als 50 % Briefwahl Baden- Württemberg: Nur in 30 Wahlkreisen ging die Mehrheit ins Wahllokal, https://www.statistik bw.de/Presse/Pressemitteilungen/2021099 https://www.fulst-blei.de/dl/Inklusion.pdf https://www.arbeitsamt.info/arge-jobcenter/ https://www.arbeitsamt.info/arge-jobcenter/ https://www.schule-bw.de/faecher-und-schularten/schularten/sonderpaedagogische-bildung/unterricht_materialien_medien/beruf/unterlagen/Aktion_1000plus_Bad_Boll.pdf https://www.schule-bw.de/faecher-und-schularten/schularten/sonderpaedagogische-bildung/unterricht_materialien_medien/beruf/unterlagen/Aktion_1000plus_Bad_Boll.pdf https://www.schule-bw.de/faecher-und-schularten/schularten/sonderpaedagogische-bildung/unterricht_materialien_medien/beruf/unterlagen/Aktion_1000plus_Bad_Boll.pdf https://paritaet-bw.de/alle-inhalte/Fachinformation https://paritaet-bw.de/leistungen-services/fachinformationen/karlsruher-netzwerk-leichte-sprache-paritaetischer-ist-gruendungsmitglied https://paritaet-bw.de/leistungen-services/fachinformationen/karlsruher-netzwerk-leichte-sprache-paritaetischer-ist-gruendungsmitglied https://geoportal.karlsruhe.de/karlsruhe_barrierefrei/ https://www.statistik/ 72 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe 136 Behindertenbeirat konstituiert sich, Pressespiegel JB 2004; Der Sozialausschuss legte am 17.11.2004 den Bericht barrierefreie öffentliche Gebäude vor, 17.11.2004 Sozialausschuss, Barrierefreie Stadt Karlsruhe 137 JB 2005, S. 7, Barrieren überwinden, BNN, 25.2.2005; 400000€ für Barrierefreiheit, BNN, 3.3.2005 138 JB 2007, S. 11 139 Barrierefreies Karlsruhe?, BNN 30.3.2007; Im Test sind 70 öffentliche Bauten. Der Behindertenbeirat startet jetzt eine Untersuchung zur Barrierefreiheit, StadtZeitung 17.8.2007; Masterplan 2015: https://ka.stadtwiki.net/Masterplan_2015 140 JB 2007, S.12; Barrierefreiheit untersucht, AZ-Wochenblatt:; Karlsruhe: 70 Gebäude auf den Prüfstand, ka-news, 15.8.2007; Beirat beschließt Kriterien: Karlsruhe wird zum Geburtstag barrierefrei, 6.12.2007; Vorlage Sozialausschuss, 5.11.2008 141 JB 2008, S. 12 142 Kriterien für Barrierefreiheit, Stadtzeitung 14.12.2007; Vorlage Sozialausschuss, 5.11.2008 143 JB 2008, S. 11 /12; Behindertenbeirat will mehr Barrierefreiheit, BNN 3.2.2009 144 JB 2008, S. 11 145 Taktiles Leitsystem. Das Rathaus West ist nun komplett barrierefrei, Pressespiegel JB 2011; Der richtige Weg wird gesehen oder erfühlt. Das Rathaus West ist für Blinde barrierefrei zugänglich, BNN, 29.11.2011 146 JB 2011, S. 10; Weitere Barriere im Neureuther Rathaus abgebaut, Neureuther Nachrichten, 22.9.2011 147 Interview BMB, 16.3.2023 148 Haus Solms": Verkauf statt behindertengerechtem Umbau?, ka-news, 5.5.2010 149 JB 2010, S. 12 150 Thomas Fabrinsky: Barrierefreie Erschließung Haus Solms, https://www.fabrinsky.com/de/projekte/uebersicht-oeffentliche-bauten.php?we_objectID=115 151 Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart: Barrierefreies Kulturdenkmal, 2016, https://www.denkmalpflege-bw.de/fileadmin/media/denkmalpflege- bw/publikationen_und_service/01_publikationen/06_infobroschueren/02_praktische_denkmalpflege/ 09_barrierearmes_kulturdenkmal/barrierearmes_kulturdenkmal.pdf, JB/BB 2018 152 Es ist noch ein langer Weg, Pressespiegel 2011. JB 2010, S. 7; Interview Beirat 16.3.2023 153 JB 2010, S. 15 154 JB 2012, S. 7 155 Doppelhaushalte 2011/2012 und 2013/2014, JB 2009, S. 10 156 Karlsruhe 2020: Integriertes Stadtentwicklungskonzept, Vorwort, S.3 157 Modernes Hilfsmittel für behinderte Menschen. Kapelle im Hauptfriedhof hat einen neuen Aufzug, BNN, 23.08.2013; Große Hauptfriedhof -Kapelle wird für 90000 Euro barrierefrei, ka-news, 15.3.2013 158 JB 2016, S. 13 159 JB/BB 2020, S. 20 160 JB/BB 2020, S. 16 161 Franz Arlart: Aufbruch in das mobile Zeitalter. Die Anfänge des Tankstellenbaus in Karlsruhe, in: Blick in die Geschichte Karlsruhe. Stadthistorische Beiträge 127, 26.6.2020, S. 3 162 JB 2015, S. 15; Ekart Kinkel: WCs werden barrierefrei. Im Herbst werden 21 neue Toilettenanlagen der Firma WallDecaux aufgestellt, BNN, 12.8.2015 163 JB 2018, S. 4 164 JB 2007, S. 15; Im Test sind 70 öffentliche Bauten. Der Behindertenbeirat startet jetzt eine Untersuchung zur Barrierefreiheit, StadtZeitung 17.08.2007; Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden, BNN, 13.12.2007; Behindertenbeirat testet Barrierefreiheit, BNN, 16.08.2007; Barrierefreiheit untersucht. Karlsruhe: 70 Gebäude auf dem Prüfstand, AZ-Wochenblatt, 15.08.2007 165 JB 2007, S. 9 166 JB 2008, S. 7 167 Jahresbericht Behindertenbeirat: Hartnäckig bleiben. Lob vom Plenum/Viele Themen auf Agenda, StadtZeitung, 30.4.2009 https://ka.stadtwiki.net/Masterplan_2015 https://www.fabrinsky.com/de/projekte/uebersicht-oeffentliche-bauten.php?we_objectID=115 Sozial- und Jugendbehörde | 73 168 Mehr Haushalte in Karlsruhe: Wohnungssituation wird sich verschärfen!, ka-news, 11.3.2016; Volkswohnung Karlsruhe: Unsere Neubauprojekte, https://volkswohnung.de/bauen-fuer- karlsruhe/neubauprojekte/ 169 JB 2022, S. 5 170 Holger Keller: Barrierefreie Wohnungen sind in Karlsruhe gesucht und selten, BNN, 16.3.2023 171 JB 2022, S. 3 172 ebenda 173 JB 2009, S.12 174 Neueröffnung: Bürgerbüro Mitte ist ab sofort behindertengerecht, ka-news, 30.6.2014 175 JB 2020, S. 14 176 Nächster Halt – barrierefrei: Haltestelle Hauptfriedhof wird umgebaut, ka-news, 30.5.2018; Karlsruhe: Bahnen bedienen ab Dienstag wieder die Haltestelle Hauptfriedhof, METROPOL news, 26.10.2018; Barrierefreie Haltestelle Hauptfriedhof/Tullastraße, https://www.mic.de/Projekte/barrierefreie-haltestelle-hauptfriedhof-tullastrae/ 177 JB 2020, S. 14 178 Behindertenbeirat: hartnäckig bleiben: Lob vom Plenum/viele Themen auf Agenda; StadtZeitung, 30.4.2009 179 JB 2019, S. 17 180 Interview Artur Budnik, 14.4.2023 181 JB 2021, S. 15 182 JB 2022, S. 28/29 183 Barrierefreiheit, BNN 19.10.2010 184 Barrierefreier Hauptbahnhof gefordert. Karlsruher Beirat für Menschen mit Behinderungen wendet sich an Landtagsabgeordnete, AZ -Wochenblatt, 23.5.2007; JB 2007, S.9; Behinderte: Kritik am Hauptbahnhof, BNN, 25.9.2008 185 JB 2007, S. 9 186 JB 2010, S. 11 187 „Umbau kann Modellcharakter entwickeln. Beseitigung von Barrieren im Karlsruher Hauptbahnhof interessiert das Bundesministerium“, BNN, 11.08.2009 188 Barrierefreier Hauptbahnhof. Wenn ein paar Zentimeter zum Problem werde“, ka-news, 11.08.2009 189 Barrierefreiheit im Hauptbahnhof für Hörgeschädigte, Avanti, Januar 2007 190 Service für Hörgeschädigte. Karlsruhe: neue Anlage am Hauptbahnhof, Wochenblatt, 3.1.2007 191 Initiative gegen Barrieren am Bahnhof, BNN, 29.7.2010 192 JB 2018, S. 9 193 JB 2010, S. 11 194 Kurzzeitparkplatz für mobilitätseingeschränkte Reisende, BNN, 3.8.2010; JB 2010, S. 11 195 Mehr Barrierefreiheit am Hauptbahnhof Karlsruhe, Boulevard Baden, 26.5.2012; JB 2012, S. 10 196 JB 2014, S. 11 197 Stellungnahme 2015/0602, Top 34, Plenarsitzung Gemeinderat, 1.12.2015 198 JB 2016, S. 13 199 Interview Gabriele Becker, 16.3.23 200 JB 2020, S. 9 201 Interview Gabriele Becker, 16.3.2023 202 Interview Gabriele Becker, 30.3.2023 203 Heiko Jacobs: Barrierefreie Stadt Karlsruhe. Der lange Weg zum behindertengerechten Verkehr, www.heiko-jacobs.de/vcd/kfk-w01/barrieren.html, 20.2.2023 204 JB 2004, S. 10 205 Interview Gabriele Becker, Ursula Baron, Stefanie Ritzmann, 16.3.23 206 JB 2019, S. 19 207 JB 2011, S. 17; Lotsen durch das Chaos. Baustellen: behinderte Menschen gezielt informieren, Pressespiegel, JB 2011 208 JB 2012, S. 15 209 JB 2020, S.10 210 ebenda, S. 9 https://www.mic.de/Projekte/barrierefreie-haltestelle-hauptfriedhof-tullastrae/ http://www.heiko-jacobs.de/vcd/kfk-w01/barrieren.html 74 | 20 Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe 211 ebenda, S. 11; Wo geht's zur unterirdischen Haltestelle? Ab 2021 leuchten U-Bahn-Zugänge blau, ka-news, 29.7.2020; Jo Wagner: So soll es dann mal aussehen. Licht-Test für den Haltestellen- Aufzug, wochenblatt-reporter, 29.7.2020 212 Isabel Ruf-Morlock: Kombilösung Karlsruhe: Tunnel ist eröffnet. Alle Infos zum Milliarden-Projekt, BNN, 30.3.2021 213 JB 2022, S. 10-12 214 JB, 2022, Stand März 2023, S.11/12 215 JB 2007, S. 10 216 JB 2008, S. 8 217 JB 2011, S. 17 218 JB 2015, S. 14; Weitere Haltestellen jetzt barrierefrei. BNN, 20.8.2015 219 JB 2009, S. 15 220 JB 2010, S.16; Übung soll Ängste abbauen. KVV und VBK bieten Mobilitätstraining für Rollstuhlfahrer, Blinde und Rollator-Nutzer, BNN, 23.0.2010 221 JB 2022, S. 8 222 DIN 32981 taktile und akustische Signalgeber, nullbarriere.de, April 2023 223 „Sehgeschädigte am Durlacher Tor: Komplexer Knoten. Vielschichtige Kreuzung macht Orientierung schwer“, StadtZeitung, 6.12.2019 224 JB 2018, S. 4 225 Kirsten Etzold: Blind durch die City. Leitlinien und ein starkes Gedächtnis helfen Elke Wagner auf ihren Wegen, und Suche nach Kompromiss. Planungsausschuss befasst sich mit Flaniermeile, BNN, 12.6.2018; Barrierefreiheit vor Ästhetik – Blindenleitsystem soll schwarz werden, Baden TV, 15.6.2018 226 Antrag 17.12.2012, 46. Plenarsitzung, 19.2.2013, Vorlage 1339/9 227 Verordnung zur Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Kommunikationshilfenverordnung-KHV), 17.7.2002, https://www.gesetze-im- internet.de/khv/BJNR265000002.html 228 Behindertenbeirat Karlsruhe fordert mehr Gebärdendolmetscher, ka-news, 12.6.2013 229 JB 2004, S. 9 230 JB 2007, S. 13 231 JB 2008, S. 9 232 JB 2004, S. 13 233 JB 2013, S. 12; JB 2016, S. 12 234 Christiane Maaß/Isabel Rink: Allgemeine soziale Praxis Barrierefreiheit, Rechtliche Lage, Physische Barrieren, in Hartwig, S. 40 235 Staatstheater investiert in Barrierefreiheit. Plätze in beiden Häusern sind jetzt gut erreichbar/Enge Abstimmung mit dem Behindertenbeirat, BNN, 29.3.2017 236 JB 2013, S. 12/13 237 Barrierefrei in die Tierhäuser, BNN, 5.10.2013 238 Sinnlich erkunden. Neuer Duft- und Tastgarten lockt am Gondolettasee, StadtZeitung, 5.8.2016 239 Rupert Hustede: Die Spitzen von Zoofreunden und Behindertenbeirat überprüfen Barrierefreiheit im Zoo, Pressespiegel, JB 2011 240 JB 2019, S. 3 241 Susanne Jock, Isabel Ruf-Morlock: Alle Infos im Überblick. Zoo Karlsruhe: Öffnungszeiten, Preise, Tiere – das müssen Besucher wissen, BNN, 6.9.2021 242 Mehr Inklusion im Wildparkstadion, Stadionwelt, 24.11.2020 243 JB 2021, S. 21 244 Wildparkstadion Karlsruhe: Die traditionelle Spielstätte des KSC im Wandel, ka-news, 7.8.2022 245 Gelungene Integration. Die Stadt erhielt in Stuttgart den Bridge-Preis, 15.5.2009, Pressespiegel JB 2009 246 Ritzmann/Rygiert, 2019, S. 257 247 Stellungnahme 4.12.2013; 57. Plenarsitzung Gemeinderat, 21.1.2014, Vorlage Nr.: 2013/0284 https://bnn.de/autor/isabel-ruf-morlock https://bnn.de/autor/susanne-jock https://bnn.de/autor/isabel-ruf-morlock Sozial- und Jugendbehörde | 75 248 ebenda 249 JB 2015, S. 9 250 Ekart Kinkel: Die ersten Träger des Inklusionspreises stehen fest. Auszeichnung für Gabriele Becker, die Firma Sivis und den Verein EFI/. Passgenaue Lösungen nicht zum Nulltarif., BNN, 27.11.2015 251 Inklusionspreis: Gemeinsam auf den Weg machen. Karlsruher Inklusionspreis geht an Paraclimber der Sektion Karlsruhe, StadtZeitung, 2.11.2018. Deutscher Alpenverein Sektion Karlsruhe: https://alpenverein-karlsruhe.de/paraclimbing-aktuelles/774-karlsruher-inklusionspreis 252 Felix Haberkorn: Inklusion im Verborgenen: Wie ein kleines Karlsruher Unternehmen sich für Behinderte einsetzt, ka-news, 3.12.2018 253 3. Karlsruher Inklusionspreis, Stadt Karlsruhe, Film, 17.6.2021, https://www.bing.com/videos/search?q=dritter+Karlsruher+Inklusionspreis&docid=60352663980514 0830&mid=A9B5ECD1766AAD5A4430A9B5ECD1766AAD5A4430&view=detail&FORM=VIRE 254 Ordensprätendenten Verleihung des Verdienstordens des Landes Baden-Württemberg-Württemberg 2014, https://www.baden- wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/140503_Landesverdienstorden_2014.pdf; 255 Orden übergeben. Karlsruherin von Ministerpräsident Kretschmann geehrt, Kurier, 9.5.2014; Ich liebe das Leben. Stefanie Ritzmann erhält den Verdienstorden des Landes, BNN, 3.5.2014 256 Ritzmann/Rygiert, S. 259 257 Neuer Beirat greift auch Digitalisierung auf, StadtZeitung 1.2.2019 258 JB 2020, S. 4 259 ebenda 260 JB, 2022, S. 31 261 ebenda, S. 1 262 JB/BB 2020, S. 17 263 Pascal Schütt: Aufklärung nötig. Maskenpflicht: Behinderte sind befreit und werden dafür teils beschimpft, BNN, 12.5.2020 264 Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht, 109/2021, 28.12.2021 265 JB 2020, S. 4 266 Leonie Greife: Die 10 E-Scooter-freundlichsten Städte in Deutschland, reisereporter, 27.9.2019 267 Kirsten Etzold: Schlecht geparkte E-Scooter sind Stolperfalle für Geh- und Sehbehinderte in Karlsruhe, BNN, 11.4.2021 268 Stefan Proetel: In der Karlsruher Innenstadt: Mehrere E-Scooter blockieren Behindertenparkplatz, 22.4.2022 269 Gelbe Karte für störende E-Roller. Stadt Karlsruhe will härter durchgreifen, Wochenblatt-reporter.de, 9.3.2022 270 Weltbrailletag 04.01.2022, Pressemitteilung BSVSB, https://www.bsvsb.org/medien/presse- meldungen/gelbe-karte-fuer-e-roller/, Januar 2022 271 Michaela Wiegel: Die Bürger haben sich klar gegen die E-Scooter ausgesprochen, FAZ, 3.4.2023 272 Paris verbietet E-Roller: Ist das der Anfang vom Ende der Scooter-Sause?, Handelsblatt, 3.4.2023 273 JB 2022, S. 3 274 ebenda, S. 2 275 ebenda, S. 21 276 ebenda, S. 31 277 ebenda, S. 4 278 Mail Artur Budnik, 23.6.2023 279 Mail Beate von Malottki, 25.6.2023 https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/140503_Landesverdienstorden_2014.pdf https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/140503_Landesverdienstorden_2014.pdf https://bnn.de/autor/stefan-proetel https://www.bsvsb.org/medien/presse-meldungen/gelbe-karte-fuer-e-roller/ https://www.bsvsb.org/medien/presse-meldungen/gelbe-karte-fuer-e-roller/
https://www.karlsruhe.de/securedl/sdl-eyJ0eXAiOiJKV1QiLCJhbGciOiJIUzI1NiJ9.eyJpYXQiOjE3MTM4NzM2OTAsImV4cCI6MzMyMTc2MjY0NTYsInVzZXIiOjAsImdyb3VwcyI6WzAsLTFdLCJmaWxlIjoiZmlsZWFkbWluL3VzZXJfdXBsb2FkLzAxX1N0YWR0X1JhdGhhdXMvMDE4X0FrdHVlbGxlc19OZXdzcm9vbS9Eb3NzaWVycy9CZWhpbmRlcnRlbmJlaXJhdC8yMzA5MTJfRmVzdHNjaHJpZnRfMjBfSmFocmVfQk1CX0E0LnBkZiIsInBhZ2UiOjM3MzV9.GfWQuIG7RpoHspMK1OieFQrb5m26TuWQOKs6KL8sX9U/230912_Festschrift_20_Jahre_BMB_A4.pdf
KLEINER BEGINN Die Stadtverwaltung entwi ckelte sich stetig in Aufga ben und Größe. Seite 2 GEMEINDERAT Plenum und Ausschüsse geben vielfältige Impulse für die Zukunft. Seite 3 MODERNISIERUNG Die Stadt baut den Service aus und arbeitet künftig in IQ Prozessen. Seite 3 23. November 2018 | Sonderveröffentlichung der StadtZeitung | Amtsblatt der Stadt Karlsruhe Der Tag beginnt festlich, wenn historische Trompetenfanfaren vom großen Rathausbalkon in den Bürgersaal laden, in dem ab 10 Uhr bei der offiziellen Eröffnung an die Anfänge der Karlsruher Stadtver- waltung und des Gemeinderates im Jahr 1718 erinnert wird. Nach Musik des damaligen Hofkompo- nisten Johann Melchior Molter trifft Geschichte auf Gegenwart, wenn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup in einen lockeren Dialog mit dem Zeitreisenden und ersten Karlsruher Bürgermeister Johannes Sembach tritt. Dieser er- zählt von den schwierigen Zeiten nach der Stadtgründung und sei- ner Tätigkeit als Bürgermeister in den Jahren 1718 bis 1720. Zugleich erfährt er Unglaubliches über die Stadt Karlsruhe im 21. Jahrhun- dert. Im Gespräch mit Dr. Susanne Asche, der Leiterin des Kulturamts, geben danach die jüngste Stadträ- tin Zoe Mayer und der dienstältes- te Stadtrat Dr. Klaus Heilgeist ei- nen spannenden Einblick in ihre Arbeit im Plenum. Später haben In- teressierte die Möglichkeit, bei Kaffee und Kuchen mit allen Rats- mitgliedern ins Gespräch zu kom- men und bei einer Ausstellung Wissenswertes zur Entstehung des Gremiums in Erfahrung zu brin- gen. Infos, Hintergründe und His- torisches finden sich zudem in die- ser Sonderveröffentlichung. Darüber hinaus gibt es natürlich noch viele weitere spannende Ein- blicke und Ausblicke beim Tag der offenen Tür. In der neuen, voll- verglasten KarlsKantine oben im Technischen Rathaus warten nicht nur leckere Snacks, sondern auch faszinierende Rundumblicke über die Dächer der Stadt. Wer sogar noch höher hinaus möchte, nimmt bei einer Führung durch den his- torischen Rathausturm teil. Dieser war früher Gefängnis und Feuer- beobachtungsstelle. Alles Wissenswerte zu den ein- zelnen Stationen, den Standorten und besonderen Aktionen finden Interessierte im Programmheft und im Flyer. Beides ist abrufbar unter der Adresse www.karlsru- he.de/tag_der_offenen_tuer. -gem- Die Stadtverwaltung lädt zum Tag der offenen Tür und bietet am Samstag, 24. November, dem Tag des 300-jährigen Bestehens von Gemeinderat und Verwaltung, von 10 bis 17 Uhr ein umfangrei- ches und unterhaltsames Pro- gramm. Im Rathaus, auf dem Marktplatz und in der KarlsKanti- ne gibt es Einiges zu entdecken. Es begann im Wirtshaus… Entdeckungstour mit Erlebnischarakter Seit 300 Jahren Gemeinderat und Stadtverwaltung RATHAUS UND RIESENRAD: Am Tag der offenen Tür gibt es auch von den oberen Etagen aus jede Menge Einblicke. Fotos (4): Fränkle Nicht nur die einzelnen Ämter und Dienststellen öffnen ihre Tü- ren, sondern auch die Chefetage stellt sich vor. Bürgermeister Dr. Albert Käuflein steht Interessier- ten in seinem Dienstzimmer für Fragen und Gespräche bereit, auch Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup kann in seinem Büro besucht werden. Hier wer- den zudem das goldene Buch der Stadt und die Amtskette ausge- stellt. Zu diesem Anlass bietet das Presse- und Informationsamt einen ganz besonderen Service. Besucherinnen und Besucher können sich in der Zeit von 12 bis 16 Uhr am Schreibtisch von OB Mentrup fotografieren lassen, bis 14 Uhr ist das Stadtoberhaupt so- gar selbst mit von der Partie. Das frisch geschossene Bild wird dann digital an der Stelle platziert, an der jetzt das Foto der offenen Rat- haustür zu sehen ist (siehe oben). Danach geht das Bild zur Rat- hausdruckerei, in der sich die Be- sucherinnen und Besucher dann ihre ganz persönliche Titelseite abholen können. -gem- Hineinspazieren und groß rauskommen Familien dazu ein, bei Spielstatio- nen und in Handwerksstätten ak- tiv zu werden. Für abwechslungs- reiche Unterhaltung für alle Gene- rationen ist also gesorgt. -gem- Schon als der Karlsruher Markt- platz zu Beginn des 19. Jahrhun- derts nach den Plänen des badi- schen Baumeisters Friedrich Weinbrenner entstand, war er ein zentraler Ort für das öffentliche Stadtgeschehen. Beim Tag der of- fenen Tür finden dort vielfältige Mitmachaktionen statt, die ihn aufs Neue mit Leben erfüllen. Die Feuerwehr präsentiert zum Bei- spiel ihre Hubrettungsbühne, die eine Höhe von bis zu 42 Metern erreichen kann. Hoch hinaus geht es auch in den Gondeln des Rie- senrades. Schwindelfreie haben somit gleich mehrfach die Mög- lichkeit, den Marktplatz aus der Vogelperspektive zu erleben. Wie am Müllfahrzeug die Ton- nen geleert werden, zeigt das Amt für Abfallwirtschaft und stellt zu- dem seine orangene Flotte vor. Auch das Ordnungs- und Bürger- amt bringt seinen Fuhrpark mit, und das KVV-Eventmobil lockt als moderner Infopoint in der Karos- serie eines alten Linienbusses. Streuobst unter freiem Himmel heißt es beim Liegenschaftsamt. Spannende Rätselaufgaben rund um Äpfel, Birnen und Co. erwar- ten Besucherinnen und Besucher ebenso wie eine Maschinenaus- stellung und frisch gepresster Bio- Apfelsaft. Der Stadtjugendaus- schuss lässt schließlich den Mobi- Bus vorfahren und lädt Kinder und Action und aufregende Aussichten Der Marktplatz verwandelt sich in eine interaktive Spielwiese für alle Altersklassen ANZIEHUNGSPUNKT: Buntes Treiben – wie beim Tag der offenen Tür 2012 – lockt immer wieder viele Menschen auf den Marktplatz. Mechanik trifft Zukunft Von historischen Büromaschinen bis zur Drohne Technik- und Nostalgiefreun- de werden beim Tag der offenen Tür gleich mehrfach fündig. His- torische Büromaschinen aus dem Stadtmuseum nehmen Interes- sierte mit auf eine kleine Zeitrei- se, bei der die Entwicklung von der mechanischen Schreib- und Rechenmaschine hin zu den ers- ten elektrischen Maschinen deutlich wird. Mehr Power bietet da schon der moderne Verkehrs- rechner, der unter anderem die Ampeln der Stadt steuert. Die Rathausdruckerei produ- ziert mit ihren vier digitalen Druckmaschinen jährlich sechs Millionen Drucke und verarbei- tet diese auch weiter. Interessier- te können die Druckerei kennen- lernen und sich Motivpostkarten oder den Handabdruck des Kin- des anfertigen lassen. Wozu mo- derne Technik bei der Stadt so eingesetzt wird, erklärt das Lie- genschaftsamt bei einer Ausstel- lung über moderne Vermes- sungsgeräte wie Laserscanner und Vermessungsdrohnen. Es entstehen etwa Fassadenpläne, die zur Restaurierung von alten Gebäuden eingesetzt werden. Die gewonnenen Daten können weiter dafür genutzt werden, um Gebäudemodelle eines digitalen 3D-Stadtmodells zu verfeinern und aktuell zu halten. -gem- NOSTALGISCHES FLAIR ver- strömen die alten Maschinen. Spielspaß für die ganze Familie Ein besonderes Highlight ist das umfangreiche Kinderprogramm. Kombi Karle und Tina Tunnel kommen zu Besuch und der Stja lädt Kinder und Familien dazu ein, sich bei Geschicklichkeits- und Balancespielen zu versuchen, mit Bambus Kugelbahnen zu konstru- ieren oder mit Ton und Schmuck zu experimentieren. Beim Forst- amt kann die ganze Familie mit Holz basteln, designte Karlsruher Motivpostkarten liegen beim Pres- seamt zum Ausmalen bereit. Jun- ge Gäste können auch hinter dem Steuer einer Kleinkehrmaschine Platz nehmen, Clown Carmensita bereichert das Geschehen mit tol- len Ballonfiguren. -bea-/-gem- Rathauskino und Schnäppchenjagd Die Empore des Bürgersaals steht bei Sitzungen des Gemeinde- rats allen Bürgerinnen und Bür- gern zur Verfügung, die sich poli- tisch informieren möchten. Beim Tag der offenen Tür gastiert dort das Rathauskino. Ab 12 Uhr laufen immer im Wechsel der Kurzfilm „Für die Menschen unserer Stadt: 300 Jahre Gemeinderat Karlsru- he“ und der „Imagefilm Karlsru- he“. Schnäppchenjägerinnen und Schnäppchenjäger kommen beim Flohmarkt des Hauptamtes auf ihre Kosten. Im Innenhof des Rat- hauses lässt es sich nach Herzens- lust wühlen und kruschteln, und die Einnahmen gehen als Spende an einen guten Zweck. -gem- Innovativ und quervernetzt Der IQ-Prozess steht bei der Karlsruher Stadtverwaltung für eine innovative und quervernetzte Arbeitsweise, die agiles und kreati- ves Vorgehen fördern soll und da- bei eine Vernetzung über Fach- und Hierarchiegrenzen hinweg zu- lässt. Mit sechs Korridorthemen und vielen dazugehörigen Leitpro- jekten soll der Fortschritt in der Fä- cherstadt vorangetrieben werden. Interessierte haben beim Tag der offenen Tür die Chance, sich Ein- druck von den vielfältigen Aufga- ben rund um die Themengebiete Zukunft Innenstadt, Moderne Ver- waltung, Soziale Stadt, Wirtschaft und Wissenschaft, Grüne Stadt und Mobilität zu verschaffen. -gem- Was sonst noch los ist Nachhaltiges Bauen und Sa- nieren lässt sich bei einer Rad- tour des Amts für Hochbau und Gebäudewirtschaft zu Projekten erleben. Treffpunkt ist um 14 Uhr (Stand im 2. OG). Die AVG legte den Grundstein für die Verknüpfung von Stra- ßen- und Eisenbahn und damit das „Karlsruher Modell“. Wer die Leidenschaft für Mobilität teilt, kann sich über eine Aus- bildung zum Triebfahrzeug- führer informieren. Über die Arbeit für ein friedliches und buntes Miteinander berichtet das Büro für Integration. Ne- ben Sport, Erholung und Ge- sundheit erfüllt der Wald viele Schutzfunktionen und liefert den Rohstoff Holz. Wie alles „unter einen Hut“ passt, zeigt das Forstamt. Einen maßgebli- chen Beitrag zur Lebensquali- tät leistet das Gartenbauamt. Gerne gibt es Tipps zur Ver- besserung des Wohnumfelds. Karlsruhes Partnerstädte und Projektpartnerstädte und die Menschen dahinter lernt man am Stand des Hauptamts und der Freundeskreise kennen. Zuschüsse für die energetische Sanierung von Wohngebäu- den gewährt das städtische Bonusprogramm. Näheres dazu und zum Wohnraumför- derungsprogramm weiß das Liegenschaftsamt. In Karlsru- he gibt es viel zu entdecken – auch für Karlsruher. Die Karls- ruhe Tourismus GmbH berät über Erlebnistouren durch die Stadt und hält Werbematerial bereit. Wie sieht die fertige „Kombilösung“ aus? Einen Blick auf unterirdische Halte- stellen und in die Zukunft der Kriegsstraße ermöglicht die KASIG. Das Kulturamt prä- sentiert Archivalien aus dem Stadtarchiv und ein Modell des 1728 erbauten Rathauses. Erstmals zu sehen ist ein Ge- mälde, das Bürgermeister Jo- hann Cornelius Roman (1734 – 1744) zeigt. Über Servicean- gebote und Kontrollpflichten informiert das Ordnungs- und Bürgeramt. Ob in Verwaltung, Handwerk, Technik, Sozialem, Natur oder Umwelt – die Stadt bietet in über 20 Ausbildungs- berufen und Studiengängen einen Start ins Berufsleben – das Personal- und Organisati- onsamt informiert. Als Um- schlagsplatz für Briefe und Pa- kete der Stadtverwaltung prä- sentiert sich die Poststelle. Jährlich werden von dort zwei Millionen Poststücke versen- det. Rund um Alter und Altern informiert das Seniorenbüro/ Pflegestützpunkt. Ratsuchen- de erfahren hier etwa, welche Unterstützungsangebote im Pflegefall helfen. „Bleibendes schaffen für kommende Gene- rationen“ will die Stadtkäm- merei und stellt Projekte und Hilfen vor, die aus Nachlässen zugunsten der Stadt oder mit- hilfe kommunaler Stiftungen ermöglicht wurden. Ein Mo- dell der Stadt Karlsruhe aus der Bauwerkstatt des Stadt- planungsamts bietet in der Karlskantine Gelegenheit, die Stadt, ihre Quartiere, Grün- räume und Plätze im Maßstab 1:500 mit einem Blick zu erfas- sen. Die Mehrzahl der in städ- tischer Regie betriebenen 260 Ampeln ist mit dem Verkehrs- rechner verbunden. Wie das „Herz der Karlsruher Ver- kehrssteuerung“ aussieht und was es kann, zeigt das Tief- bauamt. Unterstützung für Un- ternehmen und Existenzgrün- der ist eine von vielen Aufga- ben der Wirtschaftsförderung. Was sie sonst so alles macht, erfährt man vor Ort. -maf- 23. November 2018 | Sonderveröffentlichung der StadtZeitung | Amtsblatt der Stadt Karlsruhe2 bleme in der stark zerstörten Stadt. Ein Teil der aktiven Natio- nalsozialisten wurde gleich entlas- sen, ein Teil, nachdem Ersatz für sie gefunden war. Bereits im April 1945 nahmen 16 Bezirksverwaltungsämter ihre Tä- tigkeit auf. Das Personal dieser de- zentralen Verwaltungseinheiten rekrutierte sich im Wesentlichen aus ehemaligen Hitlergegnern. Handeln und kontrollieren Die heutige Struktur der Stadt- verwaltung ist das Ergebnis eines längeren Prozesses seit 1945, an dessen Ende 35 Ämter mit insge- samt etwa 6500 Beschäftigten ohne die städtischen Gesellschaf- ten stehen. Die Erledigung der Verwaltungsaufgaben durch den Stadtrat wie zu Beginn der Stadt- geschichte ist natürlich schon lan- ge nicht mehr möglich. Dem Ge- meinderat mit heute 48 Mitglie- dern obliegt vor allem die Kontrol- le der Stadtverwaltung, er kann Satzungen erlassen, hat das Etat- recht und die Zuständigkeit für die Stadtplanung und die Einstellung des Personals. Der Oberbürger- meister als Leiter der Verwaltung ist Mitglied und Vorsitzender des Gemeinderats und vertritt die Stadt nach außen. Stadtrat und Stadtverwaltung erledigen gemeinsam die städti- schen Aufgaben, die in 300 Jahren in einem solchen Umfang gewach- sen sind, wie ihn sich Johannes Sembach und seine sechs Stadträ- te in ihren kühnsten Träumen nicht hätten vorstellen können. -br- PRIVILEGIEN: Mit diesem Brief sicherte der Stadtgründer Neuan- siedlern 1722 Rechte und Freihei- ten zu.Foto: StadtAK 8/StS 18/A4 BUNTES TREIBEN: Blick über den Marktplatz mit Marktgeschehen auf das Rathaus um das Jahr 1890. Foto: StadtAK 8/PBS oXIIIb 179 wählten Bürgermeister und den Oberbürgermeister setzten die neuen Machthaber ab. Sie entlie- ßen schon im ersten Jahr ihrer Herrschaft aufgrund des „Geset- zes zur Wiederherstellung des Be- rufsbeamtentums“ in Karlsruhe insgesamt 123 Personen aus dem städtischen Dienst. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs nahm die Stadtverwal- tung rasch wieder ihre Tätigkeit auf und wurde so zu einem we- sentlichen Faktor bei der Bewälti- gung der drängenden Alltagspro- bar nach Kriegsende am 11. No- vember 1918 trug der extremen Wohnungsnot Rechnung. Dies steht für die wachsenden Aufga- ben im Sozialbereich in der Wei- marer Republik. Im Stadtrat gab es nun die ersten Stadträtinnen und auch eine erste Amtsleiterin, Elisabeth Großwendt. Sie war zu- ständig für das Jugendamt. Mit dem Aufstieg der National- sozialisten und der sogenannten Machtergreifung im Jahr 1933 be- gann die Gleichschaltung der Ver- waltung. Die demokratisch ge- In die Amtszeit des wohl bedeu- tendsten Karlsruher Oberbürger- meisters des Kaiserreichs Karl Schnetzler (1892 – 1906), der zuvor schon 17 Jahre erfolgreich als Bür- germeister tätig gewesen war, fie- len Reformen im Sozialbereich, des Gesundheitswesens und der Friedhofsverwaltung ebenso wie der Ausbau der Gas- und Wasser- versorgung und der Bau eines neuen Schlacht- und Viehhofes. Die Entwicklung neuer Industrie- gebiete, die Anlage des neuen, 1901 in Betrieb genommenen Rheinhafens, der Bau des neuen Städtischen Krankenhauses oder die Elektrifizierung der Straßen- bahn sind maßgeblich sein Ver- dienst. Zu diesem Zeitpunkt be- schäftigte die Karlsruher Stadtver- waltung rund 1000 Personen. Erste Amtsleiterin Einen Einschnitt in die Entwick- lung der Stadt und damit auch der Stadtverwaltung brachte der Erste Weltkrieg. Fast die Hälfte der Be- amten und über ein Drittel der städtischen Arbeiter wurden zum Kriegsdienst eingezogen und mussten zunehmend durch weib- liche Arbeitskräfte ersetzt werden. Außerdem kamen neue kriegsbe- dingte Aufgaben vor allem im Be- reich der Lebensmittelversorgung hinzu. Die Gründung eines städti- schen Wohnungsamtes unmittel- Mit sechs Stadträten und dem Bürgermeister Johannes Sembach fing im Jahr 1718 alles an. Ohne Probleme konnten sie ihre Verwal- tungsaufgaben erledigen. Kompe- tenzen und Zuständigkeiten wa- ren und blieben im 18. Jahrhun- dert bescheiden. Immerhin ver- doppelte sich 1730 die Zahl der Stadträte, die seit 1760 den stolzen Titel „Senator“ tragen durften. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts stieg Karlsruhe zur großherzoglichen Haupt- und Residenzstadt auf, Wilhelm Christian Griesbach wur- de 1809 als Bürgermeister erst- mals seit 1718 wieder von der Bür- gerschaft gewählt. Da unter ande- rem mit der Eingemeindung von Klein-Karlsruhe die Verwaltungs- aufgaben in der wachsenden Stadt zunahmen, wurde ihm im Jahre 1812 der Titel Oberbürger- meister verliehen und ein zweiter Bürgermeister zur Seite gestellt. Zuständig für Daseinsvorsorge Bürgermeister und Stadtrat hat- ten nach wie vor aber nur geringe Kompetenzen. Dies änderte sich mit der Badischen Gemeindeord- nung vom 31. Dezember 1831, die in Baden den Beginn der Kommu- nalen Selbstverwaltung markiert. Doch erst mit dem in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts ein- setzenden starken Wachstum der Stadt war eine deutliche Zunahme der Verwaltungstätigkeiten ver- bunden, die im Ehrenamt nicht mehr zu bewältigen waren. Es bildete sich die sogenannte Leistungsverwaltung heraus, die als Daseinsvorsorge in Bereichen wie der Wasserversorgung, der Bereitstellung von Energie, dem Verkehr oder auf dem Gebiet der Entsorgung tätig war. Aufgaben und Größe gewachsen 300 Jahre Stadtrat und Stadtverwaltung Karlsruhe / Streifzug durch die Entwicklung BLICK ZURÜCK: Eine Tagung der Stadträte unter Vorsitz von Oberbürgermeister Karl Schnetzler im Sitzungszimmer des Rathauses am Marktplatz im Jahre 1902. Foto: StadtAK 8/PBS IV 114 mer, das Rathausbaugeld sowie das Dielen- und Schragengeld be- zahlen. Außerdem waren sie zur Ableistung von Wachdiensten ver- pflichtet, für die sie Stellvertreter stellen konnten. Im Zuge der Aus- übung der niederen Gerichtsbar- keit durften Strafen bis zu zehn Gulden verhängt werden. Zu den Verstößen, die geahndet wurden, gehörte die Störung der Sonntags- ruhe. Bestraft wurden häufig Bä- cker, die ihr Brot zu leicht geba- cken hatten. Belegt ist auch die Ahndung von Unregelmäßigkei- ten von Wirten, deren Flaschen und Behälter nicht ordnungsge- mäß geeicht waren. Die Schlich- tung von Streitigkeiten zwischen den Einwohnern der Stadt war Alltagsgeschäft. Zu den Aufgaben des Rates gehörte schließlich auch die Festlegung der Gebühren für die Benutzung der Metzel- und der Brotbank im Rathaus sowie der Wochenmarktstandgebühren. Zuständig war der Stadtrat auch für die Festsetzung des Brot- und des Fleischpreises. Die Standgel- der auf dem Wochenmarkt und die Metzelbankzinsen legte der Rat ebenfalls fest. Von diesen – eher geringen – Einnahmen mussten unter anderem die Löhne der städ- tischen Bediensteten, die Geräte für den Feuerschutz und das städ- tische Bauwesen bezahlt werden. Zu letzterem gehörte die Unter- haltung städtischer Gebäude, zum Beispiel des Rathauses und der Stadttore. Reparaturen von Gerät- schaften, der Feuerspritzen oder die der Orgel in der Stadtkirche waren von der Stadt zu zahlen. Lange keine große Rolle Aufgaben und Befugnisse des Stadtmagistrats waren in der Frühzeit der Stadt also eng umris- sen. Dass der Stadtrat neben dem dominierenden Hof und den markgräflichen Behörden auch noch viele Jahre später keine allzu große Rolle spielte, bestätigte eine zwar durchaus fürstenfreundliche, aber nicht nur in diesem Punkte durchaus verlässliche Quelle. Der Lehrer Friedrich Leopold Brunn, der 1783 und 1784 als Privatlehrer in Karlsruhe tätig gewesen war und 1791 seine zuvor im Berlini- schen Journal sukzessive veröf- fentlichten „Briefe über Karlsru- he“ in Buchform herausbrachte, berichtete nämlich, dass unter dem Oberamt „auch noch ein be- sonderer Stadtmagistrat besteht, der aber nicht viel zu bedeuten hat.“ Dies sollte sich erst im 19. Jahrhundert ändern. Karlsruhe bekam 1825 ein von Friedrich Weinbrenner gebautes neues re- präsentatives Rathaus, das recht- zeitig fertig wurde, um die mit der badischen Gemeindeordnung vom 31. Dezember 1831 größer gewordene kommunale Selbst- ständigkeit auch nach außen zu dokumentieren. -br- Wo ist hier das Rathaus? Der Stadtrat tagte zunächst im Wirtshaus des ersten Bürgermeisters Die Frage nach dem Rathaus mussten sich alle Neuankömmlin- ge in der jungen baden-durlachs- chen Residenzstadt Karlsruhe noch viele Jahre nach der Stadt- gründung vergeblich stellen. Der am 24. September 1715 veröffent- lichte Gründungsaufruf enthielt zwar viele finanzielle und steuerli- che Vergünstigungen für die Bür- ger, ging aber nicht auf die rechtli- che Stellung der Stadt und die Ein- richtung eines Stadtrats ein. Auch ohne dass dies schon in ir- gendeiner Form verbindlich gere- gelt gewesen wäre, wählten 55 Bürger zu Beginn des Jahres 1718 einen Bürgermeister und sechs Ratsverwandte. Diese hielten ihre zunächst noch sehr unregelmäßi- gen Sitzungen in der Gaststube des ersten Bürgermeisters und Waldhornwirts Johannes Sem- bach ab. Das Waldhorn war bald ein gesellschaftlicher Treffpunkt der Stadt im Aufbau geworden. Den aus Straßburg über das be- nachbarte Durlach zugezogenen Wirt kannten alle, und es war wohl kein Zufall, dass die Wahl zum Bürgermeister auf ihn fiel. Erster Bau 1729 fertig Auch unter Sembachs Nachfol- ger, dem Bäcker Johannes Lud- wig, der das Bürgermeisteramt von 1720 an vier Jahre ausübte, blieb Karlsruhe eine Stadt ohne Rathaus. Immerhin konnte sich die Stadt seit dem 12. Februar 1722 auf ein urkundlich gewährtes Stadtprivileg berufen, das ihr die niederen Polizeiaufgaben und ei- nen Bürgermeister mit Gericht und Rat zubilligte. Erst in der Amtszeit des dritten Karlsruher Bürgermeisters, dem Glaser Georg Adam Ottmann, be- gannen dann im Jahre 1725 erste Planungen eines eigenen Rathau- ses, dessen Bau der Stadtrat im April 1728 beschloss und das ein Jahr später an der Ecke des Marktplatzes fertig gestellt wurde. Dieser erste städtische Bau kostete 2240 Gulden, die von den Bürgern aufgebracht wurden. Zuvor hatten diese über den Standort abge- stimmt und zugleich angegeben, wie viel sie zum Bau des Rathau- ses beitragen wollten. Brotwäger und Umgelder Aber auch wenn Neuankömm- linge nun eine Antwort auf ihre Frage nach dem Rathaus beka- men, konnten sie viele der Dinge, die heute selbstverständlich in ei- nem Rathaus geklärt werden, dort noch nicht erledigen. Die Kompe- tenzen des Stadtmagistrats waren nämlich sehr beschränkt. Neue Mitglieder wählte der Rat zwar je nach Bedarf selbst dazu, die Wahl musste aber vom markgräflichen Oberamt bestätigt werden. Aus ih- ren Reihen besetzten die Ratsher- ren die städtischen Ämter: Almo- senpfleger, Baumeister, Billetten- schreiber, Brotwäger, Feuerbe- schauer, Fleischschätzer, Ge- wicht- und Maßeicher, Kaufhaus- inspektor, Kirchenrüger (die wa- ren für die Kirchendisziplin zu- ständig), Marktmeister, Quartier- meister, Stadtleutnant, Umgelder (zog die indirekten Steuern auf al- koholische Getränke ein), Waisen- richter und Weinsiegler (siegelte die Weinfässer zur Sicherung des Umgeldes). Bürgermeister und Ratsverwandte erhielten keine Besoldung, bekamen aber einen Anteil von den verhängten Strafen und für besondere Tätigkeiten Entschädigungen. Zuständig war der Rat auch für die Besetzung der niederen städti- schen Dienste. Er setzte Bettelvög- te, Feldschützen, Mehlwieger, Nachtwächter, Organisten, Orgel- treter, Stadtknechte, Stadtmess- ner, Stadttamboure, Totengräber und die Viehhirten ein. Außerdem musste der Rat für Waisen die Pfle- ger bestimmen und die Gassen- meister bestellen, die im Brandfal- le die Löscharbeiten in ihren je- weiligen Bezirken leiteten. Großzügige Privilegien Im Gegensatz zu älteren Städten besaß Karlsruhe aber nicht das Recht, selbst Bürger anzunehmen. Der Stadtrat konnte erst nach 1750 eine Stellungnahme abgeben. Die relativ großzügigen Karlsruher Privilegien – unter anderem. steu- erliche Vorteile, unentgeltlicher Bauplatz und Baumaterial, Leib-, Abzugs- und Fronfreiheit – zogen in den ersten Jahren nach der Stadtgründung rasch viele An- siedlungswillige, darunter auch zahlreiche Juden an, die sich erst- mals in einer Residenzstadt nie- derlassen durften, aber als Schutz- bürger zunächst ebenfalls aus- schließlich von den markgräfli- chen Behörden angenommen wurden. Neubürger mussten au- ßer der Bürgertaxe einen Feuerei- Die Stadt Karlsruhe in ihren Anfangsjahren: ECKANSICHT: das 1728 erbaute, 1810 abgebrochene erste Rathaus. Foto: StadtAK 8/PBS XI-Va 296 GRÜNDERZEIT: Stadtplan von Heinrich Schwarz von 1721, mit der vor- gesehenen modellmäßigen Bebauung. Foto: StadtAK 8/PBS XVI 18 Wirt als Bürgermeister Johannes Sembach bei Bürgerschaft und Hof angesehen Der am 24. März 1718 von 55 Bürgern gewählte erste Karlsruher Bürgermeister Johannes Sembach stammte aus Straßburg. Der Sohn eines Kaufmanns heiratete noch in Straßburg Maria Barbara Sem- bach, 1693 kam dort ein Sohn zur Welt. Wohl zwischen 1703 und 1710 zog die vermögende Familie nach Mühlburg, wo Sembach mit seiner Frau zwei Wirtshäuser be- trieb. 1714/15 ließ sich Sembach in Durlach als Hintersasse nieder und wollte noch 1715 in Karlsruhe in der späteren Kronenstraße ein mo- dellmäßiges Haus bauen. Stattdes- sen übernahm er wenig später die Waldhornwirtschaft in der Löwen- kranz Gasse, heute Waldhornstra- ße, die bereits vor der Stadtgrün- dung bestanden hatte. Sembach erweiterte 1717 das Gasthaus um ein daran stoßendes Eckhaus an der Waldhornstraße zur Langen Straße. Die damals noch einzige Gaststätte in der jungen baden- durlachischen Residenz war ein Treffpunkt der Bürger. Die dadurch gewonnene Popularität Sembachs war sicher ein Grund, dass er 1718 der erste Bürgermeister wurde. In den Wirtshausräumen war in den Anfangsjahren der Stadt die Lateinische Schule zu Gast, hier wurden bis zur Fertigstellung eines eigenen Rathauses 1728 auch Rats- sitzungen abgehalten. Welches Ansehen Sembach bei Hof genoss, zeigt die Übernahme der Paten- schaft für seine Enkelin 1718 durch Markgraf Karl Wilhelm und dessen Gemahlin. Nach dem Tod Sem- bachs am 20. August wurde das Gasthaus zum Waldhorn von sei- nem Sohn und der Witwe fast vier Jahrzehnte weitergeführt. -br- Ausstellung zu den Anfängen Der Beginn der Stadtverwaltung Karlsruhe war bescheiden. Der im März 1718 von 55 Bürgern ge- wählte Bürgermeister Johannes Sembach sowie sechs Stadträte tagten erstmals am 24. November des Jahres. Sie übernahmen Ver- waltungsaufgaben wie die Füh- rung der Stadtrechnung oder die niedere Gerichtsbarkeit. Am Tag der offenen Tür (24. No- vember 2018) eröffnet das Kultur- amt im Foyer des Rathauses eine Ausstellung mit Archivalien des Stadtarchivs zu den Anfangsjah- ren Karlsruhes. Präsentiert wer- den dabei Originalamtsbücher, darunter der älteste Rechnungs- band und das älteste Ratsproto- koll, Stadtansichten und -pläne so- wie ein Modell des ersten Markt- platzes der Stadt mit dem 1728 er- bauten Rathaus. Zum ersten Mal zu sehen ist ein Gemälde, das den fünften Karlsruher Bürgermeister Johann Cornelius Roman (1734 – 1744) zeigt. Recherchieren kön- nen die Besucher nach allen Stadt- rätinnen und Stadträten seit 1718. Nach dem Tag der offenen Tür ist die Präsentation noch bis Freitag, 30. November, zu sehen. Sonderveröffentlichung der StadtZeitung vom 23. 11. 2018 Herausgeber: Presse- und Informati- onsamt der Stadt Karlsruhe Redaktion: Mathias Tröndle Mitarbeit: Dr. Ernst Otto Bräunche, Manuela Fretz, Gerrit Münster, Tabea Rueß, Cindy Streeck. Fotos: Roland Fränkle, Stadtarchiv Gestaltung: Ulrike Ochs Druck: Badendruck GmbH 3 23. November 2018 | Sonderveröffentlichung der StadtZeitung | Amtsblatt der Stadt Karlsruhe KREATIVE KÖPFE: Städtische Beschäftigte und Bürger entwickeln bei einem Workshop Visionen für die Verwaltung der Zukunft. bindung von Personen aus der Stadtgesellschaft in den Fortgang des jeweiligen Projekts. In einem offenen und lebendigen Diskussi- onsprozess unter Beteiligung des Gemeinderats entstand auf dieser Basis eine themenorientierte Quer- struktur. Diese baut auf sechs Kor- ridorthemen auf und bildet das Grundgerüst der IQ-Arbeitsweise. Für deren Einführung gab der Ge- meinderat im Juni 2017 mit seiner Zustimmung zur Einführung einer innovativen Querstruktur für wich- tige Themen grünes Licht. Die sechs Korridorthemen, die die priorisierten Anliegen bei der Entwicklung von Stadt und Ver- waltung bündeln, sind überschrie- ben mit „Zukunft Innenstadt“, „Moderne Verwaltung“, „Soziale Stadt“, „Wirtschafts- und Wissen- schaftsstadt“, „Grüne Stadt“ und „Mobilität“. Im Korridor „Moderne Verwaltung“ etwa beschäftigt sich ein IQ-Projekt damit, wie die städ- tische Administration die Bürger- schaft noch besser mitwirken las- sen kann. Neben den Bürgerforen vor Ort spielt dabei das im Frühjahr eingeführte online-Beteiligungs- portal eine wichtige Rolle. Auf die- sem können Interessierte via Inter- net zu unterschiedlichen Themen Ideen und Anregungen geben so- wie in einer eigenen Rubrik Fragen an den OB stellen. Ein weiteres Pro- jekt beschäftigt sich mit der Digita- lisierung der Verwaltung: ein unab- dingbarer Schritt auf dem Weg zum modernen, transparenten und bür- gerfreundlichen Service. -trö- Insgesamt an die 6500 Mitarbei- terinnen und Mitarbeiter leisten in den 36 Ämtern, Dienststellen und Organisationseinheiten der Stadt- verwaltung ihren Beitrag dafür, dass sich die über 300000 Karlsru- herinnen und Karlsruher in ihrer Stadt wohlfühlen können. Das Auf- gabenspektrum der städtischen Beschäftigten ist vielfältig: Es reicht von der Brandbekämpfung der Feuerwehr und der Abfallent- sorgung über die Betreuung von Kindern in Horten und Tagestätten oder dem Ausstellen von Doku- menten jeder Art bis hin zum Bau und Unterhalt von Gebäuden und Straßen. Mit einer neuen Struktur will die Stadt jetzt erreichen, dass die einzelnen Räder noch besser ineinander greifen, der Service noch bürgerfreundlicher, die Ver- waltung noch transparenter wird – und die Bürgerschaft noch besser in das Geschehen einbindet. Auf Initiative von OB Dr. Frank Mentrup entwickelten Akteure von innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung eine so genannte IQ-Arbeitsweise. IQ steht für inno- vativ und quervernetzt im Sinne ei- nes agilen, kreativen und innovati- ven Arbeitens, zu dem sich Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter pro- jektbezogen über die Grenzen von Dezernaten und Ämtern hinweg zusammenfinden. Diese Vorge- hensweise beinhaltet auch die Ein- Service für Bürger ausbauen Die Stadt ist auf dem Weg zur modernen Verwaltung / Arbeiten in IQ-Prozessen Verwaltung hat sechs Dezernate Der von der Bevölkerung für acht Jahre direkt gewählte Ober- bürgermeister hat als stimmbe- rechtigter Vorsitzender des Ge- meinderats und Leiter der Verwal- tung eine hervorgehobene Stel- lung. Seit März 2013 hat Dr. Frank Mentrup dieses Amt inne. An der Spitze der Verwaltung stehen ihm fünf, vom Gemeinderat gewählte Beigeordnete oder Bürgermeister zur Seite, die jeweils Verantwor- tung für einen bestimmten Ge- schäftskreis übernehmen. OB Mentrup (SPD) verantwortet als Chef des Dezernats 1 Verwal- tungssteuerung und -entwick- lung, Außenbeziehungen, Reprä- sentation, Öffentlichkeitsarbeit, Marketing, Recht, Stadtteilver- waltungen und ÖPNV. Zu den Aufgabengebieten von Dr. Albert Käuflein (CDU) im Dezernat 2 ge- hören Kultur, Sicherheit und Ord- nung, Personal, Bürgerbeteiligung und Digitalisierung. Dr. Martin Lenz (SPD) verantwortet Jugend, Soziales, Schulen, Sport, Bäder und Migrationsfragen. Erste Bür- germeisterin Gabriele Luczak- Schwarz (CDU), die Vertreterin des OB, ist zuständig für Finanzen, Wirtschaft, Wissenschaft, Kon- gresse, Tourismus und Grund- stücksverkehr. Bürgermeister Klaus Stapf (GRÜNE) betreut im Dezernat 5 Umwelt, Natur, Ge- sundheit, Brandschutz, Abfallwirt- schaft, Forst und Grünflächen. Und Bürgermeister Daniel Fluhrer leitet im Dezernat 6 den Ge- schäftskreis Planen und Bauen, Immobilien und Zoo. -trö- Direkt Einfluss nehmen Wahlen zum Gemeinderat / Demokratie live und pur In Baden-Württemberg haben die Bürgerinnen und Bürger in kommunalpolitischen Entschei- dungen bedeutenden Einfluss. Sie fällen zum einen in einem Plebiszit unmittelbar „das Urteil“ darüber, wer Oberbürgermeister (in kleine- ren Gemeinden Bürgermeister) wird, bestimmen weiter durch die Möglichkeiten des Panaschierens und Kumulierens bei Kommunal- wahlen entscheidend mit, wer in den Gemeinderat einzieht. Pana- schieren bedeutet, Kandidaten von mehreren Listen zu wählen, Kumulieren, einem Bewerber bis zu drei Stimmen zu geben. Die derzeitige Amtsperiode des Gemeinderats neigt sich allmäh- lich ihrem Ende entgegen. Am 26. Mai 2019 sind die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, zeitgleich mit der Europawahl die 48 Sitze im Bürgersaal des Rathauses neu zu vergeben. In den sieben Karlsru- her Stadtteilen mit Ortschaftsver- fassungen stehen an diesem Tag darüber hinaus die Wahlen zum jeweiligen Ortschaftsrat ins Haus. Aus der letzten Kommunalwahl am 25. Mai 2014 ging die CDU mit 26,7 Prozent als stärkste Kraft her- vor. Sie gewann damit 13 Sitze im Gemeinderat. Platz zwei belegte die SPD mit 21,9 Prozent (zehn Sit- ze), dicht gefolgt von den Grünen mit 19,9 Prozent (neun Sitze). Die FDP kam auf 6,1 Prozent und da- mit ebenso auf drei Sitze wie die AfD mit 5,6 Prozent. Von dieser trennte sich jedoch Stadtrat Stefan Schmitt gleich nach der Wahl und sitzt seither als parteiloser Vertre- ter im Plenum. Die Karlsruhe Liste (4,2 Prozent, zwei Sitze), die Pira- ten (3,4 Prozent, zwei Sitze) und Die Partei (1,1 Prozent, ein Sitz) schlossen sich zur fünf Köpfe star- ken KULT-Fraktion zusammen. Weiter zogen DIE LINKE mit 5,1 Prozent (zwei Sitze), GfK (heute FÜR Karlsruhe) mit 3,2 Prozent und zwei Sitzen sowie die Freien Wähler mit 2,7 Prozent (ein Sitz) 2014 in den Bürgersaal des Rat- hauses ein. Damals konnten erst- mals in Baden-Württemberg auch die 16- und 17-Jährigen an den Kommunalwahlen teilnehmen. Die Wahlbeteiligung in Karlsruhe lag bei 45,2 Prozent. -trö- URNENGANG: Alle fünf Jahre ist die Wahl zum Gemeinderat. werke, Verkehrsbetriebe, die Karlsruher Messe- und Kongress- Gesellschaft oder auch das Städti- sche Klinikum Karlsruhe. Doch die Verantwortung der Fä- cherstadt als regionales Oberzen- trum endet nicht an den Gemar- kungsgrenzen. Und so wirken Stadträtinnen und Stadträte auch in der Arbeit über das Karlsruher Stadtgebiet hinaus mit und setzen sich für gemeinsame Interessen der gesamten Region zusammen mit Partnern aus dem Umland in zahlreichen Gremien ein, wie zum Beispiel im Nachbarschafts- oder im Regionalverband. -trö- tenden Gremien gibt es mit Bau-, Haupt-, Planungs-, Jugendhilfe- Bäder-, Personal- und Umlegungs- ausschuss sieben beschließende Ausschüsse. Vorsitzender der ein- zelnen Ausschüsse ist grundsätz- lich der Oberbürgermeister, der diese Funktion jedoch in den meisten Fällen auf den zuständi- gen Fachdezernenten unter den fünf Beigeordneten delegiert hat. Der Gemeinderat stellt weiter Mitglieder in Verwaltungsräten und Kommissionen, in Beiräten und in Aufsichtsräten von Gesell- schaften mit städtischer Beteili- gung. Dazu gehören etwa Stadt- der Ausschüsse haben sich FDP, FÜR Karlsruhe und Freie Wähler sowie der parteilose Stadtrat Stefan Schmitt zu einer Zählge- meinschaft zusammengeschlossen. Auch für die Region Verantwortung übernehmen Unterschieden wird zwischen – üblicherweise öffentlich tagenden – beschließenden Ausschüssen, die anstelle des Gemeinderats ent- scheiden und nichtöffentlich bera- tenden Ausschüssen, die Ent- scheidungen vorbereiten und durch fachkundige Einwohnerin- nen und Einwohner unterstützt werden können. Neben acht bera- bildet, deren Besetzung dem poli- tischen Kräfteverhältnis im Bür- gersaal entspricht. In der derzeit laufenden Amtsperiode gibt es insgesamt 15 gemeinderätliche Ausschüsse. Hinzu kommt der Äl- testenrat, in dem sich die Vertrete- rinnen und Vertreter der Fraktio- nen mit dem Oberbürgermeister über die Tagesordnung von Ge- meinderatssitzungen und den Gang der Beratungen verständi- gen. Grundsätzlich hat nur der Rathauschef als Vorsitzender das Recht, den Gemeinderat einzube- rufen und die Tagesordnung fest- zulegen, doch kann auch ein Vier- tel der Mitglieder des Plenums (wie auch der Ausschüsse) das Stadtparlament „zusammenru- fen“ und Anträge auf die Tages- ordnung der jeweils übernächsten Sitzung setzen. Zu Beginn dieser Amtsperiode legte der Gemeinderat die Zahl seiner Mitglieder in allen seinen Ausschüssen grundsätzlich auf je- weils 15 fest. Für die Besetzung Impulse geben für die Zukunft der Stadt Motor der Entwicklung / 48 Stadträtinnen und Stadträte Der Gemeinderat ist das Hauptor- gan einer Stadt oder Gemeinde und entscheidet als die direkt ge- wählte Vertretung der Bürgerin- nen und Bürger über die Grund- sätze der Kommunalpolitik. Da er die Verwaltung kontrol- liert, hat der landläufig auch Kom- munalparlament genannte Ge- meinderat zwar in der Praxis die Funktion eines Parlaments, ist je- doch rein rechtlich gesehen ein Verwaltungsorgan: Er erlässt kei- ne formellen Gesetze, sondern be- schließt für das Gebiet der Ge- meinde geltende Satzungen. Doch die Verfassung und der Gesetzge- ber garantieren den Gemeinden ein Recht auf Selbstverwaltung. Entscheiden in Grundsatz und Detail Beim Gemeinderat liegt in erster Linie das „Königsrecht“ – die Ver- fügung über die Finanzmittel im städtischen Haushalt. Dieses Recht setzt die Stadträtinnen und Stadträte in die Lage, die Richtung der Kommunalpolitik zu bestim- men, darüber zu befinden, was in der Stadt getan werden soll und was nicht. Der Gemeinderat kann aber auch in Einzelfragen Projekte vorschlagen, Initiativen ergreifen und durchsetzen. Weiter über- wacht er die Ausführung seiner Beschlüsse und legt die Grundsät- ze für die Verwaltung fest. Stimmberechtigter Vorsitzender des Gemeinderats und seiner Aus- schüsse ist der ebenfalls direkt von den Bürgerinnen und Bürgern ge- wählte Oberbürgermeister, kurz: OB, der gleichzeitig an der Spitze der Verwaltung steht und die Ge- meinde nach außen vertritt. Die Amtsperiode eines Oberbürger- meisters beträgt in der Regel acht Jahre, die der Stadträtinnen und Stadträte fünf Jahre. Die Mitglie- der des Gemeinderats wirken eh- renamtlich und erhalten für ihre verantwortungsvolle und umfang- reiche Tätigkeit in Plenum, Aus- schüssen, Aufsichts- wie Verwal- tungsräten und als Ansprechpart- ner für die Bürgerinnen und Bür- ger eine Aufwandsentschädigung. Die Anzahl der Mitglieder des Gemeinderats hängt von der Ein- wohnerzahl der Stadt oder Ge- meinde ab. Karlsruhe hat die Städ- ten seiner Größe entsprechende Zahl von 48 Stadträtinnen und Stadträten. Im aktuellen Gemein- derat, den die Karlsruherinnen und Karlsruher am 25. Mai 2014 wählten, verfügt die CDU als stärkste Fraktion über 13 Sitze, die SPD ist als zweitgrößte mit zehn Sitzen im Bürgersaal des Rathau- ses vertreten. Drittstärkste politi- sche Kraft sind die Grünen mit neun Sitzen im Plenum, die KULT- Fraktion hat fünf Sitze. Die FDP ist mit drei Mitgliedern die kleinste Fraktion. Die LINKE, FÜR Karlsru- he und AfD sind mit jeweils zwei Stadträten vertreten. Weiter ha- ben die Freien Wähler und der parteilose Stadtrat Stefan Schmitt jeweils einen Sitz im Bürgersaal. Ausschüsse entlasten die Arbeit im Plenum Für die Mindeststärke einer Fraktion im Gemeinderat sind wie in den drei Amtsperioden zuvor je- weils drei Sitze erforderlich. Als Vorsitzende an der Spitze der ins- gesamt fünf Fraktionen des der- zeitigen Gemeinderats stehen Til- man Pfannkuch (CDU), Parsa Marvi (SPD), Johannes Honné und Dr. Ute Leidig (GRÜNE), Erik Wohlfeil (KULT) und Tom Høyem (FDP). Zur Arbeitsentlastung des Plenums, zur eingehenden Erörte- rung von Sachfragen und zur Vor- beratung von Entscheidungen hat der Gemeinderat Ausschüsse ge- Gemeinderat stellt Weichen für Kommunalpolitik: GEMEINDERAT AKTUELL: Die 48 Stadträtinnen und Stadträte mit ihrem Vorsitzenden OB Dr. Frank Mentrup vor einer Plenarsitzung. BLICK IN DEN BÜRGERSAAL DES RATHAUSES: Der Karlsruher Gemeinderat stellt mit seinen Entscheidungen die Weichen für die Richtung der Kommunalpolitik in der Fächerstadt. Fotos (5): Fränkle LIVE AM BALL: Von der Empore aus verfolgen Zuhörerinnen und Zuhörer Beratungen und Abstimmungen im Plenarsaal. Sitzungen mitverfolgen Beratungen und Beschlüsse zu Stadion, Staatstheater oder Be- bauungsplänen: Interessierte können die Debatten der öffentli- chen Sitzungen des Gemeinde- rats im Bürgersaal des Rathauses am Marktplatz von der Empore aus mitverfolgen. Für Menschen mit Hörbehinderung steht dort eine Höranlage zur Verfügung. Die Vorlagen zu den Tagesord- nungspunkten sind im Internet auf www.karlsruhe.de/gemein- derat.de zu finden. Unter dieser Adresse informiert auch ein Live- ticker über Abstimmungsergeb- nisse und zeitlichen Verlauf der Beratungen. Der Liveticker bleibt bis zur nächsten Sitzung online und ist auf der elektronischen Anzeigetafel am Eingang des Rathauses zu sehen. Auch bei öf- fentlichen Ausschüssen sind Zu- hörer willkommen. -trö- 23. November 2018 | Sonderveröffentlichung der StadtZeitung | Amtsblatt der Stadt Karlsruhe4 (trö) Die 48 Stadträtinnen und Stadträte, die mit OB Dr. Frank Mentrup als Vorsitzendem den Gemeinderat bilden, setzen unter- schiedliche Akzente in ihrer politi- schen Arbeit. Wo die einzelnen Schwerpunkte liegen, schildern sie in ihren Antworten auf die von der StadtZeitung gestellten Frage: Was wollen Sie mit Ihrer Arbeit im Gemeinderat bewegen? Verena Anlauf (GRÜ- NE): „Mir ist es wich- tig, dass es wieder aus- reichend sozialen Wohnraum in Karlsru- he gibt. Und die Stadt sollte deut- lich mehr dafür tun, dass sich Bie- nen und andere gefährdete Insek- ten bei uns wohl fühlen.“ Marc Bernhard (AfD): „Ich setze mich beson- ders für eine spürbare Verbesserung der Si- cherheitslage in der Stadt, eine Willkommenskultur für Kinder, die Schaffung von bezahl- barem Wohnraum unter Berück- sichtigung der für unsere Stadt so wichtigen Grünflächen und die stärkere Einbindung der Bürger in die Entscheidungen der Stadt durch mehr direkte Demokratie (Bürgerentscheide) ein. Dabei sind mir sachorientierte Lösungen, un- abhängig von Parteipolitik, im Sin- ne der Bürger besonders wichtig.“ Michael Borner (GRÜ- NE): „Ich möchte eine solidarische Stadt, in der niemand zurückbleibt. Daher mache ich mich stark für die Teilhabe aller Men- schen am gesellschaftlichen Leben in Karlsruhe. Es ist mir zudem wich- tig, dass wir uns auch Tieren gegen- über verantwortungsvoll verhalten.“ Max Braun (KULT): „Politik im Sinne sozia- ler Verantwortung be- deutet, und davon soll- te man ausgehen, das ist doch, ohne darum herum zu re- den, in Anbetracht der Situation, in der wir uns befinden. Ich kann den Standpunkt meiner politischen Überzeugung in wenige Worte zu- sammenfassen: Erstens, das Selbst- verständnis unter der Vorausset- zung. Zweitens, und das ist es, was wir unseren Wählern schuldig sind. Drittens, die konzentrierte Beinhal- tung als Kernstück eines zukunft- weisenden Parteiprogramms.“ Hermann Brenk (CDU): „Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplät- zen, hierdurch hervor- gerufen Entwicklung von neuen Gewerbeflächen zur An- siedlung und Festigung von Unter- nehmen. Aktive Weiterentwicklung der Nachverdichtung und Höher- entwicklung der Stadt, um hier- durch eine bessere Wohnraumsitua- tion in Karlsruhe zu schaffen.“ Lüppo Cramer (KULT): „Ich sehe meine Auf- gabe darin, Dinge her- vorzuheben, die in der kommunalpolitischen Diskussion oftmals nicht die erste Dr. Klaus Heilgeist (CDU): „Auch nach 42 Jahren ist das Motiv für meine Tätigkeit im Gemeinderat noch im- mer, der Stadt Bestes zu suchen und umzusetzen. Ich sehe den Auftrag meiner Wähler darin, Karlsruhe auf kommende Heraus- forderungen vorzubereiten und fit für die Zukunft zu machen.“ David Hermanns (SPD): „Ich will mit meiner Arbeit im Ge- meinderat die Chancen für eine attraktive Stadtentwicklung mutig, zielge- richtet und vorausschauend gestal- ten. Hierbei sollen soziale, ökologi- sche und wirtschaftliche Aspekte zum Wohle der Menschen mitei- nander verbunden werden.“ Thomas H. Hock (FDP): „Badische Libe- ralität garantieren und unsere Stadt zukunfts- sicher machen zum Wohle aller Generationen.“ Ekkehard Hodapp (GRÜNE): „Ich möchte eine lebenswerte, viel- fältige und offenen Stadt Karlsruhe erhalten und mitgestalten. Besonders wichtig ist mir Bürgernähe; Politik auf kommu- naler Ebene muss ,greifbar’ sein.“ Detlef Hofmann (CDU): „Ich möchte mit meiner mittlerweile 14-jährigen Arbeit im Gemeinderat meine Erfahrungen und mein Wissen für die Karlsruher Bür- ger insbesondere in meinen Spezial- gebieten Bildung, Bäder und Sport einbringen. Als ehemaliger Leis- tungssportler und heutiger Bundes- trainer möchte ich weiter eine der prägenden Stimmen des Sports in der Karlsruher Kommunalpolitik sein.“ Johannes Honné (GRÜNE): „Ich möchte die bereits hohe Le- bensqualität in Karls- ruhe noch weiter ver- bessern, etwa durch mehr Grün und mehr Ruhe in der Stadt. Zusätzliche preisgünstige Woh- nungen möchte ich durch Innen- entwicklung erreichen.“ Tom Høyem (FDP): „Ich will den Dialog zwischen Karlsruhe lo- kal und Karlsruhe in- ternational stärken.“ Karl-Heinz Jooß (FDP): „weniger statt mehr Steuern für den Mittel- stand, der sonst zwi- schen den Fronten un- tergeht. Ferner weniger Büro- kratie und Regulierung.“ Friedemann Kalmbach (FÜR Karlsruhe): „Die Grundfrage für mich ist, was ist das Beste für unsere Stadt Karlsruhe, was hilft dem Gemeinwohl am Meisten, ohne den Einzelnen zu Die Entwicklung verantwortlich mitgestalten Stadträtinnen und Stadträte setzen unterschiedliche Akzente / Statements zu Zielen ihrer Arbeit im Gemeinderat Priorität haben. Das sind für mich als zentrale Themen das Stadtbild und die Stadtplanung. Darüber hinaus möchte ich der kulturellen Vielfalt der Stadt den Raum ge- ben, den sie braucht.“ Jan Döring (CDU): „Karlsruhe ist eine liberale, zukunftsgerich- tete und sichere Stadt. Mit meinem Engage- ment möchte ich dazu beitragen, dass es auch in Zukunft so bleibt.“ Dr. Rahsan Dogan (CDU): „Ich will eine positive Zukunft für meine Ge- burts- und Heimatstadt Karlsruhe mitgestalten. Damit die Bürgerinnen und Bürger gerne in unserer Stadt leben und ar- beiten, will ich mich einbringen!“ Thorsten Ehlgötz (CDU): „Karlsruhe mitgestalten, Sprachrohr der Bürger- schaft sein, Wirtschaft, Handel und Handwerk eine starke Stimme geben, Infra- strukturen nachhaltig ausbauen und den Innovationsstandort stärken“. Elke Ernemann (SPD): „Ich möchte die Inter- essen der Bürgerinnen und Bürger im Gemein- derat vertreten und im- mer ein offenes Ohr für ihre Anliegen haben. Der Austausch mit allen Ver- einen, Verbänden und Organisatio- nen ist mir besonders wichtig. Kultu- relle und soziale Teilhabe für alle Bür- gerinnen und Bürger ist mir ein gro- ßes Anliegen, unabhängig von sozia- ler Herkunft, Alter und Einkommen.“ Dr. Raphael Fechler (SPD): „Ich möchte für und mit den Menschen in Karlsruhe unsere Stadt mit all ihren Fa- cetten weiterentwickeln und zu- kunftsfähig gestalten. Es geht für mich darum, Verantwortung zu übernehmen, Probleme zu lösen und Gestaltungsspielräume zu nutzen im Ringen um die best- mögliche Lösung für Karlsruhe und seine Bürger*innen.“ Gisela Fischer (SPD): „Es macht mir Freude, in Mitverantwortung für unsere Stadt mein unmittelbares Lebens- umfeld aktiv mitzugestalten.“ Niko Fostiropoulos (DIE LINKE): „Kritik zu üben, ist unser Recht. Gerechte Lö- sungen für die gesam- te Stadtbevölkerung zu finden, ist unsere Pflicht.“ Michael Haug (KULT): „Mein Ziel ist es, die offene Gesellschaft in der wir leben, zu erhal- ten und weiterzuent- wickeln. Und das geht am Besten vor Ort, in der Stadt, im Gemein- derat, wo wir ganz nah an den Menschen sind und auf deren Be- dürfnisse eingehen können.“ vergessen. Zentral arbeite ich auch dafür, dass christliche Herzenshal- tungen und Werte ein gutes Mitei- nander fördern und Karlsruhe eine Stadt voller Perspektive und Zu- kunft für alle ist.“ Joschua Konrad (GRÜNE): „Karlsruhe soll eine lebenswerte Stadt sein – heute und morgen. Deshalb setze ich mich im Gemeinderat gute Lebensbedingungen für alle Men- schen in der Stadt ein – ohne dabei die Ressourcen von morgen zu zerstören.“ Johannes Krug (CDU): „Karlsruhe ist meine Heimat. Für sie und ihre Bürger will ich die Zukunft mitgestalten und gemeinsam Probleme lösen. Wenn ich mir dabei treu bleibe und zugleich anderen noch in die Augen sehen kann, dann ist Kom- munalpolitik für mich erfolg- reich.“ Uwe Lancier (KULT): „Grundsätzlich arbeite ich im Stadtrat mit dem Ziel, die Bedürfnisse aller Bewohner und Besucher Karlsruhes miteinander in Einklang zu bringen. Dafür möchte ich die Transparenz in der kommunalen Verwaltung verbes- sern. Besonderes Augenmerk hat für mich der Verkehr in der Stadt, wo private und gewerbliche Kfz, ÖPNV und Fuß- und Radverkehr abgestimmt und alle Orte barrie- refrei erreichbar sein sollen.“ Dr. Ute Leidig (GRÜ- NE): „Mir ist es wich- tig, dass alle Men- schen in Karlsruhe gut und gesund leben können. Besonders setze ich mich für Familienfreundlichkeit, ein vielfältiges Kulturangebot und die naturnahe ,Stadt im Grünen’ ein.“ Sven Maier (CDU): „Aus der Mitte der Bürgerschaft, gemein- sam mit der Zivilge- sellschaft und der Ver- waltung, unsere Heimatstadt wei- terentwickeln, das ist eine Faszi- nation und Herausforderung zu- gleich! Mit Elan und Freude unse- re junge Stadt, die erst vor etwas mehr als 300 Jahren entstand, auf ihrem weiteren Weg in eine ge- deihliche Zukunft eine gute Weg- strecke verantwortlich begleiten.“ Parsa Marvi (SPD): „Ich setze mich für ein lebenswertes Karlsru- he für alle Menschen in unserer Stadt ein, unabhängig von Herkunft, Ge- schlecht oder sozialem Status. Mehr bezahlbarer Wohnraum, eine gute Kita-Versorgung und eine nachhaltige Stadtentwick- lung sind dabei zentrale Anliegen, für die sich die SPD stark macht.“ Zoe Mayer (GRÜNE): „Mit meiner Arbeit im Gemeinderat will ich Karlsruhe zu einer grü- neren Stadt machen. Ich engagiere mich für eine gesunde Umwelt für Menschen und Tiere und für gute Lebensbe- dingungen für alle.“ Bettina Meier-Augen- stein (CDU): „Mir geht es bei der Arbeit im Gemeinderat um die Stadt und um die Men- schen, die hier leben. Ich möchte als Stadträtin mithelfen, dass Karlsruhe lebens- und liebenswert bleibt; ein Ort, den auch nachfol- gende Generationen so als Heimat lieben, wie ich es tue.“ Yvette Melchien (SPD): „Karlsruhe mitzuge- stalten und mit ande- ren Verantwortung für meine Stadt zu über- nehmen, deshalb bin ich im Gemeinderat tätig. Mein Ziel ist, dass in Karlsruhe jeder gut leben kann, und gerade Menschen, die Förderung und Hilfe benötigen, sollen auf eine starke Stadtgesell- schaft zählen können.“ Irene Moser (SPD): „Ich lebe gerne in Karlsruhe und freue mich die An- liegen der Mitbürgerin- nen und Mitbürgern im Gemeinderat vertreten zu dürfen. Der Weg zu beitragsfreien Kitas, gleiche Bildungschancen für alle Kinder und Jugendlichen, bezahl- barer Wohnraum und als sport- politische Sprecherin natürlich der Sport und die Bäder liegen mir besonders am Herzen.“ Eduardo Mossuto (FÜR Karlsruhe): „Ver- ankert in den Stadttei- len möchte ich bei der Meinungsbildung in- nerhalb des Stadtrates mitwirken. Ich stehe für die Chancengleichheit für die Bürgerinnen und Bürger.“ Dirk Müller (CDU): „Mit meiner über 30- jährigen Berufserfah- rung bei der Karlsruher Polizei ist für mich die Sicherheit in unserer Stadt ein zen- trales Thema meiner kommunalpo- litischen Arbeit im Gemeinderat.“ Dr. Thomas Müller (CDU): „Für und mit den Bürgerinnen und Bürgern Karlsruhe als lebenswerte und sozia- le Stadt erhalten.“ Hans Pfalzgraf (SPD): „In meiner Funktion als Gemeinderat möchte ich als Binde- glied und Vermittler die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger in die Gestaltung und Wei- terentwicklung unserer Stadt ein- binden und dabei im Interesse ei- nes ausgewogenen und sozialen Miteinanders einen möglichst breiten Konsens suchen. Ziel muss sein, dass sich alle in unserer Stadtgesellschaft wohlfühlen und gerne in Karlsruhe leben.“ Tilman Pfannkuch (CDU): „Karlsruhe ist Oberzentrum, wir sind Technologieregion, wir sind Eurodistrikt Pami- na! Wir schulden unserer Region einen pulsierenden Wirtschaftsmo- tor mit einer intakten Infrastruktur. Eine starke Stadt braucht starke Stadtteile. Dazu will ich mit meiner Arbeit im Stadtrat beitragen.“ Istvan Pinter (GRÜ- NE): „Mein Engage- ment soll dazu beitra- gen, dass sich eine zu- kunftsorientierte und nachhaltige Politik in Karlsruhe durchsetzt. Dazu gehören für mich Vermeidung von sozialer Not, eine intakte Umwelt, viel Stadtgrün, ausreichend Wohnraum, gute An- gebote des ÖPNV sowie attraktive Fahrrad- und Fußwege.“ Renate Rastätter (GRÜNE): „Für mich ist eine gute Lebens- qualität für Jung und Alt in unserer schönen Stadt ein wichtiges Ziel. Dazu ge- hören eine hervorragende Infra- struktur für Familien, zu der auch kostenfreie Kitas gehören, ein breites Kultur- und Sportangebot sowie ein Biotopverbund aus ar- tenreichen Natur- und Grünflä- chen mit hohem Erholungswert.“ Dr. Paul Schmidt (AfD): „Durch gezielte Fragen und Redebeiträge mit Sachverstand setze ich mich im Gemeinderat und in der öffentlichen Diskussion dafür ein, dass für uns Bürger und für unsere Stadt die bestmöglichen Entscheidungen getroffen werden. Das heißt: Entscheidungen für die jeweils beste Option nach unab- hängiger Abwägung aller Mög- lichkeiten und der dazugehörigen Chancen und Risiken.“ Stefan Schmitt (partei- los): „Als parteiloser Einzelstadtrat kann man nicht auf allen Hochzeiten tanzen. Mein Ziel war, die Themen Sicher- heit, schuldenfreier Haushalt und die Nachteile einer hemmungslosen Nachverdichtung in den Fokus zu rücken und das ist mir gelungen.“ Sibel Uysal (SPD): „Stadträtin meiner Heimatstadt zu sein, ist für mich eine verant- wortungsvolle und eh- renvolle Aufgabe. Ich will mich der Herausforderung für eine lie- bens- und lebenswerte Stadt stel- len, bei der Stadtentwicklung mit- wirken und die Themen gute Bil- dung und Teilhabe an der Stadt- gesellschaft im Blick behalten.“ Jürgen Wenzel (FW): „Wir Freien Wähler sind keine Partei, aber eine starke politische Kraft, in Baden-Würt- temberg stellen wir die meisten lo- kalen Mandatsträger. Wir wollen sachorientierte Kommunalpolitik, sozusagen – von Bürgern für Bür- ger – ohne vorgegebene Partei- ideologie und -zwänge.“ Karin Wiedemann (CDU): „Der Mensch ist von Natur aus ein soziales Wesen. In die- sem Sinne engagiere ich mich für unser Miteinander, für unsere Stadtteile, für unsere Stadt. Wir haben eine Verantwortung für- einander und dieser Aspekt ist meine Leitlinie, an der sich meine Arbeit im Gemeinderat orientiert.“ Erik Wohlfeil (KULT): „Als jüngster Frakti- onsvorsitzender in Karlsruhes Geschichte liegen mir die Interes- sen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen besonders am Herzen: Beste Bildungsange- bote, vielfältige Freizeitangebote, vorbildliche Verkehrsmöglichkei- ten auch ohne Auto, also zu Fuß, per Rad oder mit dem ÖPNV, und natürlich Nachhaltigkeit durch Na- turschutz, Klimaschutz und gene- rationengerechtes Wirtschaften.“ Michael Zeh (SPD): „Karlsruhe will ich zur weltoffenen, wirtschaft- lich attraktiven, moder- nen und sozialen Stadt weiterentwickeln, in der alle Men- schen gleiche Chancen haben.“ Sabine Zürn (DIE LIN- KE): „Ich möchte Men- schen ermutigen, sich einzumischen und ihre Stadt zu gestalten. Es gibt so viele Möglichkeiten, etwas zu verändern! Und ich streite für die Anliegen derer, die keine Lobby haben.“ Grafik: Presse- und Informationsamt / Streeck Sonderseite1.pdf (p.1) Sonderseite2.pdf (p.2) Sonderseite3.pdf (p.3) Sonderseite4.pdf (p.4)
