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Nur 'Bürgerdienste' (Auswahl aufheben)
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Bürgerdienste: Seebestattung Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Serviceleistungen Zuständige Stellen Bürgerservice Karlsruhe Bürgerservice Karlsruhe Leistungen Seebestattung Bürgerservice Karlsruhe Serviceleistungen Zuständige Stellen Seebestattung Seebestattung ist die Beisetzung einer Urne auf Hoher See außerhalb der Dreimeilenzone. Dabei wird die Urne mit der Asche von einem Schiff aus im Küstengewässer beigesetzt. Eine Seebestattung in Flüssen und Seen einschließlich des Bodensees in Baden-Württemberg ist nicht erlaubt. Da Seebestattungen nur für Urnen vorgenommen werden, gelten die gleichen Bestimmungen wie für eine Feuerbestattung. Zuständige Stelle Stadt Karlsruhe für die Erlaubnis zur Feuerbestattung, sowie für die Ausnahmegenehmigung für die Bestattung der Urne auf See: die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Einäscherungsortes Für die Erlaubnis, die Urne dem Meer zu übergeben: die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der das Bestattungsschiff seinen Heimathafen hat Hinweise Haben Sie ein Bestattungsunternehmen mit der Organisation der Seebestattung beauftragt, werden die erforderlichen Genehmigungen für die Beisetzung einer Urne auf See von diesem eingeholt. Voraussetzungen Die Voraussetzungen für eine Feuerbestattung müssen erfüllt sein. Auch muss die verwendete Urne aus wasserlöslichem Material gefertigt sein, biologisch abbaubar sein und keine Metallteile enthalten. Verfahrensablauf Die Erlaubnis zur Feuerbestattung als Voraussetzung für die Seebestattung erhalten Sie von der Gemeinde des Einäscherungsortes. Diese stellt auch die Ausnahmegenehmigung aus, die Sie benötigen, um die Urne auf See bestatten zu lassen. Die Erlaubnis, die Urne dem Meer zu übergeben, erhalten Sie von der Gemeinde, in der das Bestattungsschiff seinen Heimathafen hat. Fristen Verstorbene dürfen erst bestattet werden, wenn durch ärztliche Leichenschau jede Möglichkeit eines Scheintods ausgeschlossen ist (frühester Bestattungszeitpunkt). Verstorbene, die nicht in Leichenallen oder Leichenräumen aufgebahrt sind, müssen spätestens 96 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet sein oder bei einer Beförderung in das Gebiet einer anderen Gemeinde auf den Weg gebracht werden (maßgeblich: Beginn der Leichenüberführung). Die Ortspolizeibehörde (Gemeinde-/Stadtverwaltung) kann hiervon Ausnahmen zulassen, wenn keine gesundheitlichen Gefahren zu befürchten sind. Sie kann aus gesundheitlichen Gründen anordnen, dass Verstorbene früher zu bestatten oder auf den Weg zu bringen sind. Erforderliche Unterlagen Die Erlaubnis zur Feuerbestattung als Voraussetzung für die Seebestattung können Sie nur erhalten, wenn folgende Unterlagen vorliegen: ausdrückliche Verfügung der verstorbenen Person oder - falls eine solche nicht vorliegt - der nächsten Verwandten den nicht vertraulichen Teil der Todesbescheinigung oder die Sterbeurkunde bei Sterbefällen außerhalb des Landes Baden-Württemberg Bescheinigung der Gemeinde des Sterbeorts, dass keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod bekannt sind Bescheinigung eines zuständigen Arztes, dass er bei der Untersuchung der Leiche keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod festgestellt hat (zweite Leichenschau). Die Erlaubnis, die Urne dem Meer zu übergeben, erhalten Sie von der Gemeinde-/ Stadtverwaltung, in der das Bestattungsschiff seinen Heimathafen hat. Hinweis: Die Untersuchung der verstorbenen Person ist von einem anderen Arzt als demjenigen, der die Leichenschau durchgeführt hat, vorzunehmen. Über die zuständigen Ärzte können die Landratsämter und die Stadtverwaltungen der Stadtkreise Auskunft geben, die für den Sterbeort beziehungsweise Einäscherungsort zuständig sind. Kosten DIe Kosten sind je nach Gemeinde unterschiedlich. Rechtsbehelf Verwaltungsgerichtliche Klage. Rechtsgrundlage Bestattungsgesetz Baden-Württemberg (BestattG BW) § 32 Bestattungsart § 35 Zulässigkeit der Feuerbestattung § 36 Frühester Bestattungszeitpunkt § 37 Bestattungs- und Beförderungsfrist Bestattungsverordnung (BestattVO) § 16 Verfahren, Erlaubnis § 17 Ärztliche Bescheinigung § 24 Urnenbeschaffenheit § 27 Seebestattung Freigabevermerk 26.02.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg nach oben Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
https://web1.karlsruhe.de/service/Buergerdienste/leistung.php?id=91
Bürgerdienste: Zweitwohnsitzsteuer Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Serviceleistungen Zuständige Stellen Bürgerservice Karlsruhe Bürgerservice Karlsruhe Leistungen Zweitwohnsitzsteuer Bürgerservice Karlsruhe Serviceleistungen Zuständige Stellen Zweitwohnsitzsteuer Wer im Stadtgebiet Karlsruhe eine Nebenwohnung im Sinne des Melderechts bewohnt oder bezieht muss seit 2017 eine Zweitwohnsitzsteuer entrichten. Zuständige Stelle Kommunale Steuern Auskünfte erteilt Ihnen: allgemeine Informationen: 0721 133-2206 Sachbearbeitung: Buchstabe A-K: 0721 133-2225 Buchstabe L-Z: 0721 133-2221 Fax: 0721 133-2209 E-Mail: steuern@stk.karlsruhe.de Hinweise Häufig gestellte Fragen zur Zweitwohnungssteuer Voraussetzungen Eine Zweitwohnung im Sinne der Satzung ist jede Wohnung, die melderechtlich als Nebenwohnung erfasst ist oder zu erfassen wäre. Steuerpflichtig ist jede volljährige Person, die in Karlsruhe mit einer Nebenwohnung gemeldet ist, Personen, die gemeinschaftlich eine Zweitwohnung haben (Wohngemeinschaften) und in Karlsruhe mit einer Nebenwohnung gemeldet sind Studierende und Auszubildende, die in Karlsruhe eine Zweitwohnung innehaben, sind steuerpflichtig. Auch Zimmer in Studentenwohnheimen gelten als Wohnung Verfahrensablauf Alle Personen, die mit Nebenwohnsitz in Karlsruhe gemeldet sind, werden von der Stadtkämmerei angeschrieben und aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben. Inhaberinnen und Inhaber einer Zweitwohnung, die keine Nebenwohnung angemeldet haben, sind ebenfalls verpflichtet eine Steuer-erklärung bei der Stadtkämmerei abzugeben, auch wenn sie nicht angeschrieben werden. Meldestatus ändern Abmeldung der Nebenwohnung/Zweitwohnung in Karlsruhe Anmeldung der Hauptwohnung in Karlsruhe Anmeldung Wohnsitz Fristen Sie werden von der Stadt Karlsruhe angeschrieben. Erforderliche Unterlagen Der Wohnsitz ist als Nebenwohnsitz anzumelden. Die erforderlichen Unterlagen variieren je nach den jeweiligen Verhältnissen. Kosten Die Zweitwohnsitzsteuer ist unabhängig von den