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Ehefähigkeitszeugnis - Ausstellung beantragen Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, brauchen in einigen Ländern ein "Ehefähigkeitszeugnis". Dieses bestätigt, dass eine Ehe nach deutschem Recht geschlossen werden darf. In manchen Ländern wird zusätzlich zu dem vom deutschen Standesamt ausgestellten Ehefähigkeitszeugnis eine Bescheinigung des deutschen Konsulats verlangt.
Ausländerinnen und Ausländer, die in Deutschland heiraten möchten, brauchen auch ein Ehefähigkeitszeugnis. In diesem Zeugnis bestätigt die zuständige Heimatbehörde, dass der Eheschließung kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht. Ist die Ausstellung des Zeugnisses nicht möglich, müssen Sie eine Befreiung beim Präsidenten des Oberlandesgerichts beantragen. Wenn gleichgeschlechtliche Paare heiraten möchten und der Heimatstaat die gleichgeschlechtliche Ehe nicht vorsieht, muss kein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden.
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist sechs Monate lang gültig. Zuständige Stelle
Standesamt Durlach Standesamt Grötzingen Standesamt Karlsruhe Stadt Standesamt Neureut Standesamt Wettersbach das Standesamt der Gemeinde, in der Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben
Hinweis: Haben Sie in Deutschland keinen Wohnsitz mehr? Dann ist das Standesamt der Gemeinde zuständig, in der Sie sich zuletzt gewöhnlich aufgehalten haben. Hatten Sie bisher keinen Wohnsitz in Deutschland, müssen Sie sich an das Standesamt I in Berlin wenden. Hinweise
keine
Voraussetzungen
Die Eheschließenden
müssen volljährig sein,
müssen unverheiratet sein beziehungsweise dürfen sich nicht schon in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden und
dürfen nicht in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und Kinder) verwandt beziehungsweise Geschwister oder Halbgeschwister sein.
Verfahrensablauf
Sie müssen das Ehefähigkeitszeugnis persönlich oder schriftlich beantragen.
Tipp: Fragen Sie bei Ihrem Standesamt nach, in welchen Sprachen das Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt werden kann. Je nach Verwendungsland kann eine Übersetzung, Überbeglaubigung (Apostille) oder Legalisation erforderlich sein oder entfallen.
Fristen
Sie müssen das Ehefähigkeitszeugnis vor der Eheschließung beantragen. Planen Sie ein, dass das deutsche Standesamt Ihre Ehefähigkeit prüft und das Standesamt im Ausland weitere Prüfungen durchführt.
Erforderliche Unterlagen
gültiger Personalausweis oder Reisepass
erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde: Sie darf nicht älter als vier Wochen sein. Sie ist nicht zu verwechseln mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige. In manchen Gemeinden kann das Standesamt die erweiterte Meldebescheinigung für Sie ausdrucken. Eine einfache Meldebescheinigung genügt nicht.
Geburtsurkunde oder
ein beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (bei Beurkundung der Geburt im Inland) oder
eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen wie zum Beispiel die Einbürgerungsurkunde verlangen. Welche Unterlagen der künftige ausländische Ehepartner (über Familienstand, Vorehen und deren Auflösung, Geburtsurkunde und so weiter) vorlegen muss, variiert von Land zu Land.
Lassen Sie sich unbedingt vorab persönlich bei der zuständigen Stelle beraten.
Kosten
wenn nur deutsches Recht zu beachten ist: EUR 65,00
wenn ausländisches Recht zu beachten ist, unabhängig von der Staatsangehörigkeit: EUR 110,00
Zahlungsart
Barzahlung oder EC Zahlung mit PIN
Hinweis: Ihnen können weitere Kosten und Gebühren beim Standesamt oder bei Justizbehörden entstehen, zum Beispiel für Apostillen, Dolmetscher oder Dolmetscherinnen.
Bearbeitungsdauer
hängt vom Einzelfall ab
Rechtsbehelf
Gegen eine ablehnende Entscheidung können Sie Widerspruch einlegen. Die zuständige Stelle finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides.
Rechtsgrundlage
§ 39 Personenstandsgesetz (PStG) (Ehefähigkeitszeugnis)
§ 51 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV) (Mehrsprachiges Ehefähigkeitszeugnis)
§ 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer)
§ 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)
Freigabevermerk
19.06.2023 Innenministerium Baden-Württemberg
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Jagdschein - Ausstellung beantragen
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Jagdschein - Ausstellung beantragen Sie erhalten den Jagdschein als Jahresjagdschein für ein Jagdjahr oder höchstens für drei Jagdjahre oder als Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage.
Sie müssen den Jagdschein während der Jagd bei sich haben.
Die Jagdscheine aller Bundesländer gelten im gesamten Bundesgebiet. Zuständige Stelle
Polizeirecht
Wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: Die Stadtverwaltung
Wenn Sie in einem Landkreis wohnen: Das Landratsamt
Hinweis: Wenn Sie keine Hauptwohnung in Baden-Württemberg haben, ist die Verwaltung des Stadt-/Landkreises zuständig, in deren Bezirk Sie die Jagd ausüben wollen. Hinweise
Sie benötigen zusätzlich zum Jagdschein eine Erlaubnis von der zur Jagdausübung berechtigten Person, in deren Jagdrevier Sie jagen möchten.
Voraussetzungen
Mindestalter:
18 Jahre (regulärer Jagdschein) beziehungsweise
16 Jahre (Jugendjagdschein)
Bestandene deutsche Jägerprüfung
Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung
Mit einem Jugendjagdschein dürfen Sie nur in Begleitung der oder des Erziehungsberechtigten oder einer von der oder dem Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten Aufsichtsperson jagen. Zudem muss die Begleitperson jagdlich erfahren sein.