https://www.karlsruhe.de/b4/aktuell/offene_tuer/HF_sections/content/ZZnOeflRQLp2Od/ZZnRyVQN1nTlyG/Sonderausgabe_zum_Tag_der_offenen_Tuer.pdf
2018 | 2019 Schulische Bildung und Betreuungsangebote Stadt Karlsruhe Schul- und Sportamt 2 | Anzeige www.heisenberg-gymnasium.de HEISENBERG-GYMNASIUM – EINE WEISE ENTSCHEIDUNG … • Vielfalt und Internationalität als UNESCO-Projektschule • Ganztagesgymnasium mit kleinen Klassen und Kursen • Kompetentes und engagiertes Lehrerkollegium • Angenehmes Lernklima • Ganzheitliches pädagogisches Konzept • Zusätzliche Übungsphasen im Unterricht statt Hausaufgaben • Vielfalt an außerunterrichtlichen Aktivitäten Heisenberg-Gymnasium Karlsruhe Tennesseeallee 111 | 76149 Karlsruhe | Telefon: 0721 972150 KARLSRUHE Vorwort | 3 Vorwort Vorwort von Herrn Bürgermeister Martin Lenz für die Neuauflage der Broschüre „Schulische Bildung und Betreuungsangebote in Karlsruhe 2018/2019“ Vom Schulkindergarten, über die Grundschule, die weiterführenden Schulen bis hin zur Beruflichen Schule – in rund 90 schulischen Einrichtungen bietet die Stadt Karlsruhe den 40.000 Schülerinnen und Schülern, die eine Schule in ihrer Trägerschaft besuchen, ein differenziertes, qualitatives und vielfältiges Angebot, das von zahlreichen Schulen in freier Trägerschaft abgerundet wird. Schule als aktiver und gestaltender Bestandteil dieser Gesellschaft hat den Auftrag, neue Generationen auf eine agile und erfolgreiche Teilhabe in der Gesellschaft vorzubereiten. Um diesem Auftrag gerecht zu werden und bestmögliche Bildungschancen für alle zu bieten, investiert die Stadt Karlsruhe kontinuierlich in ihre Schulen und sorgt für eine zukunftsfähige Ausstattung. Die schrittweise Umsetzung des Konzepts „IT-moderne Schule“ zur Digitalisierung der Karlsruher Schulen zeigt beispielhaft die Bedeutung, die die Stadt Karlsruhe als Schulträgerin einer qualitativ hochwertigen, zukunftsorientierten Ausbildung beimisst. Mit zwei weiteren Grundschulen, die im Schuljahr 2018/2019 ihren Ganztagsbetrieb aufnehmen werden, können wir dieses schulische Angebot erneut erweitern und damit einen wichtigen Beitrag zur Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit sowie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten: Ein Anliegen, das uns als familienfreundlicher Kommune besonders am Herzen liegt. Als Schul- und Jugendbürgermeister der Stadt Karlsruhe freue ich mich, Ihnen die neu aufgelegte und aktualisierte Broschüre „Schulische Bildung und Betreuungsangebote 2018/2019“ zu präsentieren. Sie finden darin wichtige Informationen und Adressen und können sich bei Ihrer Suche nach einer bestimmten Schule oder einem Betreuungsangebot für Ihr Kind orientieren. Dennoch kann und will diese Broschüre nicht das persönliche Gespräch ersetzen. Die Ansprechpersonen in den Schulen und Betreuungseinrichtungen freuen sich über einen Austausch mit Ihnen und stehen Ihnen für Ihre Fragen und Anliegen gerne zur Verfügung. Martin Lenz Bürgermeister 4 | Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Allgemeinbildende Schulen (öffentlich) und Betreuungsangebote Vorschulischer Bereich ...............................................................................7 Grundschulförderklassen und Präventivklassen ..........................................7 Kooperation Kindergarten – Grundschule ..................................................8 Schulkindergärten ......................................................................................8 Sonderpädagogische Beratungsstellen .......................................................9 Grund- und Werkrealschulen ...................................................................10 Grundschule (1. bis 4. Schuljahr) ..............................................................10 Werkrealschule (5. bis 10. Schuljahr) ........................................................11 Ganztagsschulen .....................................................................................12 Betreuungsangebote für Schulkinder .......................................................14 Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder ...........................................14 Schülerhorte ............................................................................................16 Ferienangebote des jfbw ..........................................................................17 Übersicht der Grund- und Werkrealschulen und Tageseinrichtungen für Schulkinder ...................................................18 Schulische Bildung junger Menschen mit Behinderung .............................34 Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) ..................34 Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund ...............................43 Gemeinschaftsschulen ............................................................................ 44 Realschulen ............................................................................................ 46 Allgemeinbildende Gymnasien .................................................................49 Europäische Schulen (Kindergarten, Grundschule, Gymnasium) ...............55 Berufliche Schulen (öffentlich) Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf – VABO .............................................57 Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf – VAB ...............................................57 Duale Ausbildungsvorbereitung – AV Dual ...............................................58 Berufseinstiegsjahr ..................................................................................58 KoBV – Kooperative berufliche Bildung und Vorbereitung ........................59 Gewerbliche Berufsschulen ......................................................................59 Kaufmännische Berufsschulen ..................................................................62 Hauswirtschaftliche Berufsschule .............................................................63 Berufliche Gymnasien ............................................................................. 64 Berufsfachschulen ....................................................................................65 Berufskollegs ...........................................................................................71 Berufsoberschulen ...................................................................................83 Fachschulen .............................................................................................85 Anschriften und Übersicht der Beruflichen Schulen ..................................89 Schulen in freier Trägerschaft Schulkindergärten ....................................................................................93 Grund-, Haupt- und Werkrealschulen .......................................................93 Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) ................. 94 Realschulen .............................................................................................95 Gemeinschaftsschulen .............................................................................95 Gymnasien/Berufliche Gymnasien/Kollegs .............................................. 96 Berufsfachschulen und Berufskollegs .......................................................98 Berufsoberschule ...................................................................................100 Fachschulen ...........................................................................................100 Sonstiges Schülerbeförderung ...............................................................................103 Lernmittelfreiheit ...................................................................................104 Schulbeirat ............................................................................................104 Schulaufsicht und Schulträger ................................................................104 Regierungspräsidium Karlsruhe Abteilung 7 – Schule und Bildung .........105 Staatliches Schulamt Karlsruhe...............................................................105 Schuldezernat – Stadt Karlsruhe ............................................................106 Schul- und Sportamt – Stadt Karlsruhe ..................................................106 Bildungsregion Stadt Karlsruhe ..............................................................107 Gesamtelternbeirat der Stadt Karlsruhe ..................................................108 Arbeitskreis Karlsruher Schülervertreter .................................................108 Sonstige Einrichtungen ..........................................................................108 Ferien- und Freizeitangebote, Stadtjugendausschuss e. V. ..................... 110 Sonstige Organisationen und Träger ...................................................... 113 Adressübersicht der öffentlichen Schulen .................................... 113 Ferienkalender .......................................................................................129 Impressum .............................................................................................130 (siehe oben) Standortkarten der Schulen S. 114/115 + S. 122/123 1 1 1 Die nummerierten, farbigen Symbole in der Broschüre verweisen auf die jeweiligen Schulen und Angebote. Schulgebäude barrierefrei oder teilweise barrierefrei Daxlanden Stadtteilverweis  *1 /  *2 verweist auf die Legenden auf S. 33 + S. 110 Inhaltsverzeichnis | 5 6 | Anzeige Vorschulischer Bereich | 7 Vorschulischer Bereich Grundschulförderklassen und Präventivklassen In den Grundschulförderklassen können schulpflichtige Kinder (vom sechsten Lebensjahr an) aufgenommen werden, die vom Schulbesuch zurückgestellt sind. Die Grundschulförderklasse hat die Aufgabe, die Kinder in ihrer Entwicklung zu fördern, um eine Aufnahme in die Grundschule zu ermöglichen. Schulen mit Grundschulförderklassen Friedrich-Ebert-Schule Mühlburg Staudingerstraße 3, 76185 Karlsruhe Telefon 133-4664, Fax 133-4642 poststelle@friedrich-ebert-schule-ka.schule.bwl.de Grundschule Bulach Bulach Grünwinkler Straße 10, 76135 Karlsruhe Telefon 133-4644, Fax 133-4367 poststelle@grundschule-bulach-ka.schule.bwl.de Grundschule Grünwinkel Grünwinkel Hopfenstraße 18, 76185 Karlsruhe Telefon 133-4671, Fax 133-4668 poststelle@grundschule-gruenwinkel-ka.schule.bwl.de Grundschule Stupferich Stupferich Kleinsteinbacher Straße 14, 76228 Karlsruhe Telefon 472671, Fax 4763240 poststelle@grundschule-stupferich-ka.schule.bwl.de Heinrich-Köhler-Schule Rintheim Forststraße 4, 76131 Karlsruhe Telefon 133-4619, Fax 133-4629 poststelle@heinrich-koehler-schule-ka.schule.bwl.de Pestalozzischule Durlach Christofstraße 23, 76227 Karlsruhe Telefon 133-4389, Fax 133-4799 poststelle@pestalozzischule-ka.schule.bwl.de Schillerschule Oststadt Kapellenstraße 11, 76131 Karlsruhe Telefon 133-4730, Fax 133-4729 poststelle@schillerschule-ka.schule.bwl.de Viktor-von-Scheffel-Schule Knielingen Schulstraße 3, 76187 Karlsruhe Telefon 566450, Fax 567876 gfk@viktor-von-scheffel-schule-ka.schule.bwl.de 8 | Vorschulischer Bereich Schulen mit Präventivklassen / Präventivgruppen Kinder mit besonderem Förderbedarf werden ein Jahr vor der Einschulung in die Klasse aufgenommen. Ziel der Maßnahme ist, Zurückstellungen vom Schulbesuch zu vermeiden. Das Personal der Präventivklassen arbeitet eng mit der Grundschule, den Kindergärten, dem Gesundheitsamt und auch den sonderpädagogischen Einrichtungen zusammen. Heinrich-Köhler-Schule Rintheim Forststraße 4, 76131 Karlsruhe Telefon 017667444980 poststelle@heinrich-koehler-schule-ka.schule.bwl.de Nebenius-Grundschule Südstadt Nebeniusstraße 22, 76137 Karlsruhe Telefon 133-4586 poststelle@nebenius-grundschule-ka.schule.bwl.de Kooperation Kindergarten – Grundschule Arbeitsstelle für frühkindliche Bildung beim Staatlichen Schulamt Karlsruhe Ritterstraße 16-20, 76133 Karlsruhe Telefon 60561036 AstFB@ssa-ka.kv.bwl.de Schulkindergärten In Schulkindergärten werden Kinder im Vorschulalter mit besonderem Förderbedarf aufgenommen. Es gibt Schulkindergärten mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung (Aufnahme ab dem dritten Lebensjahr), körperliche und motorische Entwicklung (Aufnahme ab dem zweiten Lebensjahr) sowie Hören und Sprache (Aufnahme ab dritten oder vierten Lebensjahr). Weitere Informationen über Tageseinrichtungen für Kindergartenkinder mit und ohne Behinderung finden Sie in der Broschüre „Tageseinrichtungen für Kinder in Karlsruhe“. Sie kann im Internet heruntergeladen werden unter www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/kindertagesstaetten/ tageseinrichtungen oder angefordert werden bei der Sozial- und Jugendbehörde, Öffentlichkeitsarbeit, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe, Telefon 133-5027. 1 Schulkindergarten an der Alb für Weiherfeld entwicklungsverzögerte und geistig behinderte Kinder Gottlob-Schreber-Weg 31, 76199 Karlsruhe Telefon 133-4762, Fax 133-4797 poststelle@schulkiga-g-ka.schule.bwl.de www.schulkindergarten-an-der-alb.de Vorschulischer Bereich | 9 2 Sandhasen Schulkindergarten mit Rintheim dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung Mannheimer Straße 67, 76131 Karlsruhe Telefon 6238301, Fax 6238303 poststelle@schulkiga-k-ka.schule.bwl.de www.schulkindergarten-rintheim.de 3 Kieselsteine Schulkindergarten mit dem Nordstadt Förderschwerpunkt Hören und Sprache Rhode-Island-Allee 62, 76149 Karlsruhe Telefon 757609, Fax 757302 poststelle@schulkiga-s-ka.schule.bwl.de www.schulkindergarten-kieselsteine.de  Schulkindergärten in freier Trägerschaft s. 93 Sonderpädagogische Beratungsstellen Beratungsstelle für entwicklungsverzögerte Kinder 7 Schule am Turmberg Am Steinbruch 20, 76227 Karlsruhe Telefon 133-4787 poststelle@schule-am-turmberg-ka.schule.bwl.de 9 Vogesenschule Hardtstraße 1, 76185 Karlsruhe Telefon 133-4793 spff@vogesenschule-ka.schule.bwl.de Beratungsstelle für geistig behinderte Kinder 1 Pädagogische Frühbetreuung, Albschule Scheibenhardter Weg 23, 76199 Karlsruhe Telefon 133-4758 poststelle@albschule-ka.schule.bwl.de Beratungsstelle für sehbehinderte Kinder 8 Schule am Weinweg Weinweg 1, 76131 Karlsruhe Telefon 133-4726 poststelle@schule-am-weinweg-ka.schule.bwl.de Beratungsstelle für hör- und sprachauffällige Kinder Pädagogisch-audiologische Beratungsstelle 2 Erich Kästner-Schule Moltkestraße 136, 76187 Karlsruhe Telefon 133-4773 poststelle@erich-kaestner-ka.schule.bwl.de 10 | Grund- und Werkrealschulen Beratungsstelle für erziehungshilfebedürftige Kinder 3 Federbachschule Pfarrstraße 51, 76189 Karlsruhe Telefon 133-4778 poststelle@federbachschule-ka.schule.bwl.de Beratungsstelle für körperbehinderte Kinder Ludwig Guttmann Schule Guttmannstraße 8, 76307 Karlsbad Telefon 07202 93260 lgs.beratung@landratsamt-karlsruhe.de Grund- und Werkrealschulen Grundschule (erstes bis viertes Schuljahr) Die Grundschule vermittelt grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten und entwickelt die verschiedenen Begabungen in einem gemeinsamen Bildungsgang. Sie umfasst vier Schuljahre. Wenn das Ziel der Abschlussklasse erreicht ist, kann das Kind in eine der weiterführenden Schulen gehen: a) die Werkrealschule (fünftes bis zehntes Schuljahr) b) die Realschule (fünftes bis zehntes Schuljahr) c) das Gymnasium (fünftes bis zwölftes Schuljahr) d) die Gemeinschaftsschule (fünftes bis zehntes Schuljahr) Fremdsprachen Französisch Schulbezirke der Grundschulen: Jede Grundschule hat einen Schulbezirk. Das Schulgesetz sieht vor, dass schulpflichtige Grundschülerinnen und Grund schüler die Schul e besuchen müssen, in deren Schulbezirk sie wohnen. Die für Sie zuständige Grundschule finden Sie im Internet unter www.karlsruhe.de/b2/schulen/grundschulsuche.  Grund- und Werkrealschulen in den Stadtteilen S. 18  Grund- und Werkrealschulen alphabetisch S. 116 Anzeige Grund- und Werkrealschulen | 11 Werkrealschule (5. bis 10. Schuljahr) Die Werkrealschule vermittelt eine grundlegende und erweiterte allgemeine Bildung, die sich an lebensnahen Sachverhalten und Aufgabenstellungen orientiert. In enger Abstimmung mit beruflichen Schulen schafft sie die Grundlage für eine Berufsausbildung und für weiterführende, insbesondere berufsbezogene schulische Bildungsgänge. Eckdaten:  durchgängiger sechsjähriger Bildungsgang  mittlerer Bildungsabschluss – dem Realschulabschluss gleichwertig  durchgängige, individuelle Förderung ab Klasse 5  gezielte Berufswegeplanung ab Klasse 5  vertiefte Berufsorientierung durch neue Wahlpflichtfächer in den Klassen 8 und 9:  Natur und Technik  Wirtschaft und Informationstechnik  Gesundheit und Soziales  Vorbereitung für das duale System Abschlüsse und Übergänge:  Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder 10  mittlerer Schulabschluss nach Klasse 10  Ausbildungsverhältnis  Besuch des zweiten Schuljahres an der zweijährigen Berufsfachschule (BFS)  Wechsel auf Berufskolleg (Noten)  Wechsel auf Berufliches Gymnasium (Noten) Werkrealschulen in Karlsruhe In Karlsruhe gibt es flächendeckend an insgesamt acht verschiedenen Standorten eine Werkrealschule. Werkrealschulen für die Klassenstufen 5–10 sind: Gutenbergschule, Pestalozzischule, Werner-von-Siemens-Schule. Auslaufende Werkrealschulen für unterschiedliche Klassenstufen sind: Adam-Remmele-GWRS (Klasse 10), Anne-Frank-Schule (Klasse 10), Eichendorffschule (ab Klasse 9), Ernst-Reuter-Schule (ab Klasse 9), Oberwaldschule Aue (ab Klasse 7). Werkrealschulen sind Wahlschulen. Dies bedeutet, Eltern können eine dieser Schulen frei wählen. Adressen und weitere Informationen siehe Seite 18 ff Übergang von der Werkrealschule in die Realschule/das Gymnasium (multilaterale Versetzungsordnung): Schülerinnen/Schüler der Klassen 6 der Hauptschule können Ende des ersten Schulhalbjahres in die entsprechende Klasse, Schülerinnen/Schüler der Klassen 5 und 6 zum Ende des zweiten Schulhalbjahres in die nächst höhere Klasse der Realschule überwechseln, wenn sie eine entsprechende 12 | Ganztagsschulen Bildungsempfehlung erhalten haben. Diese setzt in der Regel voraus, dass die Schülerin/der Schüler in zwei von drei Fächern (Deutsch, Mathematik und Fremdsprache) mindestens die Note „gut“, im dritten mindestens die Note „befriedigend“ erhalten sowie in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern mindestens einen Schnitt von 3,0 erreicht hat. Eine Empfehlung für das Gymnasium kann ausgesprochen werden, wenn Gesamtleistung sowie Lern- und Arbeitsverhalten überdurchschnittlich sind. Schülerinnen/Schüler der Klassen 7 bis 9 der Hauptschule können ohne Prüfung in die Realschule überwechseln. Zum Ende des ersten Schulhalbjahres der Klassen 7 und 8 in die entsprechende Klasse, zum Ende des zweiten Schulhalbjahres der Klassen 7 bis 9 in die nächsthöhere Klasse. Voraussetzung ist, dass sie in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie einer Fremdsprache mindestens jeweils die Note „gut“ erhalten sowie in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern mindestens den Durchschnitt von 3,0 erreicht haben. Näherere Informationen zu den Abschlüssen und Weiterbildungsmöglichkeiten erteilen die Schulleitungen.  Grund- und Werkrealschulen in den Stadtteilen S. 18  Grund- und Werkrealschulen alphabetisch S. 116 Ganztagsschulen Grundschulen Seit dem Schuljahr 2014/2015 ist die Ganztagsschule an Grundschulen und in der Grundstufe von Förderschulen im Schulgesetz verankert. Ziel der Landesregierung ist es, den Kindern und Jugendlichen bessere Ausgangsvoraussetzungen für einen erfolgreichen Bildungsabschluss und somit die Voraussetzungen für eine aussichtsreiche Zukunft zu schaffen. Ganztagsschulen eröffnen vielfältige Möglichkeiten, auf Kinder Werkreal­ schule (WRS) 6 Jahre Realschule (RS) 6 Jahre Gym­ nasium (G) 8 Jahre Berufs­ fachschule 2 Jahre Berufs­ ausbil­ dung Berufsausbildung (teilweise mit Berufskolleg) Betriebswirt/Meister / Techniker Studium Berufliche Gymnasien Oberstufe Gymnasium Mittlere Reife Gemein­ schafts­ schule (GMS) 6 Jahre Ganztagsschulen | 13 und Jugendliche und deren Bedürfnisse, Interessen und Begabungen einzugehen. Gleichzeitig schafft die Ganztagsgrundschule die Voraussetzungen für Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit und stellt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sicher. Es gibt die Ganztagsgrundsschulen in  Wahlform – es bestehen nebeneinander Halbtags- und Ganztagsklassen  Verbindlicher Form – die Schule ist reine Ganztagsschule Die pädagogischen Konzepte der Schulen beinhalten eine rhythmisierte Tages- und Unterrichtsgestaltung unter Einbeziehung der pädagogischen Ganztagsbetreuung durch die Stadt Karlsruhe. Die Stadt Karlsruhe unterstützt die Bestrebungen des Landes, die Betreuungsangebote auszubauen. Daher hat der Gemeinderat der Stadt eine Rahmenkonzeption „Ganztagsangebote für Grundschulkinder“ beschlossen. Sie beinhaltet unter anderem folgende Punkte:  Grundsätzlich ist die Ganztagsgrundschule das Basismodell für die Ganztagsangebote.  Die Stadt stellt für jede Ganztagsgruppe zusätzlich eine pädagogische Fachkraft zur Verfügung.  Die Ganztagsschule ist von Montag bis Freitag bis 16 Uhr kostenfrei. Lediglich das Mittagessen muss von den Eltern bezahlt werden (maximal 3,50 Euro pro Essen).  An allen Ganztagsgrundschulen, die nach §4a Schulgesetz eingerichtet sind, bieten die Stadt Karlsruhe oder freie Träger ein kostenpflichtiges Nachmittagsmodul von 16 bis 17.30 Uhr an. Für das erste Kind beträgt der Beitrag 30 Euro pro Monat.  An 7 Wochen im Schuljahr wird eine kostenpflichtige Ferienbetreuung angeboten. Sie beginnt täglich um 7.30 Uhr und endet um 16 Uhr. Bei 5 Tagen Ferienbetreuung wird ein Beitrag in Höhe von 75 Euro erhoben.  Eine Geschwisterkindermäßigung für das Nachmittagsmodul sowie für die Ferienbetreuung kann beantragt werden. Weiterführende Schulen Auch an Werkrealschulen, Realschulen sowie Gymnasien werden Ganztagsklassen angeboten. Die Gemeinschaftsschule ist Ganztagsschule in verbindlicher Form. 14 | Betreuungsangebote Ganztagsgrundschulen in Karlsruhe: Adam-Remmele-Schule (S. 18), Anne-Frank-Schule (S. 26), Draisschule (S. 23), Eichendorffschule (S. 31), Grundschule am Wasserturm (S. 30), Grundschule Wolfartsweier (S. 32), Hans-Thoma-Schule (S. 22), Hebel- Grundschule (S. 22), Heinrich-Köhler-Schule (S. 27) Leopoldschule (S. 22), Marylandschule (S. 25), Nordschule Neureut (S. 24), Oberwaldschule Aue (S. 19), Pestalozzischule (S. 20), Schillerschule (S. 26), Schloss-Schule (S. 20), Südendschule (S. 30), Tullaschule (S. 27), Weiherwaldschule (S. 31), Weinbrenner-Schule (S. 32), Werner-von- Siemens-Schule (S. 25) Ganztagswerkrealschulen in Karlsruhe: Anne-Frank-Schule (Klasse 10, S. 26), Ernst-Reuter-Schule (ab Klasse 9, S. 31), Oberwaldschule Aue (ab Klasse 7, S. 19), Werner-von-Siemens- Schule (S. 25) Ganztagsrealschule und Gymnasien in Karlsruhe: Nebenius-Realschule (Klasse 5 und 6, S. 48), Fichte-Gymnasium (S. 50), Goethe-Gymnasium (S. 50), Helmholtz-Gymnasium (S. 52), Kant-Gymnasium (S. 52), Otto-Hahn-Gymnasium (S. 54) Gemeinschaftsschulen in Karlsruhe: Anne-Frank-Schule (S. 45), Augustenburg-Gemeinschaftsschule Grötzingen (S. 45), Drais-Gemeinschaftsschule (S. 45), Ernst-Reuter- Gemeinschaftsschule (S. 45)  Informationen über die Angebote der Schulen in freier Trägerschaft finden Sie auf den Seiten 93 ff Betreuungsangebote für Schulkinder Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder Die Stadt Karlsruhe als Schulträger bietet die Ergänzende Betreuung an fast allen Karlsruher Grundschulen an. In der Ergänzenden Betreuung können Eltern ihre Kinder an der Schule während der Schulzeit von:  Montag bis Freitag von 7:30 bis 13 Uhr oder  Montag bis Freitag von 7:30 bis 14 Uhr von einer pädagogischen Fachkraft betreuen lassen. Bis zum Unterrichtsbeginn und nach dem Ende des Unterrichts können die Kinder in einer Betreuungsgruppe spielen, malen, basteln, Freunde treffen und erhalten so ein qualifiziertes, bedarfsgerechtes und pädagogisches Angebot. Eltern haben Planungssicherheit durch zeitliche, personelle und pädagogische Verlässlichkeit der Betreuungsgruppen. In den Schulsekretariaten, beim Schul- und Sportamt, den Ortsverwaltungen Betreuungsangebote | 15 und unter www.karlsruhe.de/Schulen ist die ausführliche Konzeption der Ergänzenden Betreuung erhältlich. Entgelte für die Ergänzende Betreuung im Schuljahr 2018/2019 Betreuung von 7:30 bis 13 Uhr das erste Kind monatlich 32 Euro das zweite Kind monatlich 21 Euro jedes weitere Kind monatlich 15 Euro Betreuung von 7:30 bis 14 Uhr das erste Kind monatlich 53 Euro das zweite Kind monatlich 36 Euro jedes weitere Kind monatlich 25 Euro Der Monat August ist entgeltfrei. Befreiungsmöglichkeiten: Familien, die einen gültigen Bescheid über Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II) oder einen gültigen „Karlsruher Kinderpass“ im Original vorlegen, werden auf Antrag beim Schul- und Sportamt beziehungsweise der Ortsverwaltung von den Entgeltzahlungen für die Betreuungsleistung freigestellt. Die Befreiung beginnt ab dem Folgemonat der Beantragung und endet mit Ablauf der Gültigkeit des Nachweises. Soll die Entgeltbefreiung für die Betreuungsleistung auch weiterhin gewährt werden, ist die Neuberechung des ALG II-Bescheides oder die Verlängerung des „Karlsruher Kinderpasses“ unaufgefordert beim Schul- und Sportamt beziehungsweise der Ortsverwaltung vorzulegen. Geschwisterkindermäßigung: Wenn ein Geschwisterkind in der Familie gleichzeitig eine Einrichtung wie Kindertagesstätte, Schülerhort (Einrichtung der Jugendhilfe) oder vom Land geförderte „Flexible Nachmittagsbetreuung“ besucht, haben Eltern die Möglichkeit eine Entgeltermäßigung für das Kind, das die „Ergänzende Betreuung“ besucht, zu beantragen. Eine Ermäßigung ist nur möglich, wenn das Entgelt der oben genannten Einrichtungen teurer ist als das Entgelt der „Ergänzenden Betreuung“ vom Schul- und Sportamt. Die Ermäßigung wird ab dem Folgemonat der Beantragung gewährt und gilt bis Ende des laufenden Schuljahres. Für eine Weitergewährung kann frühestens ab Juli eines jeden Jahres ein neuer Antrag gestellt werden. Die Anträge erhalten Sie beim Schul- und Sportamt, den Schulsekretariaten, den Ortsverwaltungen oder unter www.karlsruhe.de/schulen. Ansprechpersonen beim Schul- und Sportamt  Verwaltung und Anmeldung Telefon 133-4155 bis -4157  Fachberatung für Betreuungsangebote Telefon 133-4150 Blumenstraße 2 a, 76133 Karlsruhe Die Anmeldung kann auch über die Sekretariate der Grundschulen erfolgen. Über die Platzvergabe entscheidet das Schul- und Sportamt beziehungsweise die Ortsverwaltungen. 16 | Betreuungsangebote Ansprechpersonen bei den Ortsverwaltungen (OV)  OV Wettersbach: Telefon 94550-13  OV Neureut: Telefon 7805-155  OV Hohenwettersbach: Telefon 46449-13  OV Wolfartsweier: Telefon 94376-15  Hinweise zu den Betreuungsgruppen finden sie bei den jeweiligen Schulen S. 18 ff Schülerhorte Schülerhorte sind Einrichtungen für Schulkinder gebunden an die Dauer der Grundschulzeit. Öffnungszeiten sind in der Regel montags bis freitags von 12 Uhr bis 17 Uhr, während der Ferienzeiten ganztags. In einigen Einrichtungen wird auch Betreuung vor Unterrichtsbeginn von 7:30 bis 8:30 Uhr angeboten. Nach Schulende nehmen die Kinder im Hort gemeinsam das Mittagessen ein. Anschließend erledigen sie ihre Hausaufgaben. Dabei werden sie von den Erzieherinnen und Erziehern unterstützt. Während der übrigen Zeit können die Kinder ihre Spiele selbst auswählen oder an Angeboten der Fachkräfte teilnehmen. Auch besondere Aktivitäten gehören zum Alltag im Schülerhort: So organisieren die Betreuerinnen und Betreuer den Besuch von Kino, Theater oder Museen, unternehmen Ausflüge. Zur Betreuung der Kinder sind pädagogische Fachkräfte in den Schülerhorten eingesetzt. Anmeldung in den Schülerhorten, siehe Seite 18 ff. Weitere Auskünfte: Telefon 133-5142 und 133-5517 Beachten Sie auch: „Tageseinrichtungen für Kinder in Karlsruhe“. Diese Broschüre kann auch im Internet abgerufen werden. Die Adresse lautet: www.karlsruhe.de/kitas Ferienangebote des jfbw Das Jugendfreizeit- und Bildungswerk (jfbw) als Facheinrichtung für Ferien des Stadtjugendausschuss e. V. Karlsruhe (stja) organisiert eigene Ferienangebote mit und ohne Koffer. Anmeldungen für die verschiedenen Ferienprojekte der stja-Einrichtungen erfolgen ebenfalls über das jfbw. Die Ferienangebote des jfbw bieten Eltern verlässliche Betreuungszeiten und abwechslungsreiche Ferien für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die Begleitung der Ferienangebote übernehmen ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für deren Qualifizierung das jfbw ebenfalls zuständig ist. Somit bietet das jfbw jungen Menschen eine fundierte Ausbildung für ihren Ferieneinsatz und interessante Entwicklungsmöglichkeiten. Ferien ohne Koffer  Stadtranderholung für Kinder und Jugendliche in den Sommerferien (Ferienfüchse, Kids on Tour u.a.) Betreuungsangebote | 17  Stadtranderholung für Kinder und Jugendliche mit hohem Pflege- und Betreuungsaufwand in der ersten und sechsten Woche der Sommerferien („Komm mit ins Abenteuerland“ und „Auf dem Rücken der Pferde“)  Ferienangebote der Einrichtungen des stja e. V. Karlsruhe, zum Beispiel Zirkusangebote, Kinderspielstadt und verschiedene Themenwochen der Jugendhäuser und Aktivspielplätze in Oster-, Pfingst-, Sommer-, und Herbstferien  „Ferienspaß“: Sommerferienangebote, zum Beispiel KSC-Training, Besuch bei der Feuerwehr, Kindermalwerkstatt und vieles mehr  Ferienspaß-Online-Kalender: Ferienangebote von Anbietern aus ganz Karlsruhe Ferien mit Koffer  Ferienfreizeiten in Deutschland und Europa für alle im Alter von 8 bis 20 Jahren  Vermittlung von Sprachreisen für Kinder und Jugendliche nach England, USA, Frankreich und Spanien  Weitere Sprachreisen auf Anfrage. An allen Ferienangeboten des jfbw können Kinder mit Behinderung teilnehmen. Das passende Angebot können Eltern jeweils in individuellen Beratungsgesprächen mit dem jfbw herausfinden. Bitte nehmen Sie mit dem jfbw Kontakt auf. Für alle betreuten Ferienangebote des jfbw kann der Ferienzuschuss des Karlsruher Kinderpasses, der ebenfalls im jfbw beantragt werden kann, gewährt werden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den jfbw-Freizeiten haben außerdem die Möglichkeit (je nach finanzieller Situation), persönliche Zuschüsse zu erhalten. Ein Antrag muss spätestens vier Wochen vor Beginn der Freizeit gestellt werden. Außerdem sind Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Ferienangebote möglich. Jugendfreizeit- und Bildungswerk Bürgerstraße 16, 76133 Karlsruhe Telefon 133-5671, Fax 133-5679 jfbw@stja.de www.jfbw.de | www.stja.de | www.ferien-karlsruhe.de 18 | Grund- und Werkrealschulen und Tageseinrichtungen für Schulkinder Übersicht der Grund- und Werkreal - schulen und Tageseinrichtungen für Schulkinder Nachfolgend finden Sie die Grund- und Werkrealschulen der Stadt Karlsruhe und die Tageseinrichtungen für Schulkinder von 6 bis 12 oder 14 Jahren, aufgelistet nach Stadtteilen (von A bis Z). Eine alphabetische Liste der Schulen finden Sie ab Seite 116.  Informationen über die Angebote der Schulen in freier Trägerschaft finden Sie auf den Seiten 93 ff. Beiertheim-Bulach 1 Grundschule Beiertheim Grundschule Marie-Alexandra-Straße 51, 76135 Karlsruhe Telefon 133-4637, Fax 133-4366 poststelle@grundschule-beiertheim-ka.schule.bwl.de www.schule-beiertheim.de Schulgebäude barrierefrei Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 13 oder 14 Uhr 1 Städtischer Schülerhort Breite Straße 90, Telefon 817650 Außengruppe an der Grundschule Beiertheim (städt.| H/EB)  *1, siehe Seite 33 2 Grundschule Bulach Grundschule Grünwinkler Straße 10, 76135 Karlsruhe Telefon 133-4645, Fax 133-4367 poststelle@grundschule-bulach-ka.schule.bwl.de www.grundschule-bulach.de Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 13 oder 14 Uhr Nachmittagsbetreuung durch Kinderstadtkirche e. V., 12:15 bis 17:30 Uhr Schulgebäude teilweise barrierefrei Daxlanden 3 Adam-Remmele-Schule Grundschule sowie Ganztagsgrundschule, Werkrealschule für Klasse 10 August-Dosenbach-Straße 28, 76189 Karlsruhe Grund- und Werkrealschulen und Tageseinrichtungen für Schulkinder | 19 Telefon 133-4624, Fax 133-4476 poststelle@adam-remmele-schule-ka.schule.bwl.de www.adamremmeleschule.de Schulgebäude teilweise barrierefrei Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 13 oder 14 Uhr 4 Grundschule Daxlanden Grundschule Pfalzstraße 8, 76189 Karlsruhe Telefon 133-4648, Fax 133-4650 poststelle@grundschule-daxlanden-ka.schule.bwl.de www.grundschule-daxlanden.de Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder, mit Mittagessenangebot, 7:30 bis 13 oder 14 Uhr KLEVER Lern- und Spielbegleitung 14 bis 16 Uhr 2 Städtischer Schülerhort Thomas-Mann-Straße 1/3, Telefon 571707 (städt. | H) *1, siehe Seite 33 3 Evangelischer Schülerhort Nussbaumweg 5, Telefon 50515 (evang. | LS) *1, siehe Seite 33 Durlach mit Bergwald 5 Grundschule Bergwald Grundschule Elsa-Brändström-Straße 7, 76228 Karlsruhe Telefon 9474580, Fax 9474579 poststelle@bergwaldschule-ka.schule.bwl.de www.bergwaldschule.de Schulgebäude teilweise barrierefrei Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 13 oder 14 Uhr KLEVER Lern- und Spielbegleitung, Mo bis Do von 14 bis 16 Uhr, Ferienprojekt 6 Oberwaldschule Aue Grundschule sowie Ganztagsgrundschule, Werkrealschule sowie Ganztagswerkrealschule für Klasse 7 – 10 Grazer Straße 25, 76227 Karlsruhe Telefon 133-4632, Fax 133-4639 poststelle@oberwaldschule-ka.schule.bwl.de www.oberwaldschule.de Schulgebäude teilweise barrierefrei Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 13 oder 14 Uhr 20 | Grund- und Werkrealschulen und Tageseinrichtungen für Schulkinder 4 Städtischer Schülerhort Grazer Straße 7, Telefon 1838354 (städt. | H) *1, siehe Seite 33 Übergang zur Ganztagsgrundschule 7 Pestalozzischule Grundschule sowie Ganztagsgrundschule, Werkrealschule Christofstraße 23, 76227 Karlsruhe Telefon 133-4709, Fax 133-4799 poststelle@pestalozzischule-ka.schule.bwl.de www.pestalozzischule-durlach.de Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 13 oder 14 Uhr Nachmittagsbetreuung durch Kinder-Stadtkirche e. V., 12:15 bis 17:30 Uhr Hausaufgabenbetreuung durch die Initiative für Lern- und Begabtenförderung e. V., 14 bis 16 Uhr 5 Städtischer Schülerhort Spiel- und Lernstube Untermühl Alte Karlsruher Straße 32 a, Telefon 44220 (städt. | SL | 6-14 Jahre) *1, siehe Seite 33 8 Schloss-Schule Grundschule sowie Ganztagsgrundschule Prinzessenstraße 1, 76227 Karlsruhe Telefon 133-4732, Fax 133-4735 poststelle@schloss-schule-ka.schule.bwl.de www.schloss-schule-durlach.de Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 14 Uhr Flexible Nachmittagsbetreuung von 15:45 bis 18 Uhr 6 Städtischer Schülerhort Weiherhof, Telefon 133-1940 (städt. | H/EB) *1, siehe Seite 33 Grötzingen 9 Grundschule (Primarstufe) der Augustenburg Gemeinschaftsschule Grötzingen Augustenburgstraße 22 a, 76229 Karlsruhe Telefon 463083, Fax 468601 poststelle@augustenburg-gms-groetzingen-ka.schule.bwl.de www.augustenburg-gms.de Schulgebäude teilweise barrierefrei  Siehe auch Eintrag Seite 45 7 Städtischer Schülerhort Kirchstraße 13, Telefon 463823 (städt. | H/EB) Grund- und Werkrealschulen und Tageseinrichtungen für Schulkinder | 21 *1, siehe Seite 33 (EB für Augustenburg-Gemeinschaftsschule Grötzingen) Grünwettersbach 10 Heinz-Barth-Schule Wettersbach Grundschule Esslinger Straße 2, 76228 Karlsruhe Telefon 9453871, Fax 9453872 poststelle@heinz-barth-schule-ka.schule.bwl.de www.heinz-barth-schule.de Schulgebäude teilweise barrierefrei Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 13 oder 14 Uhr Nachmittagsbetreuung (Kinderstadtkirche) mit Mittagessen und Hausaufgabenbetreuung bis 17.30 Uhr Grünwinkel 11 Grundschule Grünwinkel Grundschule Hopfenstraße 18, 76185 Karlsruhe Telefon 133-4669, Fax 133-4668 poststelle@grundschule-gruenwinkel-ka.schule.bwl.de www.gs-gruenwinkel.de Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 13 oder 14 Uhr 8 Städtischer Schülerhort Hopfenstraße 18, Telefon 133-5731 (städt. | H/EB) *1, siehe Seite 33 9 Städtischer Schülerhort Koelreuterstraße 7, Telefon 558903 (städt. | H/EB) *1, siehe Seite 33 Hagsfeld 12 Grundschule Hagsfeld Grundschule Ruschgraben 17, 76139 Karlsruhe Telefon 133-4678, Fax 133-4634 poststelle@grundschule-hagsfeld-ka.schule.bwl.de www.gs-hagsfeld.ka.schule-bw.de Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 13 oder 14 Uhr KLEVER Ferienprojekt Nachmittagsbetreuung an der Grundschule Hagsfeld mit Mittagessenangebot Informationen über Schulsekretariat, Telefon 133-4678 22 | Grund- und Werkrealschulen und Tageseinrichtungen für Schulkinder Hohenwettersbach 13 Schule im Lustgarten Grundschule Kirchplatz 8, 76228 Karlsruhe Telefon 473853, Fax 9473811 poststelle@schule-im-lustgarten-ka.schule.bwl.de www.schule-im-lustgarten.de Schulgebäude teilweise barrierefrei Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 13 oder 14 Uhr KLEVER Ferienprojekt 10 Hort Hohenwettersbach Kirchplatz 8 a, Telefon 6090368 (KSK | H/EB)*1, siehe Seite 33 Innenstadt Ost 14 Hans-Thoma-Schule Grundschule sowie Ganztagsgrundschule Markgrafenstraße 42, 76133 Karlsruhe Telefon 133-4681, Fax 133-4369 poststelle@hans-thoma-schule-ka.schule.bwl.de www.htsk.de Schulgebäude teilweise barrierefrei Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 13 oder 14 Uhr Innenstadt West 15 Leopoldschule Grundschule sowie Ganztagsgrundschule Leopoldstraße 9, 76133 Karlsruhe Telefon 133-4695, Fax 133-4372 poststelle@leopoldschule-ka.schule.bwl.de www.leopoldschule-karlsruhe.de Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 14 Uhr 11 Städtischer Schülerhort Sophienstraße 43, Telefon 1205985, (städt. | H/EB) *1, siehe Seite 33 16 Hebelschule Grundschule sowie Ganztagsgrundschule Moltkestraße 8, 76133 Karlsruhe Telefon 133-4578, Fax 133-4978 poststelle@hebel-grundschule-ka.schule.bwl.de Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder von 7:30 bis 13 oder 14 Uhr Schulgebäude teilweise barrierefrei Grund- und Werkrealschulen und Tageseinrichtungen für Schulkinder | 23 Knielingen 17 Grundschule Knielingen Grundschule Eggensteiner Straße 3, 76187 Karlsruhe Telefon 563187, Fax 5316098 poststelle@grundschule-knielingen-ka.schule.bwl.de www.grundschule-knielingen.de Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 13 oder 14 Uhr 12 Städtischer Schülerhort Eggensteiner Straße 1, Telefon 95754024, (städt. | H) *1, siehe Seite 33 18 Viktor-von-Scheffel-Schule Grundschule Schulstraße 3, 76187 Karlsruhe Telefon 566669, Fax 567876 poststelle@viktor-von-scheffel-schule-ka.schule.bwl.de www.viktor-von-scheffel-schule.de 13 Städtischer Schülerhort Lassallestraße 2, Telefon 567070 (EB für Viktor-v.-Scheffel-Schule) Außengruppe Viktor-v.-Scheffel-Schule, Telefon 5316737 (städt. | H/EB) *1, siehe Seite 33 Mühlburg 19 Draisschule Grundschule sowie Ganztagsgrundschule Tristanstraße 1, 76185 Karlsruhe Telefon 133-4566, Fax 133-4567 poststelle@drais-gs-ka.schule.bwl.de www.draisschule-ghs.de/ Schulgebäude teilweise barrierefrei Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 14 Uhr 20 Friedrich-Ebert-Schule Grundschule Staudingerstraße 3, 76185 Karlsruhe Telefon 133-4661, Fax 133-4642 Schulgebäude teilweise barrierefrei poststelle@friedrich-ebert-schule-ka.schule.bwl.de www.fegs-karlsruhe.de 24 | Grund- und Werkrealschulen und Tageseinrichtungen für Schulkinder 14 Städtischer Schülerhort Weinbrennerstraße 69 a, Telefon 133-5158 (EB für Friedrich-Ebert-Schule) (städt. | H/EB) *1, siehe Seite 33 21 Hardtschule Grundschule Hardtstraße 3, 76185 Karlsruhe Telefon 133-4686, Fax 133-4383 poststelle@hardtschule-ka.schule.bwl.de www.hardt-gs.ka.schule-bw.de 15 Hort an der Hardtschule Hardtstraße 3, Telefon 133-5778 (städt. | H/EB) *1, siehe Seite 33 Neureut 22 Nordschule Neureut Grundschule sowie Ganztagsgrundschule Friedhofstraße 1, 76149 Karlsruhe Telefon 709695, Fax 782584 poststelle@nordschule-neureut-ka.schule.bwl.de www.nordschule-neureut.de Schulgebäude teilweise barrierefrei Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 13 oder 14 Uhr 23 Südschule Neureut Grundschule Welschneureuter Straße 14, 76149 Karlsruhe Telefon 706628, Fax 9703739 poststelle@suedschule-neureut-ka.schule.bwl.de www.suedschule-ka-neureut.de Schulgebäude teilweise barrierefrei Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 13 oder 14 Uhr Nachmittagsbetreuung bis 17.30 Uhr mit Mittagessen (Kinderstadtkirche) 24 Waldschule Neureut Grundschule Moldaustraße 37, 76149 Karlsruhe Telefon 705660, Fax 7880217 poststelle@waldschule-neureut-ka.schule.bwl.de www.waldschule-neureut.de Schulgebäude teilweise barrierefrei Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder, 7:30 bis 13 oder 14 Uhr Grund- und Werkrealschulen und Tageseinrichtungen für Schulkinder | 25 16 Hort an der Waldschule Moldaustraße 37, Telefon 6090368 (KSK | H/EB) *1, siehe Seite 33 Nordweststadt 25 Rennbuckel-Grundschule Grundschule Bonner Straße 22, 76185 Karlsruhe Telefon 133-4599, Fax 133-4375 poststelle@rennbuckel-grundschule-ka.schule.bwl.de Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 13 oder 14 Uhr Nachmittagsbetreuung bis 17 Uhr mit Mittagessen (Kinderstadtkirche) 26 Werner-von-Siemens-Schule Grundschule sowie Ganztagsgrundschule, Werkrealschule sowie Ganztagswerkrealschule Kurt-Schumacher-Straße 1, 76187 Karlsruhe Telefon 133-4767, Fax 133-2569 poststelle@werner-von-siemens-schule-ka.schule.bwl.de www.wvs-ka.de Bilingual-französischer Zug Schulgebäude teilweise barrierefrei Außenstelle an der Marylandschule (Telefon 133-4356) Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 13 oder 14 Uhr 17 Evangelischer Schülerhort Richard-Eck Bienwaldstraße 28, Telefon 74710 (KSK | 7:15 bis 16:30 Uhr) *1, siehe Seite 33 Nordstadt 27 Marylandschule Grundschule sowie Ganztagsgrundschule Rhode-Island-Allee 70, 76149 Karlsruhe Telefon 133-4560, Fax 133-4373 poststelle@marylandschule-ka.schule.bwl.de www.marylandschule.de Schulgebäude barrierefrei Die Schule ist Außenstelle für den WRS-Bereich der Werner-von-Siemens-Schule Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 13 oder 14 Uhr 18 Städtischer Schülerhort Rhode-Island-Allee 88, Telefon 4767825 (EB für Marylandschule) (städt. | H/EB) *1, siehe Seite 33 26 | Grund- und Werkrealschulen und Tageseinrichtungen für Schulkinder 19 Städtischer Schülerhort Kanalweg 92, Telefon 7569451 (städt. | H/EB) *1, siehe Seite 33 20 Hort für ältere Kinder im NCO-Club Delawarestraße 21, Telefon 9714867 (stja e. V. | H – ab Klasse 5) *1, siehe Seite 33 Oberreut 28 Anne-Frank-Schule Grundschule sowie Ganztagsgrundschule Werkrealschule sowie Ganztagswerkrealschule für Klasse 10, Gemeinschaftsschule für Klassen 5 bis 9 Bonhoefferstraße 12, 76189 Karlsruhe Telefon 133-4698, Fax 133-4752 poststelle@anne-frank-schule-ka.schule.bwl.de www.anne-frank-schule-karlsruhe.de Schulgebäude teilweise barrierefrei Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 13 oder 14 Uhr  Siehe auch Eintrag Seite 45 21 Städtischer Schülerhort Albert-Braun-Straße 2 c, Telefon 133-5156 (städt. | H) *1, siehe Seite 33 22 Spiel- und Lernstube Weiße Rose Otto-Wels-Straße 31, Telefon 133-5652 (stja e. V. | SL) Oststadt 29 Schillerschule Grundschule sowie Ganztagsgrundschule Kapellenstraße 11, 76131 Karlsruhe Anzeige Grund- und Werkrealschulen und Tageseinrichtungen für Schulkinder | 27 Telefon 133-4727, Fax 133-4729 poststelle@schillerschule-ka.schule.bwl.de www.schillerschule-ka.de Außenstelle: Schützenstraße 35, Telefon 133-4747 Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 13 oder 14 Uhr 23 Städtischer Schülerhort Frühlingstraße 2 b, Telefon 133-5150 (städt. | H/EB) *1, siehe Seite 33 30 Tullaschule Grundschule sowie Ganztagsgrundschule Tullastraße 57, 76131 Karlsruhe Telefon 133-4740, Fax 133-4380 poststelle@tulla-grundschule-ka.schule.bwl.de www.tullaschule.de Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 13 oder 14 Uhr Montags bis donnerstags: erweitertes Betreuungsangebot bis 17:30 Uhr durch die Stadt Karlsruhe 24 Städtischer Schülerhort Haid-und-Neu-Straße 56 c, Telefon 621897 (städt. | H/EB) *1, siehe Seite 33 Rintheim 31 Grundschule Rintheim Grundschule Weinweg 1, 76131 Karlsruhe Telefon 133-4719, Fax 133-4368 poststelle@grundschule-rintheim-ka.schule.bwl.de Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 13 oder 14 Uhr 32 Heinrich-Köhler-Schule Ganztagsgrundschule Forststraße 4, 76131 Karlsruhe Telefon 133-4619, Fax 133-4629 poststelle@heinrich-koehler-schule-ka.schule.bwl.de www.heinrich-koehler-schule.de Rüppurr 33 Eichelgartenschule Grundschule Rosenweg 1, 76199 Karlsruhe Telefon 133-4592, Fax 133-4593 poststelle@eichelgartenschule-ka.schule.bwl.de www.eichelgartenschule.de 28 | Grund- und Werkrealschulen und Tageseinrichtungen für Schulkinder Schulgebäude teilweise barrierefrei Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 13 oder 14 Uhr 25 Städtischer Schülerhort Blütenweg 19, Telefon 890666 (städt. | H) *1, siehe Seite 33 34 Riedschule Grundschule Riedstraße 11, 76199 Karlsruhe Telefon 133-4715, Fax 133-4376 poststelle@riedschule-ka.schule.bwl.de www.riedschule-karlsruhe.de Schulgebäude teilweise barrierefrei Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 13 oder 14 Uhr KLEVER Ferienprojekt 26 Hort an der Riedschule Riedstraße 11, Telefon 5984505 (stja e. V. | H) *1, siehe Seite 33 Stupferich 35 Grundschule Stupferich Grundschule Kleinsteinbacher Straße 14, 76228 Karlsruhe Telefon 472671, Fax 4763240 poststelle@grundschule-stupferich-ka.schule.bwl.de www.grundschule-stupferich.ka.schule-bw.de Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder, 7:30 bis 13 oder 14 Uhr Nachmittagsbetreuung (Kinderstadtkirche) mit Mittagessen und Hausaufgabenbetreuung bis 17:30 Uhr Hilfsorganisationen Jugendschutz Karlsruhe Telefon: 0721 133-5132 | www.jugendschutz-ka.de Stadt Karlsruhe Anzeige Hilfsorganisationen Jugendschutz Karlsruhe Telefon: 0721 133-5132 | www.jugendschutz-ka.de Stadt Karlsruhe 30 | Grund- und Werkrealschulen und Tageseinrichtungen für Schulkinder Südstadt 36 Grundschule am Wasserturm Ganztagsgrundschule Hedwig-Kettler-Straße 11, 76137 Karlsruhe Telefon 133-4188, Fax 133-4189 poststelle@grundschule-am-wasserturm-ka.schule.bwl.de Schulgebäude barrierefrei 36 Nebeniusschule Grundschule Nebeniusstraße 22, 76137 Karlsruhe Telefon 133-4586, Fax 133-4374 poststelle@nebenius-grundschule-ka.schule.bwl.de www.nebenius-grundschule.de Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 13 oder 14 Uhr 27 Hort Kinderinsel Süd Schützenstraße 35, Telefon 3523448 (stja e. V. | H/ EB) *1, siehe Seite 33 Südweststadt 38 Gartenschule Grundschule (Montessori-Pädagogik) Gartenstraße 20-22, 76133 Karlsruhe Telefon 133-4665, Fax 133-4365 poststelle@gartenschule-ka.schule.bwl.de www.gartenschule-karlsruhe.de Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder mit Mittagessenangebot, 7:30 bis 13 oder 14 Uhr 28 Nachmittagsbetreuung an der Gartenschule Gartenstraße 20/22 vorstand@hort-gartenschule.de www.hort-gartenschule.de (E.-In. | NB) *1, siehe Seite 33 39 Südendschule Grundschule sowie Ganztagsgrundschule Südendstraße 35, 76137 Karlsruhe Telefon 133-4736, Fax 133-4379 poststelle@suedendschule-ka.schule.bwl.de www.suedendschule.de Schulgebäude teilweise barrierefrei Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 13 oder 14 Uhr Nachmittagsbetreuung durch Kinder-Stadtkirche e. V., 12:10 bis 17 Uhr Grund- und Werkrealschulen und Tageseinrichtungen für Schulkinder | 31 29 Hort an der Südendschule Südendstraße 35, Telefon 1613603 (PL | EB/H) *1, siehe Seite 33 Übergang zur Ganztagsschule; Hortangebot auslaufend. Waldstadt 40 Eichendorffschule Grundschule sowie Ganztagsgrundschule, Werkrealschule für Klasse 9 und 10 Lötzener Straße 2, 76139 Karlsruhe Telefon 133-4652, Fax 133-4651 poststelle@eichendorffschule-ka.schule.bwl.de www.eichendorffschule.com Schulgebäude teilweise barrierefrei Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 13 oder 14 Uhr 41 Ernst-Reuter-Schule Ganztagswerkrealschule für Klasse 9 und 10 Gemeinschaftsschule für Klasse 5 bis 8 Tilsiter Straße 15, 76139 Karlsruhe Telefon 133-4656, Fax 133-4660 poststelle@ernst-reuter-schule-ka.schule.bwl.de www.ers-karlsruhe.de WEIHERFELD-DAMMERSTOCK 42 Weiherwaldschule Grundschule sowie Ganztagsgrundschule Scheibenhardter Weg 23, 76199 Karlsruhe Telefon 133-4756, Fax 133-4382 poststelle@weiherwaldschule-ka.schule.bwl.de www.weiherwaldschule.de Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 13 oder 14 Uhr • FerienAkademie • Fit for School • Freizeitaktivitäten • Ratgeber Eltern Mehr als 400 Angebote für Eltern, Kids und junge Leute. Einfach mal stöbern. Tel. 0721/98575-0 vhs-karlsruhe.de Jetzt anmelden Anzeige 32 | Grund- und Werkrealschulen und Tageseinrichtungen für Schulkinder Weststadt 43 Gutenbergschule Grundschule, Werkrealschule Goethestraße 34, 76135 Karlsruhe Telefon 133-4674, Fax 133-4677 poststelle@gutenbergschule-ka.schule.bwl.de www.gutenbergschule-karlsruhe.de Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 14 Uhr 30 Städtischer Schülerhort Scheffelstraße 37, Telefon 133-5153 (städt. | H/EB) *1, siehe Seite 33 (nicht für Weinbrennerschule) 44 Weinbrennerschule Grundschule sowie Ganztagsgrundschule Kriegsstraße 141, 76135 Karlsruhe Telefon 133-4764, Fax 133-4761 poststelle@weinbrennerschule-ka.schule.bwl.de www.weinbrennerschule-ka.de Schulgebäude barrierefrei Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 14 Uhr Wolfartsweier 45 Grundschule Wolfartsweier Grundschule sowie Ganztagsgrundschule Steinkreuzstraße 56, 76228 Karlsruhe Telefon 492086, Fax 495289 poststelle@grundschule-wolfartsweier-ka.schule.bwl.de www.grundschule-wolfartsweier.de Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 13 oder 14 Uhr Anzeige Grund- und Werkrealschulen und Tageseinrichtungen für Schulkinder | 33 Legende:  *1 H Schülerhort; Öffnungszeit in der Regel 5 Std. tägl. (12 bis 17 Uhr, Mo – Fr, während der Unterrichtszeiten; ganztägig in den Schulferien EB Ergänzende Betreuung zur Verlässlichen Grundschule; (7:30 Uhr bis Unterrichtsbeginn oder nach Unterrichtsschluss bis 13 Uhr oder 14 Uhr, während der Unterrichtszeiten) NB Nachmittagsbetreuung an Grundschulen; Öffnungszeit in der Regel 3 Std. tägl. (13 bis 16 Uhr, Mo – Fr) SL Spiel- und Lernstube; Nachmittagsbetreuung einschließlich Hausaufgabenbetreuung Caritas Caritasverband Karlsruhe e. V. E.-In. Elterninitiative städt. Stadt Karlsruhe, Abt. Kindertageseinrichtungen KSK Kinderstadtkirche PL Pro-Liberis stja Stadtjugendausschuss e. V. • Mitglied im Bund der Freien Waldorfschulen • zweizügige Gemeinschaftsschule mit 800 Schülern, 1.–13. Klasse • alle staatlichen Schulabschlüsse • Nachmittagshort mit Ferienbetreuung Neisser Straße 2 76139 Karlsruhe www.waldorfschule-karlsruhe.de A ng eb ot sf or m Tr äg er Anzeige 34 | Sonderpädagogische Bildung Schulische Bildung junger Menschen mit Behinderung Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 15. Juli 2015 die Änderung des Schulgesetzes zur Inklusion verabschiedet. Zentrales Element der Gesetzesänderung ist die Abschaffung der Pflicht zum Besuch einer Sonderschule beziehungsweise die Einführung des Elternwahlrechts. Eltern von Kindern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot können seit dem Schuljahr 2015/2016 wählen, ob ihr Kind an einer allgemeinen Schule oder einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) lernen soll. Die Sonderschulen werden sich zu Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) weiterentwickeln und neben ihren eigenen Bildungsangeboten verstärkt auch allgemeine Schulen bei der Umsetzung der Inklusion beraten und unterstützen.  Quelle: www.km-bw.de/Lde/StartSeite/Schule/Inklusion Die Erziehung, Bildung und Ausbildung von Schülerinnern und Schülern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Beratungs-, Unterstützungs- und Bildungsangebot ist nach dem Schulgesetz Baden-Württemberg Aufgabe aller Schulen.  Quelle: Schulgesetz Baden-Württemberg Wie können Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und Anspruch auf ein sonderpädagogisches Beratungs- und Unterstützungsangebot oder mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot am besten gefördert werden? Wo oder wie erreichen sie einen Schulabschluss, der ihren Voraussetzungen und Möglichkeiten entspricht? Diese Fragen lassen sich nicht allgemein beantworten. Grundsätzlich ist zu bedenken, dass eine am Wohl des einzelnen Kindes orientierte vorschulische und schulische Bildung immer mehrere organisatorische Wege kennt.  Quelle: www.km-bw.de/,Lde/StartSeite/Schule/ Sonderpaedagogische+Bildung Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) Beratung, Diagnose und Unterricht sind die zentralen Aufgaben der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ). Diese führen je nach Förderschwerpunkt die Bildungsgänge der allgemeinen Schulen. Die SBBZ mit den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung bieten eigenständige Schulabschlüsse an. Sie unterscheiden sich nach den Förderschwerpunkten Lernen, geistige Entwicklung, Hören, Sonderpädagogische Bildung | 35 körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung sowie Schülerinnen und Schüler in längerer Krankenhausbehandlung. Sie orientieren sich in ihrer Arbeit an eigenen Bildungsplänen sowie, entsprechend der Bildungsgänge, an den Vorgaben der jeweiligen Bildungspläne der allgemeinen Schulen. Die SBBZ stellen darüber hinaus Beratungs- und Unterstützungsangebote sowie Bildungsangebote an allgemeinen Schulen zur Verfügung. Zwischen den SBBZ und den allgemeinen Schulen gibt es ein breites Spektrum an Kooperationen. Es reicht von inklusiven Bildungsangeboten und kooperativen Organisationsformen des gemeinsamen Unterrichts an den allgemeinen Schulen über Begegnungsmaßnahmen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung bis hin zu Beratung und Unterstützung durch Lehrkräfte des Sonderpädagogischen Dienstes.  Quelle: www.km-bw.de/,Lde/StartSeite/Schule/ Sonderpaedagogische+Bildungs_+und+Beratungszentren In Karlsruhe existiert ein differenziertes System von Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren. Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) SBBZ mit Förderschwerpunkt Lernen Das Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) mit Förderschwerpunkt Lernen (ehemals: Förderschule) ist eine Schule, an der Kinder und Jugendliche besondere Zuwendung, Förderung und Anerkennung erfahren. Sie bereitet die Schülerinnen/Schüler auf die Herausforderungen des Lebens vor. Bildungsziele  Förderung von Kreativität und Lernfreude,  Erziehung zur Leistungsbereitschaft,  Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten,  Erziehung zur Selbstverantwortung,  Erziehung zur Verantwortung gegenüber der Umwelt,  Erziehung zur sozialen Partnerschaft. Das SBBZ mit Förderschwerpunkt Lernen stellt nicht die individuellen Beeinträchtigungen der Schülerin und des Schülers in den Mittelpunkt ihrer Arbeit, sondern deren Fähigkeiten und Möglichkeiten. Sie bietet ihnen vielfältige Lernansätze und hilft dabei, Erfahrungen mit sich und anderen zu sammeln und ihre eigenen Leistungen einzuschätzen. Dies kann vor allem durch Lern situationen und soziale Erfahrungen geschehen, in denen sie sich erfolgreich erleben können. Im Sinne einer ganzheitlichen Pädagogik sollen soziale und emotionale Ziele und Inhalte berücksichtigt und verwirklicht werden. 36 | Sonderpädagogische Bildung Übergänge: Dieses SBBZ umfasst die Grundstufe (Klassen 1-4) und die Hauptstufe (Klasse 5-9). Wenn sich bei einer Schülerin/einem Schüler während der Schulzeit die Leistung und das Verhalten bessern, wird geprüft, ob ein Besuch der allgemeinen Schule in Frage kommt. Die Schülerinnen/Schüler, die ihre Schulpflicht in diesem SBBZ erfüllt haben, erhalten ein Abschlusszeugnis. Die Schülerinnen/Schüler haben am Ende ihrer Schulzeit eine allgemeine Bildung erworben, die es ihnen ermöglicht, über eine berufliche Vorbereitung oder auf direktem Weg eine berufliche Ausbildung aufzunehmen oder in einem Beruf zu arbeiten. Nach abgeschlossener Berufsausbildung wird in der Regel ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Bildungsabschluss zuerkannt. 