Einkommensverhältnissen. Eine Vergünstigung für bestimmte Personengruppen ist nicht vorgesehen. Die Steuer beträgt zwölf Prozent der jährlichen Nettokaltmiete . Als Nettokaltmiete gilt die Miete ohne Nebenkosten. Ist keine oder eine vergünstigte Miete vereinbart, errechnet sich die Steuer aus der ortsüblichen Miete. Ist eine Bruttomiete vereinbart, erfolgt eine pauschale Kürzung um die Nebenkosten. Vertiefende Informationen Die Zweitwohnsitzsteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer. Aufwandsteuer deshalb, weil ein „besonderer Aufwand“ besteuert wird, also eine Einkommensverwendung für Dinge, die über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehen (hier: das Innehaben einer zweiten Wohnung). Die vorhandene städtische Infrastruktur in Karlsruhe steht der gesamten Bevölkerung zur Verfügung. Dabei wird nicht unterschieden ob eine Person mit Haupt- oder Nebenwohnung in Karlsruhe gemeldet ist. Es ist daher sachgerecht, die Zweitwohnungsinhaber an der Finanzierung der Aufgaben der Stadt Karlsruhe zu beteiligen. Allgemeine Informationen zu Haupt- und Nebenwohnung (Zweitwohnung) Der Hauptwohnsitz ist nicht frei wählbar. Die Hauptwohnung ist vielmehr die vorwiegend genutzte Wohnung. In Zweifelsfällen ist die Hauptwohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen liegt. Hauptwohnung ist die vorwiegend genutzte Wohnung, das heißt die Wohnung, in der man sich zeitlich am häufigsten aufhält. Bei Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnerschaften ist das die Wohnung, die von der Familie vorwiegend benutzt wird. Minderjährige haben ihre Hauptwohnung in der vorwiegend von den Personensorgeberechtigten benutzten Wohnung. Bei Studierenden ist die Hauptwohnung im Regelfall an dem Ort, in dem diese wohnen und studieren. Als Nebenwohnung (oder Zweitwohnung) wird jede weitere Wohnung im Inland bezeichnet. Rechtsbehelf Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständige Sachbearbeitung. Rechtsgrundlage § 9 Abs. 4 Kommunalabgabengesetz des Landes Baden-Württemberg in Verbindung mit Artikel 105 Abs. 2a Grundgesetz Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.09.2016 die Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer beschlossen. Bei der Zweitwohnsitzsteuer handelt es sich um eine Jahressteuer, die in Karlsruhe seit dem 01.01.2017 erhoben wird. Freigabevermerk Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Karlsruhe hat dessen Fassung am 23.12.2022 freigegeben. nach oben Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
https://web1.karlsruhe.de/service/Buergerdienste/leistung.php?id=6002349
Bürgerdienste: Opferrente Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Serviceleistungen Zuständige Stellen Bürgerservice Karlsruhe Bürgerservice Karlsruhe Zuständige Stellen Opferrente Bürgerservice Karlsruhe Serviceleistungen Zuständige Stellen Opferrente Gewährung von Opferrente nach dem Strafrechtlichem Rehabilitierungsgesetz und der Ausgleichsrente nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz für den Stadt- und Landkreis Karlsruhe. Zuständigkeit Opferrente nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz beantragen Opferrente nach dem Beruflchen Rehabilitierungsgesetz beantragen Weitere Informationen finden Sie unter Opferrente auf: https://www.karlsruhe.de/bildung-soziales/unterstuetzung-teilhabe/finanzielle-hilfe Kontakt / Öffnungszeiten Termine werden nach vorheriger Abstimmung vereinbart. Telefon: 0721 133 5955 E-Mail: opferrente@sjb.karlsruhe.de Hausanschrift: Ernst-Frey-Straße 10, 76135 Karlsruhe Großempfängerpostfach: 76124 Karlsruhe Öffentlicher Personennahverkehr / Parken Umgebungsinformationen Nächste Haltestellen (Entfernung in Luftlinie) Europahalle/Europabad (152 m) Linien: Tram 4, NL 2 LIVE! St. Vincent. Krankh. (250 m) Linien: Bus 55 LIVE! Über die Schaltfläche LIVE! können Sie aktuelle Abfahrtszeiten der jeweiligen Haltestelle im KVV-Abfahrtsmonitor abrufen. Weitere und aktuelle Informationen zu Bus und Bahn finden Sie auf www.kvv.de Nächste Parkhäuser/Tiefgaragen (Entfernung in Luftlinie) Europabad (182 m) Tiefgarage "Am ZKM" (473 m) Weitere und aktuelle Informationen zu Parkmöglichkeiten finden Sie im Mobilitätsportal Leistungen Opferrente nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz beantragen nach oben Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
https://web1.karlsruhe.de/service/Buergerdienste/organisation.php?id=6053667
Bürgerdienste: Einkommensteuer Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Serviceleistungen Zuständige Stellen Bürgerservice Karlsruhe Bürgerservice Karlsruhe Leistungen Einkommensteuer Bürgerservice Karlsruhe Serviceleistungen Zuständige Stellen Einkommensteuer Gegenstand der Einkommensteuer ist das Einkommen von natürlichen Personen. Von bestimmten Einkünften wird die Einkommensteuer grundsätzlich durch Steuerabzug (z.B. Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer) erhoben. Der Einkommensteuer unterliegen die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Arbeit, aus nichtselbständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung sowie die sonstigen in § 22 EStG genannten Einkünfte (z.B. Einkünfte aus einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus einer privaten kapitalgedeckten Rentenversicherung oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften). Einkünfte sind bei Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit der Gewinn. Der Gewinn ist durch Betriebsvermögensvergleich oder als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben oder bei kleineren landwirtschaftlichen Betrieben nach Durchschnittssätzen zu ermitteln. Bei den übrigen Einkunftsarten sind zur Ermittlung der Einkünfte von den Einnahmen aus der jeweiligen Einkunftsart alle Aufwendungen abzuziehen, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen bestimmt sind (Werbungskosten). Aufwendungen für die Lebensführung (z.B. Aufwendungen für Ernährung, Kleidung oder Wohnung) dürfen nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Zur Ermittlung der Summe der Einkünfte können positive und negative Einkünfte grundsätzlich innerhalb einer Einkunftsart und darüber hinaus zwischen den einzelnen Einkunftsarten unbeschränkt verrechnet werden. Von dieser Summe der Einkünfte werden bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Beträge abgezogen: Altersentlastungsbetrag nach § 24a EStG für über 64 Jahre alte Steuerbürgerinnen und -bürger Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG Freibetrag für Land- und Forstwirte nach § 13 Abs. 3 EStG Nach Abzug dieser Beträge verbleibt der sogenannte