Verfahrensablauf
Sie können den Jagdscheinantrag schriftlich oder je nach Angebot der zuständigen Stelle online stellen.
Wenn Sie ihn online stellen wollen:
Rufen Sie die entsprechende Seite über service-bw oder die Homepage des zuständigen Land- oder Stadtkreises auf und folgen Sie den Anweisungen.
Wenn Sie ihn schriftlich stellen wollen:
Füllen Sie das entsprechende Antragsformular aus.
Geben Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag bei Ihrer unteren Jagdbehörde ab bzw. übersenden Sie diesen auf dem Postweg.
Legen Sie eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung bei.
Wenn Sie zum ersten Mal einen Jagdschein beantragen, sollten Sie persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen.
Die jagdrechtliche Zuverlässigkeit prüft die ausstellende Behörde vor der Erteilung des Jagdscheines.
Sie können den Antrag auch durch eine andere Person mit einer Vollmacht stellen. Die bevollmächtigte Person muss dann sowohl Ihren als auch den eigenen Ausweis der zuständigen Stelle vorlegen.
Wenn keine Versagungsgründe bestehen, stellt die untere Jagdbehörde den Jagdschein aus. Diesen können Sie dann persönlich abholen oder durch eine bevollmächtige Person abholen lassen. Eine Zusendung auf dem Postweg ist ebenfalls möglich.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Prüfungszeugnis der Jägerprüfung
Personalausweis
Aktuelles Passfoto (muss nicht biometrisch sein)
Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens:
500.000 Euro für Personenschäden und
50.000 Euro für Sachschäden
Diese Versicherung muss bis zum Ablauf des Jagdscheins gültig sein. Fügen Sie Ihrem Antrag immer die aktuelle Versicherungsbestätigung bei. Sie erhalten diese von Ihrer Versicherung.
Hinweis: Sie erhalten den Jagdschein nur für den Zeitraum, für den Sie die Versicherung abgeschlossen haben. Die Versicherungsgesellschaft kann der zuständigen Stelle den Nachweis auch direkt elektronisch übermitteln.
Kosten
Jagdscheingebühr: 54,00 Euro
Zusätzlich fällt eine Jagdabgabe an:
für einen Tagesjagdschein: EUR 20,45
pro Jagdjahr, für das Sie einen Jagdschein besitzen: EUR 38,35
Hinweis: Die Jagdabgabe wird verwendet für
Jagdförderung
jagdliche Forschung
wildbiologische Forschung
Wildschadensverhütung
Rechtsbehelf
Nicht erforderlich.
Rechtsgrundlage
Jagd- und Wildtiermanagementgesetz
§ 26 Jägerprüfung, Jagdschein
§ 27 Gebühren für Jagdschein und Jägerprüfung
§ 28 Jagdabgabe
Gesetzesbeschluss des Landtags von Baden-Württemberg zur Einführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG)
Bundesjagdgeset z
§ 15 Allgemeines zum Jagdschein
§ 16 Jugendjagdschein
§ 17 Versagung des Jagdscheins
§ 18 Entziehung des Jagdscheins
Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum über die Höhe der Jagdabgabe (JagdAbgV) vom 8. März 2022
Freigabevermerk
08.05.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
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Bürgerdienste: Eheurkunde - Ausstellung beantragen
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Eheurkunde - Ausstellung beantragen
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Eheurkunde - Ausstellung beantragen Eheurkunden stellt das Standesamt aus dem Eheregister aus. Sie geben Auskunft über die Daten eines Ehepaares, vor allem über die in der Ehe geführten Familien- beziehungsweise Ehenamen und das Bestehen oder die Auflösung der Ehe.
Zusätzlich enthalten sie folgende Informationen:
Vor- und Familiennamen der Ehegatten vor der Eheschließung
Ort und Tag ihrer Geburten
Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, wenn sie sich aus dem Registereintrag ergibt
Ort und Tag der Eheschließung
Namen der Ehegatten nach der Eheschließung
Hinweis: Eheurkunden von aufgelösten Ehen enthalten am Schluss auch Anlass und Zeitpunkt der Auflösung.
Benötigen Sie zum Beispiel in Rentenangelegenheiten oder zur Änderung von Ausweispapieren weitere Eheurkunden? Jederzeit können Sie diese beantragen.
Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
Neben der Eheurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister. Dieser ist
eine Kopie des Eintrags des beim Standesamt geführten Eheregisters beziehungsweise
bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck davon.
Er enthält alle personenstandsrechtlichen Korrekturen
und Änderungen die im Register vermerkt sind.
Einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister benötigen Sie beispielsweise, um namensrechtliche Änderungen der Eheleute oder Adoptionen nachzuweisen.
Internationale Eheurkunde
Eine Internationale Eheurkunde ist eine mehrsprachige Eheurkunde. Sie kann im Ausland ohne Übersetzung verwendet werden. Sie gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angehören. Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten. Onlineantrag
Urkundenbestellung online
Die Urkunden können mit dem Formular direkt online bestellt und bezahlt werden.
Formulare und weitere Angebote
Urkundenbestellung per Post
Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Bitte Verrechnungsscheck oder Kopie der Überweisung beifügen. Urkundenstelle: Infoblatt Datenschutz: Ausstellung von standesamtlichen Urkunden
Information zur Datenerhebung für die Ausstellung von standesamtlichen Urkunden nach Artikel 13 der Datenschutz- Grundverordnung (EU DSGVO)
Zuständige Stelle
Standesamt Durlach Standesamt Grötzingen Standesamt Karlsruhe Stadt Standesamt Neureut Standesamt Wettersbach das Standesamt der Eheschließung Hinweise
Das Standesamt Karlsruhe stellt nur dann standesamtliche Urkunden aus,
wenn sich die Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Todesfall in Karlsruhe ereignet hat und
die Frist für die Führung der Personenstandsbücher noch nicht abgelaufen ist.