4 SBBZ Kimmelmannschule Südweststadt Graf-Rhena-Straße 18, 76137 Karlsruhe Telefon 133-4783, Fax 133-4371 poststelle@kimmelmannschule-ka.schule.bwl.de www.kimmelmannschule.de Schulgebäude teilweise barrierefrei 5 SBBZ Lidellschule Oststadt Tullastraße 57, 76131 Karlsruhe Telefon 133-4744, Fax 133-2511 poststelle@lidellschule-ka.schule.bwl.de www.lidellschule.de 7 SBBZ Schule am Turmberg Durlach Am Steinbruch 20, 76227 Karlsruhe Telefon 133-4785, Fax 133-4377 poststelle@schule-am-turmberg-ka.schule.bwl.de www.schule-am-turmberg.de KLEVER Lern- und Spielbegleitung 9 SBBZ Vogesenschule Mühlburg Hardtstraße 1, 76185 Karlsruhe Telefon 133-4690, Fax 133-4381 poststelle@vogesenschule-ka.bwl.de www.vogesenschule-karlsruhe.de Nachmittagsbetreuung über verlässliche Kooperationspartner möglich  SBBZ IN FREIER TRÄGERSCHAFT S. 94 SBBZ mit Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung Das Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (ehemals: Schule für Sonderpädagogische Bildung | 37 Geistigbehinderte) ist eine Schule, die Kinder und Jugendliche nach dem Unterrichtsprinzip der Lebensweltorientierung fördert. Das bedeutet, die Schüler/innen werden individuell auf ein möglichst selbstständiges und gesellschaftlich integriertes Leben vorbereitet. Mit einer geistigen Behinderung gehen erhebliche Lernbeeinträchtigungen und deutliche Entwicklungsverzögerungen in allen Lebensbereichen einher. Bildung und Erziehung an dieser Schulart heißt  Lernen in kleinen Klassen (sechs bis acht Schüler/innen)  Lernen in realistischen, lebensbedeutsamen Alltagssituationen  Lernen mit ausgewählten Unterrichtsinhalten, die sich orientieren an den individuellen Kompetenzen, Förderbedürfnissen und Entwicklungsmöglichkeiten der einzelnen Schüler/innen Schwerpunkt von Unterricht ist die Förderung in den Bereichen  der selbstständigen Lebensführung (Mobilität, Selbstversorgung, Lebensgestaltung),  der Mathematik (Umgang mit Dingen, mit Zahlen, mit dem Raum)  der Kommunikation (Unterstützte und Gestützte Kommunikation) und im Bereich Deutsch/Sprache (Lesen, Schreiben, Literatur)  Natur/Umwelt/Technik (Tiere, Pflanzen, Naturphänomene; Kennenlernen und Nutzen öffentlicher Einrichtungen, Technik und Werken, Medien)  Mensch in der Gesellschaft (Identität und Selbstbild, Leben in der Gemeinschaft, Leben mit Rechten und Pflichten; Umgang mit Zeit und Geschichte, Arbeit und Beruf, Wohnen und Freizeit)  der Bewegung (Körpererfahrung, Sport, Schwimmen)  des Musisch-Ästhetischen (Musik, Theater, Tanz und Kunst) und visiert die Entwicklung einer selbstbestimmten Handlungskompetenz an. Die Schule wird als Ganztageseinrichtung geführt und gliedert sich in drei Schulstufen, die von allen Schüler/innen durchlaufen werden: Die Grundstufe (Klassen 1 bis 4) Die Hauptstufe (Klassen 5 bis 9) Die Berufsschulstufe (Klassen 10 bis 12 entspricht der Berufsschulzeit) Der Berufsschulstufe kommt eine zentrale Bedeutung zu bei der Vermittlung sozialer, lebenspraktischer und berufsbezogener Kompetenzen im Übergang zum Arbeits- und Erwachsenenleben (Wohntraining, Betriebspraktika, Mobilitätstraining, Werkstattarbeit). Weiterbildungsmöglichkeiten  berufsvorbereitende Einrichtung (BVE)  Kooperative berufliche Bildung und Vorbereitung (KoBV) (siehe Seite 59) 38 | Sonderpädagogische Bildung 1 SBBZ Albschule Weiherfeld Scheibenhardter Weg 23, 76199 Karlsruhe Telefon 133-4759, Fax 133-4760 poststelle@albschule-ka.schule.bwl.de www.albschule.de Schulgebäude teilweise barrierefrei SBBZ mit Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung Das Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung (ehemals Schule für Körperbehinderte) ist eine Schule, an der Kinder und Jugendliche mit körperlicher und/oder mehrfacher Behinderung unterrichtet werden. Das Bildungsangebot orientiert sich an den Lehrplänen des SBBZ mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, des SBBZ mit Förderschwerpunkt Lernen sowie der Grund- und Werkrealschule. Wichtigstes Ziel einer interdisziplinär ausgerichteten Förderung ist es, die Entwicklungspotenziale der Schüler/-innen aufzugreifen und ihre Handlungsfähigkeit in unterschiedlichen Lernbereichen zu erweitern. Besondere Förderschwerpunkte liegen in den Bereichen Bewegungsförderung, Wahrnehmungs- und Kommunikationsförderung. SBBZ Ludwig Guttmann Schule in der Trägerschaft des Landkreises Karlsruhe Guttmannstraße 8, 76307 Karlsbad Telefon 07202 9326-0, Fax 07202 932699 www.ludwig-guttmann-schule.de SBBZ mit Förderschwerpunkt Sehen Das Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) mit Förderschwerpunkt Sehen (ehemals Schule für Sehbehinderte) ist eine Schule, an der sehgeschädigte Kinder und Jugendliche in den Bildungsgängen Grund-, Werkreal- und Realschule nach dem Lehrplan der allgemeinen Schule unterrichtet werden. Aufgabe der Schule ist es, die Folgen der Sehbehinderung durch individuelle sonderpädagogische Förderung zu mildern. Sehbehindertenspezifische Hilfs- und Arbeitsmittel stehen in der Schule zur Verfügung und verhelfen neben günstigen Lernbedingungen (zum Beispiel kleine Lerngruppen, Ganztagsbetrieb, Sprach- und Ergotherapie) zum Erfolg. Der Schule angeschlossen sind die Sonderpädagogische Beratungsstelle (Frühförderung, Kooperation mit anderen Schulen) und das landesweite Medienberatungszentrum (Beratung hinsichtlich sehgeschädigtenspezifischer Hilfsmittel wie Lesegeräte, Lupen, PC-Software). Sonderpädagogische Bildung | 39 8 SBBZ Schule am Weinweg Rintheim Weinweg 1, 76131 Karlsruhe Telefon 133-4722, Fax 133-4399 poststelle@schule-am-weinweg-ka.schule.bwl.de www.schule-am-weinweg.de Schulgebäude teilweise barrierefrei Medienberatungszentrum für elektronische Hilfsmittel für Sehbehinderte des Landes Baden-Württemberg SBBZ Schule am Weinweg, Weinweg 1, 76131 Karlsruhe Telefon 133-4722 oder -4724, Fax 133-4174 SBBZ mit Förderschwerpunkten Hören und Sprache Das Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) mit Förderschwerpunkten Hören und Sprache (ehemals Schule für Hörgeschädigte und Sprachbehinderte) ist eine Schule, an der Kinder und Jugendliche nach dem Bildungsplan der Grund- und Werkrealschulen unterrichtet werden. Im Förderschwerpunkt Sprache werden Kinder und Jugendliche mit Sprachauffälligkeiten wie Sprachentwicklungsverzögerungen und Stottern gefördert. Dieser Schultyp ist pädagogisch so konzipiert, dass die Kinder nach ihrer sprachlichen Rehabilitation in der Regel ihre Heimatschule oder eine weiterführende Schule besuchen. Im Förderschwerpunkt Hören werden Kinder und Jugendliche mit peripheren Hörstörungen, die mit Hörgeräten oder einem Cochlea- Implantat versorgt sind, und Kinder mit einer zentral-auditiven Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörung gefördert. Der Unterricht orientiert sich hierbei an der Hörbeeinträchtigung und wird ergänzt durch vielerlei technische Hilfen wie Höranlagen, Computer und entsprechende Programme. Die Schule wird als Ganztagsschule geführt. 2 SBBZ Erich Kästner-Schule Nordweststadt Moltkestraße 136, 76187 Karlsruhe Telefon 133-4771, Fax 133-4779 poststelle@erich-kaestner-schule-ka.schule.bwl.de www.eks-ka.de SBBZ mit Förderschwerpunkt Schüler in längerer Krankenhausbehandlung Das Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) mit Förderschwerpunkt Schüler in längerer Krankenhausbehandlung (ehemals Schule für Kranke) fördert Schülerinnen und Schüler aus allen Schularten, die infolge längerer Krankenhausbehandlung nicht ihre 40 | Sonderpädagogische Bildung Stammschule besuchen können, in der Kinderklinik und der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Der Unterricht orientiert sich an der jeweiligen Schulart, aus der die Schüler und Schülerinnen kommen. Er findet je nach Belastbarkeit in kleinen Gruppen oder am Krankenbett statt. Es werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten vor allem die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch unterrichtet. Sachfächer und musische Fächer ergänzen das Angebot. Damit soll die leistungsmäßige und soziale Wiedereingliederung in die Schule nach der Entlassung aus der Klinik unterstützt werden. Lehrkräfte der Schule beraten und informieren Eltern, Lehrer und Mitschüler auch über die besonderen Förderbedürfnisse, die aus den unterschiedlichen Krankheits- und Störungsbildern chronischer Erkrankungen resultieren und unterstützen die Schulen darin, pädagogische Antworten auf die besonderen Förderbedürfnisse dieser Schülerinnen und Schüler zu finden. 6 SBBZ Marie-Luise-Kaschnitz-Schule Nordweststadt Moltkestraße 90 (Kinderklinik) Südliche Hildapromenade 7 (Kinder- und Jugendpsychiatrie) Moltkestraße 90, 76133 Karlsruhe Telefon 974-7530, Fax 974-7539 poststelle@marie-luise-kaschnitz-schule-ka.schule.bwl.de www.marie-luise-kaschnitz-schule.de SBBZ mit Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung Das Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) mit Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (ehemals Schule für Erziehungshilfe) ist eine Schule, in die Schülerinnen/Schüler aufgenommen werden, die wegen erheblicher und bereits fixierter Störung und sozialer Auffälligkeit in der allgemeinen Grundschule nicht entsprechend gefördert werden können. Die sonderpädagogischen Maßnahmen, die durch enge Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, mit den allgemeinen Schulen des Einzugsbereichs und mit außerschulischen Einrichtungen der sozialpädagogischen und therapeutischen Dienste ergänzt werden, sollen dazu beitragen, die Steuerungsfähigkeit des Verhaltens zu stabilisieren. Das Lernangebot orientiert sich am Bildungsplan der Grundschule. 3 SBBZ Federbachschule Daxlanden Pfarrstraße 51, 76189 Karlsruhe Telefon 133-4778, Fax 133-4711 Sonderpädagogische Bildung | 41 poststelle@federbachschule-ka.schule.bwl.de www.teach-online.de/mitglieder/hps/federbach-karlsruhe  SBBZ IN FREIER TRÄGERSCHAFT S. 94 Lernort Allgemeine Schule Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen werden in allgemeinen Schulen in verschiedenen Formen integrativer/inklusiver Bildung zielgleich und zieldifferent unterrichtet. Die allgemeine Schule und die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) arbeiten in gemeinsamer Verantwortung. Alle Formen der integrativen/inklusiven Bildung fördern und stärken das soziale und pädagogische Miteinander. Die Arbeitsstelle Kooperation beim Staatlichen Schulamt Karlsruhe ist hierbei Schnittstelle zwischen allgemeiner Schule und Sonderschule und bietet für die Aufgabenfelder  Vernetzung schulischer und außerschulischer Dienste  Zusammenarbeit mit Jugendhilfe und Jugendarbeit  Kooperationsmaßnahmen zwischen allgemeiner Schule und Sonderschule  Förderung benachteiligter Kinder und Jugendlicher  Koordination integrativer/inklusiver Beschulungsmöglichkeiten  Unterstützung in Form von Beratung, Information und Vermittlung an. Arbeitsstelle Kooperation beim Staatlichen Schulamt Karlsruhe Ritterstraße 16-20, 76133 Karlsruhe, Telefon 605610-0 AstKoop@ssa-ka.kv.bwl.de Arbeitsstelle Frühförderung beim Staatlichen Schulamt Karlsruhe Ritterstraße 16-20, 76133 Karlsruhe, Telefon 605610-0 astff@ssa-ka.kv.bwl.de Eingliederungshilfe nach dem SGB XII Unter bestimmten Voraussetzungen kann es für Kinder mit Behinderungen, die eine allgemeine Schule besuchen, eine begleitende Unterstützung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII geben. Informations- und Beratungsstelle Sozial- und Jugendbehörde Rathaus West, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe, Telefon 133-5770 eingliederungshilfe@sjb.karlsruhe.de 42 | Sonderpädagogische Bildung Weitere Informationen und Adressen Kommunale Behindertenbeauftragte der Stadt Karlsruhe und Geschäftsstelle des Beirats für Menschen mit Behinderungen Zu den Aufgaben der Kommunalen Behindertenbeauftragten gehört es, die Belange von Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderungen zu verdeutlichen und Verständnis für die Bedürfnisse zu schaffen. Sie steht Gremien, Einrichtungen, öffentlichen Trägern oder einzelnen Personen beratend zur Verfügung. In kontroversen Diskussionen kann sie vermittelnd und neutral eingebunden werden oder beratend eingreifen. Sie arbeitet weisungsungebunden und unabhängig. Kommunale Behindertenbeauftragte Ulrike Wernert Rathaus West, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe Telefon 133-5900 behindertenbeauftragung@karlsruhe.de Behindertenkoordination Sozial- und Jugendbehörde Rathaus West, Zimmer 110, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe Telefon 133-5022 behindertenkoordination@sjb.karlsruhe.de Informationen und Angebote für Menschen mit Behinderungen Eine ausführliche Übersicht mit Informationen und Angeboten von Beratungs- und Unterstützungsangeboten, Vereinen, Selbsthilfegruppen, Wohnangeboten etc. für Menschen mit Behinderungen finden Sie in der Broschüre „Infos und Angebote für Menschen mit Behinderungen“. Diese wird von der Stadt Karlsruhe, Sozial- und Jugendbehörde, herausgegeben. Bestellen können Sie diese unter Telefon 133-5050 oder www.internationaler-bund.de Internationaler Bund IB Baden Karlsruhe • Intensive und individuelle Beratung • Deutschförderung und gezielte Elternarbeit Telefon: 0721 3504169 • Förderung junger Quereinsteiger mit Migrationshintergrund Telefon: 0721 2013174 Bildungsberatung für junge Migranten und ihre Eltern Projekt „Quereinsteiger“ (für Schüler ab Klasse 5) Anzeige Migrationshintergrund | 43 als PDF mit dem aktuellsten Stand herunterladen unter www.karlsruhe.de/ b3/soziales/personengruppen/behinderte/infomaterial. Auf dieser Seite finden Sie auch weitere Broschüren und Faltblätter zum Thema „Menschen mit Behinderungen“. Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund Die Arbeitsstelle Migration im staatlichen Schulamt fördert und unterstützt alle Schulen bei ihrer Aufgabe, Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund schulisch und sozial zu integrieren. Aufgaben:  Förderung der Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern durch integrative Projekte vor Ort  Kontakte zu Elternvereinen pflegen  Aufbau von Unterstützungssystemen für Eltern und Schulen  Eltern und Schulen bei der Einrichtung integrativer Projekte unterstützen  Ansprechpartner für Schulen und Eltern Arbeitsstelle Migration beim Staatlichen Schulamt Ritterstraße 16-20, 76133 Karlsruhe Telefon 60561049 samira.elbakezzi-lang@ssa-ka.kv.bwl.de Dienstags von 9 bis 15 Uhr Vorbereitungsklassen Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 und 15 Jahren mit nichtdeutscher Herkunftssprache und ohne ausreichende Deutschkenntnisse besuchen eine sogenannte Vorbereitungsklasse (VKL). Ziel des Unterrichts ist das Erlernen der deutschen Schriftsprache, des jeweiligen Fachwortschatzes sowie schulspezifischer Fertigkeiten und Arbeitsweisen. Der VKL-Unterricht bereitet auf den Unterricht und die Integration in eine Regelklasse vor. Folgende Schulen sind Standorte für Vorbereitungsklassen: Primarstufe (Klasse 1 – 4): Grundschule Grünwinkel, Gutenbergschule, Hardtschule, Leopoldschule, Pestalozzischule, Schillerschule, Tullaschule, Waldschule Neureut. Sekundarstufe I (ab Klasse 5): Ernst-Reuter-Gemeinschaftsschule, Friedrich-Realschule, Gutenbergschule, Otto-Hahn-Gymnasium, Pestalozzischule, Werner-von-Siemens-Schule. Informationen zu den VABO-Klassen bei den Beruflichen Schulen finden Sie auf Seite 57. 44 | Gemeinschaftsschulen Gemeinschaftsschulen Die Gemeinschaftsschule ist eine leistungsorientierte Schule, die Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Begabungen in heterogenen Lerngruppen fördert und fordert. Die Gemeinschaftsschule sichert eine systematische individuelle Förderung auf drei Niveaustufen (grundlegendes, mittleres, erweitertes Niveau). Diese drei Niveaustufen sind auf den Hauptschulabschluss, den Realschulabschluss und das Abitur ausgerichtet. Die Eltern entscheiden ein Jahr vor dem Abschlussjahr, welchen Schulabschluss ihr Kind ablegen soll. Die Schülerinnen und Schüler lernen in Begleitung und unter Anleitung von Lehrerinnen und Lehrern unterschiedlicher Lehrbefähigung: für Haupt- und Werkrealschulen, Realschulen wie für das Gymnasium. Die Pädagoginnen und Pädagogen begleiten die Lernprozesse der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers sehr eng. Jeder Schülerin und jedem Schüler steht zudem eine Lehrerin oder ein Lehrer als Coach zur Verfügung, der die Schülerin oder den Schüler in regelmäßigen Gesprächen berät. Viele Schülerinnen und Schüler sind in verschiedenen Fächern unterschiedlich leistungsstark. In der Gemeinschaftsschule haben sie, außer in den Abschlussklassen, die Möglichkeit, in den einzelnen Fächern auf unterschiedlichem Niveau zu lernen. Die Gemeinschaftsschule bietet allen Kindern ein vielfältiges und motivierendes Lernangebot. Im Schulalltag einer verbindlichen Ganztagesschule wechseln sich lehrerzentrierte Unterrichtsphasen, selbstgesteuerte Lernzeit und Phasen der Bewegung und Entspannung sinnvoll ab. Auch andere Formen des Ausgleichs wie etwa sportliche oder kulturelle Aktivitäten finden ihren Platz im Tagesablauf. Lern- und Übungsphasen finden in der Schule statt. Gemeinschaftsschulen auf einen Blick Die Gemeinschaftsschule  bietet drei Niveaustufen an und führt zum Hauptschulabschluss, Realschulabschluss wie Abitur  bietet dieselben Abschlussprüfungen an wie an den anderen allgemein bildenden Schulen  ist eine verbindliche Ganztagesschule mit rhythmisiertem Schultag  zeichnet sich durch eine enge Beziehung zwischen den Schülerinnen und Schülern, den Eltern und Lehrerinnen und Lehrern aus Fächerwahl in der Gemeinschaftsschule Alle Karlsruher Gemeinschaftsschulen starten mit Englisch in der Klasse 5. In Klasse 6 beginnt für Schüler, die eine zweite Fremdsprache besuchen wollen Französisch. Ab Klasse 7 ist ein Wahlpflichtfach eingerichtet: Jeder Schüler und jede Schülerin wählt nach Neigung eines der Fächer  Technik  Alltagskultur, Ernährung, Soziales (AES)  Französisch (Voraussetzung ist, dass Französisch auch in Klasse Realschulen | 45 6 besucht wurde). Ab Klasse 8 entscheiden sich die Schüler für ein Profilfach: Naturwissenschaft und Technik kann an allen vier Gemeinschaftsschulen gewählt werden. Zusätzlich bieten an:  Anne-Frank-Gemeinschaftsschule: Profilfach Sport  Augustenburg Gemeinschaftsschule: Profilfach Bildende Kunst  Drais-Gemeinschaftsschule: Profilfach Sport  Ernst-Reuter-Gemeinschaftsschule: Profilfach Sport 1 Anne-Frank-Schule Oberreut Gemeinschaftsschule Grundschule siehe Eintrag Seite 26, Sekundarstufe I für Klasse 5 bis 9, Werkrealschule siehe Eintrag Seite 26 Bonhoefferstraße 12, 76189 Karlsruhe Telefon 133-4698, Fax 133-4752 poststelle@anne-frank-schule-ka.schule.bwl.de www.anne-frank-schule-karlsruhe.de Schulgebäude teilweise barrierefrei 2 Augustenburg Gemeinschaftsschule Grötzingen Grötzingen Grundschule (Primarstufe) siehe Eintrag Seite 20, Sekundarstufe I für Klasse 5 bis 10 Augustenburgstraße.22a, 76229 Karlsruhe Telefon 463083, Fax 468601 poststelle@augustenburg-gms-groetzingen-ka.schule.bwl.de www.augustenburg-gms.de Schulgebäude teilweise barrierefrei 3 Drais-Gemeinschaftsschule Mühlburg Sekundarstufe I (Klasse 5 bis 10) Tristanstraße 1, 76185 Karlsruhe Telefon 133-4562, Fax 133-2522 poststelle@drais-gms-ka.schule.bwl.de www.drais-schule.de Schulgebäude teilweise barrierefrei 4 Ernst-Reuter-Gemeinschaftsschule Waldstadt Sekundarstufe I für Klasse 5 bis 8 Werkrealschule siehe Eintrag Seite 31 Tilsiter Straße 15, 76139 Karlsruhe Telefon 133-4656, Fax 133-4660 poststelle@ernst-reuter-schule-ka.schule.bwl.de www.ers-karlsruhe.de Schulgebäude teilweise barrierefrei 46 | Realschulen Realschulen 5. bis 10. Schuljahr Die Realschule hat den Anspruch, ihre Schülerinnen und Schüler durch besonderen Realitätsbezug den Zugang zu einer erweiterten Allgemeinbildung zu ermöglichen. Dazu gehört die Vermittlung grundlegender Kompetenzen, die den jungen Menschen die Orientierung in der gegenwärtigen und zukünftigen Welt ermöglichen. Die Realschule wird zukünftig individualisierte Lernformen in allen Klassenstufen stärken, um so den unterschiedlichen Begabungen, Fähigkeiten und Entwicklungen der Schülerinnen und Schüler noch besser gerecht zu werden. In Klasse 5/6 wird gemeinsam in der Orientierungsstufe auf mittlerem Niveau und ab Klasse 7 auf zwei Niveaustufen (grundlegendes und mittleres Niveau) gelernt. Je nach Niveauzuweisung werden die Schülerinnen und Schüler in Klassenstufe 9 gezielt auf den Hauptschulabschluss und in Klassenstufe 10 gezielt auf die Realschulabschlussprüfung vorbereitet. Unterrichtsfächer Im Pflichtbereich werden an der Realschule folgende Fächer unterrichtet:  Religionslehre beziehungsweise Ethik  Deutsch  Englisch  Mathematik  Geschichte  Gemeinschaftskunde  Geografie  Wirtschaft, Berufs- und Studienorientierung  BNT (Biologie, Naturwissenschaft und Technik)  Physik  Chemie  Biologie  Künstlerischer Bereich: Musik, Bildende Kunst  Sport Ab Klasse 7 ist ein Wahlpflichtbereich eingerichtet: Jeder Schüler und jede Schülerin wählt nach Neigung eines der Fächer  Technik  Alltagskultur, Ernährung und Soziales  Französisch Mittlere Reife: Nach sechs Schuljahren, also am Ende von Klasse 10, schließen die Schülerinnen und Schüler mit der Mittleren Reife ab. Mit der erfolgreich absolvierten Prüfung bieten sich viele Möglichkeiten, eine Berufsausbildung in Handwerk, Industrie, Handel, Verwaltung zu beginnen oder der Übergang in ein Berufskolleg oder berufliches Gymnasium. Realschulen | 47 Wechsel in andere Schularten Berufliches Gymnasium: Nach der Realschulabschlussprüfung können besonders leistungsfähige Schülerinnen und Schüler mit bestimmten Notenvoraussetzungen in Klasse 11 in ein berufliches Gymnasium überwechseln und bis zur Hochschulreife gelangen. Berufskolleg: Anstelle einer Ausbildung können Realschüler eine berufliche Ausbildung auch direkt an einem Berufskolleg beginnen, die zwei oder drei Jahre dauert. Übergang in das Gymnasium der Normalform: Schülerinnen und Schüler der Klasse 6 der Realschule können zum Ende des ersten Schulhalbjahres in die entsprechende oder in die nächstniedrigere Klasse, Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 zum Ende des zweiten Schulhalbjahres in die entsprechende oder nächsthöhere Klasse des Gymnasiums überwechseln, wenn sie in den Fächern Deutsch, Mathematik und der Pflichtfremdsprache mindestens die Note „befriedigend“ erhalten haben sowie der Durchschnitt in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern oder Fächerverbünden mindestens 3,0 beträgt. Weitergehende Informationen, auch für Übergänge ab Klasse 7, geben die Schulleitungen der Realschulen oder Gymnasien. 1 Friedrich-Realschule Durlach Pfinztalstraße 78, 76227 Karlsruhe Telefon 133-4565, Fax 133-4364 poststelle@friedrich-realschule-ka.schule.bwl.de www.friereal.de Schulgebäude teilweise barrierefrei 2 Hebel-Realschule Innenstadt West Moltkestraße 8, 76133 Karlsruhe Telefon 133-4573, Fax 133-4580 48 | Realschulen poststelle@hebel-realschule-ka.schule.bwl.de hebel-realschule.com 3 Nebenius-Realschule Südstadt Realschule sowie Ganztagsrealschule für Klassen 5 und 6 Nebeniusstraße 22, 76137 Karlsruhe, Telefon 133-4581, Fax 133-2510, poststelle@nebenius-realschule-ka.schule.bwl.de www.nebenius-realschule.de 4 Realschule Neureut Neureut Unterfeldstraße 6, 76149 Karlsruhe Telefon 978470, Fax 9784733 poststelle@realschule-neureut-ka.schule.bwl.de www.realschule-neureut.de Schulgebäude teilweise barrierefrei 5 Realschule Rüppurr Rüppurr Rosenweg 1, 76199 Karlsruhe Telefon 133-4589, Fax 133-4585 poststelle@realschule-rueppurr-ka.schule.bwl.de www.realschule-rueppurr.de Schulgebäude teilweise barrierefrei 6 Rennbuckel-Realschule Nordweststadt Bonner Straße 22, 76185 Karlsruhe Telefon 133-4596, Fax 133-2518 poststelle@rennbuckel-realschule-ka.schule.bwl.de www.rennbuckel.de 7 Sophie-Scholl-Realschule Oberreut Joachim-Kurzaj-Weg 4, 76189 Karlsruhe Telefon 133-4606, Fax 133-4602 poststelle@sophie-scholl-realschule-ka.schule.bwl.de www.ssr-ka.de Schulgebäude barrierefrei 8 Tulla-Realschule Rintheim Forststraße 4, 76131 Karlsruhe Telefon 133-4614, Fax 133-4613 poststelle@tulla-realschule-ka.schule.bwl.de www.tullars.ka.schule-bw.de  Realschulen in freier Trägerschaft s. 95 ff Allgemeinbildende Gymnasien | 49 Allgemeinbildende Gymnasien Achtjähriges Gymnasium G8: Jahrgangsstufen 5 bis 10, Kursstufe 1 bis 2 Neunjähriges Gymnasium G9: Jahrgangsstufen 5 bis 10, nur am Humboldt- Gymnasium Voraussetzung für den Eintritt in die Eingangsklasse des Gymnasiums ist der erfolgreiche Abschluss der vierten Klasse der Grundschule; empfehlenswert ist jedoch eine entsprechende Prognose der Grundschule im Rahmen des Beratungsverfahrens. Das Gymnasium vermittelt Kindern und Jugendlichen mit entsprechenden Begabungen und Bildungsabsichten eine breite und vertiefte Allgemeinbildung, die zur Studierfähigkeit führt. Es fördert insbesondere die Fähigkeiten, selbstständig zu arbeiten, theoretische Erkenntnisse nachzuvollziehen, schwierige Sachverhalte geistig zu durchdringen sowie vielschichtige Zusammenhänge zu durchschauen, zu ordnen und verständlich darzustellen. Für das Sprachenangebot der öffentlichen Gymnasien gilt: Der Unterricht in der ersten Fremdsprache beginnt in Klasse 5, in der 2. Fremdsprache in der Regel in Klasse 6. Ab der 8. Klasse bieten die einzelnen Gymnasien bestimmte Profile mit gewissen Schwerpunkten an, um damit den Schülern die Möglichkeit zu geben, der persönlichen Begabung und den persönlichen Interessen Rechnung zu tragen. In den Gymnasien in Karlsruhe werden folgende Profile angeboten:  Das sprachliche Profil mit einer 3. Fremdsprache  Das naturwissenschaftliche Profil mit dem Fach NwT (Naturwissenschaft und Technik)  Das Profil IMP (Informatik/ Mathematik/ Physik)  Das Musik-, Kunst- oder Sportprofil Hinzu kommen bilinguale Angebote und der Schulversuch G9. In der zweijährigen Kursstufe belegt jeder Schüler fünf vierstündige Fächer, darunter Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache, eine weitere Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft sowie ein beliebiges Fach seiner Wahl, das die jeweilige Schule im Rahmen ihrer Ressourcen anbietet. Dazu kommen mindestens fünf weitere zweistündige Fächer. Die Aufgaben für die schriftliche Abiturprüfung werden zentral vom Kultusministerium gestellt. Die Prüfung erstreckt sich auf Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache und ein weiteres vierstündiges Fach. Die Arbeiten werden durch den Fachlehrer und anonymisiert durch eine weitere Lehrkraft eines anderen Gymnasiums korrigiert und von einem dritten Beurteiler abschließend bewertet. Die mündliche Prüfung, die unter dem Vorsitz einer Prüfungskommission einer fremden Schule stattfindet, erstreckt sich in der Regel auf ein vom Schüler gewähltes Prüfungsfach. 50 | Allgemeinbildende Gymnasien Das baden-württembergische Abitur berechtigt zum Studium an allen Universitäten und Hochschulen (allgemeine Hochschulreife) in Deutschland und Europa, in Verbindung mit besonderen Sprachprüfungen sogar in der ganzen Welt. Es gibt in Karlsruhe folgende Gymnasien, die die nachstehenden Profile mit den angegebenen Fremdsprachen anbieten. 1 Bismarck-Gymnasium Innenstadt West Bismarckstraße 8, 76133 Karlsruhe Telefon 133-4502, Fax 133-4569 poststelle@bismarck-gymnasium-ka.schule.bwl.de www.bismarck-gymnasium.de Mittagstisch Profile  Sprachliches Profil: 3 Fremdsprachen: Latein, Englisch, Griechisch oder Latein, Englisch, Französisch  Naturwissenschaftliches Profil: 2 Fremdsprachen: Latein, Englisch (freiwillig Französisch)  Zug für Hochbegabte  Europäisches Gymnasium: Latein, Englisch, Griechisch, Französisch 2 Fichte-Gymnasium Innenstadt West Sophienstraße 12-16, 76133 Karlsruhe Telefon 133-4508, Fax 133-4960 poststelle@fichte-gymnasium-ka.schule.bwl.de www.fichte-gymnasium.de Schulgebäude barrierefrei Schuleigene Mensa, Angebote einer offenen Ganztagsschule, Hausaufgabenbetreuung und Jugendbegleiterprogramm  Sprachliches Profil: 3 Fremdsprachen: Englisch, Französisch, Spanisch oder Französisch, Englisch, Spanisch  Naturwissenschaftliches Profil: 2 Fremdsprachen: Englisch, Französisch oder Französisch, Englisch und ab Klasse 9 Möglichkeit zur Teilnahme an der Junior-Ingenieur-Akadmie (JIA)  Bilinguale deutsch-französische Abteilung: Verstärkter Französischunterricht und ab Klasse 7 mindestens ein Sachfach in französischer Sprache Abschlüsse: Abitur und Baccalauréat Die Fremdsprachen Latein und Chinesisch werden fakultativ mit entsprechender Abschlussprüfung angeboten. 3 Goethe-Gymnasium Südweststadt Renckstraße 2, 76133 Karlsruhe Telefon 133-4512, Fax 133-4588 poststelle@goethe-gymnasium-ka.schule.bwl.de Allgemeinbildende Gymnasien | 51 Kleine Klassen Ganztagsbetreuung Elterninformationssystem Erweitertes Übungsangebot Jetzt Infotermin vereinbaren! DAIMLERSTRAßE 7 • 76185 KARLSRUHE • TEL: 07 21 354 18 86 • WWW.KEPLER-PRIVATSCHULEN.DE Entde cke D EIN Pote nzial ! Privatschulen G y m n a s i u m & R e a l s c h u l e s t a a t l i c h a n e r k a n n t www.goethe-gymnasium-karlsruhe.de Schulgebäude teilweise barrierefrei Schuleigene Mensa, Angebote einer offenen Ganztagsschule, Hausaufgabenbetreuung, Jugendbegleiterprogramm Profile  Sprachliches Profil: 3 Fremdsprachen: Englisch, Latein, Italienisch oder Englisch, Französisch, Italienisch  Naturwissenschaftliches Profil: 2 Fremdsprachen: Englisch, Französisch oder Englisch, Latein  IMP-Profil (Informatik/ Mathematik/ Physik): 2 Fremdsprachen: Englisch, Französisch oder Englisch, Latein  Bilinguale deutsch-englische Abteilung: Verstärkter Englischunterricht und mindestens ein Sachfach pro Schuljahr in englischer Sprache 4 Gymnasium Neureut Neureut Unterfeldstraße 6, 76149 Karlsruhe Telefon 978370, Fax 9783725 poststelle@gymnasium-neureut-ka.schule.bwl.de www.gymnasium-neureut.de Schulgebäude teilweise barrierefrei Schuleigene Mensa, Studiensaal, Hausaufgabenbetreuung, Nachmittagsbetreuung Mo-Fr 14-16.30 Uhr, Schulbegleiter, Schülernachhilfe, Sommerschule Profile  Sprachliches Profil: 3 Fremdsprachen: Englisch, Französisch, Latein oder Französisch, Englisch, Latein  Naturwissenschaftliches Profil: 2 Fremdsprachen: Englisch, Französisch oder Französisch, Englisch  IMP-Profil (Informatik/ Mathematik/ Physik): 2 Fremdsprachen: Englisch, Französisch oder Englisch, Latein  MINT-Excellence-Center Anzeige 52 | Allgemeinbildende Gymnasien 5 Helmholtz-Gymnasium Weststadt Kaiserallee 6, 76133 Karlsruhe Telefon 133-4518, Fax 133-4979 poststelle@helmholtz-gymnasium-ka.schule.bwl.de www.helmholtz-karlsruhe.de Schulgebäude teilweise barrierefrei Ganztagsschule in offener Angebotsform (Kooperation mit KLEVER, Jugendbegleiterprogramm), schuleigene Mensa, Hausaufgabenbetreuung in der Mittagspause; auf Wunsch kostenpflichtige Betreuung durch KLEVER am Nachmittag Profile  Sprachliches Profil: 3 Fremdsprachen: Englisch, Latein, Spanisch oder Englisch, Französisch, Spanisch  Naturwissenschaftliches Profil: 2 Fremdsprachen: Englisch, Französisch oder Englisch, Latein  Musikprofil: 2 Fremdsprachen: Englisch, Französisch oder Englisch, Latein  Förderung musikalisch Hochbegabter: integriert in das Musikprofil 6 Humboldt-Gymnasium Nordweststadt Wilhelm-Hausenstein-Allee 22, 76187 Karlsruhe Telefon 133-4524, Fax 133-2513 poststelle@humboldt-gymnasium-ka.schule.bwl.de www.humboldt-gymnasium-karlsruhe.de Schulgebäude barrierefrei, Fahrstuhl, Behindertentoiletten Schuleigene Mensa, Nachmittagsbetreuung von Mo bis Fr 12.30 bis 16 Uhr, Hausaufgabenbetreuung für die Eingangsklassen, Betreuungsangebote in der Mittagspause (Jugendbegleiter) Profile  Sprachliches Profil: 3 Fremdsprachen: Englisch, Latein, Spanisch oder Englisch, Französisch, Spanisch  Naturwissenschaftliches Profil: 2 Fremdsprachen: Englisch, Französisch oder Englisch, Latein Klasse 5 bis 10: Teilnahme am Schulversuch G9 (Dehnung von Klasse 5 bis 11) 7 Kant-Gymnasium Innenstadt Ost Englerstraße 10, 76131 Karlsruhe, Telefon 133-4529, Fax 133-4539 poststelle@kant-gymnasium-ka.schule.bwl.de www.kantgymnasium.de Offene Ganztagsschule, Nachmittagsbetreuung mit Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, Freizeitangebote (Jugendbegleiter) Profile  Sprachliches Profil: 3 Fremdsprachen: Englisch, Latein, Italienisch oder Englisch, Latein, Russisch oder Englisch, Französisch, Italienisch oder Englisch, Französisch, Russisch  Naturwissenschaftliches Profil: 2 Fremdsprachen: Englisch, Latein oder Englisch, Französisch  Stützpunktschule® für Molekularbiologie 8 Lessing-Gymnasium Weststadt Sophienstraße 147, 76135 Karlsruhe, Telefon 133-4536, Fax 133-4533 poststelle@lessing-gymnasium-ka.schule.bwl.de www.lessing-gymnasium-karlsruhe.de Schulgebäude barrierefrei Betreuungsangebote in der Mittagspause und am Nachmittag, schuleigene Mensa, Freizeitangebote (Jugendbegleiter) Allgemeinbildende Gymnasien | 53 ▪ Hausaufgabenbetreuung für die Fünft- und Sechstklässlerinnen ▪ Viele Arbeitsgemeinschaften wie Schwimmen, Orchester, Chor, Sport, Theater oder Töpfern ▪ Sprachenfolge und Profi le: Klasse 5: Englisch oder Französisch Klasse 6: Französisch, Latein oder Englisch Ab Klasse 8 kann entweder das naturwissen- schaftliche Profi l (mit NwT als Hauptfach), das sprachliche Profi l (mit Spanisch als 3. Fremdsprache), das musikalische Profi l (mit Musik als Hauptfach) oder IMP (Informatik, Mathematik, Physik) gewählt werden. ST. DOMINIKUS MÄDCHENGYMNASIUM in Trägerschaft der Schulstiftung der Erzdiözese Freiburg Seminarstraße 5 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 911 02 0 Fax: 0721 911 02 40 info@dominikus-gymnasium.de www.dominikus-gymnasium.de St. Dominikus | Mädchengymnasium | Seminarstraße 5 | 76133 Karlsruhe Veritas in Trägerschaft der Schulstiftung der Erzdiözese Freiburg Seminarstraße 5 76133 Karlsruhe Tel.: 0721 911020 www.dominikus-gymnasium.de info@dominikus-gymnasium.de Seminarstraße 5 76133 Karlsruhe Tel.: 0721 911020 Anzeige 54 | Allgemeinbildende Gymnasien Profile  Sprachliches Profil: 3 Fremdsprachen: Englisch, Latein, Spanisch oder Englisch, Französisch, Spanisch  Naturwissenschaftliches Profil: 2 Fremdsprachen: Englisch, Französisch oder Englisch, Latein 9 Markgrafen-Gymnasium Durlach Gymnasiumstraße 1-3, 76227 Karlsruhe, Telefon 133-4542, Fax 133-4568 poststelle@markgrafen-gymnasium-ka.schule.bwl.de, www.mgg.karlsruhe.de Mittags: KLEVER-Schülercafé; Essensangebot auch im Kinder- und Jugendhaus, Hausaufgabenbetreuung, Nachmittagsangebote durch Jugendbegleiter Profile  Sprachliches Profil: 3 Fremdsprachen: Englisch, Französisch, Spanisch oder Englisch, Latein, Spanisch oder Englisch, Latein, Französisch  Naturwissenschaftliches Profil: 2 Fremdsprachen: Englisch, Latein oder Englisch, Französisch 10 Max-Planck-Gymnasium Rüppurr Krokusweg 49, 76199 Karlsruhe Telefon 133-4550, Fax 133-4989 poststelle@max-planck-gymnasium-ka.schule.bwl.de www.mpg-ka.de Schulgebäude barrierefrei Schuleigene Mensa, Hausaufgabenbetreuung, offenes Angebot in der Mittagspause und am Nachmittag Profile  Sprachliches Profil: 3 Fremdsprachen: Englisch, Französisch, Spanisch oder Englisch, Latein, Spanisch  Naturwissenschaftliches Profil: 2 Fremdsprachen: Englisch, Französisch oder Englisch, Latein  Profil Bildende Kunst: 2 Fremdsprachen: Englisch, Französisch oder Englisch, Latein 11 Otto-Hahn-Gymnasium Waldstadt Im Eichbäumle 1, 76139 Karlsruhe Telefon 133-4556, Fax 133-4555 poststelle@otto-hahn-gymnasium-ka.schule.bwl.de www.ohg-ka.de Schulgebäude barrierefrei Offene Ganztagsschule, Schuleigene Mensa und Hausaufgabenbetreuung, Vollzeitinternat für Kaderathleten, Eliteschule des Sports Europäische Schulen | 55 Profile  Sprachliches Profil: 3 Fremdsprachen: Englisch, Französisch, Spanisch oder Englisch, Latein, Spanisch  Naturwissenschaftliches Profil: 2 Fremdsprachen: Englisch, Latein oder Englisch, Französisch  Sportprofil: 2 Fremdsprachen: Englisch, Latein oder Englisch, Französisch  Gymnasien in freier Trägerschaft S. 97 Europäische Schulen Ein innovatives Konzept: Das Konzept der Europäischen Schulen wurde ins Leben gerufen, um Schüler bis zum Abitur in ihrer jeweiligen Muttersprache und gemäß ihrer nationalen Tradition zu erziehen. Die Europäische Schule Karlsruhe ist eine von 13 Europäischen Schulen, die ab 1953 errichtet wurden. Sie erteilen Kindern der Kindergarten-, Primar- und Sekundarstufe einen mehrsprachigen und multikulturellen Unterricht. Die Europäische Schule vermittelt ihren Schülern europäische Werte und ermöglicht ihnen einen international anerkannten Schulabschluss. Die Europäische Schule Karlsruhe, die sich auf einem Campus von ca. 10 ha befindet, verfügt über eine Kantine, zahlreiche Spielplätze, moderne Sportanlagen, eigene Bus- und Straßenbahn-Linien, eine Krankenschwester, Sicherheitspersonal sowie Nachmittagsbetreuung und außerschulische Aktivitäten vor Ort. Die Europäische Schule Karlsruhe zählt zirka 900 Schüler aus mehr als 50 unterschiedlichen Nationen und einen Personalbestand von 180 Mitarbeitern aus vielen Mitgliedsstaaten der EU und darüber hinaus. Mehr als 250 Firmen Anzeige Berufliche Schulen Die beruflichen Schulen bestehen aus gewerblichen, kaufmännischen und hauswirtschaftlichen Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen, Berufskollegs, Berufsoberschulen und beruflichen Gymnasien (Auskünfte über Art und Umfang des Angebotes der beruflichen Schulen in freier Trägerschaft holen Sie bitte beim Schulträger ein. Anschriften S. 97 ff.). Die Pflicht zum Besuch der Berufsschule (berufsbegleitende Schule) dauert drei Jahre. Sie endet mit Ablauf des Schuljahres, in dem die/der Berufsschulpflichtige das 18. Lebensjahr vollendet. Auszubildende, die vor Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen oder eine Stufenausbildung fortsetzen, sind bis zum Abschluss der Ausbildung berufsschulpflichtig. Besteht die/der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung im anerkannten der weiteren Region haben Verträge für die schulpflichtigen Kinder Ihrer internationalen Führungskräfte abgeschlossen. Die Europäische Schule Karlsruhe begrüßt Familien aus Karlsruhe und Umland: Ihr Einzugsgebiet erstreckt sich von Straßburg über Mannheim, Heidelberg bis nach Stuttgart und der PAMINA Region. Muttersprachlicher Unterricht: 3 Hauptsprachabteilungen, Deutsch, Englisch und Französisch mit Unterricht durch qualifizierte muttersprachliche Lehrer/innen. Alle offiziellen Sprachen der EU-Mitgliedsstaaten sind in der Europäischen Schule Karlsruhe vertreten. Dadurch bleibt die Muttersprache der Schüler während der gesamten Schulzeit ihre erste Sprache. Der Unterricht erfolgt in muttersprachlichen Gruppen. Fächerverteilung und Lehrplan sind dabei in allen Sprachabteilungen sowie in allen Europäischen Schulen harmonisiert. Europäisches Abitur: Nach zwölf Schuljahren (5 in der Grund- und 7 in der Oberschule) legen die Schüler ihre Abiturprüfung ab, die zentral organisiert wird. Sie besteht aus 5 schriftlichen und 3 mündlichen Prüfungen. Außer der Prüfung der Muttersprache sind alle schriftlichen Prüfungen harmonisiert und werden außer vom unterrichtenden Lehrer zusätzlich von einem Zweitkorrektor bewertet. Auch an den mündlichen Prüfungen nimmt ein Außenprüfer teil. Das Europäische Abitur wird in allen Ländern der EU sowie in zahlreichen weiteren Ländern anerkannt. A Die Europäische Schule Karlsruhe Albert-Schweitzer-Straße 1, 76139 Karlsruhe Telefon 68009-0, info@es-karlsruhe.eu www.es-karlsruhe.eu Schulgebäude teilweise barrierefrei 56 | Berufliche Schulen Berufliche Schulen | 57 Ausbildungsberuf, so endet das Berufsausbildungsverhältnis und damit auch die Berufsschulpflicht mit Bestehen der Abschlussprüfung (§ 21 Abs. 2 BBiG i. V. m. § 78 Abs. 2 Satz 1 SchG). Vorqualifizierungsjahr Arbeit/ Beruf mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen (VABO) Das Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen (VABO) richtet sich an jugendliche Migrantinnen und Migranten ohne Deutschkenntnisse. Sie erhalten im VABO ein spezielles Sprachförderangebot, das sie befähigen soll, im Anschluss daran einen deutschen Schulabschluss an einer allgemeinbildenden Schule oder an einer beruflichen Schule zu machen. Der Schwerpunkt des Unterrichts liegt auf der Vermittlung von Deutschkenntnissen. Darüber hinaus sind auch allgemeinbildende Inhalte, Berufsorientierung und individuelle Lernberatung Teile des Unterrichtskonzepts. Das VABO dauert ein Jahr und kann bei Bedarf um ein weiteres Jahr verlängert werden. Es schließt mit einer Prüfung im Fach Deutsch auf dem Niveau A2 oder B1 ab. Nach erfolgreicher Teilnahme kann der weitere Bildungsweg in einem schulischen Regelangebot erfolgen. Speziell für VABO-Schülerinnen und -Schüler werden an einigen beruflichen Schulen berufsvorbereitende Klassen mit weiterer Sprachförderung angeboten. Das Vorqualifizierungsjahr wird angeboten Carl-Hofer-Schule (gewerblich) Elisabeth-Selbert-Schule (hauswirtschaftlich/pflegerisch/ sozialpädagogisch) Gewerbeschule Durlach (gewerblich) Anmeldung VABO erfolgt über den geschäftsführenden Schulleiter der Beruflichen Schulen, StD Stefan Pauli, Walter-Eucken-Schule, Ernst-Frey- Straße 2, 76135 Karlsruhe, Telefon 133-4927, Fax 133-4929 poststelle@walter-eucken-schule-ka.schule.bwl.de Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf – VAB Alle Jugendlichen, die eine allgemeinbildende Schule besucht haben, keinen Hauptschulabschluss besitzen und kein Ausbildungsverhältnis nachweisen, müssen ein Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf absolvieren. Die Schülerinnen/Schüler sollen durch einen pädagogisch und methodisch besonders aufgebauten Unterricht sowie durch eine praktische Unterweisung in Werkstätten verschiedener Berufsfelder so gefördert werden, dass sie am Ende des Jahres in Lehrstellen vermittelt werden 58 | Berufliche Schulen können. Unter bestimmten Voraussetzungen kann in einem besonders entwickelten Abschlussverfahren der Hauptschulabschluss erworben oder verbessert werden. Sofern die Jugendlichen keine Ausbildung beginnen, kommen sie der Berufsschulpflicht durch den Besuch der Schule nach. Bildungsziel: Durch einjährigen Vollzeitunterricht mit einem großen Anteil fachpraktischer Grundlehrgänge in mehreren Berufsfeldern soll die Berufsfindung erleichtert und die notwendige Berufsreife entwickelt werden; der Hauptschulabschluss kann nachgeholt werden. Das Vorqualifizierungsjahr wird angeboten Elisabeth-Selbert-Schule (hauswirtschaftlich/pflegerisch/ sozialpädagogisch) Carl-Benz-Schule (gewerblich) Carl-Hofer-Schule (gewerblich) Gewerbeschule Durlach (gewerblich) Schulische Weiterbildungsmöglichkeiten Berufsschule Einjährige Berufsfachschule Zweijährige Berufsfachschule (wenn Aufnahmebedingungen erfüllt) Fachschule Duale Ausbildungsvorbereitung (AV dual) Jugendliche, die im Anschluss an den Besuch der allgemeinbildenen Schule noch Förderbedarf haben, sollen über eine duale Ausbildungsvorbereitung zu einer Ausbildung geführt werden. Duale Ausbildungsvorbereitung wird angeboten Carl-Hofer-Schule (gewerblich) Gewerbeschule Durlach (gewerblich) Berufseinstiegsjahr Jugendliche mit Hauptschulabschluss, die keine Lehrstelle erhalten, können im Berufseinstiegsjahr die Ausbildungsreife verbessern und eine berufliche Grundbildung in einem Berufsfeld erwerben. Das BEJ schließt mit einer zentralen Abschlussprüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und in der Regel Englisch ab. Während des Schuljahres werden die Schülerinnen und Schüler bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz intensiv unter- stützt. Alternativ besteht auch die Möglichkeit zum anschließenden Besuch einer zweijährigen zur Fachschulreife führenden Berufsfachschule. Nach dem Besuch des BEJ ist die Berufsschulpflicht erfüllt, sofern kein Berufsaus- Berufsschulen | 59 bildungsverhältnis eingegangen wird. Das Berufseinstiegsjahr wird angeboten Elisabeth-Selbert-Schule Fachrichtungen: Wirtschaft und Verwaltung, Sozialpflege, Gastronomie Schulische Weiterbildungsmöglichkeiten Berufsschule Einjährige Berufsfachschule Zweijährige Berufsfachschule (wenn Aufnahmebedingungen erfüllt) KoBV – Kooperative berufliche Bildung und Vorbereitung Viele Jugendliche mit einer Lernbeeinträchtigung (aus den Schulen für Menschen mit einer geistigen und/oder körperlichen Beeinträchtigung und Förderschulen) sind den Anforderungen einer beruflichen Ausbildung (noch) nicht gewachsen. Für sie besteht mit Hilfe eines speziellen pädagogischen Konzepts in den beiden genannten Einrichtungen die Möglichkeit der Eingliederung auf dem ersten Arbeitsmarkt. Eine hohe Motivation des Einzelnen ist hierfür Voraussetzung. Die Integration auf dem Arbeitsmarkt erfolgt in Anlehnung an das Konzept der Unterstützten Beschäftigung nach dem Verfahren „erst platzieren, dann individuell qualifizieren“. Durch die konsequente Nutzung des allgemeinen Arbeitsmarktes einerseits – einem Praktikumsbetrieb als Ort der beruflichen Qualifizierung – und des kooperativen Berufsschulunterrichts andererseits werden die Jugendlichen individuell auf eine Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt vorbereitet. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit, dem Integrationsfach- dienst und einem Jobcoach in den Phasen Orientierung, Erprobung und Eingliederung. Der Einstieg kann je nach persönlicher Entwicklung des Einzelnen sowohl direkt ins KoBV oder aber zunächst in die BVE erfolgen. Die Kooperative berufliche Bildung und Vorbereitung (KoBV) wird angeboten: Gewerbeschule Durlach Die Berufsvorbereitende Einrichtung (BVE) wird in Federführung der Albschule Karlsruhe unter Einbeziehung beruflicher Schulen angeboten: Gewerbeschule Durlach Berufsschulen Gewerbliche Berufsschulen Bildungsziel: Schul- und Ausbildungs-Abschlussprüfung. An allen Berufsschulen gibt es nach bestandener Berufsschulabschlussprüfung (Berufsschulabschlusszeugnis) sowie bestandener Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf (Berufsabschlusszeugnis) die Möglichkeit, sich 60 | Berufsschulen bestätigen zu lassen, dass der erreichte Bildungsstand den Hauptschul- abschluss einschließt. Ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand kann zuerkannt werden, wenn die Berufsschule erfolgreich besucht wurde (Durchschnitt mindestens 3,0), der erfolgreiche Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf und ein mindestens fünfjähriger Fremdsprachenunterricht nachgewiesen werden. Zusatzunterricht der Berufsschule zum Erwerb der Fachhochschulreife: Durch zusätzlichen Unterricht in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik sowie Sozial- und Betriebskunde werden die Teilnehmer/-innen auf die Prüfung der Fachhochschulreife vorbereitet, welche zweigeteilt nach dem zweiten und nach dem dritten Ausbildungsjahr stattfindet. Der erworbene Abschluss entspricht dem Abschluss des einjährigen Berufskollegs zum Erwerb der Fachhochschulreife. Der Unterricht findet zusätzlich zum Unterricht der Berufsschule außerhalb der Arbeitszeit statt. Das erste Schulhalbjahr zählt als Probezeit. Aufnahmebedingungen: mittlerer Bildungsabschluss, Ausbildung in einem mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und der Besuch einer beruflichen Schule. Schulische Weiterbildungsmöglichkeiten: Gewerblich-technische Berufsaufbauschule und anschließend technische Oberschule oder einjähriges Berufskolleg. Nach jeweils erforderlicher Gesellen- oder Facharbeiterpraxis, Meisterschule oder Technikerschule. 9 Heinrich-Hübsch-Schule Anschrift siehe Seite 90 Berufsschule für die Berufsfelder Bautechnik, Farbtechnik und Raumgestaltung, Metalltechnik (Metallbau, Karosseriebau), Holztechnik, Landesfachklasse für Dachdeckerin/Dachdecker, Tiefbaufacharbeiterin/ Tiefbaufacharbeiter, Karosseriebauerin/Karosseriebauer, Bezirksfachklassen für Glaserin/Glaser, Fensterbauerin/Fensterbauer, Holzmechanikerin/Holzmechaniker, Vermessungstechnikerin/ Vermessungstechniker, Zimmererin/Zimmerer. Zusatzqualifikationen: Management im Handwerk für Auszubildende mit Hochschulabschluss; CAD/CNC-Fachkraft im Tischlerhandwerk 1 Carl-Benz-Schule Anschrift siehe Seite 89 Berufsschule für die Berufsfelder Metalltechnik (Fachkraft für Metalltechnik, Industriemechaniker/in, Feinwerkmechaniker/in, Verfahrensmechaniker/in Kunststofftechnik, Technische Produktdesigner/ in) und Fahrzeugtechnik (Kraftfahrzeug-Mechatroniker/in, Berufskraftfahrer/in). Berufsschulen | 61 2 Carl-Engler-Schule Anschrift siehe Seite 90 Berufsschule für das Berufsfeld Chemie, Physik und Biologie (Chemie-, sowie Biologielaborantin/-laborant und Chemikantin/Chemikant) und das Berufsfeld Gesundheit (Landesbezirksfachklassen für Zahntechnikerinnen/ Zahntechniker). 3 Carl-Hofer-Schule Anschrift siehe Seite 90 Berufsschule für die Berufsfelder Textiltechnik, Druck- und Medientechnik (Mediengestalterin/Mediengestalter; Medientechnologin/ Medientechnologe Druck; Medientechnologin/Medientechnologe Druckverarbeitung einschließlich Buchbinderin/Buchbinder), Farbtechnik und Raumgestaltung (Raumausstatterin/Raumausstatter), Körperpflege (Friseurin/Friseur), Agrarwirtschaft (Gärtnerin/Gärtner, Floristin/Florist). 7 Gewerbeschule Durlach Anschrift siehe Seite 90 Berufsschule für die Berufsfelder Metalltechnik (Bezirksfachklasse für Technische Modellbauerin/Modellbauer) und Ernährung und Hauswirtschaft (Bäckerin/Bäcker, Fleischerin/Fleischer, Konditorin/Konditor und Verkäuferin/Verkäufer in diesen Berufen), Fachpraktiker/ Fachpraktikerin Küche. Zusatzunterricht der Berufsschule zum Erwerb der Fachhochschulreife für alle Ausbildungsberufe. KoBV für alle Ausbildungsberufe 8 Heinrich-Hertz-Schule Anschrift siehe Seite 90 Berufsschule für die Ausbildungsberufe Elektroniker/-in für Energie- und Gebäudetechnik, Elektroniker/-in für Betriebstechnik, Elektroniker/-in für Geräte und Systeme, Mechatroniker/-in, Informationselektroniker/-in Bürosystemtechnik, Informationselektroniker/-in für Geräte und Systemtechnik, Fachinformatiker/-in für Systemintegration, Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung, Mathematisch-technische/r Softwareentwickler/-in und IT-Systemelektroniker/-in 10 Heinrich-Meidinger-Schule Anschrift siehe Seite 90 Berufsschule für das Berufsfeld Metalltechnik, Schwerpunkt Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik. Fachklassen für Anlagenmechaniker/ Anlagenmechanikerin für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, Anlagenmechaniker/Anlagenmechanikerin (Versorgungstechnik), Technische Systemplaner (Versorgungs- und Ausrüstungstechnik). 62 | Berufsschulen Kaufmännische Berufsschulen Bildungsziel: Schul- und Ausbildungs-Abschlussprüfung. An allen Berufsschulen gibt es nach bestandener Berufsschulabschlussprüfung (Berufsschulabschlusszeugnis) sowie bestandener Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf (Berufsabschlusszeugnis) die Möglichkeit, sich bestätigen zu lassen, dass der erreichte Bildungsstand den Hauptschulab- schluss einschließt. Ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand kann zuerkannt werden, wenn die Berufsschule erfolgreich besucht wurde (Durchschnitt mindestens 3,0), der erfolgreiche Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf und ein mindestens fünfjähriger Fremd sprachenunterricht nachgewiesen werden. Weiterbildungsmöglichkeiten: Zusatzqualifikation (zum Beispiel Schulversuch „Berufsschule mit Zusatzqualifikation Fachhochschulreife“) 6 Friedrich-List-Schule Anschrift siehe Seite 91 Fachklassen für die Ausbildungsberufe Bankkauffrau/Bankkaufmann einschließlich Finanzassistentin/Finanzassistent (Schwerpunkt Banken), Kauffrau/Kaufmann für Versicherungen und Finanzen einschließlich Finanzassistentin/Finanzassistent (Schwerpunkt Versicherungen), Kauffrau/Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung, Justizfachangestellte/Justizfachangestellter, Verwaltungsfachangestellte/ Verwaltungsfachangestellter, Sekretäranwärterin/Sekretäranwärter, Kauffrau/Kaufmann für Verkehrsservice, Drogistin/Drogist, Fachkraft für Lagerlogistik, Fachlagerist, Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen. 11 Ludwig-Erhard-Schule Anschrift siehe Seite 91 Fachklassen für die Ausbildungsberufe Industriekauffrau/ Industriekaufmann, Industriekauffrau/Industriekaufmann mit schulischer Zusatzqualifikation Außenhandelsassistentin/Außenhandelsassistent, Kauffrau/Kaufmann im Groß- und Außenhandel Fachrichtung Großhandel, sowie Fachrichtung Außenhandel, Kauffrau/Kaufmann für Marketingkommunikation, Kauffrau/Kaufmann für Marketingkommunikation mit schulischer Zusatzqualifikation Werbeassistentin/Werbeassistent, Steuerfachangestellte/ Steuerfachangestellter, Kauffrau/Kaufmann im Gesundheitswesen, Medienkauffrau/Medienkaufmann (Digital und Print) (nur Grundstufe), Medizinische/r Fachangesetllte/r, Tiermedizinische/r Fachangestellte/r, Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r, Pharmazeutisch-kaufmännische/r Angestellte/r. Berufsschulen | 63 12 Walter-Eucken-Schule Anschrift siehe Seite 91 Verkäufer/-in; Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel; Zusatzqualifikationen: Handelsassistent/-in zbb; Managementassistent/-in; Warenwirtschaft und E-Business, Weiterbildung Handelsfachwirt/-in, Kaufmann/-frau für Büromanagement (in Teilzeitform), auch Kurzzeitausbildung und Zusatzqualifikation „International Office Management“; IT-Berufe: Informatikkaufmann/-frau, IT-System-Kaufmann/-frau (mit Zusatz- qualifikation Cisco-Academy, Oracle-Academy, SAP, Informationsmanagement). Für alle Berufe bieten wir das KMK- Fremdsprachenzertifikat und Fortbildungen im Diversity Management an. 5 Engelbert-Bohn-Schule Anschrift siehe Seite 90 Fachklassen für die Ausbildungsberufe Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement, Rechtsanwaltsfachangestellte/r, Notarfachangestellte/r, Automobilkauffrau/-kaufmann, Sozialversicherungsfachangestellte/r, Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen, Sport- und Fitnesskauffrau/-kaufmann, Sportfachfrau/-mann, Personaldienstleistungskauffrau/-mann Zusatzqualifikation Fachhochschulreife (mit bundesweiter Anerkennung) bei ausreichender Teilnehmerzahl möglich für folgenden Ausbildungsberuf:  Kauffrau/-mann für Büromanagement Hauswirtschaftliche Berufsschule Berufsbegleitende Schule für alle Jugendlichen, die in einem hauswirtschaftlichen Ausbildungsverhältnis stehen (duale Ausbildung). Bildungsziele  Vermittlung allgemeinbildender, aber auch fachbezogener Kenntnisse und Fertigkeiten zur eigenverantwortlichen Tätigkeit im Familien- und Großhaushalt.  Nach bestandener Abschlussprüfung der Berufsschule und bestandener Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf kann man sich bestätigen lassen, dass der Bildungsstand dem Hauptschulabschluss gleichwertig ist.  Ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand kann zuerkannt werden, wenn die Durchschnittsnote aus Hauptschulabschluss (mit Englisch), Berufsschulabschluss und Berufsabschluss, mindestens 3,0 ist (Modell „9+3“). Weiterbildungsmöglichkeiten Berufskolleg für Ernährung und Hauswirtschaft Meister/in in der Hauswirtschaft Hauswirtschaftliche Betriebsleiter/in 64 | Berufliche Gymnasien Altenpfleger/in Fachhauswirtschafter/in Familienpfleger/in 4 Elisabeth-Selbert-Schule Anschrift siehe Seite 91 Fachklassen für den Ausbildungsberuf Fachpraktiker/-in Hauswirtschaft, Fachklassen für die Ausbildungsberufe Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter, Hotel- und Gaststättenberufe im ersten Ausbildungsjahr. Berufliche Gymnasien 11. bis 13. Schuljahr  Ernährungswissenschaftliche Richtung (EG)  Biotechnologische Richtung (BTG)  Technische Richtung (TG)  Wirtschaftswissenschaftliche Richtung (WG)  Sozialwissenschaftliche Richtung (SG) Aufnahmebedingungen: Voraussetzung für die Aufnahme in die Eingangsklasse der beruflichen Gymnasien der dreijährigen Aufbauform aller Richtungen ist der Realschulabschluss oder der am Ende der Klasse 10 an der Hauptschule erworbene, dem Realschulabschluss gleichwertige Bildungsstand oder die Fachschulreife, wobei ein Durchschnitt von mindestens 3,0 aus den Noten der Fächer Deutsch, Mathematik sowie der an den aufnehmenden Beruflichen Gymnasien weiterzuführenden ersten Pflichtfremdsprache (Englisch oder Französisch) und in jedem dieser Fächer mindestens die Note „ausreichend“ erreicht sein müssen. Schülerinnen/Schüler des Gymnasiums mit dem Versetzungszeugnis in die Klasse 11 beziehungsweise 10, sofern diese nicht aufgrund der Bestimmungen der Versetzungsordnung das Gymnasium verlassen mussten. Bildungsziel: Allgemeine Hochschulreife (mit zwei Fremdsprachen oder mit einer Fremdsprache nach vorausgegangenem Unterricht in einer zweiten Fremdsprache in vier aufeinander folgenden Schuljahren) zur Studien berechtigung an allen Universitäten und Hochschulen im Bundesgebiet. 1 Elisabeth-Selbert-Schule Anschrift siehe Seite 91 Ernährungswissenschaftliche Richtung (EG) Biotechnologische Richtung (BTG) Sozialwissenschaftliche Richtung (SG) Berufliche Gymnasien | 65 2 Carl-Engler-Schule Anschrift siehe Seite 92 Technische Richtung (TG) Profil Mechatronik (TCM) Profil Umwelttechnik (TGUT) 3 Friedrich-List-Schule Anschrift siehe Seite 92 Wirtschaftswissenschaftliche Richtung (WG) Profil Wirtschaft (WGW) Profil Internationale Wirtschaft (WGI) Profil Finanzmanagement (WGF) 4 Ludwig-Erhard-Schule Anschrift siehe Seite 92 Wirtschaftswissenschaftliche Richtung (WG) Profil Wirtschaft (WGW) Berufsfachschulen Zweijährige zur Fachschulreife führende Berufsfachschulen Aufnahmebedingungen Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsfachschule ist  der Hauptschulabschluss oder das Abschlusszeugnis des Berufseinstiegsjahres oder Versetzung in Klasse 10 der Werkrealschule  das Versetzungszeugnis in die Klasse 10 der Realschule oder des Gymnasiums des neunjährigen Bildungsganges oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 9 des Gymnasiums des achtjährigen Bildungsganges oder, sofern eine Versetzung nicht erfolgen konnte,  das nach Besuch der Klasse 9 erteilte Abgangszeugnis der Realschule oder des Gymnasiums des neunjährigen Bildungsgangs oder das nach Besuch der Klasse 8 erteilte Abgangszeugnis des Gymnasiums des achtjährigen Bildungsgangs, wobei jeweils in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ein Durchschnitt von 4,0 erreicht sein muss und in höchstens einem dieser Fächer die Note „mangelhaft“ erteilt sein darf, oder  der Nachweis eines der Nummern 1, 2 oder 3 gleichwertigen Bildungsstandes.  Bewerber beziehungsweise Bewerberinnen mit dem Versetzungszeugnis in die Klasse 9 der Hauptschule oder der Werkrealschule, wenn im Versetzungszeugnis in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik jeweils mindestens die Note „befriedigend“ (3,0) erzielt wurde. 66 | Berufliche Gymnasien Mit der Versetzung in die Klasse 2 der zweijährigen zur Prüfung der Fachschulreife führenden Berufsfachschule erhalten die Schülerinnen/ Schüler im Zeugnis die Bestätigung über den Erwerb eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstandes. Beachten Sie folgende wichtige Hinweise: Bewerberinnen/ Bewerber, die im Fach Berufspraktische Kompetenz (Textverarbeitung) den Anforderungen dieses Faches nicht genügen können, werden in die kaufmännische Berufsfachschule (Wirtschaftsschule) grundsätzlich nicht aufgenommen. Sie können sich bei einer anderen Berufsfachschule anmelden. Über eine endgültige Aufnahme entscheidet die jeweilige Schulleitung. Berechtigungen  Schülerinnen/Schüler, die die Abschlussprüfung der Wirtschaftsschule bestanden haben, erhalten das Zeugnis der Fachschulreife (mittlere Reife), die dem Realschulabschluss entspricht.  Bei erfolgreichem Besuch der Wirtschaftsschule kann bei einem kaufmännischen Ausbildungsberuf auf die Ausbildungszeit ein halbes Jahr angerechnet werden.  Für Schülerinnen/Schüler, die ein Schuljahr lang eine berufliche Vollzeitschule besucht haben, entfällt die Berufsschulpflicht.  mit dem Zeugnis der Fachschulreife können folgende weiterführende Schulen besucht werden:  das kaufmännische Berufskolleg (dieses kann ein oder zwei Jahre besucht werden);  ein berufliches Gymnasium, insbesondere das Wirtschaftsgymnasium, falls die Aufnahmebedingungen hierfür erfüllt werden (im Durchschnitt der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik muss mindestens die Note „befriedigend“ erreicht werden. Dabei darf keine Note schlechter als „ausreichend“ sein). Gewerbliche Berufsfachschule Einjährige gewerbliche Berufsfachschulen Diese dienen der Berufsausbildung und vermitteln praktische Grundfertigkeiten des entsprechenden Berufsfelds, fachtheoretische und allgemeinbildende Kenntnisse. Der erfolgreiche Besuch kann auf eine einschlägige Berufsausbildung angerechnet werden. Zweijährige kooperative gewerbliche Berufsfachschulen Die Ausbildung an dieser Schulart vermittelt zusammen mit einem Betriebspraktikum fachtheoretische Grundkenntnisse und fachpraktische Fertigkeiten. Nach erfolgreich abgeschlossener Abschlussprüfung wird der Besuch auf eine weiterführende Berufsausbildung angerechnet. Der Berufsfachschulen | 67 Abschluss ist dem Hauptschulabschluss gleichwertig. Die Praktikanten erhalten vom Betrieb eine monatliche Vergütung. Aufnahmevoraussetzungen: Praktikantenvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb (kann auch durch die Schule vermittelt werden) 9 Heinrich-Hübsch-Schule Anschrift siehe Seite 90 Einjährige Berufsfachschule Bautechnik Einjährige Berufsfachschule Holztechnik Einjährige Berufsfachschule Metalltechnik (Metallbau) Einjährige Berufsfachschule Farbtechnik und Raumgestaltung 1 Carl-Benz-Schule Anschrift siehe Seite 89 Einjährige Berufsfachschule Fahrzeugtechnik Einjährige Berufsfachschule Metalltechnik (Schwerpunkt Fertigungstechnik/Feinwerktechnik) 3 Carl-Hofer-Schule Anschrift siehe Seite 90 Einjährige Berufsfachschule Druck- und Medientechnik Einjährige Berufsfachschule Textiltechnik 8 Heinrich-Hertz-Schule Anschrift siehe Seite 90 Einjährige Berufsfachschule Elektrotechnik Einjährige Berufsfachschule Informationselektronik Zweijährige gewerblich-technische Berufsfachschule, Elektrotechnik 10 Heinrich-Meidinger-Schule Anschrift siehe Seite 90 Einjährige Berufsfachschule Metalltechnik – Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Kaufmännische Berufsfachschulen Zweijährige Berufsfachschulen für Büro und Handel Aufnahmebedingungen  Hauptschulabschluss oder  Versetzung in die Klasse 10 einer Hauptschule, Werkrealschule, Realschule oder eines Gymnasiums oder  der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes. Bildungsziel: Die Schülerinnen/Schüler dieser Schulart erwerben keinen 68 | Berufsfachschulen mittleren Bildungsabschluss (keine Fachschulreife). In dieser Berufsfachschule werden die Schülerinnen/Schüler für den Einstieg in Ausbildungsberufe wie Kauffrau/Kaufmann für Bürokommunikation, Fachangestellte/Fachangestellter für Bürokommunikation oder Bürokauffrau/Bürokaufmann vorbereitet. Engelbert-Bohn-Schule Anschrift siehe Seite 90 Zweijährige kaufmänn. Berufsfachschule (Wirtschaftsschule) Zweijährige Berufsfachschule für Büro und Handel Hauswirtschaftliche Berufsfachschule 4 Elisabeth-Selbert-Schule Anschrift siehe Seite 91 Einjährige Berufsfachschule für Altenpflegehilfe Aufnahmebedingungen: Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand und:  der Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufs durch ein (amts-)ärztliches Zeugnis  der Ausbildungsvertrag mit einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Einrichtung der Altenhilfe Sofern ein Zeugnis nicht an einer deutschen Schule erworben wurde, sind zusätzlich ausreichende dt. Sprachkenntnisse nachzuweisen (Niveau B2). Bildungsziel: Ausbildung zur Altenpflegehelferin/zum Altenpflegehelfer: Mitwirkung und Mithilfe bei der Betreuung, Versorgung und Pflege älterer Menschen. Nach erfolgreicher Prüfung ist ein Wechsel in die dreijährige Berufsfachschule für Altenpflege möglich. Zweijährige Berufsfachschulen Allgemein Aufnahmebedingungen  Hauptschulabschluss oder Abschlusszeugnis des Berufseinstiegsjahrs oder  Versetzungszeugnis in die Klasse 10 der Realschule oder des Gymnasiums des neunjährigen Bildungsganges oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 9 des Gymnasiums des achtjährigen Bildungsganges oder, sofern eine Versetzung nicht erfolgen konnte,  das nach dem Besuch von Klasse 9 erteilte Abgangszeugnis der Realschule oder des Gymnasiums des neunjährigen Bildungsgangs oder das nach Klasse 8 erteilte Abgangszeugnis des Gymnasiums des achtjährigen Bildungsgangs, wobei jeweils in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik ein Durchschnitt von 4,0 erreicht sein muss und in höchstens einem dieser Fächer die Note „mangelhaft“ erteilt sein darf, oder Berufsfachschulen | 69  der Nachweis eines den Nummern 1, 2 oder 3 gleichwertigen Bildungsstandards. Außerdem kann der Schulleiter Bewerber aufnehmen, die im Ver- setzungszeugnis in die Klasse 9 der Werkreal- oder Hauptschule in Deutsch, Englisch und Mathematik jeweils die Note „befriedigend“ erreicht haben. Zweijährige Berufsfachschule für Ernährung und Hauswirtschaft Bildungsziel: Fachschulreife (Mittlere Reife) und Vorbereitung auf hauswirtschaftlich-sozialpädagogische Berufe oder Berufe, die einen Mittleren Bildungsabschluss erfordern. Bei entsprechendem Notendurchschnitt ist der Eintritt in das Berufliche Gymnasium möglich. Der Abschluss der 2BFH ermöglicht die direkte Aufnahme in das Berufskolleg für Ernährung und Hauswirtschaft II und kann als erstes Ausbildungsjahr im Beruf Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter angerechnet werden. Zweijährige Berufsfachschule für Gesundheit und Pflege Bildungsziel: Die zweijährige Berufsfachschule für Gesundheit und Pflege ist eine Vollzeitschule, in der eine berufliche Grundbildung vermittelt oder auf 0721/9418620 Berufskolleg, Fachschule und praxisintegriert Anzeige 70 | Berufsfachschulen eine berufliche Tätigkeit vorbereitet wird. Mit dem erfolgreichen Abschluss wird die Fachschulreife (Mittlere Reife) erworben, die Zugangsberechtigung zu allen Ausbildungsberufen ermöglicht, die einen mittleren Bildungsabschluss erfordern. Bei entsprechendem Abschluss (entsprechender Notendurchschnitt) ist die Aufnahme in ein Berufskolleg oder ein Berufliches Gymnasium möglich. Der Abschluss der 2BFP kann bei medizinischen Fachangestellten (Arzt- und Zahnarzthelfer/in) vom Ausbildungsbetrieb als erstes Lehrjahr anerkannt werden. Zweijährige Berufsfachschule für Kinderpflege Aufnahmevoraussetzungen  Abschluss der Hauptschule oder gleichwertiger Bildungsstand  Notendurchschnitt mindestens 3,0; Deutsch mindestens „befriedigend”  Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse bei ausländischen Bildungsnachweisen (Niveau B2)  Ein Auswahlverfahren ist nötig, wenn nicht alle Bewerber/innen, die die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen, aufgenommen werden können. Die Plätze werden nach Eignung und Leistung vergeben. Es findet ein Bewerbergespräch statt.  