Gesamtbetrag der Einkünfte. Zur Ermittlung des Einkommens sind unter bestimmten Voraussetzungen folgende Beträge mindernd zu berücksichtigen: Verlustabzug nach § 10d EStG (Verlustvortrag, Verlustrücktrag) Sonderausgaben nach den §§ 10, 10a, 10b, 10c EStG (z.B. Vorsorgeaufwendungen, Kirchensteuer, Kinderbetreuungskosten, Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung, Schulgeld, Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten/Lebenspartner, Spenden) Außergewöhnliche Belastungen nach den §§ 33, 33a, 33b EStG (z.B. Krankheitskosten, Unterhaltsaufwendungen und Aufwendungen für die Berufsausbildung, Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen) Die als Sonderausgaben absetzbaren Höchstbeträge für die Altersvorsorgeaufwendungen (z.B. gesetzliche Rentenversicherungsbeiträge, Beiträge zur eigenen Altersversorgung) betragen 2019 höchstens 21.388 Euro, 2020 höchstens 22.541 Euro, 2021 höchstens 23.724 Euro, 2022 höchstens 24.100 Euro und 2023 höchstens 26.528 Euro. Bei zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartnern verdoppelt sich der Höchstbetrag. Bei Arbeitnehmern ist dieser Betrag um den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung zu kürzen. Die Beiträge zur privaten und gesetzlichen Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung und die Beiträge zu den übrigen sonstigen Vorsorgeversicherungen (z.B. Haftpflichtversicherung, Arbeitslosenversicherung, Beitragsanteile für "Komfortleistungen" in der Krankenversicherung) werden als Sonderausgaben bis zu folgenden Jahreshöchstbeträgen berücksichtigt: für Unternehmer oder Selbständige: bis 2.800 Euro für Arbeitnehmer und Beamte: bis 1.900 Euro Die Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind auch bei Überschreiten der Höchstbeträge in vollem Umfang abziehbar. In diesem Fall entfällt jedoch der Abzug der übrigen sonstigen Vorsorgeversicherungen. Weisen Sie keine höheren Sonderausgaben nach, wird für diese ein Pauschbetrag von 36 Euro für Alleinstehende und 72 Euro für Verheiratete beziehungsweise Lebenspartner abgezogen (Sonderausgaben-Pauschbetrag). Als letzter Schritt zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens sind vom Einkommen noch gegebenenfalls die Freibeträge für Kinder nach den §§ 31, 32 EStG abzusetzen. Der Kinderfreibetrag beträgt im Jahr 2022 5.620 Euro und der Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf 2.928 Euro. Im Rahmen des Familienleistungsausgleichs wird überprüft, ob sich für Sie das Kindergeld einschließlich Kinderbonus oder die Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuerveranlagung günstiger auswirken. Ist der Abzug der Freibeträge für Kinder steuerlich günstiger, werden diese vom Einkommen abgezogen und das bereits erhaltene Kindergeld einschließlich Kinderbonus verrechnet. Bei einem unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Elternpaar, das nicht zusammenlebt, erhält vorrangig die Person das Kindergeld, in deren Obhut sich das Kind befindet. Der Elternteil, der das Kindergeld bekommt, bekommt auch den Kinderbonus ausbezahlt. Den Kinderfreibetrag und gegebenenfalls den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf erhält jeder Elternteil grundsätzlich zur Hälfte. Es wird dann jeweils das halbe Kindergeld und der halbe Kinderbonus verrechnet. Eine Übertragung der Freibeträge für Kinder auf ein Elternteil ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das so ermittelte zu versteuernde Einkommen bildet die Bemessungsgrundlage für die tarifliche Einkommensteuer. Die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die anzurechnenden in- und gegebenenfalls ausländischen Steuern sowie möglicherweise weitere Steuerermäßigungen (z.B. bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse/Dienstleistungen), vermehrt um bestimmte Beträge ist die festzusetzende Einkommensteuer. Auf die festgesetzte Einkommensteuer werden die für dieses Jahr geleisteten Einkommensteuer-Vorauszahlungen und die Lohnsteuer und gegebenenfalls Kapitalertragsteuer angerechnet. Ergibt sich bei der Abrechnung ein Überschuss zu Ihren Ungunsten, haben Sie diesen Betrag als Abschlusszahlung zu leisten. Ergibt sich ein Überschuss zu Ihren Gunsten, wird Ihnen dieser Betrag erstattet. Nach dem Einkommensteuertarif richtet sich die von Ihnen zu tragende Einkommensteuer . Er ist im Jahr 2022 wie folgt gestaltet: Steuerfreiheit bis zum Grundfreibetrag von 10.347 Euro für Ledige / 20.694 Euro für Verheiratete beziehungsweise Lebenspartner Steuersatz von 14 % ab einem zu versteuernden Einkommen von 10.348 Euro / 20.696 Euro (Eingangssteuersatz) Steuersatz bis zu 45 % ab einem zu versteuernden Einkommen von 277.826 Euro / 555.652 Euro (Spitzensteuersatz) Bei außerordentlichen Einkünften können Sie zur Vermeidung von Härten, die sich infolge der Tarifprogression ergeben können, Tarifvergünstigungen in Anspruch nehmen . In diesen Fällen ist mindestens der Eingangssteuersatz anzusetzen. Formulare und weitere Angebote SEPA-Lastschriftmandat für Einkommen-/Körperschaftsteuer, Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Kapitalertragsteuer und Steuerabzugsbeträge nach § 50a EStG Zuständige Stelle Finanzamt Karlsruhe-Durlach Finanzamt Karlsruhe-Stadt Ihr Finanzamt, in dessen Bezirk Sie wohnen Hinweise Informationen erhalten Sie auch bei Ihrem Finanzamt. Sind Sie Unternehmer, müssen Sie die Bilanz beziehungsweise die Einnahmenüberschussrechnung elektronisch übermitteln. Voraussetzungen Voraussetzung für die Einkommensteuerveranlagung ist, dass Sie entweder Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben (unbeschränkte Steuerpflicht) oder zwar keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, aber bestimmte inländische Einkünfte erzielt haben (beschränkte Einkommensteuerpflicht). Darüber hinaus gibt es die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht und die unbeschränkt Steuerpflicht auf Antrag. Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und an mindestens einem Tag im Jahr zusammengelebt haben, können, wenn diese Voraussetzungen zu Beginn des Kalenderjahres vorgelegen haben oder im Laufe des Jahres eingetreten sind, zwischen Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung wählen. Bei der Einzelveranlagung werden jedem Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner die von ihm bezogenen Einkünfte zugerechnet. Die als Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse/Dienstleistungen abzuziehenden Beträge werden bei dem Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner berücksichtigt, der sie geleistet hat. Auf übereinstimmenden Antrag können die Abzugsbeträge der Ehegatten/Lebenspartner hälftig aufgeteilt werden. Wurden die Beträge von einem gemeinsamen Konto überwiesen, erfolgt grundsätzlich eine hälftige Aufteilung. Die festzusetzende Steuer richtet sich nach dem Grundtarif. Bei der Zusammenveranlagung werden die von den Ehegatten beziehungsweise Lebenspartnern erzielten Einkünfte zusammengerechnet, den Ehegatten beziehungsweise Lebenspartnern gemeinsam zugerechnet und die Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner gemeinsam als ein Steuerbürger behandelt. Die Einkommensteuer wird nach dem Splittingverfahren ermittelt. Dabei wird für die Hälfte des gemeinsamen Einkommens die Steuer nach dem Grundtarif berechnet und der so ermittelte Betrag verdoppelt. Regelmäßig ergibt sich bei diesem Verfahren eine niedrigere Steuer als bei der Einzelveranlagung. Verfahrensablauf Notwendig ist die Abgabe einer Einkommensteuererklärung nach amtlichem Vordruck beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt, die Sie unterschreiben müssen. Sofern Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Tätigkeit oder Land-und Forstwirtschaft erzielen oder an diesen Einkunftsarten beteiligt sind, müssen Sie die Steuererklärung elektronisch abgeben. Dies gilt - unabhängig von der Art der Gewinnermittlung – nicht nur für die Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) und die Bilanz, sondern auch für die gesamte Einkommensteuererklärung. Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Steuererklärung authentifiziert elektronisch abzugeben. Sie authentifizieren sich hierbei durch das ELSTER-Zertifikat. Es hat die Funktion einer elektronischen Unterschrift und soll die Vertraulichkeit, Identität des Absenders und Unveränderbarkeit des Inhalts der gesendeten Daten sicherstellen. Um ein Zertifikat zu bekommen, müssen Sie sich im ELSTEROnline-Portal registrieren. Dazu sind mehrere Arbeitsschritte notwendig (z.B. Absenden der Registrierungsdaten, Versenden einer Bestätigungs-Mail durch das ELSTEROnline-Portal, Versenden des Aktivierungscodes per Briefpost). Nehmen Sie die Registrierung deswegen rechtzeitig vor, damit Sie Ihre Steuererklärung fristgerecht erstellen und übermitteln können. Haben Sie sich im ELSTEROnline-Portal registriert, können Sie auch die Vorteile der vorausgefüllten Steuererklärung nutzen. Die vorausgefüllte Steuererklärung ist ein kostenloses Serviceangebot der Steuerverwaltung, dass Ihnen die Erstellung der Steuererklärungen für die Jahre ab 2012 erleichtern soll. Die Steuerverwaltung stellt Ihnen hierfür folgende zu Ihrer Person gespeicherten Daten und Belege zur Verfügung: Vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen, Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen sowie Vorsorgeaufwendungen (z.B. Riester- oder Rürup-Verträge) Haben Sie sich zum Belegabruf angemeldet, können Sie diese Daten bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung automatisch übernehmen. Tipp: Die Steuerverwaltung stellt die Formulare kostenlos zur Verfügung. Fristen Bei Pflichtveranlagungen zur Einkommensteuer 2021: 31. Oktober 2022 Bei Pflichtveranlagungen zur Einkommensteuer 2022: 2. November 2023 Diese Fristen kann das Finanzamt auf Antrag verlängern. Wird Ihre Einkommensteuererklärung durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe angefertigt, gilt ab 2018 eine allgemein verlängerte Abgabefrist bis zum 28./29. Februar des Zweitfolgejahres. Angesichts der durch die Corona-Pandemie verursachten Ausnahmesituation wird die Abgabefrist für das Jahr 2021 bei beratenen Steuerpflichtigen bis zum 31. August 2023 verlängert. Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2022 wird bis zum 31. Juli 2024 verlängert. Bei Antragsveranlagungen zur Einkommensteuer 2019: 2. Januar 2024 Bei Antragsveranlagungen zur Einkommensteuer 2020: 31. Dezember 2024 Bei Antragsveranlagungen zur Einkommensteuer 2021: 31. Dezember 2025 Bei Antragsveranlagungen zur Einkommensteuer 2022: 31. Dezember 2026 Ihre Steuererklärung muss eigenhändig unterschrieben sein, um einen fristgerechten Eingang beim Finanzamt zu gewährleisten. Achtung: Wenn Sie Ihre Steuererklärung nicht authentifiziert, d.h. ohne ELSTER-Zertifikat, elektronisch übermitteln, geht die Erklärung beim Finanzamt erst mit Abgabe der eigenhändig unterschriebenen komprimierten Steuererklärung ein. Die alleinige elektronische Übermittlung der Steuererklärung reicht in diesem Fall nicht aus. Dies ist besonders bei der Antragsveranlagung zu beachten. Reichen Sie die komprimierte Steuererklärung erst nach Ablauf der vierjährigen Frist beim Finanzamt ein, gilt Ihr Antrag als verspätet. Erforderliche Unterlagen Sie müssen keine Belege einreichen. Es genügt, wenn Sie diese zu Hause aufbewahren. Kosten Es entstehen keine Verfahrenskosten. Rechtsbehelf keine Rechtsgrundlage Einkommensteuergesetz Freigabevermerk 14.08.2023; Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg nach oben Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
https://web1.karlsruhe.de/service/Buergerdienste/leistung.php?id=538
Bürgerdienste: Straßenverkehr Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Serviceleistungen Zuständige Stellen Bürgerservice Karlsruhe Bürgerservice Karlsruhe Zuständige Stellen Straßenverkehr Bürgerservice Karlsruhe Serviceleistungen Zuständige Stellen Straßenverkehr Bitte beachten Sie: Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine können Sie telefonisch über die Behördennummer 115 buchen. Kontakt / Öffnungszeiten Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Telefon: 115 Behördennummer E-Mail: strassenverkehr@oa.karlsruhe.de Internet: Service & Bürgerinformation Hausanschrift: Steinhäuserstraße 22, 76135 Karlsruhe Öffentlicher Personennahverkehr / Parken Umgebungsinformationen Nächste Haltestellen (Entfernung in Luftlinie) Beiertheim West (286 m) Linien: Bus 62 LIVE! St. Vincent. Krankh. (287 m) Linien: Bus 55 LIVE! Über die Schaltfläche LIVE! können Sie aktuelle Abfahrtszeiten der jeweiligen Haltestelle im KVV-Abfahrtsmonitor abrufen. Weitere und aktuelle Informationen zu Bus und Bahn finden Sie auf www.kvv.de Nächste Parkhäuser/Tiefgaragen (Entfernung in Luftlinie) Europabad (144 m) Tiefgarage "Am ZKM" (381 m) Weitere und aktuelle Informationen zu Parkmöglichkeiten finden Sie im Mobilitätsportal Formulare ANTRAGSFORMULAR A: Bewohnerparkausweis Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. ANTRAGSFORMULAR B: SEPA-Basislastschrift - Bewohnerparkausweis Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Bei einem Erstantrag haben Sie noch kein Buchungszeichen. Bitte tragen Sie in diesen Fällen mehrere Punkte in das Feld "Mandatsreferenz" ein. ANTRAGSFORMULAR C: Nutzungsbestätigung durch Fahrzeughalter - Bewohnerparkausweis Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Antrag auf "Begleitetes Fahren ab 17" (Onlineantrag mit Postversand) Der Führerscheinantrag wird online ausgefüllt, muss dann ausgedruckt und unterschrieben werden. Dies bedeutet, dass Sie im Anschluss dieses Prozesses, das generierte Antragsformular ausdrucken und mit allen erforderlichen Unterlagen per Post einreichen oder in den Briefkasten (Steinhäuserstr. 