Fristen für die Führung der Personenstandsbücher Es gelten folgende Fristen:
Geburtenregister 110 Jahre
Eheregister 80 Jahre
Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre
Sterberegister 30 Jahre
Nach Ablauf der Fortführungsfristen werden die Personenstandsregister bzw. –bücher an das Stadtarchiv Karlsruhe abgeben. Nachweise aus älteren Registern sind dort erhältlich. Weitere Informationen: Stadtarchiv Karlsruhe Ebenso werden Lebenspartnerschaftsurkunden ausgestellt, wenn die eingetragene Lebenspartnerschaft nicht beim Standesamt, sondern beim Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Karlsruhe oder beim Landratsamt Karlsruhe begründet wurde.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:
Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
Vorfahren und Abkömmlinge wie zum Beispiel Eltern, Kinder, Enkelkinder
sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
Verfahrensablauf
Es ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Eheschließung ereignet hat.
Persönliche Vorsprache und Abholung der Urkunden nach vorheriger Terminvereinbarung Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt der Eheschließung beantragen und die Gebühr sofort bezahlen.
Bitte beachten: Beim Standesamt Karlsruhe-Stadt ist keine persönliche Vorsprache zur Urkundenbestellung möglich.
Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch vertreten lassen Dann sind zusätzlich eine Kopie Ihres Personalausweises oder Passes, eine Vollmacht sowie der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen.
Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich
Urkundenbestellung online Die Urkunden können direkt online bestellt und bezahlt werden. Nachdem das Formular "Urkundenbestellung online" vollständig ausgefüllt ist, wird "Online Einreichen mit Bezahlsystem" ausgewählt.
Es gibt folgende Bezahlmöglichkeiten:
Zahlen per Giropay - Onlineüberweisung Ein Online-Banking-Konto bei einer an giropay teilnehmenden Bank ist Voraussetzung. Über ePayBL wird man sicher und direkt zum Online-Banking der Bank oder Sparkasse geleitet. Derzeit teilnehmenden Banken: BBBank, Postbank, Sparkassen, Deutsche Kreditbank, Volks- und Raiffeisenbanken, GLS Gemeinschaftsbank, PSD-Bank, Comdirect Bank, Merkur Bank, MLP, Cronbank, Bankhaus Ellwanger & Geiger, Bank Schilling & Co., Bankhaus Bauer sowie die CVW Privatbank AG.
Zahlen per Lastschrift (nicht möglich über Schweizer Bankkonten) Die fällige Gebühr wird von uns einmalig eingezogen.
Zahlen via PayPal Voraussetzung ist ein PayPal-Konto.
Der Versand der Urkunde/n erfolgt per Post.
Urkundenbestellung per Post Für diesen Bestellweg ist das Formular "Urkundenbestellung per Post" zu verwenden. Wenn das Formular vollständig ausgefüllt ist, wird es ausgedruckt und unterschrieben.
Die Gebühren können wie folgt gezahlt werden:
Verrechnungsscheck Der Urkundenbestellung wird ein Verrechnungsscheck beigefügt.
Vorkasse Die Gebühr wird vorab an das Standesamt Karlsruhe überwiesen. Bankverbindung: Sparkasse Karlsruhe IBAN: DE66 6605 0101 0009 0009 69 BIC: KARSDE66XXX Verwendungszweck (bitte unbedingt angeben): 1.320.12.23.06 Der Urkundenbestellung wird als Nachweis der Überweisung entweder eine Kopie des Überweisungsträgers oder ein Ausdruck aus dem Online-Banking beigefügt.
Das Formular und der Nachweis über die Vorkasse beziehungsweise der Verrechnungsscheck werden an das Standesamt Karlsruhe-Stadt geschickt.
Zu beachten:
Eine Urkundenbestellung per Telefon oder Fax ist nicht möglich.
Die Stornogebühr für bestellte und vorab bezahlte Urkunden, deren Register (z. B. Geburtenregister) sich nicht bei den Karlsruher Standesämtern befinden, beträgt 20 Euro.
Fristen
Keine.
Erforderliche Unterlagen
bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis oder Reisepass
bei Vertretung:
schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
Ausweis der bevollmächtigten Person
Nachweis des rechtlichen Interesses: beispielsweise Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel
Kosten
Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: je EUR 20,00
Internationale Eheurkunde: je EUR 20,00
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt aktuell 4 bis 6 Wochen.
Vertiefende Informationen
Standesamtsbezirke in Karlsruhe
Allgemeine Hinweise zu Urkunden
Rechtsbehelf
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht.
Rechtsgrundlage
Personenstandsgesetz - PStG:
§ 57 Eheurkunde
§ 62 Urkundenerteilung
Verordnung zur Ausführung des Personenstandgesetzes - PStV:
§ 50 Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister
§ 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 26.03.2024 freigegeben.
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Ausstellung eines Leichenpasses beantragen Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass. Formulare und weitere Angebote
Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Leichenpasses
Das Formular wird ausgefüllt und unterschrieben und muss persönlich abgegeben werden. Standesamt - Infoblatt Datenschutz: Leichenpass
Zuständige Stelle
Standesamt Karlsruhe Stadt Zuständige Stelle ist die Gemeinde, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist. In Karlsruhe: Standesamt Karlsruhe-Stadt für alle Karlsruher Standesamtsbezirke. Hinweise
keine
Voraussetzungen
Es müssen alle für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Unterlagen vorliegen.