Bewerberunterlagen sind bis zum 1. März eines Jahres für das kommende Schuljahr möglich.  Erstes Schulhalbjahr als Probezeit Bildungsziel:Ausbildung zur staatlich anerkannten Kinderpflegerin/zum staatlich anerkannten Kinderpfleger für Einrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft (als Zweitkraft im Sinne des Kindergartenfachkräftegesetzes) in sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Arbeitsfeldern. Der Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses über „9+3“ ist möglich. Zweijährige Berufsfachschule für Altenpflegehilfe (für Migrantinnen und Migranten) Aufnahmebedingungen: Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand und:  der Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufs durch ein ärztliches Zeugnis  der Ausbildungsvertrag mit einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Einrichtung der Altenhilfe Sofern ein Zeugnis nicht an einer deutschen Schule erworben wurde, sind zusätzlich ausreichende dt. Sprachkenntnisse nachzuweisen. (Niveau A2) Bildungsziel: Ausbildung zur Altenpflegehelferin/zum Altenpflegehelfer: Mitwirkung und Mithilfe bei der Betreuung, Versorgung und Pflege älterer Menschen. Intensive Förderung der Deutschkenntnisse bis Niveau B2. Nach erfolgreicher Prüfung ist ein Wechsel in die dreijährige Berufsfachschule für Altenpflege möglich. Berufsfachschulen | 71 Dreijährige Berufsfachschule für Altenpflege Aufnahmebedingungen  der Realschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert, oder  der Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss, sofern eine erfolgreich abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung oder die Erlaubnis als Krankenpflege helferin oder Krankenpflegehelfer oder eine landesrechtlich geregelte, erfolgreich abgeschlossene Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Altenpflegehilfe oder Krankenpflegehilfe nachgewiesen wird.  Zusätzlich sind von den Bewerber/innen für die Aufnahme an der Berufsfachschule für Altenpflege vorzulegen:  der mit einem Träger einer Einrichtung der Altenhilfe abgeschlossene Ausbildungsvertrag (§ 13 AltPflG)  der Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse in geeigneter Form, sofern ein Zeugnis nach § 6 Nr. 1 oder 2 AltPflG nicht an einer deutschen Schule erworben wurde (Niveau B2).  der Nachweis der gesundheitlichen Eignung. Auf Antrag kann die Ausbildungsdauer verkürzt werden. 4 Elisabeth-Selbert-Schule Anschrift siehe Seite 91 Berufskollegs Gewerbliche Berufskollegs Einjähriges Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife (gewerbliche Richtung) Aufnahmebedingungen  Die Fachschulreife oder der Realschulabschluss oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines Gymnasiums oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes.  Eine abgeschlossene, mindestens zweijährige und für das am aufnehmenden Berufskolleg angebotene Schwerpunktfach einschlägige Berufsausbildung in einem anerkannten oder gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf. Eine weitere Einstiegsmöglichkeit ist die schulische Berufsausbildung, gegebenenfalls in Verbindung mit einem Berufspraktikum oder mit einer Berufsausbildung in einem öffentlich- rechtlichen Dienstverhältnis. Der Berufsbildung gleichgestellt ist eine einschlägige, für den Besuch des Berufskollegs förderliche 72 | Berufskollegs Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren, wobei der erfolgreiche Besuch einer beruflichen Vollzeitschule bis zu einem Jahr angerechnet werden kann.  Bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern ausreichende deutsche Sprachkenntnisse.  Erstes Schulhalbjahr gilt als Probezeit. Bildungsziel: Nach einjährigem Vollzeitunterricht Prüfung der Fachhochschulreife. 2 Carl-Engler-Schule Anschrift siehe Seite 90 Technisches Berufskolleg I Aufnahmebedingungen: Mittlerer Bildungsabschluss (Realschule, Berufsfachschule, Werkrealschule) oder Versetzung in Klasse 10 eines Gymnasiums (G8) oder Klasse 11 eines Gymnasiums (G9) oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes. Bildungsziel: Die Ausbildung am Technischen Berufskolleg I bereitet technisch interessierte Jugendliche gezielt auf die Anforderungen einer modernen Arbeitswelt im gewerblich-technischen Bereich vor. Gleichzeitig wird die Allgemeinbildung weitergeführt. 8 Heinrich-Hertz-Schule Anschrift siehe Seite 90 Technisches Berufskolleg II Aufnahmebedingungen: Dieses Berufskolleg setzt den erfolgreichen Besuch eines technischen Berufskollegs I mit einem Durchschnitt von mindestens 3,0 aus den Noten Deutsch, Englisch, Mathematik und Grundlagen der Technik voraus. Bildungsziel: Die Ausbildung am Technischen Berufskolleg II dient dem Erwerb fachtheoretischer und fachpraktischer Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die zur Wahrnehmung von Tätigkeiten in einem gewerblich- technischen Aufgabenfeld befähigen. Aufbauend auf dem Abschluss des Technischen Berufskollegs I werden die Schülerinnen und Schüler durch Weiterführung allgemeinbildender und fachtheoretischer Kenntnisse zum Studium an einer Fachhochschule qualifiziert. Mit dem Abschlusszeugnis des Technischen Berufskollegs II wird die Fachhochschulreife erworben. Am Technischen Berufskolleg II können die Schülerinnen und Schüler mit dem erfolgreichen Ablegen einer Zusatzprüfung den Berufsabschluss „Technischer Assistent“/„Technische Assistentin“ mit einem den Schwerpunkt kennzeichnenden Zusatz erwerben. Berufskollegs | 73 8 Heinrich-Hertz-Schule Anschrift siehe Seite 90 Zweijähriges Berufskolleg für technische Assistenz Aufnahmebedingungen  die Fachschulreife  der Realschulabschluss  Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines Gymnasiums  der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes Bildungsziel: Die Ausbildung an den Berufskollegs für technische Assistentinnen/technische Assistenten soll dazu befähigen, die in den Laboratorien, Instituten, Werkseinrichtungen, Prüf- und Versuchsfeldern der Wirtschaft anfallenden Arbeiten entsprechend dem beruflichen Tätigkeitsfeld der Assistentin/des Assistenten nach Anweisung oder in begrenztem Umfang auch selbstständig ausführen zu können. Darüber hinaus wird die Allgemeinbildung vertieft. Die Ausbildung dauert zwei Schuljahre und endet mit einer Abschlussprüfung. Danach nennen sich die Absolventinnen und Absolventen „Staatlich geprüfte technische Assistentin/Staatlich geprüfter technischer Assistent“ mit einem die Ausbildungsrichtung kennzeichnenden Zusatz. Dreijähriges Berufskolleg in Kooperation mit betrieblichen Ausbildungsstätten Aufnahmebedingungen: Fachschulreife oder Realschulabschluss oder Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines Gymnasiums oder Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes und eines entsprechenden Ausbildungsvertrags. Bildungsziel  Qualifizierter beruflicher Abschluss als Facharbeiterin/Facharbeiter oder Gesellin/Geselle.  Erwerb der Fachhochschulreife (FHR) durch Zusatzunterricht. Das Zeugnis der FHR berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule.  Möglichkeit des Zugangs in den zweiten Ausbildungsabschnitt der entsprechenden Fachrichtung einer Fachschule für Technik. Dreijähriges Berufskolleg für Grafik-Design Aufnahmebedingungen Mittlerer Bildungsabschluss (Realschule, Berufsfachschule, Werkrealschule) oder Versetzung in Klasse 10 eines Gymnasiums (G8) oder Klasse 11 eines Gymnasiums (G9) oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes und Bestehen der Aufnahmeprüfung. 74 | Berufskollegs Bildungsziel  Ausbildung mit Abschluss „Staatlich geprüfte Grafik-Designerin/ Staatlich geprüfter Grafik-Designer“.  Erwerb der Fachhochschulreife durch Zusatzunterricht.  Mit erfolgreichem Ablegen einer Zusatzprüfung wird die Fachhochschulreife erworben. Dreijähriges gewerblich-technisches Berufskolleg in Teilzeitunterricht in Kooperation mit betrieblichen Ausbildungsstätten Besonderer Bildungsgang für Abiturientinnen/Abiturienten Aufnahmebedingungen  Die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife und  der Nachweis eines einschlägigen Berufsausbildungsvertrags, der den Besuch des Berufskollegs vorsieht. Bildungsziel  Vorbereitung auf den Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf (fachtheoretische Kenntnisse) und  Vermittlung darüber hinausgehender allgemeiner fachtheoretischer Kenntnisse mit Abschlussprüfung als „Technologiekollegiat (staatlich geprüft)“. 1 Carl-Benz-Schule Anschrift siehe Seite 89 Dreijähriges gewerblich-technisches Berufskolleg in Teilzeitunterricht für Kraftfahrzeugtechnik 2 Carl-Engler-Schule Anschrift siehe Seite 90 Einjähriges Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife, gewerbliche Richtung Zweijähriges Berufskolleg für chemisch-technische Assistentinnen/ten Zweijähriges Berufskolleg für pharmazeutisch-technische Assistentinnen/ ten 3 Carl-Hofer-Schule Anschrift siehe Seite 90 Technisches Berufskolleg I Technisches Berufskolleg II Dreijähriges Berufskolleg für Grafik-Design, Fachrichtung PrintWeb Dreijähriges Berufskolleg für Grafik-Design, Fachrichtung Animation Berufskollegs | 75 7 Gewerbeschule Durlach Anschrift siehe Seite 90 Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife in Teilzeitform (Dauer 2 Jahre, Abendschule), Fachrichtungen Technik und Betriebswirtschaft 8 Heinrich-Hertz-Schule Anschrift siehe Seite 90 Dreijähriges gewerblich-technisches Berufskolleg in Teilzeitunterricht, Fachrichtung Elektronik Einjähriges Berufskolleg Technisches Berufskolleg I, Technisches Berufskolleg II Kaufmännische Berufskollegs Kaufmännisches Berufskolleg I (Höhere Handelsschule) Aufnahmebedingungen  Abschlusszeugnis einer Realschule (Mittlere Reife) oder  Abschlusszeugnis einer zweijährigen Berufsfachschule (Fachschulreife) oder  Abschlusszeugnis der Werkrealschule  Versetzungszeugnis nach Klasse 10 eines Gymnasiums (G8) oder Klasse 11 eines Gymnasiums (G9)  Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes Bildungsziel: Vorbereitung auf eine qualifizierte berufliche Tätigkeit, vertiefende Allgemeinbildung, praxisnahe Lerninhalte. Kaufmännisches Berufskolleg II (Höhere Handelsschule Oberstufe) Aufnahmebedingungen: Qualifiziertes Abschlusszeugnis des Kaufmännischen Berufskollegs I, wobei in den Fächern Mathematik, Deutsch, Englisch und Betriebswirtschaftslehre ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 erreicht sein muss. Bildungsziel: Vertiefung und Erweiterung der Ausbildungsschwerpunkte des Berufskollegs I. Nach erfolgreichem Abschluss kann an allen Fachhochschulen in Baden-Württemberg ein Studium angestrebt werden. Um die bundesweite Fachhochschulreife zu erhalten, muss ein anschließendes Praktikum abgeleistet werden. Es werden die Profile „Geschäftsprozesse/Praxisorientierte Übungen“ und „Übungsfirma“ angeboten. Über ein Zusatzprogramm (Prüfung i.d. Zusatzfächern Wirtschaft und Geschäftsprozesse) wird den Teilnehmern ermöglicht, den Titel „Staatlich geprüfte/r Wirtschaftsassistent/-in“ zu erhalten. 76 | Berufskollegs Zweijähriges Kaufmännisches Berufskolleg – Wirtschaftsinformatik Aufnahmebedingungen: Mittlerer Bildungsabschluss (= Realschul- abschluss, Abschluss einer Berufsaufbauschule, einer zweijährigen zur Fachschulreife führenden Berufsfachschule, Versetzung nach Klasse 11 eines Gymnasiums oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungs- standes), wobei mindestens befriedigende Leistungen im Fach Mathematik erzielt sein müssen. Bildungsziele  Vorbereitung auf eine qualifizierte Tätigkeit im daten- und informationstechnischen Bereich  Erwerb fundierter Kenntnisse sowohl in Betriebswirtschaftslehre als auch in Informatik  Vermittlung von Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz durch Planung, Durchführung und Präsentation von Unternehmensplanspielen und Projekten  Vertiefung der Allgemeinbildung  Über ein Zusatzprogramm (Prüfung in den Zusatzfächern Wirtschaft und Geschäftsprozesse) besteht die Möglichkeit zum Erwerb des Titels „Staatlich geprüfte/r Wirtschaftsassistent/in“. Nach erfolgreichem Abschluss sind die Absolventen berechtigt, an allen Fachhochschulen in Baden-Württemberg zu studieren. Für die bundesweite Fachhochschulreife muss ein anschließendes Praktikum absolviert werden. Zweijähriges Kaufmännisches Berufskolleg – Fremdsprachen Zweijähriger Bildungsgang für Realschülerinnen/Realschüler, Berufsfachschülerinnen/Berufsfachschüler Bildungsziel: Vorbereitung auf eine qualifizierte berufliche Tätigkeit als Fremdsprachenkorrespondentin/Fremdsprachenkorrespondent in den Fächern Englisch, Französisch und Spanisch. Praxisnahe Ausbildung in den Fächern Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen. Über ein Zusatzprogramm (Prüfung i. d. Zusatzfächern Wirtschaft und Geschäftsprozesse) kann der Titel „Staatlich geprüfte/r Wirtschaftsassistent/in“ erlangt werden. Nach erfolgreichem Abschluss sind auch diese Absolventen berechtigt, an allen Fachhochschulen in Baden-Württemberg zu studieren. Für die bundesweite Fachhochschulreife muss ein anschließendes Praktikum absolviert werden. Einjähriges Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife (kaufmännische Richtung) Aufnahmebedingungen und Bildungsziel: Siehe Ausführungen zu „Einjähriges Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife – gewerbliche Richtung“ (Seite 71) 11 Ludwig-Erhard-Schule Anschrift siehe Seite 91 Kaufmännisches Berufskolleg in Teilzeitform Besonderer Bildungsgang für Abiturientinnen/Abiturienten und Schüler- innen/Schüler mit Fachhochschulreife, Bereich Banken und Versicherungen. Aufnahmebedingungen: Zeugnis der allgemeinen und fachgebundenen Hochschulreife, Fachhochschulreife. Ausbildungsvertrag mit Bank oder Versicherungsgesellschaft. Bildungsziel: Ausbildung zur Bankkauffrau/zum Bankkaufmann oder Versicherungskauffrau/Versicherungskaufmann mit der Zusatzqualifikation Finanzassistentin/Finanzassistent (Bank) oder Finanzassistentin/ Finanzassistent (Versicherung). Der Zusatzbereich umfasst Allfinanz, Steuerrecht und alternativ Wirtschafts- englisch oder Wirtschaftsfranzösisch. Die Ausbildung erstreckt sich auf zwei Schuljahre. Nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung erhalten die Absolventinnen/Absolventen den entsprechenden Kaufmannsgehilfinnenbrief/Kaufmannsgehilfenbrief der Industrie- und Handelskammer sowie ein Abschlusszeugnis und eine Urkunde der Friedrich- List-Schule. Kaufmännisches Berufskolleg in Teilzeitform Besonderer Bildungsgang für Abiturientinnen/Abiturienten, Bereich Industrie Aufnahmebedingungen: Zeugnis der Hochschul- oder Fachhochschulreife; Ausbildungsvertrag mit Industrieunternehmen. Bildungsziel: Ausbildung zur Industriekauffrau/zum Industriekaufmann mit der Zusatzqualifikation Außenhandelsassistentin/ Außenhandelsassistent. Der Zusatzbereich umfasst Außenhandel/ Internationales Marketing, Wirtschaftsenglisch, -französisch oder -spanisch. Die Ausbildung verteilt sich auf zwei Schuljahre. Nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung erhalten die Absolventinnen/ Berufskollegs | 77 Absolventen den entsprechenden Kaufmannsgehilfinnenbrief/ Kaufmannsgehilfenbrief der Industrie- und Handelskammer sowie ein Abschlusszeugnis und eine Urkunde der Ludwig-Erhard-Schule. Kaufmännisches Berufskolleg in Teilzeitform Zweijähriger Bildungsgang für Abiturientinnen/Abiturienten und Schülerinnen/Schüler mit Fachhochschulreife, Bereich Einzelhandel Aufnahmebedingungen: Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife oder Zeugnis der Fachhochschulreife, Ausbildungsvertrag mit einem Einzelhandelsbetrieb. Bildungsziel: Ausbildung zur Kauffrau/Kaufmann im Einzelhandel mit der Zusatzqualifikation Managementassistentin/Managementassistent im Einzelhandel. Die Zusatzqualifikation umfasst:  Handelsmanagement  Wirtschaftsenglisch  Warenwirtschaft und E-Business Die Ausbildung erstreckt sich auf zwei Jahre. Nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung erhalten die Absolventinnen/Absolventen den Kaufmanns gehilfenbrief der IHK sowie ein Schulabschlusszeugnis der Walter-Eucken-Schule und eine Urkunde zum/zur Managementassistent/-in im Einzelhandel. Nach einem weiteren Jahr der beruflichen Fortbildung und einem Vorbereitungskurs an der Walter-Eucken-Schule kann die Fortbildungs- prüfung zur Handelsfachwirtin/zum Handelsfachwirt bei der IHK absolviert werden. Kaufmännisches Berufskolleg in Teilzeitform Dreijähriger Bildungsgang für Abiturientinnen/Abiturienten und Auszubildende mit Fachhochschulreife, Bereich IT Aufnahmebedingungen: Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife oder Zeugnis der Fachhochschulreife, Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb mit IT-Abteilung. Bildungsziel: Ausbildung zur/zum Informatikkauffrau/-mann oder IT-Sys temkaufrau/-mann mit der Zusatzqualifikation Wirtschaftsinformatik- assistent/-in. Neben den Pflichtfächern zur Prüfung der beiden Ausbildungsberufe gibt es noch die zusätzlichen Fächer:  Wirtschaftsenglisch  Informationsmanagement und  Unternehmensführung. Die Prüfungsmodalitäten der Zusatzqualifikation sehen vor: 78 | Berufskollegs Für Englisch die KMK-Zertifizierung Niveaustufe 3, schriftlich und mündlich. Für Informationsmanagement und Unternehmensführung je eine schriftliche Prüfung an der Walter-Eucken-Schule und, sofern die Abschlussprüfung bestanden wurde, eine mündliche Prüfung vor der IHK. Fachschule für Wirtschaft; Profil Handelsmanagement, Betriebsmanagement, Euro-Betriebswirtschaft Aufnahmebedingungen: Ein mittlerer Bildungsabschluss, Englisch als erste Fremdsprache, Abschlusszeugnis einer kaufmännischen Berufsschule oder Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes, Nachweis einer mindestens zweijährigen einschlägigen kaufmännischen Berufstätigkeit. Bildungsziel: Staatlich geprüfte Betriebswirtin/geprüfter Betriebswirt. Die Ausbildung soll die Absolventinnen/Absolventen befähigen, als gehobene Fachkräfte, insbesondere im Bereich Informationsmanagement und Controlling, selbstständig und verantwortlich zu arbeiten. Dauer: Zwei Jahre 5 Engelbert-Bohn-Schule Anschrift siehe Seite 90 Kaufmännisches Berufskolleg I (Übungsfirma) Kaufmännisches Berufskolleg II (Übungsfirma) 6 Friedrich-List-Schule Anschrift siehe Seite 91 Kaufmännisches Berufskolleg in Teilzeitform – ein besonderer Bildungsgang für Abiturientinnen/Abiturienten und Schüler/Schülerinnen mit Fachhochschulreife (Finanzassistentin/Finanzassistent Banken, Finanzassistentin/Finanzassistent Versicherungen) 11 Ludwig-Erhard-Schule Anschrift siehe Seite 91 Berufskolleg I Berufskolleg II Einjähriges Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife Kaufmännisches Berufskolleg in Teilzeitform; besonderer Bildungsgang für Abiturientinnen/Abiturienten, Bereich Industrie 12 Walter-Eucken-Schule Anschrift siehe Seite 91 Kaufmännisches Berufskolleg I und II Kaufmännisches Berufskolleg Fremdsprachen Kaufmännisches Berufskolleg I Übungsfirma Kaufmännisches Berufskolleg Wirtschaftsinformatik Kaufmännisches Berufskolleg II Juniorenfirma Fachschule für Wirtschaft Berufskollegs | 79 7 Gewerbeschule Durlach Anschrift siehe Seite 90 Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife in Teilzeitform (Dauer zwei Jahre, Abendschule), Fachrichtungen Betriebswirtschaft und Technik Hauswirtschaftliche Berufskollegs Einjähriges Berufskolleg für Ernährung und Erziehung Aufnahmebedingungen: Mittlerer Bildungsabschluss (Realschule, Berufsfachschule, Werkrealschule) oder Versetzung nach Klasse 10 eines Gymnasiums (G8) oder Klasse 11 eines Gymnasiums (G9) oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes. Bildungsziel: Vermittlung einer Grundbildung für die Wahrnehmung der sozialen und wirtschaftlichen Aufgaben im Haushalt sowie Einführung in Berufe des Berufsfeldes Ernährung und Hauswirtschaft sowie Erzieherin/ Erzieher. Zweijähriges Berufskolleg für Ernährung und Hauswirtschaft Aufnahmebedingungen  Mittlerer Bildungsabschluss (Realschule, Berufsfachschule, Werkrealschule) oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 10 eines Gymnasiums (G8) oder Klasse 11 eines Gymnasiums (G9) oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes und  das Abschlusszeugnis des einjährigen Berufskollegs für Ernährung und Erziehung oder der zweijährigen zur Fachschulreife führenden hauswirtschaftlich-sozialpädagogischen Berufsfachschule oder der erfolgreiche Berufsabschluss in einem mindestens 2-jährigen Ausbildungsberuf im Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft. Bildungsziel  Staatlich geprüfte/r Assistentin/Assistent in hauswirtschaftlichen Betrieben und  ggf. Fachhochschulreife durch Zusatzunterricht (Mathematik und Englisch) und Zusatzprüfung (Deutsch, Mathematik und Englisch) Berechtigungen  Zugang zum Studium an Fachhochschulen in Deutschland (bei Fachhochschulreife). 80 | Berufskollegs Berufskolleg für Gesundheit und Pflege I Aufnahmebedingungen: Mittlerer Bildungsabschluss (Realschule, Berufsfachschule, Werkrealschule) oder Versetzung nach Klasse 10 eines Gymnasiums (G8) oder Klasse 11 eines Gymnasiums (G9) oder die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe der Gemeinschaftsschule. Bildungsziel: Vorbereitung auf Berufe des Gesundheitsbereichs und des pflegerischen Bereichs sowie Vermittlung von Grundkenntnissen in den Bereichen Ernährung, Gesundheit und Pflege. Berechtigung: Aufnahme in das Berufskolleg für Gesundheit und Pflege II bei entsprechendem Notendurchschnitt. Berufskolleg für Gesundheit und Pflege II Aufnahmebedingung: Erfolgreicher Abschluss des Berufskollegs für Gesundheit und Pflege I, wobei ein Notendurchschnitt aus den Kernfächern (Deutsch/Betriebliche Kommunikation, Mathematik, Englisch und Biologie mit Gesundheitslehre) von mindestens 3,4 notwendig ist. Bildungsziel: Schüler/innen sollen primär auf den Erwerb der Fachhochschulreife vorbereitet werden. Der Assistentenabschluss kann über ein Zusatzprogramm erworben werden (Zusatzprüfungen im berufspraktischen Bereich und im Wahlbereich). Berechtigung: Besuch einer Fachhochschule in Baden-Württemberg (bei Fachhochschulreife) Einjähriges Berufskolleg für Praktikantinnen und Praktikanten Aufnahmebedingungen  die Fachschulreife oder der Realschulabschluss oder der am Ende der Klasse 10 der Werkrealschule oder der Hauptschule erworbene, dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines Gymnasiums des neunjährigen Bildungsgangs oder in die Klasse 10 oder die Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums des achtjährigen Bildungsgangs oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes und  der Nachweis eines Vertrages zwischen einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Tageseinrichtung für Kinder und der Bewerberin oder dem Bewerber über die praktische Ausbildung nach den Vorschriften und den Bildungs- und Lehrplänen des Berufskollegs für Praktikantinnen und Praktikanten. Berufskollegs | 81 Bildungsziel: Das Berufskolleg für Praktikantinnen und Praktikanten bereitet auf eine Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik vor. Es vermittelt fachliche Grundlagen für den Beruf einer Erzieherin oder eines Erziehers und fördert die Entwicklung der Handlungskompetenz und der Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler. Zweijähriges Berufskolleg für Sozialpädagogik (Fachschule für Sozialpädagogik) Aufnahmebedingung:  der Realschulabschluss oder die Fachschulreife oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines neunjährigen Gymnasiums oder in die Klasse 10 eines achtjährigen Gymnasiums oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes und der erfolgreiche Abschluss des Berufskollegs für Praktikantinnen und Praktikanten oder eine vergleichbare Vorbildung eines anderen Bundeslandes oder ein Berufsabschluss als Kinderpfleger/-in oder eine gleichwertige im Hinblick auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik einschlägige berufliche Qualifizierung.  der Nachweis eines Vertrages zwischen einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Tageseinrichtung für Kinder und der Bewerberin oder dem Bewerber über die praktische Ausbildung nach den Vorschriften und den Bildungs- und Lehrplänen der Fachschule für Sozialpädagogik. Bildungsziel: Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik – Berufskolleg – befähigt dazu, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen selbstständig und eigenverantwortlich als Erzieherin oder Erzieher tätig zu sein. Die Schule vermittelt die hierzu erforderliche berufliche Handlungskompetenz. Darüber hinaus führt sie die Allgemeinbildung weiter und ermöglicht gegebenenfalls durch Zusatzunterricht und eine Zusatzprüfung den Erwerb der Fachhochschulreife. Dreijähriges Berufskolleg für Sozialpädagogik (Fachschule für Sozialpädagogik) Praxisintegrierte Ausbildung „PIA“ Aufnahmebedingungen  der Realschulabschluss oder die Fachschulreife oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines neunjährigen Gymnasiums oder in die Klasse 10 eines achtjährigen Gymnasiums oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes und der erfolgreiche Abschluss des Berufskollegs für Praktikantinnen und Praktikanten oder eine vergleichbare Vorbildung eines anderen Bundeslandes oder ein 82 | Berufskollegs Berufsabschluss als Kinderpfleger/-in oder eine gleichwertige im Hinblick auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik einschlägige berufliche Qualifizierung.  der Nachweis eines Vertrages zwischen einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Tageseinrichtung für Kinder und der Bewerberin oder dem Bewerber über die praktische Ausbildung nach den Vorschriften und den Bildungs- und Lehrplänen der Fachschule für Sozialpädagogik – praxisintegrierte Ausbildung. Bildungsziel: Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) – Berufskolleg – befähigt dazu, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen selbstständig und eigenverantwortlich als Erzieherin oder Erzieher tätig zu sein. Die Schule vermittelt die hierzu erforderliche berufliche Handlungskompetenz. Darüber hinaus führt sie die Allgemeinbildung weiter und ermöglicht gegebenenfalls durch Zusatzunterricht und eine Zusatzprüfung den Erwerb der Fachhochschulreife. Der Träger der Ausbildung zahlt während der drei Jahre eine Ausbildungsvergütung. Hauswirtschaftliche Berufskollegs 4 Elisabeth-Selbert-Schule Anschrift siehe Seite 91 Einjähriges Berufskolleg für Ernährung und Erziehung Zweijähriges Berufskolleg für Ernährung und Hauswirtschaft II Berufskollegs für Gesundheit und Pflege I und II Einjähriges Berufskolleg für Praktikantinnen und Praktikanten Zweijähriges Berufskolleg für Sozialpädagogik (Fachschule für Sozialpädagogik Dreijähriges Berufskolleg für Sozialpädagogik (Fachschule für Sozialpädagogik) praxisintegriert Berufsoberschulen Gewerbliche Berufsoberschulen Die Berufsoberschule baut auf Berufsausbildung und Berufsschule auf. Sie führt in der Mittelstufe (Berufsaufbauschule) zur Fachschulreife und in der Oberstufe (Technische Oberschule) zur fachgebundenen oder allgemeinen Hochschulreife. Berufskollegs | 83 Gewerblich-technische Berufsaufbauschule Aufnahmebedingungen  Das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder ein gleichwertiger Bildungsstand.  Das Abschlusszeugnis der Berufsschule oder einer einjährigen Berufsfachschule.  Der erfolgreiche Abschluss in einem für den Schultyp anerkannten Ausbildungsberuf oder, wenn ein solcher nicht festgelegt war, in einer sonstigen für den Schultyp einschlägigen Berufsausbildung oder eine mindestens fünfjährige für den Schultyp einschlägige praktische Tätigkeit mit guten Beurteilungen, wobei die Zeit des Besuchs einer Berufsfachschule mit Ausnahme wiederholter Schuljahre angerechnet wird.  Bei ausländischen Bewerberinnen/Bewerbern ausreichende deutsche Sprachkenntnisse. Das erste Halbjahr gilt als Probezeit. Bildungsziel: Nach einjährigem Vollzeitunterricht Prüfung der Fachschulreife. Technische Oberschule Aufnahmebedingungen  Die Fachschulreife oder  der Realschulabschluss oder  das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines Gymnasiums, wobei in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Physik ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 und jeweils mindestens die Note „ausreichend“ erreicht sein muss oder  ein Notendurchschnitt von mindestens 3,5 erreicht sein und in einer Aufnahmeprüfung nachgewiesen sein muss, dass die Bewerberin/der Bewerber den Anforderungen der Technischen Oberschule voraussichtlich genügen wird und  das Abschlusszeugnis der Berufsschule beziehungsweise ein gleichwertiger Bildungsstand und der Abschluss einer nach der Ausbildungsverordnung mindestens zweijährigen Berufsausbildung im gewerblichen Bereich. Das erste Halbjahr gilt als Probezeit. Bildungsziel: Die Ausbildung dauert bei Vollzeitunterricht zwei Schuljahre und endet mit der Prüfung der fachgebundenen Hochschulreife. Bei Besuch oder Nachweis einer zweiten Fremdsprache mit der Prüfung der allgemeinen Hochschulreife. 2 Carl-Engler-Schule Anschrift siehe Seite 90 84 | Berufskollegs Gewerblich-technische Berufsaufbauschule (einjährig) Technische Oberschule (zweijährig) Fachschulen Gewerbliche Fachschulen Fachschulen dienen der beruflichen Weiterbildung und bereiten auf eine gehobene Tätigkeit in gewerblichen Berufszweigen vor. Meisterschulen Die Meisterschule ist die einzige Fachschule, die nicht zu einem staatlichen Abschluss nach Schulrecht führt, sondern auf die Meisterprüfung bei einer zuständigen Stelle vorbereitet. In Handwerksberufen ist dies die Handwerkskammer, in Industrieberufen (Industriemeisterin/ Industriemeister) die Industrie- und Handelskammer, in den Berufen der Haus- und Landwirtschaft die Regierungspräsidien oder das Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Die überwiegende Zahl der Meisterprüfungen wird jedoch in Handwerksberufen abgelegt. Aufnahmebedingungen: Berufsschulabschluss und für die Zulassung zur Meisterprüfung erforderliche einschlägige, abgeschlossene Berufsausbildung. Bildungsziel: Die Bildungspläne für die Meisterschulen vermitteln – dem Auftrag des Schulgesetzes folgend und basierend auf den Rahmenlehrplänen des Deutschen Handwerkskammertages – den Meisterschülerinnen/Meisterschülern die für selbstständige Betriebsführung und für die Ausbildung des handwerklichen Nachwuchses notwendigen übergreifenden Qualifikationen. Darüber hinaus wird in der Meisterschule durch praxisbezogenen und handlungsorientierten Unterricht die berufliche Handlungskompetenz in ihrer Gesamtheit gefördert. Die Meisterschule befähigt die Schüler zur erfolgreichen Teilnahme an der Meisterprüfung, die aus folgenden vier selbstständigen Prüfungsteilen besteht: Teil I Praktische Prüfung Teil II Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse Teil III Prüfung der betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse Teil IV Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse. Berufsoberschulen | 85 Fachschule für Technik Die Fachschule für Technik ist ein eigenständiger Bildungsgang der beruflichen Weiterbildung. Die dort vermittelte berufliche Qualifikation ist praxisnah und orientiert sich an der künftigen Position im Betrieb. Die Fachschule für Technik zielt darauf ab, die Absolventin/den Absolventen zu befähigen, eine Tätigkeit im mittleren betrieblichen Funktionsbereich wahrzunehmen. Die Fachschule für Technik setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung und einschlägige Berufserfahrung voraus. Ziel ist es, die Absolventinnen/die Absolventen zu befähigen, den schnellen technologischen Wandel zu bewältigen und die daraus resultierenden Entwicklungen der Wirtschaft mit zu gestalten. Durch ein entsprechendes Unterrichtsangebot wird die Personalführungskompetenz der Absolventinnen/Absolventen gefördert. Die ganzheitliche berufliche Qualifikation ermöglicht der Technikerin/dem Techniker die selbstständige Bewältigung des beruflichen Anforderungsprofils in der mittleren Führungsebene. Die Gliederungseinheit der Fachschulen für Technik ist die Fachrichtung. Innerhalb einer Fachrichtung können Schwerpunkte gebildet werden. Aufnahmebedingungen: Abschlusszeugnis einer gewerblichen Berufs- schule, Gesellinnen- beziehungsweise Facharbeiterinnenprüfung/Gesellen- oder Facharbeiterprüfung. Mindestens eineinhalb oder zwei Jahre Praxis als Fachar beiterin/Facharbeiter oder als Gesellin/Geselle für Schülerinnen/ Schüler in Vollzeitform, entsprechend kürzer für Schulen in Teilzeitform. Bildungsziel: Abschlusszeugnis einer Staatlich geprüften Technikerin/ eines Staatlich geprüften Technikers. Mit Bestehen der Abschlussprüfung wird gleichzeitig die Fachhochschulreife erworben. Fachkurse (Abendkurse) veranstalten alle Gewerbeschulen in ihren jeweiligen Fachrichtungen. 1 Carl-Benz-Schule Anschrift siehe Seite 89 Technikerschule Fachrichtung Maschinentechnik Vollzeitform 2 Jahre Teilzeitform 3 Jahre, Unterricht freitags und samstags Technikerschule Fachrichtung Maschinentechnik Profil: Kunststofftechnik Teilzeitform 3 Jahre, Unterricht freitags und samstags Nächster Beginn: September 2020 Meisterschule für Kfz-Technikerinnen/Kfz-Techniker Teilzeitform 2 Jahre, Abendunterricht, Beginn jeweils im Februar Meisterkurs für Feinwerktechniker-Meister (Teilzeitform 2 Jahre, abends) 2 Carl-Engler-Schule Anschrift siehe Seite 90 Technikerschule Fachrichtung Chemietechnik (Teilzeitform 4 Jahre); Unterricht freitagabends und samstags 86 | Fachschulen 3 Carl-Hofer-Schule Anschrift siehe Seite 90 Technikerschule Fachrichtung Druck- und Medientechnik Teilzeitform 3 Jahre, Unterricht freitags ganztägig und samstagvormittags. Nächster Beginn: September 2020 8 Heinrich-Hertz-Schule Anschrift siehe Seite 90 Technikerschule Fachrichtung Elektrotechnik, mit Vertieferrichtung Datentechnik oder Energietechnik oder Informationstechnik (Vollzeitform 2 Jahre) Technikerschule Fachrichtung Elektrotechnik, mit Vertieferrichtung Datentechnik (Teilzeitform 4 Jahre) oder nach Bedarf Energietechnik Meisterschule (Bundesfachschule) für Elektrotechnikermeister/-innen, in Energie und Gebäudetechnik 9 Heinrich-Hübsch-Schule Anschrift siehe Seite 90 Technikerschule Fachrichtung Bautechnik (Vollzeitform 2 Jahre) Technikerschule Fachrichtung Holztechnik (Vollzeitform 2 Jahre) Meisterschule für Malerinnen/Maler und Lackiererinnen/Lackierer (Vollzeitform 1 Jahr) Meisterschule für Tischlerinnen/Tischler (Vollzeitform 1 Jahr) Meisterschule für Metallbauerinnen/Metallbauer (Vollzeitform 1 Jahr) Meisterschule für Maurerinnen/Maurer (Vollzeitform 1 Jahr) Meisterschule für Zimmererinnen/Zimmerer (Vollzeitform 1 Jahr) 10 Heinrich-Meidinger-Schule Anschrift siehe Seite 90 Technikerschule (Bundesfachschule) Fachrichtung Sanitärtechnik (Vollzeitform 2 Jahre) Technikerschule (Bundesfachschule) Fachrichtung Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik (Vollzeitform 2 Jahre) Kombination beider Fachrichtungen in Vollzeitform 3 Jahre Meisterschule für Installateure und Heizungsbauer (Vollzeitform 1 Jahr, Teilzeitform 2 Jahre) Akademie für Betriebsmanagement im Handwerk, Fachrichtung Sanitär- und Heizungstechnik (Vollzeitform 2 Jahre) Kaufmännische Fachschulen Fachschule für Betriebswirtschaft 12 Walter-Eucken-Schule Anschrift siehe Seite 91 Fachschulen | 87 Aufnahmebedingungen  mittlerer Schulabschluss  Abschlusszeugnis einer Berufsschule  mindestens ein Jahr Berufspraxis Profile:  Betriebsmanagement  Europa-Betriebswirtschaft (Spanisch)  Europa-Betriebswirtschaft (Französisch)  Handelsmanagement Bildungsziel: Die zweijährige Ausbildung in Vollzeit an der Fachschule für Wirtschaft befähigt die Absolventen, als gehobene Fachkräfte leitende Tätigkeiten kaufmännischer Prägung in Wirtschaft und Verwaltung selbst- ständig und verantwortlich wahrzunehmen. Aufbauend auf einer bran- chen spezifischen Berufsausbildung und praktischer Berufserfahrung wer- den allgemeine und berufsfachliche Kompetenzen vertieft und erweitert. Die integrierte Fachhochschulreife erlaubt es den Teilnehmenden über ein Bachelor-Studium sich weiter zu qualifizieren. Hauswirtschaftliche, Sozialpädagogische, Sozialpflegerische Fachschulen Fachschule für Weiterbildung in der Pflege in Teilzeitform  Schwerpunkt: Leitung einer Stations- und Pflegeeinheit  Schwerpunkt: Gerontopsychiatrie Bildungsziel: Die Fachschule für Weiterbildung in der Pflege – Schwerpunkt Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit sowie Schwerpunkt Gerontopsychiatrie – ist eine zweijährige Teilzeitschule. Sie soll die Pflegefachkräfte entweder dazu befähigen, in stationären und ambulanten Einrichtungen der Altenhilfe eine Pflege- und Funktionseinheit selbstständig zu leiten und dabei die pflegerischen Arbeitsabläufe zu planen, zu organisieren, zu realisieren und zu kontrollieren und die Methoden der Qualitätssicherung anzuwenden oder aber dazu befähigen, pflegerische Aufgaben in der Gerontopsychiatrie bei der stationären, teilstationären und ambulanten Versorgung psychisch veränderter älterer Menschen zu planen, zu organisieren, durchzuführen und zu kontrollieren und dabei auch qualitätssichernde Methoden anzuwenden. Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in Mitarbeiterführung und Anleitung von Auszubildenden und Hilfskräften sollen die Absolventen/-innen beider Schwerpunkte befähigen, im kooperativen Zusammenwirken aller Beteiligten die Leistungsfähigkeit der Organisationseinheit – und damit auch die Lebensqualität der zu betreuenden alten Menschen – zu erhöhen. Der erfolgreiche Abschluss der Fachschule berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Fachkraft zur Leitung einer Pflege- 88 | Fachschulen und Funktionseinheit“ oder „Staatlich geprüfte Fachkraft für Gerontopsychiatrie“. Aufnahmebedingungen  Eine abgeschlossene Berufsausbildung als Altenpfleger/in oder Kran ken- pfleger/Krankenschwester, Kinderkrankenpfleger/ Kinderkrankenschwester, Heilerziehungspfleger/in sowie eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens zwei Jahren.  Die Bereitschaft einer im Einvernehmen mit der Schule festgelegten Einrichtung zum Beispiel einer Einrichtung der Altenpflege, einer geriatrischen Fachklinik, einer Rehabilitationsklinik beziehungsweise einer gerontopsychiatrischen Einheit in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Alten- oder Behindertenhilfeeinrichtung, den/ die Bewerber/in zur Ableistung der ausbildungsbezogenen Praxis aufzunehmen.  Bewerber/innen, deren Muttersprache nicht deutsch ist, müssen über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen (Niveau B2). Ausbildungsweg: Die Ausbildung dauert in Teilzeitform (berufsbegleitend) zwei Schuljahre und umfasst 960 Unterrichtsstunden und 400 Stunden ausbildungsbezogene Praxis. Geplant ist Abendunterricht an zwei Wochentagen zu je sechs Unterrichtsstunden und Zusatzstunden im Block oder am Wochenende. Die Abschlussprüfung besteht in einer schriftlichen und mündlichen Prüfung und einer Facharbeit. Sozialpflegerische Fachschule 4 Elisabeth-Selbert-Schule Anschrift siehe Seite 91  Nähere Hinweise zu beruflichen Schulen in freier Trägerschaft erhalten Sie vom jeweiligen Schulträger. Anschriften ab Seite 98 Anschriften und Übersicht der Beruflichen Schulen Gewerbliche Schulen 1 Carl-Benz-Schule Steinhäuserstraße 23, 76135 Karlsruhe Telefon 133-4816, Fax 133-4819 poststelle@carl-benz-schule-ka.schule.bwl.de www.cbs.karlsruhe.de Schulgebäude barrierefrei Fachschulen | 89 2 Carl-Engler-Schule Steinhäuserstraße 23, 76135 Karlsruhe Telefon 133-4837, Fax 133-4849 poststelle@carl-engler-schule-ka.schule.bwl.de www.carl-engler-schule.de Schulgebäude barrierefrei 3 Carl-Hofer-Schule Adlerstraße 29, 76133 Karlsruhe Telefon 133- 4866, Fax 133-4739 poststelle@carl-hofer-schule-ka.schule.bwl.de www.carl-hofer-schule.de 7 Gewerbeschule Durlach Grötzinger Straße 83, 76227 Karlsruhe Telefon 94980, Fax 9498200 poststelle@gewerbeschule-durlach-ka.schule.bwl.de www.gsd.ka.schule-bw.de Schulgebäude barrierefrei 8 Heinrich-Hertz-Schule Südendstraße 51, 76135 Karlsruhe Telefon 133-4847, Fax 133-4829 poststelle@heinrich-hertz-schule-ka.schule.bwl.de www.hhs.karlsruhe.de Schulgebäude barrierefrei 9 Heinrich-Hübsch-Schule Fritz-Erler-Straße 16, 76133 Karlsruhe Telefon133-4801, Fax 133-4809 poststelle@heinrich-huebsch-schule-ka.schule.bwl.de www.huebsch.karlsruhe.de Schulgebäude barrierefrei 10 Heinrich-Meidinger-Schule Bertholdstraße 1, 76131 Karlsruhe Telefon 133-4900, Fax 133-4899, poststelle@heinrich-meidinger-ka.schule.bwl.de www.hms.ka.bw.schule.de Schulgebäude teilweise barrierefrei Kaufmännische Schulen 5 Engelbert-Bohn-Schule Joachim-Kurzaj-Weg 4, 76189 Karlsruhe Telefon 133-4610, Fax 133-4919 90 | Anschriften & Übersicht der Beruflichen Schulen poststelle@engelbert-bohn-schule-ka.schule.bwl.de www.ebs-karlsruhe.de Schulgebäude barrierefrei 6 Friedrich-List-Schule Ludwig-Erhard-Allee 3, 76131 Karlsruhe Telefon 133-4906, Fax 133-4909 poststelle@friedrich-list-schule-ka.schule.bwl.de www.fls.ka.schule-bw.de Schulgebäude barrierefrei 11 Ludwig-Erhard-Schule Englerstraße 12, 76131 Karlsruhe Telefon 133-4915, Fax 133-4969 poststelle@ludwig-erhard-schule-ka.schule.bwl.de www.les-ka.de Schulgebäude teilweise barrierefrei 12 Walter-Eucken-Schule Ernst-Frey-Straße 2, 76135 Karlsruhe Telefon 133-4927 / -4830, Fax 133-4929 poststelle@walter-eucken-schule-ka.schule.bwl.de www.walter-eucken-schule.de Schulgebäude barrierefrei Hauswirtschaftliche Schule 4 Elisabeth-Selbert-Schule Steinhäuserstraße 25-27, 76135 Karlsruhe Telefon 133-4937, Fax 133-49 36 poststelle@e-selbert-schule-ka.schule.bwl.de ess.karlsruhe.de Schulgebäude teilweise barrierefrei Berufliche Gymnasien 1 Elisabeth-Selbert-Schule Ernährungswissenschaftliche Richtung (EG) / Biotechnologische Richtung (BTG) Sozialwissenschaftliche Richtung (SG) Steinhäuserstraße 25-27, 76135 Karlsruhe Telefon 133-4937, Fax 133-4936 poststelle@e-selbert-schule-ka.schule.bwl.de ess.karlsruhe.de Schulgebäude teilweise barrierefrei Anschriften & Übersicht der Beruflichen Schulen | 91 92 | Anschriften & Übersicht der Beruflichen Schulen 2 Carl-Engler-Schule Technische Richtung Profil Mechatronik (TGM) Profil Umwelttechnik (TGUT) Steinhäuserstraße 23, 76135 Karlsruhe Telefon 133-4837, Fax 133-4849 poststelle@carl-engler-schule-ka.schule.bwl.de www.carl-engler-schule.de 3 Friedrich-List-Schule Wirtschaftswissenschaftliche Richtung (WG) Profil Wirtschaft (WGW) Profil Internationale Wirtschaft (WGI) Profil Finanzmanagement (WGF) Ludwig-Erhard-Allee 3, 76131 Karlsruhe Telefon 133-4906, Fax 133-4909 poststelle@friedrich-list-schule-ka.schule.bwl.de www.fls.ka.schule-bw.de Schulgebäude barrierefrei 4 Ludwig-Erhard-Schule Wirtschaftswissenschaftliche Richtung (WG) Profil Wirtschaft (WGW) Carlo Schmid Schule Karlsruhe Informiere Dich an unseren Infoveranstaltungen. Carlo Schmid Schule Ohiostraße 5, 76149 Karlsruhe www.carlo-schmid-schule.de Kontaktiere uns 0721 92 13 54 - 10 Anzeige Englerstraße 12, 76131 Karlsruhe Telefon 133-4915, Fax 133-4969 poststelle@ludwig-erhard-schule-ka.schule.bwl.de www.les-ka.de Schulgebäude teilweise barrierefrei Schulen in freier Trägerschaft | 93 Schulen in freier Trägerschaft Auskünfte über Art und Umfang der einzelnen Angebote der Schulen in freier Trägerschaft erhalten Sie vom jeweiligen Schulträger. Schulkindergärten 1 PARZIVAL-Schulkindergarten nach der Pädagogik Rudolf Steiners (Waldorfpädagogik) Freie Schulkindergärten für erziehungsschwierige, förderbedürftige und seelenpflegebedürftige Kinder. Anschrift siehe Eintrag S. 94 2 Schulkindergarten „Prof. Dr. Oskar Vivell“ für körperbehinderte Kinder mit Kita „Tivoli“ und Außengruppen Tivoliplatz 1, 76137 Karlsruhe Telefon 941 9582-0, Fax 941 9582-29 www.reha-suedwest.de/sKigaKa Grund-, Haupt- und Werkrealschulen 1 Evangelische Jakobusschule gemeinsam lernen nach Montessori -Grundschule- Sengestraße 7, 76187 Karlsruhe Telefon 914469-0, Fax 914469-69 www.jakobusschule-karlsruhe.de 2 Freie Aktive Schule Karlsruhe e. V. Reformpädagogische Grund- und Werkrealschule auf Grundlage Montessori-/Wildpädagogik Erzbergerstraße 131, 76149 Karlsruhe Telefon 7509043 www.faska.de 3 element-i-Schule im TECHNIDO Freie Grundschule Karlsruhe Albert-Nestler-Straße 13, 76131 Karlsruhe Telefon 0711 656960-11 www.element-i.de 94 | Schulen in freier Trägerschaft 4 Lehrgang zum Hauptschulabschluss der VHS Karlsruhe e. V. Kaiserallee 12 e, 76133 Karlsruhe Telefon 98575-49, Fax 98575-940 www.abendschulen-karlsruhe.de 5 Vorbereitungskurs zum Hauptschulabschluss (Schulfremdenprüfung) Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e. V. Thomas-Mann-Straße 3, 76189 Karlsruhe Telefon 0721 5090423 www.vfj-ka.de Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren 1 Augartenschule Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (Heimstiftung Karlsruhe) Bildungsgänge Lernen, Grundschule, Werkrealschule Kooperative Organisationsform an der Gutenbergschule Sybelstraße 13, 76137 Karlsruhe Telefon 133-4547, Fax 133-5199 augartenschule@heimstiftung-karlsruhe.de 2 Parzival-Zentrum Karlsruhe Freies pädagogisches Kompetenzzentrum für Bildung, Förderung und Beratung auf Grundlage der Pädagogik Rudolf Steiners (Waldorfpädagogik), Staatlich anerkannte Ersatzschule  Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) mit den Förderschwerpunkten  Emotionale und soziale Endwicklung (ESENT)  Lernen (L)  Geistige Entwicklung (GENT)  VAB-S / VAB / VAB-O (einjähriges Vorqualifizierungsjahr Arbeit und Beruf) mit Fachrichtungen Metall/ Schmuck, Holz, Gartenbau und Hauswirtschaft  BVE (Berufsvorbereitende Einrichtung) in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt mit Option auf den ersten Arbeitsmarkt ohne Schulabschluss  Karl Stockmeyer Schule (inklusive Schule)  Schulkindergarten  Integrative Kindertageseinrichtungen  Schulbauernhof Sonnenhof Schulen in freier Trägerschaft | 95  Parzival Jugendhilfe Träger: Karlsruher Verein zur Förderung junger Menschen e. V. Parzivalstraße 1, 76139 Karlsruhe Telefon 6807866-0, Fax 6807866-66 www.parzival-schulzentrum.de 3 Heinz von Förster Schule Karlsruhe Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung; Bildungsgänge Grundschule, Werkrealschule und Lernen Neureuter Str. 5-7, 76185 Karlsruhe Telefon 92122248, Fax 92122250 www.ohlebusch.de/standorte-kontakt.html Realschulen 1 Abendrealschule der Volkshochschule Karlsruhe e. V. Kaiserallee 12 e, 76133 Karlsruhe Richtig gut in Deutsch – und du? LOS Karlsruhe 76135 Karlsruhe, Sophienstr. 78 Tel.: 0721/9850106 LOS-Karlsruhe@LOSdirekt.de www.LOS.de Haben Sie den Verdacht, dass Ihr Kind nicht gut lesen und schreiben kann? Jetzt kostenlos im LOS testen lassen! Förderung auch in Englisch Online-Lernen möglich Anzeige Telefon 98575-49, Fax 98575-940 www.abendrealschule-karlsruhe.de 2 Comenius Ganztagsrealschule mit bilingualem Zug Ein staatlich anerkannter Schulzweig der Merkur Akademie International M.A.I. Erzbergerstraße 147, 76149 Karlsruhe Telefon 1303-0, Fax 1303-110 www.comenius-rs.de 3 Johannes Kepler Privatschulen Staatl. anerk. Gymnasium & Realschule -Ganztagsschule- Daimlerstraße 7-11, 76185 Karlsruhe Telefon 3541886, Fax 3541887 www.kepler-privatschulen.de Gemeinschaftsschulen 1 Evangelische Jakobusschule gemeinsam lernen nach Montessori – Gemeinschaftsschule – Anschrift siehe Eintrag Seite 93 2 Freie Waldorfschule Karlsruhe mit Schülerhort Einheitliche Volks- und höhere Schule. Klassen 1-13, Mitglied im Bund der Freien Waldorfschulen. Staatlich anerkannte Ersatzschule Schülerhort und Frühbetreuung Abschlüsse: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Fachhochschulreife und Abitur Neisser Straße 2, 76139 Karlsruhe Telefon 96892-10, Fax 96892-30 www.waldorfschule-karlsruhe.de 3 Karl Stockmeyer Schule Inklusionsschule nach der Pädagogik Rudolf Steiners (Waldorfpädagogik) Abschlüsse: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Fachhochschulreife und Abitur Anschrift siehe Seite 94 96 | Schulen in freier Trägerschaft gemeinsam lernen nach Montessori Evangelische Jakobusschule Grund- und Gemeinschaftsschule Sengestr. 7 • K A • www.ejska.de Anzeige Schulen in freier Trägerschaft | 97 4 element-i-Schule im TECHNIDO Freie Gemeinschaftsschule ab Klasse 5 (SJ 2017/18) Anschrift siehe Seite 93 Gymnasien/Berufliche Gymnasien/Kollegs 1 Abendgymnasium der VHS Karlsruhe e. V. Kaiserallee 12e, 76133 Karlsruhe Telefon 98575-40, Fax 98575-940 www.abendgymnasium-karlsruhe.de 2 Johannes Kepler Privatschulen Staatl. anerk. Gymnasium & Realschule siehe Eintrag Seite 96 3 Mädchengymnasium St. Dominikus in freier Trägerschaft Betreuungsangebote, Mittagessen Sprachenfolge: E-F; F-E; E-L Profil ab Klasse 8: IMP, NwT, Spanisch oder Musik Seminarstraße 5, 76133 Karlsruhe Telefon 911020, Fax 9110240 www.dominikus-gymnasium.de 4 Heisenberg-Gymnasium, Ganztagsschule Tennesseeallee 111, 76149 Karlsruhe Telefon 97215-0, Fax 97215-99 www.heisenberg-gymnasium.de 5 Carlo Schmid Schule Ohiostraße 5, 76149 Karlsruhe Telefon 921354-0, Fax: 921354-21 www.carlo-schmid-schule.de  Sozial- und gesundheitswissenschaftliches Gymnasium, Profil Soziales  Sozial- und gesundheitswissenschaftliches Gymnasium, Profil Gesundheit 6 6-jährige Ganztags-Gymnasien Klasse 8 bis 13 (Wirtschaft / Sozialwissenschaften) / 3-jährige berufliche Gymnasien Klasse 11 bis 13 (Wirtschaft / Sozialwissenschaften) Staatlich anerkannter Schulzweig der Merkur Akademie International M.A.I Anschrift siehe Eintrag Seite 99 7 Kolping-Kolleg Karlsruhe Staatlich anerkanntes privates Institut zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife und der Fachhochschulreife, Vollzeitschule für Erwachsene. Karlstraße 115, 76137 Karlsruhe, Telefon 68032850, Fax 680328511 www.kolping-kolleg-karlsruhe.de 8 Akademie für Kommunikation Erbprinzenstr. 27, 76133 Karlsruhe Telefon 180 540 9-0, Fax 180 540 9-22 www.akademie-bw.de  staatlich anerkanntes 3-jähriges Technisches Gymnasium Profil Gestaltungs- und Medientechnik BERUFSFACHSCHULEN UND BERUFSKOLLEGS 1 Akademie für Kommunikation  Staatlich anerkanntes 2-jähriges Berufskolleg für Medien-Design/ Technische Dokumentation  Staatlich anerkanntes 2-jähriges Berufskolleg für Produkt-Design  Staatlich anerkanntes 3-jähriges Berufskolleg für Grafik-Design  Staatlich anerkanntes 2-jähriges Berufskolleg für foto- und medientechnische Assistenten Anschrift siehe Eintrag Gymnasien 2 Berufsfachschule für Kosmetikfachkräfte Röntgenstraße 8, 76133 Karlsruhe Telefon 28143, Fax 28140 www.kosmetikakademie-karlsruhe.de info@kosmetikakademie-karlsruhe.de Staatlich anerkannte Ergänzungsschule Karlsruhe  Einjährige Berufsfachschule zur staatlich anerkannten Kosmetikfachkraft (in Vollzeit-/Teilzeitunterricht)  Einjährige Berufsfachschule zur staatlich anerkannten Kosmetikfachkraft und kombinierte CIDESCO SPA-Ausbildung für Abiturienten/-innen in Vollzeit  Kurse zur Fort- und Weiterbildung im Bereich Kosmetik und Wellness 3 Carlo Schmid Schule Ohiostraße 5, 76149 Karlsruhe Telefon 921354-0, Fax: 921354-21, www.carlo-schmid-schule.de  Kaufmännisches Berufskolleg I und II  zweijähriges kaufmännisches Berufskolleg Fremdsprachen  einjähriges duales Berufskolleg Soziales  einjähriges Berufskolleg zur Fachhochschulreife (Profil Soziales)  zweijährige Berufsoberschule (Profil Wirtschaft und Profil Soziales)  einjähriges Berufskolleg Sozialpädagogik zur Vorbereitung auf die Erzieherausbildung 98 | Schulen in freier Trägerschaft  zweijährige Fachschule für Sozialpädagogik Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/-in oder Jugend- u. Heimerzieher  zweijährige Berufsfachschule für Kinderpflege Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Kinderpfleger/-in  zweijährige kaufmännische Berufsfachschule Wirtschaft und Verwaltung (Wirtschaftsschule) 4 Merkur Akademie Intern. M.A.I. gemeinnützige GmbH Erzbergerstraße 147, 76149 Karlsruhe Telefon 1303-0, Fax 1303-110 www.merkur-akademie.de  Staatlich anerkanntes kaufmännisches Berufskolleg I und II mit Abschluss Fachhochschulreife und „Staatlich geprüfte/r Wirtschaftsassistent/in“ (Ersatzschule)  Staatlich anerkanntes zweijähriges kaufmännisches Berufskolleg Fremdsprachen mit Abschluss Fachhochschulreife und „Staatlich geprüfte/r Wirtschaftsassisten/in“ (Ersatzschule)  Staatlich anerkanntes zweijähriges Berufskolleg Europasekretariat (Ergänzungsschule); mit Abitur und FHR Aufbaustudium zum Bachelor in GB möglich  Staatlich anerkanntes zweijähriges Berufskolleg Fremdsprachensekretariat (Ergänzungsschule) 5 ProGenius Private Berufliche Schule Karlsruhe Kriegstr. 45, 76133 Karlsruhe Telefon 96870046, Fax 406672 www.progenius.org  Staatlich anerkanntes kaufmännisches Berufskolleg I  Staatlich anerkanntes Berufskolleg II mit Abschluss Fachhochschulreife und Staatlich geprüfte/r Wirtschaftsassistent/in Schulen in freier Trägerschaft | 99 Berufsfachschule für Kosmetikfachkräfte Röntgenstraße 8, 76133 Karlsruhe · Einjährige Berufsfachschule zur staatl. anerkann ten Kosmetikfachkraft (in Vollzeit-/Teilzeitunterricht) · Einjährige Berufsfachschule zur staatl. anerkann ten Kosmetikfachkraft und kombinierte CIDESCO SPA-Ausbildung für Abiturienten/-innen in Vollzeit · Kurse zur Fort- und Weiterbildung im Bereich Kosmetik und Wellness Staatlich anerkannte Ergänzungsschule Karlsruhe www.kosmetikakademie-karlsruhe.de · info@kosmetikakademie-karlsruhe.de Telefon 0721 28 143 · Fax 0721 28 140 Anzeige 6 SGKA Schulen  Sport- und Gymnastikschule Karlsruhe gGmbH Staatlich anerkannte Ersatzschule zur Ausbildung von Sport- und Gymnastiklehrerinnen und -lehrern  Staatlich anerkannte Schule für Physiotherapie zur Ausbildung von Physiotherapeutinnen- und therapeuten Am Fächerbad 4, 76131 Karlsruhe Telefon 96879586, Fax 406672 www.sgka.de Berufsoberschule für Wirtschaft / Berufsoberschule für Sozialwesen Die Berufsoberschulen sind zweijährige Vollzeitschulen, die sich an Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Bildungsabschluss und einer abgeschlossenen Berufsausbildung wendet und ihnen damit den Weg zur allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife ermöglicht. Auch Schülerinnen und Schüler aus den kaufmännischen und sozialen Berufs- kollegs können unter bestimmten Vorraussetzungen in die Berufsoberschule aufgenommen werden. Für Auskünfte über Art, Umfang und Aufnahme- vorraussetzungen wenden Sie sich bitte direkt an die Schule. A Merkur Akademie International gemeinnützige GmbH Anschrift siehe Seite 99 Profil Wirtschaft B Carlo Schmid Schule Anschrift siehe Seite 98 Profil Wirtschaft, Profil Sozialwesen Fachschulen 1 Akademie der ViDia Christliche Kliniken Karlsruhe Berta-Renner-Schule Gesundheits- und Krankenpflegehilfeausbildung Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung Edgar-von-Gierke-Straße 3, 76135 Karlsruhe Telefon: 0721-48081-600, Fax: 0721-48081-631 www.vidia-kliniken.de 2 Akademie für Gesundheitsberufe am Städtischen Klinikum Karlsruhe gGmbH – Schule für Pflegeberufe Gesundheits- und Krankenpflege Gesundheits- und Kinderkrankenpflege Operationstechnische Assistenten Neureuter Straße 37b, 76185 Karlsruhe Telefon 989778-11, Fax 989778-19 100 | Schulen in freier Trägerschaft 3 Akademie für Gesundheitsberufe am Städtischen Klinikum Karlsruhe gGmbH – Hebammenschule Neureuter Straße 37 b, 76185 Karlsruhe Telefon 989778-52, Fax 989778-59 www.hebammenschule-karlsruhe.de 4 Staatlich anerkannte Schule für medizinisch-technische Laborassistentinnen/-assistenten Moltkestraße 90, 76133 Karlsruhe Telefon 974-7550 mtlschule@klinikum-karlsruhe.de 5 Staatlich anerkannte Schule für medizinisch-technische Radiologieassistentinnen/-assistenten Moltkestraße 90, 76133 Karlsruhe Telefon 974-7520 mtrschule@klinikum-karlsruhe.de 6 Evangelische Fachschule für Sozialpädagogik Bethlehem  1-jähriges Berufskolleg für Sozialpädagogik  2-jährige Fachschule für Sozialpädagogik, Möglichkeit zum Erwerb der Fachhochschulreife  3-jährige Praxisintegrierte Ausbildung (PIA) Friedrich-Naumann-Straße 33a, 76187 Karlsruhe Telefon 941862-0, Fax 94182-19 www.efs-bethlehem.de 7 Agneshaus, katholische Fachschule für Sozialpädagogik  1-jähriges Berufskolleg für Sozialpädagogik  2-jährige Fachschule für Sozialpädagogik zusätzl.: Erwerb der Fachhochschulreife  3-jährige praxisintegrierte Ausbildung  Sozialpädagogische Fortbildungen Hirschstraße 37 a, 76133 Karlsruhe Telefon 9103-0, Fax 9103-222 www.agneshaus.de 8 Staatl. anerkannte Fachschule für Sozialpädagogik Deutsche Angestellten-Akademie  1-jähriges Berufskolleg für Sozialpädagogik  2-jährige Fachschule für Sozialpädagogik in Vollzeit  3-jährige Fachschule für Sozialpädagogik in Teilzeit  3-jährige Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) Staatlich anerkannte Fachschule für Sozialpädagogik Stephanienstraße 55-57, 76133 Karlsruhe Telefon 16089075, Fax 16089301 www.daa-karlsruhe.de Schulen in freier Trägerschaft | 101 102 | Schulen in freier Trägerschaft 9 Staatlich anerkannte Fachschule für Augenoptik Meisterkurse Augenoptik Teile I bis IV im Berufsfortbildungswerk (bfw) Redtenbacherstraße 5, 76133 Karlsruhe Telefon 20599-0, Fax 20599-44 www.die-meister-macher.de 10 Staatlich anerkannte Fachschule für Altenpflege maxQ. im bfw – Unternehmen für Bildung Hermann-Veit-Straße 6, 76135 Karlsruhe Telefon 120843-100, Fax 120843-101 www.maxq.net/karlsruhe 11 ifb – Institut für Berufsbildung GmbH Staatliche anerkannte Fachschule für Augenoptik u. Optometrie Meisterschule für Hörgeräteakustik Handwerkskammer Teil III + IV Kriegsstraße 216 a, 76135 Karlsruhe Telefon 848377, Fax 845937 www.ifb-karlsruhe.de 12 Fachschule für Glas-, Fenster- und Fassadenbau e. V. Staatlich anerkannte Meisterschule für das Glaserhandwerk Fachbezogenes Duales Studium BA of Engineering Gewerbliche Akademie für Glas-, Fenster- und Fassadentechnik Otto-Wels-Straße 11, 76189 Karlsruhe Telefon 98657-21, Fax 98657-23 www.fenster-fachschule.de 13 Meisterschule für Karosserie- und Fahrzeugbautechnik e. V. in der Bildungsakademie der Handwerkskammer Karlsruhe Hertzstraße 177, 76187 Karlsruhe Telefon 1600-422, Fax 1600-418 www.bia-karlsruhe.de/mv-karosseriebau 14 Landesakademie BW Staatlich anerkannter Betriebswirt des Handwerks Hertzstraße 177, 76187 Karlsruhe Telefon 1600-422, Fax 1600-418 www.bia-karlsruhe.de/betriebswirt 15 Staatlich anerkannte Fachschule für Physiotherapie der SRH Fachschulen GmbH Benzstraße 5, 76185 Karlsruhe Telefon 35453-10, Fax 35453-29 www.die-fachschulen.de Sonstiges | 103 Sonstiges Schülerbeförderung Die Stadt Karlsruhe erstattet Schülerinnen und Schülern aus Baden- Württemberg auf der Grundlage der Satzung über die Erstattung der Schülerbeförderungskosten notwendige Fahrtkosten zur Schule in angemessenem Umfang. Zurzeit gilt folgende Regelung Die notwendigen Beförderungskosten werden ganz erstattet a) für Kinder in Schulkindergärten: ohne Rücksicht auf die Entfernung zwischen Wohnung und Schulkindergarten b) für Schülerinnen und Schüler der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren: ohne Rücksicht auf die Entfernung zwischen Wohnung und Schule c) für Schülerinnen und Schüler der Grundschulförderklassen, ab einer Mindestentfernung von einem Kilometer. Die notwendigen Beförderungskosten werden teilweise bezuschusst a) für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und der Gemeinschafts- schulen der Klassenstufen 1 bis 4 ab einer Mindestentfernung von einem km b) für Schülerinnen und Schüler der Hauptschulen, Werkrealschulen, Real- schulen, Gymnasien, Gemeinschaftsschulen ab Klassenstufe 5, Kollegs, Berufsfachschulen, Berufskollegs, Berufsoberschulen und für Schülerinnen und Schüler mit Vollzeitunterricht des Berufsgrundbildungsjahres, des Berufsvorbereitungsjahres und des Berufs einstiegsjahres ab einer Mindest- entfernung von zwei Kilometern. c) für Schülerinnen und Schüler der Berufsschulen und des Berufsgrundbil- dungsjahres im Teilzeitunterricht ab einer Mindestentfernung von 100 km. Zu den notwendigen Beförderungskosten gewährt die Stadt je Beförder- ungsmonat und Schülerinnen und Schüler einen Zuschuss in Höhe von a) Zehn Prozent für Schülerinnen und Schüler der Berufsschulen und des Berufsgrundbildungsjahres in Teilzeitunterricht b) Drei Euro beim Kauf von Monatskarten für Schülerinnen und Schüler der 16 Staatlich anerkannte Fachschule für Logopädie der SRH Fachschulen GmbH Benzstraße 5, 76185 Karlsruhe Telefon 35453-30, Fax 35453-29 www.die-fachschulen.de 104 | Sonstiges Hauptschulen, Werkrealschulen, Realschulen, Gymnasien, Gemeinschafts- schulen ab Klassenstufe 5, Kollegs, Berufsfachschulen, Berufskollegs, Berufsoberschulen und für Schülerinnen und Schüler mit Vollzeitunterricht des Berufsgrundbildungsjahres sowie Berufsvorbereitungsjahres und des Berufseinstiegsjahres c) Auf den Preis für den Erwerb einer Jahreskarte (ScoolCard) erhalten Schülerinnen und Schüler der Hauptschulen, Werkrealschulen, Realschulen, Gymnasien, Gemeinschaftsschulen ab Klassenstufe 5, Kollegs, Berufsfachschulen, Berufskollegs, Berufsoberschulen und Schülerinnen und Schüler mit Vollzeitunterricht des Berufsgrundbildungsjahres sowie Berufsvorbereitungsjahres und des Berufseinstiegsjahres durch die Stadt einen Zuschuss in Höhe von 33 Euro pro Schuljahr. Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und Gemeinschaftsschulen der Klassenstufen 1 bis 4 können eine Jahreskarte (ScoolCard) oder Monatskarten mit einem Eigenanteil in Höhe von jeweils 10 Euro pro Monat erwerben. Fahrtkosten sind für höchstens zwei schulpflichtige Kinder einer Familie zu tragen. Beförderungskosten werden grundsätzlich nur erstattet oder bezuschusst, wenn öffentliche Verkehrsmittel für den Schulweg genutzt werden. Weitere Infos erhalten Sie bei den Schulsekretariaten sowie beim Schul- und Sportamt, Telefon 133-4152/ 4151- und 4158 Lernmittelfreiheit An den Karlsruher Schulen – mit Ausnahme der Fachschulen – wird grund- sätzlich Lernmittelfreiheit gewährt. Aktuelle Auskünfte hierzu erteilen die Schulsekretariate. Schulbeirat Der Schulbeirat berät alle wichtigen Schulangelegenheiten zur Vorbereitung von Gemeinderatsentscheidungen. Er setzt sich zusammen aus Mitgliedern der im Gemeinderat vertretenen politischen Parteien und aus Vertreterinnen und Vertretern der Schulleitungen, des Lehrerkollegiums, der Schülerinnen und Schüler, der Eltern, der Kirchen sowie Vertretungen der für die Berufserziehung der Schülerinnen und Schüler Mitverantwortlichen. Vorsitzender des Schulbeirates: Bürgermeister Martin Lenz. Schulaufsicht und Schulträger Die staatliche Schulaufsicht ist zuständig für die Dienst- und Fachaufsicht der Schulen. Zur Aufsicht gehört auch die Beratung der Lehrkräfte. Das Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 7 – Schule und Bildung – ist für die Fach- und Dienstaufsicht über die allgemeinbildenden Sonstiges | 105 Gymnasien und die beruflichen Schulen zuständig. Weitere Infos: www.rp.baden-wuerttemberg.de Das Staatliche Schulamt Karlsruhe übt als untere Schulaufsichtsbehörde die Fachaufsicht über die im Stadtkreis und Landkreis Karlsruhe gelegenen Grund-, Haupt-, Werkreal-, Realschulen, Gemeinschaftsschulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sowie die Dienstaufsicht über die dortigen Schulleitungen und Lehrkräfte aus. Weitere Infos: www.schulamt-karlsruhe.de Die Stadt Karlsruhe – Schul- und Sportamt ist als Schulträgerin für den sächlichen Bereich der öffentlichen Schulen in Karlsruhe wie zum Beispiel Schulgebäude, Ausstattung, Einrichtung, Betreuungsangebote für Schulkinder zuständig. Weitere Infos: www.karlsruhe.de/schulen  Adressen und Ansprechpersonen finden Sie nachfolgend Regierungspräsidium Karlsruhe Abteilung 7 – Schule und Bildung Abteilungspräsidentin Anja Bauer Dienstgebäude: Hebelstraße 2, 76247 Karlsruhe Telefon 926-0, Fax: 933-40270, poststelle@rpk.bwl.de Postanschrift: Regierungspräsidium Karlsruhe, 76133 Karlsruhe Referate 71 Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten der Schulen, Angelegenheiten der Lehrerbildungseinrichtungen, Disziplinarangelegenheiten 72 Personal- und Verwaltungsangelegenheiten der Lehrkräfte 73 Lehrereinstellung und Bedarfsplanung 74 Grund-, Werkreal-, Haupt-, Real-, Gemeinschaftsschulen, Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren 75 Allgemeinbildende Gymnasien 76 Berufliche Schulen 77 Qualitätssicherung und -entwicklung, Schulpsychologische Dienste Staatliches Schulamt Karlsruhe Amtsleiterin Elisabeth Groß, Ltd. Schulamtsdirektorin Ritterstraße 16-20, 76133 Karlsruhe Telefon 605610-0 Fax 6505610-44 106 | Sonstiges poststelle@ssa-ka.kv.bwl.de www.schulamt-karlsruhe.de Allgemeine Verwaltung Karl-Heinz Häger-Rose, Verwaltungsleiter Telefon 605610-39 Karl-Heinz.Haeger-Rose@ssa-ka.kv.bwl.de Weitere Ansprechpersonen  SIEHE WWW.SCHULAMT-KARLSRUHE.DE Schulpsychologische Beratungsstelle des Staatlichen Schulamts Karlsruhe Ritterstraße 18 Telefon 605610-70, Fax 605610-970 SPBS@ssa-ka.kv.bwl.de www.schulamt-karlsruhe.de Unterstützung von Schulen (Schulleitungen und Lehrkräften) sowie Schulaufsicht bei pädagogisch-psychologischen Fragen; Information und Beratung von Schülerinnen und Schülern oder deren Erziehungsberechtigten über Bildungsgänge und bei Schulschwierigkeiten Schuldezernat – Stadt Karlsruhe Bürgermeister Martin Lenz Rathaus/Marktplatz 76133 Karlsruhe Telefon 133-1030, dez3@karlsruhe.de Schul- und Sportamt – Stadt Karlsruhe Amtsleiter Joachim Frisch Blumenstraße 2 a 76133 Karlsruhe Telefon 133-4100, info@sus.karlsruhe.de Abteilung 100 – Allgemeine Verwaltung Jochen Vollmer, Telefon 133-4110, jochen.vollmer@sus.karlsruhe.de Abteilung 200 – Schule Martina Beer, Telefon 133-4130, martina.beer@sus.karlsruhe.de Petra Scheuerer, Telefon 133-4130, petra.scheuerer@sus.karlsruhe.de Sonstiges | 107 Abteilung 300 – Sport Silke Hinken, Telefon 133-4160, sport@sus.karlsruhe.de Abteilung 400 – Pädagogische Dienste Ann-Kathrin Küster, Telefon 133-4108, ann-kathrin.kuester@sus.karlsruhe.de Bürgertelefon Telefon 133-4101, info@sus.karlsruhe.de Bildungsregion Stadt Karlsruhe Für die Stadt Karlsruhe ist der Bereich „Bildung“ von zentraler Bedeutung. In der Stadt gibt es eine vielfältige Bildungslandschaft. Viele Vereine, Organisationen, Institutionen und die Schulen engagieren sich zum Wohle der Kinder und Jugendlichen. Seit 1. Januar 2011 ist die Stadt Karlsruhe als Bildungsregion vom Kultusministerium Baden-Württemberg anerkannt. Eine Bildungsregion hat unter anderem folgende Aufgaben  sie ist ein aktives Netzwerk aller an Bildungsfragen beteiligten Partnern und Organisationen  sie unterstützt und verbessert die Lern- und Lebenschancen von Kindern und Jugendlichen  sie fördert eine systematische und bedarfsorientierte Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung im Bereich der Schul- und Bildungsangebote.  sie erfasst und koordiniert die Bildungsangebote für Neuzugewanderte (kommunale Koordinierung)  Um diese Aufgabe verwirklichen zu können, entwickelt eine Regionale Steuerungsgruppe unter anderem eine Gesamtstrategie und Leitziele. Die Ausführung oder die Durchführung der entwickelten Strategien erfolgt von einem „Bildungsbüro“. Bildungsbüro c/o Schul- und Sportamt Blumenstraße 2 a – Gebäude A, 1. OG, 76133 Karlsruhe Telefon 133-4104, Fax 133-4109, bildungsregion@sus.karlsruhe.de www.karlsruhe.de/bildungsregion Kommunale Koordinierung „Bildungsangebote für Neuzugewanderte” c/o Schul- und Sportamt Blumenstraße 2 a – Gebäude B, 1. OG, 76133 Karlsruhe Telefon 133-4166 und 133-4167, bildungskoordination@sus.karlsruhe.de 108 | Sonstiges Gesamtelternbeirat der Stadt Karlsruhe Der Gesamtelternbeirat der Schulen in Karlsruhe (kurz: GEB Karlsruhe) setzt sich zusammen aus allen Elternbeiratsvorsitzenden und deren Stellvertretern der öffentlichen Schulen in Karlsruhe. Die Mitglieder des Gesamtelternbeirats wählen aus ihrer Mitte den Vorstand. Die Mitglieder des Vorstands fungieren als Bindeglied zu zahlreichen öffentlichen Institutionen und Initiativen, zur Stadt Karlsruhe, zum Landeselternbeirat und anderen Stellen. Sie sind im Schulbeirat als beratendem Ausschuss des Gemeinderates vertreten sowie in verschiedenen Arbeitsgruppen zu Bildungsthemen. Zweimal jährlich finden Sitzungen des GEB statt, zu denen alle Schulen eingeladen werden. Die Mitglieder des Vorstands fungieren auch als Vermittler in Konfliktfällen. Gesamtelternbeirat der Stadt Karlsruhe c/o Peer Giemsch, Telefon 3549138 vorstand@geb-karlsruhe.de www.geb-karlsruhe.de Arbeitskreis Karlsruher Schülervertreter(AKS) Der Arbeitskreis Karlsruher Schülervertreter (AKS) versteht sich als freiwillige, demokratische Vertretung aller Schülerinnen und Schüler aus Karlsruhe und der näheren Umgebung. Aus diesem Verständnis heraus vertritt er die Schülerschaft gegenüber allen Institutionen, Organisationen und der Öffentlichkeit und möchte den Dialog und die Kooperation mit diesen fördern. Der AKS entsendet Schülervertreterinnen beziehungsweise Schülervertreter in den Schulbeirat der Stadt Karlsruhe und erhält ein eigenes Budget von der Stadt. Er wird vom Stadtjugendausschuss e. V. (stja) begleitet und unterstützt. Arbeitskreis Karlsruhe Schülervertreter info@aks-karlsruhe.de www.aks-karlsruhe.de Sonstige Einrichtungen Büro für Integration Südendstraße 42, 76135 Karlsruhe Telefon 133-5761, Fax 133-5769 buero.fuer.integration@sjb.karlsruhe.de www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/bfi.de Jugendmigrationsdienst, Internationaler Bund Angebote für Migrantenschülerinnen und -schüler und deren Eltern Deutschförderung, Bildungsberatung, Telefon 378055 jmd-karlsruhe@ib.de Dolmetscher-Pool, Telefon 35256880 elena.reznik@ib.de Sonstiges | 109 Werderstraße 57, 76137 Karlsruhe www.ib-baden.de/bildungsberatung-karlsruhe Jugendmusikschule Neureut Unterfeldstraße 6, 76149 Karlsruhe Telefon 704156, Fax 7817632, jms@neureut.karlsruhe.de Jugendorchester Stadt Karlsruhe e. V. Leiter: Thomas F. Paha, Telefon 882212, www.jugendorchester-ka.de Musikschule der Stadt Karlsruhe Badisches KONServatorium Jahnstraße 20, 76133 Karlsruhe Telefon 133-4301 oder -4315, Fax 133-4309 www.karlsruhe.de/Konservatorium Psychologische Beratungsstellen Ost und West für Eltern, Kinder und Jugendliche Otto-Sachs-Straße 6, 76133 Karlsruhe Telefon 133-5360, Fax 133-5449 pbs@sjb.karlsruhe.de www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/pbst Schülerakademie Karlsruhe e. V. (Träger der freien Jugendhilfe) in Kooperation mit der Hector-Kinderakademie Außerschulische Bildungsangebote für talentierte und interessierte Kinder und Jugendliche c/o Hans-Thoma-Schule, Markgrafenstraße 42, 76131 Karlsruhe Telefon 133-4198, Fax: 95 976817 info@schuelerakademie-ka.de www.schuelerakademie-ka.de Schulpsychologische Beratungsstelle des Staatlichen Schulamts Karlsruhe (siehe Eintrag Seite 106) Stadtmedienzentrum Karlsruhe am LMZ Kompetenzzentrum für schulische und außerschulische Medienbildung, Kinder- und Jugendvideothek Filmkiste Moltkestraße 64, 76133 Karlsruhe Telefon 8808-0, Fax 8808-69, www.lmz-bw.de Stiftung Centre Culturel Franco-Allemand Karlsruhe Kulturzentrum und Sprachschule für Französisch, Kurse für alle Altersstufen und Niveaus, Workshops, Sprachanimationen, Lesungen, Nachhilfe, Einzelkurse, Abitur- und DELF-Vorbereitungskurse 110 | Sonstiges Karlstraße 16 b, 76133 Karlsruhe Telefon 160380, kurse@ccfa-ka.de, www.ccfa-ka.de Volkshochschule Karlsruhe e. V. Studienhaus, Kaiserallee 12 e, 76133 Karlsruhe Telefon 98575-0, Fax 98575-75 www.vhs-karlsruhe.de Weitere Beratungs- und Informationsstellen Einen umfassenden Überblick über die Beratungs- und Informationsstellen in Karlsruhe im sozialen Bereich bietet der Online-Ratgeber „Rat und Hilfe in allen Lebenslagen“ unter der Internetadresse www.karlsruhe.de/ratundhilfe Ferien- und Freizeitangebote Stadtjugendausschuss e. V. Legende *2 stja Stadtjugendausschuss e. V. CK Computerkurse Ferien verlässliche Ferienangebote FP offene Ferienprogramme FZ Freizeiten HA Hausaufgabenbetreuung KS Kreativ- u. Spielangebot MP Musikprojekte MT Mittagstisch TA Tagesausflüge 1 Aktions- und Zirkusbüro Otto-D. Oststadt Wolfartsweierer Straße 11, Telefon 66499240 (stja / Zirkuskurse, Ferien, FP) *2, siehe Seite 110 2 Aktivspielplatz Günther-Klotz-Anlage Südweststadt Günther-Klotz-Anlage, Telefon 133-5677 (stja / Ferien, FP, KS) *2, siehe Seite 110 3 Aktivspielplatz Nordweststadt Nordweststadt Hertzstraße 176 d, Telefon 9714330 (stja / Ferien, FP, KS) *2, siehe Seite 110 4 „Blaues Haus“ Hagsfeld Hallesche Allee 1, Telefon 682259 (stja / Ferien, FP, HA, KS, MT) *2, siehe Seite 110 Sonstiges | 111 5 Jugend- und Gemeinschaftszentrum „Weiße Rose“ Oberreut Otto-Wels-Straße 31, Telefon 133-5650 (stja / Ferien, FP, KS, TA) *2, siehe Seite 110 6 Kinder- und Jugendhaus Grötzingen Grötzingen Eisenbahnstraße 34, Telefon 9151306 (stja / Ferien, FP, KS, TA) *2, siehe Seite 110 7 Jugendfreizeit- und Bildungswerk (jfbw) Innenstadt-West Bürgerstraße 16, Telefon 133-5671 (stja / Ferien, FZ, TA) *2, siehe Seite 110 8 Kinder- und Jugendhaus Durlach Durlach Weiherstraße 1, Telefon 4905626 (stja / Ferien, FP, HA, KS, MT, Zirkusschule) *2, siehe Seite 110 9 Kinder- und Jugendhaus Mühlburg Mühlburg Fliederstraße 1, Telefon 591290 (stja / Ferien, FP, HA, KS) *2, siehe Seite 110 10 Kinder- und Jugendhaus Neureut „Trafohäusle“ Neureut Teutschneureuter Straße 54, Telefon 700948 (stja / Ferien, FP, KS) *2, siehe Seite 110 11 Kinder- und Jugendhaus Nordweststadt Nordweststadt Kurt-Schumacher-Straße 1, Telefon 4852570 (stja / Ferien, FP, KS, TA) *2, siehe Seite 110 12 Kinder- und Jugendhaus Oststadt Oststadt Rintheimer Straße 47, Telefon 615327 (stja / Ferien, FP, HA, KS, CK) *2, siehe Seite 110 13 Kinder- und Jugendhaus Südstadt Südstadt Augartenstraße 21, Telefon 30659 (stja / Ferien, FP, KS) *2, siehe Seite 110 14 Kinder- und Jugendhaus Südwest Südweststadt Südendstraße 51 a, Telefon 35454978 (stja / Ferien, FP, HA, KS, TA) *2, siehe Seite 110 15 Kinder- und Jugendhaus Waldstadt Waldstadt Neisser Straße 8, Telefon 2010464 (stja / Ferien, FP, HA, KS, FP, MP) *2, siehe Seite 110 112 | Sonstiges 16 Kinder- und Jugendhaus WEST Daxlanden Lindenallee 10, Telefon 133-5643 (stja / Ferien, KS, FP, MP) *2, siehe Seite 110 17 La Vie – Queeres Jugendzentrum Südstadt Ettlinger Straße 9, Telefon 357469 (stja / KS) *2, siehe Seite 110 18 Mobile Spielaktion Telefon 4763887 regelmäßige Spielangebote in versch. Stadtteilen (stja / Ferien, KS) *2, siehe Seite 110 Besucht uns auch auf MeinKonto Junges Banking von A-Z …das kostenlose Konto, das mitwächst – für junge Leute von 13 bis 27 Jahren. Ob Schüler, Auszubildende, Studenten, Freiwilligendienstleistende oder Wehr- dienstleistende – wer mit beiden Beinen im Leben stehen will, braucht ein Konto, das an den Kosten spart, aber nicht an den Extras: • Kostenlose Kontoführung mit einer attraktiven Verzinsung von 0,5% p.a.* • Kostenlose girocard für Geldautomat, Kontoauszugsdrucker und zusätzlich in Geschäften mit PIN verwendbar (electronic cash) • Direktbanking: Internet-, Telefon- oder MobileBanking • Serviceleistungen, z.B. Überweisungen, Daueraufträge, Benutzung von Geldautomaten und Kontoauszugsdruckern • Gutscheinheft für alle 13- bis 17-jährigen * bis 2.000 EUR Guthaben, darüberhinaus gilt der aktuelle Zinssatz des SparKlassik Einfach reinklicken – www.volksbank-karlsruhe.de. 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Adressübersicht der öffentlichen Schulen Schulkindergärten 1 Schulkindergarten an der Alb für entwicklungs- Weiherfeld verzögerte und geistig behinderte Kinder Gottlob-Schreber-Weg 31, 76199 Karlsruhe Telefon 133-4762, Fax 133-4797 poststelle@schulkiga-g-ka.schule.bwl.de 2 Sandhasen Schulkindergarten mit Rintheim dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung Mannheimer Straße 67, 76131 Karlsruhe Telefon 6238301, Fax 6238303 poststelle@schulkiga-k-ka.schule.bwl.de 3 Kieselsteine Schulkindergarten mit dem Nordstadt Förderschwerpunkt Hören und Sprache Rhode-Island-Allee 62, 76149 Karlsruhe Telefon 757609, Fax 757302 poststelle@schulkiga-s-ka.schule.bwl.de 116 | Adressübersicht der öffentlichen Schulen Ausbildung in Altenpflege und Altenpflegehilfe • Staatlich anerkannt • Dauer: 3 Jahre (Altenpflege), 1 Jahr (Altenpflegehilfe), 2 Jahre (Altenpflegehilfe für Migrantinnen und Migranten mit zusätzlichem Deutschunterricht bis B2) • Kursstarts immer im April und Oktober • Zahlreiche Fort - und Weiterbildungen in der Pflege maxQ. Fachschule für Altenpflege I Hermann-Veit-Str. 6 76135 Karlsruhe I Telefon 0721 120843 100 karlsruhe@maxq.net | maxq.net/karlsruhe maxQ. ist eine Marke des bfw – Unternehmen für Bildung. maxQ. – Ihr professioneller Partner für Aus-, Fort- & Weiterbildung für Gesundheit & Soziales Zertifiziert nach AZAV und ISO 9001:2015 I www.maxq.net Anzeige Grund- und Werkrealschulen  Detaillierte Informationen über das Angebot der Grund- und Werkrealschulen finden Sie auf den Seiten 18 ff 3 Adam-Remmele-Schule Daxlanden (Grund- und Werkrealschule) August-Dosenbach-Straße 28, 76189 Karlsruhe Telefon 133-4624, Fax 133-4476 poststelle@adam-remmele-schule-ka.schule.bwl.de 28 Anne-Frank-Schule Oberreut (Grund- und Werkrealschule, Gemeinschaftsschule) Bonhoefferstraße 12, 76189 Karlsruhe Telefon 133-4698, Fax 133-4752 poststelle@anne-frank-schule-ka.schule.bwl.de 9 Augustenburg Gemeinschaftsschule Grötzingen Grötzingen (Grundschule, Gemeinschaftsschule) siehe Eintrag Seite 124 19 Draisschule (Grundschule) Mühlburg Tristanstraße 1, 76185 Karlsruhe Telefon 133-4566, Fax 133-4567 poststelle@drais-ghs-ka.schule.bwl.de 33 Eichelgartenschule (Grundschule) Rüppurr Rosenweg 1, 76199 Karlsruhe Telefon 133-4592, Fax 133-4593 poststelle@eichelgartenschule-ka.schule.bwl.de 40 Eichendorffschule (Grund- und Werkrealschule) Waldstadt Lötzener Straße 2, 76139 Karlsruhe Telefon 133-4652, Fax 133-4651 poststelle@eichendorffschule-ka.schule.bwl.de Adressübersicht der öffentlichen Schulen | 117 41 Ernst-Reuter-Schule Waldstadt (Werkrealschule, Gemeinschaftsschule) Tilsiter Straße 15, 76139 Karlsruhe Telefon 133-4656, Fax 133-4660 poststelle@ernst-reuter-schule-ka.schule.bwl.de 20 Friedrich-Ebert-Schule (Grundschule) Mühlburg Staudingerstraße 3, 76185 Karlsruhe Telefon 133-4661, Fax 133-4642 poststelle@friedrich-ebert-schule-ka.schule.bwl.de 38 Gartenschule (Grundschule) Südweststadt Gartenstraße 20-22, 76133 Karlsruhe Telefon 133-4665, Fax 133-4365 poststelle@gartenschule-ka.schule.bwl.de 36 Grundschule am Wasserturm Südstadt Hedwig-Kettler-Straße 11, 76137 Karlsruhe Telefon 133-4188, Fax 133-4189 poststelle@grundschule-am-wasserturm-ka.schule.bwl.de 1 Grundschule Beiertheim Beiertheim-Bulach Marie-Alexandra-Straße 51, 76135 Karlsruhe Telefon 133-4637, Fax 133-4366 poststelle@grundschule-beiertheim-ka.schule.bwl.de 5 Grundschule Bergwald Durlach (Bergwald) Elsa-Brändström-Straße 7, 76228 Karlsruhe Telefon 9474580, Fax 9474579 poststelle@bergwaldschule-ka.schule.bwl.de 2 Grundschule Bulach Beiertheim-Bulach Grünwinkler Straße 10, 76135 Karlsruhe Telefon 133-4645, Fax 133-4367 poststelle@grundschule-bulach-ka.schule.bwl.de 4 Grundschule Daxlanden Daxlanden Pfalzstraße 8, 76189 Karlsruhe Telefon 133-4648, Fax 133-4650 poststelle@grundschule-daxlanden-ka.schule.bwl.de 11 Grundschule Grünwinkel Grünwinkel Hopfenstraße 18, 76185 Karlsruhe Telefon 133-4669, Fax 133-4668 poststelle@grundschule-gruenwinkel-ka.schule.bwl.de 12 Grundschule Hagsfeld Hagsfeld Ruschgraben 17, 76139 Karlsruhe Telefon 133-4678, Fax 133-4634 poststelle@grundschule-hagsfeld-ka.schule.bwl.de 118 | Adressübersicht der öffentlichen Schulen 17 Grundschule Knielingen Knielingen Eggensteiner Straße 3, 76187 Karlsruhe Telefon 563187, Fax 5316098 poststelle@grundschule-knielingen-ka.schule.bwl.de 31 Grundschule Rintheim Rintheim Weinweg 1, 76131 Karlsruhe Telefon 133-4719, Fax 133-4368 poststelle@grundschule-rintheim-ka.schule.bwl.de 35 Grundschule Stupferich Stupferich Kleinsteinbacher Straße 14, 76228 Karlsruhe Telefon 472671, Fax 4763240 poststelle@grundschule-stupferich-ka.schule.bwl.de 45 Grundschule Wolfartsweier Wolfartsweier Steinkreuzstraße 56, 76228 Karlsruhe Telefon 492086, Fax 495289 poststelle@grundschule-wolfartsweier-ka.schule.bwl.de 43 Gutenbergschule (Grund- und Werkrealschule) Weststadt Goethestraße 34, 76135 Karlsruhe Telefon 133-4674, Fax 133-4677 poststelle@gutenbergschule-ka.schule.bwl.de 14 Hans-Thoma-Schule (Grundschule) Innenstadt Ost Markgrafenstraße 42, 76133 Karlsruhe Telefon 133-4681, Fax 133-4369 poststelle@hans-thoma-schule-ka.schule.bwl.de 21 Hardtschule (Grundschule) Mühlburg Hardtstraße 3, 76185 Karlsruhe Telefon, 133-4686, Fax 133-4383 poststelle@hardtschule-ka.schule.bwl.de 16 Hebelschule (Grundschule) Innenstadt West Moltkestraße 8, 76133 Karlsruhe Telefon 133-4578, Fax 133-4978 poststelle@hebel-grundschule-ka.schule.bwl.de 32 Heinrich-Köhler-Schule (Grundschule) Rintheim Forststraße 4, 76131 Karlsruhe Telefon 133-4 619, Fax 133-4629 poststelle@heinrich-koehler-schule-ka.schule.bwl.de 10 Heinz-Barth-Schule Wettersbach Grünwettersbach (Grundschule) Esslinger Straße 2, 76228 Karlsruhe Telefon 9453871, Fax 9453872 poststelle@heinz-barth-schule-ka.schule.bwl.de Adressübersicht der öffentlichen Schulen | 119 15 Leopoldschule (Grundschule) Innenstadt West Leopoldstraße 9, 76133 Karlsruhe Telefon 133-4695, Fax 133-4372 poststelle@leopoldschule-ka.schule.bwl.de 27 Marylandschule (Grundschule) Nordstadt Rhode-Island-Allee 70, 76149 Karlsruhe Telefon 133-4560, Fax 133-4373 poststelle@marylandschule-ka.schule.bwl.de 37 Nebeniusschule (Grundschule) Südstadt Nebeniusstraße 22, 76137 Karlsruhe Telefon 133-4586, Fax 133-4374 poststelle@nebenius-grundschule-ka.schule.bwl.de 22 Nordschule Neureut (Grundschule) Neureut Friedhofstraße 1, 76149 Karlsruhe Telefon 709695, Fax 782584 poststelle@nordschule-neureut-ka.schule.bwl.de 6 Oberwaldschule Aue Durlach (Grund- und Werkrealschule) Grazer Straße 25, 76227 Karlsruhe Telefon 133-4632, Fax 133-4639 poststelle@oberwaldschule-ka.schule.bwl.de 7 Pestalozzischule Durlach (Grund- und Werkrealschule) Christofstraße 23, 76227 Karlsruhe Telefon 133-4709, Fax 133-4799 poststelle@pestalozzischule-ka.schule.bwl.de 25 Rennbuckel-Grundschule Nordweststadt (Grundschule) Bonner Straße 22, 76185 Karlsruhe Telefon 133-4599, Fax 133-4375 poststelle@rennbuckel-grundschule-ka.schule.bwl.de 34 Riedschule (Grundschule) Rüppurr Riedstraße 11, 76199 Karlsruhe Telefon 133-4715, Fax 133-4376 poststelle@riedschule-ka.schule.bwl.de 29 Schillerschule (Grundschule) Oststadt Kapellenstraße 11, 76131 Karlsruhe Telefon 133-4727, Fax 133-4729 poststelle@schillerschule-ka.schule.bwl.de Außenstelle: Schützenstraße 35, Telefon 133-4747 120 | Adressübersicht der öffentlichen Schulen 8 Schloss-Schule (Grundschule) Durlach Prinzessenstraße 1, 76227 Karlsruhe Telefon 133-4732, Fax 133-4735 poststelle@schloss-schule-ka.schule.bwl.de 13 Schule im Lustgarten (Grundschule) Hohenwettersbach Kirchplatz 8, 76228 Karlsruhe Telefon 473853, Fax 9473811 poststelle@schule-im-lustgarten-ka.schule.bwl.de 39 Südendschule (Grundschule) Südweststadt Südendstraße 35, 76137 Karlsruhe Telefon 133-4736, Fax 133-4379 poststelle@suedendschule-ka.schule.bwl.de 23 Südschule Neureut Neureut (Grundschule) Welschneureuter Straße 14, 76149 Karlsruhe Telefon 706628, Fax 9703739 poststelle@suedschule-neureut-ka.schule.bwl.de 30 Tullaschule Oststadt (Grundschule) Tullastraße 57, 76131 Karlsruhe, Telefon 133-4740, Fax 133-4380 poststelle@tulla-grundschule-ka.schule.bwl.de 15 Viktor-von-Scheffel-Schule Knielingen (Grundschule) Schulstraße 3, 76187 Karlsruhe, Telefon 566669, Fax 567876 poststelle@viktor-von-scheffel-schule-ka.schule.bwl.de 24 Waldschule Neureut Neureut (Grundschule) Moldaustraße 37, 76149 Karlsruhe, Telefon 705660, Fax 7880217 poststelle@waldschule-neureut-ka.schule.bwl.de 42 Weiherwaldschule Weiherfeld-Dammerstock (Grundschule) Scheibenhardter Weg 23, 76199 Karlsruhe Telefon 133-4756, Fax 133-4382 poststelle@weiherwaldschule-ka.schule.bwl.de 44 Weinbrennerschule Weststadt (Grundschule) Kriegsstraße 141, 76135 Karlsruhe Telefon 133-4764, Fax 133-4761 poststelle@weinbrennerschule-ka.schule.bwl.de 26 Werner-von-Siemens-Schule Nordweststadt (Grund- und Werkrealschule) Kurt-Schumacher-Straße 1, 76187 Karlsruhe Telefon 133-4767, Fax 133-2569 poststelle@werner-von-siemens-schule-ka.schule.bwl.de Adressübersicht der öffentlichen Schulen | 121 Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) 1 SBBZ Albschule Weiherfeld Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Scheibenhardter Weg 23, 76199 Karlsruhe Telefon 133-4759, Fax 133-4760 poststelle@albschule-ka.schule.bwl.de 2 SBBZ Erich Kästner-Schule Nordweststadt Förderschwerpunkt Hören und Sprache Moltkestraße 136, 76187 Karlsruhe Telefon 133-4771, Fax 133-4779 poststelle@erich-kaestner-schule-ka.schule.bwl.de 3 SBBZ Federbachschule Daxlanden Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung Pfarrstraße 51, 76189 Karlsruhe Telefon 133-4778, Fax 133-4711 poststelle@federbachschule-ka.schule.bwl.de 4 SBBZ Kimmelmannschule Südweststadt Förderschwerpunkt Lernen Graf-Rhena-Straße 18, 76137 Karlsruhe Telefon 133-4783, Fax 133-4371 poststelle@kimmelmannschule-ka.schule.bwl.de 5 SBBZ Lidellschule Oststadt Förderschwerpunkt Lernen Tullastraße 57, 76131 Karlsruhe Telefon 133-4744, Fax 133-2511 poststelle@lidellschule-ka.schule.bwl.de 6 SBBZ Marie-Luise-Kaschnitz-Schule Nordweststadt Förderschwerpunkt Schüler in längerer Krankenhausbehandlung Moltkestraße 90, 76133 Karlsruhe Telefon 9747530, Fax 9747539 poststelle@marie-luise-kaschnitz-schule-ka.schule.bwl.de 7 SBBZ Schule am Turmberg Durlach Förderschwerpunkt Lernen Am Steinbruch 20, 76227 Karlsruhe Telefon 133-4785, Fax 133-4377 poststelle@schule-am-turmberg-ka.schule.bwl.de 8 SBBZ Schule am Weinweg Rintheim Förderschwerpunkt Sehen Weinweg 1, 76131 Karlsruhe Telefon 133-4722, Fax 133-4399 poststelle@schule-am-weinweg-ka.schule.bwl.de 124 | Adressübersicht der öffentlichen Schulen 9 SBBZ Vogesenschule Mühlburg Förderschwerpunkt Lernen Hardtstraße 1, 76185 Karlsruhe Telefon 133-4690, Fax 133-4381 poststelle@vogesenschule-ka.schule.bwl.de Gemeinschaftsschulen 1 Anne-Frank-Schule Oberreut Bonhoefferstraße 12, 76189 Karlsruhe Telefon 133-4698, Fax 133-4752 poststelle@anne-frank-schule-ka.schule.bwl.de 2 Augustenburg Gemeinschaftsschule Grötzingen Grötzingen Augustenburgstraße 22a, 76229 Karlsruhe Telefon 463083, Fax 468601 poststelle@augustenburg-gms-groetzingen-ka.schule.bwl.de 3 Drais-Gemeinschaftsschule Mühlburg Tristanstraße 1, 76185 Karlsruhe Telefon 133-4562, Fax 133-2522 poststelle@drais-gms-ka.schule.bwl.de 4 Ernst-Reuter-Gemeinschaftsschule Waldstadt Tilsiter Straße 15, 76139 Karlsruhe Telefon 133-4656, Fax 133-4660 poststelle@ernst-reuter-schule-ka.schule.bwl.de Realschulen 1 Friedrich-Realschule Durlach Pfinztalstraße 78, 76227 Karlsruhe Telefon 133-4565, Fax 133-4364 poststelle@friedrich-realschule-ka.schule.bwl.de 2 Hebel-Realschule Innenstadt-West Moltkestraße 8, 76133 Karlsruhe Telefon 133-4573, Fax 133-4580 poststelle@hebel-realschule-ka.schule.bwl.de 3 Nebenius-Realschule Südstadt Nebeniusstraße 22, 76137 Karlsruhe Telefon 133-4581, Fax 133-2510 poststelle@nebenius-realschule-ka.schule.bwl.de 4 Realschule Neureut Neureut Unterfeldstraße 6, 76149 Karlsruhe Telefon 978470, Fax 9784733 poststelle@realschule-neureut-ka.schule.bwl.de 5 Realschule Rüppurr Rüppurr Rosenweg 1, 76199 Karlsruhe, Telefon 133-4589, Fax 133-4585 poststelle@realschule-rueppurr-ka.schule.bwl.de Adressübersicht der öffentlichen Schulen | 125 6 Rennbuckel-Realschule Nordweststadt Bonner Straße 22, 76185 Karlsruhe Telefon 133-4596, Fax 133-2518 poststelle@rennbuckel-realschule-ka.schule.bwl.de 7 Sophie-Scholl-Realschule Oberreut Joachim-Kurzaj-Weg 4, 76189 Karlsruhe Telefon 133-4606, Fax 133-4602 poststelle@sophie-scholl-realschule-ka.schule.bwl.de 8 Tulla-Realschule Rintheim Forststraße 4, 76131 Karlsruhe, Telefon 133-4614, Fax 133-4613 poststelle@tulla-realschule-ka.schule.bwl.de Allgemeinbildende Gymnasien 1 Bismarck-Gymnasium Innenstadt-West Bismarckstraße 8, 76133 Karlsruhe Telefon 133-4502, Fax 133-4569 poststelle@bismarck-gymnasium-ka.schule.bwl.de 2 Fichte-Gymnasium Innenstadt-West Sophienstraße 12-16, 76133 Karlsruhe Telefon 133-4508, Fax 133-4960 poststelle@fichte-gymnasium-ka.schule.bwl.de 3 Goethe-Gymnasium Südweststadt Renckstraße 2, 76133 Karlsruhe Telefon 133-4512, Fax 133-4588 poststelle@goethe-gymnasium-ka.schule.bwl.de 4 Gymnasium Neureut Neureut Unterfeldstraße 6, 76149 Karlsruhe Telefon 978370, Fax 9783725 poststelle@gymnasium-neureut-ka.schule.bwl.de 5 Helmholtz-Gymnasium Weststadt Kaiserallee 6, 76133 Karlsruhe Telefon 133-4518, Fax 133-4979 poststelle@helmholtz-gymnasium-ka.schule.bwl.de 6 Humboldt-Gymnasium Nordweststadt Wilhelm-Hausenstein-Allee 22, 76187 Karlsruhe Telefon 133-4524, Fax 133-2513 poststelle@humboldt-gymnasium-ka.schule.bwl.de 7 Kant-Gymnasium Innenstadt-Ost Englerstraße 10, 76131 Karlsruhe Telefon 133-4529, Fax 133-4539 poststelle@kant-gymnasium-ka.schule.bwl.de 126 | Adressübersicht der öffentlichen Schulen 8 Lessing-Gymnasium Weststadt Sophienstraße 147, 76135 Karlsruhe Telefon 133-4536, Fax 133-4533 poststelle@lessing-gymnasium-ka.schule.bwl.de 9 Markgrafen-Gymnasium Durlach Gymnasiumstraße 1-3, 76227 Karlsruhe Telefon 133-4542, Fax 133-4568 poststelle@markgrafen-gymnasium-ka.schule.bwl.de 10 Max-Planck-Gymnasium Rüppurr Krokusweg 49, 76199 Karlsruhe Telefon 133-4550, Fax 133-4989 poststelle@max-planck-gymnasium-ka.schule.bwl.de 11 Otto-Hahn-Gymnasium Waldstadt Im Eichbäumle 1, 76139 Karlsruhe Telefon 133-4556, Fax 133-4555 poststelle@otto-hahn-gymnasium-ka.schule.bwl.de Berufliche Gymnasien 2 Carl-Engler-Schule Südweststadt Technische Richtung (TG) Profil Mechatronik (TGM) / Profil Umwelttechnik (TGUT) Steinhäuserstraße 23, 76135 Karlsruhe Telefon 133-4837, Fax 133-4849 poststelle@carl-engler-schule-ka.schule.bwl.de 1 Elisabeth-Selbert-Schule Südweststadt Ernährungswissenschaftliche Richtung (EG) Biotechnologische Richtung (BTG) Sozialwissenschaftliche Richtung (SG) Steinhäuserstraße 25-27, 76135 Karlsruhe Telefon 133-4937, Fax 133-4936 poststelle@e-selbert-schule-ka.schule.bwl.de 3 Friedrich-List-Schule Oststadt Wirtschaftswissenschaftliche Richtung (WG) Profil Wirtschaft (WGW) / Profil Internationale Wirtschaft (WGI)/ Profil Finanzmanagement (WGF) Ludwig-Erhard-Allee 3, 76131 Karlsruhe Telefon 133-4906, Fax 133-4909 poststelle@friedrich-list-schule-ka.schule.bwl.de 4 Ludwig-Erhard-Schule Innenstadt-Ost Wirtschaftswissenschaftliche Richtung (WG) Profil Wirtschaft (WGW) Englerstraße 12, 76131 Karlsruhe Telefon 133-4915, Fax 133-4969 poststelle@ludwig-erhard-schule-ka.schule.bwl.de Adressübersicht der öffentlichen Schulen | 127 Berufliche Schulen 1 Carl-Benz-Schule (Gewerbliche Schule) Südweststadt Steinhäuserstraße 23, 76135 Karlsruhe Telefon 133-4816, Fax 133-4819 poststelle@carl-benz-schule-ka.schule.bwl.de 2 Carl-Engler-Schule (Gewerbliche Schule) Südweststadt Steinhäuserstraße 23, 76135 Karlsruhe Telefon 133-4837, Fax 133-4849 poststelle@carl-engler-schule-ka.schule.bwl.de 3 Carl-Hofer-Schule (Gewerbliche Schule) Innenstadt-Ost Adlerstraße 29, 76133 Karlsruhe, Telefon 133-4866, Fax 133-4739 poststelle@carl-hofer-schule-ka.schule.bwl.de 4 Elisabeth-Selbert-Schule Südweststadt (Hauswirtschaftliche, sozialpädagogische und sozialpflegerische Schule) Steinhäuserstraße 25-27, 76135 Karlsruhe Telefon 133-4937, Fax 133-4936 poststelle@e-selbert-schule-ka.schule.bwl.de 5 Engelbert-Bohn-Schule (Kaufmännische Schule) Oberreut Joachim-Kurzaj-Weg 4, 76189 Karlsruhe, Telefon 133-4610, Fax 133-4919 poststelle@engelbert-bohn-schule-ka.schule.bwl.de 6 Friedrich-List-Schule (Kaufmännische Schule) Oststadt Ludwig-Erhard-Allee 3, 76131 Karlsruhe, Telefon 133-4906, Fax 133-4909 poststelle@friedrich-list-schule-ka.schule.bwl.de 7 Gewerbeschule Durlach (Gewerbliche Schule) Durlach Grötzinger Straße 83, 76227 Karlsruhe, Telefon 94980, Fax 9498200 poststelle@gewerbeschule-durlach-ka.schule.bwl.de 8 Heinrich-Hertz-Schule (Gewerbliche Schule) Südweststadt Südendstraße 51, 76135 Karlsruhe, Telefon 133-4847, Fax 133-4829 poststelle@heinrich-hertz-schule-ka.schule.bwl.de 9 Heinrich-Hübsch-Schule (Gewerbliche Schule) Innenstadt-Ost Fritz-Erler-Straße 16, 76133 Karlsruhe, Telefon 133-4801, Fax 133-4809 poststelle@heinrich-huebsch-schule-ka.schule.bwl.de 10 Heinrich-Meidinger-Schule (Gewerbliche Schule) Oststadt Bertholdstraße 1, 76131 Karlsruhe, Telefon 133-4900, Fax 133-4899 poststelle@heinrich-meidinger-ka.schule.bwl.de 11 Ludwig-Erhard-Schule (Kaufmännische Schule) Innenstadt-Ost Englerstraße 12, 76131 Karlsruhe, Telefon 133-4915, Fax 133-4969 poststelle@ludwig-erhard-schule-ka.schule.bwl.de 128 | Adressübersicht der öffentlichen Schulen 12 Walter-Eucken-Schule (Kaufmännische Schule) Südweststadt Ernst-Frey-Straße 2, 76135 Karlsruhe, Telefon 133-4927, Fax 133-4929 poststelle@walter-eucken-schule-ka.schule.bwl.de Europäische Schule A Die Europäische Schule Karlsruhe Waldstadt Albert-Schweitzer-Straße 1, 76139 Karlsruhe Telefon 680090, Fax 6800950 info@es-karlsruhe.eu „Juristerei als unterhaltsame Randnotiz. Sehr kurzweilig.“ STADER TAGBLATT „Rotlichtmilieu und Lokalkolorit.“ BADISCHE NEUESTE NACHRICHTEN 176 Seiten · Paperback ISBN 978-3-88190-910-5 12,95 Euro Anzeige Ein Karlsruhe r Richter- Krimi Ein Karlsruhe r Richter- Krimi Die zwei erfolgreich en Richter-K rimis aus Karlsr uhe 256 Seiten · Paperback ISBN 978-3-88190-986-0 12,95 Euro www.infoverlag.de Ferienkalender | 129 Ferienkalender Schuljahr 2018/2019 Ferien und unterrichtsfreie Tage im Bereich der Stadt Karlsruhe Sommer 2018 Do., 26. Juli – Sa., 8. September 2018 Herbst 2018 Sa., 27. Oktober – Sa., 3. November 2018 Weihnachten 2018/19 Do., 20. Dezember – Sa., 5. Januar 2019 Fastnacht 2019* Sa., 2. März – Sa., 9. März 2019 Ostern 2019 Sa., 13. April – Sa., 27. April 2019 Brückentag* Fr., 31. Mai 2019 Pfingsten 2019 Sa., 8. Juni – Sa., 22. Juni 2019 Sommer 2019** Sa., 27. Juli – Di., 10. September 2019 *Die den Schulen zusätzlich zustehenden fünf beweglichen und drei unterrichtsfreien Tage wurden auf Fastnacht sowie auf Donnerstag/Freitag, 20./21. Dezember 2018 (Verlängerung der Weihnachtsferien) sowie auf Freitag, 31. Mai 2019 (Brückentag nach Christi Himmelfahrt) festgelegt. **Bitte beachten Sie auch die Sonderregelung für die Sommerferien 2019: der letzte Schultag ist Freitag, 26. Juli 2019; das Schuljahr 2019/20 beginnt am Mittwoch, 11. September 2019. Schuljahr 2019/2020 Ferien und unterrichtsfreie Tage im Bereich der Stadt Karlsruhe Sommer 2019* Mo., 29. Juli – Di., 10. September 2019 Brückentag** Fr., 4. Oktober 2019 Herbst 2019 Sa., 26. Oktober – Sa., 2. November 2019 Weihnachten 2019/20 Sa., 21. Dezember – Di., 7. Januar 2020 Fastnacht 2020** Sa., 22. Februar – Sa., 29. Februar 2020 Ostern 2020 Sa., 4. April – Sa., 18. April 2020 Brückentag** Fr., 22. Mai 2020 Pfingsten 2020 Sa., 30. Mai – Sa., 13. Juni 2020 Sommer 2020 Do., 30. Juli – Sa., 12. September 2020 * Bitte beachten Sie die Sonderregelung für die Sommerferien 2019; der letzte Schultag ist Freitag, 26. Juli 2019; das Schuljahr 2019/20 beginnt am Mittwoch, 11. September 2019. ** Die den Schulen zusätzlich zustehenden fünf beweglichen und drei unterrichtsfreien Tage wurden auf Fastnacht 2020 sowie auf Freitag, 4. Oktober 2019 (Brückentag nach Tag der Deutschen Einheit), Dienstag, 7. Januar 2020 (Verlängerung der Weihnachtsferien nach Heilige Drei Könige) sowie auf Freitag, 22. Mai 2020 (Brückentag nach Christi Himmelfahrt) festgelegt. 130 | Impressum Impressum Herausgegeben von: Stadt Karlsruhe Schul- und Sportamt (SuS) Blumenstraße 2 a, 76133 Karlsruhe Telefon 133-4106, Fax 133-4109 info@sus.karlsruhe.de, www.karlsruhe.de/schulen Die Broschüre „Schulische Bildung und Betreuungsangebote in Karlsruhe 2018/2019“ kann auch im Internet abgerufen werden. www.karlsruhe.de/Schulen Es gelten die jeweils aktuellen Gesetze und Verordnungen. In Zweifelsfällen erteilen die Schulleitungen oder die Schulaufsichtsbehörden Auskunft. Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier. Redaktion: SuS, Öffentlichkeitsarbeit Titelbild: LSB NRW | Andrea Bowinkelmann Produktion & Layout: Lindemanns Bibliothek, Info Verlag GmbH Telefon +49 (0)721 61 78 88 info@infoverlag.de www.infoverlag.de Anzeige ? ? ? K R E A T IV E K Ö P F E K R E AT IV E S C H U LE A ka de m ie fü r K om m un ik at io n in B ad en -W ür tt em be rg A ka de m ie fü r K om m un ik at io n in B ad en -W ür tt em be rg Er bp rin ze ns tr. 2 7 | E in ga ng B ür ge rs tra ße | 76 13 3 Ka rls ru he Fo n: (0 72 1) 1 80 5 4 09 -0 | ka rls ru he @ ak ad em ie -b w. de | w w w. ak ad em ie -b w. de w w w. fa ce bo ok .c om /A ka de m ie .fu er .K om m un ik at io n. Ka rls ru he P ri v. B e ru fs ko lle g f ü r P ro d u kt -D e si g n P ri v. B e ru fs ko lle g f ü r M e d ie n -D e si g n | Te c h n is c h e D o ku m e n ta ti o n P ri v. B e ru fs ko lle g f ü r G ra fi k- D e si g n P ri v. T e c h n is c h e s G ym n a si u m P ro fi l G es ta ltu ng s- u nd M ed ie nt ec hn ik , M an nh ei m | H ei lb ro nn | K ar ls ru he | Pf or zh ei m | St ut tg ar t | U lm | Fr ei bu rg D er b es se re W eg z um A b itu r o d er Fa ch ho ch sc hu lre ife m it B er uf : Le rn en , w as S p aß m ac ht ! K R EA TI VE K Ö PF E KR EA TI VE S C H U LE D er b es se re W eg z um A bi tu r o de r F ac hh oc hs ch ul re ife m it Be ru f. Le rn en , w as S pa ß m ac ht ! Er bp rin ze ns tr. 2 7 | E in ga ng B ür ge rs tra ße | 76 13 3 Ka rls ru he Fo n: (0 72 1) 1 80 5 4 09 -0 | ka rls ru he @ ak ad em ie -b w. de | w w w. ak ad em ie -b w. de P riv . T ec hn is ch es G ym na si um Pr ofi l G es ta ltu ng s- u nd M ed ie nt ec hn ik P riv . B er uf sk ol le g fü r G ra fik -D es ig n M an nh ei m | H ei lb ro nn | K ar ls ru he | Pf or zh ei m | St ut tg ar t | U lm | Fr ei bu rg? ? P riv . B er uf sk ol le g fü r Fo to - un d M ed ie nt ec hn ik P riv . B er uf sk ol le g fü r P ro du kt -D es ig n P riv . B er uf sk ol le g fü r M ed ie n- D es ig n / T ec hn is ch e D ok um en ta tio n N EU
https://www.karlsruhe.de/b2/schulen/schulen_ka/schulwegweiser/HF_sections/content/ZZk5NUots0xcjt/ZZk5NW5hxITS5u/schulische_bildung_betreuung_2018_2019.pdf
2019/2020 Schulische Bildung und Betreuungsangebote Stadt Karlsruhe Schul- und Sportamt www.heisenberg-gymnasium.de HEISENBERG-GYMNASIUM – EINE WEISE ENTSCHEIDUNG … • Vielfalt und Internationalität als UNESCO-Projektschule • Ganztagesgymnasium mit kleinen Klassen und Kursen • Kompetentes und engagiertes Lehrerkollegium • Angenehmes Lernklima • Ganzheitliches pädagogisches Konzept • Zusätzliche Übungsphasen im Unterricht statt Hausaufgaben • Vielfalt an außerunterrichtlichen Aktivitäten Heisenberg-Gymnasium Karlsruhe Tennesseeallee 111 | 76149 Karlsruhe | Telefon: 0721 972150 KARLSRUHE Anzeige Vorwort | 3 Vorwort Vorwort von Herrn Bürgermeister Martin Lenz für die Neuauflage der Broschüre „Schulische Bildung und Betreuungsangebote in Karlsruhe 2019/2020“ Rund 40.000 Schülerinnen und Schüler besuchen Tag für Tag die allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in der Trägerschaft der Stadt Karlsruhe. Vom Schulkindergarten über die Grundschule, die weiter­ führende Schule bis hin zur beruflichen Schule – in nahezu 90 öffentlichen schulischen Einrichtungen sowie in zahlreichen Schulen in freier Träger­ schaft finden die Schülerinnen und Schüler in Karlsruhe ein reiches und differenziertes schulisches Angebot. Dieses wird ergänzt durch eine breite Palette schulischer und außer­ schulischer Betreuungsangebote, die im ganzen Stadtgebiet von verschiedenen Trägern und Kooperationspartnern bereitgestellt und ständig weiterentwickelt werden und einen wichtigen Beitrag zur Entlastung von Familien und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten. Als Schul­ und Jugendbürgermeister der Stadt Karlsruhe freue ich mich, Ihnen die neu aufgelegte und aktualisierte Broschüre „Schulische Bildung und Betreuungsangebote 2019/2020“ zu präsentieren. In ihr finden Sie alle wichtigen Informationen und Adressen auf einen Blick und können sich bei Ihrer Suche nach einer bestimmten Schule oder einem Betreuungsangebot für Ihr Kind orientieren. Dennoch kann und will diese Broschüre nicht das persönliche Gespräch ersetzen. Die Ansprechpersonen in den Schulen und Betreuungs ein­ richtungen freuen sich über einen Austausch mit Ihnen und stehen Ihnen für Ihre Fragen und Anliegen gerne zur Verfügung. Martin Lenz Bürgermeister 4 | Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Allgemeinbildende Schulen (öffentlich) und Betreuungsangebote Vorschulischer Bereich ...............................................................................7 Grundschulförderklassen und Präventivklassen ..........................................7 Kooperation Kindergarten – Grundschule ..................................................8 Schulkindergärten ......................................................................................8 Sonderpädagogische Beratungsstellen .......................................................9 Grund­ und Werkrealschulen ...................................................................10 Grundschule (1. bis 4. Schuljahr) ..............................................................10 Werkrealschule (5. bis 10. Schuljahr) ........................................................11 Ganztagsschulen .....................................................................................12 Betreuungsangebote für Schulkinder .......................................................14 Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder ...........................................14 Schülerhorte ............................................................................................16 Ferienangebote des jfbw ..........................................................................17 Übersicht der Grund­ und Werkrealschulen und Tageseinrichtungen für Schulkinder ...................................................18 Schulische Bildung junger Menschen mit Behinderung .............................34 Sonderpädagogische Bildungs­ und Beratungszentren (SBBZ) ..................34 Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund ...............................43 Gemeinschaftsschulen ............................................................................ 44 Realschulen ............................................................................................ 46 Allgemeinbildende Gymnasien .................................................................49 Europäische Schulen (Kindergarten, Grundschule, Gymnasium) ...............55 Berufliche Schulen (öffentlich) Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf – VABO .............................................57 Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf – VAB ...............................................57 Duale Ausbildungsvorbereitung – AV Dual ...............................................58 Berufseinstiegsjahr ..................................................................................58 KoBV – Kooperative berufliche Bildung und Vorbereitung ........................59 Gewerbliche Berufsschulen ......................................................................59 Kaufmännische Berufsschulen ..................................................................62 Hauswirtschaftliche Berufsschule .............................................................63 Berufliche Gymnasien ............................................................................. 64 Berufsfachschulen ....................................................................................65 Berufskollegs ...........................................................................................71 Berufsoberschulen ...................................................................................83 Fachschulen .............................................................................................85 Anschriften und Übersicht der Beruflichen Schulen ..................................89 Schulen in freier Trägerschaft Schulkindergärten ....................................................................................93 Grund­, Haupt­ und Werkrealschulen .......................................................93 Sonderpädagogische Bildungs­ und Beratungszentren (SBBZ) ................. 94 Realschulen .............................................................................................95 Gemeinschaftsschulen ............................................................................ 96 Gymnasien/Berufliche Gymnasien/Kollegs ...............................................97 Berufsfachschulen und Berufskollegs .......................................................98 Berufsoberschule ...................................................................................100 Fachschulen ...........................................................................................100 Sonstiges Schülerbeförderung ...............................................................................103 Lernmittelfreiheit ...................................................................................104 Schulbeirat ............................................................................................104 Schulaufsicht und Schulträger ................................................................104 Regierungspräsidium Karlsruhe Abteilung 7 – Schule und Bildung .........105 Staatliches Schulamt Karlsruhe...............................................................105 Schuldezernat – Stadt Karlsruhe ............................................................106 Schul­ und Sportamt – Stadt Karlsruhe ..................................................106 Bildungsregion Stadt Karlsruhe ..............................................................107 Gesamtelternbeirat der Stadt Karlsruhe ..................................................107 Arbeitskreis Karlsruher Schülervertreter .................................................108 Sonstige Einrichtungen ..........................................................................108 Ferien­ und Freizeitangebote, Stadtjugendausschuss e. V. ...................... 110 Sonstige Organisationen und Träger ...................................................... 113 Adressübersicht der öffentlichen Schulen .................................... 113 Ferienkalender .......................................................................................129 Impressum .............................................................................................130 (siehe oben) Standortkarten der Schulen S. 114/115 + S. 122/123 1 1 1 Die nummerierten, farbigen Symbole in der Broschüre verweisen auf die jeweiligen Schulen und Angebote. Schulgebäude barrierefrei oder teilweise barrierefrei Daxlanden Stadtteilverweis  *1 /  *2 verweist auf die Legenden auf S. 33 + S. 110 Inhaltsverzeichnis | 5 Anzeige Vorschulischer Bereich | 7 Vorschulischer Bereich Grundschulförderklassen und Präventivklassen In den Grundschulförderklassen können schulpflichtige Kinder (vom sechsten Lebensjahr an) aufgenommen werden, die vom Schulbesuch zurückgestellt sind. Die Grundschulförderklasse hat die Aufgabe, die Kinder in ihrer Entwicklung zu fördern, um eine Aufnahme in die Grundschule zu ermöglichen. Schulen mit Grundschulförderklassen Friedrich-Ebert-Schule Mühlburg Staudingerstraße 3, 76185 Karlsruhe Telefon 133­4664, Fax 133­4642 poststelle@friedrich­ebert­schule­ka.schule.bwl.de Grundschule Bulach Bulach Grünwinkler Straße 10, 76135 Karlsruhe Telefon 133­4644, Fax 133­4367 poststelle@grundschule­bulach­ka.schule.bwl.de Grundschule Grünwinkel Grünwinkel Hopfenstraße 18, 76185 Karlsruhe Telefon 133­4671, Fax 133­4668 poststelle@grundschule­gruenwinkel­ka.schule.bwl.de Grundschule Stupferich Stupferich Kleinsteinbacher Straße 14, 76228 Karlsruhe Telefon 472671, Fax 4763240 poststelle@grundschule­stupferich­ka.schule.bwl.de Heinrich-Köhler-Schule Rintheim Forststraße 4, 76131 Karlsruhe Telefon 133­4619, Fax 133­4629 poststelle@heinrich­koehler­schule­ka.schule.bwl.de Schillerschule Oststadt Kapellenstraße 11, 76131 Karlsruhe Telefon 133­4730, Fax 133­4729 poststelle@schillerschule­ka.schule.bwl.de Viktor-von-Scheffel-Schule Knielingen Schulstraße 3, 76187 Karlsruhe Telefon 566450, Fax 567876 gfk@viktor­von­scheffel­schule­ka.schule.bwl.de 8 | Vorschulischer Bereich Schulen mit Präventivklassen/Präventivgruppen Kinder mit besonderem Förderbedarf werden ein Jahr vor der Einschulung in die Klasse aufgenommen. Ziel der Maßnahme ist, Zurückstellungen vom Schulbesuch zu vermeiden. Das Personal der Präventivklassen arbeitet eng mit der Grundschule, den Kindergärten, dem Gesundheitsamt und auch den sonderpädagogischen Einrichtungen zusammen. Heinrich-Köhler-Schule Rintheim Forststraße 4, 76131 Karlsruhe Telefon 017667444980 poststelle@heinrich­koehler­schule­ka.schule.bwl.de Nebenius-Grundschule Südstadt Nebeniusstraße 22, 76137 Karlsruhe Telefon 133­4586 poststelle@nebenius­grundschule­ka.schule.bwl.de Kooperation Kindergarten – Grundschule Arbeitsstelle für frühkindliche Bildung beim Staatlichen Schulamt Karlsruhe Ritterstraße 16 – 20, 76133 Karlsruhe Telefon 60561036, AstFB@ssa­ka.kv.bwl.de Schulkindergärten In Schulkindergärten werden Kinder im Vorschulalter mit besonderem Förderbedarf aufgenommen. Es gibt Schulkindergärten mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung (Aufnahme ab dem dritten Lebensjahr), körperliche und motorische Entwicklung (Aufnahme ab dem zweiten Lebensjahr) sowie Hören und Sprache (Aufnahme ab dritten oder vierten Lebensjahr). Weitere Informationen über Tageseinrichtungen für Kindergartenkinder mit und ohne Behinderung finden Sie in der Broschüre „Tageseinrichtungen für Kinder in Karlsruhe“. Sie kann im Internet heruntergeladen werden unter www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/kindertagesstaetten/ tageseinrichtungen oder angefordert werden bei der Sozial­ und Jugendbehörde, Öffentlichkeitsarbeit, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe, Telefon 133­5027. 1 Schulkindergarten an der Alb für Weiherfeld entwicklungsverzögerte und geistig behinderte Kinder Gottlob­Schreber­Weg 31, 76199 Karlsruhe Telefon 133­4762, Fax 133­4797 poststelle@schulkiga­g­ka.schule.bwl.de www.schulkindergarten­an­der­alb.de Vorschulischer Bereich | 9 2 Sandhasen Schulkindergarten mit Rintheim dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung Mannheimer Straße 67, 76131 Karlsruhe Telefon 6238301, Fax 6238303 poststelle@schulkiga­k­ka.schule.bwl.de www.schulkindergarten­rintheim.de 3 Kieselsteine Schulkindergarten mit dem Nordstadt Förderschwerpunkt Hören und Sprache Rhode­Island­Allee 62, 76149 Karlsruhe Telefon 757609, Fax 757302 poststelle@schulkiga­s­ka.schule.bwl.de www.schulkindergarten­kieselsteine.de  Schulkindergärten in freier Trägerschaft S. 93 Sonderpädagogische Beratungsstellen Beratungsstelle für entwicklungsverzögerte Kinder 7 Schule am Turmberg Am Steinbruch 20, 76227 Karlsruhe Telefon 133­4787 beratungsstelle@schule­am­turmberg­ka.schule.bwl.de 9 Vogesenschule Hardtstraße 1, 76185 Karlsruhe Telefon 133­4793 spff@vogesenschule­ka.schule.bwl.de Beratungsstelle für geistig behinderte Kinder 1 Pädagogische Frühbetreuung, Albschule Scheibenhardter Weg 23, 76199 Karlsruhe Telefon 133­4758 poststelle@albschule­ka.schule.bwl.de Beratungsstelle für sehbehinderte Kinder 8 Schule am Weinweg Weinweg 1, 76131 Karlsruhe Telefon 133­4726 poststelle@schule­am­weinweg­ka.schule.bwl.de Beratungsstelle für hör- und sprachauffällige Kinder Pädagogisch-audiologische Beratungsstelle 2 Erich Kästner-Schule Moltkestraße 136, 76187 Karlsruhe Telefon 133­4773, poststelle@erich­kaestner­ka.schule.bwl.de 10 | Grund­ und Werkrealschulen Beratungsstelle für erziehungshilfebedürftige Kinder 3 Federbachschule Pfarrstraße 51, 76189 Karlsruhe Telefon 133­4778 poststelle@federbachschule­ka.schule.bwl.de Beratungsstelle für körperbehinderte Kinder Ludwig Guttmann Schule Guttmannstraße 8, 76307 Karlsbad Telefon 07202 93260 lgs.beratung@landratsamt­karlsruhe.de Grund- und Werkrealschulen Grundschule (erstes bis viertes Schuljahr) Die Grundschule vermittelt grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten und entwickelt die verschiedenen Begabungen in einem gemeinsamen Bildungsgang. Sie umfasst vier Schuljahre. Wenn das Ziel der Abschlussklasse erreicht ist, kann das Kind in eine der weiterführenden Schulen gehen: a) die Werkrealschule (fünftes bis zehntes Schuljahr) b) die Realschule (fünftes bis zehntes Schuljahr) c) das Gymnasium (fünftes bis zwölftes Schuljahr) d) die Gemeinschaftsschule (fünftes bis zehntes Schuljahr) Fremdsprachen Französisch Schulbezirke der Grundschulen: Jede Grundschule hat einen Schulbezirk. Das Schulgesetz sieht vor, dass schulpflichtige Grundschülerinnen und Grund schüler die Schul e besuchen müssen, in deren Schulbezirk sie wohnen. Die für Sie zuständige Grundschule finden Sie im Internet unter www.karlsruhe.de/b2/schulen/grundschulsuche.  Grund- und Werkrealschulen in den Stadtteilen S. 18  Grund- und Werkrealschulen alphabetisch S. 113 Anzeige Grund­ und Werkrealschulen | 11 Werkrealschule (5. bis 10. Schuljahr) Die Werkrealschule vermittelt eine grundlegende und erweiterte allgemeine Bildung, die sich an lebensnahen Sachverhalten und Aufgabenstellungen orientiert. In enger Abstimmung mit beruflichen Schulen schafft sie die Grundlage für eine Berufsausbildung und für weiterführende, insbesondere berufsbezogene schulische Bildungsgänge. Eckdaten:  durchgängiger sechsjähriger Bildungsgang  mittlerer Bildungsabschluss – dem Realschulabschluss gleichwertig  durchgängige, individuelle Förderung ab Klasse 5  gezielte Berufswegeplanung ab Klasse 5  vertiefte Berufsorientierung durch neue Wahlpflichtfächer in den Klassen 8 und 9:  Natur und Technik  Wirtschaft und Informationstechnik  Gesundheit und Soziales  Vorbereitung für das duale System Abschlüsse und Übergänge:  Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder 10  mittlerer Schulabschluss nach Klasse 10  Ausbildungsverhältnis  Besuch des zweiten Schuljahres an der zweijährigen Berufsfachschule (BFS)  Wechsel auf Berufskolleg (Noten)  Wechsel auf Berufliches Gymnasium (Noten) Werkrealschulen in Karlsruhe In Karlsruhe gibt es flächendeckend an insgesamt sechs verschiedenen Standorten eine Werkrealschule. Werkrealschulen für die Klassenstufen 5 bis 10 sind: Gutenbergschule, Pestalozzischule, Werner­von­Siemens­ Schule. Auslaufende Werkrealschulen für unterschiedliche Klassenstufen sind: Eichendorffschule (Klasse 10), Ernst­Reuter­Schule (Klasse 10), Oberwaldschule Aue (ab Klasse 8). Werkrealschulen sind Wahlschulen. Dies bedeutet, Eltern können eine dieser Schulen frei wählen.  Adressen und weitere Informationen siehe S. 18 ff Übergang von der Werkrealschule in die Realschule/das Gymnasium (multilaterale Versetzungsordnung): Schülerinnen/Schüler der Klassen 6 der Hauptschule können Ende des ersten Schulhalbjahres in die entsprechende Klasse, Schülerinnen/Schüler der Klassen 5 und 6 zum Ende des zweiten Schulhalbjahres in die nächst höhere Klasse der Realschule überwechseln, wenn sie eine entsprechende Bildungsempfehlung erhalten haben. Diese setzt in der Regel voraus, dass 12 | Ganztagsschulen die Schülerin/der Schüler in zwei von drei Fächern (Deutsch, Mathematik und Fremdsprache) mindestens die Note „gut“, im dritten mindestens die Note „befriedigend“ erhalten sowie in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern mindestens einen Schnitt von 3,0 erreicht hat. Eine Empfehlung für das Gymnasium kann ausgesprochen werden, wenn Gesamtleistung sowie Lern­ und Arbeitsverhalten überdurchschnittlich sind. Schülerinnen/Schüler der Klassen 7 bis 9 der Hauptschule können ohne Prüfung in die Realschule überwechseln. Zum Ende des ersten Schulhalbjahres der Klassen 7 und 8 in die entsprechende Klasse, zum Ende des zweiten Schulhalbjahres der Klassen 7 bis 9 in die nächsthöhere Klasse. Voraussetzung ist, dass sie in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie einer Fremdsprache mindestens jeweils die Note „gut“ erhalten sowie in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern mindestens den Durchschnitt von 3,0 erreicht haben. Näherere Informationen zu den Abschlüssen und Weiterbildungsmöglichkeiten erteilen die Schulleitungen.  Grund- und Werkrealschulen in den Stadtteilen S. 18  Grund- und Werkrealschulen alphabetisch S. 113 Ganztagsschulen Grundschulen Seit dem Schuljahr 2014/2015 ist die Ganztagsschule an Grundschulen und in der Grundstufe von Förderschulen im Schulgesetz verankert. Ziel der Landesregierung ist es, den Kindern und Jugendlichen bessere Ausgangsvoraussetzungen für einen erfolgreichen Bildungsabschluss und somit die Voraussetzungen für eine aussichtsreiche Zukunft zu schaffen. Ganztagsschulen eröffnen vielfältige Möglichkeiten, auf Kinder und Jugendliche und deren Bedürfnisse, Interessen und Begabungen Werkreal­ schule (WRS) 6 Jahre Realschule (RS) 6 Jahre Gym­ nasium (G) 8 Jahre Berufs­ fachschule 2 Jahre Berufs­ ausbil­ dung Berufsausbildung (teilweise mit Berufskolleg) Betriebswirt/Meister / Techniker Studium Berufliche Gymnasien Oberstufe Gymnasium Mittlere Reife Gemein­ schafts­ schule (GMS) 6 Jahre Ganztagsschulen | 13 einzugehen. Gleichzeitig schafft die Ganztagsgrundschule die Voraussetzungen für Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit und stellt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sicher. Es gibt die Ganztagsgrundsschulen in  Wahlform – es bestehen nebeneinander Halbtags­ und Ganztagsklassen  Verbindlicher Form – die Schule ist reine Ganztagsschule Die pädagogischen Konzepte der Schulen beinhalten eine rhythmisierte Tages­ und Unterrichtsgestaltung unter Einbeziehung der pädagogischen Ganztagsbetreuung durch die Stadt Karlsruhe. Die Stadt Karlsruhe unterstützt die Bestrebungen des Landes, die Betreuungsangebote auszubauen. Daher hat der Gemeinderat der Stadt eine Rahmenkonzeption „Ganztagsangebote für Grundschulkinder“ beschlossen. Sie beinhaltet unter anderem folgende Punkte:  Grundsätzlich ist die Ganztagsgrundschule das Basismodell für die Ganztagsangebote.  Die Stadt stellt für jede Ganztagsgruppe zusätzlich eine pädagogische Fachkraft zur Verfügung.  Die Ganztagsschule ist von Montag bis Freitag bis 16 Uhr kostenfrei. Lediglich das Mittagessen muss von den Eltern bezahlt werden (maximal 3,50 Euro pro Essen).  An allen Ganztagsgrundschulen, die nach § 4a Schulgesetz eingerichtet sind, bieten die Stadt Karlsruhe oder freie Träger ein kostenpflichtiges Nachmittagsmodul von 16 bis 17:30 Uhr an. Für das erste Kind beträgt der Beitrag 30 Euro pro Monat.  An sieben Wochen im Schuljahr wird eine kostenpflichtige Ferienbe­ treuung angeboten. Sie beginnt täglich um 7:30 Uhr und endet um 16 Uhr. Bei fünf Tagen Ferienbetreuung wird ein Beitrag in Höhe von 75 Euro erhoben.  Eine Geschwisterkindermäßigung für das Nachmittagsmodul sowie für die Ferienbetreuung kann beantragt werden. Weiterführende Schulen Auch an Werkrealschulen, Realschulen sowie Gymnasien werden Ganztagsklassen angeboten. Die Gemeinschaftsschule ist Ganztagsschule in verbindlicher Form. 14 | Betreuungsangebote Ganztagsgrundschulen in Karlsruhe: Adam­Remmele­Schule (S. 18), Anne­Frank­Schule (S. 26), Draisschule (S. 23), Eichendorffschule (S. 31), Grundschule am Wasserturm (S. 30), Grundschule Wolfartsweier (S. 32), Hans­Thoma­Schule (S. 22), Hebel­ Grundschule (S. 22), Heinrich­Köhler­Schule (S. 27) Leopoldschule (S. 22), Marylandschule (S. 25), Nordschule Neureut (S. 24), Oberwaldschule Aue (S. 19), Pestalozzischule (S. 20), Schillerschule (S. 26), Schloss­Schule (S. 20), Südendschule (S. 30), Tullaschule (S. 27), Weiherwaldschule (S. 31), Weinbrenner­Schule (S. 32), Werner­von­ Siemens­Schule (S. 25) Ganztagswerkrealschulen in Karlsruhe: Ernst­Reuter­Schule (Klasse 10, S. 31), Oberwaldschule Aue (ab Klasse 8, S. 19), Werner­von­Siemens­Schule (S. 25) Ganztagsrealschule und Gymnasien in Karlsruhe: Nebenius­Realschule (Klasse 5 und 6, S. 48), Fichte­Gymnasium (S. 50), Goethe­Gymnasium (S. 51), Helmholtz­Gymnasium (S. 51), Kant­Gymnasium (S. 52), Max­Planck­Gymnasium (S. 54), Otto­Hahn­ Gymnasium (S. 54) Gemeinschaftsschulen in Karlsruhe: Anne­Frank­Schule (S. 45), Augustenburg­Gemeinschaftsschule Grötzingen (S. 45), Drais­Gemeinschaftsschule (S. 45), Ernst­Reuter­ Gemeinschaftsschule (S. 45)  I nformationen über die Angebote der Schulen in freier Trägerschaft finden Sie auf den S. 93 ff Betreuungsangebote für Schulkinder Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder Die Stadt Karlsruhe als Schulträger bietet die Ergänzende Betreuung an fast allen Karlsruher Grundschulen an. In der Ergänzenden Betreuung können Eltern ihre Kinder an der Schule während der Schulzeit von:  Montag bis Freitag von 7:30 bis 13 Uhr oder  Montag bis Freitag von 7:30 bis 14 Uhr von einer pädagogischen Fachkraft betreuen lassen. Bis zum Unterrichtsbeginn und nach dem Ende des Unterrichts können die Kinder in einer Betreuungsgruppe spielen, malen, basteln, Freunde treffen und erhalten so ein qualifiziertes, bedarfsgerechtes und pädagogisches Angebot. Eltern haben Planungssicherheit durch zeitliche, personelle und pädagogische Verlässlichkeit der Betreuungsgruppen. In den Schulsekretariaten, beim Schul­ und Sportamt, den Ortsverwaltungen Betreuungsangebote | 15 und unter www.karlsruhe.de/Schulen ist die ausführliche Konzeption der Ergänzenden Betreuung erhältlich. Entgelte für die Ergänzende Betreuung im Schuljahr 2019/2020 Betreuung von 7:30 bis 13 Uhr das erste Kind monatlich 32 Euro das zweite Kind monatlich 21 Euro jedes weitere Kind monatlich 15 Euro Betreuung von 7:30 bis 14 Uhr das erste Kind monatlich 53 Euro das zweite Kind monatlich 36 Euro jedes weitere Kind monatlich 25 Euro Der Monat August ist entgeltfrei. Befreiungsmöglichkeiten: Familien, die einen gültigen Bescheid über Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II) oder einen gültigen „Karlsruher Kinderpass“ im Original vorlegen, werden auf Antrag beim Schul­ und Sportamt beziehungsweise der Ortsverwaltung von den Entgeltzahlungen für die Betreuungsleistung freigestellt. Die Befreiung beginnt ab dem Folgemonat der Beantragung und endet mit Ablauf der Gültigkeit des Nachweises. Soll die Entgeltbefreiung für die Betreuungsleistung auch weiterhin gewährt werden, ist die Neuberechung des ALG II­Bescheides oder die Verlängerung des „Karlsruher Kinderpasses“ unaufgefordert beim Schul­ und Sportamt beziehungsweise der Ortsverwaltung vorzulegen. Geschwisterkindermäßigung: Wenn ein Geschwisterkind in der Familie gleichzeitig eine Einrichtung wie Kindertagesstätte, Schülerhort (Einrichtung der Jugendhilfe) oder vom Land geförderte „Flexible Nachmittagsbetreuung“ besucht, haben Eltern die Möglichkeit eine Entgeltermäßigung für das Kind, das die „Ergänzende Betreuung“ besucht, zu beantragen. Eine Ermäßigung ist nur möglich, wenn das Entgelt der oben genannten Einrichtungen teurer ist als das Entgelt der „Ergänzenden Betreuung“ vom Schul­ und Sportamt. Die Ermäßigung wird ab dem Folgemonat der Beantragung gewährt und gilt bis Ende des laufenden Schuljahres. Für eine Weitergewährung kann frühestens ab Juli eines jeden Jahres ein neuer Antrag gestellt werden. Die Anträge erhalten Sie beim Schul­ und Sportamt, den Schulsekretariaten, den Ortsverwaltungen oder unter www.karlsruhe.de/schulen. Ansprechpersonen beim Schul­ und Sportamt  Verwaltung und Anmeldung Telefon 133­4155 bis ­4157  Fachberatung für Betreuungsangebote Telefon 133­4150 Blumenstraße 2a, 76133 Karlsruhe Die Anmeldung kann auch über die Sekretariate der Grundschulen erfolgen. Über die Platzvergabe entscheidet das Schul­ und Sportamt beziehungsweise die Ortsverwaltungen. 16 | Betreuungsangebote Ansprechpersonen bei den Ortsverwaltungen (OV)  OV Wettersbach: Telefon 94550­13  OV Neureut: Telefon 7805­155  OV Hohenwettersbach: Telefon 46449­13  OV Wolfartsweier: Telefon 94376­15  OV Stupferich: Telefon 94761­13  Hinweise zu den Betreuungsgruppen finden sie bei den jeweiligen Schulen S. 18 ff Schülerhorte Schülerhorte sind Einrichtungen für Schulkinder gebunden an die Dauer der Grundschulzeit. Öffnungszeiten sind in der Regel montags bis freitags von 12 Uhr bis 17 Uhr, während der Ferienzeiten ganztags. In einigen Einrichtungen wird auch Betreuung vor Unterrichtsbeginn von 7:30 bis 8:30 Uhr angeboten. Nach Schulende nehmen die Kinder im Hort gemeinsam das Mittagessen ein. Anschließend erledigen sie ihre Hausaufgaben. Dabei werden sie von den Erzieherinnen und Erziehern unterstützt. Während der übrigen Zeit können die Kinder ihre Spiele selbst auswählen oder an Angeboten der Fachkräfte teilnehmen. Auch besondere Aktivitäten gehören zum Alltag im Schülerhort: So organisieren die Betreuerinnen und Betreuer den Besuch von Kino, Theater oder Museen, unternehmen Ausflüge. Zur Betreuung der Kinder sind pädagogische Fachkräfte in den Schülerhorten eingesetzt. Anmeldung in den Schülerhorten, siehe S. 18 ff. Weitere Auskünfte: Telefon 133­5142 und 133­5517 Beachten Sie auch: „Tageseinrichtungen für Kinder in Karlsruhe“. Diese Broschüre kann auch im Internet abgerufen werden. Die Adresse lautet: www.karlsruhe.de/kitas Ferienangebote des jfbw Das Jugendfreizeit­ und Bildungswerk (jfbw) als Facheinrichtung für Ferien des Stadtjugendausschuss e. V. Karlsruhe (stja) organisiert eigene Ferienangebote mit und ohne Koffer. Anmeldungen für die verschiedenen Ferienprojekte der stja­Einrichtungen erfolgen ebenfalls über das jfbw. Die Ferienangebote des jfbw bieten Eltern verlässliche Betreuungszeiten und abwechslungsreiche Ferien für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die Begleitung der Ferienangebote übernehmen ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für deren Qualifizierung das jfbw ebenfalls zuständig ist. Somit bietet das jfbw jungen Menschen eine fundierte Ausbildung für ihren Ferieneinsatz und interessante Entwicklungsmöglichkeiten. Betreuungsangebote | 17 Ferien ohne Koffer  Stadtranderholung für Kinder und Jugendliche in den Sommerferien (Ferienfüchse, Kids on Tour und anderen)  Stadtranderholung für Kinder und Jugendliche mit hohem Pflege­ und Betreuungsaufwand in der ersten und sechsten Woche der Sommerferien („Komm mit ins Abenteuerland“ und „Auf dem Rücken der Pferde“)  Ferienangebote der Einrichtungen des stja e. V. Karlsruhe, zum Beispiel Zirkusangebote, Kinderspielstadt und verschiedene Themenwochen der Jugendhäuser und Aktivspielplätze in Oster­, Pfingst­, Sommer­, und Herbstferien  „Ferienspaß“: Sommerferienangebote, zum Beispiel KSC­Training, Besuch bei der Feuerwehr, Kindermalwerkstatt und vieles mehr  Ferienspaß­Online­Kalender: Ferienangebote von Anbietern aus ganz Karlsruhe Ferien mit Koffer  Ferienfreizeiten in Deutschland und Europa für alle im Alter von 8 bis 20 Jahren  Vermittlung von Sprachreisen für Kinder und Jugendliche nach England, USA, Frankreich und Spanien  Weitere Sprachreisen auf Anfrage. An allen Ferienangeboten des jfbw können Kinder mit Behinderung teilnehmen. Das passende Angebot können Eltern jeweils in individuellen Beratungsgesprächen mit dem jfbw herausfinden. Bitte nehmen Sie mit dem jfbw Kontakt auf. Für alle betreuten Ferienangebote des jfbw kann der Ferienzuschuss des Karlsruher Kinderpasses, der ebenfalls im jfbw beantragt werden kann, gewährt werden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den jfbw­Freizeiten haben außerdem die Möglichkeit (je nach finanzieller Situation), persönliche Zuschüsse zu erhalten. Ein Antrag muss spätestens vier Wochen vor Beginn der Freizeit gestellt werden. Außerdem sind Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs­ und Teilhabepaket für Ferienangebote möglich. Jugendfreizeit- und Bildungswerk Bürgerstraße 16, 76133 Karlsruhe Telefon 133­5671, Fax 133­5679 jfbw@stja.de www.jfbw.de | www.stja.de | www.ferien­karlsruhe.de 18 | Grund­ und Werkrealschulen und Tageseinrichtungen für Schulkinder Übersicht der Grund- und Werk real - schulen und Tageseinrichtungen für Schulkinder Nachfolgend finden Sie die Grund­ und Werkrealschulen der Stadt Karlsruhe und die Tageseinrichtungen für Schulkinder von 6 bis 12 oder 14 Jahren, aufgelistet nach Stadtteilen (von A bis Z). Eine alphabetische Liste der Schulen finden Sie ab S. 113.  