22) einwerfen müssen. Antrag auf Auflagenänderung - Ein- Austragung Schlüsselzahl im Führerschein (Onlineantrag mit Postversand) Der Führerscheinantrag wird online ausgefüllt, muss dann ausgedruckt und unterschrieben werden. Dies bedeutet, dass Sie im Anschluss dieses Prozesses, das generierte Antragsformular ausdrucken und mit allen erforderlichen Unterlagen per Post einreichen oder in den Briefkasten (Steinhäuserstr. 22) einwerfen müssen. Antrag auf Auskunft aus der Kfz-Zulassungsdatei (PDF-Formular) Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Antrag auf Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) Der Führerscheinantrag wird online ausgefüllt, muss dann ausgedruckt und unterschrieben werden. Dies bedeutet, dass Sie im Anschluss dieses Prozesses, das generierte Antragsformular ausdrucken und mit allen erforderlichen Unterlagen per Post einreichen oder in den Briefkasten (Steinhäuserstr. 22) einwerfen müssen. Antrag auf Ausstellung eines internationalen Führerscheins (Onlineantrag mit Postversand) Der Führerscheinantrag wird online ausgefüllt, muss dann ausgedruckt und unterschrieben werden. Dies bedeutet, dass Sie im Anschluss dieses Prozesses, das generierte Antragsformular ausdrucken und mit allen erforderlichen Unterlagen per Post einreichen oder in den Briefkasten (Steinhäuserstr. 22) einwerfen müssen. Antrag auf Ersatz oder Änderung einer Fahrerlaubnis (EU-Führerschein) / Aktualisierung der Personendaten (Onlineantrag mit Postversand) Der Führerscheinantrag wird online ausgefüllt, muss dann ausgedruckt und unterschrieben werden. Dies bedeutet, dass Sie im Anschluss dieses Prozesses, das generierte Antragsformular ausdrucken und mit allen erforderlichen Unterlagen per Post einreichen oder in den Briefkasten (Steinhäuserstr. 22) einwerfen müssen. Antrag auf Ersterteilung / Erweiterung der Fahrerlaubnis (Onlineantrag mit anschließendem Postversand) Der Führerscheinantrag wird online ausgefüllt, muss dann ausgedruckt und unterschrieben werden. Dies bedeutet, dass Sie im Anschluss dieses Prozesses, das generierte Antragsformular ausdrucken und mit allen erforderlichen Unterlagen per Post einreichen oder in den Briefkasten (Steinhäuserstr. 22) einwerfen müssen. Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen zur Durchführung von Transporten an Sonn- und Feiertagen / in der Hauptreisezeit Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Antrag auf Erteilung oder Verlängerung zur Fahrgastbeförderung (Onlineantrag mit Postversand) Der Führerscheinantrag wird online ausgefüllt, muss dann ausgedruckt und unterschrieben werden. Dies bedeutet, dass Sie im Anschluss dieses Prozesses, das generierte Antragsformular ausdrucken und mit allen erforderlichen Unterlagen per Post einreichen oder in den Briefkasten (Steinhäuserstr. 22) einwerfen müssen. Antrag auf Genehmigung für eine Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug (Onlineantrag mit Postversand) Der Führerscheinantrag wird online ausgefüllt, muss dann ausgedruckt und unterschrieben werden. Dies bedeutet, dass Sie im Anschluss dieses Prozesses, das generierte Antragsformular ausdrucken und mit allen erforderlichen Unterlagen per Post einreichen oder in den Briefkasten (Steinhäuserstr. 22) einwerfen müssen. Antrag auf Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis (Onlineantrag mit Postversand) Der Antrag wird online ausgefüllt, muss dann ausgedruckt und unterschrieben werden. Dies bedeutet, dass Sie im Anschluss dieses Prozesses, das generierte Antragsformular ausdrucken und mit allen erforderlichen Unterlagen per Post einreichen oder in den Briefkasten (Steinhäuserstr. 22) einwerfen müssen. Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis (Onlineantrag mit Postversand) Der Antrag wird online ausgefüllt, muss dann ausgedruckt und unterschrieben werden. Dies bedeutet, dass Sie im Anschluss dieses Prozesses, das generierte Antragsformular ausdrucken und mit allen erforderlichen Unterlagen per Post einreichen oder in den Briefkasten (Steinhäuserstr. 22) einwerfen müssen. Antrag auf eine Parkausnahmegenehmigung für Gewerbetreibende Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Danach kann das Formular per Post oder E-Mail an uns gesendet werden. Antragsformular Handwerkerparkausweis der TechnologieRegion Karlsruhe Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Danach kann das Formular per Post oder E-Mail an uns gesendet werden. Antragsformular: Umwelt-/Feinstaubplakette beantragen (PDF-Formular) Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr Das Formular wird online ausgefüllt, muss anschließend jedoch ausgedruckt, unterschrieben und per Post eingesendet oder in unseren Briefkasten eingeworfen werden. Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung Erstantrag Führerschein ab 18 Jahren (Onlineantrag) Führerscheinstelle: Infoblatt Datenschutz Information der Führerscheinstelle zur Datenerhebung nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO) Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke über den innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Kraftfahrzeuges (PDF-Formular) Online-Abmeldung über i-KFZ Nur möglich für Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden. Online-Dienst: Umwelt-/Feinstaubplakette bestellen und bezahlen Bei Online-Bezahlung mit SEPA-Lastschrift, PayPal oder Giropay wird die Umweltplakette an Ihre Anschrift geschickt. Online-Dienst: Zuteilung einer Feinstaubplakette prüfen (Dieselmotor) Feinstaubplakette online ermitteln Prüfen Sie online mit Hilfe Ihres Fahrzeugscheins / Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I die Zuteilung einer Plakette. Online-Dienst: Zuteilung einer Plakette prüfen (Ottomotor) Feinstaubplakette online ermitteln Prüfen Sie online mit Hilfe Ihres Fahrzeugscheins / Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I die Zuteilung einer Plakette. Online-Terminvereinbarung Führerscheinstelle Mit diesem Link werden Sie direkt zur Terminvereinbarung bei der Führerscheinstelle