Bezugsort
Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder der Stadt an, in der der Sterbefall eingetreten ist.
Verfahrensablauf
Sie müssen den mehrsprachigen Leichenpass in der Regel persönlich bei der Gemeinde beantragen. Aber auch das mit dem Transport betraute Bestattungsunternehmen kann in Ihrem Auftrag den Leichenpass beantragen.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Sterbeurkunde
Todesbescheinigung
Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist (solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesbeamten trägt)
Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters (bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod oder der Leiche eines Unbekannten)
Kosten
35,00 Euro
Rechtsbehelf
-
Rechtsgrundlage
§ 34 Gesetz über das Frieshofs- und Leichenwesen(BestattG BW) ( Zulässigkeit der Erdbestattung)
§ 44 Gesetz über das Friedhofs- und Leichenwesen (BestattG) (Leichenpass)
§ 28 Bestattungsverordnung (BestattVO) (Leichenpass)
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 08.01.2024 freigegeben.
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Bürgerdienste: Reisepass - Ausstellung eines Zweitpasses beantragen
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Reisepass - Ausstellung eines Zweitpasses beantragen
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Zuständige Stellen
Reisepass - Ausstellung eines Zweitpasses beantragen Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen zweiten Reisepass erhalten.
Ein Zweitpass gilt sechs Jahre lang. Lassen Sie sich einen vorläufigen Reisepass als Zweitpass ausstellen, gilt dieser höchstens ein Jahr lang. Formulare und weitere Angebote
Online-Terminvereinbarung - Bürgerbüro
Mit diesem Link werden Sie auf eine Übersichtsseite weitergeleitet. Auf dieser Seite finden Sie alle Terminvereinbarungsmöglichkeiten der Stadt Karlsruhe. Wenn Sie Ihre zuständige Stelle bereits kennen, können Sie diese mit Hilfe des Inhaltsverzeichnisses oder der Suchfunktion Ihres Browsers auswählen.
Zuständige Stelle
Bürgerbüro Kaiserallee 8 Bürgerbüro Ost Für Sie ist die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk Sie mit Ihrer Wohnung, bei mehreren Wohnungen mit Ihrer Hauptwohnung, gemeldet sind.
Passbehörde ist
für deutsche Staatsangehörige in Baden-Württemberg:
die Gemeinde-/Stadtverwaltung
die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die als Passbehörde für Ihren Wohnort zuständig ist.
Dort nehmen in der Regel die Bürgerbüros bzw. die Bürgerämter die Aufgaben einer Passbehörde wahr.
für deutsche Staatsangehörige mit Hauptwohnung im Ausland (Auslandsdeutsche):
die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Das Auswärtige Amt bestimmt die zuständige Auslandsvertretung.
Ihr Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses muss auch von einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde im Inland bearbeitet werden, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Ein Reisepass darf nur mit Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde (hier: der zuständigen Auslandsvertretung) ausgestellt werden.
Hinweise
Versuchen Sie, durch unrichtige Angaben einen Zweitpass zu erhalten, müssen Sie mit einer Geldstrafe rechnen.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten Reisepasses. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:
Sie reisen aus beruflichen Gründen viel. Wegen der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa brauchen Sie einen zweiten Reisepass.
Sie möchten in ein Land reisen, das Ihnen möglicherweise die Einreise verweigert, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden. Beispielsweise verweigern manche arabische Staaten die Einreise, wenn aus Ihrem Reisepass hervorgeht, dass Sie sich in Israel aufgehalten haben.
Nicht als berechtigtes Interesse gelten beispielsweise:
allgemeine Begründungen
häufige Auslandsreisen alleine
dass Ihr Reisepass bereits vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist
Hinweis: Auch wenn Sie schon im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie die Gründe bei der Neuausstellung erneut nachweisen.
Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Passbehörde.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Zweitpass persönlich bei der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen und die Gründe für Ihren Antrag schriftlich darlegen.
Als Deutsche mit Hauptwohnung im Ausland (Auslandsdeutsche) können Sie einen Reisepass bei der Auslandsvertretung stellen, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die zuständige Auslandsvertretung bestimmt das Auswärtige Amt. Ihren Passantrag können Sie auch in Deutschland an jeder Passbehörde stellen. Diese Passbehörde wird als unzuständige Behörde Ihren Antrag bearbeiten, wenn von Ihnen ein wichtiger Grund dargelegt wird. Ein solcher Grund liegt z.B. dann vor, wenn Sie geltend machen, dass der Weg zur zuständigen Auslandsvertretung erheblich weiter ist als zur unzuständigen Passbehörde. Beachten Sie, dass in diesen Fällen für die Bearbeitung die Ermächtigung der zuständigen Auslandsvertretung vorliegen muss und für die Antragstellung häufig eine Terminvereinbarung notwendig ist.
Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen, jeweils ein flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers.
Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise ein anderer Abdruck genommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus medizinischen, dauerhaft bestehenden Gründen unmöglich ist.
Manche Gemeinden benachrichtigen Sie, sobald Sie den Reisepass abholen können. Zur Abholung können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen. Die Benachrichtigungskarte der Verwaltung enthält dazu meistens einen Vordruck. Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht und ihren eigenen Ausweis bei der Abholung vorlegen.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
bisheriger Reisepass oder Personalausweis
ein aktuelles biometrietaugliches Passbild im Format 45 x 35 mm, im Hochformat und ohne Rand Manche Gemeinden verlangen zwei Lichtbilder. Erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrer Gemeinde oder bringen Sie vorsorglich zwei Bilder mit.
schriftliche Begründung für den Antrag
Nachweis über das berechtigte Interesse wie z.B. schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers, Buchungsbestätigungen, Flugtickets
Hinweis:
Die biometrischen Lichtbilder müssen den einschlägigen Formvorschriften
entsprechen. Eine Hilfestellung bietet dabei die Fotomustertafel für Personaldokumente .