I nformationen über die Angebote der Schulen in freier Trägerschaft finden Sie auf den S. 93 ff Beiertheim-Bulach 1 Grundschule Beiertheim Grundschule Marie­Alexandra­Straße 51, 76135 Karlsruhe Telefon 133­4637, Fax 133­4366 poststelle@grundschule­beiertheim­ka.schule.bwl.de www.schule­beiertheim.de Schulgebäude barrierefrei Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 13 oder 14 Uhr 1 Städtischer Schülerhort Breite Straße 90, Telefon 817650 Außengruppe an der Grundschule Beiertheim (städt.| H/EB)  *1, siehe S. 33 2 Grundschule Bulach Grundschule Grünwinkler Straße 10, 76135 Karlsruhe Telefon 133­4645, Fax 133­4367 poststelle@grundschule­bulach­ka.schule.bwl.de www.grundschule­bulach.de Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 13 oder 14 Uhr Nachmittagsbetreuung durch Kinderstadtkirche e. V., 12:15 bis 17:30 Uhr Schulgebäude teilweise barrierefrei Daxlanden 3 Adam-Remmele-Schule Grundschule sowie Ganztagsgrundschule August­Dosenbach­Straße 28, 76189 Karlsruhe Grund­ und Werkrealschulen und Tageseinrichtungen für Schulkinder | 19 Telefon 133­4624, Fax 133­4476 poststelle@adam­remmele­schule­ka.schule.bwl.de www.adamremmeleschule.de Schulgebäude teilweise barrierefrei Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 13 oder 14 Uhr 4 Grundschule Daxlanden Grundschule Pfalzstraße 8, 76189 Karlsruhe Telefon 133­4648, Fax 133­4650 poststelle@grundschule­daxlanden­ka.schule.bwl.de www.grundschule­daxlanden.de Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder, mit Mittagessenangebot, 7:30 bis 13 oder 14 Uhr KLEVER Lern­ und Spielbegleitung 14 bis 16 Uhr 2 Städtischer Schülerhort Thomas­Mann­Straße 1/3, Telefon 571707 (städt. | H) *1, siehe S. 33 3 Evangelischer Schülerhort Nussbaumweg 5, Telefon 50515 (evang. | LS) *1, siehe S. 33 Durlach mit Bergwald 5 Grundschule Bergwald Grundschule Elsa­Brändström­Straße 7, 76228 Karlsruhe Telefon 9474580, Fax 9474579 poststelle@bergwaldschule­ka.schule.bwl.de www.bergwaldschule.de Schulgebäude teilweise barrierefrei Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 13 oder 14 Uhr KLEVER Lern­ und Spielbegleitung, Mo bis Do von 14 bis 16 Uhr, Ferienprojekt 6 Oberwaldschule Aue Grundschule sowie Ganztagsgrundschule, Werkrealschule sowie Ganztagswerkrealschule für Klasse 8 bis 10 Grazer Straße 25, 76227 Karlsruhe Telefon 133­4632, Fax 133­4639 poststelle@oberwaldschule­ka.schule.bwl.de www.oberwaldschule.de Schulgebäude teilweise barrierefrei Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 13 oder 14 Uhr 20 | Grund­ und Werkrealschulen und Tageseinrichtungen für Schulkinder 4 Städtischer Schülerhort Grazer Straße 7, Telefon 1838354 (städt. | H) *1, siehe S. 33 Übergang zur Ganztagsgrundschule 7 Pestalozzischule Durlach Grundschule sowie Ganztagsgrundschule, Werkrealschule Christofstraße 23, 76227 Karlsruhe Telefon 133­4709, Fax 133­4799 poststelle@pestalozzischule­ka.schule.bwl.de www.pestalozzischule­durlach.de Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 13 oder 14 Uhr Hausaufgabenbetreuung durch die Initiative für Lern­ und Begabtenförderung e. V., 13.30 bis 16 Uhr 5 Städtischer Schülerhort Spiel­ und Lernstube Untermühl Alte Karlsruher Straße 32 a, Telefon 44220 (städt. | SL | 6­14 Jahre) *1, siehe S. 33 8 Schloss-Schule Grundschule sowie Ganztagsgrundschule Prinzessenstraße 1, 76227 Karlsruhe Telefon 133­4732, Fax 133­4735 poststelle@schloss­schule­ka.schule.bwl.de www.schloss­schule­durlach.de Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 14 Uhr Flexible Nachmittagsbetreuung von 15:45 bis 18 Uhr 6 Städtischer Schülerhort Weiherhof 11, Telefon 133­1940 (städt. | H/EB) *1, siehe S. 33 Grötzingen 9 Grundschule (Primarstufe) der Augustenburg Gemeinschaftsschule Grötzingen Augustenburgstraße 22 a, 76229 Karlsruhe Telefon 463083, Fax 468601 poststelle@augustenburg­gms­groetzingen­ka.schule.bwl.de www.augustenburg­gms.de Schulgebäude teilweise barrierefrei  Siehe auch Eintrag Gemeinschaftsschulen S. 45 7 Städtischer Schülerhort Kirchstraße 13, Telefon 463823 (städt. | H/EB) *1, siehe S. 33 (EB für Augustenburg­Gemeinschaftsschule Grötzingen) Grund­ und Werkrealschulen und Tageseinrichtungen für Schulkinder | 21 Grünwettersbach 10 Heinz-Barth-Schule Wettersbach Grundschule Esslinger Straße 2, 76228 Karlsruhe Telefon 9453871, Fax 9453872 poststelle@heinz­barth­schule­ka.schule.bwl.de www.heinz­barth­schule.de Schulgebäude teilweise barrierefrei Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 13 oder 14 Uhr Nachmittagsbetreuung (Kinderstadtkirche) mit Mittagessen und Hausaufgabenbetreuung bis 17.30 Uhr Grünwinkel 11 Grundschule Grünwinkel Grundschule Hopfenstraße 18, 76185 Karlsruhe Telefon 133­4669, Fax 133­4668 poststelle@grundschule­gruenwinkel­ka.schule.bwl.de www.gs­gruenwinkel.de Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 13 oder 14 Uhr 8 Städtischer Schülerhort Hopfenstraße 18, Telefon 133­5731 (städt. | H/EB) *1, siehe S. 33 9 Städtischer Schülerhort Koelreuterstraße 7, Telefon 558903 (städt. | H/EB) *1, siehe S. 33 Hagsfeld 12 Grundschule Hagsfeld Grundschule Ruschgraben 17, 76139 Karlsruhe Telefon 133­4678, Fax 133­4634 poststelle@grundschule­hagsfeld­ka.schule.bwl.de www.gs­hagsfeld.ka.schule­bw.de Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 13 oder 14 Uhr KLEVER Ferienprojekt Nachmittagsbetreuung an der Grundschule Hagsfeld mit Mittagessenangebot Informationen über Schulsekretariat, Telefon 133­4678 22 | Grund­ und Werkrealschulen und Tageseinrichtungen für Schulkinder Hohenwettersbach 13 Schule im Lustgarten Grundschule Kirchplatz 8, 76228 Karlsruhe Telefon 473853, Fax 9473811 poststelle@schule­im­lustgarten­ka.schule.bwl.de www.schule­im­lustgarten.de Schulgebäude teilweise barrierefrei Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 13 oder 14 Uhr KLEVER Ferienprojekt 10 Hort Hohenwettersbach Kirchplatz 8 a, Telefon 6090368 (KSK | H/EB)*1, siehe S. 33 Innenstadt Ost 14 Hans-Thoma-Schule Grundschule sowie Ganztagsgrundschule Markgrafenstraße 42, 76133 Karlsruhe Telefon 133­4681, Fax 133­4369 poststelle@hans­thoma­schule­ka.schule.bwl.de www.htsk.de Schulgebäude teilweise barrierefrei Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 13 oder 14 Uhr Innenstadt West 15 Leopoldschule Grundschule sowie Ganztagsgrundschule Leopoldstraße 9, 76133 Karlsruhe Telefon 133­4695, Fax 133­4372 poststelle@leopoldschule­ka.schule.bwl.de www.leopoldschule­karlsruhe.de Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 14 Uhr 11 Städtischer Schülerhort Sophienstraße 43, Telefon 1205985, (städt. | H/EB) *1, siehe S. 33 16 Hebelschule Grundschule sowie Ganztagsgrundschule Moltkestraße 8, 76133 Karlsruhe Telefon 133­4578, Fax 133­4978 poststelle@hebel­grundschule­ka.schule.bwl.de Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder von 7:30 bis 13 oder 14 Uhr Schulgebäude teilweise barrierefrei Grund­ und Werkrealschulen und Tageseinrichtungen für Schulkinder | 23 Knielingen 17 Grundschule Knielingen Grundschule Eggensteiner Straße 3, 76187 Karlsruhe Telefon 563187, Fax 5316098 poststelle@grundschule­knielingen­ka.schule.bwl.de www.grundschule­knielingen.de Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 13 oder 14 Uhr 12 Städtischer Schülerhort Eggensteiner Straße 1, Telefon 95754024, (städt. | H) *1, siehe S. 33 18 Viktor-von-Scheffel-Schule Grundschule Schulstraße 3, 76187 Karlsruhe Telefon 566669, Fax 567876 poststelle@viktor­von­scheffel­schule­ka.schule.bwl.de www.viktor­von­scheffel­schule.de Pilotprojekt: Modulare Schulkindbetreuung 7 bis 14 Uhr oder 17 Uhr, (SuS | MB) *1, siehe S. 33 13 Städtischer Schülerhort Lassallestraße 2, Telefon 567070 (EB für Viktor­v.­Scheffel­Schule) Außengruppe Am Brurain 6 a, Telefon 92094450 (städt. | H/EB) *1, siehe S. 33 Mühlburg 19 Draisschule Grundschule sowie Ganztagsgrundschule Tristanstraße 1, 76185 Karlsruhe Telefon 133­4566, Fax 133­4567 poststelle@drais­gs­ka.schule.bwl.de www.drais­grundschule.de Schulgebäude teilweise barrierefrei Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 14 Uhr 20 Friedrich-Ebert-Schule Grundschule Staudingerstraße 3, 76185 Karlsruhe Telefon 133­4661, Fax 133­4642 Schulgebäude teilweise barrierefrei poststelle@friedrich­ebert­schule­ka.schule.bwl.de www.fegs­karlsruhe.de 24 | Grund­ und Werkrealschulen und Tageseinrichtungen für Schulkinder 14 Städtischer Schülerhort Weinbrennerstraße 69 a, Telefon 133­5158 (EB für Friedrich­Ebert­Schule) (städt. | H/EB) *1, siehe S. 33 21 Hardtschule Grundschule Hardtstraße 3, 76185 Karlsruhe Telefon 133­4686, Fax 133­4383 poststelle@hardtschule­ka.schule.bwl.de www.hardt­gs.ka.schule­bw.de 15 Hort an der Hardtschule Hardtstraße 3, Telefon 133­5778 (städt. | H/EB) *1, siehe S. 33 Neureut 22 Nordschule Neureut Grundschule sowie Ganztagsgrundschule Friedhofstraße 1, 76149 Karlsruhe Telefon 709695, Fax 782584 poststelle@nordschule­neureut­ka.schule.bwl.de www.nordschule­neureut.com Schulgebäude teilweise barrierefrei Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 13 oder 14 Uhr 23 Südschule Neureut Grundschule Welschneureuter Straße 14, 76149 Karlsruhe Telefon 706628, Fax 9703739 poststelle@suedschule­neureut­ka.schule.bwl.de www.suedschule­ka­neureut.de Schulgebäude teilweise barrierefrei Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 13 oder 14 Uhr Nachmittagsbetreuung bis 17:30 Uhr mit Mittagessen (Kinderstadtkirche) 24 Waldschule Neureut Grundschule Moldaustraße 37, 76149 Karlsruhe Telefon 705660, Fax 7880217 poststelle@waldschule­neureut­ka.schule.bwl.de www.waldschule­neureut.de Schulgebäude teilweise barrierefrei Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder, 7:30 bis 13 oder 14 Uhr Grund­ und Werkrealschulen und Tageseinrichtungen für Schulkinder | 25 16 Hort an der Waldschule Moldaustraße 37, Telefon 6090368 (KSK | H/EB) *1, siehe S. 33 Nordweststadt 25 Grundschule am Rennbuckel Grundschule Bonner Straße 22, 76185 Karlsruhe Telefon 133­4599, Fax 133­4375 poststelle@rennbuckel­grundschule­ka.schule.bwl.de Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 13 oder 14 Uhr Nachmittagsbetreuung bis 17 Uhr mit Mittagessen (Kinderstadtkirche) 26 Werner-von-Siemens-Schule Grundschule sowie Ganztagsgrundschule, Werkrealschule sowie Ganztagswerkrealschule Kurt­Schumacher­Straße 1, 76187 Karlsruhe Telefon 133­4767, Fax 133­2569 poststelle@werner­von­siemens­schule­ka.schule.bwl.de www.wvs­ka.de Bilingual­französischer Zug Schulgebäude teilweise barrierefrei Außenstelle an der Marylandschule (Telefon 133­4356) Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 13 oder 14 Uhr 17 Evangelischer Schülerhort Richard-Eck Bienwaldstraße 28, Telefon 74710 (KSK | 7:15 bis 16:30 Uhr) *1, siehe S. 33 Nordstadt 27 Marylandschule Grundschule sowie Ganztagsgrundschule Rhode­Island­Allee 70, 76149 Karlsruhe Telefon 133­4560, Fax 133­4373 poststelle@marylandschule­ka.schule.bwl.de www.marylandschule.de Schulgebäude barrierefrei Die Schule ist Außenstelle für den WRS­Bereich der Werner­von­Siemens­Schule Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 13 oder 14 Uhr 18 Städtischer Schülerhort Rhode­Island­Allee 88, Telefon 4767825 (EB für Marylandschule) (städt. | H/EB) *1, siehe S. 33 26 | Grund­ und Werkrealschulen und Tageseinrichtungen für Schulkinder 19 Städtischer Schülerhort Kanalweg 92, Telefon 7569451 (städt. | H/EB) *1, siehe S. 33 20 Hort für ältere Kinder im NCO-Club Delawarestraße 21, Telefon 9714867 (stja e. V. | H – ab Klasse 5) *1, siehe S. 33 Oberreut 28 Anne-Frank-Schule Gemeinschaftsschule Grundschule (Primarstufe) der Anne­Frank­Schule Gemeinschaftsschule Grundschule sowie Ganztagsgrundschule Bonhoefferstraße 12, 76189 Karlsruhe Telefon 133­4698, Fax 133­4752 poststelle@anne­frank­schule­ka.schule.bwl.de www.anne­frank­schule­karlsruhe.de Schulgebäude teilweise barrierefrei Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 13 oder 14 Uhr  Siehe auch Eintrag Gemeinschaftsschulen S. 45 21 Städtischer Schülerhort Albert­Braun­Straße 2 c, Telefon 133­5156 (städt. | H) *1, siehe S. 33 22 Spiel- und Lernstube Weiße Rose Otto­Wels­Straße 31, Telefon 133­5652 (stja e. V. | SL) Oststadt 29 Schillerschule Grundschule sowie Ganztagsgrundschule Kapellenstraße 11, 76131 Karlsruhe Telefon 133­4727, Fax 133­4729 poststelle@schillerschule­ka.schule.bwl.de www.schillerschule­ka.de Außenstelle: Schützenstraße 35, Telefon 133­4747 Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 13 oder 14 Uhr Grund­ und Werkrealschulen und Tageseinrichtungen für Schulkinder | 27 23 Städtischer Schülerhort Frühlingstraße 2 b, Telefon 133­5150 (städt. | H/EB) *1, siehe S. 33 30 Tullaschule Grundschule sowie Ganztagsgrundschule Tullastraße 57, 76131 Karlsruhe Telefon 133­4740, Fax 133­4380 poststelle@tulla­grundschule­ka.schule.bwl.de www.tullaschule.de Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 13 oder 14 Uhr Montags bis donnerstags: erweitertes Betreuungsangebot bis 17:30 Uhr durch die Stadt Karlsruhe 24 Städtischer Schülerhort Haid­und­Neu­Straße 56 c, Telefon 621897 (städt. | H/EB) *1, siehe S. 33 Rintheim 31 Grundschule Rintheim Grundschule Weinweg 1, 76131 Karlsruhe Telefon 133­4719, Fax 133­4368 poststelle@grundschule­rintheim­ka.schule.bwl.de Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 13 oder 14 Uhr 32 Heinrich-Köhler-Schule Ganztagsgrundschule Forststraße 4, 76131 Karlsruhe Telefon 133­4619, Fax 133­4629 poststelle@heinrich­koehler­schule­ka.schule.bwl.de www.heinrich­koehler­schule.de Rüppurr 33 Eichelgartenschule Grundschule Rosenweg 1, 76199 Karlsruhe Telefon 133­4592, Fax 133­4593 poststelle@eichelgartenschule­ka.schule.bwl.de www.eichelgartenschule.de Schulgebäude teilweise barrierefrei Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 13 oder 14 Uhr 28 | Grund­ und Werkrealschulen und Tageseinrichtungen für Schulkinder 25 Städtischer Schülerhort Blütenweg 19, Telefon 890666 (städt. | H) *1, siehe S. 33 34 Riedschule Grundschule Riedstraße 11, 76199 Karlsruhe Telefon 133­4715, Fax 133­4376 poststelle@riedschule­ka.schule.bwl.de www.riedschule­karlsruhe.de Schulgebäude teilweise barrierefrei Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 13 oder 14 Uhr KLEVER Ferienprojekt 26 Hort an der Riedschule Riedstraße 11, Telefon 5984505 (stja e. V. | H) *1, siehe S. 33 Stupferich 35 Grundschule Stupferich Grundschule Kleinsteinbacher Straße 14, 76228 Karlsruhe Telefon 472671, Fax 4763240 poststelle@grundschule­stupferich­ka.schule.bwl.de www.grundschule­stupferich.ka.schule­bw.de Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder, 7:30 bis 13 oder 14 Uhr Nachmittagsbetreuung (Kinderstadtkirche) mit Mittagessen und Hausaufgabenbetreuung bis 17:30 Uhr Anzeige 30 | Grund­ und Werkrealschulen und Tageseinrichtungen für Schulkinder Südstadt 36 Grundschule am Wasserturm Ganztagsgrundschule Hedwig­Kettler­Straße 11, 76137 Karlsruhe Telefon 133­4188, Fax 133­4189 poststelle@grundschule­am­wasserturm­ka.schule.bwl.de Schulgebäude barrierefrei 36 Nebeniusschule Grundschule Nebeniusstraße 22, 76137 Karlsruhe Telefon 133­4586, Fax 133­4374 poststelle@nebenius­grundschule­ka.schule.bwl.de www.nebenius­grundschule.de Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 13 oder 14 Uhr 27 Hort Kinderinsel Süd Schützenstraße 35, Telefon 3523448 (stja e. V. | H/ EB) *1, siehe S. 33 Südweststadt 38 Gartenschule Grundschule (Montessori­Pädagogik) Gartenstraße 20 – 22, 76133 Karlsruhe Telefon 133­4665, Fax 133­4365 poststelle@gartenschule­ka.schule.bwl.de www.gartenschule­karlsruhe.de Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder mit Mittagessenangebot, 7:30 bis 13 oder 14 Uhr 28 Nachmittagsbetreuung an der Gartenschule Gartenstraße 20 – 22, 76133 Karlsruhe vorstand@hort­gartenschule.de www.hort­gartenschule.de (E.­In. | NB) *1, siehe S. 33 39 Südendschule Grundschule sowie Ganztagsgrundschule Südendstraße 35, 76137 Karlsruhe Telefon 133­4736, Fax 133­4379 poststelle@suedendschule­ka.schule.bwl.de www.suedendschule.de Schulgebäude teilweise barrierefrei Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 13 oder 14 Uhr Grund­ und Werkrealschulen und Tageseinrichtungen für Schulkinder | 31 29 Hort an der Südendschule Südendstraße 35, Telefon 1613603 (PL | EB/H) *1, siehe S. 33 Übergang zur Ganztagsschule; Hortangebot auslaufend. Waldstadt 40 Eichendorffschule Grundschule sowie Ganztagsgrundschule, Werkrealschule für Klasse 9 und 10 Lötzener Straße 2, 76139 Karlsruhe Telefon 133­4652, Fax 133­4651 poststelle@eichendorffschule­ka.schule.bwl.de www.eichendorffschule.com Schulgebäude teilweise barrierefrei Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 13 oder 14 Uhr 41 Ernst-Reuter-Schule Ganztagswerkrealschule für Klasse 10 Gemeinschaftsschule für Jahrgangsstufe 5 bis 9 Tilsiter Straße 15, 76139 Karlsruhe Telefon 133­4656, Fax 133­4660 poststelle@ernst­reuter­schule­ka.schule.bwl.de www.ers­karlsruhe.de Weiherfeld-Dammerstock 42 Weiherwaldschule Grundschule sowie Ganztagsgrundschule Scheibenhardter Weg 23, 76199 Karlsruhe Telefon 133­4756, Fax 133­4382 poststelle@weiherwaldschule­ka.schule.bwl.de www.weiherwaldschule.de Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 13 oder 14 Uhr • Schule & Lernen • FerienAkademie • ElternRatgeber Mehr als 400 Angebote für Eltern, Kids und junge Leute. Einfach mal stöbern. Tel. 0721/98575-0 vhs-karlsruhe.de Jetzt anmelden Anzeige 32 | Grund­ und Werkrealschulen und Tageseinrichtungen für Schulkinder Weststadt 43 Gutenbergschule Grundschule, Werkrealschule Goethestraße 34, 76135 Karlsruhe Telefon 133­4674, Fax 133­4677 poststelle@gutenbergschule­ka.schule.bwl.de www.gutenbergschule­karlsruhe.de Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 14 Uhr 30 Städtischer Schülerhort Scheffelstraße 37, Telefon 133­5153 (städt. | H/EB) *1, siehe S. 33 (nicht für Weinbrennerschule) 44 Weinbrennerschule Grundschule sowie Ganztagsgrundschule Kriegsstraße 141, 76135 Karlsruhe Telefon 133­4764, Fax 133­4761 poststelle@weinbrennerschule­ka.schule.bwl.de www.weinbrennerschule­ka.de Schulgebäude barrierefrei Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 14 Uhr Wolfartsweier 45 Grundschule Wolfartsweier Grundschule sowie Ganztagsgrundschule Steinkreuzstraße 56, 76228 Karlsruhe Telefon 492086, Fax 495289 poststelle@grundschule­wolfartsweier­ka.schule.bwl.de www.grundschule­wolfartsweier.de Ergänzende Betreuung für Grundschulkinder 7:30 bis 13 oder 14 Uhr Anzeige Grund­ und Werkrealschulen und Tageseinrichtungen für Schulkinder | 33 Legende:  *1 H Schülerhort; Öffnungszeit in der Regel 5 Std. tägl. (12 bis 17 Uhr, Mo – Fr, während der Unterrichtszeiten; ganztägig in den Schulferien MB Modulare Schulkindbetreuung, Pilotprojekt: Viktor­von­ Scheffel­Schule EB Ergänzende Betreuung zur Verlässlichen Grundschule; (7:30 Uhr bis Unterrichtsbeginn oder nach Unterrichtsschluss bis 13 Uhr oder 14 Uhr, während der Unterrichtszeiten) NB Nachmittagsbetreuung an Grundschulen; Öffnungszeit in der Regel 3 Std. tägl. (13 bis 16 Uhr, Mo – Fr) SL Spiel­ und Lernstube; Nachmittagsbetreuung einschließlich Hausaufgabenbetreuung Caritas Caritasverband Karlsruhe e. V. E.-In. Elterninitiative städt. Stadt Karlsruhe, Sozial­ und Jugendbehörde KSK Kinderstadtkirche PL Pro­Liberis stja Stadtjugendausschuss e. V. SuS Stadt Karlsruhe, Schul­ und Sportamt • Mitglied im Bund der Freien Waldorfschulen • zweizügige Gemeinschaftsschule mit 800 Schülern, 1.–13. Klasse • alle staatlichen Schulabschlüsse • Nachmittagshort mit Ferienbetreuung Neisser Straße 2 76139 Karlsruhe www.waldorfschule-karlsruhe.de A ng eb ot sf or m Tr äg er Anzeige 34 | Sonderpädagogische Bildung Schulische Bildung junger Menschen mit Behinderung Der Landtag von Baden­Württemberg hat am 15. Juli 2015 die Änderung des Schulgesetzes zur Inklusion verabschiedet. Zentrales Element der Gesetzesänderung ist die Abschaffung der Pflicht zum Besuch einer Sonderschule beziehungsweise die Einführung des Elternwahlrechts. Eltern von Kindern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot können seit dem Schuljahr 2015/2016 wählen, ob ihr Kind an einer allgemeinen Schule oder einem Sonderpädagogischen Bildungs­ und Beratungszentrum (SBBZ) lernen soll. Die Sonderschulen werden sich zu Sonderpädagogischen Bildungs­ und Beratungszentren (SBBZ) weiterentwickeln und neben ihren eigenen Bildungsangeboten verstärkt auch allgemeine Schulen bei der Umsetzung der Inklusion beraten und unterstützen.  Quelle: www.km-bw.de/Lde/StartSeite/Schule/Inklusion Die Erziehung, Bildung und Ausbildung von Schülerinnern und Schülern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Beratungs­, Unterstützungs­ und Bildungsangebot ist nach dem Schulgesetz Baden­Württemberg Aufgabe aller Schulen.  Quelle: Schulgesetz Baden-Württemberg Wie können Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und Anspruch auf ein sonderpädagogisches Beratungs­ und Unterstützungsangebot oder mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot am besten gefördert werden? Wo oder wie erreichen sie einen Schulabschluss, der ihren Voraussetzungen und Möglichkeiten entspricht? Diese Fragen lassen sich nicht allgemein beantworten. Grundsätzlich ist zu bedenken, dass eine am Wohl des einzelnen Kindes orientierte vorschulische und schulische Bildung immer mehrere organisatorische Wege kennt.  Quelle: www.km-bw.de/,Lde/StartSeite/Schule/ Sonderpaedagogische+Bildung Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) Unterricht, Diagnose und Beratung sind die zentralen Aufgaben der sonderpädagogischen Bildungs­ und Beratungszentren (SBBZ). Diese führen je nach Förderschwerpunkt die Bildungsgänge der allgemeinen Schulen. Sie unterscheiden sich nach den Förderschwerpunkten Lernen, geistige Entwicklung, Hören, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung sowie Schülerinnen und Schüler in längerer Krankenhausbehandlung. Sonderpädagogische Bildung | 35 Sie orientieren sich in ihrer Arbeit an eigenen Bildungsplänen sowie, entsprechend der Bildungsgänge, an den Vorgaben der jeweiligen Bildungspläne der allgemeinen Schulen. Die SBBZ mit den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung bieten eigenständige Schulabschlüsse an. Die SBBZ stellen darüber hinaus Beratungs­ und Unterstützungsangebote sowie Bildungsangebote an allgemeinen Schulen zur Verfügung. Zwischen den SBBZ und den allgemeinen Schulen gibt es ein breites Spektrum an Kooperationen. Es reicht von inklusiven Bildungsangeboten und kooperativen Organisationsformen des gemeinsamen Unterrichts an den allgemeinen Schulen über Begegnungsmaßnahmen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung bis hin zu Beratung und Unterstützung durch Lehrkräfte des Sonderpädagogischen Dienstes.  Quelle: www.km-bw.de/,Lde/StartSeite/Schule/ Sonderpaedagogische+Bildungs_+und+Beratungszentren In Karlsruhe existiert ein differenziertes System von Sonderpädagogischen Bildungs­ und Beratungszentren. Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) SBBZ mit Förderschwerpunkt Lernen Das Sonderpädagogische Bildungs­ und Beratungszentrum (SBBZ) mit Förderschwerpunkt Lernen (ehemals: Förderschule) ist eine Schule, an der Kinder und Jugendliche in einem handlungsaktiven, kompetenzorientierten und differenzierten Unterricht Grundlagen für eine berufliche dem Schüler angepasste Ausbildung vermittelt bekommen. Der einzelne Schüler, seine Stärken und sein Förderbedarf stehen dabei im Mittelpunkt. Bildungsziele  Vermittlung von Kulturtechniken (Lesen, Schreiben, Rechnen),  Erwerb von vielfältigen Kenntnissen und Fertigkeiten,  Erziehung zur Leistungsbereitschaft,  Erziehung zur Verantwortung gegenüber sich selbst und der Umwelt,  Förderung von Kreativität und Lernfreude. Das SBBZ mit Förderschwerpunkt Lernen stellt nicht die individuellen Beeinträchtigungen der Schülerin und des Schülers in den Mittelpunkt ihrer Arbeit, sondern deren Fähigkeiten und Möglichkeiten. Sie bietet ihnen vielfältige Lernansätze und hilft dabei, Erfahrungen mit sich und anderen zu sammeln und ihre eigenen Leistungen einzuschätzen. Dies kann vor allem durch Lern situationen und soziale Erfahrungen geschehen, in denen sie sich erfolgreich erleben können. Im Sinne einer ganzheitlichen 36 | Sonderpädagogische Bildung Pädagogik sollen soziale und emotionale Ziele und Inhalte berücksichtigt und verwirklicht werden. Übergänge: Dieses SBBZ umfasst die Grundstufe (Klassen 1 bis 4) und die Hauptstufe (Klasse 5 bis 9). Wenn sich bei einer Schülerin/einem Schüler während der Schulzeit die Leistung und das Verhalten bessern, wird geprüft, ob ein Besuch der allgemeinen Schule in Frage kommt. Die Schülerinnen/Schüler, die ihre Schulpflicht in diesem SBBZ erfüllt haben, erhalten ein Abschlusszeugnis. Die Schülerinnen/Schüler haben am Ende ihrer Schulzeit eine allgemeine Bildung erworben, die es ihnen ermöglicht, ein dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsabschluss zu erwerben oder über eine berufliche Vorbereitung oder auf direktem Weg eine berufliche Ausbildung aufzunehmen oder in einem Beruf zu arbeiten. Nach abgeschlossener Berufsausbildung wird in der Regel ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Bildungsabschluss zuerkannt. 4 SBBZ Lidellschule Oststadt Tullastraße 57, 76131 Karlsruhe Telefon 133­4744, Fax 133­2511 poststelle@lidellschule­ka.schule.bwl.de www.lidellschule.de 6 SBBZ Schule am Turmberg Durlach Am Steinbruch 20, 76227 Karlsruhe Telefon 133­4785, Fax 133­4377 poststelle@schule­am­turmberg­ka.schule.bwl.de www.schule­am­turmberg.de KLEVER Lern­ und Spielbegleitung 8 SBBZ Vogesenschule Mühlburg Hardtstraße 1, 76185 Karlsruhe Telefon 133­4690, Fax 133­4381 poststelle@vogesenschule­ka.bwl.de www.vogesenschule­karlsruhe.de Nachmittagsbetreuung über verlässliche Kooperationspartner möglich   SBBZ in Freier Trägerschaft S. 94 SBBZ mit Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung Das Sonderpädagogische Bildungs­ und Beratungszentrum (SBBZ) mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (ehemals: Schule für Geistigbehinderte) ist eine Schule, die Kinder und Jugendliche nach dem Unterrichtsprinzip der Lebensweltorientierung fördert. Das bedeutet, die Schüler/innen werden individuell auf ein möglichst selbstständiges und Sonderpädagogische Bildung | 37 gesellschaftlich integriertes Leben vorbereitet. Mit einer geistigen Behinderung gehen erhebliche Lernbeeinträchtigungen und deutliche Entwicklungsverzögerungen in allen Lebensbereichen einher. Bildung und Erziehung an dieser Schulart heißt  Lernen in kleinen Klassen (sechs bis acht Schüler/innen)  Lernen in realistischen, lebensbedeutsamen Alltagssituationen  Lernen mit ausgewählten Unterrichtsinhalten, die sich orientieren an den individuellen Kompetenzen, Förderbedürfnissen und Entwicklungsmöglichkeiten der einzelnen Schüler/innen Schwerpunkt von Unterricht ist die Förderung in den Bereichen  der selbstständigen Lebensführung (Mobilität, Selbstversorgung, Lebensgestaltung),  der Mathematik (Umgang mit Dingen, mit Zahlen, mit dem Raum)  der Kommunikation (Unterstützte und Gestützte Kommunikation) und im Bereich Deutsch/Sprache (Lesen, Schreiben, Literatur)  Natur/Umwelt/Technik (Tiere, Pflanzen, Naturphänomene; Kennenlernen und Nutzen öffentlicher Einrichtungen, Technik und Werken, Medien)  Mensch in der Gesellschaft (Identität und Selbstbild, Leben in der Gemeinschaft, Leben mit Rechten und Pflichten; Umgang mit Zeit und Geschichte, Arbeit und Beruf, Wohnen und Freizeit)  der Bewegung (Körpererfahrung, Sport, Schwimmen)  des Musisch­Ästhetischen (Musik, Theater, Tanz und Kunst) und visiert die Entwicklung einer selbstbestimmten Handlungskompetenz an. Die Schule wird als Ganztageseinrichtung geführt und gliedert sich in drei Schulstufen, die von allen Schüler/innen durchlaufen werden: Die Grundstufe (Klassen 1 bis 4) Die Hauptstufe (Klassen 5 bis 9) Die Berufsschulstufe (Klassen 10 bis 12 entspricht der Berufsschulzeit) Der Berufsschulstufe kommt eine zentrale Bedeutung zu bei der Vermittlung sozialer, lebenspraktischer und berufsbezogener Kompetenzen im Übergang zum Arbeits­ und Erwachsenenleben (Wohntraining, Betriebspraktika, Mobilitätstraining, Werkstattarbeit). Weiterbildungsmöglichkeiten  berufsvorbereitende Einrichtung (BVE)  Kooperative berufliche Bildung und Vorbereitung (KoBV) (siehe S. 59) 1 SBBZ Albschule Weiherfeld Scheibenhardter Weg 23, 76199 Karlsruhe Telefon 133­4759, Fax 133­4760 38 | Sonderpädagogische Bildung poststelle@albschule­ka.schule.bwl.de www.albschule.de Schulgebäude teilweise barrierefrei SBBZ mit Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung Das Sonderpädagogische Bildungs­ und Beratungszentrum (SBBZ) mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung (ehemals Schule für Körperbehinderte) ist eine Schule, an der Kinder und Jugendliche mit körperlicher und/oder mehrfacher Behinderung unterrichtet werden. Das Bildungsangebot orientiert sich an den Lehrplänen des SBBZ mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, des SBBZ mit Förderschwerpunkt Lernen sowie der Grund­ und Werkrealschule. Wichtigstes Ziel einer interdisziplinär ausgerichteten Förderung ist es, die Entwicklungspotenziale der Schülerinnen und Schüler aufzugreifen und ihre Handlungsfähigkeit in unterschiedlichen Lernbereichen zu erweitern. Besondere Förderschwerpunkte liegen in den Bereichen Bewegungsförderung, Wahrnehmungs­ und Kommunikationsförderung. SBBZ Ludwig Guttmann Schule in der Trägerschaft des Landkreises Karlsruhe Guttmannstraße 8, 76307 Karlsbad Telefon 07202 9326­0, Fax 07202 932699 www.ludwig­guttmann­schule.de SBBZ mit Förderschwerpunkt Sehen Das Sonderpädagogische Bildungs­ und Beratungszentrum (SBBZ) mit Förderschwerpunkt Sehen (ehemals Schule für Sehbehinderte) ist eine Schule, an der sehgeschädigte Kinder und Jugendliche in den Bildungsgängen Grund­, Werkreal­ und Realschule nach dem Lehrplan der allgemeinen Schule unterrichtet werden. Aufgabe der Schule ist es, die Folgen der Sehbehinderung durch individuelle sonderpädagogische Förderung zu mildern. Sehbehindertenspezifische Hilfs­ und Arbeitsmittel stehen in der Schule zur Verfügung und verhelfen neben günstigen Lernbedingungen (zum Beispiel kleine Lerngruppen, Ganztagsbetrieb, Sprach­ und Ergotherapie) zum Erfolg. Der Schule angeschlossen sind die Sonderpädagogische Beratungsstelle (Frühförderung, Kooperation mit anderen Schulen) und das landesweite Medienberatungszentrum (Beratung hinsichtlich sehgeschädigtenspezifischer Hilfsmittel wie Lesegeräte, Lupen, PC­Software). 7 SBBZ Schule am Weinweg Rintheim Weinweg 1, 76131 Karlsruhe Telefon 133­4722, Fax 133­4399 Sonderpädagogische Bildung | 39 poststelle@schule­am­weinweg­ka.schule.bwl.de www.schule­am­weinweg.de Schulgebäude teilweise barrierefrei Medienberatungszentrum für elektronische Hilfsmittel für Sehbehinderte des Landes Baden-Württemberg SBBZ Schule am Weinweg, Weinweg 1, 76131 Karlsruhe Telefon 133­4722 oder ­4724, Fax 133­4174 SBBZ mit Förderschwerpunkten Hören und Sprache Das Sonderpädagogische Bildungs­ und Beratungszentrum (SBBZ) mit Förderschwerpunkten Hören und Sprache (ehemals Schule für Hörgeschädigte und Sprachbehinderte) ist eine Schule, an der Kinder und Jugendliche nach dem Bildungsplan der Grundschule und Realschule unterrichtet werden. Im Förderschwerpunkt Sprache werden Kinder und Jugendliche mit Sprachauffälligkeiten wie Sprachentwicklungsverzögerungen und Stottern gefördert. Dieser Schultyp ist pädagogisch so konzipiert, dass die Kinder nach ihrer sprachlichen Rehabilitation in der Regel ihre Heimatschule oder eine weiterführende Schule besuchen. Im Förderschwerpunkt Hören werden Kinder und Jugendliche mit peripheren Hörstörungen, die mit Hörgeräten oder einem Cochlea­ Implantat versorgt sind, und Kinder mit einer zentral­auditiven Wahrnehmungs­ und Verarbeitungsstörung gefördert. Der Unterricht orientiert sich hierbei an der Hörbeeinträchtigung und wird ergänzt durch vielerlei technische Hilfen wie Höranlagen, Computer und entsprechende Programme. Die Schule wird als Ganztagsschule geführt. 2 SBBZ Erich Kästner-Schule Nordweststadt Moltkestraße 136, 76187 Karlsruhe Telefon 133­4771, Fax 133­4779 poststelle@erich­kaestner­schule­ka.schule.bwl.de www.eks­ka.de SBBZ mit Förderschwerpunkt Schüler in längerer Krankenhausbehandlung Das Sonderpädagogische Bildungs­ und Beratungszentrum (SBBZ) mit Förderschwerpunkt Schüler in längerer Krankenhausbehandlung (ehemals Schule für Kranke) fördert Schülerinnen und Schüler aus allen Schularten, die infolge längerer Krankenhausbehandlung nicht ihre Stammschule besuchen können, in der Kinderklinik und der Kinder­ und Jugendpsychiatrie. Der Unterricht orientiert sich an der jeweiligen Schulart, aus der die 40 | Sonderpädagogische Bildung Schüler und Schülerinnen kommen. Er findet je nach Belastbarkeit in kleinen Gruppen oder am Krankenbett statt. Es werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten vor allem die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch unterrichtet. Sachfächer und musische Fächer ergänzen das Angebot. Damit soll die leistungsmäßige und soziale Wiedereingliederung in die Schule nach der Entlassung aus der Klinik unterstützt werden. Lehrkräfte der Schule beraten und informieren Eltern, Lehrer und Mitschüler auch über die besonderen Förderbedürfnisse, die aus den unterschiedlichen Krankheits­ und Störungsbildern chronischer Erkrankungen resultieren und unterstützen die Schulen darin, pädagogische Antworten auf die besonderen Förderbedürfnisse dieser Schülerinnen und Schüler zu finden. 5 SBBZ Marie-Luise-Kaschnitz-Schule Nordweststadt Moltkestraße 90 (Kinderklinik) Südliche Hildapromenade 7 (Kinder­ und Jugendpsychiatrie) Moltkestraße 90, 76133 Karlsruhe Telefon 974­7530, Fax 974­7539 poststelle@marie­luise­kaschnitz­schule­ka.schule.bwl.de www.marie­luise­kaschnitz­schule.de SBBZ mit Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung Das Sonderpädagogische Bildungs­ und Beratungszentrum (SBBZ) mit Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (ehemals Schule für Erziehungshilfe) ist eine Schule, in die Schülerinnen/Schüler aufgenommen werden, die wegen erheblicher und bereits fixierter Störung und sozialer Auffälligkeit in der allgemeinen Grundschule nicht entsprechend gefördert werden können. Die sonderpädagogischen Maßnahmen, die durch enge Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, mit den allgemeinen Schulen des Einzugsbereichs und mit außerschulischen Einrichtungen der sozialpädagogischen und therapeutischen Dienste ergänzt werden, sollen dazu beitragen, die Steuerungsfähigkeit des Verhaltens zu stabilisieren. Das Lernangebot orientiert sich am Bildungsplan der Grundschule. 3 SBBZ Federbachschule Daxlanden Pfarrstraße 51, 76189 Karlsruhe Telefon 133­4778, Fax 133­4711 poststelle@federbachschule­ka.schule.bwl.de www.teach­online.de/mitglieder/hps/federbach­karlsruhe  SBBZ in Freier Trägerschaft S. 94 Sonderpädagogische Bildung | 41 Lernort Allgemeine Schule Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen werden in allgemeinen Schulen in verschiedenen Formen integrativer/inklusiver Bildung zielgleich und zieldifferent unterrichtet. Die allgemeine Schule und die Sonderpädagogischen Bildungs­ und Beratungszentren (SBBZ) arbeiten in gemeinsamer Verantwortung. Alle Formen der integrativen/inklusiven Bildung fördern und stärken das soziale und pädagogische Miteinander. Die Arbeitsstelle Kooperation beim Staatlichen Schulamt Karlsruhe ist hierbei Schnittstelle zwischen allgemeiner Schule und Sonderschule und bietet für die Aufgabenfelder  Vernetzung schulischer und außerschulischer Dienste  Zusammenarbeit mit Jugendhilfe und Jugendarbeit  Kooperationsmaßnahmen zwischen allgemeiner Schule und Sonderschule  Förderung benachteiligter Kinder und Jugendlicher  Koordination integrativer/inklusiver Beschulungsmöglichkeiten  Unterstützung in Form von Beratung, Information und Vermittlung an. Arbeitsstelle Kooperation beim Staatlichen Schulamt Karlsruhe Ritterstraße 16 – 20, 76133 Karlsruhe, Telefon 605610­0 AstKoop@ssa­ka.kv.bwl.de Arbeitsstelle Frühförderung beim Staatlichen Schulamt Karlsruhe Ritterstraße 16 – 20, 76133 Karlsruhe, Telefon 605610­0 astff@ssa­ka.kv.bwl.de Eingliederungshilfe nach dem SGB XII Unter bestimmten Voraussetzungen kann es für Kinder mit Behinderungen, die eine allgemeine Schule besuchen, eine begleitende Unterstützung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII geben. Informations- und Beratungsstelle Sozial­ und Jugendbehörde Rathaus West, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe, Telefon 133­5770 eingliederungshilfe@sjb.karlsruhe.de 42 | Sonderpädagogische Bildung Weitere Informationen und Adressen Kommunale Behindertenbeauftragte der Stadt Karlsruhe und Geschäftsstelle des Beirats für Menschen mit Behinderungen Zu den Aufgaben der Kommunalen Behindertenbeauftragten gehört es, die Belange von Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderungen zu verdeutlichen und Verständnis für die Bedürfnisse zu schaffen. Sie steht Gremien, Einrichtungen, öffentlichen Trägern oder einzelnen Personen beratend zur Verfügung. In kontroversen Diskussionen kann sie vermittelnd und neutral eingebunden werden oder beratend eingreifen. Sie arbeitet weisungsungebunden und unabhängig. Kommunale Behindertenbeauftragte Ulrike Wernert Rathaus West, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe Telefon 133­5900 behindertenbeauftragung@karlsruhe.de Sozialplanung Sozial­ und Jugendbehörde Rathaus West, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe Telefon 133­5005 behindertenkoordination@sjb.karlsruhe.de Informationen und Angebote für Menschen mit Behinderungen Eine ausführliche Übersicht mit Informationen und Angeboten von Beratungs­ und Unterstützungsangeboten, Vereinen, Selbsthilfegruppen, Wohnangeboten etc. für Menschen mit Behinderungen finden Sie in der Broschüre „Infos und Angebote für Menschen mit Behinderungen“. Diese wird von der Stadt Karlsruhe, Sozial­ und Jugendbehörde, herausgegeben. Bestellen können Sie diese per Mail unter Bildungsberatung für junge Migranten und ihre Eltern Beratung, Deutschförderung und gezielte Elternarbeit Tel.: 0721 3504169 Projekt „Quereinsteiger“ Förderung für Schüler mit Migra- tionshintergrund ab Klasse 5 Tel.: 0721 2013174 internationaler-bund.de Anzeige Migrationshintergrund | 43 behindertenkoordination@sjb.karlsruhe.de oder als PDF mit dem aktuellsten Stand heruntergeladen unter www.karlsruhe.de/b3/soziales/ personengruppen/behinderte/infomaterial Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund Die Arbeitsstelle Migration im staatlichen Schulamt fördert und unterstützt alle Schulen bei ihrer Aufgabe, Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund schulisch und sozial zu integrieren. Aufgaben:  Förderung der Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern durch integrative Projekte vor Ort  Kontakte zu Elternvereinen pflegen  Aufbau von Unterstützungssystemen für Eltern und Schulen  Eltern und Schulen bei der Einrichtung integrativer Projekte unterstützen  Ansprechpartner für Schulen und Eltern Arbeitsstelle Migration beim Staatlichen Schulamt Ritterstraße 16 – 20, 76133 Karlsruhe Telefon 60561049 samira.elbakezzi­lang@ssa­ka.kv.bwl.de Dienstags von 9 bis 15 Uhr Vorbereitungsklassen Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 15 Jahren ohne ausreichende Deutschkenntnisse besuchen eine Vorbereitungsklasse (VKL). Ziel des Unterrichts ist das Erlernen der Deutschen Sprache und die Vorbereitung auf die Integration in eine Regelklasse. Kinder von 6 bis 10 Jahren oder von Klasse 1 bis 4 besuchen eine Vorbereitungsklasse an einer Grundschule. Vorbereitungsklassen gibt es an folgenden Grundschulen: Grundschule Grünwinkel, Gutenbergschule, Hardtschule, Leopoldschule, Pestalozzischule, Schillerschule, Tullaschule, Waldschule Neureut. Die Anmeldung erfolgt direkt an der Schule. Kinder und Jugendliche von 11 bis 15 Jahren oder ab Klasse 5 besuchen eine Vorbereitungsklasse an einer weiterführenden Schule. Die Anmeldung erfolgt über die Geschäftsführenden Schulleitungen an der Gutenberg­ oder an der Pestalozzischule. Dort ist ein Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren, um eine passende Schule zu finden. Gutenberg GWRS, Gunter Vogel (Schulleitung), Goethestraße 34, 76135 Karlsruhe, Telefon: 0721 133­4674 44 | Gemeinschaftsschulen Pestalozzi GWRS, Klaus Kühn (Schulleitung), Christofstraße 23, 76227 Karlsruhe, Telefon: 0721 133­4707 Informationen zu den Vorbereitungsklassen an Beruflichen Schulen (VABO) für Jugendliche ab 16 Jahren finden Sie auf S. 57. Gemeinschaftsschulen Die Gemeinschaftsschule ist eine leistungsorientierte Schule, die Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Begabungen in heterogenen Lerngruppen fördert und fordert. Die Gemeinschaftsschule sichert eine systematische individuelle Förderung auf drei Niveaustufen (grundlegendes, mittleres, erweitertes Niveau). Diese drei Niveaustufen sind auf den Hauptschulabschluss, den Realschulabschluss und das Abitur ausgerichtet. Die Eltern entscheiden ein Jahr vor dem Abschlussjahr, welchen Schulabschluss ihr Kind ablegen soll. Die Schülerinnen und Schüler lernen in Begleitung und unter Anleitung von Lehrerinnen und Lehrern unterschiedlicher Lehrbefähigung: für Haupt­ und Werkrealschulen, Realschulen wie für das Gymnasium. Die Pädagoginnen und Pädagogen begleiten die Lernprozesse der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers sehr eng. Jeder Schülerin und jedem Schüler steht zudem eine Lehrerin oder ein Lehrer als Coach zur Verfügung, der die Schülerin oder den Schüler in regelmäßigen Gesprächen berät. Viele Schülerinnen und Schüler sind in verschiedenen Fächern unterschiedlich leistungsstark. In der Gemeinschaftsschule haben sie, außer in den Abschlussklassen, die Möglichkeit, in den einzelnen Fächern auf unterschiedlichem Niveau zu lernen. Die Gemeinschaftsschule bietet allen Kindern ein vielfältiges und motivierendes Lernangebot. Im Schulalltag einer verbindlichen Ganztagesschule wechseln sich lehrerzentrierte Unterrichtsphasen, selbstgesteuerte Lernzeit und Phasen der Bewegung und Entspannung sinnvoll ab. Auch andere Formen des Ausgleichs wie etwa sportliche oder kulturelle Aktivitäten finden ihren Platz im Tagesablauf. Lern­ und Übungsphasen finden in der Schule statt. Gemeinschaftsschulen auf einen Blick Die Gemeinschaftsschule  bietet drei Niveaustufen an und führt zum Hauptschulabschluss, Realschulabschluss sowie Abitur  bietet dieselben Abschlussprüfungen an wie an den anderen allgemein bildenden Schulen  ist eine verbindliche Ganztagesschule mit rhythmisiertem Schultag  zeichnet sich durch eine enge Beziehung zwischen den Schülerinnen und Schülern, den Eltern und Lehrerinnen und Lehrern aus Fächerwahl in der Gemeinschaftsschule Alle Karlsruher Gemeinschaftsschulen starten mit Englisch in der Realschulen | 45 Jahrgangsstufe 5. In Jahrgangsstufe 6 beginnt für Schüler, die eine zweite Fremdsprache besuchen wollen Französisch. Ab Jahrgangsstufe 7 ist ein Wahlpflichtfach eingerichtet: Jeder Schüler und jede Schülerin wählt nach Neigung eines der Fächer  Technik  Alltagskultur, Ernährung, Soziales (AES)  Französisch (Voraussetzung ist, dass Französisch auch in Jahrgangsstufe 6 besucht wurde). Ab Jahrgangsstufe 8 entscheiden sich die Schüler für ein Profilfach: Naturwissenschaft und Technik kann an allen vier Gemeinschaftsschulen gewählt werden. Zusätzlich bieten an:  Anne­Frank­Gemeinschaftsschule: Profilfach Sport  Augustenburg­Gemeinschaftsschule: Profilfach Bildende Kunst  Drais­Gemeinschaftsschule: Profilfach Sport  Ernst­Reuter­Gemeinschaftsschule: Profilfach Sport 1 Anne-Frank-Schule Gemeinschaftsschule Oberreut Gemeinschaftsschule Grundschule (Primarstufe) siehe Eintrag S. 26, Sekundarstufe I für Jahrgangsstufe 5 bis 10, Bonhoefferstraße 12, 76189 Karlsruhe Telefon 133­4698, Fax 133­4752 poststelle@anne­frank­schule­ka.schule.bwl.de www.anne­frank­schule­karlsruhe.de Schulgebäude teilweise barrierefrei 2 Augustenburg Gemeinschaftsschule Grötzingen Grötzingen Grundschule (Primarstufe) siehe Eintrag S. 20, Sekundarstufe I für Jahrgangsstufe 5 bis 10 Augustenburgstraße 22 a, 76229 Karlsruhe Telefon 463083, Fax 468601 poststelle@augustenburg­gms­groetzingen­ka.schule.bwl.de www.augustenburg­gms.de Schulgebäude teilweise barrierefrei 3 Drais-Gemeinschaftsschule Mühlburg Sekundarstufe I (Jahrgangsstufe 5 bis 10) Tristanstraße 1, 76185 Karlsruhe Telefon 133­4562, Fax 133­2522 poststelle@drais­gms­ka.schule.bwl.de www.drais­schule.de Schulgebäude teilweise barrierefrei 4 Ernst-Reuter-Gemeinschaftsschule Waldstadt Sekundarstufe I für Jahrgangsstufe 5 bis 9 Werkrealschule siehe Eintrag S. 31 Tilsiter Straße 15, 76139 Karlsruhe 46 | Realschulen Telefon 133­4656, Fax 133­4660 poststelle@ernst­reuter­schule­ka.schule.bwl.de www.ers­karlsruhe.de Schulgebäude teilweise barrierefrei Realschulen 5. bis 10. Schuljahr Die Realschule hat den Anspruch, ihre Schülerinnen und Schüler durch besonderen Realitätsbezug den Zugang zu einer erweiterten Allgemeinbildung zu ermöglichen. Dazu gehört die Vermittlung grundlegender Kompetenzen, die den jungen Menschen die Orientierung in der gegenwärtigen und zukünftigen Welt ermöglichen. Die Realschule wird zukünftig individualisierte Lernformen in allen Klassenstufen stärken, um so den unterschiedlichen Begabungen, Fähigkeiten und Entwicklungen der Schülerinnen und Schüler noch besser gerecht zu werden. In Klasse 5/6 wird gemeinsam in der Orientierungsstufe auf mittlerem Niveau und ab Klasse 7 auf zwei Niveaustufen (grundlegendes und mittleres Niveau) gelernt. Je nach Niveauzuweisung werden die Schülerinnen und Schüler in Klassenstufe 9 gezielt auf den Hauptschulabschluss und in Klassenstufe 10 gezielt auf die Realschulabschlussprüfung vorbereitet. Unterrichtsfächer Im Pflichtbereich werden an der Realschule folgende Fächer unterrichtet:  Religionslehre beziehungsweise Ethik  Deutsch  Englisch  Mathematik  Geschichte  Gemeinschaftskunde  Geografie  Wirtschaft, Berufs­ und Studienorientierung  BNT (Biologie, Naturwissenschaft und Technik)  Physik  Chemie  Biologie  Künstlerischer Bereich: Musik, Bildende Kunst  Sport Ab Klasse 7 ist ein Wahlpflichtbereich eingerichtet: Jeder Schüler und jede Schülerin wählt nach Neigung eines der Fächer  Technik  Alltagskultur, Ernährung und Soziales  Französisch Mittlere Reife: Nach sechs Schuljahren, also am Ende von Klasse 10, schließen die Schülerinnen und Schüler mit der Mittleren Reife ab. Mit der erfolgreich absolvierten Prüfung bieten sich viele Möglichkeiten, Realschulen | 47 eine Berufsausbildung in Handwerk, Industrie, Handel, Verwaltung zu beginnen oder der Übergang in ein Berufskolleg allgemeinbildendes oder berufliches Gymnasium. Wechsel in andere Schularten Berufliches Gymnasium: Nach der Realschulabschlussprüfung können besonders leistungsfähige Schülerinnen und Schüler mit bestimmten Notenvoraussetzungen in Klasse 11 in ein berufliches Gymnasium überwechseln und bis zur Hochschulreife gelangen. Berufskolleg: Anstelle einer Ausbildung können Realschüler eine berufliche Ausbildung auch direkt an einem Berufskolleg beginnen, die zwei oder drei Jahre dauert. Übergang in das Gymnasium der Normalform: Schülerinnen und Schüler der Klasse 6 der Realschule können zum Ende des ersten Schulhalbjahres in die entsprechende oder in die nächstniedrigere Klasse, Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 zum Ende des zweiten Schulhalbjahres in die entsprechende oder nächsthöhere Klasse des Gymnasiums überwechseln, wenn sie in den Fächern Deutsch, Mathematik und der Pflichtfremdsprache mindestens die Note „befriedigend“ erhalten haben sowie der Durchschnitt in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern oder Fächerverbünden mindestens 3,0 beträgt. Weitergehende Informationen, auch für Übergänge ab Klasse 7, geben die Schulleitungen der Realschulen oder Gymnasien. 1 Friedrich-Realschule Durlach Pfinztalstraße 78, 76227 Karlsruhe Telefon 133­4565, Fax 133­4364 poststelle@friedrich­realschule­ka.schule.bwl.de www.friereal.de Schulgebäude teilweise barrierefrei 48 | Realschulen 2 Hebel-Realschule Innenstadt West Moltkestraße 8, 76133 Karlsruhe Telefon 133­4573, Fax 133­4580 poststelle@hebel­realschule­ka.schule.bwl.de hebel­realschule.com 3 Nebenius-Realschule Südstadt Realschule sowie Ganztagsrealschule für Klassen 5 und 6 Nebeniusstraße 22, 76137 Karlsruhe, Telefon 133­4581, Fax 133­2510, poststelle@nebenius­realschule­ka.schule.bwl.de www.nebenius­realschule.de 4 Realschule am Rennbuckel Nordweststadt Bonner Straße 22, 76185 Karlsruhe Telefon 133­4596, Fax 133­2518 poststelle@rennbuckel­realschule­ka.schule.bwl.de www.rennbuckel.de 5 Realschule Neureut Neureut Unterfeldstraße 6, 76149 Karlsruhe Telefon 978470, Fax 9784733 poststelle@realschule­neureut­ka.schule.bwl.de www.realschule­neureut.de Schulgebäude teilweise barrierefrei 6 Realschule Rüppurr Rüppurr Rosenweg 1, 76199 Karlsruhe Telefon 133­4589, Fax 133­4585 poststelle@realschule­rueppurr­ka.schule.bwl.de www.realschule­rueppurr.de Schulgebäude teilweise barrierefrei 7 Sophie-Scholl-Realschule Oberreut Joachim­Kurzaj­Weg 4, 76189 Karlsruhe Telefon 133­4606, Fax 133­4602 poststelle@sophie­scholl­realschule­ka.schule.bwl.de www.ssr­ka.de Schulgebäude barrierefrei 8 Tulla-Realschule Rintheim Forststraße 4, 76131 Karlsruhe Telefon 133­4614, Fax 133­4613 poststelle@tulla­realschule­ka.schule.bwl.de www.tulla­realschule.de  Realschulen in freier Trägerschaft S. 95 ff Allgemeinbildende Gymnasien | 49 Allgemeinbildende Gymnasien Achtjähriges Gymnasium G8: Jahrgangsstufen 5 bis 10, Kursstufe 1 bis 2 Neunjähriges Gymnasium G9: Jahrgangsstufen 5 bis 11, Kursstufe 1 bis 2, nur am Humboldt­Gymnasium Voraussetzung für den Eintritt in die Eingangsklasse des Gymnasiums ist der erfolgreiche Abschluss der vierten Klasse der Grundschule; empfehlenswert ist jedoch eine entsprechende Prognose der Grundschule im Rahmen des Beratungsverfahrens. Das Gymnasium vermittelt Kindern und Jugendlichen mit entsprechenden Begabungen und Bildungsabsichten eine breite und vertiefte Allgemeinbildung, die zur Studierfähigkeit führt. Es fördert insbesondere die Fähigkeiten, selbstständig zu arbeiten, theoretische Erkenntnisse nachzuvollziehen, schwierige Sachverhalte geistig zu durchdringen sowie vielschichtige Zusammenhänge zu durchschauen, zu ordnen und verständlich darzustellen. Für das Sprachenangebot der öffentlichen Gymnasien gilt: Der Unterricht in der ersten Fremdsprache beginnt in Klasse 5, in der 2. Fremdsprache in der Regel in Klasse 6. Ab der 8. Klasse bieten die einzelnen Gymnasien bestimmte Profile mit gewissen Schwerpunkten an, um damit den Schülern die Möglichkeit zu geben, der persönlichen Begabung und den persönlichen Interessen Rechnung zu tragen. In den Gymnasien in Karlsruhe werden folgende Profile angeboten:  Das sprachliche Profil mit einer 3. Fremdsprache  Das naturwissenschaftliche Profil mit dem Fach NwT (Naturwissenschaft und Technik)  Das Profil IMP (Informatik/Mathematik/Physik)  Das Musik­, Kunst­ oder Sportprofil Hinzu kommen bilinguale Angebote und der Schulversuch G9. In den Jahrgangsstufen eins und zwei wird ab dem Abiturjahrgang 2021 zwischen Leistungsfächern und Basisfächern differenziert. Statt wie bislang fünf belegen die Schülerinnen und Schüler künftig drei Leistungsfächer. Diese drei Leistungsfächer werden fünfstündig (statt wie bislang vierstündig) unterrichtet und im Abitur schriftlich geprüft. Als erstes und zweites Leistungsfach wählen die Schülerinnen und Schüler zwei Fächer aus Deutsch, Mathematik, Fremdsprache und Naturwissenschaft. Das dritte Leistungsfach wählen sie frei. Die übrigen, nicht als Leistungsfächer gewählten Fächer, werden als Basisfächer belegt – wobei Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen und auch die Naturwissenschaften als Basisfächer dreistündig unterrichtet werden. Die übrigen Basisfächer bleiben zweistündig. Die Fächer Musik, Bildende Kunst und Sport sind auch als Leistungsfächer wählbar. 50 | Allgemeinbildende Gymnasien Die neue Abiturprüfung sieht drei schriftliche und zwei mündliche Prüfungen statt wie bislang vier schriftliche und eine mündliche Prüfung vor. Die schriftliche Prüfung erfolgt in allen drei Leistungsfächern. Deutsch und Mathematik sind als Prüfungsfächer (schriftlich oder mündlich) verpflichtend. Das baden­württembergische Abitur berechtigt zum Studium an allen Universitäten und Hochschulen (allgemeine Hochschulreife) in Deutschland und Europa, in Verbindung mit besonderen Sprachprüfungen sogar in der ganzen Welt. Es gibt in Karlsruhe folgende Gymnasien, die die nachstehenden Profile mit den angegebenen Fremdsprachen anbieten. 