der Stadt Karlsruhe weitergeleitet. Online-Terminvereinbarung Zulassungsstelle Mit diesem Link werden Sie direkt zur Terminvereinbarung beim Zulassungswesen der Stadt Karlsruhe weitergeleitet. Online-Zulassung über i-Kfz Ein Fahrzeug kann online zugelassen werden. Voraussetzung: Personalausweis mit freigeschalteter eID Funktion oder einen entsprechenden Aufenthaltstitel. Sondernutzungsrichtlinie Innenstadt Karlsruhe Straßensondernutzung beantragen Straßenverkehrsstelle: Infoblatt Datenschutz Bewohnerparkausweis Straßenverkehrsstelle: Infoblatt Datenschutz Handwerkerparkausweis TRK Straßenverkehrsstelle: Infoblatt Datenschutz Parkausnahmegenehmigung Gewerbetreibende Straßenverkehrsstelle: Infoblatt Datenschutz Sonn- und Feiertagsfahrverbot.pdf Straßenverkehrsstelle: Infoblatt Datenschutz Veranstaltungen Umtausch einer deutschen Fahrerlaubnis in einen EU-Kartenführerschein (Onlineantrag Postversand) Der Führerscheinantrag wird online ausgefüllt, muss dann ausgedruckt und unterschrieben werden. Dies bedeutet, dass Sie im Anschluss dieses Prozesses, das generierte Antragsformular ausdrucken und mit allen erforderlichen Unterlagen per Post einreichen oder in den Briefkasten (Steinhäuserstr. 22) einwerfen müssen. Verlusterklärung (Zulassungsstelle) (PDF-Formular) Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Versicherung an Eides Statt (Zulassungsstelle) (PDF-Formular) Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Wunschkennzeichen online reservieren Hinweis: Aus technischen Gründen können im Zeitfenster von 00.50 bis 02.00 Uhr keine Kennzeichen online reserviert werden. Zulassungsstelle: Antrag auf Zulassung eines Kraftfahrzeugs (PDF-Formular) Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Zulassungsstelle: Infoblatt Datenschutzerklärung (PDF) Information der Zulassungsstelle zur Datenerhebung nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO) Zulassungsstelle: SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer beim zuständigen Hauptzollamt Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Leistungen Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr Ausfuhrkennzeichen beantragen Ausnahme vom LKW-Fahrverbot in Ferienzeiten beantragen Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot beantragen Ausnahmegenehmigung für Gewerbetreibende Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen Berufskraftfahrer-Qualifikation - Grundqualifikation nachweisen Berufskraftfahrer-Qualifikation - Weiterbildung nachweisen Berufskraftfahrer-Qualifikation - Zertifizierung als anerkannte Ausbildungsstätte beantragen Besucherparkausweise (Besucherkarten) beantragen Betrieb von Krankentransporten - Genehmigung beantragen Bewohnerparkausweis beantragen Dienstfahrerlaubnis - zivile Umschreibung beantragen Elektrokennzeichen beantragen Elektrokleinstfahrzeuge Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erweitern Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängern Führerschein (ausländisch) - Umtausch beantragen Führerschein (befristet) - Verlängerung beantragen Führerschein (international) beantragen Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen Führerschein - bei Namensänderung umtauschen Führerschein - Ersatzführerschein beantragen (nach Verlust oder Diebstahl) Führerschein - Erweiterung beantragen Führerschein - Klasse B: Eintragung der Schlüsselzahl 196 Führerschein - nach Entziehung neu beantragen Führerschein - Umtausch in EU-Führerschein beantragen Führerschein beantragen Genehmigung für Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen und/oder Mietomnibusverkehr beantragen Genehmigung für einen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen beantragen Gewerblicher Güterkraftverkehr - Erlaubnis beantragen Grünes Kennzeichen beantragen Haltverbotzone für Umzug einrichten Handwerkerparkausweis der TechnologieRegion Karlsruhe beantragen Kennzeichen - Diebstahl oder Verlust melden Kraftfahrzeug (neu) - Zulassung beantragen Kraftfahrzeug - Anhänger - Zulassung beantragen Kraftfahrzeug - Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bei einem Umzug innerhalb der Stadt Karlsruhe Kraftfahrzeug - Halterauskunft beantragen Kraftfahrzeug - Technische Änderungen melden Kraftfahrzeug - Umkennzeichnung auf Wunsch Kraftfahrzeug - Umschreibung beantragen (Halterwechsel innerhalb der Stadt Karlsruhe) Kraftfahrzeug - Umschreibung von außerhalb nach Karlsruhe - ohne Halterwechsel (wegen Umzug) Kraftfahrzeug - Umschreibung von außerhalb nach Karlsruhe beantragen (Halterwechsel) Kraftfahrzeug - Verkauf melden Kraftfahrzeug - Wiederzulassung beantragen Kraftfahrzeug - Zulassung nach Kauf im EU Ausland Kraftfahrzeug - Zulassung nach Kauf im NICHT EU Ausland Kraftfahrzeug abmelden (Außerbetriebsetzung) Kraftfahrzeugkennzeichen oder Plaketten - bei Unleserlichkeit oder Beschädigung ersetzen Kurzzeitkennzeichen beantragen Mietwagengenehmigung beantragen Oldtimerkennzeichen beantragen Rotes Dauerkennzeichen (Händlerkennzeichen) beantragen Saisonkennzeichen beantragen Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen Taxigenehmigung beantragen Umweltplakette/Feinstaubplakette kaufen Umweltzonen - Ausnahmegenehmigung beantragen Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen - Erlaubnis und Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen Wechselkennzeichen beantragen Wunschkennzeichen beantragen oder reservieren Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II - nach Verlust oder Diebstahl Ersatz beantragen Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) - Namensänderung melden nach oben Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