Achtung:
Bei der Erstausstellung (in einigen Kommunen auch bei der ersten Ausstellung nach Zuzug) können weitere Unterlagen erforderlich sein, wie zum Beispiel Personenstandsurkunden.
Bei der Antragstellung von Auslandsdeutschen in einer Passbehörde im Inland (unzuständige Behörde) müssen gegebenenfalls weitere Unterlagen vorgelegt werden.
Tipp:
Erkundigen Sie sich vorab bei der Passbehörde über die in Ihrem Einzelfall erforderlichen Unterlagen.
Kosten
Die Gebühren für einen Reisepass für Personen ab 24 Jahre haben sich zum 1. Januar 2024 erhöht.
Reisepass mit 32 Seiten:
Personen ab 24 Jahren: 70,00 Euro
Personen unter 24 Jahren: 37,50 Euro
Reisepass mit 48 Seiten (Zuschlag: 22,00 Euro):
Personen ab 24 Jahren: 92,00 Euro
Personen unter 24 Jahren: 59,50 Euro
Reisepass im Expressverfahren (Zuschlag: 32,00 Euro) mit 32 Seiten / 48 Seiten:
Personen ab 24 Jahren: 102,00 Euro / 124,00 Euro
Personen unter 24 Jahren: 69,50 Euro / 91,50 Euro
Die Gebühr für ein Reisepass mit 32 Seiten verdoppelt sich, wenn die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde beantragt wird. Sie beträgt für Personen:
ab 24 Jahre: EUR 140,00
unter 24 Jahre: EUR 75,00.
Wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung beantragen, müssen Sie EUR 31,00 Zuschlag bezahlen.
Zustellung per Fahrradkurier (Gebühr pro Lieferung, auch bei Zustellung mehrerer Dokumente an einen Haushalt)
Zustellung per Fahrradkurier, Stadtgebiet Karlsruhe: 5,50 Euro
Expressversand per Fahrradkurier, Stadtgebiet Karlsruhe: 11,00 Euro
Zahlungsart: Barzahlung oder EC - Karte mit PIN
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa drei bis sechs Wochen.
Es wird empfohlen, den Reisepass rechtzeitig vor Reiseantritt zu beantragen.
Wenn Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen. Geht der Express-Antrag rechtzeitig ein, liegt Ihr Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Montag bis Freitag, ohne Feiertage) in der Passbehörde abholbereit vor.
Rechtsbehelf
Gegen eine ablehnende Entscheidung können Sie Widerspruch einlegen. Die zuständige Stelle finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides.
Rechtsgrundlage
Passgesetz (PassG)
§ 1 Passpflicht
§ 5 Gültigkeitsdauer
§ 25 Ordnungswidrigkeiten
Passverordnung (PassV)
§ 15 Gebühren
Freigabevermerk
20.12.2023 Innenministerium Baden-Württemberg
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Bürgerdienste: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
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Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
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Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Beschreibung
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vertritt Schlüsselbereiche der baden-württembergischen Politik. Als oberste Landesbehörde ist das Ministerium für sämtliche Hochschulen des Landes, für den größten Teil der außeruniversitären Forschungseinrichtungen, für die wissenschaftlichen Bibliotheken und Archive sowie für bedeutende Kunsteinrichtungen Baden-Württembergs zuständig. Gegenwärtig gibt es in Baden-Württemberg über 70 Hochschulen in staatlicher und privater Trägerschaft. Außerhalb der Hochschulen sind im Land Baden-Württemberg über 100 Forschungseinrichtungen angesiedelt, darunter 12 Forschungseinrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft, 15 Einrichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft, 13 Vertragsforschungseinrichtungen und zwei Großforschungseinrichtungen der Helmholtz-Gemeinschaft. Bei einer Vielzahl dieser Einrichtungen ist das Wissenschaftsministerium institutionell oder über Projekte an der Finanzierung beteiligt. Renommierte baden-württembergische Kunst- und Kultureinrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums sind die Staatstheater in Stuttgart und Karlsruhe, die Naturkundemuseen in Karlsruhe und Stuttgart, das Württembergische und das Badische Landesmuseum, die Staatsgalerie Stuttgart, das Zentrum für Kunst und Medientechnologie (ZKM) in Karlsruhe sowie das Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Stuttgart. Herausgehobene Bedeutung kommt auch der Württembergischen und der Badischen Landesbibliothek zu. All diese Einrichtungen bilden die reichhaltige Wissenschafts- und Kulturlandschaft Baden-Württembergs. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst unterstützt die Arbeit dieser Institutionen und trägt zu deren Finanzierung bei. Es fördert Innovationen, initiiert Reformen und gestaltet dadurch ein Stück Zukunft des Landes Baden-Württemberg.
Parkplatz
Tiefgarage Kronprinzenstraße
Anfahrtsbeschreibung
S-Bahn: Haltestelle Stadtmitte, Ausgang Büchsenstraße U-Bahn: Linien 5, 6, 15 bis Haltestelle Schlossplatz; Linien 4, 14 bis Haltestelle Rotebühlstraße
Kontakt / Öffnungszeiten
Telefon: 0711-279-0 E-Mail: poststelle@mwk.bwl.de Fax: 0711-279-3080 Servicekonto-ID:
Sichere Servicekonto-Nachricht über das Serviceportal Baden-Württemberg senden De-Mail: poststelle@mwk.bwl.de-mail.de Internet:
Hausanschrift: Königstr. 46, 70173 Stuttgart Öffentlicher Personennahverkehr / Parken
Formulare
Ansprechpartner für die Beglaubigung von öffentlichen Urkunden zur Verwendung im Ausland
Ausfuhrgenehmigungen für Kulturgüter
Orientierungsverfahren für künftige Lehramtsstudierende
Studierende, die überlegen, ein Lehramtsstudium zu beginnen, können mithilfe des Orientierungsverfahrens für Lehramtsstudierende herausfinden, ob das angestrebte Studium mit dazugehöriger Berufswahl für sie geeignet sein könnte.