1 Bismarck-Gymnasium Innenstadt West Bismarckstraße 8, 76133 Karlsruhe Telefon 133­4502, Fax 133­4569 poststelle@bismarck­gymnasium­ka.schule.bwl.de www.bismarck­gymnasium.de Mittagstisch Profile  Sprachliches Profil: 3 Fremdsprachen: Latein, Englisch, Griechisch oder Latein, Englisch, Französisch  Naturwissenschaftliches Profil: 2 Fremdsprachen: Latein, Englisch (freiwillig Französisch)  Zug für Hochbegabte  Europäisches Gymnasium: Latein, Englisch, Griechisch, Französisch 2 Fichte-Gymnasium Innenstadt West Sophienstraße 12 – 16, 76133 Karlsruhe Telefon 133­4508, Fax 133­4960 poststelle@fichte­gymnasium­ka.schule.bwl.de www.fichte­gymnasium.de Schulgebäude barrierefrei Schuleigene Mensa, Angebote einer offenen Ganztagsschule, Hausaufgabenbetreuung und Jugendbegleiterprogramm  Sprachliches Profil: drei Fremdsprachen: Englisch, Französisch, Spanisch oder Französisch, Englisch, Spanisch  Naturwissenschaftliches Profil: zwei Fremdsprachen: Englisch, Französisch oder Französisch, Englisch und ab Klasse 9 Möglichkeit zur Teilnahme an der Junior­Ingenieur­Akadmie (JIA)  Bilinguale deutsch­französische Abteilung: Verstärkter Französischunterricht und ab Klasse 7 mindestens ein Sachfach in französischer Sprache Abschlüsse: Abitur und Baccalauréat Die Fremdsprachen Latein und Chinesisch werden fakultativ mit entsprechender Abschlussprüfung angeboten. Allgemeinbildende Gymnasien | 51 3 Goethe-Gymnasium Südweststadt Renckstraße 2, 76133 Karlsruhe Telefon 133­4512, Fax 133­4588 poststelle@goethe­gymnasium­ka.schule.bwl.de www.goethe­gymnasium­karlsruhe.de Schulgebäude teilweise barrierefrei Schuleigene Mensa, Angebote einer offenen Ganztagsschule, Hausaufgabenbetreuung, Jugendbegleiterprogramm Profile  Sprachliches Profil: drei Fremdsprachen: Englisch, Latein, Italienisch oder Englisch, Französisch, Italienisch  Naturwissenschaftliches Profil: zwei Fremdsprachen: Englisch, Französisch oder Englisch, Latein  IMP­Profil (Informatik/ Mathematik/ Physik): zwei Fremdsprachen: Englisch, Französisch oder Englisch, Latein  Bilinguale deutsch­englische Abteilung: Verstärkter Englischunterricht und mindestens ein Sachfach pro Schuljahr in englischer Sprache 4 Gymnasium Neureut Neureut Unterfeldstraße 6, 76149 Karlsruhe Telefon 978370, Fax 9783725 poststelle@gymnasium­neureut­ka.schule.bwl.de www.gymneureut.de Schulgebäude teilweise barrierefrei Schuleigene Mensa, Studiensaal, Hausaufgabenbetreuung, Nachmittagsbetreuung Montag bis Freitag: 14 bis 16:30 Uhr, Schulbegleiter, Schülernachhilfe, Sommerschule Profile  Sprachliches Profil: drei Fremdsprachen: Englisch, Französisch, Latein oder Französisch, Englisch, Latein  Naturwissenschaftliches Profil: zwei Fremdsprachen: Englisch, Französisch oder Französisch, Englisch  IMP­Profil (Informatik/ Mathematik/ Physik): zwei Fremdsprachen: Englisch, Französisch oder Englisch, Latein  MINT­Excellence­Center 5 Helmholtz-Gymnasium Weststadt Kaiserallee 6, 76133 Karlsruhe Telefon 133­4518, Fax 133­4979 poststelle@helmholtz­gymnasium­ka.schule.bwl.de www.helmholtz­karlsruhe.de Schulgebäude teilweise barrierefrei Ganztagsschule in offener Angebotsform (Kooperation mit KLEVER, Jugendbegleiterprogramm), schuleigene Mensa, Hausaufgabenbetreuung in 52 | Allgemeinbildende Gymnasien der Mittagspause; auf Wunsch kostenpflichtige Betreuung durch KLEVER am Nachmittag Profile  Sprachliches Profil: drei Fremdsprachen: Englisch, Latein, Spanisch oder Englisch, Französisch, Spanisch  Naturwissenschaftliches Profil: zwei Fremdsprachen: Englisch, Französisch oder Englisch, Latein  Musikprofil: zwei Fremdsprachen: Englisch, Französisch oder Englisch, Latein  Förderung musikalisch Hochbegabter: integriert in das Musikprofil 6 Humboldt-Gymnasium Nordweststadt Wilhelm­Hausenstein­Allee 22, 76187 Karlsruhe Telefon 133­4524, Fax 133­2513 poststelle@humboldt­gymnasium­ka.schule.bwl.de www.humboldt­gymnasium­karlsruhe.de Schulgebäude barrierefrei, Fahrstuhl, Behindertentoiletten Schuleigene Mensa, Nachmittagsbetreuung von Montag bis Freitag: 12:30 bis 16 Uhr, Hausaufgabenbetreuung für die Eingangsklassen, Betreuungsangebote in der Mittagspause (Jugendbegleiter) Profile  Sprachliches Profil: drei Fremdsprachen: Englisch, Latein, Spanisch oder Englisch, Französisch, Spanisch  Naturwissenschaftliches Profil: zwei Fremdsprachen: Englisch, Französisch oder Englisch, Latein  IMP­Profil (Informatik/Mathematik/Physik): zwei Fremdsprachen: Englisch, Französisch oder Englisch, Latein Klasse 5 bis 11, Kursstufe 1 bis 2: Teilnahme am Schulversuch G9 (Dehnung von Klasse 5 bis 11) 7 Kant-Gymnasium Innenstadt Ost Englerstraße 10, 76131 Karlsruhe, Telefon 133­4529, Fax 133­4539 poststelle@kant­gymnasium­ka.schule.bwl.de www.kantgymnasium.de Offene Ganztagsschule, Betreuungsangebote von Mo bis Fr 12.15 bis 16.00 Uhr, schuleigene Mensa, Hausaufgabenbetreuung, Freizeitangebote (Jugendbegleiter) Profile  Sprachliches Profil: drei Fremdsprachen: Englisch, Latein, Italienisch oder Englisch, Latein, Russisch oder Englisch, Französisch, Italienisch oder Englisch, Französisch, Russisch  Naturwissenschaftliches Profil: zwei Fremdsprachen: Englisch, Latein oder Englisch, Französisch  Stützpunktschule® für Molekularbiologie  Schulversuch Informatik 3­ und 5­stündig 8 Lessing-Gymnasium Weststadt Sophienstraße 147, 76135 Karlsruhe, Telefon 133­4536, Fax 133­4533 poststelle@lessing­gymnasium­ka.schule.bwl.de www.lessing­gymnasium­karlsruhe.de Schulgebäude barrierefrei Betreuungsangebote in der Mittagspause und am Nachmittag, schuleigene Mensa, Freizeitangebote (Jugendbegleiter) Profile  Sprachliches Profil: drei Fremdsprachen: Englisch, Latein, Spanisch oder Englisch, Französisch, Spanisch  Naturwissenschaftliches Profil: zwei Fremdsprachen: Englisch, Französisch oder Englisch, Latein Allgemeinbildende Gymnasien | 53 ▪ Hausaufgabenbetreuung für die Fünft- und Sechstklässlerinnen ▪ Viele Arbeitsgemeinschaften wie Schwimmen, Orchester, Chor, Sport, Theater oder Töpfern ▪ Sprachenfolge und Profi le: Klasse 5: Englisch oder Französisch Klasse 6: Französisch, Latein oder Englisch Ab Klasse 8 kann entweder das naturwissen- schaftliche Profi l (mit NwT als Hauptfach), das sprachliche Profi l (mit Spanisch als 3. Fremdsprache), das musikalische Profi l (mit Musik als Hauptfach) oder IMP (Informatik, Mathematik, Physik) gewählt werden. ST. DOMINIKUS MÄDCHENGYMNASIUM in Trägerschaft der Schulstiftung der Erzdiözese Freiburg Seminarstraße 5 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 911 02 0 Fax: 0721 911 02 40 info@dominikus-gymnasium.de www.dominikus-gymnasium.de St. Dominikus | Mädchengymnasium | Seminarstraße 5 | 76133 Karlsruhe Veritas in Trägerschaft der Schulstiftung der Erzdiözese Freiburg Seminarstraße 5 76133 Karlsruhe Tel.: 0721 911020 www.dominikus-gymnasium.de info@dominikus-gymnasium.de Seminarstraße 5 76133 Karlsruhe Tel.: 0721 911020 Anzeige 54 | Allgemeinbildende Gymnasien 9 Markgrafen-Gymnasium Durlach Gymnasiumstraße 1 – 3, 76227 Karlsruhe, Telefon 133­4542, Fax 133­4568 poststelle@markgrafen­gymnasium­ka.schule.bwl.de, www.mgg.karlsruhe.de Mittags: KLEVER­Schülercafé; Essensangebot auch im Kinder­ und Jugendhaus, Hausaufgabenbetreuung, Nachmittagsangebote durch Jugendbegleiter Profile  Sprachliches Profil: drei Fremdsprachen: Englisch, Französisch, Spanisch oder Englisch, Latein, Spanisch oder Englisch, Latein, Französisch  Naturwissenschaftliches Profil: zwei Fremdsprachen: Englisch, Latein oder Englisch, Französisch  IMP­Profil (Informatik/Mathematik/Physik): zwei Fremdsprachen: Englisch, Latein oder Englisch, Französisch 10 Max-Planck-Gymnasium Rüppurr Krokusweg 49, 76199 Karlsruhe Telefon 133­4550, Fax 133­4989 poststelle@max­planck­gymnasium­ka.schule.bwl.de www.mpg­ka.de Schulgebäude barrierefrei Ganztagsschule in offener Angebotsform (Kooperation mit Sportvereinen und Badischem Konservatorium, Jugendbegleiterprogramm), schuleigene Mensa Profile  Sprachliches Profil: drei Fremdsprachen: Englisch, Französisch, Spanisch oder Englisch, Latein, Spanisch  Naturwissenschaftliches Profil: zwei Fremdsprachen: Englisch, Französisch oder Englisch, Latein  Profil Bildende Kunst: zwei Fremdsprachen: Englisch, Französisch oder Englisch, Latein 11 Otto-Hahn-Gymnasium Waldstadt Im Eichbäumle 1, 76139 Karlsruhe Telefon 133­4556, Fax 133­4555 poststelle@otto­hahn­gymnasium­ka.schule.bwl.de www.ohg­ka.de Schulgebäude barrierefrei Offene Ganztagsschule, Schuleigene Mensa und Hausaufgabenbetreuung, Vollzeitinternat für Kaderathleten, Eliteschule des Sports Profile  Sprachliches Profil: drei Fremdsprachen: Englisch, Französisch, Spanisch Europäische Schulen | 55 oder Englisch, Latein, Spanisch  Naturwissenschaftliches Profil: zwei Fremdsprachen: Englisch, Latein oder Englisch, Französisch  Sportprofil: zwei Fremdsprachen: Englisch, Latein oder Englisch, Französisch  Gymnasien in freier Trägerschaft S. 97 Europäische Schulen Ein innovatives Konzept: Das Konzept der Europäischen Schulen wurde ins Leben gerufen, um Schüler bis zum Abitur in ihrer jeweiligen Muttersprache und gemäß ihrer nationalen Tradition zu erziehen. Die Europäische Schule Karlsruhe ist eine von 13 Europäischen Schulen, die ab 1953 errichtet wurden. Sie erteilen Kindern der Kindergarten­, Primar­ und Sekundarstufe einen mehrsprachigen und multikulturellen Unterricht. Die Europäische Schule vermittelt ihren Schülern europäische Werte und ermöglicht ihnen einen international anerkannten Schulabschluss. Die Europäische Schule Karlsruhe, die sich auf einem Campus von circa zehn Hektar befindet, verfügt über eine Kantine, zahlreiche Spielplätze, moderne Sportanlagen, eigene Bus­ und Straßenbahn­Linien, eine Krankenschwester, Sicherheitspersonal sowie Nachmittagsbetreuung und außerschulische Aktivitäten vor Ort. Die Europäische Schule Karlsruhe zählt circa 900 Schüler aus mehr als 50 unterschiedlichen Nationen und einen Personalbestand von 180 Mitarbeitern aus vielen Mitgliedsstaaten der EU und darüber hinaus. Mehr als 250 Firmen der weiteren Region haben Verträge für die schulpflichtigen Kinder Ihrer Anzeige Berufliche Schulen Die beruflichen Schulen bestehen aus gewerblichen, kaufmännischen und hauswirtschaftlichen Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen, Berufskollegs, Berufsoberschulen und beruflichen Gymnasien (Auskünfte über Art und Umfang des Angebotes der beruflichen Schulen in freier Trägerschaft holen Sie bitte beim Schulträger ein. Anschriften S. 97 ff.). Die Pflicht zum Besuch der Berufsschule (berufsbegleitende Schule) dauert drei Jahre. Sie endet mit Ablauf des Schuljahres, in dem die/der Berufsschulpflichtige das 18. Lebensjahr vollendet. Auszubildende, die vor Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen oder eine Stufenausbildung fortsetzen, sind bis zum Abschluss der Ausbildung berufsschulpflichtig. Besteht die/der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung im anerkannten internationalen Führungskräfte abgeschlossen. Die Europäische Schule Karlsruhe begrüßt Familien aus Karlsruhe und Umland: Ihr Einzugsgebiet erstreckt sich von Straßburg über Mannheim, Heidelberg bis nach Stuttgart und der PAMINA Region. Muttersprachlicher Unterricht: Drei Hauptsprachabteilungen, Deutsch, Englisch und Französisch mit Unterricht durch qualifizierte muttersprachliche Lehrer/innen. Alle offiziellen Sprachen der EU­Mitgliedsstaaten sind in der Europäischen Schule Karlsruhe vertreten. Dadurch bleibt die Muttersprache der Schüler während der gesamten Schulzeit ihre erste Sprache. Der Unterricht erfolgt in muttersprachlichen Gruppen. Fächerverteilung und Lehrplan sind dabei in allen Sprachabteilungen sowie in allen Europäischen Schulen harmonisiert. Europäisches Abitur: Nach zwölf Schuljahren (5 in der Grund­ und 7 in der Oberschule) legen die Schüler ihre Abiturprüfung ab, die zentral organisiert wird. Sie besteht aus fünf schriftlichen und drei mündlichen Prüfungen. Außer der Prüfung der Muttersprache sind alle schriftlichen Prüfungen harmonisiert und werden außer vom unterrichtenden Lehrer zusätzlich von einem Zweitkorrektor bewertet. Auch an den mündlichen Prüfungen nimmt ein Außenprüfer teil. Das Europäische Abitur wird in allen Ländern der EU sowie in zahlreichen weiteren Ländern anerkannt. A Die Europäische Schule Karlsruhe Albert­Schweitzer­Straße 1, 76139 Karlsruhe Telefon 68009­0, info@es­karlsruhe.eu www.es­karlsruhe.eu Schulgebäude teilweise barrierefrei 56 | Berufliche Schulen Berufliche Schulen | 57 Ausbildungsberuf, so endet das Berufsausbildungsverhältnis und damit auch die Berufsschulpflicht mit Bestehen der Abschlussprüfung (§ 21 Abs. 2 BBiG i. V. m. § 78 Abs. 2 Satz 1 SchG). Vorqualifizierungsjahr Arbeit/ Beruf mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen (VABO) Das Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen (VABO) richtet sich an jugendliche Migrantinnen und Migranten ohne Deutschkenntnisse. Sie erhalten im VABO ein spezielles Sprachförderangebot, das sie befähigen soll, im Anschluss daran einen deutschen Schulabschluss an einer allgemeinbildenden Schule oder an einer beruflichen Schule zu machen. Der Schwerpunkt des Unterrichts liegt auf der Vermittlung von Deutschkenntnissen. Darüber hinaus sind auch allgemeinbildende Inhalte, Berufsorientierung und individuelle Lernberatung Teile des Unterrichtskonzepts. Das VABO dauert ein Jahr und kann bei Bedarf um ein weiteres Jahr verlängert werden. Es schließt mit einer Prüfung im Fach Deutsch auf dem Niveau A2 oder B1 ab. Nach erfolgreicher Teilnahme kann der weitere Bildungsweg in einem schulischen Regelangebot erfolgen. Speziell für VABO­Schülerinnen und ­Schüler werden an einigen beruflichen Schulen berufsvorbereitende Klassen mit weiterer Sprachförderung angeboten. Das Vorqualifizierungsjahr wird angeboten Carl­Hofer­Schule (gewerblich) Elisabeth­Selbert­Schule (hauswirtschaftlich/pflegerisch/ sozialpädagogisch) Gewerbeschule Durlach (gewerblich) Anmeldung VABO erfolgt online über den geschäftsführenden Schulleiter der Beruflichen Schulen, OStD Stefan Pauli, Walter­Eucken­ Schule, Ernst­Frey­Straße 2, 76135 Karlsruhe, Telefon 133­4927, Fax 133­4929, poststelle@walter­eucken­schule­ka.schule.bwl.de, www.walter­eucken­schule.de Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf – VAB Alle Jugendlichen, die eine allgemeinbildende Schule besucht haben, keinen Hauptschulabschluss besitzen und kein Ausbildungsverhältnis nachweisen, müssen ein Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf absolvieren. Die Schülerinnen und Schüler sollen durch einen pädagogisch und methodisch besonders aufgebauten Unterricht sowie durch eine praktische Unterweisung in Werkstätten verschiedener Berufsfelder so gefördert 58 | Berufliche Schulen werden, dass sie am Ende des Jahres in Lehrstellen vermittelt werden können. Unter bestimmten Voraussetzungen kann in einem besonders entwickelten Abschlussverfahren der Hauptschulabschluss erworben oder verbessert werden. Sofern die Jugendlichen keine Ausbildung beginnen, kommen sie der Berufsschulpflicht durch den Besuch der Schule nach. Bildungsziel: Durch einjährigen Vollzeitunterricht mit einem großen Anteil fachpraktischer Grundlehrgänge in mehreren Berufsfeldern soll die Berufsfindung erleichtert und die notwendige Berufsreife entwickelt werden; der Hauptschulabschluss kann nachgeholt werden. Das Vorqualifizierungsjahr wird angeboten Elisabeth­Selbert­Schule (hauswirtschaftlich/pflegerisch/ sozialpädagogisch) Carl­Hofer­Schule (gewerblich) Gewerbeschule Durlach (gewerblich) Schulische Weiterbildungsmöglichkeiten Berufsschule Einjährige Berufsfachschule Zweijährige Berufsfachschule (wenn Aufnahmebedingungen erfüllt) Fachschule Duale Ausbildungsvorbereitung (AV dual) Jugendliche, die im Anschluss an den Besuch der allgemeinbildenen Schule noch Förderbedarf haben, sollen über eine duale Ausbildungsvorbereitung zu einer Ausbildung geführt werden. Duale Ausbildungsvorbereitung wird angeboten Carl­Hofer­Schule (gewerblich) Gewerbeschule Durlach (gewerblich) Berufseinstiegsjahr Jugendliche mit Hauptschulabschluss, die keine Lehrstelle erhalten, können im Berufseinstiegsjahr die Ausbildungsreife verbessern und eine berufliche Grundbildung in einem Berufsfeld erwerben. Das BEJ schließt mit einer zentralen Abschlussprüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und in der Regel Englisch ab. Während des Schuljahres werden die Schülerinnen und Schüler bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz intensiv unter­ stützt. Alternativ besteht auch die Möglichkeit zum anschließenden Besuch einer zweijährigen zur Fachschulreife führenden Berufsfachschule. Nach dem Besuch des BEJ ist die Berufsschulpflicht erfüllt, sofern kein Berufsaus­ Berufsschulen | 59 bildungsverhältnis eingegangen wird. Das Berufseinstiegsjahr wird angeboten Elisabeth­Selbert­Schule Fachrichtungen: Wirtschaft und Verwaltung, Sozialpflege, Gastronomie Schulische Weiterbildungsmöglichkeiten Berufsschule Einjährige Berufsfachschule Zweijährige Berufsfachschule (wenn Aufnahmebedingungen erfüllt) KoBV – Kooperative berufliche Bildung und Vorbereitung Viele Jugendliche mit einer Lernbeeinträchtigung sind den Anforderungen einer beruflichen Ausbildung (noch) nicht gewachsen. Für sie besteht mit Hilfe eines speziellen pädagogischen Konzepts in den beiden genannten Einrichtungen die Möglichkeit der Eingliederung auf dem ersten Arbeitsmarkt. Eine hohe Motivation des Einzelnen ist hierfür Voraussetzung. Die Integration auf dem Arbeitsmarkt erfolgt in Anlehnung an das Konzept der Unterstützten Beschäftigung nach dem Verfahren „erst platzieren, dann individuell qualifizieren“. Durch die konsequente Nutzung des allgemeinen Arbeitsmarktes einerseits – einem Praktikumsbetrieb als Ort der beruflichen Qualifizierung – und des kooperativen Berufsschulunterrichts andererseits werden die Jugendlichen individuell auf eine Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt vorbereitet. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit, dem Integrationsfach­dienst und einem Jobcoach in den Phasen Orientierung, Erprobung und Eingliederung. Der Einstieg kann je nach persönlicher Entwicklung des Einzelnen sowohl direkt ins KoBV oder aber zunächst in die BVE erfolgen. Die Kooperative berufliche Bildung und Vorbereitung (KoBV) wird angeboten: Gewerbeschule Durlach Die Berufsvorbereitende Einrichtung (BVE) wird in Federführung der Albschule Karlsruhe unter Einbeziehung beruflicher Schulen angeboten: Gewerbeschule Durlach Berufsschulen Gewerbliche Berufsschulen Bildungsziel: Schul­ und Ausbildungs­Abschlussprüfung. An allen Berufsschulen gibt es nach bestandener Berufsschulabschlussprüfung (Berufsschulabschlusszeugnis) sowie bestandener Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf (Berufsabschlusszeugnis) die Möglichkeit, sich bestätigen zu lassen, dass der erreichte Bildungsstand den Hauptschul­ 60 | Berufsschulen abschluss einschließt. Ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand kann zuerkannt werden, wenn die Berufsschule erfolgreich besucht wurde (Durchschnitt mindestens 3,0), der erfolgreiche Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf und ein mindestens fünfjähriger Fremdsprachenunterricht nachgewiesen werden. Zusatzunterricht der Berufsschule zum Erwerb der Fachhochschulreife: Durch zusätzlichen Unterricht in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik sowie Sozial­ und Betriebskunde werden die Teilnehmerinnen umd Teilnehmer auf die Prüfung der Fachhoch­ schulreife vorbereitet, welche zweigeteilt nach dem zweiten und nach dem dritten Ausbildungsjahr stattfindet. Der erworbene Abschluss entspricht dem Abschluss des einjährigen Berufskollegs zum Erwerb der Fachhoch­ schulreife. Der Unterricht findet zusätzlich zum Unterricht der Berufsschule außerhalb der Arbeitszeit statt. Das erste Schulhalbjahr zählt als Probezeit. Aufnahmebedingungen: mittlerer Bildungsabschluss, Ausbildung in einem mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und der Besuch einer beruflichen Schule. Schulische Weiterbildungsmöglichkeiten: Gewerblich­technische Berufsaufbauschule und anschließend technische Oberschule oder einjähriges Berufskolleg. Nach jeweils erforderlicher Gesellen­ oder Facharbeiterpraxis, Meisterschule oder Technikerschule. 9 Heinrich-Hübsch-Schule Anschrift siehe S. 90 Berufsschule für die Berufsfelder Bautechnik, Farbtechnik und Raumgestaltung, Metalltechnik (Metallbau, Karosseriebau), Holztechnik, Landesfachklasse für Dachdeckerin/Dachdecker, Tiefbaufacharbeiterin/ Tiefbaufacharbeiter, Karosseriebauerin/Karosseriebauer, Bezirksfachklassen für Glaserin/Glaser, Fensterbauerin/Fensterbauer, Holzmechanikerin/Holzmechaniker, Vermessungstechnikerin/ Vermessungstechniker, Zimmererin/Zimmerer, Maurer/in, Fliesenleger/in, Stuckateur/in, Schreiner/in, Maler/in, Bauzeichner/in, Metallbauer/in. Zusatzqualifikationen: Management im Handwerk für Auszubildende mit Hochschulabschluss; CAD/CNC­Fachkraft im Tischlerhandwerk 1 Carl-Benz-Schule Anschrift siehe S. 89 Berufsschule für die Berufsfelder Metalltechnik (Fachkraft für Metalltechnik, Industriemechaniker/in, Feinwerkmechaniker/in, Verfahrensmechaniker/in Kunststofftechnik, Technische Produktdesigner/ in) und Fahrzeugtechnik (Kraftfahrzeug­Mechatroniker/in, Berufskraftfahrer/in). Berufsschulen | 61 2 Carl-Engler-Schule Anschrift siehe S. 90 Berufsschule für das Berufsfeld Chemie, Physik und Biologie (Chemie­, sowie Biologielaborantin/­laborant und Chemikantin/Chemikant) und das Berufsfeld Gesundheit (Landesbezirksfachklassen für Zahntechnikerinnen/ Zahntechniker). 3 Carl-Hofer-Schule Anschrift siehe S. 90 Berufsschule für die Berufsfelder Textiltechnik, Druck­ und Medientechnik (Mediengestalterin/Mediengestalter; Medientechnologin/ Medientechnologe Druck; Medientechnologin/Medientechnologe Druckverarbeitung einschließlich Buchbinderin/Buchbinder), Farbtechnik und Raumgestaltung (Raumausstatterin/Raumausstatter), Körperpflege (Friseurin/Friseur), Agrarwirtschaft (Gärtnerin/Gärtner, Floristin/Florist). 7 Gewerbeschule Durlach Anschrift siehe S. 90 Berufsschule für die Berufsfelder Metalltechnik (Bezirksfachklasse für Technische Modellbauerin/Modellbauer) und Ernährung und Hauswirtschaft (Bäckerin/Bäcker, Fleischerin/Fleischer, Konditorin/Konditor und Verkäuferin/Verkäufer in diesen Berufen), Fachpraktiker/ Fachpraktikerin Küche. Zusatzunterricht der Berufsschule zum Erwerb der Fachhochschulreife für alle Ausbildungsberufe. KoBV für alle Ausbildungsberufe 8 Heinrich-Hertz-Schule Anschrift siehe S. 90 Berufsschule für die Ausbildungsberufe Elektroniker/­in für Energie­ und Gebäudetechnik, Elektroniker/­in für Betriebstechnik, Elektroniker/­in für Geräte und Systeme, Mechatroniker/­in, Informationselektroniker/­in Bürosystemtechnik, Informationselektroniker/­in für Geräte und Systemtechnik, Fachinformatiker/­in für Systemintegration, Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung, Mathematisch­technische/r Softwareentwickler/­in und IT­Systemelektroniker/­in 10 Heinrich-Meidinger-Schule Anschrift siehe S. 90 Berufsschule für das Berufsfeld Metalltechnik, Schwerpunkt Sanitär­, Heizungs­ und Klimatechnik. Fachklassen für Anlagenmechaniker/ Anlagenmechanikerin für Sanitär­, Heizungs­ und Klimatechnik, Anlagenmechaniker/Anlagenmechanikerin (Versorgungstechnik), Technische Systemplaner (Versorgungs­ und Ausrüstungstechnik). 62 | Berufsschulen Kaufmännische Berufsschulen Bildungsziel: Schul­ und Ausbildungs­Abschlussprüfung. An allen Berufsschulen gibt es nach bestandener Berufsschulabschlussprüfung (Berufsschulabschlusszeugnis) sowie bestandener Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf (Berufsabschlusszeugnis) die Möglichkeit, sich bestätigen zu lassen, dass der erreichte Bildungsstand den Hauptschul ab­ schluss einschließt. Ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand kann zuerkannt werden, wenn die Berufsschule erfolgreich besucht wurde (Durchschnitt mindestens 3,0), der erfolgreiche Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf und ein mindestens fünfjähriger Fremd sprachenunterricht nachgewiesen werden. Weiterbildungsmöglichkeiten: Zusatzqualifikation (zum Beispiel Schulversuch „Berufsschule mit Zusatzqualifikation Fachhochschulreife“) 6 Friedrich-List-Schule Anschrift siehe S. 91 Fachklassen für die Ausbildungsberufe Bankkauffrau/Bankkaufmann einschließlich Finanzassistentin/Finanzassistent (Schwerpunkt Banken), Kauffrau/Kaufmann für Versicherungen und Finanzen einschließlich Finanzassistentin/Finanzassistent (Schwerpunkt Versicherungen), Kauffrau/Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung, Justizfachangestellte/Justizfachangestellter, Verwaltungsfachangestellte/ Verwaltungsfachangestellter, Verwaltungswirt/in, Kauffrau/Kaufmann für Verkehrsservice, Drogistin/Drogist, Fachkraft für Lagerlogistik, Fachlagerist, Fachkraft für Kurier­, Express­ und Postdienstleistungen. 11 Ludwig-Erhard-Schule Anschrift siehe S. 91 Fachklassen für die Ausbildungsberufe Industriekauffrau/ Industriekaufmann, Industriekauffrau/Industriekaufmann mit schulischer Zusatzqualifikation Außenhandelsassistentin/Außenhandelsassistent, Kauffrau/Kaufmann im Groß­ und Außenhandel Fachrichtung Großhandel, sowie Fachrichtung Außenhandel, Kauffrau/Kaufmann für Marketingkommunikation, Kauffrau/Kaufmann für Marketingkommunikation mit schulischer Zusatzqualifikation Werbeassistentin/Werbeassistent, Steuerfachangestellte/ Steuerfachangestellter, Kauffrau/Kaufmann im Gesundheitswesen, Medienkauffrau/Medienkaufmann (Digital und Print) (nur Grundstufe), Medizinische/r Fachangesetllte/r, Tiermedizinische/r Fachangestellte/r, Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r, Pharmazeutisch­kaufmännische/r Angestellte/r. Berufsschulen | 63 12 Walter-Eucken-Schule Anschrift siehe S. 91 Verkäufer/­in; Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel; Zusatzqualifikationen: Handelsassistent/­in zbb; Managementassistent/­in; Warenwirtschaft und E­Business, Weiterbildung Handelsfachwirt/­in, Kaufmann/­frau für Büromanagement (in Teilzeitform), auch Kurzzeitausbildung, Tabletklasse und Zusatzqualifikation „International Office Management“; IT­Berufe: Informatikkaufmann/­frau, IT­System­Kaufmann/­frau (mit Zusatz­ qualifikation Cisco­Academy, Oracle­Academy, SAP, Informationsmanagement). Für alle Berufe bieten wir das KMK­ Fremdsprachenzertifikat und Fortbildungen im Diversity Management an. 5 Engelbert-Bohn-Schule Anschrift siehe S. 90 Fachklassen für die Ausbildungsberufe Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement, Rechtsanwaltsfachangestellte/r, Notarfachangestellte/r, Automobilkauffrau/­kaufmann, Sozialversicherungsfachangestellte/r, Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen, Sport­ und Fitnesskauffrau/­kaufmann, Sportfachfrau/­mann, Personaldienstleistungskauffrau/­mann Zusatzqualifikation Fachhochschulreife (mit bundesweiter Anerkennung) bei ausreichender Teilnehmerzahl möglich für folgenden Ausbildungsberuf:  Kauffrau/­mann für Büromanagement Hauswirtschaftliche Berufsschule Berufsbegleitende Schule für alle Jugendlichen, die in einem hauswirtschaftlichen Ausbildungsverhältnis stehen (duale Ausbildung). Bildungsziele  Vermittlung allgemeinbildender, aber auch fachbezogener Kenntnisse und Fertigkeiten zur eigenverantwortlichen Tätigkeit im Familien­ und Großhaushalt.  Nach bestandener Abschlussprüfung der Berufsschule und bestandener Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf kann man sich bestätigen lassen, dass der Bildungsstand dem Hauptschulabschluss gleichwertig ist.  Ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand kann zuerkannt werden, wenn die Durchschnittsnote aus Hauptschulabschluss (mit Englisch), Berufsschulabschluss und Berufsabschluss, mindestens 3,0 ist (Modell „9+3“). Weiterbildungsmöglichkeiten Berufskolleg für Ernährung und Hauswirtschaft Meister/in in der Hauswirtschaft Hauswirtschaftliche Betriebsleiter/in 64 | Berufliche Gymnasien Altenpfleger/in Fachhauswirtschafter/in Familienpfleger/in 4 Elisabeth-Selbert-Schule Anschrift siehe S. 91 Fachklassen für den Ausbildungsberuf Fachpraktiker/­in Hauswirtschaft, Fachklassen für die Ausbildungsberufe Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter, Hotel­ und Gaststättenberufe im ersten Ausbildungsjahr. Berufliche Gymnasien 11. bis 13. Schuljahr  Ernährungswissenschaftliche Richtung (EG)  Biotechnologische Richtung (BTG)  Technische Richtung (TG)  Wirtschaftswissenschaftliche Richtung (WG)  Sozialwissenschaftliche Richtung (SG) Aufnahmebedingungen: Voraussetzung für die Aufnahme in die Eingangsklasse der beruflichen Gymnasien der dreijährigen Aufbauform aller Richtungen ist der Realschulabschluss oder der am Ende der Klasse 10 an der Hauptschule erworbene, dem Realschulabschluss gleichwertige Bildungsstand oder die Fachschulreife, wobei ein Durchschnitt von mindestens 3,0 aus den Noten der Fächer Deutsch, Mathematik sowie der an den aufnehmenden Beruflichen Gymnasien weiterzuführenden ersten Pflichtfremdsprache (Englisch oder Französisch) und in jedem dieser Fächer mindestens die Note „ausreichend“ erreicht sein müssen. Schülerinnen/Schüler des Gymnasiums mit dem Versetzungszeugnis in die Klasse 11 beziehungsweise 10, sofern diese nicht aufgrund der Bestimmungen der Versetzungsordnung das Gymnasium verlassen mussten. Bildungsziel: Allgemeine Hochschulreife (mit zwei Fremdsprachen oder mit einer Fremdsprache nach vorausgegangenem Unterricht in einer zweiten Fremdsprache in vier aufeinander folgenden Schuljahren) zur Studien berechtigung an allen Universitäten und Hochschulen im Bundesgebiet. Anmeldeverfahren: Die Bewerbung erfolgt über das Online­ Bewerbungsverfahren für berufliche Vollzeitschulen BewO: https://bewo.kultus­bw.de 1 Elisabeth-Selbert-Schule Anschrift siehe S. 91 Ernährungswissenschaftliche Richtung (EG) Berufliche Gymnasien | 65 Biotechnologische Richtung (BTG) Sozialwissenschaftliche Richtung (SG) 2 Carl-Engler-Schule Anschrift siehe S. 92 Technische Richtung (TG) Profil Mechatronik (TGM) Profil Umwelttechnik (TGUT) 3 Friedrich-List-Schule Anschrift siehe S. 92 Wirtschaftswissenschaftliche Richtung (WG) Profil Wirtschaft (WGW) Profil Internationale Wirtschaft (WGI) Profil Finanzmanagement (WGF) 4 Ludwig-Erhard-Schule Anschrift siehe S. 92 Wirtschaftswissenschaftliche Richtung (WG) Profil Wirtschaft (WGW) Berufsfachschulen Zweijährige zur Fachschulreife führende Berufsfachschulen Aufnahmebedingungen Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsfachschule ist  der Hauptschulabschluss oder das Abschlusszeugnis des Berufseinstiegsjahres oder Versetzung in Klasse 10 der Werkrealschule  das Versetzungszeugnis in die Klasse 10 der Realschule oder des Gymnasiums des neunjährigen Bildungsganges oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 9 des Gymnasiums des achtjährigen Bildungsganges oder, sofern eine Versetzung nicht erfolgen konnte,  das nach Besuch der Klasse 9 erteilte Abgangszeugnis der Realschule oder des Gymnasiums des neunjährigen Bildungsgangs oder das nach Besuch der Klasse 8 erteilte Abgangszeugnis des Gymnasiums des achtjährigen Bildungsgangs, wobei jeweils in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ein Durchschnitt von 4,0 erreicht sein muss und in höchstens einem dieser Fächer die Note „mangelhaft“ erteilt sein darf, oder  der Nachweis eines des obengenannten, gleichwertigen Bildungsstandes.  Bewerber beziehungsweise Bewerberinnen mit dem Versetzungszeugnis 66 | Berufsfachschulen in die Klasse 9 der Hauptschule oder der Werkrealschule, wenn im Versetzungszeugnis in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik jeweils mindestens die Note „befriedigend“ (3,0) erzielt wurde. Mit der Versetzung in die Klasse 2 der zweijährigen zur Prüfung der Fachschulreife führenden Berufsfachschule erhalten die Schülerinnen/ Schüler im Zeugnis die Bestätigung über den Erwerb eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstandes. Beachten Sie folgende wichtige Hinweise: Bewerberinnen/ Bewerber, die im Fach Berufspraktische Kompetenz (Textverarbeitung) den Anforderungen dieses Faches nicht genügen können, werden in die kaufmännische Berufsfachschule (Wirtschaftsschule) grundsätzlich nicht aufgenommen. Sie können sich bei einer anderen Berufsfachschule anmelden. Über eine endgültige Aufnahme entscheidet die jeweilige Schulleitung. Berechtigungen  Schülerinnen/Schüler, die die Abschlussprüfung der Wirtschaftsschule bestanden haben, erhalten das Zeugnis der Fachschulreife (mittlere Reife), die dem Realschulabschluss entspricht.  Bei erfolgreichem Besuch der Wirtschaftsschule kann bei einem kaufmännischen Ausbildungsberuf auf die Ausbildungszeit ein halbes Jahr angerechnet werden.  Für Schülerinnen/Schüler, die ein Schuljahr lang eine berufliche Vollzeitschule besucht haben, entfällt die Berufsschulpflicht.  mit dem Zeugnis der Fachschulreife können folgende weiterführende Schulen besucht werden: 0721/486903-0 Berufskolleg, Fachschule und praxisintegriert Anzeige Berufsfachschulen | 67  das kaufmännische Berufskolleg (dieses kann ein oder zwei Jahre besucht werden);  ein berufliches Gymnasium, insbesondere das Wirtschaftsgymnasium, falls die Aufnahmebedingungen hierfür erfüllt werden (im Durchschnitt der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik muss mindestens die Note „befriedigend“ erreicht werden. Dabei darf keine Note schlechter als „ausreichend“ sein). Gewerbliche Berufsfachschule Einjährige gewerbliche Berufsfachschulen Diese dienen der Berufsausbildung und vermitteln praktische Grundfertigkeiten des entsprechenden Berufsfelds, fachtheoretische und allgemeinbildende Kenntnisse. Der erfolgreiche Besuch kann auf eine einschlägige Berufsausbildung angerechnet werden. Zweijährige kooperative gewerbliche Berufsfachschulen Die Ausbildung an dieser Schulart vermittelt zusammen mit einem Betriebspraktikum fachtheoretische Grundkenntnisse und fachpraktische Fertigkeiten. Nach erfolgreich abgeschlossener Abschlussprüfung wird der Besuch auf eine weiterführende Berufsausbildung angerechnet. Der Abschluss ist dem Hauptschulabschluss gleichwertig. Die Praktikanten erhalten vom Betrieb eine monatliche Vergütung. Aufnahmevoraussetzungen: Praktikantenvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb (kann auch durch die Schule vermittelt werden) 9 Heinrich-Hübsch-Schule Anschrift siehe S. 90 Einjährige Berufsfachschule Bautechnik Einjährige Berufsfachschule Holztechnik Einjährige Berufsfachschule Metalltechnik (Metallbau) Einjährige Berufsfachschule Farbtechnik und Raumgestaltung 1 Carl-Benz-Schule Anschrift siehe S. 89 Einjährige Berufsfachschule Fahrzeugtechnik Einjährige Berufsfachschule Metalltechnik (Schwerpunkt Fertigungstechnik/Feinwerktechnik) 3 Carl-Hofer-Schule Anschrift siehe S. 90 Einjährige Berufsfachschule Druck­ und Medientechnik Einjährige Berufsfachschule Textiltechnik 68 | Berufsfachschulen 8 Heinrich-Hertz-Schule Anschrift siehe S. 90 Einjährige Berufsfachschule Elektrotechnik Einjährige Berufsfachschule Informationselektronik Zweijährige gewerblich­technische Berufsfachschule, Elektrotechnik 10 Heinrich-Meidinger-Schule Anschrift siehe S. 90 Einjährige Berufsfachschule Metalltechnik – Sanitär­, Heizungs­ und Klimatechnik Kaufmännische Berufsfachschulen Zweijährige Berufsfachschulen für Büro und Handel Aufnahmebedingungen  Hauptschulabschluss oder  Versetzung in die Klasse 10 einer Hauptschule, Werkrealschule, Realschule oder eines Gymnasiums oder  der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes. Bildungsziel: Die Schülerinnen/Schüler dieser Schulart erwerben keinen mittleren Bildungsabschluss (keine Fachschulreife). In dieser Berufsfachschule werden die Schülerinnen/Schüler für den Einstieg in Ausbildungsberufe wie Kauffrau/Kaufmann für Bürokommunikation, Fachangestellte/Fachangestellter für Bürokommunikation oder Bürokauffrau/Bürokaufmann vorbereitet. Engelbert-Bohn-Schule Anschrift siehe S. 90 Zweijährige kaufmänn. Berufsfachschule (Wirtschaftsschule) Hauswirtschaftliche Berufsfachschule 4 Elisabeth-Selbert-Schule Anschrift siehe S. 91 Einjährige Berufsfachschule für Altenpflegehilfe Aufnahmebedingungen: Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand und:  der Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufs durch ein (amts­)ärztliches Zeugnis  der Ausbildungsvertrag mit einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Einrichtung der Altenhilfe Sofern ein Zeugnis nicht an einer deutschen Schule erworben wurde, sind Berufsfachschulen | 69 zusätzlich ausreichende dt. Sprachkenntnisse nachzuweisen (Niveau B2). Bildungsziel: Ausbildung zur Altenpflegehelferin/zum Altenpflegehelfer: Mitwirkung und Mithilfe bei der Betreuung, Versorgung und Pflege älterer Menschen. Nach erfolgreicher Prüfung ist ein Wechsel in die dreijährige Berufsfachschule für Altenpflege möglich. Zweijährige Berufsfachschulen Allgemein Aufnahmebedingungen   Hauptschulabschluss oder Abschlusszeugnis des Berufseinstiegsjahrs oder  Versetzungszeugnis in die Klasse 10 der Realschule oder des Gymnasiums des neunjährigen Bildungsganges oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 9 des Gymnasiums des achtjährigen Bildungsganges oder, sofern eine Versetzung nicht erfolgen konnte,    das nach dem Besuch von Klasse 9 erteilte Abgangszeugnis der Realschule oder des Gymnasiums des neunjährigen Bildungsgangs oder das nach Klasse 8 erteilte Abgangszeugnis des Gymnasiums des achtjährigen Bildungsgangs, wobei jeweils in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik ein Durchschnitt von 4,0 erreicht sein muss und in höchstens einem dieser Fächer die Note „mangelhaft“ erteilt sein darf, oder  der Nachweis eines des obengenannten, gleichwertigen Bildungsstandes. Außerdem kann der Schulleiter Bewerber aufnehmen, die im Ver­ setzungszeugnis in die Klasse 9 der Werkreal­ oder Hauptschule in Deutsch, Englisch und Mathematik jeweils die Note „befriedigend“ erreicht haben. Zweijährige Berufsfachschule für Ernährung und Hauswirtschaft Bildungsziel: Fachschulreife (Mittlere Reife) und Vorbereitung auf hauswirtschaftlich­sozialpädagogische Berufe oder Berufe, die einen Mittleren Bildungsabschluss erfordern. Bei entsprechendem Notendurchschnitt ist der Eintritt in das Berufliche Gymnasium möglich. Der Abschluss der 2BFH ermöglicht die direkte Aufnahme in das Berufskolleg für Ernährung und Hauswirtschaft II und kann als erstes Ausbildungsjahr im Beruf Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter angerechnet werden. Zweijährige Berufsfachschule für Gesundheit und Pflege Bildungsziel: Die zweijährige Berufsfachschule für Gesundheit und Pflege 70 | Berufsfachschulen ist eine Vollzeitschule, in der eine berufliche Grundbildung vermittelt oder auf eine berufliche Tätigkeit vorbereitet wird. Mit dem erfolgreichen Abschluss wird die Fachschulreife (Mittlere Reife) erworben, die Zugangsberechtigung zu allen Ausbildungsberufen ermöglicht, die einen mittleren Bildungsabschluss erfordern. Bei entsprechendem Abschluss (entsprechender Notendurchschnitt) ist die Aufnahme in ein Berufskolleg oder ein Berufliches Gymnasium möglich. Der Abschluss der 2BFP kann bei medizinischen Fachangestellten (Arzt­ und Zahnarzthelfer/in) vom Ausbildungsbetrieb als erstes Lehrjahr anerkannt werden. Zweijährige Berufsfachschule für Kinderpflege Aufnahmevoraussetzungen  Abschluss der Hauptschule oder gleichwertiger Bildungsstand  Notendurchschnitt mindestens 3,0; Deutsch mindestens „befriedigend”  Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse bei ausländischen Bildungsnachweisen (Niveau B2)  Ein Auswahlverfahren ist nötig, wenn nicht alle Bewerber/innen, die die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen, aufgenommen werden können. Die Plätze werden nach Eignung und Leistung vergeben. Es findet ein Bewerbergespräch statt.  Bewerberunterlagen sind bis zum 1. März eines Jahres für das kommende Schuljahr möglich.  Erstes Schulhalbjahr als Probezeit Bildungsziel:Ausbildung zur staatlich anerkannten Kinderpflegerin/zum staatlich anerkannten Kinderpfleger für Einrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft (als Zweitkraft im Sinne des Kindergartenfachkräftegesetzes) in sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Arbeitsfeldern. Der Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses über „9+3“ ist möglich. Zweijährige Berufsfachschule für Altenpflegehilfe (für Migrantinnen und Migranten) Aufnahmebedingungen: Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand und:  der Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufs durch ein ärztliches Zeugnis  der Ausbildungsvertrag mit einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Einrichtung der Altenhilfe Sofern ein Zeugnis nicht an einer deutschen Schule erworben wurde, sind zusätzlich ausreichende dt. Sprachkenntnisse nachzuweisen. (Niveau A2) Bildungsziel: Ausbildung zur Altenpflegehelferin/zum Altenpflegehelfer: Mitwirkung und Mithilfe bei der Betreuung, Versorgung und Pflege älterer Menschen. Intensive Förderung der Deutschkenntnisse bis Niveau B2. Berufsfachschulen | 71 Nach erfolgreicher Prüfung ist ein Wechsel in die dreijährige Berufsfachschule für Altenpflege möglich. Dreijährige Berufsfachschule für Altenpflege Aufnahmebedingungen  der Realschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert, oder  der Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss, sofern eine erfolgreich abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung oder die Erlaubnis als Krankenpflege helferin oder Krankenpflegehelfer oder eine landesrechtlich geregelte, erfolgreich abgeschlossene Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Altenpflegehilfe oder Krankenpflegehilfe nachgewiesen wird.  Zusätzlich sind von den Bewerber/innen für die Aufnahme an der Berufsfachschule für Altenpflege vorzulegen:  der mit einem Träger einer Einrichtung der Altenhilfe abgeschlossene Ausbildungsvertrag (§ 13 AltPflG)  der Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse in geeigneter Form, sofern ein Zeugnis nach § 6 Nr. 1 oder 2 AltPflG nicht an einer deutschen Schule erworben wurde (Niveau B2).  der Nachweis der gesundheitlichen Eignung. Auf Antrag kann die Ausbildungsdauer verkürzt werden. 4 Elisabeth-Selbert-Schule Anschrift siehe S. 91 Berufskollegs Anmeldeverfahren: Die Bewerbung erfolgt über das Online­ Bewerberverfahren für berufliche Vollzeitschulen BewO: https://bewo.kultus­bw.de Gewerbliche Berufskollegs Einjähriges Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife (gewerbliche Richtung) Aufnahmebedingungen  Die Fachschulreife oder der Realschulabschluss oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines Gymnasiums oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes.  Eine abgeschlossene, mindestens zweijährige und für das am 72 | Berufskollegs aufnehmenden Berufskolleg angebotene Schwerpunktfach einschlägige Berufsausbildung in einem anerkannten oder gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf. Eine weitere Einstiegsmöglichkeit ist die schulische Berufsausbildung, gegebenenfalls in Verbindung mit einem Berufspraktikum oder mit einer Berufsausbildung in einem öffentlich­ rechtlichen Dienstverhältnis. Der Berufsbildung gleichgestellt ist eine einschlägige, für den Besuch des Berufskollegs förderliche Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren, wobei der erfolgreiche Besuch einer beruflichen Vollzeitschule bis zu einem Jahr angerechnet werden kann.  Bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern ausreichende deutsche Sprachkenntnisse.  Erstes Schulhalbjahr gilt als Probezeit. Bildungsziel: Nach einjährigem Vollzeitunterricht Prüfung der Fachhochschulreife. 2 Carl-Engler-Schule Anschrift siehe S. 90 Technisches Berufskolleg I Aufnahmebedingungen: Mittlerer Bildungsabschluss (Realschule, Berufsfachschule, Werkrealschule) oder Versetzung in Klasse 10 eines Gymnasiums (G8) oder Klasse 11 eines Gymnasiums (G9) oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes. Bildungsziel: Die Ausbildung am Technischen Berufskolleg I bereitet technisch interessierte Jugendliche gezielt auf die Anforderungen einer modernen Arbeitswelt im gewerblich­technischen Bereich vor. Gleichzeitig wird die Allgemeinbildung weitergeführt. 8 Heinrich-Hertz-Schule Anschrift siehe S. 90 Technisches Berufskolleg II Aufnahmebedingungen: Dieses Berufskolleg setzt den erfolgreichen Besuch eines technischen Berufskollegs I mit einem Durchschnitt von mindestens 3,0 aus den Noten Deutsch, Englisch, Mathematik und Grundlagen der Technik voraus. Bildungsziel: Die Ausbildung am Technischen Berufskolleg II dient dem Erwerb fachtheoretischer und fachpraktischer Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die zur Wahrnehmung von Tätigkeiten in einem gewerblich­ technischen Aufgabenfeld befähigen. Aufbauend auf dem Abschluss des Technischen Berufskollegs I werden die Schülerinnen und Schüler durch Berufskollegs | 73 Weiterführung allgemeinbildender und fachtheoretischer Kenntnisse zum Studium an einer Fachhochschule qualifiziert. Mit dem Abschlusszeugnis des Technischen Berufskollegs II wird die Fachhochschulreife erworben. Am Technischen Berufskolleg II können die Schülerinnen und Schüler mit dem erfolgreichen Ablegen einer Zusatzprüfung den Berufsabschluss „Technischer Assistent“/„Technische Assistentin“ mit einem den Schwerpunkt kennzeichnenden Zusatz erwerben. 8 Heinrich-Hertz-Schule Anschrift siehe S. 90 Zweijähriges Berufskolleg für technische Assistenz Aufnahmebedingungen  die Fachschulreife  der Realschulabschluss  Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines Gymnasiums  der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes Bildungsziel: Die Ausbildung an den Berufskollegs für technische Assistentinnen/technische Assistenten soll dazu befähigen, die in den Laboratorien, Instituten, Werkseinrichtungen, Prüf­ und Versuchsfeldern der Wirtschaft anfallenden Arbeiten entsprechend dem beruflichen Tätigkeitsfeld der Assistentin/des Assistenten nach Anweisung oder in begrenztem Umfang auch selbstständig ausführen zu können. Darüber hinaus wird die Allgemeinbildung vertieft. Die Ausbildung dauert zwei Schuljahre und endet mit einer Abschlussprüfung. Danach nennen sich die Absolventinnen und Absolventen „Staatlich geprüfte technische Assistentin/Staatlich geprüfter technischer Assistent“ mit einem die Ausbildungsrichtung kennzeichnenden Zusatz. 1 Carl-Engler-Schule Anschrift siehe S. 90 Zweijähriges Berufskolleg für chemisch­technische Assistentinnen/en Zweijähriges Berufskolleg für pharmazeutisch­technische Assistentinnen/en Dreijähriges Berufskolleg in Kooperation mit betrieblichen Ausbildungsstätten Aufnahmebedingungen: Fachschulreife oder Realschulabschluss oder Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines Gymnasiums oder Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes und eines entsprechenden Ausbildungsvertrags. Bildungsziel  Qualifizierter beruflicher Abschluss als Facharbeiterin/Facharbeiter oder Gesellin/Geselle. 74 | Berufskollegs  Erwerb der Fachhochschulreife (FHR) durch Zusatzunterricht. Das Zeugnis der FHR berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule.  Möglichkeit des Zugangs in den zweiten Ausbildungsabschnitt der entsprechenden Fachrichtung einer Fachschule für Technik. Dreijähriges Berufskolleg für Grafik-Design Aufnahmebedingungen Mittlerer Bildungsabschluss (Realschule, Berufsfachschule, Werkrealschule) oder Versetzung in Klasse 10 eines Gymnasiums (G8) oder Klasse 11 eines Gymnasiums (G9) oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes und Bestehen der Aufnahmeprüfung. Bildungsziel  Ausbildung mit Abschluss „Staatlich geprüfte Grafik­Designerin/ Staatlich geprüfter Grafik­Designer“.  Erwerb der Fachhochschulreife durch Zusatzunterricht.  Mit erfolgreichem Ablegen einer Zusatzprüfung wird die Fachhochschulreife erworben. Dreijähriges gewerblich-technisches Berufskolleg in Teilzeitunterricht in Kooperation mit betrieblichen Ausbildungsstätten Besonderer Bildungsgang für Abiturientinnen/Abiturienten Aufnahmebedingungen  Die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife und  der Nachweis eines einschlägigen Berufsausbildungsvertrags, der den Besuch des Berufskollegs vorsieht. Bildungsziel  Vorbereitung auf den Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf (fachtheoretische Kenntnisse) und  Vermittlung darüber hinausgehender allgemeiner fachtheoretischer Kenntnisse mit Abschlussprüfung als „Technologiekollegiat (staatlich geprüft)“. 1 Carl-Benz-Schule Anschrift siehe S. 89 Dreijähriges gewerblich­technisches Berufskolleg in Teilzeitunterricht für Kraftfahrzeugtechnik 3 Carl-Hofer-Schule Anschrift siehe S. 90 Technisches Berufskolleg I Technisches Berufskolleg II Berufskollegs | 75 Dreijähriges Berufskolleg für Grafik­Design, Fachrichtung PrintWeb Dreijähriges Berufskolleg für Grafik­Design, Fachrichtung Animation 7 Gewerbeschule Durlach Anschrift siehe S. 90 Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife in Teilzeitform (Dauer 2 Jahre, Abendschule), Fachrichtungen Technik und Betriebswirtschaft 8 Heinrich-Hertz-Schule Anschrift siehe S. 90 Dreijähriges gewerblich­technisches Berufskolleg in Teilzeitunterricht, Fachrichtung Elektronik Einjähriges Berufskolleg Technisches Berufskolleg I, Technisches Berufskolleg II Kaufmännische Berufskollegs Kaufmännisches Berufskolleg I (Höhere Handelsschule) Aufnahmebedingungen  Abschlusszeugnis einer Realschule (Mittlere Reife) oder  Abschlusszeugnis einer zweijährigen Berufsfachschule (Fachschulreife) oder  Abschlusszeugnis der Werkrealschule  Versetzungszeugnis nach Klasse 10 eines Gymnasiums (G8) oder Klasse 11 eines Gymnasiums (G9)  Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes Bildungsziel: Vorbereitung auf eine qualifizierte berufliche Tätigkeit, vertiefende Allgemeinbildung, praxisnahe Lerninhalte. Kaufmännisches Berufskolleg II (Höhere Handelsschule Oberstufe) Aufnahmebedingungen: Qualifiziertes Abschlusszeugnis des Kaufmännischen Berufskollegs I, wobei in den Fächern Mathematik, Deutsch, Englisch und Betriebswirtschaftslehre ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 erreicht sein muss. Bildungsziel: Vertiefung und Erweiterung der Ausbildungsschwerpunkte des Berufskollegs I. Nach erfolgreichem Abschluss kann an allen Fachhochschulen in Baden­Württemberg ein Studium angestrebt werden. Um die bundesweite Fachhochschulreife zu erhalten, muss ein anschließendes Praktikum abgeleistet werden. Es werden die Profile „Geschäftsprozesse/Praxisorientierte Übungen“ und „Übungsfirma“ angeboten. Über ein Zusatzprogramm (Prüfung in den 76 | Berufskollegs Zusatzfächern Wirtschaft und Geschäftsprozesse) wird den Teilnehmern ermöglicht, den Titel „Staatlich geprüfte/r Wirtschaftsassistent/­in“ zu erhalten. Zweijähriges Kaufmännisches Berufskolleg – Wirtschaftsinformatik Aufnahmebedingungen: Mittlerer Bildungsabschluss (= Realschul­ abschluss, Abschluss einer Berufsaufbauschule, einer zweijährigen zur Fachschulreife führenden Berufsfachschule, Versetzung nach Klasse 11 eines Gymnasiums oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungs­ standes), wobei mindestens befriedigende Leistungen im Fach Mathematik erzielt sein müssen. Bildungsziele  Vorbereitung auf eine qualifizierte Tätigkeit im daten­ und informationstechnischen Bereich  Erwerb fundierter Kenntnisse sowohl in Betriebswirtschaftslehre als auch in Informatik  Vermittlung von Fach­, Methoden­ und Sozialkompetenz durch Planung, Durchführung und Präsentation von Unternehmensplanspielen und Projekten  Vertiefung der Allgemeinbildung  Über ein Zusatzprogramm (Prüfung in den Zusatzfächern Wirtschaft und Geschäftsprozesse) besteht die Möglichkeit zum Erwerb des Titels „Staatlich geprüfte/r Wirtschaftsassistent/in“. Nach erfolgreichem Abschluss sind die Absolventen berechtigt, an allen Fachhochschulen in Baden­Württemberg zu studieren. Für die bundesweite Fachhochschulreife muss ein anschließendes Praktikum absolviert werden. Zweijähriges Kaufmännisches Berufskolleg – Fremdsprachen Zweijähriger Bildungsgang für Realschülerinnen/Realschüler, Berufsfachschülerinnen/Berufsfachschüler Aufnahmebdingungen: Mittlerer Bildungsabschluss (= Realschul ab­ schluss, Abschluss einer Berufsaufbauschule, einer zweijährigen zur Fachschulreife führenden Berufsfachschule, Versetzung nach Klasse 11 eines Gymnasiums oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungs­ standes), wobei mindestens befriedigende Leistungen im Fach Englisch erzielt sein müssen. Bildungsziel: Vorbereitung auf eine qualifizierte berufliche Tätigkeit als Fremdsprachenkorrespondentin/Fremdsprachenkorrespondent in den Fächern Englisch, Französisch und Spanisch. Praxisnahe Ausbildung in den Fächern Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen. Über ein Zusatzprogramm (Prüfung i. d. Zusatzfächern Wirtschaft und Geschäftsprozesse) kann der Titel „Staatlich geprüfte/r Wirtschaftsassistent/in“ erlangt werden. Nach erfolgreichem Abschluss sind auch diese Absolventen berechtigt, an allen Fachhochschulen in Baden­Württemberg zu studieren. Für die bundesweite Fachhochschulreife muss ein anschließendes Praktikum absolviert werden. Einjähriges Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife (kaufmännische Richtung) Aufnahmebedingungen und Bildungsziel: Siehe Ausführungen zu „Einjähriges Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife – gewerbliche Richtung“ (S. 71) 11 Ludwig-Erhard-Schule Anschrift siehe S. 91 Kaufmännisches Berufskolleg in Teilzeitform Besonderer Bildungsgang für Abiturientinnen/Abiturienten und Schüler­ innen/Schüler mit Fachhochschulreife, Bereich Banken und Versicherungen. Aufnahmebedingungen: Zeugnis der allgemeinen und fachgebundenen Hochschulreife, Fachhochschulreife. Ausbildungsvertrag mit Bank oder Versicherungsgesellschaft. Bildungsziel: Ausbildung zur Bankkauffrau/zum Bankkaufmann oder Versicherungskauffrau/Versicherungskaufmann mit der Zusatzqualifikation Finanzassistentin/Finanzassistent (Bank) oder Finanzassistentin/ Finanzassistent (Versicherung). Der Zusatzbereich umfasst Allfinanz, Steuerrecht und alternativ Wirtschafts­ englisch oder Wirtschaftsfranzösisch. Die Ausbildung erstreckt sich auf zwei Schuljahre. Nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung erhalten die Absolventinnen/Absolventen den entsprechenden Kaufmannsgehilfinnenbrief/Kaufmannsgehilfenbrief der Industrie­ und Handelskammer sowie ein Abschlusszeugnis und eine Urkunde der Friedrich­ List­Schule. Berufskollegs | 77 Kaufmännisches Berufskolleg in Teilzeitform Besonderer Bildungsgang für Abiturientinnen/Abiturienten, Bereich Industrie Aufnahmebedingungen: Zeugnis der Hochschul­ oder Fachhochschulreife; Ausbildungsvertrag mit Industrieunternehmen. Bildungsziel: Ausbildung zur Industriekauffrau/zum Industriekaufmann mit der Zusatzqualifikation Außenhandelsassistentin/ Außenhandelsassistent. Der Zusatzbereich umfasst Außenhandel/ Internationales Marketing, Wirtschaftsenglisch, ­französisch oder ­spanisch. Die Ausbildung verteilt sich auf zwei Schuljahre. Nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung erhalten die Absolventinnen/ Absolventen den entsprechenden Kaufmannsgehilfinnenbrief/ Kaufmannsgehilfenbrief der Industrie­ und Handelskammer sowie ein Abschlusszeugnis und eine Urkunde der Ludwig­Erhard­Schule. Kaufmännisches Berufskolleg in Teilzeitform Zweijähriger Bildungsgang für Abiturientinnen/Abiturienten und Schülerinnen/Schüler mit Fachhochschulreife, Bereich Einzelhandel Aufnahmebedingungen: Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife oder Zeugnis der Fachhochschulreife, Ausbildungsvertrag mit einem Einzelhandelsbetrieb. Bildungsziel: Ausbildung zur Kauffrau/Kaufmann im Einzelhandel mit der Zusatzqualifikation Managementassistentin/Managementassistent im Einzelhandel. Die Zusatzqualifikation umfasst:  Handelsmanagement  Wirtschaftsenglisch  Warenwirtschaft und E­Business Die Ausbildung erstreckt sich auf zwei Jahre. Nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung erhalten die Absolventinnen/Absolventen den Kaufmanns gehilfenbrief der IHK sowie ein Schulabschlusszeugnis der Walter­Eucken­Schule und eine Urkunde zum/zur Managementassistent/­in im Einzelhandel. Nach einem weiteren Jahr der beruflichen Fortbildung und einem Vorbereitungskurs an der Walter­Eucken­Schule kann die Fortbildungs­ prüfung zur Handelsfachwirtin/zum Handelsfachwirt bei der IHK absolviert werden. 78 | Berufskollegs Kaufmännisches Berufskolleg in Teilzeitform Dreijähriger Bildungsgang für Abiturientinnen/Abiturienten und Auszubildende mit Fachhochschulreife, Bereich IT Aufnahmebedingungen: Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife oder Zeugnis der Fachhochschulreife, Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb mit IT­Abteilung. Bildungsziel: Ausbildung zur/zum Informatikkauffrau/­mann oder IT­Sys temkaufrau/­mann mit der Zusatzqualifikation Wirtschaftsinformatik­ assistent/­in. Neben den Pflichtfächern zur Prüfung der beiden Ausbildungsberufe gibt es noch die zusätzlichen Fächer:  Wirtschaftsenglisch  Informationsmanagement und  Unternehmensführung. Die Prüfungsmodalitäten der Zusatzqualifikation sehen vor: Für Englisch die KMK­Zertifizierung Niveaustufe 3, schriftlich und mündlich. Für Informationsmanagement und Unternehmensführung je eine schriftliche Prüfung an der Walter­Eucken­Schule und, sofern die Abschlussprüfung bestanden wurde, eine mündliche Prüfung vor der IHK. 5 Engelbert-Bohn-Schule Anschrift siehe S. 90 Kaufmännisches Berufskolleg I (Übungsfirma) Kaufmännisches Berufskolleg II (Übungsfirma) 6 Friedrich-List-Schule Anschrift siehe S. 91 Kaufmännisches Berufskolleg in Teilzeitform – ein besonderer Bildungsgang für Abiturientinnen/Abiturienten und Schüler/Schülerinnen mit Fachhochschulreife (Finanzassistentin/Finanzassistent Banken, Finanzassistentin/Finanzassistent Versicherungen) 11 Ludwig-Erhard-Schule Anschrift siehe S. 91 Berufskolleg I Berufskolleg II Einjähriges Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife Kaufmännisches Berufskolleg in Teilzeitform; besonderer Bildungsgang für Abiturientinnen/Abiturienten, Bereich Industrie 12 Walter-Eucken-Schule Anschrift siehe S. 91 Kaufmännisches Berufskolleg I und II Kaufmännisches Berufskolleg Fremdsprachen Kaufmännisches Berufskolleg I Übungsfirma Berufskollegs | 79 Kaufmännisches Berufskolleg Wirtschaftsinformatik Kaufmännisches Berufskolleg II Juniorenfirma 7 Gewerbeschule Durlach Anschrift siehe S. 90 Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife in Teilzeitform (Dauer zwei Jahre, Abendschule), Fachrichtungen Betriebswirtschaft und Technik Hauswirtschaftliche Berufskollegs Einjähriges Berufskolleg für Ernährung und Erziehung Aufnahmebedingungen: Mittlerer Bildungsabschluss (Realschule, Berufsfachschule, Werkrealschule) oder Versetzung nach Klasse 10 eines Gymnasiums (G8) oder Klasse 11 eines Gymnasiums (G9) oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes. Bildungsziel: Vermittlung einer Grundbildung für die Wahrnehmung der sozialen und wirtschaftlichen Aufgaben im Haushalt sowie Einführung in Berufe des Berufsfeldes Ernährung und Hauswirtschaft sowie Erzieherin/ Erzieher. Zweijähriges Berufskolleg für Ernährung und Hauswirtschaft Aufnahmebedingungen  Mittlerer Bildungsabschluss (Realschule, Berufsfachschule, Werkrealschule) oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 10 eines Gymnasiums (G8) oder Klasse 11 eines Gymnasiums (G9) oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes und  das Abschlusszeugnis des einjährigen Berufskollegs für Ernährung und Erziehung oder der zweijährigen zur Fachschulreife führenden hauswirtschaftlich­sozialpädagogischen Berufsfachschule oder der erfolgreiche Berufsabschluss in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsberuf im Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft. Bildungsziel  Staatlich geprüfte/r Assistentin/Assistent in hauswirtschaftlichen Betrieben und  ggf. Fachhochschulreife durch Zusatzunterricht (Mathematik und Englisch) und Zusatzprüfung (Deutsch, Mathematik und Englisch) Berechtigungen  Zugang zum Studium an Fachhochschulen in Deutschland (bei Fachhochschulreife). 80 | Berufskollegs Berufskolleg für Gesundheit und Pflege I Aufnahmebedingungen: Mittlerer Bildungsabschluss (Realschule, Berufsfachschule, Werkrealschule) oder Versetzung nach Klasse 10 eines Gymnasiums (G8) oder Klasse 11 eines Gymnasiums (G9) oder die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe der Gemeinschaftsschule. Bildungsziel: Vorbereitung auf Berufe des Gesundheitsbereichs und des pflegerischen Bereichs sowie Vermittlung von Grundkenntnissen in den Bereichen Ernährung, Gesundheit und Pflege. Berechtigung: Aufnahme in das Berufskolleg für Gesundheit und Pflege II bei entsprechendem Notendurchschnitt. Berufskolleg für Gesundheit und Pflege II Aufnahmebedingung: Erfolgreicher Abschluss des Berufskollegs für Gesundheit und Pflege I, wobei ein Notendurchschnitt aus den Kernfächern (Deutsch/Betriebliche Kommunikation, Mathematik, Englisch und Biologie mit Gesundheitslehre) von mindestens 3,4 notwendig ist. Bildungsziel: Schüler/innen sollen primär auf den Erwerb der Fachhochschulreife vorbereitet werden. Der Assistentenabschluss kann über ein Zusatzprogramm erworben werden (Zusatzprüfungen im berufspraktischen Bereich und im Wahlbereich). Berechtigung: Besuch einer Fachhochschule in Baden­Württemberg (bei Fachhochschulreife) Einjähriges Berufskolleg für Praktikantinnen und Praktikanten Aufnahmebedingungen  die Fachschulreife oder der Realschulabschluss oder der am Ende der Klasse 10 der Werkrealschule oder der Hauptschule erworbene, dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines Gymnasiums des neunjährigen Bildungsgangs oder in die Klasse 10 oder die Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums des achtjährigen Bildungsgangs oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes und  der Nachweis eines Vertrages zwischen einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Tageseinrichtung für Kinder und der Bewerberin oder dem Bewerber über die praktische Ausbildung nach den Vorschriften und den Bildungs­ und Lehrplänen des Berufskollegs für Praktikantinnen und Praktikanten. Berufskollegs | 81 Bildungsziel: Das Berufskolleg für Praktikantinnen und Praktikanten bereitet auf eine Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik vor. Es vermittelt fachliche Grundlagen für den Beruf einer Erzieherin oder eines Erziehers und fördert die Entwicklung der Handlungskompetenz und der Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler. Zweijähriges Berufskolleg für Sozialpädagogik (Fachschule für Sozialpädagogik) Aufnahmebedingung:  der Realschulabschluss oder die Fachschulreife oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines neunjährigen Gymnasiums oder in die Klasse 10 eines achtjährigen Gymnasiums oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes und der erfolgreiche Abschluss des Berufskollegs für Praktikantinnen und Praktikanten oder eine vergleichbare Vorbildung eines anderen Bundeslandes oder ein Berufsabschluss als Kinderpfleger/­in oder eine gleichwertige im Hinblick auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik einschlägige berufliche Qualifizierung.  der Nachweis eines Vertrages zwischen einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Tageseinrichtung für Kinder und der Bewerberin oder dem Bewerber über die praktische Ausbildung nach den Vorschriften und den Bildungs­ und Lehrplänen der Fachschule für Sozialpädagogik. Bildungsziel: Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik – Berufskolleg – befähigt dazu, Erziehungs­, Bildungs­ und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen selbstständig und eigenverantwortlich als Erzieherin oder Erzieher tätig zu sein. Die Schule vermittelt die hierzu erforderliche berufliche Handlungskompetenz. Darüber hinaus führt sie die Allgemeinbildung weiter und ermöglicht gegebenenfalls durch Zusatzunterricht und eine Zusatzprüfung den Erwerb der Fachhochschulreife. Dreijähriges Berufskolleg für Sozialpädagogik (Fachschule für Sozialpädagogik) Praxisintegrierte Ausbildung „PIA“ Aufnahmebedingungen  der Realschulabschluss oder die Fachschulreife oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines neunjährigen Gymnasiums oder in die Klasse 10 eines achtjährigen Gymnasiums oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes und der erfolgreiche Abschluss des Berufskollegs für Praktikantinnen und Praktikanten oder eine 82 | Berufskollegs vergleichbare Vorbildung eines anderen Bundeslandes oder ein Berufsabschluss als Kinderpfleger/­in oder eine gleichwertige im Hinblick auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik einschlägige berufliche Qualifizierung.  der Nachweis eines Vertrages zwischen einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Tageseinrichtung für Kinder und der Bewerberin oder dem Bewerber über die praktische Ausbildung nach den Vorschriften und den Bildungs­ und Lehrplänen der Fachschule für Sozialpädagogik – praxisintegrierte Ausbildung. Bildungsziel: Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) – Berufskolleg – befähigt dazu, Erziehungs­, Bildungs­ und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen selbstständig und eigenverantwortlich als Erzieherin oder Erzieher tätig zu sein. Die Schule vermittelt die hierzu erforderliche berufliche Handlungskompetenz. Darüber hinaus führt sie die Allgemeinbildung weiter und ermöglicht gegebenenfalls durch Zusatzunterricht und eine Zusatzprüfung den Erwerb der Fachhochschulreife. Der Träger der Ausbildung zahlt während der drei Jahre eine Ausbildungsvergütung. Hauswirtschaftliche Berufskollegs 4 Elisabeth-Selbert-Schule Anschrift siehe S. 91 Einjähriges Berufskolleg für Ernährung und Erziehung Zweijähriges Berufskolleg für Ernährung und Hauswirtschaft II Berufskollegs für Gesundheit und Pflege I und II Einjähriges Berufskolleg für Praktikantinnen und Praktikanten Zweijähriges Berufskolleg für Sozialpädagogik (Fachschule für Sozialpädagogik Dreijähriges Berufskolleg für Sozialpädagogik (Fachschule für Sozialpädagogik) praxisintegriert Berufsoberschulen Gewerbliche Berufsoberschulen Die Berufsoberschule baut auf Berufsausbildung und Berufsschule auf. Sie führt in der Mittelstufe (Berufsaufbauschule) zur Fachschulreife und in der Oberstufe (Technische Oberschule) zur fachgebundenen oder allgemeinen Hochschulreife. Berufskollegs | 83 Gewerblich-technische Berufsaufbauschule Aufnahmebedingungen  Das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder ein gleichwertiger Bildungsstand.  Das Abschlusszeugnis der Berufsschule oder einer einjährigen Berufsfachschule.  Der erfolgreiche Abschluss in einem für den Schultyp anerkannten Ausbildungsberuf oder, wenn ein solcher nicht festgelegt war, in einer sonstigen für den Schultyp einschlägigen Berufsausbildung oder eine mindestens fünfjährige für den Schultyp einschlägige praktische Tätigkeit mit guten Beurteilungen, wobei die Zeit des Besuchs einer Berufsfachschule mit Ausnahme wiederholter Schuljahre angerechnet wird.  Bei ausländischen Bewerberinnen/Bewerbern ausreichende deutsche Sprachkenntnisse. Das erste Halbjahr gilt als Probezeit. Bildungsziel: Nach einjährigem Vollzeitunterricht Prüfung der Fachschulreife. Technische Oberschule Aufnahmebedingungen  Die Fachschulreife oder  der Realschulabschluss oder  das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines Gymnasiums, wobei in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Physik ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 und jeweils mindestens die Note „ausreichend“ erreicht sein muss oder  ein Notendurchschnitt von mindestens 3,5 erreicht sein und in einer Aufnahmeprüfung nachgewiesen sein muss, dass die Bewerberin/der Bewerber den Anforderungen der Technischen Oberschule voraussichtlich genügen wird und  das Abschlusszeugnis der Berufsschule beziehungsweise ein gleichwertiger Bildungsstand und der Abschluss einer nach der Ausbildungsverordnung mindestens zweijährigen Berufsausbildung im gewerblichen Bereich. Das erste Halbjahr gilt als Probezeit. Bildungsziel: Die Ausbildung dauert bei Vollzeitunterricht zwei Schuljahre und endet mit der Prüfung der fachgebundenen Hochschulreife. Bei Besuch oder Nachweis einer zweiten Fremdsprache mit der Prüfung der allgemeinen Hochschulreife. 84 | Berufskollegs 2 Carl-Engler-Schule Anschrift siehe S. 90 Gewerblich­technische Berufsaufbauschule (einjährig) Technische Oberschule (zweijährig) Fachschulen Gewerbliche Fachschulen Fachschulen dienen der beruflichen Weiterbildung und bereiten auf eine gehobene Tätigkeit in gewerblichen Berufszweigen vor. Meisterschulen Die Meisterschule ist die einzige Fachschule, die nicht zu einem staatlichen Abschluss nach Schulrecht führt, sondern auf die Meisterprüfung bei einer zuständigen Stelle vorbereitet. In Handwerksberufen ist dies die Handwerkskammer, in Industrieberufen (Industriemeisterin/ Industriemeister) die Industrie­ und Handelskammer, in den Berufen der Haus­ und Landwirtschaft die Regierungspräsidien oder das Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Die überwiegende Zahl der Meisterprüfungen wird jedoch in Handwerksberufen abgelegt. Aufnahmebedingungen: Berufsschulabschluss und für die Zulassung zur Meisterprüfung erforderliche einschlägige, abgeschlossene Berufsausbildung. Bildungsziel: Die Bildungspläne für die Meisterschulen vermitteln – dem Auftrag des Schulgesetzes folgend und basierend auf den Rahmenlehrplänen des Deutschen Handwerkskammertages – den Meisterschülerinnen/Meisterschülern die für selbstständige Betriebsführung und für die Ausbildung des handwerklichen Nachwuchses notwendigen übergreifenden Qualifikationen. Darüber hinaus wird in der Meisterschule durch praxisbezogenen und handlungsorientierten Unterricht die berufliche Handlungskompetenz in ihrer Gesamtheit gefördert. Die Meisterschule befähigt die Schüler zur erfolgreichen Teilnahme an der Meisterprüfung, die aus folgenden vier selbstständigen Prüfungsteilen besteht: Teil I Praktische Prüfung Teil II Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse Teil III Prüfung der betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse Teil IV Prüfung der berufs­ und arbeitspädagogischen Kenntnisse. Berufsoberschulen | 85 Fachschule für Technik Die Fachschule für Technik ist ein eigenständiger Bildungsgang der beruflichen Weiterbildung. Die dort vermittelte berufliche Qualifikation ist praxisnah und orientiert sich an der künftigen Position im Betrieb. Die Fachschule für Technik zielt darauf ab, die Absolventin/den Absolventen zu befähigen, eine Tätigkeit im mittleren betrieblichen Funktionsbereich wahrzunehmen. Die Fachschule für Technik setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung und einschlägige Berufserfahrung voraus. Ziel ist es, die Absolventinnen/die Absolventen zu befähigen, den schnellen technologischen Wandel zu bewältigen und die daraus resultierenden Entwicklungen der Wirtschaft mit zu gestalten. Durch ein entsprechendes Unterrichtsangebot wird die Personalführungskompetenz der Absolventinnen/Absolventen gefördert. Die ganzheitliche berufliche Qualifikation ermöglicht der Technikerin/dem Techniker die selbstständige Bewältigung des beruflichen Anforderungsprofils in der mittleren Führungsebene. Die Gliederungseinheit der Fachschulen für Technik ist die Fachrichtung. Innerhalb einer Fachrichtung können Schwerpunkte gebildet werden. Aufnahmebedingungen: Abschlusszeugnis einer gewerblichen Berufs­ schule, Gesellinnen­ beziehungsweise Facharbeiterinnenprüfung/Gesellen­ oder Facharbeiterprüfung. Mindestens eineinhalb oder zwei Jahre Praxis als Fachar beiterin/Facharbeiter oder als Gesellin/Geselle für Schülerinnen/ Schüler in Vollzeitform, entsprechend kürzer für Schulen in Teilzeitform. Bildungsziel: Abschlusszeugnis einer Staatlich geprüften Technikerin/ eines Staatlich geprüften Technikers. Mit Bestehen der Abschlussprüfung wird gleichzeitig die Fachhochschulreife erworben. Fachkurse (Abendkurse) veranstalten alle Gewerbeschulen in ihren jeweiligen Fachrichtungen. 