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Bürgerdienste: Bürgerangelegenheiten Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Serviceleistungen Zuständige Stellen Bürgerservice Karlsruhe Bürgerservice Karlsruhe Zuständige Stellen Bürgerangelegenheiten Bürgerservice Karlsruhe Serviceleistungen Zuständige Stellen Bürgerangelegenheiten Persönliche Vorsprache im Bürgerbüro Ost – nur mit Termin Eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro Ost ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine können Sie unter www.karlsruhe.de/terminvereinbarung oder telefonisch über die Behördennummer 115 buchen. Persönliche Vorsprache in der Expresshalle in der Kaiserallee 8 – ohne Termin Bestimmte Anliegen können Sie ohne vorherige Terminvereinbarung in der Expresshalle in der Kaiserallee 8 erledigen. Bitte beachten Sie die abweichenden Einlasszeiten bei einer Vorsprache in der Expresshalle. Weitere Informationen zum Leistungsangebot und den Öffnungszeiten der Expresshalle Sie planen einen Aufenthalt im Ausland? Ist Ihr Reisepass oder Personalausweis noch gültig? Wenn Sie ein neues Ausweisdokument für Ihren Auslandsaufenthalt benötigen, sollten Sie dieses rechtzeitig vor Reiseantritt beantragen. Viele Staaten verlangen, dass der Pass zum Zeitpunkt der geplanten Ausreise noch mindestens sechs Monate gültig ist. Andere, dass er nur bis über die Reise hinaus gilt, das heißt die Rückreise noch komplett abdeckt. Vereinbaren Sie deshalb frühzeitig einen Termin bei Ihrem Bürgerbüro und berücksichtigen Sie bitte die Herstellungszeiten bei der Bundesdruckerei bei Ihrer Planung. Bitte beachten Sie, dass Kinderreisepässe nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden dürfen. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt. Am besten vereinbaren Sie heute noch einen Termin online unter www.karlsruhe.de/terminvereinbarung oder telefonisch über die Behördennummer 115. Weitere Informationen: Startklar für den nächsten Urlaub? Kontakt / Öffnungszeiten Telefon: 115 Behördennummer E-Mail: buergerdienste@oa.karlsruhe.de Fax: 0721 133 3369 Internet: Service & Bürgerinformation Hausanschrift: Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe Großempfängerpostfach: 76124 Karlsruhe Öffentlicher Personennahverkehr / Parken Umgebungsinformationen Nächste Haltestellen (Entfernung in Luftlinie) Mühlburger Tor (123 m) Linien: S1, S11, S12, S2, S5, S51, Tram 1, 2, 3, 4 LIVE! Schillerstraße (225 m) Linien: Tram 4, NL 2 LIVE! Über die Schaltfläche LIVE! können Sie aktuelle Abfahrtszeiten der jeweiligen Haltestelle im KVV-Abfahrtsmonitor abrufen. Weitere und aktuelle Informationen zu Bus und Bahn finden Sie auf www.kvv.de Nächste Parkhäuser/Tiefgaragen (Entfernung in Luftlinie) Magdeburger Haus (201 m) Stephanplatz (807 m) Weitere und aktuelle Informationen zu Parkmöglichkeiten finden Sie im Mobilitätsportal Formulare Anmeldung bei der Meldebehörde (Meldeschein) / Registration at the registration office Der Meldeschein wird online ausgefüllt und muss dann ausgedruckt und unterschrieben werden. Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre in das Melderegister der Stadt Karlsruhe nach § 51 des Bundesmeldegesetzes (BMG) Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular kann per Post geschickt werden an: Stadt Karlsruhe, Ordnungs- und Bürgeramt Bürgerangelegenheiten, Sachgebiet Recht Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe Antrag auf eine erweiterte Auskunft aus dem Melderegister für eine Person nach § 45 Bundesmeldegesetz Das Formular wird online ausgefüllt inklusive der Bezahlung. Fundanzeige Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Es kann persönlich zusammen mit der Fundsache abgegeben werden. Wird die Fundsache beim Finder verwahrt, wird das Formular per Post oder per Mail eingereicht. Fundbüro: Infoblatt Datenschutz Meldewesen: Infoblatt Datenschutzerklärung Mitteilung über den Wechsel der Hauptwohnung Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Online Auskunftsservice - Bearbeitungsstand Ausweispapiere Ob der beantragte Personalausweis oder Reisepass fertiggestellt und abholbereit ist, kann über einen Online Auskunftsservice nachgesehen werden. Die Abholung erfolgt im Bürgerbüro, bei dem Sie den Personalausweis oder den Reisepass beantragt haben. Online-Portal des Bundesamts für Justiz Online-Terminvereinbarung Mit diesem Link werden Sie auf eine Übersichtsseite weitergeleitet. Auf dieser Seite finden Sie alle Terminvereinbarungsmöglichkeiten der Stadt Karlsruhe. Wenn Sie Ihre zuständige Stelle bereits kennen, können Sie diese mit Hilfe des Inhaltsverzeichnisses oder der Suchfunktion Ihres Browsers auswählen. Online-Terminvereinbarung - Bürgerbüro Mit diesem Link werden Sie auf eine Übersichtsseite weitergeleitet. Auf dieser Seite finden Sie alle Terminvereinbarungsmöglichkeiten der Stadt Karlsruhe. Wenn Sie Ihre zuständige Stelle bereits kennen, können Sie diese mit Hilfe des Inhaltsverzeichnisses oder der Suchfunktion Ihres Browsers auswählen. Online-Terminvereinbarung - Fundbüro Mit diesem Link werden Sie auf eine Übersichtsseite weitergeleitet. Auf dieser Seite finden Sie alle Terminvereinbarungsmöglichkeiten der Stadt Karlsruhe. Wenn Sie Ihre zuständige Stelle bereits kennen, können Sie diese mit Hilfe des Inhaltsverzeichnisses oder der Suchfunktion Ihres Browsers auswählen. Online-Versteigerung von Fundsachen Online-Dienst Sonderauktionen.net Die Stadt Karlsruhe versteigert mehrmals im Jahr nicht abgeholte Fundsachen in einer "Regionalen Fundsachen Online Auktion mit 4 Wochen Vorschau". Verlustanzeige (Fundbüro) Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Es kann per Post oder per Mail eingereicht werden. Virtuelles Fundbüro Fundsachen online suchen Vollmacht für die Beantragung (bei Minderjährigen) Vollmacht zur Abholung eines Gegenstandes beim Fundbüro Wenn eine Person beauftragt wird, den Gegenstand im Fundbüro abzuholen, ist eine Vollmacht zu erteilen. Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Es muss persönlich abgegeben werden. Vollmacht zur Abholung von Personalausweis, Reisepass oder sonstiger Unterlagen Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Es muss persönlich abgegeben werden. Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz Das Formular wird ausgefüllt und muss unterschrieben werden. Danach kann das Formular per Post oder E-Mail an uns gesendet werden. Wohnungsgeberbescheinigung (Papierformular) / Landlord certificate Leistungen Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negative amtlich beglaubigen lassen Adressbuch - Eintrag sperren lassen Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere) Ausweispflicht - Befreiung beantragen eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums beantragen Führungszeugnis (einfach) beantragen Führungszeugnis (erweitert) beantragen Fundsache abgeben oder nachfragen Melderegister - Auskunft beantragen (einfach) Melderegister - Auskunft beantragen (erweitert) Melderegister - Auskunftssperre beantragen Melderegister - Gruppenauskunft beantragen Melderegister - Widerspruchsrechte nach dem Bundesmeldegesetz Melderegisterauskunft - Gruppenauskunft an Parteien oder Wählergruppen erteilen Personalausweis - Adresse ändern lassen Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat beantragen Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung beantragen Personalausweis - Ausstellung wegen Verlust beantragen Personalausweis - Online-Ausweisfunktion aktivieren Personalausweis - vorläufigen Personalausweis beantragen Personalausweis abholen Personalausweis erstmalig oder nach Ablauf beantragen Personalausweis oder Reisepass - Doktorgrad eintragen lassen Personalausweis oder Reisepass - Künstlername eintragen lassen Personalausweis oder Reisepass beantragen - Angebot für gesundheitlich eingeschränkte Bürger*innen Reisepass - Ausstellung eines Zweitpasses beantragen Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat neu beantragen Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung neu beantragen Reisepass - bei Wechsel des Wohnortes ändern Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen Reisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragen Reisepass - vorläufigen Reisepass beantragen Reisepass abholen Unterschriften - Amtlich beglaubigen lassen Versteigerung von nicht abgeholten Fundsachen Wohnsitz - Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen Wohnsitz in Karlsruhe anmelden nach oben Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