Leistungen
Akademische Grade, Titel und Bezeichnungen bei anerkannten Spätaussiedlern - Gradumwandlungen beantragen Akademische Grade, Titel und Bezeichnungen von ausländischen Hochschulen führen Ausfuhrgenehmigung für Kulturgut beantragen Beglaubigung von öffentlichen Urkunden für das Ausland beantragen Genehmigung für die vorübergehenden Ausfuhr von nationalem Kulturgut beantragen Orientierungstest für künftige Lehramtsstudierende in Baden-Württemberg durchführen Privathochschulen - staatliche Anerkennung beantragen
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Bürgerdienste: Akademie für Darstellende Kunst Baden-Württemberg GmbH
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Akademie für Darstellende Kunst Baden-Württemberg GmbH
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Akademie für Darstellende Kunst Baden-Württemberg GmbH Beschreibung
Ab Herbst 2008 bietet die Akademie für Darstellende Kunst Baden-Württemberg eine interdisziplinäre Ausbildung, die Theater und Film eng miteinander verknüpft, an.
Anfahrtsbeschreibung
Lageplan
Kontakt / Öffnungszeiten
Telefon: 07141-30996-0 E-Mail: info@adk-bw.de Fax: 07141-30996-90 Internet:
Hausanschrift: Akademiehof 1, 71638 Ludwigsburg Öffentlicher Personennahverkehr / Parken
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Leistungen
Änderung persönlicher Daten der Hochschule mitteilen Exmatrikulation - Studium beenden Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte beantragen Integriertes Auslandsstudium beantragen Studienplatz - Beurlaubung beantragen Studienplatz - einschreiben (Immatrikulation) Studienplatz als ausländischer Studierender - sich bewerben Studienplatz ohne Zulassungsbeschränkung - sich bewerben / einschreiben
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Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat beantragen Hat sich nach der Eheschließung Ihr Name geändert? Dann müssen Sie Ihren Personalausweis schnellst möglich auf Ihren neuen Namen ausstellen lassen. Ein Personalausweis mit altem Namen ist ungültig.
Sie können Ihre Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen, auf den richtigen Namen ausgestellten Reisepasses erfüllen. Ist Ihnen das nicht möglich, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
Tipp: Sie können gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Das ist möglich, wenn Sie bereits für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen. Formulare und weitere Angebote
Online-Terminvereinbarung - Bürgerbüro
Mit diesem Link werden Sie auf eine Übersichtsseite weitergeleitet. Auf dieser Seite finden Sie alle Terminvereinbarungsmöglichkeiten der Stadt Karlsruhe. Wenn Sie Ihre zuständige Stelle bereits kennen, können Sie diese mit Hilfe des Inhaltsverzeichnisses oder der Suchfunktion Ihres Browsers auswählen.
Zuständige Stelle
Bürgerbüro Durlach Bürgerbüro Grötzingen Bürgerbüro Hohenwettersbach Bürgerbüro Kaiserallee 8 Bürgerbüro Neureut Bürgerbüro Ost Bürgerbüro Stupferich Bürgerbüro Wettersbach Bürgerbüro Wolfartsweier die Personalausweisbehörde, in deren Bezirk Sie gemeldet sind
Personalausweisbehörde ist
die Gemeinde-/Stadtverwaltung (Bürgerbüro)
die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die für diese als Personalausweisbehörde für Ihren Wohnort zuständig ist.
Auslandsdeutsche
Für den Antrag innerhalb Deutschlands: die Personalausweisbehörde, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten.
Für den Antrag im Ausland : die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die zuständige Auslandsvertretung wird vom Auswärtigen Amt bestimmt.
Hinweise
Weitere Informationen finden Sie in
der Leistungsbeschreibung " Personalausweis erstmalig oder nach Ablauf beantragen " und
der Lebenslage "Der Bund fürs Leben" im Kapitel " Standesamtliche Zeremonie ".
Voraussetzungen
Namensänderung wegen Eheschließung/Lebenspartnerschaft
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag persönlich bei der Personalausweisbehörde stellen. Als Deutsche mit Hauptwohnung im Ausland (Auslandsdeutsche) können Sie den Antrag bei der Auslandsvertretung stellen, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die zuständige Auslandsvertretung wird vom Auswärtigen Amt bestimmt. Ebenso können Sie einen Personalausweis in Deutschland beantragen. Dazu müssen Sie sich an die Personalausweisbehörde wenden, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten.
Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
Nach der Beantragung des Personalausweises erhalten Sie mit der Post einen PIN-Brief mit einer Geheimnummer ("Transport-PIN"), einer Entsperrnummer (PUK) und dem Sperrkennwort um die eID-Funktion nutzen zu können.
Einführung einer Verwahrungsgebühr ab dem 01.01.2024 Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.01.2024 für Identitätsdokumente (Ausweise und Pässe) eine Verwahrungsgebühr von 20,00 Euro zu entrichten ist, sofern das Dokument nicht innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung abgeholt wurde.
Fristen
unverzüglich nach der Eheschließung
Erforderliche Unterlagen
alter Personalausweis
Bescheinigung über die Namensänderung vom Standesamt oder Eheurkunde oder
beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
ein aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe 45 x 35 mm, im Hochformat und ohne Rand
Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.