1 Carl-Benz-Schule Anschrift siehe S. 89 Technikerschule Fachrichtung Maschinentechnik Vollzeitform 2 Jahre Teilzeitform 3 Jahre, Unterricht freitags und samstags Technikerschule Fachrichtung Maschinentechnik Profil: Kunststofftechnik Teilzeitform 3 Jahre, Unterricht freitags und samstags Nächster Beginn: September 2020 Meisterschule für Kfz­Technikerinnen/Kfz­Techniker Teilzeitform 2 Jahre, Abendunterricht, Beginn jeweils im Februar Meisterkurs für Feinwerktechniker­Meister (Teilzeitform 2 Jahre, abends) 2 Carl-Engler-Schule Anschrift siehe S. 90 Technikerschule Fachrichtung Chemietechnik (Teilzeitform 4 Jahre); Unterricht freitagabends und samstags 86 | Fachschulen 3 Carl-Hofer-Schule Anschrift siehe S. 90 Technikerschule Fachrichtung Druck­ und Medientechnik Teilzeitform 3 Jahre, Unterricht freitags ganztägig und samstagvormittags. Nächster Beginn: September 2020 8 Heinrich-Hertz-Schule Anschrift siehe S. 90 Technikerschule Fachrichtung Elektrotechnik, mit Vertieferrichtung Datentechnik oder Energietechnik oder Informationstechnik (Vollzeitform 2 Jahre) Technikerschule Fachrichtung Elektrotechnik, mit Vertieferrichtung Datentechnik (Teilzeitform 4 Jahre) oder nach Bedarf Energietechnik Meisterschule (Bundesfachschule) für Elektrotechnikermeister/­innen, in Energie und Gebäudetechnik 9 Heinrich-Hübsch-Schule Anschrift siehe S. 90 Technikerschule Fachrichtung Bautechnik (Vollzeitform 2 Jahre) Technikerschule Fachrichtung Holztechnik (Vollzeitform 2 Jahre) Meisterschule für Malerinnen/Maler und Lackiererinnen/Lackierer (Vollzeitform 1 Jahr) Meisterschule für Tischlerinnen/Tischler (Vollzeitform 1 Jahr) Meisterschule für Metallbauerinnen/Metallbauer (Vollzeitform 1 Jahr) Meisterschule für Maurerinnen/Maurer (Vollzeitform 1 Jahr) Meisterschule für Zimmererinnen/Zimmerer (Vollzeitform 1 Jahr) 10 Heinrich-Meidinger-Schule Anschrift siehe S. 90 Technikerschule (Bundesfachschule) Fachrichtung Sanitärtechnik (Vollzeitform 2 Jahre) Technikerschule (Bundesfachschule) Fachrichtung Heizungs­, Lüftungs­ und Klimatechnik (Vollzeitform 2 Jahre) Kombination beider Fachrichtungen in Vollzeitform 3 Jahre Meisterschule für Installateure und Heizungsbauer (Vollzeitform 1 Jahr, Teilzeitform 2 Jahre) Akademie für Betriebsmanagement im Handwerk, Fachrichtung Sanitär­ und Heizungstechnik (Vollzeitform 2 Jahre) Kaufmännische Fachschulen Fachschule für Betriebswirtschaft 12 Walter-Eucken-Schule Anschrift siehe S. 91 Fachschulen | 87 Aufnahmebedingungen  mittlerer Schulabschluss  Abschlusszeugnis einer Berufsschule  mindestens ein Jahr Berufspraxis Profile:  Betriebsmanagement  Europa­Betriebswirtschaft (Spanisch)  Europa­Betriebswirtschaft (Französisch)  Handelsmanagement Bildungsziel: Die zweijährige Ausbildung in Vollzeit an der Fachschule für Wirtschaft befähigt die Absolventen, als gehobene Fachkräfte leitende Tätigkeiten kaufmännischer Prägung in Wirtschaft und Verwaltung selbst­ ständig und verantwortlich wahrzunehmen. Aufbauend auf einer bran­ chen spezifischen Berufsausbildung und praktischer Berufserfahrung wer­ den allgemeine und berufsfachliche Kompetenzen vertieft und erweitert. Die integrierte Fachhochschulreife erlaubt es den Teilnehmenden über ein Bachelor­Studium sich weiter zu qualifizieren. Hauswirtschaftliche, Sozialpädagogische, Sozialpflegerische Fachschulen Fachschule für Weiterbildung in der Pflege in Teilzeitform  Schwerpunkt: Leitung einer Stations­ und Pflegeeinheit  Schwerpunkt: Gerontopsychiatrie Bildungsziel: Die Fachschule für Weiterbildung in der Pflege – Schwerpunkt Leitung einer Pflege­ und Funktionseinheit sowie Schwerpunkt Gerontopsychiatrie – ist eine zweijährige Teilzeitschule. Sie soll die Pflegefachkräfte entweder dazu befähigen, in stationären und ambulanten Einrichtungen der Altenhilfe eine Pflege­ und Funktionseinheit selbstständig zu leiten und dabei die pflegerischen Arbeitsabläufe zu planen, zu organisieren, zu realisieren und zu kontrollieren und die Methoden der Qualitätssicherung anzuwenden oder aber dazu befähigen, pflegerische Aufgaben in der Gerontopsychiatrie bei der stationären, teilstationären und ambulanten Versorgung psychisch veränderter älterer Menschen zu planen, zu organisieren, durchzuführen und zu kontrollieren und dabei auch qualitätssichernde Methoden anzuwenden. Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in Mitarbeiterführung und Anleitung von Auszubildenden und Hilfskräften sollen die Absolventen/­innen beider Schwerpunkte befähigen, im kooperativen Zusammenwirken aller Beteiligten die Leistungsfähigkeit der Organisationseinheit – und damit auch die Lebensqualität der zu betreuenden alten Menschen – zu erhöhen. Der erfolgreiche Abschluss der Fachschule berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Fachkraft zur Leitung einer Pflege­ 88 | Fachschulen und Funktionseinheit“ oder „Staatlich geprüfte Fachkraft für Gerontopsychiatrie“. Aufnahmebedingungen  Eine abgeschlossene Berufsausbildung als Altenpfleger/in oder Kran ken pfleger/Krankenschwester, Kinderkrankenpfleger/ Kinderkrankenschwester, Heilerziehungspfleger/in sowie eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens zwei Jahren.  Die Bereitschaft einer im Einvernehmen mit der Schule festgelegten Einrichtung zum Beispiel einer Einrichtung der Altenpflege, einer geriatrischen Fachklinik, einer Rehabilitationsklinik beziehungsweise einer gerontopsychiatrischen Einheit in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Alten­ oder Behindertenhilfeeinrichtung, den/ die Bewerber/in zur Ableistung der ausbildungsbezogenen Praxis aufzunehmen.  Bewerber/innen, deren Muttersprache nicht deutsch ist, müssen über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen (Niveau B2). Ausbildungsweg: Die Ausbildung dauert in Teilzeitform (berufsbegleitend) zwei Schuljahre und umfasst 960 Unterrichtsstunden und 400 Stunden ausbildungsbezogene Praxis. Geplant ist Abendunterricht an zwei Wochentagen zu je sechs Unterrichtsstunden und Zusatzstunden im Block oder am Wochenende. Die Abschlussprüfung besteht in einer schriftlichen und mündlichen Prüfung und einer Facharbeit. Sozialpflegerische Fachschule 4 Elisabeth-Selbert-Schule Anschrift siehe S. 91  Nähere Hinweise zu beruflichen Schulen in freier Trägerschaft erhalten Sie vom jeweiligen Schulträger. Anschriften ab S. 98 Anschriften und Übersicht der Beruflichen Schulen Gewerbliche Schulen 1 Carl-Benz-Schule Steinhäuserstraße 23, 76135 Karlsruhe Telefon 133­4816, Fax 133­4819 poststelle@carl­benz­schule­ka.schule.bwl.de www.cbs.karlsruhe.de Schulgebäude barrierefrei Fachschulen | 89 2 Carl-Engler-Schule Steinhäuserstraße 23, 76135 Karlsruhe Telefon 133­4837, Fax 133­4849 poststelle@carl­engler­schule­ka.schule.bwl.de www.carl­engler­schule.de Schulgebäude barrierefrei 3 Carl-Hofer-Schule Adlerstraße 29, 76133 Karlsruhe Telefon 133­ 4866, Fax 133­4739 poststelle@carl­hofer­schule­ka.schule.bwl.de www.carl­hofer­schule.de 7 Gewerbeschule Durlach Grötzinger Straße 83, 76227 Karlsruhe Telefon 94980, Fax 9498200 poststelle@gewerbeschule­durlach­ka.schule.bwl.de www.gsd.ka.schule­bw.de Schulgebäude barrierefrei 8 Heinrich-Hertz-Schule Südendstraße 51, 76135 Karlsruhe Telefon 133­4847, Fax 133­4829 poststelle@heinrich­hertz­schule­ka.schule.bwl.de www.hhs.karlsruhe.de Schulgebäude barrierefrei 9 Heinrich-Hübsch-Schule Fritz­Erler­Straße 16, 76133 Karlsruhe Telefon133­4801, Fax 133­4809 poststelle@heinrich­huebsch­schule­ka.schule.bwl.de www.huebsch.karlsruhe.de Schulgebäude barrierefrei 10 Heinrich-Meidinger-Schule Bertholdstraße 1, 76131 Karlsruhe Telefon 133­4900, Fax 133­4899, poststelle@heinrich­meidinger­ka.schule.bwl.de www.hms.ka.bw.schule.de Schulgebäude teilweise barrierefrei Kaufmännische Schulen 5 Engelbert-Bohn-Schule Joachim­Kurzaj­Weg 4, 76189 Karlsruhe Telefon 133­4610, Fax 133­4919 90 | Anschriften & Übersicht der Beruflichen Schulen poststelle@engelbert­bohn­schule­ka.schule.bwl.de www.ebs­karlsruhe.de Schulgebäude barrierefrei 6 Friedrich-List-Schule Ludwig­Erhard­Allee 3, 76131 Karlsruhe Telefon 133­4906, Fax 133­4909 poststelle@friedrich­list­schule­ka.schule.bwl.de www.fls­ka.de Schulgebäude barrierefrei 11 Ludwig-Erhard-Schule Englerstraße 12, 76131 Karlsruhe Telefon 133­4915, Fax 133­4969 poststelle@ludwig­erhard­schule­ka.schule.bwl.de www.les­ka.de Schulgebäude teilweise barrierefrei 12 Walter-Eucken-Schule Ernst­Frey­Straße 2, 76135 Karlsruhe Telefon 133­4927 / ­4830, Fax 133­4929 poststelle@walter­eucken­schule­ka.schule.bwl.de www.walter­eucken­schule.de Schulgebäude barrierefrei Hauswirtschaftliche Schule 4 Elisabeth-Selbert-Schule Steinhäuserstraße 25­27, 76135 Karlsruhe Telefon 133­4937, Fax 133­49 36 poststelle@e­selbert­schule­ka.schule.bwl.de ess.karlsruhe.de Schulgebäude teilweise barrierefrei Berufliche Gymnasien 1 Elisabeth-Selbert-Schule Ernährungswissenschaftliche Richtung (EG) / Biotechnologische Richtung (BTG) Sozialwissenschaftliche Richtung (SG) Steinhäuserstraße 25­27, 76135 Karlsruhe Telefon 133­4937, Fax 133­4936 poststelle@e­selbert­schule­ka.schule.bwl.de ess.karlsruhe.de Schulgebäude teilweise barrierefrei Anschriften & Übersicht der Beruflichen Schulen | 91 92 | Anschriften & Übersicht der Beruflichen Schulen 2 Carl-Engler-Schule Technische Richtung Profil Mechatronik (TGM) Profil Umwelttechnik (TGUT) Steinhäuserstraße 23, 76135 Karlsruhe Telefon 133­4837, Fax 133­4849 poststelle@carl­engler­schule­ka.schule.bwl.de www.carl­engler­schule.de 3 Friedrich-List-Schule Wirtschaftswissenschaftliche Richtung (WG) Profil Wirtschaft (WGW) Profil Internationale Wirtschaft (WGI) Profil Finanzmanagement (WGF) Ludwig­Erhard­Allee 3, 76131 Karlsruhe Telefon 133­4906, Fax 133­4909 poststelle@friedrich­list­schule­ka.schule.bwl.de www.fls.ka.schule­bw.de Schulgebäude barrierefrei 4 Ludwig-Erhard-Schule Wirtschaftswissenschaftliche Richtung (WG) Profil Wirtschaft (WGW) Carlo Schmid Schule Karlsruhe Informiere Dich an unseren Infoveranstaltungen. Carlo Schmid Schule Ohiostraße 5, 76149 Karlsruhe www.carlo-schmid-schule.de Kontaktiere uns 0721 92 13 54 - 10 Anzeige Englerstraße 12, 76131 Karlsruhe Telefon 133­4915, Fax 133­4969 poststelle@ludwig­erhard­schule­ka.schule.bwl.de www.les­ka.de Schulgebäude teilweise barrierefrei Schulen in freier Trägerschaft | 93 Schulen in freier Trägerschaft Auskünfte über Art und Umfang der einzelnen Angebote der Schulen in freier Trägerschaft erhalten Sie vom jeweiligen Schulträger. Schulkindergärten 1 PARZIVAL-Schulkindergarten nach der Pädagogik Rudolf Steiners (Waldorfpädagogik) Freie Schulkindergärten für erziehungsschwierige, förderbedürftige und seelenpflegebedürftige Kinder. Anschrift siehe Eintrag S. 94 2 Schulkindergarten „Prof. Dr. Oskar Vivell“ für körperbehinderte Kinder mit Kita „Tivoli“ und Außengruppen Tivoliplatz 1, 76137 Karlsruhe Telefon 941 9582­0, Fax 941 9582­29 www.reha­suedwest.de/sKigaKa Grund-, Haupt- und Werkrealschulen 1 Evangelische Jakobusschule gemeinsam lernen nach Montessori ­Grundschule­ Sengestraße 7, 76187 Karlsruhe Telefon 914469­0, Fax 914469­69 www.jakobusschule­karlsruhe.de 2 Freie Aktive Schule Karlsruhe e. V. Reformpädagogische Grund­ und Werkrealschule auf Grundlage Montessori­/Wildpädagogik Erzbergerstraße 131, 76149 Karlsruhe Telefon 7509043 www.faska.de 3 element-i-Schule – Freie Grundschule Karlsruhe im Bildungshaus Technido auf Grundlage der element­i Pädagogik Konrad­Zuse­Straße 11 – 13, 76131 Karlsruhe Telefon 0151­17015365 www.element­i.de 94 | Schulen in freier Trägerschaft 4 Lehrgang zum Hauptschulabschluss der VHS Karlsruhe e. V. Kaiserallee 12 e, 76133 Karlsruhe Telefon 98575­49, Fax 98575­940 www.abendschulen­karlsruhe.de 5 Vorbereitungskurs zum Hauptschulabschluss (Schulfremdenprüfung) Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e. V. Thomas­Mann­Straße 3, 76189 Karlsruhe Telefon 0721 5090423 www.vfj­ka.de Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren 1 Augartenschule Sonderpädagogisches Bildungs­ und Beratungszentrum mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (Heimstiftung Karlsruhe) Bildungsgänge Lernen, Grundschule, Werkrealschule Kooperative Organisationsform an der Gutenbergschule Sybelstraße 13, 76137 Karlsruhe Telefon 133­4547, Fax 133­5199 augartenschule@heimstiftung­karlsruhe.de 2 Parzival-Zentrum Karlsruhe Freies pädagogisches Kompetenzzentrum für Bildung, Förderung und Beratung auf Grundlage der Pädagogik Rudolf Steiners (Waldorfpädagogik), Staatlich anerkannte Ersatzschule  Sonderpädagogische Bildungs­ und Beratungszentrum (SBBZ) mit den Förderschwerpunkten  Emotionale und soziale Endwicklung (ESENT)  Lernen (L)  Geistige Entwicklung (GENT)  VAB­S / VAB / VAB­O (einjähriges Vorqualifizierungsjahr Arbeit und Beruf) mit Fachrichtungen Metall/ Schmuck, Holz, Gartenbau und Hauswirtschaft  BVE (Berufsvorbereitende Einrichtung) in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt mit Option auf den ersten Arbeitsmarkt ohne Schulabschluss  Karl Stockmeyer Schule (inklusive Schule)  Schulkindergarten  Integrative Kindertageseinrichtungen  Schulbauernhof Sonnenhof Schulen in freier Trägerschaft | 95  Parzival Jugendhilfe Träger: Karlsruher Verein zur Förderung junger Menschen e. V. Parzivalstraße 1, 76139 Karlsruhe Telefon 6807866­0, Fax 6807866­66 www.parzival­schulzentrum.de 3 Heinz von Förster Schule Karlsruhe Sonderpädagogisches Bildungs­ und Beratungszentrum mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung; Bildungsgänge Grundschule, Werkrealschule und Lernen Neureuter Str. 5 – 7, 76185 Karlsruhe Telefon 92122248, Fax 92122250 www.ohlebusch.de/standorte­kontakt.html Realschulen 1 Abendrealschule der Volkshochschule Karlsruhe e. V. Kaiserallee 12 e, 76133 Karlsruhe Richtig gut in Deutsch – und du? LOS Karlsruhe 76135 Karlsruhe, Sophienstr. 78 Tel.: 0721/9850106 LOS-Karlsruhe@LOSdirekt.de www.LOS.de Haben Sie den Verdacht, dass Ihr Kind nicht gut lesen und schreiben kann? Jetzt kostenlos im LOS testen lassen! Förderung auch in Englisch Online-Lernen möglich Anzeige Telefon 98575­49, Fax 98575­940 www.abendrealschule­karlsruhe.de 2 Comenius Ganztagsrealschule mit bilingualem Zug Ein staatlich anerkannter Schulzweig der Merkur Akademie International M.A.I. Erzbergerstraße 147, 76149 Karlsruhe Telefon 1303­0, Fax 1303­110 www.comenius­rs.de 3 Johannes Kepler Privatschulen Staatl. anerk. Gymnasium & Realschule ­Ganztagsschule­ Daimlerstraße 7 – 11, 76185 Karlsruhe Telefon 3541886, Fax 3541887 www.kepler­privatschulen.de Gemeinschaftsschulen 1 Evangelische Jakobusschule gemeinsam lernen nach Montessori – Gemeinschaftsschule – Anschrift siehe Eintrag S. 93 2 Freie Waldorfschule Karlsruhe mit Schülerhort Einheitliche Volks­ und höhere Schule. Klassen 1 bis 13, Mitglied im Bund der Freien Waldorfschulen. Staatlich anerkannte Ersatzschule Schülerhort und Frühbetreuung Abschlüsse: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Fachhochschulreife und Abitur Neisser Straße 2, 76139 Karlsruhe Telefon 96892­10, Fax 96892­30 www.waldorfschule­karlsruhe.de 3 Karl Stockmeyer Schule Inklusionsschule nach der Pädagogik Rudolf Steiners (Waldorfpädagogik) Abschlüsse: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Fachhochschulreife und Abitur Anschrift siehe S. 94 96 | Schulen in freier Trägerschaft Evangelische Jakobusschule Grundschule Evangelische Jakobusschule Gemeinschaftsschule gemeinsam lernen nach Montessori Evangelische Jakobusschule gemeinsam lernen nach Montessori Evangelische Jakobusschule Evangelische Jakobusschule Grundschule Evangelische Jakobusschule Gemeinschaftsschule gemeinsam lernen nach Montessori Evangelische Jakobusschule gemeinsam lernen nach Montessori Evangelische Jakobusschule Jahrgangsgemischtes, eigenverantwortliches Lernen mit intensiver pädagogischer Begleitung. www.jakobusschule-karlsruhe.de Telefon: 0721 914469-0 AUF EIGENEN FÜSSEN STEHEN SCHULE NEU DENKEN Anzeige Schulen in freier Trägerschaft | 97 4 element-i-Schule – Freie Gremeinschaftsschule Karlsruhe im Bildungshaus Technido auf Grundlage der element­i Pädagogik Anschrift siehe S. 93 Gymnasien/Berufliche Gymnasien/Kollegs 1 Abendgymnasium der VHS Karlsruhe e. V. Kaiserallee 12 e, 76133 Karlsruhe Telefon 98575­40, Fax 98575­940 www.abendgymnasium­karlsruhe.de 2 Kolping-Kolleg Karlsruhe Staatlich anerkanntes privates Institut zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife und der Fachhochschulreife, Vollzeitschule für Erwachsene. Karlstraße 115, 76137 Karlsruhe, Telefon 68032850, Fax 680328511 www.kolping­kolleg­karlsruhe.de 3 Johannes Kepler Privatschulen Staatl. anerk. Gymnasium & Realschule siehe Eintrag S. 96 4 Mädchengymnasium St. Dominikus in freier Trägerschaft Betreuungsangebote, Mittagessen Sprachenfolge: E­F; F­E; E­L Profil ab Klasse 8: IMP, NwT, Spanisch oder Musik Seminarstraße 5, 76133 Karlsruhe Telefon 911020, Fax 9110240 www.dominikus­gymnasium.de 5 Heisenberg-Gymnasium, Ganztagsschule Tennesseeallee 111, 76149 Karlsruhe Telefon 97215­0, Fax 97215­99 www.heisenberg­gymnasium.de 6 Carlo Schmid Schule Ohiostraße 5, 76149 Karlsruhe Telefon 921354­10, Fax: 921354­21 www.carlo­schmid­schule.de  Sozial­ und gesundheitswissenschaftliches Gymnasium, Profil Soziales  Sozial­ und gesundheitswissenschaftliches Gymnasium, Profil Gesundheit 7 6-jährige Ganztags-Gymnasien Klasse 8 bis 13 (Wirtschaft / Sozialwissenschaften) / 3-jährige berufliche Gymnasien Klasse 11 bis 13 (Wirtschaft / Sozialwissenschaften) Staatlich anerkannter Schulzweig der Merkur Akademie International M.A.I Anschrift siehe Eintrag S. 99 8 Akademie für Kommunikation Erbprinzenstraße 27, 76133 Karlsruhe Telefon 1805409­0, Fax 1805409­22 www.akademie­bw.de  staatlich anerkanntes 3­jähriges Technisches Gymnasium Profil Gestaltungs­ und Medientechnik Berufsfachschulen und Berufskollegs 1 Akademie für Kommunikation  Staatlich anerkanntes 2­jähriges Berufskolleg für Medien­Design/ Technische Dokumentation  Staatlich anerkanntes 2­jähriges Berufskolleg für Produkt­Design  Staatlich anerkanntes 3­jähriges Berufskolleg für Grafik­Design  Staatlich anerkanntes 2­jähriges Berufskolleg für foto­ und medientechnische Assistenten Anschrift siehe Eintrag S. 97 2 Berufsfachschule für Kosmetikfachkräfte Röntgenstraße 8, 76133 Karlsruhe Telefon 28143, Fax 28140 www.kosmetikakademie­karlsruhe.de info@kosmetikakademie­karlsruhe.de Staatlich anerkannte Ergänzungsschule Karlsruhe  Einjährige Berufsfachschule zur staatlich anerkannten Kosmetikfachkraft (in Vollzeit­/Teilzeitunterricht)  Einjährige Berufsfachschule zur staatlich anerkannten Kosmetikfachkraft und kombinierte CIDESCO SPA­Ausbildung für Abiturienten/­innen in Vollzeit  Kurse zur Fort­ und Weiterbildung im Bereich Kosmetik und Wellness 3 Carlo Schmid Schule Ohiostraße 5, 76149 Karlsruhe Telefon 921354­0, Fax: 921354­21, www.carlo­schmid­schule.de  Kaufmännisches Berufskolleg I und II  zweijähriges kaufmännisches Berufskolleg Fremdsprachen  einjähriges duales Berufskolleg Soziales  einjähriges Berufskolleg zur Fachhochschulreife (Profil Soziales, Profil Wirtschaft)  zweijährige Berufsoberschule (Profil Wirtschaft, Profil Soziales)  einjähriges Berufskolleg Sozialpädagogik zur Vorbereitung auf die Erzieherausbildung 98 | Schulen in freier Trägerschaft  zweijährige Fachschule für Sozialpädagogik Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/­in oder Jugend­ u. Heimerzieher  zweijährige Berufsfachschule für Kinderpflege Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Kinderpfleger/­in  zweijährige kaufmännische Berufsfachschule Wirtschaft und Verwaltung (Wirtschaftsschule) 4 Merkur Akademie Intern. M.A.I. gemeinnützige GmbH Erzbergerstraße 147, 76149 Karlsruhe Telefon 1303­0, Fax 1303­110 www.merkur­akademie.de  Staatlich anerkanntes kaufmännisches Berufskolleg I und II mit Abschluss Fachhochschulreife und „Staatlich geprüfte/r Wirtschaftsassistent/in“  Staatlich anerkanntes zweijähriges kaufmännisches Berufskolleg, Fremdsprachen mit Abschluss Fachhochschulreife und „Staatlich geprüfte/r Wirtschaftsassistent/in“  Bilinguale schulische Berufsausbildung zur Europasekretärin (m/w/d) mit Abitur und FHR Aufbaustudium zum Bachelor in GB möglich 5 ProGenius Private Berufliche Schule Karlsruhe Hermann­Veit­Straße 6, 76135 Karlsruhe Telefon 96870046, Fax 406672 www.progenius.org  Staatlich anerkanntes kaufmännisches Berufskolleg I  Staatlich anerkanntes Berufskolleg II mit Abschluss Fachhochschulreife und Staatlich geprüfte/r Wirtschaftsassistent/in 6 SGKA Schulen  Sport­ und Gymnastikschule Karlsruhe gGmbH Staatlich anerkannte Ersatzschule zur Ausbildung von Sport­ und Gymnastiklehrerinnen und ­lehrern  Staatlich anerkannte Schule für Physiotherapie zur Ausbildung von Physiotherapeutinnen­ und therapeuten Am Fächerbad 4, 76131 Karlsruhe Telefon 68078980­0, Fax 406672, www.sgka.de Berufsoberschule für Wirtschaft / Berufsoberschule für Sozialwesen Die Berufsoberschulen sind zweijährige Vollzeitschulen, die sich an Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Bildungsabschluss und einer abgeschlossenen Berufsausbildung wendet und ihnen damit den Weg zur allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife ermöglicht. Auch Schülerinnen und Schüler aus den kaufmännischen und sozialen Berufs­ kollegs können unter bestimmten Vorraussetzungen in die Berufsoberschule aufgenommen werden. Für Auskünfte über Art, Umfang und Aufnahme­ vorraussetzungen wenden Sie sich bitte direkt an die Schule. Schulen in freier Trägerschaft | 99 A Merkur Akademie International gemeinnützige GmbH Anschrift siehe S. 99 Profil Wirtschaft B Carlo Schmid Schule Anschrift siehe S. 98 Profil Wirtschaft, Profil Sozialwesen Fachschulen 1 Akademie der ViDia Christliche Kliniken Karlsruhe Berta-Renner-Schule Gesundheits­ und Krankenpflegehilfeausbildung Gesundheits­ und Krankenpflegeausbildung Edgar­von­Gierke­Straße 3, 76135 Karlsruhe Telefon: 48081­600, Fax: 48081­631 www.vidia­kliniken.de 2 Akademie für Gesundheitsberufe am Städtischen Klinikum Karlsruhe gGmbH – Schule für Pflegeberufe Gesundheits­ und Krankenpflege Gesundheits­ und Kinderkrankenpflege Operationstechnische Assistenten Neureuter Straße 37 b, 76185 Karlsruhe Telefon 989778­11, Fax 989778­19 3 Akademie für Gesundheitsberufe am Städtischen Klinikum Karlsruhe gGmbH – Hebammenschule Neureuter Straße 37 b, 76185 Karlsruhe Telefon 989778­52, Fax 989778­59 www.hebammenschule­karlsruhe.de 4 Staatlich anerkannte Schule für medizinisch-technische Laborassistentinnen/-assistenten Moltkestraße 90, 76133 Karlsruhe Telefon 974­7550 mtlschule@klinikum­karlsruhe.de 5 Staatlich anerkannte Schule für medizinisch-technische Radiologieassistentinnen/-assistenten Moltkestraße 90, 76133 Karlsruhe Telefon 974­7520 mtrschule@klinikum­karlsruhe.de 6 Evangelische Fachschule für Sozialpädagogik Bethlehem Wir bilden Erzieher*innen aus  1­jähriges Berufskolleg für Sozialpädagogik 1BKSP  2­jährige Fachschule für Sozialpädagogik, 2BKSP Möglichkeit zum Erwerb der Fachhochschulreife 100 | Schulen in freier Trägerschaft  3­jährige Praxisintegrierte Ausbildung (PIA), 3BKSPIT  Sozialpädagogische Fortbildungen Friedrich­Naumann­Straße 33a, 76187 Karlsruhe Telefon 486 903­0­0, Fax 486 903­99 www.efs­bethlehem.de 7 Agneshaus, katholische Fachschule für Sozialpädagogik  1­jähriges Berufskolleg für Sozialpädagogik  2­jährige Fachschule für Sozialpädagogik zusätzl.: Erwerb der Fachhochschulreife  3­jährige praxisintegrierte Ausbildung  Sozialpädagogische Fortbildungen Hirschstraße 37 a, 76133 Karlsruhe Telefon 9103­0, Fax 9103­222 www.agneshaus.de 8 Staatl. anerkannte Fachschule für Sozialpädagogik Deutsche Angestellten-Akademie  1­jähriges Berufskolleg für Sozialpädagogik  2­jährige Fachschule für Sozialpädagogik in Vollzeit  3­jährige Fachschule für Sozialpädagogik in Teilzeit  3­jährige Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) Staatlich anerkannte Fachschule für Sozialpädagogik Stephanienstraße 55 – 57, 76133 Karlsruhe Telefon 16089075, Fax 16089301 www.daa­karlsruhe.de 9 Staatlich anerkannte Fachschule für Augenoptik Meisterkurse Augenoptik Teile I bis IV bfw – Unternehmen für Bildung Redtenbacherstraße 5, 76133 Karlsruhe Telefon 20599­0, Fax 20599­44 www.bfw.de/karlsruhe/fachschule­fuer­augenoptik­im­bfw/ 10 Staatlich anerkannte Fachschule für Pflege maxQ. im bfw – Unternehmen für Bildung Hermann­Veit­Straße 6, 76135 Karlsruhe Telefon 120843­100, Fax 120843­101 www.maxq.net/karlsruhe 11 ifb – Institut für Berufsbildung GmbH Staatliche anerkannte Fachschule für Augenoptik u. Optometrie Meisterschule für Hörgeräteakustik Handwerkskammer Teil III + IV Kriegsstraße 216 a, 76135 Karlsruhe Telefon 848377, Fax 845937 www.ifb­karlsruhe.de Schulen in freier Trägerschaft | 101 102 | Schulen in freier Trägerschaft 12 Fachschule für Glas-, Fenster- und Fassadenbau e. V. Staatlich anerkannte Meisterschule für das Glaserhandwerk Fachbezogenes Duales Studium BA of Engineering Gewerbliche Akademie für Glas­, Fenster­ und Fassadentechnik Otto­Wels­Straße 11, 76189 Karlsruhe Telefon 98657­21, Fax 98657­23 www.fenster­fachschule.de 13 Meisterschule für Karosserie- und Fahrzeugbautechnik e. V. in der Bildungsakademie der Handwerkskammer Karlsruhe Hertzstraße 177, 76187 Karlsruhe Telefon 1600­422, Fax 1600­418 www.bia­karlsruhe.de/mv­karosseriebau 14 Landesakademie BW Staatlich anerkannter Betriebswirt des Handwerks Hertzstraße 177, 76187 Karlsruhe Telefon 1600­422, Fax 1600­418 www.bia­karlsruhe.de/betriebswirt 15 Staatlich anerkannte Fachschule für Physiotherapie der SRH Fachschulen GmbH Benzstraße 5, 76185 Karlsruhe Telefon 35453­10, Fax 35453­29 www.die­fachschulen.de 16 Staatlich anerkannte Fachschule für Logopädie der SRH Fachschulen GmbH Benzstraße 5, 76185 Karlsruhe Telefon 35453­30, Fax 35453­29 www.die­fachschulen.de 17 FDFP – Freie Duale Fachakademie für Pädagogik Praxisintegrierte (PIA) Vollzeitausbildung zur/m staatlich anerkannten Erzieher/in mit Wechsel zwischen theoretischen und praktischen Blockphasen. Qualifizierung von Quereinsteigenden aus anderen Branchen Konrad­Zuse­Straße 11 – 13, 76131 Karlsruhe Telefon 0711 656960­921 www.fdfp.de Sonstiges | 103 Sonstiges Schülerbeförderung Die Stadt Karlsruhe erstattet Schülerinnen und Schülern aus Baden­ Württemberg auf der Grundlage der Satzung über die Erstattung der Schülerbeförderungskosten notwendige Fahrtkosten zur Schule in angemessenem Umfang. Zurzeit gilt folgende Regelung Die notwendigen Beförderungskosten werden ganz erstattet a) für Kinder in Schulkindergärten: ohne Rücksicht auf die Entfernung zwischen Wohnung und Schulkindergarten b) für Schülerinnen und Schüler der Sonderpädagogischen Bildungs­ und Beratungszentren: ohne Rücksicht auf die Entfernung zwischen Wohnung und Schule c) für Schülerinnen und Schüler der Grundschulförderklassen, ab einer Mindestentfernung von einem Kilometer. Die notwendigen Beförderungskosten werden teilweise bezuschusst a) für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und der Gemeinschafts­ schulen der Klassenstufen 1 bis 4 ab einer Mindestentfernung von einem km b) für Schülerinnen und Schüler der Hauptschulen, Werkrealschulen, Real­ schulen, Gymnasien, Gemeinschaftsschulen ab Klassenstufe 5, Kollegs, Berufsfachschulen, Berufskollegs, Berufsoberschulen und für Schülerinnen und Schüler mit Vollzeitunterricht des Berufsgrundbildungsjahres, des Berufsvorbereitungsjahres und des Berufs einstiegsjahres ab einer Mindest­ entfernung von zwei Kilometern. c) für Schülerinnen und Schüler der Berufsschulen und des Berufsgrundbil­ dungsjahres im Teilzeitunterricht ab einer Mindestentfernung von 100 km. Zu den notwendigen Beförderungskosten gewährt die Stadt je Beförder­ ungsmonat und Schülerinnen und Schüler einen Zuschuss in Höhe von a) Zehn Prozent für Schülerinnen und Schüler der Berufsschulen und des Berufsgrundbildungsjahres in Teilzeitunterricht b) Drei Euro beim Kauf von Monatskarten für Schülerinnen und Schüler der Hauptschulen, Werkrealschulen, Realschulen, Gymnasien, Gemeinschafts­ schulen ab Klassenstufe 5, Kollegs, Berufsfachschulen, Berufskollegs, Berufsoberschulen und für Schülerinnen und Schüler mit Vollzeitunterricht des Berufsgrundbildungsjahres sowie Berufsvorbereitungsjahres und des Berufseinstiegsjahres c) Auf den Preis für den Erwerb einer Jahreskarte (ScoolCard) erhalten Schülerinnen und Schüler der Hauptschulen, Werkrealschulen, Realschulen, Gymnasien, Gemeinschaftsschulen ab Klassenstufe 5, Kollegs, 104 | Sonstiges Berufsfachschulen, Berufskollegs, Berufsoberschulen und Schülerinnen und Schüler mit Vollzeitunterricht des Berufsgrundbildungsjahres sowie Berufsvorbereitungsjahres und des Berufseinstiegsjahres durch die Stadt einen Zuschuss in Höhe von 33 Euro pro Schuljahr. Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und Gemeinschaftsschulen der Klassenstufen 1 bis 4 können eine Jahreskarte (ScoolCard) oder Monatskarten mit einem Eigenanteil in Höhe von jeweils 10 Euro pro Monat erwerben. Fahrtkosten sind für höchstens zwei schulpflichtige Kinder einer Familie zu tragen. Beförderungskosten werden grundsätzlich nur erstattet oder bezuschusst, wenn öffentliche Verkehrsmittel für den Schulweg genutzt werden. Weitere Infos erhalten Sie bei den Schulsekretariaten sowie beim Schul­ und Sportamt, Telefon 133­4152/ 4151­ und 4158 Lernmittelfreiheit An den Karlsruher Schulen – mit Ausnahme der Fachschulen – wird grund­ sätzlich Lernmittelfreiheit gewährt. Aktuelle Auskünfte hierzu erteilen die Schulsekretariate. Schulbeirat Der Schulbeirat berät alle wichtigen Schulangelegenheiten zur Vorbereitung von Gemeinderatsentscheidungen. Er setzt sich zusammen aus Mitgliedern der im Gemeinderat vertretenen politischen Parteien und aus Vertreterinnen und Vertretern der Schulleitungen, des Lehrerkollegiums, der Schülerinnen und Schüler, der Eltern, der Kirchen sowie Vertretungen der für die Berufserziehung der Schülerinnen und Schüler Mitverantwortlichen. Vorsitzender des Schulbeirates: Bürgermeister Martin Lenz. Schulaufsicht und Schulträger Die staatliche Schulaufsicht ist zuständig für die Dienst­ und Fachaufsicht der Schulen. Zur Aufsicht gehört auch die Beratung der Lehrkräfte. Das Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 7 – Schule und Bildung – ist für die Fach­ und Dienstaufsicht über die allgemeinbildenden Gymnasien und die beruflichen Schulen zuständig. Weitere Infos: www.rp.baden­wuerttemberg.de Das Staatliche Schulamt Karlsruhe übt als untere Schulaufsichtsbehörde die Fachaufsicht über die im Stadtkreis und Landkreis Karlsruhe gelegenen Grund­, Haupt­, Werkreal­, Realschulen, Gemeinschaftsschulen und Sonderpädagogischen Bildungs­ und Beratungszentren sowie die Dienstaufsicht über die dortigen Sonstiges | 105 Schulleitungen und Lehrkräfte aus. Weitere Infos: www.schulamt­karlsruhe.de Die Stadt Karlsruhe – Schul- und Sportamt ist als Schulträgerin für den sächlichen Bereich der öffentlichen Schulen in Karlsruhe wie zum Beispiel Schulgebäude, Ausstattung, Einrichtung, Betreuungsangebote für Schulkinder zuständig. Weitere Infos: www.karlsruhe.de/schulen  Adressen und Ansprechpersonen finden Sie nachfolgend Regierungspräsidium Karlsruhe Abteilung 7 – Schule und Bildung Abteilungspräsidentin Anja Bauer Dienstgebäude: Hebelstraße 2, 76247 Karlsruhe Telefon 926­0, Fax: 933­40270, poststelle@rpk.bwl.de Postanschrift: Regierungspräsidium Karlsruhe, 76133 Karlsruhe Referate 71 Rechts­ und Verwaltungsangelegenheiten der Schulen, Angelegenheiten der Lehrerbildungseinrichtungen, Disziplinarangelegenheiten 72 Personal­ und Verwaltungsangelegenheiten der Lehrkräfte 73 Lehrereinstellung und Bedarfsplanung 74 Grund­, Werkreal­, Haupt­, Real­, Gemeinschaftsschulen, Sonderpädagogische Bildungs­ und Beratungszentren 75 Allgemeinbildende Gymnasien 76 Berufliche Schulen 77 Qualitätssicherung und ­entwicklung, Schulpsychologische Dienste Staatliches Schulamt Karlsruhe Amtsleiter Dr. Rüdiger Stein, Ltd. Schulamtsdirektor Ritterstraße 16 – 20, 76133 Karlsruhe Telefon 605610­0 Fax 6505610­44 poststelle@ssa­ka.kv.bwl.de www.schulamt­karlsruhe.de Allgemeine Verwaltung Karl­Heinz Häger­Rose, Verwaltungsleiter Telefon 605610­14 Karl­Heinz.Haeger­Rose@ssa­ka.kv.bwl.de 106 | Sonstiges Weitere Ansprechpersonen  siehe www.schulamt-karlsruhe.de Schulpsychologische Beratungsstelle Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) Regionalstelle Karlsruhe Staatliches Schulamt Karlsruhe Ritterstraße 18, 76133 Karlsruhe Telefon 605610­70, Fax 605610­970 SPBS@ssa­ka.kv.bwl.de poststelle.spbs­ka@zsl­rs­ka.kv.bwl.de www.schulamt­karlsruhe.de Unterstützung von Schulen (Schulleitungen und Lehrkräften) sowie Schulaufsicht bei pädagogisch­psychologischen Fragen; Information und Beratung von Schülerinnen und Schülern oder deren Erziehungsberechtigten über Bildungsgänge und bei Schulschwierigkeiten Schuldezernat – Stadt Karlsruhe Bürgermeister Martin Lenz Rathaus am Marktplatz Karl­Friedrich­Straße 10, 76133 Karlsruhe Telefon 133­1030, dez3@karlsruhe.de Schul- und Sportamt – Stadt Karlsruhe Amtsleiter Joachim Frisch Blumenstraße 2 a, 76133 Karlsruhe Telefon 133­4100, info@sus.karlsruhe.de Abteilung 100 – Allgemeine Verwaltung Jochen Vollmer, Telefon 133­4110, jochen.vollmer@sus.karlsruhe.de Abteilung 200 – Schule Martina Beer, Telefon 133­4130, martina.beer@sus.karlsruhe.de Petra Scheuerer, Telefon 133­4130, petra.scheuerer@sus.karlsruhe.de Abteilung 300 – Sport Silke Hinken, Telefon 133­4160, sport@sus.karlsruhe.de Abteilung 400 – Pädagogische Dienste Hanna Heneka, Telefon 133­4108, hanna.heneka@sus.karlsruhe.de Sonstiges | 107 Bürgertelefon Telefon 133­4101, info@sus.karlsruhe.de Bildungsregion Stadt Karlsruhe Für die Stadt Karlsruhe ist der Bereich „Bildung“ von zentraler Bedeutung. In der Stadt gibt es eine vielfältige Bildungslandschaft. Viele Vereine, Organisationen, Institutionen und die Schulen engagieren sich zum Wohle der Kinder und Jugendlichen. Seit 1. Januar 2011 ist die Stadt Karlsruhe als Bildungsregion vom Kultusministerium Baden­Württemberg anerkannt. Eine Bildungsregion hat unter anderem folgende Aufgaben  sie ist ein aktives Netzwerk aller an Bildungsfragen beteiligten Partnern und Organisationen  sie unterstützt und verbessert die Lern­ und Lebenschancen von Kindern und Jugendlichen  sie fördert eine systematische und bedarfsorientierte Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung im Bereich der Schul­ und Bildungsangebote.  sie erfasst und koordiniert die Bildungsangebote für Neuzugewanderte (kommunale Koordinierung)  Um diese Aufgabe verwirklichen zu können, entwickelt eine Regionale Steuerungsgruppe unter anderem eine Gesamtstrategie und Leitziele. Die Ausführung oder die Durchführung der entwickelten Strategien erfolgt von einem „Bildungsbüro“. Bildungsbüro c/o Schul- und Sportamt Blumenstraße 2 a – Gebäude A, 1. OG, 76133 Karlsruhe Telefon 133­4104, Fax 133­4109, bildungsregion@sus.karlsruhe.de www.karlsruhe.de/bildungsregion Kommunale Koordinierung „Bildungsangebote für Neuzugewanderte” c/o Schul­ und Sportamt Blumenstraße 2 a – Gebäude B, 1. OG, 76133 Karlsruhe Telefon 133­4166 und 133­4167, bildungskoordination@sus.karlsruhe.de Gesamtelternbeirat der Stadt Karlsruhe Der Gesamtelternbeirat der Schulen in Karlsruhe (kurz: GEB Karlsruhe) setzt sich zusammen aus allen Elternbeiratsvorsitzenden und deren Stellvertretern der öffentlichen Schulen in Karlsruhe. Die Mitglieder des Gesamtelternbeirats wählen aus ihrer Mitte den Vorstand. Die Mitglieder des Vorstands fungieren als Bindeglied zu zahlreichen öffentlichen Institutionen und Initiativen, zur Stadt Karlsruhe, zum Landeselternbeirat 108 | Sonstiges und anderen Stellen. Sie sind im Schulbeirat als beratendem Ausschuss des Gemeinderates vertreten sowie in verschiedenen Arbeitsgruppen zu Bildungsthemen. Zweimal jährlich finden Sitzungen des GEB statt, zu denen alle Schulen eingeladen werden. Die Mitglieder des Vorstands fungieren auch als Vermittler in Konfliktfällen. Gesamtelternbeirat der Stadt Karlsruhe c/o Peer Giemsch, Boeckhstraße 24, 76137 Karlsruhe, Telefon 0159 04119272, vorstand@geb­karlsruhe.de, www.geb­karlsruhe.de Arbeitskreis Karlsruher Schülervertreter(AKS) Der Arbeitskreis Karlsruher Schülervertreter (AKS) versteht sich als freiwillige, demokratische Vertretung aller Schülerinnen und Schüler aus Karlsruhe und der näheren Umgebung. Aus diesem Verständnis heraus vertritt er die Schülerschaft gegenüber allen Institutionen, Organisationen und der Öffentlichkeit und möchte den Dialog und die Kooperation mit diesen fördern. Der AKS entsendet Schülervertreterinnen beziehungsweise Schülervertreter in den Schulbeirat der Stadt Karlsruhe und erhält ein eigenes Budget von der Stadt. Er wird vom Stadtjugendausschuss e. V. (stja) begleitet und unterstützt. Arbeitskreis Karlsruhe Schülervertreter info@aks­karlsruhe.de www.aks­karlsruhe.de Sonstige Einrichtungen Büro für Integration Südendstraße 42, 76135 Karlsruhe Telefon 133­5779, Fax 133­5769 buero.fuer.integration@sjb.karlsruhe.de www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/bfi.de Jugendmigrationsdienst des Internationalen Bundes Angebote für Migrantenschülerinnen und ­schüler und deren Eltern Deutschförderung, Bildungsberatung, Scheffelstraße 11 – 17, 76135 Karlsruhe Tel. 0721 85019­65 und 0721 85019­70 jmd­karlsruhe@ib.de www.internationaler­bund.de/angebot/8126/ Jugendmusikschule Neureut Unterfeldstraße 6, 76149 Karlsruhe Telefon 704156, Fax 7817632, jms@neureut.karlsruhe.de Sonstiges | 109 Jugendorchester Stadt Karlsruhe e. V. Leiter: Thomas F. Paha, Telefon 882212, www.jugendorchester­ka.de Musikschule der Stadt Karlsruhe Badisches KONServatorium Jahnstraße 20, 76133 Karlsruhe Telefon 133­4301 oder ­4315, Fax 133­4309 www.karlsruhe.de/Konservatorium Psychologische Beratungsstellen Ost und West für Eltern, Kinder und Jugendliche Otto­Sachs­Straße 6, 76133 Karlsruhe Telefon 133­5360, Fax 133­5449 pbs@sjb.karlsruhe.de www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/pbst Schülerakademie Karlsruhe e. V. (Träger der freien Jugendhilfe) in Kooperation mit der Hector-Kinderakademie Außerschulische Bildungsangebote für talentierte und interessierte Kinder und Jugendliche c/o Hans­Thoma­Schule, Markgrafenstraße 42, 76131 Karlsruhe Telefon 133­4198, Fax: 95 976817 info@schuelerakademie­ka.de www.schuelerakademie­ka.de Schulpsychologische Beratungsstelle des Staatlichen Schulamts Karlsruhe (siehe Eintrag S. 106) Stadtmedienzentrum Karlsruhe am LMZ Kompetenzzentrum für schulische und außerschulische Medienbildung, Kinder­ und Jugendvideothek Filmkiste Moltkestraße 64, 76133 Karlsruhe Telefon 8808­0, Fax 8808­69, www.smz­karlsruhe.de Stiftung Centre Culturel Franco-Allemand Karlsruhe Kulturzentrum und Sprachschule für Französisch, Kurse für alle Altersstufen und Niveaus (ab drei Jahren), Workshops, Sprachanimationen, Lesungen, Nach hilfe, Einzelkurse, Abitur­ und DELF­Vorbereitungskurse, Krabbelgruppe Karlstraße 16 b, 76133 Karlsruhe Telefon 160380, kurse@ccfa­ka.de, www.ccfa­ka.de Volkshochschule Karlsruhe e. V. Kaiserallee 12 e, 76133 Karlsruhe Telefon 98575­0, Fax 98575­75, www.vhs­karlsruhe.de 110 | Sonstiges Weitere Beratungs- und Informationsstellen Einen umfassenden Überblick über die Beratungs­ und Informationsstellen in Karlsruhe im sozialen Bereich bietet der Online­Ratgeber „Rat und Hilfe in allen Lebenslagen“ unter der Internetadresse www.karlsruhe.de/ratundhilfe Ferien- und Freizeitangebote Stadtjugendausschuss e. V. Legende *2 stja Stadtjugendausschuss e. V. CK Computerkurse Ferien verlässliche Ferienangebote FP offene Ferienprogramme FZ Freizeiten HA Hausaufgabenbetreuung KS Kreativ­ u. Spielangebot MP Musikprojekte MT Mittagstisch TA Tagesausflüge 1 Aktions- und Zirkusbüro Otto-D. Oststadt Wolfartsweierer Straße 11, Telefon 66499240 (stja / Zirkuskurse, Ferien, FP) *2, siehe S. 110 2 Aktivspielplatz Günther-Klotz-Anlage Südweststadt Günther­Klotz­Anlage, Telefon 133­5677 (stja / Ferien, FP, KS) *2, siehe S. 110 3 Aktivspielplatz Nordweststadt Nordweststadt Hertzstraße 176 d, Telefon 9714330 (stja / Ferien, FP, KS) *2, siehe S. 110 4 „Blaues Haus“ Hagsfeld Hallesche Allee 1, Telefon 682259 (stja / FP, HA, KS) *2, siehe S. 110 5 Jugend- und Gemeinschaftszentrum „Weiße Rose“ Oberreut Otto­Wels­Straße 31, Telefon 133­5650 (stja / Ferien, FP, KS, TA) *2, siehe S. 110 6 Kinder- und Jugendhaus Grötzingen Grötzingen Eisenbahnstraße 34, Telefon 9151306 (stja / Ferien, FP, KS, TA) *2, siehe S. 110 Sonstiges | 111 7 Jugendfreizeit- und Bildungswerk (jfbw) Innenstadt-West Bürgerstraße 16, Telefon 133­5671 (stja / Ferien, FZ, TA) *2, siehe S. 110 8 Kinder- und Jugendhaus Durlach Durlach Weiherstraße 1, Telefon 4905626 (stja / Ferien, FP, HA, KS, MT, Zirkusschule) *2, siehe S. 110 9 Kinder- und Jugendhaus Mühlburg Mühlburg Fliederstraße 1, Telefon 591290 (stja / Ferien, FP, HA, KS) *2, siehe S. 110 10 Kinder- und Jugendhaus Neureut „Trafohäusle“ Neureut Teutschneureuter Straße 54, Telefon 700948 (stja / Ferien, FP, KS) *2, siehe S. 110 11 Kinder- und Jugendhaus Nordweststadt Nordweststadt Kurt­Schumacher­Straße 1, Telefon 4852570 (stja / Ferien, FP, KS, TA) *2, siehe S. 110 12 Kinder- und Jugendhaus Oststadt Oststadt Rintheimer Straße 47, Telefon 615327 (stja / Ferien, FP, HA, KS, CK) *2, siehe S. 110 13 Kinder- und Jugendhaus Südstadt Südstadt Augartenstraße 21, Telefon 30659 (stja / Ferien, FP, KS) *2, siehe S. 110 14 Kinder- und Jugendhaus Südwest Südweststadt Südendstraße 51 a, Telefon 35454978 (stja / Ferien, FP, HA, KS, TA) *2, siehe S. 110 15 Kinder- und Jugendhaus Waldstadt Waldstadt Neisser Straße 8, Telefon 2010464 (stja / Ferien, FP, HA, KS, FP, MP) *2, siehe S. 110 16 Kinder- und Jugendhaus WEST Daxlanden Lindenallee 10, Telefon 133­5643 (stja / Ferien, KS, FP, MP) *2, siehe S. 110 17 La Vie – Queeres Jugendzentrum Südstadt Ettlinger Straße 9, Telefon 357469 (stja / KS) *2, siehe S. 110 112 | Sonstiges 18 Mobile Spielaktion Telefon 4763887 regelmäßige Spielangebote in versch. Stadtteilen (stja / Ferien, KS) *2, siehe S. 110 19 NCO-Club Nordstadt Delawarestraße 21, Telefon 9714866 (stja / Ferien, FP, KS) *2, siehe S. 110 20 Soundtruck Knielingen Saarlandstraße 16, Telefon 566341 (stja / MP) *2, siehe S. 110 Anzeige Adressübersicht der öffentlichen Schulen | 113 21 West Side Paradise Innenstadt West Schillerstraße 20, Telefon 8302216 (stja / Ferien, KS) *2, siehe S. 110 Sonstige Organisationen und Träger Einen Überblick über Ferienangebote für Kinder und Jugendliche bieten das Ferienportal des Stadtjugendausschuss e. V. unter www.ferien­karlsruhe.de und der Online­Ferienspaß­Kalender des Jugendfreizeit­ und Bildungswerks (jfbw) unter www.jfbw.de. Informationen zum Ferienzuschuss des Karlsruher Kinderpasses finden sich unter www.karlsruher­kinderpass.de. Adressübersicht der öffentlichen Schulen Schulkindergärten 1 Schulkindergarten an der Alb für entwicklungs- Weiherfeld verzögerte und geistig behinderte Kinder Gottlob­Schreber­Weg 31, 76199 Karlsruhe Telefon 133­4762, Fax 133­4797 poststelle@schulkiga­g­ka.schule.bwl.de 2 Sandhasen Schulkindergarten mit Rintheim dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung Mannheimer Straße 67, 76131 Karlsruhe Telefon 6238301, Fax 6238303 poststelle@schulkiga­k­ka.schule.bwl.de 3 Kieselsteine Schulkindergarten mit dem Nordstadt Förderschwerpunkt Hören und Sprache Rhode­Island­Allee 62, 76149 Karlsruhe Telefon 757609, Fax 757302 poststelle@schulkiga­s­ka.schule.bwl.de Grund- und Werkrealschulen   Detaillierte Informationen über das Angebot der Grund- und Werkrealschulen finden Sie auf den S. 18 ff 3 Adam-Remmele-Schule Daxlanden (Grundschule) August­Dosenbach­Straße 28, 76189 Karlsruhe Telefon 133­4624, Fax 133­4476 poststelle@adam­remmele­schule­ka.schule.bwl.de 116 | Adressübersicht der öffentlichen Schulen maxQ. – Ihr professioneller Partner für Aus - , Fort - und Weiterbildung für Gesundheit & Soziales Ausbildung zur Pflegefachkraft bei maxQ. • Staatlich anerkannt • Dauer: » Pflegefachkraft/Altenpflege: 3 Jahre » Altenpflegehilfe: 1 Jahr » Altenpflegehilfe für Migrantinnen und Migranten mit zusätzlichem Deutschunterricht bis B2: 2 Jahre • Kursstarts immer im April und Oktober • Zahlreiche Fort - und Weiterbildungen in der Pflege maxQ. Fachschule für Altenpflege I Hermann - Veit - Str. 6 76135 Karlsruhe I Telefon 0721 120843 100 karlsruhe@maxq.net | maxq.net/karlsruhe maxQ. ist eine Marke des bfw – Unternehmen für Bildung. Zertifiziert nach AZAV und ISO 9001:2015 | www.maxq.net Anzeige 28 Anne-Frank-Schule Oberreut (Grundschule, Gemeinschaftsschule) Bonhoefferstraße 12, 76189 Karlsruhe Telefon 133­4698, Fax 133­4752 poststelle@anne­frank­schule­ka.schule.bwl.de 9 Augustenburg Gemeinschaftsschule Grötzingen Grötzingen (Grundschule, Gemeinschaftsschule) siehe Eintrag S. 124 19 Draisschule (Grundschule) Mühlburg Tristanstraße 1, 76185 Karlsruhe Telefon 133­4566, Fax 133­4567 poststelle@drais­ghs­ka.schule.bwl.de 33 Eichelgartenschule (Grundschule) Rüppurr Rosenweg 1, 76199 Karlsruhe Telefon 133­4592, Fax 133­4593 poststelle@eichelgartenschule­ka.schule.bwl.de 40 Eichendorffschule (Grund­ und Werkrealschule) Waldstadt Lötzener Straße 2, 76139 Karlsruhe Telefon 133­4652, Fax 133­4651 poststelle@eichendorffschule­ka.schule.bwl.de 41 Ernst-Reuter-Schule Waldstadt (Werkrealschule, Gemeinschaftsschule) Tilsiter Straße 15, 76139 Karlsruhe Telefon 133­4656, Fax 133­4660 poststelle@ernst­reuter­schule­ka.schule.bwl.de 20 Friedrich-Ebert-Schule (Grundschule) Mühlburg Staudingerstraße 3, 76185 Karlsruhe Telefon 133­4661, Fax 133­4642 poststelle@friedrich­ebert­schule­ka.schule.bwl.de Adressübersicht der öffentlichen Schulen | 117 38 Gartenschule (Grundschule) Südweststadt Gartenstraße 20 – 22, 76133 Karlsruhe Telefon 133­4665, Fax 133­4365 poststelle@gartenschule­ka.schule.bwl.de 25 Grundschule am Rennbuckel Nordweststadt (Grundschule) Bonner Straße 22, 76185 Karlsruhe Telefon 133­4599, Fax 133­4375 poststelle@rennbuckel­grundschule­ka.schule.bwl.de 36 Grundschule am Wasserturm Südstadt Hedwig­Kettler­Straße 11, 76137 Karlsruhe Telefon 133­4188, Fax 133­4189 poststelle@grundschule­am­wasserturm­ka.schule.bwl.de 1 Grundschule Beiertheim Beiertheim-Bulach Marie­Alexandra­Straße 51, 76135 Karlsruhe Telefon 133­4637, Fax 133­4366 poststelle@grundschule­beiertheim­ka.schule.bwl.de 5 Grundschule Bergwald Durlach (Bergwald) Elsa­Brändström­Straße 7, 76228 Karlsruhe Telefon 9474580, Fax 9474579 poststelle@bergwaldschule­ka.schule.bwl.de 2 Grundschule Bulach Beiertheim-Bulach Grünwinkler Straße 10, 76135 Karlsruhe Telefon 133­4645, Fax 133­4367 poststelle@grundschule­bulach­ka.schule.bwl.de 4 Grundschule Daxlanden Daxlanden Pfalzstraße 8, 76189 Karlsruhe Telefon 133­4648, Fax 133­4650 poststelle@grundschule­daxlanden­ka.schule.bwl.de 11 Grundschule Grünwinkel Grünwinkel Hopfenstraße 18, 76185 Karlsruhe Telefon 133­4669, Fax 133­4668 poststelle@grundschule­gruenwinkel­ka.schule.bwl.de 12 Grundschule Hagsfeld Hagsfeld Ruschgraben 17, 76139 Karlsruhe Telefon 133­4678, Fax 133­4634 poststelle@grundschule­hagsfeld­ka.schule.bwl.de 17 Grundschule Knielingen Knielingen Eggensteiner Straße 3, 76187 Karlsruhe Telefon 563187, Fax 5316098 poststelle@grundschule­knielingen­ka.schule.bwl.de 118 | Adressübersicht der öffentlichen Schulen 31 Grundschule Rintheim Rintheim Weinweg 1, 76131 Karlsruhe Telefon 133­4719, Fax 133­4368 poststelle@grundschule­rintheim­ka.schule.bwl.de 35 Grundschule Stupferich Stupferich Kleinsteinbacher Straße 14, 76228 Karlsruhe Telefon 472671, Fax 4763240 poststelle@grundschule­stupferich­ka.schule.bwl.de 45 Grundschule Wolfartsweier Wolfartsweier Steinkreuzstraße 56, 76228 Karlsruhe Telefon 492086, Fax 495289 poststelle@grundschule­wolfartsweier­ka.schule.bwl.de 43 Gutenbergschule (Grund­ und Werkrealschule) Weststadt Goethestraße 34, 76135 Karlsruhe Telefon 133­4674, Fax 133­4677 poststelle@gutenbergschule­ka.schule.bwl.de 14 Hans-Thoma-Schule (Grundschule) Innenstadt Ost Markgrafenstraße 42, 76133 Karlsruhe Telefon 133­4681, Fax 133­4369 poststelle@hans­thoma­schule­ka.schule.bwl.de 21 Hardtschule (Grundschule) Mühlburg Hardtstraße 3, 76185 Karlsruhe Telefon, 133­4686, Fax 133­4383 poststelle@hardtschule­ka.schule.bwl.de 16 Hebelschule (Grundschule) Innenstadt West Moltkestraße 8, 76133 Karlsruhe Telefon 133­4578, Fax 133­4978 poststelle@hebel­grundschule­ka.schule.bwl.de 32 Heinrich-Köhler-Schule (Grundschule) Rintheim Forststraße 4, 76131 Karlsruhe Telefon 133­4 619, Fax 133­4629 poststelle@heinrich­koehler­schule­ka.schule.bwl.de 10 Heinz-Barth-Schule Wettersbach Grünwettersbach (Grundschule) Esslinger Straße 2, 76228 Karlsruhe Telefon 9453871, Fax 9453872 poststelle@heinz­barth­schule­ka.schule.bwl.de 15 Leopoldschule (Grundschule) Innenstadt West Leopoldstraße 9, 76133 Karlsruhe Telefon 133­4695, Fax 133­4372 poststelle@leopoldschule­ka.schule.bwl.de Adressübersicht der öffentlichen Schulen | 119 27 Marylandschule (Grundschule) Nordstadt Rhode­Island­Allee 70, 76149 Karlsruhe Telefon 133­4560, Fax 133­4373 poststelle@marylandschule­ka.schule.bwl.de 37 Nebeniusschule (Grundschule) Südstadt Nebeniusstraße 22, 76137 Karlsruhe Telefon 133­4586, Fax 133­4374 poststelle@nebenius­grundschule­ka.schule.bwl.de 22 Nordschule Neureut (Grundschule) Neureut Friedhofstraße 1, 76149 Karlsruhe Telefon 709695, Fax 782584 poststelle@nordschule­neureut­ka.schule.bwl.de 6 Oberwaldschule Aue Durlach (Grund­ und Werkrealschule) Grazer Straße 25, 76227 Karlsruhe Telefon 133­4632, Fax 133­4639 poststelle@oberwaldschule­ka.schule.bwl.de 7 Pestalozzischule Durlach (Grund­ und Werkrealschule) Christofstraße 23, 76227 Karlsruhe Telefon 133­4709, Fax 133­4799 poststelle@pestalozzischule­ka.schule.bwl.de 34 Riedschule (Grundschule) Rüppurr Riedstraße 11, 76199 Karlsruhe Telefon 133­4715, Fax 133­4376 poststelle@riedschule­ka.schule.bwl.de 29 Schillerschule (Grundschule) Oststadt Kapellenstraße 11, 76131 Karlsruhe Telefon 133­4727, Fax 133­4729 poststelle@schillerschule­ka.schule.bwl.de Außenstelle: Schützenstraße 35, Telefon 133­4747 8 Schloss-Schule (Grundschule) Durlach Prinzessenstraße 1, 76227 Karlsruhe Telefon 133­4732, Fax 133­4735 poststelle@schloss­schule­ka.schule.bwl.de 13 Schule im Lustgarten (Grundschule) Hohenwettersbach Kirchplatz 8, 76228 Karlsruhe Telefon 473853, Fax 9473811 poststelle@schule­im­lustgarten­ka.schule.bwl.de 39 Südendschule (Grundschule) Südweststadt Südendstraße 35, 76137 Karlsruhe Telefon 133­4736, Fax 133­4379 poststelle@suedendschule­ka.schule.bwl.de 120 | Adressübersicht der öffentlichen Schulen 23 Südschule Neureut Neureut (Grundschule) Welschneureuter Straße 14, 76149 Karlsruhe Telefon 706628, Fax 9703739 poststelle@suedschule­neureut­ka.schule.bwl.de 30 Tullaschule Oststadt (Grundschule) Tullastraße 57, 76131 Karlsruhe, Telefon 133­4740, Fax 133­4380 poststelle@tulla­grundschule­ka.schule.bwl.de 15 Viktor-von-Scheffel-Schule Knielingen (Grundschule) Schulstraße 3, 76187 Karlsruhe, Telefon 566669, Fax 567876 poststelle@viktor­von­scheffel­schule­ka.schule.bwl.de 24 Waldschule Neureut Neureut (Grundschule) Moldaustraße 37, 76149 Karlsruhe, Telefon 705660, Fax 7880217 poststelle@waldschule­neureut­ka.schule.bwl.de 42 Weiherwaldschule Weiherfeld-Dammerstock (Grundschule) Scheibenhardter Weg 23, 76199 Karlsruhe Telefon 133­4756, Fax 133­4382 poststelle@weiherwaldschule­ka.schule.bwl.de 44 Weinbrennerschule Weststadt (Grundschule) Kriegsstraße 141, 76135 Karlsruhe Telefon 133­4764, Fax 133­4761 poststelle@weinbrennerschule­ka.schule.bwl.de 26 Werner-von-Siemens-Schule Nordweststadt (Grund­ und Werkrealschule) Kurt­Schumacher­Straße 1, 76187 Karlsruhe Telefon 133­4767, Fax 133­2569 poststelle@werner­von­siemens­schule­ka.schule.bwl.de Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) 1 SBBZ Albschule Weiherfeld Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Scheibenhardter Weg 23, 76199 Karlsruhe Telefon 133­4759, Fax 133­4760 poststelle@albschule­ka.schule.bwl.de Adressübersicht der öffentlichen Schulen | 121 2 SBBZ Erich Kästner-Schule Nordweststadt Förderschwerpunkt Hören und Sprache Moltkestraße 136, 76187 Karlsruhe Telefon 133­4771, Fax 133­4779 poststelle@erich­kaestner­schule­ka.schule.bwl.de 3 SBBZ Federbachschule Daxlanden Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung Pfarrstraße 51, 76189 Karlsruhe Telefon 133­4778, Fax 133­4711 poststelle@federbachschule­ka.schule.bwl.de 4 SBBZ Lidellschule Oststadt Förderschwerpunkt Lernen Tullastraße 57, 76131 Karlsruhe Telefon 133­4744, Fax 133­2511 poststelle@lidellschule­ka.schule.bwl.de 5 SBBZ Marie-Luise-Kaschnitz-Schule Nordweststadt Förderschwerpunkt Schüler in längerer Krankenhausbehandlung Moltkestraße 90, 76133 Karlsruhe Telefon 9747530, Fax 9747539 poststelle@marie­luise­kaschnitz­schule­ka.schule.bwl.de 6 SBBZ Schule am Turmberg Durlach Förderschwerpunkt Lernen Am Steinbruch 20, 76227 Karlsruhe Telefon 133­4785, Fax 133­4377 poststelle@schule­am­turmberg­ka.schule.bwl.de 7 SBBZ Schule am Weinweg Rintheim Förderschwerpunkt Sehen Weinweg 1, 76131 Karlsruhe Telefon 133­4722, Fax 133­4399 poststelle@schule­am­weinweg­ka.schule.bwl.de 8 SBBZ Vogesenschule Mühlburg Förderschwerpunkt Lernen Hardtstraße 1, 76185 Karlsruhe Telefon 133­4690, Fax 133­4381 poststelle@vogesenschule­ka.schule.bwl.de Gemeinschaftsschulen 1 Anne-Frank-Schule Oberreut Bonhoefferstraße 12, 76189 Karlsruhe Telefon 133­4698, Fax 133­4752 poststelle@anne­frank­schule­ka.schule.bwl.de 124 | Adressübersicht der öffentlichen Schulen 2 Augustenburg Gemeinschaftsschule Grötzingen Grötzingen Augustenburgstraße 22 a, 76229 Karlsruhe Telefon 463083, Fax 468601 poststelle@augustenburg­gms­groetzingen­ka.schule.bwl.de 3 Drais-Gemeinschaftsschule Mühlburg Tristanstraße 1, 76185 Karlsruhe Telefon 133­4562, Fax 133­2522 poststelle@drais­gms­ka.schule.bwl.de 4 Ernst-Reuter-Gemeinschaftsschule Waldstadt Tilsiter Straße 15, 76139 Karlsruhe Telefon 133­4656, Fax 133­4660 poststelle@ernst­reuter­schule­ka.schule.bwl.de Realschulen 1 Friedrich-Realschule Durlach Pfinztalstraße 78, 76227 Karlsruhe Telefon 133­4565, Fax 133­4364 poststelle@friedrich­realschule­ka.schule.bwl.de 2 Hebel-Realschule Innenstadt-West Moltkestraße 8, 76133 Karlsruhe Telefon 133­4573, Fax 133­4580 poststelle@hebel­realschule­ka.schule.bwl.de 3 Nebenius-Realschule Südstadt Nebeniusstraße 22, 76137 Karlsruhe Telefon 133­4581, Fax 133­2510 poststelle@nebenius­realschule­ka.schule.bwl.de 4 Realschule am Rennbuckel Nordweststadt Bonner Straße 22, 76185 Karlsruhe Telefon 133­4596, Fax 133­2518 poststelle@rennbuckel­realschule­ka.schule.bwl.de 5 Realschule Neureut Neureut Unterfeldstraße 6, 76149 Karlsruhe Telefon 978470, Fax 9784733 poststelle@realschule­neureut­ka.schule.bwl.de 6 Realschule Rüppurr Rüppurr Rosenweg 1, 76199 Karlsruhe, Telefon 133­4589, Fax 133­4585 poststelle@realschule­rueppurr­ka.schule.bwl.de 7 Sophie-Scholl-Realschule Oberreut Joachim­Kurzaj­Weg 4, 76189 Karlsruhe Telefon 133­4606, Fax 133­4602 poststelle@sophie­scholl­realschule­ka.schule.bwl.de Adressübersicht der öffentlichen Schulen | 125 8 Tulla-Realschule Rintheim Forststraße 4, 76131 Karlsruhe, Telefon 133­4614, Fax 133­4613 poststelle@tulla­realschule­ka.schule.bwl.de Allgemeinbildende Gymnasien 1 Bismarck-Gymnasium Innenstadt-West Bismarckstraße 8, 76133 Karlsruhe Telefon 133­4502, Fax 133­4569 poststelle@bismarck­gymnasium­ka.schule.bwl.de 2 Fichte-Gymnasium Innenstadt-West Sophienstraße 12 – 16, 76133 Karlsruhe Telefon 133­4508, Fax 133­4960 poststelle@fichte­gymnasium­ka.schule.bwl.de 3 Goethe-Gymnasium Südweststadt Renckstraße 2, 76133 Karlsruhe Telefon 133­4512, Fax 133­4588 poststelle@goethe­gymnasium­ka.schule.bwl.de 4 Gymnasium Neureut Neureut Unterfeldstraße 6, 76149 Karlsruhe Telefon 978370, Fax 9783725 poststelle@gymnasium­neureut­ka.schule.bwl.de 5 Helmholtz-Gymnasium Weststadt Kaiserallee 6, 76133 Karlsruhe Telefon 133­4518, Fax 133­4979 poststelle@helmholtz­gymnasium­ka.schule.bwl.de 6 Humboldt-Gymnasium Nordweststadt Wilhelm­Hausenstein­Allee 22, 76187 Karlsruhe Telefon 133­4524, Fax 133­2513 poststelle@humboldt­gymnasium­ka.schule.bwl.de 7 Kant-Gymnasium Innenstadt-Ost Englerstraße 10, 76131 Karlsruhe Telefon 133­4529, Fax 133­4539 poststelle@kant­gymnasium­ka.schule.bwl.de 8 Lessing-Gymnasium Weststadt Sophienstraße 147, 76135 Karlsruhe Telefon 133­4536, Fax 133­4533 poststelle@lessing­gymnasium­ka.schule.bwl.de 9 Markgrafen-Gymnasium Durlach Gymnasiumstraße 1 – 3, 76227 Karlsruhe Telefon 133­4542, Fax 133­4568 poststelle@markgrafen­gymnasium­ka.schule.bwl.de 126 | Adressübersicht der öffentlichen Schulen 10 Max-Planck-Gymnasium Rüppurr Krokusweg 49, 76199 Karlsruhe Telefon 133­4550, Fax 133­4989 poststelle@max­planck­gymnasium­ka.schule.bwl.de 11 Otto-Hahn-Gymnasium Waldstadt Im Eichbäumle 1, 76139 Karlsruhe Telefon 133­4556, Fax 133­4555 poststelle@otto­hahn­gymnasium­ka.schule.bwl.de Berufliche Gymnasien 2 Carl-Engler-Schule Südweststadt Technische Richtung (TG) Profil Mechatronik (TGM) / Profil Umwelttechnik (TGUT) Steinhäuserstraße 23, 76135 Karlsruhe Telefon 133­4837, Fax 133­4849 poststelle@carl­engler­schule­ka.schule.bwl.de 1 Elisabeth-Selbert-Schule Südweststadt Ernährungswissenschaftliche Richtung (EG) Biotechnologische Richtung (BTG) Sozialwissenschaftliche Richtung (SG) Steinhäuserstraße 25 – 27, 76135 Karlsruhe Telefon 133­4937, Fax 133­4936 poststelle@e­selbert­schule­ka.schule.bwl.de 3 Friedrich-List-Schule Oststadt Wirtschaftswissenschaftliche Richtung (WG) Profil Wirtschaft (WGW) / Profil Internationale Wirtschaft (WGI)/ Profil Finanzmanagement (WGF) Ludwig­Erhard­Allee 3, 76131 Karlsruhe Telefon 133­4906, Fax 133­4909 poststelle@friedrich­list­schule­ka.schule.bwl.de 4 Ludwig-Erhard-Schule Innenstadt-Ost Wirtschaftswissenschaftliche Richtung (WG) Profil Wirtschaft (WGW) Englerstraße 12, 76131 Karlsruhe Telefon 133­4915, Fax 133­4969 poststelle@ludwig­erhard­schule­ka.schule.bwl.de Berufliche Schulen 1 Carl-Benz-Schule (Gewerbliche Schule) Südweststadt Steinhäuserstraße 23, 76135 Karlsruhe Telefon 133­4816, Fax 133­4819 poststelle@carl­benz­schule­ka.schule.bwl.de 2 Carl-Engler-Schule (Gewerbliche Schule) Südweststadt Steinhäuserstraße 23, 76135 Karlsruhe Telefon 133­4837, Fax 133­4849 poststelle@carl­engler­schule­ka.schule.bwl.de Adressübersicht der öffentlichen Schulen | 127 3 Carl-Hofer-Schule (Gewerbliche Schule) Innenstadt-Ost Adlerstraße 29, 76133 Karlsruhe, Telefon 133­4866, Fax 133­4739 poststelle@carl­hofer­schule­ka.schule.bwl.de 4 Elisabeth-Selbert-Schule Südweststadt (Hauswirtschaftliche, sozialpädagogische und sozialpflegerische Schule) Steinhäuserstraße 25 – 27, 76135 Karlsruhe Telefon 133­4937, Fax 133­4936 poststelle@e­selbert­schule­ka.schule.bwl.de 5 Engelbert-Bohn-Schule (Kaufmännische Schule) Oberreut Joachim­Kurzaj­Weg 4, 76189 Karlsruhe, Telefon 133­4610, Fax 133­4919 poststelle@engelbert­bohn­schule­ka.schule.bwl.de 6 Friedrich-List-Schule (Kaufmännische Schule) Oststadt Ludwig­Erhard­Allee 3, 76131 Karlsruhe, Telefon 133­4906, Fax 133­4909 poststelle@friedrich­list­schule­ka.schule.bwl.de 7 Gewerbeschule Durlach (Gewerbliche Schule) Durlach Grötzinger Straße 83, 76227 Karlsruhe, Telefon 94980, Fax 9498200 poststelle@gewerbeschule­durlach­ka.schule.bwl.de 8 Heinrich-Hertz-Schule (Gewerbliche Schule) Südweststadt Südendstraße 51, 76135 Karlsruhe, Telefon 133­4847, Fax 133­4829 poststelle@heinrich­hertz­schule­ka.schule.bwl.de 9 Heinrich-Hübsch-Schule (Gewerbliche Schule) Innenstadt-Ost Fritz­Erler­Straße 16, 76133 Karlsruhe, Telefon 133­4801, Fax 133­4809 poststelle@heinrich­huebsch­schule­ka.schule.bwl.de 10 Heinrich-Meidinger-Schule (Gewerbliche Schule) Oststadt Bertholdstraße 1, 76131 Karlsruhe, Telefon 133­4900, Fax 133­4899 poststelle@heinrich­meidinger­ka.schule.bwl.de 11 Ludwig-Erhard-Schule (Kaufmännische Schule) Innenstadt-Ost Englerstraße 12, 76131 Karlsruhe, Telefon 133­4915, Fax 133­4969 poststelle@ludwig­erhard­schule­ka.schule.bwl.de 12 Walter-Eucken-Schule (Kaufmännische Schule) Südweststadt Ernst­Frey­Straße 2, 76135 Karlsruhe, Telefon 133­4927, Fax 133­4929 poststelle@walter­eucken­schule­ka.schule.bwl.de Europäische Schule A Die Europäische Schule Karlsruhe Waldstadt Albert­Schweitzer­Straße 1, 76139 Karlsruhe Telefon 680090, Fax 6800950 info@es­karlsruhe.eu Kriminalromane, die auch ohne durchgeschnittene Kehlen für Spannung sorgen. „Juristerei als unterhaltsame Randnotiz. Sehr kurzweilig.“ STADER TAGBLATT „Rotlichtmilieu und Lokalkolorit.“ BADISCHE NEUESTE NACHRICHTEN Im Buchhandel oder online: www.infoverlag.de Ein Karlsruhe r Richter- Krimi Ein Karlsruhe r Richter- Krimi Harald Kiwulls dr itter Richter-K rimi aus Karlsr uhe Die Trüffel-Connection 176 S. · 12,95 Euro ISBN 978-3-88190-910-5 3. Auflage Knall 2 196 S. · 12,95 Euro ISBN 978-3-88190-986-0 2. Auflage Eine spanische Eröffnung 208 S. · 12,95 Euro ISBN 978-3-96308-031-9 Ferienkalender | 129 Ferienkalender Schuljahr 2019/2020 Ferien und unterrichtsfreie Tage im Bereich der Stadt Karlsruhe Sommer 2019* Mo., 29. Juli – Di., 10. September 2019 Brückentag** Fr., 4. Oktober 2019 Herbst 2019 Sa., 26. Oktober – Sa., 2. November 2019 Weihnachten 2019/20 Sa., 21. Dezember – Di., 7. Januar 2020 Fastnacht 2020** Sa., 22. Februar – Sa., 29. Februar 2020 Ostern 2020 Sa., 4. April – Sa., 18. April 2020 Brückentag** Fr., 22. Mai 2020 Pfingsten 2020 Sa., 30. Mai – Sa., 13. Juni 2020 Sommer 2020 Do., 30. Juli – Sa., 12. September 2020 * Bitte beachten Sie die Sonderregelung für die Sommerferien 2019; der letzte Schultag ist Freitag, 26. Juli 2019; das Schuljahr 2019/20 beginnt am Mittwoch, 11. September 2019. ** Die den Schulen zusätzlich zustehenden fünf beweglichen und drei unterrichtsfreien Tage wurden auf Fastnacht 2020 sowie auf Freitag, 4. Oktober 2019 (Brückentag nach Tag der Deutschen Einheit), Dienstag, 7. Januar 2020 (Verlängerung der Weihnachtsferien nach Heilige Drei Könige) sowie auf Freitag, 22. Mai 2020 (Brückentag nach Christi Himmelfahrt) festgelegt. Schuljahr 2020/2021 Ferien und unterrichtsfreie Tage im Bereich der Stadt Karlsruhe Sommer 2020 Do., 30. Juli – Sa., 12. September 2020 Herbst 2020 Sa., 24. Oktober – Sa., 31. Oktober 2020 Weihnachten 2020/21 Mi., 23. Dezember – Sa., 9. Januar 2021 Fastnacht 2021* Sa., 13. Februar – Sa., 20. Februar 2021 Ostern 2021** Mi., 31. März – Sa., 10. April 2021 Brückentag*** Fr., 14. Mai 2021 Pfingsten 2021 Sa., 22. Mai – Sa., 5. Juni 2021 Sommer 2021 Do., 29. Juli – Sa., 11. September 2021 Die den Schulen zusätzlich zustehenden vier beweglichen und drei unterrichtsfreien Tage wurden wie folgt festgelegt: *Fastnacht 2021 **Mittwoch, 31. März 2021 (Verlängerung der Osterferien) ***Freitag, 14. Mai 2021 (Brückentag nach Christi Himmelfahrt) 130 | Impressum Impressum Herausgegeben von: Stadt Karlsruhe Schul- und Sportamt (SuS) Blumenstraße 2 a, 76133 Karlsruhe Telefon 133­4106, Fax 133­4109 info@sus.karlsruhe.de, www.karlsruhe.de/schulen Die Broschüre „Schulische Bildung und Betreuungsangebote in Karlsruhe 2019/2020“ kann auch im Internet abgerufen werden. www.karlsruhe.de/Schulen Es gelten die jeweils aktuellen Gesetze und Verordnungen. In Zweifelsfällen erteilen die Schulleitungen oder die Schulaufsichtsbehörden Auskunft. Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier. Redaktion: SuS, Öffentlichkeitsarbeit Titelbild: LSB NRW | Andrea Bowinkelmann Produktion & Layout: Lindemanns Bibliothek, Info Verlag GmbH Telefon +49 721 6178 88 info@infoverlag.de www.infoverlag.de Anzeige Mmmh ... ? ? ? K R E A T IV E K Ö P F E K R E AT IV E S C H U LE A ka de m ie fü r K om m un ik at io n in B ad en -W ür tt em be rg A ka de m ie fü r K om m un ik at io n in B ad en -W ür tt em be rg Er bp rin ze ns tr. 2 7 | E in ga ng B ür ge rs tra ße | 76 13 3 Ka rls ru he Fo n: (0 72 1) 1 80 5 4 09 -0 | ka rls ru he @ ak ad em ie -b w. de | w w w. ak ad em ie -b w. de w w w. fa ce bo ok .c om /A ka de m ie .fu er .K om m un ik at io n. Ka rls ru he P ri v. B e ru fs ko lle g f ü r P ro d u kt -D e si g n P ri v. B e ru fs ko lle g f ü r M e d ie n -D e si g n | Te c h n is c h e D o ku m e n ta ti o n P ri v. B e ru fs ko lle g f ü r G ra fi k- D e si g n P ri v. 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https://www.karlsruhe.de/b2/schulen/schulen_ka/schulwegweiser/HF_sections/content/ZZk5NUots0xcjt/ZZk5NW5hxITS5u/schulische_bildung_betreuung_2019_2020.pdf