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Bürgerdienste: Bundesverwaltungsamt Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Serviceleistungen Zuständige Stellen Bürgerservice Karlsruhe Bürgerservice Karlsruhe Zuständige Stellen Bundesverwaltungsamt Bürgerservice Karlsruhe Serviceleistungen Zuständige Stellen Bundesverwaltungsamt Kontakt / Öffnungszeiten Telefon: 022899 / 358-0 oder 0221 / 758-0 E-Mail: poststelle@bva.bund.de Fax: 22899 / 358-2823 Internet: Hausanschrift: Barbarastraße 1, 50735 Köln Lieferanschrift: 50728 Köln Öffentlicher Personennahverkehr / Parken Formulare Ansprechpartner für die Beglaubigung von öffentlichen Urkunden zur Verwendung im Ausland Antrag auf Erteilung eines Berechtigungszertifikates auf dem Personalausweisportal Ausländerzentralregister - Antrag auf Erteilung einer Auskunft Bildungskredit online beantragen Ziel des Bildungskredits ist die finazielle Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung. Coronahilfen Profisport Registrierung Integrationskurse - Auskunftssystem des BAMF Portal für die BAföG-Rückzahlung Leistungen Aufnahme als Spätaussiedler beantragen Ausländerzentralregister - Auskunft beantragen Beglaubigung von öffentlichen Urkunden für das Ausland beantragen Berechtigungszertifikat für die Online-Ausweisfunktion beantragen Bildungskredit beantragen Corona-Überbrückungshilfe des Bundes für den Profisport beantragen Integrationskurse für Spätaussiedler - anmelden Nachlass bei vorzeitiger Rückzahlung der Ausbildungsförderung beantragen Spätaussiedlerbescheinigung erhalten nach oben Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
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Bürgerdienste: Wirtschaftsprüferkammer Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Serviceleistungen Zuständige Stellen Bürgerservice Karlsruhe Bürgerservice Karlsruhe Zuständige Stellen Wirtschaftsprüferkammer Bürgerservice Karlsruhe Serviceleistungen Zuständige Stellen Wirtschaftsprüferkammer Körperschaft des öffentlichen Rechts Beschreibung Die Wirtschaftsprüferkammer ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts die unter Staatsaufsicht stehende Organisation aller Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften in Deutschland. Ihre Aufgaben nach § 57 Wirtschaftsprüferordnung sind unter anderem: den Berufsstand gegenüber der Öffentlichkeit zu vertreten (z.B. Gesetzgeber, Behörden und Gerichte); ihre Mitglieder zu beraten und zu belehren; die Berufsaufsicht über ihre Mitglieder auszuüben, soweit nicht die Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft gegeben ist; das Qualitätskontrollverfahren durchzuführen; das bundeseinheitliche Wirtschaftsprüfer-Examen und die Prüfung als vereidigter Buchprüfer durchzuführen; Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer zu bestellen bzw. Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften anzuerkennen, wie auch die Bestellung bzw. Anerkennung zu widerrufen. Kontakt / Öffnungszeiten Telefon: 030 / 726161-0 E-Mail: admin@wpk.de Fax: 030 / 726161-212 Internet: Postfach: 10746 Berlin Hausanschrift: Rauchstraße 26, 10787 Berlin Öffentlicher Personennahverkehr / Parken Leistungen Berufsregister für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Änderung beantragen nach oben Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
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Bürgerdienste: Arbeitnehmerüberlassung Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Serviceleistungen Zuständige Stellen Bürgerservice Karlsruhe Bürgerservice Karlsruhe Zuständige Stellen Arbeitnehmerüberlassung Bürgerservice Karlsruhe Serviceleistungen Zuständige Stellen Arbeitnehmerüberlassung Kontakt / Öffnungszeiten Telefon: 0911 529 4343 E-Mail: Nuernberg.091-ANUE@arbeitsagentur.de Fax: 0911 529 400 4343 Großempfängerpostfach: Agentur für Arbeit Nürnberg , 90300 Nürnberg Öffentlicher Personennahverkehr / Parken nach oben Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
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Bürgerdienste: Gartenbauamt Stadt & Rathaus Bildung & Soziales Umwelt & Klima Kultur & Freizeit Mobilität & Stadtbild Wirtschaft & Wissenschaft Menü Serviceleistungen Zuständige Stellen Bürgerservice Karlsruhe Bürgerservice Karlsruhe Zuständige Stellen Gartenbauamt Bürgerservice Karlsruhe Serviceleistungen Zuständige Stellen Gartenbauamt Kontakt / Öffnungszeiten Telefon: 115 Behördentelefon E-Mail: gba@karlsruhe.de Fax: 0721 133 6709 Internet: Gartenbauamt Hausanschrift: Lammstraße 7 a, 76133 Karlsruhe Öffentlicher Personennahverkehr / Parken Umgebungsinformationen Nächste Haltestellen (Entfernung in Luftlinie) Marktplatz (Pyramide U) (101 m) Linien: S1, S11, S4, S52, S7, S8, Tram 2, NL 2 LIVE! Marktplatz (Kaiserstraße U) (103 m) Linien: S1, S11, S2, S5, S51, Tram 1, NL 1 LIVE! Über die Schaltfläche LIVE! können Sie aktuelle Abfahrtszeiten der jeweiligen Haltestelle im KVV-Abfahrtsmonitor abrufen. Weitere und aktuelle Informationen zu Bus und Bahn finden Sie auf www.kvv.de Nächste Parkhäuser/Tiefgaragen (Entfernung in Luftlinie) Galeria Karlsruhe (85 m) IHK (147 m) Weitere und aktuelle Informationen zu Parkmöglichkeiten finden Sie im Mobilitätsportal Formulare Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß Baumschutzordnung Baumschutzsatzung Hinweise zum Datenschutz und Anwendungshinweise zur Baumschutzsatzung Leistungen Baumfällgenehmigung beantragen Ratte melden Verschmutzung im Stadtgebiet nach oben Kontakt Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Presse Datenverarbeitung anpassen Teilen
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