Hinweis: Die Behörde akzeptiert nur Lichtbilder, die den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen.
Die Dokumente müssen im Original vorgelegt werden.
Kosten
antragstellende Personen ab 24 Jahren: ab 1. Januar 2021: EUR 37,00
antragstellende Personen unter 24 Jahren: EUR 22,80
gebührenfrei sind:
erstmaliges Einschalten ab 16 Jahren
Sperren der Online-Ausweisfunktion nach Verlust
Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN
Änderung der Anschrift im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium
nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion
Ändern der PIN im Bürgeramt (z.B. PIN vergessen)
Entsperren der Online-Ausweisfunktion
Kosten für ein elektronisches Signaturzertifikat: Festlegung durch den jeweiligen Anbieter
Hinweis: Für einige dieser Dienstleistungen wird bei Bearbeitung außerhalb der Dienstzeit ein Zuschlag von 13 Euro erhoben. Den Antrag können Sie auch an eine örtlich nicht zuständige Personalausweisbehörde stellen. Diese muss Ihren Antrag bearbeiten, wenn Sie wichtige Gründe darlegen. Für diese Bearbeitung kann die Behörde ebenfalls einen Zuschlag von 13 Euro, bei Auslandsdeutschen von 30 Euro erheben.
Self-Service-Terminal (im Bürgerbüro K8, Bürgerbüro Ost, Bürgerbüro Durlach) bei Nutzung des Self-Service-Terminals: zuzüglich 5,00 Euro
Zustellung per Fahrradkurier (Gebühr pro Lieferung, auch bei Zustellung mehrerer Dokumente an einen Haushalt)
Zustellung per Fahrradkurier, Stadtgebiet Karlsruhe: 5,50 Euro
Expressversand per Fahrradkurier, Stadtgebiet Karlsruhe: 11,00 Euro
Zahlungsart: Barzahlung oder EC - Karte mit PIN
Verwahrungsgebühr bei Abholung nach 3 Monaten: 20,00 Euro Die Verwahrungsgebühr wird erhoben, sofern das beantragte Dokument nicht innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung abgeholt wurde.
Bearbeitungsdauer
etwa drei bis sechs Wochen
Rechtsbehelf
Keinen.
Rechtsgrundlage
§ 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Ausweispflicht)
§ 6 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Gültigkeit)
§ 27 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Pflichten des Ausweisinhabers)
Personalausweisgebührenverordnung
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 20.12.2023 freigegeben.
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Personalausweis - Ausstellung wegen Verlust beantragen Haben Sie Ihren Personalausweis verloren oder wurde er Ihnen gestohlen? Dann sind Sie verpflichtet, dies der Personalausweisbehörde (Bürgerbüro) schnellstmöglich mitzuteilen. Sie müssen die Personalausweisbehörde auch darüber informieren, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wiederfinden.
Hinweis: Wurde der Personalausweis gestohlen, zeigen Sie den Verlust schnellstmöglich bei der Polizei an.
Einen neuen Ausweis müssen Sie persönlich beantragen und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.
Sie können Ihre Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen. Besitzen Sie keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
Tipp: Sie können gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Das ist möglich, wenn Sie bereits für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen. Der vorläufige Personalausweis gilt höchstens drei Monate . Sie müssen ihn zurückgeben, sobald Sie den neuen Personalausweis erhalten haben.
Sperrung der Online-Ausweisfunktion bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises
Bei Diebstahl oder Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie die Online-Ausweisfunktion schnellstmöglich sperren lassen. Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird.
Wichtig ist: Ohne Ihre PIN kann niemand Ihre Daten auslesen.
Am einfachsten ist das Sperren über die telefonische Sperrhotline. Diese ist an 7 Tagen die Woche rund um die Uhr unter der gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar. Aus dem Ausland wählen Sie bitte 0049-116 116 oder 0049-30-40 50 40 50 (gebührenpflichtig). Bitte beachten Sie, dass einige Länder eine andere Landesvorwahl für Deutschland nutzen.
Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.
Falls Sie Ihr Sperrkennwort verloren haben, können Sie es bei der Personalausweisbehörde erfragen, bei der Sie Ihren Ausweis beantragt haben. Aus Sicherheitsgründen müssen Sie hier persönlich erscheinen und Ihre Identität nachweisen.
Die Online-Ausweisfunktion wird umgehend gesperrt. Sie können sie dann vorerst nicht verwenden.
Wenn Sie Ihren Ausweis wieder finden, können Sie die Sperrung in Ihrer Personalausweisbehörde aufheben lassen.
Achtung: Bei Sperrung der eID-Funktion über die Hotline sind Sie zusätzlich verpflichtet, den Verlust der zuständigen Stelle zu melden.
Sie können die Sperrung aber auch direkt bei der zuständigen oder ausstellenden Personalausweisbehörde persönlich oder telefonisch veranlassen. Diese leitet die Sperrung sofort ein. Sie wird außerdem die Polizei über den Verlust Ihres Ausweises informieren.
Nutzen Sie bei Ihrem verloren gegangenen neuen Personalausweis auch die elektronische Signatur? Dann müssen Sie die Unterschriftsfunktion separat sperren lassen. Hierzu müssen Sie sich an den Anbieter wenden, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben. Formulare und weitere Angebote
Online-Terminvereinbarung - Bürgerbüro
Mit diesem Link werden Sie auf eine Übersichtsseite weitergeleitet. Auf dieser Seite finden Sie alle Terminvereinbarungsmöglichkeiten der Stadt Karlsruhe. Wenn Sie Ihre zuständige Stelle bereits kennen, können Sie diese mit Hilfe des Inhaltsverzeichnisses oder der Suchfunktion Ihres Browsers auswählen.
Zuständige Stelle
Bürgerbüro Durlach Bürgerbüro Grötzingen Bürgerbüro Hohenwettersbach Bürgerbüro Kaiserallee 8 Bürgerbüro Neureut Bürgerbüro Ost Bürgerbüro Stupferich Bürgerbüro Wettersbach Bürgerbüro Wolfartsweier die Personalausweisbehörde, in deren Bezirk Sie mit Ihrer Hauptwohnung gemeldet sind oder die den Personalausweis ausgestellt hat
Personalausweisbehörde ist
die Gemeinde-/Stadtverwaltung
die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die für diese als Personalausweisbehörde für Ihren Wohnort zuständig ist.
Auslandsdeutsche
für den Antrag innerhalb Deutschlands: die Personalausweisbehörde, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten.
für den Antrag aus dem Ausland: die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die zuständige Auslandsvertretung wird vom Auswärtigen Amt bestimmt.
Hinweise
Wenn Sie Ihren Personalausweis wieder auffinden, kann er erst nach der Anzeige des Wiederauffindens weiter genutzt werden.
Voraussetzungen
Verlust des Personalausweises
Verfahrensablauf
Die Verlustanzeige können Sie formlos
schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Personalausweisbehörde erstatten. Zuständig ist die Personalausweisbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben oder die den Personalausweis ausgestellt hat. Die Personalausweisbehörde erstellt eine Verlustbescheinigung.
Hinweis: Wenn Sie den Verlust Ihres Personalausweises auf Reisen feststellen, wenden Sie sich schnellstmöglich an die örtliche Polizeidienststelle, bei Auslandsreisen an die nächstgelegene deutsche Auslandsvertretung.
Wenn Sie gleichzeitig einen neuen Ausweis beantragen wollen, müssen Sie dies persönlich tun und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.
Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
Mit der Post erhalten Sie einen PIN-Brief mit einer Transport-PIN, der Entsperrnummer (PUK) und dem Sperrkennwort. Diese Angaben benötigen Sie zur Nutzung, Sperrung und Entsperrung der Online-Ausweisfunktion.
Wenn Sie das Wiederauffinden Ihres Personalausweises anzeigen, erstellt die Personalausweisbehörde eine Mitteilung und veranlasst die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion.
Fristen
sofort, sobald Ihnen der Verlust oder auch das Wiederauffinden auffällt
Erforderliche Unterlagen
bei Verlustanzeige: keine
für den Antrag auf einen neuen Ausweis:
Verlustbescheinigung
gültiger Reisepass oder Geburtsurkunde
bei Kindern und Jugendlichen:
Kinderreisepass, Reisepass oder Geburtsurkunde
gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des nicht anwesenden Sorgeberechtigten beim gemeinsamen Sorgerecht
Sorgerechtsnachweis der sorgeberechtigten Person bei alleinigem Sorgerecht
ein aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe 45 x 35 mm, im Hochformat und ohne Rand
Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.
Hinweis: Die Behörde akzeptiert nur Lichtbilder, die den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen.
Kosten
Verlustanzeige: gebührenfrei
Ausstellung eines neuen Personalausweises:
antragstellende Person ab 24 Jahren: EUR 37,00
antragstellende Person unter 24 Jahren: EUR 22,80
gebührenfrei sind:
Änderung der Anschrift
nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion
Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN
Ändern der PIN im Bürgeramt (z.B. PIN vergessen)
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
Entsperren der Online-Ausweisfunktion bei Wiederauffinden
Kosten für ein elektronisches Signaturzertifikat: Festlegung durch den jeweiligen Anbieter
Zahlungsart: Barzahlung oder EC - Karte mit PIN
Hinweis: Für einige dieser Dienstleistungen wird bei Bearbeitung außerhalb der Dienstzeit ein Zuschlag von 13 Euro, bei Auslandsdeutschen von 30 Euro erhoben.
Bearbeitungsdauer
Die Verlustbescheinigung wird in der Regel sofort ausgestellt.
Die Bearbeitungsdauer für die Ausstellung eines Personalausweises beträgt in der Regel drei Wochen. Bei verstärktem Bestellaufkommen kann es produktionsbedingt zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen.
Vertiefende Informationen
Personalausweisportal
Rechtsbehelf
Für die Beantragung eines neuen Personalausweises:
Gegen eine ablehnende Entscheidung können Sie Widerspruch einlegen. Die zuständige Stelle finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides.
Rechtsgrundlage
§ 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Ausweispflicht)
§ 7 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Sachliche Zuständigkeit)
§ 8 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Örtliche Zuständigkeit)
§ 9 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Ausstellung des Ausweises)
§ 10 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Ausschaltung, Sperrung der Funktion des elektronischen Identitätsnachweises)
§ 27 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Pflichten des Ausweisinhabers)
Personalausweisgebührenverordnung
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 04.04.2023 freigegeben.
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MHS
Ziel der Ausbildung ist es, auf die Ausübung eines künstlerischen oder musikpädagogischen Berufs vorzubereiten und dafür die erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden zu vermitteln.
Anfahrtsbeschreibung
UniFR
Anfahrtsbeschreibung s. Homepage der Hochschule: Anfahrtsbeschreibung
Kontakt / Öffnungszeiten
Telefon: 0711-212-4636 E-Mail: post@mh-stuttgart.de Fax: 0711-212-4639 Servicekonto-ID:
Sichere Servicekonto-Nachricht über das Serviceportal Baden-Württemberg senden Internet:
Hausanschrift: Urbanstraße 25, 70182 Stuttgart Öffentlicher Personennahverkehr / Parken
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